Skip to main content

Full text of "Volkswirthschafts-lexikon der Schweiz. (Urproduktion, handel, industrie, verkehr, etc.)"

See other formats


Google 


This  is  a  digital  copy  of  a  book  that  was  prcscrvod  for  gcncrations  on  library  shclvcs  bcforc  it  was  carcfully  scannod  by  Google  as  pari  of  a  projcct 

to  make  the  world's  books  discoverablc  online. 

It  has  survived  long  enough  for  the  Copyright  to  expire  and  the  book  to  enter  the  public  domain.  A  public  domain  book  is  one  that  was  never  subject 

to  Copyright  or  whose  legal  Copyright  term  has  expired.  Whether  a  book  is  in  the  public  domain  may  vary  country  to  country.  Public  domain  books 

are  our  gateways  to  the  past,  representing  a  wealth  of  history,  cultuie  and  knowledge  that's  often  difficult  to  discover. 

Marks,  notations  and  other  maiginalia  present  in  the  original  volume  will  appear  in  this  flle  -  a  reminder  of  this  book's  long  journcy  from  the 

publisher  to  a  library  and  finally  to  you. 

Usage  guidelines 

Google  is  proud  to  partner  with  libraries  to  digitize  public  domain  materials  and  make  them  widely  accessible.  Public  domain  books  belong  to  the 
public  and  we  are  merely  their  custodians.  Nevertheless,  this  work  is  expensive,  so  in  order  to  keep  providing  this  resource,  we  have  taken  Steps  to 
prcvcnt  abuse  by  commercial  parties,  including  placing  lechnical  restrictions  on  automated  querying. 
We  also  ask  that  you: 

+  Make  non-commercial  use  ofthefiles  We  designed  Google  Book  Search  for  use  by  individuals,  and  we  request  that  you  use  these  files  for 
personal,  non-commercial  purposes. 

+  Refrain  fivm  automated  querying  Do  not  send  automated  queries  of  any  sort  to  Google's  System:  If  you  are  conducting  research  on  machinc 
translation,  optical  character  recognition  or  other  areas  where  access  to  a  laige  amount  of  text  is  helpful,  please  contact  us.  We  encouragc  the 
use  of  public  domain  materials  for  these  purposes  and  may  be  able  to  help. 

+  Maintain  attributionTht  GoogXt  "watermark"  you  see  on  each  flle  is essential  for  informingpcoplcabout  this  projcct  and  hclping  them  lind 
additional  materials  through  Google  Book  Search.  Please  do  not  remove  it. 

+  Keep  it  legal  Whatever  your  use,  remember  that  you  are  lesponsible  for  ensuring  that  what  you  are  doing  is  legal.  Do  not  assume  that  just 
because  we  believe  a  book  is  in  the  public  domain  for  users  in  the  United  States,  that  the  work  is  also  in  the  public  domain  for  users  in  other 
countries.  Whether  a  book  is  still  in  Copyright  varies  from  country  to  country,  and  we  can'l  offer  guidance  on  whether  any  speciflc  use  of 
any  speciflc  book  is  allowed.  Please  do  not  assume  that  a  book's  appearance  in  Google  Book  Search  mcans  it  can  bc  used  in  any  manner 
anywhere  in  the  world.  Copyright  infringement  liabili^  can  be  quite  severe. 

Äbout  Google  Book  Search 

Google's  mission  is  to  organizc  the  world's  Information  and  to  make  it  univcrsally  accessible  and  uscful.   Google  Book  Search  hclps  rcadcrs 
discover  the  world's  books  while  hclping  authors  and  publishers  rcach  ncw  audicnccs.  You  can  search  through  the  füll  icxi  of  ihis  book  on  the  web 

at|http: //books.  google  .com/l 


Google 


IJber  dieses  Buch 

Dies  ist  ein  digitales  Exemplar  eines  Buches,  das  seit  Generationen  in  den  Realen  der  Bibliotheken  aufbewahrt  wurde,  bevor  es  von  Google  im 
Rahmen  eines  Projekts,  mit  dem  die  Bücher  dieser  Welt  online  verfugbar  gemacht  werden  sollen,  sorgfältig  gescannt  wurde. 
Das  Buch  hat  das  Uiheberrecht  überdauert  und  kann  nun  öffentlich  zugänglich  gemacht  werden.  Ein  öffentlich  zugängliches  Buch  ist  ein  Buch, 
das  niemals  Urheberrechten  unterlag  oder  bei  dem  die  Schutzfrist  des  Urheberrechts  abgelaufen  ist.  Ob  ein  Buch  öffentlich  zugänglich  ist,  kann 
von  Land  zu  Land  unterschiedlich  sein.  Öffentlich  zugängliche  Bücher  sind  unser  Tor  zur  Vergangenheit  und  stellen  ein  geschichtliches,  kulturelles 
und  wissenschaftliches  Vermögen  dar,  das  häufig  nur  schwierig  zu  entdecken  ist. 

Gebrauchsspuren,  Anmerkungen  und  andere  Randbemerkungen,  die  im  Originalband  enthalten  sind,  finden  sich  auch  in  dieser  Datei  -  eine  Erin- 
nerung an  die  lange  Reise,  die  das  Buch  vom  Verleger  zu  einer  Bibliothek  und  weiter  zu  Ihnen  hinter  sich  gebracht  hat. 

Nu  tzungsrichtlinien 

Google  ist  stolz,  mit  Bibliotheken  in  Partnerschaft  lieber  Zusammenarbeit  öffentlich  zugängliches  Material  zu  digitalisieren  und  einer  breiten  Masse 
zugänglich  zu  machen.     Öffentlich  zugängliche  Bücher  gehören  der  Öffentlichkeit,  und  wir  sind  nur  ihre  Hüter.     Nie htsdesto trotz  ist  diese 
Arbeit  kostspielig.  Um  diese  Ressource  weiterhin  zur  Verfügung  stellen  zu  können,  haben  wir  Schritte  unternommen,  um  den  Missbrauch  durch 
kommerzielle  Parteien  zu  veihindem.  Dazu  gehören  technische  Einschränkungen  für  automatisierte  Abfragen. 
Wir  bitten  Sie  um  Einhaltung  folgender  Richtlinien: 

+  Nutzung  der  Dateien  zu  nichtkommerziellen  Zwecken  Wir  haben  Google  Buchsuche  Tür  Endanwender  konzipiert  und  möchten,  dass  Sie  diese 
Dateien  nur  für  persönliche,  nichtkommerzielle  Zwecke  verwenden. 

+  Keine  automatisierten  Abfragen  Senden  Sie  keine  automatisierten  Abfragen  irgendwelcher  Art  an  das  Google-System.  Wenn  Sie  Recherchen 
über  maschinelle  Übersetzung,  optische  Zeichenerkennung  oder  andere  Bereiche  durchführen,  in  denen  der  Zugang  zu  Text  in  großen  Mengen 
nützlich  ist,  wenden  Sie  sich  bitte  an  uns.  Wir  fördern  die  Nutzung  des  öffentlich  zugänglichen  Materials  fürdieseZwecke  und  können  Ihnen 
unter  Umständen  helfen. 

+  Beibehaltung  von  Google-MarkenelementenDas  "Wasserzeichen"  von  Google,  das  Sie  in  jeder  Datei  finden,  ist  wichtig  zur  Information  über 
dieses  Projekt  und  hilft  den  Anwendern  weiteres  Material  über  Google  Buchsuche  zu  finden.  Bitte  entfernen  Sie  das  Wasserzeichen  nicht. 

+  Bewegen  Sie  sich  innerhalb  der  Legalität  Unabhängig  von  Ihrem  Verwendungszweck  müssen  Sie  sich  Ihrer  Verantwortung  bewusst  sein, 
sicherzustellen,  dass  Ihre  Nutzung  legal  ist.  Gehen  Sie  nicht  davon  aus,  dass  ein  Buch,  das  nach  unserem  Dafürhalten  für  Nutzer  in  den  USA 
öffentlich  zugänglich  ist,  auch  für  Nutzer  in  anderen  Ländern  öffentlich  zugänglich  ist.  Ob  ein  Buch  noch  dem  Urheberrecht  unterliegt,  ist 
von  Land  zu  Land  verschieden.  Wir  können  keine  Beratung  leisten,  ob  eine  bestimmte  Nutzung  eines  bestimmten  Buches  gesetzlich  zulässig 
ist.  Gehen  Sie  nicht  davon  aus,  dass  das  Erscheinen  eines  Buchs  in  Google  Buchsuche  bedeutet,  dass  es  in  jeder  Form  und  überall  auf  der 
Welt  verwendet  werden  kann.  Eine  Urheberrechtsverletzung  kann  schwerwiegende  Folgen  haben. 

Über  Google  Buchsuche 

Das  Ziel  von  Google  besteht  darin,  die  weltweiten  Informationen  zu  organisieren  und  allgemein  nutzbar  und  zugänglich  zu  machen.  Google 
Buchsuche  hilft  Lesern  dabei,  die  Bücher  dieser  Welt  zu  entdecken,  und  unterstützt  Autoren  und  Verleger  dabei,  neue  Zielgruppcn  zu  erreichen. 
Den  gesamten  Buchtext  können  Sie  im  Internet  unter|http:  //books  .  google  .coiril  durchsuchen. 


der  Schweiz. 

(Urproduktion,  Handel,  Industrie,  Verkehr  etc.) 


Herausgegeben  und  redigirt 

von 


9 

Redaktor  des  Schweiz.  Handelsamtsblattes, 
unter  Mitwirkung 

von  Fachkundigen  in  und  ausser  der  Bundesverwaltung. 


Alle  Rechte  geicah^H. 


L  Band: 


Aarekorrektionen  —  Handel 

nebst  BrgiDsungen  inoi  L  Band. 


Bern. 

Verlag  yon  Sohmid,  Franoke  &  Co.  (vorm.  J.  Dalp'sohe  Buchhandlung). 

1887. 


Vor^^^ort. 


Das  vorliegende  Werk  präsentirt  sich  als  ein  Versuch,  das  Wissens- 
wertheste  über  die  volkswirthschaftlichen  Verhältnisse  der  Schweiz  zu 
sammeln  und  in  einer  Form  dem  Publikum  zugänglich  zu  machen,  welche 
die  praktische  Verwerthung  des  Stoffes  bei  Berufsgeschäften  und  Studien 
ermöglicht.  Der  Begriff  «Volkswirthschaft»  ist  ein  so  dehnbarer,  daß,  wollte 
man  Alles,  was  sich  unter  denselben  subsummiren  läßt,  in  einem  Lexikon 
unterbringen,  die  Grenzen  des  letztem  viel  weiter  gezogen  werden  müßten, 
als  es  angesichts  der  Verhältnisse,  mit  welchen  Herausgeber  und  Verleger 
zu  rechnen  haben,  rathsam  erscheint.  Vieles  also  wird  in  diesem  Buche 
mangeln,  erweist  sich  aber  die  Sache  als  nützlich  und  gut,  so  wird  sich 
hoffenthch  mit  der  Zeit  ein  Mehreres  für  die  Vervollständigung  und  Ab- 
rundung  thun  lassen. 

Die  Dinte  für  diese  Blätter  Ist  aus  vielen  Federn  geflossen  und  ich 
schulde  manchem  trefflichen  Manne  Worte  warmer  Dankbarkeit  für  eine 
Mitwirkung,  ohne  welche  die  Ausführung  des  Gedankens,  welchem  ich  folgte, 
hätte  unterbleiben  müssen. 

Die  Angaben  spezifisch  staatswirthschaftlicher  oder  politischer  Natur, 
welche  sich  in  diesem  Buche  finden,  sind  mir  als  nothwendiges  Gorrelat 
des  übrigen  Inhaltes  erschienen.  Gleichzeitig  wollte  ich  durch  sie  den 
Keim  zu  einem  künftigen  Staats-  und  Volkswirthschafts-Lexikon 
legen. 

Bern,  im  April  1885. 

F. 


1 66301 


^ 


Aarekorrektionen*  A,  Korrektion  imHaslithal.  Diese  Korrektion 
wurde  in  den  Jahren  1866 — 1875  aasgeführt.  Die  Länge  der  Korrektionsstrecke, 
von  dem  Austritte  der  Aare  aus  der  Felsschlucht  (gen.  Lamm)  oberhalb  Mey- 
ringen  bis  zum  Brienzersee,  beträgt  12,75  km  mit  einem  durchschnittlichen  Ge- 
fälle von  3,36  ^/oo  (zu  oberst  5,5  ^/oo  mit  successiver  Abnahme  bis  1,5  Voo). 
Um  eine  gleichmäßige  Geschwindigkeit  und  Schiebkraft  bei  dem  untern  schwachem, 
wie  bei  dem  obem  stärkern  Gefälle  zu  erzielen,  wurde  das  Querprofi.1  (Doppel- 
profil) so  konstruirt,  daß  die  Breite  desselben  thalabwärts  successive  abnimmt. 
An  die  Kostensumme  von  Fr.  T 208,3 17  dieser  von  vollständigem  Erfolge  be- 
gleiteten Korrektion  leistet  der  Bund  einen  Beitrag  von  Fr.  400,000,  zahlbar 
von  1881  an  in  10  gleichen  Jahresraten  (Bundesbeschluß  vom  16.  August  1878; 
Amtliche  Sammlung,  neue  Folge,  Bd.  UI,  pag.  469). 

B.  Korrektion  von  Böttstein  (Eien)  oberhalb  Klein-Döttingen 
(Kt  Aargau)  bis  zur  Mündung  in  den  Ehein.  Der  verwilderte  Zustand 
dieser  Strecke  (in  einer  Länge  von  7187  m  mit  einem  ziemlich  gleichmäßigen 
Gefölle  von  1,2  **/oo  bei  Mittelwasser)  verursacht  beidseitige  Uferan bräche.  Um 
diesen  zu  steuern,  wird  auf  Beglung  des  Laufes  abgesehen.  Das  Alignement 
für  das  zu  diesem  Zwecke  aufgestellte  Projekt  besteht  in  3  Geraden  von  945, 
3075  und  625  m  und  in  2  Kurven  von  1959  m  (Radius  =  1137  m)  und 
585  m  (R.  =  837  m)  Länge.  Auf  der  obersten  Strecke  von  Böttstein  (Eien) 
bis  Döttingen  in  einer  Länge  von  2905  m  ist  bloß  die  Reglung  und  Sicherung 
der  linkseitigen  Uferlinie  in  Aussicht  genommen;  von  letzterm  Orte  bis  zum 
Rhein,  auf  4282  m  Länge,  soll  der  Fluß  dagegen  in  regelmäßigem  Querprofil 
eingedämmt  werden.  Die  Profilbreite  ist  auf  der  Höhe  von  0,30  m  über  Mittel- 
wasser oder  von  1,70  m  über  Niederwasser  bei  Böschungen  von  1  :  2  auf  150  m 
festgesetzt.  An  die  Voranschlagssumme  von  Fr.  950,000  leistet  der  Bund  einen 
Beitrag  von  40  7o  =  Fr.  380,000  (Bundesbeschluß  vom  28.  Juni  1882;  A  S., 
n.  F.,  Bd.  VI,  pag.  215). 

Im  Fernem  bewilligte  der  Bund  (1884  und  1885)  an  partielle  Kor- 
rektionen der  Aare:  bei  Bern  (von  der  Elfenau  bis  Dalmazi,  auf  dem  rechten 
Ufer)  Fr.  50,000  als  Ys  des  Voranschlages  und  von  Schönen werd  bis  Kantons- 
grenze Solothurn-Aargau  Fr.  50,000  gleich  einem  Drittel  des  Voranschlages. 

Aargau*  16.  Kanton  der  Eidgenossenschaft.  Beitritt  zum  Bund  1803. 
Flächeninhalt  1404  km'.  Ortsanwesende  ^Bevölkerung  am  1.  Dezember  1880 
198,645  Personen.  11  Bezirke,  248  politische  Gemeinden,  248  Civilstandskreise. 
3  Nationalrathswahlkreise  (36.,  37.,  38.  mit  10  Mandaten).  Gehört  zum  3.  eidg. 
Assisenbezirk ,  in  militärischer  Beziehung  zum  5.  Divisionskreis,  in  katholisch- 
kirchlicher Beziehung  zum  Bisthum  Basel. 

Nach  dem  anläßlich  der  eidg.  Volkszählung  vom  1.  Dezember  1880  er- 
mittelten Verhältniß  zwischen  den  Hauptberufsklassen  und  der  Gcsammtzahl  der 
Berufthätigen  der  Kantone  nimmt  der  Aargau  folgende  Rangstufen  unter  den 
schweizerischen  Kantonen  ein:  Die  11.  hinsichtlich  Urproduktion,  die  13.  hin- 
sichtlich Industrie  and  Kleingewerbe,  die  19.  hinsichtlich  Handel,  die  22.  hin- 
sichtlich Verkehr,  die  19.  hinsichtlich  öffentliche  Verwaltung,  Wissenschaften 
und  Künste,  die  22.  hinsichtlich  persönliche  Dienstleistungen,  d.  h.  10  Kantone 
haben  verhältnißmäßig  mehr  durch  Urproduktion  beschäftigte  Personen  als  der 
Aargau,  u.  s.  w. 

Furrer,  Volluwirthactaafts- Lexikon  der  Schweiz.  1 


W 


Aargau  —     2      —  Aargau 

*  Handel,  Industrie,  Kleingewerbe. 

Von  92,481  berufsthätigen  Personen  befaßten  sich  im  Jahre  1880  laut 
eidg.  Yolkszählungsstatdatik  40,190  mit  Industrie  und  Kleingewerbe,  4717  mit 
Handel.  Jene  bilden  43,45  ^/o,  diese  5,10  ^/o  aller  Berufsthätigen  des  Kantons 
oder  7,30  ^/o,  bezw.  5  ^/o  der  nämlichen  Berufskategorien  der  ganzen  Schweiz. 
Durch  die  Industrie  und  das  Eleingewerbe  fanden  insgesammt  78,101  Personen 
(39,3  ^/o  der  G-esammtbevölkerung),  durch  den  Handel  insgesammt  10,611  Per- 
sonen (5,34  ^/o  der  G^esammtbevölkerung)  den  Lebensunterhalt. 

Wie  aus  folgender  Gruppirung  der  unter  diese  Eubrik  zählenden  Berufsarten, 
welche  mehr  ab  5  ^/oo  aller  Beruftreibenden  des  Elantons  beschäftigen,  hervor- 
geht, dominiren  xint&r  den  aargauischen  Industriezweigen  die  Baumwollindustrie, 
die  Strohwaarenindufltrie  und  die  Seidenindustrie.. 

''/oo  aller  ^/oo  d.  n&mlicben 

Beniftreibende.  Beroftreibenden         Berafiikategorie 

de«  KaDtoDS.  der  Sobwels. 

Baumwollindustrie 6361  68,8  151 

Stroh  waarenindustrie 5499  59,4  451 

Seidenindustrie 3818  41,3  61 

Handel,  eigentlicher 2777  30,0  50 

Schuhmacherei 2625  28,4  88 

Tabak-  und  Cigarrenfabrikation      .     2023  21,9  409 

Schneiderei 1901  20,5  56 

Hotellerie  und  Wirthschaft       .     .     1669  18,0  55 

Weißnäherei 1516  16,4  56 

Zimmerei 1273  13,8  71 

Maurerei  und  Gypserei  .     .     .     .     1177  12,7  55 

Schreinerei  und  Glaserei      .     .     .     1152  12,5  55 

Leinen-  und  Halbleinenindustrie    .813  8,8  75 

Bäckerei 725  7,8  62 

Hammer-,    Huf-  und  Zeugschmiede       672  7,3  68 

Metzgerei  und  Wursterei     .     .     .       636  6,9  73 

Müllerei 627  6,8  82 

Wagnerei   und   Waggonfabrikation       598  6,5  93 

Maschinen-  und  Mühlenbau       .     .        573  6,2  58 

Wascherei  und  Glätterei      .     .     .       527  5,7  36 

Aktiengesellschaften. 
Ende  1884  bestanden  deren  laut  Handelsregister:  28  mit  Fr.  20'379,875 
haftbarem  Aktienkapital.  —  16  Gesellschaften  betreiben  Baukgeschäfte  mit 
Fr.  15^023,000;  3  Gasbeleuchtung  mit  Fr.  350,000;  1  Salinen  mit  Fr.  2'500,000; 
1  Kuranstalt  (Schinznach)  mit  Fr.  1' 140,500;  1  Lagerhaus  (Aarau  und  Ölten) 
mit  Fr.  750,000;  1  Zündwaarenfabrikation  mit  Fr.  200,000;  1  Buchdruckerei 
und  Buchhandel  mit  Fr.  160,000 ;  1  Spezereihandlang  (Konsumverein)  mit 
Fr.  3875;  1  Bierbrauerei  mit  Fr.  220,000;  1  Zwirnerei  mit  Fr.  22,500;  1  Käserei 
mit  Fr.  10,000. 

Banken  und  Sparkassen. 
S.  in  nächster  Lieferung  den  Artikel   „Banken  und  Sparkassen **. 

Fabriken. 
Dem  Schweiz.  Fabrikgesetz  waren  £nde  1884  248  Etablissements  unterstellt 
(83,6  ^/oo  aller  unterstellten  Etablissements  der  Schweiz),  mit  13,098  Arbeitern 

*  Für  die  Hauptabschnitte  (Urproduktion,   Handel,  Verkehr)  sowohl,  als  fOr  die 
Unterabschnitte  (Aktiengesellschaften  etc.)  ist  die  dlphahetiache  Reihenfolge  gewählt. 


Aargau  —     3     —  Aargau 

(92,4  7oo)  und  5334  Pferdekräftea;  100  Etablissements  mit  3826  Arbeitern 
haben  keine  Motoren.  Die  am  stärksten  vertretenen  Industriezweige  sind:  Die 
Baum  Wollindustrie  mit  4637  Arb.,  3764  Pf.,  in  31  Etabl.  als  Hauptgewerbe 
betrieben;  die  Tabakindustrie  mit  2396  Arb.,  23  Pf.,  47  Etabl.;  die  Seiden- 
industrie mit  1272  Arb.,  159  Pf.,  in  23  Etabl.  als  Hauptgew.  betrieben ;  die  Strob- 
und  Boßhaarindustrie  mit  746  Arb.,  84  Pf.,  in  25  Etabl.  als  Hanptgew.  betrieben. 
(Vergl.  die  Zahlen  auf  Seite  2,  welche  jedoch  auf  das  Jahr  1S80  und  nicht  bloß 
auf  die  Fabriken  Bezug  haben.) 

Die  Baumwollindustrie  umfaßt: 

lü  Baumwollspinnereien  ohne  anderen  Betrieb,  1931  Arb.,  2191  Pf.  (1  Aarau,  1  Aar- 
burg, 1  Baden,  1  Bremgarten,  1  Lenzburg,  1  Niederwyl,  1  Ruppers- 
wyl,  1  Spreitenbach,  2  Turgi,  1  VogelsÜEing,  1  Wettingen.) 

2  id.  mit  Baumwollzwimerei,   1042  Arb.,   870  Pf.    (1   Bremgarten, 

1  Windisch.) 

1  id.  mit  Baumwollzwimerei  und  Baumwollweberei,  175  Arb.,  60  Pf. 

(Niederlenz.) 

1  Baumwollzwimerei  ohne  anderen  Betrieb,         20  Arb.,    18  Pf.   (Gländ.) 

1  id.  mit  Nähfadenfabrikation,  225      „      200    „     (Unter-Siggenthal.) 

2  id.  mit  Baumwollspinnerei.    (S.  unter  Baumwollspinnereien.) 
1                id.                mit  Baumwollweberei,  77  Arb.,  36  Pf.   (Birrwyl.) 

1  id.  mit  Baumwollspinnerei  und  -Weberei.  (S.  unter  Baumwollspinnerei.) 

i  id.  mit  Seidenzwirnerei.    (S.  unter  Seidenindustrie.) 

7  Baumwollwebereien  ohne  anderen  Betrieb,  513  Arb.,  197  Pf.   (1  Buchs,  1  Menziken, 

1  Morgenthal,  1  Niederwyl,  1  Obermuhen,  1  Oftringen,  1  Wettingen.) 
1  id.  mit  Baumwollzwimerei.    (S.  unter  Baumwollzwimereien.) 

1  id.  mit  Baumwollspinnerei  und  Baumwollzwimerei.  (S.  unter  Baum- 

wollspinnerei.) 
6  Buntwebereien,  654  Arb.,  192  Pf.    1)  Niederlenz,  1  Oberkulm,  2  Seon,  1  Uerkheim, 

1  Zofingen.) 

Die  Tabakindustrie  umfaßt: 

18  Cigarrenfabriken  mit  570  Arb.  (2  Burg,  1  Dürrenäsch,  2  Gontenschwyl,  2  Leimbach, 

2  Leutwyl,   2  Menziken,    1  MOhlin,   3  Rheinfelden,    1  Schöftland, 
1  Zezwyl,  1  Zurzach.) 
26  CigaiTen-  und  Tabakfabriken  mit  1744  Arb.,  10  Pf.   (1  Aarburg.  8  Beinwyl,  1  Birr- 
wyl,  1  Burg,   1  Dürrenäsch,   1  Holzikon,   1  Lauffohr, 
4  Menziken,   1  Oftringen,  2  Reinach,   1  Rheinfelden, 
1  Stilli,  1  Teufenthai,  1  Zezwyl,  1  Nesselnbach.) 
1  Cigarrenfabrik  mit  Käserei  mit  64  Arb.   (Reinach.) 
1  Rollentabakfabrik  mit  5  Arb.   (LaufTenburg.) 
1  Schnupflabakfabrik  mit  13  Arb.,  13  Pf.    (Rheinfelden.) 

Die  Seidenindustrie  umfaßt: 

*2  Seidenwindereien  mit  44  Arb.,  9  Pf.    (1  Aarau,  1  Muri.) 

1  id.  mit  -Putzerei       „89      ,      5    ,      (Gontenschwyl.) 

1  id.  ^     -Zwimerei     „45      ,      3    ,      (Aarau.) 

10  Seidenzwiraereien  mit  468  Arb.,  89  Pf.    (1  Densbüren,  1  Ennetbaden,  1  Herznach, 

1  Küttigen,   1  Muri,  1  Ober-Endingen,  1  Ober-Entfelden,  1  Rohr, 

1  Stetten,  1  Zofingen.) 
1  id.  mit  Baumwolhswimerei  mit  57  Arb.,  7  Pf.    (Oftringen.) 

1  id.  mit  Seidenwinderei.    (S.  unter  Seidenwindereien.) 

1  id.  mit  Seidenband  Weberei.    (S.  unter  Seidenbandwebereien.) 

1  Nähseidefabrik  mit  12  Arb.    (Ober-Entfelden.) 

2  Seidenstoftwebereien  mit  95  Arb.    (1  Bremgarten,  1  Hägglingen.) 
4  Seidenbandwebereien  mit  208  Arb.,  13  Pf.    (Aarau.) 

1  id.  mit  Rohseidenzwiraerei  mit  254  Arb.,  33  Pf.    (Oflringen.) 

Die  Stroh-  und  Roßhaariudustrie  umfaßt: 

17  Strohwaarenfabriken  mit  400  Arb.,  32  Pf.  (1  Aarau,  1  Althäusern,  1  Boßwyl,  1  Brem- 
garten, 1  Dottikon,  1  Fahrwangen,  1  Fischbach,  1  Hägglingen, 
1  Meistei-schwanden,  2  Seengen,  2  Villmergen,  1  Wildegg,  3  Wohlen.) 


Aargau  —      4      —  Aar^au 

2  Strohhuifabriken  mit  89Arb.,    3  Pf.  (1  Aarburg,  1  Olhmarsingen.) 

3  Stroh- u.  Roßhaarwaarenfabriken   ,   149     ,     19  ,   (1  Fahrwangen,  ILupiig,  IWohleu.^ 
1  Roßhaarwaarenfabrik  ,     48     „  (Fahrwangen.) 

3  Roßhaar-  und  Stroh waarenfabriken.    (S.  unter  Strohwaarenfabriken.) 

1  Roßhaarwaarenfabrik  und  Litzenweberei  mit  38  Arb.,  14  Pf.   (Meisterschwanden.) 

1  Roßhaar-  und  Baumwollflechterei  «22      „      16    ^     (Mellingen.) 

Die  übrigen  dem  Fabrikgesetz  unterstellten  Etablissements  sind  : 
5  Appreturen,  wovon  1  ohne  weiteren  Betrieb  (Lenzburg),   1  in  Verbindung 
mit  Bleicherei  (Zofingen),    1  in  Verbindung  mit  Färberei  (Zofingen),    2  in  Ver- 
bindung  mit   Bleicherei    und  Färberei  (Buchs  und  Lenzburg);    t  Bändelifabrik 
in  Meisterschwanden ;   1  Baugeschäfl  mit  Schreinerei  in  Aarau ;  4  Bleichereien, 
wovon   1  mit  Appretur   (Zofingen),    2    mit   Färberei    und  Appretur    (Buchs  und 
Lenzburg)  und  1  Bobinenbleicherei  in  Wildegg;    1  Briefcouverts-  und  Papier- 
sackfabrik in  Gontenschwyl ;   5  Buchdruckereien,  wovon  3  mit  Buchbindereien 
(Aarau,  Baden  und  Brugg);  3  Bürstenfabriken  in  Aarburg,  Ober-Entfelden  und 
Ober- Rohrdorf;    1  Bürstenhöleerfabrik   in  Ober-Entfelden;    1   Cartonfabrik    in 
Muhen;    2   Cementfabriken  in  Aarau  und  Erlinsbach;  3   Crepefabriken,  wovon 
1  in  Niederwyl  und  2  mit  104  Arbeitern  in  Zofingen;  1  Druckerei  mit  Färberei 
in  Aarau;  2  Eisengießereien,  wovon  1   mit  Reparatur werkstätte  (Windisch),   1 
mit  Weichgußfabrik  (Aarau);  4  Eiastiquefabriken  mit  416  Arbeitern,  10  Pferde- 
kräften   (2    in   Aarau,    1    Suhr,    1    Zofingen);    13   Färbereien,   wovon    5    ohne 
weiteren  Betrieb  (2  in  Aarau,    3  in  Zofingen),    1   mit  Appretur  in  Zofingen,    1 
mit  Ausrlisterei   in  Safenwyl   (81  Arbeiter,    35  Pferdekräfte),    2  mit  Bleicherei 
und  Appretur  in  Buchs  und  Lenzburg,   1  mit  Druckerei  in  Aarau,   1  mit  Eisen- 
garnfabrik in  Kölliken,   1  mit  Schlichterei  in  Birrwyl,   1  Rothfärberei  in  Zofingen ; 
1  Firniß fabrik  in  Aarau;   1  Fournierfabrik  in  Klingnau;   1  Gerberei  in  Aar- 
burg; 3  Gießereien,  wovon  2  mit  Maschinenfabrik  (Seon  und  Zofingen),  1  mit 
mech.  Werkstätte  in  Turgi;  1  Goldleistenfabrik  in  Oftringen;  2  Hadernsortir- 
anstalten  in  Rothrist  und  Windisch ;  2  Halbwollwebereien  in  Aarau  und  Strengel- 
bach;  1  Hanfspinnerei  in  Hirschthal;   1  Hemdenfabrik  in  Aarburg;  1  Kaffee- 
Surrogat  fabrik   in  Frick;    2  Kinderwagenfabriken  in  Klingnau  und  Lenzburg; 
1  Knochenw aar en fabrik   in    Kirchdorf;    2   Korkzapfenfabriken   in   Dürrenäsch 
und  Ober-Entfelden;  1  Kunstwollfabrik  in  Strengelbach;    3  Kupfer  walzereien, 
wovon  2  in  Menziken,  1  in  Oberkulm ;  1  Leimfabrik  in  Eiken ;  4  Litzenfabriken, 
wovon    1    mit   Roßhaarwaarenfabrik    (1    Rheinfelden,    1    Sarmenstorf,    1    Sam); 
4    Maschinenfabriken,    wovon    2    mit   Gießerei    (Ennetbaden,    Wildegg,    Seon, 
Zofingen);  4  Metallwaarenfabriken  in  Baden,  Künten,  Nieder-Rohrdorf,  Rieden; 
1  Möbelfabrik  in  Koblenz;    1  Mühlenbauwerkstäite  in  Aarau;   1  Musikwerk- 
fabrik in  Ünterkulm ;  1  Ofen-  und  Thonwaarenfabrik  in  Aarau ;  2  Papierfabriken 
in  Oftringen  und  Seon ;   1   Papierw  aar  en  fabrik  in  Lenzburg ;   1  Parqueterie  in 
Baden ;  1  Portlandcementfabrik  in  Aarau ;  3  Beiß  zeug  fabriken  in  Aarau ;  1  Säge 
in  Safenwyl ;  3  Salinenwerke  mit  105  Arbeitern,  27  Pferdekräften  (Kiiiseraugst, 
Rheinfelden,    Ryburg);    1    Schablonenfabrik   in   Aarau;    7    Schuhfabriken   mit 
563  Arbeitern  in  Aarau,  Bottenwyl,  Gränichen,  Herznach,  Klingnau;  2  Schuh- 
schäße fabriken  in  Langnau  und  Zurzach ;   1  Seifenfabrik  in  Lenzburg ;   1  Steck- 
nadel fabrik   in  Reinach;    4  Stickereien  mit   135  Arbeitern  in  Beinwyl,    Brem- 
garten,  Mellingen,  Villmergen;  4  Strickereien  mit  102  Arbeitern  (3  in  Aarburg, 

1  in  Laufenburg);  1  Thonwaarenfabrik  in  Aarau;  1  Ihonröhrenfahrik  in  Aarau; 

2  Tri  cot  fabriken  in  Aarau  und  Ryken;  1  ührenstein  fabrik  iu  Seengen;  3 
Waffen  fabriken,  wovon  2  in  Aarau,  1  in  Leuzburg;  1  Weißwaaren  fabrik  mit 
127  Arbeitern    in    Zurzach;    1   Wollen-    und    HalbwoUenweberei    in  Niederwyl; 


Aargau  —     5     —  Aargau 

1   Zief/elei   in   Kölliken;    2  Zündhole fabriken   mit    96  Arbeitern   in  Altenburg 
and  Rheiifelden. 

Genossenschaften. 

Ende  1884  waren  im  Handelsregister  27  Genossenschaften  eingetragen;  23 
derselben  betreiben  Bank-  und  Sparkassengeschäfte,  4  sind  Eonsumvereinigungen. 

Geschäftsfirmen  etc. 

Ende  1884  figurirten  im  Handelsregister  749  Firmen.  Die  am  stärksten 
vertretenen  Geschäftszweige  sind:  105  Spezerei-  und  Kolonial waarenhandlungen, 
98  Manufaktur-,  Tuch-  und  Ellen waarechandlungen,  77  BaumwoUverarbeitung 
(33  bezeichnet  als  Baum w oll waarenfabrikation,  14  Spinnereien,  13  Zwirnereien, 
17  Webereien,  wovon  11  Buntwebereien),  47  Tabak-  und  Cigarrenfabrikation,  46 
Strohwaarenfabrikation,  45  Agenturgeschäfte,  ca.  40  Baük-,  Leih-  und  Sparkassen- 
geschäfte, 40  Weinhandlungen,  32  Eisen waarenhandlungen,  30  Apotheken,  28 
HalbwoU-  und  Woll waarenfabrikation,  24  Mercerie waarenhandlungen,  23  Seiden- 
geschäfte (10  Bandfabrikation,  8  Zwirnerei,  5  Seidenstofffabrikation),  21  Leder- 
handel, 19  Tabak-  und  Cigarrenhandlungen,  17  Quincailleriewaarenhandlungen, 
17  Glaswaarenhandlungen,  15  Färbereien,  13  Bettwaarenhandlnngen,  12  Gam- 
handlungen,   11   chemische  Fabriken. 

Außerdem  seien  erwähnt:  9  MUhlengeschäfte,  8  Leinenwaarenfabrikation, 
7  Gerbereien,  6  Bierbrauereien,  6  Bleichereien,  6  Strohhutfabrikatiun,  6  Schnupf- 
tabakfabrikation, 5  Roßhaai-flechtereien,  5  Cementgeschäfte,  5  Schuhfabrikation, 
5.  Elastiquegewebefabrikation ,  5  Tricotunterkleiderfabrikation ,  5  mechanische 
Strickereien,  5  Sägereien,  5  mech.  Werkstätten,  4  Farbenfabrikation,  3  Reiß- 
zeugfabrikation. 

Industriegeschichtliches. 

Um  die  Mitte  des  16.  Jahrhunderts  ließen  sich  auch  in  den  kleinen  Städten 
des  alten  bernischen  Aargau  englische  Unterthanen  nieder,  die  um  des  Glaubens 
willen  ihre  Heimat  hatten  verlassen  müssen.  Sie  kannten  die  Kunst  des  Wollen- 
tipinnens  und  -Webens  und  sorgten  so  eifrig  für  deren  Verbreitung,  daß  man 
gemeiniglich  in  jene  Zeit  den  Beginn  der  aargauischen  Industrie  zurückverlegt. 
Es  scheint,  daß  Leinen  vorher  nur  in  geringem  Maße  gesponnen  und  gewoben 
worden  war,  so  daß  eigentlich  außer  der  Gerberei  und  dem  schon  zu  Ende  des 
vorigen  Jahrhunderts  wieder  eingegangenen  Bergbau  auf  Eisen  nur  wenig  zünftige 
Handwerke  betrieben  wurden. 

Ohne  Zweifel  hatten  die  Wollen-  und  Leinwaudmanufaktur,  letztere  namentlich 
auch  durch  die  Fürsorge  der  Eegierung,  schon  ziemliche  Ausdehnung  gewonnen, 
als  die  Hugenotten  1685  die  Seidenindustrie  in  den  Aargau  verpflanzten  und 
die  Floretspinnerei ,  die  Stoffweberei  und  später  auch  die  Bandfabrikation  zur 
Blttthe  gelangten. 

So  war  man  auf  textilem  Gebiete  wohl  bewandert,  als  bald  darauf,  noch 
vor  Beginn  des  18.  Jahrhunderts,  auch  die  Verai-beitung  der  Baumwolle  zu 
Garnen  und  Geweben  Eingang  fand  und  Leinwand  wie  Wolle  entweder  beinahe 
verdrängte  oder  doch  in  der  Folge  sich  insofern  dienstbar  machte,  als  die  Er- 
stellong  halbwollener  und  halbleinener  Stoffe  die  Oberhand  behielt.  Tausende 
von  Menschen  wendeten  sich  der  lohnenden  Baumwollenindustrie  zu  und  trugen 
ihre  Handgespinfiste  und  die  Eohtücher  vorzüglich  nach  Lemburg  auf  den  Markt, 
wo  sie  für  ihre  Waare  zur  Hälfte  in  Geld,  zur  Hälfte  mit  Baumwolle  bezahlt 
wurden.  Ein  nicht  unbeträchtlicher  Theil  dieser  „Indiennes*"  genannten  Tücher 
ging  von  da  in  die  großen  Druckereien  am  Neuenburger  See,  obgleich  schon  in 


Aargau  —     H     —  Aargau 

den  ersten  Jahrzehnten  des  18.  Jahrhunderts  die  Druckerei  im  Aargau  ebenfalls 
ansässig  geworden  war  und  fast  ein  Jahrhundert  lang  in  zahlreichen  Etablissements 
florirte,  bis  ihr  der  deutsche  Zollverein,  die  englische  Konkurrenz  und  die  Bunt- 
weberei in  den  30er  Jahren  den  Absatz  streitig  zu  machen  anfingen.  Außer 
der  Schweiz  blieb  auf  dem  Kontinent  nur  noch  Italien  als  Abnehmer,  and  die 
Konsignationen  nach  überseeischen  Ländern  fielen  ,  fremden  Hunden  anvertraut, 
verlustbringend  aus.  Da  man,  wieder  aus  Mangel  an  einem  entsprechenden 
sichern  Absatzgebiet,  nicht  auf  die  feinen  Mülhauser  Artikel  übergehen  konnte, 
so  ging  die  einst  bedeutende  aargauische  Druckerei  Ende  der  40er  Jahre  rasch 
ihrem  Verfall  entgegen. 

Auch  an  den  nöthigen  Bleichereien,  Färbereien  und  Appreturen  fehlte  es 
nicht,  die  theil weise  aus  dem  17.  Jahrhundert  herrührten. 

Im  Freiamt  hatten  die  Züricher  Seidenhäuser  etwas  Beschäftigung  geboten ; 
die  Baumwollenindustrie  jedoch  vermochte  dort  nicht  recht  Boden  zu  fassen, 
und  auch  die  Strohflechterei  für  eigenen  Bedarf  und  für  etliche  Hutmacher  im 
benachbarten  Luzerner  Gebiet  war  eine  bescheidene,  bis  um  1790  herum  ein 
Freiämtler  das  dort  verfertigte  Greflecht  zusammenkaufte  und  vorerst  nach  dem 
Schwarzwald,  dann  auch  nach  Schwaben  und  später  sogar  nach  Sachsen  und 
Böhmen  verhandelte. 

Was  das  jenseits  der  Jnrakette  gelegene,  damals  österreichische  Frickthal 
anlangt,  so  darf  wohl  angenommen  werden,  daß  dort  schon  damals  neben  dem 
Landbau  für  Basel  seidene  Bandwaaren  gewoben  worden  seien. 

Die  Franzosenzeit  brachte  auch  der  aargauischen  Industrie  Schaden  und 
Vortheile.  Wirkten  einerseits  die  Umgestaltung  der  sozialen  Yerhältnisse ,  die 
Schafifong  eines  neuen  Staatswesens  und  die  langen  Kriegswirren,  namentlich 
aber  die  eigentliche  Ausschließung  der  Mousseline  und  anderer  Tücher  seitens 
Frankreichs  störend  auf  die  Entwicklung  von  Handel  und  Wandel,  so  riefen 
andrerseits  die  Sperre  gegen  England  und  die  durch  sie  sehr  hoch  gesteigerten 
Grampreise  die  Unternehmungslust  wach.  In  aller  EUe  wurden  aus  Paris  und 
Zürich  die  Maschinen  zu  mechanischen  Spinnereien  bezogen  und  um  das  Jahr 
1810  stand  die  erste  derselben  in  Betrieb,  l^ur  die  Muthmaßungen  über  die 
Folgen  einer  allfälligen  baldigen  Aufhebung  der  Sperre  hielten  die  Versuche  in 
engeren  Schranken.  Als  aber  die  Jahre  1814  und  1815  neues  Leben  in  die 
Industrie  brachten,  nahm  man  trotz  der  nun  gesunkenen  G-arnpreise,  aber  mit 
beinahe  nur  halb  so  hohen  Arbeitslöhnen  den  Wettstreit  mit  England  auf,  und 
nicht  nur  an  der  Aare,  Reuß  und  Limmat,  sondern  auch  an  vielen  kleinen 
Wassern,  oft  abseits  der  Heerstraße,  entstanden  Spinnereien,  die  sich  freilich 
nicht  alle  auf  die  Dauer  als  den  Verhältnissen  gewachsen  erwiesen. 

Dem  Umschwung  in  der  Spinnerei  folgte  bald  ein  solcher  in  der  Weberei, 
welche  mehr  und  mehr  auf  buntgewobene  Stoffe  überging  und  ihren  Schwer- 
punkt in  einige  wenige  Häuser  nach  Aarau  verlegte,  die  viele  tausend  Arbeiter 
im  Wynen-,  See-  und  Suhrenthale  nährten.  Allmälig  machte  sich  Zo fingen 
selbstständig.  Im  Zeitabschnitte  von  1830 — 50  hatte  jener  Theil  der  aargauischen 
Buntweberei  seine  besten  Jahre.  Allein  um  diese  Zeit  trat  das  Toggenburg  als 
ernstliche  Konkurrentin  auf  und  die  Wirkungen  des  deutschen  Zollvereins  machten 
sich  der  Art  fühlbar,  daß  Viele  ihre  Produktion  einschränken  und  sich  nach 
neuen  Absatzgebieten   umsehen    oder   in  Deutschland  selbst  niederlassen  mußten. 

Dadurch,  wie  auch  in  Folge  des  allmäligen  Uebergangs  zum  mechanischen 
Fabrikbetrieb,  wurden  viele  Hände  beschäftigungslos,  die  indessen  zum  großem 
Theil    bei   der   um   die  Mitte   der   30er  Jahi*e    aufgekommenen  Fabrikation  von 


Aargau  —      7     —  Aargau 

Ranohtabak  und  Cigarren  Engagement  fanden.  Der  Sclinupftabak  Lenzburg's 
war  schon  im  17.  Jahrhundert  bekannt,  doch  hatte  die  Bereitung  nie  mehr  als 
beschränkte  Bedeutung,  welche  sich  in  neuerer  Zeit  noch  vermindert  hat.  Im 
Norden,  in  Rhein  fei  den,  und  im  Süden  des  Kantons,  in  Menzihen^  begann  unter 
ungünstigen  Verhältnissen  die  neue  Industrie  ihre  Laufbahn.  Einmal  genoß  sie 
gar  keiner  schützenden  Bestimmungen,  da  fremde  Fabrikate  zum  nämlichen  Zoll- 
ansatz eingingen  wie  der  Rohtabak,  und  zum  Zweiten  war  die  Meinung,  daß 
nur  das  Ausland  gut  liefern  könne,  eine  alt  hergebrachte.  Erst  seit  Inkrafttreten 
des  Schweiz.  Zolltarifs  von  1851  und  mit  der  Zunahme  des  Verbrauchs  gedieh 
der  bisher  nur  mühsam  behauptete  Zweig  am  Bhein  und  im  obem  Theil  des 
TFyucn-  und  Seethals  in  erfreulicher  Weise. 

In  andern  Landesgegenden,  so  namentlich  im  Wiggerthal,  hatte  sich  um 
dieselbe  Zeit  die  Baumwollenweberei  mit  der  Halbwollenweberei  in  die  Arbeiter 
getheilt  und  beide  Zweige  prosperirten  bis  zum  Eriegsjahre  1870,  dessen  Er- 
eignisse für  mehr  als  eine  der  schweizerischen  Industrien  folgenschwer  geworden 
sind.  Als  der  amerikanische  Krieg  von  1863  raschen  und  äußerst  lohnenden 
Absatz  in  Aussicht  stellte,  richtete  sich  ein  Fabrikant  nach  dem  andern  für  die 
mechanische  Erstellung  der  bunten  Gewebe  ein,  was  um  so  weniger  schwer  fiel, 
als  man  während  einer  Eeihe  von  Jahren  ansehnlichen  Gewinn  eingeheimst  hatte 
und  so  auch  dem  schon  seit  geraumer  Zeit  geltend  gewordenen  Bedürfniß  nach 
sauber  geschlichteter  und  gewobener  Waare  gerecht  werden  konnte. 

So  verblieben  der  Hausindustrie  nur  noch  Artikel  vornehmlich  für  in- 
ländischen Verbrauch ,  welche  ihr  die  mechanische  Weberei  aus  technischen 
Gründen  überlassen  mußte,  sowie  die  halbwollenen  Gewebe,  die  sich  bis  in  die 
60er  Jahre  im  Inland  und  im  Ausland  gut  verkauften. 

Auch  die  Seidenindustrie  hatte  zeitweilig  harten  Stand,  indem  wiederholte 
Zollplackereien  seitens  der  süddeutschen  Staaten  den  wichtigen  Absatz  dorthin 
sehr  empfindlich  schädigten  und  der  deutsche  Zollverein  dann  auch  hier  sich 
nachhaltend  fühlbar  machte. 

Die  Strohflechterei  im  Freiamt  hatte  inzwischen  rasche  Fortschritte  zu 
verzeichnen.  Das  als  Rohmaterial  verwendete  Roggenstroh  führte  zu  der  Spezialität 
der  sog.  Phantasieartikel ,  die  um  so  reißendere  Abnahme  fanden ,  nachdem  in 
den  40er  Jahren  New- York  als  direkter  Käufer  aufgetreten  war.  Leider  ließ 
trotzdem  eine  arge  üeberproduktion  nicht  lange  auf  sich  warten  und  ihre  Rück- 
wirkungen versetzten  der  nur  auf  diese  Artikel  eingeübten  Hausindustrie  einen 
harten  Schlag.  Die  Fabrikindustrie  bemächtigte  sich  eincH  Theils  der  Borduren- 
weberei  und  begann  dann  auch  am  Hallwyler  See  bald  mit  der  Erstellung  von 
Roßhaargeflechten,  welche  sich  während  drei  Jahrzehnten  der  besonderen  Gunst 
der  Mode  erfreuten,  jedoch  seit  1870  gänzlich  vernachlässigt  sind.  In  neuester 
Zeit  ist  man  zu  Lacets  aus  Manillahanf  übergegangen,  die  neben  den  Phantasie- 
Strohgeflechten  eine  Rolle  spielen.  Immer  noch  arbeitet  ein  Theil  des  nördlichen 
Luzern  und  des  Entlebuchs  im  Lohn  für  die  aargauische  Strohindustrie. 

Verschiedene  Ursachen,  als  deren  eine  gelegentlich  schon  die  Gründung  des 
deutschen  Zollvereins  genannt  worden  ist,  haben  in  neuerer  Zeit  eine  partielle 
Verschiebung  der  aargauischen  Industrien  veranlaßt,  so  daß  sich  Versuche  zur 
Einführung  anderer  Erwerbszweige  an  Stelle  nachtheilig  betroffener  aufdrängten. 

Die  Leinenmanufaktur  ist  nicht  mehr  von  Belang,  die  Baumwollenindustrie 
ist  an  ihre  Stelle  getreten.  Die  Verarbeitung  der  Wolle  hat  sich  beinahe  nur 
noch  in  der  Form  des  Webens  halbwollener  Stoffe  erhalten ,  welche  meist  im 
südwestlichen  Kantonstheil  flir  inländischen  Konsum  verfertigt  werden  und  gegen- 


Aargau  —     8     —  Aargau 

über  der  ansländischeD ,  auf  viel  größerem  Fuße  arbeitenden  Konkurrenz  sich 
nur  schwer  behaupten.  Seit  auch  Italien  dieses  Fabrikat  stark  belastet,  hat  der 
Absatz  im  Ausland  so  zu  sagen  ein  Ende. 

In  der  Seidenindustrie  hat  die  Fioretspinnerei  zu  Gunsten  der  Zwirnerei 
Rückschritte  gemacht  und  weder  die  Stoff-  noch  die  Bandfabrikation  vermochten 
sich  nach  Verlust  des  deutschen  Absatzgebietes  und  in  Konkurrenz  mit  Lyon, 
Zürich  und  Basel  weiter  zu  entwickeln. 

Dagegen  ist  die  Baumwollenspinnerei  stetig  gewachsen.  Um  das  Jahr  1840 
zählte  sie  etwa  150,000  Spindeln,  zur  Zeit  mehr  als  die  doppelte  Zahl.  Die 
Game  finden  Käufer  an  den  inländischen  Färbern,  den  Buntwebem,  an  Frank- 
reich und  Italien. 

Die  Weißweberei  hat  am  ausländischen  Absatz,  in  Folge  des  Uebergangs 
der  frühem  Abnehmer  zum  System  der  Schutzzölle,  stark  Abbruch  erlitten,  und 
ähnlich  ist  es  der  Buntweberei  ergangen,  die  sich  aus  diesem  Grunde  nicht  in 
dem  Maße  ausdehnen  konnte,  wie  es  sonst  der  Fall  gewesen  wäre.  Dem  Bei- 
spiele Deutschlands  folgte  Italien  mit  empfindlicher  Belastung  und  nun  sind 
auch   noch  Istrien  und  Dalmatien  im  österreichischen  Zollverbande  aufgegangen. 

Die  Färberei  verdankt  der  Solidität  ihrer  Arbeit,  die  im  Inlande  und  im 
Auslände  geschätzt  wird,  ihre  Fortexistenz. 

Von  textilen  Gewerben  verdienen  im  Femern  die  Fabrikation  von  Wirk- 
waaren  und  Elastiquen  für  Schuhe  Erwähnung.  Erstere  ist  von  den  Hosenlismern 
überkommen,  letztere  ersetzte  zum  Theil  die  verminderte  Seidenfabrikation  und 
lebte  sich  während  der  30  Jahre  ihres  Bestandes  rasch  ein.  Leider  verschließen 
sich  auch  ihren  Produkten  die  nächstliegenden  Länder  und  treten  auf  über- 
seeischen Gebieten  als  Konkurrenten  auf.  Welchen  Erfolg  die  unlängst  geschehene 
Einführung  der  mechanischen  und  der  Handstickerei  haben  wird,  kann  noch 
nicht  beurtheilt  werden. 

Der  deutsche  Zollverein  hat  auch  der  bis  zu  seiner  Gründung  kräftigen 
Gerberei  Schaden  gethan,  obschon  auch  jetzt  noch  ziemlich  viel  Sohlleder  gegerbt 
wird,  wovon  das  Meiste  im  Inland  zur  Verarbeitung  gelangt.  Denn  neben  die 
als  Handwerk  betriebene  Schuhmacherei  hat  sich  seit  den  50er  Jahren  die 
fabrikmäßige  Produktion  von  Schuhwerk  für  das  Inland  und  den  Export  gestellt. 

Die  Tabak-  und  Cigarrenfabrikation  hat  ihren  Höhepunkt  ohne  Zweifel  er- 
reicht, denn  obschon  nun  das  schweizerische  Gebiet  durch  etwelchen  Zollschutz 
gesichert  ist,  so  ist  doch  an  eine  starke  Ausfuhr  kaum  zu  denken.  Vor  Inkrafttreten 
der  neuen  Tarife,  als  Tabak  in  Blättern  frei  oder  nur  wenig  besteuert  einging, 
hatte  man  überseeische  Absatzgebiete  aufgesucht,  die  nun  seither  wieder  fast 
gänzlich   an    die  holländische   und  deutsche  Konkurrenz  verloren  gegangen  sind. 

Was  andere  ältere  Industrien  anlangt,  so  wären  als  solche  etwa  noch  die 
jetzt  zurückgekommene  Kanonen-  und  Glockengießerei  zu  nennen.  Die  mechanischen 
Werkstätten  sind  einstweilen  nicht  über  die  Schranken  hinausgekommen,  welche 
ihnen  der  Bedarf  an  Reparaturen  für  die  zahlreichen  mechanischen  Betriebe  ge- 
steckt bat,  dagegen  gewinnt  um  Baden  und  Brufßg  herum  die  erst  30  Jahre 
alte  Metall waarenfabrikation  erfreuliche  Ausdehnung. 

Besonders  hervorzuheben  bleibt  dann  die  seit  dem  2.  Jahrzehnt  dieses 
Jahrhunderts  in  Aarau  ansässige,  von  drei  Etablissements  betriebene  Reißzeug- 
fabrikation, welche  nicht  nur  in  Europa  guten  Ruf  genießt. 

Neuem  Datums  sind  die  Anfertigung  von  Musikdosen  im  untern  Wynen- 
thaly  die  Darstellung  chemischer  Produkte,  vorzüglich  von  Firnissen  und  Lacken, 
sowie    die  Thonwaaren-    und  Cementfabrikation.     Als    Spezialität    der   vorletzten 


Aarjrau  —      9      —  Aargau 

sind  Bohren  zu  den  verschiedensten  Zwecken  zu  nennen.  Dann  versucht  man 
sieh  im  uniern  Äarihal  und  im  Frickihal  auch  in  der  Parqueterie  und  der 
Fabrikation  sog.  schwedischer  Streichhölzer. 

Schließlich  mag  noch  des  Aufischwungs  der  Bierbrauerei  und,  als  einer 
Wohlthat  für  das  Land,  der  Anfangs  der  40er  Jahre  erfolgten  Entdeckung  und 
Ausbeutung  der  ausgiebigen  Salzlager  am  Bhein  gedacht  sein. 

Selbstverständlich  ist  bei  dieser  Vielseitigkeit  der  Industrie  sowohl  der 
Innenliandel  als  der  Außenhandel  ein  lebendiger.  Heute  bewegt  er  sich  auf 
Schienensträngen ,  die  den  Kanton  nach  allen  Bichtungen  durchschneiden ,  und 
auf  wohl  unterhaltenen  Straßen,  welche,  wie  im  Seethal,  ebenfalls  schon  dem 
Dampfroß  botmäßig  geworden  sind.  Handelszentren  liegen  im  Kanton  selbst  keine. 
Vom  15.  Jahrhundert  bis  herab  zu  der  Zeit  der  Verlegung  der  Verkehrswege 
und  der  Aenderung  der  Verkehrsmittel  war  der  Flecken  Zureach  ein  von  weit 
umher  viel  besuchter  Marktort  gewesen,  wo  jährlich  2  Mal  Messe  gehalten  wurde. 

Versicherungswesen. 

Im  Jahre  1884  waren  bei  der  kantonalen  Gebäudeversichernngsanstalt 
39,245  Gebäude  versichert,  wovon  7351  mit  Strohdach,  mit  einer  Gesammt- 
summe  von  Fr.  233^333,970.  Die  Brandsteuer  belief  sich  auf  Fr.  349,931,  die 
Brandschadensumme  auf  zirka  Fr.  325,280. 

Folgende  schweizerische  und  ausländische  Versicherungsgesellschaften  sind 
zum  Geschäftsbetrieb  im  Kanton  konzessionirt : 

Feuerversicherungsgesellschaften:  Helvetia  in  St.  Gallen, 
Schweiz.  Mobiliarversicherungsgesellschaft,  Basler  Feuerversicherungsgesellschaft, 
Lübeker  Feuerversicherungsgesellschaft,  Urbaine  in  Paris,  Union  in  Paris,  Union 
in  Berlin,  Biunione  Adriatica  di  Sicurtä  in  Triest,  Phönix  in  Paris,  Northern 
Assurance  Company  in  London. 

Lebensversicherungsgesellschaften:  Allg.  Gesellschaft  für  das 
menschliche  Leben  in  Paris,  New- Yorker  Germania  in  Berlin,  L'Abeille  in  Parb, 
The  Gresham  in  London,  Le  Nord  in  Paris,  La  Fonciere  in  Paris,  Caisse  pater- 
nelle  in  Paris,  La  Confiance  in  Paris,  Equitable  in  New- York,  L'Aigle  in  Paris, 
La  New-York  in  New-York,  Lebensversicherungsgesellschaft  fdr  Deutschland  in 
Gotha,  Caisse  generale  des  familles  in  Paris,  La  Nationale  in  Paris,  Magdeburger 
Lebensversicherungsgeselbchaft,  L'Ouest  in  Paris. 

Unfall  Versicherungsgesellschaften :  La  France  industrielle  in 
Paris,  La  Centrale  in  Paris,  Französische  Unfallversicherungsgesellschaft  in  Paris, 
Le  Secours  in  Paris. 

Andere  Gesellschaften:  Le  Chömage  in  Paris,  Bremer  Eentenbank 
und  Aupsteuerversicherung. 

Urproduktion. 

Der  Urproduktion  widmeten  sich  im  Jahre  1880  42,459  Personen  --  45,91  ^/o 
aller  Beruftreibenden  des  Kantons  (92,481)  oder  7,6  ^/o  aller  durch  Urproduktion 
beschäftigten  Personen  der  Schweiz.  Durch  die  Urproduktion  fanden  insgesammt 
87,983  Personen  -  -  44,3  ^/o  der  Gesammtbevölkerung  den  Lebensunterhalt. 

Den  Hauptantheil  an  der  Urproduktion  hat  die  Landwirthschaft  (s.  unten), 
dann  folgt  die  Forst wirthschaft  mit  497,  Bergbau  und  verwandte  Betriebe  mit 
321,  Fischerei  mit  43  und  die  Jagd  mit  7  Berufthätigen.  S.  in  späteren  Liefe- 
rungen die  Artikel  Forstwirthschaft,  Jagd,  Fischerei.    In  Bezug  auf 

Bergbau 
und  verwandte    Betriebe   nimmt   der  Aargau    nach    der   Zahl  der  gegenwärtigen 


Aargau  —      10     —  Aargau 

Fundorten  von  Rohprodukten,  ca.  90  von  ca.  975  der  ganzen  Schweiz  (Kanton 
Genf  ausgenommen),  den  vierten  Bang  unter  den  Kantonen  ein.  Bern,  Freiburg 
und  Wallis  gehen  voran.  Man  kennt  71  Steinbrüche  (44  Kalkstein,  23  Sand- 
stein, 4  Tufstein),  10  Töpfer-  und  Ziegelthonlager,  4  Grypslager,  einige  Torflager, 
1  Lager  von  hydraalischem  Kalk  und  Cement.  In  früheren  Jahren  wurde  in  der 
Nähe  von  Aarau  ein  Eisenbergwerk  betrieben.  Oben  erwähnte  Fundorte  befinden 
sich  bei  folgenden  Ortschaften: 

Für  Qyps :  Ehrendingen,  Küttigen,  Sulz  und  Wettingen  (überall  Tagbaubetrieb). 

FUr  Kalksteine:  Aarau,  Aarburg,  Auenstein,  Baden,  Birrenlauf,  Brugg, 
Degerfelden,  Densbüren,  Effingen,  Endingen,  Ennetbaden,  Erlinsbach,  Gebensdorf, 
Hausen,  Herznach,  Kaisten,  Koblenz,  Küttigen,  Laufenburg,  Lupfig,  Mägden, 
Melliken,  Mumpf,  Niedergöngen,  Beuenthal,  Ueken,  Yeltheim,  Wegenstetten, 
Wildegg,  Wölflinswyl,  Würenlingen,  2ieiningen. 

Für  Salee:  Die  Salinen  Kaiseraugst  (entstanden  1844),  Bheinfelden  (1845) 
und  Kybarg  (1848).  Diese  Fundorte  (sowie  Schweizerhalle  im  Kt.  Baselland) 
werden  von  der  staatlich  konzessionirten  Aktiengesellschaft  „Schweizerische  Bhein- 
Salinen"  ausgebeutet  (die  Konzession  dauert  bis  zum  1.  Januar  1907).  Die  Ge- 
sellschaft ist  verpflichtet,  dem  Kanton  Aargau  seinen  ganzen  Bedarf  an  Koch- 
und  Viehsalz  unentgeltlich  zu  liefern.  Diese  Verpflichtung  erlischt  aber  mit  dem 
Tage,  an  dem  der  Staat  andere  Konzessionen  für  Salinen -Ausbeutung  ertheilt, 
selbst  eine  Saline  auf  aargauischem  Grebiet  betreibt  oder  sich  an  einer  solchen 
betheiligt.  Tritt  einer  dieser  Fälle  ein,  so  hat  jene  Gesellschaft  dem  Staat  nur 
noch  den  zehnten  Theil  des  ausgebeuteten  Salzqaantums  als  Konzessionsabgabe 
EU  entrichten.  —  An  die  im  Jahre  1882  in  der  Schweiz  verbrauchten  Salz- 
quantitäten (474,945  Meterzentner)  lieferten  die  drei  aargauischen  Salinen 
213,682  q.  Produzirt  haben  diese  Salinen  in  den  Jahren  1880/83  durchschnittlich 
230,992  q  Koch-,  Tafel-  und  Viehsalz,  sowie  8460  q  Abgang-  oder  Düng-  und 
Gewerbesalz,  somit  insgesammt  239,452q=i57,18^/o  der  Gesammtsalzproduktion 
der  Schweiz.  —  Vertragsgemäß  haben  die  „Schweizerischen  Khein-Saliuen*'  (so- 
mit inkl.  Schweizerhalle)  an  die  großh.  badische  Finanzverwaltung  für  den  Be- 
darf der  badischen  Grenzbezirke  jährlich  10,000  q  Salz  zu  liefern.  21  Kantone 
der  Schweiz  beziehen  ihren  Salzbedarf  ausschließlich  oder  größtentheils  aus  den 
4  Bheinsalinen.  Die  Gesellschaft  darf  von  den  Kantonen  höchstens  Fr.  1.  75 
per  50  kg  Koch-  oder  Viehsalz,  unverpackt,  im  Salzmagazin  genommen,  fordern. 
Auch  muß  sie  stets  in  der  Lage  sein,  den  Salzbedarf  der  Schweiz  jederzeit 
vollständig  decken  zu  können,  soweit  derselbe  nicht  von  anderen  Schweiz.  Salz- 
werken befriedigt  wird.  In  der  aargauischen  Staatsrechnung  pro  1882  ist  der 
Ertrag  des  Salzregals  auf  Fr.  199,744.  77  angegeben. 

Für  Sandsteine :  Brittnau,  Brugg,  Büttikon,  Entfelden,  Hendschiken,  Itten- 
thal,  Killwangen,  Kirchleerau,  Lenzburg,  Mägen wil,  Neuenhof,  Oberhofen,  Oth- 
marsingen,  Bütihof,  Schinznach,  Tägerig,  Teufenthai,  Uerkheim,  Veitheim,  VVitt- 
wil,  Wtirenlos. 

Für  Torf:  Besenbüren,   Boniswyl,  Hermetschwyl  etc. 

Für  Töpfer-  und  Ziegelthon :  Bözberg,  Kindhausen,  Kölliken,  Kulm,  Mühle- 
thal, Niederwil,  Seon,  Suhr,  Vordemwald  (übei'all  Tagbaubetrieb). 

Für  Tufstein:  Birrwil,  Mumpf,  Neuenhof,  Schwaderloch. 

Landwirthschaft liehe  Verhältnisse. 

Der  Landwirthschaft  (incl.  Weinbau,  Käserei,  Gartenbau)  widmeten  sich 
im  Jahre  1880  laut  eidg.  Volkszählungsstatistik  41,591   Personen  =  44,96  ^/o 


Aargau  —     11     —  Aargau 

aller  Beroftreibenden  des  Kantons  oder  7,6  ^/o  aller  Landwirthschafttreibenden 
der  ganzen  Schweiz.  85,455  Personen  =  43,02  ^/o  der  Gesammtbevölkemng 
fanden  durch  dieselbe  den  Lebensunterhalt. 

Getreide.  Angebaut  wird  Korn  (Dinkel,  Spelz),  Weizen,  Koggen,  Hafer, 
wenig  Gerste  und  Mais.  In  hochgelegenem  Juraboden  kommt  vereinzelt  Einkpm 
(Eichem)  vor.  Ueber  den  Ertragswerth  ist  nichts  Zuverlässiges  bekannt;  man 
konstatirt  aber  ein  bedeutendes  Zurückgehen  des  G-etreidebaues  im  letzten  Jahrzehnt. 

Äckerfrüchte,  andere  als  Getreide:  Kultivirt  werden  Kartoffeln,  Futter- 
mnkeln,  Möhren  (Etibli),  Stoppelrüben  (weiße  Kühe  oder  „Rabe''),  Kopfkohl 
(Kabis),  Beps  (Lewat),  Hanf,  Flachs,  Flechtstroh,  Stangenbohnen,  vereinzelt 
Ackerbohnen  (Saubohne),  in  neuerer  Zeit  auch  Tabak.  Ueber  die  Ertragswerthe 
ist  nichts  Zuverlässiges  bekannt. 

Futterpflanzen.  Die  verbreitetsten  sind  Klee,  Luzerne,  Esparsette ;  in  Natur- 
und  Kunstwiesen  Acker-,  Matten-,  Bastard-,  Weiß-  und  Halbklee,  englisches, 
französisches,  italienisches  Raygras,  Knaulgras,  Timothy,  wolliges  Honiggras, 
Wiesenschwingel,  Wiesenrispengras  etc.  Vereinzelt  wird  auch  Wickhafer  und 
Mais  für  die  Grünfütterung  angebaut. 

Obst.  Im  Jahre  1865  zählte  man  im  Kanton  1' 304,9 67  Obstbäume  bezw. 
per  Jucharte  Acker-  und  Wiesenfläche  7  Stück  (466,325  Apfelbäume,  319,610 
Birnbäume,  519,032  Steinobst-  und  Kußbäume).  Der  Obstertrag  belief  sich  auf 
124,019  Viertel  Tafelobst,  1'124,437  Viertel  Mostobst,  1'596,706  Viertel  Dörr- 
obst, Total  2'845,162  Viertel.  Nebennutzungen  waren:  4079  Klafter  Holz, 
380,482  Stück  Reiswellen,  162,842  Maaß  Branntwein,  146,287  Viertel  Trast. 
Im  Jahre  1884  wurden  98,234  (1883:  62,950)  Hektoliter  Most  gewonnen 
zum  Durchschnittspreise  von  Fr.  17  (1883:  17.  70)  per  hl.  Gesammtertrag  in 
Geld  1'596,685  Fr.  (1883:  1'114,459). 

Wein.  Im  Jahre  1882  umfaßte  das  Weinbau-Areal  2658.75  Hektaren  und 
16  m".  Der  Werth  der  Reben  war  auf  12'537,089  Fr.  taxirt.  Im  Jahre  1884 
belief  sich  der  Wein-Ertrag  auf  62,666  hl  (1883:  32,043,  per  ha  durch- 
schnittlich 18,60  hl  (1883:  10,05  hl),  zum  Durchschnittspreis  von  Fr.  40.  — 
per  hl  (1883 :  Fr.  32.  30).  Gesammtwerth  in  Geld  2'476,668  Fr.  (1883 : 
1'035,165  Fr.) 

Viehstand.  Nach  der  Zählung  vom  9.  Juli  1884  wurden  an  diesem  Tage 
im  Kanton  gehalten:  2930  Pferde  (3  Zuchthengste,  53  andere  Hengste,  59 
Zuchtstuten,  1291  andere  Stuten,  1451  Wallachen,  67  Füllen,  6  Esel  und  Maul- 
thiere);  71,068  Stück  Rindvieh  (123  Zuchtstiere  Braunvieh,  408  ZuchtPtiere 
Fleckvieh,  12,314  Kühe  Braunvieh,  24,567  Kühe  Fleckvieh,  1449  Rinder 
Braunvieh,  4335  Rinder  Fleckvieh,  6265  Zug-  und  Mastochsen,  21,607  Stück 
Jungvieh),  21,695  Stück  Kleinvieh  (21  Eber,  491  Mutterschweine,  21,183 
Fasel-  und  Mastschweine,  132  männliche  Ziegen,  14,220  weibliche  Ziegen, 
1082  Schafe).     (S.  in  späterer  Lieferung  „Viehstand  der  Schweiz**.) 

Vereine.  Nach  einer  vom  eidg.  Handels-  und  Landwirthschaftsdepartement 
im  Jahre  1883  veranstalteten  Erhebung  bestanden  damals  7  kantonale  und  31 
lokale  landwirthschaftl.  Vereine.  Kantonale  Vereine  waren:  Aargauische  landw. 
Gesellschaft  mit  11  Sektionen  und  994  Mitgliedern;  Aarg.  Obstbauverein, 
994  Mitgl. ;  Aarg.  Weinbaugesellschaft ,  300  Mitgl. ;  Aarg.  Gartenbauverein ; 
Aarg.  Gesellschaft  für  Vieh-  und  Pferdezucht;  Aarg.  Thierschutz verein ,  744 
Mitgl.  Hiezu  kommen  laut  seitheriger  Mittheilung :  Aargauische  Pferde-Assekuranz- 
gesellschaft,  Bienenzuchtverein  und  Tabakbaugesellschaft.  —  In  den  meisten  Ge- 


Aargau  —      12      —  Aargau 

• 

meinden  bestehen  gegengeitige  Yiehversicherungsvereine.  —  Als  landwirthschaftliche 
Prodnktiygenossenschafteii  können  betrachtet  werden  die  im  Kanton  bestehenden 
Käsereien,  deren  es  im  Jahre  1881  79  gab.  In  dieselben  wurden  im  Sommer 
per  Tag  57,694,  im  Winter  27,952  Liter  Milch  geliefert  zum  Preise  von  16 
bis  18  £p. 

Verkehr. 

Von  92,481  beruflsthätigen  Personen  dieses  Kantons  zählten  sich  anläßlich 
der  eidg.  Volkszählung  vom  1.  Dez.  1880  1837  zu  den  Verkehrsberufearten. 
Sie  bilden  2  ^/o  aller  Beruftreibenden  des  Elantons  oder  3,8  ^o  ^^^  nämlichen 
Berufekategorie  der  ganzen  Schweiz.  Die  erste  Stelle  unter  den  Verkehrsberufe- 
arten nimmt  der  Eisenbahn-Bau  und  -Betrieb  ein  mit  851  Erwerbenden,  dann 
folgen:  Post,  Telegraph,  Telephon  mit  387,  Straßen- und  Wasserbau  und -Unter- 
halt mit  341,  Spedition,  Fuhr-  und  Boten wesen  mit  243,  Schiiffahrt  und  Flößerei 
mit  51. 

Eisenbahnen. 

Bestand  auf  Ende  1883:  6  .Bahnuntemehmungen  mit  255,886  m  und 
57  Stationen.  Die  Bahnlänge  vertheilt  sich  auf  die  einzelnen  Unternehmungen 
und  nach  den  Konzessionen  wie  folgt: 

Centralbahn:  1)  Konzession  vom  4.  November  1853  für  die  Strecken: 
a.  von  Aarau  bis  zur  aarg.-sol.  Grenze  bei  Aarau  1502  m;  b.  von  der  aarg.-sol. 
Grenze  bei  Aarburg  bis  zur  aarg.-luz.  Grenze  bei  Zofingen  8594  m;  c,  von 
Aarburg  bis  zur  aarg.-bern.  Grenze  bei  Murgenthal  9581  m;  zusammen  19,677  m. 
2)  Konzession  vom  28.  Februar  1872  filr  die  Strecke  Suhr- Aarau,  wovon  die 
Hälfte  mit  1752  m  Eigen thum  der  Centralbahn  ist.  3)  Bundeskonzession  vom 
22.  September  1873  für  die  Linie  Suhr-Zofingen,  wovon  im  Kanlon  Aargau 
gelegen  ist:  a.  die  Strecke  von  Suhr  bis  zur  aarg.-sol.  Grenze  bei  Safenwyl 
1 1 ,006  m ;  b,  die  Strecke  von  der  sol.-aarg.  Grenze  bei  Zofingen  bis  zur  Station 
Zofingen  4993  m;  zusammen  15,999  m.  Gesammtlänge  der  Centralbahnstrecken 
auf  aarg.  Gebiet  37,428  m. 

Aargauische  Südbahn:  Konzession  vom  3.  Mai  1872  für  die  Strecken: 
a.  von  Ruppersweil  bis  zur  aarg.-zug.  Grenze  bei  Oberrüti  37,735  m ;  b,  von 
Brugg  bis  Othraarsingen  8078  m;  c.  von  Othmarsingen  bis  Hendscbikon  1864  m. 
Gesammtlänge  der  Sudbahnstrecken  auf  aarg.  Gebiet  47,677  m. 

Wohleti'Bremg arten:  Bundeskonzession  vom  16.  Juni  1874  für  die  Linie 
Wohlen-Breragarten  6620  m. 

Nordostbahn:  1)  Konzession  vom  27.  Juni  1853  für  die  Strecken:  a.  von 
Aarau  bis  aarg.-zürch.  Grenze  bei  Dietikon  36,530  m;  b,  von  Turgi  bis  zur 
aarg.-,  bezw.  schweiz.-bad.  Grenze  bei  Koblenz  15,509  m;  zusammen  52,039  m. 
2)  Konzession  vom  26.  November  1870  für  die  Strecke  von  der  zürch.-aarg. 
Grenze  bei  £[aiserstuhl  bis  zur  Station  Koblenz  18,224  m.  3)  Konzession  vom 
28.  Februar  1872  für  die  Strecke  Suhr- Aarau,  von  welcher  die  ideelle  Hälfte 
Eigenthum  der  Nordostbahn  ist,  mit  1752  m.  4)  Konzession  vom  30.  November 
1872  für  die  Strecke  von  der  zürch.-aarg.  Grenze  bei  Otelfingen  bis  Wettingen 
5882  m.  5)  Bundeskonzession  vom  22.  September  1873  für  die  Strecken  Efire- 
tikon-Otelfingen  und  Wettingen-Subr,  von  welchen  im  Kanton  Aargaii  liegen : 
Wettingen-Lenzburg  16,232  und  Lenzburg-Suhr  7017  m;  zusammen  23,249  m. 
Gesammtlänge  der  Nordostbahnstrecken  auf  aarg.  Gebiet  101,146  m. 

Bötebergbahn:  Konzession  vom  10.  März  1870  für  die  Strecke  von  Brugg 
bis  zur  aarg.-basellandsch.  Grenze  bei  Äugst  45,782  m. 


Aargau  —      13      —  Aargauische  Südbahu 

Äarffauisoh'luaernische  Seethalhahn:  Konzession  vom  25.  Mai  1871  für 
die  Strecke  von  Lenzbarg  bis  zur  aarg.-luz.  Grenze  bei  Beinwyl  17,233  m. 

Straßen. 

Diese  sind  unterschieden  in  Landstraßen  oder  Str.  I.  EU.  und  in  Ürts- 
verbindungB-  oder  Yizinalstraßen,  auch  Str.  U.  Kl.  genannt.  Gesammtlänge  der 
erstem  509  km,  Baukosten  ca.  Fr.  12' 7 2 5, 000;  Gesammtlänge  der  Straßen 
IL  Kl.  551  km,  Baukosten  ca.  Fr.  11 '000,000.  Die  übrigen  öffentlichen  Fahr- 
und  Fußwege  sind  nicht  vermessen. 

Aargauer  Uerrenapfel,  im  Aargau  auch  Stißreinette,  Backapfel,  Gelb- 
weiler, Mättle-  und  Erdbeerenapfel  genannt,  kommt  auch  mehr  oder  weniger  in 
den  Kantonen  Bern,  Luzern,  Soiothum  etc.  vor.  £r  ist  eine  Wirthschaftsfrupht 
ersten  und  Tafelfrucht  dritten  Banges  (Herbstfrucht).  Der  Baum  trägt  fast  all- 
jährlich und  reichlicli  alle  zwei  Jahre.  Das  Maximum  seiner  Tragbarkeit  beläuft 
sich  auf  50 — 70  Sester;  er  erreicht  ein  Alter  von  80 — 100  Jahren.  („Schweiz. 
Obstsorten",  Verlag  der  Lithogr.  Anstalt  J.  Tribelhorn  in  St.  Gallen.) 

Aargauische  Sfidbahn.  Die  aargauische  Südbahn  ist  ein  gemeinschaftliches 
Unternehmen  der  Schweiz.  Centralbahn  und  der  Nordostbahn.  Der  Betrieb  wird 
durch  die  Centralbahn  geführt.  Das  Netz  der  aarg.  Südbahn  umfaßt  die  Linien : 
1)  Euppersweil-Rothkreuz,  2)  Botbkreuz-Immensee  und  3)  Brugg-Hendsohikon. 
Die  Strecke  Bothkreuz-Lnmensee  ist  an  die  Gotthardbahn  verpachtet  und  steht 
daher  im  Betriebe  dieser  letztem.  Von  der  aarg.  Südbahn  wird  die  Strecke 
Aarau-Ruppersweil  mitbenutzt.    Die 

Bahnlänge  betrug  Ende  1883:  Bauliche  Länge  der  eigenen  Bahn 
57,471  m;  Betriebslänge  58  km.    Die 

Betriebseröffnung  fand  wie  folgt  statt .  Ruppers  weil  -  Wohlen  den 
23.  Joni  1874,  mit  gleichzeitigem  Anfang  der  Mitbenutzung  der  Strecke  Aarau- 
Ruppersweil;  Wohlen-Muri  den  1.  Juni  1875;  Muri- Rothkreuz  den  1.  Dezember 
1881;  Rothkreuz-Immensee  und  Brugg-Hendschikon  den  1.  Juni  1882.  Nächster 

Rückkaufstermin  für  den  Bund:   1.  Mai  1909. 

Bauliche  Verhältnisse:  Länge  des  eigenen  Bahnkörpers  mit  einem 
Hauptgeleise  53,075  m,  mit  zwei  Hauptgeleisen  4396  m.  Auf  1000  m  Bahnlänge 
entfallen  1181  m  Geleise.  Von  der  ganzen  Bahnlänge  liegen  38,455  m  auf 
Dämmen,  18,695  m  in  Einschnitten  und  321  m  auf  Brücken,  von  denen  die 
größte  zwischen  den  Widerlagern  eine  Weite  von  88  m  hat.  Von  der  Betriebs- 
länge liegen  16,848  m  in  der  Horizontalen  und  40,897  m  in  einer  Steigung 
bis  10,5  ^/oo,  43,525  m  in  der  Geraden  und  14,220  m  in  Kurven  bis  zu  244  m 
Radius.  Mittlere  Steigung  der  ganzen  Bahn  5,37  ^/oe;  mittlerer  Krümmungs- 
halbmesser 2802  m. 

Anzahl  der  Stationen:  11  eigene  und  5  mitbenutzte.  Von  diesen 
16  Stationen  sind  die  wichtigsten  (Abzweigungs-  und  Knotenpunkte):  Aarau, 
Ruppersweil,  Lenzburg,  Brugg,  Othmarsingen,  Hendschikon,  Wohlen  und  Roth- 
kreuz.    Das 

Betriebspersonal  und  das  nöthige  Roilmaterial  wird  durch  die 
Centralbahn  beigestellt. 

Betriebsergebnisse:  Da  die  aarg.  Südbahn  erstmals  1883  während 
dem  ganzen  Jahr  in  ihrem  ganzen  Umfange  im  Betriebe  war,  so  folgen  hier 
auch  nur  Angaben  über  das  Jahr  1883.  Die  ganze  Bahn  wurde  im  Jahre  1883 
täglich  durchschnittlich  von  12,74  Zügen  befahren,  von  denen  jeder  im  Mittel 
3,65  Personenwagenachsen,    24,74  Lastwagenachsen    und  0,61    Postwagenachsen 


Aargauische  Süd  bahn  —     14     —  Abfallgam 

oder  im  Ganzen  29  Wagenacbsen  mit  sich  führte.  Befördert  wurden  während  dem 
ganzen  Jahr  244,359  Eeisende  und  306,491  Tonnen  Grüter,  inkl.  Gepäck  und 
Thiere.  Die  ReiBcnden  haben  zusammen  3'841,507  km,  die  Güter  dagegen 
13^489,065  km  zurückgelegt.  Jeder  Punkt  der  Bahn  wurde  somit  während  dem 
ganzen  Jahr  von  66,233  Keisenden  und  232,569  Tonnen  Gütern  befahren.  Das 
finanzielle  Ergebniß  des  Betriebes  im  Jahre  1883  ist  aus  folgenden  Zahlen  er- 
sichtlich: Einnahmen:  Ertrag  des  Personentransportes  Fr.  200,790,  Ertrag 
des  Gepäck-,  Thier-  und  Gütertransportes  Fr.  812,192,  verschiedene  Einnahmen 
Fr.  114,425;  Total  Fr.  1*127,407.  —  Ausgaben:  Reine  Betriebskosten 
Fr.  713,095,  Pachtzinse  und  Verschiedenes  Fr.  52,806,  Einlage  in  den  Emeueruogs- 
fond  Fr.  10,026,  Reinertrag  zur  Verfügung  der  Eigenthümer  Fr.  351,480;  Total 
Fr.  1'127,407. 

Kilometrisch  sind  die  Einnahmen  und  Ausgaben  folgende :  Transporteinnahmen 
Fr.  17,465,  verschiedene  Einnahmen  Fr.  1973,  Gesammteiunahmen  Fr.  19,438; 
reine  Betriebskosten  Fr.  12,295,  Pachtzinse  und  Verschiedenes  Fr.  910,  gesammte 
Betriebsausgaben  Fr.  13,205.  Die  Ausgaben  betragen  67,93  %  der  Einnahmen. 
Der  Reinertrag  repräsentirt  2,89  ^/o  des  Aulagekapi tals. 

Bilanz  per  31.  Dezember  1883:  a.  Aktiven:  Baukosten  Fr.  12'168,139, 
verfügbare  Mittel  Fr.  41,887;  Total  Fr.  12'210,026;  b.  Passiven:  Kapital- 
einzahlungen der  Centralbahn  Fr.  6' 600,000,  Eapitaleinzablungen  der  Nordost- 
bahn Fr.  6'600,000,  Emeuerungsfoud  Fr.  10,026;  Total  Fr.  12^210,026. 

Die  Baukosten  betragen  per  Bahnkilometer  Fr.  211,727  ohne  Rollmaterial. 

Aawasser-  und  Melchaa-Rorrektion  s.  Melchaa-Korrektion. 

Abaca  s.  Manilahanf. 

Abfälle,  mineralische.  Gesammtausfuhr  1884:  8949  q,  1883: 
7252  q.     Gesammteinfuhr  1884:  13,928  q,   1883:   18,847  q. 

AbfSlle,  thierische.  Gesammtausfuhr  1884:  27,742  q,  1883: 
31,846  q,  1873:  Abfalle  aus  dem  Thier-  und  Pflanzenreich  81,460  q,  1863: 
Abfälle  von  Thieren  3308  q,  1853:  Abfälle  von  Thieren  1716  q.  Gesammt- 
einfuhr 1884:  54,643  q,  1883:  46,170  q,  Durchschnitt  1872/81:  Abfälle 
aus  dem  Thier-  und  Pflanzenreich  109,584  q,  1873 :  Abfälle  aus  dem  Thier- 
und  Pflanzenreich  92,982  q,  1863:  Abfälle  aus  dem  Thier-  und  Pflanzenreißh 
29,500  q,   1853:  Abfälle,  thierische  und  vegetabilische  22,550  q. 

Abfälle,  vegetabilische.  Gesammtausfuhr  1884:  23,960  q,  1883: 
13,556  q,  1873:  s.  Abfälle,  thierische.  Gesammteinfuhr  1884:  96,692  q, 
1883:  69,703  q,   1873:  s.  Abfälle,  thierische. 

Abfallgarn.  Gespinnst  aus  Baum wollabf allen,  gewöhnlich  von  Nr.  4  bis  16. 
Baumwollgarn  von  Nr.  20  bis  40  wird  zum  Theil  ebenfalls  aus  Abfall,  vermischt 
mit  frischer  Baumwolle,  gesponnen.  Durch  maschinelle  Vervollkommnungen  ist 
es  möglich  geworden,  zu  fraglichen  Nummern  Abfälle  an  Stelle  kurzstapeliger 
Baumwolle  zu  verwenden.  Früher  wurden  die  Schweiz.  Abfallgarne  hauptsächlich 
in  Italien  abgesetzt,  wo  jährlich  Tausende  von  Zentnern  der  gröbsten  Sorten, 
Nr.  4  bis  8,  eingeführt  wurden,  und  zwar  1880  noch  zum  Preise  von  70  Ct. 
per  engl.  Pfund.  In  Folge  der  Erhöhung  des  italienischen  Einfuhrzolles  ist  dieser 
Ahsatz  auf  wenige  hundert  Zentner,  der  Preis  auf  ungefähr  57  Ct.,  zurück- 
gegangen, indem  sich,  gestützt  auf  den  hohen  Zoll,  die  italienischen  Spinnereien, 
technisch  in  der  Regel  noch  auf  niedrigerer  Stufe  stehend,  des  Artikels  bemächtigten. 
Seither  ziehen  es  viele  schweizerische  Spinnereien  vor,  ihre  Abfälle  zu  verkaufen, 
statt  zu  verspinnen,  weßhalb  die  geringen  Sorten  von  Abfällen  in  der  Schweiz 
außerordentlich    stark    angeboten    und    entwerthet   sind.     Gemischte   Abfallgarne 


Abfallgaru  —      15     —  Achereggbrücke 

Kr.  20  bis  30  werden  in  ziemlich  bedeutenden  Quantitäten  von  den  achweize- 
risohen  Buntwebereien  und  Zwirnereien,  von  letztern  zur  Anfertigung  von  Stick- 
zwim,  gekauft.  Grame  von  Nr.  30  bis  40  finden  in  Oesterreich,  Deutschland 
und  Frankreich  zu  Spezialzwecken  Absatz,  wenn  auch  weniger  leicht  als  früher. 

Abfallhandlungen,  Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  25  Geschäfte 
dieser  Art  eiogetragen  und  zwar  in  Baselstadt  10,  wovon  1  als  Baumwollabfall- 
handinng,  9  als  Seidenabfallhandlungen  bezeichnet;  im  Kanton  Luzem  1  Seiden- 
abfallhandlnng ;  im  Tessin  1  Seidenabfallhandlung;  im  Elanton  Zürich  1  Baum- 
wollabfallhandlung,  11  Seidenabfallhandlungen  und  1  Handlung  mit  Abfällen 
aller  Art. 

Abfallspinnerei  s.  Abfallgarn. 

Abgiisse  von  Gyps,  Schwefel  oder  Steinpappe,  bemalt  oder  unbemalt. 
Oesammtausfuhr  1884:  171  q,  1883:  256  q,  1873:  124  q.  Gesammt- 
einfuhr  1884:  428  q,  188a:  414  q,  Durchschnitt  1872/81:  530  q,  1873: 
364  q,  1863 :  38  q,  1853 :  90  q. 

Abseide  s.  Floretseide. 

Absinth  (Wermuthgeist,  Extrait  d^absinthe).  Liqueur  aus  Wermuthkraut. 
Die  schweizerische  Absinthfabrikation  hat  ihren  Ursprung  im  Elan  ton  Neuenbürg. 
Heute  noch  wird  daselbst  ein  vin  absin the  bereitet,  indem  man  Weinmost  mit 
verschiedenen  Kräutern  versetzt,  woraus  ein  lange  moussirendes  Getränke  ent- 
liteht;  der  Versuch,  solchen  Wein  zu  destilliren,  mag  zur  Darstellung  des  Absinth 
geführt  haben.  Die  Absinthfabrikation  hat  sich  namentlich  in  einigen  Ortschaften 
des  Traversthaies:  Couvet,  Fleurier,  Colombier,  sowie  in  Neuchätel  selbst  ein- 
gebürgert. Erhebliche  Quantitäten  werden  alljährlich  nach  Frankreich  ausgeführt ; 
doch  ist  diese  Ausfuhr  seit  einigen  Jahren  zurückgegangen,  theils  in  Folge  der 
französischen  Zollerhöhung  von  1879  und  der  Erhöhung  des  schweizerischen 
Eingangszolles  für  das  Bohmaterial  Alkohol,  theils  wegen  der  ausländischen, 
nameaitlich  italienischen  Konkurrenz.  Der  Werth  der  gesammten  Ausfuhr  beläuft 
sich  auf  Fr.  300,000  bis  400,000.  Nicht  gering  ist  auch  der  Konsum  im  eigenen 
Lande,  zumal  in  den  westschweizerischen  Kantonen,  wo  er  sich  seit  10  Jahren, 
hauptsächlich  in  Folge  der  Weinfehljahre,  verdreifacht  hat.  Die  2jahl  der  Fabri- 
kanten ist  aber  gleichzeitig  auf  das  Fünffache  gestiegen.  Ausfuhr  aus  der  Schweiz 
nach  den  Schweiz.  Zoiltabellen:  1852  1435  q,  1860  4524  q,  1870  2264  q, 
1880  1866  q,  1881  2935  q,  1882  1138  q.  Pro  1883  und  1884  ist  Absinth 
in  den  Zolltabellen  nicht  mehr  besonders  erwähnt. 

Als  Absinthfabrikations-  und  -Handelsgeschäfte  waren  Ende  1884  im  Ilandels- 
regisier  44  Firmen  eingetragen,  nämlich  23  als  Fabrikations-,  21  als  Handels- 
geschäfte.  42  jener  Geschäfte  sind  im  Kanton  Neuenburg,  je  1  in  den  Kantonen 
Baselstadt  und  Bern. 

Aceton  wird  u.  A.  zur  Fabrikation  von  Firnissen  und  von  Farbstoffen 
verwendet.  In  der  Schweiz  wird,  wenn  irgend  etwas,  nur  sehr  wenig  davon 
erzengt.  Es  ist  ein  Nebenprodukt  von  der  Eeinigung  des  rohen  Holzgeistes  und 
des  Spiritus. 

Achat,  Arbeiten  aus  — •  Betreffend  Einfuhr  siehe:  Arbeiten,  feine,  ge- 
schnittene, aus  Achat,  Bernstein  u.  dgl. 

Achereggbrücke«  Dieselbe  fuhrt  über  die  Seeenge  zwischen  Yierwaldstätter- 
und  Alpnacher-See,  von  Acheregg  (Kanton  Luzern)  an  der  Brünigstraße  nach  Stanz- 
staad  (Nidwaiden).  Sie  ist  eine  Gitterbrücke  mit  4  Oeffnungen  von  je  15,50  m 
Spannweite  und  einer  Fahrbahnbreite  von  4,80  m.  Die  Brücke  ist  so  konstruirt, 
iaß  die  Dampfschiffe  ungehindert  durchpassiren  können.    An  die  Baukosten,  die 


Achereggbrucke  —     16     —  Ackerliau 

auf  Fr.  60,000  veranschlagt  waren,  leistete  der  Band  einen  Beitrag  von  Fr.  20,000, 
da  diese  Brücke  unter  die  in  Art.  21  der  Bundesverfassung  von  1848  (Art.  23 
der  Verf.  v.  1874)  vorgesehenen  öffentlichen  Werke  gerechnet  wurde.  (Bundes- 
beschlnß  vom  19.  Januar  1859,  A.  S.,  Bd.  VI,  pag.   120.) 

Aehromatische  Linsen.  S.  Linsen. 

Aehsen  (Eisenbahnmaterial).  Betreffend  Ein-  und  Ausfuhr  siehe: 
Bäder  und  Achsen,  montirte  etc. 

Ackerbau.  (Mitgetheilt  von  BLerm  Prof.  Ajideregg.)  Von  der  schweize- 
rischen Gesammtfläche  an  kulturfahigem  Boden,  ca.  2' 768,464  ha,  entfallen  auf 
den  Ackerbau  612,000  ha.  Der  Ackerbau  wird  hauptsächlich  in  den  Aachern 
Landestheilen  des  schweizerischen  Hochlandes  gepflegt:  Kanton  Zürich,  Bern 
(weniger  Oberland  und  Jura),  Luzern,  Freiburg  (deutscher  Theil),  Solothuni, 
Basel,  Schaff  hausen,  St.  Grallen  (weniger  im  st.  gallischen  Oberland),  Aargau, 
Thurgau,  Graubtinden  (meist  nur  in  den  tiefen  Thälem  des  Oberlandes,  Prätigau 
und  Herrschaft),  Waadt,  Wallis  (unter Wallis),  Tessin  (südliche  Bezirke),  Neuen- 
burg (ohne  Val-de-Travers,  Chaux-de-Fonds  und  Locle),  Genf.  Der  Ackerbau  der 
Schweiz  umfaßt  folgende  Kulturen: 

1)  Getreide :  Weizen,  Boggen,  Gerste  (Sommergerste  in  den  höheren  Gegenden), 
Hafer,  Mais  (St.  Gallen  Oberland,  Herrschaft  und  Bheinthal),  Emmer  (Baselland). 
2)  Hülsenfrüchte.  Dieselben  sind  in  den  letzten  Jahren  im  Anbau  sehr  zurück- 
gegangen; gebaut  werden  Erbsen,  Bohnen,  Saubohnen  und  Wicken.  3)  Blatt- 
fruchte :  Buchweizen  (in  den  südlichen  Alpen  thälem,  namentlich  in  Granbünden). 
4)  Oelgewächse :  Bepe,  Mohn,  Sonnenblume,  Senf,  Leindotter.  Auch  diese  Kulturen 
sind  sehr  selten  und  durch  die  Einfuhr  von  Petroleum  etc.  und  seit  dem  Ent- 
stehen von  Gasfabriken  sehr  zurückgegangen.  5)  Gespinnstpfianzen :  Hanf  und 
Flachs.  Man  findet  die  Hanfpflanzungen  häufiger  im  Kanton  Bern,  ebenso  den 
Flachs,  dann  in  den  Kantonen  Solothurn,  Baselland,  Frei  bürg,  Graubünden  u.  s.  f., 
doch  meistens  in  geringerer  Ausdehnung.  6)  Wurzel-  und  Knollengewächse: 
Kartoffeln,  Runkelrüben,  Carotten  (Rübli,  Möhren),  Wasseriiibe  (Raben),  Pastinaken. 
Die  Knollen-  und  Wurzelgewächse  werden  nahezu  überall,  wo  noch  irgendwie 
kultnrfähiger  Boden  ist,  angebaut.  7)  Kohl  Pflanzungen  und  Gemüse:  Kohl 
(Weißkohl,  Kohl),  Blumenkohl  (Engadin  1724  m,  St.  Moritz  1844  m),  Rosen- 
kohl, Krauskohl,  Spinat,  Mangold,  Salat,  Gartenerbsen  und  Gartenbohnen,  Kaffee- 
bohnen. 8)  Fabrikpflanzen:  Hopfen,  sehr  sporadisch  im  Oberaargau,  Rheinthal, 
Waadt,  Cichorien  (in  geringer  Menge).  9)  Gewürzpflanzen  (meistens  in  Gärten). 
Größerer  Anbau  von  Wermuth  im  Kanton  Neuenburg,  Waadt  und  Genf,  Citronen- 
melisse  in  Rorschach.  Sellerie,  Petersilie,  Körbel,  Majoran,  Pfefferkraut,  Salbei, 
Lavendel,  Pfefferkrausemünze,  Esdragon,  Thymian,  Senf,  Anis,  Fenchel,  Comander, 
KüuMnel  etc.  etc.  kommen  nahezu  überall  fort,  Spargeln  werden  wenig  gebaut 
(größere  Spargelfelder  in  Ragaz,  Kt.  St.  Gallen) ;  Tabak  in  Freiburg,  beniisches 
Seeland,  Aargau,  Thurgau  in  größeren  Dimensionen,  sporadisch  auch  in  andern 
Elantonen. 

Der  Ackerbau  der  Schweiz  wird  noch  in  vielen  Gegenden  nach  den  früheren 
Ueberlieferungen  der  Voreltern  betrieben  und  besteht  deßhalb  in  der  verbesserten 
Dreitelderwirthschaft ,  so  daß  mit  Getreide,  Kartoffeln  und  Hackfrüchten  und 
Futterpflanzen  ein  Wechsel  stattfindet  und  seit  der  Einfiihrung  der  Kartoffeln 
diese  an  die  Stelle  der  reinen  Brache  getreten  sind.  Dagegen  haben  schon 
manche  einsichtigere  Bauern  sich  von  diesem  System  abgewendet  und  eine 
richtige  Wechsel wirthschaft  mit  i\ — 9fcldriger  Rotation  cingeniilitet  wodurch  von 
selbst   dem    Futterbau    (Kuustfutterbau)    eine  weit    größere    Bedeutung    beigelegt 


Ackerbau  —      17      —  Ackert^eräthe 

wird.  In  vielen  Gegenden  hat  man  den  Ackerbau,  mit  Rücksicht  auf  die  Be- 
deutung des  FutterbaucH,  theilweise  aufgegeben;  doch  hat  man  dabei  vergessen, 
daß  derselbe  im  Wechsel  mit  Futterpflanzen  die  Abträglichkeit  der  letztern  be- 
deutend fördert  und  daß  bei  gänzlichem  und  theil weisem  Yerlassen  des  Acker- 
baues (Anbau  von  Getreidearten)  man  das  wichtige  Streuekapital,  das  uns  im 
Getreidebau  so  nahe  liegt,  außer  Acht  läßt.  Durch  den  richtigen  Wechsel  von 
Pflanzen,  die  hauptsächlich  Kali  und  Phosphorsäure  in  größeren  Mengen  be- 
dürfen, werden  auch  die  Mineralstoffe  gleichmäßig  aufgenommen,  ohne  daß  eine 
sichtliche  Entkräftung  eintritt,  wie  solches  der  Fall  wäre,  wenn  man  fortwährend 
solche  Pflanzenspezies  baute ,  die  auf  eine  und  dieselbe  Nahrung  vorzugsweise 
angewiesen  sind.  Durch  den  Wechsel  von  tief  er  wurzelnden  Gewächsen  (Möhren  etc.) 
mit  flachwurzelnden  Pflanzen  (Getreide,  Gemüsearten  etc.)  wird  der  Boden  gleich- 
mäßig in  Anspruch  genommen,  d.  h.  die  tieferen  Schichten  und  die  weniger 
tieferen  werden  den  Pflanzen  abwechselnd  als  Nährquellen  geboten.  Auch  wird 
durch  den  Wechsel  im  Ackerbau  die  Düngung  sich  je  nach  der  Art  der  Kultur 
richten  können  und  durch  die  zeitweise  gründliche  Bodenbearbeitung  und  Ver- 
wendung von  Düngern,  welche  im  Boden  nährend,  lösend  und  boden verbessernd 
(physikalisch)  wirken,  wird  das  Ackerfeld  für  künftige  Kultui'cn  zu  tragen  und 
größere  Erträge  abzuwerfen  befähigt  und  in  fortwährender  Fruchtbarkeit  ge- 
halten, während  umgekehrt  der  sogenannte  Raubbau  eintritt,  wodurch  gewisse 
Bodenstofle  aufgebraucht  werden,  so  daß  eine  th^lweise  oder  gänzliche  Er- 
schöpfung eintritt.  Dem  Ackerbau  der  Schweiz  stehen  vielfach  die  starke  Par- 
zellirung  des  Feldes  und  die  sogenannte  Güterzerstückelung  entgegen,  wodurch 
vielfach  die  nöthigen  Wege,  Trockenlegungen  etc.  etc.  beeinträchtigt  werden  und 
einer  rationellen  Kultur  entgegenstehen ;  ebenso  in  gewissen  Gegenden  die  Azung. 

Von  der  schweizerischen  Litteratur  für  Ackerbau  sind  zu  nennen :  1)  Hafler : 
I.  Die  Landwirthschaft  nach  den  neuern  Gesichtspunkten;  U.  Acker-  und  Pflanzen- 
bau; III.  Boden  und  Bodenbearbeitung;  IV.  Das  landwirthschaftliche  Dünger- 
wesen. 2)  Dr.  Stehler:  Der  rationelle  Getreidebau.  3)  Anderetjg :  Landwirth- 
schaftliche Gespräche  I.  Theil  und  11.  Theil,  Dttngerlehre.  4)  Professor  Notoacky : 
Bodenuntersuchungen.  5)  Professor  Frite:  Die  landwirthschaftlichen  G^räthe. 
6)  Heinrich  Imthurn:  I.  Bauernbuch;  11.  Daß  landwirthschaftliche  Dünger wesen. 
T)  Professor  Dr,  Krmmer :  Beiträge  zur  Wirthschaftslehre  des  Landbaues. 
Ö)  Direktor  Hänni :  Spezieller  Pflanzenbau.  9)  Tschudl,  Direktor:  Der  Schweizer 
Bauer.  10)  Deutsch:  Die  rationelle  Bodenentwässerung.  11)  Professor  Kopp: 
Anleitung  zur  Drainage.  12)  Sulzberger:  Die  Fliirgesetze.  13)  I/uz:  Boden- 
entwässerung. 

Ackerbaumaschinen-FabrikationsgesehHfte.  Unter  dieser  Bezeichnung 
war  Ende  1884  im  Handelsregister  eine  einzige  (waadtländische)  Firma  eingetragen. 

Ackergeräthe.  (Mitgetheilt  von  Herrn  Prof.  Anderegg.)  Man  unterscheidet 
nach  dem  Gebrauch :  Bodenbearbeitungs-,  Ernte-  und  Verwerthungsgeräthe ;  nach 
der  Art  und  Weise,  wie  solche  benutzt  werden :  Hand-  und  Gespanngeräthc. 
Letztere  sind:  Pflug,  Untergrundspflug,  Pferdehacken  (Grubber),  Eggen,  Häufel- 
pflüge, Schälpflüge,  Kartoffelausgrabepflüge,  Walzen,  Schollenbrecher.  Die  Pflüge 
der  Schweiz  sind  nach  verschiedenen  Systemen  gebaut.  Die  gewöhnlichen  sind : 
Der  Aargauerpflug,  Dombaslepflug,  Schwerz'scher  Pflug,  Gaisfüßler,  Selbsthalter, 
Thurgauerpflug,  dann  Pflüge  von  Howard.  Die  Pflüge  sind  entweder  Wende- 
oder Beetpflüge.  Letztere  haben  ein  festes  Streichbrett  und  wenden  nur  nach 
einer  Seite,  erstere  haben  eine  bewegliche  oder  abnehmbare,  verstellbare  Riester. 
Im  Weitem  unterscheidet  man  Stelz-  und  Wagenpflüge.  In  den  flachen  Gegenden 

Purrer,  Volkswlrthscliafta-Lexikon  der  Schweiz.  2 


Ackergeräthe  —     18     —  [Advokat  en 

der  Sohweiz,  namentlich  bei  schwerem  Boden,  behauptet  der  Wagenpflng  seine 
Stelle,  80  z.  B.  in  Bern,  Freiburg,  Solothum,  Baselland,  Aargau,  Thurgau  etc., 
während  die  Stelzpflüge  mehr  in  den  hügeligen  und  gebirgigen  Gegenden  mit 
leichteren  Bodenarten  zu  Hause  sind.  In  den  höheren  Gregenden  von  Graubünden 
findet  sich  meist  noch  der  primitive  tuskische  Pflug,  ganz  von  Holz  und  bloß 
mit  einer  Eisenschaar.  Von  Walzen  haben  wir  meistens  die  1 — 2theiligen  Stein- 
und  Holzwalzen,  eiserne  Walzen  sind  seltener;  doch  hat  sich  in  vielen  Gegenden 
die  sogenannte  Ringelwalze  eingebürgert  und  wird  mit  Yortheil  benützt.  Die 
Eggen  sind  meist  ältere  Formen  oder  verbessert,  wie  die  Fellenbergegge,  ent- 
weder als  Saategge  ganz  von  Holz,  oder  mit  hölzernem  Gestell  und  eisernen 
Zinken.  In  vielen  Gegenden  hat  sich  die  floward'sche  Kettenegge  fdr  Wiesenland 
.    eimgebürgert  und  ist  von  schweizerischen  Fabrikanten  vielfach  verbessert  worden. 

Von  den  Handgeräthen  sind  die  alten  primitiven  Hacken,  Kärste,  Schaufeln, 
Spaten  in  neuerer  Zeit  meist  durch  die  handlichen  amerikanischen  Grußstahl- 
geräthe  verdrängt  worden.  Die  Schweiz  hat  eine  Menge  ausgezeichneter  Fabrikanten 
för  Ackergeräthe,  z.  B.  Verseil  in  Chur  (Ketteneggen),  Schaller  in  Großhöchstetten, 
Bern  (Pflüge),  Witschi  &  Sohn  in  HLndelbank,  Bern  (Pflüge  und  Eggen),  Ott 
&  Söhne  in  Worb,  Bern  (Pflüge),  Althaus  in  Alchenflüh,  Bern  (Pflüge),  Henriot 
ä  Echallens,  Waadt  (Pflüge,  Eggen,  Walzen),  Cotting  ä  Pontels,  Guin,  Freiburg 
(Pflüge,  Eggen),  Gottfried  Keller  in  Arbon,  Thurgau  (Eggen,  Pflüge,  Walzen), 
Furrer  in  Unterstammheim  (Eggen ,  Pflüge) ,  Siegrist  in  Hägendorf  (Pflüge), 
Thomann  in  Weinfelden  (Pflüge),  Wüest  in  Neuenkirch,  Luzem  (Pflüge,  Eggen), 
Born  in  Bützberg,  Bern  (Hacken,  Heuschroter).  Weiter  s.  Maschinen  und 
Molkereigeräthschaften . 

Nach  Professor  Fritz  berechnet  man  per  5  ha  Grundfläche  Fr.  375 
G^räthe-  und  Maschinenkapital. 

Gesammtausfuhr  1884:  86  q,  1883:  37  q,  1873:  Ackergeräthe, 
Lastwagen  u.  dgl. :  410  q. 

Gesammteinfuhr  1884:  Fr.  19,962,  1883:  Fr.  17,161,  Durchschnitt 
1872/81:  Fr.  19,896,  1873 :  Fr.  26,662,  1863:  Fr.  14,209,  1853:  Fr.  14,134. 

Durchfuhr  1884:  Fr.  3222,  1883:  Fr.  1404. 

Betreffend  Veredlungsverkehr  siehe  Fuhrwerke  und  Gefährte  zum 
Personentransport,  Luxusschlitten  und  Schiffe. 

Schweiz.  Liiteratur:  Prof,  Fritz:  Die  landw.  Geräthe. 

Aconitin.  Ein  Alkaloid-Heilmittel,  das  nebst  ähnlichen  Präparaten  längere 
Zeit  hindurch  von  der  seit  Jahren  eingegangenen  Fabrik  von  Fr.  Hübschmann, 
Apotheker  in  Stäfa,  in  tadelloser  Qualität  und  in  Mengen,  welche  den  medizineilen 
Bedarf  mehrerer  Länder  zum  großen  Theii  deckten,  auf  den  Markt  gebracht 
wurde.  Seither  beziehen  die  schweizerischen  Apotheker  ihren  Bedarf  von  Deutsch- 
land, Frankreich  und  England. 

Aconitum  (Eisenhut,  Sturmhut,  Venuswagen).  Eine  medizinische  Pflanze, 
welche  in  einzelnen  Gegenden  der  Schweiz  in  bedeutender  Menge  vorkommt,  so 
daß  außer  der  Verwendung  für  die  inländische  Fabrikation  von  Heilmitteln  ein 
nicht  unbeträchtlicher  Export  ermöglicht  wird. 

Advokaten  und  Notare.  Als  solche  bezeichneten  sich  anläßlieb  der 
eidg.  Volkszählung  von  1880  2576  Personen  (2538  m.,  38  w.)  -=  2  7oo  aller 
Beruftreibenden.  Durch  dieselben  fanden  Unterhalt  3824  Angehörige  ohne  Er- 
werb (1124  m.,  2700  w.)  und  1095  Personen  Hausgesinde  (60  m.,  1035  w.). 
Gesammtzahl    der    Personen,    welche    diesen    Berufsarten    Unterhalt    verdanken, 


Advokaten  —      1  i)     —  Aequatorial-lnstioimente 

7495  '=  2,6  ^/oo  der  Bevölkerung.  Auf  die  einzelnen  Kantone  entfallen  Beruf- 
treibende :  Aargau  59,  Appenzell  A.-Eh.  6,  Baselstadt  64,  Baselland  9,  Bern  807, 
l?Veiburg  106,  Gfenf  176,  Glarus  11,  Graubtinden  56,  Luzcrn  74,  Neuenburg  141, 
Nidwaiden  6,  Obwalden  4,  SchafFbausen  11,  St.  Gallen  44,  Scbwyz  17,  Solo- 
thum  50,  Tessin  182,  Tburgau  13,  Uri  3,  Waadt  446,  Wallis  184,  Zürich  95, 
Zug  12.  In  der  oben  erwähnten  Zahl  der  Beruftreibenden  (2576)  sind  74  Aus- 
länder inbegriffen. 

Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  13  Advokaturgeschäfte  einge- 
tragen (Appenzell  A.-Rh.  3,  Schaffhausen  5,  Schwyz  1,  Solothurn  1,  Zürich  3). 
Eintragungspflicht  besteht  für  das  Advokatnrgewerbe  als  solches  nicht,  dagegen 
z.  B.  in  den  Fällen,  da  mit  jenem  die  gewerbsmäßige  Besorgung  von  Inkassi 
für  Dritte  verbunden  ist. 

Aegypten*  Aus  diesem  Lande  bezieht  die  Schweiz  u.  A.  große  Posten  roher 
Baumwolle,  sowie  rohen  Kaffee.  Die  Schweiz  exportirt  dorthin  u.  A.  Baumwoll- 
gewebe (namentlich  bedruckte,  buntgewobene,  gefärbte),  Seiden-  und  Halbseiden- 
gewebe, Käse,  gestickte  Bandes  und  Entredeux,  Wollengewebe,  Uhrgehäuse, 
Taschenuhren,  elastische  Gewebe  aus  Kautschuk  in  Verbindung  mit  Baumwolle, 
Wolle  oder  Seide;  Spitzen  (baumwollene),  Vorhänge  (Kettenstich),  Bänder  und 
Posamen tirwaaren  aus  Baumwolle ,  schmie/deiseme  Waaren ,  Wein  in  Fässern ,  feine 
Eßwaaren,  chemische  Hül&stoffe. 

Aepfel«  In  der  Ostschweiz,  wo  sozusagen  jede  Arbeiterfamilie  im  Herbst 
ein  Fäßchen  Most  einkellert  und  der  Fabrikarbeiter  des  Morgens  seinen  Most- 
krug fllr  den  „z'Nüni'*  auf  den  Rücken  hängt,  werden  geringere  Sorten  Aepfel, 
sogenannte  Mostäpfel,  nebst  Birnen,  alljährlich  in  enormen  Quantitäten  zur  Most- 
bereitung verwendet  („vermostet").  Seit  einigen  Jahren  nimmt  auch  die  Ausfuhr 
von  Mostäpfeln,  namentlich  in  die  benachbarten  deutschen  Staaten,  immer  be- 
trä^^htlichere  Dimensionen  an.  Im  Herbst  1884  wurden  z.  B.  über  Romanshom 
650,  über  Singen  972  Wagenladungen,  zusammen  für  ungefähr  IV2  Million 
Franken,  ausgeführt.  Der  Mostpreis  steigt  in  Folge  dieser  Ausfuhren  leider  in 
bedenklichem  Maße.  Auf  dem  Lande  ist  auch  das  Dörren  von  Aepfelschnitzen 
an  der  Sonne  (der  „Schnitz")  noch  gebräuchlich;  letztere  bilden  aber  keinen 
eigentlichen  Handelsartikel.  —  In  dem  vom  Schweizerischen  landwirthschaftlichen 
Verein  herausgegebenen  pomologischen  Bilderwerk  (Verlag  der  Lithogr.  Anstalt 
.J.  Tribelhorn  in  St.  Gallen)  sind  als  die  besten  schweizerischen  Apfelsorten 
genannt :  Aarganer  Herrenapfel,  Ananas-Reinette,  Kleiner  Api,  Baumanns  Reinette, 
Großer  Bohnapfel,  Bovard-Apfel  (pomme  Bovarde),  Breitacher,  Carmeliter  Reinette, 
C-hampagner  Reinette,  Christas  gelbe  Reinette,  Danziger  Kantapfel,  Edelborsdorfer- 
Etlins  Reinette,  Fraurothacher,  Gaesdonker  Reinette,  Gestrickte  Reinette,  Glanz- 
Reinette,  Goldzeug-Apfel,  Gravensteiner,  Hans  TJlrichs-Apfel,  Homußecher,  Gelber 
Jakobs- Apfel,  Jäger- Apfel,  Große  Casseler  Reinette,  Königlicher  Kurzstiel,  Küttiger, 
Dachapfel,  Luiken-Apfel,  Saurer  Majen-Apfel,  Nägeli-  oder  Palmapfel,  Rother 
Oster-Galvill,  Pariser  Rambour-Reinette,  Süßer  Pfaffenapfel,  Graue  portugiesische 
Reinette,  Rümlicher  Chrüslicher,  Hebels  Apfel,  Sauergrauech,  Sauer-Kläusler, 
Schaf nase,  Schinzenapfel  (gestreifter),  Schuhmacher- Apfel,  Sommer-Gewürzapfel, 
Sonntags- Apfel,  Spätlauber,  Spitzwißiker,  Rother  Stettiner,  XJster-Apfel,  Van  Mons 
Reinette,  Wagner-Apfel,  Waldhöfler  Holzapfel,  Winter-Goldparmäne,  Weißer 
Winter-Calvill.     (S.  in  späterer  Lieferung  den  Artikel   „Obstbau**.) 

Aequatorial  -  Instrumente  werden  in  anerkannt  vorzüglicher  Weise 
namentlich  von  der  Soci^te  genevoise  pour  la  construction  d'instruments  de  physique 
in  Genf  erstellt.  Dieselbe  hat  seit  1874  neun  solcher  Instrumente  geliefert,  worunter 


Aequatorial-lnstrumente  —      20     —  Agentuigeschärte 

ein  Zehiizöller  (der  von  d«^m  verstorbenen  Professor  Plantamonr  der  Sternwarte 
seiner  Vaterstadt  Genf  geschenkt  wurde),  ein  SiebenzöUer  für  das  Bernoullianum 
in  Basel,  2  Sechszöller  für  die  Pariser  Akademie  zur  Beobachtung  des  Venus- 
dnrchganges  im  Jahre  1874;  ein  Sechszöller  für  Mexiko  und  ein  anderer  für  Sumatra. 

Aerzte  und  Chirurgen.  Als  solche  bezeichneten  sich  anläßlich  der  eidg. 
Volkzählung  von  1880  2121  Personen  (2096  m.,  25  w.)  =  1,6  7oo  aller 
Beruftreibenden.  (1588  Aerzte  und  Wundärzte,  249  Zahnärzte,  284  Chirurgen, 
Naturärzte  etc.)  Durch  dieselben  fanden  Unterhalt  3846  Angehörige  ohne  Erwerb 
(1062  m.,  2784  w.)  und  1565  Personen  Hausgesinde  (124  m.,  1441  w.). 
Gresammtzahl  der  Unterhalt  Findenden  7532  =r  2,6  ^oo  der  Bevölkerung.  Auf 
die  Kantone  vertheilen  sich  die  Beruftreibenden  wie  folgt:  Aargau  105,  Appenzell 
A.-Rh.  61,  Appenzell  L-Rh.  16,  Baselstadt  81,  Baselland  36,  Bern  239,  Frei- 
burg 34,  Genf  180,  Glarus  36,  Grraubünden  77,  Luzern  93,  Neuenbürg  78, 
Nidwaiden  11,  Obwalden  10,  Schaffhausen  48,  St.  Gallen  189,  Schwyz  30, 
Solothurn  37,  Tessin  92,  Thurgau  107,  Uri  6,  Waadt  172,  Wallis  27,  Zürich 
330,  Zug  26.  In  der  oben  erwähnten  Zahl  der  Beruftreibenden  (2121)  sind 
188  Ausländer  (180  m.,  8  w.)  inbegriffen. 

Aetherische  Oele  werden  in  erheblichen  Mengen  in  der  Pharmacie,  der 
Liqueur-  und  Parfumeriefabrikation  verwendet  und  zum  Theil  in  der  Schweiz 
fabrizitt,  größtentheils  aber  aus  dem  Auslände  importirt. 

Aethylalkohol.  Der  Konsum  der  schweizerischen  Theerfarbenindustrie  an 
Aethylalkohol  beträgt  laut  Angaben  der  an  der  Schweiz.  Landesausstellung  in 
Zürich  vertretenen  Firmen  mindestens  144,000  kg.  Der  Artikel  wird  größten- 
theils vom  Auslange  bezogen. 

Aethyldiphenylamin.  Ein  im  Jahre  1878  durch  A.  Gerber  &  Uhlmaun 
in  Basel,  resp.  durch  deren  Chemiker,  Louis  Badier,  eingeführter  Theerfarbstoff, 
der  von  großer  Bedeutung  geworden  ist. 

Aethylgrfin  s.  Malachitgrün. 

Aetznatron*  (Natriumoxydhydrat,  Natronhydrat,  Natron.)  Die  Gewinnung 
dieses  Nebenprodukts  der  Sodafabrikation  ist  von  den  Schweiz.  Sodafabrikanten 
in  Folge  niedrigen  Preisstandes  seit  einiger  Zeit  fast  ganz  aufgegeben  worden. 
Gesammtausfuhr  1884:  40  q  (1883:  43  q),  wovon  über  die  französische 
Grenze  1884:  15  q  (1883:  30  q).  Gesammteinf uhr  1884:  19,726  q 
(1883:  13,056  q,  Durchschnitt  1872/81:  5465  q,  1873:  3557  q),  wovon 
über  die  französische  Grenze  1884:  2637  q  (1883:  3266  q,  1873:  21  q),  über 
die  deutsche  Grenze  1884:  17,087  q  (1883:  9789  q,  1873:  3536  q).  Durch- 
fuhr 1884:  737  q  (1883:  998  q). 

Aetzpräparate  für  Glasverzierungen  (Mattsäure,  Aetztinte,  Mattirsalze). 
Spezialität  von  E.  Siegwart  in  Schweizerhalle,  aus  Fluor  hergestellt,  zur  matten 
Verzierung  von  Hohlglas  und  Tafelglas.  Die  Präparate  werden  in  so  gereinigtem 
und  fertig  gemischtem  Zustande  geliefert,  daß  sie  vom  Konsumenten  nach  der 
auf  vieljähriger  praktischer  Erfahrung  beruhenden  Gebrauchsanweisung  unmittel- 
bar verwendet  werden  können.  Die  Hälfte  der  Produktion  wird  exportirt.  Die 
konzentrirte  rauchende  Flußsäure  wird  gewöhnlich  in  Guttaperchagefäßen ,  die 
anderen  Präparate  werden  in  hölzernen  Fässern  von  30  1  an  versendet.  Deck- 
farbe, Deckgrund  und  alle  Fluorverbindungen  werden  ebenfalls  geliefert. 

Agentschaften,  diplomatische,  siehe  die  Artikel  „Gesandtschaften**  und 
„Konsulate". 

.  Ajcenturgeschäfte    aller    Art.    Im    Handelsregister   waren    Ende   1884 
1153  Geschäfte    dieser  Art   eingetragen,  nämlich:    480  Agentimfeschäfte    ohne 


Agenturgeschäfte  —      21      —  A\'(l:i 

nähere  Bezeichnung  (Aargau  IG,  Appenzell  I.-Rh.  1,  BasellanJ  1,  Baselstadt  59, 
Bern  27,  St.  Gallen  22,  Genf  108 ,  Glarus  13,  Granbttnden  4,  Luzern  18, 
Neuenburg  21,  Nidwaiden  1,  Schaff  hausen  4,  Schwyz  3,  Solothum  1,  Tessin  29, 
Waadt  28,  Wallis  1,  Zürich  117,  Zug  6);  1  Annoncenagentur  (St.  Gallen, 
i».  Annoncenexpeditionen) ;  29  Ausw ander ungsagenturen  (Aargau  2,  Baselstadt  9, 
Bern  4,  St.  Gallen  3,  Neuenburg  3,  Schaffhausen  2,  Tessin  1,  Thurgau  2,  Uri  3); 
3  für  Baumaterialien  (Baselstadt  1,  Zürich  2);  16  Baumwollagenturen  (Basel- 
stadt 5,  St.  Gallen  1,  Zürich  10);  2  für  Baumwollgarn  (Zürich);  2  für  Baum- 
Wolltücher  (Zürich);  3  für  Bergbauprodukte  (Zürich);  4  für  Blergeschäfte 
(Waadt  2,  Zürich  2);  2  Börsenagenten  (Zürich);  3  für  Brennmaterialien 
(Baselstadt);  1  CorsetagentUr  (St.  Gallen);  2  für  Chemikalien  (Zürich);  2  für 
Droguen  (Zürich) ;  3  Eisenbahnagenturen  (Baselstadt) ;  7  für  Eisen-  und  Metall- 
industrie (Baselstadt  3,  Zürich  4) ;  1  Exportaffentur  ohne  nähere  Bezeichnung 
(St.  Gtillen);  5  für  Farbwaaren  (Baselstadt  3,  Zürich  2);  5  für  Fettwaaren 
{Baselstadt  1,  Zürich  4);  1  für  Flachs  (Baselstadt);  201  Geschäflsar/enturen 
(Aargau  17,  Freiburg  2,  Genf  70,  Luzern  88,  Neuenburg  10,  Thurgau  13, 
Zürich  1);  1  für  Getränke  (Zürich);  10  für  Getreide  (Baselstadt  1,  Zürich  9); 
1  für  Hanf  (Baselstadtl ;  1  für  Hanfgarn  (Zürich) ;  8  Handelsagenturen  (Basel- 
«tadt  1,  Freiburg  7);  2  Hopfenagenturen  (Zürich);  1  für  Hutwaaren  (Jj}XT\(^)y 
24  für  Kolonlalwaaren  (Baselstadt  8,  St.  Gallen  1,  Schaffhausen  1,  Zürich  14); 
3  für  Landesprodukte  (Zürich);  1  für  Landwirthschaß  (Freiburg);  2  für 
landwirthschaftliche  Maschinen  (Freiburg  1,  Zürich  1);  2  für  Liegenschaften- 
Vermittlung  (Zürich) ;  2  Malzagenturen  (Zürich) ;  7  Maschinenagenturen  (Basel- 
stadt 3,  St.  Gallen  1,  Zürich  3);  1  für  Mehl  (Zürich);  1  Nähmaschinenagentur 
(St.  Gallen) ;  1  für  Material  für  Band-  und  Stoffwebereien  (Baselstadt) ;  4  für 
Produkte  ohne  nähere  Bezeichnung  (Baselstadt) ;  1  für  Qnincaillerie  (Basel- 
stadt);  13  Rechts agenturcn  (Appenzell  A.-Rh.  4,  St.  Gallen  2,  Zürich  7);  1  für 
Sämereien  (Baselstadt);  36  t^r  Seidenwaaren  (Baselstadt  19,  Zürich  17);  1  für 
Spedition  (Baselstadt) ;  5  für  Spirituosen  (Baselstadt) ;   1  für  Sprit  (Baselstadt) ; 

1  für  Strickmaschinen  (Zürich);  1  für  Tabak  (Baselstadt);  1  für  technische 
Abfälle  (Zürich);  3  für  technische  Artikel  (Baselstadt  1,  Zürich  2);  1  für 
Teigwaaren  (Baselstadt);  2  Telegraphenagenturtn  (Baselstadt);  2  Tr.insport- 
agenturen  (Freiburg  1,  Zürich  1);  6  für  Tuch-  und  Manufaktur w aar cn  (Zürich); 
186  Versicherungsagenturen  (Aargau  1,  Appenzell  I.-Kh.  1,  Baselstadt  16, 
Bern  11,  Freiburg  2,  St.  Gallen  15,  Luzern  31,  Neuenburg  10,  Nidwaiden  1, 
Obwalden  1,  Schaffhausen  35,  Schwyz  2,  Solothurn  1,  Thurgau  17,  üri  6, 
Waadt  11,  Wallis  3,  Zürich  22);  30  Waarenagenturen  ohne  nähere  Be- 
zeichnung (Aargau  9,  Baselland  2,  St.  Gallen  14,  Zürich  5);  12  für  Weine 
{Baselstadt  5,  Schaffliausen  1,  Zürich  6);  2  für  Wolle  und  Wollenstoffe  (Zürich); 

2  fiir  Wollen{/arn  (Zürich);   1  für  die  zoologische  Station  in  Neapel  (Baselstadt). 

Betreffend  die  Zahl  der  beim  Agenturwesen  betheiligten  Personen  s.  „Bank- 
Agentur-  und  Versicherungswesen**,  sowie   „Placirungswesen**. 

d' Agnes.  Artikel  der  Schweiz.  Buntweberei. 

Agrikulturchemische  Untersuchungsstation  s.  Landwirthschaftlich- 
chemische  Untersuchungsstation. 

Ahornholz.  Findet  besonders  häufige  Verwendung  für  die  Schweiz.  Holz- 
schnitzerei und  Parquetfabrikation. 

Alda,  ein  mehrtrettige«  Gewebe  mit  Seidenzettel  und  Baumwollschuß, 
welches  für  Kleider  und  Mäntel  angefertigt  wird.  Siehe  unter  „Serge**  und 
n  Satinartige  Serges". 


\' 


Akklimatisiile  Pflanzen  —     22      —  Akkliniatisirte  Pflanzen 

Akklimatisirte  Pflanzen«  (Mitgeth.  von  Herrn  Prof.  Auderegg.)  Die  meiste n 
Kulturpflanzen  der  Schweiz  kamen  vom  Süden  zu  una.  Schon  die  Römer  haben 
uns  durch  die  Besitznahme  von  Helvetien  eine  Menge  Kulturgewächse  gebracht 
und  solche  besonders  in  der  Nähe  ihrer  Militärstationen  verbreitet;  daher  waren 
auch  diese  die  eigentlichen  Kulturstationen.  So  erhielten  wir  durch  die  Römer  die 
Weinrebej  einige  Steinobstsorten,  feine  Gemüse,  den  Mals  u.  s.  f.  Groß  war 
die  Einführung  einiger  Pflanzenspezies  durch  die  Völkerwanderung,  und  wenn 
auch  einzelne  Völker  (Hunnen,  Alemannen)  alle  Anbaustätten  zerstörten,  so  traten 
andere  (Franken,  Burgundionen,  Ostgothen  u.  s.  f.)  friedlich  auf  und  haben  auf 
die  Kultur  und  durch  die  Einfuhr  abträglicher  Pflanzen  günstig  gewirkt.  Durch 
die  Ostgothen  erhielten  wir  z.  B.  den  Hopfen.  Eigentliche  AkklimatiHations- 
Stationen  bildeten  im  5.,  6.  und  7.  Jahrhundert  die  Klöster  und  die  Mönchs- 
orden (Benediktiner,  510  n.  Chr.).  Die  Glaubensboten  brachten  neue  Gewächse 
aus  entfernten  Ländern  und  das  gemeinschaftliche  Interesse,  das  die  Mönche 
und  Klöster  durch  das  Band  der  Religion  umschlang,  wirkte  auch  in  unserem 
Vaterlande  schlagend  ein  (St.  Gtillen,  St.  Urban,  Dissentis,  Mariastein  etc.  etc.). 
Auf  die  Akklimatisation  von  Pflanzen  in  der  Schweiz  hatte  namentlich  die  Herr- 
schaft der  Karolinger  (Karl  der  Große)  einen  großen  Einfluß,  indem  durch  sie 
viele  neue  und  edle  Pflanzen  in  die  Schweiz  kamen.  Durch  die  unter  den  Hohen- 
staufen  arrangirten  Kreuzzflge  erhielten  wir  aus  dem  Orient  die  Schalottenzwlcbcl , 
die  Kohlrübe  und  einige  andere  Kohlarten,  Die  Schifl'fahrten,  die  sich  im  14. 
und  15.  Jahrhundert  ausdehnten,  und  namentlich  die  Entdeckung  Amerika's, 
brachten  uns  wieder  eine  ganze  Menge  Pflanzen:  Tabak,  Kartoffeln,  Topinam- 
baur  etc.  etc.  wurden  bei  uns  akklimatisirt.  Eigenthiimlich  ist  es ,  wie  oft 
akklimatisirte  Pflanzen  dnrch  den  TJebergang  in  andere  Klimas  gewia.se  Ver- 
änderungen erleiden,  sei  es  hinsichtlich  der  Dimensionen,  des  Geschmacks,  der 
Farbe  u.  s.  f. ,  selbst  oft  in  sehr  geringen  Entfernungen.  So  finden  wir  den 
ächten  Kastanienbaum  in  den  wundervollen  Kastanienwäldern  von  Tessin  und 
Unter  Wallis  und  von  Poschiavo,  Bergeil  und  Misox  in  der  Größe  unserer  Eichen, 
während  er  diesseits  der  Alpen  selten  den  Umfang  eines  ausgewachsenen  Apfel- 
baumes erreicht  oder  übertrifl't.  Die  Trauben  in  den  südlichen  Theilen  der 
Schweiz  sind  weit  größer  als  diejenigen  in  den  nördlichen  Gegenden ;  das  Obst 
in  den  höheren  Lagen  ist  weit  schmackhafter  als  danjenige  in  tiefen  Lagen. 
Der  Blumenkohl  und  die  Carotten  und  Bettige  im  Engadin  (1700 — 1844  m) 
sind  sehr  fein  und  zart,  während  verschiedene  dort  eingeführte  Grasarten  (Knaul- 
gras, Raygras)  ganz  zwergförmig  wachsen  und  nicht  ausdauern.  Die  Muttern 
der  Alpen  (Muttelina  alpina)  bildet  dort,  wo  sie  zu  Hause  ist,  das  gewürzreichste 
Futter,  wächst  aber  bloß  handhoch.  In  den  tiefern  Lagen,  von  der  Wurzel  aus 
verpflanzt,  erreicht  sie  eine  Höhe  von  1  m  und  darüber,  mit  grobem  Stengel 
und  ohne  jenes  feine  Aroma,  das  ihm  in  den  Alpen  eigen  ist.  Verschiedene  zur 
Akklimatisation  in  die  Schweiz  eingeführte  Pflanzen  haben  sich  oft  und  viel 
erst  im  2.  und  3.  Jahre  ihres  Anbaues  normal  entwickelt  und  vermehrte  Erträge 
gebracht.  So  war  z.  B.  Flachs,  den  mau  seiner  Zeit  aus  Riga  bezog,  in  seiner 
ersten  Anpflanzung  kurz  und  schmächtig ;  der  Samen  war  nicht  volLständig  ent- 
wickelt und  erst  im  3.  Jahre  ergab  er  ausgezeichnete  Erträge.  Aehnliches  kommt 
auch  bei  G^treidearten  vor,  während  umgekehrt  gewisse  Pflanzenspezies  oft  im 
ersten  Jahre  die  schönsten  Erfolge  zeigen,  die  aber  mit  fortgesetztem  Anbau 
vom  gewonnenen  Samen  aus  Jahr  um  Jahr  zurückgehen  nnd  nicht  selten  ganz 
verschwinden.  Es  ist  nicht  zu  vergessen,  daß  oft  die  Mißerfolge  in  der  Un- 
kenntniß  der  Behandlung  des  Anbaues,  Düngung,  richtigen  Zeit  der  Aussaat  ftc. 


Akklimatisirte  Pflanzen 


—     23     — 


Aktiengesellschatten 


zu  suchen  sind.  Dio  Akklimatisationsgärten,  die  in  der  Schweiz  vielfach  mit  den 
botanischen  Gärten  der  Städte  und  den  Yersuchsfeldern  der  landwirthschaftlichen 
Lehranstalten  Btitti,  Strickhof  und  Chur,  eidg.  Polytechnikum  und  Schweiz.  Samen- 
kontrolstation  (in  Zürich  und  auf  der  Fürstenalp  bei  Trimmis,  Kanton  Graubünden) 
verbunden  sind,  haben  den  Zweck,  neu  einzuführende  Pflanzen  zu  wissenschaft- 
lichen Zwecken  zu  beobachten,  deren  praktischen  Werth  durch  Anbau  derselben 
annähernd  auszumitteln  und  auch  die  zweckmäßige  Behandlung  und  Pflege  zu 
erforschen. 

Aktieng^esellschaften.  Nach  Titel  26  des  schweizerischen  Obligationen- 
rechtes müssen  die  Aktiengesellschaften,  gleichviel  welche  Zwecke  dieselben  ver- 
folgen, in  das  Handelsregister  eingetragen  werden.  Es  ist  somit  an  Hand  der 
Publikationen  im  Handelsamtsblatt  möglich,  die  Zahl  der  bestehenden  Gesell- 
schaften zu  ermitteln.  Das  Obligationenrecht  schreibt  vor,  daß  das  „Grundkapital" 
im  Handelsregister  anzugeben  sei.  Der  Mangel  einer  offiziellen  Interpretation 
dieses  Ausdrucks  mag  dazu  geführt  haben,  daß  in  vielen  Fällen  sowohl  das 
statutarische,  als  das  emittivte  und  das  einbezahlte  Kapital  angegeben  wurden, 
während  in  vielen  andern  Fällen  das  Eine  oder  das  Andere  fehlt.  Diese  Ungleich- 
heit der  Angaben  macht  es  unmöglich,  in  den  nachfolgenden  Zusammenstellungen 
alle  drei  Kapitalarten  zu  berücksichtigen;  es  kann  lediglich  auf  das  haftbare 
Aktienkapital,  bezw.  das  durch  die  Aktienemissionen  repräsentirte  Kapital  (mit 
Ausschluß  von  ObUgationenkapital,  Subventionsfonds  u.  s.  w.)  Bedacht  genommen 
werden.  Auch  da  sind  die  Angaben  sehr  oft  unbestimmt,  so  dai^  manchmal  die 
subjektive  Auffassung  in  den  Biß  treten  muß.  In  diesem  Sinne  sind  die  nach- 
folgenden, per  31.  März  1885  abgeschlossenen,  Zusammenstellungen  zu  beurtheilen. 

I.  Zahl  der  Aktiengesellschaften  und  haftbares  Aktienkapital  nach  Kan- 
tonen (inbegriffen  9  Kommanditaktiengesellschaften  mit  Fr.  G' 110,000): 


Kanton. 

Zahl  d.  Ges. 

Fr. 

Kanton. 

Zahl  d.  Oec 

1.              Fr. 

Aargau 

.        28 

20'379,875 

Schaflhausen 

16 

8'049,520 

Appenzell  A.-Bh. 

13 

8'087,555 

Schwyz 

7 

5^548,500 

Baselland 

9 

3^000,000 

Solothurn 

30 

15^721,202 

Baselstadt      .     . 

36 

177^518,300 

St.  Gallen      . 

74 

84^036,457 

Bern    .     .     .     . 

.     274 

85\S82,642 

Tessin 

17 

7'203,36O 

Freiburg  .     .     . 

27 

10'697,865 

Thurgau   .     .     . 

19 

9'()48,520 

Genf    .     .     .     . 

99 

84'129,178 

Uri      ...     . 

2 

6'729,200 

Glarus 

8 

2'475,403 

Waadt      .      .      . 

188 

162^114,410 

Graubünden   . 

22 

6^295,750 

Wallis      .     . 

8 

1'149,750 

Luzem 

36 

51'672,390 

Zürich       .     .     . 

107 

183'095,736 

Neuenburg     . 

102 

24'449,680 

Zug      .     .     . 

12 

16'767,483 

Obwalden 

1 

42,700 

Total 

[  1135 

973^595,470 

Bern  hat  hauptsächllcli  Käsereien  (109)  und  Bankgeschäfte  (53) ;  Genf  Ballgesell- 
schaften (39) ;  Neuenburg  Baugesellschaften  (34) ;  St,  Gallen  Bankgeschäfte  (24) ;  Waadt 
Baugesellschaften  (79);  Zürich  Bankgeschäfte  (25)  und  Sennereien  (16). 

IL  Zahl  und  Kapital  der  Gesellschaften  nach   Unternehmungen : 


1.  Alpwirthfichaft 

2.  Anthraciteausbeutung 

3.  Appretur,  Bleicherei,  Sengerei 

4.  Bäckereien 

5.  Backsteinfabrikation 

6.  Bad-  (nicht  Kur-)  und  Waschanstalten      .... 

7.  Bank-,  Spar-  und  Leihkassageschäfte 218 


Zahl  d.  Uea 

Fr. 

4 

105,800 

1 

115,500 

l 

500,000 

17 

328,158 

2 

1*500,000 

13 

1'631,560 

218 

295*497,827 

Akliengese  lisch  FL  ReD  —     24     —  AktiengeselLschaOcn 


8.   Baugewerbe,   Verniiethung  von  Immobitien  ....  187  29'318,.'>5I 

fl.   Baumatermlieafftbrikation 6  r35G,500 

10.  Banmwollapinnereien 11  12'492,500 

11.  Bierbrauereien 13  3'894,200 

12.  BindWenfabrikatioTi 1  1 '000,000 

13.  Hriickeii-  und  Lastwaagen 30  77,225 

14.  liuchdruckereien 6  358,000 

15.  Bachhandel             3  f.OO.OOO 

1«.  Chemi-che-  Produkten-  und  DUngerfabrikation    ...  4  3'40O,O0{> 

17.  Darnjitmölkerei 1  17,000 

18.  Dampf-.chitrfabrt 6  6"293,200 

19.  Diahtslifteufabrikatiun 1  80,00i> 

20.  Drenctiereien 6  89,800 

21.  J>ynamit&i.rikatioü 1  6'700,O00 

22.  Eieerbalinbanken 2  30'000,000 

23.  Eiset ttabn -Bau  und  -Betrieb 29  367'8.'i6,750 

24.  Eisenwerk 1  2'000,000 

25.  Eisfabiikation  und  -Handel 4  774,000 

26.  Kl*ktrische  Apparate,  Telegraphen,  Kabel  etc.        .      .  4  1'476,000 

27.  Krfi od ungapatent- Ausbeutung 1  200,000 

28.  Fischzucht,  kttnstUche 1  1,000 

29.  Flachsspinnerei ,   .  1  600,000 

30.  Flüret«pinnerei 1  900,000 

31.  Gaslieieuchtung 39  21'007,.'J00 

32.  Gektinefiibrikatlün 1  800,000 

33.  Gerberei 1  325,000 

34.  Gt-werliehalle 1  5,000 

35.  Gießerei 1  20,000 

3lj,  Glaafabiikation 1  10,000 

37.  Goidahfaileinschmiilzung 1  l'OOO.OOO 

38.  (JjpBcrei 1  30,30(.i 

39.  Hol/aehiiiü;lerei 1  50,000 

40.  HukstofTbereitung 2  2'300,000 

41.  Hotelbetrieb,  Kuranstalten  atc 30  8'565,600 

42.  Ideale,   ruligiöse,  gesellige  Zwecke  etc 60  5'21il,467 

43.  Ktttereion  und  Sennereicu 14H  1'411,713 

44.  -Kamm garnsp Innereien 2  2'800,Ü00 

45.  Kardenfftbrikation 1  120,000 

4i>.   Kartonnage             1  70,000 

47.  Kleidergexchaftt. 3  7ß,090 

48.  Kolonisation 3  4'950,100 

49.  Korliflechterei,  Weidenkultur  etc 2  18,200 

50.  KQi)ferbergwerk  (in   Italien) 1  1'200,000 

51.  LugerhauBgehellsehaften •')  2'240,50O 

52.  Landwirthschaftliche  Geräthe-Fabrikation      ....  1  80,000 

53.  ] Lebensmittel  aller  Art:  a.  Konsumvereine    ....  67  l'T  15,965 

b.  andere 1  40,000 

54.  Marmorbruch-Ausbeotung 1  500,000 

55.  Maschinen-  und  Werkzeugfabrikation 5  2'550,000 


Aktiengesellschaften 


25     — 


Aktiengesellschaften 


56.  Metall waarenfabrikation 

57.  Metzgerei 

58.  Milchkondensation  und  -Konservirung 

59.  Möbelfahrikation 

60.  Müllerei 

61.  Musikinstromententheile-Fabrikation 

62.  Papierfabrikation 

63.  Parqueterie 

64.  Pfandleihanstalten 

65.  Pferdezucht 

66.  Physik.  Instrumenten -Fabrikation 

67.  Reitanstalten 

68.  Sägegeschäft,  Holzhandel  etc 

69.  Salinen 

70.  Schäferei 

71.  Schappeverarbeitung 

72.  Schieferbruchausbentnng 

73.  Schlittschuhklub 

74.  Schmiede 

75.  Schuhmacherassociation 

76.  Seidenindustrie    (siehe   oben    Floretspinnerei,    Schappe- 

verarbeitung, femer  Webereien) 

77.  Spedition 

78.  Spiritusfabrikation 

79.  Stearinmanufaktur 

80.  Steinbruchausbeutung  (s.  auch  Marmor-  u.  Schieferbruch) 

81.  Stickereien 

82.  Straßenbahnen,  bezw.  Tramways 

83.  Stroh waarenindustrie 

84.  Tabak-  und  Cigarrenfabrikation 

85.  Telephonbetrieb 

H6.  Thon waarenfabrikation  (siehe  oben  Backsteinfabrikation, 

ferner  Ziegeleien) 

87.  Torfausbeutung 

-88.   ührenindustrie 

89.  Verbandstofffabrikation 

90.  Versicherung 

91.  Viehzucht 

92.  WafTenfabrikatiou  etc 

93.  Waldbau 

94.  Wasserversorgung 

95.  Wasserwerke 

96.  Webereien:  a.  Buntweberei 

b.  Seidenband  Weberei 

c.  Seidenstoffweberei 

d.  Webereien  ohne  nähere  Bezeichnung   . 

97.  Wein-  und  Spirituosenfabrikation 

98.  Weinsteinsäure-Fabrikation 

99.  Wiesenbe Wässerung 


Zahl  d.  Ges. 

Fr. 

2 

1' 900,000 

2 

31,000 

5 

13^600,000 

1 

11,150 

2 

372,000 

1 

250,000 

5 

5^000,000 

2 

500,000 

2 

119,000 

1 

20,000 

1 

409,000 

7 

364,000 

1 

50,000 

2 

2' 600,000 

1 

2,980 

1 

9 '000,000 

1 

80,000 

1 

2,200 

1 

4,100 

1 

40,000 

3 

500,000 

2 

300,000 

1 

75,000 

1 

500,000 

3 

900,000 

15 

2'244,400 

2 

1'850,000 

3 

175,000 

6 

1'519,000 

1 

1 '000,000 

2 

199,500 

1 

100,000 

21 

7'106,900 

1 

500,000 

16 

80'470,000 

5 

840,200 

1 

1'576,000 

3 

299,465 

14 

3'747,900 

4 

1^490,000 

1 

810,000 

1 

400,000 

3 

2'800,000 

2 

890,000 

3 

170,000 

1 

150,000 

1 

30,000 

Aktiengesellschaften  —     2G     —  AktiengesellschafLeu 

Zahl  d.  Hes.  Fr. 

100.  Zeitungsunternehmungen      .     .   * 15  963,775 

101.  Ziegeleien 5  492,400 

102.  Zündholzfahrikation 1  500,000 

103.  Zündwaarenfabrikation  (s.  oben  Dynamit  und  Zündholz)  1  200,000 

104.  Zwirnereien:  a.  Baumwollzwimerei 1  22,500 

b,  Seidenzwimerei 1  150,000 

Total   1135     973'595,47G 

IIL  Repartition  der  Unternehmungen  nach  Kantonen, 

Die  fetten  Ziffern  korrespondiren  mit  den  den  Benennungen  der  Uuternehuiuugeii 
in  obiger  Tabelle  vorangesetzten  forUaufeuden  Ziffern  1-104. 

1:  2  Luzern  mit  Fr.  78,000;  1  St.  Gallen  mit  Fr.  20,800;  1  Waadt  mit 
Fr.  7000.  2:  Waadt.  3:  Appenzell  A.-Kh.  4:  5  Bern  mit  Fr.  80,700;  5  Glarus 
mit  Fr.  80,598  ;  3  Neuenburg  mit  Fr.  64,500;  1  Tessin  mit  Fr.  4360;  2  Waadt 
mit  Fr.  88,000;  1  Zürich  mit  Fr.  10,000.  5:  1  Bern  mit  Fr.  300,000; 
1  Zürich  mit  Fr.  1'200,000.  «:  1  Appenzell  A.-Rh.  mit  Fr.  8000;  1  Basel- 
stadt  mit  Fr.   270,000 ;    3  Bern  mit  Fr.   546,600 ;    3  Genf  mit  Fr.   605,000 : 

1  Luzern  mit  Fr.  80,000;  2  Neuenburg  mit  Fr.  23,710;  1  Thurgau  mit 
Fr.  8800;    1    Zürich    mit   Fr.  89,450.     7:    16  Aargau    mit  Fr.   15'023,000: 

2  Appenzell  A.-ßh.  mit  Fr.  2^003,000;  6  Baselland  mit  Fr.  2'680,000; 
10  Baselßtadt  mit  Fr.  48'600,000 ;  53  Bern  mit  Fr.  25^549,522;  13  Freiburg 
mit  Yy.  8\353,215;  9  Genf  mit  Fr.  31'157,000;  1  Glarue  mit  Fr.  2250,000; 
1  Graubünden  mit  Fr.  2*000,000;  9  Luzern  mit  Fr.  10795,000;  10  Neuen- 
hm-g  mit  Fr.  10'182,390;  4  Schaffhausen  mit  Fr.  1  851,000;  3  Schwyz  mit 
Fr.  610,000  ;  12  Solothurn  mit  Fr.  9'370,042  ;  24  St.  Gallen  mit  Fr.  13*195,150  ; 

3  Tessin  mit  Fr.  3^250,000;  6  Thurgau  mit  Fr.  4*250,000;  9  Waadt  mit 
Fr.  26'065,125;  25  Zürich  mit  Fr.  78'142,900;  2  Zug  mit  Fr.  170,483. 
8:  1  Baselstadt  mit  Fr.  127,700;  15  Bern  mit  Fr.  2'531,800;  5  Freiburg- 
mit  Fr.  222,500;  39  Genf  mit  Fr.  11*324,166;  4  Graubünden  mit  Fr.  917,000; 
1  Luzern  mit  Fr.  200,000;  34  Neuenbürg  mit  Fr.  3'386,77U;  1  Obwalden 
mit  Fr.  42,700;  1  Schaffhausen  mit  Fr.  120,000;  2  St.  Gallen  mit  Fr.  320,100; 
79  Waadt  mit  Fr.  8*362,315;  1  Wallis  mit  Fr.  25,000;  4  Zürich  mit 
Fr.   1*738,500.    9:  1  Genf  mit  Fr.  170,000;  2  Neuenburg  mit  Fr.  835,000; 

1  Solothurn  mit  Fr.  250,000;  1  Tessin  mit  Fr.  11,000;  1  Waadt  mit  Fr.  90,500. 
lO:  1  Bern  mit  Fr.  2*624,000;  1  Schwyz  mit  Fr.  208,500;  1  Solothurn  mit 
Fr.  1*350,000;  2  St.  Gallen  mit  Fr.  1*962,000;   1   Thurgau  mit  Fr.  500,000; 

2  Zürich  mit  Fr.  704,000;  3  Zug  mit  Fr.  5*144,000.  11:  1  Aargau  mit 
tV.  220,000;  1  Baselland  mit  Fr.  30,000;  2  Baselstadt  mit  Fr.  1*300,000; 
2  Genf  mit  Fr.  525,000;  1  Neuenburg  mit  Fr.  300,000;  1  Solothurn  mit 
Fr.  250,000;  2  Tessin  mit  Fr.  80,000;  1  üri  mit  Fr.  29,200;  1  Waadt 
mit  Fr.  160,000;  1  Zürich  mit  Fr.  1*000,000.  12:  Zürich.  13:  3  Bern  mit 
Fr.  14,200;  3  Freiburg  mit  Fr.  7900;  1  Genf  mit  Fr.  2400;  1  Graubündeu 
mit  Fr.  1500;  5  Luzern  mit  Fr.  11,410;  3  Neuenburg  mit  Fr.  7400;  12  Waadt 
mit  Fr.  26,065;  1  Zürich  mit  Fr.  3350;  1  Zug  mit  Fr.  3000.  14:  1  Aargau 
mit  Fr.  160,000;  1  Freiburg  mit  Fr.  100,000;  3  Neuenburg  mit  Fr.  87,000; 
1  Zürich  mit  Fr.  11,000.  15:  1  Genf  mit  Fr.  300,000;  1  Neuenburg  mit 
Fr.  250,000;  1  Solothurn  mit  Fr.  50,000.  1«:  1  Baselstadt  mit  Fr.  2*500,000; 
1  Freiburg  mit  Fr.  500,000;  1  Waadt  mit  Fr.  300,000;  1  Zürich  mit 
Fr.  100,000.   17:  St.  Gallen.   18:   1  Beni  mit  Fr.  941,000;  1   Freiburg  mit 


Aktiengeselliichaneii  —      27     —  AktiengessellschafLeu 

Fr.  303,000;  1  Luzern  mit  Fr.  1'356,000;  1  Schaff bauBen  mit  Fr.  193,200; 
1  Tessin  mit  Fr.  1'500,000;  1  Waadt  mit  Fr.  2'000,000.  19:  Waadt. 
aO:  1  Bern  mit  Fr.  12,500;  5  Waadt  mit  Fr.  77,300.  «1:  üri.  22:  1  Basel- 
Btadt  mit  Fr.  20'000,000  ;  1  Genf  mit  Fr.  10'000,000.  23:  1  Appenzell  A.-Rh. 
mit  Fr.  5^000,000;  1  Baselland  mit  Fr.  250,000;  3  Baselstadt  mit  Fr.  63'900,000; 
5  Bern  mit  Fr.  39'940,500;  1  Freiburg  mit  Fr.  1^000,000;  3  Lozem  mit 
Fr.  35^324,500;  1  Neuenbürg  mit  Fr.  254,000;  1  Schwyz  mit  Fr.  4*200,000; 
3  St.  Gallen  mit  Fr.  45*000,000;  1  Thurgau  mit  Fr.  1*948,750;  4  Waadt 
mit  Fr.  110*123,500 ;  5  Zürich  mit  Fr.  60*915,500.  24:  Solothum.  25:  1  Basel- 
stadt mit  Fr.  150,000;  1  Genf  mit  Fr.  500,000;  1  Neuenburg  mit  Fr.  24,000: 
1  Zürich  mit  Fr.  100,000.  2«:  1  Genf  mit  Fr.  500,000;  2  Neuenburg  mit 
Fr.  876,000;  1  Waadt  mit  Fr.  100,000.  27:  Genf.  28:  Waadt.  29:  Bern. 
SO:  Baselstadt.  31:  3  Aargau  mit  Fr.  350,000;  1  Appenzell  A.-Rh.  mit 
Fr.  90,000;  1  Ba^elland  mit  Fr.  40,000;  4  Bern  mit  Fr.  381,400;  1  Frei- 
bnrg  mit  Fr.  205,000;  3  Genf  mit  Fr.  13*250,000;  1  Glarus  mit  Fr.  140,500; 
1  Graubünden  mit  Fr.  200,000 ;  1  Luzern  mit  Fr.  200,000 ;  3  Neuenburg  mit 
Fr.  800,000;  1  Schaff  hausen  mit  Fr.  rOOO,000;   1  Solothurn  mit  Fr.  160,000; 

1  St.  Gallen  mit  Fr.  530,000;  1  Tessin  mit  Fr.  100,600;  1  Thurgau  mit 
Fr.  80,000;  9  Waadt  mit  Fr.  2*005,000;  1  Wallis  mit  Fr.  120,000;  4  Zürich 
mit  Fr.  1*305,000;  1  Zug  mit  Fr.  50,000.  32:  Zürich.  33:  Baselstadt. 
34:  Bern.  35:  Neuenburg.  30:  Bern.  37:  Genf.  38:  Genf.  39:  Bern. 
40:  1  Baselstadt  mit  Fr.  2*000,000;  1  Solothum  mit  Fr.  300,000.  41 :  1  Aar- 
gau mit  Fr.  1*140,500;  3  Appenzell  A.-Rh.  mit  Fr.  357,000;  2  Bern  mit 
Fr.  345,000;    2  Genf  mit  Fr.  850,000;    12  Graubünden  mit  Fr.   2*911,250; 

2  Luzern  mit  Fr.  499,600;  2  Neuenburg  mit  Fr.  397,500;  1  Tessin  mit 
Fr.  574,000;  3  Waadt  mit  Fr.  1'175,000;  2  WaUis  mit  Fr.  315,750. 
42:  2  Baselstadt  mit  Fr.  1*010,500;  22  Bern  mit  Fr.  2*183,165;  7  Genf 
mit  Fr.  246,000;  1  Glarus  mit  Fr.  4305;  1  Luzern  mit  Fr.  129,600;  9  Neuen- 
bürg mit  Fr.  412,650;  1  Schaff  hausen  mit  Fr.  30,000;  1  Schwyz  mit 
Fr.  200,000;  2  St.  Gallen  mit  Fr.  143,955;  2  Tessin  mit  Fr.  38,400;  1  Thur- 
gau mit  Fr.  120,000;  7  Waadt  mit  Fr.  448,025;  3  Zürich  mit  Fr.  232,867; 

1  Zug  mit  Fr.  20,000.  43:  1  Aargau  mit  Fr.  10,000;  109  Bern  mit  Fr.  1*157,270; 

3  Genf  mit  Fr.  16,537;   1  Luzern  mit  Fr.  7500;   1  Neuenburg  mit  Fr.  12,000: 

2  Solothum  mit  Fr.  11,000;  4  St.  Gallen  mit  i?V.  43,992;  1  Thurgau  mit 
Fr.  6900;  8  Waadt  mit  Fr.  31,900;  16  Zürich  mit  Fr.  114,614.  44:  1  Schaff- 
hausen mit  Fr.  1*800,000;  1  Thurgau  mit  Fr.  1*000,000.  45:  Zürich.  4«:  Bern. 
47:  1  Bern  mit  Fr.  56,700;  1  Genf  mit  Fr.  16,850;  1  Luzern  mit  Fr.  2540. 
48:  2  Baselstadt  mit  Fr.  290,100;  1  Genf  mit  Fr.  4*660,000.  49:  1  Solo- 
thum mit  Fr.  6000;  1  Zürich  mit  Fr.  12,200.  50:  Waadt.  51:  1  Aargau 
mit  Fr.  750,000;    1   Basehjtadt   mit  Fr.  400,000;    1   Genf  mit  Fr.   700,000; 

1  SchafThausen  mit  Fr.  90,500;  1  Waadt  mit  Fr.  300,000.  52:  Waadt. 
58  a:  1  Aargau  mit  Fr.  3875;  2  Appenzell  A.-Rh.  mit  Fr.  30,090;  14  Bern 
mit  Fr.  410,585;  1  Freiburg  mit  Fr.  6250;  2  Genf  mit  Fr.  78,500;  5  Luzern 
mit  Fr.  38,240;  8  Neuenburg  mit  Fr.  91,760;  2  Schaffhausen  mit  Fr.  4820; 

2  Solothurn  mit  Fr.  22,260;  15  St.  Gallen  mit  Fr.  111,060;  2  Thurgau  mit 
Fr.  7870;  8  Waadt  mit  Fr.  285,700;  1  Wallis  mit  Fr.  10,000;  4  Zürich 
mit  Fr.  614,955.  53b:Zürich.  54:  Walüs.  55: 1  Schafl'hausen  mit  Fr.  85,000; 
1  Waadt  mit  Fr.  325,000;  3  Zürich  mit  Fr.  2*140,000.  50:  1  Luzern  mit 
Fr.  900,000;  1  Zug  mit  Fr.  1*000,000.  57:  1  Neuenburg  mit  Fr.  16,000; 
1  Tessin  mit  Fr.   15,000.    58:   1  Luzern  mit  Fr.  500,000;   1   St.  Gallen  mit 


Aktiengesellschaften  —      28      —  Aktiengesellschaften 

Fr.  100,000:  1  Thurgaa  mit  Fr.  1H)00,(>00;  1  Waadt  mit  Fr.  2'000,000i 
1  Zug  mit  Fr.  lO'OOO^OOO.  59:  Genf.  OO:  Waadt.  Ol  :  Genf.  02:  1  Bern 
mit  Fr.  200,000;  1  Lozem  mit  Fr.  l'550,00O;  1  Neuenburg  mit  Fr.  rOOO,CX)0; 
1  Solothurn  mit  Fr.  1^350,000;  1  Zürich  mit  Fr.  900,000.  OS:  1  Bern  mit 
Fr.  400,000;  1  Waadt  mit  Fr.  100,000.  04:  1  Baselstadt  mit  Fr.  50,000; 
1  Waadt  mit  Fr.  69,000.  05:  Zürich.  OO:  Genf.  07:  2  Bern  mit  Fr.  64,800; 
1  Genf  mit  F>.  30,000;  2  Neuenburg  mit  Fr.  65,000;  1  Thurgau  mit  Fr.  4200; 
1  Zürich  mit  Fr.  200,000.  08:  Waadt.  OO:  1  Aargau  mit  Fr.  2'500,000; 
1  Waadt  mit  Fr.  100,000.  70:  Waadt.  71 :  Baselstadt.  72:  Wallis.  73:  Waadt 
7-4  :  Genf.  75 :  Zürich.  70 :  1  Baselstadt  mit  Fr.  60,000 ;  2  Zürich  mit  Fr.  440,000. 
77:  1  Genf  mit  Fr.  80,000;  1  Graubünden  mit  Fr.  220,000.  78:  Bern. 
79:  Waadt.  80:  1  Bern  mit  Fr.  500,000;  1  Waadt  mit  Fr.  250,000;  1  Zürich 
mit  Fr.  150,000.  81:  13  St.  Gallen  mit  Fr.  2^)02,400;  1  Thurgau  mit 
Fr.  82,000;  1  Zürich  mit  Fr.  160,000.  82:  1  Genf  mit  Fr.  1 '000,000; 
1  Zürich  mit  Fr.  850,000.  83:  1  Bern  mit  Fr.  5000;  1  Genf  mit  Fr.  70,000; 
1  Tessin  mit  Fr.  100,000.  84:  1  Neuenburg  mit  Fr.  150,000;  1  Solothurn 
mit  Fr.  300,000;  2  Tessin  mit  Fr.  930,000;  1  Thurgau  mit  Fr.  40,000; 
1  Wallis  mit  Fr.  99,000.  85:  Zürich.  80:  1  Solothurn  mit  Fr.  70,000; 
1  Waadt  mit  Fr.  129,500.  87:  Waadt.  88:  12  Bern  mit  Fr.  4'21 1,000; 
1  Genf  mit  Fr.  250,000;  5  Neuenburg  mit  Fr.  2^414,000;  3  Solothurn  mit 
Fr.  231,900.  89:  Schatt'hausen.  90:  4  Baselstadt  mit  Fr.  26^500,000;  1  Genf 
mit  Fr.  5*000,000;  1  Neuenburg  mit  Fr.  2'000,000;  2  St.  Gallen  mit 
Fr.  19^070,000;  1  Waadt  mit  Fr.  2'000,000:  7  Zürich  mit  Fr.  25*900,00f>. 
Ol:  2  Bern  mit  Fr.  175,200;  1  Tessin  mit  Fr.  600,000;  2  Zürich  mit 
Fr.  65,000.  92:  Schaffhausen.  93:  2  Appenzell  A.-Kh.  mit  Fr.  99,465;  1  Bern 
mit  Fr.  200,000.  94:  2  Bern  mit  Fr.  398,400;  3  Genf  mit  Fr.  389,000; 
1  Neuenburg  mit  Fr.  650,000;  5  Waadt  mit  Fr.  1'850,500;  2  Zürich  mit 
Fr.  160,000;  1  Zug  mit  Fr.  300,000.  95:  2  Genf  mit  Fr.  390,000;  1  Schaff- 
hausen mit  Fr.  800,000;  1  Zürich  mit  Fr.  300,000.  90  a:  St.  Gallen. 
96h:  Bern.  90e:  1  Bern  mit  Fr.  900,000;  2  Zürich  mit  Fr.  1" 900,000. 
90  €l:  1  Schwyz  mit  Fr.  330,000;  1  St.  Gallen  mit  Fr.  560,000.  97:  1  Neuen- 
burg mit  Fr.  80,000;  1  Waadt  mit  Fr.  10,000;  1  Zug  mit  Fr.  80,000. 
98:  Waadt.  99:  Graubüuden.  lOO:  1  Baselstadt  mit  Fr.  135,000;  3  Bern 
mit  Fr.  43,300;  2  Genf  mit  Fr.  114,175;  1  Neuenburg  mit  Fr.  20,000; 
7  Waadt  mit  Fr.  481,300;  1  Zürich  mit  Fr.  170,000.  lOl :  1  Granbünden 
mit  Fr.  16,000;  1  Neuenburg  mit  Fr.  30,000;  3  Zürich  mit  Fr.  446,400. 
102:  Waadt.  193:  Aargau.   104a:  Aargau.  104  b :  St.  Gallen. 

Ende  März  1885  hatten  40  auswärtige  Aktiengesellschaften  schweizerische 
Zweigniederlassungen  in  den  Handelsregistern  eingetragen.  Ihr  nominelles  Kapital 
beträgt  Fr.  6 60' 390,000.  26  derselben  betreiben  Versicherungsgeschäfte.  Von 
»len    übrigen   betreiben:    1   Asphaltgewinnung,    2  Bankgeschäfte,    2  Baugewerbe, 

1  Elisenbahn,   1  Gasapparatfabrikation,   1  Gasbeleuchtung,   1  Maschinenfabrikation, 

2  Nähmaschinenfabrikation,  1  Panoramaausstellung,  1  Steinkohlengewinnnng, 
1   IJhren-  und  Bijouteriefabrikation  und  -Handel. 

Verträge  über  die  Aktiengesellschaften  bestehen  zwischen  der  Schweiz 
und  folgenden  Staaten:  Bayern^  d.  d.  22,121.  Dezember  1870,  Amtliche  Samm- 
lung Band  X,  pag.  364  (frz.  332)  und  Deutschland  (Norddeutscher  Bund), 
d.  d.  13.  Mai  1869.  A.  S.  IX,  932  (frz.  811).  Diese  Verträge  bestimmen,  da£ 
die  Aktiengesellschaften  gegenseitig  als  zu  Recht  bestehend,  insbesondere  als  zum 
Auftreten  vor  Gericht    befähigt,    anerkannt  werden,    sofern  die  Errichtung  nach 


Aktiengesellschaften  —     29     —  Algerien 

den  Gesetzen  des  Landes,  wo  die  Gesellschaft  ihr  Domizil  hat,  gültig  erfolgt  ist. 
Aehnliche  Ahmachungen  bestehen  mit:  Frankreich  seit  27.  Mai  1861  (Bundes- 
blatt 1861,  Bd.  L,  pag.  905);  Hawaii,  Art.  III  des  Handelsvertrags;  Kalten j 
Art.  12  des  Handelsvertrags;  Oesterreich- Ungarn  (Bundesblatt  1868,  III,  578); 
San  Salvador,  Art.  III  des  Handelsvertrags. 

Alabaster.  Betreffend  Ein-  und  Ausfuhr  siehe:  Marmor  und  Alabaster, 
roh,  in  Blöcken. 

Alagias,  ein  Exportartikel  der  schweizerischen  Buntweberei. 

Alaun  wird  in  der  Schweiz  nicht  fabrizirt,  aber  ziemlich  stark  eingeführt, 
zur  Verwendung  in  der  Gerberei,  Färberei,  im  Zeugdruck  etc.  Es  ist  ein  krystalli- 
sirtes,  stark  wasserhaltiges  Doppelsalz  von  schwefelsaurem  Kali  (oder  Ammoniak) 
und  schwefelsaurer  Thonerde,  dessen  Verwerthung  fast  immer  nur  auf  dem  Gehalt 
an  der  letztgenannten  Verbindung  basirt,  weßhalb  es  auch  in  vielen  Fällen  durch 
die  relativ  billigere  reine  schwefelsaure  Thonerde  verdrängt  worden  ist. 

Gesammtausfuhr  1884:  2319  q,  1883:  1200  q,  1873:  41  q,  1863: 
120  q,  1853:  159  q,  wovon  über  die  deutsche  Grenze  1884:  1482  q  ,1883: 
924  q,  1873:  3  q.  Gesammteinfuhr  1884:  2511  q,  1883:  2696  q,  Durch- 
schnitt 1872/81:  5946  q,  1873:  8335  q,  1863:  7252  q,  1853:  5855  q, 
wovon  über  die  deutsche  Grenze  1884:  2031  q,  1883:  2600  q,  1873:  7784  q. 
Durchfuhr  1884:   167  q,  1883:  398  q. 

Albulastrasse,  Alpenstraße,  deren  Bauperiode  für  das  Straßenstück  Tiefen - 
kasten-Bergün  auf  die  Jahre  1856 — 1858  lallt,  mit  einer  Länge  von  17,1  km, 
einer  Breite  von  3,60  m  und  einem  Kostenaufwand  von  Fr.  136,500,  für  die 
Strecke  BergUn-Ponte  auf  das  Jahr  1865  mit  einer  Länge  von  23,5  km,  einer  Breite 
von  4,20  m  und  einer  Baukostensumme  von  Fr.  319,500  (Bavier,  Straßen  der 
Schweiz).  Die  Albulastraße  führt  als  kürzeste  Verbindung  von  Chur  nach  dem 
Oberengadin,  von  Tiefenkasten  im  Oberhalbsteinthal  (Kt.  Graubünden),  von  der 
Julierstraße  abzweigend  über  Bergün  und  den  Albulapaß  (Paßhöhe  =  2313  m 
üb.  Meer),  nach  Ponte  im  Oberengadin,  in  die  Straße  Zernetz-Samaden  ein- 
mündend. An  den  Bau  dieser  Straße  leistete  der  Bund  einen  Beitrag  von 
Fr.  100,000  (Bundesbeschluß  vom  26.  Juli  1861,  A.  S.,  Bd.  VII,  pag.  70). 

Alg^erien.  Mit  diesem  Lande  steht  die  Schweiz  im  Vertrags verhältniß 
durch  den  schweizerisch-französischen  Handelsvertrag  vom  23.  Februar  1882. 
Die  Bestimmungen  dieses  Vertrages  gelten  auch  für  Algerien.  Die  aus  der 
Schweiz  kommenden  Waaren  dürfen  nur  durch  Frankreich  transitirend  nach 
Algerien  eingeführt  werden  (Art.  25  des  Vertrages).  Im  Jahre  1883  gingen 
u.  A.  folgende  Waaren  aus  der  Schweiz  nach  Algerien  (via  Marseille) : 

Käse 5694  j  Schuhwaareu 81 

Bauholz 1332  I  Papier  aller  Art 58 

Tabak  in  Blättern  und  -Abfälle  994  Tabak, fabrizirter(ausg.Cigarren)  58 

BaumwoUgewebe 358  ,  Maschinen,   landwirthschaftliche  57 

Cigarren 279  Confituren 47 

Glaswaareu 189  i  Thonwaaren 35 

Bretter  etc 144  i  Möbel 33 

Spiegel  oder  Spiegelglas            .  121  ,  Hörn-  und  Elfenbein  waaren      .  31 

Holzwaaren 112  Decken 31 

Syrup  und  Bonbons  .                 .  112  j  Stickereien 25 

Baumwollengarn 97  Knöpfe 25 

Milch,  kondensirte     ....  81  ;  Musikinstrumente       ....  24 


Algerien  —     30     —  Alkaloid-Heilmiltel 


Maschinentheile 15 

Liqueurweine 11 

Leinen-  und  Hanfgewebe     .     .  9 


Musselin,  gestickte  und  brochirte  6 

Seidengewebe  .......  5 

Absinth 4 


Wachstuch 9      Uhren 4 

Fez 7   '  Farben 2 

Wirkwaaren,  baumwollene  .  6      Strohhute         0,4 

Bleistifte 6 

Aliment  Quillet  (Quilletspeise).  Präparat  von  F.  Uuillet  in  Vevey ;  eine 
Mischung  von  Fleisch,  Gemüse  und  mehligen  Stoffen  (Mais,  Reis,  Gerste,  Bohnen, 
Erbsen,  Maccaroni,  Nudeln,  Tapioca,  gerüstetes  Brod)  in  runden  Blechbüchsen 
verpackt.  In  der  Westschweiz  ist  die  Verwendung  sowohl  in  Haushaltungen  und 
Hotels,  als  auch  besonders  bei  Touristen,  die  daraus  in  kürzester  Zeit  und  auf 
hequeme  Weise  eine  kräftige  Suppe  im  Gebirge  bereiten  können,  in  Ausdehnung 
begriffen. 

Alizarin  ist  der  Farbstoff  der  Erappwurzel,  welcher  jetzt  fast  ausschließ- 
lich auf  künstlichem  Wege  aus  einem  Bestandtheile  des  Steinkohlentheers,  dem 
Anthracen,  in  großen  Fabriken  dargestellt  wird,  deren  eine  auch  in  Basel  besteht, 
welche  zum  Theil  für  den  Export  arbeitet.  Es  ist  der  wichtigste  aller  Farbstoffe 
für  Baumwolle  (Garn,  Stückfärberei,  Kattundruck)  und  liefert  in  erster  Linie  das 
ächteste  Roth  (Türkischroth),  dann  aber  auch  eine  große  Zahl  anderer  Farb- 
nuancen, je  nach  den  angewendeten  Beizen  oder  Zumischfarben.  Man  unterscheidet 
im  Handel  Alizarin  für  Blaustich  und  für  Gelbstich,  mit  einer  großem  Anzahl 
von  üntersorten. 

Alizarinblau  und  Alizarinorange.  Zwei  Farbstoff^e,  welche  eine  beschränkte 
Anwendung  im  Kattundruck  finden.  Der  erste  wird  durch  Einwirkung  von 
salpetriger  Säure  auf  Alizarin,  der  zweite  aus  dem  ersten  dargestellt. 

Alizarindruckerei  (Türkischrothdruckerei).  Durch  die  AI izarindr uckerei 
ist  der  Türkischrothdrnck  in  alter  Manier,  d.  h.  der  Druck  auf  die  vorher  roth 
gefärbten  Tücher  verdrängt  worden.  Die  rothe  Farbe  wird  beim  Alizarindruck, 
wie  jede  andere  Farbe,  einfach  aufgedruckt.  Betrettend  Entwicklung  und  Aus- 
dehnung in  der  Schweiz  vergl.  Zeugdruckerei. 

Alizarinöl  wird  in  vielen  Schweiz.  Färbereien  und  Druck«»reien  zur  Her- 
.stellung  des  Türkischroths  und  außerdem  von  Fabrikanten  chemischer  Produkte 
fabrizirt  und  in  ziemlichen  Quantitäten  ausgeführt. 

Alizarinseife«  Flüssige  Alizarinseife  für  die  Türkischrothfärberei  wird  u.  A. 
von  der  Firma  Rieter,  Ziegler  &  Cie,  in  Zürich  vorzüglich  dargestellt. 

Alkaliblau  ist  eine  Art  des  Anilinblau  (ein  Salz  der  Monosulfosäure  des- 
selben), welche  namentlich  in  der  AVoUfärberei  angewendet  wird. 

Alkalien  (die  ungefärbten  Oxyde  der  Alkaliennietalle).  Werden  in  der 
Schweiz  nur  von  Gebrüder  Schnorf  in  Uetikon  dargestellt. 

Alkaloid- Heilmittel.  Die  betreffenden  Pflanzen,  wie  Aconitum,  Bella- 
donna, Veratrum,  Gentiana  etc.,  kommen  in  einzelnen  Gegenden  der  Schweiz  in 
bedeutender  Menge  vor,  so  daß  außer  der  Verwendung  zur  inländischen  Fabri- 
kation von  Arzneimitteln  ein  nicht  unbeträchtlicher  Export  ermöglicht  wird. 
Eine,  seit  Jahren  in  Folge  besonderer  Umstände  eingegangene  Fabrik  derartiger 
Pflanzenpräparate,  die  Firma  Fr.  Hübschmann,  Af>otheker  in  Stäfa,  brachte  län- 
gere Zeit  hindurch  beträchtliche  Mengen,  namentlich  Aconitin,  Atropin,  Veratrin, 
in  tadelloser  Qualität  auf  den  Markt  und  deckte  mit  ihren  Produkten  den  medi- 
zinischen Bedarf  mehrerer  Länder   zum   großen  Theil.     Seither  ist  dieser  Fabri- 


Alkaloid-Heilmittel  ^—     31     —  Alpenbahnen 

kationszweig  nur  von  einer  Eirma  des  Kantons  Zürich  versuchsweise  wieder 
aafgenommen  worden,  nnd  die  Schweiz.  Apotheken  beziehen  heate  ihren  Bedarf 
meistens  von  Deutschland,  Frankreich  und  England. 

Alkohol,  Weingeist  etc.,  denaturirt.  Gresammteinfuhr  1884:  6704  q 
(1883:  6189  q),  wovon  über  die  deutsche  Grenze  1884:  5295  q  (1883:  4568  q). 

All  OTers.  Bestickte  Tücher  von  Percale,  Jacconat,  Mousseline  oder  Tüll, 
auf  welchen  sich  das  gleiche  Muster  unverändert  oder  mit  Variationen  in  mehr- 
fachen Beihen  übereinander  wiederholt.  Der  Artikel  ist  Anfangs  der  80er  Jahre 
in  der  ostschweizerischen  Maschinenstickerei  aufgekommen  und  vorübergehend  zu 
ziemlicher  Bedeutung  gelangt. 

Alpaca- Artikel  (Lama).  Alpaca-  und  andere  Halbwollstoffe  zu  Jupons  für 
den  Sommer  wurden  früher  von  England  und  Deutschland  bezogen.  Seit  den 
70er  Jahren  haben  sich  zirka  sechs  sehweiz.  Firmen  auf  die  Fabrikation  dieser 
Artikel  verlegt  und  die  ausländische  Konkurrenz  nahezu  verdrängt.  Einiges  wird 
auch  nach  Italien  exportirt.  Schürzen  von  Alpaca,  seit  15  Jahren  in  steigendem 
Maße  in  Gebrauch,  und  anfanglich  von  Berlin  und  Göppingen  bezogen,  werden 
nun  ebenfalls  fast  ausschließlich  im  Inland  fabrizirt. 

Alpenbahnen.  Abgesehen  von  der  Gotthardbahn  (s.  diese)  ist  bisher  kein 
^schweizerischer  Alpenübergang  zur  Ausführung  gelangt,  so  viele  andere  Projekte 
auch  aufgestellt  worden  sind.  Ernstlich  verfolgt  wurden 

a.  Im  Osten  der  Schweiz  und  theilweise  in  direkter  Konkurrenz  zur 
Gotthardunternehmung  die  Projekte: 

1)  Chur- Lukmanier- It alten j  wofür  der  nachmals  in  den  Vereinigten  Schweizer- 
bahnen untergegangenen  Südostbahngesellschaft  am  2.  Juli  1853  eine  Kon- 
zession ertheilt  worden  ist.  Diese  Konzession  erlosch  im  Jahre  1857  und 
wurde  dann  am  25.  Juli  des  nämlichen  Jahres  zu  Gunsten  der  deutsch - 
schweizerischen  Kreditanstalt  in  St.  Gallen  erneuert,  ist  aber  auch  von 
dieser  im  Jahre  1861  fallen  gelassen  worden. 

2)  Chur-Splügen-Italien,  Die  am  22.  Juni  1869  den  Vereinigten  Schweizer- 
bahnen ertheilte  Konzession  ist  bis  im  Jahre  1879  forterhalten  worden  und 
dann  ebenfalls  erloschen. 

Wie  weit  das  r/effcnw artig  ventilirte  Projekt  einer  Schmalspurhahn  von 
Chur  über  den  SepUmer  oder  den  Julier  Aussicht  auf  Erfolg  oder  ob  dasselbe 
die  Wiederaufnahme  des  Splügenprojektes  im  Gefolge  hat,  ist  heute  noch  nicht 
zn  erkennen. 

b.  Im  Westen  der  Schweiz  das  Projekt  eines 
Simplondnrchbruchs     Die  Verhältnisse  liegen  hier  sofern  günstiger  als  bei 

den  östlichen  Pässen ,  weil  im  Norden  der  Schienenweg  bis  an  den  Fuß  des  Simplon 
l»ereit8  gebaut  ist  und  betrieben  wird,  und  Italien  bereit  scheint,  mit  der  In- 
angriffnahme des  Tunnels  zum  Ausbau  der  Ziifahrtslinie  auf  der  südlichen  Seite 
zu  schreiten.  Die  Konzession  für  das  Simplonunternehmen  besteht  denn  auch  trotz 
der  vielfachen  Enttäuschungen,  welche  die  Träger  des  Projekts  seit  1854  trafen, 
noch.  Dieselbe  befindet  sich  z.  Z.  in  den  Händen  der  schweizerischen  West-  und 
Simplonbahngesellschaft. 

Ein  anderes  Projekt  zur  Verbindung  des  Genfer  See^s  mit  Italien  über  den 

Großen  St.  Bernhard  (Col  ferret)  ist  in  neuester  Zeit  aufgetaucht. 

Die  Sepiimerbahn  würde  ohne  einen  größern  Tunnel  ausgeführt.  Die  Linie 

über  den  Julier  macht  einen  solchen,  in  der  Länge  von  5  km,  nöthig;  Simplon 

und  Lukmanier  hätten,  je  nach  der  Höhenlage  des  Bergdurchbruchs,  Haupttunnels 

von  10  bis  15  km  Länge  zur  Voraussetzung.    Beim  Simplon  gehen  die  neuesten 


reell 

virtuell 

km  1155 

1447 

,     1202 

1342 

reell 

virtuell 

km     837 

976 

.       921 

1140 

«       922 

1212 

Alpetibahneii  —      32      -«:r  Alpenbalmeii 

Studien  und  Systemberechnungen  davon  ans,  daß  bei  einer  Höhenlage  von  700  in 
über  Meer  ein  Tunnel  von  annähernd  20  km  Länge  auszubrechen  wäre.  Auf  der 
Linie  über  den  Col  ferret  dürfte  der  Haupttunnel  die  Länge  von  5  km  nicht 
übersteigen. 

Verläßliche  Studien  und  Kostenberechnungen  liegen  zur  Zeit  nur  mit  Bezug 
auf  das  Unternehmen  des  Simplondurchbruches  vor.  Derselbe  würde  gegenüber 
den  bestehenden  Alpenübergängen  manche  Abkürzungen  bringen  und  unter  der 
Voraussetzung  einer,  allerdings  kostspieligen,  Korrektion  der  Zufahrtslinie  über 
den  Jura  den  Konkurrenzlinien  auch  virtuell  mehr  als  ebenbürtig  sein.  So  wird 
z.  B.  die  Entfernung  von  Calais  nach  Piacenza  folgendermaßen  berechnet: 

via  St.  Gotthard. 
„     Simplon  (Arona). 

Paris-Mailand  würde  betragen : 

„     Simplon  (Arona). 
„     St.  Gotthard. 
^     Mont  Cenis. 

Eisenbahnpolitische  Interessen  tragen  und  rechtfertigen  das  Projekt  der* 
Simplondurchbruchs  zunächst  vom  westschweizerischen  Standpunkt  ans.  Das  Netz 
der  Westbahnen  ist  gebaut  worden  im  Ausblick  auf  die  Fortsetzung  über  den 
Simplon;    es   ist  als  vollendet  zu  betrachten  erst  nach  Erreichung  dieses  Zieles. 

Hinsichtlich  der  östlichen  Alpenübergänge  geben  Einige  solche  Interessen 
in  demselben  Umfange  nicht  zu,  da  die  Thatsache,  daß  der  Gt)tthard  gebaut  ist 
und  betrieben  wird,  für  diese  von  nicht  zu  unterschätzender  Bedeutung  sei.  Eine 
Splügenbahn  werde  nur  die  Verdoppelung  des  Gotthard  sein,  und  abgesehen  von 
den  bUndnerischen  und  st.  gallischen  Interessen  schweizerischen  Bedürfhi^sen  nicht 
entgegenkommen.  Es  werden  sich  also,  schließen  Jene,  die  enormen  Geldmittel, 
welche  auch  der  Bau  dieses  Uebergangs  fordern  müßte,  nicht  zusammenfinden 
und  man  solle  sich  mit  dem  Nöthigen  und  Erreichbaren  begnügen,  das  in  einer 
Schmalspurbahn  zu  finden  sei,  welche  über  den  Septimer  oder  den  Julier  zur 
Verbindung  mit  den  schon  jetzt  bis  Chiavenna  erstellten  italienischen  Bahnen  führe 
und  deren  Baukosten  mit  25  bis  30  Millionen  Franken  zu  bemessen  wären,  einem 
ungleich  höhern  Bedarf  beim  Splügen  gegenüber. 

In  Bezug  auf  die  Alpenbahnen  hat  die  Bundesversammlung  anläßlich  der 
Nachsubventionirung  der  Gotthardbahn  folgendes  Gesetz  d.  d.  22.  August  1878 
erlassen,  welches  in  eidg.  Volksabstimmung  vom  19.  Januar  1879  mit  einer 
Mehrheit  von  103,160  Stimmen  (278,731  Ja,  115,571  Nein)  angenommen  und 
durch  den  Bundesrath  am   IG.  Februar  1879  in  Kraft  gesetzt  wurde: 

^Die  Bundesversammlung  der  schweizerischen  Eidgenossenschaft,  iiacli  Einsicht 
einer  Botschaft  des  Bundesrathes  vom  25.  Brachmonat  1878,  beschließt :  Art.  1.  Die 
Eidgenossenschaft  bewilligt  den  Kantonen,  welche  sich  hei  dem  Gotthardbahnunternehnien 
mit  Subventionen  betheiligt  haben,  zur  Ausrichtung  au  die  durch  den  internationalen 
Vertrag  vom  12.  März  1878  für  die  Schweiz  in  Aussicht  genommene  Subvention  von 
8  Millionen  eine  Summe  von  Fr.  4,500,000  unter  der  Bedingung,  daß  diese  Kantono 
2  Millionen  Franken  und  die  beiden  Eiscnbahngesellscliatten,  Central-  und  Nordostbahn. 
V/t  Millionen  der  genannten  Subvention  übernehmen,  sowie  unter  der  weitern  Bedin- 
gung, daß  die  Einzalilung  des  Saldo  der  von  den  Kantonen  und  den  Gesellschaften 
ursprünglich  fibernommenen  Subvention  zugesichert  werde.  —  Art.  2.  Die  den  vor- 
bezeichneten  Kantonen  bewilligte  Bun<lessubvention,  die  Nachtragspul)ventionen  der 
Kantone,  sowie  diejenigen  der  Eisenbahngesellschaften  sind  in  den  durch  den  Staats- 
vertrag vom  1^.  Mäi*z  1S7S  bestinunteii  Fristen  und  Modalitaten  zahlbar,  vorausgesetzt, 
diiß   die  nachstehenden  Bedingungen   und  Voraussetzungen    nachweislidi    erfüllt    sind  : 


Alpenbahnen  —     33      —  Alpenslraßen 

a.  daß  der  Rest  der  Nachsubvention,  bestehend  in  einer  Million  und  funftnalhundeit- 
tausend  Franken,  durch  bindende,  von  den  zuständigen  Organen  unterzeichnete  und 
dem  Bundesrathe  nach  einem  von  ihm  aufgestellten  Formular  spätestens  bis  31.  Augst- 
monat  laufenden  Jahres  eingereichte  Verpflichtungsscheine  der  schweizerischen  Nordost- 
bahn und  schweizerischen  Gentralbahn  gesichert  sei ;  b.  daß  die  vom  Deutschen  Reiche 
und  vom  Königreich  Italien  laut  Zusatzkonvention  vom  12.  März  1878  übernommenen 
Nachsubventionen  von  je  zehn  Millionen  Franken  durch  offizielle  Mittheilung  beider 
Staatsregierungen  fest  zugesagt  seien ;  c.  daß  die  Gotthardbahngesellschaft  binnen  einer 
vom  Bundesrathe  ihr  anzusetzenden  Frist  durch  einen  zuverlässigen  Finanzausweis  volle 
Gewißheit  darüber  schaffe,  daß  sie,  unter  Einrechnung  der  28  Millionen  neuer  Sub- 
vention, die  erforderlichen  Mittel  besitze,  um  das  Programm  der  Luzerner  Konferenz, 
beziehungsweise  des  Staatsvertrages  vom  12.  März  1878,  nach  den  vom  Bundesrathe 
genehmigten  Plänen  und  Kostenvoranschlägen  durchzuführen ;  d.  daß  die  Gotthardbahn- 
gesellschaft sich  in  verpflichtender  Weise  dahin  erkläre,  die  für  den  Transitverkehr 
zwischen  Deutschland  und  Italien  jeweilen  vertragsgemäß  normirten  Maximaltaxen  auch 
im  direkten  Verkehr  zwischen  der  Schweiz  und  Italien  als  Maximalsätze  aozuerkennen 
und  demnach  auf  diejenigen  höhern  Ansätze  zu  verzichten,  zu  deren  Bezug  sie  durch 
einzelne  kantonale  Konzessionen  berechtigt  gewesen  wäre.  —  Art.  3.  Für  den  Fall,  daß 
die  im  Artikel  II  des  Vertrages  vom  12.  März  1878  festgestellte  Nachsubvention  von 
Fr.  28,000,000  zur  Vollendung  des  Gotthardunternehmens  aus  irgend  welchem  Grunde 
nicht  ausreichen  würde,  so  wird  der  Bund  keine  weitern  Subsidien  für  dieses  Werk 
bewilligen,  und  es  bleibt  den  im  Artikel  1  bezeichneten  Kantonen  anheimgegeben,  die 
ihnen  gut  scheinenden  Entschließungen  zu  fassen,  jedoch  ohne  weitere  finanzielle  In- 
anspruchnahme des  Bundes.  —  Art.  4.  Der  Bundesralh  wird  ermächtigt,  dem  Kanton 
Tessin  eine  Subvention  von  zwei  Millionen  Franken  ein  für  allemal  zu  geben,  um  ihm 
die  Vollendung  der  Monte  Cenere-Bahn  auf  den  gleichen  Zeitpunkt  zu  erleichtern,  in 
welchem  die  Hauptlinie  Immensee-Pino  vollendet  sein  wird.  Die  definitive  Uebereinkunft 
über  die  finanzielle  und  administrative  Konstituirung  und  Organisation  des  Unternehmens 
ist  der  Bundesversammlung  vorzulegen.  —  Art.  5.  Eine  Subvention  von  gleichem  Be- 
trage, wie  die  den  im  Artikel  1  bezeichneten  Kantonen  gewährte,  nämlich  von  je 
4V«  Millionen,  wird  ein  für  allemal  auch  je  für  eine  dem  Artikel  3  des  Eisenbahn- 
gesetzes vom  23.  Christmonat  1872  entsprechende  Alpenbahn  im  Osten  und  Westen 
der  Schweiz  denjenigen  Kantonen  zugesichert,  welche  sich  an  einer  solchen  finanziell 
betheiligen  werden.  Die  Bundesversammlung  wird  seinerzeit  die  näheren  Bedingungen 
dieser  Subvention  endgültig  festsetzen.  —  Art.  6.  Der  Bundesrath  ist  mit  der  Voll- 
ziehung dieses  Gesetzes  beauftragt.  —  Art  7.  Der  Bundesrath  ist  beauftragt,  auf  Grund- 
lage der  Bestimmungen  des  Bundesgesetzes  vom  17.  Brachmonat  1874,  betreffend  die 
Volksabstimmung  über  Bundesgesetze  und  Bundesbeschlüsse,  die  Bekanntmachung  dieses 
Bundesgesetzes  zu  veranstalten  und  den  Beginn  der  Wirksamkeit  desselben  festzusetzen." 

Alpenkräutermagenbitter  s.  Magenbitter. 

Alpenrispengras,  auch  Gebirgsrispengras,  Wildgras,  Hälmgras,  G^fähl- 
sohmälein,  Zwiebelgras,  Romeyen  und  unriohtigerweise  Adelgras  genannt,  gehört 
zu  den  werthvoUsten  Futterpflaneen  der  Gebirgsgegenden,  besonders  der  Alpen. 
Neben  dem  rothen  Schwingel,  den  Muttern,  dem  Adelgras  oder  Alpenwegerich 
bildet  es  häufig  den  Hanptbestand  der  Alpenweiden.  Einerseits  bis  in  die  hoch- 
alpine Region  steigend,  sendet  es  seine  Ausspäher  anderseits  bis  in  die  Thal- 
ebene hinunter  (Tößthal- Wolfschlucht  750  m,  Wimmis  690  m,  Net«tall  443  m, 
Weinfelden  a.  d.  Thur  430  m).  (Aus  „Die  besten  Futterpflanzen"  von  Dr.  P.  G. 
Stehler,  Verlag  von  K.  J.  Wyß  in  Bern.) 

Alpenrothschwingel.  Kommt  in  der  Schweiz  auf  den  Alpen,  Yoralpen 
und  im  Jura  vor.  Ueber  den  landwirthschaftlichen  Werth  dieser  Futterpflanze 
ißt  noch  wenig  bekannt«  (Aus  „Die  besten  Futterpflanzen"  von  Dr.  F.  G.  Stehler, 
Verlag  von  K.  J.  Wyß  in  Bern.) 

Alpenstrassen«  Als  Alpenstraßen  bezeichnet  man  die  fahrbaren  und  für 
den  Militärtransport  geeigneten  Kunststraßen  im  Gebirge.  Dieselben  haben  her- 
vorragende Bedeutung  für  die  nationale  Vertheidigung,  den  Handel,  den  Post- 
nnd  Touristenverkehr.  Ihre  Erstellungskosten  sind  daher  stete,  mit  Ausnahme  der 

rarrer.  VoIkswirttaBchafls-Lexikon  der  Schweiz.  ;; 


Alpenstraßen  —     34     —  Alpwirthschall 

Simplon-  nnd  theilweise  der  Bemhardin-  und  der  Splügenstraße,  von  den  zunächst 
interessirten  Kantonen  und  durch  den  Bund  bestritten  worden.  Zu  den  Alpen- 
(Militär-)Straßen  werden  gerechnet:  Albnla-  (Paßhöhe  2313  m  über  Meer),  Axen-, 
Bemhardin-  (P.  2067  m),  Bernina-  (P.  2329  m),  Brünig-  (P.  1004  m),  BuUe- 
Boltigen-  (P.  1523  m),  Flüela-  (P.  2392  m),  Purka-  (P.  2430  m),  Gotthard- 
(P.  2114  m),  La  Croix-,  Landwasser-,  Lukmanier-  (P.  1917  m),  Merligen -Neu- 
hausstraße, Oberalpstraße  (P.  2052  m),  Obere  Straße  über  Julier  (P.  2287  m) 
und  Maloja  (P.  1811  m),  Straße  Poschiavo-Campocologno,  Ofenberg-  (P.  2148  m), 
St.  Bernhard-,  Simplon-  (P.  *2010  m),  Splügen-  (P.  2117  m),  Schynstraße, 
Untere-Straße,  Unterengadinstraße,  Vitznau-Gersau-Straße  (s.  Näheres  unter  den 
einschlägigen  Artikeln). 

Laut  Art.  30  der  Bundesverfassung  von  1874  erhalten  die  Kantone  üri, 
Graubünden,  Tessin  nnd  Wallis  für  den  Unterhalt  ihrer  Alpenstraßen  eine  jähr- 
liche Entschädigung  und  zwar :  Uri  Fr.  80,000,  Graubünden  Fr.  200,000,  Tessin 
Fr.  200,000,  Wallis  Fr.  50,000.  Für  Besorgung  des  Schneebruches  auf  dem 
St.  Gotthard  erhielten  die  Kantone  üri  und  Tessin  zusammen  eine  jährliche  Ent- 
schädigung von  Fr.  40,000,  welche  vom  Jahre  1875  an  ausbezahlt  und  auf  die 
Kantone  folgendermaßen  vertheilt  wurde:  Uri  Fr.  16,370,  Tessin  Fr.  23,630.  Dieser 
Beitrag  fiel  dahin  mit  der  Eröffnung  der  Gotthardbahn ;  die  letzte  Zahlung  wurde 
geleistet  für  das  Jahr  1882.  Laut  Art.  37  der  Bundesverfassung  steht  dem 
Bunde  die  Oberaufincht  über  die  Straßen  und  Brücken  zu,  an  deren  Erhaltung 
die  Eidgenossenschaft  ein  Interesse  hat.  Die  direkte  Aufsicht  führt  das  eidg. 
Departement  des  Lmem,  Abtheilung  Bauwesen. 

Seit  1848  wurden  von  der  Eidgenossenschaft  für  Erstellung  von  Straßen 
nnd  Brücken  zu  Gunsten  der  Kantone  Subventionen  bewilligt  im  Gesammtbetrage 
von  Fr.  4' 172,332  und  zwar  für:  die  Achereggbrücke  Fr.  20,000,  die  Axen- 
straße  Fr.  600,000,  die  Brünigstr.  Fr.  400,000,  ßulle-Boltigenstr.  Fr.  260,000, 
das  bündnerische  Straßennetz  Fr.  1^000,000,  die  Furkastr.  Fr.  800,000,  die 
Javrozbrücke  Fr.  65,672,  die  La  Croixstraße  Fr.  96,000,  die  Lukmanierstraße 
Fr.  133,000,  die  Maggiabrücke  Fr.  188,000,  die  Merligen-Neuhausstr.  Fr.  62,000, 
die  Oberalpstr.  Fr.  350,000,  den  Seedamm  bei  Kapperswyl  Fr.  100,000  und  die 
Vitznau-Gersaustr.  Fr.  97,660. 

Alphorn  (Alpenhom).  Nationales  Holzblasinstrument,  das  für  den  Handel 
wenig  Bedeutung  hat.  Die  ursprüngliche  Form  ist  ein  gerades  oder  trompeten- 
artig gewundenes  Bohr  aus  Tannenholz  mit  Birkenrinde  umwunden,  ohne  Schall- 
löcher und  Mundstück,  mit  hellem,  durchschlagendem  Ton,  wie  es  namentlich 
von  C.  Vogel-Gossauer  in  Glarus  seit  40  Jahren  in  seinen  Mußestunden  zu  äußerst 
billigen  Preisen  zusammengefügt  wird.  Ein  neueres  Modell  von  Schreinermeister 
Alois  Marti  von  Hergiswyl  (Nidwaiden)  ist  aus  Tannenholz,  mit  Nußbaumspähnen 
umwunden  und  mit  hölzernem  Mundstück  versehen,  auch  weiter  und  länger  und 
deßhalb  von  kräftigerem  Klang  nnd  runderem  Ton.  Die  Preise  variiren  von  6 
bis  60  Fr.  Beide  Arten  sind  in  den  Berner,  Schwyzer  und  Glarner  Alpen  zu 
Hause.  Die  6  bis  10  Fabrikanten  dürften  jährlich  300  bis  400  Stück  verkaufen, 
jedoch  weniger  an  die  Bewohner  des  Landes  als  an  enthusiasmirte  Touristen. 
Der  Schweiz.  Alpenklub  hat  sich  in  den  letzten  Jahren  um  die  Verbreitung  und 
bessere  Handhabung  des  sympathischen  Instruments  durch  Veranstaltung  von 
Alphornbläserkursen  Mühe  gegeben. 

Alpwirthschaft«  (Verfasser:  Direktor  Schatzmann  in  Lausanne.)  Die 
schweizerische  Alpwirthschaft  bildet  einen  sehr  wichtigen  Zweig  der  heimischen 


Alpwirthschatt  —      35      —  Alpwirthschaft 

Landwirthschafl    und    bedarf    der    besondern    Anfmcrksamkeit    vom    national - 
ökonomischen  Gesichtspunkte  aus.     Dies  ans  folgenden  Gründen  : 

1)  Die  Alpen  nehmen  einen  so  bedeutenden  Theil  unseres  vaterländischen 
Bodens  ein,  daß  mehrere  Kantone  die  Alpwirthschaft  als  Hauptnahrungszweig 
betreiben,  wie  z.  B.  Uri,  Schwyz,  Unterwaiden,  Bünden,  Appenzell,  Wallis; 
in  andern  Kantonen  sind  es  große  Landestheile^  welche  sich  mit  derselben  be- 
schäftigen, so  der  südliche  Theil  der  Kantone  Freiburg,  Bern,  Luzem,  St.  Güllen. 
Die  meisten  Kantone  haben  wenigstens  einzelne  kleine  Bezirke,  die  Alpwirthschaft 
treiben.  Das  ganze  Gebiet  derselben  beträgt  nach  Ingenieur  Denzler  3,080,000 
Schweizer  Jucharten,  taxirt  zu  270,389   „Kuhrechten"*. 

2)  Die  Alpwirthschaft  bedarf  sehr  bedeutender  Verbesserung en,  wenn  sie 
mit  dem  Fortschritt  der  Landwirthschaft  auch  nur  einigermaßen  im  Finklang 
stehen  will.  Niemand  wird  es  leugnen,  daß  diese  letztere  im  Laufe  der  letzten 
Jahrzehnte  einen  bedeutenden  Aufschwung  genommen,  und  zwar  nicht  nur  in  der 
Verbesserung  und  Vermehrung  der  Kulturen,  sondern  auch  in  Bezug  auf  das 
Areal:  die  Alpwirthschaft  muß  der  Bewegung  folgen. 

3)  Der  hohe  Werth  der  Alpen  für  das  ganze  Gebiet  der  Landwirthschaft 
ermuthigt  zu  einer  ernsten  Förderung  der  Alpwirthschaft.  Drei  Umstände 
vermehren  diesen  Werth  in  der  Gegenwart  bedeutend,  nämlich  die  allmälige 
Verkleinerung  des  Alpenareals  an  und  für  sich,  die  durch  die  neuen  Verkehrs- 
mittel gesteigerten  Preise  des  Viehes  und  der  Milchprodukte,  sowie  die  große 
Nachfrage  nach  Sommerungen  für  Jungvieh.  Man  macht  durchgehends  die  Er- 
fahrung, daß  diese  Nachfrage  nach  den  Alpweiden  seit  einigen  Jahren  sich  be- 
deutend gemehrt  hat  und  vielerorts  ein  fühlbarer  Mangel  an  Sommerungen  sich 
zeigt.  Wo  vor  einigen  Jahren  noch  fremdes  (ausländisches)  Vieh  um  geringen 
Preis  zur  Sommerweide  angenommen  wurde,  da  fangen  nach  und  nach  die  Thal- 
schaften wieder  an,  ihre  ^pen  mit  eigenem  Vieh  zu  besetzen  und  sind  so  im 
Stande,  eine  bedeutend  höhere  Rente  aus  ihrem  Eigenthum  zu  ziehen,  oder  sie 
verpachten  dieselben  an  landwirthschaftliche  Gesellschaften  der  ebenen  Schweiz 
und  die  letztem  bieten  ihren  Mitgliedern  erwünschte  Gelegenheit,  die  Nachzucht 
von  ihrem  Stall vieh  in  der  reinen  Alpenluft  und  bei  gutem  Alpengras  zu  sömmem. 
Einzelne  Vereine  (Bern,  Zürich,  Aargau)  haben  sogar  Alpen  zu  dem  genannten 
Zwecke  angekauft. 

Die  gesteigerten  Preise  für  Vieh  und  Milchprodukte  verkünden  ebenso  der 
Alpwirthschaft  eine  glänzende  Zukunft  und  in  dieser  Aussicht  liegt  der  beste 
Sporn  zu  Verbesserungen  in  den  Alpen,  wie  der  Fabrikation  von  Butter  und 
Käde.  Zudem  haben  unsere  Berggelände  in  dieser  Richtung  wenig  Konkurrene 
zu  fürchten ;  die  würzigen  Alpenkräuter  und  die  frische,  gesunde  Alpen Inft,  das 
vorzügliche  Quellwasser  sind  ihre  eigenartigen  Kleinodien  und  zugleich  die  Be- 
dingungen für  gesundes,  starkes  und  schönes  Vieh,  feine,  schmackhafte  Butter 
und  Käse.  Mag  nun  auch  in  der  Ebene  die  Aufzucht  von  Jungvieh  in  den 
Stallungen  hie  und  da  gelingen,  die  eigentlichen  Vorrathskammern  für  die  Vieh- 
zucht sind  und  bleiben  die  Alpengegenden  der  Schweiz  mit  ihren  reichen  Weiden 
und  ihrem  vortrefflichen  Heu. 

Eintheilung  der  Alpen.  Was  die  Eintheilung  des  Alpgebietes  an- 
betrifft, so  gehen  wir  von  der  durch  Ebel  in  die  Literatur  eingeführten  ab.    Er 


*  Unter  , Kuhrecht ",  ^ Kuhessen *,  „Stoß"  versteht  man  die  Portion  Weide,  die  eine 
Kuh  (Stück  Großvieh)  zur  Sommerung  nothwendig  hat.  Die  meisten  Weiden  und  Alpen 
sind  in  solche  Rechte  eingetheill  (,geseit*,  , gestuhlt*),  —  der  , Besatz*. 


Alpwirthschaft  —      36      —  Alpwirthschafl 

onterscbeidet  nämlich:  1)  Schafalpen,  2)  Kühalpen,  3)  Yoralpen,  wobei  die  beiden 
ersten  Benennungen  von  dem  Besatz,  die  letzte  von  der  Lage  hergenommen  sind. 
Wir  wollen  die  letztere  als  maßgebend  annehmen  und  theilen  daher  in :  1)  Hoch- 
jlpefiy  2)  Mittelalpeny  3)  Voralpen, 

Die  erste  Klasse  umfaßt  die  Weidestriche  von  der  Sehneelinie  (2400  m 
über  Meer)  bis  auf  1800  m  und  wird  schon  von  Wahlenberg  (Tractatus  de 
vegetatione  et  climate  Helveti»  septentrionaUs)  in  Bezug  auf  ihre  Vegetation  die 
obere  Alpenregion  (Subnivalregion)  genannt,  mit  kurzen,  aber  sehr  würzigen 
Alpengräsern,  niedrigen  Weidenarten  und  manchen  Hiilbstauden,  Moosen  und 
Flechten.     Sie  wird  hauptsächlich  mit  Schafen  und  Galtvieh  be weidet. 

Die  zweite  Klasse  um&ßt  die  bei  weitem  ansehnlichste  Zahl  unserer  Küh- 
weiden  und  reicht  von  1800  m  bis  auf  1200  m  herab,  ja  theil weise  noch  tiefer; 
sie  begreift  nach  unserm  obigen  Grewährsmanne  die  untere  Alpenregion  und  die 
Tannenregion  in  sich.  Sie  bietet  dem  Vieh  vielerorts  eine  üppige  und  nahrhafte 
Vegetation  der  besten  Grräser  und  Kräuter  und  gestattet  nebenbei  dem  Holz  wüchse 
eine  bedeutende  Ausdehnung  (das  niedrige,  kriechende  Holz  macht  den  stolzen 
Tannen,  Arven  und  Lärchen  Platz).  So  wenig  als  auf  den  Hochalpen  hat  der 
Mensch  hier  seine  bleibende  Stätte;  wie  ein  Fremdling  erscheint  er  auf  diesen 
Triften  in  den  Sommermonaten,  freut  sich  des  freien,  frohen  Lebens,  aber  nach 
kurzer  Ernte  wandert  er  schon  wieder  traurig  bergabwärts. 

Die  dritte  Klasse  umfaßt  die  Vorweiden,  welche  als  Mittelstation  zwischen 
Thal  und  Alp  (Vorsaßen,  Maiensäßen,  Mayens)  dienen  und  auf  eine  geregelte 
Alpwirthschaft  einen  außerordentlich  wohlthätigen  Einfluß  ausUben,  indem  durch 
sie  die  Thal  wiesen  sehr  geschont  werden.  Da,  wo  nämlich  diese  Klasse  von 
Alpen  fehlt  (und  sie  fehlt  wirklich  in  ganzen  Landschaften),  müssen  im  Frühling 
vor  der  Alpfahrt  die  Wiesen  im  Thalgrunde  jedes  Jahr  mit  der  ganzen  Viehhabe 
abgeätzt  werden,  wodurch  der  Winter-Futterertrag  bedeutend  geschmälert  wird. 
Von  1200  m  ü.  M.  steigen  diese  Weiden  bis  zur  Thalsohle  800,  ja  600  m  herab 
und  werden  von  Wahlenberg  als  subalpine  oder  Bnchenregion  bezeichnet,  in 
welcher  bereits  der  Mensch  als  bleibender  Aufenthalter  in  einsamen  Hütten  und 
kleinen  Dörfern  seinen  Wohnsitz  aufgeschlagen  hat.  Das  Alpengras  hat  schon 
viel  an  Aroma  und  Nahrhaftigkeit  eingebüßt  und  allmälig  geht  die  Flora  dieser 
Vorweiden  in  diejenige  der  Thal  weiden  über.  Aber  es  reifen  auch  schon  in  der 
Nähe  der  Weidgemächer  und  Wohnhütten  Gerste,  Roggen  und  Kartoffeln  und  im 
September  an  einzelnen  Kirschbäumen  langersehnte  Früchte  für  das  fröhliche  Hansvolk. 

Lokale  Vertheilung.  Die  lokale  Vertheilung  der  Alpen  ist  eine  sehr 
verschiedenartige,  je  nach  der  Bildung  des  sie  tragenden  Gebirges;  bald  sind  es 
kleine  Hochthäler,  zwischen  Felsenwände  eingekeilt,  bald  kesselförmige  Ver- 
tiefungen (n Tschingel **),  bald  großartige  Amphitheater,  bald  sonnige  Berghalden, 
die  von  den  Gräten  sich  allmälig  niedersenken,  bald  wieder  eigentliche  Plateaux 
auf  den  Höhen  der  Berge.  Die  wunderbare  Mannigfaltigkeit  und  Abwechslung 
der  Alpformation  gibt  dem  Studium  der  Alpenwelt  in  dieser  Beziehung  einen 
ganz  besondern  Eeiz;  abgesehen  davon,  daß  in  dieser  lokalen  Lage  schon  sehr 
sichere  Anzeichen  für  den  Werth  und  die  Fruchtbarkeit  der  Alp  überhaupt 
liegen,  bringen  die  scharfen  Abgrenzungen  von  Schatten-  und  Sonnseite,  von 
Abhang  und  Ebene  einen  großen  Wechsel  in  die  Vegetation  (schattige  „Gründe", 
sonnige   „Wange")  einer  einzelnen  Alp. 

Statistische  Notizen.  Auf  Anregung  des  Schweiz,  alpw.  Vereins  hat 
die   Bundesbehörde   1864    eine  statistische  Aufnahme  der  schweizerischen  Alpen 


Alpwirtbschaft  —      37      —  Alpwirthschaft 

und  Weiden  angeordnet.  Obschon  sich  einzelne  Lücken  in  dieser  Arbeit  vorlinden, 
so  kann  das  Bild  im  großen  Ganzen  als  ein  zutreffendes  bezeichnet  werden  und 
wir  geben  hier  —  ohne  in's  Einzelne  einzutreten  —  eine  Zusammenstellung 
der  wichtigsten  Ergebnisse  nach  den  Kantonen: 

Anzahl  der  Alpen.    Neuenbürg  776,  Bern  597,  Grraubünden  596,  Tessin^ 
400,  Waadt  385,  Wallis  272,   St.  Gallen  234,  Obwalden  202,  Preiburg  178,* 
Schwyz  177,   Luzem  176,  Appenzell  Innerrhoden  112,  Appenzell  AußeiThoden 
93,    Glarus  90,    Nidwaiden  81,  Uri  81,    Solothurn  m,   Baselland  38,   Zug  3; 
Summa  4559 

Aneahl  der  Stöße.  Graubtinden  63,317,  Bern  39,965,  St.  Gallen  24,907, 
Tessin  24,473,  Waadt  23,005,  WaUis  20,171,  Schwyz  12,945,  Freiburg  9901, 
Glarus  8813,  Obwalden  8534,  Uri  8527,  Neuenburg  7382,  Luzem  6258, 
Nidwaiden  4436,  Appenzell  Innerrhoden  3282,  Appenzell  Außerrhoden  1832, 
Solothurn  1632,  Baselland  889,  Zug  120;  Summa  270,389. 

Durchschnitt  der  Stöße  per  Alp.  St.  Gallen  106,  Graubünden  106,  Uri 
105,  Glarus  98,  Wallis  76,  Schwyz  73,  Bern  67,  Tessin  61,  Waadt  60,  Frei- 
burg 56,  Nidwaiden  55,  Obwalden  42,  Zug  40,  Luzem  36,  Appenzell  Inner- 
rhoden 29,  Solothurn  24,  Baselland  23,  Appenzell  Außerrhoden  20,  Neuenburg  9; 
Total-Durchschnitt  59. 

Kapitalwerth  der  Alpen.  Bem  Fr.  10,474,690,  Waadt  Fr.  9,588,142, 
Graubünden  Fr.  7,347,752,  St.  Gallen  Fr.  7,285,430,  Schwyz  Fr.  6,752,325, 
Freiburg  Fr.  6,708,193,  Glaras  Fr.  5,183,998,  Neuenburg  Fr.  3,804,410, 
Luzem  Fr.  3,717,870,  Wallis  Fr.  3,546,328,  Obwalden  Fr.  3,419,533,  Uri 
Fr.  2,188,586,  Tessin  Fr.  2,150,647,  Nidwaiden  Fr.  1,814,093,  Solothurn 
Fr.  837,960,  Appenzell  Außerrhoden  Fr.  824,520,  Appenzell  Innerrhoden 
Fr.  766,070,  Baselland  Fr.  631,356,  Zug  Fr.  144,200;  Summa  Fr.  77,186,103. 

Durchschnittlicher  Kapitalwerth  per  Stoß.  Zug  Fr.  1202,  Baselland 
Fr.  710,  Freiburg  Fr.  677,  Luzem  Fr.  594,  Glarus  Fr.  588,  Schwyz  Fr.  522, 
Neuenbürg  Fr.  515,  Solothurn  Fr.  513,  Obwalden  Fr.  455,  Appenzell  Außer- 
rhoden Fr.  450,  Waadt  Fr.  417,  Nidwaiden  Fr.  409,  St.  GaUen  Fr.  292,  Bern 
Fr.  262,  Uri  Fr.  256,  Appenzell  Innerrhoden  Fr.  234,  Wallis  Fr.  176,  Grau- 
bünden Fr.  116,  Tessin  Fr.  88;  Total-Durchschnitt  Fr.  287. 

Total'Nettoertrag  der  Alpen.  Bem  Fr.  2,024,728,  Graubünden  Fr.  1,489,338, 
Waadt  Fr.  1,352,261,  Freiburg  Fr.  759,173,  St.  Gallen  Fr.  720,813,  Obwalden 
Fr.  577,186,  Glaras  Fr.  546,918,  Schwyz  Fr.  535,896,  Neuenburg  Fr.  497,067, 
Tessin  Fr.  466,846,  WalUs  Fr.  457,297,  Luzem  Fr.  440,542,  Uri  Fr.  391,401, 
Nidwaiden  Fr.  315,906,  Solothum  Fr.  109,645,  Appenzell  Innerrhoden  Fr.  86,201, 
Baselland  Fr.  61,690,  Appenzell  Außerrhoden  Fr.  52,049,  Zug  Fr.  6,353; 
Summa  Fr.  10,891,310. 

Durchschnittlicher  Nettoertrag  der  Alpen  per  Stoß.  Freiburg  Fr.  76.  67, 
Nidwaiden  Fr.  71.  21,  Luzem  Fr.  70.  39,  Baselland  Fr.  69.  39,  Obwalden 
Fr.  67.  63,  Neuenburg  Fr.  67.  33,  Solothurn  Fr.  67.  18,  Glarus  Fr.  62.  06, 
Waadt  Fr.  58.  78,  Zug  Fr.  52.  94,  Bem  Fr.  50.  66,  Uri  Fr.  45.  90,  Schwyz 
Fr.  41.  40,  St.  Gallen  Fr.  28.  94,  Appenzell  Außerrhoden  Fr.  28.  41,  Appenzell 
Innerrhoden  Fr.  26.  26,  Graubünden  Fr.  23.  52,  Wallis  Fr.  22.  67,  Tessin 
Fr.  19.  07 ;  Total-Durchschnitt  Fr.  40.  28. 

Durchschnittlicher  Nettoertrag  per  Weidetag.  Obwalden  76,2  Ct.,  Nid- 
walden  76,0  Ct.,  Neuenburg  60,7  Ct.,  Freiburg  58,7  Ct.,  Waadt  56,7  Ct., 
Glams  55,5  Ct,  Luzem  55,5  Ct.,  Baselland  54,1  Ct.,  Bem  51,7  Ct.,  Solothurn 
51,5  Ct.,  Uri  48,2  Ct ,  Zug  44,0  Ct.,  Appenzell  Außerrhoden  44,0  Ct.,  Schwyz 


Alpwirthschall  —     38     —  -tVlpwirthschaft 

42,9  Ct.,  Appenzell  Innerrhoden  38,5  Ct.,  St.  Gallen  36,2  a.,  Wallis  28,6  Ct., 
GraubUnden  26,9  ft.,  Tessin  25,5  Ct.;  Total-Durchschnitt  43,4  Ct. 

Verhältniß   des   Bergzinses   jsum   Kapitalwerth  in  Prozenten.    Appenzell 

Innerrhoden  5,84,  Glaras  5,81,  Nenenbnrg  5,39,  Nidwaiden  5,17,  Luzern  5,08, 

,  Freiburg  5,00,  Bern  4,85,  Appenzell  Außerrhoden  4,84,  Solothurn  4,78,  Tessin 

4,67,  St.  Gallen  4,54,  Waadt  4,53,  Baselland  4,37,  Zug  4,00,  Graubünden  3,81, 

Obwalden  3,04,  Wallis  2,92,  Uri  2,70,  Schwyz  2,47 ;  Total-Durchschnitt  4,36. 

Beschaffenheit  der  Alpen,  die  vier  hessern  Klassen :  sehr  gut,  gut,  ziem- 
lieh  gut,  ordentlich,  zusammengerechnet,  in  Prozenten  ausgedrückt.  Zug  100,0, 
Appenzell  Innerrhoden  91,0,  Waadt  78,2,  Freiburg  75,7,  Nidwaiden  70,5, 
Baselland  66,7,  Bern  64,2,  Neuenburg  63,3,  Glarus  61,9,  St.  Gallen  59,6, 
Luzern  58,6,  Solothurn  52,9,  Wallis  45,6,  Graubünden  39,7,  Schwyz  38,7, 
Obwalden  31,5,  Uri  22,6,  Appenzell  Außer;rhoden  20,2,  Tessin  19,4;  Total- 
Durchschnitt  52,1. 

Zustand  der  Alpen  im^  Allgemeinen.  Als  Mittelglied  zwischen 
Thalwiesen  und  Alptriften  werden  die  Yoralpen  theils  zum  Weidgang  im  Frühling 
und  Herbst,  theils  zur  Heuernte  benutzt.  Das  gesammelte  Heu  wird  gewöhnlich 
an  Ort  und  Stelle  verfüttert  und  der  gewonnene  Dünger  dem  Boden  sogleich 
zurückgegeben.  ^  Dies  ist  denn  auch  die  ganz  naturgemäße  Behandlung  der 
Yorsaßen,  deren  Ertrag  eine  sehr  große  Erleichterung  für  Winterung  und 
Sommerung  bringt;  je  frtlher  sie  befahren  werden  können,  desto  mehr  werden 
die  Thalwiesen  geschont. 

Der  Zustand  dieser  Klasse  von  Gütern  ist  im  Allgemeinen  ebenfalls  ein 
erfreulicher,  indem  sie  ihrem  Zwecke  entsprechend  bewirthschaftet  werden.  Wenn 
wir  aber  auf  eine  Hebung  der  Alpwirthschaft  hinarbeiten  wollen,  so  dürfen  wir 
uns  nicht  verhehlen,  daß  durch  Ausreuten  von  Buschwerk,  Wegschaffen  von 
Steinen,  Drainirung  von  sumpfigen  Stellen  u.  s.  w.  einzelne  dieser  Mittelstationen 
bedeutend  erweitert  werden  können,  ja  daß  viele  hochgelegene,  magere  Bergwiesen, 
die  heute  nur  einen  spärlichen  Eaub  geben  und  keinen  Dünger  erhalten,  sich  in 
schöne  Yorsaßen  nach  und  nach  umwandeln  lassen. 

Wir  kommen  zu  den  Mittelalpen  oder  zu  unseren  eigentlichen  Kühalpen 
i  m  engern  Sinne  des  Wortes,  deren  natürliche  Beschaffenheit  in  unserem  Yater- 
lande  eine  überaus  mannigfaltige  und  verschiedenartige  ist.  Man  träumt  sich 
gerne  —  wenn  man  von  Alpen  reden  hört  —  in  ein  stilles,  einsames  Berg- 
thälchen  mit  grünem,  ununterbrochenem,  bunt  durch wirktem  Rasenteppich, 
weidenden  Kühen,  jodelnden  Hirten,  oder  auf  einen  sanftabsteigenden  Bergabhang 
mit  herrlicher  Aussicht.  Solche  Ideale  sind  wirklich  da  in  unserer  Schweiz,  aber 
sie  sind  selten !  Unsere  Alpen  sind  ihrer  größern  2^hl  nach  mehr  oder  weniger 
mit  Steinen  übersäet,  sumpfige  Gründe  finden  sich  in  den  tiefern  Stellen,  reißende 
Bergströme  verheeren  die  Thalsohlen,  schädliche  Gräser  und  niedriges  Gesträuch 
überziehen  weite  Flächen  und  Thalabhänge,  aber  auf  jeder  Alp  finden  sich  doch 
wenigstens  eine,  wenn  nicht  mehrere  Stellen,  wo  des  Menschen  Fleiß  sichtbare 
Spuren  seines  Sieges  über  die  ungünstige  Natur  aufweisen  kann.  Es  sind  die 
sogenannten  jjLäger^  um  die  Sennhütten  herum,  die  alljährlich  fleißig  geräumt 
und  bedüngt  werden  und  dem  Yieh  bei  seiner  Ankunft  die  erste  Nahrung  bieten ; 
je  fleißiger  die  Sennen,  desto  größer  der  Umschwung  des  fetten  Grases,  desto 
größer  auch  der  Ertrag  der  Alp. 

*  Eine  üble  Sitte  ist  es,  den  Dünger  aus  den  Alpen  und  Voralpen  in's  Thal  zu 
führen  und  dort  zu  verwenden,  und  gehört  in  das  Kapitel  der  „Raubwirthschaft*.  die 
dem  Boden  jährlich  einen  Ertrag  ohne  Gegenleistung  zumuthet. 


Alpwirthschaft  ..-39     —  Alpwirthschaft 

So  veiächiedenartig  die  natürliche  Beschaffenheit  der  Alpen,  no  verschieden- 
artig ist  somit  auch  die  Sorge,  die  ihnen  von  Menschenhänden  zu  Theil  wird. 
Wenn  uns  im  Allgemeinen  die  Yorsaßen  in  einem  erfreulichen  Lichte  erschienen 
sind,  so  betreten  wir  hier  eine  dunklere  Stelle  unserer  schweizerischen  Alp- 
wirthschaft. Es  fehlt  uns  freilich  nicht  an  Landschaften,  Privaten  und  einzelnen 
Alpgenossenschaften,  welche  in  musterhafter  Weise  ihren  Betrieb  geordnet  haben; 
sie  sorgen  durch  Alpreglemente  dafür,  daß  die  Alpgenossen  einige  Zeit  vor  der 
Bergfahrt  die  Alpen  räumen,  d.  h.  die  Steine,  die  z.  B.  von  Lawinen  und  Gre- 
wässern  aufgeführt  worden  sind,  wegschaffen  oder  wenigstens  auf  Haufen  legen, 
die  Umzäunungen  in  Ordnung  bringen,  die  schädlichen  Kräuter,  namentlich  in 
den  Lagern  („ Lägerkraut **),  ausschlagen,  daß  der  Dünger  fleißig  gesammelt  und 
ausgeführt  wird  u.  s.  w.  Allein  es  gibt  leider  neben  diesen  Musteralpen  eine 
andere,  viel  bedeutendere  Zahl,  welche  fast  wie  «herrenloses  Gut**  behandelt, 
d.  h.  durchaus  vernachlässigt  werden.  Wo  aber  der  Mensch  seine  Pflicht  versäumt, 
da  ist  den  verheerenden  Naturkräften  Thür  und  Thor  geöffnet. 

Die  Besorgung  der  Alpen  ist  leider  noch  in  vielen  Gegenden  der  Schweiz 
eine  mangelhafte,  in  einigen  sogar  eine  unverantwortlich  schlechte  und  es  bedarf 
daher  unsere  Alpwirthschaft  in  noch  viel  höherem  Maße  als  unsere  Landwirth- 
schaft  der  Verbesserungen  und  des  rationellen  Fortschrittes. 

Rücken  wir  endlich  vor  bis  zur  obersten  Station,  zu  den  Hochalpen,  so 
sind  wir  damit  auch  an  der  Grenze  der  Kultur  angelangt.  Die  Sorge  für  diese 
Weidestriche  überlassen  die  Menschen  ruhig  dem  „lieben  Gott"  ;  da  wird  nicht 
mehr  geräumt,  nicht  mehr  gedüngt ;  die  einzige  Arbeit,  die  der  Mensch  da  oben 
verrichtet,  ist  die,  daß  er  aus  Steinen  sich  eine  ärmliche  Hütte  baut,  um  g'dgen 
die  Ungunst  der  Witterung  einigen  Schutz  zu  finden.  Der  Zustand  dieser  Alpen- 
region ist  ein  bedauemswerther :  da  arbeitet  Jahr  ans,  Jahr  ein  der  Zahn  der 
Zeit,  Winter  und  Sommer  bieten  sich  die  Hand  zu  langsamer  Auflockerung  des 
Bodens,  zur  Verwitterung  des  Felsens,  scharfe  Winde  wehen  die  fruchtbaren 
Theile  der  Erde  weg  und  die  Wüstenei  macht  von  oben  herab  immer  größere 
Portschritte. 

Der  Kern  vieler  Sagen,  welche  das  Hochgebirge  betreffen,  ist  ohne  Zweifel 
die  tief  im  Volke  wohnende  Erinnerung,  daß  manche  schöne  und  reiche  Alp  im 
Laufe  der  Jahrhunderte  zu  Grunde  gegangen  und  für  die  Menschen  auf  ewig 
verschlossen  sei.  Auf  die  Thorheit  der  Letztern  als  Miturheber  des  Verfalles  zu 
schließen,  lag  sehr  nahe,  da  die  Gegenwart  uns  Anlaß  genug  zu  ernstem  Nach- 
denken über  die  Fahrlässigkeit  und  Sorglosigkeit  vieler  Alpbesitzer  und  deren 
nothwendige  Folgen  bietet. 

Lassen  wir  die  Zeit  mythischen  Dunkels  bei  Seite,  so  finden  wir  heute  noch 
laut  sprechende  Zeugen  fUr  eine  weit  größere  Ausdehnung  unseres  schweizerischen 
Alpgebietes.  Wenn  wir  an  Bergabhängen,  die  weit  über  dem  jetzigen  Holz- 
wucbse  stehen,  jetzt  noch  Wurzeln  und  Stämme  von  Lerchen,  Tannen  und  Arven 
finden,  dürfen  wir  nicht  mit  vollem  Eechte  darauf  schließen,  daß  zu  der  Zeit, 
in  welcher  diese  Bäume  wachsen  konnten,  die  Alpweiden  —  wie  heute  noch  — 
sich  über  diese  Standorte  hinauf  erstreckt  haben?  Wir  finden  aber  nur  ödes 
Steingetrümmer  und  höchstens  ein  spärliches  Stück  Schafweide !  Wenn  wir  femer 
Alpwege  (gepflasterte  sogar)  an  Stellen  finden,  wo  längst  kein  Vieh  mehr  weidet, 
sind  sie  uns  nicht  lebendige  Belege  früherer  Alpfahrten?  Noch  deuten  endlich 
einzelne  Namen  in  unsem  Gebirgsgegenden  auf  frühere  Benutzung  als  Weide  hin ; 
wir  finden  z.  B.  „  Stierenberge ",  „Stierenläger**,  „Stierenwänge**  u.  s.  w.  an 
Orten,  wo  heute  kein  Stier  mehr  zur  Sommerung  getrieben  wird,  wo  sich  aber 


Alpwirthschaft  —     40     —  Alpwirthschaft 

aus  der  ganzen  Lage  gar  wohl  entnehmen  läßt,  daß  die  fruchtbaren  Weidestriche 
weit  höher  in  die  Berge  hinauf  sich  erstreckt  haben,  als  jetzt,  ohne  daß  wir 
dabei  an  jene  großen  Erdrevolntionen  zu  denken  brauchen,  durch  welche  das 
Klima  unseres  Landes  sich  bedeutend  verändert  hat. 

Etlcken  wir  der  Gregenwart  noch  näher  und  kommen  wir  zu  den  2ieiten, 
aus  welchen  schriftliche  Denkmale  Über  den  Umfang  der  Alpen  vor  uns  liegen, 
so  tritt  die  bereits  im  Allgemeinen  konstatirte  Thatsache  der  Verschlimmerung  des 
Berglandes  in  Zahlen  vor  die  Augen.  Man  hat  in  vielen  Gegenden  der  Schweiz 
noch  alte  „Seybücher***,  die  mehrere  Jahrhunderte  zurück  uns  über  den  Besatz 
der  Alpen  Au&chluß  geben.  Vergleicht  man  diese  alten  Bücher  mit  den  heutigen, 
so  liegt  es  offen  auf  der  Hand,  daß  unsere  Schweizer  Alpen  in  wirklich  er- 
schreckendem Maße  an  Fruchtbarkeit  abgenommen  haben  (Abnahme  an  Stößen, 
Verkürzung  der  Weidezeit). 

Deutlicher  noch  als  Zahlen  redet  für  uns  Menschen,  was  wir  mit  eigenen 
Augen  sehen  können,  wenn  wir  es  sehen  wollen.  Wer  je  Gelegenheit  hatte,  in 
der  Alpenwelt  längere  Zeit  sich  umzusehen,  der  hat  wohl  das  Werk  der  fort- 
schreitenden Zerstörung  mit  Staunen  betrachtet. 

Alpen  und  Voralpen  sind  überdies  den  gleichen  Gefahren  ausgesetzt,  wie 
die  stark  geneigten  Wiesen  der  Bergländer  überhaupt ;  da  finden  wir  die  häufigen 
Erdschlipfe  y  die  bei  lang  andauerndem  Regenwetter  (1868)  entstehen,  und 
—  einmal  in  Bewegung  gerathen  —  vermöge  der  Schwerkraft  und  des  nach- 
drängenden Wassers  an  Umfang  immer  mehr  zunehmen,  bis  irgend  eine  natür- 
liche Vertiefung  oder  Thalgrund  ihnen  Halt  gebietet ;  da  finden  wir  die  Unge- 
heuern GeröUhalden y  „Rüfiuen",  „Bleiken",  welche  nicht  durch  Bewegung  einer 
großen,  trägen  Masse  gebildet  werden,  wie  die  Erdschlipfe,  sondern  durch  all- 
mäliges  Abbröckeln  des  kiesigen  Grundes.  Wolkenbrüche  und  lange  Regengüsse 
lösen  den  Verband  zwischen  den  Steinen  auf  und  lockern  in  immer  weiterem 
Umfange  den  Boden  auf,  jedes  Jahr  reißt  ein  Stück  nach;  da  finden  wir  die 
vielen  Berg-  und  Wildwasser,  die  bei  Hochgewittem  mächtig  anschwellen,  ihre 
Ufer  unerbittlich  ausweiten,  tiefe,  Furchen  in  Matten,  Vorweiden  und  Alpen  ein- 
graben, die  Alpengriinde  mit  Geschiebe  überdecken,  bei  schwachem  Gefälle  aber 
und  in  ruhiger  Zeit  wegen  Mangel  an  Abfluß  Sümpfe  und  Moräste  bilden  und 
im  Zustande  des  Stürmens  und  Drängens,  wie  in  demjenigen  der  Ruhe,  Schrecken 
und  Verderben  verbreiten. 

Steigen  wir  aber  zu  den  Gebirgsstöcken,  welche  unsere  Alpen  von  oben 
umkränzen,  empor,  so  tritt  uns  in  noch  vergrößertem  Maßstabe  das  Werk  der 
Zerstörung  lebendig  vor  die  Augen.  Jene  aus  der  Ferne  dem  Menschen  so 
„felsenfest**  erscheinenden  Wächter  unserer  Heimat  sind,  in  der  Nähe  betrachtet, 
eben  so  wenig  im  Stande,  den  Kräften  der  Natur  Widerstand  zu  leisten,  aLs 
irgend  ein  anderer  Theil  der  sichtbaren  Schöpfung  —  „alleThäler  sollen  erhöhet 
(Schuttkegel)  werden  und  alle  Berge  und  Hügel  sollen  erniedrigt  werden**.  Die 
kaum  bemerkbare  Felsenspalte  vergrößert  sich  bei  der  Veränderlichkeit  der 
Temperatur  durch  das  Eindringen  des  Wassers,  durch  Gefrieren  im  Winter  und 
Aufthauen  im  Sommer  und  der  so  zerbröckelte  und  aufgelöste  Felsen  geräth 
durch  heftige  Stürme  und  Regengüsse  in  Bewegung  und  mit  der  Bewegung  ist 
seiner  gänzlichen  Auflösung  Thür  und  Thor  geöffnet.  Die  Verwitterung  kennt 
keinen  Stillstand,    keine   Grenzen;    sie    nagt   unaufhörlich    an  den  Felsenmassen, 


*  Bücher  über  den   „Besatz*,   d.  h.   über  die   Zahl   der  Kühe,   die  aufgetrieben 
werden  durften. 


Alpwirthschafl  —     41      —  Alpwirthschafl 

durch  deren  allmälige  Zeratörung  der  Alpenabhang,  wie  der  Alpengrund  tbeils 
mit  großen  EelsstUcken,  theils  mit  Gerolle,  theils  mit  ganzen  Schuttkegeln 
bedeckt  wird. 

Von  den  nämlichen  Gebirgsstöcken  herab  rollen  im  Winter  und  Frühjahr 
die  Lawinen,  welche  mit  fürchterlicher  Gewalt  Steine,  Erde,  Baumstämme  u.  s.  w. 
in  die  Tiefe  führen  und  mit  denselben  Alpen  und  Vor  weiden  bedecken.  Wer 
auch  nur  einmal  im  Frühlinge  einem  solchen  Lawinenzuge  gefolgt  ist  und  seine 
Verwüstungen  mit  angesehen  hat,  der  erkennt  in  diesem  für  den  fernen  Zuschauer 
so  erhabenen  Naturphänomen  eine  der  bedeutendsten  Ursachen  der  Zerstörung  in 
vielen  Berggegenden  der  Schweiz. 

Wenn  wir  bis  dahin  von  den  natürlichen  Ursachen  der  Verringerung  der 
Aipen  gesprochen,  so  müssen  wir  nun  zu  einer  zweiten  Reihe  übergehen,  zu  der- 
jenigen, welche  in  der  Hand  des  Menschen  gelegen  und  noch  liegt.  Als  erste 
nennen  wir  die  Entwaldung  der  Gebirge,  die  auf  die  unverantwortlichste  Weise 
in  vielen  Alprevieren  vorgenommen  wurde  und  den  zerstörenden  Naturkräften 
in  die  Hände  gearbeitet  hat.  Es  hat  zwar  seit  mehr  als  einem  Jahrhundert 
nicht  an  Männern  gefehlt,  welche  die  willkürliche  Behandlung  der  Wälder  ab 
einen  Krebsschaden  für  Berg  und  Thal  bezeichneten  (Gruber,  Kasthofer,  Mar- 
chand u.  A.  m.),  aber  ohne  den  gewünschten  Erfolg  und  ihre  Weissagungen 
sind  auch  bereits  schrecklich  in  Erfüllung  gegangen.  Abgesehen  davon,  daß 
der  Wald  bekanntlich  in  Bezug  auf  die  klimatischen  Verhältnisse  und  den  Wasser- 
vorrath  der  Gegend  einen  ganz  außerordentlichen  Werth  hat,  wird  die  Alp- 
wirthschaft  nur  da  einen  einträglichen  und  gesegneten  Nutzen  bringen,  wo  ge- 
höriger Hoizvorrath  sich  findet.  Die  hohe  Bedeutung  genügender  Stallungen 
auf  den  Alpen  ist  außer  allem  Zweifel.  Ein  eidgenössisches  Forstgesetz  regelt 
heute  diese  Verhältnisse  zum  Segen  des  Landes. 

Zu  einer  zweiten  Keihe  von  Ursachen,  die  zur  Verschlimmerung  der  Alpen 
beigetragen,  zählen  wir  ferner  die  unvorsichtige  Benutzung  der  Hochalpen 
(Schafberge),  welche  unmittelbar  nach  oben  an  die  Kühalpen  anstoßen  und  oft 
über  Gebühr  besetzt  werden.  Es  ist  nämlich  vielerorts  der  Fall,  daß  die  Kühe 
an  den  Bergabhängen  nicht  bis  zum  Grat  hinauf  weiden  können  ;  die  Steigung 
ist  zu  stark,  der  Boden  zu  wenig  fest,  die  Thiere  sind  zu  schwer.  Man  überläßt 
also  dieses  weitere  Terrain  den  Schafen,  die  gewöhnlich  ohne  sorgfältige  Hut 
ihrem  Schicksal  überlassen  werden.  Man  braucht  nur  einmal  aufoierksam  einer 
solchen  Schafheer  de  zu  folgen,  um  sich  von  dem  durch  sie  gestifteten  Ver- 
derben zu  überzeugen  :  unter  ihren  Tritten  lösen  sich  eine  Menge  kleiner  und 
mittelgroßer  Rollsteiue,  kleine  Rasenstücke  ab  ;  beim  Fressen  reißen  sie  nicht 
blos  das  Gras  oben  ab,  sondern  sie  stechen  es  mit  ihren  starken  und  scharfen 
Zähnen  bis  auf  die  Wurzel  heraus,  zerreißen  damit  die  Pflanzen  und  veröden 
die  Vegetation.  Auf  diesem  Wege  schiebt  sich  eine  Menge  GeröUe  nach  den 
tiefem  Stellen  der  Alpen  und  Weiden  vor  und  übersäet  nach  und  nach  den 
Boden.  Der  Marsch  der  Schafe,  das  Rupfen  an  den  Grasbüscheln,  das  Rollen 
der  Steine  tragen  übrigens  an  sich  schon  viel  zur  Auflockerung  der  Erde  bei 
und  ist  diese  auch  anfänglich  unbedeutend,  so  kommen  bald  Wind,  Regen  und 
Schnee  als  G^hülfen  und  arbeiten  der  weitem  Zerstörung  in  die  Hände.  Natür- 
lich ist  es  nicht  unsere  Meinung,  solche  Schafberge  ganz  unbenutzt  zu  lassen, 
wohl  aber  läge  es  im  Literesse  der  Alpgenossen,  schützende  Maßregeln  gegen  die 
genannten  Uebelstände  zu  treffen. 

Fügen  wir  noch  den  Mangel  an  hinlänglicher  BetsaUung  hinzu.  Wenn 
derselbe  schon  in  sanitarischer  Beziehung  sehr  üble  Folgen  hat,  wenn  durch  den- 


Alpwirthschaft  —     42     —  Alpwirthschaft 

selben  der  Ertrag  des  Nutzviehes  bedeutend  verringert  wird,  so  ist  er  nicht 
minder  schädlicii  in  Bezug  auf  die  Yerschlechterung  des  Alpbodens.  Am  heissen 
Sommertag  springt  das  Vieh  —  gequält  von  lästigem  Fliegenvolk  —  unruhig 
hin  und  her,  zerstampft  die  Grasnarbe,  lockert,  namentlich  am  Abhänge,  Erde 
und  Steine  auf  und  richtet  großen  Schaden  an ;  die  Unruhe  wird  vor  einbrechendem 
Gewitter  oft  zur  eigentlichen  Wuth  und  man  verfolgt  mit  Schrecken  die  Spuren 
der  Verwüstung,  die  ein  solches  „wildes  Heer^  zurückgelassen  hat.  Ganz  ähn- 
liches geschieht  bei  eintretendem  Hagelwetter.  Leider  gibt  es  in  unserem  Vater- 
lande noch  gar  viele  Alpen,  auf  denen  bei  Frost  und  Hitze  das  Vieh  kein 
schirmendes  Obdach  findet  und  allen  Xachtheilen  einer  rauhen,  höchst  empfind- 
lichen Temperatur  Monate  lang  ausgesetzt  bleibt. 

Die  Eigenthumsverhältnisse.  Es  ist  eine  allgemein  anerkannte  That- 
sache,  daß  im  Gebirge  eine  viel  größere  Zähigkeit  im  Festhalten  alter  Sitten  und 
Ordnungen  sich  kund  gibt,  als  in  der  Ebene :  die  Bewohner  sind  von  dem  Verkehr 
der  Welt  Jahrhunderte  hindurch  ganz  oder  doch  in  bedeutendem  Maaße  abge- 
schlossen, wodurch  allein  es  sich  erklären  läßt,  daß  alte  Satzungen  und  Rechte 
da  noch  in  vollem  Maaße  aufrecht  erhalten  werden,  die  im  ebenen  Lande  bei 
lebhafterem  Verkehr  längst  in  Vergessenheit  gerathen  sind  (Gemeinatzung).  Wir 
unterscheiden : 

I.  Gemeine  Alpen.  Dieselben  sind  gemeinsames  Besitzthum  der  Ge- 
meinden (Kirchgemeinden,  Einwohner-,  Ortsgemeinden,  „Bäuerten"  etc.)  und 
unablösllch  mit  dem  Grundbesitz  im  Thale  verbunden.  Wer  in  den  betreffenden 
Gemeinden  ein  Stück  Mattland  sich  aneignet,  erhält  damit  zugleich  freien  Alp- 
besatz, in  den  einen  unbeschränkten,  in  den  andern  nur  ein  bestimmtes  Maaß 
(Anzahl  Kuhrechte),  daher  wir  wiederum  unterscheiden  müssen:  a.  gemeine  Alpen 
ohne  eine  bestimmte  Schätzung  ( „Eandung** ) ;  b,  gemeine  Alpen  mit  einer  be- 
stimmten Schätzung  (mit  „Eandung"). 

„Auf  Eandung  treiben**  heißt:  auf  eine  bestimmte  Bodenfläche  im  Thale 
ein  bestimmtes  Maaß  Alprecht  (freie  Ausfahrt)  zur  Benutzung  erhalten. 

Ad  a.  Gemeine  Alpen  ohne  eine  bestimmte  Schätzung.  Wir  haben  noch 
viele  Gemeinden  in  unsem  Bergkantonen,  in  welchen  als  allgemeiner  Grundsatz 
gilt:  „Alles,  was  man  im  Thale  wintern  kann,  darf  man  auf  den  Alpen  frei, 
d.  h.  unentgeldlich  sommern.^  Die  Gemeinde  hat  also  die  Pflicht,  jedem  ein- 
zelnen Viehbesitzer  für  sein  im  Thal  gewintertes  Vieh  y^freie  Ausfahrt^  zu  ge- 
statten ,  selbst  dann ,  wenn  er  kein  Mattland  besitzt ;  der  arme  Mann ,  der  sich 
im  Sommer  durch  seiner  Hände  Arbeit  in  den  Bergen  „Wildheu"  sammelt  (dieß 
steht  in  gewissen  Bezirken  Jedem  frei),  kann  dabei  einige  Ziegen  oder  eine  Kuh 
wintern  und  hat  sich  damit  das  Recht  der  freien  Sommerung  erworben;  der 
Grundbesitzer  kann  bei  Sparsamkeit  im  Futter  auf  seinen  Thalwiesen  mehr  Vieh 
wintern,  als  dieselben  eigentlich  ertragen  und  gewinnt  dadurch  freie  Ausfuhr  für 
all  sein  Vieh  im  Sommer. 

Obschon  wir  es  historisch  nicht  genau  nachzuweisen  im  Stande  sind,  so 
halten  wir  dieses  Verhältniß  von  Sommerung  und  Winterung  für  das  Ursprung- 
liehe  und  älteste  und  erst  viel  später  mögen  sich  die  weiter  folgenden  Besitz- 
arten ausgeschieden  haben;  als  die  Alpen  nicht  mehr  ausreichten  und  vielfach 
Streit  entstand,  mußte  jede  Alp  in  bestimmte  Zahl  Eechte  abgetheilt  werden. 
Allein  dieser  Fall  trat  jedenfalls  erst  bei  größerer  Dichtigkeit  der  Bevölkerung  und 
zahlreicherem  Viehstand  ein  —  Jahrhunderte  können  inzwischen  verflossen  sein. 

Eine  rationelle  Land-  und  Alpwirthschaft  wird  freilich  dem  genannten  Grund- 
satz  niemals   günstig   sein    können,    denn   sie  verlangt  einen  schönen  und  wohl- 


Alpwirlhschaft  —      43      __  Alpwirthschaft 

genährten  Yiehstand  nnd  muß  sich  daher  entschieden  gegen  jede  Aufmunterung 
eines  zahlreichen,  aher  schlecht  genährten  Yiehstandes  wehren,  wenn  auch  dem 
armen  Mann  und  kleinen  Grundbesitzer  bei  diesem  Systeme  Begünstigungen  er- 
wachsen, die  er  anderwärts  entbehren  muß:  die  letztern  sollen  auf  anderem, 
billigem  Wege  entschädigt  werden  (Anweisung  von  Grund  und  Boden). 

Ad  b.  Gemeine  Alpen  mit  einer  bestimmten  Schätzung,  Diese  unterscheiden 
sich  von  der  vorhergehenden  Klasse  hauptsächlich  dadurch,  daß  sie  sich  ganz 
bestimmt  nach  dem  Grundbesitz  im  Thale  richten.  Hier  hört  also  jener  Grundsatz 
auf:  Alles  sommern  zu  können,  was  man  wintert;  jeder  Besitzer  hat  vielmehr 
seinen  bestimmten  Antheil  „Bergrecht",  welcher  sich  nach  dem  größern  oder 
geringem  Antheil  an  dem  Thalboden  regulirt  und  nicht  nach  der  Zahl  des  Viehes, 
welches  darauf  gewintert  wird,  —  die  Alpen  sind  „gerandet"  und  ihre  Nutz- 
nießung knüpft  sich  in  der  Kegel  an  drei  Bedingungen :  1)  der  Alpnießer  muß 
sein  Vieh  in  der  Gemeinde  gewintert  haben;  2)  er  muß  in  derselben  ansän&ig 
sein  und  3)  einen  bestimmten  Grundbesite  aufweisen. 

Der  ganze  Halt  der  Gemeinde  an  Mattland  ist  in  diesem  Falle  in  einzelne 
Parzellen  ( „Kuh Winterungen "  )  abgetheilt,  auf  jede  dieser  Parzellen  kömmt  ein 
Sömmerungsrecht  für  eine  Kuh.  Wenn  ich  also  z.  B.  ein  Bauerngut  im  Thale 
kaufe,  welches  10  Kühe  Winterung  haltet,  so  erwerbe  ich  damit  zugleich  das 
Recht,  10  Kühe  frei  zu  sömmem.  Da  natürlich  nicht  alle  verschiedenen  Alpen 
einer  Gemeinde  gleich  gut  sind,  so  würden  die  einen  Besitzer  bevorzugt,  die 
andern  benachtheiligt,  wenn  sie  immer  die  gleiche  Alp  befahren  müßten;  sie 
wechseln  daher  von  Zeit  zu  Zeit  ihre  Sommerung.  Es  ist  auch  selbstverständlich, 
daß  da,  wo  solche  Gemeinalpen  (a  und  6)  sich  finden,  der  Grundbesitz  im  Thale 
verhältnißmäßig  theurer  bezahlt  wird,  als  da,  wo  keine  solche  freie  Sommerung 
in  den  Kauf  gegeben  wird. 

Wir  nennen  hier  noch  eine  dritte  Klasse  von  gemeinen  Alpen :  c.  Gemeine 
Alpen,  ab  Armengut, 

Aus  dem  Appenzellerlande  wird  von  gemeinen  Alpen  berichtet  (Steinmüller), 
welche  in  der  ältesten  2ieit  aus  der  obrigkeitlichen  Kasse  gekauft  wurden  und 
daher  eigentlich  allen  Landleuten  des  Landes  Appenzell  gehörten.  Sie  scheinen 
aher  gleich  von  Anfang  an  vorzüglich  zur  Unterstützung  der  Armen  bestimmt 
gewesen  zu  sein;  das  Land  behielt  zwar  die  Ansprüche  auf  diesen  Alpenboden, 
allein  die  Obrigkeit  verschenkte  die  Hütten  und  Ställe  an  arme  Bauern,  die 
keine  eigenen  Alpen  hatten,  oder  erlaubte  ihnen,  eine  gewisse  Zahl  von  Hütten 
zu  bauen,  sie  als  £igenthum  auf  ihre  Nachkommen  zu  vererben  und  den  Boden 
—  unter  gewissen  vorzuschreibenden  Bedingungen  —  wie  ihr  Eigenthum  zu  be- 
nutzen. Wenn  die  Obrigkeit  einzelne  Theile  von  diesen  Gemeinalpen  verkaufte, 
so  fiel  das  erlöste  Geld  stets  in  die  Armenkasse.  Li  Erwägung  obiger  Gründe 
wurde  wohl  1767  der  obrigkeitliche  Schluß  gemacht:  „Wer  von  2000  Gulden 
sein  oder  Weibergut  hat,  der  soll  von  gemeinen  Alpen  abgewiesen  Hein.*" 

IL  Privatalpen.  Die  zweite  Erlasse  umfaßt  alle  diejenigen  Alpen ,  welche 
in  eine  bestimmte  Zahl  von  ^Rechten^  abgetheilt  sind  („Kuhgerechtete'*,  „ge- 
seyte**),  welche  von  Privaten,  wie  jeder  andere  Besitz,  auf  dem  Wege  des  Kaufes 
erworben  werden;  sie  stehen  im  Gegensatz  zu  der  vorhergehenden  Erlasse  I  a  und  6, 
mit  dem  Wintergute  in  keiner  Verbindung.  Es  lassen  sich  hier  wiederum  unter- 
scheiden : 

a.  Privatalpen  im  engern  Sinne.  Darunter  verstehen  wir  die  Alpen,  die 
in  der  Hand  eines  eineufen  Besitzers  sind,  habe  nun  dieser  Besitzer  nach  und 
nach  andere  Mitbesitzer  ausgekauft  oder  habe  die  Alp  seit  undenklicher  Zeit  als 


Alpwirthschafl  —     44     —  Alpwirthschaft 

ein  nngetheilter  Besitz  existirt.  In  vielen  unserer  schweizerischen  Landschaften 
haben  reiche  Bauern  ihr  eignen  „Geleite"  oder  Korporationen,  Spitäler,  Klöster, 
Bürgerschaften,  große  Alpbesitzungen.  Dieselben  werden  nach  dem  Grutfinden 
ihres  Herrn  bewirthschaftet,  er  bestimmt  den  großem  oder  geringern  Besatz ;  er 
kann  einen  Theil  —  wenn  es  ihm  vortheilhafter  erscheint  —  ganz  unbesetzt 
lassen  und  einheuen.  Gar  viele  Alpen  dieser  Kategorie,  namentlich  die  Korporations- 
alpen, werden  nicht  von  dem  Eigenthümer  bestoßen,  sondern  an  Küher  um  einen 
bestimmten  Lehenszins  verpachtet.  (Die  Privatalpen  sind  meistentheils  am  besten 
bewirthschaftet.)    Anders  ist  es  mit  den 

6.  Privatalpen  im  weiteren  Sinne,  Dieselben  sind  Eigenthum  einer  größern 
Anzahl  von  Privaten.  Der  Eine  hat  2,  der  Zweite  10,  der  Dritte  15  Kuhrechte 
in  Besitz,  muß  sich  aber  in  der  Benutzung  dieser  Rechte  den  Alpgesetzen  unter- 
ziehen. Diese  letztern  werden  von  der  Alpgemeinde,  welche  aus  der  Gesammtzahl 
der  Besitzer  gebildet  wird,  festgestellt  (Alpreglemente)  und  in  das  sogenannte 
„Älpbüchli^  eingetragen.  Damit  Jedermann  sich  mit  diesen  Vorschriften  bekannt 
machen  könne,  werden  sie  gewöhnlich  einmal  des  Jahres  vorgelesen  und  zu  ihrer 
üeberwachung  aus  der  Zahl  der  Alpbesitzer  ein  oder  zwei  „  Alpmeister ",  ^  Alp- 
vögte",  bestellt.  Dieselben  haben  zu  bestimmen:  wie  viele  Tagwerke  im  Frühling 
zur  Räumung  und  Zäunung  von  jedem  Besitzer  geleistet  werden  sollen,  sie  setzen 
den  Tag  der  Alpfahrt  und  Abfahrt  fest,  besorgen  Ausgaben  und  Einnahmen  der 
gemeinsamen  Kasse,  legen  darüber  Rechnung  ab  etc.  Für  ihre  Bemühungen  er- 
halten die  Alp  Vögte  entweder  einen  Lohn  in  Geld  oder  eine  bestimmte  Nutzung 
an  der  betreffenden  Alp,  dafür  sollen  sie,  wie  es  in  einem  „Alpbüchli"  heißt: 
«die  Alp  in  Ehren  halten,  schützen  und  schirmen,  wie  ihr  eigen  Gut;  auf  die 
„Ungehorsamen  fleißig  Acht  geben  und  sie  mit  Ernst  bestrafen;  und  so  sie  ihnen 
„schonen  würden  oder  hinlässig  wären,  so  sollen  sie  ein  Pfund  Büß  geben,  oder 
„nach    der  Gestalt   der  Sache   oder  des  Fehlers  noch  höher  abgestraft  werden." 

Nachdem  wir  die  Eigenthumsverhältnisse  besprochen,  fügen  wir  ein  Wort  über 

Die  Verwaltung  der  Alpen  an.  Sie  befaßt  sich  mit  der  Beaufsich- 
tigung und  Anordnung  des  ganzen  Betriebs  und  hat  eine  allmälig  fortschreitende 
Verbesserung  des  Besitzthums,  resp.  des  Alpgebietes,  einen  reichen  Ertrag  als 
stetiges  Ziel  zu  verfolgen.  Dasselbe  wird  erreicht,  wenn  vor  Allem  aus  die  Be- 
dingungen einer  richtigen  Bewirthschaftung  erfüllt  werden,  welche  sind : 

1)  eine  oder  mehrere  wohleingerichtete  Sennhütten  zum  Betrieb  der  Milch- 
wirthschafi  mit  Käseküche,  Milchkammer,  Käsekeller  oder  Speicher  und  Wohnung 
für  die  Sennen  und  Knechte  und 

2)  genügende  Stallungen  für  alles  Vieh  mit  einem  zweckmäßigen  Raum 
zur  Aufbewahrung  des  Dürrfutters,  mit  richtig  angelegtem  Mistlager  und  Jauche- 
behältern. 

In  einem  großen  Theile  des  Hochgebirges  herrscht  noch  viel  der  große 
Uebelstand,  daß  auf  dem  gleichen  Platze  viel  zu  viel  Gebäude  errichtet  sind 
(20 — 30!),  wodurch  eine  Menge  Baumaterial  unnütz  verschwendet  wird  und 
eine  verwerfliche  Ä^/einwirthschaft  sich  forterhält,  die  sowohl  den  Ertrag  an 
Produkten  in  Quantität  und  Qualität  schädigt,  als  auch  eine  Menge  von  Arbeits- 
kräften, die  im  Thale  nutzbarer  verwendet  werden  können,  in  Anspruch  nimmt. 
Zu  den  Verwaltungsmaßregeln  im  eng  er  n  Sinne  gehört: 
1)  Die  genaue  Schätzung  der  Ertragsfahigkeit  der  Weide  oder  Alp, 
„die  Regelung  des  Besatzes,*"  die  durch  die  bisherige  Erfahrung  und  genaue 
Beobachtung  des  Zustanden  des  Viehes  während  der  Alpzeit  und  namentlich  bei 


Alpwirthschafl  —      45     —  Alpwirthschaft 

der  Alpabfahrt  ennittelt  und  bei  rationeller  Wirthschaft  von  Zeit  zu  Zeit  von 
Neuem  festgestellt  wird. 

Bei  zu  starkem  Besatz  werden  die  , Rechte**  („Stöße",  „Kuhessen**)  ver- 
mindert, bei  Zunahme  des  Weideertrages  durch  Verbesserungen  entsprechend 
erhöht. 

Der  „Uebersatz^^  d.  h.  die  zu  starke  Bestoßung  (mehr  Kühe,  als  Rechte) 
der  Weidegebiete  ist  einer  der  größten  Krebsschäden  der  Alpwirthechaft,  der 
jeweilen  zum  großen  Nachtheil  der  Yiehbesitzer  entweder  den  Ertrag  an  Milch 
und  die  Körperzunahme  schmälert,  oder  eine  Verkürzung  der  Alpzeit  noth wendig 
macht,  und  endlich  den  Alpboden  über  Gebühr  ausnutzt. 

2)  Die  Aufstellung  eines  rationellen  Alpreg lements ,  das  die  ganze  Ver- 
waltung: die  Befugnisse  der  Alpgemeinde,  Versammlung  der  Nutzberechtigten, 
der  Alpkommission,  den  Besatz,  die  Bewirthschaftung  und  die  Führung  des 
Rechnungswesens*  genau  feststellt. 

3)  Die  Bestellung  einer  sachverständigen  Alpkommission  aus  Männern,  die 
neben  Sachkenntniß  auch  die  nöthige  Willenskraft  besitzen,  um  das  betreffende 
Besitzthum  möglichst  nutzbar  zu  machen.  Sie  führt  die  allgemeine  Oberaufsicht 
über  Grund  und  Boden,  über  die  ganze  Bewirthschaftung,  über  den  Betrieb  der 
Milohwirthschaft,  das  Dienstpersonal,  das  Rechnungswesen  u.  s.  w.  und  über- 
trägt die  spezielle  Ausführung  dieser  Aufgaben  einem  ihrer  Mitglieder,  dem 
„Alpmeister**,  der  den  ganzen  Sommer  über  auf  der  Alp  wohnt  und  für  seine 
Leistungen  entsprechend  entschädigt  wird. 

4)  Die  Andingung  eines  tüchtigen  Dienstpersonals,  Sennen,  Hirten,  Ge- 
hülfen, Akkordarbeiter;  leider  herrscht  noch  vielerorts  die  Sitte,  diese  Leute  auf 
dem  Wege  der  „Mindersteigerung**  zu  gewinnen,  was  für  den  Betrieb  von  größtem 
Nachtheil  ist:  suche  man  in  erster  Linie  tüchtige  Leute  und  zahle  denselben 
nach  Verdienen  auch  einen  guten  Lohn,  so  werden  Arbeitgeber  und  Arbeit- 
nehmer ihre  Rechnung  besser  finden,  als  auf  dem  Wege  einer  übel  verstandenen 
Spivrsamkeit.  Li  Aussicht  gestellte  Prämien  und  Trinkgelder  veranlassen  überdies 
nach  der  Erfahrung  die  Dienstleute,  ihre  Zeit  für  Vieh  und  Alp  möglichst  nutzbar 
zu  machen. 

5)  Eine  gut  eingerichtete  Buchhaltung,  die  über  den  Gting  der  Alpwirthschaft 
in  Zahlen  Rechnung  ablegt  und  von  einem  Jahre  zum  andern  Fortschritt  und 
Rückschritt  mißt.  Sie  hat  sich  mit  Allem  zu  befassen,  was  für  eine  genaue 
Kenntniß  von  Grundwerth  und  Betrieb  von  Wichtigkeit  ist ,  als :  jährlicher  Besatz, 
Grrundverbesserungen ,  Ausgaben  und  Einnahmen,  Spezialrechnung  über  Miloh- 
wirthschaft u.  s.  w. ;  eine  Alprechnung  gibt  Ende  Sommers  einen  Gesammt- 
Uberblick  über  die  gewonnenen  Resultate. 

Bestrebungen  zur  Verbesserung  der  vorhandenen  Zustände. 
Jahrhunderte  hindurch  ist  die  Raub  wirthschaft  in  den  Alpen  ungeahndet  aus- 
geübt worden,  bis  in  der  IL  Hälfte  des  vorigen  Jahrhunderts  mit  der  allge- 
meinen landwirthschaftlichen  Umgestaltung  (Einführung  der  Stallfütterung,  der 
Kleearten  etc.)  einzelne  wohlgesinnte  Männer  sich  speziell  der  Alpwirthschaft  zu- 
wendeten und  nicht  nur  die  vorhandenen  Schäden  aufdeckten,  sondern  auch  eifrig 
nach  Mitteln  zur  Heilung  sich  umsahen,  so:  Sprüngli  (Beschreibung  des  Hasli- 
landes)  1760,  Doktor  Medicus  1795,  Steinmüller  1802,  (Alpina)  1806  u.  A.  m. 
Leider  geriethen  die  vortrefiFlichen  Bestrebungen  dieser  Volksfreunde  bald  wieder  in 
vollständige  Vergessenheit,  bis  ein  halbes  Jahrhundert  später  traurige  Erfahrungen 
auf  die  mißachteten  Mahnstimmon  wieder  aufmerksam  machten  und  man  das  da- 
mals begonnene  Werk  fortsetzte. 


Alpwirthschaft  —     46      —  Alpwirthschaft 

Vom  Jahre  1850  an  erschien  eine  bedeutende  Zahl  von  Schriften,  die  einer- 
Hcits  die  vorhandenen  üebelstände  klar  legten,  andererseits  Heilmittel  verschiedenster 
Art  aufsachten  und  anwendeten.  Dieselben  sind  in  erster  Linie  von  Forstmännern  * 
ausgegangen.  Hören  wir  eine  einzige :  „In  Gebirgsländern,  wie  die  Schweiz,  zieht 
die  Zerstörung  der  Bäume  unheilvolle  Folgen  nach  sich.  Wenn  man  unklugerweise 
die  Axt  an  die  Wälder  legt,  welche  die  obem  Plateaux  umgürten,  so  wird  die 
Schichte  vegetabilischer  Erde,  die  in  den  Baum  wurzeln  keinen  Halt  mehr  hat,  von 
dem  Eegen  verdünnt  und  fortgerissen;  die  Wasser,  die  auf  dem  Boden  fließen, 
werden  stärker ;  die  Strömungen  öffnen  nach  allen  Seiten  breite  und  tiefe  Schluchten 
(Gräben);  die  Flußbette,  worein  sie  sich  ergießen,  werden  durch  den  Schutt  der 
Berge  verstopft,  erheben  sich,  bekommen  mehr  Breite  und  die  Wasser,  die  nicht 
mehr  darin  zurückgehalten  werden  können,  ergießen  sich  auf  angebautes  Land. 
Der  im  Winter  angehäufte  Schnee  rutscht  über  die  kahlen  Abhänge  hinab  und 
da  diese  Ungeheuern  Massen  keine  Dämme  finden,  die  ihnen  Einhalt  thun,  so 
stürzen  sie  mit  schrecklicher  Grewalt  in  die  Thäler  hinunter  und  vernichten  in 
ihrem  Falle  Wiesen,  Vieh,  Dörfer  und  Menschen.  Ist  der  Fels  einmal  kahl,  so 
untergraben  ihn  die  B^genwasser,  die  in  seine  Spalten  eindringen,  allmälig;  die 
starken  Fröste  verursachen  Bisse  und  Senkungen;  er  verfällt  zu  Trümmern  und 
sein  Schutt  sammelt  sich  am  Fuße  der  Berge  an,  oder  bewegt  sich  noch  weiter 
und  verstopft  den  Lauf  der  Flüsse.  Das  Uebel  läßt  sich  nicht  wieder  gut  machen : 
die  von  hohen  Berggipfeln  verbannten  Wälder  erscheinen  nie  wieder  daselbst,  die 
Abschwemmungen  und  Erdrisse,  die  sich  alljährlich  erneuem,  verwandeln  bald 
wohlbevölkerte  und  blühende  Thäler  in  wilde  Wüsten."   (Marchand.) 

Die  forstlichen  Anregungen  gingen  von  offizieller  Seite  aus  (Kantons-  und 
Bundesregierung),  während  eine  bessere  Bewirthschaftung  der  Hochalpen  müh- 
sam auf  dem  Wege  der  freien  Thätigkeit  Einzelner  **  und  insbesondere  des  schwei- 
zerischen alpwirthschaftiichen  Vereins  angestrebt  worden  ist  und  wird. 

Am  25.  Januar  1863  traten  in  Folge  eines  Aufrufs  in  den  öffentlichen  Blättern 
in  Olt^n  eine  Anzahl  schweizerischer  Landwirthe  und  Gelehrte  zusammen  und  grün- 
deten diesen  Verein,  der  die  Verbesserung  der  Alpen  sich  zur  Aufgabe  machte. 

Die  Ziele  des  neuen  Vereins  waren  und  sind; 

I.  Bessere  Sicherung  des  Alpbodens  1)  gegen  Naturereignisse:  Lawinen, 
Erweiterung  der  Schutthalden,  Aus-  und  Abschwemmen  der  Wildbäche,  Erd- 
rutsche u.  s.  w. ;  2)  gegen  Nachlässigkeit  und  Sorglosigkeit  der  Alpbesitzer :  un- 
verständige Abholzung,  Mangel  an  Ueberwachung  des  Weideviehs,  Uebersetzung 
der  Schafberge  u.  s.  w. 

II.  Bessere  Bewirthschaftung  des  Alpbodens.  1)  Wegräumung  des  Schuttes 
von  Schnee-,  Erd-  und  Steinlawinen.  2)  Bessere  Benutzung  des  vorhandenen  Vieh- 
düngers, zweckmäßige  Sammlung  und  Behandlung  desselben,  Streuemittel  in  den 
Alpen.  3)  Anwendung  leicht  transportabler  oder  auf  den  Alpen  selbst  vorhandener 
Düngmittel,  als:  Holzasche,  Torf,  salpeter-  und  humusreiche  Erde,  Mergel,  Schutt, 
Knochenmehl,    Guano  u.  s.  w.    4)    Entwässerung  sumpfiger  Stellen  durch  Stein- 


*  „lieber  die  Entwaldung  der  Gebirge."  Denkschrift  an  die  Direktion  des  Innern 
des  Kantons  Bern,  von  A.  Marchand.  Kantonsforstmeister,  1849.  —  „Bericht  an  cien 
h.  Schweiz.  Bundesrath  über  die  Untersuchungen  der  Schweiz.  Hochgebirgswaldungen 
1858.  1859  und  ,1860,  von  Professor  Landolt  in  Zürich. 

**  ,Uie  Zunahme  der  Land-  und  Abnahme  der  Alpwirthschaft  in  der  Scliweiz,* 
von  Dr.  Jos.  Schild,  1852. 

^Die  Schweiz.  Alpwirthschaft ^  Zeitschrift  in  VII  Heften,  1859—66.  Fortsetzung: 
«lie  „Alpu'irthschnftlicheM  Monatsblätter,"  1867  —  1884,  von  Scliatzmann. 


Alpwirthschaft  —     47     —  Alpwirlhschaft 

dolilen,  in  Verbindung  mit  Räumen  der  Alpen  und  zur  Gewinnung  einer  düngenden 
Erde.  5)  Ausrottung  schädlicher  Sträucher  und  giftiger  Alpenkräuter.  6)  Sammeln 
von  Heuvorräthen  Äir  Zeiten  unerwarteten  Schneefalles  und  Kälte.  7)  Aufätzen 
der  Heuvorräthe  in  den  Vorweiden  und  auf  den  Alpen.  8)  Tränke-Anlagen. 

in.  Bessere  Verwaltung  und  Beaufsichtigung  der  Alpen,  durch  genaue  Fest- 
stellung und  von  Zeit  zu  Zeit  zu  erneuernde  Begulirung  des  Besatzes,  zweckmäßige 
Alpreglemente,  Sonderung  der  verschiedenen  Viehgattungen  u.  s.  w. 

IV.  Bessere  Sorge  für  Bestallung  des  Viehes  durch  Errichtung  von  Ställen 
ftir  sämmtliches  Rindvieh. 

V.  Sorgfältige  Sammlung  und  Benutzung  des  Brennhohes,  Schonung  des 
Bauholzes  u.  s.  w. 

VI.  Bessere  Milchwirthschafl,  Errichtung  von  großem  Sennereien  zur  Er- 
sparniß  von  Holz,  Arbeit,  sowie  Erzielung  einer  bessern  Rente;  sorgfaltigere 
Fabrikation  der  Milchprodukte  u.  s.  w. 

Die  Mittel  zu  diesen  Verbesserungen  waren  und  sind:  1)  Belehrung  durch 
Wort  und  Schrift.  2)  Ertheilung  von  Preisen  für  gut  bewirthschaftete  Alpen  und 
einzelne  wesentliche  Verbesserungen. 

Von  den  Arbeiten  in  Schrift  und  Wort,  die  der  Verein  zu  Tage  gefördert, 
führen  wir  an: 

1)  Wissenschaftliche  Abhandlungen,  Erforscht  mußten  die  Alpen  und  Wei- 
den werden  in  Bezug  auf  den  Pflanzenwnchs,  die  Bodenverhältnisse,  die  Zusammen- 
setzung der  Erde,  auf  der  die  Alpenpflanzen  wachsen,  und  für  alle  diese  Gebiete 
haben  sich  bedeutende  schweizerische  Gelehrte  gefunden,  die  dem  alpwirthschaft- 
lichen  Vereine  sehr  verdankenswerthe  botanische,  geognostische ,  chemische  und 
ohemisch-geognostieche  Arbeiten  lieferten.  (S.  „20  Jahre  Schweiz.  Alpwirthschaft".) 

2)  Alp-  und  forstwirthschaftliche  Schriften  allgemeiner  Natur,  Der  prak- 
tische Alpwirth  bekümmert  sich  bekanntlich  wenig  um  Botanik,  Geognosie  und 
Chemie ;  was  der  Gelehrte  auf  dem  mühsamen  Wege  langjähriger  Studien  sich 
aneignet,  hat  er  —  soweit  es  seinen  Nutzen  betrifft  —  vom  Vater  und  Groß- 
vater, mit  dem  er  von  Jugend  auf  „z'Alp**  gefahren  ist,  gelernt:  er  kennt  die 
besten  und  milchreichsten  Kräuter,  „die  vornehmen  Blumen",  wenn  er  auch  nie 
eine  „Flora  Helvetica**  in  der  Hand  gehabt;  er  kennt  den  besten  Boden  auf  der 
Alp,  wenn  er  auch  kaum  Sandstein  vom  Kalk  zu  unterscheiden  weiß,  er  kennt 
sogar  instinktiv  etwas  von  dieser  chemischen  Zusammensetzung ,  wenn  er  auch  nie 
etwas  von  Phosphaten  etc.  gehört. 

Wenn  er  aber  aus  seiner  Alp  den  vollen  Nutzen  ziehen  will,  so  muß  er 
dieselbe  bewirihschaften ,  wie  er  seine  Wiesen  im  Thal  bewirthschaftet ,  und  nicht 
glauben,  daß  der  liebe  Herrgott  in  der  Höhe  unentgeldlich  schenkt ,  was  der  Bauer 
im  Thale  mit  Mühe  und  Sorge  sich  erkämpfen  muß.  Und  das  will  er  nun  häufig 
nicht  kennen ,  ja  in  vielen  Gegenden  der  Schweiz  hat  die  Bevölkerung  des  Hoch- 
gebirgs  noch  keinen  Werth-Begriff  von  dem,  was  sie  vielfach  unentgeldlich  nutzt. 

Dieses  Gebiet  der  Bewirthschaftung  ist  von  Männern,  die  sich  praktisch  mit 
derselben  befassen,  in  den  letzten  30  Jahren  vielseitig  behandelt  worden.  (S.  „20 
Jahre  Schweiz.  Alpwirthschaft.**) 

3)  Alpwirthschaftliche  Spezialbeschreibungen.  Mehr  noch  als  der  Land- 
wirth  hat  der  Alpwirth  wenig  oder  keine  Gelegenheit,  sich  umzusehen,  wie  ander- 
wärts sein  Gewerbe  betrieben  wird,  er  glaubt  vielmehr,  seine  Bewirthschaftung 
sei  die  beste,  eine  andere  nicht  möglich,  es  seien  in  seiner  Gegend  ganz  besondere, 
nicht  zu  ändernde  Verhältnisse,  wenn  man  ihm  eine  Vermehrung  der  Erträge 
zumuthet. 


Alpwirthschafl  —      48      —  Alpwirthschaft 

Deßhalb  haben  wir  seit  zwanzig  Jahren  Beschreibungen  von  schlecht  und  gut 
bewirthschafteten  Alpen,  von  der  Alpwirthschaft  ganzer  Kantone  oder  einzelner 
Landschaften  gesammelt  und  bekannt  gegeben,  damit  ohne  kostspieliges  Eeisen 
Jeder  Gelegenheit  hat,  andere  Bodenverhältnisse,  andere  Nutzungsweisen  kennen 
zu  lernen.  Solche  Spezialbeschreibungen  bestehen  nun  fast  für  die  ganze  Alpen- 
schweiz, mit  Ausnahme  des  Kantons  Tessin  (siehe   „20  Jahre  Alpwirthschaft**). 

4)  Alpwirihschaftliche  Volhsschriflen  speeieller  Natur.  Ohne  Berücksich- 
tigung der  einzelnen  Gegenden  gibt  es  gewisse  Grundsätze,  die  überall  die  gleichen 
sind,  weil  sie  auf  allgemeinen  Naturgesetzen  beruhen,  aber  vielfach  unberück- 
sichtigt bleiben  und  zwar  zum  großen  Schaden  der  Ertragsfähigkeit  der  Alpen. 
Es  wird  z.  B.  das  Vieh  schlecht  oder  gar  nicht  gehütet,  die  Weide  wird  nicht 
abtheilungs weise  abgeätzt  (Weidewechsel),  sondern  die  Thiere  laufen,  wo  es  ihnen 
gut  scheint:  dadurch  wird  viel  Futter  unnütz  zu  Grunde  gerichtet,  namentlich 
bei  Regenwetter,  immer  das  saftigste  und  beste  vorweg  gefressen,  so  daß  nach 
Mitte  Sommer  Mangel  eintritt,  die  Milcherträge  unverhältnißmäßig  zurückgehen 
und  die  Thiere  im  Herbst  abgemagert  in 's  Thal  kommen.  Oder  es  fehlt  an  einer 
richtigen  Verwaltung  der  Alpen,  sie  werden  übersetzt,  was  ein  eigentlicher  Krebs- 
schaden für  den  Ertrag  ist,  u.  s.  w.  Oder  es  wird  gar  nicht  oder  nur  sehr  mangel- 
haft gedüngt  u.  s.  w.  Ueber  alle  diese  Uebelstände  geben  die  kleinen,  populären 
Schriften  des  Vereins  Aufschluß  (s.  „20  Jahre  Alpwirthschaft"),  die  zu  tausenden 
von  Exemplaren  in  der  ganzen  Alpenschweiz  unentgeldlich  vertheilt  worden  sind 
und  werden  und  zwar  in  deutscher,  französischer  und  italienischer  Sprache. 

Zur  mündlichen  Belehrung  dienen   Wandervorträye  und  Kurse, 

n.  Praktische  Arbeiten.  Mit  Schrift  und  Wort  erreichen  wir  auf  einem  Ge- 
biete, wie  dasjenige  der  Alpwirthschaft  ist,  wo  wir  mit  tausend  eingerosteten 
Yorurtheilen  zu  kämpfen  haben,  'wenig,  wenn  wir  nicht  durch  die  That  beweisen, 
daß  die  verkündeten  Grundsätze  und  Ansichten  die  richtigen  und  daß  sie  aus- 
führbar sind.  Deßwegen  haben  wir  versucht,  auf  dem  Wege  der: 

1)  Preis oertheilung  für  gut  bewirthschaflete  Alpen  Diejenigen  aufzumuntern, 
welche  unseren  Käthen  folgten,  und  haben 

2)  Alpwirthschaftliche  Versuchsstationen  errichtet.  Der  alpwirthschaftliche 
Verein  hat  nämlich  in  verschiedenen  Gebirgsgegenden  praktische  Düngungsversuche 
Jahre  lang  selbst  durchgeführt,  um  in  ganz  unbestreitbarer  Weise  den  günstigen 
Einfluß  einer  Herstellung  des  Gleichgewichts  zwischen  Einnahme  und  Ausgabe 
des  Alpbodens  vor  die  Augen  zu  führen  und  die  allgemein  verbreitete  Ansicht 
zu  widerlegen,  daß  auf  den  Bergeshöhen  der  „liebe**  Gott  seinen  Kindern  Alles 
im   „Schlaf**   gebe. 

3)  sind  Musteralpen  angelegt  worden.  Es  handelt  sich  bei  der  rationellen 
Alpwirthschaft  nicht  bloß  um  die  Düngung,  sondern  um  die  Besorgung  des  Alp- 
bodens überhaupt,  um  die  Pflege  des  Viehes,  die  zweckmäßige  Verwaltung  u.  s.  w. 

Zum  Glücke  haben  sich  in  verschiedenen  Gegenden  der  Schweiz  Gesell- 
schaften und  Privaten  gefunden,  die  sich  eine  musterhafte  Bewirthschaftung  ihrer 
Alpen  zur  Aufgabe  stellten  und  seit  vielen  Jahren  in  diesem  Sinne  arbeiten. 

Durch  mehrere  Alpbesitzer  ist  auch  der  finanzielle  Vortheil  der  Verbesse- 
rungen theils  durch  einen  bedeutenden  Mehrbesatz ,  theils  durch  eine  sehr  genaue 
Buchhaltung  schlagend  nachgewiesen  worden. 

4)  Die  Gesetzgebung  fördert  bereits  in  mehreren  Kantonen  die  Alpwirth- 
schaft: St.  Gallen,  Waadt,  Wallis  haben  sich  veranlaßt  gesehen,  dem  Beispiele 
von  GlaruH,    das   seit   Jahrhunderten    eine  Alpgesetzgebung   hat,    zu  folgen  und 


Alpwirthschaft  —     49     —  Amlung 

daherige  Gesetze  and  Verordnungen  erlassen,  die  jedenfalls  für  die  Zukunft  der 
Alpwirtlischaft  von  großer  Tragweite  sind.  Es  haben  sich 

5)  AssocicUionen  filr  Alpwirthschaft  gebildet.  Je  mehr  sich  im  ebenen  Lande 
unter  den  Landwirthen  das  Bedttrfniß  kund  gibt,  ausgezeichnete,  dort  gefallene 
Baoenthiere  selbst  aufzuziehen,  desto  mehr  wird  man  sich  für  die  Thalgegenden 
nach  entsprechenden  Sommerungen  umsehen  müssen,  denn  ohne  Weide  ist  die  Auf- 
zucht sozusagen  unmöglich.  Es  haben  sich  deßhalb  vielerorts  Yiehbesitzer  verbunden, 
um  auf  genossenschaftlichem  Wege  zu  erreichen,  was  dem  Einzelnen  schwierig, 
ja  anmöglich  war.  Diese  Gesellschaften  vereinigen  meistens  zwei  Zwecke :  1)  Ver- 
besserung eines  gekauften  oder  gepachteten  Alpgebietes  und  2)  Verbesserung  der 
Viehzucht  durch  Aufrechthaltung  einer  Eace ,  Scheidung  des  Viehs  nach  Alters  • 
klassen,  vorzügliche  Zuchtstiere  u.  s.  w.  In  beiden  Beziehungen  haben  diese  Gresell- 
schaften  bereits  einen  sehr  heilsamen  Einfluß  auf  die  Alpenbevölkernng  ausgeübt 
und  werden  ihn  noch  fernerhin  ausüben. 

6)  Anderweitige  Uiaisachen.  1)  Es  sind  unzählige  Ställe  und  Schermen 
fast  in  allen  Alpgegenden  der  Schweiz  gebaut, 

2)  Wasserleitungen,  theilweise  mit  sehr  großen  Kosten,  angelegt, 

3)  Tränketröge  in  Menge  eingerichtet  und  zugleich  ungesunde  Pfützen  zu- 
gedeckt worden; 

4)  Heuvorräthe  für  Zeiten  der  Noth,  die  theils  von  eigentlichen  Alpen- 
wiesen, theils  an  nicht  be weidbaren  Stellen  eingesammelt  werden ,  finden  sich  auf 
mehreren  Alpen; 

5)  Neue  Alpwege  sind  angelegt,  alte  verbessert  worden; 

6}  Das  Vieh  wird  überhaupt  naturgemäßer  behandelt,  als  dies  früher  der 
Fall  gewesen  ist.  Es  wird  durch  Mauern  und  Häge  gegen  Erfallen  geschützt  etc. 

Die  Alpinspektionen  und  Prämirungen  haben  alle  diese  Thatsachen  klar- 
gelegt, indem  alle  Jahre  über  die  daherigen  Arbeiten  ausführlich  Bericht  er- 
stattet wird. 

Alta  Italia«  Seit  Eröffnung  der  Bahnstrecke  Como-Chiasso  (28.  September 
1876)  wird  der  auf  Schweizergebiet  gelegene  Theil  derselben,  d.  h.  der  Bahnhof 
Chiasso,  welcher  Eigenthum  und  Endstation  der  Gotthardbahn  ist,  durch  die 
oberitaHenischen  Eisenbahnen  (Alta  Italia)  mitbenutzt.  Die  für  letztere  zählende 
Betriebslänge  beträgt  von  Mitte  Aufiiahmsgebäude  Chiasso  bis  zur  italienischen 
Grenze  236  m. 

Althsa.  Eine  von  Konditor  Fiuaz  in  Genf  bereitete  Art  Brustpaste  aus 
Eibischwurzel  etc. 

Amerika  s.  folgende  Artikel :  Argentinien,  Brasilien,  Britisch -Nordamerika, 
Central-Amerika,  Chili,  Vereinigte  Staaten  etx5. 

Ameublementsgeschäfte  s.  Möblirungsgeschäfte. 

Amlung  (Stärke).  Die  in  der  Schweiz  gebräuchliche  Bezeichnung  Amlung 
kommt  von  Amylum  oder  Amidon.  A.  wird  in  großen  Quantitäten  vom  Aus- 
land eingeführt,  und  zwar  fast  ganz  aus  Deutschland.  Von  den  in  der  Schweiz 
früher  bestandenen  Stärkefabriken  sind  eine  beträchtliche  Zahl  eingegangen  und  es 
bestehen  deren  heute  noch  ungefähr  ein  Dutzend,  aber  meist  von  bescheidenster 
Ausdehnung  und  fast  ausschließlich  für  den  inländischen  Verbraucb  arbeitend, 
indem  ein  Export  an  den  hohen  Zöllen  der  Nachbarstaaten  scheitert.  Einige 
bereiten  neben  Stärke  auch  Kleber  (Wienerleim,  Wienerpapp)  in  dünnblättriger 
Form,  namentlich  filr  Schuhfabriken  und  einzelne  Schuhmacher,  und  zwar  von 
diesem  Artikel  nicht  unerhebliche  Quantitäten  für  den  Export.  jßciNstärke  fabri- 

Farrer,  VolkswirthachafU-Lexikon  der  Schweiz.  [. 


Amlung  —     50     —  Ananas-Reinette 

ziren  Grebr.  StäUeli  in  Bureute  bei  Amrisweil.  Der  Werth  der  gesammten  Stärke- 
Produktion  in  der  Schweiz  ist  auf  1 — l^ji  Millionen  Fr.  zu  sobätzen. 

unter  der  Bezeichnung  Amlungfabrikationsgescbäfte  waren  Ende 
1884  im  Handelsregister  4  Firmen  eingetragen,  nämlich  3  im  Kanton  Thurgan 
und  1  im  Kanton  Zürich. 

Ausfuhr  und  Einfuhr  von  Amlung.  a.  Von  gerösteter  Amlung:  Gl-e- 
sammtausfuhr  1884:  9  q,  1883:  58  q.  Gesammteinfuhr  1884:  3545q, 
1883:  2813  q,  Durchschnitt  1872/81:  2174  q,  1873:  2352  q,  wovon  über 
die  französische  Grenze  1884:  412  q,  1883:  267  q,  1873:  9  q,  über  die 
deutsche  Grenze  1884:  2976  q,  1883:  2502  q,  1873:  2331  q,  über  die  öster- 
reichische Grenze  1884:  150  q,   1883:  40  q,  1873:  6  q. 

h,  Nicki  geröstete  Amlujxg,  Gesammtausfuhr  1884:  595  q,  1883:  991  q, 
1873:  708  q,  1863:  97  q,  1853:  113  q;  nämlich  über  die  französische  Grenze 
1884:  115  q,  1883:  177  q,  1873:  13  q;  über  die  deutsche  Grenze  1884 
252  q,  1883:  521  q,  1873:  196  q;  über  die  österreichische  Grenze  1884 
176  q,  1883:  143  q,  1873:  226  q;  über  die  italienische  Grenze  1884:  52  q 
1883:  150  q,  1873:  273  q.  Gesammteinfuhr  1884:  31,537  q,  1883 
31,975  q,  DurchBchnitt  1872/81 :  25,715  q,  1873:  20,059  q,  1863:  19,236  q 
1853:  9515  q;  nämlich  über  die  französische  Grenze  1884:  3285  q,  1883 
3377  q,  1873:  1934  q;  über  die  deutsche  Grenze  1884:  26,096  q,  1883 
26,184  q,  1873:  17,845  q;  über  die  österreichische  Grrenze  1884:  2026  q,  1883 
2287  q,  1873:  201  q;  über  die  italienische  Grenze  1884:  130  q,  1883:  127  q, 
1873:  79  q.  Durchfuhr  1884:  3437  q,   1883:  3791  q,   1873  :  5061  q. 

Ammoniak  (Salmiakgeist)  und  dessen  Salze,  namentlich  schwefelsaures 
Ammoniak,  weniger  kohlensaures  Ammoniak  und  Salmiak,  werden  aus  einem 
Abfallsprodukt  der  Leuchtgasfabrikation,  dem  Gaswasser,  dargestellt,  auch  in 
der  Schweiz  an  einigen  Orten  (Zürich,  Basel,  Genf),  aber  lange  nicht  genügend 
für  den  Verbrauch  dieser  wichtigen  Artikel  in  der  Pharmacie,  der  Färberei  und 
Druckerei,  der  Düngerfiäbrikation  und  zu  sehr  mannigfachen  anderweitigen  Zwecken. 

Gesammtausfuhr  1884:  716  q,  1883:  797  q,  wovon  über  die  fran- 
zösische Grenze  1884:  358  q,  1883:  512  q,  über  die  deutsche  Grenze  1884: 
339  q,  1883:  247  q.  Gesammteinfuhr  1884:  155  q,  1883:  169  q, 
Durchschnitt  1872/81:  83  q,  1873:  26  q,  wovon  über  die  deutsche  Grenze 
1884:   108  q,   1883:   154  q,   1873:   15  q. 

Ammoniaksoda  wird  in  der  Schweiz  nicht  fabrizirt.  Es  fehlt  namentlich 
an  genügend  billigem  Kochsalz.  Fast  alle  Rohstoffe  müßten  vom  Ausland  be- 
zogen werden. 

Ammoniakwasser.  Nebenprodukt  der  Gusbereitung.  Wird  in  mehreren 
Schweiz.  Gtisfabriken  zu  Salmiakgeist  verarbeitet.  Uebrigens  wird  in  der  Schweiz, 
hauptsächlich  wegen  der  Zersplitterung  in  viele  kleine,  ziemlich  weit  auseinander- 
liegende Gttöfabriken,  den  Nebenprodukten  Ammoniak  und  Theer  verhältnißmäßig 
wenig  Aufinerksamkeit  geschenkt. 

Amylium  s.  Amlung  (Stärke). 

Ananas«  Am  Ende  des  vorigen  Jahrhunderts  soll  die  Ananaszucht  vor- 
übergehend in  Vevey  mit  Erfolg  betrieben  worden  seiri.  Die  Früchte  und  Blumen 
wurden  den  Landesherren  in  Bern  geschickt,  die  sie  mit  einem  Louis  d'or  per 
Stück  bezahlten.  Heute  werden  A.  in  der  Schweiz  nirgends  in  größerem  Maß- 
stabe kultivirt. 

Ananas-Reinette,  eine  Tafelfrncht  ersten  und  Wirthschaftsfrucht  zweiten 
Ranges  (Winterfrucht),    ist   bei  uns  noch  wenig  verbreitet;    man  findet  dieselbe 


Anuias-Reinette  —     51     —  Ankerfabiikationsgeschäfte 

ineist  nur  in  Tafelobstgärten  auf  Pyramiden  oder  Spalieren,  selten  auf  Hochstamm 
(„Schweizerische  Obstsorten",  Verlag  der  Lithographischen  Anstalt  J.  Tribelhom 
in  St.  Gallen). 

AneroYdbarometer  s.  Metallbarometer. 

Anilin  wird  in  der  Schweiz  nicht  dargestellt,  aber  in  großen  Mengen  ein- 
geführt, theils  zur  Darstellung  von  reinem  Anilinsalz  (für  Schwarz  auf  Baum- 
wolle), theils  zur  Fabrikation  von  Anilinfarben.  Man  erhält  es  aus  Steinkohlen- 
theer-Benzol,  durch  Verwandlung  desselben  in  Nitrobenzol  und  Eeduktion  dieses 
Körpers  mittelst  Eisen  und  Salzsäure.  Die  schweizerischen  Farbstofffabriken  allein 
verbrauchen  jährlich  tiber  500,000  kg  reines  und  77,000  kg  salzsaures  Anilin 
und  ganz  bedeutende  Mengen  davon  werden  von  anderen  Fabriken  eingeführt, 
welche  salzsaures  Anilin  flir  die  Schwarzfärberei  und  den  Kattundruck  darstellen. 
Man  unterscheidet  als  „Anilinöl**  mehrere  Sorten:  Anilin  für  Blau  und  Schwarz 
(fast  chemisch  reines  Anilin) ;  Anilin  für  Eoth  (enthält  viel  Toluidin  etc.) ;  Anilin 
für  Safranin  (meist  der  bei  der  Fuchsinfabrikation  zurückgewonnene  Theil,  die 
Echappees).  Das  reine  Anilin  dient  auch  zur  Darstellung  des  Dimethylanilins 
und  Diphenylamins  (s.  d.). 

Betreffend  Ein-  und  Ausfuhr  verzeichnen  die  schweizerischen  Zolltabellen 
unter  dem  Titel  „Anilin,  Naphtalin,  Toluidin^  folgende  Süffern: 

Gesammtausfuhr  1884:  152  q,  1883:  462  q,  wovon  über  die  deutsche 
Grenze  1884:  139  q,  1883:  431  q.  Gesammteinfuhr  1884:  11,980  q, 
1883 :  9605  q,  Durchschnitt  1872/81 :  6207  q,  wovon  über  die  deutsche  Grenze 
1884:   10,355  q,  1883:  9068  q. 

Anilinblau  wird  durch  Behandlung  von  Fuchsin  oder  Rosanilin  mit  Anilin 
und  organischen  Säuren  dargestellt  und  kommt  in  einer  ganzen  Beihe  von  Sorten 
im  Handel  vor:  Spritblau  (Opalblau),  Alkaliblau,  Baumwollblau,  Wasserblau. 
Efl  gehört  zu  den  wichtigsten  aller  Anilinfarben. 

Anilinfarben«  Die  Schweiz  produzirt  von  Anilinfarben  weit  über  ihren 
eigenen  Gebrauch  hinaus  und  exportirt  solche  nach  allen  Theilen  der  Erde.  Der 
Sitz  dieser  Fabrikation  ist  in  Basel  und  Umgegend,  eine  Fabrik  besteht  auch 
in  der  Nähe  von  Genf.  Die  wichtigsten  der  eigentlichen  jetzt  fabrizirten  Anilin- 
farben sind :  Fuchsin,  Anilinblau,  Anilinviolett,  Indulin,  Malachitgrün,  Methylen- 
blau, Safranin.  Anilinfarben  nennt  man  die  aus  Bestandtheilen  des  Steinkohlen- 
theers  dargestellten  Farben ,  bei  welchen  als  Durchgangspunkt  das  Anilin  (s.  d.) 
in  Anwendung  gekommen  ist.  Bisweilen  versteht  man  hierunter  auch  andere, 
ihnen  an  Schönheit  und  Mangel  an  Aechtheit  ähnliche  Theerfarben,  deren  Basis 
Resorcin,  Phenol  etc.  ist,  während  die  ächten  Theerfarben,  vor  allem  die  Alizarin- 
farbstoffe, jedenfalls  in  dieser  Klassifikation  nicht  inbegriffen  sind.  Zur  Pro- 
duktion von  Anilinfarben  werden  in  der  Schweiz  ungefähr  5000  q  Anilin  jährlich 
verwendet.    S.  auch  „Farbenfabriken**   und   „Theerfarbenindustrie**. 

Anilinöl  s.  Anilin. 

Anilinviolett  s.  Methylviolett. 

Anis,  Fenchel  und  Kümmel.  Gesammtausfuhr  1884:  2  q,  1883:  6  q.  Ge- 
sammteinfuhr 1884:  3071  q,  1883:  2578  q,  Durchschnitt  1872/81:  1999  q, 
1873:  1528  q,  1863:  1255  q,  1853:  680  q,  wovon  über  die  französische 
Grenze  1884:  2500  q,  1883:  1762  q,  1873:  1025  q,  über  die  deutsche 
Grenze  1884:  440  q,  1883:  664  q,  1873:  445  q. 

Ankerfabrikationsgeschäfte  (Uhrenindustrie).  Im  Handelsregister  waren 
Ende  1884  unter  dieser  Geschäffcsbezeichnung  17  Firmen  eingetragen  (Bern  1, 
Neuenburg  .16). 


Ankertaue  —      52     —  Api 

Ankertaue.  Betreffend  Ein-  und  Ausfuhr  8.  Seilerarbciten ,  Stricke  und 
Ankertaue  etc. 

Anleihen^  eidgenössische,  s.  Bundesfinanzen. 

Annemasse-Genf,  s.  Tramways  saisses. 

Annoncenexpeditionen.  Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  unter 
dieser  Geschäftsbezeichnung  12  Firmen  eingetragen,  nämlich  in  Baselstadt  2> 
im  Kanton  Bern  1,  Freibnrg  1,  St.  Gallen  2,  Schaffhausen  2,  Zürich  4. 

Annotto  (Orlean)  ist  eine  gelbe,  namentlich  für  Käse  und  Butter  verwendete 
Farbe,  welche  an  einigen  Orten  in  der  Schweiz  in  kleinem  Maßstab  aus 
importirtem  Orlean  dargestellt  wird. 

Anschlussbahnen  s.  Ausländische  Eisenbahnuntemehmungen  auf  Schweizer 
Gebiet. 

Anstreekmaschinen.  Solche  wurden  im  Jahre  1877  in  der  Basler  Seiden- 
färberei  eingefühi*t,  um  fertig  gefärbte  Seide  vor  dem  Trocknen  noch  recht  locker 
und  glatt  zu  machen. 

Anthracen  ist  ein  aus  Steinkohlentheer  gewonnenes  festes  Produkt,  welches 
zur  Fabrikation  von  Alizarin  dient.  Die  Schweiz.  Farbenfabriken  konsumiren 
jährlich  mindestens  360,000  kg  A. 

Anthraeit  (Kohlenblende).  Aelteste  Kohlenart,  aus  welcher  das  Wasser 
and  der  Sauerstoff  fast  ganz  verschwunden  sind.  19  A.-Lager  befinden  sich  im 
Kanton  Wallis,  vomehiälich  im  Ehonethal  am  Fuß  des  Grenzgebirges,  und  zwar 
in  ausgedehnten  und  ziemlich  mächtigen  Schichten.  Minen  befinden  sich  u.  A. 
in  Tourtemagne,  Grone,  Bramois  oder  Maregnenaz,  Chandoline  und  Aproz  bei 
Sitten,  Sembrancher  und  Collonges-outre-Ehone  in  Betrieb.  Die  Ausbeutungs- 
und Transportbedingungen  sind  günstig,  die  Verwendung  von  A.  jedoch  nicht 
ausgebreitet  genug,  um  die  Ausbeute  sehr  zu  lohnen.  Trotz  dem  ziemlich  niedern 
Preise  von  Fr.  10 — 15  per  Tonne  zieht  man  Steinkohle  vor,  weil  weniger 
Asche  gebend  (A.  8 — 20  ^/o).  Eine  sehr  vortheilhafte  und  stets  allgemeiner 
werdende  Verwendung  findet  A.  indessen  speziell  für  die  Kalköfen.  Die  35 
Cementfabriken  der  Schweiz  konsumiren  fast  die  ganze  Produktionsmenge,  d.  h. 
ungefähr  4000  t  neben  16,000  t  Coaks  und  Steinkohlen  und  1000  t  Braun- 
kohlen. 

Als  Änthracäausbeutunf/sr/eschäfle  sind  im  Handelsregister  nur  2  Firmen 
eingetragen,  je  1   in  den  Kantonen  Waadt  und  Wallis. 

Antiehlor*  Unter  diesem  Namen  gehen  mehrere  Präparate,  z.  B.  doppelt 
schwefiigsaures  Natron,  meist  aber  versteht  man  darunter  unterschwefligsaures 
Natron  (Natriumthiosulfat).  Die  Bereitung  desselben  lohnt  in  der  Schweiz  nur 
ausnahmsweise.  Seine  Verwendung  hier  geschieht  nur  in  unbedeutendem  Maße 
als  wirkliches  „Antichlor**  in  der  Bleicherei  und  Papierfabrikation,  in  größerer 
Menge  in  der  Photographie,  wo  man  nur  das  (auch  in  der  Schweiz  dargestellte) 
ganz  reine  Salz  brauchen  kann. 

Antiquariate.  Ende  1884  waren  38  Geschäfte  dieser  Art  im  Handels- 
register eingetragen,  nämlich :  30  als  Antiquitätenhandlungen,  1  als  Antiquariats- 
buchhandlung und  7  als  Antiquariate.  Die  Gesanimtzahl  38  vertheilt  sich  auf 
die  Kantone  wie  folgt:  Baselstadt  3,  Bern  5,  Freiburg  2,  St.  Gallen  1,  Genf  6, 
Grraubünden   1,  Luzern  8,  Nidwaiden   1,  Solothurn   1,  Waadt   ti,  Zürich  4. 

Api,  kleiner,  auch  Kampaner,  Kampcänerli,  welscher  Traubenapfel,  Churze- 
muserli  genannt,  ist  eine  Tafulfrucht  zweiten  Hanges  und  geschätzter  Handels- 
artikel. Er  ist  in  der  ganzen  Schweiz  verbreitet,  koninit  an  einigen  Orten  sogar 
häufig  vor,  so  am  Zürichsee.    Im  Beriier  Oberland  gedeilit  er  noch  in  sehr  be- 


Api  —     53      —  Appenzell  A.-Rh 

deutender  Höhe.  Als  Hochstamm  kann  der  Baum  bis  150  Jahre  alt  werden 
(„Schweizerische  Obstsorten",  Verlag  der  Lithographischen  Anstalt  J.  Tribelhom 
in  St.  GaUen). 

Apotheken.  Obwohl  handelsregisterpilichtig  (Schlußnahme  des  Bundesrathes 
vom  13.  Juli  1883),  sind  deren  nur  414  im  Handelsregister  eingetragen,  nämlich 
im  Kt.  Aargau  80,  Appenzell  A.-ßh.  1,  Appenzell  I.-Rh.  1,  Baselland  2,  Basel- 
stadt 16,  Bern  34,  Freiburg  15,  St.  Gallen  13,  Genf  40,  Glarus  2,  Grau- 
bünden 12,  Luzern  9,  Neuenburg  29,  Schaffhausen  10,  Schwyz  5,  Solothum  5, 
Tessin  24  (davon  7  als  Arzneimittelhandlungen  bezeichnet),  Thurgau  11,  üri  1, 
Waadt  59,  Wallis  8,  Zürich  36,  Zug  1. 

Apotheker.  Als  solche  bezeichneten  sich  anläßlich  der  eidg.  Volkszählung 
von  1880  931  Personen  (916  m.,  15  w.)  =  0,7  ^Jqo  aller  Berufstreibenden. 
Durch  dieselben  fanden  Unterhalt  1232  Angehörige  ohne  Erwerb  (395  m.,  837  w.), 
und  422  Personen  Hausgesinde  (38  ip.,  384  w.).  Gesammtzahl  der  Unterhalt 
Findenden  2585  =  0,9  ®/oo  der  Bevölkerung.  Von  den  Beruftreibenden  entfallen 
auf  die  Kantone:  Aargau  65,  Appenzell  A.-Rh.  8,  Appenzell  I.-Rh.  1,  Basel- 
stadt 49,  Baselland  6,  Bern  111,  Freiburg  32,  Genf  U05,  Glarus  6,  Grau- 
bünden 25,  Luzern  20,  Neuenburg  64,  Nidwaiden  1,  Schaffhausen  25,  St.  Gallen 
39,  Schwyz  14,  Solothurn  16,  Tessin  67,  Thurgau  50,  Uri  5,  Waadt  129, 
Wallis  30,  Zürich  91,  Zug  2.  In  der  oben  erwähnten  Zahl  der  Beruftreibenden 
(931)  sind  246  Ausländer  (244  m.,  2  w.)  inbegriffen. 

Apothekerwaaren  und  Drogueriewaaren.  a.  Besonders  genannte.  Be- 
treffend Ein-  und  Ausfuhr  siehe:  Medizinische  Blüthen,  Blätter,  Samen,  Rinden 
u.  6.  w.;  Sago  und  Tapioka;  Schwämme;  Wermuthkraut,  getrocknet. 

Durchfuhr  1884:  5923  q,   1883:  7014  q,  1873:  7115  q. 

h.  Nicht  besonders  genannte:  Gesammtausfuhr  1884:  3227  q, 
1883:  2930  q,  1873:  Apothekerwaaren:  496  q,  Droguerien :  28,286  q,  kon- 
densirte  Milch  inbegriffen,  1863:  Apothekerwaaren:  123  q,  Droguerien:  1654  q, 
1853:  Apothekerwaaren:  116  q,  Droguerien:  1878  q,  nämlich  über  die  fran- 
zösische Grenze  1884:  817  q,  1883:  1026  q,  1873:  79  q,  1163  q,  über 
die  deutsche  Grenze  1884:  2035  q,  1883:  1652  q,  1873:  400  q,  26,321  q, 
über  die  österreichische  Grenze  1884:  70  q,  1883:  80  q,  1873:  15  q,  799  q, 
über  die  italienische  Grenze  1884:  305  q,  1883:  172  q,   1873:  2  q,  3  q. 

Gesammteinfuhr  1884:  6957  q,  1883:  6332  q,  Durchschnitt  1872  81: 
7796  q,  1873:  7072  q,  1863:  Apothekerwaaren:  1062  q,  1853:  Apotheker- 
waaren: 1486  q,  nämlich  über  die  französische  Grenze  1884:  1821  q,  1883: 
1772  q,  1873:  1829  q,  über  die  deutsche  Grenze  1884:  4074  q,  1883: 
3823  q,  1873:  4690  q,  über  die  österreichische  Grenze  1884:  346  q,  1883: 
140  q,  1873:  220  q,  über  die  italienische  Grenze  1884:  716  q,  1883:  597  q, 
1873:  333  q. 

Appenzell  A«-Rh.,  mit  Appenzell  I.-Rh.  zusammen  13.  Kanton  der  Eid- 
genossenschaft. Beitritt  zum  Bund  1513.  Flächeninhalt  260,6  km^.  Ortsanwesende 
Bevölkerung  am  1.  Dez.  1880  51,958  Personen.  3  Bezirke,  20  politische  Ge- 
meinden, 20  Civilstandskreise,  1  Nation alraths Wahlkreis  (28.  mit  3  Mandaten). 
Gehört  zum  4.  eidg.  Assisenbezirk,  in  militärischer  Beziehung  zum  7.  Divisions- 
kreis, in  katholisch-kirchlicher  Beziehung  steht  A.-Rli.  unter  der  persönlichen 
Administration  des  Bischofs  von  St.  Güllen. 

Nach  dem  anläßlich  der  eidg.  Volkszählung  vom  1.  Dez.  1880  ermittelten  Ver- 
bal tniß  zwischen  den  Hauptberufsklassen  und  der  Gesammtzahl  der  Berufsthätigeu 
in  den  Kantonen  nimmt  Appenzell  A.-Rh.  folgende  Rangstufen  unter  den  schwei- 


Appenzell  A.-Rh.  —     04     —  Appenzell  A. -Rh. 

zeriscben  Kantonen  ein:  Die  24.  hinsichtlicli  Urproduktion,  die  1.  binflichtiich 
Industrie  und  Kleingewerbe,  die  13.  hinsichtlich  GEandel,  die  24.  hinsichtlich 
Verkehr,  die  25.  hinsichtlich  öffentliche  Verwaltung,  Wissenschaften  und  Kttnste^ 
die  13.  hinsichtlich  persönliche  Dienstleistungen. 

Handel,  Industrie,  Kleingewerbe. 

Von  27,137  hemfsthätigen  Personen  dieses  Kantons  befaßten  sich  laut  den 
Volkszählungsresultaten  vom  1.  Dez.  1880  in  letzterm  Jahre  19,574  mit  Industrie 
und  Kleingewerbe,  1761  mit  Handel.  Jene  bilden  72,12  7o,  diese  6,49  7o  ^Uer 
Beru£9thätigen  des  Kantons  oder  3,55  ^jo^  bezw.  1,85  ^/o  der  entsprechenden 
Berufskategorien  der  ganzen  Schweiz.  Durch  die  Industrie  und  das  Kleingewerbe 
fanden  insgesammt  32,740  Personen  (63  ®/o  der  Gesammtbevölkerung),  durch 
den  Handel  insgesammt  3706  Personen  (7,1  ^/o  der  Gresammtbevölkerung)  den 
Lebensunterhalt. 

Wie  aus  folgender  Groppirung  der  unter  diese  Rubrik  zählenden  Berufsarten, 
welche  mehr  als  5  ^/oo  aller  Beruftreibenden  des  Kantons  beschäftigen,  hervorgeht, 
dominiren  unter  den  Industrien  die  Stickerei,  die  Baum  Wollindustrie  und 
die  Seidenindustrie. 

<>'oo  aller  <>/oo  d.  nämlichen 

Beruftreibende.        Bernftreibenden    Bemftluktegorie 

des  Kantons.         der  Schwoii. 

Stickerei 6044  223,0  165 

Baum  Wollindustrie 5058  187,0  120 

Seidenindustrie 1844  68,1  29 

Handel,  eigentlicher 1147  42,3  21 

Bleicherei  und  Appretur  .....  943  34,8  45 

Weißnäherei 930  34,3  34 

Hotellerie  und  Wirthschaft    ....  543  20,1  18 

Schreinerei  und  Glaserei 430  15,9  21 

Bäckerei 388  14,3  33 

Wäscherei  und  Glätterei 357  13,2  24 

Zimmerei 356  13,1  20 

Schneiderei 349  12,9  10 

Schusterei 336  12,4  11 

Metzgerei  und  Wursterei 314  11,6  36 

Maschinen-  und  Mühlenbau     ....  212  7,8  22 

Maurerei  und  Gypserei 154  5,7  7 

Aktiengesellschaften. 
Ende  1884  bestanden  deren  im  Halbkanton  laut  Handelsregister  13  mit 
einem  haftbarem  Aktienkapital  von  Fr.  8^087,555.  4  derselben  betreiben  Kur-  und 
Badanstalten  mit  Fr.  365,000;  2  Bank-  und  Leihgeschäfte  mit  Fr.  2'003,000; 
2  Waldkultur  mit  Fr.  99,465;  2  Konsumvereingeschäfte  mit  Fr.  30,090;  1  Eisen- 
bahn mit  fr.  5'000,000;  1  Gasbeleuchtung  mit  Fr.  90,000;  1  Appretur,  Sengerei 
und  Bleicherei  mit  Fr.  500'000. 

Banken  und  Sparkassen. 
(S.  in  späterer  Lieferung  den  Artikel  „Banken  und  Sparkassen*.) 

Fabriken. 

Dem  Schweiz.  Fabrikgesetz  waren  Ende  1884  201  Etablissements  unterstellt 
(68  7oo  aller  unterHtellten  Etabl.  der  Schweiz),  mit  4170  Arbeitern  (29,4  7oo) 
und  586  Pferdekräften;   153  Etabl.  mit  2558  Arb.  haben  keinen  Motor. 

Die    am    stärksten    vertretenen    Industriezweige    sind :    Die    Sticherei    mit 


Appenzell  A.-Rh.  —     55     —  Appenzell  A.-Rli. 

2629  Arb.  and  25  Pf.,  in  155  Etabl.  als  Hauptgewerbe  betrieben;  die  Appretur 
mit  694  Arb.  und  105  Pf.,  in  11  Etabl.  als  Hanptge werbe  betrieben;  die  Baum- 
Wollindustrie  mit  319  Arb.  nnd  150  Pf.,  in  14  Etabl.  als  Hanptge  werbe  be- 
trieben. 

Die  Stickerei  umfaßt: 
147  Stickereien  ohne  anderen  Betrieb,    2441  Arb.,    6  Pf.     (3  Btihler,    1  Gais, 

3  Grub,  8  Heiden,  13  Herisau,  4  Hundwyl,  2  Lutzenberg, 
9  Behtobel,  6  Beute,  5  Schönengrund,  12  Sohwellbrunn,  19 
Speicher,  9  Stein,  9  Teufen,  6  Trogen,  12  Umäsch,  11  Wald, 

4  Waldstatt,  9  Walzenhausen,  2  Wolfhalden.) 
1  Stickerei  mit  Appretur  (s.  unter  Appreturen). 

1  „  „     Zwirnerei  (s.  unter  Zwirnereien). 

2  Plattstich-Maschinenstickereien,  30  Arb.    (1  Herisau,   1  Walzenhausen.) 

2  Kettenstiohmaschinenstickereien,  55  Arb.,  13  Pf.   (1  Teufen,  1  Trogen.) 

4  Schifflimaschinenstickereien,  103  Arb.,  6  Pf.  (1  Heiden,  2  Herisau,  1  Trogen.) 

Die  Appretur  umfaßt: 
10  Appreturen  ohne  anderen  Betrieb,  674  Arb.,  102  Pf.  (8  Herisau,  2  Speicher.) 
1  Appretur  mit  Stickerei,  20  Arb.,  3  Pf.    (Wolfhalden.) 
1  „  „     Bleicherei  (s.  unter  Bleichereien). 

1  „  „  ^  und  Zwirnerei  (s.  unter  Bleichereien). 

1  ^  „     Färberei  (s.  unter  Färbereien). 

1  „  „     Bleicherei  und  Sengerei  (s.  unter  Bleichereien). 

1  „  „     Druckerei  und  Färberei  (s.  unter  Drackerei). 

Die  Baumwollindustrie  umfaßt: 
8  Baumwollzwimereien  ohne   anderen   Betrieb,    103  Arb.,    71  Pf.     (1  Gais, 

1  Herisau,   1  Hundwyl,  4  Trogen,  1  Umäsch.) 
1  Baumwollzwirnerei  mit  Nähfadenfabrik,   24  Arb.    (Gais.) 
1  ^  „     Stickerei,  10  Arb.     (Heiden.) 

1  „  „     Bleicherei  und  Appretur  (s.  unter  Bleichereien). 

3  Banrnwollwebereien,  144  Arb.,  79  Pf.  (1  Rehtobel,  1  Umäsch,  1  Waldstatt.) 
1  Plattstichweberei,  38  Arb.    (Speicher.) 

Die  übrigen  Fabrikbetriebe  sind:  1  Baugeschäft  (Herisau),  7  Bleichereieu, 
wovon  3  (Herisau)  ohne  anderen  Betrieb,  1  Bleicherei  mit  Appretur  (Gais), 
1  Bleicherei  mit  Appretur  und  Zwirnerei  (Herisau),  1  Bleicherei  mit  Sengerei 
(s.  unter  Sengereien),  1  Bleicherei  mit  Sengerei  und  Appretur  (Gais),  1  Buch- 
dmckerei  (Herisau),  1  Buntpapierfabrik  (Herisau),  1  Druckerei,  Färberei  und 
Appretur,  150  Arb.,  30  Pf.  (Herisau),  1  Färberei  mit  Appretur  (Herisau), 
1  Färberei  mit  Druckerei  und  Appretur  (s.  unter  Druckerei),  1  Hemdenfabrik, 
21  Arb.  (Trogen),  2  Maschinenfabriken  (1  Heiden,  1  Herisau),  1  mech.  Werk- 
stätte (Herisau),  1  Parqueterie  (Wolfhalden),  2  Sengereien  (Herisau),  1  Sengerei 
mit  Bleicherei  (Wolfhalden),  1  Sengerei  mit  Bleicherei  und  Appretur  (s.  unter 
Bleichereien),   2  Ziegeleien  (Herisau). 

Genossenschaften. 

Ende  1884  waren  im  Handelsregister  14  Genossenschaften  eingetragen, 
wovon  11  Sparkassen,  1  Konsumverein,  1  Gewerbehalle- Vereinigung,  1  Brunnen- 
korporation. 

Geschäftsfirmen  etc. 

Ende  1884  waren  im  Handelsregister  296  Firmen  eingetragen.  Die  am 
stSrkgten   vertretenen   Geschäftszweige    sind :    Stickerei    und   Weißwaaren    118, 


Appenzell  A.-Rh.  —      56     —  Appenzell  A.-Rh. 

Weberei  33  (21  Plattstichweberei,  7  mecb.  Baumwollweberei,  5  Handweberei), 
Banken,  Spar-  und  Leihkassen  20,  Appretur  16,  Weinhandel  12,  ManoÜEiktur- 
und  Ellenwaaren  9,  Zwirnerei  8,  Spezereiwaaren  8,  Bleichereien  6. 

Femer  seien  erwähnt:  5  Baugeschäfte,  5  Miillereien,  3  Eonsomyereine, 
3  Färbereien,  3  Waarensengereien,  1  Dampfziegelei,   1  Bierbrauerei. 

Industriegeschichtliches. 

£s  mag  auffallen,  daß  die  Geschichte  eines  Ländchens,  dessen  Bewohner 
durch  die  Lage  und  die  Bodengestaltung  recht  eigentlich  zum  Hirtenvolk  bestimmt 
scheinen,  die  Kunde  verbürgt,  daß  dort  schon  vor  einem  Jahrtausend  ganz  und 
mit  Wolle  gemischte  leinene  Zeuge  gewebt  worden  seien.  Immerhin  kann  es  sich 
hiebei  nur  um  die  Deckung  des  eigenen  Bedarfs  gehandelt  haben,  denn  noch  aus 
dem  Ende  des  14.  Jahrhunderts  wird  gemeldet,  daß  in  Appenzell  etwa  5000 
Personen  gelebt  hätten,  die  sich  als  Hirten  und  aus  dem  Ertrag  des  Bodens 
nährten  und  sich  in  selbstgewebten  Zwilch  aus  Leinwand  kleideten. 

Erst  als  in  Folge  der  langen  Dauer  des  Konstanzer  Konzils ,  das  seine  Ver- 
sammlungen im  Leinwandhause  abhielt ,  eine  Anzahl  von  Kauf leuten  über  den  See 
nach  St.  Gallen  zogen  und  sich  dort  bleibend  niederließen ,  wurden  die  Appenzeller 
von  diesen  als  Lohnspinner  und  -weber  in  den  Dienst  der  eigentlichen  Industrie 
genommen.  Es  stand  indessen  nicht  lange  an,  bis  sich  im  Kanton  selbst,  vom 
Zwange  der  städtischen  Zünfte  unbeengt ,  Webermeister  ansässig  machten  und  für 
eigene  Rechnung  den  Handel  mit  der  im  Lande  gewobenen  Waare  so  lange  nach 
Schwaben,  Oest^rreich  und  Oberitalien  besorgten,  bis  in  späterer  Zeit  die  Kunden 
selber  zum  Einkaufe  nach  Appenzell ,  dem  damaligen  Sitz  der  Regierung ,  kamen. 

Die  Entdeckung  von  Amerika  brachte  höhere  Preise  und  zugleich  mehr  Arbeit, 
verursachte  aber  auch  Streitigkeiten  mit  St.  Gallen,  wegen  der  von  letzterm  ge- 
forderten Abgaben  mancher  Art,  sowie  die  religiösen  Zwiste  im  Kanton,  die  be- 
kanntlich am  Ende  des  1 6.  Jahrhunderts  zu  der  Trennung  in  die  zwei  Landes- 
theile  Außer-  und  Inner-Rhoden  führten.  Entstanden  hiedurch  vorübergehende 
Störungen  im  Absatz  und  in  der  Produktion,  so  stellte  sich. der  Aufschwung 
jeweilen  doch  bald  wieder  ein.  Das  katholische  Volk  von  Inner-Rhoden  allerdings 
wendete  sich  nach  der  Scheidung  von  der  blühenden  Leinwandfabrikation  weg 
wieder  mehr  der  Viehzucht  zu ,  und  nur  in  den  auf  der  Grenze  des  Rheinlandes 
gelegenen  Gegenden  behauptete  sich  der  industrielle  Erwerb.  Um  so  rühriger 
zeigten  sich  die  Bewohner  Außer-Rhodens ,  deren  Zahl  rasch  zunahm. 

Die  Wirkungen  des  30jährigen  Krieges,  der  spanische  Erbfolgekrieg  und 
die  schweizerischen  Bürgerkriege  zu  Anfang  des  18.  Jahrhunderts  machten  sich 
selbstverständlich,  wie  die  früheren  Wirren,  fühlbar,  aber  sie  vermochten  die 
Hausindustrie,  welche  einmal  festen  Boden  gefaßt  hatte,  nicht  auf  die  Dauer  nieder- 
zuhalten. Auch  die  von  Eifersucht  eingegebenen  chikanösen  Mittelchen  St.  Gtillens 
forderten  nur  die  Versuche  Außer-Rhodens,  sich  von  jenem  Platze  mehr  und  mehr 
unabhängig  zu  machen.  1667  wurde  dann  in  Trogen  ein  eigener  Leinwandmarkt 
eingerichtet,  nachdem  schon  früher  aus  dem  von  andern  Kantonen  geliehenen  G«lde 
eine  AValke,  Bleiche  und  Färberei  angelegt  worden  waren.  Zur  Zeit  des  7jährigen 
Krieges ,  als  Schlesien  und  Böhmen  darniederlagen ,  soll  die  Leinwandfabrikation 
in  ihrer  höchsten  Blüthe  gestanden  haben. 

Schon  vor  der  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts,  wie  berichtet  wird  1747, 
fand,  ebenfalls  von  St.  Gtillen  herüber  kommend,  auch  die  Baumwollindustrie  im 
Lande  Eingang  und  begann  gar  bald  die  Lein  wand  weberei  zu  verdrängen.  Be- 
günstigt durch  die  starke  Nachfrage  nach  Mousseline  und  andern  Baumwollfabrikaten 


Appenzell  A.-Rh.  —     57      —  Appenzell  A.-Rh. 

entstanden  neue  Bleichereien  und  Färbereien ;  es  wurden  ludienne-Druckereien  er* 
richtet  und  mit  Spanien,  der  Levante,  ja  sogar  mit  Nord-  und  Südamerika  sollen 
zu  jener  Zeit  direkte  Verbindungen  angeknüpft  worden  sein.  Man  ließ  es  an  dem 
Bestehen  der  Leinwand-  und  Baumwollenindustrie  nicht  genügen ,  man  begann  selbst 
Seidenstoffe  zu  produziren. 

Es  kam  das  Spinnen  vorzüglich  feiner  Baumwollengarne  auf,  woran  sich  auch 
Bewohner  von  Inner- Rhoden  wieder  betheiligten,  da  der  Verdienst  zu  verlockend 
war.  Als  der  1756  zwischen  Frankreich  und  England  in  Ostindien  entfachte  Krieg 
zu  Ende  ging,  trat  zwar  eine  Stille  ein,  allein  der  neue  Krieg  von  1778  ließ 
handkehrom  die  Geschäfte  zu  einer  vorher  nicht  gekannten  Höhe  gedeihen. 

Nachdem  viele  der  Arbeiterinnen ,  welche  bisher  Flachs  oder  Baumwolle  ge- 
sponnen hatten,  wohl  etwa  zu  Ende  der  50ger  Jahre  der  Stickerei  von  Mousseline- 
Manohetten  für  Männerhemden  sich  zugewendet  hatten,  verlor  die  licinwand- 
erzeugung  allmälig  an  Ausdehnung.  Einen  empfindlichen  Schlag  führte  1781 
Frankreich  gegen  sie ,  indem  es  auf  die  schweizerische  Leinwand  hohe  Zölle  legte, 
um  seine  eigene  Industrie  zu  heben.  Dies  war  kaum  gelungen,  so  strömten  all- 
jährlich im  Frühling  die  Kaufleute  aus  allen  großem  Städten  Frankreichs  auch 
nach  Herisan,  Trogen  und  Speicher,  um  in  wenigen  Tagen  die  winterlichen  Vor- 
räthe  von  Mousseline  aller  Art  aufzukaufen,  in  deren  Herstellung  man  sich  in- 
zwischen meisterlich  ausgebildet  hatte.  Plötzlich ,  als  der  Preis  dieser  Waaren  am 
höchsten  stand,  verbot  Frankreich  1785  auch  die  Einfuhr  fremder  Baumwoll- 
waaren  und  es  trat  in  Folge  dessen  ein  enormer  Preisrückgang  ein.  Doch  die 
Waaren  fanden  bald  neue  Absatzgebiete ;  statt  durch  Frankreich  gingen  sie  über 
Genua  und  Holland  nach  dem  Oriente,  nach  Spanien,  nach  Amerika,  und  für 
den  eigenen  Bedarf  Frankreichs  wurde  ein  von  den  französischen  Handelsleuten 
selbst  begünstigter  Schmuggel  so  lebhaft  betrieben,  daß  das  Verbot  1789  als 
werthlos  aufgehoben  wurde.  Die  von  ganz  unsichern  Kreditverhältnissen  begleiteten 
ersten  Revolutionsjahre  nöthigten  abermals  zum  Aufsuchen  anderweitiger  Abnehmer, 
die  man  vorübergehend  in  Rußland  und  Polen  fand,  bis  Frankreich  wieder  in 
erste  linie  trat. 

Der  seit  etlichen  Jahren  in  Gang  gekommene  Bezug  der  mechanisch  erstellten, 
billigeren  englischen  Garne,  an  Stelle  der  von  Hand  selbst  gesponnenen,  ver- 
anlaßte  natürlich  die  Ausbreitung  der  Weberei  und  Stickerei ,  hatte  aber  während 
der  folgenden  Kriegsjahre  seine  schweren  Nachtheile.  Für  die  Dauer  der  Kon- 
tinentalsperre vollends  scheint  man  das  Gurn  weniger  aus  den  Spinnereien  der 
andern  Kantone,  als  vielmehr  aus  den  Rheinbundstaaten  bezogen  zu  haben.  Jene 
Zeit  war  eine  äußerst  harte.  Frankreich  blieb  verschlossen ,  man  mußte  mit  dem 
Absatz  in  Italien ,  Holland  und  Deutschland  vorlieb  nehmen.  Die  OefTnung  Frank- 
reichs im  Jahre  1813  hatte  ein  sofortiges  Aufleben  der  Thätigkeit  und  ein  Steigen 
der  Preise  im  Gefolge,  bis  das  Einfuhrverbot  von  1815  wieder  alle  die  gehegten 
Hoffnungen  zu  nichte  machte.  Als  dann  1817  auch  Oesterreich,  Spanien  und  nach 
ihnen  Neapel  die  Einfuhr  hemmten,  sah  man  sich  von  den  vornehmsten  euro- 
päischen Märkten  weg  auf  die  amerikanischen  und  indischen  gewiesen,  mit  denen 
bich  bekanntlich  seither  ein  stetig  wachsender  Verkehr  entwickelt  hat. 

Gerade  in  Folge  der  Nöthigung,  sich  dem  Geschmack  dieser  überseeischen 
Kunden  anzupassen,  fing  man  um  jene  Zeit  an,  neben  allen  Arten  glatter  Mous- 
seline für  die  einheimische  Stickerei  und  die  Ausfuhr  auch  gestreifte,  karrirte 
und  sog,  geblümte  oder  brochirte  Mousselinen  zu  verschiedenen  Zwecken  zu  ver- 
fertigen. 

In  den  20ger  Jahren  wurde  die  Einführung  der  mechanischen  2V///fabrikation 


Appenzell  A.-Rh.  —      58     —  Appenzell  A.-Rh. 

versnobt,  sie  vermochte  sich  jedoch  der  englischen  Konkurrenz  gegentlber  nioht  zu 
halten.  Bessern  Erfolg  hatte  der  um  dieselbe  Zeit  zur  Anwendung  gelangte 
Jacquardsiuhl,  der  in  Verbindung  mit  dem  bald  nachher  erfundenen  Plattstichstohl^ 
mit  der  Brochirlade  und  mit  der  Spickplatte  die  bisher  von  Hand  gestickte  Mous- 
seline  massenhaft  und  billig  lieferte,  so  daß  damals  für  diesen  Zweig  eine  gute 
Zeit  anbrach.  Ob  diesem  Uebergang  zu  den  fisi^onnirten  Geweben  wurde  allerdings 
allmälig  die  Weberei  der  glatten  Mousseline  vernachlässigt,  was  man  um  eo  mehr 
verspürte ,  als  nachgehend  Sachsen ,  Frankreich  und  Schottland  die  stehen  gebliebene 
appenzellische  Fabrikation  überholten  und  von  ihren  einstigen  Absatzgebieten  weg- 
drängten. 

Aehnliche  Wandlungen  hat  die  Stickerei  durchgemacht.  Auch  für  sie  war 
die  Eröffiiung  des  amerikanischen  Marktes  eine  Erlösung  aus  langer  Bedrängniß. 
Der  Begehr  von  dorther  verhalf  dem  tief  niedergedrückten  Industriezweig  zu  er- 
freulicher Ausdehnung.  Nur  wurde  leider,  bei  dem  vorwiegend  nach  ordinärer 
Waare  gehenden  Verlangen,  für  die  Vervollkommnung  der  früheren  Kettenstich - 
Stickerei  nicht  mehr  viel  gethan,  und  weil  die  feineren  Artikel  vorzugsweise  in 
Plattstich  ausgeführt  wurden ,  so  taxirte  man  die  Erzeugnisse  dieser  Methode  als 
Feinstickereien  und  im  Gegensatz  dazu  die  der  Kettenstichstickerei  als  Grob- 
Stickereien, 

Letztere  waren  durch  die  Plattstich weberei  arg  gefährdet ,  fanden  dann  aber 
nach  einiger  Zeit  hauptsächlich  in  der  Vorhang  sticker  ei  ein  Feld,  dessen  Produkte 
an  den  englischen  und  amerikanischen  Märkten  gute  Abnehmer  hatten.  Leider  riß 
bald  genug  die  Erstellung  geringer  Waare  mit  durchaus  gewöhnlichen  Mustern 
ein,  und  erst  in  neuerer  Zeit  ist  man,  durch  die  Nottinghamer  und  sächsische 
Konkurrenz  gezwungen ,  bemüht  gewesen ,  in  dieser  Hinsicht  eine  durchgreifende 
B^medur  zu  versuchen. 

Die  Fein-  oder  Plattstichstickerei  entfaltete  sich  Anfangs  der  30ger  Jahre. 
Ihre  Artikel  faßten,  durch  Schmuggel  vermittelt,  in  Frankreich  schnell  Fuß. 
Große  Häuser  in  Paris,  erzählt  Wartmann,  ließen  durch  ihre  besten  Zeichner 
Muster  anfertigen  und  schickten  diese ,  auf  Stoffe  gedruckt ,  als  Stickböden  in  die 
Schweiz,  um  sie  hier  ausarbeiten  zu  lassen.  Diese  Fa^narbeit  wurde  für  die 
Stickerinnen,  Zeichner  und  Kaufleute  eine  wahre  Schule  guten  Geschmacks  und 
wurde  überdies  sehr  gut  bezahlt.  Von  dieser  Zeit  rührt  die  Ausbildung  der  Fein- 
stickerei in  Plattstich  zu  einem  selbständigen  Industriezweig  her.  Soweit  der  Ein- 
fluß der  Pariser  Mode  reichte,  waren  die  immer  reicher  ausgestatteten  Artikel 
willkommen.  Kaum  waren  Arbeiter  genug  aufzutreiben  und  der  Handel  kräftigte 
sich  wieder  zusehends.  Als  indessen  die  Blüthezeit  dieser  feinen  Handstickerei  — 
zu  der  insbesondere  die  bewundernswerthen  Arbeiten  der  Stickerinnen  von  Inner- 
Rhoden  beitrugen  —  zwei  Jahrzehnte  hindurch  gedauert  hatte ,  brach  die  ameri- 
kanische KrisiB  von  1857  vernichtend  über  sie  herein.  Doch  unmittelbar  trat  die, 
in  geringerem  Maße  schon  seit  Beginn  der  50ger  Jahre  in  Betrieb  gewesene, 
Maschinenstickerei  in  Plattstich  das  Erbe  an  und  leitete  einen  neuen ,  ganz  groß- 
artigen Aufschwung  der  Feinstickerei  ein ,  allerdings  indem  sie  damit  das  Schicksal 
der  feinen  Handstickerei  vollends  besiegelte.  Diese  blieb  von  da  an  auf  die  Artikel 
beschränkt,  die  von  der  Maschine  nicht  gemacht  werden  können. 

Die  Maschinenstickerei  ihrerseits  aber,  zugleich  den  Uebergang  der  Haus- 
zur  Fabrikindustric  mit  sich  bringend,  machte  unaufhaltsame  Fortschritte.  Der 
amerikanische  Bürgerkrieg  hielt  ihre  Entwicklung  zwar  zeitweise  auf,  nach  seiner 
Beendigung  und  der  Verbreitung  der  Nähmaschine  jedoch,  welche  die  Bandes 
und  Entredeux  zu  allen  möglichen  Weißwaaren  verwendete,  sowie  in  Folge  des 


Appenzell  A.-Rh.  —     59     —  Appenzell  A.-Rli. 

mäßigen  EingangszoUes  in  Frankreicli,  schössen  die  Stickfabrikeu  förmlicli  aus 
dem  Boden.  Ihre  Erzeagnisse  wurden  zu  drei  Viertheilen  nach  Paris,  London, 
Berlin  und  New-York  verkauft. 

Hand  in  Hand  mit  dem  überraschenden  Wachsthum  der  Stickerei  ist  die 
Entwicklung  der  Baumwollenewirnerei  gegangen,  welche  bin  vor  Kurzem  nebenbei 
auch  für  die  sächsische  und  französische  Stickerei  arbeitete,  jetzt  aber  wegen  des 
Erstarkens  der  dortigen  Zwirnereien  meist  nur  auf  die  Deckung  des  inländischen 
Bedarfs  angewiesen  ist. 

Nicht  minder  bemüht,  den  außerordentlich  vermehrten  Ansprüchen  der  Haupt- 
industrie gerecht  zu  werden,  waren  die  Bleichereien  und  die  Appreturen.  An 
derartigen  Anstalten  fehlt  es  keineswegs,  weßhalb  wenig  einträgliche  Preise 
resfultiren.  Auch  geht  noch  viel  Bohwaare  zur  Vornahme  dieser  Veredlungen  in 
das  Ausland,  vorzüglich  nach  Frankreich. 

In  diesem  Zusammenhang  wäre  überdies  der  Färberei,  Druckerei  und  der 
Maschinenindusirie  zu  gedenken.  Letztere  war  nie  besonders  hervorragend  und 
ist  in  neuerer  Zeit  ganz  von  dem  Gange  der  Maschinenstickerei  abhängig. 

Die  Leinenindustrie  ist  bedeutungslos  geworden,  so  daß  nur  noch  der  neu 
eingeführten  Parqueterie,  der  Fabrikation  bunten  Papiers  und  der  ansehnlichen 
Seidenbeuteltuchweberei  im  Vorderland  zu  gedenken  ist.  Diese  Weberei,  wurde 
in  den  20er  Jahren  dahin  gebracht  und  hat  seither  wesentlich  an  Bedeutung 
gewonnen.    Sie  steht  gegenwärtig  beinahe  ganz  im  Dienste  Zürichs. 

Seit  dem  Beginne  der  70er  Jahre  sind  die  Geschicke  der  Stickerei  sehr 
wechselvolle  gewesen.  Die  Grobstickerei  sank  ziemlich  unvermittelt  von  ihrer 
frühem  Höhe  herab,  da  die  Gunst  der  Mode  sich  von  ihr  abwendete  und  die 
Konkurrenz  von  Nottingham  und  Tarare,  namentlich  seit  Einführung  der  eiu- 
nadligen  Kettenstichmaschine,  sich  immer  gefährlicher  erwies.  Weitere  Ursache 
des  Rückgangs  ist  in  jüngster  Zeit  die  den  Absatz  stark  schädigende  Zollpolitik 
Frankreichs  und  Deutschlands.  Für.  den  verminderten  Begehr  nach  Vorhang- 
stickereien sucht  und  findet  man  nun  gelegentlich  in  kleineren  Modeartikeln  Ersatz, 
welche  dann  mit  solchem  Eifer  ausgebeutet  werden,  daß  der  Markt  damit  jeweileii 
bald  genug  überführt  ist.  Es  läßt  sich  also  wohl  sagen,  daß  für  diesen  Zweig 
die  gute  Zeit  jedenfalls  noch  für  eine  längere  Epoche  vorbei  ist. 

Mannigfaltiger  sind  die  Wandlungen,  welche  die  Feinstickerei  oder  die 
Maschinenstickerei  in  Plattstich  durchgemacht  hat.  Zu  Anfang  der  70er  Jahi'e 
schienen  die  Märkte  überaus  gesättigt  und  erst  im  Jahre  1874  zeigte  sich  plötzlich 
wieder  eine  alle  Erwartungen  übertreffende  Nachfrage.  Massenhaft  wurden  neue 
Maschinen  aufgestellt.  Der  Rückschlag  ließ  denn  auch  nicht  auf  sich  warten ; 
zwar  fehlte  es  in  der  folgenden  Zeit  nicht  gerade  an  Arbeit,  aber  die  Preise 
waren  so  erheblich  gedrückt,  daß  ein  lohnendes  Geschäft  nicht  erzielt  werden 
konnte.  Gleichwohl  wurde  die  Aufstellung  neuer  Maschinen  und  die  Zersplitterung 
der  Fabrikation  nicht  aufgehalten.  Mit  dem  Jahre  1880  war  die  Stockung  du. 
Allein  die  günstige  Aufnahme  der  Erzeugnisse  der  sofort  gefundenen  Spitzen- 
nnd  Ghiipurestickerei  parirte  die  Wucht  des  Schlages  und  ermöglichte  der  eigent- 
lichen Cambricstickerei,  vorläufig  nur  für  die  wirklichen  Bedürfnisse  der  Abnehmer 
sn  arbeiten.  Die  wichtigsten  Absatzgebiete  sind  bis  heute  die  Vereinigten  Staaten 
von  Nordamerika  und  England  geblieben.  Ueber  die  Wirkung  der  Wechselfälle, 
denen  die  Stickerei  ausgesetzt  ist,  beruhigt  in  etwelcher  Hinsicht  die  Mannig- 
faltigkeit ihrer  Produktion.  Zur  Stunde  ist  es  die  Schiff! imasehiney  welche  sehr 
begehrte  Massenartikel  beschafft.    Sie  hat  ungemein  rasch  Verbreitung  gefunden. 

üeber   die   feine  Handstickerei   läßt   sich   nicht  viel   sagen.    Ihr  Betrieb, 


Appenzell  A.-Rh.  —     60     —  Appenzell  A.-RI1. 

nicht  mehr  lohnend,  ist  von  manchen  der  kunstgetihten  Hände  aufgegeben  worden 
und  nur  ab  und  zu  hat  es  den  Anschein,  als  ob  das  zierliche  Gewerbe  wieder 
größere  Gönnerschaft  gewonnen  hätte. 

Für  die  Weil^weberel  war  das  letzte  Jahrzehnt  ein  unbefriedigendes.  Es 
fehlte  ihr  an  Absatz,  so  daß  fortwährend  auf  Lager  mußte  gearbeitet  werden. 
Gegen  Eude  der  70er  Jahre  hat  sich  der  Uebergang  von  der  ELandweberei  zur 
mechanischen  vollzogen.  Erst  mit  dem  Beginn  des  9.  Jahrzehnts  besserten  sich 
die  Verhältnisse  zusehends.  Einmal  fanden  Mousselinen  wieder  guten  überseeischen 
Absatz  und  dann  brauchte  die  Maschinenstickerei  für  Stickböden  eine  Menge 
Jacconats  und  Nanzouks.  Die  neuesten  Handelsverträge  haben  jedoch  der  Weiß- 
weberei  abermals  schweren  Eintrag  gethan. 

Aehnlich  erging  es  den  seit  1857  vernachlässigten  Plattstichgeweben,  welche 
im  Sommer  1871)  von  den  Vereinigten  Staaten  unversehens  wieder  stark  begehrt 
wurden  und  Hunderte  von  neuen  Stühlen  in  Gang  brachten.  Leider  ist  auch 
hier  zu  schnell  ein  Kückschlag  eingetreten  und  die  zeitweilig  namhaft  gesteigerten 
Preise  sind  neuerdings  gewichen. 

Der  Handel  Appenzells,  namentlich  derjenige  Herisaus,  ist  an  dem  enormen 
Export  der  Stickerei  lebhaft  betheiligt,  wenigstens  soweit  direkte  Verbindungen 
mit  d^n  Konsumationsländern  bestehen.  Im  Uebrigen  haben  sich  die  Verke^- 
verhältnisse  seit  laugher  so  gestaltet,  daß  St.  Gallen  für  einen  guten  Theil  der 
appenzellischen  Waaren  als  vermittelnder  Handelsplatz  anzusehen  ist. 

Versicherungswesen. 

Pro  1883  betrug  die  Gebäude- Assekuranzsumme  Fr.  7O'90O,lOO,  die  Brand- 
steuer Fr.  87,803  (1884:  Fr.  82,123),  die  Brandschadensumme  Fr.  27,660 
(1884:  Fr.  44,500). 

Folgende  schweizerische  und  ausländische  Versicherungsgesellschaften  sind 
zum  Geschäftsbetrieb  im  Kanton  konzessionirt : 

Feuerversicherung:  1)  Schweiz.  Mobiliarversicherungsgesellschaft  in 
Bern,  2)  Adnatischer  Feuer  Versicherungsverein  in  Triest  („Riunione  Adriatica 
di  sicurtä"),  3)  Feuerversicherungsbank  für  Deutschland  in  Gotha,  4)  Phönix, 
Feuerversicherungsgesellschaft  in  Frankreich,  5)  Schlesische  Feuerversioherungs- 
gesellscliaft  in  Breslau,  6)  Schweiz.  Feuer  Versicherungsgesellschaft  Helvetia  in 
St.  Gallen,  7)  Basler  Versicherungsgesellschaft  gegen  Feuerschaden  in  Basel, 
8)  Urbaine ,  franz.  Feuerversich  er  ungsgesellschaft ,  9)  Union ,  franz.  Feuer- 
versicherungsgesellschaft in  Paris. 

Lebens-,  Unfall-  und  Transportversicherung:  1)  Schweiz, 
ßeutenanstalt  in  Zürich,  2)  Basler  Lebensversichorungsgesellschaft  in  Basel, 
3)  London  Union,  4)  La  Suisse  in  Lausanne,  5)  Kölnische  Lebensversicherungs- 
gesellschaft Concordia,  6)  Stuttgarter  Lebensversicherungs-  und  Erspamißbank, 
7)  The  Gresham  in  London,  8)  Allgemeine  Versorgungsanstalt  im  Großherzog- 
thum  Baden,  9)  La  Genevoise,  Genfer  Lebensversicherungsgesellschaft,  10)  Schweiz. 
Unfall versioherungs- Aktiengesellschaft  in  Winterthur,  11)  Le  Phenix,  französische 
Lebensversicherungsgesellschaft,  12)  (xermania  in  Stettin,  13)  Eidg.  Transport- 
versicherungsgesellschaft in  Zürich,  14)  Lebens  Versicherungsgesellschaft  in  Leipzig, 
15)  La  Fonciere,  anonyme  Lebens  Versicherungsgesellschaft  in  Paris,  16)  Schweiz. 
Sterbe-  und  Alterskasse  in  Basel,  1 7)  Magdeburger  Lebensversicherungsgesellsohaft, 
18)  Lebensversicherungsbank  für  Deutschland  in  Gotha,  19)  Reichsversicherungs- 
bank in  Bremen,  20)  Bremer  Lebensversichorungsbank,  21)  Gaisse  patemelle  in 
Paris,  Lebens-  und   üufallvcrsicherungsgesellschaft. 


Appenzell  A.-Rh.  —      61      —  Appenzell  A.-Rli. 

Urproduktion. 

Der  Urproduktion  widmeten  sich  im  Jahre  1880  4631  Personen  =  17,06  % 
aller  Bemflreibenden  des  Halbkantons  (27,137)  oder  0,83  ®/o  aller  durch  Ur- 
produktion beschäftigten  Personen  der  Schweiz.  Durch  dieselbe  fanden  insgesammt 
10,753  Personen  ==  20,7  ®,o  der  Gesammtbevölkerung  den  Lebensunterhalt. 

Den  Hauptantheil  an  der  Urproduktion  hat  die  Landwirthschaft  (s.  unten), 
dann  folgt  die  Forstwirthschaft  mit  123,  Bergbau  und  verwandte  Betriebe  mit 
93,  Fischerei  mit  3  und  Jagd  mit  1  BemÜBthätigen.  (S.  in  spätem  Lieferungen 
die  Artikel  Forstwirthschaft,  Fischerei,  Jagd.) 

Bergbau. 

Steinbruch  und  Torfstich  sind  die  einzigen  anter  diese  Rubrik  zu  zählenden 
Betriebszweige.  Steinbrüche  (Sandsteine)  kommen  vor  bei  Speicher,  Trogen,  Teufen 
und  Waldstatt,  Torflager  bei  Gais. 

Landwirthschaft  liehe  Verhältnisse. 
(S.  auch  den  Artikel  Alpwirthschaft.) 

Der  Landwirthschaft  widmeten  sich  im  Jahre  1880  4411  Personen  (16,25  % 
aller  Beruftreibenden  des  Halbkantons  oder  0,8  ^/o  aller  Landwirthschafttreibenden 
der  Schweiz).  Sie  boten  5837  Angehörigen  nebst  65  Personen  Hiiusgesinde 
Unterhalt.  Oesammtzahl  der  an  der  Landwirthschaft  direkt  betheiligten  Personen 
10,313  =  Ys  der  Gesammtbevölkeruug  des  Halbkantons. 

Getreidebau,  Von  Getreidebau  kann  in  diesem  Halbkanton  kaum  gesprochen 
werden,  da  sich  derselbe  durchschnittlich  per  Jahr  auf  2  ha  Hafer  und  1  ha 
Gerste  beschränkt.  Der  Produktionswerth  wird  auf  Fr.  1000  bis  1500  geschätzt. 

Äckerfrüchte,  andere  als  Getreide,  sind  vorherrschend  Kartoffeln,  gelbe  und 
weiße  Rüben.  Mit  ersteren  sind  ca.  12  ha  bepflanzt,  deren  Ertrags werth  auf  ca. 
Fr.  8000  taxirt  wird. 

Wiesenbau,  Kunstwiesen  sind  bei  dem  Reich thum  an  Naturwiesen  ganz 
selten.     Einige  Verbreitung  hat  der  Klee. 

Obstbau.    Zahl  und  Ertrag  der  Obstbäume  sind  unbekannt. 

Weinbau.  Das  Weinbau- Areal  umfaßt  ca.  3  ha.  */b  sind  mit  schwarzem 
Klävner,  Ys  mit  der  weißen  Elsäßerrebe  bepflanzt.  Der  mittlere  Ertrag  per  Hektare 
wird  auf  5500  Liter  berechnet  und  der  Durchschnittspreis  für  Roth  auf  65,  für 
Weiß  auf  45  Ct.  per  Liter  angegeben. 

Viehstand.  Seit  der  eidg.  Viehzählung  von  1876  hat  keine  Zählung  mehr 
stattgefunden.    (S.  in  späterer  Lieferung  „Viehstand  der  Schweiz"*.) 

Vereine.  lieben  einem  kantonalen  landwirthschaftlichen  Verein  mit  9  Sek- 
tionen befassen  sich  die  zahlreichen  Lokalvereine  des  app.  außerrh.  Volksvereins 
vielfach  mit  landwirthschaftlichen  Fragen.  Einige  Sektionen  besitzen  gemeinsam 
Alpen.  Als  landw.  Produktivf/ es ellsc haften  können  betrachtet  werden  die  4  Wald- 
bauvereine Herisau,  Speicher,  Lutzenberg  und  Bühler.  Ihr  Zweck  ist:  Gemein- 
schaftlicher Ankauf  von  Boden  zu  Aufforstungen  und  Pflege  der  Fprstwirthschaft 
überhaupt.  In  Grais,  Wolfhalden-Lutzenberg  und  Walzenhausen  bestehen  Vieh- 
versicherunffsvereine. 

Verkehr. 

Von  27,137  berufsthätigen  Personen  dieses  Halbkantons  zählten  sich  anläßlich 
der  eidg.  Volkszählung  vom  1.  Dez.  1880  391  zu  den  Verkehrsberufsarten.  Sie 
bilden  1,44  ^/o  aller  Beruftreibenden  des  Kantons  oder  0,8  ®/o  der  entsprechenden 
Berufskategorie  der  ganzen  Schweiz.   Die  erste  Stelle  unter  den  Verkehrsberufs- 


Appenzell  A.  Rh.  —     62     —  Appenzell  I.-Rh. 

arten  nimmt  das  Speditions-,  Fuhr-  und  Boten wesen  ein  mit  129  Erwerbenden, 
dann  folgen  Straßen-  und  Wasserbau  und  -Unterhalt  mit  126,  Post  und  Tele- 
graphen mit  79,  Eisenbahn  mit  57. 

Eisenbahnen. 

Bestand  auf  Ende  1883:  2  Bahnunternehmungen  mit  15,562  m  Bahn  und 
H  Stationen.  Die  Bahnlänge  vertheilt  sich  auf  die  einzelnen  Unternehmungen  und 
i^ach  den  Konzessionen  wie  folgt: 

Appenzeller  Bahn:  Bundeskonzessiou  vom  23.  September  1873  fUr  die 
ganze  Linie.  Hievou  sind  im  Kanton  Appenzell  A.-Bh.  gelegen:  a.  ein  Stück 
zwischen  Winkeln  und  Herisau  mit  312  m;  b,  die  Strecke  von  der  st.  gall.-app. 
Orenze  bei  Herisau  bis  Ende  Station  Herisau  2034  m ;  e.  die  Strecke  von  HeriAan 
bis  Urnäsch  10,309  m;  zusammen  12,655  m. 

Borschach'Heiden :  Bandeskonzession  vom  26.  Januar  1874  für  die  ganze 
Bahn.  Davon  sind  im  Kanton  Appenzell  A.-Rh.  gelegen  die  Strecken:  a.  von 
der  st.  gall.-app.  Grenze  bei  Wiehnachten  bis  zur  app.*  st.  gall.  Grenze  bei  Schwendi 
1718  m;  6.  von  der  st.  gall.-app.  Grenze  bei  Heiden  bis  Ende  Station  Heiden 
1189  m;  zusammen  2907  m. 

Straßen. 

Das  Straßennetz  dieses  Halbkantons  hat  eine  Länge  von  165,98  km,  nämlich 

Str.  I,  KL  37,725  km  Länge,  gesetzlich  zuläßige  Maximalsteigung  7  ^/o, 
Fahrbahnbreite  6 — 7,20  m,  Total-Erstellungskosten  Fr.  819,345  (durchschn.  per 
km  Fr.  22,139),  von  1875—1880  jährl.  durchschn.  Unterhaltungskosten  Fr.  48,400 
(per  km  Fr.  1273). 

Str.  II.  Kl.  52,965  km  Länge,  9  ^/o  gesetzlich  zuläßige  Maximalsteigung; 
4,80—6  m  Fahrbahnbreite.  Fr.  1^582,230  Total -Erstellungskosten  (Fr.  29,853 
per  km),  von  1875 — 1880  jährl.  durchschn.  Unterhaltungskosten  Fr.  50,080 
(Fr.  945  per  km). 

Str.  III.  Kl.  75,297  km  Länge;  11  ^/o  gesetzlich  zuläßige  Maximalsteigung; 
4,20—4,80  m  Fahrbahnbreite;  Fr.  1^833,425  Total-Erstellungskosten  (Fr.  15,716 
per  km);  von  1875 — 1880  jährl.  durchschn.  Unterhaltungskosten  Fr.  35,000 
(Fr.  466  per  km). 

Total-Erstellungskosten  aller  Straßen  Fr.  3'585,000. 

Appenzell  I.-Rh.  Mit  A.-Rh.  zusammen  13.  Kanton  der  Eidgenossenschaft. 
Beitritt  zum  Bund  1597.  Flächeninhalt  159  km^.  Ortsanwesende  Bevölkerung 
am  1.  Dez.  1880  12,841  Personen.  Der  Halbkanton  bildet  nur  einen  Bezirk 
mit  6  politischen  Gemeinden;  2  Civilstandskreise ;  29.  Nationalrathswahlkreis 
(1  Mandat).  Gehört  zum  4.  eidg.  Assisenbezirk,  in  militärischer  Beziehung  zum 
7.  Divisionskreis,  in  katholisch-kirchlicher  Beziehung  steht  I.-Rh.  unter  der  per- 
sönlichen Administration  des  Bischofs  in  St.  Gallen. 

Nach  dem  anläßlich  der  eidg.  Volkszählung  vom  1.  Dez.  1880  ermittelten 
Yerhältniß  zwischen  den  Hauptberufsklassen  und  der  Gesammtzahl  der  Berufs- 
thätigen  nimmt  Appenzell  I.-Rh.  folgende  Rangstufen  unter  den  schweizerischen 
Kantonen  ein:  Die  18.  hinsichtlich  Urproduktion,  die  5.  hinsichtlich  Industrie 
und  Kleingewerbe,  die  23.  hinsichtlich  Handel,  die  25.  hinsichtlich  Verkehr,  die 
15.  hinsichtlich  öffentliche  Verwaltung,  Wissenschaften  und  Künste,  die  20.  hin- 
sichtlich persönliche  Dienstleistungen. 

Handel,  Industrie,  Kleingewerbe. 

Von  7326  beriifsthätigen  Personen  dieses  Halbkantons  widmeten  sich  laut 
den  Volkszählungsresultaten    vom    1.  Dez.  1880    in   letzterem  Jahre   4384    der 


Appenzell  I.-Rh.  —     63     —  Appenzell  I.-Rh. 

iDilostrie  und  dem  Elleingewerbe,  319  dem  Handel.  Jene  bilden  59,8  ^/o,  diese 
4,3  7o  aller  Berufethätigen  des  Halbkantons  oder  0,79  7o,  bezw.  0,33  7ü  der 
entsprechenden  BemÜBkategorien  der  ganzen  Schweiz.  Durch  die  Industrie  und 
das  Kleingewerbe  fanden  insgesammt  6629  Personen  (51,6  ^ja  der  Gesammt- 
bevölkerung),  durch  den  Handel  706  Personen  (5,5  ®/o  der  Gesammtbevölkerung) 
den  Lebensunterhalt. 

Wie  aus  folgender  Gruppirung  der  unter  diese  Rubrik  zählenden  Berufsarten, 
welche  mehr  als  5  ^jon  aller  Beruftreibenden  des  Kantons  beschäftigen,  hervorgeht, 
nimmt  die  Stickerei  die  weitaus  bedeutendste  Stelle  ein. 

®/oo  aller  ^jvt  der  ent- 

Beroftreibende.  Bernftreibenden  Bprecbenden  Berufe- 

des  KantoDS.  kategorie  d.  Schweiz. 

Stickerei 3007                     410  82 

Weißnäherei 246                        33,6  9 

Handel,  eigentlicher       .     .        179                        24,4  3 

Baumwollindustrie     ...       138                        18,8  3 

Hotellerie  und  Wirthsohaft       137                        18,7  5 

Seidenindustrie     ....       129                        17,6  2 

Schreinerei  und  Glaserei     .111                        15,1  5 

Zimmerei 93                        12,7  5 

Bäckerei 90                       12,3  8 

Schusterei 79                        10,8  3 

Schneiderei 50                          6,8  1 

Maurerei  und  Gypserei       .49                          6,7  2 

Dachdeckerei 42                          5,7  11 

Metzgerei  und  Wursterei   .42                          5,7  5 

Wascherei  und  Glätterei    .37                          5,1  3 

Aktiengesellschaften. 
Keine. 

Banken  und  Sparkassen. 
S.  in  späterer  Lieferung  „ Banken  und  Sparkassen**. 

Fabriken. 
Dem  Schweiz.  Fabrikgesetz  waren  Ende  1884  18  Etablissements  unterstellt 

(6,1  ^/oo  aller  unterstellten  Etablissements  der  Schweiz),  mit  418  Arbeitern 
(2,9  7oo)  «nd  6  Pferdekräften ;  1 7  Etabl.  mit  406  Arb.  haben  keinen  Motor. 
Der   bedeutendste   Fabrikbetrieb   ist   die  Stickerei,   mit  405  Arb.  in  16  Etabl. 

betrieben.  (6  Appenzell,  5  Gonten,  3  Oberegg,  1  Rickenbach,  1  Steinegg.)  Die 

übrigen  Fabriken  sind:  1  Baumwollzwirnerei  mit  12  Arb.,  6  Pf.,  in  Rüti; 
1  Zttndhölzohenfabrik  mit  1  Arb.  in  Schwendi. 

Genossenschaften. 
Ln  Handelsregister  waren  Ende  1884  5  Genossenschaften  eingetragen.  3  der- 
selben betreiben  Spar-  und  Leihkassengeschäfte,   1  Buchdruckerei,  1  gegenseitige 
GebSudeyersicherung. 

Geschäfts  firmen. 
Ende  1884  waren  24  Firmen  im  Handelsregister  eingetragen.  Die  durch 
dieselben  vertretenen  Geschäftszweige  sind:  Stickerei  10,  Spar-  und  Leihkassen  4, 
Gasthöfe  2,  Agentur  2,  je  1  Zwirnerei,  Buchdruckerei,  Apotheke,  Bierbrauerei, 
Gregenseitige  Gebäudeversicherung,  Kleiderhandlung,  Weinhandlung,  Holzhandel, 
Spezereiwaaren  etc. 

Industrie  geschichtliches. 
S.  unter  Appenzell  A.-Bh. 


Appenzell  l.-Rh.  —     r»4     —  Appenzell  I.-Rh. 

Versicherungswesen. 
In  Ermanglung  einer  staatlichen  Grebäude-Versicherungsanstalt  besteht  in 
diesem  Halbkanton  seit  1872  eine  Privatgenossenschaft  unter  der  Firma  ^Länd- 
liche Fener-Versicherungsgesellschaft".  Die  Versicherung,  bezw.  Garantie  erstreckt 
sich  nur  auf  die  Immobilien  der  Genossenschaftsmitglieder  aus  dem  Innern  Landes- 
theil ohne  den  Feuerschaukreis  Appenzell.  Ausgeschlossen  sind  Immobilien  von 
mehi  als  Fr.  15,000  Wertb.  Im  Jahre  1883  waren  765  Versicherte;  die  ver- 
sicherte Summe  betrug  Fr.  4'350,000,  die  Versicherungsprämie  2 — 2Y2  ®/oo. 
Von  1872  bis  Ende  1883  wurden  an  Brandschadenvergütungen  Fr.  15,375  aun- 
gerichtet,  so  daß  Ende  1883  ein  Reservefonds  von  Fr.  105,297  bestand. 

Urproduktion. 

Die  Urproduktion  beschäftigte  im  Jahre  1880  laut  eidg.  Volkszählungs- 
statistik  2279  Personen  rr-r  31,11  7o  aller  Berufsthätigen  (7326)  des  Halbkantons 
oder  0,4  ®/o  aller  durch  Urproduktion  beschäftigten  Personen  der  Schweiz.  Ins- 
gesammt  fanden  durch  die  Urproduktion  4582  Personen  =  35,7  ^o  der  Ge- 
sammtbevölkerung  den  Lebensunterhalt. 

Den  Hauptantheil  an  der  Urproduktion  hat  die  Landwirthschaft  (s.  unten), 
dann  folgt  die  Forstwirthschaft  mit  38,  Bergbau  und  verwandte  Betriebe  mit  20, 
die  Fischerei  mit  8  Berufsthätigen. 

Bergbau 
und  verwandte  Betriebe  liefern  zur  Zeit  eine  Ausbeute  an  Torf  im  Werthe  von 
ca.  Fr.  10,000.    Sandsteinlager  befinden  sich  bei  Appenzell,  ein  Schleifsteinlager 
in  Fähnern  unweit  Appenzell. 

Landwirthschaft  liehe  Verhältnisse. 
(S.  auch  den  Artikel  Alpwirthschaft.) 
Der  Landwirthschaft  inkl.  Käserei  und  Gartenbau  widmeten  sich  im  Jahre 
1880  2094  Personen,  wovon  114  speziell  der  Sennerei.  Der  kulturfähige  Boden 
ist  bis  auf  wenige  mit  Korn  bepflanzte  Parzellen  im  Bezirk  Oberegg  dem  Futter- 
bau  gewidmet.  Von  Moosen  wird  ziemlich  viel  Streue  gewonnen.  Die  Kartoffel- 
ernten  ergeben  einen  Ertrag  im  Werth  von  ca.  Fr.  2000  jährlich;  Obst  wird 
in  guten  Jahren  für  2000  und  einige  hundert  Franken  gewonnen,  größtentheils 
im  Bezirk  Oberegg.  Ganz  unbedeutende  Quantitäten  Wein  gedeihen  im  Bezirk 
Oberegg.  Betretfend  den  Viehstand  siehe  in  späterer  Lieferung  „Viehstand  der 
Schweiz".  Die  landw.  Fer6?/wsinteressen  werden  durch  einen  Obst-  und  Gemüsebau- 
Verein  repräsentirt.  Ein  gegenseitiger  Vieh- Versicherungsverein  ist  im  Werden 
begriffen.  Die  landwirthschaftliche  Kommission  des  Halbkantons  (Regierungeorgan) 
gedenkt,  im  Laufe  dieses  Jahres  statistische  Erhebungen  über  landwirthschaftliche 
Verhältnisse  zu  machen. 

Verkehr. 

Von  7326  berufsthätigen  Personen  des  Halbkantons  zählten  sich  anläßlich 
der  eidg.  Volkszählung  vom  1.  Dez.  1880  64  zu  den  Verkehrsberufsarten.  Sie 
bilden  0,87  ®/o  aller  Berufsthätigen  des  Halbkantons  oder  0,13  %  der  ent- 
sprechenden Berufskategorie  der  ganzen  Schweiz.  Die  erste  Stelle  unter  den 
Verkehrsberufsarten  nimmt  das  Fuhr-,  Boten-  und  Speditionswesen  ein  mit  31 
Erwerbenden,  dann  folgt  Straßen-  und  Wasser- Bau  und  -Unterhalt  mit  18,  Post 
und  Telegraphen  mit   15. 

Das  Straßennetz  liat  eine  Länge  von  4472  km,  nämlich  Str.  l.  Kl.  oder 
Landstraßen  16  km:  Str.  II.  Kl.  oder  ßezirksstraßen  22  km ;  Str.  III.  Kl.  6Y2  km. 


Appenzeller  Bahn  —     65     —  Appenzeller  Bahn 

Appenzeller  Bahn«  Die  Appenzeller  Bahn  ist  ein  Unternehmen  der  Schweiz. 
GresellBchaft  fUr  Lokalbahnen,  deren  Sitz  in  Basel  ist.  Die  Betriebsführung  wird 
durch  ein  besonderes  Organ,  die  Direktion  der  Appenzeller  Bahn  in  Herisau, 
besorgt.  Das  Unternehmen  umfaßt  die  Linie  von  Winkeln  über  Herisau  nach 
Urnäsch.  Außerdem  ist  projektirt  eine  Fortsetzung  der  Linie  von  Umäsch  bis 
Appenzell. 

Bahnlänge:  Bauliche  Länge  Ende  1883  14,669  m;  Betriebslänge 
15  km.    Die 

Betriebseröffnung  hat  wie  folgt  stattgefunden:  Winkeln -Herisau  den 
12.  April  1875  und  Herisau -Umäsch  den  21.  September  1875.    Nächster 

Kückkaufstermin  für  den  Bund:   1.  Mai  1903. 

Bauliche  Verhältnisse:  Bahnlinie  mit  einem  Hauptgeleise  13,722  m; 
mit  zwei  Hauptgeleisen  (Ausweich  gel  eise)  947  m.  Auf  1000  m  Bahnlänge  ent- 
fallen 1180  m  Geleise.  Von  der  ganzen  Betriebslänge  liegen  1933  m  in  der 
Horizontalen  und  12,769  m  in  Steigungen  bis  zum  Maximum  von  35,8  ^/oo, 
7672  m  in  der  Geraden  und  7030  m  in  Kurven,  deren  Minimalradius  84  m 
beträgt.  Mittlere  Steigung  der  ganzen  Bahn  16,57  ®/o;  mittlerer  Krümmungs- 
halbmesser für  die  ganze  Bahn  300  m.  Von  der  baulichen  Länge  liegen  8236  m 
auf  Dämmen,  6366  m  in  Einschnitten,  34  m  in  Tunneln  (Länge  des  größten 
19  m)  und  33  m  auf  Brücken  (größte  4,8  m  weit). 

Anzahl  der  Stationen:  5  eigene  und  1  mitbenutzte,  von  welchen 
Winkeln  und  Heiisau  die  wichtigsten  sind. 

Betriebsmaterial  Ende  1883:  4  Lokomotiven  mit  durchschnittlich 
165  Pferdekräften  und  16,6  Tonnen  Eigengewicht  (leer);  14  Personenwagen  mit 
einer  G^ammtzahl  von  548  Sitzplätzen;  53  Gepäck-  und  Güterwagen  mit  einer 
totalen  Tragkraft  von  322  Tonnen. 

Betriebspersonal:  60  Personen  (4  per  Bahnkilometer). 

Betriebsergebnisse  in  den  Jahren  1878 — 1883:  Zahl  der  täglichen 
Züge  über  die  ganze  Bahn  im  Jahre  1877:  12,01  mit  durchschnittlich  11,33 
Wagenachaen;  im  Jahre  1878:  11,05  Z.  mit  11,26  A.;  im  Jahre  1879:  10,75  Z. 
mit  11,05  A.;  im  Jahre  1880:  10,97  Z.  mit  10,61  A.;  im  Jahre  1881:  11,06  Z. 
mit  10,54  A.;  im  Jahre  1882:  10,97  Z.  mit  10,55  A. ;  im  Jahre  1883 :  11,66  Z. 
mit  10,79  A.,  wovon  6,54  Personenwagen-  und  4,25  Güterwagenachsen. 

Tranaportquantitäien :  Im  Jahre  1877:  Reisende  278,136;  Personen- 
kilometer im  Ganzen  1'781,333,  per  Bahnkilometer  118,756;  Gepäck,  Thiere 
und  Güter  24,797  Tonnen;  Tonnenkilometer  im  Ganzen  195,459,  per  Bahn- 
kilometer 13,031.  Im  Jahre  ISlSl  Reisende  226,357;  Personenkil.  im  Ganzen 
r339,928,  per  Bahnkil,  89,329;  Güter  etc.  21,338  Tonnen;  Tonnenkil.  im 
Ganzen  151,592,  per  Bahnkil.  10,106.  Im  Jahre  1879:  Reisende  228,480; 
Personenkil.  im  Ganzen  1'346,756,  per  Bahnkil.  89,784;  Güter  etc.  20,617 
Tonnen;  Tonnenkil.  im  Ganzen  138,305,  per  Bahnkil.  9220.  Im  J"a/*re  1880: 
Reisende  216,110;  Personenkil.  im  Ganzen  1^265,921,  per  Bahnkil.  84,395; 
Güter  etc.  21,442  Tonnen;  Tonnenkil.  im  Ganzen  134,602,  per  Bahnkil.  8973. 
Im  Jahre  1881:  Reisende  212,550;  Personenkil.  im  Ganzen  1'191,871,  per 
Bahnkil.  79,458;  Güter  etc.  21,517  Tonnen;  Tonnenkil.  im  Ganzen  130,944, 
per  Bahnkil.  8730.  Im  Jahre  1882:  Reisende  209,447;  Personenkil.  im  Ganzen 
r  180,097,  per  Bahnkil.  78,673;  Güter  etc.  22,058  Tonnen;  Tonnenkil.  im 
Ganzen  147,093,  per  Bahnkil.  9806.  Im  Jahre  1883:  Reisende  231,393; 
Personenkil.  im  Ganzen  1^279,177,  per  Bahnkil.  85,278;  Güter  etc.  25,840Tomien; 
Tonnenkil.  im  Ganzen   165,468,  per  Bahnkil.   11,031.     Das 

Farrer,  Yolkiwirthscbafts-LeNikou  der  Schweiz.  5 


Appenzeller  Bahn  —     66     —  Appenzeller  Bahn 

Finanzielle  Betriehsergebniß  ist  aus  folgenden  Zahlen  ersichtlich:  Jahn 
1877:  Einnähmen  ans  dem  Personentransport  Fr.  116,595,  aus  dem  Güter- 
transport (inkl.  Gepäck  und  Thiere)  Fr.  60,795,  aas  verschiedenen  Quellen 
Fr.  5521;  gesammte  Betriehseinnahmen  im  Ganzen  Fr.  182,911,  Fr.  12,194  per 
Bahnkil.  Ausgaben  für  allgemeine  Verwaltung  Fr.  12,660,  Unterhalt  und  Auf- 
sicht der  Bahn  Fr.  33,916,  Expeditions-  und  Zugsdienst  Fr.  32,827,  Fahrdienst 
Fr.  71,992  und  für  Paohtzinse  und  Verschiedenes  Fr.  21,969;  gesammte  Betriebs- 
ausgaben  im  Ganzen  Fr.  173,364,  Fr.  11,558  per  Bahnkil.  und  94,78  7«  der 
Gesammteinnahmen.  Einnahmenüberschuß  Fr.  9547,  welche  zur  Verminderung  des 
Eetriebsdefizits  der  Vorjahre  verwendet  wurden.  Die  jährlichen  Anieihenszinse 
belaufen  sich  auf  Fr.  94,900.  Da  zur  Bezahlung  derselben  keine  Mittel  vorhanden 
waren,  mußten  die  Gläubiger  auf  einen  Zinsenbezug  verzichten.  Dieser  Fall  ist 
nicht  nur  im  Jahre  1877,  sondern  alle  Jahre  seit  der  Betriebseröfinung  (1875) 
bis  zum  gegenwärtigen  Zeitpunkt  eingetreten,  weßhalb  desselben  bei  den  folgenden 
Jahren  nicht  mehr  erwähnt  werden  soll.  Jahr  1878:  Einnahmen  aus  dem 
Personentransport  Fr.  199,008,  aus  dem  Gütertransport  Fr.  65,047,  aus  ver- 
schiedenen Quellen  Fr.  6021 ;  gesammte  Betriebseinnahmen  im  Ganzen  Fr.  180,166, 
Fr.  12,011  per  Bahnkil.  Ausgaben  für  allgemeine  Verwaltung  Fr.  10,324, 
Unterhalt  und  Aufsicht  der  Bahn  Fr.  35,483,  Expeditions-  und  Zugsdienst 
Fr.  40,715,  Fahrdienst  Fr.  66,781,  Pachtzinse  und  Verschiedenes  Fr.  8140; 
gesammte  Betriebsausgaben  im  Ganzen  Fr.  161,443,  Fr.  10,763  per  Bahnkil. 
und  89,61  ^o  ^^^  Gesammteinnahmen.  Einnahmenüberschuß  Fr.  18,723,  welche 
ebenfalls  zur  Verminderung  des  Betriebsdefizits  früherer  Jahre  verwendet  wurden. 
Jahr  1879:  Einnahmen  aus  dem  Personentransport  Fr.  105,517,  aus  dem  Güter- 
transport Fr.  61,687,  aus  verschiedenen  Quellen  Fr.  5713;  Gesammteinnahmen 
im  Ganzen  Fr.  172.917,  Fr.  11,528  per  Bahnkil.  Ausgaben  für  allgemeine  Ver- 
waltung Fr.  10,065,  Unterhalt  und  Aufsicht  der  Bahn  Fr.  30,347,  Expeditions- 
und Zugsdienst  Fr.  39,112,  Fahrdienst  Fr.  53,331,  Pachtzinse  und  Verschiedenes 
Fr.  6552;  G^ammtausgaben  im  Ganzen  Fr.  139,407,  Fr.  9294  per  Bahnkil. 
und  80,62  '^/o  der  Gesammteinnahmen.  Einnahmenüberschuß  Fr.  33,510,  wovon 
Fr.  140  zur  Abschreibung  des  Defizits  früherer  Jchre  verwendet  und  Fr.  33,370 
auf  neue  Rechnung  vorgetragen  wurden.  Jahr  1880:  Einnahmen  aus  dem 
Personentransport  Fr.  100,643,  aus  dem  Gütertransport  Fr.  61,716,  aus  ver- 
schiedenen Quellen  Fr.  6203 ;  Gesammteinnahmen  im  Ganzen  Fr.  168,553, 
Fr.  11,237  per  Bahnkil.  Ausgaben  für  allgemeine  Verwaltung  Fr.  10,171, 
Unterhalt  und  Aufsicht  der  Bahn  Fr.  52,126,  Expeditions-  und  Zugsdienst 
Fr.  39,654,  Fahrdienst  Fr.  61,272,  Pachtzinse  und  Verschiedenes  Fr.  6571; 
Gesammtausgaben  im  Ganzen  Fr.  169,794,  Fr.  11,320  per  Bahnkil.  und  100,74  7o 
der  Gesammteinnahmen.  Ausgabenüberschuß  Fr.  1241,  welche  durch  den  Aktiv- 
saldo des  Vorjahres  gedeckt  wurden.  Jahr  1881:  Einnahmen  aus  dem  Personen- 
transport Fr.  94,985,  aus  dem  Gütertransport  Fr.  60,338,  aus  verschiedenen 
Quellen  Fr.  6592;  Gesammteinnahmen  im  Ganzen  Fr.  161,915  und  Fr.  10,794 
per  Bahnkil.  Ausgaben  für  allgemeine  Verwaltung  Fr.  9800,  Unterhalt  und 
Aufsicht  der  Bahn  Fr.  47,550,  Expeditions-  und  Zugsdienst  Fr.  40,726,  Fahr- 
dienst Fr.  47,238,  Pachtzinse  und  Verschiedenes  Fr.  53G9 ;  Gesammtausgaben  im 
Ganzen  Fr.  150,689,  Fr.  10,046  per  Bahnkil.  und  93,07  7o  der  Gesammt- 
einnahmen.  Einnahmenüberschuß  Fr.  11,226,  auf  neue  Bechnung  vorgetragen. 
Jahr  1882:  Einnahmen  aus  dem  Personentransport  Fr.  93,969,  aus  dem  Güter- 
transport Fr.  64,274,  aus  verschiedenen  Quellen  Fr.  566G ;  Gesammteinnahmen 
im  Ganzen  Fr.  163,909,  Fr.  10,927  per  Bahnkil.  Ausgaben  für  allgemeine  Ver- 


Appeuzeller  Bahn  —     G7     —  Appretur 

'waltung  Fr.  10,588,  Unterhalt  und  Aufeicht  der  Bahn  Fr.  23,487,  Expeditions- 
und Zugsdienst  Fr.  40,140,  Fahrdienst  Fr.  44,562,  Pachtzinse  und  Verschiedenes 
Fr.  3736;  Gesammtausgaben  im  Ganzen  Fr.  122,513,  Fr.  8168  per  Bahnkil. 
und  74,74  ^/o  der  Gesammteinnahmen.  Finnahmenüberschnß  Fr.  41,396,  mit 
dem  Saldo  der  Vorjahre  auf  neue  Rechnung  vorgetragen.  Jahr  1883 :  Einnahmen 
aus  dem  Personentransport  Fr.  99,789,  aus  dem  Gütertransport  Fr.  72,801,  aus 
verschiedenen  Quellen  Fr.  8539;  Gesammteinnahmen  im  Ganzen  Fr.  181,129, 
Fr.  12,075  per  Bahnkil.  Ausgaben  für  allgemeine  Verwaltung  Fr.  10,743, 
Unterhalt  und  Aufsicht  der  Bahn  Fr.  40,223,  Expeditions-  und  Zugsdienst 
Fr.  44,513,  Fahrdienst  Fr.  56,501,  Pachtzins  und  Verschiedenes  Fr.  5174; 
Gesammtausgaben  im  Ganzen  Fr.  157,154,  Fr.  10,477  per  Bahnkil.  und  86,76  7© 
der  Gesammteinnahmen.  EinnahmenUberschuß  Fr.  23,975,  mit  dem  vorjährigen 
♦Saldo  auf  neue  Rechnung  vorgetragen. 

Bilanz  per  31.  Dezember  1883;  Aktiven:  Baukosten  der  im  Betrieb 
stehenden  Linien  Fr.  3'246,666;  Vorarbeiten  für  die  Linien  Stäfa-Wetzikon  und 
Muri-Affoltem-Aegeri  (Konzessionen  erloschen)  Fr.  193,171;  ausstehende  Subvention 
für  die  Linie' Umäsch-Appenzell  Fr.  282,500;  verfügbare  Mittel  Fr.  113,479; 
noch  nicht  einbezahlte  Obligationen  Fr.  2000.  Passiven :  Aktienkapital  Fr.  1 '000,000 ; 
Anleihen  Fr.  1*900,000;  Subveut.  Fr.  800,000;  schwebende  Schulden  Fr.  29,090; 
Aktivsaldo  der  Betriebsrechnung  Fr.  108,726.  Total  der  Aktiven  (und  Passiven) 
Fr.  3'837,816.  Kiloraetrische  Baukosten  Fr.  220,856,  wovon  Fr.  20,932  für 
Kollmaterial  und  Fr.  199,924  für  Anlage  und  Ausrüstung  der  Eisenbahn. 

Applications-Stickerei.  Aufnähen  und  Besticken  von  Mousseline  unter 
einem  Tüllboden  und  nachheriges  theilweises  Ausschneiden  der  unbestickten 
Monsselinepartien ,  so  daß  durchbrochener  und  gedeckter  Grund  mit  einander 
abwechseln.  Diese  Stickerei  wurde  nach  Wartmann,  ^Industrie  und  Handel  des 
Kantons  St.  Gallen",  um  das  Jahr  1838  vom  Hause  C.  Sulzberger  in  St.  Gallen 
eingeführt,  dessen  Chef  durch  französische  Tüllkrägen  in  Plattstich  mit  unter- 
legter Mousseline  auf  die  Idee  der  Application  bei  Vorhängen  geführt  wurde. 
E.S  ergab  sich  dadurch  die  reichste  Gelegenheit  zu  mannigfaltigster  Gestaltung 
und  Greschmacksentfaltung,  und  die  «Applications**  waren  und  blieben  seit  dieset 
Zeit  ein  sehr  beliebter  Artikel.  Seit  Anfang  der  80er  Jahre  hat  sich  in  der 
Maschinenstickerei  auch  die  farbige  Applications-Stickerei  für  reiche  Dekorations- 
zwecke der  verschiedensten  Art  als  neuer  lohnender  Zweig  eingebürgert. 

Appretur.  Die  Appretur  der  Gewebe  ist  in  neuerer  Zeit  in  der  Schweiz, 
Hand  in  Hand  mit  den  Fortschritten  der  Bleicherei,  bedeutend  vervollkommnet 
worden  und  ihre  Leistungen  sind,  mit  Ausnahme  einiger  Spezialitäten,  denjenigen 
der  englischen,  französischen  und  deutschen  Appreturen  ebenbürtig.  Was  die 
Seidenappretur  betrifft,  so  wird  von  Zürich  aus  noch  ein  beträchtlicher  Theil 
der  Stoffe,  namentlich  halbseidene  Satins,  nach  Lyon  geschickt,  wo  man  ihnen 
ein  etwas  geschmeidigeres,  weicheres  „toucher"  zu  geben  versteht.  Das  Gauffriren 
und  Moiriren  wird  fast  gänzlich  im  Auslande  besorgt  und  für  das  Cylindriren 
der  FaiUes  coulenrs  zur  Erlangung  des  weichen,  seidigen  Anfühlens  wird  der 
Lyoner  Appretur  ebenfalls  noch  oft  der  Vorzug  gegeben.  Für  den  Sammetappret 
sind  in  neuerer  Zeit  in  Folge  der  allmäligen  Einbürgerung  der  Sammetweberei 
in  Zürich  zwei  Appreturgeschäfte  organisirt  worden.  Die  Ursache  der  angedeuteten 
Lücken  liegt  zum  größten  Theil  in  dem  Umstände,  daß  die  betreffenden  Stoffe 
in  der  Schweiz  nur  sporadisch  und  nicht  in  hinreichenden  Quantitäten  fabrizirt 
werden,  um  die  Färbereien  und  Appreturen  zu  veranlassen,  sich  für  fragliche 
Ausrttstnngsarten  besonders  einzurichten. 


Appretur  —     68     —  Appretur 

Statistik  für  den  Kanton  Zürich  uacli  den  Erhebungen  der  Seidenindostrie- 
gesellschaft : 

p  Löhne.  Cylindrirte,  resp.         Appr«tlrte 

rerronen.  ^^  geprewt©  Stücke.  Stücke. 

1872     4  Seidenappreturen       91 

1881     6  ^  207         240,159  95,106  118,419 

1883     8  „  265         308,420  177,980  103,263 

Die  Baumwollappretur  hat  namentlich  seit  der  großartigen  Ausdehnang  der 
Maschinenstickerei  Fortschritte  gemacht.  Im  vorigen  Jahrhundert  wurde  nach  Wart- 
mann,  „Industrie  und  Handel  des  Kantons  St.  Gallen",  der  Appret  der  gestickten 
Mousseline  als  wichtiges  st.  gallisches  Geheimniß  betrachtet  und  als  im  Jahre  1756 
ein  gewisser  Felix  Ehrliholzer  mit  einem  des  Stickens  und  Appretirens  der  Mousse- 
line gleich  kundigen  Gefährten   nach  England   auswandern  und   die  st.  gallische 
Mousselinestickerei  daselbst  einführen  wollte,  wurde  der  größte  Nachtheil  davon 
befürchtet,  daß  der  „von  hier  so  beliebte  und  noch  nirgends  bekannte  Appret**  der 
gestickten  Waaren  in  England  bekannt  würde.  Das  Geheimniß  soll  darin  bestanden 
haben,  daß  der  Appret  der  sog.  Stauchen  oder  feinen  Leinwand  zu  Hauben  etc. 
auch  auf  die  Mousseline  Anwendung  fand.    Die  Waare  wurde  von  Hand  gestärkt, 
ausgewunden,  aufgerahmt,  getrocknet  und  mit  dem  Glätteisen  geglättet.  Die  ersten 
sog.  Calander,  mit  zwei  Holzwalzen  und  einer  hohlen,  zu  erhitzenden  Eisen-  oder 
IMessing walze,    durch  welche   die  vorher   eingefeuchteten  Waaren   glatt  gedrückt 
wurden  und  Glanz  erhielten,  sollen  schon  um  1780  nach  St.  Gallen  gekommen  sein. 
Die  Rahmenappretur  wäre  nach  den  vorhandenen  Angaben  zwischen  1806  und  1808 
in   St.  Gallen  eingeführt  worden.     Eine  wichtige  Neuerung  war  die  Einführung 
des  aus  England  stammenden  Cambricapprets  durch  den  Appreteur  Tribelhorn  in 
Herisau.     Im  Jahre  1822    ließ   der  Appreteur   Nikiaus  Meßmer   den  Engländer 
Hannah    nach   St.  Gallen   kommen,    der   hier  das  Stärken  mit  Pflatschmaschinen 
und  die  Erhitzung  der  Metallwalze  des  Calanders  durch  Dampf,  statt  des  bisher 
hineingeschobenen  glühenden  Bolzens  in  Anwendung  brachte.    Drei  Jahre  später 
stellte    er  eine  Hochglanzmaschine  (Doppelcalander  mit  6  Walzen)  und  eine  aus 
England   bezogene  Tröcknemaschine   auf.    Anno  1829  wurde    ein  Schotte,    Mac 
CuUoch,    gewonnen,   um   die    elastischen   Apprete    (den    sog.  Organdis-    und   den 
Battistappret)   einzuführen.    Es   folgten  verschiedene  kleinere  Yerbeseerungen  an 
den  Rahmen,  bis  1857  die  erste  bewegliche  Rahme  ohne  Ende,  oder  sog.  Continu- 
maschine,  aufgestellt  wurde.  Schon  sechs  Jahre  vorher  hatte  das  Haus  N.  Meßmer 
von  der  ersten  Londoner  Weltausstelhuig  die  Embossingmaschine  zurückgebracht. 
Weitor  ist  die  Maschine  für  Tupfappret  zu  erwähnen,    welche  in  diesem  BLause 
erfunden  wurde.  Ende  der  50er  Jahre  zog  man  noch  einen  Fachmann  aus  Tarare 
herbei,  um  die  neuesten  Fortschritte  der  französischen  Appretur  für  feinere  leichte 
Gewebe    einzubürgern.     Seit    der   zweiten    Hälfte  der  20er  Jahre  rivalisirte  mit 
dem    Haus    N.  Meßmer    die   große  Erpfsche  Appretur,    ebenfalls  in  St.  Gallen; 
1842  wurde  das  noch  größere  Etablissement  Tribelhorn  &  Meyer  mit  ungefähr 
400  Arbeitern  daselbst  gegründet.    In  Wattwil  war  die  große  Appretur  Tobias 
Anderegg  tiir  die  Buntweberei  aufs  Beste  eingeiichtet;   auch  legten  die  großen 
Toggenburger  Geschäfte  eines  nach  dem  andern  ihre  eigenen  Appreturen  an  und 
es  arbeiteten  daneben  noch  <ine  ganze  Reihe  von  weniger  herv^orragenden,   zum 
Theil    aber    ebenfalls    ganz  gut  eingerichteten  kleineren  Geschäften.     Trotz  allen 
diesen  Anstalten    ertönten    in    den    6()er  Jahren  immer  lautere  Klagen  über  un- 
genügende   Leistungen    der    Weißwaarenappretur.     Ein    Hauptübelstand    war    die 
Zersplitterung  der  Kräfte,   bei  welcher  ein  und  dasselbe   Etablissement  alle  mög- 
lichen Appretarten  neben-  und  nacheinander  bewerkstelligen  mußte.    Ein  anderes 


Appretur  —     69     —  Architekten 

wesentliches  SLindemiß  war  der  höchst  mangelhafte  Zustand  der  Bleicherei,  deren 
Mängel  durch  die  Appretur  nicht  alle  ausgeglichen  werden  konnten.  Heute  ist 
nun  eine  gewisse  Arbeitstheilung  durchgeführt,  z.  B.  für  Maschinenstickereien, 
für  Buntgewebe  etc.  In  der  Bleicherei  sind  ebenfalls  entschiedene  technische 
Fortschritte  zu  Tage  getreten  und  im  Großen  und  Gtinzen  treten  die  Klagen  über 
die  Leistungen  der  Appretur  nur  noch  vereinzelt  auf.  Was  die  Maschinenstickereien 
betrifft,  so  werden  dieselben  heute  in  der  Ostschweiz  eben  so  gut  ausgerüstet, 
wie  in  Tarare  oder  Plauen,  in  welch'  letzterem  Orte  übrigens  ein  Schweizer, 
Namens  Engster,  dessen  Ideen  in  der  Heimath  keine  Beachtung  fanden,  den 
Grund  zur  Yervollkommnung  des  Appreturverfahrens  gelegt  hatte.  Statistisches: 

1796  Stadt  St.  Gtillen  26  Mousseline-  und  Leinwandappretirer. 

1845       „  r  7,  Herisau  5  Appreturgeschäfte. 

1865    Kt.  ^  17  Appreturgeschäfte,    525  Personen,    126   Pferdekräfte 

(nach  amtlicher  Ermittlung). 
1880       ^  „  Appenzell  und  Thnrgau  35  Appreturgeschäfte,  1371  Per- 

sonen (Kaufm.  Direktorium). 
Dem  Schweiz.  Fabrikgesetz  waren  Ende  1884  29  Etablissement«  (1  ^/o 
aller  dem  Gesetz  unterstellten  Etablissements)  mit  1406  Arbeitern  (1  ^/oo)  und 
mit  314  Pferdekräften  unterstellt.  In  der  Zahl  29  sind  nur  diejenigen  Etablisse- 
ments inbegriffen,  in  denen  die  Appretur  ausschließlich  oder  als  HaupUndusirie 
betrieben  wird.  Davon  sind :  21  Appreturen  ohne  weitere  Bezeichnung  (1  Aargau, 
46  Arb.,  10  Pf.;  10  Appenzell  A.-ßh.,  674  Arb.,  102  Pf.;  3  Baselstadt, 
92  Arb.,  28  Pf. ;  7  St.  Gallen,  235  Arb.,  48  Pf.) ;  6  Appreturen  ßr  Chappe 
und  Seide  (1  Basektadt,  11  Arb.,  2  Pf.;  5  Zürich,  176  Arb.,  59  Pf.);  1  Ap- 
pretur mit  Bleicherei  (St.  GuUen,  152  Arb.,  62  Pf.);  1  Appretur  mit  Stickerei 
(Appenzell  A.-Kh.,  20  Arb.,  3  Pf.).  Die  Appretur  wird  außerdem  als  Neben- 
i'ndnstrie  in  den  folgenden  1 7  dem  Gesetz  unterstellten  Etablissements  betrieben  : 
/   Bleichereien    mit   Appretur   (1   Appenzell  A.-Rh.,    1    St.  Grallen,    1    Glarus, 

1  Zürich);  2  Bleichereien  mit  Färberei  und  Appretur  (Aargau);  1  Bleicherei 
Thfi  Appretur  und  Zwirnerei  (Appenzell  A.-Rh.);  1  Druckerei,  Färberei  und 
Appretur  (Appenzell  A.-Rh.) ;  3  Färbereien  mit  Appretur  (1  Aargau,  2  Basel- 
8tadt) ;  1  Färberei,  Appretur  und  Moirage  (Baselstadt) ;  1  Färberei,  Bleicherei 
und  Appretur  (Zürich);  1  Seidenwinderei,  -Zettlerei  und  -Appretur  (Baselstadt); 
J  Spinnerei,  Färberei  und  Appretur  (St.  Gallen);  1  Wäscherei  und  Appretur 
(Zürich);  1  Wollspinnerei,  -Weberei,  -Färberei  und  -Appretur  (Bern). 

Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  50  Appreturgeschäfte  eingetragen: 
Appenzell  A.-Rh.  17,  Baselstadt  7  (darunter  2  als  Seidenappreturen  bezeichnet), 
Bern  2,  St.  Gallen  14,  Glarus  1,  Zürich  9  (darunter  1  als  Halbseidenstoffappretur, 

2  als  Seidenappreturen,  1  als  Seidenstoffappretur  und  1  als  Wollen-  und  Halb- 
wullenstoffappretur  bezeichnet). 

Aquarellfarben  in  Teigform  werden  in  der  Schweiz  nur  von  Brunsohweiler 
^  Sohn  in  St.  Gallen  hergestellt. 

Arbeiten,  feine,  geschnittene,  aus  Achat,  Bernstein  u.  dgl.  Gesammt- 
aus fuhr  1884;  21  q,  1883:  1  q,  wovon  über  die  deutsche  Grenze  1884: 
11  q,  über  die  italienische  Grenze  9  q.  Gesammteinfuhr  1884:  194  q, 
1883:  182  q,  Durchschnitt  1872/81:  129  q,  1873:  136  q,  1863:  117  q, 
1853:  174  q,  wovon  über  die  deutsche  Grenze  1884:  116  q,  1883:  90  q, 
1873:  76  q,  über  die  italienische  Grenze  1884:  59  q,  1883:  81  q,  1873:  16  q. 

Architekten  s.  Baumeister  etc. 


ArealyerbiÜtnisse 


ArealTerbfiltnisse 


ll 

«SSS;gSSgSSgS£SSS  =  g2äSSS2S    __^^_ 

J  1 1      IKs]  '"\mim  ■] 

3SS3::Sasg23|i;SgSSS52SS2S2 

IH 

'     0B81  Jsquiaiaa  i 
uio«  fiunjaiiigii 

|B»Oi 

i  i  i  5  i  ?  1  i  P  ii  s  8  i  IJJ  sE  S  i  i  |i  $ 

Ge- 
sammt- 
areal 

|lBiJÖJ5|Pi|tli|fÄI 

li 

ä 
1 

tep  luazoid 

-. ". "- '-  --  -- '  --  --  =.  -  --  =- '-  --  '^s-j^^^^-^ä-^S- 

1         i 
«8B|jqBn        B 

««'=i«tpi?li«ilit|||sJ 

ISL 

-iiiisi^miiiiiiii^iiiiii 

Hl 
"  1 

apniqaa       -. 
'.leMO 'BIPEIS  ^ 

iii:iii}ii^si}^issmiis$: 

JBMRIIHBO 

spuamiid      ■- 

iSi--:.  ^m  ii~&i  3ii<vgS!^-ii  i-- 

uses          1 

-=HtfÄ^=H5i^,l-i|«ääÄ 

ü 

jai|3«)B|3      1 

,=^..|:,ii,      ^i'^-,l,iJfM 

Tai 

"   leiS 

1 

tap  (uazojd 

iüii.  i  um  Sf-ä  iissss  i  5  s  s"g  s 

'S            2 

msrnrnmumm 

S.  5  |j 

iiJ 

S  r.  ' 

laBHqan        s 

*  -  -  "    j---  »  •.J"  -  "  2-  •" :;'°  "  3:}3- 

puBiqau        'b 
(lajepisjH      j 

ji-  ,;-5-»-=;-2-ii52-i  ,,:^:-i--;-j:,i^-|£- 

"4^   ... 

1  lii; 

1  ili 

i 

Iilllllii:llllilllläiiii 

Argentine  —     71      —  Arth-Rigi-Bahn 

Argentine.  Dieser  Name  bezeichnet  zweitrettige  Ganzseidengewebe  mit 
weißem  2fettel  und  schwarzem  Schuß.  Der  Artikel  wird  für  Kleider  von  der  ein- 
heimischen und  von  der  französischen  Industrie  angefertigt. 

Argentinien,  Uruguay  und  Paraguay.  Die  Schweiz  bezieht  aus  diesen 
Ländern  u.  A.  rohe  Baumwolle,  Cacaobohnen  (zur  Chocoladefabrikation) ,  Edel- 
metalle. Die  Schweiz  exportirt  dorthin  u.  A. :  Feine  Schuhwaaren  aus  Leder, 
Seiden-  und  Halbseidengewebe ,  Baum wollge webe ,  gestickte  und  gewobene  Bandes 
und  Entredeux,  Strumpfwaaren  (baumwollene),  Seiden-  und  Halbseidenbänder, 
Taschenuhren  und  Uhrentheile,  Vorhänge  (Kettenstich),  elastische  Gewebe  aus 
Kautschuk  in  Verbindung  mit  Baumwolle,  Wolle  oder  Seide;  Maschinen  und 
Maschinentheile ,  Tabak-  und  Tabakabfälle,  Cigarren,  Konfektionsartikel  aus 
Baumwolle  oder  Leinen ,  Kettenstichstickereien ,  Eisengußwaaren ,  sohmiedeiseme 
Waaren.  Mit  Argentinien  steht  die  Schweiz  in  vertraglicher  Beziehung  durch 
1)  Die  Genfer  Konvention ;  Beitritterklärung  Argentiniens  vom  25.  November 
1879  (Amtüche  Sammlung,  neue  Folge  IV,  S.  369,  frz.  316);  2)  den  Vertraf/ 
betreffend  ein  internationales  Maß-  und  Gewichts bureau  vom  20.  Mai  1875 
(A.  S.,  n.  F.  II,  S.  3,  frz.  3);  3)  den  Weltpost  vertraf/  vom  1.  Juni  1878  (A.  S., 
n.  F.  m,  S.  673,  frz.  636). 

Armbänder  s.  Bracelets. 

Armare  ist  der  technische  Ausdruck  für  alle  mehrtrettigen  Gunz-  oder 
Halbseidengewebe.  Meistens  aber  versteht  man  unter  dieser  Benennung  nur  die- 
jenigen mehrtrettigen  Steife,  welche  zu  keiner  Ilauptklasse  von  Geweben,  wie 
z.  B.  Serge,  Satin,  Sammet  etc.,  gezählt  werden  können.  Die  Armuren  bilden 
seit  einigen  Jahren  das  Gros  der  zürcherischen  wie  der  ausländischen  Seiden - 
fabrikation. 

Arsenige  Säure.  Gesammtausfuhr  1884:  21  q,  1883:  4  q,  nämlich 
über  die  franzosische  Grenze  1884:  7  q,  1883:  —  q,  über  die  deutsche  Grenze 
1884:  14  q,  1883:  4  q.  Gesammteinfuhr  1884:  2203  q,  1883:  1830  q, 
Durchschnitt  1872/81:  248  q,  1873:  329  q,  wovon  über  die  französische  Grenze 
1884:  1946  q,  1883:  999  q,  1873:  27  q,  über  die  deutsche  Grenze  1884: 
252  q,   1883:  830  q,   1873:  302  q. 

Arsenikerz  und  gediegener  Arsenik.  Gesammteinfuhr  1884: 
9  q,   1883:   7  q,  Durchschnitt  1872/81:  6  q,  1873:  8  q. 

Arsensaares  und  arsenigsaures  Kali  und  Natron  dienen  in  der 
Färberei  und  Druckerei  und  werden  zum  Theil  auch  in  der  Schweiz  selbst  dar- 
gestellt. Ihre  Verwendung  ist  nicht  bedeutend. 

Artistische  Anstalten«  Unter  dieser  Bezeichnung  war  Ende  1884  eine 
einzige  Firma  im  Handelsregister  eingetragen  (Kanton  Zürich). 

Arth-Bigi-Bahn.  Die  Arth-Kigi-Bahn  ist  das  Eigenthum  einer  Akti<Mi- 
geeellschaft.  Verwaltungsorgane:  Ein  Direktionskomite  für  die  allgemeine  Ober- 
leitung und  eine  Betriebsdirektion  für  den  eigentlichen  Betriebsdienst.  Verwaltungs- 
sitz in  Arth.  Das  Unternehmen  umfaßt  die  Linien  von  Arth  über  Goldau  nach 
Rigikulm  und  von  da  bis  zum  Anschluß  an  die  Vitznauer  Rigibahn  bei  der 
Station  Staffelhöhe.    Letztere  Strecke  ist  an  die  Vitznauer  Rigibahn  verpacht(;t. 

Bahnlänge:  Bauliche  Länge  der  eigenen  Bahn  13,460  m.  Betriebslänge 
12  km.    Die 

Betriebseröffnung  hat  wie  folgt  stattgefunden:  Staffelhöhe -Rigikulm 
den  27.  Juni  1873  mit  gleichzeitigem  Pachtbeginn  für  die  Vitznau -Rigibahn ; 
Arth-Kulm   den  4.  Juni  1875.     Im   Jahre  1882    wurde   eine    Verbindung   mit 


Arth-Rigi-Bahn  —     72     —  Arth-Rigi-Bahn 

der  Gotthardbahn  anf  Station  Goldau  erstellt  und  dafür  ein  Stück  der  frühem 
Bahnanlagen  abgehrochen.  Nächster 

Rückkaufstermin  fUr  den  Bund:  23.  Mai  1901. 

Bauliche  Verhältnisse:  Bahnlänge  mit  einem  Hauptgeleise  13,147  m, 
mit  2  Hauptgeleisen  313  m.  Auf  1000  m  Bahnlänge  entfallen  1043  m  Grcleise. 
Die  Geleise  von  Gt)ldau  bis  Rigikulm  und  von  da  bis  StafTelhöhe  sind  mit  Zahn- 
stangen versehen.  Die  Beförderung  auf  diesen  Strecken  geschieht  vermittelst  so- 
genannter Zahnradlokomotiven.  Von  der  Betriebslänge  liegen  398  m  horizontal 
und  11,079  m  in  einer  Steigung,  deren  Maximum  200  ®/oo  erreicht,  7091  m  in 
der  Greraden  und  4386  m  in  Kurven  bis  zu  120  m  Radius  herab.  Mittlere  Stei- 
gung der  ganzen  Bahn  115,89  ^/oo;  mittlerer  Ejrümmungshalbmesser  für  die  ganze 
Bahn  464  m.  Von  der  baulichen  Länge  liegen  6440  m  auf  Dämmen,  6705  m  in 
Einschnitten,  143  m  in  Tunneln  (Länge  des  größten  63  m)  und  172  m  auf  Brücken 
(größte  30  m  lang).  Anzahl  der 

Stationen:  8  eigene,  wovon  1  verpachtet  und  außerdem  1  mitbenutzt. 
Die  wichtigsten  Stationen  sind  Arth,   Goldau,  Klösterli  und  Rigikulm. 

Rollmaterial  Ende  1883 :  6  Lokomotiven  mit  durchschnittlich  145  Pferde- 
kräften und  14,2  Tonnen  Eigengewicht  (ohne  Ausrüstung),  10  Personenwagen  mit 
einer  (rcsammtzahl  von  396  Sitzplätzen,  5  Güterwagen  mit  einer  totalen  Trag- 
kraft von  37,5  Tonnen.  Betriebspersonal :  52  Personen  (4,33  per  Bahnkil.). 

Betriebsergebnisse  in  den  Jahren  1877  — 1883:  2jahl  der  täglichen 
Züge  über  die  ganze  Bahn  von  Arth  bis  Rigikulm,  im  Jahre  1877:  3,31  Züge 
mit  durchschnittlich  2,61  Wagenachsen;  im  Jahre  1878:  3,40  Züge  mit  2,78 
Achsen;  im  Jahre  1879:  3,41  Züge  mit  2,64  Achsen;  im  Jahre  1880:  3,46 
Züge  mit  3,73  Achsen;  im  Jahre  1881:  3,53  Züge  mit  2,80  Achsen;  im  Jahre 
1882:  5,06  Züge  mit  2,65  Achsen;  im  Jahre  1883:  5,89  Züge  mit  2,55  Achsen. 
Diese  Zahlen  beziehen  sich  auf  das  ganze  Jahr,  obschon  die  ganze  Bahn  vor  dem 
Jahre  1882  und  die  Bergstrecke  Groldau-Kulm  von  1882  au  im  Winter  in  der 
Regel  nicht  befahren  wurde. 

Transportquantiiäien :  Im  Jahre  1877:  Reisende  25,370;  Personenkil. 
im  Grtinzen  246,403,  20,534  i^er  Bahnkil.;  Güter  incl.  Gepäck  586  Tonnen; 
Tonnenkil.  im  Ganzen  3947,  329  per  Bahnkil.  Im  Jahre  1878:  Reisende  24,642  ; 
Personenkil.  im  Ganzen  245,837,  22,339  per  Bahnkil.;  Güter  etc.  637  Tonnen; 
Tonnenkil.  im  Ganzen  3684,  335  per  Bahnkil.  Im  Jahre  1879:  Reisende  24,115; 
Personenkil.  im  Ganzen  237,729,  21,612  per  Bahnkil.;  Güter  etc.  564  Tonnen; 
Tonnenkil.  im  Ganzen  3578,  325  per  Bahnkil.  Im  Jahre  1880:  Reisende  28,251 ; 
Personenkil.  im  Ganzen  256,342,  23,304  per  Bahnkil.;  Güter  etc.  708  Tonnen; 
Tonnenkil.  im  Ganzen  4240,  385  per  Bahnkil.  Im  Jahre  1881 :  Reisende  27,487 ; 
Personenkil.  im  Ganzen  245,800,  22,345  per  Bahnkil.;  Güter  etc.  826  Tonnen; 
Tonnenkil.  im  Ganzen  3978 ,  362  per  Bahnkil.  Im  Jahre  1882 :  Reisende  38,435 ; 
Personenkil.  im  Ganzen  269,592,  22,466  per  Bahnkil.;  Güter  etc.  1341  Tonnen; 
Tonnenkil.  im  Ganzen  6260,  522  per  Bahnkil.  Im  Jahre  1883:  Reisende  53,193; 
Personenkil.  im  Ganzen  373,397,  31,116  per  Bahnkil.;  Güter  etc.  964  Tonnen; 
Tonnenkil.  im  Ganzen  6243,  520  per  Bahnkil. 

Finaneielle  Betriehsergehnisse :  Im  Jahre  1877 :  Einnahmen  aus 
dem  Personentransport  122,897  Fr.,  aus  dem  Gütertransport  (inkl.  Gepäck) 
12,123  Fr.,  Pachtzins  und  Verschiedenes  45,451  Fr.;  gesammte Betriebseinnahmen 
im  Ganzen  180,471  Fr.,  15,039  Fr.  per  Bahnkil.  Aussahen  für  allgemeine  Ver- 
waltung 9985  Ft.,  Unterhalt  und  Aufsicht  der  Bahn  18,874  Fr.,  Expeditions- 
und Zugsdienst  15,431  Fr.,  Fahrdienst  42,754  Fr.,  Verschiedenes  22,241  Fr.; 


Arth-Rigi-Bahn  —     73     —  Artlj.Rifen-Bahii 

Gesammtausgaben  im  Ganzen  109,285  Fr.,  9107  Fr.  per  Bahnkil.  und  60,56  7«  der 
Ge^sammteinnahmen.  Einnahmen  Überschuß  71,186  Fr.  Hiezu  kommen  53,995  Fr. 
Saldo  vom  Vorjahre.  Verfügbarer  Betrag  125,181  Fr.,  wovon  100,000  Fr.  zur- 
Verzinsung  der  Obligationen  verwendet  und  25,181  Fr.  auf  neue  Eechnung  vor- 
getragen wurden.  Im  Jahre  1878:  Einnahmen  aus  dem  Personentransport 
116,208  Fr.,  aus  dem  Gütertransport  11,544  Fr.,  aus  verschiedenen  Quellen 
45,489  Fr.;  Gresammteinnahmen  im  Ganzen  173,241  Fr.,  15,749  Fr.  per  Bahnkil. 
Ausf/aben  für  allgemeine  Verwaltung  10,457  Fr.,  Unterhalt  und  Aufsicht  der 
Bahn  17,259  Fr.,  Expeditions-  und  Zugsdienst  14,627  Fr.,  Fahrdienst  35,892  Fr., 
Verschiedenes  24,107  Fr.;  Gesammtausgaben  im  Ganzen  102,342  Fr.,  9304  Fr. 
per  Bahnkil.  Die  Ausgaben  betragen  59,07  ®/o  der  Einnahmen.  Einnahmen- 
überschuß 70,899  Fr.  Hiezu  der  Saldo  vom  Vorjahre  mit  25,181  Fr.  Verfüg- 
barer Betrag  96,080  Fr.  Da  der  Obligationenzins  100,000  Fr.  erforderte,  so 
schloß  das  Jahr  1878  mit  einem  Defizit  von  3920  Fr.  Im  Jahre  1879: 
Einnahmen  aus  dem  Personen transport  113,743  Fr.,  aus  dem  Gütertransport 
10,599  Fr.,  aus  verschiedenen  Quellen  43,385  Fr.;  Gesammteinnahmen  im  Ganzen 
167,727  Fr.,  15,248  Fr.  per  Bahnkil.  Ausgaben  für  allgemeine  Verwaltung 
12,569  Fr.,  Unterhalt  und  Aufsicht  der  Bahn  17,794  Fr.,  Expeditions-  und 
Zugsdienst  14,984  Fr.,  Fahrdienst  33,478  Fr.,  Verschiedenes  18,865  Fr.; 
Gesammtausgaben  im  Ganzen  97,690  Fr.,  8881  Fr.  per  Bahnkil.,  58,24  ®/o  der 
Gesammteinnahmen.  Einnahmenüberschuß  70,037  Fr.  Zur  Bezahlung  der  Zinsen 
im  Betrage  von  100,000  Fr.  fehlen  somit  29,963  Fr.,  welche  mit  dem  Defizit 
vom  Vorjahre  auf  neue  Eechnung  (als  Defizit)  vorgetragen  werden.  Im  Jahre 
1880:  Einnahmen  aus  dem  Personen  transport  123,123  Fr.,  aus  dem  Güter- 
transport 11,141  Fr.,  aus  verschiedenen  Quellen  70,405  Fr.;  Gesammteinnahmen 
im  Granzen  204,669  Fr.,  18,606  Fr.  per  Bahnkil.  Ausgaben  für  allgemeine 
Verwaltung  13,967  Fr.,  Unterhalt  und  Aufsicht  der  Bahn  18,172  Fr.,  Expe- 
ditioas-  und  Zugsdienst  16,129  Fr.,  Fahrdienst  36,155  Fr.,  Verschiedene« 
19,994  Fr.;  Gesammtausgaben  im  Ganzen  104,417  Fr.,  9492  Fr.  per  Bahnkil. 
und  51,02  ^0  der  G«sammtein nahmen.  Einnahmenüberschuß  100,252  Fr.  Daraus 
wurden  bezahlt  100,000  Fr.  für  Obligationenzinse.  Außerdem  mußte  eine  Ab- 
schreibung von  Materialvorräthen  im  Betrage  von  2231  Fr.  vorgenommen  werden, 
fio  daß  das  Betriebs-Defizit  Ende  1880  35,862  Fr.  betrug.  Im  Jahre  1881: 
Einnahmen  aas  dem  Personentransport  122,028  Fr.,  aus  dem  Gütertransport 
10,259  Fr.,  aus  verschiedenen  Quellen  68,262  Fr.;  Gesammteinnahmen  im 
Ganzen  200,549  Fr.,  18,232  Fr.  per  Bahnkil.  Ausgaben  für  allgemeine  Ver- 
waltung 14,076  Fr.,  Unterhalt  und  Aufsicht  der  Bahn  17,946  Fr.,  Expeditions- 
und Zugsdienst  16,808  Fr.,  Fahrdienst  37,658  Fr.,  Verschiedenes  18,461  Fr.; 
Gesammtausgaben  im  Ganzen  104,949  Fr.,  9541  Fr.  per  Bahnkil  oder  52,33  7o 
der  Gesammteinnahmen.  Einnahmenüberschuß  95,600  Fr.  Kach  Bezahlung  der 
100,000  Fr.  Obligationenzinse  ergab  sich  somit  ein  Defizit  von  4400  Fr. ,  welches 
mit  den  frühem  Ausfällen  auf  neue  Rechnung  vorgetragen  wurde.  Im  Jahre  1882 : 
Einnahmen  aus  dem  Personentransport  134,334  Fr.,  aus  dem  Gütertransport 
12,312  Fr.,»  aus  verschiedenen  Quellen  75,943  Fr.;  Gesammteinnahmen  im 
Ganzen  222,589  Fr.,  18,549  Fr.  per  Bahnkil.  Ausgaben  für  allgemeine  Ver- 
waltung 17,022  Fr.,  Unterhalt  und  Aufsicht  der  Bahn  16,907  Fr.,  Expeditions- 
und Zugsdienst  18,167  Fr.,  Fahrdienst  47,715  Fr.,  Verschiedenes  23,207  Fr.; 
Gesammtausgaben  im  Ganzen  123,018  Fr.,  10,251  Fr.  per  Bahnkil.,  55,27  7© 
der  Gesammteinnahmen.  Einnahmen  Überschuß  99,571  Fr.  Manco  zur  Verzinsung 
der  Anleihen  429  Fr. ,  die  als  Vermehrung  des  Defizits  auf  neue  Rechnung  vor- 


Arth-Rigi-Bahn  —      74     —  Asphalt 

getragen  werden.  Im  Jahre  1883:  Einnähmen  aus  dem  Fersonentransport 
173,113  Fr.,  aus  dem  Gütertransport  13,279  Fr.,  aus  verschiedenen  Quellen 
80,048  Fr.;  Gesammteinnahmen  im  Ganzen  266,440  Fr.,  22,204  Fr.  perBahnkil. 
Ausf/aben  für  allgemeine  Verwaltung  16,692  Fr.,  Unterhalt  und  Aufsicht  der 
Bahn  23,902  Fr. ,  Expeditions-  und  Zugsdienst  17,647  Fr.,  Fahrdienst  50,889  Fr., 
Verschiedenes  20,349  Fr.;  Gesammtausgaben  im  Ganzen  129,479  Fr.,  10,790  Fr. 
per  Bahnkil.,  48,6  ^/o  der  Gesammteinnahmen.  Einnahmenttherschuß  136,961  Fr., 
welcher  wie  folgt  verwendet  wurde:  Verzinsung  der  Anleihen  106,658  Fr.,  Ein- 
lage in  Spezialfonds  15,317  Fr.,  Abschreibungen  7352  Fr.  und  Verminderung 
der  Defizite  früherer  Jahre  7634  Fr. 

Bilanz  per  31.  Dezember  1883:  Äktioen:  Baukosten  6'503,693  Fr., 
indirekte  Verwendungen  129,970  Fr.,  Geräthschaften  und  Materialien  33,932  Fr., 
Verfügbare  Mittel  154,635  Fr. ,  Passivsaldo  der  Betriebsrechnung  33,057  Fr. 
Passiven:  Aktienkapital  4'200,000  Fr. ,  Anleihen  2^160,000  Fr. ,  Subventionen 
60,000  Fr.,  Schwebende  Schulden  370,110  Fr.,  SpeziaKonds  65,177  Fr.  Bilanz- 
summe 6'855,287  Fr.  Kilometrische  Baukosten  486,213  Fr.,  wovon  27,892  Fr. 
für  Rollmaterial  und  458,321  Fr.  für  Bahnanlagen,  Mobiliar  und  Geräthschaften. 

Arvel.  Schöne  Marmorsorte  aus  den  Brüchen  bei  Villeneuve,  grau-violett 
bis  schwach  grau-röthlich  schattirt  und  geädert. 

Arzneimittel,  fertige,  und  Geheimmittel.  Betreffend  Ein-  und  Ausfuhr 
8.  Geheimmittel  und  fertige  Arzneimittel,    s.  auch   „Pharmazeutische  Produkte**. 

Arzneimittelhandlungen  s.  Apotheken. 

Arzneioblaten«  Neue  Arzneiform  aus  zwei,  durch  Pressen  konkav  gemachten, 
an  den  flachbleibenden  Bändern  auf  einander  passenden  Scheiben  von  weißer 
Oblatenmasse,  in  deren  Mitte  die  dosirte  Substanz  zu  liegen  kommt  und  welche 
nach  Befeuchtung  der  Bänder  durch  die  Limousin'sche  Oblatenpresse  oder  den 
Apparat  des  Apothekers  J.  Digne  in  Marseille  fertig  geformt  werden.  Die  Phar- 
macie  Sauter  in  G^nf  verfertigt  diese  Oblaten  mit  jedem  beliebigen  Firmadruck, 
Emblem  etc.  mittelst  mehrerer  Handpressen,  jährlich  im  Betrag  von  ungefähr 
Fr.  5000. 

Arzneipflanzen  s.  Medizinalpflanzen. 

Arzo.  Schöne  Marmorsorte  vom  gleichnamigen  Orte.  Hatte  bis  jetzt  sein 
Absatzgebiet  hauptsächlich  in  Norditalien,  ist  aber  auch  an  vielen  Gebäuden  in 
Lausanne  und  Bellinzona  verwendet. 

Asbest-Manufaktur«  Unter  dieser  Bezeichnung  war  Ende  1884  eine  ein- 
zige Firma  (im  Kanton  St.  Gallen)  im  Handelsregister  eingetragen. 

Asiatische  Türkei,  Arabien,  Persien,  Iran,  Turkestan.  Aus  diesen  Länder- 
gebieten bezieht  die  Schweiz  hauptsächlich  Mais,  Hülsenfrüchte,  Weinbeeren, 
Bosinen,  rohen  Kaffee.  Die  Schweiz  exportirt  dorthin  u.  A.  Baumwollgewebe, 
namentlich  bedruckte,  buntgewobene,  gefärbte;  ferner  Seidengewebe ,  ela-stische  Ge- 
webe aus  Kautschuk  in  Verbindung  mit  Baumwolle,  Wolle  und  Seide;  Baumwoll- 
garne ,  Maschinenstickereien ,  halbseidene  Gewebe ,  Käse ,  baumwollene  Plattstich- 
gewebe, Musikinstrumente,  Uhrgehäuse,  Maschinentheile. 

Aspenholz,  wird  u.  A.  in  bedeutenden  Quantitäten  in  den  schweizerischen 
Holzstoff-  und  Cellulose-Fabriken  gebraucht. 

Asphalt  wird  nur  im  Kt.  Neuenburg  (Val  de  Travers)  produzirt,  wo  be- 
deutende Schichten  desselben  vorzüglichster  Qualität  vorhanden  sind  und  durch 
die  englische  Gesellschaft  „Neuchätel- Asphalte -Company**  ausgebeutet  werden. 
Produktion  im  Jahre  1883   28,000  t  ä  Fr.  100  =  Fr.  2^800,000. 


Asphalt  —     76     —  Atropin 

% 

Gesammtausfuhr  1884:  258,807 q,  1883;  279,497 q,  1873:  80,590 q, 
1863:  39,830  q,  1853:  15,332  q,  wovon  über  die  französische  Grenze  1884: 
153,007  q ,  1883  :  144,902  q,  1873 :  47,525  q,  tiber  die  deutsche  Grenze  1884 : 
104,648  q,  1883:  133,400  q,  1873  :  31,810  q,  über  die  österreichische  Grenze 
1884:  1147  q,  1883:  1195  q,  1873:  1255  q.  Gesammteinfuhr  1884: 
4594q,  1883:  8810q,  Durchschnitt  1872/81:  10,126q,  1873:  11,798  q, 
1863:  6111  q,   1853:  3688  q. 

Mit  Asphalt-  und  Cemenifabrikation  und  -Arbeiten  befaßten  sich  im  Jahre 
1880  laut  eidgen.  Yolkszählungsstatistik  829  Personen  (825  männlich,  4  weib- 
lich) =  0,6  ®/oo  ^^^^  Berufstreibenden  der  Schweiz.  Denselben  gehören  an  1021 
Familienglieder  ohne  Erwerb  (365  männlich,  656  weiblich)  und  50  Feronen 
Hansgesinde  (alle  weiblich).  Gresammtzahl  der  Unterhalt  findenden  Personen 
1900  =  0,7  ^/oo  der  Bevölkerung.  Die  Berufstreibenden  vertheilen  sich  wie 
folgt  auf  die  Kantone:  Aargau  27,  Appenzell  A.-Kh.  6,  Baselstadt  48,  Basel 
land  11,  Bern  73,  Freiburg  7,  Genf  25,  Glarus  4,  Luzern  8,  Neuenburg  159, 
Nidwaiden  86,  Obwalden  3,  Schaffhausen  8,  St.  Gallen  48,  Schwyz  5,  Solo- 
thum  69,  Tessin  18,  Thurgau  22,  Uri  3,  Waadt  49,  Wallis  8 ,  Zürich  137, 
Zug  5.  In  der  oben  erwähnten  Zahl  der  Berufstreibenden  (829)  sind  315  Aus- 
länder (314  m.,  1  w.)  inbegriffen. 

Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  als  Asphaltgeschäfle  6  Firmen 
eingetragen,  wovon  2  im  Et.  Baselstadt,  2  im  Et.  Neuenbürg,  2  im  Et.  Zürich. 

Dem  Schweiz.  Fabrikgesetz  sind  die  Asphaltminen  im  Val  de  Travers 
(Et.  Neuenburg)  unterstellt. 

Asphalt-Dachiilz.  Gesammtausfuhr  1884:  37  q,  1883:  45  q,  wovon 
über  die  deutsche  Grenze  1884:  34  q,  1883:  8  q. 

Gesammteinfuhr  1884:  1140  q,  1883:  1318  q,  Asphalt-Dachfilz  und 
Asphalt-Mastix,  Durchschnitt  1872/81:  1289  q,  1873:  Asphalt-Dachfilz  und 
Asphalt-Mastix  362  q,  wovon  über  die  französische  Grenze  1884 :  109  q,  1883  : 
1  q,  1873:  51  q,  über  die  deutsche  Grenze  1884:  962  q,  1883:  1255  q, 
1873:  310  q,  über  die  österreichische  Grenze  1884:  55  q,  1883:  62  q, 
1873:  1  q. 

Asphalt-Mastix.  Gesammtausfuhr  1884:  4175  q,  1883:  7663  q, 
1873:  19,138  q,  1863:  752  q,  1853:  3140  q,  nämlich  über  die  französische 
Grenze  1884 :  3765  q,  1883 :  6503  q,  1873 :  835  q,  über  die  deutsche  Grenze 
1884:  410  q,  1883:  1160  q,   1873:   18,303  q. 

Gesammteinfuhr  1884:  187  q,  1883  :  60  q,  1873  :  s.  Asphalt-Dachfilz, 
1857:  175  q,  wovon  über  die  deutsche  Grenze  1884:   182  q,   1883:  48  q. 

Assisenbezirke,  eidgenössische,  s.  Geschwomenbezirke,  eidg. 

Assortiments-Fabrikation  und  -Handel  (Ühren-Industrie).  Unter  diesen 
Geschäftsbezeichnungen  waren  Ende  1884  im  Handelsregister  19  Firmen  ein- 
getragen nnd  zwar  15  als  Fabrikationsgeschäfte  (Bern  7,  Neuenburg  8),  und  4 
als  Handlungen  (Neuenburg). 

AtlasbSnder  s.  Satinbänder. 

Atropin»  Ein  Alkaloid-Heilmittel,  das  nebst  ähnlichen  Präparaten  längere 
Zeit  hindurch  von  der  seit  Jahren  eingegangenen  Fabrik  von  Fr.  Hübschmann, 
Apotheker  in  Stäfti,  in  tadelloser  Qualität  und  in  Mengen,  welche  den  medizinellen 
Bedarf  mehrerer  Länder  zum  großen  Theil  deckten,  auf  den  Markt  gebracht 
wurde.  Seither  beziehen  die  schweizerischen  Apotheker  ihren  Bedarf  von  Deutsch- 
landy  Frankreich  nnd  England. 


Augen 


—     76     — 


Ausfuhr 


Augen,  kttnstlicbe,  werden  seit  einiger  Zeit  von  Schön, 
verfertigt,  so  daß  die  Schweiz  hinsichtlich  dieses  Artikels 
Ausland  ahhängig  ist. 

Ausfahr  aus  der  Schweiz  von  1850  his  Ende  1884: 


oculariste  in  Lausanne, 
nicht  mehr  ganz  vom 


Jahr. 

Tbier«. 
Stück. 

<>;o  der 
Einfuhr. 

Nach  dem  Werth 

Tenollbare  WtiareD. 

Fr. 

Nach  dem  Gevicht 
rersollbare  Waaren. 

100  kg  (q).               2,2- 

1850  (Febr.  buDei.)  104,447 

58,4 

3776,521 

587,074 

15,8 

1861 

85,468 

47,3 

3^622,497 

604,328 

14,1 

1852 

65,393 

37,7 

4'378,568 

636,708 

13,8 

1853 

59,633 

29,9 

5^626,516 

583,053 

12,4 

1854 

62,370 

33,6 

6^070,517 

664,876 

13,0 

1855 

88,045 

58,5 

5^163,697 

744,757 

14,7 

1856 

108,936 

65,0 

6'966,519 

779,129 

14,8 

1857 

86,322 

44,6 

5*670,221 

808,932 

14,5 

1858 

84,436 

39,5 

5'009,218 

738,058 

12,8 

1859 

88,498 

41,4 

4^251,045 

717,676 

11,2 

1860 

90,281 

41,5 

6^098,547 

725,752 

10,0 

1861 

84,716 

40,0 

7'187,738 

860,618 

11,0 

1862 

111,550 

52,5 

5'839,249 

1*027,093 

13,8 

1863 

101,530 

47,1 

7'494,326 

1*039,044 

13,6 

1864 

89,616 

37,9 

6*382,011 

994,137 

12,1 

1865 

123,412 

60,3 

7*108,963 

1*094,495 

12,6 

1866 

119,239 

53,7 

6*428,476 

1*165,267 

13,3 

1867 

120,418 

49,6 

6'102,833 

1*243,334 

14,4 

1868 

127,681 

58,2 

7*802,516 

1*304,569 

13,7 

1869 

132,396 

61,9 

7*144,810 

1*392,663 

14,8 

1870 

108,653 

60,1 

6*055,092 

1*686,246 

15,9 

1871 

127,490 

49,6 

5*351,941 

2*043,323 

16,1 

1872 

122,375 

45,9 

6*174,208 

2*174,737 

13,8 

1873 

108,697 

42,2 

5*818,787 

1*806,468 

10,4 

1874 

114,624 

52,7 

5'752,070 

2*026,797 

10,6 

1875 

116,921 

44,3 

5*375,513 

2025,862 

10,0 

1876 

105,782 

36,6 

6'183,323 

2*226,990 

10,3 

1877 

169,192 

46,9 

5*378,191 

2*222,849 

11,3 

1878 

116,089 

37,3 

5*759,623 

2*242,268 

12,2 

1879 

104,852 

39,1 

7*965,358 

2*220,344 

11,3 

1880 

113,828 

46,7 

8*238,214 

2*493,433 

11,7 

1881 

106,296 

41,6 

7*758,420 

2^639,683 

13,3 

1882 

122,643 

50,3 

8*266,051 

2*793,082 

13,5 

1883 

120,431 

47,3 

7764,821 

3*048,346 

14,0 

1884 

102,751 

32,4 

7387,453 

3*426,896 

15,4 

Jahresdurchschnitte : 

1850     1854 

75,462 

41,1 

4*201,650 

607,208 

13,6 

1855     1859 

91,247 

48,6 

5*412,140 

757,710 

13,5 

1860     1864 

95,539 

43,7 

6^600,374 

929,329 

12,1 

1865     1869 

124,629 

56,5 

6*917,520 

1*240,066 

13,8 

1870     1874 

116,368 

49,3 

5*830,420 

1*947,514 

12,9 

1875     1879 

122,567 

41,0 

6' 132,402 

2*187,663 

11,0 

1880     1884 

113,190 

43,0 

7'882,992 

2'880,288 

13,6 

Ausfuhr  —      77     —  Ausfulir 

Das  Prozentverbältniß  zwischen  Ausfuhr  und  Einfuhr  wird  hei  den  nach 
dem  Werth  verzollharen  Waaren  deßhalh  nicht  angegehen,  weil  hei  der  Einfuhr 
andere  Gegenstände  als  hei  der  Ausfuhr  der  WerthverzoUung  unterlagen ;  hei  der 
Ausfuhr  waren  es  Holz  und  Holzkohlen,  bei  der  Einfuhr  Fuhrwerke,  Schlitten, 
Ackergeräthe  etc.  Das  Holz  üherwiegt  hedeutend,  so  daß  z.  B.  dem  Ausfuhrposten 
Fr.  7'387,453  vom  Jahre  1884  hei  der  Einfuhr  nur  eine  Summe  von  Fr.  462,453 
gegenübersteht.     Aehnlich  verhält  es  sich  für  die  früheren  Jahre. 

Die  schweizerische  Zollstatistik  verzeichnet  erst  seit  dem  1.  Januar  1885 
die  Bestimmungsländer  der  schweizerischen  Ausfuhren.  Von  1870  bis  Ende  1884 
wurden  als  Aus*  und  Eingangsrichtungen  nur  die  vier  Landesgrenzen  angegeben 
und  von  1849  bis  1870  fanden  die  Ermittlungen  auf  Grund  der  innern  Zoll- 
gebietseintheilung  (sechs  Ejreise)  statt.  Die  Entwicklung  der  Ausfuhr  nach  den 
verschiedenen  Richtungen  läßt  sich  somit  erst  vom  Jahre  1870  an  verfolgen. 
Damals  betrug  die  Ausfuhr  über  die 

frans.  Grenze.         deutsche  Grense      österr.  Grenze.  ital.  Grenze. 

Thiere 55,528  Stk.         27,403  Stk.        5,775  Stk.         19,947  Stk. 

Vom  TTertÄ  verzollb.  Wm.    3^07,479  Fr.      r428,904Fr.      276,297  Fr.      r242,413Fr. 
Nach  öeurtcÄ«        ,  „  720,024  q  709,500  q         113,283  q  143,4.39  q 

Im  Jahre  1884  dagegen: 

Thiere 31,362  Stk.         41,809  Stk.  5,714  Stk.         23,866  Stk. 

Vom   TTtfrtÄ  verzollb.  Wm.    4*657,515  Fr.  1777,978  Fr.  11,542  Fr.  940,418  Fr. 

^2Lch  Gewicht       „            ,         Tl  16,238  q  r662,966q  279,287  q  368,405  q 

Die  auffallendste  Progression  zeigt  obige  Tabelle  in  der  dritten  Rubrik 
(nach  dem  Gewicht  verzoUbare  Waaren).  Die  Erklärung  liegt  darin,  daß  diese 
Eahrik  vorzugsweise  Industrieprodukte  in  sich  begreift.  Die  zweite  Rubrik  (nach 
dem  Werth  verzollbare  Waaren)  weist  nur  eine  Verdoppelung  der  Ausfuhr  auf, 
was  den  weisen  Maßregeln,  welche  die  Schweiz  gegen  die  Ausrottung  der  Wälder 
ergriffen  hat,  zuzuschreiben  ist.  Die  Vermehrung,  welche  sich  trotzdem  ergeben 
hat,  beruht  zum  Theil  auf  der  Preissteigerung  des  Holzes.  Die  erste  Rubrik 
endlich  (Thiere)  ist  nicht  bloß  nach  der  Zahl  der  ausgeführten  Thiere  zu  beur- 
theilen,  sondern  es  ist  dabei  zu  berücksichtigen,  daß,  wie  in  andern  Viehzucht - 
treibenden  Ländern,  die  Qualität  der  Thiere,  ihr  Gewicht  und  Werth  stetig 
größere  Proportionen  angenommen  und  daß  danebst  die  Ausfuhr  von  Fleisch  aus 
der  Schweiz  sich  ebenfalls  vermehrt  hat. 

Fragt  man  nach  dem  Gesammtwerth  der  schweizerischen  Ausfuhren  und 
nach  dem  Betreffniß  per  Kopf  der  Bevölkerung,  so  ist  zu  antworten,  daß  hierüber 
lediglich  approximative  Ermittelungen  vorhanden  sind.  Eine  Verpflichtung  zur 
Angabe  des  Werthes  von  ausgeführten  Waaren  bestand  nämlich  vor  dem  Jahre 
1885  für  den  Exporteur  nicht  (jedoch  seit  dem  1.  Januar  If.  J.),  ebensowenig 
fand  eine  Schätzung  durch  speziell  hiefür  bestellte  Kommissionen,  wie  dies  in 
einigen  andern  Ländern  üblich  ist,  statt.  Dagegen  hat  das  schweizerische  Zoll- 
departement einige  Berechnungen  dieser  Art  angestellt;  dieselben  beziehen  sich 
auf  den  Waarenverkehr  in  den  Jahren  1881,  1882  und  1888  und  stellen  sich 
folgendermaßen  dar: 

^°^^  Einfuhr  ^^^  Einfuhr  ^^^'^      Einfuhr 

Fr.  gl.  Kat.  Fr.  gl,  Kat.  Fr.         gl.  Kat. 

Nahrungs-   und   Genußmittel  79^673,000  28,9  87828,000  30  9ro51,000  31 

Rohstoffe  und  Hülfsfahrikate  118'422,000  35,3  l!22'481,000  37  123'20:),(X)0  35 

Fabrikate 509'13(i,00(J  230  558'894,000  247  57(3'.s01,(KJ(J  255 

Verschiedenes 2\545,000  43  ^^698^)  oi)  2704,(XK)  49 

Total     7(>977ü,0(JO       84        771*901,000       91     793761,(XK)       92 
r«  Eepf  der  (berechneten)  Befölkerung   .  24(5  2G9  273 


Bei   folgenden  Objekten   ist   nach   den   ZoUtabellen   pro  1884  die  Aosfahr 
größer  als  die  fünfahr.  Die  in  Klammern  beigesetzten  Zahlen  bedeuten  die  Einfuhr. 

37,396   (34,618) 

3,261      (1,826) 


Ammoniak 716  (ICS) 

Asphalt 35B,807  {i.6U) 

_\äuhalt-MiiJilix      .     .     .         *,176  (187) 
Fr. 

Bau-  u.  Nutzholz,  rohes  2'325,982  (221,995) 
Bauholz ,    zugerichtetes 
und  Bretter  etc.    .    .4'618,317  {574,237) 


ß;mmwollab lalle,  roh  . 

20,261 

(7,966) 

Baumwollgarn,  roh  ,    . 

69,280 

(12,739) 

Baum  wo  üge  webe,  roh  . 

80,821 

(29,567) 

-    gebleicht,  geRirbt, 

bedruckt  

86,380 

(22,587) 

BiiumwoUwatte     .     •     . 

360 

(118) 

Bier  in   Flaschen  oder 

Krügen     

3,0*6 

(IÖ9) 

Bildliauenirheilen  bis  u. 

mit  r<il  kf  Gewicht    . 

461 

(109) 

Branntwein ,    Sprit    in 

Flaschen  oder  Krügen 

916 

(3«) 

Ohocolade 

5,320 

(245) 

<  ücborlen-Essenzen  und 

160 

(118) 

<ligarren 

4,131 

(1,601) 

Uachschiefer(a.Schierer] 

13,416 

(12,157) 

meinemHolz,unlakirt, 

unpolirt 

1,081 

(189) 

Druck-  u.  Schreibpapier 

13,835 

(5,582) 

Dynamits.  Zündkapseln. 

6,862 

(5,606) 

Gisenbeize 

3,367 

(3,017) 

Farben,  zubereitete,  un- 

benannte               .     . 

13,244 

(4,131) 

Farbstoff-Extrakte     .     . 

9,210 

(3,505) 

t'fisser,  leere    .... 

7,738 

(4.464) 

Fleisch ,       frisch      ge- 

■«chlachtet     .... 

26,594 

(6,630) 

Floretseide ,     roh ,    ge- 

kämmt od.  gesponnen 

10,136 

(5,505) 

tieleisebrücken     (Eisen- 

hahnmaterial)   .     ,     . 

166 

(-) 

«loeken-  und  Kanonen- 

Metall,  altes     .     .    . 

942 

(IB9) 

(iuiino  und  andere  na- 

^Irlicbe  Düngsloffe    . 

116,777 

(93,263) 

Haute  iinj  Felle,    rcbe 

40,S71 

(10,291) 

Holzkohlen 

186416 

(1,713) 

Holz^clinitzarbeiten  .    , 

1,181 

(331) 

Holzstoff  (Papiermassel 

72,733 

(ia,710) 

Instrumente  für  Physik, 

Halhemutik  und  Optik 

727 

(709) 

Kälber  bis  40  kg  GewUl 

8,014 

(908) 

K'ftli,  weinsleiD*aiires     . 

l.t 

0) 

KJUe 

263,870 

(12,118) 

Kautschuk-  und  GutU- 

perchaivaaren,  elasü- 

-rhe  Gewebe    .    .    . 

941 

(■113) 

Liqueurs  und  Wermuth- 


Lokomobile  .... 
l-okornotiveu  u.  Tender 
MiiimorinPhi[[«n,poUrt 

—  u.  Alabaster,  roh, 
in  Blöcken  .... 

Haschinen ,  landwirth- 
schaflUehe    .... 

Mtl^(^hiueu ,  andere  als 
Lokomobile  und  land- 
WLrlbschall!ich( 

Masehinentheile    . 

Mfhl  in  Paketen . 

MiU'b,  kondensii-fi 

Milchzucker     .     . 

MObel,  alte.     .    . 

Musikdosen .     . 

Obst ,  tHsches ,  tyische 
Feld-  und  Garten- 
gewächse     .... 

Pariiueterie.  rolie     .     . 

Pecli  und  Theer  .    .    . 

Pferdehaare,    gereinigte 

—  zubereitete  .  , 
Plerdeliaiirgewebe  .  . 
[tiihmcnstäbe.geflmilite, 

verfe'oliielc  .... 
Schiererlülein ,      ainge- 

tuhinte  .... 

Schiefer  in  Fliwen  oder 

TJlfeln(^,ÜacllsdLiel(■rl 
Sohuhwaiireu. /cm»-,  au.-- 

Luler  , 


21,210  (4,899) 

5,134  (1.197) 

1,636  (436) 

633  (334) 

13,718  (12,699) 

7,009  (918) 


68,710  (24,774) 

124,010  (38,858) 

11,920  (920) 

146,976  (2) 

1,139  (10) 

3,518  (1,096) 

4,826  (22) 


220,372  (141,963) 

2,809  (18) 

37,100  (21,097) 

271        (123) 


il.geßrbt; 


-Seia, 

Näli.r 
Seiden-  od.  Floretseiden- 

bänder     

Seiden-  od.  Floretseide  n- 

gewebe 

Stickereien  und  Spitzen 
Stroh-  und  Bastwaaren, 


530 
2,341 
11,796 
6,600 
1,319 


Tabak  zum  Rauchen  u. 

Taschenuhren ,  Hlutz- 
uhren  u.  feine  Wand- 

Theer  s.  Pech  u.  Theer. 

TboTierde,   esaigsai 

Ti s dl I erarbeiten  und  Ge- 
räthe,  nicht  gemalt, 
nicht  polirt  .     . 

Weiuslein,  roher  . 

Wermuthkraul 


(240) 
(472) 
(147) 
;3,084) 
(587) 
{401) 


(475) 
(176) 


72,702    (11,366) 

2,627      (1,016) 

806       {-) 


Ausfühi* 


—     79     — 


Ausfuhrzölle 


1,267     (1,116) 


Zündhölzchen  .... 

Zündkapseln ,   Dynamit 

elc 


2,963     (2^5) 


2,949        (283) 


Wollene   Decken    ohne 

Näharbeit     .... 
Wollengarn,  roh,  einfach 

oder  dublirt     .    .    .      10,147        (970) 

Anmerkung:  Im  Januar  1885  war  das  q  Bau-  und  Nutzholz  zu  durchschnittlich 
Fr.  3.  26  deklarirt,  weichhölzeme  Bretter  zu  Fr.  6.  31,  harthölzerne  Bretter  zu  Fr.  8.  15, 
Holzkohlen  zu  Fr.  7.  75. 

Aasfuhryerbote  s.  Einfuhrverbote. 

Ausfuhrzölle.  Diese  Zölle  lieferten  der  Bundesverwaltung  folgende  Brutto- 


Einnahmen 

0/0  der 

V  aller 

1 

','0  der 

0,0  aller 

Fr. 

Binftihrzoll- 

Zoll- 

Fr. 

Einnihrioll- 

Zoll- 

Einnahm. 

Einnahm. 

Einnalim. 

Einnahm. 

1850 

290,606 

7,9 

7,2 

1868 

430,881 

5,3 

4,8 

1851 

296,793 

6,5 

6,1 

1869 

411,732 

5,0 

4,6 

1852 

324,503 

6,1 

5,7 

1870 

376,626 

4,7 

4,4 

1853 

386,521 

7,2 

6,5 

1871 

407,410 

4.0 

3,8 

1854 

405,583 

8,1 

7,3 

1872 

425,001 

3,5 

3,4 

1855 

367,765 

7,0 

6,4 

1873 

396,146 

2,9 

2,7 

1856 

459,981 

8,5 

7,5 

1874 

411,699 

2,8 

2,7 

1857 

395,418 

6,6 

6,1 

1875 

409,213 

2,5 

2,4 

1858 

342,741 

5,3 

4,9 

1876 

445,258 

2,6 

2,5 

1859 

326,241 

4,7 

4,4 

1877 

425,606 

2,8 

2,7 

1860 

408,030 

5,6 

5,3 

1878 

441,375 

2,9 

2,8 

1861 

466,233 

6,2 

5,7 

1879 

509,995 

3,1 

3,0 

1862 

415,406 

5,4 

5,1 

1880 

551,557 

3,3 

3,2 

1863 

496,760 

6,2 

5,8 

1881 

548,632 

3,3 

3,1 

1864 

432,672 

5,3 

4,9 

1882 

602,579 

3,4 

3,2 

1865 

434,809 

5,3 

5,0 

1883 

601,842 

3,1 

3,0 

1866 

374,345 

4,6 

4,3 

1884 

590,530 

2,8 

2,7 

1867 

377,081 

4,8 

4,5 
Jahresdun 

ihschnitte  ■ 

o/o  der                « 

0  all.r 

Fr. 

Einfuhrzoll- 

Zoll- 

Einnahmen.         Einnahmen. 

1850- 

-1854 

340,80 

1 

7,1 

6,Ö 

1855- 

-1859 

378,42 

9 

6,3 

5,8 

1860- 

-1864 

443,82 

0 

5,7 

5,4 

1866- 

-1869 

405,76 

9 

4,9 

4,6 

1870—1874 

403,37 

6 

3,5 

3,3 

1876- 

-1879 

446,28 

9 

2,8 

2,7 

1880- 

-1884 

579,02 

8 

3,2 

3,1 

Die  successive  Verminderung  des  Prozentverhältnisses  beruht  zum  Theil 
darauf,  daß  durch  d«n  Handelsvertrag  mit  Frankreich  vom  30.  Juni  1864  der 
Ausfuhrzoll  für  rohes  und  beschlagenes  Holz  von  5  ®/o  auf  3  ^/o  und  derjenige 
für  gesägtes  Holz  von  3  ^/o  auf  2  ®/o  herabgesetzt  wurde;  ferner  waren  durch 
den  schweizerisch  -  deutschen  Handelsvertrag  vom  13.  Mai  1869  eine  Anzahl 
Artikel,  die  früher  mit  einem  Ausfuhrzolle  von  30  bis  75  Cts.  per  Last  belegt  ge- 
wesen (Dünger,  Stroh,  Heu,  Asche  etc.),  zollfrei  geworden.  —  Folgende  4  Tabellen 
zeigen  die  successive  Grestaltung  der  Ausfuhrzölle  seit  1848,  die  nur  temporären 
Aenderangen  ausgenommen.  Bezüglich  der  Zölle  von  1849  ist  zu  bemerken,  daß 
dieselben  auf  „  Batzen  **  lauteten.  Der  leichteren  Tb  eilbar  keit  halber  ist  der  Batzen 
auf  15  Rp.  neuer  Währung  übersetzt  —  Die  in  der  Rubrik  Vertragszölle  ent- 
haltenen Ziifem  F  '64,  F  '82,  I  '83,  D  '69,  D  '81  bedeuten:  Handelsvertrag  mit 
Frankreich  (Italien,  Deutschland)  vom  Jahr  1864  etc.  Die  mit  Frankreich  ver- 
einbarten Schweiz.  Ausfahrzölle  wurden  auch  durch  die  schweizerisch-italienischen 
Verträge  von  1868  und  1883  gebunden.  —  Zur  Erhebung  gelangen  nur  diejenigen 
Z^lle  des  Generaltarifs,  welchen  kein  niedrigerer  Vertragszoll  gegenübersteht. 


I,.      I  _  — ..  1    _ 


S8    äS8    S    SS8  äg    ■SSS    S8-J       -888 


l*iMII       Ml      •=      II*'      *|i"  IM 


».        .....        ,..  ..ffi  if''3  w^' 

I     M   1- I  I   !  M     ■     i     I     I     "         MI 

S  S  jSSSSg  '  '  SS     '  '  3  3  -ä  S  S  '  1  '     -ggg 


SS-!    'S' 


_  J|s=|^.| 


s  ■ 


i.&L.i,      3;30 




i 

1 

1 

s 

£ 

t.^ 

1 

_    -i- 

'S        ...,:.       . 

•  1    1    ,    '  £ 

*5    .1 

■s  .  'iä 

1 

'!§'  ■ 

ii; 

1"" 

gi     * 

*  i  Is 

s 

^ 

1 

SS 

-    1  1 

iS    g    SS 
M      III 

7"sss 

*     !  1 

1  1  1  ISS 

Sä  sa 

^_ss^s  .^,ss 

SS    S    SB 

J5ÖSSS 

ssasss! 

i.      &.fc. 

Eb^aiba    b.c^b 

pbb       Cc      Ch  P^  O  Q  bL.  [ih  bh  O  b,  b^  b  b  U. 

. 

8    SS 

iS    8       ■«  ^ 

g-g    -5    SS 

S8| 

S8S-i! 

£ 

—  =     1=     — — 

1 

^-"l" 

1  .. 

..  ..1  -  1  .. 

•  ■' 

»"."'.1  ■ 

f 

^ 

"S    SS 

SS, Sa    .<  . 

1    1  £  |i     ™»>. 

sg's'ss 

1  .sss 

^    1  1 

■ssTi'ss 

« 

^^ 

i     1  1 

[1     1     II 

i|«^  — 

*    SS 

S«S3S    .S.SS 

SS    -S    SiS 

ä.ässa 

SS3S3S 

ti.      b.E>. 

EE.b.pb.a      li.[^&. 

fefc        t*        CL.&.QQi.C..CfcOi,&.&.CfcC^ 

S    SS 

SS    s      1  . 

i"    .  ii 

SSj 

SS8|  , 

M^    '  5'~. 

J« 

d 

S       SS 

äS    S       .i  . 

SS       **  - 

8Sg 

1  1  ISS 

i 

£ 

1       I  1 

1    1         1           .am=r 

1     1       1 

1 

ll*" 

% 

s'  'gs 

s|'s' '1  . 

i'-s'  'l  ä 

'ssj 

'tasa 

o        S  . 

■" 

ä    "■"■ 

.".    ".      'S 

5  s    »" 

.  .# 

^J-s 

oi 

d 

s     s 

es  s  ^  ^ 

£«           2 

S2 

5S    SS 

i 

i 

1       1 

II           1         O       mir 

"im' 

1 

J-l" 

J 

gl  's' 

ss's'l'  . 

S-ü"  's 

'gg 

'|s'« 

t-              t-               _ 

r^S                "^ 

ü5          a    ■ 

s      "■ 

.        .                    .             ^ 

JfS           » 

if  ■ 

M       ^ 

,      ^ 

.    ■  o    ■    •    ■ 

i  '■ 

ja 

E 

s 

ä    ' 

Ö 

1: 

1 

t> 

■9 

g 

e 

s 

■ 

J 

1 

s 

SS.S 

Hl 

1 

t. 
II 

1 

i 

1 

i 

0 

!i 

liill 

1 

E 

1 

\  J3   \    \t 

Pill 

^  J  1  1   1  ü 

T 

Uli 

■3i 

Uli 

3SSSiS 

Sa    ooxffiK    «    Ä        s 

bjS            W  W 

a^a<_ 

Famr,  ToIkiwlrtliKlwtte-I^iLI 


7^- 


I    11       ä8|SS       J        .8    S    I  .  .1       §8    S    8 


■  I 


-I  ■ 


•  1  • 


iS-.S  g;S5Sg  S  gS.^S  gS82,SlS.jl 

;     1*«  I  1"-  (    I  I  !    1*  I  ii    I    I*  1"  1*"  I 

b.Q^b^  Cihbhb.Pu  Pu  CnEhQb  b.  b.  b^  Eh  Q  Di.  Bb  b<  O  &,  &, 

s  11  |S|Sg  I  ,1  i  j  .  ,1  gss  s  I 


,1  1 1^,1  i!i 


SS    SSS8SS    g 

'       1    M    I    1    '       I 


-II.        I  I     I  I         1     I      ; 
1  ■     ,  i^  M  I        =  1=^  I  I  1=  1»  '   o    M( 


•Sg    -3 


iS      ifi  '^  lo      U3        in 


1^1^' 


■5  §3  fl-a-ö  B2 
.=!  i-  *  '^s  ^  _9  _'M  _« _¥  Ä  .y        .£■,-=     ,-5  5  5  t5  S  c 


O     O     £,a.ä'ä'a-  a5Äa^Ä(2 


AiL«fuIirzölIe 


—     83      — 


Ausf'uiirzÖlle 


s 


$ 

s 

« 
0 


o 
CO 


is 


8-sS 


oo 


QC 


M 


6.   ^O 


94  «-4  99  94G«I 

XOOOO  X  00 

^       ^        *■        »■        •■ 

S    8iS 

Q      ^  ir;  tß 

^5  'S  -^  o  c 

■  .»-I   . 


33 


^  Oa  -«ti  ^  •* 
CO  CO  <0  CO  CO 

••       ^        »        »•       » 


ÖD 


tG  iß  kG 


'^  IS 


tG 


i-O 


■s '. 


te 

^ 


c 
a 

o 

u 

O 
fl 


tu 


a 


Ol 


E 


aO'S 


®  .0)  3    «    «S 


^  :r*  ^      ^  .;5 .3  :;5 


Ausländer  in  der  Schweiz 


—     84     — 


Ausländer  in  der  Schweiz 


o 

00 


i 


B 

o 
> 

a 
o 

00 


u 

a 

8 


B 

o 
> 

a 

e« 

a 

I 

o 
> 

p 

0 


9 

OD 

hl 
9 


*euo}ii«)|  jep 
Bunj9)||fiA9g 


'jepufiisnv  jap 

mVZ}UIUIVS89 


•}D{|itti{)V||  'p  Sunui|9{in|  iui|0 


09  CO 


Q9'He9r-lQ9i-«C0^^OdQ]OliP^Oir*Qpe9ClQ0^TH^ 


Q9OlOOOOip^r-HOO^Q0Oi^^XCOOOO«CMTH  ^ 


SapaDvHeer^060^MOd^r^fH^-^^aoi>^MrHe9oQ 

1P^tf>k0Q0Q9«-(O^fHi-HfH0d^M'^dbOOt*>Qit*$lt«' 

kOOOiP^  ^CM&1^^C0Q90]r*iOTH        Q0OQO«<-> 

(N  »~^  lH  r^  00  CO 


1^1^ 


'uj9pui{-|  uejepuv  snv 


'J9UV)||J9UIV 


'j96eMJON 


'U9p9Mq3$ 


*ue|Oc|  *n  u9S€nu 


'ueu^Q 


-u9U!jg 


•J9PUKIJ9P9IN 


*J9|B|eg 


OD  CO 


I  I 


Od  09  ;o 

Ol 


09 


MM 


QDl>»l  Ol 


CO 


I  I 


«  ^  «  o 


kO  i-i  09  1-^ 


I  I  I«  l«S!  i-'-S  !•"  1^  I  " 


^^  i-H  99  lO  09  t^  (M  CO  O  »O     I      I   ^  CO  fH     I 

Oloj  ©9  r-  «.^    1     '  »^  I 


r^cooDX  09  o  Ol  ^  fH  ^ 

'  Ol  CO 


M  I'*  I"  M  I 


k©  "^ip^ 


M  M  I 


kOOkOr}4     leO^C^fH 


I    CO  « 


09 


^coÄx»Hoi*o  ee 


CD  Od  CO 


jip^  j^r-tköio^  IS3°°^  ie(9»-ioiiO 


^^Ä^5aQoaDcoaDcooii-«GCt*^t^ 

^  O  0&  '-' »H  <M  fH  (?il  ^r-i^MCO 

1-H  U9  "^^  O« 


l^|fHi-«5ftiooiir-r^l     i^cooo^ 
i  lOlr-l^CN         lkf99olla6oi       ^ 


l""  1  M  1-^ 


r-iao»oi>»or»oe9co 

^Mi-l©100l^'H^CO 


I  IS  "*« 


u 

MS 


'U9S0ZUVJJ 


*je|uvd$ 


*jeu9!|V|| 


'UJvBufi 


^  (M0ÖO5  01  t^ 
A  ^  p>4  CO 
09  '^ 


CO  06  cogpco 

'*  fH  t*  ^  O» 

kO  06  o  r*  o^ 
•^   ««   ^   «^ 

^  csik©  00 


CO 


CO  [>•  O)  <Hi  O  00  b» 


00 

^        vs 


iMOl 


OD  «-(^  (M 


I      109    jkOO^Ai-HOikOkOCO 


MS*  : 


Ol^C0l>»03r*^k0^9t^^«-(^C0l>»t0AC0^MO 

CO  00  CO  fH   ^   ip^  CO  r*  Ol  r*  o>  m  t^  fH  i-i  ob  lO  ^  to 

iM  00        O  ^  00  •-•  kO  CO  ip^        9  t«  09  ^ 

1^  09  rH  Ol  «-^ 


OOOOO    I      I      l^^09tO^iO     I    Od  06  r-H  tH  Ol  C«  CO  00  <N 


'J9q3|9JJ9|8eO 


'9q3t|n9a 


e 


^C0^O^^^t^09C009^06cp060d 

O9OlC|«-(O^Q^COfHr-H^-^Q0lO^CO 

^•-•0901^^  oOrHkOco  ^^  i-i 


rH  00  09  00  01 
COÖ  Q^t^ 
•-•  Ä  Od09  »^ 


aD'«^^t^ocMc«kor*oiQOco^^t^oeoi« 

<3i^^Tt40DI>09'^aDCOQ>-^^O>^OdC 
obOO^i^       kf9  lO  09  O  ^  t**  C^  *0^  00  < 

^COtH  O9<-iO6^Q0CO  09  Ol 


o 

00 


o 

00 


o 

00 


o 

00 


o 

QO 


o 

00 


00  OD  00 


o 

00 


o 

00 


o 

00 


9 

ä 

cd 


N 

N 

C 

(3 

0) 

a> 

o« 

Q« 

Q« 

o« 

< 

<! 

■w 

TS 

cd 

• 

»-^ 

J22 

a> 

a> 

C 

C/l 

Vf 

t^ 

cd 

c^ 

(i> 

QQ 

QQ 

n 

CA 

a 

• 

e 

a> 

c 

cd 

cd 

N 

Ih 

0) 

»-^ 

u 

^ 

£ 

O 

^ 

O 

»J 

Ausländer  in  der  Schweiz 


Ausländer  in  der  i^liweiz 


I     sg^i 


"S    52       !j.t 


•  1=  las'^ss  I  MI 


SS  I  i^'SSSS'-aS^E«»  ]  |! 


""  1 

1 1  l-l  1 

■"-  1  !  I  1  I  i»s  i"8ja-  i3SL 

«S{ 

I  1  l-'  1  1 

i  1-  1  1  1  1-  ISS  1  l?l"  1  igsi" 

*Si 

-'S^S" 

="23332"  ;||-23|,  ,|||| 

SS 

i  1*"  1  1 

1   i   1-  1   :   139  1   IS=  1   l]S5   5 

jss-Ei  s  SS  I  S|    Pz? 
-    Mi 


:1.    =M"s 


Ba:  1  I  1'—=-"  !-•  1' 


I  I  I— -as~  isa 


-32SSS»- 


SK="""SSg2SSSgSS8=S-'SS|SSR«2lSS  S  „  ,    ,-   ^-„,, 

i^A  «M      •-•  ÄiO"^      ^H«»^      eei'-as^iQc^  l'©*^*'^|zl      Sui*£ 


i ;   I  :   ig22 


'  I 


torj^ft  g-;u5jg«    S.  «- I      gJ     eIJe^ 


gS3SS=||2K|?KSg?5||l 
||£gG5|||pS||Sg|||S||S|||||i|  I  2  I    i|   ijilj 

iiiliiiiiiiiiiliilliiiiiiiiiiirii  ?t  ||!!js 

'S  aL^|l|i|  . 

■       ■       ■       ■      § i  eciäSö^ll 

ljs8s-s-= I      "r"ili 


i  I  1  3  1  I  I  I  I 


s    I   ■=    §■ 


Au!»länder  in  der  Schweiz 


—     86      — 


Ausländer  in  der  Schweiz 


Im  Jahre  1880  befiEuiden  sich  anter  1^404,044  erwerhenden  Personen  der 
Schweiz  (Beraftreibende  nnd  Hausgesinde)  115,978  erwerbende  Ausländer  = 
8,2  ^/o.  53,321  waren  bei  den  Industrien  und  dem  Elleingewerbe  betheiligt, 
15,689  bei  den  Yerkehrsberufsarten,  13,894  beim  Handel  (8600  eigentlicher 
Handel,  4654  Wirthschaftswesen),  11,369  bei  der  Urproduktion,  4026  bei  den 
wissenschaftlichen  Berufsarten  und  Künsten,  1988  bei  den  persönlichen  Dienst- 
leistungen. Folgende  Zusammenstellung  zeigt,  bei  welchen  Berufsarten  mehr  als 
5  erwerbende  Ausländer  auf  100  erwerbende  Schweizer  kommen: 


Aerzte  und  Chirurgen  .    .     . 

Apotheker 

Asphalt-  u.  Cementfabrikation 
und  -Arbeiten 

Bäcker 

Bank- ,  Agentur-  und  Ver- 
sicherungswesen   .     .     .     . 

Barbiere  und  Haararbeiter    . 

Baumeister  und  Architekten . 

Bierbrauer 

Bildhauer  und   Holzschnitzer 

Branntweinbrenner  .... 

Brunnenmacher  und  Wasser- 
ableitungsarbeiter     .    .     . 

Buchbinderei 

Buchdruckerei 

Büchsen-  und  WafTenschmiede 

Bürstenbinder 

Dienstmänner  und  Holzhacker 

Drechsler 

Eisengießer 

Essigfabrikation  s.  Mineral- 
wasser. 

Färberei 

Feilenhauer  und  Schleifer     . 

Flach-  und  Dekorationsmaler 

Gasfabrikation 

Gärtner 

Geistliche  und  Nonnen      .    . 

(Jerberei 

Glasfabrikation 

Glockengießer,  s.  Zinngießer. 

Gold-,  Silber-  u.  Bronzearbeiter 

Hafiierei  und  Ofenfabrikation 

Hammer-,  Huf-  und  Zeug- 
schmiede   

Handel,  eigentlicher      .     .     . 

Hausgesinde 

Hotels  und  Wirthschaflen 

Hutmacher 

Kalk-  und  Ziegelbrenner  .     . 

Kaminfeger 

Knopf-  und  Kammacher    .     . 

Köhler  und  Waldarbeiter  .     . 

Korb-  und  Sesselflechter    .     . 

Kost-  und  Logisgeberei      .     . 

Krankenwärter  u.  Pflegerinnen 

Küfer  und  Kühler    .... 

Kürschner,  Kappen-  u.  Hand- 
schuhmacher      

Kunstmaler  und  Zeichner 


Q,    Absolute 
'**       Zahl 


9,7 
35,9 


61,3 
11,9 

12,1 

28,4 
27,9 
75,7 
8,7 
10,2 

9,7 
18,2 
18,6 
10,4 
31,0 
12,3 

9,7 
14,8 


14,2 
24,1 
20,2 
35,2 
21,1 
11,5 
14,5 
31,4 

25,9 
16,5 


188 
246 

315 
1237 

640 
419 
442 
975 
135 
96 

54 
420 
477 

83 
129 
28> 
152 
331 


484 
211 
682 
166 
917 
527 
272 
105 

299 
410 


13,7  1186 

18,4  8600 

21,1  15691 

15,7  4141 


21,8 

11,4 

9,5 

10,1 

9.1 

7,4 

19,1 

20,1 

8,7 


32,7 
23,6 


215 
400 
79 
26 
356 
165 
513 
432 
436 

103 
60 


I 


Kupferschmiede 

Lehrpersonal 

Lithographen  u.  Kupferstecher 

Maler  s.  Flach-  u.  Dekor.-Maler. 

Maschinen  -  Ingenieure  und 
-Techniker 

Maschinen-  und  Mühlenbauer 

Maurer  und  Gypser  .... 

Messerschmiede  u.  Bandagisten 

Metzger  und  Wurster    .     .     , 

Mineralwasser-  und  Essigfabri- 
kation   

Missionäre 

MüUer 

Musiker,  Sänger  und  Schau- 
spieler       

Musikinstrumentenmacher 

Nagelschmiede  und  Stiflen- 
fabrikation 

Optiker  und  Kleinmechaniker 

Papier-  u.  Holzstofifabrikation 

Parqueteriefabrikation  .     .     . 

Photographie 

Posamenter 

Putz-  und  Blumenmacherei  . 

Säger  

Sattler 

Schauspieler,  s.  Musiker. 

Schifffahrt  und  Flößerei    .    . 

Schirmmacher 

Schlosser 

Schneiderei 

Schreiner  und  Glaser    .     .     . 

Schriftgießerei 

Schusterei 

Seifen-  und  Kerzenfabrikation 

Spengler  und  Lampisten  .     . 

Steinmetzen  und  Marmoristen 

Straßen-  und  Wasserbau  und 
-Unterhalt 

Strumpfwirker  U.Strickerinnen 

Tabak-  u.  Cigarrenfabrikation 

Taglöhner 

Tapetenfabrikation,  Tapezierer 
und  Matrazenmacher      .     . 

Teigwaarenfabrikation  .     .     . 

Uhren-  und  Uhrenwerkzeug- 
macher      

Vergolder  und  Rahmenmacher 

Wascherei  und  Glätterei   .    . 

Wagnerei  u.  Wagonfabrikation 


oio   - 

Zahl 

22,5 

205 

7,8 

1116 

17,6 

170 

16,9 

56 

14,1 

1219 

38,9 

5963 

15,1 

67 

11,0 

869 

28,4 

54 

67,0 

63 

9,4 

662 

09,2 

923 

12,3 

204 

14,9 

132 

34,2 

77 

lU 

228 

10,9 

66 

34,1 

137 

6,8 

24 

9,7 

336 

12,8 

361 

12,8 

389 

16,4 

224 

28,7 

125 

20,8 

931 

13,9 

4257 

20,9 

3619 

18,8 

19 

14,8 

3840 

16,4 

58 

25,5 

755 

18,2 

898 

24,0 

1619 

5,4 

184 

9,1 

412 

11,6 

839 

16,5 

270 

8,0 

30 

7,9 

ai99 

26,2 

69 

14,0 

1795 

8,2 

4S5 

Ausländer  in  der  Schweiz 


—     87     — 


Auslieferungsverträge 


0     Absolute 
°       Zahl 

Weißnäherei 9,4    2339 

Zimmerleute 9,2     1510 

Die  größten  Verhältnißzahlen  weisen  auf: 
Musiker,  Sänger  und  Schauspieler  .     109,2   I  Barhiere  und  Haararbeitei 


",0 


Zinn-,  Crelb-  u.  Glockengießer    21,3 
Zuckerbäcker,  Chocolatiersetc.    14,3 


Absolnte 
Zahl 

38 

338 


Bierbrauer 75,7 

Missionäre 67,0 

Asphalt-  undCementfabrikation  und 

-Arbeiten 61,3 

Maurer  und  Gypser 38,9 

Apotheker 35,9 

Gasfabrikation 35,2 

Optiker  und  Kleinmechaniker    .    .  34,2 

Photographie 34,1 

Kürschner,  Kippen-  u.  Handschuh- 
macher   ....:....  32,7 

Glasfabrikation 31,4 

Bürstenbinder 31,0 

Schirmmacher 28,7 

Mineralwasser-  u.  Essigfabrikation  .  28,4 


28,4 
26,2 
25,9 
25,5 
24,1 


Vergolder  und  Rahmenmacher  .  . 
Gold-,  Silber-  und  Bronzearbeiter  . 
Spengler  und  Lampisten  .... 
Feilenhauer  und  Schleifer  .  .  . 
Straßen-  und  Wasserbau  und  -Unter- 
halt        24,0 

Kunstmaler  und  Zeichner      .     .    .  23,6 

Kupferschmiede 22,5 

Hutmacher 21,8 

Zinn-,  Gelb-  und  Glockengießer     .  21,3 

Gärtner 21,1 

Schreiner  und  Glaser 20,9 

Schlosser 20,8 

Flach-  und  Dekorationsmaler     .    .  20,2 

Krankenwärter  und  Pflegerinnen    .  20,1 


Die  größten  absoluten  Zahlen  (tlber  1000)  weisen  folgende  Erwerbsarten  auf  : 


Hausgesinde 15691 

Handel,  eigentlicher 8600 

Maurer  und  Gypser 5963 

Schneiderei 4257 

Hotels  und  Wirthschaften    .     .    .  4141 

Schusterei 3840 

Schreinerei  und  Glaserei  ....  3619 

Uhren- U.Uhren  Werkzeugfabrikation  3199 


Weißnäherei 2339 

Wascherei  und  Glätterei  ....  1795 

Straßen-  u.  Wasserbau  u. -Unterhalt  1619 

Zimmerleute 1510 

Bäckerei 1237 

Maschinen-  und  Mühlenbauer    .    .  1219 

Hammer-,  Huf-  und  Zeugschmiede  1186 

Lehrpersonal 1116 


Ausländische  Eisenbahnantemehmungen  auf  Schweizergebiet.  Fol- 
gende ausländische  Unternehmungen  besitzen  Bahntheile  auf  schweizerischem  Gebiete : 

Gr.  Badische  Staatsbahnen.  1)  Von  der  schweiz.-badischen  Grenze  bei 
Leopoldshöhe  (Baden)  tlber  Basel  bis  zur  schweiz.-badischen  Grenze  bei  Grenzach 
(Baden),  im  Eiinton  Baselstadt,  5629  m  ;  2)  von  der  schweiz.-badischen  Grenze 
bei  Erzingen  (Baden)  über  Schaff  hausen  bis  zur  schweiz.-badischen  Grenze  bei 
Thayingen  (Schweiz),  im  Kanton  Schaffhausen,  28,908  m;  zusammen  34,597  m. 

Wiesenthalbahn:  Von  der  schweiz.-badischen  Grenze  bei  Stetten  (Baden) 
bis  Basel  4319  m.  Diese  Strecke  befindet  sich  im  Betrieb  der  Gr.  Badischen 
Staatsbahnen. 

Elsaß-Lothringische  Bahnen  betreiben  pachtweise  die  der  Central- 
bahn  angehörende,  3491  m  lange  Strecke  von  der  Grenze  bei  St.  Ludwig  (Elsaß) 
bis  Basel. 

Vorarlbergbahn:  1)  Von  St.  Margrethen  bis  zur  Schweiz. -österr.  Grenze 
bei  Lustenau  (Mitte  Rhein)  1298  m;  2)  von  Buchs  bis  zur  Schweiz. -österr.  Grenze 
(Mitte  Bhein)  bei  Schaan  1066  m;  zusammen  (im  Kanton  St.  Gallen)  2364  m. 

Paris-Lyon -M^diterran^e  (franz.  Mittelmeerbahn):  Von  Geni  bis  zur 
schweiz.-franz.  Grenze  bei  La  Plaine  (Kt.  Genf)  16,250  m. 

Alta  Italia  (Oberitalienische Bahnen)  befährt  mitbenutzungs weise  die  zur 
Gotthardbahn  gehörende  Strecke  von  der  Schweiz. -italienischen  Grenze  bei  Chiasso 
bis  Mitte  Aufnahmsgebäude  daselbst  (Tessin).  Ge^sammtlänge  der  ausländischen 
Unternehmungen  angehörenden  Bahnstrecken  in  der  Schweiz  57,530  m  (Ende  1883). 

Aaslieferungsyerträge  besteben  zwischen  der  Schweiz  und  folgenden 
Staaten:  Belgien  d.  d.  13.  Mai  1874  (Amtliche  Sammlung,  neue  Folge,  I,  pag.  59, 
französisch  57).  Hiezu  Abänderungs-Konvention  vom   11.  September  1882  (A.  S. 


Auslieferungsverträge  —     88      —  Ausstellungen 

n.  F.  VI,  pag.  617,  frz.  500).  Deutschland  d.d.  24.  Januar  1874  (A.  S. 
n.  F.  I,  pag.  82,  frz.  69).  Hiezu  Erklärung  zwischen  der  Schweiz,  Deutsch - 
'  land  und  Italien  betr.  Auslieferung str ansparte^  vom  25.  Juli  1873.  (fiundea- 
blatt  1873,  III,  pag.  569.)  Note:  Die  Verträge  mit  Baden  vom  29.  Oktober 
1864  und  Bayern  vom  2B.  Juni  1851  sind  durch  den  Vertrag  mit  dem 
Deutschen  Beiche  ersetzt.  Frankreich  d.  d.  9.  Juli  1869  (A.  S.  X,  pag.  35). 
Hiezu  vergleiche  1)  Druckberichtigung  vom  28.  Juni  1884  (A.  S.  n.  F.  VII, 
pag.  461,  frz.  417).  2)  Ereisschreiben  an  die  Kantone  vom  14.  Januar  1870 
(Bundesblatt  1870,  I,  pag.  61).  Großbritannien  d.  d.  26.  November  1880 
(A.  S.  n.  F.  V,  pag,  313,  frz.  280).  Vergl.  Vertrag  vom  31.  März/ 28.  Nov. 
1874  (A.  S.  n.  F.  I,  pag.  356,  frz.  319)  und  Verlängerungen  vom  19.  Juni  1878 
(A.  S.  n.  F.  IV,  pag.  385,  frz.  331),  vom  13.  Dezember  1878  (A.  S.  n.  F.  IV, 
pag.  387,  frz.  332),  vom  8.  Dezember  1879  (A.  S.  n.  F.  IV,  pag.  390,  frz.  334), 
vom  11.  Dezember  1880  (A.  S.  n.  F.  V,  pag.  297,  frz.  271).  .Italien  d.  d. 
22.  Juli  1868  (A.  S.  IX,  pag.  732,  frz.  639),  sowie  Zusatekonvention  vom 
1.  Juli  1873  (A.  S.  XI,  pag.  294,  frz.  298),  vergl.  ferner  Erklärung  zwischen 
der  Schweiz,  Deutschland  und  Italien  bezüglich  der  Auslieferungstransporte,  vom 
25.  Juli  1873  (Bundesblatt  1873,  III,  pag.  569).  Luxemburg  d.  d.  10.  Februar 
1876  (A.  S.  n.  F.  U,  pag.  120,  frz.  104).  Niederlande  d.  d.  21.  Dezember  1853 
(A.  S.  IV,  pag.  98,  frz.  100).  Nordamerika  (Ver.  Staaten)  d.  d.  25.  November 
1850  (Art.  14  u.  if.  des  allgemeinen  Vertrages).  (A.  S.  V,  pag.  217,  frz.  189). 
Oesterreich-Ungarn  d.d.  17.  Juli  1855  (A.  S.  V,  pag.  188,  frz.  178). 
Portugal  d.  d.  30.  Oktober  1873  (A.  S.  n.  F.  I,  pag.  161,  frz.  141).  Ruß- 
land d.  d.  5./17.  November  1873  (A.  S.  XI,  pag.  410,  frz.  406).  Salvador 
d.  d.  30.  Oktober  1883  (A.  S.  n.  F.  VII,  pag.  694,  frz.  637).  Spanien  d.  d. 
31.  August  1883  (A.  S.  n.  F.  VII,  pag.  357,  frz.  336). 

Ausrüsterei  (Ausrüstung).  Ein  sehr  wichtiges  Hülfsge werbe  der  Seiden- 
und  Baumwollweberei  und  der  Stickerei.  In  der  ostschweizerischen  Stickerei- 
industrie besorgen  die  sehr  zahlreichen  „ Ausrüsterinnen  **  speziell  das  Ausschneiden, 
Bügeln,  Stäben  und  Legen,  Heften  und  £tiquettiren  etc.  der  Vorhänge,  Roben, 
Besätze  u.  s.  w.  und  es  sind  hiefür  in  neuerer  Zeit  eine  Anzahl  größerer  Ge- 
schäfte mit  entsprechenden,  hellen  und  geräumigen  Lokalitäten  entstanden.  Solcher 
Ausrüsterei geschäfte  bestanden  in  St.  Gallen  im  Sommer  1880,  nach  der  Statistik 
des  kaufiu.  Direktoriums,  75,  mit  ungefähr  350  Arbeiterinnen.  Außerdem  wurden 
807  M Ausrüsterinnen **  in  den  Fabrikationsgeschäften  selbst  gezählt,  so  daß  die 
Gesammtzahl  derselben  in  genannter  Stadt  nahezu  1200  beträgt. 

Als  Ausrüstereien  waren  Ende  1884  4  Firmen  (im  Kanton  Zürich)  im 
Handelsregister  eingetragen,  wovon  1  als  Seidenstoff-  und  1  als  Halbseidenstoff- 
Ausrüsterei. 

Ausschneiderei.  Hülfsgewerbe  der  ostschweizerischeu  Stickerei  und  Vorhang- 
weberei ;  besteht  im  Ausschneiden  des  Stoffrandes  an  den  Feston  bögen  der  gestickten 
Vorhänge  und  Besätze  (Bandes) ;  ferner  im  Beseitigen  der  auf  der  Rückseite  der 
brochirten  Grewebe  zwischen  den  einzelnen  Blumen  gespannten  Fäden,  und  im 
Ausschneiden  der  Mousseline-  oder  Guipureunterlage  bei  Applikations-Stickereien. 

Die  Manipulation  wird  von  Frauenspersonen  (Ausschneiderinnen)  meist  zu  Hause, 
und  von  Hand,  besorgt.  Vergl.  Ausrüsterei. 

Ausstellungen.  In  der  richtigen  Erkenntniß,  daß  die  Ausstellungen  in 
hohem  Maße  fördernd  auf  die  Produktionsverhältnisse  einwirken,  indem  sie  den 
Wetteifer  der  Produzenten  anregen  und  bei  den  Konsnmenien  die  Vorliebe  für 


Ausstellungen  —     89      —  Aus-slellungen 

einheimische  Erzeugnisse  wecken,  werden  in  der  Schweiz  die  Ausstellungen  mit 
Liehe  gepflegt.  Weitaus  die  größte  Zahl  entzieht  sich  der  Wahrnehmung  in 
weiteren  Kreisen,  da  sie  nur  für  kleine  Umkreise  (Gemeinden,  Bezirke)  ver- 
anstaltet sind,  meistens  ohne  großes  Geräusch  der  Initiative  von  Vereinen  ent- 
springen und  auf  deren  eigene  Kosten  durchgeführt  werden.  An  größeren  Aus- 
stellungen (Kreis-,  kantonale,  schweizerische  A.)  hetheiligen  sich  in  der  Regel 
die  Gemeinwesen.  Man  hat  schon  oft  die  Frage  gehört,  bei  welchem  Umfange 
wohl  eine  Ausstellung  den  größten  Nutzen  biete.  Dieselbe  läßt  sich  vielleicht 
dahin  richtig  beantworten,  daß  weder  eine  zu  knappe  noch  eine  sehr  ausgedehnte 
Anlage  die  besten  Bedingungen  des  Erfolges  in  sich  tragen.  Weder  soll  die 
Einfachheit  so  weit  getrieben  werden,  daß  das  Gemüth  keine  Anregung  empfängt, 
noch  soll  die  Mannigfaltigkeit  der  Objekte  so  groß  sein,  daß  der  Mehrzahl  der 
Besucher  nur  ein  flüchtiges  Beschauen  der  Gegenstände,  was  keinen  nachhaltigen 
Eindruck  hinterläßt,  möglich  ist. 

Großen  Nutzen  dürften  die  schweizerischen  Industrien  aus  der  Ejreirung 
von  permanenten  und  von  Saisonsausstellungen  ziehen,  wenn  solche  an  berühmten 
Touristen-  und  Kurorten  oder  an  der  Route  nach  solchen  errichtet  würden 
(Interlaken,  Rigi,  Luzem,  Ragaz,  Zürich,  Bern,  Basel,  St.  Gallen,  Genf,  Montreux, 
DavoN  etc.). 

Die  Betheiligung  der  Schweiz  an  ausländischen  Ausstellungen  ist  ihr  sehr 
nützlich  und  es  wäre  zu  beklagen,  wenn  die  momentan  allgemeine  Antipathie 
gegen  zu  häutige  Wiederholungen  jener  erschlaffend  auf  die  schweizerischen 
Produzenten  und  Behörden  wirken  sollte.  Jedes  Zurückbleiben  ist  gleichbedeutend 
mit  dem  Vorrücken  ausländischer  Konkun'enz.  Ja  nicht  nur  soll  der  bisherige 
Wetteifer  der  Schweiz  in  dieser  Richtung  wach  erhalten,  sondern  er  sollte  durch 
festere  Normirung  der  Staatshülie  gewissermaßen  konsolidirt  und  in  Bahnen  ge- 
lenkt werden,  welche  zu  regelmäßiger  und  ausgedehnter  Betheiligung  der  Schweiz 
an  jeder  einigermaßen  bedeutenden  internationalen  Ausstellung  führen. 

So  weit  das  sehr  zerstreute  Material  über  die  im  Laufe  dieses  Jahrhunderts 
in  der  Schweiz  stattgehabten  Ausstellungen  zugänglich  ist,  mag  hier  eine  Auf- 
zählung derselben  folgen.  Man  wird  bemerken,  daß  der  Anfang  durch  Industrie- 
Ausstellungen  gemacht  wurde,  daß  diese  auch  längere  Zeit  vorherrschten,  daß 
aber  nach  und  nach  die  landwirthschaftlichen  und  unter  diesen  wiederum  die 
ViehausstelluDgen  die  Oberhand  gewannen.  Das  letztere  erklärt  sich  leicht  aus 
dem  Umstände,  daß  die  Anordnungen  für  Viehausstellungen  einfacherer  Natur 
sind  als  diejenigen  fast  aller  übrigen  Ausstellungen.  Der  nämliche  Umstand  mag 
viel  dazu  beigetragen  haben,  daß  in  Bezug  auf  Viehaus^itüllungen  unter  den  zwei 
landwirthschaftlichen  Hauptvereinen  der  Schweiz  (in  den  deutschen  Kantonen  der 
schweizerische  landwirthschaftliche  Verein,  in  den  französischen  Kantonen  der 
landwirthschaftliche  Verein  der  romanischen  Schweiz)  im  Mai  1870  eine  Ver- 
einbarung getroffen  wurde,  welche  in  Bezug  auf  Industrieausstellungen  nicht  be- 
steht, nämlich,  alle  4  Jahre  abwechselnd  in  der  romanischen,  mittleren  und 
östlichen  Schweiz  eine  Ausstellung  zu  veranstalten.  Folgendes  ist  der  Wortlaut 
dieser  Vereinbarung: 

„Die  landwirthschaftlichen  Hauptyereine  der  deutschen  und  romanischen  Schweiz 
haben  sich  behufs  Regulirung  der  allgemein  schweizerischen  landwirthschaftlichen  Aus- 
stellungen unter  gefäliger  Mitwirkung  des  eidgenössischen  Departements  des  Innern 
Ober  folgende  Grundsätze  geeinigt: 

Art.  1.  Die  vom  Bunde  unterstützten  allgemein  schweizerischen  landwirthschaft- 
lichen Ausstellungen  finden  je  von  vier  zu  vier  Jahren  statt. 


Ausstellungen  —      '.»0     —  Ausstellungen 

Art.  2.  Diese  Ausstellungen  werden  abwechselnd  in  der  romanischen,  mittlem 
und  östlichen  Schweiz  abgehalten. 

Art.  3.  Es  findet  bei  denselben  ein  entsprechender  Wechsel  im  Konkurse  von 
landwirthschaftlichen  Nutzthieren  (Pferde,  Rinder,  Kleinvieh)  mit  denjenigen  von  land- 
wirthschailUchen  Maschinen,  Geräthen  und  Produkten  statt.  Es  steht  jedoch  den  Haupt- 
vereinen frei,  den  Konkurs  nach  Gutdünken  über  alle  landwirthschaftlichen  Gebiete 
zu  erstrecken. 

Art.  4.  Die  Genehmigung  des  Ausstellungsortes,  sowie  des  Programmes  und  die 
Wahl  des  Preisgerichtes  ist  Sache  der  Verständigung  der  beiden  Hauptvereine,  die 
fernere  Organisation,  Ausführung  und  Liquidirung  dagegen  Sache  desjenigen  Vereins, 
der  die  Ausstellung  übernommen  hat.  Zu  diesem  Zweck  werden  dem  Letztem  die 
Bundes-,  Kantonal-  und  allföllige  weitere  Beiträge  unter  den  im  Programm  festgestellten 
Bedingungen  überlassen.  Das  vereinbarte  Programm  ist  dem  Schweiz.  Departement  des 
Innern  zur  Genehmigung  vorzulegen. 

Art.  5.  Die  erste  nach  diesem  Normativ  abzuhaltende  allgemein  schweizerisclie 
Ausstellung  soll  im  Jahr  1873  in  der  Ostschweiz  stattfinden  und  sich  auf  landwirtli- 
schaflliche  Nutzthiere  beziehen. 

Art.  6.  Vom  Jahr  1870  an  werden  allgemeine  landwirthschattliche  Fachausstellungen 
(kantonale  oder  interkantonale)  denjenigen  Vereinen  zur  Last  fallen,  welche  solche 
organisiren.  Es  wird  jedoch  den  betreffenden  Vereinen  zur  Pflicht  gemacht,  in  den 
Jahren,  in  welchen  allgemein  schweizerische  Ausstellungen  stattfinden,  keine  größern 
interkantonalen  Ausstellungen  zu  veranstalten." 

Vorstehendes  Regulativ  wurde  von  Seite  des  schweizerischen  landwirthschailhcheu 
Vereins  am  29.  Mai,  und  von  Seite  des  landwirthschaftlichen  Vereins  der  romanischen 
Schweiz  am  26.  Juli  1870  genehmigt. 

7.  Schweizerische  Ausstellungen, 

Jahr  1843:  Schweizerische  Gewerbe-  und  Industrieausstel- 
lung in  St.  Gallen.    185  Aussteller  aus  11   Kantonen. 

Jahr  1848:  Schweizerische  Industrieausstellung  in  Bern,, 
welche  der  politischen  Verhältnisse  wegen  wenig  Beachtung  fand. 

Jahr  1857  (15.  Juni  bis  10.  Oktober):  Dritte  schweizerische  In- 
dustrieausstellung in  Bern,  verbunden  mit  Kunst  und  Landwirthschaft. 
Ausstellungsraum  7560  m^  Bundes  Subvention  Fr.  30,000.  Zirka  2000  Aus- 
steller, wovon  zirka  1700  in  der  Industrieabtheilung.  Dieselben  bezogen  35  Gold-, 
182  Silber-,  307  Bronzemedaillen,  320  Ehrenmeldungen.  An  Geldprämien  wurden 
in  der  Landwirthschaftsahtheilung  u.  A.  verabfolgt:  F^  Hornvieh  (511  Stück 
aufgeführt)  188  Prämien  von  Fr.  100—500;  für  Ziegen  24  ä  Fr.  15—30; 
für  Schafe  40  ä  Fr.  20—30 ;  für  Schweine  7  ä  Fr.  30—50 ;  für  Geflügelsucht 
14  ä  Fr.  5 — 25;  für  Bodenerzeugnisse  3  Prämien  und  28  G^ldzulageii  zu 
Medaillen.  Eine  Summe  von  Fr.  250  war  ausgesetzt  für  Erzeugnisse  der  kiknst- 
liehen  Fischzucht,  unter  dem  Vorbehalt  des  Nachweises,  daß  diese  Zucht  in 
der  Schweiz  mit  Erfolg  und  mit  ökonomischem  Vortheile  eingeführt  werden 
könne.  —  Ausstellungsbericht  von  Bolley,  analog  den  Fachberichten  über  die 
Landesausstellung  von   1883. 

Jahr   1861:  Schweizerische  Viehausstellung  in  Zürich. 

Jahr  1864:  Schweizerische  landwirthschaftliche  Ausstellung^ 
in  Solothurn,  welcher  eine  Gesammtprämiensumme  von  Fr.  8000  zur  Ver- 
fügung stand. 

Jahr  1865:  Schweizerische  Pferdeausstellung  in  Aarau. 

Jahr  1867:  Schweizerische  Molkereiausstellung  in  Bern,  an- 
geordnet vom  schweizerischen  alpwirthschaftlichen  Verein  in  Verbindung  mit  der 
ökonomischen  Gesellschaft  des  Kantons  Bern. 


Ausstellunicen  —      91      —  Ausstellungen 

Jahr  1868  (11. — 15.  Sept.):  Dritte  schweizerische  Eindvieh- 
ausBtellang  in  Langenthai.  Ausgestellt  561  Stück  Vieh  (angemeldet 
waren  816,  die  Ansstellangsräume  boten  Platz  für  750  Stück),  wovon  390  Stück 
Fleckvieh,  171  Stück  Braunvieh.  304  Geldprämien  im  Gesammtbetrage  von 
Fr.  28,400,  nämlich  192  für  Fleckvieh,  Gesammtbetrag  Fr.  19,040;  112  für 
Braunvieh,  Gesammtbetrag  Fr.  9400.  Die  Prämien  variirten  zwischen  Fr.  40 
mnd  300.  Neben  den  Geldprämien  wurden  Ehrenmeldunf/en  verabfolgt.  Ein- 
nahmen und  Ausf/aben,  Erstere  beliefen  sich  auf  Fr.  52,725,  inbegriffen 
Fr.  25,000  Bundessnbvention,  Fr.  9150  kantonale  Subventionen  (Bern  5000), 
Fr.  7900  Eintrittsgelder.  Die  Ausgaben  bezifferten  sich  auf  Fr.  48,318,  ohne 
die  Druck-,  Buchbinder-  und  Yersendungskosten  des  Ausstellungsberichtes.  — 
Präsident  des  Preisgerichtes  war  Eegierungsrath  Karlen  in  Bern. 

Jahr  1873  (5. — 14.  Oktober):  Schweizerische  landwirthschaft- 
liche  Ausstellung  in  Weinfelden,  auch  erste  a////ewe«nc  schweizerische 
landwirthschaftliche  Ausstellung  genannt,  weil  die  erste  nach  der  im  Mai  1870 
getroffenen  Vereinbarung  (s.  oben).  Diese  Ausstellung  umfaßte  5  Hauptabtheilungen : 
1)  Vieh  (ohne  Pferde) ;  2)  landwirthschaftliche  Geräthe  und  Maschinen;  3)  Pro- 
dukte des  Acker-,  Wiesen-,  Garten-,  Wein-,  Obst-  und  Waldbaues  inkl.  die 
Erzeugnisse  technischer  Gewerbe  der  Landwirthschaft ;  4)  Produkte  der  Alp- 
und  Milchwirthschaft ;  5)  Produkte  der  Bienenzucht.  —  In  den  Abtheilungen 
2  und  4  konnten  auch  Ausländer  konkurriren  und  zwar  zu  den  gleichen  Be- 
dingungen wie  Schweizer.  —  Ausgestellt  waren  628  Stück  Vieh,  für  deren 
Främirung  Fr.  28,340  in  370  Geldprämien  ä  Fr.  40—300,  1  silberner  Becher 
im  Werthe  von  Fr.  300,  17  silberne  und  1  bronzene  Medaille,  sowie  zwei 
Ehrenmeldungen  verwendet  wurden.  Auf  die  übrigen  Objekte  defr  Ausstellung 
entfielen  Fr.  9530  in  baar,  87  silberne  Medaillen,  128  bronzene  Medaillen, 
133  Ehrenmeldungen.  Die  Geldprämien  variirten  von  Fr.  10 — 250  für  Boden- 
bearbeitnngsgeräthe  und  Maschinen,  von  Fr.  15 — 80  für  hauswirthschaftliche 
Creräihe,  von  Fr.  30 — 100  für  Produkte  des  Acker-  und  Wiesenbaues,  von 
Fr.  10—90  für  Obst-,  Wein-,  Gartenbau-  und  Forstprodukte,  von  Fr.  10—250 
für  Weinfässer,  von  Fr.  5 — 60  für  Milchprodukte  und  Geräthe  (119  Aussteller, 
73  Prämirungen),  von  Fr.  3 — 18  für  Bienenprodukte.  —  Die  Einnahmen  der 
Ausstellung  beliefen  sich  auf  Fr.  134,457,  die  Ausgaben^  ohne  diejenigen  für 
die  Herstellung  der  Medaillen  und  des  Generalberichtes,  auf  Fr.  123,953.  In 
den  Einnahmen  waren  inbegriffen  Fr.  43,000  Bundessubvention,  Fr.  8950 
kantonale  Subventionen  (Thurgau  Fr.  5000),  Fr.  8950  als  Beitrag  des  Städtchens 
Weinfelden,  Fr.  50,962  Eintrittsgelder  und  Kataloge.  —  Präsident  des  Preis- 
gerichts war  Prof.  E.  Landolt  in  Zürich. 

Jahr  1877  (17. — 24.  September) :  Schweizerische  landwirthschaft- 
liche Ausstellung  in  Freiburg,  für  alle  Zweige  der  Landwirthschaft  be- 
stimmt. Sie  umfaßte  folgende  Hauptabtheilungen :  1)  Pferde,  2)  Rindvieh, 
3)  Kleinvieh,  4)  Bienenzucht,  5)  Greräthe,  6)  landwirthschaftliche  Produkte, 
7)  Milchwirthschaft.  —  Für  Prämief i  und  Auszeichnungen  wurden  auf  1010 
Objekte  Fr.  54,858  verwendet,  nämlich  Fr.  48,874  an  baar,  1  goldene  Uhr, 
einige  Becher,  20  vergoldete,  100  silberne,  74  bronzene  Medaillen,  160  £hi*en- 
erwähnungen  (wovon  viele  mit  Geldzulagen  ä  Fr.  10),  einige  nprix  d'encourage- 
ment"  und  einige  „prix  de  rappel**.  —  Zahl  und  Höhe  der  Geldprämien  waren: 
für  I^erde  96  k  Fr.  50—300,  fdr  Fleckvieh  238  ä  Fr.  50—250,  für  Braun- 
vieh 141  a  Fr.  50—200,  idem  fremde  Rassen  9  ä  Fr.  40—100,  für  Schweine 


Ausstellungen  —      92     —  Ausstellungen 

28  ä  Fr.  20—90,  fUr  Schafe  48  a  Fr.  20—60,  für  Bienen  inkl.  -Produkte 
und  Greräthe  56  ä  Fr.  10—50,  für  landwirthschaftliche  Produkte  160  ä 
Fr.  15—100,  für  Käse  bl  a  Fr.  10—50,  für  Butter  22  a  Fr.  15—20,  für 
Milchf/eräthschaften  19  ä  Fr.  10 — 100.  Für  landwirthachaftliche  Maschinen 
und  Geräthe  wurden  nur  Medaillen  und  Ehrenmeldungen  verabfolgt.  Einnahmen 
dieser  Ausstellung  Fr.  142,365,  Ausgaben  Fr.  145,394.  In  den  Einnahmen 
waren  inbegriffen  Fr.  50,000  Bundessuhvention ,  Fr.  21,250  kantonale  Sub- 
ventionen (Freiburg  15,000),  Fr.  42,470  Eintrittsgelder.  —  Präsident  des  Preis- 
cferichts  war  Oberstlt.  Gustav  v.  Guimps. 

Jahr  1881  (2. — 11.  Oktober):  Schweizerische  landwirthschaft- 
liche  Ausstellung  in  Luzern,  für  alle  Zweige  der  Landwirthschaft  be- 
stimmt. Sie  umfaßte  folgende  Abtheilungen :  1}  Pferde,  2)  Rindvieh,  3)  Kleinvieh, 
4)  Bienenzucht,  5)  landwirthschaftliche  Geräthe  und  Maschinen,  ausschließlich 
der  sub  7  erwähnten,  6)  Produkte  der  verschiedenen  Zweige  der  Landwirthschaft, 
inbegriffen  die  Erzeugnisse  der  technischen  Gewerbe  derselben,  ausschließlich 
Ziffer  7,  7)  Produkte  und  Geräthe  der  Milch-  und  Alpwirthschaft,  8)  land- 
wirthschaftliches  Bildungs-  und  ünterrichtswesen ,  landwirthschaftliche  Gesetz- 
gebung und  Allgemeines.  In  den  Abtheilungen  5  und  7,  sowie  im  Samen-  und 
Dünger wesen  (Abtheilung  6),  konnten  Ausländer  zu  gleichen  Bedingungen  wie 
die  Schweizer  konkurriren.  Für  Prämien  und  Auszeichnungen  wurden  auf 
1408  Objekte  Fr.  77,738  verwendet,  nämlich  Fr.  70,035  an  haar,  143  silberne 
Medaillen,  156  bronzene  Medaillen,  21  Ehrendiplome,  330  Ehrenmeldungen, 
letztere  nebst  90  Geldzulagen  ä  Fr.  10  für  Rindvieh.  Zahl  und  Höhe  der  Geld- 
prämien waren:  für  75  Pferde  (ausgestellt  117),  wovon  2  hors  concours,  73 
ä  Fr.  45—500,  für  Rindvieh  (ausgestellt  867)  526  ä  Fr.  30—200,  für  Klein- 
Vieh  (ausgestellt  128  Stück)  95  ä  Fr.  15—75,  für  Bienen  inkl.  -Produkte 
und  Geräthe  150  ä  Fr.  5 — 50,  für  landwirthschaftliche  Maschinen  und  Ge- 
räthe 87  ä  Fr.  5  —  50,  für  landwirthschaftliche  Produkte  83  ä  Fr.  10—150, 
für  Milch-  und  Alpwirthschaftsprodukte  136  ä  Fr.  5—200,  für  Milch-  und 
Alpwirthschaftsgeräthe  28  a  Fr.  5 — 150.  Einnahmen  dieser  Ausstellung 
Fr.  200,559,  Ausgaben  Fr.  215,175.  In  jenen  waren  inbegriffen  Fr,  77,000 
Bundesstibvention,  Fr.  22,075  kantonale  Subventionen  (Luzern  15,000),  Fr.  40,656 
Eintrittsgelder.  Das  Defizit  wurde  durch  eine  Nachtragssubvention  des  Bundes 
im  Betrage  von  Fr.  15,000  gedeckt.  Präsident  de«  Preisgerichts  war  Regierungs- 
rath  Baumgartner  in  Solothurn. 

Jahr  1883  (1.  Mai  bis  1.  Oktober):  Schweizerische  Landesaus- 
stellung in  Zürich,  die  bedeutendste  aller  bisherigen  Ausstellungen  in  der 
Schweiz.  Ueber  ihre  Entstehung  gibt  der  im  Jahre  1884  erschienene  Bericht 
über  die  Verwaltung  der  Ausstellung  (Verlag  von  Orell  Füßli  &  Co.  in  Zürich) 
ungefähr  folgende  Auskunft: 

Die  für  das  eidg.  Sängerfest  in  Zürich  im  Juli  1880  errichteten  Grebäude  boten 
dem  Gewerbeverein  Zürich  Veranlassung,  das  in  seinem  Schooße  vielfach  angeregte 
Projekt  einer  Gewerbeausstellung  wieder  in  Diskussion  zu  ziehen,  in  der  Meinung,  die 
Sängerfesthalle  dafür  verwenden  zu  können.  Die  Baute  erwies  sich  aber  als  dem  Zweck 
nicht  entsprechend,  weßhalb  der  darauf  gegründete  Plan  fallen  gelassen  werden  mußte. 
Das  ausgesprochene  Wort  hatte  jedoch  auch  außerhalb  des  Gewerbevereins  Anklang 
ijrefunden  und  wurde  namentlich  in  einem  Kreise  von  Männern  warm  aufgenommen, 
welche,  den  verschiedensten  Berufsrichtungen  angehörend,  sich  zusammengefunden 
hatten,  um  für  die  bevorstehende  Eröffnung  der  Gotthardbahn  eine  würdige  Feier  vor- 
zubereiten. Der  Gedanke  drang  in  immer  weitere  Kreise  und  erfaßte  auch  die  kauf- 
männische Gesellschaft  Zürich,  welche  nun   den   ersten  entscheidenden  Schritt  that, 


Aiustellungen  —      93     —  Ausstellungen 

indem  sie  im  November  1880  eine  Rundfrage  an  die  übrigen  Sektionen  des  Schweiz. 
Handels-  und  Industrievereins  richtete,  um  deren  Meinung  zu  erforschen,  und  indem 
sie  gleichzeitig  die  Zustinmiung  der  Bundes-  und  der  kantonalen  Behörden  zu  gewinnen 
suchte.  Das  Resultat  dieser  Nachfragen  ermuthigte  die  kaufmännische  Gesellschaft,  eine 
öffentliche  Versammlung  einzuberufen,  und  diese  hatte  den  Erfolg,  daß,  entgegen  einem 
Antrag  auf  Veranstaltung  einer  internationalen  Fachausstellung,  die  Abhaltung  einer 
allgemein  schweizerischen  Ausstellung  beschlossen  wurde.  Am  18.  Januar  1881  er- 
mächtigte der  Bundesrath  den  Vorsteher  des  eidg.  Handelsdepartements,  den  Vorsitz 
der  als  oberste  Instanz  in  Aussicht  genommenen  Schweiz.  Ausstellungskommission  (100 
Mitglieder  stark,  Vertreter  der  eidg.  und  kantonalen  Behörden,  Korporationen,  Bildungs- 
anstalten, Verkehrsinstitute  etc.  etc.)  zu  übernehmen.  Letztere  konnte  schon  am  3.  März 
1881  ihre  erste  Sitzung  halten  und  ein  mittlerweile  in  Zürich  ausgearbeitetes  generelles 
Programm  nebst  Organisationsentwurf  in  Berathung  ziehen.  Sie  ernannte  ein  Zentral- 
komite  und  als  dessen  Präsidenten  Herrn  Oberstdi visionär  Vögeli-Bodmer  in  Zürich. 
Am  1.  Mai  1883  konnte  die  Ausstellung  programmgemäß  eröffnet  werden. 

31  Crebäulichkeiten,  ein  Areal  von  39,812  m^  nmfassend,  dienten  für  die 
Auflstellnng.  Ihre  Bau-  und  Miethkosten  beliefen  sich  auf  zirka  Fr.  838,400. 
Die  Aasptelloog  umfaßte  folgende  Zweige  schweizerischen  Wirkens  und  Wissens: 
1)  Seidenindustrie,  2)  Baum  Wollindustrie,  3)  Wollenindustrie,  4)  Leinenindnstrie, 
Flachs,  Hanf,  Jute  und  verwandte  Pflanzenfasern,  5)  Stickerei  und  Weißwaaren, 
6)  Bekleidung,  7)  Leder  und  dessen  Surrogate,  8)  Papierindustrie,  9)  Stroh- 
waarenindustrie,  10)  Holzschnitzerei,  11)  Möbel  und  Hansgeräthe,  12)  Goldschmied- 
arbeiten, 13)  Uhrmacherei,  14)  Kurzwaaren,  15)  Chembche  Industrie,  16)  Roh- 
produkte, 17)  Keramik  und  Cementindustrie,  18)  Baumaterialien,  19)  Hochbau  und 
Einrichtung  des  Hauses,  20)  Ingenieurwesen,  21)  Transportmittel  und  Verkehrs- 
wesen, 22)  Maschinenindustrie,  23)  Metaliindustrie,  24)  Waffen,  25)  Nahrnngs- 
nnd  Gennßmittel,  26)  Landwirthschaft  (Landbau,  landwirthschaftliche  Maschinen 
und  Geräthe,  Viehzucht,  Geflügelzucht,  Milch-  und  AJpenwirthschaft ,  Wein-, 
Obnt-  und  Hopfenbau,  Mostbereitung,  Tabakbau,  Bienenzucht,  Seidenzucht, 
Hanclelspflaiizen  in  rohem  Zustande),  27)  Forstwirthschaft,  28)  Jagd  \md  Fischerei, 
29)  Gartenbau,  30)  Erziehungd-,  Unterrichts-  und  Bildnngswesen,  31)  Hygieine 
und  Bettungswesen,  32)  Wissenschaftliche  Instrumente  und  Apparate,  33)  Musi- 
kaiische  Listrumente,  34)  Vervielfältigungsverfahren,  35)  Photographie,  36)  Karto- 
graphie, 37)  Kunst  der  Gegenwart,  38)  Historische  Kunst,  39)  Vereine  und 
Anstalten  für  Wohlthätigkeits-  und  gemeinnützige  Zwecke,  40)  Gesellige  Vereine, 
Berofsvereine,  Genossenschaften,  41)  Hotel wesen,  42)  Alpenklub. 

üeber  jede  dieser  Gruppen  wurde  ein  Fachbericht  geschrieben  (Verlag  von 
Orell  Füßli  &  Co.  in  Zürich). 

Die  Gesammtzahl  der  Aussteller  betrug  5539,  d.  i.  je  1  auf  514  Einwohner 
der  Schweiz.  (In  der  Summe  5539  sind  mehrfach  gezählt  Diejenigen,  welche  in 
mehreren  Gruppen  ausgestellt  oder  sich  an  Kollektivansstellungen  betheiligt 
hatten.)  Die  verabfolgten  Auszeichnungen  bestanden  in  2009  Diplomen,  wovon 
50  für  Objekte  der  Landwirthschaft,  femer  ebenfalls  für  Leistungen  der  Land- 
wirthschaft in  73  silbervergoldeten  Medaillen,  234  silberneu  Medaillen,  231 
Bronzemedaillen,  325  Ehrenmeldungen,  918  Geldprämien  im  G^ammtbetrage  von 
Fr.  67,930.  Es  waren  159  Pferde,  221  Stück  Fleckvieh,  211  Stück  Braunvieh, 
258  Stück  Kleinvieh,  339  Hunde  ausgestellt. 

Die  Auszeichnungen  vertheilten  sich  folgendermaßen  auf  die  Objekte  der 
Landwirtbschaftsabtheilung : 

Ehren-        -^   .  ...  Ehren-  Geldprümien. 

diplome.       'i««»"'^"-     meldungeu.  Zahl.  Ges.-Betrag. 

Pferde 3  32  17  100  14,500 

Fleckvieh 5  16  24  155  19,990 


Ausstellungen  —     94     —  Ausstellungen 

Braunvieh 3  22  19  200  19,730 

Kleinvieh 3  16  6  91  3,500 

(Teflügel  und  Vögel  ....  1  40  19  37  955 

Hunde —  57  53  32  990 

Milch  und  MUchprodukte    .     .  3  38  22  108  2,980 

Bienenzucht 3  31  20  96  1,975 

Ohst-  und  Weinhau  ....  5  46  11  41  1,400 

Hülfsstoffe  u.  haltbare  Produkte  4  54  48  58  1,910 

Förderung  der  Landwirthschaft  10  30  8  —  — 

Zu  Gunsten  der  Aussteller  von  Industrie-  und  von  Kunstgegenstffnden 
wurde  eine  Verloosum/  veranstaltet.  600,000  Loose  ä  Fr.  1  wurden  ausgegeben 
und  aus  dem  Erlös  Objekte  im  Gesammtwerthe  von  Fr.  355,480  angekauft  (für 
Fr.  58,000  aus  der  Kunstausstellung,  fUr  den  Rest  aus  der  Industrieausstellung). 
Die  Gewinne  becrugen  Fr.  10,000  (je  einen  solchen  in  der  Kunst-  und  in  der 
Industrieausstellung),  5000,  3000,  2500,  2000,  1500,  1000,  600,  500  u.  s.  w., 
bei  der  Industrieabtheilung  herab  bis  zu  Fr.  5.  Auf  die  Kunstabtheilung  entfielen 
108  Gewinne,  auf  die  Industrieabtheilung  5480.  Nicht  bezogene  Gewinne  wurden 
versteigert  und  aus  dem  Erlös  Fr.  6291.  10  dem  Stipendienfonds  der  Kunst- 
gewerbeschule des  Gewerbemuseums  zugewendet. 

Außer  den  durch  die  Verloosung  abgesetzten  Gegenständen  wurden  noch 
solche  durch  das  besonders  hieftir  organisirte  Yerkaufsbureau  der  Ausstellung 
verkauft  und  zwar  insgesammt  um  Fr.  177,305  (Fr.  53,734  Stickereien  und 
Weißwaaren,  Fr.  41,305  aus  der  Gruppe  Kunst  der  Gegenwart,  Fr.  15,108  aus 
der  Gruppe  Keramik  und  Cementindustrie  etc.).  Eine  Menge  Verkäufe  wurden 
noch  nach  der  Ausstellung  realisirt.  Zur  Versicherung  wurden  Gegenstände  im 
Werthe  von  Fr.  8' 599,490  angemeldet.    Versicherungsprämie  Fr.  55,396. 

Einnahmen  und  Äusf/aben,  Dieselben  balancirten  bei  einem  Einnahmen- 
Überschuß  von  Fr.  23,290  mit  Fr.  3'637,973.  Die  Haupt  JSJm/mÄmepoi^^en  waren : 
Fr.  1^075,212  Eintrittsgelder,  Fr.  430,000  Bundessubvention ,  wovon  Fr.  30,000 
für  die  Aufnahme  einer  Schulstatistik  bestimmt.  Fr.  128,233  Zahlungen  k  fonds 
perdu  von  Privaten  in  Zürich  und  Ausgemeinden,  sowie  von  Bankinstituten  und 
Eisenbahngesellschaften,  Fr.  80,000  Beitrag  des  Kantons  Zürich,  Fr.  47,150 
Beiträge  der  übrigen  Kantone,  Fr.  47,000  Beitrag  der  Stadt  Zürich  und  der 
Ausgemeinden,  Fr.  148,074  Wirthschaftsabgabeu  und  Pachtgelder,  Fr.  151,753 
Ver  loosungsüberschu  ß. 

Besucht  wurde  die  Ausstellung  von  1 '757,891  Personen.  Einen  würdigen 
Abschluß  fand  die  Ausstellung  dadurch,  daß  Herr  Schindler-Escher  in  Zürich 
dem  2Sentralkomite  Fr.  3500  zur  Verfügung  stellte  behufs  Prämirung  folgender 
Preis frof/e:  „Welche  neuen  Industrien  können  in  der  Schweiz  eingeführt  oder 
welche  wesentüchen  Verbesserungen  können  an  schon  bestehenden  Industrien  er- 
reicht werden?  Welches  sind  die  Mittel  und  Wege,  um  das  in's  Auge  gefaßte 
Ziel  zu  erreichen?'* 

Herbst  1885:  Schweizerische  Kleinviehausstellung  in  Solo- 
thurn. 

IL  Kantonale  und  Spezial- Ausstellungen. 

A  a  r  g  a  u : 

1856,  1863  und  1868  Land wirthschaftli che  Ausstellungen  in  Bremgarten, 
Muri  und  Baden. 

1870  Industrie- Ausstellung  in  Menzikon. 


Ausstellungen  —     95     —  Ausstellungen 

1873  Blumen-  und  Pflanzen- Aubstellung  in  Aarau. 
1880  Industrie-  und  Gewerbe- Ausstellung  io  Aarau. 

Appenzell  A.-Rh.: 
1871  Gewerbe- Ausstellung  in  Herisau. 
1880  id.  in  Heiden. 

Aus  den  Einnahme-Üeberschüssen  dieser  Ausstellungen  wurde  ein  Fond  zur 
Unterstützung  von  jungen  Leuten  behufs  Erlernung  eines  Berufes  angelegt.  Der- 
selbe hat  heute  die  Höhe  von  fast  Fr.  9000  erreicht.  —  Landwirthschaft- 
liche  Ausstellungen  (Produkte  und  Geräthe)  haben  stattgefunden  in  Heiden, 
Herisau  und  Schwellbrunn.  —  Alljährlich  findet  eine  Vieh-Ausstellung  statt, 
^n  welche  der  Staat  seit  einiger  Zeit  je  Fr.  1000  (früher  Fr.  400)  beiträgt.  Die- 
selben sind  staatlich  geordnet. 

Appenzell  I.-Rh.  : 
1884  Stickerei- Ausstellung  in  Appenzell. 

Baselland: 
1868  Obst- Ausstellung. 

Baselstadt: 
a.  lu  Basel:   1830  Gewerbe- Ausstellung;  1871  —  1877,  1879,  1881,  1883, 
1885  Ausstellangen  der  omithologischen  Gesellschaft;  1877  Gewerbe-Ausstellung ; 
1878  Kunstgewerbe- Ausstellung ;  1885  Ausstellung  baslerischer  Bilder;  1884  und 
1885  Ausstellungen  der  kynologischen  Gesellschaft. 

6.  In  Riehen:  1875,   1876,  1878,  1881  landwirthschaftliche  Ausstellungen. 

Bern: 
1804,    1810,   1824,   1830,   1836,   1848,   1857  Industrie-Ausstellungen  in 
Eem,  die  letzte  verbunden  mit  Landwirthschaft.  Alle  diese  Ausstellungen  waren 
auch  außerkantonalen  Produkten  zugänglich.   1884  Obst-  und  Weinbau- Ausstellung. 

Freiburg: 
1863,  1866,  1869  und  1885  Schul-Ausstellungen ;  1865  (12.— 14.  Februar) 
Ausstellung  japanischer  Produkte;    1867    Ausstellung   schöner  Künste   und   von 
Antiquitäten.     Seit    1807    findet   alljährlich   eine    Thier- Ausstellung    mit    Preis- 
vertheilung  statt. 

Genf: 

1)  Alljährlich  im  Monat  August  findet  eine  städtische  Kunst-  und  Kunstgewerbe- 
Ausstellung  statt ;  ebenso  alljährlich  eine  Ausstellung  von  Arbeiten  der  Zöglinge 
der  städtischen  Kunstgewerbeschule  und  eine  solche  von  2^glingen  der  staatlichen 
Knnstge  wer  beschule . 

2)  Permanente  Ausstellung  von  Malereien  und  Skulpturen,  veranstaltet  und 
unterhalten  von  der  Gesellschaft  der  Kunstfreunde.  Die  Objekte  werden  alljährlich 
erneuert. 

3)  Permanente  XJliren-  und  Bijouterie- Ausstellung. 

4)  Der  Cercle  des  beaux  arts  (Verein  schöner  Künste)  veranstaltet  mehrere 
Male  des  Jahres  Ausstellungen  von  Gemälden  seiner  Mitglieder. 

5)  Die  Landwirthschaftssektion  des  Institut  national  genevois,  die  Land- 
wirthschaftssektion  der  Soci6te  des  arts  und  der  Verein  der  Landwirthe  organi- 
«iren  von  Zeit  zu  Zeit  landwirthschaftliche  Ausstellungen  (Vieh,  Produkte,  Geräthe). 

6)  Der  schweizerische  und  der  genferische  Gartenbauverein  veranstalten  fast 
aUe  zwei  Jahre  Gremüse-,  Blumen-  und  Gartengeräthe- Ausstellungen. 

1880  Molkerei- Ausstellung.  —  Die  erste  kantonale  Industrie- Ausstellung 
dieses  Jahrhunderts  soll  diejenige  vom  Jahre  1828  gewesen  sein.  52  Gruppen. 
266  Aussteller. 


Ausstellungen  —     96     —  Ausstellon^en 

Luzeru: 
1852,   1855  und  1856  Industrie-  und  Oewerbe- Ausstellungen  je  in  Sursee, 
Willisau  und  Luzem. 

1860  Produkten- Ausstellung  in  Sursee. 

1863  und  1864  Ausstellung  landwirthschaftlicher  Maschinen  und  Gerät  he 
in  Sursee. 

1867  Molkerei- Ausstellung  in  Luzem. 

1877  Obst- Ausstellung  in  Luzem. 

1879  Centralschweizerische  Kunst-  und  Gewerbe- Ausstellung  in  Luzem. 

Neuenburg: 

Seit  1860  findet  alljährlich  eine  landwirthschaftliche  Ausstellung  statt,  um- 
ftissendVieh,  Bodenprodukte,  Gteräthe.  —  1879  kantonale  Uhren- Ausstellung  und 
interkantonale  Ausstellung  von  Werkzeugen  für  die  ührenfabrikation.  —  Juni 
1881  nationale  Ausstellung  von  Uhren  und  internationale  Ausstellung  von  Ma- 
schinen und  Werkzeugen  der  Uhrenindustrie;  Bundessubvention  Fr.  6000. 

Nidwaiden: 

1861  Vieh- Ausstellung  in  Staus. 

Schaffhausen: 
1850  Gewerbe- Ausstellung ;  1867  und  1872  landwirthschaftliche  Ausstellung ; 
1880   Industrie-   und    Gewerbe- Ausstellung.     (Eine   Ausstellung   antiker   Eunst- 
gegenstände   im  Jahre    1876    und  eine  Blumen- Ausstellung,    beide  in  der  Stadt, 
hatten  mehr  lokalen  als  kantonalen  Charakter.) 

S  c  h  w  y  z : 
Seit  1857  finden  jährlich  in  Einsiedeln,  Schwyz  und  Lachen  und  seit  1874 
auch  in  Arth  und  Eüßnacht  abwechselnd  Vieh -Ausstellungen  statt.  —    1883  in 
Lachen  ornithologische  Ausstellung. 

Solothurn: 
1847,   1855,   1864  Gewerbe-Ausstellungen. 

1846,  1849,  1854,  1857,  1862,  1863,  1864,  1867,  1868,  1875,  1878 
landwirthschaftliche  Ausstellungen  (Produkte,  G«räthe,  Samen);  diejenigen  von 
1849,  1867,  1875  und  1878  waren  speziell  Thier-Ausstellungen.  Alljährlich 
finden  kantonale  Viehschauen  mit  Prämirungen  statt. 

St.  Gallen: 

1845  Erste  Ausstellung  der  landwirthschaftlichen  Gesellschaft  des  Kantons 
St.  Gallen  (meist  Gartengewächse). 

1848  Zweite  desgleichen. 

1852  Handwerks-  und  Industrie- Ausstellung  der  Elantone  St.  Gallen  und 
Appenzell,  in  St.  Gallen. 

1853  Dritte  kantonale  landwirthschaftliche  Ausstellung  in  St.  Gallen  (Feld- 
früchte,  Grartenbau,  Vieh,  Geräthe,  Pflugproben). 

1864/65  Ausstellung  japanischer  Produkte,  in  St.  Gallen. 
1869  Milchprodukten-  und  -Greräthe- Ausstellung  in  St.  Gallen. 
Zahlreich   sind   in   diesem  Kanton    die  Bezirks-Ausstellungen,    sowohl  land- 
wirthschaftliche als  gewerbliche. 

Tessin: 
März    1865   Ausstellung  japaniBcher   Erzeugnisse.  —  Oktober    1869   Aus- 
stellung von  Ackerbau-  und  Forstprodukten. 

Thurgau: 

1846  und  1858  landwirthschaftliche  Ausstellung  zu  Btlrglen  und  Weinfelden ; 
1850  und  1856  gewerbliche  Ausstellungen  in  Frauenfeld;  1866  id.  in  Kreuzungen. 


Ausstellungen  —     97     —  Ausstellungen 

Waadt: 
Keine    kantonalen   Ausstellungen   im    Laufe    dieses    Jahrhunderts.    Dagegen 
viele  lokale  Ausstellungen  aller  Art. 

Wallis: 
1871   Vieh-,    Industrie-  und  Grewerbe-Ausstellung  in  Sitten.     1885  Butter- 
Ausstellung  in  Sitten.     Interkantonale  Pferde- Ausstellung  in  Sitten.     Periodisch 
finden   Viebschauen  (concours  de  b^tail)  statt. 

Zürich: 
Industrie- Ausstellangen  in  Zürich  ^846,  1854,  1868.  Landwirthschaftliche 
A[L<istellungen :  Herbst  1849;  Oktober  1852  Vieh- Ausstellung  in  üster;  Herbst 
1854  landwirthßchaftliches  Fest  in  StÄfa;  Herbst  1855  Vieh-  und  landwirth- 
Bcbaftlicbe  Produkten- Ausstellung  in  Winterthur;  Oktober  1858  Vieh- Ausstellung 
in  Thal  weil;  Oktober  1860  landwirthschaftliches  Herbstfest  in  Ettsnach;  Herbst 
1864  landwirthschaftliche  Ausstellung  in  Wetzikon;  Oktober  1867  Vieh- Aus- 
stellung in  Horgen;  September  1869  kantonaler  Samenmarkt  in  Uster;  Herbst 
1870  Vieh- Ausstellung  in  Zürich;  Oktober  1871  landwirthschaftliche  Ausstellung 
und  Pferdeschau  in  Zürich;  September  1872  im  Polytechnikum  Zürich  Aus- 
stellung der  Handwerks-  oder  gewerblichen  Fortbildungsschulen;  Oktober  1872 
Fohlenschau  in  Winterthur;  September  1873  Vieh-  und  Produkten- Ausstellung 
in  Meilen;  1879  landwirthschaftliche  Ausstellung  in  Winterthur,  Herbst  1885 
eine  solche  in  Wädensweil.  —  Nebst  diesen  kantonalen  Ausstellungen  fanden 
noch  mehrere  Bezirksausstellungen  statt. 

Zug: 

Kantonale  Vieh- Ausstellungen  finden  statt  seit  3  Jahren;  daneben  organisirt 
seit  1884  der  Direktor  der  Chamer  Milchkondensationsfabrik  Rindvieh- Aus- 
stellungen mit  Prämirungen  (1885  Fr.  2930).  Die  betreffenden  Thiere  müssen 
zngerischen  Landwirthen  oder  anßerkantonalen  Milchlieferanten  der  genannten 
Fabrik  angehören. 

Speeialausstellu  ngen, 
in  obiger  Aufzählung  nicht  erwähnt,  sind: 

Gartenbau-Ausstellungen:  Luzern,  Zürich,  Schaffhausen,  Winter- 
thur, Aarau,  Rorschach,  Baden,  Herzogenbuchsee,  Genf,  Lausanne,  Morges,  Vivis, 
La  Chaux-de-Fonds. 

Bienen  Ausstellungen:  1862  Lenzburg,  1863  Luzern,  1864  Solo- 
thum,  1865  Rapperswyl,  1869  Uster,  1872  Bern,  1873  Weinfelden,  1877 
Freiburg,  1881  Luzern,   1883  Zürich. 

Ornithologische  Ausstellungen  im  Jahre  1885:  Basel,  Olten- 
GöBgen,  Winterthur,  Langnau  (Bern),  Freiburg,  Neuenburg,  Rapperswyl. 

Schul-  oder  Lehrmittel- Ausstellungen:  1863  und  1878  in  Bern, 
seit  1879  daselbst  permanent,  1867  in  St.  Gallen,  1872  in  Genf,  1863,  1866, 
1869,  1885  in  Freiburg;  seit  1875  in  Zürich  (permanent),  1876  und  1880  in 
Aarau ;  z.  Z.  ist  daselbst  eine  ständige  kleinere  Lehrmittelsammlung  im  Großraths- 
gebände;  1881  in  Thun,  1882  Spezialausstellung  in  Bern  für  Gewerbeschulen, 
1884  idem  für  Handarbeitsschulen;  seit  1883  in  Neuenburg. 

Kunst-Ausstellungen.  Der  schweizerische  Kunstverein,  bestehend  aus 
den  Ostsektionen  Basel ,  St.  Gallen,  Glarus,  Schaffhausen,  Winterthur,  Zürich 
und  den  Westsektionen  Aarau,  Bern,  Frei  bürg,  Genf,  Lausanne,  Luzern  und 
Solothum  veranstaltet  alljährlich  eine  gemeinsame  Ausstellung  von  Kunstgegen- 
Btänden  unter  dem  Namen  „Schweizerische  Kunstausstellung'*.  Je  in  den  geraden 
Jahren  wird  jene  von    den  Westsektionen,    in    den   ungeraden    Jahren  von   den 

Fairer,  Volkswirthichafts-Lexikon  der  Schweiz.  7 


Ausstellungen  —     98     —  Ausstellungen 

Ostsektionen  übernommen.  Im  laufenden  Jahre  ist  die  fireihenfolge  unter  den 
Sektionen  der  Ostschweiz  folgende:  Basel  (29.  März  bis  19.  April),  Zürich 
(26.  April  bis  17.  Mai),  Glarus  (24.  Mai  bis  7.  Juni),  Si.  Gallen  (14.  Juni 
bis  5.  Juli),  Konstanz,  welches,  ohne  schweizerische  Sektion  zu  sein,  doch  am 
Turnus  der  Ostsektionen  partizipirt  (12.  Juli  bis  2.  August),  Wintetihur  (9.  August 
bis  23.  August),  Schaffhausen  (30.  August  bis  13.  September).  Die  Reihenfolge 
wird  von  den  Sektionen  selbst  vereinbsurt. 

Zu  diesen  Ausstellungen  werden  nur  Originalarbeiten  yon  lebenden  EUnstlem 
zugelassen ;  bloße  Kopien,  anstößige  oder  unbedeutende  Cregenstände  werden  ab- 
gewiesen. 

Mit  jeder  Ausstellung  ist  eine  Verloosung  verbunden.  Der  Bund  subven- 
iioniri  die  Ausstellungen  jährlich  mit  Fr.  6000. 

Bern  und  Genf  haben  auch  permanente  lokale  Kunstausstellungen. 
Neuenburg,  welches  sich  vom  Schweiz.  Kunstverein  fem  hält,  pflegt  die 
kantonalen  Kunstausstellungen  und  unterhält  zu  diesem  Zwecke  einen  regelmäßigen 
Turnus  unter  den  Städten  Neuenburg,  La  Chaux-de-Fonds  und  Le  Locle. 

III,  Internationale  Ausstellungen. 

Seit  1848  hat  der  Bund  im  Interesse  schweizerischer  Aussteller  über  alle 
wichtigeren  Ausstellungen  des  Auslandes  Publikationen  erlassen,  in  vielen  Fällen 
Kommissionen  behufs  Organisation  der  schweizerischen  Betheiligung  eingesetzt,  in 
andern  Fällen  Subventionen  ertheilt.  Die  Ausstellungen  der  letztem  zwei  Kate- 
gorien sind: 

London  1851.  Allgemeine  Gewerbeausstellung.  —  Der  Ausstellungsbau 
(Krystallpalast)  maß  74,300  m^,  die  Schweiz.  Abtheilung  1123  m*.  —  Schwei- 
zerische Zentral-Kommission  (8  Mitglieder);  Kommissäre:  BUS.  Rektor  Dr.  BoUey 
in  Aarau  und  Prof.  Colladon  in  Genf;  Hülfskomite  von  14  in  London  nieder- 
gelassenen Schweizern.  Im  Preisgericht  (zirka  290  Mitglieder)  saßen  7  Schweizer. 

—  Schweizerische  Aussteller  346  =  2  ®/o  aller  Aussteller;  von  5088  Medaillen 
und  Ehrenmeldungen  fielen  auf  die  Schweiz  122  (2,4  ^/o).  —  Bundesbeitrag 
Fr.  31,540.  —  Die  Schweiz  begegnete  an  dieser  Ausstellung  folgenden  Haupt- 
rivalen :  England  für  Baumwolle  (beide  Länder  behaupteten  den  1.  Kang),  Frank- 
reich und  England  für  Zeugdruckerei^  Frankreich  für  Seide,  Frankreich  und 
England  für  Stickerei  und  Spitzen  (Schweiz  1.  Rang),  Italien  für  Strohwaaren 
(Schweiz  1.  Rang),  England  und  Frankreich  für   Uhren. 

Die  Schweiz  erhielt  bei  Anlaß  dieser  Ausstellung  eine  Sammlung  von  rohen 
und  verarbeiteten  Landes-  und  Gewerbeerzeugnissen  Englands  (702  Objekte),  welche 
der  ökonomischen  Gesellschaft  des  Kantons  Bern  übergeben  wurde. 

Paris  1855.  Allgemeine  Kunst-,  Industrie-  und  Landwirthschaftsausstellung. 

—  Schweizerisches  Zentralkomite  in  Paris  (11  Mitglieder)  unter  dem  Präsidium 
von  Oberst  Barmann;  kantonale  Komitee.  —  Raum  der  schweizerischen  Ausstellung 
1800  m^;  Gesammtareal  der  Aubstellung  139,500  m',  wovon  88,630  m*  auf  den 
Ausstellungsbau  fallen.  —  Zahl  der  Schweiz.  Aussteller  409  (Kunst  45,  Industrie 
364).  —  Im  Preisgericht  (310  Personen)  saßen  9  Schweizer.  —  Preise  für  die 
Schweiz:  10  Ehrenmedaillen,  64  Medaillen  erster,  109  zweiter  Klasse,  124  Ehren- 
meldungen; total  312  Auszeichnungen,  welche  sich  auf  286  Aussteller  und  26 
Mitarbeiter  vertheilen.  70  ^/o  der  Schweiz.  Aussteller  wurden  somit  prämirt.  — 
Der  Bund  betheiligte  sich  an  den  Kosten  der  Ausstellung  mit  Fr.  25,382.  36. 

HAuptrivalen  der  Schweiz  waren :  Für  Uhren :  Frankreich  und  England ;  für 
Baumwolle:   England   und  Frankreich  (Schweiz  1.  Rang);    für  Seide:   Preußen 


Ausstellungen  —     99     —  Ausslellungren 

und  Frankreich;  für  Spitzen :  Frankreich  und  Belgien  und  England;  für  Stickerei: 
Frankreich,  Sachsen  und  Fngland  (die  Schweiz  stand  mit  Frankreich  im  1 .  Hang) ; 
für  Strohwaaren :  Italien  (Schweiz  1 .  Eang). 

Paris  1855.  Internationale  Viehausstellung.  —  Schweizerische  Abordnung 
als  Preisrichter :  HH.  R.  v.  Erlach,  Gutsbesitzer  in  Hindelbank,  und  Reg.-Statth. 
Karlen  in  Wimmis.  —  Zahl  der  ausgestellten  Schweiz.  Thiere  84  (Fleckvieh  47, 
Braunvieh  37);  19  Geldpreise  im  Gesammtbetrag  von  Fr.  12,400;  4  goldene, 
.')  silberne,  11  bronzene  Medaillen  und  1   Ehrenmeldung. 

Paris  1856  (Ende  Mai  und  Anfangs  Juni).  Allgemeine  landwirthschaftliche 
Ausstellung.  —  Schweizerischer  Kommissär:  Hr.  Vogel -Saluzzi  in  Cham.  —  Bundes- 
beitrag Fr.  7824. 

Chelmsford  (England)  1856  (14. — 19.  Juli).  Allgemeine  Viehausstellung. 

—  Schweizerischer  Abgeordneter :  Hr.  de  Gingins  d'Eclepens.  —  Beitrag  des  Bundes 
an  die  Kosten  Fr.  3036. 

London  1862  (23.  Juni — 2.  Juli).  Allgemeine  Viehausstellung.  —  Schwei- 
zerische Kommissäre :  HH.  2iangger  IHrektor  der  Thierarzneischule  in  Zürich, 
und  W.  de  Kham  in  Montavaux.  —  2  Schweiz.  Preisrichter.  —  Auf  die  aus  der 
Schweiz  ausgestellten  50  Stück  Vieh  entfielen  4  goldene,  4  silberne  und  4  bronzene 
Medaillen,  sowie  4  Ehrenmeldungen.   —  Bundesbeitrag  Fr.   7800. 

London  1862,  Erötinung  am  1.  Mai.  Internationale  Industrie-  und  Kunst- 
ausstellung. —  Schweizerisches  Komite  in  London  (9  Mitglieder);  kantonale 
Komites;  Kommissär  für  die  Indnstrieabtheilung  Hr.  G.  Vogt,  für  die  Kunst- 
abtheilung Hr.  Frank  Buchser,  Maler.  —  Gesammtfläche  des  Ausstellungspalastes 
91,800  m^.  —  Zahl  der  schweizerischen  Aussteller :  Kunstabtheilung  52,  Industrie- 
abtheilung 377,  total  429.  —  Schweizerische  Mitglieder  der  Jury  9.  An  Preisen 
fielen  auf  die  Schweiz  117  Medaillen  und  94  Ehrenmeldungen.  49  ^/o  der  schwei 
zerischen  Aussteller  wurden  somit  prämirt  (werden  die  Kollektivausstellungen  nur 
für  je  1  Aussteller  gezählt,  so  wird  das  Prozentverhältniß  noch  gtlnstiger,  60,6  ^/o)* 

—  Gesammtwerth  der  von  der  Schweiz  ausgestellten  Gegenstände ;   Fr.  600,000. 

—  An  die  Kosten  der  Ausstellung  leistete  der  Bund  einen  Beitrag  von  zirka 
Fr.  65,200.  —  Die  Schweiz  begegnete  in  Bezug  auf  ihre  Hauptindustrien  folgenden 
Rivalen :  Für  Uhren :  England  (namentlich  in  soliden  Gangwerken)  und  Frank- 
reich ;  für  Baumwolle :  England  (letzteres  excellirte  durch  Billigkeit  der  Game ; 
ebenbürtig  war  die  Schweiz  in  Bezug  auf  Shirtings,  glatte  Mousselines  und  Tar- 
latans,  sie  dominirte  in  Plattstichartikeln  und  N  adelstich -Mousselines ;  für  Seide: 
Frankreich;  die  Schweiz  dominirte  in  Marcelines,  Florences,  Satins,  Beuteltuch, 
theilweise  auch  in  Bändern ;  für  Spitzen  und  Stickerei :  Schottland  (billige  Preise), 
Sachsen  und  Frankreich;  für  Stroh:  Italien,  England  und  Belgien. 

Hamburg  1863  (14. — 20.  Juli).  Internationale  landwirthschaftliche  Aus- 
stellung. —  Abgeordneter  der  Schweiz :  Hr.  J.  Glaser,  Direktor  der  aargauischen 
landwirthschaftlichen  Anstalt  in  Muri. 

Köln  1865.  Internationale  Ausstellung  von  Maschinen,  Gera thschaften  und 
Erzeugnissen  des  Gartenbaus,  der  Land-  und  Forst wirthschaft.  —  Schweizerischer 
Abgeordneter:  Hr.  von  Fellenberg-Ziegler  in  Bern. 

Paris  1867  (auf  dem  Marsfelde,  vom  1.  April  bis  31.  Oktober).  Inter- 
nationale Ausstellung  von  Erzeugnissen  der  Kunst,  Industrie  und  Landwirthschaft. 


Ausstellungen  —      100     —  Ausstellungen 

—  Flächeninhalt  des  Ausstellungsbaues  146, .'»88  m^  (ohne  Park),  wovon  auf  die 
Schweiz.  Abtheilung  2855  m^  oder  zirka  2  ^/o  entfielen.  Gresammtareal  der  Aus- 
stellung :  344,000  m^.  —  Eidgen.  Zentralkommission ;  kantonale  Eomites ;  schwei- 
zerischer Generalkommissär :  Hr.  Nationalrath  Feer- Herzog  in  Aarau.  Grundsatz  der 
Schweiz.  Betheiligung :  Darstellung  eines  Eulturbildes,  eines  vollständigen  Gemäldes 
schweizerischer  Produktion.  —  Zahl  der  Schweiz.  Aussteller  1005,  1,67  ®/o  der 
Gesammt- Ausstellerzahl  (60,000) ;  die  meisten  Aussteller  in  den  Klassen :  IJhren- 
industrie  153,  gegohrene  Gretränke  107,  Malerei  und  Skulptur  108,  Seide  78, 
Maschinen  51,  Nahrungsmittel  59,  Baumwolle  37,  Stickerei  23,  chemische  Pro- 
dukte 34,  Konfektion  31  etc.  —  Versicherungssumme  der  ausgestellten  schwei- 
zerischen Gegenstände  Fr.  1^130,000  (bei  der  „Helvetia"   in  St.  Gallen  a  72  7o). 

—  Preisgericht:  600  Mitglieder  aus  den  verschiedenen  Nationen  im  Verhältniß 
ihrer  Kaumbetheiligung ;  in  demselben  saßen  13  Schweizer  (2,2  ®/o),  wovon  einer 
im  Oberrathe  (30  Mitglieder).  Von  16,966  Preisen  fielen  auf  die  Schweiz  337 
(2  ^o)  und  zwar  von  64  großen  Preisen  1  (Gründungskomite  der  Gesellschaft 
für  Pflege  der  im  Felde  Verwundeten,  Genf),  von  883  Goldmedaillen  21,  von 
3653  Silbermedaillen  78,  von  6565  Bronzemedaillen  128  und  von  5801  Ehren- 
meldungen 109.  Schweizerische  Aussteller  wurden  somit  prämirt  33  ^o  (Durch- 
schnitt 28,3  7o).  —  Bundessubvention  Fr.  427,908. 

Wien  1873  auf  dem  Prater,  vom   1.  Mai  bis  31.  Oktober.  Internationale 
Ausstellung   für   Kunst,    Industrie,   Gewerbe,    Land-    und    Forstwirthschaft.    — 
Das  gesammte  Ausstellungsterrain  umfaßte  272  Millionen  m^;  die  Ausstellungs- 
gebäulichkeiten  320,442  m^;  die  Schweiz.  Abtheilung  7339  m^  wovon  2498  m* 
(34  ^/o)  nutzbar  gemacht  wurden.  — Eidgen.  Zentralkommision  (21  Mitglieder); 
Spezial-  und  kantonale  Kommissionen ;  Experten.  Schweizerischer  Greneralkommissär: 
Er,  Oberst  H.  Rieter  in  Winterthur.  —  Zahl  der  schweizerischen  Aussteller  966, 
nämlich:   Künste  und  Wissenschaften  259,  Industrien  und  Gewerbe  666,  Land- 
und  Forstwirthschaft  18    und  additionelle  Ausstellungen  23;    meiste  Aussteller: 
Gruppe  5  (Textil-  und  Bekleidungsindustrie),  190;  Gr.  25  (Kunst  der  Gegenwart), 
83;  Gr.   14  (Uhren),  80;  Gr.   13  (Maschinen)  78;  Gr.  7  (Metalle),  81;  Gr.  4 
(Nahrungs-  und  Genußmittel),  66;  Gr.  26  (Erziehung  und  Unterricht),  56  und 
Gr.   12    (Graphische  Künste   und  gewerbliches  Zeichnen),  54  etc.   —  G«sammt- 
versicherungssumme  der  Schweiz.  Ausstellungsobjekte  Fr.  3*300,000  («Helvetia" 
und   „Baloise"  ä  10  7oo);  Schatzungswerth  Fr.  2'864,000.  —  Preisgericht,  mit 
dem  „Rath  der  Präsidenten**  an  der  Spitze:  956  Mitglieder,  worunter  26  Schweizer 
(2,8  ®/o).  Die  Schweiz  erhielt  an  Preisen:  22  Ehrendiplome  (5  ®/o  der  Gesammt- 
zahl  von  421),    34  Kunst-,    86  Fortschritts-,    242  Verdienst-   und   3  Medaillen 
für  den  guten  Geschmack,  sowie  235  Anerkennungsdiplome  und  52  Mitarbeiter- 
medaillen,  im  Ganzen   665  Auszeichnungen    (73  ^o   der  Ausstellungsnummern). 
—  Bundessubvention  Fr.  375,000.  Fernere  Subvention  von  Fr.  100,300  (Bund 
Fr.  49,800,    Kantone    Fr.  50,500),    durch   welche    479    schweizerischen    Hand- 
werkern  und   Arbeitern    der  Besuch    der  Ausstellung  ermöglicht  wurde.    (Saldo 
Fr.  4128.) 

Philadelphia  1876  (im  Fairmount-Park),  vom  10.  Mai  bis  10.  November. 
Internationale  Ausstellung  von  Erzeugnissen  der  Kunst,  der  Industrie,  des  Acker- 
und  des  Bergbaues.  —  Benutzte  Ausstellungsfläche:  183,300  m*  (zirka  20  **/o 
des  Gesammtareais),  wovon  285  m^  auf  die  Schweiz.  Abtheilung  entfielen.  — 
Schweiz.  Geueralkommissariat :  Hr.  Oberst  H.  Rieter  in  Winterthur;  5  SpeziaU 
kommissionen  für:   1)  Chemie  und  Nahrungsmittel;   2)  Textilindustrie;  3)  Uhren 


•. 


Ausstellungen  —      101      —  Ausstellungen 

und  wissenschaftliche  Instrumente;  4)  Graphische  Künste,  Architektur  und  Ingenieur- 
Wesen  und  5)  Bildungs-  und  ünterrichtswesen.  Die  Schweiz  hetheiligte  sich  in  den 
Gruppen  Kunst,  Landwirthschaft  und  Maschinen  nicht.  —  379  schweizerische  Aus- 
steller; die  meisten  hatten  in  den  Gruppen  Uhren  (213)  und  Textilindustrie 
(100)  ausgestellt.  —  Versicherungssumme  der  schweizerischen  Ausstellungs- 
gegenstände Fr.  514,974  (bei  der  „Helvetia«  in  St.  Gallen  ä  3  ^o).  —  Preis- 
gericht: 250  Mitglieder  (125  Amerikaner  und  125  Ausländer,  worunter  3 
Schweizer) ;  Einführung  eines  neuen  Systems  der  Beurtheilung ;  dasselbe  setzt  an 
die  Stelle  der  Jury  verantwortliche  Richter  und  bezeichnet  statt  des  Produzenten 
den  Konsumenten  als  den  zuverlässigen  Richter ;  an  die  Stelle  der  Medaillen  treten 
geschriebene  Berichte  (Diplome)  über  den  Innern  und  vergleichenden  Werth  jedes 
Produktes,  das  einer  Auszeichnung  würdig  erscheint,  mit  genauer  Bestimmiing  der 
Eigenschaften  und  Vorzüge.  Ueber  50  ^/o  der  schweizerischen  Aussteller  wurden 
prämirt;  192  Einzel-  und  5  Kollektivdiplome,  außerdem  2  Ehrendiplome  (General- 
kommissariat). —  Votirte  Bundessubvention:  Fr.  250,000;  verausgabt  wurden 
Fr.  233,114. 

Hamburg  1877  (28.  Februar  bis  4.  März).  Internationale  Molkerei- 
ausstelluHg.  2  Abtheilungen :  Milch  und  Milchprodukte ;  Betriebsmittel  und  Hülfe- 
stoffe  der  Milchwirthschaft.  —  Schweizerische  Aussteller  20  (zirka  2  ^/o  der 
Gesammtzahl  von  1017).  —  Schweizerischer  Kommissär,  zugleich  Mitglied  der 
Jury  (68  Mitglieder) :  Hr.  Direktor  Schatzmann  in  Lausanne.  —  Die  Kosten  der 
Ausst^ung  trug  die  schweizerische  Milchversuchsstation  Lausanne ;  ein  vom 
Bunde  gewährter  Beitrag  von  Fr.  1000  gelangte  nicht  zur  Verwendung. 

Portici  (Italien)  1877  (Ende  Oktober  und  Anfangs  November).  Aus- 
stellung von  Milchprodukten.  —  Schweizerischer  Kommissär:  Hr.  Direktor  Schatz- 
mann in  Lausanne.  —  Bundesbeitrag  Fr.  1000. 

Wenn  auch  die  Betheiligung  der  Schweiz  an  dieser  Ausstellung  eine  be- 
scheidene war,  so  leistete  sie  doch  wesentliche  Dienste,  indem  sie  ein  allgemeines 
Bild  der  schweizerischen  Milchwirthschaft  bot,  die  Leistungsfähigkeit  der  Schweiz 
in  Bezug  auf  die  Käsefabrikation  lebendig  vor  Augen  stellte  und  jedenfalls  dazu 
beitrug,  die  Produkte  der  Schweiz  in  verschiedenartigen  Kreisen,  in  denen  sie 
bis  daHn  wenig  beachtet  waren,  zur  Kenntniß  zu  bringen.  (Bericht  des  Kom- 
missärs.) 

Paris  1878  (auf  dem  Marsfelde  und  auf  den  Anhöhen  des  Trocadero), 
vom  1.  Mai  bis  31.  Oktober.  Die  Ausstellung  umfaßte  die  Werke  der  Kunst, 
die  Produkte  der  Landwirthschaft  und  der  Lidustrie  aller  Nationen.  9  Haupt- 
gruppen und  90  Klassen.  —  Flächeninhalt  der  Ausstellungsbauten  250,000  m*; 
der  Schweiz  wurden  5314  m^  zugetheilt;  in  der  Industriehalle  291  2m ^,  in  der 
Maschinenhalle  1575  m^,  in  der  landwirthschaftlichen  Abtheilung  595  m^  und 
im  Konstpavillon  232  m*.  —  Schweizerische  Zentralkommission  (41  Mitglieder); 
Spezialkommissionen  für  die  schönen  Künste,  für  Erziehungswesen  und  für  Land- 
wirthschaft ;  Fachexperten  für  die  einzelnen  Industriezweige ;  Generalkommissär : 
Herr  Ed.  Guyer  von  Zürich.  —  Zahl  der  schweizerischen  Aussteller  1080,  oder 
abzüglich  der  an  Kollektivausstellungen  betheiligten  962,  und  zwar :  Gruppe 
Kunst  187  ;  Erziehungs-  und  Lehrmittel,  freie  Künste  213  ;  Hausgeräthe  und 
dergl.  181 ;  Gewebe,  Bekleidung  142 ;  Extraktivindustrie,  rohe  und  verarbeitete 
Produkte  72;  Maschinen  und  Werkzeuge  123;  Nahrungsmittel  80;  Landwirth- 
schaft und  Fischzucht  14.  —  Versicherungssumme  der  schweizerischen  Gegen- 
stände Fr.  3,132,790,  wovon  478,450  auf  die  Kunstabtheilung  entfielen  (Prä- 


Ausstellungen  —     102      —  Auästeüungen 

miensatz  4^2  V<>®»  „Helvetia").  —  Preisgericht:  750  Mitglieder  (350  franzö- 
sische und  400  fremde  Juroren),  darunter  39  Schweizer  (5,2  ^/o).  Die  schwei- 
zerischen Aussteller  erhielten  :  von  150  großen  Preisen  15  (10  ®/o),  von  2600 
Goldmedaillen  66  (2,5  7o),  von  6400  Silbermedaillen  192  (3  7o),  von  10,000 
Bronzemedaillen  222  (2,a  7^)  ^«^  von  10,500  Ehrenmeldungen  204  (2  7o); 
überdies  16  Greldpreise  (8r)00  Fr.)  in  der  Viehausstellung  und  61  Auszeich- 
nungen, worunter  6  goldene  Medaillen,  ftir  Mitarbeiter.  Es  sind  somit  80  ^/o 
der  Aussteller  prämirt  worden.  —  Votirte  Bundessubvention  Fr.  380,000;  ver- 
ausgabt Fr.  344,044. 

Berlin  1879  (22.  Juni  bis  Ende  Juli).  Internationale  Ausstellung  von 
Maschinen,  Erzeugnissen  und  Bedarfsartikeln  der  Müllerei,  Teigwaarenfabrikation, 
Bäckerei  und  Schneidemaschinen.  —  Von  370  Ausstellern  (184  Preise)  waren 
10  Schweizer  (2,7  7o)i  welche  sämmtlich  Auszeichnungen  erhielten.  —  Die 
Schweiz  war  im  Verhältnis  zu  andern  fremden  Staaten  nicht  allein  am  stärk- 
sten vertreten,  sondern  es  haben  auch  ihre  Aussteller  die  größte  Zahl  von  Aus- 
zeichnungen erhalten. 

Berlin  1880  (vom  15.  April  bis  30.  Juni).  Internationale  Fischerei- 
ausstellung. —  Schweizerische  Kollektivbetheiligung.  —  Kommissär :  Hr.  Kational- 
rath  Dr.  Sulzer  in  Winterthur,  gleichzeitig  Mitglied  der  internationalen  Jury.  — 
Der  Schweiz.  Ausstellung  wurde  die  goldene  Medaille,  welche  von  einer  künst- 
lerisch höchst  geschmackvollen  Dankadresse  seitens  des  Protektors  der  Ausstel- 
lung, Kronprinz  Friedrich  Wilhelm,  begleitet  war,  zu  Theil. 

Melbourne  1880/81  (vom  1.  Oktober  1880  bis  30.  April  1881).  Inter- 
nationale Ausstellung  der  Künste,  Manufakturen,  landwirthschaftlichen  und  ge- 
werblichen Produkte.  —  Die  der  Schweiz  zugetheilte  Ausstellungsfläche  betrug 
zirka  280  m^.  —  Schweizeriscbes  Greneralkommissariat :  Vorort  des  schweizer. 
Handels-  und  Industrie  Vereins  in  Genf;  Spezialkommission  (7  Mitglieder);  Kom- 
missär :  Herr  Engster,  Kaufmann,  von  Waldstatt,  Appenzell  A.-Bh.;  Preis- 
richter für  die  Gruppe  Uhren,  Bijouterie  und  Musikdosen :  Herr  Alexis  Favre 
in  Genf.  —  Zahl  der  schweizerischen  Aussteller  35,  wobei  jedoch  3  Kollektiv- 
ausstellungen (diejenige  der  ührenindustrie  mit  33,  der  Bijouterie  mit  7  und 
der  Musikdosen  mit  7  Theilnehmem),  0,28  7^  ^^^  G^sammtausstellerzahl  (12,777). 
—  Prämirt  wurden  32  Schweiz.  Aussteller  (91,4  ^/o)  mit  15  ersten,  9  zweiten, 
5  dritten  und  je  einem  vierten  und  fünften  Preis,  sowie  einer  Ehrenmeldung. 
In  Bezug  auf  die  ersten  Preise  nahm  die  Schweiz  von  sämmtlichen  23  aus- 
stellenden Nationen  den  4.  Bang  ein ;  es  entfielen  auf  je  100  Aussteller  40  erste 
Preise  (Niederlande  71,  England  58,  Vereinigte  Staaten  47);  die  ersten  Preise 
fallen  auf  folgende  Industrien:  Uhren,  Bijouterie,  Musikdosen,  Pianos,  Holz- 
schnitzerei ,  Anilinfarben,  photographische  Apparate,  Magenbitter,  Chokolade, 
kondensirte  Milch,  Kindermehl,  Seidenbeuteltuch,  Stickereien.  Außer  den  von 
den  einzelnen  schweizerischen  Ausstellern  erlangten  Medaillen  und  Diplomen  sind 
dem  Generalkommissariat  von  der  Ausstellung^ommission  in  Melbourne  1  Gold- 
medaille mit  Diplom,  3  Silbermedaillen  mit  Diplom  und  12  bronzene  Medaillen 
mit  Diplom  zum  Zwecke  der  Vertheilung  unter  diejenigen  Persönlichkeiten,  welche 
sich  um  die  Schweiz.  Ausstellung  in  Melbourne  am  meisten  verdient  gemacht 
haben,  zur  Verfügung  gestellt  worden.   —  Bundessubvention  Fr.  51,407.  35. 

Als  Hauptresultat  der  schweizer.  Betheiligung  ist  zu  erwähnen,  daß  der 
schweizerischen  Uhremndustrie  die  verdiente  Auszeichnung  gegenüber  den  An- 
strengungen der  Vertreter  der  nordamerikanischen  Konkurrenz  zu  Theil   wurde. 


Ausstellungen  —      103      —  Ausstellungen 

Es  durfte  nicht  übersehen  werden,  daß  es  galt,  sich  in  einem  neuen  Welttheil, 
welcher  im  Stadium  rascher  Entwicklung  begriffen  ist,  neue  Absatzgebiete  auf- 
zuschließen und  gleichzeitig  darnach  zu  streben,  daß  der  Schweiz  bei  der  großen 
Konkurrenz  des  Auslandes  der  australische  Markt  nicht  vollends  verloren  gebe, 
sondern  sich  vielmehr  weiter  entwickle.  (Geschäftsbericht  des  Bundesrathes  pro 
1881,  Handelsdepartement.) 

Amsterdam  1883  (1.  Mai  bis  30.  September).  Internationale  Kolonial- 
und  Exportausstellung.  —  Offizieller  Vertreter  der  Schweiz :  Herr  Konsul 
F.  Hässig  in  Amsterdam;  offizieller  Delegirter  für  die  ührenindustrie,  zugleich 
Leiter  der  Installation  und  Dekoration :  Hr.  Girard-Perregaux  in  Chaux-de-Fonds. 
—  Zahl  der  Schweiz.  Aussteller  39,  wovon  14  in  der  Uhrenbranche,  Der  Bund 
betheiligte  sich  an  den  durch  die  Ausstellung  verursachten  Kosten,  im  Betrage 
von  Fr.  6123.  20,  mit  einer  Summe  von  Fr.  2860.  65.  Prämirt  wurden  38 
Schweiz.  Aussteller  (97  ^/o).  Sämmtliche  Aussteller  der  ührenbranche  erhielten 
Preise,  worunter  2  Ehrendiplome,  3  goldene,  4  silberne  und  3  bronzene  Me- 
daillen und  2  Ehrenmeldungen.  Das  Resultat  war  laut  dem  Bericht  der  Schweiz. 
Funktionäre  für  die  meisten  der  Theilnehmer  sowohl  hinsichtlich  der  bewirkten 
Verkäufe  und  angeknüpften  Beziehungen,  als  auch  in  Hinsicht  der  erhaltenen 
Auszeichnungen  ein  vortheilhaftes  und  ehrenvolles.  (Geschäftsbericht  des  Bundes- 
rathes pro  1883,  Handelsdepartement.) 

London  1883  (1.  Mai  bis  31.  Oktober).  Internationale  Fischereiausstel- 
lung. —  Betheiligung  von  21  Staaten.  —  2  Schweiz.  Aussteller  von  Fischerei- 
geräthschaften.  —  Abgeordneter  der  Schweiz:  Hr.  Dr.  Asper  in  Zürich. 

Hamburg  1883  (3.  bis  11.  Juli).  Internationale  Thierausstellung.  Schwei- 
zerischer Kommissär,  zugleich  Mitglied  des  Preisgerichts  :  Hr.  Direktor  Frick  auf 
dem  Strickhof,  Zürich.  —  Die  Schweiz  war  vertreten  mit  27  Stück  Rindvieh 
(2  Kollektionen  Qraubündner  Gebirgsvieh  und  je  eine  Kollektion  Fleck-  und 
Brannvieh).  Sämmtliche  Schweiz.  Aussteller  erhielten  Geldpreise.  —  Der  Bund 
bestritt  die  Kosten  des  Transportes  und  der  Versicherung  der  ausgestellten 
Thiere,  sowie  die  Kosten  des  Kommissariats  (5000  Fr.). 

Die  Stimmung  der  schweizerischen  Viehzüchter  war  Anfangs  einer  Be- 
schickung der  Ausstellung  abgeneigt,  schon  mit  Rüsksicht  auf  die  mit  der 
schweizerischen  Landesausstellung  verbundene  Viehausstellung,  dann  aber  auch 
im  Hinblick  auf  die  vielen  Ausstellungen  der  letzten  Jahre;  dieselbe  änderte 
sich  indessen,  als  man  vernahm,  daß  von  andern  Viehzucht  treibenden  Staaten 
Europa's  große  Anstrengungen  für  die  Beschickung  der  Ausstellung  gemacht 
wurden.  Man  sah  auch  ein,  daß  Hamburg  einer  derjenigen  Plätze  des  Kontinents 
sei,  von  dem  aus  die  günstigsten  Bedingungen  zur  Erweiterung  des  Absatz- 
gebietes für  schweizerisches  Zuchtvieh  geschaffen  werden  können.  Unter  diesen 
Umständen  wäre  ein  Fernbleiben  von  der  Ausstellung  um  so  weniger  zu  recht- 
fertigen gewesen,  als  Gelegenheit  zu  Vergleichungen  und  die  Möglichkeit  ge- 
boten war,  das  Resultat  der  Anstrengungen  zu  konstatiren,  welche  in  vielen 
Ländern  auf  dem  Gebiete  der  Rindviehzucht  gemacht  worden  sind.  (Geschäfts- 
bericht des  Bundesrathes  pro  1883,  Landwirthschaft.) 

Nizza  1883—84  (I.Dezember  1883  bis  I.Mai  1884).  Internationale 
Ausstellung  von  Produkten  der  Landwirthschaft,  der  Industrie  und  der  schönen 
Künste.  —  Schweizerischer  Kommissär :  Herr  Mayni  Müller,  Vizekonsul  in 
Nina.  —  Auf  die  schweizerischen  Aussteller  fielen  3  Ehrendiplome,  11  goldene, 
18  silberne  und  8  bronzene  Medaillen,  sowie  7  Ehrenmeldungen. 


Ausstellungen  —     104     —  Auswanderung 

Amsterdam  1884  (vom  25.  August  bis  6.  September).  Internationale 
landwirthschaftliche  Ausstellung.  —  Schweizerischer  Kommissär :  Hr.  Major  Limat 
von  Cormagens.  —  7  schweizerische  Austiteller  führten  14  Thiere  auf  (Braun- 
vieh 8  und  Fleckvieh  6)  und  erhielten  10  Preise  und  2  Ehrenmeldungen.  — 
Der  Bund  betheiligte  sich  an  den  Kosten  mit  Fr.  3530. 

Aus  dem  Berichte  des  Kommissärs  geht  hervor,  daß  das  schweizerische 
Vieh  an  der  Ausstellung  trotz  der  beschwerlichen  Reise  einen  hervorragenden 
Rang  einnahm. 

München  1884  (vom  1.  bis  12.  Oktober).  Molkereiausstellung.  —  Der 
Bundesrath  ordnete  als  Sachverständigen  Herrn  Direktor  Schatzmann  in  Lau- 
sanne an  die  Ausstellung  ab.  —  Die  Betheiligung  der  Schweiz  war  unbe- 
deutend. 

Antwerpen  1885  (vom  2.  Mai  bis  2.  Oktober).  Internationale  Ausstel- 
lung; dieselbe  umfaßt  folgende  5  Hauptabtheilungen:  1)  Frziehung,  Künste 
und  Wissenschaften;  2)  Industrie;  3)  Handel  und  Schifffahrt,  Fischerei  und 
Fischzucht;  4)  Elektrizität;  5)  Agrikultur  und  Gartenbau;  116  Klassen.  Zu 
gleicher  Zeit  findet  eine  internationale  Ausstellung  für  Malerei,  Skulptur,  Archi- 
tektur und  Gravirkunst  statt.  —  Schweizerisches  Generalkommissariat:  Das 
Komile  der  Society  intercantonale  des  Industries  du  Jura,  in  Neuenburg;  Kom- 
missäre: HH.  Konsul  Tschander  in  Antwerpen  und  Nationalrath  Francillon  in 
St.  Immer.  Preisrichter  für  die  Gruppe  Uhren :  Hr.  Adrien  Philippe  vom  Hause 
Patek -Philippe  &  Cie.  in  Genf.  —  Zahl  der  schweizerischen  Aussteller  81  ; 
Horlogerie  und  Bijouterie  39,  andere  Industrien  42.  —  Als  Bundesbeitrag  an 
die  Kosten  der  Ausstellung  ist  eine  Summe  von  Fr.  10,000  vorgesehen. 

London  1885  (in  den  Ausstellungsgebäuden  des  Royal  Horticultural  Gturdens, 
South  Kensington,  vom  Mai  bis  November).  Internationale  Ausstellung  von  Er- 
findungen und  Musikinstrumenten.  —  Schweizerischer  Kommissär:  Hr.  Dr.  W. 
Burckhardt,  Sekretär  des  schweizerischen  Generalkonsulates  in  London.  —  Bundes- 
beitrag  (Voranschlag)  Fr.  10,000. 

Der  Gresammtbetrag  der  Subventionen  j  welche  der  Bund  seit  1848  an 
interne  und  internationale  Ausstelliingen  verabfolgt  hat,  beziffert  sich  auf  27« 
Millionen  Fr. 

Austern,  frische;  Schnecken.  Gesammtausfuhr  1884:  770  q, 
(1883:  605  q,  1873:  —  q,  wovon  über  die  französische  Grenze  312  q,  1883: 
292  q,  über  die  österreichische  Grenze  35  q,  1883 :  124  q,  über  die  italienische 
Grenze  422  q,  1883:  188  q.  Gesammteinf  uhr  1884:  530  q,  1883:  429  q, 
Durchschnitt  1872/81 :  335  q,  wovon  über  die  französische  Grenze  290  q,  1883: 
288  q,  deutsche  Grenze  237  q,   1883:   136  q. 

Australien.  Die  Schweiz  exportirt  u.  A.  nach  diesem  Welttheil  gestickte 
Bandes  und  Entredeux,  Vorhänge  (Kettenstich),  Baumwollgewebe,  Käse,  elastische 
Gewebe  aus  Kautschuk  in  Verbindung  mit  Baumwolle,  Wolle  oder  Seide;  ge- 
meine Holzwaaren,  feine  Schuhwaaren,  Uhren,  kondensirte  Milch,  Cigarren, 
Musikdosen,  Maschinen,  Bijouterien.  —  Die  Schweiz  bezieht  von  dorther  Baum- 
wolle und  Kaffee. 

Auswanderung,  überseeische.  Die  Auswanderung  aus  einem  Lande,  welches 
durch  seine  Naturschönheiten,  seine  freiheitlichen  Institutionen  und  geordneten 
Verhältnisse  wie   kaum  ein  zweites  dazu  angethan  ist,    seine  Bürger  an  sich  zu 


Auswanderung  —     105     —  Auswanderung 

fe8i>eln,  ist  eine  der  befremdendsten  Erscheinungen,  deren  Ursachen  in  folgenden 
Verhältnissen  beruhen  mögen : 

1)  Der  Schweizer  hat  mehrere  CAaraA;^e;reigenschaften,  welche  ihm  das 
Auswandern,  wenn  nicht  leicht,  so  doch  nicht  allzu  schwer  machen :  Trieb  nach 
der  Fremde,  vererbt  von  Generation  zu  Generation,  nicht  zum  mindesten  seit  der 
Zeit  der  Söldnerdienste;  femer  Strebsamkeit,  Unternehmungslust  und  —  als 
Folge    der   allgemeinen   Schulbildung  —  Zuversicht   in  seine  Leistungsfähigkeit. 

2)  Beinahe  Y^o  des  schweizerischen  Bodens  sind  gänzlich  unproduktiv,  ein 
anderer  Theil  ist  wenig  fruchtbar  und  ein  dritter  Theil  leidet  unter  fast  alljährlich 
regelmäßig  wiederkehrenden  zerstörenden  Naturereignissen  (Hagel,  Frost  etc.) 
Diese  drei  Faktoren  bedingen  ziemlich  die  Hälfte  der  G^sammtauswanderung. 

3)  Das  Interesse  an  billigen  Arbeitskräften  und  an  Personal,  welches  nicht 
durch  Militärdienstleistungen  Störungen  in  geschäftlichen  Funktionen  verursacht, 
veranlaßt  eine  Menge  Arbeitgeber,  die  einheimischen  Arbeitskräfte  den  ausländischen 
hintanzusetzen.  Dies,  in  Verbindung  mit  den  Wirkungen  des  Asylrechtes  der 
Schweiz,  das  eine  Menge  in  ihrer  Existenz  gefährdeten  Individuen  aus  dem  Aus- 
lande herbeiführt,  bewirkt,  daß  ca.  8  ^/o  der  erwerbsthätigen  Bevölkerung  der 
Schweiz  fremden  Nationalitäten  augehören. 

4)  Der  Schweizer  hat  wenig  Sinn  fUr  das  Handwerkj  wodurch  er  es  wieder- 
um dem  Ausländer  erleichtert,  sich  an  seine  Stelle  zu  setzen.  Beweis  die  vielen 
Handwerksberufsarten,  bei  welchen  die  Ausländer  mit  75,  61,  38  ^/o  u.  s.  w. 
(siehe  den  Artikel   ^Ausländer  in  der  Schweiz *")  betheiligt  sind. 

5)  Sind  diese  Verhältnisse  der  Garten,  in  dem  die  Keime  der  Auswanderung 
wuchern,  so  fehlen  auf  der  andern  Seite  die  Gärtner  nicht,  um  die  Keime 
auch  noch  künstlich  groß  zu  ziehen:  die  Aus w ander untfsagenten.  Ihre  Zahl 
(ca.  370)  ist  im  Verhältniß  zu  dem  kleinen  Lande  so  groß,  daß  man  nicht 
umhin  kann,  anzunehmen,  ihre  Thätigkeit  beschränke  sich  nicht  bloß  auf  diejenige 
des  Eathgebers  und  Hülfeleistenden,  sondern  erstrecke  sich  auch  auf  das  direkte 
Aufsuchen  von  Heimatmüden  und  entsprechende  Beeinflussung  derselben. 

Seit  vielen  Jahren  macht  sich  in  der  Schweiz  das  Bestreben  geltend,  den 
Auswandererstrom  nach  Ansiedelungsgebieten  zu  lenken,  welche  vermöge  ihrer 
Fruchtbarkeit  und  klimatischen  Verhältnisse  für  die  Niederlassung  und  das  glück- 
liche Fortkommen  der  Angesiedelten  Gewähr  bieten.  Darin  drückt  sich  die  liebende 
Sorge  der  Zurückbleibenden  für  die  Abreisenden  aus,  die  auch  auf  fremdem  Boden 
nicht  aufhören  sollen,  mit  ihrem  Gemüth  und  allen  seelischen  Empfindungen 
Schweizer  zu  bleiben.  Verdient  dieses  Streben  vom  Standpunkte  der  Humanität 
aus  alle  Anerkennung,  so  muß  dennoch  die  Frage  berechtigt  sein,  ob  nicht  vorerst 
eine  Organisation  geschaffen  werden  sollte  zu  dem  Zwecke,  der  Auswanderung, 
als  dem  zerstörenden  Element  der  schweizerischen  Nationalität,  entgegenzutreten, 
beispielsweise  durch  Einwirkung  auf  die  Berufswahl  und  durch  Schaffung  von 
neuen  Industrien. 

In  richtiger  Erkenntniß  ihrer  Pflichten  als  Hüter  der  Nationalität  haben 
bisher  die  Bundesbehörden  dem  an  sie  gestellten  Ansinnen,  zur  Erwerbung  von 
überseeischen  Landkomplexen  behufs  Gründung  von  Schweizerkolouien  Hand  zu 
bieten,  widerstrebt.  Nicht  nur  will  der  Staat  zu  einer  derartigen  Förderung  der 
Auswanderung  nicht  Hand  bieten,  sondern  er  sucht  vielmehr  letztere  zu  hemmen, 
indem  er  eine  gewisse  Kontrole  über  die  Auswanderungsagenturen  ausübt.  (Siehe 
unten  das  Gesetz  betreffend  den  Geschäftsbetrieb  von  Aus  Wanderungsagenturen.) 
Leider  hat  sich  dessenungeachtet  die  Zahl  der  Auswanderungsagenturen  vermehrt, 
indem  dieselbe  von  ca.  80  im  Jahre  1874  auf  196  Anfangs  1882  und  auf  370 


Auswanderung 


—      106     — 


Auswanderung 


bei   Beginn   des  Jahres  1885    gestiegen    ist.     Folgendes   ist  die  Reparation  der 
Agenten  nach  Kantonen: 
a,  Hauptagenturen : 


1 

.  Janaar  18S2.    9.  Januar  1885. 

1.  Janaar  1882.    9.  Januar  1885. 

Aargau    .     .     . 

1 

1 

Bern   ....        1 

1 

Baselstadt      .     . 

6 

8 

Genf   ....        1 

1 

b.  Unteragenten  : 

1874 

1882 

1885 

1874 

1882 

ISSä 

Aargau 

4 

21 

50 

Obwalden       .     .        1 

3 

6 

Appenzell  A.-Rh 

1 

4 

St.  Gallen      . 

• 

11 

17 

27 

Appenzell   I.-Rh. 

Schaffhauseii  . 

a 

7 

7 

12 

Baselstadt      .     . 

7 

4 

10 

Schwyz     . 

• 

4 

9 

14 

Baselland 

1 

Solothurn 

■ 

2 

12 

lO 

Bern    .... 

8 

30 

69 

Tessin       .     , 

■ 

2 

22 

32 

Freiburg  .     . 

2 

5 

Thurgau    .     , 

*                 i 

i 

4 

11 

Genf    .     .     . 

5 

3 

Uri      .     .     . 

m 

— 

2 

7 

Glarus 

5 

10 

12 

Waadt      .     . 

1               « 

4 

4 

Graubünden   . 

5 

8 

23 

WaUis      .     . 

« 

? 

5 

10 

Luzern 

3 

6 

11 

Zürich       .     , 

• 

12 

10 

24 

Neuenburg     . 

2 

5 
2 

5 
4 

Zug      .     .     , 

■ 

2 

2 

6 

Nidwaiden     . 

Schweia 

5     80 

187 

359 

Auf  je  ICK 

),000 

Einwohner    entfal 

len   somit   bei    Beginn  des  Jahres 

1885 

Unteragenten : 

1882 

1885 

1882 

18»5 

Aargau     . 

.        11 

25 

Obwalden 

.     20 

40 

Appenzell  A.-Rh 

•         • 

2     ' 

7 

St.  Gallen 

• 

8 

13 

Appenzell  I.-Rh. 

Schaffhausen 

18 

31 

Baselstädt 

6 

15 

Schwyz     . 

18 

27 

Baselland 

2 

Solothurn 

.      15 

13 

Bern    . 

6 

13 

Tessin 

.     17 

24 

Freiburg  .     .     . 

2 

5 

Thurgau   . 

4 

11 

Genf    .... 

3 

Uri      .     . 

8 

30 

Glarus       .     .     . 

29 

35 

Waadt 

2 

2 

Graubänden   . 

8 

24 

Wallis       . 

5 

10 

Luzern      .     . 

4 

8 

Zürich 

3 

8 

Neuenburg     .     . 

5 
17 

5 
33 

Zug      .      . 

9 

26 

Nidwaiden 

Schweiz 

;   ~~7~~ 

13 

Biß  zum  Erlaß  der  Bundesverfassung  von  1874,  bezw.  des  eidg.  Gesetzes 
betreffend  den  Geschäftsbetrieb  der  Auswanderungsagenturen  war  die  bezügliche 
Gesetzgebung  Sache  der  Kantone.  Dieselbe  machte  den  Geschäftsbetrieb  abhängig 
theils  von  Konzessionen,  theils  von  Kautionen  und  Patentgebühren,  wie  dies  aus 
folgender  Zusammenstellung  hervorgeht  : 

9-1.1  A       i       t.  Bealkaation. 

Zahl  der  Agenten.  » 

4,  konzessionirt 5,000 

7,  „  8,000 

8,  „  5,000 

Seit  1872  keine  mehr 5  —  10,000 

5,  ohne  besondere  Konzession  .  — 
5,  konzessionirte  auswärtige  Häuser  6,000 


Kantone. 

Aargau   . 
Baselstadt 
Bern  . 
Freiburg 
Genf . 
Glarus     . 


Patentgebühr. 
Fr. 


25 

30—60  f.  3  J. 


20Kanzleigeb. 


Auswanderung 


—     107      — 


Auswanderung 


Granbünden 
Luzem 
l^idwalden 
Obwalden 
St.  Gallen 
Schaffhaosen 
Schwyz  . 
Solothom 
Tessin     . 
Walliß     . 

Zürich     . 


5,  konzessionirt 

3,  „  

2,  konzessionirte  Baslerhänser     . 

1,  ünteragent  für  ein  Baslerhaus    . 
11,  konzessionirt 

7,  konzessionirte  auswärtige  Häuser 

4,  ünteragenten  von  2  Baslerhäusem 

2,  konzessionirte  Baslerhäuser     . 

2,  Hauptkonzess.  mit  7  ünteragenten 
Einige  unkontrolirte  Unteragenten  von 
schweizerischen  Agenturen  . 


8,000 
8,000 


10,000 
5,000 
4,000 
5,000 

20,000 

10,000 


10 


10 


50—500 


12,  nicht  konzessionirt — 

2,  konzessionirte  Baslerhäuser     .     .    2 — 3,000     25  jährlich. 

Der  Kanton  Aargau  gestattete,  die  Realkaution  durch  Personalkaution  für 
Fr.  10,000  zu  ersetzen;  der  Kanton  Luzem  gestattete  ebenfalls  die  Personal- 
kaution an  Stelle  der  Realkaution,  in  gleichem  Betrage. 

üeber  den  Umfang  der  überseeischen  Auswanderung  aus  der  Schweiz  hat 
man  erst  seit  1868  ein  annähernd  vollständiges  Bild.  Folgendes  sind  die  bekannten 
Resultate: 


i 

,1 

■6 

;-5c-i-Js;-Jsv--^-;-i-ÄÄ^-:-;-M--v-i-»-|i- 

I-- 

sJ2S||SS2S8|SS|SS|=SSgS|S 

1 

|S2SS|SS£Sag=2||£||Sg2|Sg|| 

i 

|is|=ge3g5ass|g||S|gs2sssi| 

i 

|S«8||Sg2SS|SS|£SS|SSSg|5 

i 

i 

i""S5s"'S"^i""i3SggEsss| , 

1 

1 

3S  ,SS5;g|SgS"l!S3SS|S^SS|" 

I 

SSä  1  gSg^^gSSS  [  "gSS^IS^^SS" 

i 

1 

SS (Sss^^sssE 1 sssa^is^^ss» 

s 

1 

S"  |SSg^„5S"S  1  •KSSS^SS^^aSä- 

s 

s 

SS|S«s..sBas'sjgs^|s^.ää= 

i 

i 

Sg,SSg^^3gSS"i§gS.|S..||-= 

i 

1 

sSl§5g.^^i|-S"SS|S.|S..||-' 

i 

§ 

SS  |SS|2<.2  =  SS"a2SS^|£»^SK'° 

i 

i 

SS,SSS2.^SS3a-|S£^SS^.S|- 

i 

§S'3R|S»||Sg-SJS8^S8^„a|2 

i 

i 

BJ ,SS|S,|SgK"=SSS.|S„.|S2 

1 

s 
1 

1 

1 

II  IllllllllilSlilllällli 

Auswanderung 


—     109     — 


Auswanderung 


Ueber   das   B 

Leieezie 

l   der  . 

Auswanderer  gibt  folgende  Tabelle  Auskunft: 

Jahr 

Total 
Aus- 
wanderer 

__  — 

Reiseziel 

Amerika 

1 
Au- 
stralien 

1 

1                ! 

Asien     Afpik» 

Unbe- 
Icannt 

Nord-       Central- 

'      SQd- 

1 

Total 

1868 

5,007 

2,976 

80 

781 

>)  4,755 

1 
22 

14 

1 
173 

43 

1869 

5,206 

3,627 

86 

1271 

4,984 

65  1 

11 

117  i 

29 

1870 

3,494 

2,377 

170 

781 

3,328 

71  .. 

12 

74  ;       9  1 

1871 

3,852 

2,729 

146 

731 

3,606 

109 

16 

92 

29 

1872 

4,899 

3,288 

158 

1150 

4,596 

60  ! 

14 

177 

52 

1873 

4,957 

3,462 

183 

997 

4,642 

121 

6, 

139 

49 

1874 

2,672 

1,631 

82 

796 

2,509  ■ 

49' 

7        58 

49 

1875 

1,772 

866 

76 

642 

1,584  l|     74 

9        77 

■    28 

1876 

1,741 

1,011 

70 

393 

1,474 

146 

13 

72 

36 

1877 

1,691 

1,027 

91 

244 

1,362 

117 : 

11 

167 

34  i 

1878 

2,608 

1,602 

38 

570 

2,210 

144 

24 

183 

47 

1879 

4,288 

2,964 

143 

811 

3,918 

75 

27 

157 

111 

1880 

7,255 

5,792 

153 

952 

6,897 

53 

19 

192 

94  ! 

1881 

10,935 

9,996 

134 

624 

10,754 

28 

8 

100 

45 

1882 

11,962 

11,069 

96 

778 

11,943 

14 

1 
1 

4 

1 

1883 

13,502 

11,619 

8 

1852 

13,479 

20 

1 

2 

1 

nach  A 
Auswa 

)  Die  drei 
Lmerika  Au 
nderer  nac 

Kantone  ^ 
sgewandeii 
h  Nord-,  C 

idwald( 
Len  (zus 
lentral- 

lUy  Zag  1 

^inmen  \ 

und  Süd 

ind  Tessin 
)18  Persona 
amerika. 

haben 
Bu)  nich 

die  im  Jahre  1868 
it  ausgeschieden  in 

Die    Ausscheidung    der   Auswanderer    nach    den    Hauptberufsklassen 
ergibt  pro  1883  folgende  Darstellung: 


Handel, 

Persönliche 

Ohne 

Urproduktion« 

Industrio. 

Verkehr, 

Dienst- 

Verwaltung. 

leistungeut 

AugftD9 

»/o 

% 

% 

O'O 

»» 

Aargau 47,5 

25,1 

3,9 

4,8 

18,8 

Appenzell  A.-Bh. 

.       44,0 

15,4 

3,3 

3,8 

34,1 

Appenzell  I.-Bh. 

40,0 

50,0 

10,0 

Baselland       .     . 

28,8 

29,4 

8,« 

2,0 

30,7 

Baselstadt 

15,2 

31,7 

13,0 

6,« 

33,8 

Bern    .     ,     .     . 

51,0 

22,3 

2.7 

1,8 

22,8 

Freiburg  .     . 

64,8 

23,0 

3,2 

0,9 

8,7 

Genf   .... 

17,« 

24,0 

2,4 

1,6 

54,4 

Glarus 

37,8 

29,5 

2,6 

4,5 

25,6 

Graubünden   . 

.       65,5 

12,0 

4,5 

7,9 

10,7 

Luzem     .     . 

55,8 

11,6 

7,4 

1,« 

24,2 

Neuenburg     . 

34,9 

21,3 

6,8 

1,9 

35,7 

Nidwaiden 

.        38,1 

23,8 

— 

— 

38,1 

Obwalden      .     . 

54,6 

15,7 

4.« 

9,8 

15,7 

St.  GaUen      .     , 

42,8 

26,0 

5,. 

3,5 

22,1 

Schaifhausen 

40,« 

23,1 

5.3 

4,5 

27,0 

Scbwyz     .     .     . 

52,7 

18,3 

2,7 

4,8 

21,5 

Solothom      .     . 

51,6 

22,9 

3,7 

u 

20,6 

Tessin       .     .     . 

• 

77,« 

1,7 

2,6 

2,1 

16,4 

Auswanderung 


—     110 


Thurgau 40,7 

Uri 51,9 

Waadt 63,6 

Wallis 87,7 

Zürich 39,4 

Zug 55,1 


Auswanderung 

28,5 

2,9 

2,8 

25,6 

18,» 

2,« 

15,6 

11.» 

9,7 

3,s 

2,6 

20,8 

1,8 

0,1 

1.0 

9,« 

27,9 

5,8 

3,8 

24,1 

24,7 

2,» 

17,. 

Schweiz       50,o  21,i  3,9  3,o  22,o 

Der  Auswanderung  aus  der  Schweiz  nteht  eine  heträchtliche  Einwanderung 
von  Personen  fremder  Nationalität  gegenüber;  im  Jahrzehnt  1870/80  machte 
letztere  35,6  ^/o  der  erstem  aus,  woran  allerdings  die  Grotthardbahnarbeiter  einen 
großen  Antheil  hatten.  Während  die  Bevölkerung  im  Jahrzehnt  1870/80  sich 
einerseits  durch  den  üebersc'huß  der  Geburten  über  die  Sterbefälle  um  7,3  ®/oo 
vermehrte,  verlor  dieselbe  anderseits  durch  den  Ueberschuß  der  Auswanderung 
über  die  Einwanderung  0,9  ®/oo  der  Bevölkerung.  Folgende  Darstellung  zeigt 
die  Auswanderungs-  (oder  Einwanderungs-)  Üeberschüsse  nach  Kantonen : 


Answandeningsübersch  U88 

KinwandemngsüberschuBB 

absolut. 

aaf  1000  Einwohner. 

absolut. 

auf  1000  Einwohner. 

Aargau 

13,148 

6,3 

Appenzell  A.-Rh. . 

204 

0,4 

Appenzell  I.-Rh.  , 

19 

0,2 

Baselstadt  .     .     . 

11,494 

20,9 

Baselland    . 

851 

1,« 

Bern      .     .     .     . 

28,566 

5,5 

Freiburg     . 

2,897 

2,5 

Genf      .     .     . 

7,655 

7,9 

Glarus  .     .     .     . 

3,373 

9,7 

GraubüTiden     . 

1,090 

1,2 

Luzern  .     .     .     . 

4,852 

3,6 

Neuenburg 

2,332 

2,4 

Nidwaiden 

608 

3,9 

Obwalden   . 

479 

3,3 

St.  Gallen  .     . 

7,081 

3,6 

Schaff  hausen    . 

3,161 

8,4  . 

Schwyz 

747 

1,5 

Solothuru   . 

1,454 

1,8 

Tessin    .     .     .     . 

4,158 

3,4 

Thurgau     .     .      , 

164 

0,2 

Uri  ...     . 

6,207 

32,2 

Waadt  ,     .     .     . 

5,249 

2,2 

Wallis  .      .     .      . 

5,393 

5,5 

Zürich  .      .     . 

14,199 

4,8 

Zug  .... 

766 

3,5 

Schweiz     74,568 


51,579 


Total  Aus  Wanderungsüberschuß     22,989 

G-esetz(jebmi(f :  Nach  Artikel  34  der  Bundesverfassung  von  1874  unterliegt 
der  Geschäftsbetrieb  von  Auswanderungsagenturen  der  Aufsicht  und  Gesetzgebung 
des  Bundes.  Demgemäß  hat  die  Bundesversammlung  am  24.  Dezember  1880 
folgendes  Bundesgesetz  erlassen,  welches  am  12.  April  1881  vollziehbar  wurde  (die 
erwähnte  Aufsicht  liegt  dem  eidg.  Handels-  und  Landwirthschaftsdepartement  ob) : 


Auswanderung  —      111     —  Auswanderung 

Art,  1.  Die  im  Art.  34,  Alinea  2,  der  Bundesverfassuiijjr  vorgesehene  Aufsicht  üher 
den  Geschäftsbetrieb  der  Auswanderungsagenturen  wird  vom  Bundesrathe  unter  Mit- 
wirkung der  kantonalen  Behörden  ausgeübt. 

Art.  2,  Wer  sich  mit  der  geschäftsmäßigen  Beförderung  von  Auswanderern  aas 
der  Scliweiz  befassen  will,  bedarf  hiefür  ein  vom  Bundesrathe  ausgestelltes  Patent.  Wird 
eine  Auswanderungsagentui*  von  einer  Gesellschaft  betrieben,  so  ist  der  GesellschafLs- 
vertrag  oder  eine  beglaubigte  Abschrift  desselben  bei  dem  Bundesrathe  zu  hinterlegen, 
demselben  der  Name  des  zur  Geschäftsführung  Bevollmächtigten  anzugeben,  sowie  jede 
.spätere  Aenderung  mitzutheilen.  Der  Bundesrath  gibl  hievon  den  Kantonsregierungen 
Kenntnis. 

Art.  3.  Patente  dürfen  nur  solchen  Agenten  oder  Bevollmächtigten  einer  Agentur- 
gesellschaft ertheilt  werden,  welche  sich  darüber  ausweisen,  daß  sie  1)  einen  guten 
Leumund  genießen  und  in  bürgerlichen  Rechten  und  Ehren  stehen;  12)  mit  der  Geschäfts- 
führung der  Auswanderung  vertraut  und  im  Stande  sind,  die  sichere  Beförderung  der 
Auswanderer  zu  besorgen ;  3)  innerhalb  der  Eidgenossenschaft  ein  festes  Domizil  haben. 
Die  Patente  werden  auf  die  Dauer  von  fünf  Jahren  ausgestellt  und  können  jeweilen  im 
Laufe  des  letzten  Jahres  auf  eine  gleiche  Zeitdauer  erneuert  werden.  Füi*  das  Patent 
ist  eine  Gebühr  von  Fr.  50  und  tür  jede  Erneuerung  desselben  eine  solche  von  Fr.  l2ü 
zu  entrichten.  Der  Bundesrath  hat  das  Hecht,  das  Patent  zurückzuziehen,  wenn  der 
Inhaber  desselben  die  in  diesem  Artikel,  Ziffer  1  bis  3,  vorgeschriebenen  Bedingungen 
nicht  mehr  erfüllt,  oder  wenn  er  sich  einer  schweren  Uebertretung  der  Vorschriften 
dieses  Gesetzes  (Art.  15)  schuldig  macht,  oder  wenn  er  sich  bei  einem  Kolonisations- 
unternehmen betheiligt,  bezüghch  dessen  der  Bundesrath  zu  einer  Warnung  sich  ver- 
anlaßt gesehen  hat.  Der  Agent,  der  auf  sein  Patent  verzichten  will,  hat  dies  dem  Bundes- 
rathe zu  erkläien  und  demselben  das  Patent  zurückzustellen. 

Art.  4.  Jede  Auswanderungsagentur  hat  gegen  Empfangnahme  des  Patentes  eine 
Kaution  von  Fr.  10,000  in  eidgenössist^Jien  oder  kantonalen  Staatsobligalionen  oder  in 
andern  guten  Werthschriften  bei  der  Bundeskasse  zu  hinterlegen.  Wenn  aus  irgend  einem 
Grunde  die  geleistete  Kaution  im  Werthe  sich  mindert,  so  hat  der  Deponent  sofort  Er- 
satz zu  leisten ;  andernfalls  ist  der  Bundesrath  berechtigt,  der  betreffenden  Agentur  diis 
Patent  zu  entziehen.  Diese  Kaution  dient  zur  Sicherheit  für  Ansprüche,  welclie  nach 
Maßgabe  dieses  Gesetzes  von  den  Behörden  oder  Auswanderern  oder  den  Rechtsnachfolgern 
der  letztem  geltend  gemacht  werden  können ;  sie  darf  ei*sl  nach  Ablauf  eines  Jahres,  vom 
Erlöschen  des  Patentes  an  gerechnet,  zurückgestellt  werden.  Sofern  dannzumal  noch  An- 
sprüche gegen  die  Auswanderungsagenten  vorliegen,  so  bleibt  der  erforderliche  Betrag 
der  Kaution  bis  zur  gänzlichen  Erledigung  der  Ansprüche  stehen. 

Art.  5.  Den  Agenten  ist  gestattet,  sich  mit  ünteragenten  zu  versehen.  Diese  müssen 
die  nämlichen  Bedingungen  (Art.  3,  Ziffer  1  bis  3)  erfüllen  wie  die  Hauptagenten.  Ihre 
Anstellung  unterliegt  der  Genehmigung  des  Bundesrathes  und  ist  der  Polizeidirektion  des 
Kantons,  in  welchem  sie  ihr  Domizil  haben,  zur  Kenntniß  zu  bringen.  Wenn  ein  Unter- 
agent zu  begi'ündeten  Klagen  Anlaß  gibt,  so  kann  der  Bundesrath  die  Genehmigung  zu 
seiner  fernem  Verwendung  zurückziehen,  und  es  ist  der  Betreffende  sofort  zu  entlassen. 
Es  ist  den  Agenten  und  den  Unteragenten  untei*sagt,  für  den  Verkehr  zwischen  ihnen 
und  den  Auswanderern  andere  Personen  zu  verwenden  als  solche,  welche  den  Beliörden 
als  Unteragenten  bekannt  sind  und  von  ihnen  kontrolirt  werden. 

Art.  6.  Die  Agenten  sind  sowohl  gegenüber  den  Behörden  als  gegenüber  den  Aus- 
wanderern für  ihre  eigene  Geschäftsführung  und  die  ihrer  Unteragenten,  sowie  für  die 
ihrer  Vertreter  im  Auslande,  persönlich  verantwortlich. 

Art.  7.  Die  Namen  der  patentirten  Agenten,  der  Bevollmächtigten  anerkannter 
Gesellschaften  und  ihrer  Ünteragenten  werden  sofort  nach  ihrer  Eintragung  in  die  amt- 
liche Kontrole,  sowie  in  jährUchen  Zusammenstellungen  durch  das  Bundesblatt  ver- 
öffentlicht. Den  Personen,  welche  nicht  auf  diese  Weise  öffentlich  bekannt  gemacht  sind, 
ist  in  der  Schweiz  jede  auf  die  Beförderung  von  Auswanderern  sich  beziehende  Publikation 
untersagt. 

Art.  8.  Die  Agenten  haben  eine  eingebundene  und  paginirte  Kontrole  über  ihre 
Vertragsabschlüsse  und  gebundene  und  paginirte  Kopirbücher  über  ihre  Korrespondenzen 
zu  führen.  Sie  sind  verpflichtet,  dem  Bundesrathe  alle  von  ihm  über  diese  Verträge  ver- 
langten Mittheilungen  zu  machen.  Ueberdies  ist  diese  Behörde,  sowie  die  kantonale 
Polizeidirektion,  jederzeit  zur  Einsicht  in  die  Geschäftskontrole  und  in  alle  Bücher  und 
Skripturen  der  Hauptagenten  und  Unteragenten  berechtigt.  Dieselben  sind  vei-pflichtet, 
den  Polizeibehörden  allen  von  diesen  verlangten  Aufschluß  behufs  Fahndung  auf  Ver- 
brecher zu  ertheilen. 


Auswanderung  —      112     —  Auswanderung 

Art.  y.  Auswandern njirsagenluren,  welche  in  irgend  einer  Eigenschaft  ein  Koloni- 
sationsuntemehmen  vertreten,  haben  dies  dem  Bundesrathe  anzuzeigen  und  ihm  illjer 
das  Unternehmen  vollständigen  Aufschluß  zu  geben. 

Art.  10.  Den  Agenten  ist  verboten  die  Beförderung  1)  von  Personen,  die  wegen 
vorgerückten  Alters,  Krankheit  oder  Gebrechlichkeit  arbeitsuntahig  sind,  sofern  nicht  eine 
hinlängliche  Versorgung  derselben  am  Bestimmungsorte  nachgewiesen  ist;  2)  von  Personen 
unter  18  Jahren,  es  sei  denn,  daG  sie  von  zuverlässigen  Personen  begleitet  werden,  oder 
daß  für  ihre  gehörige  Unterkunft  am  Reiseziel  gesorgt  ist;  vorbehalten  ist  die  Einwilligung 
seitens  der  Inhaber  der  väterlichen  oder  vormundschattlichen  Gewalt;  3)  von  Personen, 
welche  nach  Bestreitung  der  Heisekosten  ohne  Hilfsmittel  am  Bestimmungsorte  anlangen 
würden;  4)  von  Personen,  denen  die  Gesetze  des  Einwauderungslandes  den  Eintritt  ver- 
bieten; 5)  von  Personen,  welche  keine  Ausweisschritlen  über  Herkunft  und  Bürgerrecht 
besitzen,  sowie  von  militärdienstpflichtigen  Schweizerbürgern,  die  sich  nicht  ausgewiesen, 
daß  sie  die  vom  Staate  erhaltenen  MilitarelTekten  zurückerstattet  haben. 

Verträge  und  Reverse  irgend  einer  Art,  welche  entgegen  diesen  gesetzlichen  Be- 
stimmungen verabredet  werden,  sind  ungültig  und  strafbar. 

Art.  11.  Die  Agenten  haben  Vorsorge  zu  treffen,  daß  die  Auswanderer  Geldbeträ^'e. 
welche  diese  ihnen  vor  der  Abreise  übergeben,  am  vertragsmäßigen  Ausschiflfungs-  oder 
Bestimmungsoil  haar  und  ohne  Abzug  ausbezahlt  erhalten. 

Art.  12.  Die  Verpflichtung  der  Agenten  gegen  den  Auswanderer  umfaßt  in  allen 
Fällen:  1)  sichere  Beförderung  der  Personen  und  ihres  Gepäcks  um  einen  bestimmten, 
im  Vertrage  festgesetzten,  in  keinem  Falle  und  in  keiner  Weise  zu  erhöhenden  Preis 
bis  an  den  vertragsmäßigen  Bestimmungsort,  vorbehalten  die  nach  Ziffer  5  und  6  dieses 
Artikels  einwachsenden  Zuschläge;  für  den  Transport  vom  Schiffe  bis  zm*  Landungsstelle 
dürfen  keine  besondeni  Spesen  berechnet  werden;  2)  genügende,  gesunde  und  reinliche 
Verpflegung  und  Beherbergung  auf  der  ganzen  Reise,  den  Fall  ausgenommen,  daß  der 
Auswanderer  sich  vorbehält,  während  der  Landreise  selbst  für  Kost  und  Logis  zu  sorgen ; 
3)  unentgeltliche  ärztliche  Behandlung;  4)  unständige  Bestattung  bei  Tod  auf  der  Reise; 

5)  Versicherung  des  Gepäcks  nach  einem  vom  Bundesrath  genehmigten  und  in  dem 
Vertrag  enthaltenen  Tarif;  6)  Versicherung  der  Familienhäupter  gegen  Unfall  während 
der  Dauer  der  Reise  bis  zur  Ankunft  am  Bestimmungsort  für  Fr.  500  per  Kopf;  die 
Prämie  hiefür  ist  im  Vertrage  anzugeben.  Der  bezügliche  Tarif  unterliegt  der  Genehmigung 
des  Bundesratlies ;  7)  bei  Aufenthalt  oder  Verzögerung  auf  der  Reise  ohne  nachweisbare 
Schuld  des  Auswanderers  vollständige  Verpflegung  und  Beherbergung  des  Auswanderers 
und,  im  Falle  die  beabsichtigte  Beförderungsgelegenheit  nicht  vorhanden  oder  nicht  aus- 
reichend wäre,  prompte  anderweitige  Beförderung  mindestens  eben  so  guter  Art  wie  die 
im  Vertrag  angegebene. 

Art.  13.  Bei  der  Beförderung  der  Auswanderer  sind  folgende  Vorschriften  zu  be- 
obachten: 1)  Die  Beförderung  auf  Eisenbahnen  hat  in  gut  geschlossenen  Waggons  zu 
geschehen,  worin  nur  so  viele  Personen  untergebracht  werden  dürfen,  als  Sitzplätze  vor- 
handen sind.  2)  Die  Beförderung  zu  Wasser  darf  nur  auf  Schiffen  derjenigen  Gesellschall 
geschehen,  welche  im  Reisevertrage  genannt  ist.  Diese  Schiffe  müssen  zum  Transport 
von  Auswanderern  autorisirt,  hie  für  mit  bleibenden  Einrichtungen  versehen  sein,  eine 
Trennung  der  Geschlechter  ermöghchen,  einen  Arzt  mit  sich  führen  und  einer  polizei- 
lichen Kontrole  über  ilu-e  Beschaffenheit  am  Orte  der  Abfahrt  unterliegen.  3)  Der  Aus- 
wanderer hat  unter  keinen  Umständen  über  die  im  Vertrag  festgesetzten  Leistungen 
hinaus  Nachzahlungen  zu  machen  oder  Trinkgelder,  Hospitalgelder  oder  sonstige  Ge- 
bühren zu  entrichten.  4)  Es  darf  der  Fahrpreis  weder  ganz  noch  theilweise  in  persönlichen 
Dienstleistungen  bestehen.  5)  Es  darf  keine  Selbstbeköstigung  während  der  Seereise  statt- 
finden, sondern  die  Speisen  müssen  dem  Auswanderer  gehörig  zubereitet  geliefert  werden. 

6)  Alle  Transporte  von  Auswanderern  mit  überseeischem  Reiseziel,  welche  nicht  von 
einem  Agenten  oder  Unteragenten  begleitet  sind,  hat  die  Agentur  an  den  Haltstationen 
und  im  Einschiffungshafen  durch  einen  Bevollmächtigten  in  Empfang  nehmen  zu  lassen. 
Bis  zur  Abfahrt  des  Schiffes  darf  der  Begleiter  die  Auswanderer  nicht  verlassen.  7)  Die 
Agenten  haben  Vorsorge  zu  treffen,  daß  die  Auswanderer  bei  der  Ankunft  im  Landungs- 
hafen von  einem  Bevollmächtigten  der  Agentur  empfangen  werden,  es  sei  denn,  daß 
die  Behörden  des  I^andungsplatzes  den  Auswanderern  mit  Auskunft  und  Rath  an  die 
Hand  gehen. 

Wenn  von  Seite  des  Agenten  den  in  Art.  12  und  13  enthaltenen  Bestimmungen 
nicht  nachgelebt  wird,  so  ist  der  Auswanderer  berechtigt,  von  dem  Vertrage  zurück- 
zutreten und  gegen  den  Agenten  auf  Schadenersatz  zu  klagen. 


Auswanderung  —      113     —  Autographie 

• 

Art.  14.  Die  Auswanderungsverträge  müssen  schrifllicti  in  zwei  gleiclilautenden 
Elxemplaren  abgefaßt  sein,  von  denen  das  eine  dem  Auswanderer  übergeben  wird,  das 
andere  in  den  Händen  des  Agenten  verbleibt.  Der  Vertrag  muß  enthalten:  1)  die  genaue 
Namensbezeichnung,  Geburtsjahr,  Heimat  und  Wohnort  des  Auswanderers,  sowie  die 
Reiseroute  und  den  Bestimmungsort,  bis  zu  welchem  der  Agent  die  Beförderung  über- 
nommen hat;  2)  die  genaue  Angabe  der  Abreisezeit,  sowie,  im  Falle  des  Transportes 
über  Meer,  der  Schiflfegelegenheit  und  des  Tages  der  Abfahrt;  3)  die  Bestimmung  des 
Raumes  auf  dem  Schiffe,  den  der  Auswanderer  für  sich,  eventuell  seine  FamiUe,  und 
sein  Gepäck  in  Anspruch  zu  nehmen  berechtigt  ist;  4)  die  genaue  Angabe  (in  Worten 
und  Zahlen)  des  Transport-  und  Versicherungspreises  für  Personen  und  Gepäck ;  5)  die 
Wiedergabe  der  Artikel  12,  13,  18  und  19  dieses  Gesetzes;  6)  die  Bestimmung,  daß, 
wenn  ein  Auswanderer  wegen  nachgewiesener  Erkrankung  verhindert  wird,  die  Reise 
anzutreten  oder  fortzusetzen,  der  Agent  verpflichtet  ist,  die  für  die  Beförderung  des  Aus- 
wanderers und  seiner  bei  ihm  bleibenden  Angehörigen  bezahlten  Beträge  zurückzuerstatten, 
unter  Abzug  jedoch  der  für  Abschluß  oder  theilweise  Ausführung  des  Vertrages  er- 
wachsenen Auslagen. 

Der  Auswanderungsvertrag  darf  den  Auswanderern  nirgends  und  unter  keineni 
Vorwande  abverlangt  werden.  Der  Bundesrath  kann  für  die  Abfassung  von  Auswanderungs- 
verträgen ein  verbindliches  Formular  aufstellen. 

Art,  15,  Die  Agenten  werden,  wenn  sie  selbst  oder  ihre  ünteragenten  oder  Ver- 
treter in-  oder  außerhalb  der  Schweiz  dem  gegenwärtigen  Gesetze  zuwiderhandeln,  vom 
Bundesrathe  mit  Fr.  20  bis  Fr.  200  gebüßt,  unbeschadet  der  zu  stellenden  Entschädigung.s- 
klagen.  Beim  Vorhandensein  erschwerender  Umstände  wird  ihnen  überdies  das  Patent 
entzogen. 

Art.  16.  Personen,  welche  in  der  Schweiz  unbefugt  Auswanderungsagenturgeschäfle 
betreiben  oder  dazu  behülflich  sind,  werden  von  Amtes  wegen  oder  auf  Klage  hin  den 
kantonalen  Gerichten  überwiesen  und  mit  Fr.  50  bis  Fr.  1000,  im  Wiederholungsfalle 
mit  Gefängniß  bis  auf  sechs  Monate  bestraft. 

Art.  17.  Entschädigungsklagen  von  Auswanderern  oder  ihren  Rechtsnachfolgern 
sind  bei  dem  zuständigen  Gerichte  des  Kantons  anzubringen,  in  welchem  der  Vertrag 
schriftlich  abgeschlossen  worden  ist. 

Art.  18.  Die  schweizerischen  Konsuln  in  den  überseeischen  Häfen  sind  beauftragt, 
jede  Reklamation  von  schweizerischen  Auswanderern  wegen  Verletzung  der  ihnen  zu- 
gesicherten Bedingungen  unentgeltlich  zu  prüfen,  insofern  die  Reklamationen  innerhalb 
48  Stunden  nach  Ankunft  der  Reklamanten  auf  dem  Lande  gemacht  werden.  Finden 
sie  eine  solche  Reklamation  begründet,  so  haben  sie  über  den  Fall  ein  Protokoll  auf- 
zunehmen und  eine  Abschrift  davon  an  das  vom  Bundesrathe  beauftragte  Departement 
einzusenden. 

Art.  19,  Ein  Protokoll,  welches  im  Auslande  durch  einen  Schweizerkonsul  oder 
durch  einen  Auswanderungskommissär  oder  eine  andere,  zu  einem  solchen  Akte  nach 
dortigen  Gesetzen  kompetente  Person  aufgenommen  wird,  gilt  als  Beweis,  mit  Vorbehalt 
des  Gegenbeweises. 

Art.  20.  Der  Bundesrath  wird  die  zur  Vollziehung  des  gegenwärtigen  Gesetzes 
nöthigen  Reglemente  erlassen.  Ihm  steht  die  Berechtigung  zu,  zu  verbieten:  1)  Annoncen 
in  öffentlichen  Blättern  oder  andere  PubUkationen  jeder  Art,  welche  geeignet  sind,  Per- 
sonen, die  auswandern  wollen,  in  Irrthum  zu  führen ;  2)  die  Benutzung  von  Transport- 
gelegenheiten, welche  den  Bestimmungen  dieses  Gesetzes  nicht  entsprechen  oder  zu 
begründeten  Klagen  Anlaß  geben. 

Art.  21.  Die  Aufsicht  des  Bundesrathes  über  die  Auswanderungsagenten  wird 
durch  das  vom  Bundesrath  hiemit  beauftragte  Departement  ausgeübt. 

Art.  22.  Alle  kantonalen  Gesetzesbestimmungen  und  Verordnungen,  welche  dem 
gegenwärtigen  Gesetze  widersprechen,  sind  mit  dem  Inkrafttreten  desselben  aufgehoben. 
Insbesondere  darf  kein  Kanton  mehr  von  einem  Auswanderungsagenten,  Unteragenten 
oder  Auswanderer  eine  Kaution  oder  irgend  eine  Gebühr,  außer  den  gewöhnlichen  mit 
der  Niederlassung  verbundenen  Steuern  und  Abgaben,  erheben. 

Autographie.  Vervielfältigungsverfahren ,  das  seit  vielen  Jahrzehnten  in 
allen  schweizerischen  Lithographien  als  Nebengewerbe  betrieben  wird,  seit  1879 
aber  durch  da»  einfachere,  jedoch  ungleich  mangelhaftere  Verfahren  der  Hekto- 
graphie  einigermaßen  eingeschränkt  worden  ist,  insofern  es  sich  um  unbedeutende 
Scriptnren  handelt. 

Fnrrer,  Volkswirthschafts-LexlkoD  der  Schweiz.  S 


Axenstraße  —      114     —  Backsteinfabrikation 

Axenstrasse.  Eine  Thalstraße,  welche  aber  in  Anbetracht  ihrer  Lage,  ah 
Vorläufer  der  Gotthardstraße  vom  Vierwaldstätter  See,  bezw.  der  Mittel-,  Nord- 
und  Ostschweiz  her,  unter  die  in  Art.  23  der  Bandes  Verfassung  von  1874  vor- 
gesehenen öffentlichen  Werke  gerechnet  wird.  Sie  fdhrt  von  Brunnen  (Kt  Schwyz) 
längs  des  Vierwaldstätter  See's,  am  Fuße  des  Axenberges  oder  Axensteins, 
mehrere  Felsen  des  letztern  durchschneidend,  nach  Flüelen  (Kt.  Uri).  Länge  11,9  km, 
Breite  6,00  m.  Bauperiode  1860—1864.  An  die  Baukosten  (zu  900,000  Fr.  ver- 
anschlagt) leistete  der  Bund  einen  Beitrag  von  600,000  Fr.  Bundesbeschluß  vom 
26.  Juli  1861;  A.  S.  Bd.  VII,  pag.  70. 

Azofarbstoffe  sind  eine  sehr  zahlreiche,  seit  dem  Jahre  1877  aufgetauchte 
Erlasse  von  Theerfarben ,  meist  gelb,  orange,  braun  oder  roth,  welche  große 
Wichtigkeit  gewonnen  hat.  Die  einzelnen,  stets  neu  auftauchenden  und  oft  auch 
wieder  verschwindenden  Körper  dieser  Klasse  gehen  unter  Phantasienamen,  von 
denen  oft  mehrere  für  einen  und  denselben  Stoff  im  Gebrauche  sind.  Diese 
Farben  werden  hauptsächlich  in  der  Wollen-  und  Seidenfärberei  gebraucht  und 
sind  zum  Theil  ächter  als  die  eigentlichen  Anilinfarben.  Die  rothen  derselben 
haben  die  Cochenille  schon  zum  großen  Theile  verdrängt. 

Backsteinfabrikation.  Der  Uebergang  des  alten  Zieglergewerbes  zur 
Großindustrie  hat  sich  in  der  Schweiz  nach  der  Erfindung  des  Arnold' sehen 
Kingofens  und  der  Maschinen  zur  Herstellung  von  Ziegeln  und  Backsteinen  in 
ziemlich  energischer  und  ausgedehnter  Weise  vollzogen,  indem  das  Vorkommen 
vorzüglichen  Bohmaterials  an  vielen  Orten  des  Landes  unter  allen  umständen 
zu  dieser  Industrie  ermuthigt.  Die  Backsteine  wurden  also  in  der  Schweiz  schon 
seit  der  Mitte  der  Fünfziger  Jahre  in  Masse  produzirt.  Der  l'reis  ging  von  Fr.  90 
auf  Fr.  65  per  1000  Stück  zurück  und  erlaubte  dennoch  einen  bescheidenen  Ge- 
winnst nebst  Amortisation  der  Anlagekosten.  Eine  weitere  Begünstigung  der 
Massenproduktion  wurde  durch  die  Ausdehnung  der  Eisenbahnen  und  dadurch 
ermöglichte  Verwendung  von  Steinkohlen  zur  Feuerung  herbeigeführt.  Unter 
solchen  Umständen  prosperirten  die  neuen  Etablissements  während  geraumer  Zeit. 
Als  die  unter  der  Einwirkung  des  Krieges  von  1866  etwas  erschlaffte  Unter- 
nehmungslust um  1871  wieder  erwachte,  entstanden  überall  in  der  Schweiz,  wo 
sich  geeignete  Thonlager  fanden,  neue  Ziegel-  und  Backsteinfabriken ;  die  Zahl  der 
Arbeiter  stieg  auf  5000,  die  Jahresproduktion  auf  120  Millionen  Stück.  Die 
Preise  von  Backsteinen  stiegen  bis  1880  auf  Fr.  80  für  das  bisherige  große 
Format.  Seither  ist  ein  gewaltiger  Umschlag  eingetreten,  theils  in  Folge  von 
Ueberproduktion,  theils  wegen  der  vielerorts  reduzirten  Bauthätigkeit.  Der  Preis 
ordinärer  Backsteine  steht  daher  tiefer  als  je  zuvor.  Die  inländische  Produktion 
deckt  den  Schweiz.  Bedarf  zum  größten  Theil.  Die  Einfuhr,  wie  auch  die  Aus- 
fuhr, betrifft  vornehmlich  die  Grenzgebiete.  Aus  Frankfurt  a.  M.  und  Stuttgart 
werden  seit  einiger  Zeit  feine  Verkleidsteine  in  Viertel-  und  Halbstücken  importirt, 
die  wegen  ihrer  Härte,  schön  gelben  Farbe  und  akuraten  Form  den  inländischen, 
ganz  weißen  Verkleidsteinen  vorgezogen  werden,  trotz  Vertheuerung  durch  Fracht 
und  Zoll. 

Nach  den  Ermittlungen  des  Hrn.  Alex,  Koch,  Berichterstatter  über  die 
Keramik  an  der  Landesausstellung  in  Zürich,  bestanden  1883  in  der  Schweiz 
im  Ganzen  237  Ziegelfabriken  mit  einem  Anlagekapital  von  ungefähr  14  Mil- 
lionen Fr.  und  3500—4000  Arbeitern.  Produktion:  120  Millionen  Stück  im 
Werthe  von  5,4  Millionen  Fr.  Zahl  der  Oefeu  246,  wovon  96  für  Holzbrand, 
\)2  für  Kohlenbrand,  58  für  Holz  und  Kohlen.  Außer  den  120  Millionen  Mauer- 


Backsteinfabrikation  —     ll;")      —  Baden 

steinen  und  Dachziegeln  prodazirt  die  Schweiz  jährlich  11  Millionen  Cementsteine 
im  Werthe  von  ungefähr  Fr.  520,000  mit  400—450  Arbeitern. 

Die  größte  schweizerische  Fabrik  ist  die  1860  gegründete  Mechanische 
Backstein fabrik  in  Zürich.  Neben  derjenigen  von  Hm.  Bourry  in  Hom  w9,t 
sie  die  erste  in  der  Schweiz,  welche  einen  Amold'schen,  durch  Hoffmann  und 
Licht  verbesserten,  Ringofen  besaß ;  auch  war  sie  die  erste  Fabrik  auf  dem  Kon- 
tinent, welche  das  kleine  Format  und  die  senkrecht  durchlöcherten  Steine  fabrizirte. 
Der  1861  erbaute  doppelte  Ringofen,  dessen  Dach  4200  m^  deckt,  und  in  welchem 
bei  ununterbrochenem  Betrieb  7  Millionen  Steine  im  Jahr  gebrannt  werden  können, 
soll  der  größte  Ofen  der  Welt  sein.  1875  stieg  der  Verkauf  auf  11,3  Millionen 
Stück.  Um  auch  Dachziegel  fabriziren  zu  können,  die  Frankreich  massenhaft  in 
die  Schweiz  einführte,  wurde  in  diesem  Jahre  eine  zweite  Fabrik  gebaut.  1876 
betrug  dann  die  Produktion  14  Millionen  Steine,  sank  aber  bis  1884  in  Folge 
verminderter  Bauthätigkeit  in  Zürich  wieder  auf  57^  Millionen  Stück.  Betreffend 
Historisches  über  ornamentirte  Backsteine  s.  Töpferei. 

In  den  Handelsregistern  waren  Ende  1884  3  Backsteinbrennereien, 
6  Backsteinfabrikationsgeschäfte  und  1  Backsteinhandlung  eingetragen,  zusammen 
12  Firmen,  wovon  Kt.  Bern  3,  Freiburg  3,  St.  Gallen  1,  Solothum  1,  Zürich  4. 

Dem  Schweiz.  Fabrikgesetz  waren  £nde  1884  8  Etablissements  unter- 
stellt, in  denen  die  Backsteinfabrikation  ausschließlich  oder  als  Hauptindustrie 
betrieben  wird.  Sie  beschäftigen  446  Arbeiter.  5  dieser  Fabriken  sind  ohne  anderen 
Betrieb  (Kt,  Neuenburg  1  mit  50  Arbeitern,  25  Pferdekräften;  Waadt  2  mit 
49  Arbeitern,  17  Pferdekräften;  Zürich  2  mit  255  Arbeitern,  160  Pferdekräften). 
2  Etablissements  sind  mit  Ziegelei  verbunden  (1  Kt.  Freiburg  mit  26  Arbeitern, 
20  Pferdekräften;  1  Kt.  Neuenburg  mit  46  Arbeitern,  15  Pferdekräften).  1 
Etablissement  mit  Ziegelei  und  Thonröhrenfabrik  im  Kt.  Bern,  20  Arbeiter  und 
4  Pferdekräfte.  Betreffend  Ein-  und  Ausfuhr  von  Backsteinen  s.  Ziegel, 
Backsteine  etc. 

Backsteinkäse  s.  Limburgerkäse. 

Bade-Einrichtungsgeschäfte.  Unter  dieser  Geschäftsbezeichnung  waren 
Ende  1884  2  Firmen  (Baselstadt  1,   Zürich  1)  im  Handelsregister  eingetragen. 

Baden,  Großherzogthum.  Mit  diesem  Staat  hat  die  Schweiz  seit  1848 
Verträge  abgeschlossen  betreffend : 

Verfahren  bei  Beurkundung  von  Geburts-  und  Sterbefällen,  Auf- 
findung von  Leichen  auf  dem  Bodensee.  Uebereinkommen  vom  16.  März 
1880.  (A.  S.,  n.  F.  V,  26,  frz.  26.) 

Brückengelder  von  Säckingen  und  Laufenburg,  Aufhebung  derselben  am 
5.  September  1864.  (A.  S.  VIII,  S.  609,  frz.  545.) 

Eisenbahnwesen:  1)  Badische  Bahn  aaf  Schtoeieen/ebiet ;  Uebereinkunft 
vom  27.  Juü,  11.  und  14.  August  1852  (A.  S.  III,  S.  389,  391,  438).  Vergl. 
hiezu  Protokoll  betreffend  Verzichtleistung  auf  Art.  32  obigen  Vertrages  vom 
9.  Juli  1867  (A.  S.  IX,  S.  79,  frz.  78),  sowie  Konvention  betreffend  Art.  16 
obigen  Vertrages  vom   12.  November  1853.  (A.  S.  V,  S.  77,  frz.  73.) 

2)  Badische  Bahn  durch  den  Kanton  Schaffhausen ;  Vertrag  vom  30.  De- 
zember 1858.  (A.  S.  VI,  S.  204,  frz.  189.) 

3)  Verbindungen  bei  Schaff  hausen  und  Stühlingen ;  Vertrag  vom  21.  Mai 
1875.  (A.  S.  n.  F.I,  S.  857,  frz.  786.) 

4)  Güterverkehr^  direkter;  Reglement  (für  badische  und  Schweiz.  Bahnen 
vom  29.  Mai  1879.  (A.  8.  n.  F.  IV,  S.  224,  frz.  196.) 


Baden  —      116     —  Badische  Staatsbahnen 

ü)  Sceihalbahn  (Romanshorn-BjreuzliugeQ-KonstÄnz);  Vertrag  vom  10.  De- 
zember 1870  (A.  S.  X,  S.  426,  frz.  397),  sowie  üebereinkunft  vom  28.  Januar 
1871  (A.  S.  X,  S.  528,  frz.  499);  femer  Verbindungen  bei  Singen  und  Konstanz; 
Vertrag  vom  17.  JuH  1873.  (A.  S.  XI,  S.  398,  frz.  395.) 

6)  Wiesenthalbahn ;  üebereinkunft  (mit  Baselstadt)  vom  26.  Juni  1860. 
(A.  S.  VII,  S.  81,  frz.  81.) 

Fisohereiwesen:  1)  Bhein  und  Untersee,  üebereinkunft  vom  9.  De- 
zember 1869  (A.  S.  X,  S.  102,  frz.  83);  2)  Rhein  und  Zuflüsse,  sowie  Boden- 
See;  üebereinkunft  vom  25.  März  1875  (A.  S.  n.  F.  I,  S.  812,  frz.  742);  Bei- 
tritt von  Elsaß-Lothringen  am  14.  Juli  1877.  (A.  S.  n.  F.  m,  S.  210,  frz.  196.) 
Vergl.  Pro  memoria  (Floßordnung)  vom  18.  September  1880.  (A.  S.,  n.  F.  V, 
S.  195,  frz.  — .) 

Freizügigkeit  und  Militärdienstbefreiung;  Vertrag  vom  6.  De- 
zember 1856.  (A.  8.  V,  S.  659.)  Vergl.  hiezu  Wegfall  von  Art.  8.  (A.  S., 
n.  F.  III,  8.  135.) 

Geistiges  Eigenthum  s.  u.  Urheberrecht  sub  Deutschland. 

Genfer  Konvention  (Schutz  der  Verwundeten  im  Kriege) ;  Vertrag  vom 

22.  August  1864.  (A.  S.  VUI,  S.  520,  frz.  480.) 

Grenzregulirungen.  1)  Täurgau;  Vertrag  vom  20./31.  Oktober  1854 
(A.  S.  V,  S.  69,  frz.  67);  2)  Konstanz;  üebereinkunft  vom  28.  April  1878, 
24.  Juni  1879.  (A.  S.,  n.  F.  IV,  S.  282,  frz.  246.) 

Handel  (mit  dem  deutschen  Zollverein)  vom  13.  Mai  1869  (A.  S.  IX, 
S.  888,   frz.   766),   ersetzt  durch  den  Vertrag  mit  Deutschland  (d.  Reich)  vom 

23.  Mai  1881.  (A.  S.,  n.  F.  V,  S.  458,  frz.  426.) 

Niederlassungswesen  (siehe  Deutschland). 

Post,   siehe  Deutschland. 

Schiff  fahrt.  1)  Konstanz-Basel,  Rheinstrecke,  vom  27.  Juli  1852 
(A.  S.  III,  S.  457,  frz.  452);  2)  Untersee,  28.  September  1867  (A.  S.  IX, 
S.  281,  frz.  261);  3)  Bodensee-Uferstaaten,  22.  September  1867.  (A.  S.  IX, 
S.  238,  frz.  217.) 

Sprenggeschosse  (Nichtanwendung  solcher  im  Krieg«).  Beitritt  Badens 
15./27.  Januar  1869.  (A.  S.  IX,  S.  1054,  frz.  914.) 

Telegraphenverkehr,  siehe  Deutschland. 

Wasserabfluß  des  Bodensee's;  Vertrag  vom  31.  August  1857. 
(A.  S.  VI,  S.  25,  frz.  26.) 

Wasserverkehr  auf  dem  Rhein  (Neuhausen-Basel);  üebereinkunft  vom 
10.  Mai  1879.  (A.  S.,  n.  F.  IV,  8.  394,  frz.  337.) 

Zollverhältnisse:  1)  Basel-Bahnhof,  Vertrag  betreflFend  zollamtliche 
Niederlage  vom  7.  JuH  1870  (A.  S.  X,  S.  223,  n.  F.  m,  385  u.  n.  F.  VII, 
451);  2)  Schaff  hausen,  Tliayingen  und  Erzingen,  Stationenvertrag  vom  24.  Sep- 
tember 1862  (A.  S.  Vn,  S.  382,  frz.  378);  3)  Waldshut-Bahnhof  Zoll- 
Abfertigungs- Vertrag  vom  12.  Juli  1859  (A.  S.  VI,  S.  315,  frz.  303);  4)  Zoll- 
verhältnisse auf  der  Wiesenthaleisenbahn  zwischen  Basel  und  der  badischen 
Grenze  (A.  S.  VII,  S.  532) ;  5)  gegenseitige  Zollfreiheit  auf  kurzen  Verbindungs- 
strecken zu  Lande  (A.  S.  III,  S.  457);  6)  Aufhebung  der  Brückengelder  auf 
den  Brücken  bei  Säckingen  und  Laufenburg  (A.  S.  VIII,  S.  609). 

Badische  Staatsbahnen«  üeber  die  der  Gr.  Badischen  Staatseisenbahn- 
verwaltung unterstellten  füsenbahnen  in  der  Schweiz  sind  wegen  ihrem  geschäft- 
lichen Zusammenhang  mit  den  badischen  Eisenbahnen  über  die  bauliche  Anlage 
und    über   den  Betrieb    der   Schweiz.  Theilstücke   keine    besondern  Angaben    er- 


Badische  Staaü^balmen  —      117     —  Bahia-Chäles 

hältlich,  weßhalb  wir  uns  hier  auf  die  folgenden  Mittheilungen  bescliränken 
müssen  : 

Bahnstrecken:  Von  der  Schweiz.  Grenze  bei  Leopoldshöhe  über  Basel 
bis  zur  Schweiz.  Grenze  bei  Grenzach  5629  m;  von  der  Schweiz.  Grenze  bei 
Erzingen  über  Schaffhausen  bis  zur  Schweiz.  Grenze  bei  Thayingen  28,968  m. 
Länge  der  eigenen  Bahn  34,597  m.  Außerdem  steht  pachtweise  im  Betrieb  der 
badischen  Staatsbahn  die  Wiesenthalbahn,  d.  h.  die  Strecke  von  Basel  bis  zur 
Schweiz.  Grenze  bei  Stetten,  mit  einer  baulichen  Länge  von  4319  m  und  einer 
Betriebslänge  von  6566  m. 

Die  Betriebseröffnung  obiger  Strecken  hat  wie  folgt  stattgefunden: 
Leopoldshöhe-Basel  den  20.  Februar  1855 ;  Basel-Grenzach  den  4.  Februar 
1856;  Basel'Sietien  den  7.  Juni  1862  und  Ergingen-Schaffliausen-Thai^ingen 
den  15.  Juni  1863. 

Das  badische  Bahngebiet  in  der  Schweiz  umfaßt  auf  der  ganzen  Länge  von 
41,163  m  9  Stationen,  wovon  1  Eigenthum  der  Wiesenthalbahn  und  1  (Schaff- 
hausen) gemeinschaftliches  Eigenthum  der  badischen  Staatsbahn  und  der  schwei- 
zerischen Nordostbahn  ist.  An  die  badische  Staatsbahn  schließen  awh.  in  den 
Kantonen  Baselstadt  und  Schaffhausen  7  Privat-Industriegeleise  an  mit  einer 
Gesammtlänge  von  3589  m,  welche  nicht  dem  öffentlichen  Verkehr  dienen. 

Bäcker«  Mit  der  Bäckerei  beschäftigten  sich  zur  Zeit  der  eidg.  Volks- 
zählung vom  1.  Dezember  1880  11,657  Personen  (10,663  männlich,  994  weib- 
lich) =  8,8  ®/oo  aller  Beruftreibenden.  Ihnen  gehörten  an  13,870  Familienglieder 
ohne  Erwerb  und  1236  Personen  Hausgesinde  (wovon  1234  weiblich).  Die 
Bäckerei  verschaffte  also  insgesammt  26,763  Personen  Unterhalt  =  9,4  ®/oo 
der  Bevölkerung.  Die  Beruftreibenden  vertheilen  sich  auf  die  Kantone  wie  folgt : 
Aargau  725  Beruftreibende,  Appenzell  A.-ßh.  388,  Appenzell  I.-Rh.  90,  Basel- 
stadt  358,  BaaeUand  197,  Bern  2223,  Freiburg  369,  Genf  485,  Glaruh  146, 
Grraubünden  254,  Luzern  462,  Neuenburg  385,  Nidwaiden  38,  Obwalden  37, 
Schaffhausen  157,  St.  Gallen  1165,  Schwyz  177,  Solothum  255,  Tessin  481, 
Thurgau  548,  Uri  68,  Waadt  852,  Wallis  250,  Zürich  1445,  Zug  102. 

In  der  oben  erwähnten  Zahl  der  Beruftreibenden  (11,657)  sind  1237  Aus- 
länder (1191  m.,  46  w.)  inbegriffen. 

Backerwaaren 5  feine,  ohne  Zucker.  Betreffend  Ein-  und  Ausfuhr  s. 
Zwieback  etc. 

Bändelfabrik  (Fabrikation  von  Bändeln  fiir  Litzen).  S.  unter  Aargau, 
Unterabschnitt  Fabriken. 

Bäume,  nicht  in  Töpfen  oder  Kübeln.  Betreffend  Ein-  und  Ausfuhr  s. 
Gewächse,  lebende,  etc. 

Bäume  5  Zierbäume,  Topfgewächse  in  Kübeln,  Töpfen  etc.  Gesa  mm  t- 
ausfuhr  1884:  410  q,  1883:  457  q,  1873:  172  q,  wovon  über  die  deutsche 
Grenze  1884:  283  q,  1883:  1151  q,  1873:  128  q.  Gesammteinfuhr  1884: 
2497  q,  1883:  2142  q,  Durchschnitt  1872/81:  2366  q,  1873:  1887  q, 
1863:  Bäume,  junge,  und  Sträucher,  nutzbare,  und  Reben  2530  q,  1853  idem 
1965  q,  wovon  über  die  französische  Grenze  1884:  966  q,  1883:  810  q, 
1873:  792  q,  über  die  deutsche  Grenze  1884:  1337  q,  1883:  1151  q,  1873: 
623  q.    Durchfuhr  1884:  67  q,   1883:  76  q. 

Bahia-Ch&les*  Ein-  und  mehrfarbig  bedruckte  baumwoUene  Indiennes  und 
Jaooonatgewebe  breitester  Sorte ;  einst  ein  wichtiger  Artikel  des  Schweiz.  ExportH 
nach  Brasilien  etc. ;  seit  Jahren  durch  englisches  und  Mühlhauser  Fabrikat  ver- 


Bahia-Chäles  —      118     —  Banc  Abegg 

drängt.    Einigen  Absatz  finden  in  Brasilien  noch  die  türkischrothen  Cbäles,   die 
aber  stark  mit  den  gemusterten  Chales  von  Sachsen  zu  konkurriren  haben. 

Bajadere  ist  der  Name  für  alle  mehrtrettigen  Seidenartikel,  die  in  der 
Kichtnng  des  Schusses  aus  Streifen  verschiedenartiger  Bindungen  zusammengesetzt 
sind.  Dieser  Stoff  ündet  Anwendung  für  Cravatten  und  Putz,  analog  den  Satins 
travers  und  wird  von  der  einheimischen,  zum  Theil  auch  von  der  fremden  In- 
dustrie erstellt. 

Bajonnette«  Vor  15  Jahren  war  die  Schweiz  hinsichtlich  der  Aufsteck- 
waffen, wie  B.  und  Yatagan,  aufs  Ausland  angewiesen.  B.  wurden  von  Solingen, 
Suhl  und  Chatellerault  bezogen.  Vetterli  richtete  diese  Fabrikation  in  der  Waffen - 
fabrik  der  Schweiz.  Industriegesellschaft  in  Neuhausen  ein,  worauf  diese  ein 
mindestens  ebenbürtiges  Fabrikat  lieferte.  Auch  die  neueren  Säbelbayonnette 
werden  von  dieser  Gesellschaft  ebenso  gut  und  billig  als  von  den  besten  aus- 
ländischen Werkstätten  fabrizirt. 

BalancierfabrikationsgeschKfte  (ührenindustrie).  Unter  dieserGeschäfts- 
bezeichnung  waren  Ende  1884  21  Firmen  (Bern  3,  Neuen  bürg  18)  im  Handels- 
register eingetragen. 

Balazores  (Mouchoirs  balazores),  leichte  Baumwollgewebe,  meist  als  Um- 
schlagtücher oder  Shawls  verwendet,  ^*/4 — *V*  breit,  deren  Fabrikation  am 
Anfang  dieses  Jahrhunderts  in  der  st.  gallisch-appenzellischen  Baumwollweberei 
eingeführt  wurde.  Das  Charakteristische  an  denselben  waren  nach  Wartmanny 
„Industrie  und  Handel  des  Kantons  St.  Gallen**  die  sog.  „Zwistgen**,  d.  h.  dichte, 
croisirt  und  in  sonstigen  Mustern  gewobene  weiße  oder  auch  farbige  Streifen, 
in  der  verschiedensten  Breite  und  Zusammenstellung,  die  als  Bordüre  das  ganze 
Stück  umrahmten  und  oft  dasselbe  auch  in  Felder  eintheilten.  Diese  Mouchoirs 
fanden  u.  A.  in  Süditalien,  speziell  in  Neapel,  bedeutenden  Absatz,  bis  (1816) 
deren  Einfuhr  daselbst  verboten  und  dem  Zürcher  Hause  J.  J.  Egg,  das  in 
Piedimonte  eine  Fabrik  besaß,  das  ausschließliche  Patent  für  diesen  Artikel  er- 
theilt  wurde.  Das  Verbot  wurde  damals  um  so  härter  empfunden,  als  der 
Artikel  der  bedeutendste  der  st.  gallisch-appenzellischen  Weberei  und  gerade 
auch  derjenige  war,  in  welchem  mit  England  am  ehesten  konkurrirt  werden 
konnte.  Die  Balazores  fanden  übrigens  nachher  bald  wieder  unter  dem  Namen 
n Rasati**   Eingang  im  Königreich  Neapel. 

Baldrian  s.  Medizinalpflanzen. 

Banc  Abegg«  Im  Hause  Escher  Wyß  &  C*  unter  der  Direktion  Abegg's 
in  den  fünfziger  Jahren  erfundene  und  verbesserte  Vorspinnmaschine  für  Baumwoll- 
garn, welche  für  niedere  Nummern  die  Banc  ä  broches  oder  Spindelbank  theil- 
weise  verdrängte.  Die  Veranlassung  zur  Erfindung  der  Maschine  gab  ein  lang- 
jähriger Kampf  zwischen  dem  altem  System  Banc  k  broches  mit  sog.  Scheibenspulen 
und  den  neuem  Pressions  banc  ä  broches,  wobei  es  sich  um  zwei  Prinzipien 
handelte,  die  in  keinem  System  vereinigt  waren  und  von  beiden  Seiten  doch 
als  gut  verth  eidigt  und  beizubehalten  gesucht  wurden.  Die  Banc  Abegg  be- 
werkstelligte die  Vereinigung  dieser  Vorzüge  und  erhöhte  sie  zugleich.  Der 
Aufwindprozeß  wurde  erstens  viel  zarter  und  die  Lunte  erlitt  weniger  Friktion ; 
zweitens  enthielten  die  erzeugten  Spulen  wenigstens  doppelt  so  viel  Baumwolle 
als  die  Pressions  banc  ä  broches-Spulen.  Die  Banc  Abegg  lieferte  außerdem  in 
Folge  der  sich  immer  gleichbleibenden  Aufwindgeschwindigkeit  ein  gleichförmigeres 
Vorgespinnst ,  kam  bei  gleicher  Produktion  punkto  Anschaffung  und  Unterhalt 
billiger  als  die  Banc  ä  broches  zu  stehen,  beanspruchte  weniger  Raum  und  ent- 
sprechend weniger  Beleuchtung  und  Bedienung,  sowie  auch  etwas  weniger  Trieb- 


Banc  Abegg 


—     119     — 


Bankwesen 


kraft.  In  knrzer  Zeit  wurde  dieselbe  in  120  Spinnereien  des  Kontinents  in  mehr 
oder  weniger  großer  Anzahl  eingeführt,  um  für  gröbere  Vorgespinnstnummern 
verwendet  zu  werden.  Für  feinere  Nummern  war  sie  weniger  geeignet,  weil  die 
Lunte  hiefür  eine  ebenso  große  Drehung  wie  bei  den  Pressions  banc  ä  broches 
erfordert. 

Bandagisten  s.  Messerschmiede  und  B.  —  Im  Handelsregister  waren 
Ende  1884  22  Bandageriegeschäfte  eingetragen,  nämlich :  Baselstadt  1,  Elanton 
Bern  1,  Kanton  Genf  3,  Kanton  Luzem  2,  Kanton  Neuenburg  2,  Kanton  Schaff- 
hausen 3,  Kanton  St.  Gallen  1,  Kanton  Waadt  3,  Kanton  Zürich  6. 

Bandas  da  costa«  Bunte,  abgepaßte  Baumwolltücher  für  das  nördliche 
Brasilien,  wo  sie  als  Umschlagtücher  und  Decken  verwendet  werden.  Der  Export, 
früher  bedeutend,  ist  seit  längerer  Zeit  in  Abnahme  begriffen. 

Bandes,  nebst  den  sog.  Entredeux  der  Hauptartikel  der  ostschweizerischen 
Maschinenstickerei.  Mehr  oder  weniger  breite,  gebleichte  und  appretirte  Streifen 
von  Cambric,  Jacconat,  Mousseline  etc.,  mit  den  verschiedensten  Mustern  bestickt 
und  mit  einem  gezackten  Rand,  dem  sog.  Feston  versehen,  dessen  Konturen 
ausgeschnitten  werden.  Die  Bandes  dienen  als  Randbesatz  der  verschiedensten 
Kleidungsstücke,  namentlich  weißer  Damenunterkleider  und  Kinderkleider,  werden 
aber  auch  farbig  in  Wolle,  Seide  etc.  in  den  mannigfaltigsten  und  stets  sich 
erneuernden  Formen  und  Zeichnungen  erstellt.  Bandes  werden  auch  als  Imi- 
tation der  gestickten  Bandes  auf  dem  Plattstichwebstuhl  gewoben.  Diese 
„brochirten"  Bandes  kosten  nur  die  Hälfte  der  gestickten,  sind  jedoch  unan- 
sehnlicher und  weniger  dauerhaft,  finden  deßhalb  nur  beschränkte  Verwendung 
und  sind  zur  Zeit  überhaupt  nicht  sehr  begehrt,  wogegen  früher  bedeutende 
Quantitäten  davon  exportirt  wurden. 

Bandfabrikation  s.  Seidenbandfabrikation. 

Bandstuhlfabrikation.  Unter  dieser  Greschäftsbezeichnung  war  Ende  1884 
eine  Firma  (C.  Gerster  in  Gelterkinden,  Baselland)  im  Handelsregister  eingetragen. 

Banknoten  s.  Emissionsbanken. 

Banknotensteuer«  S.  unter  „Fmissionsbanken''  die  Art.  45  und  46  des 
Bundesgesetzes  über  die  Ausgabe  und  die  Einlösung  von  Banknoten,  sowie  Art.  15 
der  Yollziehungsverordnung  zu  demselben  Gesetz.  Die  Einnahmen  des  Bundes 
betrugen  bis  anhin:  1882:  Fr.  102,728,  1883:  Fr.  108,035,  1884:  Fr.  128,522. 
Davon  sind  abzurechnen  die  Ausgaben  für  die  Banknotenkontrole,  nämlich  1881  : 
Pr.  1665,  1882:  Fr.  21,074,  1883:  Fr.  24,628,   1884:  Fr.  22,540. 

Die  Einnahmen  der  Kantone  betrugen: 


1882 

1883 

1884 

1882 

1883 

1884 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Baselstadt .     , 

.           — 

24,000 

36,000 

Solothum  . 

.       11,531 

14,729 

15,000 

Bern      .     . 

.      46,500 

47,866 

64,9-10 

St.  Gallen  . 

.      76,015 

78,750 

89,903 

Freiburg.  .    , 

9.240 

10,501 

12,376 

Tessin    .    . 

10,650 

10,000 

11,200 

Genf     .    .     . 

6,250 

6,974 

6,940 

Thurgau 

.       4,438 

14,476 

1 5,601 

Glarus  .    .    . 

— 

8,403 

Uri    .    .    . 

52 

Graubünden  . 

.      12,000 

13,592 

17,827 

Waadt   .    . 

.      39,000 

48,000 

53,033 

Luzem  . 

.      19,318 

19,766 

22,017 

Zürich    .     . 

.    100,000 

101,317 

101,407 

Neuenbürg 

10,506 

46,765 



Schaffhausen . 

2,052 

5,541 

10,343 

336,994 

406,060 

501,755 

Die  nicht  erwähnten  Kantone  haben  bisher  keine  Banknotensteuer  bezogen. 

Bankwesen«  S.  die  Artikel  Emissionsbanken,  Konkordatsbanken,  Spar- 
kassen. Anläßlich  der  eidg.  Volkszählung  vom  1.  Dez.  1880  wurden  5915  Per- 
sonen ermittelt,  welche  dem  Bank-,  Agentur-  und  Versicherungsgeschäft  oblagen, 


Bankwesen 


120     — 


Bankwesen 


davon    3326    (2,5  ^/oo    aller    Beruftreibenden   der  Schweiz)  speziell  dem  Bank- 
und  Geldwechslergeschäft,  nämlich 


Aargau  . 
Baselland    . 

— ./ f  -j 

.      127 
40 

Baselstadt   .     . 

.     340 

Bern      .     .     . 

.     396 

Freiburg 
Genf      .     .     . 

79 
.     615 

Graubünden 

.       46 

Tessin    . 

51 

Luzeru  . 

93 

Thurgau 

43 

Neuenburg  . 

.     201 

Waadt  .     .     .     . 

.     390 

St.  Gallen  .     . 

.      152 

Zürich    .     .     . 

.     508 

Schaffhausen    . 

.        60 

Uebrige  Kantone  . 

87 

Solothurn    . 

.       98 

TofAl 

1  ^^^(\ 

Diese  3326  Personen  boten  4019  Angehörigen  und  1102  Personen  Haus- 
gesinde Unterhalt,  so  daß  insgesammt  an  dieser  Branche  8447  Personen  ==  zirka 
3  ^/oo  der  Gesammtbevölkerung  betheiligt  waren. 

um  die  Zahl  der  Geschäfte  zu  ermitteln,  welche  sich  mit  dem  Bankwesen 
befassen,  bildet  das  Handelsregister  die  ausreichendste  aUer  yorhandenen 
Grundlagen.  Mit  Ausnahme  einiger  weniger  Banken,  welche  sich  auf  Grund  von 
O.-R.  899  nicht  für  verpflichtet  halten,  einen  Eintrag  in  das  Handelsregister  vor- 
nehmen zu  lassen,  und  einiger  Sparkassen,  welche  sich  mehr  als  gemeinnützige 
Institutionen  denn  als  Gewerbe  kaufmännischer  Art  betrachten,  mögen  Ende 
1884  alle  unter  den  Begriff  des  Bankgewerbes  fallenden  G^ohäfte  im  Handels- 
register eingetragen  gewesen  sein.  Ihre  Zahl  beläuft  sich  auf  ca.  809,  umfassend 
die  Geschäfte  mit  folgenden  Benennungen:  „Bank,  Sparkasse,  Leihkasse,  Yorschuß- 
kasse,  Diskonto-,  Effekten-,  G«ld-,  Inkasso-,  Recouvrement-,  Wechsel-,  Werth- 
schriftengeschäft,  Courtier,  Sensal,  Börsenagent,  Pfandleihanstalt.  ** 

Die  Repartition  nach  Kantonen  ergibt 


Aargau    .     . 
Appenzell  A.-Rh. 
Appenzell  I.-Rh. 
Baselland 
Baselstadt 
Bern   .... 
Frei  bürg  . 
Genf  .... 
Glarus 


42 

1)21 

4 

11 

56 

126 

28 

72 

10 


Graubünden 

Luzem 

Neuenburg 

Nidwaiden 

Obwalden 

Schaffhausen 

Schwyz    . 

Solothurn 

St.  Gallen 


29 
17 
53 
5 
2 
28 
15 
23 
69 


Tessin      .     . 

.      .        8 

Thurgau  . 

.      .     17 

Uri      .     .     . 

.     .       2 

Waadt     .     . 

.     .     70 

Wallis      .     . 

.     .        6 

Zürich      .     . 

.      .     90 

Zug     .     .     . 

.     .  ^)5 

Total  809 

Die  unter  anonymer  Firma  bestehenden  Bankgeschäfte  legen  in  der  Regel 
alljährlich  öffentlich  Rechnung  ab.  Herr  Sandoz,  Adjunkt  des  Inspektors  der 
Emissionsbanken,  hat  sich  der  Mühe  unterzogen,  ihre  Zahl  und  ihre  Kapitals- 
verhältnisse, soweit  sich  diese  auf  die  eigenen  Gelder  beziehen,  zu  ermitteln, 
und  es  haben  sich  an  Hand  des  gewonnenen  Materials,  das  jedoch  kaum  ganz 
erschöpfend  ist,  folgende  tabellarische  TJebersichten  herstellen  lassen.  (Für  er- 
gänzende Mittheilungen  wird  der  Herausgeber  dieses  Lexikons  dankbar  sein.) 

7.  Bankgeschäfte  unter  anonymer  Firma 
nach  Gründungsjahr,  eigenem  Kapital  per  Ende  1883,  organisatorischem  Charakter, 

Verantwortlichkeitsverhältnisse . 

Anmerkungen.  1)  Die  Initialen  in  der  letzten  Rubrik  bedeuten:  A:  Aktiengesell- 
schaft, G:  Genossenschaft,  g:  Gemeindeanstalt  (Garantie  oder  Aufsicht  der  Gemeinde), 
P :  Privatunternehmen,  V :  Verein,  St :  Staats  Institut,  St  &  A :  Staats-  und  Aktien- 
gesellschafts-Institut  —  "1)  Die  Kursivziffern  in  der  Rubrik  , Gewinn-Saldo- Vortrag* 
bedeuten  3ftnus-Saldo. 


')  Im  Handelsregister  sind  19  eingetragen.  —  *)  Im  Handelsregister  3  eingetragen. 


Bankwesen 


—      121      — 


Bankwesen 


Firma. 


Ein. 

gezahltes 

Kapital 

1883. 


Aus- 
stehendes 
Kaoital 
1883. 


Reserven 
1883. 


Gewinn- 
Saldo- 

Vortrag 

auf 

1884. 


0«4 


Kanton  Aargaii. 

Aargauische  Bknk  in  Aarau 

»  Kreditanstalt  in  Aarau 

Allgemeine  aarganische  Erspamisskasse  in  Aarau 

Bank  in  Baden 

p       »    Zofingen      

EraparnlMgeaelüichaft  Küttingen  in  Küttingen 

>  Lenzburg  in  Lensburg    .    . 

Erspamisskasse  Baden  und  Umgegend  in  Baden  . 
»  d.  Bezirks  Laufenburg  in  Laufenb. 

»  Bremgarten-Mnri  in  Wohlen    .    . 

»  Densbüren  in  Densb&ren      .     .     . 

»  Leerau  in  Kirchleerau     .     .    .     . 

Gewerbskasse  in  Baden 

Hypothekar-  und  Leihkasse  Lenzbnrg  in  Lenzburg 

Leih-  und  Sparkasse  des  Kreises  8ins  in  Sius    .     . 

»        »  »  >  >        Boswil  in  Boswil 

Spar-  und  Kreditkasse  Suhrenthal  in  Schöftland 

Sparkasse  von  Aarau  in  Aarau 

»  Oberfreiamt  in  Muri 

»  Oftringen  in  Oftringen 

Spar-,  Leih-  und  Diskontokasse  Aarau  in  Aarau  . 
Spar-  u.  Leihkasse  Lenzburg  in  L.  (in  Liquid,  getr.) 
p  »  Birrwyl  in  Birrwyl 

>  >         Bremgarten  in  Bremgarten  .     . 
»  »         Brittnau  in  Brittnau     .    .     .     . 

»  *         Brugg  in  Brugg 

»  »-        d.OewerbeToreiDs  Lenzbnrg  i.L. 

>  >         Kaiserstuhl  in  Kaiserstuhl   .    . 
»  >         Meisterschwanden    in    M.    (am 

15.  Aug.  1883  in  Liq.  getreten) 
»  »         d.  Kreises  Merenschwand  in  M. 

*.  p         Menziken  in  Menziken     .     .    . 

»  -         Möhlin  in  Möhlin 

»  »         Muri  in  Muri 

-  »         Seon  in  Seon  (Priyatinstitut)    . 

P  p         Wohlen  in  Wohlen 

p  p         Zofingen  in  ZoC  (Fil.  in  Reinach) 

p  p         Zurzach  in  Zurzach      .... 

»  Vorschussk.  des  Handwerker-  u.  Gewerbe- 
vereins d.  Kreis. Brittnau  in  B. 
»       »  »  Meilingen  in  Meilingen     .     . 

VoIkskasM  Oberendingen  in  Endingen  .... 
Volksbank  in  Zofingen  (wurde  i.  J.  1884  gegründet) 

Kanton  Appensell  A.-Bh. 

.Appenzell  A.-Rh.  Kantonalbank  in  Herisau  .  .  . 
Arbeiter-Ersparnisskasse  in  Schwellbrunn  .  .  . 
Bank  für  Appenzell  A.-Rh.  in  Herisau      .... 

Erspamissanatalt  in  Grab 

»  p  Herisau  (in  Liquid,  getreten) 
Erspamisskasse  in  Hnndwil 

»  »   ümilsch 

»  Speicher  in  Speicher 

p  in  Stein 

Erspamissrerein  Egg  in  Teufen 

Ersparniss-  und  Yorschusskasse   des  Kurzenberg. 

Handwerkerrereina  in  Heiden 
Leihkasse  des  Handwerkerrereina  Herisau    .    .    . 


Spa 


kasse  Bühler  in  Bühler  .... 

Gais  in  Gais 

in  Reute 

Trogen  in  Trogen-     .    .    . 

Wald  in  Wald 

Wolfhalden  in  Wolfhalden 


1854 
1872 
1812 
1863 
1864 
1834 
1827 
1844 
1843 
1834 
1834 
1839 
1864 
1868 
1865 
1865 
1882 
1830 
1874 
1845 
1868 
1874 
1869 
1877 
1876 
1873 
1867 
1874 


1865 
1874 
1867 
1865 

? 
1868 
1863 
1852 

1874 
1874 
1864 
1884 


1876 
1872 
1866 
1838 

1843 
1851 
1819 
1858 
1850 

1867 
1882 
1824 
1834 
1834 
1822 
1829 
1845 


6'000,000 
3'000,000 

1 '500,000 
2'000,000 


200,000 

500,000 

74,875 

13,400 

150,000 

100,000 

5,000 

100,000 

19,350 


200,000 
100,000 


100,000 
800.000 


10,000 
126,703 


14*999,328 

2'000,000 
2*000,000 


29,400 
3,500 


40,125 


489,000 


529,125 


') 


600,000 

170,000 

636,484 

50,000 

30,000 

10,633 

16,342 

50,000 

40,000 

7,545 

2,440 

75,000 

63,151 

1,476 

2,355 

5,000 

9,860 

10,000 

2,470 

15,000 

3,597 
3,000 
2,336 

74,492 
4,500 

11,780 


7,500 
27,800 
32,000 

4,600 

20,000 

120,000 

')        737 

6,409 


2116,507 

86,762 

11 

190,151 

1,639 

1,498 

13,457 

40,381 

2,016 

2,694 

1,794 

546 

27,515 

17,379 

2,732 
16,588 

6,881 
10,154 


47,959 
12,510 

8,252 
1,438 


1,795 
2,966 


4,684 
5,646 

1,633 
1,400 

5,536 

550 

1,110 


84 


58 

86 

127 

1,490 

168,887 

14,079 


46,980 


15,581 


301 
579 

656 


St&A 

A 

G 

A 

A 

G 
>)G 

G 

G 

A 

G 

G 
«)G 

A 

*)G 
*)G 

A 

G 

G 

G 

A 

A 

A 

A 

G 

G 

G 
o)G 


G 
A 
A 
G 
P 
A 
A 
G 

8)0 

A 
G 
G 


St 

»)G 

A 

g 
G 
G 

»o)G 
")g 
")g 
")G 

G 
A 

»»)G 
")G 

")g 

G 
»)G 

»•)g 


')  Tertheilung  des  Gewinnes  pro  rata  der  Guthaben.  —  ')  Jedes  Mitglied  haftet  bis  auf 
Fr.  400  inkL  Stammguthaben.  —  >)  Ende  1882.  —  *)  Mitgliedschaft  haftbar  und  verantwortlich.  — 
*}  Pertönliebe  Haftbarkeit  der  Mitglieder.  —  ^)  Haftbarkeit  aller  Mitglieder.  —  '')  Ende  1882.  — 
*)  Haltbarkeit:  Besenrefond  und  Genossenschafter  zu  gleichen  Theilen.  —  *)  Haftbarkeit  des  Kassiers 
mit  Fr.  36,390  Kapitaltitel.  —  *<>)  Haftbarkeit  der  YerwaltungsmitgUeder.  —  ^M  Unter  Leitung  der 
Lesegesallscbalt  and  Schutz  des  Gemeinderathes.  —  *^)  Haftbarkeit  des  Komitee ;  l  20  der  Statuten. 
—  **)  Haltbarkeit  der  Verwaltung.  —  ^*)  Haftbarkeit  des  Gemeinderathes.  —  ^^)  Haftbarkeit  von 
weBlgitant  10  Männern ;  |  2  der  Statuten.  —  ^^)  Garantie  der  Gemeinde. 


.„„. 

■k 

Ein-      1       «Ul- 

geiBhllsi  ilMiBBdu 

Roierven 
1B83. 

S|»rk»M.  Kok.tol.al  In  RBhttohul     ...... 

Kuiton  Appensell  I.-Bfa. 

LtndXchr  Spur-  nnd  Lefbluie  In  AppiDiell    .    . 
Sp»r.  DBd  Letbk.  In  Obrregg  (i.  MotrertlB  gegr.) 
Kr«diuo«.lt  in  »I.fl.lleB,rn.|B.nr,lerSL  eilen). 

Kanton  BaMllBOd. 

'^                          RbefBialK.  d.r«ll  In  Hüll.« 
In  Gelterkladen 

LlHUIer  L>lhkHM  In  LioUl       

s;:;- ™  Ä'ST.;;.  ssä  ,■„,.>-.; 

KBnton  BuBlatadt. 

Allguiuetue  Kradlth.nk  In  ]li>te1 

184S 
IMl 

IMS 
l«U 

im 

IBHi 

ii 

1810 

WM 
18TO 

5 

_ 

ia,ob,i 

IS 

r 

1" 
•f, 

0 

le 

4,100 

= 

Mi,UU 
19,0^9 

17.117 

»W.OIXI 

1 00,000 
ISO/WU 

31,670 
671,000 

Mi.eoo 

M,«9(. 
ll^SBO 

oe.oou 

7T«,S74 

SJIM 

707.W)0 
«'749.808 

3.950 

1,0SU 
8,7M 

810 
1.181 

»700,01» 

B'ono,ooo 

S-Vt»fiOO 
797,000 

ii'ooo.om 

Z'MXMMO 

100,000 
!.V36B,»SO 

■1  Zsw 
wiwo 

H,O00 
U,493 

11,900 

M.OOO 

lolooo 

«7,100 
■}  15.1SI 

Ue:  Ver«>l 
nU.  äntch 

:  NuUDBgl 

lowooo 
«'000.000 

i'*oo,ooo 

l'UKI,000 
IkMr  der 

10§,7M 

a,asi 

17.811« 

iia,8»j 

i;»34 

41,143 
1.131 

Biu)er  Kradltgeaallicrberi  in  Buel 

Bxlai  DepoHleBbuDk  lu  Bual 

Buler  llimdelaUnk  1«  B..al  inil-le  In  Berol     . 
Bidg.  Bu.k,  OoBplnir  Bual  |a.  unUc  Bfro). 

Hyjiuihek'Bbink  In  Buel 

.          Ben>el>l..Dk  \B  B*»l 

.        flulkib.nk,  rillnl.  Bucl  It  nnler  Bern). 
K[,»r-  nnd  Leibka«*  Uiohan  in  Hieben    .... 

Kanton  Bern. 
Amiacr.pMplMli.Biu'Bdort  In  Borgdorf     .     .    .    . 
:                Krl.,b  in  In 

lud  InlerlakeD 

S  ch«»ri«obiirg  in  Se  b*»ri  mbn  rg 

Amu-Sput-  OB.I  leihku«  SiwDeii  in  Sjuinen   .     . 

Buiqua  toBcitn  du  iut-t,  A  DglimoDl     .... 
B.Oiin.PoptiUir.doDl.trlald^aMon«ar,iMi-t,ller 

Remlicba  Buden-Kmlltutull  In  Ban     .... 
B™s»™i«.liM«e  derSiwiiBftB     .    . 

dl' 1»  imrulaae  de  Cmrendiln,  *  C. 
.lu  dlitriFtdaConrteUrr.  iC.    . 
al  de  ccMlt  du  dlriricl  A,  ti.U- 

>       du       dlRrtd       dea 

du  dl>lr><=l  deHonlliir.  ^Miutler 

de  toiTSDlcuy,  *  f.  . 

-1  d'a.pompt«  de  Bl-Lnler.  k  fl-I, 

<le  SoB.lllitir.  k  BoBiilliir  .    .     . 

'>  Hinbnrkall  dar  OeDoeaeneekifter.  ~  >) 
Binbukall  der  Kilglieder  bl*  auf  Fr.  MMN.  -  ' 

138,416 

_  118,799 

Ti'ßOi 

I1.S96 

■)     i.91» 

18,011 

.s 

iioiooü 
')  iwlisa 

377:O80 

•)        394 

100,071 

•)  J6JB3 

34,800 

')     1.7M 
-dir.  -  ■! 
Burgerceni 

3>fi,0<ll 

mt 

»,IH 
«,917 

s.sa3 

14B 
1,119 

iDde  Ba 

Btol.  Luiem. 


n.LiiDuiine,!läricb, 


d«  AmlDbstlrk 
t.  d.  Ilem.  Dur 


HBlft-  0.  Sp* 

t*Prt 

>  C.lH<  d-»p.rgii.,  1  Purr.Blroy     . 

fchnL 

■buk  ID  Darn  (Fil.  In  Bud,  Frafbnr«, 

Id  K 

SpM-  n 

k.  Jei  Aint«b»»lrk.  B&m  in  BBnn 

.    rmltgen .    . 

.    KmllDkcb 

■WxiMCh»Dgr»t«o 

Kipitil    '    Kaplti 

laaa.        ibbs. 


....«« 

_ 

_ 

49,738 

_ 

eaG 

— 

_ 

IM.MJ 

_ 

I.8S7 

- 

11.9.« 

- 

m.«(K. 

_ 

- 

0#».B66 

= 

1-W 

^^J^ 

141,100 

^ow 

3;ii;^ 

I 

9«.Ufil 

ll. 

]>,B0U 

63,100 

_" 

al,B«ü 

1,0« 

1*3!" 

- 

- 

- 

I.BBO 

"414 

10,00<l 

7 

- 

i.aee 

1.141 

-■ 

8,U8 

«US 

- 

IM 

■cbilligliBbliflru  ucb  { .1  der  Ktmlntto  Jtdxi  UIIeIUiI  tt' 
rr.  100  (inbsiibll  bkbrn.  bvlricl  iUh*  H*nb»rkalt  Pr.  : 


mit  flarutlo  von  Je  Fr,  KUH.  -- 
onobourgemelnde  NMbo  hl»  «n 
II  ad  er  W.  >iim  nion«ch«n  ttMiai 
■•uiorundi  bifti-I  «an  UenoMtn 
-inb«i«hltMi  Balrig«  bLn.ui  aocl 
•  Mitglied«  t,  walcbs  wcBlgsr  sli 


Bankwesen 


124     — 


Bankwesen 


P*ir  ma. 


C0 


Ein. 

gezahltes 

Kipitil 

1883. 


Aus- 
stehendes 
Kapitil 
1883. 


Reserven 
1883. 


Gewinn- 

Saldo- 

Vortrag 

auf 

1884. 


«_: 


Kanton  Bern.  (Fortsets.) 


Yolkabank  in  Biel 1868 

>  >   Interlaken 1873 


Vorsichtakasse  in  Biel 


Kanton  Freiburg. 

Banque  cantonale  fribourgeoise,  Fribourg     .    .    . 

»         populaire  de  la  GlAne,  ä  Romont     .    .    . 

»  »  »       Graydre,  k  Bulle      .     .     . 

f  >  sQisse,  euccunale  Fribourg  (s. 

untor  Bern  Schweis.  Volksbank) 

Caisse  d*6pargne  de  Chatunnaye,  k  Chutonnaye 

»  »  de  la  paroisse  d'Ataleot»,  k  Atalens 

>  *■  et  de  pr6t8  de  Bellegarde,  k  Belle- 
garde (commenc6  »es  Operations  en  1884) 

*■      d*6pargne  de  Vuisternene,  k  Vuistemens    . 

p      d'amorti8«eroent  de  la  dette  publ.,  k  Fribourg 

»      hypothöcaire  fribourgeoise,  &  Fribourg  .    . 

Credit  agricole  et  industriel  de  la  Broye,  k  Estavayer 

>  foncier  fribourgeols,  k  Bulle 

»       Gruyörien,  k  Bulle 

ErHparnisskasse  der  Stadt  Murten 

Sparkasse  Bösingeu  in  Böitingen 

>  Liebistorf  in  Lieb^torf 

Spar-  und  Hülfskasse  in  Kerzerz 

>  p     Lelhkatise  Büdingen  in  Düdingen    .    . 
p         p  p  von  Gurmels  in  Gurmels 

p         p  »  in  Märten 

>  »  p  d.  I.  Friedenagerichtskreisea 

in  Plaffeyen 

Kanton  Genf. 

AiMOciation  financiöre  Gendve 

Banque  du  commerce  Gendve 

Banque  de  Paris  et  des  Pays-Bas  auccurs.  de  Gendve 

Banque  de  Gendve,  k  Gendve 

Banque  fftddrale,   comptoir  Gendve  (s.  uuter  Bern 

Eidg.  Bank) 
Banque  genevoise  de  prdtd  et  de  ddpöts,  k  Gendve 

Banque  populaire  genevoise 

Caisse  hypotbdcaire,  k  Gendve 

CaiBse  ouvridre  de  crddit  mutuel,  k  Gendve .    .     . 

Comptoir  d'eecompte  de  Gendve 

Crddit  lyonnais  snccurRale  de  Gendve 

Omnium  genevois  socidtd  civile  d'emploi  de  fonds 

publics,  Gendve 
Socidt4  immobilidre  gendvoise,  k  Gendve  .... 
Societd  suisse  pour  Tindustrie  des  chemlns  de  fer, 

k  Gendve 

Kanton  Glarua. 

Bank  in  Glarus 

Glarner  Kantonalbank  (Geschäftseröffn.  I.Jan.  1884) 
*)  Leihkasse  Glarus 

Kanton  Ghraubünden. 


Bank  für  Graubünden  in  Cbur      .    . 
Graubündner  Kantonalbank  in  Chur 

Kanton  Ijusem. 


Bank  in  Luzem    .    . 
Eidgenössische   Bank, 


1858 


1850 
1865 
1853 


356,600 
476,743 
359,800 


I 


50*172,629 

2'400,000 
143,400 
500,000 


1879 
1876 

1884 
1878 
1867 
1854 
1866 
1881 
1873 
1824 
1858 

? 
1868 
1869 
1881 
1868 

1883 


1872 
1845 
1872 
1848 


1881 
1868 
1848 
1878 
1855 


Comptoir  Luzem  (s.  unter 
Bern  Eidg.  Bank) 


1849 
1853 

1875 


1852 
1884 
1862 


1862 
1870 


1856 


36,555 

6,000 

750,000 
3'000,000 
790,000 
500,000 
500,000 

1,225 

4,500 
2,050 
4,940 


5,000 
8*643,670 

3'000,000 

10'000,000 

1'000,000 

2*500,000 


2*500,000 
168,450 

2*705,968 
133,100 

3*000,000 

5*000,000 
2,750,000 

5*000,000 


37*757,518 

2*250,000 
1*000,000 


3*250,000 

2*000,000 
2*000,000 


4*000,000 


4*000,000 


143,400 


1*787,540 


210,000 
500,000 


710,000 


7*500,000 


59,063 


7*559,063 


4*000,000 


49,529 
32,010 
40,000 


5*417,919 


76,430 


380 
1,624 


554,453 

228,000 

144,132 

3,460 

102,825 

50,000 

15,037 

5,365 

11.395 

5,932 
18,800 

1,804 


1*219,637 

480,200 
297,649 


7,046 

14,572 

635,049 

9,426 
91,000 


120,886 
285,294 


1*941,122 

450,000 
131,350 


581,350 

298,500 
775,813 


1*074,313 
125,168 


1,736 

1,939 

203 


740,645 
1,029 


2,539 


4,294 
3,111 


? 


1,480 
620 


2,041 

3,230 
33 

10,033 


624 
331 

220 
330 


2,226 
6,405 


23,432 

4,961 
1,915 


6,876 


A 

i)G 
A 


Ri&A 

A 

A 


»)g 

A 

*)g 

St 

A 
A 
A 
A 

*)g 
A 

? 

Ä 
A 
A 
G 


A 
A 

«)A 
St^A 


•^)A 
A 

')K 
A 

A 

A 

A 
A 


A 

St 
A 


A 

8t 


*)  Wenn  das  Aktivvermögen  der  Genossenschaft  und  das  einbexahlte  Stammkapital  sor  Deckung 
der  Schulden  nicht  ausreichen  sollte,  so  haftet  jedes  Mitglied  Ober  seine  Einzahlungen  hinaus  noch 
für  den  vierfachen  Betrag.  —  *)  Garantie  der  Gemeinde.  —  *)  Aufsicht  der  Gemeinden  Atalens, 
Bussonens  und  Granges.  —  *)  Garantie:  3  Gemeinden.  —  *)  Haftbarkeit  der  Stadtgemeinde  Murten. 
—  ^)  Die  Genfer  Succursale  hat  ein  fixes  Kapital  von  Fr.  1*000,000.  —  '')  2000  Namen-Aktien,  wovon 
je  Fr.  1250  einbezahlt  —  ")  Kapital :  2500  Antheile,  17  Gemeinden  gehörend.  —  *)  Die  Leihkasse 
Glarus  ist  zu  Anfang  des  Jahres  1884  In  Liquidation  getreten  und  wurden  Aktiven  und  Passiven 
von  der  neu  gegründeten  Glarnerischen  Kantonalbank  übernommen. 


Gswlnn-  ^a 
.  Bildo-  SS 
'    Vortr»!    g» 


Sparrereln  In  l.mi 


SADton  Neuanbnrg. 


da  Lgcle,  ; 

}al«»  d-*p.r(D«  d 
CrMlt  roudar  tigai 


■  1*  CAle-noi-Ptea 

da-M»rtal,  .t»  PDDf 

Beeil  Kid«.  B 

Oll>. 

baaqn«  du  tnTall.kiu  bifudi 

btlsloia,  k  NodgUMI  .... 
Isr  da  U  Chani-de-Ponda    .    . 

n  SahaffhauaeQ. 

.inj.  WllchlnB-'n  In  Wll<Jilng.n 
«laDunh  In  Schaaiiitiaan  .    .    . 
Dklbulk  Ju  Sc-tiKininiiaaQ      .    . 

•<  in  NauDklicb 

d«>  Bm.ficMal'üieiiD  in' 

eh.: 

San  ton  Sohwya. 


KamtoD  Bolothorn. 
rbuklDaitaniirLlqaM. 


t'COO.OOO 


•)i'9oa.ai» 


1 '030,000 


ajoiooo 


awo.ooo 
awioiooo 


Jö.lSfl 


liGeasUacbin  bnllnhl  kculS  Kllglir 
Fr.  SuOO  bbamumtuan  tiBl.  Jad»  dlVK 
'ITon  dcrfrahwaDKaDenbumrlCi 


ODd  Elg^nthöiiBr  daa  tndl 
gen.  —  »>  Hnrtbukalt  dtr 


.  n 


EADton  SoIoUiliTil-  (Fortitit.) 
und  Hfilbkiu*  Waagaa  in  WsDgpn 


In  St.  Gdlen  (Fillnl«  In  App«ai«ll)  . 


Lalbtwnk  BappenirU    . 

Laib-  und  8p«rkM»  BKhanbkDb  ,     .    . 

F        >  >  dM  8»tnliTli>  In  (' 

BbtInthiUichf  Cindltnotioli  In  Alutüttci 
■lllach«  H,pulliBk.rll.He,  Si.0.ll.n 


d  LBtbkui.«  In  FrAnwiii  (Prini 


Bankwesen 


127 


Bankwesen 


P^irma. 


Ein- 
gezahltes 
Kapital 
1883. 


Aus- 
stehendes 
Kapital 
1^3. 


Reserven 
1883. 


Gewinn- 
Saldo- 

Vortrag 

auf 

1884. 


Kanton  St.  Gallen.  (Fortitets.) 

Spanrerein  •«  Biene  »>  iD  Bernegg 

f&r  Ronchach  n.  Umgeb.  in  Ronchach 

•«Ameise»  in  Tablatt 

in  Oberriet 

»   Sargana  

>    Kirchberg 

Toggenbarger  Bank   in  Liclitenateig   (Filialen  in 

Rorsohach  und  St.  Gallen) 
Toggenbarg.  Ersparnissanet.  in  WattwU  (Privatinst.) 
WerdenbergiBche  Spar-  nnd  Leihanstalt  in  Buchs 

Kanton  Tessin. 

Banca  Cantonale  Ticinese,   Bellinsona  (Agenturen 

in  Locamo,  Lugano  und  Mendriiio) 

*      della  Svizzera  Italiana,  Lugano  (Agentur  in 

Bellinzooa  und  Succ.  in  Locarno) 

»      populäre  Ticinese,  Bellinsona  (im  Laufe  des 

Monats  Oktober  1884  gegründet) 

Kanton  Thurgau. 

Beurks-Leihkas^e  Kreuslingen  in  Kreuzungen 
Leih-  nnd  Sparkasse  Aadorf  in  Aadorf     .... 

»         »  >  Eschlikon 

»         »  f  des   Bezirks   Bischoftzell   in 

Bischofszeil  (Agentnren  in  Amrisweil  u.  Arbon) 
Leih-  u.  Sparkasse  für  den  Bez.  Diessenhofen  in  D 

»       »  »  Eschenz  in  Eschenz      ... 

>       >  >  Steckborn  in  Steckbora   .     . 

Sparkasse  Franenfeld'  in  Frauenfeld      .... 

Thnrgauische  Kantonalbank  in  Weinfelden  .     . 

»  Hypothekenbank  in  Frauenfeld  . 

Kant«n  Unterwalden. 

a.  Nidwaiden. 

Ereparnisskasse  von  Nidwaiden  in  Stans  .... 
Kantonale  Spar-  u.  Leibkasse  v.  Nidwaiden  in  Stans 

b.  Obwalden. 
Ersparnisskasse  von  Obwalden  in  Sarnen      .    .    . 

Kanton  Uri. 


•       •        •       • 


Erspamisskasse  Uri  in  Altdorf 

Kanton  "Waadt. 

Banque  cantonale  vandoise,  Lausanne 

»         de  Montreux,  k  Ternex-Montreax    .     .     . 

>        föderale,  comptoir  Lausanne  (s.  unter  Bern 

Eidg.  Bank). 

»  popnlaire  de  la  Broye,  Payerne  .... 
Caisse  de  consig.  du  Pays  d*en  haut,  k  ChAtean-d*Oex 

»       d*6pargne  du  district  d'Aigle,  k  Aigle     .    . 

»  »  »         »        de  Gossonay,  Cossonay 

P  »de  Ste-Croix,  k  Ste-Croix      .    .    . 

»  »         »    Nyon,  k  Nyon      

»  p        du  district  d*en  haut,  Ch&teau-d'Oex 

»  ►  ►         ►       de  Vevey,  k  Vevey    .     . 

p  »        et   de   pr6voyance   du  district  de 

Moudon,  k  Moudon 

p  »     et  de  privoyanoe  d*Yverdon.  Yverdon 

p      hypotb6calre  cantonale  vaudoise,  k  Lausanne 

p      popnlaire  d*6pargne  et  de  credit,  k  Lausanne 

(succuraale  k  Bex) 
CrMit  d'Aigle,  k  Aigle 

p       du  L6man,  k  Vevey 


9 

IsiBO 
•» 

? 

1863 
1842 
1872 


1860 
1873 
1884 


1864 
1873 
1876 

1864 
1865 
1865 
1874 
1822 
1870 
1851 


1827 
1879 


1849 


1837 


2'20O,O0O 
51,030 


19'235,830 

l'OOO.OOO 
1*000,000 
»)  - 


2'000,000 

200,000 
50,000 
50,000 

250,000 
250,000 
200,000 
100,000 

2*400,000 
3*000,000 


6*500,000 


500,000 


500,000 


500,000 


1845 

12'000,000 

1868 

1*000,000 

1864 

200,000 

1868 

100,000 

1835 

6)   292 

1833 

7 

1834 

— 

1828 

— 

1835 

— 

1814 

1822 

^^_ 

1820 

1858 

9*500,000 

1881 

70,600 

1881 

•»)  68,740 

1867 

277,320 

800,000 
10,820 


810,82(1 


1*000,000 


1*000,000 


250,000 


600,000 


850,000 


285,800 


4*063,472 

300,000 
400,000 


700,000 

34,000 
22,000 
12,142 

30,000 

80,000 

50,000 

6,454 

133,000 

430,000 

750,000 


1*547,596 


77,561 
5,131 


82,692 
118,160 

162,909 

2*827,750 


20,000 
19,500 
21,038 
? 

16,765 

n  105,363 

24,361 

265,144 

31,000 

70,648 

753,000 

13,345 

13,600 
61,398 


893 


35,558 

3,650 
1,255 


4,905 


905 


938 
5,284 
7,018 

2,043 

49,864 

7,240 


73,292 


5,776 
1,952 


271 


1,139 
558 

1,999 
9,874 


»)? 

»)V 

1)? 

? 

•> 

«)? 

A 
P 
A 


StAA 
A 
A 


A 

*)« 

A 
A 
A 
A 

*)g 
8t 

StAA 


G 

St 


*)G 


St 


StAA 
A 


A 
A 
A 
6 
6 
V 
V 
0 

A 

G 

St&A 

A 

6 
A 


*)  Guthaben  auf  Pfandbriefe  angelegt.  —  ^)  Solidarische  Haftbarkeit  einer  siebeugliedrigen 
Kommission.  —  >)  Fr.  250,000  Kapital,  wovon  50  <>/o  einbezahlt  —  *)  Garantie  der  Gemeinde.  — 
*)  JedM  Mitglied  der  Gesellschaft  hat  bei  seinem  Antritt  Fr.  700  gute  Kapitalien  im  Landesarchiv 
za  hinterlegen,  Verwaltungsräthe  weitere  Fr.  700,  Kassier  weitere  Fr.  1500,  als  Garantie  für  allfälligo 
Verlust«.  —  *)  Fast  sammtliche  Aktien  wurden  im  Jahre  1862  zurückbezahlt.  —  ')  Am  30.  Juni  1882. 
—  *)  Kapital  auf  Fr.  300,000  flxirt,  eingetheilt  in  Antheilscheine  k  Fr.  100. 


Bankwesen 


—      128      — 


Bankwesen 


Firm 


Kanton  "Waadt.  (Fortsetz.) 

Or4dit  matuel  de  la  Vailöe,  an  Sentier 
»      jTerdounola,  k  Tverdon  .... 
L^pargne  popnlaire,  k  Vevey  .... 
Union  Taudoiöe  da  credit,  k  Lanaanne 


Ein- 

gezahltet 

Kapital 

1863. 


Aus- 
stehendes 
Kapital 
1TO3. 


Kanton  'Wallis. 

OaUse    d*6pargne  de  VAssociation   Talaisanne  de 

■eoonn  mntnela  in  Saxon 

Kanton  Zürich. 

Aktiengeaellachaft  Leo  &  Cie.  in  Zürich  .... 

Allgemeine  Alterakaeee  in  Winterthnr 

Bank  in  Wlntertbur 

Bank  In  Zürich  (Filiale  in  Winterthnr)    .... 
Eidg.  Bank,   Comptoir  in  Zürich  (s.  anter  Bern). 

Oewerbebank  in  Zürich 

Handelebank  in  Zürich 

Hypothekarbank  in  Winterthnr 

Leihkasse  Borgen  in  Horgen 

>  in  Uster 

Leihkasse  im  Wahlkreis  Küsnacht  in  Küsnacht    . 

»  Dietikon  in  Dietikon 

»  Enge  in  Enge 

»  Fnrtbal  in  Bachs 

m  im  Wahlkreis  Grüningen-Grossan  in  Gr. 

»>  Harthaien  in  Marthalen 

p  Moilen-Herrliberg  in  Meilen     .... 

>  im  Wahlkreis  Netimünster  in  Rtesbach 
»  Richtersweil  in  BJchtersweil  .... 
»  im  Wahlkreis  SchöfiTlisdurf  in  Begensberg 
»  für  den  Wahlkreis  Stäfa  in  Stäfa  .  . 
»  Stammheim  in  Ober-Stammheim   .    .    . 

>  Wadensweil  in  Wädensweil 

*  in  Winterthnr 

>  der  Stadt  Zürich 

Leih-    and    Sparkasse    des    Wahlkreises    Kloten- 

Bassersdorf  in  Kloten 

Schweiz.  Kreditanstalt  in  Zürich 

p         Volksbank,  Filiale  Zürich  (s.  unter  Bern). 
Sparkasse  Küsnacht  in  Küsnacht 

>  des  Bezirkes  PfafAkon  in  Pf&fBkon  .    . 
Spar-  nnd  Leihk.  des  Notariatskreises  Eglisan  in  E. 

Volksbank  in  Winterthnr 

Zürcher  Kantonalbank  in  Zürich   (Filialen  in  Af- 

foltern  a.  A.,  Andelflngen,  Banma,  Dielsdorf, 
Horgen,  Meilen,  Rüti,  Uster  and  Winterthnr) 

Kanton  Zug. 

Kreditanstalt  Zug  in  Zug 

Sparkasse  Zug  in  Zag 

p  Cham  in  Cham  (in  Liquidation)   .    .     . 

Spar-  u.  Leihkasse  Baar  in  Baar 

p      p  »         d.  Thaies  Aegeri  in  Unter-Aegeri 


1881 
1869 
1883 
1864 


83,245 

219,740 

1,955 

»)  807,900 


24'279,792 


1854 

14*000,000 

1852 

— . 

1862 

15*000,000 

1836 

6X)00,000 

1868 

102,361 

1864 

1*000,000 

1866 

S'OOO.OOO 

1864 

120,000 

1862 

50,000 

1866 

50,000 

1865 

86,100 

1867 

250,000 

1868 

20,000 

18ti8 

17,300 

1875 

44,100 

1866 

50,500 

1860 

380,000 

1876 

160,000 

0 

100,000 

1873 

100,000 

1863 

102,400 

1864 

1*000,000 

1863 

500,000 

1857 

800,000 

1873 

100,000 

1856 

20*000,000 

1838 

50,000 

V 

1873 

60,000 

1878 

121,199 

1870 

12*000,000 

80*263,960 

1851 

75,000 

1840 

— 

1876 

20,000 

1867 

88,400 

1873 

80,000 

263,400 

257,639 


13,900 


271,539 


Reserven 
1883. 


Gewinn- 1  ^^ 
Saldo-    S.5 


Vortrag 

auf 

1884. 


5,190 
43,771 

8 


4*291,881 


815,986 
7,681 

560,000 

14,680 

463,000 
7,500 

0 


3,102 
2,186 

i587,7J8 


^£ 


A 
A 
(i 
G 


2660,861 


34,500 
2*000,000 

14,000 

t 

? 

10,000 


2*850,000 


23,317 

1884,668 
4,021 

642 

669,891 

55,953 

2,911 


15,000 

1,471 

11402 

665 

26,827 

7 

143 

10,000 

8,208 

S33 

26,000 

2,515 

66,000 

6,159 

7,000 

689 

20,500 

702 

16,047 

1,891 

29,000 

13,429 

185,000 

13,816 

100,000 

3,232 

200,000 

4,054 

7*498,031 

20,000 
454,103 
? 

6,232 
993 


481,328 


431 
121,319 


497 


958 


28,965 


2266,846 


101 
354 


455 


A 
G 
A 
A 

*)G 

A 

A 

A 

A 

A 

A 

A 
•)A 

A 

A 

A 

A 

A 

A 

A 

A 

A 

A 

A 

A 
A 

V 

t 

A 

*)G 


St 


•)P 
•)G 


A 
A 
A 


*)  Das  Oesellschaftskapital  besteht  aus  Antheilscheinen  k  Fr.  100.  Jeder  Gesellschafter  aeichnet 
Antheilscheine  bis  sur  Höhe  des  von  ihm  beanspruchten  Kredites.  Beim  Eintritte  sind  10  ^!o  ein- 
snzahlen.  Das  geeeichuete  Kapital  betr&gt  Fr.  8*079,000 ;  Haftbarkeit  der  Gesellschafter  für 
Fr.  7*271,100.  —  *)  Alle  Mitglieder  sind  für  die  von  der  Genossenschaft  eingegangenen  Verbindlich- 
keiten persönlich  nnd  in  gleichem  Verhältniss  bis  auf  den  Betrag  von  Je  Fr.  1500  haftbar.  —  *)  Die 
Verwaltung  ist  der  Filiale  Dielsdorf  der  Zürcher  Kantonalbank  übertragen  worden.  —  *)  Für  die 
Verbindlichkeiten  der  Genossenschaft  haftet  jedes  Mitglied  mit  dem  eingezahlten  Stammantheil,  bei 
einer  Einzahlung  bis  und  mit  Fr.  100  für  Fr.  400,  bei  einer  Einzahlung  bis  und  mit  Fr.  200  für 
Fr.  600,  bei  höhern  Einzahlungen  für  das  Dreifache  derselben.  —  ^)  Kollektivgesellsohaft,  deren  15 
Mitglieder  je  Fr.  5000  Betriebskapital  einbezahlt  haben.  —  ^)  Die  Kantonsregiernng  haftet  den  Ein- 
legern  für   ihre    Einlagen   und  Zinsen ;   dagegen  haftet  das  GeselUchaftsvermögen  der  Regierung. 


Bankwesen 


—      129     — 


Bankwesen 


ohne  die  7  im  Jahre  1884 

Glarus  1,  Luzern  1,  Tessin 

Zahl  Ein- 

Kanton.            der  gezahlte! 

Inst.  Kapital 
Fr. 

40  U'999,328 

21  4'032,900 

8  4,500 

9  6'700,000 
9  35'368,250 

86  50'172,629 

20  8'648,670 

13  37'757,618 
2  3'250,000 
2  4'000,000 

10  7'495,000 

12  13'062,836 

2  600,000 

1  — 

14  3'871,000 

5  498,324 

15  9'374,329 
67  19'235,830 

2  2W0,000 
10  6'500,000 

1  600,000 

20  24*279,792 

81  80'263,960 

6  263,400 


Zusammenzag 
eröffneten  Institute  (Aargau  1,  Baselstadt  2,  Bern  1, 
1),    deren  Kapital  Verhältnisse  unberücksichtigt  sind. 


Aargau  .  . 
App.  A.-Rh.  . 
App.  I.-Rh.  . 
Baselland.  . 
Baselstadt 
Bern  .  .  . 
Freiburg  .  . 
Grenf  .  .  . 
Glarus .  .  . 
Graubänden  . 
Luzern  .  . 
Neuenburg  . 
Nidwaiden  . 
Obwalden 
Schaff  hausen 
Schwyz 
Solothum 
St  Gallen 
Tessin  . 
Thurgau 
Uri  .  . 
Waadt . 
Zürich  . 
Zug      . 


AlM- 

stehendes 

Kapital 

Fr. 

529,125 


36'607,310 

1*787,640 

710,000 

7'569,063 


4*100,000 
1*610,780 


92,000 

810,820 

1*000,000 

860,000 


271,539 


Reserven 

Fr. 
2*116,507 

445,440 
21,670 
1*435,853 
13*895,163 
5*417,919 
1*219,637 
1*941,122 

581,850 
1*074,318 

957,198 

3*894,734 

82,692 

118,160 

863,522 

278,638 
1*366,287 
4*063,472 

700,000 
1*547,596 

162,909 
4*291,881 
7*498,031 

481,328 


Gewinn-Saldo- 
Vortrag 
auf  1884 
Fr. 

—  46,980 

17,117 

13,784 
336,002 
740,545 

—  2,041 
28,432 

6,876 

7,780 

—  4,152 


15,137 
3,915 

39,824 

35,558 
4,905 

73,292 

2*560,861 

2*265,346 

455 


Total  DurcbHchnittü- 

eifcene  Kapital 

Gelder  per  Institat 

Fr.  Fr. 


17*697,980 

4*495.457 

26,170 

7*149,637 

86*206,725 

58*118,638 

10*571,266 

47*281,135 

3*838,226 

5*074,313 

12*559,978 

18*464.198 

582,692 

118.160 

4*749,659 

872,877 

10*779,440 

24*145,680 

3*704,905 

8*970,888 

662,909 

26*010,812 

85*768,184 

745,183 


439,950 

214,069 

3,723 

794,404 

9*578,525 

675,798 

528,563 

3*637,010 

1*919,113 

2*537,166 

1*255,997 

1*538,683 

291,346 

118,160 

339,261 

174,575 

718,629 

423,608 

1*852,452 

897,088 

662,909 

1*300,540 

2*766,715 

149,037 


890  381*773,266  55*828,177  54*454,422  —3*560,758  438*495,107  1*124,347 

Schätzt  man  das  eigene  Elapital  der  Privatbankgeschäfte  der  Schweiz, 
d.  h.  der  unter  Personalfirmen  bestehenden  (im  Gregensatz  zu  den  in  obiger 
Tabelle  inbegriffenen  anonymen  Firmen)  auf  100  Millionen  Fr.,  welche  Schätzung 
kaum  zu  hoch  gegriffen  ist,  so  besteht  das  gesammte  eigene  £[apital  aller  schwei- 
zerischen Bankgeschäfte  z.  7k,  aus  mindestens  540  Millionen  Fr.  und  der  Durch- 
schnitt per  B.  ans  ca.   667,500  Fr.  Auf  ca.  3500  Einwohner  kommt  ein  B. 

IL  Banken  unter  anonymer  Firma  nach  ihrem  Hauptgeschäflsbetrieb. 

a.  Handelsbanken  (ohne  ihre  46  Filialen). 


Zahl 

£in- 

Aus- 

Gewinn-Saldo- 

TuUl             KapiUl- 

Kanton. 

der 

gexahltes 

stehendes 

Reserven 

Vortrag 

eigene       durchschnitt 

Invt. 

Kapital 

Kapital 

auf  1884 

Gelder          per  Bank 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Fr.                   Fr. 

Aargau     .    . 

6 

12*600,000 

— 

860,000 

70,159 

13'420,159  2*684,032 

App.  A.-Rh.  . 

2 

4*000,000 

— 

276,913 

15,581 

4*292,494  2*146,247 

Baselland 

1 

3*000,000 

565,600 

8,744 

3*574,344  3*574,3-14 

Baselstadt 

9 

32*768,250  34*107,310 

13*613.613 

331,938 

80*721,111  8*969,012 

Bern 

16 

32*393,040 

286,500 

1*866,910 

66,033 

34*612,483  2*163,280 

Freiburg  .     . 

6 

6*083,400 

210,000 

877,840 

-     9,791 

6*161,449  1*026,908 

Genf    .    .    . 

12 

35*061,650 

7*559,063 

1*306,073 

23,432 

43*940,118  3*661,676 

Glarus .    .    . 

2 

3*250,000 

681,350 

6,876 

3*838,226  1*919,113 

Graubünden . 

2 

4*000,000 

— 

1*074,313 

5*074,313  2*537,15() 

Luzern      .    . 

5 

6*120,000 

4*000,000 

151,754 

7,780 

10*279,534  2*U54,907 

Neuenburg    . 

8 

10*015,736 

1*510,780 

1*861,326 

—     5,569 

13*382,273  1*672,785 

Schaff  hausen 

8 

3*520,000 

— 

285,725 

8,338 

3*814.063  1*271,354 

Schwyz     .    . 

1 

200,000 

50,000 

4,100 

753 

254,853      254,853 

Solothum 

6 

6*856,917 

— 

1*036,369 

33,520 

6*926,806  1*154,468 

St  Gallen      . 

12 

18*968,230 

810,820 

2*695.018 

26,465 

22*490,533  1*874,211 

fiiiT«r,  Volkiwlrtbtchafta-Lexikon  der  Schweis. 


Bankwesen 


—     130     — 


Bankwesen 


Tessin  ...  2  2'000,000  rOOO,000       700,000             4,905       3'704  905  1'8Ö2,452 

Thurgau   .     .  1  2*400,000  600,000       480,000           49,864      8*479,864  8*479,864 

Waadt.     .     .  8  14'624,560  -           2'955,598  —2*567,288     14'912,865  1*864,108 

Zürich ...  8  68*223,560  257,689    6*250,666  —2*874,787     72*357,128  9*044,641 

Zug      .    .     .  1  75,000          - 20,000            — 95,000       95,000 

110  268*940,243  50*392,112  87*803,168  —4*802,997  847*882,521  8*157,568 
Anmerkungen:  1)  6  Banken  pflegen  aufiscbließlich  oder  fast  ausschließlich 
das  Diskoniogeschäfl  (2  Genf,  1  Baselstadt,  1  Neuenburg,  1  St.  Grallen,  1  Zürich) ; 
2  Banken  (Basel  und  Genf)  dienen  vorzugsweise  dem  Verkehrswesen,  —  2)  Banken 
mit  Filialen  sind:  Basler  Handelsbank  1,  £idg.  Bank  7,  Bemer  Kantonalbank  6, 
Schweiz.  Volksbank  6,  Neuenburger  Eiantonalbank  2,  Banque  commerciale  neu- 
chateloise  3,  Creditanstalt  in  St.  Gallen  1,  Toggenburger  Bank  2,  Tessiner 
Kantonalbank  3,  Banca  della  Svizzera  italiana  2,  Bank  in  Zürich  1,  Zürcher 
Elantonalbank  9,  Solothumische  Bank  2  in  Ölten  und  Balsthal,  Thurg.  Hypo- 
thekenbank 1  in  Eomanshorn. 

b,  Hypothekarbanken. 


Zahl 

Ein- 

Aus- 

Oewinn-Saldo- 

ToUl 

Kanton. 

der 

gezahltes 

stehendes 

Reserven 

Vortrag 

Eigengelder 

Inst. 

Kapital 

Kapital 

auf  1884 

> 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Aargau    .    . 

1 

500,000 

63,151 

5,646 

568,797 

Baselland     . 

1 

2*000,000 

— 

672,000 

1,020 

2*678,020 

Baselstadt    . 

1 

2*500,000 

2*500,000 

878,000 

2*934 

5*380,934 

Bern  .    .    . 

8 

16*936,478 

1*000,000 

128,011 

655,270 

17*719,759 

Freiburg .     . 

2 

3*500,000 

500,000 

281,460 

'   2,589 

4*233,999 

Genf  .    .    . 

1 

2*705,968 

— 

685,049 

— 

8*841,017 

Neuenburg  .    . 

l 

3*000,000 

— 

800,000 

1,417 

3*301,417 

Solothum    .    . 

1 

3*000,000 

100,000 

2,602 

3*102,602 

St.  Gallen    . 

1 

— 

— 

— 

8,935 

8,985 

Thurgau .     .     . 

1 

3*000,000 

— 

750,000 

7,240 

8*767,240 

Waadt     .     .    . 

1 

9*500,000 

— 

758,000 

1,139 

10*254,189 

Zürich     .     .     . 

1 

8*000,000 

463,000 

55,953 

8*518,953 

15        53*642,446        4*000,000        4*473,671         744,695         62*860,812 
Kapitaldurchsohnitt  per  Bank  4'190,721  Fr. 

Anmerkung :    Das   Hypothekargeschäft   wird   auch  von   der   Mehrzahl   der 
Handelsbanken  und  der  Sparkassen  gepflegt. 

c.  Spar-  und  Leihkassen  (ohne  ihre  8  Filialen). 


Zahl 

Ein- 

Aus- 

Gewinn-Saldo- 

Total 

Kapital- 

Kanton. 

der 

gezahltes 

stehendes 

Reserven. 

Vortrag 

eigene       < 

larchschn. 

Institute 

KapitHl. 

Kapital 

auf  1884 

Gelder 

p.  Institut 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Aargau  .     .     . 

.      35 

1*999,328 

529,125 

1*203,856 

-122,785 

3*609,024 

103,115 

Appenzell  A.-Rh 

.      19 

32,900 

— 

168,527 

1,536 

202,968 

10,682 

Appenzell  I.-Rh. 

.        3 

4,500 

— 

21,670 

26,170 

8,723 

Baselland  .     . 

.       7 

700,000 

— 

198,258 

4,020 

902,278 

128,896 

Baselstadt .     . 

1 

100,000 

— 

3,550 

1,130 

104,680 

104,680 

Bern      .     .     .    . 

.     68 

1*843,111 

501,040 

3*422,998 

19,242 

5*786,391 

85,094 

Freiburg    .     . 

.     12 

60,270 

110,387 

5,211 

175,818 

14,651 

Luzern  .     .     . 

6 

1*375,000 

100,000 

805,444 

2*280,444 

456,089 

Neuenburg 

3 

47,100 

— 

1*733,408 

— 

1*780,508 

593,503 

Nidwaiden 

.       2 

500,000 

82,692 

582,692 

291,846 

Obwalden  .     . 

1 

— 

118,160 

— 

118,160 

118,160 

Schaffhausen .     . 

11 

351,000 

— 

577,797 

6,799 

935,596 

85,054 

Schwyz .     .     . 

4 

298,324 

42,000 

274,538 

3,1H2 

618.024 

154,506 

Solothum  .     . 

8 

517,412 

— 

228,918 

8,702 

750,032 

87,414 

St.  Gallen  .     . 

.     44 

277,600 

— 

1*368,454 

158 

1*646,212 

38,284 

Tessin   .     .     .     . 

1 

Thurgau     .     .     , 

.       8 

noo,ooo 

250.000 

367,596 

16,188 

1*733,784 

216,723 

Bankwesen 


—     131      — 


Bankwesen 


Uri 

Waadt 

Wallis 

Zürich 

Zug 


600,000 
255,232 


162,909 

688,288 


4*040,400        13,900        784,865 
188,400  —  461,828 


—  662,909  662,909 

6,288  848,808  76,710 

68,438  4'892,108  222,868 

455  650,188  162,546 


272  14'190,577  I'486,066  I2'677,588  —2,456  28'301,774  104,050 
Anmerkungen:  1)  Sparkassen  sind  auch  mit  vielen  Handelshanken  und 
Hypothekarbanken  verhunden.  —  2)  Filialen  haben:  Spar-  und  Leihkasse  Zo- 
fingen 1,  Erspamißkasse  von  Eonolfingen  3,  Credit  mutuel  ouvrier  de  Montier  1, 
Leih-  und  Sparkasse  Bischofzell  2,  Caisse  populaire  d^^pargne  et  de  credit  in 
Lausanne  1. 

Zusammeneug  der  Klassen  a,  &,  c. 


Institat«. 

110  Handels-B. 
16  Hypoth.-B. 


Ein- 

gesahltes 

Kapital. 

Kr. 


Aas- 

gtehendes 

Kapital. 

Fr. 


Gewinn-Saldo- 
Vortrag 
auf  1884 
Fr. 


Total 

eigene 

6«lder. 

Fr. 


Durchschnitts- 
kapital 
per  Institut 
Fr. 


Reserven. 
Fr. 

268'940,248  60'892,112  87'303,168  -4*802,997  347'882,621  8'157,568 

58'642,446     4'000,000    4'478,671         744,696    62'860,812  4'190,721 

272  Spar- U.L.-K.      14'190,677     l'486,065  12'677,588        —2,456    28'801,774      104,050 


897  Institute  mit    331'778,266  55'828,177  64'464,422  - 

-8'560,758  438'495,107  1'104,522 

ITT.  Renartition 

der  anonymen  Finanzinstitnte  nach 

^^B  ^^^t^^^  V                   ^^B^^  ^^F    B^  ^^^  ^^      ^^^^  ^^^^                     ^^ 

Ent 

stehungsp 

eriod 

en. 

Jahrsehnt        1811/20 

1821/30 

1831/40 

1841/50 

1851/60 

1861/70 

1871/80 

1881/84 

Unbest. 

ToUl 

Aargau  .... 
Appenzell  A.-Rh. 
Appenzell  I.-Rh. . 
Baselland    .    .    . 

1 
1 

2 
8 

3 

4 
3 

3 
5 

1 

2 
8 

15 
2 

4 

10 
2 
3 

1 

2 

1 

2 

1 

41 

21 

3 

9 

Baselstadt  .     . 

— 

— 

1 

1 

2 

4 

8 

11 

Bern  .... 

2 

9 

9 

5 

12 

27 

18 

5 

— 

87 

Freiburg     .     , 
Genf  .     .     .    , 

1        < 

^^^_ 

I 

•~- 

1 
4 

8 
2 

6 

1 

4 
4 

4 

1 

1 
1 

20 

18 

Glanis    .     .     . 

1        < 

— 

— 

1 

1 

— 

2 

Graubünden    . 

— 

— 

— 

2 

— 

2 

Luzern   .    .    . 

1 

— 

1 

1 

1 

4 

3 

— 

11 

Neuenburg .    . 
Nidwaiden  .     . 

I 

1 

— " 

— 

4 

4 
1 

8 

— 

12 
2 

Obwalden   . 

— 

1 

— 

— 

— 

— 

1 

Schaffhausen 

'.       1 

— 

2 

— 

5 

6 

I 

14 

Schwyz  .     . 
Solothurn   . 

1 

1 

z 

2 

1 

1 
6 

3 
3 

1 

1 

5 
15 

St.  Gallen    . 

1 

2 

8 

6 

11 

14 

1 

19 

57 

Tessin    .    . 

— 

— 

— 

1 

- 

1 

1 

— 

3 

Thurgau 
üri    .    .    . 

,     — — 

1 

1 

_ 

1 

5 

3 

z 

— - 

10 

1 

Waadt    .    . 

.       2 

2 

4 

l 

1 

6 

4 

— 

20 

WaUis    .    . 

— 

— 

— 

— 

1 

1 

Zürich    .     . 

2 

6 

16 

6 

2 

31 

Zug   .    .    . 

— 

1 

— 

1 

1 

2 

5 

10        24        28         28 


41 


116        92        30        28 


397 


Vorstehende  Tabelle  bietet  Anlaß  zu  einer  Menge  interessanter  Betrachtungen. 
Wie  klar  illustrirt  sie  trotz  ihrer  Unvollständigkeit  (von  28  Instituten  fehlen 
die  Angaben  betreffend  das  GrUndungsjahr ;  femer  sind  die  s.  Z.  entstandenen 
und  vor  1884  wieder  eingegangenen  Finanzinstitute  nicht  mitverwerthet),  die 
Entwicklung  des  schweizerischen  Bankwesens!  Welcher  Kontrast  zwischen  dem 
Zeitalter  der  Postkutsche  und  dem  des  Damp^sses,  zwischen  der  Glanzperiode 
der  Haschine  und  jener  des  Handarbeitstuhls! 


Bankwesen  —     132     —  Bankwesen 

m 

Bis  in  die  Mitte  des  Jahrhunderts  liegt  das  Handelsbankgeschäft  fast  aus- 
schließlich in  Privath&nden ,  denn  die  10  -(-  24  -|-  28  -(-  28  Institute  der 
Jahre  1810 — 1850  sind  zu  86  ^/o  Sparkassen,  welche  zunächst  in  der  Absicht 
errichtet  worden  sein  mögen,  dem  kleinern  Greldbesitzer  einen  sichern  Auf- 
bewahrungsort nebst  mäßiger  Rendite  zu  bieten.  Daher  auch  die  Benennungen 
wie  „Bürgerliche*^  Erspamißkasse ,  „Bürgerliche"  Depositokasse  (Bern).  Ohne 
Zweifel  sind  diese  Sparpfennige  in  den  ersten  Zeiten  ausschließlich  auf  festes 
Unterpfand  angelegt  worden. 

Im  4.  Jahrzehnt  erst  entstehen  einige  größere  Banken: 
1834  Berner  Elantonalbank. 

1836  Bank  in  Zürich. 

1837  Bank  in  St.  Gallen. 

Diesen  Ausspähem  folgen  im  5.  Jahrzehnt: 

1845  Bank  in  Basel. 

„      Waadtländische  Eantonalbank. 
„      Banque  du  commerce  in  Grenf. 

1846  Hypothekarkasse  des  Kantons  Bern. 

1848  Banque  de  Geneve. 

„      Caisse  hypoth^aire  in  G«nf. 

„       Solothurner  Hülfskasse  in  Solothum. 

1849  Omnium  genevois. 

„      Basellandschaftliche  Hypothekenbank. 

1850  Kantonalbank  Freiburg. 

„      Luzermsche  Kantonal-Spar-  und  Leihkasse. 

11 

Im  6.  Jahrzehnt: 

1851  Thurgauische  Hypothekenbank. 

1852  Bank  in  Glarus. 

1853  Soci^t^  immobiliere  Genf. 

1854  Aargauische  Bank. 

„  Caisse  hypoth^caire  fribourgeoise  in  Freiburg 

„  Aktiengesellschaft  Leu  &  Co.,  Zürich. 

1855  Comptoir  d^escompte  G^nf. 
„  Kreditanstalt  St.  Grallen. 

1856  Bank  in  Luzem.  ^ 
„  Deutsch-schweizerische  Kreditbank  St.  Gallen 

„      Schweiz.  Kreditanstalt  in  Zürich. 

1857  Solothumische  Bank. 

„  Spar-  und  Leihkasse  in  Bern. 

„  Leihkasse  der  Stadt  Zürich. 

1858  Caisse  hypoth^caire  vaudoise. 
1860  Tessiner  Kantonalbank. 
1860  Handwerkerbank  in  Basel. 

17 

Im  7.  Jahrzehnt: 

1862  Leihkasse  Glarus. 

„  Bank  für  Graubünden. 

„  Bank  in  Schaffhausen. 

„  Bank  in  Winterthur. 

1863  Bank  in  Baden. 


Bankwesen  —     133     —  Bankwesen 

1863  Basler  Handelsbank, 
n  Bemer  Handelsbank. 

„  Hypothekenbank  in  Basel. 

«  £idg.  Bank. 

K  Toggenbnrger  Bank. 

n  Credit  foncier  neuchEtelois  in  Neuenbürg. 

M  Spar-  und  Leihkasse  Zofingen. 

1864  Bank  in  Zofingen. 
„  Banqne  du  Locle. 

n  Handelsbank  in  Zürich. 

„  Leihkasse  Wädensweil,  Kt.  Zürich. 

«  Union  vaadoise  dn  credit  in  Lausanne. 

«  St.  gallische  Hypothekarkasse. 

1866  Bank  für  Appenzell  A.-Eh. 
n  HypothekarbaJik  Winterthor. 

n  Credit  agricole  et  industriel  de  la  Broye  in  Estavayer. 

1867  St.  gallische  Eantonalbank. 

n  Caisse  d'amortissement  de  la  dette  publique  Fribourg. 

1868  Basellandschaftliche  Kantonalbank  in  Liestal. 
„  Banque  de  Montreux. 

1869  Bemische  Bodenkreditanstalt, 
n  Schweiz.  Yolksbank  in  Bern. 

n  Hypothekarkasse  des  Ets.  Solothum. 

1870  Kantonalbank  Zürich. 

«  Thurgauische  Kantonalbank, 

n  Graubündner  Kantonalbank. 

„  Bank  in  Wyl. 

32 

Ln  8.  Jahrzehnt: 

1872  Aargauische  Kreditanstalt  in  Aarau. 
M  Basler  Bankverein. 

n  Association  financi^re  Genf. 

«  Banque  de  Paris  et  des  Pays-Bas,  succ.  in  Genf. 

N  Solothumische  Yolksbank  in  Solothum. 

1873  Schaffhauser  Handelsbank, 
n  Kreditanstalt  in  Luzem. 

n  Banca  della  Svizzera  italiana  in  Lugano. 

1875  Soci6t6  suisse  pour  Tindnstrie  des  chemins  de  fer  in  Gent 

1876  Appenzell  A.-Bh.  Kantonalbank. 

1877  Basler  Kreditgesellschaft 

1879  Schweiz.  £isenbahnbank  in  Basel, 

n  Banque  fonci&re  du  Jura  in  Del6mont. 

13 

Ln  9.  Jahrzehnt  (1881 — 1884): 

1881  Basler  Depositenbank. 

„  Credit  foDcier  fribourgeois  in  Bulle. 

n  Banque  genevoise  de  prSts  et  de  d^pot  in  G^nf. 

1882  Neuenburger  Kantonalbank. 

„  Banque  commerciale  neuchateloise  in  Neuenburg. 


Bankwesen 


—      134 


Bankwesen 


1882  Schaff  haaser  Elantonalbank. 

1883  Glarner  Kantonalbank. 
7 

Die  nämliohe  Tabelle  weist  schlagend  den  £in£aß  der  Privatbankgeschäfte 
auf  die  Entstehang  der  öffentlichen  Finanzinstitute  nach.  Basel,  Grenf,  Grlaras, 
Neuenbürg,  Zürich  treten  mit  letzteren  yerhältnißmäßig  spät  in  die  Linie,  obwohl 
ihre  Handels-  und  Gbwerbeyerhältnisse  sowohl  Geldbedtirfhisse  als  Greldüberfluß 
schaffen ;  allein  da  ist  der  Privatbanquier,  der  Grelder  nimmt  und  gibt  und  somit 
nach  beiden  Seiten  Dienste  leistet.  Und  dieser  Privatbanquier  hat  seinen  Sitz 
und  seine  Bedeutung  behauptet;  sind  auch  mächtige  öffentliche  Banken  entstanden, 
sie  haben  den  erstem  nicht  verdrängt,  vielmehr  hat  er,  sich  mehr  und  mehr  in 
den  Handels-  und  Industriezentren  ausdehnend,  daselbst  hemmend  auf  die  Ent- 
wicklung des  öffentlichen  Bankwesens  gewirkt  (s.  d.  Schlußtabelle  dieses  Artikels). 

lY.  Repartition  der  Bankgeschäfte  unter  anonymer  Firma  nach  der 

Höhe  des  Kapitals. 


Ueber 

20  Mill. 

Fr. 


15—20 

Mill. 

Fr. 


10—16 

MilL 

Fr. 


5—10 

Mill. 

Fr. 


3—5 

Mill. 

Fr. 


Aargau  . 
Appenzell  A.-Rh 
Appenzell  I.-Rh 
Baselland 
Baselstadt 
Bern 
Freiburg 
Genf 
Glarus  . 
Graubünden 
Luzem  .  . 
Neuenburg 
Nidwaiden 
Obwalden  . 
Schaffhausen 
Schwyz  . 
Solothurn 
St.  Gallen 
Tessin  . 
Thurgau 
üri  .  . 
Waadt  . 
Wallis  . 
Zürich  . 
Zug  .    . 

Anmerkung 


1—3  500,000 

Mill.  bis  1  Mill. 

Fr.  Fr. 

8  2 

2  — 


1 
8 


1 

2 
1 
8 


1 
1 


2 
2 


2 
8 


1 
2 
3 
4 
8 
2 
2 
2 
8 


8 

2 
1 
2 


1 
2 


1 
6 
2 


1 
1 


1 

1 
1 


Unter 

500,000 

Fr. 

84 

19 

8 

7 

2 
78 
18 

2 


7 

6 

1 

1 

11 

6 

11 

51 

1 

7 


17 
1 

21 
5 


11 


12 


16 


88 


17 


298 


Bei  einigen  Instituten  beruht  die  Klassifikation  auf  Schätzung, 


bei  einigen  ist  die  Klassifikation  nicht  möglich. 

Repartition  der  Bankgeschäfte  nach  deren  Organisation. 


Kantone. 

Aargau  .  . 
App.  A.-Rh. 
App.  I.-Rh. 
Baselland  . 
Baselstadt  . 


Staats- 
Inst.       Ge- 
Staats-    and   melnde- 
Inst.    Aktien-    An- 
gesell-   stalt. 
Schaft. 

—  1  — 

1       —  6 

1       —        — 


Filialen      An- 
Aktien-     Ge-  der         dere 
ge-      nossen-  Ver-  Privat-  Unbe-      Total  anonym.   Bank- 

Inst,   stimmt,  anonym.  Bank-        ge- 

ge-      sch&fte.  soh&fte. 
echifte. 


Seil- 
schaft. 


Schäf- 
ten. 


eine. 


Total 

aUer 

Bank- 

ge- 


16  28  —       1         1  41         1  — 

2  18  —     —       —  21—  — 

—  8  —     --—  81  — 

6  —  2—       —  9—  2 

9  2  —     —       —  11         2  48 


42 
21 

4 
11 
56 


Bankwesen 

135 

Baselland 

Bern .     .    , 

.      2 

_ 

5 

54 

15 

^^^ 

11 

87 

13 

26 

126 

Freiburg 

1 

1 

4 

12 

1 

— 

— 

1 

20 

1 

7 

28 

Genf .     .    . 

, 

1 

1 

11 

— 

— 

— 

13 

1 

58 

72 

Glarus    . 

1 

— 

— 

1 

— 

— 

— 

2 

— 

8 

10 

Graubünd. 

1 

— 

— 

1 

— 

— 

2 

— 

27 

29 

Luzern   .    . 

l 

— 

— 

9 

1 

— 

— 

— 

11 

1 

5 

17 

Neuenburg 

1 

— 

— 

9 

1 

— 

— 

1 

12 

6 

85 

53 

Nidwaiden 

1 

— 

— 

1 

— 

— 

— 

2 

3 

5 

Obwalden 

— 

— 

— 

1 

1 

1 

2 

Schaffhaus. 

1 

6 

5 

1 

— 

— 

1 

14 

14 

28 

Scbwyz  .    . 

t 

— 

1 

3 

— 

1 

— - 

5« 

10 

15 

Solothum 

— 

2 

1 

10 

1 

1 

15 

2 

6 

23 

St.  Gallen   . 

1 

— 

1 

25 

10 

2 

5 

13 

57 

4 

8 

09 

Tessin    .     < 

,    — 

1 

— 

2 

— 

— 

— 

3 

5 

— 

8 

Thurgau 

1 

1 

3 

5 

— 

— 

— 

— 

10 

3 

4 

17 

Uri     .     . 

1 

— 

— 

— 

1 

— 

1 

2 

Waadt    .     . 

,     — 

2 

■  — 

9 

7 

2 

— 

— 

20 

2 

48 

70 

Wallis    .     . 

— 

— 

— 

— 

— 

1 

1 

— 

5 

6 

ZQricb    .     . 

1 

— 

— 

25 

3 

1 

— 

1 

31 

12 

47 

90 

Zug    .     .     . 

— 

— 

3 

1 

— 

1 

5 

— 

o 

54 


358        809 


15        9        27        216       83       8       8       31       397 

Bannbezirke  s.  Forstwirthschaft. 

Barbiere  und  Haararbeiter.  Als  solche  bezeichneten  sich  anläßlich  der 
eidg.  Volkszählung  von  1880  1895  Personen  (1657  männlich,  238  weiblich) 
=  1,4  ^/oo  aller  Beruftreibenden.  Durch  dieselben  fanden  1854  Angehörige  ohne 
EIrwerb  (1280  männlich,  574  weiblich)  und  141  Personen  Hausgesinde  (alle 
weiblich)  Unterhalt.  Gresammtzahl  der  Personen,  welche  diesen  Erwerbszweigen 
ihren  Unterhalt  verdanken,  3890  =   1,4  ^/oo  der  Bevölkerung. 

Barocs  (Mouchoirs  barocs).  Alter  Artikel  der  Toggenburger  Buntweberei : 
Abgepaßte  buntgewebte  Baumwolltücher  gröberer  Qualität  mit  einfarbigem  Grund, 
oder  in  den  Farben  roth,  weiß,  dunkel-  und  hellblau  carrirt  und  gewürfelt,  oft 
mit  Kränzen,  d.  h.  einfachem  oder  künstlichem  Einfassungen  versehen,  die  zu 
Kopf-,  Hals-  und  Sacktüchern  verwendet  und  meist  unter  diesem  Kollektivnamen 
in  den  Handel  gebracht  wurden.   Der  Artikel  ist  heute  nicht  mehr  von  Bedeutung. 

Barre.  Zweitrettiges  Granzseidengewebe  mit  einfarbiger  Kette  und  zwei- 
oder  mehrfarbigen  Streifen.  Der  Artikel  wird  hier  und  auswärts  erstellt,  hin- 
gegen nur  höchst  selten  zu  Kleidern,  Putz  oder  Besatz  verwendet. 

Barsati«  Eine  Art  buntei'  Schärpen,  welche  von  der  Ostschweiz  aus  direkt 
und  indirekt  bisweilen  in  erheblichen  Sendungen  nach  der  afrikanischen  Ostküste 
gehen. 

Basel-Brugg  s.  Bötzbergbahn. 

Basel-Delsberg-Biel  s.  Bemische  Jurabahnen. 

Baselland.  Mit  Baselstadt  zusammen  11.  Kanton  der  Eidgenossenschaft. 
Beitritt  zum  Bund  1382.  Flächeninhalt  421,6  km^.  Ortsanwesende  Bevölkerung 
am  1.  Dezember  1880  59,271  Personen.  4  Bezirke,  65  politische  Gemeinden, 
36  Civilstandskreise,  26.  Nationalrathswahlkreis  (3  Mandate);  gehört  zum  2. 
eidg.  Assisenbezirk,  in  militärischer  Beziehung  zum  5.  Divisionskreis,  in  katholisch- 
kirchlicher Beziehung  zum  Bisthum  Basel. 

Nach  dem  *  anläßlich  der  eidg.  Volkszählung  vom  1.  Dezember  1880  er- 
mittelten Yerhältniß  zwischen  den  Hauptberufsklassen  und  der  Gresammtzahl  der 
Berufsthätigen  der  Kantone  nimmt  Baselland  folgende  Rangstufen  unter  den 
schweizerischen  Kantonen  ein:  Die  17.  hinsichtlich  Urproduktion,  die  6.  hin- 
sichtlich Industrie  und  Kleingewerbe,    die  22.  hinsichtlich  Handel,  die  12.  hin^ 


1» 

1» 


Baselland  —     136      —  Baselland 

sichtlich  Verkehr,  die  24.  hinsichtlich  öffentliche  Verwaltung,  Wissenschaften  und 
Künste,  die  23.  hinsichtlich  persönliche  Dienstleistungen. 

Bei  den  verschiedenen  Berufszweigen  sind  laut  Schweiz.  BeruÜBstatistik  von 
1880  als  Erwerbende  betheiligt; 

<*/'o  aller  <^/o  der  nämlichen 

Personen.  Berafefchatlgen      Bemfskategorie 

des  Kantons.  der  Schweir.. 

an  Urproduktion 9161  32,3  1,6 

p    Industrie  und  Kleingewerbe   .16138  56,9  2,9 

„    Handel    • 1363  4,8  1,4 

r,    Verkehr 881  3,i  1,8 

„    öffentlicher  Verwaltung,  Wissen- 
schaften und  Künsten    .     .  651  2,3  1,4 
n    persönlichen  Dienstleistungen  .  146  0,5  0,8 

Total  28340  =  47,8  7o  der  Kantonsbevölkerung  und  2,i  7o  aller  Berufs- 
thätigen  der  Schweiz. 

Insgesammt  finden  durch  die  verschiedenen  Berufszweige  Unterhalt  (£r- 
werbende,  Angehörige,  Hausgesinde) : 

Oq     Aar 

Personen.       Bevölkenrng. 

durch  Ui-produktion 19,268  32,5 

Industrie  und  Kleingewerbe 30,105  50,8 

Handel 3,029  5,i 

Verkehr 2,573  4,8 

öffentliche  Verwaltung,  Wissenschaften  und  Künste  1,835  3,i 

rt       persönliche  Dienstleistungen 305  0,& 

Total  57115  =  96,3  %  der  Bevölkerung.  Die  übrigen  3,7  ^o  der  Be- 
völkerung sind  Bemflose  oder  unbekannten  Berufis  nebst  ihren  Angehörigen  und 
ihrem  Hausgesinde. 

Handel,  Industrie  und  Kleingewerbe. 

Folgende  Gruppirung  zeigt  diejenigen  unter  diese  Rubrik  zählenden  Berufs - 
arten,  welche  im  Jahre  1880  mehr  als  5  ^/oo  aller  Berufisthätigen  des  Kantons 
beschäftigten  : 

<^/oo  aller  ^tM  der  nämlichen 

Berufsth&tige.  Beruf»thätigen       BerufskHtegorfe 

des  Kantons.  der  Schweiz . 

Seidenweberei,  -Spinnerei  und  -Zwir- 
nerei ») 9503  336  151 

Handel,  eigentlieher 751  26,5  14 

Maurerei  und  Gypserei      ....  677  23,»  32 

Schneiderei 603  21,8  17 

Schusterei 534  18,9  18 

Hotellerie  und  Wirthschaft     ...  527  18,6  17 

Weißnäherei 510  18  19 

Schreinerei  und  Glaserei    ....  432  15,8  21 

Zimmerei 385  13,6  21 

Hammer-,  Huf-  und  Zeugschmiede    .  224  7,9  23 

Uhren- und  Uhren  Werkzeugfabrikation  215  7,6   .  5 

Wascherei  und  Glätterei    ....  211  7,5  14 

')  Schlatter's  Industriekarte  der  Schweiz  pro  1883  verzeichnet  7001,  nämlich 
Seiden-  und  Floretseiden&p Innerei  1659,  Seidenzwimerei  und  -Winderei  und  deren 
Hülfsarbeiten  370,  Seidenbandweberei  und  deren  Hülfsarbeiten  4972. 


Baselland 

7,4 

24 

7,0 

17 

6,4 

46 

5,. 

26 

5,5 

16 

5,« 

19 

Baselland  —     137     — 

lldetzgerei  und  Wursterei  ....  209 

Bäckerei 197 

Kalk-  und  Ziegelbrennerei      .  .  182 

Wagnerei  und  Waggonfabrikation    .  168 

Maschinen-  und  Müblenbau     .     .     .  156 

Müllerei 148 

Aktiengesellschaften. 
Ende  1884   bestanden  in   diesem  Kanton  (laut  Handelsregister)  9  Aktien- 
gesellschaften mit  einem  Aktienkapital    von  Fr.  3^000,000.     6  betreiben  Bank- 
geschäfte mit  Fr.  2^680,000;    1    Bierbrauerei    mit   Fr.  30,000;   1    Leuchtgas- 
fabrikation mit  Fr.  40,000 ;  1  Eisenbahn  (Liestal-Waldenburg)  mit  Fr.  250,000. 

Banken  und  Sparkassen« 
S.  den  Artikel  , Bankwesen**. 

Fabriken. 

Dem  Schweiz.  Fabrikgesetz  waren  Ende  1884  39  Etablissements  unterstellt 
{13,2  ^00  aller  unterstellten  Etablissements  der  Schweiz),  mit  3177  Arbeitern 
(22,4  ^/oo)  und  2385  Pferdekräften;  4  Etablissements  mit  55  Arbeitern  haben 
keine  Motoren.    Der  bedeutendste  Industriezweig  ist  die 

Seidenindustrie,   mit    2411  Arbeitern  und  1624  Pferdekräften  in  18 
Etablissements  betrieben.    Dieselbe  umfaßt: 
S  Seidenwindereien,       101  A.,         4  Pf .  (1  Eptingen,  1  Ettingen,  1  Känerkinden.) 

1  Seidenzwimerei,  82    „        24    „    (Liestal.) 

3  Floretspinnereien,      1426    „    1445    «   (1  Ariesheim,  2  Schönthal.) 

2  Seidenzettlereien,  23»  {^  Grelterkinden,   1   Ormalingen.) 

^  Seidenbandfabriken,    773«      151    „(1  Bockten,   1  Bückten,  2  Grelterkinden, 

1  Liestal,  1  Niederdorf,  1  Oberdorf,   2  Sissach.) 

Die  übrigen  Fabrikbetriebe  sind: 

1  Anilinfabrik  in  Schweizerhall;  1  Battgeschäft  mit  Parqueterie  in  Ober- 
wyl;  1  Baumwollspinnerei  in  Mönchenstein  (99  A.,  230  Pf.);  1  Buchdruckerei 
in  liestal;  2  Cartonfabriken  (1  in  Äugst,  1  mit  Papierfabrik  in  Lausen);  2 
chemische  Fabriken  in  Schweizerhall  (davon  1  mit  Kunstdüngerfabrik) ;  2  Eisen- 
gießereien in  Liestal;  1  Kistenfabrik  in  Mönchenstein;  1  Fabrik  m^ch,  Web- 
stille  in  Gelterkinden ;  1  mech,  Werkstätte  in  Sissach;  1  Saline  in  Schweizer- 
hall; 1  Schuhfabrik  in  Liestal;  2  Thonwaarenfabriken  (1  in  Lausen,  1  mit 
Ziegelei  in  AUschwyl) ;  2  Tuchfabriken  in  Liestal ;  1  Uhrenfabrik  in  Walden- 
"burg  (115  A.,  8  Pf.);  ^    ührensteinfabrik  in  Maisprach. 

Genossenschaften. 
Als   solche  waren   Ende  1884   im  Handelsregister  3  Konsumvereinigungen 
eingetragen. 

Geschäftsfirmen. 
Ende  1884  waren  im  Handelsregister  154  Firmen  eingetragen.  Die  am 
stärksten  vertretenen  Geschäftsbranchen  sind:  39  Spezerei-,  Kolonial-,  Material- 
und  Droguenhandlungen,  21  Wein-  und  Spirituosenhandlungen,  20  Manufaktur- 
nnd  Ellenwaarengeschäfte,  9  Bankgeschäfte,  9  Bierbrauereien,  8  Mühlengeschäfte, 
8  Holzhandlungen,  8  Eisen waarenhandlungen,  7  mechanische  Werkstätten,  6 
Sägereien. 

Industriegeschichtliohes. 
S.  unter  Baselstadt. 


Baselland  —      138     —  Baselland 

Versicherungswesen. 

Die  Gebäadeversicherungssummen,    Brandstenern    and   Brandschadensiimmen 
betrugen  in  den  Jahren  1879 — 1884: 


Jahr. 

Versicherungssumme. 

Brands  teuer. 

Brandschaden 

* 

1879 

Fr.  83'972,250-  — 

Fr. 

137,072. 

24 

Fr. 

129,601. 

50 

1880 

«     84700,000.   — 

n 

86,405. 

45 

■ 

56,698. 

20 

1881 

„     85'319,150.  — 

n 

130,609. 

50 

ff 

121,734. 

30 

1882 

«     85^694,940.  — 

« 

87,465. 

05 

n 

72,003. 

50 

1883 

r,     86'224,700.  — 

»1 

105,584. 

04 

n 

98,075. 

— 

1884 

,     86'530,600.  — 

1» 

158,926. 

68 

ff 

216,031. 

40 

Zu  der  Brandsteuer  vom  Jahre  1884  sind  Fr.  61,383  Ersatz  einer  Eück- 
yersicherungsgesellschaft  ^zu  rechnen. 

Folgende  Gresellschaften  sind  zum  Geschäftsbetrieb  im  Kanton  konzessionirt : 

a.  Für  Mobiliarversicherung :  1)  Phönix  in  Paris,  2)  Helvetia  in  St.  Gallen, 
3)  Bäloise  in  Basel,  4)  Northern  in  London,  5)  Schweiz.  Mobiliaryersicherungs- 
gesellschaft  in  Bern. 

b.  FUr  Unfallversicherung:  Die  ünfEdlversicherungsgesellschaft  Winterthur. 

c.  FUr  Lebensversicherung :  1)  Gresham  in  London,  2)  La  Suisse  in  Lau- 
sanne, 3)  Grermania  in  Stettin,  4)  Stuttgarter  Lebensversicherungsbank,  5)  Magde- 
burger Lebensversicherungsgesellschaft,  6)  La  G^nevoise  in  Genf,  7)  Caisse  gene- 
rale des  familles  in  Paris,  8)  La  Centrale  in  Paris,  9)  Phönix  in  Paris,  10) 
Schweiz.  Kentenanstalt  in  Zürich,  11)  Ealoise  in  Basel,  12)  Schweiz.  Sterbe- 
und  Alterskasse,  13)  Le  Nord  in  Paris,  14)  Leipziger  Lebensversicherungs- 
gesellschaft,  15)  Compaguie  d^assurances  g6n6rale  sur  la  yie  in  Paris. 

d.  Für  Hagelversicherung:  1)  Schweiz.  Hagel  Versicherungsgesellschaft  in 
Zürich,  2)  Magdeburger  Hagelversicherungsgesellschaft. 

e.  Für  Pferdeversicherung :  Badische  Pferdeversicherungsanstalt  in  Karlsruhe. 

Urproduktion. 

Den  Hauptantheil  an  der  Urproduktion  hat  die  Landwirthschaft  (s.  weiter 
unten),  dann  folgt  Bergbau  und  verwandte  Betriebe  mit  99,  Forstwirthschaft 
mit  52,  Fischerei  mit  5  Berufthätigen.  (S.  die  Artikel  „Forstwirthschaft", 
„Fincherei"*.) 

Bergbau  und  verwandte  Betriebe. 

Hauptzweig  ist  der  Salinenbetrieb  in  Schweizerhalle,  welchem  im  Jahr 
1880  74  Personen  oblagen.  Die  Gründung  dieser  Saline  datirt  in  die  Jahre 
1834 — 37.  Sie  war  das  Ergebnlß  mehrfacher  Bohrversuche,  welche  einen  Zeit- 
aufwand von  23  Jahren  und  einen  Kostenaufwand  von  nahezu  einer  Million  Fr. 
erheischten.  In  den  Jahren  1880 — 83  produzirte  diese  Saline  durchschnittlich 
per  Jahr  146,168  q  Koch-,  Tafel-  und  Viehsalz,  sowie  10,815  q  Abgang-  oder 
Düng-  und  G^werbesalz. 

Außer  dem  Salinenbetrieb  beschäftigt  der  Sielnbruchbeirieb  eine  Anzahl 
Personen.  Die  Art  der  Steinlager  geht  aus  folgendem  Yerzeichniß  der  Fund- 
orte von  Rohprodukten  (Karte  der  Fundorte  von  Rohprodukten  der  Schweiz, 
bearbeitet  von  Ligenieur  Weber  und  a.  Oberförster  Brosi^  Verlag  von  J.  Wurster 
&  Cie.  in  Zürich)  hervor: 

Für  Gyps:     Läufelfingen,  Liedertswil  und  Reigoldswil  (überall  Tagbau). 

Für  hydraulische  Kalke  und  Cement:  Bubendorf,  Uäfelfingen, 
Lampenberg,  Lausen,  Lupsingen,  Tenniken  und  Wittinsburg. 


Baselland  —      139     —  Baselland 

Für  Kalksteine:  Ariesheim,  Bückten,  Diegten ,  Eptingen,  Ettingen, 
Grelterkinden,  Gempen,  Grellingen,  KöUstein,  Eänerkinden,  Lauwil,  Liestal, 
Mönchenstein,  Muttenz,  Nenzlingen,  Nuglar,  Olsherg,  Oltingen,  Pratteln,  Waiden- 
burg, Wenslingen,  Zeglingen. 

Für  Mineralien.  Fisenerz:  Lausen,  Ricken bach.  Rünenburg,  Sissach 
und  Wenslingen.    (Die  Karte  bezeichnet  diese  Fundorte  als  außer  Betrieb  gesetzt.) 

Für  Sandsteine:     Kemmiken  und  Rickenbach. 

Für  Töpfer-  und  Ziegelthon:  Aesch,  Allschwyl,  Bottmigen,  Muttenz, 
Oberwil,  Schönenbuch,  Therwil. 

Für  Tuffsteine:     Bubendorf  und  Lupsingen. 

Landwirthschaft liehe  Verhältnisse. 
(S.  auch  den  Artikel   „Alpwirthschaft**.) 

Mit  Landwirthschaft,  inkl.  Weinhau,  Käserei  und  Gartenbau,  beschäftigten 
sich  im  Jahre  1880  8858  Personen  =  31,3  ®/o  aller  Berufthätigen  des  Kantons 
oder  1,6  ^/o  aller  Landwirthschafttreibenden  der  Schweiz.  Lisgesammt  finden  durch 
die  Landwirthschaft  18,773  Personen  ==^  31,7  ^/o  der  G^sammtbevölkerung  des 
HalbkantoDs  den  Lebensunterhalt. 

Getreidebau.  Folgende  Getreidearten  werden  gepflanzt;  Korn,  im  ganzen 
Kanton;  Weisen j  hauptsächlich  im  mittlem  und  untern  Kantonstheil,  weniger  im 
obem  Baselbiet.  Einkorn  und  EmmeTf  in  den  höher  gelegenen  Theilen  des  Kantons. 
Roggen j  fast  ausschließlich  nur  in  den  weinbautreibenden  Gremeinden,  also  in  den 
Bezirken  Ariesheim  und  Liestal,  sowie  in  einem  Theil  des  Bezirks  Sissach.  Hafer j 
im  ganzen  Kanton.  Produktionsmenge  und  -Werth  sind  nicht  bekannt. 

Ackerfrüchte,  andere  als  Getreide.  Die  wichtigsten  sind:  Kartoffeln^ 
Munkeln,  weiße  und  gelbe  Rüben,  Im  untern  Kantonstheil,  namentlich  in  der 
Gremeinde  Allschwyl,  wird  sehr  viel  Kabis  gepflanzt.  In  neuerer  Zeit  sind  auch 
sehr  befriedigende  Resultate  im  Tabakbau  erzielt  worden  (Münchenstein  und 
Allschwyl). 

Futterpflanzen.  Die  verbreitetsten  sind:  Esparsette,  Luzerne,  Pfand- 
klee, in  neuerer  Zeit  die  von  landwirthschaftlichen  Fachmännern  empfohlenen 
Grrassamen-Mischungen.  Der  Futterbau,  verbunden  mit  Viehzucht  und  Milch- 
wirtbschaft, ist  der  Hauptzweig  der  Landwirthschaft,  besonders  im  Bezirk  Waiden- 
burg. Aus  dem  Bezirk  Sissach  wird,  weil  weniger  yiehzuchttreibend,  viel  gutes 
kräftiges  Futter  ausgeführt. 

Obstbau,  üeber  Zahl  der  Obstbäume  und  ihren  Ertrag  ist  nichts  Zu- 
verlässiges bekannt.  Die  kalten  Winter  von  1879  und  1881  haben  die  2^hl  der 
Obstbäume  erheblich  reduzirt.  um  die  entstandenen  Lücken  nach  und  nach  wieder 
auszufüllen  und  überhaupt  den  Obstbau  zu  fördern,  veranstaltet  die  Direktion  des 
Innern  seit  einer  Reihe  von  Jahren  in  den  verschiedenen  Kantonstheilen  Obstbau- 
kurse mit  Obstbaumpflanzungen  längs  den  Kantonsstraßen.  So  sind  schon  3  Pflan- 
zungen ausgeführt  worden,  und  mit  der  im  Frühjahr  1885  statthabenden  Pflanzung 
werden  dem  Boden  zirka  800  junge  Obstbäume  (aiuischließlich  Apfelbäume)  ge- 
schenkt worden  sein. 

Weinbau.  Liestal  ist  die  einzige  Gemeinde,  welche  eine  Statistik  des 
Wein-Ertrags  aufgenommen  hat.  Sie  besitzt  46  ha  Rebberge,  welche  im  Jahre 
1883  124,761  Liter  Wein  lieferten  (roth  und  weiß),  somit  per  ha  2712  Liter. 
Um  eine  rationelle  Bewirthschaftung  und  Behandlang  der  Reben  herbeizuführen, 
hat  die  Direktion  des  Innern  im  Jahre  1884  2  Weinbaukurse  veranstaltet.  Im 
laufenden  Jahre  werden  deren  3  stattflnden. 


Baselland  —     140     —  Baselstadt 

Yiehstand.  Seit  1876  hat  keine  Yiehzählung  mehr  stattgefanden.  S.  später 
den  Artikel  ,, Viehstand  der  Schweiz". 

Vereine.  Neben  einem  kantonalen  landwirthschaftlichen  Verein  nnd  einem 
kantonalen  Bienenzüchterverein  bestehen  noch  landwirthschaftliche  Ortsvereine  in 
Aesch,  Binningen,  Bottmingen,  Bnbendorf,  Baus,  Oberwil,  Rothenflnh.  Vieh- 
Versicherungs  vereine  bestehen  in  Allschwil,  Binningen -Bottmingen,  Buns-Hemmiken, 
Rickenbach,  Gelterkinden,  Maisprach,  Muttenz,  Oltingen,  Ormalingen,  Reigoldswil, 
Buckten-Häfelfingen,  Känerkinden-Rtlmlingen,  Wittinsborg,  Rünenberg,  Seltisberg, 
Wenslingen,  Zeglingen.  Als  landwirthschaftliche  iVoeluA;/it;yereinigungen  können 
betrachtet  werden  die  Käserei-  und  Milchgesellschaften  in  den  Gremeinden  Aesch, 
Arisdorf,  Bretzwil,  Bückten,  Buus,  Gelterkinden,  Hemmiken,  Holstein,  Langen- 
bruck,   Oberdorf,  Rothenfluh,  Tenniken,  Thürnen,  Zunzgen. 

Bienenzüchter.  Die  Zahl  derselben  beträgt  zirka  400. 

Verkehr. 

Die  erste  Stelle  unter  den  Verkehrsberufsarten  nimmt  der  Eisenbahn-Bau 
und  -Betrieb  ein  mit  462  Erwerbenden  (eidg.  Volkszählung  von  1880),  dann 
folgen:  Straßen-  und  Wasser-Bau  und  Unterhalt  mit  242,  Spedition,  Fuhr-  und 
Botenwesen  mit  87,  Post,  Telegraph  und  Telephon  mit  79,  Schifffahrt  und 
Flößerei  mit  11  Erwerbenden. 

Eisenbahnen. 

Bestand  auf  Ende  1883 :  4  Bahnuntemehmungen  mit  52,069  m  Bahn  und 
18  Stationen.  Die  Bahnlänge  vertheilt  sich  auf  die  einzelnen  Unternehmungen 
und  Eonzessionen  wie  folgt: 

Ceniralbahn,  1)  Eonzession  vom  6.  Dezember  1852  für  die  Strecke  von 
der  Grenze  des  Kantons  Baselstadt  bei  Muttenz  hin  zur  soloth.  Grenze  bei  Läufel- 
fingen, 29,537  m.  2)  Eonzession  vom  6.  April  1871  für  die  Strecke  yonPratteln 
bis  zur  Saline  in  Schweizerhall,  1538  m.  G^ammtlänge  der  Centralbahnstrecken 
im  Kanton  Baselland  31,075  m. 

Bernische  Jurabahnen.  Konzession  vom  15.  April  1854  für  die  Strecken: 
a.  für  die  zwischen  bemisohem  Grebiet  liegende  Enclave  mit  der  Station  Aesch, 
655  m;  b.  von  der  soloth.  Grenze  bei  Domach  bis  zur  Grenze  des  Kantons 
Baselstadt  bei  Mönchenstein,  5504  m;  zusammen  6159  m. 

Bötzbergbahn.  Konzession  vom  4.  Mai  1871  für  die  Strecke  von  der 
aargauischen  Grenze  bei  Angst  bis  zur  Station  Pratteln,  2304  m. 

Waldenburgerbahn,  Konzession  vom  19.  April  1870  für  die  Linie  von 
Liestal  bis  Waidenburg,  12,531  m. 

Straßen. 

Diese  sind  eingetheilt  in  Kantonsstraßen  und  Gemeinde-  oder  Privatstraßen. 
Erstere  haben  eine  Länge  von  371  km.  Mittlere  Baukosten  derselben  per  km 
12,000  Fr.  Ünterhaltkosten  durchschnittlich  per  Jahr  114,000  Fr.  oder  306  Fr. 
per  km.  Der  Staat  partizipirt  an  letzteren  Kosten  mit  68,500  Fr.,  die  Ge- 
meinden mit  45,500  Fr. 

Basel-Olten  s.  Centralbahn. 

Baselstadt.  Mit  Baselland  11.  Kanton  der  Eidgenossenschaft.  Beitritt  zum 
Bund  1501  Flächeninhalt  35,8  km^  Ortsanwesende  Bevölkerung  am  1.  Dezember 
1880  65,101  Personen.  1  Bezirk,  4  politische  Gemeinden,  1  Civüstandskreis. 
25.  Nationalrathswahlkreis  (3  Mandate).  Gehört  zum  2.  eidg.  Assisenbezirk,  in 
militärischer  Beziehung  zum  5.  Divisionskreis. 

Nach  dem  anläßlich  der  eidg.  Volkszählung  vom  1.  Dezember  1880  er- 
mittelten Yerhältniß  zwischen  den  Hauptberufsklassen  und  der  Gesammtzahl  der 


Baselstadt  —      141     —  Baselstadt 

Berofthätigen  der  Kantone  nimmt  Baselstadt  folgende  Rangstufen  unter  den 
schweizerisclien  E^antouen  ein :  'Die  25.  hinsichtlich  Urproduktion,  die  3.  hinsieht^ 
lieh  Industrie  und  Kleingewerbe  (Appenzell  A.-Rh.  und  Glarus  gehen  voran), 
die  2.  hinsichtlich  Handel  (Genf  geht  voran),  die  4.  hinsichtlich  Verkehr,  die 
2.  hinsichtlich  öffentliche  Verwaltung,  Wissenschaften  und  Künste  (Genf  geht 
voran),  die  1.  hinsichtlich  persönliche  Dienstleistungen. 

An  den  erwähnten  Hauptberufsgruppen  sind  laut  schweizerischer  Berufs- 
statistik von  1880  als  Erwerbende  betheiligt: 

^;'o  aller  °!o  d.  nämlichen 

Personen.  Bemfathätigen    Bernfskategorie 

des  Kaintons.        der  Schweis. 

an  Urproduktion 1,421  4,9  0,» 

,    Industrie  und  Kleingewerbe   .     .     .    .  18,102  63,i  3,4 

,    Handel 4,801  16,7  1,* 

,    Verkehr 1,714  6,o  3,5 

,    öffentlicher  Verwaltung,  Wissenschaften 

und  Künsten 1,471  5,i  3,« 

,    persönlichen  Dienstleistungen      .     .     .  1,167  4,o  6,s 

Total    28,676  =  44  7o  der  Kantonsbevölkerung 
und  2,2  ^/o  aller  Berufsthätigen  der  Schweiz. 

Insgesammt  finden  durch  die  verschiedenen  Erwerbszweige  ün^terhalt  (Er- 
werbende, Angehörige,  Hausgesinde) : 

>  der 
Personen.       Bevölkerung 
des  Kantons. 

durch  Urproduktion 2,816              4,s 

,       Industrie  und  Kleingewerbe 34,347            52,» 

,       Handel 11,491            17,6 

,      Verkehr 4,470              6,9 

,       öfifentliche  Verwaltung,  Wissenschaften  und  Künste  .  4,132              6,s 

,       persönliche  Dienstleistungen 1,953 3^ 

Total    59,209  9äi 

Die  übrigen  9,1  ^/o  der  Bevölkerung  sind  Beruf  lose  und  unbekannten  Berufs 

nebst  Angehörigen  und  Hausgesinde. 

Handel,  Industrie  und  Kleingewerbe. 

Folgende  Gruppirung  zeigt  diejenigen  unter  diese  Rubrik  zählenden  Berufs- 
arten, welche  im  «fahr  1880  mehr  als  5  ^/oo  aller  beruf  treibenden  Personen  des 
Halbkantons  beschäftigten: 

o/oo  aller  °/oo  d.  nämlichen 

Beruftreibende.       Bernftreibenden   Bernfskategorie 

des  Kautons.     d.gans.Schweis 

Seidenweberei,  -Spinnerei  u.  -Zwirnerei  ^)  5584  195,o  89 

Handel,  eigentlicher 3079  107,o  56 

Schneiderei 1376  47,9  39 

Wascherei  und  filätterei 970  33,8  66 

Hotellerie  und  Wirthschaft     ....  854  29,8  28 

Maurerei  und  Gypserei 841  29,8  40 

Schreinerei  und  Grlaserei 747  2 6,0  36 

Bank-,  Agentur-  und  Versicherungswesen  746  26,o  126 

Färberei*) 704  24,5  181 

')  Schlatter^s  Industriekarte  gibt  pro  1883  folgende  Zahlen  an:  Seiden-  und 
Floret^jMfineret  1079,  Zwirnerei,  SeidentrtVu2eret  und  deren  Hülfsarbeiten  554,  Seiden- 
handweberei  und  deren  Hülfsarbeiten  5872,  Total  7505. 

*)  Davon  685  Seidenförber.  Schlatter's  Industriekarte  verzeichnet  pro  1883 
732  Ffirber. 


Baselstadt 

Weißnäherei 

Schusterei 

Zimmerei 

Mascilinen-  and  Mühlenhaa 

Bäckerei 

Flach-  und  Dekorationsmalerei 


—   142  — 


672 
627 
.  400 
361 
358 
334 

Metzgerei  und  Wursterei 333 

318 
•^91 
270 
246 
189 
.  161 
161 
150 


Baumeister  und  Architekten    .... 

SchloRserei 

Spenglerei  und  Lampenfahrikation 

Bierbrauerei 

Buchdruckerei 

Buchbinderei 

Putz-  und  Blumenmacherei     .... 
Hammer-,  Huf-  und  Zeugschmiede    , 

Aktiengesellschaften. 
Ende   März    1885    bestanden   mit   Hauptdomizil   im    Kanton  Baselstadt  36 
Aktiengesellschaften  mit  einem  haftbaren  Aktienkapital  von  ca.  Fr.  177*518,300. 
Nach  Gewerben  vertheilt  ergibt  sich; 


Baselstadt 

23,4 

25 

21,8 

21 

13,» 

22 

12,6 

37 

12,5 

31 

11,7 

82 

11,« 

38 

11,1 

157 

10,1 

54 

9,4 

73 

8,6 

109 

6,6 

62 

5,6 

59 

5,6 

43 

5,2 

15 

Gesellsch. 

1 

.      10 

1 


Bad-  und  Waschanstalt  . 
Bankgewerbe      .... 

Baugewerbe 

Bierbrauerei 2 

Chemische  Produktenfabr.  1 

Eisenbahn 3 

Eisenbahnbank  ....  1 

Eisgewinnung  und  Handel  1 

Floretspinnerei    ....  1 

Gerberei 1 

Holzstofifbereitung  ...  1 


Fl. 

270,000 

48'600,000 

127,700 

1'300,000 

2'500,000 

63'900,000 

20*000,000 

150,000 

900,000 

325,000 

2'000,000 


Oditellsch. 

Ideale    Zwecke    (Missions- 
Handelsgesellschafl   und 

Zoologischer  Garten)      .  2 

Kolonisation 2 

Lagerhaus 1 

Pfandleihanstalt   ....  1 

Schappefabrikation   ...  1 

Seidentrocknungsanstalt     .  1 

Versicherung 4 

Zeitungsverlag  (Grenzpost)  1 


Fr. 


roio,5oo 

290,100 

400,000 

50,000 

9*000,000 

60,000 

26*500,000 

135,000 


Der  amtliche  Bericht  über  die  Handelsregisterführung  im  Kanton  Baselstadt 
pro  1884  erwähnt  40  „eingetragene''  Aktiengesellschaften  mit  325'347,400  Fr., 
sowie  4  Kommanditaktiengesellschaften  mit  6 '3 2 5,000  Fr.  —  In  diesen  Zahlen 
sind  jedoch  die  in  Liquidation  befindlichen  Gesellschaften  sowie  die  Zweignieder- 
lassungen auswärtiger  Aktiengesellschaften  inbegriffen  und  als  Kapital  ist  das 
nominelle  in  Betracht  gezogen. 

Banken  und  Sparkassen. 

S.  den  Artikel   „Bankwesen*". 

Fabriken. 

Dem  Schweiz.  Fabrikgesetz  waren  Ende  1884  117  Etablissements  unterstellt 
(39,4  ®/oo  aller  unterstellten  Etablissements  der  Schweiz),  mit  9859  Arbeitern 
(69,6  7oo)  und  3077  Pferdekräften;  15  Etablissements  mit  1247  Arbeitern 
haben  keine  Motoren. 

Die  am  stärksten  vertretenen  Industriezweige  sind: 

Die  Seidenspinnerei,  -Zwirnerei  und  -Weberei  mit  6305  A.,  1024  Pf.,  in 
38  Etabl.  betrieben;  die  Seidenfärberei  und  -Appretur  mit  1045  A.,  770  Pf., 
in  13  Etabl.  betr.;  die  Metallindustrie  mit  710  A.,  227  Pf.,  in  20  Etabl.   betr. 

Die  Seidenspinnerei,   -Zwirnerei  und  -Weberei  umfaßt: 

3  Seidenwindereien  mit  •2iettlerei 468  A.,        6  Pf. 

1  „  „     -Zettlerei  und  -Appretur    ....     163    „       10    „ 


n 
n 


Baselstadt  —      143      —  Baselstadt 

1  Seidenwinderei  mit  -Hasplerei 278 "A.,     25  Pf. 

1  „  „    Nähseidefabrik 277    ,  4    „ 

2  Seidenzwimereien 234  ^  14    „ 

ö  Floretspinnereien 977  „  656 

3  Nähfieidefabriken 54  „  14 

1  „  mit  Seidenwinderei  (s.  unter  Seiden  windereien). 

3  Seidenzettlereien  mit  Seidenwinderei  (s.  unter  Seiden  windereien). 

1  „  „     -Winderei  und  -Appretur  (s.  unter  Seidenwindereien). 

1  „  f,    Pelucheschneiderei 75  A. 

1  Seidenhasplerei  mit  -Winderei  (s.  unter  Seidenwindereien). 

1  Seidenkntipferei 17„ 

1  Seidenabfall  Verarbeitung 13    „         6  Pf . 

16  Seidenbandfabriken  ohne  anderen  Betrieb 3426    „     289    „ 

1  „  mit  Aufzieherei 9    „ 

1  r>  n     Seidenstoffweberei 264    „ 

1  Seidenstoffweberei  mit  Seidenbandweberei  (s.  vorhergehendes). 

1  Ausrtisterei .     .       50  A. 

Die  Seidenfärberei  und  -Appretur  umfaßt: 

4  Seidenfärbereien  ohne  anderen  Betrieb 432    ^     203  Pf. 

2  «  mit  -Appretur 264    „     252    „ 

1  „  und  Grlanzgarnfabrik 39    ^       45    „ 

1  r,  mit  Glagage 78    «     140    ^ 

1  ^  „     -Appretur  und  Moirage 129    ^     100    „ 

3  Seidenappretnren  ohne  anderen  Betrieb 92    „       28    „ 

2  „  mit  -Färberei  (s.  unter  Seidenfärbereien). 

1  \,  „    -Färberei  und  Moirage  (s.  unter  Seidenfärbereien). 

1  Chappe- Appretur 11  A.,       2  Pf . 

Die  Metallindustrie  umfaßt: 

1  Fabrik  elektrischer  Apparate 28„       25 

3  Gießereien    ohne   anderen    Betrieb  (s.  unten  auch  Messing- 

gießerei, ßothgießerei,  Schriftgießerei)    ...  66    ^  19 

2  „  mit  Maschinenfabrik  (s.  hienach). 

7  Maschinenfabriken  ohne  anderen  Betrieb 234    „  116    „ 

2                 „                 mit  Gießerei 235    „  43    « 

1   mechanische  Werkstätte 41„  10^ 

1  „  „  mit  Schlosserei  (s.  unter  Schlossereien). 

1  Metallwaarenfabrik 16    ,,  1 

1  Messinggießerei  und  Dreherei 5    ^^  1 

1  Bothgießerei  (Kupfergießerei  und  Eupferlegirung)     ...  9    „  1 

1  Schlosserei 8„  2„ 

1           n           und  mechanische  Werkstätte 20    „  4    « 

1  Schriftgießerei 48    „  5    „ 

Die  übrigen  dem  Gesetz  unterstellten  Fabrikbetriebe  sind: 
5  Baugeschäfte,   davon    1    mit   Säge;    1   Bau-    und  Zimmerschreinerei;    10 
Buchdruckereien;    1  chemische  Produkten-  und  Farbenfabrik   (262  A.,  70  Pf.); 

1  Cementsteinfabrik ;  1  Cichorienfabrik ;  1  Dünger-  und  Wollmehlfabrik ;  5  Farben- 
fabriken inkl.  oben  erwähnte;  1  Farbholzmühle;  1  Gtwanstalt;  1  Glanzfiber- 
fiibrik ;  2  Kistenfabriken,  davon  1  mit  Faßfabrikation ;  1  Litzenfabrik ;  1  Möbel- 
fabrik ;  3  Papierfabriken,  davon  1   mit  Cartonfabrikation ;   1  Papierwaarenfabrik ; 

2  Pelucheeohneidereien  (229   A.);   1  Schuhformenfabrik;   1  Spritfabrik;    1  Stein- 


« 


ff 


Baselstadt  —     144     —  Basektadt 

zeugwaarenfaBrik ;    1    Stickerei;    4    Tabakfabriken,    davon    2    mit  Cigarrenfabri- 
kation;  1  Tabakstampfe. 

Genossenschaften. 

Ende  1884  bestanden  deren  5  mit  Hauptdomizil  im  Kanton  Baselstadt, 
nämlich  :  1)  Schweizerische  Kentenbank,  Bankgeschäft ;  2)  Basler  Ereditgesell- 
Schaft,  Bankgeschäft;  3)  Schweizerische  Sterbe-  und  Alterskasse;  4)  Allgemeiner 
Konsumverein;  5)  Yersicherungsverein  der  eidg.  Beamten  und  Bediensteten. 

Geschäftsfirmen   etc. 

Ende  1884  waren  im  Handelsregister  961  Firmen  eingetragen,  wovon  684 
Einzelfirmen,  177  KoUektivgesellschafteu,  45  Kommanditgesellschaften  mit  einem 
Kommanditkapital  von  8'038,000  Fr.,  40  Aktiengesellschaften  (s.  oben  „Aktien- 
gesellschaften**), 4  Kommanditaktiengesellschaften,  6  Genossenschaften,  wovon 
1  als  Zweigniederlassung  einer  außerkantonalen  Genossenschaft. 

Zirka  170  Firmen  sind  an  der  Seidenbranche  betheiligt,  zirka  160  an  der 
Agenturbranche,  zirka  90  am  Kommissionsgeschäft,  zirka  70  am  Kolonialwaaren- 
handel  etc.,  56  am  Bank-,  Geld-  und  Effektengeschäft,  zirka  55  am  Wein- 
handel, zirka  45  am  Tabak-  und  Cigarrengeschäft. 

Industriegeschichtliches. 

Sieht  man  ab  von  der  im  14.  und  15.  Jahrhundert  nur  handwerksmäßig 
betriebenen  Gerberei  und  Baumwollweberei,  so  muß  die  Industrie  der  alten  Rhein- 
stadt und  der  ihr  zugehörigen  Landschaft  als  eine  verhältnißmäßig  junge  bezeichnet 
werden.  Zwar  will  man  wissen,  daß  dort  schon  in  der  zweiten  Hälfte  des  13. 
Jahrhunderts,  gleich  wie  in  Zürich,  aus  italienischer  Seide  Florschleier  und  Kopf- 
tücher gefertigt  und  nach  Lothringen,  Schwaben,  Ungarn  und  Polen  verkauft 
worden  seien,  allein  diese  Aussage  ist  bestritten.  Fs  herrscht  sogar  noch  Zweifel 
darüber,  ob  das  Seidengewerbe  aus  dem  Norden,  von  Flandern  und  vom  Nieder- 
rhein her,  oder  ob  es  aus  dem  Süden,  von  Italien  her,  zuerst  nach  Basel  ge- 
kommen sei. 

Fest  steht,  daß  vielen  der  im  Jahre  1554  aus  Locamo  vertriebenen  Re- 
formirten,  die  in  Ztlrich  Unterkunft  gefunden  hatten,  das  Leben  hier  verbittert 
wurde,  und  daß  sie  um  1570  nach  Basel  zogen,  wo  sie  die  Sammetweberei  und 
die  Seidenfärberei  in  Aufnahme  brachten.  Die  Sammetweberei  ist  indessen  schon 
vor  Mitte  des  17.  Jahrhunderts  wieder  erloschen  und  nur  um  1700  herum  vorüber- 
gehend wieder  aufgetaucht.  Auch  die  Seidenstoffweberei  gelangte  nie  zu  besonderer 
Bedeutung  und  ist  in  jüngster  Zeit  ebenfalls  fast  ganz  eingegangen.  Sie  beschäftigte 
noch  bis  in  die  70ger  Jahre  über  1000  Arbeiter  im  Delsberger  Amt,  im  Solo- 
thumischen  und  im  Birseck  und  führte  ihre  Artikel,  nachdem  ihr  die  nächst- 
liegenden Absatzgebiete  verschlossen  worden  waren,  znm  größten  Theil  nach 
Amerika  hinüber. 

Französische  Befugienten  verschafften  1580  in  Gestalt  der  Lyoner  Haus- 
manufaktur der  Posamentirweberei  Eingang,  welche  sich  aUem  Anscheine  nach 
bald  auf  die  Anfertigung  von  Seidenbändem  verlegte.  Um  1600  wurden  diese 
welschen  Seidenhändler,  die  sich  Verleger  nannten,  durch  die  in  der  Stadt  ein- 
getretenen sozialen  Mißstände  veranlaßt,  ftlr  ihren  Bedarf  auf  der  Landschaft  und 
andern  umliegenden  Gebieten  arbeiten  zu  lassen.  Diese  Betriebsform  dehnte  sich 
während  des  30jährigen  Krieges  auf  der  Landschaft,  wo  etliche  hundert  ein- 
gängiger Stühle  liefen,  wenn  auch  nicht  unangefochten^  stets  aus.  Kaum  war  aber 
der  Strauß  zwischen  einem  solchen  freien  Verkehr  und  dem  zünftigen  Handwerk 
zu  Gunsten  des  ersteren  entschieden,  so  bot  ein  folgenschweres  Ereigniß  Vorwurf 
zu  neuen  Konflikten. 


BaseJstadt  —      145     —  Baselstadt 

1668  soll  nämlich  ein  Emanael  Hoffmann  einen  16gängigen  XJnibandstuhl  ans 
AmBterdam  in  Basel  eingeschmuggelt  haben,  und  nun  begann  sofort  wieder  ein 
heftiger  Kampf  um  die  Herrschaft  zwischen  diesem  ^ Bändelmühle''  geheißenen 
Kunststnhl  und  dem  bisherigen  Handstuhl.  Auch  in  dieser  Fehde '  obsiegte  die 
Neuerung,  welche  die  Posamenter  auf  einfache  Galons  und  Floretbänder,  unter 
Ausschluß  also  der  TafiPetbänder,  beschränken  wollten.  Als  hauptsächlicher  Ein- 
wand gegen  die  Bändelmühlen  wurde  geltend  gemacht,  daß  mit  etlichen  solcher 
Mühlen  so  viel  geleistet  werden  könne,  wie  zuvor  mit  hundert  und  mehr  ein- 
fachen Stühlen,  was  eine  große  Zahl  von  Arbeitern  brodlos  mache.  Die  Verfechter 
der  neuen  Einrichtung  wiesen  jedoch  darauf  hin,  daß  solche  schon  an  manchen 
andern  Orten  Bestand  habe,  und  daß  zudem  der  Nutzen  einer  Manufaktur  und 
deren  Erhaltung  „nicht  von  vielen  Arbeitern  und  wenig  Arbeit,  sondern  von 
wenig  Arbeitern  und  viel  Arbeit  abhänge  *".  Je  mehr  in  Folge  dieser  neuen 
Produktionsweise  die  Konkurrenz  die  zünftigen  Posamenter  bedrängte,  um  so 
eifHger  drangen  sie  auf  Wiederabschaffung  der  Kunststühle.  Allein  ihre  Bemühungen 
erzielten  nur  sehr  kurze  Erfolge,  so  daß  schon  in  den  ersten  Jahrzehnten  des 
18.  Jahrhunderts  ein  Theil  aus  der  Webemznnft  austrat,  Bändelmühlen  erwarb 
und  so  der  Bandfabrikation  zu  weiterem  Umfange  verhalf.  Am  Ende  des  17. 
Jahrhunderts  liefen  schon  1200  solcher  Stühle. 

Seine  geachtete  Stellung  verdankte  dieser  Zweig  in  der  darauffolgenden 
2^it  namentlich  der  klugen  Ausnutzung  der  Kriegswirren  unter  Ludwig  XIY., 
während  welcher  die  Einfuhr  der  Lyoner  Bänder  in  Deutschland  verboten  war. 
Basel  machte  sich  auf  dem  deutschen  Markt  heimisch  und  gewann  daraus  das 
18.  Jahrhundert  hindurch,  was  auch  aus  der  Verdoppelung  der  Stuhlzahl  er- 
sichtlich ist,  ganz  gewaltige  Vortheile.  Der  Hauptumsatz  wurde  auf  den  Messen 
vermittelt ;  Zurzach,  Straßburg  und  später  Frankfurt  a.  M.  waren  die  besuchtesten 
Märkte  für  Bandartikel. 

Hand  in  Hand  mit  der  Bandfabrikation  ging  seit  der  Mitte  des  17.  Jahr- 
hunderts ein  Aufschwung  der  Seiden färber ei,  die  indessen  bis  in  das  vorige 
Säkulnm  zünftig  blieb  und  deßhalb  den  Anforderungen  der  Bandfabriken  und  der 
Mode  nur  theilweise  zu  genügen  vermochte.  Aus  diesem  Ghrunde  waren  die  Band- 
fabrikanten genöthigt,  entweder  nebenbei  in  Zürich  färben  zu  lassen,  oder  sich 
selbst  zweckentsprechend  einzurichten.  Noch  vor  Beginn  des  17.  Jahrhunderts 
war  auch  die  Floreispinnerei  aufgekommen,  die  aber  erst  seit  Einführung  des 
Fabrikbetriebs  größere  Ausdehnung  scheint  erlangt  zu  haben. 

Aelter  als  die  Seidenindustrie  ist  die  Basler  Papier fabrikation,  welche  ihre 
Entstehung  dem  Konzil  verdankt.  Um  1430  richtete  ein  reicher  Patrizier  mit 
piemontesischen  Arbeitern  einen  Großbetrieb  ein,  mußte  jedoch  bald  der  Kon- 
kurrenz einiger  sachkundiger  und  geschäftsgewandter  Piemontesen  weichen,  die 
sich  selbständig  aufthaten  und  die  Fabrikation  zur  Blüthe  brachten.  Das  Basler 
Papier  fand  im  ganzen  Kheingebiet,  an  der  Ostsee,  ja  selbst  in  London  Absatz. 
Im  16.  Jahrhundert  hatten  die  Papierer  viel  zu  leiden  von  der  fremden  Kon- 
kurrenz, die  sich  gelegentlich  ihres  Wasserzeichens  bediente,  und  im  17.  Jahr- 
hundert vollends  sank  die  Industrie  beinahe  ganz  zum  zunfthandwerklichen  Klein- 
betrieb herab  und  verblieb  darin  auch  während  des  18. 

Obschon  das  Tabaktrinken  zu  jener  Zeit  als  großes  Laster  verpönt  war 
und  1643  ein  Lothringer,  der  die  Tabakfabrikation  in  Basel  einführen  wollte, 
mit  seinem  Gresuche  um  Aufnahme  in  das  Burgerrecht  abgewiesen  wurde,  müssen 
dort  doch  im  Jahre  1670  schon  Tabakfabriken  bestanden  haben.  1671  erhebt 
nämlich  Basel  auf  der  Tagsatzung  Einsprache  gegen  die  begehrte  Aufhebung  seiner 

FwTer,  Volkswirthacbafta-Lexlkun  der  Schweiz.  10 


Baselsladt  —      146      —  Basektadl 

bezüglichen  Fabriken,  mit  der  Begründung,  daß  der  größte  Theil  des  Tabaks 
wohlverpackt  nach  Frankreich,  Savoyen,  Italien  und  Biindten  gehe  und  nur  ein 
kleiner  Rest  in  der  Schweiz  selbst  verbraucht  werde.  Doch  ist  auch  diese  In- 
dustrie wahrscheinlich  bald  nachher  wieder  erlahmt  und  ist  erst  vor  wenigen 
Jahrzehnten  neu  lebendig  geworden. 

Neben  den  erwähnten  Industrien  bltlhte  namentlich  im  15.  Jahrhundert  die 
Buchdrucker  ei  und  behaupteten  sich  —  immerhin  in  zunftmäßigen  Schranken  — 
im  16.  Jahrhundert  die  Wollenweher ^  Bareimacher  und  Weißgerber,  im  16. 
und  17.  die  Hutmacher,  Handschuh-,  Strumpf-  und  Hosenlismer,  im  17.  die 
Bococoknopfsiicker  und  Weißgerber  und  im  18.  die  Lederhandschuhmacher, 
welch^  letztere  ihr  Gewerbe  auf  eine  hohe  Stufe  zu  heben  verstanden.  Nach  einer 
Quelle  haben  bis  in  das  19.  Jahrhundert  hinein  auch  mehrere  Indiennefabriken 
bestanden;  sie  gingen  aber  zur  Zeit  der  napoleonischen  Herrschaft  und  in  Folge 
der  Mülhausener  Konkurrenz  zu  Grunde. 

Die  Landschaft  webte  ganz  im  Dienste  der  Stadt  und  es  verlautet  nichts 
darüber,  ob  dort  neben  Seiden-  oder  Floretbändem  auch  etwa  Baumwolle,  Leinen 
oder  Wolle  verarbeitet  worden  sei.  Nur  so  viel  ist  sicher,  daß  die  städtischen 
Zünfter  die  Ausbreitung  der  Hausindustrie  auf  landschaftlichem  Boden  scheel  an- 
sahen und  ihr  alle  möglichen  Hindemisse  in  den  Weg  zu  legen  versuchten. 

Dies  war  ungefähr  die  Lage  der  Basler  Industrie,  als  die  große  Revolution 
und  die  ihr  folgenden  Kriegsjahre  auch  hier  störend  und  befreiend  zugleich  ein- 
griffen und  in  das  19.  Jahrhundert  hinüber  leiteten,  welches  bisher  nicht  nur 
auf  volkswirthschaftlichem  Gebiete,  sondern  auch  auf  politischem  durch  Ereignisse 
bezeichnet  worden  ist,  die  manches  althergebrachte  Yerhältniß  umgestaltet  haben. 

Baselsladt  ist  für  die  rasch  angewachsene  Seidenbandweberei  auch  bezüglich 
der  Zahl  der  beschäftigten  Arbeiter  das  Zentrum  geworden,  und  zwar  weil  die 
Verbesserungen  an  Maschinen,  die  Einbürgerung  des  Jacquardstuhles,  die  Ver- 
vollkommnung der  Färberei,  der  Appretur  und  der  Zwirnerei,  im  Verein  mit 
der  fremden  Konkurrenz  den  Uebergang  zu  schwierigeren  Artikeln  und  damit 
—  wegen  der  dadurch  nöthig  gewordenen  schärferen  üeberwachung  der  Ar- 
beiter —  auch  das  theil  weise  Aufgehen  des  Hausbetriebs  in  der  Fabrikindustrie 
im  Gefolge  hatten. 

Die  ausländische  Konkurrenz,  das  industrielle  Aufleben  Deutschlands,  Oester- 
reichs  und  selbst  Amerikas,  die  leidige  SchutzzöUnerei  der  Neuzeit,  die  Aus- 
bildung der  Verkehrsmittel,  die  Launen  der  Mode,  alle  diese  und  noch  viele 
andere  Umstände,  sind  auch  auf  die  Bandweberei  von  großem  Einfluß  gewesen 
und  stallen  an  die  Produzenten  sowohl  hinsichtlich  der  zu  liefernden  Waaren, 
als  hinsichtlich  deren  Vertrieb  die  weitgehendsten  Ansprüche.  Seit  dem  3.  Jahr- 
zehnt besuchten  die  Fabrikanten  die  Messen  und  die  größeren  Verbrauchsplätze 
nur  noch  mit  Mustern,  um  Bestellungen  aufzunehmen,  oder  die  Händler  kamen 
zu  gewissen  Zeiten  des  Jahres  selbst  nach  Basel  behufs  Deckung  ihres  Bedarfs. 
Die  früheren  Hauptabnehmer,  Deutschland  und  Amerika,  sind  infolge  der  schon 
berührten  Thatsachen  abtrünnig  geworden,  und  der  Ausfall  ist  durch  die  Oeffnung 
Knglands  im  Jahre   1801   nur  unvollständig  ausgeglichen  worden. 

Die  Seidcnfnrberei  hat  sich  seit  Anfang  des  Jahrhunderts  dem  Fabrikbetrieb 
zugewendet  und  war,  wie  die  Appretur,  immerfort  bemüht,  mit  der  Entwicklung 
der  Bandfabrikatiou  Schritt  zu  halten.  Doch  fällt  es  ihr  äußerst  «chwer,  sich 
seit  U eher haudnah nie  der  halbseidenen  Artikel  durchzuscli lagen ;  eine  Reihe  von 
Anstalten  betreiben  deßhalb  seit  einigen  Jahren  bei  spärlichem  Gewinn  die  Seiden- 
und  Baumwollenfärberei  nebeneinander. 


BaselsUdt  —      147      —  BaselsUdt 

Von  großer  Bedeutung  ist  die  Floretspinuerel  geworden;,  sie  setzt  ihre 
£rzeugniH8e  in  Basel  selbst,  dann  aber  hauptsächlich  in  Deutschland  und  Frank- 
reich ab.  —  Fttr  den  Bedarf  des  eigenen  Platzes  arbeiten  auch  die  Seiden- 
Zwirnereien y  welche  in  den  50ger  Jahren  entstanden  sind,  seit  einiger  Zeit  aber 

—  wie  die  Etablissements  der  übrigen  Schweiz  —  vorzüglich  unter  dem  argen 
Preisrückgang  der  Seide  und  unter  den  Bestimmungen  des  Fabrikgesetzes  leiden. 

Die  Papierfabrikaiion  hat  sich,  trotz  der  Kückkehr  zum  Großbetrieb,  nicht 
mehr  zu  ihrer  einstigen  Stärke  zu  entfalten  vermocht,  woran,  außer  dem  deutschen 
Zollverein,  verschiedene  Ursachen  die  Schuld  tragen  mögen,  am  meisten  wohl  der 
anderwärts  überall  erfolgte  Aufschwung  dieser  Industrie.  Dagegen  hat  —  wie 
oben  schon  angedeutet  —  die  Tabak-  und  Cigarrenfabrikation  seit  etlichen 
Dezennien  neuerdings  Fuß  gefaßt.  Im  Anfang  der  40ger  Jahre  war  sie  in  der 
Schweiz  noch  die  bedeutendste,  und  wenn  sie  sich  auch  nicht  weiter  zu  ent- 
wickeln vermag,  so  dürfte  doch  die  derzeitige  Gestaltung  der  Zollverhältnisse 
ihren  Fortbestand  sichern. 

Zu  diesen  schon  in  früheren  Zeitläuften  vorhanden  gewesenen  Industrien  hat 
das  19.  Jahrhundert  etliche  neue  gesellt,  von  welchen  neben  der  Möbel fabrikation, 
der  Konfektion  und  der  Bierbrauerei  besonders  die  Maschinen-  und  die  Farben- 
Industrie  Beachtung  verdienen.  Die  Maschinenindustrie  arbeitet  vorwiegend  für 
die  Bedürfnisse  des  Platzes  und  der  nachbarlichen  Gebiete  und  ist  daneben  zum 
guten  Theil  auf  den  durch  die  Grenzgegenden  mitgeförderten  Reparaturen  verkehr 
angewiesen. 

Allbekannt  ist  das  schnelle  und  gewaltige  Aufblühen  der  Basler  Theer- 
färben-  und  Farbholzextrakifabrikation,  die  am  Ende  der  öOger  Jahre  ihren 
Anfang  nahm,  zur  Zeit  beinahe  den  siebenten  Theil  der  jährlichen  Gesammt- 
prodnktion  aller  Länder  erzeugt  und  für  ihre  gediegenen  Fabrikate  im  In-  und 
Ausland  Abnehmer  findet. 

Auch  die  Landschaft  ist  in  ihrer  industriellen  Entwicklung  nicht  zurück- 
geblieben. Zwar  trat  —  abgesehen  von  zwei  kleineren  mechanischen  Baumwoll- 
spinnereien^ welche  vermuthlich  zur  Zeit  der  Kontinentalsperre  errichtet  wurden 

—  in  den  vom  18.  Jahrhundert  her  überkommenen  Verhältnissen  bis  in  die 
30ger  Jahre  kein  bemerkenswerther  Umschwung  ein.  Die  Bandweberei  —  auch 
aus  Floretseide  —  hatte  sich  als  Hausindustrie  nachgerade  über  den  ganzen 
Landestheil  verbreitet,  als  dieser  nach  längeren  Zwisten  im  Jahre  1833  sich  als 
selbständiger  ICanton  von  der  Stadt  Basel  ablöste,  und,  wenn  damit  auch  nicht 
ein  unmittelbares  industrielles  Lossagen  verbunden  war,  doch  auch  nach  dieser 
Richtung  eine  gesonderte  Behandlung  erheischte. 

Drei  Viertheile  der  für  Basel  arbeitenden  Stühle  befanden  sich  um  1850 
herum  in  Baselland,  und  es  ist  deshalb  nicht  verwunderlich,  daß  bei  dem  Ueber- 
gang  zum  Fabrikbetrieb  ein  ansehnlicher  Theil  der  Fabriken  auf  dieses  Gebiet 
zu  stehen  kamen  und  sich  dort  erhalten  haben.  Anderes  als  das  bei  der  Schil- 
derang der  baselstädtischen  Bandfabrikation  Gesagte  ist  weder  über  die  hier  pro- 
duzirten  Artikel,  noch  über  deren  Absatz  zu  bemerken,  ebenso  wenig  über  die 
Floretspinnerei  und  die  Seidenzwirnerei,  von  denen  insbesondere  die  erstere  sich 
stärker  als  in  Basel  selbst  ausgedehnt  hat.  Für  die  Veredlung  (Färberei,  Ap- 
pretur etc.)  bleibt  Baselland  durchaus  von  der  Stadt  abhängig. 

Die  Baumwollen-  und  Leinen  Industrie  sind  wenig  belangreich.  Von  vier 
mit  der  Zeit  entstandenen  mechanischen  Baumwollspinnereien  sind  drei  wieder 
eingegangen,  ebenso  eine  in  den  HOger  Jahren  für  die  schweizerischen  Druckereien 


Baselsladt  —      148     —  Baselsladt 

in  Betrieb  gesetzte  Weißweberei.  Die  Weberei  im  Lande  herum  beschränkt  sich 
meist  auf  halbwollene  und  halbleinene  Handgewebe  für  eigenen  Bedarf. 

Besser  ist  die  Wollenindustrie  vertreten,  da  neben  der  Sireichgarnspinnerei 
auch  die  mechanische  Weberei  ganzwollener  Stoffe  besteht.  In  neuester  Zeit 
scheint  sich  ein  Uebergang  zu  Militär-  und  halbwollenen  Tüchern  zu  vollziehen. 

Seit  etwa  15  Jahren  hat  der  Kanton  auch  eine  Uhrenfabrik,  scheinbar  ein 
vorgeschobener  Posten  der  großen  westschweizerischen  Industrie,  mit  der  er 
übrigens  weder  bezüglich  des  Bezugs  von  Rohmaterial,  noch  bezüglich  des  Ab- 
satzes der  fertigen  Waare  in  Verbindung  steht. 

Von  derselben  Zeit  her  rührt  der  erfreuliche  Aufschwung  der  Thonwaaren- 
fabrikationy  neben  welcher  noch  die  ältere,  aber  nicht  bedeutende  Maschinen- 
fabrikaiiony  die  Fapierfabrikaiion,  die  Patqueterie  und  Brauerei^  sowie  endlich 
die  im  Jahre  1834  entdeckte  und  seither  mit  recht  gutem  Erfolge  betriebene 
Saline  Schweizerhalle  zu  erwähnen  wären. 

Alt  ist  der  Handel  der  ehemals  freien,  am  schiffbaren  Rhein  und  an  der 
Grenze  dreier  Länder  gelegenen  Reichsstadt  Basel.  Selbstverständlich  widerfuhr 
auch  ihm  mancherlei  Grefährde,  so  das  Erdbeben,  der  Städtekrieg,  die  unverständige 
Einzwängung  in  die  Zünfte  und  Anderes  mehr,  bis  ihm  —  wie  der  Industrie  — 
die  eingewanderten  Fremdlinge  im  16.  Jahrhundert  die  Bahn  brachen,  auf  welcher 
er  bis  auf  den  heutigen  Tag,  nicht  ohne  gelegentliche  Unterbrechungen  natürlich, 
zum  Wohle  der  Stadt  fortgeschritten  ist.  Es  würde  zu  weit  führen,  einzelne 
Phasen  und  die  während  denselben  gehandelten  Waaren  eingehender  zu  be- 
sprechen; zu  bemerken  bleibt  für  die  neuere  Zeit  vielleicht  nur,  daß  der  Tausch 
der  Wasser-  an  die  beschienten  Landwege  durchaus  zum  Vortheile  Basels  aus- 
gefallen ist. 

Versicherungswesen. 

Die  kantonale  Gebäudeversicherung  weist  folgende  Ergebnisse  auf: 


Versicherungssamme. 

Versicherungsbetrag. 

Bra 

ndschaden. 

1879 

Fr.  176'576,500 

Fr.  110,621.  51 

Fr. 

48,535 

1880 

„    182^853,500 

„    114,306.   75 

n 

77,080 

1881 

„    184'114,000 

„    111,739.   99 

ii 

88,990 

1882 

„    187^945,200 

„    114,383.  37 

n 

38,000 

1883 

„    191^625,000 

„    116'381.  64 

n 

24,400 

1884 

„    195'293,600 

„    118,119.  22 

n 

13,950 

Ende  1884  waren  12,115  Gebäude  versichert.  —  Der  bei  verschiedenen 
Gesellschaften  versicherte  Mobiliarwerth  betrug  Ende  1884  217'043,449  Fr. 

Die  zum  Geschäftsbetrieb  im  Kanton  konzessionirten  Versicherungsgesell- 
schaften sind  : 

a.  Schweizerische  (ohne  die  „Bäloise**  und  die  „Schweiz.  Sterbe-  und  Alters- 
kasse **  in  Basel  selbst):  1)  Genfer  Lebens  Versicherungsgesellschaft;  2)  Schweiz. 
Mobiliarversicherungsgesellschaft;  3)  „Zürich**  Transport  und  Unfall ;  4)  Schweiz. 
Unfallversicherungsgesellschaft  in  Winterthur ;  5)  Schweiz.  Rentenanstalt  in  Zürich ; 
6)  Eidg.  Transportversicherungsgesellschaft  in  Zürich ;  7)  La  Suisse  in  Lausanne, 
Leben;  8)  „Helvetia**  in  St.  Gallen,  Feuer  und  Transport;  9)  Neuer  Schweiz. 
Lloyd  in  Winterthur,  Transport;  10)  Schweiz.  Hagelversicherungsgesellschaft  in 
Zürich;   11)  La  Neuchäteloise,  Transport;   12)   „Schweiz**  in  Zürich,  Transport. 

6.  Ausländische :  Thuringia  in  Erfurt,  Feuer,  Leben,  Unfall  und  Transport. 
Phönix  in  Paris,  Feuer  und  Leben.  Magdeburger  Allgemeine,  Leben,  Unfall, 
Transport  und  Rückversicherung.  Vaterländische  Lebensversicherungsbank  in 
Wien.     Rheinisch- Westphälischer    Lloyd    in  Gladbach,    Transport.     La  Fonciere 


Baselstadt  —      149     —  BaseMadt 

in  Paris,  Leben.  Union  in  Paris,  Feuer  und  Leben.  Berliner,  Leben.  Kölnische, 
Unfall.  Compagnie  d^assurances  g^n^rales  in  Paris,  Leben.  Le  Credit  viager 
in  Paris,  Leben.  La  Nationale  in  Paris,  Leben.  Lübecker,  Feuer.  Urbaine, 
Feuer  und  Leben,  Unfall.  La  Metropole  in  Paris,  Leben.  Le  Nord  in  Paris, 
Leben.  Deutsche  Militärdienstversicherungsanstalt  in  Hannover.  Le  Soleil  in 
Paris,  Leben.  Deutsche  Transportversicherungsgesellschaft  in  Berlin.  Schlesische 
in  Breslau,  Feuer.  Pfälzischer  Vieh  versichern  ngs  verein  in  Speyer.  La  Centrale 
in  Paris,  Leben  und  Unfall.  Prometheus  in  Berlin,  Leben,  Li  Validität  und  Un- 
fall. Deutsche  Lebensversicherungsgesellschaft  in  Lübeck.  Northern  in  London, 
Feuer  und  Leben.  Union  in  Berlin,  Feuer.  L'Aigle  in  Paris,  Leben.  Magde- 
burger, Leben.  Le  Conservateur  in  Paris,  Leben.  Gothaer,  Feuer  und  Leben. 
The  Marine  in  London,  Transport.  Providentia  in  Frankfurt  a.  M.,  Leben. 
Iduna  in  Halle  a.  d.  Saale,  Leben.  London  Union,  Leben.  Badische  Pferde* 
Versicherungsanstalt  in  Karlsruhe.  Germania  in  Stettin,  Leben.  Beichsversiche- 
rungsbank  in  Bremen,  Renten,  Brautaussteuem  und  Wehrdienstaussteuem.  La 
Seine  in  Paris,  Pferde  und  Wagen.  Allgemeine  Bentenanstalt  in  Stuttgart. 
La  Providence  in  Paris,  Leben  und  Unfall.  Nationale  in  Berlin,  Leben. 
Dresden-Stuttgarter  Unfallversichenmgsbank  in  Dresden.  Bremer  Lebensversiche- 
rnngsbank.  Compagnie  g^n^rale  d'assurances  contre  les  accidents  in  Paris. 
Eoyale  beige  in  Brüssel,  Leben.  L'Ouest  in  Paris,  Leben.  Allgemeine  Spiegel- 
glasversichemngsgesellschaft  in  Mannheim.  La  Confiance  in  Paris,  Feuer,  Leben 
und  Unfall.  Spiegelglasversichemngsgesellschaft  in  Stuttgart.  Ehenania  in  Köln, 
Unfall.  Caisse  g6n^rale  des  familles  in  Paris,  Leben  und  Unfall.  Schlesische 
Lebensversicherungsaktiengesellschaft  in  Breslan.  Hamburg-Bremer  in  Hamburg, 
Feuer.  Brandenburger  Spiegelglasversicherungsgesellschaft.  S^curit^  generale  in 
Paris,  Unfall.  Lebensversicherungs-  und  Frspamißbank  in  Stuttgart.  Equitable 
in  New- York,  Leben.  Friedrich  Wilhelm  in  Berlin,  Leben.  Allgemeine  Ver- 
sicherungsgesellschaft für  See-,  Fluß-  und  Landtransport  in  Dresden.  The  Gresham 
in  London,  Leben.  Teutonia  in  Leipzig,  Leben.  La  France  in  Paris,  Feuer  und 
Leben.  Caisse  paternelle  in  Paris,  Leben  und  Unfall.  Germania  in  New-York, 
Leben.  Bremer  Spiegelglasversicherungsgesellschaffc.  Badische  Versorgungsanstalt 
in  Karlsruhe.  Frankfurter  Lebensversicherungsgesellschaft.  Magdeburger  Hagel- 
versicherungsgesellschaft. Concordia  in  Köln,  Leben.  New-York,  Leben.  L'Abeille 
in  Paris,  Leben.  La  France  Lidustrielle  in  Paris,  Unfall.  Frankfurter  Glas- 
versicherungsgesellschaft.     Leipziger,  Leben. 

Urproduktion. 

Den  Hauptantheil  an  der  Urproduktion  hat  die  Landwirthschaft,  dann  folgt 
die  Fischerei  mit  14,  Bergbau  und  verwandte  Betriebe  mit  6  Erwerbenden. 
(S.  den  Artikel  „Fischerei".) 

Bergbau  und  verwandte  Betriebe. 
Der  kleinen  Zahl  der  hiebei  beschäftigten  Personen  (6)  entsprechend,  kennt 
man  im  baselstädtischen  Gebiet  keinen  andern  Fundort  von  Rohprodukten  als  das 
Sandsteinlager  bei  Biehen. 

Landwirthschaftliche  Verhältnisse. 
Der  Landwirthschaft  (inkl.  Weinbau  und  Gärtenbau)  widmeten  sich  im 
Jahre  1880  laut  eidgen.  Volkszählungsstatistik  1401  Personen  =  4,81  ^/o  aller 
BerafthStigen  des  Halbkantons  oder  0,25  ®/o  aller  Landwirthschafttreibenden  der 
ganzen  Schweiz.  Durch  sie  fanden  insgesammt  2768  Personen  =  4,25  ^/o  der 
Bev5lkermig  den  Lebensunterhalt. 


Baselstadl  —      150     —  Baselstadt 

Baselstadt  hat  3  landwirthschafttreibende  Gremeinden :  Riehen,  Bettingen  und 
Kleinhüningen .  »t^.' 

Getreide.  Angepflanzt  wird:  Weizen,  Dinkel,  Roggen,  Gerste,  Hafer.  Das 
damit  bepflanzte  Areal  umfaßt  358  ha,  die  jährliche  Gesammtprodoktion  zirka 
31,400  q  (Riehen  288  ha,  55,600  q;  Bettingen  35  ha,  2700  q;  EleinhUningen 
35  ha,  3100  q). 

Acherfrüchte^  andere  als  Gretreide,  sind :  Kartoffeln,  Rnnkelräben,  Rüben, 
Mais,  Lewat,  Mohn,  Gremüse.  Mit  Kartoffeln  sind  63  ha  angepflanzt,  welche  einen 
Ertrag  von  zirka  6250  q  liefern  (Riehen  50  ha,  5000  q;  Bettingen  7  ha,  650  q; 
Kleinhüningen  6  ha,  600  q).  Mit  Eunkelrüben  sind  62  ha  bepflanzt ;  Ertrag  zirka 
21,850  q  (Riehen  50  ha,  18,000  q;  Bettingen  6  ha,  1950  q;  Kleinhüningen 
6  ha,  1900  q). 

JEhitterpflanzen,  Die  verbreitetsten  sind :  Raygräser,  Knaulgras,  Schwingel, 
Rothklee,  Luzerne. 

Obst,  Im  Jahre  1881  wurden  16,512  Obstbäume  gezählt,  welche  an  Greldes- 
werth  zirka  Fr.  63,000  eintrugen  (Riehen  13,012  B.,  Fr.  52,000;  Bettingen 
1500  B.,  Fr.  3000;  KleinhUningen  2000  B.,  Fr.  8000). 

Wein,  Das  Rebland  umfaßt  82  ha,  deren  durchschnittlicher  Ertrag  auf 
10,380  hl  ä  Fr.  45  angegeben  wird  (Riehen  62  ha,  8300  hl ;  Bettingen  1  ha. 
80  hl;  Kleinhüningen  19  ha,  2000  hl). 

Viehstand.  (S.  „Viehstand  der  Schweiz".)  Seit  der  eidgenössischen  Vieh- 
aoLhlung  von  1876  hat  im  Kanton  keine  Zählung  stattgefunden.  Man  nimmt  an, 
daß  sich  der  Yiehstand  gegenwärtig  um   25  ^/o  höher  stelle  als  1876. 

Bienenzucht.  Man  kennt  im  Kanton  10  größere  Bienenzüchter,  welche  zu- 
sammen 260  Stöcke  halten. 

Vereine.  Zur  Zeit  bestehen  im  Kanton  2  Yiehversicherungsvereine  (je  1  in 
Riehen  und  Bettingen),  1  landwirthschaftlicher  Verein  in  Riehen,  eine  Gartenbau- 
gesellschaft und  ein  Grärtner verein  in  Basel.  Die  Bienenzüchter  gehören  dem 
nordschweizerischen  Bienenzüchterverein  an. 

Verkehr. 

Die  erste  Stelle  unter  den  Verkehrsberufsarten  nimmt  der  Eisenbahnbetrieb 
ein  mit  794  Erwerbenden  (im  Jahre  1880);  dann  folgen:  Spedition-,  Fahr-  nnd 
Botenwesen  461  (Spedition  204),  Post,  Telegraph  und  Telephon  278,  Straßen- 
nnd  Wasser-Bau  und  -Unterhalt  163,  Schifffahrt  und  Flößerei  17. 

Eisenbahnen. 

Bestand  auf  Ende  1883:  5  Bahnunternehmungen  mit  20,987  m  Bahn  und 
3  Stationen.  Die  Bahnlänge  vertheilt  sich  auf  die  einzelnen  Unternehmungen  und 
Konzessionen  wie  folgt: 

Centralhahn.  1)  Konzession  vom  10.  November  1852  für  die  Strecke  von 
Basel  bis  zur  basellandschaftlichen  Grenze  bei  Muttenz,  3160  m.  2)  Konzession 
vom  20.  Oktober  1858  für  die  Strecke  von  Basel  bis  zur  elsäßischen  Grenze  bei 
St.  Ludwig,  3491  m.  Gesammtlänge  der  Centralbahnstrecken  im  Kanton  Basel- 
stadt 6651  ni. 

Basler  Verbindungsbahn.  Konzession  vom  14.  März  1870  für  die  Strecke 
vom  Centralbahnhof  bis  zum  badischen  Bahnhof  in  Basel,  3754  m. 

Bernische  Jurabahnen.  Konzession  vom  31.  Dezember  1872  für  die  Strecke 
von  der  basellandschaftlichen  Grenze  bei  Mönchenstein  bis  zum  Centralbahnhof 
in  Basel,   634  m. 


Baselstallt  —      151      —  Basler  Verbindungsbahn 

BaiUsohe  Staatsbahn.  Bundeskonzession  (Staats vertrag)  vom  11.  August 
1852  für  die  in  der  Schweiz  gelegenen  Strecken.  Hieven  befinden  sich  im  Kanton 
Basel-Stadt,  von  der  badischen  Grenze  bei  Leopoldshöhe  bis  zur  badischen  Grenze 
bei  Grenzach,  5629  m. 

Wiesenthalbahn,  Bundeskonzession  (Staatsvertrag)  vom  11.  August  1852 
für  die  Strecke  von  Basel  bis  zur  badischen  Grenze  bei  Stetten,  4319  m. 

Straßen. 

Diese  sind  eingetheilt  in  maccadamisirte  und  in  gepflasterte  Straßen.  Die 
Länge  der  erstem  beträgt  109  km,  der  letztern  53  km.  Die  Angabe  der  Kosten- 
summe ist  nicht  möglich. 

Basel-St.  Ludwig-Bahn.  Am  15.  Juni  1844  eröffnete  die  Eisenbahn- 
gesellschaft Basel-Straßburg  die  auf  Schweizer  Gebiet  gelegene  Strecke  von  der 
St.  Johann-Vorstadt  in  Basel  bis  zur  schweiz-franz.  Grenze  bei  St.  Ludwig 
(Länge  1860  m).  In  Folge  Fusion  ging  diese  Strecke  mit  den  übrigen  Linien 
der  genannten  Unternehmung  in  das  Eigenthum  und  in  den  Betrieb  der  franz. 
Ostbahn  über.  Am  15.  Juni  1860  wurde  obige  Strecke  durch  die  gegenwärtige, 
vom  Centralbahnhof  Basel  ausgehende,  Linie  ersetzt,  deren  Länge  (Eigenthum 
der  Ostbahn)  3491  m  betrug.  Am  1.  Mai  1872  ging  die  Strecke  Basel- 
St.  Ludwig  in  das  Eigenthum  der  Schweiz.  Centralbahn  über.  Der  Betrieb  wurde 
von  da  an  gemeinschaftlich  durch  die  Schweiz.  Centralbahngesellschaft  und  die 
Verwaltung  der  K.  deutschen  Keichseisenbahnen  in  Elsaß-Lothringen  geführt  bis 
zum  1.  Januar  1873,  von  welchem  Tage  an  die  elsaß- lothringische  Bahnverwaltung 
denselben  pachtweise  iHr  eigene  Rechnung,  d.  h.  gegen  Bezahlung  einer  jährlichen 
fixen  Pachtsumme  an  die  Centralbahn  weiterfuhrt.  Die  Betriebslänge  beträgt 
3951  m  (Ende  1883). 

Basel-Stetten  s.  Wiesenthalbahn. 

Basel-Strassburg  s.  Basel-St.  Ludwig-Bahn. 

Baslerleinwand»  Durch  festes,  gleichmäßiges  Gewebe  und  Dauerhaftigkeit 
berühmte  Flachsleinwand,  weiß  gebleicht,  bunt  gestreift  oder  carrirt.  Wird  in 
Baselland  gewoben,  ähnlich  auch  in  Langenthai  (Bern)  und  Umgegend,  wo  das 
Fabrikat  seit  ältesten  Zeiten  den  Namen  „Bemer  lein  wand"   hat. 

Basler  Verbindungsbahn.  Die  Basler  Verbindungsbahn  ist  ein  gemein- 
schaftliches Unternehmen  der  Schweiz.  Centralbahn  und  der  badischen  Staats- 
bahnen. Die  Gremeinschaft  bezieht  sich  jedoch  nur  auf  die  Betriebsverhältnisse, 
indem  die  Bahn  durch  die  Centralbahngesellschaft  aus  eigenen  Mitteln  erstellt 
wnrde.  Die  Centralbahn  besorgt  für  die  Verbindungsbahn  die  allgemeine  Ver- 
waltung, den  Bahnaufsichts-  und  Unterhaltungsdienst,  den  Expeditionsdienst  im 
Centralbahnhof  und  führt  außerdem  etwa  die  EUllfte  der  zwischen  den  beiden 
Bahnhöfen  zirkulirenden  Züge  aus.  Die  badische  Staatsbahn  besorgt  die  andere 
Hälfte  der  Züge  und  außerdem  den  Expeditionsdienst  auf  dem  badischen  Bahnhof. 
Die  Verbindungsbahn  zwischen  den  beiden  Bahnhöfen  in  Basel  wurde  am  3.  No- 
vember 1873  eröffnet.  Nächster 

Rückkaufs termin  für  den  Bund:  1.  Mai  1903. 

Bahnlänge:  Bauliche  Länge  3754  m,  Betriebslänge 4887 m oder  rund  5  km. 

Bauliche  Verhältnisse:  Von  der  Betriebslänge  liegen  1249  m  in  der 
Horizontalen  und  3638  m  in  einer  Steigung  bis  zu  10  ^/oo,  1764  m  in  der  Greraden 
und  3123  m  in  Kurven  bis  zu  300  m  Radius.  Mittlere  Steigung  der  ganzen  Bahn 
4,66  ^/oo,  mittlerer  Krümmungshalbmesser  für  die  ganze  Bahn  707  m.  Von  der 
baulichen  Länge  liegen  1709  m  auf  Dämmen,  1716  m  in  Einschnitten  imd  239  m 
auf  Brücken,    von   denen   die   größte    (Rhein brücke)    212,9  m  weit  ist.    Eigene 


Basler  Verbindungsbahn  —     152     —  Basler  Verbindungsbahn 

Stationen  hat  die  Verbindungsbahn  nicht,  dagegen  werden  die  beiden 
Bahnhöfe  in  Basel  durch  dieselbe  mitbenutzt.  Das  für  den  Betrieb  benöthigte 
Personal  und  das  Rollmaterial  wird  durch  die  Centralbahn  und  die  badische  Staats- 
bahn beigestellt. 

Betriebsergebnißse  in  den  Jahren  1877  — 1883:  Zahl  der  täglichen 
Züge  im  Jahre  1877:  12,36  mit  durchschnittlich  29,16  Wagenachsen  per  Zug; 
im  Jahre  1878:  11,49  Züge  mit  23,32  Achsen;  im  Jahre  1879:  10,16  Züge 
mit  25,01  Achsen;  im  Jahre  1880:  9,93  Züge  mit  23,23  Achsen;  im  Jahre 
1881:  10,02  Züge  mit  24,97  Achsen;  im  Jahre  1882:  11,59  Züge  mit  25,72 
Achsen;  im  Jahre  1883:  13,81  Züge  mit  je  24,06  Wagenachsen. 

TransporiquaniiicUen  im  Jahre  1877:  Reisefide  58,969,  Güter  incl.  Gre- 
päck  und  Thiere  161,382  Tonnen,  Da  die  Verbindungsbahn  keine  Zwischen- 
stationen hat,  so  ist  der  spezifische  Verkehr  (d.  h.  die  Transportquantitäten  auf 
die  ganze  Bahnlänge  reduzirt)  gleich  den  obigen  Zahlen.  Diese  Bemerkung  gilt 
auch  für  die  folgenden  Jahre.  Im  Jahre  1878:  Reisende  53,078,  Güter  etc. 
130,499  t;  im  Jahre  1879:  51,043  Reisende,  134,040  t  Güter  etc.;  im  Jahre 
1880:  53,505  Reisende,  115,257  t  Güter  etc.;  im  Jahre  1881:  51,765  Rei- 
sende,  135,897  t  Güter  etc.;  im  Jahre  1882:  54,562  Reisende,  159,501t 
Güter  etc.;    im  Jahre  1883:    57,466  Reisende   und  195,802  t  Güter  etc.    Die 

Finanziellen  Ergebnisse  sind  aus  folgenden  Zahlen  ersichtlich.  Im  Jahre 
1877:  Einnahmen  aus  dem  Personentransport  Fr.  39,526,  aus  dem  Güter- 
transport etc.  Fr.  228,518,  aus  verschiedenen  Quellen  Fr.  258 ;  G^ammteinni^men 
im  Ganzen  Fr.  268,302  =  Fr.  53,661  per  Bahnkil.  Ausgaben:  Reine  Betriebs- 
kosten Fr.  124,198,  Pachtzinse  und  Verschiedenes  Fr.  57,060;  Gesammtausgaben 
im  Ganzen  Fr.  181,258  =  Fr.  36,252  per  Bahnkil.  und  67,6  7o  der  Gesammt- 
einnahmen.  Der  EinnahmeUberschuß  mit  Fr.  87,044  kam  der  Centralbahn  als  Zins 
für  das  Anlagekapital  zu.  Im  Jahre  1878 :  Einnahmen  aus  dem  Personentransport 
Fr.  35,483,  aus  dem  Gütertransport  Fr.  186,176,  aus  verschiedenen  Quellen 
Fr.  276;  Gesammteinnahmen  im  Ganzen  Fr.  221,935  =  Fr.  44,387  per  Bahnkil. 
Ausgaben :  Reine  Betriebskosten  Fr.  93,859 ,  Pachtzins  und  Verschiedenes 
Fr.  41,001 ;  Gesammtausgaben  im  Ganzen  Fr.  134,860  =  Fr.  26,972  per  Bahnkil., 
60,8  ^/q  der  Gesammteinnahmen.  Einnahmen  Überschuß  Fr.  87,075  zur  Verzinsung 
dcH  Kapitals.  Im  Jahre  1879:  Einnahmen  aus  dem  Personentransport  Fr.  34,094, 
aus  dem  Gütertransport  Fr.  186,271,  aus  verschiedenen  Quellen  Fr.  2127 ;  Gesammt- 
einnahmen im  Ganzen  Fr.  222,492  =  Fr.  44,498  per  Bahnkil.  Ausgaben  für 
Betriebskosten  Fr.  92,383,  Pachtzinse  und  Verschiedenes  Fr.  41,059 ;  Gesammt- 
ausgaben im  Ganzen  Fr.  133,442  =  Fr.  26,688  per  Bahnkil.  oder  60,1  ®/o  der 
Gesammteinnahmen.  Einnahmeuüberschuß  mit  Fr.  89,050  zur  Verzinsung  des 
Kapitals  verwendet.  Im  Jahre  1880:  Einnahmen  ans  dem  Personentransport 
Fr.  35,849,  aus  dem  Gütertransport  Fr.  158,998,  aus  verschiedenen  Quellen 
Fr.  2272 ;  Gesammteinnahmen  im  Ganzen  Fr.  197,119  =  Fr.  39,424  per  Bahnkil. 
Ausgaben  für  Betriebskosten  Fr.  77,305,  Verschiedenes  Fr.  30,587 ;  •  Gesammt- 
ausgaben im  Ganzen  Fr.  107,892  =  Fr.  21,578  per  Bahnkil.  oder  54,9  7^,  der 
Gesammteinnahmen.  Ueberschuß  der  Einnahmen  mit  Fr.  89,227  zur  Verzinsung 
des  Kapitals  verwendet.  Im  Jahre  1881:  Einnahmen  aus  dem  Personentransport 
Fr.  34,761,  aus  dem  Gütertransport  Fr.  185,880,  aus  verschiedenen  Quellen 
Fr.  2158  ;  Gesammteinnahmen  im  Ganzen  Fr.  222,799  =Fr.  44,560  per  Bahnkil. 
Ausgaben  für  Betriebskosten  Fr.  94,792,  für  Verschiedenes  Fr.  38,609;  Gesammt- 
ausgaben im  Ganzen  Fr.  133,401  ^  Fr.  26,680  per  Bahnkil.  oder  60,0  %  der 
Gesammteinnahmen.     Einnahi^enüberschuß    mit  Fr.  89,398    zur    Verzinsung   des 


Basler  Verbindungsbahn  —      153      —  Batiks 

Kapitals  verwendet.  Im  Jahre  1882:  Einnahmen  aus  dem  Personen transp ort 
Fr.  37,480,  aus  dem  Gütertransport  Fr.  208,683,  aus  verschiedenen  Quellen 
Fr.  166;  Gesammteinnahmen  im  Ganzen  Fr.  246,329  =  Fr.  49,265  per  Bahnkil. 
Ausgaben  für  Betriebskosten  Fr.  111,015,  flir  Pachtzins  und  Verschiedenes 
Fr.  47,248 ;  Gesammtausgaben  im  Ganzen  Fr.  158,263  =  Fr.  31,653  per  Bahnkil. 
oder  64,2  ^/^  der  Gesammteinnahmen.  Finnahmenüberschuß  Fr.  88,066  zur  Ver- 
zinsung des  Kapitals  verwendet.  Im  Jahre  1883 :  Einnahmen  aus  dem  Personen- 
transport  Fr.  39,726,  aus  dem  Gütertransport  Fr.  212,810,  aus  verschiedenen 
Quellen  Fr.  188 ;  Gesammteinnahmen  im  Ganzen  Fr.  252,724  ^^  Fr.  50,545  per 
Bahnkil.  ^u^^aöen  für  Betriebskosten  Fr.  116,325,  Pachtzins  und  verschiedene 
Ausgaben  Fr.  48,061;  Gresammtausgaben  im  Ganzen  Fr.  164,386  r=  Fr.  32,877 
per  Bahnkil.  oder  65,1  ^/^  der  Gesammteinnahmen.  üeberschuß  der  Einnahmen  mit 
Fr.  88,338  zur  Verzinsung  des  Kapitals  verwendet. 

Baukosten  auf  Ende  1883;  im  Ganzen  Fr.  2^006,684  oder  Fr.  534,546 
per  Bahnkil. 

Basmale.  Bedruckte  baumwollene  Taschentücher,  die  früher  in  Rumänien 
sehr  beliebt  waren  und  von  Glams  in  bedeutenden  Quantitäten  dahin  geliefert 
wurden,  von  welchen  sich  aber  der  Geschmack  des  Landes  seit  einigen  Jahren 
abgewendet  hat,  obschon  daselbst  der  Preis  für  das  Dutzend  zuletzt  bis  auf 
Fr.  1.  75  gefallen  war. 

Bastardklee,  auch  ^schwedischer  Klee**,  großer  Honigklee,  Sumpfklee, 
zweifarbiger  Klee,  Bastardschottenklee  genannt,  ist  erst  im  letzten  Jahrzehnt  in 
der  Schweiz  allgemein  in  Au&ahme  gekommen.  Derselbe  zeichnet  sich  durch 
längere  Dauer  vor  dem  Rothklee  aus,  ist  sehr  widerstandsfähig  gegen  Witterungs- 
einflüsse und  liefert  einen  guten  Ertrag  eines  chemisch  sehr  vortheilhaft  zusammen- 
gesetzten Futtera. 

Sporadisch  trifft  man  den  Bastardklee  wild  namentlich  auf  feuchten  Wiesen 
und  Weiden,  an  grasigen  Ufern,  unbebauten  feuchten  Orten.  Er  geht  bis  hoch 
in  die  Alpen,  so  z.  B.  ist  er  (allerdings  verwildert)  im  Gumigel  (1200  m),  in 
Malix  (1180  m,  eingeschleppt)  und  zwischen  Sils  und.Maloja  angetroffen  worden. 
(Aus  „Die  besten  Futterpflanzen",  von  Dr.  F.  G.  Stehler,  Verlag  von  K.  J.  Wyß 
in  Bern.) 

Basthiite,  nicht  ausgerüstete.  Betreffend  Ein-  und  Ausfuhr  s.  Stroh-,  Bast- 
und  Holzhüte  etc. 

Bast-  und  Reiswurzeln.  Gesammtausfuhr  1884:  630  q,  1883: 
477  q,  wovon  am  meisten  über  die  deutsche  Grenze.  Gesammteinfuhr 
1884:  2339  q,  1883:  1844  q,  Durchschnitt  1872/81:  1755  q,  1873:  1631  q, 
1863:  877  q,  1853:  651  q,  wovon  am  meisten  über  die  italienische  und  die 
deutsche  Grenze. 

Bastwaaren.  Betreffend  Ein-  und  Ausfuhr  s.  Stroh-,  Bast-,  Eohrwaaren  etc. 

Batiks  (Patiks).  Imitationen  der  von  den  Eingebomen  des  niederländischen 
Archipels  unter  Anwendung  von  Wachs  (als  Deckmittel  bei  der  Färbung)  er- 
stellten buntgezeichneten  Kopftücher,  Gürtel  (Slendangs),  Unterleibtücher  und 
Beinkleider  (Kains  und  Sarongs).  Die  Imitation  solcher  bedruckter  Baum  Wolltücher 
beschäftigt  mehrere  Druckereien  im  Kanton  Glams  ausschließlich.  Bolley  schätzte 
deren  Produktion  im  Jahre  1867  auf  80,000  Stück.  Seit  längerer  Zeit  ist  die 
Fabrikation  dieses  Artikels  in  Abnahme  begriffen,  indem  er  im  Archipel  der 
holländischen  Konkurrenz  ausgesetzt  ist  und  in  feinen  Qualitäten,  bei  welchen 
sich  der  den  Javanern  geläufige  Wachsdruck  anwenden  läßt,  immer  mehr  auch 
mit  der  Waare  2u  kämpfen  hat,  die  auf  Java  selbst  gemacht  wird.  Früher  waren 


Batiks 


—     154     — 


Baugewerbe 


auf  Java  eine  Menge  Eingebor ne,  hauptsächlich  Frauen,  mit  der  Batikfabrikation 
beschäftigt.  In  neuerer  Zeit  ist  dieser  Erwerbszweig  fast  ganz  in  die  Hände  von 
Chinesen  übergegangen,  die  nun  die  Batiks,  meist  mit  Modellen  gedilickt,  eben 
so  billig  liefern,  wie  die  europäischen  Druckereien,  wo<lurch  der  Import  in  Java 
stark  zurückgegangen  ist.  In  Samarang  beschäftigen  sich  viele  Hände  mit  der 
Anfertigung  von  Handmodellen  aus  Kupfer  zum  Aufdrucken  der  Wachsdeckungeu. 
Battist.  Sehr  feines,  halbdichtes  Leinengewebe,  das  auch  in  Baumwolle 
unter  gleicher  Benennung  imitirt  wird.  Baumwollbattist  wurde  in  der  Schweiz 
schon  in  der  zweiten  Hälfte  des  vorigen  Jahrhunderts  nebst  Mousseline  etc.  ver- 
fertigt und  namentlich  zu  feinen  Handstickereien  verwendet.  Es  wurde  indessen 
mehr  auf  Leinenbattist  (Linon)  gestickt,  der  meist  von  Frankreich  und  den 
Niederlanden  bezogen  wurde.  In  Folge  Schwindens  der  feinen  Handstickerei  und 
Feinweberei  spielt  Battist  keine  nennenswerthe  Rolle  mehr. 

Baugewerbe,  bezw.  Bau  und  Einrichtung  von  Wohnungen,  Den  ver- 
schiedenen Branchen  dieses  Gewerbes  widmeten  sich  zur  Zeit  der  eidg.  Volks- 
zählung von  1880  117,072  Personen  (115,065  m.,  2017  w.)  =  8,9  %  aller 
Beruftreibenden.  Durch  dieselben  fanden  Unterhalt  163,204  Angehörige  ohne 
Erwerb  (106,981  w.,  56,223  m.),  sowie  3974  Personen  Hausgesinde  (63  m., 
3911  w.).  Gesammtzahl  der  Personen,  welche  diesen  Berufsarten  den  Lebens- 
unterhalt verdanken  284,250  =  10  '^/o  der  Bevölkerung.  Die  Beruftreibenden 
vertheilen  sich  folgendermaßen  nach  den  Kantonen: 

8,605 
4,357 
480 
8,554 
1,861 
14,888 
1,035 


Aargau    .     .     . 

7,064 

Appenzell  A.-Rh. 

.     1,719 

,        L-Rh, 

448 

Baselstadt     .     . 

.     4,187 

Baselland       .     . 

.     2,550 

Bern   .     .     .     , 

.  21,510 

Freiburg  .     .     . 

.     3,797 

Genf  . 

.     6,598 

Glarus 

.     1,210 

Graubünden  .     , 

3,402 

Tesain 

Luzern 

.     4,369 

Thurgau  , 

Neuenburg    . 

.     3,453 

Uri     .     . 

Nidwaiden     .     . 

580 

Waadt 

Obwalden 

565 

WaUis     , 

SchafPhausen 

.     1,688 

Zürich 

St.  GaUen     .     . 

.     8,951 
.     1,837 

Zug     .     , 

Schwyz    .     .     , 

Total 

Solothum 

.     3,364 

117,072 


In  der  oben  erwähnten  Zahl  der  Beruftreibenden  (117,072)  sind  18,814 
Ausländer  (18,581  m.,  233  w.)  inbegriffen. 

Die  Schweiz.  Berufsstatistik  von  1880  zählt  ca.  40  Berufsarten  auf,  welche 
am  Bau  und  au  der  Einrichtung  von  Wohnungen  Antheil  haben,  nämlich: 
Maurer,  Gypser,  Sand-  und  Kiesmacher  21,294  Erwerbende,  Schreiner  und 
Glaser  20,867,  Zimmerleute  und  Schiffbauer  18,003,  Steinmetzen  und  Marmo- 
risten  5838,  Küfer  und  Kühler  5419,  Schlosser  5405,  Flach-  und  Dekorations- 
maler 4057,  Kalk-  und  Ziegelbrenner  3922,  Dachdecker  und  Schindelmacher 
3798,  Spengler  und  Lampisten  3721,  Sattler  3417,  Säger  3188,  Hafiierei  und 
Ofenfabrikation  2893,  Korb-  und  Sesselflechter  2392,  Baumeister  und  Archi- 
tekten 2024,  Tapetenfabrikation,  Tapezierer  und  Matratzenmacher  1907,  Drechsler 
1726,  Gold-,  Silber-  und  Bronzearbeiter  1453,  Kupferschmiede  1117,  Kamin- 
feger 909,  Asphalt-  und  Cementfabrikation  und  -Arbeiten  829,  Parquetfabri- 
kation  672,  Brunnenmacher,  Wasserleitungsarbeiter,  Kloakenreiniger  612,  Bürsten- 
binder 545,  Glasfabrikation  439,  Yergolder  und  Rahmenmacher  332,  Zinn-, 
Gelb-  und  Glockengießer  216,  Schiefertafelmacher  77. 

Dem  Schweiz.  Fabrikgesetz  waren  Ende  1884  15  Baugeschäfte,  in 
welchen  das  Baugewerbe  ausschließlich  oder  als  Hauptindustrie  betrieben  wird, 
unterstellt,  390  Arbeiter,  266  Pferdekräfte.  Von  denselben  sind:  12  Baugeschäfle 
ohne  weitere  Bezeichnung  (1  Appenzell  A.-Rh.,  27   A.,  12   Pf.;  4  Baselstadt. 


Baugewerbe 


4  ^  •' 


Bauholz 


168  A.,  71  Pf.;  1  Bern,  20  A. ,  25  Pf.;  1  Graubünden,  26  A  ,  9  Pf . ; 
1  Schaffhausen,  36  A.,  12  Pf.;  1  Waadt,  12  A.,  25  Pf.;  3  Zürich,  58  A., 
92  Pf.);  2  Bauf/eschäfie  mit  Säge  (1  Baselstadt,  8  A.,  8  Pf.;  1  Genf,  15  A., 
25  Pf.);  1  Baugeschäfl  mit  Schreinerei  (Aargau,  20  A.,  12  Pf.). 

Von  den  Ende  1884  im  Handelsregister  eingetragenen  Finnen  können 
nur  ca.  750  mit  Bestimmtheit  als  zum  Baugewerbe  im  engem  Sinne  gehörig 
gerechnet  werden,  nämlich  249  Baugeschäfte,  234  Bau-  und  Immobiliengesell- 
schaften, 165  Bauunternehmer,  51  Zimmermeister,  14  Bauschreiner,  9  Stein- 
hauereien, 6  Architekten,  6  Bauspengler,  5  Bauschlosser  n.  s.  w. 

Nach  Kantonen  ergibt  sich;  Waadt  196  Firmen,  Genf  178,  Neuenburg 
115,  Bern  109,  Zürich  60,  Baselstadt  26  u.  s.  f. 

Bauholz.  Die  Schweiz.  Produktion  von  B.  wird  auf  800,000  m^  oder  30  ^o 
der  gesammten  Holzproduktion  geschätzt.  Viele  große  forstliche  Produktionsgebiete 
können  zur  Zeit  wegen  Schwierigkeiten  der  Abfuhr  noch  gar  nicht  oder  nur 
behufs  Gewinnung  von  Brennholz  ausgenutzt  werden.  Im  ersten  Quartal  1885 
war  das  runde  (rohe)  oder  nur  mit  der  Axt  beschlagene  Bau-  und  Nutzholz  bei 
der  Ausfuhr  zu  durchschnittlich  Fr.  3.  53  per  q  deklarirt. 

Ausfuhr  und  Einfuhr,    a.  Im  I.  Quartal  1885: 


Frank-  Deutscb- 
relcb.  land. 

q  q 

Bau-  u.  Nutzholz,  rund  (roh)  \  Ausf.      88,655  21,607 

oder  mit  der  Axt  beschlagen  |  Einf.         4,520  85,166 

i  Ausf.      82,568  8,273 

•/Einf.   *)    2,471  24,143 


Bretter,  weichhölzeme 
harthölzerne 


lAusf.  >)    6,888      1,038 

•  j  Einf. 


883      4,607 


Italien. 

q 
11,610 

183 

4,578 

1,276 

3,727 

I 


Ovtter- 
reich. 

q 
45 

6,643 
25 

9,021 

80 

319 


Werth  ') 
Total  per  q 

Fr.  Fr. 

418,119    8.  58 

608,824    6.  82 

85^9    7.  55 


Totalausf.    172,556    80,918    19,915         100    1'101,498 

Totaleinf.         7,874    63,916       1,460     15,983  — 

b.  Ausfuhr  vor  1885: 


1884 


1883 


Rohes  Bau-  u.  Nutzholz  Fr.  2*225,982  2'315,448 

Rohes  od.  nur  beschlag. 
Holz,  Flößholz,  gem. 

Zugerichtetes  Bauholz, 
Bretter  u.  anderes  vor- 
gearbeitetes Nutzholz 

c.  Einfuhr  vor 


1872/81 
Darchschnitt 


1873 


1863 


1853 


2'250,213  1'913,317  4'146,104  3'691,816 


4'618,317  4*859,808  3*931,118  3*462,364  2*836,436  1*555,966 
1885: 

1884     1883   T...A?l^Ju?t..   1873      1863      1853 


q  221,995  232,553 


187382 
Durchschnitt 

1*154,058 


67,315    59.091  \  ^ .^  ^ .^ 
516,922  464,590  |  ^**^»^*^ 


931,808  656,827  659,220 


Rohes  Bau-  und  Nutzholz  .    .    . 

Bau-  u.  Nutzholz,  rohes,  Brennholz 

Bau-  und  gemeines  Nutzholz.  Flöß- 
holz, gemeines  und  Brennholz 

Zugerichtetes  Bauholz     .... 

Bretter  u.  and.  vorgearb.  Nutzholz 

Bauholz,  zugerichtetes,  Faßholz. 
Bretter,  Latten,  Schindeln  und 
Rebstecken 576,364  245,275  193,102 

d.  Verkehr  mit  dem  Pays  de  Gex.  Einfuhr  im  Jahre  1884:   12,687  q, 
im  Jahre  1883:  6811  q. 


')  Auch  14  q  aus  Belgien.  —  ^)  Auch  103  q  nach  Belgien.  39  q  nach  Griechen- 
land. —  *)  Bei  der  Einfuhr  muß  keine  Werthdeklaration  gemacht  werden ;  die  Werthe 
werden  im  Laufe  des  Jahres  von  einer  Schweiz.  Fachkommission  geschätzt. 


Baumann's  Reinette 


—      156     — 


Baumaterialien 


Baumann's  Reinette,  ein  guter  ulc^.  schöner  Apfel,  Tafel-  und  Wirthechafts- 
obst  zweiten  Kanges  (Winterfrucht),  der  aii?h  in  der  Schweiz  verbreitet  und 
im  pomologischen  Bilderwerk  (Verlag  der  Lithogr.  Anstalt  J.  Tribelhom  in 
St.  Gallen)  beschrieben  ist. 

Baumaterialien.  Die  Schweiz  erfreut  sich  eines  großen  Beichthums  von 
B.  des  Mineral-  und  Pflanzenreichs,  wie  Holz,  Erde,  Steine,  Kalk,  Schiefer, 
Cement,  Asphalt  etc.,  leidet  dagegen  beinahe  vollständig  Mangel  an  demjenigen 
Material,  das  in  neuerer  Zeit  immer  hervorragendere  Verwendung  findet,  an 
Eisen.  Trotz  dem  großen  Naturreichthum  an  Bohmaterial  ersterer  Art  wird 
dasselbe  indessen  bei  weitem  nicht  völlig  ausgenützt ,  so  daß  alljährlich  noch 
eine  bedeutende  Einfuhr  von  Holz,  Stein  und  Erde  in  rohem  und  verarbeitetem 
Zustande  stattfindet,  deren  Gresammtwerth  nach  kompetenten  Schätzungen  zu 
15  Millionen  Franken  angenommen  werden  muß,  währenddem  die  Ausfuhr  höchstens 
12  Millionen  Franken  beträgt.  Unter  den  Industriezweigen,  welche  sich  mit  der 
Verarbeitung  von  schweizerischem  Baumaterial  beschäftigen,  haben  sich  die 
Parqueterie,  die  Sägerei,  die  Ziegel-,  Backstein-  und  Cementfabrikation,  sowie 
die  Schieferindustrie  in  größerem  Maßstab  entwickelt.  Näheres  s.  unter  Erden, 
Thon,  Kalk,  Gyps,  Cement,  Asphalt,  Bausteine,  Ziegel,  Backsteine,  Schiefer, 
Bauholz,  Eisen,  sowie  im  Artikel  „Bergbau**. 

Produktion  um  1883: 


Bauholz  *) 800,000  m»  a  25 

Bausteine  *) 200,000    „  ä  25 

Cement  und  hydraulischer  Kalk  ^)  74,000   t  a  35 

Cementsteine  *) 1 1 '000,000  St.  1000  ä  50 

Backsteine  und  Ziegel  *)   .     .     .   120'000,000    „    1000  ä  50 


Ein-  und  Ausfuhr  im 


Erden,  Thon,    Kalk  und  Gyps 
Cement       .... 
Hydraulischer  Kalk  . 
Asphalt      .... 
Rohe  Bruchsteine 
Behauene  Bausteine . 
Marmor  und  Alabaster 
Dachschiefer    . 
Dachziegel  und  Backsteine 
Bohes  Bau-  und  Nutzholz  . 
Zugerichtetes   Bau-    und  Nutz 
holz  und  Bretter  . 


Fr.  20'000,000, 

„      5^000,000, 

„      2'500,000, 

500,000, 

„      6^000,000, 


Total 

Fr.  34'000,000. 

Jahre  1884: 

Einfuhr 

Aasfnhr 

Einfuhr 
Taaaend 

Ausfuhr 
Franken 

9,762  t 

8,927  t 

*) 

231 

189 

29,030  „ 

1,754  , 

ä    50 

1451 

88 

8,579  , 

3,133  „ 

.    25 

214 

78 

459  „ 

25'881  , 

.100 

46 

2'588 

103,685  ^ 

44,942  , 

«     10 

r037 

449 

10,118  , 

4,565  „ 

•) 

277 

96 

1,517  , 

1,452  „ 

') 

875 

•    814 

1,216  , 

1,241  „ 

,100 

122 

124 

23,826  „ 

12,570  „ 

.    40 

953 

503 

22,589  „ 

,    35 

791 

2'226 

59,848  „ 

.100 

5^985 

4'618 

Total     11'982    11773 


*)  Nach  Forstmeister  Meister  „Die  Baumaterialien  der  Schweiz  an  der  Landes- 
ausstellung 1883*.  —  *)  Nach  Alex.  Koch,  ebenda.  Für  die  gute  Bauperiode  der  70er  Jahre 
ist  das  Doppelte  anzunehmen.  —  ')  Nach  Fritz  Locher,  ebenda.  Für  die  Schätzung  der 
Gypsproduktion  fehlen  genügende  Anhaltspunkte.  —  *)  Nach  Alex.  Koch,  Fachbericht 
über  die  Keramik  an  der  Landesausstellung. 

*)  Erden  und  Thon  ä  30,  Kalk  und  Gyps  ä  20.  —  *)  Roh  behauene  ä  20,  weiter 
bearbeitete  ä  60.  —  ')  Rohe  Blöcke  ä  500.  Unpolirte  Platten  ä  800.  Polirte  Platten 
ä  2000. 


Baumaterialien  —^     157     — -  Baumwolle 

AI»  Baumaterialiengeschäfte  waren  Ende  1884  142  Firmen  in  den  Handels- 
registern eingetragen  und  zwar:  Aargau  1,  Baselstadt  7,  Bern  11,  Freiburg 
13,  St.  Gallen  13,  Genf  11,  Graubünden  3,  Luzern  12,  Neuenburg  4,  Schaff- 
hausen  7,  Schwyz  1,  Solothum  5,  Tessin  10,  Thurgau  2,  Waadt  30,  Zürich  12. 

S.  den  Artikel   „Festigkeitsprüfungsanstalt,  ei  dg.** 

Baumeister  und  Architekten.  Als  solche  bezeichneten  sich  anläßlich  der 
eidg.  Volkszählung  von  1880  2024  Personen  (2021  männlich,  3  weiblich) 
=  1,5  ®/oo  aller  Beruftreibenden.  Durch  dieselben  fanden  Unterhalt  3442  An- 
gehörige ohne  Erwerb  (1121  männlich,  2321  weiblich)  und  658  Personen  Haus- 
gesinde (37  männlich,  621  weiblich).  Gesammtzahl  der  Personen,  welche  durch 
diese  Berufsarten  Unterhalt  fanden,  6124  =  2,2  ^/oo  der  Bevölkerung.  Die 
Beruf  treibenden  vertheilen  sich  wie  folgt  auf  die  einzelnen  Kantone:  Aargau  65, 
Appenzell  A.-Rh.  15,  Appenzell  I.-ßh.  4,  Baselstadt  318,  Baselland  23,  Bern  248, 
Freiburg  29,  Genf  284,  Glarus  14,  Graubünden  60,  Luzern  47,  Neuenburg  106, 
Nidwaiden  4,  Obwalden  1,  Schaff  hausen  18,  St.  Grallen  114,  Schwyz  20,  Solo- 
thum 17,  Tessin  64,  Thurgau  46,  Uri  15,  Waadt  146,  WaUis  9,  Zürich  343, 
Zug  14.  In  der  oben  erwähnten  Zahl  der  Beruftreibenden  (2024)  sind  442 
Ausländer  inbegriffen. 

Baumniisse«    Betreffend  Ein-  und  Ausfuhr  s.  Obst,  gedörrtes  etc. 

BaumwollabfKlle.  Abfälle  beim  Verspinnen  der  Baumwolle  werden  wieder 
zu  grobem  Baumwollgarn  bis  Nr.  16  versponnen;  auch  für  Nr.  20 — 40  wird 
zum  Theil  Abfall,  vermischt  mit  frischer  Baumwolle,  verwendet.  Durch  maschinelle 
Vervollkommnung  ist  es  möglich  geworden,  für  fragliche  Nummern  zum  Theil 
Abfalle  an  Stelle  kurzstapeliger  Baumwolle  zu  verwenden.  Bis  vor  wenigen 
Jahren  wurden  große  Quantitäten  solchen  Garns  alljährlich  von  der  Schweiz 
hauptsächlich  nach  Italien  geliefert.  In  Folge  von  Zollerhöhungen  ist  dieser  Absatz 
auf  wenige  hundert  Zentner  zurückgegangen;  viele  schweizerische  Spinnereien 
ziehen  es  deßhalb  vor,  ihre  Abfalle  zu  verkaufen,  statt  selbst  zu  verspinnen, 
weßhalb  Baumwollabfalle  in  der  Schweiz  ungewöhnlich  entwerthet  sind. 

Ausfuhr  1884:  20,251  q,  1880:' 14,537  q,  1877:  11,073  q.  Einfuhr 
1884:  7965  q,  1880:  11,944  q,  1877:  15,636  q.  Die  größte  Ein-  und  Aus- 
fuhr fand  statt  über  die  deutsche  Grenze. 

BaumwoUearderie.  Unter  dieser  Geschäftsbezeichnung  war  Ende  1884 
ein  Etablissement  im  Handelsregister  eingetragen  (Firma  Meinrad  Birchler  in 
Reichenburg,  Kt.  Schwyz). 

Baumwolle«  Entsprechend  der  bedeutenden  Entwicklung,  welche  Baum- 
wollweberei und  -Spinnerei  in  der  Ostschweiz  schon  in  der  ersten  Hälfte  des 
vorigen  Jahrhunderts  genommen  hatten,  muß  der  schweizerische  Bedarf  an  roher 
Baumwolle  schon  vor  150  Jahren  ein  sehr  ansehnlicher  gewesen  sein  und  sich 
gegen  Ende  des  Jahrhunderts,  wo  sich  in  Zürich,  Glarus,  St.  Gallen  etc.  wohl 
gegen  50,000  Personen  ganz  oder  theilweise  mit  dem  Baumwollspinnen  von  Hand 
und  30-~40,000  nur  mit  Sticken  für  st.  gallische  Eaufleute  beschäftigt  hatten, 
jedenfalls  auf  etliche  Millionen  Franken  nach  heutigem  Geldwerth  belaufen  haben. 
In  St.  Gallen  und  Appenzell  allein  wurden  gegen  300,000  Stück  glatte  und 
gestickte  Mouaseline  umgesetzt,  zu  welchen  das  Garn  fast  ausschließlich  im'  In- 
land gesponnen  ward.  —  Bis  in  die  80er  Jahre  des  vorigen  Jahrhunderts  wurde 
fast  nur  levantinische  und  westindische  Baumwolle  bezogen,  jene  für  grobe, 
diese  für  feinere  Gespinnste;  die  levantinische  bildete  daher  vornehmlich  den 
Rohstoff  für  die  gewöhnlichen  Druckgewebe  (Kattun),  die  westindische  für  Mousse- 
line.  Als  die  direkten  Handelsbeziehungen  zu  Spanien  sich  mehrten  und  besonders. 


Baumwolle  —      158     —  Baumwolle 

nachdem  Eraukreick  seine  bchöDsten  westiudiiichen  Besitzungen  verloren  hatte, 
wurden  hedeutende  Quantitäten  brasilianischer  Baumwolle  bezogen,  die  nun 
hauptsächlich  als  Ersatz  der  westindischen  diente.  Das  letzte  Jahrzehnt  des  alten 
Jahrhunderts  brachte  die  erste  nordamerikanische  Baumwolle,  deren  bessere 
Sorten  nun  wachsend  mit  der  südamerikanischen,  die  geringeren  mit  der  ievan- 
tinischen  in  Konkurrenz  traten. 

Als  sich  im  zweiten  und  dritten  Dezennium  des  neuen  Jahrhunderts  die 
Maschinenspinnerei  in  der  Schweiz  inuner  mehr  entwickelte  und  der  Fabrikation 
mittlerer  und  feiner  Game  sich  zuwandte,  wurde  das  levautinische  Produkt  immer 
mehr  zurückgedrängt  und  verschwand  nach  und  nach  vom  schweizerischen  Markte; 
ebenso  die  südamerikanische  Baumwolle,  deren  Verbrauch  schon  durch  die  guten 
nordamerikanischen  Sorten  eingeschränkt  worden  war  und  dann  in  den  30er  Jahren 
durch  die  ägyptische  Baumwolle  fast  gänzlich  verdrängt  wurde.  Makowolle  ist 
seitdem  (nebst  der  amerikanischen  Sea  Island  als  Mischung  für  gewisse  Sorten) 
vorzüglich  der  Bohstoif  der  Feinspinnerei,  während  die  mittleren  und  geringeren 
Sorten  nordamerikanischer  Baumwolle  (nebst  indischer  als  Mischung  für  gewisse 
Sorten)  zum  Spinnen  mittlerer  und  gröberer  Garne  verwendet  werden.  Die  ur- 
sprüiußichen  Hauptrohstotfe  der  schweizerischen  Spinnerei:  levautinische,  italie- 
nische, westindische  und  südamerikanische  Baumwolle,  hatten  vorübergehend  zur 
Zeit  des  amerikanischen  Krieges  nochmals  eine  gewisse  Bedeutung  erlangt ;  seitdem 
ist  ihre  Bolle  gänzlich  ausgespielt. 

Zu  den  Zeiten  der  Handspinnerei  hatten  die  meisten  der  großen  Handels- 
häuser der  Ostschweiz  neben  der  Ausfuhr  der  Fabrikate  auch  die  Einfuhr  des 
Rohstoffs  besorgt  und  denselben  theils  unmittelbar  an  kleinere  und  größere  Fabri- 
kanten und  Grarnhändler  verkauft,  theils  auf  eigene  Rechnung  zum  Verspinnen 
gegeben.  Mit  der  Verarbeitung  des  RolistofFes  in  mechanischen  Spinnereien  kon- 
zentrlrte  sich  dann  der  Handel  mit  roher  Baumwolle  und  nahm  nun  bedeutende 
Kapitalien  in  Anspruch.  Schon  für  den  Betrieb  der  kleineren  Spinnereien  in  den 
ersten  Dezennien  des  laufenden  Jahrhunderts  wurde  die  Baumwolle  vorzugsweise 
von  besondern  Häusern  geliefert,  die  mit  den  eigentlichen  Stapel  platzen  dieses 
Artikels  in  Verbindung  standen.  In  der  Ostschweiz  arbeiteten  sich  damals  Zürich 
und  noch  mehr  Winterthur  zu  Mittelpunkten  des  Baum woU Verkehrs  empor.  Als 
dann  aber  seit  den  30er  Jahren  die  schon  bestehenden  bedeutenderen  Etablisse- 
ments der  Reihe  nach  erweitert  oder  doch  zu  besserem  Betrieb  ausgerüstet  und 
neue,  große  Spinnereien  erbaut  wurden,  setzten  sich  die  Spinner  für  den  Bezug 
der  regelmäßig  zur  Verwendung  kommenden  Hauptsorten  direkte  mit  den  großen 
Importeurs  an  den  wichtigsten  europäischen  Marktplätzen  in  Verbindung  und 
bedienten  sich  der  Vermittlung  der  einheimischen  Baum wollhänd  1er  meist  nur 
noch  zum  Bezüge  der  in  geringeren  Quantitäten  erforderlichen  speziellen  Sorten, 
mit  welchen  Mischungen  erstellt  wurden,  wie  man  sie  gerade  bedurfte.  Die 
gewaltige  Ausbildung  endlich  der  Verkehrsmittel  in  neuerer  Zeit  hat  die  meisten 
Spinner  in  den  Stand  gesetzt,  für  den  Hauptbezug  ihres  Rohstotfes  den  euro- 
päischen Markt  zu  umgehen  und  ihre  Bestellungen  unmittelbar  in  den  Produktions- 
ländem  selbst  je  nach  den  Aussichten  und  Ergebnissen  der  Ernte  zu  machen. 

Hauptstapelplatz  für  den  Bezug  von  Baumwolle  in  der  Schweiz  war  ur- 
sprünglich Marseille^  hauptsächlicii  wegen  den  damals  außerordentlich  lebhaften 
Beziehungen  Frankreichs  zu  der  Levante  einerseits,  zu  der  Schweiz  anderseits. 
Westindische  Baumwolle  kam  ausschließlich  ebenfalls  durch  französische  Ver- 
mittlung, schon  deßhalb,  weil  nur  Franzosen  mit  den  westindischen  Kolonien 
verkehren    durften.     Nachdem   aber  Frankreich  im  Jahre   1781  durch  Erhebung 


Baumwolle  —      159      —  Baumwolle 

von  Eingangb-  und  Transitzöllen  mit  seiner  liberalen  Zullpolitik  gebrochen  hatte, 
begannen  die  schweizerischen  Waarensendnngen  und  Bezüge  mehr  und  mehr  den 
Weg  über  Genua  einzuschlagen.  Die  großen  Leinwandsendungen  aus  der  Schweiz 
nach  Spanien  passirten  diesen  Hafen  und  die  Rückfracht  bestand  zum  Theil  in 
südeuropäischen  und  Kolonialprodukten,  die  sonst  ausschließlich  von  Frankreich 
geliefert  worden  waren.  Vor  Allem  nahm  Genua  dem  französischen  Marseille 
einen  erheblichen  Theil  seiner  Spedition  von  levantinischer  Baumwolle  nach  der 
Schweiz  ab.  Nachdem  dann  Frankreich  durch  Abfall  und  englische  Eroberungen 
«eine  schönsten  westindischen  Besitzungen  verloren  hatte  und  in  Folge  dessen 
auch  seine  Vermittlerrolle  für  Beschaffung  westindischer  Baumwolle  ein  Ende 
nahm,  wurden  durch  Vermittlung  von  Genueserhäusern  auch  bedeutende  Quantitäten 
brasilianischer  Baumwolle,  und  zwar  aus  Lissabon,  bezogen. 

Diese  bevorzugte  Stellung  Genuas  dauerte  bis  zur  Zeit  der  Kämpfe  in  Nord- 
italien. Der  Verkehr  wurde  durch  dieselben  in  den  90er  Jahren  vorwiegend 
nach  Venedig  und  noch  weiter  nach  Osten,  bb  nach  Triest,  gedrängt.  Diese 
beiden  Städte  blieben  seitdem  die  Stapelplätze  für  levantinische  Baumwolle,  die 
dann  weiter  auf  dem  alten  Handelswege  über  Botzen  und  Feldkirch  in  die 
Schweiz  gelangte.  Bis  zur  Einverleibung  Liguriens  (1805)  und  Etruriens  (1809) 
in  Franlureich  kam  über  Genua  fortwährend  noch  brasilianische  Baumwolle  in 
die  Schweiz;  mit  jener  Einverleibung  hörte  auch  dieses  ganz  auf,  indem  die 
französischen  Transitverbote  auf  diese  Gebiete  nun  ebenfalls  Anwendung  fanden. 
Triest  behielt  seine  Bedeutung  als  Stapelplatz  für  levantinische  und  später 
auch  für  ägyptische  Baumwolle  noch  lange  bei.  Nach  dem  Zusammenbruch  der 
napoleonischen  Herrschaft  participirte  auch  Genua  wieder  an  der  Vermittlung 
der  schweizerischen  Baumwollbezüge,  ebenso  wieder  Marseille,  als  Frankreich 
den  Transport  erleichterte.  Inzwischen  war  Liverpool  für  die  nordamerikanische 
Baumwolle,  und  zwar  schon  seit  dem  Beginn  der  Massenproduktion  derselben, 
unbedingt  maßgebend  geworden.  Neben  Liverpool  machte  sich  später  für  ameri- 
kanische Sorten  zunächst  auch  Ha  vre  geltend,  das  für  den  Bezug  nach  der 
Schweiz  noch  besser  gelegen  ist  und  durch  vergrößerte  Liberalität  der  französischen 
Zolleinrichtungen  als  Baumwollmarkt  vermehrte  Bedeutung  erlangt  hatte,  jedoch 
in  Bezug  auf  Preisregulirung  durchaus  unter  dem  Einflüsse  Liverpools  stand  und 
noch  steht.  Seit  den  60er  Jahren  begannen  auch  Amsterdam,  Hamhury  und 
Bremen  als  Marktplätze  für  Baumwolle  bedeutend  zu  werden  und  Hävre  merk- 
liche Konkurrenz  zu  machen.  Zur  Zeit  verhält  es  sich  mit  den  schweizerischen 
Baumwollbezügen  so,  daß  mfyptische  von  allen  Makospinnern  unmittelbar  nach 
der  EIrnte  für  das  ganze  Jahr  in  Alexandria  eingekauft  wird,  wogegen  die  ge- 
wöhnlichen nordamerikanischen  Sorten  das  ganze  Jahr  hindurch  je  nach  Bedarf 
für  sofortige  oder  auf  1 — 2monatliche  Lieferung  von  Hävre,  Bremen  und  Ant- 
werpen bezogen  oder  direkt  in  New- York  und  New-Orleans  gekauft  werden. 

Antwerpen  gewinnt  in  neuester  Zeit  für  die  Baumwollbezüge  der  schweize 
rischen  Spinner  immer  größere  Bedeutung.  Fast  alle  amerikanischen  Häfen  bieten 
jetzt  ziemlich  gute  Schifl'sgelegenheiten  nach  dem  belgischen  Seeplatz.  Die  Land- 
fracht von  Antwerpen  nach  der  Schweiz  ist  billiger,  als  von  Bremen,  Hamburg, 
Hävre  oder  Rotterdam,  und  auch  die  Speditiouijihäuser  in  Antwerpen  scheinen 
sich  alle  Mühe  geben  zu  wollen,  die  Zufriedenheit  ihrer  Kundschaft  durch  gute 
und  reelle  Bedienung  zu  erwerben.  Seit  der  Eröffnung  der  (TOtthardbahn  wäre 
auch  für  Grenua  eine  äußerst  günstige  Situation  behufs  Vermittlung  der  schweize- 
rischen Baumwollbezüge  geschatfen,  wenn  die  Dimensionen  seines  Hafens  größer 
und  dessen  Verbindungen  mit  den  Eisenbahnen,  sowie  die  nach  Nordeu  gehenden 


Baumwolle 


—      160      — 


Baumwolle 


Schienenstränge  in  weniger  primitiver  Verfassung  wären.  Triest  konkurrirt  deßbalb 
mittelst   der   Brenner-    und  Arlbergbahn,    seit    der   Eröffnung   der   letztern,    mit 
Genua  erfolgreich  für  die  Transporte  ägyptischer  und  indischer  Baumwolle. 
Einfuhr: 

1870:   188/255  q 

1860:   166,020  „ 

1851 :     82,834  ^ 


1884:  272,492  q 
1883:  287,179  „ 
1880:  234,388  « 
Ausfuhr: 
1884:   1541   q 
1883:   1862   , 


1812:    14,573  q 
1811:   11,039  „ 


1860:  8057  q 
1851:  9833  « 


1880:     2,375  q 
1870:  13,973   „ 

Den  Durchschnittspreis  zu  Fr.  160  per  100  kg  berechnet,  betrug  der  Ein- 
fuhrwerth  im  Jahre  1884  Fr.  43^600,000,  der  Werth  der  Ausfuhr  Fr.  247,000. 
Durchfuhr : 
1884:  89,802  q  1880:  84,598  q  1860:  52,207  q 

1883:   57,965  „  1870:  87,695  „  1851:     4,901  „ 

Von  1825  bis  1851  kamen  nach  der  französischen  Zollstatistik  folgende 
Quantitäten  Baumwolle  durch  Frankreich  in  die  SchiVeiz : 

1825:   14,746  q  1835:  43,244  q  1851:  51,958  q 

1830:  29,731  „  1840:  99,859  „ 

Nach  dem  Verhältniß  des  Durchfuhrquantums  pro  1851  zu  dem  Einfuhr- 
quantum des  gleichen  Jahres  ist  anzunehmen,  daß  die  Quantitäten  pro  1830  hi& 
l840  den  größten  Theil  der  schweizerischen  Baumwolleneinfuhr  und  jedenfalls 
beinahe  die  ganze  Einfuhr  amerikanischer  Baumwolle  repräsentirten. 

Von  der  im  Jahre  1883  eingeführten  Baumwolle  (287,179  q)  transitirten 
183,528  q  durch  Deutschland,  56,575  q  durch  Frankreich  (laut  der  amtlichen 
Statistik  dieser  Länder,  Transit  und  eigene  Ausfuhr  zusammengenommen). 

Das  Verhältniß  der  Sorten  beim  Verbrauch  der  schweizerischen  Spin- 
nereien war  nach  den  Schätzungen  des  Berichterstatters  der  Kaufmännischen 
Gesellschaft  Zürich  folgendes : 


Feine  ägyptische,  Tahiti  etc. 
Mittlere  und  bessere  amerikanische 
Geringere  amerikanische,    indische  und 
Abfälle 


1883  1880 

14,000  q   18,000  q 
185,000  „      150,000  „ 


1875 

1)  54,000  q 
'^)  120,000  „ 


26,000  ^    27,000  „   ^)  26,000  ^ 
225,000^  195,000  q    200,000  q 

In  Folge  der  in  den  Jahren  1810  bis  1813  unter  französischem  Zwang 
erhobenen  Zölle  für  Baumwolle,  die  nach  der  verschiedenen  Herkunft  verschieden 
besteuert  wurde,  existiren  für  diese  Jahre  detaillirte  Zollnachweise.  Danach  ver- 
hielten sich  die  Sorten  der  eingeführten  Baumwolle  damals  wie  folgt: 

1813 
(Bis  gegen  Ende  Nov.) 


1811 


1812 


Levantinische 

7,292  q 

6,369  q 

1767  q 

Brasilianische 

681  , 

198  „ 

147  , 

Nordamerikanische  . 

.        ')  1,828  , 

^)  7,955  , 

2172  , 

Neapolitanische   . 

15  „ 

Ostin  di  sehe     . 

45  „ 

51   n 

Unbestimmter   Herki 

anft            1,178  „ 

— 

134  , 

11,039  q 

14,573  q 

4220  q 

*)  Mako  braun.  —  ^)  Amerikanische.  —  *)  Indische. 

*)  Dai-unter  176  q  westindische.  —  *)  Darunter  190  q  westindische. 


Baumwolle 


—     161     — 


Baumwollene  Bänder 


Diese  Angaben  fallen  zwar  in  eine  Zeit,  da  die  Baumwollin  dustrie  und  der 
Grewerbfleiß  überhaupt  allenthalben  damiederlagen  oder  durch  Zölle,  Chicanen, 
Verbote  und  politische  Ereignisse  aller  Art  wenigstens  sehr  gehemmt  waren. 
Es  ist  daher  anzunehmen,  daß  die  Baumwolleinfuhr  in  den  Blüthejahren  bis 
1790  und  noch  länger  bedeutender  gewesen  sei,  zumal  da  seit  jener  Zeit  noch 
eine  wachsende  Einfuhr  englischen  Maschinengams  stattgefunden  hat. 

Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  595  Firmen  eingetragen,  in 
deren  Greschäftsbezeichnung  das  Wort  « Baumwolle"  in  irgend  einer  Verbindung 
vorkommt.    Diese  Greschäftsbezeichnungen  (42  an  der  Zahl)  sind: 


20 


Baumwollwaarenhandlung 
Baumwollspinnerei . 
Baumwollwaarenfabrikation 
Baumwollweberei    . 
Banmwollzwimerei 
Baumwolldruckerei    (Grlarus 

Thurgau  1,  Zürich  1). 
Baumwolltuchhandlung 
Banmwolltuchfabrikation  . 
Baumwollgamhandlung  . 
Baumwollagentur  . 
Baumwollbuntweberei,  mech. 
Baumwollfärberei  .  .  . 
Baumwollgewebehandlung 
Kommission  in  Baumwolle 
Baumwollhandel 
Baumwollgarn- Agentur 
Kommission  in  BaumwoUtüchem 
Kommission  in  Baumwollgarnen 
Baumwollfeinweberei  (Zürich  und 

St.  Gallen) 

Baumwollfadenwascherei  (Zürich) 
Baumwollwaaren-Export  .     .     . 


140 

100 

81 

05 

36 

22 

24 

17 

17 

17 

11 

11 

7 

6 

4 

3 

3 

2 

2 
2 
2 


Baumwolltücher- Agentur . 
Baumwollabfallhandel .... 
Handel   mit  baumwollenen   Zeugen 
Handel  mit  elsäßischen  Baumwollw 
Baumwollkarderie  (Schwyz).     . 
Baumwollbleicherei     .... 
BaumwolLstofPfabrikation  . 
Fabrikation    und    Export   von    be 

druckten  BaumwoUtüchem     . 
Fabrikation  von  Baumwollzwim 
Baumwollfadenbleicherei  (St.  Gallen) 
Platzgeschäft  in  Baumwollwaaren 
Baumwollspinnereiproduktenhandel 
Kommission  in  Baumwollwaaren 
Kommission  in  Baumwollgeweben 
Baumwollmanufaktur  .... 
Baumwollgewebe-Manufaktur 
Baumwollstoffhandel  .... 
Baumwollstrickgarhfabrikation   . 
Baumwollstrickgamhandlung 
Baumwollzwimhandlung  . 
Kunstbaumwollfabrikation    (Zürich) 


2 
2 


595 


Selbstverständlich  ist  die  Zahl  der  in  der  Baumwollbranche  thätigen  Firmen 
eine  viel  größere,  die  Geschäftsbezeichnungen  sind  aber  in  der  Eegel  so  allge- 
mein gehalten,  daß  eine  genauere  Ausscheidung  nicht  mögUch  ist. 

Jene  595  Firmen  vertheilen  sich  auf  die  Elantone  wie  folgt: 

Glarus      ....  56 

Luxem     ....  44 
Neuenburg    ...       2 

Schaff  hausen       .     .  18 

Schwyz    ....  14 
Solothurn      ...       2  595 

Baumwollene  Bänder.  Gesammt ausfuhr  1884:  381  q,  1883:  701  q, 
wovon  über  die  französische  Grenze  1884:  179  q,  1883:  453  q,  über  die 
deutsche  Grenze  1884:  162  q,  1883:  197  q.  Gesammteinfuhr  1884: 
664  q,  1883:  650  q,  wovon  über  die  deutsche  Grenze  1884:  587  q,  1883: 
544  q.  Baumwollene  Bänder  und  Posamentirwaaren  gehen  hauptsächlich  nach 
Englüid,  Frankreich,  Deutschland,  Italien,  Nordamerika.  Die  im  I.  Quartal 
1885   exportirten  Waaren   dieser  Art   (127  q)  waren  zu  Fr.   1236.  53  per  0^ 

T«rr«r,  VoIkiwlrthichAftt-Lexikon  der  Schweis.  W 


Aargau    .     .     .     . 
Appenzell  A.-Rh.    , 
Baselland       .     . 

.     85 

.       8 

1 

Baselstadt      .     .     , 

.     26 

Bern   .     .     .     .     , 

.     39 

Freiburg  .     .     .     , 

.      13 

St.  Gallen      .     , 

.     .     57 

Tessin       .     . 

.     .        1 

Thurgau  .     .     , 

.     .     33 

Zürich      .     .     , 

.     .   192 

Zug     ...     . 

4 

Baumwollene  Bänder 


—     162     —  Baumwollene  Strumpfwaaren 


deklarirt.  Der  Ausfuhr  von  127  q  standen  167  q  Import  gegenüber,  wovon 
124  q  auf  Deutsohland,  26  q  auf  Frankreich,  13  q  auf  Italien,  3  q  auf  Eng- 
land entfallen. 

Baumwollene  Decken  ohne  Näharbeit  oder  Posamentirarbeit.  G  e  s  a  m  m  t- 
einfuhr  1884:  88  q,  1883:  61  q,  Durchschnitt  1872/81:  242  q,  1873: 
171  q,  wovon  über  die  französische  Grenze  1884:  55  q,  1883:  44  q,  1873: 
111  q,  über  die  italienische  Grenze  1884:  24  q,  1883:  11  q,   1873:  6  q. 

Baumwollene  Decken  mit  Näharbeit,  Fransen  u.  s.  w.  Gesammt- 
ausfuhr  1884:  7  q,  1883:  18  q,  wovon  über  die  deutsche  Grenze  1884: 
6  q,  1883:  17  q.  Gesammteinfuhr  1884:  368  q,  1883:  323  q,  Durch- 
schnitt 1872/81:  31  q,  1873:  19  q,  wovon  über  die  deutsche  Grenze  1884: 
303  q,   1883:  250  q,   1873:   1  q. 

Baumwollene  Spitzen.  Ausfuhr  im  1.  Quartal  1885:  197  q  im  de- 
klarirten  Werthe  von  Fr.  609,187  (durchschnittlich  Fr.  3092.  32  per  q);  davon 
95  q  nach  den  Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika,  42  q  nach  Frankreich, 
21  q  nach  England,  8  q  nach  Deutschland,  7  q  nach  Belgien,  5  q  nach  Bra- 
silien, je  4  q  nach  Oesterreich,  Holland  und  Argentinien,  3  q  nach  Italien,  2  q 
nach  Aegypten  und  je  1  q  nach  Algier,  Tunis  und  Spanien. 

Einfuhr:  74  q,  wovon  54  q  aus  Deutschland,  13  q  aus  England  und  7  q 
aus  Frankreich. 

Baumwollene  Stickereien.  Da  diese  unter  den  Artikeln  „Stickerei*'  und 
„Baum Wollindustrie*'  einläßlicher  behandelt  werden,  folgen  hier  nur  Angaben  über 
Aus-  und  Einfuhr  im  I.  Quartal  1885. 


Gesammtausfuhr :  Einfuhr : 

Fr.  DurchschD.  Werth 


1.  Maschinenstickereien,    a.  Besatzartikel  .  8,766 

2.  b.  andere  Artikel  468 

3.  Kettenstichstickereien,  a.  Vorhänge    .    .  726 

4.  6.  andere  Artikel  486 

5.  Handstickereien 11 


dekl.  Werth. 

2r699,958 

1'493,349 

1'369,088 

939,476 

38,933 


per  q. 

2464.  06 
8190.  92 
1885.  80 
1933.  08 
3539.  36 


q 

2 
11 
5 
2 
3 


Nord-  Eng-  Frauk- 
amerika, land.  reich. 

ad  1.  q  3912  2600  617 

55  162  80 

3.  ,     195  57  91 

98  79  11 

5.  ,         1  -  1 


,    2.  , 


10,457      25*440,804 
Hauptabsatzgebiete : 

Bei-         Spa-      Deutsch-      In- 
iiien.        laod.        dien. 

217  58 
61  15 
68    36 


2433. 


23 


gien. 

621 
33 
31 
29 


Hol-         Süd-       Oester-      lU- 
land.     anierika.    reich.      lien. 


351 
2 

24 
20 


45 
1 


67 


63 
8 
77 
12 


87 

33 
13 


51 

24 

5 

4 


40 

8 

14 

14 

7 


Total  q  4261       2898       800       714       397       392       176       160       133        84        83 

Bei  der  Einfuhr  müssen  die  baumwollenen  Stickereien  nicht  nach  dem  Werth 
deklarirt  werden.  Letzterer  wird  im  Laufe  des  Jahres  von  einer  schweizerischen 
Fachkommission  geschätzt. 

Baumwollene  Strumpfwaaren.  Ausfuhr  im  1.  Quartal  1885:  271  q 
im  deklarirten  Werthe  von  Fr.  489,324  (durchschnittlich  Fr.  1805.  62  perq); 
davon  58  q  nach  Brit. -Indien,  55  q  nach  den  Vereinigten  Staaten  von  Nord- 
amerika, 29  q  nach  England,  20  q  nach  Oesterreich,  19  q  nach  Argentinien, 
18  q  nach  Frankreich,  16  q  nach  Deutschland,  10  q  nach  Italien,  je  9  q  nach 
Spanien  und  Australien,  6  q  nach  Brasilien,  je  5  q  nach  der  europäischen  Türkei 
und  Ostasien,  4  q  nach  Belgien,  3  q  nach  Rußland  und  je  1  q  nach  Holland, 
Aegypten,  Algier  und  Tunis,  Südamerika  und  anderen  Ländern. 


Baumwollene  Strumpfwaaren  —      163     —  BaumwoUförberei 

Einfuhr  im  1.  Quartal  1885:  144  q,  wovon  123  q  aus  Deutschland, 
15  q  aus  Frankreich,  5  q  aus  England  und  1  q  aus  Oesterreich. 

Baumwollfadenwascherei.  Unter  dieser  Bezeichnung  waren  Ende  1884 
zwei  Etablbsements  im  Kt.  Zürich  im  Handelsregister  eingetragen;  davon  ist 
eines  (4  Arbeiter,  7  Pferdekräfte)  dem  Fabrikgesetz  unterstellt. 

Baumwollfärberei.  Die  Baumwoilfärberei  ist  in  der  Schweiz  der  Haupt- 
sache nach  eine  HUlfisindustrie  der  Druckerei  (Gewebe)  und  der  Buntweberei 
(Grame).  Ihre  Leistungsfähigkeit  war  die  Vorbedingung  fiir  die  allseitige,  kräftige 
Entwicklung  dieser  bedeutenden  Schweiz.  Industriezweige. 

Die  Blau-  und  Buntfärberei  war  schon  gegen  Ende  des  17.  Jahrhunderts, 
als  die  von  französischen  Emigranten  eingeführte  Indiennedruckerei  in  der  Schweiz 
Boden  faßte,  genügend  vertreten.  Dagegen  fehlte  fast  ein  Jahrhundert  lang  die 
wichtige  Kunst,  acht  türkischroth  zu  färben. 

Die  Buntweberei,  die  sich  in  der  zweiten  Hälfte  des  18.  Jahrhunderts, 
namentlich  in  St.  Gallen,  im  Thurgau  und  im  Aargau  zu  entwickeln  begann, 
mußte  türkischrothes  Gram  in  Triest,  Marseille  oder  Eouen  kaufen,  oder  inländisches 
rohes  Garn  dort  türkischroth  färben  lassen.  Im  erstem  Falle  riskirte  sie,  schlechtes 
Grespinnst  zu  erhalten,  im  letztem  Falle  verfloß  nicht  selten  ein  ganzes  Jahr,  ehe 
das  Ghim  zurückkam. 

Im  Jahre  1784  endlich  entstand  durch  die  Grebrüder  Zeller  in  Zürich,  die 
sich  in  Frankreich  die  nöthigen  technischen  Geheimnisse  angeeignet  hatten,  die 
erste  Türkischrothfärberei  in  der  Schweiz,  für  Game  sowohl  als  für  Tücher,  was 
nun  einerseits  den  Buntwebem  außerordentlich  zu  Statten  kam,  anderseits  mehrere 
Indienne-  und  Persiennedmcker,  in  Zürich  namentlich  die  D.  und  M.  Eßlinger 
und  Hans  Jakob  Hofmeister,  veranlaßte,  den  Dmck  auf  türkischrothe  Tücher  ein- 
zuführen, und  zwar  mit  großem  Erfolg.  Seitdem  entwickelte  sich  die  Türkischroth- 
farberei,  welche  wir,  ihrer  selbstständigen  Bedeutung  entsprechend,  an  besonderer 
Stelle  noch  etwas  eingehender  behandeln,  Hand  in  Hand  mit  der  Druckerei,  zu 
großer  technischer  Vollkommenheit  und  bedeutender  Ausdehnung,  theils  in  selbst- 
ständigen, großen  Etablissements,  theils  in  unmittelbarer  Verbindung  mit  den 
größeren  Drackereien. 

Die  Entdeckung  des  künstlichen  Alizarinroths,  Anfangs  der  1870er  Jahre, 
hat  den  Färbeprozeß  ftLr  türkischroth  auf  die  Kürze  und  Einfachheit  jeder  übrigen 
Farbe  reduzirt  und  dadurch  die  Produktionsfähigkeit  jedes  einzelnen  Etablissements 
bedeutend  vergrößert,  zugleich  den  Bedarf  an  türkischrothen  Tüchern  eingeschränkt, 
indem  das  Alizarinroth  bei  vielen  Artikeln,  wie  jede  andere  Farbe,  unmittelbar 
aufgedruckt  werden  kann,  statt  das  ganze  Gewebe  vor  dem  Dmcke  roth  zu  färben 
und  nachher  weiß  zu  /Itzen  oder  mit  andem  Farben  zu  Überdrucken. 

Die  Zahl  der  Türkisuhrothfärbereien,  die  schon  in  den  Fünfziger  und  Sech- 
ziger Jahren  in  Folge  der  englischen  Konkurrenz  und  allgemeiner  Ungunst  der 
Zeit  stark  dezimirt  worden  war,  hat  sich  durch  diese  technische  Umwandlung 
noch  mehr  verminde^. 

Im  Jahre  1842  existirten  nach  den  Ermittlungen  der  eidgen.  Experten- 
kommission für  Handelssachen,  neben  zirka  100  Kattuudruckereien,  ungefähr  eben 
so  viele  mit  der  Ghroßindustrie  in  Verbindung  stehende  Baumwollfärbereien  aller 
Art,  nebst  einer  noch  größeren  Zahl  kleiner  BaumwoU-  und  Leinenfärbereigeschäfte, 
darunter  in  Zürich  14  Rothfärbercien ;  Luzem  1  ßothfärberei ;  St.  Gallen  10  Roth- 
färbereien (4  für  Tücher,  6  für  Game),  7  Färbereien  für  Sarsenets,  25—30 
Buntgarnfärbereien,  7  Buntfärbereien  für  Gewebe ;  Appenzell  A.-Rh.  S  Garn-  und 
Tuchfärbereien;  Thurgau  5  Koth-  und  32   Blaufärbereien;  Glarus  21  Färbereien 


Baum  Wollfärberei  —     164     —  Baumwollgarn 

und  DruckereicD  ;  Bern  ungefähr  60,  meist  kleinere,  Färbereien,  für  blaue,  schwarze 
und  grilne  Baumwoll-  und  Leinengame  und  Tücher ;  Baselstadt  3  Wollen-,  Halb- 
leinen- und  Baumwolifärbereien ;  Tessin  9  Blaufärbereien.  Im  Jahre  1850  sollen 
noch  12  Türkisohrothfärb'ereien  für  Tücher,  1870  noch  deren  7  bestanden  haben, 
wogegen  1883  nur  noch  5  existirten,  nebst  8  Türkischrothgamfärbereien.  Das 
Quantum  der  im  Jahre  1883  durch  diese  Etablissements  türkischroth  gefärbten 
Tücher  wird  auf  7000  q,  dasjenige  der  türkischrothen  Garne  auf  10,000  q  ge- 
schätzt. 

Die  Gesammtzahl  der  in  den  Baumwollfärbereien  überhaupt  beschäftigten 
Arbeiter  kann  auf  zirka  2000  (zirka  50  ^/o  aller  durch  Färberei  beschäftigten) 
geschätzt  werden. 

Von  102  Färbereigeschäften,  welche  Ende  1884  im  Handelsregister 
eingetragen  waren,  scheinen  53  mit  ziemlicher  Sicherheit  zu  den  in  diesem  Ar- 
tikel behandelten  Etablissements  gezählt  werden  zu  können,  nämlich :  27  Fär- 
bereien ohne  nähere  Beeeichnwng  (15  Aargau,  3  Appenzell  A.-Kh.,  1  Bern, 
5  St.  Gallen,    3  Thurgau),    11   „Baumwollfärbereien''   (2  Baselstadt,    5  Glarus, 

1  Schwyz,    3  Zürich),    8    „ Türkischrothfärbereien •*    (4    Thurgau,    2  St.  Gallen, 

2  Zürich),  3  „Rothfärbereien«  (1  Bern,  1  St.  Gallen,  1  Thurgiiu),  1  „ Blau- 
färberei **  im  Et.  Zürich,  1  „  Couleurfärberei "  im  Et.  St.  Gallen,  1  «Gamfärberei*' 
im  Et.  St.  Gallen,  1   „Gamrothfärberei«  im  Et.  St.  Gallen. 

Eantonsweise  rekapitulirt,  ergibt  sich:  Aargau  15,  Appenzell  A.-Eh.  3, 
Baselstadt  2,  Bern  2,  Glarus  5,  Schwyz  1,  St.  Gallen  11,  Thurgau  8,  Zürich  6. 

Von  61  Etablissements,  welche  Ende  1884  als  „Färbereien*  dem  schwei- 
zeriBchen  Fabrikgesetz  unterstellt  waren,  dienen  vermuthlich  zirka  40  aus- 
schließlich oder  hauptsächlich  der  Baumwollfärberei,  nämlich  11  im  Aargau, 
10  im  Et.  St.  Gallen,  8  im  Et.  Thurgau,  5  im  Et.  Zürich,  je  zwei  in  den 
Eantonen  Baselstadt  und  Bern,  je  1  in  den  Eantonen  Appenzell  A.-Rh.,  Luzem 
und  Schwyz. 

Baumwollgarn.  Siehe  die  Artikel  „Baumwollspinnerei**  und  „ Baumwoll- 
zwirnerei".  Seit  Januar  1885  sind  die  Baumwollgame  in  der  schweizerischen 
Zollstatistik  eingetheilt  in  a.  Einfache  (d.  h.  nur  gesponnene,  nicht  gezwirnte), 
rohe  (d.  h.  nicht  gebleicht  oder  gefärbt),  bis  und  mit  Nr.  40  englisch;  6.  idem 
von  Nr.  41  englisch  und  darüber;  c,  einfache,  gebleicht,  gefärbt;  d.  gezwirnt, 
roh,  gebleicht,  gefärbt. 

Vor  1884  waren  die  gezwirnten  Game  nicht  besonders  ausgeschieden. 

Von  den  ungesnoimien  Garnen  exportirt  die  Schweiz  weit  mehr,  als  sie 
einführt,  nämlich  im  I.  Quartal  1884  15,864  q  gegen  923  q  Einfuhr.  Von 
jenen  15,864  q  sind  nur  1330  q  gebleicht  oder  gefärbt.  Das  q  der  letztern 
war  zu  Fr.  410.  55  deklarirt,  das  q  der  erstem  zu  Fr.  331.  64. 

Den  Hauptantheil  an  der  Ausfuhr  und  Einfuhr  von  Baumwollgarnen  haben 
Deutschland,  Frankreich,  Oesterreioh,  Italien  und  England,  wie  dies  aus  folgender 
Zusammenstellung  pro  I.  Quartal  1885  hervorgeht : 

*  D«ntach-  Frank-  Oester-      Ita-        Eng-    üebrige  Total 

luid.       reich,      reich.       lien.        land.    Länder.  q  Fr. 

Einfache  rohe  Game  bis  \  Ausf.  q  1517     4781     1851     1823      —        139')    9,611    2'800,733 

und  mit  Nr.  40  engl. .  /  Einf.   ,32  3       —         —         228       120*)       388  — 

Einfache  rohe  Oarno  von  \  Ausf.  ,  3076      417     1290      118      —  22>)    4,923    2'019,385 

Nr.  41  engl.  u.  darüber  I  Einf.    ,        10        —  —  —  262  22*)         284  — 

*)  Belgien  60,  Rußland  61,  Spanien,  Schweden,  Algier  und  Tunis.  —  ^  Vereinigte 
Staaten  von  Nordamerika  96,  Belgien  24.  —  ')  Rußland,  Belgien,  England  und  Süd- 
amerika. —  *)  Belgien. 


106 

31 

123 

— 

1050^) 

1,330 

546,037 

2 

— 

1 

57 

33«) 

263») 

256 

130 

182 

136 

6 

860 

405,798 

11 

5 

1044 

20*) 

1,249 

— 

Baumwollgarn  —     165     —  Baumwollgewebe 

Einf.   Garne,   gebleicht,  \  Ausf.  q       20 

gefirbt f  Einf.  ,  163 

Geswimte    Baomwollg.,  )  Ausf.  „  203 

roh,  gebleicht,  gefirbt  |  Einf.  ,  169 

rp^,  ,  i  Ausf.  q  4816  5434  2804  2200    6  1464  16,724  5'771,958 

^^^^  I  Einf.  .  374    16   —     6  1581   195   2,172    — 

Ausfniir  und  Einfuhr  etc.  vor  1884: 

1884     1883     1873     1868     1863 

Boh Ausf.  q  69,285  71,668 

Gebleiclit  und  oder  gefärbt      „      „     4,473  6,445 

Roh,  gebl.  u.  oder  gefärbt      „      ,  42,204     26,918     10,131 

Roh Einf.  „  12,739  11,156       7,455       1,327           304 

Gebleicht  und  oder  gefärbt      „      „     7,690  6,229       3,714       1,854          962 

Veredlungsverkehr: 

Rohes  Baumwollgarn.  1)  Ausfuhr:  Zum  Bleichen  nach  Deutschland 
1884:  —  q,  1883:  1  q.  Zum  Färben  nach  Deutschland  1884:  —  q,  1883: 
11  q.  Zum  Sticken  nach  Deutschland  1884:  404  q,  1883:  413  q.  Zum  Sticken 
nach  Oesterreich  1884:  2676  q,  1883:  2527  q.  Zum  Weben  nach  Oesterreich 
1884:  116  q,  1883:  81  q.  Zum  Zwirnen  nach  Oesterreich  1884:  7  q,  1883: 
15  q. 

2)  Einfuhr:  Aus  Deutschland  zum  Färben  1884:  1213  q,  1883:  419  q. 
Zum  Sticken  1884:  2  q,  1883:  40  q.  Zum  Weben  1884:  63  q,  1883:  76  q. 
Zum  Zwirnen  1884:  —  q,   1883:  89  q. 

3)  Durchfuhr  1884 :   12,444  q,  1883 :  5356  q,  1873 :  2591  q. 

Baumwollgewebe.  S.  den  ALrtikel  „Baum Wollweberei".  Die  neue  schweize- 
rische (seit  1.  Januar  1885  angelegte)  Waaren-Yerkehrsstatistik  theilt  die  Baum- 
woUgewebe  ein  in: 

a.  BaumwoUgewebe,  rohe:  glatter  Tüll. 

6.  «  n      l>i8  ^uicL  mit  38  Fäden  auf  5  mm  im  G-eviert,  mit 

Ausnahme  der  Oewebe  aus  Grarn  von  durchschnitt- 
lich Nr.  70  englisch  oder  feinem  Nummern. 

c,  „  „      über  38  Fäden  auf  5  mm  im  Geviert,  sowie  Gte- 

webe  mit  38  Fäden  oder  weniger  im  Oeviert  aus 
Garn  von  durchschnittlich  Nr.  70  englisch  oder 
feinern  Nummern. 

d,  „  gebleichte. 

e,  „  bunt  gewobene. 
f                r,                gefärbte. 

g,  n  bedruckte. 

h,  ,  brochirte. 

t.  Baumwollene  Plattstichgewebe:  Besatzartikel  (Bandes  und  Entredeux). 
Je.  ^  *         „  Andere  Artikel  als  Besatzartikel. 

/.  „  Bänder  und  Posamentirwaaren. 

(s.  ohen  baumwollene  Strnmpfwaaren.) 


*)  Britisch  Indien  267,  europäische  Türkei  247,  HoUändisch  Indien  183,  Holland 
156,  asiatische  Türkei  149,  Ostasien,  Algier  und  Tunis,  Rußland,  Spanien,  Donauländer, 
Argentinien.  —  ')  Belgien.  —  •)  Holländisch  Indien  96,  asiatische  Türkei  68,  Britisch 
Indden  42,  Algier  und  Tunis  18,  Spanien  16,  Vereinigte  Staaten  von  Nordamerika,  Belgien, 
europäische  Türkei,  Aegypten,  Rußland.  —  ^)  Belgien. 


Baumwollgewebe 


—      166     — 


Baumwollgewebe 


Ausfuhr  und  Einfuhr  im  I.  Quartal  1885. 


Gesammtausfuhr : 

Deklarirter  Werth. 


ad  a. 
b, 
c. 
d. 
e. 


ff 

ff 


»    9- 
,    Ä. 

ff 

ff 

ff 


l 


q 

204 

5,727 

675 

1,070 

3,710 

3,663 

5,623 

37 

50 

158 

127 


Gesammtbetrag. 
Fr. 

87,037 

1^964,249 

408,217 

701,450 

2^769,694 

2^316,449 

4^490,351 

73,624 

95,562 

275,458 

168,470 


Darchschnitt  per 
Fr. 

426.    62 

342.  98 

604.  76 

655.  51 

746.  55 

632.  40 

798.  57 

1989.  84 

1911.  24 

1743.  40 

1326.  53 


^)  Gesammt- 

einfuhr: 

q 

585 

1640 

1549 

933 

61 

1227 

788 

33 

15 

167 


21,044 

13'350,ö61 

634.  41 

699C 

1 

Hauptabsatz-  und 

BezugBgebiete : 

lUlien. 

Beotsch- 
Und. 

Indien. 

Oester- 
reicb. 

Frank- 
reich. 

Eorop. 
Türkei. 

Asiat 
Türkei 

Spanien. 

Eng- 
land. 

ad 

a. 

Ausf. 

q 

46 

29 

125 

1 

— 

Einf. 

ff 

7 

8 





564 

ff 

6. 

Ausf. 

ff 

1856 

2556 

— 

545 

706 

2 

3 

1 

— 

Einf. 

ff 

101 

19 

1504 

ff 

c. 

Ausf. 

ff 

38 

542 

— 

11 

80 



Einf. 

ff 



44 

• 

— 

10 



— 

1493 

ff 

d. 

Ausf. 

n 

422 

133 

113 

41 

13 

12 

13 

■  15 

4 

Einf. 

ff 

5 

323 

2 

474 



2 

18 

ff 

e. 

Ausf. 

ff 

289 

51 

1487 

103 

107 

663 

175 

68 

47 

Einf. 

ff 

4 

20 

16 



2 

ff 

/: 

Ausf. 

ff 

917 

101 

489 

262 

480 

345 

52 

98 

220 

Einf. 

ff 

51 

690 

19 

237 

— •— 

— 

197 

ff 

9' 

Ausf. 

ff 

1307 

166 

716 

910 

325 

549 

441 

473 

54 

Einf. 

ff 

12 

■  608 

— 

15 

52 

98 

n 

h. 

Ausf. 

ff 

3 

1 

11 

4 

1 



2 

4 

2 

Einf. 

ff 

8 

7 





14 

ff 

• 

Ausf. 
Einf. 

ff 
ff 

3 

11 

9 

2 

2 

4 

1 

3 

ff 

k. 

Ausf. 
Einf. 

ff 
ff 

5 

19 

4 

61 

3 

2 

2 

27 

1 

ff 

L 

Ausf. 

ff 

15 

16 

10 

31 

3 

1 

36 

Einf. 

ff 

13 

124 



26 



3 

Total 


Ausf.  q  4900    3625    2886    2016    1746    1575    692    665      390 

,       Einf.    „        85     1929       —  36       849       —        —  2     3994 

Auf  die  übrigen  Länder  vertheilt  sich  die  Ausfuhr  wie  folgt:  Donau- 
staaten (Rumänien,  Bulgarien,  Serbien)  464  q,  Holland  441  q,  Belgien  281  q, 
Nordamerika  213  q,  Ostasien  212  q,  Südamerika  211  q,  Algier  und  Tunis  198  q, 
Aegypten  137  q,  Grriechenland  133  q,  Westafrika  92  q,  Centralamerika  31  q, 


^)  Bei  der  Einfuhr  ist  der  Werth  nicht  zu  deklariren,  derselbe  wird  im  Laufe  des 
Jahres  von  einer  schweizerischen  Fachkonmiission  geschätzt. 


Baumwollgewebe  —      167     —  BaumwolÜDdustrie 

Dänemark  30  q,  Ostafrika  29  q,  Rußland  28  q,  Australien  26  q,  Portugal  10  q, 
Schweden  7  q,  andere  Länder  6  q. 

Ausfuhr  und  Einfuhr  vor  1885: 

Ausfuhr: 

1884        1883         1873         1863        1853 

Baumwollgewebe,  roh q  30,821     34,768 

gebl.,  gefärbt,  bedruckt    ,  85,380    80,066 

Baumwolltücher  aller  Art ,  118,064    79,663    68,702 

Einfuhr : 

Baumwollgewebe,  roh q  29,557    25,646      12,384      2,146      4,638 

gebl.,  gefärbt,  bedruckt    „  22,587     19,002      13,192      7,526      8,074 

Veredlungöverkehr: 

a.  Bohe  Gewebe,  Ausfuhr :  Zum  Bedrucken  nach  Deutschland  1 884 :  68  q, 
1888:  53  q.  Zum  Bleichen  nach  Deutschland  1884:  1901  q,  1883:  568  q; 
nach  Oesterreich  1884:  —  q,  1883:  114  q.  Zum  Färben  nach  Deutschland 
1884:  186  q,  1883:  496  q;  nach  Oesterreich  1884:  —  q,  1883:  27  q.  Zum 
Sticken  nach  Deutschland  1884:  554  q,  1883:  933  q;  nach  Oesterreich  1884: 
4352  q,   1883:  4007  q. 

Einfuhr:  Aus  Deutschland  zum  Färben  1884:  4833  q,  1883:  4760  q; 
aus  Deutschland  zum  Bedrucken  1884:  370  q,  1883:  408  q;  aus  Deutachland 
zum  Bleichen  1884:  7  q,  1883:  19  q;  aus  Italien  zum  Bleichen  1884:  — q, 
1883:  40  q;  aus  Deutschland  zum  Sticken  1884:  91  q,  1883:  95  q;  aus 
Deutschland  zu  sonstiger  Verarbeitung  1884:  7  q,   1883:  81  q. 

b.  Gebleichte,  gefärbte,  bedruckte  Gewebe.  Einfuhr  aus  Deutschland  zum 
Appretiren  in  der  Schweiz  1884:  31  q,   1883:  35  q. 

Durchfuhr  von  Banmwollwaaren  aller  Art  1884:  15,906  q,  1883: 
17,018  q,   1873:   13,767  q. 

Baumwoll-Indastrie.  Dieselbe  erstreckt  sich  heute  vornehmlich  auf  die 
nordöstlichen  EAntone:  St.  Gallen,  Appenzell,  Thurgau,  Glarus,  Zürich,  Aargau, 
und  bildet  daselbst  neben  der  Landwirthschaft  und  Viehzucht  einen  Haupt- 
erwerbszweig der  Bevölkerung.  In  den  Kantonen  Genf  und  Neuenburg,  wo  ein 
großer  und  schöner  Zweig  der  Baumwollindustrie  zuerst  Fuß  gefaßt  hat,  ist 
diese  Industrie  heute  gänzlich  erloschen,  nämlich  die  nach  der  Aufhebung  des 
Edikts  von  Nantes  (1685)  von  franz.  Emigranten  dort  eingeführte  Indienne- 
manufaktur,  die  sich  von  da  aus  nach  und  nach  auch  in  Freiburg,  Bern,  Basel, 
Solothum,  Aargau  verbreitet  und  im  18.  Jahrhundert  zu  großer  Blüthe  und 
Bertlhmtheit  entfaltet  hatte. 

Die  Schweiz.  Baumwollindustrie  im  engem  Sinne  umfaßt  beinahe  sämmtliche 
Zweige  der  Baumwollspinnerei,  -Zwirnerei  und  -Weberei;  zum  großen  Theil  ge- 
hören ihr  femer  an:  die  Bleicherei,  Färberei,  Appretur,  Druckerei,  Stickerei, 
Wirkerei  etc. 

Die  industriellen  Anfänge  dieser  sämmtlichen  Zweige  reichen  in  das  acht- 
zehnte, zum  Theil  bis  in  das  siebenzehnte  Jahrhundert  zurück. 

Am  frühesten  gelangten  im  internationalen  Handel  die  genferischen,  neuen- 
burgischen  und  zürcherischen  Drwc/rt;ücher  —  „Indiennes"  und  „Persiennes'*  — 
zur  Bedeutung,  welchen  als  StofiP  theils  die  feine  ostindische  Musseline,  theils  ein- 
heimisches gröberes  Banmwollzeug  diente,  dessen  Heratellung  sich  seit  dem  Be- 
ginn des  letzten  Jahrhunderts  namentlich  in  den  Kantonen  Zürich  und  Aargau 
unter  dem  Einfluß  des  Begehrs  der  Indiennedruckereien  kräftig  entwickelt  hatte. 

An  die  Druckindustrie  reihte  sich  zunächst  das  Spinnen  und,  wie  bereits 
angedeutet,  das  Weben  von  BaumwoU&pin  größerem  umfange.     Das  grobe  Ge- 


Baumwollindustrie  —     168     —  Baumwollindustrie 

spinnst  wurde  zu  ordinärem  Kattun  gewoben  und  dieser  in  stetig  wachsenden 
Quantitäten  blau  oder  bunt  bedruckt,  hauptsächlich  für  den  Massenverbrauch  in 
Italien  und  Deutschland.  Zu  bessern  Druckartikeln  wurde  noch  lange  Zeit  fast 
ausschließlich  ostindisches  Gewebe  verwendet.  In  der  zweiten  Hälfte  des  Jahr- 
hunderts war  dann  die  Fertigkeit  im  Weben  so  weit  gediehen,  daß  man  im 
Kanton  Zürich  sowohl  als  namentlich  im  Appenzellerlande  erst  feinere  halb- 
dichte Oewebe,  dann  ganz  feine  Musseline  wob,  und  zwar  mit  solchem  Erfolg, 
daß  die  ostindische  Masseline  vor  diesen  Produkten  im  Inland  und  auf  den  aus- 
wärtigen Märkten  zu  weichen  begann.  In  den  letzten  Dezennien  des  18.  Jahr- 
hunderts hatte  die  schweizerische  Musselineweberei  in  ganz  Europa  unbestrittenen 
Ruf  der  Yorzüglichkert. 

Neben  der  Musseline weberei  gedieh  die  Weberei  dichter  und  halbdichter 
Baumwollstoffe,  und  gleichzeitig  entwickelte  sich  in  St.  Gallen  die  weiße  und 
farbige  Musseline-^S^^icA^^r^}  in  Kettenstich  zu  einer  bedeutenden  Kxportindustrie. 
Nach  Wartmunn  „Industrie  und  Handel  des  Kantons  St.  Gallen**  ist  ohne  XJeber- 
treibung  anzunehmen,  daß  gegen  Ende  des  vorigen  Jahrhunderts  die  Zahl  der 
Spinner  und  Spinnerinnen,  Weber  und  Stickerinnen,  welche  das  ganze  Jahr 
hindurch  allein  aus  der  Stadt  St.  Gallen  ihre  Arbeit,  hauptsächlich  der  Baum- 
wollindustrie angehörend,  erhielten,  80,000  bis  100,000  betrug,  also  ungefähr 
ebenso  viele,  als  heute  für  die  Baumwollindustrie  der  ganzen  Schweiz  in  Be- 
tracht kommen.  In  den  bltlhendsten  Jahren  sollen  in  der  Stadt  St.  Gallen  jähr- 
lich 100,000  Stück  glatte  und  50,000  Stück  gestickte  Musseline  umgesetzt 
worden  sein,  und  was  außerdem  direkt  verkauft  wurde,  wird  auf  mindestens 
ebenso  viel  geschätzt.  Im  Elanton  Zürich  beschäftigte  die  Baumwollspinnerei 
und  -Weberei  zwei  Drittel  der  arbeitenden  Hände;  30,000  Personen  befaßten 
sich  dort,  wenn  auch  meist  nebenbei  und  zum  Theil  für  den  Hausbedarf, 
mit  dem  Spinnen ,  und  im  Jahre  1787  gab  es  nach  amtlicher  Zählung  6479 
Musseline-  und  Indiennewebstühle.  Daneben  blühte  allenthalben  die  Druckerei, 
während  im  St.  Gallischen  auch  die  Anfänge  der  baumwollenen  Buntweberei  ge- 
diehen. 

Die  letzten  Dezennien  des  18.  Jahrhunderts  bildeten  eine  Periode  allge- 
meinster industrieller  Prosperität,  vielleicht  die  lohnendste,  deren  sich  die  schweizer. 
Baumwollenindustrie  in  ihrer  Gesammtheit  bis  jetzt  erfreut  hat. 

Die  franz.  Bevolution  und  die  napoleonischen  Wirren  vernichteten  diese 
Blüthe  und  erzeugten  eine  Reihe  von  Jahren  der  Noth  und  allgemeinen  Dar- 
niederliegens  von  Handel  und  Industrie.  Immerhin  fällt  in  diese  Jahre  der 
Betrübniß  die  Einführung  der  mechanischen  Baumwollspinnerei,  zum  Theil  be- 
günstigt durch  den  Einfluß  der  Kontinentalsperre  gegen  England.  Erst  in  den 
Zwanzigerjahren  begann  wieder  eine  Epoche  allgemeiner,  erfolgreicher  Thätigkeit. 
Einestheils  erfolgte  um  diese  Zeit  die  Einführung  des  Jacquardstuhls  und  da- 
durch ein  mächtiger  Aufschwung  der  Buntweberei  und  der  gemusterten  Vorhang- 
weberei] andemtheils  entstand  der  hermaphroditische,  Webstuhl  und  Stickplatte 
vereinigende  sog.  Plattstichstuhl  und  dadurch,  rasch  aufblühend,  die  sog.  Plattstich- 
weberei. Außerdem  erwachte  fast  gleichzeitig  die  Kettenstichstickerei  zu  neuem 
Leben,  zuerst  durch  wachsenden  Begehr  nach  gestickten  Vorhängen  in  den  Ver- 
einigten Staaten  von  Nordamerika;  dann  durch  immer  allgemeinere  Verwendung 
dieses  Fensterschmucks,  dessen  Fabrikation  um  das  Jahr  1838  durch  Einführung 
der  sog.  Applikationsstickerei  vermannigfaltigt  und  bedeutend  ausgedehnt  wurde. 
Die  Färberei  und  Druckerei,  welch'  letztere  sich  hauptsächlich  in  den  Kantonen 
Glarus    und  Zürich    konzentrirt    hatte,    erlebte   in    den  Vierziger  und  Fünfziger 


Baumwollindustrie  —      169      —  Baum  Wollindustrie 

Jahren  bis  zur  amerikanischen  Krisis  von  1857,  hauptsächlioh  in  Folge  des 
üebergangs  der  Orientalen  von  dem  Gebrauch  der  buntgewebten  zu  den  be- 
druckten Stoffen,  ihre  beste  Zeit,  seitdem  die  alte  Indiennemanufaktur  durch  die 
Erfindung  des  Masohinendrucks  gegen  Ende  des  vorigen  Jahrhunderts  lahmgelegt 
und  theilweise  in  andere  Bahnen  gedrängt  worden  war. 

Der  Beginn  der  letzten  drei  Jahrzehnte  dieses  Jahrhunderts  endlich  ist  in 
hervorragendem  Grade  durch  den  Uebergang  der  Roh-  und  der  Buntweberei  zum 
meohanischen  Betrieb,  und  durch  den  Aufschwung  der  Maschinenstickerei  in 
Plaitstich  gekennzeichnet,  welch*  letztere  nun  den  mächtigsten  Zweig  der  Schweiz. 
Baum  Wollindustrie  repräsentirt. 

Spinnerei,  Zwirnerei  und  Rohweberei  mi^ssen  in  der  Schweiz,  dem  großem 
Theil  ihrer  Thätigkeit  nach,  als  Hülfsindustrie  der  Buntweberei,  Druckerei  und 
Stickerei,  welche  im  Gegensatz  dazu  den  Charakter  selbstständiger  Exportindu- 
strien haben,  betrachtet  werden,  obschon  sie  einen  beträchtlichen  Theil  ihrer 
Produktion  im  Ausland  absetzen.  Von  den  200,000  q  Garn,  welche  die 
Spinnerei  produzirt,  bleiben  ungefähr  zwei  Drittel  im  Lande,  um  in  rohem  oder 
^färbtem  Zustande  von  der  Weiß-  und  Buntweberei,  sowie  in  der  Seidenweberei 
verarbeitet,  oder  gezwirnt  zu  werden  und  in  diesem  weitem  Grrad  der  Veredlung 
in  der  Hand-  und  Maschinenstiokerei  Verwendung  zu  finden. 

Die  Rohweberei  setzt  das  Hauptquantum  ihrer  Fabrikate  an  die  inländischen 
i*ärbereien,  Dmokereien  und  Stickereien  ab.  Von  den  87,000  q  ihrer  Erzeug- 
nisse wandert  weit  über  die  Hälfte  in  die  Druckereien  des  Elantons  Glarus,  um 
hier  zu  morgen-  und  abendländischen  Umschlagtüchern,  Shawls,  Mouchoirs  etc. 
veredelt  zu  werden;  ein  kleineres  Quantum  absorbirt  die  Vorhang-  und  die 
Maechinenstickerei  in  Plattstich,  neben  den  vielen  Cambrics,  die  von  England 
bezogen  werden.  Ungefähr  ein  Drittel  geht  in*s  Ausland,  vorwiegend  nach  dem 
Elsaß  (für  die  dortigen  Druckereien),  nach  Italien,  Frankreich   und  Oesterreich. 

Von  den  drei  Haupt- J5Jj?por/zweigen  der  Schweiz.  Baumwollindustrie  hat 
jeder  sein  besonderes,  großes  Hauptabsatzgebiet.  Die  Stickerei :  Nordamerika  und 
England^  welche  Länder  zusammen  ungefähr  zwei  Drittel  ihrer  Produktion  auf- 
nehmen ;  die  Buntweberei :  beide  Indien^  wohin  sie  ca.  die  Hälfte  ihrer  Erzeug- 
nisse exportirt ;  die  Druckerei :  die  Mittelmeergebiete^  wo  annähernd  zwei  Drittel 
der  schweizerischen  gefärbten  und  bedruckten  Tücher  abgenetzt  werden.  Außerdem 
«ind  beide  Indien  Hauptkonsumenten  auch  dieser  Gewebe. 

Ln  Verhältniß  zu  den  beiden  übrigen  großen  schweizer.  Industriegruppeu 
—  der  Seiden-  und  der  Uhrenindustrie  —  nimmt  die  Baumwollindustrie  punkto 
Zahl  der  Arbeiter  (ca.  90,000,  gleich  ca.  dem  dreißigsten  Theil  der  ganzen  Schweiz. 
Bevölkerung)  weitaus  den  ersten  Rang  ein.  Ihr  folgt  die  Seidenindustrie  mit  rund 
65,000,  die  Uhrenindustrie  und  Bijouterie  mit  44,000  Arbeitern. 

Es  darf  nicht  unterlassen  werden,  hinzuzufügen,  daß  die  Baum  Wollindustrie 
im  Verein  mit  der  Seidenindustrie  durch  ihren  Bedarf  an  Spinn-,  Zwirn-,  Web- 
und  Stickmaschinen,  Bleicherei-,  Färberei-,  Druckerei-  und  Appretureinrichtungen 
etc.  auch  die  Schweiz.  Maschinenfabriken  zum  großen  Theil  beschäftigt;  ferner 
ist  mit  der  Baumwollindustrie,  resp.  mit  der  Färberei  und  Druckerei,  in  nicht 
unerheblichem  Grade  das  Gedeihen  der  bedeutenden  Schweiz.  Farbenindustrie  und 
anderer,  kleinerer  Industriezweige,  wie  Cartonfabrikation  und  dergl.,  in  einigen 
SLantonen,  namentlich  in  Appenzell  A.-Rh.,  St.  Grallen,  im  obern  Thurgau,  Glams, 
im  zttrcberischen  T5ßthal,    in  einzelnen  Gegenden  des  Kantons  Aargau  etc.,  das 


Baum  Wollindustrie  —      170     —  Baumwollindustrie 

Wohlbefinden  der  ganzen  Bevölkerung  yerkntlpft.  Zwischen  der  Baumwoll-  und 
der  Seidenindustrie  besteht  fortwährend  ein  ziemlich  reges  Wechselverhältniß. 
Während  einerseits  die  Stickerei  (in  geringerem  Maße  auch  die  Buntweberei) 
zeitweise  erhebliche  Quantitäten  Seidenzwirn  von  Zürich  bezieht  und  in  den 
letzten  Zeiten  oft  geradezu  ein  Eettungsanker  der  bedrängten  Schweiz.  Seiden- 
zwirnerei war,  absorbirt  anderseits  die  wachsende  Fabrikation  halbseidener  Stoffe 
und  Bänder  große  Quantitäten  einheimisches  Baumwollgarn.  Als  inländische 
Konsumenten  von  Baumwollgarn  und  Zwirn  machen  sich  auch  die  Halbwoll- 
weberei, Strumpfwirkerei,  Elast?queweberei  und  zeitweilig  auch  die  Strohindustrie 
bemerkbar. 

Im  Punkte  der  Konkurrenz  erscheint  als  Hauptrivale  der  Schweiz.  Baum- 
woUindustrie  im  Inland  sowohl  als  auf  den  ausländischen  Märkten  England. 
Englisches  Garn  konkurrivt  mit  schweizerischem,  belgischem,  deutschem  etc.  in 
allen  europäischen  Ländern  und  beherrscht  die  überseeischen  Gebiete.  Englischer 
Zwirn  besitzt  noch  die  Vorliebe  vieler  schweizerischer  Krämer  und  ihrer  nähen- 
den Kunden;  englische  Rohgewebe  rivalisiren  mit  den  schweizerischen  in  der 
Versorgung  der  Färbereien  und  Druckereien  des  In-  und  Auslandes;  englischer 
Tüll  deckt  den  Bedarf  der  schweizerischen  Vorhangstickerei  ausschließlich  und 
englische  Cambrics  bilden  im  Verbrauch  der  Maschinenstickerei  in  Plattstich  die 
Begel,  zum  großen  Nachtheil  der  heimischen  Feinweberei.  Englische  bedruckte 
Gewebe  machen  den  schweizerischen  den  Absatz  in  allen  Welttheilen  streitig; 
englische  gewobene  Vorhänge  tragen  durch  ihre  Billigkeit  Mitschuld  am  Nieder- 
gang der  schweizerischen  Vorhangstickerei,  etc.  Bei  alledem  darf  aber  nicht 
außer  Betracht  gelassen  werden,  daß  England  nicht  nur  ein  großer  Konkurrent, 
sondern  auch  ein  großer  Konsument  von  Produkten  der  schweizerischen  Baum- 
wollindustrie  ist,  speziell  von  Maschinenstickereien,  wovon  England  nächst  den 
Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika  am  meisten  konsumirt,  und  zwar  für  eine 
Summe,  die  vielleicht  30  Millionen  Fr.  beträgt  und  derjenigen  nahe  kommen 
dürfte,  die  für  englische  Waaren  in  der  Schweiz  ausgegeben  wird.  Ein  großer 
Theil  der  Cambrics  und  Tülls,  die  von  England  nach  der  Schweiz  gehen,  wan- 
dert in  Gestalt  von  Stickereien  nach  England  zurück,  belastet  mit  Arbeitslohn 
und  Handelsgewinn,  und  zwar  ohne  einen  Penny  Zoll  zu  zahlen,  während  die 
englischen  Fabrikate  bei  ihrem  Eintritt  in  die  Schweiz  zwar  keinen  hohen,  aber 
immerhin  einen  ansehnlichen  Beitrag  an  die  Bundesfinanzen  zu  leisten  haben. 
Unter  diesen  Umständen  erscheint  die  englische  Konkurrenz  in  einem  mildern 
Lichte  als  diejenige  aller  andern  Staaten,  die  sich  nicht  darauf  beschränken,  aus- 
ländischen Waaren  durch  gute  Qualität,  Schönheit  und  Billigkeit  der  eigenen 
Erzeugnisse  den  Absatz  im  eigenen  Gebiet  streitig  zu  machen,  sondern  dieselben 
auch  durch  fiskalische  Maßregeln,  d.  h.  durch  Staatshülfe,  vom  Mitbewerb  aus- 
zuschließen suchen.  Der  schweizerischen  BaumwolUndastrie  ist  auf  diesem  Wege 
in  den  letzten  Jahrzehnten  der  größte  Theil  ihres  Absatzes  in  den  europäischen 
Kulturstaaten  zu  Gunsten  der  sog.  nationalen  Industrie  dieser  Staaten  verkümmert 
oder  gänzlich  entrissen  worden,  wogegen  es  ihr  noch  stets  gelungen  ist,  der 
Konkurrent  dieser  Nationalitäten  auf  fremdem,  d.  h.  neutralem  Grebiet  erfolgreich 
die  Spitze  zu  bieten. 

Von  Erfindungen^  welche  in  der  Schweiz  auf  dem  Gebiete  der  Baumwoll- 
industrie gemacht  worden  sind,  sind  zu  nennen:  die  Spinnmaschine  von  Abegg 
(Baue  Abegg),  die  seiner  Zeit  einen  wesentlichen  Fortschritt  der  Spinnereitechnik 
bedeutete;    der   sog.  Schnellschütze  durch  den  Fabrikanten  Johann  Conrad  Egli 


Baum  Wollindustrie  —      171      —  Baum  Wollindustrie 

von  Flawil ;  der  Plattstich  Webstuhl  von  Johann  Konrad  Äliherr  von  Teufen  (um 
1830);  eine  Beihe  von  Verbesserungen  und  Ergänzungen  der  urspriinglichen 
Heilmann'schen  Plattstichstickmaschine,  besonders  Feston-  und  Bohrapparate;  die 
von  der  Spuhle  stickende  Maschine  von  Qröhli  (Grröblimaschine) ;  die  SchUoht- 
und  Zettelmaschine  von  Fabrikant  Koller  in  Altstätten  (um  1865);  in  neuester 
Zeit  verschiedene  mehmadlige  Konstraktionen  der  französischen  Kettenstich- 
maschine, sowie  die  Schifflistickmaschine,  der  noch  eine  bedeutende  Zukunft  zu 
prognostiziren  ist. 

Durch  mehr  oder  weniger  originelle  und  gut  ausgeftihrte  Spinn-,  Zwim- 
und  Webmaschinen  haben  sich,  zum  Theil  schon  seit  den  Zwanziger  Jahren,  die 
Maschinenfabriken  von  Escher,  Wyß  &  Cie.  in  Zürich,  Kaspar  Honegger  in 
Rüti,  J.  J.  Rieter  &  Cie.  in  Töß,  Gebr.  Benninger  in  Niederutzwil  etc.  ausge- 
zeichnet. 

Die  Schweiz.  Baumwollindustrie  ist  noch  ungefähr  zur  Hälfte  Hausindustrie, 
GUmzIich  zur  letztern  gehört  jedoch  nur  die  Handstickerei  in  Plattstich,  und,  bis 
auf  einige  Hundert  Stickerinnen,  die  in  Fabriksälen  vereinigt  sind,  auch  die 
Kettenstichstickerei,  die  indessen  größtentheüs  von  Stickern  und  Stickerinnen  im 
Schwarzwald  und  Vorarlberg  im  Lohn  st.  gallischer  und  appenzellischer  Fabri- 
kanten, also  außer  Landes,  betrieben  wird. 

Die  Maschinenstickerei  in  Plattstich  vollzieht  sich  fast  zu  zwei  Dritteln  in 
größeren  oder  kleineren  Fabrikgebäuden,  während  ein  Drittel  der  Maschinen 
einzeln  bei  Lohnstickern  in  deren  Wohnräumlichkeiten  aufgestellt  ist. 

Einige  tausend  Personen  finden  mit  dem  Ausschneiden  und  Verweben  der 
Stickereien  in  ihrer   Wohnung  Nebenbeschäftigung. 

Im  Gebiete  der  Weberei  dürfte  der  Ta^A  der  Arbeiter  nach  die  Hiaus- 
weberei  noch  vorwiegen.  Ausschließlich  der  letztem  gehört  die  Plattstichweberei 
an,  die  noch  ungefähr  4000  Stühle,  mit  wenig  Ausnahmen  im  Appenzellerland, 
zählt.  In  der  Buntweberei  halhirt  sich  das  Verhältniß,  die  Weberei  roher 
glatter  Gewebe  dagegen  wird  jetzt  zum  größten  Theil  mechanisch  betrieben  und 
gehört  zur  Fabrikindustrie  mit  Ausnahme  der  sogen.  Feinweberei,  die  noch  in 
Wald  (Kanton  Zürich)  und  in  den  Kantonen  Appenzell  und  St.  Gullen  einige 
tausend  Weber  beschäftigt. 

Ausschließlich  Fabrikindustrie  ist  selbstverständlich  die  Spinnerei,  Zwirnerei, 
Druckerei,  Howie  das  Ausrüstungsgewerbe  der  Bleicherei,  Färberei  und  Appretur, 
welche  Zweige  zusammen  ungefähr  24,000  Arbeiter  beschäftigen. 

Gregenüber  den  bekannten  Vortheilen  der  Hausindustrie  ist  nicht  zu  ver- 
gessen, daß  sie  auch  ihre  entschiedenen  Nachtheile  hat.  Die  Arbeitszeit  bleibt 
hier  von  der  staatlichen  Kontrole  unberührt,  ist  daher  unbeschränkt,  die  Ver- 
wendung der  Frauen  und  Kinder  ist  beliebig,  die  Lokalitäten  stehen  sanitär isch 
denjenigen  der  Fabriken  oft  bei  Weitem  nach,  besonders  bei  der  Weberei,  die 
sich  noch  großentheils  in  feuchten  Kellern  vollzieht.  Gegenüber  diesen  Schatten- 
seiten hält  es  schwer,  der  Hausindustrie  bedingungslos  den  Vorzug  vor  der 
Fabrikindustrie  zu  geben,  obschon  es  in  kritischen  Zeiten  zweifelsohne  von  Nutzen 
ist,  wenn  nicht  alle  Arbeiter  eines  Industriezweiges  ausschließlich  auf  diesen 
angewiesen  sind,  um  ihren  Lehensunterhalt  gewinnen  zu  können,  sondern  ein 
Theil  derselben  daneben  noch  einen  andern  Beruf  ausübt  oder  ein  eigenes  Heim 
besitzt  und  mit  Hülfe  dessen  einige  Zeit  ohne  industriellen  Nebenverdienst  aus- 
zohalten  vermag.  Für  die  schwankende  Modeindustrie,  der  die  Baumwollindustrie 


Baum  Wollindustrie  —     172      —  Baumwollindustrie 

zum  größten  Theil  angehört,  —  besonders  für  die  Stiokerei,  —  bat  dieser  Yortbeil 
besondere  Wichtigkeit. 

Die  Arbeiterzahl,  der  Produktionswerth  und  die  maschinellen  Betriebskräfte 
der  schweizerischen  Baumwollindustrie  lassen  sich  wie  folgt  zusammenstellen, 
wobei  indessen  zu  bemerken  ist,  daß  die  Ziffern  betreffend  Produktionswerth 
keinen  Anspruch  auf  Zuverlässigkeit  machen  können;  die  verfdgbaren  Anhalts- 
punkte für  solche  Schätzungen  sind  zum  größten  Theil  noch  ungenügend. 


Arbeiter  Produktion 

1880»)                         1883«)  Fr. 

14,200  80^000,000 

42,091  3)     1,019  10'000,000 

25,450  100^000,000 


Spinnerei 

Zwirnerei 

Weberei 

Stickerei 36,598  38,609  100^000,000 

Bleicherei  und    Appretur  1,700*)     ca.    2,500*) 

Färberei 2,000         ca.    2,000*) 

Druckerei 4,058  4,268 


I   40'000,000 


86,747  88,046  «) 

Folgendes  ist  die  Repartition  der  Arbeiter  bei  der  Baumwoll-Spinnerei, 
-Zwirnerei  und  -Weberei  nach  der  eidg.  Volkszählung  von  1880  und  nach 
Schlatter's  Industriekarte : 


Tolknäblong  1880. 

Scblatter*! 

Indastriekarte 

1883. 

Sp.,  Zw.,  W. 
Absolut. 

0/00  aller 
Indnstriearb. 
des  Kantons. 

o/oo  aUer 

Berufstbätigen 

des  Kantons. 

Spinnerei. 

Zwirnerei. 

WebereL 

Aargau  .     .     . 

6,351 

158,0 

68,^ 

3,185 

127 

2,478 

Appenz.  A.-Rh. 

5,058 

258,4 

186,4 

251 

4,812 

Appenz.  I.-Rh. 

138 

31,& 

18,8 

19 

136 

Baselland    .     . 

101 

6,8 

3,6 

91 

28 

Baselstadt  .     . 

44 

2,4 

1>5 

Bern 

1,181 

13,9 

5,8   . 

420 

739 

0    Eidg.  Volkszählung  vom  1.  Dezember  1880. 

*)    Schlatter's  Industriekarte  der  Schweiz. 

')  Die  Unvollkommenheit  der  von  den  Arbeitern  gemachten  Berufsangaben  ge- 
stattete dem  eidg.  statistischen  Bureau  nicht,  jene  in  Spinner,  Zwimer  und  Weber  aus- 
zuscheiden. 

*)  Die  schweizerische  Berufsstatistik  von  1880  gibt  die  Gesammtzahl  der  Bleicher 
und  Appretirer  der  Schweiz  auf  2094  an,  die  Schlatter'sche  Industriekarte  dagegen  auf 
2924.  Der  Unterschied  ist  so  groß,  daß  angenommen  werden  muß,  zirka  800  Bleicher 
und  Appretirer  seien  in  Folge  der  oben  erwähnten  Unvollkommenheit  der  Angaben  im 
Jahre  1880  zu  den  Spinnern,  Zwimem  und  Webern  gezählt  worden.  Die  Zahlen  1700 
und  2500  ergeben  sich,  indem  man  zirka  400  Appretirer  und  Bleicher  auf  die  Seiden- 
und  die  Leinenbranche  rechnet. 

*)  Die  Volkszählung  von  1880  ergab  im  Ganzen  3883  Färber,  Schlatter's  Ermitt- 
lungen im  Jahre  1883  lauten  auf  3550.  In  letzterer  Zahl  sind  vermuthlich  die  vielen 
isolirten  kleinen  Geschäfte  oder  Personen,  welche  die  Färberei  nur  handwerksmäßig 
betreiben  (Kleiderfärber  etc.)  nicht  inbegriffen.  Schätzt  man  ihre  Zahl  auf  zirka  350 
und  bringt  man  nun  beiderseits  1674  Setdenfkrher  (Volkszählung  1880)  in  Abzug,  so 
verbleiben  noch  1859  Baumwollfärber  pro  1880  und  1876  pro  1883.  In  einem  Theil 
der  Seidenfärbereien  wird  aber  auch  gleichzeitig  die  Baumwollfärberei  betrieben,  so 
daß  man  fQglich  als  in  letzterer  Branche  thätige  Personen  rund  2000  auf  beiden  Seiten 
annehmen  darf. 

•)  Nicht  inbegriffen  etwa  7000  Sticker  und  Stickerinnen  im  Vorarlberg  und  im 
Schwarzwald,  die  namentlich  zur  Winterszeit  im  Dienste  der  st.  gallisch-appenzellischen 
Industrie  stehen. 


BaumwolUudustrie 

173     — 

Baumw< 

Qllindustrie 

Preiburg     . 

4 

0,3 

0,1 

_ 

12 

Genf      .     . 

2 

0,1 

Grlarus    .     . 

.     4,059 

340,9 

232,7 

1,780 

— 

2,171 

Granbünden 

322 

33,2 

7,. 

217 

8 

123 

Lnzeru  .     . 

481 

26,8 

8,0 

112 

— 

156 

Neuenbarg  . 

1 

35 

Nidwalden  . 

— 

— 

5 

Obwalden    . 

1 

0,5 

0,1 

Sohaffhaosen    . 

116 

19,5 

7,1 

86 

103 

Schwyz       .     , 

898 

100,a 

37,6 

504 

10 

496 

Solothum    .     , 

321 

20,1 

9,0 

212 

359 

St  Gaileu  .     . 

.  10,090 

172,5 

96,8 

1,797 

243 

6,9^6 

TeHsin    .     .     . 

3 

0,2 

60 

• 

Thurgaa      .     . 

2,979 

137,5 

64,1 

515 

— 

2,271 

Uli  .     .     . 

5 

3,0 

•          0,4 

Waadt  .     .     . 

4 

0,1 

6 



100 

Wallis  .     .     . 

1 

0.« 

— 



Züricli    .     .     . 

.     8,763 

101,8 

53,7 

4,292 

361 

4,263 

Zug  ...     , 

1,168 

217,1 

104,7 

923 

227 

Schweiz 

;  42,091  0 

76,4 

32,0 

14,200 

1019 

25,450 

Total  40,669 

Die  2kilil  der  Ende  1884  dem  Fabrikgesetz  unterstellten  Etablissements 
der  BaumwoUindostrie  im  engern  Sinne  beträgt  269  (9,1  ^/o  aller  unterstellten 
Etabl.)  mit  29,344  Arbeitern  (20,7  7o  aller  Arb.)  und  26,873  Pferdekräften. 
Darunter  sind  nur  diejenigen  Etabl.  verstanden,  in  welchen  die  Baumwollindustrie 
ausschließlich  oder  als  Hauptgewerbe  betrieben  wird. 

121  Baumwoll-Spinnereien  mit  16,836  Arb.  und  21,326  Pf. 


48 

98 

1 

1 


-Zwirnereien 

-Webereien 

-Spulerei  und  -Zettlerei 

•Abfallreinigung 


1,188 

11,299 

13 

8 


269 


29,344  Arb. 


819  „ 

4,698  , 

20  , 

10  . 
26,873  Pf. 


Als  NebenindnstriQ  ist  die  Baumwollindustrie  in  folgenden  dem  Gresetz  unter- 
stellten Etablissements  zu  Hause:  in  3  Seidenzwirnereien  (1  Aargau,  2  Zürich), 
in  1  appenzellischen  Bleicherei  und  Appretur  und  in  1  aargauischen  Bialbwoll- 
Weberei. 

Reiht  man  an  obige  Statistik  noch  eine  solche  der  dem  Fabrikgesetz  unter- 
stellten Stickereien,  Bleichereien,  Appreturen,  Färbereien  und  Druckereien,  in 
welchen  diese  Gewerbe  ausschließlich  oder  hauptsächlich  betrieben  werden,  so 
ergibt  sich: 


Vortrag 

269 

Etabl. 

29,344 

Arb. 

26,873  Pf. 

Stickerei  .     . 

1,051 

1» 

19,649 

n 

?         , 

Bleicherei 

25 

»» 

547 

fi 

531     , 

Appretur  .     . 

29 

fi 

1,406 

n 

314    , 

Sengerei   .     . 

5       , 

iff  •)  auf  vorhertrehe 

77 

nder  Seite. 

n 

57    , 

^)  Siehe  Anmerkun 

Baum  Wollindustrie  —     174     —  Baumwollspinnerei 

Färberei    .     .     ca.      41  Etabl.     ca.     1,333  Arb.      ca.       656  Pf. 
Druckerei       .  29        4,518      , 1,068    „ 

Total         1,449  Etabl.  56,874  Arb. 

als  der  Baumwollin dustrie  im  weitern  Sinne  angehörend  =  48,7  ®/o  aller  dem 
Fabrikgesetz  unterstellten  Etabl.  und  40,1  ^/o  aller  Arb. 

Baumwolllitzen  (Tapes).  Ein  Artikel  der  aargauischen  Strohwaarenindustrie, 
welcher  im  Winter  1872/73  in  Annahme  kam  und  sich  solcher  Nachfrage  er- 
freute, daß  davon  von  1876 — 79  jährlich  bis  eine  Million  Stücke  fabrizirt  wurden, 
wobei  ungefähr  1000  Arbeiter  Beschäftigung  fanden  und  120,000  bis  150,000 
Pfund  Gram  aufgewendet  wurden. 

•  Batimwollsatin.  Gewebe,  welches  nach  Atlasart  mit  glänzender  Oberfläche 
hergestellt  witd,  mebt  unter  Verwendung  von  feinem  Makogam.  Mtllhausen 
brachte  vor  einigen  Jahren  bedruckten  Satin  zu  Kleidern  durch  schöne  Aus- 
führung und  Appretur  sehr  in  Mode ;  die  rohen  Gewebe  dazu  lieferte  größtentheils 
die  Schweiz  (Walder  Feinweberei).  Zur  Zeit  ist  der  Bedarf  an  solchen  Geweben 
sehr  reduzirt. 

Baumwollspinnerei.  Das  Baumwollspinnen  von  Hand  hatte  in  der  Schweiz 
schon  im  Laufe  des  18.  Jahrhunderts  eine  nicht  unbeträchtliche  Ausdehnung  er- 
langt, so  daß  im  Jahre  1787  allein  im  Kanton  Zürich  34,075  Baumwollspinnerinnen 
neben  6479  Baumwollwebern  gezählt  wurden,  von  welchen  zwar  der  größere 
Theil  das  Spinnen  nur  als  Nebengeschäft  oder  für  den  eigenen  Hausbedarf  be- 
trieben. 

Ungefähr  30  Jahre  nach  Erfindung  der  Spinnmaschine,  um  das  Jahr  1800, 
wurden  in  der  Schweiz  die  ersten  Maschinen  dieser  Art  in  Betrieb  gesetzt.  Im 
ersten  und  zweiten  Jahrzehnt  verbreitete  sich  dann  die  mechanische  Spinnerei 
rasch  in  der  ganzen  Nordostschweiz,  anfänglich  unter  dem  begünstigenden  Einfluß 
der  Kontinentalsperre,  welche  die  englischen  Garne  fem  hielt  und  zu  eigenen 
Versuchen  geradezu  nöthigte. 

In  den  Dreißiger  Jahren  beherrschten  die  schweizerischen  Spinnereien,  welche 
inzwischen  durch  rasche  Fortschritte  der  einheimischen  Maschinenkonstruktion 
(Hans  Caspar  Escher,  nun  Escher,  Wyß  &  C'%  in  Zürich  und  J.  J.  Rieter  &  O* 
in  Winterthnr)  auch  maschinell  vom  Ausland  zum  großen  Theil  unabhängig  ge- 
worden waren,  das  inländische  Absatzgebiet  bereits  nicht  mehr  nur  hinsichtlich  des 
Bedarfs  an  grobem  Gespinnst,  sondern  es  war  ihnen  mit  Hülfe  mannigfaltiger  und 
unablässiger  maschineller  Verbesserungen  nach  und  nach  gelungen,  auch  die  mittel- 
feinen englischen  Garne  vom  schweizerischen  Markte  zu  verdrängen  und  den- 
selben sogar  im  Ausland,  namentlich  in  Oesterreich  und  im  Zollverein,  erfolgreich 
Konkurrenz  zu  machen.  An  der  ersten  Weltausstellung  in  London,  im  Jahre  1851, 
erschien  dann  die  schweizerische  Spinnerei  nach  übereinstimmendem  Urtheil  als 
qualitativ  ebenbürtige  Rivalin  der  englischen,  und  Hand  in  Hand  mit  der  feinen 
schweizerischen  Weißweberei,  welche  hohe  Anforderungen  an  technische  Voll- 
kommenheit der  Spinnerei  stellte;  gelangte  sie  bald  zur  höchsten  Ausbildung.  Seit 
dem,  in  den  Siebenziger  Jahren  wegen  veränderter  Richtung  der  Mode  und  2jo11- 
schwierigkeiten  aller  Art  erfolgten  Rückgang  der  Feinweberei  der  Schweiz  so- 
wohl als  anderer  Länder  sind  die  schweizerischen  Feinspinnereien  genöthigt  worden, 
unter  großen  pekuniären  Opfern  sich  für  die  größere  Triebkraft  und  theil  weise 
veränderte  maschinelle  Einrichtungen  erfordernde  Produktion  der  mittleren  Garn- 
nummern, 40 — 70,  einzurichten,  welche  Gespinnste  den  Hauptbedarf  der  schwei- 


Baumwollspinnerei 


—     175     — 


Baumwollspinnerei 


zerischen  Stickerei,  Buntweberei  und  Zeugdruokerei,  Nähfadenfabrikation,  Halb- 
seiden- und  HalbwoUenweberei  bilden.  Auch  die  schweizerische  Grobspinnerei  be- 
gegnete seit  geraumer  Zeit  bedeutenden  Absatzschwierigkeiten,  namentlich  in 
Itaiieu,  wohin  in  früheren  Jahren  Tausende  von  Ballen  schweizerischen  Abfall- 
gams  gingen,  heute  aber  in  Folge  erhöhter  Zölle  nur  noch  wenige  hundert  Zentner 
Eingang  finden.  Ueber  die  chronologische  Entwicklung  und  heutige  Ausdehnung 
geben  folgende  Zahlen,  die  zum  Theil  auf  Schätzungen  beruhen,  Aufschluß.  Die- 
jenigen für  1883  beruhen  auf  Ermittlungen  des  schweizerischen  Spinner-  und 
Webervereins. 

Firmen. 
1883 :  Zürich  47,  Glarus  12,  Aargau  13,  St.  Gallen  10,  Rest  13,  Total  95 

Spindeln. 
1883:  Zürich  604,447,  Glarus  318,466,  Aargau  302,326,  St.  GaUen  240,218,  Rest  343,936 
1830:  Schweiz  400,000,  1850:  950,000,  1876:  1'854,091,  1883:  r809,393 
Grobe  Game   bis  Nr.  60,         1876:  ca.     850,000,  1883:  1^156,539  Spindeln 
Feine        „      von     „    60  an,  1876:    ,    1'000,000,  1883:     652,854 

Gamproduktion. 
1787:  ca.  2500  q  Handgespinnst,  1840:  80,000  q,  1883:  197,905  q 
1883:  Grobe  Garne  bis  Nr.  60  168,000  q,  feine  Game  von  Nr.  60  an  29,902  q 

Garnpreise  in  Zürich« 

Nr.  70 
I»  Warpcops 


Dezember  1873: 
1883: 


Nr.  30 

Mischang 

per  engl.  Pfd. 

Fr. 

1.   47 
1.  04 


T-  T»„'T1^^„  I*  Warpcops  Warpcopa 

™  ^««?  o«  f^r  JaconatB  u.  Satina    für  Cambrlc« 
per  engl.  Pfd.  ^^^  ^^ 

Fr.  Fr. 

1.  80  6.   44 

1.  39  4.  40 


per  kg 
Fr. 

8.  42 
6.  48 


Anlagekapital  1883 :  Fr.  90'000,000  (Fr.  50  per  Spindel) ;  Betriebskapital  Fr.  37'000,000 
(Fr.  20,000  per  1000  Spindeln);  Arbeiter  1883:  14,200;  >)  Löhne  Fr.  7^400,000;  Betriebs- 
krafl  1884:  21,326  Pferdekräfte. 

Repartition  der  Arbeiter  pro  1883  nach  Kantonen  (nach  Schlatter^s  Industri»- 
karte): 


Aargau     .     • 

.     3,185 

Baselland 

91 

Bern   . 

420 

61arus      .     . 

.     1,780 

Graubtinden  . 

217 

Luzem     .     . 

112 

1,797 

Waadt 

86 

Zürich 

504 

Zug     . 

212 

60 

515 

6 

4,292 

923 

14,200 


St.  Gallen     .     . 
Schaff  hausen 
Sohwyz    .     .     , 
Solothurn      ,     . 
Tessin 
Thurgau  . 

Baumwollspinnereien  unter  dem  Fabrikgesetz  Ende  1884:  Total  121 
Etabl.  (4  7o  aller  unterstellten  Etabl.);  16,836  Arb.  (11,9  7o);  21,326  Pferde- 
kräfte. 


Davon  sind 

a. 

ohne  anderen  Betrieb: 

Etabl. 

Arb. 

Pf.       1 

Etabl. 

Arb. 

Pf. 

Aargau 

.      12 

1,931 

2,191 

Schwyz 

6 

477 

690 

Baselland  .     . 

1 

99 

230 

Solothurn  . 

1 

206 

310 

Bern 

1 

420 

2,000 

Thurgau     . 

.       6 

421 

840 

Glarus .     .     . 

.       8 

1,036 

1,311 

Zürich  . 

.     45 

3,546 

4,890 

Graubünden    . 

1 

140 

250 

Zug       .     . 

.       3 

795 

820 

Luzem       .     , 
St.  Gallen 

1 
.     13 

72 

1,609 

170 

1,928 

98 

10,752 

15,630 

*)  Schlatter's  Industriekarte  der  Schweiz. 


Baumwollspinnerei 


176     — 


Baumwollweberei 


b.  mit  anderem  Betrieb  verbunden: 


Etabl. 


Arb. 


Pf. 


Aargau 
Baselland  . 
Bern 

Grlarus  .     . 
Graubünden 
Luzem 
St.  Grallen 


1)3   1,217 


930 


«)8 

')2 


2,338   2,680 
200     200 


614 


649 


Etabl. 


Arb. 


Pf. 


Schwyz 
Solothum 
Thurgau 
Zürich  . 
Zug      . 


^)8 
«)1 


1,399 
316 


977 
260 


23       6,084       5,696 


Man  nimmt  an,  daß  zur  Zeit  auf  dem  europäischen  Kontinent  zirka  20' 200,000 
Spindeln  im  Dienste  der  Baumwollspinnerei  stehen,  nämlich  in  Frankreich  zirka 
5  M.,  Deutschland  zirka  4'900,000,  Rußland  und  Polen  zirka  4  M.,  Spanien 
zirka  1'855,000,  Oesterreich  zirka  r830,000,  Schweiz  1'809,000,  Italien  zirka 
1'200,000,  Belgien  zirka  800,000,  Schweden  und  Norwegen  zirka  310,000,. 
Holland  zirka  250,000,  Portugal  108,000,  Griechenland  zirka  60,000. 

Der  schweizerische  Antheil  hieran  würde  somit  zirka  9  ^/o  betragen. 

Im  Fernem  zählt  man  in  England  zirka  42  M.  Spindeln,  in  Nordamerika, 
über  11 '300,000,  in  Indien  über  1' 600,000,  in  Südamerika  über  800,000.  Total 
außer  dem  europäischen  Kontinent  zirka  57  Millionen  Spindeln,  somit  insgesammt 
auf  dem  ganzen  Erdkreis  zirka  78'000,000  Spindeln.  Antheil  der  Schweiz  zirka 
2,3  7o. 

Als  n Baumwollspinnereien**  waren  Ende  1884  im  Handelsregister  100 
Etablissements  eingetragen,  nämlich  45  im  Kt.  Zürich,  15  im  Kt.  Glarus,  14 
im  Aargau,  11  im  Kt.  St.  GtiUen,  5  im  Kt.  Schwyz,  4  im  Kt.  Thurgau,  2  im 
Kt.  Baselstadt,  2  im  Kt.  Zug,  1  in  Appenzell  A.-Rh.,  1  im  Kt.  Solothum. 
S.  Spinnereien. 

BaumwoUwatte.  GesamnUausfuhr  1884:  360  q,  1883:  303  q,  wovon 
über  die  deutsche  Grenze  1884:  335  q,  1883:  258  q.  Gesammteinfuhr  ISS^i 
118  q,  1883:  103  q,  wovon  über  die  französische  Grenze  1884:  46  q,  1883: 
48  q;  über  die  deutsche  Grenze  1884:  64  q,  1883:  45  q. 

Mit  Baum woU Wattenfabrikation  befaßten  sich  im  Jahre  1880  laut  schwei- 
zerischer Berufsstatistik  75  Personen. 

Baumwollweberei.  Die  schweizerische  Baumwollweberei  läßt  sich  in  zwei 
Hauptabtheilungen  eintheilen:   Ä,   Weiß  Weberei,  B,  Buntweberei. 

Erstere  zerfällt  wieder  in  drei  Unterabtheilungen:  1)  Die  sog.  Roh-  oder 
Calicotweberei,  welche  die  Tücher  an  Bleichereien,  Färbereien  und  Druckereien 
en  gros  verkauft;  2)  die  Weißweberei  in  faQonirten  Artikeln,  welche  Crois^, 
Köperbarchent,  Percales,  Domestiks,  Basins,  Brillantin,  Satin,  Moltons,  Barchent, 
Piqu6,  Trikot,  Diagonals,  Mousseline  ray6e,  Mouchoirs,  Gaze  u.  s.  w.  fabrizirt; 
3)  die  Damast-  oder  Jacquardweberei,  welche  Damaste,  Tischtücher,  Servietten, 
Handtücher  (theilweise  auch  mit  Leinenschuß),  Trikotbettdecken  etc.  herstellt. 

Die  Produkte  der  Buntweberei  können  in  vier  Klassen  eingetheilt  werden : 
a,  glatte,  bunte,  hauptsächlich  für  den  Export  bestimmte  Artikel,  welche  sind: 
Printaniers,    Mouchoirs,    Pignas,    Baroks,  Malaias,    Sarongs,    Madras,   Ginghams^ 


*)  2  Spinnereien  mit  Baumwollzwimerei,  1  mit  Baumwollweberei. 

^  alle     , 

^) 

*)  1  mit  Appretur  und  Färberei  1     ,  , 

*)  1  mit  Seidenweberei  6     ,  ,1  mit  Buntweberei« 

}  9  9 


Bamnwollweberei  —     177     —  Baum  Wollweberei 

Etales,  Foulards,  Alagias,  Festinials,  Mnscatcloth,  Cambajas,  Moreas,  Scbärpen, 
Zephirs  etc.  b.  Buntgewebe  für  den  Scbweizerkonsum  (2-,  3-  und  48chäftige 
Artikel)  als:  Coton,  Oxford,  SchUrzenstoff,  Kölsch,  Hemdenflanell,  Corsetdrillch, 
Hosenstoffe,  Vigogne,  Trikots  etc.  c.  Fa^onnirte  Artikel :  Hemdenstoffe,  Mouchoirs, 
Hosenstoff  etc.  d.  Jacquard- Artikel :  Farbige  Bettdecken,  Kommoden-  und  Tisch- 
decken, Bodenteppiche  in  Halbwolle,  Bettvorlagen  in  Halbwolle  und  Halbjuie, 
Möbelstoffe,  Chales,  Foulards,  Eideaux,  Matratzenstoff  in  Baumwolle  und  Halb- 
leinen, für  den  Export  Zebraschawls,  Cachemirschawls,  India-Dooties,  Siamoises, 
Mondouz  n.  s.  w. 

Die  Baumwollweberei  ist  über  die  ganze  Nordostschweiz  verbreitet.  In  den 
Kantonen  Zürich  und  Glarus  wiegt  die  mechanische  Weberei  roher  glatter  Ge- 
webe für  die  Färberei  und  Druckerei  vor;  St.  Grallen,  Thurgau  und  Aargau 
betreiben  hauptsächlich  die  Buntweberei;  Appenzell  A.-Bh.  ist  das  Grebiet  der 
BrochS-  und  Plattstichweberei  und  außerdem  befinden  sich  hier,  sowie  in  Wald 
(Kt.  Zürich),  die  Reste  der  ehemals  so  bedeutenden  und  weitberühmten  Schweiz. 
Fetnweberei, 

Wenig  oder  gar  nicht  vertreten  sind  in  der  Schweiz  zur  Zeit  die  TtiU- 
weberei  und  die  Fabrikation  von  BaumwoUsammt.  Versuche,  die  um  1830  im 
st.  gallischen  Kheinthal  gemacht  wurden,  um  die  Tüllweberei  einzuführen,  mußten 
damals  aufgegeben  werden,  da  gegen  die  mächtige  englische  Konkurrenz  nicht 
aufzukommen  war.  In  neuester  Zeit  sind  aber  in  den  Kantonen  St.  Gallen  und 
Zürich  wieder  Anfänge  gemacht  worden,  die  einige  Aussicht  auf  Erfolg  gewähren. 

In  mehr  oder  weniger  innigem  Zusammenhang  mit  der  Baumwollweberei 
stehen  in  der  Schweiz  die  Druckerei  und  Färberei  durch  ihren  Bedarf  an  Baumwoll- 
geweben, den  sie  weitaus  zum  größten  Theil  von  den  einheimischen  Webereien 
beziehen,  ferner  die  Stickerei  hinsichtlich  der  von  ihr  benötbigten  Mousseline, 
Percale,  Jaconats  etc.,  wogegen  das  Hauptgewebe  der  Stickerei ;  Cambric,  vor- 
wiegend, der  Tüll  aber  fast  ausschließlich  von  England  bezogen  wird. 

Die  industriemäßigen  Anfänge  der  schweizerischen  Baum  Wollweberei  datiren 
vom  Beginn  des  vorigen  Jahrhunderts  und  standen  vornehmlich  im  Dienst  der 
Indiennedruckereien  und  Färbereien  in  Genf,  Neuenburg,  Zürich,  Glarus  etc.  Zuerst 
entwickelte  sich  die  Weberei  vornehmlich  im  zürcherischen  Landgebiet.  In  St.  Gallen 
and  Appenzell,  dem  Gebiet  der  altberühmten  Leinen  weberei,  begann  die  Baum  Woll- 
weberei mit  der  Anfertigung  halbleinener  Tücher  um  das  Jahr  1721,  woraus  20 
Jahre  später  die  Fabrikation  ordinärer  baumwollener  Druckgewebe  hervorging. 
Bis  um  die  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  waren  alle  diese  Baumwollprodnkte, 
hier  sowohl  als  im  Zürchergebiet,  noch  grober  Qualität;  zu  feinerer  Waare  ver- 
wendeten die  Druckereien  und  Färbereien  damals  noch  ausschließlich  ostindische 
Mousseline.  In  der  zweiten  Hälfte  des  18.  Jahrhunderts  bildete  sich  aber  allmälig 
auch  die  Mousselineweberei  heran,  in  der  man  es  besonders  im  Appenzellerland 
zur  Meisterschaft  brachte.  Von  den  Sechzigerjahren  an  wurde  für  feine  Druck- 
tücher und  Baumwollstickereien  in  immer  ausgedehnterem  Maße  inländische  Mous- 
seline statt  der  ostindischen  verwendet.  Bald  entwickelte  sich  auch  der  Export 
solcher  Feingewebe,  und  in  den  letzten  3  Jahrzehnten  des  Jahrhunderts  gelangte 
die  ostschweizerische  Feinweberei  zu  europäischer  Berühmtheit.  In  den  blühendsten 
Jahren  sollen  in  der  Stadt  St.  Gallen,  dem  Hauptmarkt,  jährlich  100,000  Stück 
glatte  und  50,000  Stück  gestickte  Mousseline  umgesetzt  worden  sein,  und  was 
außerdem  direkt  verkauft  wurde,  wird  auf  mindestens  eben  so  viel  geschätzt.  Im 
Kt.  Ztlrich  beschäftigte  die  Baum  Wollweberei  und  -Spinnerei  im  achten  und  neunten 
Jahrzehnt  ^/s  der  arbeitenden  Hände  und  gab  es  im  Jahre  1787  nach  amtlicher 

Vurrer,  Volknrlrthiohftfta-Lexikon  der  Schweiz.  Y^ 


Baumwoll  Weberei  —     178     —  Baum  Wollweberei 

ErmittluQg  4392  Moosseline-  and  2087  Indiennewebstttble.  Es  war  die  Zeit,  in 
welcher  England  begann,  seine  feinen  Baumwollzeoge  als  Swiss  Books,  Swiss 
Mails,  Swiss  Checks  etc.  za  versenden. 

Die  Konkurrenz  der  englischen  Maschinenweberei  und  die  napoleonischen 
Kriegswirren  machten  dieser  Blüthezeit  der  schweizerischen  Baumwollweberei  ein 
Ende. 

Eine  neue  Epoche  derselben  beginnt  erst  gegen  Ende  der  Zwanzigerjahre 
dieses  Jahrhunderts  mit  der  Einführ ang  der  Jacquardweberei  und  der  Erfindung 
des  Platistichivebstuhls  durch  Johann  Konrad  Altherr  von  Teufen. 

Das  Jacquardsystem  wirkte  nach  zwei  Seiten  belebend.  Einerseits  bewirkte 
es  einen  großartigen  Au£5chwung  der  Buntweberei,  die  sich  bisher  punkto  Man- 
nigfaltigkeit der  Masterung  in  engen  Grrenzen  bewegt  hatte,  nun  aber  freie  Hand 
zur  billigen  Imitation  der  farbigen  Gewänder  aller  Völker  bekam;  namentlich 
mit  der  Levante  entwickelte  sich,  gestützt  hierauf,  ein  glänzender  Greschäftsverkehr ; 
anderseits  verhalf  der  Jacquardstuhl  der  brochirten  und  damassirten  Weberei, 
die  aeit  den  Neanzigerjahren  des  vorigen  Jahrhunderts  namentlich  im  Kt.  Appen- 
zell betrieben  wurde,  durch  die  gleichen  Yortheile  zu  bedeutender  Ausdehnung, 
die  um  das  Jahr  1840  noch  durch  die  Einftlhrang  der  Brochirlade  und  der 
Spickplatte  wesentlich  gefördert  wurde. 

Auf  die  Erfindung  des  Plattstichstuhls,  der  die  billige  Nachbildung  einfach 
gestickter  Mousseline  und  Percale  durch  bloßes  Weben  gestattete,  gründete  sich 
ein  ganz  neuer,  selbstständiger  Zweig  der  Weißweberei,  die  sog.  Plattstichweberei, 
deren  Erzeugnisse,  namentlich  zu  Vorhängen  dienend,  während  mehreren  Jahr- 
zehnten massenhaft  exportirt  wurden,  nicht  ohne  der  Stickerei  theil weise  Abbruch 
zu  thun. 

Zu  diesen  aufblühenden  Zweigen  der  Weberei  einerseits,  zur  Stickerei  anderseits, 
drängten  sich  in  der  Ostschweiz  die  meisten  Hände,  die  bisher  mit  dem  Baum  woll- 
spinnen, mit  der  Weberei  glatter  dichter  Zeuge,  oder  mit  der  Mousseline  Weberei  be- 
schäftigt waren,  in  Folge  der  maschinellen  Konkurrenz  des  Auslandes  aber  seit  langer 
Zeit  nur  noch  ein  kärgliches  Auskommen  dabei  gefunden  hatten.  Im  Toggenburg 
vollzog  sich  dergestalt  vorzugsweise  der  allgemeine  üebergang  der  spinnenden 
und  webenden  Bevölkerung  zur  Buntweberei,  während  sich  im  Appenzellischen 
auf  die  brochirte  Vorhangweberei  und  Plattstichweberei  warf,  wer  nicht  mit 
Stickerei  beschäftigt  war.  Nur  wenige  Reste  der  Arbeiter  blieben  bei  der  Weberei 
der  glatten  MousHelineartikel,  die  einst  den  Ruhm  der  appenzellischen  Greschick- 
lichkeit  in  alle  Länder  getragen  hatten.  Als  nach  Jahrzehnten  der  fiotte  Greschäfts- 
gang  der  Vorhang weberei  in's  Stocken  gerieth,  war  es  für  eine  Massenumkehr 
zur  leichten  Weiß  weberei  zu  spät,  denn  die  englische  Maschinenkonkurrenz  hatte 
sich  des  Artikels  inzwischen  völlig  bemächtigt.  Im  Kt.  Zürich  war  man  auch  in 
den  schwierigen  Zeiten  bei  der  Mou&seline-  und  Kattunweberei  geblieben.  In  den 
Fünfzigerjahren  begann  man  dort  den  Üebergang  zur  mechanischen  Weberei,  der 
in  den  Sechzigerjahren  allgemein  wurde,  wogegen  in  der  östlichen  Schweiz  nur 
einige  wenige  mechanische  Rohwebereien  Fuß  zu  fassen  vermochten,  um  so  weniger, 
als  um  diese  Zeit  in  St.  Grallen  und  Appenzell  bereits  ein  ganz  neuer  Zweig, 
die  Maschinenstickerei  in  Plattstich^  seine  Knospen  entfaltet  und  neues  Kapital 
und  Mensch enmaterial  in  größerem  Umfange  an  sich  zu  ziehen  begonnen  hatte. 
Energisch  und  von  großem  Erfolg  begleitet  war  dafür  in  St.  Gallen,  resp.  im 
Toggenburg,  der  rasche  Üebergang  eines  großen  Theils  der  Buntweberei  zum 
mechanischen  Betrieb,  mit  Hülfe  dessen  die  Buntgewebe  wieder  leichter  mit  den 
bedruckten  in  Konkurrenz  zu  treten  vermochten. 


Baumwollweberei  —     179     —  Baum  Wollweberei 

Von  allen  Branchen  der  schweizerischen  Baum  Wollweberei  befindet  sich  heute 
keine  in  voller  Prosperität,  mehrere  sogar  stehen  auf  dem  Aussterbeetat,  oder 
sind  in  entschiedenem  Rückgang  begriffen. 

Am  ungünstigsten  steht  es  namentlich  mit  der  sogen.  Feinweberei,  d.  h.  der 
Weberei  von  Mousseline,  Jacconat,  Percale,  Cambric  etc.,  die  vor  hundert  Jahren 
den  Ruf  der  Vorzüglichkeit  der  schweizerischen  Weberei  begründet  hatte,  durch 
die  politischen  Ereignisse  um  die  Wende  des  Jahrhunderts  in  Abnahme  gekommen 
und  in  den  Dreißigerjahren  im  Appenzellischen  vollends  zu  Gunsten  der  bro- 
chirten  und  Plattstichweberei  und  Stickerei  verlassen  worden  war,  in  den  mitt- 
leren Jahrzehnten  durch  erheblichen  Begehr  der  inländischen  Druckerei  (Flörli) 
sowohl  als  der  französischen  Industrie  sich  speziell  in  Wald,  im  Kt.  Zürich,  wieder 
zu  großer  Bedeutung  emporgearbeitet  hatte,  seit  der  Mitte  der  Siebenzigerjahre 
aber  durch  allgemein  verminderten  Bedarf  an  feinen  Greweben  überhaupt  und 
durch  die  im  Jahi-e  1879  eingetretene  Erhöhung  der  französischen  Einfuhrzölle 
abermals  stark  zurückgegangen  ist. 

Ebenso  prekär  ist  die  Lage  der  leichten  Jacquard-  und  der  Plattstich weberei, 
weiche  Zweige  sich  seit  dem  Ende  ilirer  guten  Periode,  der  Dreißiger-,  Vierziger- 
und  Fünfzigerjahre,  nie  mehr  recht  erholt  haben,  sondern  stetig  zurückgegangen 
sind.  Immerlün  beschäftigt  die  Plattstichweberei  in  St.  Gallen  und  Appenzell 
noch  gegen  4000  Personen;  5 — 6000  Personen  mögen  in  der  gesammten  Ost- 
schweiz noch  mit  der  sogen.  Fein  weberei  beschäftigt  sein. 

Von  größerer  Bedeutung  ist  dagegen  heute  noch  die  mechanische  Kattun- 
weberei und  die  Buntweberei,  jene  hauptsächlich  in  den  Kantonen  Zürich  und 
Glarus,  diese  im  st.  gallischen  Toggenburg  und  im  Aargau. 

Die  Hauptabsatzgebiete  dieser  beiden  Zweige  sind  ganz  verschieden.  Für  die 
Rohweberoi  ist  es  das  Inland,  nebst  dem  benachbarten  Elsaß,  für  die  Buntweberei 
das  Ausland,  und  zwar  die  Türkei,  Levante  und  Indien. 

Die  Hauptkonkurrenten  auf  diesen  Gebieten  sind  für  die  Rohweberei  Eng- 
land, für  die  Buntweberei  Holland.  Beide  genannten  Webereibranchen  sind  ihrer- 
seits wieder,  nebst  der  Stickerei,  die  Hauptabnehmer  der  inländischen  Baumwoll- 
spinnerei. 

Von  schweizerischen  Erfindungen  im  Gebiete  der  Baumwollweberei  sind  als 
die  bedeutsamsten  diejenige  des  Plaitstichstuhls  durch  Joh.  Conrad  Altherr  von 
Teufen  (1830)  und  des  sog.  Schnellschützen  durch  den  Fabrikanten  Johann  Conrad 
EgU  in  Flawil  (um  1815)  zu  erwähnen.  Daran  reihen  sich  vorzügliche  Kon- 
struktionen mechanischer  Stühle  für  die  glatte  Rohtveberei  sowohl  wie  nament- 
lich auch  für  die  Buntweberei  von  Caspar  Hon  egger  in  Rüti,  dem  es  zuerst 
gelang,  den  englischen  Maschinenfabriken  mit  Erfolg  entgegenzutreten.  Ebenso 
werden  von  den  anderen  großen  Maschinenwerkstätten  der  Schweiz  vortreffliche 
Webereimaschinen  geliefert.  — 

Statistik. 

a.  BaumwoUweberei  überhaupt: 

Arbeiter  1883:  25,450  0;  mech.  Stühle  1867:  13,086  2),  1883:  22,750^; 
Handstühle  1867:  42,569  2),  1883:  15,000.  Mech.  Webstühle  1883:  Kanton 
Zürich  7843,  Glarus  4000,  St.  Gallen  4826,  Aargau  1934,  Rest  4147.  Total 
22,750^.  Mech.  Webstühle,  Produktion  1883:  126,408  q^);  Arbeiter  14,193; 
Anlagekapital  Fr.  27^000,000. 

*)  Schlatter's  Industriekarte.  *)  Bolley,  Bericht  über  die  Pariser  Ausstellung  1867. 
*)  Ermittlungen  des  Schweiz.  Spinner-  und  Webervereins  im  Sommer  1883,  wobei  indeß 
einige  Firmen  der  Buntweberei  fehlen. 


Baumwollweberei 


—     180     — 


ßaumwollweberei 


h,  Weißweherei:  Mech.  Stühle  1867:  10,000*),  1883:  15,783.  Produktion 
1883:  87,931  q*). 

c.  Buntweberei:   Mech.  Stühle  1867:    3000  0»    1883:   6967.    Produktion 
1883:  38,477  q  2). 

d,  Arbeiter  nach  Kantonen, 

Die  Arbeiterzahl  25,450  vertheilt  sich  auf  die  Kantone  wie  folgt 


Aargau 

Appenzell  A.-Rh 
Appenzell    I. -Bh 
Baselland  . 
Bern    .     . 
Freiburg  .     . 
Glarus 


2478 

4812 

136 

28 

739 

12 

2171 


Graubünden 

Luzem 

Neuenburg 

Nidwaiden 

Schaffhausen 

Schwyz     . 

Solothum  . 


123 
156 
35 
5 
103 
496 
359 


St.  Gallen 
Thurgau    . 
Waadt 
Zürich 
Zug      .     . 


e.  Ausfuhr  und  Einfuhr. 

1851  1860  1870 

q  q  q 

Ausfuhr : 

noh.  Ba«mwoi.g.w.b.        .        •.  1 65,474  82.995   100,131 

Gebl.,  gef.,  bedruckte  Baumwollgewebe  I        '  '  ' 

Bmunwollene  Bänder 

►  Decken 

Einfuhr : 

Bohe  Baumwollgewebe 5,367       5,618         7,624  29,557 

Gebl.,  gef.,  bedruckte  Baumwollgewebe        9,118     13,723       10,205  22,587 

Baumwollene  Bänder 664 

Decken 650  456 


1884 

q 

30,821 

85,380 

381 


Fr. 


6936 
2271 

100 
4263 

227 

25450 


Millionen 
Fr. 


ä    350«)=10,8 

,    750»)  =  64,0 
n,1000»)=   0,4    75,t 


,    350    =10,» 
.    750»)  =16,0 

}  .1000    =    1,1 


28,s 


Betreffend  die  Absatz-  und  Herkunftsgebiete  siehe  „Baumwollgewebe*'. 

f.  Etablissements  unter  dem  Fabrikgesetz:  Dem  Fabrikg^etz  waren 
Ende  1884  98  Baumwollwebereiea  unterstellt  =  3,3  ®/o  aller  unterstellten 
Etabl.  Sie  beschäftigen  11,299  Arb.  (8  7o  aller  Arb.).  4698  Pferdekräfte. 
Davon  dienen,  soweit  sich  bei  oft  unbestimmten  Angaben  ermitteln  läßt 


a. 

der  Weißweberei : 

b. 

der  Buntweberei: 

Etabl. 

Arb. 

Pf. 

Etabl.        Arb. 

Pf. 

Aargau 

.     .       7 

513 

197 

Aargau 

• 

6          654 

192 

Appenzell  A.-I 

th.  .       4 

182 

79 

Bern      .     . 

.     .        1 

138 

37 

Bern 

• 

.       4       562 

234 

St.  Gallen  . 

.     .        5 

675 

292 

St.  Gallen  . 

• 

.     17     2808 

859 

Glarus   . 

.     .       5 

661 

482 

Glarus   . 

• 

2       210 

62 

Luzem  . 

Luzem  . 

• 

1          38 

25 

Schwyz 

.     .       4 

490 

225 

Solothurn    . 

1 

41 

18 

Thurgau 

.     .        6 

965 

635 

Thurgau     . 

• 

.       6       481 

222 

Zürich    . 

.     .     25 

2518 

1057 

Zürich   .     . 

• 

.       3       263 

42 

Zug  .     . 

.     .        1 

100 

40 

59  '6283  3062 


39  5016  1636 


Die  Baumwollweberei  wird  ferner  in  21  dem  Gesetz  unterstellten  Etablisse- 
ments als  ^e6enindu8trie  betrieben  und  zwar  in  1  aarg,  Baumwollspinnerei  und 
-Zwirnerei,   in  18  Baumwollspinnereien  der  Kantone  St.  Gallen  (1),  Glarus  (8), 

*)  Bolley,  Bericht  über  die  Pariser  Ausstellung  1867.  *)  Ermittlungen  des  Schweiz. 
Spinner-  und  Webervereins  im  Sommer  1883,  wobei  indeß  einige  Firmen  der  Bunt- 
weberei fehlen.   »)  Durchschnitt  der  deklarirten  Ausfuhrwerthe  im  I.  Quartal  1885. 


Baumwollweberei 


—     181     — 


Baumwollz  wimerei 


Graubünden  (1),  Zürich  (7),  Zug  (1),  in  1  aarg.  Baamwollzwimerei,  in  1  aarg. 
Halbwollweberei. 

Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  als  „ Baum woll Webereien**  67 
und  als  Buntwebereien  11  Etablissements  eingetragen,  letztere  sämmtiich  im 
Aargau,  von  ersteren  23  im  Kanton  Zürich,  14  im  Kanton  Glarus,  11  im 
Kanton  Thurga\i,  7  im  Kanton  Appenzell  A.-Rh.,  6  im  Kanton  Aargau,  4  im 
Kanton  Schwyz,  1  im  Kanton  Baselstadt,  1  Baumwollfeinweberei  im  Kanton 
St.  Gallen,  (s.  Webereien.) 

Baumwollzwirnerei.  Die  mech.  Zwirnerei  ist  in  der  Schweiz  ungefähr  so 
alt  wie  die  mech.  Spinnerei;  auf  ein  beschränktes  Absatzgebiet  angewiesen,  ist 
sie  aber  quantitativ  weit  hinter  der  letztern  zurückgeblieben.  Einen  bedeutenden 
Impuls  erhielt  sie  in  den  Sechsziger  Jahren  durch  den  ungeahnten  Aufschwung 
der  ostschweizerischen  Maschinenstickerei,  welche  fast  ihren  ganzen  Bedarf  an 
Stickzwirn  von  den  inländischen  Zwirnereien  bezieht  und  nun  deren  Hauptstütze 
ist.  Ausländische  Abnehmer  sind  die  französische  und  sächsische  Stickerei,  welche 
jährlich  für  ungefähr  7^  Millionen  Fr.  schweizerisches  Stickgarn,  meist  aus 
Nr.  60,  beziehen.  Die  Schweiz.  Zwirnerei  ist  in  eine  Menge  meist  kleiner  Eta- 
blissemente  zersplittert,  welche  außer  dem  gegenwärtigen  Hauptartikel:  Stick- 
zwirn, die  mannigfaltigsten  Arten  von  Zwirn  anfertigen:  Geschirrfaden,  Näh- 
faden, Zwirne  für  Handschuhfabrikation,  von  welchen  eine  Zeit  lang  alljährlich 
große  Quantitäten  nach  Sachsen  gingen,  zweifache  (doublirte)  Zwirne  für  die 
Hai  beeiden  Weberei,  drei-  bis  sechsfache  für  Elastiques,  Strumpfgarne,  Strick-  und 
Nähgarne  etc.  Nähfaden  wird  in  ganz  vorzüglichen  Qualitäten  fabrizirt  und 
kämpft  mit  nach  und  nach  wachsendem  Erfolg  gegen  den  Import  englischen  und 
deutschen  Produkts;  zur  Zeit  werden  aber  vom  schweizerischen  Publikum  immer 
noch  gewohnheitsmäßig  englische  Marken  gekauft.  Statistische  Ermittlungen  des 
Schweiz.  Spinner-  und  Webervereins  im  Jahr  1883: 

Firmen:     Zürich         14,  St.  Gallen  und  Appenzell         25,  Rest        8,  Total         47. 
Spindehi:       ,       36,148,  ,  „  ,  25,542,     ,     9420,      ,      70,110. 

Zwimproduktion :  19,174  q.  Arbeiter  im  Sommer  1883:  1019  (Schlatter's  Industriekarte). 

Reparation  der  Arbeiter  nach  Kantonen  (nach  Schlatter^s  Industriekarte) : 


Aargau  .  .  .  .  127 
Appenzell  A.-Rh.  .  251 
Appenzell  I.-Rh.   .       19 


Zürich 
Total 


361 


1019 


Graubünden  .         8 

Schwyz       ...        10 
St.  Gallen   ...     243 
Zwirnereien   unter   dem   Fabrikgesetz:    48  Etabl.  =  16,2  ®/oo   aller 
unterstellten  Etabl.;  1188  Ai'b.  =  8,4  7oo;  819  Pferdekräfte. 
Davon  sind 
a.  ohne  anderen  Betrieb:  I     b,  mit  anderem  Betrieb  verbunden: 


Aargau  .  .  . 
Appenzell  A.-Rh.  . 
Appenzell  I.-Rh.  . 
Bern  .... 
St.  Gallen  .  .  . 
Graubünden  .  . 
Luzem  .... 


Etabl. 
1 

8 
1 
1 
14 
1 
2 


Arb. 

20 
103 

12 

26 

242 

8 

51 


Pf. 

18 

71 

6 

6 

153 

15 

20 


EUbl.        Arb. 


Aargau       .     .     .    ')2       302 
Appenzell  A.-Rh.  .    «)  2  34 


St.  Gallen  .     .     .    «)  4         33 


Pf. 
236 


36 


*)  1  Zwirnerei  mit  Nähfadenfabrik,  1  mit  Baum  Wollweberei. 

^  1  »  „  »  1  1,  Stickerei. 

•)  1  ,  ,     Stickgarn fabrik,  1  „  Wattefabrik,    1    mit   Bleicherei,    1   mit 

Blattzahnfabrik. 


Baumwollzwimerei 


—     182     — 


Bausteine 


Schaffhausen 
Schwyz 
Zürich  .     . 


EUbl. 
1 

1 

9 


Arb. 

-62 

10 

159 


Pf. 
61 

6 

166 


39       693       522 


Etabl.       Arb.  Pf. 


Zürich   .     .     .     .    *)1        126  25 

9       495       297 

Die  Baumwollzwimerei  wird  ferner  als  ^e^enindustrie  betneben:  In  zwei 
aargauischen  Baumwollspinnereien,  in  einer  aargauischen  Baumwollspinnerei  und 
-Weberei;  in  einer  aargauischen  und  zwei  zürcherischen  Seidenzwimereien,  in 
einer  appemellischen  Bleicherei  und  Appretur. 

Als  ,, Baum wollz wimereien **  waren  im  Handelsregister  Ende  1884 
36  Etablissements  bezeichnet,  nämlicb  17  im  Kanton  Zürich,  13  im  Kanton 
Aargau,  2  im  Kanton  Glams,  je  1  in  den  Kantonen  Baselstadt,  Schaffhausen, 
Schwyz,  St.  Grallen.  (s.  Zwirnereien.) 

Bausteine.  Nach  den  Gesteinssorten,  die  sich  zu  Baumaterial  eignen,  zer- 
fällt die  Schweiz  in  4  Zonen :  1)  Hellgelbe  Kalksteine  (Jurassische  Zone),  2)  Sand- 
steine (Molassezone  zwischen  Alpen  und  Jura),  3)  Dunkle  Kalksteine  (Zone  der 
Kalkalpen,  gebildet  durch  den  nördlichen  Streifen  der  Alpenketten),  4)  Krystal- 
linische  Silicatgesteine  (Zentralzone  der  Alpen).  —  Die  jurassische  Zone  liefert 
an  sehr  vielen  Punkten  vortreffliche  Kalksteine,  bald  homogene  dichte,  bald 
„Muschelmarmore'',  femer  oolitische,  späthige  Echinodermenkalksteine  in  vielen 
Variationen,  die  meisten  hell,  weißgelb,  gelb  oder  r5th1ich.  Außerdem  finden  sich 
Gyps  und  nicht  selten  Gyps-  und  Cementstein,  stellenweise  auch  Asphalt.  Die 
Jlfo^a^^ezone  ist  aus  Sandsteinen,  Mergeln,  Thonarten  und  Konglomeraten  ge- 
bildet, mit  spärlicher  Einlagerung  von  Kalkstein  und  Braunkohlen.  Der  untere 
und  obere  Theil  der  Molasse  sind  Süßwasserbildungen  und  die  betreffenden  Sand- 
steine sind  im  Allgemeinen  zu  weich  und  zu  porös.  Die  Mehrzahl  der  guten 
Sandsteine  der  Molasse  gehört  der  mittlem,  marinen,  Schicht  an ;  es  sind  theils 
feinkörnige  homogene,  theils  grobkörnige  Quarz-,  nicht  selten  auch  Muschel- 
Sandsteine.  Gegen  die  Alpen  hin  stellen  sich  immer  häufiger  Konglomerate  (Nagel- 
fluh) in  Bänken  ein,  oder  die  Sandsteine  gehen  selbst  in  solche  über.  Da  oft  die 
Gerolle,  aus  welchen  diese  Konglomerate  bestehen,  fester  im  Cement  des  Gebildes 
haften,  als  ihre  eigene  Festigkeit  beträgt,  liefern  sie  sehr  schönes,  leider  nur  selten 
verwerthetes  Baumaterial.  Der  Molassezone  gehören  auch  verschiedene  Lagen  an, 
welche  hydraulischen  Kalk  und  Cement  liefern.  Zu  Bauzwecken  werden  oft  auch 
die,  im  Lauf  der  Zeit  zwar  spärlicher  gewordenen  erratischen  Blöcke  des  Molasse- 
landes verwendet,  so  die  Gneißgranite  aus  dem  Kt.  Aargau,  die  rothen  Quarz- 
konglomerate (Sernifit),  besonders  häufig  im  Kt.  Zürich  zu  Bauten  verwendet, 
die  erratischen  dunkeln  Alpenkalke,  welche  Fettkalk  geliefert  haben,  etc.  Die 
Zone  der  Kalkalpen  enthält  vorwiegend  die  Kalksteine  und  verwandten  Gebilde 
des  Kreide-,  Jura-  und  Trias-Systems,  sowie  die  Thonschiefer,  Kalksteine  und 
Sandsteine  der  Alttertiärzeit.  Aus  ihr  stammen  kieselige  Kalksteine  zu  Straßen- 
pflaster, viele  graue  bis  fast  schwarze  Kalksteine,  bald  dicht,  bald  späthig,  oft 
auch  durch  Versteinerungen  schön  gezeichnet  oder  weiß  geädert.  Mancherorts  weist 
diese  Zone  Thonschiefer,  gute  Cementsteine,  hydraulische  Kalksteine  und  auch 
Gyps  auf.  Ausnahmsweise  finden  sich  Trümmergesteine,  wie  der  rothe  und  weiße 
Sernifit  am  Wallensee  und  im  Sernftthal,  Flyschkonglomerate  (am  Niesen),  auch 
erratische  Granitblöcke  (Morschach,  Monthey).  Die  Zentral eone  der  Alpeth  be- 
steht in  der  Hauptmasse  aus  den  krystallinisch  körnigen  Silicatgesteinen,   Gneiß, 


*)  Mit  Färberei  und  mech.  Werkstätte. 


Bausteine  —     183     —  Bausteine 

Glimmerschiefer,  Granit,  Syenit  etc.,  welchen  einzelne  Zonen  kalkigen  Gresteins 
ein-  oder  angelagert  sind,  zum  Unterschied  von  denjenigen  der  Kalkalpen  fast 
immer  eine  kömige,  marmorische  BeschafiPenheit  zeigend.  Hieher  gehören  die  zahl- 
reichen, meistenorts  leider  stark  durchklüfteten  Cypolin-  und  Marmorlager  in 
GrauhQnden,  üri,  Tessin,  Wallis.  Mehr  lokale  Einlagerungen  sind  Serpentin, 
Ofenstein  (Gilistein,  Talkschiefer,  pierre  oUaire  etc.)  und  Gyps.  —  Aus  Unkenntniß 
wird  noch  Manches  vom  Auslande  hezogen,  das  sich  im  Inland  ehenso  gut,  oft 
hesser  findet.  Die  schweizerischen  Cemente  und  hydraulischen  Ealke  stehen  an 
Güte  und  Festigkeit  zum  Theil  weit  üher  dem  ausländischen  Fahrikat  und  ehenso 
Bedeutendes  wird  in  Marmor  produzirt.  Der  Import  steht  in  gewaltigem  Miß- 
verhältniß  zur  eigenen  Produktion.  In  guten  und  schlechten  Jahren  wird  mehr 
als  Y4  der  Produktion,  d.  h.  7&  ^^^  ganzen  Bedarfs,  eingeführt,  und  zwar  haupt- 
sächlich aus  Frankreich.  Die  Schweiz.  Steinhruchindustrie  ist  nicht  auf  der  Höhe, 
welche  ihr  die  Lage  des  Landes  und  sein  Materialreichthum  naturgemäß  einräumt. 
G^nz  große  Steinbrüche  gibt  es  keine  und  die  kleinen  Brüche,  deren  Abbau- 
fahigkeit  bei  plötzlicher  Bedarfssteigerung  meist  absolut  beschränkt  ist,  können 
aus  diesem  Grunde  von  den  guten  Zeiten  nicht  genug  profitiren,  während  sie  bei 
schlechten  zum  großen  Theil  geschlossen  werden  müssen.  Der  gegenwärtige  Import 
von  Bausteinen  entfällt  hauptsächlich  auf  die  Strecke  des  Genfer  See^s,  wo  die 
großen  Bruchsteinbrüche  Savoyens  (Meillerie)  per  Schiff  das  ganze  Schweizer  Ufer 
versorgen.  Von  Schweiz.  Produkt  gelangt  nach  Genf  und  Lausanne  nur  die  Berner 
Molaase  in  größeren  Mengen.  In  der  Westschweiz  fehlen  leistungsfähige  Brüche 
gänzlich,  ausgenommen  St.  Triphon,  das  aber  an  Hochbauquadern  nur  Sockel 
liefern  kann  und  in  G^nf  selbst  hierin  noch  der  Konkurrenz  des  französischen 
Bruches  in  Yillebois  begegnet. 

Die  jährliche  Steinproduktion  der  Schweiz  in  den  schlechten  G^chäftsjahren 
seit  1880  ist  höchstens  auf  200,000  m*  =  500,000  t  im  Werthe  von  5—572 
Millionen  Fr.  zu  veranschlagen,  worunter:  Granit  31,200  t.  Fr.  330,000,  Trümmer- 
gesteine 138,000  t,  Fr.  1^150,000,  Kalksteine  132,500  t,  Fr.  1'800,000,  Schiefer 
Fr.  500,000.  Es  ist  anzunehmen,  daß  die  Produktion  in  der  vorhergehenden 
guten  Periode  mindestens  doppelt  so  hoch  gewesen  sei,  mit  Ausnahme  der  Schiefer, 
deren  Gewinnung  beständiger  ist.  Näheres  über  Bausteine  s.  Artikel  über  die 
verschiedenen  Arten  derselben,  sowie  die  Artikel  „Baumaterialien**  und  „Bergbau**. 
Betreffend  künstliche  Bausteine  s.  Backsteinfabrikation,  Cement  etc. 

Ausfuhr  und  Einfuhr  von  Bausteinen,  a.  Boh  behauene  Bau- 
steine: Ausfuhr  1884:  44,507  q,  1883:  29,950  q,  1873:  Steine  behauene: 
33,732  q  (1863 :  Siehe  Ziegel  und  Backsteine),  nämlich  über  die  französische  Grenze 
1884 :  12,000  q,  1883 :  7520  q,  1873 :  5540  q;  über  die  deutsche  Grenze  1884: 
20,700  q,  1883:  12,105  q,  1873:  16,672  q;  über  die  österreichische  Grenze 
1884:  1177  q,  1883:  3432  q,  1873:  1160  q;  über  die  italienische  Grenze 
1884:  10,630  q,  1883:   6893  q,  1873:  360  q. 

Gesammteinfuhr  ad  a.  1884  :  45,880  q,  1883  :  52,577  q;  Bausteine,  gemeine, 
behauene:  Durchschnitt  1872/81 :  90,050  q,  1873:  106,325  q,  1863:  158,810  q, 
1853:  150,232  q,  nämlich  über  die  französische  Grenze  1884:  10,687  q,  1883 
10,680  q,  1873:  92,362  q;  über  die  deutsche  Grenze  1884:  33,665  q,  1883 
40,090  q,  1873:  10,578  q;  über  die  österreichische  Grenze  1884:  203  q,  1883 
47  q,  1873:  155  q;  über  die  italienische  Grenze  1884:  1325  q,  1883:  1760  q, 
1873:  3230  q. 

Im  Verkehr  mit  dem  Pays  de  Gez  ad  a.  Einfuhr  1884:  27,152  q,  1883: 
19,600  q. 


Bausteine  —     184     —        Bedachungsmaterialiengeachäfte 

b.  Weiter  bearbeitete  Bausteine  (nicht  nur  roh  hehauen),  sowie  Stein- 
platten^  nicht  polirte.  Gesammtaus  fuhr  1884:  1143  q,  1883;  1690  q,  nämlich 
über  die  franzöBische  Grenze  1884:  220  q,  1883:  467  q;  über  die  deutsche 
Grrenze  1884:  648  q,  1883:  1078  q;  über  die  österreichische  Grenze  1884: 
210  q,   1883:   —  q;    über  die  itaUenische  Grenze   1884:    65  q,    1883:  145  q. 

Gesammteinfuhr  1884:  18,610  q,  1883:  18,966  q;  Dorch8chnittl872/81 : 
53,147  q,  nämlich  über  die  französische  Grenze  1884 :  13,438  q,  1883  :  11,628  q; 
über  die  deutsche  Grenze  1884:  4017  q,  1883:  7187  q;  über  die  österreichische 
Grenze  1884:  720  q,  1883:  117  q;  über  die  italienische  Grenze  1884:  435  q, 
1883:  34  q. 

Siehe  femer  Marmor,  Steinhauerarbeiten,  Dachschiefer,  Ziegel,  Backsteine  etc. 

Bayern.  Mit  diesem  Lande  hat  die  Schweiz  seit  1848  Verträge  und 
Uebereinkünfte  abgeschlossen  betreffend: 

Anoni/me  oder  Aktiengesellschaften:  Erklärungen  vom  22. /2 7.  Dezember 
1870  (A.  S.  X,  S.  363,  frz.  332). 

Civilstand:  1)  Gegenseitige  kostenfreie  Zustellung  von  Geburts-  und  Todes- 
scheinen. Uebereinkunft  vom  7.  Dezember  1874  (A.  S.  n.  F.  I,  S.  210,  frz.  172). 

—  2)  Verfahren  bei  Beurkundung  von  Geburts-  und  Sterbefällen  und  bei  Auf- 
findung von  Leichen  auf  dem  Bodensee.  Uebereinkunft  vom  16.  März  1880 
(A.  S.  n.  F.  V,  S.  26,  frz.  26). 

Eisenbahnwesen:  Siehe  Eisenbahn  vertrage. 

Handel:  Vertrag  mit  dem  deutschen  Zollverein,  d.  d.  13.  Mai  1869  (A.  S. 
IX,  S.  888,  frz.  766);  ersetzt  durch  den  Vertrag  mit  Deutschland  vom  23.  Mai 
1881  (A.  S.  n.  F.  V,  S.  458,  frz.  426). 

Leichenpässe:  Anerkennung  derselben,  Vereinbarung  vom  22, /2b.  Juli  1884 
(A.  S.  n.  F.  VU,  S.  501,  frz.  455). 

Niederlassungswesen:  Siehe  Deutschland. 

Postwesen:  1)  Einheitstaxe  für  Pakete  bis  5  kg,  Konvention  vom  1.  Juni 
1876  (A.  S.  n.  F.  11,  S.  553,  frz.  488).  —  2)  Einzugsmandate  und  Post- 
anweisungen, Konvention  vom  4.  Juni  1876  (A.  S.  n.  F.  II,  S.  317,  frz.  267). 

—  3)  Fahrpostverkehr,  Vertrag  vom  11.  April  1868  (A.  S.  IX,  S.  398,  frz.  381). 

—  4)  Frankirung  portopflichtiger  Sendungen,  Konvention  vom  25.  Januar  1878 
(A.  S.  n.  F.  in,  S.  340,  ft^.  322).  —  Im  Uebrigen  siehe  Deutschland. 

Schiff  fahrt:  1)  Regulirung  der  Schifffahrtsverhältnisse  auf  dem  Bodensee 
und  Rhein,  Konvention  vom  2.  Mai  1853  (A.  S.  III,  S.  613,  frz.  IV,  S.  334). 

—  2)  Internationale  Schifffahrts-  und  Hafenordnung,  Konvention  vom  22.  Sep- 
tember 1867  (A.  S.  IX,  8.  238,  frz.  218). 

Sprenggeschosse  (NichtVerwendung  solcher  im  Kriege):  Erklärung  vom 
29.  November/ 11.  Dezember  1868  (A.  S.  IX,  S.  597,  frz.  543). 

Telegraphenwesen :  Siehe  Deutschland. 

Wasserabfluß  des  Bodensee^s:  Konvention  vom  31.  August  1857  (A.  S.  VI, 
S.  25,  frz.  26). 

Bazars.  Als  Bazars  waren  Ende  1884  109  Greschäfte  im  Handelsregister 
eingetragen,  nämlich  im  Kanton  Aargau  4,  Appenzell  A.-Rh.  1,  Bern  10,  Frei- 
burg 4,  St.  Gallen  5,  Genf  8,  Graubünden  10,  Luzem  24,  Neuenburg  13, 
Schaffhausen  3,  Thurgau  2,  Waadt  19,  Zürich  6. 

Bedachiingsmaterialiengeschafte.  Deren  waren  Ende  1884  8  im  Handels- 
register eingetragen,  nämlich :  1  als  Bedachungsmaterialienhandlung  (Zürich),  1 
als  Dachschieferhandlung   (St.  Gallen),    1  als  Dachpappenfabrikation  (Zürich),    2 


Bedachungsmaterialiengeschäile        —      185     — 


Belgien 


als  DachBchindelnliandluiigeii  (Bern  1,  Zürich  1),  1  als  Glas-,  Falzziegel-  und 
Dachplattengeschäft  (Solotham),  2  als  Holzcementbedachungen  (Zürich). 

Beerensäfte.  Betreffend  Ein-  und  Ausfuhr  siehe :  Früchte  und  Pflanzen  in 
Branntwein  eingemacht,   Beerensäfte  etc. 

Beifuss  s.  Medizinalpflanzen. 

Beinknopffabrikation.  Mit  dieser  Geschäftshezeichnung  flgurirte  £nde 
1884  eine  Firma  (in  Baselstadt)  im  Handelsregister. 

Beinschwarz.  Gesammtausfuhr  1884:  3  q,  1883:  1  q.  Gesammt- 
einfuhrl884:  1471  q,  1883:  1394  q,  Durchschnitt  1872/81 :  1022  q,  1873: 
1002  q,   1863 :  846  q,  1853 :  64  q,  wovon  das  Meiste  über  die  deutsche  Grenze. 

Bekleidungsindustrie.  Es  gibt  nur  wenige  Zweige  der  Bekleidungs- 
industrie, welche  in  der  Schweiz  nicht  in  mehr  oder  weniger  erheblichem  Um- 
fange heimisch  wären.  Dieselben  sind  jedoch,  insoweit  es  sich  um  fabrikmäßige 
Erstellung  handelt,  sämmtlich  neueren  Datums  und  stehen  erst  am  Anfang  ihrer 
Entwicklung.  Der  Absatz  beschränkt  sich  im  Wesentlichen  auf  das  Inland,  das 
an  und  für  sich  nur  einen  kleinen  Spielraum  gewährt  und  überdies  von  aus- 
ländischen Konfektionswaaren  aller  Art,  besonders  französischen  und  deutschen, 
überfluthet  wird.  Die  Schuhfabrikation  ist  der  einzige  Zweig,  welcher  als  Export- 
industrie betrachtet  werden  kann.  Branchen,  welche  in  der  Schweiz  nur  ver- 
einzelt Eingang  gefunden  haben,  sind  namentlich  die  Corsetindustrie,  Handschuh- 
fabrikation, Fabrikation  von  Herren-  und  Damenfilzhüten,  kiLnstlichen  Blumen  etc. 
Der  gegenwärtige  Umfang  der  schweizerischen  Bekleidungsindustrie  ergibt  sich 
annäherungsweise  aus  folgender  Zusammenstellung: 


Kona.     Prod. 
Millionen  Fr. 


Arbeiter 


Damenkonfektion  . 
Herrenkonfektion  . 
Fertige  Damenhüte  u 

Modewaaren  .  . 
Schuhwaaren  .  . 
Bonneterie  .  .  . 
Lingerie   .... 


45,0 
40,0 

5,0 

50,0 

9,0 

15,7 


35,00  21,000 

25,00  12,900 

4,00  3,800 

40,00  29,900 

6,00  3,600 

10,00  27,200 


Kons.     Prod. 
Millionen  Fr. 


Schirme 2,5 

Herrenhüte  u.  Mützen      4,5 


Kürschnerwaaren 
Cravatten      .    . 
Lederhandschuhe 
Künstl.  Blumen 


3,0 

1,0 
1,0 
1,» 


2,0 

1,» 

2,0 

0,» 


Arbeiter 

600 


0,t  j 


2,200 


Einfuhr  1884: 


Schuhwaaren  aller  Art 7148 

Wollene  Kleidungsstücke    ....  5174 
Andere  Kleidungsstücke,  Leibwäsche 

und  Weißzeug 5976 

Mode-  u.  Putzwaaren,  Schmuckfedem  1866 

Gamirte  Filzhüte 655 

Künstliche  Blumen 576 

Gamirte  Stroh-  und  Roßhaarhüte  .  469 


q 

360 
333 

188 


Fertige  Shawls  und  Schärpen  .  . 
Seidene  Sonnen-  und  Regenschirme 
Baumw.       «  »  n 

Wollene  oder  gemischte  Sonnen-  und 

Regenschirme 138 

Kappen  (Schirmmützen)  aller  Art  .      188 

Pelzwaaren 172 

Lederhandschuhe 75 


Ausfuhr  1884:  Schuhwaaren,  hauptsächlich  feine,  6489  q.  Stroh-  und 
Roßhaarhüte  2029  q.  Von  keinem  der  übrigen  Artikel  beträgt  die  Ausfuhr  mehr 
als  Yio  der  Einfuhr. 

Belgien.  Die  Schweiz  unterhält  mit  Belgien  einen  ziemlich  lebhaften 
Handelsverkehr. 


Sie  exporiirt  dorthin  u.  A.  : 
Alizarin,  künstliches. 
Baumwollabfölle. 
Baumwollgarne. 

Baumwollene  Bänder  und  Fosa- 
mentirwaaren. 


Baum  wollge  webe . 

Bretter. 

Bücher. 

Butter. 

Chemische  HülÜBstoffe. 


Belgien 


—      186     — 


Belgien 


Chocolade. 
Cigarren. 
Eisenwaaren. 
Elastische  Gewebe. 
Eßwaaren,  feine. 
Farben  und  Farbstoffextrakte. 
Fleisch,  frisches. 
Floretseide. 

Gold-  und  Silberwaaren. 
Häute. 
Holzwaaren. 
Käse. 

Kondensirte  Milch. 
Liqaeurs. 
Die  Schweiz  bezieht  ans  Belgien  n.  A.  : 


Maschinen. 

Musikdosen. 

Papier. 

Sämereien. 

Schuhe. 

Seidenabfälle. 

Seidenbänder. 

Seidenstoffe. 

Spitzen. 

Stickereien. 

Strohgeflechte. 

Wein  und  Weingeist. 

Uhren-  und  Uhrentheile. 


Amlung. 

Baumwolle  und  -Abfälle. 

Baumwollgame  und  -Gewebe. 

Brannkohlen. 

Bücher. 

Cacaobohnen. 

Chemische  Hülfsstoffe. 

Coaks. 

Eisen  und  Eisenwaaren. 

Farbrinden. 

Fische. 

Flachs  und  Hanf. 

Glas  und  Glaswaaren. 

Gt)ld-  und  Silberwaaren. 

Hafer. 

Instrumente. 

Jutegewebe. 

Kaffee,  roher. 

Leder. 


Mais. 

Maschinen. 

Mehl. 

Obst. 

Oel. 

Papier. 

Petroleum. 

Reis. 

Sämereien. 

Schweineschmalz. 

Soda. 

Steinkohlen. 

Tabak. 

Thonwaaren. 

Wein,  Weingeist. 

Weizen. 

Wollgame  und  -Gewebe. 

Uhren. 

Zucker. 


Leinengarn  und  >  Gewebe. 

Mit  Belgien  hat  die  Schweiz  seit  1848  Verträge  abgeschlossen  betreffend: 

Auslieferung  der  Verbrecher,  d.  d.  13.  Mai  1874  (A.  S.,  n.  F.  I,  S.  59, 
frz.  57).  Abänderung  vom   11.  September  1882  (A.  S.,  n.  F.  VI,  S.  617). 

Civilstandsakien,  gegenseitige  kostenfreie  Zustellung  derselben,  d.  d.  2.  Fe- 
bmar  1882  (A.  S.,  n.  F.  VI,  S.  140,  frz.  149).  Vergl.  hiezu  Konvention  be- 
treffend Todscheine,  vom  9.  März  1870  (A.  S.  X,  S.  112,  frz.  92). 

Fabrikmarken,  d.  d.  11.  Februar  1881  (A.  S.,  n.  F.  V,  S.  301,  frz.  274). 

Geistiges  Eigenihum,  s.  unter  Urheberrecht. 

Geldanweisungen,  s.  unter  Postverträge. 

Genfer  Konvention,  d.  d.  22.  August  1864  (A.  S.  VIII,  S.  520,  frz.  480). 

Gewerbliches  Eigenthum,  d.  d.  23.  März  1883  (A.  S.,  n.  F.  VII,  S.  517» 
frz.  469). 

Handel  und  Niederlassung,  d.  d.  11.  Dezember  1862  (A.  S.  VII,  S.  484, 
frz.  466).  Vergl.  hiezu  Verlängemng  d.  d.  22.  November  1879  (A.  S.,  n.  F.  IV, 
S.  365,  frz.  312). 


Belgien  —     187     —  Bellelaykäse 

Internationales  Maß-  und  Gewtchtsbureau^  d.  d.  20.  Mai  1875  (A.  S., 
n.  F.  II,  S.  3,  frz.  3). 

Militärdienstbefreiunffj  siehe  Artikel  V  des  Handels-  and  Niederlassungs- 
vertrages. 

Münzwesen.  Vertrag  zwischen  der  Schweiz,  Italien,  Frankreich,  Belgien, 
vom  23.  Dezemher  1865  (A.  S.  VIII,  S.  825,  frz.  760),  ersetzt  durch  den  Ver- 
trag zwischen  der  Schweiz,  Belgien,  Frankreich,  Italien  und  Grriechenland,  vom 
5.  Novemher  1878  (A.  S.,  n.  F.  IV,  S.  292).  Vergl.  hiezu  Spezial -Vereinbarung 
betr.  Art.  8  (A.  S.,  n.  F.  IV,  S.  306)  und  Protokoll,  beides  vom  5.  November 
1878  (A.  S.,  n.  F.  IV,  S.  315,  frz.  274),  sowie  Zusatz  betr.  Art.  8,  Konvention, 
von  1879  (A.  S.,  n.  F.  IV,  S.  328) ;  ferner  Kündung  des  Vertrages  seitens  der 
Schweiz  am  29.  Mai  1884. 

Pflegekosten y  gegenseitig  nnentgeltliche,  d.  d.  19./31.  Dezember  1885;  siehe 
Ereisschreiben  des  Bundesrathes  vom  25.  Januar  1856  (Bundesbl.  1856,  I.  S.  ?). 

Phylloxera,  Beitritt  Belgiens  am  8.  Juni  1882  (A.  S.,  n.  F.  VI,  S.  253, 
frz.  243). 

Post,  1)  Allgemeiner  Weltpostvertrag  vom  1.  Juni  1878  (A.  S.,  n.  F.  III, 
S.  671,  frz.  636); 

2)  Geldanweisungen,  d.  d.  4.  Juni  1878  (A.  S.,  n.  F.  III,  S.  728,  frz.  665); 

3)  Gewichts-  und  Dimensionsgrenzen  —  Erweiterung  für  Waarenmuster, 
Konvention  vom  21.  April  1882  (A.  S.,  n.  F.  VI,  S.  155,  frz.  160); 

4)  Poststücke  ohne  Werth,  d.  d.  3.  November  1880  (A.  S.,  n.  F.  V,  S.  881, 
frz.  832) ; 

5)  Werthbriefe,  deklarirte,  d.  d.  1.  Juni  1878  (A.  S.,  n.  F.  III,  S.  711, 
frz.  656). 

Sprenggeschosse  (Nichtanwendung  solcher  im  Kriege),  ErkläruDg  vom  29. 
November,  14.  Dezember  1868  (A.  S.  IX,  S.  597,  frz.  543). 

Strafurtheile  (gegenseitige  Mittheilungen).  (Bundesblatt  1879,  III,  S.  641.) 

Telegraphenverkehr,  d.  d.  10./22.  Juli  1875  (A.  S.  n.  F.  EL,  S.  295,  frz.  254). 

Urheberrecht,  Konvention  vom  25.  April  1867  (A.  S.  IX,  S.  114,  frz.  114). 

BeUadonna  s.  Medizinalpflanzen. 

Bellelaykäse.  (MUnsterkäse;  Tetes  de  moine.)  Weichkäse,  dessen  Bereitung 
im  bernischen  Amtsbezirk  Münster,  im  Jura,  zu  Hause  ist  und  die  ihren  Ursprung 
im  Premonstratenserstift  Bellelay  (gegründet  1136)  genommen  hat.  Aus  den  Ar- 
chiven in  Pruntrut  geht  hervor,  daß  der  Abt  von  Bellelay  um  die  Mitte  des 
15.  Jahrhunderts  dem  dortigen  Stadtrath  jährlich  2  solche  Käae  sandte;  der  üeber- 
bringer  erhielt  einige  Pfennige  Belohnung ;  wenn  der  Abt  selbst  kam,  wurde  er 
im  Stadthaus  empfangen  und  vom  Rath  bewirthet.  Aus  einer  Schrift  von  Pfarrer 
Bridel  (Conrse  de  Bäle  ^  Bienne,  1776)  ergibt  sich,  daß  damals  die  Käsereien 
um  das  Kloster  gut  nnterhalten  waren  und  ein  feines  Produkt  lieferten,  wogegen 
im  Anfang  des  laufenden  Jahrhunderts  die  Fabrikation  etwas  in  Verfall  gerieth. 
Abraham  Hofstetter,  Landwirth  in  Bellelay,  bemühte  sich,  den  alten  Ruf  des 
Produkts  wieder  herzustellen  und  dessen  Zubereitung  neuen  Aufschwung  zu  geben, 
wofür  ihm  an  verschiedenen  Ausstellungen  verdiente  Auszeichnung  zu  Theil  wurde. 

Der  Bellelaykäse  wird,  ähnlich  wie  die  übrigen  Fettkäse,  in  einem  Kessel 
gekocht,  in  durchlöcherten  hölzernen  Gefäßen,  von  der  eigen thümlichen  Form  des 
Fabrikats,  gepreßt,  dann,  um  das  Verlaufen  zu  verhüten,  in  „Järben"  von  dünner 
Tannenrinde  gesalzen.  Derselbe  muß  an  feuchtem  Orte  aufbewahrt  und  täglich 
gereinigt  werden.  Nach  10  — 12  Monaten  ist  er  reif,  hält  aber,  wenn  gut  fa- 
brisirt,  3 — 4  Jahre.  Die  Stücke  wiegen  10 — 15  Pfund,  haben  einen  Zoll  ixy^bLX 


Bellelaykäse  —     188     —  Bergbau 

Darcbmesser  als  Höhe  und  die  Gestalt  eines  abgestnmpften  Kegels.  Greschabt  ist 
der  Käse  am  schDiackbaftesten.  Aufbewabnmg  feucht,  in  gutem  Keller,  auf  einem 
passenden  Brett,  öfteres  Waschen  mit  Salzwasser. 

Von  den  ursprünglich  zur  Abtei  gehörenden  Höfen  hat  sich'  die  Fabrikation 
auf  die  sogenannten^ Freiberge •*  ausgedehnt;  von  5 — 6  Gemeinden  werden  jährlich 
1500  Stück  oder  ungefähr  100  q  in  den  Handel  gebracht.  Die  Waare  findet  in 
Italien,  Deutschland,  Holland,  Rußland,  Belgien,  besonders  aber  in  Frankreich 
Absatz  und  ist  auch  in  einigen  Gegenden  in  der  Schweiz  begehrt.  (Schatzmann, 
Die  Milchwirthschaft  im  Kt.  Bern.) 

Benediktenkraut  s.  Medizinalpfianzen. 

Bengaline.  Mehrtrettiger  gemischter  Stoff  mit  seidener  Kette  und  Baum- 
wolle oder  Wolle  als  Schuß,  der  zu  Putz-  und  Kleiderzwecken  verwendet  wird. 
Der  Artikel  wird  meistens  von  Lyon  geliefert,  jedoch  nicht  in  bedeutenden  Quan- 
titäten konsumirt. 

Benzin,  s.  Petroleum-Destillate. 

Benzoesäure  ist  ein  früher  nur  in  der  Pharmacie  zu  JEtäucherkerzchen 
u.  dgl.  verwendeter  Körper,  den  man  durch  Destillation  von  Benzoeharz  erhält. 
Viel  größere  Mengen  werden  neuerdings  in  der  Fabrikation  von  Theerfarben, 
z.  B.  des  Anilinblau,  verwendet  und  theils  aus  dem  Pferde-  und  Kuhham,  theils 
auf  künstlichem  (synthetischem)  Wege  aus  Toluol  dargestellt.  Die  in  der  Schweiz 
verbrauchte  Menge  (1883:  2100  kg)  wird  vermuthlich  ans  dem  Auslande  ein- 
geführt. —  Einfuhr  1884:  41  q  i.  Fr.  1600  =  Fr.  65,600,  1883:  263  q, 
Durchschnitt  1872/81:  50  q,  1873:  159  q. 

Benzol  ist  eine  aus  Steinkohlentheer  gewonnene  leicht  flüchtige  Flüssigkeit, 
welche  fast  ausschließlich  zur  Fabrikation  künstlicher  Farbstoffe  (Anilinfarben) 
dient  und  zu  diesem  Zwecke  in  großen  Quantitäten  in  die  Schweiz  eingeführt 
wird,  zum  Theil  als  Rohbenzol,  welches  in  den  hiesigen  Fabriken  in  reines 
Benzol,  Toluol  und  Xylol  getrennt  wird.  Der  jährliche  Verbrauch  an  diesen 
Stoffen  in  den  Schweizer  Farbenfabriken  beträgt  über  100,000  kg.  Früher 
diente  das  Benzol  auch  zum  Fleckenreinigen  und  zur  chemischen  Wäsohe;  was 
heut  zu  Tage  unter  dem  Namen  „Benzin**  zu  diesen  Zwecken  im  Handel  geht, 
ist  nicht  Steinkohlentheer-Benzol,  sondern  ein  leicht  flüchtiges  Produkt  der  Ver- 
arbeitung von  Rohpetroleum,  Braunkohlentheer  u.  dgl.  Keines  dieser  Produkte 
wird  in  der  Schweiz  selbst  dargestellt,  woselbst  keine  Steinkohlentheer-  oder 
Braunkohlen- Destillationen  bestehen. 

Benzylchlorid  ist  ein  aus  Steinkohlentheer-Toluol  durch  Behandlung  mit 
Chlorgas  erhaltenes  Produkt,  welches  in  der  Fabrikation  künstlicher  Farbstoffe 
mehrfache  Verwendung  findet,  z.  B.  zu  sehr  bläulichem  Anilinviolett.  Die  in  der 
Schweiz  1883  verbrauchten  6250  kg  sind  aus  Deutschland  eingeführt. 

Bergamotte,  grüne,  s.  Wildling  von  Motte. 

Bergbau  und  verwandte  Betriebe.  Bergbau  auf  Gold,  Silber, 
Kupfer,  Blei  und  Eisen  wurde  schon  zur  Zeit  der  Römer  in  den  Alpen  betrieben. 
Die  meisten  Unternehmungen  sind  aber,  zum  Theil  schon  seit  Jahrhunderten, 
aufgegeben  worden,  die  Ausbeutung  der  Edelmetalle  unter  dem  Einfluß  der  Auf- 
schließung der  amerikanischen  und  australischen  Fundorte,  diejenige  des  Eisens  etc. 
vornehmlich  unter  dem  Druck  der  Produktion  in  Deutschland. 

Im  Allgemeinen  kommen  Metallerze  in  der  Schweiz  sehr  häuflg  vor,  doch 
sind  die  Lager  unbedeutend  oder  aber  sehr  schwer  zugänglich.  Viele  Flüsse  führen 
(/oldhaliif/en  Sand,  der  vielleicht  die  Ausbeutung  mit  maschinellen  Vorrichtungen 
noch  lohnen  würde.   Im  Kanton  Luzern  wurde  früher  in  der  Emme  und  Luthem 


Bergbau  —      189     —  Bergbau 

Gold  gewaschen;  der  Ertrag  deckte  aber  die  erhöhten  Arbeitslöhne  nicht  mehr 
und  das  Gewerbe  wurde  eingestellt.  Goldwaschereien  befanden  sich  auch  im  Kanton 
Aargau,  Goldminen  auch  im  Val  Marobbio  und  bei  Astano  im  Kanton  Tessin, 
ebenso  im  Kanton  Wallis  und  am  Calanda  im  Kanton  Graubiinden. 

Silber-  und  kupf erhaltige  Fahlerze  kommen  in  Glarus,  Graubünden,  Uri, 
Wallis  etc.  vor,  Nickeleree  hauptsächlich  in  letzterm  Kanton.  Auch  Bleierze  sind 
weit  verbreitet.  Die  Ausbeutung  wäre  aber  hauptsächlich  wegen  der  Unzugänglich- 
keit der  Fundorte  nur  mit  Aufwendung  großer  Mittel  durchzuführen. 

Die  Kupfer- f  Blei-  und  Silhermmtn  im  Kanton  Uri  sind  seit  Jahrhunderten 
verlassen,  ebenso  seit  geraumer  Zeit  diejenigen  im  Kanton  Tessin  und  Wallis. 
Die  Bleiminen  in  Lcetschen  (Loueche  im  Kanton  Wallis)  enthalten  nur  30 — 40  g 
Silber  in  100  kg  Rohmineral.  Nach  jeweilen  geringer  Ausbeute  find  dieselben 
wiederholt  verlassen  worden.  Ebenfalls  nur  geringen  Erfolg  gewährten  die  Nickel- 
und  Kupferminen  der  Gesellschaft  Ossent  Fürst  &  C'  im  Thal  Änniviers  in 
Grand-Protj  Bourrimont  und  beim  Dorfe  St-Luc\  femer  die  Kupferminen  in 
Mariigny  und  auf  Märtschenalp  im  Kanton  Glarus  etc.  etc. 

Die  Eisengewinnung  beschränkt  sich  heute  auf  den  Jura^  wo  2  Hochöfen 
in  Betrieb  sind,  wogegen  dort  vor  ungefähr  20  Jahren  noch  7 — 9  Holzkohlen- 
öfen unterhalten  wurden  und  ein  Ofen  in  Plöns  (St.  Gallen)  zum  Schmelzen  des 
ausgezeichneten  Erzes  des  Gonzenbergs  in  Thätigkeit  war.  Im  Kanton  Zürich 
wurde  früher  an  der  Lägern  und  in  der  Gemeinde  Flurligen  Bohnerz  gewaschen 
und  in  die  Eisenhütten  in  Laufen  verkauft.  Noch  in  den  Vierziger  Jahren  wurde 
auch  in  den  Kantonen  Soloihurn^  Schaff  hausen  (Laufen),  Grraubünden  und  Wallis 
etwas  Eisen  gewonnen.  Die  schweizerische  Gesammtproduktion  wurde  damals  auf 
ungefähr  10,000  t,  die  Zahl  der  damit  beschäftigten  Arbeiter  auf  2000  geschätzt. 

Das  Erz,  das  im  Jura  verhüttet  wird,  ist  ein  Brauneisenstein,  der  iu  etwas 
über  100  m  Tiefe  als  Bohnerz  auf  dem  weißen  Jurakalk  aufsitzt ;  das  gewonnene 
Eisen  ist  eine  der  besten  ezistirenden  Sorten.  Zur  Zeit  wird  die  Fortführung  des 
Betriebes  hauptsächlich  dadurch  ermöglicht,  daß  die  Nebenprodukte  (Schlacke)  zu 
Schlackensteinen  und  Schlackenwolle  verarbeitet  werden,  wofür  die  v.  RolF sehen 
Eisenwerke  in  Gerlafingen  (Werke  in  Delsberg  und  Courroux)  vorzügliche  Ein- 
richtungen besitzen.  Außer  dieser  letztgenannten  Firma  existirt  noch  die  ,.  Society 
des  usines  de  Vallorbes  et  des  Rondez"  und  „  J.  B.  Bourquard  in  S^prais**,  alle 
im  Kanton  Bern.  Die  Werke  Rieres  les  Martins  und  Sur  les  Adelles,  Maicherou3, 
Gros-Sent,  Magnin,  Dosiere  und  Esserts  occidentaux,  alle  ebenfalls  im  Kanton 
Bern,  sind  in  den  Siebenziger  Jahren  erschöpft  worden.  Dasjenige  in  Neuhausen 
(J.  G.  Neher's  Söhne  in  Laufen)  ist  außer  Betrieb.  Die  Produktion  dieser  ein- 
gegangenen Werke  betrug  im  Jahre  1870  ungefähr  30,000  t  Eisenerz.  Die 
Gresammtproduktion  der  noch  existirenden  Werke,  die  sich  seit  1870,  wo  sie  nur 
ungefähr  3000  t  betrug,  beträchtlich  vermehrt  hat,  belief  sich  im  Jahr  1881 
auf  ungefähr  20,000  t  Erz,  resp.  7000  t  Eisen. 

Bedeutender  als  die  Erzbergwerke  ist  der  Salinenbau.  Bis  zum  Jahre  1836 
war  Bex  im  ELanton  Waadt  (seit  1554  ausgebeutet)  die  einzige  Salzgewinnungs- 
stelle in  der  Schweiz.  Im  genannten  Jahre  wurde  das  mächtige  Steinsalzlager  in 
Schweizerhalle  entdeckt;  daran  reihten  sich  die  Salinen  in  Kaiseraugst,  Ryburg 
und  Rheinfelden.  Dadurch  wurde  die  Schweiz  in  Bezug  auf  das  Salz  vom  Aus- 
land unabhängig ;  denn  die  Rheinsalinen  könnten  nicht  nur  den  ganzen  Bedarf  der 
Schweiz  decken,  was  jetzt  nur  zu  drei  Viertheilen  geschieht,  sondern  es  könnte 
noch  Salz  exportirt  werden,  wenn  die  Zollverhältnisse  es  erlaubten.  Die  Rhein- 
salinen   haben    19  Bohrlöcher  von  ungefähr  150  m  Tiefe   und  43  Siedepfannen 


Bergbau  —      190     —  Bergbau 

von  4282  m^  Oberfläche.  Die  Produktion  erstreckt  weh  auf  alle  Sorten  Salz, 
sowie  auf  Bohrlochsoole  und  Mutterlauge.  Der  Jahresumsatz  beträgt  37,000  t, 
derjenige  in  Bex  ungefähr  2000  t. 

Bemerkeuswerth  ist  ferner  die  Gewinnung  von  Braun-  und  Schieferkohlent 
Anthracit  und  Asphalt.  Der  Asphalt  vom  Val  de  Travers  im  Kanton  Neuenburg 
ist  unerreicht  an  Qualität.  Derselbe  wird  von  einer  englischen  Gresellschaft  aus- 
gebeutet. Die  Produktion  betrug  im  Durchschnitt  von  1879 — 1883  14,335  t 
jährlich.  Anthracit  findet  sich  nur  im  Kanton  Wallis  in  erreichbarer  Tiefe.  Die 
G-esammtproduktion  beläuft  sich  auf  ungefähr  4000  t.  Braunhohle  birgt  die  Trias- 
und  Molasseformation.  Die  kleineren  Gruben  (Boltigen,  Merligen,  Semsales  etc.) 
sind  meist  verlassen,  theils  weil  erschöpft,  theils  Mangels  an  Rendite.  Der  Haupt- 
produktionsort ist,  wie  von  jeher,  das  Staats-Bergwerk  Käpfnach  (Kanton  Zürich). 
Die  Förderung  ist  daselbst,  hauptsächlich  in  Folge  der  niedern  Saarkohlenpreise, 
seit  1870  von  10,000  t  auf  3000  t  zurückgegangen.  Die  schweizerische  Gesammt- 
produktion  wird  auf  12,000  t  geschätzt.  Schieferhohle  findet  sich  und  wird  theil- 
weise  ausgebeutet  in  Dürnten,  Utznach,  Wetzikon  und  Mörschwil.  G^sammt- 
förderung  ungefähr  9000  t.  Der  schweizerische  Anthracit  enthält  circa  65  ®/o, 
Braunkohle  45  —  77  ^o,  Schieferkohle  30 — 45  ^o  reinen  Kohlenstoff.  Alle  Braun- 
kohlen enthalten  Schwefel  und  zwar  3 — 57«  V^- 

Steinhohlen  zeigen  sich  in  der  Schweiz  an  vielen  Orten,  nirgends  aber  in 
genügenden  Lagern.  Mannigfaltigste  Ausbeutungs- Versuche  waren  stets  umsonst 
und  haben  erhebliche  Summen  verschlungen. 

Zahlreich,  wenn  auch  im  Einzelnen  meist  von  geringem  umfang,  sind  die 
mit  dem  Bergbau  im  weitern  Sinne  einzubegreifenden  Steinbrüche.  In  erster  Linie 
«stehen  die  prachtvollen  ilfarmorarten,  welche  besonders  Graubünden,  St.  Gallen, 
Bern,  Freiburg,  Waadt,  Wallis  und  Tessin  aufweisen.  Eine  ausschließlich  schwei- 
zerische Spezialität  bildet  der  antike  Marmor  von  Saillon.  Granit  wurde  meistens 
aus  Gletscherfindlingen  (erratische  Blöcke)  gewonnen,  bis  in  neuester  Zeit  die 
Gotthardbahn  unerschöpfliche  Lager  von  Felsgranit  zagänglich  machte.  Kalh- 
und  Sandsteine  werden  in  den  verschiedensten  Gegenden  in  vorzüglichen  Quali- 
täten gebrochen.  In  der  Zone  der  Kalkalpen,  die  den  nördlichen  Streifen  der 
Alpenketlen  bildet,  findet  sich  mancherorts  Thonschiefer,  und  römische  Baureste 
beweisen,  daß  schon  in  jener  Zeit  in  den  Schweizer  Bergen  Schiefer  gebrochen 
wurde.  Die  Glarner  Brüche,  besonders  in  Engl,  werden  bereits  in  den  Baths- 
protokollen  von  1565  genannt.  Hauptbrüche  sind  zur  Zeit  Engi  und  Pfäffers. 
Die  gesammte  Schieferproduktion  wird  auf  10,000  t  im  Werthe  von  Fr.  500,000, 
diejenige  von  sonstigen  Bausteinen  auf  500,000  t  im  Werthe  von  Fr.  5 — 57« 
Millionen  geschätzt.  Für  die  letzte  gute  Bauperiode  der  Siebenziger  Jahre  ist 
das  doppelte  Quantum  anzunehmen. 

Asbest  und  Serpentin  werden  im  Kanton  Graubünden  gewonnen. 

Die  Produktion  beträgt  zur  Zeit  annähernd : 

Eisenerz  (1870:  35,000  t)     .     .  20,000  t  a  Fr.  15  Fr.  300,000 

Braun-  und  Schieferkohlen      .     .  6,000  ,,  „  ;  20  „  120,000 

Anthracit 4,000  „  „  „  15  „  60,000 

Asphalt 14,000  ,  ,  ,.  100  „  1'400,000 

Salz  (1870:   34,000  t)      .     .      .  40,000  „  „  „  35  ^  r400,000 

Bausteine 500,000  „  „  „  10  „  5^000,000 

Schiefer 10,000  „  „  „  50  ,  500,000 

Total     Fr.  8780,000 


Bergbau  —      191     —  Bernau 

Laat  eidg.  Yolkszählangsstatistik  waren  am  1.  Dezember  1880  4303  Per- 
sonen (3,3  ^/oo  aller  Berufsthätigen)  mit  Berg-  und  Kohlenbau  und  in  den  Stein- 
brüchen und  Salinen  beschäftigt,  wovon  im  Kanton  Bern  1018,  St.  Gallen  562, 
Waadt  347,  Solothum  326,  Aargau  321,  Neuenburg  290,  Wallis  255,  Glarus  249, 
Freiburg  180,  Schwyz  145,  Luzern  137,  Zürich  116,  Baselland  99,  Appen- 
zell A.-ßh.  93,  Graubünden  36,  Zug  28,  Appenzell  I.-Kh.  und  Genf  je  20, 
Sohaffhausen  16,    Nidwaiden   15,    Tessin  11,  Thurgau  9,    Baselstadt  6,    üri  4. 

Von  jenen  4303  Berufsthätigen  bezeichneten  sich  3201  speziell  als  Stein- 
und  Schieferbrecher,  548  als  Bergwerker,  330  als  Kohlen-  und  Torfgräber,  224 
als  Salinenarbeiter.  Hiebei  sind  538  Ausländer  inbegriffen.  Durch  die  4303  er- 
werbsthätigen  Personen  fanden  im  Jahre  1880  7332  Angehörige  und  84  Per- 
sonen Hausgesinde  Unterhalt,  so  daß  die  Gesammtzahl  der  an  diesem  Zweige  der 
Volks wirthschaft  betheiligten  Personen  11, 719  =  4,1  ®/oo  der  Gesammtbevölkerung 
betrug. 

Ein  Gesammtbild  des  schweizerischen  Bergbaues  und  verwandter  Betriebe 
bietet  die  für  die  schweizerische  Landes-Ausstellung  von  den  Herren  Ingenieur 
Weber  in  Außersihl  und  alt-KantonsfÖrster  Brost  in  Luterbach,  Solothum,  auf 
Grund  von  Mittheilungen  Sachverständiger  angefertigte  Karte  der  Fundorte  von 
Eohprodukten  der  Schweiz  (Verlag  von  J.  Wurster  &  C**  in  Zürich).  Bei  dieser 
Arbeit  sind  die  Fundorte  folgendermaßen  klassifizirt  worden: 

Ä,   1)  Bergwerke  in  Betrieb,  Tiefbau. 

2)  .  „         „        Tagbau. 

3)  Bohrloch  mit  Erfolg. 

4)  Steinbruch. 

5)  Ausbeutung  im  Kleinen. 

B.  1)  Ehemalige  Bergwerke,  Tiefbau. 

2)  .  .  Tagbau. 

3)  Bohrversuche  ohne  Besultat. 

4)  Ehemalige  Steinbrüche. 

5)  Kleine  Fundorte,  welche  nicht  ausgebeutet  werden. 

6)  Schürfversuche. 

Klasse  Ä  repräsentirt  somit  die  Fundorte  mit  Ausbeute,  Klasse  B  die  ehe- 
maligen Fundorte  und  diejenigen  ohne  Ausbeute. 

Folgende  Zusammenstellung,  bei  welcher  wir  uns  mit  wenigen  Ausnahmen 
einer  von  Herrn  Ingenieur  Streng  auf  Grund  oben  erwähnter  Karte  in  der 
„Zieitschrift  für  schweizerische  Statistik**,  Jahrgang  1884,  3.  und  4.  Quartalheft, 
veröffentlichten  Statistik  bedienen,  zeigt  die  ungefähre  Zahl  der  Fundorte  insge- 
sammt  und  nach  £[antonen : 

Klasse  A  (Fundorte  mit  Ausbeute): 


Bergwerke. 
Tiefbau.      Tagban. 

Stein- 
brüche. 

Kleine 
Fundorte. 

Bohrversuche 
mit  Erfolg. 

Aargau    . 
Appenzell 
Basel  .     .     . 

3 

• 

1 

17 
11 

71 
11 
21 

1 
1 

Bern  . 

.     12 

41 

109 

1 

Freiburg       .     .       7 
Genf  (unbekannt). 
Glarus     ...     — 

29 
4 

72 
5 

2 

Graubünden  . 

1 

21 

42 

— 

Luxem     .     • 

• 

5 

31 

.^_ 

Total. 

Klasse  B: 

92 

31 

11 

7 

34 

15 

163 

22 

110 

8 

9 

4 

64 

232 

36 

1 

Bergbau 


—     192 


Bergbau 


Neueuburg    .     , 
SchaffhauBen 

5 
2 

10 
8 

7 
15 

Schwyz    .     .     . 
Solothnm      .     . 

1 

37 
12 

22 
26 

2 
1 

St.  Gallen     .     . 

.       3 

3 

40 

Te8fdn      .     . 

1 

20 

16 

5 

Thurgan  .     .     . 
TJnterwalden 

2 

1 
2 

7 
5 

3 

Uli     ...     . 

— 

2 

12 

— 

Waadt     .     .     . 

.     10 

6 

26 

Walli«      .     .     . 

.     43 

1 

38 

13 

Zürich      .     .     , 

4 

13 

11 

1 

Zug     .     .     .     , 

12 

7 

— 

22 

1 

25 

12 

62 

27 

39 

17 

46 

25 

43 

9 

8 

18 

12 

'7 

14 

11 

42 

2 

95 

46 

30 

20 

19 

4 

95 


255 


594 


30 


976 


519 


Folgende  Tabelle,  ebenfalls  der  Statistik  des  Herrn  Streng  entnommen,  zeigt 
die  Menge  der  Fundorte  mit  Ausbeute  nach  Gattung  der  Roh- 
produkte: 


■nz 

lllll«!       II       MI-lllIM      "IIM       II 

2. 

«pwja 

1  1   1"-=  1      -  1       1- l-"  1   1   I   i  1      " 1- 1   1       1! 

S 

«npÄ 

12-  1   !-  1       II      — "  II2E  1   1-      1   I-2  1      -2 

» 

1   1  1"  1"  1      «1       1  «"»2-  1   1   1   1   1      '  1-»  1       II 

s 

1  1  1  1  M  1      II     ""- 1  I-* 1  1  1      :  1- 1  1      f  1 

= 

^sss 

1   M  1  1-  1       M      —  11  —  1   1   1   1      "  l"»"  1       11 

s 

nrtima. 

1   1   1   1   1   1  1       11       1  1  1  ^  1   1   M   [   1      -  1   i  1  1       1   I  1" 

«I«aj; 

1  1  1-  1-  1       11      2  1"  1   1   1-  1   1   1      "=  12"  1      "* 

5 

iBlpiO  IS 

IIM"1I       II       I2ISI1II-I      -:"ll       II 

S 

1   1-  1   i"  1       11      -£  1--  1  1  1   1   1 ■»  1       1  1 

S 

■^MIIOS 

1   1  1-  IS  1       1"     -l"  IS  1   1   1"  1   1     ■•  l**  i      -  1 

S 

lllllll       II       I2l»"llllll      •»ll'°l       II 

» 

«nq 

1   1   1  1  1--      11       1- 1   1   1   1  1   i   1   1      " 1-  1   1       II 

ü 

m..,..! 

1   1   1   1  1" 1       II       '   1   IS"  i  11   1   1       1   1   1  1  <       II 

« 

nopiroq 

-  1  1  1  1  1  1       II     =2"  1  l"  1  1  1     2  112  1       1  US 

m«H) 

lllllll       II       ,«|^|»[||_      ii-ii       II  {c 

g 
1 

naaa 

1  n  n       II       |8|S—|  1  1  1     S'"'-     «1 

TBWH 

lllllll      -1       I2I"II11II      -'l"="|      -1 

[IMnsddT 

=  1111 II       1  1 1= 

i.arrr 

"  1      "1       IS  IS"  1  1  1  1   1      2  I--I       1  l|g 

— - 

j 

i 

1 

5 

S 

■i 

1 

•i 

i 

1 

:. 

1 

1 
1* 

1  = 

£  -- 

1  l 

<  a^ 

*  =- 

1 

a 

1 
1 

i 

i 
.1 

i 

c 

( 

1 

1 

1 

1 

Ü 

p. 

j 

i 

J 

z 

] 

1 

1 

i 

1 
1 

1 

a 
1 
1 

Folgende  Tabelle  zeigt  die  Menge  der  ehemaligen  Fundorte  noch  Gattung 

der  Rohprodukte  (ebenfalU  nach  Streng'»  Statistik) : 


1 

1; 

f  1  iij  pjisiii  ii'ii 

1 

1 

1 

1 

a.  Anthracit 

1 

1 

1 

! 

's 
t  s 
1 1* 

'l 

1  . 

1  . 

1  '. 
i  . 

.  1 

22 

3 

2 
2 

K3 

i 

i 

s 

- 

; 
1 

6 

\ 

1 

1 
3 

- 

1 
9 

1 

t 

1 

. 

i 

i 

3 

i 

■ 

: 
1 

i 

3 

S 

'. 

. 
.  9 

. 

10 
'  2 

4 

ö 
1 

4 
8 
U 

3 

i 

3 

1 

( 

4 

7 
7 
9 

S 

s 

1 
1 

7 
1 
4 

10 

lU 
18 

4.  Braunkohle 

5.  Schiererkohle 

6.  Torr 

7.  Asphalt 

II.  Silze. 

)ll.  BaumRterialien  und  direkt 

■2.  Kalkstein 

a.  Miirmor 

4.  Sandstein 

5.  Tufatein 

6.  Schiefer 

7.  Ofensleine 

y.  Mühlsteine 

1.  Töpfer-  UDd  ZiegellhoQ     . 

3.  Feuerfeste  Erden      .    .    . 

4.  Hydraul.  Kalk  und  Cement 

''•  Gm 

V.  MJiMrallsn. 

1,  Erze 

•2.  Uebri(re  Mineralien,  Asbest, 
Ber^krysliiU 

a 

i 

. 
1 

■i 

Total    7.. 

Von  den  EWfuudorten  fül>ren  .- 
l.  Eisen 1!. 

a,  lioid 

3.  Silber 1 

2  1 

70 

27 

i 

1 

S 

il3 

1 

s 

3 

3  8|ll 

",1 

i 

3 

H 

27 
-  l 

S 

: 
,   1 

1 

5.  Blei ..;::::  : 

6.  Zinn 

7.  Xickel 

S.  Kobalt 

0,  Schwefel 

10.  Xicht  näher  bezeiehnele  . 

11.  Mangan 

1 
1  ■ 

. ' .  lä . .  ■ . 
. .  1 . . . 

■  -1  ■  ■  ■  ■ 

::: 

.'. 

Bergbirne  —     195      —  Bern 

Bergbirne,  ein  Wirthschaftsobst  ersten  Ranges  (Sommerfrucht),  lieißt  auch 
„Bergler  **  und  gehört  zu  den  ältesten,  eigenthümlichen  Sorten  des  thurgauischen 
und  st.  gallischen  Obstbaum waldes,  woselbst  sie  nicht  nur  am  häufigsten,  sondern 
auch  in  den  schönsten  und  größten  Exemplaren  zu  finden  ist,  namentlich  auch 
in  der  st.  gallischen  Gemeinde  Berg,  oberhalb  Arbon.  Aus  diesen  Gregenden 
wnrde  der  Bergbirnbaum  in  mehrere  andere  Kantone  verpflanzt.  Der  Bergbimbaunv 
gedeiht  im  Kanton  Appenzell  bis  zu  einer  Höhe  von  2100^  ü.  M. ;  er  wäoM 
sehr  langsam  und  trägt  nicht  selten  erst  nach  30 — 40  Jahren  Früchte;  dagegen 
erreicht  er  ein  Alter  von  beinahe  200  Jahren.  Einmal  erstarkt,  trägt  er  beinalie 
alljährlich  viel  Früchte  und  darf  als  ein  reichlich  zinstragendes  Kapital  angesehen 
werden.  Des  Baumes  höchster  Ertrag  beläuft  sich  auf  140  —  150  Sester.  („Schwei- 
zerische Obstsorten",   Verlag  der  Lithogr.  Anstalt  J.  Tribelhom  in  St.  Grallen.) 

Bergführer  s.  Boten  etc. 

Berlinerblau  wird  aus  Blutlaugensalz  (blausaurem  Kali)  mit  Eisensalzen 
in  verschiedenen  schweizerischen  Fabriken  dargestellt  und  ziemlich  stark  ver- 
wendet. 

Bern.  1.  Kanton  der  Eidgenossenschaft  hinsichtlich  Einwohnerzahl  (532, 164); 
2.  Kanton  hinsichtlich  Größe  des  Flächeninhalts  (Graubünden  geht  voran); 
8.  Kanton  hinsichtlich  Beitritt  zur  Eidgenossenschaft  (1353);  13.  Kanton  hin- 
sichtlich Bevölkerungsdichtigkeit  (77  per  km*). 

30  Bezirke,  515  politische  Gemeinden,  222  Zivilstandskreise,  6  National- 
rathswahlkreise  (5./10.)  mit  27  Mandaten;  gehört  zum  1.  und  2.  eidg.  Assisen- 
bezirk,  in  militärischer  Beziehung  zum  II.  (Jura),  III.  (See-,  Mittel-  und  Ober- 
land) nnd  lY.  (Oberaargau  und  Emmenthal)  Divisionskreis. 

Nach  dem  anläßlich  der  eidg.  Volkszählung  vom  1.  Dezember  1880  er- 
mittelten Yerhältniß  zwischen  den  Hauptberufsklassen  und  der  Gesammtzahl  der 
Berofthätigen  der  Kantone  nimmt  Bern  folgende  Rangstufen  unt«r  den  Kantonen 
ein :  die  7.  hinsichtlich  öffentliche  Verwaltung,  Wissenschaften  und  Künste,  die 
10.  hinsichtlich  Urproduktion,  die  12.  hinsichtlich  Handel,  die  14.  hinsichtlich 
Indostrie,  die  16.  hinsichtlich  Verkehr,  die  6.  hinsichtlich  persönliche  Dienst- 
leistungen. 

An  den  Hauptberufsgruppen  sind  nämlich  als  Erwerbende  betheiligt  : 

®o  aller  "/o  der  gleichen 

Persouen.  Berultreibendeu        Kategorie 

des  KantoDS.       der  Schweiz. 

an  Urproduktion 106,329  47,56  19,io 

„    Industrie 85,030  38,o3  15,4* 

„    Handel 14,529  6,50  15,3o 

Verkehr 5,322  2,39  11, 00 

öffentlicher  Verwaltung,  Wissen- 
schaft und  Kunst    ....  8,849  3,96  19,i3 

persönlichen  Dienstleistungen      .  3,518  1,57  19,07 

223,577  TÖÖ^oo  16,98 

42,01  ^/o  der  Bevölkerung  des  Kantons  Bern. 

Die  Gesammtbevölkerung  (Beruftreibende,  Angehörige,  Hausgesinde) 
ist  wie  folgt  an  den  Haupterwerbszweigen  betheiligt  : 

%  ^,0  der  gleichen 

Personen.  der  Kategorie 

BeTölkerung.         der  .Schweiz. 

an  Urproduktion 230,586  43,3  19,9 

„    Indostrie 188,87»  35,5  17,9 

,   Handel 32,4»^  6,1  15,7 


N 
ff 

ff 


Bern  —      196     —  Bern 

an  Verkehr 15,919  3,o  14,a 

^    öfiPentlicher  Verwaltung,   Wißsen- 

schaft  nnd  Kunst    ....  23,703  4,5  20,4 

„    persönlichen  Dienstleistungen       .  6,404  1,8  2,i 

497,983  93,6 

Die  ährigen  34,181  6,4 

sind  Personen  ohne  oder  unhekannten  Berufs  mit  ihren  Angehörigen  und  ihrem 
Hausgesinde. 

Handel,  Industrie  und  Kleingewerbe. 

Folgende  Gruppirung  umfaßt  diejenigen  unter  diese  Kuhrik  zählenden  Berufs- 
arten,  welche  mehr  als  5  ^/oo  aller  Berufsthätigen  des  Kantons  beschäftigen. 

o/oo  aller       <*/wd.niailichfn 
Beruftroibende.        Beruftreibenden  Bemftkategorie 

des  Kantons.    d.gtAB. Schweiz. 

Uhren-  und  ührenwerkzeugfabrikation  .  17903  *)  80,o  408 

Handel,  eigentlicher 8492  37,«  153 

Schneiderei 6137  27,4  176 

Schusterei 5396  24,i  181 

Hotellerie  und  Wirthschaft     ....  5338  23,8  175 

Weißnäherei 4664  20,8  171 

Zimmerei 4382  19,6  242 

Leinenindustrie 4016*)  17,»  373 

Schreinerei  und  Glaserei 3513  15,7  168 

Maurerei  und  Gypserei 2524  11,8  118 

Seidenindustrie 2277  »)  10,i  36 

Bäckerei 2223  9,»  190 

Wascherei  und  Glätterei 2129  9,5  146 

Hammer-,  Huf-  und  Zeugschmiede    .     .  1947  8,7  198 

Müllerei 1614  7,2  210 

Wagnerei  und  Waggonfahrikation     ..  1521  6,8  237 

Steinmetze  und  Marmoristen   ....  1502  6,7  257 

Metzgerei  und  Wursterei 1440  6,4  165 

Dachdeckerei 1241  5,5  327 

Holzschnitzerei 1236  5,5  946 

Baum  Wollindustrie 1182*)  5,3  28 

Aktiengesellschaften. 
Ende   1884    hestanden    deren  mit  Hanptdomizil  im  Kanton  274  =  24  ^/o 
aller  Aktiengesellschaften    der  Schweiz,    mit   einem  haftbaren   Aktienkapital  von 
Fr.  85^382,642    =  8,77  7o    des  Kapitals   aller   Schweiz.  Aktiengesellschaften. 
Von  jenen  274  betreiben 


Fr. 

109  Käserei n57,270 

53  Bankgeschäfte 25'549,522 

22  Ideale  Zwecke      ....    2'183,165 
15  Baugewerbe 2^531,800 


Fr. 

14  Konsum vereinsg 410,585 

12  Uhrenindustrie      ....    4*211,000 

5  Eisenbahn 39*940,500 

5  Bäckerei 80,700 


*)  Schlatter's  Industriekarte  verzeichnet  pro  1883  17468 

')         ,  ,  .  .      .      2033  (1817  Weberei,  216  Spinnerei). 

')         ,  ,  .  «      «      2479  (1404  Stoflfweberei,  708  Seiden- 

u.  Fioretspinnerei,  331  Band- 
weberei, 36  Zwirnerei). 

*)         ,  ,  y,  y,      y,       1 159  (739  Wcbcrci,  420  Spluncrei). 


Bern  —      197     —  Bern 


Fr. 

1  Gewerbehalle 5,000 

1  Glasfabrikation 10,000 

1  Holzschnitzerei  (Brienz)     .  50,000 

1  Kleiderhandel 56,700 

1  Papierfabktn.  (Worblaufen)  200,000 

1  Parqueteriefabktn.  (Interl.)  400,000 
1  Seidenbandweberei     (Lan- 

genthal) 400,000 

1  Seidenstoflfweberei  (Bern)  .  900,000 

1  Spiritusfabrikation    .     .    .  75,000 

1  Steinbruch(Ostermundigen)  500,000 

1  Strohwaarenindustrie    .     .  5,000 

1  Waldbau 200,000 


Fr. 

4  Gasbereitung 381,400 

3  Zeitungsyerlag      ....  43,300 

3  Brückenwaagen    ....  14,200 

3  Bad-  und  Waschanstalten  546,600 

2  Hotels 345,000 

2  Wasserversorgung     .     .     .  398,400 

2  Reitanstalten -64,800 

2  Viehzucht 175,200 

1  Backsteinfabrikation      .    .  300,000 
1  Baumwollspinnerei  (Felsen- 

au) 2^624,000 

1  Cartonnage 70,000 

1  Dampfechifffahrt  ....  941,000 

1  Drescherei  (Dampf)  .     .     .  12,500 

1  Flachsspinnerei  (Burgdorf)  600,000      274                                                85*382,642 

Banken  und  Sparkassen. 
S.  den  Artikel  «Bankwesen**. 

Fabriken. 
Dem   Schweiz.  Fabrikgesetz   waren  Ende  1884    215  Etablissements   unter- 
stellt  (7,2  ^/o    aller   unterstellten  Etablissements  der  Schweiz),   mit  13,006  Ar- 
beitern (9,2  7o)  und  6635  Pferdekräften.  52  Etablissements  mit  1758  Arbeitern 
haben  keine  Motoren.    Die  am  stärksten  vertretenen  Industriezweige  sind : 

1)  Uhrenindustrie  58  Etabl.,  5352  Arb.,     468  Pf. 

2)  TextUindustrie  27        „        2992       „       3507    „ 

3)  Metallindustrie  29        ^        1406       „         677    „ 

4)  Zündholzfabrikation  21        „  373       ^  —      „ 
Die  Uhrenindustrie  umfaßt: 

25  Uhren&bnken  ohne  nähere  Bezeichnung,  3346  Arb.,  221  Pf.  (4  Madretsch, 

3  St.  Immer,  2  Bözingen,  2  Lyß,  2  Reoonvillier,  1  Breuleux, 
1  Cormoret,  1  Delsberg,  1  La  Heutte,  1  Montier,  1  Neuve- 
vüle,  1  Pruntrut,  1  Saignel^er,  1  Sonvillier,  1  St.  Ursanne, 
1  Tavannes,   1  Tramelan). 

1  n  xiüt  Uhrensteinfabrik,  in  Bözingen. 

1  «  n     Maschinenfabrik,  in  Neuveville. 

6  Sohalenfabriken  ohne   nähere   Bezeichnung,    374  Arb.,    37  Pf.   (2  Biel,    1 

Bözingen,  1  Delsberg,  1  St.  Immer,  1  Madretsch). 

3  ^  (Silber),  54  Arb.,  19  Pf.  (1  Bözingen,  1  Breuleux,  1  Noirmont). 

1  „  (Silber  und  Metall),  35  Arb.,  10  Pf.,  in  Noirmont. 

3  y,  (Vergoldung,  Versilberung  und  Vernickelung),  106  Arb.,  14 

Pf.  (1  Biel,  2  St.  Immer). 

1  „  (finissage),  61  Arb.,  4  Pf.,  in  Biel. 

1  Uhrensteinfabrik  mit  30  Arb.,  in  Biel. 

1  »  „     Uhrenfabrik,  s.  oben. 

1  Uhrensteinbohrerei  mit  23  Arb.,  5  Pf.,  in  Bözingen. 

2  Uhrwerk&hriken  (mouvements),  311  Arb.,  34  Pf.  (1  Cort^bert,  1  Pontenet). 
6  ,  (^bauches  =  Kohwerke),  719  Arb.,  85  Pf.  (1  Bassecourt,  1 

B^vilard,  1  Corg^mont,  1  Malleray,  1  Sonceboz,  1  St.  Immer). 

1  Uhrfoumitürenfabrik  mit  49  Arb.,  5  Pf.,  in  Täuffelen. 

2  Uhrräderfabriken  mit  112  Arb.,  4  Pf.  (1  Cr6mine,  1  Lamboing). 
1  UhrrSder-  und  Mechanismenfabrik  in  Montier. 

1  Uhrspiralenfabrik  mit  35  Arb.,  2  Pf.,  in  Biel. 

2  Bttgelringefabnken,  35  Arb.,  21  Pf.,  in  St.  Immer. 


Bern 


—      198     — 


Bern 


Die  Textilindustrie  umfaßt: 

1   Baumwollspinnerei 420  A.,  2000  Pf. 

1  Baumwollzwimerei 26  «  6    , 

1  Baum  Wollweberei 138„  37« 

3  Buntwebereien 495  «  134   „ 

1               „             in  Baumw.  u.  Leinw.     67  „  100   „ 

1   Flachsspinnerei 157  „  95   „ 

1   Hanf-  und  Flachsspinnerei  ...     48  „  50   , 

1  Leinenweberei 47  „  —  , 

1  Seiden  winderei  und  -Appretur       .     95  „  16   , 

1  Seidenweberei 251  „  32   ^ 

1  „            (Jacquard)       ...      75  ,  —   „ 

2  CTiappespinnereien 625  „  685    „ 

3  Wollspinnereien  ohne  anderen  Betr.     37  ,  26   „ 

2                 n             mit  Wollweberei  .     88  „  90  , 

l                 „              und  Tuchfabrik     .     10  ^  16    « 

1                 ^              und  Walke      .     .     20  ,  45   , 

1                „              u.  Halblein  Weberei     23  „  20   „ 

1   Wollweberei,  -Färberei  u.  -Appretur     57  „  20   „ 

1  Wolle-  und  Kunstwollefabrik    .     .     38  ^  35   „ 

2  Kunst woUefabriken 275  «  100   , 

Die  Metallindustrie  umfaßt: 

2  Hochofenbetriebe  mit  Grießerei  .     .  335  „  130   „ 

1  Eisengießerei 20  „  6   „ 

2  Gießereien  mit  mech.  Werkstätte  .     32  „  18   „ 
2            n            n     Maschinenfabrik      .   111  ^  24   „ 

In«                          t»                           •  «  II 

1   Drahtzug- ,  Stiften-  u .  Holzschrauben- 
fabrik          91  „  250  „ 

1  Drahtzug-  mit  Nagelfabrik  .     .     .     23  „  55   « 

1   Eisen waarenfabrik 36  „  4   „ 

1   Feilenfabrik 14  ,  —   , 

1  Brückenbau werkstätte      ....     92  „  10  , 

4  Maschinenfabriken 69  „  27    „ 

1                 ,                 mit  Gießerei     .     32  „  21    „ 

o  

5  mechanische  Werkstätten      .     .     .   204  „  52   „ 


2  mechanische  Werkstätten  m.  Gießerei  —  „ 

1  mechanische  Werkstätte  (Reparatur- 
werkstätte)    4  „ 

1  mechanische  Werkstätte  (Eisenbahn- 
reparaturwerkstätte)     153  „ 

1   Milhlenbauwerkstätte 15  „ 


8 


30 


(Felsenau  bei  Bern.) 
(Burgdorf.) 
(Kirchberg.') 
(1  Kleindietwyl,  1  Lang- 
nau,  1   Roggwyl.) 
(Haale.) 
(Burgdorf.) 
(Rüders  wyl.) 
(Eriswyl.) 
(  Herzogenbnchsee .) 
(Bern.) 

(Herzogenbuchsee.) 
(1  Angenstein,  1  Grel- 
lingen.) 

(1  Münsingen,  1  Steffis- 
bürg,   1  Worb.) 
(1  Burgdorf,  1  Langnau.) 
(Steffisburg.) 
(Belp.) 
(Bern.) 
(Belp.) 
(Aefligen.) 
(1  Hasle,   1  Burgdorf.) 

(1  Choindez,  1  Les  Ron- 
dez.) 

(Oberburg.) 
(Oberburg.) 
(Bern.) 
(s.  unter  Maschinenfabr.) 

(Bözingen.) 
(Biel.) 
(Wasen.) 
(Pruntrut.) 
(Bern.) 

(1  Aarwangen,  1  Biel,  1 
Neuveville,  1  Oberburg.) 
(Biel.) 

(s.  unter  Gießereien.) 
(iBätterkinden,  2  Burg- 
dorf, 1  Herzogenbachsee, 
1  Nidau.) 
(s.  unter  Gießermen.) 

(Thun.) 

(Mett.) 
(Bern.) 


Bern  —      199      —  Bern 

1  Münzstätte  (eidg.) 19  A.,  25  Pf.  (Bern.) 

1  Feuerspritzenfabrik 10  „  5   „  (BoUigen.) 

1  Telegraphenwerkstätte     ....     47  „  2   „  (Bern.) 

1  Waffenfabrik 101  „  8   „  (Bern.) 

Die  ZUndholzfabrikation  umfaßt: 

20  Zündbolzfabriken 328  A.  (llFrutigen,  2Kande^brtigg,2Kan- 
dergrund,  1  Kandersteg,  1  Reichen - 
bach,   1  Schwarzenburg,  2  Wengi.) 
1  Zllndholz-  und  Wichsefabrik   .     .     45    „   (Wimmis.) 

Die. übrigen  dem  Gesetz  unterstellten  Fabriken  sind: 

1  Alkoholfabrik  in  Pruntrut,  1  Backstein fabrik  mit  Ziegel-  und  Röhren- 
fabrik in  Biel,  1  Baugeschäft  in  München buchsee,  1  Bauschreinerei  mit  Par- 
queterie  in  Goldbach,  3  Bleiweißfabriken  in  Burgdorf,  davon  1  mit  Essigfabrik, 
1  Brennerei  mit  Preßhefefabrik  in  Angenstein,  1  Briefcouverts-  und  -Marken- 
fabrik in  Bern,  1  Buchbinderei  und  Liniranstalt  in  Bern,  13  Buchdruckereien ^ 
davon  7  in  Bern,  4  in  Biel,  1  in  Delsberg,  1  in  Langnau;  1  Chaletsfabrik  mit 
Parqueterie  in  Interlaken  (145  A.,  110  Pf.);  1  Chokol  ade  fabrik  in  Bern, 
7  Cigarrenfabrikeny  wovon  1  ohne  weitere  Bezeichnung  in  Aarberg,  3  mit 
Tabakfabrikation  in  Biel,  Kiillnach,  Koppigen,  3  mit  Tabak-  und  Kaffee-Essenz- 
fabrikation in  Burgdorf  (120  A.,  8  Pf.),  Steffisburg  und  Walkringen;  1  Essig- 
fabrik mit  Bleiweißfabrik  in  Burgdorf,  1  Etuis  fabrik  mit  Säge  in  Bern,  1  Fär- 
berei in  Burgdorf,  1  Fih-  und  Holzschuhfabrik  in  Enggistein,  1  Gas  fabrik 
in  Bern,  1  Glashütte  in  Montier,  1  Hadernkocherei  in  Bolligen,  1  Hadern- 
schneider ei  in  Wasen,  1  Hafnerei  in  Nidau,  1  Holzs  chnit  zw  aar  en  fabrik  in  Mei- 
ringen,  5  Holzstofffabriken,  davon  2  in  Bätterkinden,  1  in  Bellerive,  1  in  Frin- 
villier,  1  in  Rondchatel;  4  Kaffee-Essenzfabriketiy  davon  3  mit  Cigarren-  und 
Tabakfabrikation  in  Borgdorf^  Steffisburg  und  Walkringen,  1  mit  Teigwaaren- 
fabrikation  in  Bolligen;  2  Kaffeesurrogatfabriken,  davon  1  in  Langenthai,  1  in 
Lotzwyl;  1  Kattun drucherei  in  Kirchberg,  1  Kriegsfuhrwerkfabrik  in  Thun, 
1  Kriegs munitions fabrik  in  Thm,  1  Müchkondensirfabrik  in  Steffisburg,  1  Möbel- 
fabrik in  Bern,  2  Papierfabriken^  davon  1  in  Bolligen,  1  in  Grellingen  (107  A., 
162  Pf.) ;  1  Papierwaarenfabrik  in  Lanpen,  3  Parqueterien,  davon  1  mit  Bau- 
schreinerei in  Bern,  1  mit  Chaletsfabrikation  in  Interlaken,  1  mit  Säge  in  Gold- 
bach; 1  Pferdehaarapinnerei  in  Wangen,  1  Pianofabrik  in  Madretsch,  1  Preßhefe- 
fabrik mit  Brennerei  is  Angenstein,  1  Pulverfabrik  in  Bolligen,  1  Rothgarn  färberei 
in  Wangen  (126  A.,  16  Pf.);  6  Sägen,  davon  2  ohne  nähere  Bezeichnung  in 
Burgdorf  und  Nidau,  1  mit  Etuisfabrik  in  Bern,  1  mit  Parqueterie  in  Goldbach, 
1  mit  Schachtelfabrik  in  Wimmis,  1  mit  Schlosserei,  Schreinerei  und  Zimmerei 
in  Bern ;  1  Schiefertafel  fabrik  in  Thun,  2  Schuhfabriken,  davon  1  mit  Schuh- 
Bchäftefabrik  in  Bern,  1  in  Langenthai;  1  Schuhschäfte-  und  Schuhfabrik  in 
Bern,  1  Spielkartenfabrik  in  Hasle,  2  Strohhutfabriken,  davon  1  in  Bern,  1  in 
Burgdorf;  7  Tabak fabriken,  davon  1  ohne  weitere  Bezeichnung  in  Boncourt, 
3  mit  Cigarrenfahrikation  in  Biel,  Kallnach  und  Koppigen,  3  mit  Cigarren-  und 
Kaffee-Essenzfabrik  in  Burgdorf,  Steffisburg  und  Walkringen ;  1  Teigwaarenfabrik 
mit  Kaffee-Essenzfabrikation  in  Bolligen ;  2  TJionröhrenfabriken,  davon  1  Ziegel- 
fdbrik  in  Steffisburg,  1  mit  Backstein-  und  Ziegelfabrik  in  Biel;  2  Thonwaaren- 
fabriken,  1  in  Bttmpliz,  1  in  Thun;  1  Walke  in  Steffisburg,  1  Wichsefabrik 
nit  Zttndholzfabrik  in  Wimmis,  1  Wollfärberei  und  Appretur  mit  Wollwebei-ei 
in  Solp,  1  Xylographie  mit  Schriftgießerei  in  Bern,  4  Ziegeleien,  davon  2  ohne 


Bern 


—     200 


Bern 


weitere  Bezeichnung   in  Bonfol   und  Zollikofen,    1   mit  Thonröhrenfabnkation  in 
Steffisborg,   1  mit  Backstein-  und'  Thonröhrenfabrikation  in  Biel. 

Genossenschaften. 
Im   Handeisregister   waren    deren   Ende    1884    79    eingetragen.    Dieselben 
betreffen : 


Armenerziehungsanstalt. 

Ausbeutung  goldhaltiger  Sandlager 

im  Auslande. 

Gewässerregulirung. 

Kreditschutz. 

Speiseanstalt. 


22  Käsereien.  1 

18  Bank-  und  Sparkassageschäfte.  !      1 

17  Kranken-,  Hülfs-  und  Sterbekassen. 

6  Viehversicherung.  1 

4  Pferdeversicherung.  1 

4  Mobiliarversioherung.  1 

3  Baugesellschaften. 

Geschäftsfirmen  etc. 
Im    Handelsregister  waren   Ende   1884  4151  Firmen  eingetragen.     Davon 
betrefiPen    3273  Einzelgeschäfte   (ßinzelfirmen),    445  Kollektiv-  und  Kommandit- 
gesellschaften,   348  Aktiengesellschaften   und  Genossenschaften,    36  Vereine,    49 
Filialgeschäfte.     Die  am  stärksten  vertretenen  Geschäftsbranchen  sind: 


93  Modewaaren  und  Konfektion. 

87  Eisenwaaren. 

80  Schuhwaaren. 

75  Baugeschäft. 

65  Branntweinbrennerei. 

63  Lederhandel. 

62  Viehhandel. 

58  Sägerei. 

57  Getreide-  und  Fruohthandel. 

52  Glas-  und  Glaswaarenhandel. 

50  Gerberei. 


735  Spezerei-,  Kolonialwaarenhdl.  etc. 

584  ührenbranche. 

324  Tuch-,  Manufaktur- u.Ellenwaaren. 

245  Käserei  und  Sennerei. 

205  Mercerie. 

172  Holzhandel. 

145  Bäckerei. 

135  Müllerei. 

131  VS^einhandel. 

131  Cigarren  und  Tabak. 

126  Bankgeschäft. 

114  Quincaillerie. 

Industriegeschichtliches. 

„Bern  ist  in  Ansehung  seiner  Lage,  seines  Gebietes  und  seines  eigentlichen 
Staats-Interesses  vornehmlich  als  ein  Ackerbau  treibender  Staat  ansusehen,  der 
in  der  höchst  möglichen  Kultur  seines  Bodens,  und  also  in  der  Vervollkommnung 
der  Landwirthschaft,  seinen  einzigen  Reichthum,  seine  einzige  Bevölkerung,  seine 
festeste  Sicherheit  und  Unabhängigkeit  suchen  muß.  Handel  und  Manofaktoren 
sind  bei  uns  bei  weitem  nicht  so  nothwendig ;  sie  helfen  zwar,  daß  viel  Geld 
zirkulii*t  und  fremde  Waaren  eingetauscht  werden,  aber  sie  machen  das  Land 
nicht  reicher.**  So  schrieb  —  übrigens  im  Einklang  mit  zeitgenössigen  Kultur- 
historikern —  zwei  Jahre  vor  dem  Fall  des  alten  Bern  —  ein  Schilderer  der 
Stadt  und  Republik,  obwohl  gerade  in  der  zweiten  Hälfte  des  vorigen  Jahr- 
hunderts die  berniscbe  Industrie  sich  zu  entfalten  begonnen  hatte.  Es  ist  darum 
wohl  begreiflich,  daß  Nachrichten  über  die  in  damaliger  und  früherer  Zeit  be- 
standenen, mit  Landwirthschaft,  Viehzucht  und  Käserei  nicht  unmittelbar  in 
Zusammenhang  betindlichen  Erwerbszweige  nur  ziemlich  spärlich  vorhanden  sind. 

Ein  Erlaß  vom  Jahre  1307  ordnete  den  schon  damals  nicht  unbeträchtlichen 
auswärtigen  Handel  mit  sogenanntem  Berntuch,  neben  dem  ein  solcher  mit  Leder 
und  leinenen  Tüchern  einherging.  Diese  Leinentücher  sollen  im  15.  Jahrhundert 
in  Frankreich,  Spanien,  Italien  und  Deutschland  stark  begehrt  gewesen  sein, 
während  vom  Bemtuch  eine  andere  Quelle  erzählt,  daß  zur  selben  Zeit  wohl  in 


Bern  —     201     —  Bern 

wenigen  Städten  der  Welt  bo  dauerhafte  wollene  Tücher  dürften  gefertigt  worden 
sein,  wie  in  Bern.  —  Flachs  und  Hanf  wurden  im  Lande  gebaut,  und  auch  die 
Schafeucht  zur  Wollenschur  lieferte  den  besten  Theil  des  Bohstoffes. 

Kriegerische  und  politische  Ereignisse,  wie  die  Eroherung  des  alten  Aargau, 
die  Burgunderkriege,  die  Unterwerfung  der  Waadt,  sodann  die  überhand  nehmende 
Keisläuferei,  scheinen  die  Bevölkerung  allmälig  von  der  Industrie  abwendig  ge- 
macht und  der  Regierung  das  Verständniß  für  den  Nutzen  derselben  benommen 
zu  haben.  Vielleicht  auch  erblickte  man  in  der  Gestattung  einer  unbehelligten 
Theihiahme  am  Handel  seitens  der  Begierenden  wegen  der  möglichen  Anhäufung 
allzu  großen  Beichthums  in  wenigen  Händen  eine  Grefahrdung  des  Staatswesens 
und  suchte  also  durch  verschiedene  Vorschriften  die  verfügbaren  Gelder  dieser 
Klasse  von  industriellen  Unternehmungen  fem  zu  halten. 

Wenigstens  verlautet  aus  dem  16.  und  17.  Jahrhundert  nichts  anderes 
Bemerkens  wer  thes  über  eine  Erstarkung  oder  Ausdehnung  industrieller  Gewerbe, 
als  daß  vor  Ende  des  letzteren  die  Hugenotten  und  Piemontesen  die  Strumpf- 
weherei  und  Seidensiofffabrikation  nach  der  Hauptstadt  und  überhaupt  etwas 
mehr  Leben  in  die  dortige  Industrie  gehracht  hätten.  Daneben  spann  und  wob 
selbstverständlich  das  Landvolk  für  seinen  Hausbedarf  und  ohne  Zweifel  —  meist 
im  Dienste  der  Stadt  —  auch  für  eine  bescheidene  Ausfuhr,  die  den  wohl- 
verdienten Buf  des  Bemtuchs  forterhielt. 

Den  eigentlichen  Anstoß  zu  ei£rigerem  Industriebetrieb  scheint  indessen  erst 
das  auf  diesen  zurückgehende  Aufblühen  der  umliegenden  eigenen  und  fremden 
Ländereien  gegeben  zu  haben.  Da  waren  das  Basler  Gebiet  mit  seiner  berühmt 
gewordenen  Seidenbandfabrikation,  die  unterthänigen  aargauischen  Munizipalstädte 
mit  ihrer  gewinnbringenden  Leinen-  und  Baumwollenmanufaktur,  Neuenburg  mit 
seiner  Uhrenindustrie  und  den  zahlreichen  Indiennedruckereien  und  weiter  im 
Süden  das  gewerbereiche  Genf. 

Zunächst  nahmen  die  oheraargaui sehen  Vogteien  die  im  alten  Aargau  neben 
dem  Landbau  vortheilhaft  betriebene  textile  Hausindustrie  mit  Erfolg  bei  sich 
auf.  Von  da  verpflanzte  sie  sich  rasch  in  das  ganze  Emmenthal  hinüber,  wo 
eine  Anzahl  von  Eläsehändlern  nun  auch  die  leinenen  und  haumwollenen  Gewebe 
umzusetzen  begannen.  Hanf  und  Flachs,  soweit  nicht  im  Lande  selbst  gezogen, 
kamen  zum  Spinnen  aus  dem  Elsaß  und  später  aus  Schwaben,  während  der 
Schwarzwald  Baumwollgame  zur  Aushülfe  sendete.  Nicht  lange  stand  es  an, 
so  hatte  Langenthai  Bern  selbst  als  Marktplatz  für  diese  Artikel  den  Bang  ah- 
gelaufen,  und  in  jenen  Landestheilen  machte  sich  allgemeine  Wohlhabenheit  be- 
merkbar, weil  man  die  Erwerbsthätigkeit  voll  ausnützte,  ohne  deßhalb  Landbau, 
Viehzucht  und  Käserei  darob  zu  vernachlässigen. 

Es  wurden  leinene  und  baumwollene  Garne  gesponnen  und  —  zum  Theil 
auch  gefärht  —  zu  Tüchern  verwoben.  An  Färbereien  für  Garne  und  Tücher, 
guten  Bleichereien  und  Walken  fehlte  es  gleichfalls  nicht.  Als  Absatzgebiete 
kamen  namentlich  die  Schweiz  selbst,  Süddeutschland,  Oberitalien  und  Frankreich 
in  Betracht;  ja  sogar  aus  Holland  und  England  stellten  sich  Käufer  ein.  — 
Gleichzeitig  gediehen  hier,  in  und  um  Bem  herum,  die  Strumpfwirkerei,  die 
Wollenspinnerei,  die  Tuchfabrikation  und  die  Seidenstoffweberei,  für  deren  Pro- 
dukte neben  dem  eigenen  vorzüglich  die  angrenzenden  Gebiete,  wie  die  welsche 
Schweiz,  Abnehmer  waren.  Auch  fällt  in  jene  Zeit  die  Anlage  einer  Leinen- 
druckerei  —  mit  Vertrieb  bis  nach  Persien  hinein  —  in  Kirchberg  bei  Burg- 
dort  sowie  der  Anfang  der  Boßhaarspinnerei  in  Wangen,  die  für  ihre  bewährten 
ErEeognisse  bald  genug  im  In-  und  Auslande  Käufer  fand. 


Bern  —     202     —  Bern 

Im  Amte  Thun  versuchte  die  Regierung,  hauptsächlicli  wegen  der  Lieferung 
von  Militär tüchern,  die  Wollenindustrie  einzuführen,  da  zu  jener  Zeit  Südfrankreich 
und  Nordengland  in  erfolgreiche  Konkurrenz  mit  den  inländischen  Stoffen  getreten 
waren.  Danehen  hlühte  im  Heimherg  die  Töpferei,  Das  Kanderthal  fertigte  einen 
Theil  der  Hog.  Frutigtücher  und  soll  auch  die  Baumwolle  dazu  gesponnen  hahen. 
In  der  Gregend  am  Ausfluß  des  Brienzer  See^s  hegünstigte  die  Regierung  die 
Fabrikation  von  Holzsekacht  ein  y  die  bis  dahin  aus  dem  Schwarzwald  und  Tyrol 
gekommen  waren.  Weiter  oben  im  Hochland  aber,  im  Simm^n-,  Saanen-,  Lauter - 
brunnen-  und  üaslithal,  lebte  man  von  Viehzucht  und  Käserei,  und  drang  ge- 
legentlich auch  in  den  Schooß  der  Gebirge,  um  aus  ihnen  mit  großer  Mühe 
Metalle  aller  Art  oder  Steinkoblen  zu  gewinnen.  Diese  Versuche  lohnten  sich 
zwar  nur  selten  oder  vorübergehend. 

In  der  Niederung,  am  Bieler  See,  entstand  eine  ansehnliche  Indienne- 
druckereiy  deren  Bedarf  wahrscheinlich  auch  das  Seeland  decken  half,  und  im 
Amte  Nidau  wurden  überdies  wollene,  halbwollene  und  halbleinene  Tücher  in 
ziemlicher  Menge  erstellt.  Die  an  der  neuenburgischen  Grenze  gelegenen  Gegenden 
des  spätem  Bemer  Jura  wendeten  sich  allmälig  der  Uhrenmacherei  zu,  und 
Spitzenklöppelei  beschäftigte  dort  viele  hundert  Hände.  Das  untere  Birsthai  spann 
für  Basel  Floretseide,  webte  seidene  Stoffe  und  Bänder,  und  im  MUnsterthal 
endlich  grub  man  das  weithin  bekannte  Eisen,  das  zum  Theil  in  den  dortigen 
Werken  verarbeitet  wurde. 

Als  lohnende  Erwerbe  hielten  sich  zudem  in  mehreren  Gebieten  die  Gerberei 
und  Kürschnerei.  Von  andern  Zweigen  wären  etwa  noch  namhaft  zu  machen 
die  Bereitung  von  Kirschwasser  im  Oberland,  die  Papiermacherei  Worblaufens, 
schon  im  16.  Jahrhundert  mit  derjenigen  Basels  in  Konkurrenz  tretend,  sowie 
die  Erzeugung  von  Milchylas  in  einer  Glashütte  bei  Herzogenbuchsee,  welche 
Kunst  von  venetianischen  Flüchtlingen  dorthin  gebracht  worden  sein  soll,  schon 
im  vorigen  Jahrhundert  jedoch  wieder  gänzlich  verschwunden  ist. 

Die  dem  Untergang  des  alten  Bern  vorausgegangenen  und  nachgefolgten 
Ereignisse,  welche  bekanntlich  eine  tiefgreifende  soziale  und  territoriale  Um- 
formung dieses  Staatswesens  herbeiführten,  sind  kaum  von  harten  unmittelbaren, 
und  überhaupt  nur  von  verhältnißmäßig  geringen  und  kurzandauernden  Wirkungen 
auf  die  Industrie  des  Landes  geblieben.  Zwar  wird  ein  Rückblick  auf  den  seit 
jener  Zeit  bis  auf  die  Gegenwart  verflossenen  Abschnitt  mancherlei  Wandlungen 
alter  und  neuer  Industriezweige  verzeichnen,  allein  als  wesentliche  Momente  sind 
doch  nur  die  gewaltige  Ausdehnung  der  Uhrenmacherei  im  Jura  und  Seeland, 
sowie  der  Rückgang  der  Leinenindustrie  und  ihr  theilweises  Aufgehen  in  die 
Wollenindustrie  hervorzuheben. 

Die  Uhrenmacherei  ist  in  den  erwähnten  Landestheilen  nicht  plötzlich  groß 
geworden;  sie  breitete  sich  allmälig  bis  in's  Pruntrut  gegen  Norden  und  in's 
obere  Birsthai,  über  Biel  in's  Seeland  nach  Osten  hin  aus.  Der  Berner  Jura 
hatte  von  jeher  vorwiegend  billigere  Uhren  gemacht,  so  daß  die  Einführung  des 
Fabrikbetriebs  sich  hier  besonders  leicht  gab,  zu  der  Vermehrung  der  Industrie 
sehr  viel  beitrug  und  sie  in  den  letzten  Jahrzehnten  von  dem  Neuenburger 
Yermittlungshandel  unabhängig  machte.  Hinsichtlich  der  Masse  der  erstellten 
Uhren,  sowie  bezüglich  der  Zahl  der  Arbeiter  hat  die  bernische  Uhrenindustrie 
die  neuenburgische  bereits  überholt,  nicht  aber  mit  Bezug  auf  die  Feinheit,  Gute 
und  den  Werth  der  Erzeugnisse.  Sie  wird  daher  in  jüngster  Zeit  in  höherem 
Grade  als  die  letztere  von  der  fremden,  insonderheit  der  amerikanischen,  Kon- 
kurrenz  berührt,    welche    ihr   nicht    nur  die  so  wichtigen  überseeischen  Absatz- 


Bern  —     203     —  Bern 

felder  streitig  macht,  sondern  ihr  sogar  schon  auf  dem  europäischen  Festland 
begegnet,  wo  sie,  durch  hohe  Schutzzölle  in  ihren  eigenen  Ländern  sichergestellt, 
großgezogen  wird. 

In  Anbetracht  der  zeitweilig  unbescbränkt  gewenenen  Herrschaft  der  schwei- 
zerischen Uhrenindustrie  auf  dem  Weltmarkte  wird  es  erklärlich  erscheinen,  daß 
sie  auf  Kosten  andrer  Erwerbszweige,  die  ohnehin  krankten,  Boden  genommen 
hat.  So  ist  die  jurassische  Spitzenklöppelei  beinahe  ganz  vor  ihr  gewichen ;  die 
Baumwolldruckerei  in  Biel,  an  die  sich  eine  mechanische  Spinnerei  und  Weberei 
angeschlossen  hatten,  ging  wieder  ein,  und  die  Tuchweberei  im  Seeland  ist  ver- 
schwunden. 

Der  Verfall  der  bis  in  das  zweite  Jahrzehnt  blühenden  Leinenindustrie  ist 
—  wie  anderwärts  —  in  erster  Linie  dem  Einfluß  der  wohlfeileren  Baumwolle 
und  dann  dem  Ausschluß  aus  den  einstigen  Absatzgebieten  zuzuschreiben,  der 
sich  fast  gleichzeitig  mit  der  seit  Einführung  des  mechanischen  Betriebs  bei 
Spinnerei  und  Weberei  ermöglichten  Mehrleistung  zu  vollziehen  anhub.  Immerhin 
behauptet  sich  die  schön  und  solid  arbeitende  Handweberei  noch  in  verschiedenen 
der  Gegenden,  in  denen  sie  vormals  heimisch  war,  also  um  Langenthai  herum 
und  im  Emmenthal,  wo  auch  die  mechanische  Weberei  sich  ansässig  gemacht  hat. 
Das  Garn  liefern  zwei  mechanische  Spinnereien  in  der  Nähe  und  dann  vorzüglich 
Belgien.  Abnahme  finden  die  preiswerthen  Waaren,  seit  die  italienische  Kundschaft 
kürzlich  auch  noch  verloren  gegangen,  zumeist  im  Inland. 

Wie  schon  angedeutet,  ist  die  Wollenindustrie  —  auch  in  Form  der  Tri- 
koterie  —  theilweise  in  die  entstandene  Lücke  getreten,  und  obschon  auch  sie 
der  neueren  Zollverhältnisse  halber  im  eigenen  Lande  gegen  das  Eindringen 
fremder,  zu  Hause  wohl  beschützter  Fabrikate  zu  kämpfen  hat,  so  vei*6tand  sie 
es  doch,  sich  nach  und  nach  in  der  Schweiz  die  Geneigtheit  der  Behörden  und 
der  sonstigen  Konsumenten  zu  erwerben  und  sich  so  einen  bescheidenen  Absatz 
zu  sichern.  Nur  die  Streichgarnspinnerei  führt  einen  Theil  ihrer  Garne  aus. 
Die  Mehrzahl  der  Webereien,  welche  ganz-  und  halbwollene  Stoffe  anfertigen, 
verfügt  auch  über  die  zugehörigen  veredelnden  Anstalten. 

Ungefähr  auf  gleicher  Stufe  wie  ehedem  befindet  sich  die  Baumwollen- 
manufaktur.  Nur  die  mechanische  Spinnerei  hat  für  das  Handgespinnst  nicht 
vollen  Ersatz  gebracht ;  denn  es  besteht  im  Kanton  eine  einzige  Baumwollspinnerei, 
die  zwar  groß,  aber  noch  ziemlich  jung  ist  und  jedenfalls  auch  für  den  Export 
arbeitet.  Die  Weberei  hat  sich  über  den  Oberaargau  und  das  Emmenthal  hinaus 
nicht  zn  entwickeln  vermocht.  Meistens  wird  —  für  inländischen  Bedarf  —  bunt 
und  von  Hand  gewoben.  Färbereien  und  Bleichereien  haben  die  eben  dargestellten 
G^chicke  getheilt,  und  mit  Ausnahme  einer  einzigen  in  Wangen  ist  keine  Färberei 
über  den  Kleinbetrieb  hinausgekommen. 

Dagegen  hat  die  Seidenindustrie  an  Bedeutung  gewonnen.  Im  untern  Birs- 
thai, nahe  an  der  Basler  Ghrenze,  arbeiten  Floretspinnereien  mit  gutem  Erfolg; 
im  Delsberger  Amt  werden  noch  immer  Bänder  für  Basel  gewoben ;  im  Mönster- 
thal  und  in  Bern  ist  man  auf  die  mechanische  Stoffiveberei  übergegangen,  und  in 
der  Nähe  von  Herzogenbuchsee  besteht  seit  Mitte  der  Dreißigerjahre  eine  große 
Seidenbandfabrik,  Stoffe  und  Bänder  sind  für  ihren  Absatz  hauptsächlich  auf 
das  Ausland  angewiesen. 

Die  Eisenindustrie  hat  an  Umfang  ebenfalls  zugenommen,  obgleich  auch 
aie  schwer  die  Konkurrenz  des  Auslandes  und  das  von  diesem  durchgeführte 
Anasohlußsystem  empfindet,  was  in  noch  vermehrtem  Maße  von  der  Eisengewinnung 
gilt.    Aehnlicbes   läßt  sich  sagen  von  der  nun  natürlich  mechanisch  betriebenen 


Bern  —      204     —  Bern 

Papierfabrikation  —  zu  der  sich  namentlich  im  Jnra  die  Holzstoffbereitufig 
gesellt  hat  — ,  von  der  Glasfabrikation  im  MUnsterthal,  von  der  Boßhaarspinnerei 
und  von  der  Gerberei. 

Damit  wäre  die  flüchtige  Betrachtung  der  aus  dem  vorigen  Jahrhundert 
herübergekommenen  Industrien  beendet  und  ee  erübrigt  noch  eine  Erwähnung  der 
seither  eingeführten  wichtigeren  Erwerbszweige.  Nicht  zu  vergessen  sind  hiebei 
die  staatlichen  Werkstätten,  in  denen  zur  Herstellung  von  Pulver,  Munition  und 
Kriegs  fuhr  werken  etliche  hundert  Arbeiter  Verwendung  finden.  Beträchtlicher 
freiUch  ist  die  seit  Anfang  des  Jahrhunderts  in  steter  Entwicklung  b^riffene 
HolzschnÜelerei  des  Oberlandes,  deren  Vertrieb  in  viele  Länder  bis  in  die  70ger 
Jahre  rasch  gestiegen,  von  da  ab  jedoch  ziemlich  stabil  geblieben  ist.  Auch  das 
Baugeschäft,  und  vorzüglich  die  Parqueterie,  hat  seit  mehreren  Jahrzehnten  in 
verschiedenen  Landestheilen  gute  Vertretung  gefunden.  Im  Kanderthal  ist  die 
Fabrikation  von  Zündhölechen  eingeführt  worden.  Ebenso  versucht  man  in  neuerer 
Zeit  die  in  Verfcill  gerathene  Thuner  Töpferei  wieder  zu  heben  und  auch  der 
übrigen  Thonwaarefifabrikaiion  größere  Ausdehnung  zu  geben. 

Im  Seeland,  Emmenthal  und  im  Pmntrut  an  der  französischen  Grenze  hat 
sich  die  Tabak-  und  Gigarrenfabrikation  angesiedelt.  Sie  hatte  eine  Zeit  lang 
überseeische  Ausfuhr,  verlor  diese  aber  und  sucht  erst  seit  Kurzem,  namentlich 
für  Cigaretten,  neue  Absatzquellen.  —  Die  seit  Anfang  der  20ger  Jahre  in 
Burgdorf  betriebene  Darstellung  von  Bleiweiß,  Bleizucker  und  andern  chemischen 
Artikeln  gedieh  bis  in  das  achte  Jahrzehnt,  bis  die  deutsche  Konkurrenz  ihren 
Ueberschuß  zu  gedrückten  Preisen  diesseits  des  Bheines  loszuschlagen  anfing. 
Der  Absatz  ist  auf  die  Schweiz  beschränkt.  —  Abgesehen  von  Versuchen,  der 
Strohflechterei,  Stickerei,  Schuhfabrikation  und  andern  Industrien  Aufnahme  zu 
verschallen,  wäre  etwa  noch  der  Bierbrauerei  zu  gedenken,  die  schon  zu  ziem- 
lichem Ansehen  gelangt  ist. 

Aus  dieser  kurzen  Schilderung  der  bernischen  Industrie  des  laufenden  Jahr- 
hunderts ist  ersichtlich,  daß  sie  keine  erheblichen  Verschiebungen  mit  Bezug  auf 
ihre  örtliche  Ausübung  durchgemacht  hat,  und  daß  die  landwirthschaftlichen  Betriebe 
ihre  Gebiete  ebenfalls  zu  behaupten  verstanden  haben.  Die  Würdigung  dieser 
letztem  findet  sich  an  anderer  Stelle,  und  auch  die  sog.  Fremdenindustrie  ist  nicht 
hieher  zu  ziehen. 

Das  alte  Bern  ist  im  Ganzen  stets  für  eine  freie  Entwicklung  des  Handels- 
verkehrs eingestanden,  wohl  weil  es  behufs  Austausches  einer  Reihe  noth wendiger 
Waaren,  die  nicht  zu  sehr  vertheuert  werden  durften,  auf  ihn  angewiesen  war. 
Die  geforderten  Abgaben  wurden  lediglich  zum  Unterhalt  der  Straßen  und  Brücken 
verwendet.  Dagegen  erließ  die  Regierung  ab  und  zu  Absatzeinschränkungen  für 
diese  oder  jene  Waaren.  In  dieser  Hinsicht  ist  namentlich  ein  zeitweiliges  gänz- 
liches Ausfuhrverbot  für  Vieh  im  17.  Jahrhundert  erwähnenswerth.  Es  wurde 
dasselbe  schließlich  dahin  abgeändert,  daß  das  Vieh  nicht  von  .den  Angehörigen 
soll  außer  Landes  geführt  werden,  „wenn  die  Fremden  solches  haben  wollen,  sollen 
sie  es  selbst  holen".  Dem  Festhalten  an  diesem  vernünftigen  Grundsatz  ist  es 
jedenfalls  zuzuschreiben,  daß  Bern,  soweit  es  Hornvieh  betrifft,  das  Welschland- 
fahren  nie  betrieben  hat.  Für  „Roßtuscher,  so  gen  Lamparten  faren**,  bestanden 
Ausnahmen,  obwohl  Languau  einen  stark  besuchten  Roßmarkt  hatte. 

Die  Lage  der  Stadt  Bern  läßt  darauf  schließen,  daß  sich  ihr  Handel  zu 
einer  Zeit,  als  die  Eisenbahnen  noch  nicht  die  Hindemisse  der  Bodengestaltungen 
gleichsam  weggeräumt  hatten,  nur  in  bescheidenen  Grenzen  bewegt  haben  dürfte, 
trotzdem   der  Staat  von  jeher  für  die  Oetfnung  und  Pflege  guter  Verkehrswege 


Bern  —     205     —  Bern 

ein  seltenes  Yerständniß  bewiesen  hat.  In  der  That  fiel  der  Stadt  Bern,  als  der 
Verkehr  erst  einmal  größere  Ausdehnung  anzunehmen  begonnen  hatte,  bei  dessen 
Vermittlung  keine  hervorragende  fiolle  mehr  zu. 

Für  die  Erzeugnisse  des  Oberaargau  wurde,  soweit  nicht  die  Zurzacher  und 
auch  die  deutschen  Messen  ihren  Einfluß  behielten,  Langenthai,  für  die  des  Emmen- 
thals  Langnau  und  für  die  des  Oberlandes  Thun  Marktplatz.  Neben  leinenen  und 
baumwollenen,  einfarbigen,  mehrfarbigen  und  bedruckten  Tüchern,  bildeten  Seiden-, 
Wollen-  und  Strumpfwaaren,  Uhren  und  Eisen  und  dann  natürlich  Kirschgeist, 
Vieh  und  Käse  aller  Art  die  vornehmsten  Ausfuhrartikel. 

In  neuerer  Zeit  haben  die  textilen  Produkte  für  die  Ausfuhr  keine  größere 
Bedeutung  mehr,  wogegen  der  Export  von  Uhren  sehr  belangreich  geworden  ist 
und  sich  der  Verkauf  von  Vieh  und  Käse  an  das  Ausland  immer  noch  auf  an- 
sehnliche Summen  beläuft.  So  wird  beispielsweise  die  jährliche  Käseausfuhr  aus 
dem  Amte  Signau  allein  auf  3  Millionen  Franken  geschätzt. 

Der  Kanton  Bern  ist  mit  dem  Bau  von  Eisenbahnen  nicht  zurückgeblieben, 
und  die  Wirkungen  dieses  Verkehrsmittels  haben  sich  in  ähnlicher  Weise  wie 
anderwärts  geltend  gemacht.  Von  den  frühern  Märkten  haben  bloß  einige  Vieh- 
märkte mehr  als  lokale  Bedeutung  behalten,  während  die  oben  genannten  Plätze, 
denen  etwa  noch  Biel  zuzuzählen  ist,  die  Besorgung  des  nicht  unbeträchtlichen 
Kleinhandels  auf  sich  genommen  haben.  Für  den  Jura  ist  Basel  die  gegebene 
Vermittlungsstelle. 

Versicherungswesen. 

Bei  der  kantonalen  Brand  Versicherungsanstalt  waren  am  30.  Juni  1883 
130,954  Gebäude  versichert.  Versicherungskapital  Fr.  708'597,500  (Durchschnitt 
Fr.  5411).  Brandsteuer  Fr.  1'209,1;)5  (2,16  ^oo).  Brandschäden  337  im  Betrage 
von  Fr.  1 '561,586  =  2,2  *^/oo  des  Versicherungskapitals.  Durchschnitt  per 
Brandfall  Fr.  4634. 

Der  versicherte  Mobiliarwerth  ist  nicht  bekannt. 

Zum  Geschäftsbetrieb  im  Kanton  sind  folgende  Gesellschaften  konzessionirt : 

a.  Feuerversicherungsgesellschaften  (bloß  für  Mobiliar  Versicherung  kon- 
zessionirt): 1)  Schweiz.  Mobiliar versicherungsgesell.schaft  in  Bern.  2)  Helvetia 
in  St.  Grallen.  3)  Basler.  4)  Northern  Assuranoe  Company  in  London.  5)  Phönix 
in  Paris.  6)  Union  in  Paris.  7)  Guardian  Assurance  Company  in  London  (ist 
auch  Lebensversicherungsgesellschaft,  aber  im  Kanton  Bern  bloß  für  Feuer- 
versicherung konzessionirt).  8)  Feuerversicherungsbank  für  Deutschland  in  Gotha. 
9)  Lübecker. 

6.  LehensoersicheruyigsgeseUschaften.  1)  Lebensversicherungsbank  für 
Deutschland  in  Gotha.  2)  London  Union.  3)  Union  in  Paris.  4)  Schweiz.  Kenten- 
anstalt  in  Ztlrich.  5)  La  Suisse  in  Lausanne.  6)  Lebensversicherungs-  und  Er- 
spamißbank  in  Stuttgart.  7)  Northern  Assurance  Company  in  London.  8)  Genevoise 
in  G^nf.  9)  Germania  in  Stettin.  10)  Basler.  11)  Allgemeine  Versorgungsanstalt 
des  Ghroßherzogthums  Baden  in  Karlsruhe.  12)  La  Nationale  in  Paris.  13)  The 
Gresham  in  London.  14)  La  Generale  in  Paris.  15)  Concordia  in  Köln. 
16)  Phönix  in  Paris.  17)  Caisse  Paternelle  in  Paris.  18)  Magdeburger.  19)  Aigle 
(firtlher  Atlas)  in  Paris.  20)  La  Confianoe  in  Paris.  21)  Caisse  generale  des 
&niilles  in  Paris.  22)  Teutonia,  allgemeine  Renten-,  Kapital-  und  Lebens- 
versicherungsbank  in  Leipzig.  23)  La  New- York  in  New- York.  24)  La  Fonciere 
in  Paria.  25)  La  France  in  Paris.  26)  La  Providence  in  Paris.  27)  Le  Nord 
in  Paris.  28)  La  Metropole  in  Paris.  29)  Bremer  Lebens versicherungsbank. 
30)  L^Urbaine  in  Paris. 


Bern  —     206     —  Bern 

c,  Ti'ansportversichenuKjsgcsellschaften,  1)  Hei vetia  in  St.  Gallen.  2)  Basier. 
3)  La  Nenchateloise.  4)  Transport-  und  Unfallversicherangsaktiengesellschaft 
Ztlrich.  5)  Neuer  schweizerischer  Lloyd  in  Winterthur.  6)  Eidgenössische  in 
Zürich.  7)  Rhenapia  in  Köln. 

d,  IJnfallversicherungsgesellschaflen,  1)  Schweizerische  in  Winterthur. 
2)  Transport-  und  ünfallversicherungsaktiengesellschaft  Zürich.  3)  Le  Secours 
in  Paris.  4)  La  Providence  in  Paris.  5)  Caisse  Paternelle  in  Paris.  6)  Caisse 
gönörale  des  familles  in  Paris.   7)  La  Preservatoire  in  Paris.  8)  Rhenania  in  Köln. 

e,  Hagelversicherunffsgesellschaften.  1)  Schweizerische  in  Zürich.  2)  Magde- 
burger. 

f,  Spiegelglasversicherangsgesellschaflen.    Brandenburger. 

Urproduktion. 

Den  Hauptantheil  an  der  Urproduktion  hat  die  Landwirthschaft  mit  103,829 
Erwerbenden  (im  Jahre  1880);  dann  folgt  die  Forstwirthschaft  mit  1317,  Bergbau 
und  verwandte  Betriebe  mit  1018,  Fischerei  mit  141,  Jagd  mit  24  Erwerbenden. 
S.  die  Artikel  Fischerei,  Forstwirthschaft,  Jagd.  In  Bezug  auf 

Bergbau  und  verwandte  Betriebe 

nimmt  der  Kanton  die  erste  Stelle  unter  den  schweizerischen  Kantonen  ein;  1018 
Personen  fanden  dabei  im  Jahre  1880  ihren  Erwerb  =:  23,7  ®/o  aller  Bergbau- 
treibenden der  Schweiz.  Davon  sind  181  eigentliche  Bergwerker,  757  Stein-  und 
Schieferbrecher,  76  Kohlen-  und  Torfgräber.  Der  Kanton  weist  folgende  Fund- 
orte von  Rohprodukten  auf  (Karte  von  Weher  und  Brosi,  Verlag  von  J.  Wurster 
u.  Comp,  in  Zürich): 

Für  Braunkohle:  Trubschachen  (außer  Betrieb); 

für  Blei :  Trachsellauenen ; 

für  Cement  s.  h^^draulische  Kalke; 

für  Eisenerz:  Courroux,  Del^mont,  Montavon,  Seprais  (alle  diese  Ortschaften 
im  Jura) ;  außer  Betrieb  Bäderhom  und  Matten ; 

für  feuerfeste  Erden:  Bonfol,  Court  und  Lengnau; 

für  Gyps :  Blumenstein,  Comol,  Pohlem  (Tagbau),  Oey  (Tiefbau); 

für  hydraulische  Kalke  und  Cement :  Leißigen,  Liesberg,  Merligen,  Unterseen  ; 

für  Kalksteine:  Alferm^,  Alle,  Biel,  Boecourt,  Boncourt,  Bourignon,  Bre- 
lincourt,  Bressaucourt,  Buix,  Bure,  Cheveney,  Coeuve,  Courfaivre,  Courgenay, 
Courrendlin,  Courroux,  Court,  Court^doux,  Courtelary,  Courtemautruy,  Damvant, 
Del6mont,  Ederschwyler,  Epauvilliers,  Fahy,  la  Ferriere,  Fontenais,  Frinvilier, 
Grandfontaine,  St-Imier,  Laufen,  Liesberg,  Lucelle,  Mi6court,  Montier,  Neuen- 
stadt, Ocourt,  Pleujouse,  Pont,  Porrentruy,  Rebeuvelier,  Recl^re,  Reuchenette, 
Roches,  Rocourt,  Rossemaison,  Seieute,  Sonceboz,  Sonvilier,  Soyhieres,  Tavannes, 
Tramelan-dessus,  St-Ursanne,  Vendlincourt,  Villars,  Zwingen; 

für  Quarzsand:  Bellelay,  Fuet,  Montier  und  Souboz; 

für  Sandsteine :  Aarwangen,  AfFoltern,  Belp,  Bolligen,  Burgdorf,  Dürrenroth, 
Grubenwald,  Huttwyl,  Krauchthal,  Madiewyl,  Melchnau,  Oberburg,  Ochlenberg, 
Ostermundigen,  Riedtwyl,  Rohrbach,  Ruegsau,  Rüggisberg,  Schwarzenburg,  Ursen- 
bach, Walterswyl,  Worb; 

für  Schiefer :  Frutigen,  Mühienen  (letzterer  Fundort  außer  Betrieb) ; 

für  Schwefel :  Bäderhorn  ; 

für  Steinkohle :  Klus  (Tiefbau) ;  außer  Betrieb :  St.  Beatenberg  und  Gastlose ; 

für  Torf:  Bellelay,  La  Chaux  d'Abel,  Les  Enfers,  Noirmont,  Pont,  Prelats, 
Saignei^gier,  Ober-  und  Unter-Tramelan; 


Bern  —     207     —  Bern 

für  Töpfer-  und  Ziegelihon:  Asucl,  Bleienbach,  Boiifol,  Bressaucourt,  Buinpliz^ 
Charmoille,  Chaux  d*Abel,  Clieveney,  Courchavon,  Courfaivre,  Courtemautruy, 
Fahmi,  Fr^giecourt,  Heimberg,  Meikirch,  Münchenbuchsee,  Pleigne,  Porrentruy, 
Radelfingen,  Roggenburg,  Steffisburg,  Thun,  Woblen  und  2iollikofen; 

für  Tufstein:  Eehrsatz,  Toifen,  Wabern  und  Woblen. 

Landwirthschaft liehe  Yerhältnisse 
(s.  auch  den  Artikel   „Alpwirthsohaft"). 

Der  Landwirthschaft,  inkl.  Käserei,  Weinbau  und  Gartenbau,  widmeten 
tdch  im  Jahre  1880  (laut  eidg.  Volkszählungsstatistik)  103,829  Personen  (75,644m., 
28,185  w.)  =  46,4  ®/o  aller  B^ufthätigen  des  Kantons  oder  21  ®/o  der  Gesammt- 
bevölkemng  des  Kantons. 

Getreidebau.  Als  hauptsächlichste  Getreidearten  werden  angebaut :  Weizen  j 
ausnahmslos  im  ganzen  Kanton,  seitdem  sich  die  Drescharbeit  im  Allgemeinea 
nur  mittelst  Maschinen  vollzieht.  Als  bekannte  und  verbreitete  Weizensorten 
können  angeführt  werden;  Der  sog.  Erlacherweizen  und  der  rothe  Weizen;  in 
neuerer  Zeit  werden  mit  Rücksicht  auf  den  großen  Körner-  und  Strohertrag  auch 
englische  Weizensorten  vortheilhaft  angebaut.  Die  Ernteergebnisse  schwanken 
zwischen  8000  und  15,000  kg  Stroh-  und  Körnergewicht  zusammen  pro  ha. 
Die  Druschergebnisse  weisen  Körnererträge  auf  zwischen  25  und  45  hl  pro  ha. 
—  Speie,  Dinkel  oder  auch  Korn  genannt,  wird  hauptsächlich  noch  im  Ober- 
aargan, Emmenthal  und  theilweise  im  Mittelland  gebaut,  hat  jedoch  an  Bedeutung 
als  Handelsgetreide  bedeutend  eingebüßt  —  Rogffen  wird  wegen  seines  hervor- 
ragenden Strohertrages  und  der  nützlichen  Verwendung  der  Kömer  als  Futter- 
mittel im  ganzen  Kanton  und  zwar  noch  in  sehr  hohen  Lagen  angebaut.  —  Ein- 
korn und  Emmer  finden  als  Getreidepflanzen  nur  da  ihre  Verwendung,  wo  die 
oben  erwähnten  mit  Rücksicht  auf  die  Bodenverhältnisse  keine  oder  geringe  sichere 
Erträge  in  Aussicht  stellen.  Sie  werden  speziell  angebaut  in  den  Entsumpfungs- 
gebieten  des  Seelandes.  —  Der  Hafer  findet  im  ganzen  Kanton  in  jeder  Lage 
immer  größere  und  vortheilhafte  Verwendung,  dagegen  weniger  die  Gerate,  weil 
im  Allgemeinen  bei  unseren  Boden  ,  Klima-  und  Kulturverhältnissen  die  Pro- 
duktion einer  tadellosen  Braugerste  sehr  erschwert  ist.  —  Mais  und  Hirse  werden 
in  günstigen  Lagen  und  unter  günstigen  Verhältnissen  nur  in  beschränkten  Flächen 
als  einjährige  Futterpflanzen  kultivirt. 

Ackerfrüchte,  andere  als  Getreide,  sind:  nühen fruchte,  worunter  nur 
mehr  die  Erbsen  stellenweise  im  Kanton  in  der  Großkultur  Verwendung  finden. 
Die  Ackerbohne,  früher  im  Mittellaud  als  Ackerfrucht  bekannt,  hat  das  Feld 
räumen  müssen.  Die  Wicken  finden  im  ganzen  Kanton  Verwendung  als  einjährige 
Futterpflanzen.  Die  Kömergewinnung  ist  eine  beschränkte.  Buchweizen,  Ldnsen, 
Lupinen  finden  keine  eigentliche  Verwendung.  Unter  den  Hackfrüchten  nimmt 
die  Kartoffel  die  Hauptstelle  ein;  in  neuerer  Zeit  werden  nebst  den  schon 
früher  bekannten  Sorten  die  neuen  Kartoflblzüchtungen  von  den  bernischen  Land- 
wirthen  auch  berücksichtigt.  Landwirth  Johann  Steiner  in  der  Aemlismatt  am 
Kurzenberg  kennt  nicht  weniger  als  38  vortreffliche  Kartotfelsorten,  welche  sich 
zum  Anbau  in  höheren  Lagen,  und  48  Mittelsorten,  welche  sich  zum  Anbau  in  tiefer 
gelegenem  Land  eignen.  Der  Saatkartoffelhändler  J.  Pauli-Bärtschi  in  Utzenstorf 
erzielte  im  Jahre  1884  von  23  Kartoffelsorten  Erträge  von  je  4706  bis  11,520  kg 
per  Jucharte;  ihr  Stärkegehalt  varirte  zwischen  22  und  30  ^/c.  Von  den  in 
neuerer  Zeit  bekannt  gewordenen  Sorten  bezeichnet  Alfred  Roth  in  Wangen  in 
seiner  im  Auftrage  der  Oekonomischen  Gesellschaft  des  Kantons  Bern  verfaßten 
Schrift    «Bie  Kirtoffbl   als    Saatgut**    als    die    empfehlenswerthesten :    Champion 


Bern  —      208     —  Bern 

(8050  kg  per  J.),  Imperator  (9375  kg  per  J.),  Red  skin  flour  ball,  Achilles, 
The  farmers  blush,  Anderssen,  Sutton's  Magnum  boDüm.  Um  neue  bewährte 
Kartoffelsorten  allgemein  im  Kanton  zu  verbreiten,  hat  die  Oekonomische  Ge- 
sellBchaft  des  Kts.  Bern  am  31.  März  und  am  7.  April  lauf.  Jahres  in  Bern 
kantonale  Kartoifelsamenmärkte  abhalten  lassen  und  vorher  die  oben  erwähnte 
Schrift  über  stattgehabte  Anbauversuche  veröffentlicht.  —  Die  Runkelrübe  wird 
im  Allgemeinen  in  beschränktem  Flächen  angebaut  als  früher.  Die  Möhre  finden 
wir  als  Ackerfrucht  hauptsächlich  in  den  mit  leichten,  tiefgründigen  Bodenarten 
versehenen  Entsumpfungsgegenden.  Die  weiße  Rühe,  sowie  Kraut  und  Kohl 
finden  wir  im  ganzen  Kanton  als  eigentliche  G-emüsepflanzen  verbreitet.  Von  den 
Oelpflanzen  wird  nur  mehr  der  Reps  in  kleinern  Flächen  im  Seelande  angebaut ; 
ebenso  ist  der  Anbau  der  Gespinnstpflanzen,  mit  Ausnahme  des  Flachses,  im 
Emmenthal  in  letzter  Zeit  bedeutend  zurückgetreten.  Von  den  Gewürzpflanzen 
finden  sich  stellenweise  einige  kleinere  Hop fev anlagen ;  ganz  unbekannt  sind  die 
Farbpfianzen.  Unter  der  Bubrik  verschiedene  Handelsge wachse  finden  wir  den 
Tabak  noch  theilweise  im  Amtsbezirke  Aarberg;  die  seiner  Zeit  in  Aussicht  ge- 
nommene Verbreitung  des  Tabakbaues  hat  in  unserm  Viehzucht  und  Milch - 
wirthschaft  treibenden  Kanton  nicht  Anklang  gefunden.  Dagegen  bedeutend  mehr 
Freunde  unter  den  Landwirthen  hat  sich  in  kurzer  Zeit  die  Korbweide  errungen, 
die  in  größern  und  kleinern  Flächen,  mehr  von  Gemeinden  und  Korporationen, 
bereits  im  ganzen  Kanton  vortheiihaft  und  rationell  angebaut  wird. 

Futterbau.  Hand  in  ELand  mit  den  Bestrebungen  auf  dem  Gebiete  der 
Viehzucht  und  Milchwirthschaft  herrscht  im  ganzen  Kanton  ein  guter  Geist  für 
Hebung  des  Futterbaues.  Von  den  Kleearten  werden  sowohl  zu  Reinsaaten  als 
zu  Mischsaaten  verwendet :  Acherklee,  Mattenklee  und  Bastardklee,  Im  Seeland, 
Mittelland  und  Oberaargau  finden  wir  die  Luzerne  als  beliebte  Grünfntterpflanze. 
Die  Esparsette,  früher  im  ganzen  Kanton  sehr  verbreitet,  ist  durch  die  nun  all- 
gemein mit  Vortheil  angebauten  Grassamenmischungen  zurückgedrängt  worden, 
und  wir  finden  dieselbe  bloß  in  einigen  Gegenden  des  Jura.  Aus  der  großen 
Menge  von  Futtergräsem  finden  sowohl  in  Reinsaaten  als  Mischsaaten  hauptsächlich 
Verwendung :  Das  englische,  französische  und  italienische  Raygras,  das  Knaulyras, 
Timothegras  u.  a.  m.  Von  den  einjährigen  Futterpflanzen  werden  aushülfsweise 
als  Vor-  oder  Nachfrüchte  angebaut :  Futterroggen,  Ackerspörgel,  Wikhafer  und 
Futtermais,  Im  Allgemeinen  wird  im  ganzen  Kanton  und  speziell  im  Emmen- 
thal und  theilweise  im  Oberaargau  den  natürlichen  Wiesen  volle  Aufmerksamkeit 
geschenkt.  Die  Wässer  wiesen  haben  durch  Einführung  des  künstlichen  Futter- 
baues  an  Fläche  bedeutend  eingebüßt,  und  wir  finden  dieselben  wohl  gepflegt 
und  in  großem  Anlagen  nur  theilweise  im  Mittelland  und  Oberaargau. 

Ueber  den  Ertragswerth  der  hier  angeführten  verschiedenen  Kulturpflanzen 
fehlen  bisher  genaue  statistische  Erhebungen.  Gegenwärtig  aber  werden  solche 
gemacht,  so  daß  auf  Ende  des  Jahres  1885  hierüber  wahrscheinlich  sichere  Zahlen 
vorliegen  werden. 

Obstbau.  Eine  genaue  statistische  Aufnahme  über  die  Zahl  der  vorhandenen 
Obstbäume  der  einzelnen  Obstgattungen  ist  bis  jetzt  noch  nicht  gemacht  worden; 
ebenso  hat  man  über  den  jährlichen  Durchschnittsertrag  noch  keine  genauen 
Nachforschungen  angestellt.  Trotzdem  läßt  sich  eine  langsame  und  stete  Ver- 
besserung des  Obstbaues  konstatiren.  Erfreulich  ist  namentlich,  daß  innerhalb 
der  letzten  Jahre  die  Zahl  leistungsfähiger  Baumschulen  bedeutend  zugenommen 
hat,  wodurch  die  Einführung  fremder  Obstbäume  übertiüssig  geworden  ist.  Mit 
Unterstützung    der  Direktion    des  Innern    werden    alljährlich    in  vielen  Kantons- 


Bern  —     209      —  Bern 

theilen  ObstbaDkuree  abgehalten,  die  von  aebr  wohltbätigem  EintluHge  aind.  Kleinere 
Obatanaatellungen  finden  üfterB  statt.  1884  Teranstaltete  die  Oekonomiäcfae  Ge- 
sellachaft  des  Kantons  Bern  eine  kantonale  Obst-  und  Weinbau  ■  Anas tellung, 
Auf  welcher  zirka  4000  einzelne  Obstnummem  vorhanden  waren.  Im  Herbst 
168A  erscheint  ein  neues  Stammregister  bemischer  Obstsorten,  in  welchem  zirka 
50  der  emp fehlen swerthesten  Obstsorten  namhaft  gemacht  sein  vrerden. 

Weinbau,  Seit  1881  sind  auf  Anordnung  der  Regierung  statistische  Er- 
hebungen gemacht  und  veröfTentliobt  worden.  Auf  Grund  der  betreffenden  Publi- 
kationen des  kantonalen  statistischen  Bureau  ist  die  folgende  ZusammensteÜung 
angefertigt : 


1861 

? 

? 

788,81 

35,508 

1862 

52 

4396 

815,»« 

31,309 

1883 

52 

4426 

810,11 

18,909 

1884 

50 

4433 

797,79 

40,231 

1'639,799  40,is  59,m  7'672,589 
1'094,428  31,iB  43,w  7*321,548 
827,804  39,41  57,m  7'103,335 
1*871,146  40,M  64.«  7'250,193 
Der  Weinbau  ist  auf  die  Gegenden  des  Bieler  und  des  Thuner  See'e  und  anf 
einen  Theil  des  Laufenthaies  beschränkt.  Die  Weinsorten  fuhren  folgende  Namen : 
Bäritsobei-,  Clevener,  Edel,  Elbling,  Pendant  du  Vaud,  Foireux,  Guiedel,  Kiintecb, 
Pinot,  B^nsobling,  Sylvaner.  Seit  1682  läßt  die  Direktion  des  Innern  Weinbau- 
kurse  abhalten. 

Milch wirthflcbaft.  Anf  Anregung  des  Vereine  bemiecber  Milcbinteres- 
eenten  hat  die  Direktion  des  Innern'  gegen  Ende  1883  eine  Statistik  des  Käserei- 
betriehes  im  Kanton  Bern  (die  Alpensennereien  ausgenommen)  angeordnet.  Diese 
Statistik  wurde  in  den  „Mittheilungen  des  bernischen  statistischen  Bureau's", 
Jahrg.  1685,  Lfg.  I,  veröffentlicht  und  weist  folgende  Ergebnisse  auf: 
Es  bestehen  639  Käsereien  (ohne  die  Alpensennereien),  nämlicb 
236  im  Mittelland     oder  1   Käserei  auf     573  Einwohner 


125    ,    Emmenthal 
75    ,    Seeland 
71     .    Jura 
69     „    Oberland 
63    .    Oberaargan 
Milchve 

kehr 

n  den 

r       390 
„       825 
,     1400 
,     1416 
,       716 
Käserei 

en. 

Landes- 
thsile 

1 
1 

■ä 
1 

'1 

m 
1 

Davon  dird 

g;= 

;               ....»..., 

'" "    ;i  G»„„ 

Sommsr 

wl".„ 

WInler 

Eu^Blbl 
«ilUl1..J 
(ürn>rn> 

[n  -yo 

ti9 
135 

336 
G3 
75 
71 

S4,357,V    «,272,. 
275,aoa,,i,  16,610,* 
ft98,«8».7  83.1tt4,s 
179,157.1    8,386,1 
141,281,.  12,M«,. 

W,227,!i    5,H8,» 

1,772,. 
7.74«,. 
13,3*1,7 
3,600,» 
5,734 1.1 
3,723,. 

4,499,1,      78,085,. 
8,8Ü*,."    258,«ft!,> 
S0,933,.|     665,524,. 
4,785,.!|    170,771,. 
7,004,1     138,785,. 
a.835.7J      **,«78,< 

5ä,353,- 
3ä3,31S.^ 
475,27»,. 
135,590.. 

90,350,. 

3.S,139,< 

25,831,7 

35.374,1 
190,346,1 

45,180,. 

38,385,u 

15,55().o 

U50.573,. 

2+,. 

18.W 

i3.oe 

12.46 
13.72 
12.33 
12.911 
12.59 

r43.'J,ül6,»'l83.SÄ9,i 
100            li.i 

33,626,1 
3,1 

4Ö,90S,. 
3,. 

1'850.487,. 
94,> 

999,913,-. 
09,. 

EüaehaDdel. 


Undeslhelie 

Jährlich 

kommt  Kls« 

in  den  Handel 

DurchMhnttUprelse  des  KSaet  | 

FBf  letK 

FBf 

ll   il   jl 

ll    u 

6>u»»i 

fettir 

Isttsr 

l"     S-" 

V*r  ■)                            1 

1 

<i 

1 

'1 

fr.         Fr. 

Fr,    1     Kr.         Fr.    | 

Oberland     . 

8,128.. 

6.823,. 

330,0 

973,1 

13H 

134 

145 

1.< 

81 

Emmenlhal . 

30,342,. 

18,979,. 

SOG," 

lOfa,. 

15H 

149 

14:1 

118 

70 

MitteUaBd    . 

H«W,» 

40,972.. 

30ä,. 

4S27,. 

ISli 

15« 

143 

117 

65 

Oberaargau . 

18,0IM,> 

19.963,« 

830,0 

111,1 

156 

151 

1« 

125 

67 

Seeland  .    . 

10^42S. 

8.717,. 

581,6 

1124.» 

149 

143 

i;i6 

121 

69 

Jura    ,    .     . 
Kautoa    .     . 

4,026.. 

S,439,7 

959,. 

626,. 

138 

136 
144 

lav 

140 

113 
118 

73 

111,334,> 

99.896,0 

3203,. 

8144,. 

149 

71 

In  "/"  .     .    . 

100 

89,. 

9.» 

7,. 

Oeldwei 

th 

dei  jährlich  In  die  Kiteralen 

dea  IHhriich  In  den  Handel            1 

im  Gmim 

der  v«r- 
kaufttn 
Miich 

dar  «ar- 
Mich 

InfianiM 

lallan 

Ä 

»H«" 

Oberland     . 

Millelland    . 

Oberaoi^au . 
Seeland   .     . 
Jura    .     .     . 
Kanton    .    . 

Kr. 

1034,633 

S'59ö,252 
8'771,426 
2'287,416 
1-752,81» 

686,378 

76,419 
316,828 
417,800 
107,492 
155,075 

69,23t 

958,304 

3-378,424 
8-3.53,635 
2- 179,934 
1-597,380 
616,047 

1126,384 

3'05»,44» 
8107,180 
2'127,li64 
l'472,Oli8 
493,728 

rOI9,333 

2-960,756 
7-791,848 
ä-015,664 
1-325,815 
338,655 

Cr. 

37.930 
24,190 
34,409 

104,398 

1081157 

Fr. 

69,081 

74,503 

380,903 

7,502 

75,547 
46.914 

18-128,849 

r04ä,845 

17'083,504 

ie'888,l»l 

15-451,971 

379,770 

554,450 

Das  kantonale  statiatiscbe  Bureau  begleitet  seine  Daratellungen  u.  A.  mit 
der  Bemerknng,  es  sei  unmöglich,  den  Stand  der  heutigen  Milch  wirthsohaft  im 
Santon  Bern  mit  demjenigen  früherer  Zeiten  zu  vergleichen,  indeß  sei  ea  eine 
unbestreitbare  Thatnache,  daß  jene  innerhalb  der  letzten  50  Jahre  einen  großen 
Aufschwung  genommen  habe.  Wenn  man  sich  angesichts  dieser  erfrenlicbeu  That- 
aache  zwar  nicht  verhehlen  dUrfe,  daß  mit  der  zunehmenden  BIDthe  der  Miloh- 
wirthschaft  leider  auch  gewisse  die  Volkakraft  schädigende  Mißbräuche  eingerissen 
seien,  su  mÜBse  doch  seiner  Ansicht  nach  der  Vorwurf,  daß  die  Zunahme  der 
Käsereien  unbedingt  die  Schuld  an  der  schlechteren  Emähmngsweise  der  Land- 
bevölkerung und  an  der  sog.  Schnapspest  trage,  als  stark  übertrieben  bezeichnet . 
werden.  „Die  Gründung  von  Käsereien  war  nothwendig,  um  die  Eäaefabrikatdon 
industriell  zu  entwickeln,  mit  andern  Worten,  um  den  Werth  dea  liohproduktea, 
der  Milch,  durch  zweckmäßige  Verarbeitung  mitglichst  zu  erhöhen  und  so  unserer 
Landwirthscbaft  zu  größerem  Ertrage  zu  verhelfen.  Jedoch  besteht  ein  ofl  ge- 
rügter Mißbrauch  allerdings  darin,  daß  mancher  Bauersmann  in  gewinnsüchtiger 
Weine  sieb  dazu  verleiten  ISßt,  seine  Hilchliefernng  an  die  Käserei  aufs  Aenßerste 


Bern 


—     211     — 


Bern 


zn  betreiben,  wodurch  den  Angehörigen  das  beste  Nahrungsmittel  allzusehr  ent- 
zogen wird.  Eine  andere,  bisweilen  gehörte  Klage,  daß  in  Folge  der  Käsereien 
die  ärmere  Bevölkerung  oft  nicht  einmal  Milch  zu  kaufen  bekomme,  ist  heute 
kaum  mehr  begründet,  indem  theils  aus  eigenem  Antrieb,  theils  auf  Verlangen 
der  Regierung  bereits  ziemlich  alle  Käsereigesellschaften  in  ihren  Reglementen 
schützende  Bestimmungen  über  den  Verkauf  von  Milch  getroffen  haben." 

Vereine,  landwirthschaftliche.  Ihre  Zahl  belauft  sich  auf  ca.  60  mit  ca. 
5400  Mitgliedern.  20  derselben  mit  2269  Mitgliedern  bilden  die  Kantonale 
Bernische  Oekonomische  Gesellschafty  welche  im  Jahre  1760  entstanden  ist 
und  die  älteste  landwirthschaftliche  Gesellschaft  Europas  sein  soll.  Ihre  Sektionen 
sind:  Aarberg,  Ajoie,  Bern,  Biel-Nidau-Büren,  Bnrgdorf,  Chasseral,  Konolfingen, 
Laufenthal,  Laipen,  MUnchenbuchsee,  Neuenstadt,  Oberaargau,  Riggisberg,  Rüti- 
schüler,  Schoßhalde  (Bern),  Seftigen,  Signau,  ützenstorf,  Wäkerschwend,  Wohlen- 
Maikiroh-Kirchlindach . 

Andere  Vereine  sind : 

Gemeinnütziger  Verein  von  Belp, 
Volks-  u.  landw.  Verein  der  Kirchgm.  Biglen. 
Volksverein  von  Brem^arten-Zollikofen, 
Socio  tä  d'agr.  du  distnct  de  Courtelary. 
Socidtö  d'agriculture  du  district  de  DelSmont 
Gemeinnützige  Gesellschaft  von  Erlenbach 

imd  Wimmis. 
Volksverein  des  Amtsbezirks  Erlach, 
Soci^tö  agricole  jurassienne. 
Volksverein  von  Melchnau. 
Sociötö  d'agriculture  du  district  de  Moutier, 
Gemeinnütziger  Verein  von  Oberdießbach 

und  Umgegend. 
Sociöt^  d'agr.  du  district  de  Porrentruy. 
Gremeinnützige   Gesellschaft    des   Saanen- 

landes, 
Volksverein  von  ScMoßwyl, 
Gemeinnütziger  Verein  von  Schwär zenburg. 
Volksverein  von  Signau. 
Volksverein  von  Steffisburg. 
Volksverein  „Stockhom", 
Gemeinnütziger  Verein  d.  Amtsbezirks  Thun, 
Landw.  Verein  des  Amtsbezirks  Thun, 


Landw.  Unterhaltungsverein  Wynigen, 
Volksverein  von  Zollbrück, 
Volksverein  von  Zweisimmen, 

Viehzuchtges.  d.  Amtsbezirks  Fraubrunneni 
Gesellschaft  für  Viehzucht  in  HuUtoyl, 
Oberaargauische  Gesellschaft  für  Viehzucht. 
Verein  bernischer  Milchinteressenten. 
Pferdeversicherungsg.  des  Amtes  Burgdorf, 
Bernischer  Thierschutzverein. 
Schweiz.  Thierschutzverein,  Sekt.  Burgdorf, 
Aktienges.   für  Zuchtstierhaltung  „Lenk*^, 
Schweiz.  Rennverein,  Sektion  Bern, 
Verein  bernischer  Bienenwirthe. 
Oberländischer  Bienenzüchterverein . 

Rebgesellschaft  von  Bieh 
Weinbaugesellschaft  Laufen, 
Weinbaugesellschaft  am  Thuner  See. 
Weinbaugesellschaft  von  Twann-Ligerz, 

Gartenbauverein  von  Bern, 
Gartenbauverein  von  Burgdorf. 


Verkehr. 

Die  erste  Stelle  unter  den  Verkehrsberufsarten  nimmt  der  Eisenbahn-Bau 
und  -Betrieb  ein  mit  1895  Erwerbenden  (im  Jahre  1880\  dann  folgt  Straßen- 
nnd  Wasserbau  und  -Unterhalt  mit  1202,  Post,  Telegraph  und  Telephon  mit 
1114,  Spedition,  Fuhr-  und  Boten wesen  mit  933,  Schiflffahrt  und  Flößerei  mit 
178  Ei'werbenden. 

Eisenbahnen: 

Bestand  auf  Ende  1883:  7  Bahnuntemehmungen  mit  411,362  m  Bahn  und 
102  Stationen,  wovon  4  Tramways-Haltstellen  in  Biel.  Die  Bahnlänge  vertheilt 
sich  auf  die  einzelnen  Unternehmungen  und  nach  den  Konzessionen  wie  folgt: 

Ceniralbahn:    1)  Konzession   vom   24.  November  1852  für  die  Strecken: 

a.  von   der   aargauisch-bernischen  Grenze    bei  Murgenthal  bis  Bern  53,586  m; 

b.  von  Bern    bis  zur  bernisch-freiburgischen  Grenze  bei  Thörishaus  10,995  m; 

c.  von    Herzogenbnchsee    bis    zur    bernisch-solothumischen    Grenze    bei  Iivk^^V 


Bern  —     212      —  Bern 

3090  m;  d.  von  der  solothurniscli- bemischen  Grenze  bei  Grenchen  bis  Biel 
11,594  m;  e,  von  Bern  bis  Scherzligen  bei  Thun  29,287  m;  zusammen  108,534  m. 
2)  Konzession  vom  3.  Februar  1872  für  die  sogenannte  Gäubahn,  wovon  im 
Kanton  Bern  gelegen  sind  die  Strecken :  a.  von  der  solothurnisch-bemischen  Grenze 
bei  Oensingen  bis  zur  bemisch  solothurnischen  Grenze  bei  Wangen  a.  Aare  8326  m; 
b.  von  der  solothurnisch-bernischen  Grenze  bei  Lüßlingen  bis  Bußwyl  15,890  m ; 
zusammen  24,216  m.  Gesammtlänge  der  Centralbahnstreoken  im  Kanton  Bern 
132,750  m. 

Emmenthalbahn :  1)  Konzession  vom  2.  Juni  1871  für  die  Strecke  von 
Burgdorf  bis  zur  bernisch-solothumißchen  Grenze  bei  Gerlafingen  13,993  m;  2)  Kon- 
zession vom  19.  Dezember  1872  für  die  Strecke  Burgdorf-Langnau  18,273  m. 
Länge  der  im  Kanton  Bern  gelegenen  Strecken  der  Emmenthalbahn  32,266  m. 

Bernische  Jurabahnen:  1)  Konzession  vom  20.  November  1858  flir  die 
Linie  von  ZoUikofen  bis  zur  bemisch-neuenburgischen  Grenze  bei  Neuenstadt 
41,465  m.  2)  Konzession  vom  3.  Juni  1865  für  die  Strecke  von  Pruntrut  bis 
zur  bemisch-  bezw.  schweizerisch-französischen  Grenze  bei  Delle  11,759  m.  3)  Kon- 
zession vom  12.  Januar  1870  für  die  Strecke  von  Lyß  bis  zur  bemisch-frei- 
burgischen  Grenze  bei  Fräschels  11,758  m.  4)  Konzession  vom  10.  März  1870 
für  folgende  Strecken:  a.  von  Biel  bis  Pruntmt  78,822  m;  ö.  von  Sonceboz  bis 
zur  neuenburgischen  Grenze  bei  Renan  25,571  m;  c.  von  Delsberg  bis  zur  solo- 
thurnischen Grenze  bei  Liesberg  9508  m ;  d.  von  der  solothurnischen  Grenze  bei 
Liesberg  bis  zur  solothumischen  Grenze  bei  Bärschwyl  (Enclave)  1646  m;  e.  von 
der  solothumischen  Grenze  bei  Bärschwyl  bis  zur  solothurnischen  Grenze  bei 
Grelliugen  15,094  m;  /'.  von  der  basellandschaftlichen  Grenze  bei  Aesch  bis  zur 
solothurnischen  Grenze  bei  Dornach  12  m;  zusammen  130,653  m.  Gesammtlänge 
der  Jurabahnstrecken  im  Kanton  Bern  195,635  m. 

Bern-Luzern-Bahn :  1)  Konzession  vom  28.  März  1857  für  die  Strecke 
Gümlingen-Langnau  29,849  m.  2)  Konzession  vom  10.  März  1870  für.  die 
Strecke  von  Langnau  bis  zur  luzernischen  Grenze  bei  Trubschachen  7406  m. 
Gesammtlänge  der  Strecken  der  Bern-Luzern-Bahn  auf  bernischem  Gebiet  37,255  m. 

Bödelibahn:  Konzession  vom  28.  Dezember  1870  für  die  Linie  Därligen- 
Interlaken-Bönigen  8453  m. 

Gieß  bachbahn :  Bundeskonzession  vom  18.  Dezember  1878  für  die  Drahtseil- 
bahn vom  Brienzer  See  bis  zum  Hotel  Gießbach  331  m. 

Tramways  suisses :  Bundeskonzession  vom  17.  September  1875  für  den 
Tramway  Bözingen-Biel-Nidau  4672  m. 

Straßen: 

Diese  sind  unterschieden  in  Staats-  und  Gemeindestraßen.  Die  Erstem  haben 
eine  Länge  von  2010  km.  Für  Straßen-Neubauten,  theils  direkte  Kosten,  theils 
Beiträge,  hat  der  Kanton  von  1831  bis  und  mit  1883  Fr.  21'189,530  aus- 
gegeben, mit  Inbegriff  des  Unterhaltes  Fr.  42 '28 1,900,  somit  durchschnittlich 
per  Jahr  zirka  Fr.  813,000.    (S.  auch  den  folgenden  Abschnitt.) 


Bern 


—     213     — 


Bernergeschirr 


Volkswirthschaftliche  Leistungen  des  Staates 

ziir  Förderung  der  Gesellschaftsökonomie  insbesondere,  1880 — 1884. 


Kulturzwecke 

Ausgaben  im  Jahre 

Ausgaben 
im  Ganzen 

Durch- 
schnittlich 

1880 

1881 

1882 

1883 

1884  1) 

1880    1884 

per  Jahr 

Landwirthschafl    . 

430,332 

453,210 

• 

455,617 

469,842 

454,500 

2'263,501 

452,700 

wovon  für: 

Förderung  im  Allg.      . 

5,868 

5,972 

8,685 

8,955 

9,000 

38,480 

7,696 

Pferdezucht      .... 

26.407 

25,626 

25,275 

21,501 

25,000 

123,809 

24,762 

Biodviehzucht      .     .    . 

28,641 

29,390 

29,504 

30,593 

29,000 

147,128 

29,425 

Ackerbaoachale   .    .    . 

18,004 

21,370 

20,846 

29,863 

19,000 

109,083 

21,817 

Boden  -  Ameliorütionen 

( Entsompfnngttn  und 

Vermessungen  etc.)  . 

351,412 

370,852 

371,307 

378,930 

372,500 

1*845,001 

369,000 

Handel  u.  Gewerbe 

28,979 

27,431 

28,339 

37,056 

33,000 

154,805 

30,961 

davon  f&r: 

Fach«,  Kunst-  und  Ge- 

werbeschulen   .    .    . 

18,593 

18,838 

18.093 

20,210 

24,000 

99,734 

19,947 

Verkehrswesen  .  . 

3^663,095 

2^876,050 

2'373,758 

2*170,398 

2' 174,064 

13*257,365 

2*651,473 

wovon  für: 

Strassen 

1'280,812 

1'120,303 

1'119,844 

1*153,069 

1*059,000 

5*733,028 

1*146,606 

Eisenbahnen    .... 

2*382,283 

1'755,747 

1*253,914 

1*017,329 

1*115,064 

7*524,337 

1*504,867 

Statistik 

5,238 

5,391 

4,338 

3,936 

4,000 

22,903 

4,581 

Totai 

4127,644 

3362,082 

2862,052 

2681,232 

2665,564 

15*698,574 

3*189,715 

Staats -Ausgaben  über- 

haupt (netto)    .    .     . 

10*894,261 

10*688,303 

10*919,255 

10*777,553 

10*990,910 

54*270,282 

10*854,056 

Volkswirthschaftl.  Lei- 

stungen   in    °;o    der 

Staatsausgaben     .    . 

37,9 

31,5 

26,3 

24,9 

24,2 

29,1 

29,1 

Anmerkung:  Obige  die  volkswirthschaftiichen  Leistungen  des  Kantons  Bern  re- 
präsentirenden  Summen  sind  reine  Ausgaben.  Bei  einzelnen  Posten  würden  sich  die 
Beträge  in  Wirklichkeit  höher  stellen ;  so  beträgt  z.  B.  die  Rohausgabe  des  Staates  für 
die  Ackerbauschule  pro  1880  Fr.  229,748 ;  nach  Abzug  der  Kostgelder  sowie  des  Wirth- 
schaftsertrages  der  Anstalt  verbleibt  für  den  Staat  jedoch  nur  Fr.  18,004.  In  dieser 
Summe  sind  indeß  nicht  veranschlagt  die  Zinse,  welche  die  in  den  Immobilien  und 
Mobilien  der  Anstalt  steckenden  Kapitalien  zinstragend  abwerfen  würden. 

Bern-Biel  s.  Bern.  Jurabahnen. 

Bernergeschirr«  Der  glänzendere  Theil  der  Fabrikation  von  Bemer  Töpfer- 
geschirr liegt  in  der  Vergangenheit,  d.  h.  im  17.  und  18.  Jahrhundert,  aus 
welcher  ISeit  hauptsächlich  3  Arten  und  Fabrikationsgegenden  zu  unterscheiden 
sind,  nämlich  Simmenthaler-,  Langnauer-  und  Heimbergergeschirr. 

Das  Simmenthalergeschirr  kennzeichnet  sich  durch  weißliche  Grundfarbe, 
über  der  Grlasur  aufgetragene  Malereien  und  blaßrothen  Bruch.  Dieses  Geschirr 
war  durch  das  ganze  Simmenthai  und  seine  Seitenthäler  verbreitet  und  wurde 
zumeist  in  Bettelried  bei  Zweisimmen,  auch  in  Därstetten  und  Wimmis  verfertigt. 

Das  Langnauercf eschirr  hatte  gelbweiße,  seltener  goldgelbe  Grundfarbe, 
bei  Hohlgefäßen  oft  kaffeebraun  oder  marmorirt;  die  Malereien  waren  unter 
einer  durchsichtigen  Glasur  und  mit  eingekratzten  umrissen,  der  Bruch  ziegel- 
roth.  Der  Gebrauch  desselben  war  im  Emmenthal  und  bemischen  MitteUand 
Üblich,  die  Fabrikation  konzentrirte  sich  in  Langnau  und  einigen  kleinen  Nachbar- 
dörfern. 

Das  Heimbergergeschirr  war  der  Vorläufer  der  heutigen  Majolikafabrikation 
in  Heimberg.    Es   hatte   weiße   oder   dunkelbraune  Grundfarbe,    war  häufig  mit 


>)  Nach  dem  Budget  pro  1884. 


Bernergeschirr  —     214     —  Bemische  Jurabahnen 

guirlandenförmig  aneinandergereihten  Kügelchen  geschmückt  und  übrigens  dem 
Langnanergeschirr  sehr  ähnlich. 

Heute  sind  im  Kt.  Bern  unter  wenig  günstigen  Umständen  und  daher  in 
bescheidenen  Verhältnissen  noch  die  genannte  Majolikatöpferei  in  Heimberg  und 
Thun,  sowie  die  Fabrikation  kunst-  und  schmucÜosen,  aber  äußerst  feuerfesten 
Kochgeschirrs  (Pruntrutergeschirr)  in  Bonfol  (Jura)  heimisch.  Vergl.  Heimberger- 
geschirr.  Pruntrutergeschirr. 

Nach  der  eidgen.  Berufsstatistik  waren  am  1.  Dezember  1880  im  Kt.  Bern 
711  Personen,  wovon  114  weiblich,  mit  der  Thonwaaren-  und  Steingutfabrikation 
beschäftigt. 

Berner  Leinwand.  Landesübliche  Benennung  der  durch  Gleichmäßigkeit 
des  Gewebes  und  Dauerhaftigkeit  ausgezeichneten  Flachsleinwand,  die  im  Kt.  Bern, 
namentlich  im  Emmenthal  (Marktflecken  Langenthai),  in  weiß  sowohl  als  bunt- 
gestreift und  carrirt  gewoben  wird  und  schon  im  15.  Jahrhundert  berühmt  war. 

Bernhardin  -  Strasse  (Alpenstraße),  zur  „Untern  -Straße"  gehörend, 
welch'  letztere  von  Chur  nach  Splügen  und  von  hier  über  den  Bemhardin  (Paß- 
höhe =  2067  m  ü.  M.)  nach  Bellinzona  führt,  wurde  im  Jahre  1818  begonnen 
und  war  bereits  1821  fahrbar  und  2  Jahre  später,  kleine  Abänderungen  ab- 
gerechnet, in  dem  noch  heute  ersichtlichen  Bestände  vollendet.  An  den  Baukosten, 
die  sich  auf  zirka  Fr.  1'160,000  beliefen,  betheiligte  sich  Piemont  mit  Fr.  430,000, 
die  Speditionsfirmen  in  Chur  und  die  Regierung  von  Graubünden  mit  Fr.  730,000. 
(Bavier,  Straßen  der  Schweiz.) 

Bernhards-Strasse  s.  St.  Bernhards-Straße. 

Bernina-  und  Puschlav-Strasse  (Alpenstr.),  verbindet  das  Engadin  mit 
dem  Puschlaverthal  und  dem  Veltlin.  Sie  führt  von  Celerina-Samaden  (Engadin) 
über  Pontresina,  am  Lago  nero  (2222  m)  und  Lago  Bianco  (2230  m)  vorbei, 
über  den  Berninapaß  (Paßhöhe  2330  m  über  Meer)  nach  Puschlav,  dem  Haupt- 
orte des  gleichnamigen  Thaies.  Bauperiode  1843/64.  Die  Länge  dieser  Straße 
beträgt  40,3  km,  die  Breite  4,2  m  und  die  Baukostensumme  Fr.  641,000. 
Der  Bundesbeitrag  für  obige  Strecke  und  das  anschließende  Straßenstück  Poschiavo- 
Campocologno  (bis  zur  Schweiz. -ital.  Grrenze),  welch^  letzteres  im  Jahre  1865  mit 
einem  Kostenaufwand  von  Fr.  279,500,  in  einer  Länge  von  13,9  km  und  einer 
Fahrbahnbreite  von  4,2 — 5,0  m,  ausgeführt  wurde,  belief  sich  auf  Fr.  174,100 
(Bundesbeschluß  vom  26.  Juli  1861,  A.  S.,  Bd.  VII,  pag.  70). 

Bernische  Jurabahnen«  Die  Bemischen  Jurabahnen  sind  das  Unternehmen 
einer  Aktiengesellschaft.  Auf  1.  Juli  1884  ist  bei  Anlaß  einer  Statutenrevision 
die  Bezeichnung  der  Bahn  umgeändert  worden  in  „Jura-Bem-Luzem-Bahn'*,  unter 
welcher  Firma  die  Bahngesellschaft  schon  bisher  den  Betrieb  der  eigenen  Linien, 
der  Bern-Luzern-Bahn  und  der  Bödelibahn  besorgt  hatte.  Der  Verwaltungssitz 
befindet  sich  in  Bern.  In  nachstehender  Darstellung  kommt  nur  das  für  Rechnung 
der  Bernischen  Jurabahngesellschaft  betriebene  Bahnnetz  in  Betracht.  Dasselbe 
umfaßt  die  Linien:  1)  Bem-Biel-bernisch-neuenburgische  Grenze  bei  Neuenstadt 
(Bern-ZoUikofen  mitbenutzt);  2)  Neuenburg-Locle ;  3)  Biel-Sonceboz-Convers ;  4) 
Sonceboz-Delsberg-Delle;  5)  Delsberg-Basel ;  6)  Lyß-bemisch-freiburgische  Grenze 
bei  Fräschels;  7)  Bem-Luzern  (Bern-Gümlingen  in  Mitbenutzung,  GUmlingen- 
Luzern  gepachtet). 

Bahn  länge  Ende  1883:  Bauliche  Länge  der  eigenen  Bahn  243,925  m; 
Betriebslänge  349,880  m  oder  rund  350  km. 

Betriebseröffnungen:  1)  Bestehende  Linien,  welche  von  der  Jurabahn 
erworben  wurden:  a.  Biel-Kantonsgrenze  bei  Neuenstadt,  den  3.  Dezember  1860, 


Bemische  Jurabahnen  —     215     —  Bernische  Jurabahnen 

in's  Eigenthum  der  Jurabahnen  tibergangen  den  24.  Mai  1877;  b.  Zollikofen- 
Biel,  den  1.  Juni  1864,  in^s  Eigenthum  der  Jurabahnen  übergangen  den  24.  Mai 
1877;  c,  Pruntrut  Delle,  den  23.  September  1872,  in's  Eigenthum  der  Jura- 
bahnen übergangen  den  13.  August  1877.  2)  Neue,  durch  die  Jurabahngesellschaft 
erbaute  Linien:  a.  Biel-Sonoeboz-Convers  und  Sonceboz-Dachsfelden,  den  1.  Mai 
1874  (gleichzeitig  Mitbenutzung  der  Strecke  Convers-Chaux-de-Fonds  bis  zum 
Zeitpunkt  der  Erwerbung  derselben);  b,  Basel-Delsberg,  den  25.  September  1875; 
c.  Lyß-Fräschels,  den  12.  Juni  1876;  d,  Delsberg-Glovelier,  den  15.  Oktober 
1876;  e.  Dachsfelden-Court  und  Delsberg-Moutier,  den  16.  Dezember  1876; 
f.  Glovelier-Pruntrut,  den  30.  März  1877 ;  g.  Court-Moutier,  den  24.  Mai  1877. 
Im  Jahre  1884  kommt  noch  hinzu  Locle -Schweiz. -franz.  Grenze  bei  Col-des- 
Roches.  Am  1.  Januar  1882  hat  die  Jurabahngesellsohaft  die  bis  dahin  für 
Rechnung  des  Staates  Bern  betriebene  Bem-Luzem-Bahn  in  Pacht  genommen. 
Nächster 

Rückkaufstermin  für  den  Bund:  1)  Zollikofen- Neuenstadt  und  Neuen- 
burg-Locle,  den  1.  Mai  1903;  2)  Pruntrut-Delle,  den  23.  September  1902; 
3)  Lyß-Fräschels,  den  25.  August  1906;  4)  die  in  den  Kantonen  Solothum  und 
Baselstadt  gelegenen  Strecken  der  Linie  Delsberg-Basel,  den  13.  Januar  1903; 
5)  alle  übrigen  eigenen  Linien,  den  18.,  bezw.   19.  Juli  1903. 

Bauliche  Verhältnisse:  Bauliche  Länge  mit  einem  Hauptgeleise 
224,204  m,  mit  2  Hauptgeleisen  19,721  m.  Auf  1000  m  Bahnlänge  liegen 
durchschnittlich  1258  m  Geleise.  Yon  der  ganzen  Bahnlänge  liegen  139,600  m 
auf  Dämmen,  86,359  m  in  Einschnitten,  15,878  m  in  Tunneln  (größter  3259,2  m 
lang)  und  2088  m  auf  Brücken  (größte  237,3  m  lang).  Von  der  Betriebslänge 
liegen  66^968  m  in  der  Horizontalen,  282,912  in  Steigungen  bis  zu  27  ^/oo, 
208,135  in  der  Geraden  und  141,745  in  Kurven  bis  180  m  Minimalradius. 
Mittlere  Steigung  der  ganzen  Bahn:  9,69  ^/o;  mittlerer  Krümmungshalbmesser 
für  die  ganze  Bahn:  1097  m. 

Stationen:  Das  Betriebsnetz  der  bemischen  Jurabahnen  umfaßt  58  eigene, 
15  gepachtete  und  8  mitbenutzte  oder  im  Ganzen  81  Stationen,  von  denen  die 
wichtigsten  sind:  Bern,  Biel,  Chaux-de-Fonds,  Locle,  Lyß,  Delsberg,  Pruntrut, 
Delle.   Basel,  Neuenburg,  Langnau,  Luzern. 

Rollmaterial:  54  eigene  und  11  gepachtete  Lokomotiven  (Eigenthum 
der  Bern-Luzem-Bahn)  von  durchschnittlich  313  Pferdekräften  und  einem  Leer- 
gewicht von  35,6  t;  153  eigene  und  19  gepachtete  Personenwagen  mit  zusammen 
9115  Sitzplätzen;  565  eigene  und  140  gepachtete  Güterwagen  mit  einer  ge- 
sammten  Tragkraft  von  6903  Tonnen. 

Betriebspersonal  für  sämmtliche  von  der  Jurabahngesellschaft  betriebene 
Linien:  1600  Personen  im  Ganzen,  4,46  per  Bahnkil. 

Betriebsergebnisse:  Im  Jahre  1878:  Zahl  der  täglichen  Züge  über 
die  ganze  Bahn,  1 1 ,86  mit  durchschnittlich  23,38  Wagenachsen  per  Zug.  Transport- 
quaniiiäien:  2*140,712  Reisende,  40'292,780  Personenkil.  im  Ganzen,  157,394 
per  Bahnkil.,  Gliter  (inkl.  Gepäck  und  Thiere)  662,562  t.  Tonnenkil.  im  Ganzen 
24'665,632,  per  Bahnkil.  96,350.  Einnahmen  aus  dem  Personentransport 
Fr.  2*275,577,  aus  dem  Gütertransport  etc.  Fr.  2*815,458,  aus  verschiedenen 
Quellen  Fr.  297,470;  Gesammteinnahmen  Fr.  5*388,505  im  Ganzen,  Fr.  21,049 
per  Bahnkil.  Ausgaben  für  allgemeine  Verwaltung  Fr.  260,149,  für  Unterhalt 
und  Aufsicht  der  Bahn  Fr.  1*042,557,  für  Expedilions- und  Zugsdienst  Fr.  1*132,061, 
für  Fahrdienst  Fr.  1*391,359,  zusammen  für  die  Jurabahnen  und  die  Bern.  Staats- 
bahn  (Bem-Luzem)    Fr.  3*826,126.    Hievon  ist   das   Betreffniß   für    die  Jura- 


Bernische  Jurabahnen  —     216     —  Bemische  Jurahahnen 

bahnen  Fr.  2'999^607,  verschiedene  Ausgaben  Fr.  405,078 ;  Gesammtausgaben 
Fr.  3'404,685  im  Ganzen,  Fr.  13,300  per  Bahnkil.  oder  63,18  7o  der  Gesammt- 
einnahmen.  Einnahmenüberschuß  Fr.  1'983,820,  welcher  wie  folgt  verwendet 
wurde:  Verzinsung  der  Anleihen  Fr.  1'559,096,  Einlage  in  die  Spezialfonds 
Fr.  122,000,  Vollendungsbauten,  Abschreibungen  etc.  Fr.  302,724.  Im  Jahre 
1879:  Tägliche  Züge,  11,88  mit  24,09  Wagenachsen.  Transporiquantitäten : 
2'013,054  Reisende,  38^385,103  Personeukil  im  Ganzen,  149,942  per  Bahnkil., 
715,038  Tonnen  Güter  etc.,  27'958,205  Tonnenkil.  im  Ganzen,  109,212  per 
Bahnkil.  Einnahmen  aus  dem  Personentransport  Fr.  2'21 8,472,  aus  dem  Güter- 
transport Fr.  3'075,521,  aus  verschiedenen  Quellen  Fr.  293,913.  G^sammt- 
einnahmen  Fr.  5'587,906  im  Ganzen,  Fr.  21,828  per  Bahnkil.  Ausgaben  für 
allgemeine  Verwaltung  Fr.  262,996,  für  Unterhalt  und  Aufsicht  der  Bahn 
Fr.  1^087,916,  für  Expeditions-  und  Zugsdienst  Fr.  1*119,994,  für  Fahrdienst 
Fr.  1'333,478,  zusammen  für  das  eigene  Netz  und  für  die  Bern.  Staatsbahn 
Fr.  3*804,384.  ffievon  ist  das  Betreffniß  der  Jurabahnen  Fr.  2*955,721.  Ver- 
schiedene Ausgaben  Fr.  445,050.  Gesammtausgaben  Fr.  3*400,771  im  Gtuizen, 
Fr.  13,284  per  Bahnkil.  (60,86  ^o  der  Gesammteinnahmen).  Einnahmenüberschuß 
Fr.  2*187,135,  welcher  folgende  Verwendung  fand:  Verzinsung  der  Anleihen 
Fr.  1^633,938,  Einlage  in  die  Spezialfonds  Fr.  163,400,  Amortisationen  und 
Vollendungsbauten  etc.  Fr.  353,665,  Fr.  37,132  wurden  auf  neue  Rechnung 
vorgetragen.  Im  Jahre  1880:  12,24  tägliche  Züge  mit  durchschnittlich  25,51 
Wagenachsen.  2*063,770  Reisende,  39*418,228  Personeukil.  im  Ganzen  oder 
153,977  per  Bahnkil.,  831,770  t  Güter  etc.,  33*357,819  Tonnenkil.  im  Ganzen 
oder  130,304  per  Bahnkil.  Einnahmen  aus  dem  Personentransport  Fr.  2*282,928, 
aus  dem  Gütertransport  Fr.  3'406,620,  aus  verschiedenen  Quellen  Fr.  330,564; 
Gesammteinnahmen  Fr.  6'020,112  im  Ganzen,  Fr.  23,516  per  Bahnkil.  Aus* 
gaben  für  allgemeine  Verwaltung  Fr.  269,315,  für  Unterhalt  und  Aufsicht  der 
Bahn  Fr.  1*041,611,  für  Expeditions-  und  Zugsdienst  Fr.  1*130,276,  für  Fahr- 
dienst  Fr.  1*377,122;  zusammen  für  das  eigene  Netz  und  die  Bernische  Staats- 
bahn Fr.  3'818,324.  Hievon  ist  das  Betreffniß  der  Jurabahnen  Fr.  2*963,751. 
Verschiedene  Ausgaben  Fr.  432,406.  Gesammtausgaben  Fr.  3*396,157  im  Ganzen, 
Fr.  13,266  per  Bahnkil.  (56,41  ^/o  der  Gesammteinnahmen).  Einnahmenüberschuß 
Fr.  2*623,955.  Dazu  kommen  Fr.  37,172  Saldo  vom  Vorjahr,  so  daß  im  Ganzen 
verfügbar  sind  Fr.  2*661,087.  Dieser  Betrag  wurde  verwendet  wie  folgt:  Ver- 
zinsung der  Anleihen  Fr.  1*652,932,  Einlage  in  die  Spezialfonds  Fr.  204,800, 
Amortisationen  und  Vollendungsbauten  Fr.  407,636,  Dividende  für  die  Aktien 
Fr.  330,700  (1  7o),  Vortrag  auf  neue  Rechnung  Fr.  65,019.  Im  Jahre  1881: 
Jeden  Tag  durchschnittlich  12,47  Züge  mit  24,59  Wagenachsen.  Transport- 
quanfitäten:  2*123,979  Reisende,  41*478,087  Personeukil.  im  Ganzen,  162,024 
per  Bahnkil.,  807,794  Tonnen  Güter  etc.,  33*651,993  Tonnenkil.  im  Ganzen, 
131,453  per  Bahnkil.  Einnahmen  aus  dem  Personentransport  Fr.  2*432,883, 
aus  dem  Gütertranspo^-t  Fr.  3*364,915,  aus  verschiedenen  Quellen  Fr.  336,363; 
Gesammteinnahmen  Fr.  6*134,161  im  Ganzen,  Fr.  23,962  per  Bahnkil.  Aus- 
gaben für  allgemeine  Verwaltung  Fr.  285,718,  für  Unterhalt  und  Aufsicht  der 
Bahn  Fr.  1*089,661,  für  Expeditions-  und  Zugsdienst  Fr.  1*140,272,  für  Fahr- 
dienst Fr.  1*332,403 ;  zusammen  für  das  eigene  Netz  und  die  Bern-Luzern-Bahn 
Fr.  3*848,054.  Betreffhiß  der  Jurabahnen  Fr.  2*968,901.  Dazu  kommen  noch 
verschiedene  Ausgaben  Fr.  414,460;  Gesammtausgaben  Fr.  3*383,361  im  Ganzen, 
Fr.  13,216  per  Bahnkil.  (55,16  ^/o  der  Einnahmen).  Einnahmenüberschuß 
Fr.  2*750,800.    Dazu   kommen  Fr.  65,019    Saldo    vom    Vorjahr.     Verfügbarer 


Bemische  Jurabahnen  —      217      —  Bernische  Jurabahnen 

Betrag  Fr.  2'815,819,  welcher  wie  folgt  verwendet  wurde:  Verzinsung  der  An- 
leihen Fr.  1'597,777,  Einlage  in  die  Spezialfonds  Fr.  204,800,  Amortisationen, 
Yollendungsbauten  etc.  Fr.  534,892,  Dividende  für  die  Aktien  Fr.  350,000 
(1  ®/o),  Saldo  auf  neue  Rechnung  Fr.  128,350.  Die  Bern-Luzern-Bahn  wurde 
vom  1.  Januar  1882  an  von  der  Jurabahn  pachtweise,  d.  h.  für  eigene  Rechnung 
(vorher  für  Rechnung  des  Staates  Bern)  betrieben.  Dadurch  erklären  sich  die 
hohem  absoluten  Zahlen  der  folgenden  Jahre.  Im  Jahre  1882:  Durchschnittlich 
13,01  Züge  per  Tag  mit  22,27  Wagenachsen.  Transportquantitäten:  2'681,023 
Reisende,  57'763,688  Personenkü.  im  Ganzen,  165,004  per  Bahnkil.,  895,242 
Tonnen  Güter  etc.,  39^411,205  Tonnenkil.  im  Ganzen  oder  112,603  per  Bahnkil. 
Einnahmen  aus  dem  Personentransport  Fr.  3' 334,954,  aus  dem  Gütertransport 
Fr.  4'043,999,  aus  verschiedenen  Quellen  Fr.  405,458;  Gesammteinnahmen 
Fr.  7'784,411  im  Ganzen,  Fr.  22,241  per  Bahnkil.  Ausgaben  für  allgemeine 
Verwaltung  Fr.  294,581,  für  Unterhalt  und  Aufsicht  der  Bahn  Fr.  ri40,211, 
für  Expeditions-  und  Zugsdienst  Fr.  1'167,291,  für  den  Fahrdienst  Fr.  1'471,202; 
verschiedene  Ausgaben  Fr.  827,065;  Gesammtausgaben  Fr.  4'900,350  im  Ganzen 
und  Fr.  14,001  per  Bahnkil.  (62,95  ®/o  der  Gesammteinnahmen).  Einnahmen- 
überschuß Fr.  2^884,061,  Saldo  vom  Vorjahre  Fr.  128,350;  verfügbarer  Betrag 
Fr.  3'0 12,411,  welcher  folgende  Verwendung  fand:  Verzinsung  der  Anleihen 
Fr.  1'357,000,  Einlage  in  die  Spezialfonds  Fr.  700,000,  Amortisationen  und 
Bauarbeiten  Fr.  220,375,  Dividende  für  die  Aktien  Fr.  700,000  (2  7o),  Vortrag 
auf  neue  Rechnung  Fr.  35,036.  Im  Jahre  1883:  Zugsverkehr:  13,91  tägliche 
Züge  mit  21,22  Wagenachsen.  Personen-  und  Grüterverhehr :  2*760,919  Reisende, 
62^814,139  Personenkil.  im  Ganzen  oder  179,469  per  Bahnkil.;  964,441  t 
Güter  etc.,  42'555,779  Tonnenkil.  im  Ganzen  oder  121,588  per  Bahnkil.  Ein- 
nahmen aus  dem  Personentransport  Fr.  3'579,850,  aus  dem  Gütertransport 
Fr.  4/111,053,  aus  verschiedenen  Quellen  Fr.  458,664;  Gesammteinnahmen 
Fr.  8' 149,567  im  Ganzen  und  Fr.  23,284  per  Bahnkil.  Ausgaben  für  allgemeine 
Verwaltung  Fr.  297,870,  für  Unterhalt  und  Aufsicht  der  Bahn  Fr.  1*119,425, 
für  den  Expeditions- und  Zugsdienst  Fr.  1'202,103,  für  den  Fahrdienst  Fr.  1*513,632; 
verschiedene  Ausgaben  Fr.  903,516;  Gesammtausgaben  Fr.  5*036,546  im  Ganzen 
und  Fr.  14,390  per  Bahnkil.  (61,8  ^/o  der  Gesammteinnahmen).  Einnahmen- 
überschuß Fr.  3*113,021;  fernere  Einnahmen:  Saldo  vom  Vorjahre  Fr.  35,036, 
Zuschüsse  aus  den  Spezialfonds  Fr.  165,430;  verfügbarer  Betrag  Fr.  3*313,487, 
wie  folgt  verwendet:  Verzinsung  der  Anleihen  Fr.  1*352,000,  Einlage  in  die 
Spezialfonds  Fr.  580,800,  Abschreibungen  und  Verwendungen  zu  verschiedenen 
Zwecken  Fr.  282,626,  Dividende  für  die  Aktien  Fr.  1*050,000  (3  7o),  Vortrag 
auf  neue  Rechnung  Fr.  48,061. 

Bilanz  per  31.  Dezember  1883:  Aktiven:  Verwendetes  Anlagekapital 
Fr.  68*233,712,  verfügbare  Mittel  Fr.  5^443,878.  Passiven:  Aktienkapital 
Fr.  35*000,000,  Anleihen  Fr.  32*950,000,  schwebende  Schulden  Fr.  3*717,125, 
Spezialfonds  Fr.  1*962,404,  Aktivsaldo  der  Betriebsrechnung  Fr.  48,061.  Bilanz- 
summe Fr.  73*677,590.  Verwendetes  Kapital :  Baukosten  der  im  Betriebe  stehenden 
Linien  Fr.  66*325,577,  Verwendungen  auf  die  im  Bau  befindlichen  Linien  (Locle- 
Col-des-Roches)  Fr.  820,360,  indirekte  Verwendungen  Fr.  1*087,775.  Kilo- 
metrische Baukosten:  Anlage  und  Ausrüstung  der  Eisenbahn  Fr.  244,808,  Roll- 
material Fr.  24,224,  Werkstätten  Fr.  2087;  zusammen  Fr.  271,119. 

Privatverbindungsgeleise:  V erbindungsgeleise  zwischen  gewerblichen 
Anstalten  und  den  bernischen  Jurabahnen,  inkl.  Bern-Luzern-Bahn,  bestanden 
Ende  1883:  11  .Anschlüsse  mit  einer  Geleiselänge  von  2844  m. 


Bemische  Staatsbahn  —     218     —  Bern-Luzern-Bahn 

Bernische  Staatsbahn.  Die  gegenwärtig  dem  Staate  Bern  angehörende 
Eisenbahn  ist  die  Linie  von  Grümlingen  nach  Luzem,  welche  aber  unter  dem 
Titel  nBern-Lozern-Bahn**  bekannter  und  daher  in  diesem  Buche  auch  unter 
diesem  bekannten  Schlagwort  behandelt  ist.  Außerdem  versteht  man  unter  bemische 
Staatsbahn  die  ehemals  dem  Staate  Bern  gehörende  Linie  Zollikofen-Biel-Neuenstadt^ 
welche  den  Gegenstand  der  folgenden  Mittheilungen  bildet.  Am  3.  Dezember  1860- 
eröffnete  die  frtlhere  Ostwestbahngesellschaft  die  Linie  Biel-Neuenstadt.  Li  Folge 
Liquidation  ging  diese  Linie  am  1.  Juni  1860  in  das  Eigen thum  des  Staates. 
Bern  über,  welcher  dieselbe  der  Centralbahn  pachtweise  in  Betrieb  übergab.  Am 
1.  Juni  1864  eröffnete  der  Staat  Bern  die  von  demselben  neu  erstellten  Linien 
Biel-Zollikofen  und  Gümlingen-Langnau  und  führte  am  gleichen  Tage  auf  der 
ganzen  Linie  Neuenstadt-Biel-Bem  (ZoUikofen-Bern-Gümlingen  in  Mitbenutzung) - 
Langnau  den  staatlichen  Regiebetrieb  ein.  Am  1.  Mai  1874  hörte  der  Staats- 
betrieb auf  und  wurde  der  Betrieb  von  diesem  Tage  an  flir  Rechnung  des  Staate>i 
Bern  durch  die  Bernische  Jnrabahngesellschaft  geftlhrt.  Am  1.  August  187  i> 
ging  die  Strecke  Gümlingen-Langnau  in  das  Eigenthum  der  Bern-Luzern-Bahn- 
gesellschaft  über.  Am  24.  Mai  1877  wurde  sodann  die  Linie  Zollikofen-Biel- 
Neuenstadt  das  Eigenthum  der  Bernischen  Jurabahngesellschaft.  Mit  diesem  Ver- 
kauf hatte  die  alte  Bemische  Staatsbahn  ihr  Ende  erreicht. 

Bern-Lausanne  s.  Suisse  Occidentale. 

Bern-Luzern-Bahn.  Die  Bem-Luzern-Bahn  war  ursprünglich  das  Eigen- 
thum einer  Aktiengesellschaft.  In  Folge  Zwangsliquidation  ging  die  ganze  Linie^ 
von  welcher  die  Strecke  Gümlingen-Langnau  früher  schon  dem  Staat  Bern  ge- 
hörte, von  diesem  aber  an  die  Bem-Luzera-Bahngesellschaft  abgetreten  wurde^ 
in  das  Eigenthum  des  Staates  Bern  über.  Die 

Betriebseröffnung  und  die  Eigen thumsübergänge  fanden  wie  folgt 
statt:  Den  1.  Juni  1864  Eröffnung  der  Strecke  Gümlingen-Langnau  als  Bestand- 
theil  der  bernischen  Staatsbahn,  mit  gleichzeitiger  Mitbenutzung  der  Strecke  Bern- 
Gümlingen;  den  1.  August  1875  üebergang  der  Strecke  Gümlingen-Langnau 
(mitbenutzungsweise  auch  Bern-Gtlmlingen)  an  die  Bem-Luzern-Bahngesellschaft ; 
den  11.  August  1875  Eröffnung  der  Strecke  Langnau-Luzern ;  den  26.  Februar 
1876,  Ausbruch  der  Zwangsliquidation  und  den  1.  Februar  1877,  Üebergang  an 
den  Staat  Bern.  Der  Betrieb  der  Bern-Luzern-Bahn  wurde  durch  die  Jurabahn- 
gesellschaft geführt  und  zwar  a.  vom  1.  August  1875  bis  zum  Liquidations- 
ausbruch für  Rechnung  der  Eigenthümerin,  von  da  hinweg  bis  Ende  Januar  1877 
für  Rechnung  der  Konkursmasse  und  vom  1.  Februar  1877  bis  Ende  1881  für 
Rechnung  des  Staates  Bern  und  seither  pachtweise  für  Rechnung  der  Jurabahn- 
gesellschaft gegen  eine  fixe  Entschädigung  an  den  Staat  Bern. 

Bahnlänge  Ende  1883.  Bauliche  Länge  der  eigenen  Bahn:  83,959  m. 
Betriebslänge  94,151  m  oder  rund  95  km.   Nächster 

Rückkaufstermin  für  den  Bund:   1.  Mai  1903. 

Bauliche  Verhältnisse:  Bauliche  Länge  mit  einem  Hauptgeleise : 
78,016  m,  mit  zwei  Hauptgeleisen  5943  m.  Auf  1000  m  Bahnlänge  entfallen 
durchschnittlich  1145  m  Geleise.  Von  der  eigenen  Bahn  liegen  58,068  m  auf 
Dämmen,  23,441  m  in  Einschnitten,  1793  m  in  Tunneln  (Länge  des  größten 
1133,4  m)  und  657  m  auf  Brücken  (Länge  der  größten  80,2  m). 

Betriebs  er  gebnisse:  Im  Jahre  1877:  Per  Tag  zirkulirten  durch- 
schnittlich 9,46  Züffe  mit  19,13  Wagenachsen.  Personen-  und  GHUerverkehr : 
510,361  Reisende,  12'275,742  Personenkil.  im  Ganzen,  129,218  per  Bahnkil.; 
96,664  t  Güter   (inkl.  Gepäck  und  Thiere),    4'110,720  Tonnenkil.   im  Ganzen, 


Bern-Luzern-Bahn  —     219     —  Bern-Luzern-Bahn 

43,271  per  Bahnkil.  Einnahmen  aus  dem  Personentransport  Fr.  606,992,  aus 
dem  Gütertransport  Fr.  498,528,  aus  verschiedenen  Quellen  Fr.  13,381 ;  Gesammt- 
einnahmen  Fr.  1*118,901  im  Ganzen  oder  Fr.  11,778  per  Bahnkil.  Reine  Betriehs- 
kosten  Fr.  911,925,  verbchiedene  Ausgaben  Fr.  178,277;  Gesammtausgaben 
Fr.  1*090,202  im  Ganzen  oder  Fr.  11,476  per  Bahnkil.  (97,43  7o  der  Ein- 
nahmen). Einnahmenüberschnß  Fr.  28,699  als  Ertrag  des  Anlagekapitals  (0,29  ^o). 
Im  Jahre  1878:  Tägliche  Züge  9,55  mit  16,65  Wagenachsen.  Beisende: 
435,840;  Personenkil.  im  Ganzen:  10*263,086,  per  Bahnkil.  108,032;  Güter: 
85,385  t;  Tonnenkil.  im  Ganzen:  3*577,188,  per  Bahnkil.  37,655.  Einnahmen 
aus  dem  Personentransport  Fr.  587,768,  aus  dem  Gütertransport  Fr.  467,989, 
aus  verschiedenen  Quellen  Fr.  10,672;  Gesammtein nahmen  Fr.  1*066,429  im 
Granzen,  Fr.  11,226  per  Bahnkil.  Beine  Betriebskosten  Fr.  826,519;  verschiedene 
Ausgaben  Fr.  185,769;  Gesammtausgaben  Fr.  1*012,288  im  Ganzen,  Fr.  10,656 
per  Bahnkil.  (94,92  ^o  der  Einnahmen).  Einnahmenüberschuß  Fr.  54,141,  wo- 
von Fr.  52,895  (0,53  ^o)  dem  Staat  Bern  als  Ertrag  des  in  der  Bern-Luzern- 
Bahn  verwendeten  Kapitals  zukamen  und  Fr.  1246  zur  Deckung  von  nachträglichen 
Ausgaben  für  die  alte  bem.  Staatsbahn  verwendet  wurden.  Im  Jahre  1879: 
Tägliche  Züge  9,51  mit  16,89  Wagenachsen.  407,939  Reisende;  9*975,834 
Personenkil.  im  Ganzen,  105,009  per  Bahnkil.;  88,750  t  Güter;  3*671,843 
Tonnenkil.  im  Ganzen,  38,651  per  Bahnkil.  Einnahmen  aus  dem  Personen- 
transport Fr.  566,280,  aus  dem  Gütertransport  Fr.  492,345,  aus  verschiedenen 
Quellen  Fr.  16,338;  Gesammteinnahmen  Fr.  1*074,963  im  Ganzen,  Fr.  11,315 
per  Bahnkil.  Reine  Betriebskosten  Fr.  848,663,  verschiedene  Ausgaben  Fr.  1 59,805 ; 
Gesammtausgaben  Fr.  1*008,468  im  Ganzen,  Fr.  10,615  per  Bahnkil.  (93,81  % 
der  Einnahmen).  Einnahmenüberschuß  Fr.  66,495  (0,66  ^o),  welcher  dem  Staat 
Bem  als  Ertrag  des  Anlagekapitals  zugekommen  ist.  Im  Jahre  1880:  Tägliche 
Züge,  9,52  mit  16,92  Wagenachsen;  403,280  Beisende\  9*929,434  Personenkil. 
im  Ganzen,  104,520  per  Bahnkü. ;  86,813  t  Güter;  3*579,260  Tonnenkil.  im 
Ganzen,  37,676  per  Bahnkil.  Einnahmen  aus  dem  Personentransport  Fr.  575,701, 
aus  dem  Gütertransport  Fr.  491,765,  aus  verschiedenen  Quellen  Fr.  22,160; 
Gesammteinnahmen  Fr.  1^089,626  im  Ganzen,  Fr.  11,470  per  Bahnkil.  Beine 
Betriebskosten  Fr.  854,573,  verschiedene  Ausgaben  Fr.  160,073;  Gesammt- 
ausgaben Fr.  1*014,646  im  Ganzen,  Fr.  10,680  per  Bahnkil.  (93,12  7o  der 
Einnahmen).  Einnahmenüberschuß  Fr.  74,980,  als  Ertrag  des  Anlagekapitals 
(0,74  7o)  ^^^  Staat  Bem  zugekommen.  Im  Jahre  1881:  9,27  tägliche 
Züge  mit  durchschnittlich  16,14  Wagenachsen;  ^0S,6b2  Beisende;  10*718,679 
Personenkil.  im  Ganzen  oder  112,828  per  Bahnkil. ;  82,642  t  öü^er;  3*295,831 
Tonnenkil.  im  Ganzen  oder  34,693  per  Bahnkil.  Einnahmen  aus  dem  Personen- 
transport Fr.  602,089,  aus  dem  Gütertransport  Fr.  472,018,  aus  verschiedenen 
Quellen  Fr.  31,349;  Gesammteinnahmen  Fr.  1*105,456  im  Ganzen,  Fr.  11,636  per 
Bahnkil.  Reine  Betriebskosten  Fr.  879,153,  verschiedene  Ausgaben  Fr.  136,239; 
Gesammtausgaben  im  Ganzen  Fr.  1*015,392,  per  Bahnkil.  Fr.  10,688  (91,85  7o 
der  Einnahmen).  Einnahmenüberschuß  Fr.  90,064,  als  Ertrag  (0,88  ^/o)  des  Ka- 
pitals dem  Staat  Bem  zugekommen.  Im  Jahre  1882:  Da  die  Bern-Luzern- 
Bahn  vom  1.  Januar  1882  an  an  die  bern.  Jurabahnen  verpachtet  ist,  so  sind  von 
diesem  Zeitpunkt  an  die  Betriebsergebnisse  der  Bern-Luzern-Bahn  auch  nicht  mehr 
besonders  angegeben.  Es  folgen  daher  hier  nur  noch  die  den  Rechnungsabschluß 
betreffenden  Zahlen.  Einnahmen :  Pachtzins  von  der  Jurabahn  Fr.  226,000,  aus 
sonstigen  Quellen  Fr.  61,940;  Gesammteinnahmen  Fr.  287,940.  Ausgaben  für 
Yollendungsbauten  etc.  Fr.  188,171.  Einnahmenüberschuß  als  Ertrag  des  Kapitals 


Bern-Luzern-Bahn  —     220     —  Berufeverhältnisse  der  Schweiz 

Fr.  99,769  (0,98  ^o).  Im  Jahre  1883:  Einnahmen :  Pachtzins  von  der  Jurahahn 
Fr.  331,566,  verschiedene  Einnahmen  Fr.  620;  6«sammteinnahme  Fr.  332,186. 
Ausgaben  für  Yollendungsbauten  Fr.  57,943.  EinnahmenUberschuß  Fr.  274,243, 
welcher  einen  2,69  ^/o  Ertrag  des  Kapitals  ausmacht. 

Baukosten  Ende  1883  Fr.  9^236,488  im  Ganzen  oder  Fr.  108,212  per 
Bahnkil.,  wovon  Fr.  13,688  auf  Rollmaterial  entfallen.  In  diesen  Baukosten  sind 
nicht  gerechnet  die  anläßlich  der  Liquidation  zu  Verlust  gekommenen  Beträge 
(Fr.  14*744,447).  In  der  bernischen  Staatsrechnung  pro  1883  erscheint  die 
Bem-Luzem-Bahn  mit  einem  Bilanzwerth  (Aktivum)  von  Fr.  19' 8 70,000.  Die 
Differenz  zwischen  dieser  Summe  und  den  oben  angeführten  Baukosten  betrifiFt 
Verwendungen  für  indirekte  Zwecke. 

Bern-Olten  s.  Centralbahn. 

Bern-Scherzligen  s.  Centralbahn. 

Bernstein.  Gesammteinfuhr  1884 ;  —  q,  1883  :  —  q,  Durchschnitt  1872/81 : 
17  q,   1873:  18  q. 

Bernstein,  Arbeiten  aus  — •  Betreffend  Einfuhr  siehe:  Arbeiten,  feine, 
geschnittene,  aus  Achat,  Bernstein  u.  dgl. 

Berntuch.  Wollentuch,  welches  in  früheren  Jahrhunderten  im  Emmenthal 
und  im  bernischen  Seeland  gewoben  wurde  und  wegen  seiner  außerordentlichen 
Solidität  beliebt  war. 

Bertramswurz  s.  Medizinalpflanzen. 

Berufsverhältnisse  der  Schweiz.  Ermittelungen  über  die  Berufs- 
verhältnisse der  Schweiz,  bzw.  über  die  Zahl  der  beruflich  beschäftigten  Personen 
und  ihre  Angehörigen  nebst  Dienstboten,  haben  anläßlich  der  eidgen.  Volks- 
zählungen von  1860,  1870  und  1880  stattgefunden.  Ein  schon  bei  der  Volks- 
zählung von  1850  gemachter  Versuch  scheiterte,  hauptsächlich  weil  die  Bundes- 
versammlung den  nöthigen  Kredit  verweigerte. 

Ueber  das  Verfahren  und  die  Resultate  bei  den  Ermittelungen  von  1860, 
1870  und  1880  entnehmen  wir  dem  vom  eidg.  statistischen  Bureau  geschriebenen 
„Vorwort"  .zum  dritten  Band  der  Volkszählungsstatistik  von  1880  (Verlag  von 
Orell  Füßli  &  C"  in  Zürich)  auszugsweise  Folgendes : 

1860.  Bei  dieser  Volkszählung  wurden  Haushaltungslisten  eingeführt,  welche 
von  den  Ha ushaltungs vorständen  selbst  auszufüllen  waren  und  sich  auf  den  Stand 
der  Bevölkerung  am  Zählungstage  bezogen.  In  jener  Haushaltuiigsliste  wurde 
unter  Rubrik  24  verlangt: 

„Beruf  oder  Gewerbe  von  Personen  über  14  Jahre.  Man  bezeichne  die  Be- 
schäftigung dieser  Personen  so  genau  als  möglich,  namentlich  bemerke  man  auch,  ob 
die  Person  den  Beruf  selbstständig  (als  Meister,  Prinzipal,  Unternehmer  u.  dgl.)  oder  ob 
sie  ihn  als  Geselle,  Gehülfe,  Lehrling,  Arbeiter  u.  dgl.  betreibt.  Bei  Personen,  welche 
mehr  als  einen  Beruf  ausüben,  genügt  die  Angabe  der  hauptsächlichsten  Beschäftigung.'^ 

Trotz  dieser  Anleitung  wurde  von  47,356  Personen  keine  Berufsangabe 
gemacht  und  bei  einer  andern  sehr  großen  Zahl  von  Personen  waren  die  An- 
gaben so  allgemein  und  unbestimmt  gehalten,  daß  der  Bearbeiter  des  Materials 
gezwungen  war,  die  gesammte  erwerbende  Bevölkerung  in  einige  wenige  ganz 
allgemeine  Kategorien  einzutheilen,  als: 

I.  Urproduktion. 

(1.  Bergbau;  2.  Landwirthschaft  und  Viehzucht;  3.  Forstwirthschaft ;  4.  Jagd 
und  Fischerei.) 

II.  Industrie. 

(1.  Lebensmittel;  2.  Kleidung  und  Putz;   3.  Bau  und  Einrichtung   von 
Wohnungen;   4.  Typographische  Gewerbe;  5.  Fabrik-  und  Manufakturgewerbe 


Berufs  Verhältnisse  der  Schweiz  —      221      —  Berufsverhältnisse  der  Schweiz 

zu  verschiedenen  Zwecken:   a.  Textilindustrie;  h.  chemische  Gewerbe;  c.  Ma- 
schinen- und  Werkzeugfabrikation;  d.  übrige  Gewerbe.) 

III.  Handel. 

(1.  Lebensmittel ;  2.  Kleidung  und  Putz ;  3.  Bau-  und  Einrichtungsmalerialien ; 
4.  Papier,  Bücher  etc. ;  5.  Edelmetalle,  Werthpapiere,  Versicherungswesen ;  6.  Nicht 
näher  bezeichnete  Geschäfte.) 

IV.  Verkehr. 

(1.  Straßenwesen;  2.  Eisenbahnen;  3.  Posten  und  Telegraphen;  4.  Uebrige 
Verkehrsgewerbe.) 

V.  Oeffentliche  Verwaltung,  Wissenschaften  und  Künste. 

(1.  Oeffentliche  Verwaltung  und  Justiz;  2.  Medizin-  und  Heilwesen ;  3.  Kultus 
und  Unterricht;  4.  Uebrige  Wissenschaften;  5.  Künste.) 

VI.  Persönliche  Dienstleistungen. 

Vn.  Ohne  Beruf  oder  ohne  Berufsangabe. 

(1.  Von  Renten  Lebende;  2.  In  Erziehungs-  und  Unterrichtsanstalten  ;  3.  In 
Versorgungs-  und  Krankenanstalten ;  4.  In  Gefangenschaft ;  5.  Uebrige  Personen 
ohne  Berutsangabe.) 

„Diese  Eiutheilung, **  heißt  es  in  dem  oben  erwähnten  Vorwort,  „ist  eine 
ganz  rationelle,  aber  sie  geht,  bei  der  Industrie  besonders,  viel  zu  wenig  in's 
Detail,  und  sie  konnte  dies  auch  nicht,  weil  die  Berufsangaben  für  eine  detaillirte 
Statistik  zu  allgemein  gehalten  waren.  Ja,  so  unbestimmt  waren  die  Angaben 
gehalten,  daß  der  Bearbeiter  selbst  nicht  einmal  der  von  ihm  berechneten  Stärke 
der  Hanptgruppen  recht  Vertrauen  schenkte.  Viele  Personen  waren  in  die 
Klasse  VI  j^Persönliche  Dienstleistungen^  untergebracht  worden,  welche  zu 
einem  großen  Theil  der  Landwirthschaft,  und  theilweise  einzelnen  anderen  Ge- 
werben hätten  zugetheilt  werden  sollen.** 

1870.  Bei  der  Organisation  dieser  Volkszählung  wurde  das  Pensum,  un- 
geachtet der  wenig  ermuthigenden  Erfahrungen  von  1860,  noch  weiter  gefaßt, 
weil  man  nähere  Aufschlüsse  über  den  Umfang  der  Fabrikindustrie  zu  haben 
wünschte.  Die  Haushaltungsliste  erhielt  nunmehr  2  Rubriken  (20  und  21)  für 
„Beruf  oder  Erwerbszweig  und  Greschäftsstellung  von  Personen  über  15  Jahre". 
In  der  erstem  Rubrik  (20)  hieß  es: 

„Man  bezeichne  die  Gattung  und  den  Zweig  der  Beschäftigung  dieser  Personen 
so  genau  als  möglich  und  dann  bemerke  man  in  Spalte  21  durch  einen  senkrechten 
Strich,  ob  die  Person  den  Beruf  auf  Rechnung  Anderer,  als  Geselle,  Gehülfe,  Lehrling, 
Arbeiter,  Angestellter  u.  dgl.  betreibt.  Bei  Personen,  welche  mehrere  Berufe  ausüben, 
soll  nur  die  hauptsächlichste  Beschäftigung  eingetragen  werden.** 

In  der  folgenden  Spalte  (21)  „Im  Lohn  oder  Dienst  Anderer**  war  nur  für 
Diejenigen,    welche   in    dieser  Stellung  sind,    der  senkrechte  Strich  anzubringen. 

Hätten  nun  die  Zählungsbeamten  ihre  Thätigkeit  ganz  auf  die  Sorge  für 
richtige  Ausfüllung  der  Haushaltungszeddel  konzentriren  können,  so  wäre  in  dieser 
Richtung  wohl  ein  Fortschritt  zu  erzielen  gewesen.  Aber  auch  diesmal  gab  man 
ihnen  noch  eine  Separataufgabe,  welche  sie  von  der  Hauptaufgabe  abzog:  Sie 
sollten  gleichzeitig  mit  der  Zählung  der  Bevölkerung  eine  Aufnahme  der  Fabriken 
ihres  Zählungsbezirks  veranstalten,  zu  welchen  man  alle  gewerblichen  Unter- 
nehmungen rechnete,  welche  mit  Maschinen  und  beweglichen  Betriebskräften  ar- 
beiten, oder  in  ihren  Räumen  wenigstens  10  Arbeiter  beschäftigen,  oder  außerhalb 
derselben  wenigstens  50,  oder  welche  für  den  Export  arbeiten.  Das  betreffende 
Formular  enthielt  folgende  Rubriken: 

1)  Gattung  der  Fabrikgeschäfte  und  Mühlen, 

2)  Triebkraft  in  Pferdekräften,  a.  Wasser,  6.  Dampf, 

3)  Zahl  der  Arbeiter,  a.  männlich,  h.  weiblich, 

4)  Zahl  der  Spindeln  in  Spinnereien, 


BerufsverhSltnisse  der  Schweiz  —     222     —  Benifsverhällnisse  der  Schweiz 

5)  Zahl  der  Webstühle,  n,  mechanische,  &.  Handwebstühle, 

6)  Zahl  der  Nadeln  bei  Stickmaschinen, 

7)  Zahl  der  Mahlgänge,  bzw.  Sägen  bei  Mühlen. 

Die  Fabrikstatistik  nun,  welche  aus  den  Angaben  der  Zählungsbeamten 
zusammengestellt  wurde,  enthielt  so  große  Lücken  und  so  viele  offenbare  Un- 
richtigkeiten, daß  sie  nicht  dem  Druck  übergeben  werden  durfte.  Und  da  die 
Zählungsbeamten  durch  diese  Nebenarbeit  von  ihrer  Hauptaufgabe  abgezogen 
wurden,  enthielt  auch  der  übrige  Theil  des  Yolkszählungsergebnisses  mehr  Lücken 
und  Ungenauigkeiten  als  bei  der  Zählung  von  1860. 

Die  Altersangabe,  resp.  die  Angabe  des  Geburtsjahres  fehlte  1860  bei  3709, 
1870  bei  14,753  Personen;  die  Angabe  des  Erwerhszweiges  1860  bei  47^356 y 
1870  bei  8i,955  Personen;  ferner  hatten  32,783  Personen  beiderlei  Geschlechts 
sich  nur  ganz  allgemein  als  „Fabrikarbeiter"  ohne  nähere  Bezeichnung  ihres  Berufs 
eingetragen;  in  der  Textilindustrie  hatten  sich  so  viele  Personen  nur  ganz  all- 
gemein als  Spinner,  Zwimer,  Weber  ohne  nähere  Angabe  des  verarbeiteten  Stoffes 
eingezeichnet,  und  die  Versuche,  welche  im  Jahre  1873  der  neu  eingetretene 
Direktor  des  statistischen  Bureau  machte,  um  anf  brieflichem  Wege  nähere  Auf- 
schlüsse zu  erhalten,  verliefen  so  resultatlos,  daß  bei  der  Publikation  der  Er- 
gebnisse die  gesammte  Spinnerei  und  Weberei  in  einer  einzigen  Zahl  zusammen- 
gefaßt werden  mußte.  Anch  die  Trennung  der  selbstständig  und  der  unselbstständig 
Beschäftigten  ließ  sich  nicht  durchführen. 

1880*  Nachdem  man  es  nun  schon  bei  zwei  Volkszählungen  mit  dem  System 
der  von  den  Haushaltungsvorständen  selbst  auszufüllenden  Haushaltungslisten  — 
mit  andern  Worten :  der  schriftlichen  Befragung  der  Bevölkerung  —  versucht 
und  dabei  bezüglich  der  Berufsstatistik  die  beschriebenen  ungenügenden  Resultate 
erzielt  hatte,  für  welche  man  ganz  einseitig  das  eidg.  statistische  Bureau  allein 
verantwortlich  machen  zu  dürfen  glaubte,  so  war  dieses  wohl  darauf  angewiesen, 
bei  der  Organisation  der  Volkszählung  von  1880  möglichst  alle  über  das  Pensum 
einer  Volkszählung  hinausgehenden  frommen  Wünsche  fern  zu  halten,  um  nicht 
jene  selbst  durch  Ueberladung  des  Formulars  zu  schädigen. 

Bezüglich  der  Aufnahme  der  Erwerbsverhältnisse  war  daher  Folgendes  an- 
geordnet. Die  beiden  letzten  Rubriken  (23  und  24)  der  Haushaltungsliste  trugen 
die  gemeinsame  Üeberschrift ;  „Stand  oder  Erwerbszweig  bei  Personen  von  14 
und  mehr  Jahren**.  In  Rubrik  23  wurde  dann  gefragt:  „Stand,  Beruf  oder  Er- 
werb möglichst  genau  bezeichnet**,  in  Rubrik  24:  „Geschäft  oder  Verwaltung, 
worin  die  Person  angestellt  ist**.  In  der  Anweisung  an  die  Haushaltungsvorstände 
wurde  dann  hierüber  gesagt: 

„Bei  Stand  oder  Ertoerbseweig  ist  in  der  Rubrik  23  deutlich  anzugeben,  welchem 
Stande  oder  Berufe  die  Person  angehört,  oder  welches  Gewerbe  sie  betreibt;  in  der 
Rubrik  24  wird  sodann  das  Geschäft  bezeichnet,  in  welchem  die  Person  arbeitet,  falls 
sie  dasselbe  nicht  selbstständig  betreibt.  Beispiele:  Direktor  —  Baumwollenspinnerei, 
Commis  —  Holzhandlung,  Schlosser  —  mechanische  Werkstätte,  Glätterin  —  Wasch- 
anstalt, Zettlerin  —  Seidenweberei,  Knecht  —  Eisenhandlung.  Wenn  jedoch  die  Person 
ihren  Beruf  auf  eigene  Rechnung  betreibt,  so  bedarf  es  einer  besondern  Eintragung  des 
Geschäfts  in  Rubrik  24  nicht,  um  so  bestimmter  aber  soll  ihr  Beruf  in  Rubrik  23  be- 
zeichnet werden,  z.  B.  Leinwandfabrikant  (nicht  bloß :  Fabrikant),  Spezereihändler  (nicht 
bloß :  Kaufmann),  Wollfärber  (nicht  bloß :  Färber).  Für  FamiliengHeder,  welche  bei  dem 
Haushaltungsvorstande  wohnen  und  dessen  Beruf  mitbetreiben,  ist  eine  Eintragung  in 
Rubrik  24  ebenfalls  nicht  nothwendig,  sondern  es  genügt,  in  Rubrik  23  beispielsweise 
zu  sagen :  hilft  dem  Vater,  hilft  dem  Bruder  Arnold.  Ebenso  ist  bei  Dienstboten,  deren 
Hauptthätigkeit  die  Aushülfe  im  Hauswesen  ist,  die  Ausfüllung  der  Rubrik  24  zu 
unterlassen." 


Berufsverhältnisse  der  Schweiz  —     223     —  Berufeverhältnisse  der  Schweiz 

Wie  früher,  enthielt  die  Rückseite  der  Haushaltungsliste  ein  Muster,  wie 
letztere  auszufüllen  sei.  Auf  diese  Weise  glaubten  die  Mitglieder  der  Vorbereitungs- 
kommission für  die  Yolkszählang  die  genaue  Angabe  nicht  allein  des  Berufs, 
sondern  auch  der  dienstlichen  Stellung  in  demselben  möglichst  zu  sichern.  Aber 
.solche  Anleitungen  werden  von  gar  Vielen  nicht  gelesen  oder  nicht  richtig  auf- 
gefaßt. Thatsache  ist,  daß  für  sehr  viele  erwachsene  Personen  gar  kein  Beruf 
oder  Erwerbszweig  angegeben  war,  für  andere  bloß  in  Rubrik  23  eine  Bezeichnung, 
wie:  Knecht,  Taglöhner,  Fabrikarbeiter,  Lehrling,  Ferger,  Buchhalter,  Kassier, 
Agent  etc.,  ohne  daß  in  Rubrik  24  das  Geschäft,  in  welchem  sie  diese  Stellung 
einnahmen,  genannt  war,  oder  letzteres  nur  in  Ausdrücken,  wie  „Meyer  &  Comp.**, 
oder  bloß  Seidengeschäft,  Wollenfabrik  u.  dgl.  Auch  Ausdrücke,  wie :  Spinner, 
Zettler,  Färber  etc.  ohne  Angabe,  ob  in  der  Baumwollen-  oder  Seidenindustrie  etc., 
kamen  sehr  oft  vor ;  ferner  Ausdiücke,  wie :  Fabrikant,  Kaufmann  ohne  weitere 
Angabe. 

Solche  Lücken  und  ungenaue  Bezeichnungen  fanden  sich  auf  der  Mehrheit 
•der  Bogen  des  ungeheuren  Zähiungsmaterials.  Das  schweizerische  Departement 
des  Innern  beschloß  daher,  im  April  1881,  es  seien  die  sämmtlichen  Zählungs- 
bogen,  auf  welchen  sich  solche  Ungenauigkeiten  und  Lücken  finden,  durch  Ver- 
mittlung der  Kantonsregierungen  den  betreffenden  Zählungsbeamten  zur  Ver- 
vollständigung zurückzusenden  mit  einer  genauen  Angabe  des  Fehlenden  in  jedem 
«einzelnen  Falle.  Jedem  Kanton  wurde  überdies  eine  Liste  der  zorückgesandten 
Bogen  zugestellt,  jedem  Bogen  eine  Liste  des  auf  demselben  Fehlenden  angeheftet ; 
über  alles  zurückgesandte  Material  wurde  genau  Buch  geführt;  denn  wenn  nicht 
die  drei  Volkszählungsbände  ungeschrieben  bleiben  sollten,  so  mußte  das  Zählungs- 
material sicher  wieder  einlangen.  Letzteres  geschah  auch  wirklich;  aber  es  waren 
lange  nicht  alle  Lücken  und  Ungenauigkeiten  beseitigt,  zum  Theil,  weil  die 
Zählungsbeamten  über  manche  Personen  den  nöthigen  Aufschluß  nicht  beibringen 
konnten.  Bei  dieser  Gelegenheit  mußte  die  Gemeindebehörde  der  Stadt  Genf  sogar 
darüber  Klage  führen,  daß  einzelne  Personen  dem  Bunde  und  dem  Kanton  das 
Recht  zu  solchen  Dingen  bestreiten,  und  daß  Fälle  von  absichtlich  ganz  falscher 
Eintragung  des  Berufes  vorgekommen  seien. 

So  kam  es,  daß  auch  jetzt  noch  die  Berufe  nicht  so  in  das  Detail  aus- 
geschieden werden  konnten,  wie  es  gewünscht  worden,  namentlich  bei  der  Textil- 
industrie. Auch  von  einer  Eintheilung  der  Berufsthätigen  in  Selbstständige  und 
Im  Dienste  Anderer  Stehende  mußte  aus  demselben  Grunde  wieder  abstrahirt 
werden. 

Das  eidg.  statistische  Bureau  kommt  nach  alF  diesen  Auseinandersetzungen 
2U  dem  Schlüsse,  daß  bei  dem  billigen  Zählungsmodus  der  Schweiz  nie  ganz 
genaue  Aufschlüsse   über   die  gewerblichen  Verhältnisse  erreicht  werden  können. 

»Daß,*  schreibt  dasselbe,  „eine  Gewerbezählung  in  der  bei  uns  üblichen  wohlfeilen 
Form  der  Zusendung  von  Fragebogen  an  die  Gemeindebehörden  nicht  zum  Ziele  fuhrt, 
davon  hat  das  Centralkomite  unserer  Landesausstellung  durch  seinen  Versuch  einer 
„Industriestatistik''  einen  neuen  eklatanten  Beweis  (zu  demjenigen  von  1870)  geliefert, 
welcher  ausreichen  sollte,  um  von  neuen  Versuchen  dieser  Art  abzuhalten.  Es  wurde 
auf  dem  Formular  nach  der  Zahl  der  Arbeiter,  der  Betriebskraft  (mit  Wasser-  und 
Dampfmotoren),  den  Spindeln,  Webstühlen  und  Druckmaschinen,  dem  jährlichen  Kohlen- 
konsum und  der  Jahresproduktion  (in  Zentnern)  gefragt.  Der  Bearbeiter,  Herr  Hermann 
Schlatter,  hatte  seine  Befähigung  und  seinen  unermüdlichen  Fleiß  bereits  durch  schöne 
Privatarbeiten  über  die  Textilindustrie  der  Ostschweiz  beurkundet.  Er  mußte  sich  aber 
in  seiner  Industriekarte  auf  die  Angabe  der  Zahl  der  Arbeiter  in  den  größern  Industrien 
i)esdiränken ;  es  erforderte  bereits  so  viele  Informationen  und  Korrekturen,  um.  luftx^Vi^\ 


Berufs  Verhältnisse  der  Schweiz  —      224     —  Berufsverhältnisse  der  Schweiz 

ein   glaubwürdiges  Bild  zu   entwerfen,   daß  die  Verwerthung  des   übrigen  Inhalts  der 
Antworten  aufgegeben  werden  mußte." 

In  Bezug  auf  die  Verarbeitung  des  im  Jahre  1880  gewonnenen  Materials 
gibt  das  eidg.  statistische  Bureau  folgende  Auskunft: 

,  Bereits  haben  wir  die  Eintheilung  erwähnt,  welche  bei  der  Berufszählung  pro 
1860  angewendet  wurde ;  wir  finden  noch  jetzt  keine  Veranlassung,  die  Hauptabtheilungen 
anders  abzugrenzen. 

„In  erster  Linie  steht  die  Urproduktion,  d.  h.  die  Gewinnung  von  Bodenprodukten 
aller  Art,  welche  entweder  zum  direkten  Gebrauch  des  Menschen  dienen  oder  durch 
eine  weitere  Bearbeitung  für  einen  solchen  Gebrauch  oder  Verbrauch  geeignet  gemacht 
werden  müssen.  Dann  kommt  in  zweiter  Linie  die  Industrie,  welche  diese  weitere  Ver- 
arbeitung eines  großen  Theils  solcher  Produkte  gewerbsmäßig  besorgt  (wo  noch  der 
Landmann  selbst  sich  sein  Haus,  seine  Kleider  etc.  verfertigt,  kann  man  nicht  von  In- 
dustrie sprechen).  Wird  der  Verkauf  von  Produkten  der  Landwirthschaft  und  der  Industrie 
gewerbsmäßig  betrieben,  so  entsteht  der  Handel  (zunächst  ist  auch  dieser  eine  Neben- 
arbeit des  Landwirths,  beziehungsweise  des  Industriellen);  zum  Handel  rechnet  man 
auch  das  Bank-  und  Versicherungswesen,  sowie  das  Wirthschaflswesen.  Dann  bildet  sich 
eine  weitere  Erwerbsart  aus  der  Herstellung  und  Betreibung  der  verschiedenen  Hülfs- 
mittel  des  Verkehrs.  Schließlich  folgen  die  sogenannten  liberalen  Berufsarten,  welche 
sich  mit  der  Pflege  geistiger  Interessen  und  mehr  geistiger  Arbeit  befassen. 

„Die  beiden  letzten  Klassen,  VI  (persönliche  Dienstleistungen)  und  VII  (Personen 
ohne  Beruf  oder  ohne  Angabe  desselben)  sind  Sammelpositionen,  in  welchen  man  unter- 
bringt, was  eigentlich  in  die  bereits  genannten  Klassen  eingereiht  würde,  wenn  man 
dafür  die  genügenden  Angaben  besäße. 

„Bei  Klasse  VI  finden  wir  nämlich  im  Grunde  dieselben  Dienstleistungen,  wie  sie 
in  den  übrigen  Klassen  das  Hausgesinde  besorgt;  nur  insoweit  solche  Dienstleistungen 
nicht  bestimmt  einer  der  fünf  ersten  Klassen  zugeschrieben  werden  können,  fallen  sie 
der  sechsten  Klasse  zu,  z.  B.  die  ambulanten  Dienstleistungen,  auch  Dienstboten,  welche 
momentan  außer  Dienst  sind. 

„Ebenso  ist  Klasse  VII  eine  aus  Noth  geschaffene  Sammelposition  für  solche,  von 
welchen  wir  nicht  wissen,  welchem  Berufe  sie  eigentlich  angehören.  Wüßten  wir  z.  B., 
was  für  Leuten  die  in  Erziehungsanstalten  befindlichen  Kinder  angehören,  so  würden 
wir  sie  in  der  Berufsklasse  ihrer  Eltern  als  Angehörige  unterbringen ;  ebenso  versetzen 
wir  in  Strafanstalten  oder  Spitälern  Befindliche  nur  dann  in  Erlasse  VII,  wenn  wir  deren 
Hauptberuf  nicht  kennen.  Nachdem  einmal  diese  Klasse  VII  aufgestellt  werden  muß, 
bringen  wir  in  ihr  auch  noch  andere  Leute  unter,  welche,  insoweit  wir  ihren  frühern 
Beruf  kennen,  mit  ebenso  vielem  Recht  unter  diesen  rubrizirt  werden  dürften,  z.  B.  Pen- 
sionirte  oder  Rentiers  (die  kleinern  Rentiers  nennen  sich  mit  Vorliebe:  Privatiers,  ent- 
sprechend dem  sächsischen:  Private).* 

Nachdem  durch  diese  Auszüge  aus  der  Darstellung  des  eidg.  statistischen 
Bureau  das  Mittel  zur  Beurtheilung  der  hienach  folgenden  tabellarischen  Ueber- 
sichten  gegeben  ist,  mag  zunächst  eine  Zusammenstellung  der  Hauptsammeipositionen 
der  Zählungen  von  1860,   1870  und   1880  folgen: 

a.  Beruftreibende: 
1860  1870  1880  1860        1870        1880 

absolat       absulat       absolut       <>;o       ®,o       <*/o 

L  Urproduktion     .      508,364      559,548      557,739     46,275     46,754     42,857 
n.  Industrie       .     .      457,893      486,322      550,824     41,68o     40,686     41,882 

III.  Handel    .     .     .        57,420        69,660        94,995       5,226       5,82o       7,2i4 

IV.  Verkehr       .     .         18,533         22,752        48,508        1,688        l,90i        3,684 
V.  Oeffentliche  Ver- 
waltung ,     Wis- 
senschaften   und 

Künste    .     .     .        40,121        41,154        46,258       3,652       3,4S9       3,5i8 


Benifsverhältnisse  der  Schweiz  —     225      —  Berufsverhältnisse  der  Schweiz 

VI.   Persönl.  Dienst- 
leistungen    .     .         16,250  ^)     17,352         18,442        1,479        l,45o        l,4oo 

Total  Beruftreibende  1'098,581   1'196,788   1'316,766   lOO.ooo   lOO.ooo   lOO.ooo 
®/o   der  Bevölkerung        43,7  44,8  46,3 

6.    Gesammtbevölkerung    (Beruftreibende,    Angehörige    und   Hausgesinde), 

vertheilt  auf  die  Haupterwerbsgruppen. 


1860*) 

absolut 

1870 

absolut 

1880 

absolut 

1860  *) 

^'0 

1870 

^'0 

1880 

I.  Urproduktion 
n.  Industrie      .     . 

IlL.  Handel   .     .     . 

IV.  Verkehr       .     . 
V.OeffentHche  Ver- 

1'159,373 
890,973 
162,678 

46,814 

1'156,955 

948,101 

175,174 

62,293 

1'168,137 

1*057,889 

206,003 

112,440 

46,181 

35,490 
6,480 
1,865 

43,845 

35,521 

6,563 

2,884 

41,043 

37,170 

7,288 
3,951 

waltung  ,    Wis- 
senschaften und 

Künste    .     .     . 
VI.  Persönl.  Dienst- 

115,415 

109,194 

115,969 

4,598 

4,091 

4,075 

leistungen    . 
Vn.  Ohne  Beruf  oder 

27,449 

29,204 

30,016 

1,093 

1,094 

1,054 

Berufsangabe     . 

107,792 

188,226 

155,648 

4,298 

7,052  ^ 

0      5,469 

Totalbevölkerung  2*510,494  2*669,147  2*846,102   lOO.ooo   lOO.ooo  lOO.ooo 

Was  lehren  nun  die  vorstehenden  Zusammenstellungen?  Antwort:  Daß  In- 
dustrie, Handel  und  Verkehr  der  Urproduktion  eine  Menge  Kräfte  entzogen  haben, 
d.  h.,  daß  ohne  die  bedeutende  Entwicklung  von  Industrie,  Handel  und  Verkehr 
in  den  letzten  Jahrzehnten  eine  weit  größere  Zahl  Personen  bei  der  Urproduktion 
verharrt  hätte,  oder,  was  ebenso  wahrscheinlich  ist,  daß  die  Auswanderung  er- 
schreckliche Dimensionen  angenommen  haben  würde.  Möglich  auch,  daß  die  Ein- 
wanderung in  bescheideneren  Grenzen  geblieben  wäre.  Brachte  jene  Verschiebung 
vielen  Klassen  bedeutende  Vortheile  (größeren  und  leichteren  Erwerb),  so  sind 
anderseits  die  Nachtheile  (ungünstigere  Gesundheitsverhältnisse  etc.)  ebenso  offen- 
kundig. 

In  welchem  Maße  sich  die  eben  beschriebene  Umwandlung  in  jedem  Kanton 
vollzogen  hat,  zeigt  folgende  der  Volkszählungsstatistik  von  1880  entnommene 
Tabelle 


')  Im  Jahre  1860  wurde  das  Hausgesinde  zu  der  Klasse  , Persönliche  Dienstleislungen'* 
gerechnet  und  die  Berufsstatistik  verzeichnet  in  dieser  Klasse  153,417  Personen.  Da 
bei  den  Zählungen  von  1870  und  1880  das  Hausgesinde  aus  jener  Klasse  ausgeschieden 
wurde,  nehmen  wir  bei  dieser  Zusammenstellung  nach  Analogie  der  Ziffern  von  1870 
und  1880,  welche  unter  sich  eine  Differenz  von  ca.  1100  aufweisen,  für  das  Jahr  1860 
die  Zahl  16,250  an. 

*)  Die  Ziffern  pro  1860  sind  hier  in  der  Weise  ermittelt  worden,  daß  die  bei  der 
Klasse  , Persönliche  Dienstleistungen*  in  der  Statistik  von  1860  angegebene  Summe 
159,092  (in  welcher  das  Hausgesinde  und  dessen  Angehörige  inbegriffen  sind)  nach  dem 
nämlichen  prozentualen  Verhältniß,  wie  dasselbe  bei  1870  besteht,  auf  die  verschiedenen 
Klassen  vertheilt  wurde.  Dieselben  haben  somit  nur  approximativen  W^erth,  werden 
aber  der  Wahrheit  ziemlich  nahe  kommen. 

')  Dieser  hohe  Prozentsatz  beruht  darauf,  daß  84,955  Personen  keine  Berufsangabe 
machten,  gegen  47,356  im  Jahre  1860  und  24,926  im  Jahre  1880. 

Wnwrw,  Volkiwlrthflcluifts-Lexlkon  der  Schweiz,  Y^^ 


Berufsverhältnisse  der  Schweiz  —     226     — 


Berufsverhältnisse  der  Schweiz 


Bevölkerung  von  1870  und  1880 
in  ^/oo  vertheilt  auf  die  Haupterwerbsgruppen. 


Oeffentl.       Per- 


Ohne 


Urprod.    Industrie. 


Hunrl«!     Y«rk  ^erwÄltg.,  sönMche     oder 
u.  Kunst.  leistangen.Beruffl. 


Aargau 

Appenzell  A.-Bb. 
Appenzell   I.-Eh 


Baselland  . 

Baselstadt 

Bern     . 

Freiburg   . 

Genf  .     . 

Glarus .     . 

Graubünden 

Luzern 

Neuenburg 

Nidwaiden 

Obwalden  . 

Schaffhausen 

Schwyz 

Solothurn  . 

St.  Gallen 

Tessin  . 

Thurgau 

Uri 

Waadt 


•  • 


1870 
1880 
1870 
1880 
1870 
1880 
1870 
1880 
1870 
1880 
1870 
1880 
1870 
1880 
1870 
1880 
1870 
1880 
1870 
1880 
1870 
1880 
1870 
1880 
1870 
1880 
1870 
1880 
1870 
1880 
1870 
1880 
1870 
1880 
1870 
1880 
1870 
1880 
1870 
1880 
1870 
1880 
1870 
1880 


453 
443 

223 
207 
408 
357 
329 
325 
50 
43 
429 
433 

595 
585 

187 

154 

214 

221 

606 
596 
526 
527 
209 
200 
499 
499 
596 
589 
440 

436 

516 
470 

399 

400 

398 
326 
541 
541 
438 
408 
607 
451 

487 
471 


379 
393 
630 
630 

473 

516 

517 
508 
487 
528 
351 
355 
219 
239 
368 
409 
579 
595 

201 

209 

278 
263 
532 
540 

276 
276 
232 

242 
355 
359 
300 
311 

407 

417 

420 
487 
287 
270 
404 
428 
187 
138 
265 
270 


54 
53 
62 
71 
45 
55 

47 

51 

177 

176 

59 
61 
48 
49 

164 

182 

75 
74 
57 
69 
57 
65 
82 
85 
57 
78 
44 
43 

61 
66 
60 
66 
54 
53 
69 
75 
54 

56 

50 
52 
72 
72 

67 

75 


19 
26 

12 

17 

6 

12 

29 
44 
58 
69 

21 

30 
15 
26 
35 
49 
24 
29 
26 
40 
17 
31 

26 
40 
25 
21 
19 
21 

29 

29 

25 
63 

27 

46 
25 
34 

18 
77 
26 
36 
36 
274 
24 
40 


38 
36 

26 

25 

31 

29 

32 

31 

78 
63 
42 
45 
36 
37 
73 
81 
37 
39 
40 
39 
39 
37 
41 
47 
48 
40 
47 
35 
54 

52 

31 
31 
35 
36 

34 

33 

42 
35 

37 

33 

37 
25 

49 

49 


3 
5 
5 
10 
1 
5 

3 

5 

50 

30 
11 
12 

5 
11 

20 

20 

37 
8 
7 
6 

4 
8 
26 
21 
5 
6 

2 

5 

6 
12 

7 

14 

13 
5 
8 
9 
4 
4 
5 
7 
6 
5 
12 
11 


54 

44 

42 
40 

36 

26 

43 

36 

100 
91 
87 
64 
82 
53 
153 
105 
34 
34 
63 
41 
79 
69 
84 
67 
90 
80 
60 
65 

55 

46 

61 
45 
65 
43 
46 
36 
54 
17 
40 
36 
55 
35 
96 
84 


Berufsverhältnisse  der  Schweiz  —     227     —  Berufsverhällnisse  der  Schweiz 

Wallis       .     .     . 

Zürich    . 

Zug      .... 


Schweiz 


•     *     •     . 


f  1870 
1880 

747 

112 

30 

15 

33 

3 

60 

761 

125 

30 

22 

32 

1 

29 

1870 
1880 

375 

423 

72 

26 

35 

20 

49 

303 

461 

93 

43 

36 

14 

50 

1870 

416 

411 

ö8 

21 

39 

4 

51 

1880 

402 

401 

57 

36 

39 

8 

67 

}1870 

433 

355 

66 

23 

41 

11 

71 

1880 

410 

372 

72 

39 

41 

11 

55 

Folgende  Tabellen  beziehen  sich  nun  ausschließlich  auf  die  Volkszählung 
Ton  1880  (a  und  b  sind  textuell  dem  dritten  Band  der  Yolkszählungsstatistik 
von   1880  entnommen). 


Berufsverhältnisae  der  Schweiz 


Bera&verfaaltnisae  der  Schweis 


«.  Ertoerbende.  Hausgesinde  und  Angehörine  ohne  Erwerb  jeder  Beruf  ig  ruppe 
am   1.  Dezember  1880. 


Hauptgruppen  der  Berutiarlen. 


I,  UrproduktiDn ToUl 

dum:  Berg-  und  Kohlenbau,  Steinbruch  und 

Salinen 

Landwirthschafl,  Käserei  u.  Gartenbau 

Porst  wirthstb  all. 

Jagd 

Fischerei 

II.  Industrie Total 

dmi:  Lebens-  und  GenuEmitlel 

Kleidung  und  Putz 

Bau  und  Einrichtung  von  Wohnungen 
Typographische  u-  bezügliche  Gewerbe 
TexUlinduslrie ;     ■ 

Chemische  Gewerbe 

Muscliinen-  und  Werkzeugfabrikalion  . 

III.  Handel Total 

liiop^  Eigentlicher  Handel 

Bank-,  Agentur-  u.  Versicherungswesen 
Wirthachftftswesen 

IV.  Verhehr Total 

;  yiraßen- und  Wasser-Bau  und-Unlerhait 

Eisenbahn-Bau  und  -Betrieb  .... 
Post-,  Tolegrapheu-  u.  Telephon -Beirieb 
Speililion,  Fuhrleute  und  Boten       .     . 

Schifffalirt  und  Flößerei 

V.  Oettentllche  Verwaltung,  WJKBiichaft 

und  Kuntt Total 

ad:  Oeflentliche  Venvaltung  und  Justiz 

Mediän  und  Heilweaen 

Kultus  und  Unterlicht 

Uebrige  Wissenschaften     ..... 

VI.  ParsOnllche  Dientlleistut.gen    .     .      Total 

:  Leiter  und  Bedienstete  in  Anstulleu    . 
Krankenwärter,  Diakonissinnen,  Pflege- 
rinnen   

Dienslraanner,  HoUhacker  etc.  ,  .  . 
TaglOhnCT  ohne  nähere  Bezeichnung  . 

Dienstboten  außer  Dienst 

Total 

VII,  Per»on«n  nhne  Beruf  oder  ohne  An- 
gabe deitelben: 

Rentiers  und  Pensionirte 

SfhiiltT  außer  dem  elterlichen  Hause 
Unlerstatzte  u.  Verpflege  ohne  Bemfs- 

angiibe 

Gefnnifene  ohne  Berufsangabe  .  .  . 
PerKonen  ohne  jede  Angabe  .... 


&57,781l|  41,71  28,30S    2, 


500,8241  .>2,™ 

30,685;  4r>,i 
131,011(1  «3,1» 
117,072  41,1 

7,9:)4;4»,i 

1511,290]  ßÖ,. 


M.IW5I4«,. 

55,384  45,» 
5,iH5;i8,i 

aa.raiilia,. 

48,508!  43,1 

8,361  I*V 
24.860;  45,. 
C,577itl,. 
7,137i40,. 
l,r)U3  39.3 

46,258  »»,• 

l+,(iS7  34,1 
6,2ö5,40,. 

30,Gti7,44,. 

354:33,7 

4.,ai5i44," 


2,583  Wl," 
2,l>US:42.<i 
8,054  57,1 
2,308' 82,1 


10,746 
3,107 
2,ll>3 

4,907 


4S0,18B4«,:>. 

43,015149,» 
78,247' 37.07 
163,204:57,, 
7,85*  48,11 
77.SÖ9  " 

H,HM    M.1I 

21,103:5" 

99,497)54.» 

9S,81SJ4Ö.>'< 

58,77ß*".« 
7,79950," 
36,740|3 
61,8&4|5ö.u 

11,441  56,™ 
29,009153,!. 

8,895' 56,« 
10,135!  57... 

S,414|59,.i> 


58,9631  &0,>. 
25,085!  58,«" 

7,095*5,« 

21,250:45,» 

521,49,.. 

5,012  &1,» 
11.34187,71 


l'S97,!»8'48,-. 


Gezahlte  Perion  an. 

2(i,6!)*  t7,.illl,388;ä0,..|     17,973,3 


Berufeverhältnisse  der  Schweiz  —     229      —  Benifsverhäitnisse  der  Schweiz 


b.    Erwerbende,  Hausgesinde  und  Angehörige  ohne  Erwerb,   nach  Kantonen, 


Kantone. 

A 
Erwerbende. 

B 
Hausge- 
sinde der 
Erwerben- 
den. 

C 

Angehörige 

der 
Erwerbenden. 

o/o 

absol. 

absol. 

absol. 

A 

B 

c 

Aargau    •     .     . 

92,481 

3,767 

93,742 

48,68 

1,98 

49,84 

Appenz.    A.-Kh. 

27,137 

728 

22,000 

54,42 

1,46 

44,12 

Appenzell  I.-Bh. 

7,326 

127 

5,060 

58,55 

1,01 

40,44 

Baselland      .     . 

28,340 

949 

27,826 

49,62 

1,66 

48,72 

Baselstadt 

28,676 

3,714 

26,819 

48,4s 

6,27 

45,80 

Bern  • 

223,577 

15,289 

259,117 

44,90 

3,07 

52,03 

Freiburg 

52,447 

3,718 

53,126 

47,99 

3,40 

48,61 

Grenf  . 

46,164 

4,446 

40,279 

50,79 

4,89 

44,82 

Glarus     . 

17,445 

404 

15,207 

52,77 

1,22 

46,01 

Graubttnden 

44,759 

2,257 

44,062 

49,14 

2,48 

48,88 

Luzem    . 

60,370 

5,316 

59,853 

48,09 

4,28 

47,68 

Neuenburg 

45,299 

3,449 

47,987 

46,88 

3,56 

49,61 

Nidwaiden 

4,954 

345 

5,732 

44,91 

3,18 

51,96 

Obwalden 

6,857 

490 

7,002 

47,79 

3,41 

48,80 

Schaffhausen 

16,351 

1,072 

19,165 

44,69 

2,98 

52,38 

Schwyz   . 

23,871 

1,070 

23,995 

48,78 

2,19 

49,08 

Solothum 

35,852 

1,967 

39,156 

46,58 

2,55 

50,87 

St.  Gallen     . 

104,215 

4,434 

94,260 

51,86 

2,19 

46,45 

Temin 

67,622 

2,241 

58,738 

52,58 

1,74 

45,68 

Thurgau  . 

46,490 

2,272 

47,157 

48,47 

2,87 

49,16 

üri     .     .     . 

12,182 

682 

9,991 

53,80 

2,98 

43,72 

Waadt     .     . 

103,560 

6,640 

108,389 

47,88 

3,04 

49,58 

Wallis     .     , 

46,321 

2,077 

48,937 

47,59 

2,13 

50,28 

Ztirich     .     . 

163,314 

7,745 

130,356 

54,18 

2,57 

43,25 

Zug    .     . 

11,156 

691 

9,842 

51,44 

3,18 

45,88 

Schweiz 

1'316,766 

75,890 

1^297,798 

48,94 

2,82 

48,24 

Berufsverhältnisse  der  Schweiz  —      230     — 


BemfisYerhältnisse  der  Schweiz 


Total  der  Be- 
rufftthätigen. 

CO 
CO 

CO 

• 
'S  ^ 

5  g 

o     O'HOO'^'Hi-lG^OOTHO^iHO'HO'HTHOOO-HO^r-l 

• 

OQOcor^aot*coc^t*QO^iHr^cCQOOaoOOt^'^i-i>ßO 

rH   CO            ^H                            tH                                    1-H                                    i-H            CO 

S 

^ 

III 

So 

m 

o   G^i-iooo«»0'^cot*cococOTj<»r5cooocoG^cocQG^o«'^eoc^'^ 

00 

CS 

000«i-l^FHCiCO'^I>'^G^OOt*Ot*OG^Ow^OO^O«OQO 
OOOCCkCt^'^O^r-ICOCOr^OCOCOaOCO'^OOQOCQOSi-it* 

00 
CO 

>0 

m 

0-«a^O-«0«eeio««^Q«eoeor-r<-oo«b-A-«      co 

#-C^^OCQ^OqC^Tj<(MeOC^COC^C^C^CQ(Nt*0«OOSCO^CO    -^ 

tH            CO 

00 

1 

i>»i-i'^i<»HTj<o«r-io»oooscooO'^©^aoo«'^r^QOOt*oor^i-H 

C005COQOi-iS^»0(M05kOCOO«OOaOQO^Tj<QOQOC^OOi-«00 
0000          QOh-COOi-HCOkCkO^^THOOrHt^OOt^COQOQOt^O'^ 

00 

o 

00 

e 

« 
« 

s 

^io^aot*ioO<D^*H<DieOeoa»t*Oi<De»e«»^a»toa»     oo 

^»OCO'^HTj<CO^»O00«Ot*COQ0Q0Tj<'^»Ot*COTj<iOCOI>*C^Q0»O 

•• 

1 

t*^H05COr-lOiOO^HTt^^«0'^^•^050^0^-OOCO^C^H▼H\ö 
^cOrH^OO^'^OiC^ir^O'^OiOSC^^OQO'^CO'^O^O'^Ci 

r^r^cocoooiO^kOTHFHOQOcos^iHOOkCcO"^  t*  c^  o^  lO  \a 

■^r-l            THTj^rJ^G^OOrHCO-^CO                    rHC^t^rHOOG^            QOt-I'^ 
rl                                                                                                                                       ^H 

Ca 

?5 

• 

'S 

3 

•^t*»o»ocococ^'^coc^(McoeococO'^iOcoo«Tj<THoo«H»o-^ 

00 

SS 

Oc^'^ooc^Oi-«05coiO^»0'^c^iocor^o«'^»OQOco»o»oo 

0»t*OOOOOOOQ00500'-tcOC^05Tj<QOO^I>*«OQO'^G^»OaO 
^»OcOTHr-i005t>-oa^Oi-1<t*ooa05iOOiG^cocor^OOco 

OOS-^COQOOCOC^THOar^t-^G^kCiOQOQOOO^^H^iCOiÄ 
'^tH            rlTHQOrHC^lTH            »H©^                            rHkC            iHG^            00           00 

CO 

•• 

o 

• 
B 
O 

1 

A^^ee^o«^ei^e<^M^io^<«^»co^c»^^^ao^^i.    ,o    c«    ^    <<•     od 

■* 

J;5 
« 

=§ 

-^i-Hcoco       '^^iH^co»o©«'^»0'^'^co'^*0'^oo»oooooco 

• 

^t-ioai-«iHaäTj<t*»HOsoacoooococo»o»0'^Tj<ooo«coOO« 
»ooor^^c^'?iO'^kOOc^coc^ooOQOOc^t*co^O^OiO 
'^?oc^^'^coiHOico'^Os^'^00»-«'^cor^oo»o»Oi-io^ 

5^'^C^05THCO(NI>C000'^Oi5^Tj<a0»Or-lOCOOS'Tj*00t*O>'^ 
"^                                 OOO                  G^CO                                 rlCOrHCO^^OCO'^ 

CO 

•s 

.^^' !:::  ■..■::!■.:!!*.*.::.■■■ ' 

.1111  -r- Jp-^l-ilsle.-!--.  •  • 

Berufsverhältnisse  der  Schweiz  —     231     — 


Berufsverhältnisse  der  Schweiz 


Folgendes  ist  eine  Zasammenstellung  derjenigen  einzelnen  Bemfsarten,  welche 

L  7oo    aller    Berufethätigen    (1317)    und 


laut  Yolkszählungsstatistik  von  1880 
mehr  aufweisen. 

Absolut       ''oo 

Landwirthe,  Hirten  u. Winzer  534,921  406,0 
Seidenspinnerei,  -Zwirnerei, 

und  -Weberei     ....  63,123 

Handel,  eigentlicher  .    .     .  55,384 
Uhren-  und  Uhrenwerkzeug- 

fabrikation 43,905 

BaumwoUspinnerei ,    -Zwir- 
nerei und  -Weberei    .     .  42,166 

Stickerei 36,598 

Schneiderei 34,744 

HoteUerie   und  Wirthschaft  30,503 

Schuhmacherei 29,855 

Weißnäherei 27,213 

Eisenbahnbau  und  -Betrieb  24,850 

Maurer  und  Gypser    .     .     .  21,131 

Schreiner 19,387 

Zimmerleute 18,003 

Lehrpersonal 15,383 

Wascherei  und  Glätterei     .  14,603 

Stroh-   u.  Roßhaarflechterei  12,225 

Bäckerei 11,657 

Maschinen-  u.  MQhlenbauer      9,893 
Hammer-,   Huf-   und  Zeug- 
schmiede     9,846 

Leinen-  u.  Halbleinen-Spin- 
nerei, -Zwirnerei  u.  -Web.      8,966 
Metzger  und  Wurster      .    .      8,748 
Straßen-  und  Wasser-Bau  u. 

-Unterhalt 8,361 

Taglöhner  und  Spetterinnen      8,054 

Müller 7,691 

Post-,  Telegraphen-  u.  Tele- 
phonbetrieb     6,577 

Wagnerei  und  Waggonfabri- 
kation     6,420 

OefTentliche  Beamte  und  An- 
gestellte      6,317      4,8 

Sennen  und  Milchsieder  .  6,271  4,8 
Steinmetzen  u.  Marmoristen  5,838  4,4 
Fuhrleute  und  Lohnkutscher  5,646  4,2 
Küfer  und  Kühler ....  5,419  4,1 
Schlosserei  (inkl.Eisenmöbel- 

fabrikation) 5,405      4,1 

Gärtner 5,271       4,0 

Geistliche  und  Nonnen  .  .  5,127  3,9 
Tabak-u.Gigarrenfabrikation  4,943  3,8 
Zeugdruckerei 4,058      3,1 


47,9 
42,0 

33,3 

32,0 
27,8 
26,4 
23,2 
22,7 
20,7 
18,9 
16,1 
14,7 
13,7 
11,7 

114 
9,3 
8,8 
7,5 

7,5 

8,2 
6,6 

6,3 

6,1 

5,8 

5,0 
4,9 


Flach-  und  Dekorationsmaler 

Kalk-  imd  Ziegelbrenner     . 

Waldarbeiter  (ohne  Förster) 

Färberei 

Dachdecker 

Putz-  und  Blumenmacherei 

Spengler  und  Lampisten     . 

Strumpfwirker  u.  Strickerin- 
nen   

Bankwesen  und  Geldwechsel 

W^oUe-u.Halbwollespinnerei, 
-Zwirnerei  und  -Weberei 

Stein-  und   Schieferbrecher 

Sattler 

Kost-  und  Logisgeberei  .     . 

Säger    

Polizei 

Buchdruckerei 

Hafnerei  u.  Ofenfabrikation 

Leiter  und  Bedienstete  in 
öffentlichen  Anstalten 

Weibel,  Wächter,  Kirchen- 
diener etc 

Buchbinderei 

Hebammen 

Krankenwärter,  Diakonissin- 
nen und  Pflegerinnen 

Advokaten  und  Notare  .     . 

Eisengießer 

Korb-  und  Sesselflechter     . 

Papier-  und  Holzstofffabri- 
kation     

Bierbrauer  (inkl.  Mälzer)    . 

Zucker-  u.  Pastetenbäckerei 

Gerberei 

Aerzte 

Bleicherei  und  Appretirung 

Baumeister  und  Architekten 

Barbiere  und  Haararbeiter 

Musikinstrumentenmacher  . 

Drechsler 

Schifffahrt  und  Flößerei      . 

Förster  und  Forstaufseher  . 

Glaser  

Gold-  und  Silberarbeiter     . 

Musiklehrer  und  Musiker    . 

Holzschnitzer 


Absolut 

4,057 
3,922 
3,908 
3,883 
3,798 
3,788 
3,721 

3,615 
3,326 

3,492 
3,201 
3,417 
3,193 
3,188 
3,060 
3,044 
2,893 


2,734 
2,724 
2,519 

2,583 
2,576 
2,567 
2,392 

2,283 
2,263 
2,188 
2.148 
1.588 
2,105 
2,024 
1,895 
1,859 
1,726 
1,593 
1,580 
1,480 
1,337 
1,315 
1,307 


o/m 

3,1 
3,0 
3,0 
2,9 
2,9 
2,9 
2,8 

2,7 
2,5 

2,6 
2,4 
2.6 
2,4 
2,4 
2,3 
2,3 
2,2 


2,889      2,2 


2,1 
2,1 
1,9 

2,0 
2,0 
1,9 

1,8 

1,7 
1,7 
1,7 
1,6 
1.2 
1,6 
1,5 
1,4 
1,4 
1,3 
1,2 
1,2 

1,1 
1,0 

1,0 

1,0 


Noch  sei  hier  des  Antheils  des  weiblichen  Geschlechts  an  den  verschiedenen 
Erwerbszweigen  gedacht.  Unter  1 '3 16, 7 66  berufsthätigen  Personen  vom  Jahre 
1880  befanden  sich  423,956  weibliche  (ohne  Hausgesinde),  somit  32,2  ^/o.  Nach 
Kantonen  ermittelt,  kommen  auf  je  ICK)  Erwerbende  männlichen  Geschlechts 
22,9  bis  81,9  Erwerbende  weiblichen  Geschlechts  (die  häuslichen  Dienstboten 
nicht  inbegriffen),  nämlich  : 


Appenzell  I.-Bh.  .     81,9 
Tessin    ....     72,7 


Glarus  .     .     .     .     66, i 
Appenzell  A. -Rh.     62,? 


Zürich    . 
Baselland 


59,2 
55,1 


Berufsverhältnisse  der  Schweiz  —      232     


Berufsverhältnisse  der  Schweiz 


Grraabünden 

.     54,1 

Schwyz 

.     .     48,9 

Nidwaiden  .     . 

.     .     40,7 

St.  Gallen  .     . 

.     52,5 

Schaffhausen 

.     .     45,1 

Bern      .     . 

.     ,     39,9 

Aargau  . 

.        51,6 

Neuenburg 

.     .     44,7 

Luzern  . 

.     .     38,1 

Obwalden    .     . 

.     50,2 

Freiburg     . 

.     .     42,0 

Waadt  .     .     . 

.     .     35,3 

Baselstadt  .      .      . 

49,8 

Thurgau 

.        .       41,7 

Uri  .     .     .     . 

.     .     22,9 

Zug 

49,2 

Wallis   .     .     . 

.        .       41,7 

Solothurn    . 

46,7 

Genf 

.        .        41,5 

Folgende   Gruppirung    zeigt,    bei    welchen    Erwerbszweigen    das   weibliche 
Geschlecht  mit  mehr  als  5  ®/o  bethätigt  ist. 

Auf  100   männliche  Erwerbende  kommen  laut  Schweiz.  Berufsstatistik  von 
1880  weibliche: 

a.  Hauptgruppen: 


PersönUche  Dienstleistungen  .     .     .  121,9 

Industrie 64,» 

Handel 60,i 

Urproduktion 36,o 


Oeffentliche     Verwaltung ,     Wissen- 
schaften und  Künste 34,s 

Verkehr 3,9 


b.  Mittelgruppen: 


Textilindustrie 195,8 

Kleidung  und  Putz 186,7 

Wirthschaflswesen 124,6 

Medizin  und  Heilwesen      .     .     .     .  71,« 

Kultus  und  Unterricht 62,8 

Handel,  eigentlicher 43,6 

Chemische  Gewerbe 30,5 

c.  Einzel-Er 

Hebammen  und  Schröpferinnen   .  51580,o 

Weißnäherei 27164,o 

Putz-  und  Blumenmacherei .     .     .  8314,8 

Wascherei  und  Glätterei ....  6304,8 

Hausgesinde  im  Dienste  ....  2529,6 

Strumpfwirkerei  und  Strickerei     .  1306,6 

Kost-  und  Logisgeberei    ....  1152,« 

Stroh-  und  Roßhaarflechterei    .     .  651,8 

Krankenwärter  und  Pflegerinnen  .  648,7 

Seidenspinnerei,  -Zw.  und  -Web.  .  436,s 

Schneiderei 191,» 

Leiter  u.  Bedienstete  in  öffentl.  Anst.  1 58,4 

Woll-  u.  Halbwollspinnerei  u.  -Web.  137,6 

Tabak-  und  Cigarrenfabrikation    .  135,& 

Stickerei 133,6 

Baumwollspinnerei,  -Zw.  und  -Web.  130,i 

Taglöhner  ohne  näh.  Bezeichnung  114,6 

Hotels  und  Wirthschaften    .     .     .  106,» 

Leinen-  u.  Halbleinspinn.  u.  -Web.  94,s 

Zeugdruckerei 89,o 

Lehrpersonal 75,i 

Posamenterie 70,i 

Papier-  und  HolzstofTfabrikation    .  68,9 

Teigwaarenfabrikation  ....  62,o 
Tapetenfabrikation,  Tapezierer  und 

Matratzenmacher •     58,7 

Hutmacher 57, i 

Musiker,  Sänger  und  Schauspieler  52,o 

Uhren-  u.  Uhren werkzeugfabrikat.  50,4 

Kürschner,  Kappen-  u.  Handschuh-  43,6 

macher 43,6 


Landwirthschaft,  Weinbau,   Käserei, 

Gartenbau 37  ,o 

Maschinen-  und  Werkzeugfabrikation  23,9 

Künste 23,7 

Post,  Telegraph,  Telephon  .     .     .     .  21,& 

Lebens-  und  Genußmittelbereitung  .  15,s 

T5^pographische  etc.  Gewerbe  .     .     .  12,9 

werbszweige : 

Bleicherei  und  Appretur      ....  42,s 

Schirmmacherei 41,o 

Knopf-  und  Kammmacherei     .     .    .  38,7 

Musikinstrumentenfabrikation  .     .     .  38,s 

Landwirthe,  Hirten  und  Winzer  .    .  37,8 

Geistliche  und  Nonnen 36,5 

Zuckerbäcker,  Ghocolatiers  ....  29,o 

Vergolder  und  Rahmenmacher     .     .  25,» 

Gold-,  Silber-  und  Bronzearbeiter     .  24,i 

Schriftgießerei 21,« 

Buchbinderei 19,7 

Korb-  und  Sesselflechter      ....  18,8 

Kunstmaler  und  -Zeichner  .     .     .     .  17,« 

Barbiere  und  Haararbeiter      .    .     .  14,4 

Bürstenbinder 14,o 

Photographie 13,7 

Weibel,  Wächter,  Kirchendiener  .     .  12,o 

Optiker  und  Kleinmechaniker .     .     .  ll,o 

Lithographie  und  Kupferstecherei     .  10,6 

Mineralwasser-  und  Essigfabrikation  10,« 

Färberei 10,t 

Seifen-  und  Kerzenfabrikation      .    .  10,i 

Bäcker 9,» 

Buchdruckerei 9,o 

Gärtner 8,x 

Bildhauer  und  Holzschnitzer    ...  7,o 

Schusterei 7,o 

Hafnerei  und  Ofenfabrikation      .     .  6,4 

Sennen  und  Milchsieder 6,o 

Feilenhauer  und  Schleifer  ....  5,6 

Glasfabrikation 5,s 


Besen  aus  Reisig  —     233     —  Beuleltuch 

Besen  aus  Reisig.  Gesammtausfahr  1884:  122  q,  1883:  78  q.  Ge- 
«ammteinfuhr  1884:  3569  q,  1883:  3290  q.  Durchschnitt  1872/81:  1789  q. 
1873:  Besen  aus  Reisig  und  Reisstroh :  3321  q,  1863:  2995  q,  1853:  1876  q, 
wovon  das  Meiste  über  die  deutsche  Grenze. 

Besen  aus  Reisstroh.  Gesammtausfuhr  1884:  72  q,  1883:  92  q.  Ge- 
eammteinfuhr  1884:  2037  q,  1883:  2297  q,  Durchschnitt  1872/81:  2060  q. 
1873 :  siehe  Besen  von  Reisig,  wovon  das  Meiste  über  die  französische  und 
die  italienische  Grenze. 

Besenfabrikation.  Unter  dieser  Geschäftsbezeichnung  waren  Ende  1884 
2  Firmen  (Kt.  Waadt)  im  Handelsregister  eingetragen. 

Betten,  gefüllte  (Matratzen  etc.).  G^ammtausfuhr  1884:  41  q,  1883: 
71  q.  Gesammteinfuhr  1884:  179  q,  1883:  89  q,  Durchschnitt  1872/81: 
138   q,  1873:   104  q,  1863:  43  q,  1853:  85  q. 

Bettfedern  und  Flaum.  Gesammtausfuhr  1884:  115  q,  1883:  147  q, 
1873:  140  q,  1863:  88  q,  1853:  71  q.  Gesammteinfuhr  1884:  2712  q, 
1883:  2826  q,  Durchschnitt  1872/81:  3153  q,  1873:  3299  q,  1863:  3033  q, 
wovon  das  Meiste  über  die  deutsche  Grenze. 

Bettwaarengeschäfte.  Im  Handelsregister  waren  deren  Ende  1884  192 
eingetragen,  nämlich :  2  als  Bettdeckenfabrikation,  1  als  Bettdeckenhandlung, 
30  als  Bettfedernhandlungen,  11  als  Betthandlungen,  7  als  Bettwaarenfabri- 
kation,  4  als  Bettmacherei ,  3  als  Bettwaarengeschäfte,  122  als  Bettwaaren- 
handlungen,  4  als  Flaumhandlungen,  1  als  Handlung  mit  Matratzenartikeln, 
1  als  Matratzenhandlung,  1  als  Handlung  mit  Artikeln  für  Bettmacher,  1  als 
Tricotbettdeckenfabrikation,  4  als  Tricotbettdeckenhandlungen. 

Die  Gesammtzahl  192  zerfällt  auf  die  Kantone  wie  folgt:  Aargau  13, 
Baselland  6,  Baselstadt  4,  Bern  34,  Freiburg  2,  St.  Gallen  15,  Genf  8,  Grau- 
bünden 3,  Luzem  19,  Neuenburg  2,  Nidwaiden  1,  Schaffhausen  5,  Schwyz  1, 
Solothum  2,  Tessin  2,  Thurgau  10,  Waadt  1,  Zürich  64. 

Beuteltueli.  Die  Erzeugung  dieses  feinen  Seidengazegewebes  zum  Sieben 
des  Mehls  ist  Anfangs  der  Dreißiger  Jahre  durch  Pierre  Dufour  von  Lyon  für 
Rechnung  einer  Zürcher  Firma  in  Thal,  im  st.  gallischen  Rheinthal,  eingeführt 
worden.  Von  da  aus  verbreitete  sie  sich  über  die  angrenzenden  Gegenden  des 
appenzellischen  Vorderlandes  und  gelangte  später  auch  nach  Herisau  und  in's 
Untertoggenburg.  Die  Bedingungen  für  diese  lohnende  und  schöne  Hausindustrie 
blieben  günstig  bis  gegen  die  Mitte  der  Siebenziger  Jahre,  zu  welcher  Zeit  in 
Folge  von  XJeberproduktion  ein  Wendepunkt  eintrat.  Das  Herabsetzen  der  Preise 
vermochte  den  naturgemäß  beschränkten  Konsum  nicht,  wie  bei  Kleiderartikeln 
n.  dgl.  zu  vergrößern. 

Der  Hauptabnehmer  ist  Nordamerika.  Konkurrenz  bestand  während  Jahr- 
zehnten sozusagen  keine.  In  neuerer  Zeit  sind  nun  aber  in  Deutschland,  Holland 
und  Frankreich  bemerkenswerthe  Rivalen  erstanden,  und  es  ist  das  schwei- 
zerische Quasi-Monopol  der  Versorgung  aller  Mühlen  der  Welt  mit  Beuteltuch 
hiedurch  wesentlich  eingeschränkt. 

Im  Sommer  1880  ergab  die  Zählung  des  kaufinännischen  Direktoriums  in 
8t.  Grallen  in  den  Kantonen  St.  Gallen  und  Appenzell  1509  Webstühle,  wovon 
seither  aus  den  angedeuteten  Ursachen  einige  hundert  außer  Betrieb  gesetzt 
worden  sind.  Die  Produktion  wird  auf  10,000  Stück  ä  300  Fr.  =  3  Millionen 
Franken  geschätzt,  wovon  ein  großer  Theil  auf  Rechnung  zürcherischer  Häuser 
zu  setzen  ist,  die  in  St.  Gallen  und  Appenzell,  wo  ihnen  die  nöthigen  ge- 
schickten Arbeiter  am  ehesten  zur  Verfügung  stehen,  weben  lassen. 


Beuteltuch  —     234     —  Bevölkerung  der  Schweiz 

Ende  1884  waren  im  Handelsregister  7  Firmen  eingetragen,  die  die 
Fahrikation  von  Beuteltuch  als  ihren  Geschäftszweig  hezeichneten ,  davon  in 
Appenzell  A.-Rh.  1,  St.  Gallen  1,  Zürich  5. 

Beyölkerung  der  Schweiz*  Wie  das  eidg.  statistische  Bureau  in  seinem 
Vorwort  zur  Bevölkerungsstatistik  von  1880  (Schweizerische  Statistik  LI., 
Eidg.  Volkszählung  vom  1.  Dezemher  1880,  erster  Band)  mittheilt,  ist  die  erste 
eidg.  Volkszählung  in  den  Jahren  1836/38  ausgeführt  worden.  Dieselhe  bot 
indeß  nur  die  für  Festsetzung  der  eidg.  Mannschafts-  und  Geldskala  nothwendige 
Grundlage  und  entsprach  im  Uebrigen  den  an  eine  Volkszählung  zu  stellenden 
Anforderungen  nur  in  sehr  dürftiger  Weise,  indem  sie  in  den  einzelnen  Kantonen 
nach  verschiedenen  Grundsätzen  und  zum  Theil  höchst  summarisch  ausgeführt 
wurde  und  zudem  noch  in  verschiedenen  Zeitpunkten ,  deren  äußerste  fast  zwei 
Jahre  (April  1836  und  Februar  1838)  von  einander  entfernt  waren. 

Die  zweite  eidg.  Volkszählung  fand  statt  vom  18./23.  März  1850,  und  es 
waren  an  sie  bereits  ziemlich  diejenigen  Aufgaben  gestellt,  welche  vom  Stand- 
punkte der  Wissenschaft  und  der  Administration  aus  postulirt  werden.  Freilich 
bot  sie,  da  sie  eine  ganze  Woche  dauerte,  nicht  die  nöthigen  Garantien  gegen 
Auslassungen  und  Doppelzählungen  und  litt  auch  in  erhöhtem  Maße  an  den  ün- 
genauigkeiten ,  welche  bei  jeder  Zählung  mit  unterlaufen;  am  bedauerlichsten 
aber  ist,  daß  ihre  Schätze  nicht  einmal  ganz  ausgebeutet  wurden,  indem  die 
Bundesversammlung  nach  der  Mittheilung  der  Hauptergebnisse  jeden  Kredit  zur 
weitern  Ausnützung  des  Materials  verweigerte,  weßhalb  über  Zivilstand,  Alter 
und  Beschäftigung  der  Bevölkerung  nur  bruchstückweise  Auskunft  zu  gewinnen  war. 

Nachdem  am  3.  Februar  1860  die  Bundesversammlung  eine  im  Jahre  1860 
vorzunehmende  Volkszählung  angeordnet  und  die  Wiederholung  einer  solchen 
nach  je  10  Jahren  vorgeschrieben,  und  nachdem  sie  fast  gleichzeitig  ein  eidg. 
statistisches  Bureau  in's  Leben  gerufen  hatte,  erschien  die  Bevölkerungswissenschaft 
nach  dieser  Richtung  für  die  Zukunft  gesichert. 

„Gleichwohl**,  schreibt  das  eidg.  statistische  Bureau,  dessen  Vorwort  wir 
von  hier  an  wörtlich  folgen,  „lassen  auch  die  seitherigen  Volkszählungen,  ob- 
schon  sie  den  Fortschritten  der  Wissenschaft  nach  Möglichkeit  Rechnung  trugen, 
noch  zu  wünschen  übrig.  Einerseits  gestatteten  die  durch  Gesetz  dem  statistischen 
Bureau  zugewiesenen  Hülfsmittel  nur  eine  so  langsame  Bearbeitung  des  enormen 
Materials,  daß  beim  endlichen  Erscheinen  des  letzten  Bandes  schon  seiner  Ver- 
spätung wegen  das  Interesse  für  seinen,  den  thatsächlichen  Verhältnissen  nicht 
mehr  entsprechenden  Inhalt  ein  nur  geringes  sein  konnte;  andrerseits  enthielten 
die  Angaben  über  die  Bevölkerung  noch  empfindliche  Lücken  oder  Ungenauig- 
keiten;  vollends  aber  waren  die  anderweitigen  Aufnahmen,  welche  man  mit  der 
Volkszählung  verbinden  zu  können  glaubte,  1860  die  Gewehrzählung,  1870  die 
Zählung  der  Fahrihgeschäfle ,  ihrer  Arbeiter  und  Motoren  derart  mißlungen, 
daß  die  Ergebnisse  gar  nicht  publizirt  werden  durften;  man  hatte  nicht  nur 
den  Nebenzweck  der  Volkszählung  nicht  erreicht,  sondern  durch  Ueberladung 
des  Pensums  der  Volkszählung  noch  diese  selbst  geschädigt. 

„Diese  Erfahrungen  hatten  bei  unsern  Fachmännern  in  der  Schweiz  schon 
vor  der  endlichen  Berathung  und  Feststellung  der  Aufnahmsformulare  die  An- 
sicht gereift,  es  habe  die  Volkszählung  des  Jahres  1880  sich  auf  eine  möglichst 
genaue  Lösung  der  Hauptaufgabe  zu  beschränken  und  —  um  dies  zu  erreichen 
—  alles  nicht  streng  zu  derselben  Gehörige  von  ihr  ferne  zu  halten. 

„Es  war  aber  begreiflich,  daß  in  Kreisen,  welche  mit  diesen  Erfahrungen 
und  den  Schwierigkeiten  und  Kosten  einer  richtigen  Volkszählung  weniger  ver- 


Bevölkerung  der  Schweiz  —     235     —  Bevölkerung  der  Schweiz 

traut  waren,  die  durch  die  Presse  ihnen  hekannt  gewordenen  Versuche  von  mit 
Yolkßzählungen  verbundenen  Neben-Erhebungen  in  andern  Ländern  den  Wunsch 
rege  machten,  wir  möchten  dem  Beispiele  dieser  andern  Länder  folgen. 

„Es  gelangten  daher,  wenige  Tage  vor  der  Berathung  der  Vorlagen  unseres 
statistischen  Bureau's  durch  die  vom  eidg.  Departement  des  Innern  aufgestellte 
Expertenkommission,  zwei  solche  Gesuche  an  die  Bundesbehörde;  das  eine,  vom 
Zentralkomite  des  schweizerischen  Gewerbevereins  ausgegangen,  verlangte  die 
Aufnahme  folgender  fernem  Kubriken  in  das  Volkszählungsformular:  1)  der 
örtliche  Sitz  des  Gewerbes  der  Person,  2)  Name  des  Geschäftsleiters  und  Firma 
des  Geschäfts,  3)  Gegenstand  des  Betriebes,  4)  Zahl  der  Geschäftsleiter  (Arbeit- 
geber), unterschieden  nach  dem  Geschlechte,  5)  2iahl  der  übrigen  im  Betriebe 
thätigen  Personen,  unterschieden  nach  Geschlecht  und  Alter  (!),  6)  Zahl,  Art 
und,  soweit  thunlich,  die  Kraft  der  ümtrieb&maschiDen,  7)  bei  Gewerben,  für 
welche  gewisse  Arbeitsmaschinen  und  Vorrichtungen  charakteristisch  sind,  deren 
Art  und  Zahl. 

„Noch  mehr  wollte  eine  Eingabe  des  Zentralkomites  des  schweizerischen 
GrUtli Vereins  auf  dem  Aufhahmsformulare  beigefügt  wissen :  Lohnverhältnisse, 
Lebensmittelpreise,  Wohnungsverhältnisse,  Armenunterstützungen,  Arbeitslosigkeit, 
Konsumtion  und  Produktion  (!),  Krankheiten,  Sterblichkeit,  Verbrechen  aus  Ar- 
muth  und  deren  Folgen,  Selbstmorde  etc. 

„Das  erstere  Gesuch  hatte  offenbar  die  im  Jahre  1875  im  Deutschen  Reiche 
im  Anschlüsse  an  die  Volkszählung  gemachte  Aufnahme  im  Auge,  nur  mit  dem 
Unterschiede,  daß  die  zahlreichen,  die  Gewerbe  betreifenden  Fragen  auch  bei 
Großbetrieben,  nach  seiner  Vorstellung  schon  auf  der  ohnehin  ziemlich  kompli- 
zirten  Haushaltungsliste  angebracht  werden  sollten;  das  andere  Gesuch  hatte  sich 
wohl  die  Volkszählungen  der  Vereinigten  Staaten  zum  Muster  genommen. 

„Gegen  eine  Befolgung  des  von  Deutschland  im  Jahre  1875  gegebenen 
Beispiels  würden  nun  zwar  die  erheblichen  Mehrkosten,  welche  sich  aus  der 
Hinzufügung  der  Gewerbezählung  zur  Volkszählung  ergaben,  noch  nicht  einen 
genügenden  Grund  abgegeben  haben ;  nachdem  aber  die  Direktoren  der  statistischen 
Bureaux  der  deutschen  Städte  in  einer  im  Oktober  1879  mit  Rücksicht  auf  die 
bevorstehende  neue  Volkszählung  abgehaltenen  Konferenz  sich  ausdrücklich  gegen 
eine  wiederholte  Verbindung  von  Gewerbezählung  und  Volkszählung  ausgesprochen, 
weil  die  erstere  nicht  zu  einem  befriedigenden  Resultate  geführt,  wohl  aber  das 
gesammte  Zählungswerk  außerordentlich  erschwert  habe,  so  war  ja  dieser  Vor- 
gang gerade  eine  Bestätigung  dessen,  was  wir  auch  im  eigenep  Lande  bereits 
erfahren  hatten,  und  ein  Grund  zu  vorsichtiger  Beschränkung  unseres  Unternehmens. 

„Vollends  aber  kann  man  nicht  den  kantonalen  und  Gemeindebehörden, 
welche  im  Verhältnisse  zu  ihren  Honoraren  schon  sehr  belastet  sind,  statistische 
Aufnahmen  zumuthen,  wie  sie  in  den  Vereinigten  Staaten  Nordamerikas  mit 
den  Volkszählungen,  verbunden  werden,  sondern  wir  müssen,  wenn  wir  denselben 
Zweck  anstreben,  uns  auch  zu  denselben  Mitteln  entschließen.  In  den  Vereinigten 
Staaten  wird  die  alle  10  Jahre  wiederkehrende  und  jeweilen  ein  Vierteljahr 
ausfüllende  Volkszählung  durch  eigens  hiefür  angestellte  Beamte  der  Union  und 
ganz  auf  Kosten  der  letztern  ausgeführt.  Diese  Beamten  werden  pro  rata  der 
Arbeit  bezahlt;  sie  müssen  besondere  Kenntnisse  der  in  ihren  Zählungsbezirken 
vorherrschenden  Industriezweige  besitzen;  sie  werden  beeidigt,  und  wenn  sie 
wissentlich  Falsches  berichten,  mit  hoher  Geldbuße  bestraft;  auch  die  befragten 
Privatpersonen  werden  für  wissentlich  falsche  Angaben  gebüßt  (!).  Die  Kosten 
dieser  Volkszählungen  der  Union  sind  enorm;    sie  betrugen  im  Jahre  1870  bei 


Bevölkerung  der  Schweiz  —     236     —  Bevölkerung  der  Schweiz 

einer  Bevölkerung  von  38'558,371  Seelen  nicht  weniger  als  3'336,511  Doli. 
=  Fr.  1 7^291,800  oder  45  Centimes  per  Kopf;  nach  diesem  Verhältnisse  hätte 
unsere  Volkszählung  im  vorigen  Jahre  Fr.  1' 27 6,3 5 6  kosten  müssen.  £s  ist 
freilich  richtig,  daß  die  Gehalte  in  den  Vereinigten  Staaten  (auch  schon  im 
Jahre  1870)  die  unsrigen  wesentlich  übersteigen;  fast  eben  so  schwer  fallt  zu 
unsern  Ungunsten  in  die  Wagschale  der  umstand,  daß  wir  die  Aufnahmsformulare 
in  fünf,  die  Ergebnisse  in  zwei  Sprachen  und  zwar  die  Hauptergebnisse  gemeinde« 
weise  publiziren  müssen,  während  die  nach  Grafschaften  mitgetheilten  Eesultate 
der  Union  nur  in  einer  Sprache  veröffentlicht  werden,  so  daß  nur  ein  Drucksatz 
für  drei  Bände  bezahlt  werden  mußte,  bei  einer  Bevölkerung  von  über  38  Millionen 
Seelen.  Zur  weitern  Charakteristik  dieser  nordamerikaniBchen  Volks-  und  Gewerbe - 
Zählung  theilen  wir  femer  mit,  daß  bei  der  letzteren  nur  industrielle  Betriebe 
mit  einem  Bruttoertrage  von  mehr  als  500  Dollars  und  landwirthschaftliche  mit 
einem  Ertrage  von  mehr  als  100  Dollars  berücksichtigt  werden;  ein  sehr  sum- 
marisches Verfiahren,  welches  wir  nicht  nachahmen  dürften,  weil  wir  dabei  gerade 
über  die  wichtigsten  sozialen  Erscheinungen  (Hausindustrie,  Kleingewerbe,  kleinen 
Grundbesitz)  keine  genügende  Auskunft  erhielten.  Auch  riskirt  man  allzu  viele 
Doppelzählungen,  wenn  in  dem  einen  Bezirke  im  Juli,  im  andern  im  August 
oder  September  gezählt  wird,  zumal  wenn  (wie  in  den  Vereinigten  Staaten)  nur 
die  Wohnbevölkerung  erhoben  wird,  bei  deren  Ermittlung  ohnehin  bei  uns  die 
Neigung  vorhanden  ist,  abwesende  Personen  mitzuzählen,  welche  bereits  an  einem 
andern  Orte  in  Rechnung  gebracht  werden. 

„Nicht  in  Folge  von  Ignorirung  dieser  Vorgänge  im  Deutschen  Eeiche  und 
in  den  Vereinigten  Staaten  Nordamerika^ s,  sondern  gerade  im  Hinblick  auf  die 
Ergebnisse  und  Kosten  derselben  schlug  die  Expertenkommission  dem  Bundes- 
rathe  vor,  in  der  Hauptsache  beim  bisherigen  Volkszählungsverfahren  zu  bleiben 
und  auch  die  Formulare  nur  insoweit  abzuändern,  als  es  durch  die  gemachten 
Erfahrungen  geboten  erschien.  Es  wurden  also  so  ziemlich  dieselben  Formulare 
verwendet,  wie  bei  den  zwei  letzten  Volkszählungen  und  namentlich  die  Haus- 
haltungsliste als  das  eigentliche  Aufnahmsformular. 

„Die  Haushaltungsliste  hatte  eine  Abtheilung  A  für  die  in  der  Nacht  vom 
30.  November  auf  den  1.  Dezember  in  der  Wohnung  des  Haushaltungsvorstandes 
anwesenden  Personen,  in  welcher  —  mit  dem  Haashaltungsvorstande  beginnend 
—  eine  Person  nach  der  andern  auf  besondem  Linien  mit  ihren  verschiedenen 
Eigenschaften  aufgezählt  wurde,  und  eine  Abtheilung  B  für  die  in  derselben 
Nacht  nur  vorübergehend  abwesenden  Personen.  Die  für  jede  dieser  Personen 
entweder  durch  das  verlangte  Wort  oder  durch  einen  Strich  auszufüllenden 
Rubriken  waren: 

^  Geschlechtsname,  Vorname,  Stellung  in  der  Haushaltung,  Geschlecht  (männlich, 
weiblich),  Geburtsdatum  (Tag,  Monat,  Jahr),  Familienstand  (ledig,  verheirathet,  ver- 
wittwet,  gerichtlich  auf  Lebenszeit  geschieden),  Heimatsverhältnisse  (Burgerort,  Heimat- 
kanton oder  Staat),  Aufenthaltsverhältnisse  (in  der  Zählungsgemeinde  Wohnende,  Durch- 
reisende oder  Gäste),  Konfession  (protestantisch,  katholisch,  israelitisch,  andere  Konfession), 
Muttersprache,  Stand  oder  Erwerbszweig  (bei  Personen  von  14  und  mehr  Jahren) :  Stand, 
Beruf  oder  Erwerb  (möglichst  genau  bezeichnet),  Geschäft  oder  Verwaltung,  worin  die 
Person  angestellt  ist. 

„Die  Rückseite  der  Haushaltungsliste  enthielt  eine  Anleitung  zu  deren  Aus- 
füllung und  bezügliche  Beispiele. 

„Wie  man  sieht,  fehlt  auch  diesmal  wieder  die  Frage  nach  dem  Geburts- 
orte, obschon  die  Expertenkommission  deren  Aufnahme  beantragt  hatte.  Dagegen 
wurde   abweichend   von    dem  Antrage   der  Expertenkommission    die  Frage   nach 


Bevölkerung  der  Schweiz  —     237     —  Bevölkerung  der  Schweiz 

der  Konfession  auf  den  Wunsch  von  zehn  Kantonsregierungen  nachträglich  noch 
aufgenommen,  jedoch  in  ebenso  einfacher  Form,  wie  früher,  da  es  sich  ja  bloß 
darum  handelte,  die  Zahl  der  den  verschiedenen  aus  öifentlichen  Mitteln  unter- 
stützten Landeskirchen  Angehörigen  zu  ermitteln,  nicht  aber  den  verschiedenen 
Abweichungen  von  dem  Glauben  derselben  nachzuforschen.  Die  Frage  nach  den 
körperlichen  und  geistigen  Gebrechen  wurde  weggelassen,  da  die  Erfahrung  be- 
wiesen hat,  daß  das  Ergebniß  solcher  Aufnahmen  durch  ^olkszählungsbeamte 
allzusehr  von  demjenigen  abweicht,  welches  durch  Fachmänner  gefunden  wird. 
Die  Angabe  der  Muttersprache  wurde  diesmal  für  jede  Person  besonders,  statt 
familienweise  verlangt.  Durch  die  einläßliche  Art,  in  welcher  nach  dem  Berufe 
gefragt  wurde,  sollte  soweit  möglich  Denjenigen  entsprochen  werden,  welche  eine 
Gewerbezählung  verlangten. 

„Wenn  sich  aber  auch  die  Volkszählung  nur  auf  die  im  Lande  befindlichen 
Personen  beschränken  sollte,  so  konnten  doch  unmöglich  die  Wohnhäuser  und 
die  Wohnungen  ignorirt  werden.  Wie  man  auf  die  Eintheilung  in  Kantone, 
Amtsbezirke,  Gemeinden  und  Gemeindeabtheilungen  abstellen  mußte,  so  war  auch, 
bei  der  Umschreibung  der  Zählungsbezirke,  auf  die  Wohnhäuser  Rücksicht  zu 
nehmen.  Dem  Zählungsbeamten  mußte  von  der  Gemeindebehörde  ein  Yerzeichniß 
der  zu  seinem  Bezirke  gehörenden  Wohnhäuser  und  der  in  denselben  präsumirten 
Haushaltungen  gegeben  werden  als  Anleitung  bei  der  Yertheilung  der  Haus- 
haltungslisten ;  er  selbst  mußte  dann,  wenn  sich  in  diesem  vorläufigen  Verzeichnisse 
bei  Gelegenheit  der  Austheilung  der  Haushaltungslisten  Unrichtigkeiten  erzeigten, 
schon  der  Einsammlung  der  Listen  wegen  diese  Unrichtigkeiten  korrigiren,  und  er 
mußte  in  dieses  definitive  Verzeichniß  nach  Einsammlung  der  Haushaltungslisten 
auch  zugleich  die  Zahl  der  Personen  der  betreffenden  Haushaltungen  eintragen. 
Da  am  Kopfe  der  Haushaltungsliste  auch  eine  Rubrik  zur  Angabe  der  von  der 
Haushaltung  bewohnten  Räumlichkeiten  vorhanden  war,  so  konnte  der  Zählungs- 
beamte bei  seiner  Zusammenstellung  im  „Foimulare  für  die  Zählungsbeamten  *" 
auch  diese  Angaben  eintragen. 

„Das* weitere  Verfahren  war  dann  folgendes:  Der  Zählungsbeamte  hatte  in 
dem  soeben  genannten  Formulare  die  in  seinem  definitiven  Verzeichnisse  der 
Wohnhäuser  und  in  den  eingesammelten  Haushaltungslisten  (nachdem  er  auch 
letztere  verifizirt)  enthaltenen  Angaben  zu  kopiren  und  am  Schlüsse  jeder  Seite 
die  vorgeschriebenen  Additionen  zu  vollziehen.  Die  Arbeit  der  Gemeinde-,  Be- 
zirks- und  Kantonsbehörden  beschränkte  sich  auf  die  Verifikation  der  von  den 
ZähluDgsbeamten  ausgefüllten  Formulare  und  die  Summirung  der  Resultate  für 
die  Gemeinden,  Bezirke  und  Kantone.  Aufgabe  des  eidg.  statistischen  Bureau' s 
war  dann  die  nochmalige  Prüfung  des  gesammten  eingegangenen  Materials,  die 
Feststellung  der  Gesammtbevölkerung  zu  Händen  der  Bundesversammlung,  welche 
diese  Gesammtzahl  zu  praktischen  Zwecken  (Vertretung  im  Nationalrathe,  Geld- 
kontingent«)  zu  verwenden  und  zu  genehmigen  sich  vorbehält,  und  die  statistische 
Verwerthung  des  gesammten  Materials.  Die  Vorschriften  über  das  Verfahren  bei 
der  Volkszählung  sind  einläßlich  mitgetheilt  in  der  Verordnung  des  Bundesrathes 
vom  3.  Juni  1880  (Bundesblatt  von  1880,  Band  III,  S.  195  ff.). 

„Nach  mehrfacher  Durchgehung  des  gesammten  Volkszählungsmaterials  dürfen 
wir  mit  Freuden  erklären,  daß  dasselbe  einen  großen  Fortschritt  der  Volks- 
bildung seit  dem  Jahre  1870  beweist;  und  es  dürfen  sich  namentlich  die  Land- 
bezirke, welche  ihre  besten  Kräfte  der  Ausführung  der  Volkszählung  widmeten 
und  dieselbe  mit  vielem  Verständnisse  ausführten,  getrost  mit  einzelnen  unserer 
großen  Städte   messen.    Zugleich    haben  wir   aber  auch  die  Erfahrung  gemacht, 


Bevölkerung  der  Schweiz 


—     238 


Bevölkerung  der  Schweiz 


daß  wir  an  eine  durch  die  bestehenden  Verwaltungsorgane  auszuführende  Volks- 
zählung weitere  Anforderungen  nicht  hätten  stellen  dürfen,  indem  bereits  den 
von  uns  gestellten  nicht  durchweg  genügend  entsprochen  wurde.  So  z.  B.  wagen 
wir  nicht,  aus  den  erhaltenen  (und  soweit  müglicli  von  uns  berichtigten  und  er- 
gänzten) Angaben  über  die  Zahl  der  bewohnten  Räumlichkeiten  weitere  Schlüsse 
zu  ziehen,  da  diese  Rubrik  vielorts  nicht  richtig  verstanden  zu  sein  scheint, 
indem  man  bald  dieselbe  gar  nicht  einmal  ausfüllte,  bald  offenbar  zu  wenige, 
bald  alle  im  Sommer  bewohnbaren  Räumlichkeiten  einrechnete;  wir  ziehen  daraus 
den  Schluß,  daß  bei  einer  neuen  Aufnahme  weit  einläßlichere  Vorschriften  zu 
geben  seien.  Auch  die  Angaben  über  den  Beruf  waren  vielorts  sehr  lückenhaft; 
Ausdrücke  wie  Knecht,  Tagelöhner,  Arbeiter,  Fabrikarbeiter,  Lehrling,  Ferger, 
Zwimer,  Weber,  Buchhalter,  Agent  etc.,  ohne  daß  in  der  letzten  Rubrik  der 
Tabelle  das  Greschäft,  in  welchem  diese  Personen  arbeiten,  angegeben  war,  kamen 
in  großer  Zahl  vor,  alles  Angaben,  mit  welchen  eine  Berufsstatistik  Nichts  an- 
zufangen weiß.  Bei  dem  großen  Gewichte,  welches  gerade  in  gegenwärtiger  Zeit 
auf  eine  möglichst  einläßliche  Ermittelung  unserer  Erwerbsverhältnisse  gelegt 
wird,  durfte  man  sich  mit  solchen  Angaben  nicht  begnügen;  es  ordnete  daher 
das  eidgenössische  Departement  des  Innern  nach  Prüfung  des  Sachverhaltes  an, 
daß  alle  in  dieser  Beziehung  Lücken  enthaltenden  Zählungsbogen  behufs  der 
Ergänzung  des  Fehlenden  zurückgesandt  werden.  Viele  Bogen  mußten  zurück- 
gesandt werden,  bei  verschiedenen  Kantonen  über  die  Hälfte  des  Materials,  wo- 
durch den  betreffenden  Kantons-  und  Gemeindebehörden  viel  Arbeit  erwuchs. 
Wir  haben  aber  auf  diesem  Wege  ein  ziemlich  vollständiges  Material  erhalten, 
während  das  Deutsche  Reich,  welches  an  demselben  Tage  eine  ganz  analog  ein- 
gerichtete Volkszählung  ausgeführt  hat,  sich  für  die  von  ihr  gewünschte  Berufs- 
statistik das  Material  durch  eine  ganz  neue  Aufnahme  verschaffen  muß. 

„Was  endlich  die  Kosten  unserer  Volkszählung  betrifft,  so  bleiben  dieselben 
nach  Allem,  was  wir  hierüber  ermitteln  konnten,  weit  hinter  denjenigen  der 
meisten  andern  Kulturstaaten  zurück.  Der  Bund  verausgabte  für  Papier,  Druck 
und  Versendung  der  Formularien  und  die  Verifikation  des  eingegangenen  Ma- 
terials nicht  mehr  als  Fr.  2.3,000;  die  Ausgaben  der  Kantone  und  der  Gemeinden 
für  die  Zählung  mögen  —  wenn  wir  vom  Kanton  Bern  auf  die  gesammte  Schweiz 
schließen  dürfen  —  etwa  Fr.  80,000  betragen;  die  Ausgaben  des  Bundes  ftir 
eine  einläßliche  Zusammenstellung  und  Publikation  der  Ergebnisse  werden  sich 
auf  etwa  Fr.  100,000  belaufen.  Bei  einer  so  erhaltenen  Gesammtsumme  von 
Fr.  203,000  würde  die  Zählung  nebst  Publikation  in  3  Bänden  auf  ca.  7,i  Cen- 
times per  Kopf  zu  stehen  kommen." 

Da  das  Format  des  Lexikons  nicht  gestattet,  die  Resultate  aller  fünf  bis- 
herigen eidg.  Volkszählungen  neben  einander  wiederzugeben,  folgen  hier  zunächst 
die  Angaben  pro  1836/38  für  sich  allein. 

Bevölkerung  nach  der  Zählung  von  1836/38. 


Kautone. 

Zeitpunkt. 

Bevölkerung. 

Kantone. 

Zeitpunkt. 

Bevölkeruu 

Aargau 

1837 

182,755 

Obwalden 

März  1837 

12,368 

Appenzell  A.-Kb. 

* 

41,080 

Scbaffbausen 

» 

32,582 

Appenzell  I.-Kb. 

p 

9,796 

Schwyz 

1837 

40,650 

Baselland    . 

> 

41,103 

Solotbnru 

» 

63,196 

Baaelatadt  . 

Januar  1836 

24,321 

8t.  Gallen 

► 

15S,853 

Bern    . 

November  1837 

407,913 

Tessin 

» 

113,923 

FreibutR     . 

1836 

91,145 

Thurgau    . 

» 

84,124 

Genf    . 

1837 

58,666 

Tri     . 

Februar  1837 

13.519 

GlaruB 

» 

29,348 

Waadt 

1837 

183,582 

Graubünden 

Januar  1838 

84,506 

Wallis 

März  1837 

76,590 

Luzern 

Februar  1837 

124,521 

Zürich 

Mai  1836 

231,576 

Neuenburg 

1837 

58,616 

Zug    .         .         .         . 

April  1836 

15,322 

NJdwulden 

März  1837 

10,203 

Total 

2'190,258 

Bevölkerung  der  Schweiz 


—     239     — 


BevOlkeruitg  der  Schweiz 


■s 

iE 

i 

QaBChlecht. 

_    _      _ 

Muttersprache 

,      " 

Kantone. 

4 

i 

i 

j 

- 

- 

1 

Oft.? 

1 

i 

1 

= 

c: 

Aargau    .     .  | 

1S80 

198,307 

198,U4S 

»5,873 

103,772 

197.862 

8«« 

801 

45 

71 

1870 

198,718 

198,873 

95,921 

102,962 

39,405 

36 

5 

ApfJ.  A.-Rh. .  } 

1880 

£1,953 

51,958 

25,569 

2«,380 

5i;742 

47 

125 

~22 

28 

1870 

iA.lHi 

48,72fi 

24,060 

24,666 

2 

1 

1 

App.  I..Rh. .  { 

1880 

12,874 

12,841 

6,363 

6,478 

13^831 

2 

1« 

2 

1870 

11,922 

11,9011 

5,711 

6,198 

3,050 

1 

1 

— 

Bn.*lkn(l     .  [ 

1880 

59,1J1 

59.37t 

29,074 

30,197 

58,961 

217 

72 

e 

15 

1870 

54,(126 

54,127 

26,608 

27,619 

10,072 

26 

Baselstadl    .  } 

1880 

«4,207 

«5,101 

29,838 

35.2«3 

62,644 

1,901 

838 

31    187 

1)^70 

47,040 

47,7UO 

21,521 

26,239 

9,203 

231 

6 

1,     10 

Bern   ■    .     ■  | 

1880 

580,411 

532, 1«4 

265,741 

286,433 

452,089 

78,«40 

1.Ü55 

36 

394 

1870 

501,001 

50B,4«ä 

254,106 

252,359 

83  688 

16,633 

49 

1 

5 

Freiburg .    .  } 

1880 

1U,9»4 

115,400 

57,««U 

57,740 

35,705 

79,31« 

824 

10 

45 

1870 

110,40Ü 

110,832 

55.183 

55,649 

6,056 

16,682 

24 

1 

Genf  ■     .    ■  [ 

1880 

99,712 

101,595 

48,125 

53,470 

11,500 

86,411 

2,199 

50 

1432 

1^70 

88,791 

98,239 

43,421 

49,818 

978 

20,209 

131 

7 

Glarus      .     .  { 

1880 

34,242 

34,313 

18.310 

18,003 

33,»»5 

27 

124 

58 

S 

1870 

H5,208 

85,150 

16,758 

18,392 

8.173 

1 

3 

8 

Graubilnileii 

1880 

»S,8&4 

94,991 

45,66» 

49,322 

43.664 

115 

12,976:37.794 

449 

1870 

92,103 

91,782 

43,538 

48,244 

9,347 

29 

3,024 

8,740 

Luiem     .     , 

18ä0 

134,708 

134,80« 

67.384 

67,423 

184,155 

302 

294 

6 

50 

1Ö70 

133,153 

133,338 

66,323 

66,015 

24.Ö20 

28 

16 

6 

Neuenbürg  . 

1880 

102,744 

108,732 

50.18» 

53,563 

24,489 

77.525 

1,34« 

15 

357 

1S70 

95,425 

97,284 

46,963 

50,321 

2,628 

17,045 

80 

5 

Niilwiilden  . 

1880 

11,97» 

11,993 

5,789 

6,303 

11,869 

23 

98 

1 

1870 

11,701 

11,701 

6,615 

6,086 

3,034 

- 

9 

Obwalden    .  ] 

1880 

15,329 

15,35« 

7,478 

7.883 

15,354 

9 

88 

4 

l 

1870 

14,443 

14,415 

7,029 

7,S86 

3,250 

4 

1 

St.  Gallen     .  j 

1880 

209,719 

210,491 

102,892 

107,599 

208,718 

"87« 

960 

23» 

198 

1870 

i;)0,674 

191,015 

93,579 

97,4.SG 

41,216 

40 

31 

1 

3 

Schaffhaua. .  { 

1880 

88,241 

38.348 

18,3«8 

19,979 

38.117 

149 

39 

4 

38 

1870 

37,f>42 

87,721 

17,974 

19,747 

H,1H7 

18 

- 

Schwyz    .     .  j 

1880 

51,10» 

51,335 

25,840 

25,8»5 

49,681 

14« 

1,877 

63 

18 

1870 

47,733 

47,705 

23,496 

24,209 

9.895 

2 

21 

Solothum     .  ] 

1880 

80,882 

80,424 

89,355 

41,0«9 

79,514 

7« 

91 

3 

52 

1870 

74,608 

74,713 

36,984 

37,729 

15,239 

65 

2 

Tessin     .    .  ] 

1880 

130.394 

130,777 

80,477 

70,300 

1,054 

213 

129,409 

39 

68 

1870 

121,591 

Il9,ei9 

52,377 

67,2^2 

108 

16 

26,320 

5 

Thur^u .    .  ! 

1880 

90,231 

99,552 

49,2«U 

50,28« 

99,02« 

205 

237 

33 

51 

1870 

93,202 

»3,301 

46,517 

46,783 

20,006 

8 

13 

Uri     .    ■    .  j 

23,744 

23,«»1 

13.615 

10.079 

18,034 

283 

5,313 

28 

53 

1870 

19,095 

16,107 

7,809 

8,298 

3,367 

1 

Waadt      .     .  ' 

1880 

235,849 

288,730 

119,034 

119,69« 

21,692 

1,635 

312,1«4 

2,518 

89 

2317 

1870 

229,688 

231,700 

116,184 

115,616 

48,957 

160 

13 

Wallis     .    .  { 

1880 

100,190 

100,21« 

50,507 

49,709 

31,962 

67,214 

1,018 

3 

19 

1870 

9B,722 

00,887 

48,942 

47,945 

6,378 

13,459 

164 

Zürich     .    ,} 

1880 

316,074 

317.576 

153,035 

164,541 

318,762 

1,471 

1,38« 

150 

807 

1870 

284,047 

284,78« 

137,929 

146,857 

59,295 

85 

16 

9 

10 

Zug     .     .    .| 

1880 

22,829 

22,994 

11,39» 

ll,«9ä 

33.592 

120 

219 

30 

83 

1870 
1880 

20,925 

30,993 

10.385 

10,608 

4,064 

a 

9 

— 

««75 

ToUl  ( 

£'831,787 

ä-84«,102 

1'3»1,636 

1'451,47« 

2'030,792 

«08,007 

161.923 

38,705 

Schwell  l 

1870 

2'655,001 

2'669,l.t7 

1 '304,833 

1'364,314 

384,538 

133,575 

30,079 

8,778 

48 

Bevfilkening  der  Schweiz 


Bevölkerung  der  Schweiz 


1 

Konfeuion. 

PamUionBlBud. 

Kantone. 

i 
1 

f 

1 

1 

1    , 

IHSÜ 

108.029 

88,8931,284 

489 

123,029  63,575 

12,508      533 

lt<7(. 

107,703 

89,180 

1,541 

449 

125.52U    (>0,5«1 

12,367,      396 

Appenzell  A,-Rh 

18S0 

48,088 

3,691 

18 

158 

28,985    19,383 

3,126'     404 

1H70 

•ie,l7ö 

2,358 

22 

171 

27,176,   17,947 

3,o;io[     513 

Appenzell  l.-Rh. 

ISKO 

Mä 

12,294 

1 

7,48»!    4,489 

838,       25 

1Ö70 

1881 

11,720 

6871     4,132 

820'         87 

nnsBlIanil 

I88Ü 

46,670 

13,10» 

223 

269 

86.988    18.735 

3,8481      2üO 

IMLJfCliaiJU     - 

1870 

43,523 

111,245 

131 

228 

34,240l   16,538 

3,l.«l      194 

Baselsladl. 

1860 

U,23ä 

19,268 

830 

747 

40;672|  20,404 

8,75S'     272 

1870 

3-1,457 

12,301 

506 

496 

30,821    13,863 

2,861 1      215 

Bern      .     . 

1880 

463,16» 

65,8381316 

1,857 

335,47«'ltt2,9&l 

82,0811  1707 

1870 

43(!,iHI4 

66.015'l,4OO 

2,746 

320,962,153,521 

30,51 5I   1,407 

Freiburg     . 

1880 

18,138! 

07,113 

101 

45 

76,682,  32,607 

7,071       140 

1870 

16,819| 

93,951 

47 

16 

73,348    30,435 

6,894        155 

Genf      .    . 

I88Ü 

4s,aö»' 

51,A57 

662 

1,017 

66.349!  86,859 

8,019      368 

1870 

43,6a9l 

47,888 

961 

771 

63,4261   32,079 

7,462       272 

n 

1880 

37,09I| 

7;ü«ä 

7 

44 

18,818;  12,86« 

2,284      150 

1870 

28.236 

6,888 

17 

7 

19,506',   13,366 

2,204         75 

GraubOnden 

1880 

&3,168l 

41,711 

88 

74 

57,757,  29,656 

7,306      272 

1870 

51,8871 

39,«43 

17 

35 

55,863,  28,696 

7,081 1      242 

Luzern  .    . 

1880 

5,419 

129,172 

152 

63 

88,388'  38,844 

7,439        90 

1870 

3,8231 

128,338 

m 

79 

92,406,  32.428 

7,407         97 

1880 

91,0761 

11,651 

«80 

316 

65,282,  81,444 

6,777,      279 

1870 

84,334' 

11.345 

674 

931 

60,8521  29,761 

6,408       263 

Nidwaiden 

1880 

901 

11,901 

1 

7,8*1|     8,849 

75»!      - 

1870 

66) 

11,632 

3 

7,894 1     3.093 

710,           4 

Obwalden  . 

1880 

2771 

15,078 

1 

— 

10,21 1|     4,290 

848l          7 

1870 

358' 

14,055 

2 

9'882,     3,716 

8001        17 

St.  Gallen  . 

1880 

83,441 

l!li6,l«4 

371 

515 

124,8721  72,138 

12,498      983 

1870 

74,5731 

116,060 

192 

190 

11 3,923  i  04,394 

1 1,714 1      984 

SctiulThäusen 

1880 

83,897, 

4,154 

83 

264 

22,523,  13,076 

2,484      S«5 

1870 

34,4^6 

3,051 

24 

180 

22,&lo!  12,585 

2,470       176 

Schwyz.    . 

1880 

WHi 

50,916 

7 

8 

32,431i  15,801 

2.96«        3! 

1870 

647, 

47,047 

7 

i 

30,781!    14,140 

2,7;ll|        53 

Solothura  . 

1880 

17,114 

63,037 

139 

134 

50,1991  25,128 

4,860,      152 

1870 

12,4481 

62,072 

92 

101 

47,374    22,556 

4,9T8l      105 

Tesäia 

1880 

858| 

180,017 

11 

391 

79,4301  41,855 

9,458]       34 

1871) 

194' 

119,349 

36 

40 

73,731,  30,717 

8,9031      208 

1880 

71.8211 

27,128 

120 

488 

57,320'  35,2(» 

6',875      nU 

1870 

6D,231| 

23,454 

84 

531 

54,144|  32,664 

5,9851      507 

Uri    .     .     . 

1880 

324' 

28.149 

7 

14 

16,086'    6,541 

1.I05J       12 

1870 

801 

16,018 

8 

1 

10.8421     4,260 

973I       26 

1880 

219,427; 

18,170 

576 

557 

140,764,  79,212 

18,062 

692 

1H70 

211,600, 

17,592 

610 

1,812 

135,711,'  77,696 

17,593 

700 

1880 

866 

99,316 

34 

64  611    29,664 

5,801 

50 

l870 

900' 

95,963 

4 

20 

62,533'  28.583 

09 

Zürich  -    . 

1880 

283,1», 

30,298 

806 

8,838 

181  281 113,928 

2,181 

1670 

263,730, 

17,942 

504 

2,610 

163,769  100,802 

18;690'   1616 

1880 

1,218 

21,734 

27 

15 

14,655,     7,044 

1,271        24 

Zug  .     .     .          .   j 

1870 

«78' 

20.082 

16 

17 

13,974      5,799 

1,176}        45 

Total    ( 

1880 

1'667,1(»91'160,782 

7,878 

10,838 

l'786,0äl  »19,137,181,4031  9,541 

Sehn 

ei« 

' 

1870 

I*36r..347'l'084,3tj9  6,9!l6 

11,435 

1 '64  8.066  840. 238' 172,297 

8,546 

•ilcU  eirMlicIi»  Kon 


BeyAlkerung  der  Schweiz 


241 


Bevölkerung  der  Schweiz 


• 

1 

Heimat. 

H&uaer,  Haushaltungen. 

Kantone. 

Andere 

Hchweizer- 

bürger. 

u 
o 

-3 

o 

iS 
"5 

s 

< 

Bewohnte 
Räumlich- 
keiten. 

s  ^ 

2  = 

na 

A  «^^BfVOVI                       ' 

1880 

179,982 

13,464 

5,199 

28,023 

150,265 

41,762 

Aargäu  .... 

•  \ 

1870 

184,020 

11,205 

3,648 

29,383 

178,321 

39,446 

Appenzell  A.-Rh. 

1880 

40,119 

10,241 

1,598 

7,828 

50,915 

12,391 

1870 

40,621 

7,254 

851 

7,698 

67,446 

11,559 

Appenzell  I.-Rh. . 

( 

1880 

11,581 

957 

303 

2,075 

12,559 

3,143 

•  \ 

1870 

11,376 

406 

127 

1,979 

11,606 

3,052 

l«4^f  ^1 1 A  Vl^ 

j 

1880 

43,553 

11,699 

4,019 

7,047 

33,744 

11,438 

Oaseiiäna  . 

■  l 

1870 

42,796 

9,181 

2,150 

6,546 

39,133 

10,098 

Baselstadt  .  . 

j 

1880 

19,002 

28,978 

22,121 

5,318 

50,450 

13,507 

l 

1870 

14,355 

19,206 

14,199 

3,945 

45,926 

9,451 

Bern   .  .  . 

1 

1880 

482,493 

35,480 

14,191 

69,612 

346,531 

106,876 

1870 

463,675 

28,843 

18,947 

67,245 

330,232 

100,376 

Freiburg  . 

( 

1880 

97,689 

15,530 

2,181 

18,630 

66,506 

23,828 

•  1 

1870 

95,265 

13,133 

2,434 

18,309 

70,166 

22,763 

Genf   .  .  . 

j 

1880 

42,541 

21,147 

37,907 

9,244 

78,112 

25,386 

1 

1870 

40,533 

17,142 

36,564 

8,067 

72,025 

21,315 

Glarus  .  .  . 

1 

1880 

28,093 

5,082 

1,038 

5,977 

32,610 

8,327 

•  i 

1870 

29,694 

4,679 

777 

5,836 

38,932 

8,185 

Graubünden 

( 

1880 

82,764 

5,946 

6,281 

17,478 

87,208 

21,719 

1 

1870 

83,054 

4,947 

3,781 

17,635 

109,702 

21,140 

Luzem  .  .  . 

1880 

122,255 

10,328 

2,223 

16,306 

110,711 

26,753 

1870 

122,923 

7,652 

1,763 

16,996 

124,317 

24,868 

Neuenburg 

' 

1880 

47,637 

46,154 

9,941 

10,122 

65,673 

21,230 

1870 

47,706 

39,181 

10,397 

9,561 

70,116 

19,758 

Nidwaiden 

) 

1880 

10,187 

1,525 

280 

1,648 

11,596 

2,922 

•  1 

1870 

10,257 

1,300 

144 

1,584 

12,935 

3,043 

Obwalden  .  . 

1 

1880 

13,310 

1,897 

149 

2,519 

14,808 

3,429 

1 

1870 

12,812 

1,515 

88 

2,338 

17,432 

3,255 

SU  Gallen  .  . 

1880 

158,752 

39,443 

12,296 

32,743 

198,971 

46,121 

1870 

164,950 

29,461 

6,604 

30,887 

206,630 

41,290 

Schaffbausen  . 

1880 

29,451 

4,512 

4,385 

5,358 

80,457 

8,786 

1870 

30,848 

3,716 

3,157 

5.471 

39,383 

8,205 

Schwyz .  .  . 

1 

1880 

43,548 

5,037 

2,650 

6,871 

43,835 

10,635 

1870 

43,079 

3,893 

733 

6,466 

49,939 

9,918 

Solothum  .  . 

j 

1880 

62,740 

15,413 

2,271 

11,104 

54,152 

16,831 

l 

1870 

62,606 

10,301 

1,806 

10.929 

70,973 

16,306 

Tessin  ..  . 

) 

1880 

109,482 

824 

20,471 

24,161 

137,649 

28,801 

•  l 

1870 

110,422 

614 

8,683 

22,552 

126,592 

26,449 

Tburgau  .  . 

j 

1880 

76,543 

15,577 

7,432 

17,849 

111,272 

21,763 

•  1 

1870 

78,234 

11,097 

3,969 

17,302 

117,113 

20,027 

Üri 

1 

1880 

15,477 

1,899 

6,318 

2,757 

17,531 

4,132 

^*'  .    , 

■  1 

1870 

14,968 

1,025 

114 

2,534 

16,371 

3,368 

Waadt  .  .  . 

1 

1880 

182,761 

39,719 

16,250 

36,090 

159,235 

53,017 

•  1 

1870 

182,267 

32,782 

16,651 

35,698 

194,330 

50,665 

Wallis  .  . 

j 

1880 

95,075 

2,059 

3,082 

15,226 

45,305 

21,564 

■  1 

1870 

91,183 

2,098 

3,606 

15,552 

66,833 

20,001 

Zfiridi  .  . 

f 

1880 

247,097 

43,128 

27,351 

43,415 

258,921 

68,729 

•  1 

1870 

241,769 

27,839 

15,178 

40,978 

806,815 

69,416 

7nt» 

( 

1880 

14,528 

7,368 

1,098 

2,921 

20,647 

4,635 

*"« y 

1870 
1880 

14,791 

5,666 

536 

2,759 

24,634 
2*189,6  58 

4,065 

Total  1 

2*256,660 

378,407 

211,035 

400,322 

607,725 

Seh« 

Ttii 

;  \ 

1870 

2*224,204 

294,036 

150,907 

387,148 

2*395,9  02 

667,018 

M  InbegrllTeD  640  Heimatlose. 


Bevölkerung  der  Schweiz 


—      240     — 


Bevölkerung  der  Schweiz 


• 

1 

Konfeshion. 

Familienstand. 

Kantone. 

• 

£a 

X 

j 
■z        1 
=       1 

• 

'Z 

L. 
OS 

^  5a: 

• 

•5 

1 

u 

:/ 
je. 
u 

> 

• 

kl 
> 

Gerichtlich 

Aargau .     .    .     .  | 

1880 

108,029 

88,893 1,234 

489 

122,029j  63,575 

12,508 

533 

1870 

107,703 

89,180  1,541 

449 

125,529!  60,581 

12,367 

396 

Appenzell  A.-Rh.  j 

1880 
1H70 

48,088 
46,175 

3,694 

2,358 

18 

22 

158 

171 

28,985|  19,383 
27,176,   17,947 

3,126 

8,0<)0 

464 

513 

Appenzell  I.-Rh. .  j 

1880 
1870 

545 

188 

12,294 

11,720 

1 

1 

1 

7,489     4,489 

687      4,132 

838 
820 

25 

87 

Baselland  .     .     .  j 

1880 

46,670 

12,109 

223 

269 

36,988   18,735 

3,348 

200 

1870 

43,523 

10,245 

131 

228 

34.240:   16,538 

3,156 

194 

Baselstadt  •     •     •  { 

1880 

44,236 

19,288 

830 

747 

40,672   20,404 

3,753 

272 

1870 

34,457 

12,30r 

506 

496 

30,H21    13,863 

2,861 

215 

Bern      .... 

1880 

463,163 

65.828,1,316 

1,857 

335,475  162,951 

32,031 

1707 

187(» 

436,304 

66,01511,400 

2,746 

320,962  153,521 

30,615 

1,467 

Freiburg    ... 

1880 

18,138 

97,113 

104 

45 

75,682   32,507 

7,071 

140 

1870 

16,819 

93,951 

47 

15 

73,348    30,435 

6,894 

155 

Genf      .     .     .     .   { 

1880 

48;359 

51,557 

662 

1,017 

56,349,  36,859 

8,019 

368 

1870 

43,639 

47,868 

961 

771 

53,426    32,079 

7,462 

272 

Glarus   .... 

1880 

27,097 

7,065 

7 

44 

18,813    12,966 

2,284 

150 

1870 

28,238 

6,888 

17 

7 

19,505    13,366 

2,204 

75 

GrauhClnden   .     .  { 

1880 

53,168 

41,711 

38 

74 

57,757,  29,656 

7,306 

272 

1870 

51,887 

39,843 

17 

35 

55,863 

28,596 

7,081 

242 

Luzem  .    .    .    .  j 

1880 

5,419 

129,172 

152 

63 

88,333  38,944 

7,439 

90 

1H70 

3,823 

128,338 

98 

79 

92,406    32,428 

7,407 

97 

Neuenburg     .     . 

1880 
1870 

91,076 

84,334 

11,651 

11345 

689 

674 

316 

931 

65,232   31,444 

60,852|  29,761 

6,777 

6,408 

279 

263 

Nidwaiden      .     . 

1880 

90 

ii;9oi 

1 

7,884 

3,349 

759 

1870 

66 

11,632; 

3 

— 

7,894  i     3,093 

710 

4 

1                               1 
Obwalden  .     .     .   j 

1880 

277 

15,078 

1 

— 

10,211     4,290 

848 

7 

1H70 

358 

14,055 

2 

-- 

9'882      3,716 

800 

17 

St.  Gallen  •     •     •   } 

1880 

83,441 

126,164 

371 

515 

124,872   72,138 

12,498 

988 

1870 

74,573 

116,060 

192 

190 

113,923"  64,394 

11,714 

984 

SchafThausen .     . 

1880 

1H70 

33,897 

34,4«>6 

4,154 

3,051  i 

33 

24 

264 

180 

22,523i  13,076 

22,510l   12,565 

2,484 

2,470 

265 

176 

Schwyz  .... 

1880 

954 

50,266 

7 

8 

32,4:J1    15,801 

2.966 

37 

1870 

647 

47,047; 

7 

4 

30,781    14,140 

2,731 

53 

Solothurn  ... 

1880 

17,114 

63,037 

139 

134 

50,199  25,123 

4,950 

152 

1870 

12,448 

62,0721 

92 

101 

47,374 

22,556 

4,678 

105 

Tessin    .... 

1880 

358 

130,017 

11 

391 

79.430 

41,855 

9,458 

34 

1870 

194 

119,349 

36 

40 

73,731'  36,717 

8,903 

268 

Thurgau     .     .     .  j 

1880 

71,821 

27,123 

120 

488 

57,320  35,203 

6,375 

654 

1870 

69,231 

23,454. 

84 

531 

54,144    32,664 

5,985 

507 

Uri j 

1880 

524 

23,149 

7 

14 

16,036     6,541 

1,105 

12 

1870 

HO 

16,018 

8 

1 

10,842      4,266 

973 

26 

Waadt   .     .     .     .   j 

1880 

219,427 

18,170 

576 

557 

140,764'  79,212 

18,062 

692 

1H70 

211,686 

17;592 

610 

1,812 

135,711    77,696 

17.593 

700 

Wallis    .     .    .     .  { 

1880 

866 

99,316 

34 

64611    29,664 

5;891 

50 

lf<70 

9<K) 

95,963 

4 

20 

62,533    28.583 

5,702 

69 

Zflrich   .     .     .     .  j 

1880 

283,134 

30,298 

806 

3,338 

181 281  113,928 

20,236 

2,131 

1870 

263,730 

17,942 

504 

2,610 

163,769  1(MJ,802 

18,590 

1616 

Zug 

1880 

1,218 

21,734 

27 

15 

14,655     7,044 

1,271 

24 

1870 

878 

20,082 

16 

17 

13,974;     5,799 

1,176 

45 

Total   ( 

1880 

1*667,109 

ri60,782  \ 

f,373 

10,8:{8 

r736,021 919,137 

181,403 

9,541 

Schweiz  1 

1870 

VrtVyVyMl 

1'084,369  6,9t)6 

11,435 

r648,m>6 

840/238 

172,297 

8,546 

*J  Im  .Jahre  1610  sind  Iflr.iMlitvD  und  andere  nicht  christliche  Konfeulonen  zuviuiiniriigexogou. 


Bevölkerung  der  Schweiz 


241 


Bevölkerung  der  Schweiz 


4 

Heimat. 

H&user,  Haushaltungen. 

Kantone. 

:2s 

Andere 

Scbweixer- 

burger. 

e 
•s 
o 

'£ 

'S 

0 
< 

Bewohnte 
Häaser. 

n  u  s 
»  s  » 

PO« 

Haut- 
haltungcn. 

Aargau  .... 

j   1880 

179,982 

18,464 

5,199 

28,028 

150,265 

41,762 

1870 

184,020 

11,205 

3,648 

29,383 

178,321 

39,446 

Appenzell  A.-Rh. 

/   1880 

40,119 

10,241 

1,598 

7,828 

50,915 

12,891 

1870 

40,621 

7,254 

851 

7,698 

67,446 

11,659 

Appenzell  I.-Rh.  . 

r   1880 

11,581 

957 

808 

2,075 

12,559 

3,143 

1870 

11,376 

406 

127 

1,979 

11,606 

3,052 

T^SAlInrifl 

1   1880 

43,558 

11,699 

4,019 

7,047 

88,744 

11,488 

LHtSdIcUlU     . 

1870 

42,796 

9,181 

2,150 

6,546 

39,133 

10,098 

Baselstadt  .     . 

/   1880 

19,002 

28,978 

22,121 

5,818 

50,450 

18,507 

1870 

14,355 

19,206 

14,199 

3,945 

45,926 

9,451 

Bern      .    . 

1880 

482,498 

85,480 

14,191 

69,612 

846,581 

106,876 

1870 

463,675 

28,843 

13,947 

67,245 

330,232 

100,376 

Freiburg    . 

1   1880 

97,689 

15,580 

2,181 

18,680 

66,506 

28,828 

1    1870 

95,265 

13,133 

2,434 

18,309 

70,166 

22,763 

Genf      .     .    . 

f    1880 

42,541 

21,147 

87,907 

9,244 

78,112 

25,886 

1870 

40,533 

17,142 

35,564 

8,067 

72,025 

21,315 

Glarus  .     .    . 

1   1880 

28,098 

5,082 

1,088 

5,977 

82,610 

8,827 

1    1870 

29,694 

4,679 

777 

5,836 

38,932 

8,185 

Graubünden 

1   1880 

82,764 

5,946 

6,281 

17,478 

87,203 

21,719 

\    1870 

83,054 

4,947 

3,781 

17,635 

109,702 

21,140 

Luzem  .    . 

r   1880 

122,255 

10,828 

2,228 

16,806 

110,711 

26,758 

1870 

122,923 

7,652 

1,763 

15,995 

124,317 

24,868 

Neuenburg 

1880 

47,687 

46,154 

9,941 

10,122 

65,678 

21,280 

1870 

47,706 

39,181 

10,397 

9,561 

70,116 

19,758 

Wi  |4  «ro  1  f1  An 

i    1880 

10,187 

1,525 

280 

1,648 

11,596 

2,922 

illtlvTcUUCU 

\    1870 

10,257 

1,300 

144 

1,584 

12,935 

3,043 

iDixvfl  1 H  on 

1   1880 

18,810 

1,897 

149 

2,519 

14,808 

8,429 

V^l^WclIUCU    . 

1    1870 

12,812 

1,515 

88 

2,338 

17,432 

3,255 

m    (vAllpn 

1880 

158,752 

89,448 

12,296 

82,748 

198,971 

46,121 

Ot.  \JallcU    . 

1870 

154,950 

29,461 

6,604 

30,887 

206,630 

41,290 

Qi*h  o  fFli  a  n  a  An 

1880 

29,451 

4,512 

4,885 

5,858 

80,457 

8,786 

Ov»imil  LWUHCLI  . 

1870 

30,848 

3,716 

3,157 

5,471 

39,383 

8,205 

Schwyz  .     . 

f   1880 

48,548 

5,087 

2,650 

6,871 

48,835 

10,685 

1870 

43,079 

3,893 

733 

6,465 

49,939 

9,918 

Solothum  .    . 

1880 

62,740 

15,418 

2,271 

11,104 

54,152 

16,881 

1870 

62,606 

10,301 

1,806 

10,929 

70,973 

15,306 

Tessin    .     .    . 

1    1880 

109,482 

824 

20,471 

24,161 

187,649 

28,801 

\    1870 

110,422 

514 

8,683 

22,562 

126,592 

26,449 

Thurgau     .     , 

1    1880 

76,548 

15,677 

7,482 

17,849 

111,272 

21,763 

1    1870 

78.234 

11,097 

3,969 

17,302 

117,113 

20,027 

Uri    ...    . 

1   1880 

15,477 

1,899 

6,818 

2,757 

17,531 

4,182 

1    1870 

14,968 

1,025 

114 

2,534 

15,371 

3,368 

WflflHf 

1880 

182,761 

39,719 

16,250 

86,090 

159,235 

53,017 

vTcUlUi              • 

1870 

182,267 

32,782 

16,651 

35,698 

194,330 

50,665 

Wallis   .     .    . 

(   1880 

95,075 

2,059 

3,082 

15,226 

45,305 

21,564 

1870 

91,183 

2,098 

3,606 

16,552 

56,833 

20,001 

Zürich   .    .    . 

(   1880 

247,097 

43,128 

27,851 

48,415 

258,921 

68,729 

1870 

241,769 

27,839 

15,178 

40,978 

806,815 

69,415 

7n<» 

1880 

14,528 

7,868 

1,098 

2,921 

20,647 

4,635 

i^Ug 

l    1870 
f   1880 

14,791 

5,666 
878,407 

536 

2,759 

24,634 

4,065 

Total 

2*256,660 

211,085 

400,822 

2'189,6  58 

607,725 

Schul 

reiz 

1    1870 

2'224,204 

294,036 

150,907 

387,148 

2*395,9  02 

657,018 

M  InbegrilTen  640  Heimatlose. 


Bevölkerung  der  Schweiz 


—      242 


Bevölkerung  der  Schweiz 


1 

5^ 

Oeachleoht. 

Muttersprache.  M 

Kantone. 

g 

ja 

• 

x: 
u 

S 

s 

• 

ji 
JE 

• 

je 
• 

•am 

a 

9 

• 

S 
c8 

S  > 

«> 

fi 

B 
es 
u 

1 

•H 

s 

<  a 

CD 

Aargau    .     .     .  { 

1860 

194,208 

93,809 

100,399 

36,832 

12 

2 

"" 

• 

1850 

199,852 

98,361 

101,491 

- 

App.  A.-Rh. 

1860 

48,431 

24,371 

24,060 

13,237 

— 

1 

1      — 

1850 

43,621 

21,786 

21,835 

App.  I.-Rh.  .     . 

1860 

12,000 

5,760 

6,240 

3,159 

— 

— 

— 

1850 

11,272 

5,350 

5,922 

Baselland     .    .  | 

1860 

51,582 

25,650 

25,932 

9,463 

5 

— 



1850 

47,885 

24,075 

23,810 

Baselstadt    .     .  | 

1860 

40,683 

19.947 

20,736 

12,288 

242 

16 

5 

1850 

29,698 

13,837 

15,861 

Bern  .     .     .     .  j 

1860 

467,171 

233,613 

233,528 

76,777 

15,343 

31 

3 

1850 

458,301 

229,940 

228,361 

Freiburg  .     .     .  j 

1860 

105,523 

52,722 

52,801 

5,530 

15,365 

3 

— 

— 

1850 

99,891 

49,682 

50,209 

Genf  .... 

1860 

82,876 

40,563 

42,313 

661 

17,829 

63 

5 

1850 

64,146 

30,795 

33,351 

Glarus     .     .     .  j 

1860 

33,363 

16,356 

17,007 

7,854 

1 

1 

1850 

30,213 

14,660 

15,553 

Graubünden     .  { 

1860 

90,713 

42,970 

47,743 

9,152 

15 

2,849 

8,858 

— 

1850 

89,895 

42,770 

47,125 

Luzern     .     .    .  { 

1860 

130,504 

64,989 

65,515 

23,692 

11 

5 

— 

4 

1850 

132,848 

66,468 

66,375 

Neuenburg  .    .  j 

1860 

87,369 

43,220 

44,149 

2,327 

16,234 

44 

3 

1850 

70,753 

34,944 

35,809 

1 

Obwalden    .     .  j 

1860 
1850 

13,376 
13,799 

6,440 
6,625 

6,936 
7,174 

3,232 

7 

—^ 

Nidwaiden   .     . 

1860 
1850 

11,526 
11,339 

5,561 
5,493 

5,569 

5,846 

3,048 

4 

■ 

— 

St.  Gallen    .     . 

1860 

180,411 

88,861 

91.550 

39,752 

23 

10 

5 

— 

1850 

169,625 

83,046 

86,579 

Schaffhausen    . 

1860 
1850 

35,500 
35,300 

17,042 
16,854 

18,458 
18,446 

7,759 

6 

1 

■ 

— — 

Schwyz    .     .       j 

1860 

45,039 

22,152 

22,887 

8,867 

2 

— 

— 

1850 

44,168 

21,976 

22,192 

Solothurn     .     .  j 

1860 

69,263 

34,389 

34,874 

13,936 

44 



— 

1850 

69,674 

34,564 

35,110 

Tessin      .     .    . 

1860 

116,343 

51,259 

65,084 

112 

6 

25,438 

1 

— 

1850 

117,759 

55,568 

62,191 

Thurgau  .     .    . 

1860 

90,080 

44,613 

45,467 

19,391 

4 

6 

1 

1850 

88,908 

43,840 

45,068 

1 

Uri      .     .     .     .  { 

1860 

14,741 

7,117 

7,624 

3,124 

— 

— 

1850 

14,505 

7,030 

7,475 

Waadt     .     •     .  { 

1860 

213,157 

109,292 

103,865 

825 

45,724 

66 

7 

— 

1850 

199,575 

101,194 

98,381 

Wallis     •     .     •  { 

1860 

90,792 

45,717 

45,075 

6,179 

12,527 

134 

— 

— 

1850 

81,559 

41,156 

40,403 

Zürich     .     .     .  { 

1860 

266,265 

130,057 

136,208 

56,238 

47 

13 

1 

8 

1850 

250,698 

123,165 

127,533 

Zug     ...     .j 

1860 

19,608 

9,893 

9,715 

3,630 '      — 

2 

2 

— 

1850 
1860 

17,461 

8,732 

8,729 

Total  j 

2*510,494 

r236,368 

1*274,131 

367,065 

123,438 

28,697 

8,889 

16 

Schweiz  \ 

1850 

2*392,740 

1*181,911 

1*210,829 

1 

1)  Im  Jahre  1860  nach  Ilaushaltnngen   ermittelt,  im  Jahre  1850  nach  Gemeinden. 


Bevölkerung  der  Schweiz 


—      243     — 


Bevölkerung  der  Schweiz 


• 

Konfession. 

Familienstand. 

Kantone. 

(kl  « 

ja 

IS 

Andere  oder 
ohne  Angabe 
d.  Konfession. 

• 
9 

• 

ja 

9 
> 

• 

9 

Getrennt 
Lebende  oder 
Geschiedene.*) 

A  Q  1*CF011                                                     f 

1860 

104,167 

88,424 

1,538 

79 

126,381 

54,799 

11,624 

2,404 

j\ciripi.u  *      *      *      . 

•  1 

1850 

107,194 

91,096 

1,562 

130,232 

68,827 

10,793 

Appenzell  A.-Rh. 

1 

1860 
1850 

46,218 
42,746 

2,183 

875 

1 

29 

27,187 
24,431 

17,191 
16,006 

2,980 
3,184 

1,073 

Appenzell  I.-Rh. . 

■ 

1860 
1850 

115 
42 

11,884 
11,230 

' 

1 

6,973 
6,774 

4,050 
3,740 

788 

758 

239 

X2  £\  f«^x1  1  O  V%  ^1 

, 

1860 

41,605 

9,751 

4 

222 

32,618 

15,340 

2,809 

815 

Däseiiänu  . 

1850 

38,818 

9,052 

15 

30,195 

14,920 

2,770 

Baselstadt  . 

1 

1860 

30,513 

9,746 

171 

258 

28,273 

9,918 

2,048 

444 

1 

1850 

24,083 

5,508 

107 

19,646 

8,114 

1,989 

Bern      .     .     . 

1860 

405,727 

58,319 

820 

2,275 

299,468 

127,494 

27,611 

12,678 

1850 

403,768 

54,045 

488 

292,994 

139,175 

26,132 

Freiburg    .     . 

' 

1860 

15,522 

89,970 

8 

23 

70,781 

26,706 

6,193 

1,843 

1850 

12,133 

87,753 

5 

67,558 

26,694 

5,739 

Genf      .     .     . 

1860 

40,069 

42,099 

377 

381 

49,299 

27,108 

6,426 

1,043 

1850 

34,212 

29,764 

170 

37,991 

21,409 

4,746 

Glara*?   .     .     . 

1860 

27,506 

5,827 

2 

28 

19,129 

11.868 

2,036 

340 

1850 

26,281 

3,932 

\ 

17,599 

10,684 

1,930 

Graubünden   . 

1860 

51,950 

38,755 

8 

65,496 

26,136 

6,982 

2,099 

1850 

51,855 

38,039 

1 

65,468 

27,637 

6,790 

Luzern  .    .    . 

1860 

2,619 

127,867 

14 

4 

95,082 

27,331 

6,960 

1,131 

1850 

1,563 

131.280 

— 

95,191 

30,611 

7,041 

Neuenburg      . 

1860 

77,095 

9,234 

565 

475 

54,707 

25,964 

5.320 

1,358 

1850 

64,952 

5,570 

231 

43,719 

22,430 

4,604 

Obwalden  .    . 

1860 

93 

13,283 

— 

— 

9,435 

2,980 

881 

80 

1850 

16 

13,783 

— 

9,799 

3,100 

900 

IViHnrnIHpn 

1860 

51 

11,475 

— 

— 

8,131 

2,624 

678 

93 

illVlWcllVICU 

1850 

12 

11,327 

— 

8,147 

2,547 

645 

St.  Gallen  .     . 

1860 

69,492 

110,731 

100 

88 

109,513 

67,732 

10,745 

2,421 

1850 

64,192 

105,370 

63 

103.620 

65,203 

10,802 

Jsi*  Vi  a  ff  Vi  a  1 1  m>  n 

1860 

32,950 

2,478 

— 

72 

21,477 

11,413 

2,179 

431 

OCUaU  tldUSCU  < 

1850 

83,880 

1,411 

9 

21,261 

11,601 

2,438 

Schwyz .     .     . 

1860 

524 

44,509 

1 

5 

30,143 

11.854 

2,604 

438 

1850 

155 

44,013 

30,192 

11,431 

2,645 

^Tklnf  Viiifn 

1860 

9,545 

69,624 

35 

59 

44,925 

19,025 

4,325 

988 

OUlUUxUiU     . 

1850 

8,097 

61,556 

21 

45,827 

19,710 

4,137 

TAsain 

1 

1860 

93 

116,233 

6 

11 

72,606 

33,923 

8,794 

1,020 

AC991U      .        . 

i 

1850 

50 

117,707 

2 

78,950 

35,591 

8,218 

Thurgau     .    . 

1860 
1850 

67,735 
66,984 

22,019 
21,921 

10 
3 

316 

63,011 
52,741 

30,369 
30,326 

5,667 
5,841 

1,033 

Uri    ...    . 

1860 

36 

14,706 

— 

10,251 

3,451 

941 

98 

1850 

12 

14,493 

— 

10,081 

3,526 

898 

WAnHt 

j 

1860 

199,452 

12,790 

396 

519 

124,462 

69,832 

15,097 

3,766 

TV  CUlUL      .         . 

•  \ 

1850 

192,225 

6.962 

388 

116,820 

68,969 

13,786 

Wnlli« 

1860 

693 

90,088 

6 

5 

58,270 

26,626 

6,280 

616 

1850 

463 

81,096 

52,087 

24,533 

4,939 

Zflrirh 

■ 

1860 

263,793 

11,256 

162 

1,054 

165,141 

90,001 

16,411 

4,712 

äJlÄl  lUU      •        . 

1850 

243,928 

6,690 

80 

146,504 

88,421 

15,773 

7nff 

\ 

1860 

609 

18,990 

9 

13,661 

4,742 

1,024 

191 

^iH5 \ 

1850 
1860 

125 

17,336 
1'022,240 

4,216 

12,132 

4,318 

1,011 
155,353 

Totel  1 

1'478,172 

5,866 

1'575,400  738,467 

41,274 

Sch^ 

reiz 

'.  \ 

1850 

1*417,786 

1    971,809 

3,145 

1'604,958 

739,423 

148,359 

M  Pro  1850  Dicht  ermittelt. 


Bevölkerung  der  Schweiz 


—     244     — 


Bevölkerung  der  Schweiz 


^" 

1 

Heimat. 

H&nser,  Hanahaltimgen. 

Kantone. 

• 

9 
< 

|l 

111 

• 

a 

is 

"1 

, 

1860 

181,450 

9,755 

2,980 

24,598 

148,952 

36,846 

Aargau  . 

•  \ 

1850 

189,601 

7,289 

2,962 

85,804 

Appenzell  A.-Rh. 

1860 
1850 

41,303 
39,931 

6,143 
3,216 

985 
474 

7,066 

43,445 

13,239 
12,457 

Appenzell  I.-Rh. 

1860 

11,507 

372 

121 

1,853 

11,206 

8,169 

1850 

10,969 

229 

74 

2,629 

Baselland    .     . 

■  1 

1860 
1850 

41,171 
89,082 

8,473 
7,021 

1,938 
1,782 

6,222 

30,174 

9,468 
8,661 

Baselstadt  . 

■  1 

1860 
1850 

12,488 
11,406 

16,504 
11,473 

11,667 
6,819 

2,927 

82,659 

12,661 
5,606 

Bern  . 

j 

1860 

435,006 

22,222 

9,127 

57,655 

309,688 

92,154 

■  1 

1850 

433,304 

18,233 

6,764 

87,219 

Freiburg     . 

1860 

92,046 

11,526 

1,895 

16,659 

78,599 

20,898 

1850 

91,183 

7,373 

1,385 

20,206 

Genf  .     .    . 

1860 

40,926 

13,200 

28,700 

6,808 

49,149 

18,568 

1850 

39,863 

9,141 

15,142 

16,275 

Glarus    .    . 

, 

1860 
1850 

29,445 

28,987 

3,246 

978 

672 

248 

5,410 

32,627 

7.856 
7,197 

Graubünden    . 

, 

1860 
1850 

83,378 
84,479 

4,350 
3,228 

2,886 
2,188 

16,901 

82,238 

20,874 
20,166 

Luzern   .    .    . 

1860 
1850 

124,112 
128,057 

5,364 
4,195 

1,027 
591 

14,302 

109,298 

28,712 
22,572 

Neuenburg .     . 

1860 

45,717 

32,528 

8,634 

8,911 

65,748 

18,608 

1850 

44,642 

21,131 

4,980 

15,028 

Obwalden   .    . 

1860 
1850 

12,401 
13,103 

859 
676 

91 
20 

2,130 

13,106 

8,239 
2,932 

Nidwaiden  .     . 

1860 
1850 

10,529 
10,757 

939 
550 

58 
32 

1,485 

12,062 

3,052 
2,768 

St  Gallen    . 

1860 
1850 

152,004 
150,957 

22,423 
15,410 

5,967 
3,258 

27,938 

153,109 

38,790 
36,579 

Schaffhausen  . 

1860 
1850 

80,645 
31,666 

2,821 
2,272 

2,024 
1,362 

4,831 

31,823 

7,766 
7,961 

Schwyz  .     . 

1860 

41,726 

2,749 

562 

5,748 

37,548 

8,869 

1850 

42,518 

1,452 

198 

8,937 

Solothum    .     . 

1860 
1850 

61,117 
64,089 

7,139 
4,652 

1,201 
933 

9,493 

61,766 

18,980 
18,593 

Tessin     .     .     . 

1860 

108,125 

475 

6,675 

20,905 

116,688 

25,557 

1850 

109,435 

517 

7,807 

24,714 

Thurgau 

1860 

79,113 

8,036 

2,922 

16,293 

98,089 

19,402 

1850 

81,258 

5,748 

1,902 

16,832 

üri     ...    . 

1860 

13,838 

788 

89 

2,221 

12,340 

8,124 

1850 

13,799 

666 

40 

2,851 

Waadt    .     .     . 

1860 

177,536 

24,341 

11,262 

33,046 

186,156 

46,622 

1850 

177,069 

17,214 

5,292 

44,304 

Wallis     .     .     . 

1860 

86,126 

1,683 

2,878 

14,210 

52,802 

18,840 

1850 

78,667 

1,204 

1,688 

17,768 

Zürich    .    .     . 

1860 

238,713 

17,454 

10,092 

36,325 

229,560 

56,307 

1850 

233,941 

11,184 

5,573 

49,929 

^...n. 

1 

1860 

14,818 

4,279 

508 

2,390 

17,868 

3,634 

^ug 1 

1850 
1860 

15,025 
2^166,041 

2,330 

106 

3,210 

Totel    ( 

227,669 

114,970 

346,827 

2*016,150 

628,105 

Sch^ 

reiz 

.  \ 

1850 

2*163,788 

157,382 

71,570 

485,067 

BevOlliening  der  Schweiz 


Bevölkerung  der  Scliweiz 


1  pn 

m 

i    , 
1    ' 

1  "' 

il 

II      1  ^  1.1      1   1  11  1  1  1  1  1        1^11       i  1 

ili 

5^-;:-o-2'2--5-£--t:-^'j;-»-;-^-|-i'rfo-5-£-j'5*-ö-5 

- 

ii 
II 

-  13,148 

-  204 

lö 

-   851 

11,494 

-  28,566 

-  2,897 
7,055 

-  3,373 

-  1,090 

-  4,853 

-  2,332 

-  BUS 

-  479 

-  3,161 

-  747 

-  1,454 
7,081 
4,158 

-  164 
(i,207 

-  5,349 

-  5,393 
11,199 

706 

i 
1 

w 

12,920 

3,436 

913 

.5,995 

5,847 

.  54.365 

7,465 

701 

2,436 

4,299 

7.320 

8,780 

899 

1.420 

3,788 

4,377 

7,165 

12,395 
7,000 
6,416 
1.380 

13,379 
8,733 

18..5Ü1 
1.235 

1 
2 

11! 

i 

5^r^<'.^aS^<'5^~n5i^'^-^:k-s^-5^^ 

-5- 

i 

5i-^'^-^^i^'^'^::;-s^Z'-';:^'^'5Sg^'^-Z-^- 

5 

i 

i 

1         "      '^     1  :"  1  1       1     [              "! 

1 
1 
'l 

j 

z 

j 

. 

'i 

198,873 
48,726 
11,909 
54,127 
47,760 

500.465 

110.832 
93,339 
35,150 
91,781 

133.338 
97,284 
11,701 
14,415 
37,731 
47,705 
74,713 

191,015 

119,619 
93,300 
16,107 

231,700 
96,887 

384,78(i 
20,993 

1 

" 

1 

Ji 

194,063 
48,453 
11,913 
51..i90 
41,044 

466,811 

105,360 
82,333 
33,313 
«9,775 

130,593 
87,363 
11,179 
13,355 
35,571 
45,007 
69,195 

180.624 

115,78! 
90,133 
14,691 

212,528 
90,455 

266,557 

19,596 

3'507,170 

; 

1 

199,853 
43,621 
11,272 
47,885 
39,098 

458,301 
99,891 
64,146 
30,213 
89,895 

132.843 
70,753 
11,339 
13,799 
35,300 
44,168 
69,674 

169,695 

117,759 
88,908 
14,5(ß 

199,575 
81. K9 

250,698 

17,461 

2-392,7*0 

-~ 

1 

i 

1   i 

.3^ 

4l"|sl=siiii|i|||o|l.j|i. 

i 
1 

Bezirke 


—     246     — 


Bienenzucht 


Bezirke.   Die  Kantone  der  Schweiz  sind  wie  folgt  in  Bezirke  eingetheilt  i 


Aargau    . 
Appenzell  A.-Rh. 
Appenzell  I.-Rh 
Baselland 
Baselstadt 
Bern  .     .     . 
Freiburg  .     . 
Genf  .     .     . 
Glarus 


11 

Graubtinden  .     .     . 

.  >)14 

Tessin 

0  3 

Luzern     .     .     .     , 

5 

Thurgau 

1 

Neuenburg    .     .     . 

6 

Uri     . 

4 

Nidwaiden     . 

1 

Waadt 

1 

Obwalden      .     . 

1 

Wallifl 

30 

SchafPhausen 

.  0  6 

Zürich 

7 

Solothum      .     . 

.       5 

Zug     . 

1 

St.  Gallen      .      . 

.     15 

1 

Schwyz    ... 

6 

8 

8 

2 

19 

la 

11 

1 


180 


Biel-Bern,  Biel-Chaux-de-Fonds,  Biel-Delsberg,  Biel-Neuenstadt  s.  Bemische 
Jurabahnen. 

Bieler  Tramways  s.  Tramways  suisses. 

Biel*-01teii  s.  Centralbahn. 

Bienenzucht.  (Mitgetheilt  von  Herrn  Kramer,  Lehrer,  Aktuar  des  Vereins 
schweizerischer  Bienenfreunde.)  Bienenhesitzer  zählte  die  Schweiz  laut  der  erst- 
maligen eidg.  ZähluDg  vom  Frühjahr  1876  41,237.  Weit  voran  steht  Bern  mit 
zirka  10,000  Bienenhaltem ;  ihm  folgen  Luzern  und  Waadt  mit  je  zirka  4000» 
Aargau  und  Zürich  mit  zirka  3300.  Im  Laufe  des  letzten  Dezenniums  mag  die 
Zahl  der  Bienenfreunde  beträchtlich  gestiegen  sein. 

Bienenvölker  zählte  man  im  Jahre  1876  zirka  180,000,  wovon  nahezu  ^/s. 
auf  die  genannten  5  Kantone  entüelen.  Die  Durchschnittsziffer  von  64  Bienen- 
stöcken pro  1000  Einwohner  tiberschritten  Luzern  mit  120,  Waadt,  Thurgau» 
Solothurn  und  Baselland  mit  je  90 — 100,  Zug,  Freiburg,  Bern  und  Aargau  mit 
70 — 90.  Rücksichtlich  des  Verhältnisses  der  Bienenvölker  zum  produktiven  Land 
nimmt  Baselland  mit  14  Völkern  pro  1  km^  den  ersten  Bang  ein;  in  2.  Linie 
folgen  mit  10 — 12:  Thurgau,  Aargau,  Luzern,  Solothum;  als  3.  Gruppe  mit 
8 — 10 :  Zürich,  Zug,  Appenzell  A.-Eh.,  Waadt  und  Grenf.  Am  ungünstigstea 
stellen  sich  die  Gebirgskantone  Wallis,  Tessin,  Graubünden,  üri  und  Glarus  mit 
nur  1 — 2.  Heimisch  sind  in  der  Schweiz  2  Bienenracen,  getrennt  durch  die 
Alpen.  Nordwärts  ist  die  schwarze,  deutsche  Biene  einheimisch,  im  Tessin  und 
den  südlichen  Thälem  Graubüudens  die  gelbe,  italienische.  Es  ist  das  Verdienst 
des  rhätischen  Junkers  Thomas  von  Baldenstein,  Dzierzon  zuerst  auf  die  gelbe 
Biene  aufmerksam  gemacht  und  damit  die  Veranlassung  zu  dessen  epochemachenden 
Entdeckungen  gegeben  zu  haben  Die  durch  ihren  Fleiß  und  ihre  Fruchtbarkeit 
gleich  sehr  sich  auszeichnende  italienische  Biene  ward  bald  ein  wichtiger  Handels- 
artikel und  hat  sich  auch  in  der  deutschen  Schweiz  so  sehr  verbreitet,  daß  rein 
deutsche  Bienen  ziemlich  selten  geworden  sind.  Als  nicht  minder  fruchtbar  und 
gleichzeitig  sanftmüthig  gilt  eine  3.  Bace,  die  wohl  das  weitaus  größte  Kon- 
tingent der  importirten  Bienenvölker  geliefert  hat:  Die  Krainer  Biene.  Die  Ein- 
fuhr lebender  Bienenvölker  bezifferte  sich 

pro  1880     1881     1882     1883     1884 
auf   283      452      402      247      380 

meistens  aus  Oesterreich,    Deutschland  und  Italien.     Eine  Ausfuhr  weisen  die 


')  In  Appenzell  A.-Rh.  und  Schaffhausen  bezieht  sich  die  Bezirkseintheilung  bloß 
auf  das  Gerichtswesen,  in  administrativer  Beziehung  hat  et  dort  keine  Bezirksorgani- 
sation; auch  in  GraubQnden  haben  die  14  Bezirke  fast  nur  für  das  Gerichtswesen  Be> 
deutung,  in  administrativer  Hinsicht  ist  der  Kanton  in  39  Kreise  eingetheilt 


Bienenzucht  —     247     —  Bienenzucht 

Zolltabellen  nicht  nach;  dagegen  ist  die  Ausfuhr  von  Königinnen  mit  einzelnen 
Begleitbienen  im  Tessin  sehr  beträchtlich.  Die  Bedeutung  der  Einfuhr  fremder 
Bienenracen  liegt  in  der  dadurch  erzielten  Verbesserung  der  einheimischen  Race. 

Die  Bedingungen  für  diese  Kultur  sind  außerordentlich  mannigfaltig.  Als 
»meistbegtinstigte'*  Orte  qualifiziren  sich  weniger  ganze  Gaue,  als  eng  lokalisirte 
Standorte,  die  sporadisch  allerwärts  sich  finden,  in  den  Alpenthälern  wie  im  Mittel- 
land und  im  Jura.  Bedeutsam  ist,  daß  die  Bienenweide  im  Allgemeinen  ungleich 
reicher  ist,  als  nach  den  Erträgnissen  der  Großzahl  Bienenstände  vermuthet 
werden  könnte.  Es  ist  ein  Verdienst  der  Gegenwart,  wissenschaftlich  und  durch 
die  Praxis  den  Nachweis  geleistet  zu  haben,  daß  auch  bei  einer  weitgehenden 
Vermehrung  des  gegenwärtigen  Bienenbesitzes  allerorts  konstante,  befriedigende 
Resultate  zu  erzielen  sind.  Eine  stete  Wandlung  in  unsern  wichtigsten  Kulturen 
begünstigt  indirekt  auch  die  Bienenzucht:  der  Rückgang  des  Getreidebaues,  die 
Förderung  des  Obst-  und  Futterbaues  erschließt  den  Bienen  ein  immer  reicheres 
Arbeitsfeld.  Im  Allgemeinen  erweisen  sich  als  der  Bienenzucht  sehr  förderlich: 
Die  Mannigfaltigkeit  der  Bodengestaltang,  der  dadurch  bedingte  Reichthum  unserer 
Flora,  die  Temperatur-  und  Niederschlagsverhältnisse  der  Schweiz. 

Produktion.  Die  bisherigen  außerordentlich  schwankenden  jährlichen  Er- 
trägnisse einerseits  und  'der  gänzliche  Mangel  statistischer  Erhebungen  hierüber 
anderseits,  erschweren  uns  eine  auch  nur  annähernde  Werthung  der  wirklichen 
Produktion.  Schlagen  wir  den  durchschnittlichen  Ertrag  eines  Volkes  bei  ganz  pri- 
mitivem Betrieb  zu  nur  Fr.  10  an  —  so  viel  leistet  ein  starkes  Volk  in  einem 
Tag  —  80  beziffert  sich  die  Produktion  der,  einen  Kapital werth  von  Sy«  Mil- 
lionen Fr.  repräsentirenden  Gesammtzahi  Bienenvölker  auf  l^^  Millionen  Fr. 
Möglich,  daß  der  wirkliche  Ertrag  ungezählter  Bienenstände  unter  dieser  Schätzung 
bleibt,  sicher  aber  bt  auch,  daß  die  alljährliche  Ausbeute  an  Honig  einen  kleinen 
Bruchtheil  des  reichen  Schatzes  bildet,  der  noch  zu  heben  ist. 

Mannigfaltig,  wie  die  klimatisch-floralen  Bedingungen,  sind  auch  die  Produkte 
hinsichtlich  Farbe  und  Geschmack.  Eines  Weltrufs  erfreut  sich  der  feinkörnig- 
weiß  kandirende  Alpenhonig,  den  einige  mit  ihren  Bienen  in 's  Kochgebirge 
(1800  m)  wandernde  Bienenzüchter  Graubünden 's,  Uri's  und  Wallis'  gewinnen. 
Von  kräftigem,  vollem  Bouquet,  dagegen  dunklerer  Farbe  ist  der  Honig  der  Vor- 
alpen. Durch  helles  Gold  —  flüssig  wie  kandirt  —  und  edles  Aroma  zeichnen 
sich  die  Frühjahrshonige  der  Niederungen  ans.  Die  Sommerhonige  charakterisirt 
eine  meist  dunklere  Färbung.  Flora  und  Kulturen  der  Schweiz  bedingen  stets 
eine  vielf&che  Mischung  der  Blumensäfte ;  darum  sind  die  reinen  Schweizer  Eonige 
von  60  unnachahmlicher  Würze  im  Vergleich  zu  den  Honigen  solcher  Länder, 
in  denen  die  Trachtbedingungen  uniformer  sind :  Heidehonig,  Buchweizenhonig, 
Kastanienhonig. 

Verwerthung  der  Produkte.  Früher  pflegte  der  Kleinproduzent  seine  Roh- 
produkte einem  Zwischenhändler  abzutreten,  in  neuerer  Zeit  sucht  er  für  seine 
reine  Waare  direkten  Absatz.  Der  Bedarf  an  Konig  ist  sehr  beträchtlich.  Die 
eigene  Produktion  deckt  ihn  lange  nicht.  Die  Ein-  und  Ausfuhr  an  Bienen- 
produkten beläuft  sich  nämlich  auf: 


Einfuhr: 

1880 

1881              1882 

1883 

1884 

Honig     . 

.     q  2841 

3004           2427 

2824 

5254 

Wachs    . 

.     q     574 

671              709 

891 

969 

.-SifrOftnzucht  —     24-*      —  Bieiieiizacht 

IvM»  tSM  iN^i  ISSi  lx>4 

Honur      .     .     q     f\Vj  :.:4  4X'  432  39<1 

Wachs     .      .      q        4»i  o2  -il  73  112 

Der  meiste  inländisohc  H:-!iiz  iidec  ?«;iii*:  Very^indimg  am  Familie&tiach 
und  aU  «lüitetwches»  HacLjniitteL  £>■>  HvCelindaitTj»  miz  ihrem  zrofiarti^n  Bedarf 
an  Honig  behilrt  aich  mit  Fabrlkaren.  ^ei«:ELe  ier  Hdapöa»Jie  nach  am  Kartoffel- 
iiad  KoloniaLjyrup  bestehen,  t^ie  fr^rmder.  Hoci«»?  —  d^irohweiK  zerin^ter  Qualität 
—   rinden  vielfach  AnwcndniT  vir  Backwerk. 

Auüerordentlich  vielseitig  L-t  liie  Vrrw-L-iin^  ie*  tT.j.vis^?.-  bei  Terschiedenen 
rxewerben. 

F'ß f'Unt >«//  Ur  B-'imnz'iht,  V-tr^l n in ijj  . Ur  La inibf C'^rkermmg.  Die 
Bieneniucht  kann  in  der  Schweiz  nur  iann  'tiR-t  volkswirthschaftliche  Bedeatnng 
t*rian;ren,  wenn  da.s  Gr:"*  -ier  Bi-rnenhalier  rim  Betrieb  einer  rationelleren  Wirth- 
.^char't  btstlihigt  wird.  Vielerorts  aerrsrht  ik?  V-nirtheiL  dem  Landwirth  fehle  es 
fir  jrne  an  Zeit  nnd  Vcrstindnijj. 

Allermeist  ao:*  landwirth-^-^haftllohen  Kreisen  rekmtiren  sich  die  alljährlich 
.itattrindemlen  Bitin^fHtc  trt^rk'tr^'f.  Jene  vormiU  alLremeice  Antipathie  der  Land- 
wirt h-*  gegenüber  jeglicher  Xciierong  war  in»oiem  ert Lirlich,  als  die  Praxis  nicht 
Schritt  hielt  mit  der  Theorie.  Für  die  Richtigkeit  der  Prinzipien  der  gegen- 
wärtigen Wirthschaft  sprechen  »üe  Erfolge,  und  diese  sind  die  wirksamste  Pro- 
pagan'ia.  Hiezu  kommt,  dib  die  ;^genw'Irtig  gelrückte  Lage  der  Landwirthschaft 
'ier  Beachtung  bi.*h»rr  vernaohiissigter  Knlrarzweige  Vorschub  geleistet. 

Vertiffe.  Die  einzigen  Träger  fortschrittlicher  Bestrebungen  auf  diesem  Gebiet 
waren  bi.-^  vor  Kurzem  die  apistischen  Vereine.  Der  Älteste  —  1861  gegründet 
und  zur  Zeit  zirka  500  Mitglie«ler  zählend  —  der  »Verein  Schweiz.  Bienen- 
freunde"' ist  der  Central  verband  der  deutschen  Schweiz.  Viel  spater  erst  (1876) 
*:nt«tarid  ihm  in  der  «Societe  Komande  d'Apiculture^  ein  Bundesgenosse.  Sie  beide 
geht'iren  als  Fach vn: reine  dem  Schweiz.  lanJwirth?chaftlichen  Vereine  an.  Daneben 
i,e.-»tehen  nixih  Ih  Kantonal-  und  Kreisvereine  deutscher,  2  franzosischer  nnd  1 
italienificher  Zunjre,  in  der  ^jesammtstärke  von  zirka  2.'>«>>  Mit:r Liedern.  */ j  dieser 
Ver*iine  sind  innerhalb  des  letzten  Dezenniums  in*s  Leben  getreten.  Ihr  gemein- 
sames Ban«l  nind  '2  Organe:  Die  .Schweiz.  Bienenzeitung*  (in  einer  Auflage  von 
li500  FLxemplaren  und  ,Le  Bulletin  d'Apiculture  de  la  Suisse  romandc*.  Das 
einzig'i  kantonale  Fachblatt  ist  .L'Abeille  friboargeoise*.  Der  deutsche  Central- 
verein  besammelt  sich  alljährlich  1  Mal,  der  welsche  2  Mal  und  die  Kreisvereine 
.•5 — r>  Mal.  Vorträge  und  praktische  Anleitung  biMen  die  regulären  Greschafte. 
Nicht  allerwärts  gesellt  sich  jedoch  zu  dem  guten  Willen  auch  das  Können,  nnd 
hat  darum  der  Verein  Schweiz.  Bienenfreunde  vor  Jahren  schon  das  zeitgemäße 
Institut  der  Wanderlehrer  eingeführt.  Von  jeher  hat  er  sich  auch  die  Verbreitung 
praktiMcht-r  Wohnungen  und  Geräthe,  einschlägiger  Literatur,  Einführung  bessern 
ZuchtruHt^ifialH,  angehrgen   sein   lassen. 

Von  durchschlagendem  Erfolg  waren  erst  die  Bienenwärterkitrse,  deren 
crst^jr  vom  drut«ch-schweizeri?»ch'?n  Verein  im  Jahre  1878  in  Rheinfelden  ab- 
;^«:halt':n  wiird«;.  i)i(;  alljährlich  »ich  mehrenden  Anmeldungen  hiefür  sind  wohl 
d*;r  b»j.-»te  Hcw<-iK,  daß  damit  der  rechte  Weg  zur  Popularisirung  der  neuem 
B«tricbsmethod<;  betreten  ist.  Sieben  schweizerische  (G  der  deutschen  und  1  der 
fnirizÖHiM/:hen  S<'liw«:iz)  und  5  kantonale  Kurse  vereinigten  dnrchschnittlich  je 
iJO  -40  Hien'jnfrennde  und  -Freundinnen  zu  einwöchentlicher  Arbeit.  Ein  ent- 
schieden forlMihrittlicher  Geist  belebt  zur  Zeit  nicht  nur  die  Bienenzüchter,  sondern 


Bienenzucht  —     249     —  Bier 

auch  weitere  Kreise:  landwirthschaftliche,  gemeinnützige  Vereine  und  Behörden. 
Ihnen  ist  hereits  die  Anregung  und  finanzielle  Durchführung  verschiedener  Kurse 
zu  verdanken. 

Abgesehen  von  dem  Werth  solcher  Kurse  für  den  einzelnen  Theilnehmer, 
haben  sie  die  Bienenzüchter  und  Vereine  verschiedener  Kantone  in  engere  Fühlung 
gebracht  und  wesentlich  zur  Kräftigung  des  Central  Verbandes  beigetragen. 

Ausstellungen,  Zum  ersten  Mal  hethätigte  sich  das  Bewußtsein  der  Soli- 
darität der  Schweizer  Imper  an  der  Landesausstellung  in  Zürich  1883.  Bei  diesem 
!Nationalfest  durch  harmonisches,  opferwilliges  Zusammenwirken  den  übrigen  land- 
wirthschaftlichen  Produktionszweigen  würdig  an  die  Seite  zu  treten,  das  war  der 
Grundgedanke  jenes  Bildes,  das  den  Beifall  des  ganzen  Volkes  gefunden  hat.  Die 
aktive  Betheiligung  hiebe!  war  eine  so  allseitige,  wie  sonst  noch  an  keiner  Aus- 
stellung. Sie  vereinigte  272  Aussteller,  während  nur  59  die  ebenfalls  reiche  Aus- 
stellung in  Luzern  1881  beschickten.  An  sämmtlichen  Schweiz,  landwirthschaft- 
liehen  Ausstellungen  (1864  in  Solothurn,  1873  in  Weinfelden,  1877  in  Freiburg) 
war  die  Bienenzucht  vertreten  und  partizipirt«  auch  an  der  vom  Bund  jeweilen 
ausgesetzten  Prämiensumme.  Bescheidener  waren  die  Bienenausstellungen,  welche 
anläßlich  kantonaler  landwirthschaftlicher  Ausstellungen  stattfanden  (Lenzburg, 
Xiuzem,  Uster,  Bern).  Ein  Mal  nur  arrangirt«  der  Schweiz.  Verein  von  sich  aus 
eine  selbstständige  Schweiz.  Bienenausstellung  und  zwar  1865  in  Rappersweil, 
finanziell  unterstützt  durch  die  dortige  gemeinnützige  Gresellschaft  und  die  Re- 
gierungen von  St.  fallen,  Zürich  und  Aargau. 

Mit  wenigen  Ausnahmen  waren  die  apistischen  Vereine  bisher  ausschließlich 
auf  ihre  eigenen  finanziellen  Kräfte  angewiesen.  Etwelcher  regulärer  Unterstützung 
seitens  kantonaler  landwirthschaftlicher  Vereine  waren  seit  Langem  theilhaft  die 
Bienenzüchtervereine  von  Thurgau,  St.  Gallen,  Freiburg.  Ebenso  erwähnenswerth 
ist,  daß  Zürich  seit  einigen  Jahren  einen  kantonalen  Wanderlehrer  für  die  För- 
derung der  Bienenzucht  in  die  landwirthschaftlichen  Kreisvereine  entsendet. 

Literatur,  Unter  den  Männern,  die  sich  literarisch  auf  dem  Gebiete  der 
Apistik  bleibende  Verdienste  erworben,  sind  zu  nennen: 

Der  blinde  Seher  Frangois  Huber  von  Genf:  „Nouvelles  observations  sur 
les  abeilles,  1793"*.  Morlot,  Bern:  „Die  Bienenzucht,  1839**.  A,  Menzel^  Pro- 
fessor, Zürich:  „Statistik  der  Schweiz,  1870".  Dr,  A.  von  Planta-Reichenau : 
„Chemische  Studien  über  den  Haushalt  der  Bienen,   1878 — 84". 

Die  Sammlung  der  nationalen  apistischen  Literatur  von  Mitte  vorigen  Jahr- 
hunderts bis  auf  die  Gegenwart  (anläßlich  der  Schweiz.  Landesausstellung)  wies 
29  Autoren  und  72  Bände  auf. 

Bienenzuchtgeräthschaften-Fabrikation.  Ln  Handelsregister  waren 
Ende  1884  2  Geschäfte  dieser  Art  (Baselland  1,  Waadt  1)  eingetragen. 

Bier«  Bierbrauerei.  Der  Bierkonsum  hat  in  der  Schweiz  erst  in  den 
letzten  20  Jahren  einen  größern  Umfang  angenommen  und  zwar  namentlich  in 
Folge  Vertheuerung  und  Verfälschung  des  Weins.  Bis  Anfangs  der  Vierziger- 
jahre wurde  das  Bierbrauen  fast  nur  in  ganz  kleinen  Geschäften,  als  Handwerk, 
betrieben.  Die  wenigen  größeren  Brauereien,  die  damals  entstanden,  erfreuten  sich 
keiner  rechten  Prosperität-  Das  Hauptgetränk  der  inländischen  Bevölkerung  war 
noch  Wein;  das  Bier  galt  selbst  in  den  Städten  als  Luxusgetränk.  Uebrigens 
waren  die  Einrichtungen  der  Brauereien  mangelhaft,  das  Gebräu  dadurch  bei 
langsamem  Absatz  sehr  dem  Verderben  ausgesetzt,  so  daß  saures  Bier,  besonders 
wegen  Mangel  an  guten  Kellern,  keine  Seltenheit  war. 

Unter   dem   Einfluß   öfterer  Theuerung   und  Fälschung   des  Weins   begann 


^1.  '. 


-.*.«-/..■-'      ■,•••; !*-'•#,» -1-        V    •:      -l      '.I*-?     r»*avi-:     :;ij:    lr:lr?f    Üb'^    'ijT'ttm  M<':"Ti*y    .Lr"- 

.<*..'     *   1-:.«.-      -.ji  *'.     '..i.i  i.,-.-<    :;*.•:;     - H ;  tr-'-'.riKr  iLt.ijtr    ^^r'-a-iiT'.      "»"iQ    !?*■"   ü 

<-•   .1-1/    <.,.    Vi  ^...*^   .■:.^'^    ^„.«    t...jp»Tii--..ifrn    i»T  j»r:i2tti*     lui-ji    i»*r  ''»"jtnttr  JLiis- 
H>..;t./    '.V /v/i    t^j«    'y.'iv. -•*..:.-    .-''...*r*ii<r     :i:  nr:  u*-ii  X in«* 'lÄiitr  ZiLiiitt8«:'iiJt.i(»*  i 


->-«/„ ',H r ^ fjw •/ . ;.  fK : . r.l^r,    « . •  1 ,    .V. >   'J ; .  r  ;  1    ■-.     -r ■:  1 . ir:  iz:  J iLrt   1  ^■*4  *ö  der 
•vr.ir«./  ^/y^rr..'*,   ir,.-;*r,    ;r..'./^rs.  ;rr',i>::': ;.*.»-  ::^.h  Fn^kr-tü 

if.    ;i',r'h*^;,#rf»  /■  <*r*z*.   •*..":*:.'..    ;.Ä',r:.  ->;.'.  ti'.ir  -trf*ll*-   SÄCtnilieh  weil  in  dea 
ttf»r'\.iA.\*^.uf:u  .-/.-i/JVTri  'li.-!:  'A(r*;r.'^.'Li.*i';:i'^a    .:.  i   ;*:-*tä..Lerk  Bicre  eingebürgert  un>i 

y,  *  3  f.  t  « f.  1  < '  K  «■  <  : 

Jßrait*:rtitH : 
IH40:     r,,.j^.  :;0  '^,  JSH3:  l:i;j^,.  wovon  2:^;^  HandMrtrieb,  oi  Göf^l,  57  Wasser» 

\HH^'.     Kl.  A»;pr'i"  ^•';   'J'-r»  'w,  St.  G^ll*:!!  .'il,  Zürich  34,  Ba^el  25,  Rest  183, 
'loial    i:.^,  ^^. 

Produktion : 
IHIO;     i.„|/.  ;VVM)«;,   IH70:  :jriO,000*;,   1HS3:  996,0<)(j  hP)  =  28  Mill.  Fr. 
('^  ijriiii.nirii  iL  M)      10,000  hl,  >^  ä  20  — :^0,000  hl,  24  a  10—20,000  hl 
.l»iliM-.-|iro'liil(t.ioii; ;  IHHWi^)   Produktion  von  Malz  129,740  q,  Malskeimeu 
Y.fVV  «|,    Hi<ri!nliir  42r*,O0O  q. 

Konsumatum : 
|Hs;|;^  .\lnl/:Vjo,oooq,  IIoi»!i:ii405Mq,  Ki«  To« 7,345 q,  Steinkohlen  310,600 q> 
IImI/.  iiimI  T.,i|   Kr.   2:5:1,420. 

.  1  rhi'.iUr  H Hfl  A ntiestcllte : 
ISH:l:^   IMOO.    (iiliiihr    unil    Lnhnc   Fr.   2':i:{7,9.-iO;    Gebäude,  Maschinen,    Mo- 
I'iIkii.  fiiiiiiiliilUrkn   Fr.  4'.r<io:i,0()(). 

liier- Khi  fuhr: 
IHM:      -.W'./,,.    isnO:    hs.so  «,,    |h70:    29,779  q,    1880:    80,499  q,    1884: 
/r.. •.•.'•!»  i|        iiii^'.   Fr.   2Ti()0,(K)(). 

'1    lliiiilii  ilii  nil^iii    i:\|MiU'iikuiinni»inn  in  Hamlolssjichen,  lS4i. —  *)  Statistik 
'•'       iliuii-    Itiiiliiiiini  MMiMii't  liii   »lif  Laiiiit'saii'^stoUun^'  in  Zürich. 


Bier  —     251     —  Bijouterie 

Bicr-Äusfuhr : 
1861:     697  q,  1860:  712  q,  1870:  335  q,  1880:  25,115  q,  1884:  24,891  q 
==  ung.  Fr.  700,000. 

12  EtabliBsemente  sind  Aktienunternehmen. 

Anläßlich  der  eidgen.  Volkszählung  von  1880  worden  2263  der  Brauerei 
und  Mälzerei  obliegende  Personen  ermittelt  =1,7  ®/oo  aller  Berufsthätigen  der 
Schweiz.  Durch  dieselben  fanden  2000  Angehörige  und  359  Personen  Hausgesinde 
Unterhalt.  Auf  die  Kantone  entfallen  Brauer  und  Mälzer: 

Aargau  245,  Appenzell  A.-Eh.  18,  Appenzell  I.-Eh.  12,  Baselstadt  246, 
Baselland  59,  Bern  384,  Freiburg  46,  Genf  99,  Glarus  36,  Graubünden  42, 
Luzem  93,  Neuenburg  66,  Nidwaiden  12,  Obwalden  3,  Sohaffhausen  56,  St.  Gallen 
235,  Schwyz  23,  Solothurn  72,  Tessin  47,  Thurgau  63,  Uri  28,  Waadt  67, 
Wallis  21,  Zürich  280,  Zug  10.  In  der  oben  erwähnten  Zahl  der  Beruftreibenden 
(2263)  sind  975  Ausländer  inbegrüfen. 

Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  251  Brauereien  eingetragen, 
wovon  Aargau  6,  Appenzell  A.-Rh.  1,  Appenzell  I.-Rh.  1,  Baselland  9,  Basel- 
stadt 14,  Bern  42,  Freiburg  10,  St.  Gallen  28,  Genf  10,  Glarus  7,  Grau- 
btinden  13^  Luzem  18,  Neuenburg  9,  Nidwaiden  2,  Schaff  hausen  11,  Schwyz  1, 
Solothurn  7,  Tessin  15,  Thurgau  9,  Uri  1,  Waadt  14,  Wallis  4,  Zürich  18, 
Zug  1.  Außerdem  waren  eingetragen  4  Bieragenturen,  9  Bierdepots,  11  Bier- 
handlungen, 2  Flaschenbierge^chäfte,  1  Brauereiartikelhandlung  in  Zürich,  1  me- 
chanische Werkstätte  für  Brauereieinrichtungen  in  St.  Gallen,  1  Fabrik  von  Pump- 
werken für  Brauereien  in  Zürich,  1  mechanische  Werkstätte  für  Erstellung  von 
Bierkühlapparaten  in  St.  Gallen. 

Dem  Fabrikgesetz  sind  keine  Brauereien  unterstellt. 

Biertreber.  Wegen  des  Gehalts  an  Stickstoffsubstanz  geschätztes  Kraft- 
futter für  Mast-  und  Milchvieh.  Nach  den  Frmittlungen  des  schweizerischen 
Bierbrauervereins  werden  in  sämmtlichen  schweizerischen  Brauereien  425,000  q 
B.  im  Werthe  von  über  einer  Million  Franken  produzirt. 

Biberist-Derendingen  s.  Emmenthalbahn. 

Bigio  comune.  Ganz  heller,  graugrüner,  fein  weiß  gestreifter  Marmor 
von  Arzo  (Kt.  Wallis). 

Bijouterie.  Die  Bijouterie  und  Juwelierkunst  hat  ihren  Hauptsitz  in  Genf, 
wo  sie  sich  theil weise  im  Zusammenhang  mit  der  Uhrenindustrie  entwickelt  hat. 
Dieselbe  umfaßt  neben  der  künstlerischen  Ausschmückung  der  Uhrenschalen  und 
den  sog.  Bijoux-montres  sämmtliche  Zweige  der  Bijouterie  in  Gold,  namentlich 
die  Fabrikation  von  Uhrketten,  Armbändern,  Ohrgehängen,  Brechen  und  Me- 
daillons, sowie  die  Emailmalerei  in  Gold,  welch'  letztere  in  Genf  seit  langer  Zeit 
einen  hohen  Grad  ktlnstlerischer  Vollendung  erreicht  hat.  In  G«nf,  Waadt, 
Neuenburg  und  im  Bemer  Jura  existiren  als  HülÜBindustrie  zum  größten  Theil 
bedeutende  Diamantschleifereien.  Kommerziell  ist  die  Genfer  Bijouterie  von  Paris 
abhängig,  wo  ihre  besten  Produkte  als  französische  mit  großem  Gewinn  in  den 
Weltkonsnm  übergehen  und  nicht  selten  als  französisches  Produkt  in  die  Schweiz 
snrttckverkauft  werden.  Direkte  Beziehungen  bestehen  mit  Deutschland  und 
Spanien,  sowie  namentlich  mit  Italien,  welches  neben  Frankreich  und  Deutsch- 
land der  beste  Abnehmer  ist.  Die  Schweiz  selbst  soll  direkte  kaum  für  eine 
Million  Fr.  konsumiren,  wogegen  der  Werth  des  Exportes  auf  20  Millionen  Fr. 
geschätzt  wird.  Die  Zahl  der  Fabrikanten  beträgt  ungefähr  40,  worunter  mehrere 
solche,  welche  Uhrenfabrikation  und  Bijouterie  zugleich  betreiben.  Arbeiter  1975, 
wovon   Kt.  Genf   1550,   Waadt   260,    Schaff  hausen    76,   Zürich  45,   Bern  28^ 


Bijouterie  —     252     —  Bilder 

Luzern  16.  (Schlatter's  Industriekarte  für  die  Landesausstellung  1883.)  Fraiuscini 
schätzte  die  Produktion  um  1840  auf  47«  Millionen  Fr.,  die  Zahl  der  Fabri- 
kanten von  Uhrenschalen  und  Gehäusen  auf  47,  und  deren  Produktion  auf  130,000 
Stück  im  Werthe  von  Fr.  8^850,000,  wovon  Fr.  2^600,000  Arbeitswerth.  Nach 
der  Statistik  von  Picot  verarbeiteten  die  Genfer  Bijoutiers  im  Jahre  1819  7000 
Unzen  Gold,  5000  Mark  Silber  und  für  240,000  Fr.  kostbare  Steine.  Schon 
im  Jahre  1685  sollen  in  Genf  80  maitres  bijoutiers  nebst  200  Arbeitern  ge- 
wesen sein. 

Als  Bijouteriefabriken  waren  im  Handelsregister  Ende  1884  nur  2 
Firmen  eingetragen.  Daneben  aber  folgende  gleichbedeutende  oder  verwandte  Ge- 
schäfte: 2  Gold-  und  Silberwaarenfabrikeu,  1  Goldwaarenfabrik,  4  Silber waaren- 
fabriken,  8  Orfevreriegeschäfte,  9  Goldschmiede;  ferner  267  Bijouteriehandlungen, 

1  Filigranhandlung,  26  Goldwaarenhandlungen,  51  Gold-  und  Silberwaaren- 
handlungen,  1  Silberhandlung,  25  Silberwaarenhandluugen,  1  Kommissionsgeschäft 
in  Gold-  und  Silberwaaren,  1  Diamanthandlung,  7  Edelsteinhandlungen,  6  Juwelen- 
handlungen, 1  Edelmetallhandlung;  zusammen  413  Firmen,  wovon  123  im  Kanton 
Waadt,  61  Kt.  Genf,  61  Kt.  Neuenburg,  37  Kt.  Zürich,  33  Kt.  Bern,  31 
Kt.  Baselstadt,  13  Kt.  Luzern,  12  Kt.  St.  Gallen,  12  Kt.  Tessin,  7  Kt.  Frei- 
bürg,    6  Kt.  Schaff  hausen,    5  Kt.  Graubünden,    3  Kt.  Aargau,  3  Kt.  Thurgau, 

2  Kt.  Glarus,  2  Kt.  Nidwaiden,   1  Kt.  Baselland,   1  Kt.  Zug. 

Bljauterieartikel  aus  Gold,  Silber,  Platin  oder  anderen  edlen  Metallen,  aas 
der  Schweiz  nach  Frankreich  und  Italien  oder  aus  Frankreich  und  Italien  nach 
der  Schweiz  eingeführte,  unterliegen  laut  den  bezüglichen  Handelsverträgen  in 
den  drei  Staaten  dem  für  die  gleichartigen  Waaren  einheimischer  Fabrikation 
geltenden  Kontrol verfahren.  Betreffend  das  Kontrol verfahren  in  der  Schweiz  siehe 
den  Artikel   „Gold-  und  Silberwaarenkontrole". 

Dem  Schweiz.  Fabrikgesetz  waren  Ende  1884  9  Etablissements  unter- 
stellt, nämlich  8  BijouteriefabriJcen  (6  Genf,  248  A.,   9  Pf.;  2  Zürich,  29  A., 

3  Pf.)  und  1  Fabrik  von  Bijouterie  und  JoaUlerie  (Genf,  20  A.). 

Ausfuhr  und  Einfuhr  von  Bijouterie-,  Gold-  und  Silberwaaren, 
ächte  und  falsche,  a.  Ausfuhr:  Metalle,  edle,  verarbeitete,  und  Bijouterie  waaren 
1884:  60  q,  1883:  72  q,  1873:  46  q,  1863:  75  q,  wovon  über  die  französische 
Grenze  1884:  28  q,  1883:  57  q,  1873:  26  q;  über  die  deutsche  Grenze  1884: 
25  q,   1883:   12  q,   1873:   12  q. 

b.  Einfuhr  1884:  540  q,  1883:  581  q,  Durchschnitt  1872/81:  541  q, 
1873:  513  q,  1863:  317  q,  1853:  134  q,  wovon  über  die  französische  Grenze 
1884:  220  q,  1883:  247  q,  1873:  198  q;  über  die  deutsche  Grenze  1884: 
299  q,    1883:   293  q,   1873:   295  q. 

Bijoux-montres.  Spezialität  der  Genfer  Industrie.  Reich  verzierte  Uhr- 
werke in  Form  von  Vögeln,  Käfern,  Kreuzen  etc.,  deren  Zifferblätter  sich  mittelst 
sinnreicher  Mechanismen  öffnen. 

Bilder,  religiöse,  in  Farben-  und  Schwarzdruck,  werden  nebst  religiösen 
illustrirten  Büchern  hauptsächlich  in  Einsiedeln  (u.  A.  Gebrüder  Benziger)  fabri- 
zirt  und  tinden  im  Ausland  seit  Jahren  trotz  aller  Konkurrenz  massenhaft  Ab- 
satz; dieselben  werden  schöner  und  billiger  erstellt,  als  von  den  meisten  aus- 
ländischen Anstalten.  Die  Fabrikation  solcher  Bilder  und  Bücher  beschäftigt  in 
Einsiedeln  regelmäßig  gegen  1000  Arbeiter. 

Ausfuhr  und  Einfuhr  von  Bildern,  Kupferstichen,  Lithographien  etc., 
Gemälden,  ohne  Rahmen,  a.  Ausfuhr  1884:  218  q,  1883:  133  q,  wovon  das 
Meiste    über   die    deutsche   Grenze,    b.    Einfuhr  1884:    426  q,   1883:    426  q, 


Bilder  —     253     —  Bildungswesen,  gewerbliches 

Durchschnitt  1872/81:  328  q,  1873:  518  q,  Lithographien,  Landkarten  und 
Kupferstiche  1863:  282  q,  1853:  118  q,  wovon  das  Meiste  über  die  deutsche 
und  die  französiflche  Grenze. 

Bildhauer.  Als  solche  bezeichneten  sich  anläßlich  der  eidg.  Volkszählung 
vom  1.  Dezember  1880  380  Personen,  welche  442  Angehörigen  und  38  Per- 
sonen Hausgesinde  Unterhalt  gewährten.  Die  Zahl  380  vertheilt  sich  auf  die 
Kantone  wie  folgt:  Aargau  23<  Baselland  9,  Baselstadt  41,  Bern  23,  Freiburg  8, 
Genf  63,  Graubllnden  7,  Luzern  18,  Neuenburg  9,  St.  Gallen  28,  Schwyz  10, 
Solothurn  10,  Tessin  28,  Thurgau  6,  Waadt  12,  Zürich  63,  Zug  7,  in  den 
übrigen  Kantonen  (ohne  Appenzell  A.-Rh.)  zusammen  15. 

Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  28  Bildhauergeschäfte  ein- 
getragen, wovon  7  im  Kanton  Neuenburg,  6  im  Kanton  Tessin,  5  im  Kanton 
Waadt,  je  3  in  Freiburg  und  Zürich,  2  in  Luzern,   1  in  Baselstadt. 

Bildungswesen,  gewerbliches  und  landwirthsehaftliches.  (S.  auch 
die  Artikel  „Technisches  Bildungswesen",  sowie  „Volkswirthschaftlicher  Unter- 
richt an  den  schweizerischen  Universitäten"). 

a.  Gewerbliches  Biidungswesen.  (Bearbeitet  von  Herrn  Wettstein,  eidgen. 
Sekretär  für  das  gewerbliche  Uuterrichtswesen.)  Wenn  wir  auf  das  Kunstgewerbe 
im  weitesten  Sinne  des  Wortes,  wie  dasselbe  in  der  ersten  Hälfte  unseres  Jahr- 
hunderts ausgeübt  wurde,  zurücksehen  und  dasselbe  mit  demjenigen  im  16.  und 
17.  Jahrhundert  vergleichen,  so  fällt  uns  hauptsächlich  der  Mangel  an  Schönheits- 
sinn auf,  der  jene  Periode  kennzeichnet.  Von  irgend  einem  Charakterzug,  von 
einer  künstlerischen  Einheit,  die  den  Zeitgeist  ausdrücken  würde,  mit  andern 
Worten  von  einem  bestimmten  Stil,  wie  ihn  die  Zeiten  der  Renaissance,  der 
Barocke  und  des  Rococo  so  prägnant  ausgebildet  hatten,  ist  keine  Spur  mehr 
vorhanden.  Einzig  in  der  Geschmacklosigkeit  stimmen  die  gewerblichen  Arbeiten 
dieser  Epoche  mit  einander  ü berein. 

Dieser  Zustand  der  Dinge  trat  erst  deutlich  hervor  bei  der  ersten  Welt- 
ausstellung in  London  im  Jahre  1851,  wo  Alles,  was  in  den  letzten  Zeiten  be- 
deutendes gearbeitet  worden  war,  neben  einander  ausgebreitet  dalag.  Hier  wurde 
es  den  Kunstfreunden  klar,  daß  lebhaft  eingegriffen  und  mit  allen  Kräften  an 
der  Hebung  des  Geschmackes  gearbeitet  werden  müsse. 

Seit  dieser  Ausstellung  sind  mehr  als  30  Jahre  verflossen,  es  sind  ihr  andere 
nachgefolgt  und  haben  diese  Erkenntniß  in  immer  weitere  Kreise  getragen,  so 
daß  jetzt  jedes  industrielle  Land  sich  mit  dem  Studium  dieser  Frage  abgibt  und 
Mittel  und  Wege  sucht,  um  sein  Gewerbe  zu  heben  und  konkurrenzfähig  zu 
machen. 

Welches  sind  nun  die  Mittel  zur  Erreichung  dieses  Zieles?  Die  Antwort 
auf  diese  Frage  gibt  uns  Falke  in  seiner  „Aesthetik  des  Kunstgewerbes",  indem 
er  sagt: 

,Der  Weg,  der  zur  Besserung  führt  und  führen  kann,  ist  nur  ein  einzig  möglicher. 
Einen  eigenen  Stil  der  Zeit  gibt  es  nicht  und  erfinden  läßt  er  sich  nicht.  Man  kann 
nur  und  einzig  nur  auf  dem  Wege  der  Lehre,  des  Kunstunterrichts,  vorgehen.  Man 
muß  an  den  Mustern  der  Vergangenheit  das  Schöne  lehren  und  Sinn  und  Verständniß 
für  Form  und  Farbe  ausbilden;  man  muß  die  verloren  gegangenen  technischen  Kunst- 
weisen wieder  finden  und  erneuert  einfuhren;  man  muß  künstlerische  Kräfte  bilden, 
reif  zur  Erfindung  und  reif  zur  Ausführung,  man  muß  endlich  im  Volke,  in  Reich  und 
Ann,  nicht  bloß  das  Verständniß,  sondern  Liebe  und  Leidenschaft  zum  Schönen  er- 
wecken.* 

Ebensosehr   bedarf  die  Technik   der  Förderung   und   auch    hier    führt    das 

Nämliche  zum  Ziele.   Vieles  wurde  darin  vergessen  und,  weil  viel  schneller  ge- 


BilduDgs Wesen,  gew.  —     254      —  Bildungswesen,  gew. 

arbeitet  wird  als  früher,  flüchtig  und  deshalb  nicht  dauerhaft  hergestellt.  Femer 
ist  die  Gefahr  vorhanden,  daß  bei  der  jetzigen  Arbeitstheilung  ein  mechanisches 
Können,  ohne  Yerständniß  des  Granzen,  immer  mehr  um  sich  greife.  Dem  Allem 
soll  durch  die  neuen  Institutionen  abgeholfen  werden.  Sie  sollen  den  Gewerbe- 
treibenden mit  der  besten  Technik  bekannt  machen  und  ihn  über  sein  Spezial- 
gebiet hinausblicken  lassen. 

Es  ist  dieser  Weg  auch  wirklich  von  verschiedenen  Staaten,  von  England, 
Frankreich  (das  übrigens  in  dieser  Beziehung  bis  dahin  noch  hoch  über  den  andern 
gestanden  hatte),  Deutschland  und  Oesterreich  eingeschlagen  worden  und  die  Wir- 
kungen haben  nicht  auf  sich  warten  lassen,  was  die  neueren  Weltausstellungen 
zur  Genüge  bewiesen  haben. 

Ein  Land,  das  so  vollständig  auf  Handel  und  Industrie  angewiesen  ist,  wie 
die  Schweiz,  wäre  verloren,  sobald  es  in  der  gewerblichen  Fabrikation  in  Bezug 
auf  Geschmack  und  Technik  von  andern  Staaten  überflügelt  würde.  Es  hat  die 
größte  Ursache,  alle  Kräfte  aufzubieten,  um  hier  konkurrenzfähig  zu  bleiben 
und  um,  wenn  immer  möglich,  den  andern  einen  Yorsprung  abzugewinnen,  es 
hat  demnach  alle  Sorgfalt  auf  die  Heranbildung  tüchtiger  Kräfte  zu  verwenden. 

Wie  verbreitet  das  Yerständniß  dieser  Lage  und  wie  tief  empfunden  das 
Bedürfniß  nach  einer  Hebung  unserer  gewerblichen  und  industriellen  Bildung  im 
Yolke  war,  zeigte  die  gewerbliche  Enquete,  die  in  Folge  eines  Postulates 
in  der  Bundesversammlung  (26.  April  1882)  angeordnet  worden  war.  Yon  den 
verschiedensten  Seiten  und  Orten,  von  Privaten,  Korporationen  und  Kantonen 
wurden  Bundessubventionen  zum  Zwecke  der  Förderung  der  gewerblichen  un4 
industriellen  Bildung  gewünscht. 

Um  das  Ziel,  die  Förderung  dieser  Bildung  zu  erreichen,  wären  zwei 
Wege  offen  gestanden :  Man  hätte  vor  Allem,  wie  es  in  andern  Ländern  geschehen 
ist,  ein  einheitliches  Programm  für  den  gewerblichen  und  industriellen  Unterricht 
aufstellen  können.  Da  aber,  wie  aus  den  später  folgenden  Tabellen  zu  ersehen 
ist,  solche  Anstalten,  von  Kantonen,  Gemeinden,  Korporationen  und  Privaten 
gegründet  und  unterhalten,  schon  in  verhältnißmäßig  bedeutender  Zahl  vorhanden 
waren,  so  hätte  dieses  Verfahren  große  Unterhandlungen  und  Untersuchungen 
erfordert  und  es  wäre  dadurch  die  ganze  Angelegenheit  bedeutend  verzögert 
worden.  Man  zog  es  deshalb  vor,  das  Neue  an  das  schon  Bestehende  anzuschließen, 
d.  h.  einfach  die  unter  die  bezügliche  Rubrik  fallenden  Anstalten  zu  subventioniren, 
wobei  diese  Beiträge  an  dem  Zwecke  entsprechende  Bedingungen  geknüpft  werden 
können. 

So  ist  der  Bundesbeschluß  vom  27.  Juni  1884,  wie  er  hier  folgt,  ent- 
standen : 

Bundesbeschluß    betreffend    die    gewerbliche    und    industrielle   Berufs- 
bildung'.  (Vom  27.  Juni  1884,  in  Kiaft  getreten  am  I.November  1884.) 

Art,  1.  Zur  Förderung  der  gewerblichen  und  industriellen  Berufsbildung  leistet 
der  Bund  an  diejenigen  Anstalten,  welche  zum  Zwecke  jeuer  Bildung  errichtet  sind  oder 
errichtet  werden,  Beiträge  aus  der  Bundeskasse.  Wenn  eine  Anstalt  noch  andere  als 
diese  Berufsbildung,  z.  ß.  die  allgemeine  Bildung,  zum  Ziele  hat,  so  wird  der  Beitrag 
des  Bundes  nur  für  erstere  ausgerichtet.  —  Art.  2.  Als  Anstalten  für  die  gewerbliche 
und  industrielle  Ausbildung  sind  zu  betrachten:  Die  Handwerkcrschulen,  die  gewerb- 
lichen Füilbilduugs-  und  Zeichnungsschuleii,  auch  wenn  sie  in  Verbindung  mit  der  Volks- 
schule stehen;  die  höhern  industriellen  und  technischen  Anstalten,  die  Kunst-  und  Fach- 
schulen, die  Musler-,  Modell-  und  Lehrmittelsammlungen,  die  Gewerbe-  und  Industrie- 
museen. —  Art.  3.  Der  Bund  kann  auch  an  die  Kosten  von  Waudervorträgeu  und  an 
die  Honorirung  von  Preisaufgaben  über  die  gewerbliche  und  industrielle  Bildung  Beiträge 
leisten.  —  Art.  4,    Die  Beiträge   des  Bundes   belaufen  sich  je  nach  dem  Ermessen  des 


Bildungs^vesen,  gew.  —     255     —  Bildungswesen,  gew. 

Bundesrathes  bis  auf  die  Hälfte  der  Summe,  welche  jährlich  von  den  Kantonen,  Ge- 
meinden, Korporationen  und  Privaten  aufgebracht  wird.  —  Art.  6.  Der  Bundesrath  wird 
sich  von  den  Kantonsregierungen  über  die  Verwendung  der  im  Artikel  4  erwähnten 
Summen  nähere  Auskunft  geben  lassen ;  er  nimmt  Einsicht  von  den  Leistungen  der  An- 
stalten und  läßt  sich  die  Lehrprogramme,  Berichte  und  Prüfungsresultate  vorlegen.  Bei 
der  Festsetzung  des  Bundesbeitrages  ist  darauf  Rücksicht  zu  nehmen,  ob  an  einer  Anstalt 
Lehrer  für  den  gewerblichen  Berufsunterricht  herangebildet  werden.  Insbesondere  ist 
auf  die  Heranbildung  von  Zeichnungslehrern  für  Handwerker-  und  Fortbildungsschulen 
Bedacht  zu  nehmen.  Der  Bund  betheiligt  sich  in  gleicher  Weise  an  den  Kosten  der 
Ausbildung  von  Lehramtskandidaten  für  die  im  Artikel  2  genannten  Anstalten.  — 
Art,  6,  Der  Bundesrath  wird  mit  den  Kantonsregierungen  über  die  Bedingungen  der 
Mitwirkung  des  Bundes  bei  der  gewerblichen  und  industriellen  Berufsbildung  unter- 
handeln und  mit  denselben  das  Nähere  festsetzen,  und  zwar  vertraglich,  wenn  er  dies 
für  angezeigt  erachtet.  —  Art,  7.  Die  Beiträge  des  Bundes  dürfen  keine  Verminderung 
der  bisherigen  Leistungen  der  Kantone,  Gemeinden,  Korporationen  und  Privaten  zur 
Folge  haben;  sie  sollen  vielmehr  dieselben  zu  vermehrten  Leistungen  auf  dem  Gebiete 
der  gewerbhchen  und  industriellen  Berufsbildung  veranlassen.  —  Art,  8,  In  das  Budget 
des  Bundes  wird  ein  jährlicher  Kredit  von  Fr.  150,000  für  die  Unterstützung  der  ge- 
werblichen und  industriellen  Berufsbildung  aufgenommen.  Dieser  Kredit  kann  erhöht 
werden,  wenn  das  Bedürfniß  hiefür  sich  fühlbar  macht  und  wenn  die  finanzielle  Lage 
des  Bundes  es  erlaubt.  Für  1884  wird  dem  Bundesrath  zu  diesem  Zwecke  als  Nachtrags- 
kredit eine  Summe  von  Fr.  100,000  zur  Verfügung  gestellt. 

Dieser  Buodesbescbluß  stellt  beziiglich  der  diesem  Zweige  der  Yolkswirthschaft 
in  Zukunft  zu  vddmenden  Unterstützung  bloß  die  allgemeinen  Grrundsätze  auf, 
ohne  die  Art  und  Weise,  wie  das  bieflir  einzuschlagende  Verfahren  im  Einzelnen 
beschaffen  sein  werde,  zu  berühren.  Es  hat  sich  nun  bei  der  Subventionirung  der 
Anstalten  für  1884  herausgestellt,  daß  es  nothwendig  sei,  hierüber  Näheres  fest- 
zusetzen und  es  wurde  deshalb,  auf  Grund  dieser  Erfahrungen  und  gestützt  auf 
die  Gutachten  erfahrener  Fachmänner,  zu  diesem  Zweck  das  folgende  Reglement 
erlassen  : 

Eeglement   über  Vollziehung  des  Bundesbeschlusses  betreffend 
die  gewerbliche  und  industrielle  Berufsbildung. 

(Vom  27.  Januar  1885.) 

Art,  1.  Gesuche  um  Beiträge  aus  der  Bundeskasse  an  die  Kosten  der  ge- 
werblichen und  industriellen  Berufsbildung  sind  an  das  schweizerische  Handels- 
und Landwirthschaftsdepartement  zu  richten  und  müssen  von  den  Kantonsregierungen 
übermittelt  werden,  nachdem  sie  dieselben  zuerst  geprüft  und  ausführlich  begründet 
haben. 

Art.  2,  Das  für  eine  Anstalt  zum  ersten  Mal  gestellte  Gesuch  muß  ent- 
halten : 

A,  In  Besu(ß  auf  die  Orfßanisationsverhältnisse :  a,  die  genaue  Bezeichnung 
und  das  Domizil  der  Anstalt;  h,  die  Bezeichnung  ihres  Eigenthümers ;  c,  Dauer 
ihres  Bestandes,  Zeitpunkt  der  Entstehung ;  d,  eine  ausführliche  Beschreibung  der 
Anstalt,  Angaben  über  Organisation,  Eintheilung,  Zweck,  Betrieb,  Frequenz,  Eecht 
der  Benutzung;  e.  sämmtliclie  bis  dahin  gedruckten  oder  sonstwie  vervielfältigten, 
über  die  Anstalt  Aufschluß  ertheilenden  Dokumente,  wie  G-esetze,  Dekrete,  Ver- 
ordnungen, Eeglemente,  Programme,  Statuten,  Jahresberichte,  Rechenschaftsberichte, 
Kataloge  etc. 

B,  In  Beeng  auf  die  Finanz  Verhältnisse : 

a,  spezifizirte  Betriebsrechnung  des  letzten  Betriebsjahres; 

b,  spezifizirtes  Betriebsbudget  des  zu  subventionirenden  Betriebsjahres. 

In  diesen  Dokimienten  sind  genau  auszuweisen :  1 )  die  Beiträge  und  sonstigen 
Leistungen  des  Kantons,  2)  die  Beiträge  und  sonstigen  Leistungen  von  Gemeinden, 
3)  die  Beiträge  und  sonstigen  Leistungen  von  Vereinen  und  Korporationen,  4)  die 


Bildun^'sweften,  gew.  —     256     —  Bildungswesen,  gew. 

Beiträge    und   soostigen  Leistungen    von  Privaten,    5)   die  spezielle  Verwendung 
dieser  Beiträge; 

c.  Angaben  über  das  Bestehen ,  eventuell  die  Höbe  von  Gebilbren  für  die 
Benutzung  der  Anstalt  (Schulgeld,  Eintrittsgeld  etc.); 

d.  die  beabsichtigte  Verwendung  eines  Bundesbeitrages,  Aufstellung  einer 
bezüglicben  detaillirten  und  motivirten  Berechnung ;  dis  Ausgaben,  welche  bisher 
nicht  gemacht  worden,  sondern  neu  für  das  folgende  Betriebsjahr  bestimmt  sind^ 
müssen  genau  ausgeschieden  werden. 

e.  Betrag  des  Vermögens  der  Anstalt ;  Bilanz. 

Art.  3,  Speziell  für  Schulen  (inkl.  Fachkurse)  werden  außerdem  verlangt : 
a.  Angaben  über  ihre  Eintbeilung  in  Schuljahre,  Klassen,  Kurse  etc.  und  die 
Dauer  derselben;  h.  Mittheilung  der  Zahl  der  jährlichen  Schulwochen  und  der 
Vertheilung  derselben  auf  die  Monate  des  Jahres ;  c.  das  Lehrprogramm :  Lehrer- 
personal, Unterrichtsfächer,  wöchentliche  Stundenzahl,  Stundenplan  etc. ;  d.  An- 
gaben über  Zahl,  Geschlecht  und  Altersgrenzen  der  Schüler;  e.  Skizzirung  der 
Frequenz  der  einzelnen  Fächer,  obligatorischer  oder  fakultativer  ('harakter  des 
Besuches;  f.  Mittheilung,  ob  und  wie  an  der  Anstalt  Lehrer  für  den  gewerb- 
lichen Berufsunterricht,  namentlich  Zeichnungslehrer  für  die  Handwerker-  und 
Fortbildungsst'hulen   herangebildet  werden. 

Art.  /.  Gesuchen  um  Beiträge  an  Sammlungen  (Art.  2,  Abs.  2  des  zitirten 
Bundesbeschlusses)  sind  die  Statuten,  Reglemente  und  Berichte,  welche  über 
den  Zweck  der  Sammlung,  über  das  Recht  zur  Benutzung  derselben,  über  die 
bisherige  Frequenz  u.  s.  w.  Aufschluß  geben,  beizulegen.  Die  Statuten  müssen 
nähere  Bestimmungen  über  die  Verwendung  der  vom  Bunde  subventionirten  An- 
schaffungen für  den  Fall  des  Eingehens  der  Anstalt  enthalten. 

Art.  :"}.  Gesuche  um  Subventionirung  von  Wandervorträgen,  Honorirung  von 
Preisaufgaben  über  gewerbliche  und  industrielle  Berufsbildung  und  Ertheilung  von 
Stipendien  an  Lehramtskandidaten  für  die  in  Art.  2  des  Bundesbescldusses  ge- 
nannten Anstalten  sind  nach  Vorschrift  von  Art.  1  oben  zu  behandeln.  Die  Aus- 
richtung von  Stipendien  an  Lehramtskandidaten  wird  davon  abhängig  gemacht, 
daß  auch  von  der  Kantonsregierung  ein  solches  zugesichert  sei;  das  Stipendium 
des  Bundes  kann  bis  auf  den  Betrag  des  kantonalen  gehen.  Der  Empfänger  eines 
eidgenössischen  Stipendiums  verpflichtet  sich,  über  seine  Studien  jedes  Semester 
wenigstens  ein  Mal  dem  Handels-  und  Landwirthschaftsdepartement  zu  berichten 
und  nach  Vollendung  derselben  an  einer  der  in  Art.  2  des  zitirten  Bundes- 
beschluss<'s  genannten  schweizerischen  Anstalten  zu  wirken. 

Art.  fj.  Gesuche  t*ür  bestehende  Anstalten,  welche  vom  Bunde  bereits  sub- 
ventionirt  worden  sind,  müssen  entlialten :  a.  einen  ausführlichen  Bericht  über 
den  Gang,  die  Leistungen  und  die  Frequenz  der  Anstalt  während  des  abgelaufeneu 
Betriebsjjihres ;  bei  Schulen  speziell  unter  Berücksichtigung  der  in  Art.  3  oben 
l)erülirten  Punkte  und  unter  Beifügung  einer  kurzen  Charakterisirung  der  Prüfungs- 
nasultate;  h.  ein  ausführliches  Programm  für  das  folgende  Betriebsjahr;  c.  die 
in  Art.  2,  sub  B,  a — e  bezeichneten  Angaben,  sowie  einen  genauen  und  detail- 
lirten Ausweis  über  die   Verwendung  des  Bundesbeitrages. 

Gedruckte  Jahn*s berichte,  Jahresrechnuiigen  etc.  sind  beizulegen. 

Art.  7.  \'ou  den  Ge.suchstellern  dürft-n  in  der  Regel  nicht  in  Rechnung 
gebracht  werden:  a.  Ausgaben  für  allgemeine  Administration,  Bureaukosten, 
Lokalmiethe,  Unterhalt  der  Lokale,  Beleuc;htung,  Heizung;  b.  Ausgaben  für 
Schulmobiliar,  Mobiliar  (Schränke  etc;."!  für  Sammlungen,  zum  Gebrauch  der  Schüler 
bestimmtes  gcwJ'ihnliches  Scliulmaterial  (Papier  etc. ). 


Bildungswesen,  gew.  —     257     —  Bildungswesen,  gew. 

Dagegen  dürfen  in  Rechnung  gestellt  und  snbventionirt  werden:  a.  Aus- 
gaben für  Rohstoffe,  Werkzeuge,  Apparate  für  den  Unterricht  (in  Werkstätten  etc.) 
und  Sammlungen;  6.  Ausgaben  für  gewisse,  dem  speziellen  Gebrauch  der  be- 
treffenden Anstalten  dienende  Installationen. 

Das  schweizerische  Handels-  und  Landwirthschaftedepartement  wird  den  ein- 
zelnen Fall  prüfen  und  je  nach  den  Verhältnissen  entscheiden. 

Art,  8.  Dem  schweizerischen  Handels-  und  Landwirthschaftsdepartement  ist 
über  die  eine  Bundessubvention  beanspruchenden  Anstalten  alle  weitere  Auskunft 
zn  geben,  welche  es  für  nöthig  hält. 

Art,  9,  Das  schweizerische  Handels-  und  Landwirthschaftsdepartement  ist 
ermächtigt,  unter  Vorbehalt  endgültigen  Entscheides  des  Bundesrathes  von  sich 
ans  die  in  Art.  1  bezeichneten  Gesuche  innert  den  Grenzen  des  Budgets  zu  er- 
ledigen und  den  Betrag  einer  auszurichtenden  Bundessubvention  in  jedem  einzelnen 
Falle  zu  bestimmen. 

ArL  10.  Die  Beiträge  des  Bundes  können  je  nach  umständen  bis  auf  die 
Hälfte  der  jährlich  seitens  der  Kantone,  Gemeinden,  Korporationen  und  Privaten 
aufbrachten  Summen  sich  belaufen.  Die  von  den  Kantonen  und  Gemeinden  bisher 
übernommenen  Subaidien  dürfen  nicht  vermindert  werden.  Bezüglich  der  seitens 
der  Korporationen  und  Privaten  zugesicherten  Beiträge  kann  das  Schweiz.  Handels - 
und  Landwirthschaftsdepartement,  wenn  dasselbe  es  für  nöthig  erachtet,  Garantie 
für  eine  bestimmte  Zeitdauer  verlangen ;  hört  deren  Leistung  auf,  so  werden  für 
die  Subvention  durch  den  Bund  einzig  die  Beiträge  der  Kantone  und  Gemeinden 
in  Berechnung  gezogen. 

Art,  11,  Dem  Handels-  und  Landwirthschaftsdepartement  ist  durch  Ver- 
mittlung der  Kantonsregierung  alljährlich  ein  Inventar  über  die  mit  Bundes- 
subvention gemachten  Anschaffungen,  für  dessen  Richtigkeit  die  Regierung  haftet, 
xnr  Prüfung  und  Kontrolirung  mitzutheilen.  Von  den  Kantonsregierungen  ist  ferner 
die  Verpflichtung  zu  übernehmen,  solche  Anschaffungen  stets  öffentlichen  Zwecken 
dienstbar  zu  erhalten,  wenn  die  Anstalt,  zu  welcher  sie  ursprünglich  gehören,  ein- 
gehen sollte. 

Art,  12,  Die  subventionirten  Sammlungen  sollen  die  angeschafften  Gegen- 
stände möglichst  zugänglich  machen,  zu  Wanderausstellungen  und  Ausleihen  der- 
selben an  Private,  immerhin  gegen  Garantie,  und  zur  Vervielfältigung  durch 
Photographie,  2ieichnung  etc.  Hand  bieten. 

Art,  13.  Es  kann  für  die  ganze  Dauer  eines  mehrjährigen  Unterrichts- 
knrses  eine  Bundessubvention  bewilligt  werden,  mit  dem  Vorbehalt  jedoch,  dieselbe 
zu  künden,  wenn  die  Anstalt  vor  Beendigung  des  Kurses  eingehen  oder  während 
desselben  unbefriedigende  Leistungen  aufweisen  sollte. 

Art.  14.  Das  Handels-  und  Landwirthschaftsdepartement  hat  die  Befugniß, 
von  den  Leistungen  der  vom  Bunde  subventionirten  Anstalten  selbst  oder  durch 
Delegirte  jederzeit  Einsicht  zu  nehmen,  und  namentlich  auch  sich  an  abzuhaltenden 
Prüfungen  vertreten  zu  lassen.  Zu  letzterm  Zwecke  ist  dasselbe  stets  zu  be- 
nachrichtigen, wenn  solche  stattfinden.  Das  Departement  wird  für  seine  Experten 
eine  Instruktion  aufstellen,  in  welcher  die  Aufgaben  derselben,  sowie  deren  Ent- 
schädigungen näher  präzisirt  werden. 

Wie  aus  Art.  4  und  7  des  Bnndesbeschlusses  und  Art.  10  des  Reglementes 
%a  ersehen  ist,  kann  der  Bund  mit  seinen  Subventionen  bis  auf  die  halbe  Höhe 
der  jährlich  von  den  anderen  Seiten  geleisteten  Summen  gehen.  Es  dürfen  aber 
dadurch   die  von  den  Kantonen  und  Gemeinden  bisher  übernommenen  Subaldi^OL 

Famr,  VoUuwirthachftfU-LexikoD  der  Schwels.  Yl 


Bildungswesen,  gew.  —     258     —  Bildungswesen,  gew. 

nicht  ver mindert  werden.  Da  aber  die  bisher  von  den  E^ntonen,  Gemeinden,  Kor- 
porationen und  Privaten  getragenen  Lasten  für  gewerbliche  und  indnBtrielleBildnngs- 
anstalten  sich  im  Jahre  1884  schon,  wie  die  unten  stehende  Tabelle  zeigt,  auf 
Fr.  615,955  belaufen  hatten,  während  die  zu  verausgabenden  Bundessubventionen 
sich  nur  auf  Fr.  150,000  belaufen  dtlrfen,  ist  es  klar,  daß  der  erlaubte  Maximal- 
beitrag nur  in  besonderen  Fällen  bewilligt  werden  darf  und  daß  im  Allgemeinen 
diese  Subventionen  nur  den  vierten  Theil  der  von  anderer  Seite  bis  jetzt  auf- 
gebrachten Summe  ausmachen  können.  Um  aber  diesen  Theil  möglichst  nutz- 
bringend verwenden  zu  können,  bestimmt  Art.  7  des  Reglementes,  was  sub- 
ventionirt  werden  kann  und  schließt  davon  namentlich  alles  die  Lokale  und  die 
Administration  Betreffende  aus,  es  sei  denn,  es  hätten  die  ersteren  Bezug  auf 
Installationen,  die  dem  speziellen  Grebrauch  der  betreffenden  Anstalten  dienen. 

Hauptbedingung  fiir  das  Gredeihen  einer  Anstalt  sind  gute,  ihr  Fach  be- 
herrschende Lehrer  und  es  ist  demnach  eine  Hauptaufgabe  der  Bundessubventionen, 
die  Heranbildung  tüchtiger  Lehrkräfte  zu  ermöglichen,  wichtiger  sogar  als  Bei- 
träge an  Lehrmittelanschaffungen.  Ein  guter  Lehrer  kann  mit  wenigen  HtÜfs- 
mitteln  viel  mehr  erreichen,  als  ein  weniger  befiihigter  mit  den  zahlreichsten  und 
vortrefflichsten  Vorlagen  und  Modellen;  der  Erstere  wird  auch  immer  weniger 
solche  Mittel  nöthig  haben,  als  der  Letztere.  Der  Bund  kann  deshalb  mit  der 
Ausrichtung  von  Stipendien  bis  auf  den  vollen  Betrag  der  kantonalen  gehen,  nur 
hat  sich  der  Lehramtskandidat  zu  verpflichten,  neich  Vollendung  seiner  Studien 
an    einer  der  unter  Art.  2  des  B.  B.  genannten  Schweiz.  Anstalten  zu  wirken. 

Es  ist  von  dieser  Bestimmung  auch  schon  reichlich  Gebrauch  gemacht  worden 
und  es  sind  schon  solche  Stipendien  ertheilt  worden  an  in  Paris  an  der  Ecole 
des  beaux-arts  studirende  junge  Schweizer,  namentlich  aber  an  Lehramtskandidaten 
und  bereits  im  Dienst  stehende  Zeichnungslehrer  (verschiedener  Kantone),  welche 
den  „ersten  Instniktionskurs  für  Zeichnungslehrer  an  gewerblichen  Fortbildungs- 
schulen"  am  Technikum  in  Winterthur  besuchen. 

Die  gegenwärtig  in  der  Schweiz  bestehenden  Anntalten,  die  Bezug  haben 
auf  die  gewerbliche  und  industrielle  Bildung,  verdanken  ihre  Entstehung  meistens 
der  Privatinitiative,  zum  Theil  indeß  auch  der  Einsicht  kommunaler  oder  kanto- 
naler Behörden.  Sie  werden  aber,  da  die  Mittel  der  Privaten  zu  deren  Erhaltung 
und  Erweiterung  bei  weitem  nicht  ausreichen,  in  der  großen  Mehrzahl  der  Fälle 
von  den  Kantonen  und  Gemeinden  finanziell  unterstützt  oder  aber  sie  sind,  und 
dies  besonders  die  großen,  weit  angelegten  Anstalten,  vollständiges  Eigenthnm 
von  Kanton  oder  Gemeinde.  Daneben  fließen  diesen  Anstalten  oft  auch  bedeutende 
Beiträge  zu  von  zahlreichen  Vereinen,  die  die  Förderung  der  Schulen,  die  För- 
derung ihres  Gewerbes  oder  ihrer  Kunst  etc.  zum  Ziele  haben. 

Stellen  wir  diese  verschiedenen  Einnahmen  und  die  Ausgaben  der  gewerb- 
lichen und  industriellen  Bildungsanstalten  kantonsweise  zusammen,  so  vertheilen 
sich  die  Beiträge  der  vier  verschiedenen  Kategorien  folgendermaßen: 


£j 

iiiuauiueu 

• 

Betriebs- 

aiiK 

Beiträgen  i 

roD 

Total- 
EinnahmeD. 

9IK. 

Kauton. 

<  Gemeinden. 

Veroinen  n. 
Korporat. 

Privaten. 

Total. 

eiU.9' 

gaben: 

Aargau      .     .     . 

2,180 

2,8-20 

1,563 

112 

6,705 

9,547 

10,395 

Appenzell  A.-Rh. 

— 

— 

— 

— 

Appenzell  L-Kh. 

-  - 

— 

— 

Baselland .     .     . 

400 

:J00 

300 

— 

1,000 

1,100 

2,399 

Baselstadt      .     . 

10,300 

— 

11,700 

2,501 

24,504 

50,942 

62,261 

Bern     .     .     .     . 

39,196 

23,530 

4,316 

684 

67,726 

93,396 

101,314 

Bildungs Wesen,  gew. 


259     — 


Bildungswesen,  gew. 


Freiburg  .    .    . 

150 

100 

50 

— 

300 

550 

550 

Crenf     .    .    . 

.      87,177 

130,300 

— 

— 

217,477 

242,404 

242,404 

Olarus  .    .    . 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

Graubünden  . 

60 

— 

944 

— 

1,004 

1,032 

1,032 

Luzem      .    . 

5,800 

— 

— 

5,800 

6,000 

6,000 

Neuenburg    . 

22,072 

20,742 

2,380 

172 

45,366 

69,542 

71,669 

Nidwaiden 

— 

— 

235 

— 

235 

486 

520 

Obwalden 

— 

— 

— 

— 

— 

Schaffhausen 

2,900 

100 

— 

3,000 

3,000 

3,000 

Schwyz      .     . 

100 

550 

1,368 

40 

2,058 

2,338 

2,143 

Solothum  .    . 

8,507 

— 

8,507 

8,507 

8,507 

St.  Gallen      .    . 

14,300 

10,750 

34,580 

100 

59,730 

66,826 

71,509 

Tessin  .    .    . 

— 

28,380 

28,380 

Thurgau    .    . 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

üri  ...    . 

314 

— 

— 

314 

314 

314 

Waadt  .    .    . 

500 

616 

1,498 

50 

2,624 

4,126 

3,831 

Wallis  .    .    .    , 

770 

— 

— 

— 

770 

1,270 

1,275 

Zürich  .    .    .    . 

86,000 

61,417 

4,561 

16,477 

168,455 

219,849 

229,329 

Zug       . 

— 

340 

— 

340 

340 

450 

Schweiz    269,319      262,872      63,595      20,169      615,955      809,949      847,282 

Diese  Zahlen  sind  freilich  nur  approximativ  richtig  und  zum  Theil  auf 
frühere  Jahrgänge  bezüglich. 

Es  sind  bei  dieser  Zusammenstellung  nur  diejenigen  Anstalten  in  Betracht 
gezogen,  die  um  Bundessubventionen  eingekommen  sind,  da  nur  über  sie  statis- 
tisches Material  zur  Verfügung  stand  und  auch  da  leider  noch  durchaus  nicht 
vollständig. 

Die  oben  zusammengestellten  Summen  vertheilen  sich  auf  90  Anstalten,  die 
sich,  wie  aus  den  folgenden  Tabellen  zu  ersehen  ist,  nach  den  einzelnen  Landes- 
gegenden in  sehr  verschiedener  Weise  vertheilen;  je  mehr  Handel  und  Industrie, 
desto  früher  wurde  das  Bedürfniß  nach  solchen  Anstalten  fühlbar,  in  desto 
größerer  Zahl  und  in  desto  blühenderem  Zustand  befinden  sie  sich. 

Die  hieher  gehörenden  Institute  sind  in  drei  Ab.theüungen  behandelt,  damit 
diejenigen,  welche  ähnliche  Ziele  verfolgen,  nicht  zu  weit  auseinander  zu  stehen 
kommen  und  besser  mit  einander  verglichen  werden  können.  Die  Grenzen  zwischen 
diesen  Gruppen  sind  freilich  sehr  unsicher  und  viele  Anstalten  hätten  eben  so 
gut  in  eine  andere  Abtheilung  hineingepaßt. 


ÜildnngsweseQ,  gew.  —     260     —  BUdunpwesen,  gew. 

A,  Gewerbliche,  Forlbilduttr/s-,  Handuicrker-  vnd  ZeiehnuHffaschulen. 


i 

Xmton. 

.„. 

«•r  IntUlt. 

1 

SbndM 
Woobi. 

II 

ii 

FrtVM.. 

~ 

! 

^f 

1 

1 

Fr. 

Fr. 

A.rim 

HindwHkanchDl« 

las-i 

7100 

3«01 

1 

1 

6-1» 

( 

Bld*D 

1 

Bragg 

i 

i 

Ltniborg 

! 

Wlnür' 

40 

SomB.r47 
Wlntar   K 

499 

49» 

- 

Mari 

(l<w.Fc>[tb11d.-SchDl« 

1 

44-90') 

ZoflngtD 

M') 

UIO 

s 

Bwll«») 

I.ltHi.1 

FnlwJEdcbD.-Scbnle    1 

SomiBtr  1 

SO 

40 

1000 

IDOO 

- 

i 

Arleibslm 

Gew.  Z.icbn..Sohiil«     1 

w""rJ 

39 

•  100 

- 

- 

10 

Bam 

Ben. 

HwidwerkMichalB     11 

Bi.17 

3S 

BammartO 
Wtnlar  1B1 

7B44 

81M 

»191 

BargdorT 

6 

nWH".) 

26 

et.  lDi>..r 

730 

10»0 

1 

»1 

14t 

11 

«c 

364 

Lincun 

8Vi 

il-)4 

19- so 

060 

HaBd»(« 

16-ao 

177 

S 

Wort 

1  3 

300 

IS  VnIbQTg 

Fralbnrg 

Coon  profMiionBel  .  1 

SW 

10  st.a>ii>ii 

111 

■> 

n 

Somai«!! 

u 

m 

11*9« 

11*08 

— 

a\ 

BinKk 

ZsIchBaugHchnlB     '  1 

131       GoBf 

Osnr 

AMdtmU  pro/HL    119 

19 

14 

17SW 

ChUT 

3 

Ecolc  dK  <]««ln  pror 

M 

17' 

^FlsorLr' 

MO 

- 

1§| 

L..cl* 

e 

146 

9n| 

Buwhi 

Zeklniüng.schiilf 

] 

43 

'm 

*7fl 

390 

= 

Gew.Fortblld.-SchBle 

i 

floniinert 

40 

119 

3000 

3000 

- 

» 

1778 

»»47 

Schwyi 

OFW.Fortblld.-Se)inI« 

a 

3J 

K»— » 

MO 

M'Bolgtbnrn 

Handmksrichnlfl 

t 

» 

SM) 

i 

,-. 

1 

M 

" 

19 

l»4(l 

1640 
UIO 

ie» 

3t 

Tln-GwDbkrDgno 

lä» 

bV^o 

1 

1440 

3310 

law 

ISIO 

eafio 

steo 

Rl^r. 

1» 

11» 

M 

400 

1180 

1380 

wo 

•                   1  > 

13 

IMO 

IHO 

H«nitrli1o 

» 

»730 

1140 

1)40 

»30 

IISO 

«1 

>1    Thncgsa 

Arbun 

OawubHctanle 

1380 

Otw.Fonblld.-Scbnt* 

ia    WHdt 

194» 

KW) 

AMilan  dsl-tcol«tDd. 

SS 

CS 

IMO 

»100 

Oew.Fonbild.-Scbnl* 

» 

*      ZOrlth 

Zürich 

IT 

Bomn..rJ§ 

40 

mnV.^ 

UM» 

17900 

ISM 

1 

1610 

'J 

Wlnterthor 

H.ndw.tk.f.cht.le 

9oniDi.r9 

41 

1010 

1030 

lOM 

y..       KU« 

Zug 

"  i 

M 

»» 

340 

4*0 

- 

>)Dle 

BtlDChT  ..«Chi. 

eoer  Knris  ilnd  mrbnrii  Uli«  b"" 

bl.. 

')  v,r 

band*!,  mit  dtni  In 

an 

com  «lab* 

dl» 

BilduDgswesen,  gew.  —     261     —  Bildungswesen,  gew. 

Weitere  Ausführangen  zu  obiger  Tabelle: 

Kt.  Aargan:  Ad  1)  Handwerkerschule  Äarau.  Die  Anstalt  ist  gerade 
jetzt  in  vollständiger  Reorganisation  begriffen;  sie  soll  nämlich  zu  einer  „Fach- 
scbnle  für  Handwerkslehrlinge*^  umgeformt  werden.  Bis  jetzt  war  sie  ein  Mittel- 
ding zwischen  Fortbildongsschule  und  Fachschule,  in  welcher  unterrichtet  wurde  : 
Freihandzeichnen,  Technisches  Zeichnen,  Thonmodelliren,  Rechnen,  Greschäfts- 
auüsatz,  Buchführung  und  Französisch. 

Was  die  allgemeine  Fortbildungsschule  Äarburg  betrifft,  so  steht  sie  wie 
die  gewerbliche  Fortbildungsschule  in  Muri  und  die  sogen.  Gewerbeschule  in 
Brugg  vollständig  auf  der  Stufe  einer  einfachen  Fortbildungsschule. 

Etwas  aufgerafft  hat  sich  in  letzter  Zeit  die  Handwerkerschule  in  Badetiy 
man  will  dort  neben  anderm  das  Thonmodelliren  einführen  und  die  Gemeinde  hat 
ihren  Beitrag  bedeutend  erhöht.  Auch  die  Handwerkerschule  Lenzhurg  macht 
Anstrengungen,  um  vorwärts  zu  kommen ;  die  ihr  zur  Verfügung  stehenden  Mittel 
sind  aber  sehr  klein. 

ad  7)  Am  besten  stellt  sich  die  Handwerherschule  Zofingen*  Sie  besteht  aus 
2  Abtheilungen:  in  der  ersten  wird  im  Freihand-  und  Linearzeichnen,  in  der 
zweiten  im  technischen  Zeichnen  unterrichtet,  wobei  bautechnisches  Zeichnen  vor- 
herrscht. 

Kt.  Baselland:  Ad  8)  Die  Freiwillige  Zetchnwngsschule  Liestal  umfaßt 
2  Kurse,  für  Freihand-  und  für  technisches  Zeichnen,  ersteres  mit  besonderer 
Berücksichtigung  der  von  den  einzelnen  Schülern  gewählten  Berufsarten. 

ad  9)  Die  Gewerbliche  Zeichnungsschule  Ariesheim  besitzt  die  nämliche 
Einrichtung  und  scheint  ebenfalls  in  raschem  Aufblühen  begriffen  zu  sein. 

Kt.  Bern:  Ad  10)  Handwerherschule  in  Bern,  Sie  besteht  aus  3  Klassen, 
in  welch^  allen  Unterricht  im  Omamentzeichnen,  im  technischen  Zeichnen  und 
Französisch  gegeben  wird,  während  das  Modelliren  (in  Thon  und  Wachs)  erst 
in  der  zweiten  Klasse  neben  diesen  Fächern  getrieben  wird.  Geschäftsaufisätze, 
Buchhaltung  und  Rechnen  werden  in  den  ersten  zwei  Kursen  unterrichtet.  Die 
Schule  soll  reorganisirt  werden  und  bei  dieser  Umgestaltung  namentlich  dafür 
gesorgt  werden,  daß  die  Schüler  nach  Berufen  in  £[lassen  abgetheilt  werden 
können. 

ad  11)  Handwerherschule  Burgdorf,  Der  methodische  Gang  des  Unterrichts 
gleicht  dem  der  Schule  von  Bern,  nur  sind  beim  technischen  Zeichnen  keine 
Klaseen  vorhanden. 

ad  12)  Zeichnungsschule  St.  Immer,  Bis  jetzt  ein&che  Fortbildungsschule, 
soll  die  Schule  umgeändert  werden  zu  einer  Faohzeichenschule  (namentlich  in  Hin- 
sicht auf  die  Uhrenindustrie)  für  Grraveurs,  Guillocheurs  und  Maler.  Die  Dauer 
des  Besuches  ist  unbestimmt. 

ad  13)  Die  Handwerkers chule  Hereogenhuchsee  ist  eine  einfache  Fort- 
bildungsschule, die  gleichmäßig  neben  ihren  andern  Fächern  auch  im  technischen 
Zeichnen  und  Modelliren  unterrichtet. 

Was  die  Handwerkerschulen  von  Langenthai,  Langnau,  Münsingen  und 
Worb  betrifft,  so  sind  es  bescheidene  Fortbildungsschulen  mit  Unterricht  in  Buch- 
haltung, Rechnen,  Französisch,  elementarem  Freihand-  und  technischen  Zeichnen. 
Der  nämliche  Unterricht  wird  auch  in  der  Handwerkerschule  Thun  gegeben, 
nur  st^t  dort  das  Freihand-  und  technische  Zeichnen   auf  etwas  höherer  Stufe. 

Kt.  Freiburg:  Ad  19)  Die  Cours  professionnels  von  Freiburg  sind  vom 
Ingemeor-  und  Architektenverein  in's  Leben  gerufen.  Während  des  letzten  Winter- 
halbjahres wurden   über  verschiedene  Gebiete  der  beruflichen  Bildung  Yortc^i^ 


Bildungswesen,  gew.  —     262     —  Bildungswesen,  gew. 

gehalten,  um  die  jungen  Leute  für  die  Sache  zu  interessiren  und  im  nächsten 
Winter  soll  nun  dazu  Unterricht  in  der  Geometrie,  dem  Freihand-  und  dem 
technischen  Zeichnen  kommen. 

Kt.  St.  Gallen:  Ad  20)  Die  Zeichnungsschule  ßr  Industrie  und  Ge- 
werbe in  St.  Gallen  gehört  eigentlich  besser  zu  den  Fachschulen.  Sie  hat  die 
Aufgabe,  sich  der  Industrie  und  dem  Gewerbe  des  Kantons  möglichst  anzupassen 
und  durch  die  Ausbildung  der  2jeichner  und  Zeichnerinnen,  der  Lehrlinge  etc. 
und  ferner  durch  Atelierarbeiten  und  durch  eine  Versuchsstation  für  Stickerei  zu 
dienen.  Diese  Aufgaben  stehen  im  Vordergrund.  Li  zweiter  Linie  soll  auch  die 
Schule  Dilettanten,  welche  nicht  des  Erwerbes  wegen  Unterricht  und  artistische 
Htllfe  suchen,  geeignete  Förderung  geben.  Sie  steht  in  organischer  Verbindung 
mit  dem  G^werbemuseum  und  dient  wie  dieses  hauptsächlich  der  Stickerei. 

ad  21)  Die  Fortbildungsschule  für  Handwerks lehriinge  in  St.  Gallen  ergänzt 
die  Zeichnungsschule,  indem  sie  den  Schülern  derselben  in  Abendstunden  Unter- 
richt im  Konstruktions-Zeichnen,  im  Modelliren  und  in  den  sprachlichen  und  kauf- 
männischen Fächern  gibt,  natürlich  nicht  nur  diesen  Schülern,  sondern  allen,  die 
es  wünschen  und  namentlich  allen  Lehrlingen  der  verschiedenen  Handwerke. 

ad  22)  Die  Zeichnungsschule  Berneck,  hauptsächlich  für  das  Töpfergewerbe 
berechnet,  zerfällt  in  eine  Abtheilung  für  Freihand-  und  eine  für  technisches  Zeichnen, 
wobei  die  Schüler  der  höchsten  Abtheilung  nach  KacheVs  „Kunstgewerbliche 
Vorbilder •*  zeichnen. 

Kt.  Genf:  Ad  23)  Die  Acad^mie  professionnelle  in  G^nf .Jbildet  eine  der 
8  Berufsbildungsanstalten  von  Genf  und  zwar  ist  es  eine  Handwerkerschule,  im 
Jahre  1883  gegründet,  die  jungen  Arbeitern  und  Angestellten  die  Mittel  an  die 
Hand  geben  will,  ihre  Bildung  auszudehnen  und  zu  vervollkommnen,  außerdem 
die  wichtigsten  wissenschaftlichen  Kenntnisse  für  Industrie  und  Handel  zu  ver- 
breiten und  die  Rechtsverhältnisse  und  die  Begriffe  von  Nationalökonomie  einem 
größeren  Publikum  zugänglich  zu  machen.  Neben  den  eigentlichen  Unterrichts- 
stunden (Französisch,  Rechnen,  Buchführung,  Zeichnen,  Physik,  Chemie  und  In- 
dustrielle und  Handels-Geographie)  finden  dort  öffentliche  populär-wissenschaftliche 
Kurse  und  Vorträge  statt. 

ad  24)  Ecole  industrielle  et  eommerciale.  Es  wird  jungen  Leuten  in  Abend- 
kursen ein  auf  das  praktische  Leben  zielender  Unterricht  ertheilt. 

Kt.  Graubünden:  Ad  25)  Die  Sonntagsschule  Chur  ist  eine  Lehrlings- 
schule mit  Unterricht  in  den  Anfangsgründen  des  Freihand-  und  technischen 
Zeichnens ;  daneben  werden  an  einem  Wochenabend  noch  Elementarfächer  gelehrt. 

Kt.  Neuenburg:  Ad  26)  Ecole  de  dessin professionnel  et  de  modelage, 
Neuenburg,  Es  ist  dies  eine  allgemeine  Handwerkerschule,  in  welcher  in  drei 
Abtheilungen  mit  je  vier  Stunden  wöchentlich  Zeichnungsunterricht  ertheilt  wird. 
Die  drei  Abtheilungen  umfassen :  1)  Einen  Kurs  für  Bauhandwerker,  Architekten, 
Steinhauer,  Zinmierleute,  Schreiner  etc. ;  2)  einen  Kurs  für  das  mechanische  G^ 
werbe,  Schlosser,  Mechaniker,  Dreher  etc.;  3)  einen  Kurs  für  die  ornamentalen 
Gewerbe,  Maler,  Gypser  etc.,  mit  Ornamentzeichnen  und  Modelliren.  An  diese 
Zeichnungskurse  anschließend,  wird  noch  ein  elementarer  Unterricht  in  der  dar- 
stellenden Geometrie  ertheilt. 

ad  28)  Ecole  professionnelle,  Locle,  In  dieser  Anstalt  wird  unterrichtet: 
Ornamentzeichnen  (4  Stunden  wöchentlich),  technisches  Zeichnen  (2  St.),  Algebra 
und  Mechanik,  Arithmetik,  Buchhaltung,  Deutsch,  Französisch,  Anatomie  und 
Hygieine.  Das  Ornamentzeichnen  ist  hauptsächlich  bestimmt  für  Graveure  und 
weist  sehr  schöne  Leistungen  auf. 


Bildungswesen,  gew.  —     263     —  Bildungswesen,  gew. 

Kt.  Nidwaiden:  Ad  29)  Zeichnungsschule  Stanz,  In  den  beiden  ersten 
Kursen  Freihand-,  im  dritten  Kars  t^hnisches  Zeichnen,  welch'  letzteres  von  nun 
an  besser  verwerthet  werden  soll. 

ad  30)  Die  Zeichnwngs schule  Buochs  steht  anf  der  primitivsten  Stufe  einer 
Fortbildungsschule,  doch  soll  nun  auch  technisches  Zeichnen  unterrichtet  werden. 

Kt.  Schaffhausen:  Ad  31)  Die  technische  Fortbildungsschule  von  Schaff- 
hausen  hat  für  das  Jahr  1885/86  einen  erweiterten  Schulplan  vorgesehen,  nach 
welchem  in  dieser  Anstalt  von  nun  an  Unterricht  ertheilt  wird  im  technisch-, 
Linear-  und  Freihandzeichnen,  in  ]lIodelliren,  Rechnen  und  Buchführung.  Die 
erstem  drei  Fächer  umfassen  drei  Klassen,  resp.  zwei  Winter  und  einen  Sommer. 

Kt.  Schwyz:  Ad  32)  Die  Fortbildufigs schule  Einsiedeln  ist  nur  noch 
eine  Rekrutenprtifungsvorschule. 

ad  33)  Die  gewerbliche  Fortbildungsschule  Schwyz  ertheilt  Unterricht  im 
geometrischen  und  beruflichen  Zeichnen  (nur  nach  Vorlagen)  und  im  Rechnen, 
Buchführung  und  Geschäftsaufsätzen. 

Kt.  Solothurn:  Ad  34)  Die  Real-  und  Handwerkerschule  Soiothurn 
theilt  sich  in  2  Abtheilungen :  1)  in  die  Realschule,  die  als  eine  Art  von  oberer 
Mittelschule  nicht  hieher  gehört,  und  2)  in  die  eigentliche  Handwerkerschnle, 
die  sich  in  ausgezeichnetem  Stande  befindet.  Als  Hauptfach  figurirt  das  Zeichnen 
und  Modelliren  mit  16  Stunden  wöchentlich;  es  wird  sowohl  Freihandzeichnen 
als  auch  Konstruktions-  und  Maschinenzeichnen  getrieben  und  dem  Modelliren, 
sowohl  in  Gyps,  Holz  und  Metall,  eine  besondere  Aufmerksamkeit  geschenkt. 
Mit  der  Anstalt  sind  Werkstätten  für  Holz-  und  Metallbearbeitung  verbunden 
oder  in  Einrichtung  begriffen.  Daneben  wird  auch  dem  Geschäftsrechnen  und  der 
Bachhaltung,  sowie  der  elementaren  Technologie  einige  2ieit  gewidmet. 

ad  35)  Die  Handwerkerschule  Ölten  ist  in  Reorganisation  begriffen  und 
soll  namentlich  für  die  Lehriinge  in  den   Eisenbahnwerkstätten  dienen. 

Kt.  Tessin:  Ad  36 — 50)  Die  15  Scuole  di  disegno  des  Kts.  Tessin  sind 
kantonale  Anstalten,  die  den  Zweck  haben,  die  jungen  Leute  in  die  schönen 
Künste  einzuführen,  ihnen  die  erforderlichen  mechanischen  Kunstfertigkeiten  zu 
geben  und  sie  das  Qrnamentzeichnen  entweder  als  selbstständiges  oder  als  Hülfs- 
fach  zu  lehren.  Es  bezieht  sich  diese  Zweckbestimmung  ausschließlich  auf  das 
Bauhandwerk  und  die  zu  diesem  erforderlichen  Fertigkeiten  in  der  Physik  und 
Malerei,  da  die  Tessiner  sich  fast  ausschließlich,  soweit  sie  nicht  eigentliche  Künstler, 
Bildhauer  und  Kunstmaler,  werden  wollen  (diese  Zahl  ist  gar  nicht  klein),  dem 
Banhandwerk  zuwenden  und  sich  zu  Steinmetzen,  Maurern,  Gypsern,  Dekorations- 
malern, Stuckaturarbeitern ,  Bauschreinem,  seltener  zu  Möbeltischlern,  Holz- 
Bchnitzlern,  Graveuren,  Ciseleuren  und  Lithographen  ausbilden.  Die  Unterrichts- 
gegenstände  sind  :  a.  Omamentzeichnen  nach  Vorlagen  und  Gypsreliefen ;  6.  Zeichnen 
der  architektonischen  Sänlenordnungen,  Grundrisse,  Aufrisse  und  praktische  Regeln 
für  Schattenkonstruktionen;  c.  Ebene  Geometrie  und  Stereometrie;  d,  Elemente 
des  Figurenzeichnens;  e.  Elemente  der  Linearperspektive.  Ueberdies  werden  die 
vorgeschrittenen  Schüler  in  den  Fächern  oder  Kunstrichtungen  geübt,  welche  sie 
sich  ziun  Berufe  gewählt  haben. 

Kt.  Thurgau:  Ad  51)  Die  gewerbliche  Fortbildungsschule  Arbon  üdXitt 
in  ihrer  jetzigen  Gestalt  vom  November  1884.  Der  Unterrichtsstoff  wird  in  drei 
Jahreskurse  vertheilt,  wobei  die  zwei  ersten  nur  Vorbereitungsklassen  für  den 
dritten  Kurs,  die  Gewerbeschule,  sind.  Während  in  den  ersteren  die  6  Stunden 
Unterricht  für  Freihand-,  Greometrisches  und  Projektions-Zeichnen,  Lesen,  Aufsatz, 


bilclungäwesea,  i^w.  —     -jt^^     ...  Klifangswesen^  gew. 

Rechnen,  Vater landrikande  T'^rweniiet  wi^rden,  wird  in  iler  Gewerbeackiile  unter- 
richtet: 1)  Techniiichi»  Zeichnen  fnr  Mechaniker  und  Schlüaaer  —  für  Zimmer- 
lente,  Schreiner  antl  Haarer  je  zwei  ätnnden:  2  Weblehre  :^  ätnnden  (mit 
Kiicküicht  aof  die  am  Ort  betriebene  Bonr-  cmd  Bandwebern^:  Z)  Gewerbliches 
Rechnen  and  Bochfähmng  2  Standen. 

Kt.  Cri;  Ad  52^  Die  fj^ewerUirh^  FortMäungs^chmle  AitorfiltektiRYeT' 
h\ndnIig  mit  der  KantonMchnle.  Es  wird  darin  an  Sonntagen  neben  Rechnen  nnd 
Buchfühmng  Freihand-  and  berafliches  Zeichnen  von  2  Lehrern  onterriciLtet. 

Kt.  Waadt:  Ad  53^  Die  Sf/Ki^t*^  indhistritlU  et  commerciaU  im  Lausanne 
besitzt  eine  Art  gewerblicher  Fortbildangsachale,  in  welcher  in  drei  Klaseen  in- 
dnAtrielle«  and  Konsttmktion»-Zeichnen,  <>mamentzeichnen  and  Xodelliren  getrieben 
wird.  l>aneben  finden  2  Korse  atatt,  der  eine  ftr  die  einfache  Buchhaltong  nnd 
Aanmesttang  fnr  Bau  band  werker  nnd  der  andere  Tut  die  Bochhaltnng  fnr  den 
Handel;  dazu  kommen  noch   Kur»e  fTir  Deutsch  und  Franzoäisch. 

ad  54;  Aleiiert  *U  Vh.oh  indn'itrUUe  'jantonale.  Die  oberste  Klasse  der  nntem 
Abtheiliing  der  kantonalen  Indaätri»:«ichale.  d.  h.  die  sech&te  Kladse,  hat  in  diesen 
AtelierH  obligatoriBch  jede  Woche  während  zweimal  zwei  Standen  zn  arbeiten. 
DaA  Programm  lantet  folgendermaßen:  Drehbank,  Hobelbank  nnd  Schraubstock 
—  Benennung  der  Werkzeuge,  Gebrauch,  Zusammensetzung  und  Schleifen.  — 
Verschiedene  Balken  Verbindungen,  Zimmerarbeiten,  Geometrische  Korper,  Bau- 
Hchreinrrei  und  Architektur,  Mahchinentheile  nnd  Schulmodelle.  Die  Lehrer  der 
InduHtrieitchule  Mnd  mit  diesen,  man  kann  sagen  Krholungskursen  so  zufrieden 
und  ihr  Nntz«;n  für  das  praktische  Leben  iat  so  klar,  daß  nun  auch  solche  Ateliers 
ftir  Metallurbeiter  eingeftihrt  werden  sollen. 

Kt.  Wallis:  Ad  05)  In  ütr  (jew erblichen  Foribildunffsschule  Sitten  wird 
neben  Buchhaltung,  geschäftsmäßigem  Rechnen  und  Waarenkunde,  Deutsch  und 
Franz^jsisch  auch  Ornament-,  Figuren-  und  Landschattszeichnen  nach  primitiven 
Vorlage  blättern  unterrichtet. 

Kt.  Zürich:  Ad  56)  Geiceröeschnle  Zürich.  Die  vielen  Kurse,  die  in  dieser 
Anstalt  gegeben  werden,  linden  an  Sonntag  Vormittagen  und  an  Wochenabenden 
statt.  FjH  wird  in  folgenden  Fächern  unterrichtet:  1)  Linearzeichnen;  2)  Freihand- 
zeichnen in  ii  Abtheilungen;  3)  Systematisches  Zeichnen :  4)  Modelliren;  5)  Ge- 
werbliches Zeichneu,  das  sich  theilt  in  Zeichnen  a.  für  Maurer  und  Steinhauer, 
ö,  für  Zimmerleute,  c.  für  Bauschreiner,  d.  für  Möbelschreiner,  e.  für  Mechaniker, 
f,  iVir  Schlosser,  //.  für  Spengler;  fi)  Rechnen  in  zwei  Abtheilungen;  7)  Algebra 
und  Geometrie ;  8)  Konstruktive  Geometrie ;  II)  Darstellende  Geometrie ;  10)  Skiz- 
ziren mit  Berücksichtigung  des  jeweiligen  Berufes;  11)  Schreiben;  12)  Buch- 
haltung für  Handwerker  und  Buchhaltung  für  Kaufleute;  13)  Deutsch:  14)  Fran- 
zönisch ;   15)   tlnglisc;h;   16)  Vorträge  für  Maurer  und  Zimmerleute. 

ad  57)  (rewcrheschuie  Rienbach.  Die  Schule  ist  etwas  weniger  komplizirt 
eingerichtet  wie  die  vorige,  aber  auch  sie  hat  noch  viele  Kurse,  nämlich :  Frei- 
handzeichnen, Bauzeichnen,  Maschinenzeichnen,  Französisch,  Deutsch,  Rechnen  und 
Buchführung,  Modelliren  in  Thon  und  Rundschrift. 

ad  5H )  Die  llandwcrkerschule  Wlnterthur  in  ihrem  gegenwärtigen  Bestand, 
im  Anschluß  au  das  Technikum,  datirt  erst  seit  Herbst  1882.  Der  Unterricht 
wird  in  Halbjahrskursen  ertheilt,  deren  Dauer  mit  denen  am  Technikum  überein- 
stimmt. Die  Fächer  sind  folgende :  Im  Sommersemester :  Mechanisch-technisches 
Zeichnen,  Hautechuisches  Zeichnen,  Freihandzeichnen,  Modelliren ;  im  Winter- 
semt^ter :  die  nämlichen  und  dazu  noch  gewerbliches  Rechnen  und  deutsche  Sprache. 
Es  wird  eine  Erwe.iterung  der  Anstalt  beabsichtigt. 


BilduDgswesen,  gew. 


—     265     — 


Bildungswesen,  gew. 


Et.  Zug:  Ad  59)  Die  Handwerkerschule  Zuff  ist  eine  Fortbildangsschule, 
in  welcher  Sonntags  Unterricht  im  Greometrischen,  Freihand-  nnd  im  Fachzeichnen 
ertheilt  wird. 

B.  Fachschulen, 


1 
1^'   Kanton. 

t 

Ort. 

Benennnng 
der  Anstalt. 

• 

Stunden 

per 
Woche. 

Wochen  11 
per  Jahr.  1 

Frequenz. 

Ein-      1 
nahmen.  1 

Aus-     I 
gaben.  H 

oe     E 

1 

1 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

1       Bern 

Bern 

Spielwaarenschule 

1 

12 

48 

60 

2000 

2000 

_- 

'2, 

Brienz 

Schnitslerschule 

2 

60 

9 

• 

27 

7500 

7500 

— 

3I 

Meiriugeu 

» 

2 

ttO 

? 

25 

5800 

5800 

— 

4 

Biel 

Uhrenmacherschale 

4 

12 

50 

35 

14300 

17990 

104000 

.  5 

St.  Immer 

> 

7 

63 

51 

37 

16390 

16962 

14772 

'g 

Pniotrut 

» 

4 

66 

49 

10 

8330 

10830 

— 

7 

Genf 

Genf 

» 

? 

11 

50 

98 

54300 

54300 

— 

:  8  NeneDbrg. 

Neuenbürg 

» 

4 

Sommer  63 
Winter   57 

50 

19 

5754 

5754 

— 

9 

La  Chaux-de-FondB 

> 

7 

Sommer  63 
Winter   57 

50 

48 

27010 

27010 

50643 

■10 

Lüde 

» 

7 

Sommer  63 
Winter  57 

51 

34 

22527 

25557 

6220 

11 

Fleurier 

» 

3 

66 

51 

20 

6650 

6650 

— 

ii'i  Solothurn 

Solothnrn 

» 

2 

15 

3760 

7060 

— 

13  St.  Gallen 

Wattwil 

Webechule 

1 

56 

50 

14 

3630 

10900 

8986 

'u      Zürich 

1 

Wipkingen 

Seidenwebschale 

4 

Sommer  54 
Winter  48 

44 

39 

28200 

34900 

170000 

15 

Wintert»»  ur 

Korbflechtschule 

1 

66 

52 

12—15 

3780 

4522 

— 

'ic 

> 

Technikum 

19 

— 

42 

Smmr.  347 
Winter  343 

«5100 

85100 

—     1 

Weitere  Ausführungen  zu  obiger  Tabelle: 

ad  1)  Spielwaarenschule  Matte  Bern.  Es  ist  dies  eine  Enabenarbeitsschule, 
die  errichtet  wurde,  um  den  armen,  beschäftigungslosen  Kindern  in  der  Matte 
{Stadttheil)  Arbeit  zu  gewähren  und  etwelchen  Verdienst  zu  ermöglichen  durch 
Erstellung  von  Spielwaaren.  Nach  den  Berichten  der  Direktion  erfüllt  die  Schule 
ihren  Zweck  vollkommen  und  man  hofft,  dadurch  eine  neue  Industrie  in  Bern 
eingeführt  zu  haben.  Man  nimmt  an,  daß  bis  dahin  die  Schweiz  jährlich  zirka 
4  Millionen  Fr.  für  Spielwaaren  an's  Ausland  abgegeben  habe. 

ad  2)  Die  Schnüzlerschule  Briene  will  die  in  sie  eintretenden  Jünglinge 
•durch  einen  methodischen,  sowohl  theoretischen  als  praktischen  Unterricht  zu 
tüchtigen  Schnitzlern  heranbilden.  Sie  zerfällt  in  zwei  Abtheilungen:  a,  die 
2k:ichnnng8-  und  Modellirschule,  h.  die  praktische  Schnitzlerschule;  die  Kurse 
-dauern  drei  Jahre.  In  der  ersten  Abtheilung  wird  Unterricht  ertheilt  im  Zeichnen, 
im  technischen  Zeichnen  und  im  Modelliren.  Die  Anstalt  ist  noch  ganz  neu,  wie 
die  folgende  erst  im  Jahre  1884  gegründet. 

ad  3)  Zeichnen-j  Schnitsh  und  Modellirschule  Meiringen,  Sie  zerfällt  in 
zwei  Abtheilungen: 

a.  In  eine  Lehrwerkstätte  zur  Heranbildung  von  tüchtigen  Schnitzlem 
durch  theoretisch  praktischen  Unterricht  im  Zeichnen,  Modelliren  und  Schnitzen. 
In  dieselbe  werden  aufgenommen :  a.  Lehrknaben  auf  die  Dauer  von  2 — 3  Jahren  ; 
b.  auf  kürzere  Dauer  ältere  Schnitzler,  die  sich  im  Berufe  besser  auszubilden 
wünschen  und  die  ihre  eigenen  Arbeiten  oder  solche,  welche  ihnen  die  Anstalt 
verschafft,  unter  Leitung  des  Lehrpersonals  erstellen  wollen. 

6.  In  eine  Zeichen-  und  Modellirschule  für  Schnitzler  und  Hand- 
werker außer  der  Anstalt,  in  welcher  Schule  auch  die  Lehrknaben  und  Schnitzler 
der  Lehrweiicstätte  unterrichtet  werden. 

ad  4)  Uhrenmacherschule  BieL  Sie  hat  den  Zweck,  jungen  Leuten,  welche 
den  Uhrenmacherberuf  lernen  wollen,    und  Arbeitern,  die  ihre  Berufsbildung  zu 


Bildungswesen,  gew.  —     266     —  Bildungswesen,  gew. 

vervollBtändigen  suchen,  guten  Unterricht  zu  ertheilen  und  ihnen  die  für  ihren 
Beruf  nöthigen  Kenntnisse  beizubringen.  Der  Unterricht  theilt  sich  in  eine  praktische 
und  eine  theoretische  xibtheilung;  in  der  ersteren  wird  die  Herstellung  von 
Roh  werk,  Kepassages,  Repetitionen,  Chronographen,  Datumanzeigem,  Finissages, 
Hemmungen  u.  s.  w.  gelehrt,  während  in  der  andern  die  Theorie  der  Uhren- 
macherkunst  die  Hauptsache  ist  und  als  Nebenfächer  noch  vorkommen:  Mathe- 
matik, Mechanik,  Pliysik,  Chemie,  Cosmographie. 

ad  5)  Die  Uhrenmacherschule  St.  Immer  ist  ganz  ähnlich  eingerichtet,  mit 
einer  Schulzeit  von  3  Jahren,  ebenso  wie  bei  der 

ad  6)  Uhrenmacherschule  Pruntrutj  in  welcher,  wie  in  der  von  Biel,  sich 
Lehrer  für  diesen  Industriezweig  heranbilden  können. 

In  gleichem  Sinne  sind  die  Uhrenmacherschulen  der  Kantone  Neuenburtj^ 
Genf  und  Soloihurn  eingerichtet.  Sie  verfolgen  den  nämlichen  Zweck  und  variiren 
nur  in  unbedeutenderen  Details,  aber  die  Schulzeit  ist  nicht  fixirt,  da  jeder 
Schuler  die  Anstalt  so  lange  besucht,  so  lange  er  darin  noch  etwas  lernen  kann. 
Nehmen  wir  als  am  stärksten  von  der  Bieler  Anstalt  abweichende  Schule  noch 
die  von  Genf,  Diese  Uhrenmacherschule  sucht  möglichst  vollständigen  Unterricht 
in  dieser  Kunst  zu  ertheilen  und  geschickte  und  unterrichtete  Uhren macher  heran- 
zubilden, um  die  Wohlhabenheit  und  den  guten  Ruf  der  Genfer  Fabrikation 
aufrecht  zu  erhalten  oder  womöglich  zu  erhöhen.  Der  Unterricht  ist  theoretisch 
und  praktisch.  Die  theoretischen  Kurse  umfassen :  Französisch,  Arithmetik,  Buch- 
führung, Linearzeichnen,  Fachzeichnen,  Geometrie,  Algebra,  Physik,  Chemie, 
Mechanik,  Cosmographie,  Astronomie  und  Uhrenmacherei.  Die  praktische  Ab- 
theilung ist  in  drei  Sektionen  eingetheilt,  nämlich  in :  1)  einen  elementaren  Kurs 
für  die  einfache  Uhr  mit  ihren  Haupttheilen :  Rohwerk,  Remontoir,  Finissage 
und  Hemmung ;  2)  eine  obere  Abtheilung  für  das  Studium  der  Konstruktion  von 
Repetitionsvorlagewerken  und  andern  koniplizirten  Theilen,  die  Repassage  und  die 
Regulirung,  und  3)  eine  Spezialabtheilung,  in  welcher  die  bei  der  Uhrenmacher- 
kunst  zu  verwendende  Mechanik  und  die  Herstellung  der  Maschinen  und  Werk- 
zeuge, welche  die  Fabrikation  der  Uhren  erleichtern  oder  vervollkommnen,  gelehrt 
werden.  Das  monatliche  Schulgeld  beträgt  hier  wie  in  Neuenburg  nur  Fr.  5, 
während  in  Fleurier  und  La  Chaux-de-Fonds,  wenigstens  für  den  ersten  Kurs, 
Fr.  15  und  in  Locle  gar  Fr.  80  bezahlt  werden  müssen. 

ad  13)  To(/(/enburgische  Webschule  in  WattwiL  Die  Anstalt  macht  sich 
zur  Aufgabe,  tüchtige  Webereitechniker  sowohl,  als  praktisch  ausgebildete  Weber 
und  Webermeister  für  das  ganze  Gebiet  der  Hand-  und  mechanischen  Weberei 
heranzuziehen,  sowie  jungen  Kauf  leuten,  welche  sich  mit  dem  Ein-  und  Verkauf 
von  Webwaaren  und  den  Rohstoffen  hiezu  befassen  wollen,  Gelegenheit  zu  geben, 
die  erforderlichen  Kenntnisse  zu  erwerben.  Zu  diesem  Zwecke  sind  zwei  Ab- 
theilungen eingerichtet  und  stehen  in  passenden  Lokalitäten  verschiedene  Web- 
stühle, theils  für  die  Hand-,  theils  für  die  mechanische  und  Jacquard weberei, 
sammt  den  dazu  gehörenden  Lehrmitteln  und  nöthigen  Hülfsmaschinen  zur  Be- 
nutzung beim  Webunterricht  bereit.  Die  Anstalt,  1881  gegründet,  ist  in  schönem 
Aufblühen  begriffen,  ein  Zeichen,  daß  ihr  Nutzen  eingesehen  wird.  Auch  praktische 
Erfolge  hat  diese  junge  Anstalt  bereits  zu  verzeichnen,  indem  Versuche  gemacht 
wurden,  obertoggenburgieche  Schafwolle  zu  Bukskin  zu  verarbeiten,  was  in  sehr 
befriedigender  Weise  gelungen  ist.  Es  ist  bereits  der  Anfang  gemacht,  dieses 
Produkt  fabrikations weise  zu  erstellen  und  so  der  noch  ausdehnungsfähigen  Schaf- 
zucht des  Obertoggenburgs  bessere  Absatzquellen  zu  erschließen. 


Bildungswesen,  gew.  —     267     —  Bildungswesen,  gew. 

ad  14)  Die  zürcherische  Seidenwebschule  in  Wipkingen  will  Jüngern  Leuten, 
welche  sich  der  Seidenbranche  widmen  wollen,  sei  es  als  AuBrUster,  Webermeister, 
Tuchschauer,  Ein-  und  Verkäufer  von  Seidenstoffen,  Fabrikanten  etc.,  Gelegenheit 
bieten,  die  nöthigen  Vorkenntnisse  sowohl  theoretisch  als  praktisch  zu  erlangen. 
Der  Schulplan  umfaßt  zwei  Jahreskurse,  von  welchen  jedoch  der  erstere,  mit 
vorwiegend  praktischen  Hebungen,  für  sich  einen  Abschluß  bilden  soll  und  haupt- 
sächlich für  Schüler,  die  sich  als  Hülfspersonal  ausbilden  wollen,  berechnet  ist. 
Im  ersten  Jahreskurse  soll  sich  dieser  Unterricht  auf  glatte  Stoffe  und  Trettin- 
artikel  erstrecken.  Der  Unterricht  im  zweiten  Jahreskurse  umfaßt  die  fagonirten 
und  gemischten  Stoffe  mit  Jacquard-Maschinen,  Sammte,  Beuteltuch  etc.,  sodann 
vorzugsweise  theoretische  Uebungen.  Die  Anstalt  ist,  wie  die  vorige,  seit  dem 
Jahre  1881  in  Betrieb  und  erfreut  sich  einer  zunehmenden  Frequenz.  Ganz  un- 
bestritten hat  sie  auch  seit  ihrem  kurzen  Bestand  den  technischen  Fortschritten 
in  der  Zürcher  Seidenindustrie  großen  Vorschub  geleistet.  Die  Schule  sucht  na- 
mentlich der  Landesindustrie  dadurch  an  die  Hand  zu  gehen,  daß  Versuche  zur 
Einführung  neuer  Artikel  gemacht  oder  neue  Einrichtungen  auf  ihre  Zweckmäßigkeit 
geprüft  werden.  So  hat  im  abgelaufenen  Schuljahre  1884  die  Einführung  der 
Sammtweberei  besondere  Berücksichtigung  gefunden  und  sind  durch  das  Vorgehen 
der  Webschulkommission  verschiedene  Fabrikanten  zur  Einführung  der  Sammt- 
weberei geschritten.  Für  das  laufende  Schuljahr  will  der  Vorstand  einen  Versuch 
zur  Einführung  der  Weberei  in  Halbwollstoffen  anstellen.  Die  Schweiz  konsumirt 
alljährlich  für  ungefähr  20  Millionen  derartiger  Stoffe,  die  alle  vom  Ausland 
bezogen  werden;  es  soll  also  versucht  werden,  wenigstens  einen  Theil  dieser 
enormen  Summe  dem  Lande  zu  erhalten. 

ad  15)  Korbflechischule  Winterthur,  Der  Zweck  der  Anstalt  ist,  der  Ein- 
fuhr von  Korbwaaren  aus  Deutschland,  Frankreich  und  Oesterreich,  welche  sich 
im  Durchschnitt  auf  zirka  Fr.  300,000  per  Jahr  beziffert,  Konkurrenz  zu  machen 
und  armen,  zu  schwereren  Berufen  untauglichen  Personen  einen  wenn  auch  ge- 
ringen Erwerb  zu  sichern. 

ad  16)  Das  Technikum  in  Winterthur  hat  zur  Aufgabe,  durch  wissen- 
schaftlichen Unterricht  und  durch  praktihche  Uebungen  die  Aneignung  derjenigen 
Kenntnisse  zu  vermitteln,  welche  dem  Techniker  mittlerer  Stufe  in  Handwerk  und 
Industrie  unentbehrlich  sind.  (§  2  des  Gresetzes  betr.  das  .Technikum,) 

Es  enthält  folgende  Abtheilungen: 

1)  Die  Schule  für  Bauhandwerker, 

2)  „  n        t,    Mechaniker, 

3)  n  »        n     Chemiker, 

4)  „  n        fi     kunstgewerbliches  Zeichnen  und  Modelliren, 

5)  „  n        «     Geometer, 

6)  „  Handelsabtheilung. 

Jede  dieser  Schulen  umfaßt  vier  bis  fünf  zusammenhängende  Halbjahrkurse 
(Klassen),  von  denen  der  erste  (unterste)  mit  Rücksicht  auf  die  bei  den  Zög- 
lingen vorausgesetzten  Vorkenntnisse  an  das  Lehrziel  des  dritten  Jahreskurses  der 
sttrcheriflchen  Sekundärschule  anschließt. 

Aus  dem  Lehrplan  vom  4.  Januar  1882,  der  auf  Grundlage  achtjähriger 
Erfahrungen  festgestellt  wurde,  ergeben  sich  für  die  einzelnen  Fachschulen  folgende 
Aufgaben. 

Die  Schule  für  Bauhandwerker  will  ihre  Zöglinge  befähigen,  die  sämmt- 
liehen  Konstruktionen  an  Civilbauten  zu  entwerfen  und  zu  berechnen,    die  Bau- 


Bildungswesen,  gew.  —     2G8     —  Bildungswesen,  gew. 

fUhrung  zu  besorgen  und  ein  Baugewerke  (Maurerei,  Zimmerei,  Steinhauergescbäft) 
rationell  zu  betreiben. 

Sie  sucht  das  YerständniJS  für  architektonische  Verhältnisse  and  Gliederungen 
derart  auszubilden,  daß  die  Schüler  auch  nach  dieser  Richtung  bewußt  arbeiten 
können  und  somit  die  Obliegenheiten  eines  Bauzeichners,  Bauführers  oder  Ciril- 
baumeisters  zu  erfüllen  im  Stande  sind. 

Die  Schule  für  Mechaniker  hat  in  erster  Linie  die  Ausbildung  von  Maschinen- 
technikem  im  Auge,  die  den  gewöholichen  Aufgaben  des  Eonstruktionsbureau  zo 
genügen  im  Stande  sind  und  somit  eine  Zwischenstellung  zwischen  dem  einfachen 
Zeichner  und  dem  leitenden  Ingenieur  einnehmen. 

Ebenso  will  sie  Schüler,  die  sich  der  Werkstättenpraxis  widmen  wollen,  in 
denjenigen  Fächern,  die  ihrer  späteren  Thätigkeit  entsprechen,  theoretisch  vor- 
bilden und  ihnen  dadurch  bei  gleicher  manueller  Befähigung,  eine  gewisse  Ueber- 
legenheit  vor  dem  reinen  Praktiker  verschaffen.  Industrielle,  die  auf.  Maschinen- 
betrieb für  ihre  Etablissemente  angewiesen  sind,  werden  durch  die  Anstalt  so 
weit  vorgebildet,  daß  sie  ihre  Arbeits-  und  Betriebsmaschinen  selbstständig  studirai 
und  beurtheilen  können.  Durch  spezielle  Kurse  wird  femer  den  Bedürfiadssen 
derjenigen  Schüler  Genüge  geleistet,  welche  die  nöthige  Grundlage  für  spätere 
Fachstudien  in  Spinnerei-  und  Webereitechnik  gewinnen  wollen. 

Die  Schule  für  Chemiker  bezweckt  die  Heranbildung  zur  chemischen  Praxis 
in  Gewerbe  und  Industrie.  Sie  gewährt  daher,  nach  Gewinnung  der  für  alle 
chemischen  Industrien  nothwendigen  allgemeinen  theoretischen  Ausbildung,  den 
Schülern  Gelegenheit  zu  Spezialstudien  in  einem  bestimmten  Fach  und  nimmt 
dabei  vorzugsweise  auf  die  Bedürfnisse  des  späteren  Bleichers,  Appreteurs,  Färbers 
oder  Druckers  Rücksicht.  Für  Schüler,  welche  sich  chemischen  Ladustrien  widmen, 
in  denen  Maschinenbetrieb  unentbehrlich  ist  (Cementfabriken,  Ziegeleien,  Papier- 
fabrikation, Gerberei),  ist  der  successive  Besuch  der  Schulen  für  Mechaniker  und 
Chemiker  ganz  besonders  vortheilhaft. 

Die  Schule  für  Geometer  setzt  sich  in  erster  Linie  die  Ausbildung  von 
Vermessungstechnikern  und  demgemäß  die  Vorbereitung  zum  Geometerexamen  der 
Konkordatskantone  zum  Ziel.  Zu  diesem  Zweck  gehen  mit  dem  theoretischen 
Unterricht  praktische  Uebungen  parallel,  die  mit  einer  nach  den  gesetzlichen  Vor- 
schriften ausgeführten  Vermessung  abschließen. 

Außerdem  sucht  sie  ihre  Schüler  zu  befähigen,  einfache  Weg-,  Straßen-  und 
Kunstbauten,  Zusammenlegungen,  Drainage-  und  Bewässerungsarbeiten  auszuführen, 
will  sie  also  zum  landwirthschaftlicheu  Techniker  ausbilden. 

Die  Schule  für  kunstgewerbliches  Zeichnen  und  Modelliren  stellt  sich  die 
Aufgabe,  ihre  Schüler  auf  der  Grundlage  der  allgemeinsn  elementaren  Kunst- 
prinzipieii  und  der  nothwendigen  Hilfswissenschaften  für  eine  ersprießlif;he  Thä- 
tigkeit im  Kunstgewerbe  auszubilden.  Dieses  Ziel  sucht  sie  durch  Veranstaltung 
von  speziellem  Fachunterricht  und  praktischen  Uebungen  zu  erreichen.  Insbesondere 
bietet  sie  in  Verbindung  mit  der  Schule  für  Chemiker  Gelegenheit  zu  Studien  in 
der  einheimischen  keramischen  Technik  und  gewährt  ferner  den  Schülern,  welche 
der  künstlerischen  Laufbahn  sich  zu  widmen  gedenken,  eine  gründliche  Vor- 
bildung. 

Die  Handels abtheilung  will  junge  Leute,  die  sich  dem  Handel  widmen 
wollen,  auf  ihren  künftigen  Beruf  vorbereiten.  Das  Hauptgewicht  legt  sie  daher 
auf  Sprach-  und  Rechnungsimterricht.  Außerdem  sucht  sie  durch  Unterricht  in 
speziell  kaufmännischen  Fächern  die  Bildung  zu  vermitteln,  welche  dem  Kauf- 
mann zum  Verständniß  des  modernen  Wirthschaftslebens  nothwendig  ist. 


Bildungswesen,  gew. 


—     269     — 


Bildungswesen,  gew. 


Der  BesncU  dieser  Abtheilung  ist  auch  solchen  jungen  Leuten  Yortheilhaft, 
welche,  ohne  sich  speziell  dem  Handel  zu  widmen,  doch  eine  weitergehende  Bildung, 
als  sie  die  Sekundärschule  gewährt,  erlangen  wollen.  Ebenso  wird  sie  durch  ihre 
Spezialkurse  in  Waarenkunde  und  damit  zu  verbindende  Arbeiten  im  Labora- 
torium denjenigen  Handebbeflissenen  gute  Dienste  leisten,  welche  später  in  tech- 
nischen Geschäften  Verwendung  finden. 

Die  Schulen  ftlr  Bauhandwerker,  Mechaniker  und  Geometer  haben  je  fünf, 
die  Schulen  für  Chemiker,  für  kunstgewerbliches  Zeichnen  und  Modelliren  und 
die  Handelsabtheilung  je  vier  Klassen,  doch  bietet  die  Schule  für  Zeichnen  und 
Modelliren  ihren  Schülern  Gelegenheit,  auch  in  einem  Y.  und  VI.  Semester  noch 
besonderen  Unterricht  zu  erhalten. 

Gegenwärtig  wird  ein  „Instruktionskurs  für  Zeichnungslehrer  an  gewerb- 
lichen Fortbildungsschulen**  abgehalten,  der  4  Monate  dauert  und  für  den  die 
Theilnehmer  aus  den  verschiedensten  Kantonen  sich  rekrutirt  haben.  Es  wird 
darin  Unterricht  ertheilt  1)  in  gewerblichem  Freihandzeichnen,  inkl.  Methodik  des 
Zeichnungsunterrichtes  und  der  Elemente  der  Styllehre,  der  Farbenlehre  und  der 
Ornamentik ;  2)  im  bauteohnischen  Zeichnen,  inkl.  Elemente  der  Baukonstruktionen 
und  der  Bauformen;  3)  in  mechanisch-technischem  2^ichnen,  inkl.  Elemente  der 
Konstrnktionslehre ;  4)  in  Modelliren  und  5)  in  darstellender  Geometrie  und  Per- 
spektive. Für  die  nächsten  Jahre  sind  ähnliche  Kurse  in  Aussicht  genommen  und 
werden  solche  hoffentlich  auch  zur  Ausführung  gelangen. 

C.  Kunstschulen, 


• 

Kanton. 

Ort. 

Benennung 
der  Anstalt. 

• 
• 

Stunden 

per 
Woche. 

Wochen  11 
per  Jahr.  1 

Fre-     II 
quenz.    1 

Ein.     II 
nahmen.  M 

Aue-    II 
gaben.   1 

Reines  H 

Ver-     1 

mögen,  i 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

1 

Basel 

Basel 

Zeichnungs-  und 
Modell!  rschnle 

10 

20—18 

44 

594 

42000 

42000 

7500 

2 

Bern 

Bern 

Kunstschale 

8680 

8304 

6000 

8 

6«nf 

Genf 

Ecole  des  arts  in- 
dustrlels 

7 

48 

49 

204  >) 

69560 

79560 

— 

4 

» 

Ecoles  d*art 

15 

60 

52 

424  M 

58900 

58900 

— 

6 

Luxem 

Lazern 

Kunstge  werbeschu  1  e 

2 

25 

40 

65 

6000 

6000 

— 

6 

Neaenburg 
M  Die  Bei 

La  Chaux-de-Fonds 
locher  mehrerer  Kn 

Ecole  d*art 
rse  sind  mehrfach  gei 

4 
iähl 

12 
t. 

44 

175 

3520 

3520 

Weitere  Ausführungen  zu  ohiger  Tahelle. 

ad  1)  Zeichnungs-  und  Modellirschule  Basel.  Sie  stellt  sich  die  Aufgabe, 
durch  systematischen  Unterricht  im  Zeichnen  und  Modelliren,  sowie  in  den  un- 
umgänglich nothwendigen  theoretischen  Fächern  die  Berufsbildung  des  Handwerks 
zu  ergänzen  und  zu  veryoUständigen,  Künstlern  eine  solide  Grundlage  zu  ihrem 
Fachstudium  zu  bieten  und  in  weiteren  Kreisen  durch  entsprechende  Ausbildung 
das  Interesse  für  Handwerk  und  Kunst  zu  wecken  und  zu  fördern. 

Sie  zerfällt  in  3  Abtheilungen:  1)  Lehrlingsschule  für  Lehrlinge  aller  Ge- 
werbe, welche  sich  neben  der  Werkstattlehre  im  Zeichnen,  Modelliren  und  in 
den  unerläßlichen  theoretischen  Fächern  ausbilden  wollen.  2)  Abend-,  Nachmittags- 
und Sonntagsklassen,  namentlich  für  Meister,  Gesellen  und  Arbeiter.  Die  ver- 
schiedenen Gewerbe  werden  dabei  in  4  Abtheilungen  berücksichtigt.  3)  Elementar- 
und  Knnstklassen  für  Schüler  öffentlicher  Anstalten,  Dilettanten  und  solche,  welche 
noh  für  das  Lehrfach  oder  speziell  für  einen  künstlerischen  Beruf  vorbereiten 
wollen. 


Bildungswesen,  gew.  —     270     —  Bildungswesen,  gew. 

ad  2)  Die  Kunstschule  von  Bern  hat  den  Zweck,  Zöglingen  beiderlei  Gre- 
sohlechts  eine  höhere  künstlerische  Ausbildung  zu  gewähren  und  sie  dadurch  zur 
Ausübung  theils  einer  der  bildenden  Künste,  theils  des  künstlerischen  Lehrfaches, 
theils  eines  Kunsthandwerks  zu  befähigen.  Diesen  Zweck  sucht  die  Anstalt  zu 
erreichen  einerseits  durch  Anleitung  zum  Zeichnen,  Malen  und  Modelliren,  ander- 
seits durch  Vorträge  über  Greschichte  und  Theorie  der  Kunst.  Die  Schule  theilt 
sich  in  eine  oder  mehrere  Zeichenklassen,  eine  oder  mehrere  Malklassen  und  eine 
oder  mehrere  Modellirklassen.  Speziell  auf  das  Kunstgewerbe  bezieht  sich  der  im 
Herbst  1882  gefaßte  Beschluß:  Die  bemische  Kunstschule  erklärt  sich  bereit, 
den  Kunsthandwerkern  aller  Art  über  Form,  Farbe,  Technik,  Ausführung,  Auf- 
stellung u.  dgl.  ihrer  Arbeiten  unentgeltlich  Bath  zu  ertheilen,  eventuell  gegen 
mäßigen  Entgelt  Zeichnungen  und  Entwürfe  zu  liefern. 

ad  3)  Ecole  des  aris  indusiriels  in  Genf,  Sie  hat  den  Zweck,  die  Zöglinge 
80  gut  als  möglich  theoretisch  und  praktisch  für  die  verschiedenen  Zweige,  über 
welche  unterrichtet  wird,  heranzubilden  und  den  Arbeitern  die  Möglichkeit  zu 
bieten,  sich  diese  verschiedenen  Fächer  anzueignen.  Der  Studienplan  sieht  vor: 
a.  Modelliren  und  Bildhauerei,  Figuren  und  Ornamente;  b,  Gretriebene  Arbeiten 
(kleine  und  große),  Ciseliren  und  Ausarbeitungen  auf  Metall;  c.  Keramik  und 
Aquarell  und  ihre  verschiedenen  Anwendungen.  Diese  Studien  sollen  zu  folgenden 
Kunstgewerben  befähigen :  1)  Zu  Dekoration  und  Bildhauerei ;  2)  zu  Gypsarbeiten ; 
3)  zum  Punktiren  auf  Stein;  4)  zu  Holzschnitzerei;  5)  zu  Kunst-  und  Grold- 
schmiederei ;  6)  zur  Kunst-Bronce ;  7)  zur  Kunst-Eisenschmiederei ;  8)  zur  Email- 
malerei, Dekorirung  auf  Porzellan  und  weißer  Fayence  und  Malen  auf  roher 
Fayence,  Seide  u.  s.  w.  Die  Studien  werden  nach  lebendem  Modell,  Pflanzen, 
Gypsabgüssen  und  Vorlagen  gemacht. 

ad  4)  Ecoles  d'art  de  G-eneve.  Es  sind  hier  verschiedene  Abtheilungen  zu 
unterscheiden:  1)  Yorbereitungsschule.  In  dieser  die  Basis  bildende  Klasse  wird 
Planimetrie,  darstellende  Geometrie  und  die  dekorativen  Elemente  mit  ihrer  An- 
wendung auf  Mobiliar  gelehrt.  Aus  dieser  obligatorischen  Abtheilung  gelangen 
die  Schüler  in  2)  die  Mittelschule,  in  welcher  Figurenzeichnen,  Modelliren,  Keramik, 
Architektur  und  Ornamentik  geübt  wird.  Die  höchste  Stufe  wird  gebildet  durch 
3)  die  Kunstschule,  in  welcher  nach  lebenden  Modellen  gezeichnet  und  gemalt 
wird.  Daneben  wird  die  Kompositionslehre  vorgetragen.  Jeden  Winterabend  findet 
ein  Spezialkurs  für  akademisches  Zeichnen  nach  Antiken  und  lebenden  Modellen, 
sowie  alle  2  Jahre  ein  Anatomiekurs  statt. 

Neben  diesen  Schulen  besteht  noch,  aber  zu  den  „Ecoles  d'art**  gehörend, 
die  im  Jahre  1869  gegründete  Ecole  speciale  d^ari  appliqu^  ä  rindustrie,  in 
welche  die  Schüler,  wie  in  der  Kunstschule,  erst  nach  abgelegtem  Examen  auf- 
genommen werden  können.  Die  Schule  hat  3  Abtheilungen.  Der  Unterricht  wird 
nach  Vorlagen,  nach  Grypsmodelleii  und  nach  natürlichen  Pflanzen  ertheilt  und 
daneben  Styllehre  gegeben. 

Neben  der  Knabenabtheilung  existiren  auch  Mädchenklassen. 

ad  5)  Die  Kunstgewerbeschule  in  Lueern  hat  den  doppelten  Zweck,  einer- 
seits befähigte  Jünglinge  für  das  Kunsthandwerk  heranzubilden  und  andererseits 
durch  Sammlungen,  Ausstellungen  und  andere  ihr  zu  Gebote  stehende  Mittel  das 
Interesse  für  das  Kunstgewerbe  anzuregen  und  zu  fördern.  Sie  besteht  aus  vier 
Abtheilungen,  welche  Hanptzweige  des  Kunsthandwerkes  vertreten. 

1 )  Abtheilung  für  Zeichnen.  In  dieser  finden  die  Unterweisungen  und  Uebungen 
statt,  welche  zur  Vorbereitung  für  den  Eintritt  in  eine  der  nachfolgenden  Ab- 
theilnngen  dienen. 


Bildungswesen,  gew. 


—     271     — 


Bildungswesen,  gew. 


2)  Abthellung  ftlr  Malen.  In  dieser  beginnt  der  Unterricht  im  Malen  mit 
Leim-,  Tempera-  und  Oelfarben ;  er  bezieht  sich  insbesondere  auf  die  dekorative 
Malerei. 

3)  Abtheilong  für  Modelliren  und  Holzschnitzen.  Unterweisung  und  Üebung 
im  Modelliren  in  Thon,  in  Bearbeitung  des  Steines  und  im  Schnitzen  und  Ein- 
legen in  Holz. 

4)  Abtheilung  für  Metallarbeiten.  Hebungen  im  Ausführen  von  Metall- 
arbeiten, besonders  von  solchen,  welche  bei  den  Arbeiten  in  Holz  Anwendung 
finden,  wie  Beschläge,  Einlagen  und  dergleichen. 

ad  6)  Ecole  cTart  de  La  Chaux-de-Fonds.  Sie  dient  vollständig  dem  ge- 
werblichen Unterricht  und  theilt  sich  in  2  Abtheilungen:  1)  Die  Sektion  für 
Eunstzeichnen,  bestimmt  für  Graveure,  Dekorateure,  Maler,  Schmelzarbeiter,  Kunst- 
tischler etc.  2)  Die  Sektion  für  mechanisches  Zeichnen  für  Handwerker  und 
Arbeiter,  die  sich  im  Zeichnen  von  Maschinen  und  Werkzeugen  üben  wollen. 
Die  ganze  Anstalt  bezieht  sich  natürlich  fast  vollständig  auf  die  Uhrenindustrie. 

Kunstgewerbeschule  2Sürich  (siehe  unter  Gewerbemuseum  Zürich). 


2>.  Sammlung 

en. 

• 

Kanton. 

Ort. 

Benennung  der  Anstalt. 

i 
1 

a  ö.  o 

• 

e  ^ 

II 

e  b 

• 

li.  a 

• 

=1 

<  «s 

l|l 

1 

2 
2a 

3 

4 

5 
6 

7 

8 

Basel 
Bern 

St.  Gallen 
Waadt 

Zürich 

Basel 
Bern 

» 

8t.  Gallen 
Lausanne 

Zürich 

Winterthor 

Zürich 

Gewerbemuseam 
Muster«  und  Modellsammlnng 
Schweiz,  permanente  Schul- 
ausstellung 
Industrie-  u.  Gewerbemuseum 

Mus6e  industriel 
Gewerbemuseum  mit   Künst- 
le werbeschule 
Gewerbemuseum 
Zentralkommission  der  Ge- 
werbemnseen  Zürich  und 
Winterthur 
(Schweiz,  permanente  Schul- 
ausstellung 

4 

46 

40 

1421 

1603 
46 

5640 
12931 

47200 
1781 

34750 

8150 

15298 
5421 

15911 
13138 

47193 
1781 

34750 

8000 

15294 
7184 

12109 

60590 
53502 

Weitere  Ausführungen  zu  obiger  Tabelle. 

ad  1)  Gewerbemuseum  Basel.  £s  bezweckt  die  Förderung  einheimischer 
Gewerbe  und  Industrien,  die  Anregung  zur  Einführung  neuer  Erwerbszweige 
und  die  Bildung  des  guten  G-eschmackes  in  Styl  und  Formen,  namentlich  bei 
den  Handwerkern.  Die  Anstalt  besitzt  oder  organisirt  zu  diesem  Zweck :  1)  eine 
Bibliothek;  2)  eine  Vorlagen-  und  Modellsammlnng;  3)  eine  Sammlung  muster- 
gültiger Erzeugnisse  des  G^werbefleißes ,  wobei  namentlich  diejenigen  Gewerbe 
berücksichtigt  werden,  für  welche  die  erforderlichen  Bedingungen  des  Gedeihens 
in  Basel  nachweisbar  vorhanden  sind;  4)  Zeichnungs-  und  Leselokale,  in  denen 
die  Gewerbetreibenden  Notizen  aus  Büchern,  sowie  Zeichnungen  nach  den  Samm- 
lungen anfertigen  können;  5)  permanente  oder  periodisch  zu  veranstaltende  Aus- 
stellungen von  Gewerbeerzeugnissen  und  von  zur  Verfertigung  derselben  dienenden 
Werkzeugen  und  Utensilien;  6)  Vorträge.  Das  G^werbemuseum  beschränkt  sich 
darauf,  dem  eigentlichen  Handwerk,  dem  Kleingewerbe,  wie  dasselbe  in  Basel 
besteht  und  von  welchem  eine  frische  Entwicklung  erwartet  werden  darf,  sich  dienst- 
bar zu  machen.  Namentlich  wird  Werth  darauf  gelegt,  dem  Handwerker  that- 
sächlich  unter  die  Arme  zu  greifen.  Die  Anstalt  verschatft  zu  diesem  Zweck 
ihm   sowie   den  Auftraggebern  stylgerechte  nnd  passende  Entwürfe,   fertigt  dem 


Bildungswesen,  gew.  —     272     —  Bildungswesen,  gew. 

• 

Handwerker  unentgeltlich  die  Detailzeichnungen  in  Naturgröße  an,  wodurch  bereita 
eine  namhafte  2iahl  von  Konsumenten  bestimmt  wurde,  die  Ausstattung  von 
Zimmerräumlichkeiten  u.  s.  w.  durch  die  Vermittlung  des  Gewerbemuseums  dem 
baslerischen  Handwerk  zu  sichern,  während  solche  Arbeiten  früher  im  Auslande 
ausgeführt  wurden.  Schon  im  ersten  Jahre  des  Bestehens,  im  Jahre  1881,  konnte 
die  Anstalt  4  Arbeiten  im  Gesammtwerthe  von  ungefähr  Fr.  4000  vermitteln,, 
was  sich  im  folgenden  Jahre  auf  21  im  Werthe  von  ungefähr  Er.  10,000,  und  in 
der  ersten  Hälfte  von  1884  auf  6  im  Werthe  von  ungefähr  Fr.  6000  steigerte, 
während  die  Zahl  der  Arbeiten,  die  auf  Wunsch  der  Handwerker  bis  Ende  dea 
Jahres  1884  geliefert  wurden,  sich  auf  198  beläuft. 

ad  2)  Muster-  und  Modellsammlung  Bern»  Sie  sucht  die  Entwicklung 
des  Gewerbewesens  im  Kanton  Bern  fördern  zu  helfen,  was  sie  erreichen  will 
durch  Ausstellen,  resp.  Ausleihen  von  solchen  Rohstoffen,  Fabrikaten,  Werkzeugen, 
Maschinen  u.  dgl.,  welche  als  mustergültig,  vollendet  oder  in  irgendwelcher  Be- 
Ziehung  als  eigenthümlich  oder  vorzüglich  anzusehen  sind.  Dabdi  sollen  namentlich 
Gegenstände,  welche  im  Kanton  Bern  noch  wenig  bekannt  sind,  berücksichtigt 
werden.  Zeigt  sich  das  Bedürfniß,  so  kann  die  Anstalt  auch  die  Vermittlung  bei 
Anschaffungen  von  Werkzeugen,  Modellen  u.  dgl.  für  Gewerbetreibende  übemehmea 
und  hat  das  auch  häufig  stattgefunden.  Es  lagen  im  Lesezimmer  während  des 
Jahres  1883  35  Zeitschriften  auf.  50  Personen  benützten  die  Bibliothek,  indem 
sie  ihr  150  Bände  entliehen,  die  meisten  aber  lasen  die  Bücher  im  Lesesaal. 

ad  2  a)  Diese  Schulausstellung  ist  ganz  ähnlich  der  sub  Nr.  8  erwähnten 
organisirt  und  verfolgt  die  nämlichen  Zwecke. 

ad  3)  Das  Industrie-  und  Grewerhemuseum  St,  Gallen  besteht  aus  einer 
Mustersammlung  und  aus  einer  Bibliothek  mit  Ornamentsammlung.  Die  Muster- 
sammlung will  in  erster  Linie  den  vorherrschenden  heimischen  Industrien  und 
Gewerben  Vorbilder  bieten,  welche  nach  Herstellungsweise  oder  Dessin  und 
Farbengebung  anregend  und  geschmackveredelnd  zu  wirken  geeignet  sind.  la 
zweiter  Linie  gibt  sie  dem  Kleingewerbe  Gelegenheit,  sich  mit  den  Fortschritten, 
in  der  Vervollkommnung  des  Werkgeräthes  vertraut  zu  machen.  Die  Muster- 
sammlung nimmt  mustergültige  Leistungen  von  Industriellen,  Zeichnern  und  Hand- 
werkern, sowie  von  verwandten  Instituten  des  In-  und  Auslandes  zur  zeitweisen 
Aufstellung  auf.  Arbeitsmaschinen,  Werkzeuge,  Instrumente  etc.  können  auch 
ausgeliehen  werden. 

Die  größte  Liberalität  im  Ausleihen  der  Bestandtheile  von  Bibliothek  und 
Sammlung,  verbunden  mit  genauer  Kontrole,  hat  sich  vollständig  bewährt.  Es 
ist  dabei  bis  jetzt  nichts  beschädigt  worden  und  nichts  abhanden  gekommen  und 
die  Benutzung  hat  sich  fortwährend  gehoben.  An  periodischen  Werken  wurden, 
im  Jahre  1884  21  gehalten  und  ein  jedes  Jahr  wird  eine  ganz  bedeutende  Zahl 
neuer  Werke  angeschafft.  Die  Anstalt  hat  nun  speziell  im  Auge,  der  Töpferei 
von  Bemeck  aufzuhelfen  und  dahin  zu  wirken,  daß  dort  mit  mehr  Geschmack 
gearbeitet  wird,  welcher  Bestrebung  aber  die  betreffenden  Arbeiter  bis  jetzt 
gleichgültig  gegenüberstehen. 

Gegenwärtig  ist  dieses  Museum  in  großer  Umänderung  begriffen,  indem  ein 
den  Bedürfiussen  entsprechendes  Gebäude  im  Bau  begriffen  ist,  in  welchem  die 
bereits  stark  angewachsenen  Sammlungen,  die  Bibliothek  und  die  mit  der  Anstalt 
zusammenhängende  Zeichnungsschule  (siehe  diese)  untergebracht  werden  aollen. 

ad  4)  Musie  industriel  in  Lausanne,  Es  enthält:  1)  Rohmaterialien  mit 
ihren  successiven  Umänderungen;  2)  Produkte  der  Industrie  der  Neuzeit,  dea 
Mittelalters  und  des  Alterthums;  3)  Maschinenmodelle.    Diese  Sammlungen  sind 


Bildungswesen,  gew.  —     273     —  Bildungswesen,  gew. 

dem  Publikum  unentgeltlich  geöffnet  und  die  Schulen  können  für  ihren  Unter- 
richt die  nöthigen  Gegenstände ,  entlehnen. 

ad  5)  Gewerbemuseum  Zürich,  Nach  den  Statuten  ist  der  Zweck  der 
Stiftung  die  Förderung  einheimischer  Gewerbe  und  Industrien,  die  Anregung  zur 
Einführung  neuer  Erwerbszweige  und  die  Bildung  des  guten  Geschmackes  in 
Styl  und  Formen,  namentlich  bei  den  Handwerkern. 

Zur  Erreichung  dieser  Zwecke  sollen  dienen : 

1)  Eine  öffentliche  Sammlung  von  mustergültigen  kunstgewerblichen  Gegen- 
ständen und  Abbildungen  oder  Modellen  von  solchen,  sowie  der  betreffenden 
Literatur ; 

2)  die  Ausstellung  von  Erzeugnissen  der  einheimischen  Gewerbe  und  In- 
dustrien, sowie  von  neuen  Erfindungen  und  Untersuchungen,  Külfsmaschinen  und 
Materialien ; 

3)  ein   ständiges  Auskunftebureau  zur  Beantwortung  gewerblicher  Fragen; 

4)  die  Fachschulen  zur  Ausbildung  junger  Leute  in  kunstgewerblicher 
Richtung  für  bestimmte  Berufsarten; 

5)  die  Stellung  von  kunstgewerblichen  Preisaufgaben; 

6)  die  Anordnung  öffentlicher  Yorti^äge. 

Von  den  dem  Gewerbemuseum  angehörenden  Gegenständen  der  Sammlungen 
dürfen,  insofern  nicht  bezüglich  einzelner  besondere  Bestimmungen  entgegenstehen, 
Maße  abgenommen  und  Skizzen  angefertigt  werden.  Leicht  transportable  Gegen- 
stände werden  auch  außerhalb  des  Lokales  geliehen,  ebenso  die  Bücher  der  Bibliothek. 

Aus  lokalen  Bedürfnissen  hervorgewachsen,  bezweckt  die  mit  dem  Museum 
verbundene,  seit  1878  gegründete 

Kunstgewerheschule  die  künstlerische  Heranbildung  von  tüchtigen  Arbeits- 
kräften beiderlei  G^chlechtes  für  die  Bedürfnisse  der  verschiedenen  Zweige  der 
Eunstindustrien ,  insbesondere  die  Ausbildung  von  Zeichnern,  Lithographen, 
Zeichnungslehrem,  Dekorationsmalern,  Glasmalern,  Modelleuren,  Bildhauern,  Bild- 
schnitzern, Vergoldern,    Hafnern,   Kunsttischlern,    Silber-  und  Goldarbeitem  etc. 

Die  Besucher  der  Schule  theilen  sich  in  eigentliche  Fachschüler  und  Hospi- 
tanten. Der  Kurs  für  die  Fachschulen  umfaßt  wenigstens  zwei  Jahre;  die  Schüler 
müssen  den  für  ihr  Fach  besonders  bestimmten  Lehrplan  verfolgen.  Als  Hospi- 
tanten finden  jüngere  Leute  Aufnahme,  die  schon  praktisch  thätig  sind  und  sich 
in  einzelnen  Bichtungen  noch  besser  ausbilden  wollen. 

ad  6)  Das  Gewerbemuseum  Winterihur  stellt  sich  die  Aufgabe,  die  auf 
Crewerbe  und  Handwerk  sich  beziehenden  Angelegenheiten  in  den  Bereich  seiner 
Thätigkeit  zu  ziehen  und  durch  Anregung  neuer  Ideen,  ganz  besonders  aber 
durch  Einrichtung  eines  Musterlagers  für  den  Fortschritt  auf  den  genannten  Ge- 
bieten zu  wirken.  Das  Musterlager  umfaßt  namentlich :  1)  Erzeugnisse  verschiedener 
Gewerbe,  vom  Rohprodukt  an  bis  zum  fertigen  Fabrikate,  2)  Erzeugnisse  des 
Ebindwerks,  der  Gewerbe  und  der  gewerblichen  Künste,  die  sich  durch  Neuheit, 
Zweckmäßigkeit  oder  Schönheit  auszeichnen  und  als  Vorbilder  dienen  können. 

Leicht  transportable  Gegenstände  der  Sammlungen  werden  unentgeltlich  zur 
Benützung  an  Private  und  Vereine  des  Kantons  Zürich,  sowie  in  solche  Kantone 
ausgeliehen,  in  welchen  die  Anstalt  finanzielle  Unterstützung  timlet.  Mit  dem 
Gewerbemuseum  steht  in  Verbindung  eine  Bibliothek,  enthaltend  Bücher  und 
Zeitschriften  gewerblichen  und  kunstgewerblichen  Inhalts,  sowie  ein  Lesekabinet. 
Das  Museum  besorgt  auf  Verlangen  des  Publikums  chemische  Analysen  von  Roh- 
stoffen und  gewerblichen  Erzeugnissen  gegen  Vergütung.  Es  übernimmt  ferner, 
ebenfalls  gegen  Entschädigung,  die  Besorgung  von  Entwürfen  für  kunstgewerbliche 

Farrer.  VoIkdwirthtichaftH-Loxlkcm  der  Schw-ii.  \% 


Bildungswesen,  gew.  —     274     —  Bildungswesen,  gew. 

Arbeiten  und  bietet  (lelegenheit,  sich  im  Entwerfen  fachlicher  Zeichnungen  zu 
üben.  Dasselbe  will  durch  Vergeben  von  Arbeiten  nach  mustergültigen  Zeich- 
nungen den  Handwerkerstand  thunlichst  bethätigen,  sowie  durch  Vortrage  über 
Fragen  des  Handwerks  und  der  Gewerbe  zu  belehren  und  anzuregen  suchen. 
Endlich  soll  das  Institut  auch  den  Unterrichtszwecken  der  hohem  Schulen  Winter- 
thurs  und  des  kantonalen  Technikums  dienen. 

ad  7)  Zentralkammiss  ton  für  die  Gewerbemuseen  Zürich  und  Winierthur, 
Die  Aufgabe  derselben  besteht  darin,  einerseits  die  beiden  Grewerbemuseen  in 
dem  Sinne  zu  verbinden,  daß  dieselben  sich  gegenseitig  fördern  und  ergänzen 
und  andererseits  im  Vereine  mit  den  Aufsichtskommissionen  dahin  zu  wirken, 
daß  die  fortschrittliche  Entwicklung  der  verschiedenen  Gewerbe  im  Auge  behalten 
und  beiden  Anstalten  die  Erfüllung  ihres  Zweckes  möglichst  erleichtert  wird. 
In  den  Geschäftskreis  der  Zentralkommission  fallt  in  erster  Linie  die  Herausgabe 
eines  schweizerischen  G^werbeblattes,  das  seit   1876  erscheint. 

ad  8)  Schweizerische  permanente  Schulausstellung  in  Zürich.  Zweck  der 
Stiftung  ist,  die  Entwicklung  de«  schweizerischen  Schulwesens,  insbesondere  des 
Volksschulwesens,  fördern  zu  helfen,  und  zwar  dadurch,  daß  sie  den  Behörden, 
Lehrern  und  dem  Publikum  überhaupt  die  Kenntniß  des  gegenwärtigen  Zustandes 
unserer  Schulen  und  ihrer  Geschichte  erleichtert,  eine  Vergleichung  desselben 
in  den  verschiedenen  Kantonen  und  mit  dem  Auslande  ermöglicht  und  von  den 
Fortschritten  Kenntniß  gibt,  die  auf  diesem  Gebiete  gemacht  werden.  Zur  Er- 
reichung dieses  Zieles  dienen:  1)  Oeffentliche  Sammlungen;  2)  ein  Bureau 
zur  Auskunftertheilung  an  Behörden  und  Private  über  Fragen,  die  in  den  Bereich 
der  Schulausstellung  fallen;  3)  die  Anordnung  öfltentlicher  Vorträge,  Spezial- 
ausstellungen  und  Wanderausstellungen;  4)  literarische  Publikationen. 

Es  kommt  diese  Anstalt  hier  natürlich  nur  insoweit  in  Betracht,  als  durch 
dieselbe  auch  das  gewerbliche  und  industrielle  Bildungswesen  gefördert  wird, 
durch  die  Ausstellung  von  Vorlagen,  Modellen  und  Publikationen  über  die  Berufe- 
bildung. 

Neben  den  Handwerker-  und  gewerblichen  Fortbildungsschulen  gibt  es  in 
der  Schweiz  ungefähr  600  FortbildungHSchulen,  die  als  Ergänzung  der  Primar- 
schulen anzusehen  sind  und  in  denen  wöchentlich  während  meistens  4 — 6  Stunden 
in  den  verschiedensten  Fächern,  die  mehr  oder  weniger  auf  die  gewerbliche 
Vorbildung  einwirken,  Unterricht  ertheilt  wird.  Diese  Anstalten  vertheilen  sich 
namentlich  auf  die  Kantone  Zürich,  Solothurn,  Baselland,  St.  Gallen  und  Thurgau. 

An  die  oben  besprochenen  Schulen  und  Museen  können  in  Folge  Bundes- 
beschlusses vom  27.  Juni  1884  Subventionen  ertheilt  werden,  wodurch  sie  zu 
neuem  regem  Schaffen,  zum  Theil  wenigstens  mit  bedeutend  erhöhten  Mitteln, 
angespornt  werden  sollen.  Ob  dieser  Zweck  durch  die  Bundesbeiträge  in  so  aus- 
gedehntem Maße  erfüllt  werde,  wie  man  von  ihnen  erwartete,  bleibt  erst  noch 
abzuwarten.  Die  Vertheilung  der  ersten ,  der  Uebergangssubvention ,  ist  kaum 
vollendet  und  die  der  zweiten,  der  ersten  vollen  Subvention,  ist  gegenwärtig  in 
vollem  Gange  beündlich.  Immerhin  zeigt  sich  schon  nach  dieser  kurzen  Zeit  ein 
regeres  Leben  an  den  verschiedensten  Orten.  Die  Anstalten  mit  für  ihre  Mittel 
bis  anhin  geringeren  Ausgaben  erhöhen  ihr  Budget  und  führen  neue  Unterrichts- 
fächer ein ,  während  diejenigen ,  die  das  Maximum  des  Ausgabenetat  ihrer  In- 
teressenten erreicht  hatten  und  die  also  von  einer  Erweiterung  ihrer  Einrichtungen 
wenigstens  in  den  nächsten  Zeiten,  wenn  sie  nur  mit  ihren  eigenen  Mitteln 
rechnen  müßten,  hätten  Umgang  nehmen  müssen,  die  Zahl  ihrer  Unterrichtsfächer 
vermehren. 


Bildungswesen,  landw.  —     275     —  Bildungswesen,  landw. 

b.  LandwirthSChaftliches  Bildungswesen.  (Mitgetheilt  von  Herrn  Weidmann, 
Beamter  des  eidgen.  Landwirthschaftsdepartements.)  Dasselbe  findet  seine  Pflege 
in  theoretisch-praktischen  Ackerbauschulen,  kantonalen  Lehranstalten,  durch  Spezial- 
kurse  und  Wandervorträge.  Bund,  Kantone  und  Vereine  tragen  zur  Pflege  dieses 
Bildungszweiges  bei  und  zwar  in  folgender  Weise: 

1)  Theoretisch-praktische  Ackerbausohulen.  Nachdem  die  theo- 
retisch-praktische Ackerbauschule  in  Muri  (Kanton  Aargau)  im  Jahre  1869  und 
diejenige  in  Kreuzungen  (Kanton  Thurgau)  im  Jahre  1870  eingegangen  ist,  be- 
stehen zur  Zeit  noch  zwei  Anstalten  dieser  Art,  nämlich  die  landwirthschaftliche 
Schule  auf  dem  Strickhof  bei  Zürich  und  diejenige  auf  der  Rütti  bei  Bern. 

a.  Die  landwirthschaftliche  Schule  auf  dem  Strickhof  bei  Zürich  besteht 
seit  1.  Mai  1853.  An  derselben  wirken  der  Direktor,  zwei  Hauptlehrer  und  6 
Hiilfslehrer.  Die  Zahl  der  Schüler  beträgt  zirka  54.  Der  vollständige  Unterrichts- 
kurs umfaßt  2  Jahre;  er  ist  in  der  Weise  eingetheilt,  daß  der  theoretische 
Unterricht  vorzugsweise  in  den  Winter  verlegt  ist  (wöchentlich  36 — 43  Unterrichts- 
stunden), während  die  Sommermonate  (mit  wöchentlich  20 — 22  Unterrichtsstunden) 
mehr  den  praktischen  Uebungen  gewidmet  sind.  Das  Winterhalbjahr  dauert  5 
Monate,  vom  1.  November  bis  Ende  März,  das  Sommerhalbjahr  7  Monate.  Zwei 
Winterkurse  und  der  dazwischen  liegende  Sommerkurs  sind  obligatorisch,  der 
zweite  Sommerkurs  ist  fakultativ.  Die  Aufiiahme  von  Schülern  erfolgt  mit  1.  No- 
vember. Verlangt  wird  zurückgelegtes  15.  Altersjahr,  nöthige  Vorbildung,  nor- 
male körperliche  Entwicklung.  —  Die  Verpflegung  erhalten  die  Schüler  in  der 
Anstalt  selbst.  —  Bisher  war  der  Unterricht  für  die  Kantonsangehörigen  un- 
entgeltlich und  es  hatten  dieselben  für  die  Verpflegung  jährlich  Fr.  200  zu  ent- 
richten, während  für  Angehörige  anderer  Kantone  jährlich  Fr.  150  für  Unterricht 
und  Fr.  400  für  Verpflegung  berechnet  wurde.  Die  Anstalt  ist  mit  einem  che- 
mischen Laboratorium,  einem  Geräthedepot,  reichhaltigen  Sammlungen  und  einer 
Bibliothek  ausgestattet.  Die  Ghitswirthschaft  umfaßt  37,6  Hektaren,  bestehend  aus 
13,8  ha  Ackerland,  16,1  ha  Wiesen,  3,0  ha  Streuriedt,  1,0  ha  ßebberg  und 
3,7  ha  Hausgarten,  Gemüse-  und  Versuchsfeld,  Hopfenland,  Baum-,  Beb-  und 
Bosensohule  etc.  —  Der  Viehstand  enthält  zirka  40  Stück  Großvieh.  Die  Leistung 
des  Kantons  Zürich  an  die  Schule  beträgt  jährlich  zirka  Fr.  20,000. 

b.  Die  landwirthschaftliche  Schule  auf  der  Rütti  bei  Bern,  Die  Anstalt 
besteht  seit  1859.  Die  Zahl  der  Lehrer  beträgt  9 — 10,  die  durchschnittliche 
Schülerzahl  58.  —  Der  Unterrichtskurs  zerfällt  in  einen  einjährigen  Vorkurs 
und  einen  zweijährigen  Hauptkurs.  Im  Sommer  herrscht  der  praktische  Unter- 
richt vor  (täglich  8  Arbeitsstunden  und  4  Schulstunden);  im  Winter  der  theo- 
retische (täglich  4 — 5  Arbeitsstunden  und  5 — 6  Schubtunden).  Die  Au&ahmen 
von  Zöglingen  flnden  in  der  Regel  auf  1.  Mai  statt.  Die  Bewerber  sollen 
das  15.  Altersjahr  zurückgelegt  haben,  gesund  und  körperlich  so  erstarkt  sein, 
um  alle  vorkommenden  praktischen  Arbeiten  verrichten  zu  können.  Sie  müssen 
sich  durch  Eintrittsexamen  über  eine  gute  Primarschulbildung  ausweisen.  Für 
Unterricht,  Verpflegung,  Wohnung  und  Wäsche  werden  für  Kantonsangehörige 
jährlich  Fr.  300,  ftir  Kantonsfremde  jährlich  Fr.  450  berechnet.  Junge  angehende 
Landwirthe  können  in  der  Eigenschaft  als  Praktikanten  auch  auf  kürzere  Dauer 
in  die  Anstalt  au^nommen  werden.  Dieselben  haben  ein  Kostgeld  von  Fr.  60 
bis  Fr.  80  monatlich  zu  entrichten.  In  Verbindung  mit  der  Anstalt  stehen  eine 
chemische  Versuchs-  und  Kontroistation,  eine  Gerätheversuchsstation  und  Geräthe- 
niederlage,  ein  chemisches  Laboratorium,  Sammlungen  und  eine  Bibliothek.  Die 
Gutswirthflchaft  umfaßt  63,4  Hektaren,  davon  sind  Wald  12,0  ha,  Torfmoos  l^iW^ 


Bildungswesen,  landw.  —     276     —  Bildungswesen,  landw. 

Wiesen  7,2  ha,  Ackerland  40,5  ha,  Baamschule,  Hopfen,  Yersncbsfeld,  Obst- 
garten 2,3  ha.  Yiehstand:  66  StUck  Großvieh,  40  Stück  Kleinvieh.  Die  Leistung 
des  Kantons  Bern  an  die  Schule  beträgt  jährlich  Fr.   20,000 — 30,000. 

2)  Theoretische  landwirthschaftliche  Schulen.  Als  einzige  An- 
stalt dieser  Art  ist  zur  Zeit  die  landwirthschaftliche  Schule  in  Lausanne  (Cours 
agricoles  d'hiver  ä  Lausanne)  zu  nennen.  Die  Kurse,  eine  staatliche  Institution» 
wurden  1870/71  angeordnet.  Der  Unterricht,  der  über  alle  Hilfs-  und  Fach- 
wissenschaften sich  erstreckt,  wird  von  11  Lehrern  ertheilt.  Die  Zahl  der  Schüler 
beträgt  im  Durchschnitt  28.  Die  Kurse  beginnen  Anfangs  November  und  dauern 
bis  Mitte  März.  Der  Unterricht  ist  vollständig  unentgeltlich.  Die  Unterrichts- 
stunden-sind  von  8 — 12  Uhr  und  2 — 5  Uhr;  mitunter  finden  von  772 — 9  Uhr 
Abends  Repetitionen  statt.  Zur  Aufnahme  ist  das  zurückgelegte  16.  Altersjahr 
erforderlich.  Anmeldungen  sind  spätestens  bis  Mitte  Oktober  an  den  Direktor, 
Professor  Bieler  in  Lausanne,  oder  an  das  Departement  de  Tinstruction  publique 
in  Lausanne  zu  richten.  —  Der  Kanton  Waadt  verausgabt  für  diese  Institution 
jährHch  Fr.  7500. 

Von  landwirthschaffclichen  Vereinen  wurden  zu  wiederholten  Malen  land- 
wirthschaftliche Winterschulen  veranstaltet,  so  in  Burgdorf  in  den  Jahren 
1871/72  und  1873/74,  in  Solothurn  im  Jahr  1873  und  in  Winterthur  (Zürich) 
im  Jahr  1881.  Obschon  diese  Schulen  theilweise  von  den  Kantonen  subventionirt 
wurden,  gingen  sie  aus  Mangel  an  Theilnehmem  und  wohl  auch  aus  Mangel  an 
geeignetem  Lehrpersonal  wieder  ein. 

In  vereinzelten  Fällen  sind  auch  landwirthschaftliche  Fortbildungsschulen 
oder  sog.  Winterabendschulen  von  Vereinen  veranstaltet  worden.  Versuche  in 
dieser  Richtung  wurden  vom  Ökonomischen  Verein  des  Oberaargaus  und  von  den 
kantonalen  landwirthschaftlichen  Vereinen  von  St.  Gallen,  Thurgau,  Aargau  und 
Solothurn  gemacht.  Diese  Schulen  sind  indessen  ebenfalls  meist  nach  kurzer  Dauer 
wieder  eingegangen. 

Theoretischer  landwirthschaftlicher  Unterricht,  oft  mit  praktischen  Uebungen 
verbunden,  wird  in  mehr  oder  weniger  umfassender  Weise  auch  an  einigen 
Lehrerseminarien  ertheilt,  so  an  der  Ecole  normale  in  Hauterioe  (Freiburg)  und 
in  den  Seminarien  von  Wettingen  (Aargau),  Mariaberg  (St.  Gallen)  und  München- 
buchsee  (Bern).  Die  Landwirthschaftslehre  ist  auch  an  der  Kantonsschule  in 
Chur  für  die  Schüler  der  III.  und  IV.  Realklasse  und  für  diejenigen  der  V. 
Seminarklasse  obligatorischer  Unterrichtsgegenstand,  ohne  daß  indessen  diese  An- 
stalt als  eine  eigentliche  Fachschule  für  Landwirthe  betrachtet  werden  kann. 

3)  Vorträge  und  Spezialkurse.  Die  Maßnahmen  der  Kantone  und 
Vereine  auf  dem  Gebiete  des  landwirthschaftlichen  Unterrichtswesens  beschränken 
sich  in  den  meisten  Fällen  auf  die  Veranstaltung  oder  Subventionirung  von  land- 
wirthschaftlichen Vorträgen  und  Kursen.  Im  Rayon  des  schweizerischen  land- 
wirthschaftlichen Vereins  sind  im  Jahre  1884  473  Wandervorträge  und  118 
Fachkurse  abgehalten  worden,  die  sich  nahezu  über  alle  Gebiete  der  Land-  und 
Volks  wir  thschaft  erstrecken. 

4)  Förderung  durch  den  Bund. 
.-1.  Landwirthschaftliche  Äbtheilung  des  eidtj,  Poli/technikums  in  Zürich. 
Die  Anstalt  besteht  seit  dem  Jahre  1871.  Sie  steht  ?n  organischem  Zusammen- 
hang mit  den  übrigen  Abtheilungen  der  eidg.  polytechnischen  Schule  (Bundes- 
gesetz vom  23.  Dezember  1869).  Die  Studirenden  genießen  die  Berechtigung, 
an  den  Vorlesungen  der  allgemeinen  philosophischen  und  der  Staats  wissenschaftlichen 
Abtheilung   des  Polytechnikums  und  an  denjenigen  der  Unitersität  Zürich  Theil 


Biidungswesen,  landw.  —     277     —  Bildungswesen,  landw. 

xa  Dehmen,  wodurob  dieselben  in  den  Stand  gesetzt  sind,  je  nach  Neigung  und 
Bedürfniß  dem  Studium  der  Naturwissenschaften,  der  mathematischen  Disziplinen, 
der  Sprachen  und  Literaturen  und  der  historischen  und  politischen  Wissenschaften 
eine  weitere  Ausdehnung  zu  geben.  Auch  haben  dieselben  Zutritt  zu  den  Vor- 
lesungen der  Forstschule  und  der  zürcherischen  Thierarzneischule.  Die  Anstalt 
ist  mit  reichhaltigen  Sammlungen  ausgestattet,  überdies  stehen  derselben  die  natur- 
wissenschaftlichen Sammlungen,  die  Laboratorien  und  die  Bibliothek  des  Poly- 
technikums und  ein  botanischer  Garten  zur  Benutzung  offen.  Der  Kursus  ist 
272  jährig.  Das  Schuljahr  beginnt  jeweilen  im  Oktober.  Das  Schulgeld  ist  auf 
Fr.  100  pro  Jahr  festgesetzt.  Betreffend  Stipendien  wird  auf  nachfolgenden 
Bundesbeschluß  vom  27.  Juni  1884  verwiegen.  Die  Zahl  der  Studirenden  betrug 
im  Wintersemester  1884/85  19  (11  Schweizer,  8  Ausländer).  Die  Anmeldungen 
zum  Eintritt  sind  jeweilen  Anfangs  Oktober  an  den  Vorstand  der  Schule,  Herrn 
Professor  Dr.  Kraemer  in  Zürich,  oder  an  die  Direktion  des  eidg.  Polytechnikums 
einzusenden.  Der  Aufnahme  hat  eine  Prüfung  voranzugehen,  welche  übrigens 
denjenigen  Aspiranten  erlassen  wird,  welche  zufriedenstellende  Zeugnisse  aus 
tüchtigen  Vorbereitungsschulen  (auch  Ackerbauschulen)  oder  genügende  Zeugnisse 
über  Studien  an  hohem  landwirthschaftlichen  Anstalten  vorweisen,  oder  welche 
längere  Zeit  in  der  landwirthschaftlichen  Praxis  thätig  gewesen  sind.  Landwirthe 
von  reiferem  Alter,  welche  eine  individuelle  Studienrichtung  an  dieser  Abtheilung 
verfolgen  wollen,  können  von  strikter  Einhaltung  der  Jahresfolge  dispensirt  und 
es  kann  denselben  eine  individuelle  Auswahl  der  Vorlesungen  gestattet  werden. 
Die  Leistungen  des  Bundes  für  die  Schule  betragen  zirka  Fr.  40,000  pro  Jahr. 
B.  Bundesbeschluß  vom  27,  Juni  1884  betr.  Förderung  der  Landwirthschaft 
durch  den  Bund,  Gemäß  Art.  2  dieses  Beschlusses  ist  der  Bundesrath  ermächtigt, 
Schülern,  welche  sich  als  Landwirthschaftslehrer  oder  Kulturtechniker  ausbilden 
wollen,  unter  folgenden  Bedingungen  Stipendien  bis  zum  Betrage  von  je  Fr.  400 
per  Jahr  zu  ertheilen: 

a.  Dieselben  müssen  sich  mindestens  ein  Jahr  mit  praktischer  Landwirthschaft 
befaßt  haben. 

b.  Die  Kantone,  denen  sie  angehören,  müssen  ein  Stipendium  von  demselben 
Betrage  wie  das  eidgenössische  gewähren. 

c.  Die  Stipendiumsgenössigen  haben  sich  zu  verpflichten,  nach  Ablauf  ilirer 
Stipendienzeit  während  sechs  Jahren  ihre  Thätigkeit  der  schweizerischen 
Landwirthschaft  zu  widmen. 

Der  Bundesrath  kann  auch  Beisestipendien  für  landwirthschaftliche  Studien 
und  Untersuchungen  ertheilen. 

Gemäß  Art.  3  des  Beschlusses  kann  solchen  Kantonen,  welche  theoretisch- 
praktische  Ackerbauschulen  und  landwirthschaftliche  Sommer-  oder  Wiyiterkurse 
eingerichtet  haben  oder  einzurichten  gedenken  und  dem  Bundesrathe  das  bezügliche 
Schnlprogramm  zur  Genehmigung  vorlegen,  eine  regelmäßige  jährliche  Subvention 
verabfolgt  werden,  in  der  Voraussetzung,  daß  Schüler  aus  allen  Kantonen  unter 
den  gleichen  Bedingungen  Aufnahme  in  die  Schule  finden. 

Femer  können  auch  solche  Kantone  und  landwirthschaftliche  Vereine  Unter- 
stützungen erhalten,  welche  landwirthschaftliche  Wandervorträge  und  Spezial- 
kurse  abhalten  lassen. 

Endlich  kann  gemäß  Art.  4  des  Beschlusses  die  Errichtung  und  der  Betrieb 
von  Milchversuchsstationen,  MusterMsereien,  Obst-  und  Wei n bau- Versuchs- 
staiionenf  sowie  weiterer  landwirthschaftlicher  Untersuchungsstationen  snbventionirt 
werden. 


Bildungswesen,  landw.  —     278     —  Bildungswesen,  landw» 

Dieser  BondesbeBchluß  ist  durch  folgende  Yollxiehungsverordnung 
vom  20.  März  1885  ergänzt  worden: 

A.   Landwirthschaftliches  Unterrichtswesen. 

I,  Stipendien, 

Art.  1.  Die  Gesuche  um  Erlangung  von  Stipendien  für  Schuler,  welche  sich  als 
Landwirthschaftslehrer  oder  Kulturtechniker  ausbilden  wollen,  müssen  dem  schweize- 
rischen Landwirthschaflsdepartement  durch  Vermittlung  der  Regierung  des  Kantons 
eingereicht  werden,  dem  der  betreffende  Schüler  angehört  oder  in  welchem  derselbe 
niedergelassen  ist.  Dem  Gesuche  müssen  folgende  Schriftstucke  beigegeben  werden: 
a.  Schulzeugnisse,  aus  denen  hervorgeht,  daß  der  Bewerber  sich  diejenigen  Vorkenntnisse 
erworben  hat  und  diejenigen  Fähigkeiten  besitzt,  welche  zum  Studium  des  Berufes  eines 
Landwirthschaftslehrers  oder  Kulturtech nikers  für  erforderlich  gehalten  werden;  b.  der 
Ausweis  darüber,  daß  der  Bewerber  sich  mindestens  ein  Jahr  mit  praktischer  Land- 
wirthschaft  befaßt  hat ;  c.  die  Erklärung  der  Regierung  des  Kantons,  dem  der  Bewerber 
angehört,  daß  letzterem  ein  Stipendium  von  mindestens  demselben  Betrage  wie  das 
eidgenössische  gewährt  werde;  d.  die  Verpflichtung  des  Gesuchstellers,  seine  Studien 
an  der  landw irthschatllichen  Abtheilung  des  eidg.  Polytechnikums  oder  mit  spezieller 
Bewilligung  des  schweizerischen  Landwirthschaftsdepartements  an  einer  andern  land- 
wirthschalllichen  Hochschule  oder  höhern  Spezialschule,  deren  Programm  vorzulegen 
ist,  zu  machen  und  abzuschließen;  e.  die  Erklärung  des  Gesuchstellers,  daß  er  sich 
verpflichte ,  nach  Ablauf  seiner  Studienzeit  während  sechs  Jahren  seine  Thätigkeit  der 
schweizerischen  Landwirthschaft  zu  widmen  oder  die  erhaltenen  Stipendien  ziirück- 
zuzahlen,  wenn  er  ohne  hinreichende,  durch  das  eidg.  Landwirthschaftsdepartements 
eventuell  durch  den  Bundesrath  zu  würdigende  Gründe  sich  dieser  Pflicht  entzieht. 

Art.  2.  Die  Ausrichtung  der  eidgenössischen  Stipendien,  deren  Betrag  sich  im 
Maximum  auf  Fr.  400  per  Jahr  belauft,  erfolgt  durch  das  Mittel  der  betreffenden  Kantons- 
regierung  jeweilen  nach  Verfluß  eines  Semesters.  Aus  der  Empfangsbescheinigung  muß 
die  Ausrichtung  des  eidgenössischen  und  kantonalen  Stipendiums  ersichtlich  sein.  Die 
Fortsetzung  des  Stipendiums  für  dtis  folgende  Semester  wird  nur  bewilligt,  sofern  der 
Vorstand  der  betreffenden  Schule  im  Falle  ist,  sich  über  den  Stipendiaten  befriedigend 
auszasprechen. 

Art.  .'}.  Gesuche  zur  Erlangung  von  Reisestipendien  müssen  durch  Vermittlung 
einer  Kantonsregierung,  des  Vorstandes  einer  landwirthschaftlichen  Schule  oder  der 
Direktion  eines  der  landwirtlischaftJichen  Hauptvereine  dem  eidg.  Landwirthschafts- 
departement  eingereicht  werden.  Das  Gesuch  muß  enthalten :  a.  eine  ausführliche  Dar- 
legung des  Zweckes  und  Zieles  und  der  Dauer  der  Reise;  b.  eine  Begutachtung  des 
Gesuches  seitens  der  übermittelnden  Organe ;  c.  Angaben  über  die  Art  und  Weise,  wie 
die  auf  der  Reise  gewonnenen  Resultate  der  schweizerischen  Landwirthschaft  nutzbar 
gemacht  werden  wollen. 

Art.  4.  Die  Höhe  des  Sti])endiums  richtet  sich  einerseits  nach  dem  Ziel  und  der 
Dauer  der  Reise  und  andrerseits  nach  dem  Betrage,  der  dem  Bewerber  von  anderer 
Seite  geleistet  wird.  Die  Auszahlung  des  eidg.  Stipendiums  erfolgt  nur  gegen  Erstattung 
eines  einläßlichen  Berichtes  über  die  Reise. 

IL  Theoretisch-praktische  Ackerbauschulen,  landwirthschaftUche  Sommer- 

und   Winterkurse, 

Art.  5.  Gesuche  um  Beiträge  an  die  Kosten  der  ersten  Einrichtung  theoretisch- 
praktLscher  Ackerbauschulen,  landwirthschafllicher  Sommer-  und  Winterkurse,  müssen 
ebenfalls  durcli  die  betreffenden  Kantonsregierungeu  dem  schweizerischen  LandwirÜi- 
schattsdepartement  eingesendet  werden.    Dieselben  müssen  enthalten: 

a.  In  Bezug  auf  die  Organisationsverhältnisse.  1)  Die  genaue  Bezeichnung  des 
Domizils  und  des  Eigenthümers  der  Anstalt;  2)  den  Zeitpunkt  der  Entstehung  derselben; 
3)  eine  ausführliche  Beschreibung  der  Anstalt,  Angaben  über  Organisation,  Eintheilung, 
Betrieb,  Frequenz, .Reclit  der  Benutzung;  i)  sämmthche  bis  dahin  gedruckten  oder  sonst 
vervielfiiltigten,  über  die  Anstalt  Aufschluß  gebenden  Schriftstücke. 

6.  In  Bezug  auf  die  finanziellen  Verhältnisse.  1)  Speziflzirte  Rechnung  über  die 
drei  letzten  Betriebsjahre,  l>eziehungsweise  für  neu  zu  gründende  Anstalten  den  spezi- 
fizirten  Kosten  Voranschlag  füj*  <lie  erste  Einrichtung  und  für  das  bevorstehende  Betriebs- 
jahr. In  diesen  Dokumenten  sind  genau  auszuweisen:  die  Beiträge  und  sonstigen  Lei- 
stungen des  Kantons,  von  Bezirken  und  Gemeinden,  von  Vereinen  und  Genossenschaften, 


BildungsweseD,  landw.  —     279     —  Bildungswesen,  landw. 

von  Privaten ;  das  Schulgeld  für  kantonsangehörige  und  kantonsfremde  Schweizerbürger ; 
2)  den  Betrag  des  Vermögens  der  Anstalt,  Bilanz ;  3)  Angaben  über  die  Art  und  Weise, 
wie  der  Bundesbeitrag  verwendet  werden  will. 

Art.  ü.  Gesuche  um  Beiträge  an  die  laufenden  Kosten  des  Betriebs  und  Unter- 
halts von  im  Art.  5  genannten  Anstalten  müssen  alljährlich  eingesendet  werden  und 
enthalten : 

a.  In  Bezug  auf  die  Organisationsverhältnisse.  1)  Angaben  über  die  Eintheilung 
des  Schuljalires ,  der  Klassen ,  Kurse  u.  s.  w. ;  2)  Mittheilung  der  Zahl  der  jährlichen 
Schulwochen  und  der  Vertheilung  derselben  auf  die  Monate  des  Jahres;  3)  das  Lehr- 
programm, Angaben  betreffend  das  Lehrpersonal,  die  Unterrichtsfacher,  den  Stunden- 
plan etc.;  4)  Angaben  über  Zahl  und  Altersgrenzen  der  Schüler. 

b.  In  Bezug  auf  die  finanziellen  Verhältnisse.  Den  Kosten  Voranschlag  für  das 
zu  subventionirende  Betriebsjahr,  enthaltend  die  unter  Art.  5,  6,  Ziff.  1  verlangten 
Ausweise. 

Art.  7.  Zur  Bestimmung  der  Höhe  des  Bundesbeitrages  dürfen  nicht  in  Rechnung 
gebracht  werden:  1)  Ausgaben  für  allgemeine  Administration,  Bureaukosten,  Lokal- 
miethe,  Unterhalt  der  Lokale,  Beleuchtimg,  Heizung;  2)  Ausgaben  für  Schulmobiliar, 
Mobiliar  (Schränke  für  Sammlungen  etc.),  zum  Gebrauch  der  Schüler  bestimmtes  ge- 
wöhnliches Schulmaterial  (Papier  etc.). 

Dagegen  darf  von  denjenigen  landwirthschaftlichen  Bildungsanstalten,  welche  vor 
1884  entstanden  sind,  in  Rechnung  gebracht  werden:  der  in  den  Einnahmen  dadurch 
entstehende  Ausfall,  daß  die  Schulgelder  für  kantonsfremde  Schweizerbürger  nicht  höher 
angesetzt  werden  dürfen,  als  für  kantonsangehörige  Schüler. 

Art.  8.  Die  Auszahlung  des  zugesicherten  Bundesbeitrages  erfolgt  in  der  Regel 
am  Schlüsse  eines  Betriebsjahres.  Die  Kantonsregierungen  haben  vorher  dem  schweize- 
rischen Landwirthschaftsdepartement  einzusenden:  1)  einen  Bericht  über  den  Gang, 
die  Frequenz  und  die  Leistungen  der  Schule;  2)  die  Rechnung  über  die  sämmtlichen 
Einnahmen  und  Ausgaben,  speziell  über  die  Verwendung  <les  Bundesbeitrages;  3)  je 
ein  Exemplar  sämmtlicher  die  Schule  betreffenden  vervieltUlligteu  Schriftstücke;  4)  ein 
Inventar  über  die  mit  Bundessubveution  gemachten  Anschaffungen. 

Art.  9.  Die  Kantonsregierungen  übernehmen  ferner  die  Veri)flichtung ,  die  mit 
Bundessubvention  gemachten  Anschaffungen  stets  öffentlichen  Zwecken  dienstbar  zu 
erhalten,  wenn  die  Anstalt,  zu  welcher  sie  ursprünglich  gehört,  eingehen  sollte. 

III.   Wander oorirä(je  und  landw irthschaftliche  Speslalkurse. 

Art.  10.  Den  Kantonen,  welche  landwirthschaftliche  Wandervorträge  und  Spezial- 
kurse  veranstalten  oder  solche  unterstützen,  können  Bundesbeiträge  gewährt  werden. 
Dabei  gelten  folgende  Bedingungen:  1)  es  können  nur  solche  Vorträge  und  Kurse  in 
Betracht  kommen,  welche  sich  auf  die  Landwirthschaft  oder  einzelne  mit  ihr  zusammen- 
hängende Betriebszweige  beziehen;  2)  den  erstmalig  eingereichten  Gesuchen  ist  ein 
Ausweis  darüber  beizulegen,  was  der  betreffende  Kanton  während  der  3  letzten  dem 
Gesuche  vorangegangenen  Jahre  für  landwirthschaftliche  Wandervorträge  und  Kurse 
geleistet  hat;  3)  am  Schlüsse  jeden  Jahres  haben  die  Kanlonsregierungen  dem  schwei- 
zerischen Landwirtlischaftsdepartement  einen  Bericht  nach  einem  von  ihm  aufzustellenden 
Formular  einzusenden. 

B.   Verbesserung  des  Bodens. 

Art.  11.  Gesuche  um  Beiträge  an  die  Kosten  von  Verbesserungen  des  Bodens 
sind  vor  Inangriffnahme  der  Arbeiten  von  den  betreffenden  Kantonsregieruugen  an  das 
schweizerische  Landwirthschaftsdepartement  zu  richten. 

Dieselben  müssen  Auskunft  ertheilen;  1)  über  die  Art,  das  Bedürfniß,  den  Um- 
fang und  die  approximativen  Kosten  der  auszuführenden  Arbeiten;  2)  über  die  Höhe 
der  Beiträge  des  Kantons,  der  Gemeinden,  Genossenschaften  und  Privaten,  entweder 
in  bestimmten  Summen  oder  in  Prozenten  des  definitiven  Kostenbetrages. 

Art.  12.  Das  schweizerische  Landwirthschaftsdepartement  ist  ermächtigt,  unter 
Vorbehalt  des  definitiven  Entscheides  durch  den  Bundesrath,  diese  Gesuche  zu  prüfen, 
eventuell  erheblich  zu  erklären  und  die  Höhe  des  Bundesbeitrages  zu  bestimmen, 
welcher  an  die  Erstellung  der  Pläne  und  der  Kostenberechnung  verabfolgt  wird. 

Art.  13.  Der  Bundesrath  entscheidet  auf  Antrag  des  Departements  und  auf  Grund- 
lage der  Pläne  und  Kostenberechnung  sowohl  über  die  Bewilligung  einer  Subvention 
überhaupt,  als  auch  innerhalb  des  im  Bundesbeschluß  vom  27.  Juni  1884  aufgestellten 
Maximums  über  die  Quote  des  Bundesbeitrages. 


Bildungsvvesen,  landw.  —     280     —  BiQdfadeiiM>rikation 

Art.  14.  Mit  der  Annahme  des  zugesicherten  Bundesbeitrages  übernimmt  der 
Kanton  die  Pflicht,  die  Ausfuhrung  des  subventionirten  Werkes  durch  Sachverständige 
zu  überwachen  und  den  Unterhalt  desselben  zu  übernehmen. 

C  Landwirthschaftliche  Vereine  und  Grenossenschaften. 

Art.  15.  Gesuche  um  Bundesbeiträge  an  landwirthschaftliche  Vereine  müssen  von 
den  landwirthschafllichen  Hauptvereinen  begutachtet  und  von  denselben  dem  schwei- 
zerischen Landwirthschaflsdepartement  eingereicht  werden. 

Art.  16.  Das  schweizerische  Landwirthschaflsdepartement  bezeichnet,  unter  Vor- 
behalt definitiven  Entscheides  durch  den  Bundesi*ath,  diejenigen  Verbindungen,  welche 
als  Hauptvereine  zu  betrachten  sind.  Es  wird  dabei  die  Sprach  Verschiedenheit,  die  Ziele 
und  den  Umfang  der  Wirksamkeit  der  betreffenden  Verbindungen  berücksichtigen. 

Art.  17.  Das  schweizerische  Landwirthschaftsdepartemeni  kann  ausnahmsweise 
auch  solchen  Vereinen  und  Genossenschaften  unmittelbar  Bundesbeiträge  zuwenden, 
welche  die  Förderung  besonderer,  mit  der  Landwirtlischafl  verwandter  Zweige  und 
Industrien  oder  wissenschaftliche  Versuche  und  Anregungen  anstreben. 

Art.  18.  Das  schweizerische  Landwirthscliaflsdepartement  wird  dafür  sorgen,  daß 
die  Bundesbeiträge  in  möglichst  gleichmäßiger  und  gerechter  Weise  allen  Gegenden 
des  Landes  nutzbar  gemacht  werden.  Zu  diesem  Zwecke  kann  es  jährlich  Konferenzen 
von  Abgeordneten  der  betheiliglen  Vereine  einberufen. 

Art.  19.  Das  schweizerische  Landwirthschattsdepartement  kann  denjenigen  Haupt- 
vereinen, die  Bundesbeiträge  an  ihre  Verwaltungskosten  erhalten,  besondere,  die  Ver- 
waltung betreffende  Bedingungen  vorschreiben.  Ebenso  wird  es  Vorschriften  für  die 
Berichlabgabe  und  die  Rechnungsstellung  der  subventionirten  Hauptvereine  erlassen. 

D.  Allgemeine  Bestimmungen. 

Art.  i20.  Gesuche  um  Bundesbeiträge  sind  in  der  Regel  vor  dem  15.  August  des- 
jenigen Jahres,  das  der  Ausführung  der  zu  unterstützenden  Unternehmungen  vorangeht, 
an  das  schweizerische  Landwirthschaftsdepartenient  zu  richten. 

Art.  21.  Bei  allen  seit  Inkrafttreten  des  Bundesbeschlusses  entstandenen  oder  noch 
entstehenden  land\nrthschaftlichen  Anstalten  und  Unternehmungen  darf  der  Beitrag 
des  Bundes  denjenigen  der  Kantone  in  der  Regel  nicht  übersteigen  und  in  keinem 
Falle  dazu  dienen,  die  bisherigen  Leistungen  der  letzteren  herabzumindern  (Art  18 
des  Bundesbeschlusses  vom  27.  Juni  1884). 

Art.  22.  Die  Ausbezahlung  der  Bundesbeiträge  erfolgt  in  allen  Fällen  nur  gegen 
Vorweis  der  Rechnungsbelege  und  gegen  Erstattung  eines  Berichtes  über  die  unter- 
stützten Anstalten  und  Unternehmungen. 

Art.  28.  Dem  schweizerischen  Landwirthschattsdepartement  steht  das  Recht  zu, 
von  allen  in  Gemäßheit  des  Bundesbeschlusses  vom  27.  Juni  1884  subventionirten  An- 
stalten und  Unternehmungen  durch  Abgeordnete  jederzeit  Einsicht  zu  nehmen. 

Art.  24.  Das  schweizerische  Landwirthschaftsdepartenient  ist  mit  der  Vollziehung 
dieser  Verordnung  beauftragt. 

Billardgcschäfte.  Ende  1884  waren  G  Geschäfte  dieser  Art  im  Handels- 
register eingetragen,  nämlich :  1  als  Billarddepot  (Zürich),  4  als  Billardfabri- 
kationsgeschäfte (1  Bern,  2  Genf,  1  AVaadt),  1  als  Billard-Utensiliengeschäft 
(Zürich). 

Billon-  und  Kupfermünzen.  Betreffend  Ein-  und  Ausfuhr  siehe :  Kupfer- 
und  Billonniünzen. 

Hil.se II kraut  s.  Medizinalptianzen. 

Biilisteiit.  Gesammt^iusfuhr  1884:  6  q,  1883:  23  q.  Gesammteinfulir 
1884:  354  q,  1883:  532  q,  Durchschnitt  1872/81:  451  q,  1873:  412  q, 
1803:  452  q,  1853:  3iJ7  q,  und  zwar  über  die  französische,  deutsche  und 
italienische  Grenze. 

Biiidfadenfabrikatioii.  Die  einzige  eigentliche  Fabrik  dieser  Art  ist  die 
^Mechanische  Bindfadenfabrik  Schaffhausen",  in  Flurlingen,  Kt.  Zürich,  welche 
1873  mit  einem  Aktienkapital  von  1  Million  Fr.  gegründet  wurde  und  sich  mit 
der  Fabrikation  von  eigentlichem  Bindfaden,  Packschnüren,  Web-,  Schuh-,  Schlauch- 
und  Segelgarnen  befiißt.  Die  Grundlage  der  Fabrikation  bildet  die  Garnspinnerei. 


Bindfadenfabrikation  —     281     —  Bittersalz 

Ein  Theil  der  Game  wird  an  die  Handseilereien  und  Grobwebereien  verkauft. 
Ein  anderer  Theil  wird  zu  gezwirnten  Schlauch-  und  Segeigamen  verarbeitet, 
aus  dem  größten  Theil  aber  werden  Bindfaden,  Schnüre,  Fackstricke  und  dünne 
Seile  unter  dem  Kollektivnamen  „  Seilerwaaren •*  fabrizirt.  Die  Fabrik  verarbeitet 
ungefähr  5000  q  Bohstoff  (Flachs,  Hanf,  Werg  etc.)  jährlich,  Hauptkonkurrenten 
sind  Frankreich,  Italien  und  Deutschland.  Betreifend  Ein-  und  Ausfuhr  s.  Seiler- 
arbeiten: Schnüre  etc. 

Binnengewässer-Korrektion  imBezirkWerdenberg  (Kt.  St.  Grallen). 
Die  Korrektion  besteht  in  einem  19,2  km  langen  Kanal  mit  einem  mittlem  Ge- 
fälle von  1,6  ^/oo  (zu  oberst  2,37  ^/oo,  mit  successiver  Abnahme  bis  0,7  ®/oo 
bei  der  Einmündung  in  den  Ehein)  und  einer  Kanalsohlenbreite  von  5 — 16  m. 
Der  Kanal  beginnt  bei  Sevelen  und  mündet  im  sog.  Schlauch  unterhalb  Senn- 
wald in  den  Ehein.  Er  hat  den  Zweck,  sämmtliche  Gewässer  des  Bezirks  Werden- 
berg aufzunehmen  und  nach  dem  Ehein  zu  leiten.  Die  Korrektion  wurde  von 
1882 — 1884  ausgeführt.  An  die  Kostensumme  von  zirka  Fr.  850,000  leistete 
der  Bund  einen  Beitrag  von  Fr.  125,000.  (Bundesbeschluß  vom  28.  Juni  1882, 
A.  S.  n.  F.  Bd.  VI,  pag.  224.) 

Birnen  s.  den  Artikel  „Obstbau".  Als  beste  Birnsorten  der  Schweiz  ver- 
zeichnet das  pomologische  Bilderwerk  (Verlag  der  Lithogr.  Anstalt  J.  Tribelhom 
in  St.  Gallen) :  Arenberg^s  Colmar,  Bergbiriie,  Champagner  Bratbirne,  Clairgeau^s 
Butterbirne,  Deutsche  Nationalbergamotte,  DiePs  Butterbirne,  Esperen's  Bergamotte, 
Oroßer  Katzenkopf,  Gelbe  Mostbirne,  St.  Germain,  Guntershauser,  Hardenpont's 
Winterbutterbirne,  Herbstgütler,  Lange  grüne  Herbatbirne  oder  Schweizerhose, 
Weiße  Herbstbutterbirne,  Graue  Herbstbutterbirne,  Herzogin  von  Angouleme, 
Liegel's  Winterbutterbirne,  Längler,  Langstieier,  Grüne  Magdalena,  Trockner 
Martin,  Marxen-Birne,  Mockenholzbirae,  Napoleon's  Butterbirne,  Poire  de  Eance 
oder  Späte  Hardenpont,  Pastoren-Birne,  Eegentin,  Eusselet  von  Eheims,  Eömische 
Schmalzbirne,  Schwarzrädler,  Schwärzi -Birne,  Schweizer  Bratbirne,  Sommer- 
Apothekerbirne,  Sommer- Eierbime,  Sparbirne,  Spitzbirne,  Stuttgarter  Gaishirtel, 
Sülibime,  Theilersbirne,  Wasserbirne,  Frühe  Weinbirne,  Späte  Weinbirne,  Williame 
Christbirne,  Wildling  von  Motte,  Wildling  von  Sargans,  Winter-Dechantsbirne, 
Zuger  Eötheler,  Zuckerbirne,  Zwei-Aeugler. 

Bisehofszellerbahn  s.  Sulgen-Goßau. 

Bittermandelöl  (Benzaldehyd)  wurde  früher  nur  aus  den  bittern  Mandeln 
gewonnen  und  theils  in  der  Pharmacie,  theils  in  der  ParfÜmerie  verwendet.  Viel 
billiger,  wenn  auch  nicht  in  so  reinem  Zustande,  gewinnt  man  es  auf  synthetischem 
Wege  aus  dem  Steinkohlentheer-Toluol,  um  es  zur  Fabrikation  künstlicher  Farb- 
stoffe, vor  allem  des  Malachitgrüns,  zu  verwenden.  Die  in  der  Schweiz  1883 
verbrauchten  23,000  kg  wurden  jedenfalls  sämmtlich  aus  Deutschland  importirt. 

Bittermandelölg^iin  wird  u.  A.  von  Monnet  &  Cie.  in  La  Plaine  bei 
Genf,  welche  zuerst  (1874)  das  explosionsgefährliche  Grün  aus  Methylnilrat 
durch  solches  aus  Chlormethyl  ersetzt  hatten,  aus  Vert-Diamant  (aus  Dimethyl- 
anilin)  und  Vert-Ethyle  (aus  Diaethylanilin)  fabrizirt,  welch'  letzteres  dem  ersteren 
häufig  vorgezogen  wird,  weil  es  eine  gelblichere  und  reinere  Nuance  hat.  Durch 
das  B.  ist  das  frühere  Methylgrün  fast  verdrängt  worden. 

Bittersalz  =  schwefelsaure  Magnesia  mit  51,2  ®/o  Krystallwasser,  erhält 
man  durch  Auflösen  von  Magnesit  in  Schwefelsäure;  neuerdings  aber  meist 
durch  Behandlung  des  in  Staßfurt  vorkommenden  Kieserits  mit  Wasser,  In  der 
Schweiz  wird    nur    durch  Umkry stall isiren    aus  importirtem   Rohsalz  gereinigtes 


Bittersalz  —     282     —  Blei 

• 

Bittersalz  dargestellt.  Verwendung  findet  es  in  der  Medizin  und  bisweilen  als 
Znsatz  bei  der  Viehfüttemng,  sowie  auch  in  der  Textilindustrie  als  Schlichte 
oder  zum  Beschweren  ordinärer  Baumwollstoffe,  besonders  in  England.  Wird  u.  A. 
von  Karl  Glenk  in  Schweizerhall  fabrizirt.  Betreffend  Ein-  und  Ausfuhr  s.  Magnesia^ 
schwefelsaure. 

Bittersüss  s.  Medizinalpflanzen. 

Blachenfabrikation  und  -Handel«  Ende  1884  waren  9  dieser  Geschäfts- 
branche zugehörige  Firmen  im  Handelsregister  eingetragen,  nämlich :  2  als  Blachen- 
fabrikation (Kt.  Bern  1,  Kt.  Zürich  1),  4  als  Wagen-  und  Pferdedeckenfabrikation 
(Kt.  St.  Gallen  1,  Kt.  Solothurn  1,  Kt.  Thurgau  2)  und  3  als  Handlungen 
(Zürich). 

Blattmaeher  (ohne  die  für  die  Seidenindustrie  arbeitenden,  deren  Zahl 
unbekannt)  wurden  anläßlich  der  eidg.  Volkszählung  von  1880  161  (140  m., 
21  w.)  ermittelt:  Aargau  42,  Appenzell  A.-Rh.  11,  Bern  19,  Luzern  1,  Nid- 
walden  1,  St.  Gallen  21,  Thurgau  8,  Zürich  58.  Im  Handelsregister  waren 
Ende  1884  nur  3  Blattfabrikationsgeschäfte  (im  Kt.  Zürich)  eingetragen. 

Blattstichstickerei,  Blattstichweberei,  s.  Flattstichstickerei,  Plattstich- 
Weberei. 

Blattzahn-Fabrikationsgeschäfte.  Im  Handelsregister  waren  Ende  1884 
deren  6  eingetragen,  nämlich  im  Kt.  St.  Gallen  2,  im  Kt.  Zürich  4. 

Blaudruckerei  s.  Indigodruckerei. 

Blaufärberei  s.  Indigofärberei. 

Blauholz«  Die  einzige,  aber  bedeutende  Fabrik,  welche  in  der  Schweiz 
Blauholz  verwendet,  resp.  Farbholzextrakte  fabrizirt,  ist  diejenige  von  Joh,  Rud, 
G-eigy  in  Basel,  welche  1856  gegründet  wurde. 

Blaupräparat.  Eine  Beize,  die  als  Untergrund  für  die  Küpenfärberei  dient 
und  50  ®/o  Ersparniß  an  Indigo  ermöglichen  soll.  Wird  von  Fr,  Nahrath  dt  Cie. 
in  Genf  fabrizirt. 

Blech waarenfabrikation  und -Handel,  Lampengeschäfte,  Speng- 
ler ei  etc.  Ende  1884  figurirten  295  dieser  Geschäftsbranche  zugehörige  Firmen 
im  Handelsr egiBter,  nämlich :  39  als  Blechwaarenfabrikation,  52  als  Blechwaaren- 
handlungen,  1  als  Blechröhrenfabrikation,  1  als  Flaschnerei,  28  als  Lampen- 
geschäfte, 4  als  Lampen waarenfabrikation,  170  als  Spenglereien. 

Die  Gesammtzahl  295  vertheilt  sich  auf  die  Kantone  wie  folgt:  Baselland  1, 
Baselstadt  2,  Bern  23,  Freiburg  11,  Genf  (Jl,  Glarus  1,  Luzern  11,  Neuenburg  42, 
Obwalden  1,  Schaffhausen  6,  Schwyz  1,  Solothurn  1,  St.  Gallen  18,  Tessin  8, 
Waadt  58,  Wallis  3,  Zürich  46,  Zug  1. 

Dem  Fabrikgesetz  ist  die  Blechröhrenfabrik  nebst  Brückenbauwerkstätte 
des  Hrn.  Bob.  Reimann  in  Wald,  Kt.  Zürich,  unterstellt. 

Blei  wird  in  der  Schweiz  in  ganz  unerheblichen  Quantitäten  im  Kt.  Wallis 
gewonnen  (s.   den  Artikel  Bergbau). 

Ausfuhr: 

1884 
q 

Rohes  Blei  in  Blöcken,  Stäben  oder  Platten     .     .     .  330 

Gewalztes  Blei,  Bleikugeln  und  Schrot 194 

Bleiröhren 61 

Bleiwaaren,  bemalt,  gefirnißt 7 

„           nicht  bemalt  oder  gefirnißt 9 


1883 

1873 

q 

q 

427     1 

197 

68 

843 

•21 

Blei  —     283     —  Bleicherei 

Einfuhr: 

1884   1883    1873    1863   1853 

q  q  q  «IQ 

Eohes  Blei  in  Blöcken,  Stäben  od.  Platten  9116  9544     12594     5024     3411 

Gewalztes  Blei,  Bleikugeln  und  Schrot  .  4364  5957       6684     3116     2102 

Bleiröhren  .     .     .     . 3584  2985  s.  gewalztes 

Bleiwaaren,  bemalt,  gefirnißt  ....  103  94          167 

„           nicht   bemalt   oder  gefirnißt  156  141            37 

Bleicherei«  Die  Baumwollbleicherei  ist  naturgemäß  in  den  Hauptgebieten 
der  Weißwaarenindustrie  einerseits  —  St.  Gallen  und  Appenzell  A.-Rh.  (Heris- 
au)  — ,  der  Zeugdruckerei  anderseits  —  Glarus,  Zürich  —  konzentrirt.  Die 
Z^menbleicherei  ist  auf  das  Gebiet  des  bemischen  Emmenthals  und  des  Ober- 
aargaus beschränkt,  wo  die  Leinwandindustrie  allein  noch  in  größerem  Umfange 
betrieben  wird. 

Ein  anschauliches  Bild  der  früheren  Zustände  des  Bleiche wesens  und  seiner 
ersten  Entwicklungsstadien  gewähren  die  der  Bleicherei  gewidmeten  Abschnitte  in  dem 
gründlichen  Werke  Dr.  Wartmann^s :  „Industrie  und  Handel  des  Kantons  St.  Gallen" . 
Die  von  der  Stadt  St.  Gtillen  sorgfältig  gepflegten  Walke-  und  Bleiche-Einrichtungen 
waren  schon  längst  weit  berühmt,  als  die  Baumwollindustrie  daselbst  aufkam. 
Die  Baumwollgewebe,  mit  welchen  die  Bleichen  drei  bis  vier  Mal  des  Jahres 
neu  belegt  werden  konnten,  wogegen  die  großen  Lein  wandt  U  eher  den  ganzen 
Sommer  hindurch  liegen  bleiben  mußten,  waren  den  Bleichem  sehr  willkommen 
und  wurden  bald  ganz  besonders  beliebt,  was  dann  die  Klage  erregte,  daß  die 
Leinwand  wegen  der  Baueltücher  und  Mousseline  vemachlässigt  werde.  Natürlich 
war  der  Bleicherlohn  für  die  Baumwollartikel  geringer,  als  für  die  verschiedenen 
Leinwandtücher,  und  es  wurde  z.  B.  bei  den  groben  Baum  Wolltüchern  zum  Drucken 
nur  ein  Pfennig  Bleicherlohn  für  die  Elle  bezahlt;  allein  die  Menge  und  der 
schnelle  Wechsel  ersetzten  den  geringen  Verdienst  am  einzelnen  Stücke  reichlich. 
Auch  Auswärtige  ließen  viel  in  St.  GtiUen  bleichen  und  mit  Berücksichtigung 
der  bürgerlichen  Bleichemeister  blieb  diesen  in  der  Stadt  gebleichten  fremden 
Baumwollwaaren  der  sog.  Schauzoll  erlassen,  wenn  sie  in  St.  Güllen  umgesetzt 
wurden.  Der  Bleichen,  welche  die  Stadt  zu  Lehen  gab,  waren  es  8;  daneben 
wurden  noch  viele  Frivatgüter  zum  Bleichen  in  Anspruch  genommen,  wenn  die 
Geschäfte  gut  gingen.  Dann  kam  es  vor,  daß  zur  anfänglichen  großen  Ueber- 
raschung  der  Reisenden,  welche  St.  Gallen  zum  ersten  Male  besuchten,  die  um- 
liegenden Hügel  und  die  Fläche  des  Thaies  mitten  im  Sommer  ganz  weiß  er- 
schienen. Eine  große  Flage  für  die  Bleicher  waren  die  Hunde,  welche  sich  gerne 
auf  den  weißen  Tüchern  herumtummelten  und  dabei  besonders  der  ausgespannten 
Mousseline  gefährlich  werden  konnten ;  auch  über  Kühe,  Guißen  und  Schafe  wurde 
gelegentlich  geklagt.  Es  erfolgte  daher  mit  Bezug  hierauf  ein  obrigkeitliches 
Mandat  nach  dem  andern,  mit  scharfen  Drohungen  an  die  Hunde  haltenden 
Bürger  und  weitgehenden  Vollmachten  an  die  Bleicher. 

So  ging  es  fort  bis  zur  Einführung  der  Geschwind-  oder  Schnellbleicherei 
(um  1801).  Die  Sache  war  dadurch  angeregt  worden,  daß  ein  gewisser  Degen 
von  Kriens  bei  Luzem  dem  Kaufmann  Enz  in  St.  Gallen  eine  kleine  Geschwind - 
bleiche-Einrichtung  für  Mousseline  erstellte.  Auf  Veranstaltung  des  Kaufmännischen 
Direktoriums  wurde  mit  Hülfe  des  genannten  Degen  ein  Versuch  im  Großen 
gemacht,  denn  man  erwartete  im  Falle  des  Gelingens  wesentliche  Vortheile  für 
alle  am  Bleichewesen  Betheiligten:  für  die  Bleicher,  weil  sie  statt  20  Knechten 
nur  noch  3 — 4  bedürften  und  weniger  Pferde  und  Geschirr;  für  die  Kaufleute, 


Bleicherei  —     284     —  Bleicherei 

weil  man  im  Winter  und  Sommer  bleichen  könnte;  für  das  Aerariom  oder  die 
Stadtkasse,  weil  viele  Fremde  die  nenen  Einrichtungen  benützen  würden,  wodurch 
eine  erfreuliche  Steigerung  des  Ertrages  des  Feld-  und  Walkegeldes  in  Aussicht 
stünde.  Der  Bleichemeister  Anton  Scheitlin  stellte  seine  Bleiche  zu  Diensten  und 
der  Gemeinderath  versprach,  die  Naturbleichen  nicht  neu  zu  verleimen,  ehe  der 
Erfolg  des  Versuches  bekannt  werde,  um  nöthigen  falls  gleich  das  ganze  Bleicbe- 
wesen  den  Ergebnissen  entsprechend  umzugestalten.  Mit  633  gestickten  und 
ungestickten  Mousselinestücken  und  37  Baum  Wolltüchern,  zu  welchem  Versuchs - 
quantum  jeder  der  inkorporirten  Kauf  leute  seine  Probe  beigesteuert  hatte,  kam 
im  Dezember,  also  mitten  im  Winter,  die  neue  Bleicherei  wirklich  in  Gang. 
Das  Ergebniß  war  weder  nach  Wunsch,  noch  ganz  gefehlt.  Es  war  gerade  bei 
Beginn  der  Operation  eine  ganz  außergewöhnliche  Kälte  eingetreten,  so  daß  die 
ötTentlichen  Walken  (an  der  Sitter)  gar  nicht  benutzt  werden  konnten  und  das 
Trocknen  der  Waare  nur  mit  der  größten  Schwierigkeit  vor  sich  ging.  Zudem 
genügten  die  getroffenen  Vorrichtungen  für  ein  so  großes  Quantum  von  Waaren 
nicht.  Schaden  gelitten  hatten  zwar  schließlich  in  Folge  Gefrierens  nur  einige 
wenige  Stücke  und  auch  diese  nur  unbedeutend.  Dank  der  ungemein  sorgfaltigen 
Behandlung,  üeber  die  ^ Weiße*  ließ  sich  für  Winterwaaren  nicht  klagen;  aber 
die  Kosten  waren  wohl  auf  das  Doppelte  des  Voranschlages  gestiegen  und  aus 
den  10  Tagen,  in  denen  die  Waare  fertig  sein  sollte,  waren  es  10  Wochen 
geworden,  ehe  noch  alle  fertig  abgeliefert  werden  konnte.  „Degen  scheint*,  so 
lautet  der  Schlußbericht,  „seine  Berechnung  ausschließlich  auf  Luzemer  Waare 
gesetzt  und  den  Unterschied  der  hiesigen  nicht  in  Betracht  gezogen  zu  haben, 
daher  sein  Irrthum.  daß  er  Alles  mit  seiner  künstlichen  Lauge  zwingen  könne 
und  des  Feldens  und  Walkens  nicht  bedürfe,  dessen  er  in  der  Folge  eines  ganz 
andern  belehrt  worden.**  Von  Umwandlung  der  städtischen  Bleiche-Einrichtungen 
auf  Grund  dieses  ersten  Versuchs  wurde  natürlich  abstrahirt  und  die  Bleichen 
gelangten  in  gewöhnlicher  Weise  zur  Verleihung.  Das  neue  Verfahren  machte 
nichtsdestoweniger,  und  ohne  weiteres  Zuthun,  seinen  Weg.  Sowohl  in  St.  Gallen 
als  auch  in  den  benachbarten  appenzellischen  Ortschaften,  z.  B.  Teufen,  waren 
schon  im  nächsten  Jahre  von  Privaten  Geschwind-  oder  „chy mische*  Bleichen 
eingerichtet,  welche  durchaus  Betriedigendes  leisteten.  Gegenüber  einer  Anregung 
«les  Stadtammanns,  die  neue  Bleicherei  zu  unterdrücken,  weil  das  Weiß  nicht 
genüge  und  in's  Gelb  zurückfalle,  unter  dem  neuen  Verfahren  auch  die  Waare 
leide,  erklärte  das  Kaufmännische  Direktorium,  daß  ohne  die  G^schwindbleicherei 
gar  nicht  mehr  auszukommen  sei,  besonders  in  Anbetracht  des  Klimas,  welches 
eigentlich  nur  in  den  vier  Sommermonaten  recht  schöne  weiße  Waare  zu  liefern 
erlaube,  wogegen  „die  im  Frühling  und  Herbst  ausgelegte  Waare  der  schlimmen 
Witterung  ausgesetzt  ist,  oft  eine  ziemlich  lange  Zeit  unter  dem  Schnee  liegen 
bleibt,  von  Mäusen  zernagt  wird  und  eine  gräuliche  Mißfarbe  bekömmt,  die  nicht 
mehr  weggebracht  wird.  Erhält  man  nun  im  Frühling  die  Waare  spät  und 
schadhaft  von  der  Bleiche,  so  kann  man  für  die  ersten  vortheilhaften  Verkäufe 
an  die  Franzosen  keine  vollständige  Auswahl  darbieten,  und  statt  auf  dem  Platze 
müßig  zu  sitzen,  werden  sie  sich  nach  und  nach  gewöhnen,  in  Engelland  ihre 
ersten  Einkäufe  in  glatten  und  brochirten  Mousseliues  und  aller  Arten  Halstücher 
z  i  machen,  und  erst  nachher  die  spätem  Artikel,  wie  die  gestickten,  in  hier 
trinthun.  Wird  die  Waare  im  Herbst  verspätet,  so  bleibt  sie  auf  dem  Lager 
liegen  und  ist  der  Gefahr  des  herabsinkenden  Preises  ausgesetzt,  bei  Modewaaren 
ein  sehr  gewohnter  Fall.*  Die  jetzige  feine  Mousseüne  und  die  großen  Halstücher 
künnten  die  alte  Behandlungsart,  mit  vierwöchentlicher  Aussetzung  dem  Wind  und 


Bleicherei  —     285     —  Bleicherei 

Wetter  und  vielleicht  gar  dem  Schnee,  schwerlich  ertragen,  außerdem  müsse  der 
Kaufmann  bei  der  neuen  Bleicherei  seine  neu  erfundenen  Dessins  viel  weniger  einem 
Andern  preisgeben,  „statt  sie  auf  der  öif entlichen  Bleiche  gleichsam  zur  Schau 
zu  stellen**,  und  ganz  vorzüglich  werde  er  dadurch  in  den  Stand  gesetzt,  sein 
Geld  viel  schneller  umzusetzen  und  seinen  Konsum  zu  verdoppeln;  die  Lein- 
wandhäuser  endlich  hätten  wenigstens  den  mittelbaren  Nutzen,  daß  ihre  bisher 
immer  hintangesetzte  Waare  früher  geliefert  werde.  Statt  daher  in  St.  Gallen, 
die  G^schwindbleicherei  zu  verbieten,  sollte  sie  vielmehr  für  die  Mousseline  all- 
gemein eingeführt  und  es  sollte  den  sämmtlichen  Bleichern  auferlegt  werden,  sich 
eine  gründliche  und  vollständige  Kenntniß  derselben  zu  verschaffen,  trotzdem 
daß  voraussichtlich  Yorurtheil  und  Privatinteresse  Schwierigkeiten  entgegensetzen 
dürften.  —  In  den  folgenden  Jahrzehnten  vollzog  sich  denn  auch  der  Uebergang 
von  der  Natur-  zur  Schnellbleiche  nach  und  nach  vollständig,  und  zwar  um  so 
rascher,  je  mehr  sich  die  Baumwollindustrie  von  den  dichten  weißen  Geweben 
ab,  und  mit  Vorliebe  der  aufblühenden  leichten  Weißweberei  zuwandte.  Es  wurden 
aber  nach  und  nach  immer  mehr  Klagen  laut,  daß  von  den  Bleichern,  die  sich 
mit  der  chemischen  Bleicherei  befassen,  nicht  alle  hinlängliche  Kenntniß  besitzen, 
besonders  in  den  feinen  Waaren.  Es  kam  hinzu,  daß  der  Kaufmannsstand  seit 
dem  großen  Aufschwung  des  überseeischen  Geschäfts  in  den  30er  Jahren  weit 
mehr  auf  möglichst  billige  und  rasche,  als  auf  möglichst  gute  und  vollkommene 
Bedienung  durch  die  Bleicher  Werth  legte.  Am  besten  hielten  sich  die  Herisauer 
Bleicher,  welchen  mau  auch  von  St.  Gallen  aus  namentlich  leichte  Waare  mit 
Vorliebe  anvertraute.  Aber  im  Ganzen  genommen  war  die  Bleicherei,  wie  auch 
die  Appretur,  die  ihre  schlechten  Leistungen,  zum  Theil  mit  Recht,  auf  die 
noch  mangelhafteren  der  Bleicher  zurückführte,  bis  zum  Beginn  der  letzten  zwei 
Dezennien  ungenügend  und  stand  der  englischen,  schottischen  und  sächsischen, 
sowie  französischen  Bleicherei  sehr  merklich  nach,  im  Funkte  der  Reinheit  sowohl, 
als  der  Haltbarkeit  der  , Weiße**.  Mit  dem  Aufkommen  der  Maschinenstickereien, 
die  der  ungenügenden  Bleicherkunst  noch  ungleich  mehr  Schwierigkeiten  entgegen- 
setzten als  alle  früheren  Artikel,  kam  die  Mangelhaftigkeit  des  Ausrüstergewerbes 
und  die  Unmöglichkeit  der  Fortdauer  eines  solchen  Zustandes  vollends  zu  Jeder- 
manns Bewußtsein. 

Im  Jahre  1864  nahm  die  Industriekoramission  des  Kantons  Appenzell  A.-Rh. 
die  Sache  an  die  Hand  und  veranlaßte  die  Herisauer  Bleicher  und  Appretirei;, 
sich  mit  den  englischen  und  schottischen  Einrichtungen  näher  bekannt  zu  machen. 
Mit  Hülfe  eines  schottischen  Fachmanns  wurde  denn  auch  eine  wesentliche  Reor- 
ganisation, zunächst  der  wichtigsten  Bleicherei-  und  Appreturgeschäfte  in  Herisau, 
durchgeführt  und  eine  merkliche  Besserung  der  Leistungen  erzielt.  Die  anderen 
größeren  Etablissements  konnten  darauf  nicht  umhin,  mit  Anschaffung  und  Auf- 
stellung wenigstens  der  unumgänglich  erforderlichen  neuen  Maschinen  (hauptsächlich 
Waschmaschinen)  zu  folgen.  Seither  hat  sich  Manches  vervollkommnet  und  eine 
Anzahl  Bleichereien,  deren  heute  die  meisten  in  Herisau  und  überhaupt  außerhalb 
der  Stadt  St.  Gallen  sich  befinden,  können  als  vollständig  auf  der  Höhe  der  Zeit 
stehend  betrachtet  werden.  Was  die  Bleichereien  im  Gebiete  der  Zeugdruckerei 
anbelangt  (Glarus,  Zürich  etc.),  so  sind  die  Anforderungen  an  dieselben  selbst- 
verständlich nie  so  weitgehende  gewesen,  wie  bei  der  Weißwaarenbleicherei,  da 
hier  das  Weiß  die  bleibende  Farbe  ist,  während  die  Bleiche  der  Drucktücher 
nur  als  Grund  für  die  aufzudruckenden  bunten  Farben  in  Betracht  kommt. 

Punkte  schweizerische  Erßndunf/en  im  Gebiete  der  Bleicherei  ist  zu  er- 
wähnen, daß  in  den  öOer  Jahren  von  Fr.  Custer  in  Altstatten  (St.  Gallen)  ein 


Bleicherei 


—     286     — 


Bleich  erei 


Verfahren  entdeckt  wurde,  durch  Anwendung  von  zinnaaurem  Natron  das  An«- 
kochen  der  Waare  behnfis  Erzielung  der  nöthigen  Bentitzbarkeit  zu  vermeiden. 
Die  Entdeckung  wurde  an  der  schweizerischen  Industrie-Ausstellung  in  Bern  im 
Jahre  1857  prämirt  und  in  Frankreich,  England,  Oesterreich  etc.  patentirt. 

Die  Leinwandbleicherei,  heute  wie  die  Leinenweberei  hauptsächlich 
auf  den  Kanton  Bern  und  den  Oberaargau  beschränkt,  gilt  als  gut  eingerichtet 
und  leistungsfähig,  wogegen  die  Leinen  gar  nbleicherei  nicht  auf  der  Höhe  der 
belgischen  und  deutschen  stehen  soll.  Die  Leinwand-  und  Leinengambleioherei 
beschäftigte  im  Jahre  1882  nach  den  Ermittlungen  des  Vereins  schweizerischer 
Leinen-LidustrieUer  73  Arbeiter,  an  welche  Fr.  45,718  Löhne  bezahlt  wurden. 
Gebleicht  wurden  14,365  Stück  Tücher  und  91  q  Grarne;  gelaugt  wurden 
723  q  Garn. 

Die  Gesammtzahl  der  ausschließlich  mit  Bleicherei  beschäftigten  Personen 
wird  500  kaum  übersteigen.     Bleicherei  und  Appretur  zusammen  beschäftigten: 

Im  Jahre  1S80  Im  Jahre  1883 

eidg.  VoIk«zibIungMtatistik.    nach  Schlatter'a  Indoatriekarte. 

97 
1089 


Aargau  .     .     . 
Appenzell  A.-£ 
Appenzell  I.-K1 
Baselstadt    .     . 

,h. 
1.   . 

u« 

(.U    \A> 

140 
943 
o 

18 

Baselland     . 

1 

Bern       .     .     , 

103 

Freiburg      .     . 
Genf       .     .     . 

2 
2 

Glarus    . 

75 

Luzeru    . 

10 

Neuenbürg  . 
Schaffhausen 

1 

Schwyz  . 

St.  Gallen    .     , 

13 
672 

Solothurn     .     . 

18 

Thurgau 
Waadt    .     . 

5 

Zürich    .     . 

86 

132 


71 

47 

21 
723 

5 

61 

678 


2094 


2924 


Die  Differenz  von  830  beruht  ohne  Zweifel  zum  größten  Theil  auf  diver- 
girenden  Angaben  seitens  der  Befragten.  Näheres  ist  auf  Seite  172  dieses  Lexikons 
(Anmerkung  *)  gesagt. 

Im  Jahre  1842  gab  es  nach  den  Ermittlungen  einer  eidg.  Expertenkommission 
ungefähr  100  Bleichereien,  wovon  in  den  Kantonen  St.  GuUen  und  Appenzell  29, 
Aargau  17,  Bern  20. 

Ende  1884  waren  in  den  Handelsregistern  46  Bleichereigeschäfte 
eingetragen  (inkl.  3  Wachsbleichereien).  39  Geschäfte  sind  einfach  als  „Bleicherei*^ 
bezeichnet,  1  als  Baumwollbleicherei,  2  als  Bleichereien  für  Baumwollgarn  in 
Bobinen  und  Strängen,  1  als  Bobinenbleicherei.  Die  2^1  46  vertheilt  sieb  auf 
die  Kantone  wie  folgt :  7  Aargau,  6  Appenzell  A.-Rh.,  7  Bern,  12  St.  Gtillen, 
6  Glarus,   1   Schaffhausen,   2  Schwyz,   1  Solothurn,  4  Zürich. 

Dem  Schweiz.  Fabrikgesetz  waren  Ende  1884  25  Etablissements  unter- 
stellt,    in   denen   die   Bleicherei   ausschließlich   oder  als  Hauptgewerbe  betrieben 


Bleicherei  —     287     —  Bleizucker 

Tvird.  Sie  bilden  0,0  ^/oo  aller  dem  Fabrikgesetz  unterstellten  Etablissements  und 
beschäftigen  547  Arbeiter  (4  7oo).    Die  Zahl  der  Pferdekräfte  beträgt  531. 

Von  jenen  25  Etabl.  sind  13  ohne  anderen  Betrieb  (3  Appenzell  A.-Rh., 
59  A.,  38  Pf.;  6  St.  Gallen,  112  A.,  133  Pf.;  4  Grlams,  59  A.,  168  Pf.); 
5  Bleichereien  mit  Appretur  (1  Aargau,  3  A.,  8  Pf. ;  1  Appenzell  A.-Rh., 
24  A.,  4  Pf.;  1  St.  Gallen,  31  A.,  18  Pf.;  1  Glarus,  18  A.,  45  Pf.;  1  Zttrich, 
23  A.) ;  1  Bleicherei^  Appretur  und  Zwirnerei  (Appenzell  A.-Rh.,  60  A.,  4  Pf.) ; 
2  Bleichereien  mit  Färberei  und  Appretur  (Aargan,  107  A.,  72  Pf.) ;  1  Bleicherei^ 
Sengerei  und  Appretur  (Appenzell  A.-Rh.,  25  A,,  20  Pf.);  1  Bobinenbleicherei 
(Aargau,  11  A,,  16  Pf.);  1  Bobinen-  und  Strang  eng  arnbleicher  ei  (St.  Gallen, 
13  A.,  4  Pf.);  1   Qarnbleicherei  (St.  Gallen,  2  A.,  1  Pf.). 

Als  Nebengewerbe  wird  die  Bleicherei  betrieben  in  7  dem  Gesetz  unter- 
stellten Etabliflsements. 

Bleikabel.  Spezialität  der  Fabrik  in  Cortaillod,  die  eine  neue  Fabrikations- 
methode in  Anwendung  bringt.  Die  Kabel  führen  einen  oder  mehrere  Leitungsdrähte 
aus  Kupfer,  in  Paraffin  oder  in  eine  Mischung  von  Paraffin  und  Kolophonium  oder 
auch  in  ein  aus  Leinöl  gewonnenes  Produkt  eingehüllt.  Die  Schutzhülle  ist  ein 
einfacher  oder  doppelter  Bleimantel.  Die  Fabrik  liefert  sog.  Lichtkabel  für  elek- 
trische Beleuchtung,  Telegraphenkabel,  sowie  Kabel  für  unterirdische  Telephon- 
leitungen. Die  elektrischen  Eigenschaften  sowie  die  Haltbarkeit  sind  als  Torzüglich 
anerkannt.  Um  1883  verwendete  die  Fabrik  in  Cortaillod  und  in  ihrer  Filiale 
in  Grenelle  bei  Paris  7  hydr.  Pressen,  die  täglich  bis  zu  20  km  Kabel  zu 
liefern  vermögen.  Gesammtlänge  der  seit  Gründung  der  Fabrik  (1881)  bis  Mitte 
1883  gelieferten  Kabel  rund  2500  km.  Sämmtliche  an  der  Landesausstellung 
in  Zürich  1883  verwendeten  Kabel  waren  von  Cortaillod  und  funktionirten  tadellos. 

Bleiweiss«  Dient  als  Oelfarbe,  Kitt,  zur  Darstellung  von  Leinölfirniß. 
Mennige,  Bleiweißpilaster,  zur  Fabrikation  von  Glac^papier,  Visitenkarten  etc. 
Die  erste  schweizerische  Bleiweißfabrik  wurde  1820  in  Burgdorf  (Kt.  Bern) 
durch  J.  H,  Ruef  in  Verbindung  mit  Dr.  J.  Schnell  gegründet.  Heute  bestehen 
in  Burgdorf  drei  Fabriken,  außerdem  eine  in  Schaff  hausen  (Gebr.  Pfisier)^  wo- 
durch jedoch  dem  inländischen  Bedarf  noch  nicht  genügt  wird. 

Das  Produkt  zeichnet  sich  durch  große  Deckkraft  aus.  In  der  Fabrik  von 
Gebr.  Schnell  &  O*  in  Burgdorf  sind  aus  hygienischen  Gründen  2  Maschinen 
konstruirt  worden,  mittelst  derer  das  Bleiweiß,  ohne  zuerst  in  Pulverform  gebracht 
zu  werden,  direkt  mit  Gel  angerieben  wird.  Es  erhält  so  größere  Deckkraft 
neben  dem  Vortheil,  daß  weder  die  Arbeiter  in  der  Fabrik  noch  die  Maler  den 
schädlichen  Bleiweißstaub  einzuathmen  brauchen.  Das  auf  diese  Weise  angeriebene 
Blei  weiß  wird  zu  gleichem  Preise  verkauft  wie  das  pul  verförmige,  weßhalb  sich 
die  Maler  immer  mehr  an  dasselbe  gewöhnen.  Produktion  in  den  vier  Schweiz. 
Fabriken  ungefähr  10,000  q  =:-=  Fr.  700,000,  wodurch  ungefähr  »/i  des  in- 
ländischen Konsums  gedeckt  werden.    Arbeiter  ungefähr  150. 

Als  Bleiweißfabriken  waren  im  Handelsregister  Ende  1884  zwei  Firmen 
im  Kt.  Bern  eingetragen.  Die  nämlichen  Etablissements  sind  auch  dem  Fabrik- 
gesetz unterstellt.  Ausfuhr  von  Bleiweiß  1884:  334  q,  1883:  344  q, 
wovon  das  Meiste  über  die  deutsche  Grenze.  Einfuhr  1884:  3740  q,  1883: 
3305  q,  1872/81:  durchschnittlich  3240  q,  1873:  1983  q,  1863:  2707  q, 
1853:  1068  q. 

Bleizucker.  Essigsaures  Bleioxyd,*  dient  zur  Darstellung  von  essigsaurer 
Thonerde,  Firniß,  Bleiweiß,  Chromgelb,  Aceton,  Bleiessig  etc.;  wird  nur  von 
Gebrüder  Schnell  dt  (?•  in  Burgdorf  fabrizirt,  die  ungefähr  die  Hälfte  des  in- 


Bieizucker  —     288     —  Blnmeniabiikation 

ländischen  Bedarfs  decken,  auch  Einiges  expordren.  Die  einzige  im  Handels- 
register eingetragene  Bleizackerfabrik  ist  die  obiger  Firma  angehörende.  Die- 
selbe ist  anch  dem  Fabrikgesetz  unterFtellt  Ausfuhr  1884:  150  q,  1883: 
133  q,  wovon  fast  alles  über  die  deutsche  Grenze.  Einfuhr  1884:  1135  q, 
1883:  1590  q,  1872/81:  durchschnittlich  1456  q,  1873:  2008  q,  1863: 
1616  q,   1853:  785  q,  wovon  fast  alles  über  die  deutsche  Grenze. 

Bleu  mavi,  wasserlösliches.  Im  Jahre  1872  wurden  Gerber  dt  ühlmann 
in  Basel  für  diesen  Farbstoff  an  der  Lyoner  Ausstellung  mit  der  goldenen  Medaille 
ausgezeichnet.  Das  Bleu  mavi  war  lange  Zeit  in  Lyon  das  gesuchteste  Blau  für 
feine  Nuancen. 

Block-Checks.  Artikel  der  toggenburgischen  Buntweberei,  der  in  den  Jahren 
1853 — 56,  besonders  in  den  Südstaaten  der  amerikanischen  Union,  so  begehrt 
war,  daß  der  Nachfrage  gar  nicht  genügt  werden  konnte.  Jetzt  ist  der  Artikel 
fast  ganz  aufgegeben. 

Bioderkäse.  Saurer,  nicht  haltbarer  Käse,  der  im  Et.  St.  Gallen,  nament- 
lich im  Toggenburg,  ausschließlich  für  den  eigenen  Verbrauch  bereitet  wird. 

Blonden  s.  Spitzen. 

Blousen.  Entsprechend  dem  Umstände,  daß  das  Tragen  von  Blouson  (meist 
von  blauer  Farbe  mit  weißer  Naht)  bei  den  Arbeitern  in  der  westlichen  Schweiz 
und  im  Jura  am  gebräuchlichsten  ist,  findet  sich  die  Fabrikation  derselben 
vorzüglich  im  Kanton  Bern  und  in  der  Westschweiz,  oft  in  Verbindung  mit 
der  Hemdenfabrikation  und  Lingerie  überhaupt.  In  Lausanne,  wo  sich  mehrere 
Fabriken  befinden,  wurde  die  Blousenfabrikation  im  Jahre  1838  durch  Ingenieur 
Frang.  Rey  mit  Arbeitern,  die  er  von  Lille  kommen  ließ,  gegründet.  Viele 
Blousen  werden  nach  Savoyen  exportirt.  In  Wangen,  Kt.  Bern,  befinden  sich 
vier  Blousengeschäfte ,  welche  ungefähr  400  Personen  zeitweilige  Beschäftigung 
bieten.  Als  Blousenfabrikations-  oder  -Konfektionsgeschäfte  waren  Ende  1884 
11  Firmen  im  Handelsregister  eingetragen,  wovon  Bern  4,  Solothum  3, 
Thurgau  3,  Zürich  1. 

Blue  Danes.    Eine  Art  buntgewobener  Taschentücher. 

Blümli-Leinwand.  Landesübliche  Bezeichnung  für  die  hauptsächlich  im 
Emmenthal  gewobenen,  gemodelten  Zwilchgewebe  mit  weißen,  rothen  und  blauen 
Blumen. 

Blumenfabrikation»  Künstliche  Blumen  wurden  früher  in  der  Schweiz 
selten  angefertigt  und  es  war  die  Ausführung  bezüglicher  Arbeiten  hauptsächlich 
auf  einige  Frauenklöster  beschränkt,  da  jene  besonders  Verwendung  für  Kirchen- 
schmuck fanden.  Seit  Anfang  der  fünfziger  Jahre  entstanden  mehrere  kleinere 
Geschäfte  für  Anfertigung  gewöhnlicher  Trauerblumen  und  solcher  für  festliche 
Anlässe. 

Der  Verkauf  von  Kunstblumen  für  Damenhüte  war  in  den  größeren  Ort- 
schaften in  den  Händen  von  Blumenmacherinnen,  die  die  einzelnen  Bestand theile 
vom  Ausland  bezogen  und  je  nach  Bedürfniß  zusammenstellten.  Mit  den  ver- 
besserten Verkehrsverhältnissen  wurden  die  Hutgeschäfte  von  fremden  und  ein- 
heimischen Grossisten  immer  mehr  mit  fertif/en  Blumen  und  Bouquets  besucht 
und  das  Gewerbe  jener  Blumenmacherinnen  dadurch  eingeschränkt.  Nur  die 
Fabrikation  von  Trauerartikeln,  wie  Kränze,  Bouquets  etc.,  hat  in  der  Schweiz 
einige  Bedeutung  gewonnen.  Die  Anfertigung  der  übrigen  Genres  ist  immer  noch 
vereinz(dt,  so  daß  der  Hauptbedarf  durch  Bezüge  vom  Ausland,  hauptsächlich 
Paris,  gedeckt  wird. 


Blumenfabrikation  —     289     —  Blutlaus 

Die  Volkßzählungsstatistik  von  1880  verzeichnet  336  Personen,  welche  sich 
mit  der  Blumenfabrikation  befassen,  üri  ausgenommen,  ist  sie  in  allen  Kantonen 
mehr  oder  weniger  zu  Hause. 

Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  eingetragen:  17  Blumen- 
fabrikationsgeschäfte, 27  Blumenhandlungen,  1  Bouquetfabrik  und  -Handlung, 
1  Blumenfoumiturengeschäft,  zusammen  46  Firmen,  wovon  15  Zürich,  9  Genf, 
8  Bern,  4  Luzern,  2  St.  Gallen,  2  Waadt,  1  Baselstadt,  1  Freiburg,  1  Neuen- 
bürg, 1  Solothum,  1  Tessin,  1  Thurgau. 

Einfuhr  und  Ausfuhr  künstlicher  Blumen,  a.  Ausfuhr  1884: 
48  q,  1883:  11  q,  wovon  am  meisten  über  die  italienische  Grenze,  b.  Einfuhr 
1884:  576  q,  1883:  548  q,  1872/81:  durchschnittlich  312  q,  1873:  291  q, 
1863:  122  q,  1857:  31  q,  wovon  am  meisten  über  die  franz()sische  und  die 
deutsche  Grenze. 

Blumengarn»  Landesübliche  Bezeichnung  für  lockergedrehtes  Baumwollgarn 
zur  Fabrikation  brochirter  Gewebe,  meist  von  Nr.  8 — 16. 

Blumengelb  und  Blumenroth.  Theerfarbstoffe,  welche  zuerst  von  L.  Durandt- 
Huguenin  in  Basel  für  die  Fabrikation  künstlicher  Blumen  eingeführt  wurden. 

Blumenzwiebeln.  Werden  in  der  Schweiz  nicht  in  großem  Maßstab  kul- 
tivirt.  Ausfuhr  1884:  2  q,  1883:  5  q.  Einfuhr  1884:  253  q  a  ca. 
Fr.  200  =  ca.  Fr.  50,000;  1883:  233  q,  1872/81:  durchschnittlich  181  q, 
1873:  150  q,  1863:  106  q,   1853:  57  q. 

Blutlaus  (Schizoneura  lanigera).  (Mitgetheilt  von  Hm.  Weidmann^  Beamter 
des  eidg.  Landwirthschaftsdepartements.)  Das  Insekt  soll  aus  Amerika  eingewandert 
sein.  In  Europa  wurde  sein  Vorkommen  zuerst  in  England  und  sodann  in  Frank- 
reich und  Belgien  konstatirt.  Zur  Zeit  ist  der  Schädling  auch  in  Eheinpreußen,  im 
Elsaß,  in  Süddeutschland,  Tirol  und  im  ganzen  schweizerischen  Flachlande  verbreitet. 

Die  Blutlaus  —  so  genannt  wegen  ihres  rothbraun  gefärbten  Inhalts  — 
tritt  in  verschiedenen  Formen  auf.  Am  häufigsten  ist  die  oberirdische,  partheno- 
genetisch  und  vivipar  sich  fortpflanzende  ungeflügelte  Generation.  Dieselbe  ver- 
mehrt sich  so  rasch,  daß  aus  einem  Insekte  im  Laufe  eines  Sommers  Millionen 
von  Nachkommen  entstehen  können.  Die  ausgewachsenen  Individuen  sind  2  bis 
2,5  mm  lang,  von  rothbrauner  bis  blaugrauer  Farbe,  mit  einem  bläulichweißen 
Flaume  bedeckt,  welcher  den  Kolonien  derselben  ein  schneeflockenartiges  Aussehen 
gibt.  Im  Nachsommer  entstehen  geflügelte  Blutläuse,  aus  welchen  eine  geschlecht- 
liche Generation  hervorgeht. 

Das  Insekt  befällt  vorzugsweise  den  Apfelbaum,  der  Birnbaum  bleibt  von 
ihm  vollständig  verschont.  Man  findet  die  Blutläuse  in  Wundstellen  des  Stammes, 
der  Aeste,  Zweige  und  Wurzeln,  wo  sie  ausgedehnte  Rindenrisse  und  höckerige 
Anschwellungen  (Blutlauskrebs)  verursachen.  In  Folge  des  Saftverlustes  nimmt 
die  Tragfähigkeit  der  infizirten  Bäume  allmälig  ab,  die  Neubildung  von  Blättern 
und  Trieben  hört  auf  und  endlich  steht  der  Baum  ab. 

Zur  Vertilgung  der  Blutlaus  werden  stark  infizirte  und  mit  Wurzelläusen 
behaftete  Bäume  umgehauen,  weniger  stark  infizirte  zurückgeschnitten,  abgekratzt 
und  sodann  wiederholt  mit  einer  desinfizirenden  Flüssigkeit  gewaschen.  Es  ist  zu 
empfehlen,  Bäume,  welche  von  der  Blutlaus  stark  befallen  sind,  mit  einer  Apfel- 
sorte umzupfropfen,  welche  von  dem  Insekte  nicht  angegriffen  wird.  Als  solche 
Sorten  haben  sich  bisher  erwiesen  die  graue  portugiesische  Keinette,  die  Glanz- 
reinette und  der  Danziger  Eantapfel.  (Vergl.  „Die  Blutlaus**,  von  Prof.  Mtlhlberg 
und  Handelsgärtner  £jraft,  Aarau  1885;  „Die  Blutlaus  und  die  Mittel  zu  ihrer 
Vertilgung",  von  Dr.  C.  Keller,  Zürich  1885.) 

FmT«r,  Volkiwlrthtchaftv-LezikoD  der  Schweiz.  \^ 


Blutlaus  —     290     —  Bödelibahn 

Maßnahmen  des  Bundes,  Mit  Rdckncht  darauf,  daß  die  erfolgreiche  Be- 
kämpfung des»  Schädlings  nur  durch  ein  gleichzeitiges  und  gleichmäßiges  Torgehen 
aämmtlicher  betheiligter  Kantone  erzielt  werden  kann,  wurde  vom  Bnndesrathe 
am  20.  Februar  1885  folgendes  Reglement  erla&sen: 

Art.  1.  Die  Kantonsregieningen  sind  beauftragt,  jährlich  wenigstens  ein  Mal,  and 
zwar  im  Monat  Mai  oder  Juni,  sämmtliche  Apfelbäume,  namentlich  diejenigen  in  den 
Handelsbaumschalen,  durch  Sachverständige  auf  das  Vorkommen  der  Blutlaus  unter- 
suchen  zu  lassen. 

Art  i.  Da,  wo  die  Blutlaus  vorgefunden  wird,  sollen  sofort  die  geeigneten  Maß- 
nahmen zu  deren  Vertilgung  angeordnet  werden.  Ueber  den  Erfolg  der  Vertilgungs- 
arbeiten haben  sich  die  Kantonsregierungen  durch  Sachverständige  mittelst  Nachinspek- 
tionen zu  überzeugen. 

Art.  3.  Dem  schweizerischen  Landwirthschaftsdepartement  steht  das  Recht  zu,  die 
Ausfuhrung  dieser  Maßnahmen  durch  Experten  zu  überwachen. 

Art.  4.  Sämmtliche  Kantonsregierungen  haben  alljährlich  dem  schweizerischen 
Landwirthschaftsdepartement  einen  Bericht  einzusenden,  welcher  Angaben  enthalten 
soll :  a.  über  das  Vorkommen  und  die  Verbreitung  der  Blutlaus ;  h.  über  die  angeordneten 
Vertilgungsarbeiten  und  angewandten  Vertilgungsmittel;   c  über  die  erzielten  Erfolge. 

Art  5.  Den  Kantonsregierungen  wird  ein  Beitrag  aus  der  Bundeskasse  bis  auf 
den  Betrag  von  40  "/'>  derjenigen  Ausgaben  gewährt,  welche  die  öffentlichen  Organe  für 
Vertilgungsarbeiten  und  für  Vertilgungsmittel  zur  Bekämpfung  der  Blutlaus  gemacht 
haben.  Die  Auszahlung  dieses  Beitrages  erfolgt,  nachdem  dem  schweizerischen  Land- 
wirthschaftsdepartement von  den  Kantonsregierungen  eine  spezifizirte  und  genau  mit 
Belegen  versehene  Rechnung  eingereicht  worden  ist. 

Bobinenbleicherei  s.   „Bleicherei". 

Bockleder  wird  für  die  Schuhfabrikation  hauptsächlich  von  Deutschland 
bezogen. 

Bodeghini.  Ein  Produkt  der  Wurstereien  des  Kautons  Tessin.  Wird  auch 
exportirt. 

Bodenseetraube  s.  Burgunder. 

Bodensee-Verträge  sind  zwischen  der  Schweiz  und  den  übrigen  Ufer- 
Htaaten  abgenchlossen  worden,  betreffend: 

Fischerei  Wesen ;  Vertrag  zwischen  der  Schweiz  und  dem  Großh.  Baden 
vom  y.  Dezember   18C9  (A.  S.  X,  S.  103;  frz.  83). 

Schiff  fahrt ;  Vertrag  zwischen  der  Schweiz,  Baden,  Bayern,  Oesterreich  und 
Württemberg,  vom  22.  September  18G7  (A.  S.  IX,  S.  240;  frz.  215). 

Todesfälle  oder  Leichenauffmdunf/en  und  Geburten;  Vertrag  zwischen  der 
Schweiz,  Baden,  Bayern,  Oesterreich,  sowie  Württemberg  (für  den  üntersee)  vom 
16.  März  1880  (A.  S.  n.  F.  V,  S.  26;  frz.  26). 

Wafiserabfluß ;  Vertrag  zwischen  der  Schweiz,  Baden,  Bayern,  Oesterreich 
und   Württemberg  vom  31.  August   1857  (A.  S.  VI,  S.  25;  frz.  26). 

Bödelibahn.  Die  Bödelibahn  ist  das  Unternehmen  einer  Aktiengesellschaft 
und  bildet  die  erste  Sektion  der  projektirten  Brünigbahn.  Der  Betrieb  der  Bödeli- 
bahn wird  seit  1877  durch  die  Gesellschaft  der  Bern.  Jurabahnen  für  Rechnung 
der   Eigenthümerin  geführt. 

Betriebseröffnung:  Därligen-Interlaken  den  12.  August  1872,  Inter- 
Ittken-Bönigeu  den   1.  Juli   1874. 

Bauliche  Länge  8453  m,  Betriebs  länge  8267  m  oder  rund  9  km. 
Nächster 

Kiiek  kaufst  er  min  für  den   Bund:    1.  Mai  1904. 

Hauliehe  Verhältnisse:  Von  der  baulichen  LniKje  sind  7607  ein- 
geli'.isi^  und  846  m  zweigeleiMg  (Hauptgeleise  und  Ausweichgeleise);  auf  1000  m 
bauliche  Länge  kommen    1264  m  Geleise;  6800  m  liegen  auf  Dämmen,   1385  m 


Bödelibahn  —     291     —  Bödelibahn 

in  Einschnitten,  11  m  in  einem  Tunnel  nnd  257  m  auf  Brücken  (Länge  der 
größten  75,6  m).  Von  der  Betriehslänge  liegen  2771  m  in  der  Horizontalen, 
5496  m  in  einer  Steigung  bis  zu  6,07  ^oo,  4867  m  in  der  Geraden  und  3400  m 
in  Kurven  bis  zu  180  m  Radius  herab.  Mittlere  Steigung  der  ganzen  Bahn 
1,92  ^/oo.    Mittlerer  Krümmungshalbmesser  für  die  ganze  Bahn  682  m. 

Stationen  4:  Interlaken,  Därligen,  Bönigen  und  Zollhaus. 

Betriebspersonal.    Dasselbe  wird  von  der  Betriebsgesellschaft  gestellt. 

Bollmaterial  Ende  1883:  Drei  Lokomotiven  von  je  10  t  Leergewicht  und 
90  Pferdekräften,  16  Personenwagen  mit  zusammen  972  Sitzplätzen,  9  Güter- 
wagen mit  einer  gesammten  Tragkraft  von  78  t. 

Betriebsergebnisse  im  Jahre  1877:  Die  ganze  Linie  wurde  täglich 
durchschnittlich  von  6,98  Zügen  mit  je  11,46  Wagenachsen  befahren.  Befördert 
wurden  damit  175,379  Beisende  und  25,315  t  Güter  (inkl.  (jepäck  und  Thiere). 
Zahl  der  Personenkil.  im  Ganzen  808,849,  per  Bahnkil.  89,872 ;  der  Tonnenkil. 
im  Ganzen  135,872,  per  Bahnkil.  15,097.  Einnahmen  aus  dem  Personentransport 
Fr.  97,928 ,  aus  dem  Gütertransport  Fr.  50,277 ,  aus  verschiedenen  Quellen 
Fr.  37,109 ;  Gesammteinnahmen  Fr.  185,314  im  Ganzen,  Fr.  20,590  per  Bahnkil. 
Ausgaben  für  allgemeine  Verwaltung  Fr.  7037,  für  Unterhalt  und  Aufsicht  der 
Bahn  Fr.  22,113,  für  Expeditions-  und  Zugsdienst  Fr.  36,312,  für  Fahrdienst 
Fr.  22,513,  für  Verschiedenes  Fr.  5320;  Gesammtausgaben  Fr.  93,295  im 
Granzen,  Fr.  10,366  per  Bahnkil.  (50,35^0  der  Gesammteinnahmen).  Einnahmen- 
Überschuß  Fr.  92,019,  wovon  Fr.  83,750  zur  Verzinsung  der  Anleihen  ver- 
wendet werden  mußten.  Im  Jahre  1877  kamen  zur  Verrechnung  verschiedene 
Ausstände  früherer  Jahre  im  Betrage  von  Fr.  20,990,  so  daß  dieses  Jahr  mit 
Einschluß  eines  Passivsaldos  vom  Vorjahre  von  Fr.  65,535  mit  einem  Defizit 
von  Fr.  78,256  schloß,  welches  auf  neue  Rechnung  vorgetragen  wurde.  Im 
Jahre  1878:  6,87  tägliche  Züge  mit  11,68  Wagenachsen;  162,334  Reisende, 
17,478  t  Güter;  883,993  Personenkil.  im  Ganzen,  98,221  per  Bahnkil.; 
94,406  Tonnenkil.  im  Granzen,  10,494  per  Bahnkil.  Einnahmen  aus  dem 
Personentransport  Fr.  111,355,  aus  dem  Gütertransport  Fr.  33,354,  aus 
verschiedenen  Quellen  Fr.  28,531;  Gesammteinnahmen  Fr.  173,240  im  Ganzen, 
Fr.  19,240  per  Bahnkil.  Ausgaben  für  allgemeine  Verwaltung  Fr.  8910, 
für  Unterhalt  und  Aufsicht  der  Bahn  Fr.  22,443,  für  Expeditions-  und  Zugs- 
dienst Fr.  35,308,  für  Fahrdienst  Fr.  19,711,  für  Verschiedenes  Fr.  9092; 
Gesammtausgaben  Fr.  95,472  im  Granzen,  Fr.  10,608  per  Bahnkil.  (55,11  ®/o 
der  Einnahmen).  Einnahn/ienüberschuß  Fr.  77,768.  Hiezu  kommen  Fr.  2999 
Rückvergütung  von  Ausgaben  im  Jahr  1877.  Es  standen  somit  zur  Verfügung 
Fr.  80,768.  Hiervon  wurden  Fr.  70,000  zur  Verzinsung  der  Anleihen  ver- 
wendet und  Fr.  10,768  vom  Defizit  der  früheren  Jahre  abgeschrieben.  Im 
Jahre  1879:  7,38  tägliche  Züge  mit  11,95  Wagenachsen;  165,271  Reisende, 
19,208  t  Güter;  901,176  Personenkil.  im  Ganzen  oder  100,131  per  Bahnkil. ; 
109,700  Tonnenkil.  im  Gtmzen  oder  12,189  per  Bahnkil.  Einnahmen  aus  dem 
Personentransport  Fr.  111,015,  aus  dem  Gütertransport  Fr.  39,446,  aus  ver- 
schiedenen Quellen  Fr.  34,428 ;  Gresammteinnahmen  Fr.  184,889  im  Ganzen, 
Fr.  20,543  per  Bahnkil.  Ausgaben  für  allgemeine  Verwaltung  Fr.  7802,  für 
Unterhalt  und  Aufsicht  der  Bahn  Fr.  23,503,  für  Expeditions-  und  Zugsdienst 
Fr.  34,425,  für  Fahrdienst  Fr.  18,110,  für  Verschiedenes  Fr.  8817;  Gesammt- 
ausgaben Fr.  92,657  im  Ganzen,  Fr.  10,295  per  Bahnkil.  (50,11  7o  der  Ein- 
nahmen).  Einnahmenüberschuß  Fr.  92,232,  welcher  wie  folgt  verwendet  wurde: 
Verzinsung  der  Anleihen  Fr.  70,000,   zu  verschiedenen  Zwecken  Fr.  716,  Ab- 


BOdelibahn  —     292     —  Bödelibahn 

Bchreibang  vom  Defizit  früherer  Jahre  Fr.  21,516.  Im  Jahre  1880:  7,34  Züge 
per  Tag  mit  durchschnittlich  11,77  Wagenachsen;  169,518  Seisende  nnd  18,829  t 
Gttter;  929,347  Personenkil.  im  Granzen  oder  103,261  per  Bahnkil.,  106,168 
Tonnenkil.  im  Ganzen  oder  11,976  per  Bahnkil.  Einnahmen  ans  dem  Personen- 
transport Fr.  118,063,  ans  dem  Gütertransport  Fr.  39,345,  ans  verschiedenen 
Quellen  Fr.  33,158;  Gesammteinnahmen  Fr.  190,566  im  Ganzen  nnd  Fr.  21,174 
per  Bahnkil.  Ausgaben  für  allgemeine  Verwaltang  Fr.  8514,  für  Unterhalt  nnd 
Aufsicht  der  Bahn  Fr.  37,972,  für  Expeditions-  nnd  Zngsdienst  Fr.  34,078, 
für  Fahrdienst  Fr.  20,550,  für  Verschiedenes  Fr.  9833;  Gresammtansgaben 
Fr.  110,947  im  Ganzen,  Fr.  12,327  per  Bahnkil.  (58,22  7o  der  Einnahmen). 
Einnahmenüberschuß  Fr.  79,619,  wovon  Fr.  70,000  zur  Verzinsung  der  An- 
leihen und  Fr.  9619  zur  Verminderung  der  frühem  Defizite  verwendet  wurden. 
Im  Jahre  1881:  7,3  tägliche  Züge  mit  12,45  Wagenachsen;  163,962  Beisende 
nnd  17,738  t  Güter;  895,925  Personenkil.  im  Ganzen  oder  99,547  per  Bahnkil.; 
97,197  Tonnenkil.  im  Ganzen  oder  10,800  per  Bahnkil.  Einnahmen  aus  dem 
Personentransport  Fr.  117,972,  aus  dem  Gütertransport  Fr.  36,811,  aus  ver- 
schiedenen Quellen  Fr.  33,824;  Gesammteinnahmen  Fr.  188,607  im  Granzen, 
Fr.  20,956  per  Bahnkil.  Ausf/aben  für  allgemeine  Verwaltung  Fr.  7528,  für 
Unterhalt  und  Aufsicht  der  Bahn  Fr.  35,500,  für  Expeditions-  und  Zugsdienst 
Fr.  33,757,  für  Fahrdienst  Fr.  20,729,  für  Verschiedenes  Fr.  10,589;  Gesammt- 
ausgaben  Fr.  108,103  im  Ganzen,  Fr.  12,011  per  Bahnkil.  (57,32  7o  der  Ein- 
nahmen). Einnahmenüberschuß  Fr.  80,504,  wovon  Fr.  70,000  zur  Verzinsung 
der  Anleihen  verwendet  nnd  Fr.  10,504  von  den  Betriebsausfallen  früherer  Jahre 
abgeschrieben  wurden.  Im  Jahre  1882:  7,29  tägliche  Züge  mit  12,51  Wagen- 
achsen; 161,781  Reisende  und  17,307  t  Güter;  876,561  Personenkil.  im  Ganzen 
97,396  per  Bahnkil.;  94,634  Tonnenkil.  im  Ganzen,  10,515  per  Bahnkil. 
Einnahmen  aus  dem  Personentransport  Fr.  114,566,  aus  dem  Gütertransport 
Fr.  36,043,  aus  verschiedenen  Quellen  Fr.  28,747  ;  Gesammteinnahmen  Fr.  179,356 
im  Ganzen,  Fr.  19,928  per  Bahnkil.  Ausgaben  für  allgemeine  Verwaltung 
Fr.  7879,  fUr  Unterhalt  und  Aufeicht  der  Bahn  Fr.  35,868,  für  Expeditions- 
und Zugsdienst  Fr.  35,173,  für  Fahrdienst  Fr.  20,162,  für  Verschiedenes 
Fr.  9428;  Gesammtausgaben  Fr.  108,510  im  Ganzen,  Fr.  12,057  per  Bahnkil. 
(60,5  ^0  der  Einnahmen).  Einnahmenüberschuß  Fr.  70,846.  Zur  Verzinsung  der 
Anleihen  wurden  verwendet  Fr.  69,786  und  für  Vollendungsbauten  in  den  Jahren 
1877  bis  1882  und  für  Abschreibungen  Fr.  52,935.  Das  Jahr  1882  ergab  so- 
mit einen  Ausfall  von  Fr.  51,875,  welcher  mit  dem  frühem  Passivsaldo  (Fr.  25,850) 
auf  neue  Rechnung  vorgetragen  wurde.  Im  Jahre  188S:  7,24  tägliolie  Züge 
mit  11,9  Wagenachsen;  150,019  Reisende  und  16,299  t  Güter;  808,415 
Personenkil.  im  Ganzen,  89,824  per  Bahnkil.;  89,973  Tonnenkil.  im  Ganzen^ 
9997  per  Bahnkil.  Einnahmen  aus  dem  Personentransport  Fr.  109,487,  ans 
dem  Gütertransport  Fr.  33,888,  ans  Verschiedenem  Fr.  7618;  Gesammteinnahmen 
Fr.  15(),993  im  Ganzen,  Fr.  16,777  per  Bahnkil.  Ausgaben  für  allgemeine 
Verwaltung  Fr.  3933,  für  Unterhalt  und  Aufsicht  der  Bahn  Fr.  30,143,  für 
Expeditions-  und  Zugsdienst  Fr.  31,781,  für  Fahrdienst  Fr.  20,684,  für  Ver- 
schicdenes  Fr.  11,035:  Gesammtausgaben  Fr.  97,576  im  Ganzen,  Fr.  10,842 
per  Bahnkil.  (64,62  ^/o  der  Einnahmen).  Einnahmenüberschuß  Fr.  53,417. 
Uiezu  kommen  Fr.  23,465  Ertrag  des  Dampf bootbetriebes  anf  dem  Thnner  See. 
Verfügbarer  Betrag  Fr.  76,882,  welcher  wie  folgt  verwendet  wurde :  Verzinsung 
der  Anleihen  Fr.  70,214,  fUr  Vollendungsbauten  Fr.  2459,  Abschreibung  vom 
Defizit  der  früliem  Jahre  Fr.  4209. 


Bödelibahn  —     293     —  Bötzbergbahn 

Bilanz  per  31.  Dezember  1883:  Äkiioen:  Baukosten  der  Eisenbahn 
Er.  1'806,260,  Kosten  des  Trajektscbiffes  für  den  Thuner  See  und  der  Landnngs- 
briicke  Fr.  165,350,  indirekte  Verwendungen  Fr.  12,617,  verfügbare  Mittel 
Fr.  143,120,  Materialyorrätbe  etc.  Fr.  41,268,  Passivsaldo  der  Betriebsrechnung 
Fr.  73,516.  Passiven:  Aktienkapital  Fr.  600,000,  Anleihen  Fr.  1'400,000, 
schwebende  Schulden  Fr.  242,131.  Bilanzsumme  Fr.  2' 242, 131.  Kilometrisohe 
Baukosten:  Anlage  und  Ausrüstung  der  Eisenbahn  Fr.  173,663,  Beschaffung 
des  Bollmaterials  Fr.  37,588,  gesammte  kil.  Kosten  Fr.  211,251. 

Bönigen-Interlaken-Därligen  s.  Bödelibahn. 

Börsen»  Effektenbörsen  bestehen  in  Basel,  Genf  und  Zürich,  Waarenbörsen 
in  Bern  (Käsebörse),  St.  Grallen  (Stickerbörse),  Zürich  (Gretreidebörse,  BaumwoU 
börse)  und  Biel  (Uhrenbörse). 

Börsenagenten.  Als  solche  waren  Ende  1884  2  Firma-Inhaber  im  Kanton 
Zürich  im  Handelsregister  eingetragen. 

Böttcherwaaren,  Fässer.  Die  Schweiz  exportirte  im  ersten  Semester  1885 
1669  q  solcher  Waaren  im  deklarirten  Werthe  von  Fr.  58,589  (durchschnittlich 
Fr.  35.  10  per  q),  davon  807  q  nach  Italien,  498  q  nach  Frankreich,  228  q 
nach  Deutschland,  46  q  nach  Oesterreich.  Imporiirt  wurden  432  q,  wovon 
274  q  aus  Deutschland,  123  q  aus  Frankreich,  25  q  aus  Italien. 

Bötzbergbahn»  Die  Bötzbergbahn  ist  ein  gemeinschaftliches  Unternehmen 
der  Schweiz.  Nordostbahn  und  der  Centralbahn.  Der  Betrieb  wird  durch  die 
Organe  der  Nordostbahn  besorgt.  Die  Bötzbergbahn,  d.  h.  die  Linie  von  Brugg 
über  den  Bötzberg  nach  Pratteln,  wurde  am  2.  August  1875  eröffnet.  Gleich- 
zeitig begann  die  Mitbenutzung  der  Strecke  Fratteln-Basel. 

Bauliche  Länge  der  eigenen  Bahn  48,086m;  Betriebslänge  57,222m 
oder  rund  58  km.    Nächster 

ßückkaufstermin  für  den  Bund:  8.  Juni  1903. 

Von  der  baulichen  Länge  liegen  25,145  m  auf  Dämmen,  19,522  m 
in  Einschnitten,  2711  m  in  Tunneln  (Länge  des  größten  2526  m)  und  708  m 
auf  Brücken  (Länge  der  größten  235,8  m) ;  43,563  m  Bahn  sind  eingeleisig  und 
4523  m  zweigeleisig.  Auf  1000  m  Bahn  entfallen  durchschnittlich  1217  m 
Geleise. 

Von  der  Betriebslänge  sind  15,330  m  horizontal,  41,892  m  liegen  in 
einer  Steigung,  deren  Maximum  12  ^/oo  beträgt,  37,502  m  liegen  in  der  Geraden 
und  19,720  m  in  Kurven  bis  zu  345  m  Minimalradius.  Mittlere  Steigung  der 
ganzen  Bahn  7,26  ^/oo.  Mittlerer  Krümmungshalbmesser  für  die  ganze  Bahn 
1821  m.  Die  Bötzbergbahn  zählt  10  eigene  und  4  mitbenutzte  Stationen.  Die 
wichtigsten  sind :  Brugg,  Rheinfelden,  Pratteln  und  Basel.  Das  nöthige  Betriebs- 
personal  und  BoUmaterial  wird  durch  die  Nordostbahn  beigestellt.  Die 

Betriebsergebnisse  der  Bötzbergbahn  waren  folgende:  Im  Jahre  1877: 
Per  Tag  zirkulirten  durchschnittlich  17,98  Züge  mit  je  30,25  Wagenachsen  per 
Zug  über  die  ganze  Bahn.  Transportirt  wurden  350,296  Reisende  und  334,463  t 
Güter  (inkl.  Gepäck  und  Thiere);  Personenkil.  10^212,364  im  Ganzen  und 
179,164  per  Bahnkil. ;  Tonnenkil.  17'372,156  im  Ganzen  und  304,775  per 
Bahnkil.  Einnahmen  aus  dem  Personentransport  Fr.  515,960,  aus  dem  Güter- 
transport Fr.  1*428,756,  aus  verschiedenen  Quellen  Fr.  26,336;  Gesammt- 
einnahmen  Fr.  1*971,052  im  Ganzen  oder  Fr.  34,580  per  Bahnkil.  Reine  Betriebs- 
kosten  Ft.  1*097,246,  verschiedene  Ausgaben  Fr.  138,981 ;  Gesammt ausgaben 
Fr.  1*236,227  im  Ganzen  oder  Fr.  21,688  per  Bahnkil.  (62,72  »/o  der  Gesammt- 
einnahmen).    Einnahmenüberschuß  Fr.  734,825,   welcher   zu   gleichen  Theilea 


*>     —  V- 


r»'m»rrj*fcLli 


'-i."-r  '..r  >'.'r-^--<.Li  Li!  •,'rt,:rt-:i.:ii.  ^r^nriT— "  TLrir.   I^-^wet  5»*=Trix  r-^i^rL-rnrj^ 

i'r'" .»'-.rlil^  -    .  11    »V«.1:Z^L    ü I     I  •.  7 . 1  ^ 7    \*rZ     '''^'  t  r    . :    1  ;■;•••'"   r  ?  1    T  JUIrT.C:  .    HL 

ff.  i?7  '::^i  :  '  j*3»ciiiLVr_' i*i:l<:.  rr  1  t'-*  ^■'i  -z:  ".-tiarT.  .»irr  ?t.  *- -"■••!'  ii-r 
/s*.''-*-  -  k^.'^r  ht.:r—.'y-'t:  •:>».  rr  r-7  774.  TTr-..i.r-rTi'  j.-rri:*?-  Fr.  l-»-i.f  7*  : 
^ßt'A-  '«^!-  -v'i'y*'  rr.  I  l.:-.--.:.;  ;:l  'Its^ll?:.  ir.  l-.-*r?  i-rr  x*kijücil-  ^,-'.7^  '  t, 
Ctr  j.^'.'^'  "„■;•■  ,    h:*  ' 'i'.  "^'.  KVr?   '.    ^'  Fr.  7m'..-:1    --.ll  ■  ■    ir>  Az-LirrktlclÄl*  . 

'^j;./jr./  •  */vV:f:    '-  7 -.-..'> i   P*'.'>.lt:j: .:r.  »Tk:.^:^    I^*..'*ö*  per  Bsirül, ; 

J''*:fr>v:-*:.'.!''fcr,->.r:  i-r.  '^'i\*.r''/}.  £.-  i-r.  •.r.:':r:r*:L-'t'.r:  Fr.  1  o*.  ^.lOo.  *-•  vrr- 
r^..'..«:':^^^^  ü'.r..»::.  xz.  .•*.'^\:  Gr-ÄiLZ-Vi-'-öLriT:.  Fr.  1  ^>-*'.5ö7  iz:  G-änzen. 
Ff.  :y^.7:^4  j^r  H*i.:.^l-.  H/t!:.-:  /;T:r:*ö:<'.  ?:-  t  Fr.  >.> '.ö.y.'.  T^r-.:":::t«i*L*  A--- 
|ffe'y;iL  Ff-  \\'*'^A^\:  fJKt'ifh.tt:Vi'*-ui^*':'K  tz.  Iv? •?.'>! 4  in  «xi-.Tcn.  Fr.  l'*.77'> 
|/*:f  jy« .•,:./:.!.  07. *5»;  ''  irr  rll:.LÄL::.-:i.  .  L,'nuihfti'i*A\"ir^ .k\Am  Fr.  ^^»;*.Ö4:■5, 
wvv'>'.  fr.  r.«.;'/'j»/  :>  V.l>:::\iiir.r.4::V:L  iii  A:«>.lrr:::-ir^z:  -ini  Fr.  7?'.».2:>7 
zur  \>fz;/i.r ■-:.;:  'i«:^  K^ifiHkli  *'A.'i'/,  ^  .  vrr-srrLie:  Tnirirn-  /i«  J'J/tr^  ISSO: 
11. 'M  VL/AciiK  Zi/r  Ki>  :^1.:^.'>  \Vä^»::_«.':L-^;. :  :^«.'7.4.0o  BeLvrnde  ^ind  oo;^,ööS»  t 
G*;t4:r:  '.^  74:>.7r2  ivrvyL*:r.ki:.  im  (riLZ^r*  -ini  10'?.v»:i51  p-rr  Bahnkil. :  li«"5i50,413 
T**ttL*:hk*..  iiu  (jnhAß^M  fiiA  *///ß7.-2\\*  \.*:T  B^hiJki:.  Eitkti'ihmen  &:is  dem  Personer. - 
trafiüport  Fr.  .'>:?'*..Vj4.  a'i*  t*«;m  Gütertrat-p'jrt  Fr.  l'o."'>;i.»>>7.  aas  ver*chiedenen 
UiirJI»:/.  fr.  \\,\V,2\  G»:-Äfxxmt»:innabm»:ri  Fr.  :i''.K«:'..4i;i  im  G-azizen  und  Fr.  36,0^3 
\i»'t  iiali/ikil.  Ji<;iri»:  Iit:trit:h^hf^t*:n  Vt.  1047, 2»5l,  vrrrschiedeae  Aasgaben 
Fr.  ll»i;;fJ»i:  Of:-ufnrnla'tif/uheit  Fr.  11 9:5. 5« '7  im  G-anzen  and  Fr.  1*0.578 
l»*:r  iJ.ih/jkJl.  ^'fl.ifl  **  0  'ier  Kir.Diiljmeri'.  FsinH'üirntnübernchHß  Fr.  8 9 V». 906, 
wt'^'th  fr.  '2'J.1'}1  Wir  V'AU'.udnuirfihntiif-M  verwtrnd*=;t  und  Fr.  077.155  den  Eigen- 
th>ini*.r(i  it\t  Krtfjij^  »i»;.i  Arila^^ekapitaU  (3.5^*  *^  ••)  zage  wiesen  wurden.  Im  Jahre 
IHHI:  ni.14  tiifr)i/;li»:  Zii;j»;  mit  •J^'/Jl  \Va;renacbsen :  317.360  Reisende  und 
.'VMj/-.^  I  Giit.-r:  10  07:»,OM  Per.vjn»:rikil.  im  Ganzen.  173,777  per  Bahnkil. ; 
l''/71l.4rj  'r«wirii:Mkil.  im  Ganzen  und  271.404  per  Babnkil.  Einnahmen  aus 
<I»;iij  IVih.,f|i;ntnifHport  Fr.  515,ijH5,  auü  dem  Giitertraus|»ort  Fr.  1*389,^44,  aus 
v»:iM:hi«:d«:iii:n  (|iii-ll«;n  Fr.  «!i75;  GoHamniteinnahmen  Fr.  1*943,904  im  Ganzen 
und  Fr,  'MJ)\t\  per  liülinkil.  Reine  lidrithsko^ttsn  Fr.  1037, 604,  verschiedene 
Aiift/raliiii  Fr.  1  ;}'J  riOi;;  ih:sftmnila'tsffahtn  Fr.  1*177,470  im  Ganzen  und  Fr.  20,301 
per  Jtiihnkil.  r»;o,;,7  'Yn  di:r  Kiniialimen».  Einnahmenäber.^chuß  Fr.  766,434, 
Wovon  fV.  J  l,u;^^^   iiir   Volli-ndnnghliauten   und  Fr.  752,370  zur  Ausrichtung  eine» 


Personentransport 


Fr.   M»<,;iM'i,  aim  di-in  Guti:rtnins|»urt  Fr.  rt'»89,5o3,  aus  verschiedenen  Quellen 
Fr.   rt,M:i;    (imtininiti-inniihnien   Fr.   2*295,437    im  (lanzen   und  Fr.  39,576  per 


Bötzberjibuhn  —     295     —  Bohrmaschine 

verwendet  wurden.  Im  Jahre  1883:  19,94  tägliche  Züge  mit  28,52  Wagen- 
achsen per  Zug;  405,425  Reisende  nnd  374,320 1  Güter;  14^683,457  Personenkil. 
im  Ganzen  und  253,163  per  Bahnkil. ;  19'567,506  Tonnenkil.  im  Ganzen  und 
337,371  per  Bahnkil.  Einnahmen  aus  dem  Personentransport  Fr.  766,355,  aus 
dem  Gütertransport  Fr.  1 '005,9 66,  aus  verschiedenen  Quellen  Fr.  8940 ;  Gesammt- 
einnahmeaFr.  2'381,261  im  Ganzen  und  Fr.  41,056  per  Bahnkil.  ISidxiQ  Betriebs- 
kosten Fr.  1^310,789,  verschiedene  Ausgaben  Fr.  126,742;  Gesammt ausgaben 
Fr.  1^437,531  im  Ganzen  und  Fr.  24,785  per  Bahnkil.  (60,37  7o  der  Ein- 
nahmen). Einnahmenüberschuß  Fr.  943,730,  wovon  Fr.  5704  für  Abschreibungen 
und  Fr.  938,026  (3,84  7o)  als  Dividende  für  das  Anlagekapital  verwendet 
wurden.  Baukosten  Ende  1883:  Im  Ganzen  Fr.  24^386,282,  per  Bahnkil. 
Fr.  507,139.  Das  Anlagekapital  in  obigem  Betrage  wurde  zu  gleichen  Theilen 
von  der  Nordostbahn  und  der  Centralbahn  beigebracht. 

Bözingen-Biel-Nidau  s.  Tramways  suisses. 

Bohnapfel,  großer,  eine  Wirthschaftsfrucht  ersten  Ranges  (Winterfrucht), 
auch  großer  rheiniHcher  Bohnapfel,  weißer  Bohnapfel,  Schafskopf-,  Ström-,  Wein- 
nnd  Glöckleapfel,  Zimmermännle,  Rabbiner  genannt,  ist  an  vielen  Orten  in  der 
Schweiz  in  hohen  und  niederen  Lagen  zu  finden.  Der  Baum  wird  stark  und 
groß,  wächst  kräftig,  gesund  und  gerade  und  bildet  sehr  schöne  Hochstamme. 
Er  leidet  während  der  Blüthezeit,  selbst  bei  ungünstiger  Witterung,  nicht  und 
liefert  deßhalb  Früchte,  wenn  andere  Sorten  fehlen.  Seine  Form,  sein  fast  all- 
jährlicher, oft  sehr  reicher  Ertrag,  die  Ungenießbarkeit  der  Früchte  zur  Zeit  der 
Ernte,  das  Festhalten  derselben  auch  bei  Stürmen  empfiehlt  die  Anpflanzung  und 
Verbreitung  dieser  Sorte  besonders  an  Straßen  und  in  Aeckern.  („Schweizerische 
Obstsorten",  Verlag  der  Lithogr.  Anstalt  J.  Tribelhom  in  St.  Gallen.) 

Bohnen.  Gesammteinfuhr  1884:  13,924  q,  1883:  19,995  q;  nämlich  über 
die  französische  Grenze:  1652  q,  1883:  1733  q,  über  die  deutsche  Grenze: 
6287  q,  1883:  10,180  q,  über  die  österreichische  Grenze:  1523  q,  1883: 
6728  q,   über  die  italienische  Grenze:  4462  q,   1883:   1354  q. 

Bohnerz  findet  sich  an  verschiedenen  Stellen  der  Schweiz.  Heute  wird 
solches  nur  noch  im  Bemer  Jura  ausgebeutet,  wo  es,  als  Brauneisenstein, 
in  etwas  über  100  m  Tiefe  auf  dem  weißen  Kalk  aufsitzt.  Von  den  früheren 
7  Hochöfen  sind  nur  noch  zwei  im  Betrieb;  der  Fortbetrieb  wird  hauptsächlich 
dadurch  ermöglicht,  daß  die  Nebenprodukte  (Schlacke)  zu  Schlackensteinen  und 
Schlackenwolle  verarbeitet  werden,  wofür  die  v,  BolV sehen  Eisenwerke  vorzüg- 
liche Einrichtungen  besitzen.  Die  Gesammtproduktion  von  so  gewonnenem  Jura- 
eisen, das  eine  der  besten  existirenden  Sorten  ist,  beträgt  ungefähr  7000  t  jährlich. 
Ein  geringes  Quantum  Erz  wird  nach  Frankreich  ausgeführt. 

Vor  einigen  Dezennien  wurde  auch  im  Kanton  Zürich^  z.  B.  an  der  Lagern 
und  in  der  Gemeinde  Flurlingen,  Bohnerz  gewaschen  und  in  die  Eisenhütten  In 
Laufen  verkauft. 

Auch  das  Hüttenwerk  in  Plöns,  Kanton  St,  Gallen,  wo  aus  dem  Rotheisen- 
stein des  Gonzenbergs  lange  Zeit  vorzügliches  Eisen  produzirt  wurde,  ist  seit 
einigen  Jahren  eingestellt. 

Bohrmaschine»  Hülfsmaschine  der  Maschinenstickerei  in  Plattstich,  mittelst 
welcher  die  Löcher  für  die  zu  umstickenden  Höhlungen  in  verschiedener  Form 
und  Größe  auf  einmal  in  das  aufgespannte  Tuch  gebohrt  werden,  wogegen  früher 
jedes  Loch  einzeln  mit  verschieden  geformten  Eisen  von  Hand  gebohrt  werden 
maßte.  Die  Maschine  wurde  im  Jahre  1868  von  Otto  lUttmeyer  vom  Hause 
B.  Rittmeyer  &  Cie.  in  St.  Gallen,  im  Verein  mit  Mechaniker  Ulrich  Oettle  vq\ss. 


Bohrmaschine  —     296     —  Bordati 

Schmiedhof  bei  Weinfelden,  erfunden;  sie  besteht  in  der  ELaaptsache  aus  einem 
vor-  und  rückwärts  beweglichen  Eisenstab  mit  Stahlspitzen,  die  in  der  Breite 
des  Rapports  anseinanderstehen,  und  ist  in  Charnierplanken  zum  Aa&chlagen  und 
Niederlassen  an  der  Stickmaschine  selbst  angebracht.  Sie  wnrde  vom  Hause 
Rittmeyer  der  mechanischen  Werkstätte  von  J.  J,  Bieter  <!t  Cie.  in  Töß  gegen 
eine  bestimmte  Tantieme  von  jedem  abgelieferten  Stück  überlassen.  Aehnliche 
Bohrapparate  mit  großem  oder  geringern  Abweichungen,  z.  B.  auch  verstellbare, 
werden  seither  noch  von  verschiedenen  andern  Stickmaschinenfabrikanten  geliefert. 
(Vergl.  Wartmann,   „Ii^^l^trie  und  Handel  des  Kantons  St.  Grallen".) 

Bojeaux  nennt  man  einen  mehrtrettigen  schweren  Mantelstoff  mit  dichter 
Seidenkette  und  Baumwolle  oder  Wolle  als  Schuß.  Diese  letztern  sind  bald  dünn, 
bald  stark  erhaben  in  einer  bestimmten  Reihenfolge  aneinander  gereiht.  Die 
Waare  wird  von  Zürich  und  von  der  fremden  Konkurrenz  geliefert. 

Bolivia  steht  mit  der  Schweiz  in  vertraglicher  Beziehung  durch  die  Genfer 
Konvention;  Beitrittserklärung  B.'s  vom  16.  Oktober  1879  (A.  S.  n.  F.  IV, 
S.  362,  frz.  309). 

Bolus.    Betreffend  Ein-  und  Ausfuhr  siehe:  Farbenerden  etc. 

Bonbons  werden  in  neuerer  Zeit  größtentheils  mit  Maschinen  fabrizirt, 
und  zwar  in  sehr  guter  Qualität  von  verschiedenen  schweizerischen  Konditorei- 
geschäften. 

Bonelli-Uipp'scher  Kopirtelegraph.  Mit  demselben  wurden  1869 
zwischen  der  Schweiz  und  Italien  erfolgreiche  Sprechversuche  angestellt.  Der 
Apparat  wurde  von  Hipp  in  Neuenburg  durch  Verbesserungen  am  ursprünglichen, 
roh  ausgeführten  und  zum  Betrieb  fünf  Leitungen  erfordernden  Bonelli'schen 
Apparat  den  Anforderungen  der  Praxis  gemäß  konstruirt.  Auf  gleichen  Prin- 
zipien wie  der  vorgenannte  beruht  der  ebenfalls  von  Hipp  gänzlich  umgeformte 
Boneil i' sehe  Typetitelegraph, 

Bonnaz-Stickmaschinen.  Einnadlige  Kettenstichmaschine,  die  von  dem 
Franzosen  Bonnaz  1807  in  Paris  ausgestellt,  von  einem  Pariser  Nähmaschinen- 
fabrikanten, Cornely,  angekauft  und  im  Jahre  1868  in  etwas  veränderter  Kon- 
struktion in  St.  Gallen  eingeführt,  aber  nur  von  Wenigen  beachtet  wurde.  Cornely 
hielt  sich  deßhalb  an  Frankreich  und  England.  Von  3600  Maschinen,  die  er 
lieferte,  gingen  1800  nach  letzterem  Lande,  1000  wurden  in  Frankreich,  400 
in  Sachsen  und  400  in  der  Schweiz  abgesetzt. 

Seither  sind  diese  und  ähnliche  Kettenstichmaschinen,  welchen  später  viel- 
nadliffc  verschiedener  Systeme  folgten,  in  ziemlich  großer  Zahl,  namentlich 
auch  im  benachbarten  Vorarlberg,  der  hauptsächlich  für  St.  Gallen  arbeitet,  ver- 
breitet worden,  haben  aber  die  Handstickerei  bei  Weitem  nicht  ersetzt,  indem 
sie  sich  nur  für  gewisse  Artikel  eignen.  Die  Bonnaz-  und  Cornely- Maschine,  im 
Werthe  von  durchschnittlich  Fr.  500,  verrichtet  die  Arbeit  von  ungefähr  3 — 4 
Handstickeriunen,  indem  sie  etwa  3  Schneller  Garn  pro  Tag  verarbeitet. 

Bonneterie  s.  Wirkerei,  Wirkwaaren.  Dem  Fabrikgesetz  war  Ende 
1884    ein   Bonneteriegeschäft    (im  Kanton  Zürich)  mit  20  Arbeitern  unterstellt. 

Bordati.  Nach  Wartmann,  „Industrie  und  Handel  des  Elantons  St.  Gallen**, 
meist  zweifarbig,  weißroth,  weißblau  etc.,  gewürfelte  Baum woUge webe,  welche 
in  den  ersten  Jahrzehnten  des  Jahrhunderts  in  der  Toggenburger  Weberei  nebst 
den  Mouchoirs,  Printanieres,  „brochirten  Cottonen**,  carrirten  Kölschen.  Schirm- 
zeugen etc.  eine  Rolle  spielten  und  zum  größten  Theil  in  Mittel-  und  Unter- 
Italien  Absatz  fanden. 


Bordüren  —     297     —  Branntwein 

Bordüren»  Bestickte  oder  brochirte,  onabgepaßte  Montaseline-  oder  Tüll- 
Torhänge  mit  mehr  oder  weniger  breitem,  fortlaufendem  Randmuster  (Bordüre); 
ein    Hauptartikel  der  st.  gallisch-appenzellischen  Vorbangstickerei  und  -Weberei. 

Borsäure,  Idolzessigsäure,  Gerbsäure.  Gesammtausfahr  1884:  50  q,  1883: 
169  q,  wovon  das  meiste  über  die  österreichische  Grenze.  Gesammteinfuhr  1884: 
4230  q,  1883:  3949  q,  Durchschnitt  1872/81 :  1982  q,  1873:  577  q,  wovon 
über  die  deutsche  Grenze  1884:  4217  q,  1883:  3737  q,   1873:  565  q. 

Borsten  und  andere  nicht  besonders  genannte  rohe  Thierhaare.  Gesammt- 
ausfuhr  1884:  691  q,  1883:  1652  q,  1873:  742  q,  wovon  das  Meiste  über 
die  deutsche  und  die  französische  Grenze.  Gesammteinfuhr  1884:  3017  q, 
1883:  2704  q,  Durchschnitt  1872/81:  2026  q,  1873:  3186  q,  1863:  1055  q, 
wovon  weitaus  das  Meiste  über  die  deutsche  Grenze. 

Boten,  Berg-  und  Fremdenführer.  Als  solche  bezeichneten  sich  an- 
läßlich der  eidg.  Volkszählung  von  1880  613  Personen,  nämlich  in  Appenzell 
A.-Bh.  32,  Bern  123,  Genf  60,  Graubünden  26,  Luzern  55,  St.  Gallen  39, 
Tessin  26,  Wallis  27,  Zürich  49,  in  den  übrigen  Kantonen  176. 

Bouquets»  Mousseline  mit  eingestickten  oder  auf  dem  Plattstichstuhl  ein- 
gewobenen, kleinen  isolirten  Blättern  und  Blumen,  zu  Vorhängen,  Decken  etc. 
Der  Artikel  wurde  unter  diesem  Namen  nach  Einführung  des  Plattstichstuhls, 
der  eine  billige  Imitation  der  bis  dahin  von  Hand  gestickten  Artikel  dieser  Art 
erlaubte,  nebst  sog.  Nullen,  mille  fleurs,  ramages,  vitrages  etc.  in  Massen  fabrizirt. 
Die  Handstickerei,  der  dadurch  ihre  bedeutendsten  Artikel  entrissen  wurden, 
fand  damals  einigen  Ersatz  in  der  Stickerei  von  Halstüchern  und  Schleiern  auf 
TuU  und  in  bunten  Stickereien  für  Südamerika  und  die  Levante. 

Bourret.  Nebst  Montagne  die  gewöhnliche  Mittelsorte  der  aus  Südfrankreich 
in  die  Schweiz  eingeführten  Weine. 

Bouveret-Brieg  s.  Suisse  Occidentale. 

Bovarde-Apfel.  Eine  Tafelfrucht  zweiten  Eanges  (Winterfrucht),  kommt 
im  ganzen  Eanton  Waadt  vor  und  ist  sehr  geschätzt.  Die  größte  Verbreitung 
hat  dieser  Apfel  in  den  Gegenden  von  Lausanne,  Orbe  und  im  mittlem  Waadt- 
land.  Die  Bäume  tragen  nicht  überreichlich,  dagegen  fast  alljährlich.  (^  Schweize- 
rische Obstsorten",  Verlag  der  Lithogr.  Anstalt  J.  Tribelhorn  in  St.  Gallen.) 

Bracelets  (Armbänder).  Die  Fabrikation  von  Bracelets  aller  Art  in  Gold 
bildet  nebst  derjenigen  von  goldenen  Ketten  den  Hauptzweig  der  Genfer  Bijouterie. 
Als  Hauptformen  werden  unterschieden:  Bracelets  serpent  (schlangenartige),  k 
facettes  (rautenförmig  geschliffene),  ä  double  corps;  Bracelet  oriental,  als  Ring 
und  als  Armband  verwendbar ;  Bracelet-s  mit  einem  oder  mehreren  einschiebbaren 
Bildern  etc. 

Branntwein.  Die  Branntweinbrennerei  hat  in  der  Schweiz,  und  zwar  schon 
seit  langer  Zeit,  eine  Ausdehnung,  die  von  den  Sozialökonomen  im  Hinblick  auf 
den  überhandnehmenden  Branntweingenuß  in  der  Bevölkerung  mancher  Kantone 
beklagt  wird.  Mit  Inbegriff  der  kleineren  Einrichtungen  auf  den  Bauernhöfen 
soll  die  Zahl  der  Branntweinbrennereien  in  der  Schweiz  an  20,000,  wovon  12,000 
allein  im  Kt.  Bern,  betragen.  Dieselben  verarbeiten  Obst  aller  Art,  Aepfel, 
Kirschen,  Zwetschen,  Trauben,  Getreide,  Kartoffeln,  Enzianwurzeln,  Wachholder- 
und andere  Beeren,  Treber,  sowie  Wein-  und  Bierhefe  etc.  Die  jährliche  Pro- 
duktion wird  auf  7 — 8  Millionen  Liter  im  Werthe  von  ungefähr  7  Millionen  Fr. 
geschätzt. 

Die  Branntwein  p  r  0  d  u  k  t  i  0  n  betrug  nach  Angaben  der  Kantousregierungen 
im  Jahre  1882  45,000  hl,  wovon  im  Kt.  Bern  16,049,  Freiburg  6315,  Solo- 


-:u:n    -  ':«.     L.\2Jtn   Z'2t^.  >:ri-s-n  =-'••>.  SL-rrÄtr:  144^.  zujrllk:::  1440  iL 

L-r   1:*! -.:■-■: -Li  !.--:=.  >*  —    :»i  TTr-.:i;-rLi=:-i-  »^rrt-iT-    itr  S»:iTreLE  -n:- 

S'.    ••^rri^r    i-rr-rlir:  Li:i.  IyrrTt:lir.Lr.£"r-   itr  2«7i"ri*-  :=.  K:.  >:'iuf  Liisr-  1.17  I. 
ir     ■^-»    W'iÄ^-    1    *x  '     ■"—    \V"i"  -.    -  •■'    '      A.V-—.-    -i  ^i  ■     T.-Ti-^    rT  •  •■*  '     Bis.-*'- 

>.14     -üi  KL--.il  i     *-'•-  .  Xir^irr-iLir     i'.^T  .  W*::  t.-r  illtL  ütscL  L*rirn 

y*u;L  irr  eii^L.  V ■..IVirihliLr  :-r-:Lir:ir:cL  »ich  äz:  1.  Dexenr-fr  iS"*'» 
10;57  Per:?.»:.-:!  ber-i-zLiüij  =i:  Ith  EriLLt-rir/irTZLiL.  LiTii.  in  K:.  Bem  4«:lI, 
NeTirrLh-irg  li>'j.  WiÄi:  ivi.  i>rLf  To.  FrrirLTr  45.  Un  lS4ä  zliiltc  ü-^ 
eic^-rL.  Exprrrrikir-inir-i::.  in  Rar-irl«^  hr:.  Ir-er  1^-*»  ^r^ierr  Br^zmereier.. 
ani^rr  irrr.  vitlrr.  kleiLcreL  irr  BiUrm.  iiv.L  in  K:.  B^rr.  ooO.  S-jioihani  l>:s, 
Tmrz^'i  L'.'O.  Dir  Pr.-i-:kt:.r.  irr^l':-rL  Tririr  zl  ii'.',«>>-»  S»iLn  =r^  4*  •  MiUi'jiira 
Li>:r  ir.^rr-vxnrr.   -srovr. ;  Kt.   Ivkrr.   .*•  v.».rv.   Tn:rraL   7ö«.».»»>  i, 

II  Irr  LrrLiprr: .-ir  1-^L'  r3  ex:?tir:rr-  in  K:.  Ä^r«  543  ^^werbäiriiilige 
rAL  .  AIVj'^  L::i.:  /v;-.vrr":=ni-i:;:e  BrrLi.rre:rr.  Von  irr.  Ö4;i  i^-rrrteHLiijii^ia  wnivien 
'iL'"  ::.:'.  D^n;.:.  i^l'/J  el::  dirrktrr  F-uerLr-^  r-rn^eb-eL.  iKi*  c-r*:euerte  Qaanmm 
h r?& '.:.•. '-4- r>.  r-rtr-^  V.'t.'^h'l  hl.  lÄä  l:.:L:  b-estruerte  Pr>i'ak:;ons«|uaiiraxn  «lieser 
i:.:    Ir:-   :.y.:.r   ^--x-rrr-rni^UirrL   Brrcnereicii  6^0^  hl.  Zujacinen  -«.MlS  hl. 

L::.-  r.- -nirrr  Brirut-.:.^  uri  BrrlLnthri:  hü  lie  Firreitun^  Tv^d  Kiryh- 
*/.'!'  rr  rjarrirr.tiich  in  Kt.  Zu  '^i  in  irr  Rijigr^exi'i'  und  von  \ytnh\Uhin:i<t 
A' '..:.*.:.  '.::.  Kr.  Sr:*:Lbur::.  .vrViir  ':T::ieL  In i"^T*:hez weise  leträcht liehe  Quan- 
\u*'  %  :::.  A  .riÄni  Äb-*::z-r.  :;:.  i  vvü  irr  F.ilrikÄt:vn  y^jzi  gewöhnlichem  Brar.nt- 
v^..:.  i:rtrr;.:.t  z;  '?',^:ra':htrn  -i'-i.  Vrrirl.  »iie  Ar::kel  Arsinth  uni  Kir&ohwa>ser.) 
!/•■  .\ •;-:*:;."  iir-rr  W'a-.i-r  hrtrit:  in  .Tabrr  1*»'^4:  Wernnthireist  1138  q.  Ab- 
-i:.^:i  .:i7  -j,  'V..l  If^-ii  an  rii.ir:  in  drn  Z-iltabrilen  kein r  Ausscheidung  dieser 
Arriü*;.   rtr-r.i    -v-.rr.j 

A..J;j.r.;':h  wri"  ien  Lfroiie  U^iar.tir-itrit  Sj-ri:  riiigeiUhrt,  theils  zur  Branntwein- 
J>:r-:ir  ,L/.  rh-!i-  z'i  tr«jhr.i>chr:n  Zwecken.  I'rr-'irr  wir  l  v.Jrzui^^ weise  von  Leipzig 
uiA  Iß'.:..:.,  in  r.r  :errr  Zeit,  in  F^^l^e  von  Frachtermäbi jungen,  auch  von  Posen 
'iL-i  l^,r-:r'.h ,  rj'rzojren.  Xichst  Den:.*- -bland  liefert  B"'hmen  Prac'^  den  meisten 
Hj  rit   L.-j:':,     j^-r  .•y.i:w»:iz.    hi«wrilen.    je  nach  «ier  Kart utfV lernte,    selbst  mehr  als 

K  i  n  T  li  h  r  von  Branntwein  und  Sprit  in  Fässern  im  Jahre  1 842 : 
:U,hM  *i.  J^:,l:  yrj.t'A:}  rj.  i-S»;«.»:  44.4-2«»  q,  1S7H:  4^J.43»>  q  bis  hieher 
ifjkl  L-fjui:Jir-  ,  ]'->•'»:  ll<.>.0',t7  ij.  1><>4 :  114.037  -j  exkl.  Branntwein  in 
y\n'.(:h*iJi  0'l«:r  K rühren   iiri'l  denatiirirtrr  WeiDL'»--i>t'. 


Branntwein  —     299     —  Braunkohle 

Ausfuhr  1884:  2877  q  in  Fässern;  915  q  in  Krügen. 

Ausfuhr  von  Liqueur  und  Wermuthwein  in  Fässern,  Flaschen  oder  Krügen : 
1884:  21,210  q.  Einfuhr  von  Liqueur  in  Fässern^  Flaschen  oder  Krügen  1884: 
2161  q.  Einfuhr  von  Wermuthwein  1884:  2738  q. 

Die  Einfuhr  von  Sprit  aus  Deutschland  hetrng  im  Jahre  1883  nach  der 
deutschen  Statistik  80,633  q  k  zirka  60  =  4  MUliouen  Fr.  Die  inländische 
Spritproduktion  helief  sich  nach  Angaben  der  Kantonsregierungen  im  Jahre  1882 
auf  12,700  hl,  wovon  im  Kt.  Bern  11,460,  Baselland  200,  Luzem  24. 

Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  119  Brennereien  und Destillerien, 
15  „Branntweinfabrikationsgeschäfte^  und  75  Branntweinhandlungen  =  209 
Firmen  eingetragen,  wovon  74  Kt.  Bern,  45  Kt.  Zürich  (35  Handlungen),  17 
Kt.  Freiburg,  16  Kt.  Neuenburg,  11  Kt.  Schwyz,  10  Kt.  Luzern,  9  Kt.  St.  Gallen 
(7  Handlungen),  8  Baselstadt  (6  Handlungen),  5  Thurgau,  4  Tessin,  4  Solothurn, 
3  Glarus,  2  Nidwaiden.  Betreffend  die  dem  Fabrikgesetz  unterstellten  Eta- 
blissements s.  Preßhefe,  Sprit. 

Brasilien»  Die  Schweiz  bezieht  aus  diesem  Lande  u.  A.  Kaffee,  Cacao- 
bohnen  (zur  Chokoladefabrikation),  Farbhölzer.  Sieexportirt  dorthin :  Baum woll- 
gewebe,  Uhren,  seidene  und  halbseidene  Bänder  und  Gewebe,  Käse,  Instrumente 
für  Musik  und  wissenschaftliche  Zwecke,  elastische  Gewebe,  Schuhwaaren,  Ma- 
schinen, Chokolade.    S.  auch  „Konsulate*^. 

Folgende  Verträge  bestehen  zwischen  der  Schweiz  und  Brasilien: 

Konsularvertrag  vom  21.  Oktober  1878  (A.  S.  n.  F.  IV,  S.  108,  frz.  103). 
Vergl.  hiezu  Konvention  vom  26.  Januar  1861  (A.  S.  VII,  S.  250,  frz.  243). 

Meiervertrag  (internationales  Maß-  und  Gewichtsbureau)  vom  20.  Mai  1875 
(A.  S.  n.  F.  n,  S.  3,  frz.  3). 

Patentschutzvertrag  (international)  vom  20.  Mä»  1883  (A.  S.  n.  F.  VII, 
S.  517,  frz.  469). 

Betreffend  Sprenggeschosse  (international;  NichtVerwendung  von  Sp.  im 
Kriege);  Beitrittserklärung  Brasiliens  vom  20.  Oktober/2.  November  1869  (A.  S. 
Bd.  IX,  S.  1054,  frz.  914). 

Weltpostvertrag  (international)  vom  1.  Jimi  1878  (A.  S.  n.  F.  III,  S.  673, 
frz.  636). 

Brauerei  s.  Bier.  Als  Brauereieinrichtungs-  und  -Artikel-Greschäfte  figarirten 
Ende  1884  im  Handelsregister  4  Firmen,  nämlich:  1  als  Brauereiartikel- 
Handlung  (Kt.  Zürich),  1  als  mechanische  Werkstätte  für  Brauereieinrichtungen 
(Kt.  St.  Gallen),  1  als  Pumpwerkfabrikation  für  Brauereien  (Kt.  Zürich),  1  als 
mechanische  Werkstätte  für  Erstellung  von  Bierkühlapparaten  (Kt.  St.  Gallen). 

Braugerste.  Die  Schweiz  produzirt  nur  einen  minimen  Theil  der  er- 
forderlichen bedeutenden  Quantitäten,  die  größtentheils  von  Deutschland  eingeführt 
werden. 

Braunkohle.  Die  Braunkohle  ist  Kohle  aus  der  Tertiärzeit,  wogegen  die 
jüngere  Schieferkohle  der  Quaternärformation  angehört.  Hauptsächlichste  Fund- 
orte in  der  Schweiz  sind:  Käpfnach  (Staatsgrube  des  Kts.  Zürich),  Utznach  und 
Morsch wyl  (St.  Gallen),  Dürnten,  Lutry,  Conversion  und  Oron  (Waadt).  Die 
firüheren  kleinen  Bergwerke  im  Molasse-Gestein :  EIgg,  Boltigen,  Merligen,  Sem- 
sales etc.  sind  verlassen.  Die  Produktion  ist  seit  längerer  Zeit  allgemein  stark 
im  Rückgang  begriffen,  theils  wegen  Erschöpfung  der  Gruben,  theils  wegen  Mangel 
an  Bendite. 

Seit  der  allgemeinen  Vertheuerung  des  Holzes  hat  sich  der  Konsum  von 
Braunkohlen,  der  sich  sonst  im  Wesentlichen  auf  den  Hausgebrauch  der  Produktion^- 


ßrauiikoblen  —     300     —  Brennhok 

gebiete  fielbst  und  ihrer  nächsten  Umgebang  beschrankte,  weiter,  selbst  aof  Fa- 
briken aoHgedehnt,  nnd  da  die  inländische  Prodoktion  nicht  genügte,  hat  sich 
eine  beträchtliche  Einfuhr  entwickelt,  die  noch  in  bestandiger  Zunahme  begriffen 
ist,  um  so  mehr  als  die  Braunkohlen  die  Benutzung  der  gewöhnlichen  HoU- 
fenernngseinrichtungen  gestatten.  Am  meisten  finden  die  böhmischen  Braunkohlen 
Eingang.  Die  fUr  Zimmerheizung  und  Herdfeuerung  geeigneten  Sorten  stammen 
vom  Erzgebirge.  Der  Preis  für  100  q  stellt  sich  in  der  Schweiz  auf  Fr.  250 
biH  d(X),  wovon  mehr  als  y&  auf  die  Fracht  entfallen.  Loko  Grrube  sind  100  q 
zu  Fr.  40 — 50  zu  haben,  da»  q  also  zn  Cts.  40 — 50. 

Etwas  bequemer  und  reinlicher  sind  die  Braunkohlen-Briqueites,  d.  h.  kam" 
primirte  Braunkohlen,  welche  nahezu  als  Ersatz  für  Holz  gelten  können,  durch 
die  hohe  Fracht  jedoch  zu  sehr  vertheuert  werden.  Loko  Grube  Fr.  130 — 145 
per  Waggon  von  lüO  q,  wird  der  Preis  durch  die  Fracht  nach  der  Schweiz 
auf  Fr.  270 — 300  gesteigert.  Die  rheinischen  Briqnettes,  aus  der  Nähe  von  Brohl, 
werden  als  die  vorzüglichsten  gerühmt.  Marke  R  G  und  Marke  B  stellen  sich 
loko  Werk  auf  Fr.  140 — 145  per  Waggon.  Die  Fracht  bis  Basel  kommt  eben 
so  hoch  zu  stehen. 

Produktion  in  der  Schweiz:  Braunkohle  1870:  15—20,000  t,  1881: 
4—5000  t,  wovon  über  3000  t  in  Käpfnach.  Schieferhohle  1870:  18—20,000  t, 
1H81:  2000  t.  Konsum  in  35  Cementfabriken  1000  t. 

Einfuhr  von  Braunkohlen  im  I.  Semester  1885:  40,636  q,  wovon  32,908  q 
aus  Deutschland,  7030  q  aus  Oesterreich,  598  q  ans  Frankreich,  100  q  aus  Belgien. 

Einfuhr  von  Briquettes  102,294  q,  wovon  27,031  q  aus  Deutschland, 
75,063  q  aus  Frankreich,  200  q  aus  Oesterreich. 

Ausfuhr  von  Braunkohlen  im  gleichen  Zeitraum  237  q  a  Fr.  2.  19;  Aus- 
fuhr von  Briquettes  163  q  ä  Fr.  2.  94. 

Braunstein.  Gesammtansfuhr  1884:  13  q,  1883:  13  q,  fast  alles  über  die 
deutsche  Grenze.  Gesaramteinfuhr  1884:  2870  q,  1883:  2583  q,  Durchschnitt 
1872/81:  330  q,  1873:  752  q,  1863:  536  q,  1853:  1208  q,  wovon  über  die 
deutsche  (irenzo  1884:  2734  q,   1883:  2498  q,   1873:  730  q. 

Brocfie  (Breche  noir).  Schöner  Marmor  mit  schwarzer  Eittmasse  und  grauen 
und  Hch warzgrauen  Einsprengungen,  aus  den  Brüchen  bei  Muraz,  nächst  der 
Station  Monthey  im  Wallis. 

Breitaeher-Apfol,  eine  Tafel-  und  Wirthschaftsfrucht  zweiten  Banges 
( Winterfrucht),  führt  bei  uns  noch  folgende  Namen :  Breitaer,  Breitaar,  Breitiker, 
Schweizer  Breitacher,  Schiebler,  Sonnenwirbel,  Breitapfel,  Stemborsdorfer  und 
euglische  Goldreinette.  Der  Breitacherbaum  ist  beinahe  in  allen  Obstbau  treibenden 
Gegonden  der  Schweiz  vorhanden  und  war  schon  im  Anfange  der  90er  Jahre 
des  vorigen  Jahrhunderts  in  der  Ostschweiz  bekannt.  Der  Baum  erreicht  kein 
hohes  Alter;  dessen  höchster  Ertrag  ist  40 — 50  Sester.  („Schweizerische  Obst- 
Horten*,   Verlag  der  Lithogr.  Anstalt  J.  Tribelhom  in  St.  Gallen.) 

Bremgarton-Wohlen  s.  Wohlen-Bremgarten. 

Bremsenöl  zur  Abhaltung  der  Bremsen  etc.  vom  Vieh,  wird  n.  A.  von  Apo- 
theker P.  Hurtniann  in  Steckbom  bereitet  und  in  namhaften  Quantitäten  abgesetzt. 

Brennereien  s.  Branntweinbrennerei. 

Brennholz.  Das  Quantum  Brennholz,  welches  jährlich  den  Wäldern  der 
Sehweiz  entzogen  werden  kann,  ohne  deren  guten  Fortbestand  zu  gefährden,  wird 
auf  60  **/o  des  gesammten  Materialertrages  der  Wälder  oder  1' 67 3,400  m*  ge- 
sehätzt,  was  einen  Geldwerth  von  15  V«  Millionen  Fr.  oder  Fr.  9.  25  per  m' 
repräseutirt.  i^Siehe  Näheres  im  Artikel   „ Forst wirthschaft*.) 


Brennholz  —     301     —  Brennmaterial 

Ausfuhr  im  I.  Semester  1885:  128,859  q  zum  Werthe  von  Fr.  245,595, 
im  Jahre  1884:  Fr.  357,738,  1883:  Fr.  341,138,  1873:  Brennholz  und 
Holzkohlen  Fr.  443,106,  das  meiste  über  die  italienische  und  die  französische 
Grenze. 

Einfuhr  im  I.  Semester  1885:  521,765  q,  im  Jahre  1884:  1'034,901  q, 
1883:  917,687  q.    Betreffend  die  früheren  Jahre  s.   „Bauholz**. 

Brennmaterial.  Bis  zur  Erstellung  der  wichtigeren  Eisenbahnlinien  be- 
schränkte sich  der  Konsum  von  Brennmaterial  in  der  Schweiz  nothgedrungen  auf 
Holz,  Braun-  und  Schieferkohlen  und  Torf  (im  Wallis  Anthrazit),  den  einzigen 
Brennstoffen,  die  in  der  Schweiz  in  größerem  Maße  vorkommen.  Selbst  Braun- 
und  Schieferkohlen,  sowie  Torf  sind  auf  verhältnißmaßig  wenige  Fundorte  beschränkt 
und  dienten  bis  zum  Bau  der  Eisenbahnen  lediglich  dem  Konsum  der  betreffenden 
Gregenden.  Bis  in  die  Fünfziger  Jahre  war  also  Holz  sozusagen  das  alleinige  Brenn- 
material in  der  Schweiz,  für  Fabriken  sowohl  als  für  den  Hausbedarf,  und  dieses 
einzige  Material  wurde  viele  Jahrzehnte  hindurch  in  so  unrationeller,  un vorsorglicher 
Weise  ausgebeutet,  daß  dessen  Yertheuerung  in  den  industriellen  Kantonen  unter 
dem  mitwirkenden  Faktor  des  steigenden  Bedarfs  an  Bauholz  nach  und  nach  in 
empfindlichster  Weise  fortschritt.  Die  Transportgelegenheit,  die  sich  durch  die 
neuen  Verkehrswege  bot,  brachte  als  Ersatz  in  der  Noth  die  Steinkohle,  deren 
Verbrauch  sich  in  kürzester  Zeit  in  sämmtlichen  altern  und  neuen  Fabriken,  wie 
auch  für  den  Dampftransport  selbst  einbürgerte,  und  binnen  wenigen  Jahrzehnten, 
mit  dem  fortschreitenden  Steigen  der  Holzpreise,  auch  im  Hausgebrauch  zur 
Heizung  und  Feuerung  Eingang  fand  und  eine  Umwälzung  in  den  häuslichen 
Feuerungseinrichtungen  durch  allmälige  Verdrängung  des  Kachelofens  anzubahnen 
begann. 

Von  imgefähr  1  Million  q  im  Jahre  1860  hat  sich  die  Einfuhr  von  Stein- 
kohlen auf  7  Millionen  q  im  Werthe  von  annähernd  20  Millionen  Fr.  gehoben ; 
außerdem  ist  die  Einfuhr  von  Coaks^  Braunkohlen  und  Torf  im  gleichen  2^it- 
räum  auf  eine  halbe  Million  q  im  Werthe  von  1 — 1  y2  Millionen  Fr.  angewachsen. 
Von  den  eingeführten  Steinkohlen  stammen  über  %  aus  dem  Saarbrückner 
Kohlenrevier;  der  Best  kommt  vom  Ruhrgebiet  und  vom  Loirebecken.  Braun- 
kohlen werden  zum  größten  Theil  von  Böhmen,  in  beträchtlichen  Mengen  auch 
von  Frankreich  bezogen,  seit  einiger  Zeit  meist  in  Form  von  Briquettes. 

Was  den  Handel  mit  Brennmaterialien  anbelangt,  so  ist  derselbe  wenig 
konzentrirt.  Der  Brennhohh&ndel  ist  der  Natur  der  Sache  gemäß  ganz  lokaler 
Natur  und  wird  durch  eine  Unzahl  kleinere  Geschäfte  betrieben,  insoweit  nicht 
der  Bauer  sein  Holz  selbst  zur  Stadt  führt  und  daselbst  direkt  an  die  Haus- 
haltungen verkauft.  Torf  und  Braunkohlen  werden  zum  größten  Theil  von  den 
betreffenden  Grubenbesitzern  selbst  direkt  an  die  Konsumenten  verhandelt. 

Den  Bezug  von  Braun-  und  Schieferkohlen  vom  Ausland  vermitteln  haupt- 
sächlich Kohlengeschäfte  in  Zürich  und  Basel  oder  Spezialagenten  der  betreffenden 
Crrubengesellschaften.  Coaks  für  den  Hausgebrauch  liefern  zum  größten  Theil  die 
einheimischen  Gusanstalten.  Steinkohlen  werden  von  den  Transportanstalten  und 
großen  Fabriken  meist  direkt  von  den  Gruben  bezogen.  Den  übrigen  Bedarf  ver- 
mitteln einige  Engrosgeschäfte  in  Basel,  Zürich,  G^nf  und  St.  Grallen. 

Produktion  um  1883:  Braun-  und  Schieferkohlen  60,000—70,000  q 
(1870:  350,000  q),  Anthracit  20,000  q. 

Ausfuhr  1884:  Brennholz  für  Fr.  357,738,  Coaks,  Braunkohlen  und  Torf 
18,420  q.  Das  Brennholz  war  im  I.  Semester  1885  zu  durchschnittlich  Fr.  1 .  92 
per  q  (hartes)  and  zu  Fr.  1.  90  per  q  (weiches)  deklarirt. 


Brennmaterial  —     302     —  Britisch-Indien 

Einfuhr  1884:  Brennholz  103,490  q,  Steinkohlen  702,480  q,  Coaks,  Braun- 
kohlen  und  Torf  58,690  q. 

Im  Handelsregister  waren  £nde  1884  eingetragen:  122  Brennmaterial- 
handlangen,  80  Kohlenhandlungen,  25  Steinkohlenhandlangen,  1  Agenturgeschäft 
für  Steinkohlen,  1  Agenturgeschäft  für  Coaks,  17  Coakshandlungen,  1  Braun- 
kohlenhriquetteshandlung,  12  Torfhandlungen,  1  Holzkohlenhandlung,  2  Brennholz- 
handlungen, zusammen  262  Firmen^  wovon  Aargau  5,  Appenzell  A«-Bh.  2, 
Baselstadt  20,  Bern  24,  Freiburg  5,  St.  Gallen  7,  Genf  74,  Glarus  4,  Grau- 
blinden  6,  Luzern  6,  Neuenburg  13,  Schaffhausen  8,  Solothum  8,  Tessin  11, 
Thurgau  1,  Waadt  16,  Zürich  52. 

Bretter.  Die  Schweiz  exporiirte  im  I.  Semester  1885  279,589  q  im 
deklarirten  Werthe  von  Fr.  1'846,650,  wovon  24,436  q  harthölzeme  Bretter 
(Fr.  200,081)  und  255,153  q  weichhöbeme  Bretter  (Fr.  1'646,569).  211,329  q 
gingen  nach  Frankreich,  52,404  q  nach  Deutschland,  15,315  q  nach  Italien, 
249  q  nach  Oesterreich,  253  q  nach  Belgien,  39  q  nach  Griechenland. 

Importirt  wurden  146,727  q,  wovon  17,706  q  harthölzeme  und  129,021  q 
weichhölzeme«  weitaus  das  Meiste  von  beiden  Sorten  aus  Deutschland. 

Briden,  gestanzte,  werden  nebst  andern  Artikeln  in  der  seit  1850  be- 
stehenden Metallknopffabrik  und  Präganstalt  von  J,  Meyer  in  Morgen  verfertigt 
Produktion  800  bis  1000  Paar  Briden  jährlich. 

Briegler  ist  der  Name  einer  in  der  Ostschweiz  meist  vereinzelt,  selten  in 
größeren  Beständen,  gebauten  Weinreibe,  deren  große  blaue  Trauben  etwas  spät 
reifen  und  in  der  Regel  einen  säuerlichen  Wein  liefern. 

Briquettes.  Die  Schweiz  exporiirte  im  ersten  Halbjahr  1885  163  q  Bri- 
quettes  im  deklarirten  Werthe  von  Fr.  479  (Fr.  2.  94  per  q),  davon  133  q 
nach  Frankreich,  27  q  nach  Deutschland  und  3  q  nach  Oesterreich.  —  Importirt 
wurden  102,294  q,  wovon  75,063  q  aus  Frankreich,  27,031  q  aus  Deutschland 
und  200  q  aus  Oesterreich. 

Brissago-Cigarren.  Produkt  der  Tabakfabrik  in  Brissago  (Et.  Tessin), 
welche  jährlich  für  eine  Million  Fr.  produzirt  und  30  Millionen  Stück  Cigarren 
exportirt. 

Britanniametallwaaron.  Betreffend  Ein-  und  Ausfuhr  siehe:  Zinnwaaren, 
polirt,  bemalt;  Britanniametallwaaren. 

Britisch  Indien»  Aus  diesem  Lande  bezog  die  Schweiz  im  ersten  Semester 
1885  u.  A. :  5379  q  Mahlprodukte,  1247  q  rohe  Baumwolle,  199  q  chemische 
Hülfsstoffe,  153  q  Reis  und  173  q  Kaffee,  18  q  Cacaobohnen.  —  Im  gleichen 
Zeitraum  exportirte  die  Schweiz  nach  Britisch-Indien:  2993  q  Baumwoll- 
gewebe, hauptsächlich  buntgewobene,  gefärbte  und  bedruckte  (im  deklarirten 
Werthe  von  Fr.  2'292,801),  384  q  Baumwollgarne  (Fr.  139,015),  10,991  Stück 
Uhren  (Fr.  206,019),  50  q  Seiden-  u.  Halbs.-Waaren  (Fr.  220,000),  femer  Leder, 
Farben,  Musikdosen,  Seifen,  Instrumente,  Eisenwaaren,  Xonfektionsartikel,  feine 
Glaswaaren,  Schuhwaaren,  Bücher,  Uhrenbestandtheile,  Maschinen,  Bijouterien 
(Fr.  G500),  Leibwäsche,  Kleidungsstücke,  Strumpfwaaren,  baumw.  (Fr.  48,490), 
Stickereien  (Fr.  279,305),  Käse,  Kondensirte  Miich  (Fr.  4445),  Cigarren,  Seifen 
(Fr.  3775),  Papier,   Wollengewebe  etc. 

Britisch-Indien  steht  mit  der  Schweiz  im  Vertragsverhältniß  : 

1)  Durch  den  Weltpost üertratf  vom  1.  Juni  1878  (A.  S.  n.  F.  III,  S.  673, 
frz.   63G). 

2")  Durch  den  internationalen  Vertrag  betreffend  Poststücke  ohne  Werth- 
am/fthe,  d.  d.  3.  November  18«0  (A.  S.  n.  F.  V,  S.  881,  frz.  832). 


Britisch-Indien  —     303     —  Brochirte  Gewebe 

3)  Durch  zwei  direkte  Geldanweisungshonventionen  vom  1./17.  Juui  1875 
(A.  S.  n.  F.  I,  S.  729,  frz.  225)  und  vom  13.  September/ 9.  Oktober  1880 
(A.  S.  n.  F.  V,  S.  243,  frz.  225). 

Britisch  Nordamerika.  Der  schweizerische  Import  aus  diesem  Lande 
beschränkt  sich  in  der  Hauptsache  auf  rohe  Baumwolle,  Schweineschmalz,  rohen 
Kaffee.  —  Die  Schweiz  exportirte  im  ersten  Semester  1885  nach  diesem 
Lande  u.  A.  8  q  Baumwollgewebe  (Fr.  8150),  1104  q  Käse  (Fr.  201,620), 
14  q  Halbseiden-  und  Seidengewebe  (Fr.  56,260),  4436  Stück  Uhren  (Fr.  65,371), 
5  q  Farbwaaren  (Fr.  3950),  1  q  Instrumente  für  wissenschaftliche  Zwecke 
(Fr.  1400),  Glaswaaren,  Holzwaaren  und  Drechslerarbeiten,  Leder  (Fr.  7200) 
Schuhwaaren,  Uhrwerke  (Fr.  9350),  Uhrenbestandtheile  (Fr.  6805),  Uhrgehäuse, 
Chocolade,  Cigarren,  Wein,  Stickereien  (Fr.  166,750),  Seiden-  und  Halbseiden- 
bänder (Fr.  29,005),  Wollengewebe. 

Brocatelle  ist  ein  schweres  fagonnirtes  Gewebe  mit  dichtem  Seidenzettel, 
das  mit  Baumwolle  und  Seide  zugleich  tramirt  wird.  Der  Stoff  wird  nur  im 
Ausland  fabrizirt  und  findet  vielfache  Verwendung  für  Möbel. 

Broccatello.  Bunter  Marmor,  von  Arzo  (Wallis),  rothbraun,  weiß  ge- 
ädert. —  Broccatello  bigio,  hellgraulich  grün  mit  verschiedenfarbigen  Ein- 
sprengungen. Beide  Arten  hatten  ihr  Absatzgebiet  bis  jetzt  hauptsächlich  in  Nord- 
italien, haben  aber  auch  an  vielen  Gebäuden  in  Lugano  und  Bellinzona  Yer- 
wendung  gefunden. 

Brochirlade.  Eine  in  Frankreich  um  1830  erfundene  Vorrichtung  am 
Webstuhl,  durch  welche  es,  im  Gegensatz  zu  der  Lancirmethode,  ermöglicht 
wurde,  den  Brochirfaden  auf  dem  Kaum  des  einzuwebenden  Musters  mechanisch 
hin-  und  herzuschießen,  statt  ihn  von  Hand  zu  bewegen  und  über  die  ganze 
Breite  des  Stoffes  zu  „lanciren**.  In  der  st.  gallisch-appenzellischen  Fa^onweberei 
fand  diese  Erfindung  (nach  Wartmanriy  „Industrie  und  Handel  des  Kantons 
St.  Grallen**)  um  das  Jabr  1840  Eingang,  fast  gleichzeitig  mit  der  von  Herrn 
J,  M,  Meyer-Girtanner  in  Herisau  aus  Rheinpreußen  eingeführten  Spickplattey 
die  sich  von  der  Brochirlade  dadurch  unterscheidet,  daß  bei  ihr  verstellbare 
Drahtstifte  angebracht  sind  und  die  Zahl  der  Schiffchen  wie  die  Weite  des 
Schusses  je  nach  dem  auszuführenden  Muster  vermehrt  oder  vermindert  werden 
kann,  wogegen  bei  der  Brochirlade  die  Zahl  der  Schiffchen  und  die  Schußweite 
ein-  für  allemal  bestimmt  ist.  Flir  farbige  Gewebe  sind  beide  Vorrichtungen  nur 
bei  ein-  und  zwei-,  höchstens  dreifarbigen  Mustern  mit  Vortheil  anzuwenden. 
Durch  dieselben  kam  in  der  st.  gallisch-appenzellischen  Weberei  besonders  auch 
die  Verwendung  der  Seide  zur  Anfertigung  reich  brochirter  Roben  in  lebhafte 
Aufnahme. 

Brochirte,  laucirte  und  damascirte  Gewebe  nehmen  schon  seit  einer 
Reihe  von  Jahren  die  schweizerische  Weberei  wenig  in  Anspruch.  Nur  in  der 
Leinenweberei  spielen  sie  noch  eine  relativ  bedeutende  Rolle. 

Die  gute  Zeit  der  baumwollenen  Breche-  und  Damastgewebe  liegt  in  den 
Dreißiger-,  Vierziger-  und  Fünfzigerjahren  dieses  Jahrhunderts.  Den  Anstoß  zur 
Massenentwicklung  dieser  Fabrikation  gab  die  Einführung  des  Jacquardstuhls 
(um  1830)  und  der  Brochir-  und  Spickplatte  (um  1840).  In  der  Weiß  Weberei 
waren  es  hauptsächlich  brochirte  und  damascirte  Vorhänge,  auch  Roben  und 
Shawls,  welche  dadurch  in  Aufnahme  kamen.  In  der  Buntweberei  aber  war  es 
die  Massenimitation  morgenländischer  Halbseidengewebe  in  Baumwolle  (Printanieres, 
Moreas,  Cutnies,  Hakirs  etc.),  welche  dadurch  ermöglicht  und  im  Toggenburg  zu 
großartiger  Entwicklung  gebracht    wurde.    Durch   brochirte,   weiße  und  farbige 


Brochirte  Gewebe  —     304     —  Broncewaaren 

SpezinUtöien  in  Gaze  und  Monsseline,  wie  Colonnes,  Boaquets  etc.,  die  zum  Theil 
auch  in  Seide  und  Wolle  außgefUhrt  wurden,  zeichnete  sich  in  den  Vierziger- 
ond  FUnfzigerjahren  namentlich  Flawyl  im  £t.  St.  Grallen  ans. 

Die  Ursache  des  Niedergangs  dieser  Brocheweberei  lag  bei  den  bauten  Ge- 
weben hauptsächlich  in  der  Konkurrenz  der  bedruckten  Gewebe,  welchen  die 
Orientalen  der  ärmeren  Klassen  allmälig  wegen  ihres  bedeutend  geringeren  Preises 
um  60  mehr  den  Vorzug  gaben,  als  die  Qualität  der  bunten  Broch6gewebe  im 
Lauf  der  Zeit  immer  mehr  verschlechtert  worden  war. 

Die  weißen  Brochegewebe  verloren  das  Feld  allmälig  an  die  billigeren 
Nottinghamer  Spitzen-  und  Tüllvorhänge  und  an  die  sächsischen,  französischen 
und  schottischen  Brochegewebe,  durch  welche  sich  die  appenzellische  Fabrikation 
punkto  Appret  und  Musterung  hatte  überholen  lassen.  Nicht  wenig  trug  zur  Ver- 
kümmerung dieses  Fabrikationszweiges  auch  die  aufblühende  Massenfabrikation 
von  (jestickten  Vorhängen  (Kettenstich)  bei. 

«  Zu  den  brochirten  Artikeln  sind  ihrer  Natur  nach  auch  die,  der  Schweiz 
durchaus  eigenthümlichen  FlattsUclufewehe  zu  rechnen,  welche  eine  Imitation  der 
Plattstiohstickerei  bilden.  Dieselben  waren  ebenfalls  in  den  Dreißigerjahren,  Dank 
der  spezifisch  appenzellischen  Erfindung  des  Plattstichwebstuhls,  aufgekommen  und 
hatten  einige  Dezennien  hindurch  viele  tausend  Handwerker  beschäftigt,  namentlich 
im  Appenzellerland,  wo  man  über  diesem  neuen  Artikel  die  alte,  aber  nicht  mehr 
lohnende  Fabrikation  der  glatten  Mousseline  vernachlässigte  und  der  auswärtigen 
Konkurrenz  überließ.  Der  Absatz  gerieth  in  den  Fünfzigerjahren  in  Folge  von 
Ueberproduktion  in's  Stocken,  wurde  durch  die  große  amerikanische  Krisis  von 
1857  vollends  gelähmt  und  vermochte  sich  seither,  so  wenig  wie  derjenige  der 
andern  brochirten  Grewebe,  dauernd  zu  größerer  Bedeutung  aufzuraffen,  zumal  da 
in  den  Sechzigerjahren  die  Maschinen%tic\ie,rti  in  Plattstich  sich  rapid  entwickelte 
und  durch  ihre  Massenproduktion  immer  billigere  Erzeugnisse  auf  den  Markt 
brachte. 

Brod.  Gesammiausfuhr  1884:  1658  q,  1883:  1699  q,  1873:  1757  q, 
1863 :  12  q,  1853  :  280  q,  wovon  am  meisten  über  die  deutsche  und  die  öster- 
reichische Grenze.  Gesammteinfuhr  1884:  2434  q,  1883:  2506  q,  1873:  2222q, 
1863:  1838  q,  1853:  1336  q,  wovon  am  meisten  über  die  deutsche  und  die 
französische  Grenze.  Im  Grenz  verkehr  mit  dem  Pays  de  Gex:  Einfuhr  1884: 
608  q,   1883:  369  q. 

Broderie  siehe  Stickerei. 

Brom.  Schwere  dunkelrothbraune,  elementare  Flüssigkeit.  Das  in  Folge 
der  starken  amerikanischen  Produktion  eingetretene  Sinken  der  Brompreise  be- 
wirkte eine  allgemeinere  Verwendung  von  Brom  als  Ersatz  für  das  thenre  Jod, 
besonders  in  der  Anilin-  und  Resorcinfarbenfabrikation.  Große  Mengen  verbraucht 
auch  die  Photographie  in  Form  von  Brom-Kalium,  -Lithium  und  -Kadmium  zur 
Darstellung   des  Kollodiums.    Konsum   der  Schweiz.  Farbenindustrie  14,500  kg. 

Broncearbeiter.  Als  solche  bezeichneten  sich  anläßlich  der  1880er  Volks- 
zählung 116  Personen,  wovon  auf  Aargau  9,  Appenzell  A.>£li.  1,  Baselstadt  3, 
Bern  47,  Freiburg  1,  Glarus  1,  Luzem  10,  St.  Gallen  8,  Schaff  hausen  18, 
Solothurn  1,  Thurgau  2,  Zürich   15  entfallen. 

Broncewaarcn.  Gesammtausfuhr  1884:  26  q,  1883:  41  q,  wovon  über 
die  französische  Grenze  1884:  2  q,  1883:  33  q.  Gesammteinfuhr  1884:  306  q, 
1883:  226  q,  Durchschnitt  1872/81 :  312  q.  Bronzewaaren  und  feine  Gußwaaren 
1873:  389  q,  1863:  512  q,  1853:  186  q,  wovon  am  meisten  über  die  deutsche 
und  die  französische  Grenze. 


Broye-Tabak  —     305     —  Brünigstraße 

Broye-Tabak.  Produkt  aus  der  Gegend  der  Broye  in  den  Kantonen  Waadt 
und  Freiburg,  wo  die  Anfänge  der  Tabakkultur  bis  in  das  17.  Jahrhundert 
zurückreichen.  Die  Qualität  des  Broye-Tabaks  ist  eine  leicht«;  derselbe  brennt 
gut,  dient  zum  Schneiden,  auch  als  Umblatt  und  Einlage  für  geringe  Cigarren. 
Zur  Verwendung  als  Deckblatt  besitzt  derselbe  zu  wenig  Zähigkeit.  Die  Be- 
handlung nach  dem  Einheimsen  hinsichtlich  Sortirung  und  Fermentation  ist  zum 
Theil  noch  mangelhaft.  Die  Preise  divergiren  außerordentlich  stark  nach  den 
Gregenden  und  selbstverständlich  auch  nach  den  Jahren.  So  haben  im  Jahre  1882 
die  freiburgischen  Gemeinden  Morons  und  Vallon  Fr.  62  für  ihren  Tabak  gelöst, 
während  in  Minieres  der  Zentner  nur  Fr.  40  galt. 

Die  Gesammtproduktion  beträgt  durchschnittlich  ungefähr  20,000  q  im 
Werthe  von  ungefähr  Fr.  500,000.  Der  Broye-Tabak,  wie  der  schweizerische 
Tabak  überhaupt,  wird  fast  ausschließlich  im  Lande  verarbeitet. 

Brucheisen  (altes  Eisen).  Gesammiausfuhr  1884:  22,400  q,  1883: 
31,522  q  (1873:  siehe  Eisen  und  Stahl,  roh,  in  Masseln);  nämlich  über  die 
französische  Grenze  1884:  8693  q,  1883:  13,703  q,  über  die  deutsche  Grenze 
1884:  654  q,  1883:  4670  q,  über  die  österreichische  Grenze  1884:  850  q, 
1883:  41  q,  über  die  italienische  Grenze  1884:  12,203  q,  1883:  13,108  q. 
Gesammteinfuhr  1884:  29,016  q,  1883:  38,930  q  (1873:  siehe  Eisen  und 
Stahl,  roh,  in  Masseln),  nämlich  über  die  französische  Grenze  1884:  1388  q, 
1883:  2107  q,  über  die  deutsche  Grenze  1884:  26,439  q,  1883:  35,606  q, 
über  die  österreichische  Grenze  1884:  1132  q,  1883:  1097  q,  über  die  italie- 
nische Grenze  1884  :  57  q,  1883 :   120  q. 

Brückenbaugeschäfte  befinden  sich  laut  Fabrikregister  in  Bern  (1),  Wald, 
Kanton  Zürich  (1),  und  Eomanshom  (1). 

Brückenzölle-Aufhebung  s.  den  Artikel  „Baden". 

Brünigstrasse  (Militärstraße)  ist  vermöge  ihrer  Lage  und  der  prachtvollen 
Aussicht  wegen,  die  sie  bietet,  eine  der  besuchtesten  Touristenstraßen  der  Schweiz. 
Sie  verbindet  das  Berner  Oberland  mit  Luzern  und  dem  Vierwaldstätter  See, 
fShrt  von  Brienz  nach  Brienzwyler,  über  den  Brünigpaß  (Paßhöhe  1004  m  ü.  M., 
Grenzscheide  der  Kantone  Bern  und  Unterwaiden)  nach  Lungern  (Obwalden),  am 
gleichnamigen  See  gelegen,  der  im  Jahre  1836  tiefer  gelegt  wurde,  längs  dem- 
selben, Rudenz  (Gemeinde  Giswyl)  berührend,  dem  Samer  See  entlang  über  Sachsein 
nach  Samen,  dem  Hauptorte  des  Kantons  Obwalden;  von  hier  führt  sie,  dem 
Aaflnsse  folgend,  über  Alpnach  nach  Alpnach-Staad,  längs  dem  Alpnaoher  und 
Vierwaldstätter  See  über  Hergiswyl  und  Horw  nach  Luzern.  Die  Länge  der 
Straße  (von  Brienz  bis  Luzern  gerechnet)  beträgt  54,7  km,  die  Breite  6,30  m 
und  die  Maximalsteigung  8  ^/o.  Der  Bau  wurde  Ende  der  50er  Jahre  begonnen 
und  1862  der  Hauptsache  nach  vollendet.  Die  Baukosten  im  Betrage  von 
Fr.  954,000  vertheilen  sich  auf  die  interessirten  Kantone  wie  folgt:  Kt.  Bern, 
für  die  Strecke  Brienz  bis  Kantonsgrenze  von  Obwalden  (Länge  26,8  km)  ca. 
Fr.  271,000  (zu  derselben  Zeit  erstellte  Bern  die  Straße  Brienz-Interlaken,  als 
Fortsetzung  der  Brünigstraße,  mit  einem  Kostenaufwand  von  Fr.  607,320  und 
den  Straßenzweig  nach  Meyringen,  als  in  militärischer  Beziehung  ebenfalls  wichtigen 
Anschluß  an  den  Grimselpaß,  mit  Fr.  62,500).  Kt,  Obwalden ,  für  eine  Gesammt- 
länge  von  38  km  (bis  Kantonsgrenze  Luzern)  Fr.  604,700,  welche  Summe  sich, 
nach  Bavier,  „Straßen  der  Schweiz",  auf  die  betreuenden  Straßenstücke  folgender- 
maßen vertheilt:  Fr.  112,100  für  die  Strecke  von  der  Bemer  Grenze  bis  Lungern 
(Länge  5,3  km);  Fr.  70,700  für  die  Kaiserstuhlstraße  (Länge  3,3  km);  Fr.  44,600 
für  die  Niederstadstraße  (Länge  3,3  km);  Fr.  153,000  für  die  Lo\i^^T%tt«&fc ^-ää^^ 

Fairer,  VolktwlrthAchafte-Lexilroii  der  Seh «r«ix.  ^<<;^ 


^     -     • 


% 


>  ii-viuiOÄT  2>-':i^!i .  ii  ii-T  Xi-iTr-tlL*-  -.!i:  :iti^-  willit.  -»-iri*»  ü^üelben 
-  .ri  ';*;wi*:*tii  rr*c*^  lai  i^itri-tn  fir  i-rz.  Ui'itri^  *i  Sl:»^i*-  Fr.  10j»> 

**-.r*»..-  i-ri  t:i*:l'»'*i»t  JL-yrrlzir:-  fi";.  L'^i'tr^ .  Fr.  7*->»  ftr  ii*  Stt-ik  von 
:i*r  y.!:Tr-t.l:i^,*r  Gr^ttLirr  ":>  -   L::z/:r::.  z«:  rJL^z  Liij»  tcz  ö.±   ra. 

Z>*T  JB<>.<i  ',rti*llizt*  -i.i  is  It^  Ki-  i:*>^r  Stn-*  nh  Fr.  4i».0">j. 
»-.T'yi  A.if  OiT*l'itL  Fr.  3;*0 .«>>.»  ^i.i  a—'  L^xtrz  Fr.  lO-«»>  falJec-  l>tr 
K:.  h^TL  T*rx>,i>':'t  aif  eir.-rn  AnthriL  •r.ffrr^z.  ittLx^Jyt^  rsgcar;«  »nr-ie-  die 
rrr»ii  t>l  hTitzrrTltr  i*y:h  irr  Wrlerirt-:«  n  zi-rL*n.  Bzr-ies>:escÄlii£  vom 
2«5.  Jili  l»io6:  A.  -S.  Bi-  V.  jaz.  o^-i.  Eüilt  j-rinALj^-rlz«  ir#>^iitjÄii  über 
'i'tL  Brlr;^  ist  pr'>j*rktirt. 

BnM?l^-Ba.sel  -.  Bötzl-^r^'c^hju 

BriMrr-HeBd<»«kikoB  -.  Aarg^^iischr  Slirih!:. 

BroBlioblfr.  «in»  Traabc.  ».  Burg^L-itr. 

BroBoenlM^keB.  IfetrefeLd  Ein-  ;:Li  AL^-riir  siehe:  SteiLiLiuer-  und 
SU:lndr^chÄl«rarlf*riteri. 

BroBneoniJicher  ^-nd  WÄ?,^rl-r:tnLz?Ärt.eitrr.  Als  s^/iohe  c-exeichneien  sich 
aüläülich  dr:r  rrid?.  VoIt*ihl-;nz  v-n  1S*'>  »512  P-rrs-i-iien  =-^  0.5  *  «  aller 
Brru:trei6rr.ir:n.  xit  1117  Anzyrhvzi^en  hne  Er-srrrr'  und  1>  Pers->neii  Hau»- 
gthizA'-:.  GcBammtiinl  df:r  Per-i-n-ii.  w eiche  •ües'cc  Berafsarten  ihren  Unterhalt 
v«rr<iariken.  1747  —  0.^5  ^^  v.  der  Bev^lkeniEsr.  Zs  den  WasserleirangsArbeitem 
fcin'l  ai'jh  24  Ki'>akenreiriizer  uni  Ah-^rtleer-rr  gezählt. 

Buchbindenralieot,  zepreüte.  weriea  in  allen  Farl-en  in  der  Färberei 
J.  J,  ^Vthtr  in  Wint-rthur  in  vorzüglicher  Weise  zir.ereitet.  Außer  hier  und 
iri  Kr.jflaii'i  wiri  die-jer  Artikel  n';r  ao.h  in  zwei  Fabriken  de»  Kontinent»  gemacht. 

Buchbinderei.  Im  HandeUregriäter  waren  Ende  1?^4  95  solche 
G^'fjift*;  ei ojjr trafen .  nämlich  im  Kant«ja  Aar^aa  4,  Appenzell  A.-Rh.  2, 
Ba-.eli;irid  1,  Ba^stL-tadt  ?,.  Bern  7.  Freibürg  5.  St.  Gallen  3,  Neuenbürg  12, 
Ni'iwai'i'jri  1,  Scharfhau-en  *d.  S-.hwvz  2,  S.rl'jthurn  1.  Te?äin  2,  Waadt  7, 
VV^ii.i.-,  1.  7Axv\\  V/.i.  Dem  Fabrik  gv. «je tz  waren  Eade  1.S84  10  Etablissements 
ijnt./;r-t>^lit,  wovon  »>  in  Verbindunir  mit  Drackereien.  Dieselben  befinden  sich 
in  Aargaii  '3  ,  Bern  'I  ,  S:hwyz  '5  .,  Z'iriL-h  1.  Nach  der  Volkszählungs- 
htati-tik  vor»  l'^^O  befanden  r-ich  damals  in  der  Schweiz  2724  Buchbinder  und 
Car^onarbeiter      -  2.1  ''  oo  ^l^er  Beraltreibenden.    Davon  waren  420  Ausländer. 

Auhfiihr  von  Buchbinder-  und  Cart-jnnagearbeiten  1884:  435  q.  1883: 
410  i\.  Hinfuhr  18'i4:  :ji'24  q.  1883:  3174  q,  1872/81:  Jährlicher  Durch- 
h<;hnitt  2^W,)  <\,   1873:   2.^34  q,    1'55»;3:   702  q,    1853:  370  q. 

Buchdruck.  Der  Ruhm,  die  er>ten  Druckorte  in  schweiz.  Landen  gewesen 
zu  rein,  hciielnt  B;ih>el,  Beromiinater,  Bargdorf  und  Genf  zu  gebühren.  Die  Ein- 
n;i}im<;  und  Plünderun;^  von  Mainz  durch  Adolf  von  Nassau  im  Jahre  14G2  hatte 
die  Kfitfernun^  aller  Mitarbeiter  und  Gesellen  Guttenberg's  zur  Folge  gehabt. 
Durch  Solch»!  war  die  neue  Kunst  auch  in  die  Schweiz  verpflanzt  worden.  In 
lianel  i,oiI  schon  im  Jahre  1471  eine  Buehdruckerstrike  ausgebrochen  sein, 
woraiji  ge'»clilof»'-en  wird,  datl  diese  Kunst  daselbst  schon  in  den  Sechzigerjahren, 
d.  fi.  bald  nach  der  Dispersion  der  Mainzer  Drucker,  sich  entwickelt  habe  und 
eine  A/izahl  der  ältesten,  undatirten  Basler  Drucke  in  diese  Anfangszeit  zu  setzen 
A'/zo/y.      \)'it'.    ältesten    bekannten    Basier    Drucker   sind   Bertold    Kuppel,    Michael 


Buchdruck  —     307     —  Buchdruck 

Wenssler  von  Straßburg,  nachweislich  in  den  Jahren  1475 — 91  selbstatändiger 
Drucker  zahlreicher  Werke,  namentlich  aus  dem  Grebiete  der  Theologie,  des  welt- 
lichen und  vor  Allem  des  geistlichen  Hechts,  Friedrich  Biel  und  Bernhard  Eichel, 
der  jedenfalls  von  1474 — 82  druckte  und  noch  vor  1478  für  sich  allein  3  Aus- 
gaben der  lateinischen  Bibel,  und  dann  gemeinschaftlich  mit  Bertold  Euppel  eine 
vierte  besorgte  —  eine  Leistung,  deren  sich  kein  anderer  Drucker  als  Anton 
Koburger  in  Nürnberg  rühmen  kann.  In  den  letzten  2  Dezennien  des  15.  Jahr- 
hunderts war  die  Basler  Presse  schon  von  europäischer  Bedeutung.  Wetteifernd 
lieferten  die  einzelnen  Verleger  Ausgaben  der  Kirchenväter,  der  Satzungen  des 
kanonischen  Rechts  und,  seit  dem  2.  Dezennium  des  16.  Jahrhunderts,  die  von 
den  ersten  Grelehrten  bereinigten  Texte  der  alten  Ellassiker  —  alles  in  pracht- 
voller Ausstattung.  Keine  der  damaligen  Schweizer  Städte  erreicht«  die  geistige 
Bedeutung  Basels.  Die  Cratander  (1518  bis  ungefähr  1550),  Petri  v.  Langendorf 
(1494 — 1511  oder  12),  Johannes  Amerbach  (ungefähr  1475 — 1514)  und  Johann 
Frohen  (ins)  (1491 — 1527)  gehörten  zu  den  idealsten  und  wissenschaftlichsten 
Vertretern  ihres  Faches,  die  mit  weitem  Blicke  die  ausgezeichnetsten  Gelehrten, 
wie  die  tüchtigsten  Vertreter  der  Kunst  in  ihre  Literessen  zu  ziehen  verstanden. 
Ohne  Üebertreibung  kann  gesagt  werden,  daß  Basel  in  damaliger  Zeit  für  den 
Buchdruck  ein  Hauptort  im  deutschen  Sprachgebiete  war. 

In  Beromünster  (Kt.  Luzem)  hatte  im  Jahre  1470  der  Basler  Kanonikus 
Elias  KelysB  eine  Druckerei  eingerichtet  und  im  gleichen  Jahre  den  Mammoirectus 
herausgegeben  —  der  erste  aller  datirten  Schweizer  Drucke.  Die  Druckerei  er- 
losch im  Jahre  1475,  nach  dem  Tode  HelysB^s. 

In  Burgdorf  wurden  im  Jahre  1475,  in  welche  Zeit  daselbst  nachweislich 
auch  die  Errichtung  einer  Papiermühle  fällt,  2  Schriften  mit  dieser  Jahrzahl 
gedruckt. 

Im  Jahre  1478  rückte  Genf  in  die  Reihe  der  Schweiz.  Druckorte  ein,  in- 
dem daselbst  Adam  Steynschaber  von  Schweinfurt  seine  Kunst  einführte.  Man 
zählt  von  1478  bis  zum  Schlüsse  des  15.  Jahrhunderts  27  datirte  und  10  un- 
datirte  Genfer  Drucke:  in  buntem  Gemische  Erbauungsscbriften,  Ritterromane 
und  andere  Unterhaltungsbücher. 

In  Sursee  erschien  im  Jahre  1500  die  Reimchronik  Schradius  über  den 
Schwabenkrieg  —  die  erste  auf  die  Schweizer  Geschichte  bezügliche  Druckschrift. 

Zum  erfolgreichen  Wetteifer  mit  Basel  hatte  sich  mittlerweilen  auch  Zürich 
ermannt.  Die  Veranlassung  zum  ersten  Zürcher  Druck  gab  das  große  Zürcher 
Freischießen,  zu  welchem  die  Einladungen  eben  durch  den  gedruckten  „  Schützen- 
brief •*  vom  9.  Januar  1504  ergingen,  der  nicht  nur  in  der  Schweiz  verbreitet, 
sondern  an  alle  schwäbischen  Städte,  den  Rhein  hinunter  bis  nach  den  Nieder- 
landen, nach  Tyrol,  Gratz,  Oesterreich  und  Ungarn  (zusammen  614  Exemplare) 
verschickt  wurde,  also  in  einer  „  Auflage  **,  die  mit  den  früher  üblichen  hand- 
schriftlichen Kanzleiausfertigungen  nicht  hätte  bewältigt  werden  können.  Auf  den 
Schützenbrief  folgten  andere  Drucke,  alle  von  kleinem'  Umfange,  so  ein  Kalender 
vom  Jahre  1508,  ein  Psalter,  Indulgenzbriefe  u.  a.  fliegende  Blätter.  Es  ist 
indessen  zweifelhaft,  ob  es  vor  1521,  von  welchem  Jahre  die  frühesten  Drucke 
Christoph  Froschauer's  datirt  sind,  in  Zürich  eine  stehende  Presse  gab.  Froschauer 
war  es  neben  Johannes  Hager,  welcher  in  Zürich  den  baslerischen  ebenbürtige 
Leistungen  inaugurirte  und  dessen  Drucke,  wovon  man  seit  1521  bedeutend  über 
600  zählt,  zeugen  von  staunenswerther  Betriebsamkeit.  Eine  hervorragende  Stellung 
nahmen  in  seinem  Verlage  u.  A.  die  Bibeldrucke  ein,  deren  Reihe  mit  dem 
Jahre  1524  beginnt  und  in  welchen  Holbein's  Kunst  und  die^^m^'^  ^«vaat  xv'ÄCi^- 


lyi'^tii.'ß.*  ':jfisA'J  zj-*  Prifrjr  in  Jiirr   Ic-!-     «'alz.  Eirrr  .   lo  Jihi*  qüter 
^r\.\£^,   u^.'j^,  J^ÄZ  l-r  Ptt-ix-   i*T  i-.i  *:z.t  I"n:£*rr:  i^  M.-rri*  :<iakiiL 


V#'i. 'i£,;'^    *; 


CtÄ^.h-t   l.'^T-   *rri:h>t.  z^tritih.  iz'zz  <.i  n  ii.  K:i£iJr:  sti:  d-rr  h^h^n  Öbrigfeeiu 

wrr-i  •>  -..:ri  -i-rL  Vor-ohriftcL  d-eT  CrzisTir  i-ci.':  nj^-  -»-..Ilte-  'sai  maike  schon 
&*/-.'!  «i  Ja:.»*:,  ii-  F-rli  räam*c.  Dir  in  Kl:t&*-er  ^'i.  J yxärn  im  Oh^ixo^z^ubur^ 
;ai  Jahr*:  10:^:5  a::f  An.riaunz  -ife  A:i^  T>r.  St.  G-illtn  eüs^ridiieie  Prebee 
w--r;«:  1^41  ;l  iit  Altri  v*r>^t:  anllili/i  der  Slfularissanoc  der  Klo«iergnter 
TTir :  *i*:  i«r  tij--.rza-::-oh.en  hrzitnzig  ab^ttreTcn  ;:r.d  i-äoh  Fraaenfeld  transportirt. 

'■'ot  l»>-0  i::  XArif:h.tn  Terj-^hicii-rii*  L^:ker  in  S:.  Gallen  aa£.  Diejenige 
Off-z.:..  -<r*::-.h-:  iir:  *:.  gÄilJsche  Bachim-rkerei  nach  ur.i  nach  den  Dmekereien 
^Li-.r'-.T  y/:h^*:'.zrT  rf^ädtc  ebrrnburiz  gemacht  ha:,  i»t  die  im  Jihrt  17S9  ge- 
jffj.'.'i*:!^  iCoilikvferVjhe  Buohiruckerei,  die  heute  n  den  besteingerichteten  lahlt. 

In  Pr'Antfft  'Porrcntruv'   betrieb  im  Jahre  l5i»4  J.  Faibvre  eine  Druckerei. 

Soloth'irn  hatte  im  Jahre  165^*  eine  auf  Kelten  des  Bürger«^  J.  J.  Bernhard 
^fri^:ht*:t*.   vori  Michel  Wehrlin  geleitete  Dmckerei. 

In  Z'i(/  bestanden  1*:»70  die  Druckereien  von  J.  Ammon  and  Woligang 
Chr.   I^nd wirig. 

In  der  Benediktinerabtei  Ein^iedeln  druckte  im  Jahie  1661  Placidus  Ray- 
rnauh :  di*;  l^Tf^^.  ward  Anno  1799  durch  die  helvetiische  Regierung  an  Sauer- 
larid^jr  in  Aarau   verkauft. 

In  Xe'(*snr.tndt  ''Xeuveville)  war  1699  J.  P.  Marolf  etablirt.  von  welchem 
irn  Jahre   170>?  eine  schöne  Ausgabe  der  Psabnen  David's  erschien. 

In  JUf:(  war  Anno  1711  Daniel  Beck,  nach  ihm  Jakob  Gir.  Heilmann 
^17l2y,  beide  durch  die  Reproduktion  der  Werke  verschiedener  deutscher  Klag- 
iiiker  bekannt. 

im  17.  und  \><.  Jahrhundert  gerieth  der  alte,  gleichsam  wissenschaftliche 
Biicli druck  in  kunntt/;chnii>cher  Hini<icht  allmälig  in  Verfall.  Der  moderne  Buch^ 
druri:  hat  Hich  in  der  Schweiz  in  den  letzten  Dezennien,  d.  h.  seit  der  Ein- 
führung '1er  i^reßfreiheit  und  Abschatfung  der  Censur  und  der  Zeitungsstempel ^ 
M?hr  i;i-';lj  entwickelt.  (Die  erste  Schnellpresse  gelangte  im  Jahre  1832  in  die 
HrJiweiz.y  Wähn'nd  im  Jahre  lf^'^h  nur  105  Druckereien  bestanden,  bestehen 
«Irnjfi  hunte  über  :^00,  ohne  die  100 — 200  sog.  Tretpressengeschäfte,  üeberall 
lMnt:hU:n  die  Zi'Jtunghblätter  aU  „Organe*"  der  politischen  Parteien  auf  und  brachten 


Buchdruck  —     309     —  Buchdruck 

je  nach  der  Yielspaltigkeit  der  Anschauungen  eine  oder  mehrere  Druckereien  in 
alle  größeren  Ortschaften.  Gegen  54  Zeitungen,  die  im  Jahre  1835  existirten, 
erschienen  im  Jahre  1883  307  politische  Zeitungen  und  Amtsblätter.  Nur  wenige 
Druckereien  der  Schweiz  drucken  kein  Zeitungsblatt,  etliche  aber  deren  mehrere. 
Ungleich  mehr  als  früher  machen,  abgesehen  von  den  Zeitungen,  auch  die  Be- 
hörden von  der  Druckerpresse  Gebrauch.  Der  Verlag  von  Werken  aller  Art  hat 
sich  ebenfalls  kräftig  entfaltet,  doch  kommt  es  nicht  selten  vor,  daß  schweizerische 
Verleger  ihre  Werke  im  Auslande  drucken  lassen,  sei  es,  daß  der  Autor  sich 
dort  befindet,  sei  es,  daß  sie  den  hauptsächlichsten  Absatz  von  dort  erwarten 
und  sich  so  die  Zollspesen  ersparen  wollen,  oder  daß  sie  dort  billigere  Preise 
finden.  Es  läßt  sich  nicht  läugnen,  daß  in  mehreren  Städten  Deutschlands  die 
Druckpreise  in  Folge  billigerer  Arbeitslöhne  tiefer  stehen  als  in  der  Schweiz, 
80  daß  sozusagen  keine  Aufträge  vom  Ausland  in  die  Schweiz  gelangen,  ob  zwar 
die  Leistungsfähigkeit  der  Schweiz.  Druckereien  von  Fachmännern  bei  jedem 
Anlaß  ausdrücklich  anerkannt  wird. 

Die  neuesten  Erfindungen  —  Photozinkographie,  Chemitypie,  Zeitungsdruck 
mit  Eotationsmaschine  etc.  —  haben  jeweilen  auch  in  der  Schweiz  rasch  Eingang 
gefunden. 

Eine  Masse  Arbeit  wird  den  eigentlichen  Buchdruckereien  durch  die  ameri- 
kanischen Tretpressen  entzogen.  Kleinere  Formulare  u.  dgl.  lassen  sich  auf  diesen 
Pressen,  welche  ähnlich  wie  die  Nähmaschinen,  sogar  von  Mädchen  getrieben  und 
bedient  werden  können,  leidlich  erstellen.  Da  bald  jeder  Schreibmaterialienhändler, 
Lithograph  und  Buchbinder  einen  solchen  Apparat  besitzt  und  dadurch  den 
Druckereien  mit  ihren  theuren  Arbeitskräften  im  angedeuteten  Genre  nicht  un- 
wesentliche Konkurrenz  erwächst,  sahen  sich  diese  genöthigt,  ebenfalls  Tretpressen 
anzuschaffen. 

Den  Bedarf  an  Lettern  beziehen  die  Schweiz.  Druckereien  hauptsächlich  aus 
Deutschland  und  Frankreich.  In  der  Schweiz  selbst  bestehen  nur  4  Schrift- 
gießereien, die  zwar  ebenso  gut  und  dauerhaft  gießen  wie  die  ausländischen, 
aber  nicht  die  gleiche  Auswahl  von  Schriftstempeln  haben.  Dagegen  decken  die 
Schweiz.  Papierfabriken  den  großen  Bedarf  der  Schweiz.  Druckereien  an  ge- 
-wöhnlichem  Zeitungs-  und  Buchpapier  vollständig  und  in  vorzüglicher  Weise. 
Vom  Ausland  werden  nur  einige  Sorten  Luxuspapiere  bezogen. 

Zur  Zeit  herrscht  unter  den  Geschäftsinhabern  und  Gehülfen  eines  Theils 
der  Buchdruckereien  große  ÜnzuMedenheit  darüber,  daß  Geschäfte  mit  Motoren 
und  mehr  als  5  Arbeitern  dem  Fabrikgesetz,  resp.  dem  Normalarbeitstag  unter- 
worfen worden  sind,  während  solche  ohne  Motoren  und  mit  weniger  als  25 
Arbeitern  in  ihrem  Thun  und  Lassen  unbehelligt  bleiben.  Eine  Druckerei  mit 
einem  kleinen  Wassermotor  und  6  Angestellten  z.  B.  fühlt  sich  bei  nothwendig 
werdender  Verlängerung  der  Arbeitszeit  sehr  gehemmt,  während  die  andern, 
deren  Maschinen  durch  einen  Radtreiber  in  Bewegung  gesetzt  werden,  mit  24 
Angestellen,  Frauen  und  Kindern,  halbe  Nächte  hindurch,  und  Sonntags  wie  in 
der  Woche,  arbeiten  dürfen  (Vergl.  Katalog  der  Gruppe  „Alte  Kunst"  der  schweize- 
rischen Landesausstellung  in  Zürich,  1883,  Fachbericht  der  Grruppe  „Vervielfältigungs- 
verfehren'* ;  Bericht  des  Vororts  des  Schweiz.  Handels-  und  Industrie  Vereins  über 
Handel  und  Industrie  im  Jahre  1883). 

Eine  genaue  Statistik  des  Buchdrucks  in  der  Schweiz  besteht  nicht.  Nach 
dem  jedenfalls  nicht  ganz  vollständigen  Adreßbuch  von  Klimsch  für  Buch-  und 
Steindruckereien  gab  es  im  Jahre  1883: 


HiirhflratM  —     310     —  Buchhandel 


Kl.  K*m    Zhri^.h    ^t,C«ll«tt    A*rf*ri     W*^t       Bm*1         0*a/  B«ac  Total 

Bü/ihflrnckerineD  44  38  26  25  22  20  18  101  294 
Ar>i#;iter  .  .  547  649  287  212  298  297  233  1266  3789 
(1  f;5^i  Hfdzer,  365  Dmcker,  382  Buchbinder,  442  Taglöhner,  439  Mädchen  und 
Frauen,  410  l>.-hrliDge). 

ly'm  VolküzählnngMftatiBtik  von  1880  verzeichnet  3044  bei  der  Buchdruckerei 
beMhäftigte  Personen,  wobei  477  Ausländer/ 

Knde  1884  waren  dem  Fabrikgesetz  89  Etablissements  unterstellt  == 
3  %  aller  dem  GeMetz  unterstellten  Etablissements,  mit  1848  Arbeitern  =1.3  ®/o. 
Aargau  5  Fütablissements,  Appenzell  A.-Rh.  1,  Baselland  1,  Baselstadt  10,  Bern  13, 
Mt,  Gallen  7,  Genf  9,  GraubUnden  1,  Luzem  1,  Neuenbürg  4,  Schaffhausen  2, 
Hchwyz  3,  Hr^lothurn  3,  Tessin   1,  Thurgau  1,  Waadt  12,  Zürich  15. 

Im  üandelHregister  waren  Ende  1884  eingetragen:  237  Buchdruckereien, 
5  Accidenzdruckereien,  1  Buchdruckerei  für  Blinde,  zusammen  243  Firmen,  wo- 
von im  Kt.  Aargau  5,  Appenzell  A.-Rh.  4,  Appenzell  L-Rh.  1,  Baselland  1, 
Baselstadt  11,  Bern  33,  Freiburg  7,  St.  Gallen  11,  Genf  31,  Glarus  3,  Grau- 
bUnden 5,  Luzern  7,  Neuenburg  31,  Nidwaiden  1,  Schaffhausen  7,  Schwyz  5, 
Holothurn  2,  TesHin  5,  Thurgau  9,  Uri  1,  Waadt  22,  Zürich  41. 

iluehdruckfarben.  Dr.  A.  LandoU  in  2^fingen  ist  der  erste  und  einzige 
Fabrikant  in  der  Schweiz.  Derselbe  versieht  einen  großen  Theil  der  Schweiz. 
Htichdruckereion.  Einige  mißglückte  Versuche,  Buchdruckfarben  zu  fabriziren, 
wurden  vor  Jahrzehnten  in  Basel  und  Schaffhausen  gemacht. 

Einfuhr  von  Buchdruckschwärze  1884:  501  q,  1883:  548  q,  1872/81: 
durcliHchnittlich  504  q,  1874 :  364  q,  wovon  ca.  7»  ^^^^  ^i®  deutsche  und  ca. 
V»  iUwr  die  französische  Grenze.    Ausfuhr  1884:  34  q,   1883:  13  q. 

Buchdruekereifourniturengeschäfte.  Ende  1884  waren  5  solche  6«- 
schüft«)  im  Handclsrogister  eingetragen,  nämlich :  1  als  Buchdruckereif ournituren- 
fttbrikation  (Kt.  Bern),  1  als  Fabrikation  von  Maschinen  und  Werkzeugen  für 
Huchdnickerei  und  Schriftgießerei  (Basel),  2  als  Schriftgießereien  (Basel  1» 
Zllriuh    1)  und    1  uIh  Storeotypengießerei  (Bern). 

iluchdrucklettern.  Ausfuhr  1884:  161  q,  1883:  138  q.  Einfuhr  1884: 
Mi)  q,  1HH3:  532  q,  Durchschnitt  1872/81;  470  q,  1873:  340  q,  1863:  284  q, 
1H53:    108  q. 

Kuchonholztheerkreosot.  Namentlich  in  der  Pharmacie  und  zum  Kon- 
Horvirnn  von  Holz,  Fleisch waaren  etc.  verwendeter  Handelsartikel.  Wird  in  der 
Srliwniz  iiiiKoroH  WisHons  noch  nicht  fabrizirt. 

ilurhhandol.  Auh  kleinen  Anfangen,  meist  von  Städten  aus,  wo  geistliche 
Stifte  odor  llo(*.hHchulen  beHtanden,  gewann  im  Laufe  der  Jahrhunderte  der  Beruf 
der  Buchhllndlor,  wie  andernwo,  ho  auch  in  der  Schweiz,  Ausdehnung  und  Be- 
douiuiig.  So  in  Bumil,  wo  berühmte,  alte  Buchdruckereien  mit  dem  Verlag  theo- 
h»giH(iht»r  und  klassischer  Werke  verknllpft  waren,  deren  Verkauf  von  Buch- 
hiintllrrn  und  Antitiuaron  in  Zilrich,  St.  Gallen,  Genf  etc.  besorgt  wurde.  Früher 
Hohon  fand  ein  Tauttohhandel  der  Berufsgenossen  unter  einander  statt,  indem  neu 
erHt'hitMUMu»  W't'rko  gegen  andere  in  Abrechnung  geliefert  und  bezogen  wurden, 
WO/.U  häutige  UeiHCu,  die  spiUer  mit  der  Zeit  der  großen  Messen  zusammenfielen, 
n{(tlng  wurden.  IKu*  Verkehr  der  einzelnen  Firmen  unter  sich  war  ein  änßeret 
unistlindlii'lier  un»l  benehwerlicher.  Der  Verkauf  im  Einzelnen  geschah  in  Laden- 
gewölhen,   /.ur  Messezeit  in   Buden  unf  offenem  Markt. 

Naelideui  tler  tleutsehe  Huehhuudel,  Dank  den  Anstrengungen  hervorragender 
Heruts^enosstMu  eine  bessere  Organisation  erhalten  hatte,  und  feste  Mittelpunkte, 


Buchhandel  —     311      —  Buchhandel 

wie  Leipzig  im  Norden,  Frankfurt,  Stuttgart  und  Augsburg  im  Süden,  geschaffen 
worden  waren,  erlebte  mit  den  inzwischen  ebenfalls  besser  gewordenen  Verkehrs- 
mitteln der  Buchhandel  auch  in  der  Schweiz  einen  Aufschwung  und  eine  gewisse, 
feste  Organisation,  mit  Ausnahme  der  welschen  Kantone,  mit  welchen  der  ge- 
schäftliche Verkehr  erst  in  jüngster  Zeit  die  wttuschbare  Regelung  gefunden  hat. 

Meist  waren  mehrere  Geschäftszweige  in  einer  Firma  vereinigt;  so  der 
Verlag  und  Druckerei,  Sortiment  und  Verlag  oder  Vertrieb  von  Schreibmaterial. 
In  der  romanischen  Schweiz  gesellte  sich  zum  Buchhandel  sogar  oft  der  Handel 
mit  Wein. 

Bis  um  die  Mitte  des  laufenden  Jahrhunderts  war  die  Zahl  der  Handlungen 
eine  mäßige,  so  daß  es  den  Inhabern  bei  einiger  Rührigkeit  und  Sparsamkeit 
nicht  allzu  schwer  fiel,  sich  ehrenvoll  durchzuschlagen. 

Von  jeher  ist  der  Markt  der  deutsch  sprechenden  Schweiz  in  hohem  Maße 
von  der  literarischen  Produktion  Deutschlands,  derjenige  der  romanischen  Kantone 
von  Frankreich  abhängig.  Im  Elanton  Tessin,  der  zum  Grebiete  des  italienischen 
Buchhandels  zu  zählen  ist,  hat  dieser  Handelszweig  überhaupt  nur  eine  höchst 
untergeordnete  Rolle  gespielt,  doch  sind  in  letzter  2ieit,  vielleicht  unter  dem 
Einfluß  der  Gotthardbahn,  verschiedene  neue  G^chäfte  gegründet  worden. 

Eine  wesentliche  Erleichterung  des  Geschäftsverkehrs  im  Innern  und  nach 
Außen  brachte  die  Thätigkeit  des  im  Jahre  1849  gegründeten  Schweiz.  Buch- 
händlervereins. Diese  Einigung  bestimmte  einen  Zentralspeditionsort  (Zürich), 
führte  regelmäßige  jährliche  Abrechnung  an  demselben  ein,  bewirkte  die  Ein- 
haltung einheitlicher  Verkaufspreise  für  die  ii[iländi8che  und  fremde  Literatur 
und  stellte  bestimmte  Normen  auf  für  die  Gewährung  von  Rabatt  bei  bedeutenden 
Verkäufen.  Erst  viel  Hpäter  fanden  sich  die  Buchhändler  der  Westschweiz  zum 
gleichen  Zweck  als  Soci^t6  des  libraires  et  ^diteurs  de  la  Suisse  romande  zu- 
sammen. 

Seit  1883  besteht  in  Ölten  ein  auf  dem  Genossen schaftsprinzip  begründetes 
Zentralauslieferungslager  der  besseren  und  kurrenteren  schweizerischen  und  deutschen 
Literatur  zur  Benutzung  durch  den  erwähnten  Buchhändlerverein,  dem  im  Jahre 
1883  104  Firmen,  d.  h.  fast  die  Gesammtheit  der  in  der  germanischen  Schweiz 
bestehenden  Buchhändlergeschäfte,  angehörten. 

Die  Verlagsthätigkeit  konzentrirt  sich  in  der  Schweiz,  wie  von  Alters  her, 
vornehmlich  auf  wissenschaftliche,  besonders  pädagogische  und  volksthümliche 
Werke,  deren  Gegenstand  häufig  mehr  oder  weniger  in  Beziehung  zum  Lande 
steht.  In  hoher  Blüthe  steht  die  kartographische  Produktion.  Im  Vergleich  zu  der 
übergroßen  Produktion  im  deutschen  Reiche  ist  diejenige  der  Schweiz,  mit  Aus- 
nahme vielleicht  der  politischen  Tagesblätter,  eine  mäßige.  Die  Auflage  ist 
überdies  meist  nur  klein,  da  schweizerische  Bücher  und  literarische  Erzeugnisse, 
die  in  der  Schweiz  erscheinen,  im  Ausland  gewöhnlich  nur  geringen  Absatz 
finden,  ein  Grund,  warum  schweizerische  Autoren,  zumal  berühmte,  es  oft  vor- 
ziehen, ihre  Werke  im  Ausland  erscheinen  zu  lassen.  Die  kleinen  Auflagen  sind 
überdies  dadurch  bedingt,  daß  das  an  und  für  sich  schon  kleine  Land  drei 
Sprachgebiete  umfaßt.  Fast  einzig  der  Handel  mit  katholischen  Büchern  und 
Heiligenbildern  hat  auch  für  den  Export  Bedeutung  erlangt;  es  befassen  sich 
mehrere  Anstalten,  besonders  in  Einsiedeln,  mit  der  Herstellung  dieser  Bücher 
und  Bilder,  wodurch  regelmäßig  über  1000  Arbeiter  Beschäftigung  finden. 

Zu  stark  im  Verhältniß  zum  Bedarf  hat  in  einzelnen  Städten  der  Sortiments- 
handel zugenommen,  was  Ursache  der  manchmal  übertriebenen  Ansichtssendungen 
in^s  Haus  und  Comptoir  ist. 


h»u'^zjizt*.Ai  —     312     —  BursteD&brikatioii 

Zj^t  Atktiquar'.aLfhandil.  «oweit  es  ^i£h  um  da«  eigentliche  wissenflchafUiche 
^i«^  K:iZk9tantiqGariac  und  Dicht  nm  die  Tri>ielbaden  gleichen  Xamens  handelt, 
>•  i.-.r   izif.h.  wenige  Firmen  vertreten. 

l>tT  im  Laoiie  seit  einigen  Jahrzehnten  lebhaft  betriebene  iTo/por^Of/ehandel 
er«?7<»r:kt  Bif^h  in  der  £egel  nnr  anf  Machwerke  ohne  innem  Werth.  (Nach  dem 
i^rifht  'Iber  Handel  and  Indoätrie  der  Schweiz  im  Jahre  1882,  erstattet  vom 
XjTjTi  de»  Schweiz.  HandeU-  und  Industrievereins.  Fachbericht  über  das  Ver- 
T>i£iltigangi)Verfahren  an  der  Landesaasstellang  in  Zürich   1883.) 

Im  Handelsregister  waren  Ende  l^):^4  ein^retragen :  224  Bnchhand- 
liingen.  4.'>  Verlagsbachhandliingen.  3  Kolp^rtagebachhandlnngen,  3  Bibelhand- 
Inngen,  1  chriätliehe  Sortimentebnchhandlang,  1  christliche  Verlagsbuchhandlung, 
1  Bachhandlang  für  evangelische  Zwecke,  1  literarisches  Magazin,  ßusammen 
27 *J  Firmen,  wovon  im  Kanton  Aargau  5.  Appenzell  A.-Rh.  1,  Baselland  1, 
BaseLstadt  19,  Bern  43,  Freiborg  13,  St.  Gallen  11,  Genf  24,  Glarus  1,  Grau- 
bänden  <j,  Luzem  6,  Neuenburcr  -4,  Xidwalden  1,  Schaff  hausen  3,  Sch?nrz  4. 
Solothurn  3,  Tessin  13,  Thurgau  2,  Waadt  55.  Wallis  1,    Zürich  42,    Zug  1. 

Einfuhr  von  gedruckten  Büchern  aller  Art.  Bücher  und  Musikalien  1851 : 
2594  q,  1860:  4221  q,  Bücher  und  dgl.  1870:  6705  q,  1884:  12,274  q 
k  5(Xj  =  Fr.  61(X>,000. 

Ausfuhr  1851:  1831  q,  IS'IO:  2200  q,  1870:  4057  q,  1884 :  5697  q 
a  50« J  --=  Fr.  2'8  50,000. 

Bueh.sbauniplatten  für  Holzschnitt  werden  seit  Kurzem  von  JR.  StreuU 
in  Schaff  kaufen  gemacht.  Solche  mußten  früher  ausschließlich  vom  Ausland  be- 
zogen werden. 

Buchstabenfabrikation  in  Holz  und  Metall.  Nach  dem  Handels- 
register wird  diese  Fabrikation  von  zwei  Firmen  im  Kanton  Luzem  betrieben. 
Es  sollen  noch  zwei  weitere  Fabrikationsgeschäfte  bestehen,  wovon  eines  in 
Ermatingen  (Metallbuchstaben)  und  eines  in  oder  bei  Zürich. 

Bülach-Oerllkon  s.  Nordostbahn. 

Biila(;h-Regensberg.  Die  Eisenbahn  Bülaoh-Regensberg  bildete  früher 
eine  eigene  Unternehmung  mit  Kapitalbetheiligung  und  unter  Verwaltung  der 
Nordostbahn.  Das  Unternehmen  umfaßte  die  Linien  Oerlikon-Bülach  und  Ober- 
gIatt-Diel»dorf,  welche  zusammen  eine  bauliche  Länge  von  20,396  m  und  eine 
Betriebftliin/lJe  von  19,8^iO  m  oder  rund  20  km  hatten.  Die  beiden  Linien,  welche 
am  1.  Mai  1865  erölFnet  wurden,  gingen  am  1.  Januar  1877  in  das  aus- 
Hchließlichc  Eigenthum  der  Nordostbahn  über  und  bilden  seither  einen  Bestand- 
theil   der  letztem. 

Bündner-Rauchfleisch.  Rühmlichst  bekanntes,  an  der  Sonne  gedörrtes 
und  nachher  geräuchertes  Rind-  und  Ochsenfleisch.   Der  Export  ist  unbedeutend. 

Biirgin*8che  Dynamomaschine.  Erste  schweizerische  Dynamomaschine 
wurde  in  der  Mitte  der  siebenziger  Jahre  ausgeführt ,  und  ist  von  allen 
übrigen  sehweizerischen  Dynamomaschinen  die  verbreitetste.  h\  der  Bürgin'schen 
Werkhtätte  in  Ba»el  (an  Alioth  &  Co.  übergegangen)  wurden  bis  Ende  1883 
132,  in  <ier  Werkstätte  Cromptons  in  England  340  Bürginmaschinen  gebaut. 
Da»  charakteriHti.sche  Merkmal  dieser  Maschinen  ist  der  eigenthümlich  geformte 
Induktor. 

Biirstcnfabrikation.  Dieselbe  bewegt  sich  in  der  Schweiz  mit  einer  Aus- 
nahme noch  in  den  Grenzen  des  Kleingewerbes.  Das  einzige  Unternehmen  von 
grftß«5reni,  fabrikmäßigem  Umfang  ist  das  seit  1860  bestehende  von  Ehrat  dt  fils 
in  l^)carno,    mit  100 — 120  Arbeitern.    Alle    übrigen   beschränken  sich  auf  die 


Börstenfabrikation  —     313     —  BuUe-Bolligen -Straße 

Zahl  von  höchstens  20  Arbeitern,  die  meisten  beschäftigen  deren  nar  1 — 5. 
Das  älteste  soll  dasjenige  von  J,  J,  Tschumi  in  Genf  sein,  das  seit  1764  be- 
steht und  gegenwärtig  4  Arbeiter  beschäftigt.  3  Greschäfte  verwenden  Wasser- 
kraft. Die  Fabrikation  der  schweizerischen  Bürstengeschäfte  beschränkt  sich  auf 
die  gewöhnlichsten  Gebrauchsartikel.  Die  Einfuhr,  größtentheils  von  Deutschland, 
ist  bedeutend  und  dürfte  dem  Quantum  der  inländischen  Produktion  nahezu  gleich- 
kommen. Zu  erwähnen  ist,  daß  von  Walther  in  Enifelden  eine  Maschine  zum 
Stecken  der  Borstenbüschel  in  die  Bürstenrücken  erfunden  und  zur  Fatentirung 
in  Deutschland  und  Frankreich  angemeldet  worden  ist.  Einfuhr  von  Bürsten- 
waaren  1851:  583  q,  1860:  1309,  1870:  1103,  1884:  gemeine  1661  q,  feine 
442  q.  Erwerbende  Personen  laut  der  Schweiz.  Berufsstatistik  von  1880:  545, 
^vovon  Aargau  90,  Zürich  62,  Bern  61;  für  den  Kanton  Tessin  sind  nur 
26  Personen  angegeben,  während  die  Firma  Ehrat  &  fils  in  Locarno  mit  100 
bis  120  Personen  arbeiten  soll. 

Im  Schweiz.  Handelsregister  Ende  1884  eingetragene  Firmen:  43 
Bürstenfabrikanten,  2  B^isbürstenfabriken,  1  Stahldrahtbürstenfabrik,  5  Pinsel- 
fabriken, 2  Bürstenholzfabriken ;  46  Bürstenwaarenhandlungen,  2  Borstenhand- 
lungen, 2  Pinselhandlungen,  zusammen  103  Firmen,  wovon  Aargau  4,  Basel- 
stadt 5,  Bern  9,  Freiburg  3,  St.  Gallen  8,  Grenf  6,  Glarus  1,  Lozem  2, 
Neuenburg  6 ,  Schaff  hausen  7,  Schwyz  1 ,  Solothurn  2 ,  Tesßin  2 ,  Waadt  4, 
Zürich  43. 

Dem  Fabrikgesetz  waren  Ende  1884  unterstellt:  3  Bürstenfahriken 
{Aargau,  55  A.,  3  Pf.);  1  Bürsten-  und  Holzmosaik fabrik  (Waadt,  19  A., 
6  Pf.);  1  Bürstenhölzer  fahr  ik  (Aargau,  5  A.,  5  Pf.);  1  Bürstenhölzer-  und 
Bürsten fabrik  (Zürich,  4  A.,  17  Pf.). 

Biirstenholz.  Holz  zur  Bürstenfabrikation,  meist  buchenes,  wird  zum  größten 
Theil  aus  dem  Schwarzwald  bezogen,  da  das  schweizerische  zu  ästig,  zu  hart  imd 
211  theuer  sein  soll.     S.  auch  Bürstenfabrikation,  letzten  und  vorletzten  Abiktz. 

Bugis  Sarongs.  Eine  Art  baumwollener,  buntgewobener  Schärpen,  welche 
v(»n  der  Schweiz  in  ansehnlichen  Quantitäten  nach  Java  geliefert  werden. 

Bulgarien.  Betreffend  Ein-  und  Ausfuhr  s.  Donauländer.  Mit  Bulgarien 
ist  die  Schweiz  in  vertraglichem  Verhältniß  durch 

1)  den  internationalen   Weltpostvertrag; 

2)  den  internationalen  Vertrag  betreffend  Werthbriefe  (Austausch  von  Briefen 
mit  deklarirtem  Werth); 

3)  den  Vertrag   betreffend    die  Auswechslung   von  Poststücken    ohne  "Werth- 
angabe. 

Bulle-Boltigen-Strasse  (Militärstraße)  führt  von  Bulle  (Kt.  Freiburg)  mit 
Benutzung  einer  ebenfalls  neu  angelegten  Straßenstrecke  durch  den  Bouleyres- 
wald  und  über  die  Saane  nach  dem  höher  gelegenen  Broc,  überschreitet  das 
tiefe  Bett  des  Jaunbaches,  zieht  sich  an  den  Schloßruinen  von  Monsalvens  und 
den  Dörfern  Chätel,  Cr^suz  und  Cerniat  vorbei  und  geht  dann  über  die  wilde 
Schlucht  des  Javrozbaches  nach  Charmey,  von  da  dem  Jaunbach  folgend  nach 
Jaun  und  weiterhin  Über  Kappelboden,  den  Schwarzenberg ,  die  Bäuert  Eschi 
berührend  nach  Reidenbach,  hier  in  die  Simmenthalerstraße  einmündend.  Die 
Länge  der  in  den  Jahren  1872/77  ausgeführten  Straßenstrecken  beträgt  32,5  km. 
(Totallänge  von  Bulle  bis  Boltigen  42,5  km.)  Kostenaufwand  Fr.  1^417,000, 
welcher  sich  auf  die  betheiligten  Kantone  folgendermaßen  vertheilt:  Freiburg 
Fr.  1'230,000  mit  einer  Länge  von  ca.  22  km  (den  Bau  der  Javrozbrücke  in- 
begriffen),   Bern  Fr.  187,000,    Länge  10,5  km.    Die   im  Verhältniß   zu  Bern 


Bulle-Boltigen-Slraße  —     314     —  Bulle-Romont-Bahn 

nicht  geringen  Mehrkosten  für  Freiburg  rühren  von  den  bedeutendem  Fels- 
sprengungen,  größern  Kunstbauten,  besonders  von  Brücken  her.  Die  ELronenbreite 
beträgt  4,5  m  im  Abtrag,  4,8  m  im  Auftrag,  bis  6,6  m  im  Auftrag  in  den 
Wendungen.  Bezüglich  der  Gefällsverhältnisse  sind  die  Bergsteigungen  ziemlich 
stark,  sie  betragen  6  — 10  ®/o.  Der  höchste  Punkt  der  Straße  liegt  1506  m 
über  Meer  (auf  Bemerboden).  Der  Bund  leistete  an  den  Bau  derselben  einen 
Beitrag  von  Fr.  325,672,  wovon  auf  den  Kanton  Freiburg  Fr.  263,672  (Bei- 
trag an  die  Javrozbrücke ,  1880  vollendet,  mit  Fr.  65,672,  als  7»  der  Bau- 
kosten, inbegriffen),  auf  den  Kanton  Bern  Fr.  62,000  fallen.  (Bundesbeschlui^ 
vom  8.  Februar  1872,  A.  S.  Bd.  X,  pag.  676.) 

Bulle-Romont-Bahn.  Die  Fisenbahn  Bulle-Romont  ist  das  Unternehmen 
einer  Aktiengesellschaft,  deren  Domizil  in  Bulle  ist.  Der  Stations-,  Zugs-  und 
Traktionsdienst  wird  durch  die  Verwaltung  der  Suisse  Occidentale  ftir  Rechnung 
der  Eigenthümerin  besorgt.  Die  Linie  Bulle-Romont  wurde  am  1.  Juli  1868  eröffnet. 

Bauliche  Länge  17,083  m. 

Betriebslänge  18,189  m  oder  rund  19  km.    Nächster 

Rückkaufstermin  für  den  Bund:  1.  Mai  1903.  Von  der  baulichen 
Länge  sind  16,663  m  eingeleisig  und  420  m  zweigeleisig.  Auf  1000  m  Bahnläuge 
entfallen  durchschnittlich  1078  m  Geleise.  Von  der  ganzen  Bahnlänge  liegen 
8693  m  auf  Dämmen,  8358  m  in  Einschnitten  und  32  m  auf  Brücken,  von 
denen  die  größte  5  m  weit  ist.  Von  der  Betriebslänge  liegen  3325  m  horizontal^ 
14,864  m  in  Steigungen  bis  zu  25^00,  8878  m  in  der  Geraden  und  9311  m 
in  Krümmungen  bis  zu  250  m  Minimalradius.  Mittlere  Steigung  der  ganzen 
Bahn  15,97  ^/oo.  Mittlerer  Krümmungshalbmesser  der  ganzen  Bahn  659  m.  Die 
Bahn  zählt  4  eigene  und  1  mitbenutzte  Stationen.    Das 

Betriebspersonal  wird  unter  demjenigen  der  Suisse  Occidentale  ge- 
rechnet.  Das  nöthige 

♦  Rollmaterial  wird  ebenfalls  von  der  Betriebsgesellschaft  beigestellt.    Die 

Betriebsergebnisse  waren  folgende :  Im  Jahre  1877 :  Die  ganze  Linie 
wurde  im  Durchschnitt  täglich  von  6,8  Zügen  befahren,  von  denen  jeder  im 
Mittel  12,44  Wagenachsen  mit  sich  führte.  Befördert  wurden  78,585  Reisende 
und  28,095  t  Güter  (inkl.  Gepäck  und  Thiere).  Personenkil.  im  Gtinzen 
1^120,531,  per  Bahnkil.  59,875;  Tonnenkil.  im  Ganzen  501,629,  per  BahnkiL 
26,402.  Einnahmen  aus  dem  Personentransport  Fr.  65,050,  aus  dem  Güter- 
transport Fr.  125,707,  aus  verschiedenen  Qnellen  Fr.  2202;  G^sammteinnahmen 
Fr.  192,959  im  Ganzen  und  Fr.  10,156  per  Bahnkil.  Reine  Betriebskosten 
Fr.  130,078,  verschiedene  Auegaben  Fr.  26,354;  Gesammt ausgaben  Fr.  156,432 
im  Ganzen  und  Fr.  8233  per  Bahnkil.  (81,07  ^/o  der  Gesammteinnahmen). 
Einnahmenüberschuß  Fr.  36,527,  wovon  Fr.  10,044  für  außerordentliche  Bau- 
arbeiten verwendet  wurden,  so  daß  Fr.  26,483  verfügbar  blieben.  Da  die 
Obligationenzinse  Fr.  45,000  betrugen,  so  schloß  das  Jahr  1877  mit  einem 
Defizit  von  Fr.  18,517,  zu  welchem  noch  Fr.  300,485  für  Ausfälle  früherer 
Jahre  kamen  und  somit  ein  Gesammtdefizit  von  Fr.  319,002  auf  neue  Rechnung 
vorgetragen  werden  mußte. 

Im  Jahre  1883:  6,72  tägliche  Züge  mit  15,73  Wagenachsen;  75,081  Reisende 
und  33,192  t  Güter;  1'076,544  Personenkil.  im  Ganzen  und  56,620  per  Bahnkil.; 
593,477  Tonnenkil.  im  Ganzen  und  31,236  per  Bahnkil.  Einnahmen  aus  dem 
Personentransport  Fr.  58,866,  aus  dem  Gütertransport  Fr.  149,198,  aus  ver- 
schiedenen Quellen  Fr.  4322;  Gesammteinnahmen  Fr.  212,386  im  Ganzen  und 
Fr.  11,178  per  Bahnkil.    Reine  Betriebskosten  Fr.  161,424,  verschiedene  Aus- 


BuUe-Romont-Bahn  —     315     —  Bundesiinanzen 

gaben  Fr.  24,022 ;  Gesammt ausgaben  Fr.  185,446  im  Ganzen  und  Fr.  9760 
per  Bahnkil.  (87,32  ^o  der  Einnahmen).  Einnahmenüberschuß  Fr.  26,940  oder 
Fr.  18,060  weniger  als  für  Obligationenzinse  nl5thig  war.  Aach  dieser  Ausfall 
wurde  zu  den  frühem  geschlagen  und  auf  neue  Rechnung  vorgetragen. 

Bilanz  per  Ende  1883:  Äktiaen,  Baukonto  Fr.  2'801,137,  Material- 
vorräthe  Fr.  31,019,  verfügbare  Kapitalien  Fr.  94,107,  Passivsaldo  der  Betriebs- 
rechnung Fr.  468,366.  Passiven.  Aktien  Fr.  1^000,000,  Anleihen  Fr.  750,000, 
Subventionen  Fr.  750,000,  schwebende  Schulden  Fr.  894,629;  Bilanzsumme 
Fr.  3^394,629.    Kilometrische  Baukosten  Fr.  163,972. 

Bundesfinanzen  seit  1848.  Ä.  Total-Einnahmen,  Ausgaben  etc. 
(Mitgetheilt  von  Herrn  Schumacher,  Buchhalter  auf  dem  eidg.  Finanzdepartement.) 
S.  Anmerkungen  auf  Seite  321. 

VermogeD.  »^1.»»«»^««  »*.  8ta»ti»vermogen. 

Fr.  Fr.  Fr. 

13*369,960  5'865,727  7*504,233 

12*484,754  4*868,354  7*616,400 

13*538,656  4'301,219  9'237,437 

10*902,081  3*390,054  7*512,027 

11*651,873  2*917,405  8*734,467 

10*052,866  2*355,663  7*697,203 

10'835,458  1*785,226  9*050,232 

11*098,255  1*201,544  9*896,711 

20*154,345  11*889,602  8*264,743 

19*833,034  10*770,928  9*062,106 

18*714,163  10*350,754  8*363,409 

13*241,063  4*925,370  8*315,693 

14*133,288  4*896,547  9*236,741 

15*300,553  4*694,102  10*606,451 

16*152,333  4*636,336  11*515,997 

16*325,393  4*301,136  12*024,257 

15*235,324  4*041,954  11*193,370 

13*758,222  3*808,445  9*949,777 

20*795,272  13*419,769  7*375,503 

21*904,690  15*299,481  6*605,209 

23*945,455  14*929,081  9*016,374 

19*816,885  21*396,647  —1*579,762 

28*611,490  30*349,502  —1*738,012 

27*778,268  30*057,593  —2*279,325 

25*362,535  29*288,180  —3*925,645 

27*562,560  30*635,552  —3*072,992 

31*608,408  31*309,486  298,922 

31*344,147  31*124,917  219,230 

36*514,109  36*125,378  388,731 

36*589,396  35*036,979  1^552,417 

37*080,634  32*331,284  4*749,350 

44*275,608  37*442,029  6*833,579 

45*356,066  36*947,044  8*409,022 

46*765,937  36*457,895  10*308,042 

44*457,922  35*594,236  8*863,686 

47*285,935  35*510,342  11*775,593 


Jahr. 

Eionahmen. 

Ausgaben. 

Fr. 

Fr. 

1849 

6*127,551 

6*535,590 

1850 

10*166,870 

10*080,535 

1851 

11*702,434 

10*997,442 

1852 

13*540,185 

12*456,330 

1853 

14*187,475 

13*111,182 

1854 

14*118,618 

13*976,378 

1855 

14*985,150 

14*230,672 

1856 

16*298,909 

15*492,095 

1857 

17*216,270 

16*087,707 

1858 

17*478,549 

16*343,796 

1859 

18*999,539 

19*698,236 

1860 

21*685,566 

21*913,766 

1861 

20*621,559 

20*322,324 

1862 

19*911,657 

19*286,040 

1863 

19*495,891 

18*671,651 

1864 

18*979,426 

18*716,242 

1865 

19*188,124 

19*416,600 

1866 

20*103,284 

21'552,495 

1867 

19*781,960 

19*572,989 

1868 

21*362,632 

20'343,580 

1869 

22*049,353 

21*744,459 

1870 

21*906,816 

30*905,446 

1871 

27'513,703 

24*782,366 

1872 

29*641,914 

27*559,245 

1873 

34*343,168 

33*613,325 

1874 

46*844,810 

45*586,172 

1875 

42*408,029 

43*235,696 

1876 

42*277,141 

43*462,625 

1877 

40*789,242 

42*625,873 

1878 

41*536,226 

41*469,641 

1879 

41*456,213 

39*525,274 

1880 

42*511,848 

41*038,227 

1881 

43*383,025 

42*717,493 

1882 

43*736,106 

43*247,796 

1883 

50*456,136 

50*033,764 

1884 

47*605,079 

46*190,092 

Bundesfinanzen 


—     316     — 


Bundesfinanzen 


B.    Einnahmen  nach 
(Siehe  Anmerknngen 


1 

;  Jahr. 

1 

Ertrag 
4er 
Kapitalien. ; 

Ertrag 

äer 
Liegen-  ' 
schalten.  - 

Bundes- 
kanzlei. 

Bundes- 
gericht 

Poli- 
tisches 
Departe- 
■lent 

Departe- 
ment des 
Innern 

(ohae 
Bandet- 
kanilei). 

Justiz- 
und 
Polizei- 
Depar- 
teaient 

■ilitar- 

departe- 

nent 

■ 

1 

2 

3   ; 

4 

& 

6 

7 

8 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

;  1849 

f  219,881  \ 
\  262,499  1 

7,917 

8,397 

_ 

11,106 

1850 

(  149,977 
186,001 

9,119 

8,198 

— 

44 

6355 

1851 

160,011  i 
98,915) 

9,569 

6,368 

670 

10,181 

1852 

1  278,993  \ 
\    56,844  1 

10,435 

7,766 

— 

— 

150 

9,188 

'  1853 

177,825 

22,433 

6,325 

— 

— 

— 

2,085 

33,823 

1854 

151,951 

28,595 

7,300 

— 

6,498 

98,184 

1855 

161,011 

30,847 

6,844 

— 

— 

3,460 

90,682 

:  1856 

169,262 

36,966 

6,401 

— 

5,119 

117,371 

1857 

345,366 

39,956 

7,048 

5,683 

167,793 

1858 

613,712 

43,229 

10,509 

— 

22,936 

4,036 

186,656 

;  1859 

507,297 

45,319 

140,662 

— 

— 

23,384 

2,517 

892,526 

i  1860 

1 

371,294 

47,305 

8,484 

""~ 

25,200 

4,875 

115,442 

1861 

231,574 

45,215 

8,662 

— 

34,643 

1,168 

168,362 

1  1862 

204,331 

52,126 

7,168 

38,823 

4,001 

140,126 

:  1863 

214,940 

51,355 

6,672 

41,102 

1,143 

117,827 

i  1864 

238,310 

56,790 

7,498 

42,726 

1,500 

161,228 

1865 

251.683 

61,078 

7,623 

57,486 

1,048 

173,507 

1866 

197.747 

63,893 

6,656 

— 

60,466 

940 

921,023 

1867 

257,059 

66,208 

7,368 

— 

— 

69,114 

1,003 

777,384 

1868 

291,139 

66,424 

6,804 

__ 

68,400 

722 

r445,853 

1869 

213,708 

72,185 

6,726 

— 

72,531 

675 

r587,719 

1870 

233,405 

69,186 

6,660 

— 

93,863 

751 

r464,141 

1871 

196,434 

59,179 

7,123 

— 

80,179 

2,727 

1'689,903 

1872 

412,208 

60,785 

7,112 

88,594 

1,548 

lo78,806 

1873 

509,239 

64,548 

10,722 

— 

— 

89,029 

2,319 

2*705,831 

'  1874 

427,475 

75,849 

10,882 

3,599 

— 

3293,376 

1875 

361,199 

92,908 

12,035 

8,397 

— 

2'998,919 

1876 

288,692 

102,559 

18,132 

14,392 

___ 

3*636,644 

1877 

400,492 

105,460 

12,300 

11,730 

— 

3742,123 

1878 

457,161 

105,403 

16,408 

14,724 

251 

3*571,260 

1879 

452,273 

112,615 

19,342 

13,910 

<  e 

604 

2742,546 

1880 

654,979 

112,385 

41,252 

15,483 

c3  a 

238 

3*157,533 

1881 

715,737 

154,540 

35,061 

14,566 

=1 

683 

3*0%,  180 

1882 

752,246 

152,50f) 

17,440 

11,711 

16,765 

^^ 

523 

3*441,934 

1883 

707,676 

173,739 

14,706 

8,143 

15,505 

408 

3*465,377 

1884 

782,088 

181,225 

14,000 

8,023 

16,170 

101,470\ 
1225,000 

357 

3647,577 

Bundesfinanzen 


—     317     — 


Bundesfinanzen 


Verwaltungszweigen, 
auf  Seite  321  u.  flf.) 


Finanz- 
ver- 
waltung. 

Zoll- 
verwaltung. 

Handel 

und 

Ge- 
werbe. 

Post- 
ver- 
waltung. 

Tele- 
graphen- 

ver- 
waltung. 

Eisen- 

bahn- 

departe- 

ment 

Unvorher- 
gesehenes. 

Jahr. 

9 

10 

11 

12 

13 

14 

15 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

24,008 

479,870 

— 

5*108,956 

— 

4,917 

1849  ! 

16,740 

4'255,560 

5*411,992 

— 

122,984 

1850 

93,031 

5*175,930 

6*015,608 

132,151 

1851 

415,239 

5*716,015 

6*514,635 

424,082 

106,838 

1852 

633,571 

5*884,372 

7*083,504 

289,121 

54,416 

1853 

614,033 

5*550,575 

7*425,794 

235,688 

— 

1854 

928,054 

5*726,135 

7*713,587 

324,520 

— 

1855 

r  046,861 

6*160,241 

— 

8*363,129 

393,442 

— 

117 

1856 

r425,269 

6*494,635 

8*279,990 

450,530 

1857 

1'867,553 

6*874,807 

— 

7*358,694 

462,280 

— 

34,137 

1858 

2'164,080 

7*467,247 

— 

7*123,231 

631,328 

— 

1,948 

1859 

5*941,842 

7*765,926 

— 

6*916,912 

488,286 

— 

1860 

4*378,721 

8*137,834 

— 

7*112,952 

502,429 

— 

1861 

3'298,355 

8*156,457 

— 

7*426,354 

583,916 

— 

— 

1862 

2*097,247 

8*540,484 

7*744,083 

671,885 

— 

9,155 

1863 

1*128,383 

8*735,275 

7*950,132 

657,583 

1864 

795,634 

8*723,310 

8*348,173 

768,582 

1865 

807,610 

8*699,518 

8*617*816 

727,615 

— 

— 

1866 

663,547 

8*331,155 

— 

8*770,428 

823,539 

— 

15,157 

1867 

695,800 

9*051,399 

— 

8*814,716 

921,182 

194 

1868 

639,557 

8*955,183 

— 

9*447,717 

1*053,351 

1869 

643,059 

8*565,094 

— 

9*503,839 

1*326,818 

1870 

726,622 

10*832,791 

11*258,502 

1*481,891 

1*178,352 

1871 

1*114,423 

12*515,986 

12*083,952 

1*675,177 

— 

103,322 

1872 

1*374,354 

14*349,362 

13*522,914 

1*711,598 

3,250 

1873 

11*385,553 

15*322,393 

— 

14*465,622 

1*855,814 

1,848 

2,400 

1874 

4*918,908 

17*135,949 

14*591,971 

2*058,211 

18,421 

211,111 

1875 

3*837,479 

17*376,544 

— 

14*845,824 

2*130,094 

19,301 

7,481 

1876 

4*304,361 

15*728,224 

14*494,933 

1*985,468 

1,803 

2,350 

1877 

4*557,153 

15*661,349 

15*090,722 

1*994,445 

64,403 

2,946 

1878 

4*230,639 

16*825,860 

— 

14*938,189 

2*076,492 

28,221 

15,521 

1879 

3*397,068 

17*211,483 

15*513,439 

2*373,546 

34,137 

305 

1880 

3*373,262 

17*436,496 

8,810 

15*998,837 

2*496,039 

51,870 

945 

1881 

2*770,737 

18*603,985 

6,793 

15*315,766 

2*600,942 

42,835 

1,923 

1882 

7*905,892 

20*121,994 

55,337 

15*254,796 

2'692,675 

38,397 

1,492 

1883 

3*113,608 

21*486,578 

13,459 

15*384,151 

2*563,995 

66,025 

1,352 

1884 

Bundesfinanzen 


—     318     — 


Bundesfiiiaiizen 


C.    Ausgaben   nach   Yerwaltungszweigen. 
(Siehe  Anmerkungen  auf  Seite  321  u.  fL) 


Poli- 
Bandit-    Bmtftt-     tischet 


DeparttMtiit  des 
Inatni 


Jahr. 


kaozltl    gtricM.   0«partt- .  ^^„^^"i 


Mtat 


BuDde»- 
luiizleL 

4 


Dar  Bau- 


Jattiz- 

Htd 

Polizti- 

dtfartt- 

Mtnt 


■ilitlr-     ,     Fiaan- 

daH*^    '       vtr- 
BMaL  waltaag. 


8 


1849 
18a0 
1851 
1852 
1853 
1854 
1855 
1856 
1857 
1858 

I  1859 
1860 

1  1861 
1862 
1863 
1864 
1865 
1866 
1867 
18G8 
1869 
1870 
1871 
1872 
1873 
1874 
1875 
1876 
1877 
1878 
1879 
188<J 
1881 
1882 
1883 


Fr. 

112,525, 

140,475 

134,174 

126,134 

123,228 

115,077 

129,148 

103,537 

126,284 

124,604 

144,820 

151,137 

137,917 

140,480 

144,678 

145,771 

153,250 

173,713 

155,522 

157,555 

163,865 

171,076 

194,146 

283,634 

285,930 

363,187 

297,621 

320,369 

337,366 

322,463 

298,872 

299,420 

298,209 

345,247 

283,647 

308,587 


Fr. 


12,147 

10,507 

7,289 

10,160 

3,653 

11,090 

9,588 

7,638 

6,290 

6,107 

8,314 

6,275 

7,876 

4,787 

7,788 

7,648 

8,207 

17,454 

145,938 

149,296 

146,178 

145,728 

143,708 

1  i5,643 

146,089 

146,876 

142,461 

142,164 


Fr. 

59,089 . 
39,828. 
51,427  ' 
45,411 
89,300. 
60,226 
47,849 
66,732 
82,698 . 
77,406. 
93,356 
156,146 : 
107,573 , 
115,370* 
126,182 
135,883 
135,097 
167,968 
168,948 : 
185,515 , 
202,442  i 
206,354 
236,934  I 
225,705 
•286,161 
269,735 
264,740 . 
254,814 
277,097 
273,562 
275,257 
281,053 
319,141 
375,186 
344,731 
359,779 


Fr. 

2,309 
10,915 . 
33,680 
25,833 
21,055 
42,030 
142,166 
230,993 
249,579 
196,267 
267,313 
299,330. 
380,575 
511,251  ; 
524,053 
597,592 
520,037 
489,396 
444,572 
536,978 
455,372 
481,635 
511,219 
571,174 
773,671 
609,021 
622,296 
653,154 
584,754 
617,229 
543,424 
596,597 
633,575 
778,234 
751,868 
891.145 


Fr. 

15,870 

4,234 

6,(ßO 

4,385 

11,169 

22,012 

53,382 

174,591 

208,544 

164,248 

118,034 

90,510 

139,160 

203,389 

599,071 

567,886 

515,040 

511,862 

542,665 

972,400 

777,497 

890,355 

r343,224 

r376,067 

r302.910 

2*100,558 

2*077,097 

1715,886 

r667,292 

1978,122 

2'647,668 

3809,725 

2*514,405 

3945,510 

r952,216 


Fr. 

4,496 
9,479 
19,402 
68,673 
46,811 
72,598 
38,126 
54,550 
114S3. 
16,259 
39,586 
29,187 
zz,ozo 
16,292 
21,675 
88,743 
100,582 
21,527 
19,309 
10,607 
12,520 
75,342 
42,227 
22,249 
19,030 
28,691 
28,948 
40,790 
41,205 
43,990 
43,604 
36,355 
42,505 
30,269 
26.660 
37,811 


Fr. 

683,450 

944,950; 

1016,736 . 

r310,(Äl 

1*428,280 

1671,035 

1*364,535 

1*728,643 . 

1443,982 

2173,336 , 

3*966.858 

3720,752 

3783,585 : 

3*270,097  . 

3*319,758 

3*549,612 

4*232.348 

6*214,330 

3*275,993 

3*936,103 

4*212,187 

3*587,1% 

4*119,961 

4*864,065 

6*415,534 

8*(föl,136 

13958,577 

15*361,384 

15*840,342 , 

14*842,182 , 

15*099,647 

14*151,498, 

14*942,028 

16003,442 , 

16*333,617  , 

17*138,595: 


Fr. 

22,820 

15,4% 

19,710 

355,420 

564,206 

605,449 

882,451 

951,026 

1*401,915 

1*594,042 

2*034,815 

5*972,970 

4*322,519 

3*221,300 

2*038,410 

1*146,553 

815,787 

768,808 

669,997 

649,897 

583,744 

577,403 

676,185 

1*022,800 

1*360,391 

11*867,849 

5*149,236 

3*838,149 

3*883,499 

4*155,907 

2*478,050 

2*640,433 

2*344,062 

2*560,966 

7*091,371 

4*357,202 


Bundesfinanzen 


—     319     — 


Bundesfinanzen 


C.    Ausgaben   nach   Yerwaltungezweigen. 
(Siehe  Anmerkungen  auf  Seite  321  u.  ff.) 


Zoll- 

Handel 

Land- 

Forst- 

Jagd  und 

Pottverwaltung 

Jahr. 

ver- 
waltung. 

• 

und 
Gewerbe. 

wirth- 
schafi 

wirth- 
tehaft. 

Fische- 
rei. 

ohne  den 

Reingewinn, 

an  die 

Kantone 

abgeliefert 

von  1849-74. 

9 

10 

11 

12 

13 

14 

15 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

1849 

23,235 

10,473 

• 

— 

— 

4*013,738 

1*095,218 

1850 

2'935,040 

13,162 

— 

— 

— 

4*471,177 

940,815 

!  1851 

3^197,738 

22,465 

— 

— 

4*784,546 

1*231,062 

i  1852 

3^115,746 

23,754 

"~~ 

5*032,678 

1*481,957 

'  1853 

3*139,155 

217 

— 

— 

5*601,527 

1*481,977 

1  1854 

3'214,469 

— 

18,706 

— 

5*87ß,796 

1*548,998 

1  1855 

3*293,259 

1,006 

18,500 

— 

— 

6*504,870 

1'208,717 

1856 

3*276,455 

2,070 

18,500 

— 

6*726,196 

1*636,933 

i  1857 

3*293,244 

456 

21,4U 

— 

— 

6*756,126 

1*523,864 

1858 

3*357,992 

1,392 

24,000 

— 

6*401,501 

957,193 

1859 

3*396,917 

270 

25,691 

— 

— 

6*161,278 

2*226,929 

1860 

3*482,756 

— 

39,753 

— 

5*750,489 

1*166,423 

1861 

3*502,761 

4,540 

70,230 

— 

5*808,662 

1*304,290 

1862 

3*420,104 

101,185 

22,000 

— 

5*935,731 

1*490,623 

1863 

3*504,936 

26,594 

22,000 

6*135,175 

1*608,908 

1864 

• 

3*479,083 

51,500 

23,000 

6*446,830 

1*503,302 

1865 

3*474,358 

17,548 

23,000 

— 

^_^ 

6*857,306 

1*490,867 

1866 

3*527,269 

6,867 

— 

— 

7*414,055 

1*203,761 

1867 

3*493,869 

417,918 

— 

— 

7*653,584 

1*116,844 

1868 

3*467,702 

8,857 

_^^ 

— 

7*885,616 

929,100 

1869 

3*524,887 

3,133 

— 

8*140,816 

1*306,901 

1870 

3*537,636 

8,115 

8*382,514 

1*121,325 

1871 

3*574,371 

10,726 

— 

9*563,366 

1*695,136 

1872 

3*623,277 

7,795 

— 

10*345,430 

1*738,522 

1873 

3*953,719 

421,576 

— 

— 

12*678,075 

844,839 

1874 

3*872,501 

8,236 

13*932,544 

743,280 

1875 

1*943,935 

63,827 

— 

4,083 

14*452,738 

1876 

1*545,291 

181,872 

— 

13,113 

— 

14*745,406 

1877 

1*418,244 

217,128 

20,045 

13*944,396 

— 

1878 

1*410,465 

263,343 

20,037 

— 

13*489,233 

1879 

1*463,561 

76,973 

51,431 

46,704 

18,410 

13*146,605 

1880 

1*504,538 

93,415 

61,011 

48,589 

24,843 

13*501,575 

1 
1 

1881 

1*539,257 

100,661 

161,405 

43,013 

21,670 

13*964,554 

i 

1882 

1*548,986 

341,004 

90,135 

59,718 

24,985 

13707,752 

1 

1883 

1*627,338 

419,946 

283,343 

78,474 

25,968 

14*008,973 

1 

1884 

1-678,064 

216,006 

167,407 

77,025 

26,700 

14*202,284 

1 
i 

1 

\ 

Bundesfinanzen 


—     320     — 


Bundesflnanzea 


C.   Ausgaben    nach   Verwaltungszweigen. 
(Siehe  Anmerkungen  auf  Seite  321  u.  ff.) 


Jalir. 

1 

Tele- 
graplien- 

ver- 
waitung. 

1 

Eisen- 

balin- 

departe- 

ment. 

Unvorlier- 

ge- 
selienes. 

Amortisa- 
tion und 
Verzinsung 

von 
Anieilien. 

1 

Nationai- 
rath. 

i 

Stände- 
ratli. 

1 

1 

1 

1  Bundes- 

1    ratli. 

i 

0 

1  Militär- 
Pensionen 

und 
Avertal- 

ent- 
schadi- 
gungen.  1 

16 

17 

18                      19 

20 

21 

22 

23 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

1849 

— 

3,716 

271,313 

156,945 

6,789 

53,604 

1850 

52,823 

3,259      257,591 

128,681 

8,475 

53,604 

54,765 

1851 

42,146 

6,600 ;     215,916 

103,400 

5,998 

53,604  !  54,604  | 

1852 

424,082 

15,390 

13,511 

234,465 

67,406 

1,191 

52,200 

56,378 

1853 

289,121 

— 

151,048 

85,360 

2,211 

52,200 

31,105 

1854 

218,718 

195,219 

126,858 

107,766 

4,397 

52,200 

34,665 

1855 

324,520 

~~~ 

27,571  :     104,126 

40,080 

1,574 

46,920 

33,241 

1856 

367,312 

— 

4,225        79.323 

101,224 

3,223 

52,200 

35,571 

1857 

450,530 

25,549 

319,670 

99,686 

5,591 

53,829 

35,372 

1858  '     448,850 

— 

61,430 

549,689 

43,071 

2,827 

61,000 

33,885  1 

1859 

504,963 

149  i     480,189 

90,648 

3,218 

61,000 

28,696  ! 

1860 

439,857 

310      354,567 

126,276 

5,890 

61,000 

28,723 

1861 

421,040 

1,325 

211,725 

47,582 

6,642 

62,417 

32,451 

1862 

502,002 

8,977  ■■     205,686 

74,840 

8,824 

61,000 

30,028 

1863 

570,846 

— 

5,753 

201,512 

112,712 

6,725 

61,000 

27,756 

1864 

572,084 

4,203 

193,951 

81,597 

6,745 

57,659 

25,425 

1865 

657,533 

2,149 :     181,518 

88,672 

5,558 

61,000 

25,813 

1866 

687,390 

— 

4,012 

169,297 

90,819 

5,053 

61,000 

26,082 

1867 

748,976 

6,069 

709,251 

82,032 

4,017 

60,022 

25,888  1 

1868 

921,182 

6,214      939,792 

73,105 

5,714 

61,000 

19,701 

1869 

r  053,351 

5,776 

917,966 

95,952 

3,759 

61.000 

20,511 

1870 

r326,818 

9^560,905 

902,437 

93,385 

5,417 

62,792 

22,812  ' 

1871 

r370,141 

* 

6,262    r638,580 

133,006 

7,108 

61,000 

43,856 

1872 

r633,830 

29,818    r583,176 

173,788 

9,253 

60,037 

13,821 

1873 

1750,640 

66,669 

24,204 

3*052,262 

168,115 

7,765 

85,500 

34,971 

1874 

r855,731 

91,276 

21,848 

2*270,519 

185,245 

9,508 

85,500 

• 

1^ 

1875 

2^047,672 

107,823 

4,300 

1*765,545 

183,757 

8,602 

85,500 

1876 

2'137,929 

151,868 

11,475  !  r 694,573 

194,261 

11,644 

80,133 

d.Mi 
)egriiT 

1877 

r978,754 

123,967 

23,104    1797,417 

178,260 

12,730 

85,500 

1878 

1794,400 

108,992 

26,806 

1*939,610 

250,868 

12,034 

85,500 

1879 

r  631, 572 

118,896 

7,787    r844,878 

165,002 

7,201 

85,500 

•   ä-2 

1  1880 

r812,907 

161,015 

6,218  i  2748,891 

177,468 

13,590 

85,500 

§1 

1881 

1^963,666 

170,470 

8,332 

1*870,582 

238,629 

13,466 

86,453 

1882 

2^359,456 

151,373 

8,022    1*869,567 

234,372 

12,302 

85,500 

i  1883    2334,492 

137,824 

12,455  ;  r869,167 

220,338 

13,716 

81,867 

1884 

1 

2'344,259 

129,546 

8,797 

1*867,868 

181,504 

17,633 

85,500 

1 

Bundesfinanzen  —     321     —  Bnndesfinanzen 

Anmerkniigeii  zu  den  Tabellen  anf  Seile  315/20. 
Kolonnen  Einnahmen  und  Ausgaben  (Seite  315). 
Das  Jahr  1849  weist  als  aaßerordentliche  Einnahfmen  auf:  Halbes  Greld- 
kontingent  der  Kantone  pro  1848  im  Betrage  Ton  Fr.  527,266 ;  erstes  ganzes 
Geldköntingent  pro  1849  im  Gesammtbetrage  yon  Fr.  1*054,532.  Als  außer- 
ordentliche Ausgaben:  Bewachung  der  Nordgrenze  Fr.  1439,726,  italienische 
Flüchtlinge  Fr.  39,952,  deutsche  Flüchtlinge  Fr.  282,057. 

Kolonne  Brutto-Yerm5gen  (Seite  315). 
Das  Brutto-Yermögen  bestand  Ende  1849  aus 

1)  Schuldbriefen  des  ehemaligen  Kriegsfondes Fr.  4'597,255 

2)  Freiburgischen  Bodenzins-  und  Zehnttiteln ,    1*065,809 

3)  Schuldbriefen  des  Invalidenfondes  (Ende  1853  vom  Staats- 

yermögen  abgetrennt) ,  469,350 

4)  Immobilien ,  382,445 

5)  Inventarbeständen  inkl.  Kriegsmaterial ,  1*598,921 

6)  Schuldrestanz  der  Sonderbundsstande ,  4*702,466 

7)  Ausständen  und  Zinsguthaben ,  140,510 

8)  Baarschafl ,  413,204 

Von   der   sub  6   erwähnten   Schuldrestanz  wurde   laut  Staatsrechnung  yon 
1852  erlassen  (Zins  nicht  inbegriffen): 


a.  dem  Stande  Luxem Fr.  1 '634,095 

6.     »          »       Obwslden »         26^8 

e.      »          »       Nidwalden      ....  »         21,680 

d.      »          »       Zag »         11,830 


e.  dem  Stande  Frelbnrg Fr.     479,355 

f.  ►  ►        Schwyi »       110,123 

g.  Unverthellte  Nachtragsforderung  .      >       953,169 


Fr.  3*236,800 

Ende  1884  bestand  das  Brutto-Yermögen  aus 

Liegenschaften  des  Bundes  (siehe  Seite  322)  Fr.  8*876,170 

Angelegten  Kapitalien ,  17*806,707 

Betriebskapitalien  der  Verwaltungszweige  ,  6*772,744 

Inventar  der  Verwaltungen ,  8*815,892 

Kassabestand „  2*567,102 

Baarreserve ,  1*135,000 

Vorrftthen  in  den  Munitionsdepots  .    .    .    .  „  797,510 

Fourrageyorräthen ,  514,810 

Kolonne  Staatsschuld  (Seite  315). 

Die  Staatsschuld  bestand  im  Jahre  1849  aus 

1)  Restanz  des  5  7o  Anleihens  von  1848  von  Fr.  3*300,000  a.  W.  .    .    .    Fr.  4*425,300 

2)  Vorschuß  der  Banken  in  Basel  und  St.  Gallen ,      491,700 

3)  Guthaben  der  Kantone  für  das  von  ihnen  übernommene  Postmaterial     „      795,097 

4)  Kaufisrestanz  der  für  Fr.  150,000  a.  W.  übernommenen  Thuner  Allmend, 

zu  4  7«  verzinslich ,       111,750 

5)  Diversen  Vorschüssen  und  Guthaben ,        41,880 

Andere  Anleihen  als  die  sub  1  und  2  erwähnten  hat  der  Bund  im  Verlaufe 
der  Zeit  kontrahirt: 

1857 :  Fr.    6*000,000  ä  472  7o,  rückbezahlt  bis  1873 

1857:     ,      6*000,000   ,  5       ,  ,  ,  1860 

1867:     ,    12'000,000   .  47»   „  ,  ,  1880 

1871:     ,    15*600,000   ,  47«    ,  ,  ,  1880 

1877:     ,      4*000,000   .  47«   .  ,  ,  1880 

1880:     ,    35*000,000   ,  4       ,     rückzahlbar   ,  1915 

Das  Anleihen  von  1848  wurde  bis  1858  zurückbezahlt. 

Ende  1884  bestand  die  Staatsschuld,  beziehungsweise  Passiva,  des  Bundes 
aus  Fr.  32*982,000  Restanz  des  4  7o  Anleihens  von  1880,  Fr.  247,391  un- 
eingelösten  Obligationen  und  Coupons,  Fr.  2*280,951   Münzreservefonds. 

Kolonne  1  (Seite  316). 
Je  die  zweite  Summe  pro  1849,   1850,  1851  und  1852  rührt  her  von  den 
Verzinsungen  der  Schuld  der  Sonderbundsstände. 

Furrer,  Volkswirthacbafts-LexikoD  der  Schweiz.  ^\ 


Bundesfinanzen 


—     322     — 


25,225  (Yon 
20,333  (Ton 
9,064  (von 
7,876  (von 
6,332  (Ton 
4,235  (von 
800  (von 


Der  Ertrag  pro  1884  setzt  sich  zusammen  ans  folgenden  Zinsergebniaien 
der  Betriebskapitalien  und  der  angelegten  Kapitalien: 

a.  Betriebskapitalien-Zinse : 

Fr.  97,708  (von  Fr.  2*340^10)  Postrerwaltnng. 

42,865  (von     ,    l'079,&lo^  Telegraphenvenraltong. 

573,634;  PnlTerrerwaltnng. 
449,016»  MonitionsCabrik  Thon. 
256,508)  Waffenfabrik  Bern. 
196,942»  Regiepferdeanstalt  Thnn. 
166.220)  Münzvenraltnng. 
1013651  KonstroktionswerisUtte  Thon. 
25,372.)  Liegenschaftsverwaltnng  Thon. 

Unverzinsliche  Betriebskapitalien  sind  il884):  Fr.  r093,000  Vorschüsse  an  die 
Postverwaltong;  Fr.  440,100  WaffenbesUndtheile  der  Waffen&brik  in  Bern;  Fr.  43,720 
Holzvorräthe  der  Konstroktionswerkstätte  in  Thnn. 

b.  Angelegte  Eapitalien-Zinse : 

Fr.  366,783  von  Fr.  9*908,126  Werthschriflen. 
,  132,668  ,  ,  4*647,906  Bankdepositen. 
^      68,196     ,       ,    3'255,675  Wechsel 

Kolonne  2  (Seite  316). 

Der  Bnnd  besaß  Ende  1849  und  1850  anßer  der  Thnner  Allmend  (Fr.  150,000 
a.  W.)  und  den  Festungswerken  von  St.  Moritz,  Lnziensteig,  Bellenz  and  Aarberg 
nur  2  Liegenschaften  und  zwar  in  Seftigen  (Bern)  und  Bapperswyl  (St.  Gallen) 
im  G-esammtwerthe  von  rund  Fr.  3d5,OüO. 

Ueber  den  nachherigen  Zuwachs  der  Liegenschaften  durch  Erwerbung  und 
Bauten,  sowie  über  die  Erträgnisse  derselben  gibt  nachstehende  Zusammenstellung 
ein  ungefähres  Bild,  wobei  bemerkt  werden  muß,  daß  in  den  letzten  Jahren 
je  weilen  für  die  unproduktiven  Liegenschaften  nur  die  Hälfte  der  wirklichen 
Ankaufs-  und  Erstellungäkosten  als  Vermögen  in  Rechnung  gestellt  wurde. 


Schatiung 


ScbAtsoDg      Ertrag 


Liegenschaften  i960 

Fr. 

1)  Waffenplätse :  Thun,  seit  l*>4d 43<a60O 

Frauenfeld,      ►     18S1 — 

HeriMU.  >     1882 — 

Binre,  -     ISM — 

2)  Festungswerke,  inkl.  Basel  \%m  mit  Fr.  16,b(X)  64.M>> 

3)  Pulvermühlcn  Lavaux,  Worblaufen,  Kriens,  Chnr  417. UiO 
4;  Zeughäuser  Luxem,  Aarau,  Rapperachwyl,  Bellenz  — 

&)  Munitiunsmagazine — 

6)  Küniz  bei  Bern,  nrxpr.  Zündkapselfabrtk,  später 
PatronenhüUenfabrik,  nun  Niederlage  vun  Tele- 
graphen-Material      18,000 

7)  Zollgebäude:  im      L  Zollgebiet.  1884  (12)  .     .     .  114.2<Xj 

»IL  »  »        (5)  .     .     .  44.500 

•-     IIL  *-  •-        (41  .     .     .  46.100 

p      IV.  »  ►        (7»  .     .     .  137.400 

►        V.  »  »        (8)  .     .     .  74.600 

p      VL  >  ►      (15)  .     .     .  116.600 

8)  Poätgebäude:  in  Winterthur,  neit  1>>80     ....  — 

Bern.                 >     1880    ....  — 

<hur,                  ►     1875     ....  — 

(ieuf,                  »     1874     ....  — 

.St.  Galleu,        »     1884     ....  — 

Gluvelier,         ►     1878    ...     .  — 

9»  .St«?rnwarte  in  Zürich,  seit  1867 — 

10)  Chomiegebäude  in  Zürirh  (unbeendigt).  seit  1884  — 

11)  Bundenrathhuus  in  Bern,  Si-it  1875 — 

12}  Militärvorwaltung«<g«*bäude   in  Bern  (Hälfte  An- 
kaufspreis des  früheren  Inselspitalsi,  seit  1884  .  — 

IfB.  Das  iw  Jahre  18G0  von  der  Schweiz,  gemein» 
niitzigen  Gesellschaft  der  KidgenoMeuschaft  ge* 
schenkte  „RütW'  flgurirt  blotn  in  jenem  Jahre 
als  Theil  den  .Staati Vermögens  im  Betrage  Tun  55,00«^ 


1870 
Fr. 


1880 
Fr. 


1884 


1*705,300     2*644.284 


Fr. 

3*178,44^ 


Fr. 


47,200 
312.424 
120.000 


34.720 
137.500 
129,600 
61.7äO 
95,250 
69,022 
9«>.495 


174,000 


47,200 
344,518 
113,200 

51.141 


40,000 
115,000 
145.000 
120,103 

93,745 
114,428 
163,375 

65,633 
425,000 
232,000 
495,000 

6,000 
174,0«X) 


&4,321 

70,755  4ä9 

457,480  15^90 

55.980  erstmals  1885 

64.800  1,264 

382,770  15.036 

194.460  nnprodaktiT 

122,110  » 


—  l'05t>,000 


40,000 
201,963 
145,000 
124.730 
138,257 
137,O0C» 
209,740 
230,820 
425,000 
232,000 
495,000 
250,000 
20,860 
174,000 
100,000 
1 '050.000 

375,000 


1343 

8,078 

5,800 

4,880 

2,607 

5.480 

8,390 

9,333 

17,000 

10.680 

19,800 

erstmals  1885 

834 
unproduktiv 


» 


1520,600    2985,291     6*439,627     8*876,170        181,225 


Bandesfinanzen  —     323     —  Bundesfinaozea 

Kolonne  3  (Seite  316). 

Die  bedeutenden  Mehreinnahmen  im  Jahre  1859  rtlhren  von  der  Aufnahme 
des  Inventars  im  Bondesrathhause  im  Betrage  von  Fr.  130,515  her. 

Die  Haupteinnahmen  der  Bandeskanzlei  bestehen  in  Abonnementsgebühren 
für  das  Bundesblatt  und  in  Kanzleisporteln. 

Kolonne  4  (Seite  316). 
Die  Einnahmen  des  Bundesgerichtes  bestehen  in  den  Grerichtsgebühren  und 
dem  Erlös  der  „Bundesgerichtlichen  Entscheide**. 

Kolonne  6  (Seite  316). 

Das  Departement  des  Innern  weist  von  1858  bis  1873  und  1884  an  Ein- 
nahmen einzig  die  Schulgelder  des  Polytechnikums  auf,  1884  überdies  noch  yom 
Kanton  Zürich  Fr.  225,000  als  erste  Hälfte  der  Entschädigung  für  Ablösung 
der  Baupflicht.  Von  1874  bis  1883  wurden  die  Schulgelder  des  Polytechnikums 
jeweilen  von  dessen  Ausgaben  abgezogen.  Sie  betrugen  1874 :  Fr.  82,495,  1875 
Fr.  84,865,  1876:  Fr.  88,471,  1877:  Fr.  88,406,  1878:  Fr.  96,567,  1879 
Fr.  92,671,  1880:  Fr.  97,189,  1881:  Fr.  96,002,  1882:  Fr.  87,557,  1883 
Fr.  107,276. 

Kolonne  8  (Seite  316). 

Das  Militärdepartement  hatte  Anfangs  keine  anderen  Einnahmen  als  den 
Erlös  von  Eeglementen,  Ordonnanzen,  Blättern  des  schweizerischen  Atlasses,  Kriegs- 
material, später  noch  Vergütungen  für  in  die  Schulen  gelieferte  Reitpferde  und 
Fourrage,  seit  1864  die  Regiepferdeanstalt  in  Thun,  seit  1865  die  Munitions- 
fabrik und  die  Konstruktionswerkstätte  daselbst,  seit  1874  die  Waffenfabrik  in 
Bern  und  seit  1877  das  Munitionsdepot  in  Thun.  In  den  Einnahmen  des  Jahres 
1859  im  Betrage  von  Fr.  892,526  erscheint  eine  Inyentaryermehrung  von 
Fr.  645,000.  Femer  ist  in  den  Jahren  1875  bis  und  mit  1878  die  Militär- 
steuer mit  durchschnittlich  Fr.  656,000  per  Jahr  enthalten,  welche  von  1879 
hinweg  in  den  Einnahmen  der  Finanzverwaltung  (Kolonne  9)  inbegriffen  ist, 
sowie  auch  noch  für  die  Jahre  1877  bis  1884  der  Erlös  aus  Kayalleriepferden 
mit  ca.  Fr.  487,870  jährHch. 

Kolonne  9  (Seite  317). 
Während  den  ersten  3  Jahren  bildete  das  Pulverregal  in  Verbindung  mit 
der  Zündkaps elfabrikation  die  einzige  Einnahme  der  Finanzverwaltung;  erst  im 
Jahre  1853  treten  die  Münzverwaltung  nebst  Fostmarkenfabrikation  mit  ihren 
ErträgnisHen  und  in  den  Jahren  1860  bis  1864  die  eidg.  Telegraphenwerkstöiie 
(die  sich  seither  in  Privatbesitz  befindet)  hinzu.  Die  bedeutend  größeren  Ein- 
nahmen der  folgenden  Jahre  erklären  sich  einerseits  aus  den  Prägungen  von 
Silber-,  Billon-  und  Kupfermünzen,  welche  zwischen  ^2  bis  10  Millionen  Franken 
(1874)  jährlich  variren,  und  der  Prägung  von  5  Millionen  Franken  in  20  Franken- 
stücken  im  Jahre  1883,  sowie  anderseits  aus  der  seit  1879  beim  Finanzdepartemente 
(statt  vorher  beim  Militärdepartemente)  rubrizirten  MilUärpflichUErsatzsteuer  von 
durchschnittlich  Fr.  1' 190,000  p.  J.  und  der  Banknotensteuer  mit  Fr.  339,285 
für  die  Jahre  1882/85. 

Kolonne  11  (Seite  317). 
Die    Einnahmen   bestehen  aus  dem  Erlös  für  die  Begistrirung  von  Fabrik- 
marken (1880  unter  „Bundeskanzlei**),  dem  Ertrag  des  Handelsamtsblattes,  dem 
Antheil  des  Bundes  an  den  Handelsregistergebühren,    den  Gebühren  ftir  Patente 
nnd  Diplome  zur  Ausübung  der  Koutrolirung  von  Gold-  und  Silberwaaren.  (D^^ 


BaadeäfiiuuueD  —     324     — 

£ri^  fUr  Fabrikmarken  pro  1880  figurirt  in  'ier  Einaabnmirechnnng  der  Bundes- 
knnzlei.) 

Kolonne  13  (Seite  317). 

In  den  Einnahmen  der  TelegrmphenTerwmltnng  nnd  diejenigen  des  Telephon- 
wenens  inbegriffen  mit  folgenden  Sommen :  1882 :  Fr.  256,425,  1883 :  Fr.  372,750, 
1884 :  Fr.  338,000. 

Kolonne  14  (.Seite  317). 

Die  Einnahmen  des  Eiaenbahndepartementes  bestehen  in  P&ndbnch-  nnd 
Konzesflionsgebtthren  nnd  im  Erlds  von  Dmckaachen. 

Kolonne  15  «.Seite  317). 

Unter  «Unvorheigeaehenes'  finden  sich  in  den  enten  Jahren  haoptdchlieh 
tolche  Einnahmen,  die  spSter  theil weise  nnter  , Militärdepartement "^  encheinen, 
nämlich  Vergütungen  fdr  Fourrageliefernngen,  Miethe  nnd  Verkauf  yon  Bandes- 
pferden, Badenzins  anläßlich  dw  großen  Thnner  Lagers  (1850),  Entschädigungen 
für  im  Sonderbnndsfeldzog  verloren  gegangene  Spitalgegenstände,  femer  Liebes- 
gaben für  Hinterlassene  von  gefallenen  Militärs  (1851  über  Fr.  10,000),  dann 
Karsgewinn  nnd  Agio,  Liventarerlös  etc.  Besonders  sei  erwähnt  Frankreichs  Bück- 
vergütang  der  Intemirnngskosten  seiner  Trappen :  1871:  Fr.  1*178,352,  1872: 
Fr.  99,531,  sowie  die  Bfickerstattong  von  Fr.  210,200  im  Jahre  1875  für  pro 
1874  zn  viel  an  die  Kantone  aosgericbteten  Postertrag. 

Kolonne  1  (Seite  318). 

In  den  Ausgaben  der  Bandeskanzlei  sind  inbegriffen:  Besoldnngen  des 
Personals,  Materialbeschaffongen  für  die  Ejinzlei  nnd  verschiedene  (nicht  alle) 
Departemente,  Drnck-  nnd  Lithographiekosten  (die  Dmckkosten  fttr  Volks- 
abstimmnngen  variren  von  Fr.  8000 — 93,800),  Anschaffangen  für  die  eidg. 
Gentralbibliothek  n.  s.  w. 

Es  wurden  ausgerichtet  im  Jahre  1849  an  die  Gesandtschaft  in  Paris 
Fr.  16,000  a.  W.,  Wien  Fr.  6000  a.  W.,  im  Jahre  1852  Fr.  23,000  und  Fr.  8800 
n.  W.;  an  diejenige  in  Turin  1861  Fr.  18,000,  später  in  Florenz  (1865) 
Fr.  36,000  und  zuletzt  in  Rom  Fr.  40,000;  an  diejenige  für  Deutschland 
(1868)  Fr.  19,000  und  jene  in  Washington  (1882)  Fr.  33,100.  Diese  Ent- 
schädigungen stiegen  nach  und  nach  auf  folgende  Summen:  Paris  (seit  1863) 
Fr.  50,000,  Wien  und  Bom  (seit  1873),  Berlin  (seit  1877)  je  Fr.  40,000, 
Washington  pro  1883  und  1884  je  Fr.  50,000,  die  Beiträge  für  schweizerische 
Konsulate  (seit  1864)  von  Fr.  15,000  auf  Fr.  94,000  (im  Jahre  1884  an  28), 
solche  an  schweizerische  Hülfsgesellschaften  im  Auslände  (seit  1866)  von  Fr.  10,000 
auf  Fr.  19,600  (pro  1884  an  82  Gesellschaften).  Von  1860  bis  1865  wurden 
die  Beiträge  an  Hülüsgesellschaften  im  Auslande  auf  die  Bechnung  des  Departe- 
ments des  Innern  gesetzt. 

Kolonne  4  (Seite  318). 

Die  Ausgaben  dieses  Departements  umfassen  die  Kanzleikosten  nebst  Archiv 
und  historischen  Arbeiten,  das  Polytechnikum  in  Zürich  (seit  1855),  das  statistische 
Bureau  (seit  1861),  Beiträge  an  Arbeiten  schweizerischer  Vereine  und  Anstalten, 
an  Ausfatellungen  und  zu  forst-  und  landwirthschaftliche  Zwecken,  welch'  letztere 
seit  1^70  unter  „Handels-  tmd  Landwirthschaftsdepartement**  (Kolonnen  10 — 13) 
liguriren. 

Kolonne  5  (Seite  318). 

Die  Ausgaben  für  das  Bauwesen  vertheilen  sich  folgendermaßen: 


BundesfiDanzen  —     325     —  BuDdesliiianzeii 


1849 

1850 

IS&l 

185S 

1863 

1854 

1855 

1856        8375 

1867      54,4«S 

1%8  130,000 

1%9  110,000 

1860  75,000 

1861  50,000 
lS6i  100,000 

1863  39,000 

1864  172,800 

1865  160,600 

1866  85,000 

1867  70,900 

1868  88,000 
186»   19,300 
1870   88,000   641,080 
1671   80,000   756,630   6,300 
I87i   83,000  1'100,600  100,000 

1873  65,100  l'I52,600  100,000 

1874  63,300  1'058,000  100,000 

1875  9 

1876  119,000       634,300     168,100    ^'^  j     80,000  205,900    236,940  91,157 

1877  95,900       594,900     106,100    ^^'^  [      50,000     96,600    906,600        137,186 

1878  78,000       459,400    171,100    ^'^ !      30,000     75,470    123,650        159,672 


1879         ~  396,500  112,100    ^;SSo  8.™  4uS '^'^  ''^'^^  '^'^^ 

•  1880         -  465,700  164,100  { ^^'J]^   l'OOO.OOO    199,130  110,720  165,018 

1881  fö,670  380,450  169,300  j  ^^;^  2'000,000    178,380  990,660  162,265 

1889         —  375,880  151,100  j  ''fn'i*!,]   1"086,000     48,520  125,140  157,765 


Kolonne  6  (Seite  318). 
Die  Ansgaben  des  Jnatiz-  und  Foliieidepartementes  beatehen  neben  den 
Kanileikoeteo  hanpteftolilich  in  geriohtliohen  üntenuchniigs-  und  Yollziehongs- 
koBten,  Fremdenpolizei  und  HeimstloBenwesen.  Namentlich  in  den  Jahren  1851 
bis  1656  TBmrsaohten  die  sahlreiob  in  die  Schweiz  geflilobteten  Aasländer  be- 
dentende  Eoeten,  ebenso  die  polnisohen  Flüchtlinge  in  den  Jahren  1864  and 
1866,  zos.  Fr.  114,360,  und  die  EinbUrgerang  von  Dappentbal-AngehKrigen 
im  Jahn  1865,  Fr.  8000. 


Bundesfinanzen 


—     326     — 


Bundesfinanzen 


Kolonne  7  (Seite  318). 
Aasgaben  des  Militärdepartementes  und  seiner  Yerwaltnngen : 


Jahr. 

SekreUriat 
und  Ver- 
waltung. 

Instmk- 

tions- 
personal. 

Sold,  Ver- 
pflegung und 

Unter  knnft 
der  Trappen. 

Bewaffnung, 
Bekleidung 

und 
Ausrüstung. 

Ankauf  tod 

Karallerie- 

pferden. 

Unter- 

•tütsung 

freiwilliger 

Schieea- 

▼ereine. 

Kriegs- 
material. 

1850 

20,907 

70,536 

591,597 

— 

— 

122,895 

1851 

26,930 

96,225 

600,790 

— 

— 

— 

117,400 

1852 

28,352 

91,377 

863.130 

— 

126,910 

1853 

32,779 

92,379 

866,940 

— 

104,100 

1854 

35,853 

99,818 

906,674 

— 

— 

212,592 

1855 

35,544 

100,4(ß 

999,604 

— 

— 

138,080 

1856 

36,558 

1(Ä,168 

1*346,524 

— 

133,835 

1857 

38,695 

96,990 

r036,981 

— 

— 

146,900 

1858 

42,302 

103,001 

r566,380 

— 

— 

365,447 

1859 

54,252 

109,672 

r420,660 

— 

2*284,660 

1860 

57,702 

112,464 

r557,063 

— 

— 

740,624») 

1861 

66,103 

128,580 

r686,851 

— 

1*666,555 

1862 

100,100 

140,032 

r501,892 

— 

— 

— 

941,683 

1863 

113,924 

140,774 

r916,641 

— 

— 

4,215 

310,655 

1864 

125,948 

149,344 

r515,123 

— 

7,000 

491,237 

1865 

127,450 

155,452 

r874,780 

— 

10,500 

991,914 

1866 

121,167 

149,230 

r648,681 

10,482 

1*384,459 

1867 

134,245 

154,971 

1*619,714 

— 

10,223 

240,078 

1868 

139,633 

165,332 

1747,(^ 

— 

— 

9,176 

155,210 

1869 

134,438 

155,415 

r9(Ä,064 

— 

14,928 

187,390 

1870 

133,917 

166,243 

1*510,930 

— 

— 

10,000 

224,515 

1871 

138,286 

190,568 

1*656,654 

— 

38,876 

250,842 

1872 

142,192 

189,293 

2*316,449 

— 

40,763 

208,384 

1873 

191,956 

227,257 

2*526,479 

— 

— 

48,612 

337,772 

1874 

209,280 

240,359 

3*525,340 

41,787 

175,374 

1875«) 

277,318 

539,534 

4*603,159 

4*343,910 

675,510 

50,475 

282,821 

1876 

371,246 

697,730 

6*133,940 

3*493,002 

899,477 

92,707 

531,744 

1877 

398,936 

695,581 

6*187,869 

3*295,592 

1*131,711 

141,740 

988,265 

1878 

413,892 

685,754 

5*822,375 

3*016,082 

1*230,115 

128,152 

726,885 

1879 

418,814 

656,459 

6*052,304 

3*178,122 

r353,380 

226,748 

696,260 

1880 

422,313 

654,045 

5*9(^,932 

2*761,357 

753,258 

216,000 

755,483 

1881 

428,350 

666,894 

6*027,331 

2*760,230 

1*147,666 

250,000 

862,700 

1882 

428,924 

679,217 

6*572,889 

2*819,525 

1*278,595 

249.416 

901,481 

1883 

434,838 

705,749 

6*566,272 

3*177,187 

1*026,734 

210,621 

1*041,885 

1884 

436,800 

715,022 

2*418,565 

3*276,443 

1*153,442 

224,294 

1*286,291 

Kolonne  8  (Seite  318). 
Die  Ausgaben   der   Finanzverwaltang   variren    hauptsächlich   in   Folge  der 
Münzprägungen;  im  Uebrigen  yertheilen  sie  sich  auf  folgende  Zweige: 

1)  Finanzbarean,  Finanzkontrole,  Staatskasse,  Banknoteninspektorat  (Be- 
soldungen etc.):   Fr.  14,858   im  Jahre  1849   bis  Fr.  107,406  im  Jahre  1884. 

2)  (Bau  und)  Unterhalt  von  Liegenschaften  mit  durchschnittlich  Fr.  18,650 
seit  1864. 

3)  Ankauf  von  Liegenschaften  mit  folgenden  Summen:  1861:  Fr.  25,670; 
1865:  Fr.  16,000;  1874:  Fr,  450,000;  1875:  Fr.  315,000;  1876:¥r.  78,000; 
1877:  Fr.  70,000;  1878:  Fr.  105,000;  1879:  Fr.  76,000;  1880:  Fr.  820,648; 
1881 :  Fr.  374,842 ;  1882 :  Fr.  865,910 ;  1883 :  Fr.  290,316  ;  1884 :  Fr.  1'270,459. 

4)  Pulververwaltung  seit  1852,  indem  die  früheren  Ausgaben  yon  den  Er- 
trägnissen derselben  in  Abzug  gebracht  und  letztere  den  Einnahmen  der  Finanz- 
verwaltung  einverleibt  wurden.     Seit  1852  variren   die  Ausgaben  der  Pulver- 

*)  Inkl.  Unterhalt  der  1859  von  Oesterreich  angekauften  Dampfschiffe  auf  dem 
Langensee.  —  ^)  Uebergang  zur  neuen  Militär-Organisation. 


Bundesfinanzen 


—     327     — 


Bandesfinanzen 


Jahr. 


Kolonne  7  (Seite  318). 
Ansgaben  des  Militärdepartementes  and  seiner  Yerwaltangen.    (Forts 

Topograph. 

Abtheilang, 
KommisflioDeQ, 
Yervchiedenes 
und  ÜDvorher- 

gMehenes. 


•) 


Militär- 
anstalten 

und 
Festungs- 
werke. 


Militirpeusionen  nnd 
Entschädigangen. 


Antheil 

des 

Invaliden- 

fondei. 


Beitrag 

de« 
Bondcc. 


Pferde- 
regie 
in  Thnn. 


Konstruk- 
tions- 
werkstätte 
in  Thun. 


Munitions- 
fabrik 
in  Thun. 


WafTen- 

fabrik 

in  Bern. 


1849 

1850 

1851 

1852 

1853 

1854 

1855 

1856 

1857 

1858 

1859 

1860 

1861 

1862 

1863 

1864 

1865 

1866 

1867 

1868 

1869 

1870 

1871 

1872 

1873 

1874 

1875») 

1876 

1877 

1878 

1879 

1880 

1881 

1882 

1883 

1884 


18,057 

36,030 

27,347 

168,050 

289,282 

39,737 

33,367 

25,867 

14,687 

11,614 

28,083 

153,000 

493,680*) 

760,394*) 

r099,048*) 

763,096*) 


104,618 

120,958 

139,351 

172,934 

164,032 

126,815 

51,164 

73,200 

98,548 

96,205 

85,996 

ri86,815») 

82,494 

92,709 

73,152 

81,370 

209,812*) 


12,425  42,340 

8,168  46,436 

19,145  37,233 

22,000  31,105 

18,110  34,665 

19,769  33,241 

18,413  35,571 

18,610  35,372 

20,677  33,885 

21,504  28,696 

20,481  28,723 

17,315  32,451 

19,582  30,028 

20,284  27,756 

20,186  25,425 


21,113 


488,778^    r320,357*)    20,098 


160,944*) 
17,860 
10,516 
77,375 
104,675 
166,988 
82,900 
56,804 
9,361 
48,146 
20,420 
46,707 
64,337 
26,780 
59,435 
37,404 
43,484 
31,845 


84,085 

87,215 

88,478 

93,235 

92,194 

143,077 

146,072 

186,766 

205,396 

253,342 

221,443 

174,786 

263,681 

209,936 

216,900 

211,930 

216,503 

203,643 


18,062 
21,849 
19,489 


25,813 
26,082 
25,888 
19,701 
20,511 


22,892  22,812 

21,361  43,856 

20,655  13,821 

20,823  34,971 


100,545 
99,343 
84,010 
170,203 
102,178 
111,989 
143,090 
163,587 
119,159 


220,930 
148,651 
125,330 
95,591 
92,242 
123,595 
137,256 
217,966 


549,926 
552,877 
1W0,512 
r222,397 
ri35,648 
r360,681 
r  400,502 
2'526,728 


109,791 

21,070    29,377«)  113,913  247,006    2*415,340 

22,966    30,819     115,710  251,101     1738,127 

120,357  221,974 

137,257  264,168 

162,204  183,481 

163,115  148,835 

159,428  192,531 

159,217  182,072 

162,312  167,164 


21,756  25,527 

19,828  27,314 

20,239  30,225 

20,319  33,571 

20,372  30,966 

18,868  33,676 

23,580  34,186 

25,925  32,205 

30,554  25,230 


183,215    235,261 
200,719    228,609 


r495,918 
1*498,406 
1*577,680 
969,722 
1*318,758 
1*431,907 
1*667,667 
1*682,960 
1*683,877 


809,791 
835,335 
976,276 
831,633 
643,840 
874,300 
744,710 
715,650 
792,730 
776,695 
888,800 


Kolonne  8  (Seite  318).    (Forts.) 

verwaltang  per  Jahr  zwischen  Fr.  313,360  (1852)  nnd  Fr.  1*382,438  (1859). 
Durchschnüt  per  Jahr  von  1852  bis  Ende  1884  Fr.  751,950. 

5)  Münzyerwaltang  (inkl.  Postmarkenfabrikation  bis  1864)  seit  1853,  deren 
AoBgaben  von  Fr.  15,800  bis  Fr.  10*155,033  jährlich  variren  oder  durch- 
schnittlich per  Jahr  Fr.  1*509,409  betragen. 

6)  Ztindkapselfabrikation,  deren  Aasgaben  betragen: 

1849  Fr.  7,962       1853  Fr.  30,801       1855  Fr.  23,823 
1852   .  15,696       1854   „  24,625       1856   „  43,484 

*)  Uebergang  zur  neuen  Militär-Organisation.  —  *)  Inkl.  LAnderwerbungen  für  die 
Artillerieschaßlinie  in  Thun,  Bau  und  Einrichtung  der  Kaserne  Thun,  sowie  Beiträge 
an  die  Erbauung  der  Furka-,  Oberalp-  und  Axenbergstraße.  —  ')  Grenzbewachung  im 
Tessin.  —  *)  Inkl.  Okkupation  in  Genf.  -  *)  Grenzbewachung  gegen  Savoyen.  —  •)  Der 
Bandesbeitrag  ist  erst  von  1874  hinweg  unter  den  Ausgaben  des  Militärdepartementes 
verrechnet. 


Hustfkf^iuaaatm  —     Zi^     — 


IHhl 

yr. 

25^Mr>5 

IHM 

« 

1M^4 

IHfßU 

« 

37.6^3 

tne/ß 

r 

41f,6>!l 

1861 

r 

^ßZ,Mfi 

\nf>t     Fr  44.i«<;i&  I«67     Fr.       77,6^1 

l>-65       ,    32j^33  lw3      ,       100,000 

lc>^       .    43/J43  1^>M       ,    1*200,000 

7;  I>k  Tifk^nphenwerluatte  rem  1^60  bu  l'«64  (fotdea  im  Priratbesti) 
mit  folgenden  Aiugslen;  18^;:  Fr.  122,714;  1^1:  Fr.  96.6M:  1862: 
Fr,  «8,7ri3;  1863;  Fr.  82,lfl6:  1864:  Fr.  81,004. 

Kolonne  i9    Seite  319}. 
LH«  An^^ben  der  Zollvenrahimg  nnd: 

1)  Gehalte,  ansteigend  ron  Fr.  263^95  im  Jahre  I«^ö0  aaf  Fr.  967,273 
im  Jahre  lyf84. 

2)  Keinekowten  ond  Expertisen,  varirend  ron  Fr.  7217  bis  Fr.  10^38  per 
Jahr  (im  Jahre  1884:  Fr,  9264). 

3)  Miethziniie  und  Hareaoko«iten^  Tarirend  tob  Fr.  81,893  bis  Fr.  157,150 
\tiir  Jahr, 

4;  Mohilien  nnd  Geräthe,  Tarirend  von  Fr.  2509  bia  Fr.  48,858  per  Jahr 
(letztere  Humme  im  Jahre  1850). 

b)  Bauten  von  1854    bb  1873  mit  darchsehnittlich  Fr.  39,061  per  Jahr. 

6;  OrenzNchntz,  wofür  die  Ausgaben  von  Fr.  143,905  im  Jahre  1850  auf 
Fr.  476,323  im  Jahre  1884  angewachsen  sind. 

7)  Vemchiedenes,  inkl.  ZollrttckTergtttangen  im  Betrage  von  Fr.  688,687, 
welche  in  den  Jahren  1875  nnd  1876  für  Eisenbahnschienen  ausbesahlt  wurdea. 

8)  Vergütungen  an  die  Kantone  Ton  1850  bis  1874  f&r  Uebemahme  der 
Z^^Ile  durch  den  Bund.    Jene  Vergütungen  betrugen: 

1859  Fj 

1860  , 

1861  , 

1862  , 

1863  , 

1864  , 
1865 
1866  , 
1H67  , 

Kolonne  10  (Seite  319). 
l)i('.H<)  AtiHgabtH)  betroffen : 

1)  (lolialto,  Bureau-  und  Reisekosten. 

2)  Hubvtintioiu'u  an  AusHtellungen  (seit  1874,  vorher  durch  das  Departement 
^U^H  Innern),  goworblicho  und  industrielle  Berufsbildung  seit  1884,  an  den  Schweiz. 
IlimdolH-  und  InduHtrievorcin  seit  1881  (Fr.  1500  pro  1881  und  1882,  seit  1883 
Fr.  U),()()()  |)or  Jahr). 

:\)  liiuuielHamlHblatt  und  Handelsregister  seit  1883  (Fr.  64,956  +  Fr.  22,109). 

4)  Muß  und  (iowiüht  seit  1860  (vorher  beim  Departement  des  Innern)  mit 
durohHchnittlioh  Fr.  6;J7r)  per  Jahr. 

r»)  Krtbrikwtwn  seit  1878  mit  folgenden  Ausgaben:  1878:  Fr.  13,903; 
lH7lh  Kr.  2ri,()a8;  1880:  Fr.  20,081;  1881  :  Fr.  23,663;  1882:  Fr.  26,734; 
188:):   Kr.  2(»rl02;   1884:  Fr.  24,389. 

(>)  Ot^worblichoN  und  literariHches  Eigenthnm  seit  1879  mit  folgenden  Aus- 
gaben: 1879;  Kr.  2r>21  ;  1880:  Fr.  2999;  1881:  Fr.  4395;  1882:  Fr.  5938; 
188:):   Kr.  :)87:i;    1884:   Kr.  2401. 


1850 

Ft. 

2^327,340 

1861 

n 

27)40,774 

1852 

n 

2'439,578 

1853 

n 

2'468,931 

1854 

m 

2'474,325 

1855 

n 

2' 505,324 

1856 

» 

2'50:J,169 

1857 

n 

2^492,239 

1858 

n 

2'495,1)17 

2*500,000 

1868 

Fr.  2'439314 

2^509,069 

1869 

„    2'439,433 

2'508,528 

1870 

„    2'438,473 

2^456,538 

1871 

„    2^440,992 

2'510,767 

1872 

„    2'458,232 

2^452,918 

1873 

r    2  492,455 

2^429,901 

1874 

r    2'452,190 

2^451,856 

2'450,658 

Bundesfinanzen  —     329     —  Bundesfinanzen 

7)  Kontrole  von  Grold-  and  Silberwaaren  seit  1882  mit  folgenden  Ausgaben : 
1882:  Fr.  7346;  1883:  Fr.  5085;  1884:  Fr.  5174. 

8)  Versicherungswesen  seit  1884  (Fr.  1682). 

Kolonne  11  (Seite  319). 

Die  Ausgaben  von  1854  bis  1865  sind  lediglich.  Besoldungen  der  schweize- 
rischen Konsuln  in  Hävre,  New- York,  New-Orleans  und  Bio  de  Janeiro  für 
Besorgung  von  Auswanderungsangelegenheiten.  Sie  figuriren  in  dieser  Bubrik» 
weil  das  Auswaiiderungswesen  seit  1879  mit  dem  eidg.  Landwirthschaftsdepartement 
Terbunden  ist.  Außer  jenen  Summen  sind  in  den  Jahren  1860/61  noch  Fr.  65,753 
verausgabt  worden  für  die  Mission  des  außerordentlichen  schweizerischen  Gesandten 
J.  J.  von  Tsohudi  nach  Brasilien,  ebenfalls  in  Auswanderungsangelegenheiten. 
Von  1865  bis  1878  figuriren  die  Ausgaben  für  Auswanderung  in  der  Bubrik 
^Politisches  Departement". 

Die  in  dieser  Bubrik  pro  1879/84  verzeichneten  Ausgaben  betreffen 

1)  Gehalte,  Bureau-  und  Beisekosten. 

2)  Unterstützung  von  landwirthschaftlichen  Vereinen  mit  zusammen  Fr.  96,788, 
nämlich  1879:  Fr.  13,720;  1880:  Fr.  14,660;  1881:  Fr.  13,356;  1882: 
Fr.  13,257;  1883:  Fr.  15,344;  1884:  Fr.  26,181.  (Von  1866  bis  1878  wurden 
für  den  nämlichen  Zweck  durch  das  Departement  des  Innern  Fr.  105,400  aus- 
gerichtet.) 

3)  Förderung  der  Pferdezucht  mit  folgenden  Summen:  1879:  Fr.  24,000; 
1880:  Fr.  24,000;  1881:  Fr.  23,722;  1882:  Fr.  22,128;  1883 :  Fr.  36,453; 
1884:  Fr.  26,751.  (Von  1868  bis  1878  wurden  für  den  nämlichen  Zweck 
durch  das  Departement  des  Innern  Fr.  218,588  ausgerichtet.) 

4)  Viehzucht  und  Viehseuchen  mit  folgenden  Summen:  1879:  Fr.  4434; 
1880:  Fr.  13,226;  1881:  Fr.  2410;  1882:  Fr.  10,671;  1883:  Fr.  21,596; 
1884:  Fr.  37,601.  (Im  Jahre  1868  wurden  für  die  nämlichen  Zwecke  durch 
das  Departement  des  Innern  Fr.  25,000  ausgerichtet.) 

5)  Phylloxera  (Bekämpfung  derselben)  mit  folgenden  Summen:  1879: 
Fr.  1278;  1880:  Fr.  9125;  1881:  Fr.  14,747;  1882:  Fr.  12,746;  1883: 
Fr.  112,765;  1884:  Fr.  16,466. 

6)  Landwirthschaft  im  Allgemeinen  (Förderung  derselben)  mit  folgenden 
Summen:  1879:  Fr.  8000;  1882:  Fr.  16,063;  1883:  Fr.  25,730;  1884: 
Fr.  32,277.  (Vor  1879  wurden  zum  nämlichen  Zwecke  durch  das  Departement 
des  Innern  ausgerichtet:  1875:  Fr.  2000;  1876:  Fr.  4370;  1878:  Fr.  7672.) 

7)  Subventionirung  von  landwirthschaftlichen  Ausstellungen  mit  Fr.  159,000 
seit  1879.  (Vor  1879  wurden  durch  das  Departement  des  Innern  zum  nämlichen 
Zwecke  Fr.  118,000  verausgabt.) 

Kolonne  12  (Seite  319). 
Diese  Ausgaben  betreffen 

1)  Gehalte,  Bureau    und  Beisekosten. 

2)  Aufforstungen  im  Hochgebirge  und  Forstkurse  mit  folgenden  Summen: 
1878:  Fr.  4211;  1879:  Fr.  15,033;  1880:  Fr.  17,066;  1881:  Fr.  6965; 
1882:  Fr.  24,825;  1883:  Fr.  35,749;  1884:  Fr.  36,478;  Total  Fr.  140,327. 

3)  Triangulation  im  eidgenössischen  Forstgebiete  mit  folgenden  Summen: 
1879:  Fr.  15,000;  1880:  Fr.  15,000;  1881 :  Fr.  19,460;  1882 :  Fr.  17,296; 
1883:  Fr.  17,204;   1884:  Fr.  20,000. 

Kolonne   13  (Seite  319). 
Diese  Ausgaben  betreffen 


Band«&finafizeD  —     330     —  Bnmiesflnanzea 

1)  Wildbut  nnd  Yogekdnitz  mit  foigenden  Samneii:  1879:  Fr.  11,877; 
1880:  Fr.  9753;  1881:  Fr.  14,997;  1882:  Fr.  ld,«)88:  1883:  Fr.  IM^^; 
1884:  Fr.  16,700. 

2)  Fischerei  (Beiträge  mn  FiächTOrhtaTiffnfclten  e(c.^  mit  folgenden  Summen: 
H?79:  Fr.  6533;  1880:  Fr.  15,09«J;  1881 :  Fr.  6672;  1882:  Fr.  9897;  1883: 
Fr.  9537;  1884:  Fr.  10,000:   TrAal  Fr.  57,729. 

Kolonne  14  (Seite  319}. 

Diese  Kolonne  begreift  limmtliche  Betriebskosten  in  ddL  die  da  sind: 
Besoldungen  (angewachsen  von  Fr.  1036,034  im  Jahre  1850  auf  Fr.  8*364,791 
im  Jahre  1884),  £ntsch2dignng  Ton  Kommisisaren.  Reisekosten,  Boreankofiten, 
Dienstkleidung,  Lokalmiethzinse  '^letztere  Fr.  531.423  pro  1884),  Mobiliar-  nnd 
Boreangerathschaften,  Führmaterial,  Transportkosten  <letitere  Fr.  3*931,605  pro 
1884),  Werthzeichenfabrikation  seit  1868,  ünMlentarhäd ignngen,  Yerächening^ 
Spesen,  Yerzinsangen  etc. 

Kolonne  16  (Seite  320). 

Seit  1882  sind  inbegriffen  Aasgaben  f^  das  Telephonwesen  mit  Fr.  274,013 
pro  1882,  Fr.  386,67U  pro  1883,  Fr.  405,137  pro  1884.  Die  äbrigen  Aus- 
gaben betreffen:  Besoldungen  (angewachsen  von  Fr.  45,705  im  Jahre  1852  auf 
Fr.  1'494,037  im  Jahre  1884),  Expertisen  und  Reisekosten,  Bureaukosten, 
lliethzinse  und  Unterhalt  von  Gebäulichkeiten,  Bau  und  Unterhalt  von  Linien, 
Beschaffiong  und  Reparaturen  Ton  Apparaten,  Bureaugerathschaften,  Inventar- 
Verzinsung. 

Kolonne  17  (Seite  320). 

Die  Ausgaben  der  Jahre  1850/52  wurden  für  EiaenbahnTorarbeitai  und 
-Studien  gemacht,  wahrend  sich  diejenigen  seit  1873  auf  die  Verwaltung  (Kanzlei, 
administratiTes  und  technisches  Inspektorat,  Gotthardbahninspektion)  bexiehen. 
Für  letztere  sind  in  den  Jahren  1879  h\s  1882  Fr.  141,456  inbegriffen,  woran 
die  Verwaltung  der  Gotthardbahn  Fr.  62,760  zurückrergutete. 

Kolonne  18  (Seite  320). 
Die  daherigen  Ausgaben  sind  sehr  mannig£ächer  Natur  und  betreffen  haupt- 
sächlich Ehrengaben  an  verschiedene  Feste,  Beitrage  an  Denkmäler,  außerordentliche 
Prozeß-  und  Druckkoeten,  Kosten  internationaler  Kongresse,  Auslieferungskosten. 
Im  Jahre  1854  sind  Truppenaufiatellungen  und  Straßenbauten  im  Tessin,  1870 
die  Kosten  der  Grenzbesetzung  unter  den  bezöglichen  Summen  inbegriffen. 

Kolonne  19  (Seite  320). 
S.  Anmerkungen  zu  Kolonne  Staataschold,  Seite  321. 

Kolonne  20  (Seite  320). 
Außer  den  Taggeldern  und  Reise-Entschädigungen  der  Mitglieder  sind  noch 
die  Ausgaben  für  den  Uebersetzer  und  die  Weibel  in  den  betreffenden  Summen 
enthalten.   Die  erstem  betrugen  ursprünglich  Fr.  8  a.  W.,  vom   1.  Januar  1870 
an  Fr.  14  nnd  seit  April  1875  Fr.  20  per  Sitzungstag. 

Kolonne  21   (Seite  320). 
Da   die    Mitglieder   dieses  Rathes  von  ihren  respektiven  Kantonen  honorirt 
werden,  umfaHsen  diese  Ausgaben  blos  Sitznngs-  und  Reisegelder  für  Kommissionen 
nebst  Bezahlung  der  Uebersetzer  und  Weibel. 

Kolonne  22  (Seite  320). 
Bf;tntft  das  Jahresgehalt  der  Bundesräthe  mit: 
Präsident    Fr.  6,00<J  a.  W.     6  Mitglieder    a    Fr.  5,0<->0  a.  W.  pro   1849—51 
„     8,700  n.    „       ,  ,  -      „     7,250  n.    ,      ,     1852—57 


Bnndesfinanzen 


—     331     — 


Bundesräthe 


Präsident  Fr.  10,000  n.  W.     6  Mhgüoder  k  Fr.    8,500  n.  W.  pro  1858—72 

„      13,500     „      n         n  n  n      n     12,000     ,      ,        ,      1873—84 

Kolonne  23  (Seite  320). 

Hier  sind  blos  die  Znsohttsse  des  Bundes  über  den  Ertrag  des  Invaliden- 
fondes  hinaus  angegeben;  bezüglich  der  jährlich  effektiv  aasbezahlten  Pensionen 
und  Entschädigungen  verweisen  wir  auf  die  Anmerknngen  beim  Militärdepartement. 

Dorch  die  letztjährige,  dem  Invalidenfonds  einverleibte  Dotation  von 
Fr.  1^200,000,  wonach  das  Vermögen  des  Fondes  auf  Fr.  1'989,550  anstieg, 
dürfte  der  Jahresertrag  —  außerordentliche  Unglücksfälle  vorbehalten  —  zur 
vollständigen  Deckung  der  erforderlichen  Ausgaben  hinreichen  und  somit  obige 
Bubrik  künftig  wegfallen. 

Bundespräsidenten  seit  1848: 
Bavier,  Simeon,  von  Chur,  1882; 
Ceresole,  Paul,  von  Vivis,  1873; 
Broz,  Numa,  von  La  Chaux-de-Fonds,  1881; 
Druey,  Daniel  Henry,  von  Faoug  (Waadt),  1850; 
IhihSy  Jakob,  von  Affoltem  a./A.  (Zürich),  1864,  1868  und  1870; 
Frey-Herosee,  Friedrich,  von  Aaran,  1864  und  1860; 
Fornerod,  Chs.  Eman.  Const.,  von  Avenches  (Waadt),  1857,  1863  u.  1867; 
Furrer,  Jonas,  von  Winterthur,  1848/49,  1852,  1855  und  1858; 
Hammer,  Bernhard,  von  Ölten,  1879; 
Heer,  Joachim,  von  Glarus,  1877; 

Knüsel,  Melchior  Jos.  Martin,  von  Luzem,  1861  und  1866; 
Munzinger,  Martin  Joseph,  von  Ölten,  1851 ; 
Naeff,  Wilhehn  Mathias,  von  Altstätten  (St.  Gallen),   1853; 
Buchonnei,  Louis,  von  St.  Saphorin  (Waadt),  1883; 
Schenk,  Karl,  von  Signau  (Bern),  1865,  1871,  1874,  1878  und  1885; 
Scherer,  Joh.  Jakob,  von  Winterthur,  1875; 
Stampfli,  Jakob,  von  Schwanden  (Bern),  1856,  1859  und  1862; 
Welti,  Emü,  von  Zurzach  (Aargau),  1869,  1872,  1876,  1880  und  1884. 

BundesrSthe  und  Depariemsntsvertheilung  seit  1848: 


Namen. 


Furrer,  Jonas  .... 
Ochsenbein,  Ulrich .  . 
Druey,  Daniel  Henri  .  . 
Hunzinger,  Martin  Joseph 
Franscini,  Stefano  .  . 
Frey-Herosee,  Friedrich 
Naeff,  Wilhehn  Mathias. 
Stampfli,  Jakob  .  .  . 
Fornerod,  Gonstant  .  . 
Knüsel,  Melch.  Martin  Joseph 

Pioda,  Giovanni  Battista 


Bürgerort. 

Winterthur 

Nidau 

Faoug 

Ölten 

Bodio 

Aarau 

Altstätten 

Schwanden 

Avenches 

Luzem 

Locamo 


Gewählt 
am 


Ausgetreten 


16.  NoY.  1848 


Gestorben 
am 

25.  Juli  1861 


31.  Dez.  1854  — 

—  29.  März  1855 
,                    —  6.Febr.l855 

—  19.  Juli  1857 
,            31.  Dez.  1866  21.  Sept  1873 

31.  Dez.  1875  21.  Jan.  1881 
6.  Dez.  1854  31.  Dez.  1863  15.  Mai  1879 
11.  Juli  1855  31.  Okt  1867  — 

14.  Juli  1855  31.  Dez.  1875  — 

/am  26.  Jannari 

30.  Juli  1857  j'^JST  Sr\  3-  Not.  1882 

iTnrln  gewfthltj 

Dubs,  Karl Affoltem  a. i  30.  Juli  1861  28.  Mai  1872  13.  Jan.  1879 


Schenk,  Karl Signau 

Ghallet-Venel,  Jacques  Jean  Genf 

Welti,  Cmil Zurzach 

Ruffy,  Victor Lutry 

Geresole,  Paul Vevey 

Seh  er  er,  Johann  Jakob  .    .    .  Winterthur 


12.  Dez.  1863 

12.  JuH  1864  31.  Dez.  1872     — 
8.  Dez.  1866     —        — 
6.  Dez.  1867     —     29.  Dez.  1869 
l.Febr.l870  31.  Dez.  1875     — 

12.  Juli  1872     —     23.  Dez.  1878 


Befrei,  Eoföie S^keahmg       7. Des.  187f  3L Dez.  1875 

Heer,  JoMium Gkn»  10. Dez.  1875  3L Do.  1878    LMiBl87f 


Aadtrwert,  Fridoün     .    .    .  EaamBboksi  ,  —  fi.Da.1880 

Hammer,  Bemhuxl   ....  OHen 
Droz,  Xamji U 

Baif  ier,  Siaoieoo Gbnr 

Herteof  tein,  Wilk  Friediidi  Kjtnn^  21.1111x1879  —  — 

Hueboanet,  Lonü    .    .    .    .  St  Sspluxrin     3.1liixl881  —  — 

Deoeber,  Adolf StecUwm       lO.AfirillSS  —  — 

Folgieode  Tabelle  seigt,  wie  die  TendnedeaeB  üepsTteBente  Inriiar  unter 
die  Mitglieder  def  Bondemtlief  Tertheilt  waren  und  weldie  Benennnigen  die 
Deptrtemente  tragen.  (Fttr  die  gegeowirtigen  DepaiteaMitoLunBiehnnugcn  irt  fette 
Bchrift  angewendet.) 


Bundesräthe 


—     333     — 


Bundesräthe 


1! 
II 

'SS 


^9 

o 

Q 


'S  2 
-So 


«>     «>    * 


4) 


-=■   § 

«I    * 


e 

o 
o 


73 


4> 

I 


*  fi 


4> 

a 

> 
m^     n     fi    K 


=3 


I 

iS 


3 .2    H     -S  *-^ 


^^"^ 


s 

n 

0 

0 

4* 

I 


2; 


a 
•»^ 

I 

o 


a 


fl      K 


4> 

O 


£ 


«>     r 


d 


«'S  a 


a 


«    L.    « 

'  •  "Uli  " 

flÖ  SS 


'S  ^ 

w  's 


C 


b  a  S8  fc  ö  »S  ö  aS-S  «li  S'S'äS'S  «'S  «  «  fe' 


o 


'S 

4> 


•^g-S 


Buntpapierfabrik  —     334     —  Buntweberei 

Buntpapierfabrik*  Als  Buntpapierfabrik  fignrirt  sowohl  im  Handels* 
register  als  auch  im  Fabrikregister  nur  das  Etablissement  der  Herren  Diem  mid 
Oberhaenslj  in  Herisau. 

Buntweberei.  Unter  dieser  Bezeichnung  wird  in  der  Schweiz  gemeiniglich 
nur  die  Fabrikation  dichter  und  halbdichter  Baumwollg&wehe  aus  gefärbtem  Garn 
verstanden,  wie  sie  sich  seit  einem  halben  Jahrhundert  namentlich  im  st.  gallischen 
Toggenburg,   sowie  einigermaßen  auch  im  Thurgau  und  Aargau  entwickelt  hat. 

Bunte  Fäden  waren  schon  in  den  früheren  Jahrhunderten  in  der  alten 
st.  gallischen  Leinenweberei  in  beschränktem  Maße  verwendet  worden,  meist  nur 
in  roth  und  blau.  Diese  Anwendung  übertrug  sich  seit  der  Einführung  der 
Halbleinen-  und  Baumwollweberei  auch  auf  diese,  speziell  auf  roth,  blau  und 
weiß  gewobene  Nastücher,  wovon  ein  ganzes  Stück  insgemein  4  Dutzend  Tücher 
im  Yerkaufiswerth  von  fl.  5 — 18  enthielt.  Ein  großes  Hindemiß  war  bis  gegen 
Ende  des  vorigen  Jahrhunderts  der  Mangel  inländischer  Türkischrothfärbereieo, 
so  daß  das  ttlrkischrothe  Garn  entweder  von  den  großen  Färbereien  von  Idussina 
bei  Triest  oder  von  Marseille  und  .Ronen  bezogen,  oder  dann  rohes  Gtum  zum 
Färben  dorthin  gesandt  werden  mußte.  Im  Jahre  1784  machte  die  Errichtung 
der  ersten  Schweiz.  Türkischrothfärberei  in  Zürich  diesen  Verlegenheiten  ein  Ende. 
Im  Anfang  des  neuen  Jahrhunderts  wob  man  bereits  die  eigentlich  bunten  Ar- 
tikel, u.  A.  mehrfarbig  carrirte  Tücher,  wie  Mouchoirs  Madras,  femer  die  so- 
genannten Mouchoirs  Balazores  etc.  Den  Hauptaufschwung  nahm  aber  die  Bunt- 
weberei erst  mit  der  Einführung  des  Jacquardstuhls,  Ende  der  Zwanziger-  und 
Anfangs  der  Dreißigerjahre.  Die  Erfindung  Jacquard^s  ermöglichte  eine  ungleich 
größere  Mannigfaltigkeit  der  Musterung  und  damit  die  billige  Imitation  der  morgen- 
ländischen, bunten  Halbseidengewänder.  Es  entwickelte  sich  auf  Grund  dessen 
in  den  Dreißigerjahren  ein  großartiger  Verkehr  mit  der  Levante  und  mit  Indien, 
namentlich  mit  brochirten,  zum  Theil  mit  Grold  und  Silber  durchwirkten  Bunt- 
geweben (Moreas,  Cutnies,  Hakirs,  Printanieres  etc.),  bis  die  noch  billigeren  be- 
druckten Gewebe  die  Vorliebe  der  ärmeren  Orientalen  eroberten,  nicht  ohne  we- 
nentliche  Mithülfe  der  Buntweber  selbst,  die  ihre  Artikel  allmälig  durch  Ver- 
schlechterung der  Qualität  und  gegenseitige  Preisunterbietungen  in  Mißkredit 
gebracht  hatten. 

An  die  Stelle  der  im  Laufe  der  Vierzigerjahre  solchermaßen  halbverlorenen 
Levante  traten  Nord-  und  Südamerika  mit  massenhaftem  Bedarf  an  mousselin- 
artigen  Buntgeweben  und  GinghamR,  Mouchoirs  Madras,  Block  Checks  etc.,  bis 
zum  Ausbruch  des  Bürgerkriegs.  Nachher  wandte  sich  das  Gros  der  Aussendungen, 
nun  bereits  durch  die  größere  Leistungsfähigkeit  mehrerer  Tausende  von  me- 
chanischen Buntwebstühlen  unterstützt,  nach  Indien  und  Ostasien  mit  buntgewobenen 
glatten  Schärpen  (Sarongs,  Kains,  Cambajas  etc.,  Taffachelasses  zu  langen  üebar- 
kleidern  für  die  Japaner  etc.),  ebenso  mit  bunten  glatten  Mouchoirs  nach  der 
West-  und  Oötküste  Afrikas,  dessen  Küstenvölker  sich  als  vortreffliche  Abnehmer 
erwiesen. 

Auch  zur  Zeit  noch  sind  beide  Indien  und  Afrika  die  Hauptkonsumenten 
schweizerischer  Buntgewebe,  im  Verein  mit  der  Levante,  wo  der  Absatz  seit  den 
Sechzigerjahren  wieder  mehr  Fuß  zu  fassen  vermochte. 

Bemerkenswerth  ist  es,  daß  die  Produktion  von  Artikeln,  die  in  der  Schweiz 
selbst  konsumirt  werden,  in  den  letzten  Jahren  gewachsen  ist  und  daß  diese  in- 
ländischen Gewebe  immer  mehr  Beachtung  finden.  Die  fremde,  besonders  die 
englische  Waare,  hat  dadurch  bedeutend  an  Boden  verloren.  Beträchtlich  bt  noch 
der  Import  aus  Frankreich  und  vom  Elsaß. 


Buntweberei  —     335     —  Burgermeisterli 

Die  Schweiz.  Buntweberei  ist  im  letztgenannten  Dezennium,  oder  genauer 
seit  Mitte  der  Fünfzigerjahre,  allmälig  bis  zur  Hälfte  zum  mechanischen  Be- 
trieb übergegangen  und  zählt  zur  Zeit  zirka  7000  mechanische  und  5 — 6000 
Bandwebstühle,  welch^  letztere  hauptsächlich  in  den  Händen  der  landwirth- 
schaftlichen  Bevölkerung  sich  befinden,  die  damit  zeitweise,  besonders  im  Winter, 
ihr  Einkommen  verbessert.  Durch  den  theilweisen  Uebergang  zum  mechanischen 
Betrieb  sind  die  schwächeren  Fabrikanten  genöthigt  worden,  sich  von  der  Bunt- 
weberei zurückzuziehen.  Die  Fabrikation  hat  sich  dadurch  in  wenigen  festen 
Händen  konzentrirt  und  ist  so  zu  ihrem  großen  Vortheil  systematischer  und  gründ- 
licher geworden.  Mehrere  Etablissements  haben  eigene  F&rbereien  und  Appreturen. 
Das  bedeutendste  ist  die  Buntweberei  Wallenstadt  (St.  Gtillen)  mit  zirka  600 
Stühlen,  nebst  eigener  Färberei  und  Appretur.  Andere  große  Firmen  sind  J.  B. 
Baschle  &  Cie.  in  Wattwyl,  Mathias  Näf  in  Niederutzwyl,  die  Weberei  Azmoos, 
die  Weberei  Grüneck,  Imhoof-Blumer  &  Cie.  in  Winterthur,  J.  ß.  Mettler  und 
Sohn  in  St.  Grallen  etc.  (Vergl.  Wartmann,  „Industrie  und  Handel  des  Elantons 
St.  Grallen  auf  Ende  1866.) 

Seit  1.  April  1881  besteht  in  Wattwyl  eine  Webschule,  die  mit  der  Zeit 
einen  ganz  bedeutenden  Einfluß  auf  die  Buntweberei  in  technischer  Beziehung 
auszuüben  verspricht. 

Die  Buntweberei  im  Aargau  befaßt  sich  speziell  mit  der  Fabrikation  von 
baumwollenen  Hosenstoffen,  die  in  nicht  unerheblichen  Quantitäten  exportirt  werden. 

Etablissements  1884:  Kt.  St.  Gallen  14,  Aargau  14,  Best  14,  total  42.^) 

Arbeiter  1865;  15,000  bis  20,000;  1884:  zirka  10,000. 

Handstühle  1865:  zirka  12,000;  1884:  zirka  6000. 

Mechanische  Stühle  1867:  zirka  3500;  1873:  zirka  5000;  1884:  zirka 
6967,0  wovon  Kt.  St.  Gallen  3478,  Aargau  1516,  Zürich  642,  Bern  464, 
Thurgan  404,  Glarus  229,  Appenzell  170,  Luzern  64. 

Gamkonsum  1884:  32,644  q;*)  Tücherproduktion  1884:  38,477  q.  *) 

Im  Handelsregister  waren  Ende  1 884  nur  1 9  Etablissements  als  Bunt- 
webereien eingetragen;  der  Best  mag  unter  der  einfachen  Bezeichnung  „Weberei" 
eingetragen  sein.  Neben  jenen  19  Etablissements  waren  noch  2  Geschäfte  im 
Kt.  St.  Grallen  als  Buntwaarenfabrikationsgeschäfte  und  1  (ebenfalls  Kt.  St.  Gallen) 
als  Buntwaarenferggerei  bezeichnet. 

Betreifend  die  Zahl  der  dem  Fabrikgesetz  unterstellten  Buntwebereien 
s.  den  Artikel  „Baum Wollweberei",  Seite  180. 

Bureaumaterialiengeschäfte.  Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  157 
solche  Geschäfte  eingetragen,  nämlich:  9  als  Bureauartikelhandlungen,  1  als 
Bureaueinrichtungsgeschäft,  11  als  Bureaumaterialienhandlungen,  125  als  Schreib- 
materialienhandlungen, 7  als  Schreib waarenhandlungen,  4  als  Zeichnungsmaterialien- 
handlungen. Die  Gesammtzahl  157  vertheilt  sich  auf  die  Kantone  wie  folgt: 
Aargau  7,  Appenzell  A.-Eh.  2,  Baselland  2,  Baselstadt  10,  Bern  12,  St.  Gallen  13, 
Glarus  1,  Graubünden  11,  Luzern  25,  Neuenburg  9,  Nidwaiden  1,  Schaffhausen  7, 
Schwyz  1,    Solothum  3,    Tessin  3,    Thurgau  4,    Waadt  1,    Zürich  43,    Zug  2. 

Burgdorf-Langnau  s.  Emmenthalbahn. 

Burgdorf-Solothurn  s.  Emmenthalbahn. 

Burgermeisterli.  In  Basel  übliche  Benennung  für  das  dort  bereitete 
Kirschengeistanisette. 


*)  Ermittlungen  des  Schweiz.  Spinner-  und  Webervereins.  Die  Angaben  für  einige 
Etablissements  fehlen. 


Burgunder  —     836     —  Butter 

Burgunder,  blauer  oder  schwarzer,  hat  verschiedene  Lokalnamen,  wie 
Arbst,  Cortaillod,  Elevner,  Giitedel,  rother,  blauer  Sylvaner  u.  a.  m. 

Von  dieser  Traubensorte  stammen  alle  bessern  Rothweine  der  Sdiweiz,  mit 
Ansnahme  derjenigen  von  Wallis,  Tessin  und  Misox.  Man  unterscheidet  mehrere 
Spielarten : 

1)  Den  großen  schwarzen  Burgunder,  einen  Weinstock  von  mäßigem 
bis  kräftigem  Wuchs,  mit  fast  runden,  wenig  gelappten,  etwas  wolligen  Blättern 
und  ziemlich  großen,  häufig  achseligen  Trauben.  Diese  Sorte  ist  fruchtbar,  reift 
mittelfrtth  und  liefert  einen  guten,  sehr  dunkel^eirbigen  Wein. 

2)  Den  Brunlänbler.  £r  unterscheidet  sich  vom  vorhergehenden  haupt- 
sächlich durch  die  Blätter,  die  etwas  länger  als  breit  und  meist  dreilappig  sind, 
und  den  ganzen  Sommer  hindurch  im  prächtigsten  Grün  prangen,  bis  im  Herbst 
Verfärbung  in's  Stahlgraue  eintritt.  Die  Trauben  haben  einen  sehr  würzigen 
Gbschmack,  reifen  indessen  etwas  spät,  bedürfen  daher  zur  vollen  Ausbildung 
einer  guten  Lage  und  eines  warmen  Jahrganges.  Treffen  diese  Bedingungen  zu, 
so  gibt  der  Brunläubler  einen  vorzüglichen  Wein. 

3)  Die  Bodenseetraube.  Charakteristisch  ist  die  ganz  rothe  Yerfiirbung 
der  Blätter  frühzeitig  im  Herbst.  Im  Uebrigen  gleicht  diese  Sorte  ziemlich  den 
vorhergehenden.  Die  Trauben  reifen  mittelfrüh;  der  Wein  ist  gut,  jedoch  nicht 
sehr  dunkelfarbig.  Die  Bodenseetraube  macht  von  allen  Burgunderarten  am 
wenigsten  Ansprüche  an  den  Boden. 

4)  Den  kleinen  schwarzen  Burgunder.  Der  Wuchs  ist  mäßig;  die 
Blätter  sind  mehr  gelappt  und  die  Trauben  kleiner,  zapfenförmig.  Er  gibt  weniger 
Ertrag,  als  der  große  Burgunder,  dafür  aber  einen  feinem  Wein. 

Die  genannten  vier  Varietäten  kommen  meistens  in  unbestimmtem  Verhält- 
nisse untereinander  gemischt  vor;  nur  der  eigentliche  große  Burgunder  (Nr.  1} 
findet  sich  rein  in  großem  Beständen.  Als  Durchschnittsertrag  der  drei  erstem 
Sorten  können  ca.  40 — 45  hl  per  Hektare  angenommen  werden,  beim  kleinen 
Burgunder  indessen  höchstens  35  hl. 

5)  Den  frühen  schwarzen  Burgunder  (Aeugstler).  Unterscheidet  sich 
in  Holz  und  Blatt  nicht  von  dem  gewöhnlichen  kleinen  Burgunder,  die  Trauben 
aber  sind  etwas  kleinbeeriger  und  reifen  sehr  früh,  schon  im  August,  woher  der 
Name  Aeugstler.  Diese  Sorte  wird  meist  nur  an  Spalieren  als  Tafeltraube  gezogen. 

Eine  derselben  verwandte  Sorte,  der  sog.  Noah  (wahrscheinlich  die  Made- 
leine noire  der  Franzosen),  ist  von  kräftigerem  Wuchs,  gleicht  im  ganzen  Habitus, 
namentlich  aber  mit  Bezug  auf  die  rotbe  Verfärbung  der  Blätter  im  Herbst,  der 
Bodenseetraube  und  zeichnet  sich  durch  Fruchtbarkeit  aas.  Die  Trauben  reifen 
wenig  später  als  die  des  Aeugstlers  und  liefern,  sobald  man  sie  völlig  ausreifen 
läßt,  einen  ganz  vorzüglichen  dunkelrothen  Wein.  Sie  wird  deßhalb  auch  schon 
in  einigen  Gegenden  in  großem  Komplexen  als  Weinbergtraube  gebaut.     Kr. 

Burgunder,  weisser.  Eine  Rebsorte,  die  sich  nur  vereinzelt  vorfindet 
und  die  in  Wuchs,  Holz  und  Blättern  ganz  dem  kleinen  schwarzen  Burgunder 
gleicht,  sich  vor  diesem  jedocli  durch  größere  Fruchtbarkeit  und  durch  große 
Widerstandsfähigkeit  gegen  alle  Krankheiten  auszeichnet.  Die  Trauben  reifen 
gleichzeitig  mit  denjenigen  der  letztgenannten  Sorte ;  der  Wein  ist  sehr  fein  und 
lieblich. 

Butter,  frisch,  gesotten,  gesalzen.  Ausfuhr  im  I.  Semester  1885:  4948  q 
ä  Fr.  2{U),  50  (durchschnittlich  deklarirter  Werth\  wovon  4131  q  nach  Frank- 
reich, 431  q  nach  Deutschland,  265  q  nach  Belgien,  12  q  nach  Italien.  Im  Jahr 


Butter  —     337     —  Cacao 

1884  (Butter  und  Schweineschmalz):  6561  q,  1883:  7684  q,  1873:  5356  q, 
1863:  4234  q,   1853:   704  q. 

Einfuhr  von  Butter  im  I.  Semester  1885:  4598  q,  wovon  2507  q  aus 
Frankreich,  1385  q  aus  Oesterreich,  501  q  aus  Deutschland,  204  q  aus  Italien. 
Im  Jahr  1884  (Butter  und  Schweineschmalz):  44,216  q,  1883:  50,506  q, 
1872/81:  durchschnittüch  44,808  q,  1873:  44,155  q,  1863:  29,778  q,  1853: 
10,760  q. 

Grenzverkehr  mit  dem  Pays  deGex:  Einfuhr  1884 :  36  q,  1883: 
41   q. 

Grenz  verkehr  mit  der  Freien  Zone  von  Hochsavoyen:  Einfuhr 
1884:   137  q,   1883:   145  q. 

Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  eingetragen  187  Butter- 
Fahrikationsgeschäfte  und  120  Butterhandlungen,  zusammen  307  Firmen,  wovon 
im  Kt.  Aargau  3,  Baselstadt  5,  Bern  194,  Freiburg  6,  St.  Gallen  11,  Glarus  5, 
Luzern  23,  Neuenburg  3,  Schaffhausen  15,  Schwyz  1,  Solothurn  1,  Thurgau  2, 
Waadt  4,  Zürich  34. 

Siehe  im  Uebrigen   „Milchwirthschaft". 

Butterbirne  (Clairgeau's).  Tafelfrucht  ersten  Banges,  wurde  von  dem 
Gärtner  Clairgeau  in  Nantes  aus  Samen  erzogen.  Der  Baum  lieferte  1848  die 
ersten  Früchte.  Seither  verbreitete  sich  diese  Sorte  allgemein,  so  daß  man  tragbare 
Pyramiden,  Halbhochstämme  und  andere  F-ormen  fast  in  allen  bessern  Baumanlagen 
unseres  Landes  findet.  („Schweizerische  Obstsorten**,  Verlag  der  Lithogr.  Anstalt 
J.  Tribelhom  in  St.  Gallen.) 

Butterbirne  (DieTs)  ist  eine  Tafelfrucht  ersten  und  eine  Wirthschafts- 
frucht  vierten  Ranges  (Herbstbirne).  Sie  ist  in  allen  unsem  Baumschulen  zahl- 
reich vertreten,  und  auch  bei  Obstausstellungen  paradirt  dieselbe  meist  in  Pracht- 
exemplaren. („Schweizerische  Obstsorten",  Verlag  der  Lithogr.  Anstalt  J.  Tribelhom 
in  St.  Gallen.) 

Butterfässer  werden  in  der  Schweiz  fast  nur  in  MUhlsteinform  gemacht. 
Solche  neuerer  Konstruktion  werden  vom  Auslande  bezogen.  Versuche,  dieselben 
im  Inlande  zu  fabriziren,  brachten  Verlust  und  wurden  aufgegeben. 

Buttersiederei«  Buttersiedereien  gibt  es  ungefähr  20  in  der  Schweiz.  Die- 
selben produziren  ungefähr  25,000  q  Kunstbutter  und  verwenden  hiefür  größten- 
theils  billige  ausländische  Buttersorten  —  meist  mährische,  8te3rrische  und  sibirische. 
Der  frühere  Import,  der  fast  ausschließlich  von  Ulm  und  Augsburg  her  statt- 
fand, hat  zum  größten  Theil  aufgehört.  Der  Preis  für  reingeschmolzene  Waare 
beträgt  ungefähr  Fr.  105 — 120  per  50  kg,  der  Werth  der  ganzen  Produktion 
sonach  27«  bis  3  Millionen  Fr.  Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  14 
Firmen  eingetragen,  wovon  im  Kt.  St.  Gallen  4,  Schaif hausen  1,  Thurgau  2, 
Zürich  7. 

Butter-  und  Käsefarben.  Die  Fabrikation  solcher  Farben  wird  in  der 
Schweiz  nur  im  Kleinen  betrieben  und  hat  gegenüber  der  Konkurrenz  der  großen 
Fabriken  des  Auslandes  einen  schweren  Stand. 

Cabernet  Sauvignon  (Petit  Cabernet,  Bouchet)  und  Cabernet  franc 
(Cabemet  gris),  die  beiden  edelsten  Bordeauxsorten,  werden  seit  einigen  Jahren 
auch  im  Kanton  Wallis  gebaut  und  liefern  dort  ebenfalls  einen  guten  Wein. 

Cacao.  Als  Rohmaterial  der  bedeutenden  schweizerißchen  Chocoladefabrikation 
werden  große  Quantitäten  Cacao  eingeführt.  Derselbe  wird  sowohl  zu  Chocolade 
verarbeitet,  als  auch  in  gepulverter  Form  (Cacaopulver)  mit  verschiedenen  Zu- 
sätzen verwendet. 

Flirrer.  Volkswirthschafli-Lt'xikon  der  Schweiz.  «-^^ 


Cacao  —     338     —  Caiander 

Einfuhr  von  Cacaobohnen  im  I.  Semester  1885:  6171  q,  wovon  3146  q 
ans  Frankreich,  1931  q  ans  Brasilien,  332  q  ans  England  und  kleinere  Partien 
aus  Belgien,  Centralamerika,  Deutschland,  Vereinigte  Staaten  von  Nordamerika, 
Argentinien,  Portugal,  Holland,  Chili,  Peru,  Italien,  Britisch-Indien.  Einfuhr  im 
Jahre  1884:  8806  q,  1883:  9947  q,  1872/81  durchschnittlich  per  Jahr:  7207  q, 
1873:  6807  q,   1863:  2232  q,  1853:  2203  q. 

Ausfuhr  im  I.  Semester  1885:  328  q  a  Fr.  207.  50  (Durchschnitt- 
Deklarationswerth),  wovon  320  q  nach  Deutschland.  Im  Jahre  1884:  898  q, 
1883 :  842  q. 

Yeredlungsverkehr.  Einfuhr  aus  Deutschland  zum  Bösten  in  der 
Schweiz  1884:  820  q,  1883:  1204  q. 

Cachemire-Shawls.  Mit  diesem  Namen  bezeichnet  man  ein  kunstvolles 
buntes,  6 — 8£eu*bige8  Gewebe,  das  für  Persien  bestimmt  ist.  Es  wird  nur  in  einer 
mechanischen  Buntweberei  der  Schweiz  fabrizirt,  und  zwar  auf  dem  Jacquardstuhl, 
theils  aus  Baumwolle,  theils  aus  Wolle. 

Cachemire  von  Seide  ist  der  schönste,  beste  und  schwerste  aller  zwei- 
trettigen  Seidenstoffe.  Der  Artikel  ist  demzufolge  als  Kleiderstoff  namentlich  in 
Bezug  auf  Faltenwurf  von  sehr  großer  Wirkung.  Cachemire  wird  hauptsächlich 
von  Lyon  und  Zürich,  weniger  von  der  rheinischen  Seidenindustrie,  geliefert, 
und  zeichnet  sich  neben  Yorzüglichkeit  des  Eohmaterials,  sowie  sehr  sorgfältiger 
Ausführung,  namentlich  durch  Solidität  der  Färbung  aus. 

Cachemire  von  Wolle  (Kasimir).  Ganz  wollener  Kleiderstoff.  Wurde 
bis  jetzt  in  der  Schweiz  nur  wenig  fabrizirt.  Die  Waare  muß  zum  Färben  und 
Appretiren  vielfach  in's  Ausland  geschickt  werden.  Vor  1870  war  Frankreich 
der  Hauptlieferant  dieser  und  ganz  wollener  Stoffe  überhaupt.  Seither  werden 
solche  außer  von  elsäßischen  auch  von  sächsischen  Fabrikanten  geliefert. 

Seidengestickte  Kleidergarnituren  auf  Cachemire,  hauptsächlich  für  den  nord- 
amerikanischen Konsum,  bilden  seit  einigen  Jahren  einen  namhaften  Nebenartikel 
der  ostschweizerischen  Maschinenstickerei. 

Cachenez  nennt  man  ein  mehrtrettiges  leichteres  Ganzseidengewebe,  das, 
meistens  mit  mehreren  Farben  gezettelt  und  tramirt,  in  quadratischen  Abschnitten 
von  47 — 100  cm  Länge  und  Breite  als  Hals-  oder  Kopftuch  fast  überall  getragen 
wird.  Der  Artikel  Cachenez  ist  von  größter  Bedeutung  für  die  zürcherische 
Hausindustrie,  indem  er  noch  nicht  auf  mechanischem  Wege,  auch  vom  Ausland 
nur  in  minimen  Quantitäten,  hergestellt  wird.  Die  zürcherische  Seidenfabrikation 
beschäftigt  mehrere  tausend  Handweber  in  den  verschiedenen  Kantonen  mit 
dieser  Spezialität  und  man  nimmt  an,  daß  Ende  1881,  um  welche  Zeit  der 
Artikel  am  gesuchtesten  war,  von  ungefähr  30,000  Hand  Webstühlen  ca.  10,000 
für  Cachenez-  und  Surahgewebe  in  Anspruch  genommen  waren  (s.  Surah). 

Caehou.    Brustpaste  (päte  pectorale)  von  Konditor  Finaz  in  Genf. 

Cadrans-Fabrikationsgosehäfte  (Uhrenindustrie)  —  Cadran  =  2^fferblatt. 
Unter  dieser  Bezeichnung  waren  Ende  1884  76  Firmen  im  Handelsregister  ein- 
getragen (Bern  16,  Neuenburg  60). 

Cadrilles«  Leichtes  Seidengewebe.  Einer  der  Hauptartikel  der  zürcherischen 
Seidenweberei. 

Caiander.  Appretmaschine,  durch  welche  die  vorher  eingefeuchteten  Gewebe 
glatt  gedrückt  werden  und  Glanz  erhalten.  Die  ersten  Caiander,  mit  zwei  Holz- 
walzen und  einer  hohlen,  künstlich  erhitzten  Eisen-  oder  Messingwalze,  sollen 
nach  Wartmann,  „Industrie  und  Handel  des  Kt.  St.  Gallen",  schon  um  1780 
nach    letzterer    Stadt   gekommen   sein.     Die   Erhitzung  der  Metallwalze  erfolgte 


Calander  —     339     —  Caloriferes 

anfänglich  mittelst  eines  hineingeecliobenen  glühenden  Bolzens.  Ein  in  der  Tribel- 
horn^schen  Appretur  in  St.  Gallen  angestellter  Engländer  führte  die  Erhitzung 
durch  Dampf  ein  (um  1822).  3  Jahre  später  stellte  derselbe  eine  Doppelcalander 
mit  6  Walzen  (Hochglanzmaschine)  auf.  Seither  sind  diese  ^1  aschinen  noch  be- 
deutend vervollkommnet  worden. 

Calicot.  Roher,  dicht  gewobener  Baum  wollzeug  zum  Färben  und  Bedrucken, 
meist  aus  Garn  Nr.  38  Zettel  und  Nr.  40  Schuß  oder  Nr.  40  Zettel  und  Nr.  60 
Schuß.  Die  Calicots  sind  seit  langer  Zeit  der  wichtigste  Artikel  der  mechanischen 
Weißweberei  in  der  Schweiz;  sie  werden  namentlich  in  den  Kantonen  Zürich 
und  Glarus  gewoben.  Der  größte  Theil  der  Produktion  wird  an  die  inländischen 
Färbereien  und  Druckereien  verkauft.  Ein  außerordentlich  bedeutender  Abnehmer, 
und  zwar  vorwiegend  feinerer  Sorten,  ist  aber  auch  das  benachbarte  Elsaß,  dank 
der  von  der  deutschen  Eegierung  gewährten  Begünstigung  der  zollfreien  sog. 
Admission  temporaire.  Die  Tücher  gehen  vom  Elsaß  in  gefärbtem  oder  bedrucktem 
Zustande  größtentheils  direkt  in  die  verschiedenen  europäischen  und  überseeischen 
Absatzgebiete.  Auch  Italien  bt  ein  nennenswerthes  Kousumationsgebiet,  das  jedoch 
für  die  Schweiz  abnehmende  Bedeutung  hat,  theils  wegen  der  Konkurrenz  der 
stets  sich  mehrenden  italienischen  Webereieu,  von  welchen  ein  Theil  ausgewanderten 
Schweizern  gehört,  theils  wegen  dem  englischen  Mitbewerb,  welcher  die  Lieferung 
der  früher  in  Italien  hauptsächlich  begehrten  leichten  Gewebe,  speziell  der 
**/i*"^^^S®°»  niittelst  der  Fabrikation  einer  etwas  gröberen  Sorte  von  nur 
^^M^Eaden,  aber  von  unnachahmlich  billigem  Preise,  an  sich  gerissen  hat.  Es 
haben  indessen  manche  italienische  Häuser  angefangen,  auch  bessere  Gewebe  mit 
dichterer  Fadenzahl  zu  verwenden,  in  welchen  Qualitäten  die  Schweizer  Waare 
der  englischen  vorgezogen  wird. 

Noch  Mitte  der  70er  Jahre  war  Frankreich  der  größte  und  beste  Abnehmer 
schweizerischer  Calicots  und  Bohtücher  überhaupt,  namentlich  feiner  Qualität. 
Einflüsse  der  Mode  und  die  im  Jahre  1882  eingetretene  Zollerhöhung  haben  die 
Versendungen  nach  Frankreicl)  von  Jahr  zu  Jahr  mehr  beschränkt,  so  daß  diese 
im  Jahre  1884  noch  1462  q  betrugen,  während  es  sich  im  Jahre  1878  um 
15,237  q  handelte.  Der  Absatz  nach  Oesterreich  ist  ebenfalls  nicht  sehr  bedeutend. 
Die  übrigen  Länder  kommen  fast  gar  nicht  in  Betracht. 

Der  Konsum  der  schweizerischen  Mouchoirsdruckereien  wird  vom  Vorstand 
des  Schweiz.  Spinner-  und  Webervereins  auf  ca.  300,000  Stück  Calicots  ä  80  m 
Länge  geschätzt,  wovon   10 — 20,000  Stück  von  England  importirt. 

Durchschnittspreise  von  1  m  Calicot  ^^/n-F&dtn^  *%4-Gam  in  Zürich,  von 
1857 — 1881  nach  den  Angaben  des  Berichterstatters  der  KauJ&nännischen  Ge- 
sellschaft in  Zürich,  von  1881  an  nach  den  Notirungen  des  Schweiz.  Spinner- 
und Weber  Vereins  an  der  Freitagsbörse  in  Zürich. 

90  cm  breit: 
1850/61  31  Rp.    1865  4872  Rp.     1869  34 Vi  Rp.    1873  32Va  Rp. 

1862  40  „     1866  51    „     1870  32V2  „     1874  31 

1863  58  r,  1867  36    „     1871  31    „     1875  33 

1864  64  „     1868  31    „     1872  36 

80  cm  breit : 

1876  28      Rp.  1879     1973  Rp.  1882     227a  Rp. 

1877  22         „  1880     2272    „  1883     21 

1878  18  V2     „                   1881     2274    r,  1884     20 
Calorif&res    für    Luftheizung   werden   namentlich  von   Weibel-Briquet    in 

Genf,  R.  Breitinger  und  A.  Giesker  in  Zürich  konstruirt. 


(Unnbayuyi  —     340     —  Carotten 

Cainbayas«  Buntgew^bte  Schärpen;  ein  Artikel  der  Toggenbarger  Bunt- 
weberei, der  namentlich  nach  Manila  geliefert  wird. 

Cambric.  Mittelfeines,  dichtes  BaomwoUgewebe,  das  den  Haaptrohstoff  für 
ManchinenHtickereien  in  Plattstich  bildet.  Der  Haoptbedarf  wird  ans  £ngland, 
zum  kleinern  Theil  auch  vom  Elsaß,  bezogen,  nnd  zwar  ca.  300,000  Stück  a 
2678  m  (22  SB)  oder  ca.  8250  q  im  Gesammtbetrage  von  ungefähr  4  Mill.  Fr. 
Die  Hauptsorten  sind  diejenigen  von  25 — 32  Fäden  per  Quadratmillimeter  und 
von  Garn  Nr.  60—80. 

In  neuerer  Zeit  nimmt  die  inländische,  namentlich  die  mechanische  Weberei 
im  Kanton  Zürich,  wachsenden  Antheil  an  den  Cambric-Lieferungen  für  den 
St.  Galler  Markt,  indem  man  sich  in  Folge  yerminderten  Absatzes  von  Druck- 
geweben  nach  dem  Elsaß,  mehr  als  es  früher  der  Fall  war,  auf  die  Cambric- 
Weberei  eingerichtet  hat. 

Cambrie-Appret«  Wurde  nach  Wartmanuy  «Industrie  und  Handel  des 
Ets.  St.  Gallen  **,  im  Anfang  dieses  Jahrhunderts  durch  den  Appreteur  Tribelhom 
in  Herisau  fUr  gewisse  dichte,  glatte  Baumwollgewebe  eingeführt.  Die  doppelt 
eingelegten,  auf  der  Innern  Seite  eingefeuchteten  Stoffe  wurden  durch  die  erhitzten 
Walzen  der  Calander  getrieben  und  erhielten  dadurch  eine  theils  glänzend  glatte, 
theils  matte  Oberfläche  nach  Art  von  Moire.  Diese  Appretart  hat  später  dem 
Gewebe,  auf  welches  sie  meistens  angewendet  wurde,  den  Namen  gegeben.  Siehe 
Cambric. 

Cambric-Cravatten,  gestickte,  meist  Seide  auf  Baumwolle,  bildeten  um 
1880  vorübergehend  einen  ziemlich  bedeutenden  Exportartikel  der  Maschinen- 
Stickerei  in  Plattstich,  besonders  für  England. 

Cameleon  ist  ein  zweitrettiger,  ganzseidener  und  in  verschiedenen  Farben 
Bohillemder  Kleiderstoff,  der  von  der  einheimischen  und  fremden  Industrie  an- 
gefertigt, aber  wenig  verlangt  wird. 

CamionagegeschRfte.  Als  solche  waren  Ende  1884  10  Firmen  im  Handels- 
register eingetragen,  nämlich  im  Kanton  Baselstadt  1,  Bern  4,  Frei  bürg  1, 
Luzern  3,  Zürich   1.    (Siehe  auch  „Spedition**.) 

Campyloskop«  Von  Paul  Perret  in  La  Chaux-de-Fonds  erfundene  Maschine 
zur  Reproduktion  und  Verifikation  der  Endkurven  von  Chronometerspiralen. 

Caiiada.  Mit  diesem  Lande  steht  die  Schweiz  in  vertraglicher  Beziehung  durch 

1)  Don  (reldanweisungsvertraff  (Auswechslung  von  Geldanweisungen).  Bei- 
trittserklärung Canadas  vom'  28.  März/ 16.  April  1883  (A.  S.  n.  F.  VII,  S.  129, 

frz.  i:h)). 

2)  Den  Weltpostvertrag  vom  1.  Juni  1878  (A.  S.  n.  F.  III,  S.  673,  frz.  636). 
Caiinele,  ein  mehrtrettiges,  leichteres  Ganzseidengewebe,  das  fast  ausschließ- 
lich in  Zürich  fabrizirt  und  zu  Putz  und  Kleidern  verwendet  wird. 

(Mannet! Ho  ist  ein  mehrtrcttiger  Besatzartikel  mit  Seidenzettel  und  Baum- 
wolle oder  Seide  als  Schuß.  Diese  Gewebeart  kommt  häufig  in  Verbindung  mit 
einer  zweiten  in  pekinartigen  Stoffen  vor  (siehe  Pekin)  und  wird  von  der  ein- 
heimischen, wie  der  fremden  Fabrikation  hergestellt. 

Caiinftillo  pour  meublos  ist  ein  schwerer,  ganzseidener,  fa^onuirter 
Mr>belstüir,  der  im  Ausland  fabrizirt  wird. 

('Hruiic'laiis.  Gewebe  aus  gefärbtem  Gram;  ein  früher  namentlich  für 
Manila  begohrtrr  Artikel  der  schweizerischen  Buntweberei. 

('arotteii  und  Stangen  zur  Sohnupftabakfabrikation.  Ausfuhr  1884 :  —  q, 
18t<;J:   6  q.     Ktnf'uhr   188-1:   :VJ7  q,   1883:   311  q. 


Gartels  —     341     —  Cement 

Caroug^e^Genf  s.  Tramways  siÜBses. 

Cartels«  üebliobe  Bezeichnung  der  in  Ste-Croix  verfertigten  größeren  Spiel- 
werke.   Vergl.  MuBikdosen. 

Carton,  Cartonnage.  Je  nach  den  Industriezweigen  und  Landesgegenden 
beschäftigen  sich  die  schweizerischen  Bachbinder,  zum  Theil  ausschließlich,  mit 
Cartonarbeiten  als  Spezialität,  in  St.  Gallen  hauptsächlich  für  Stickereien,  in 
Basel  und  Zürich  für  Seidenartikel,  in  der  Westschweiz  für  Uhren  etc.  In  neuerer 
Zeit  hat  sich  zum  Vortheil  dieser  Spezialgeschäfte  die  Buntpapierfabrikation  im 
Inlande  entwickelt.    Vergl.  Papier. 

Im  Handelsregister  figurirten  Ende  1 884  30  „Carton-  und  Cartonnage- 
geschäfte*",  nämlich:  19  als  Cartonfabrikationsgeschäfte  (Aargau  1,  Appenzell 
A.-Rh.  1,  Baselland  2,  Baselstadt  2,  St.  Gallen  5,  Glarus  1,  Nidwaiden  1, 
Thurgau  3,  Wallis  1,  Zürich  1,  Zug  1),  3  als  Cartonhandlungen  (St.  Grallen), 
6  als  Cartonnagehandlungen  (Aargau  1,  Bern  3,  Freiburg  1,  Zürich  1),  2  als 
Cartonnagefabrikation  für  Uhren  (Neuenburg). 

Cartonpierregeschäfte«  Im  Handelsregister  war  Ende  1884  eine  solche 
Firma  (Kt.  Zürich)  im  Handelsregister  eingetragen. 

Casein-Kalkleimpulyer.  Spezialität  von  Brunschweiler  &  Sohn  in  St.  Gallen : 
Käseleimpulyer,  welches,  mit  kaltem  Wasser  angerieben,  einen  außerordentlich 
zähen  und  festbindenden  Kitt  bildet.  Derselbe  ist  für  die  Holzbearbeitung  und 
namentlich  für  die  Herstellung  von  kombinirten  Holzplatten  für  KAttundruck- 
modelle  sehr  dienlich. 

Cassettenkörbe,  capitonirte,  mit  Näh-N6cessaire,  welche  bisher  ausschließ- 
lich von  Paris  oder  Berlin  bezogen  worden  sein  sollen,  werden  nun  von  Grünter 
d-   Cie.  in  Burgdorf  fabrizirt. 

Cassinot.  Halbwollengewebe  (Baumwollenschuß)  für  Frauenkleider.  Dasselbe 
wurde  früher  namentlich  in  den  Kantonen  Aargau,  Bern  und  Zürich  in  großen 
Quantitäten  and  ausgezeichneter  Qualität  fabrizirt  und  fand,  die  englische  Waare 
nach  und  nach  ganz  verdrängend,  namentlich  im  Inland,  in  erheblichem  Maße 
aber  auch  in  Italien  und  in  der  Levante  Absatz.  Der  Artikel  ist  bei  den 
arbeitenden  Klassen  der  Agrikulturkantone  heute  noch  beliebt. 

Catechu«  Eine  Waare,  welche  aus  dem  Extrakt  gewisser  Bäume  und 
Sträucher  Ostindiens  bereitet  wird  und  einen  starken  Gehalt  von  Gerbsäure  hat. 
Aasfuhr  1884;  39  q,  1883:  108  q.  Einfuhr  1884:  9063  q,  1883:  9891  q, 
Durchschnitt  1872/81:  9146  q,  davon  weitaus  das  Meiste  über  die  deutsche 
Grenze. 

Cellulose«  Ein  nach  neuerem  Verfahren  aus  Tannenholz  chemisch  bereiteter 
Papierstoff.  In  den  letzten  paar  Jahren  ist  das  Cellu  lose  verfahren  von  fünf  größeren 
Papierfabriken  eingeführt  worden.  Sulfitstoff  hiefür  wird  bereits  in  einem  Etablisse- 
ment erzeugt;  ein  zweites  ist  im  Entstehen  begriffen.  Dem  Fabrikgesetz  ist 
(Ende  1884)  als  Cellulosefabrik  das  Etablissement  der  Firma  Dr.  Sieber  &  Cie. 
in  Attisholz  (Kt.  Solothurn)  unterstellt. 

Cement,  Cementkalk,  Cementplatten,  Cementröhren,  Cement- 
steine. 

a.  Cement  Die  Schweiz  besitzt  für  die  Cementfabrikation  vorzügliches  Roh- 
material und  liefert  zur  Zeit  ein  ausgezeichnetes  Fabrikat,  das  mit  dem  aus- 
ländischen mit  wenig  Ausnahmen  wohl  zu  konkurriren  vermag,  während  vor 
einigen  Jahren  noch  der  größte  Theil  vom  Auslande  bezogen  werden  mußte. 
Der  PorÜandcement  von  Koiraigue,  St-Sulpice,  Aarau,  Liestal  etc.  gehört  zu 
den   besten   Cementsorten,    die   zu   finden   sind.     Auch   die   Romancemente   von 


dement  —     342     —  Cement 

Noiraigue,  Wallenstadt,  Käpfnach,  haben  in  den  letzten  Jaliren  einen  guten  Bnf 
erworben. 

Die  Aufschließung  and  Yerwerthung  von  Mergellagern  zur  Fabrikation 
hjdraolisclier  Bindemittel  datirt  seit  ungefähr  50  Jahren.  Anfangs  der  30er  Jahre 
erstellte  (nach  Baumeister  Fritz  Locher,  „Die  Baumaterialien  der  Schweiz  an  der 
Landesausstellung  1883")  Prof.  Hugi  in  Solothurn,  in  Verbindung  mit  dem 
Greologen  Greßli,  sowie  A.  Fleiner  in  Aarau,  den  ersten  Eomancement.  Diesee 
Produkt  fand  zuerst  nur  lokale  Verwendung,  nach  und  nach  erweiterte  sich  aber 
der  Absatz  immer  mehr,  selbst  bis  in's  Großherzogthum  Baden.  Ende  der  30er 
und  Anfangs  der  40er  Jahre  entstanden  zwei  neue  Fabriken  bei  Solothurn,  von 
Oberst  Tugginer  und  Franz  Gugger.  Merkwürdigerweise  erfolgte  jedoch  in  den 
nächsten  20  Jahren  statt  weiterer  Ausdehnung  eher  ein  Btickgang  der  Cement- 
fabrikation.  Die  erwähnten  solothurnischen  Fabriken  gingen  zum  Theil  wieder  ein. 

Im  Jahre  1858  richteten  Gebrüder  Leuba  in  Noiraigue  ihr  Etablissement 
ein,  mit  der  Fabrikation  von  hydraulischem  Kalk  beginnend,  um  dieselbe  einige 
Jahre  später  auf  die  Bereitung  von  Eomancement  auszudehnen.  Im  Laufe  der 
60er  Jahre  entstanden  mehrere  neue  Brennereien  von  hydraulischem  Kalk  und 
Romancement.  1861  begann  H.  Träger  in  Wallenstadt  mit  der  Kalkfabrikation, 
1864  mit  derjenigen  von  Romancement;  1863  J.  Rod  in  Vevey.  1870  entstand 
die  Fabrique  de  ciment  et  chaux  hydraulique  des  Convers  bei  Neuenburg;  1872 
die  erste  Portlandcementfabrik  von  R.  Vigier  in  Luterbach;  1878  die  Roman- 
cementfabrik  von  E.  Sevestre  in  Beggenried.  Die  Verwaltung  des  Staats-Kohlen- 
bergwerks in  Käpfnach,  Kt.  Zürich,  benutzte  von  1874  an  das  Liegende  des 
Eohlenflötzes,  sowie  4  Jahre  später  Mühlehorner  Kalkmergel  zur  Erzeugung  von 
Romancement  und  hydraulischem  Kalk.  1879  wurde  die  zweite  Portlandcement- 
fabrik in  St-Sulpice  (Val  de  Travers)  in  Betrieb  gesetzt. 

Ferner  kamen  hinzu :  A.  Schwarz  in  Beggenried,  Ph.  Bertschinger  in  Lenz- 
burg, J.  B.  Greppin  in  Vouvry  (Wallis)  und  mehrere  kleinere  Fabriken  für 
Romancement,  J.  Rod  in  Vevey  (durch  Erweiterung  seines  Etablissements), 
Zurlinden  &  Cie.  in  Aarau,  die  Fabrik  in  Rotzloch,  W.  Brodtbeck  in  Liestal 
(durch  Umgestaltung  der  Romancementbrennerei)  für  Portlandcement.  Natürlicher 
Portlandcement  wird  seit  1883  von  Gebrüder  Leuba  in  Noiraigue,  H.  Träger 
in  Wallenstadt  und  von  der  Bergwerkverwaltung  in  Käpfnach  hergestellt,  Li 
Emmishofen  wird  der  Seeschlamm  unter  Beigabe  von  Elalk  zur  Erzeugung  von 
Portlandcement  benutzt  und  die  Gesellschaft  der  L.  von  RolVschen  Eisenwerke 
in  Gerlafingen  benutzt  seit  1880  die  Hochofenschlacke  ihres  Eisenwerkes  in 
Choindez  mittelst  Zusatz  von  Kalk  zur  Erzeugung  eines  vorzüglichen  Binde- 
mittels, des  Schlackencement«. 

Mit  dieser  Vermehrung  ist  auch  eine  ganz  erhebliche  Verbesserung  der 
Cementfabrikation  ei*folgt. 

Die  gesteigerte  Bauthätigkeit  im  letzten  Dezennium  veranlaßte  einen  sich 
stets  mehrenden  Konsum  an  Bindemitteln  und  es  wurde  derselbe  weitaus  größer 
als  die  einheimischen  Fabriken  zu  produziren  vermochten.  Die  nächste  Folge  war 
die  schon  erwähnte  Ausdehnung  bestehender  Etablissemente,  die  Errichtung  neuer 
Fabriken  und  zugleich  der  Import  bedeutender  Quantitäten  hydraulischer  Binde- 
mittel aus  dem  Auslande.  Auf  diese  letztere  Thatsache  machte  Herr  Oberingenieur 
R.  Moser  als  Mitglied  der  internationalen  Jury  der  Pariser  Weltausstellung  1878 
in  seinem  1879  erschienenen  Berichte  aufinerksam  und  wies  darauf  hin,  daß  sich 
in  der  Schweiz  Rohmaterialien  sowohl  als  auch  tüchtige  geeignete  Arbeitskräfte 
zur  Hebung   und  Verarbeitung  jener   genug   finden,    um   nicht  nur  den  eigenen 


Cement  —     343     —  Cement 

Bedarf  an  Baumaterialien  in  vorzüglicber  Qaalität  decken,  sondern  auch  mit  den- 
selben auf  dem  ausländischen  Markte  mit  allem  Erfolg  auftreten  zu  können.  Der 
eindringliche  Mahnruf  von  Herrn  Moser  ist,  wie  die  Folge  zeigte,  nicht  auf  un- 
fruchtbaren Boden  gefallen. 

Im  Femern  yeranlaßte  die  ausgedehnte  Verwendung  von  hydraulischem  Kalk 
zu  den  Bauten  der  Gotthardbahn  die  Fabrikanten  am  Yierwaldstätter  See,  dieses 
Bindemittel  in  sorgfältigerer  und  rationellerer  Weise  als  bisher  herzustellen. 
Meistens  wurde  bisanhin  das  gar  gebrannte  Material  abgelöscht  und  bloß  der 
gelöschte  Theil  verwendet ;  die  ungelöschten  Hückstände  ließ  man  als  todtgebrannt 
unbenutzt  liegen.  Erst  auf  Anregung  der  Gotthardbahn-Bauuntemehmungen  wurden 
auch  diese  Bückstände  in  der  nöthigen  Feinheit  der  Zerkleinerung  mit  verwerthet. 

Sodann  übte  die  1879  neu  eingerichtete  eidgenössische  Anstalt  zur  Prüfung 
von  Baumaterialien  im  Polytechnikum  auf  die  Entwicklung  der  Fabrikation 
hydraulischer  Bindemittel  einen  bedeutenden  EinÜuß  aus. 

Der  Chef  dieser  Anstalt,  Herr  Prof.  Tetmajer,  von  der  Thataache  aus- 
gehend, daß  die  Fabrikation  hydraulischer  Bindemittel  in  der  Schweiz  noch  lange 
nicht  auf  derjenigen  Höhe  stehe,  wie  dieselbe  Industrie  des  Auslandes,  und  zu- 
gleich von  der  Üeberzeugung  getragen,  daß  gerade  die  Festigkeitsanstalt  mit 
dazu  berufen  sei,  diese  Fabrikation  zu  fordern,  hat  sich  dieser  Aufgabe  mit  vollstem 
Erfolge  gewidmet.  Durch  eine  Menge  von  Qualitäts-Prtifungen  leistete  er  den 
Nachweis  von  der  Inferiorität  mancher  Produkte  und  forderte  dadurch  zur  Ver- 
besserung in  der  Fabrikation  auf.  Auf  seine  Veranlassung  hin  vereinigten  sich 
die  Fabrikanten  im  September  1881  zu  einem  festen  Verbände,  der  sich  die 
Hebung  der  Industrie  hydraulischer  Bindemittel  auf  wissenschaftlicher  Grundlage 
und  die  Wahrung  seiner  Interessen  in  handelspolitischer  Beziehung  zum  Ziel 
setzte.  Der  Verein  begann  seine  Arbeit  mit  Aufstellung  von  Normen  zur  Lie- 
ferung und  Prüfung  hydraulischer  Bindemittel,  welche  in  der  Folge  dem  schwei- 
zerischen Ingenieur-  und  Architektenverein  vorgelegt  und  von  demselben  als  Basis 
für  Lieferung  und  Beurtheilung  dieses  Materials  angenommen  wurden. 

Der  Verein  schweizerischer  Cementfabrikanten,  der  gegenwärtig  26  Mitglieder 
zählt,  beschäftigte  sich  in  der  Folge  mit  verschiedenen  andern  bedeutungsvollen 
Fragen,  wie  die  Frachtverhältnisse  der  Eisenbahnen,  Aus-  und  Eingangszölle, 
Einfuhr  ausländischer  Bindemittel  etc.  Er  beauftragte  die  eidgenössische  Festigkeits- 
anstalt, die  Produkte  der  renommirtesten  ausländischen  Fabriken  eingehend  auf 
deren  Qualität  zu  untersuchen  und  eine  Vergleichung  mit  den  inländischen  Fa- 
brikaten anzustellen. 

Die  Produktion  und  Leistungsfähigkeit  der  35  schweizerischen  Cement- 
fabriken  wird  wie  folgt  geschätzt: 

Produktion  Lei9tnn/j;«fähigkeit 

1873  1882  1883 

Portlandcemenl   .     .     .        1,000 1  17,000  t         37,000  t 

Romancement      .     .     .      11,000  t  25,000  t         28,000  t 

12,000  t         42,000  t         05,000  t 

Ausfuhr  von  Cement  1884 :  17,545  q,  1883:  19,785  q,  1880:  7910  q, 
1875:  6375  q.  Die  Hauptausfuhr  richtet  sich  z.  Z.  nach  Frankreich,  Deutschland 
und  Oesterreich. 

Einfuhr  1884:  290,302  q  ä  ca.  Fr.  5  =  1 V2  Million  Fr. ;  1883 :  261,369  q, 
1873:  128,258  q,  1863:  siehe  Kalk,  hydraulischer. 

Der  Konsum  von  Cement  betrug  im  Jahre  1884  ungefähr  70,000  t  ä  ca. 
Fr,  50  =  372  Millionen  Fr. 


Cement  —     344     —  Cement 

Die  vom  Verein  schweizerischer  Cemeutfahrikanten  und  vom  Schweiz.  Ingenieur- 
und  Architekten  verein  im  Jahre  1883  adoptirten  neuen  Normen  für  einheitliche 
Nomenklatur,  Klassifikation  und  Prüfung  von  Cement,  resp.  der  hydraulischen 
Bindemittel,  siehe  unter  „Hydraulische  Bindemittel". 

b.  Cementkalk.  Mischung  von  Portlandcement  mit  gelöschtem  Kalk,  die  be- 
deutend höhere  Sandzufuhr  erträgt  als  reiner  Cement.  Der  Cementkalk  wird  in 
Deutschland  seit  einigen  Jahren  häufig  benutzt,  in  der  Schweiz  dagegen,  weil 
nicht  genügend  bekannt,  noch  wenig  verwendet. 

c,  Cem entplatten.  In  der  Schweiz  werden  seit  vielen  Jahren  vieleuorts  sehr 
gute  ein-  und  mehrfarbige  Cementplättchen  fabrizirt,  so  daß  die  bezügliche  Ein- 
fuhr ganz  unbedeutend  ist,  dagegen  ündet  auch  keine  erhebliche  Ausfuhr  statt. 
Die  Cementplättchen  mit  eingestreuten  Marmorstückchen,  die  seiner  Zeit  haupt- 
sächlich von  Frankreich  importirt  wurden,  haben  sich  in  der  Schweiz  nicht  ein- 
gebürgert, dagegen  dürften  die  neuerlich  vom  Ausland  auf  den  Markt  gebrachten, 
sorgfältig  fabrizirten  Terrazoplättchen  mehr  Aussicht  auf  Erfolg  haben. 

Neben  den  glatten  werden  zur  Zeit  hauptsächlich  auch  rauhe  Plättchen 
fabrizirt,  indem  in  dieselben  einfache  Quadratmuster  eingepreßt,  oder  besonders 
zweifarbige  Plättchen  mit  einem  vertieften  Netzmuster  in  der  Art  von  Mosaik 
versehen  werden.  Beide  Verfahren  bezwecken,  dem  Plättchen  die  für  das  Begehen 
lästigt  Glätte  zu  nehmen. 

Eine  Neuheit  sind  die  von  Graf  in  Winterthur  fabrizirten,  mit  Mustern 
in  der  Art  der  Mett lacherplatten  versehenen  farbigen  Cementplättchen,  die  vom 
Fabrikanten  Mosaikplatten  genannt  werden.  Dieselben  bedeuten,  wenn  sie  auch 
selbstverständlich  die  gebrannten  Mosaikplatten  im  Etfekte  bei  Weitem  nicht  er- 
reichen, einen  schönen  Fortschritt  in  der  Cementplattentechnik,  da  bei  der  an- 
gewandten Herstellungsweise  an  der  Solidität  der  Farben  nicht  zu  zweifeln  ist. 
(Vergl.  Alex.  Koch,  Architekt,  Bericht  über  „Keramik**  an  der  Landesausstellung 
in  Zürich  1883.) 

Einfuhr  von  Cementplatten   1880:    325  q,    1883:    108  q,    1884:   11  q. 

Ausfuhr  von  Cementplatten   1880:   77  q,   1883:   3i)  q,   1884:   4  q. 

Nach  dem  zitirten  Bericht  soll  die  Ausfuhr  bedeutender  sein,  als  in  der 
Zollstatistik  angegeben ;  ein  Cementplattenfabrikant  allein  soll  jährlich  regelmäßig 
ungefähr  5  Wagenladungen  seiner  Waare  exportiren. 

d,  CementrÖhren.  In  der  Schweiz  hat  man  erst  vor  ungefähr  20  Jahren 
begonnen,  CementrÖhren  für  die  Straßenkanäle  etc.  zu  verwenden.  Jetzt  dienen  solche 
fast  ausschließlich  diesem  Zweck  und  es  befinden  sich  fast  überall  Cementspezialisteu 
und  Maurermeister,  die  C'ementröhren  im  Vorrath  macheu  lassen,  wenn  andere  Be- 
schäftigung gerade  mangelt.   Eine  regelmäßige  Fabrikation  besteht  nirgends. 

e.  Cementsteine.  Die  Cementsteinfabrikation  beträgt  in  der  Schweiz  ungefähr 
Yio  der  Ziegeltabrikatiun,  d.  h.  zirka  11  Millionen  Stück  im  Werthe  von  un- 
gefähr ^/2  Million  Fr.  Das  in  dieser  Fabrikation  angelegte  Kapital  wird  auf 
Fr.  r<)i)0,(>00,  die  Zahl  der  damit  beschäftigten  Arbeiter  auf  400 — 450  geschätzt. 

Zur  Herstellung  der  Cementsteine  wird  nur  wenig  Cement,  sondern  fast 
ausschließlich  hydraulischer  und  Luftkalk  verwendet.  Dieselben  werden  mehreren 
Orts  in  vorzüglicher  Qualität  angefertigt.  Sie  sind  schwerer  als  die  gewöhnlichen 
Ziegel,  bei  gutem  Material  aber,  das  in  der  Schweiz  allen  Fabriken  zur  Ver- 
fügung steht,  egaler,  frostbeständiger  und  den  Putz  weniger  fleckend. 

Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  100  Ceme?it-  und  Cementwaaren- 
geschäfte  eingetragen,  nämlich :  25  als  Cementarbeiten,  8  als  Cement baugeschäfte. 


Cement  —     345     —  Ceiitralbahn 

22  als  Cementfabrikation,  34  als  Handlungen,  3  als  Cementgeschäfte,  1  als 
Cementplattenfabrikation ,  2  als  Cementröhrenfabrikation ,  3  als  Cementstein- 
fabrikation,  2  als  Cementwaarenfabrikation. 

Die  Gesammtzahl  100  vertheilt  sich  auf  die  Kantone  wie  folgt :  Aargau  5, 
Baselland  3,  Baselstadt  3,  Bern  12,  Freiburg  5,  St.  Gallen  7,  Glarus  1,  Lu- 
zern  9,  Neuenburg  15,  Nidwaiden  3,  SchaflFbausen  2,  Solothum  4,  Tessin  1, 
Thurgau  2,  Waadt  2,  Wallis  1,  Zürich  25. 

Dem  Fabrikgesetz  waren  Ende  1884  als  Cement-  und  oder  Cement- 
waarenfabriken  14  Etablissements  mit  326  Arbeitern  (2  °/oo  aller  Arbeiter) 
unterstellt,  nämlich  im  Aargau  3,  Baselstadt  1,  Kt.  Neuenburg  2,  Nidwaiden  2, 
Nidwaiden  2,  Kt.  Solothurn  2,  Thurgau  1,  Kt.  Zürich  3. 

Ceutralamerika.  Nach  den  centralamerikanischen  Staaten,  inbegriffen 
Mexiko  und  Westindien,  exportirte  die  Schweiz  im  I.  Semester  1885  u.  A. : 
Maschinenstickereien  (Besatzartikel)  für  Fr.  153,032,  Taschenuhren  für  Fr.  125,326, 
Seiden-  und  Halbseidenbänder  für  Fr.  93,774,  Baumwollgewebe  für  Fr.  75,525, 
Seiden-  und  Halbseidengewebe  für  Fr.  41,480,  Schuh waaren  aus  Leder  für 
Fr.  29,750,  Baumw.  Kettenstichstickereien  für  Fr.  50,137  (wovon  Vorhänge 
Fr.  23,657),  Käse  für  Fr.  20,115,  Baumw.  Bänder  und  Posamentirwaaren  für 
Fr.  7956,  kondensirte  Milch  für  Fr.  5400,  Maschinen  und  Maschinentheile  für 
Fr.  4710,  Bijouterien,  Gold-  und  Silberwaaren  für  Fr.  3270,  Baumw.  Strumpf- 
waaren  für  Fr.  2900,  Musikdosen  und  a.  Spiel  werke  für  Fr.  1810;  im  Femern 
in  kleinem  Quantitäten  Strohgeflechte,  Bücher  etc.,  elastische  Gewebe  aus  Kautschuk, 
schmiedeiseme  Waaren,  Holzwaaren,  Töpferwaaren,  Wein  in  Flaschen,  Liqueurs, 
Papier,  Glaswaaren,  Eisenbahnschienen. 

Die  Schweiz  bezieht  von  dorther:  Farbhölzer,  Farbrindeu,  Farbwurzeln, 
Petroleum,  Oacaobohnen,  Mais,  Reis,  rohen  Kaffee,  Tabakblätter,  CigaiTen. 

Central bahu.  Die  schweizerische  Centralbahn  ist  das  Unternehmen  einer 
Aktiengesellschaft.  Verwaltungsorgan :  Ein  Direktorium  von  fünf  Mitgliedern. 
Verwaltuugssitz  in  Basel.  Das  Unternehmen  umfaßt  die  Linien :  von  der  Schweiz. 
Grenze  bei  Basel  bis  Ölten,  Olten-Aarau,  Olten-Bern,  Bem-Thun-Scherzligen, 
Aarburg  Luzern,  Olten-Solothurn-Biel,  Herzogenbuchsee-Solothum-Bußwyl,  Zotingen- 
Suhr,  die  ideelle  Hälfte  von  Suhr-Aarau  (die  andere  Hälfte  gehört  der  Nordost- 
bahn), Pratteln-Schweizerhalle,  Bem-bem.-freiburg.  Grenze  bei  Thörishaus  und 
die  Basler  Verbindungsbahn.  Außerdem  ist  die  Centralbahn  betheiligt  an  der 
aargauischen  Südbahn,  an  der  Bötzbergbahn  und  an  der  Linie  Wohlen-Bremgarten. 
Von  obigen  Linien  sind  verpachtet:  an  die  elsaß-lothringischen  Bahnen  die  3491  m 
lange  Strecke  von  der  Schweiz.  Grenze  bis  Basel  und  an  die  Suisse  occidentale 
die  10,995  m  lange  Strecke  von  Bern  bis  zur  bern.-freiburg.  Grenze  bei  Thöris- 
haus (Sensebrücke).  Mitbenutzt  wird  durch  die  Centralbahn :  die  Hälfte  der 
Strecke  Suhr-Aarau  und  die  Strecke  Bußwyl-Lyß  (Eigenthum  der  bemischen 
Jurabahnen).  Die  Basler  Verbindungsbahn  und  die  (jemeinschaftsbahnen  werden 
selbstständig  unter  den  betreffenden  Schlagwörtern  behandelt. 

Bahulänge  Ende  1883:  Bauliche  Länge  der  eigenen  Bahn  (exklusive 
Basler  Verbindungsbahn  und  Gemeinschaftsbahnen)  326,594  m;  Betriebslänge 
322,099  m  oder  rund  323  km. 

ßetriebser Öffnungen:  Basel-  (prov.  Bahnhof)  Liestal  den  19.  Dezember 
1854;  Liestal-Sissach  den  I.Juni  1855;  Aarau-  (prov.  Bahnhof)  Emmenbrücke 
den  9.  Juni  1856;  Aarburg-Herzogenbuchsee  den  16.  März  1857;  Sissach-Läufel- 
üngen  den  1.  Mai  1857;  Herzogenbuchsee-Biel  den  1.  Juni  1857 ;  Herzogenbuchsee- 
Wylerfeld  bei  Bern  den  16.  Juni   1857;   Läufelfingen -Ölten  den   1.  Mai   1858; 


Centralbahn  —     346     —  Central  bahn 

prov.  Bahnhof-definit.  Bahnhof  in  Aarau  den  1.  Mai  1858;  Wylerfeld  bei  Bern- 
Bern  den  15.  November  1858;  Emmenbrücke-Luzern  den  I.Juni  1859;  Bern- 
Thun  den  1.  Juli  1859;  prov.  Bahnhof- definit.  Bahnhof  in  Basel  den  4.  Jnni  1860; 
Bem-bem.-freibnrg.  Grenze  bei  Thörishaus  den  2.  Juli  1860;  Thun-Scherzligen 
den  1.  Juni  1861;  den  1.  Mai  1872  Erwerbung  der  am  15.  Juni  1860  durch 
die  französische  Ost  bahn  erötfneten  Strecke  von  der  Schweiz.  Grenze  bei  Basel 
bis  Basel;  Pratteln-Schweizerhalle  den  28.  Oktober  1872;  den  4.  Dezember  1876 
die  Linien  Olten-Solothurn-Bußwyl  und  die  Verbindung  mit  der  Emmenthalbahn 
von  Solothum  aus  gegen  BiberLst  (an  die  Emmenthalbahn  verpachtet  und  durch 
diese  am  31.  Dezember  1883  käuflich  erworben).  Gleichzeitig  mit  Eröffnung  der 
Linie  Solothurn-Bußwyl  begann  auch  die  Mitbenutzung  der  Strecke  Bußwyl-Lyß; 
den  1.  April  1881  erwarb  sich  die  Centralbahn  das  Eigenthum  der  Strecke 
2jofingen-Suhr  und  das  Miteigenthum  an  der  Strecke  Suhr-Aarau.  Diese  beiden 
Strecken  gehörten  zur  ehemaligen  Nationalbahn;  dieselben  wurden  am  6.  Sep- 
tember 1877  eröffnet  und  gingen  am  1.  Juni  1880  an  die  Nordostbahn  und 
dann  auf  den  oben  angegebenen  Zeitpunkt  an  die  Centralbahn  über.  Die  Strecke 
Bern-Thörishaus  wurde  vom  4.  September  1862  bis  zum  31.  Dezember  1864 
durch  die  Verwaltung  der  Linie  Lausanne-Fribourg-Singine  für  Kechnung  der 
Centralbahn  betrieben.  Vom  3.  Dezember  1860  bis  zum  1.  Juni  1864  besorgte 
die  Centralbahn  pachtweise  den  Betrieb  der  Linie  Biel-Neuenstadt.     Nächster 

Rückkau fstermin  für  den  Bund:  für  die  Linie  Olten-Solothum-Bußwyl 
25.  August  1906,  für  alle  übrigen  Linien  1.  Mai  1903. 

Bauliche  Verhältnisse:  Bahnlänge  mit  einem  Hauptgeleise  205,543  m, 
mit  zwei  Hauptgeleisen  121,051  m.  Auf  1000  m  Bahnlänge  entfallen  1748  m 
(jeleise.  Von  der  baulichen  Länge  der  eigenen  Bahn  liegen  244,994  m  auf 
Dämmen,  74,345  m  in  Einschnitten,  4213  m  in  Tunneln  (Länge  des  größten 
2495  m  im  Hauenstein  bei  Ölten)  und  3042  ra  auf  Brücken  (größte  Brücke 
175,2  m  lang).  Von  der  Betriebslänge  liegen  106,663  m  horizontal,  215,436  m 
in  Steigungen,  232,398  m  in  der  Geraden  und  89,701  m  in  Kurven.  Maximal- 
steigung 26,23  *^/oo,  mittlere  Steigung  der  ganzen  Bahn  5,32  ^/oo,  Minimalradius 
der  Kurven  240  m,  mittlerer  Krümmungsradius  für  die  ganze  Bahn  2173  m. 
Anzahl  der 

Stationen:  76Y2  eigene,  47«  mitbenutzt,  2  verpachtet,  79  auf  den  für 
eigene  Rechnung  betriebenen  Linien,  wovon  die  wichtigsten  sind :  Basel,  Pratteln, 
Liestal,  Ölten,  Aarau,  Aarburg,  Langenthai,  Herzogenbuchsee,  Burgdorf,  ZolUkofen, 
Bern,  Gümlingen,  Thun,  Scherzligen,  Zoüngen,  Emmenbrücke,  Luzem,  Solothum, 
Biel,  Bußwyl,  Lyß,  Suhr,  Schweizerhalle  (Saline). 

Rollmaterial  Ende  1883:  95  Lokomotiven  von  durchschnittlich  2 70 
Pferdekräften  und  34  t  Eigengewicht  (ohne  Ausrüstung);  214  Personenwagen 
mit  746  Achsen  und  11,929  Sitzplätzen;  1605  Güterwagen  mit  3231  Achsen 
und   16,597  t  Tragkraft. 

Betriebs  personal  im  Jahre  1883:  2666  Personen  für  sämmtliche  von 
der  Centralbahn  betriebene  Linien  oder  6,77  per  Bahnkil. 

Die  Centralbahngesellschaft  besorgt,  theils  für  eigene  Rechnung  und  theils 
für  Rechnung  Dritter,  den  Betrieb  des  eigenen  Xetzes  (exklusive  die  verpachteten 
Strecken),  der  aargauischen  Südbahn,  der  Linie  Wohlen-Bremgarten  und  außer- 
dem, gemeinschaftlich  mit  der  badischen  Staatsbahn,  auf  der  Basler  Verbindungsbahn. 

Betriebsergebnisse  des  eigenen  Netzes  (323  km):  Im  Jahre  1877: 
Anzahl  der  täglichen  Züge  über  die  ganze  Bahn  15,47  mit  durchschnittlich 
31,72  Wagenachsen.     Beförderte    Reisende  3*304,006,    Güter  inklusive  Gepäck 


Centralbabn  —     347     —  Centralbahn 

und  Thiere  889,091  t;  Personenkil.  im  Ganzen  78'848,353,  per  Bahnkil.  261,087; 
Tonnenkil.  im  Ganzen  54'242,631,  per  Bahnkil.  179,611.  Ertrag  des  Personen- 
transports Fr.  3'953,079,  Ertrag  des  Gepäck-,  Thier-  und  Gütertransports 
Fr.  5*916,781,  Einnahmen  aus  verschiedenen  Quellen  Fr.  1'781,354,  Gesammt- 
einnahmen  im  Ganzen  Fr.  11*631,214,  per  Bahnkil.  Fr.  38,514.  Betriebs- 
ausgaben für  allgemeine  Verwaltung  Fr.  344,179,  für  Unterhalt  und  Aufsicht 
der  Bahn  Fr.  1*090,854,  für  Expeditions-  und  Zugsdienst  Fr.  1*910,887,  für 
den  Fahrdienst  Fr.  1*946,421.  Total  der  reinen  Betriebskosten  Fr.  5*292,341 
für  die  Centralbahn,  die  Basler  Verbindungsbahn  und  die  aargauische  Südbahn. 
Antheil  der  Centralbahn  Fr.  5*046,990.  Dazu  kommen  noch  verschiedene  Aus- 
gaben Fr.  539,208.  Gesammiausgaben  Fr.  5*586,198  im  Ganzen  und  Fr.  18,497 
per  Bahnkilometer  (48,03  ^/o  der  Gesammteinnahmen).  Einnahmenüberschuß 
Fr.  6*045,016.  Hiezu  kommen  noch:  Saldo  vom  Vorjahre  Fr.  884,756,  Antheil 
am  Ertrag  gemeinschaftlicher  Linien  Fr.  505,399  und  Zuschüsse  aus  den  Spezial- 
fonds Fr.  625,500.  Verfügbarer  Betrag  Fr.  8*060,671,  welcher  wie  folgt  ver- 
wendet wurde:  Verzinsung  der  Anleihen  Fr.  4*631*341,  Einlage  in  die  Spezialfonds 
Fr.  1*067,985,  Dividende  für  die  Aktien  Fr.  1*000,000  (2  7o),  Verwendungen 
zu  verschiedenen  Zwecken  Fr.  427,426,  Vortrag  auf  neue  Rechnung  Fr.  933,919. 

Im  Jahre  1878;  Per  Tag  13,73  Züge  mit  30,11  Wagenachsen;  3*076,353 
Eeisende  und  803,251t  Güter;  71*736,955  Personenkil.  im  Ganzen,  237,540 
per  Bahnkil.;  47*130,995  Tonnenkil.  im  Ganzen,  156,063  per  Bahnkil.  Ertrag 
des  Personentransports  Fr.  3*561,388,  des  Gütertransports  Fr.  5*181,294,  ver- 
schiedene Einnahmen  Fr.  1*898,168.  Gesammteinnahmen  Fr.  10*640,850  im 
Ganzen,  Fr.  35,235  per  Bahnkil.  Ausgaben  für  allgemeine  Verwaltung  Fr.  333,256, 
Unterhalt  und  Aufsicht  der  Bahn  Fr.  930,327,  Expeditions-  und  Zugsdieust 
Fr.  1*703,671,  Fahrdienst  Fr.  1*705,660.  Zusammen  Fr.  4*672,914  für  sämmt- 
liche  von  der  Centralbahn  betriebene  Linien.  Hievon  entfallen  auf  die  Central- 
bahn Fr.  4*436,995.  Verschiedene  Ausgaben  Fr.  564,200.  Gesammiausfiaben 
Fr.  5*001,195  im  Ganzen,  Fr.  16,560  per  Bahnkil.  (47  7o  der  Einnahmen). 
Einnahmenüberschuß  Fr.  5*639,655,  wozu  noch  kommen:  Saldo  vom  Vorjahre 
Fr.  933,919,  Antheil  am  Ertrag  gemeinschaftlicher  Linien  Fr.  497,588,  Zuschüsse 
aus  den  Spezialfonds  Fr.  485,100.  Verfügbarer  Betrag  Fr.  7*556,262,  wovon 
verwendet:  für  Verzinsung  der  Anleihen  Fr.  4*248,835,  für  Einlage  in  die 
Spezialfonds  Fr.  1*073,544,  zu  Abschreibungen  etc.  Fr.  2*005,339  und  auf  neue 
Rechnung  vorgetragen  Fr.  228,544. 

Im  Jahre  1879:  Täglich  13,33  Züge  mit  31,35  Wagenachsqn.  3*010,325 
Reisende  und  842,819  t  Güter;  71*904,669  Personenkil.  im  Ganzen,  238,095 
per  Bahnkil.;  50*730,807  Tonnenkil.  im  Ganzen,  167,983  per  Bahnkil.  Ein 
nahmen  aus  dem  Personentransport  Fr.  3*481,563,  Gütertransport  Fr.  5*356,174, 
aus  verschiedenen  Quellen  Fr.  1*598,687 ;  Gesammteinnahmen  im  Ganzen 
Fr.  10*436,424,  per  Bahnkil.  Fr.  34,558.  Ausgaben  für  allgemeine  Verwaltung 
Fr.  323,291,  Unterhalt  und  Aufsicht  der  Bahn  Fr.  856,759,  Expeditions-  und 
Zugsdienst  Fr.  1*641,817,  Fahrdienst  Fr.  1*676,850,  zusammen  Fr.  4*498,717, 
wovon  Antheil  der  Centralbahn  Fr.  4*263,098,  verschiedene  Ausgaben  Fr.  625,491 ; 
Gesammtausgaben  Fr.  4*888,589  im  Ganzen,  Fr.  16,187  per  Bahnkil.  (46,84  7o 
der  Einnahmen).  Einnahmenüberschuß  Fr.  5*574,835,  Saldo  vom  Vorjahre 
Fr.  228,544,  Antheil  am  Ertrag  gemeinschaftlicher  Linien  Fr.  511,155,  Zu- 
schüsse aus  den  Spezialfonds  Fr.  2*377,126,  verfügbarer  Betrag  Fr.  8*664,660, 
wie  folgt   verwendet:    Verzinsung  der  Anleihen  Fr.  4*224,835,    Einlage  in  die 


Centralbahn  —     348     —  Centralbahn 

Spezialfonds  Fr.  1'105,047,  Abschreibungen  etc.  Fr.  2'851,278,  Saldo-Vortrag 
auf  neue   Rechnung  Fr.  483,500. 

Im  Jahre  1880:  Per  Tag  durchschnittlich  13,5  Züge  mit  31,83  Wagenachsen. 
Im  Jahre  2'986,635  Reisende  und  883,824  t  Güter;  72^832,727  Personenkil.  im 
Ganzen,  241,168  perBahnkil.;  53759,471  Tonnenkil.  im  Ganzen  und  178,011 
per  Bahnkil.  Einnahmen  aus  dem  Personen transport  Fr.  3' 623,466,  aus  dem  Güter- 
transport Fr.  5'587,132,  aus  verschiedenen  Quellen  Fr.  1'546,494 ;  Gesammt- 
einnahmen  Fr.  10757,092  im  Granzen  und  Fr.  35,620  per  Bahnkil.  Ausgaben  fftr 
allgemeine  Verwaltung  Fr.  327,529,  Unterhalt  und  Aufsicht  der  Bahn  Fr.  922,686, 
Expeditions-  und  Zugsdienst  Fr.  1'627,589,  Fahrdienst  Fr.  1'674,085,  zusammen 
Fr.  4'551,881.  Davon  trifft  auf  die  Centralbahn  Fr.  4^305,232,  verschiedene  Aus- 
gaben Fr.  400,293;  Gesammt  ausgaben  Fr.  4705,525  im  Granzen  und  Fr.  15,581 
per  Bahnkil.  (43,74  ^/o  der  Einnahmen).  Einnahmenüberschuß  Fr.  6'05 1,567, 
Saldo  vom  Vorjahre  Fr.  483,500,  Antheil  am  Ertrag  gemeinschaftlicher  Linien 
Fr.  553,856,  Zuschüsse  aus  den  Spezialfonds  Fr.  777,913,  total  zur  Verfügung 
Fr.  7'Ö6G,836,  verwendet  wie  folgt:  Verzinsung  der  Anleihen  Fr.  4'200,835,  Ein- 
lage in  die  Spezialfonds  Fr.  1*281,010,  Dividende  für  die  Aktien  Fr.  1'600,000 
(3,2  7o),  Abschreibungen  etc.  Fr.  164,713,  Vortrag  auf  neue  Rechnung  Fr.  620,278. 

Im  Jahre  18S1:  13,45  tägliche  Züge  mit  31,24  Wagenachsen.  3*024,636 
Reisende  und  903,274  t  Güter.  74^548,905  Personenkil.  im  Granzen  und  234,431 
per  Bahnkil.  55' 181,178  Tonnenkil.  im  Granzen  und  173,526  per  Bahnkil.  Ein- 
nahmen aus  dem  Personentransport  Fr.  3'827,227,  aus  dem  Gütertransport 
Fr.  5752,340,  aus  verschiedenen  Quellen  Fr.  1^868,999;  Gesammteinn ahmen 
Fr.  11'448,56G  im  Ganzen  und  Fr.  36,002  per  Bahnkil.  Ausgaben  für  all- 
gemeine Verwaltung  Fr.  338,420,  Unterhalt  und  Aufsicht  der  Bahn  Fr.  973,584, 
Expeditions-  und  Zugsdienst  Fr.  1772,077,  Fahrdienst  Fr.  1^582,763,  zusammen 
Fr.  4' 666,844,  wovon  Antheil  des  Stammnetzes  Fr.  4*412,662,  verschiedene 
Ausgaben  Fr.  557,036 ;  Gesammtausgaben  Fr.  4'969,698  im  Ganzen  und 
Fr.  15.628  per  Bahnkil.  (43,41  ^/o  der  Einnahmen).  Einnahmenüberschuß 
Fr.  6'478,868,  Saldo  vom  Vorjahre  Fr.  620,278,  Antheil  am  Ertrag  gemein- 
schaftlicher Linien  Fr.  515,699,  Zuschüsse  aus  den  Spezialfonds  Fr.  1^336,680, 
im  Ganzen  verfügbar  Fr.  ^'95 1,525.  Dieser  Betrag  wurde  wie  folgt  verwendet: 
Verzinsung  der  Anleihen  Fr.  4737,225,  Einlage  in  die  Spezialfonds  Fr.  1'318,940, 
Dividende  für  die  Aktien  Fr.  1'800,000  (3,6  ^o),  Abschreibungen  etc.  Fr.  780,379, 
Saldo- Vortrag  auf  neue  Rechnung  Fr.   314,981. 

Im  Jahre  1882:  14,58  tägliche  Züge  mit  30,05  Wagenachsen.  3'061,938 
Reisende  und  1'009,988  t  Güter;  77'262,681  Personenkil.  im  Ganzen,  239,203 
per  Bahnkil.;  59'086,195  Tonnenkil.  im  Ganzen,  182,929  per  Bahnkil.  Ein- 
nahmen aus  dem  Personentransport  Fr.  4'024,495,  aus  dem  Gütertransport 
Fr.  6'0l  5,217,  aus  verschiedenen  Quellen  Fr.  1 '576,1 13;  Ges am mtein nahmen 
Fr.  11'61 5,825  im  Ganzen,  Fr.  35,962  per  Bahnkil.  Ausgaben  für  allgemeine 
Verwaltung  Fr.  343,821,  Unterhalt  und  Aufsicht  der  Bahn  Fr.  1*251,515, 
Expeditions-  und  Zugsdienst  Fr.  1*937,975,  Fahrdienst  Fr.  l't?02,405,  zusammen 
Fr.  5'33h,716,  wovon  auf  die  Centralbahn  entfallen  Fr.  4*685,163,  verschiedene 
Ausgaben  Fr.  539,412;  Gesammtansffaben  Fr.  5*224,575  im  Ganzen,  Fr.  16,175 
per  Bahnkil.  (44.98  ^/o  der  Einnahmen).  Einnahmenüberschuß  Fr.  6'391,250, 
Saldo  vom  Vorjahre  Fr.  314,981,  Antheil  am  Ertrag  gemeinschaftlicher  Linien 
Fr.  605,670,  Zuschüsse  aus  den  Spezialfonds  Fr.  916,475,  verjährte  Coupons 
Fr.  9793;  verfügbarer  Betrag  Fr.  8'238,169,  welcher  folgende  Verwendung 
fand:     Verzinsung    der    Anleihen    Fr.  4'243,891,    Einlage    in    die    Spezialfonds 


Centralbahn  —     349     —  Chaletbau 

Fr.  1 '4 17,800,  Dividende  für  die  Aktien  Fr.  2'000,000  (4  7o),  Abschreibangen  etc. 
Fr.   175,000,  Vortrag  auf  neue  Rechnung  Fr.  401,478. 

Im  Jahre  1883:  Tägliche  Züge  über  die  ganze  Bahn:  16,0G  mit  29,28 
Wagenachsen.  3^095,986  Reisende  und  1^146,474 1  Güter.  80'621,852  Personenkil. 
im  Ganzen  und  249,603  per  Bahnkil.,  66'481,916  Tonnenkil.  im  Ganzen  und 
205,826  per  Bahnkil.  Einnahmen  aus  dem  Personentransport  Fr.  4'239,929, 
aus  dem  Gütertransport  Fr.  6'312,441,  aus  verschiedenen  Quellen  Fr.  1'088,676  ; 
Gesammtein nahmen  Fr.  11*641,046  im  Ganzen  und  Fr.  36,040  per  Bahnkil. 
Ausgaben  für  allgemeine  Verwaltung  Fr.  388,494,  Unterhalt  und  Aufsicht  der 
Bahn  Fr.  1'690,294,  Expeditions-  und  Zugsdien:jt  Fr.  2'092,856,  Fahrdienst 
Fr.  2'038,418,  zusammen  Fr.  6'180,584,  wovon  auf  das  Stammnetz  ent- 
fallen Fr.  5'351,164,  verschiedene  Ausgaben  Fr.  630,500;  Gesammtausffaben 
Fr.  5'981,664  im  Ganzen  und  Fr.  18,519  per  Bahnkil.  (51,38  7o  der  Ein- 
nahmen). Ueherschuß  der  Einnahmen  Fr.  5' 659,382,  Saldo  vom  Vorjahre 
Fr.  401,477,  Antheil  am  Ertrag  gemeinschaftlicher  Linien  Fr.  729,698,  Ertrag 
von  Kapitalien  Fr.  540,289  (in  frühern  Jahren  unter  den  eigentlichen  Betriebs- 
einnahmen verrechnet),  Zuschüsse  aus  den  Spezialfonds  Fr.  1'577,656.  Ver- 
fügbarer Betrag  Fr.  8'908,502,  wie  folgt  verwendet:  Conto-Correntzinse,  Pro- 
visionen etc.  Fr.  102,843,  Verzinsung  der  konsolidirten  Anleihen  Fr.  4'438,465, 
Amortisationen  und  Abschreibungen  Fr.  200,299,  Einlage  in  die  Spezialfonds 
Fr.  r 389,428,  verschiedene  Ausgaben  Fr.  470,000,  Dividende  für  die  Aktien 
Fr.  2^000,000  (4  ^/o),  Saldo- Vortrag  auf  neue  Rechnung  Fr.  307,467. 

Bilanz  per  31.  Dezember  1883:  Aktiven:  Baukonto  Fr.  116*646,496, 
indirekte  Verwendungen  Fr.  15'305,1 33,  verfügbare  Mittel  Fr.  8'075,548,  Material- 
vorrätheund  Liegenschaften  Fr.  1^628,013.  Passiven:  Aktienkapital  Fr.  50,000,000, 
konsolidirte  Anleihen  Fr.  100'474,000,  zusammen  Anlagekapital  Fr.  150'474,000 ; 
davon  sind  auf  Gemeinschaftsbahnen  als  Betheiligung  verwendet  Fr.  20' 7 9 9, 8 25, 
Anlagekapital  für  das  eigene  Netz  Fr.  129*674,175;  hiezu  kommt  amortiairtes 
Kapital  mit  Fr.  41,175,  schwebende  Schulden  Fr.  5'594,321,  Spezialfonds 
Fr.  6'038,052,  Aktivsaldo  der  Gewinn-  und  Verlustrechnung  Fr.  307,467. 
Bilanzsumme  Fr.   141 '655,190. 

Baukosten:  Anlage  und  Ausrüstung  der  Eisenbahn  Fr.  99*862,416,  Roll- 
material Fr.  15'012,197,  Werkstätten  Fr.  1*726,709;  zusammen  für  die  im 
Betriebe  stehenden  Linien  Fr.  116*601,322  im  Ganzen  und  Fr.  349,381  per 
Bahnkil.   Außerdem  sind  verausgabt  für  im  Bau  befindliche  Linien  Fr.  45,174. 

Industrielle  Verbindungsgeleise:  Ende  1883  bestanden  20  Geleise- 
verbindungen der  Centralbahn  mit  gewerblichen  Anstalten  mit  einer  Geleiselänge 
von  7120  m. 

Ceriiimsalze  werden  in  geringer  Menge  fabrizirt,  um  bei  der  Fabrikation 
von  Aniünschwarz  (im  Kattundruck)  Anwendung  zu  finden. 

Chable  rouge.  Schöne  Marmorsorte  mit  rothbraunem  Grund,  weiß  geädert, 
aus  den  Brüchen  von  Doret  in  Vevey. 

Chiles  ä  ramages  ist  ein  auf  dem  Jacquardstuhl  hergestelltes,  pracht- 
volles buntes  Gewebe  aus  Baumwolle  und  Wolle  für  den  Export  in  die  Levante. 

Chaletbaii«  Die  fabrikmäßige  Konstruktion  hölzerner  Gebäude  im  Land- 
hausstil  wird  in  der  Schweiz  an  verschiedenen  Orten  betrieben,  namentlich  in 
den  XJrkantonen,  im  Kanton  Bern  etc.,  selbst  für  den  Export,  namentlich  nach 
Italien.  In  Interlaken  wurde  der  Chaletbau,  verbunden  mit  Bau  schreinere!  auf 
mechanischem  Wege  und  mit  der  Parquetfabrikation,  durch  Nationalrath  Seiler 
vor  ungefähr  25  Jahren  eingeführt.   Das  Etablissement  „Parqueteriefabrik  ItvtÄX- 


fhAMpatraer  Bratbirae.    W:r:L-;Lini*:'c*t    H-^rr^^rfmch:*    ersten  Bat^z«« 

*ftf;r>^  f;r>,:''..rL*;  >:cr  «•'.Llrr'-.LtTrtz  BratcirL*.  Sit  L-":  in  der  Schweiz  erst  »it 
'l'T.  4*>-rT  J*r.7rL  ::-Ä*^  Jihri.-Lien-  ^imrefuhr:  ^r.-i  rwar  von  ^Tärnemlerg 
41»,  fr.  1*:.  K.>Lr,L-::.  Gra:i'i-ir.  i-rr.  :ini  Zlri-i  wririer.  -ia  ^iri  dort  Ürere  Moi«t- 
.v.rr.'/i '*::.*:  vol  ;f-:r;i,2rr-:n:  Werrhr  =.::  ii-Äcr  fcrte  vere^irl:-  „Schweizerlficlw 
O'^vorvr.*.   V*r.«;r   irr  LiThi^r.  Ar^tal:  J.  Thl-r'.Lorik  in  St.  Gallen.'' 

ihanipairiier  RHnette.  i-.L  Jihripfrl,  Tafel-.  Herren-,  Tafet-,  weilSer 
Zt6'.^'>;.-:  ^S'rlJ,'.  .S;:.'-tzIrr-.  Kajazir.er-.  Eitiea-.  weLikr  Ba:id-.  Silber-,  grüner 
/'•:Ä-*>:;%p:r..  L^-5kr>z«:r.  GlasTrii:^::^,  K'iLiz^reinerre  etc.  ^rraannt.  WirüiSGhaft&- 
1r:'l\  zw^ivrfj  -ir.i  T-sfelfri'.L:  irltter.  RaLg-r*  Wiaterfneht  .  i<x  in  der  Schweiz 
.•/*;.'%  i .  :r.  r  :i  r  ■>;  r  r  -*';.'*  i  z-t:  r  ve  rb  rr  irr  t.  Dr  r  Ba  um  :  ri^  all  ja  hr  lieh  und  reichlicL 
\ .-•>.;. -A'>,z*n.v:ii-r   Or.-r--.frT-::.-.    V^rrlag    irr    Lith^^.    Anstalt    J.  Tribelhom    in 

Chans'^aiit  i.-!t  -iir  Hrzeichnusg  :fiir  -Ir.  zweirreni^c»  Ganzseidengewebe, 
Tff'Aß^A  Jrr  .*v:h';ii  vi/fi  ai.d'ir^rr  Farbe  i*t  aU  der  Zettel.  Der  Stotf  wird  für 
KWi'Wr  '  ^.rw»::A*iZ  •  :» :  v  jl  der  e:r. heimischer;  wie  vön  der  französischen  Industrie 
y<:riir*i/*. 

Chappf!  -.   Fiorct-f»:ile. 

('happpsamniet.  Wird  in  der  S^bweiz  z'ir  Ztrit  nicht  in  großem  Maßstäbe 
fabrizirt. 

rhaH«4p|as  ^,  Guted^rl. 

(' ha ijx-fle- Fonds- Blei  h.  Be mische  Jurabahnen. 

(JieiniHf'hp  Industriell.  Die  eigentlichen  chemischen  Industrien,  welche 
irj  d'-r  .S':bw*-iz  an^g^riibt  werden,  kann  man  in  folgende  Zweige  theilen: 

1^   (l\kf,ml'':h*:  Großindustrie,    umfas-end    die    Fabrikation    der  Mineralsäuren, 

d':r  Ho'Ja  rmd  de-^  Chlorkalks. 
2;   Anderweitig';    rjh*:rni»»che    Produkte,    größtentheils    für    den    Bedarf    der 

Fiirb«rei«;n.   Dnickerfrien  und  anderer  Großindustrien. 
.'/;    F'rir:';!«:    r:h''niir,';he    Produkte   für    Photographie,    Glasätzung,    Glas-    und 
I'r»rz*rJlaiinial';rHi,   wissenschaftliche  Zwecke  etc. 


Chemische  Industrien  —     351     —  Chemische  Industrien 

4)  Pharmazeutibch-chemische  Produkte. 

5)  Künstliche  Diingmittel. 

6)  Theerfarben. 

7)  Farbholzextrakte. 

8)  Anderweitige  Farben. 

9)  Firnisse  und  Lacke. 

10)  Gele,  Schmieren,  Wichse. 

11)  Seifen,  Parfumerieartikel,  Kerzen. 

12)  Ztindwaaren. 

13)  Dinte. 

14)  Leim,  Stärke,  Kleber  und  Verschiedenes. 

Nicht  inbegriffen  sind  in  dieser  Klassifikation  die  Bleicherei,  Appretur, 
Färberei,  Zeugdruckerei,  Papier-  und  Holzstofffabrikation,  Grerberei  etc.,  welche 
Gewerbe  zwar  zur  Erzielung  gewisser  Wirkungen  theilweise  chemischer  Produkte 
und  Verfahren  bedürfen,  aber  keine  chemischen  Produkte  im  gewöhnlichen  Sinne 
des  Wortes  erzeugen. 

Indem  man  also  nur  die  chemische  Industrie  im  engern  Sinne  des  Wortes 
in's  Auge  faßt,  darf  nach  kompetenten  Schätzungen  der  Produktionswerth 
derselben  auf  mindestens  40  Millionen  Franken  und  die  Zahl  der  Arbeiter, 
Bureauangestellten  und  Chemiker  auf  3500 — 4000  angenommen  werden. 

In  der  Schweiz.  Berufsstatistik  von  1880  sind  zu  den  chemischen  Grewerben 
folgende  Berufsarten  mit  insgesammt  18,402  erw.  Personen  gezählt:  Färberei 
mit  3883  Erwerbenden,  Bleicherei  und  Appretur  (2105),  Zeugdruckerei  (4058), 
Papier-  und  Hozstofffabrikation  (2283),  Gerberei  (2148),  Seifen-  und  Kerzen-, 
Wachs-  und  Sodafabrikation  (411),  Gasfabrikation  (637),  Farben-,  Firniß-, 
Zündholz-,  Pulver-,  Dynamitfabrikation,  Leimsiederei,  OelmüUerei,  Oelpresserei, 
GypsmtiUerei  (2877). 

Mit  Bezug  auf  Beschaffung  der  Eohstoffe  für  chemische  Industrien  sind  in 
der  Schweiz  die  Verhältnisse  nicht  günstig.  Von  den  drei  Grundstoffen  fehlen 
zwei,  nämlich  Steinkohle  und  Schwefelkies,  vollständig.  Salz  ist  zwar  genügend 
vorhanden  (Rheinsalinen),  kommt  aber  der  Industrie  theurer  zu  stehen  als  in 
den  Nachbarländern.  Benzin,  Anilin,  Anthracen,  Bittermandelöl,  die  Alkohole, 
Jod ,  Brom  etc. ,  welche  als  Eohstoffe  der  Farbenfahrikation  dienen ,  müssen 
sämmtlich  vom  Auslande  bezogen  werden. 

ad  1)  Die  chemische  Großindustrie  (in  der  Schweiz  nur  durch  die  Fabrik 
der  Herren  Gebr.  Schnorf  in  Uetikon  vertreten)  liefert  Kochsalz,  Schwefelsäure, 
Salzsäure,  Salpetersäure,  Glaubersalz,  kalzinirte  Soda,  Krystallsoda,  Natronlauge 
(feste  kaustische  Soda  wird  in  der  Schweiz  nicht  fabrizirt),  Chlorkalk. 

Obgleich  die  Pyrite  aus  dem  Ausland  (Lyon)  bezogen  werden  müssen, 
kann  Schwefelsäure  doch  mit  Vortheil  fabrizirt  werden,  weil  der  Bezug  dieser 
Säure  vom  Ausland  durch  Transportschwierigkeiten  gehemmt  ist,  anderseits  aber 
die  Nähe  zahlreicher  Färbereien  und  Druckereien  den  Absatz  erleichtert.  Die 
Produktion  von  Schwefelsäure  beläuft  sich  jährlich  auf  ca.   60,000  q. 

ad  2)  Von  anderweitigen,  in  weniger  großem  Maßstabe  auftretenden 
chemischen  Produkten  wird  hauptsächlich  fabrizirt :  Eisenvitriol ,  Zinkvitriol, 
Bittersalz,  Chlorzink,  Holzessig,  essigsaurer  Kalk,  Holztheer,  Holzgeist,  holz- 
essigsaures Eisen,  salpetersaure  Eisenbeize  (Rouille)  und  andere  Eisenbeizen, 
essigsaure  Thonerde,  Natriumaluminat,  Thonerdehydrat,  Zinnsalz,  Doppelt-Chlor- 
zinn,  Pinksalz,  zinnsaures  Natron,  salpetersaures  Kupfer,  Kupferchlorid,  Schwefel- 
kupfer,   Eau  de  Javel,    Antichlor,  schwefligsaures,  arsensaures  und  arseni^e^wx^f^ 


Chemische  Industrien  —     352     —  Chemische  Industrien 

Natron,  Bleizucker,  salpetersaures  Blei,  Chromalaun,  Rhodansalze,  Anilinsalze^ 
Weinsteinsänre,  Knochenkohle,  Türkischroth-Oel,  flüssige  schweflige  Säure,  Am- 
moniak, Ammoniaksalze. 

ad  3)  Die  feineren  chemischen  Präparate  sind  zu  zahlreich,  um  aufgezählt 
zu  werden ;  wir  erwähnen  Cersalze,  Wolframsalze,  Kieselflnssäure,  Flussäure,  flus- 
saure  Salze,  Gold-,  Silber-  und  Flatinsalze,  Ko^lodion,  oxalsaures  Kali,  Jod-  und 
Bromsalze,  Nickelsalze  etc.  etc. 

ad  4)  J^vQ  pharmazeutischen  Produkte  lassen  sich  wegen  ihrer  Manigfaltigkeit 
nicht  einzeln  aufzählen  ;  wir  können  sie  unterscheiden  in 

a.  Pharmazeutisch-chemische  PräparatCj  Alkaloide,  Metallpräparate,  Alkohol- 
präparate, ätherische  Oele  und  viele  andere. 
6.  Extrakte^    Tinkturen,    Syrupe   etc.,   nach  den  Vorscliriffcen  der  Pharma- 
kopoe oder  nach  Spezialrezepten  bereitet. 

c.  Künstliche  Mineralwasser  zum  Hausgebrauch  und  zu  medizinischer  Ver- 
wendung. 

d.  Diätetisch-medizinische  Präparate,  wie  Milchzucker,  Malzextrakt  etc. 
ad  5)  Künstliche  Düngmittel ,  namentlich  Superphosphate  aller  Art. 

ad  6)  Theerfarben.  Die  Zahl  derselben  ist  ungemein  groß;  stets  tauchen 
neue  auf  und  verschwinden  andere  wieder  aus  dem  Handel.  Wir  können  folgende 
Ellassen  von  Produkten  unterscheiden: 

a.  Zwischenprodukte^  z.  B.  Anilin,  Diphenylamin,  Naphtylamin,  Besorcin. 
6.  Aeltere  Anilinfarben,  z.  B.  Fuchsin,  Cerise,  Marron,  Anilinblau,  Anilin- 
violett, Induline,  Methjlgrün. 

c.  Diverse  neuere  Anilinfarben,  z.  B.  Malachitgrün,  Methylenblau,  Safranin, 
Indophenol. 

d.  Azofarbstoffe ,    gelbe,    orange,    braune,    rothe,  unter   einer   Menge    von 
Phantasienamen  gehend. 

0.  Phtaleine,  Fluoresceüi,  Eosine  und  andere  Resorcinfarben,  Galleln,  Coerule'in. 

/.  Phenol farbsto ff e^  Pikrinsäure,  Corallin. 
g.  Naphtalinfarbstoffe,   Naphtolgelb,    Magdalaroth;  sehr  viele  Azofarbstoffe 

gehören  auch  in  diese  Klasse. 
Ä.  Anihracenfarbstoffe,  Alizarine  aller  Art,  Alizarinorange,  Alizarinblau. 

Der  Produktionswerth  dieser  weitaus  bedeutendsten  Branche  der  chemischen 
Industrien  wird  auf  16  Millionen  Franken  geschätzt.  Hauptsitz  der  Industrie 
ist  Basel.    Eine  große  Fabrik  betimlet  sich  auch  in  La  Plaine  bei  Genf. 

ad  7)  Farbholzextrakte,  namentlich  aus  Blauholz,  Rothholz,  Gelbholz,  £jreuz- 
beeren,  Quercitron,  Sumach. 

Die  einzige,  aber  sehr  bedeutende  Fabrik  von  Farbholzextrakten  ist  diejenige 
der  Firma  Joh,  Rud.  Geigt/  in  Basel. 

ad  8)  Anderweitige  Farben  schließen  ein  die  Farblacke  aus  den  erwähnten 
Farbhölzern  und  einige  andere,  wie  Kamiinlack,  Eosinlack  u.  s.  w.,  dann  Mineral- 
farben: Bleiweiß,  Berlinerblau  (Pariserblau\  Chromgelb,  Cliromorange,  Chrom- 
roth, Zinkgelb,  Chronigrün,  Zinnober ;  als  Spezialität :  Konditorfarben,  Butterfarbe 
(aus  Annotto),  in  Gel  abgeriebene  Farben  für  Maler,  Lackirer  etc. 

ad  l»)  Firnisse  und  Lacke  werden  hauptsächlich  unterschieden  in  fette, 
spirituöse  und  ätherische,    dazu  kommen   Truckenmittel  (Siccatif,  Terebin). 

Leinöl-,  Terpentin-  und  Alkuholfirnisse  mit  den  verschiedensten  weichen 
und  harten  Harzen  für  Gebäude,  Möbel  und  Wagen  etc.  sind  Gege?istand  einer 
bedeutenden  Fabrikation,  besonders  in  Aarau  (Landult  &  C'*").  Kenner  versichern, 
daß  einzelne  Artikel  mit  den   besten  englischen  Marken  konkurriren  können. 


Chemische  Industrien 


—     353     — 


Chemische  Industrien 


ad  10)  Oehj  Schmieren^  Wichse  umfassen  Maschinenöle  aller  Art,  ühr- 
macheröl,  Lampenöl,  Lederol,  Bremsenöl,  Stopfbüchsenschmiere,  Wagenschmiere, 
Lederschwärze  verschiedener  Art,  Schuhwichse,  Möbelwichse,  Banmwachs,  ßrauer- 
pech,  Schusterpech,  Cylinderlack. 

ad  11)  Seifen,  Parfumerieartikel,  Kerzen  umfassen  Fett-,  Harz-,  Olein- 
und  Schmierseifen  sehr  verschiedener  Art,  Fettlaugenmehl,  Toiletteseifen,  Medizinal- 
seifen, Pommaden,  Haaröle,  Eau  de  Cologne,  Extraits  d'odeurs,  kleinere  Toilette- 
artikel, Talgkerzen,  Stearinkerzen,  Wachskerzen,  Oleinsäure,  Preßtalg,  Kunstbutter 
(Speisefett). 

Den  Produktionswerth  der  Fettindustrie  schätzt  man  auf  4 — 47«  Millionen 
Franken. 

ad  12)  Zündwaaren  umfaßt 
a.  Zündhölzchen,  Zündkerzchen  etc. 

6.  Sprengpräparate,    wie    Schießpulver,    Nitroglycerin,    Dynamit,    Spreng- 
gelatine etc. 

Die  Zündholzfabrikation  ist  namentlich  im  Berner  Oberland  zu  Hause.  Von 
34  Fabriken  der  Schweiz  befanden  sich  dort  Ende  1884  21  und  von  diesen 
wiederum  11  in  Frutigen.  Dynamit  etc.  wurde  von  der  bekannten  Dynamitfabrik 
Nobel  in  Isleten  (Kt.  Uri)  durchschnittlich  in  einer  Menge  von  ca.  3000  q  im 
Werthe  von  ca.   1  Million  Franken  produzirt. 

ad  13)  Dinte  umfaßt  Schreibdi nten ,  Eopirdinten,  lithographische  Dinten, 
Zeichendinten,  Tuschfarben. 

In  der  Schweiz  bestehen  drei  größere  Dintenfabriken  (Brunschweiler  &  Sohn 
in  St.  Gallen,  Dr.  B.  Merk  in  Frauenfeld  und  L.  Richard  in  Neuenbürg),  außer- 
dem wird  Dinte  in  vielen  Geschäften  als  Nebenartikel  fabrizirt. 

ad  14)  Diverse:  Knochenleim,  Hautleim,  Käseleim,  Gelatine,  Weizenstärke 
und  andere  Stärkesorten,  Kleber  (Wienerpapp),  Siegellack,  Polirroth,  Putzpulver 
aller  Art. 

Einfuhr  und  Ausfuhr  im  Jahre  1884  einer  Anzahl  Produkte  der 
chemischen  Industrien: 


Einfuhr  Ausfuhr 


q 

40 

2,319 

604 

716 

152 

21 


Aetznatron 19,726 

Alaun 2,511 

Amlung 35,082 

Ammoniak 155 

Anilin  u.  s.  w 11,980 

Arsenige  Säure    ....  2,203 
Bittersalz  s.  Magnesia. 

Bleizucker 1,135       150 

Borsäure  u.  s.  w 4,230         50 

Chlorkalk 15,570       160 

Düngstoffe,  künstliche  .     .  69,896    2,083 

Eisenbeize 3,017    3,367 

Essigsäure i72         42 

FarbstoCTextrakte  ....  3,505    9,210 

Farben,  zubereitete  ...  4,131  13,244 

Firnisse  und  Lacke  .     .    .  2,459       447 
Garancine  s.  Krappextrakt. 
Glaubersalz  s.  Natron,  schwefeis. 

Glycerin,  Glycerinlauge     .  1,710         IG 
Kali,  blausaures,  gelbes  u. 

chromsaures      ....  6,488           5 

Kali,  kohlensaures    ...  2,178         96 

Krappextrakt 1,826    3,261 

Furrer,  Volkswirthschafts-Lexikou  der  Schweiz. 


Leim 3,117 

Magnesia,  schwefelsaure    .  1,258 

Natron,  essigsaures  .     .     .  3,263 

„        kohlensaures    .    .  42,239 

„        schwefelsaures      .  7,182 

Oele,  fette 89,144 

Paraffin 1,492 

Parfumeriewaaren    .     .     .  1,240 

Salpetersäure 2,641 

Salzsäure 34,389 

Sauerkleesäure     ....  381 

Schuhwichse 520 

Schwefelsäure 60,830 

Seifen 31,120 

Stearinsäure 7,505 

Terpentin  und  Terpentinöl  4,358 

Thonerde,  essigsaure     .    .  176 

„          schwefelsaure   .  11,007 

Vitriol 5,035 

Wagenschmiere    ....  4,061 

Wasserglas,  flüssiges     .     .  3,200 

Zinkoxyd 682 

Zinnoxyd 2,187 


Einfuhr  Ausfuhr 
2,602 

46 
37 

1,350 
324 

4,695 

387 

159 

1,037 

3 

482 

1,385 

1,540 

97 

31 

887 

280 

2,370 

290 

25 
230 


Chemische  Industrien  —     354     —  Ghirorgen 

Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  92  Chemikalieng^schäfte  ein- 
getragen, wovon  56  als  Fabrikationsgeschäfte,  nämlich :  24  als  chemische  Fabriken 
(Aargau  11,  Baselland  6,  Baselstadt  2,  Glams  3,  Luzern  2),  10  als  Chemikalien- 
handiungen  (Baselstadt  2,  St.  GhiUen  2,  Zürich  6),  29  als  chemische  Prodokten- 
fabrikation  (Banelstadt  3,  St.  Gallen  2,  Genf  12,  Schaffhaosen  1,  Schwyz  1, 
Solothum  1,  Thorgau  2,  Waadt  1,  Zürich  6),  16  als  chemische  Produkten- 
handiungen  (Baselstadt  3,  St.  Grallen  1,  Glams  1,  Schwyz  1,  Solothurn  1, 
Waadt  1,  Zürich  8),  2  als  chemische  Präparaten-Fabrikation  (Baselstadt),  1  als 
chemische  Präparatenhandlung  (Baselstadt),  1  als  Fabrikation  von  chemisch- 
pharmazeutischen Präparaten  (St.  Grallen),  1  als  Handlung  mit  chemisch-technischen 
Produkten  (Schwyz),  6  ak  chemische  Laboratorien  (Baselstadt  1,  Bern  3,  Zürich 
2),  2  als  Agentur-  und  Kommissions-Greschäfte  für  Chemikalien  (Zürich). 

Als  „Chemische  Fabriken''  oder  als  Fabriken  „chemischer  Produkte*  waren 
dem  Fabrikgesetz  Ende  1884  nur  8  Etablissemente  mit  536  Arbeitern  unter- 
stellt, nämlich  2  in  Baselstadt  mit  269  Arb.,  1  Genf  mit  92  Arb.,  2  Glarus 
mit  zuFammen   16  Arb.,  3  im  Kt.  Zürich  mit  zusammen  159  Arb. 

Chevreau«  Ziegenleder  für  die  Schuhfabrikation;  wird  von  England  und 
Frankreich  bezogen. 

Chiasso-Bellinzona  s.  Gotthardbahn. 

Chiasso-Como  s.  Alta  Italia. 

Chili.  Mit  diesem  Lande  steht  die  Schweiz  in  vertraglicher  Beziehung 
durch: 

1)  Die  Genfer  Konvention,  Beitritt  Chilis  am  15.  November  1879  (A.  S. 
n.  F.  IV,  S.  366,  frz.  313). 

2)  Den  Weltpostvertrag,  Beitritt  Chilis  am  1.  April  1881  (A.  S.  n.  F.  Y, 
S.  309,  frz.  276). 

Schweizerisches  Konsulat  in  Valparaiso;  chilenisches  Konsulat  in  Zürich. 

Die  Schweiz  exportirt  u.  A.  nach  Chili  (und  Peru):  Schuhwaaren,  Musik- 
spielwerke, Taschenuhren,  Maschinen,  Käse,  kondensirte  Milch,  Kindermehl,  Baum- 
wollgewebe, Stickereien,  Seidenstoffe,  Seidenbänder,  Elastiques. 

Die  Schweiz  bezieht  u.  A.  von  Chili  (und  Peru) :  Farbhölzer,  Cacao- 
bobnen,  rohen  Katfee. 

China«    Betreffend  den  Waarenverkehr  mit  China  s.  Japan. 

China  nennt  man  auch  einen  sehr  leichten  zweitrettigen  Stoff,  der  ganz 
wenig  Zettel  (von  Seide)  und  Baumwolle  als  Schuß  hat.  Die  Waare  wird  sehr 
st^if  appretirt  und  zu  Schirm-  oder  Hutfutter  verwendet.  Zürich  befaßt  sich  nicht 
mit  der  Fabrikation  des  Artikels,  weil  er  von  den  mechanischen  Webereien  im 
Departement    de  Tlsere  (Frankreich)    erstaunlich   billig  hergestellt  werden  kann. 

Chinagarn.  Auä  weißer  Strazze  gefertigter  Seidenzwim,  welcher  ungefärbt 
ein  reines  Weiß  bietet.  Diese  Spezialität  kam  im  Jahre  1875,  namentlich  für 
Stickereien,  in  Aufnahme. 

Chine  nennt  man  ein  zweitrettiges  Ganzseidengewebe,  meistens  von  guter 
Qualität,  auf  dessen  Zettel  beliebige  Figuren,  Blumen  etc.  in  verschiedenartigen 
Farben  gedruckt  worden  sind.  Die  Waare  wird  zu  Costumes  verwendet  und  von 
der  einheimischen  wie  der  fremden  Seidenindustrie  fabrizirt. 

Chints  (Ziz).  Bedrucktes  Baumwollgewebe;  Artikel  der  schweizerischen 
Zeugdruckerei. 

Chirurgen,  Naturärzte  etc.  Als  solche  bezeichneten  sich  anläßlich  der  Völks- 
zählung von  1880  284  Personen:  Aargau  6,  Appenzell  A.-Rh.  10,  Appenzell 
I.-Rh.    7,    Baselland    11,    Bern  5,    Genf   21,    St.  Gallen  49,    Schaffhausen  18, 


Chirurgen  —     355     —  Christ's  gelbe  Reinette 

TesBin  6,    Thargan  48,  Waadt  5,  Ztirich  70,  Zug  5,  in  den  übrigen  Kantonen 
zusammen  23. 

Chlorkalk  wird  nur  wenig  in  der  Schweiz  fabrizirt,  indem  der  Kampf 
mit  den  in  großen  Massen  fabrizirenden  englischen  und  deutschen  Fabriken  zu 
schwer  ist.  Man  verwendet  den  Chlorkalk  namentlich  bei  der  Bleicherei,  der 
Papierfabrikation  und  zur  Desinfektion.  Er  wird  durch  Behandlung  von  Kalk 
mit  Chlorgas  dargestellt,  welch'  letzteres  man  durch  Einwirkung  von  Salzsäure 
auf  Mangandioxyd  (nattlrlichen  Braunstein  oder  künstlich  dargestellten)  erhält. 
Guter  Chlorkalk  des  Handels  soll  zirka  35  ^/o  bleichendes  Chlor  =110  fran- 
zösische Grade  enthalten. 

Ausfuhr  1884:  160  q,  1883:  97  q.  Einfuhr  1884:  15,570  q,  1883: 
12,888  q,  1873:  9878  q,  1863:  6424  q,  1853:  4482  q. 

Chlorzink  (Zinkchlorid,  salzsaures  Zink,  Zinkbutter)  wird  u.  A.  in  der 
chemischen  Fabrik  von  Gebrüder  Schnorf  in  üetikon,  Kt.  Zürich,  dargestellt. 
Dasselbe  dient  namentlich  zur  Imprägnirung  von  Eisenbahnschwellen  und  Telegraphen- 
stangen. 

Chlorzinn  (wasserfrei  und  in  Lösung  von  50  und  60^)  fabriziren  Gebrüder 
Schnorf  in  XJetikon  am  Zürichsee. 

(yhocolade.  Die  Chocoladefabrikation  ist  in  der  Schweiz  ziemlich  stark 
verbreitet,  hauptsächlich  in  den  westlichen  Kantonen,  wo  auch  die  älteste  und 
größte  Schweiz.  Fabrik  ihren  Sitz  hat,  nämlich  diejenige  von  Euß-Suchard  dt  Cie. 
(früher  Ph.  Suchard)  in  Serrieres  bei  Neuenburg.  Dieselbe  wurde  im  Jahre  1826 
gegründet.  Anfangs  wurden  höchstens  50  kg  Chocolade  per  Tag  fabrizirt;  heute 
beträgt  die  tägliche  Produktionsfahigkeit  über  2000  kg;  außerdem  besitzt  die 
Firma  seit  einigen  Jahren  eine  Fabrik-Filiale  in  Lörrach,  die  in  Folge  der  Er- 
höhungen des  deutschen  Chocoladezolls  errichtet  wurde. 

Die  Jahresproduktion  in  der  Schweiz  wird  auf  23,000  q  im  Werthe 
von  über  5  Millionen  Fr.  geschätzt.  Der  Export  beträgt  ungefähr  5000  q,  so 
daß  für  den  inländi^^chen  Konsum  18,000  q  zu  rechnen  sind.  Der  Hauptkonkurrent 
im  Auslande  ist  die  Firma  Menier  in  Paris. 

Zur  Zeit  bestehen  laut  Handelsregister  in  der  Schweiz  mindestens  24 
Chocoladefabrikationsgeschäfte,  wovon  8  im  Kt.  Genf,  7  im  Kt.  Waadt,  3  im 
Kt.  Tessin,  je  1  in  den  Kantonen  Baselstadt,  Bern,  Luzem,  Neuenburg,  St.  Gallen, 
Zürich. 

Dem  Fabrikgesetz  waren  Ende  1884  11  Chocoladefabriken  mit  350 
Arb.  unterstellt,  nämlich  im  Kt.  Bern  1  mit  4  Arb.,  Genf  1  mit  6  Arb.,  Kt. 
Neuenburg  2  mit  217  Arb.,  Waadt  5  mit  69  Arb.,  Kt.  Zürich  2  mit  54  Arb. 

Nach  der  Yolkszählungsstatistik  von  1880  befaßten  sich  damals  mit  der 
Chocoladefabrikation  354  Personen  (Genf  32,  Neuenburg  183,  Waadt  60,  Zürich  52, 
übrige  Kantone  zusammen  27). 

Ausfuhr  von  Chocolade  und  sonstigen  Cacaopräparaten  1884:  5320  q  k 
ca.  Fr.  250  =  Fr.  1'300,000,  1883:  4458  q,  1880:  3486  q,  1873:  3027  q. 
Der  Hauptexport  richtet  sich  nach  Oesterreich,  Italien,  Frankreich,  Belgien  und 
Deutschland. 

Einfuhr  1884:  245  q,  1883:  190  q,  1880:  115  q,  1872/81:  Durch- 
schnitt 78  q,  1863:  36  q,  1853:  24  q. 

Christ's  gelbe  Reinette  (Späte  gelbe  Reinette),  Tafel-  und  Wirthschafts- 
frucht  zweiten  Ranges  (Winterfrucht),  fehlt  in  besseren  und  in  älteren  Baum- 
pflanzungen   der  Schweiz   selten.    Frühe  Tragbarkeit   und   häufig  reiche  EnvtAsoL 


Christ's  gelbe  Reinette  —     356     —  Cichorien 

empfehlen  diese  Reinette,  die  auch  in  höheren  Lagen  noch  gut  gedeiht  and 
z.  B.  in  dem  2000'  hoch  gelegenen  St.  Grallen  noch  schöne  und  delBcate  Frucht 
bringt.  (, Schweizerische  Obstsorten'*,  Verlag  der  Lithogr.  Anstalt  J.  Tribelhom 
in  St.  Gallen.) 

Chromalaim.  Die  Fabrikation  von  Chromalaun  ist  in  der  Schweiz  erst 
aufgenommen  worden,  seitdem  durch  die  Alizarinfabrik  in  Basel  inländisches 
Eohmaterial  verfügbar  geworden  ist.  Das  Produkt  wird  hauptsächlich  zur  Fabri- 
kation gewisser  Theerfarben  und  zur  Kattundruckerei  verwendet. 

Produzent  ist  unter  Anderen  die  chemische  Fabrik  von  Carl  Glenk  in 
Schweizerhalle. 

Chromfarben:  Chromgelb,  Chromroth,  Chromorange,  Chrom- 
grün; Zinkgelb,  Zinnober-Imitation  werden  in  schweizerischen  Fabriken 
(meist  aus  Bleizucker  und   ohromsaurem  Kali)  dargestellt  und  stark  verwendet. 

Chromolithographie  s.  Lithographie. 

Chronometres  s.  Uhren. 

Chrysolin«  Benzylfiuorescein,  gefärbtes  Derivat  des  Besorcins,  zu- 
erst von  den  Chemikern  des  Hauses  P.  Monnet  &  Cie.  in  La  Plaine  bei  Genf 
gefunden.     Gibt  ein  schönes  Gelb. 

Churer  Oelseife.  Durch  Güte  und  Billigkeit  beliebte  Spezialität  von 
Brünett  &  Cie.  in  Chur. 

Chur-Rorschaeh  s.  Vereinigte  Schweizerbahnen. 

Cichorien.  Die  Cichorienfabrikation  hat  in  der  Schweiz  gegenüber  der 
riesigen  deutschen  Konkurrenz  nicht  in  großem  Maßstab  aufzukommen  vermocht, 
in  neuerer  Zeit  um  so  weniger,  als  im  Allgemeinen  eher  eine  Ab-  als  Zu- 
nahme des  Cichorienverbrauchs  und  dagegen  eine  wachsende  Verwendung  des 
für  die  Gesundheit  als  zuträglicher  erkannten  Feigenkaffees  und  anderer  £[affee- 
surrogate,  wie  geröstetes  Getreide  etc.,  wofür  bereits  mehrere  größere  Fabriken 
in  der  Schweiz  bestehen,  eingetreten  ist. 

Im  Handelsregister  waren  £nde  1884  als  CHchorienfabrikationsgesohäfte 
die  Geschäfte  von  7  Firmen  eingetragen  (s.  auch  Kaffeesurrogate),  wovon  2  im 
Kt.  St.  Galleu,  2  im  Kt.  Waadt,  1  Kt.  Baselstadt,  1  Kt.  Solothum,  1  Kt.  Zürich. 
Eine  Fabrik  besteht  auch  in  Langenthai.  Mehrere  Firmen,  welche  Cichorien 
fiäbriziren,  mögen  als  Kaffeesurrogat-  und  oder  als  Kaffee-Essenzen-Geschäfte 
(s.  diese)  eingetragen  sein. 

Dem  Fabrikgesetz  waren  Ende  1884  als  Cichorienfabriken  3  Etablisse- 
mente  mit  122  Arb.  (35  Pferdekräfte)  unterstellt,  nämlich  diejenigen  der  Firmen 
Heinrich  Frauck  &  Söhne  in  Baselstadt  (90  Arb.),  Block  &  Erb  in  Au,  Kt. 
St.  GtiUen  (25  Arb.),  Winterthurer  Cichorienkaffeefabrik  (7  Arb.).  Als  Neben- 
gweig  ist  die  Cichorienfabrikation  im  Fabrikregister  bei  der  Kaffee-Essenz-  und 
Cichorienfabrik  Solothum  in  Solothum  vorgemerkt. 

Nach  dem  Bericht  über  die  dritte  schweizerische  Industrie- Ausstellung  (Bern 
1857)  kannte  man  damals  in  der  Schweiz  nur  2  solche  Geschäfte. 

Ausfuhr: 


Cichorien 

Cichorienessenzen  u.  and.  Kaffeesurrogate 
föcborien  wurzeln 


1884 

1883 

1873 

1863 

1853 

q 

q 

q 

q 

q 

599 

527 

337 

160 

165 

24 

5 

18 

23 

14 

Cichorien  —     357     —  Cigarren  und  Cigarretten 

Einfuhr: 

1884    1883    1873    1863    1853 

q  q  q  q  q 

Cichorien 26,677  35,179  31,273  30,019  24,917 

Cichorienessenzen  a.  and.  Kaffeesurrogate        118        334  26 

Cichorienwurzeln 30,519   11,606   10,218       1367      2530 

Weitaus  die  größte  Einfuhr  findet  tiher  die  deutsche  Grenze  statt. 

Cigarren  und  Cigarretten.  a.  Cigarren.  Die  Cigarrenfabrikation  hat  in 
einigen  Kantonen  sehr  erhebliche  Ausdehnung  und  große  volkswirthschaftliche 
Bedeutung  erlangt.  Ihre  Anfänge  waren  zweifelsohne  mit  dem  inländischen  Tabak- 
bau und  der  darauf  basirten  Fabrikation  von  Rauchtabak  verknüpft  und  auch 
heute  noch  werden  bessere  Sorten  inländischen  Tabaks  zur  Fabrikation  geringer 
bis  mittelfeiner  Cigarren,  aber  meist  nur  als  Einlage,  seltener  als  Deckblatt  ver- 
wendet. Die  Hauptproduktion  von  Cigarren  stützt  sich  auf  den  Import  fremden 
Tabaks,  der  im  Jahre  1884  50,496  q  im  Werthe  von  ungefähr  4  Millionen 
Franken  betrug. 

Die  Schweiz.  Cigarren  zerfallen  nach  ihrer  FaQon  in  zwei  Hauptgruppen: 
abgeschnittene  (sog.  Grandson,  Veveysans,  Vevey  fins,  Vevey  longs,  Vevey  courts, 
Suisses  longs,  Figaros,  Havanna  bouts,  Rio-Grande  etc.)  und  Kopfoigarren.  Die 
erstere  Art  wurde  früher  nur  in  der  westlichen  Schweiz,  namentlich  in  den  Kantonen 
Waadt  und  Genf  gemacht.  Später  betheiligten  sich  auch  die  germanischen  Kantone 
(Aargau,  Bern,  Basel  etc.)  an  dieser  Fa^onnirung.  Seit  der  1879  eingetretenen 
Erhöhung  des  Schweiz.  Cigarrenzolls  ist  man  in  letzteren  mehr  zur  Fabrikation 
mittlerer  und  feiner  Kopfoigarren  übergegangen.  Die  billigeren  Sorten  werden 
nun  wieder  seltener  mit  Kopf,  sondern  meistens  in  französischer,  d.  h.  cylindrischer 
Form  gemacht,  welch'  letztere,  der  geringeren  Qualität  und  dem  billigeren  Preis 
entsprechend,  eine  bequemere  und  wohlfeilere  Herstellung  erlaubt. 

Die  Fabrikanten  von  Vevey-  und  Grandsoncigarren  brauchen  meist  vir- 
ginischen  Tabak  zu  Deckblättern.  Geringere  Cigarren  deutscher  und  welscher 
Fa^on  werden  aus  Elsäßer-,  Pfälzer-,  Breisgauer-  und  Waadtländertabak  mit 
holländischem  oder  auch  waadtländischem  Deckblatt  gemacht.  Für  mittelfeine 
Sorten  braucht  man  Java-,  Domingo-,  brasilianisches  und  virginisches  Gewächs. 
Die  amerikanischen  Sorten  werden  meistens  über  Bremen,  Amsterdam,  Rotterdam 
und  Hamburg,  die  westindischen  über  Hamburg  und  Bremen,  die  ostindischen 
über  Amsterdam  und  Rotterdam,  Pfälzer  von  Mannheim  und  Speyer,  Elsäßer 
von  Straßburg,  holländische  von  Amsterdam,  Rotterdam  und  Amheim  bezogen. 
Die  bedeutendsten  und  weltbekannten  Fabriken  sind  diejenigen  von  Vautier  fr^res 
in  Grandson,  Ormond  &  Cie.  in  Vevey,  J.  Kottmann  in  Solothum,  jetzt  Aktien- 
gesellschaft, die  Tabakmanufakturen  in  Brissago,  Chiasso  und  Balerno  im  Kt.  Tessin. 

Der  Export  inländischer  Cigarren  ist  nicht  sehr  erheblich,  hauptsächlich 
wegen  den  Schutzzöllen  und  Einfuhrverboten  der  meisten  europäischen  Länder, 
betrug  aber  im  Jahre  1884  immerhin  4131  q  =  ca.  2  Millionen  Franken. 
Durch  die  im  Jahre  1879  eingetretene  Erhöhung  des  Schweiz.  Eingangszolls 
für  Rohtabak  ist  der  Export  ebenfalls  erschwert  worden.  Noch  kleiner  als  der 
Export  ist  der  Import  (1884:  1601  q),  wenigstens  der  sichtbare,  der  überdies 
in  merklicher  Abnahme  begriffen  ist  und  zu  der  Annahme  berechtigt,  daß  im 
Inland  die  Qualität  und  Billigkeit  des  Schweizer  Fabrikats  als  Vorzug  gegenüber 
einem  großen  Theil  der  eingeführten  Cigarren  immer  mehr  anerkannt  wird.  Zur 
Verminderung  des  Imports  hat  übrigens  in  bedeutendem  Maße  auch  die  im 
Jahre  1879  erfolgte  Erhöhung  des  Schweiz.  Zolls  für  Cigarren  beigetragen. 


Cigarren  und  Cigarretten  —     358     —  Cigarren  und  Cigarretten 

Für  die  Berechnuag  des  Produktionsqaantams  fehlen  sichere  Anhalts- 
punkte.   Ein  Versuch  für  das  Jahr  1884  gestaltet  sich  folgendermaßen: 

Einfuhr  von  Tabakblättern 50,496   q 

Inländische  Produktion  ca 17,000   „ 

67,496   q 
Ausfuhr  von  Tabakblättern 388   , 

67,108   q 
Ab  ca.  Vs  für  Rauch-  und  Schnupftabak   .     .     .     22,369    „ 

Disponibler  Rohtabak  für  Cigarren 44,739   q 

Vs  Fabrikationsabgang 14,913   „ 

Zu  Cigarren  verarbeitet 29,826   q 

k  16,000  =  477  MUlionen  Stück,  a  3  Cts.  =  14  MüUonen  Franken. 

Ein  ähnliches  Resultat  ergibt  sich,  wenn  der  Berechnung  die  Arbeiterzahl 
zu  Grunde  gelegt  wird: 

Man  rechnet  auf  100  Arbeiter  der  verschiedenen  Arten  bei  fabrikmäßigem 
Betrieb  eine  Jahresproduktion  von  6  Millionen  Cigarren  deutscher,  97«  — 10 
Millionen  französischer  Fa^on,  durchschnittlich  also  8  Millionen  Stück.  Für  die 
berechneten  477  Millionen  Ggarren  wären  also  in  runder  Zahl  6000  Arbeiter 
erforderlich.  Nach  der  Volkszählung  von  1880  beschäftigten  sich  mit  Tabak- 
und  Cigarrenfabrikation  4943 ,  nach  Schlatter's  Industriekarte  für  die  Landes- 
ausstellung von  1883  5389  Personen.  Dem  Fabrikgesetz  unterstellt  waren  Ende 
1884  5159  Arbeiter  der  Tabakindustrie.  Rechnet  man,  daß  die  Rauch-  und 
Schnupftabakfabrikation  den  vierten  Theil  aller  Tabakarbeiter  absorbire,  so  bleiben 
von  der  Schlatter' sehen  Zahl  4000  Personen  für  die  Cigarrenfabrikation.  Der 
Handelsberichterstatter  des  Vororts  des  Schweiz.  Handels-  und  Industrievereins 
nimmt  unter  Berücksichtigung  der  vielen,  in  ihren  Wohnungen  mit  Cigarren- 
nnd  Tabakfabrikation  beschäftigten  Personen  die  Zahl  von  15,000  an.  Hievon 
7*  für  Schnupf-  und  Kautabak  blieben  ca.  11,000  Personen  für  Cigarren.  Das 
Resultat  unserer  Berechnung  von  6000  befindet  sich  also  zwischen  beiden  zitirten 
Zahlen  von  4000  und  11,000.  Letztere  dürfte  wirklich  zu  hoch  sein.  Wir  wollen 
aber  weder  für  die  eine  noch  für  die  andere  der  genannten  Zahlen  auch  nur 
annähernde  Zuverlässigkeit  beanspruchen.  Im  Jahre  1867  schätzte  Prof.  Bolley 
(Bericht  über  die  Pariser  Weltausstellung)  auf  Grund  seiner  Ermittelungen  die 
Produktion  auf  100 — 120  Millionen  Cigarren  französischer  und  ebenso  viele 
deutscher  FaQon,  und  den  Werth  dieser  Produktion,  ä  Fr.  30  per  1000,  auf 
Fr.  7 '200,000,  die  Zahl  der  damit  beschäftigten  Arbeiter  auf  3000  und  deren 
jährliche  Lohnsumme  auf  Fr.  1^200,000,  den  Schweiz.  Gesammtkonsum  von 
Cigarren  auf  225  Millionen  Stück  im  Werthe  von  7  Millionen  Franken. 

Im  Bericht  über  die  Schweiz.  Industrieausstellung  in  Bern  im  Jahre  1857 
wird  als  Schätzung  eines  „sehr  wohl  unterrichteten  Geschäftsmannes**  die  Cigarren- 
produktion  zn  80  Millionen  Stück,  die  hiefÜr  nöthige  Arbeiterzahl  zu  1400, 
deren  Lohnsumme  zu  Fr.  500,000,  die  Zahl  der  irgendwie  namhaften  Tabak- 
fabriken zu  109  angegeben. 

Statistisches  R^ume  der  Schätzungen: 

Arbeiter.  g^^^^  j.^ 

1857  1400  80  Millionen  2,4  Millionen 

1867  3000  240  „  7,2 

1884  7000  500  „  15,o 


Cigarren  und  Cigarretten 


—     359     — 


Givilstandskonventionen 


Ausfuhr  von  Cigarren  1870:  2672  q,  1880:  2698  q,  1884:  4131  q 
k  Fr.  500  —  2  Millionen  Franken. 

Einfuhr  von  Cigarren  1851:  2278  q,  1860:  3510  q,  1870:  1837  q, 
1880:  1488  q,  1884:  1601  q  k  Fr.  800  =  Fr.  1'300,000. 

b.  Cigarretten  werden  in  der  Schweiz  noch  nicht  seit  langer  Zeit  fahrizirt ; 
dieselben  sind  aber  mindestens  ebenso  gut  und  billig  als  die  eingeführten.  Ein- 
fuhr von  Cigarretten  1884:  237  q,  1883:  203  q,  1880:  145  q.  Ausfuhr 
von  Cigarretten  1884:  21  q,  1883:  32  q. 

Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  524  Cigarren-  und  Cigarretten- 
geschäfte  eingetragen,  nämlich  126  als  Cigarrenfabrikation,  390  als  Handlungen, 
4  als  Cigarrenimportgeschäfte,  1  als  Handlung  mit  ostindischen  Cigarren,  1  als 
Cigarrendepot,  1  als  Cigarrettenfabrikation,  1  als  Cigarrettenhandlung. 

Die  Gesammtzahl  524  vertheilt  sich  auf  die  Kantone  wie  folgt:  Aargau  66, 
Appenzell  A.-Rh.  1,  Baselstadt  25,  Bern  72,  Freiburg  13,  St.  Gallen  19,  Genf 
64,  Glarus  4,  Graubttnden  26,  Luzern  28,  Neuenburg  35,  Nidwaiden  2,  Schaff- 
hausen 8,  Solothurn  5,  Tessin  1,  Thurgau  15,  Uri  2,  Waadt  53,  Zürich  82, 
Zug  3.    Siehe  auch   „Tabakfabrikation  und  -Handel". 

Dem  Fabrikgesetz  waren  Ende  1884  78  Etabl.  (mit  3815  Arb.)  unter- 
stellt, in  denen  die  Cigarren-  und  Cigarrettenfabrikation  ausschließlich  oder  als 
Hauptindustrie  betrieben  wird,  nämlich  im  Et. 


Aargau      .     .     . 

44  mit 

2354 

Baselstadt       .     . 

.       2     „ 

145 

Bern     .     .     .     . 

7        n 

268 

Freiburg   .     . 

1  . 

42 

Glarus       .     . 

.            1        n 

45 

Graubünden    . 

.       3     „ 

47 

Luzern      .     . 

.       9     « 

184 

Neuenburg 

1     . 

20 

Solothurn 
Tessin 
Thurgau  . 
Waadt 
Wallis      . 
Zürich 
Zug     .     . 


1  mit  80  Arb. 

1  «  259  , 

1  «  12  . 

4  .  273  n 

1  «  45  , 

1  «  8  , 

1  -  33  , 


Als  Nebenindustrie  wird  die  Cigarrenfabrikation  in  8  dem  Gesetz  unter- 
stellten Etablissements  betrieben,  nämlich  Aargau  1,  G«nf  1,  Tessin  1,  Waadt  4, 
Zürich  1. 

Cipolin.  Eine  sog.  antike  Marmorsorte  von  Saillon-Saxon  im  Et.  Wallis, 
welche  durch  herrliche  Zeichnung  und  Färbung  den  ersten  Rang  unter  allen 
Bausteinen  der  Schweiz  einnimmt.  Cipolin  ff r and  anÜque:  Gelblich-weißer 
Grund,  grün  oder  graugrün  bebändert,  in  sehr  verschiedenen  Varietäten.  Cipolin 
vert  moderne:  Gelbgrünlicher  Grund,  dunkelgrün  gewölkt. 

Citronen.  Betreffend  Ein-  und  Ausfuhr  siehe  Südfrüchte,  frische :  Orangen, 
Citronen  etc. 

CitronensSure  und  citronensaurer  Ealk.  Ausfuhr  1884:  —  q, 
1883:  1  q.  Einfuhr  1884:  346  q,  1883:  251  q,  Durchschnitt  1872/81: 
88  q,   1873:  62  q. 

Gitronensaft.  Ausfuhr  1884 :  —  q,  1883 :  5  q.  Einfuhr  1884 :  274  q, 
1883:  315  q,  Durchschnitt  1872/81:  457  q,  1873:  741  q. 

Citronin  (Jaune  indien).  Im  Jahre  1881  entdeckter  Theerfarbstoff,  der 
von  P.  Monnet  &  Cie.  in  La  Plaine  bei  Genf  zum  ersten  Mal  fabrikmäßig  dar- 
gestellt wurde. 

Civilstandskonventionen  betreffend  gegenseitige  kostenfreie  Uebermittlung 
von  GeburtS'  und  Todscheinen  etc.  hat  die  Schweiz  abgeschlossen  mit: 

Bayern,  am  7.  Dezember  1874.  (A.  S.  n.  F.  I,  S.  210,  frz.  172.1 


Civilstandskonventionen 


—     360     — 


Goerulein 


Belgien,  am  2.  Februar  1882.  (A.  S.  n.  F.  VI,  S.  140,  frz.  149.) 
Italien,  am  l.,9.  September  1870.  (A.  S.  X,  S.  299,  frz.  267.) 
Oesterreich'Ungarn,  am  7.  Dezember  1875.  (A.  S.  n.  F.  II,  S.  148,  frz.  118.) 


Civilstandskreise.  Die  Zahl  der  Civ 


Aargau  ....  249 

Appenzell  A.-Rb.  .  20 

Appenzell  I.-Kh.    .  2 

Baeelland    ...  36 

Baselstadt   ...  1 

Bern       ....  222 

Freiburg      .     .     .  125 

Genf      ....  48 

Glarus    ....  23 


Graubiinden 
Luzern  . 
Neuenburg  . 
Nidwaiden  . 
Obwalden  . 
Schaff  bausen 
Solothurn  . 
St.  Gallen  . 
Schwyz  . 


IstandskreiHe  beträgt  in  jedem  Kanton : 


207 

109 

45 

6 

7 

29 

88 

93 

30 


Tessin  . 
Thurgau 

Uri   .  . 

Waadt  . 

Wallis  . 

Zürich  . 
Zug  . 


265 

74 

20 

107 

111 

200 

11 


Total  2128 


Cloaking  ist  gleichbedeutend  mit  Bojeaux  (s.  d'.). 

Coaks.     Die  Verwendung  von  Coaks  als  Heizmaterial  für  Wohnungen  ist 
in  neuerer  Zsit  mit  der  zunehmenden  Verwendung  von  Eisenöfen  und  Kochherden 
für  Coaksfeuerung  in  der  Schweiz  wie  anderswo  bedeutend  gewachsen.  Den  Bedarf 
hiefür  decken  tiberwiegend  die  inländischen  Gastabriken. 

Coaks  für  Fabriken  und  Eisenbahnen  wird,  wie  Steinkohle,  hauptsächlich 
von  Saarbrücken  eingeführt. 

Einfuhr  im  I.  Seraester  1885:  192,679  q,  wovon  100,250  q  aus  Deutsch- 
land, 91,135  q  aus  Frankreich,   1157  q  aus  Italien,  137  q  aus  Belgien. 

Ausfuhr  im  I.  Semester  1885:  5290  q  a  Fr.  3.  24  Durchschnitt- 
Deklarationswerth. 

Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  17  Geschäfte  als  Coakshandlungen 
bezeichnet,  wovon  5  Baselstadt,  4  Kt.  Glarus,  3  Kt.  Bern,  2  Kt.  Zürich,  je  1 
Kt.  Freiburg,  Neuenburg,  Solothurn.  Die  meisten  Geschäfte  dieser  Art  mögen 
unter  den  Bezeichnungen  Kohlenhandel,  Brennmaterialienhandlungen  im  Handels- 
register eingetragen  sein. 

Cochenille.  Insekt,  das,  wenn  getödtet  und  gedörrt,  als  Farbstoff  dient, 
Einfuhr  1884:  13  q,  1883:  14  q,  1872/81  :  durchschnittlich  42  q,  1873:  52  q, 
1863:    166  q,   1853:   106  q. 

Cocons.  Die  schweizerische  Produktion  von  Seidencocons  (ausschließlich 
im  Kt.  Tessin)  wird  auf  150 — 170,000  kg  geschätzt.  Im  Uebrigen  siehe  „Seiden- 
kultur'*. 

Einfuhr  von  Cocons  im  Jahre  1884:  5186  q,  1883:  4456  q,  1877: 
2912  q. 

Ausfuhr  im  Jahre   1884:  1764  q,   1883:   794  q,   1877:  458  q. 

Cocosmatten  und  -Teppiche.  Dem  Fabrikgesetz  ist  das  Cocosmatten- 
Fabrikationsgeschäft  von  C  Teucher  in  Ebikon,  Kanton  Luzern,  unterstellt.  Als 
Cocosteppich-FabrikatiüUögeschäft  ist  im  Handelsregister  das  Geschäft  der 
Firma  Euchntuhl  tO  Schär  in  Langenthai  eingetragen.  Es  bestehen  ohne  Zweifel 
ziemlich  viel  Geschäfte,  welche  Cocosfasern  zu  Teppichen,  Matten,  Thtlrvor lagen 
und  anderen  Artikeln  verarbeiten. 

Cocosnussöl.  Betreffend  Ein-  und  Ausfuhr  siehe :  Palmöl  und  Cocosnußöl. 

Coerulein  ist  ein  aus  Pyrogallol-  und  Phtalsäure  mit  Schwefelsäure  dar- 
gestellter Farbstoff,  welcher  echte  olivengrüue  Nuancen  gibt  und  namentlich  im 
Kattundruck  stark  verwendet  wird.  L.  Durand  &  Huguenin  in  Basel  waren  die 
Ersten,  welche  diesen,  im  Jahre  1871  von  Baeyer  entdeckten,  aber  von  keinem 
Fabrikanten  beachteten  Körper  im  Großen  darstellten. 


CollodioD  —     361     —  Cordonnetchappe 

Collodion  ist  eine  ModifikatioD  der  Schießbaumwolle,  aufgelöst  in  Aether 
oder  Aetheralkoliol.  Man  unterscheidet  medizinisches  und  (viel  schwieriger  dar- 
stellbares) photographisches  Collodion,  welches  Letztere  in  genügend  guter  Qualität 
in  der  Schweiz  fabrizirt  wird. 

Colombey.  Dunkelrothbrauner,  schwach  grau  gewölkter  Marmor  von  Co- 
lombey  im  Kt.   Wallis. 

Colonnes.  Mousseliue-  und  Gaze-Gewebe  mit  fa^onirten,  weißen  und  far- 
bigen Streifen  (Colonnes)  zu  Roben  und  Vorhängen.  Der  Artikel  wurde  früher 
von  den  ostschweiz.  Webern,  speziell  in  Flawyl  und  Umgegend,  besonders  für 
Südamerika  häufig  gemacht. 

Columbia,  Vereinigte  Staaten  von  — .  Mit  dieser  Republik  steht  die 
Schweiz  im  indirekten  Vertragsverhältniß  durch  den 

Weltpost  vertrag ;  Beitritt  Columbias  am  1.  Juli  1881.  (A.  S.  n.  F.  VI, 
S.  290,  frz.  280.)    Schweizerisches  Konsulat  in  Panama. 

Comestibleshandlungen.  Unter  dieser  Bezeichnung  waren  Ende  1884 
53  Geschäfte  im  Handelsregister  eingetragen  und  zwar  im  Kanton  Aargau  1, 
Baselstadt  7,  Bern  8,  Freiburg  2,  Graubtinden  15,  Luzern  1,  Neuenburg  7, 
Zürich   12. 

Completer,  am  ZUrichsee  unter  dem  Namen  ^Zürirebe**,  im  Thurgau  als 
„Lindau er"  bekannt,  hauptsächlich  an  der  Completerhalde  bei  Malans  gebaut, 
ist  eine  Weinbergsrebe  von  mittlerem  Wuchs,  aber  großer  Vegetationskraft.  Die 
Blätter  sind  fünf  lappig,  spitz  gezahnt;  die  Trauben  groß,  achselig,  in  der  Blüthe 
etwas  empfindlich.  Sie  reifen  ziemlich  spät;  wenn  sie  aber  vollkommen  reif  werden, 
so  geben  sie  einen  außerordentlich  starken,  bouquetreichen  Weißwein.        Elr. 

Comprimirte  Arzneistoffe  (Pastillen,  Tabletten).  In  der  Schweiz  befassen 
sich  3  Geschäfte  (Haunmann  in  St.  Gallen,  Huber  in  Basel,  Sauter  in  Genf)  mit 
der  Fabrikation  dieser  Artikel  in  größerem  Maßstabe.  Dieselbe  umfaßt  vor- 
wiegend die  Dosirung  bolcher  Substanzen,  die  ihrer  häufigen  Verwendung  halber 
namentlich  in  Hans-  und  Reiseapotheken  gehören,  sowie  von  Pulver  mit  wider- 
lichem Geschmack,  oder  von  Stoffen,  die  an  der  Luft  wenig  haltbar  sind.  In 
der  Pharmacie  Sauter  in  Genf  werden  jährlich  für  Fr.  30,000  comprimirte 
Tabletten  produzirt.  Die  Zahl  der  von  dieser  Firma  regelmäßig  dargestellten 
comprimirten  Arzueistoffe  beläuft  sich  auf  ungefähr  45,  wovon  höchstens  '/lo 
für  den  inländischen  Konsum. 

Condensatoren  mit  auHgezeichneten  elektrischen  Eigenschaften  fabriziren 
Berthoud  Borel  &  Cie.  in  Cortaillod.  Im  Jahre  1882  wurden  über  2000  Exem- 
plare für  technische  Zwecke  nach  Belgien  und  Frankreich  geliefert,  Überdies  eine 
schöne  Zahl  an  viele  in-  und  ausländische  Institute  zu  wissenschaftlichen  Zwecken. 

Confection  s.  Konfektion. 

Conflserie  s.  Konditorei.  Als  Contiseriefabrik  ist  dem  Fabrikgesetz  ein 
Etablissement  in  Genf  mit   18  Arbeitern  unterstellt. 

Controll-Uhren  für  die  Berechnung  der  Fahrgeschwindigkeit  der  Bahnzüge 
sind  in  der  Schweiz  nach  verschiedenem  System,  von  Hipp  in  Neuenburg  (mit 
elektrischem  Pendel  statt  des  Federtriebwerks,  schon  Anfangs  der  60er  Jahre 
auf  der  Linie  Basel-Olten  eingeführt,  auch  auf  der  badischen  Scbwarzwaldbahn, 
auf  den  württembergischen  Bahnen  und  anderswo  in  Anwendung)  und  von  Hasler 
in  Bern  (Farbschreiber,  von  der  Gotthardbahn  adoptirt)  erfunden  worden. 

Copalharz.    Betreffend  Ein-  und  Ausfuhr  siehe:    Harze,  rohe:  Copalharz. 

Cordonnetchappe.  Stark  gezwirnte,  schnürchenähnliche  Floretseide  für 
Posamenterie  und  Spitzenfabrikation,  zum  Sticken  etc. 


Cordonnetchappe  —     362     —  Gostümstickerei 

Als  CordonDetchappespinnerei  tigarirt  im  Handelsregister  die  Basler  FÜiale 
der  Firma  E.  Ab-der-Halden  &  Cie.  in  Colmar.    S.  auch  Floretspinnerei. 

Cordonnetseide  (Cordonnet).  Stark  gezwirnte,  schnürcbenähnliche  Seide 
für  Stickerei,  Posamenterie  etc.  Wird  nebst  Nähseide  in  beträchtlichen  Quan- 
titäten exportirt.  Das  Hauptabsatzgebiet  war  früher  Deatschland.  Der  seit  1879 
erhobene  hohe  Zoll  von  1  Mark  flir  das  Eälogramm  hatte  diesen  Absatz  erschwert. 
Nun  ist  (Juli  1885)  dieser  Zoll  noch  verdoppelt  worden,  so  daß  von  bedeu- 
tenden Geschäften  mit  Deutschland  in  der  Folge  kaum  mehr  wird  die  Rede  sein 
kSnnen. 

Anfangs  dieses  Jahrzehnts  hatte  die  ostschweiz.  Stickereiindustrie  für  die,  eine 
Zeit  lang  stark  in  Mode  gewesenen,  Seidenstickereien  großen  Bedarf  für  Cordonnet. 

Cornelly-Stickmasehinen.  Einnadlige  Maschinen  fürEettenstich- (sog.  Grob-) 
Stickerei,  die  sich  neben  andern,  zum  Theil  vielnadligen  Systemen  in  den  letzten  Jahren 
in  der  Ostschweiz  und  im  Vorarlberg  eingebürgert  haben,  und  zwar  ausschließlich  in 
der  Hausindustrie.  Die  Cornelly -Maschine  ist  ans  der  ursprünglichen  Maschine  des 
Franzosen  Bonaz  hervorge/^angen,  der  sie  im  Jahre  1867  in  Paris  zum  ersten 
Male  ausstellte  und  an  den  Pariser  Nähmaschinenfabrikanten  Cornelly  verkaufte. 
Dieser  brachte  sie  im  Jahre  1868  nach  St.  Gallen,  wo  sie  aber  anfänglich 
nur  von  Wenigen  beachtet  und  noch  in  vieler  Beziehung  als  mangelhaft  be- 
funden wurde  Sie  fand  dann  auch  in  Frankreich  und  Sachsen  Verwendung  und 
ist  seither  in  mannigfacher  Beziehung  verbessert  worden. 

Corsets  werden  in  der  Schweiz  nicht  im  Großen  fabrizirt,  sondern  fast 
gänzlich  von  Frankreich  und  Deutschland  —  im  Betrag  von  nahezu  einer  Million 
Fr.  —  bezogen,  obschon  die  nöthigen  Textilstotfe :  Baumwollgewebe,  Zanella  (s.  d.) 
und  halbseidene  Satins,  im  Inland  genügend  produzirt  werden. 

Versuche,  die  in  den  Sechzigerjahren  in  Schwellbrunn  und  ümäsch,  zum 
Theil  auf  offizielle  Anregung  und  mit  staatlicher  Unterstützung  gemacht  wurden, 
um  die  Corsetindustrie  im  Appenzellischen  heimisch  zu  machen,  scheiterten  schließlich 
besonders  an  den  Schwierigkeiten  der  Ausrüstung.  In  der  eidg.  Berufsstatistik 
von  1880  figurirt  die  Corsetfabrikation  mit  134  Erwerbenden,  wovon  im  Kanton 
Zürich  63. 

Corsets toffe,  baumwollene  sowohl  wie  halbseidene,  2^nella  etc.,  werden 
in  den  Kantonen  Bern  {Jo^t  iX:  Lanterhurg  in  Langnau),  Thurgau  und  Glarus 
fabrizirt. 

Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  18  Corsetgeschäfte  eingetragen, 
wovon  11   als  Fabrikationsgeschäfte,  6  als  Handlungen,   1  als  Agentur. 

Corsier,  Corseaux.  Weinsorten  des  Kantons  Waadt. 

Cortaillod  s.  Burgunder. 

Cossonay-Vallorbes  s.  Snisse  occidentale. 

Costa-Rica.  Mit  diesem  Staate  steht  die  Schweiz  in  indirektem  Vertrags- 
verhältniß  durch  den 

Weltpostveriratj ;  Beitritt  Costa-Ricas  am  1.  Januar  1883.  (A.  S.  n.  F.  VI, 
S.  447,  frz.  397.)  * 

Costa-Rica  unterhält  ein  Konsulat  in  Genf. 

Costümstiekerei  (Dress  goods).  Unter  dieser  Benennung  werden  in  der 
Ostschweiz  die  mannigfaltigen  farbigen  Spezial-  oder  Nebenartikel  der  Maschinen- 
stickerei in  Plattstich  —  Baumwolle  auf  Baumwolle,  Seide  auf  Wolle,  Seide 
auf  Seide  —  zusammengefaßt.  Dieselbe  spielte  namentlich  im  Jahre  1882  eine 
bedeutende  Rolle,  indem  man  in  der  vorhergehenden  Zeit  der  Stickerei-Krbi» 
mehr  als  sonst  auf  die  Erfindung  solcher  neuer  Artikel  bedacht  gewesen  war. 


C6te  satin^e  —     363     —  Gouverts 

C6te  satinee,  ein  mehrtrettiges  Ganzseidengewebe,  wird  für  Kleider  und 
Putzzwecke  verwendet.  Siehe  Serge  und  satinartige  Serges. 

Cotonnades  wurde  früher  in  der  Ostschweiz  die  huntgewebte,  meist  zu 
Kleidnngsz wecken  bestimmte  Stück waare  genannt  (Printanieres,  Bordati,  brochirte 
Cottone,  auch  Kölsche  für  Bettüberzüge  und  Schirmzeuge  mit  einfarbigem  Grund 
und  mehrfarbigem  Bande),  zum  Unterschied  von  den  abgepaßten  Geweben,  so- 
genannten Mouchoirs,   die   zu  Kopf-,   Hals-  und  Sacktüchern  verwendet  werden. 

Cotonne  (Cotone).  Gesammtbegriif  für  alle  gröberen,  buntgewebten,  klein- 
karrirten  Kleider-,  Schürzen-  und  Hemdenstoffe  aus  Baumwolle.  Diese  Artikel 
wurden,  meist  für  inländischen  Konsum,  im  Aargau  seit  Langem  auf  Handstühlen 
fabnzirt.  Seit  10  Jahren  werden  sie  vorwiegend  in  mechanischen  Webereien  der 
Ost-  und  Centralschweiz  gewoben  und  sind  so  vervollkommnet  worden,  daß  die 
£infuhr  fremder  Waare  sich  stark  vermindert  hat. 

Cotonne  double  fll.  Buntgewebtes  Baumwollzeug  in  blau  und  weiß,  für 
Blousen,  meist  ftir  die  Westschweiz.   Artikel  der  ostschweizerischen  Buntweberei. 

Cotonnes  grevi.  Schweres  Buntgewebe  für  das  Küstengebiet  des  adriatischen 
Meeres.   Alter  Artikel  der  ostschweizerischen  Buntweberei. 

Cotonnettes«  Buntgewebte,  meist  roth  und  weiß  carrirte  Baumwollzeuge 
am  Stück,  zu  Kleidern  für  die  Bevölkerung  des  Orients.  Alter  Artikel  der 
toggenburgischeu  Buntweberei. 

CouleurfSrberei  oder  Buntfärberei.  Färben  von  Garn  und  Tüchern  in 
verschiedenen  Farben,  zum  Unterschied  von  der  Türkischroth-  und  Seidenschwarz- 
färberei. 

In  der  Schweiz  hat  die  Couleurfärberei  von  Baumwolle  neben  der  Türkisch- 
rothfärberei nur  als  Hülfsindustrie  der  Buntweberei  größere  Bedeutung. 

Für  das  Färben  von  Garnen  für  die  Buntweberei  haben  sich  die  meisten 
Etablissements  im  Kanton  St.  Güllen ,  d.  h.  in  unmittelbarer  Nähe  der  Bunt- 
webereien, gebildet,  zum  Theil  ganz  in  Verbindung  mit  denselben.  Das  Bunt- 
färben baumwollener  Futter-  und  Schirmstoffe  war  in  der  Schweiz  nie  von  Be- 
deutung. In  früheren  Zeiten  hatte  auch  die  Blau-  oder  Indigofärberei,  die  nun 
gemeiniglich  in  der  Couleurfärberei  inbegriffen  wird,  selbstsländige  Bedeutung, 
namentlich  für  das  Bedrucken  von  blaugründigen ,  baumwollenen  Mouchoirs  für 
Italien  und  Afrika. 

Eine  ganz  andere,  ungleich  bedeutendere  Rolle  spielt  die  Couleurfärberei 
in  der  SeidenindMutne,  neben  der  Schwarzfärberei.    (S.  Seidenfärberei.) 

Couronnesfabrikationsgeschäfte  (ührenindustrie).  Als  solche  waren 
Ende  1884  11  Firmen  (Bern  3,  Neuenburg  8)  im  Handelsregister  eingetragen. 
Ihre  Zahl  ist  ohne  Zweifel  weit  größer,  doch  werden  viele  Geschäfte  gar  nicht 
oder  als  „horlogerie*^  im  Handelsregister  eingetragen  sein. 

CourtagegeschSfte«  Ende  1884  waren  19  Firmen  mit  dieser  Geschäfts- 
bezeichnung  im  Handelsregister  eingetragen,  nämlich  1  als  Courtage  in  Seide 
(Baselstadt),  1  als  Courtage  in  Schappe  (Baselstadt),  9  als  Courtage  in  Uhren 
(Neuenburg)  und  8  ohne  nähere  Bezeichnung  (Bern  3,  Freiburg  2,  Neuenburg  3). 

Couverts«  Die  Couvertfabrikation  ist  in  der  Schweiz  in  kurzer  Zeit  zu 
beträchtlicher  Ausdehnung  und  vorzüglichen  qualitativen  Leistungen  gelangt,  so 
daß  von  gewöhnlichen  Sorten  wenig  eingeführt  wird.  Sie  ist  zum  Theil  mit 
Buchbindereien,  Buchdruckereien  etc.  verbunden. 

Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  3  Couvertfabrikationsgeschäfte 
eingetragen  (1  Kt.  Bern,  2  Kt.  Zürich). 


Convert«  —     364     —  Culnies 

Dem  Fabrikgesetz  waren  Ende  1884  4  Etablissements  ontenitellt : 
1  Tbargau,  1  Zttrich,  1  Aargan,  1  Bern. 

Couvertures.  Damit  bezeichnet  man  eine  Art  Tricotbettdecken  mit  bunter 
Bordare^  welche  aus  starken,  gezwirnten  Garnen,  einheimisches  Gespinnst,  auf 
dem  Jacquardstuhl  hergestellt  werden  und  für  den  Export  in  die  Levante  be- 
stimmt sind. 

Couvertures  de  Catalogne  sind  Wollendecken,  von  welchen  in  Bagnes 
im  Et.  Wallis  jährlich  einige  hundert  Stück  von  Hand  gefertigt  werden. 

Cravatten  (Halsbinden,  Shlips,  Maschen  etc.).  Als  Anfangs  der  ftlnfsiger 
Jahre  in  Paris  und  Deutschland  etc.  die  massenhafte  Konfektion  der  heute  üblichen 
Herrencravatten  aufkam  und  die  Schweiz  von  mehreren  Fabrikanten  bereist  wurde, 
machten  zwei  Häuser  in  Zürich  uud  eines  in  Lausanne  einen  Versuch,  diese 
Fabrikation  auch  in  der  Schweiz  einzuführen,  aber  ohne  Erfolg.  Im  Frühjahr 
1856  etablirte  sich  wieder  ein  Haus  in  Zürich,  das  nun  unter  Benutzung  der 
Erzeugnisse  der  Zürcher  Seidenweberei  Fuß  zu  fassen  vermochte,  anfiLnglich  nur 
in  der  Schweiz,  nachher  auch  in  Süddeutschland.  Die  fortwährende  Ausdehnung 
des  Absatzes  ermuthigte  zu  weiteren  Unternehmungen.  Durch  die  Verbreitung 
der  Nähmaschine  wurde  die  Produktion  leichter  und  mannigfaltiger.  Unter  Ver- 
wendung der  solidfarbigen  StotTe  der  einheimischen  Seidenweberei  und  durch 
geschmackvolle  Formen  konnten  bis  1879  beträchtliche  Quantitäten  besserer 
Sorten  nach  Deutschland  geliefert  werden;  von  da  an  wurde  der  deutsche  Zoll 
von  100  auf  900  M.  erhöht  und  der  Absatz  unmöglich.  Dagegen  werden  heute 
von  Crefeld  große  Mengen  geringe,  meist  halbseidene,  auf  der  Rückseite  mit 
schwarzem  Glanzstoff  gefütterte  Cravatten  nach  der  St^hweiz  gesandt.  Von  Paris 
werden  f/ute  Qualitäten  und  Nouveautes,  namentlich  für  die  franz.  Schweiz, 
eingeführt.  Der  Schweiz.  Bedarf  wird  auf  1  Million  Franken  geschätzt,  wovon 
Vs  vom  Ausland  geliefert  werden.  Es  bestehen  z.  Zeit  in  der  Schweiz  ca.  10 
Firmen,  im  Handelsregister  waren  Ende  1884  8  Fabrikationsgeschäfte  ein 
getragen:  6  Et.  Zürich,  1  Baselstadt,  1  Et.  St.  Gallen,  mit  etwa  100  Ar- 
beiterinnen. 

Am  Anfang  dieses  Jahrhunderts  bpielten  unter  dem  Namen  „Cravattes**  weiße 
und  bedruckte  Herrenhalstücher  von  Mousseline  und  Jacouat  etc.  eine  große 
Holle  und  wurden  in  St.  Gallen  und  Appenzell  während  zwei  Jahrzehnten 
massenhaft  fabrizirt. 

Crepe  de  sante  s.  Gesundheitskrepp. 

Crepe  lisse,  ein  durchsichtiger  zweitrettiger  Seidenstotf,  wurde  früher  aus- 
schließlich von  der  zürcherischen  StofiTfabrikation  erstellt,  seit  längerer  Zeit  aber 
verlassen,  weil  wenig  mehr  im  Gebrauch.  In  ungefärbtem  Zustand  wurde  der 
Artikel  für  wohlfeilere  Müllerbeutel,  als  schwarz  gefärbt  aber  für  Trauerartikel, 
Besatz  und  Konfektion  verwendet. 

Croehetstickerei.    S    Kettenstichstickerei. 

Croupons.  Leder  für  die  Schuhfabrikation,  das  aus  England  und  Frank- 
reich bezogen  wird. 

Croütes  cirees  (Splits).  Gefärbtes  Oberleder,  welches  in  beträchtlicher 
Menge  von  Amerika  eingeführt  wird. 

Crownledergepberei.  Ab*  Crownledergerberei  ist  im  Handelsregister  das 
Etablissement  der  Firma  J.  Fr.  Leder  in  Rapperswyl  eingetragen. 

('Utnies.  Gewebe  aus  gefärbtem  Garn;  Artikel  der  Schweiz.  Buntweberei, 
der  früher  im  Absatz  nach  der  Levante  eine  bedeutende  Bolle  spielte. 


Cyanosin  —     365     —  Därme 

Cyanosiii.  Derivat  der  Clilorphtalsäure ;  Theerfarbstoff,  der  zuerst  in  der 
Farbenfabrik  von  P.  Monnet  &  Cie.    in  La  Plaine   bei  Genf  dargestellt  wurde. 

Cylinderlack  ist  ein  Üeberzug  für  Spinumascbinen-Cylinder,  welcher  deren 
Abwaschen  ersparen,  das  Cylinderleder  schonen  und  häufiges  Wickeln  der  Bänder 
verhindern  soll.  £r  wird  an  einigen  Orten  in  der  Schweiz  (aus  Grummi  arabicum, 
Gelatiue  und  Hausenblase)  in  kleinen  Quantitäten  gemacht,  u.  A.  von  Rudolf 
Widmer  z.  Kälhof  in  Stäfa  und  Chr.  Wernle  in  Zürich. 

Cylinderleder  wird  hauptsächlich  aus  Frankreich  bezogen. 

Dachdecker  und  Schindelmacher.  Als  solche  bezeichneten  sich  anläßlich 
der  eidg.  Volkszählung  von  1880  3798  Personen  =  2,9  ®/oo  aller  Beruftreibenden. 
72  Ausländer  sind  inbegrüFen. 

Dachglas  wird  u.  a.  in  den  Glashütten  in  Münster  (Montier)  und  Bellelay 
produzirt. 

Dachplatten  aus  Portlandcement,  fUr  Terrassenbedachungen,  zugleich  Dach, 
Terrasse  und  Plafond  bildend,  wasserdicht  ohne  Fugenverschluß,  verfertigt  nach 
eigener  Erfindung  C.  Qresly  in  Solothurn. 

Dänemark«  Die  Schweiz  bezieht  aus  diesem  Lande  wenig  Waaren.  Die 
kleinen  Quantitäten  Taschenuhren,  welche  die  Schweiz.  Waaren  Verkehrsstatistik 
pro  I.  Halbjahr  1885  verzeichnet,  sind  vermuthlich  nur  Retourwaaren. 

Die  Schweiz  exportirt  u.  A.  nach  Dänemark:  Farben  aus  Steinkohlentheer 
und  andere,  Glaswaaren,  Sohlleder,  Schuhwaaren  aus  Leder,  Bücher  etc.,  Musik- 
instrumente, Listrumente  für  wissenschaftliche  Zwecke,  Taschenuhren,  Uhrwerke, 
Uhrentheile,  Uhrgehäuse,  Maschinen,  schmiedeiserne  Waaren,  Bijouterien,  Gold- 
und  Silberwaaren,  Butter,  Chokolade,  Käse,  Tabakblätter,  Cigarren,  Liqueurs, 
Baumwollgewebe,  Stickereien,  Spitzen,  Leinengewebe,  Seidengame,  Seiden-  und 
Halbseidengewebe,  Seiden-  und  Halbseidenbänder,  Wollengewebe,  elastische  Ge- 
webe aus  Kautschuk,  Strohgeflechte,  Hüte  aus  Stroh  und  Bast. 

Mit  Dänemark  steht  die  Schweiz  in  vertraglicher  Beziehung  durch 

1)  Die  Genfer-Konvention  vom  22.  August  1864  (A.  S.  VUI,  S.  520, 
frz.  480). 

2)  Den  Handels-  und  Niederlassungsvertrag  vom  10.  Februar  1875 
(A.  S.  n.  F.  I,  S.  668,  frz.  612). 

3)  Den  Metervertrag  (internationales  Maß-  und  Gewichtsbureau)  vom  20.  Mai 
1875  (A.  S.  n.  F.  n,  S.  3,  frz.  3). 

4)  Postverträge  i 

a.  Geldanwcisungsvertrag  (international)  vom  4.  Juni  1878  (A.  S.  n.  F.  ILE, 
8.  728,  frz.  665).  Vergl.  Beitritt  für  die  Antillen-Kolonien  (St-Thomas,  St-Jean 
und  Ste-Croix)  am  18.  November  1881  (A.  S.  n.  F.  VI,  S.  292,  frz  282). 

h,  Poststücke  ohne  Werthangabe  (international)  vom  3.  November  1880 
(A.  S.  n.  F.  V,  S.  881,  frz.  832).  Vergl.  Beitritt  für  die  Antillen-Kolonien  vom 

4.  Dezember  1882  (A.  S.  n.  F.  VI,  S.  614,  frz.  525). 

c.  Weltpostverein  vom  1.  Juni  1878  (A.  S.  n.  F.  III,  S.  673,  frz.  636). 

5)  Den  internationalen  Vertrag  betreffend  Sprenggeschosse  (Nichtanwendung 
solcher  im  Kriege);  Erklärung  vom  29.  November/ 11.  Dezember  1868  (A.  S.  IX, 

5.  597,  frz.  543). 

Dänemark  unterhält  ein  Generalkonsulat  und  ein  Vizekonsulat  in  Genf. 

Därligen-Interlaken-Bönigen  s.  Bödelibahn. 

Därme.  Ausfuhr  1884:  912  q,  1883:  709  q.  Einfuhr  1884:  2738  q, 
1883:  2213  q,  Durchschnitt  1872/81:  1310  q,  1873:  916  q,  1863:  402  q, 
1853 :  203  q. 


DaniiiM  —     366     —  Dameimiäntel 

Damas  h.  Dam&aait. 

Dama»  Uro»  de  Tours  broche.  Ein  fa^nnirter  Seidenstoff  mit  Seiden- 
zettd  lind  Baumwolle  aln  Schuß,  der  in  kleinen  Posten  für  kirchliche  Zwecke 
vom  AuNland  her  bezogen  wird. 

Damassee  ii^t  ein  faQonnirtes  Ganzseidengewebe,  das,  meistens  in  schwereren 
Qualitativ,  mit  Vorliebe  für  Kleider  und  als  Garnitur  verwendet  wird.  Die 
zUrcheriMche  Fabrikation  konkurrirt  hierin  erfolgreich  mit  dem  Ansland.  (S.  anch 
Bro'^hirte  etc.  Gewebe.) 

Damant  (gemustertes  Gewebe  für  Möbelttberzttge,  Tapeten,  Tischzeug  etc.). 
Wird  in  <ler  Schweiz  weder  in  Seide,  noch  in  Baumwolle  oder  Wolle  in  erheb- 
lichen Quantitäten  fabrizirt,  ist  hingegen  in  der  Leinenweberei  von  Bedeutung. 
Jährlich  werden  von  schweizerischen  Färbereien  ca.  20,000  Stück  roher  Baum- 
woUdamast  von  England  bezogen  und  in  gefärbtem  Zustand  wieder  exportirt. 

Damenhiite«  Garnirte  Damenhute  werden  nur  in  kleiner  Anzahl  und  beinahe 
ausHchließlioh  von  Paris  eingeführt,  hauptsächlich  als  Modelle. 

Der  Werth  der  jährlich  in  der  Schweiz  gemachten  Damenhüte  wird  auf 
über  r>  Mill.  Fr.  geschätzt,  wovon  ^/s  auf  Halbfabrikate,  d.  h.  Zuthaten  ent- 
fallen, die  meistens  auHländischen  Ursprungs  sind. 

Die  größten  Geschäfte  vereinigen  höchstens  10  Arbeiterinnen. 

Das  Formen  der  Stroh*  und  FilzhUte  beschäftigt  eine  größere  Zahl  hiefttr 
speziell  eingerichteter  Werkstätten. 

Damenkonfektion.  Dieselbe  ist  in  der  Schweiz  noch  wenig  fabrikmäßig 
konzentrirt,  sondern  in  Hunderte  von  kleinen,  selbstständigen  Geschäftchen  zer- 
splittert, die  zwar  in  ihrer  Gesammtheit  Tausende  von  Frauenhänden  beschäftigen, 
aber  noch  keine  eigentliche  geschlossene  Industrie  bilden.  Mäntel,  Schürzen  und 
Jupous  vereinigen  am  meisten  Arbeiterinnen  an  einem  Orte.  Die  Konkurrenz 
von  Berlin  und  Paris,  die  oft  zu  Spottpreisen  liefert,  läßt  kein  größeres  Fabrik- 
gt)8chÄft  aufkommen.  In  Zürich  beschäftigt  eine  Firma  ca.  250  Personen  im 
llaiiso  mit  Damenkonfektion  aller  Art.  Der  Gesammt k  o  n  s  u  m  der  Schweiz  an 
Dainonkonfektionsartikoln  wird  zu  A*)  Mill.  Fr.,  die  inländische  Produktion, 
violUncht  zu  hoch,  zu  Ii5  Mill.  Fr.  gewerthet.  Der  damit  beschäftigten  Arbeite- 
rinnon  sollen  ungefähr  25,000  sein. 

Danionmlintel.  Es  existiren  in  der  Schweiz  ungefähr  30  Geschäfte,  meistens 
Verkaufsuuigazine,  welche  vorzugsweise  feinere  Mäntel  verfeiügen,  den  größeren 
Thoil  ihres  BiMlart'es  aber  von  Berlin  beziehen. 

Mantelgi'sohäfte,  welche  auch  en  gros  fabriziren,  bestehen  nur  3.  Dieselben 
haben  gegenüber  der  ausländischen  Konkurrenz  bei  den  niedrigen  schweizerischen 
ülinfuhrzvUlen  und  dem  beschränkten  Absatzgebiet  des  Inlands  einen  schweren  Stand. 

Dor  Werth  der  Kinfuhr  wird  auf  mindestens  2  Mill.  Fr.  geschätzt,  wovon 
•/lo  deutschen,    Vio  franzi»sischeu  Ureprungs. 

PnnuMuuäntel  wonlen  erst  seit  Anfang  1850  im  Großen  fabrizirt.  Früher 
wuiiltMi  ilie  Stotfo  gekauft  und  von  der  Schneiderin  bearbeitet.  Auch  wurden  nur 
lanj»t\  i'infttohe  Wintormäntel  aus  glattem  Tuch  getragen.  Paris  und  Berlin  ver- 
legten sich  zuerst  auf  diese  Fabrikation  und  sind  auch  heute  noch  die  Haupt- 
stätten derselben.  Paris  liefert  mehr  die  feinen,  Berlin  mehr  die  Mäntel  des 
Massoukonsums.  Mitte  der  50er  Jahre  kam  aus  England  der  Waterproof,  ein 
langtT  luulmantel  aus  mittelschwerem,  wasserdichtem  Tweeds.  Wegen  seiner 
praktischen  Verwendbarkeit  beim  häutigen  Witterungswechsel  des  Schweizer- 
Klimas  bUriTTM'te  er  sieh  rasch  ein  und  wurde  in  allen  mögliehen  Stoffen,  Formen 
und    Verzierungen    nachgemacht.     Wahrscheinlich    bUdete   dies   den   An^soig   der 


Damenmäntel 


—     367     — 


Dampfkessel 


Damenkonfektiou  in  der  Schweiz.  Der  Verkauf  der  Berliner-  und  Pariser-Mäntel 
wurde  namentlioh  von  Manufaktur-  und  Seidenwaaren-Detailgeschäften  vermittelt, 
und  je  komplizirter  die  Formen  der  Mäntel  wurden,  desto  mehr  stellte  sich  in 
diesen  Greschäften  das  BedUrfniß  heraus,  behufs  eigener  Anfertigung  nach  Maß 
Ateliers  zu  erstellen. 

Als  Damenmäntel-Fabrikationsgeschäfte  sind  dem  Fabrikgesetz  ein 
Creschäft  im  Kt.  St.  Gkdlen  und  eines  im  Et.  Zürich  unterstellt,  jenes  mit  32, 
dieses  mit  146  Personen. 

Dampfhahnenfett«  Mischung  aus  Kautschuk  und  Fetten.  Spezialität  der 
Firma  Flad  <&  Cramer's  Nachfolger  (Dietrich  &  Herensberger)  in  Zürich.  Das 
Fett  wird  nach  der  Anleitung  des  Herrn  Strupler,  Ingenieur  des  schweizerischen 
Vereins  von  Dampfkesselbesitzern,  bereitet. 

Dampfkessel«  Die  schweizerische  Dampfkesselfabrikation  steht  auf  einer 
hohen  Stufe  der  Leistungsfähigkeit.  Ein  großer  Theil  der  Fabrikate  geht  in^s 
Ausland.  Von  den  in  den  schweizerischen  Fabriken  in  Betrieb  sich  befindlichen 
Kesseln  ist  mich  kompetenter  Schätzung  ungefähr  der  vierte  Theil  importirt.  In 
großartigem  Maßstabe  wird  der  Dampfkesselbau  seit  langer  Zeit  namentlich  von 
Crebrüder  Sulzer  in  Winterthur  betrieben. 

Seit  1869  besteht  ein  schweizerischer  Verein  von  Dampfkesselbesitzem  (dem 
jedoch  viele  der  letzteren  nicht  angehören),  der  mit  Hülfe  eigener  Inspektoren 
die  Kessel  seiner  Mitglieder  jährlich  untersuchen  läßt  und  ünterrichtskurse  für 
Heizer  anordnet.  £nde  1883  gehörten  demselben  1310  Mitglieder  an,  welche 
zusammen  2131  Dampfkessel  besaßen,  nämlich: 


Aargau 
Appenzell  A 
Appenzell  I. 
Baselland 
Baselstadt 
Bern  . 
Freiburg  . 
Genf  , 
Grlarus 
Graubünden 
Luzern     . 
Neuenbürg 
St.  Gallen 


-Eh. 
Eh. 


62  M. 

33  , 

1  « 

23  „ 

103  , 

118  , 

7  . 

17  . 

54  , 

9  n 

21  „ 

33  , 

166  . 


97 

52 

1 

31 

173 

192 

8 

28 

99 

13 

51 

47 

234 


K. 


Schaffhausen 
Schwyz 
Solothurn    . 
Tessin    . 
Thurgau 
Unterwaiden 
üri  . 

Waadt  .     . 
Zug  .     .     . 
Zürich    . 
Vorarlberg  und 


26  M. 

14  . 

31  . 

5  . 

108  , 

2  „ 

3  . 

19  « 

12  . 

400  „ 

40  , 


36 
25 
52 
13 

149 

3 

5 

68 

20 

646 

88 


K. 


Lichtenstein 

1310  M.  2131  K. 

Zahl  der  der  Kontrole  des  Vereins  unterstellten  Kessel  in  den  Jahren  1870 
und  1884  (nach  dem  Vereinsbericht  pro  1884): 

1870       1864 


Aargau 18 

Appenzell 3 

Baselland 1 

Baselstadt  ^) — 

Bern 27 

Freibnrg 2 

Genf«) — 

Glarus 36 


97 

53 

31 

173 

192 

8 

28 

99 


1870 


Graubünden  *) 
Luzern 

Neuenburg*)  . 
St.  Gallen 
Schaffhausen  . 
Schwyz 
Solothurn  . 
Tessin  *)     .     . 


68 
8 
1 
5 


1884 

13 
51 
47 
234 
36 
25 
52 
13 


1874 


»)  Beitritt  im  Jahre  1873  mit  41  K.    -  ^  Beitritt  1875  mit  4  K. 
mit  2  K.  —  *)  Beitritt  1872  mit  3  K.  -  *)  Beitritt  1882  mit  7  K. 


')  Beitritt 


Dampfkessel  —     368     —  Dampfschifirfahrt 

Thurgau 27     149      Zürich 168     646 

Unterwaiden  *)....     —  3      Fürstenthnm  Lichtenstein  ^)     —  5 

Uri2) —         5      Vorarlberg»)       .     .     .     .     —       83 

Waadt^ -       6S  370  2131 

Zug 2       20 

Von  obigen  2131  Eessehi  sind  1528  in  der  Schweis  konstruirt  worden. 

Dampf leitungsrohre  aus  gewalztem  Eisen,  dampfdicht  genietet,  wurden 
B.  Z.  von  Gebrüder  Sulzer  in  Winterthur,  als  den  Ersten  im  In-  und  Ausland, 
üabrizirt,  und  haben  seither  in  öffentlichen  Gebäuden  und  Fabrikanlagen  steigende 
Verwendung  gefunden. 

Dampfmaschinen.  Die  Konstruktion  von  Dampfinaschinen  hat  in  der 
Schweiz  im  Laufe  eines  halben  Jahrhunderts  die  Stufe  höchster  Vollendung 
erreicht.  Zur  Zeit  ist  dieser  Industriezweig  aber  der  hohen  Zölle  des  Auslandes 
and  der  großen  Transportkosten  wegen  hauptsächlich  auf  den  Absatz  im  Inland 
beschränkt  und  kann  mit  der  fremden  Konkurrenz  nur  mit  Erzeugpiissen  in 
Wettbewerb  treten,  bei  welchen  die  Intelligenz,  resp.  die  Originalität,  entscheidet. 

Die  größten  und  zugleich  ältesten  Werkstätten  für  Dampfmaschinenbau  sind 
diejenigen  von  Escher  Wyß  d:  Cie.  in  Zürich,  J.  J,  Rieter  dt  Cie.  in  Winter- 
thur  (Töß),  Gebrüder  Snlzer  in  Winterthur,  Socin  dt  Wich  in  Basel  und  die 
Lokomotiven  fahr  ik  in  Winterthur. 

Das  Haus  Gebrüder  Sulzer  in  Winterthur  (mit  seinem  früheren  Direktor 
Braun)  ist  nächst  dem  Amerikaner  Coriyß  ah  Erfinder  der  sog.  modernen  (Ventil-) 
Dampfmascliine  zu  betrachten.  Auch  hat  es  das  Verdienst,  den  Hanfseilbetrieb  in 
der  Schweiz  eingeführt  zu  haben. 

Compoundmaschinen  wurden  schon  in  den  60er  Jahren  von  Escher  Wyß 
&  Cie.  für  Baumwollspinnereien  und  Dampfschiffe  geliefert.  Von  Grebrüder  Sulzer 
wurde  die  Absperrung  des  Dampfes  im  großen  Cylinder  zuerst  eingeführt,  um 
dem  Druckabfall  zu  begegnen. 

Die  ersten  Dampfoiaschinen  bauten  in  der  Schweiz  Escher,  Wyß  &  Cie. 
Dieselben  haben  schon  Mitte  der  30er  Jahre  stationäre  Wuolf  sehe  Balancier-  und 
direkt  wirkende,  stehende  Maschinen-  und  Ventil-Expansionssteuerung  nach  Meyer 
eingeführt. 

Um  1880  berechnete  mau  die  Zahl  der  in  der  Schweiz  vorhandenen  Dampf- 
maschinen auf  1578. 

Dampf  pumpen.  Größere  Dampfpumpenanlagen  sind  u.  A.  von  Gebrüder 
Sulzer  in  Winterthur,  Escher  Wyß  &  Cie.  in  Zürich,  Socin  &  Wick  in  Basel 
im  In-  und  Ausland  schon  in  erheblicher  Anzahl  erstellt  worden. 

Dampfschifffahrt.  Die  Dampfschiff-GreseUschiften  der  Schweiz  sind  (nach 
dem  Handelsregister): 

1)  Vereinigte  Dampfachiflfahrt-Gresellschaft  für  den  Thuner  und  Brienzer  See ; 
Sitz  der  Gresellschaft  in  Thun:  Aktienkapital   1   Million  Fr. 

2)  Societe  de  navigation  a  vapeur  des  lacs  de  Neuchutel  et  Morat ;  Sitz  der 
Gesellschaft  in  Murten;  Aktienkapital  Fr.  303,000. 

3)  Vereinigte  Dampfschifffahrt-Gesellschaft  des  Vierwaldstätter  See's;  Sitz 
der  Gesellschatt  in  Luzeru:  Aktienkapital  Fr.   r35G,000. 

4)  Societe  du  bateau  a  vapeur  l'Helvetie  aux  Brenets:  Sitz  der  Gesellschaft 
in  Les  Brenet?*:  Aktienkapital  Fr.   21.200. 

M  Beitritt  lSS:i  mit  1  K.  —  -i  Beitritt  ISN)  mit  1  K.  —  ')  Beitritt  1S75  mit  9  K. 
-  -  *i  Beitritt  is^l  mit  3  K.  —  ^^  Beitritt  1n7s  mit  58  K. 


Dampfschifffahrt  —     369      —  Dampfschifffahrt 

5)  Schweizerische  Dampfbootgesellschaft  für  den  Untersee  und  Rhein;  Sitz 
der  Gesellschaft  in  Schaffhansen;  Aktienkapital  Fr.   193,200. 

6)  Societä  navigazione  e  ferrovie  pel  lago  di  Lugano ;  Sitz  der  Gesellschaft 
in  Lugano;  Aktienkapital   1  Million  Fr. 

7)  Compagnie  generale  de  navigation  sur  le  lac  Leman ;  Sitz  der  Gesellschaft 
in  Lausanne;  Aktienkapital  2  Millionen  Fr. 

8)  Schweizerische  Nordostbahngesellschaft;  Sitz  der  Gesellschaft  in  Zürich; 
Gesellschaftskapital  53  Millionen  Fr. ;  betreibt  die  Dampfschifffahrt  auf  dem 
Zürich- See  und  (mit  6  SchifiPen)  auf  dem  Bodensee. 

Die  frühere  Dampfschifffahrts- Gesellschaft  in  Zug  liquidirt,  und  der  Dampfboot- 
betrieb auf  dem  Zuger  See  ist  von  der  Vereinigten  Dampfschifffahrts- Gesellschaft 
des  Vierwaldstätter  See's  übernommen  worden. 

Die  Dampfschifffahrt  auf  dem  Lago  Maggiore  wird  von  einer  italienischen 
G^ellschaft  betrieben. 

Auf  dem  ßieler  See,  der  vor  Erstellung  der  Eisenbahn  Biel-Neuveville 
mit  8 — 11  Dampfschiffen  befahren  wurde,  schwimmt  nur  noch  ein  einziges  Dampf- 
boot, das  zu  Spazierfahrten  benützt  wird  und  Eigenthum  einer  kleinen  Privat- 
gesellschaft in  Biel  ist. 

Statistik  der  Dampfboote  (ohne  Schlepp-  und  Trajektschiffe)  auf 
den  Schweizer  Gewässern  pro  18  84.  (Nach  Jules  Gfeller's  „Voies  et 
moyens  du  d^veloppement  industriel**.) 

Traekraft 
Dampfboote    Pferdekräfte  Waaren  Reisende 

Genfer  See 17  1042  1586  t  10,110 

Neuenburger  und  Murten-See    ...        4  145  135  1,700 

Thuner  See 5  300  750  3,000 

Brienzer  See 4  222  545  2,000 

Vierwaldstätter  See 11  739  450  6,200 

Zuger  See 2  90  V  800 

Zürich-See 12  539  804  6,000 

Bodensee 31  1900  ?  11,680 

Khein  und  Untersee 3  ?  ?  ? 

Luganer  See 5  130  290  1,450 

Langensee 11  ?  1250  2,200 

An  der  Hand  von  Geschäftsberichten  können  folgende  Angaben  über  Ver- 
kehr, Betriebsresultate  etc.  einiger  Gesellschaften  gemacht  werden  : 

I.  Bodensee  (Schweizerische  Nordostbahngesellschaft)  im  Jahre  1884: 

Beförderte  Reisende  114,816,  Einnahmen  daraus  Fr.  107,699  (Fr.  0.  94  pr.  R.) 

Gepäck  594  Tonnen,         „  „        ,        5,131  (  „    8.  64    „    T.) 

Stück  Vieh  3634,  „  „        „        8,907  (  „    2.  45    „   St.) 

Güter  160,098  Tonnen,    „  „        „   425,608  (  „    2.  66    „    T.) 

Total-Einnahmen  Fr.  547,531. 

Ausgaben  Fr.  374,155,  wovon  Fr.  105,668  für  Gehalte  und  Ersparniß- 
prämien  des  Sohiffspersonals,  Fr.  94,240  tlir  Brenn-,  Schmier-  und  Putzmaterial, 
Beleuchtung  und  Beheizung  der  Schiffe,  Fr.  52,350  für  Unterhalt  der  Schiffe 
sammt  Ausrüstung,  Fr.   59,535  für  Ein-  und  Ausschiffen  der  Güter. 

Verbranch  an  Brennmaterial  10  Ster  Holz  und  2946  Tonnen  Steinkohlen 
=  Fr.  81,239  (per  km  Rp.   74,64  oder  per  Zeitstunde  Fr.   11.  60). 

IL  Zürich-See  (Nordostbahngesellschaft)  im  Jahre  1884 : 
Beförderte  Reisende    756,497,    Einnahmen  daraus  Fr.  363,342  (Fr.  0.  48  pr.  R.) 
Gepäck  741  t,  „  „        „        5,160  (  ,    6.  96    ^   T«\ 

Parrer,  Volkswirtbschafts-Lexikon  der  Schweiz.  ^!^ 


n 


DampfschilTfahrt  —     370     —  DampfschifffiJirt 

Beförderte  Stück  Vieh    5,271,     Einnahmen  daraus  Fr.     3,744  (  ,    0.  71    „  St.) 
Güter  40,945  t,  ,  „        ,    99,892  (  „    2.  93   „    T.) 

Total-Einnahmen  Fr.  495,078. 

Ausgaben  Fr.  430,329,  wovon  Fr.  202,812  für  Besoldungen  und  Löhne 
des  Schiffspersonals,  Fr.  100,790  für  Brenn-,  Schmier-  und  Putzmaterial,  Be- 
leuchtung und  Beheizung  der  Schiffe,  Fr.  66,042  für  Unterhalt  der  Schiffe  sammt 
Ausrüstung. 

BetrUhsmatericU :  1  Salondampfer,  8  andere  Raddampfer,  3  Schrauhen- 
dampfer,  7  eiserne  und  23  hölzerne  Schlepp-  und  Kohlenschiffe. 

Verbrauch  an  Brennmaterial:  83*/«  Ster  Holz  und  3949  Tonnen  Stein- 
kohlen =  Fr.  87,740  (per  km  Kp.  33,i8  oder  per  Zeitstunde  Fr.  3.  98). 

lU.  Yierwaldstätter  See,  Jahr  1883:  102  Mann  Sohiffspersonal. ' 
—  5  Salondampfer,  1  Schraubendampfer,  6  Raddampfer  gewöhnlicher  Konstruktion. 
(Im  Jahre  1880  waren  15  Dampfschiffe  im  Betrieb.)  2  eiserne  und  8  hölzerne 
Schleppschiffe.  —  Bauzeit  der  Dampfschiffe:  1848  (1),  1859  (2),  1863  (2), 
1864  (1),  1870  (3),  1872  (2),  1879  (1).  —  Inventarwerth  der  Dampfschiffe 
Fr.  900,000,  varirend  per  Schiff  von  Fr.  10,874  bis  Fr.  132,025.  —  Länge 
der  Dampfschiffe  227« — 6^,45  m,  Breite  3—6,39  m.  —  Pferdekraft  per  Schiff 
12—110.   —  24  Stationen. 

Beförderte  PerHonen  748,825,  daherige  Einnahmen  Fr.  736,894  (Fr.  0.  98  pr.  P.) 
Waaren    193,585  q,     „  ^  „      70,775  (  ,    0.  36    „      q) 

„         Gepäckstücke  (ohne 

Handgep.)     24,854,     „  „  „     12,040  (  „    0. 50    „   St.) 

Stück  Vieh  14,374,  ,  „      15,637  (  ,     1.09    „  St.) 

Total-Betriebseiuuahmen  Fr.  848,677. 

Betriebsausgaben  Fr.  630,281,  wovon  Fr.  173,6r)5  für  Besoldung  des  Schiffs- 
peröonals,  Fr.  143,518  für  Brennmaterial.  —  Der  ünterstützungs-  und  Pensions- 
funds «ier  Angestellten  besteht  aus  zirka  Fr.   70,000. 

IT.  Genfer  See,  Jahr  1884:  Einnahmen  Fr.  905,639.  —  Ausgaben 
Fr.  676,676,  wovon  Fr.  192,564  für  Besoldung  des  Schiffspersonals,  Fr.  291,422 
für  Brennmaterial.   —  Nettogewinn  Fr.   228,963.   —   37   Stationen. 

V.  Thuner  See,  im  Jahre  1884:  Beförderte  Reisende  188,053;  Ein- 
nahmen daraus  Fr.  1 1)7,492  :^  Fr.  1.  05  per  R,  —  Total-Einnahmen  Fr.  201,621, 
Total-Ausgaben  Fr.  114,80.'),  wovon  für  Besoldung  des  Personals  Fr.  56,997, 
für  Brennmaterialien  Fr.  28,620.  —  5  Dampfschiffe,  alle  von  Escher,  Wyß  &  Cie. 
erbaut  in  den  Jahren  1843,  1856,  1861,  1870,  1874.  Länge  36,60  bis  54,90  m; 
Breite  4,27  bis  0,10  m.  32—80  Pferdekräfte  per  Schiff.  Kohlenkonsum  9498,6  q 
=  17,40  kg  per  km.  Im  Sommer  täglich  4,  im  Winter  täglich  3  Fahrten; 
Totallahrten  im  Jahre   1267.  —   7  Stationen. 

VI.  Brienzer  See,  im  Jahre  1884:  Betorderte  Reisende  87,245,  Ein- 
nahmen daraus  Fr.  «7,245  r=  Fr.  1.  04  per  R.  Total-Einnahmen  Fr.  105,633, 
Total-Ausgaben  Fr.  04,121,  wovon  Fr.  30,543  für  Besoldung  des  Personale, 
Fr.  16,174  für  Brennmaterialien.  —  4  Dampfschiffe,  3  von  Escher,  Wyß  &  Gie., 
1  von  Gebr.  Sulzer  konstruirt,  und  zwar  in  den  Jahren  1857,  1859,  1870, 
1871.  Länge  3'J,02  bis  51,81  m,  Breite  4,16  bis  6,00  m.  30—70  Pferde- 
kräfte per  Schiff.  Kohlenkonsum  4945,5  q  ^^  15,r)0  kg  per  km.  In  den 
Sommermonaten  täglich  4  Fahrten,  im  Winter  täglich  2  Fahrten;  Totalfahrten 
im  Jahre  1013.  —  0  Stationen. 


Dampfschifffahrt  —     371     —  Darmsaiten 

YII.  ÜDtersee  und  Rhein,  im  Jahre  1884/85  (April  bis  Ende  März): 

3  Boote.  —  Inventarwerth   derselben  Fr.  238,794.  —  15   Stationen.  —  828 

Fahrten,  5581  Fahrstunden,  65,001  km  =  per  Fahrstande  11,7  km. 

Beförderte  Personen     84,352,  daherige  Einnahmen  Fr.  82,415  (Fr.  0.  98  per  P.) 

Waaren       38,252  q,      ,  .  »    17,053  (  „    0.  44    ,     q) 

Stück  Vieh  5,516,         „  „  ^      7,724  (  „     1.41    „St.) 

Gesammt-Einnahmen  Fr.  111,768,  Gesammt- Aasgaben  Fr.  88,821,  wovon 
für  Löhnangen  Fr.  28,575,  ftir  Brennmaterialien  Fr.  22,059,  für  Beparatoren 
Fr.   18,723. 

Vni.  Neuenburger  See  und  Murten-See,  im  Jahre  1883:  Schiffs- 
personal 34  Mann.  —  4  Dampfboote,  3  derselben  gebaut  von  Escher,  Wyß  &  Cie. 
in  den  Jahren  1852,  1858  und  1881,  eines  von  Gebr.  Sulzer  im  Jahre  1870. 
—  16  Stationen.  —  Einnahmen  ans  dem  Personentransport  Fr.  66,745,  aus 
dem  Waarentransport  Fr.  21,449.  —  Total-Betriebseinnahmen  Fr.  101,373, 
Total-Betriebsausgaben  Fr.  101,413. 

Gesetzgebung,  eidgenössische.  In  Bezug  auf  die  Dampfbootunter- 
nehmnngen  bestehen  folgende  Gesetze,  Yerordnungen  etc. : 

1)  Artikel  4  des  Bundesgeseizes  vom  2.  Juni  1849  betreffend  das  Post- 
regal,  welcher  lautet: 

„Für  die  regelmäßige  periodische  Beförderung  von  Personen  und  deren 
Gepäck  auf  Eisenbahnen,  Schiffen  oder  Fuhrwerken,  für  Beförderung  von  Per- 
sonen durch  Extraposten,  sowie  für  den  Transport  von  Briefen,  Paketen,  Geldern 
und  Personen  durch  Boten,  kann  der  Bundesrath  auf  bestimmte  Zeit,  gegen  Ent- 
richtung einer  Gebühr,  besondere  Konzessionen  ertheilen.* 

2)  Verordnung  über  die  Konzessionen  der  Dampfbootunternehmungen  vom 
24.  Nooember  1882,  (Amtl.  Sammlung  neue  Folge  VI,  S.  593—601.)  Durch 
diese  Verordnung  ist  diejenige  vom  27.  üüärz  1874,  sowie  der  Nachtrag  vom 
24.  November  1882  aufgehoben  worden. 

3)  Bundesgesetz  vom  1,  Juli  1875  betreffend  die  Haftpflicht  der  Eisen- 
bahn- und  Dampfschifffahrts-ünternehmungen  bei  Tödtungen  und  Verletzungen, 
(Amtl.  Sammlung  n.  F.  I,  S.  787  — 791.)  S.  den  Text  unter  dem  Schlagwort 
^Haftpflicht« . 

4)  Bundesrathsbeschluß  vom  27,  August  1878  beireffend  die  Befreiung 
des  Eisenbahn-  und  Dampfschiffpersonals  von  der  Wehrpflicht.  (Amtl.  Samm- 
lung n.  F.  m,  S.  561/2.) 

5)  Eidgenössische  Sanktion  hat  ein  am  22.  März  1875  zwischen  den 
Kantonen  Frei  bürg,  Waadt  und  Neuenburg  abgeschlossenes  Konkordat  erhalten, 
welches  die  Dampfschifffahrtspolizei  auf  dem  Neuenburger  See,  dem  Mnrten-See 
und  dem  Kanal  der  untern  Broye  einer  gemeinsamen  Kommission  überträgt,  so- 
wie deren  Befugnisse  regelt.  (Amtl.  Sammlung  n.  F.  II,  S.  165/171.) 

Danziger  Kantapfel,  auch  calvillartiger  Winter-Rosen-,  Rosen-,  Erdbeer-, 
Schwaben-,  Florentiner-,  Kant-,  Zuger-,  Blut-,  Haber-,  rother  Liebes-,  schwäbischer 
Rosen-,  parfiimirter  Winter-Rosenapfel,  Sommerer,  Apfelmuser,  rother  Calvill, 
Reinette  von  Zug,  Edelkönig  etc.  genannt,  Tafel-  und  Wirthschaftsfrucht  zweiten 
Ranges  (Herbst-  und  Winterfrucht),  ist  in  der  Schweiz  stark  verbreitet.  Der 
Baum  trägt  fast  alljährlich  und  je  das  zweite  Jahr  reichlich.  £r  kommt  bei 
2000  Fuß  ti.  M.  in  geschützter  Lage  noch  gut  fort.  („Schweizerische  Obst- 
sorten**, Verlag  der  Lithogr.  Anstalt  J.  Tribelhom  in  St.  Gallen.) 

Darmsaiten  werden  hauptsächlich  von  Rom  und  Neapel  bezogen.  Einfuhr 
1884:  40  q,  1883:  32  q,  1872/81  durchschnittlich  11  q,  1873:  6  q,  1863: 
30  q,   1853:  8  q. 


Datteln  —     372     —  Deutschland 

Datteln«    Betreffend  Ein-  und  Ausfohr  s.  Südfrüchte. 

Dauphinee«  Halbbaumwollenes  Gewebe  in  Roh,  Weiß  und  Halbweifi,  welches 
nachweislich  in  den  70er  Jahren  des  vorigen  Jahrhunderts  in  St.  Grallen  fiibrizirt 
wurde. 

Deckenlack«  Eine  Gummi-Copallösung  zum  Tränken  von  Segeltuch,  um 
solches  als  Blachen  wasserdicht  zu  machen. 

Degras  dient  u.  A.  zur  Wichsleder-  und  StiefelschSfte-Fabrikation,  muß 
aber  aus  dem  Ausland  bezogen  werden.  Einfuhr  1884:  1925  q,  1883:  2148  q, 
1873:  1448  q,  wovon  das  Meiste  über  die  franzosische  Grenze.  Ausfuhr  1884: 
22  q,   1883:  31  q. 

Degrossissage.  Zurichtung  von  Gt)ld,  Silber  und  Platin  zur  Bearbeitung 
durch  die  Gold-  und  Silberschmiede,  Bijoutiers  etc. 

Seit  einigen  Jahren  hat  sich  in  der  Zubereitung  von  Gold  und  Silber  eine 
vollständige  Wandlung  vollzogen.  Die  Arbeit  für  den  Fabrikanten  ist  vereinfacht; 
das  Grold  wird  in  besonderen  großen  Etablissements  in  großen  Quantitäten  durchaus 
gleichförmig  präparirt  und  den  Atelierbesitzem  je  nach  Bedürfniß  verabfolgt. 
Genf  und  Neuenburg  besitzen  solche  Werkstätten,  wo  das  edle  Metall  in  rohem 
Zustand  zum  jeweilen  verlangten  Feingehalt  geschmolzen  und  laminirt  (gestreckt 
und  gewalzt)  wird.  Die  Bedeutung  dieser  Etablissements  erhellt  daraus,  daß  ein 
einziges  derselben,  die  Usine  de  degrossissage  d'or  et  d'argent  in  Grenf,  im  Jahre 
1882  7500  kg  degrossirtes  Gold  und  24,000  kg  degrossirtes  Silber  geliefert  hat. 
Der  Yortheil,  den  diese  mit  großartigen  mechanischen  Einrichtungen  versehenen 
üsines  bieten,  ist  so  bedeutend,  daß  französische,  deatsche  und  italienische  Fabri- 
kanten sich  zum  Theil  in  denselben  verproviantiren. 

Dekorationsgeschäfte  für  Uhren.  Als  solche  waren  Ende  1884  25  Ge- 
schäfte (Bern  2,  Neuenburg  23)  im  Handelsregister  eingetragen. 

Dekorationsmaler«  Als  solche  bezeichneten  sich  anläßlich  der  1880er 
Volkszählung  203  Personen,  wovon  im  Kt.  Baselstadt  27,  Bern  9,  Genf  21, 
Graubünden  11,  St.  Gallen  8,  Schwyz  9,  Tessin  23,  Waadt  8,  Zürich  59  und 
in  den  übrigen  Kantonen  zusammen  28. 

Delikatessenhandlungen.  Als  solche  waren  Ende  1884  40  Geschäfte  im 
Handelsregister  eingetragen,  nämlich:  Baselstadt  3,  Bern  4,  Graubünden  15, 
Lnzem   1,  Schaffhausen  4,  Zürich  11,  Zug  2. 

Delsberg-Delle  s.  Bemische  Jurabahnen. 

Demi-Coton.  Grobcroisirte,  gestreifte  Baumwollgewebe  aus  gefärbtem  Garn, 
gewisse  halbseidene  Stoffe  der  Orientalen  imitirend.  In  den  Dreißiger  und  Vierziger 
Jahren  ein  bedeutender  Exportartikel  der  Toggenburger  Buntwebereien  für  die 
Levante. 

Denaturirter  Weingeist  und  Sprit.  Die  Schweiz  importirte  im  I.  Halb- 
jahr 1885  2934  q  ä  Fr.  60  und  exportirte  nur  für  Fr.  95.  Deutschland  lieferte 
1420  q,  Oesterreicb   1465  q,  Frankreich  49  q. 

Derendingen-Biberist  s.  Emmenthalbahn. 

Deutschland.  In  der  J5J/w/i/Ärstatistik  des  deutschen  Zollgebietes  (Deutsches 
Reich  ohne  die  Freihafengebiete  Bremen,  Hamburg  und  einige  andere  kleinere 
ZoUausschlüsse)  nahm  die  Schweiz  im  Jahre  1883  hinsichtlich  der  Einfuhrtc^eWAe 
den  8.,  hinsichtlich  der  Einfuhrwicwr/ew  (auf  Gewicht  reduzirt)  den  12.  Rang  ein; 
in  der  ^ws/z/Arstatistik  sowohl  nach  Werth  als  Gewicht  den  7.  Rang.  Es  gehen 
der  Schweiz  in  der  Einfuhrstatistik  voran:  a.  in  der  Werthrubrik :  1)  Europäisches 
und  asiatisches  Rußland,  2)  Großbritannien  mit  Irland  und  den  europäischen 
Benitzungen,  3)  Oesterreich-Ungam,  4)  flamburg-Altona,  5)  Belgien,  6)  Frank- 


Deutschland  —     373     —  Deutschland 

reich  mit  Algier,  7)  Niederlande;  b.  in  der  Gewichtsrubrik:  1)  Oesterreich- 
üngam,  2)  Rußland,  3)  Großbritannien,  4)  Hamburg-Altona),  5)  Niederlande, 
6)  Belgien,  7)  Frankreich,  8)  Bremen,  9)  Vereinigte  Staaten  von  Nordamerika, 
10)  Spanien  mit  den  kauarischen  Inseln,  11)  Schweden. 

Die  schweizerische  Handelsstatistik  pro  I.  Semester  1885  verzeichnet  folgende 
Ausfuhr  und  Einfuhr: 

Aaifahr  nach  Deutschland:      Einfuhr  aus  Deutschland: 

Nach  dem  Gewicht  klassifizirte  Waaren    529,024  q  26,7        5'514,245  q  59,o 

,    Stück  ,  ,  703,163  Stk.        38,*  62,313  Stk.        26,9 

„    Liter  ,  ,  110,9051  7,*        5748,356  1  14,» 

In  Werihen  ausgedrückt,  welche  bei  der  Ausfuhr  auf  Grund  von  Deklara- 
tionen der  Versender,  bei  der  Einfuhr  mit  wenigen  Ausnahmen  auf  Grund  von 
Schätzungen  einer  Sachverständigenkommission  ermittelt  sind,  ergibt  sich: 

a.  Ausfuhr  Fr.  78*684,718  =  23,8  ^/o  des  Gesammtwerthes  aller  Ausfuhren  der  Schweiz 
fe.  Einfuhr     «    114*167,855  =  31,e  ,     ,  ,  ,      Einfuhren     , 

Zur  richtigen  Würdigung  dieser  Zahlen  ist  nun  Folgendes  nicht  außer  Acht 
zu  lassen: 

1)  Die  Zahlen  beziehen  sich  nur  auf  den  freien  Verkehr,  d.  h.  auf  die 
Einfuhr  in  denselben  und  die  Ausfuhr  aus  demselben,  so  daß  der  unter 
zollamtlicher  Kontrole  stehende  Verkehr  (Niederlags-  und  Geleitschein- 
verkehr) nicht  inbegriffen  ist. 

2)  Nicht  inbegriffen  ist  femer  der  Grenz-  (und  der  Veredlung«)-Verkehr,  was 
übrigens  wenig  auf  die  Gesammtresultate  influirt.  Die  nach  Deutschlsind 
gesandten  Transit* Veredlungs waaren  sind  in  der  Ausfuhr  inbegriffen. 

3)  Die  Ausfuhr werthe  sind  ohne  Zweifel  oft  zu  niedrig  deklarirt. 

4)  Auch  die  Einfuhrwerthe  mögen  vorsichtshalber  etwas  zu  niedrig  geschätzt 
worden  sein. 

5)  Auf  den  Verkehr  im  I.  Halbjahre  haben  ohne  Zweifel  die  beidseitigen 
Zolltarif revisionen  von  1884/85  empfindlich  eingewirkt,  so  daß  die  Aus- 
fuhr aus  der  Schweiz  nach  Deutschland  stärker  gewesen  sein  wird,  die 
Einfuhr  aus  Deutschland  schwächer,  als  es  ohne  die  Tarifrevisionen  der 
Fall  gewesen  wäre. 

Um  den  schweizerisch-deutschen  Waaren  verkehr  im  Detail  so  darzustellen, 
daß  sich  erkennen  läßt,  welchen  Schwankungen  derselbe  unterworfen  war  und 
wie  die  einzelnen  Handelsobjekte  an  denselben  partizipirten,  ist  man  auf  die 
Waarenverkehrsstatistik  für  das  deutsche  Zollgebiet  angewiesen;  doch  auch 
diese  läßt  sich  in  der  Hauptsache  nur  bis  zum  Jahre  1880  zurück  benützen, 
da  die  frühere  Statistik  auf  anderer  Grundlage  basirte. 

Diese  Hauptstatistik  behandelt  nun  den  Waarenverkehr  auf  zioei  Hauptarten : 
1)  als  „Besonderen  Waarenverkehr**,  2)  als  „Jahres- Außenhandel*".  Das  Letztere 
ist  gleichbedeutend  mit  Gesammihandel  (also  ohne  direkte  Durchfuhr),  das  Erstere 
hingegen  differirt  vom  Gesammthandel  um  diejenigen  Zwischenhandelsobjekte, 
welche  vor  der  Wiederausfuhr  aus  dem  deutschen  Zollgebiet  unter  deutscher 
zollamtlicher  Kontrole  standen,  d.  h.  auf  deutschen  Zollniederlagen  waren. 

Da  es  für  die  Schweiz  nebensächlich  ist,  zu  wissen,  was  und  wie  viel 
deutscherseits  als  Zwischenhandelsobjekt  in  dritte  Länder  veräußert  wird,  fällt 
für  sie  (die  Schweiz)  als  Maßstab  für  die  Beurtheilung  des  gegenseitigen  Handels- 
verkehrs nur  der  Gesammthandel  (Jahres-Außenhandel  der  deutschen  Statistik) 
in  Betracht.     Etwas  Anderes   wäre   es,    wenn  jene  ZwischenhandieAä^^V^^^^^  ^^"cl 


Deutschland  —     374     —  Deutschland 

schweizerischen  Firmen  direkt  nach  dritten  Ländern  verkauft  oder  aus  dritten 
Ländern  gekauft  und  im  deutschen  Zollgebiet  gewissermaßen  nur  umspedirt  würden. 
Dies  ibt  aber  nicht  nachgewiesen  und  sagt  daher  auch  das  Kaiserlich  Statistische 
Amt  in  Berlin  jeweilen  in  seinem  Vorwort  zur  Jahresstatistik: 

«  Für  die  Statistik  ist  dieser  Jahres-Aussenhaudel  desshalb  von  besonderer.- Bedeotnng,  weil 
or  so  genau,  wie  es  eben  möglich  ist,  den  durch  Einfuhr  oder  Ausfuhr  realisirten  Handel  des 
Zollgebietes  mit  dem  Auslande  darstellt.» 

Der  Jahres-Außenhandel  oder  Gesammthandel  zeigt  in  der  Regel  größere 
Summen,  als  der  Besondere  Waarenverkehr  (welcher  hauptsächlich  nur  nachweisen 
soll,  wie  viel  in  die  denttsche  Konsumtion  übergeht  und  aus  deutscher  Produktion 
hervorgeht),  und  klärt  über  die  in  der  Schweiz  vielfach  verbreitete  irrige  Meinung, 
die  schweizerische  Ausfuhr  nach  dem  deutschen  Zollgebiet  sei  in  den  Jahren  1882 
und  1883  dem  Werthe  nach  bedeutender  gewesen,  als  die  Einfuhr  aus  dem 
Zollgebiet,  gründlich  auf,  denn  der 

Wirkliche  Verkehr   betrug   nach  Abrechnung   der  Edelmetalle: 

Schweiz.  Ausfuhr  nach  d.  d.  ZoUgob.     Schweiz.  Einfuhr  aus  d.  d«  Zollgebiet 
Nach  Gewicht  Nach  Werth.  Nach  (Gewicht  Nach  Werth. 

1880 q  1181,453  Fr.  179*870,000  q  10  402,535  Fr.  229  917,500 

1881 1 296,449  „  197  520,000  „  10 106,938  ,  228961,250 

1882 ,  1454,184  ,  223021,250  ,  10806,351  ,  242423,750 

1883 1-381,803  ,  230578,750  ,  11 821,860  ,  240*446,250 

1884 r588,558')  .  195*007,500^),  12122,502')  .')247 283,750 

Vermehrunjrv.  1880,83  in  7"            14,6                   22,o  12,o  4,4 

,  1880/84  ,  ,            25,6                     7,7  14,»  7,o 

Verhälinil^  zum  gesammten  aaswärtigen  Handel  (ohne  Edelmetalle)  des  deutschen 

Zollgebiets  in  "/o: 

1880 0,77  4,7S  6,14  5,80 

1881 0,81  5,08  5,76  5,87 

1882 0,86  5,88  5,70  5,78 

1883 0,77  5,80  5,78  5,57 

1884 0,80  4,61  6,06  5,98 

Der   Besondere    Waarenverkehr    (ohne   Edelmetalle)    weist   folgende 

Summen  auf: 

Schweiz.  Aasfnhr  nach  d.  d.  ZoUgeb.     Schweiz.  Kinfuhr  aus  d.  d.  Zollgebiet. 
Nach  Gewicht  Nach  Werth.  Nach  Gewicht  Nach  Werth. 

1880 q  1159,208  Fr.  175*542,500  i\  9*793.579  Fr.  210*583,750 

1881 ,  r238,938  ,    193'631,250  ,  9*572,429  „   211*542,500 

1882 ,   1*344,658  ,    219*060,(XK)  ,  9*913,879  ,   217*231,250 

1883 1*308,137  ,   224*117,500  ,  10*892,822  ,   215*321,250 

1884 r433,048  „    189*541,250  ,  11*137,541  .   2-22*871,250 

Vermehrung  V.  1880/84  in  7o            19,i  7,4  12,o  5,ö 

Die  vorstehenden  Zahlen  lehren  namentlich  Zweierlei:  1)  daß  die  Schweiz 
verhältnißmäßig  theurere  Waaren  nach  dem  deutschen  Zollgebiet  exportirt,  als 
sie  von  dort  importirt;  2)  daß  die  Einfuhr  aus  dem  deutschen  Zollgebiet  nach 
der  Schweiz  dem  Gewichte  nach  ca.  8  mal  größer  ist,  als  die  Ausfuhr  dorthin. 

Ad  1  ist  des  Nähern  zu  konstatiren,  daß  allerdings  eine  Anzahl  schweize- 
rischer Fabrikate  einen  hohen  Werth  aufweisen  (wie  Uhren  und  Seidenwaaren), 
daß  aber  volle  37  7o  der  Ausfnhrwerthe  pro  1880/84  allein  auf  zwei  Zwischen- 
handelsobjekte entfallen,  welche  keinen  Industriegewinn  im  Lande  lassen,  nämlich 

*)  Die  Differenz  gegen  1883  ist  haupt^chlich  herbeigeführt  durch  Mehrausfuhr  von 
frischem  Obst  (145,286  (j),  Eis  (79,737  q),  rohes  weiches  Bau-  und  Nutzholz  (66,560  q). 
Ohne  diese  Mehrausfuhren  würde  die  gesammte  At^sfuhr  ohne  Edelmetalle  1*297,975  q 
im  Werthe  von  Fr.  191*363,772  ausmachen. 

?  Am  Werthausfall  gegen  1883  sind  ungefärbte  Seide,  rohe  Baumwolle  und  ge- 
r/ngere  Wertht&xation   der  Taschenuhren  mit  Fr.  38*123,178  betheiligt;  im  Uebrigen 
ff/nd  viele  Objekte  weidger  hoch  taurt  worden  a^a  Vm  i^oXae  \%i^. 

V  Außetrgewöhnlich  starke  EiBfuhr  wegeti  ^<&t  fte\iNi«L7^!\\»fvbvfttBtf»i:^vek\^^ 


Deutschland 


—     375     — 


Deutschland 


rohe   oder   nur  zum   ganz   kleinen  Theil  in  der  Schweiz  gesponnene  Seide  (un- 
gefärbte) und  rohe  Baumwolle,  ') 

Man  findet  diesbezüglich  in  der  deutschen  Statistik  folgende  Posten  pro 
1880—1884: 

Ausfuhr  aus  der  Schweiz  Einfuhr  in  die  Schweiz 

nach  dem  deutochen  Zollgebiet.  aus  dem  deutschen  Zollgebiet. 

Seide.  Baumwolle.  Seide.  Baumwolle. 

1880  64^81 1,000  5'015,000  17'178,750  r891^'250 

1881  70'200,000  4776,250  17*893,750  1*818,750 

1882  80*646,250  6*410,000  15*770,000  2*191,250 

1883  85*927,500  5*781,250  12*661,250  1*732,500 

1884  58*882,187  3*351,885  14*718,750  1*490,945 

Bringt  man  diese  Werthsummen  nebst  den  entsprechenden  Mengen  von  ander- 
seitiger  (mit  halbfetter  Schrift  gedruckten)  Darstellung  der  schweizerischen  Aus- 
und  Einfuhr  in  Abzug,  so  verbleibt  für  alle  übrigen  Objekte  (unter  welchen  sich 
selbstverständlich  noch  mehr  Zwischenhandelsobjekte,  wie  Petroleum,  roher  Kaffee, 
Kakaobohnen  etc.  etc.,  befinden): 

Schweiz.  Ausfuhr  (ohne  Edel-  Schweiz.  Einfuhr  (ohne  Edel- 
metalle, Bohselde  und  Roh-  nietalle.  Rohseide  und  Roh- 
baumwollo)  nach  d.d.  ZoUgeb.        baumwolle)  aus  d.  d.  ZoUgeb. 

Gewicht.  Wertb.  Gewicht.  Werth. 

1880 1*136,497      110*0^,000      10*386,870    210*847,600 

1881 1*250,013      122*543,750      10*091,702    209*248,750 

1882 1*896,150      136*565,000      10*789,170    224*462,500 

1883 1*325,283      138*870,000      11*807,612    226*052,500 

1884 1*555,099      132*773,428      12*109,743    231*074,055 

Vermelirung  v.  1880  auf  1883*)  in  "/o         14,2  20,7  12,o  6,7 

„  1880   ,    1884     ,    ,  26,9  17,i  14,«  8,7 

^  1881    ,    1883     ,    ,  5,7  11,8 

,  1881   ,    1884«)  ,    ,  19,6  7,7 

oder  ohne  die  in  der  Note  am  Fuße  der  vorhergehenden  Seite  erwähnte  (keinen 
stabilen  Charakter  zeigende)  Mehr-Ausfuhr  von  Obst,  Eis,  Holz: 
Vermehrung  v.  1881  auf  1884  in  7«  l»i  5,i 

Behufs  richtiger  Beurtheilung  der  Differenzen  zwischen  dem  prozentualen  Gewichts- 
und Werthverhältniß  ist  es  nöthig,  zu  wissen,  daß  der  Werth  der  Waaren  deutscherseits 
von  Jahr  zu  Jahr  neu  geschätzt  wird  und  daß  die.se  Schätzungen  mitunter  sehr  stark 
variren,  so  daß  man  bei  der  Beurtheilung,  ob  der  Verkehr  zu-  oder  abgenommen  habe, 
besser  thut,  sich  an  die  Mengenangaben  zu  halten. 

Zur  Illustration  des  Gesagten  zitiren  wir  folgende  Schätzungen: 

pro  1881     1882     1883     1884 

Baumwollgarn,  eindr.,  roh,  über  \r.  45—60   per  q   Mk.       240  250  245  235 

,   60—79       ,         ,        300  350  345  335 

.   79  .     .        ,         ,         400  480  470  460 

zweidr.,    ,        „        ,    79  .     .        „         ,500  540  540  530 

drei-  und  mehrdrähtiges  .     .        ,         „         420  440  435  425 

Käse 130  162  160  160 

Seidene  Zeugwaaren ,      7,000  7,500  7,500  7,200 

Spitzen  und  Stickereien  aus  Baumwolle ...         ,      3,500  4,000  4,000  4,000 

Taschenuhren ,         .    30,000  30,000  60,000  40,000 

Köhe perStk.   ,        300  350  400  380 

Jungvieh  bis  zu  27«  Jahren ,         ,          90  135  190  170 

Kälber «         ,          35  35  60  56 

})  In  der  deutschen  Statistik  wird  als  Land  der  Herkunft  oder  der  Bestimmung 
dasjenige  Land  verzeichnet,  aus  welchem  die  Waare  in  ununterbrochenem  Transport 
anlangt  oder  wohin  sie  in  ununterbrochenem  Transport  gelangen  soll ;  daher  kommt  e.s, 
daß  Waaren,  welche  in  der  Schweiz  nicht  produzirt  werden,  sondern  höchstens  deren 
Niederlagen  passiren,  auf  Rechnung  der  Schweiz  geschrieben  w^erden,  und  zwar  sowohl 
im  Besonderen  Waaren  verkehr  als  im  Gesammthandel. 

*)  Da  das  Jahr  1880  der  1879er  deutschen  ZoUerhOhungen  wegen  für  die  Schweiz 
ein  schwaches  Ausfuhrjahr  war,  das  Jahr  1884  aber  ein  slai^Lea  ¥i\Tvl>QX\iVi^:a  V^ifdKv^Aa.. 
Zolltoriflrevision  1884/85;,  muß  bei  der  Ausfuhr  die  VetmeYiTUii^  v^o  V^\V^^  \ä\  ^Skc 
EiaAihr  diejenige  pro  1880/88  als  das  Normale  betracblel  ^eT^eu. 


Deutschland  —     376     —  Deutschland 

Die  höhere  Taxation  der  Taschenuhren  allein  macht  im  Jahre  1883  gegen- 
über der  Taxation  pro  1881/82  eine  Gesammt-PlusdiflPerenz  von  Fr.  11^811,700 
aus,  im  Jahre  1884  eine  solche  von  Fr.  4*380,000. 

Rcduzirt  wurden  die  Schatzungswerthe  u.  A.  flir 

pro  1881     1882     1883     1884 

Anilinfarben  etc per  q  Mk.  1,250  1,300  900  750 

Zwirn  aus  Rohseide „  „  4,800  4,500  4,200  4,000 

Uhrfournitüren,  Uhrwerke,  ganz  oder  theil- 

weise  aus  unedlen  Metallen ,,  „  3,000  3,000  2,500  2,500 

Wollengarne,  roh.  doublirt „  „  600  550  510  510 

„             mehrfach  gezwirnt     ....  „  ,,  550  500  480  500 

Gefärbte  Seide  und  gefärbte  Floretseide .     .  „  .,  4,500  3,500  3,250  3,100 

Ungefärbte  Seide „  ,  4,800  4,800  4,750  4,750 

Ungefärbte  gezwirnte  Floretseide    .     .     .     .  „  „  2,700  2,800  2,700  2,600 

Nachdem  wir  oben  gezeigt,  in  welcher  Weise  sich  der  Waarenverkehr 
zwischen  der  Schweiz  und  dem  deutschen  Zollgebiet  seit  1880  gesteigert  hat, 
ist  es  von  Interesse  und  zur  richtigen  Beurtheilung  der  Verhältnisse  sogar  noth- 
wendig,  zu  wissen,  wie  sich  der  Verkehr  zwischen  dem  deutschen  Zollgebiet  und 
andern  Ländern  als  der  Schweiz  innerhalb  der  nämlichen  Periode  gestaltete.  Wir 
haben  diesfalls  Folgendes  ermittelt : 

Prozentuale  Zunahme  (-|-)  oder  Abnahme  ( — ) 

der  Ausfuhr  (^obne  Edel-        der  Einfuhr    (ohnu  Edel- 
metalle) nach  d.  d.  ZoUg.         metalle)  aus  d.  d.  ZoUgeb. 


''^^.^^^l^n^V^  .^■^^K^KH^^W^'^ 


seitens  <iewicht.  Werth.  Gewicht.  Werth. 

Oesterreich-üngarn     .     .    .     ■  |  JK  •)    +''''        +  ^^'^  +^^'        +"'' 

Frankreich j  JlJ^/g       -    5,.        +   0,,  -f- 17,»        +   9,» 

Großbritannien |  j^Jg       +8"         +22-»  +31.«        +26^ 

Italien |   ^^^/^^       +   3'"        ~    ^'*  +^^'*        +^^'" 

\  1880/84 

Belgien j  j^}g       +^0.0        +28,o  +25,o        +   5,. 

Niederlande {   J^jg       +^^^^        +2^>''  +1*^»        +   ^'^ 

Rußland {  ;|^/g       +3^'«        +^^7,,  ~   9,.        -14, 

Ver.  Staaten  von  Nordamerika  j  J^g^g        ^  ^^^'"        "  ^^'^  '  ^^^'        "    -^ 

,^,       .  I  1880/83        ^-14,5        +22,0  +  12,o        +   4,*) 

i^cnweiz I  1880/84 

Die  Schweiz  befindet  sich  somit  ungefähr  in  der  Mitte  derjenigen  Haupt- 
staaten, deren  Ausfuhr  nach  dem  deutschen  Zollgebiet  sich  vermehrt  hat. 

Aus  der  folgenden,  auf  Grund  der  Waarenverkehrsstatistik  für  das  deutsche 
Zollgebiet  verfaßten  Statistik,  sowie  aus  den  Uebersichtenauf  Seite  404  u.  ff. 
ist  nun  ersichtlich,  in  welcher  Weise  die  einzelnen  Objekte  an  der  Ausfuhr- 
vermehrung oder  -Verminderung  partizipirten.  Für  das  Jahr  1884  ist  je  der 
prozentuale  Antheil  an  der  Gesammt-Ein-  oder  -Ausfuhr  des  deutschen  Zoll- 
gebietes notirt,  soweit  derselbe  1   und  mehr  ^/o  beträgt. 

^)  Die  Resultate  pro  1880/84  werden  erst  gegen  Ende  des  Jahres  bekannt  und 
werilen  auf  dem  Umschlag  einer  der  nächsten  Lieferungen  mitgetheilt. 


Deutschland 


—     377     — 


Deutschland 


"c 

s 

I 


s 


00 

• 


'S 

c 
ja 


<u 


V. 

CS 


f 


oc 


ac 


5 

30 


'S«! 


CO 


CO 


OD 


o 


IC 

et 


n 


2 


CO 


S      ^ 


CO 


X 


OD 


o 


X 
94 


• 


94 


CC  X 
91 


!>•  O  tC 
v^  *-i  ©i 
^1  t^ 


X  OÄ  oa  "^  91  !>- 
Ci  ^  94  X  9»  iff 
00         *-i  t^ 


91 


-*  CO  00  00  ■*  ^ 
94  94  ^  9^  »Ä  lÄ 


?C        -^ 


o 


X        -*        X 

•aiM      I     »n  »?S 


&£3 
94 


iO  lÄ  O  X  ^ 


CO  94 


g 


Oa  O  t^  CO  »O  !>• 

CO  ^        t*  O  94 

94  94 


CO  94  iO  t*  !>•  ■»-^ 
•^  t*        94  t^  ^N 

•^         ^00 


«O  t^  o  oox  o 
CO  u*;  ^  CO  ;o  CO 

94  CO 


CO 


CO 

CO 


94 


i>-  ic  o  «^  *5  ^ 

X  CO  ir^  5i  94  i^ 
t^        -^94        C5 


Oi        ^ 


94     ,    -H 


94 


X  CC  C  Q  ^  if7 
CO  CO  94  ^  1»  -* 


9< 


S 


X  X  '4«X  QX 
O  «O  -^X  O  CO 
!>•        94  '^  *-<  ^^ 


g 


tl      O      fi      »      <D      « 

9«  «k  ^  »«  ^  ^ 

94  iÄ  O  -^  CO  CO 
«O  iO  ^1  ^N 


Ȁ  P  CO  "^  X  94 

•^94  94  00^  94 

^  94  OÄ  94  »r: 

CO  »H  C5  *-i 


a>  t*  o  X  «^  o 

X  94  Ci  X        Q 

X  91  <^        ift 

^         «h         ^  ^ 

^  ^  -^        ^ 


94  Q  i'T  Ci  CO  CO 

uo  ^  if:  ift      «o 

^N  05^  l>.  *-*_        CO 
94*"        O        9C 


>«      9     «O 

«O  »fl  CO 


t^  CO  lO 

•^  iO  Ci 


t»    e 


o 


CO 


l>-  -H   O 

CO  94  94 
t^  94  t^ 

CO 


X  la  X 

05  o  2 

•^         X 


^  CO  CO  t^  ^ 


94  iß  94  CO 

T^  ^  iO  94 
kß 


CO  «0  94  COX  30 

»r:  *-*  ^1  iß  ^1  X 

O        ^^  CO 


5  §  ^  94  ^  »TS 

«^        «^  ^^  ^-H  94 


•«^  VH 


g   2   §J 


Ci  O»  t-^  CO  -^  « 
O»  «O  X  CO  CO 
CO  X  :0        -^ 

•«  V  »• 

^        *-"         94 


iß  ^^  »O 
CO  94  & 

94 


■»-•  CO  X 

•^  c5  o 

94  -^  X 

CO 


9«  94  CD 

-^  O 
CO 


OS  X 
94  94 

CO        CO 


5  CO 


•4"  Ss 

94 


^H  CS  CO  Oi  »^  *>• 
^  CO  «C  C  '-94 
""Ö*  X  *-•  "^  !>• 

^  94 


94 

Iß 


X 
94 


94 

O 


kß 


CO 


^  X 


94 

X 


CC 


CO 


Od 


CO 

iß 


94 

3 

94" 


■^  -^ 


X 
X 


o 


iß 

X 


r- 
t^ 


Oi 


O 


S 

•^ 


iß94  Q 
94  ^ 

iß  ^— 

CO 
94 


o  o>  X  ^  ^^ 
CO  Ci  o 

t*  iß  ^1 

94  «O  ^ 

^-1  CO  94 

t^  94 

CO 

^  -*co 

3  iß 

CO 
CO 


CO 
CO 


SS 

iß 


X 


^—   iß 


CO  X  94  t^  O 
94  ^  O  •«*"  «O 
Oa  Oä  «^  iß 


g  X 


^^ 


1» 


CO  94  t*  -^  O 

O  CO  X  94  CO 


^        94  ^        94 


O  CO  CO  X  '-i  Jß 

X  O  X  t^  '-'  94 

^  iß  «*  -H  ;0^ 

^•^  ^—  <-i         94 


94  <<« 
CO  t^ 

iß 


Od  iß 


«4«  94 


-^Oi 
OJ  t^ 


•^oa 

94  CO 
94  CO 


94  ^ 

CO  o 


s 

I 

0 

6« 

& 

c 


lO 


tS  'S 


^  -£S     CO 


73    <D 


rc2 


o   *-•  O 


•BS 


«2  cd 

S  «^ 

'u ' — 

g  a 

B   O 


'S 

o 
.23 


S5  = 


< 


.9ö 


9 


9 


eö 

■3    cd^.- 

O    »-S    S    i^ 

^  <tj  <J  ><J 


ei 


CO 

cd 

E 

c 

Ic 
o 

'5 

o 

B 


cd 

0» 


a 
a 

cd 

a 

0) 


tM       CO 

'  's 


(^ 

a 

cd 

a  Sd 

S         C 


^ 


0) 


u 

0) 

rs 
O 


3      .ti      --^  ^ 


o 

ä 


0) 

-ö  'S 
^  -:  ® 
d  « 


©'3  cd 
cd 


o 


c 

c/>   a>   u 

«ö   3   cd 
^tcd 

^  2  ö)       CC  C 
U  -i;    c3    ^    "    CJ 

C  a«  (,  CA  (n  (-1 
•<J  <J  <J  <«  <J  ^ 


en   cd 


• 

^ 

• 

cd 

• 

Vi 

o 

'd-) 

•  »k 

0} 

a 

v 

?> 

i.« 

,^ 

cd 

cd 

cd 

1 

U 

o 

s 

• 

tcd 

PQ 

3 

<3) 

cd 

a> 

• 
r/) 

4> 

C 

6c 

4i« 

JSJ 

4-* 

»i^ 

,£3 

Cd 

0) 

0» 

ö 

^S 

pt4^ 

o 

;^ 

Cd 

cd 

ff)8C 

»;    _r 


0) 

.s  * 

^  a 

-1 

-gcQ 
«cd 'S 

c  PQ 

icd 
ff) 


o 


1  >  • 

ja  &c  . 

CJ 

Cd  S  • 

0)  qS  a> 

o  o  o 

a  ^  o 

w  w  g 


o 


S     . 
cd  ^ 

cd-Ä 
ttä 


?  o 


Cd 
QQ 


=     .2* 

:cs    i-i  JS 

tJOS    g 

Ci'     n1 

icd 

>  o  c 


iß 


cd 
ff) 


;3 
cd 


Deutschland 


—     378     — 


Deutsdüand 


»  t»  *• 


e»   «0 


»     9 


n    CR    « 


t 

Ja* 

1 

c 

S  iC  CO  S 

X 

o 

«e« 

•% 

g 

CSX 

vs           ^           ^ 

91  ^iO 

ao 

• 

OB 

CS 

o  lO  S          kf5®«      CO  -^ 

•«       »»       «>. 

■^C0<5< 

CO  o  ^  ♦-•  Iß  a> 

i 

i 

-s 

1 

iß  iß 

?0^ 

CO        X 

k 

TS 

CO 

00 
OD 

iß  o  lÄ  »o       «o  ;o  ^  oa  ^ 
ffC  «*  ©4" 

t^  Iß  ®1  ^  CO  !0 

o 

CO 

2§g 

VH 

^  X 

ocs 

ȧ  '^ 

s-^s 

• 

1 

G 

OD 
OO 

t^  05  S^        »0  «c 

CO     ' 

Six 

1 

SS 

iß  AN 

s-*s 

f 

• 

CO  i>r?o 

cx) 

00 

COt^QO        Q^-$«t^CO 
»O  -^  05              ^  CO        ^  <«-i 

CO  oco  ^®j  t^ 

s 

t^ 

®l  1 

(N    1 

S3S 

1 

XCS 
iß  CO 

iß  CO  CO 
Ol 

»^ 

CO  *C  CO 

§ 

X'^Xl>i^'«*COI>iCO"* 

O5xc5'yi®i«i*«xcococo 

Iß  t^  O  CO  ;0  iß 

;o 

«o 
;o 

sq 

iß 
!2 

1 

1 

CO  t^ 
X  t» 
iß  -^ 

X  ^1  -H 

1 

• 

»^ 

<3<f0C  CO 

1 

hl   D 
V    1 

^      0»      »     «     « 

9» 

-5^ 

9    e 

«*  X 

©i 

9*      0>      « 

*«            #h            M 

X  iß  !>• 

1 

a 

^14 

1 

O 

■ 

1 

ift  -3^  CO 

1 

CO        '-^  CO 

! 

^  O  ȧ  X  Q 
^  CO  CO        Ä 

1 

CS 

;o  CS  CO  t>i  ;o 
CS  CO      Iß 
iß  ©1 

1 

CS  iß 

s 

CO      CS 

0) 

n 

00 

-^  -N  CO 
CO 

! 

t*  CS  CO  CO  ©^ 

c^®q  Ci  X  CO 

5i  'yi  CO      •«* 

X   -H                                    1 

;o^ 

§2     -* 

CO  t^CQ 
CS  99  91 

rs 

a 

« J 

na' 

V) 

WD 

1 

^ 

^^ 

sf      X 

lO  •«*  ©1 
CO  — «-^ 

1 

1 

;0  X  t^  ;0  S^ 

CO  ;c  ;c      ■**    , 
ȧ                           i 

iß 

CO^ 

O  X 

©<  a> 

ü^ 

t* 

CO  Ö  X 

rt 

1 

1 

^ 

^-^ 

CO         X 

1 

00 
x> 

• 

C  t^  iC 

CO        -^ 

1 

1 

■»-^  -^  ->! 

X  X  ■««f  X  -yi 

^  t^  ^       :0 

iß 

®1 

CO 

t^  :0  CO  CS  iiß 

8" 

:o 

■»-^  X  :p 
CS  -^  X 
l>-  ^^  — < 

®r    X 

• 

lO  ;c  CO 

1 

•«*  --^  »O  CO  X 
C5  ^  3^         ^ 

x®^  Oco  -5 

CO-^CO        W     ' 

X 

®1 

O  iß  Iß  X 

SS*" 

1^ 

CO 
CO 

CO 

Ä 

1-< 

1 

^-^ 

CO 

CO         X 

ö^ 


Cr     »     •= 


f;     n     r     K     K     i' 


K      »       K 


TS 
S 
« 

a 
c 

& 


3     . 

c  - 

c  2 

iß*-   SA 

c  a^  '6 
^  «?  ■■•'5  ■"■ 


CS 


CO  c^ 


U.23 

-•'iß 

^      »^      r#v 
3  .2 

CS  -S-Sit^ 

a5  :S 


»3    O 


«4  (3 


Q  CS 
•O  i>. 

22  22 

',2  3 
iß  o  CS 

^  CO  t^ 

■         •         • 

^  u  u 

^^"^ 

U    »^    h 

0)   o    « 

A  A  J3 

t3  >3  «3 


(DJS 
3-^ 

3   W         X 

2  ''S  t- 

o  t  «CJ 


o 


CS 


CO 

J3 


X    cn   ui     .   M 


g 

3 


O 

u 

CO 
3  -•• 


iß 


C) 


^B 


13 


A 
13 


13 


o 


■s 

3 

3 

«^ 

0) 

e 


1 

^3 


3    O 


j*    4)    o    *^ 


•  V>t     •««■     «Pi^     s^«     •««     »«M     ««^     «^^     «^^        W     »«M 


(^  nc 
CS  Ö 

3  .3  .3  C   O  'S  ^•'g   C   g)'3   g 

«—  /1-.  _  ^j-fc»  ^  _^ 

>   3   P 


•ca 

3 

•  §8 

3 
•<J 

Ä-3 
&► 


3    ^ 


^  a> 


"St:-? 


r^ 


"O  "ü  nc 


'3    _    . 


O 


c  o 

Po 


a  £ 

3   3 

00  03 


3 

3  ä^Ä 
4}  3  Ci^ 
3   3*55 

53t3  A 
•2  3  ö> 

3   S    t)£) 

^Ä  - 
35  o  « 

s=  ^ 

».HO 

I      I  I 


3 


•    0) 

tu. 

o 


»   «>   rt   C 
3   S^    =^ 


•<   3 


3   « 


^ 


g    C'^ 

ZI.  1) 


Deutschland 


—     379     — 


Deutschland 


4> 

US 

c 

9 


J3 


^ 


et 


n 


rt 

C« 

C 

$ 

^ 

r< 

><£ 

;& 

C. 

«0 

r< 

S 

S5 

^ 

N 

•»^ 

« 

^ 

r* 

i 

t^  1^  o 
00   -^ 


■«*  ;o  o 

«<1  X  CO 
CO 


iO  94  94 


CO 


CO 


t?5  üo 


CO 


S4  t^ 


®4  iO  91 

t^  X  Ȁ 


X^CO  w 

«4  ^ 


X  X  lA 

?0  •-<  Oa 

CO 


;0  94  b« 

CO 


s^^ 


CO 


X-H  «O 

"^  ?0  CO 
CO 


CO 


CO 


»oo 


;0  C^ 


tOCO 


«^  CO 


94 


94 


94  xS 


•**  94  94 

94  -^ 


Co  iß  *^ 
94 


CO  o>  t^ 

CO  "^  CO 

94 


S94  94 

CO 


iO 


CO  "^  "^  "^ 


o  «  » 

^     «h     V» 

♦H  94  ^-^ 


94  94  »f5  C5 

<C    94  X 


g-l 

94 

94 

kO 

5 

94 

94 

CO 

^H          CO 

COCDCOt*94^iß<COCa 
CO  Q  X  t*  X        05        Ä  b* 


^O  CO  94  CO 

1   ««M  T-i  ^—  00  l>i 

O*-«        94  94 


C^  t^  "^  CO 

lO  00      '-•CO 


CO  "^  C5  CO  Ȁ 


C5  t^  •«*  O 

94 


CO  !>•  "^  Q 


C5 
94 


94 


Od  CO 
CO  !>- 


m 


9f 


o  ©^  '-i  ;o 

I    CO  94 


'o 

CS] 

c 

'S 
s 

TT 


.9 


^ 


'S 

02 


hl  a 


s 


CO 


s 


«0      ••      « 

X  94  ^ 


-hXO 


CC  C5  t* 

;o  o  »n 


l>-  X  40 

CO  94  94 


^  CO  X 

-^  X  •-< 


tr  *   « 


«      M      lO      lO      « 

•k        ••        •«        «^        a% 

CO  Iß  CO  «^  t*» 


•^X  p  «^-«-1 
94  kO  ^        kO 


lOt^XH*94 

•^  CO  X      to 

CO        ^^ 


SCO  Q  '-^  Q  0> 
•^X        ^ 
kO 


94  O  t>»  94  kO  •-< 
t^COCO        •«* 


O  CO  X  ♦-•  X  94 
""  94X        94CO 


S 


9fl>r94"       OCOkO 


•*j«  ^-^ 


CO  CO  X  O  CO 
*-i  0>  *-<  O 


CO  Ci  'i  CO  t* 
0>  !>•  CO  X 
.«9*  CO  *-<        CO 


It       R       C       (S       »       R 


•H  •«*  O  CO  94  'i  «ij« 

SkÄ  t«*       X        Q 
|>i  ^-4  X 


94X  iO  t^  CO  0> 
COkCCO  X  CO 
X  CO        CO 


CO  CO  94  CO  CO  CO  ^ 
Q  St>  X  "•-<  -^  O 
kO  ^^  CO        X 

-^  kO 

».      i:      C      K      R      f:      fi 


««,   ^  ^  »^  lO^  OB^  e^   »^  «B    «^  •- 

lO^-^-^ia        -^ C<i  fC  91  Ö' QO 

^•^  mmt  ^m^  gtt  '^ 


l>.kßpcOI>«^94COCCC0094 

S'i^cOkOcoc^t^oaoj^*-" 
X  t*»  CO  *-<  ^-^ 


CO  kO  CO  !>•  t^  oa  C5 - 

^   ""         X  ^  '-•  94 

^^  «-«    w*  ^  ^  ^\  ^    0^ 

'^    '-<l>.94    CO    '^    94^^ 


•e»   kOkO^XCOC^O'^k-ta594l>. 
^H    ,-4  ^-4  CO  ij«  ««»I  CS  ^H    X  O  ^  !>• 

!>•         X  t*  94    SO        ^H    ^N  ^H 


O  CO  »H    94    ^^        ^H  »^ 


0^w5COC5"<*'-i91COl>»l>-CO 

94^COCOCÄ94CO"^a>XCp94 

l>i    94  iO  05  9«  CO    -^  94  O  CO 

OS  X      CO    94    ^H  ^H 


COȀt*XCt94iCCO*-*t>.C^O 
94*-«O>r0-*«'^9494CiX'^CO 
t"-    CO  CO  CO  94  94 -^  X  94  C  CO 


iC  l>-  '-i 


94    ^    *-^ 


RRfSRRItCRrCRit 


s 


«3 

CQ 


CQ  CQ  S  OQ  n  S  S  S  S  S  S  S  S  QQ.CCX 


Sk    -" •-        "S—    Ol «< s       ■*    SS"" 
•'  =  '-'g|SS8'"S"|S    Sgl       I    |S2 

""siSSoe«      o      3  S  ""  t- c3 g "      Ol   1  S S  =c 


— 1-.  »<  Iß  in  o  c  *      'faiixiiai'-      »ttjpt~ 

n  CT  r- ■*  00  *  ifl  — '       c^«Jm--gä       u^  ■* 


iSiSBiS'^iSsiSssl*  2''*=J  I" 


S-S2|äSSiS='SS2S 

•-■.::■*  c- in  lO       ■*  rt  n^« 
32-  ^- 


is=or^2-    S^^ 


Q.    -""-ö.    *  ■ 


Hl 
3si 


Deutschland 


—     381      — 


Deutschland 


o 

a 

0) 


a 


«0 


0) 


'S 

N 

c 


TT 


s 


« 

OD 
OD 


CO 


*-i  CO 


^   ^H 


s 


«^  CO 


c^  o 


ä 


en 

3 

s 

eä 

«. 

»< 

9 

<. 

s 

.S 

s 

;*• 

r< 

f«; 

• 

4> 

s 

CD      O 

Iß  00 


CO  !>• 
©1  — 


CO  C5 


■^  CO 
CO  ^ 


9    e> 
3^  tZ 


tO 
I   ^- 


CO 


X 


CO 


CO  99 
;0  «^ 

co" 


CO  Oi 
O  CO 
— '  CO 

<59 


Xc: 

X 


!s  S^  CO 

O  W  CO 


<NCO 


«•4  ^^  CO 

CO  X 


CO  o 


§x^ 

CO  t^ 

CO 


CO  {>•  ^^ 

CO  CO 


(^  t>i  t>i 

CO 


CO-<«<(N 


^  Iß 


t^  CO 
91  ^ 


CO  CO 

o 

CO 


•9  ^ 

91 


CO 


9* 

iß 


CO 


X 


n 

CO 


iß  iß 

^-4   O 


X 


X 


C)  Üi 

CO  "^ 


s 


CO 


CO 
iß 

9* 

91 


S(ffl      ^ 
•<*        X 
CO  t^        iß 


iß 


CO  91 
94  CO 

CO  iß 

CS 

iß 


CO 


e 
CO 


CS 

CO 

CO 


g  s 


iß 


X 

CO 


94 

iß 

CO 


X 
9» 


t*  «^  iß        X  iß 

CS  ^^  •H  X  ^^ 

t*  ■»-4 


CO  CO  CO 
^^  94 


s 


CO  ;C  9« 

1§     2? 


CS  S  CO 
CO        91 


ȧ  91  CO 

94  ^  CO 


*MCO  X 


94  Q  iß 

c^  O  C2 

CO  *>•  iß 


iß  CO  CO 


94  94X 
X  iß  CS 

O  iÄ94 

*k         •«         ^ 

■.i  CO  CO 

iß      ^ 


CO  O  CS 

S^  iß 
94  -H 

•^         •»         #k 


CO  C94 
l>i  iß  CO 

-*  X  ■* 

•^        ^        ^ 

—  94  O 
iß        94 


94-^94 

•H  -^  CO 

t^   !>•   »H 


CO  t^ 

iß 


CO 
CO 

iß 


CO 


CS  CO 
94  94 


t*  CO 


94  iß 
CO  !>• 
-N  94 


-H  CO 


CS  CO 
-$•  CO 

CS  CS 

CO 
94 


r-  CO 

94  CO 


CO 


X  .^ 

iß  ■* 

CS  CS 

iß 

94 


^-1  iß 

94  CO 

•.     »> 

CS  ^-^ 


94        -^ 


CS        X 


iß        -^ 

$3    " 


CO 
94 
iß 


CS 


iß 


CO 
94 


36 


X 

CO 


X 


94" 


CS 


9^ 


X 

X 

X 


iß 

94 
94 


ß        -^ 


cT 


X 

CO 


Cs 
CS 
CO 

94 


CO 
CS 
CO 


94 

CO 


X 


^ 

m 


S 


94 


94 

S 

CS 


94 

CO 

iß 


CS 

es" 


Oiß 


CO 


O  Iß 
CO 


CO 


X  Iß 
iß  94 

iß 

9>» 

CO 


SS 

CO 


t>l  iß 


^  CS 


CS  !>• 


94  CO 

SS 

94  ȧ 


SS 

CO  o 


94  CO 

o  «o 

-  ^ 

91  CO 


-H        94        ^ 


;j*    R 


S    i>    o 


t£> 


fl-  ^ 


a 


s 

« 


.SS  ^- 


■ 

CR 


c 
s 

?   es 


X 


>    u,    :n 

c3  >-•  a> 
S  *»  S 

Q       CQQQQU 


,«  ^  a 

5Q    ö    fe    «    g 

cö        ci  Ä  0) 


^^ 

cö   .. 

u 
cd 
C 

si 

cd 


C 

TU 


'S 


a 

X 

TS 
ti 
3 

I 


a 
cd 

ca 

cd 

1 
cd 

a 


0» 


0) 

a  e 


cn   QO 


q?H 


3 

a 

•s  ^ 

o  u 


•'S 

.  •-» 

S 

o 


Ol 

a 


c 

ü   e   ci3 
•   2   «£ 


cd 


a 

cd 

ed 


6     -^ 


g'. 


i1^ 

3        S 


X  fl 

3  X 

^  3  S 

«cd  »1  »3 

Cd  u 


c^ 

cn 

3 
cd 


CJ 


3 
o 


Cd 

TT 


'S 


CR 


3  ^  « 

cn 

cd  C 


Ü  ^  2  ^ 


O 

2  - 

3  c 

o 

3.2 

cd 


a 

G 

3 
x 


«  3 
4-«  ••- 
(^    N 

a*  >• 

3 

M      ^ 

a>  >-• 

>^ 

-  &   ' 
ca   3 

•-,14      • 

3   (^ 

CC    >      * 
0) 

t?    ^    CJ 

3-2  s; 


cd   4> 
'^    CJ 


3   P 


$ 


«  X 


O 

w  Q}  cd 

Ö^   3 

3.S=S 

a  x  c 

X        _x 


uu     c     u     u     u 


UHU 


I-    s 


|g"S8 

'S    5' 

3S  —  S'"2    '''—        S'^S'^S 


=  |S|S 


I  lll 


3s  m$z-f. 


"  ■"    Sr;*'2°'    SS    ■= 


;       31 1  I  *  I  « =an«=.      * 


SSI       mx9imQ       ■>       *< 
m-*      ■*  in  iQ  a^-"      lO 


Mßßßß»    iß       3§       8.  ;|2|äi       aS    SS.SS 


"tt 

SS'     - 
52     !S 


U 


's   i 


ll!ii.si-s'i^i«l  I  § 
lllisllfliilii  I  1  § 


Hill  li 


Deutschland 


—     383     — 


Deutschland 


I 

s 

3 

rs 


o 
cd 

a 

.9 


3 


*  c 

ce 


w 

CO 

00 


CO  CO 


^  ^  •»         #fc 

•^  •*  ^  CO 


91 


nS-'S"  S--' 


"o 

^^ 

a 

is 

B 

cn 

cd 

o 


S 


00 
CO 


CO  ;0         »C  CO 


35  »^X  fC  00 

CO  ^  o: 

CO 


»t:  2$      ^co 

9^S^     ,    CO 


9) 


/^w 


I 


WS        -^  »i  o  ^  »^ 


m 


00 

00 


00 
QO 


X 


iO  9^  kO  lA  CO 


X  ^  «^  9^ 

CO       c^ 


^  Q  CO  45  iß 


X  iO  lO  CO 
Oi        et 


CO  t^ 
"9^ 


UT 


JO  o 

wS  CO 

91 


ȧ  t>- 


91 


o 

CO 


CO 


CO 


äß 


'H  Iß 


»3      09      » 

*^      •%      #^ 

^H  ^^  !>• 


QC  «^  <^ 


CO 


Oä  CO  "^ 
O        ȧ 

iß      ^ 


CO  ^ 


t*  «^  T-i 
t^  T-i  «^ 
iß 


CO 


iß 


»k 

s 


«i  -^  OSi^  CO 

$9evbx  Iß 


9^ 


X9<l 

Iß 


CO 


S52 


CO  CO  -^f 

CO  iß 


CO      iß      ^^xx^^^^      ^^  ^^  ^o 


S";: 


9^ 


S       2 


o-og 


CO 


5^  iß-* 
CO  l>i  t^ 

00  ^-1  H<  ^-4 


o  Iß  •*  t^x 

*-<  91  so  CO  o 
CO         ^H         T-i 


0>  Lß  S4  9^  CO 
00  iß  CO  00  00 

00     «^     X 


CO  CO 

Iß 


1» 

iß 


iß 


91 

iß 


2-;:CCC 
91  Od 

CO 


X  CO  o» 
CO  r« 

00 


94  00  9) 


X 


CO  iß  ^H 
9lx 


^  iß  ^ 


00ȧ  CO 
CO  t^ 


CO 


r-  X9H 

SS" 


iß  91  94  94  CO 

X  — ^  94  ^^  ^H 

CO  iß  t*  ^ 


•^  X  "*  Oi  «^ 

oa  -^  55  ro  94 

iß  iß  t*  !>• 


iß  CO  c  iß  X 
•*  t*  t*  iß  ^ 


•a    ^  et 

iß  «^         !>. 


iß-^ 

s 

iß 


^H        O  CO  iß  o> 


94  <^ 

o 


-*  CO 

CO 

CO 


CO  b* 

iß 


n 


3 

94 


•*     «0     « 

X  00  CO 


00 


iß  ;o  »i 

-5 


^1  ^1  94 
iß-^ 
iß 


X  O 


CO  X  CO  CO  iß 
^  CO  X  -^  c^ 
r-  iß  00  00 


co" 


^1  94  «gl  ♦-• 

«2         292 


CO 


CO 


X 


X 


0»     M     X 

^94^ 


-*  ^  94 


CO  94  ^ 

iß  ^^  »^ 


-  I 


'^  c«  o> 
CO      t^ 


94  ^  94 

CO  ^ 


1 

•          • 

-Q 

•          • 

^ 

0« 

•          • 

«1« 

.2 

4-* 

^ 

i> 

*>  ..^    * 

^m^t 

— <    öß 

c 

fc^ 

.0)  o     . 

.5 

benf 
reitu 

bO 

« 

S 

•  a 

O  pQ 

^ 

.§ 

c  ^     • 

arbeit 
n-  un 

0»     . 

•T3  ^^ 

1 

cd 

^    M    4) 

JS 

0»         ^ 

o 

OP    0)    O 

w 

X 

a/=5  c 

0) 

■  mm       ^*^ 

J  « 


fl 

y. 

p 

c 

• 

a> 

7J 

rt 

o 

rt 

a 

^ 

0^ 

S 

73 

(i 

et 

0) 

p 

N 

o 

rs 

Ek^Cx« 

a 

a 
cÖ  c 


o 


-  9 


0)   cJ 


•» 

« 

§ 

^j 

^ 

^ 

O 

^ 

a> 

cc 

rt 

a 

_s 

c 

^ 

c 

^ 

S? 

«-» 

öcta 

7J 

•  • 

c 
'S 

fi 

^ 

c 

sc 

mm^ 

•n 

c 

M 
9i 

c 

Ö 

0) 

ffi 

^? 

9 

ja 

«i_4 

u 

4) 

,M 

o 

s. 

^ 

t3 

^ 

9i 

C  C3 

•^ 
•• 

;3 

C^ 

v. 


Es«  ;«<;«. 


2     EffiS^ä-S^-S 
'S   I       -S^  y  o.JS      .2 


s^    'S    3    ^<  •— <         «— «    c  ^*    r^ 

«rtjöoo         O.«         OS 


;jb4  Ek«  ^  ES4  tjb4 


Deutschland 


—     384     — 


Deutschland 


4) 


a> 

TS 

cd 

a 

f 

« 

I 


'S 

a 

I 

g 

'S 

cn 

Ä 


1^ 


3 

00 


#» 


••9*  O  »O 


C»  Cd  CO 
CO  ©  '^  C5 
g        «^  O  lO 


s 


G^OCOO 

O  «C  ®1 

C-*  cp  CO 

^H  O  lO 

®4  CS  «P 
®9  X  C30 


(B*       Cd 


lO  «^ 


Cd 


®4 

X 


•«9*00 

Cd  *-< 


1-1  ^-H  ^1 


00 


OD 


X 
CO 
X 


^;0 


O  X  Cd 
l>.  l>.  CO 

»fl  (M  •<* 


®4  CO 

CO 


X  lO 

CO 

CO 

CO  ;o 
«4 

O  t^ 

t^  CO 
-^  CO 

CO 


X 


CO 
CO 


Cd 
CO 


CO 
CO 


« 


X  b* 
Cd  CO 

*ox 

CdX 

CO 
CO 

'^ 

CO 

C^  CO 

®4  ^ 

CO  t* 

5J  CO 

oco 

CO  CO 

94 

Cd 
CO 

^-^ 

Cd 

CO 

®4 

CO 
Gl 


CO 

CO 

CO 
91 


94 


^        X 


94 

CO 


-H  Cd 

^-4  lO 


91 


X 


94 


O      OD 

Cd  -H 


Cd  X 
CO 


94  tx. 
X 

CO 


X  Cd 


•H   Od 

o 


«  -H 


V  e>  >n 

•«  «^  i^ 

t^  ^H  ^ 


94 


94 


XX 

•H  CO 

CO 


94  CO 

X 


CO 


X 
CO 


CO 


»^ 


CO 


iO 


iff        CO 


•^  CO 

CO 


Cd 


iO 


CO        94 


CO        CO 


CO 


X 


^ 


CO 


CO 
94 


94 

CO 


94 


CO 
CO 


Cd 


Cd       •* 


Cd        94 

CO       »o 


94 


CO 

91 


S 


CO 


3 

CO 

CO 


Ig 

CO 


Cd 


94 

CO 
Cd 


94 
94 


lOCOt^CO 
^-<  94 


•<<94  li:  94 
^^  94 


^        94  CO  CO  C^ 


91 


94 

CO 


CO 
CO 


^  ^  «H 

94        •«*        -^ 


Cd  «^  CO  CO 


CO  94  CO 
94 


-^        CO 


s 


X 
Cd 
CO 

CO 


o 


CO 

94 

CO 


X 

co~ 


Cd  l>i 
94 


CO  lO 
94  tO 


0-* 
C^®4 

CO  CO 

Cd" 


Cd  94 
!>•  94 


Cd  CO 
•«*  94 

94 


iÄ  ^^  Od  94 


t^CO-^  et 
•H94  Cd  O 
CO  «^  **  94 

^        94 


X  !>. 
X  t>. 

ia  CO 

94 


Od  CO  CO  »-• 

^  lO  lÄ  94 

^       9f 


<5  ^  «^ 
O  iO  ^94 

94 


-^  -r-i  CO  Cd 
|>.  -H  CO  94 
CO  »r2  •*  94 

94' 


CO 


94 


94 


94 


34 


CO 


CO 


o 
«^ 


CO 
94 


LTD 


1;     r 


*:       Kl       F        f: 


C 
0) 


o 


1»  Q^ 


c-  JS 

c  c 
.  ^  ^ 

^  kl 

SS!  ^  a> 


Vi 


—   S   ***   aT  - 

cj  1)  "o  "iJ  a.»  S  cj 


a>  o 

>-i 

O  o 

ja  0) 


cn 


a 

a> 


s 

'S 

Cj 


V) 

C  Co 

o  fi 

X  0) 


H  CS   $   to 


CD 

a 


c 

CJ) 


c 


CS 
> 

c 


o 


Vi 

'S 


•§ 


a 

o 


ig 


ii    -^Om 


a 


Vi 

o 


3^ 


JA 


5?  iä  .Ä  3  'S  ;>  'cS 


a> 


C3 


o 


.cö     • 


ce 

a 


0) 


0)  C  S 

5  «  3 
•  2 


Cß 


o 


60.2 
«  ff 


c 


cd 

JA 


o 

^^      fr» 


.4^ 


X 


ff 


Cd 


IH5 


ff 


X 


aJ   ff  ed  Ä 


:3     O 


Sä 


o 


cd 
H 

ff 
3 

I 

a> 

en 

ff 
a> 


J3 
CJ 
X 

to 

ff 

ff 


•ff  'S 

ff  X'   tß 
3  0) 


ff 
O 

a> 

In 

&c 
cd 


.'S  öc 

X  5  4> 

_a   .  ^ 

O    h^'^ 

U    0)  ff 

,  X  0)  X 

S'^  ff 


c 
a, 

ff 

Iff 


X  ^ 

.  -5  ^ 
•  • "   - 

X  X 

•««  id 

•    ff  X 

X    C  O 

2  i-  ^ 


^  a> .—  X  ff 

:ff_  3.::  2 


r3    ^ 


^■si-sii 


a> 


ff 


Q)     X 

0^       ». 


0) 


2-^ 

ff     X 


:2    1-  ff    2 
-  .—  •"*  *** 


oocc 


Deutschland 


—     385     — 


Deutschland 


Ja* 

O 
C3 

c; 
S 

'S 

C 


,^4 

'S 


i 


«CS 

•o  .. 

-9  2 


«^  <.-4 


^       $ 


•^ 

o 


3 

es 


PO  CO 


CO 

0» 
CO 


00 


s 


CO 


91 


t^ 
•* 


CO 


CO 


CO 


Ca 


SS 


CO 


COQO 

CO 


CO  94 
Cd 


CO 


'.O 


^io 


«o    •'J2' 


2  8  5 

fO^  o 


S  S  S 


2  S  S 


(5<l 


»O        C5         ^ 
CO 

O  !>•  t^  Q  CO  00 
C^iCCOt^»^  O 

CO        *i3        '^ 

*-i       Ci 
CO 

CO  «t«  ^^  kO  Cd  Cd 
94        C» 


99  «4«  t«i  iQ  lO 


—    I   -* 


i 


00 
CO 


00        CO 
94    ,    Ci 

00        '^ 


CO  CO-H 
t^         CO 


o     o 


00 


s 

CO 


94 


CO 


CO 


-H        94 


CO 


CO 


94 

CO 
CO 


CO 


1 

I 


I 


/•«'S  -- 

e  B 
5^594 

« 


00 


CA 

S 

Cd 

V. 

% 

> 

00 

00 

^ 

»H 

• 

.£3 

CO 

C^ 

CO 


CO 


b* 

■«$• 


1» 

CO 


9 


CO 


ca 

CO 


« 


CO 


Cd 


CO 

CO 


CO 


ooo 


CO 


Ca 


94 

CO 

CO 


CO 


CO 


in  CO 

*   CO 


Ca  CO 


e    «    OB 

"'SS 

00       T* 


»Ö       coca       00   2  ^ 
lö        *-<*•<        00  3>'^ 


;^ca 


CO 


8^    S.g"^- 


2  \K 

•^C0  94 


1  •«  n.  »^  *^  «^ 

94  94  •«*  *H  ?o  »Ö 


•^Cp  ^  -^94  Ca 
^S  94  0X  t^ 
tOX  CO  ^        X 


CO  CO  94  H*  '-^ 

OO  Ca  t^ca-* 

^  00 


•  5      «'^ 


t^  »-^  Ca 

CO  iO  CO 
""  '-^00 


94 


ca 


*H  O  CO  !>•  CO  X 

ca^«^940  iO 
»ö  ca  ■**  CO  »H  c^ 

CO  ca  t^  CO  t*  CO 
X  '-•  Ca  CO      *-< 


s 


s 


»o 

ca 


CO 
ca 


94        t^ 

CO        "r? 
CO 


91 

Iß 


91        ^ 

•-H        CO 


s 

CO 

3 

O 

ca  ^ 

CO 


^ 

CO 

94 

iß 

•« 

CO 

lO 

O 

X 

CO 

ca 

•s 

•* 

ca 

CO 
CO 


c 


94 


K  K(C  K»c  ri:»:«.       rp 


(3 
■ 

a 
c 

O 

O 


ö  9 


«  2 


GQ   cn   M 


•ll 

flpfc,  a  cd 

ig^  cd  ^ 
na  ffi  S  c 


a 
:;3 


bc 


Vi 

3 
cd 

CA 


U    CS 
*    CO 

§2 


o 


c 


C50 


3 


cd  c)  o 

cd  a  uS 
S      < 


o 

Vi 


cd 


o*E 

■:;i  N 

cd   >» 

Id  3 

cd 


53  CO 
SS 

Cd 

kl 


Cd  „ 


•♦-»  cd 

cd   (- 
C   Ä 


u 

jd 

»o 


o 

cd 


CO 


o   '    o 


CO 


cu 

p 
»Cd 

ca 

o 


CO 

'S 

a 


Vi 


tQ 
Ö 

•4-* 

kl 


0) 


Cd  oJ  2  5 

(-1  kl  9  9  ^   ^  .^. 


cu  a> 

:=:  'S 

b  äc 

TJ  'S 

c  9 

iJ  = 
S  O 
ted  ;»> 

'S 

s 


kl 

a 

ed 


cd-««; 
•  2 

CO  G 

_  Kd 

cd  c^ 
'  J5   CO 

kl       _ 

^2  'S  xJ 

'!§! 

kl   Cd  o) 

PS. 2 
^  ^  c 

3   I   O 
CO   C   >• 

cd  Cd 


0) 


x; 
u 

CO 

3 
N 

'S 

c 

3 


O 


o 


O    Ci^ 


2  ^ 

o 

0) 

'S 

J 

c 

cd 

Fnrr«r,  Yolktwirthscbafts-Lexikon  der  Schweiz. 


%^ 


Deutschland 


—     386     — 


Deutschland 


O  CO 
00  CO 


'S 

na 

B 

t3% 


'S 
cJ5 


.o  ■> 


u  CO  tA 
"«O  lO 


c8 


CO 

00 

00 


«9 


0  9^ 

COO 
Oi  CO 


r^  CT 


00 
00 


CO  iG 


^         CT 


00 
00 


00 


o  kr: 
<o  «o 

CT 


CO  •* 


;::      ct  ^ 


er   K 


X  ctct  ^ 


m  «    >•    o 

*-i  ^-1  l"*  CT 


v4  ««S« 

CO 


CO  0)  CO  00  «-4  Q 

■^  !>•  »H  !>.  •e*  00 

1    *H  T-i  *H  Ci  Oi  CO 

I  ^       «^       #»        «k        •«        #« 

CO  «-1  lO  O  CO  00 


^•^Qt^CT^t^X 

SkOOCT        CT  tß  ~ 
COCT  -^  CT 

•^  CO 


CT        CT  tß  0>  ^ 


^0»CT"^^COXCT"* 

CO        X  Q  •-**-«•«-<  t^ 

OdCbCT  •<<  CTc^ 

X        CO  Q  O  «^ 

♦^  OS   ^H   lÄ 


SCO  CO  •*  CT  »O  Oi  t^ 
O»  t*»  »^        T^  X  CO 
O  "^         •*  CT  *-i 

CO  CO 


s 


X  t^x  ^  CT  üt: 


CO  c^ 

CT  t^  »O  ♦»■ 


CT 


CO  ^^  X  '—  o>  ^^ 


CT  X  iJt  ^ 

CT  CO  I»  ir; 

CO  '^         CO 
O  CO 


CTCT  lA 

CT  CO  CO 
CO  Iß 


Iß 


CT^ 


X  iß  CT  CO  ^  tx.  X  b*        CO 

C0*-i4ßOC0CiOCT        »ß 

iß  *-i  CO  CO  'H  O        t«* 


^^  vH  00  SO  CT  t>> 
^        -^  CO  *-i  iß 


Iß  CT  CT  00 
CO  )ß  O)  t« 
CO  t^  t*  Iß 

V«'  •«  *«  #k 

ißCT  CO  ^ 
-H  CO  ^H  <o 


CO"»-<CT 
»:3  52  CT  CO 
t^QO  OCO 

oo'ct" 


ȧ  *^ 
CTO 
CO  CO 


COCTCOOO-^COOSkß 
X  CT  CO  CO  CTCO  ^ 
CO  X  *HCO        T-iCO-^ 


I    « 


CO  X 

Iß 


Iß  iß 


(•ce  <a    9*    CK    f    ••    » 

**     •»  «^     pk     «k     •• »»     0 

CT^^        Oit^^-iCOCO^^ 


9     KS      = 


^    t- 


^^        OCO'^*^lßCO'«^CO 


9     rt 

C^CT 


CTOacOt^^Xwl>»CT 
'-•CO'^CO^ißCTiß 
•^        O  X  O  COCT  t^ 

^  ^         M         ^         ^ 

*e«      o  ^  CO  o 

"^        CT  Iß  O  '-i 

l>OJCOOiOiXȧ-^CO 
t^*HOit«*CiCTr>-Oi 

CT       Ci  CO  "^  o  ^  ;o 

*-i  Iß  iß  ?0  •«♦ 

^        CO  CT  l>i  X 

-^         00 

ißCOX-'^COt^^^COCT 
QC0^Xt^"*COC0 
CO^-iO«^OaOcOiß 

»  •«         •«         ^         •% 

■^        X  C  iß  CO 

— ^        CO  1*  »ß  iß 

-^        CO 

t--iß-^C^t^CTCOlßiß 

iß  *-*  iC5  50  ,-i(  ifj  ®^  (^ 

CO        O  t*  CO  CO  ȧ  X 


•^OJCi^ißO^-* 
CO  X  X  CO        •<9<  CT  CT 

CO  CO  ^  t^         CO  CO  iß 

^  •»  ^>  ^  «% 

«^  «H  X  «^  <4* 

g5  Q  iß  CO 

Iß 

ißCT  Q  ^    ' 
Iß        iß 
I>i 

XXCTOSiß-'tCOiß 
CT  X  i>i  CO  ^^  CT  !>• 


a>  CO 

!>•  CT  ^1 


OÄ  Iß  iÄ  CO 

^        *«        «^        ^ 

O  CO  X  — 
t^        CO 
CO 


Iß 

o  -^  ^ 

'H  OC 


CT 
CT 


CO  ;o 


^        CT 


t^iß|>*XCO*-*CO^-i 
XCO-^t>.CT*Ht^cO 

CO  00  ^  CT        00  iß  CO 

«^  #«>  «X.  ^  »^ 

•^  ■*  iß  'H  «a« 

CT        CO 


•XI  CO  X  CT  CO  L::r  CO 

CO 
CT 


CO  ^  ^  Iß  O  ^ 

X  0>  ^  CT 


*-<        00  •-• 
CT         •*  CT 


.   N 

•   fc- 

rt 

««• 

•      ^HB 

/^ 

«M 

ß 

^^ 

ä 

^>4 

T 

cS. 

O 

-c-  c 

-5  ö    .iS 


-3 

r.  --    CT 


o 


i>"  00 

S  o 

•^CT 

■^"-^ 

CO 


sss 


X  X  O  CT  -^ 

__  !>•  CO  t*  I>i 

•^  Iß  «^  iß  CO  iß  iß 

»0            M            W            •>  » 

CT  00  -^  *-^  «^ 

X        -^ 
X 


CO  CO 

CO 
t^  iß 


•I. 

S  a; 


o 


2«» 


c  e  2  3 

cc  rt   rt  cJ 


C3 


y, 

0) 


X 

PC 
2  £  "* 


t^r-" 


mm 

C 


'r. 


V. 


f:    2 

'S 


u 

?3 


.^<u 


a 
o 

ja 
o 


s  2i3 

00c 


-^111 


"o 
X 


0) 

IS 


o  £ 

N    N 

'c  "o 


CS 

KC     X 

*~^  -\ 

■  o  o" 
>  »-I 

Et  ^ 

O  so 

XX 


a 


o 

X 


o 


c 
S 


c 


PQ 

C 


o 


CS 


__    Ü 

-2  § 

X  Pn  ^*4 


e 


S 


CT       ^ 


CO 


«>     90 

*-i         CO 


•^  Od 


iß 

co^ 

CT 

CT  CO 

CT 

o> 

■*i 

05 

3 


ißoa 


OS  CT 


X^ 


CO 

05 


CO        t>        O50O        CT 

CT        l>»        •*  »ß        "-^ 

iß        X*-i        *-i 


CO  l>        OS 
CT  •-<        »^ 

iß        XCO        -^ 


X        CT        t>»  *-i        iß 

^        Q        -^CO        O 
^        0>  iß        ^ 


-^        X        X  b*        CT 

^        CO        OS  CO        OS 

CO        X  00 


X  CO 


CO 

iß 

CO 


CO 


^1  !>• 

2S 


CO 


00 

00 

il 

00 

OS 

CO 

00 
CO 

C^  iß 

CO 

CT 


►  er 


*^^  *^   p*« 

c  e^ 

fl  C    rt 

S  SJ   rt 

P  c:  ^ 

s  p  5 

cd  ci  ^ 


a 

^    Ci)    •• 

TS 
0) 


CR 

cd 


53 


O 


$ 


«3  c 

SS 


^^     ^^     ^* 


a 


a 

es 

C 

A 

2 

^  a 
a  c 

0) 


c 
o 


3 
N 


Cd 
^  c 

CG 

£-3 


•«^         O   5  '"" 


■IS  - 


g_g      I  I 


"1 


I    I 


SS-    " 


o    8i-imi£r:«' 


1  = 


S    "-S  , 


^ r.'     l*Sii**     S8i  süss  "  "S-ssg"  s     s 


,     ,     S8||SSg, 

2         I         -  to"«! 


I  i«i 


•SS.«  2 

Ulli 


32'"8i|S-    SS       S 


«I 


^  «  ö 

Ml 


|£-=lll|l-alil||Si 


i^äsal 


i^^J-o 


hl     I 

i  I-  5 
-     s  s 


>-    S    'SS^SSg    "|S'°S»gS|2S    1  =  2 

=■  s  -SS  sag  -SK'-s-s  sss  sss 


"isiss  =11=1*^1"!''  'S| 

"B2S8E    SaSSSSS^SSa    S8S 

(O^-f  lO  iK  r-      —roc^— *  "  ■*,  °S.^ 


^-i  "M 


1^1^  als 


•ifl 


Deutschland 


—     389     — 


Deutschland 


& 

cd 

i 


/T5  ^    ®-.   *V 


CO 


O  »«  *H  *N  *H  00 

99 


•0 


SS 


s 


C^  CO  ■*  t^  00 
,   iO        O        94 

91  CO  lA  kO  kO 
,    CO        CO<^  -^ 

94 


CO  kO  "^S* 


e    »4   o   o 
94  9iQ  kfi 


SS^S 


CO  co<<« 


91  O  O) 


OCOiO 
•-«OO 


S^    8gS 


oo«^ 


kO       kO 


lACOQO 
CO^ 


S 


^M  CO  "^ 


a> 


1   - 


kfl  «M  ^-^  0> 

CO  ^^        •-< 


CO 
CO 
CO 


C^  l>00       iO       CO  t^ 
«H  94       kO  kO 


Od 
CO 


CO  •^9« 


CO  "^  Q       «H  v-4 

S«  I     2    SS 


94-^  00 


94  »^94  00^ 
•^9«        O        94 


*    S^S 


CO 


CO 


•^  00  kfl  *^  o> 
CO       w        «^ 


«•'S^S 


CO 


O) 
CO 


9 

CO 
94 


9400lQ^OO  ^ 

CO  CO  00        ^^  ^ 


94 
94 


SS 


•*  ^-1  *H 

-^94 


^ 


kO  CO  kfi  «-« 

^^  «^  CO 


94<*-4  CO  C0  94 

00  00  CO 
94^CO 


^N  kA  !>•  CO  94 
CO  OO) 
*H  ^-<  CO 


0>  CO  94  «H  vH 
•*  t^94 


.2 

"o 
N 


i3 


■§< 


z6 

I 


/-^  «J     t«     #•      CD     »»     0*     V« 

w  S94  «^  *H  ^O  t^ 


e    0« 


*H      ^      *H 


kTSe^        CO        CO        CO 


a  94  94  CO  0>  '^  CO 
•^t^^  O«00  •* 
B  00  *H  *H  *H  CO 


C^  O)  CO  CO 
CO  kO  CO 
0>94 


S 


a 
* 

a 


CO        ^^  '^ 

94  •*(<(>•  t>  O  O 

^»  *  _  •• 

00        ^94 


80  »H  00 
2-2  00  00 
94  Oi 


CO 


00^ 
CO  »^ 


CO 


X 


ÖD  *^ 


94 


•<*  CO 


s 


CO 


940 


CO  94 
CO  94 

CO 


00 


k£3  t^ 

kO 


CO 


SS 


94 


CO 


la 


kTSOO 
CO  t^ 


kO        f-iCOQO 

°^  8  i 


00l>  ^00 
Od  Cd  kO 
kflOO 


Od      -^ 


Od  94  "^  CO 

•^•^00  tr 
COCO        O 


94 


00  00 

CO  r^ 


kOOO"^ 
t^  CO 
94        C^ 


iß 


COCO 
Od  Od 

kO  CO 

kO 


CO 


SOd  vH  Od 
kO  OOO        94 


00 


s^s 


Od  »^  CO 
C^  kß 
kO        •* 


Cd 
CO 


o  ^ 


S 


CO 

CO 


Cd 

CO 

00 


O 


f    o    ^ 

r«      «k       w 

CO  COCO 


CO 


•^        CO 


CO  94  00^94 
'00  94«^^ 


$ 


kO 


Cd 

S 

kfl 

S 

CO 
CO 


CO  QQ  *^  ;^  CO 
t^  94  00  CO 

•^*H  kO 


S<4t  94  C)  CO 
t^C0  94 

"*        kO 


a 


ans        $ 

4>    S         1-4 

&=■     « 
'Sa«  fl  « 

^^'3  bog 

2  «  "  c3 

Q  ft)    w    ri 

2     •  "TJ  'O  ob 
td  CO  g  <ü  3* 

^  S  S      a 

,^    »^^   «pH   «^^  »^^ 

4)      0)      4)      1>  4> 


kO 

M  kß  00  94  CO 
*^  ^  bi 

0)    «    4> 

o33 


r-J  f^  *;3 


I    I    > 


Deutschland 


—     380     — 


Deutschland 


©/    ('^'i 


O 
CS3 

ä 

o 
B 


2< 

a 

In. 

75 


•  •■4 

CSS 

a 

0) 
TS 


1 


£       <N 


«H  «^ 


^  "*i»  ^  *L  ^ 


•^  vH  «^ 


t^  CO  00        ""      -  --»  —  -^  —  —  --- 


CO        ^  ^ 


O^iiSiOiOCOCOCO 

Oi  «^  »5 


8«^  uT 


s 


OOOOCOOOOiOOOkO 

•*  o  00  «5      00      CO  •* 

34  «H  ^  «-4 


91t^9S3dCdO^X00CO9400C3Od 
C^  S^  00  00  C^  !0  ^ 
A4  »^  ®4  th 


kA 


«O  t^  Oi 

00  «H  «^ 


•^»ogooa  ^ 


8  00  «4 
I    W^ 


S.S. 


«e    «a    «D 


o«^  « 


00 


^«4 


04  ^  ^ 


•«*  OJ  ^  00  •«*  o 
94        O        O  lO 


84  00  00  ^ 
t^  00  00 
^  ^  00 


■^ÖQOO 

^  00 


O^    ,  ^  oOco 

iß        84  ^ 


S 


84-^ 


00'h0000I>"*O840>O 
C^  00  00        CO        C^ 

00  ^^  »^ 


•^  ^-4 


•^  ifl  00  *^  iff  >o 
*^  00        05  "^  00    1 
I>  ^        84  CO  C^ 

00  ^84 


kO 


t^«*00 
"^  CO  *H 


ooiÄ  00 

00 


84 


00 
84 


t 

30 


kl    S 

^  I 
-S.2 


iß 


••    »-    t-    •>    »- 

•h  •«  9h  •«  «^ 

CO  CO  84  t^ 


^ 


C»      «-•     «B      <0      l~  ^      « 

#«         _  •»  «h  ^  ^  ^  •« 

84  O  00  00  00  »H  CO 


«D    «    <e 


^ 


CO  CO  « 


^ 

s 


S3 


CO  CO 
<^  84 


S84  OJ  84 


OJ84^C^00Ol>0084'**^'i*O5;^00! 
Ci^QpJÄt^  OOCOCÖt^-^OOOOiO' 
^  C^  ^  84  O  O        00  CO  LA  84        ^  CO  O 


c>.  CO  ^^ 


;0  ^       ^       Oä 


!/i 


s 

M« 

•  W 

w 

< 

C^ 

i 

1^ 

i** 

*M 

f^ 

iß 

0) 

f^ 

iß 

O'^oor^coooc^'^cpt^co 

X  55  CO  00  00  ^       00^ 

▼1  iß  84  CO  5S  '^ 


-    -  =t  ^  ^'S  ^  !3! 

__     .ißXOt^t^"^C0 
00C0«*84*M<**84O 


s 


o 


CO  ^-^      »-^ 


-*iß-^ 

CO  •<* 


CO  »^        »^        84 


C0000a84.*ißO«84>^XißOl>840> 
84^84iß00«3a  ~ 

'-H  iß  «♦  t>.  iß   iß 


■^00— »OcOgJ'^cO 


•^  CO  CO  84 


CO  «^ 


iß  ^  ,-M 


CO  ^        84 


^       KRKfiritfSVtfCKRKKK*** 


084  OO 
C^84  84^ 

84 


^^  -^  •*  CO  Oä 
05  CO  84  vH  Cd 
^  ^84 
84"  84*  OT 
84 


^  84  I>  84  ^ 
05  84^  84 

84      CO 

84      84  05 
84 


Iß  05  CO  CO  iß 

^  84  iß  t^  00 

84      -^84 

00 


R   R   «t   R   1« 


•^  CO  84 


* 

o" 

00 


:5   -^OÄ84'«*C^COO'«8<'HC>-84ißißOCO  "^S^*»®?:!  ^^ 

ß    iß  84  CO  CO  »^  84  ^  Oa  84  ^  »H  ^  84  CO  00  -^  84  ^  !>  00  CO 

I^^C^^Hißt^^N    OOOOt^t^    84^-«C0  *^      ^^*M  ^-4 

'         ^O  CO  »H    ^M    iß  CO      00  00 


84  «  t^ 

CO  «^ 


84  .ß  I> 
iß-^ 


X84  0) 


CO 


84 


•^  00  C^ 

CO  00  ^ 
84 


t^  CO  oa 
Iß  00  ?H 


R   R   R 


t3 


6 

« 


Deutschland 


—     391     — 


Deutschland 


CS3 

c 


3 


c 
xi 


00 


I 


00 


CO 


«Dl*  « 

^Q         O 


<ß     M     «D 


.-•      © 


^  W 


osa^  -^ 


:0         ^^  lO  !>•  »^  fM 
CO"* 


C^  "«^  ^-H 


1    I 


CO  "«^  o 

^  CO  ^ 


00 
QO 


00 

oo 


ffO<N 


xoo 


CO  00        91  99 


C^  00  ^ 
<^«^91 


S 


O  iß 


(N  o-^ 


99  I>  ^ 


•^        ©9  00^ 

*N  t>  »H 


•^91  ®9  CO  l>i 
99  Q  9« 


91  iO 
CO  lO 


t^9l 


00  9C 


99  -^ 

CO  00 

<0  »H 


00  99 


CO  o 
99  99 

CO 

99 


SS 

CO  « 
99  -^ 

00 

91 


99  O 
99 


lO 


CO 


CO 
CO 


99  -^  00        »iQt  «H        •<«  00 
CO 


99  Oa  t^  "^ 

CO  ^  CO  O 

99 

CO 


CO  •*  l>i  *-• 
99 


X0  99  (^ 

CO  U?  Od  99 

O  ^  -^ 


kO  CO  iO  CO 

lO  1^  «^  CO 


CO  kO  «-4  CO  "^        kO 

SS"« 


•^X        O) 
99  Od 

kO    I         -«c« 

CO**    ' 


CO  CO  X  CO  ^^ 

a>  99 

CO  CO 


kA 


CO 


00 


99  O» 
Od 


5  I     ^ 


s 


o> 

CO 


.2 

C 

9 
TS 


*3 


« 


j3 


cg 


b  s 
o  • 


^ 


•      9< 

00*  »^^ 


CO  00 


CO*     *H  c^od" 


99  t* 

Od 


^-»  kO  ^^ 


SI>  99 
OdX 
CO  CO  CO 


90 

00 


00 
30 


X<»M 


X 


'-C  CO 
kA 


X^ 


OdkO'H««*Od99kOO 
t**  uTS  CO 

99  •«* 


99'^C099kOCOXO 
CO  ^  CO  CO  ^ 

99  ;o 


kOl>9900X9999CO 

•Ä         ^  C^  X  «^ 

99  99  00 


00-ei-^^OOOX'^ 

:o  ^-i     kß  »H  kO  kß 


CO  9100 


-S 


-^  Od 
99  C>- 

Od  -iö* 

0*  0» 

kO 


kß 
•^  Od 


CO  c^ 

91  CO 
99  C^ 

0%  0\ 


Od  ^^ 
99  kß 
99  OD 

00  kß 

^  CO 


SS  SS 

•^99 


kß  Od    kß 
99    -^ 


^^  ^-*  kß  00 


co">»-r  oTcT 


CO  Od 
C^  Od 

0»t 

CO 
00 


CO  c^ 
CO  O 
kß  t^ 

Od 
99 


kß  -^ 

IS  SS 

X 
91 


t^  CO 

CO 

co" 
CO 


99 

Od 


91 


CO 


99 


C^  *N  Od  CO 
iß  ^  ^  CO 

kß  Od  CO 

•O  0* 


CO  I>  kß  kß 
COC0  99X 
99  Cd  l>  CO 

O   c^ 

■^    99 


^  C0  99X 


5 


CO 
00 


99 


•^  Od  00  CO 
OC0  99  -^ 

^  -^CO  t^ 


99  Od  kß  Od 

•4<  99 
CO  99 


99  t^Q99c^ 

kß  ^    99 

•^  kß    f-* 


CO 
CO 


^  99 
99 


99  99  COCOl>    X 

g^    CO   ^ 
^   ^^ 

00  99* 

^  09^  •*  t^  g^ 
c^  kß   c^   O 

CO  kß   <»M   99 

0*  0^ 

X91 


00  CO  CO  CO  i>»  o> 

'S   *   s 


s 


CO"* 


^    « 


FfCKFCfiCf: 


R       R 


•^       R 


i:      R      i:      R 


R     »     R     R     r 


9 


s 

a 
« 


.2 

> 


d 
a 


a 

Cb4 


S  2  2 


a 

9 

TS 

0 

> 


a 
a 


eö 
Ol 


,2.S  2; 


S 
cö 

Co 


"o 

9 


•-  s 


2  -Ä  >  -s  ^ 


0) 


Ö        ^ 


a 


.2      rS 


a 


•s 


e'S 

a 
9  2 

.i:  o 


o 
o 

M 

O 

S-i 

C  a> 

>  cö 


O   C 

-    0) 


4-j 
eö 

au, 

C 
9 


ä 
^ 


Ui 

C 
A 

^CJ 


0) 

s 

cö  cö 
SS 


a 

cö 

p  . 

C   C  0$ 
cö  cö  eö 


d  a 

O   O 

S  S 
o  o 

MM 


c 

cn 


0) 

»4 


eö  ^ 

g  eö 

«<5 


CD 

9 

(h 

eö 

a> 

*M^ 

^^ 

eö 

a> 

^ 

0 

0) 

0) 

d 

d 

o.-a 

e 

eö 

i 

QS 

a 
ja 


a 

>!;  oS 

eö  w 
eöH^ 

fi  «  ö 

S    «    «> 

eö  a> 

■«^  oj  9 
?i  w  eö 

©^-, 
Cö  eö  a> 


■  •§! 

cö'3 

0^    S   ^   S 
S   C   Q   « 

2  t..2  3 
«  c 

£  o  « 

Cö  -  ^ 
eö  'S  « 

öS 

Ol       »w 


eö 

C 

a 

2 

0) 


4)    0)    4>    V 


Deutschland 


—     392     — 


Deutschland 


« 


a 
o 

i3 

O 

c 
cd 

w 

f 


N 


fl»    o     »• 

•»    ^    •* 

CO(N  CO 
CO 


CS 


00 


00 
00 


00 
00 


^  CN  «^ 


i;5  c>.  lÄ 


•    o    «e 

^  9*  WS 


c  00 


t^  iß  ^  if: 

X  -5  00  s^ 
05  O-^ 


^  ^^ 


O  «^  55  •«?* 

ifb  §«  <>i 


t»    -  _ 

X  «<^ 


t^  00  '-i  c^ 

lÄ  t^  ^^  ^-^ 
ooo  -^ 


(NX  ^  -^ 

-51  O  O  »H 

00  O  ^ 


00  !Ä  P         SC  -^ 
CO  34  Sl        W  l> 


«^    a  «  a»  V« 

^  «4  ^      r^      00 


1»  |Ä  Oi 

o  c 
»^oo 


•«i8<  l>i  ^ 
X  00 
00  ^^ 


00  -^    I 


05  »H 

«4  ?N 


H. 

S 


-4<  :C  X  0> 


84  t^ 


X  00 

ÖX 


X  -o 

•^  00 


C84X 
^  O  84 


^2 


4Ä05 


■^  50 


84 


00 
00 
CO 


^        8« 

•*      SS 

84 


<    I  X 


Od 
Od        Od 


8«  ^  CO 

^        CO 


O  CO 

t>i  CO 

•kl  9S 

-  s 

t^  X 


X 


00 


84 


X 


8  iS 

CO      31 


l!5 
CO 

CO 


Od 
Od 


CO 


Od 


'S 

J 

-^ 

B 
■^ 

CT; 

cd 

w 
.91 


1 


X 


b  s 


CS 


©r       84  ®f  CO'cT 


es 


X 


O 
OD 

Z 


CO 

27,718 

10  987 

7,292 

1,867 

158 

CO 

84 

29,397 

9,333 

6,570 

2,01 1 

116 

t^ 

3 
27,459 

11,192 

6,414 

1,640 

97 

3 
26,412 

00  l^  "^  -34 
•*  l^  —  00 
34  O  «O  ^ 

X  ;o  "^ 

rN  t^oo 

l^  ^  X 

O:  X  Od  00 
00  r*  r*  O 
r*  »o  -^  ^ 

OOC 


c 


84  C 


00  ■* 

•>k 


34  L^ 
^  84 

X 


84 


t^  CO  ^ 


84  81        Q 


l^  84 
84  34 

<«»'  CO 


•^  «H 


s 


o 

X 

CO  CO 


CO  1.0 
00  !>• 


00  -^ 
84  iff 


»-0 
i£0 


**  "^^ 


Od  84 


CO  X 

84  84 


00 

CO 


o    •    «« 

^-<  00  lO 


N        Cd        ^*  ®|  ^ 
J4        I.O        iÄ  -^ 
O  ^  lÄ 


o 
t^ 


»C  t>  00 
84 


81  00  •«* 
C^  -^  ^-i 

^M  iÄ 
84 


-^  00  "^ 
84  00 
00  Od 


X 
84 

X 


o 

X 


81 

00 


CO 
Od 
84 


X 

CO 

00 


84 

Od 
81 


O 


s 


X 
00 

00 


lO  84 

X 


c 

84 


•» 

CO 


X  i£5  X 

Od       Od 

Od 

Od 


n  s 


O  81 

_  «^  00 


•«*      ^ 


X        CO  O  81        X 
^         O  "^84        J^ 

»H  ^^  "^  «S 


5*      K       R 


K     r      r      r 


*-     »      » 


F        ft 


r      r     r. 


»     f      f- 


c 


«  tfi 


Deutschland 


—     393     — 


Deutschland 


I 

TS 


«0 
N 

"'S 


»<  Ä  "^  CO  "^ 


I' 


ö*^ 


es 


n 

00 

so 


s 


TH  Oi  l>» 


g        CO  lO  iO 


^  «^ 


Iß 


99 

O 


o 


CO 

CO 


®^  i>  r* 

00  iÄ 

O  CO 

99 


CO 


00  ^9?ICft  CO 


lO  iC  ^^ 
0>  91 


CD        Oi  vi  ^  ^CO 
«^        CO        iiO  '-^ 
99  ^  lÄ 


o 


CO  «^ 


#»  «^         •%         «^         «k         «k         IK m, 

CO        C«" -^  lÄ  ^-^  *-•  JO  99 
99 


00        x*  «^  lÄ  •*  99  00 '-i 

^      CO  CO  99  irb  v-i  ^  c^ 

CO     I    COCO        CO        Ct"^ 


99 


s 


00 


ii5  CO  ^^ 

^        99 

CO 


SS 


Oi  l>  »fl 

•^99  CO 


CO  CO 
99^ 

CO  CO 


TH  Oi  Oi  ^-^  «^  "^  »o 
^^  iß  00  ^^  *N  99  CO 
99  OC        ©1        99  »t 


^N  ««S« 


^C5  99 


I 


CO-^O'*XC«*l0C0C«*t^ 
^99^-^r^'^OO^O 


lO 


CO  Oi 


99        ^ 


CO        O 


^  o>  t^ 


CO  -^  o 

OCQ 


00  00  t^ 


iß  CO  *-< 

t>  CO  *H 

CO 


9t  V«      •* 


iftir5  99 
Iß  Iß 
99        «^ 

Iß       *-• 


•^  CO  I> 

00      o 

CO        --^ 


gj  C0  99 

I  Iß 


5;*^ 

9 


s? 


CO 


10  99 
91 


iß        *^ 


O)  CO  Iß 
^        00 
CO 


CO 


Iß 


«^       *-• 


a 

1 


.^  C    «    0«    «o 

»»      M  •*  ••    •* 


^< 


3  l>  t^  Oi        CO        ^-^ 


co" 


MO»  «      ^ 

^-t  :o       !>"  c«" 


^Soöo 


91 


CO 


CO 
CO 
CO 


CO  99  iß  CO  CO 

S«^  CO  -^ 
91  "* 


2S^ 


Od 


Oi 


91        Iß        00  -^  "51 

gOO        iß  CO  Q 
HÜ    I    ^  99  iO 


CO 


•^  t-  •<* 
c«        05  l>»  !>■ 


O        30 

^^       cO 


xoo  «^ 
s       0i-*0 

CO  *^ 


cr^ 


99 

0^ 

Iß 


iß 

;o 


99  CO  r* 
C«"  99  C5 

«*     I  CO  Iß 


^  iß  !>•  "^  H< 
!>.         t>-  CO  iß 


CO 


C^iß 


•^  ^  iß  X 
CO  99  X  Oi 
99     I    ^  00  ^ 


C/2 


s 
5 

a 

5; 


Co 


a 
a 

»CS 

CX4 


CO  CO 


Iß  ^»Tiß  Iß  •«*  9f     00*00  •«a«'     co'iß  ocToi* 


99 


OJ 


3x 

*-iX 

xc^ 


CO  X  *-•  CO  Q  S  !>• 

X  CO        iß  Iß  CO  '-^ 

9k  91»  Vk  «k  «k«  •» 

o  Iß       Iß  *-<  «i*  r* 


005COOiCO«^99^t«- 

00«-<X'^^-^lß^^««**-< 

.C^99  0«0^       ^«®1^^ 

Iß' 00        «O  iß       iß"^^«^ 


C«*99CO99C0Q"^;O99t«-C0 
^^OivHX^'-^ißOcOiß 
CO  X        "^  t>-        "^  TH  t- HH 


t«-  CO 
99 


»ßCO  Iß 

99  CO  -* 

CO  CO 


CO 
99 


■^  "^        iß  ^^  CO  ""^ 


§1-^  X  Iß  X  X  oo 
99  *H  iß  t-.  ^^  .^ 
X        Iß  ^  O  Oi 
•^  «^9<        99  ^  CO  CO 


OOXCO'^O'-'ißCOOJ"* 
CO-^COX-^-^ißOSt^t^- 
Oi  ^       -^  CO        CO  *-i  O  iß 

•^iß        HH"^        99^C0'* 


.«^    CO 

oo 


o 


^  S  <a> 


<^ 


^^-^^ 


CS   Jn 

•^       p,  *** 
«ö  TS   cd   Ö 


Cd  Ö 


."ä  ^  lO  b* 


3 
1^ 


« 


icd 

;-« 
Ol 


^X99 

Ci 
CO 


?? 


xcoco 

99  91  Iß 

00  CO 

CO 


O  CO  iß 
00^ 

00 


O  •«*'  *-< 
91  CO  CO 
CO  «^ 

oo" 


*-i  CO  l> 

Oi  0>  l> 
99  -* 

00 


t*»Oi99 

88*5 

t*        00 

9,163 

75 

2,700 

CO  VN 

c<<  0»  Od  O  CO  v-^ 

Ci  ^^  ^  ^ 

«*  ^  CO  99 

^  9*,  0* 

CO        99  ^ 


00  C5  99  X  Iß  ^ 

!>*  O  00  Q 

*N  *-<  99  00 

CO        99 


c» 


o 


cd 
C/3 


O.   I 
cd 


^  s 

^  <u  a  « 

<ö  <i>  «i»  ö.*5 

cd  Ol  cd  cd  cd 
Qu  a«  CLi  Q-i  Q-i 


O 
Z/2 

cd 

C 
.   O 


s 

'S 

1-1 

cd 


cd 

a 
o 

«"» 

<J 
o 
<u 

a 

cd 

a 

9 


d 
o 

d 
o 


Qu 


44 

'S 

Qu 


»1 


cd 

B 
d 

o 


Q-. 


Cd 
cd 

d 
d 

d 
53  ^ 

CO    m 


o 

xi 

c^ 

'S 

lO 

to 


^  QuQk 


Deutschland 


—     394     — 


Deutschland 


0} 


.0 

sS 

a> 

•«  '. 

1 

1 

H 

»i* 

• 

e 

a> 

J3 

\ 

c? 

iS 

a 

s 

a> 

00 

•0 

tH 

• 

TS 

jz' 

u 

ee 

C« 

B 

s 

K 

1H 

t 

>• 

00 

w* 

• 
N 

« 

^ 

s 

pC 

00 

£ 

> 

»^ 

••i* 

kl  s 

*c 

0  ^ 

« 

•0  . 

^ 

^ 

e  • 

tfi 

0-  a» 

1 

• 

c 

« 

*c 

\ 

i^ 

•0 

r^ 

g 

0>> 

•0 

C« 

cn 

00 

9 

OD 

<Ö 

v. 

»< 

.3 

00 

^ 

• 

*s 

^ 

S 

*c 

7« 

%;> 

a 

. 

39 


CO   CO    ^^ 


*-<  « 


r*   9^1  X  lO  ^  »I  C5 
iO   «^  Oi   ®1  X  ^ 

CO    ^  O  l> 


I     I 


CO 


CO  CO 
CO  tO 


CO  ««^s^   ^ 


94 


9* 


'^  PO  CO  O   Oi  X  lO 

^   CO  e^   co^  c 

"»-Toco 


-^  r^   CO  ®i  I  9«  ■*  ^ 

»CO   r^  o  ■<* 


5 

1.0 


l>  t«.  ■*  Q  ^-N 

SO1OOO9I 
•■^  ««9«  ^-N  ^*N 


SCOCO  50  X 
CO  CO  tft  ^ 
•«*  94  «^94 


CO    "** 
99   94 


S    3; 


X 
94 


3> 


I    ^ 


O  00  CO    "^^ 


X    55  l>    CO  94  ^  O» 

94  ,  O  l>»  1  iC  C5  CO  CO 

-^  «^    O  35  CO  CO 

1»  •*  o  -^ 


O^XiO  ^^co  «^ 
O  •*  ,  ■*  H<  l-^  4Ä 
94  CO         O  C5  CO        l>. 

I  «k         »k         »> 

X  -*>•  X 


CO  O  '^  »^ 
«^  94CO  ^ 
X— •  ?5  94 


95        94        CO        94 


i-'i:    2    S 


CO  ^  o  t>-  o 

CO  t>-  ^  CO  CO 
•^        9494 


CO'i  CO         CO 

^      ^      t> 


CO 


0« 


O"    C09f 


CO        CO  05        94  94        ^«^94        «^        94 


CO 


CO 


CO  ifl  t^     Q     Q  l>  C5 

^^         t^      Ö5      lÄ  t^  C5 

-^        iÄ     O     "-«  X  CO 


O  r^  H<  !>•  ^-N  o -^ 

l>»        35  9«  iC  O  «^ 

•    •^        CO  CO  34  X  CO 

•»                             •*  »n  ^                             »k 

-^        94  94  ^        — 


94 

X 


O  CO 

9494 

35  00 


o 

CO 
CO 


Ö5C094        CO         QC 
CO  ^        CO 


iS  ^-4  tC  iO 
»O  C5  O  l>» 
^-^  94  ^-< 


05 


CO 


X 

o 


35  X  15  iÄ  C5  35  94  -^ 

CO    X  O  H<  X  lÄ  CO 

—    35  -^  CO  t^  O  tÄ 

#»  »k  *»         #k         »k  ^b 


94t^CO  •«?*     X-^CO  CO 

^^•*  35     COCOCO  CO 

-^        -^  -^     35  ^  CO  «^ 

•k                     »k                                 m^                     »^  m>, 

^         SU               ^         ^  ^ 


««*94«^9<:0  tC  O-^lO  ä 

O        CO  ■*  15  ^  CO  CO 

O        CO  94  lÄ  CO  O  O 

••                    »k  «k  »k        »k        a^  ^ 

—        ^  ^  -^^  X  94 


C*  CO  O  ■*  CO 
CO  CO        -^35 

^  94 


«^005 
94  35^ 
35  94  »-^ 

X        — 


X 

X 

*H 

94 

s.. 

i?5 

94 

94 

X  iOI>i 
CO  CO 
X94 


rS  CO  35  4ß  C  ■*  X 
«-4  •-•  ^  00  CO  CO  o 
«-4  lO        ^^  *H  94        O        "^ 


CO 


kg  Ȁ  r 


t^  CO 

CO  «^ 

CO 


33s 


o 


94        CO 


CO        »^ 

SS    a 


»f:f:Cftf.rrr 


f:      »       K       *      R 


K      »      f: 


5  "TS      .  ^ 


C 
c 


3 

o 


x 

o 

3 


0) 


a 


c^ 


•/. 


3 


c 


•  WM 

c 

X 


s  =  53 


•  -»^    Q 
^   Ä   O 


—    x-i  Z3 
X    3    N 

S  o  c 

^      '^      ^ 


c 
.  o  o; 

e^  c 
•—  gj .« 

■5.-0 

W    er      ^ 

ci       «-• 
t^  s    - 

Ca« 

^  S:^ 


a 

3 


0) 

rt 


e 
o 

CJ 

o 


o 


.—        C)  ^  TZ 

C^  _^ 

—  i  CiJ  X     - 


13    CO 

tu  o 
i:  »-i  o 

C   3   O 
3  KJ    tC 

X 


.3  •«-> 

N   3  _^ 

5  Ä  'S 
3  to 


b4 


;« 


2j= 

a>  c; 

T3  3 

3   rf 

^^ 


5    S 


X 

cn 

c 

3 
^a 


o  c 


3    ^ 

3  3 

O 

CA 


3 
3 
zi 

3 

a> 

£ 


o 


3     •  J5   ^4 


3 
C 

X 


o  c 


•  ;-« 

o 

^-* 
.  ♦-» 

:£ 

•  3 
O 

'  'S 

8   *2 
.3   o 

^   > 

X,  ^ 
3  ;:: 

O  «3  «3 

X  XflC 


o 


•st 

*!= 

.3   Q> 

s    r 

X  o 


cd 
cd 


O 

SA 

a>  <3 

2x 

3   » 


X  2^  §5 

*^  £  »  cX 
C  ^"^S  1 

3    ««    cj    X 

3    O    Ä  .2    — 


C2^   3 

X^S 


I 


Deutschland 


—     395     — 


Deutschland 


e 


u 

C 

f 

O 


'Jq 
N 

TT 


f 


3 

00 


CO 


91  ;oeo 

CO 


M      (0 


99 


^    «rt    10 
•k     •«     «^ 


99 


« 


09 


CD 
00 


00 
00 


0QO99 
99  *-^  *-i 


099  99  00  00 

co':^ 

CO  O 


99 


S 


O  99 

CO 


«^00  COO  •«*  l>        99 
00  -«i»!  99  «-4  CO  ;0 
•^  O  CO  99    I 


^05COO'*Q09999t* 
*H  ^  ^CO  »-^ 


CO  CO 


O>l>5Ogp^99^C099 

Od  CO  kO  O  CO  Od  CO 

*H        !>•  *-^  CO  X 


CO 


^      CO 


3- 

99 


99 


CO 


•^ 
«^ 


s; 


99 


X  *-<  *-< 


:$ 


*HiOO»iO«^"^*HC005 

"  CO  CO  l>  •*  CO  iO 

^        kß  CO  CO  X 

CO 


SS 


CO  ■<* 

Cd  I 


C«*  CO  ^ 


99  99  0  0  05  99^  CO  99        ^ 

^^  lO  »ö  99  *H  »O 


99  CO        iO  *N  *H 

CO  '^ 


X 


0>99        *H 

CO 


CO 
99 


CO  *H 

Od 


t^co 


1^99 
*-i  CO 


<=^s 


^x 


«-4  CO 


00  CO 


I 


b  0 


^    OD    e    f    o    lO 

lö  X  X  '-•  «^  *-< 


^  l>.99  '*99  0> 
»O  O  99  CO^Oi 
l>i  CO  !>•  ^  O  t^ 

Od  *-l  TH  ^^  X 


CO  <^X  CO  99 


^ 


coc^ 


SO  CO 

^    (      99 

•^"cO*   • 
99 


CO  ^  ^  X 


X 


00 
00 


S 


s 


^  odco 

««*99  CO 


*H  CO  ^  t^ 


99  tO  «-4 

«*öd 

00  !>• 


s  s 


99  COX  99C«*  l> 

•*  "^  t^  1>X  t^ 
00  99  99  t»  ^  CO 


CO 


CO  "^  ^«^        00  «^ 


o 


CO 
CO 


99  CO  CO 
kO  Od  "^ 

•'S*   Od   Od 
*-l  Od 


xco 

Od  99 
99  -^ 


C0990d^-iU!5'^  COiO 

CO«^99COXOd  C099 

OD  99  ^  X  r*  ^  OÖCO 

CO        -^  ^  CO  CO  «^  "^ 


§- 


CO 

-  I 


•^ 


^co  O 

^co 


So  CO 
co^ 


I    ^99 

CO  «^  •«* 

t-.cOO 

la     CO 


CO 


CO 


lO 


s 


CO 


Od 


X 


Od  Od 


Od   ^-4 

O  "^ 
99 


^ 


Od 


X        91 


^        99 


Od 


99«^ 

CO 


CO  CO 
Od  t>- 

CO 

•* 


-*x 

CO  Od 
Od 


Od  «^ 
X 


CO 


i>i  CO 

CO 


8 


Od 
CO 


CO 

Od 
CO 


CO 


CO*T" 

X  ■ 


CO 


CO        CO 


Od  CO 
CO 


CO 


99 


1 


CO 


a 
« 

o 


£  ^  p  s 

icä        cä  cd 


B 

c^ 

3 


&mm 


e®  i^<y  .«>  fS*  d 

<»-•  c»-i  <«M  03    B 
®    O    0)    «>    C 

•^N    »^    «^^    »^N    »^ü« 

c^  u  c^  c^  o 


a 

cn 

a 

iCä 

ÜJ 

a 
c 

0 

'S 

a 

o 
> 

g 


5     3 


o 
i-i 
ci 

cd 

o 
H 

CA 


CD 

tu 


'S 


0)   o 


0) 

•c 

CA  cd 

& 

O 


CO 
Co   c 

S.sa 


c^ 
CO 


d    •  'S 

d'« 
g  o 

Cd  d 
cd  0) 

1^ 
d 


d 
o 

CO 
0) 


d  Cd 

5^ 

d  u 
cd?» 

I§ 
2  S 

l^  . 

^  d 
^  o  ü 

-d  ^  "S 

«  S.2 

dld^ 
tC)  d  d 

o  d  p^ 


d 


^ 

« 

4>j 

•i-< 

V 

^ 


.-se 

d  n3 
d  o>-s  _^ 


S^ 


,   0)   d 

a>  (MD 

?  s 

d  w 

'S  ^-* 
^    0) 

cnPQ 

d 

cd  •* ,^j 

d  V 

e«  oj  a>  o  P« 
•'S       ö       ü 

'S  ' 

CO 


o 
cd 


a> 


d 

fc.  ö  -?  d 
S  cd  i^  cd 


d 

d 


4->    ^ 


^ 

^ 
o 


S  s  ö  =3 
^1      I 


Deutschland 


—     396     — 


Deutschland 


a 

I 

a 


2 


CO 


ao 


s 


i>  o> 


2S 


<0  00 


00  50 


e 

I 

r3 


3 
3 


I 


•  <  CO 

^     I 

®  «  ^-N  lO  iO 
«    009494 

'S  «c  CO 


S 


9100 


t^OOO 
^94  X  t^ 


00   Od 

(See 


00 


00  "^  C^  »15  X 
O  «^  -Si  91  00 
91        O  !>•  •»-* 

^  X  00 
^-1  «-<  91 


•3 

s 


3  ^  ^ 


a 

•laM 

u 


m 


^ 


CO 


s 


4P    «0    M    ^    ck   e    e 

■>.  CO  CO  91  <P  kO  C« 

CO  t^50  lO^^ 


•^  «?.     «v     ®^  n.  n.  n. 
wo      CO      o>  *-•*-•  »o 

*H  TH  W  *H 


91'-< 

O) 


cpxa)t*«ooco      CO 

"«^91»0  O 


«O 


9»        X9I  «-4 


00  C^        kß  *H 


$:: 


00  91  91  <« 
CO 


91091X 
CO  91 

CO 


00 


^       CO 


X 

CO 


X 


$ 


co«.^ 
CO   " 

00 


^31 


^00 


X  X  »^  00  C^ 
!>■  CO  00  »^ 
91  kOO) 


COX9lCO*4« 


CO 


^t^  CO 

t^   I 


t^  CO  lÖ 

0d9ll0O 


CO  *4*  QQ        X  00        00       CO  ^iO  hO  91  VN 

*H  91  *h91  vH  091  *H  ,v-NvH 


^  v-t        X 


9191 

Od  91 


OOi91  »O  t-^ 


CO"^       c^ 


91COX 
91 


v-t        -«t  91 


91  v-t  ^ 
I  ^ 

COO 

I     S  I 


CO 


a 


X 


o> 

00 


oa 


Od 
00 

Od 


Od 
CO 


CO 


••  «      <*      O      ©  ^ 

X    CO coco kO     ia 

91 


•^     OX  t«  Od       94 
t*     025        91        94 


00 


^>4  ^^        t>i  ^^ 

00 


e    ■•    «    « 

^  «^  •«  »k 

v-i91  CO  v-i 


l>*kOC0  00 
00  ^ 


X 


«N  00 


X 
CO 

CO    ' 


91 


Od 
91 


Od 
91 
91 


O 
91 


00     00  kO  iO  X 
91 


^  SS    « 


•^  00     "'S* 

00 


Q     «^  XX  CO 
00     ^  t*        -^ 


94 


91 


^        O  kO  94  Od        ^        X 
^  '<i(  94  Od  CO 


«•»    mikm   ^^    ^V 

^HH94  0d 


3S 


O 


Od 


Od  «^  l>94 

Xt*  »nCO 


91-g 

91    ' 


94 


00 


00 


00        «^ 

w-4  iÄ 


91 

Od 
91 


t«-  Q  •*  CO 
910        kO 

iß  *-< 


f^  CO  91  00 
Od       CO 


X 


s 


s 


91 


■^   Od    Od 


00 


94    ' 

kÄ  *-i 
O. 

oo" 


CO 


91 


^1 


m 


:i;> 


c 
a 
u 
es 


o 

> 


J3 

[*  ja 


r3 


w  2  o 


C/3 


5 
2  2  § 

a>  0)  0)  $4 


3C   ^ 


c^vJc^cJ^cS^c^cwc» 


o  »ä  « 
8  ö'S 
0)  0)  a> 


Im 


Im  *^ 


^  .r 


2n 


5-§ 

cd  ^ 

.-  o 

SS 
ä  ^ 

t»  O 

•«    • 

Im    O 

a 


«: 

1 

K 

d 

Im        • 

0) 

TS 
O 

cd 

E 

o 
^ 

ä 

ä 

c; 

cd 

d 

£ 

.2 

A  d  d 
d^ 


^**  Im     ^t 

d^rf^ 


O 


«5  d  d  g 


P  ^^  /-*  (-1  ca 
cd  ••-« 

0?  -ä-S-Ts 


3  ^  e» 

d  d  iS 
«r^-S  d 
'^  3  fe  «* 
3  ^-^ 


Ü   O   S  "^   0)   o 
TS  P-  ^        "OTS 


_   ^  cd  4) 

d  d  d-a 

^     ^     M     QJ 

•  •M    a^M  g: 


S  s 

U    <V 

•  rt  g    • 

m*-  I  d  §  d 

'S  8»  5  d  «^3 
to  d  g  i  2  cd 

d     S^     S3     y^ 


o  d 

1:1 


«  d  «  ' 


Deutschland 


—     397     — 


Deutschland 


ja 


c 

'S 

TS 

M 

es 

C 


3 


3, 


^5 


CO 


kO 


og 


«8 


8 


CO  9^  0> 

2         d^ 


'fHCO    I    !>• 

g>  'fh  «^  ®^ 


00    I 


So   I 


00^  ^ 


g  S  t^  »c  o 
«  od 


■^«    g    g  t*  lO  -^ 


9^ 


CO  o 

1     I    " 

*iN  CO  »^ 


0»     OD 


S8^  O  O  t^  -^ 
<N95| 


CO 


■*  Iß 


SS 

kO 


SS 


•^  ll?^ 


•iO>"*  ;©  lO  t^ 
0>  CO  t^        «O  CO 

CO 

s 

CO 

••• 

CO 

ef 

00  ^  ;p  CO  :2  CO 

«O  00  "^          V9  ^^ 
9*               ^CO 

CO 

91 

99 

CO 

91 

CO 

'^^ 

■* 

«O -^«023  00 
CO  "^  »^  '^  «o  iO 

CO 

^1 

s 

S|*S|| 

§ 

^ 

^ 

•»^  CO 


*l 


CR 


'S 
Ci; 


et 


s 

QO 


I 


06  I 

QO 


s     I 


^      «      ^      «B      O      lO      9» 

*«         ^        «k         »k y»         «k         •« 

CO  »O  OS  00  99  0>  *-• 
•^  »^  »O  ^^  ^^        99 


99  -^  2  S  93»ö  »fi 

CO  0>     ~    «"CO  »ß  99 

'^  rü  2?  ^  o  00 


^     «     w 

C0*5  g^05  99 
«^  2  t-^kß  99- 


CO  99    ^-^"O  CO 
Q>)  iß  OS  c^  CO  ^-< 

•^•^co'^t^r^- 


«0      «  lO 

■*  00      CO 


00^  iß  99 
"^  05  "^  CO 
-^  99 


^  ^  MP  ^ 
O  99  iß  t^ 


00 


00 


s 


99  O*^ 


& 


CO 


99001:^    £    g99cOC0 

^  00  99  ^  .^  CO 
^  ^  CO^iß"*-*" 


®^£:S'^®'oo 

^^  «^CO  CO 


CO 


c 
« 

e 
o 

« 


t^  iß  99  *-* 

X  99  O  CO 


99  Iß  ^  CO 
lß99  ©^ 


©*»■"► 


99 


CO 


•'S 


•  crT    • 


0) 


cd 
,A4 


.21=   '    o 

C0(/3        t/5 


cd 


b« 

a> 

(^ 

0) 

s 

c 

• 

0) 

TS 

C 
cd 

^^ 

WJ 

a> 

»» 

J4 

4> 

a> 

1! 

1 

Cd 

Cd 

« 

(liQ^a, 

CO  cot:) 

öpcd   o 

©'S  ^  § 

•   H   Ö-g   cd 

cn  rii  rs  »a 
S  a  0) 

'S  «^>^5 


«•      •«      •*      0»       »      «  00 

^        VW       *v        a^        ^        «k  «« 

CO  CO  99  »1  Iß  CO        CO 


99 

S 

99 


Iß  CO  Iß 


t^99  CO 
t^99  -^ 

00"* 

CO  -^ 


co-^ 


CS  CO  »S 
CO  -«J*  *g" 


99 

X 
99 


99 


o> 


99 


X 
X 
OS 


99 
99 


X 

OS 


CO 


9? 

X 

iß 


CO 


s^ 


3<I 


CO  CO  «:— 


iß 

CO 


CO 
r     K     r      ».     f: 


a 


TS 

c 

'S 
>    • 

"3 


fc  a  2  o  S 
S  S  cd  ♦-»  cd 

'S  '03  'öJ  o 

•  »H    «P^    ft^i«    «m^ 


O 


r-S  <i> 

«!>  2  ^ 
fcH  cd  ^ 

opu,  ja 


a  a  ^ 
<ü  fl)  S 


TS 

s 


CO 

co^ 

99  -^ 

CA 

•       ^ 

s 


OS 


CO 

CO 
iß 


■^ 

s 


PQ 


N 


& 


^'Ä 


o 
o;  9  cd 

S  b- 


Pi    P4    P«    P4 

CA  CO  CO  CO 


a 

CO  CO  CO  CO  75 


Cd 

•c 

cd 


0) 
O 


ed  _??  CS     - 

0)  p  Q}  .z: 

S«  I-,  © 

^fc  <üCO  « 

•S  CJ  O) 


s 

ted 

a 
a 

0) 

X^  cd 

Cd 

J3  a 

P 


S       o 


^ 


cp    . 

ms:, 

s  ^ 


Sä« 
*§  trS 

Cd  ^  p 

c 

"^  »cd  'O 
flCQ  c 

o     ä 

J3        cd 
CO       S 


&^ 
tcd 

'S 
o 

s 
cd 

J3 
c:» 

P 
cd 


CA  75 


gl"-  S    -  SS    -»-                  SS"       -I  !■«"  ="- 

i    "S  I  S,2  I    'irSII  Sir*"S|SS  822 

I    -5  I  "S  S    -2||Sp  =iSSSS-2ggS  gS| 

—  t-                     00  I- •-•  in  IC  )0  CO  ic  Q  r- ig  n  Q  o  la  oc  m  o  ic  ■« 

„          ai  e~                     —  icicoaimm  si '«■nr-S«  Aotoiom  09410 

S       I  —  p-                     ■•  äSp-ooc-i-i  — I  o  *      Ä                   o  -"t~to 

5  «■                    ^^  «i'     afA^wT              _r     H*                  .ft"              ^_r 

-  w                     «  g          S^                                           .0               ■*- 


I    1     S 
I    1"  * 

i       -    ? 


J     = 

I    s 

I  i 

I 


Deutschland 


—     389     — 


Deutschland 


cd 

d 


ä-S 


CO       99 


«^  ^^  W  t*  «O  *M 


ig 


00 
ao 


t»  CO  "^  t^  00 

t  iß      a>      94 

I  ^     00 

99 

99<0  lQ  tO  kO 

I   ^.       «> 
94 


CO 


O     fH    o    o 

•k       •%       •%       «^ 

99QiO 


SS 


^•^■^94 
9^0>0) 


t*0>        Q  O  O 
^  O  t>.00 


0»  ^ 


tACOOO        O        CO 
<0  ^  91       CO 


t**  t<«  00        tA        CO  t<« 


'^  CO  •<•• 


o> 


Ȁ  *H  ^^  0> 


SS 


"^  CO 


CO 


lO 


S^  I    i  SS 


99 -^tX 


9i*-«5jcorj 
•♦      o     94 


•4«     00     9I 


CO       00        «H 


«•'S^S 


CO 


cogo«* 
»o  w  t<" 

'PH94 


gCO  t^'H 
*H  "^  CO 

CO 


•^ 
CO 

1 

CO 
99 


99  CO  »ß  »H  00  »-« 

CO  CO  00        ^^  t5 


94 
9<9 


94*^03  «O 

00  00  CO 


'fh  »ö  r>  CO  91 
CO  O  o> 
^*NCO 


■^  i>  99 
99 


.a 
|, 

"o 

a 

I 

0) 


-§< 


N 

ja 


i.  p99'^^-<^MO>t^ 

«  a99995PO>^C0 
^t^^OOOOO-^ 
«  X  ^^  »^  *^  CO 

CO  ^  »H 

99  ^  t^  l>.0>  O 

^  iS     o3  CO 

00       '-<99 


(8 


S 


80  ^-H  00  0> 

99  c^      o 


X 


-  « 


s 


o 

s 


^  CO     " 


35  99  ^  CO 
■^-^00^ 
CO  CO        O 


99 


C/5 


a 
* 

a 
ta 
0 


O*    »= 


e    0« 


^        99 


lO  C<"        CO        CO        CO 


t^O>  CO  CO 

iOia     CO 

0>99 


s 


"H         00 

■^      »ß 
«o<^   • 


990l0 
«^        CO 


CO  99 
CO  99 
CO 


00 


CO 


CO 


CO 


CO 


CO 


99 


ÖÄCO'-*  Q 
CO        ■'J* 


CO 
CO 


lOCO"* 
l>>  CO 
91        C^ 


^3 


CO 


lO 


lAX 
CO  t* 


CO  CO 
lACO 


CO 
99 


ifl  ^cooo 
00  00  kß 
t^    I   00        CO 


t^        t^     I    CO 


^ 


Oi 
CO 

X 


o 
o 


cfiTcoeo 


cox  o^co 

CO  00  Ä  *H 
"^        CO 


CO  o>  X  X  o 
CO  -^x^*^ 

■*        CO 


CO  99C0  '-<99 
CO  X99  •«*  'Fl 


CO  OQ'H^ä!« 

t^  99  00  CO 

■^  'fh  lO 


^O 


.d  u  cü 

^  g  g  ß  ^ 

cd  ^  fe  © 

a  ST'© 

^^  C   »3    *-> 

R   P«   ,     P4  0<  0< 


0) 

O 

.d 

2 


S 

CO 
CO 


TS 

a 

cd 
o 


990»  CO 


^  «  « 


0)  a> 


>rf    «F^    «F^    «FN 


Deutschland 


—     390     — 


Deutschland 


e 

I 

« 

a 

I 

.a 

I 


a 

I 


CO 


t 

.a 

o 
CO 


s 

CO 


CO 


CO 


94  CO 


s 


s 


©4  »0*H 


•^®i 


O»'-^ 


tAOO 

SS 


s;s 


■^  CO 
91 


«o«* 


•»  M 

'H         CO 


kßCOQO 

O^  VH  IlO 


■^  t^  o> 


*ö2 
w 


cOO 


o>  I 


CO  -^ 
99 


9f      94 


OlOCO 


^■^00 


kßX 


00  o  o       -^^ 

CO*-*  t^ 


a>  o> 


CO  OD 


94 


^  iO  ^ 


94  *H  CO  94  -^  *-< 
OS  t^ 


CP  »l  iß  *-*  »H  *H 


$ 


««•aO 


94  kOCO 


'•«•'S 

U   0 
^< 

O 


c8 


00 
00 
00 


00 

GO 


0>  CO  «H  cO  CO 

0>  lA  94  00  "ph  t« 

kO  094  «HO> 

j         'i-^  I         »O  CO 

kO  CO  00  94  00  CO 

CO  !>•  CO  *^  00  o> 

I          -^  I          §1 


t^  !>  lO  «^  OS 

lO  -^  94    .         Oi"^ 


I  I  — 


00 
00 


00 


*H  *H  X  »"^  O 


-"     I  I 


CO 

CO 


sss 


»O  t^  CO 
CO  OS  OS 

^-4  «-•  «^ 


«!    et    » 

94         -^ 

94 

tN.  Q  ■* 

0>  00  OS 
CO 

5 

^^ 

■*  s  ^ 

§ 

94«gs 

CO 

"^ 

CO  '-•94 
lÄ  t^  CO 

00 

94 


CO 

94 


S 


94 


CO 
94 


94 
94 


94 
94 


CO 


OS 


a 

« 
e 
e 

e 
O 


•g 

cd 


a> 


"SO 
CR    CA    «>  ^  «M  f/S 


TJ  ti  *© 


'P'P 


^^^ 


Deutschland 

391 

Deutschland 

•g/       /■d'5 

'*^    ^s 

t* 

•    «V  »^ 

>4r 
•  •IN 

(3> 

1« 

■*§5 

-g      o 

94 

^-< 

94  «^X 
CO 

'«*'-•        •*  X 

'S 

#8 

oe^ 

*H  :o      *H  iO  tN.  .p^  ,1-^ 

CO"* 

94  kA 

00  lO 

X94 

s 

94  0>  t^«* 

CO  ■*  CO  0 

eoiß  ^co  ■* 
8          3 

s 

^3 

• 

^^  «^ 

Iß 

•*     ^ 

v^         *« 

»« 

•% 

*k 

c 

0M 

o<^ 

^H 

94 

■* 

a> 

00 

^ 

^ 

^H  «-4 

t^  •*      »^      CO  ■*  o 

^  t^ 

0  ;0 

^i^ 

00  ■*  t^  ^ 
oD^ißco 

■*x      o>x 

94  0>              0 

iß 

3 

« 

•-< 

^M  CO  ^M 

kßOO 

94  94 

iß 

^•i 

0) 

i 

00 

'^ 

iß    1          ■* 

• 

t^94 

94 

-  s 

CO*"    ' 

3^ 

PO« 

00«      «ie^  t^«  •-• 

00  •* 

3S 

00 

X  0>94  t^ 

00  CO  X  <o  ^^ 

•* 

rt 

«^ 

-H^Oi 

^E? 

!>. 

CO  iß  Oi  94 

0>               94 

ifH 

a 

00 

•**  X 

00 

00 

o.'-'"^. 

CO               00 

k 
.< 

4 

r^ 

oT^ 

"* 

^        g 

CO 

00  CO 

e^  ;o  ^  »1      ©^  CO  ^ 

lOOS 

00 

00 

"3*0  ■*<^ 

00^        940 

s 

3 

<-• 

.    *-i  C«.  *-i 

so 

00 

•* 

OQOX 

•>    1 

• 

1^ 

1 

«"94" 

94* 

i 

«■4 

*s 

Oiß 

^t^^^Q^^COt^ 

"*  I>i 

94  CO 

•* 

iß  ;0  iß  CO 

CO-*  94  CO  l> 

0 

00 

^^ 

94  0®4 

94«* 

CO  00 

-^s 

iß  iß  •*  00 
94        0> 

^       S 

iO 

* 

k 

tH 

tC'^ 

94" 

§i 

oT 

^    / 

/•nOi 

«    e* 

•    ce          e»          94    e>    (• 

^     r* 

r^      <» 

M 

^    <»    c    « 

t»    e*          «e    0> 

tm 

3} 

V   a 

•%         •% 

^%    »k           «^           ««     «k     #\ 

««      «^ 

V>               «^ 

9« 

»^       •«       «^       •» 

>s       *k                  a«       •« 

•» 

h    3 

CO  *H 

CO  CO        CO        ^M  t^  QO 

-^:S 

»^S 

iß 

^-^iß  00 

?0*H      o>o 

ifH 

5-f 

X 

94 

•«i« 

^ 

4 

e  B 

^^ 

« 

^S 

O  ^M 

?)                          O  O^  00 

•-•o 

000 

94 

t^  ^M  0>  CO 

^M  94  0>  iß  05 

CO 

s 

r^ 

^^ 

94 1> 

t^  t^ 

o> 

iO'-'^HOO 

t>  t^         ;0 

CO 

N 

• 

2 

^ 

CO  CO  00 

Oi  •* 

iß  0  CO 

«*94 

'S 

•*  c«» 

iß 

00 
00 

^    S 

CO  94 

'S 

00«^ 

35»0^'«*C^S4»ßO 

kO^ 

?o  ^ 

f» 

CO  !>>  iß  iß 
CO  CO  94  00 
^  0  t^CO 

94  t^  Q94  t^ 

s 

3 

CO 

t^ 

t^                          lOCOCO 

COO 

^^ 

iß^        94 

00 

^H 

®4  -^Q^ 

-^OS 

iß  t^ 

91 

■*iß        ^ 

"  ^ 

r^ 

' 

y 

-^co 

oT 

0"        t> 

<-r94" 

^ 

lO 

94 

^        94 

94 

:S'^ 

©l'^COS^ißCOWO 

?o  t^ 

iß-* 

t^ 

^  CO  iß  t^ 

94ggC0t^ 

28 

00 

« 

CO                    *-i  «O  CO  »"i 
®4  -,0 

99^ 
94  C^ 

iSS 

CO 

3 

-^"s 

§ 

^                       ^ 

2    § 

00  9C 

'S. 

2» 

•^co 

iOt^®4CO«®4®lCO 

Oi  -^ 

t^  «0 

94 

OQ05  00 

*H  0  0>  !>• 

»HOg-^t^ 

9^ 

1^ 
00 

Iß 

iD                     *-•  t^OO  -* 
34  ©4  00 

94  lO 
94  00 

^s 

^^ 

CO  iß        ^ 

^ 

.^ 

OO 

•».         •* 

». 

•*>                        #<k 

^        m», 

r^ 

2S 

CO 

00 

-     g 

X  94 

• 

3) 

o 

OO-^-et'-iCOOQO'^ 
;0  4F-I             iÄ  »1  tO  lO 

^$ 

SS 

94 

Sro94-* 

CO  CO  CO  CO  t*» 

SS    * 

s 

^ 

OD 

»i^ 

00  04  CO 

•*94 

^  -^OO  !>. 

<* 

tM 

^^S 

00* 

•* 

00' •* 

iT    " 


rierisKfSRfi 


f:     R     1:     K 


r     r     K     r     r 


c 
s 


s 


Q 


o 
CQ 


H 
'53 

•s 
2 

> 


ä 


CS 


a    • 

c    . 

J   . 

eis 

'S  Ü 
a 


3"B 
^  ^< 

«'S 

^  'S 

d> 

O 

^   <n   C3 

fl  CO  'O 

So;« 


p 

Co 


3a 

■36 


> 

a 

c 

c3 
cd 


33 


*-i    Ö    tß    pj 

S     Q)     C     ^ 

3 


Deutschland 


—     392     — 


Deutschland 


» 


•*4 

'S 


e 

t 


OS 


M     C      t« 

CO  9^  CC 
CO 


9« 


CO 
9* 


00 


OD 
00 


OD 
00 


^  91  -^ 

IW        CO 


Q0  090 
CO 


94 


»O  t^  iÄ 


81      9      OD 

•^  «^  ^ 

^-1  ®4  t^ 


t>»  lO  *-•  iff 

00  -ä«  CO(M 
0>  O  ^i 


o>  •*  Ä  •«* 
Ir*  Ȋ  54  91 

00  94*H 


!>  CO 


^  i>. 


9IX 
94  »Q 

COO 


I«      M 


t^  o 


CO 
CO  ^ 


CO  ;c   I 


05   <-H 

94  91 


9184 


94  t^ 

^      I 


t»\S  Oi        94 
CpC  94 

^  CO 


94l>i 


•*  CO 


^94  ^ 


t*        CO 


^ 

^ 


"3*  ;cx 

•PH  t^84 


o> 


O)        «H        94 

^    I   00 
94    '    *H 


*-•        094  00 

^  ^  94 


X 

CO 


94 


«-4  C0 


o> 


X 


c^ 

94 

«-I  ;o 

i.*? 

^ 

§ 

:S 

s 

^ 

la 

o 

CO 

Ot 

94 

Ci 

05 

t^ 

CO 

91 

s 

a> 

O 

s 

Ȁ 

«iH 

CO 

CO 

?Ä 

t^ 

X 

^ 

^ 

94 

1  ®^ 

t^ 

CO 

o> 

k5 

CO 


3 


a 

0) 

o 

B 
'S' 

on 

Ca 

w 

5 


1^ 

■ 


^ 

S 


h   S 

.9    M 


SB 


00 
X 


c« 

ä^ 


00 
X 


c 

X 


c 

CO 


CO 
94 


94 


9»    la     9     o* 
94  9rcO  O" 


coo      '^'^ 


0»     « 

OS  94 


^      X  o)  CO  iS 

Oi  94  X  *H 


94 


IS- 

O) 
94 


t^  7f 


CO 


94 


O  94 

CO 

94 


94  !>•  CO 

!>.  '^  X 

94 


CO  C  "^  *^ 
CO  t^  *-•  *-• 

CO  Ȁ  o  -^ 

V^  »^  «k. 

O)  CO  94 


^25^- 


<»-  •*  CO 

*H  ;0  »1 


Oi 


CO  t^  -^  ^ 

•*  l'*  '-H  CO 

94  O  CO  ^-1 

»N  »«  ^ 

X  X  '-' 


Oi  X  OS  CO 

CO  !>•  !>•  O 

i--  »r:  ■*  *H 

^      »»      #• 

t^  CO  ^i 


c 


94  05 


CO  •* 

I  ^- 


84  1-^ 

X 


CO 


M  94 


94  Q        ^  ^ 

CO  »5        CO  X 

^O  84  94 

CO              '^  CO 


1^  94 
94^ 

x*  CO 


94 

CO  CO 


•«34  ^-4 

CO  »^ 
CO  L^ 


X 


CO  "^        t*» 
94  4Ä 


•*94<-H 


CO 


84 

91  CO  -^ 
!>.  «^  — • 

•« 
84 


94  CO 

C0O5 


CO 


CO 


s 


X 
X 


X 


84 

CO 
CO 


CO 

84 


X 
CO 

CO 


84 
84 


91 


92 


CO  lÄ 


O  CO  X 

t^     so 

CO 


O  iß  84 

CO        X 

o 

84 


X  lO  X 

o      o» 


s 


O  94 

^1  CO 


CO 

o 


91 
84 


94 


CO 
CO 


•**    ^ 


X 
CO 


CO        ^ 


QT"    R     r 


»     ».      I-  PK 


r      r      r 


K     r-     I 


I       • 

N  ^ 

c.-a 

CA  ^ 

.2  a. 

C^    CS 
O    f 

a '"' 
cf    « 

ts  ^ 

Ca 


iS  cj 
SS 


PQ 


'S 
'S 

a 

c« 


•         • 

•          ■ 

_C)      . 

0 

1;^ 

0; 

^3      . 

'  ^3 

a 

a 

c« 

•  Ö 

Xi 

0 

.  a 

ja    • 

1; 

j 

0 

•  ü 

A    • 

•J 

0 

Ck 

'O    . 

• 

fi 

•'S 

^ü 

I 

o 

p: 


CA 


T. 


0) 


p2 

o 

13 

s 


c 


fc'S 


o 

O 
tCti 

PQ 

-TS 

c 

0) 


cd j- 

.5  o 
SS 


«O   O 

SS 


M 

S 


O 

c 

O 

r, 

CD 


r  c  -e       M'^ 


a 
o 


.3     .2 


'S  ® 


♦i     .•»  CC 
J=     C     VI 

«=»3   0 

sss 


o 

c 

c« 


kl 

7i 

3 


S 


3 

c3 

PQ 

0)  cn 

'S« 
^^ 

J3 


a 
<v 

cd 

a 


•    •  ^  c>    • 

•  -s  ^t, 

"^  _ö  •»« 

c;!     .  0)  t«)&4 
^        9     -   - 

S    3    (-!    <ü    «  ^ 


g 


^  3 
«:3 

3,3 
^   3. 
tsi  cd 


^  J 

'C  'S 

CJ 

3 
O 


.21 

a  3  TS     ^, 

*  2  ^  ^-^ 

O   3,2   ^   3 

^-^     ©'S -5 


Deutschland 


—     393     — 


Deutschland 


8, 

C 


a 

c 

f 


/m  v:  *^  ••    *b 

t^JS"^  CO  '■9* 


>  e  "^  94  lO 


es 


s 


oe 


^^  Oi  t^ 

•«94  iO 

00 


3^  00*-« 


9^  Qil  lA 


«  c«»  t^ 


«■4  i^ 


5    S 


<yi      ■«*  «q  t^  !>•  o 

*-?        0>        00  Ȁ 
O  C  «O 


»O  00  «^  84  0>  CO 
CO  «^i  »O  if:  ^1 
CO  93  94 


o 


0>  ^'-«  *H  CO 
CO        iß  ^-t 


00^^  o  00 

;0  -^ 


CO 


2? 

CO 


94 


5 


e    e    «•    «    o    OB    9 

«^         «k         «k        ««         «^         #«         «k 

t*  •-•  lO  »H  ^  JO  « 

91 


■^  «*  ir5  ^  e«  00  »H 
CO  ^  91  o  «-•  ^  i> 
coeo      CO      CO  «^ 


Sg 


0>  t^  Ȁ 
•^9i|;0 


CO  CO 
9«  *- 

CO  CO 


g,    *-•  iQ  CO  ^^  »^  ^  CO 
®l  55        94        94^ 

*H  ««3« 


»Ä  CO  *-•        O  «O  0>  Q -^  "«i*  t^ 

*-«        91    I   "^  O  O  O  *-•  O  W 

CO    I   0>  ^^        94        *M  *-i 


CO»-«p-*Xl>i»ÄC0l>.t* 

*HQq^^C^^X*^«Op 

iß        CO  ÖS        94        ^94 


•**  t^  "^  QC 
CO  Öi 

•%        «k 

^1  iß 


CO 


*-<  Ö5  I> 


C0"^«O 

oco 


00  05  t^ 


oco<^ 


g  la  g 


^  »fi  »Ä94 


94 


"^  CO  !>• 

«     o 

50         -^ 

CO  CO  94 
94       g> 

»a      o 
o>co  ^ 


1    •*• 


CO 


t^94 


28 


CO 
CO 


CO 


l0  94 
94 


CO 


.2 
IS 

"o 

N 

C 

B 


3 

00 


•  "^  TS        »>       •>       «V 

u  Sc*- 1^  o> 


s 


CO 

o 


00 


•^  p  t^ 

^94  05 


CO 


CO 
CO 


CO 


9i     0»  c     f 

,-4  CO        t^  t^ 


CO  Q4  itA  CO  CO 

S"^  CO  «^ 


COCO         »O  *-•  «  ift  iÄ -^  94 


,  94-äJO^OO  — ^ 

•^  ob  CO  00  ^  CO  Q  CO  !>• 

*-<0C  lOOCO        O»?5C0'-' 

OOt^  'Oiff        »O^-i^t^ 


»Ä        Q0*^"3<        ••8<'^C5C5CpOiCO'^94*-it«* 
00        SCOÖ  OCCO^W^'F-iiÄ^-^*-« 

H«    I    *^  91  3  ^t^«40CO        C594?0t^ 

CO  O        iÄ  ^-1  -«^  «^ 


»1  r>*  -^ 

0>  t^  !>• 

00 

94 


O        00 

^      c5 


94 


94  CO  t-* 
!>•  94  O 

■^    I         CO  o 


ȧ  CO 
94 


l>94CO«54C0p'^C094t^ 

<^  OS  -H  3p  94  *H  i 


3C 


2 


r:      *-i  iß  t^  "^  ■* 
*      r*      t^  CO  ifl 


CO 


CO 


^5 


cOX 

•k        ^ 

t^  CO 
94 


•^  CO  iC 

«4  CO  -^ 

CO  CO 

l>»  CO 
94 


iß  CO  CO  »5 

■^    f^  -«J*     *-    tN.    ^ 

•*  ««J*        kß  *-•  CO  ■* 


§t^  X  iß  00  X  CO 
94  »1  Iß  C^  *-i  •*»» 
X  iß  *H  Q  05 

^  ««34      g^^H  jo  CO 


X  CO  -^ 
9f 


^-^   3- 


X      ^      r?  •' 


s 


CO        94X^ 
94     '    ^  CO  •* 


OOX  CO  •«*  0<r* 


Iß  CO  C5  •* 
'*  CS  t^  t^ 


CO  -^  CO  X  ^  •* 

05  *-•      '-H  CO      CO  *- o  i:r 


CW 


a 


'Ji 


a 

I 


c;' 

3 

S  cd 

"-  a^ 
^  c  5 


O 


et 


55  3  w  :3  ca 

a  «:r  ^  «3  wj  -s 


o 


CA 

O 


O 


b. 
o 

C3ca 

•*> 

E 

0)  tG 

^■■4 

(V 

OJ 

OO 

CD 

i 

ES4 


kl 

a  s 

:Ü  > 
OO 


•f. 

04 

Z3   tri 


U 

o) 


."3  -3 
O  « 

£  s 

OO 


CS 

•c 

•  »^  s 

•'S-  c 

•    S    X 

O    £« 

♦^    3 
X  m  53 

j#*     ^    1^    r«    ^ 

»^  ^  "•  -5  c  i 

B*4    U« 


a> 

• 

«>j 

t: 

• 

X 

o 

a 

ä 

b« 

•  ^^ 

V 

•  *iM 

^ 

^^ 

*^ 

K« 

c- 

CS 

CLiQh 

X 

3 


'S, 

Co 

Pu, 

a 
.3 

c:» 

X 

3 


X 

S 


b« 

'S. 
o. 

X 

a> 

r3 
c< 


-*-*     Ui 

<-3 


X 

o 

(-• 

»•^ 

b« 

O 
X 

a> 

4 


3 
CS 


I    I 


4>    C 

2-2-3 

»5   A3 

k.  T4  kl 

a>  o  a> 


a> 


ic- 
(^ 

UPUi 

et 

a,  3 

CS  1: 

< 


m«      M      tf 

•k       •>       « 

CO  CO  "^ 


-^  X94 

CO 

XCQ  CO 
94  94  iß 

70  CO 

CO 


COißXCS 


t*  0>91 

CO 
t>        CO 


88 


CO  CO  iß  p 

«k  «k 

Od        94 


^^  CO  C«- 
o> »  t^ 
94  ■* 


CO  05  23g5 

*-•  iS  91 

CO      94 

*-•  ^1  OS 


0) 


'S 

.2 

73 


3 


3    »^ 


C/2 


'    '    ■   ^rr-s- 


S    X 


:S   Ä  CS   c3  Cd 


X 

3 

kl 

3 

kl 
es 

04 


s  • 

CS      . 

3 

3    ' 

•SS 

k  t; 
«  =3 

C3   S 
cS  ^-4 

=  1 

I 

3 


3;  a>  V 

0«0<Oh 


o> 


94 


•4<iß 

X 


er  « 


k 

-3 

o 
sc    • 

Sä  - 

3 

H  (C   k 

o.;i^au 


3 
o 

X 

SA 


■s 

'S) 


g 


o 
Xi 

• 

na 

3 
3 

o 


ja 

a> 

CO  4^  ä 
cS  ^  cd 
j3  h.3 
0)  tcd  o 
»^  "^  »3 
k        b 


Deutschland 


—     394     — 


Deutschland 


c 

4) 

I 

4) 


Ca 


s 

I 

« 

c 

TS 

B 

'S 

cn 

CO 


I 


^    o 


:5 

OH 


99 


g- 


CO        CO        '^ 


-^       X 


iO        «^05        ©l  00  ^-< 
CO        "»-^  O  !>• 


I      1 


^  iS  CO  CO  «o      •»-<  iO  o      32 

;D  ^CO^  99        ^        t^ 


CO  «^  99        ,-i 


Ol 


CO 


CO 


COCOOi        05  X  lO 

«o  e^      CO  ^  o 

^-^  kft    I  '^  o  ^-< 


99 


iO 


m 

c 


o 


;C  CO  «^  Q  C5 


X        C5  t* 

99    ,    iO  r^i 


X  --  X  lO 
-59  CO 


^-<  O  CO        ^-< 


t^  •*  »r?  o 

9i  «^  «^  Ä 

t^  C5  "^  Ȁ 

»■         *«         ^  ^ 

O  CO  CO  ^^ 


s 


SS 

C-*  «^  O       — * 


.^  99'.-< 

iC  Cd  CO 
C5  CS  «O 


—  -^co 
>*^  •«*  t^ 

«C  0>  CO 
X  -^  X 


t*  t^  "^  Q  "-* 

30  UQX99 
*M   «^   «»M   TH 


SOCO  COX 
CO  CO  iO  -^ 
•*  99  ^9^ 


CO  Q  '-^  »H  t^ 
•^  99  C0-»-<  •* 
X  -*  CO  91 


CO  ^1  O  C-*  o 

CO  t^  "^  CO  CO 

CO 


CO 
99 


99 


CS 
X 
99 


CS        99        CO 

::  I  --    S 


^         CO 


O^CO         CO 

«-I      ^«      t^ 


^ 

s 


9t 

o 


•* 

r* 


I 


0» 


O     CO  99 


<0        :0  CS        99  99        ^  «9«  99        <<« 


CO 


»■5 


CO 


n 


es 

00 


CO  i»  t*     Q     Q  IX  CS 
'^       t>i    ^     iÄ  t>i  Cs 

•^        iß     CS     --  X  CO 


O  t>  ^  t^  »^  CO  «^ 

t^        CS  99  O  CS  ^ 

'    »H        CO  CO  99  X  CO 

^                       ^  Vk  ^                       •« 

•    TH        99  99  ^        -H 


99 

X 


iß  »H  »ft  iO  00 

lÄ  CS  O  !>•  "^ 


^99  -»-< 


CO 


CS  CO  99 

CS  99  iß 
CO 


cs;o 
SSco 


««I 
99 


X 


•»-1        CO 


X 


CS 
99 


CO 


CS  X  iß     »ß     CS  CS  99        -^ 
CO        X     CO     "^X  Iß        CO 

—      CS    -^    CO  r««  o      iß 


t^  CO  CO  «•S«  CO 

CO  CO      ^  CS 

»-T  99" 


Iß 


00 
00 


99  t^  CO  ^     X  "^  CO  CO 

'^  ^- •*««  CS     CO  CO  CO  CO 

•^        "^  "^^     CS  «^  CO  •* 

Pk                       Vk  ^                        •«  ^                      «• 

^-1        99  ,^        ,^  ,^        »^ 


X  iß  t^  CO  CO 

-CO        <^  — 

99        ^iß 

99 


S 


•<9«  QOS 
99  ^  »H 
CS  99  »H 

X        -^ 


CS  iß  C 
ißXS 
•H  ^^  99 

CO 


'<9«99'.««CO     iß     O-^iß 

;c       CO    «^    iß  »-•    - 

O         CO     99     ißCO 


s 


X 


^-<      r*  CO 

•M  99        CO  •«* 

CO 


CO  «»M 


SS2 


X 


Iß 


8. 

99 

•^        QO 
99         CO 


Ki:r.(i(^r.icrr 


K     r     r     r     fi 


c      K      K 


a 


O 

■1 


B 


o 
X 

m  • 

Vi 

0)     • 

5  • 


-13 

a> 

-TS 


ra   a>   O 
na 


0) 

a> 

cJ  C 

c  ^ 

o  ^ 

'S  ö 

ee  o 


C 

o 


o 

c3 


a 

> 
c 


(» 


Vi 


xa.a. 


c 

4)    4) 

o  c 


4) 

TS 


O)    4> 

4)--    © 
cö   §   O 

73 

c  o 


c 

4) 

c« 

•4-* 

C    4> 
4JX 

il 

o  o 

0.0^ 


4)  _^  t 

pia  ^  — 
^  S  2 

CJ  cn   ^ 
«  au22 

S    CS    «3 


4) 

O 
4) 

CJ 

O 

O  cd 
tO  4) 


.fcS 


-  a 

0    0  4) 
CA 

C    I 


^   fl    4) 

s 


4) 


.  3 

4> 

•  i« 

.    4> 

gw 

tßM 

o  o 


P  'S 
4;    P 

4>    CJ 
'O    P 

P  rt 

'X  »« 

4)    4> 

4i 

.p  ^ 

CJ    4) 

P    ^ 

4) 

CJ 

tu 


4) 

P 
P 

CO 

p 

4» 


4> 
O 


4^ 


O 
TS 
PPS 

*.£-p 

O   O 

cccc 


•  »1 

4) 

•  p 

o 

•     ■*^ 

ci 
«*^ 

».-  c) 

.mm      O 

p^ 
-2  p 


4> 


«2    4> 


P 

XtCCcC 


-p  "S 

II 

.S    43 

p    r 
4)  «^ 

«p 

ff  fe 

g3 


2ä 
«  p 


CQ  u 


^  4) 

P    O 
0}    4^ 

"gä  B 

5  reo  lÄ 


p  » 

4)  P2C 

4) 
P    ÄC^ 

^!§  1 
•••  Ti  p 


43  ^ 


Deutschland 


—     395     — 


Deutschland 


c 
ja 


'S 


'S 

c 

TT 

cn 

V. 


I5 

*s 


s' 


•  « 

^  5 


CS 


W5CC0 

CO        '^ 
CO 


~S5 


04 


•I  o  ^^ 

•HCO 


5S2 


CO  CO 
CO  CO  3^ 


0» 

89 


®^o      *H 


••. 


Oi 


CO 


CO 


3 

«^ 


CO 


CO 


s 


00 
OO 


X  O  8<l  64  QO  X 
Ol  "»^  *H        CO  •-• 

CO**  ö" 


t^  05  •««< 

X 


CO 


*H  oi  CO  o 

CO  CO  ^^  »H 


O^  t^  CO  qp  ••-I  94 

O)  C&tO  O  CO  O) 
•»-<         t^  *H  CO 


*H        CO 


CO  «4 

CO 
X 


05  X  »H  '-i 


^ 


CO 


CO 

05 


t^  CO  »H 

o 


••-4  kO  O^  kO  «iS«  •*94 
CO  CO  CO  t^  -^  CO 

e«  *H      »o  CO  CO 
co" 

»^  ijß  Ä  W  *H  »O 


CO  «5 

kA 
X 


«4  CO 


CO-FH 


CO  04 

8 


X 

CO 


05  "»^ 


Od  94 


co<^ 


Si 


CO 


CO 
(54 


»•      «0 

t^co" 


^^  CO 


^§ 


*H  X 


«H  CO 


cc  CO 


SS 


OD 


^    «    e    t>    o    lo 

^         ^         ^  *K         9S         *^ 

iO  X  X  ^^  "^  *H 


•H  l>i  ®!|  «^  «4  Oi 

lO  C  ®4  CO^  Oi 
t*  CO  t^  »^  O  t^ 

^  «k         »»         ^        ^ 

05         ^*h*hX 


Vk 

^ 


So 
.n.  I 

•<9««0    ' 
Q4 


9«      lO 

CO  t^ 


iO 


Od  Od 


X 


c 
94* 


CO 


CO  <«-<  Sx 


CO  •4<XCOS4  -^ 
^-4  Ä  CO  CO  ^  kfd 
^$^  CO  o  o  •* 

t^        -»M  CO  '-^  t^ 


«4  iO*H 
"  Od 


3* 


CO 
94 


O 


X 


99 


s 


94  CO  X94  t^  t^ 
■^  -^  l>i  t*  X  t^ 

X94  94  t^  »H  CO 

CO        CO-^  '-^■«* 


®8 


Od 


94     I       CO 


•»-"CO  o 
»HCO 


So  CO 
CO  "»^ 


CO 


X  CO 


CO 

Od  94 
99  «^ 


CO 


-    I  I 


SS 

«-4  94 


CO 


CO  94  Od  »H  iß  *H 
CO  «««^  94  CO  X  Od 
X  94  »H  X  l>i  "»-4 


CO 


■^  *-i  CO  CO 


CO  iO 
94 

CO 


SS 


1>I 


CO  «««^  "^ 
t-jCOO 

ijß        CO 


CO 


s 

O«^ 

•r-4 

99 

CO  CO 
Od  !>• 

CO 

CO 

1,184 
49 

-* 

§ 

t^ 

64 
3.998 

Od 

Od  «^ 
X 

*• 

1 

77 
3.667 

X 

^  Od 

gco 

CO 
Od 

CO 

TH 

CO  •- 

XX 
X 

"^ 

*-( 

CO 

§ 

Od  CO 

CO 

34 

CO 

s§ 

CJ 

O  •  • 

CS  «  •- 

'^  N  Ö    M 


^ 


d 

9 

o 
u 

C  en 

C0    *-* 


1» 

iCtf 


o 


ä3  I  3^ 

c3   cd        $  cä 


Deutschland 


—     396     — 


Deutschland 


a 
a 


3 


es 

CO 
30 


s 


00  Q  !>•  oa 


CO 


CO 


COQ 


9) 


Oä  t^        00  ^ 
CO  CO    ,   CD  Od 

^      ooco 


89 


s 


00 


$ 


s* 


«    to    «    <«    0»   e    e 
•>    •«    »k    ■«»>•••» 

t^  CO  CO  9i  CO  lO  t> 

CO        CO  l>  CO  lO  ^  ^^ 


•I  O       CO        0>  *H  ^^  lO 

«H  ^-4  94  ^^ 


o» 


CO  000)  t^CO^        CO 
^-i  W  lO  o 


CO 


•lei«« 


lOeo^      ^ 


9»      oom 


O  «^  t^  Oi 


Od  CO  c^      »a  ^N 


«n 


CO 


SS*'* 

CO 


gi 


I  CO 


t^OD  ^ 


00 


i0  94 


SCO  »H  00  »ß  00  « -*  CO  t^        O  »H 

COH«  CO-^t^COCO        *H        9^99 

*^        ^"^  CO  CO  »I  lO  OÄ 

•^co"  ocT 


CO 


94  04 

0»94 


CO  00  99  CO  ««00 
t^  CO  lO  -»-1  w 
Od99  tO  O 


X  00        CO 


•»i  •**«  t^  CO  lO  «o  o       co^       t^ 

O  ^  99  tO  t^ 


-^        •^94 


I 

a 
-cS 


Vi 


2 


t^  r* 


•«a*  !>•  00  ;d  •* 
Ä  -»M  94  00  t^ 
9900        CO  OÄ 

co'oo 


CO  '^  t^  »O 
Ci  «^  «gr«  91  00 
91        O  t-  ^-< 

»H  X  00 
^-<  »H  99 


er  • 


CO 


o 
a 

SS 


o» 

O» 
CO 


00 


91 


99 


99 


05 
91 
99 


S 


CO 


o 

99 


CO 

99 

00 


M       «    ^    o    e  ^ 

•%       «k    #»    «k     »>  ^ 

X     CO  CO  00  iO  iO 

99 


•4«  CO  X  C^  9>  89 
t^  O  lÄ  99  99 
^-1     t^  ^-1 


CO  CO  lO  iO  X 
^  CO  *H  CO 
99     4»*^ 


O  -^XX  CO 
00  '^  t^  "^ 
00     -* 


00 


O) 
99 


00        -«9» 
CO  00 


99 


r«    0)    « 
S    ^    ^ 


CS 


e 

C 


cd 

c« 

0; 

-TS 


a 
o 


i 

<5 


s 


99 


99 


99S 


t^  CO  99  00 

o>      ;o 


X 


o 


"3   2 


V) 


a> 


r3 

a 


o 

c 

TS 


2c^ 


CS 


..  o 

SS 


d 

% 
t 

o 

a 

o 

c 


o 


a 


O      «      «      «  f»  M  •« 

«^      »^       »^       »  ^  ^  •« 

*H99  CO*H        X        ^  CO 


CO 


Oi 


t^  t^  •*  t^ 

t^  kO  CO  CO 

CO  *H 


99  «H 


oa  •*««  r*  99 
X  t^^co 


■*X  X  t* 
00  S      *^ 

99  *H 


CO 
CO 


^       X 
CO 


s; 


o 


i::-i   - 


CO 
99 


99 


X 
99* 


I   «l  I         •^ 


S«^  0>  oa  Q       99*H  iO 
S""'    2    -^    S 


-    JS 


CO 


•  A  fi  ö 


4) 


4? 

o 
i-i 

£  d 
_^  o 

d 
.'S  ^ 


2  «  «  4? 

%  d 
«2  d 


d  cö 


d 


"S  o 


0) 

d 

TS 


0)  ao 


cn  s^-s 


d 


0) 

J3 


O  Ol,  .-3      'd  'O 


d 

cd 

d  "7 
d  a 

,2  cd 

d  d 
'd'O 


^''  3  «Ä    •  "^ 


0)   « 


o 


Egd 

•^  d.2 


d 
d 


•—  'd 
«  o 

'S» 

N  TS 


O 

w  6 


^   d   cf  ;— 


-^ 


d« 


<^<?l 


dcX 
cd  o 

s-g 

C5 


1»  d 

2.t 


2  c 

^  S 

cd  S 

d«   »14 

o 


d 

0} 


d 
d 


d.d 
TS  ja 

•       CO      9« 


d 


9 

cd 
oTd 

'S  2 


t: 
c 

M 
Q> 

d 

I 

> 
d 

St: 

3^ 
fe  ^ 


t:  • 
•c 

5  ' 

'd  «^ 

o  g 
d  d 

flu 

a>  d 
a  d 


73 

a 
d 


rd  d 


Deutschland 


—     397     — 


Deutschland 


TS 
'V 

V 

I 

3 


ha 

c/3 


-£ 

' 

^U 

« 

•o   . 

e» 

1 

S 

fH 

■ 

a 
0» 

i 

.a 

1 

*     0» 


CO*H  i^  :0  iO 

CO 


g9ico  S.2«cog 


i 


00  94  O) 

2        ö^ 


00S4  g  S®4  »^gg 

2 


0000*1    £    2l>iiftO 


-.-«oo 


CO 


94 


00 


94  91 


<^        94 

^  I 


94 


«     ^ 


•-  ®-;0  94  -^        0> 

«o       oa 


00 


•H  00 


•H<0            O 

•« 
t^ 

Q0  94Q  Ot^-^ 

iÖ  l>i  Ä  ■»-"••«<  -^ 

00              94  94^ 

lO 

94  0>-^<0»0  t^ 

t^ 

ß 

94 

QO  ^;o  00 :2  CO 

iß  00  "^            •«  »H 

94               oTOO 

CO 

o 

00  ^  »H  "»-1  ^  iß 

CO 

53  oo" 

94 

Si 


S 


94 
94 


^ 


SB 


00 


CO 
94 


lA 


CO 


s 


^     s 


c 


9 
cd 


00 


«\  «S  »^  •*  «k  •»  •« 

00  iO  C??  00  94  05  1 
94 


b    0  «T^  U.;  WS  UV  «^ 

a>  ^        *H  ^-1  iO  ^-<  ^-< 


a 


4  I 


*• 

s 


^St^^^ 


*^  '•►lö  *H  00 

00  ^  94  OS  94 
CO  G  •"  .^—^ 
^  ^  t^  i0  94 


«a«  X     00 


00^  k0  94 
•^  OS  ^  00 
-^  9^ 


X 


CO 


St«  kO  X        tQ 
94  iß  t>        05 


"^  »H 


«      ^ 


CO 


00  94    ;r  JrQ  00  X 

Q^  lO  a  c>  (D  ^^ 

CO  t^  ^ 


CO  "^  '^  t*       CO 
■^  94  O  "»^        »H 


94 


X  t^    S    8  94  CDCC 
^  00  J:-  *-94  X  --J 

^  X  94  TH  ^  CO 

^^co^iO-aT 


^31§5  5^582 


94  tr  23  "^  94  — 

«^  <^  ^"w  co^ 


t^  IQ  94  •»— 

X94  OS  CO 


94  kß^  00 
iß  94  O  ^-< 
-»M        9400 


94 


CO 


s      tr  ' 


e 
« 

60 

O 


CO 

4-1        CS 
.  "ö       KT 

5P  C3  ©   ^, 


0) 


o 

TS 


3  <*»    w  S^    •" 


#•      ^      ^      0»      a      lO  00 

«^  V^         ^         Vk  #%         «h  «» 

CO  CO  94  -»-1  Iß  CO        00 


00  rs 
00  *«>. 

28S 

CO 

94 

94^ 

CO  c^ 

94 

OS 

91 


OS 


CO 


94 

X 

iß 


00 


co<^ 

ssss 

00-»^ 


22^S 

OS  CO  •» 
CO-*  jg" 

CO  00  f— 


94 


5 

OS 


kß 

94 


CO 
»:     r. 


®1 

94* 


X 
OS 


00 

CO 


C/2 


CO 


•^ 

s 


Vi  ^ 

•So 

O  9 

•2    - 

P  0? 

*^  3  eö 


r^TS^S^ 


crjco 


05  cd  a> 


cd  0)  ^ 
"53  "3  "öj 


Sc  ^ 

o  fl 
■S  cd 

Pffi 


o 
cd 


Ui 


0) 


5 


.    0» 

a  ö  di 


cd 

'TS 

»  c 

0)    g 

u«  cd 

O   04 

E  fi 

cd  *"^ 


p4  Ol«  O4  P< 


5:  Oh 


P 

cd 


c 
p 

cd 
O 


TS 
O 

p  p 


p  *  fl 

§  ü  § 

^  cj  S 

»p  fl«-3 

.  ^  ^ 
^p  2 

O)  p  cd 

■§  r« 

G  ^  B  6 

••^  lO  O 

•ö  §.22^ 

O  P   0)  .^ 

a  0)  u  o) 


0) 


Vi 

Ci) 
Vi 

CP 

CJ 

o 


0) 

Cd 

P 

1e 

red     •« 

P  P 

_r  >" 

P  Cd 
0)  cd 

p 

TJ  p 

p 
i:2 


o 

u 

ig-« 


S    O    (^ 


isj  cd  4>  0)  a> 


^c» 


^1 

5  p 

P 

»cd  '"O 
CQ  P 

P 

•w    ^ 

4-> 
^-» 

cc 


0? 

icd 

P 

TS 
O 

(^ 

TT 

P 

cd 

CJ 

P 
cd 


3    CC 


CJ    o 
CO  CO 


DeutiKrhland 


—     398     — 


Deutschland 


ä 


s 

I 


0»   OT    «   ••    e 
CO  X  9*  O  94 


iCOW^H^p        ^  ^        919«t^0Ct2^ 

;9  iS  0>  ^F4    ;  ;D  ^ 


X 


t^  CO 


CO  xc» 


I     - 


99 


I  I 


X 


•  t^  ♦-«    I    CO 


00 


Oi 

CO 
94 


C 

! 


N 

t 


O 


s 

I 


C3 


73 


.3 


CO 


s 


s 


35 

X 


X» 
CS 


O  •*9«  »ÄX-^ 
*M  oa  o>  — *  t^ 
••*  C5  ;o 


;0  9«22  ^  "*  » 

"^co 


x<^ 


"  I  . 


^  2 

CO 


CO 


Si 


CO 


t^  aO  iO  Q  94 
«^  X  Ä  t^ 
^  ^1  t^ 

<^co 

94 

O  CO  O^  iO  CO 
CO  CO  «^ 


CO 
94 


iD 
•^ 


tO  O  CO  tO  94  ;S  O       ;D  CO  ^  «-« t^   3 

^^  ...i  ^4  ,-4       ^    ,  o>    ,     ,         P  Je 

I  •*  "^    i  "^    !     I        •'2 

CO 

•-« -»-1  «O  t^  94  O  94  t^  CO  Oa        X  ^  t*   S 

^♦-«ir:94      X  w       I  t^  I    I       94^ 
^  IM      -^2? 

91 


94        ^  iß  ^  *H  »fl  t^  ;0  CO        CO 


t^  t^ 


94    g 


I*  I  I   ;2g 

?0 


••        X        • 
^        »^        *% 

O     t^     94 


94 


$ 


-X 


1 

C  94 

.=  co 

o 
o 


rt 


<«9*        "v-^ 


CO 


91 


X 
CO 


I  ^- 


Sä  t^    ^ 


CO 


o 


94 

OS 


X 

o 


a 

-3 


«»M     94 


CO 


•^     91 
94     l^ 

Ci 

'S"! 


irr 

94 


»TD 


CO 


<^        X 


^        «»        «k        #>        «h        «\ 

^^  CO  '^  CO  CO  CO 


•»i  «P  t^  94  Q  t^  •* 
94  00  ' 


«H        ;o        ^  ?0C0 


S  -^55        «4 


1 


^-4        CO  '«9*  ^ 
94 


X  O  O  00  «^  iß  t^  lÄ  S094        Q  »Q  CO  t^    S 
•^        kO        CO  ißOO  I  ^  50 


I 


IS-     I 


SCO  94  CO  «^  t^ 
00  O  •«««  IX  X 
<-M   iß   X  t^ 


I  I 


CO  ;o  00  Q  t 
oo  94  :o  ^  ^- 
Oä  X 


94 


Ot^0i'^00OpXO00940094C0Q    g 
CO«OOOO^W9494t^  O59400O*- 

»H        Iß  *H  C  X  CC  -^  3ß 

X        00  TH^ 


05«*0a9400QP"^'^O   «ooaxoo  2 
OOt^^XOiX94*HO      X^wt^*- 


322 

94^ 


OX-^«^ 
^-<  ^-1  ^FN  Oi 
tß  v4   *^ 

CO 


94;O00-* 
iß  O»  ^-^  ;D 
00      00 


00 


94  0> 


t3 


CO 


94 


«9«  ißX  kO    X 

o  ^~> 


94  O»«^ 


XCC  O  iß 
•»-<0QI>  CO 
00  94  94  00 


SS 


OQXCO  Od 
94  tß  tfl  X 
CO  '4(94  <9    94 


X  -^  ißX 
•H  ^94  iß 


tß 

O 
CO 


5 

00 


CO 


w  ►• 


X 


~     r 


(— > 
^     • 

> 

—  4, 
c  _ 

O  G 
Cd  '5 
ET-«-» 


■  "4 

"c     '     ' 

Um 

.  »M     . 

'    CS 

I5 

^ 

V 

• 

'/> 

o 

o 

.   > 

1-« 

»i^ 

O 

.  s    . 

*     «irf 

O 

«s 

s 

•  ^    . 

u* 

.  c       ^ 

Ä     . 

."'.-a< 

CS 

'55 

.s 

"o 

cd 
P3 


a> 


o 

O  w 

xS 


^   cd  _- 
O  ^ 

^  X  x 


c8 


:3 


c 

cd 


o   n  , 

L»    o   *^ 

§-a  ^ 


o 

"cd 

iß 

0) 


a 

cd 


2     23  '  s 


ij 

s 


o 

cd 


0) 

ed 

Vi 

O 


US 

< 


G 
G 

ms 

Ol 

a> 
*S 

km 

Cd 

CJ 
G 


Um 

■«-* 
•4-* 

3 


« 


M 
ed 

JS 
cd 

H 

G 
O 
> 

1 

Si 


Xi 

o 

h^     - .. -- 

XX        XX       XXXXH 


ß'04-ä 

0?  3  cd 
S  >^.ed 


cd   cd 
cd 


3  Sa 

cd  ^  cd 

^  cd  cd 

cd  cd 


Xi 

c 

I 

G 

a: 

ja-g 

73 

0) 


Cd 

f-m 

n 

Um 

Gm 

^    C 

..^ 
n  cj 


ß 

cd 

X 

73 

0) 

TS 

d 
cd 


ä 


G 
Xi 


d  o  a> 


'^3 

d    .  cd  ^ 
2  Wpd  o 

'S  <ü  S  9 

?*'o  d  d 
S  ^  *  -> 

0)  a>  o  cu  ja 

HHHHH 


l- 


cd 
H 


O 
X 
73 


73 


9    N 

edi:] 
cd 

SÄ 


Deutschland 


—     399     — 


Deutschland 


I 

ctf 


9 


'S« 

o  • 


I 


n 


es 


30 


00 
30 


CO 


CO 


c« 


^ 


00 


0»      M      S      « 

tf^      «^       #«      «% 

(N  t^  •*  •*«« 


»ft  CO  ^ 


iß 


9* 


gs: 


CO-- 


®^  00  00  !>• 


CO 


s 


■^05 


CO  iT:  o 

O)  ^  CO 

kfd  CO  *H 


00  ir:      <-M 


O  CO  9^  00 

©^  •*  »H  lO 

«o  •*««        -«-• 


«      ««      OD      • 
#»«%•«        »k 

•Hcooa  •"* 


CO  t>  Q  CO 

OS  »o  w  -«a* 

CO  X  o  o 

^  vs  ^  ^ 

»O  lO  »H  — • 

CO  CO 


-*  X  »H  .^ 
^       ««       »«       ^ 

•^  X  '^  TH 


iO  -H  Q  Q 
CO  »O  »H  CO 

>«         •\         >s         «k 

t^  t>  »H  TH 

t^  CO 


CO  qi  ^  CO 
lO  CO  ^co 
COX  CO  CO 

«s      w      «^      #« 

CO  CO  «H  «H 

X  Oi 


X        CO 
t^        CO 

®9      '«-1 


X  o-*  « 

-^        CO 


e 
CO' 


-2    g 


SX        99  «^t  94  <f-4  .^ 
lO        ^  CO        «"d« 


C^  t^ 


CO 


94 

CO 


CO 


iO 


CO 


94 


"»^  X  CO  CO  ©4 

O  O        CO 


«a« «-« io  CO  94 

CO  »H 


94  ii3 


CO 
94 


« 

o 


-^ 

t^ 
•^ 

»t 

^ 


X 

s 

94 

CO 
CO 


CO 

CO 

o 


CO 
X 
91 


9 


CO 
94 


X 

CO 
X 


CO 
CO 


CO 
Od 

94 


94" 


•»    ••    t-    • 
^94  94  CO 


•H  ^  00  94 
t^        94 


Oi 


Od 


Od  kO  iO 
Od  -^lÄ 
CO        X 

t^        94 


•H  ««J»  00  CO 
^  C0X94 
O         C094 

t^        CO 


t>.  CO  Od  t>. 

•^  'M  O  Q 
O  •He0  94 

X        CO 


CO 

94 


94 


91 


94 


94        — 


X        ^ 

Od 

X 


Od 


X 


Od 


t^  -^  *H 


94 


X  *-< 


XOd**«« 
CO 


g""- 


kß       — 


— M 

X 

CO 

•^ 

CO 

t^ 

X 

CO 

CO 

^« 

la 

w 

94 

t» 

Od 

CO 

;3 

Od 

S3 

s. 

X 

X 

— ^ 

^ 

c^ 

94 

S 

Od 
94 

1 

^ 

e 

CO 

CO 
CO 

Od 

^        Od 


CO 

CO 
94 


CO        S 

o 


OD      M      »« 
9«      •«       •» 


Od  X 
^    I 


*M*H  CO 
i0  94 
CO 


«-4  CO  94 

"2g 


Od 


94 

Od 


94 


r     r     K 


TS 
.4) 


2  O) 


a 
o 

c 


o 

o 

c 

cd 
cd— • 

^  o 


d 

cd 
cd 

d 
o 


S^ö 


o    • 
d 

*  o  ^ 

55  -^ 

^^    CG 

^   sd 

'S 'S) 

^- 

!-*  pd 
d  'd  «-• 

tft   I   d 

5o-d  fcT 
^  c^  d« 

cd  cd  o 


fl  O  u 

2  ^ 
H  d  G 

a>  M  « 

Ö   S-^   c^ 

i^>    d 

S  d  32 

^_Q.d 


-^'•'*<  d 


d 

ed 


0) 

»d 


bßg 


iß  _ 
cd  Qj  «S 

d  0) 

en        d 

r  cd       J3 

Sei      x 


Vi    O 

«  ed 


d 

_ed 

o 


d   g)s 
cd    N      ^ 

--^  d 


d    • 

a>  cd 

cd!^ 

rt   cd 


d  ^ 

Cd  .ä 


Cd  o 

'S  fl 

cd  cd 


1 

s 

0» 

•o 

d 

Ä 

0) 

a> 

g 

«5 

a> 

Ui 

tu 

3 


cd 
d 

cd 

Cd 

d 
o 


*-*  ^    *-»     CO 

bc  O  CsO  cd 
d  ad=3 
d  d  <i) 
'^  '^'^  Ö 
.fl  d  d  o  -t! 

►^  ö^^  d 


d-^ 

^  o 


sS 


Deutschland 


—     400     — 


Deutschland 


1 

c 


^1 

C 


s 


'o 


CS 
TS 

g 

0) 

CS 
CS 


9    ^. 


00 
00 


00 
OD 


CO 


CO 


S     « 


^  CS  CS 


CO 


«I  CO 
94  kTt 


'S 


c5 1.': 


f^        CO 


S 


CO  kO 

c  CO 

CO 


^        CO 


» 
«^ 


s 

ig 


1.    ^    "V     "'i. 


c:  1^  -ä:  ra 

t^        CO  CO 
31 


CO        t^^ 


r:  —  o  si 

-N  ^  -H  -yi 


^1  X  ^  Ca 


3C  -^ 


sa  -^  -^  "N 
»1       -^  •* 


w 


<?! 


::;      ^ 


o 


2-2^5 


i      f      f      I 


e     s 


CO 


91     W 


»1  -^  QC      r^  *H 

—  -<  Ä        CO 


CO 


=^g 


■* 

iO 


CO  W  X  '^  CO         vi 
05  •-•  '^'-<  CO  CO  C>^ 


b5 


CO'^COSl  — <  QO»Ä        W 


5®1  5  X  t^  -^ 

XX  -^  X  CO 
«o  iX  »r: 


CO 


s 


-*      o 


CO  r^ 
-*  X 


i>i^Xw^-<X"»-ia«r*a« 

^        0-4  <^  91 -v:«  CO        X  •** 
9491  X         ®l 


•^  *H        COS?        C  X  O  CO  CO  X  05  CO  ■*  •* 

^  TH  o      3«  9^  «p  o>  C  « -^  t*  oa  »^ 

X  «9  c  X      91      x-^ 


».0 


? 

h« 


»    «s. 


z;"'    2§5 


"■B*  ik« 


•<•    —  —et-*  n 

X  t^        -^  -^  iO-^        ■* 
^«  05  CO 


2« 


«'S 

91 


t^  ^  00  ^CO  O  »i2  9^  CO  Q         iS 
<f-4  <0  ^CO^  0>  C  CO  QO  X        <^ 


94  <^ 

CO 


ox      c^  X      X  :Ä  o  C  iff  ■»-"  "^  oa '^  »5 

3  inCt        rt9^-MgC94X;*94i.2 

55  O  CC        94  X  »^  Ä  CO -»-<  lÄ 


9? 


CO 

Oa 
94 


94  -* 

CO 


5^2 


94 


K      i: 


•^  ■**  O  •*  CO '-*  3a  00  t*  •*  ö  **  ^ 
^X  CO  oa  t^öOC940CO  9^ 
Ä  Oa        94  O -»-<  C^  CO  "»^  94        CO 


94 


X  ^ 
94 


n  X 


CO 


•^94i>i'^OcoOc02a'»^ 

^  lO  »H  -M  -M  t^  94  «*  C  i.'O 
Ö        COX        SO         ^«54 


94 


•m940*^94"^w'"9''^w 

9494TH9lwXJNC0XCa 

X        »H  ii7        t^        ^-1  — « 


1^ 
».O 

95 


94 


r      ( 


« 

#M          »•* 

• 

«%  •  «k  •  »■  ^ 

•       • 

•  "  1 

•      »OT       W^ 

• 

jr 

-Sil 

-'     7"     w  -2; 

^^  '/.' 

c*5 

^ 

, 

.    .  5  "^ 

•  s  -^ 

• 

• 

«  MM 

• 

"^  s  'S 

^^   iwj    *^       «^ 

•       ■ 

— 

X  »2 
5t  r 

• 

.z 

• 

'/-  ^^   rc  t^ 

^         • 

•    •  jjt    ^ 

.     C,     X 

• 

• 

• 

JZ                 • 

c 

wm 

< 

< 

• 

•  MM 

•Z  -".i 

>  r  — 

r  ^  — 

• 
• 

• 
• 

*7! 

js 

's     JT     »^     «> 

'S  TT  S 

N     X      i;   ^ 

•/.  is  ö 

•  ^  ?  2 

»i'  ^  -M^ 

■!=■.= 

■■sM 

?  « 

,    C    •-      •>■ 
t-     7.     - 

c: 
rt 

* 

N  "5 

•r  ^  *- 
-  «5 's 

?:  i^  = 

5  s.^ 

• 
• 
• 
• 
• 
• 

c 

5 

^ 
U 

^- 

3l  Z;5  — 

;5..=  7 

X 

• 

^1 

•  *M 

^ 

■      • 

^ 

.L 

^ 

IZ 

11 

—  " 

!     T5 

k        ■ 

^ 

^    •    "T-     •  Hl 


X, 


Deutschland 


—     401      - 


Deutschland 


ja 

"o 
>^ 

c 
c 

l 

3 

m 

I 


d 

I 


1 

'S 


^.{w 


5* 


CO 


OD 

oc 


s 


u  3 


s 


s 

« 


kA 


9- 

•■c 


CO 


iÄ 


;o 


>6 


-N 


-TT 

CO 


X 


e 
X 


■0, 


Ȁ 


-5^  X 

?C  CO 

;0  -5^  ^ 

CO  «5^-^ 

xco 

^ 

CO 

-^  »o  <^ 

1 

Ss 

ȧ       ^-< 


2$ 


CO       !>•  ca 


5:0Wt^®*»0       CO        X  — 
Ci  ?ß       — ««       CO       ?o  ^ 


CO  ^  ®1 


ri  X  oa  «««^ 
iß  -5*  ;o 

■CO  CO  ®i 

CO 


-^®^ 


c» 


-yi  Q  »c  X  X 
•^  S  cf 


.    _  CO 

®i  —  -N 


■*  ;o 


S 
Sü 


ȧ 


CO  I 

^     I 


■•  •■ 


iß     iß 


•^       CO 


31 


•51 


-H      r^ 


<z    f     A    m    9%    K  ^  «t»  ••  ^  « 

ißS=l*HC^Ot®5|        X        C5C0        t^        "^  "^ 


s:S 


5 


*l«« 

s 

i>i 

CO 

«1 

r>  iß  *-  si  CO  91 

^  :0  <N       ®1  §1 

SS 

CC  X 

S 

iß 

Ci 

^  CO 

CO 

X 

2 

«^ 

>»•' 

iß  X  X  91  X 
CO  O  iß  »^  »ß 

00  c^co 

t^ 
■* 

X 

92S 
^5 

s 

s 

»»• 

91 

•^ 

91 

■yi 

<yi 

X 

(ffl 

•^  91  91  iß  O  *- 

iß  -<  o       c? 

s 

X  91 

91 

X 

91 

i 

- 

^  Q  t^  •*  91  CO 
—  ^  Q        iß  -^ 
l^  O  ^              91 

91 

91 

iß 

CO 

1 

**• 

o 

;c  X  O  -^  !C  »H 
CO  t^ 

iß 

X 

91  c: 

s 
^ 

X  ■*      95 


S 


•^  iß        X 


iß  CO 
91 


Sg 


91 


»      ►      »       r      r      r 


00 1"»  o 


ißiß^ 


•^x 


l>i  91 


X  91 
81 


X  CO 


■s     »     00 
«%    *\     .% 

CO  -^  81 


X  iß  00 
8<l  iß  ~" 

iß  ^M 


89 


O       K 


f:      C  P- 


ag9i  "^ 
25  «<-i 


t^  OS  -^ 


fO  X  CO 


81  Q 

^^  iß 

•>o        I 


f:       R 


a 
a 

er 


-r  o 
o 

-TS 

c 


:^  cd 

c 


X  Öj  T? 


0) 

Ä  g  o 

I  <=3  »^ 

0)    ÖC'C 

o 


>  si  S 

-  £  9 

-5       ö 

CS  et 

JC  O. 


a 

cd 


c  « 

=  --. 


•  ^    Ä    t,  SÄ 

-g  *  ^-^  .2 
o      — 


<  ^      H 


«-*  ^  ^i* 


V 


JCS 

ü  ?  rs 

—  "^  ■<-• 

O    3    V 
S    \.  =» 


B 

c; 

B 

C9 

TS 

B 

(3> 


B 


0) 


i^  B 

O  B 

S  5  « 

t-  rt    ^ 

5  S  == 

B  eg 


B   « 

-  S  i 

,3    CJ    u 


.2  TS  H-5 

0)  73    »  B 


CS 

B 


-  2 

ed.B 

^  B 
^   B 

> 
B 


B 
o 

u 


:^   B«  N3 
B  Vi  .-r: 


si^  >  S 


^  ^3 

0)    S 

N   CO   er 

_^  oj  ci 

S  «  u 

C-B 


U  TS 

^  .B 
®     .B 
B   ß   £ 

S  «ü  b 

-B   ^"^ 
i; «--  © 

3  0«B 

H  £J> 


B 
0) 

CS 

et 

a§ 

B   B 
cd  ^ 

fccS 


3 


_    3  33  ^  ^ 


ii 

o 


3  ° 

3  c3  ^ 
0)  £  .ti 

ti^B   B 

CJ   ^*^ 

-^3   3 

IS.S 


B 
o 
I-l 

CS 

i3 


3 


B    ^ 

1  ^ 


Farrer,  Volküwirthschafts-Lexikon  der  Schweiz. 


-IV^ 


Deutschland 


—     402     — 


Deutschland 


2 


<o 


t^  CO 


O  CO 

«oco 


CO(S^  St 

(N  ifl  -* 


iO 


99 


3? 


«4 


94 


CO 


iß 

OS 
CO 


9^        X  -^ 


I  I 


Iß 


X 


Iß 


94 


-^  •*  »H 

Iß  94  CO 

CO  CO  o 

S2S 


05  O  CO  »H 
!>•  ^1  CC 


"^    I   ^^    I 

•-^  I  -^^  I 


CO  OCO  CO 
t—  "»M  t^ 

•H  X 


CO 
CO 


05 
94 


05 

I     S 


«0»ß 

CO  iß 

kß 


X  t^ 

^S8 


O  CO 
94  94 


Oi 


kß 


94        O 

CO 


-  s 


t^        tß  CO 


CO 


CO        Od  94 
CO  94 


1  = 


X 
,    94 


CO 
CO 


i 


3 


i^s 


2     «2    S 


CO 


SS 


CO 
CO 


X 


00 

iß 


94 


94 


CO 


o  CO 

CO  ^^ 


s 


94 


X 


CO--* 


Iß 


8 


94 


CO 

CO 


X 

CO 


CO 

o 


iß         t«* 

94  1-1 


94 


O  *^ 

f^  94 


CO 


94 


•*    •   ••    t> 

•«    «k    «h    ^ 

94  O  O  CO 


kß  ^  C  oa 

-.-«CO 


94 


CO 
kß 


94 

X 


TH  94  "^ 


aCO  94  t*         »H  iß 
^^  CO  iß  •* 

t^  iß 


•^ 
•* 


iß 

CO 


CO 
X 


1^  94  i-< 
05 


t^  C5  !>• 

X 
94 


CO  CO 
•*94 


94  COQ94 
CO  9^  iß  O 

X  o 
Iß 


2 


94  05  ^ 

00  *—  CO 
5i  t^ 


CO 


"8 

94 


a 

OS 

a 
e 

« 


NNNNNN       NNNN 


Deutschland 


—     403     — 


Deutschland 


I 

a 

E 

CS 
na 

• 

p 

N 

'S 


1 

d 

J 

g 

CR 
P 
CS 

I 

'S 
cy3 


1 


OH 


s 


s 


91 


t*  CO 


CO 


CO 


O  t^  kO 

CO 


«-4  «-4  e^ 


xco  •* 

CO 


ffl  t^  CO 

•H  8H  »H 


«« 

^ 


o 

CO 


00 
CO 


CO 


s 


00 


p 


/-i  *«'   »V  •!. 

=  28 


kß 


•    o    * 

^        •»        *k 

•*  «^  o 


94 


•r-4  i4«  ;0 

c^  <o  l>i 

CO  91  «-< 


s 


S-^ 


OS 
CO 


QO 
G4 


g- 


00  -r^ 


t^  Oi  CO 
CO  o 


«»M  Iß  ^ 
C^CO  "»-1 
94  X  ^ 

94 


iß 

O 


^ 


S 


CO 

«»-4 

CO 


00 


•3 

a 

S 

e 

« 


o 


00 

O      . 

TS 

II 
tS  9 

e  &) 

;:^  s. 

CO      OD 


fl  'S 


P 


^  a 

o 
•*±    p 

«SS  ^ 
•^  'S 

SA 

§>! 

P 

SS 

:a  *•§ 


0) 


P 
08 

o 

00 
00 


£ 

'S 
a 

kl 
o 

.o 

S3 
P 

128 
S 

QQ 

o 

to 

p 

g 

na 
.9 


^ 


CO 


fS 

B 

e6 

•4-* 

p 

e 

p 


> 

P 


M      M      <4*      <« 

^       ««      ^       •» 

9)  t«  ^  ;0 


•»    e    9    M 
CO  lO  ^  t^ 

^J*    ^Jf    ^Jf    ^Jf 


ü        bO 


a 
hl 

p 

P 
O 


00 

O 

CO 

(M 

CO 

• 

s 

'^ 
o 

CO 

p 
« 

p 

p 
o 


4> 

a 


K»    CO    r«    ^ 

^     •«     •»     ^ 

t*  t*  t*  CO 

^jf  ^jf  ^jf  ^j* 


5  iH  O^  CO  -^ 

e3  00  00  00  00 

•-s  00  00  00  00 

g  iH    ^-t    T-4    iH 


St 


::3    « 


1 

«3 


p 

s 

.3 
S 

> 

p 


o 


> 


lo    o    «H    e 
(N  C4  00  (N 


^  '  •  ' 

lO     o     r*    o 

^     ^     »»      *k 

t*  00  t*  »ft 

^t"  ^r  ^^  ^f 


^  '  '  « 

o    o    «    e 

O  O  9)  CO 
xCi  xCi  ^  \0 


^     iH  (N  CO  «^ 

c0     00  00  00  00 

•^     00  00  00  00 


p  § 

p  p 

o  o 

CO  ^ 

QQ  a 

O  P 

na  08 


1 


a 


^^   ■^ 

a  >«a 
fS  '^  -S 

-SS 

p  ^  « 

p  -a  -§ 
<^    o    s 

P     QQ     P 

1  fe.£P 

00     P 

9   p 

^  'S 

feoa 

P   h> 


'S 

•55 
4) 

'S 


'S  'S 

00    c3 
.^    g 

-^    I 

P 
^     © 

JSi      OB 

S  £ 


kl 

o 

na 

•s 

ttf) 

P 

2 

'S 

g 

© 


Deutschland 


—     404     — 


Deutschland 


u 

c 
c 

c 
o 


cä  .N        «-4  PC   O   S 
,«  ^  *         c-i  *-S  TS 

fco  ^  ^ 


ttf) 

o 

o 

OD 
OD 

o 

^     00 

««-    M 
^  08 

®  a 

44  « 


o 

CR 

< 

C 


^73  »7 


ds  cd 


s 


s 

0) 


rt^N  *.        >  O 
r^  I-  ß  >  »  5^  oö 

fc.  iür3  £  "^  .5  »o 


00 

d 

O 

OD 

U 

« 

o 

QQ 


Vi 

C 


S  ""  e  ft  *-  ^ 

-C  ^  J2    0)   ftü  3   5 


,s 

S 

C*H 

«o 

S 

1-* 

■< 

.a 

« 

^ 

s 

«o 

1H 

cy^ 

k 

00 


o 

CO 


s  <> 


S  00  r^ 


aoS 

00  o 
00  5 

2 

00  CO 
CO  -^ 

o 

CO 

»^  fk  ^        ^        »k        «k 


CO 
CO 


*<• 

*-4 

sr^ 

S 

f^   1+1+1+11+11   +1   ++ 


I 

.a 

zn 


O  00 

•MO 
CO 


oco 

lO  Od 
00  *-• 


ty  • 


CqO'^»^l*'«-iOOOOCO'<1«'^ 

«^cocpfMt^^cviOÄOicpqp 


ud 


O  O  C9  CD  00  t^  O 


5 


C4 


©i  "^ 


00  kO  CO  CO 


00 


SS'^ 


00  i-i  QO  "^  2^  t^  9i 

09  Cq  Od  O  CO  CO  kO 

01  1-«  CO  CO  t*  Cfl  kO 


00  Od 
OdC9 


«-•«00 


CO  Ol  ©i  00 


K«^    CT 


CO 


Ol  00 
Ol  ^ 


lO  00 

O)  ot 

^  00 

of 


?/i 


OD  M 

«•      r 

00  ^^ 


lO      « 


kO  oo 


-CS 


aaoo      '^r^Q'^coo^oooi'^co 

Od  00        OD  i-^  00 -^  lO '^  CO  Oft  kO  Ol  00 


O  g< 


o 


s 


OD 
00 


oo  1-« 
Od  00 


«      CD 

OO  "^ 
Od  00 


"^  ©  Ö  l^  »ft  »-•  «^  Oi  Ol"  O  CO 

00      r*  »o  CO  o  "^  t*  CO  CD  t^ 


oC  co"  "^  ccT  i-H*  oo"  Od"  co"  «o"  »o  t^ 
Od      ^  CO  r^  CO  oo  CO  CD  CO  lo 


«•    »^ 


T-*  Od 


«'S 


s 


tO      9      ^      O      t«      iC      t« 

•^        •%     _  p»        «k p»        •»        »* 

■^  ^  Q  «-^  00  JD  oo 

r^  CD  ^  ;o  CD  CD  ;o 


r^      O 


iH     cS  Od 


Ol  l*- 


^  CO 


»   » 

Ol  CO 
Ol  CO 

Ol  lO 

US  »9 


COkO 
00 


O  00 


c 

9 


cn 

c 

c- 


ei      =  O  2 

c  -c      • "  <ö  2  = 

o   ü        ^  —  -g    •-* 

ö  2  «>  w9  2S  'S  rt 

0)  g  -S»  fe  '=  :ä  <«5 


a> 

'S 

o 

mm 

C 

o 

c 


s 


t-  «;  Ö  «cj       .5        ^- 
P,  (o       9S       G  Co 


tXi  •-     S     ^ 


0)  5>  i£C? 


I    b«       **'      ^      ZU    ^      "^    «J^ 

"^Üa    fe  G   N 


4,  M 


cö 

C 

'3 


a 


a 

a> 
cd 


3 

0) 


o 


TS 

a 
3 


•■=£<:52äE2 


'Ji 


cuH 

3   Ol   O    „ 

2  ®  So 

ü    «2    S     50 

w  ce   es 


•    0} 

S 

•22 

Ol 

.  tu 

c 
•  o 

> 

s*   • 


C 
Cd 


;2; 

0» 


O 


£0 


«^ 


'     TS 


a 


.^•C-2 


c 

'S  I   rt 


07  .£3 


g 

J3CO 
2   ^ 


a 
c 


3  "*^   3  rS 


•ni3 


1^ 


3 


Od 


S 


0) 

c 


tm 

U 

0^ 

a> 

de 

t-^ 

•«H 

.£3 

-3 

«3 

f^ 

T^ 

o; 

•5 

^-3:2 


^3 


c 

3    0) 


1^ 

2  ''j  T 

^  Irt  ^ 

S   3^ 
0)    =3 

3-^ 

«2  Sbö*- 

c2  ^  g-S 
.2  =*Sw 

J3   3   cJ 


.2 

3 

äfi 

2  u 

S:s 
tfe  ** 


3 
0) 
3 

'S 


ä 


o 

J3 


^'S^g 

«  S      2 
'^  ^  u"?; 

^   OÄ   3 

«  3  £,  ö 

TS  3      :a 

«45      3 


0)    : 

3&5 


3 
;-■ 

CS 


3 
CS 

2Q 

3 

S 
3 

•  ■4 

«3 


Deutschland 


—     405     — 


Deutschland 


u 

f 

O 

ua 

00 

l> 

.5 

»«• 

"^ 

««-• 

00 

m 

tf> 

tM 

O 

53 
< 

CO 

_  • 

o 

90 


QU 


l* 

lO  lO 

US 

CO 

*-4  *-4 

rH 

O  00 

00 

'^ 

CO 

00 

r-^ 

1— » 

c 

A 

iO 

^C4 

00 

1-1 

r-  «o 

»o 

CO  »o 

•-H 

00 

CO 

l> 

1-H 

•O  1-« 


CO 


C<l 


'^Jf  oo 


CO 


3 


u9  99  v4  v^v  ^'H  ^^v  %^r 
fH        CO  80        ^ 


■H-+I++I  +  I    +I++I++I  I++I  1  +  1+   ++++4- 


CO 

'S 
c 

Ü2 


5;coo«o<Moogo 


00 


l^-Q^r^COCOOiCNCO 
i-«Ot*'-«»OCOrtieOO« 
O'-tO0ÄCSI'«*<'^00i-i 

•«   ^   ^   «k   «k   ^        #« 

»-^  30  "^  Oi  CO  "-^    »— t 
"^      •-•      OJ 


1-1    «-4 


aoo-^io-^ocflOi-tcooio 
oo«oaO'^cvioo«-«oooo^io 

1-iiOOOCO"^    rH  ^  C«  "^  CO 


00 


s 


CqOD  cot* 
lO  CO  CO  kO 

CO    ni  r*^ 


iQ 


CO 


)Q00iO00COl>COUdl>00Oä 

»  ^  ^  »-4  ^^      00  00      ^  oo 

•»  »k  ^  •« 


c» 


Or*    K     it    II    K^   D*^   D*    K    K    ft    « 


lO 


i-<  '«!l<  05  t*  O 
OO  00  Q  00  t* 

05  Ä  »O  »-• 

00  i-< 


oa  e«  ^  Q  CO 

CO  "Th  »O  O  -^ 
CD  *r»  o  CO 

^H    ^   ^H 


c» 


«•I 


1878 

v4                                                                     w* 

«a           o    «           o 

«-4        CO  00        00 
i-i        \0  CO        •-• 

s 

QO 

'«!l<"^C0O5i-iO5'Nt*O5 

cocoiooi-«i-««-H.-He« 

^-^co-^QO-^OCa 

C9  CO  1-i        00  «-4         09 

00 
30 

p»ooocsieooocoooo 
"^co»ocoe<.-ic<ie<c5 

Ol  Ol  OO  CO  00  t*  \op 

CO  »O  ^         CO  .-1  CO  Ol 

OD 
00 


s 


3 


kH  ^         CO 


«    ^ 


lO    «e    o    t«    04 


^    o 


t-(eQCi»-4C003i-ia) 

Ol  «-4        Ol  1-1  !-•  0^ 


I.        M         •       ••         O 


^<#aD<3>«a»n»'4i<oeaae 


S  oa  r*  00  Ol  «  "^  ^  lo  »o   i-i  w  ca  p  o  oo  oo  co  «^  i*- lo  oä  »o  oo  oo 'o*   .-i  rt«  co  oi 

^       00CO-^;OOlOlCO>-iCO        COiO        ^"^»-<         01»-«»-«i-4«-4CO»-«»-«i-«         »-•        i-ii-i 


«    «o    «    e>    « 

O  CO  O  •-*  "^ 


OD    0»    lO^  «^  a^ 

cT  r^co"  Ol"  »cT 


04      t«      04      lO 

.-4  Tt«  CO  Ol  •-< 


04^0k^ao^«Or>ie««<a 

CO  OO  o  ctT  »o  t***  oo"  oo"  CO* 

'^•^'^»OOOOl'^i-iOl 


«    OD    <a    e>    «    9    ce 


«    <«    i-i    le    c>    ^ 


OD     04     04     o> 


oa  «-*  kO  CO  CO  Ol  CO  00  o  oa  CO  Q  4-4  00  "^  00      «^  «^  lO  co — 

01"^01^^"^01»-l01«-4i-«i-l^e^i-«»-«i-4  ^^  ,-Hi-4i-4 


9     "#     •    O 


^    «    e 


^4     9     •«     0» 


•-•     9     «     O 


C.      04      9      49      • 


c 

o 

ja 

a 


4i« 

X 

a 


-2  o 

CS 

'S 

3 

o 

d 

a 
Cd 


d 

4> 


Cd 

d 


3 


&. 
cd 

Od 

o 
cd 

cu 

TS 

d 

d 

ja 

d 
cd 

CR 

"cd 

0} 

TS 


"3  ö'ö  <ü 


d 

0)  IP  .- 


IS 


0) 


i:?"«  cd 

0QCQP-I 


2  «-ö  S 
d  d  <u  s 
••^  .d  »-^  d 


U3 

o 
.cd 


c; 


«'S 

3fc  o 
i>     'S 


Q) 


d 

339 

a).l3  cd 
X3   " 


V 

1 


d 
d 

■  ••4 


s 

e 

•— ^ 
o 

d 

od 

d 

d 
d 

«-« 

od 


Deutschland 


—     406     — 


3 

• 


00 
00 


00 


«-4  CO 
Oi  09 


3 
CO  CO 


CS 

28 


00 


8  •  ^c6 


Ol 


o 


*Q 


Deutschland 

00 

00 

o 

1 

i 

«-4 

5S 

9« 

3| 

i^n 

I  .1  I  I  I  l  +  l  II         INI  MIM 


f+++l l+li  ! 


£        lH»-<    ©00 


CO  CO         C4  C4  C9 


>  C9        iQ  tO  O^  C4  09  lO  t^  00 

<  ;0        00  p -^  »O  09  t*  1^  ol 


o  o 


<%; 


r*COOi00«^t*iO0005l>;D 

eo  lO  CO  CO  d  CM  o) 

CO 


t^a»  er 


00 


^r*»Ort<QOIC«OÄC^CO 
OOO^^O^COCOOOOQ 

i-iOa-'^aOrHioco^^^'M 


•^  l-H 


^        O  OD 


Tt«  05 


kO 


I 

So 


00 


Ol 


OD      •• 

O  Od 


«o 


QO 

00 


00 

OD 


®  _:r_ü-  *  **-  *-  *"-  •  •  •"-  •- 

«0'«*t^'^000^«0«'^CO 


o  Ol  Ol  "«^  icTcToo'i-rid'ift'crr 
oa  «-•  CO  «-1  «-1 1-1 

00  t^  oa  r*  Ö"  oii  <o  hO  ^  eo  "^ 

^^  I— »   ^H  CO   ^H   ^M  1-H 

eicooi;i«o^o»oo>oo 


CO  1-i  "^  0>  kO^ 
00  »O  OOO  ^  "^ 
^  O^  CCi        CO  kO 


CO 


Ol 

CO 


.o 

M 

CO 


-* -*  o  CO -* oi ««^  opp  o      2 

O  1-«  »O  O  03  t*- «  l*- lO  1-« 
•-HTt4COCOCOt^CO  CO  /^ 


Ol 

CO 


09  CO  00 


0OCOC5»-<COCOC^CO«-< 

09  ^H   1^   1^ 


oot*r»oo«-'r*cor*co 

f-i       «       o« 

•^aD^»^»<     t»     as«a     OD     « 

CO  ö'^aS^cocotocTi 

«-«•-•  09         rH         « 


06      eöeö^^W^f-J^^OO       OOOOÄÄ««aD 


Oi 


•»     ^  _  _*»     •<»     »«     *k     •»     •»     «b     «k 
OiCOOCOt^COO-«^t«Od 


•*       ^        •»        ^       •*        ••  .^  •»        #•        »i» 

»-•eor^coiO'^c^'^t^'Oa 


io^9e»c»aef«*«or 
OOr^QO^iOCOQOOlCOOd 


t^r^i^-t^coooioscDO 


OD  QO^OD  00  OD  00*00  QO^OCTt*» 


s 


'S 


0^  t: 

^-'   & 
S   § 

3   ^Xi 

et  i  cd 

-4- -»--»- 


a    • 

cd 

C 
3 


•  t-l 

»3 

«>> 

•eö 

a 

•  o 

•    3 

g^ 

li 


o 


•— « 

IC« 

»^ 
TS 

u 

a> 

3 


»3 


to 


o 

3 


•3   O     • 

3   ^   S 

CJ    «    ü 
i^^   3 

-^  g.a 

'     QOOPQ 


d  §  S 
3  .3 


3 
J3 


fl-== 


a> 


^  i'-5 

3   ^^ 


3 


0) 

•4-* 

3 

6 

et 

m 

C 

.3 

o 

3 
c« 

• 

0) 


0) 


Sil 

^  d  "ti 

fc,  ♦j  0)  SR  5  -^ 

«J  °*M>tJ  d  « 
öö^-   «  cd  ©  öp 

S  5  ^  'S  ^  ö 

^  'S  rt  fe  ^  ^ 
3-c  »  g  S  ^ 

Ä       i3  ü  cd  cd  « 
P5       5j5C^5QgQ^ 


cd 
d 

'5 


o 


^'^  Sä 

«2  O  £  S 

^  3  e  3 
o  3  g  ^ 


§ 


Deutschland 


—     407      — 


Deutschland 


Für    folgende    deutsche   Industrie-   und  Hnndelsobjekte   ist  die 

Schweiz  ein  Hauptabsatzgebiet: 

(Diejenigen  Objekte,  für  welche  der  schweizerische  Einganffszoll  in  Folge  von  Ver- 
trägen nicht  erhöht  werden  kann,  sind  mit  einem  *  bezeichnet.) 

"/o  der 
Gea.'Ausf. 
d.  d.  Z.-G. 


•*/o  der 
Ges.-Ausf. 
d.  d.  Z.-G. 


*Weinhefe,   trockene  und  teigartige  91  ,o 

Mais 84,7 

Aetznatron 65,o 

Aetzkali 59,i 

Cichorien,  gebrannte  und  gemahlene  53,* 

Anilin,  Toluin 53,8 

Benzol  und  ähnliche  leichte  Theeröle  47,7 

Anthracen  und  Naphtalin  ....  43,a 

Kaffee,  gebrannter 42,« 

*Brennholz,*  Reisig,  Besen  aus  Reisig  40,9 

Schnupftabak 40,4 

Leimleder,   abgenützte   Lederstücke 

und  andere  Lederabfalle     .     .     .  36,i 

Schwefelsäure 34,9 

*Schuhwaaren  u.  grobe  Lederwaaren 

aus  ungefärbtem  Leder  ....  34,8 

Weizen 34,8 

*Bleidraht 33,o 

Ziegen 31,4 

*Seide  und  Floretseide,  ungefärbte, 

sowie  gefärbte  Seidenabfälle  .     .  30,i 

Malz 29,6 

*Obst,  getrocknetes,  gehacktes    .     .  29,4 

Eis 29,4 

Kautschukfaden,  nicht  übersponnene  29,8 

*Tuchleisten 29,« 

*Fenster-  und  Tafelglas,  grün,  halb 

und  ganz  weiß,  ungeschliffen .     .  29,o 

Stiere 28,7 

Eck-  und  Winkeleisen 28,« 

*Wein*  und  Most  in  Fässern      .     .  27, i 

*Taschenuhren 26,9 

Seide  und  Floretseide,  gefärbt    .     .  26,8 

Chlorkalk 25,8 

Platten  und  Bleche  aus  schmied- 
barem Eisen,  polirt,  gefirnißt,  ver- 
kupfert etc 25,6 

Gewürznelken ,     Muskatnüsse     und 

Muskatblüthen 25,5 

Salzsäure 25,o 

Papierspäne,  Makulatur      ....  25,i 
Baumwollgewebe,  dichte,  rohe,  exkl. 

aufgeschnittene  Sammete    .     .     .  24,5 

Kühe 24,8 

Honi^ 24,1 

Braunkohlen 23,7 

Wagenschmiere 23,6 

Harze,  andere  als  Terpentinharz     .  23,4 

Jungvieh  bis  zu  2V«  Jahren  .     .     .  23,2 

Baumwollgarn,  drei-  u.  mehrdrähtig  22,9 

Spanferkel 21,9 

Manillahanf  und  Kokosfasern,   roh, 

geröstet 21,6 

♦Holzkohle 21,o 

♦Kartoffeln 20,5 


Hafer 20,ö 

Seegras 20,i 

Körner,  geschroten  oder  geschält    .  19,» 

♦Feigen 19,9 

♦Korinthen 19,6 

Schreibfedern  aus  unedlen  Metallen  19,6 

Pferde 19,8 

♦Weinbeeren 18,4 

Baumwollgewebe,  dichte,  gebleichte, 

exkl.  aufgeschnittene  Sammete    .  18,« 

Kali,  chromsaures 18,s 

Chilisalpeter 18,o 

Eisenbahnschwellen  u.  -Befestigungs- 
mittel       17,9 

Schweine-  und  Gänseschmalz     .     .  17,5 

Kautabak 17,4 

Ochsen 17,2 

Kaffee,  roher 15,8 

Petroleum 15,« 

Blasen  u.  Därme,  Kälbermagen  (Lab)  15,5 

♦Blei,  gewalztes 15,6 

Siegellack 15,4 

♦Mandeln,  getrocknete 15,2 

♦Leder  (exkl.  Sohl-  und  Handschuh- 
leder), ungetärbtes 15,i 

Alaun 14,8 

Zinn,  rohes,  Bruchzinn 14,7 

Blauholz 14,4 

Seidene  Herrenhüte 14,8 

Geflügel  und  Wild,  todtes ....  14,2 

♦Salpetersäure 14,o 

♦Käse 13,9 

♦Leinöl  in  Fässern 13,9 

Bürstenbinderwaaren 13,7 

♦Palmöl,  festes 13,7 

Superphosphate 13,e 

Albumin 13,6 

♦Porzellan-  u.  porzellanartige  Waaren 

in  Verbindung  mit  and.  Materialien  1 3,6 
Tabakblätter,  unbearbeitete,  und  Ab- 
fälle von  solchen 13,4 

Siebmacherwaaren 13,4 

♦Rindshäute,  rohe,  grüne  ....  13,2 
Leinengarn,   rohes,  über  Nr.  8—20 

englisch 13,i 

♦Dachziegel  und  Thonröhren,  nicht 

glasirte 13,i 

Soda,  rohe,  auch  krystallisirte    .     .  12,9 

Sparlerie 12,9 

Milch,  frische,  und  Molken     .     .     .  12,7 

♦Stroh  und  Schilf 12,7 

Karbolsäure 12,6 

Eiserne  Röhren 12,o 

♦Kalbfelle,  rohe 12,8 

♦Leinwand,  Zwillich,  Drillich,  roh  .  I2^x 


Deutschland 


—     408     — 


Deutschland 


Mineralöle,  exkl.  Leuchtpetroleum  .  12,9 
Bau-  und  Nutzholz,  gesägtes,  weiches, 

europäisches 11,9 

Gurami  arabicum ll,o 

Fußdecken  aus  Manillahanf   .    .     .  11,7 

Kitte 11,0 

•Firnisse,  exkl.  Oelfirniß    .    .    .    .  11,5 
Elsen,  schmiedbares,  in  Stäl)en,  inkl. 

faqonnirtes 11,4 

♦Seife  aller  Art 11,5 

Essenzen,  Extrakte,  Tinkturen,  alko- 

hol-  oder  ätherhaltige     .    .    .    .  11,» 

♦Oelfirniß ll.s 

♦Bettfedern,  rohe 10,h 

Glasirte  Dachziegel,  Mauersteine, 
Thonfliesen,  architektonische  Ver- 
zierungen    10,6 

♦Bleiwaaren 10,6 

♦Reis 10,5 

Pferdehaare 10,5 

♦Möbel,  gepolsterte 10,2 

Strohbänder 10,s 

♦Eier  von  Geflügel 10,a 

♦Buchdruckerschriften 10,i 

♦Essig 9,9 

Natron,  doppeltkohlensaures  ...  9,© 
♦Töpfergeschirr,  nicht  glasirtes  .  .  9,8 
Terpentin-  und  anderes  Harzöl  .  .  9,? 
♦Fußdecken  aus  Wolle  etc.  .  .  .  9,6 
Leinengarn,  gefärbt,  bedruckt,  ge- 
bleicht, bis  Nr.  20,  englisch     .     .  9,o 

♦Heu 9,:. 

Soda,  kalzinirle 9,» 

♦Tischler-,  Drechsler-  und  Wagner- 
arbeiten,  exkl.  harthölzerne   und 

fournirte  Möbel 9,4 


Herrenhöte  aus  Filz 9,4 

♦Rosinen 9,« 

♦Kupfer  in  Stangen  und  Blechen    .  9,2 
Glas,    gepreßt,    geschliffen,    polirt, 

abgerieben .  9,i 

♦Kupferschmied-  u.Gelbgießerwaaren  9,o 
♦Drahtgewebe   aus  Kupfer,   Nickel, 

Messing 8,« 

Cichorien,   frische   und  getrocknete  8,« 

Knochenmehl 8,h 

Talg 8,8 

Sago,  Sagosurrogate,  Tapioca     .    .  8,» 
Schnupftabak  s.  auf  Seite  407. 

Lohkuchen  zum  Brennen  ....  8,7 

Pfefl'er,  gewöhnlicher 8,7 

Posamentirwaaren    mit  Kautschuk- 
faden       8,6 

Aether  aller  Art,  Ck)llodium  ...  8,« 

♦Bücher,   geogr.  Karten,  Musikalien  8,6 

Spielkarten 8,5 

Brucheisen  und  Eisenabfalle,   exkl. 

Hammerschlag 8,4 

Kali,  blausaures,  gelbes,  weißes  und 

rothes 8,j 

Bleizucker 8,i 

♦Filze,  grobe,  unbedruckle,  und  Filz- 

waaren 8,i 

♦Zwirn  aas  Roliseide  u.  ungefärbter 

Floretseide 8,i 

Wachs 8,1 

Schafwolle,   roh,  auch  ♦gewaschene  8,o 
♦Liqueurs :    Arrak,    Rhum,    Franz- 
branntwein      7,9 

Hüte  aus  Stroh  und  Rohr      ...  7,» 
♦ülirfournitüren  und  ühnverke  aus 

unedlen  Metallen 7,« 


Schweizerische    Objekte,    deren    Ausfuhr    nach    dem    deutscheu 

Zollgebiet  sich  seit  1880  vermehrt  hat. 

Auf  Grund  der  auf  Seite  377/403  vorausgegangenen  Statistik  könnten  wir 
sehr  leicht  alle  diejenigen  Positionen,  welche  im  Jahr  1884  eine  höhere  Ausfuhr- 
summe als  im  Jahr  1880  aufweisen,  nach  der  Höhe  der  Differenz  zusammen- 
stellen ;  allein  eine  solche  Zusammenstellung  hätte  doch  nur  einen  relativen 
"Werth,  weil  nicht  imbedingt  jedes  Quintal  mehr  oder  weniger  mit  Sicherheit 
auf  Vermehrung  oder  Abnahme  der  Ausfuhr  schließen  läßt.  Der  Zufall,  z.  B. 
eine  besonders  starke  Ausfuhr  im  Vorjahre,  kann  Ursache  sein,  daß  im  folgenden 
Jahre  eine  kleine  Ausfuhr  stattfand  und  dennoch  der  betreffende  Waarenartikel 
zu  den  Objekten  mit  zunehmender  oder  vermehrter  Ausfuhr  gehört.  Auch  würde 
der  Rangordnung  nach  der  Höhe  der  Differenz  das  Mißverhältniß  zwischen  Ge- 
wicht und  Werth  hinderlich  entgegen  treten.  Es  hat  ja  nicht  die  gleiche  Be- 
deutung, ob  von  einem  fiist  werthlosen  oder  von  einem  werthvolleu  Gegenstaude 
je  1  q  mehr  ausgeführt  werde  (z.  B.  Erden,  ungenannte,  Fr.  5,  und  Taschen- 
uhren, Fr.  50,000).  Wir  beschränken  uns  daher  in  Folgendem  darauf,  diejenigen 
Ausfuhrobjekte  einfach  in  alphabetischer  Reihenfolge  zu  nennen,  welche  eine 
bestimmte  Vermehrung  mit  Sicherheit  erkennen  lassen.  Auch  geben  wir  (in  der 
Kolonne   „Vermehrung")   je    die  Differenz  von  1880  auf  1884,    oder  1881/84, 


Deutschland 


—     409     — 


Deutschland 


oder  1880/81    auf  1884,  je   nachdem   es   einen   zollfreien   oder   einen  von  der 
1879er  deutschen  Zollerhöhung  betrofPeuen  Artikel  angeht. 

Erklärung  der  Zeichen:   o  zollfrei  1879/84,  t  Zollerhöhung  1879/80,  §  unverän- 
derter Zoll  1879/80,  *  ermäßigter  ZoU  1879/80. 


♦Aetznatron 

oAlizarin 

o Anilin,  Toluin     .     .     .     . 

oAnilinfarben 

o Arzneien,  andere  alsalkohol- 
od.  ätherhalt.  Essenzen  etc. 

-j-Bauholz,  rohes,  weiches 

-j-Baumwollgarn,    1  drähtiges, 
roh,  über  Nr.  45 — 60  engl. 

f  —     2dr.,    roh,   über  Nr. 
17—45 

-j-    —      1   u.  2dr.,   gebl.  od. 
gefärbt,  über  Nr.   79 
(Die  Ausfuhr  v.  Baumwoll- 
garnen im  Allgemeinen  hat 
sich  vermindert.) 

•j-Baumw.     Posamentir-    und 
Knop^acherwaaren 

-f  —  Spitzen  u.  Stickereien 

-j-Bijouterien 

oBlasen  und.  Därme,  Kälber- 
magen (Lab)     .     .     .     . 

oBlauholz 

-{•Branntwein,  versetzter  . 

oBücher  etc 

oCement 

§Chlorkalk 

oChlorkalium 

f*Chocolade 

•jOigarren 

-j-Damenhüte,  garnirte  (exkl. 
Strohhüte) 

fEier 

oEis 

§Eisenwaaren,  feine   . 

oErden,  ungenannte    . 

-{•Farbholzextrakte 

f Filzhüte  für  Herren      .     . 

oFlachs-  u.  Hanfheede  u.  Werg 

•fFoumiere  u.  Parquetboden- 
theile 

oFutterkräuter 


Ver- 
mehrang 
18S0etc.84 

q     56 

«  1,695 

316 

180 

.    255 
„  92,581 

.    541 

131 

173 


n 
rt 

r 

« 

f) 

rt 
rt 
« 


21 

45 
39 

43 

945 

211 

447 

1,174 

58 
135 

41 

23 


St 

q 


228 

156 

„  95,267 

54 

„  31,950 

.        683 

4 

43 

58 


f  Galanterie-  u.  Quincaillerie- 
waaren  etc.,  feine 

oG^Uäpfel  u.  Knoppem  .     . 

+(xeflügel  u.  Wild,  todtes    . 

oGerbematerialien  und  Grerb- 
stoffextrakte ,  nicht  bes. 
genannte       

fGrerste 

fGlas :  Hohlglas,  grünes,  und 
anderes  naturfarbiges,  ge- 
meines (Glasgeschirr)  .     . 

fGlas,   farbiges   u.  bemaltes 

fGlasflüsse ,  ohne  Fassung, 
Glaswaaren  und  Email- 
waaren  in  Verbindung  mit 
andern  Materialien 

f  Glasplättchen ,  Glasperlen, 
Glasschmelz,  Glastropfen . 

oGummilack  (Kömer lack)     . 

oGyps    . 

fHalbstoff  zur  Papierfabri- 
kation       

oHammerschlag  u.  Eisenfeil- 
späne        

oHeu 

fflolzwaaren  (feine)  u.  Holz- 
bronce     

fHülsenfrüchte       .... 

••Käse 

oKali,  chromsaures     . 

oKalk 

oKarbolsäure 

oKartoffeln 

fKleider,  Leibwäsche,  Pntz- 
waaren  von  Seide  oder 
Floretseide 

oKleie  u.  Malzkeime . 

oKnochenmehl 

fKonfitüren,  Zuckerwerk  etc. 

**)  Korinthen 

§Kratzen  (Wnllkratzen)  und 
Kratzenbeschläge    . 


Ver- 

niohrung 
1880  etc.  84 


2 
71 
33 


fl 


154 
7,591 


23 
10 


Tl 
T» 

r 


n 

r 
n 
n 
n 


V 

n 


66 

28 

16,298 

827 

322 
2,594 

66 

479 

2,666 

38 

30,515 

132 

983 


8 

8,590 

63 

558 

475 

29 


')   1883. 


Dentschland 


—     410      — 


Deutschland 


oKreide,   geflchlemmt  n.  ge- 
mahlen     q        897 

oBjryolith ^        203 

tKümmel 10 

oEupfer,  roh  oder  als  Bmch   „  62 

fKnpferdraht ^  22 

•f*Tclegraphenkabel    .     .     .   „  22 

fKupfersthmied-    nnd   Gelb- 

gießerwaaren     .     .     .     .   ^  25 

oEnpferfarben „  6 

flicdcrwaaren ,     feine  ,    von 

Kordnan,  Saffian    .     .     .    ,  17 
oLeimleder,  abgenützte  Leder- 
stücke  nnd  andere  Leder- 
abfälle      ,     1,354 

•fLeinengam,  roh,  über  Nr.  5 

bis    8  engl,    (die  Ansfnhr 

von  Leinengamen  im  All- 

r/eTn^'nen  hat  abgenommen)   „  23 

f Leinöl  in  Fässern     .      .     .   „         131 

oMani Ilahanf  n.  Kokosfasem, 

roh,  geröstet  etc.   .     .     .   „        157 
^Fußdecken  aus  2Jani Ilahanf  „  8 
§fLeinwand,  Zwillich,  Dril- 
lich, roh „        380 

oLnmpen ,     1,037 

f  Maschinen,  andere  als  Loko- 
mobile,   Lokomotiven  und 

Dampfkessel 3,923 

oMessing,  roh  oder  als  Bmch  „  207 
oMilch  (frische)  u.  Molken  .  „  6,075 
oMineralwasser      .      .     .     .    „  30 

f Möbel,  gepolsterte    ....  18 

oMühlenfabrikate  u.  Bäcker- 
waare   für  Bewohner   des 
Grenzbezirks      .     .     .     .   „        413 
oMünz- ,    Silber-    und    Gold- 

schmiedgekräz   .     .     .     .    „  20 

^Musikinstrumente,  andere  als 

Klaviere „  38 

f Natron,    doppelkohlensaures   „  8 

oNickel,  roh  oder  als  Bruch   «  28 

oObst,  frisches  .  .  .  .  „  109,964 
f  —  getrocknet,    gebacken, 

gepulvert,  eingekocht  .     .   „        411 

fOelfirniß ,  44 

oPapierspäne,  Makulatur      .   „  69 

f Papier-  und  Pappwaaren    .    „         174 

')  1883. 


f  Pappe  aller  Art  nnd  Preß- 
späne        q  264 

oPferdehaare „  179 

fPotasche „  29 

oRindahante,  rohe,  grüne      .   ,  4,480 

*»)  Rosinen ,  265 

oßothholz 302 

fRäböl  nnd  Rapsöl  in  Fässern   „  9 
oRöckstände  von  der  Fabri- 
kation fetter  Oele  .     .     .   ^  125 
fSäfte  von  Obet,    Beeren  n. 
Rüben,  eingekochte    .     .     .   „  103 
fSämereien,   Beeren,  Blätter 
n.  s.  w.,    getrocknet,    ge- 
backen      ^  586 

o  —  nicht  genannte       .     .   „  1,064 
oSänren  nnd  Salze  (excl.  Koch- 
salz), ungenannte    .     .     .   «  403 

oSalzsäure „  253 

fSchuhwichse r  242 

oSchwefelsänre       .     .     .     .   «  22 

oSeegras „  54 

fSeidenspitzen  n.-  Stickereien   ^  28 
fSeiden-    oder   Floretseiden- 
gewebe  in  Verbindung  mit 

Baumwolle -  25 

oSesam „  100 

fSoda,  kalzinirte 8 

§Sparterie ^  103 

f  Stärkegummi „  139 

Statuen    von    Marmor    etc., 

Medaillen 38 

tStrohbänder ,  235 

fStrohhüte,  ungamirte    .     .St.  12,173 

oStroh  und  Schilf      .     .     .  q  295 

oSumach ^  2,755 

oSnperphosphate    .     .     .     .   „  22 

§Synip 10 

fTabaksancen ^  251 

fTaschen-TJhren     .     .     .     .   „  40 

oTerpentin-  u.  anderes  Harzöl   „  24 

oTheer „  15,705 

Thonwaaren,  als: 

oMauersteine ,     gewöhn- 
liche    und     feuerfeste 

Steine „  13,833 

oDachziegel,  Thonröhren, 

unglasirte    .     .     .     .   „  3,869 


Deutschland 


—     411     — 


Deutschland 


f  Töpfergeschirr,  glasirtes  q 
f  Glas.  Dachziegel,  Mauer- 
steine, architektonische 
Verzierungen    .     .     .   „ 
fTischler-,  Drechsler-,  Küfer- , 
Wagnerarbeiten,  excl.  hart- 
hölzerne  u.  fournirte  Möbel  „ 
oTorf  u.  Torfkohlen  .     .     .   „ 
§Uhrfournittiren  u .  Uhrwerke 
aus  unedlen  Metallen  .     .   „ 

oTitriole „ 

-f-Waaren     aus     Aluminium, 
Nickel,  Alfenide  etc.  .     .   „ 


13 


163 


3,411 
213 

27 

708 

21 


••Wachs q  110 

•{•Wachstuch,   grobes,   unbe- 
drucktes    „  17 

oWaschschwämme      .     .     .  „  17 

fWein  in  Flaschen    .     .     .  „  176 

oWeinstein „  1,409 

§tWollengarne  im  Allg.      .  „  1,022 

oZiegen St.  80 

§fZinkwaaren q  7 

oZinn,  rohes;  Bruchzinn       .  „  92 

••Zündhölzer „  7 

fZilndwaaren     (excl.     Zünd- 
hölzer) und  Feuerwerk     .  „  126 


Schweizerische  Industrie-  und  Handelsobjekte,    deren  Ausfuhr 
nach  dem  deutschen  Zollgebiet  sich  seit  1880  vermindert  hat. 

Dieses  Yerzeichniß  umfaßt  nicht  ausnahmslos  alle  diejenigen  Objekte,  welche  pro 
1884  eine  kleinere  Ausfuhr  aufweisen  als  pro  1880,  sondern  es  ist  darauf  Rücksicht 
genommen,  ob  ein  Objekt  entschiedene  Tendenz  zum  Rückgang  zeigt.  —  Diejenigen 
Objekte,  welche  von  den  1879er  deutschen  Zollerhöhungen  betroffen  wurden,  sind  mit 
einem  t  bezeichnet,  o  bedeutet  zollfrei  (von  1879 — 1884),  §  bedeutet  unveränderter  Zoll. 
Die  gegenwärtigen  Zölle  sind  nicht  in  Betracht  gezogen. 


§Aethensche  Oele    .     .     .     . 

§Alaun 

oAlbumin 

oAmmoniak  (kohlensaures);  Sal- 
miak und  Salzmiakgeist 

•j-Anis 

oArsenige  Säure ;  Arsenikeäure 

•{•Backwerk,    gewöhnl.,    exkl. 
dasjenige  für  Grenzbewohner 

oBäume  u.  Sträucher  (lebende), 
Setzlinge,  Blumen  u.  Blumen 
zwiebeln 

oBaumwolle,  rohe    .     .     . 

fBaum Wollgarne  im  Allg.   (s 
vorige  Zusammenstellung) 

-j-Baumwollwatte      .     .     . 

f  Baumwollener  Tüll,  roh,  un 
gemustert 

•{•Bau-  u.  Nutzholz,  rohes,  hartes 

•f  —     —     gesägtes,  hartes 

•j-  —     —     —     weiches . 

•j-Baumwollgewebe,  dichte,  exkl 
aufgeschnittene  Sammete  und 
Tüll 

•j-  —     undichte,    exkl.    Gar 
dinenstoffe  und  Tüll 

•{•Baumwollene  Strumpfwaaren 


Vemiinde- 
riin(( 
1880/1/84 

q  10 
.  116 
n      358 

«   372 

«   49 

n     78 

«  1708 


98 
9912 

753 
143 

32 

552 

6851 

12893 


352 

147 
13 


Verminde- 
rung 
1880/1/84 

•j-  —     Gardinenstoffe,     gebl., 

appretirt q       23 

oBerlinerblau „       36 

oBettfedern,  rohe     .     .     .     .  „        49 

oBlei,    Silber-   und  Goldglätte  „      337 

oBleizucker „      187 

fButter ,     355 

oCatechu „        79 

oCochenille «287 

Eisen : 

fRoheisen „  4094 

3702 

628 
2322 

604 

796 

1721 

337 
98 
72 


•{•Brucheisen  u.  Eisenabfälle 
•{•Eisen,    schmiedbares,    in 
Stäben,  inkl.  fa^onnirtes 
f  And.  Eisen  u.  Eisenwaaren 
fEßwaaren,    feine   und  einge- 
machte (exkl.  Konfitüren)  . 

oFarbenerden 

oFarbwaaren,  uubenannte  . 
o§Felle:    Schaf-,    Lamm-   und 

0  Ziegenfelle 

—     zur  Pelzwerkbereitung 

fFleisch 

oFlintensteine ;  Schleif-  u.  Wetz- 
steine, Schusser  aus  Marmor 

n.  dgl 

oGarancine 


205 
19 


Deutschland 


—     412     — 


Deutsdiland 


oGelbliolz q  492 

Glaubersalz  s.  Natron. 
-{-*§61a8  und  Glaswaaren  (ohne 

AbfäUe) 70 

oAbfälle  von  Glashütten,  Glas- 
scherben     „  299 

oGhrassaat „  254 

oHanf,  roh,  geröstet  etc.  .     .  ,  1140 

oHarze,  exkl.  Terpentinharz  .   „  304 

fHoIzborke  und  Gerberlohe    .   „  2468 

fHonig     .     .     ' 82 

olndigo f,  296 

t Jungvieh  bis  zu  27«  Jahren  St.  1927 

f  Kälber  unter  6  Wochen .     .   „  3425 

§Kakao8chalen q  273 

oKalbfelle,  rohe       .     .     .     .   ^  307 
fKautschuk-  und  Hartgummi- 

waaren ^  10 

§Kautschukgewebe  .     .     .     .   „  ^3 

jKerzen(i.d.Stati8tik„Lichte")   „  15 

JKitte „  11 

fKlaviere ,  22 

oKleesaat „  463 

fKleider  und  Putzwaaren  von 

Baumwolle,    Leinen,   Wolle  „  234 

fKorbflechterwaaren      .     .     .   „  25 

fKorbweiden „  40 

fKoriander „  24 

f  Kraftmehl,  Puder,  Arrowroot  «  55 
oKrapp  (nicht  Krapppräparate ; 

8.  in  Statistik  „Garancine")   „  114 

fKühe St.  3535 

fLeder q  322 

fLeinengarne  im  Allgemeinen   „  ? 

fLiqueurs „  172 

§Maler-, Wasch- u.Pastellfatben   „  34 

f Mandeln,  getrocknete  .           .    «  378 

fMehl  aus  Getreide      .     .     .    „  5789 

oNatron,  schwefelsaures           .    ^  1724 

fNudeln  und  Maccaroni    .     .    „  185 

f Nüsse,  Kastanien  etc.       .     .    „  1551 

fObstwein „  24 

Deutsche  Handels-    und  Industri 

S  chweiz  sich  seit 

t  bedeutet  schweizerische  Zollerhöhung, 

Ver- 
mehrung 
1880.84      ; 

Aetznatron q    12,353 

Aetzkali 415 


f  Papier :  Lösch-  n.  Packpapier, 

graues q  680 

f  —     anderes „  1614 

oPech „  184 

fPelzwerk „  4 

fPferde St.  480 

fSchafe «309 

fSchieferu.  Schieferplatten,  roh  q  1910 
fSchieferplatten,  gespalten      .  „  755 
f Schmalz  V.  Schweinen  u.  Gans.  «  432 
fSchuhmacher-     und    Sattler- 
waaren,    grobe,    aus    unge- 
färbtem Leder     .     .     .     .  „  44 

oSeidencocons „  171 

f  Seidenzwim  (Zwirn  aus  roher 

Seide) n  49 

f  Seidene  Posamentir-  u.  Knopf- 
macher waaren      .     .     .     .  „  14 

fSeidentüll ,  10 

fSeilerwaaren „  -244 

§Soda,  rohe  und  krystallisirte  „  44 

f  Speiseöle,  andere  als  Olivenöl  „  826 

fStärke „  105 

fStearin,    Palmitin,    Paraffin, 

Wallrath 47 

oSteine,  rohe  oderblosbehauene  «42449 

oSteinkohlen „  8286 

f Strohmatten  und  -Fnßdecken  „  46 
f  Strohhüte   mit  Garnitur   (die 
Ausfuhr  der  ungamirten  hat 

sich  vermehrt)     .     .     .     .St.  454 

f  Tabakblätter q  671 

fThierfett  (exkl.  Schmalz,  Talg 

und  Fischspeck)  .     .     .     .  „  49 

Wagenschmiere „  44 

o(Wolle)  Shuddy,  Flockwolle, 

Kämmlinge „  536 

f  —     gekämmte    .     .     .     .  „  93 
f Wollene  Strumpfwaaren,  un- 
bedruckte    n  ^6 

oZink,  rohes,  Bruchzink    .     .  «  101 


•     n 


§Zucker 


410 


eobjekte,    deren  Einfuhr  in  die 

1880  vermehrt  hat. 

welche  Anfangs  1885  wirksam  wurde. 


Ver- 
mehrung 
1880  U 


Alaun q      1,949 

Albumin 97 


Deutschland 


—  41 


445 

449 

669 
732 


932 
119 


Ammoniak,  kohlensaures,  Sal- 
miak, Salmiakgeist     .     .  q 

Anilin,  Tolnin       .     .     . 

Anilin  u.  ungenannte  Theer 
farbstoffe      .... 

Anthracen  und  Naphtalin 

Bäume  u.  Sträucher  (lebende), 
sowie  Setslinge ,  Blumen 
und  Blumenzwiebeln   .     . 

Baryt,  schwefelsaurer,  ge- 
pulvert     

fBau-   u.   Nutzholz,    rohes, 

weiches „    30,127 

f  —     gesägtes,  hartes  .     .  „    18,910 

f  —     —     weiches .     .     .  „    98,689 

fBaumwollgewebe  u.  andere 
Banmwollwaaren  (s.  Seite 
415  Verminderung). 

Benzol  und  ähnliche  leichte 
Theeröle 

Bettfedem,  rohe    .... 

fBienenstöcke  mit  lebenden 
Bienen 

Blasen  u.  Därme,   thierische 

Blauholz 

Blei,  gewalztes     .... 

Bleiweiß 

Bleiwaaren 

Bleizucker 

Borax  u.  Borsäure  .     . 

fBorsten 

Branntwein,  exklusive  ver- 
setzten     

Braunkohlen ^126,133 

Bttcher  etc ^         403 

fBftrstenbinderwaaren      .     .  ^         504 

fCement „    12,868 

Chlorkalk 1,129 

Cichorien,  frische  und  ge- 
trocknete       ^      9,002 

Cigarretten „  15 

Coaks ,    50,427 

Dampfkessel  aus  schmied- 
barem Eisen      .     .     .     .  „         591 

Drahtgewebe     aus     Kupfer, 

Nickel,  Messing  etc.  .     .  ^  56 

Eis „    36,540 

^^     ' LllO,010 

....      I 


691 
455 

16 

324 

6,123 

1,008 
947 

1,143 

573 

28 

216 

8,812 


fEisenwaaren 
Erden,  ungenannte 


•     V 


56,845 


3     —  Deutschland 

< 

fEssenzen,   Extrakte,    Tink- 
turen, alkohol-  oder  äther- 

haltige q  163 

Essig „  1,030 

fEßwaaren,  feine  und  ein- 
gemachte, ohne  Konfitüren  „  242 
Farbholzextrakte  .  .  .  .  „  125 
Farbwaaren,  unbenannte  .  ^  729 
f Filzhüte  für  Herren  .  .  „  179 
Firnisse,  excl.  Oelfimiß  .  ^  139 
Flachs    ........  195 

fFleisch 1,296 

Flintensteine  etc ^  1,052 

Galläpfel  und  Enoppem      .  „  90 

fGeflügel  u.  Wild,  todtes    .  „  401 

Gelatine  u.  Leim       .     .     .  „  702 
Gemüse,     eßbare    Wurzeln, 

Beeren „  269 

|Gewürznelken,  Muskatnüsse, 

Muskatblüthen  .     .     .     .  „  11 
Glaubersalz,  s.  Natron. 
Glas  und  Glaswaaren,    ohne 
Abfälle  von  Glashütten  u. 

Glasscherben     .     .     .     .  „  9,261 

Halbstoff  z.  Papierfabrikation  „  2,736 

Hanf 133 

Hefe,  excl.  Weinhefe      .     .  „  183 
Holzwaaren,  feine,  und  Holz- 

bronce „  153 

fHonig „  49 

Indigo „  167 

Instrumente  u.  Apparate  zu 

wissenschaftL  Zwecken     .  „  49 

f Jungvieh  bis  2V2  Jahre    .St.  1,754 

Käse q  462 

f Kaffee,  roher       .     .     .     .  „  1,541 

Kalbfelle,  rohe      .     .     .     .  „  925 

Kali,  chromsaures      ....  602 

—     Schwefel- u.  salzsaures  „  223 

Karbolsäure „  1,113 

Kartoffeln „50,182 

Kautschuk-  und  Hartgummi- 

waaren „  292 

Kautschukgewebe       .     .     .  „  108 

Kleider 820 

Knochenkohle „  330 

Knochenmehl „  1,077 

f Körner ,    geschrotene    oder 

geschälte „  5,718 

Kokosnußöl,  festes     .     .     .  ^  221 


Deutschland 


—     414 


Deutschland 


h 


Korbflechterwaaren     .     .     .  q  432 

f  Korb  weiden „  82 

Korinthen ^  8 

Korkholz 12 

Korkwaaren „  23 

fKraftmehl,    Puder,  Arrow- 

root 3,399 

fBjratzen  (Wollkratzen)  und 

Kratzenbeschläge    .     .     .  „  60 

Kreide,  geschlemmt  und  ge- 
mahlen     „  2,824 

fKühe St.  6,170 

KUmmel q  22 

Kupfer,  roh  oder  als  Bruch  „  116 

—     in  Stangen  u.  Blechen  „  981 

Kupferdraht „  388 

Kupferschmied-     und    Grelb- 

gießerwaaren     .     .     .     .  „  804 

Leder „  115 

Leibwäsche,  leinene  u.  baum- 
wollene    „  74 

Leimleder,  abgenützte  Leder- 
stücke  und  andere  Leder- 
abfälle      „  2,036 

Leinöl  in  Fässern      •     .     .  ^  314 

Leinendamast,  leinenes  Tisch- 

und  Handtücherzeug   .     .  „  88 

Leinene  Bänder,  Borten,  Fran- 
sen etc „  24 

Liqueurs ^  139 

Lokomotiven „  1,072 

Mais „  4,233 

Maler-,  Wasch-  und  Pastell- 
farben etc „  372 

Mandeln,  getrocknete       •      .  «  20 

Manillahanf  und  Kokosfasern  „  205 

Maschinen,  andere  als  Loko- 
mobile,  Lokomotiven  und 

Dampfkessel      .     .     .     .  „  5,890 

fMehl  aus  Getreide  u.  Hülsen- 
früchten    2,939 

Milch,  frische,  u.  Molken    .  „  3,535 

f  Mineral  -  Oele  ,    andere    als 

Leuchtpetroleum     .     .     .  „  3,248 

Mineralwasser „  714 

Möbel,  hölzerne,  und  Theile 

solcher „  388 

Möbel,  gepolsterte      .     .     .  „  55 

Musikinstrumente,  andere  als 

Klarere „  21 


Natron,  schwefelsaures    .     .  q  1,351 

Nudeln  und  Maccaroni   .     .  „  128 

Obst,  frisches „  1,916 

—  getrocknet,  gebacken 

u.  8.  w „  1,446 

OelfimÜJ „  282 

Pahnöl,  feetes „  3,178 

Papier,  Lösch-  n.  Packpapier, 

graues „  2,678 

—  anderes  Papier    .     .  „  774 
Papierspäne,  Makulatur  .     .  „  3,176 

Papiertapeten „  312 

Papier-  und  Pappwaaren     .  „  1,282 

Pappe  aller  Art  u.  Preßspäne  „  2,597 

Parfümerien „  90 

Pech „  422 

fPetroleum 13,787 

Pferde St.  1,748 

Pferdehäute,  rohe      .     .     .  q  20 

Potasche „  51 

Reis „  745 

Rindshäute,     gesalzene,    ge- 
trocknete       n  263 

Rosinen „  111 

Rückstände,    feste,    von   der 

Fabrikation  fetter  Oele    .  „  1,323 

Ruß „  22 

Säfte  von  Obst,  Beeren  und 
Rüben,    ohne  Zucker  ein- 
gekocht oder  uneingekocht  „  395 
Säuren  u.  Salze,  exkl.  Koch- 
salz, nicht  besond.  genannte  „  5,918 
Sago    und    Sago  -  Surrogate, 

Tapioka „  65 

Salpeter  (Chüi)     .     .     .     .  „  593 

Salz „  2,608 

Salzsäure 9,704 

tSchafe St.  1,776 

Schirme q  26 

Schmuckfedern,   zugerichtete  „  5 
Schuhmacher-    und    Sattler- 
waaren,  grobe,  aus  unge- 
färbtem Leder  .     .     .     .  „  1,173 

Schuhwichse „  18 

Schwefel „  204 

Schwefelsäure „37,620 

fSchweine    (s.    auch    Span- 
ferkel)     St.  3,406 

Seidengewebe  v.  reiner  Seide 

oder  von  Floretseide  .     .  q  62 


Deutschland 


—     415     — 


Deutschland 


1 


15 


•  1» 


•  « 


153 

25 

353 

60 

2,146 

7,841 


Seidenspitzen    .... 
Seidenstickereien  .     .     .     J^ 
Seiden-     oder    Floretseiden- 

gewebe  in  Verbindung  mit 

Baumwolle  .... 
Strumpfwaaren,    halbseidene 

Seife 

Senf 

Soda,  rohe  und  krjstallisirte 

—     kalzinirte . 
jSpanferkel  unter  10  kg    .  St.    1,020 

fSpielkarten q  66 

Stärkegummi „         859 

Stearin,    Palmitin,    Paraffin, 

Wallrath 164 

Steine,  roh  oder  bloß  behauen  „   46,420 

Steinkohlen «947,362 

fStiere St.       806 

fStrohbänder q  18 

fStrohhüte St.  121,237 

Sparterie q  3 

Stuhlrohr 94 

Stutz-  und  Wanduhren  .     .  „         118 

Superphosphate     .     .     .     .  „      3,807 

Tabak:  Tabakblätter      .     .  „      5,990 

Tabakstengel  .     .     .     .  „  84 

Kautabak „  9 

Schnupftabak  .     .     .     .  «         238 

Talg 99 

Terpentinharze       .     .     .     .  „         534 
Terpentinöl  u.  anderes  Harzöl  „         645 


fThee 

fTinte  u.  Tintenpulver  . 

Tischler-,  Drechsler-,  Küfer-, 
Wagnerarbeiten,  exklusive 
harthölzeme  und  foumirte 
Möbel 

Uhrfournitüren,  Uhrwerke  a. 
unedlen  Metallen    .     .     . 

Ultramarin 

Vitriole .     .  .... 

Waaren  a.  Aluminium,  Nickel, 
Alfenide  etc 

Wachs 

f  Wagenschmiere  .     .     .     . 

Wasserglas 

Weberkarden 

Wein 


81 
50 


2,205 

57 
107 
520 

91 

6 

716 

439 

13 


1 


5,491 
35 


428 


4,861 


Most  in  Fässern  . 

Wein   in  Fl.   (Schaumwein) 

Weinhefe,  trockene  und  teig- 
artige      

Weizen „  100,302 

Wolle 

Thierhaare,  exkl.  Pferdeh. 

Wollen  waaren  aller  Art  (ohne 

Game) „      3,340 

Zink  (rohes),  Bruohzink       .  ^         151 
—     gewalztes  .     .     .     .  „      4,358 

Zinkwaaren „         224 

Zinnwaaren „  51 

fZucker „101,187 


Deutsche  Handels-  und  Industrieobjekte,    deren  Einfuhr  in  die 

Schweiz  sich  vermindert  hat. 


Aether,  Collodium     .     . 
Aetherische  Oele,  exkl.  Wach- 

holderöl,  Benzol  etc.  .     . 

Alizarin 

Ammoniak,  schwefelsaures  . 

Anis 

Apfelsinen,  frische,  Citronen 

Tl.  dgl 

Arsenige  Säure,  Arseniksäure 

Asphalt 

Backwerk 

Bau-u.  Nutzholz,  rohes,  hartes 

(s.  vorige  Zusammenstellg.) 
Baumwolle,  rohe  .... 


Verminde- 
rung 
1880^84 

74 


60 
573 
409 

27 

57 

2,088 

327 

311 

23,309 
2,992 


Venninde- 
ruug 

1880/84 

Baumwollgarne   im  AUgem.  q  2,214 
Baumwollgewebe  und  andere 

Baumwollw.  exkl.  Kurzw.  „  131 

Bier «4,104 

Bleidraht „  47 

Bleistifte  und  Farbenstifte  .  „  94 
Branntwein,  versetzter  (siehe 

vorige  Zusammenstellung)  „  ,  267 
Brennholz,    Eeisig,    Reisig- 
besen        „120,783 

Buchdruckerschriften       .     .  «  54 

Butter „  1,074 

Catechu „  517 

Chocolade  etc «  138 


Dcutochfand 


—     416     — 


Qchorien,     gebramite,     ge^ 

malilnie q  9,848 

Cigmrren ,  95 

Cochenille ,  22 

Damenhäte,    gmrnirte,   exkL 

Strohhate St.    4.644 

Eier q  1,416 

Eisen  (t.  Torige  Zmunmen- 
stellang) :  Eek-  v.  Winkel- 
eisen         4,627 

Eiseogoßwaaren,  ganx  grobe  .  7,157 
Eiseme  Brücken  und  Theile 

solcher 31,210 

IQseme   Ketten   nnd  Anker  .  78 

Ene,  nicht  besond.  genannte  .  2,013 

Feigen ,  132 

Felle:    Schaf-,    Lamm-    nnd 

Ziegenfelle ,  26 

Felle  zur  Pekwerkbereitnng  ,  18 

Flachs-  n.  Hanf  heede  o.  Werg  .  259 
Formerarbeit  ans  Steinpappe 

n.  8.  w ^  52 

Fonmiere  und  Parqaetboden- 

theile 294 

Fatterkräater 874 

Grerbematerialien  and  Gerb- 
stoffextrakte, nicht  be- 
sonders genannte  .     .     .   ,  416 

Gewürze „  8 

Glas  (s.  vorige  Zosammen- 
stellang) :  Hohlglas,  grünes 
nnd  anderes  natarfarbiges 

gemeines  (Glasgeschirr)    .   »  1,415 

Glyzerin   uod  Glyzerin  lauge   „  527 

Graüsaat ,  223 

Gummi  arabicom  .     .     .     .    „  1G9 

Gammilack „  15 

Gyps ,  4,224 

Harze,    exkl.    Terpentin  harz  «  592 

Heu «  7,795 

Homer  und  Hornspitzt^n      .   „  125 

Holzb<jrke  und  Gerberlohe  .   „  1,«77 

Hölzer,  außereuropäische     .   „  281 

HiiUenfrüchte ^  5,254 

Jute 16 

Kälber  unter  6  Wochen      .St.  171 

Kaffee,  gebrannter      .      .      .   q  27 
Kaffeefturrogate,  exkl.  Cieho- 

rien G9 

Kakaobohnen 10 


Kali,  blaiHUireii  etc.      .     . 

Kalk 

Kaolin 

Kaotschak  and  Gvttaperdta 


Koriander 

Krapp 

Kreide,  rohe 

Kryolith 

Karknme 

(Leder)  Sohlleder      .     .     . 

Leinengarne 

Leinenstickereien  .... 

Lampen 

Mala 

Melasse 

Mühlsteine 

Nähnadeln 

Natron,  doppeltkohlensaores 
Nickel,    Messing    etc.,     ge- 
schmiedet, gewalzt      .     . 

Oblaten 

Ochsen 8t. 

Olivenöl  in  Fässern  .     .     .  q 
OrseiUe,    Orseille  -  Extrakt, 

Persio , 

Pfeffer,  gewöhnlicher      .     .   „ 
Posamentirwaaren  mit  Kant- 

schakföden , 

Rindshäute,  rohe,  grüne      .   ^ 

ßoggen , 

RothhobB « 

Rüböl  und  Rapsöl  in  Fassem  . 
Sämereien,   Beeren,    Blätter, 

getrocknete , 

Salpetersäure „ 

Schieter  und  Schieferplatten, 

roh  etc , 

Schmalz  von  Schweinen  und 

Gänsen , 

Seegras ^ 

Seidencocons , 

(Seide)    Floretseide ,     uuge- 

färbte,  gezwirnte  .  .  .  „ 
Seide  u.  Floretseide,  gefärbt  „ 
Seidene  Posamentir-  u.  Knopf- 

macherwaaren  .      .      .     .   , 

Seilerwaaren „ 

Spielzeug,    grobes,  hölzernes   „ 


26 

5.145 

4,570 

204 

2,291 

33 

66 

916 

577 

91 

343 

274 

10 

3,563 

9,4^2 

2,304 

3.138 

25 

93 

565 

10 

2,641 

76 

122 
54 

66 
400 

7,636 
365 

1,801 

717 
2,743 

216 

216 
440 

111 

118 
331 

34 

209 
164 


(Fortsetzung  folgt.) 


Deutschland 


—     417     — 


Deutschland 


Stärke q  925 

Statuen  von  Marmor       .     .   „  48 

Steinmetzarbeiten,  grobe      .   ^  343 

Stroh  u.  Schilf     .     .     .     .   „  7,377 

Sumach ^  40 

Syrup „  863 

(Tabak)  Rauchtabak  .     .     .   „  133 

Taschenuhren „  5 

Theer „  1,484 

Thierfett 91 

Thieröl ,  23 


Thonwaaren q  25,157 

Torf,  Torfkohlen 17,293 

Wachstuch ,  grobes ,  unbe- 
drucktes   „  46 

Wagen    und    Schlitten    mit 

Leder-   oder  Polsterarbeit  St.         17 

Wollene     Posamentir-     und 

Knopfmacherwaaren    .     •  q  84 

Zündhölzer 210 

Zündwaaren  (exklusiTC  Zünd- 
hölzer) und  Feuerwerk    .   „         353 


Deutsche  Eingangszölle. 

Wir  haben  von  Seite  404  an  in  den  verschiedenen  Uebersichten  betreffend 
die  Hauptobjekte  im  gegenseitigen  Verkehr,  betreffend  vermehrte  oder  verminderte 
Ausfuhr  etc.  diejenigen  Objekte,  für  welche  im  Jahre  1879  die  deutschen  Eingangs- 
zölle erhöht  wurden,  mit  Zeichen  (f)  versehen.  Man  konnte  daraus  ersehen,  daß 
nicht  bei  allen  Objekten  mit  erhöhtem  Zoll  die  Wirkung  die  nämliche  war. 
Selbstverständlich  kommt  es  hiebei  hauptsächlich  auf  das  Maß  der  Erhöhung  an 
und  um  dieses  zu  zeigen,  sowie  überhaupt  dem  Leser  einen  Einblick  in  die 
deutsche  Zollpolitik  zu  gewähren,  führen  wir  hienach  eine  größere  Zahl  schweize- 
rischer Ausfuhrobjekte  mit  den  entsprechenden  deutschen  Eingangszöllen  an.  Die 
Angabe  der  gegenwärtigen  schweizerischen  Eingangszölle  dient  zur  Yergleichung. 
Die  erhöhten  deutschen  Zölle  sind  durch  fette  Schrift  ausgezeichnet.  Die  ange- 
gebenen 2jölle  verstehen  sich  per  Einheit  von  100  kg,  wo  nichts  anderes  ange- 
geben ist.  Der  Bruchstrich  zwischen  zwei  Zahlen  bedeutet  n^is**}  ^l^o  8/11  ist 
zu  lesen  Fr.  8  bis  11  u.  s.  w. 


liirrer,  VolkswirtbschaftB-Lexikon  der  Schwoix. 


Sn 


Deutschland 


—     418     — 


Deutschland 


ß.ts 

=3-3 


L-Nfa 

O  CO 

.a  ^ 

^ 

0)    0) 

^  ft 

-a  ^. 

c^b 

o 


o 


iHOO^OOCOCOQOOOOOQOOO'Hth^^iHi-iO 
t^  2  00  00  00^00*00" 00* '^ 


00 


o  o 


4> 


ä 


'S  o-s 

feO 

e 
feo 


o 


I 


O  'S 


*«   ^   -    ''i-i  ^  oi^  eoiFH  ooi  CO  CO  (M  TO  CO  ^  ^  ^  i>      oBcc      o©i 


a 
o 
> 


S  o  'S 

o 


(;o 


c^ 


:0 

a 

a 

o 

TS 

ä 

I 

a> 


X 


o 


u 


a 


^ 

o 


O  O  Oi 
«^  CO  t^ 


I  I 


Ä 
r« 


i>-  t>-  »o 

iH    ^    "^ 


O 


I 


O  Oi 

CO   I>- 


•Jz; 


r»  i>-  lO  O  ^  »P 

iH    iH    '^i«   CO   t^    ^ 

r>  r»         ^         #^     ^^ 

•"     »^     "^     "^  tß 


»o  O  o^  .2    © 
'^  CO  t*  ;o  pO     - 


-•§ 


Im 

2    0)^ 


^ 


#^  #^  #\ 


-  2    S     -^ 


o 


ja 
o 


o 

a 

o 

CS 


»^  .«  »N 


CO 

Ol 


CA 


Im 

s 

a 

CA 

'S 
a 


a 
a 

cd 
QQ 

CD 

0 
0) 


'S 


03 
CA 


c  .9    •» 


c   d 


•^i^ 

^ 


§-2 

0)     c3 

BPL4     9 
^     «     cö 


o 

a 


J5  c\         V«         «N         r> 


I 


5^  §  g 

CS    cS 


's*  ^  s» 

•k.  ■i^  •>  •>       ^      1*^      ^i^ 


I  I  I  I  I  I 


I  I 


a 

0 


ä 


CS 


OS 


o 

CS 


^   '►^    'S 

;s  »ö  rS 

O    M    ^ 

'S  "^  ^. 

OHO 


■§ 

•4^ 

a> 

0) 

a 

a 

a 

a 

1& 

QC 

o 

a> 

a 

a 

^ 

•^* 

•  r^ 

c 

c 

#£3 

^ 

o 

s 

$ 

bo 

B>n 

c*- 

0 

< 

Deutschland 


—     419     — 


Deutschland 


O 


"^  'h'  ^jt  ^^ 

▼H   1-H   tH  »O  CD  O  — .O  O  O 

00  00  OO  — . 


CO 


o 

CD  o  d 


O        0  0*^000 
»O         1-»  iH     .  t*  CD  »O 


o  2  ^ 

»O  1-«  O 


o 

CO 


O    O  £  o  o  o'CL.o 
CO  ^  ^o  o 


0<l 


o 

kl 


a 
o 

e 


OOOOOOQQO 
(N<NOO^<NcoO»ftO  ^ 
i-<fH(MTHTH(NC^eOcDG^ 


o  S  o  o 


o 


£  o  o  £ 

iC  o  t*  <c 


o 
•       «^ 

o     «^ 


o 


o 


iH   iH   G^   CO   »O  ©H 


SO 

1 


CV. 


O 
Ol 


0 

00 

p.4 

^* 

"o 

a 
5 

N 

► 

u 

4> 

^ 

ü 

3 

0} 

Q 

9D 

^^ 

U 

O 

> 

m      xn 
©    5    ::   :: 

P4 


^  ^©1  «  fcO©l 


CDCDCDcDCDCDCDCDOO^O-s« 
▼H  T-i   r-ü   tH   CO  <C 


<N  O  -g 


O 
OO 


o 
o" 

00 


o 

«b 


(M 


d        ö 


'S 


TS 

S 

d 
d 

•Fi« 

o 
d 

•T3 


d 
d 

o 


d 

I 


^ 


-S  g  «  ^ 

-g    «    ^    3 
d  OQ    qT 


TS 


So 


d 


o 

J 

o 
d 


•*»     d     ^ 


O 


d  'TS 

'S   0   i 
^*   Qj    *• 


0) 

d4 

CS 

d 

d 


•  1-4 


•  d 

5  d 
d£ 

9  •1-4 

d  ► 

»  O 

d 

03 


S 


O 

-♦-» 

00 

d 

d 

•Fi« 


d 


2    rS 

S  ..  'S 
R  *^   ö 

^^« 

.so  fl- 
d   ^ 

qp    .1-4      OB 

•FN       •«•» 

Cb  a 

QQ     O 


^  a 

d   S 


08 


5 

e 

d 
d 


OQ 


I  SJ3  i 


.s  .a  .1 
P^  P>^  ß^ 


Deutschland 


—     420     — 


Deotschland 


"S 


O 
O  2  **^  t^O  00  Ö  00  t^ 


O 
CD 


^  CO  O  .,^  O  OQ  CQ 

"^    >(?^'^coao     .«fcÖÖOÖ 


o 

O  O     . 

CO   CO    iH 

oog 


•ä 

I 

.9 

Im 

I 

Q 


g  ^<n  o  ^  CO  <n 

bo  CO 

bO 


CO  <ti 


s        ^ 


O  «b  Q  CO  O  C^  CO 

<M  ©1  1-1    iH 


Vn  o 

CO 


«n        ^      #k      «^  ^ 

2^      ^     »«     #s  ^     • 


5  .^  .^  .53 

^^  £       2       £ 

^«C  O  «ö  ÖO  45 


•s 

CO  CO 


o 


o  tä 

CO 


S  'S 

o 

► 


O  «ö 
CO 


CO  cä 


•»     »■ 


CO  «ti 


O  43 

50 


o 

es 

B 

.2 
'S 


t: 


O     ® 


u 


o   o 

S  ^'^ 


^ 

s 

0 
1! 

s 

>• 

4> 

#« 

1h 

"C 

49 

»^ 

? 

'S 

C 

p« 

S 

•K 

•*J 

u 

»k 

•  1-4 

9 

^ 

0 

® 

^ 

^ 

CS 

a 

0 
0 


Im 

O 


IH 


e  ^  §  ?.  - 

CO  O  CD  CD  CD 


CD 


a 
o 

CS 

•c 

•  »H 

§• 

dl 

o 


u    s 


aeS  _  c^ 


Deutschland 


—     421     — 


Deutschland 


o 


o 

CO 


tS  g  'S  «^  ^-g  o^^  o  '^  '^  .g  o  -g 

^      .  00 


O  O 
CO  O 


o 


O  O 


^  00  '^  O 


o 

CO 


o 

CO 


P4 


o 

CO 


^«NiH'^CO'^i-iO 


Vi 


5  0* 

Im 

(D 


.S 

Vi 

ä 


V 

ü 

Q 


k  jO  f  »K  ,^  »N 

S   tfc     -    -    -    - 


C<l  G«  ^  ^  «sj  O  -s^ 

o  ö  d  d  *«  ö  *ö 


o 


O 

CO 


O 


o    ^ 

Vi 

P4 


O  4> 

(M  <^  ^  CO 


CO 


4a 


00 


00 

B 
O 


•3 


S 

^*^  »1^ 


4) 


^N  CO  C^ 


00       «^ 


O 


;^tJ1  (M  O    g  O 
"(N  i-i  fti  Oi 


^O  »C  »«  O  "§ 
•"iH  CO  CO  CO  «« 


CA 


S 


Vi 

.^3 


2 

o 

Vi 

.13 


'S 

(D 


00 


•  1-4        ^ 


o 


•T3 

s 

0 


o 

o 

Vi 

o 


o 


Vi 


S  SS 


td  (z)  S  Pd 


I  I 


Vi 

■e 

Vi   ^ 

o    q 

o   o    _  _ 

H  td  H  H  H  H  H 


6 


0 
Vi 


I 


^ 

o 


0 

£  ä 

I  ^ 

OQ  C 

§  1 

I  'S 

ig  00 

'S  o 

OQ  ^ 


a 

Vi 
V 


üd 


.13 

Cb^-4 

o   o  93 


08 

33 

1 

P 


5 

a 

i 

60 


•a 


o 


^       o 

'S  .« 

I  ^Ä 


0 
o 


t^  *  0  O 

'S  P  ö 

>^  §  o  ® 

®  Ä  fi  ^  S 

OD    CS  93  1^  f-j 

SOB      Ob  cd  08  CO 


—     422     — 


Deutschland 


£  *  I  <§  I 


■R  -a    -   ■  .'S 

ai«'"Ot-o'-'  CO       iH  «       «       OS       ** 


I 
1 


O  M  'S  o  o  o 


I  =  ^Sl" 


■1^1 


I  |j3  ^ 

flu 


•^1  s 

^  J  J 


II     1 


11^ 

sM 


!|,||I|||m.||||imI  llfii 


Deutschland 


—     423     — 


Deutschland 


— •  © 


<;o 


a   iH 


o 


;:;>-<Ä  Qo  00  00  o  ^^ 
o  ^  «  2  ^ 

tH  CO 


O  O  -*^ 
CO  <Ä  -^ 
.     .  O 

«O  '^^  ^ 


tC  o  o  o 


I  I 


t*  t^ 


»-  ^  w  s 


o 

lO  CD 

Ti  "^CO   CO  CO  CO  CO 

"^   1-i   iH   1-^  1-1   tH 


O 

N 

I 

Q 


t    'S  X  O  00  CO  CO  O  O  -S  ^ 

S       CiHCOiHCOCOt-k«     £i 

o 


kOcoa5(N(N»ooco 

1-^    tH    tH   C^   CQ 


•i44  ^  -H^   CO  O 
C<l  91  (M  CO  CO 


o  o 

CO  c^ 


o    -^  OD  p  QO  <0  <0 


CO 


00  00  t* 


e 


§1 


1H  1FH  iM©l  00 


CO   iN 


Öd  ^ 


OO 
coC<l 


2    •S^'^<MOO<NO*SCOCOCO 
> 


CO'SOOO'^OtJi 
JH    r-i    ,-•    rH   Ol   -^   <M 


^^^      ^^"      ^^P      ^^J^      ^^J" 

(M  (M  5^  (N  <N 


o  o 

CO  CO 


CO 


o 


CO 


•  CO     • 

I 
O  O  O 
(M  <M  CO 

• 


53 


rd 

i-H 

'S 

tu 


o 

s 

■'S 


»4 


0^ 
MO 


oS 


o 

b4 


Im 


fc^    _r 


§ 

TS 


o  o 

•^  00 


I  I  I 


r-  iH 


•'S 

08 


o  o  'S  ^  o 

S  S  .2  Ph  <M 
'-l  ^  ^  ^  '^ 


00    :53 


:ö 


PL4    Ol 

MM 


a 
'S 


o 

S 

o 

a  0« 

a> 
•  •-«    c 

S3  ^ 


^    MS 

^  CO 


OD 


SJ 


'TS 

a 


I  I 


I  I  I  I  I  .s  I  I  J  M  I  I  I 


C 
0) 


a 
ca 

Cl5 


Deutschland 


—     424     — 


Deutschland 


=3-3 


CO 


CO 


tO  O  CO 


^     ;i^     (^     1^^ 

^    tH  C<3   T-i 


(N  o  p 

CO  G^ 

•""^ — O    »H 


Ol 


^q(    ^qi    ^qi 


t-4 


0) 


■^'^"^'^'^«^tH<*^I>-C<5C0<0««^ 


a 

a 


ice 


t  S 


6fi 

e 


O  O  O  Q 
CO  O  ILO  OD 


.Im  ^  C»3 


00  00  o 


2!4  CC  CO  kA  00  2> 


0) 


o  o       «^ 

•  ^4     W    _4(    .rs 


CO  <«-< 


•o 

00 

I 


.^^<N 


er 

c- 
co 

C 
O 
> 


O 


o 

CO 


§§ 


4> 


O  ^M        X  Qß  ^ 


^  eo  eo  &0  00  eo  <t: 


••N  ^5  ^^  •»« 


00 

-  o 


O  O  O  CO 
CO   CO  CO  cc 


'  «-OOP  rs,.0®COO® 


CO 


s^ 


II 

•73 


.      ;3 


•5  iJ 


©  1 

^  -4-» 

"  'S  -T! 

^  Im   bd 

a 

ci  «    0) 

<i>  ©  ^ 

©  © 


.2   2   § 

^cS  s    . 


©       © 
1-^     1-^ 


.5«     o     p     *     * 

^:^  ^q  ^:^  a  S 


Deutschland 


425     — 


Deutschland 


^-S       o  p  o  o 


o  a 


CO  \0  kA  O  *g  O 


CO 


o  O  o 


•       •       •  cfc       * 

5    tH    tH    •**    tH 


^2 


o 

CO 


O^COCOCO'I>-COCOCO<00'H<0 
*^  *^  tH    tH    tH    CO  1-H 


o  o  o  o      o 

CO  CO  CO  CO       CO 
»H     f  Ö  Ö  C>  CO  ö 


o 


o 

N 
o 

iS 


M 


S 

o 
6S 


o  *ä 

CO 


2e  «^^  »^ 


-t  O  '^ 

QQ 

u 

Ol 


99 


'«^COOOO(N'^^ 

T-»    tH    tH    ,-(    Ol   O 


o 

o  .^ 


o 

uO 
00   rH  ©9 


.£ 


00  "^  «G 


5  .«      3  «  .^ 


^  ^;o  o  o  o 


c 
o 
> 


^m    <s>           .     .   « 

<D 

<N'^  ;i-«ä  oo^  o  «fe 

"fH  -*  <J5 

0«  ^ 

(-1 


30 


u 


•»     •>      »s  CO    5^ 


•N    CO   CO   CO   CO 


<*H     ^^      ^     '^     ^* 


00  00  QO  O 


eis  ^  «C 


^  2 


Sh    O 

«SS 

a  *^ 

a  ^ 

I  s  g 


»3  «ä 


o 

00 


00 


a 
a 

CO 

00 


S 

o 
o 

.SS    00 


S 


0    oS    0 


I 


03 

O 


c 

OD 

o 


15 
O 


33  _a__ 


I    Sil 


I  !    I 


B     i  2     =     0»-..; 

I  |i  ■  I  ||i  l|ti 

:c  ^  X  X  X  X  X 


=  5  g 

"5  "2 -3 

■s    >  s, 

"I  --J  i 

i    Hl 
.»  J|*  llJ 

Sa  -s'^     S   -S-i^ 

=  »^  s—  «s  "SS  - 
=  ~ -2  £  ~  c  £  USo 
r.  V.  :^  -^  X  Sä  !*  X 


Deutschland 


—     427     — 


Deutschland 


a.tj 


o  o  o 

kA  lO  lO  CO 


C£)C£);OCOCOCOCO^tH«-I 


CO 


O  O  (NO        O  O 

CD  CO  CD  ••-4  O  ^  lO  lO 

"  ö  ;>«M  ö  ö      CO  CO  o 


O 

o" 

CO 


o 

o" 
CO 


0) 

a 

M 

1-4 

Cd 


u 

s 

faO 

c 


S  S  aS 

^^   ^^   ^^ 


\0 


o  o 

rH    CO 


99 


o 

J3 


30 


00 


u 
o 
> 


O 
CO 


.hl 


•»        rs        «N 


o 

CO  00  "^ 

per 

o< 

Sl 

24 
[per  Stk.  0. 
[  —   400 

o 

O  ^O  OOOO»ftO<N:0 
ooO'^'^aoQOOO  iH 

th  00  Ol  <M  tH  1-«  1-« 


o 
CO 

/-C  *^  'S 


r*  rs  r^ 


Ol      <M 


•  g 

•  <A 
•  •^ 

U 

.     « 

na 

•   a 

'S  " 
is  B 

S  « 

CO     P 

-     ® 

O     CO 
>    bO 


o 

SS 

c 

'S 


s 
(-1 


a 
a 

CO  'C 

§a 


O     O 


Ol   CO   "^ 


'S 

o 
OQ 


O 


Deutschland 


—     428     — 


Deutschland 


^  d 


o 
o 

o" 

o" 

CO 


»4 
p4 


o  o 


o 


ccö 


o  ^  o  o  o  o  c^ 

CO    iH   ©.j 


<^  CO  <N 


c  o 

»«         O         O  O*^  tN 

®  ®  O  ^;r"«  O  <N  o 


?o 


O  <N  '-'         Ol 


O 


^^  CO  O  '^ 

C4  «^ 


hl 


0) 

d 
hl 


-§ 
S 


o 
N 

hl 

'S 

d 


C 

o 

60 


O 


OD 

Im 


o 


60 


CS 


j^  iH    i-(    ■»H  ©1  ©1  T-l 


<o       o 

O   iH    -f* 


CO 


•n 

3?, 

1 

O 

5r 

00 

9 
o 
> 

per  Stk.  0.  40 

[    -       640  per  q  j 

90 

frei 

85 

600       per 
12 

frei 

CO 


so 


O 


C 
CO 


<^  «pM  o  «^s  s  ^^  ..^ 

«fc       ^  CO  o^^ 


(N 


d 
hl 

Cd 


3 

33 

o 

Im 


o 
QQ 


TS 

«    d 
•C   =3 

l^ 

ZQ  Ol 


9 


O      t»  00 


d 
a> 

d 

OD 

q3    od 


03 

d  J4 

Ih  03 

'^  ^ 

S  *  'S 

d?  h4   d 

CD  .—I      Ih 

08  0)      ' 


•3    ■1-4 


H  H  H  EH  H  H  H 


Deutschland 


—     429     — 


Deutschland 


a.ti 


o 
CS! 


.2   o 


§s 


m 


O  CO  CO   «O  O 


o 

©^   tH   CQ  CO 


O 

.  o  o  o 

CC   O  \0  94 

O  CO  CO  o 


(N 


O 
CO 

o    .  o  o  o 

CO  o  ^  ^  «<^ 

o2ööö»«(N^^ 

«O  (N   ,H   <N   5^ 


O  O  Od 


Od 
00 


5 


c 

S  O  lO 

!5    iH    ^ 


CO  00  CO  GS| 


I 


o  -S  Qt)  CO  'S  !:^^h;  22  JJ  -g 


A 
**•* 


^;s-5«* 


,»-•     *» 


99 


*^  vH  ^  fH  vH 
60 


CO  QO  CO  ^ 


e 
o 

► 


0> 

*  •»  o  o  o  'S 

,     ^  CO  CO  CO  ^ 

> 


cococo'S 


rv         r^         r^         «\ 
^<         r>         9*^         r^ 


O 

.oSoo 

•^CO  ^04  <N 

O  '^  »-^ 

CO 


CO  CO  CO  CO 


o 
Ja 

s 

B 


§ 

»4 

'S  § 

'S  g 


c 

TS 

1 


a 

.a 

TS 
»4 


-1  s 


(-1 


®  -  9  -^ 

F-H  OD  P      Jh 

•ß  2  ^'^ 

■*»  00  OB     Q) 


d?     Od   rri 

<»  ^^ 
a    I 


c 

j  i 

.2^ 


0) 

u 

0 


o 


^ 

^ 

s 


s 

oS 


.S 
I 

m|  2 

©  2  S 

••--4  '^     rO 

o  o   S 

O  ^     CD 

O  *- 


^ 


o 
od 


a 


a.s    S 


B 


'S  «S  cS 

9    A    C3 

.  OD  _a  S 


2       I      ^     OQ     03     0)     V       I       9 


S  £ 


bco 


o   o 


5    »    (^  ::5    I 
^  .»^  «^H  «-^    I 

0)     O     dD     O       i 


=^    I 


PL| 


d 

oä 

d 


^ 

• 

o 

-flö 

«M 

.s 

• 

« 

•» 

M 

a 

o 

(m 

.«ö 

!> 

««-4 

s 

<v 

o 

0»» 

oä 

p4 

•§ 

< 

9« 

1 

»4 

ofi 

es 

u> 

O 

1 

^ 

00 

0) 

00 

P4 

« 

Cü. 

»H 

oS 

_S 

d 

'Ö 

a> 

B 

i^<t1 

'S 

d 
d    o 

^^ 

S  'S 

..  d 
/    »^ 

'S  3) 

2    a> 

©      d 


Deutschland 


—     430     — 


Deutschland 


a 


TS 

P 

s 

4> 


o  o 


JA 

s 

M 


C^  th  O  O  ^ 
r      c      r      c      c  <M 


a 

M 

Q 


ja 
d 


I« 


5     t-  C^  G^  ^ 


O  '^  -1«  'S  c^  CO 


CO 


51 
3 


% 

^^* 


u 
JS 


0» 
oe 

e 

9 


-*»-*«  'S  ^  «  2 

**■*  ^        CO 


H     CC  ^  '^ 

o 


•^    A-.  »"^ 


o  a 

Ö  C 

.-  © 

c 

"•<  p 

*  'S 

a  ^ 

«  «    c 

fco  t^    ® 

^  ^     P 

>  IcS 


» 


«>0 


p 

» 

« 

9 

*^ 

SP 

ra 

u 

J2 

X 

P 

r3 

OJ 

^3 

P 

P 

ti     "*'     O     i-'     lij 

cß  O  cS 


C03   CO 


c^  CO  "^ 


»o  CO  !>•  00  a> 


t^  •» 


,0 

o 


o 


!V 


o  js  fco 

^  h    <» 

tj  ^   PS 

p  o 

o3  ^    • 

fco-o  'S 

p  p  (^ 

0)  &^<^ 


»« 
P 

<o 
Cm 

p 
p 


p 

P 
P 

fco 
o 


^  00 


P    P    o 

£d  a  s 


2  a 


fco 

es 
> 

S3 
*p 


N 


p 

od 


P 
P 

'S 

as 

ja 

p 
o 

Q 
ä 


"oi 
H^ 

p 
p 


N 

P 

(-1 
4> 

P 


P 
(-1 

ja 
p 


(D 


a>    P 
S3  CS] 


P 

•q  p  2 


p 

•  o 

p 

•  P 
o 

ra  .§ 

J3     ^ 
^    s 

^    P 

'S  '^ 

P  ;j 


fco 

p 


ja 

ras 

P    -^ 


<«1 


Q) 


1^ 


«2;    a> 
-2    2 

O     O 

t4M 


p  *^ 

8^ 

p 
§^   fco 

^  :p 
O    o 

MC5 


p 
p"^ 

(U    oä 

P    P 

^    g 

-«j1  p 
^    p 

C^     oS 


na  ^ 

'^;p 


2   «'^ 


.OQ  * 


fco  S 

r— I       O 
Vi      00 


P 

rs     O 

^  'S 

03     O 


PC? 
cpä  n 


;;  'S  ^ 

p    o   p 
fco        ^ 


$ 


©  e6 


N    © 


^   n  5Q   "^  O   CO   t>-  00 


P 

a    fco 
•S  'S 


Oi  o 


oS 


3  § 


Deutschland  —     431      —  Deutschland 

Veredlungsverkehr. 

Der  Yeredlungsverkehr  besteht  darin,  daß  man  Waaren  nach  einem  Lande 
sendet,  um  denselben  dort  einen  weitem  Grad  der  Bearbeitung  geben  zu  lassen, 
und  daß  die  Staaten,  zwischen  welchen  dieser  Verkehr  stattfindet,  die  betreffenden 
Waaren  zoll-  und  abgabenfrei  ein-  und  zurückgehen  lassen.  Zwischen  der  Schweiz 
und  Deutschland  ist  dieser  Verkehr  sehr  bedeutend  und  daher  vertraglich  regulirt 
(s.  Art.  6  des  Vertrages,  Seite  440).  Diese  vertragliche  Regulirung  bezieht  sich 
aber  nur  auf  den  Gef/enseitigkeUsveTkehT  (Veredlung  im  anderen  Lande  und 
Bückfuhr  in's  l'ersendungsland),  während  Deutschland  auch  noch  den  sog.  Transit- 
veredlungsverkehr  gestattet,  d.  i.  die  Veredlung  in  Deutschland  und  nachherige 
direkte  Versendung  in  ein  drittes  Land,  anstatt  der  Rücksendung  in  das  Ursprungs- 
land. Dieser  Transitveredlungsverkehr  kann  deutscherseits  jederzeit  durch  ßeichs- 
tagsbeschluß  aufgehoben  werden. 

Die  gesetzlichen  Grundlagen  des  Veredlungsverkehrs  sind: 
a.  Li  der  Schweiz:    Artikel  2r/  des  Bundesgesetzes  über  das  Zollwesen, 
d.  d.  27.  August  1851,  lautend: 

Der  Bundesrath  wird,  wenn  besondere  Interessen  der  Industrie  es  erfordern, 
für  diejenigen  Stoffe  und  Erzeugnisse,  welche  zu  weiterer  Verarbeitung  aus  der 
Nachbarschaft  in  die  Schweiz  oder  aus  derselben  in's  Ausland  geführt  und  in 
einer  angemessenen  Frist  vom  Aufgeber  zurückgenommen  werden,  Ausnahmen 
von  der  Zollpflichtigkeit  eintreten  lassen. 

(Die  Ausführungsbestimmungen  zu  diesem  Gesetzesartikel  finden  sich  in  der 
^Vollziehungs Verordnung  zum  Zollgesetz  vom  27.  August  1851",  Artikel  106, 
107,   108.) 

6.  In  Deutschland :  §  115  des  Vereinszollgesetzes  vom  1.  Juli  1869,  lautend : 

Gegenstände,  welche  zur  Verarbeitung,  zur  Vervollkommnung  oder  zur 
Reparatur  mit  der  Bestimmung  zur  Wiederausfuhr  eingehen,  können  bei  Be- 
achtung der  bestehenden  Kontrolevorschriflen  wegen  Identität  etc.  vom  Eingangs- 
zoll befreit  werden. 

Ausnahmsweise  kann  in  besonderen  Fällen  Zollfreiheit  bewilligt  werden, 
wenn  Gegenstände  zu  einem  der  bezeichneten  Zwecke  nach  dem  Ausland  gehen 
und  im  vervollkommneten  Zustand  zurückkommen. 

Auf  Grund  der  Statistik  für  das  Deutsche  Reich  haben  wir  ermittelt,  daß 
in  den  Jahren  1880 — 1884  folgende  Waarenquantitäten  den  Veredlungsverkehr 
passirten: 


4 

Schweiz.  Waaren  (ohne  Vieh),  im 
deutschen  Zollgebiet  veredelt 

Deutsche  Waaren  (ohne  Vieh), 
in  der  Schweiz  veredelt 

1 

( 

1 

2 
Vo  allnr  i.  deutschen 
ZoUgeb.  veredelten 
Waaren  (ohne  Vieh) 

3 
von 
llubrik  1 
im  Transit 

4                                 5 

<^/o  aller  im  Ausland 
veredelt,  deutschen 
Waaren  (ohne  Vieh) 

1880 

q 

28,142 

1,7             q 

9,054 

q  35,165              26,3 

1881 

1» 

35,034 

1,« 

9,594 

,   82,341  1)         45,0 

1882 

fi 

25,822 

1,1 

8,227 

„   42,560              29,0 

1883 

T 

26,101 

1»5                  „ 

10,384 

,   37,704              28,7 

1884 

« 

25,643 

1»3                   y. 

13,680 

„   38,222              28,4 

Um  nun  zu  zeigen,  welche  Veredln ngsmanipulationen  beidseitig  hauptsächlich 
in  Anwendung  kommen,  lassen  wir  hier  zunächst  die  bezügliche  schweizerische 
Aus-  und  Einfuhrstatistik  folgen,  um,  anschließend  an  dieselbe,  hauptsächlich  des 
Transitveredlungsverkehrs  wegen,  eine  Zusammenstellung  der  Hauptpositionen  aus 
der  deutschen  Statistik  folgen  zu  lassen. 

*)  Davon  47,241  q  Bau-  und  Nutzholz. 


Deutschland 


—     432     — 


Deutschland 


6C 

a 

> 
M 

a 

cd 

ll 

« 
Q 

'S 

cd 

a 

'S 


\£  «  w  ^ 


•4     1* 

CO    «^ 


o    e    lo    CO 

e    © 

o 

r» 
"• 

r-    o     e 

O  O  Ci  »H 

o  o 

o 

oa 

«  o  o 

O  O  O  -• 

o  o 

o 

X 

00  o  o 

o 


iH    CO 


Ol 


X    rH    ;0    "^            »-I    1-» 

o 

CO 

r«  X  X 

-,o  O  X  ^ 

c^ 

5^ 

CO  1-^  t* 

Oa    iH    O 

CO 

©^   o^    • 


CO    tH    tH 


I  I    -^ 


S  =  |        ©i 

Sä« 

— ^  9 


I   I 


CO   X  CO   00  G^ 

kO  CO  o  CO 
»o  "^  aa 


CO  O  X  o  o  o 

tH    CO   O    1-H  CO 

t*  O  X        »c 


(N 


CO 


I  I 


CO 


O  CO 


I  I 


^         ^ 


I  i 


CO  O  O   X 


a 

2 

> 

u 
9 
M 

a 

cd 

a 

Q 

CD 

e« 

I 


"  5T-  •    o    ® 

(■  k  k  •*       vk      •« 

•ä  S"  Oi  O  o 

o 


s 


CO  C^  CO 

1-1       CO 

G^ 


oocooieoooe 
OOOOOt^OOOO 

oooooxoooo 


OiC^-CO^H^-r-lOOt* 

C^h-  COO  CO'H(NCO 

CO  X  X    •H 


»« 


CO  Ci 


o    ©    o    -• 

•\         ^  •»  «s 

p  O  O  O» 
5  O  O  r* 


(?< 


X  CO  5^  CO  "^  r* 

1^  CO  t*  th  ^  ©i 

X  CO       \0 


OS 


eo 

I«  I 


OD 
OD 


X  O  CO  X 

rH    -^    t*    X 


COXCtit^O^'^O'^CO 
O'-i^ÄOSXCOihO*» 
-^J«  t*  (N  CO 


CO 
CO 


I  I 


X  O)  o 
CO 


^    I 


CO 


_fea  ^t*r^CcO'^c^a>oaicao 

Säj=  OC<IC^»h  COCäOOOSO'Ti* 

•  ü  S  t>  CO  O    iH 

r~  •;*  .fl  •«  •« 

25«  -  2^ 


"^  ^^     I 


t* 
t* 

o 


* 


X 
X     , 


^   C^    rH 
O 


^ 

O 


V    -  = 


u 

S  2  I 

o  5    - 


Ui 

od 


a 

«^       r- 

O  § 


o 
B 


g  §  S  I  J 

>5  Ä  2  -S  ^ 

©  ® 

•»       •"      ^      •-    53 

X  ©     N 

©  pO 

'S  ^ 

I  S      I 


c: 
© 

u 

MS 


a 
© 

© 

30 

© 

PQ 


© 


I  I 


B 

© 

kl 

es 

0     © 
©     ** 

"*        Sa 

a   c  3^ 
t    N   © 

a        'ü    c3 

©•Sa 

;ä    a    ö 
«S    a    c> 

©    a    B 

'^  J 

M  ' 


'   a  • 

© 

a 

•  2  • 

•  e  • 

u  a 

3     N 

cä  «r^  © 

V-       >H  &4 

Od    ©  -S 

04=:  zu 

^  ••■^  •^« 


©  ^    2    c 


c    P 


X 


I       I       ll 


-5  a   3 

>^  Jr 

S  * 

=  ^ 

Ä  a 

a  a    I 

©  ©    I 

X  X 


i  l 


•   p    a     • 

• 

• 

• 

©   © 

4>    <*d 

p 

• 

• 

^      X 

.    *^    - 

JS 

flö  11?    • 

<6 

• 

P 

©  ^ 

^ 

a 

© 
Ix 

© 

•c 

•^     CS     © 

i 

MS 

3D 

3 

a  N  « 
N    =  S 

N 

(^ 

Hq 

3     —  "^     ^ 

© 

•4^ 

Q 

a 

a 

© 

3 

© 

s 

-§     tO  *     3 

K 

^ 

N 

2  g^  ^ 

2  .5    ©   t 

P 

s 

a 

© 

ja 

s 

©" 

©"a  £  X 

t^ 

© 

o 

O 

©     ©   TS 

a    a   C  _g 
©    ©   ©  -r 

© 

,0 

3 

Ca 

3 
< 

1 
N 

P 

Im 
3 

3 

P 

3 
© 

B 
1 

0S 

s 

3 
»S 

33 

TS 

p 

3 

X     X     ac     *J 

M 

*  *4 

^■^ 

•■^ 

•  •«    .»^    ..i«      OB 

93 

© 

© 

© 

:^  :^  Ex^  S&4 

Em 

^ 

Cm 

^ 

I  I 


I  I 


433 

;^"22     gg     g'g'«"    9; 


-  00  O 


5  o       o  a 


-  I  I     "^  I  l: 


I  I  9"^  I  I  '"  I ' 


I       -II; 


I    PS  I  tD   -I  Ö 


g2 


§S3S 


-H      ,    W  -^  X 


M  S     -  I 


5  ai:  J 


■  -M 
•  g « 
•1  al 


all  -sS  -S  aäs 

^    ..:  "   5  .1  r«  S    S  -'    a  -2 


I     I 


S  =a 


a'  '^ 


SB  i 


I    II 


l'H-S^ä     -     i  ä  I  ►■  & 

ilkiwlitluchkfli-LBilkoa  dar  SchwaJi. 


I  a- 


f  e  i 
»3  ' 


I  I 


Sä 


s-S  5- 

Ho  &- 


Deutschland 


—     434 


Deutschland 


c 


1 

> 

N 

a 

cd 
P 

'S 

od 


r*     O 


C^ 


O 

o 


e 
O 

c 


C      '^      © 

o    e    e 

r-    e 

«D 

c 

O  (N  O 

*o  O  O 

t^  O  O 

'H   o 

-^ 

O 

O  X  o 

Oi  O 

^ 

O 

CO 


5^ 


OS 


tJI  ^  O 


I  S  I    I      - 


•N  o  wt; 

-^  O 


tH   Oi 


II"    I 


3i 


^ 


i 


I    -M   ^  1-1 


*i  \ 


Sä  2  «  O  O 

-^  s 

Q 


OS 

O 


OS   CO      I     rH      I  I     t>-  O 


'N  «^  C  ^  C   *-• 


X  th  X  Ȁ 

'N         l^         ^ 


a 

's 


9 

N 

c 
i2 

"3 

CK; 

cd 

.3 


bi  k  b 

■*  c 

c     .   «< 


caooee«ot«ec 
OiOJOOr^cOÄw"^ 


iH    »ft    r^    t'»  iß    vH    ,H 

"<*  "^  «^        c^ 


Ca  (N 


X 


€0 


=    I  r- 1  I 


C      C      M      C 

#<^  r»  ^  V^ 

C  O  05  O 
O  O  Ci  o 


iH    lO    1-t    l>-   O 

•Ji   C^   CO    1-«   CO 


X  ^  G^  X 
^  '«ji  -^  00 

^  "^  CO 


1^    CO   00    ""O    tH 


I  I 


(N  CO 


CO 


t* 
l^ 


I  I  •  I    I 


O  O«  CO 
O  ^  "* 

CO 


30  -c  •£ 

^7    M    ;j 


n  X  o  uo 

»H    3^    l'«    iH 

^  •^  CO 


•>r  O  CO  o 
•^  ^  o<  X 


CO   1-»   X 


5i  5^  <N  X  X 


3 


CT^    r 


a 

u 

'■4-t 


< 


d  ff 

a>  2    P 

c  a   <D 

GQ  S:  pLH 


S  '^ 


I    !    I  „•  I 


'S 


53    S    s 

t    SP 
•S    vi 


s 


CS      *^ 


•    c 

.  au, 


N 

« 
IE 


r»  ^  **  #*       ^^  ^  ^  9-  ^ 

»^         »*         #*         ^.      s^  «*■         ^«  r*-        *" 


t. 

^ 

-4-» 

•4^ 

pO 

C3 

fr- 

c 

OS 

p 

ä 

»« 

c 

u 

c 

s 

*o 

N 

p 

C3 

1 

c 

Cd 

a> 

fci-  t> 

2  g 

ei  ^ 

Ol' 

bc  o 

O     o 


c 

s 

(0 

:a3 

«M 

S 

»« 

p 

a    *^ 
S   S  :* 

*-   S   «r 
«2   p  ^ 

(MD  £ 


P 


P 


3   '^ 

P 


s 


M    C 

PQ   o 

ac 

e   p 


P 
03 

s 


I 


p 

08 

P 
0) 


«  1 


o  d)  ^ 

I     1=3    1=3    1=3 


o 


Deutschland                                        —     435     —  Deutschland 

Aus  der  folgenden  Zusammenstellung  der  Hauptpositionen  der  deutschen 
Statistik  pro  1884  ist  ersichtlich,  für  welche  schweizerische  Waaren  der  Trans it- 
veredlungsverkehr  in  Anspruch  genommen  wird  und  in  welchem  Yerhältniß  der 
schweizerisch-deutsche  Yeredlungsverkehr  zum  entsprechenden  Gbsammt-Yeredlungs- 
verkehr  des  deutschen  Zollgebietes  steht. 

Aus  der  Schweiz  Nach  der  Schweiz 

in  das  deutsche  Zollgebiet     aus  d.  deutschen 

eingeführt  ZoUg.  ausgeführt 

12  3                        4                     5 

ab*        **od.  entopr.  Von                 ^j^    «.io  d.  entspr. 

Gefl.-EiDf.  Bubrik  1                         6ei.-Aaaf. 

4          d.  d.  Zollg.  s.  Transit               ^       d.  d.  ZoUg. 

Baumwollgarne 399          1,9  87         1229       47,o 

Baumwollgewebe,  inkl.  Tüll,  Sammete, 

Gardinenstoffe 15665       ö7,o  12648         2093       74,7 

Baumwollwatte —            —  —                  1     100,o 

Baumwollene  Strumpf  waaren      ...     —           —  —                97     100,o 

Baumwollene  Spitzen  und  Stickereien  .      639       96,6  0,3                6        75,o 
Eisen: 

Brucheisen  und  Eisenabfalle  ...        40         0,o7  —             —           — 
Schmiedbares  Eisen  in  Stäben,  inkl. 

fa^nnirtes 157          0,8  —                91        17,o 

Eck-  und  Winkeleisen       ....     —  10       39,o 
Bohe  Platten  und  Bleche  aus  schmied- 
barem Eisen 15         0,o9  —              252        24,8 

Eisendraht 1        33,8  —            — 

Eisengußwaaren,  ganz  grobe  ...        15          2,8  2             29          6,8 
Eisenbahnachsen,    Eisenbahnradeisen, 

Eisenbahnräder,  Puffer      ...     —           —  6       60,o 
Eisenwaaren,  grobe,  nicht  näher  be- 
zeichnete             286       22,8  154             18         5,o 

Id.,  abgeschliffen,  gefirnißt  etc.,  weder 

polirt  noch  lackirt       ....        36          6,o  9             46        29,o 

Id.,  andere 65        10,7  —                35          8,o 

Id.,    feine,    aus  schmiedbarem  Eisen, 

polirt  oder  lackirt 65       42,«  61                4       15,o 

Getreide : 

Weizen 2838        32,o  —          10136        35,o 

Roggen 252         0,7  —              568         4,o 

Hafer 91          7,o  —                67        10,8 

Spelz 1128       93,0    .  —           5509       99,o 

Gerste 455          9,2  —              801        18,o 

Mais —            —  —                  3          9,0 

Glas  und  Glaswaaren 8          4,7  —                  4          3,o 

Holz: 

Bau-  u.  Nutzholz,  roh,  europ.,    hartes      503          2,4  —           3406        22,5 

p     „         „            «         «      weiches    1003         0,2  -^           8405       54,7 

Holzborke —           —  —              192          8,o 

Klaviere 40       21,5  —                14       36,o 

Kleider  und  Putzwaaren  von  Baumwolle, 

Wolle,  Leinen 18       31,o  —             211       ^'i.^ 


^ 


Deutschland  —     436      — 

Leder 19 

Schuhmacher-  ood  Sattierwaaren,  grobe  42 

Leinengarne 31 

Leinwand,  Zwillich,  Drillich       ...  173 

ICalz 22 

Haschinen: 

Lokomobile 10 

Maschinen   nnd  -Theile,   vorwiegend 

ans  Holz 25 

Id.,  überwiegend  ans  Gußeisen   .  366 

Id.,  überwiegend  ans  schmiedb.  Eisen  38 

Id.,  „  „    anderen  unedlen 

Metallen 18 

Musikinstrumente,  exkl.  EHaviere    .  20 

(Papier)  Druck-  und  Schreibpapier  327 

Papier-  und  Pappwaaren       ....  58 

Baps  nnd  Bübsaat 57 

Rindshäute,    rohe,    gesalzene,   gekalkte, 

trockene — 

Seide: 

Ungefärbte  Seide — 

„  Floretseide,   Abfälle  von 

gefärbter  Seide — 

Ungefärbte  gezwirnte  Floretseide     .  — 

Zwirn  aus  Rohseide 0,60 

Gefärbte  Seide  u.  Floretseide;  Lacets  81 

Gewebe    von  Seide   oder  Floretseide  12 

Id.,   in  Verbindung   mit  Baumwolle  186 

Id.,  in  Verbindung  mit  Leinen,  Wolle  0,28 

Strohbänder — 

Strohhüte Stk.145 

Taschenuhren 0,17 

Wollengame 8 

Wollene  Tuch-  und  Zeugwaaren     .     .  202 

Gesammtbetrachtung  über  den  schweizerisch-deutschen 

Handelsverkehr. 

Wir  haben  auf  Seite  375  gezeigt,  daß  bei  Außerachtlassung  der  Edel- 
metalle, der  rohen  ungefärbten  Seide  und  der  rohen  Baumwolle  die  schweizerische 
Ausfuhr  nach  dem  deutschen  Zollgebiet  sich  von  Ende  1881^)  bis  Ende  1884 
um  zirka  300,000  q  oder  1,2  ^/o  vermehrt  hat.  Wenn  es  nun  auch  Thatsache 
ist,  daß  an  dieser  Vermehrung  weniger  die  Industrie  als  gewisse  landwirthschaft- 
liche  und  Boden  produkte  (Obst,  Holz,  Eis,  Kalk,  Gyps,  Theer,  Cement,  ungenannte 
Erden,  Milch,  Heu,  Hülsenfrüchte,  Sämereien  etc.)  partizipirten,  so  muß  doch 
zugestanden  werden,  daß  sich  die  deutschen  Zollerhöhungen  von  1879/80  im 
Allgemeinen  weniger  schädlich  bewiesen  haben  (wenigstens  bis  Ende  1884)  als 
befürchtet  wurde.  Es  haben  trotz  denselben  einige  unserer  Hauptindustrien  ihten 

')  Wir  sehen  vom  Jahre  1880  ab,  weU  dasselbe  ein  ausnahmsweise  schwaches 
Ansfuhrjahr  war. 


Deatschland 

1,1 

640 

67,» 

34,0 

2 

5,4 

6,0 



56 

3,6 

7,7 

115 

23 

0,7 

2,4 

— 

10,» 

— 

67 

51,0 

20,0 

44 

16,8 

12,8 

325 

20,0 

2,1 

5 

48 

6,« 

U 

11 

44.0 

31,0 

5 

24,0 

65,0 

283 

48 

11,» 

73,4 

7 

3,0 

81,4 

45 

99,8 

— 

1673 

100,0 

538 

100,0 

38 

100,0 

2 

100,0 

6,0 

0,14 

11 

100,0 

62,5 

23 

55 

87,8 

50,0 

6 

238 

99,. 

84,« 

153 

520 

93,7 

100,0 

0,28 

0,73 

100,0 

5 

16,7 

1,« 

8tL831 

24,8 

94,0 

0,14 

0,32 

97,0 

0,« 

— 

49 

1,7 

16,8 

90 

66 

15,8 

Deutschland  —     437     —  Deutschland 

Absatz  zu  yermehren  vermocht  (Maschinen-,  Käse-,  Uhren-,  Leinenwaaren-,  Thon- 
waarenindustrie,  Strohhutfabrikation,  Wollengamspinnerei) ;  die  Seidenwaaren- 
industrie  i^t  sich  ungefähr  gleich  geblieben. 

Die  Erklärung  hiefiir  findet  sich  wohl  zunächst  in  dem  Umstände,  daß  der 
momentane  Aufschwung,  welchen  die  deutsche  Industrie  unter  der  Schutzzoll- 
Aera  nahm,  eine  vermehrte  Zufuhr  von  Eoh-  und  Hülfsstoften,  theilweise  auch 
von  fertigen  Fabrikaten  bedingte.  Ob  dieser  Succurs  von  Außen  länger  anhalten 
wird,  als  bis  die  deutsche  Industrie  ihre  Einrichtungen  der  vermehrten  Nach- 
frage angepaßt  hat,  muß  sich  erst  noch  zeigen,  ebenso,  ob  die  rückwärts  ten- 
dirende  Tendenz  in  der  schweizerischen  Ausfuhr  nach  Deutschland  seit  Ende  1882 
auf  Bechnung  einer  alk/emeinen  Geschäftsstagnation  zu  schreiben  ist  oder  ob  der 
Bedarf  nach  fremdem  Succurs,  wie  oben  erwähnt,  in  Deutschland  im  Jahre  1882 
seinen  Höhepunkt  erreicht  hat.  Leider  läßt  sich  ein  bestimmtes  Urtheil  hierüber 
zur  Zeit  weder  auf  Grund  der  diesjährigen  deutschen  noch  der  schweizerischeiL 
Statistik  bilden. 

Selbstverständlich  kommt  bei  der  Beurtheilung  des  Handelsverkehrs  nicht 
nur  die  quantitative  Ausfuhr  oder  Einfuhr  in  Betracht,  sondern  es  fragt  sich 
auch,  unter  welchen  6re2<;2>2nbedingungen  sich  der  Verkehr  vollzog.  In  dieser 
Beziehung  wird  von  einem  Segen  der  deutschen  Zollerhöhungen  für  die  schwei- 
zerische Industrie  kaum  zu  sprechen  sein,  denn  die  Zollerhöhungen  werden  in 
der  Regel  nicht  vom  Konsumenten  allein,  sondern  auch  vom  Produzenten  bezahlt. 
Sie  reduziren  somit  das  Benefice  des  Produzenten,  und  zwar  vermuthlich  im 
Verhältniß  zu  der  Zolldifferenz. 

Besonderen  Grund  zur  Unzufriedenheit  haben  die  Baumwollin dustrie,  die 
Eisen-  und  Eisen waarenindustrie,  die  Fettwaarenindustrie,  die  Kautschukwaaren- 
fabrikation,  die  Müllerei,  die  Papierindustrie,  die  Schieferproduktion,  die  Schuh- 
fabrikation, die  Seidenzwimerei,  der  Viehhandel. 

Die  Leinengamspinnerei  muß,  sofern  man  die  Ausfuhr  pro  1877  und  1878 
mit  den  Ausfuhren  seit  1880  vergleicht,  ebenfalls  zu  den  benachtheiÜgten  In- 
dustrien gezählt  werden. 

Was  die  Baumwollspinnerei  und  die  Schieferproduktion  (gespaltene  Schiefer- 
tafeln) speziell  anbetrifft,  so  zeigt  die  Vergleichung  der  betreffenden  Prozentsätze 
auf  Seite  404/6,  daß  sie  sich  zum  Theil  von  der  fremden  (nicht  deutschen)  Kon- 
kurrenz haben  überflügeln  lassen.  Es  mag  ihnen  also  unter  Umständen  gelingen, 
das  Terrain  zurückzuerobern. 

Faßt  man  die  Objekte  des  schweizerischen  Kleingewerbes  in's  Auge,  so 
begegnet  man  in  der  Statistik  sowohl  solchen  mit  vermehrter,  als  auch  mit 
verminderter  Ausfuhr,  und  zwar  ungefähr  zu  gleichen  Theilen. 

Soweit  in  Bezug  auf  die  Ausfuhr. 

Die  Einfuhr  hat  sich  von  Ende  1880  bis  Ende  1884  um  ca.  1^720,000  q 
gehoben.  Davon  entfallen  allein  1' 700,000  q  auf  Kohlen  (1^124,000  q),  Zucker, 
Weizen,  rohe  Steine,  ungenannte  Erden,  Eis,  Kartoffeln,  Petrol,  Hausthiere,  Eisen 
und  Eisenwaaren. 

Verträge. 

Zwischen  der  Schweiz  und  dem  Deutschen  Beiche  bestehen  Verträge  zu 
Kraft  betreffend: 

Äktiengesellschaflen,  Konvention  vom  13.  Mai  1869  (A.  S.  IX,  S.  932, 
frz.  811). 


Deutschland  —      438      —  Deutschland 

Aaslieferufig,  d.  d.  24.  Januar  1874  (A.  S.  n.  F.  I,  S.  82,  frz.  69). 
Yergl.  Erklärung  betreffend  Auslieferungstransporte  vom  25.  Juli  1873  (Bundes- 
blatt 1873  III,  S.  5G9). 

Eisenbahnen,  a.  Anschluß  an  die  Centralhahn  in  Basel.  Konvention  vom 

14.  März  1885  (E.-A.-S.  n.  F.  VIII,  S.  61,  frz.  67).   Vergl.  hiezu  Konvention  vom 

15.  Juli  1873  in  A.  S.  XI,  S.  470,  frz.  360.  h.  Goiihardbahn,  Beitritt  zum 
Vertrag  mit  Italien  vom  15.  Oktober  1869,  am  28.  Oktober  1871  (A.  S.  X, 
S.  583,  frz.  545). 

Genfer  Konvention  vom  22.  August  1864  (A.  S.  VUI,  S.  526  (frz.  480J. 

Gerichtsbehörden  (direkter  Verkehr  derselben  untereinander).  Erklärung  vom 
1./13.  Dezember  1878  (A.  S.  n.  F.  lU,  S.  661,  frz.  624). 

Greneanstände  (bei  Konstanz).  Konvention  vom  28.  April  1878  /  24.  Juni 
1879  (A.  S.  n.  F.  IV,  S.  282,  frz.  246). 

Handel,  d.  d.  23.  Mai  1881  (A.  S.  n.  F.  V,  S.  458,  frz.  426).  Vergl. 
Vertrag  vom  13.  Mai  1869  (A.  S.  IX,  S.  888,  frz.  766)  und  dessen  Ver- 
längerungen vom  17.  Dezember  1879  (A.  S.  n.  F.  IV,  S.  367,  frz.  314),  sowie 
vom  1.  Mai  1880  (A.  S.  n.  F.  V,  S.  186,  frz.  168).  Betreffend  den  Text  des 
gegenwärtigen  Handelsvertrages  s.  Seite  439  u.  ff. 

Literatur  tmd  Kunst  (gegenseitiger  Schutz),  d.  d.  23.  Mai  1881  (A.  S. 
n.  F.  V,  S.  483,  frz.  448),  sowie  Konvention  vom  13.  Mai  1869  (A.  S.  IX, 
S.  919,  frz.  798). 

Medizinalpersonen  an  der  Grenze j  d.  d.  29.  Februar  1884  (A.  S.  n.  F.  VII, 
S.  446,  frz.  402).  Vergl.  frühere  Konvention  vom  20./29.  November  1872  (A.  S.  X, 
S.  1069,  frz.  1006). 

Metrisches  System  (intemat.  Maß-  und  Gewichtsbureau),  d.  d,  20.  Mai  1875 
(A.  S.  n.  F.  II,  S.  3,  frz.  3). 

Militärdienstbefreiung.  Erklärung  vom  11. /28.  Oktober  1875  (A.  S.  n  F.  I, 
S.  794,  frz.  727).    Vergl.  Art.  3  des  Niederlassungsvertrages. 

Niederlassung,  d.  d.  27.  April  1876  (A.  S.  n.  F.  II,  S.  567,  frz.  501)» 
sowie  Zusatzprotokoll  vom  21.  Dezember  1881  (A.  S.  n.  F.  VI,  S.  273,  frz.  263). 

Phylloxera  (international),  d.  d.  3.  November  1881  (A.  S.  n.  F.  VI,  S.  228, 
frz.   227). 

Post.  a.  Direkte  Verträge:  1)  Einheitstaxe  für  Pakete  bis  5  kg.  Kon- 
vention vom  1.  Juni  1876  (A.  S.  n.  F.  II,  S.  554,  frz.  488).  2)  Einzugs- 
mändate.  Konvention  vom  4.  Juni  1876  (A.  S.  n.  F.  II,  S.  317,  frz.  267). 
3)  Fahrpost.  Konvention  vom  26  /28.  Mai  und  7./18.  Juni  1883  (A.  S.  n.  F.  VII, 
S.  249,  frz.  227).  4)  Frankozwang.  Konvention  vom  25.  Januar  1878  (A.  S. 
n.  F.  III,  S.  340,  frz.  322).  5)  Geldanweisungen.  Konvention  vom  21.  Oktober 
1874  (A.  S.  n.  F.  I,  S.  212,  frz.  174).  b.  Internationale:  1)  Weltpostvertrag 
vom  1.  Juni  1878  (A.  S.  n.  F.  HI,  S.  673,  frz.  636).  2)  Beti-.  Geldanweisungs- 
verkehr,  d.  .1.  4.  Juni  1878  (A.  S.  n.  F.  HI,  S.  728,  frz.  665).  3)  Betr. 
Poststücke  ohne  Werthangabe,  d.  d.  3.  November  1880  (A.  S.  n.  F.  V,  S.  881, 
frz.  832).  A)  Betr.  Werthbriefe,  deklarirte,  d.  d.  1.  Juni  1878  (A.  S.  n.  F.  III, 
S.  711,  frz.  (JöO). 

Spreiffff/csrhosse  (Nichtanwendung  solcher  im  Kriege).  Erklärung  vom 
29.  November/  11.  Dezember  1868  (A.  S.  IX,  S.  597,  frz.  543). 

Teh'f/rapheu.  a.  Direkte  Verträge :  1)  Gebührenansätze.  Konvention  vom 
18./21.  Dezember  1876  (A.  S.  n.  F.  IV,  S.  371,  frz.  318).     2)  Nachtrag  vom 


Deutschland  —     439      —  Deutschland 

22.  Juli  1879  (A.  S.  n.  F.  IV,  S.  375,  frz.  322).    6.  Internationaler  Vertrag 
vom  10./22.  Juli  1875  (A,  S.  n.  F.  II,  S.  296,  frz.  254). 

Zollwesen,  Konvention  betr.  Abfertigungsstelle  im  Centralbahnhof  Basel, 
d.  d.  7.  August  1873  (A.  S.  XI,  S.  357,  frz.  360)  und  Nachtrag  vom  23.  Oktober 
1876  (A.  S.  n.  F.  ID,  S.  341,  frz.  322). 

Folgendes  ist  der  Wortlaut  des  Handelsvertrages: 

Art.  1.  (Siehe  auch  Schluß-Protokoll,  Seite  444.)  Die  beiden  vertrag- 
schließenden Theile  geben  sich  die  Zusicherung,  in  Beziehung  auf  Eingangs- 
und AHsgangsa.hga.heji  sich  wechselseitig  auf  dem  Fuße  der  meistbegünstigten 
Nation  zu  behandeln. 

Jeder  der  beiden  Theile  verpflichtet  sich  demgemäß,  jede  Begünstigung,  jedes 
Vorrecht  und  jede  Ermäßigung,  welche  er  in  den  gedachten  Beziehungen  einer 
dritten  Macht  bereits  zugestanden  hat,  oder  in  der  Folge  zugestehen  möchte, 
gleichmäßig  auch  dem  andern  vertragschließenden  Theile  gegenüber  ohne  irgend- 
welche Gegenleistung  in  Kraft  treten  zu  lassen. 

Die  vertragschließenden  Theile  machen  sich  ferner  verbindlich,  gegen  ein- 
ander kein  Einfuhrverbot  und  kein  Ausfuhrverbot  in  Kraft  zu  setzen,  welches 
nicht  zu  gleicher  Zeit  auf  die  andern  Nationen  Anwendung  fände. 

Die  vertragschließenden  Theile  werden  jedoch  während  der  Dauer  des  gegen- 
wärtigen Vertrages  die  Ausfuhr  von  Getreide,  Schlachtvieh  und  Brennmaterialien 
gegenseitig  nicht  verbieten. 

Art.  2,  (Siehe  auch  Schluß-Protokoll,  Seite  444.)  Hinsichtlich  der  in  der 
Anlage  A  verzeichneten  Gegenstände  ist  man  übereingekommen,  daß  sie  bei 
dem  Uebergange  vom  Gebiete  des  einen  Theiles  nach  dem  Gebiete  des  andern 
Theiles  gegenseitig  gänzliche  Zollfreiheit  genießen  sollen. 

Art.  3.  (Siehe  auch  Schluß-Protokoll,  Seite  444.)  Die  aus  einem  der  beiden 
Gebiete  eingehenden  oder  nach  demselben  ausgehenden  Waaren  aller  Art  sollen 
gegenseitig  in  dem  andern  Gebiete  von  jeder  Durchgangsabgabe  befreit  sein. 

In  Beziehung  auf  die  Durchfuhr  sichern  sich  die  vertragschließenden  Theile 
in  jeder  Hinsicht  die  Behandlung  der  meistbegünstigten  Nation  zu. 

Art.  i.  (Siehe  auch  Schluß-Protokoll,  Seite  444/446.)  Zur  Erleichterung  im 
gegenseitigen  Grenzverkehr  sind  unter  den  vertragschließenden  Theilen  diejenigen 
besonderen  Bestimmungen  vereinbart  worden,  welche  sich  in  der  Anlage  B  dem 
gegenwärtigen  Vertrage  angeschlossen  finden. 

Art.  5.  (Siehe  auch  Schluß-Protokoll,  Seite  444/446.)  Die  Befreiung  von 
Eingangs-  und  Ausgangsabgaben  wird  beiderseits  zugestanden,  sofern  die  Identität 
der  aus-  und  wieder  eingeführten  Gegenstände  außer  Zweifel  ist: 

1)  für  Waaren  (mit  Ausnahme  von  Verzehrungsgegenständen),  welche  aus 
dem  freien  Verkehr  im  Gebiete  des  einen  der  vertragschließenden  Theile 
in  das  Gebiet  des  andern 

auf  Märkte  oder  Messen, 

oder  auf  ungewissen  Verkauf  außer  dem  Meß-  und  Markt  verkehr  oder 
als  Muster 
eingebracht    werden ;    alle   diese  Gegenstände,    wenn  sie  binnen  einer  im 
Voraus  zu  bestimmenden  Frist  unverkauft  zurückgeführt  werden; 

2)  Vieh,  welches  aus  dem  einen  Gebiet  auf  Märkte  des  andern  gebracht 
und  unverkauft  von  dort  zuiiickgeführt  wird ; 

3)  leere  Fässer,  Säcke  n,  s.  w.,  welche  entweder  zum  Einkauf  von  Oel, 
Getreide    und  dergl.    von   dem  einen  Gebiete  in  das  andere  mit  der  Bft- 


Deutschland  —     440     —  Deutschland 

Stimmung   des  Wiederausgangs  eingebracht  werden,    oder,    nachdem  Oel, 
Getreide  u.  dergl.  darin  ausgeführt  worden,  zurückkommen; 
4)  Vieh,  welches  zur  Fütterung  oder  auf  Weiden  aus  dem  einen  Grebiete  in 
das   andere    gebracht    und    von   der  Fütterung   oder   nach  der  Weidezeit 
in  das  erstere  zurückgeführt  wird. 

Art,  6,  (Siehe  auch  Schluß-Protokoll,  Seite  444.)  Zur  Regelung  des 
Verkehrs  zum  Zwecke  der  Veredelung  von  Waaren  zwischen  den  Gebieten  der 
vertragschließenden  Theile  wird  festgesetzt,  daß  bei  der  Rückkehr  aus  dem  Ver- 
edelungslande von  Eingangsabgaben  befreit  bleiben: 

a.  Gewebe  und  Garne,  welche  zum  Waschen,  Bleichen,  Färben,  Walken, 
Appretiren,    Bedrucken  und  Sticken,   sowie  Garne,  welche  zum  Stricken^ 

h,  Gespinnste  (einschließlich  der  erforderlichen  Zuthaten),  welche  zur  Her- 
stellung von  Spitzen  und  Posamentir waaren, 

c.  Garne  in  gescheerten  (auch  geschlichteten)  Ketten,  nebst  dem  erforder- 
lichen Schußgam,  welche  zur  Herstellung  von  Geweben, 

d.  Seide,  welche  zum  Färben, 

e.  Häute  und  Felle,  welche  zur  Leder-  und  Pelzwerk bereitung, 

f.  Gegenstände,  welche  zum  Lackiren,  Poliren  und  Bemalen 
in  das  andere  Gebiet  ausgeführt  worden  sind; 

g.  sonstige  zur  Ausbesserung,  Bearbeitung  oder  Veredelung  bestimmte,  in 
das  andere  Gebiet  gebrachte  und  nach  Erreichung  jenes  Zweckes  unter 
Beobachtung  der  «leshalb  getroffenen  besonderii  Vorschriften  zurückgeführte 
Gegenstände,  wenn  die  wesentliche  Beschaffenheit  und  die  Benennung 
derselben  unverändert  bleibt, 
und  zwar  in  allen  diesen  Fällen,  sofern  die  Identität  der  aus-  und  wieder  ein- 
geführten Waaren  und  Gegenstände  außer  Zweifel  ist. 

Außerdem  kann  bei  Garnen  und  Geweben  die  Zollfreiheit  von  dem  Nach- 
weis der  einheimischen  Erzeugung  der  zur  Veredelung  ausgeführten  Waaren  ab- 
hängig gemacht  werden. 

Ausgangsabgaben  dürfen  von  Waaren,  welche  nach  erfolgter  Veredelung  in 
das  Versendungsland  zurückgeführt  werden,  nicht  erhoben  werden. 

Art.  7.  (Siehe  auch  Schluß-Protokoll,  Seite  446.)  Zur  Förderung  der  gegen- 
seitigen Handelsbeziehungen  werden  die  vertragschließenden  Theile  die  Zoll- 
abfertigung im  wechselseitigen  Verkehr  so  weit  erleichtern,  als  sich  dies  mit 
der  Zollsicherheit  verträgt. 

Art,  8,  Innere  Abgaben,  welche  in  dem  Gebiete  des  einen  der  vertrag- 
schließenden Theile,  sei  es  für  Rechnung  des  Staates  (der  Kantone),  oder  für 
Rechnung  von  Kommunen  und  Korporationen,  auf  der  Hervorbringung,  der  Zu- 
bereitung oder  dem  Verbrauch  eines  Erzeugnisses  ruhen,  dürfen  Erzeugnisse  des 
andern  Theile«  unter  keinem  Verwände  höher  oder  in  lästigerer  Weise  treffen, 
als  die  gleichnamigen  Erzeugnisse  des  eigenen  Landes,  mit  Vorbehalt  der  Be- 
stimmungen des  nachfolgenden  Artikels. 

Art.  />.  (Siehe  auch  Schluß-Protokoll,  Seite  446.)  Der  im  vorstehenden  Ar- 
tikel 8  ausgesprochene  Grundsatz  ündet  keine  Anwendung  auf  die  in  einzelnen 
Kantonen  der  Schweiz  von  Getränken  erhobenen  (innern)  Verbrauchasteuern.  In- 
dessen verpflichtet  sich  die  schweizerische  Eidgenossenschaft  dahin,  daß  derartige 
Abgaben  für  deutsche  Getränke  während  der  Dauer  des  gegenwärtigen  Vertrages 
weder  neu  eingeführt,  noch  bestehende  über  ihren  dermaligen  Ansatz  erhöht, 
und  daß,  falls  der  eine  oder  andere  Kanton  die  bezüglichen  Steuern  fUr  schwei- 


Deutschland  —     441      —  Deutschland 

zerische  Getränke  herabsetzen  würde,  diese  Ermäßigung  in  gleichem  Verhältnisse 
auch  auf  die  deutschen  Getränke  angewendet  werden  soll. 

Für  deutsche  Weine,  welche  in  Fässern  (auch  Doppelfässern)  nach  der  Schweiz 
eingehen,  soll,  welches  auch  der  Preis  oder  die  Qualität  derselben  sei,  die  Steuer 
jedenfalls  den  geringsten  Betrag  derjenigen  Ansätze  nicht  übersteigen,  welche  für 
ausländische,  in  einfachen  Fässern  eingeführte  Weine  in  den  betreffenden  Kan- 
tonen gegenwärtig  erhoben  werden. 

Art.  10,  (Siehe  auch  Schluß-Protokoll,  Seite  447,  sowie  „Auswechslung  der 
Ratifikationsurkunden",  Seite  447.)  Kaufleute,  Fabrikanten  und  andere  Gewerbe- 
treibende, welche  sich  darüber  ausweisen,  daß  sie  in  dem  Staate,  wo  sie  ihren 
Wohnsitz  haben,  zum  Gewerbebetriebe  berechtigt  sind,  sollen,  wenn  sie  persönlich 
oder  durch  in  ihren  Diensten  stehende  Reisende  Ankäufe  machen,  oder  Be- 
stellungen, auch  unter  Mitfuhrung  von  Mustern,  suchen,  in  dem  Gebiete  des 
andern  vertragschließenden  Theiles  keine  weitere  Abgabe  hierfür  zu  entrichten 
verpflichtet  sein. 

Art,  11,  In  Bezug  auf  die  Bezeichnung  der  Waaren  oder  deren  Verpackung, 
sowie  bezüglich  der  Fabrik-  oder  Handelsmarken,  sollen  die  Angehörigen  des 
«inen  der  vertragschließenden  Theile  in  dem  Gebiete  des  andern  denselben  Schute 
wie  die  eigenen  Angehörigen  genießen.  Die  Angehörigen  eines  jeden  der  vertrag- 
schließenden Theile  haben  jedoch  die  in  dem  Gebiete  des  andern  Theiles  durch 
Gesetze  oder  Verordnungen  vorgeschriebenen  Bedingungen  und  Förmlichkeiten 
zu  erfüllen. 

Der  Schutz  von  Fabrik-  und  Handelsmarken  wird  den  Angehörigen  des 
andern  Theiles  nur  insofern  und  auf  so  lange  gewährt,  als  dieselben  in  ihrem 
Heimatsötaate  in  der  Benutzung  der  Marken  geschützt  sind. 

Art,  12.  Der  gegenwärtige  Vertrag  soll  vom  1.  Juli  1881  an  in  Kraft 
treten  und  bis  zum  30.  Juni  1886  in  Kraft  bleiben.  Im  Falle  keiner  der  vertrag- 
schließenden Theile  zwölf  Monate  vor  diesem  Tage  seine  Absicht,  die  Wirkungen 
des  Vertrags  aufhören  zu  lassen,  kundgegeben  haben  sollte,  bleibt  derselbe  in 
Geltung  bis  zum  Ablauf  eines  Jahres  von  dem  Tage  ab,  an  welchem  der  eine 
oder  der  andere  der  vertragschließenden  Theile  denselben  gekündigt  hat.  Die 
vertragschließenden  Theile  behalten  sich  die  Befugniß  vor,  nach  gemeinsamer 
Verständigung  in  diesen  Vertrag  jederlei  Abänderungen  aufzunehmen,  welche  mit 
dem  Geiste  und  den  Grundlagen  desselben  nicht  im  Widerspruche  stehen  und 
deren   Nützlichkeit  durch  die  Erfahrung  dargethan  werden  wird. 

Anlage  A.  Von  Eingangs-  und  Ausgangsabgaben  bleiben  bei  dem  Ueber- 
gange  von  dem  Gebiete  des  einen  Theiles  nach  dem  Gebiete  des  andern  Theiles 
gegenseitig  gänzlich  befreit: 

1)  Garten-  und  Futtergewächse,  frische ;  —  Kartoffeln  ;  —  Wurzeln,  frische ;  — 
Obst,  frisches,  darunter  auch  Beeren,  mit  Ausschluß  der  Weintrauben;  — 
lebende  Gewächse,  jedoch  nicht  in  Töpfen  oder  Kübeln;  Heu,  Laub, 
Schilf,  Stroh;  —  Erden  und  rohe  mineralische  Stoffe,  auch  gebrannt, 
geschlemmt  oder  gemahlen,  soweit  diese  Gegenstände  nicht  mit  einem 
Zollsatze  namentlich  betroffen  sind;  —  Steine,  rohe;  —  edle  Metalle, 
gemünzt,  in  Barren  und  Bruch;  —  Münzgekrätz;  —  Abfälle  von  der 
Eisenfabrikation  (Hammerschlag,  Eisenfeilspäne),  von  Glashütten,  auch 
Scherben  von  Glas  und  Thonwaaren,  von  der  Wachsbereitung,  von  Seifen- 


Deutschland  —      442      —  Deutschland 

siedereien  die  Unterlänge;  —  Blut  von  geschlachtetem  Vieh,  fliisaigeB 
und  eingetrocknetes;  —  Hornspäne,  Klauen,  Knochen,  Knochenmehl;  — 
Thierflechsen ;  —  Leimleder,  auch  abgenutzte  alte  Lederstttcke  und  son- 
stige, lediglich  zur  Leimfabrikation  geeignete  Lederabfälle ;  —  Branntwein- 
spülig;  --  Treber;  —  Weinhefe,  trockene  oder  teigartige;  —  Oel- 
kuchen;  —  Kleie;  —  Spreu;  —  Holzasche;  —  Steinkohlenasche;  — 
DUnger,  thierischer  und  andere,  jedoch  nicht  auf  chemischem  Wege  zu- 
bereitete Dungungsmittel,  als  ausgelaugte  Asche,  Kalkäscher,  Knochen- 
ßchaum,  Zuckererde  u.  dergl. ; 

2)  Kunstsachen,  welche  zu  Kunstausstellungen  oder  für  öffentliche  Kunst- 
institute  und  Sammlungen  eingehen; 

3)  Muster  karten  und  Muster  in  Abschnitten  oder  Proben,  welche  nur  zum 
Gebrauche  als  solche  geeignet  sind; 

4)  Kleidungsstücke  und  Wäsche,  gebrauchte,  welche  nicht  zum  Verkauf  ein- 
gehen ;  gebrauchte  Hansgeräthe  und  Effekten,  gebniuchte  Fabrikgeräth- 
schaften  und  gebrauchtes  Handwerkszeug  von  Anziehenden  zur  eigenen 
Benutzung;  auch  auf  besondere  Erlaubniß  neue  Kleidungsstücke,  Wäsche 
und  Effekten,  insofern  sie  Ausstattungsgegenstände  von  Angehörigen  der 
Staaten  des  einen  Theiles  sind,  welche  sich  aus  Veranlassung  ihrer  Ver- 
heirathuug  in  dem  Gebiete  des  andern  Theiles  niederlassen; 

o)  Gebrauchte  Hausgeräthe  und  Effekten,  welche  erweislich  als  Erbschafts- 
gut eingehen,  auf  besondere  Erlaubniß; 

6)  Reisegeräth,  Kleidungsstucke,  Wäsche  und  dergl.,  welches  Reisende,  Fuhr- 
leute und  Scliiffer  zu  ihrem  Gebrauche,  auch  Handwerkszeug,  welches 
reisende  Handwerker,  sowie  Geräthe  und  Instrumente,  welche  reisende 
Künstler  zur  Ausübung  ihres  Berufes  mit  sich  führen,  sowie  andere  Gegen- 
stände der  bezeichneten  Art,  welche  den  genannten  Personen  vorausgehen 
oder  nachfolgen ;  Verzehrungsgegenstände  zum  Reiseverbrauche ; 

7)  Wagen,  einschließlich  der  Eisenbahnfahrzeuge,  sowie  Wasserfahrzeuge, 
welche  bei  dem  Eingange  über  die  Grenze  zum  Personen-  und  Waaren- 
transporte  dienen  und  nur  aus  dieser  Veranlassung  eingehen,  die  Wasser- 
fahrzeuge mit  Einschluß  der  darauf  befindlichen  gebrauchten  Inventarien- 
stücke,  insofern  die  Schiffe  Ausländern  gehören,  oder  insofern  inländische 
Schiffe  die  nämlichen  oder  gleichartige  Liventarienstücke  einfuhren,  als 
sie  bei  dem  Ausgange  an  Bord  hatten ;  auch  leer  zurückkommende  Eisenbahn- 
fahrzeuge inländischer  Eiseubahnverwaltungen,  sowie  die  bereits  in 
den  Fahrdienst  eingestellten  Eisenbahnfahrzeuge  ausländischer  Eisenbahn- 
verwaltungen ; 

Wagen  der  Reisenden  auf  besondere  Erlaubniß  auch  in  dem  Falle, 
wenn  sie  zur  Zeit  der  Einfuhr  nicht  als  Transportmittel  ihrer  Besitzer 
dienten,  sofern  sie  nur  erweislich  schon  seither  im  Gebrauche  derselben 
sich    befunden    haben    und   zu  deren  weiterem  Gebrauche  bestimmt  sind; 

Pferde  und  andere  Thiere,  wenn  aus  ihrem  Gebrauche  beim  Eingang 
überzeugend  hervorgeht,  daß  sie  als  Zug-  oder  Lastthiere  zur  Bespannung 
eines  Reise-  oder  Frachtwagens  gehören,  zum  Waarentragen  oder  zur 
Beförderung  von  Reisenden  dienen. 

Anlage  B.  Be^iimmnmfen  über  die  Behandln n<i  des  (frenz nachbarlichen 
Verkehvfi.     (Siehe   auch  Schluß- Protokoll,    Seite  444.)    §   1.     Um  die  Bewirth- 


Deutschland  —     443      —  Deutschland 

schaftuiig  der  an  der  Grenze  liegenden  Güter  und  Wälder  zu  erleichtem,  werden 
von  allen  Eingangs-  und  Ausgangeabgaben  befreit : 

Getreide  in  Garben  oder  in  Aehren,  —  die  Roherzeugnisse  der  Wälder, 
Holz  und  Kohlen,  —  Sämereien,  —  Stangen,  —  Rebstecken,  —  Thiere  und  Werk- 
zeuge jeder  Art,  die  zur  Bewirthschaftung  der  innerhalb  eines  Umkreises  von 
10  km  auf  beiden  Seiten  der  Grenze  gelegenen  Güter  dienen,  vorbehaltlich  der 
in  beiden  Ländern  zur  Verhütung  von  Defraudationen  allföUig  bestehenden  Kontrolen. 

Von  allen  Eingangs-  und  Ausgangsabgaben  werden  ferner  befreit  sämmtliche 
Erzeugnisse  des  Ackerbaues  und  der  Viehzucht  eines  einzelnen  von  der  Zoll- 
grenze zwischen  beiden  Gebieten  durchschnittenen  Landgutes,  bei  der  Beförderung 
zu  den  Wohn-  und  Wirthschaftsgebäuden  aus  den  durch  die  Zollgrenze  davon 
getrennten  Theilen. 

§  2.  Von  Eingangs-  und  Ausgangsabgaben  bleiben  befreit: 

1)  Vieh,  welches  zur  Arbeit  aus  dem  einen  Gebiet  in  das  andere  vorüber- 
gehend gebracht  wird  und  von  der  Arbeit  aus  letzterem  in  das  erstere 
zurückkommt;  desgleichen  landwirthschaftliche  Maschinen  und  Geräthe, 
welche  zur  vorübergehenden  Benutzung  aus  dem  einen  in  das  andere  Gebiet 
gebracht  und  nach  erfolgter  Benutzung  wieder  in  das  erstere  zurück- 
geführt werden; 

2)  Holz,  Lohe  (Rinde),  Getreide,  Oelsamen,  Hanf  und  andere  dergleichen 
landwirthschaftliche  Gegenstävide,  welche  im  gewöhnlichen  kleinen  Grenz- 
verkehr zum  Schneiden,  Stampfen,  Mahlen,  Reiben  u.  s.  w.  aus  dem 
einen  Gebiet  in  das  andere  gebracht  und  geschnitten,  gestampft,  gemahlen, 
gerieben  u.  s.  w.  in  das  erstere  Gebiet  zurückgebracht  werden; 

3)  Waaren  oder  Gegenstände,  welche  im  gewöhnlichen  kleinen  Grenzverkehr 
entweder  zur  Veredelung,  namentlich  zum  Bedrucken,  Bleichen,  Färben, 
Gerben,  Spinnen,  Weben  u.  s.  w.  oder  zur  handwerksmäßigen  Verarbeitung 
oder  Ausbesserung  aus  dem  einen  Gebiet  in  das  andere  aus-  und  nachher 
veredelt,  verarbeitet  oder  ausgebessert  wieder  eingehen ; 

4)  die  selbstverfertigten  Erzeugnisse  der  Handwerker,  welche  von  diesen 
aus  dem  einen  Gebiete  auf  die  benachbarten  Märkte  des  .andern  gebracht 
werden  und  als  unverkauft  zurückkommen,  mit  Ausschluß  von  Gegen- 
ständen der  Verzehrung. 

§  3.  Zum  Schutze  gegen  Mißbrauch  werden  in  den  Fällen  des  vorher- 
gehenden §  2  die  erforderlichen  Kontrol maßregeln  beiderseitig  zur  Anwendung 
kommen.  Doch  ist  dabei  verstanden,  daß  dieselben  auf  das  geringste,  mit  dem 
bezeichneten  Zwecke  vereinbare  Maß  beschränkt,  und  daß  jedenfalls  nicht  mehr 
gefordert  werden  soll,  als  daß 

1)  die  fraglichen  Gegenstände  bei  der  Einfuhr,  beziehungsweise  Ausfuhr  an 
einer  Grenzzollstelle  behufs  vormerklicher  Behandlung  nach  Gattung  und 
Menge  angemeldet,  zur  Festhaltung  der  Identität,  wo  es  angeht,  bezeichnet 
und  nachher  bei  der  Wiederausfuhr,  beziehungsweise  Wiedereinfuhr  der 
nämlichen  Zollstelle  wieder  vorgeflihrt  werden ; 

und  daß 

2)  die  Wiederausfuhr,  beziehungsweifie  Wiedereinfuhr  innerhalb  einer  be- 
stimmten, von  der  Greuzzollstelle  angesetzten  Frist  stattfinde. 

Zur  Forderung  einer  Kaution  sind  die  Grenzzollstellen  berechtigt;  doch  soll 
dieselbe  den  einfachen  Zollbetrag  nicht  übersteigen. 

üeber  die  nähere  Ausführung  in  Betreff  dieser  Kontrolmaßregeln  soll,  so- 
weit nöthig,  eine  Uebereinkunft  abgeschlossen  werden. 


Deutschland  —     444     —  Deutschland 

Schluß-Protokoll.  Die  Unterzeichneten  traten  zusammen,  um  den  unter 
ihnen  heute  vereinbarten  Handelsvertrag  zu  unterzeichnen,  bei  welcher  Grelegenheit 
noch  folgende  Erklärungen,  Verabredungen  und  erläuternde  Bemerkungen  in  das 
gegenwärtige  Protokoll  niedergelegt  wurden. 

I.  Zu  Art.  1  des  Vertrages,  Es  soll  in  keiner  Weise  dem  Recht  jedes 
der  vertragschließenden  Theile  vorgegriffen  sein,  in  Zukunft  Staaten  oder  Theile 
von  Staaten,  welche  gegenwärtig  seinem  Zoll  verbände  fremd  sind,  in  denselben 
aufzunehmen  und  fortan  als  Inland  zu  behandeln,  ohne  daß  hierdurch  mit  Rück- 
sicht auf  den  allgemeinen  Grundsatz  des  Vertragsartikels  1  eine  weitere  Be- 
günstigung für  den  andern  Theil  erwächst. 

Die  Bestimmungen  im  Artikel  1,  Absatz  3,  schließen  die  Befugniß  nicht 
aus,  zeitweise  Einfuhrverbote  aus  gesundheitspolizeilichen  Rücksichten  gegenseitig 
zu  erlassen. 

II.  Zu  Art.  2  des  Vertrages^  beziehungsweise  Anlage  A,  Nr.  4.  Man 
ist  einverstanden,  daß  die  in  der  Anlage  A,  Nr.  4  vereinbarte  gegenseitige  Be- 
freiung von  Eingangs-  und  Ausgangsabgaben  auch  für  solche  in  allen  ihren 
Theilen  gebrauchte  Maschinen  gelten  soll,  welche  von  bereits  Niedergelassenen 
aus  ihren  Stamm-  oder  Filial- Etablissements  in  dem  einen  Grebiete  zur  eigenen 
Benutzung  in  ihren  Filial-  oder  Stamm- Etablissements  in  dem  andern  Grebiete 
aus-  und  eingeführt  werden. 

Die  Bewilligung  der  Zollfreiheit  für  die  gedachten  Maschinen  kann  jedoch 
in  jedem  einzelnen  Falle  nur  durch  die  Direktivbehörde  erfolgen. 

HL  Zu  Art.  3  des  Vertrages.  Durch  die  Bestimmung  des  Artikels  3  soll 
dem  Rechte  jedes  der  vertragschließenden  Theile  nicht  vorgegriffen  sein,  all- 
fölligeu  Mißbrauchen  durch  angemessene  Schutzmaßregeln  (Verbleiung,  Kontrol- 
oder  Begleitscheine)  vorzubeugen. 

IV.  Zu  Art.  4  des  Vertrages^  beziehungsweise  Anlaufe  B.  Der  kleine 
Grenzverkehr  umfaßt  den  nachbarlichen  Verkehr  der  Grenzorte,  welche  nicht 
weiter  als   15  km  von  der  Grenze  entfernt  gelegen  sind. 

Wo  die  Gebiete  der  vertragschließenden  Theile  durch  Gewässer  getrennt 
sind,  welche  beiderseitig  als  Ausland  betrachtet  werden,  ist  die  vorstehend  be- 
zeichnete, sowie  die  in  Anlage  B,  §  1,  erwähnte  Zone  auf  jeder  Seite  vom  Ufer 
jenes  Gewässers  an  landeinwärts  zu  berechnen,  so  daß  die  Ausdehnung  des 
zwischenliegenden  Gewässers  dabei  außer  Betracht  fällt. 

F.  Zu  den  Art.  5  und  6  des  Vertrages.  A.  Die  Begünstigung,  wonach 
zollpflichtige  Waaren,  die  zum  ungewissen  Verkauf  oder  als  Muster  eingebracht 
werden,  von  Eingangs-  und  Ausgangsabgaben  betreit  sind  (Artikel  5,  Nr.  1), 
kann  von  der  Erfüllung  nachstehender  besonderer  Bedingungen  abhängig  gemacht 
werden : 

1)  Bei  der  Ausfuhr,  beziehungsweise  Einfuhr,  ist  der  Betrag  des  auf  den 
Waaren  oder  Mustern  haftenden  Ausgangs-,  beziehungsweise  Eingangszolls 
zu  ermitteln  und  bei  dem  abfertigenden  Amte  entweder  baar  nieder- 
zulegen, oder  vollständig  sicher  zu  stellen. 

2)  Zum  Zweck  der  Festhaltung  der  Identität  sind  die  einzelnen  Waaren 
oder  Musterstücke,  soweit  es  angeht,  durch  aufgedruckte  Stempel  oder 
durch  angehängte  Siegel  oder  Bleie  zu  bezeichnen. 

3)  Das  Abfertigungspapier,  über  welches  die  nähern  Anordnungen  von  jedem 
der  vertragschließenden  Theile  ergehen,  soll  enthalten: 

a.  ein  Ver zeich n?ß   der   zur  Ausfuhr   bestimmten,    beziehungsweise  der 
eingebrachten  Waaren    oder  Musterstücke,   in   welchem  die  Gattung 


Deutschland  —     445     —  Deutschland 

der    Waare   und   solche  Merkmale   sich    angegeben   linden,    die   zur 
Festhaltung  der  Identität  geeignet  sind; 

b.  die  Angabe  des  auf  den  Waaren  oder  Mustern  haftenden  Ausgangs- 
und Eingangszolls,  sowie  darüber,  ob  solcher  niedergelegt  oder  sicher- 
gestellt worden  ist; 

c.  die  Angabe  über  die  Art  der  zollamtlichen  Bezeichnung; 

d.  die  Bestimmung  der  Frist,  nach  deren  Ablauf,  soweit  nicht  vorher 
der  Wiedereingang,  beziehungsweise  die  Wiederausfuhr  der  Waaren 
oder  Muster  nach  dem  Auslande,  oder  deren  Niederlegung  in  einem 
Fackhofe  (Niederlagshause)  nachgewiesen  wird,  der  niedergelegte  Zoll 
verrechnet  oder  aus  der  besteilten  Sicherheit  eingezogen  werden  soll. 
Die  Frist  darf  den  Zeitraum  eines  Jahres  nicht  überschreiten. 

4)  Die  Wiedereinfuhr,  beziehungsweise  die  Wiederausfuhr,  darf  auch  über 
ein  anderes  Amt  als  dasjenige,  über  welches  die  Ausfuhr,  beziehungs- 
weise die  Einfuhr,  bewirkt  ist,  erfolgen. 

5)  Werden  vor  Ablauf  der  gestellten  Frist  (3  d)  die  Waaren  oder  Muster 
einem  zur  Ertheilung  der  Abfertigung  befugten  Amte  zum  Zweck  der 
Wiedereinfuhr,  beziehungsweise  der  Wiederausfuhr,  oder  der  Niederlegung 
in  einem  Packhofe  (Niederlagshause)  vorgeführt,  so  hat  dieses  Amt  sich 
durch  die  vorzunehmende  Prüfung  davon  zu  überzeugen,  ob  ihm  dieselben 
Gegenstände  vorgeführt  worden  sind,  welche  bei  der  Ausgangs-,  beziehungs- 
webe  Eingangsabfertignng  vorgelegen  haben.  Soweit  in  dieser  Beziehung 
keine  Bedenken  entstehen,  bescheinigt  das  Amt  die  Wiedereinfuhr,  be- 
ziehungsweise die  Wiederausfuhr  oder  Niederlegung  und  erstattet  den 
früher  niedergelegten  Zoll,  oder  trifft  wegen  Freigabe  der  bestellten 
Sicherheit  die  erforderliche  Einleitung. 

B.  Ueber  die  Kontroimaßregeln,  welche  zum  Schutz  gegen  Mißbrauch  in 
den  übrigen  Fällen  der  Artikel  5  und  6  beiderseitig  in  Anwendung  kommen 
sollen,  wird  Verständigung  vorbehalten.  Dieselben  werden  auf  das  geringste  mit 
dem  bezeichneten  Zweck  vereinbare  Maß  beschränkt  und  demgemäß  im  Wesent- 
lichen innerhalb  derjenigen  Grenzen  gehalten  werden,  welche  durch  die  in  An- 
lage B  zum  Vertrage  enthaltenen  Bestimmungen  über  die  Behandlung  des  grenz- 
nachbarlichen Verkehrs  (§  3)  in  Aussicht  genommen  worden  sind;  sodann  sind 
dabei  folgende  Bestimmungen  zu  beachten: 

1)  Die  Abfertigung  der  bezeichneten  Gegenstände,  für  welche  auf  Grund  der 
Artikel  5  und  6  eine  Zollbefreiung  in  Anspruch  genommen  wird,  kann 
auch  bei  Zollstellen  im  Innern  stattfinden. 

2)  Gewichtsdifferenzen,  welche  durch  Ausbesserungen,  durch  die  Bearbeitung 
oder  Veredelung  der  Gegenstände  entstehen,  sollen  in  billiger  Weise 
berücksichtigt  werden  und  geringere  Differenzen  eine  Abgabenentrichtung 
nicht  zur  Folge  haben. 

C.  Unter  Garnen  und  Geweben  einheimischer  Erzeugung  werden  die  im 
Yersendungslande  selbst  gesponneneu  Grame  und  selbst  gewebten  Gewebe,  dann 
solche  Game  und  Gewebe  verstanden,  welche  zwar  im  rohen  Zustande  aus  dem 
Auslände  eingeführt  und  nach  zollamtlicher  Behandlung  in  den  freien  Verkehr 
gesetzt  wurden,  jedoch  im  Versendungslande  gebleiöht,  oder  gefärbt,  oder  be- 
druckt, oder  gesengt,  oder  appretirt,  oder  mit  Dessins  versehen  worden  sind, 
um  dann  einer  weitern  Bearbeitung  oder  Verarbeitung  im  Veredelungslande  zu- 
geführt zu  werden. 


.: ::  v  -  .— 


»    --. 


V"  —  .• 


..-'1     ^r^'lL"-' r^-J      """a-;  "r" 


»  ■•      • 


-.*^-     ■;'  ■ 


■  » 


..«. 


«  • 


•      -  i. 


H,  .  ' .. 


jr       ^.■—•.•_:-- 


'_-      "1      _-l    «•r-riT-T- 


f  •       '        — 


.»" 


•     »  '.  _  _ 


£,'• 


-  -*,  . 


.  ^' 


m  ^ 


v  -  • 


'l ... 


I.  .  a         .  . 


•         •        *» 


*»  •        ■  .:     •  • 

.    //        /•       .?/ 


/ 


/ 


I    - 


.  -t  T. 


.   •.  T  _  -       t    -  ~  . 


/ 


•  •■        , 


-.-:  -  ..■■■   .  --T-  :     ^-.:.    ::-    i-r   Kr- 

.-    !*--      -.!.         ".rl      I— rl-T^rr     M -.r     ■La?' 
■  '",*■■  I-    .--"?•"■.'.■    *     ■. L    /.'.v.-.i.rr.ll'.  iT^L  iirt 


Uli'! 


r-.V  -•  :.      -. '.v..  aT.l'.iiiTcii'irn  Wiuireu 

'    ■■'.*.•       ■■-••:■.■'._■*     .V  V  ."\i.     .:  .    .>    -  ..    !   .    -...■■.L'^    At.ierti;runseu, 

''••  •'       ■•  ■ .' *    .'.   ■;.'    ^'«r.v-.-:  n.i'.r.Tii   A' :-rt!_';;i  j— :*:..i -i,   lallci!,   ktfineiifiiUs 

•'>•'■■■•'•    *-'     ■■ '■  '/r,-:- r--   (i»-ri'.;,r   '-liii/'-:.    '.v*  r-i--:  . 

i-    I''     '.' ii'Fi    •.'••!  r.iM/*i;iiii.|;,..ü,i..j|    T!i»ril'-    l'-!i-ii    >\<:\\    L'^^p-nncitig    dk"    Zu- 

■■•  f. ■;,[.;'      ! '/li-ii'ii    'i.-r    Kjiicl  rur.^'    V'-ii    ^i\'*-\.7:L^A\^\A\y:\\    un«l    «ier  Be- 

'..'iirjj'.t  ;^     't'T    .\lji'rt:::uii^'--fi-i'ujiii--ir     -i».r-»-!lifrii.     'iir    «luri-h    wirkliche 

\  •  rl -hl -M-nirüii---    v.-n.u'aljf.-n    Wiiu-iii».*    thuiiIi«-ij>T    zu   l»eriU'ksicbtigen. 

i  ///     /"    .1/7    '/  '//'-    IV/7/vi'/»>.   S4liw«'iz.-ri>«li»'r^iit-.  '.vir.l  dabei  veistainlen 

'ii-.l.iii.    'I.jI',    i|.i     im    Aitik»'l    I    \^->    \'rrtr:i:;.--    ituiir''>t'?llte  (-truudsatz    der 


Deutschland  —     447      —  Devotionalienhandlungen 

"^'cchselseitigen  Behandlung  auf  dem  Fuße  der  meistbegünstigten  Nation  auch 
hinsichtlich  der  im  Art.  9  bezeichneten  Verbrauchssteuern  Gültigkeit  hahen  soll. 
Ein  Yerzeichniß  der  Sätze,  welche  nach  den  Bestimmungen  des  Artikels  9 
des  Vertrages  in  den  einzelnen  schweizerischen  Kantonen  an  innern  Verbrauchs- 
steuern von  Getränken  zur  Hebung  gelangen,  wird  der  Kaiserlichen  Kegierung 
schweizerischerseits  ohne  Verzug  mitgetheilt  werden. 

7X.  Zu  Art,  10  des  Vertrages.  (Siehe  auch  unten  „Auswechslung  der 
Eatifikationsurkunden''.)  Diejenigen  Gewer btreibenden,  welche  in  dem  Gebiete  des 
andern  vertragschließenden  Theils  Waarenaukäufe  machen  oder  Waarenbestellungen 
suchen  wollen,  sollen  hierzu  abgabenfrei  auf  Grund  von  Gewerbelegitimations- 
karten zugelassen  werden,  welche  von  den  Behörden  des  Heimatlandes  ausge- 
fertigt sind. 

Die  mit  einer  Gewerbelegitimationskarte  versehenen  Gewerhetreibenden 
(Handlungsreisenden)  dürfen  wohl  Waarenmuster,  aber  keine  Waaren  mit  sich 
führen. 

Die  Ausfertigung  dieser  ELarten  soll  nach  dem  unter  C  anliegenden  Muster 
erfolgen. 

Bis  zum  Schlüsse  des  Jahres  1881  sollen  Gewerbelegitimationskarten  der 
bisher  vereinbart  gewesenen  Form  in  Anwendung  und  Geltung  bleiben ;  bis  dahin 
sollen  die  Karten  auch,  wie  bisher,  den  Eeisenden  die  Befugniß  gewähren,  auf- 
gekaufte Waaren  nach  dem  Bestimmungsorte  mitzunehmen.  Vom  1.  Januar  1882 
ah  kommt  dagegen  die  Befugniß,  aufgekaufte  Waaren  mitzunehmen,  in  Wegfall. 

Die  vertragschließenden  Theile  werden  sich  gegenseitig  Mitthe.ilung  darüber 
machen,  welche  Behörden  zur  Ertheilung  von  Gewerbelegitimationskarten  befugt 
sein  sollen,  und  welche  Vorschriften  bei  Ausübung  des  Gewerbebetriebs  zu  be- 
achten sind. 

Auswechslung  der  Ratifikationsurkunden.  Die  Unterzeichneten 
waren  heute  zusammengetreten,  um  die  Ratifikationsurkunden  zu  dem  zwischen 
der  Schweiz  und  Deutschland  am  23.  Mai  d.  J.  zu  Berlin  abgeschlossenen  Handels- 
vertrage auszuwechseln. 

Bei  dieser  Gelegenheit  wurde  schweizerischerseits  auf  die  bereits  im  Laufe 
der  Verhandlungen  über  den  Handelsvertrag  vom  23.  Mai  d.  J.  gemachte  Be- 
merkung hingewiesen,  daß  der  Artikel  9  des  Handels-  und  Zollvertrags  vom 
13.  Mai  1869,  was  das  Aufsuchen  von  Waarenbestellungen  betrifft,  nur  für  das 
Aufsuchen  von  Bestellungen  bei  Gewerbetreibenden  Anwendung  gefunden  habe, 
das  Aufsuchen  von  Bestellungen  bei  andern  Personen  dagegen  lediglich  nach  den 
Grundsätzen  der  innern  Gesetzgebung  behandelt  sei,  und  daß,  nachdem  dieser 
Artikel  in  den  Artikel  10  des  neuen  Handelsvertrages  übernommen  worden, 
letzterem  keine  Bedeutung  gegeben  werden  könne,  welche  die  in  der  Schweiz 
bisher  maßgebend  gewesene  Praxis  alterireu  würde. 

Es  wurde  das  beiderseitige  Einverständniß  mit  dieser  Auffassung  festgestellt, 
welche  gleicherweise  auch  für  den  Verkehr  der  schweizerischen  Handlungsreisenden 
in  Deutschland  maßgebend  sein  würde. 

Hierauf  hat,  nachdem  die  Ratifikationsurkunden  geprüft  und  in  guter  und 
gehöriger  Form  befunden  worden,  die  Auswechslung  derselben  stattgefunden. 

Devotionalienhandluiigeii«  Unter  dieser  Geschäftsbezeicbnung  waren 
Ende  1884  5  Firmen  (Graubünden  2,  Schwyz  3)  im  Handelsregister  ein- 
getragen. 


Dextrin  —      448     —  Diesbacher  Balsam 

Dextrin  (Stärkegammi)  wird  in  der  Schweiz  nnr  von  wenigen  Fabrikanten 
hergeatellt.  Im  Handelsregister  war  Ende  1884  nur  ein  solcher  Fabrikant 
(Kt.  St.  Gallen)  eingetragen.  Betreffend  Ein-  and  Ansfohr  von  1885  an  siehe 
^Amlong". 

Diagonale  ist  der  Name  eines  auch  in  der  Schweiz  fabrizirten  Halbseiden- 
gewebes mit  stark  aasgeprägtem  Stoffbild;  es  ist  mehrtrettig  and  hat  einen 
siemlich  dichten  Seidenzettel,  dagegen  Baamwolle  als  Schuß.  Der  Artikel  ist 
meistens  für  Mäntel,  wohl  aach  für  Kleider  bestimmt.  Siehe  Serge. 

Diamanten,  künstliche.  Künstliche  schwarze  Diamanten  für  Bohr- 
maschinen, namentlich  zar  Bearbeitung  der  Bnbinsteine  der  Uhren,  sind  von 
A.  Gayot- Lupoid  in  les  Ecreuses  au  Locle  nach  langjährigen  Versuchen  erfunden 
worden.  Dieselben  warden  schon  an  der  Pariser  Weltausstellung  von  1878,  ob- 
schon  damals  noch  unvollkommen,  prämirt.  Seither  soll  die  Erfindung  so  ver- 
vollkommnet worden  sein,  daß  die  Produkte  in  den  wirklichen  Gebrauch  über- 
gehen können.  Dieselben  bestehen  in  scb warzgrauen  bis  schwarzen  Stücken  im 
Gewicht  von  mehreren  Grammen,  mit  einer  gekrümmten  Fläche  und  ziemlich 
stumpfen  Kanten.  Sie  ritzen  Topas,  werden  aber  leicht  von  Diamant  geritzt 
and  haben  daher  Korund  härte.  Man  kann  damit  auf  Glas  oder  auf  die  Glasur 
von  Berliner  Porzellan  schreiben;  unglasirtes  Porzellan  wird  nicht  geritzt.  Das 
Karat  kostet  Fr.  10,  gegen  Fr.  100  für  echte  schwarze  Bohrdiamanten. 

Für  ächte  Diamanten,  die  in  der  Genfer  Bijouterie  häufige  Verwendung 
finden,  bestehen,  meist  in  der  Westschweiz,  zum  Theil  sehr  bedeutende  Diamant- 
schleifereien, deren  Leistungen  als  vorzüglich  anerkannt  werden. 

Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  eingetragen:  1  Diamanten- 
handlung (Neuenburg),  5  Diamantschleifereieu  (Bern  2,  Luzem  2,  Neuenbürg  1), 
7  Diamantschneidereien  (Genf). 

4  Diamantschleifereien  sind  dem  Fabrikgesetz  anterstellt  (1  Kt.  Luzem 
mit  32  Arb.,  3  Kt.  Genf  mit  72  Arb.). 

Diamantine.  In  der  Uhrmacherei  gebrauchtes,  sehr  hartes  Polirpalver 
zum  Kauhpoliren  von  Gold,  Silber,  Stahl  und  Messing,  auch  zum  Abziehen  von 
Rasirmessern  und  chirurgischen  Instrumenten,  welche  dadurch  einen  äußerst 
feinen  Schnitt  erhalten.  Die  Erfindung  (1834)  wird  von  Olivier  Mathey  in 
Neuenburg  beansprucht.  Das  Englischroth  ist  dadurch  außer  Gebrauch  gekommen. 

IMeisdorf-Oberglatt  ».  Nordostbahn. 

Dienstbahnen,  bezw.  Rollbahnen  für  Bauunternehmer  etc.  Alfred  Oehler, 
Ingenieur  und  Mechaniker  in  Wildegg  (Aargau),  soll  der  einzige  inländische 
Konstrukteur  von  tragbaren  Geleisen  dieser  Art  sein.  Zwar  haben  deutsche  und 
französiHche  Häuser  zahlreiche  Agenten  für  ähnliche  Fabrikate,  diese  sollen  aber 
bedeutend  leichter  konstruirt  sein,  als  die  von  Alfred  Oehler. 

Dienstboten  h.  Hausgesinde. 

Dienstmänner.  Als  solche  bezeichneten  sich  anläßlich  der  eidg.  Volks- 
zählung vom  1.  Dezember  1880  1124  Personen,  welche  1653  Angehörigen  und 
23  Personen  Hausgesinde  Unterhalt  gewährten.  Die  Zahl  1124  vertheilt  sich 
auf  die  Kantone  wie  folgt:  Baselland  14,  Baselstadt  148,  Bern  173,  Genf  278, 
Luzem  47,  Neuenbürg  84,  St.  Gallen  57,  Solothurn  12,  Tessin  36,  Waadt  57, 
Zürich   182;  die  Übrigen  Kantone  zusammen  36. 

Diesbacher  Balsam«  Lösung  von  ätherischen  Oelen  und  Harzen  in  AI* 
koho].    Im  Kt.  Bern  als  Hausmittel  gebräuchlich. 


Dimethylanilin  —     449     —  Diskontobewegungen 

Dimethylanilin  ist  ein  durch  Erhitzung  von  reinem  Anilin  mit  Holzgeist 
nnd  Salzsäure  unter  sehr  hohem  Druck  dargestellter  Körper,  welcher  sehr  aus- 
gedehnte Verwendung  in  der  Fabrikation  von  Theerfarben  findet,  z.  B.  für  Methyl- 
violett, Methylenblau,  Malachitgrün  und  viele  andere.  Die  Schweiz  verbrauclit 
davon  jährlich  ca.  38,500  kg,  welche  wohl  sämmtlich  im  Inlande  fabrizirt  werden. 

Dinte«  In  der  Schweiz  existiren  drei  größere  Dintenfabriken :  Brunschweiler 
&  Sohn  in  St.  Grallen,  Dr.  B.  Merk  in  Frauenfeld  und  L.  Richard  in  Neuen- 
burg, außerdem  eine  große  Zahl  von  Fabrikanten,  welche  Dinte  als  Nebenartikel 
fabriziren.  Jedenfalls  vermöchten  dieselben  den  schweizerischen  Bedarf  an  ge- 
wöhnlichen Dinteu  quantitativ  und  qualitativ  wohl  zu  decken;  es  findet  aber 
trotzdem  ein  erheblicher  Import  statt.  Als  Spezialitäten  sind,  zu  erwähnen  das 
von  Brunschweiler  &  Sohn  fabrizirte  Dintenpulver,  Zeichnendinte  von  Dr.  B.  Merk 
in  Frauenfeld,  L.  Richard  in  Neuenburg,  Chr.  Wernle  und  J.  Finsler  im  Meiers- 
hof in  Zürich,  Dinte  zum  Schreiben  auf  schwarzes  und  weißes  Glas,  auf  Zink- 
und  Weißblech,  von  A.  Guyot-Lupold  in  Locle  etc. 

Diphenylamin  ist  ein  durch  Erhitzung  von  Anilin  mit  salzsaurem  Anilin 
unter  Hochdruck  gewonnener  fester  Körper,  welcher  zur  Darstellung  eines  schönen 
blauen  Farbstoffes  (Diphenylaminblau)  und  einiger  anderer  Farbstoffe  dient. 
Die  schweizerischen  Fabriken  verbrauchten  im  Jahre  1883  davon  8000  kg, 
welche  jedenfalls  im  Lande  selbst  erzengt  wurden. 

Diskontobewegungen  in  der  Schweiz  von  1856 — 1885,  ermittelt  vom 
eidg.  Inspektorat  der  Emissionsbanken. 

Minimum  und  Maximum  des  Diskonts: 

J&hr  Genf  Basel  Zürich  St.  Gallen 

1856  472—5  472—6  472—5  4     —5 

1857  572—7  472—672  5     —7  472—7 

1858  372—6  372—6  4—6  4—6 

1859  3     —472  372—472  4     —472  4     —5 

1860  47«  372—5  4—5  4—5 

1861  472—6  5     —6  472—6  472—6 

1862  4—6  4—5  472—572  4     -572 

1863  472—672  4     —7  472—6  4     —7 

1864  572—7  572—872  572—8  572—8 

1865  4     —572  4—6  4—6  4—6 

1866  4     —5  472—6  472—6  472—6 

1867  3     —4  372—472  372—472  372—472 

1868  3     —372  3—4  3—4  3—4 

1869  372  3—4  3—4  3     —4 

1870  372—6  372—672  4—6  3—6 

1871  3—5  3     —572  3     —572  3     — 571 

1872  4—6  3—7  372—7  372  —  7 

1873  4—7  4—7  472—7  4     —7 

1874  3     —6  372  —  67«  3     —6  372—6 

1875  372—472  372—572  3     —572  3     —6 

1876  272—5  272—572  272—572  272—572 

1877  272—472  272—472  272—5  272—5 

1878  3     —472  3     —472  3     —5  3     —5 

1879  272—472  272—472  2     —472  272—472 

1880  272—472  272—472  2     —472  272—5 

1881  3     —6  272—6  272—6  3     —6 

Farrer,  Volkswirtbachafts-Lexikon  der  Schweiz.  <^<^ 


Diskontobewegungen 


—      450     — 


Diskontobewegungen 


1882 

4     —572 

372—672 

4     —7 

4     —7 

1883 

2V2     4 

272     4 

272—4 

3          4 

1884 

2V2      372 

272     4 

272     4 

272     472 

1885  (bU  Anflug  Sept.)  2V2      4 

272     4 

272—4 

272     4 

Niedrigster  Diskont 

272 

272 

2 

272 

Höchster            „ 

7 

872 

8 

8 

Jahresdurchschnitte : 

r.enf 

Basel 

Zürich 

St.  Gallen 

1856 

4,62 

5,03 

4,73 

4,53 

1857 

5,50 

5,69 

5,42 

5,14 

1858 

4,12 

3,85 

4,20 

4,32 

1859 

3,67 

3,80 

4,06 

4,27 

1860 

4,50 

4,02 

4,24 

4,43 

1861 

5,56 

5,33 

5,20 

5,33 

1862 

4,41 

4,37 

4,90 

4,68 

1863 

5,03 

4,97 

5,25 

4,91 

1864 

6,26 

6,76 

6,69 

6,36 

1865 

4,47 

4,62 

4,76 

4,62 

1866 

4,71 

5,34 

5,38 

5,29 

1867 

3,41 

3,88 

3,87 

3,80 

1868 

3,33 

3,22 

3,20 

3,14 

1869 

3,50 

3,38 

3,38 

3,39 

1870 

4,00 

4,40 

4,75 

4,36 

1871 

3,83 

3,83 

3,82 

3,69 

1872 

4,64 

4,49 

4,49 

4,52 

1873 

5,27 

5,32 

5,40 

5,37 

1874 

4,32 

4,71 

4,63 

4,70 

1875 

3,97 

4,16 

4,18 

4,21 

1876 

3,33 

3,54 

3,53 

3,60 

1877 

3,26 

3,46 

3,65 

3,70 

1878 

3,47 

3,56 

3,86 

3,96 

1879 

3,21 

3,27 

3,35 

3,43 

1880 

2,98 

2,97 

2,97 

3,18 

1881 

4,13 

4,00 

4,13 

4,17 

1882 

4,33 

4,43 

4,51 

4,54 

1883 

2,95 

3,00 

3,03 

3,20 

1884 

2,76 

2,86 

2,91 

3,00 

FünQähriger  Durchschnitt ; 

1856/1860 

4,48 

4,48 

4,53 

4,54 

1861/1865 

5,15 

5,21 

5,35 

5,18 

1866/1870 

3,79 

4,04 

4,11 

4,00 

1871/1875 

4,41 

4,50 

4,50 

4,50 

1876/1880 

3,25 

3,36 

3,47 

3,57 

Zehnjähriger  Durchschnitt  ; 

1861/1870 

4,47 

4,63 

4,73 

4,59 

1871/1880 

3,83 

3,93 

3,99 

4,04 

Durchschnitt 

der  letzten  4 

Jahre  : 

1881/1884 

3,54 

3,57 

3,64 

3,73 

Dochte  —      451      —  Draht 

Dochte  werden  in  mehreren  schweizerischen  Bap-mwollzwirnereieu  fabrizirt. 

Dole«  Eine  in  neuerer  Zeit  im  Kanton  Wallis  mehr  und  mehr  in  Aufnahme 
kommende  Traubensorte,  die  einen  vorzüglichen  Rothwein  liefert.  Steht  dem 
großen  schwarzen   Burgunder  sehr  nahe. 

Dolomit  s.  Schwerspath. 

Domestiques  (Domestics).  Grobes  glattes  Baumwollgewebe  zu  Futter  und 
zum  Bedrucken,  meist  aus  Garn  Nr.  20  Zettel  und  Schuß.  Der  Artikel  wird 
von  den  Schweiz.  Baumwollwebereien  in  bedeutenden,  wenn  auch  gegen  frühere 
Zeiten  verminderten  Quantitäten  fabrizirt.  Der  Konsum  von  Domestiques  durch 
die  Glarner  Mouchoirdruckereien  wird  auf  7000  Stück  Nr.  20/20  a  80  m  ge- 
schätzt, wovon  ungefähr  die  Hälfte  von  England  importirt  wird. 

Dominikanische  RepublilL  (St.  Domingo).  Mit  dieser  Eepublik  steht  die 
Schweiz  im  indirekten  Vertragsverhältniß  durch  den  Weltpostvertrag.  Beitritt 
der  Dominikanischen  Republik  am  2.  Juli  1880  (A.  S.  n.  F.  VI,  S.  289,  frz.  279). 
Die  Dominikanische  Republik  unterhält  ein  Konsulat  in  La  Chaux-de-Fonds. 

Donauländer  (Bulgarien,  Rumänien,  Serbien).  Aus  diesen  Staaten  bezieht 
die  Schweiz  u.  A.  hauptsächlich  Weizen,  Mais  und  Wein. 

Die  Schweiz  exportirt  dorthin  u.  A.:  Farben  aus  Steinkohlentheer  und 
andere,  Glaswaaren,  Holzwaaren  und  Drechslerarbeiten,  Bücher  etc.,  Instrumente 
für  wissenschaftliche  Zwecke,  Musikdosen  und  Spiel  werke,  Taschenuhren,  Uhr- 
werke, Uhrentheile,  Uhrgehäuse,  Maschinen,  Eisengußwaaren,  schmiedeiseme 
Waaren,  Bijouterien,  Gold-  und  Silberwaaren,  Butter,  Chokolade,  Käse,  kondensirte 
Milch,  Cigarren,  Liqneurs,  Baumwollgarne,  Baumwollgewebe,  Strumpfwaaren 
(baumwollene),  Stickereien,  Spitzen,  Jutegewebe,  Seidengame,  Seiden-  und  Halb- 
seidengewebe, Seiden-  und  Halbseidenbänder,  Wollengewebe,  elastische  Gewebe 
aus  Kautschuk,  Töpfer  waaren. 

Doppelpique  oder  Pelzpique  ist  ein  Erzeugniß  der  Schweiz.  Weißweberei, 
welches  mit  zwei  Zetteln,  einem  feinen  von  Nr.  20 — 50  und  einem  groben  oder 
Futterzettel  (auch  ünterzettel  genannt),  gewoben  wird,  und  zwar  rohweiß.  Dieser 
Stört*  muß  nach  der  Bleiche  auf  der  untern  Seite  gekratzt  werden,  damit  ein 
weicher  Plüsch  entsteht;  daher  der  Name  Pelzpiqu^.  Der  Artikel  wird  noch 
viel  in's   Elsaß  in  die  Appretur  gegeben. 

Doppelt-Chlorzinn,  auch  wohl  „Chlorzinn **  allein  genannt,  aber  sehr  un- 
zweckmäßig, weil  es  dann  mit  dem  „Zinnsalz"  verwechselt  werden  kann  (das 
letztere  ist  Zinnbichlorür ,  das  Doppelt-Chlorzinn  aber  Zinntetrachlorid),  dient 
vieltach  in  allen  Zweigen  der  Färberei  und  des  Zeugdrucks  und  wird  auch  in 
der  Schweiz  fabrizirt,  z.  B.  in  Uetikon  (Gebr.  Schnorf)  aus  Weißblechabfällen 
nach  einem  sehr  sinnreichen  Verfahren.  Da  es  nur  in  flüssiger  Form  (als  kon- 
zentrirte  Lösung)  verwendet  werden  kann,  so  lohnt  sein  Import  nicht  so  gut 
wie  der  fester  Produkte  und  wird  es  hauptsächlich  im  Lande  dargestellt. 

Double«  Halb-  und  ganzwollenes  Tuch  für  Wintermäntel;  solches  wird 
von  einer  Glarner  Fabrik  seit  einigen  Jahren  in  vorzüglicher  Qualität  fabrizirt. 
Die  Einfuhr  erfolgt  hauptsächlich  von  Deutschland  und  England. 

Doublirtes  Baumwollgarn.  Einschlag  flir  Ilalbseidengewebe.  Der  Absatz 
im  Inland  und  Ausland  (namentlich  Rheinprovinz)  ist  sehr  bedeutend. 

Doubluregeschäfte.  Als  solche  waren  Ende  1884  6  Geschäfte  (im  Kanton 
Zürich)  im  Handelsregister  eingetragen. 

Draht  etc.  Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  eingetragen :  1  Draht- 
fabrikationsgeschäft (Kt.  Zürich),  1  Drahthandlung  (Kt.  Zürich),  1  Drahtnetz- 
fabrikationsgeschäft im  Kt.  Neuenburg,  1  Drahtseilfabrikationsgeschäft  (Kt.  Zürlcih!\^ 


Draht  —     452     —  Drechslerei 

1  Drahtseilhandlang  (Bit.  Zttrioh),  3  Drahtstiftenfahrikationsgeschäfte  (2  Et. 
Zürich ,  1  Kt.  Waadt) ,  1  Drahtstiftenhandlung  (Kt.  Zürich) ,  1  Drahtzugfabri- 
kationsgeschäft  im  Et.  Zürich.  Dem  Fabrikgesetz  waren  Ende  1884  2  Eta- 
blissements des  Ets.  Bern  als  „Drahtziehereien"   unterstellt. 

Drahtseilbahnen«  Ende  1884  bestanden  in  der  Schweiz  4  Drahtseilbahnen, 
nämlich  : 

Lausanne-Onchy,  mit  einer  baulichen  Länge  von  2456  m  und  einer 
Betriebslänge  von  1795  m,  eröffnet  im  Jahre  1877. 

Gießbachbahn  am  Brienzer  See,  mit  einer  baulichen  Länge  von  331  m 
nnd  einer  Betriebslänge  von  320  m,  eröffnet  im  Jahre  1879. 

Territet-Glion,  mit  einer  Bahnlänge  von  599  m,  eröffnet  im  Jahre 
1883. 

Gütschbahn  in  Luzem,  mit  einer  Bahnlänge  von  162  m,  eröffnet  im 
Jahre  1884. 

Gesammtlänge  der  Drahtseilbahnen :  Bauliche  Länge  3548  m,  Betriebslänge 
2876  m.  Im  Jahre  1885  (Juli)  kommt  noch  hinzu  die  Mareili-Bahn  in  Bern 
mit  105  m  Länge.  Näheres  über  die  einzelnen  Bahnen  findet  sich  unter  den 
betreffenden  Schlagwörtern.  Hier  sollen  nur  einige  Daten  über  das  Jahr  1884 
zur  Vergleichung  folgen. 

Kilometrische  Baukosten  Ende  1884:  Lausanne  Ouchy  Fr.  1^435,026, 
Gießbachbahn  Fr.  453,172,  Territet-Glion  Fr.  750,612,  Gütschbahn  Fr.  464,560. 

Durchschnittliche  Zahl  der  täglichen  ZOge:  Lausanne-Ouchy  95,05,  Gießbach- 
bahn 6,75,  Territet-Güon  33,23,  Gütschbahn  56,80. 

Reisende  auf  die  ganze  Bahnlänge  bezogen:  Lausanne-Ouchy  242,419, 
Gießbachbahn  29,124,  Territet-Glion  79,887,  Gütschbahn  33,508. 

Beförderte  Güter  auf  die  ganze  Bahnlänge  bezogen:  Lausanne-Ouchy  12,000  t, 
Gießbachbahn  165  t,  Territet-Glion  117  t,  Gütschbahn  0  t. 

Betriebseinnahmen :  Lausanne-Ouchy  Fr.  122,462,  Gießbachbahn  Fr.  16,212, 
Territet-Glion  Fr.  65,424,  Gütschbahn  Fr.  8891. 

Betriebsausgaben:  Lausanne-Ouchy  Fr.  55.642,  Gießbachbahn  Fr.  7239« 
Territet-Glion  Fr.  29,188,  Gütschbahn  Fr.  4224. 

Einnahmenüberschuß :  Lausanne-Ouchy  Fr.  66,820,  Gießbachbahn  Fr.  8973, 
Territet-Glion  Fr.  36,236,  Gütschbahn  Fr.  4667. 

Drainröhren«  Der  inländische  Bedarf  wird  durch  die  eigene  Thon-  nnd 
Cementröhrenfabrikation  zu  außerordentlich  niedrigen  Preisen  gedeckt.  —  Im 
Handelsregister  figurirt  (Ende  1884)  als  „Drainröhrenfabrikationsgeschäft" 
die  Firma  J.  Brauchli  in  Berg,  Et.  Thurgau. 

Drechslerei«  Als  Drechsler  bezeichneten  sich  anläßlich  der  eidg.  Volks- 
zählung von  1880  1726  Personen  (1,3  ^/oo  aller  Berufsthätigen  der  Schweiz), 
nämlich:  Aargau  165,  Appenzell  A.-Rh.  9,  Appenzell  I.-Rh.  14,  Baselstadt  33, 
Baselland  52,  Bern  464,  Freiburg  33,  Genf  43,  Glarus  5,  Graubündeu  35, 
Luzem  61,  Neuenburg  16,  Nidwaiden  5,  Obwalden  8,  Schaff  hausen  25,  St.  Gallen 
104,  Schwyz  29,  Solothurn  133,  Tessin  16,  Thurgau  57,  üri  1,  Waadt  63, 
Wallis  32,  Zürich  276,  Zug  47.  Von  den  1726  Drechslern  sind  152  Aus- 
länder. 

Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  als  Drechslereien  17  Geschäfte 
und  als  Drechslerwaarenhandlungen  8  Geschäfte  eingetrasren. 

Dem  Fabrikgesetz  war  Ende  1884  1  Drechslerei  im  Et.  Graubünden 
unterstellt. 


Drechslerei 

453 

— 

Druckerei 

Ausfulijr  und 

Einfuhr  von 

D 

rechsl 

erwaaren. 

1 

Ausfuhr : 

1884       1883 

1884 

1883 

Einfuhr: 

1873 

1863               185S 

D.  aus  gemeineiu  Holz  .    .    q 
,     „     Hom,  Elfenbein  etc.     , 
fi      ])     diein      •••••)! 
^     ,     gem.  Holz  u.  Stein.     „ 

1081     714 

352    430 

3      16 

189 

958 
82 

280 

963 

60 

270 

577 

69 

821           198 
202          222 

Drehereien«  Als  Drehereien  waren  Ende  1884  im  Handelsregister  die 
Geschäfte  von  6  Firmen  eingetragen  (5  Kt.  Zürich,  1  Kt.  Zug). 

Drehscheiben ,  Schiebbühnen  (Eisenbahnmaterial).  Ausfuhr  1 884 : 
237  q,  alles  über  die  französische  Grenze.  Einfuhr  1884:  565  q,  1883:  308  q, 
Durchschnitt  1872/81:  54  q,  wovon  das  meiste  über  die  deutsche  Grenze. 

Drei!  (Matrazendrell)  ist  ein  sehr  dichtes  Gewebe,  welches  in  der  Regel 
vierschäftig  gewoben  wird  und  ein  Aussehen  hat  wie  Fischgrat,  weshalb  es  im 
technischen  Ausdruck  auch  öfters  so  genannt  wird.  Der  Zettel  besteht  aus  Baum- 
wolle, der  Schuß  meistens  aus  Leinen.  Der  Artikel,  gewöhnlich  130  cm  breit, 
dient  zum  Ueberziehen  von  Matrazen,  zu  Futter  ftir  Reiseartikel  u.  s.  w. 

Dreschmaschinen.  Im  Jahre  1858  wurde  vom  damaligen  Direktor  der 
Ackerbauschule  in  Kreuzungen,  Bömer,  die  Zapfen-  oder  Stiftendreschmaschine 
(System  Samuel  Turner)  eingeführt,  wodurch  die  Maschinen  nach  dem  englischen 
Schlagleistensystem  allmälig  verdrängt  wurden.  Es  verlegte  sich  dann  namentlich 
Johann  Raiischenbach  in  SchafPhausen  auf  die  Fabrikation  ähnlicher  Maschinen 
und  fertigte  davon  von  1860  bis  1868  1901  Stück,  von  1860  bis  1883 
88,923  Stück,  die  im  Inland  sowohl  als  in  den  verschiedensten  Gegenden  dea» 
Auslandes,  namentlich  in  Frankreich  und  Deutschland,  abgesetzt  wurden.  Eine 
Anzahl   kleinerer  Fabrikanten    beschäftigen   sich   ebenfalls  mit  Dreschmaschinen. 

Dresdener  StriclLmaschinen  finden  sich  in  der  Schweiz  wenige.  Es 
wiegen  die  Lamb'schen  und  diejenigen  der  Schaifhauser  Strickmaschinenfabrik  vor. 

Dress-Goods«  liebliche  englische  Benennung  der  ostschweizerischen  farbigen 
Kostümstickereien  in  Baumwolle  auf  Baumwolle,  Seide  auf  Wolle  oder  Seide 
auf  Seide.  Diese  Artikel  haben  namentlich  im  Jahre  1882  einen  großen  Theil 
der  ostschweizerischen  Stickmaschinen  beschäftigt,  hauptsächlich  für  den  nord- 
amerikanischen Bedarf. 

Droguerien«  Betreffend  Ein-  und  Ausfuhr  siehe:  Apothekerwaaren  etc. 
Als  Drogueriegeschäfte  waren  Ende  1884  189  Firmen  im  Handelsregister  ein- 
getragen, wovon  185  als  Handlungen,  1  als  „Verarbeitung  von  Droguen*,  1 
als  Kommissionsgeschäft,  1  als  Agentur,  Kommission  und  Lager  in  technischen 
Droguen,  1  als  Handlung  mit  Medizinaldroguen.  Die  Zahl  189  vertheilt  sich 
auf  die  Kantone  wie  folgt:  Aargau  6,  Baselland  3,  Baselstadt  13,  Bern  46, 
Freiburg  5,  St.  Gallen  6,  Genf  11,  Graubünden  10,  Luzem  11,  Neuenburg  16, 
Schaff  hausen  4,  Schwyz  4,  Solothum  3,  Thurgau  5,  Uri  1,  Waadt  12,  Wallis  1, 
Zürich  29,  Zug  3. 

Droguet  lustrine  ist  gleichbedeutend  mit  Lustrine  (fagonnirt). 

Druckerei  s.  Buchdruck,  Zeugdruck.  Als  Druckereien  (andere  als  Buch- 
druckereien) waren  Ende  1884  im  Handelsregister  die  Geschäfte  von  29 
Firmen  eingetragen ,  nämlich  als  Baumwolldruckereien  22  (Kt.  Glarus  20,  Kt. 
Zürich  2),  als  Druckerei  von  Nastüchem  1  (Kt.  Bern),  als  Fagondruckerei 
türkischroth  gefärbter  Baumwolltücher  1  (Kt.  Thurgau),  als  Gamdrucket'ei  1 
(Kt.  Zürich),  ab  Kattundruckerei  2  (Appenzell  A.-Rh.  1,  Kt.  Zürich),  als  Zeug- 
draokereien  2  (Baselland). 


Druckerei  —      454      —  Dünger  wesen 

Dem  Fabrikgesetz  waren  Ende  1884  unterstellt  29  Etablissements,  in 
denen  die  Druckerei  ausschließlich  oder  als  Hauptindustrie  betrieben  wird  (1  ®/o 
aller  unterstellten  Etablissements).  Zahl  der  Arbeiter  4538  (3,2  ^/o  aller  Arbeiter) 
1068  Pferdekräfte.  Von  jenen  29  Etablissements  sind  bezeichnet:  22  als  Banmwoll 
druckereien  (21  Glarus,  3597  A.,  890  Pf.,  1  St.  Gallen,  218  A.,  50  Pf.) 
3  als  Kattundruckereien  (1  Bern,  19  A.,  8  Pf.,  1  Thurgau,  37  A.,  —  Pf. 
1  Zürich,  369  A.,  65  Pf.);  1  als  Baumwolldruckerei  und  Tapetenfabrik  (St.  Gtillen 
50  A.,  12  Pf.);  1  als  Druckerei,  Färberei  und  Appretur  (Appenzell  A.-Rh. 
150  A.,  30  Pf.):  1  als  Kattundruckerei  und  Blaufärberei  (Zürich,  8  A.,  3  Pf.); 
1  als  Kattundruckerei  und  Färberei  (Zürich,  90  A.,  10  Pf.). 

Die  Druckerei  wird  außerdem  in  zwei  dem  Gesetz  unterstellten  Etablissements 
als  Nebenindustrie  betrieben,  nämlich  in  einer  Färberei  des  Kts.  Aargau  und 
in  einer  Färberei  nebst  chemischer  Waschanstalt  im  Kt.  Zürich. 

Druckfarben,  Druckerschwärze  s.  Buchdruckfarben. 

Druckplattenschleiferei.  Dieselbe  wurde  durch  Heinrich  Walcher  in 
Glarus  eingeführt. 

Druckwalzen.  Ausfahr  1884:  7  q,  1883:  6  q.  Einfuhr  1884:  6  q, 
1883:  38  q,  Durchschnitt  1872/81:   130  q,   1873:  60  q. 

Düngerwesen.  1)  Natürlicher  Dünger.  (Mitgetheilt  von  Herrn  Müller, 
Chef  der  Abtheilung  Landwirthschaft  des  eidg.  Landwirthschaftsdepartements.) 
Der  landwirthschaftlich  benützte  Boden  der  Schweiz  bedarf  —  mit  Ausnahme 
etwa  der  Streuewiesen  und  Farrenplätze  —  zur  Hervorbringung  befriedigender 
Erträge  der  Düngung.  Koth  und  llarn^  d.  h.  die  Auswürfe  (Exkremente)  der 
«Thiere  liefern  die  Hauptmasse  des  Düngers.  Von  100  Gewichtstheilen  der  im 
Futter  enthaltenen  Trockensubstanz  werden  wiedergefunden:  im  Koth  38  bis  47, 
im  Harn  572  bis  67»  Theile  oder  Prozente.  Die  schweizerische  Viehzählung  vom 
21.  April  1876  berechnet  den  Viehbestand  des  Landes  an  Thieren  des  Pferde- 
geschlechtes, an  Rindvieh,  Schweinen,  Schafen  und  Ziegen  auf  1'348,608  Rindvieh- 
einheilen, welche,  zu  370  kg  geschätzt,  ein  Lebendgewicht  von  rund  500  Mill.  kg 
darstellen.  Beträgt  der  Futterbedarf  auf  500  kg  Lebendgewicht  im  Jahre  an 
Trockensubstanz  rund  100  Ztr.  zu  50  kg  (entsprechend  113  bis  115  Ztr.  Heu), 
so  ergibt  sich  ein  jährlicher  Gesammtfutterbedarf  von  ungefähr  100  Mill.  Ztr. 
wasserfreier  Substanz,  von  der  etwa  42  Mill.  Ztr.  im  Koth  und  6  Mill.  Ztr. 
im  Harn  oder  Urin  wiedergefunden  werden.  Da  frischer  Koth  ca.  16  ^/o  und 
der  Harn  etwa  6  ^/o  Trockensubstanz  Gehalt  hat,  so  ergäbe  sich  eine  jährliche 
Erzeugung  von  rund  262  Mill.  Ztr.  Roth  und  von  100  Mill,  Ztr.  Harn. 

Der  Werth  dieser  Masse  richtet  sich  nach  dem  Gehalt  derselben  an  den 
werth bestimmenden  Stoffen  aller  Düngmittel :  Stickstoff,  Kali  und  Phosphorsäure, 
und  dieser  ist  wieder  abhängig  von  dem  Gehalte  des  Futters  und  den  daraus 
erzielten  thierischen  Erzeugnissen;  denn  der  Stickstoff,  das  Kali  und  die  Phosphor- 
säure des  Futters,  welche  nicht  in  der  Milch,  der  Wolle,  im  Fleisch  und  in  den 
Knochen,  beziehungsweise  im  lebenden  Thiere  der  Wirthschaft  entzogen  werden, 
müssen  sich  in  den  Exkrementen  wieder  finden.  Daraus  erhellt,  daß  nicht  nur 
die  Quantität,  sondern  auch  die  Qualität  dieser  letztern  bedingt  wird  durch  die 
Menge  und  Qualität  des  Futters  und  durch  die  Art  und  Menge  der  daraus 
gewonnenen  thierischen  Erzeugnisse,   nicht  aber  durch  die  Zahl  der  Thiere. 

Das  Hauptfutter  bildet  das  Heu  und  das  Gras.  1000  kg  Heu  und  luft- 
trockenes Gras  mögen  durchschnittlich  enthalten:  15,5  kg  Stickstoff,  16  kg  Kali 
und  4,3  kg  IMiosphorsäure.  1000  kg  der  gewöhnlichen  thierischen  Erzeugnisse 
«Dthalten : 


Dfmgerwesen  —      455      —  Dungei'wesen 

Stickstoff  Kali       Phosphonäure 

kg  kg  kg 

Milch 5,4  1,7  2,0 

Lebendes  Kalb  ...           25,o  2,4  13,8 

Lebender  Ochse       .     .           26,6  1,7  18,« 

Lebendes  Schaf 22,4  1,5  .12,3 

Lebendes  Schwein 20,o  1,8  8,8 

Gewaschene  Wolle 94,4  1,9  1,8 

Käse 46,0  3,2  14,7 

Gewichtszunahme  bei  MfiStung  volljähriger  Ochsen  11,6  1,2  1,3 

An  Hand  dieser  Angaben  bietet  es  keine  Schwierigkeit,  die  Menge  des 
Stickstoffs,  des  Kali  und  der  Phosphorf^äure,  welche  einer  Gutswirthschaft  in 
den  frischen  Exkrementen  der  Thiere  verbleiben,  zu  berechnen.  Man  wird  finden, 
daß  bei  Milchviehhaltung  mindestens  8Ö  %  des  Stickstoffe,  70  ^/o  der  Phosphor- 
säure und  95  ^/o  vom  Kali  des  Futters  in  die  Exkremente  übergehen  und  daß 
bei  Mästung  ausgewachsener  Thiere  der  relativ  beste,  bei  Aufzucht  junger  Thiere 
d^r  relativ  schlechteste  Dünger  gewonnen  wird.  Oben  ist  der  Futterbedarf  für 
den  schweizerischen  Viehstand  auf  jährlich  100  Mill.  Ztr.  Trockensubstanz 
berechnet.  Hat  diese  Masse  den  Gehalt  von  Heu,  beziehungsweise  lufttrockenem 
Gras,  mittlerer  Qualität,  wie  angegeben,  der  mit  Rücksicht  auf  den  Wassergehalt 
aller  lufttrockenen  Stoffe  und  auf  die  bessere  Qualität  des  Grünfutters  und  des 
Alpgrases  unter  dem  Durchschnitt  liegen  dürfte,  so  ergibt  sich  ein  Totalgehalt 
von  1^550,000  Ztr.  Stickstoff",  1'600,000  Ztr.  Kali' und  430,000  Ztr.  Phosphor- 
säure. 

Berechnet  man  die  in  die  Exkremente  fallende  Menge  dieser  Stoffe  nach 
den  oben  für  die  Milch wirthschaft  angegebenen  Prozentzahlen  und  deren  Werth 
nach  den  im  Düngerhandel  hiefür  geltenden  Ansätzen,  so  ergeben  sich  folgende 
Mengen  und  Werthe  für: 

Stickstoff  .  .  807o  von  77'500,0(X)kg,  macht62'000,000kgaFr.  1.50  =  Fr.  93^000,000 
Kali  ....  95 "/o  ,  80'000,000  „  „  76*000,000  ,  ,  /— .50=  ,  38'000,000 
Phosphorsäure  70%     ,    21'500,000   „        ,      15'050,000  „  ,    „     -.60=   „      9*030,000 

Fr.  140030,000 

oder  per  Rindvieheinheit  von  500  kg  Lebendgewicht  Fr.  140.  03. 

Vom  Stickstoff  geht  ungefähr  die  Hälfte,  vom  Kali  weitaus  der  größte 
Theil,  dagegen  von  der  Phosphorsäure  nur  eine  geringe  Menge  in  den  Harn  über. 

Koth  und  Harn  werden  dem  Boden  nur  auf  der  Weide  direkt  zugeführt. 
Bei  der  Stallfütterung  wird,  theils  um  den  Thieren  ein  weiches,  warmes  und 
reinliches  Lager  zu  bereiten,  theils  um  den  Harn  und  den  Koth  aufzusaugen 
und  um  das  Gemenge  bequemer  transportiren  und  auf  dem  Felde  vertheilen  zu 
können,  wohl  auch,  um  das  Düngerquantum  zu  vermehren  und  den  Boden  physi- 
kalisch zu  verbessern,  einf/estretU,    Streue  und  Exkremente  gemischt  bilden  den 

Stallmist.  Nach  Wolff  kann  man  die  Menge  des  Stallmistes  zum  Voraus 
berechnen,  indem  man  die  Hälfte  der  Trockensubstanz  des  Futters  zur  Masse  des 
trockenen  Streuestrohes  addirt  und  die  so  gefundene  Zahl  mit  4  multiplizirt. 
Beträgt   die  Trockensubstanz   des    Futters   per    500  kg  Lebendgewicht  und  per 

Jahr  100  Ztr.,  die  des  Streuestrohes  20  Ztr.,  so  würden  daraus  1  — 1-  20  j  •  4 

oder  280  Ztr.  Stallmist  gewonnen. 

Da  es  beim  Mist  indeß  ebenfalls  auf  die  Qualität  und  nicht  allein  auf  die 
Quantität   ankommt,    so    ist   nicht   recht  ersichtlich,    welchen  Werth  eine  solche 


Dilogerwesen  —     456     —  Döngerwesen 

Yorauüberechnang  hat.  Klar  dagegen  ut,  daß  die  Menge  der  werthbestimmenden 
DiingHtoffe  in  den  Exkrementen  dorch  das  Streaematerial  nur  in  dem  Maße  ver- 
mehrt wird,  als  dieses  solche  selbst  enthält.  Folgendes  ist  der  Grehalt  der  landes- 
II blichen  »Streuematerialien  in  je  1000  kg  nach  Wolff.  Bei  der  Werthberechnang 
dienten  die  gleichen  Ansätze  wie  oben  bei  den  Exkrementen.  Für  Rohrsohilf  und 
Kiedgräser  ist  der  Stickstoffgehalt  zu  5  ^/oo  angenommen. 


Stick*tofl 

Kali 

Phosphor- 
«iure 

Düngerwerth 
p«r  IflOkg 

kl? 

kg 

kg 

Fr. 

Stroh  von 

Winter  weizen    . 

4,8 

6,s 

2,s 

1.     16 

n             » 

Spelz  (Kom)     .     . 

4,0 

5,2 

U 

1.    Ol 

»»              fl 

\^  interroggen    .     . 

4,0 

^,6 

2,5 

1.   18 

r»               fl 

Sommerroggen  . 

5,6 

11,T 

2,. 

1.  59 

fi              n 

Gerste     .     .     .     , 

6,4 

10,7 

1,» 

1.  60 

«               r» 

Hafer      .     .     .     . 

5,6 

16,3 

2,8 

1.  82 

»»               r» 

Rohrschilt'     .     .     . 

6,0 

1,8 

1.   19 

«              n 

Kiedgräsem 

20,0 

4,2 

2. 

Buchenlaubstreu  .      .     .     .     . 

.      10,0 

2,3 

2,4 

1.  76 

Wird  der  Streuebedarf  per  500  kg  Lebendgewicht  mit  Rücksicht  auf  den 
Weidgang  zu  Berg  und  Thal  per  Jahr  im  Minimum  auf  500  kg  Stroh  oder 
Streue  geschätzt,  so  ergäbe  dies  ca.  10 '000,000  Ztr.,  was  dem  Düngerkapital 
einen  Werth  von  mindestens  5  Millionen  Franken  zufügen  würde. 

Aus  dem  Gesagten  ist  ersichtlich,  daß  es  sich  beim  Düngerwesen  um  Werthe 
von  höclujter  volkswirthschaftlicher  Bedeutung  handelt.  Unsere  Ansätze  bewegen 
sich  sehr  wahrscheinlich  tief  unter  dem  wirklichen  Durchschnitt  und  doch  kommen 
wir  auf  die  Summe  von  ca.  150  Mill.  Fr.  jährlich.  Wie  wird  mit  diesem  Kapital 
in  der  Schweiz  umgegangen?!  —  Leider  ist  das  Bild,  das  wir  davon  zu  ent- 
werfen vermögen,  kein  befriedigendes. 

Die  schlechteste  Dünger  wir  thschaft  trifft  man  wohl  auf  den  Gcmeinalpen, 
wo  (loch  das  Zurathehalten  des  eigenen  Erzeugnisses  im  Hinblick  auf  die 
Schwierigkeit,  ja  Unmöglichkeit  der  Zufuhr  künfttlicher  Dünger  doppelt  angezeigt 
wäre.  Da  kommt  es  sogar  noch  vor  —  wir  wollen  annehmen  vereinzelt  —  daß 
nach  herkulischem  Vorgang  die  Kraft  des  Wassers  benützt  wird,  den  Mbt  weg- 
zuHcliwemmen,  den  auf  den  Weidboden  zu  breiten  die  Leute  zu  bequem  sind. 
Aber  auch  im  Thal  und  in  der  Ebene  sind  wasserdichte  Stallböden  und  Mist- 
fitätten  immer  noch  Seltenheiten,  obwohl  deren  Herstellung  heute  überaus  billig 
ist.  Wie  viel  an  Exkrementen  unter  diesen  Umständen  in  gesundheitsnachtheiliger 
Weise  in  den  Boden  sickert  und  den  Straßengräben  und  Bächen  zufließt,  entzieht 
öich  natürlich  jeder  Schätzung.  Welche  Werthe  dadurch  verloren  gehen,  kann 
man  indeß  ahnen,  wenn  man  sich  erinnert,  daß  1  ®/o  Verlust  für  die  Schweiz 
oa.    1  7j  Mill.   Fr.  ausmacht. 

Ein  weiterer  Verlust  findet  bei  der  Aufbewahrung  durch  die  Zersetzung 
des  Stallinistes  statt.  Genaue  in  der  Versuchsstation  Pommritz  im  Winter  1883 
gemachte  Krhebungen  mit  normal  gelagertem  (festgetretenem)  Mist  ergaben  folgende 
Verluste  an  Trockensuhstane :  nach  6  Wochen  16J6^/o,  nach  9  Wochen  2Sfi3^lo^ 
nach  12  Wochen  ::ir},lj2^/o  und  nach  15  Wochen  26^21  ^jo.  Im  Sommer  gleichen 
Jahres  mit  einem  Quantum  von  13,262,5  kg  Mist  angestellte  Versuche  erzeigten 
während  einer  Lagerung  von  15  Wochen  einen  Verlust  von  22,5  ^/o  des  ur- 
sprünglichen Stickstoffs.  Versuche,  die  Wolff  in  Hohenheim  mit  143,3  Ztr.  Mist 
von  73  ^/o  \N'assergehalt,  der  1  m  hoch  aufgeschichtet  war,  angestellt,  ergaben, 
daß  nach  Jahresfrist  nur  mehr  67,3  Ztr.  mit  79  ^/o  Wassergehalt  vorhanden  waren 


Düngerwesen  —      457      —  Düngerwesen 

und  daß  der  Stickstoffgehalt  von  65,53  Md.  auf  28,63  Pfd.,  also  um  56,9  7o 
echwand.  In  offene  Eisten  eingestampfter,  vor  Sonne,  Wind  und  Begen  geschützt 
aufbewahrter  Mist  verlor  die  Hälfte  seines  Gewichtes  und  32,5  ^o  ^^^  ursprüng- 
lichen Gehalts  an  Stickstoff. 

Der  Schweizerbauer  hat  eine  ausgesprochene  Vorliebe  für  große  Miststöcke ; 
dieselben  sind  sein  Stolz.  Der  Mist  wird  daher  halbe  und  nicht  selten  ganze 
Jahre  lang  aufgespeichert.  Welcher  Verlust  dadurch  an  Stickstoff,  dem  theuersten 
Düngstoff,  entsteht,  kann  man  sich  nach  dem  Angeführten  vorstellen.  Nur  1  ^/o 
Stickstoff  Verlust  repräsentirt  für  die  Schweiß  einen  Minderwerth  des  Düngers 
von  ungefähr  1  Mill.  Fr.  oder  1  Fr.  per  Haupt  Großvieh  (von  500  kg  Lebend- 
gewicht). 

Diesem  Verlust  könnte  ganz  oder  doch  zum  weitaus  größten  Theile  vor- 
gebeugt werden  durch  Anwendung  von  Torfetreue  oder  Torfstaub,  durch  Bestreuen 
des  Mistes  mit  Gyps,  Kainit  oder  Superphosphat.  Gyps  ist  selbst  bei  täglicher 
ausreichender  Anwendung  sehr  billig,  ebenso  der  Kainit  für  kalibedürftige  Böden, 
und  das  Superphosphat  führt  dem  Dünger  Fhosphorsäure  zu,  d.  h.  denjenigen 
Stoff,  der,  wie  wir  oben  gesehen  haben,  in  der  Regel  der  Wirthschaft  durch 
die  thierischen  Frodukte  am  meisten  entzogen  wird,  im  Boden  nur  spärlich  vor- 
handen ist,  dessen  Zufuhr  somit  fast  in  allen  Fällen  lohnend  wirkt.  Die  Wirkung 
dieser  stickstofferhaltenden  und  die  Zersetzung  des  Mistes  verzögernden  Substanzen 
ist  übrigens  ohne  chemische  Mittel  mit  der  Nase  und  dem  Auge  leicht  zu  kontro- 
liren,  indem  bei  Anwendung  derselben  der  stechende  Ammoniakgeruch  im  Stall 
imd  auf  dem  Miststock  verschwindet  und  die  Wirkung  des  so  behandelten  Düngers 
auf  die  Kulturen  eine  sichtlich  größere  ist. 

Ein  dritter  ganz  enormer  Verlust  entsteht  der  schweizerischen  Landwirth- 
schaft  in  Folge  der  durchschnittlich  sehr  langen  Aufbewahrung  des  Düngers: 
das  Düm/erkapital  wird  zu  wenig  umgesetzt.  Der  Kaufmann  und  der  Gewerbe- 
treibende suchen  Gewinn  im  raschen  Umsatz  ihres  Betriebskapitals.  Ein  Kapital, 
das  vierteljährlich  mit  dem  bescheidenen  Gewinn  von  je  372  ^o  umgesetzt  wird, 
wirft  jährlich  dem  Besitzer  den  dreifachen  landesüblichen  Zins  ab.  Bei  der  Land- 
wirthschaft  ist  der  Kapitalumsatz,  bedingt  durch  die  Natur  des  Geschäftes,  ein 
sehr  beschränkter,  in  Folge  dessen  auch  der  Geschäftsgewinn.  Aber  gerade  beim 
Düngerkapital  trifft  diese  Beschränkung  nicht  zu ;  denn  firischer  Mist,  bei  welchem 
die  rasch  eintretende  erste  Gährung  begonnen  hat,  zeichnet  sich  dsuiurch  aus, 
daß  er  rasch  „zugeht",  folglich  schnell  zur  Wirkung  kommt;  namentlich  ist 
dies  der  Fall  auf  bereits  fetten  Wiesen.  Dieses  Verhalten  des  frischen  Düngers 
ist  leider  nur  verhältnißmäßig  wenigen  Landwirthen  bekannt;  diese  wenigen 
haben  aber  durch  fleißige  Befolgung  des  Grundsatzes  ganz  erstaunliche  Resultate 
•erzielt.  Man  darf  ruhig  behaupten:  grosse  Miststöcke  sind  die  theuerste 
Liebhaberei  des  Bauern. 

Bei  dem  Düngerkapitel  ist  noch  hervorzuheben,  daß  der  oben  berechnete 
Düngwerth  des  Strohes  kaum  ^4  des  Marktpreises  und  nicht  die  Hälfte  des 
Futterwerthes  desselben  erreicht.  Ist  der  Preis  des  Strohes  loco  Hof  Fr.  5  per 
100  kg,  der  Düngerwerth  aber  hoch  gerechnet  Fr.  1.  50,  so  ergibt  sich  ein 
Verlust  von  Fr.  3.  50  per  100  kg  und  bei  einem  jährlichen  Streuestrohverbrauch 
für  die  Schweiz  von  nur  10' 000, 000  Ztr.  ein  solcher  von  Fr.  17'500,000  gegen- 
über dem  Marktpreis.  Das  weiche  Lager  der  Thiere,  die  Bequemlichkeit  der 
Düngerbehandlung,  sowie  die  übrigens  weder  meß-  noch  wägbaren  physikalisch 
boden verbessernden  Eigenschaften  der  Streue  sind  somit  theuer  erkauft. 

Sieht   man,    daß    das  Weidvieh   nicht    das  weiche  hohe  Gras,    sondern  mit 


[^ '..-./*::'*« -»r-^ü  —      4,^»      —  DüngcrwcäeD 

V',t\i^f^.  'lifc  Ljirt^  rr^kfm'rE  St<tlkn  T.ntcr  -i-rri  Wett^naniieii  and  Vordächern 
•\f:T  H ritten  Alt  La^q.Utz  aizt'ffV.-ht.  -laJ^  aiit  g^irisf-rc  Iciüht  zu  bettchatfenden 
y*fk,i>>.Skrir,Utr;nic*:L  »Iha  Vi^L  ^^kn«:  Einstrru  •^•irr  cx^ir  mit  einem  Minimiun  reinlich 
nrA  y^y.nai  rrtü^lt^u  w^zr'trti  ki^uü.  «i/iL  rs  vi^I  •rin^rtifrrn'iere  and  billigere  Mittel 
jfiht,  'li*:  v.'kfiv-'rrrj^JMrrri'ir:  Kijr»:r.'?*.hÄrt  drr  Strrne  zu  era*:r»rn.  »o  wird  der 
Voikßtwinii  mit  lit:f:'üi  mrh  dit  Fragr  •tcÜen  miL-wcr,,  «jb  diesjer  so  bedeutende 
\'*rrlri.-t  lii/rht  mifiir-ten«  r^rdiizirt  w«:rden  **jut«*.  I>a:^  -in  gnijKT  Verlast  wirklich 
*rxi^*.irt,  ^:bt  ohne  Anwrndun/r  'ihrnii^ch-rr  Foriai?iL  -*;hvQ  au»  der  Thatsache 
h«:rv<fr,  «lalj  PferäthalUr  und  Ga^ih^'ß  .-cM?f  <«  Geltenden  mit  Weinbau,  ico 
der  MUi  am  Uo-U^tt^n  hKZ'Mt  irird.  den.iKlhun  ftKrnK  gratis  iJem,  überlassen, 
der  da:    Streuf:^lrok   hnfertl 

In  ZiiflarüDi*:Dtiu»ftUn^  de«  bisher  G*:sagt*:n  ergibt  sich  eine  Verminderung 
f/rroL^.r  V«irlij.-t*:,  fijl;rli':h  eine  Vermehmn?  »les  land  resp.  vo!k>wirth>chaftlichen 
KapitaU  im  I>tinjr»*rwe«en  bei  Beachtung  der  folsrenden  grundsätzlichen  An- 
fordennijren : 

Ij    W'aft-erdichte    8talll^'j*len    und    liiinger'uehäit*5r    zur    Vermei«lung    direkten 

V»:rlij*re-.. 
2;    Anwendung   von  dünge rerhfiltenden  Stoffen   in  genügendem  Maße. 
3;    Mögiicliftt  ravher  und  riick>ichtsl«>i>er  Umsatz  des  Dilngerkapitals. 
1;    .S|)arhanikeit  mit  dem  Streuematerial,   namentlich  mit  dem  Stroh,   das  bei 
II Da    zu    theuer  erzeugt  wird  und  da^  andrerseits  in  geeigneter  Mischling 
«ich    hU    Fiittirr   mindestens  di>ppelt  so  hoch  verwerthet,    wie  als  Streue. 

Dienen  Anfordeningen  entspricht  eine  der  Schweiz  eigenthümliche  Dünger- 
behandhing : 

liie  (jr  ii  1 1  e  n  wi  r t  h  H  c  h a ft.  Selten  wird  so  viel  eingestreut,  daß  aller 
Urin  der  Thiere  durch  diw  Streuematerial  aufgesogen  wird.  Aus  der  Einrichtung 
ülterer,  aiH  df.m  Anfang  oder  der  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  stammender, 
Meither  nicht  mehr  benutzter  Ställe  ist  zu  schließen,  daß  die  Flüssigkeit,  welch© 
die  Ki Untreu  nirht  aufzu^augen  vermochte,  einfach  in  den  Boden  sickerte.  Seit 
unge.liihr  der  Mitte  des  letzten  Jahrhunderts  stammen  die  Gullentrikfe,  wohl  als 
Folge,  der  damals  in  Aufnahme  gekommenen,  mehr  flüssige  Exkremente  liefernden 
iSommerhtallfiitterung,  vielleicht  auch  angelehnt  an  ähnliche  Einrichtungen  in 
Helgirn,  bekannt  gemacht  durcli  aus  niederländischem  Kriegsdienst  heimgekehrte 
Militiirh.  Ks  wird  wohl  kaum  eine  Gülleneinrichtung,  die  älter  als  etwa  130 
Jahre  wäre,  nachzuweisen  sein;  dagegen  gehören  Wiithschaften  mit  regelmäßiger 
Hommemtallfütterung,  die  einer  Einrichtung  zum  Auffangen  des  ablaufenden  Urins 
entbehren,   wahrscheinlich  heute  zu  den  Seltenheiten. 

I)ie  eigentliche  (iiiUenwirthschafty  so  wie  sie  am  intensivsten  wohl  am 
linken  L'l'cr  des  Zürcher  und  am  rechten  Ufer  des  Zuger  See's  betrieben  wird, 
ist  (ladundi  gekennzeichnet,  daß  nicht  nur  fast  säramtlicher  Urin  in  gemauerten 
oder  uun  llnlz  erstellten  Gruben  (Güllentrögen)  aufgefangen  wird,  sondern  daß 
auch  miiglidiMt  aller  Koth  «larin  mit  Zusatz  von  mehr  oder  weniger  Wasser 
verflUHHigt  wird.  Die  Stalleinrichtungen  sind  sehr  verschieden;  die  mehr  oder 
minder  großen  Tröge  sind  entweder  im  Stall  selbst,  hinter  und  theilweise  unter 
tiem  Vieh  angebracht,  theils  der  Scheune  entlaug  unter  Dach,  somit  in  immittel- 
barer  Nähe  des  Stalles,  oder  aber  unter  dem  auf  Latten  (Prügeln)  aufgesetzten 
MintsttM-k  in  möglichst  geringer  Entfernung  vom  Stalle.  Eine  Einrichtung  haben 
indeß  alle  (iüllenwirthsehaften  gemein,  nämlich  einen  kurzen,  fast  horizontalen, 
10  iH»  em  erhöhten  Viehstand,  über  dessen  hintere  Kante  die  Exkremente  in 
dun   mehr  oder   weniger  breiten  und  tiefen  Mistgraben  fallen. 


Dangerwesen  —      459      —  Döngerwesen 

Da  die  Einstreue  aus  der  Gülle  herausgefischt  werden  muß,  weil  sie  sonst 
die  AuslauföfFnungen  verstopfen  würde,  findet  natürlich  eine  sparsame  Verwendung 
derselben  statt,  deßwegen  der  kurze,  erhöhte  Stand  der  Thiere.  Die  Gülle  gährt 
in  den  Trögen  sehr  rasch,  so  daß  sie  je  nach  der  Temperatur  alle  2 — 3  Wochen, 
ja  sogar  nach  8  Tagen,  ausgeführt  werden  kann;  der  Düngerumsatz  ist  deßhalb 
ein  sehr  rascher.  Ohne  Anwendung  von  Bindemitteln  entweicht  indeß  auch  bei 
der  Gülle  mehr  oder  weniger  Stickstoff,  namentlich  bei  langer  Lagerung,  bei 
geringer  Verdünnung  mit  Wasser  und  bei  windigem,  nassem  Wetter  während 
der  Ausfuhr  auf  da«  Land.  Als  Bindemittel  wird  Schwefelsäure  (50  ®/oige  oder 
Eammersäure)  angewendet,  ebenso  Gyps,  der  sich  indeß  schwer  löst  und  daher 
besser  zum  Uebersäen  der  begüllten  Flächen  geeignet  ist. 

Wir  schließen  dieses  Kapitel,  einerseits  um  für  den  Rahmen  dieses  Werkes 
nicht  zu  lang  zu  werden,  andrerseits  aber  deßwegen,  weil  dieser  Stoff  durch 
Prof.  Dr.  Krämer  in  seiner  Abhandlung ;  Die  Graswirihschaften  am  Zürichsee 
(Beiträge  zur  Wirthschaftslehre  des  Landbaues,  Aarau  1881)  in  ausführlicher 
und  hochinteressanter  Weise  behandelt  worden  ist. 

Betreffend  Ein-  und  Ausfuhr  von  natürlichen  Düngstoffen  s.  Seite  460. 

2)  HUIfsdUnger.  (Mitgetheilt  von  Herrn  Dr.  Grete,  Vorstand  der  agri- 
kultnr  -  chemischen  Untersuchungsstation  am  eidg.  Polytechnikum.)  Oft  genug 
mangelt  dem  Landwirth  die  ausreichende  Menge  Stallmist,  um  den  gesammten 
kultivirten  Boden  genügend  mit  Pflanzennährstoffen  zu  versehen,  so  daß  er  ge- 
zwungen ist,  andere  Bezugsquellen  aufzusuchen,  die  sich  ihm  in  den  Hülfsdüngem 
in  erwünschter  Qualität  bieten. 

Zwar  vermögen  die  Hülfsdünger  es  nicht,  wie  der  Stallmist,  den  Boden  mit 
Humus  bildender  Substanz  anzureichern  und  dadurch  die  physikalischen  Eigen- 
schaften des  Bodens  zu  verbessern.  Dafür  bietet  deren  Verwendung  eine  Keihe 
anderer  Vortheile,  die  sie  für  den  rationell  und  intensiv  wirthschaftenden  Land- 
wirth ganz  unentbehrlich  gemacht  haben. 

Man  hat  es  nicht  allein  in  der  Hand,  durch  den  Zukauf  einzelner  Nährstoffe 
das  vorhandene  Düngerkapital  zu  ergänzen,  sondern  man  ist  auch  im  Stande, 
eine  vollständige  Düngung  nach  Bedarf  für  verschiedene  Kulturen  zusammen- 
zusetzen. Femer  stehen  in  den  Hülfsdüngem  die  Pflanzen nährstoffe  eben  so  wohl 
in  beliebiger  Menge  da  zur  Verfugung,  wo  man  sie  nur  einzeln  zur  Erreichung 
eines  bestimmten  Zweckes  braucht,  wie  sie  besonders  durch  die  leicht  lösliche 
Form  einen  raschern  Umsatz  des  Nährstoffkapitals  ermöglichen. 

Diese  mannigfachen  Vortheile  der  Anwendung,  verbunden  mit  der  Erkenntniß 
ihrer  Noth wendigkeit,  haben  den  Verbrauch  der  Hülfsdünger,  vulgo  Kunstdünger, 
wie  in  allen  Kulturländern,  so  auch  in  der  Schweiz  in  kurzer  Zeit  ganz  außer- 
ordentlich gehoben. 

Allerdings  kannte  man  die  günstige  Wirkung  von  Knochenmehl,  Asche  etc. 
schon  lange;  ersteres  wurde  aber  nur  in  rohem,  grob  gestampftem  Zustande  von 
zahlreichen  hleinem  Knochenstampfen  geliefert.  Später  nahmen  dann  nacheinander 
mehrere  Fabriken  die  Verarbeitung  von  rohem,  gedämpftem  und  aufgeschlossenem 
Knochenmehl,  sowie  von  andern  Phosphorsäure  haltenden  Materialien  (s.  den 
Artikel  „Phosphate"),  ferner  von  Stickstoffdüngern  (s.  diese),  endlich  von  Kali- 
salzen (s.  diese)  in  die  Hand  und  jetzt  decken  über  ein  Dutzend  einheimischer 
chemischer  Düngerfabriken  zum  großen  Theil  den  Bedarf  an  Düngern  jeglicher 
Zusammensetzung. 

Im  letzten  Jahre  betrug  die  in  der  Schweiz  produzirte  Menge  Hülfsdünger 


■  I 


Düngerwesen 


—     460     — 


Düngerwesen 


zirka  1600  Wagenladungen  a  10,000  kg.  Nicht  inbegriffen  ist  dabei  das  robe 
Enoobenmehl,  welches  in  einer  größeren  Anzahl  kleiner  Koochenstampfen  vielerorts 
produzirt  wird,  dessen  Menge  indeß  kanm  eine  größere  Anzahl  Wagenladungen 
ausmacht. 

Vom  Ausland  wurden  zirka  1000  Wagenladungen  eingeführt,  von  welchen 
ein  Theil  direkt  in  unsere  Fabriken  gelangte. 

Obige  Quantitäten  Dünger  wurden  im  Jahre  1884  geliefert  von  16  in- 
ländischen und  8  ausländischen  Firmen.  £s  verkauften  Dünger  in  der  Schweiz 
im  Jahre  1879  zirka  5  größere  inländische  und  4  ausländische  Firmen 

»  »  n  ^  *» 

7 

7 

fl  »»  11       •  «  1» 

7 

«  n  f»        ö  „  n 

Q 

ti  r%  V       *^  rt  n 

Außerdem  lieferte  auf  dem  Wege  des  Zwischenhandeb  noch  eine  Beihe 
Firmen  Hülfsdünger  in  die  Schweiz. 

Die  Wagenladung  zu  Fr.  1500  angenommen,  darf  der  Gesammtumsatz  an 
Hülfsdünger  in  der  Schweiz  pro  1884  auf  mindestens  4  Mill.  Fr.  geschätzt  werden. 

Einfuhr  von  natürlichen  und  künstlichen  Büngstoffen,  1850 — 1884. 


1880 

6 

1881 

10 

1882 

14 

1883 

16 

1884 

16 

1885 

18 

Abfalle,                         Abfälle, 

Guano  und  andere 

Eftnstlicher 

Jahr 

animalische                vegetabilische 

natürl.  Düngstoffe 

Dünger 

q 

q 

q 

q 

1851 

912                12,304 

1852 

28,747    . 

1853 

22,550    \ 

1854 

19,083 

1855 

17,823 

1856 

22,607     , 

1857 

21,429    J 

1858 

23,079    1 

CO 

1859 

23,909   1 

1860 

21,551   1 

1861 

24,661   1 

00 

1862 

25,869 

1863 

29,498    1 

1864 

34,811     ) 

<o 

1865 

43,500   / 

00 

1866 

39,025 

'S 

1867 

40,090 

3 

1868 

38,740 

§ 

1869 

41,755    1 

*■ 

^ 

1870 

80,375    1 

i 

1871 

78,747     1 

< 

1872 

100,718     ' 

1873 

92,982 

2,439 

1874 

96,510 
113,340    / 

2,231 

1875 

3,555 

1876 

162,729 

4,171 

1877 

31,842                7 

6,868 

85,965 

11,321 

Döngftrwesen 

461 

Düngerwesen 

1878 

26,683 

39,915 

82,001 

15,515 

1879 

25,302 

43,222 

58,245 

18,233 

1880 

47,320 

56,996 

63,860 

37,206 

1881 

72,519 

69,554 

59,458 

64,191 

1882 

52,655 

59,763 

64,757 

48,622 

1883 

46,170 

69,703 

90,649 

68,483 

1884 

54,643 

96,692 

93,263 

69,896 

Hierzu  ist  indeß  zu  bemerken,  daß  ein  Theil  der  unter  den  Abfällen  auf- 
geführten Kohstoffe  den  Weg  durch  die  einheimischen  Fabriken  machte. 

Die  Gresammteinfahr  von  Dünger-Rohstoffen  und  fertigen  Düngern  stieg  von 
1877  bis  1884  von  etwa  206,000  auf  ca.  315,000  q.  Die  Betheiiigung  der 
einzelnen  Nährstoffe  an  der  Höhe  dieser  Zahlen  läßt  sich  nicht  feststellen,  da 
nähere  Bezeichnungen  der  Düngergattung  fehlen. 

Einen  ganz  besonderen  Aufschwung  nahm  das  Düngerwesen  der  Schweiz  in 
Folge  der  Gründung  der  agrikultur-chemischen  Untersuchungsstation  am  Poly- 
technikum in  Zürich,  die  durch  Abschluß  von  Verträgen  mit  einer  großen  Anzahl 
von  Düngerfabrikanten,  laut  deren  dem  Landwirth  das  Recht  der  kostenfreien 
Nachuntersuchung  der  mit  bestimmter  Garantie  an  einzelnen  Nährstoffen  gekauften 
Waare  zugestanden  werden  muß,  das  Vertrauen  auf  die  Wirkung  des  Düngers 
zu  heben  und  damit  eine  allgemeine  Kenntniß  derselben  anzubahnen  suchte  (s. 
den  Artikel   „Landwirthschaftlich-chemische  Untersuchungsstation  **). 

Der  Ankauf  der  Düngmittel  geschah  bis  vor  Kurzem  ganz  ausschließlich 
nach  Zentnern  und  man  zahlte  dafür  einen  möglichst  niedrigen  Preis,  da  noch 
sehr  oft  Geruch,  Farbe  und  andere  nichtssagende  Merkmale  oder  gar  nur  der 
Name  eines  Spezialfabrikates  mehr  galten,  als  der  Gehalt  an  Pflanzennährstoffen. 
Seit  Gründung  der  Untersuchungsstation  ist  hierin,  besonders  in  einzelnen  Kan- 
tonen, eine  ganz  wesentliche  Aenderung  eingetreten.  Man  zahlt  zwar  gewöhnlich 
noch  den  Zentnerpreis,  verlangt  aber  den  garantirten  Gehalt  an  einzelnen  Nähr^ 
Stoffen  und  überzeugt  sich  von  deren  Vorhandensein  auch  durch  Entsendung  einer 
Probe  zur  Nachuntersuchung.  Daneben  aber  hat  in  jüngster  Zeit  in  richtiger 
Erkenntniß  des  wahren  Werthes  der  Dünger  der  Modus  mehr  und  mehr  Eingang 
gefunden,  die  Pflanzennährstoffe  als  solche  zu  kaufen,  mit  andern  Worten,  die 
Dünger  nach  ihrem  Prozentgehalt  an  jenen,  der  von  der  Untersuohnngsstation 
festgestellt  wird,  ohne  Rücksicht  auf  andere  werthlose  Faktoren,  zu  bezahlen. 
Die  Berechnung  des  Preises  eines  Superphosphates  ist  demnach  unter  Zugrunde- 
legung von  vorher  festgesetzten  Einheitspreisen  sehr  einfach : 

Kostet  z.  B.      1  kg  lösliche  Phosphorsäure    Fr.  — .  80, 

„     j,    Stickstoff      ....      „      2.  — , 
.     .    Kali «    — .  ^0, 

dann  ergibt  sich  der  Werth  von   100  kg  Dünger  mit  einem  Gehalt  von 

12  7o  lösliche  Phosphorsäure  ä  Fr.  — .  80  ^  Fr.  9.  60, 
2  7o  Stickstoff  ....„„  2.  —  =  „  4.  — , 
5  7o  Kali ^     ^    —.  40     =       „      2.  ~, 

Total  Fr.  15.  60, 
eine  Methode,  die  sich  natürlich  in  jedem  andern  Falle  vergleichsweise  anwenden  läßt. 
Wesentlich  begünstigt  wird  unter  den  schweizerischen  Verhältnissen  dieser 
Modus  des  Düngerkaufs  durch  das  erfreulich  sich  ausdehnende  Genossenschafts- 
wesen, wodurch  die  Möglichkeit  gegeben  ist,  Ankäufe  en  gros  auf  dem  Snbmissions- 
wege  zu  machen. 


Dungerwesen  —      462      —  Dungerwesen 

Wenn  auch  nicht  zu  hoffen  ist,  daß  der  gcsammte  DüngerhaTidel  der  Schweiz 
schon  in  nächster  Zeit  in  diese  Bahnen  einlenken  wird,  so  ist  doch  begründete 
Aussicht  vorhanden,  daß  das  gegebene  gute  Beispiel  nicht  verfehlen  wird,  all- 
mälig  alle  landwirthschaft liehen  Vereine  zur  empfehlenswerthen  Nachahmung  zu 
ermuntern  und  damit  zugleich  der  richtigen  Erkenntniß  der  Düngungsgrundsätze 
zum  Siege  zu  verhelfen,  (ßetrefi*  der  einzelnen  Düngergattungen  s.  unter  den 
Artikeln  über  die  einzelnen  Pflanzennähr.stotFe :  Stickstoff,  Phosphorsäui-e  und  Kali.) 

3)  Historische  Thatsachen  und  Allgemeines.  (Ebenfalls  v.  Herrn  Dr.  Grete 

mitgetheilt.)  Schon  seit  den  ältesten  Zeiten  hat  man  die  Erfahrung  gemacht,  daß 
in  Folge  Zuführung  gewisser  Substanzen  zum  Boden  dessen  Produktivität  gesteigert 
resp.  erhalten  werden  könne.  Die  Kulturvölker  des  Alterthums  hielten  sogar  die 
Kunst,  dem  Felde  durch  Einverleibung  von  Stoffen  höhere  Ernten  zu  entlocken, 
hoch  in  Ehren,  so  daß  es  vorliegenden  Nachrichten  zufolge  für  einen  König 
durchaus  nicht  anstößig  war,  im  Felde  mit  eigener  Hand  zu  düngen.  Die  Kömer 
verehrten  sogar  den  Ertinder  des  Düngers  wie  einen  Gott. 

Die  gesammte  Kenntniß  der  Düngung  war  indeß  mit  der  Ausübung  dieser 
ganz  allgemeinen  Praxis  erschöpft;  man  wußte  sich  von  der  Art  der  Wirkung 
der  angewandten  Stoff'e  keine  Rechenschaft  zu  geben,  weil  es  an  Hülf^mitteln 
zur  Lösung  dieser  Fragen  gebrach. 

Selbst  als  die  Chemie  schon  manche  schöne  Erfolge  zu  verzeichnen  hatte, 
währte  es  noch  geraume  Zeit,  bis  die  Art  des  Einflusses  der  Düngung  auf  die 
Pflanzenproduktion  der  Erkenntniß  näher  geführt  wurde. 

Man  war  in  der  Ansicht  befangen,  daß  alles  pflanzliche  und  thierische  Leben 
sich  wesentlich  aus  schon  vorhandenen  orf/anischen  Stoffen  aufbaue,  daß  dabei 
aber  die  unorganischen  Stoffe,  also  der  Aschengehalt  der  Pflanzen,  nur  zufällig 
und  ohne  Bedeutung  seien.  P^ine  unmittelbare  Folge  dieser  Ansicht  hätte  die 
Annahme  sein  müssen,  daß  eine  Erhöhung  der  Produktion  an  Pflanzenmasse  auf 
der  Erde  nicht  mehr  möglich  wäre,  wenn  alle  organischen  Ueberreste  in  organische 
Lebens wesen  umgebildet  seien. 

Allerdings  wurden  schon  zu  Anfang  die**es  Jahrhunderts  Stimmen  laut,  die 
auf  die  Bedeutung  einiger  Aschen bestandtheile  der  Pflanzen  für  deren  Wachsthum 
aufmerksam  machten,  aber  die  gewonnene  Einsicht  wurde  nicht  Gemeingut  und 
hatte  für  die   Praxis  der  Pflanzenproduktion  keine  Folgen. 

Erst  Liebif/  gelang  es  st:it  dem  Jahre  1840,  der  Ansicht,  daß  die  Aschen- 
bestandtheile  zum  Aufbau  des  Pflanzenkörpers  unentbehrlich  seien,  gegenüber  der 
früheren  Alleinbeachtung  der  organischen  Materie  Geltung  zu  verschaflen. 

Die  chemische  Analyse  gibt  uns  Aufschluß  über  die  Zusammensetzung  der 
Pflanzenaschen,  in  denen  eine  große  Anzahl  chemischer  Stoffe,  je  nach  Pflanzen- 
gattung und  Bodenart,  enthalten  sein  können. 

Einige  derselben  sind  indeß  für  ein  vollständiges  Gedeihen  der  Pflanze  nicht 
absolut  nothwendig,  sie  sind  daher,  wenn  auch  regelmäßig  in  der  Pflanze  vor- 
handen,  doch  nur  als  zufällig  anwesend  zu  betrachten. 

Andere  dagegen  sind  unter  allen  Umständen  unentbehrlich  für  die  gedeih- 
liche Entwicklung  des  pflanzlichen  Organismus;  es  sind  dies:  Phosphorsäure, 
Schwefelsäure,  Kali,  Kalk,  Magnesia  und  Eisenoxyd,  denen  sich  bei  manchen 
Pflanzen  noch  einige  andere,  theils  als  unentbehrlich,  theils  als  nützlich,  anreihen. 

Neben  diesen  unverbrennlichen  Substanzen  enthält  der  frische  Pflanzenkörper 
als  unentbehrliches,  verbrennliches  Baumaterial  Verbindungen  von  Kohlenstoff, 
WiUfserstofff  Sauerstoff  und  Stickstoff. 


Düngerwesen  —      463      —  Dünger  wesen 

Die  Organe,  durch  welche  die  Pflanze  ihre  Nahrung  zu  sich  nimmt,  sind 
die  Blätter  und  die  Wurzeln.  Erstere  dienen  hauptöächlich  zur  Aufnahme  nnd 
Verarbeitung  von  Kohlensäure,  letztere  führiön  der  Pflanze  wesentlich  die  übrigen 
Nährstoffe  zu.  Da  nun  die  Pflanze  an  ihren  Standort,  den  Boden,  gebunden  ist, 
müssen  ihr  alle  Stoffe,  deren  sie  zu  ihrem  Aufbau  bedarf,  in  dem  Boden  zur 
Verfügung  stehen.  Letzterer  bietet  nun  in  der  That,  wie  die  chemische  Analyse 
der  Böden  zeigt,  in  den  weitaus  meisten  Fällen  eine  so  große  Fülle  an  einzelnen 
Pflanzennährstoffen,  daß  diese  im  Stande  wäre,  für  viele  Jahrhunderte  ununter- 
brochen die  reichsten  Ernten  zu  liefern.  Andere  Nährstoffe  hingegen  finden  sich 
im  Boden  zwar  in  relativ  geringen  Mengen,  immerhin  ist  deren  absolute  Quantität 
doch  so  bedeutend,  daß  sie  den  Gehalt  der  jährlichen  Ernte  an  den  betreffenden 
Stoffen  noch  um  ein  Vielfaches  übersteigt. 

Dennoch  ist  in  der  landwiithschaftlichen  Praxis  die  Thatsache  bekannt,  daß 
ein  Kulturboden  auch  von  bester  physikalischer  Beschaffenheit  nicht  im  Stande 
ist,  fortgesetzt  reichliche  Ernten  abzugeben,  auch  wenn  die  chemische  Analyse 
festgestellt  hat.  daß  die  absolute  Menge  der  im  Boden  vorhandenen  Nährstoffe 
den  durch  die  Ernten  verursachten  Verlust  noch  auf  lange  Zeit  hinaus  zu  decken 
im  Stande  ist. 

Der  Grund  für  diese  auffallende  Erscheinung  liegt  in  dem  Umstände,  daß 
die  Pflanzen  wurzeln  die  nöthigcn  Nährstoffe  nur  in  Form  einer  Lösung  aufnehmen 
können.  Demoach  müssen  die  im  Boden  ruhenden  Nährstoffe  zunächst  mittelst 
der  Bodenfeuchtigkeit,  eventuell  unter  Beihülfe  der  Wurzeln  selbst,  in  Lösung 
gebracht  werden,  ehe  sie  nutzbringend  wirken  können.  Der  größere  Rest  der 
Bodennährstoffe  bleibt  so  lange  todtes  Reservekapital,  bis  er  durch  Verwitterung 
aufnehmbar  wird. 

Ferner  bedürfen  die  Pflanzen  zu  ihrer  gedeihlichen  Entwicklung  eines  Ueber- 
schusses  an  Nährlösung,  die  gleichmäßig  im  Boden  in  genügender  Stärke  vertheilt 
sein  muß,  während  die  Pflanzenwurzeln  im  Verlauf  der  Vegetationsperiode  in 
dem  ihnen  zur  Verfügung  stehenden  Bodenvolumen  nur  eine  sehr  beschränkte 
Anzahl  von  Bodentheilchen  wirklich  berühren,  also  zu  ihrer  Ernährung  in  An- 
spruch nehmen. 

Endlich  ist  hier  anzuführen,  daß  die  Pflanze,  weil  sie  die  unentbehrlichen 
Nährstoffe  in  ziemlich  bestimmtem  Verhältniß  aufnimmt,  dieses  auch  im  Boden 
finden  muß.  Enthält  aber  der  Boden  etwa  ein  anderes  Verhältniß  der  Nährstoffe, 
selbst  wenn  sie  leicht  aufnehmbar  sind,  so  wählt  die  Pflanze  aus  dem  Vorrathe 
dennoch  die  Nährstoffe  nur  in  den  ihr  zusagenden  relativen  Mengen,  wobei  für 
die  Masse  der  Produktion  der  in  geringster  Menge  vorhandene  Pflanzeunährstoff 
als  Maßstab  dient. 

Ein  Mehrgehalt  an  einzelnen  Nährstoffen  über  das  relative  Bedürfniß  hinaus 
kann  somit  nicht  zur  Wirkung  gelangen. 

Diesen  verschiedenen  Umständen  ist  es  zuzuschreiben,  daß  das  Quantum  an 
Pflanze nnährstoffen,  welches  in  den  jeweiligen  Ernten  eines  ungedüngten  Bodens 
auftritt  und  sehr  angenähert  den  Ausdruck  für  die  jährlich  zur  Verfügung  stehende 
Menge  jener  abgibt,  gegenüber  dem  absoluten  Gehalte  des  Bodens  an  Nährstoffen 
80  verschwindend  klein  zu  nennen  ist. 

Nimmt  man  noch  hinzu,  daß  mit  jeder  Ernte  ein  gewisser  Theil  der  Pflanzen- 
nährstoffe dem  Boden  unwiederbringlich  entzogen  wird,  wodurch  dessen  Fähigkeit, 
Pflanzen  zu  produziren,  früher  oder  später  verloren  gehen  oder  wenigstens  sehr 
eingeschränkt  werden  muß,  so  erscheint  es  dringend  nothwendig,  diesen  Verlust 
zu  decken,  um  dem  Boden  fortgesetzt  Ernten  entnehmen  zu  können.    So  richtig 


DuDgerwesen  —     464     —  Düngerwesen 

diese  Erkenntniß  auch  ist,  so  würde  doch  eine  Düngung,  die  lediglich  den  Ersatz 
der  in  der  Ernte  enthaltenen  Nährstoffe  im  Auge  hat,  aus  verschiedenen  Gründen 
nicht  zu  empfehlen  sein. 

Von  den  in  der  Pflanze  enthaltenen  nothwendigen  Nährstoffen  sind  einige» 
wie  Kalk,  Schwefelsäure,  Eisen  und  andere,  fast  in  jedem  Boden  in  so  großen 
Mengen  enthalten,  daß  ein  Ersatz  auch  dieser  Stotfe  Verschwendung  sein  würde. 
Der  Landwirth  kann  sich  daher  recht  wohl  auf  die  Zuführung  nur  solcher  Nähr- 
stoffe beschränken,  die  im  Boden  in  relativ  geringen  Mengen  vorhanden  sind. 
Es  betrifft  das  aber  gerade  diejenigen  Nährstoffe,  die  in  den  werthvollsten  land- 
wirthschaftlichen  Erzeugnissen  quantitativ  bedeutend  bevorzugt  sind,  nämlich 
Stickstoff,  Phosphorsäure  und  Kali.  Es  bedarf  wohl  kaum  der  Erwähnung,  daß 
unter  besonderen  Bodenverhältnissen  sich  diesen  eventuell  noch  andere  Stoffe 
anreihen   oder  aber  nur  einzelne  von  ihnen  hervorragende  Beachtung  verdienen. 

Außerdem  kann  es  dem  praktischen  Landwirthe  nicht  zugemnthet  werden, 
die  alte  Erfahrung,  daß  in  sehr  vielen  Fällen  mit  einem  oder  wenigen  Nährstoffen 
in  der  Düngung  die  höchsten  Ernten  produzirt  werden,  ganz  über  den  rein 
theoretischen  Betrachtungen  zu  vergessen.  Vielmehr  sollte  die  Düngung  ünmer 
unter  genauer  Berücksichtigung  der  Forderung  ausgeführt  werden,  auf  einer 
gegebenen  Fläche  mit  möglichst  wenig  Nährstoffen  möglichst  hohe  Ernten  zu 
erlangen,  d.  h.  keine  Luxusdüngung  zu  treiben. 

Eine  solche  liegt  aber  vor,  wenn  man  mit  mehreren  Nährstoffen  düngt, 
während  der  gleiche  Effekt  schon  durch  eine  Düngung  mit  einem  Nährstoff  hätte 
erreicht  werden  können.  Als  Luxusdüngung  ist  es  in  gleicher  Weise  au&ufassen, 
wenn  man  z.  B.  nur  mit  einem  Nährstoff  düngt,  der  aber  nicht  dem  Bedürfniß 
des  Bodens  entspricht,  weil  nach  dem  früher  Gesagten  die  Masse  der  Pflanzen- 
produktion sich  nach  dem  in  geringster  Menge  vorhandenen  Nährstoffe  richtet. 
Für  diesen  also  lag  in  dem  erwähnten  Beispiel  ein  Bedürfniß  der  Vermehrung 
durch  die  Düngung  vor;  eine  Zugabe  anderer  Stoffe  muß  so  gut  wie  wirkungslos 
bleiben. 

Es  liegt  in  der  Natur  der  Sache,  daß  bei  der  großen  Verschiedenheit  der 
in  Frage  kommenden  Bodenverhältnisse  allgemein  gültige  Regeln  der  richtigen 
praktischen  Düngung  nicht  gegeben  werden  können. 

Zu  diesem  Zwecke  bedarf  es  eingehender  Versuche  auf  dem  Acker  selbst, 
resp.  einer  genauen  Kenntniß  desselben,  wie  sie  vom  praktischen  Landwirthe  bei 
aufinerksamer  Beachtung  der  Leistungsfähigkeit  seiner  Bodenarten  für  die  einzelnen 
Kulturpflanzen,  deren  Ansprüche  an  die  einzelnen  Pflanzennäbrstoffe  ihm  bekannt 
sein  müssen,  leicht  gewonnen  wird. 

Ln  Handelsregister  waren  Ende  1884  73  Düngergeschäfte  eingetragen, 
wovon  34  als  Fabrikationsgeschäfte  (17  speziell  als  Knochenmehl-Fabrikations- 
geschäfte) und  39  als  Handlungen.  Die  FabrikiUionsgeschäfle  vertheilen  sich 
wie  folgt  auf  die  Kantone:  Baselland  1,  Baselstadt  1,  Bern  8,  Freiburg  3, 
Luzern  5,  St.  Gallen   1,  Thurgau  2,  Waadt  3,  Zürich  10. 

Als  Düngerfabriken  waren  Ende  1884  folgende  8  Etablissements  mit 
71  Arbeitern  und  220  Pferdekräften  dem  Schweiz.  Fabrikgesetz  untersteilt: 
1)  Kunstdünger-  und  Chemikalienfabrik  von  Karl  Glenk  in  Pratteln ;  2)  DUnger- 
und  WoUniehlfabrik  von  R.  Brandenburg  in  Basel;  3)  Düngerfabrik  von  Huber 
&  Isler  in  Märstetten,  Thurgau;  4)  Chemische  Düngerfabrik  von  J.  H.  Boli 
&  Sohn  in  Altstetten  bei  Zürich;  5)  Chemische  Düngerfabrik  von  H.  Grebeler- 
Keiff  in  Effretikon,  Kanton  Zürich;   6)  Chemische  Düngerfabrik  Grtize  bei  Ober- 


DOngerwesea  —     46&     —  Durchfuhr 

vinterthar,   KantOD  Ztirich;    7)   ChemiBohe   Dttngerfobrik   von   Fr.  van  Vloten, 
Harthaien,  Kanton  ZUrioh;  B)  Fabri^ne  d'engrais  chimiqaeB  in  Freibnrg. 

DBteafabrikatioasgeschSfte.  Ala  solche  waren  Ende  1884  die  GeeohSft« 
von  8  Firmen  im  Handelsregister  eingetragen  (Baselstadt  1,  St.  Gralleo  1,  Zürich  6). 

Durchfuhr   von  1851  bis  Ende  1884. 
j  .  rrn ,        i-.  Nach  dem  Werth  Nacli  dem  Gewicht 

"^-  "^'*^*-  '  Uaasifizirle  Waaren.  klassifizirte  Waaren. 


1851 

21,488 

8,.. 

216,240 

155,110 

3,1, 

1852 

33,967 

14,u 

422,228 

193,127 

3,.. 

1853 

29,506 

11,1. 

890,514 

178,684 

3,„ 

1854 

26,200 

10,,. 

719,299 

195,924 

3,., 

1855 

26,312 

11,01 

1'073,695 

265,010 

4,„ 

1856 

27,699 

10,M 

1'283,231 

298,437 

4,,. 

1857 

24,754 

8,.. 

602,476 

,    276,480 

4,,i 

1658 

31,421 

10,s» 

353,475 

327,476 

5,M 

1859 

33,529 

11,.. 

405,438 

363,019 

5,0. 

1860 

50,308 

16,.s 

14,012  ■) 

632,966 

7,„ 

1861 

46,613 

15,70 

731,046 

8j, 

1862 

48,253 

14,., 

l|l| 

709,917 

8,,. 

1863 

44,488 

14,02 

680,879 

7« 

1864 

48,990 

15,01 

!*■  ,1 

636,044 

6,,. 

1865 

60,335 

16,,, 

1L°i 

671,492 

6,„ 

1866 

60,045 

17,,o 

810,899 

8,,. 

1867 

59,736 

16,.. 

•1=1- 

900,166 

9,10 

1868 

62,135 

17,,, 

■^iiä- 

1'160,821 

11,11 

1869 

64,419 

18,,. 

■C   r,    O    « 

782,170 

7,1, 

1870 

47,372 

16,., 

•  t  =iS 

986,730  •) 

7,22 

1871 

100,321 

26,,, 

IjiS-s 

2'268,043  •) 

15,2, 

1872 

72,889 

18,,, 

l=i=-=  ■ 

1'189,377 

6,., 

1873 

51,721 

14,,, 

Sit& 

1'236,192 

6,„ 

1874 

30,971 

9,„ 

sJi 

r353,812 

6,„ 

1875 

25,266 

6,„ 

ins 

1'276,646 

6,71 

1876 

24,382 

6,1, 

1'620,479 

6,7, 

1877 

20,845 

3,„ 

123,680 

1'860,233 

8,4. 

1878 

18,364 

4,., 

96,817 

1'792,616 

8,,. 

1879 

11,661 

3,„ 

104,467 

I'933,960 

8,.. 

1880 

14,416 

4,02 

75,442 

r998,340 

8,.o 

1881 

12,622 

3,., 

2'934,988  <) 

1'646,600 

7,., 

1882 

18,303 

4,„ 

642,344 

2'732,606  •) 

11,7. 

1883 

13,368 

3,s, 

837,403 

4'162,696 

16,77 

1884 

140,568  ') 

33,,o 

2'104,106  *) 

4'377,894 

17,0. 

')  Nicht  inbegriffen  Vieh  zur  SOmmening  und  Winterung.  —  ')  Davon  199,000 
Schafe  und  Länuner  (aus  Oesterreich  nach  Frankreich  transitirend).  —  *)  Holz  wurde  vom 
1.  HSrz  1860  an  nach  Zugtbierlasteu  verzollt  (vergl.  die  Vermehrung  in  der  3.  Kolonne). 
—  *)  Hauptsfichlich  Eisenbahn-,  GepBck-  und  Gßlerwagen.  1881  {Fr.  S'867,520)  von 
Frankreich  nach  Oesterreich  transitirend.  1884  (Fr.  r663,710)  von  Deutschland  nach 
Italien  transitirend.  —  *)  Die  große  Differenz  erklärt  sich  aus  den  Wirkungen  des 
deutsch-franzCsischen  Kiieges.  —  *)  Die  wachsende  Durchfuhr  seit  1882  ist  auf  die 
Eröffnung  der  Gottliardbatm  (Luzem-Hailand  1.  Juni  1883)  zurückzufahren. 

Farm,  Vo]luwliiliicb>ncL«lli<iii  d«r  Sobirsli.  ^l;) 


Durchfuhr  —     466     —  Durchfuhrzölle 

Durchfuhr  nach  den  Ein-  und  Ausgangsrichtungen.  Es  werden 
hier  nur  die  Jahre  1880  und  1884  einander  gegenübergestellt,  weil  dies  genügt, 
um  die  Wirkung  der  Gotthardbahn  und  theil weise  der  Arlbergbahn  auf  die 
Durchfuhr  hervortreten  zu  lassen.  (Die  Ein-  und  Ausgangsrichtungen  sind  in  der 
eidg.  Durchfuhrstatistik  erst  seit  1877  angegeben.) 

Eingang  über  die  deuteche  lYanr^  österr.        ital.  Grense 

Thiere 1880  Stk.       6,907  3,702  2,513  1,294 

1884     „         5,371  4,827  128,567  1,803 

Nach  d.TFer<Äkla88ifiz.Waaren  1880  Fr.      11,515  63,087  —  840 

1884     „  2'046,076  31,570  4,160  22,300 

Nach  d.  G^ei«;*cÄ<  klassif.  Waaren  1880    q  1'017,420  658,738  271,005  51,177 

1884     „  3^305,904  387,770  84,261  599,969 

A  usgan  g  über  die  deutsche  frans.  österr.  ital.  Grense 

Thiere 1880  Stk.  5,116          6,491          422  2,387 

1884     „     4,727      133,125             55  2,661 

Nachd.TTcr^Aklassifiz.Waaren  18S0  Fr.  11,357        59,969       1,316  2,800 

1884    „   12,437        92,219       5,024  1'994,426 

Nachd.ffw*cÄ<klas8if.Waaren  1880  q  442,746  1'371,814  136,585  47,195 

1884  „  783,161   1'301,161  227,559  2'066,013 

Durchfuhrzölle  von  1850  bis  Ende  1868.  In  Folge  des  schweizerisoh- 
österreichischen  Handelsvertrages  vom  14.  Juli  1868  sind  seit  1.  Januar  1869 
keine  Durchfuhrzölle  mehr  erhoben  worden.  Von  letzterem  Zeitpunkt  an  werden 
nur  noch  Durchfuhrscheingebühren  bezogen. 

Aus  den  Durchfuhrzöllen  erzielte  der  Bund  folgende  Einnahmen: 


1850 

Fr.  48,823.  46 

1857 

Fr.  87,161.  21 

1864 

Fr.  44,714. 

54 

1851 

r,     48,358.  45 

1858 

„  79,905.  05 

1865 

„  45,763. 

12 

1852 

„  61,664.  14 

1859 

„  49,152.  43 

1866 

„  54,820. 

73 

1853 

„  72,613.  59 

1860 

„  41,669.  21 

1867 

„  48,488. 

43 

1854 

„  68,294.  14 

1861 

„  46,822.  60 

1868 

r    51,618. 

98 

1855 

„     91,513.  02 

1862 

„  45,158.  21 

1856 

„  107,557.  63 

1863 

„  44,455.  35 

Die  Durchfuhrsch 

eingebühren  ergaben  folgende  Einnahmen : 

1869 

Fr.  2,817.  85 

1875 

Fr.  5,257.  05 

1881 

Fr.  5,790. 

45 

1870 

„  2,965.  60 

1876 

„  5,622.  65 

1882 

„  6,865. 

65 

1871 

„  5,578.  96 

1877 

„  5,727.  40 

1883 

„  9,308. 

55 

1872 

„  4,319.  85 

1878 

„  5,744.  55 

1884 

„  10,340. 

95 

1873 

«  4,996.  95 

1879 

„  6,129.  50 

1874 

„  5,171.  25 

1880 

„  6,027.  95 

Aus  folgenden  Tabellen  ist  ersichtlich,  für  welche  Objekte  seit  1848  Durch- 
fuhrzölle bestanden  haben,  und  wie  letztere  im  Laufe  der  Zeit  modifizirt  wurden. 


DurchfubrzOUe 


'Gr  e  gf  ou  8 1  n  u<l . 


I.  Fabruar  ISGD. 


,    Ell  Endo  I 


Abfälle,  nicbt  besonders  bezeichnete    . 

Abfalle  viin  Thierep,  ab:  Blut,  Klauen, 
Fleohsen  u.  dgl.,  feraer  Horospäbne, 
Abächnilzel  v.  HAutea  u.  Fellen  u.  dgl. 

Alle  nJL'bL  beoannteD  Durcligangsgüter, 
rar  Strecken  Von  8  SlJn.  und  darunter 

—  für  jede  längere  Strecke      .    . 

Backsleine 

Bäume.  Junge 

Bauliuli 

Bausteine,  gemeine  behauene      .    .    . 

Beeren  von  Reisig 

Brauuküblen 

ßrennbolz 

Bretter 

Dachziegel 

Eier 

Erze  aller  Art 

Esel,  rtlr  Strecken TonSStdn.u.daruDler 

—  für  jede  längere  Strecke      .    . 
Effekten  und  GerSthe  von  Einwanderern 

FaBholj; 

Feldgewäclise,  ftisebe 

Fische,  frische 

Flößholz,  gemeines 

Frösche 

Fiinen,  Für  Strecken  v.  8  Stdn.  u.  darunter 

—  fflr  jede  längere  Strecke      .    . 

Futter,  grünes 

Gartengewächse,  frische 

Geflügel,  lebendes 

Gegenstände,  zu  Schaustellungen  be- 
stimmt   

Gerberrinde 

Gj-ps,  gebrannt  oder  gemahlen    .     .    . 

G]rpslH:49cr 

Häckerling 

Heu 

Holz  aller  Art,  rohes 

—  rollen  oder  nur  ganz  roh  be- 
schlagnes, ohne  Ausarbeitung  in's 
Gevierte  auf  der  ganzen  Länge;  Flöß- 
bolz, gemeines 

—  welches  zu  Lnnd  nur  Ober  kurze 
Strecken  von  weniger  als  S  Stunden 
gelQlirl  wird 


„  7»)   ■ 

„  750  - 
„  750    ■ 
„  750 
.,  750 
.,  750   - 
„  750 


kg  750 
„  750    ■ 
„  750 


ad  val.  3  7. 
kg  750   -  10 


10 


')  Der  Zoti  für  alle  Transitgüter,  die  nach  dem  Gewicüt  (50  tg)  verzollbar 
waren,  wurde  schon  im  Jahre  1858  von  30  Rp.  auf  5  Rp.  berabgeselzL  Durch 
die  Enlatehung  der  Eisenbahnen  und  die  daherige  wesenlliebe  UmBeslaltung  der 
■Verkehrsverhältnisse  erwies  sich  diese  Reduktion  fQr  die  Entwicklung  des  schweize- 
rischen Triinsils  als  Ourehaus  nothwendig. 

Ani  31.  Augusl  1866  wurde  der  Transitzoll  für  Getreide  ganz  aufgehoben 
und  durdi  Buudesgesetz  vom  34.  Juli  1867  die  Zollfonnaliiaten  für  die  Transit- 
güter überhaupt  vereinfacht. 


DuniifQhizOlle 


Durehfkibrzaile 


O  eeenci  ta  nd . 

TarH  1B49. 

Tarif  1851. 

Tarif  1860. 

ad  Tal 
kg  750 

Stück 

kg  750 
7750 

Fr.  Ep. 

3  7» 
3  7» 

—  15 

—  0* 

—  15 

—  +5 

—  15 

—  45 

—  45 

—  45 

—  45 

—  15 

—  15 

-30 

1  = 

—  16 

—  15 

—  45 

—  45 

—  45 

—  iö 
3    - 

—  30 
3  - 

—  45 

—  +5 

—  15 

—  75 

—  45 

—  « 

—  04 

—  15 

—  te 

—  45 

—  i5 

—  04 

—  15 

—  15 

Ff.  Rp. 

ad  val.  3  7' 

.,       3  7" 

kg  750  —  15 

Stück    -  03 
--  15 
kg750  —  60 
„  750   -  15 
„  750  —  15 
,.  750   -  16 
„760     3  - 
„750-60 
„750   —  60 
„  750    —  15 
„  750  —  16 

Stock    —  30 

3  - 

kg  750     3  - 

„  750   -  15 

„760     3  — 
„  750   -  15 

„750    -  60 
all  val.  3  "/o 
kg750   -  60 
„  750  —  15 

kg  750 
„  750 
,.  750 

Stück 

kg  750 
„  750 

Fr.  Bp. 

—  10 

—  10 

—  10 

—  oa 
~  oa 

—  10 

—  10 

—  10 
--   10 

—  10 

—  10 

—  10 

—  10 

—  10 

—  02 

—  OS 

—  10 

—  (fö 

—  10 

—  10 

—  10 

—  10 

—  10 

—  10 

—  10 

—  10 

-oa 

—  Of 

—  10 

—  10 

—  10 

—  03 

—  oa 

—  10 

—  10 

—  02 

—  03 

—  10 

—  10 

—  10 

—  oa 

—  03 

-oa 

—  oa 

—  10 

Kfilber,  flr  eine  Strecke  von  8  Stdo.  imd 

-     für  jede  längere  Strecke      .    . 
Kalk,  gebrannt  oder  gemahJen    .    .    . 

,  750 
,  750 
,  750 
,  750 
,  750 
,  760 

„  750 

,.  750 
„  760 

Maulthiere  und  Mauleset.  Sür  Strecken 

Ton  8  StuBden  und  darunter  .    .    . 

—     für  jede  längere  Strecke      .    . 

Menagerien 

Stock 
kg  760 

Stück 

kg  750 

..     50 

„  750 

„  750 
,.  750 

„  750 
„  750 
..  750 

Monumente,  für  OffenUicbe  Zwecke  be- 

„  750 
,,  750 

Nutaholz.  gemeines     .    .    .    .    .     .    . 

—     vorgearbeitetes 

„  750 

„  750 
„  750 
Stück 

kg750~ 
.,  750 

Stück 

kg  750 
„  750 

„  750    -  15  !  ..  750 

..750     3  - 

Stück      -  30 

3  - 

kg  750   -  15 

„  750 

Stück 

kg  750 

.;750 

Pferdt'.  mrStrecken  v.  8  Stdn.  u,  darunter 

-     rar  jede  Ifingere  Strecke      .    . 

Porzellanerde,  rob 

Rebsleckcn 

Rindvieh,  für  Strecken  von  8  Stunden 
und  darunter 

—     rar  jede  Ifingere  Strecke      .    . 

,.750   -  60    ,,  750 

Stück    —  15    Stück 

„       -  75 1      „ 
kg  750   -  15   kg  750 
„750   -  60'  „  750 
Stück    —  03  1  Stück 

„       -  15        „ 
tg750    -  60 'kg  750 
„750  —  60  1  „  750 
„  750    -  15l  „  750 

Schafe,  für  Strecken  v.  8  Stdn.  u.  darunter 
—     lür  jede  längere  Strecke      .    . 

Stück 

kg  750 
„750 

„  750 

Stück 

kg  750 

Schweine,  für  Strecken  von  8  Stunden 
und  darunter 

—  mr  jede  längere  Strecke      .    . 
.Schweine    anter    40  tg  Gewicht    und 

Spanferkel,  für  Strecken  von  8  Stdn. 
und  darunter 

—  für  jede  längere  Strecke      .     . 

—  über  *0  kg  Gewicht,  für  Strecken 
von  8  Stunden  und  darunter  .    .     . 

—  für  jede  längere  Strecke      .     . 
Spreu 

Stück    —  03 
.,       -  15 

„       -  15 
..       -  75 

kg  750   -  15 

Stück 
kg  760 

Durchfuhrzölle 


—     469     — 


Dynamit 


Tarif  1849. 


Tarif  1851. 


Tarif  1860. 


Statuen,  für  öffentliche  Zwecke  bestimmte 

Steinkohlen 

Sträucher 

Stroh 

Suinter 

Theatereffekten 

Töpferthon 

Torf 

Treber 

Trester 

Wachsfiguren 

Walkererde,  roh 

Ziegen  und  Zicklein,  für  Strecken  von 

8  Stunden  und  darunter      .... 

—     für  jede  ISngere  Strecke      .    . 


Fr.  Bp. 

■  t 

kg  750  —  15 
,750—45 
,750-15 


,  750 
,  750 
,  750 
,  750 
,  750 
,  750 


3  — 

—  15 

—  15 

—  15 

—  15 
3  — 


kg  750 
„  750 
„  750 
„  750 
»  750 
„  750 
„  750 
„  750 
„  750 
»  750 
„  750 
„  750 


Fr.  Rp. 
3   — 

—  15 

—  60 

—  15 

—  15 
3  — 

—  15 

—  15 

—  15 

—  15 
3  — 

—  15 


Stück    —  04 
—  15 


it 


Stück    —  03 
—  15 


)) 


kg  750 
„  750 
„  750 
„  750 
„  750 
„  750 
„  750 
„  750 
„  750 
„  750 
„  750 
„  750 


Fr.  Bp. 

—  10 

—  10 

—  10 

—  10 

—  10 

—  10 

-  10 

—  10 

—  10 

—  10 

—  10 

—  10 


Stück  -  02 
—  02 


>» 


Dilti«  Bunt  gewobene  baumwollene  Schärpen  für  Indien. 

Dynamit«  Die  Dynamitfabrikation  in  der  Schweiz  verdankt  ihren  Ursprung 
dem  Bau  der  Gotthardbahn.  Die  großen  Schwierigkeiten,  welche  dem  Eisenbahn- 
transport des  Dynamits  in  den  Weg  gelegt  werden,  bewogen  die  Unternehmer, 
eine  Fabrik  in  möglichster  Nähe  des  hauptsächlichsten  Yerbrauchsortes  und  doch 
in  abgeschiedener  Lage  zu  errichten.  So  kam  es,  daß  die  Hauptfabrikation  dieses 
Sprengstoffes  an  die  klassischen  Gestade  des  Yierwaldstätter  Sees,  nach  Isleten, 
gelangte.  In  den  letzten  paar  Jahren  beschäftigte  die  Fabrik  („Dynamit  Nobel **) 
70 — 90  Arbeiter  nebst  2  Chemikern  und  8  Angestellten.  Sie  besitzt  3  Dampf- 
kessel und  Motoren  von  zusammen  50  Pferdekräften.  Die  Produktion  betrug 
im  Jahre  1883  325,000  kg  im  Werthe  von  Fr.  1 '300,000.  Die  zur  Fabrikation 
verwendete  Salpetersäure  ist  ausschließlich  eigenes  Fabrikat,  ebenso  wird  ein 
Theil  der  nöthigen  Schwefelsäure  durch  Eegeneration  aus  der  Säuremischung 
gewonnen. 

Während  des  Baues  der  Gotthardbahn  arbeitete  die  Fabrik  nur  für  das 
Inland;  seit  deren  Vollendung  muß  der  größte  TheU  der  Produktion  unter 
üeberwindung  der  vielen  eigenartigen  Transport-  ufnd  andern  Schwierigkeiten 
exportirt  werden.  Die  Fabrik  liefert  u.  A.  bedeutende  Quantitäten  Dynamit  für 
den  Panamakanal. 

Eine  besondere  Spezialität  der  Fabrik  ist  die  Darstellung  von  wasserdichten 
Patronen  (durch  gründliche  Tränkung  mit  Paraffin);  dies  ermöglicht  die  An- 
wendung des  sehr  hygroskopischen  Ammoniaksalpeters  zur  Fabrikation  von  Spreng- 
stoffen (plastischer  Gelatine,  Extradynamit). 

Die  verschiedenen  Fabrikate  der  Fabrik  sind,  geordnet  nach  der  Spreng- 
kraft, folgende: 

1)  Sprenggelatine  (Nitroglycerin,  Schießbaumwolle,  Natronsalpeter). 

2)  Plastische  Gelatine  (dasselbe  mit  Ammoniaksalpeter  und  Mehl). 

3)  Extra-Dynamit  (dasselbe  in  anderen  Verhältnissen,  mit  ein  wenig  Schwefel, 
Ocker  und  Soda). 

4)  Gelatine  -  Dynamit  (Nitroglycerin,  Schießbaumwolle,  Mehl,  Cellulose, 
Schwefel,  ein  wenig  Soda  und  Ocker). 

5)  Dynamit  Nr.  1  (aus  25  ®/o  Kieseiguhr  und  75  •/o  Nitroglycerin). 


Dynamit  —     470     —  Edelborsdorf er- Apfel 

6)  Dynamit  Nr.  2  (enthaltend  Nitroglycerin,  Natronsalpeter,  Mehl,  Schwefel, 
ein  wenig  Soda  und  Ocker). 

7)  Dynamit  Nr.  3  (weniger  Nitroglycerin,  mehr  Salpeter,  dann  Schwefel, 
Kohle  und  etwas  Soda). 

In  den  amtlichen  Zolltahellen  sind  unter  der  Position  „Zündkapseln,  Dy- 
namit etc.«*  pro  1884  2949  q  Ausfuhr  (1883:  2165  q)  und  283  q  Einfuhr 
(1883:  156  q)  verzeichnet. 

Die  Dynamitfahrik  Nobel  ist  sowohl  im  Handelsregister  als  auch  im  Fabrik- 
register eingetragen. 

Dyuamo-elektrische  Maschinen.  Es  beschäftigen  sich  zur  Zeit  in  der 
Schweiz  ungefähr  6  Etablissements  mit  dem  Bau  von  dynamo-elektrischen  Ma- 
schinen. 

Die  erste  Schweiz.  Maschine  dieser  Art  war  die  Bürgin'sche,  die  Mitte  der 
fiiebenziger  Jahre  ausgeführt  wurde  und  die  weiteste  Verbreitung  gefunden  hat. 
In  der  Bürgin'schen  Werkstätte  in  Basel,  die  in  neuerer  Zeit  an  Alioth  &  Cie. 
übergegangen  ist,  wurden  bis  Ende  1883  132,  in  der  Werkstätte  Crompton's 
in  England  340  Bürginmaschinen  gebaut. 

Dynamometer  zur  Erprobung  von  Garn,  Geweben  etc.  werden  von  Hottinger 
dt  Cie.  in  Zürich,  sowie  von  Joh,  Jak,  Rieter  in  Winterthur  verfertigt. 

Eau  de  Cologne  (Kölner  Wasser).  Wird  u.  A.  von  C.  Buchmann  &  Cie. 
in  Winterthur  fabrizirt. 

Eau  de  Javelle  (JavelPsche  Lauge).  Lösung  von  unterchlorigsaurem  Natron 
mit  30  ^/o  Chlorgehalt.  Wird  in  der  Fabrik  der  Gebrüder  Schnorf  in  TJetikon,  der 
einzigen,  welche  in  der  Schweiz  mineralische  Säuren  und  Alkalien  fabrizirt,  dar- 
gestellt und  in  zunehmenden  Quantitäten  namentlich  in  der  Feinbleicherei  und 
Seiden  farberei  verwendet,  indem  damit  günstigere  Resultate  als  mit  Chlorkalk- 
lösungen erreicht  werden. 

Ebauches  (Rohe  Uhrwerke).  Als  Ebauche-Fabrikationsgeschäfte  waren  Ende 
1884  im  Handelsregister  nur  8  Firmen  eingetragen,  wovon  im  Et.  Bern  3,  im 
Et.  Neuenbürg  3,  im  Et.  Solothurn  2. 

Ebenistenholz.     Einfuhr  und  Ausfuhr: 

Einfuhr  Ausfuhr 

1884     1888     1873         1884     1883 

Rohes  .     .     q  9681     9252     5819  4537     2080 

Gesägtes    .     q  5606     5981     2246  6862     8017 

Ebnat-Wyl  s.  Toggenburgerbahn. 

Echallens-Lausanne  -Bahn  s.  Lausanne-Echallens. 

Echappements.  Von  den  Ende  1884  im  Handelsregister  eingetragenen 
Finnen  haben  73  die  Fabrikation  von  Echappements  und  14  den  Handel  mit 
Echappements  als  ihren  Geschäftszweig  bezeichnet.  Von  erstem  sind  70  im 
Et.  Neuenburg  und  3  im  Et.  Bern,   letztere  alle  im  Et.  Neuenburg  domizilirt. 

Ecossais.  Eine  Art  baumwollener  Mouchoirs- Artikel  der  Schweiz.  Bunt- 
weberei. 

Ecuador.  Mit  dieser  Republik  steht  die  Schweiz  in  vertraglicher  Beziehung 
durch  den  WeUpostverirac/,  Beitritt  Ecuador's  am  1.  Juli  1880  (A.  S.  n.  F.  V, 
S.  16). 

Edelborsdorfer-Apfely  auch  Edler  Winter-Borsdorfer,  Borsdorfer,  Ma- 
sohansker  genannt,  Tafel-  und  Wirthschaftsfrucht  ersten  Ranges  (Winterfrucht), 
findet  sich  in  der  Schweiz  überall,  jedoch  nicht  allzu  häufig.  Der  Baum  wächst 
füafzehn    iiml    mehr  Jahre,   bevor   er   trägt,   wie   dies   bei  anderen  Sorten  von 


Edelborsdorfer-Apfel  _      47I      _  Efifretikon-Hinweil 

großem  Wachse  und  langer  Dauer  auch  der  Fall  zu  sein  pflegt.  In  der  That 
gehört  der  Borsdorfer  zu  den  mächtigstün,  gesundesten  und  dauerhaftesten  Bäumen. 
Er  trägt  jedes  andere  Jahr  ziemlich  voll,  ist  jedoch  bei  der  geringen  Größe 
seiner  Fruchte  nicht  sehr  ausgiebig,  was  ein  Grund  sein  mag,  daß  die  Sorte 
bei  uns  nicht  so  hoch  geschätzt  wird,  wie  in  den  nördlichen  Ländern.  („Schwei- 
zerische Obstsorten**,   Verlag  der  Lithogr.  Anstalt  J.  Tribelhom  in  St.  Gallen.) 

Edelmetallgiesserei  und  -Walzerei.  Als  Fonderie  et  laminage  de 
metaux  pr^cieux  ist  dem  Fabrikgesetz  (Ende  1884)  das  Etablissement  der  Firma 
P.  F.  Courvoisier  in  La  Chaux-de- Fonds  unterstellt. 

Edelsteine,  imitirte,  zum  Theatergebrauch  etc.,  werden  von  A.  Guyot- 
Lupold  in  Les  Ecreuses  au  Locle  gemacht.  Ebenso  künstliche  schwarze  Diamanten 
für  Gesteinsbohrmaschinen.  S.  Diamanten.  —  Einfuhr  von  rohen  Edelsteinen 
1884:  77  q,  1883:  70  q,  1873:  18  q,  fast  alles  über  die  französische  Grenze; 
Ausfuhr  1884:  2  q,   1883:  'J  q. 

Als  Edelsteinbohrerei  ist  dem  Fabrikgesetz  das  Etablissement  der  Firma 
L.  Chevalier  in  Carouge  bei  Genf  mit  33  Arbeitern  unterstellt. 

Effektenbörsen  s.  Börsen. 

Effektengeschäfte.  Unter  dieser  Bezeichnung  waren  Ende  1884  14  Ge- 
schäfte im  Handelsregister  eingetragen,  nämlich  8  in  Baselstadt,  4  (Effekten- 
sensale)  in  St.  Gallen,  1  im  Kt.  Neuenburg,  1  im  Et.  Zürich. 

Effllochees-Fabrik.  Unter  dieser  Bezeichnung  war  Ende  1884  das  Ge- 
schäft der  Firma  Jakob  Roth  in  Friedthal  bei  Frauenfeld  im  Handelsregister 
eingetragen. 

Effretikon-Hinweil- Eisen  bahn.  Die  Eisenbahn  Effretikon-Hinweil  ist 
das  Unternehmen  einer  Aktiengesellschaft,  deren  Domizil  in  Pfäffikon  (Kt.  Zürich) 
sich  befindet.  Der  Betrieb  ist  der  Schweiz.  Nordostbahn  übertragen,  welche  an 
dem  Unternehmen  mit  Fr.  500,000  auf  Aktien  und  Fr.  1^100,000  auf  Obli- 
gationen  betheiligt  ist.  Die  Linie  zieht  sich  von  Effretikon  über  Ulnau,  Fehr- 
altorf,  Pfäffikon  und  Kempten  nach  Wetzikon  (Station  der  Vereinigten  Schweizer- 
bahnen) und  von  da  nach  Hinweil.  Der  Betrieb  wurde  auf  der  ganzen  Bahn 
am   17.  August  1876  eröffnet. 

Bahnlänge:  Bauliche  Länge  der  eigenen  Bahn  22,157  m,  Betriebslänge 
22,358  m  oder  rund  23  km.  Nächster 

Rückkaufstermin  für  den  Bund:  30.  Dezember  1904. 

Bauliche  Verhältnisse:  Von  der  baulichen  Länge  liegen  11,194  m 
auf  Dämmen,  10,794  m  in  Einschnitten,  169  m  auf  Brücken  (größte  85,0  m 
lang).  20,484  m  Bahn  sind  eingeleisig  und  1673  m  zweigeleisig.  Auf  1000  m 
Bahnkörperlänge  entfallen  durchschnittlich  1223  m  Geleise.  Von  der  Betriebs- 
länge sind  7703  m  horizontal,  14,835  m  liegen  in  Steigungen  oder  Gefällen, 
15,669  m  liegen  in  der  Geraden  und  6869  in  Kurven  bis  zu  300  m  Minimal- 
radius. Die  mittlere  Steigung  der  ganzen  Bahn  beträgt  5,83  ^/oo  und  die  Maximal- 
steigung 12  ^/oo,  der  mittlere  Krümmungshalbmesser  für  die  ganze  Bahn  1501  m. 
Die  Linie  Effretikon-Hinweil    zählt  5  eigene  und  2  mitbenutzte  Stationen.     Das 

Betriebspersonal  ist  in  demjenigen  der  Nordostbahn  mitgerechnet.  An 

Betriebsmaterial  besitzt  die  Unternehmung:  3  Lokomotiven  von  je 
durchschnittlich  200  Pferdekräften,  10  zweiachsige  Personenwagen  mit  zusammen 
376  Sitzplätzen,  47  Gepäck-  und  Güterwagen  (zweiachsig)  mit  zusammen  512  t 
Tragkraft. 

Betriebsergebnisse:  Im  Jahre  1877:  Die  ganze  Linie  wurde  täglich 
durchschnittlich  von  8,57  Zügen  befahren,  von  denen  jeder  11,13  Wagenachsen 


EffretikoQ-Hinweil  —     472     —  Effi^tikon-Hinweil 

mit  sich  fülirte.  Befördert  wurden  im  Jahre:  191,491  Reisende  und  24,819  t 
Gttter  (inkl.  Gepäck  und  Thiere);  1'743,027  Fersonenkil.  im  Ganzen  und  75,784 
per  Bahnkil.;  356,312  Tonnenkil.  im  Ganzen  und  15,492  per  Bahnkil.  Ein- 
nahmen aud  dem  Personentransport  Fr.  70,56^),  aus  dem  Gütertransport 
Fr.  57,913,  aus  verschiedenen  Quellen  Fr.  3198;  G^sammteinnahmen  Fr.  131,677 
im  Ganzen  und  Fr.  5725  per  Bahnkil.  Reine  Betriebskosten  Fr.  136,195,  ver- 
schiedene Ausgaben  Fr.  13,631;  Gesammtausgaben  Fr.  149,826  im  Ganzen, 
Fr.  6514  per  Bahnkil.  (113,78  ^/o  der  Einnahmen).  Ueberschuß  der  Betriebs- 
ausgaben Fr.  18,149.  Davon  gehen  ab  die  Ausgaben  zu  Lasten  des  Emeuerungs- 
fondes  mit  Fr.  7558  und  kommen  hinzu  Anleihenszins  an  die  Nordostbahn 
Fr.  49,019  und  Einlage  in  den  Erneuerungstond  Fr.  17,250.  Außerdem  schloß 
das  Jahr  1876  mit  einem  Ausfall  von  Fr.  7558,  so  daß  das  Defizit  Ende  1877 
Fr.  84,418  betrug. 

Im  Jahre  1878:  Täglich  7,57  Züge  mit  11,05  Wagenachsen.  Im  Jahre 
171,628  Reisende  und  26,738  t  Güter;  1 '608,871  Fersonenkil.  im  Ganzen 
und  69,951  per  Bahnkil.;  390,340  Tonnenkil.  im  Ganzen  und  16,971  per 
Bahnkil.  Einnahmen  aus  dem  Personentransport  Fr.  68,916,  aus  dem  Güter- 
transport Fr.  63,898,  aus  verschiedenen  Quellen  Fr.  6398 ;  Gesammteinnahmen 
Fr.  139,212  im  Ganzen  und  Fr.  6053  per  Bahnkil.  Reine  Betriebskosten 
Fr.  128,914,  verschiedene  Ausgaben  Fr.  13,111;  Gesammtausgaben 
Fr.  142,025  im  Ganzen  und  Fr.  6175  per  Bahnkil.  (102,02  7o  der  Einnahmen), 
ueberschuß  der  Ausgaben  Fr.  2813.  Zur  Verzinsung  des  Anleihens  waren  er- 
forderlich Fr.  53,311  und  zur  Einlage  in  den  Erneuerungsfond  Fr.  18,330. 
Von  dem  Defizit  wurden  Fr.  83,477  durch  den  Reservefond  gedeckt  und  Fr.  249 
durch  den  Erneuerungsfond  rückvergütet.  Der  Rest  des  Defizits  mit  Fr.  75,146 
wurde  auf  neue  Rechnung  vorgetragen. 

Im  Jahre  1879:  Täglich  kursirten  über  die  Bahn  6,61  Züge  mit  10,84 
Wagenachsen.  Im  Jahre  wurden  befordert:  169,192  Rebende  und  25,624  t 
Güter;  1710,915  Fersonenkil.  im  Ganzen  und  74,387  per  Bahnkil.;  359,223 
Tonnenkil.  im  Ganzen  und  15,618  per  Bahnkil.  Einnahmen  aus  dem  Personen- 
transport Fr.  66,243,  aus  dem  Gütertransport  Fr.  61,236,  aus  verschiedenen 
Quellen  Fr.  9467;  Gesammteinnahmen  Fr.  136,946  im  Ganzen  und  Fr.  5954 
per  Bahnkil.  Reine  Betriebskosten  Fr.  120,036,  verschiedene  Ausgaben  Fr.  15,787  ; 
Gesammtausgaben  Fr.  135,823  im  Ganzen  und  Fr.  5905  per  Bahnkil. 
(99,18  7..  der  Einnahmen).  Einnahmenüberschuß  Fr.  1123.  Hiezu  kommen  Zu- 
schuß aus  dem  Erneuerungsfond  für  Oberbauerneuerung  Fr.  648.  Zur  Ver- 
zinsung des  Anleihens  waren  noth wendig  Fr.  56,000  und  zur  Einlage  in  den 
Erneuerungsfond  Fr.  19,144.  Zuzüglich  der  frühem  Ausfälle  schloß  das  Jahr 
1879  daher  mit  einem  Defizit  von  Fr.   148,519. 

Im  Jahre  1880:  Mit  6,76  täglichen  Zügen  von  durchschnittlich  13,17 
Wagenachsen  wurden  im  Jahre  befördert:  166,789  Reisende  und  40,318  t 
Güter;  1'720,699  Fersonenkil.  im  Ganzen  und  74,813  per  Bahnkil.;  612,992 
Tonnenkil.  im  Ganzen  und  26,652  i)er  Bahnkil.  Einnahmen  aus  dem  Personen- 
transport Fr.  67,614,  aus  dem  Gütertransport  Fr.  95,508,  aus  verschiedenen 
Quellen  Fr.  10,412;  Gesammteinnahmen  Fr.  173,534  im  Ganzen  und  Fr.  7545 
per  Bahnkil.  Reine  Betriebskosten  Fr.  126,512,  verschiedene  Ausgaben  Fr.  15,757  ; 
Gesammtausgaben  Fr.  142,269  im  Ganzen  und  Fr.  6186  per  Bahnkil. 
(81,98  ^0  der  Einnahmen).  Einnahmenüberschuß  Fr.  31,265,  Zuschuß  aus  dem 
Emeuerungsfond  Fr.  4056.  Einlage  in  denselben  Fr.  19,976.  Zur  Verzinsung 
des  Anleihens  waren  erforderlich  Fr.  56,000.  Das  Jahr  1880  schloß  daher  mit 


Eflfretikon-Hinweil  —     473     —  Eibisch 

einem  Defizit  von  Fr.  186,887,    wovon  Fr.  148,519    aus   den  Vorjahren  her- 
stammen. 

Im  Jahre  1881:  Täglich  zirkulirten  6,75  Züge  mit  durchschnittlich  12,66 
Wagenaohsen.  Im  Jahre  wurden  befördert  166,754  Beisende  und  38,119  t 
Güter;  Fersonenkil.  im  Ganzen  1*699,948,  per  Bahnkil.  73,911.  Tonnenkil.  im 
Ganzen  582,891,  per  Bahnkil.  25,343.  Einnahmen  aus  dem  Personentransport 
Fr.  66,447,  aus  dem  Gütertransport  Fr.  92,351,  aus  verschiedenen  Quellen 
Fr.  13,468;  Gesammteinnahmen  Fr.  172,266  im  Ganzen,  Fr.  7490  per  Bahnkil. 
Keine  Betriebskosten  Fr.  132,413,  verschiedene  Ausgaben  Fr.  18,499.  Gesammt- 
Äusgaben  Fr.  150,912  im  Ganzen,  Fr.  6561  per  Bahnkil.  (87,60%  der 
Einnahmen).  Einnahmenüberschuß  Fr.  21,354.  Hiezu  kommt  Zuschuß  aus  dem 
Emeuerungsfond  Fr.  11,869  und  davon  geht  ab  die  Einlage  in  denselben  Fond 
mit  Fr.  23,198.  Zur  Verzinsung  des  Anleihens  waren  erforderlich  Fr.  56,000. 
Die  Rechnung  pro  1881  saldirt  somit  mit  einem  Defizit  von  Fr.  232,862  (mit 
Inbegriff  der  frühern  Ausfälle). 

Im  Jahre  1882:  Täglicher  Material  verkehr :  6,75  Züge  mit  12,89  Wagen- 
achsen. Im  Jahre  wurden  befördert:  165,540  Reisende  und  37,328  t  Güter; 
1'723,431  Fersonenkil.  im  Ganzen  und  74,932  per  Bahnkil.;  552,076  Tonnenkil. 
im  Ganzen  und  24,003  per  Bahnkil.  Einnahmen  aus  dem  Personentransport 
Fr.  66,830,  aus  dem  Gütertransport  Fr.  90,530,  aus  verschiedenen  Quellen 
Fr.  11.380;  Gesammteinnahmen  im  Ganzen  Fr.  168,740,  per  Bahnkil.  Fr.  7336. 
Reine  Betriebskosten  Fr.  130,887,  verschiedene  Ausgaben  Fr.  20,302;  Gesammt- 
ausgaben  im  Ganzen  Fr.  151,189,  per  Bahnkil.  Fr.  6573  (89,6  7»  der  Ein- 
nahmen). Einnahmenüberschuß  Fr.  17,551.  Zuschuß  aus  dem  Emeuerungsfond 
Fr.  11,221,  Einlage  in  denselben  Fond  Fr.  3849.  Erforderniß  zur  Verzinsung 
des  Anleihens  Fr.  56,000.  Gesammtdefizit  Ende  1882  Fr.  263,939. 

Im  Jahre  1883:  Tägliche  Züge  über  die  ganze  Bahn:  6,74  mit  13,64 
Wagenachsen.  Im  Jahre  wurden  befördert:  170,029  Reisende  und  40,793  t 
Güter;  Personenkil.  im  Ganzen  1'773,359,  77,103  per  Bahnkil. ;  Tonnenkil.  im 
Ganzen  597,670,  per  Bahnkil.  25,986.  Einnahmen  aus  dem  Personentransport 
Fr.  68,630,  aus  dem  Gütertransport  Fr.  94,365,  aus  verschiedenen  Quellen 
Fr.  2655.  Gesammteinnahmen  Fr.  165,650  im  Granzen  und  Fr.  7202  per  Bahnkil. 
Reine  Betriebskosten  Fr.  133,362,  verschiedene  Ausgaben  Fr.  14,307  ;Gesammt- 
ausgaben  Fr.  147,669  im  Ganzen  und  Fr.  6420  per  Bahnkil.  (89,15  7»  der 
Einnahmen).  Einnahmenüberschuß  Fr.  17,981.  EUezu  kommen:  Ertrag  von  Ka- 
pitalien Fr.  3518,  Zuschuß  aus  dem  Emeuerungsfond  Fr.  13,475.  An  Ausgaben 
sind  femer  zu  verzeichnen :  Verzinsung  des  Anleihens  Fr.  56,000,  Contocorrent- 
zinse  etc.  Fr.  37,297,  Einlage  in  den  Emeuerungsfond  Fr.  3518.  Summa  der 
Betriebsausfälle  bis  Ende  1883  Fr.  325,780. 

Bilanz  per  31.  Dezember  1883:  Aktiven:  Bauconto  Fr.  3'641,949, 
verfügbare  Mittel  Fr.  82,271,  Betriebsdefizit  Fr.  325,780.  Passiven:  Aktien- 
kapital Fr.  2'556,000  (Fr.  500,000  Betheiligung  der  Nordostbahn),  Darleihen 
der  Nordostbahn  Fr.  1^100,000,  schwebende  Schulden  (Defizit)  Fr.  325,780, 
Emeuerungsfond  Fr.  68,220.    Bilanzsumme  Fr.  4'050,000. 

Kilometrische  Baukosten  Fr.  163,721. 

Industrielle  Verbindungsgeleise:  An  die  Linie  Effretikon-Hinweil 
schließen  sich  zwei  Privatgeleise  an  mit  zusammen  211  m  Länge. 

Effretikon-Otelflngen  s.  Nordostbahn. 

Eibiseh  s.  Medizinalpflanzen. 


Eichenrinde 


—     474     — 


Eichstätten 


Eichenrinde  za  Gerberlohe  muß  zum  großen  Theil  von  Frankreich  (nament- 
lich aas  dem  Departement  de  la  Haute-Saone)  bezogen  werden,  da  in  der  Schweiz 
die  Eichenwaldungen  weder  sehr  ausgebreitet  sind,  noch  viele  Sorgfalt  auf  das 
Sammeln  der  Rinde  verwendet  wird.  Am  rationellsten  wird  dieses  Geschäft  im 
Et.  Waadt  betrieben,  wo  man  auch  sehr  darauf  achtet,  daß  der  jungen,  16  bia 
20jährigen  Rinde  keine  Schälungen  älterer  Jahrgänge  beigemischt  werden. 

Ungarische  Rinde,  die  beste,  kommt  den  schweizerischen  Gerbern  meistens 
zn  theuer  zu  stehen. 

Der  Preis  von  Aargauer  und  Zürcher  Eichenrinde  loco  nächste  Bahnstation 
pflegt  zwischen  Fr.  11  und  14,  derjenige  französischer  zwischen  Fr.  12  und  15 
per  100  kg  zu  schwanken. 

Im  Handelsregister  ist  als  Eichenrindenhandlung  das  Geschäft  der  Firma 
F.   W.  Lüscher-Häfliger  in  Oberentfelden  eingetragen. 

Eichstatten.  (Mitgetheilt  von  Herrn  Ris,  Direktor  der  eidg.  Eichstätte  in 
Bern.)  Ende  1884  war  die  Zahl  der  Eichstätten  und  Sinnanstalten  in  den 
einzelnen  Kantonen  folgende: 


Aargan   . 

Appenzell  A.-Rh. 

Appenzell  I.-Rh. 

Baselland 

Baselstadt 

Bern .     . 

Freiburg 

Genf  . 

Glarus     . 

Graubünden 

Luzem 

Neuenburg 

Nidwaiden 

Obwalden 

St.  Gallen 

Schafl'hausen 

Schwyz  . 

Solothum 

Tessin 

Thurgau 

Uri    .     . 

Waadt    . 


Für  Für  Für  Für 

MHai*s<s  gtÄMerne  alle  hölzerne  ,,-  Für 

Gewichte  Flüwig-  FIö»«lg-  FIümIk-  vl^er  ^^^' 

und  keits-  keite-  keits-  '  meuer. 

Waagen.  niaasso.  niaasse.  ntaa$«se. 

11  —  —  —  —  — 

71)  ^  _  _  -^  _ 

1  —  —  2  2)  —  1 

11  1  2  33»)  —  1 

6  1*)  —  —  —  — 

1  —  —  —  —  1 
!_____ 

14  1  _  _  _  — 

5  1»)  _  —  2  — 

3  —  -  9')  —  — 

2  1^)  —  —  —  — 
!__-___ 

8  -  —  1  -  1 

1  —  —  6  —  1 

7  —  2»)  —  —  — 
5  —  —  —  1^«)  - 

5  —  —  —  —  — 

8  11)  _  _  _  _  _ 

1  _  _-  _  _  — 

27»*)  —  1  —  —  — 


Total. 
11 

7 
2 
4 

a 

48 

7 

2 

1 
15 

9«) 
12 

3 

1 
10 

7 

9 

6 

5 

8 

1 
28 


*)  3  Bezirks-  und  4  Gemeinde-Eichstätten.  —  *)  Sinnanstalten  unter  der  Kontrole 
der  Eichstätte.  -  *)  Nur  fOr  hölzerne  Weingeschirre.  —  *)  Für  die  Glashütte  Semsales. 
—  *)  Für  die  Glashütte  Wauwyl.  —  *)  Darunter  eine  Eichstatte  für  Torfmaaße.  — 
')  Gemeindeanstalten,  welche  nur  hölzerne  Weingeschirre  der  betreffenden  Gremeinde 
messen  dürfen.  —  **)  Für  die  Glashütte  Hergiswyl.  —  ^)  Mit  Ausschluß  von  Glas.  — 
'")  Städtische  Sinnanstalt.  -  *')  4  von  diesen  Eichstätten  zerfallen  in  Eichstätten  fOr 
Lnngenmaaße,  Gewichte  und  Waagen  und  für  Hohlmaaße  mit  je  einem  Beamten,  so 
daß  die  Zahl  der  Eichmeister  12  ist.  —  '*)  19  Bezirks-  und  8  Gemeinde-Eichstätten, 
wozu  noch  1  Gemeinde-Eichstätte,  die  nur  mit  Flüssigkeitsmaaßen  ausgerüstet  ist 


Eichstatten  __     475     «.  Einfuhr 

Wallis  ....  10  —  —  —  —  —  10 
Zürich  ....  4  1^  ~  60«)  —  1  65 
Zug 4  —  — • 3  —    ,       — 7_ 

Total     149  6  5         114  3  6         281 

Die  Eichung  der  Gasmesser  in  Basel,  Schaffhausen  und  Zürich  wird  von 
den  dortigen  Eichmeistern,  in  Bern  und  St.  Gallen  von  den  kantonalen  Inspektoren 
üher   Maaß   und  Gewicht  und  in  Genf  durch  einen  eigenen  Kontroleur  besorgt. 

Eier«  Ausfuhr  im  I.  Semester  1885  (ohne  Grenzverkehr):  167  q  ä 
Fr.  130,  wovon  87  q  nach  Deutschland,  61  q  nach  England,  19  q  nach  Frank- 
reich. Im  Jahre  1884:  201  q,  1883:  766  q.  Einfuhr  im  I.  Semester  1885: 
15,762  q,  wovon  7541  q  aus  Oesterreich,  4135  q  ans  Italien,  2057  q  aus  Deutsch- 
land, 2029  q  aus  Frankreich.  Im  Jahre  1884:  39,598  q,  1883:  37,846  q, 
1872/81  durchschnittlich  26,430  q,  1873:  14,445  q,  1863:  8026  q,  1853: 
1187  q. 

Grenzverkehr  mit  Oesterreich:        Einfuhr  1884:       53  q,    1883:     309  q. 

„     Pays  de  Gex:  „  „     •       19   «         «  21    „ 

„  „    Hochsavoyen:  „  ^        1661    „         „       1598    „ 

Im  Handelsregister  waren  Ende  1 884  als  E^erhandlungen  20  Geschäfte 
eingetragen,  wovon   14  Kt.  Zürich,  3  Baselstadt,  2  Waadt,   1  Kt.  St.  Gallen. 

Eigenthum,  gewerbliches,  industrielles,  s.  Industrielles  Eigenthum. 

Eigenthum,  literarisches  und  künstlerisches,  s.  Literarisches  und  künstle- 
risches Eigenthum. 

Einfuhr  von  1850  bis  Ende  188i,  ohne  Grenz-  und  Veredlungsverkehr. 
(Vergl.  den  Artikel  Ausfuhr.) 

j  i^  Thiere.  Nach  dem  Werth  Nach  dem  Gewicht 

Stück.  verzollbare  Waaren.  verzollbare  Waaren. 


Auf  100  Ausfuhr            p            Auf  100  Ausfuhr 
kommen  Einfuhr               ^'         kommen  Einfuhr 

Auf  100  Ausfuhr 
^            kommen  Eiufuhr 

1850  Febr./I)cx.  178,695 

171 

59,059 

2 

3705,517 

631 

1851 

180,558 

211 

107,190 

3 

4'271,753 

707 

1852 

173,219 

265 

170,327 

4 

4'601,738 

722 

1853 

199,388 

335 

219,943 

4 

4709,051 

808 

1854 

185,617 

298 

832,495 

5 

5^098,464 

767 

1855 

150,557 

171 

1'031,215 

20 

5^064,447 

680 

1856 

167,474 

154 

786,799 

11 

5'253,973 

675 

1857 

193,446 

224 

r476,946 

26 

5'596,175 

692 

1858 

213,933 

253 

1'739,479 

35 

5774,578 

782 

1859 

213,721 

242 

807,832 

19 

6'406.494 

892 

1860 

217,706 

241 

418,537 

7 

7'285,852 

1004 

1861 

211,372 

250 

457,102 

6 

7'848,966 

912 

1862 

212,607 

191 

488,233 

8 

7'424,257 

723 

1863 

215,613 

212 

584,779 

8 

7^622,393 

734 

1864 

236,702 

264 

955,155 

15 

8^219,739 

827 

1865 

204,524 

166 

426,114 

6 

8^672,257 

792 

1866 

221,868 

186 

467,835 

7 

8789,469 

754 

1867 

242,931 

202 

406,458 

7 

8^646,224 

695 

1868 

219,553 

172 

938,696 

12 

9^503,067 

729 

1869 

213,963 

162 

940,230 

13 

9'393a64 

675 

')  Unter  der  Kontrole  der  Eichstätte  Zürich.  —  *)  Gemeindesinner. 


Einfuhr 


—     476     — 


Einftihr 


1870 

180,665 

166 

637,733 

11 

10'587,851 

628 

1871 

256,851 

201 

r043,991 

19 

12*725,179 

623 

1872 

266,880 

218 

1^786,189 

29 

15*747,070 

724 

1873 

257,331 

237 

2'726,306 

47 

17*410,630 

964 

1874 

217,579 

190 

3'397,909 

59 

19*208,658 

948 

1875 

263,852 

226 

3'166,311 

59 

20*165,080 

995 

1876 

289,696 

274 

2^585,920 

42 

21*660,544 

972 

1877 

360,595 

213 

895,580 

17 

19*679,494 

887 

1878 

311,305 

268 

453,870 

8 

18*398,187 

821 

1879 

268,438 

256 

445,659 

6 

19*593,503 

883 

1880 

243,976 

214 

527,201 

6 

21*285,764 

885 

1881 

255,449 

240 

511,070 

7 

19*910,291 

754 

1882 

243,812 

199 

1'185,838 

14 

20*621,066 

740 

1883 

254,795 

211 

1'515,828 

20 

21*710,629 

712 

1884 

316,794 

308 

462,275 

6 

22*222,177 

648 

« 

Jahresdurchschnitte : 

1850- 

-54 

183,495 

243 

177,803 

4 

4*477,233 

737 

1855- 

-59 

187,826 

206 

1^168,454 

22 

5*619,933 

742 

1860- 

-64 

218,800 

229 

580,761 

9 

7*680,241 

827 

1865- 

-69 

220,568 

177 

635,867 

9 

9*000,836 

726 

1870- 

-74 

235,861 

203 

1*918,426 

33 

15*135,878 

777 

1875- 

-79 

298,777 

243 

1'509,868 

25 

19*899,362 

910 

1880- 

-84 

262,965 

232 

840,442 

11 

21*149,985 

735 

Folgende  Zusammenstellung  zeigt  die  Entwicklung  der  Einfuhr  einer 
Anzahl  erheblicher  Artikel  seit  1851  nach  einer  im  Jahre  1880  vom  eidg. 
Zolldepartement  veranstalteten  Veröffentlichung,  Behufs  Vergleichung  ist  auch 
die  Ausfuhr  pro  1880  vorgemerkt. 

1851  1860  1870  1880  ^Ym»*^ 

Amlung q 

Bauholz,  Nutzholz,  Brennholz  (s. 

auch  Bretter) 

Baumwolle 

Baumwollgame 

Baumwollgewebe 

Bier  in  Fässern 

Blei,  rohes  und  gewalztes  .  .  . 
Branntwein,  Weingeist,  Sprit  etc. 
Bretter,  Faßholz,  vorgearb.  Holz 
Butter  und  Schweineschmalz 

Gacaobohnen 

Chemische  Produkte  und  Säuren 

Chlorkalk 

Cichorien 

Dachschiefer 

Dachziegel  und  Backsteine  .  . 
Ebenisten-  und  Fournierholz  .     . 

Eier 

Eisen,  geschmiedetes;  Stabeisen 
Eisen  in  Masseln  und  Brucheisen 
Eisen    und    Eisenblech,    grobes, 

FaQoneisen 

Eisenbahnmaterial 

Eisenblech,  dünnes 

Eisenwaaren  aller  Art  .... 


q         8,610 

14,835 

15,248 

31,323 

631 

„      677,573 

681,450 

695,583 1*338,856  Fr.  3*232,729 

„       82,834 

166,020 

188,255 

234,388 

16,912 

1,714 

3,740 

5,835 

15,561 

69,704 

14,486 

19,341 

17,997 

34,459 

132,220 

2,388 

8,849 

29,889 

80,498 

25,114 

4,110 

10,556 

11,367 

9,423 

433 

„       33,321 

44,420 

49,436 

116,218 

8,322 

„      162,540 

272,545 

218,507 

590,205  Fr.  4*807,731 

9,833 

17,392 

17,702 

50,520 

5,681 

2,342 

2,158 

4,326 

8,693 

6,842 

6,682 

9,009 

12,589 

7,235 

3,121 

8,034 

8,952 

13,302 

128 

„       22,268 

27,608 

26,727 

35,885 

676 

1,701 

5,355 

3,500 

13,841 

18,539 

„       66,606 

146,518 

100,170 

270,832 

99,569 

1,936 

2,237 

5,880 

10,120 

1,222 

3,039 

4,199 

10,851 

36,382 

805 

„       39,691 

67,868 

84,078 

148,723 

22,276 

59,732 

91,679 

200,764 

78,997 

3,712 

22,146 

43,838 

113,442 

355 

137,795 

83,660 

178,919 

8,444 

7,391 

20,465 

20,183 

23,529 

II       24,324 

54,506 

68,353 

103,957 

21,872 

Einfuhr 


—     477     — 


Einfuhr 


Farben,  Extrakte,  Firniß    .    .    .  q  1,058 

Farberden „  5,871 

Farbhölzer „  18,402 

Fensterglas „  5,160 

Flachs,  Hanf,  roh „  7,090 

Flachs-  und  Lieinengarne  .    .    .  „  2,290 

Fleisch,  Wüdpret,  Würste  .    .    .  „  538 

Garancine „  ? 

Gerberrinde „  13,148 

Getreide  und  Hülsenfrüchte   .    .  „  r065,753 

Glaswaaren,  feine „  598 

Gummi „  1,812 

Häute  und  Felle,  rohe  .    .    .    .  „  2,910 

Harze,  Pech  und  Theer     .    .    .  „  2,369 

Hohlglas,  braunes,  grünes      .    .  „  3,970 

Holzkohlen „  53,418 

Holzwaaren,  feine;  Möbel .    .    .  „  1,198 

Holzwaaren,  gemeine;  Fässer     .  „  3,797 

Hopfen „  974 

Käse „  1,533 

Kaffee „  76,458 

Kalk,  hydraulischer „  88,686 

Kartoffeln „  40,142 

Kautschukwaaren „  112 

Korbwaaren „  661 

Kurzwaaren,  Quincaillerie .    .     .  „  2,671 

Leder,  gefärbtes „  636 

Leder,  rohes „  4,860 

Leder-  und  Schuh waaren  .     .    .  „  1,733 

Leinwand „  2,893 

Lumpen „  614 

Marmor,  roh „  331 

Marmorplatten „  231 

Maschinen  und  Maschinentheile  .  „  5,990 

Musikinstrumente „  515 

Natron,  kohlensaures  u.  schwefel- 
saures    „  10,371 

Obst  und  Gemüse „  53,569 

Oele,  fette „  55,086 

Pferde  und  Füllen Stk.  5,827 

Reis q  35,829 

Rindvieh Stk.  49,149 

Sämereien q  24,092 

Salz-  und  Schwefelsäure    .    .    .  „  2,760 

Schafe Stk.  52,767 

Schweine  bis  40  kg  Gewicht  .     .  ,,  28,540 

Schweine  über  40  kg  Grewicht    .  „  8,185 

Seide,  gekämmt,  gesponnen    .    .  q  7,499 

Seidencocons,  Seidenabfälle    .     .  „  4,441 

Seidenge  webe  und  Seidenbänder  „  1,052 

Seifen „  20,632 

Seilerwaaren „  797 

Spielzeug „  679 

Steinkohlen,  Braunkohlen,  Ck)aks, 

Torf „  136,262 

Strohwaaren „  262 

Strumpfwaaren „  694 

Südfrüchte „  3,619 

Tabak,  roher ,  32,993 

Terpentin,  Harze,  gereinigte  .    .  „  2,411 

Töpferwaaren,  feine „  2,968 

Töpfer-  und  Steingutwaaren,  gem.  „  3,714 


3,851 

6,790 

16,294 

13,757 

9,384 

10,072 

21,565 

447 

23,899 

28,863 

32,805 

1,355 

9,190 

7,511 

27,671 

8,037 

5,983 

10,335 

616 

5,566 

7,752 

4,383 

1,516 

3,307 

7,007 

22,076 

23,442 

1,702 

2,645 

2,556 

13,082 

23,745 

48,849 

9,555 

1'556,541  1770,780  3'570,093 

16,060 

1,969 

3,019 

5,887 

3,149 

4,404 

2,565 

4,653 

9,543 

9,570 

47,398 

2,372 

3,525 

17,642 

15,215 

10,510 

9,606 

20,701 

66,530  bei  Steiikohles 

85,875 

Fr.  197,751 

3,278 

3,577 

8,166 

6,081 

6,790 

9,729 

19,545 

57,483 

1,055 

2,471 

4,985 

213 

3,012 

5,889 

12,289 

217,189 

65,030 

67,648 

84,305 

620 

99,204 

202,468 

? 

42,898 

188,912 

98,071 

280,454 

9,273 

812 

1,010 

1,652 

1,370 

380 

945 

1,801 

62 

4,986 

6,124 

7,914 

2,242 

1,335 

1,826 

4,247 

5,558 

6,827 

8,465 

12,599 

3,396 

4,099 

8,906 

3,082 

3,796 

5,454 

7,259 

744 

2,972 

7,712 

25,427 

11,748 

574 

2,706 

7,767 

3,730 

1,029 

2,595 

2,398 

450 

27,768 

31,164 

55,051 

127,349 

747 

1,233 

3,081 

3,989 

26,502 

22,751 

46,741 

3,226 

46,579 

82,650 

135,608 

55,631 

83,561 

S3,084 

114,479 

3,831 

5,190 

3,826 

6,146 

2,908 

51,016 

66,701 

72,092 

611 

67,314 

69,877 

103,093 

71,229 

40,746 

37,243 

31,000 

4,566 

7,494 

13,083 

49,159 

1,989 

54,724 

54,006 

58,859 

10,548 

37,656 

22,779 

32,266 

12,736 

18,404 

16,726 

36,614 

2,861 

11,152 

18,103 

22,938 

13,661 

6,812 

10,126 

13,596 

7,019 

1,051 

1,186 

1,057 

32,434 

20,881 

16,711 

26,618 

1,433 

1,536 

1,998 

2,630 

1,945 

1,007 

1,291 

3,417 

105 

n35,485  3'209,803  6'552,615 

27,043 

697 

796 

1,879 

3,982 

1,346 

1,554 

2,319 

703 

7,720 

9,705 

20,410 

177 

43,165 

31,982 

33,083 

678 

7,311 

5,719 

12,615 

272 

7,575 

8,056 

16,822 

2,959 

6,350 

6,531 

20,931 

8,447 

Einfuhr 


—      478      — 


Einfuhr 


>t 


»» 


Vitriol q 

Wein  in  Fässern 

Wolle 

WoUengame 

Wollengewebe 

Zink,  roh  und  gewalzt  .... 

Zucker 

Zündhölzchen 


3,299        (),619 
223,590    287,703 


>t 


»» 


II 


j» 


5,784 

2,342 

15,822 

559 

88,306 

78 


4,324 

24,739 

3,824 

132,817 

1,192 

Objekte,  deren  Einfuhr  sich  vermindert  hat,  sind  u.  a. : 


5,754 

3,600 

18,158 

2,672 

102,925 

328 


5,748        4,371 

448,356  r018,857 

9,807      23,238 


4,971 

29,205 

10,382 

256,568 

2,717 


2,656 

15,832 

8,530 

8,573 

2,933 

269 

368 

996 


1851 

Alaun q       5,264 

Cigarren „       2,278 

Indigo „       1,413 

Kälber  bis  40  kg  Gewicht  .     .     .  Stk.  19,652 

Kalk,  fetter  und  Gyps    .     .     .     .  q  150,808 

Krapp 14,997 

Rauch-  und  Schnupftabak    .     .     .  „       6,205 

Salz ^  151,858 

Folgende  Zusammenstellungen  zeigen,  welchen  Rang  eine  Aneahl  Einfuhr- 

Objekte  innerhalb  der  ihnen  im  Zolltarif  von  ld8i  angewiesenen  Kategorien 

einnehmen. 

I.  Thiere. 


1860 

7,039 

3,510 

1,289 

20,534 

183,765 

19,640 

6,348 

126,926 


1870 

5,912 

1,837 

801 

2J11 

93,168 

16,887 

4,848 

108,086 


1880 

4,410 

1,633 

502 

943 

137,327 

364 

561 

133,280 


Einfuhr 

1884 
Stück 


Auafuhr 

1884 

Stück 


Einfuhr 

1884 
Stück 


Ausfuhr 

1884 

Stück 


Rindvieh,  Kälber  über  40  kg 

Gewicht 126,236  67,127 

Schweine 113,665  13,585 

Schafe  und  Lämmer     .     .    58,978    8,115 
Ziegen  und  Zicklein      .     .       7,280    3,575 

II.  Nach  dem   W'erth  klassifizirte  Waaren. 


Pferde 7,150 

Füllen 1,311 

Kälber  bis  40  kg  .     .     .     . 

Esel 

Maulthiere  und  Maulesel  . 


1,925 

268 

908    8,014 

156         52 

37         77 


Einfuhr  1884 
Fr. 


Fuhrwerke  und  Gefährte  zum  Personentransport,  Luxusschlitten 

und  LuxusschilTc 332,186 

Oekoiiomie-  un«l  Lastwagen,  sowie  Theile  solcher 96,766 

Ackergeräthe 19,962 

Gepäck-  und  Güterwagen  für  Eisenhahnen 10,480 

(Im  Jahre  1883  Einfuhr  Fr.  513,020,  Ausfuhr  3031  q.) 

Schifl'e  zum  Personeniransport 2,595 

Pei-sonenwagen  für  Eisenbahnen 286 

(hii  Jahre  1883  Einfuhr  Fr.  604,464,  Ausfuhr  9926  q.) 

III.  Nach  dem  Gewicht  klassifizirte  Waaren  (über  50,000  q). 


Ausfahr  1884 


665 

696 

86 

1,156 

189 
4,433 


Einführ  AuHfuhr 

18(>4  Ibüi 

Steinkohlen 7'024,785  7.S55 

Getreide  u.  Hülsenfrüchte  3714,768  9.592 
Steine,    rohe,    hehauene, 

Bau>teine l'l 28,489  495,074 

Bauholz,  Nutzh.,  Brennh.     864,129  Fr.reui,«3i 

Wein 841,894  18,005 

Braunkohlen,  Coaks,  Torf    571.077  18,423 

Eisen  und  Stahl    .     .     .     532,043  29,194 

Zucker 368,172  326 

Kjirtoffeln 332.278  9,241 

Petroleum 331,326  595 

Mehl 312,379  56,336 

Cement 290,302  17,545 


Baumwolle,  rohe  .     . 
Ziegel  und  Backsteine 
Heu,  grünes  Futter,  Stroh 

u.  s.  w 

Malz,  Gerstenmalz  u.  s.  w 
Eisenbalmmaterial 

Kalk 

Obst,    frische  Feld-   und 

Gartengewächse 
Branntwein,  Sprit 
Abfalle,  vegetabilische 
Erden  und  rohe  minera 

tische  Stoffe  .    .     . 


Ausfuhr 

q 
1,541 


Einfuhr 

1884 

272,492 

245,219  125,698 

192,608  42,642 

186,759  418 

182,189  15,870 

147,567  110,637 

141,953  220,372 

114,417  3,792 

96,692  23,960 

95,055  12,074 


Einfuhr 


—     479     — 


Einfuhr 


Guano  und  andere  natür- 
liche Düngstoffe  .     .    . 

Kaffee 

Reis 

Bier 

Oele,  fette,  and.  als  Leinöl 
und  Olivenöl  .... 

Düngstoffe,  künstl.,  Super- 
phosphate 

Holzkohlen 


93,263  115,777 

91,763  793 

80,722  628 

75,259  24,891 

75,026  4,106 

69,896  2,083 

69,444  1,707 


Eisenblech 

Schwefelsäure     .... 
Maschinen  und  Maschinen- 

theile 

Abfälle,  thierische  .    .     . 
Baumwollgew. ,    -  Bänder, 

-Decken  und  Watte 

Gerberrinde 

Tabakblätter 


63,961  631 

60,830  1,385 

60,747  204,863 

54,643  27,742 

53,382  116,949 

53,230  6,565 

50,496  388 


Die  öchweizerische  Ein-  und  Ausfnhrstatistik  verzeichnet  erst  seit  1.  Januar 
1885  die  Herkunftsgebiete  der  Einfuhren.  (Zur  Zeit,  Dezember  1885,  ist 
diese  Statistik  noch  nicht  so  vollständig,  daß  von  ihr  in  diesem  Artikel  um- 
fassender Gebrauch  gemacht  werden  könnte.)  Von  1870  bis  Ende  1884  wurden 
als  Aus-  und  Eingangsrichtungen  nur  die  vier  Landesgrenzen  angegeben,  und 
von  1849  bis  1870  fanden  die  Ermittlungen  auf  Grund  der  inneren  Zollgebiets- 
eintheilung  (6  Kreise)  statt.  Die  Entwicklung  der  Einfuhr  aus  den  verschiedenen 
Eichtungen  läßt  sich  somit  erst  vom  Jahre  1870  an  verfolgen.  Damals  betrag 
die  Einfuhr  über  die 


franz. 
Grenze 


deutsche 
Grenze 


osterr. 
Greiizi* 


italienische 
Grenze 


Total 


12,093       180,665 

28,205       637,732 

491,021  10'587,851 


34,404       316,794 
39,758       462,275 


Thiere Stk.  100,539         52,961        15,072 

Nach  d.  Werth  klassifiz.  Waaren  Fr.   397,472       204,701         7,354 
Nach  d.  Gewicht  klassifiz.  Waaren    q  6'248,592    2'999,266     848,972 

Im  Jahre  1884  dagegen: 

Thiere Stk.  122,652         97,344       62,394 

Nach  d.  JVerth  klassifiz.  Waaren  Fr.    186,172       218,601        17,744 

Nach  d.  6?««; JcÄe  klassifiz.  Waaren    q  5^948,271  13^662,332  r215,937  r395,637  22'222,177 

Die  Verminderung  der  Einfuhr  seit  1870  über  die  französische  Grenze  und 
das  starke  Wachsthum  der  Einfuhr  über  die  deutsche  Grenze  sind  zam  großen 
Theil  dem  Uebergang  von  Elsaß-Lothringen  an  Deutschland  zuzuschreiben. 

In  Bezug  auf  den  Werth  der  schweizerischen  Einfuhren  in  ihrer  Totalität 
and  im  Einzelnen  ist  mitzutheilen,  daß  bezügliche  Ermittlungen  erst  vom  1.  Januar 
1885  an  stattfinden,  indem  1)  bei  einem  (kleinen)  Theil  der  Einfahrobjekte  der 
Werth  bei  der  Einfuhr  deklarirt  werden  muß,  2)  der  Werth  der  übrigen  Einfuhr- 
artikel von  einer  vom  eidg.  Finanz-  und  Zolldepartement  zu  ernennenden  Kom- 
mission alljährlich  geschätzt  wird.  Eine  im  I.  Semester  1885  vorgenommene 
provisorische  Schätzung  der  Haupteinfuhrartikel  hat  folgende  DKrchschnitlsweTthe 
per   100  kg  ergeben: 

Ein«     Aus* 

fuhr     fuhr 

Kr.         Kr. 

Baumwollene  Handstickereien .  3500  3500 
Flachs-,    Hanf-,   Jutestickereien 

und  -Spitzen 300iJ  4000 

Bauraw.    Maschinenstiekereien, 

andere  als  Besatzartikel  .  .  3000  3000 
Baumw.   Maschinenstiekereien : 

Besatzartikel 2500  2500 

Baumwollgewebe,  roh:   glatter 

Tüll 2500  1000 

Baumwollene  Spitzen  ....  2300  2300 
Floretseide,  nicht  gefärbt  .  .  2050  3000 
Schuhwaaren  aus  Leder,  feine  2028  1228 
Baumw.  Kettenstiel istickereien : 

Vorhänge  und  andere  .     .     .  2000  iJLWft 


Ein. 

Aus- 

fuhr 

fuhr 

Kr. 

Fr. 

Seidengewebe 8000  5900 

Kleidungs-stücke  etc.   aus  Seide 

und  Halbseide 8000  9500 

Bänder  von  reiner  Seide  .  .  7500  7500 
Seidene  Stickereien  und  Spitzen  7500  7500 

Seide,  gefärbte 56(X)  5600 

Seide,  roh,  gezwirnt  (Organzin, 

Trame) 5400  5300 

Halbseidengewebe 4700  2900 

Seide,  roh,  gesponnen,  einfach, 

ungezwirnt 4200  4000 

Wollene  Stickereien  und  Spitzen  4000  4000 
Bänder  von  Halbseide  .  .  .  3600  3600 
Floretseide,  gefärbt,  etc. .    .     .  3500  3550 


Einfuhr  —     480     —  EiniiihrYerbote 

Baumwollene  Platistichgewebe :  '  HQte  aus  Stroh,  Bast  etc.    .    .  1500  1800 

Besatzartikel 2000  9000  ,  Strumpfwaaren.  baumwollene  .  1500  1500 


BaumwoUgewebe,  brochirte  .  2000  2000 
Kleidungsstücke  etc.  aus  Wolle 

oder  Halbwolle 1800  2200 

Baumwollene  Plattstichgewebe, 

andere  als  Besatzartikel  .    .  1800  1800 

Elastische  Gewebe 1500  1500 

Leibwäsche 1500  1000 


Wollengewebe,  gebleicht,  ge- 
färbt, bedruckt 1400  1200 

Kleidungsstücke  etc.  aus  Baum- 
wolle oder  Leinen  ....  1300  1800 

Bänder  und  Posamentirwaaren 
aus  Baumwolle 1200  1200 


In  den  Jahren  1881,  1882  und  1883  hat  das  eidg.  Finanz-  und  Zoll- 
departement Berechnungen  über  den  Werth  der  Einfuhren  angestellt,  welche 
sich  folgendermaßen  darstellen: 

.-_,  0.0  der  »0  der  *a  der 

*****  Ausfuhr  ^*®^  Ausfuhr         ^°^         Ausfuhr 

Fr.  gl.  lUt.  Fr.  gL  Kat.  Fr.  gl.  Kat 

Nahrangs-  und  Genussmittel    .        .        .  275*924,000  346  286*400,000  326  292*337,000  321 

Bohstoffe  und  Uülfsfabrikate   .                 .  336*111,000  283  328*009.000  267  346*540.000  281 

Fabrikate 221*174,000  43  226*313,000  40  225*639,000  39 

Verschiedeuet 5*857,000  230  5*421,000  200  6*496,000  203 

ToUl        838X)66,000        118        846*143,000        110        869*012,000        110 
Per  Kopf  der  (berechneten)  BeTÖlkeruQg  294  295  299 

Einfuhr-  (und  Ausfuhr-)  Verbote.  Die  schweizerischen  Handelsverträge 
mit  den  vier  umliegenden  Staaten  enthalten  diesbezüglich  folgende  Bestimmungen : 

1)  Vertrag  mit  Deutschland  (Art.  1,  Absatz  3  und  4,  sowie  Schluß- 
protokoll): Die  vertragschließenden  Theile  machen  sich  verbindlich,  gegen  ein- 
ander kein  Einfuhrverbot  und  kein  Ausfuhrverbot  in  Kraft  zu  setzen,  welches 
nicht  zu  gleicher  Zeit  auf  die  anderen  Nationen  Anwendung  fände. 

Die  vertragschließenden  Theile  werden  jedoch  während  der  Dauer  des  gegen- 
wärtigen Vertrages  die  Ausfuhr  von  Getreide,  Schlachtvith  und  Brennmaterialien 
gegenseitig  nicht  verbieten. 

Die  Bestimmungen  im  vorigen  Absatz  schließen  die  Befugniß  nicht  aus, 
zeitweise  Einfuhrverbote  aus  gesundheitspolizeilichen  Rücksichten  gegenseitig  zu 
erlassen. 

2)  Vertrag  mit  Frankreich  (Artikel  24):  Die  kontrahirenden  Theile 
verpflichten  sich,  gegen  einander  keinerlei  Grebühr  oder  Verbot  der  Einfuhr  oder 
Ausfuhr  in  Kraft  zu  setzen,  welche  nicht  gleichzeitig  auf  die  anderen  Nationen 
Anwendung  fänden.  Die  vertragschließenden  Theile  verpflichten  sich  jedoch,  die 
Ausfuhr  von  Steinkohlen  weder  zu  verbieten,  noch  dieselbe  mit  einem  Zoll  zu 
belegen. 

3)  Vertrag  mit  Italien  (Art.  7,  Absatz  3):  Die  vertragschließenden 
Theile  verpflichten  sich,  die  Einfuhr  oder  Ausfuhr  von  Getreide,  Vieh  oder  son- 
stigen Thieren  aller  Art  von  dem  einen  nach  dem  anderen  Lande  weder  zu  ver- 
bieten noch  zu  hemmen,  außer  (was  die  letzteren,  d.  h.  Vieh  und  sonstige  Thiere 
betrifft)  bei  gehörig  konstatirtem  Auftreten  einer  Viehseuche.  Sollte  jedoch  einer 
der  kontrahirenden  Staaten  sich  gegenüber  irgend  einer  andern  Macht  im  Elriegs- 
zustande  befinden,  oder  sich  genöthigt  sehen,  seine  Armee  auf  den  Kriegsfuß  zu 
setzen,  so  ist  derselbe  an  diese  Bestimmung  nicht  gebunden. 

4)  Vertrag  mit  Oester reich  (Art.  1,  Schluß):  Die  vertragschließenden 
Theile  machen  sich  verbindlich,  den  gegenseitigen  Verkehr  zwischen  ihren  Landen 
durch  keinerlei  Einfuhr-,  Ausfuhr-  oder  Durchfuhrverbote  zu  hemmen.  Ausnahmen 
hievon  dürfen  nur  statttinden :  a.  bei  den  Staats monopoUen  (Tabak,  Salz,  Schieß- 
pulver) ;  h,  aus  GcsurulhcitHpolizeirücksichten ;  c.  in  Beziehung  auf  Kriegsbedürf- 
niflse  unter  außerordentlichen   Umstände^. 


Einfuhrzölle 


—     481     — 


Einfuhrzölle 


Einfuhrzölle.    Diese  haben  dem  Bande  ueit  1850  folgende  Brutto -Erträge 
geliefert : 


ö/o  aller 

Zutl- 

Einnahmen. 


1850 
51 
62 
53 
54 
55 
56 
57 
58 
59 

1860 
61 
62 
63 
64 
65 
66 
67 
68 
69 


Fr.  3'613,763 

r,  4^482,202 

,  5^276,999 

,  5'373,742 

,  5'030,265 

,  5'220,650 

„  5^545,947 

,  5^964,784 

„  6'406,47ü 

«  6W7,621 

,  7^268,911 

,  7^570,401 

,  7'64l,678 

,  7'942,169 

,  8'188,302 

,  8^82,403 

,  8'200,929 

,  7^837,353 

,  8'500,329 

,  8^475,130 


Vergl.   „Ausfuhrzölle** 


89,8 
91, e 
92,9 

91,8 

90,tt 
91, s 
90,0 

91.8 

93,1 
94,s 
93,8 
93,0 
93,7 
93,0 
93,7 
93,8 
94,8 
94,1 
93,9 
94,0 

und   „Durchfuhrzölle". 


1870 
71 
72 
73 
74 
75 
76 
77 
78 
79 

1880 
81 
82 
83 
84 


Fr.  8^11,349 

,  10^310,605 

„  ir 990,869 

,  13844,933 

„  14*806,998 

„  16*622,254 

„  16'830,407 

y,  lo215,978 

,  15*141,538 

,  16*188,855 

,  16*535,907 

,  16*766.717 

,  17*868,508 

,  19*382,319 

„  20*741,533 


o/o  Hller 

Zoll- 

Einnahmen. 

94,7 
95,s 
95,8 
96,5 
96,8 
97,0 
96,9 
96,8 
96,7 
96,t 
96,1 
96,s 
96,0 
96,8 
96,5 


Betreffend  die  Gresohichte  der  2iölle  vor  und  seit  1848/50  wird  hiemit  auf 
den  Artikel  Zollwesen  verwiesen.  Immerhin  sei  schon  an  dieser  Stelle  bemerkt, 
daß  das  schweizerische  Zollsystem  ein  reines  MnanzzoUsystem  ist  und  voraus- 
sichtlich stets  ein  solches  bleiben  wird,  denn  Schutzzölle  sind  mit  den  Interessen 
eines  Industriestaates    von    beschränkter   territorialer  Ausdehnung    unverträglich. 

Aus  den  folgenden  Tabellen  soll  ersichtlich  sein,  wie  sich  die  Einfuhrzölle 
seit  1848  theils  durch  Gesetz,  theils  durch  Verträge  gestalteten. 

Dabei  ist  zu  bemerken: 

1)  Die  Zölle  von  1849  lauteten  auf  Batzen  (7  Batzen  =  100  Rp.).  Der 
leichteren  Theilbarkeit  wegen  ist  der  Batzen  auf  15  Rp.  umgerechnet. 

2)  Die  in  der  Rubrik  „ Vertragszölle •*  enthaltenen  Ziffern  F  '64,  F  '82, 
I  '83,  D  '69,  D  '81,  S  '83  bedeuten;  Handelsvertrag  mit  Frankreich 
(Italien,  Deutschland,  Spanien)  vom  Jahre  1864  etc.  Diese  Vertragszölle 
haben  die  Bedeutung,  daß,  so  lange  der  betreffende  Vertrag  besteht,  jene 
schweizerischerseits  nicht  erhöht  werden  dürfen.  Daher  der  bekannte  Aus- 
druck „gebundene  Zölle**. 

3)  Seit  1.  Januar  1885  gelangen  zur  Erhebung  diejenigen  Einfuhrzölle, 
welche  in  der  Rubrik  „Generaltarif**  verzeichnet  sind,  sofern  sie  nicht 
höher  sind  als  die  gegenüberstehenden  Vertragszölle  seit  1881. 

^4)  q  =  100  kg. 

5)  Die  Zölle  des  Generaltarifs  sind  nach  folgender  Skala  bemessen:  0 — 1  ®/o 
vom  Werthe  fiir  Rohstoffe,  2  7o  für  Halbfabrikate,  3  7o  ftir  Fabrikate, 
5  7o  für  Konfektion,   10  ^o  für  Luxusartikel. 

6)  Betreffend  die  Zölle  derjenigen  Objekte,  welche  in  den  folgenden  Tabellen 
nicht  vermerkt  sind,  beliebe  man,  den  Zolltarif  zu  konsultiren,  welcher 
von  der  Schweiz.  Oberzolldirektion  um  55  Rp.  bezogen  werden  k&iixv. 

Fnrrer,  VoUciwirthscbafts-Lexikon  der  Schweiz.  "^V 


Einfahrzölle 


—     482     — 


Einfuhrzölle 


^ 


Isis 


C0 


SS 


gs 


i  I 


er  I 


s 


I        t       CO  S5 15 

z        s    s»^  O«   r    s    s 

es 


•"•  i3eo^ 


o 


IS  CS  •»       C9 


-   I 

i  2      3 


SS 


O 
CO 


"  1 


S8  I 
I  IS 


Q 


9« 


SS 


kO 


I  I 


00  00        00  00  00 

^        ^  ^        ••        » 


-"  I 


9« 

00 


o 

-i 

a 


X 

■ 
8 


^3 


CO  CO 


3 

&E4 


3 


OD 

s 


o 


i  I  i  I 

u5  u5  u5 


kO 


e 


S ISS  I  IS 

00  iO  tO    I      1^1      I   00  (M  CO 


» 


Iß 


00 

I 

iS      \a      ii5  ii5  >  iilS  k5  lA  to  k5  2  iilS  k5      S  SS  S      'S 


CO 

s 


ja 


'W     IS« 

A  ^     flt       Uw         «k  ^  «k  «^  •»  •»  «k 

^  ^     ^^^       fcrf  «h  «k  «k  «h  «h  «k         »k 


■ 
0 


ö.  ^O  lA 

P;      ^    CO   *- 


$   s   s 
I    ^ 


lAO 
.r»  00 


00  00  S  w  r*      S 


r»  lO  »O 


iOtO    I     {   ^ 


I    t^Q«!  00 


I       kO 
iO     00 


k5  S  u$ 


o     SiilS^kSkllSSSiOkStSkS      uS  Ss 


»       ^    fl4     30      «k       «k       «k       ^       «k       •«       «k 
^       ^    **     1^        «k       •»       «k       *k       «k       »h       »k 


a 

:§ 

N 

a 


'S 


-2 

i 


S 

o 

> 


« 


d 


•Vi« 
a 

,£3 


E 


S. 


o.Ss 

^    V    (^ 

S  ^-  9 

OSO 
>-    N    >• 


a 
s  ^ 

Q}  öS 
fiC  o« 


V 

^ 


N 

C 

o 

A 
o 

c 
'S 

S3 


4) 

c 
'S 


I  :  1 


tax  >%s 


cn 


« 


a 


a 

*S 

(-1 


'S    ^ 

a  2 
o  o 

o  '^ 


«3  S 

es   S.  O 

O    ^^ 

1^1 

c^ 


o 


a 
o 


a 
•Vi« 


s 


a 


I 


p 


*  e  2 

«'S  cS 

£^ 

p 


4) 


ii^ 


p 

S  <i> 


p  3 


%  S*  -Ä 


p 
p 

c6 


p  p  p 


5  rt  .2  -S  fe 
^  <j  ^  ^  ^  ^      ^ 


i 


S 

9 
« 

a 

a 
"5 

9 


9 

■ 

9 
< 


is  I  IS  I  I    I  sjss     i;  I    1    i;  i;  I  s  I  1 1| 

18  S-a  -    -    1  ä-  I       Si"    S    Sj-ä""  I  1281« 


2  I     ^  ^      s 
IZ   'i  l     ~ 


iii 


1  I  I  I  S I     I  Hl 


tSiSi  IS      II       SS  SS  II 
IM-     1      "=~»^    |-  !  |>-- 
^  ^  ^    S     SJ|I    1^  .  .^. 

'"  a   "■■"■■    "■-' 

Gi.li.Ci.      b.         b.ab.Q      EbCb  [i.a>.I<.b<      Bx      Sa  b.  b  b.  Ei.  d.  b      Cblle 

r£ss~~s~s      s  ssg  s  IS  I    i    iTTiTsseTiJs 

■  II"   I"      iiii  lg""»  •»»-to«  I  -  I  ?  5 '■- 

U3  S  A         bS      kS  S      J 


«•b| 


rSSI     S'i   S        ÜSS       SIS«    S    S««£!S£SS  l 
:  II  S     12    1  I  I  I         IS-"    -    —•>"■»  1-12 

u£  kfi  ks      ul^    lo    ks  A  in  ks  2  lo  u5  to      lo      ko  2  2  S  lO  u^  jZS  bO  !o 


-II  ^1 


Isis 


s.iii 


^  :  I J  I      as  I«  MSS  I     ^3  S   S  -^S  i  I  I  I  :  I  I  1 
£-SjS        !"S^g2  l-Sä-4    I     -  J  -  S2S"-gS'' 


SS     Sin 


.  I  £S    M     S     I  :  I   S    S       S 


^b.    b.      b.  b.    &.b,b.Ei,      h,  ■ 


'31  SS       £SIII!£t;SISI%SSS>      iSiSIISl 

loiOkOA  ^    ICK?    ufkDiOiciS^^ic    in      S    L±    1^3    lo      iSiQuSioaoiO'^ 


itiSS       S  SS    !  I8SSSSS  S    S       SSSSSeiiS? 


II 


8.1.? 


sSSäfSi^,    ä==si-ii^.,     I   #1!  1111 J  Sit 


Einfuhrzölle 


—     485 


Einfuhrzölle 


f 


a 

CS 


lO 


o> 


ä 


S 

CO 

I 

«> 
C9 


»3 


a 
CS 


I^IS  IS    S  ü'^  IS  I  IS  I 
^-•^  Ig  II  l^-^5  152  ;^ 


>A 


s     ^ 


I  I  I  S    I   SSi ! 


4A 


^        •%    "^1      ^^  ^        9k        ««        «^        •«        ^ 


fi. 
PS 


CT    S 
00  00 


07 


I 

CO 


•^  t*      ^ 


I 


I  I 


CO 
00 


00 


XOO        00 


W  CO 

00  oo 


o 

CO 


Q. 


t^  o 


CO 


CO 


SIS     I 

CO    j    «O  CO  '^ 

->  -  -  tß  '=^ 

^^^     •^^^     ^^^     ^^^  ^^^ 

CO  CO  CO  CO  CO 

EK4  Ul  &B4  QB4  &E4 


I  I 

t^  CO 


<^eo    t* 


CO 


00  00 


I    I 

!>.         CO 


CO  CO  ^     Ö  CO         CO 

^         »         ^        »  »  ^  » 


P*   t^  e"^'^  COÄ     l'^CO'^COCOÄ    ICO    IkOCOift 

^     |9I    I     I  COiß    I     I     I     !     I     |oo    I  ooco   ,co 


S  I  i>>  25    kO    kO  kO  lA 

COOO    j   ^    CO     ^co^ 
uld  1^  kO  >0     kO     lO  kO  klO 


a  ^ ■<-'^ coc^  I  ^^^co-^co  I  co3Iocot^Jo 


es 


kO  Q     HO     Q  »Q  Q    I 


I« I  l"2 !   I  I  I  1  12  1 


t^  t^ 


I 


CO  c^ 


I  1 


I 


^fh     00     ^fh  9^  ^M  iO 


K5^iAil!5iSij5k»iAK5L?5iO)Sk^kII5k^  lOiüi    iFi    lOtüSusid 


1^       *^       ►^  •^•«•^»«•«»««»»«•^«^•«••^•«•^•s*« 


3 
»Co 

a 

71 


a> 


.2  2 


C3 


«•2  2      2 

miß 

PQPQPQ       PQ 


a  a  c 
3  a  c 

PQPQPQ 


0) 


07 


o 
a 

C7 


3  O 

3  3 

PQ  PQ  PQ  PQ  PQ  CQ  QQ 


52 'S 

07    O 


07 

O 


g  07 

07  »c 

.2   3 

C7  fd 

M   3 


S    07 

PQPQ 


B 

07 

k) 

C^ 

3 
3 


07 

ja 
o 


a 

3 
-TS 


3 
07 


.3 

M 

t7 

U 

07  3 

'^  07 

O  N 


07 

3 

1« 


&0 


o 

a 


07  Zlj    07 

■SS2 

Cd    07    ^ 

•^       -  07 

.3i3   3 
^    CO    3 

3     . 

^  *-«  o 

PQPQO 


«•Ob 

u  C  S 
•3  •  JE 


iS 


«  I  s 

u     .  O 
S  >-  fS 

§'*& 

o  ^  a 

■  'S  « 

fcS^  I 
ß*    . 

m  O  9 
<<   «• 

.  a  b 
•*  «  e 
0  a  a 

2-S2 

e  ^ 
«  -^o 
Tb* 

«r^  b 


^  IS  I  SH%,^]   IS  l  l  I  S  IS  I  I  -zS  I   !  I  I   Ml, 
iS^»"  I  in"««s  I  S  -■*  I  S  I*  S  3  1  "^  SS'-    "SS  i 


—  - 

-^ 

■ — . — ■ 

•JJ  M  S    !     118 

1 

-  s 

1    1  1 

I  1 

■3     ''  =  =    =    =■  = 

=  = 

'   =  = 

S3S3S  S  SSS 

SS 

S    SS 

äss 

thb[..U.&.    b.    Cb-b. 

b    Ci. 

bE^Eh 

f  I882SJt  .g  IS  i  SSS  12  1  1  S8    III   IM: 
:"'"'III22""°I2--|£1'"SII     ««•«.«2 


SS   I  ISIS  I  SSSI2S  I  SS  I  US   iSS  i  : 
"1   SS"£I2  —  ISI"2I12"-  "S  1 

iß  lO  u       uläiou!?    Si    tu?  in  iE£  S  iD  iß    in    loffi      la       k04D  ifitSS 


F 

ifls 


Sag 


llj 
iiläi 

Hill' 


gS^^|-gg      ffl     -Si  ^"e  a 


Einfuhrzölle 


487      — 


Einfuhrzölle 


e 
C9 


S 

r 


lO 


PS 


u  opo 


12 


2i- 


*   l| 

I      'o'o 
N3N3 

CT  .     . 

Ol     73 


C9 


* 


OK 


l>i  l>i 


er   t 


SS 

■5  I    I 


*^  CO  00 
00  00  00 

^    ^   »■ 


1     IIS 

5() 

8 

C  t^  ?c  t^ 

'S 

( 

c 


»        »■        ^        ^ 

^  ßE4  ßE4  ßE4 


■^ 
^ 


M 

CO  d 

S  I 


CO 


SS 

Cm  Es« 


u    CO  CO  00 


o 

CO 


s 


I    I 


^ 


25  kO  i25  tO 


o  O  tA 
« COl>i 


u5  u5  u5  iio 


iß  o 
t>i  ȧ 


s?* 


iO 


oo 

CO  CO 


25  uS 


o 

CO 


I  1 

iß  iß 


e.  iß  iß  Q  O 

pq    t^  !>•  »ß  CO 

u*    CO  CO  l>i 


iß  O  O  iß 

"^  CO  CO  c^ 


iß  iß  iß  iß 


&0     »     .^     ^ 

»^  ^k        »s        «k 


I    I 


i?5  iß  iß  iß        iß 


oo 

CO  CO 


iß  iß 


Oiß 

CO  t^ 

i  I 

iß  iß 


cd   » 
o 


C/  rt     ^  cd 

■slll 

«  a  I 


»Ob) 


Einfuhrzölle 


488     — 


Einfuhrzölle 


C9 


00 


o> 


C9 


I  I 


es  dt 


.■5- 3-    = 


e  I  I 


•*  -^  "«^ 

CO  o  CD 

»    »■    ► 

ßE4  EC4  ^ 


c. 


SS 
SS 


:6    :* 


t^  «* 


?  iS 

«I  CD®! 


:? 


cz 


I  I  I  I  I   I 

CO  ^  O  ^     '-t 


1  ;  :  s 

CA 


s 


I   = 


o 


9  I  9 


I 


94  iO  94       0)00 


I      I 


S 


94        -^ 


« 
hl 


sr  t   E 


G^  94  84     '-t     94 

00X00     00     00 


94  94 

00  00 


94 

X 


94  CO 

XX 


^^Qt4        Q        pE4  U4^ 


CX4^ 


I        I    i3 


94 


94     :    .«t^ 


CO         Q 
^        CO 


94  CO  94  CO 

X  X  X  X 

^        r-        ♦■ 


o  • 


o 


;o       CO  CO  CO  CO 
Cx4       PmIs^OCsh 


CO 


CO 


s 


:* 


!3C 

CO 


SuCx< 


;&« 


CO 


^ 


Ȁ 
r* 


Q     O     O 
Ä     CO     li^ 

CO       I      cc 


S  »5      »5      *?    S    *5 


II  I     lÄ  »r:  o   I 

I    1        I  I     ^  t*  »5  I 

X  94  O  O  94        I      •      I    luO 

^-4  *^  l                   I     *^ 

*«         «^         «ii         ^  •»               «k         m-*y0\      ClC 

*«         »k         »<k         «^  »«               «^         »k  S^A      t^ 


I 


s 
je 

P 

C 

n 

c 

:3 


C 


u 

9i 


l^  94 

CO  94 


S  S 


O 


o 


s 


»r:  Q  iÄ 

l>  »^  94 


94     ^  c^^     I 


CO  l>i  94  lO  X     94 


S 


iß 


CT; 

r/i  O 

c  a 

►  o 

tu«  ^ 

'S  fe 

CO 


O   t-    CJ    o 
rt   "   d 


s  =: 
o  o 


3    ^ 

c 

•5  p- 


o 


3    0) 
3 'S 

>  ^ 


3    O 


a).3 


3 
•JTJ  ^  "^ 

^  o  o 

3  ^ 


3  5 

'S!  3S    S 


3 


.2 'S) 


?  5P  • 

>  o  • 

3i^ 

<:a   3  3 

3:2  ^ 

?0  I 

CO  ' 


o 
<v 

3 
0) 
&£> 

0) 

TS 
C 

TS 
0) 
tD 

Xi 
Cd 

u 
»3 

'S 

3 
o 


o  i=C 

«33 

•5  2  «ö 


3 
0) 


0) 

3 

tn 
3 
0) 

73 


3 
o 


3   0}   S 


w 


3       ^^ 

S  I  * 


ja 
I  c2 


3 
O 

'S 

3 


3 
cn 

3 


3 
3 


TS 

O 

2 


o 

B 

3 
o 

3 
C 
3 
ci 

-^ 

3 
3 

-9  ^ 

O    0) 

-  k 
■^•? 

Cd  '5 


3 
Qi 


X     5 


U 


CiSU 


b^    U    U 


U       U 


NNO 
»        U    b.    X 


c:» 


E     i> 


O 

u 
cd 


a  es 
cc 

*K    -, 

C 
>     I 


> 


£ 


Si  * 
S  = 

«  « 

c 

Q 


Einfuhrzölle 


—     489     — 


Einfuhrzölle 


C9 


9t 

r 


00 


51- 

00 


PS 


s 


o 


"t*    et       Ä 


8  1         IM 


I   S  I 


kft     kO     o 
«    ®l    ^ 


er  s 


i>  S«£    c^ 


I         I 


cc 


I 
CO 


I 

CO 


=^ 


QO  00 


00  .«^  4-*     00 


«4 


89  00 

oox 


CO  CO  CO 
00  00  00 

m       m       ^ 


oox 


0« 


o 


cc 


:>< 


C-    CT 


CO 


CO 


^-^        CO    CO 


4} 


CO 


3 

CS4 


Cp 


CO      CO 


CO 


CO  CO 


lO 


o 


ir. 


o 

CO 


ISIS 

89        CO        00    I 


t^      uS    i!^      t!S      iS  kS 


o 

CO 


s 


I    ! 


I    I 

X     X     CO 


I 


o 

CO 
I 

I 


S 1^    tC    25    iflS 


L?5  k?5 


'S- 

e  J 

S  u  « 

u  S  0 

'^  o  ^ 

s^ « 

•O   0 

•o  a  o 

0   0« 

0  .  e 

'    CO  ♦* 

&;,•*= 
.- « 

•^0 

^•0 


» 


0 


scn 


CO 


g5 


irr 


lO 


O        lA  lA 
CO        c^  «^ 


Ȁ 


CO     89        CO 


I 


iS    k?5    i?5 
i>i    i>i    t* 


S      S   SS  s  s  s 


CO 


s 


I  I 

i?5  u5 


I  2 

o  u  J3 

•o  o  3 

CO» 

^  s  I 

11         .» 

«  cS 

S    0      . 

^       eo 

s§  = 

'S!  0  ** 
2       « 

.3  u-| 


.t:  <i>  c)  a 
5  s  fe  ü 


TS 


c 


e 

CS 


I 


O 


a 

C  Ä 


d 

3 

a 


t: 


PC-s 


« 


0) 

ff 


d 
o 


a 


0) 


2^  e 


ja 


S  C3 


88 'S 

icä  ci 


•  pH 


cd   C3 


2  • 


c 

cd 


c3 


i3 
10 


2 'S 

cd 


^^ 


I 


ex 

'U 
s 

I 

Ss 

a  ^ 

'S 'S 
o  o 

a>  o 
Es« 


Ca      4) 


a 
4> 


S 

0) 

'S 


a 

•  pH 

c 
o 

> 


»;  a>  B^ 
ö  <p.  !k  P 


J3 
»cö 


V    ;;?    w 

"H  I       .^H    F^ 


(X4 


0  A  ^ 
3  O  rs 


♦*  u  i; 

MO* 

0  «  *5 

0<.a  (- 

t  0 


Cm  fr« 


CS4 


^a 


I         3  1  I  I|S  i  I  13        I      1 
CO    I      |«™«|  12«-.»        «    g 


:2-|S    "    S  I'  I       j 


so        SS        S 


I      S     I    I   3    I      Ig 
-      I     •*  £  -  1^    -^ 


EbO  Bu  Eb      b.Ch  b>      Cb  Ch  Ch    Eh    Co  Ei<  Q  Eb  b. 

fSS  S  S  IggSS     I  I  8     I  SS  IIS  gSS8 

^la^     Iß  Q  lO  ic;  Q  lO  lO  iQ       kß  in         I  Q  4f9    Q     Q  Q  id  ifi  O 

f  —  p-    ■♦  Ä  «ir-iS»->t~w       ■*  «I  Ä  S    iB    iO  iS^t~eo 

Lß  lA    i7?  ira  in  A  A  iS  lO  >Q      tS  in       in  ifi  i5    in    u^  inulSßiO 


it 


11 


St  s^  " 

83  - 


5  ■ 


■3| 

■öS 


mfi- 


i-.is 


ii^^rMji" 


Einfuhrzölle 


—     491      — 


Einfahrzölle 


^  I    I    I    I    I    I 


W '      •%      •%      9«      V«      «« 


■c  I  I 

'S »" 
JA 


I  I 


2     W 


e 


I  I 


CO 


■3I I 

cd 


O  COQO 
CO 


t*  vH  iO  -^    (   ^fh 


a 
9 

B 

ja 

et 


PS 


C   CO 

Ex   <^ 


I 


91 

00 


CO 
00 


9^ 


o 

CO 


X 


o 

o 


IS  I 


«>-55 

CO  •*- 

a 

> 

^_, 

'^ 

ei 

9^^ 

«^"^ 

00  00 

0000 

»1 


94 

X 


CO  I 


xooxx 


fa     — 


CX4Q  pE4  Q  Qb4m4  &B4CE«b^ 


r 


u    CO  «^  t*  t^  t^  «^ 


I      I 


5SS    '-'•a) 


e 

o 


^^^     ^^^     ^^^     ^^^     ^^r    ^^^ 

CO  CO  Ö  CO  <D  CO 

»        •-       r-       »       ^        ^ 

b  ^  Ce«  ^EmEki 


CO    „H 

.2 


CO  CO 


CO 


E14Q      b^Q 


S 
Ex 


S  I    IS 

CO  CO  CO  CO 

#■        ^       *■       »        ^ 

&C4  Cl|  («4  ^  ßC4 


o 

a 

ja 

a 

3 

a 


a 
s 


a 
9 

a 


J-  ISS     !  I 


S    I    ^!2ßSS2g  ISIS     I  i£SS      ä 


u> 


kOCOCO        X94        CO  kO 


X 


uld  u5  ul5 


2  11-1 


I    CO  COCO  lOCO        iO  94     I 


) 


!  I 


)A  u5 


iSS 


i3  c^  t*  r*  !>• 


2  ::     OJ 


CI3 


eic 


IS 


94 


»;   »OCOCO  t*       94 

I 
kO  ul5  lO  iO      la 


I  IS 

^S  I 


^ 


t>i  iO 


te 

.M 


J  I  I  -  I  I  "  I  « 

cö 

.  i>i  r*  r* 

»t« 


*H  CO  CO 

t2     II  I 


6 

a 
O 


o 

eo 


00 


a 
a 

o 
a 
9 

60 


I 

s 

•< 

o 


a 

a 
o 
► 

a 

u 
o 


9 
b 
>» 
00 


^ 


O 


C5CJ 


Einfohrzfille 


—     492     — 


EmfahnAUe 


•J9 
9» 


*         -IS 

•       ^  "^  »^  1  «^ 

•  55  :S  -^    I   'Jf 


aS  >^a^  aS  tH  k^         n     .      *  *      *        "^ 

•  «         ^^   ^^    w«  ^^  ^^    ^^  ^^    ^^        '      ^^    ^^    ^^    ^^    ^^    ^^  •    C 


S  o 


Ü 


00 


V        -3* 

X        X 

'S'Z       I   ^ 

f* 

X5b.        5e.x 

X 

^                      » 

^^_ 

•*•       •    JL   i_     •"• 

•*• 

*  —  z 

r:2«      - 

•*   —      —      y. 

•  • 

c  &    -^ 

r>  5t    i» 

•     -f  fc  s    »V 

■"*  ^  s 

"*  **  »       . 

— .                               X 

*^ 

^  s 
!*2 


X  X 


X  X 


3«  3* 
X  X 


X 


.«        3^. 


2 


I      -^ 


..r«      ;r 


2  t^       =r 


•* 
O 


IQ  <r^  S  C 

Ä  —  5  rc 


■TS  "X  "TJE   ■TS   TS  TK  ^ 

«Jy     «^  «»     «k     ».     ^     ^ 


5  2S       I 

--^     CC  -^  X     X 


SSS       c^     I  I      I 

eo-^'^x  xxxQOoo 

I 


'S  • 

••'S 
-  < 


«'- 

•  eS 
o  •- 

e  c*^ 

9«—» 


I.. 


i.- 


.  i^  2  ?o2 


2  1^      2  2  2  2  2 


s  I 


2    i.t 


t^     t^        CO 


O  k^  Q  O  w  c  o 
r?  r<»  ti^  k^  ti^  t:S  k2 

i>i  t^  t^  t^  t* 


I  ! 


2    2      2  22222222 


tc  .. 


=  55 


•/. 


_    4 


2j  s 

'S  0/ 


Ol 


^ 


CJO 


Ä    N    Ö 

%     9}     7j 

cä  sl  ^ 

533 


O 

P  - 

^  2  ©  0) 


9 


s-1 

«  .63 


B 


^  tc 


"^  ^  Ä  =  ^  -s  a 


C  3l  i«  c:  Sa  eä  »ä 
^  g  2  S  ^S^ 


3 


3 


C5  C5  O  sT  O  >I5  O 


o 


•s 

SS 


-Ca 

=*  •   w 

^:£ 

^    c 

|fs 

■e  =  JS 

^      « 

-r  5  * 

3  i*  » 
—  *  © 

'  *»  z 

•  US   •- 

•  p  a 


|;2       ^±§5 

i  I 


«:« 


i  I  {  I  lös«  IS  I  I      I  I  £  I  IS  I   I   £-       I        S»i 
:S8SS5i-SläS    -'S  l-"  l-S  ;    l'~    I    I- 


b.       E^h      &.bj 


El.    Q 


H     I  1  i^i         i  i     '  I  g  M  8     I     g    ;  £ 
:S    gg2  1          22    -2  l-»-  1     S     I    -  1.- 
„     .  J g^S     _,«J      S'S 


E^        EbE^£x.E^                   EfEb  Ei.  E^  E^  Eb  Eu  E^       [X.     Eb           E«  ^  E2  El.             Ex.  Ex. 

II  I  I   I  JS.83  I  gS  8  ISa  ig  I  I   S  SS  £  Sgg  I  T  ■ 

j»|£«50||^|»»  «a,|«.»|.,2-.     !■,     I      ,11«  «^ 

if  =  ,  =-3°f   ;   ,  ,  =  ;  ,  EE%  ;,"=.="■"■   =  ■   .  =  , 

iSSt\f.:SaSS     I  «grSSäSS  I    S  £S  S  SSS8  i; 

;~'-£S2l|-|     £  ».-|».-|.-2-    |.-    ,     |||.-  «, 


£  3  i  ä    '    ■ 


■  lä-ffi  i 


■  e  -3  * 


s  *     J-2-S  S  *^  ■     o         ■  I  -s    ■  ■  &  ■  „  g  SS 


;  1  I 

2S  g 


s  3S  I 
•  1  I  -=^ 


c   Eb_  b. b.(»   aa  ~ 


,  Ix.  &.    a         üL,  :>,  Ec !*,  Efa  —    QQ       k.       &,&.  2 


III.   3   Si ISeS   i2S 12 

SS  £  S  S       SSSSzS   SS3SS  '     SS  l 


2   e%$S  S   $2S^2  s 

s     ssss  's     sssss  s 


a-a  aJ  g  £  &  «  "  S  gj^  3  3  « -E 

±  *  3  -a  -ii-!;^  Ei:  B-S  a-=  fe 


-  3 
■s  I 


slls 


t  S  "  ft  ='S  ~?~   äSL~a  ■  —  '«'§  S-5  ^S^  o-Ä*" 


Einfuhrzölle 


—     495     — 


Einfuhrzölle 


r 


00 


er  2  s 


2  2     ' 

J   :5     1  "* 


CO 


9 


I  I 


s 


00 


•=    I   s-^: 


g|  I  ISS  1 


I  I 


9 


•»         •.** 


.2 


I    I 

CO  00 


.2 


CO 


I  I 

CO  CO 


00     00 


99 

00 


9194 

00  00 

»       » 

Pe«Pe« 


00  00 


l       I  £ 


u   CO«* 


er  2 


••E 


•^co 


I  I 

CO  i> 


SS 

pE«{s, 


CO 


o 

Iß 


> 


CO  CO 

^        ^        ^ 

Cb«  CB4PE4 


CO 


I  ^ 

00 
91' 

PE« 


I  I 
««  I 

• 

I   crt^ 

^M  "•••  "i* 

S^oco 

PE«  pE4pE4 


P=«PE4 


I  I 

CO  CO 

er  5 


00 


o 


u5  SS  uS    lA    i?S    kO    uS  kß 


4^    "  •* 


Sl 


00 

s 


.0 
o 
CO  iß  lO  lO 


sss  ► 

•h        M        ^    Ml 

•^      «^      «^    *v 


2  g  g^SSSS  I  Iß 
00    I  ^^^  I  1 0000 


o 

I 


■g 


S 
00 


»8 


•»  -r 

•-'S 
•sS 

Q 

m  a 

.  a 


c  * 

«'S 

s  - 

3?« 

Ist 


u5    kOi?St?5i25i5u5i5u5u5    v o § 


QW  ^»       wk       »%      9^      m^      9*      01^      m* 


£ -"'  I    I    1   t2    I "    S 

kO  i5  u5    iS    u5    i5    iO  kO      u5 


IS 

• 

SS  ►'g 

£  ::  cdcQ 


00      I  ^^^   I     I  i>»o   1 


kd    kO  SS  u5  kd  tS  kO  tß  ko  u5 


0    -" 


o 

hl 

a 


< 


^    5   S   ^ 

^      tCO      c£2      -^ 


Ol 

000 


9 


O 
cd 

B 

cd 

B 

» 


•  kl 

••9 

•  ß 

a 

0) 


tA.cn 


a 


.  9 

cd  ja 

'S! 


ja 

.2JS 
^  «Vi« 

ipi 


o 

Ck< 

a 


a 

a 
o 

e 

Qu 

a 
0 


a 

cd 


d 
o 

.d 


33 

d 

o 


:.f5-B|S 


KB»   S   BS   »   Sf^ 


TS    M 

d  d 


6 

d 


d 

i 


d 
cd 

ja 


^ 


1^  Mi^;^ 


Einfahnfille 


^^ 

=^ 

■■^ 

^" 

"™" 

'^"~ 

1 

ii 

= 

:  ;   1     SS  ■         i  *       1 

;s  1 

^ 

i^   :S 

-s 

- 

-SS—    8    ■    =  S       - 

:     '    S 

1 

a 

■1  s 

J 

£* 

~ 

■ 

=     =  =  —  =  '=        s  ^       = 

• 

=  1 

_^_. 

iXT 

s 

3 

s '     '-■T~  s 

_,           1 

1 

7 

£££ 

1 

"-       '-  1  "i^'i' 

i  =  =- 

J 

£ 

s 

si 

i5 

iS          SS  S  '  S  jES 

JS5S 

i 

s 

b. 

b.c 

ibä.             :>.:>.   Q         :b   ^^ 

=  Q  a  b. 

f 

■c 

^     1 

£ 

S       2    1    1      ä 

-      1 

? 

£     g 

„.        _     o  ,      g  5       - 

^         '         o 

2 

1 

-    =  4  1  -•   = 

-'  'ä'^: 

? 

^ 

: 

s 

s 

2 

S*       S    3Sä|  S  SS 

SiSS« 

» 

Sh 

;>. 

3 

Ä.Ä.         u.     ÜQ»   a.   :2u. 

=  Ob.apb 

1    . 

~s 

g 1   ses :  s  3  :  s  g 

~    ^S 

«    1 

oit. 

»L 

§ 

mm 

äS 

S 

1 

g  sss 

s 

55 

3323333  3333333  33 

!i 

Jf 

= 

=  "    -. 

H 

i  ! 

SS 

iT 

i 

a  1  ISgg  IS        '    iä 

S  S  x9 

-  i" 

i 

II 

? 

g 

gj 

? 

3 

3333333  |       3  g 

1  g  SS 

■ 

~    SB 

1  ' 

£ 

-1 

■ö 

t 

;  •= 

i 

1 

c 

s 

s 

o 

i 

1 

1 

1; 

1  '3 

3 

1 
1 

i 

1 

1 

ä  = 

1  :l 

1 

1 

fi 

1 1 

t 

11 

_  ■  s 

^i    .    E 

= 

''I 

< 
1 

ti 
^ 

^1 

1 

'S 
1 

fr. 

il 

§•1 

1 

1 

ti 

s 

i 
i 

3.~ 

1 

^^ 

u: 

^t! 

'■' 

'"^'^ 

^    ««t^M^^^i^x--' 

UC   iA   -aeu 

'" 

—     497     — 


rsss  i£  :   niiiifiiiSis  i^i 


I    I  j.  s   I 


SS8S  »«SSS«       S    SS 


S  I  MSS  M  I  I         ä3    l_l  8    11 


S-*  ■*  ^  ■*■*■*■*■*  ■*  ■*  OS  Ä     ■*     ■*0>-*        OJ        *     ■* 

*  iP  ciP  iP  jo  =e;o  !0  locoto    id   ^  jc  (O      cd      le   tc 

jSSgge    I    I     SlSlSSSlSSS    iSl     SISS 


s 

I    a 

e  3  I 

s  s  i 


III« 


ä|ii1 


lll 


I 'S  II 


St^bti'^-jSU-^    M    i 


Bä    .2 


Tamr,  TolkiwIctbichifU-Lei 


I    I  « 2   I  (o    < 


3  111 
l-S« 


Ä IS8S  i< 

.  8jiI  IS 

i 

i'-'f  '•"  ■"   l-S"" 

1 

, SägSS 

3D       V  CO  ?   3 

(M.          &.&,  b    I 

~T2SS  ]% 

lA  iR  ID  10  i5   o 


;2      I    l'-j.ji^l^S"'- 

S    8|SS}|SSSg8 


l2Sg 
Sil" 

ssss 


lis  -sl 


'äaaJ  J  3: 


.-si-s^ 


3  ■'|~'s ^  ä°  II 


lii!i|ltJ^-Hi"„ 
a"i«ll|lliJti 
HiÜ^tiilillli 


2  ss|aE'= 


||Jt 


Sil;*! 


5-^6|s  I  SS 

33    3 


Einfuhrzölle 


—     499     — 


Einführzölle 


8 


lO 


I     I 


O 
CO 


I  I  I  I  IS  IS 


»    »    »    » 


»    »    » 


SS    I     I     I     I  0091     i^ 


3 

b 


9 


6b 


u   CO 


1     '. 


I 


1  I     I     I     i     I         I 

CO         CO  CO  CO  ^^  «H        «H 


94 

00 


X 


b  ;o 


I   I   I 


*      a 

CO    0 
•    b 


94 


94 

00 


S  93  93  9394 
00  00  00  00 

»       »       •>       ^       » 

b  p^  (JM  (äM  b 


9« 

00 


CO 


o 

■*    ^ool 
CO    CO  CO 


I    I  I  II  I    i 

CO         CO  CO  CO  ^^  ^^        «M 


I 

CO 


I 

CO 


m     *     m 


p^    p^    p^  {x4 


3 


CO 


S^*  •<■•  "«IJt  "«IJt  «^ 

cO  CO  CO  CO  CO 

^        ••        ^        ^        »  ^ 

P^  (X4  ßE4  {x«  p^  ß^ 


CO 


b  « 


g"i 


CO 


00 


IS 

94    I         W 


iR  ti5  iO  kS  iüO       uS 


I  I  I  issgs 

WOO  kO  wco   I  ^   I 
kOkSkOuSuSuSkOkO 


S«2 


ifS 

"'9'  "9'  "^^ 
CO  CO  CO 

^        •■        •■ 


Si2  I     IS^.S 

^    I   kO       kOCOOO       I 
I   *H        ^^        ^^  ^^       I 

I 
kOkOkS        k5k5^     m    ^ 


M 


(t     ff 


IC        IC 


(t        IC       K 


KHK 


»      » 


te 


«   «  cö        j 


'S 
3 

« 

M 


e> 


Si 


^ S  S      S       gjSS 


b  t^   t^ 

kO     kO 


94 


O 


60 


k?S  u5 1» 


KHK 


I         I     I 


I     I 

iß  kO 

SS 


kO       kO 

I    I 

u5      kO 


SiS  I  I  11^  .  g 

^-4    I  kO  kO  kO  kO  o  o 

I     vH  ^^  ^-1  ^-4  «H  ^-4 


SSSSSSp!  kS       J 


c» 


cd  ^ 


7 

C9 


o 


'S 


a 
cd 

a 

4> 


a 


♦*  5  Ä  a> 

^  »^  «^  ,a 
*-•  «^  t-  t^  ö 

^  a>  «>  0) 
X  '^  ^  ■**     "^ 
O-^^   O   Ö   fe 

2   -©'S 
ü  a  »^  g 

'S  £    -3 

'S    Co    ^  ^    ü 

s*  S   0>  i-  --5 


JS  JS 


4>  4> 


^Jä 


•p« 


b 

b« 

5  • 

-^  « 

"*  OD 

a 

•g 

o 
a 


— 1— 
'I* 


T-. S 

c    I  I  I  I  I  IS^S 113  1 
i:^...-3  .„!■„ 


I  I  ISS  I  I  I  I 


I 


I 


^Sb^U.b.C^ 


IS  S   I  I  I  I         I 


s  *- 


33  3  tSpito 


(S  3    33 


I    S  S    Ig;  iS  SS 


uS    bS    u3    u5  uS    S    inko 


I    IS  I  I  I  I  ISSS3 IS  ' 


S    «    3    Sn    S    Z3i'Sn 


S     «Q     lO      lO  io      lO     lO  A  lO 


IS  IS  I  I  I     Sg$  IS 

in  US  lO  A  "u      Iß      ifiiAioioio 


■||l 


Ulli 


11 . 


i9-;ü 


_  ß  =J  d  1.    i  h  -2 


1^! 


I     5     d  S 


iJIsIliiilläl 


Einfuhrzölle 


—      501     — 


Einfuhrzölle 


♦  3 

1 1^ 


^  I  I  I  I  I  I 


9 

s 


D*    •>    * 


•c    n 


S 


I  I  5  =-  5  I  I 


I  I  I 

I     SS-" 


lO  iC  t«> 
9l 


K       K      It 


»     fc 


a 

8 

• . 

1 


'S? 

Mo 


^S  I 


D*    ••    *    * 

SS  SS  SS  00 


I    I 

CO  t^ 


I    I 


I  I 


n    * 


00      cp    .^    coco 


I  ;    III 

94  «-4        «HCD  t^ 


94 

X 


*^  95  94 

X  XX 

••  ••  ^       m 

&4    Q  (^(^ 


94 

X 


94  94 

XX 


94  94  94 

XXX 


^U*       U*Ue^U* 


I  I  I 

CO^  CO 
*^  *^  «H 

CO  CO  CO 

^       ^       » 


kO 


t^ 

te 
^ 

s 

^ 

&< 


I  II  I    I  II 

00  t^  CO  t^  ^CO  CO  t^ 


SiÄ  ii^  üM  a  m^  üM  ijl 
CO  CO  CO  CO  CO  CO  cO 


I    I 

CO        00 

s 


e 
94 


e8 


CO 


I  I  I 

^  CO  t^ 


33S 

^     ^    ^ 


^^SS  I  I  I    SM  ISSS  MS    IIS 

^XXX    ICO^XkO     00     kOiOOO 

i5  u5 2 u5  S  i5 1^ u5 ko    u5    u5i252 


c     I  ^-^  ^-^  X  X  X 
Em     I 

u5  u5  S  u5  i5 15 


I 

00 

s 


«-4  0094        00  kO  00 


te 


K      K      r      K      K 


rfcKKlif:«:*«: 


K      *      « 


sss 


kO  u5  u5 


te 


K       fC 


1 


•  JS 
•«•5 


o 


SS:^     SIS        II 


za 
11 

»•''S 

^! 

"SS 

o« 

SS 

a* 
•s  I 

.^^ 

I  *^ 

•'S  >: 
So 

-'S 

:s 


b 

Em 


(i  kOkO  kO  Q  Q    t 
(2^  t^  t^  t^  kö  k5    I 

C      I   0000  t^  t^  kO 

h    I  ^ 

k5  u5  k5  kO  kO  kO 


•(     K      •:      •:      K 


kO  kO  k5  2  «^  94  94  kd    1 
^-•t^t^r*    |9494t^kO 

kOkOkOkSkOSkOkSkS 


I  IS 

kfd  kO  00 


I 

00 


s 


'S 

o 
CO  94 


kO    ,    kO 
00  kO  00 


kSkoS      2  2^      k5k5u5 


*     fc 


*  etf 


i?    "    • 


%  s»  S^  % 


Einfahrzolle 


—     502     — 


EinfdhrzOlle 


BE* 


10 


PS 


S 

3" 


S  $ 


I  IS  I  i-i  I  I  I  I  I  I  Uä  I 

P5  n 


I  _:  "^  ^-^  *-^  *-^  ^  «I  ^-^  S  3  « 


_  ~"«i»     *  •■■9 

küS  to  u5  CO  CO  I        I    k« 


*-^  *^  w  _4       ««-^ 
ei 


cd 


er  o- 


» 

IS 


«1 


2-*  I 


ff    »    » 


••       •«       » 


I  I  II  I  IS 

CO  c^  t^  t^  CO  CO  kO 

e«  m  93  94  94  94  CO 

00  00  00  00  00  00  00 

m        ^        ^        ^        m        m        ^ 

fo  ßE4  fo  fo  &4  fo  NH 


00 

Q 


s  s 


3ja 


SM 


CO 
00 

C/3 


94 


•  e 
XB 

00  p 


a 

£5 


I  ISS 

S  S'-  1  I 


»       ft       K       •( 


CO     CO  CO  CO  CO 

^  ^        ^        •»        ^ 


i    I    II    II 
CO  t^  t^  t^  CO  CO 

•t     K     at     at     n     ti 

S'V  '^'  ''9'  ''J'  "V 
CO  CO  CO  CO  CO 
^    ^    ^    ^    ^    •■ 

fo  &4  fx<  fo  fx<  fo 


SS 

< 


•  •M 

£ 


CO 


94 


I  I     ^ 

t  I 


CO 


CO 


s 

^ 

Ec 


I    MS^ 

JO    00«    I     I 


I    ISSS  I  ISiSS  IS 

11*1 


94     00  00  CO  CO  00  00  CO 


küS   id  iO  kd  kd    kd    2  k^  kO  kO  kO  kO  i5  kd  kd  kO  kd 


lO  kO  lO 
t*  t^  t^ 

I  i  I 

küS  kO  kO 


o 
kO 


SS 

o    . 

^  I 


o  e 


te 


«(««•( 


R      f:      K      «B 


I      Q    iQkO     kO       IkOkOiO    iQkOkOkOQkO 
I      kO    ICOt^     94       It^t^t^     Ik094^«9k5«4< 

kO     t^  kO    I      I      94     kO  CO  CO  CO  kO  t^  94    1      1   t^    . 


kO  kO  kO 
t^  t^  t* 


I  I  122® 


kO  kd  kO  kO  kd  kO  kO  kS  kO  kS  kO  kO  2  kO  kd  kO  kO      kd  u5  kd 


t^t^ 


M 


■:     i:    n    « 


o 


* 

0 

ei 

'S  «> 
llll 

*CQ  ico   ctf  d 


«(-!** 


^    ^  (^  ti« 

e8      «>  4>  Q) 


0» 


9> 


SS 

ÄS5 


es 

II 


-'S 

Q   0) 

'S  »e 
^  2  ö 

Ä     o 


*  ^  2* 
S  »  2 

So 


ad-!* 

o  s  0 
o  *  «> 

s,l| 


O 


••3  *2    4>    ®   »3    49 

ä5  I  _-i  ^ 

oo    o 


•I 


Einfuhrzölle 


— •    503     — 


Einfuhrzölle 


8 

Ol 

m 

r 


lO 


00 


II      g  s 

8  S  I  I  '   ^ 


er     * 


K        m 


O 


^^ 


I       I        II  I 

SS"*-* 

D*      K       B      K 


st 


I« 


IS  I    I   Is 


T'  »^  ^ft  OD 


IS 


gS*"*  g 


er      K      K 


fi. 


I  I 


U4       ^ 


er  • 


.2   • 


S    I  I 


CO 


S  I     I 

^-H  CO  ^-H 


CO 

Xi 


R  ft 


CO  pÄ 
XQO 


0000        XOO     00     00        00 

•*       ^  ^       ••  ^  ^  m 


09  94 

oox 


s 


pE^fs«  l-H 


CO 

er 

X 


i     I    I    I       I 
cocoeo<^    o 


00  00  00  00  00  00 


•  8  .ä  s 

-glil8 


>  «^    •  «k    •  « 


fi. 
SS 


CO  CO  CO 

^         w         ^ 

QQb. 


I 


SIS       2     M  I  1     I    'fe 


.SS  S  s« 


^00 


I 


Es« 


CO 


K       IS       « 


'^J'   "^i   •i^ 

CO  CO  CO 

^        p>        #> 
pB4  fe  pB4 


CO 

Xi 

I 

CO 

er 
Cm 


CO  coco<^    o 

^*-«  CO 


(;;*    K     K     K        » 

"^^  "'5'  "'5'  ''^  '•8^ 

CO  CO  CO  CO  CO 

»       •»       »       »  » 


'S   •   • 


„CO 
•   tt  M 


• 


^»b  u 


&^  c 


böa 
o 

> 


fit 


St   lO  lO  lO     iO 
I     ^-*  »-«  ^-H       |> 

«2111     I 

l>  to- 
te 


S 

00 


XOO    I     j 


id     lO  kO  to  il5 


i>  S  OT  §  I 
I  ^  j    I  cox 


i?5  lO  i?5  u5  to  uS 

t»- 


!  IS  I     I 

XX^04     iO 


*•  '  O    I    t-     - 


k5  kS  25  i5    iO    J^^''S^< 


«       K      K 


KR* 


R       R 


R      K      R      R  R 


fi. 

OS 

Sm 


I    tO  lO  lO     iO 
I  ^  .^  ,^    t^ 

2  111! 


I 


k5  kA  u5  kio    kl5        25      kO 


coc^i     c^iuScocolküS      kCkSkoSS     I 

I  I 

k5  l5 


'-^l        |00l>  I>t««-^-H^-H»0 


O  P 


o 

N 
«I 


k?5  kS  k(5  k5  küS  kd      kC  k5  kO  kd    2 

to- 


te 


R       R       R  R 


R       R 


R       R       R 


R      R 


R       R       R       R  R 


SS 


'S  a 

Sog 

st 

:3  te 

'S 

O 


'S 


a  a  ^ 
«  «  » 

u  c^  S 
OOO 


.3 

te 

o 


a 

X3 


c 

SS 

* 

a 

I 


.S     »S 


•o 

a 


4-* 

O, 


0* 


0) 


a 

.Q  fr.  S  u  S  « 
»      •   •  S  £ 

äiHls 

«""ä  5  S  *< 
a-fl  «"C  fe£ 

•  a  »s  *P 

Ä  S  »•'tJ  I   . 
o  C  •  au  a 


iiiril 


oooo 


o3        cd  cd  ctf 


s 

•^  Co  >— ' 

te"-'  §  »  S 

«2  ^  of  TS  ^     53 

a  Q«  I       o«  cu  I     M 

cd  CO  cd  cd  cd 

PmPm  CUQii         pM 


5  g  "^  äs  u 

B  ®  8  S*. 

^  -^  ^  «  o  = 


s- 


4U    S  rT 


•  .*"  S  'S.  •  • 


g  few  |Ä 

«  4  a>  a 
iJ  fi.o>  g 


™"" 

^ 

i 

1     1       1       1 

i  SjS  '1             ^'  IS     1              1   1    1 

1 

i 

28  g  g 

'-  1:5  l""2          1    IS"         2                 -gl 

J 

3-  r     K     : 

7 

1      1 

:s   äsi           1                   III 

■i 

2S8           1 

-  1      1  -"        1  =-    1                    'Sä 

!j-   :      : 

,_^_-              3                              —  ^ 



8                         "". 

S.SSS          3 

Sä    SSS       SS-    p                  S^  i 

1 

CuCfaEh—                C 

tb—     ChEhcn         aa  ^     —                        ix.b,    1 

3 

S                               5 

1 

^ 

1     1     *l        1 

S  1S8  1                          1              IIS 

i 

"i  S  s       'S 

,.  |,,_„       ^^            ,            ».  1 

^  =    -    = 

'             ~  '  i 

33  S  3       S 

SJSSS?       8ä             S            S3  1 

hEh  b  Ch       a 

b.b&.i<.&.M       aa              b.             [>.&.  s 

"Ä 

1   1     1     1        i 

ssiges     gsgis              1 1  ; 

i 

SS  £  S 

i 

33  g  S       1 

SSSSSg       gSSSS                  SS  l 

_*f  =    -    - 

. 

d 

1111      i 

gSSS    g       S£S«£    S                 1    ■ 

££  S  £ 

""•1     -       1  i"-1     "             ,S| 

h 

« 

SS  S  S       1 

gggg  g     gssäg  s          'gl 

• 

Jf  -.    =    = 

:    S    =    =          =               K    = 

=  =  =       ::                        so 

1l 

1  -li 
•;  .il 

1  iii 

•ijlr 

II- j: 

Uli- 

■  » !  ! 

:  1  ■  ■ 

■  1  ■  ■ 

i 

i 

iili 

Iili 

■51 

: 

i 

1   u- 

^^  - 

•1 

3 

!■■ 

■'S"" 

1 

1 
1 
3 

Uli 

Uli 
iSlI 

S§|g 

isll-- 

ii 

'-      S 
1     -s 

IE          MK 

K           SSa:       KX            SKKfflX                                          " 

Einfuhrzölle 


—     495     — 


Einfuhrzölle 


I 

m 

e 
o 
C9 


m 


lO 


m 


I  1 


1^  J: 
■1  -3    I 


I 


CO 


50  fliQ»^v2.         •* 


ce 


^2-.- 


o  ^.    ' 

's 

•»         »"%    p^     ^     »      »     #»     »» 

•«  ^_^       ^^  M         •>  ■«         V«         »k 


•^5 

•SÄ 


I  1^^ 


^   -fi 


.2 


I    I 

CO  00 


Ob 

(6 


X     00 


I  1    £ 


94 

CX4 


«'S 


>■   CO  -^ 


er  R 


CO  CO 


* 

I  I 

^  CO 


CO 


e 


> 
cd 


X  X 


I 


«00 

I     ^ 

CO 
0«99 


i     I 
CO  CO 


CO 


CO  CO 

*•        ^       #> 


CO 


.22'*' 

* 

CO      _2> 


xpo 


I  I 

CO  CO 
SS 


I      00       I   ^^  ^    I      I   XX 


CS 


C9 


2  »5  Ä    lO    »5    »5    25  ift      »5      Ä 10  »5  >  "o    S    SSSSSSSSS 


'TS 

S    S    5  Cd 


2  ^ 


IS 


u 


o 
lO  t»  iO 


I 


QO         •«         *«  •«  V« 

^    •.   -      «     * 


£   ::  cdcQ 


PO       I   ^  ^  ^    j      I   t«-  lO    I 


o 

c 

a 
o 

d 


4) 

a 


I 


öbö     ö    a    ö     3*222 

waa  a  ffi  ffi  a55 


ll 

MB  iCd 
MM 


a 

•O 

a 

'S 

a 
cd 


8| 

cd 

I-« 


« 
tf  S 

•  s 

98 


«  e 
•-•  . 

/•  • 
"^  t« 

e  * 

s  s 

r  •- 

•    ^ 

8.5t 

b 

O   .•  •* 

a  S  «> 

2  • 


8e;=r  I  :ä 

iw  cd  cd        cd 


SS* 

A  00 


•00 

•  • 

Im    U 


SlIIMSSI        I*       S  li 

I      I  -    'SS —  18    1    ä  3    I    -    I    I   g I 


MI  8       8        II  gl       I  I   I     S^ 

iSS  I   j-   I       -2  -2  I   |SS|-|  =    ,  ! 


S* 


6    I       S        2      1 


i      £    -Oi 


■* CS  ■* -*        ^     ■* ■* ffi i  ■*  S "* "'* 3 * Ä 


i?l      :iS£SSSMg;StS!i2SlStS£SiS 

lO      u5  uS  u5      bS       i?5«5       iß  in  kD  ko  A  kß  i5    jO    uf    iS    A    <0    iD    A    LSA 


j  I       SS    S    S       S  I  l8gS  IS       IS       s  s  gs 
S       ""      I      I        "SS  I   II S    I        S    1         I     I    -  I 


il 


li 


ll 


i.^  2   -'S 


Slj 


*    &   6 
S  =  1 


l,''ll  I  llf^llllll  1 1 1 1 


I   -s 

3 


ai:  u:t^ 


isss  la  I  {  I  I  n  i£.i8  ISS  s  i-i      i  i  i 

:- 1"- I   S  S—'S*;?"  lg  I  I   «  g  IS     I"-" 


I         S    l_l  2    11 


^QQ    iL,    b>Cibh      O 


ÄÄiQi?51S    S    S      iSiSÄÄinSSÄSß   S    3iniß     iQuS^   iQ 


iQ  ■?&  Ün  <C  in    kD    ä  u5      «£  tn  iS  S  iTs  iß  35  A  lO    lQ    A      A      LDiQ!&    ifi 


S  S| 


111. 


S» 


«SS  -11  1  ll^ll 


I  |l 


!  tS^   iS,Sä,2ää£ä,<  £  äS 


Jamr,  ToIkivlittuGbafti-LeillioD  d»r  SchwrlL 


Einfuhrzölle 


—     498     — 


Einfuhrzölle 


o 

ü 

X 

!H 

m 
u 
U. 

C 


CS 


o 


i2S  I  CO 


I  u 

Cd 


<o 


3  111 


o 


.3 
O 


I    I 


s 


I  I 

00« 


c 

CO 


o*  • 


94  09 

94 

94 

94  94 

91 

XX 

X 

X 

XX 

X 

• 

^         ^ 

• 

s 

PE4E>4 

^ 

ES4 

C>N&^ 

^ 

s 

• 

B^ 

•  •k       •  •« 

• « 

•  »k 

•  «k    •  «k 

•  •) 

m 

b 

• 

s 

1 

94 

1 
1 

! 

u 

^-^  ^-^ 

vM 

t>.l> 

cc 

PE, 

^-H 

er  • 

SS 

Cm  Cm 


cd 

>- 

TS 
cd 

CO 
Cm 


CT    « 

•^■^ 
CO  CO 

Cm  Cm 


CO 


Ol 


ISS2  1^ 


s 


IS 


%a 


®4  kO  94  CO 


X 


s 


SS^2 


10 


ä 


S 


I 


I  1 


®;i  kß  94  t>> 


I     S  I 


94 

X 


o 

CO 


94  94 

XX 


S  I 


CO 


Cm  Cm 


I  ^  s  s 

tß    I      I   00 

^-H      I        I 

tS  t5  kl5  to 

B     «:      fi      K 


I   kO  O  kO 
I  ^  CO  t^ 

SM« 


94    ^ 

X   -7 

e 

3 


I        V 
X. 

CO    o 


e 

US 


COCO  CO    S 


lO 


s 


9 

« 
'S 

1. 

c 
« 

k 
o 

> 


lO 


lO  u5  l5  iO  tZ5    r 


o 


e 


m 


Ci 


a 

cn 

S 

> 

•  mm 

O 

C 

I 

CQ 

TS 


0)  ^ 


^^'E 


9  iw  cd  cd 


cd 


a 


£S   -3 


^ 


'S 

a 

o 
«3 

C2 

3^ 


Ol 


®  Ä 

O  cd 
-     ^ 


•SS 


Ji  fl  ö  o 


TS 

a 
3 


0) 


■»-»  ^  fl  cd  CO 


O  Kd    ^    ^ 


C7 

Xi 
u 
cd 

> 
3 


'Ji 

o 


O  13 
i»  cd 

a    , 

cd 
S 


S-r;CU 

'^  ^  n-( 
c)      ^ 

•— '   0)   3 

0)    rj    ü 
—  ZI«   tn 

«^   O 

tut 


d  ^o  S 

C   3   0)  ^ 

C3  CC       ^ 
cd'^'^ 

'-'T3   c  Ö 

fl  9  S  «^ 

O   3         fi 

^  ,  a'^ 


T3 


o 

> 

CO 


0) 


.«> 


d  -^"C^ 

!  Cd  g  S 

'  "Ö    d    ^  'TS 

I  o  SO  o 


d 
o 
> 

X3 

3 

x: 

'S 

d 

cd 


d 
3 

0) 

X3 

3 

-§ 


0) 


0)    Co 

1« 

a«2 


d 

X3 

CP 

3 

»4 

TS 

o 


,d 
'S 

o 

< 

u 


d    • 

3 

eS'-P    ^ 

(-•da? 

CO     Q)  .S3 

Cd  r*  4> 


s 


O 


Cr 

s 


CdcS 


dJS  3 

d  *<3 
.'S  J*^? 

uXi  ^'^ 

<3-da 

C3  cd  «r 


u 

Ah 


c 

i> 

u 

48 

B 


J^  J 


■■1 


Einfuhrzölle 


—     499     — 


Einführzölle 


m 


lO 


m 


CO 


I  1 


I     I  I  I  I  IS  IS 
SS5^^^  1^  I 


o 

CO 


m    m 


SS iTi  i»«  3  I 
«isss^-s"  I  ^ 

ti    m    m    m  kkkkk    ■!,_  ^       ^ 
er« 


: 

u 
'S 

0 


Ol 


C   CO 

5n  ^ 


I  '.        I 


94 

X 


t  I 


CD 


* 


CA   3 

•  5: 

I    I  <=^g 

^'^     "^  00  ® 
CO  CO 


I 

CO 


I  I  I  I  I    I 

CO  CO  CO  v-4  «-«         «^ 


I 

00 


«      »      «      K 


94 

X 

•• 

Es« 

•• 

Cm 

1 

CO 

»      »      »       »      » 

(X4  ßE4  pB4  &B4  ßE4 

PE4 

1 

1            1    1 

CO  CO  CO^  ^ 

1 

CO 

«       K       K       * 


3 

Es« 


CO 


S^^^    ^^^    ^^^    ^^^  '^^ 

CO  CO  CD  CO        CO 

(X4  (X4  CB4  &C4  (KI  pE4 


PE4 


ä-    I 


CO 


« 


I  o 

I   00 

•'  I 


X 


tc  i»  i?5  uS     2 


I  I  I  ISSSS 


SS  I     IS 


CO  CO  CD 

9        m        m 


o  O 

H^    R    CO 


^  I  »o     »ooooo 


tO       tOCO  OO       I 

^-4  ^-^  ^^  ,_|  I 


uSiZSio     t5S5>    ituS 


i:      » 


^3 


^S  S 


lO  CO  S 
94 

94 


i»    u5        i?5  i?5  lo  kA 


I    I 


I  I 

2S    I    I 


iO        kO        Q  kO 

^-H  ^-H  lO  ^-4 


•  « 


^-4    I  lO  kO  iO  kO  o  o 


iü5  i5      i?5      to      id  lO  kl5  2  2  iZS  >    .  S 


te 


K       K 


K      •: 


R       fi      K 


CM» 

.£4 


H 

a 

'S 

: 

« 

I 

« 


cd 

O 


'S 
ä 


a 

cd 


a 
*    ;3 

«s 

.  o 

■»-• a^ 

»-I    O    1^ 

ü  p  *-• 

Oi    **    S 

Hl 

a  a 


o 
Od 

cd 

a 

s 

'S 


JS  ^ 


*«  2 

•'ja 
ja  «3 


I JS    I    IS 


£    II  I  i  I  iS;^^  I  i;  I 
ä^8'"SS""''ä-'-"'  I- 

r-....t.A — 


I  I  ISiS  I  I  I  I  I     3 

""S  I — ""••        '    - 


\S  S   I I I 
2  I   -  "-* 


I 


bb.    Bh    CbExb.  b.  b. 


<e  S      iSS 


ISS    IS  g  SS 

=°  I  "  °°  I   I  -" 


I    18 I  I  I  II SSSS IS  ' 

S  s 


X   n   S   3n   A   Käst 


ID     KD     S     A  lO     uS     iS  ^  S 


IS  IS  i    I    I      SSS  IS    ! 

2  |£-«"2      l"*"'  I    i 

I  1  ' 


Hl' 
5  Sä: 


II 


;ifiii 


'Uli 


Einfuhrzölle 


—      501     — 


Einfuhrzölle 


^  I  I  I  I  I  I 

»:  *^  ^  ^  ^  2  S 


O*      R 


K      *      ü 


*  s 

I   I  » 

■I      K       « 

TS 


_  M 

I  §  I  \tr 


s 


I  I 


»« 
h 


I    s 


II      IM 

<D  iß  ^        lO  j^  t> 


■ 
La 


O*    • 


m    ii 


ti     m 


9 


O 


U3 


O 


s 


I! 

'S  " 

•"'S 


äS 


i:  ^  00  CO  r* 
or  fi   •   R 

CO  CO  CO  Qj 
OÜD  00X00 

•»       »       »       » 


I   I 

coc^ 


1    I 


I  I 


I  I 


CO        CO     .^     «CO 


•e      K 


•       K 


8^^ 


K      « 


*-ico  t»- 


*     « 


00  00 


94 

00 


94  ^  94  99 

00  X  xoo 

•>  ^  •      » 

&C4  Q  ßE4ßE4 


941  94        94  94  94 

XX       XXX 

•*       •»  ^       ^       ^ 


*  ak    •  «^ 


^ 


I  I  I 

CO  CO  CO 

er  r   •« 

r>        *>        » 


I       S     I  II  I     IM 

00  t»-  CO  l>  ^CO  CO  t»- 


CO 


0) 

s  * 

M 

CO      cocococococococo 

CB4  &C4  CiE4  (Ki  pB4  Q  pE4  IjE«  pB4 


I 

CO 

s 

PE4 


I 

00 


Cm 


.o 

o 

94 


cd 

► 

cd 

CO 


I  I  I 

^  CO  t"» 


D*    "    *         " 


»•       ^       ^ 


J-^SS  MI     SM  ISSS  MS    IIS 


10 


C     I    ^  -»H  X  X  X 

u5  is  iO  u5  to  lO 


^XXX    |CO«-iXiO     CO     kO  lO  CO        CO 


to 


«t      d      r      R      f; 


lO  1I5  uS  lO  2  to  uS  u5  S    2    2  id  iS 


*-tC0  94 

• 

SS  > 


S  IS 

CO  iO  00 

kO  kO  u5 


R      R 


•mm    0 

^*3 


ii 


I 


.. " 

hl   V 

£2 
^o 

M-r 
eC 

sä 

s  ^ 
S" 
"  I 

I  "^ 

So 

•SS 

SS 


o 

«9 


00 

Cd 


o,  kO  lO  iO  Q  Q 
P4   !>•  t>i  t>  lO  »O 

u      I    CO  CO  t>i  l>  iO 


u5  uS  l5  uS  uS  l5 

SP      R      R      R       R       R 


lO  tO  kl5  25  «H  94  94  »5    I 
^-H  t>  l>  l>    I   94  94  f«  tO 

RRRRRRRR« 


I     Ig 

lO  lO  00 


I 

CO 


CO  94 


kO    ,    kO 
CO  kO  CO 


koSkS      kO  25^      kSkSkO 


R       R       R 


73 

R  cd 


&£) 


R      R 


s 


$ 


3 

cd 


»4 


a 


73 

a 

In  °4 

S  ®  E  «ö  g 
.2-3  ^ 'S 

bO  60  bO  &ID  0} 

a  a  c  a  ^, 

•  p^  «Wirf  »pürf  ••-«    V 


CJ 


o 


a 

a 

o 
•Vi« 

«-• 

tn 
O 

a 

o 

3 
s 


a 
S 

TS 

a 
cd 


c*S        cd 


«    0)    0) 

aas 

«    0)    V 


T3 

a 
.23 

a  c3  ^ 


07 


4> 

S 


& 


i3 

o 

X 

d 

'S 
6 


d 
d 

d 
o> 

••^ 

d  0) 
H  0 


cd  cd     y 

'S  11^ 

SS 


I  I 


0) 

g-cS 
•SN 

Is 

SS 

il 

U  d 

*Q  d 
•o  o 

SS 


d 

s 

CG 

d 
d 

n 


C7 


•53  f 


07 

2 

07 

d 


fl  .d  .3  .S 


Vi 


07    07 

o  «P 

SS 


d 

07 

d 
d 

& 

d 
a 


07 

o 
d 

07 

TS 

d 
d 

07 

&£) 

d 
C3  d 

07    "^ 
cd  07 

•  »-«     Q 


d 
07 

B 

e 

d 


Einfuhrzölle 


—     502     — 


Einfuhrzölle 


i 


a 

7 


ä 


-i    MS  I  li  I  I  I  ll  I  U«  I 


u 

3* 


M  M 


^r.    l-'^^SOOOggOi^^    I 


iO  S  25  ;o  CO   I 
*-i  ^-H  «q     •       «1^ 

08 


C    9 


9) 


«o«**  I 


X  00  X 

»       »       » 
(X«  k-4  PE« 


I  I  I  I  I  IS 

CO  t^  t«-  O  CO  CO  iA 


e«  «4  8^  e«  9«  91  CO 

xxxxxxx 

•»       *       ^       ^       ^       •»       •• 
ßE4  (X4  (X4  (JM  ßE4  CiE4  Nl 


X 

Q 


9i 

X 


Ol 

P3 


l«* 


S  2 


CO 

I  I 


i  I  I  M  I 

CO  t^  t>  t>*  CO  CO 


*     m 


m    m 


coS  coco 


CO 


(jmIjmCm  &C4 


S^^^     ^^^     ^^^     ^^^     ^^^ 
CD  CO  CD  CO  CO 

•■        ^       »       r>       *•        V 
pE4  pE4  CiE4  pB4  pB4  CiE4 


CO 


I 


CO 


M  e 

-«6 

an 

o  a 

^  • 

e  a 

*9  • 

Hg 

00  P 

_    48 

5«: 


«  'S 


I        l   St 

^H  ^^     OD  iP 


o    . 

^  I 

•ofc 
o  e 

48 


CO 

®  •  &: 

^|£ 


00 


I  lg§S   I    ISSS  I  IS£S  IS 

lO    XX   I    I     94    xoocoooxxoo   I    I  ^   I 
2    iO  25  iS  S    i5    uS  iS  i?5  kO  »5  iO  25  uS  25  kS  i5 

ff         *     K     f:     «         « 


lO  lO  kO 
l>  t"»  t"» 

I  i  I 

25  lo  25 


o 


■I      fC       fl      K      K       K      fl 


IS       R 


S 


s 


o, 
M 

b' 


I      Q    lOkO     iO       IkOkOkO    iQiiAiOiOQkO 


lO     t>  lO    I      I      91     &0  CO  CO  00  kO  t«- 94 


^-H      ,-H  I   I 


I  I 


2$  25  25  25  25  to    I5  25  25  25  lO  25  25  »5  2  25  25 


1»  to- 


te 


K       R       R 


R  RRRRRRR 


R       R 


lO  kO  kO    I      IQ 
l>  l>  l>    I      I   « 

I  I  ISg  I 

2  25  kO  o     S 

2  ' 

R       R       RCC 


Sil 

lll 

►   es  c« 


-9  lll   'S- 

55  S5Ä 


*3 
a 

a 


58 


II 


(4  a 


00 

b 

&4  e  b 


=  « 


<i> 


I«- 


J3  «Ä   C 


.2-S 
'— '  o 

00 


§1« 

«■^  s 

b^JS 

•    w 
'S  •  « 

0   b'^ 

x  «  5 
{('S  » 


4>   S   € 

& 
-  I 

o 


.2  ill 


a 
« 

te  « 

c 


••  c 


Einfuhrzölle 


— •    503     — 


Einfuhrzölle 


ä 


lO 


m 


o 

CO 


I  I 

S  I  I  I  •' 


u 
JS 

» 


i    I 


CO  lO*^ 


O*      «>       K 


IS  I    I   Is 


eoco   o 


Cr*    n    K    » 


U3  Mo  •' 
•2  «2  >^    I  ^ 

^  •51  S  i  ° 


§     I     I 
Em     ^ 


07 


S   i  I 


I 

CO 


I     I 


^CQ        ^ 


«     r 


0000       gS    S    Sg 

»       »  r       r  ^  *• 


9^ 

00 


oox 


sg 


&S«|JE4  1-4 


fi. 

SS 


0) 


oa  Oi  •* 

CO  CO  CO 

QQfa 


I 


CO 
«> 

I 

CO 

er 

99 

00 


I 
CO 


!   I  I  I     I 

CO  coco<^    o 

^^  CO 


t7*    K    K    • 


94m99  9^9400 

00  00X00  00  00 


®  a 


o 


. 5  «=  « 

_-  u  »:  "  -  « 


a9^ 


Es4(X4&B4pE4&B4t-4    ^2°^ 


•  *  «  *■ 


^  fl 


SIS       »MIM 


PB4 


^-H  CO 


«:      «      ü 

<iq(  iw(  ••5' 
CO  CO  CO 

^       »        •* 
pB4  b  CiE4 


Jd 

I 

CO 

er 

CO 


CO coco<*9i    o 

'f^  «^  CO 


CT*    K     «     »        • 

'^^^     ^^w     ^^^^    ^^^^  ^^^ 

CO  CO  CO  CO  CO 

W  ^  9*  ^  ^ 


0; 


s 


kO  kO  lO     lO 

^  ^  ^       Co 


CO     lO 


s  I  I  I   I 


S 

CO 


SlO  kO 

xco  I    I 


^SS§  M      IIS! 


^    I      ICOX        XX^91     >0 


id      u5  iO  lA  u5 


C       1.       »       K 


KSK« 


u5  iO  u5  kA  i»  uS       t?5  ad  25  u5    iO 


0; 


I   kO  lO  kO  kA 

I  ^  "**  ^-«  l> 

iS  I   II  I 

k5  u5  kO  kO  k?5 


I 

t>        kO 

k5      kO 


so 


•SU* 


OkO 
CO  t>» 

I   I 

kd  kO 


c^ScoS  IS      SSSSS     I 

^-H|        |COl>  t>.t*«^-H^-HlO 


u5  kO  kl5  ko  kO  kO      i25  k5  kO  kO    kO 


0)  KO 

^  ö 

2»- 
a 

'S  ö 

'S 

o 


a 

'S 


pä  fl  ö  rt 
t3  a>  0)  H 

u  u  g 
:3  s  g 

'S  "3  « 
000 


0) 

.s 

'S 
6 


'S 

o 


c 

# 

a 
u 

I 


iO 

a 
> 


I 


1: 


SM 


d 

s 


«fl^       —        tj 
c3   CS   fl  S   ® 


'■9  S)^ 


o    000 


_        -    CS  ^-*    L4 

öß'— '  §  ®  s 

2  .  ?  ^  'S  o  ä 

o  .z;   I    ou*?4  o«  I 

CO    CO  OB    08 

PU1CI4  OUiQLi 


S  o  S.    'S  « 

-  **  fl  fe  §s 

«SS  SS« 

•  Ä  •"  ä  fl  3 

■*         a   Bfa   ***    -^   •»« 

P  e  O  f*  >^  2 
**!  f.»;  tia  S 


s 


o 
>• 


Bei 

©ä5  •  « 2 

»-  ^  o    ,    -      » 

•40-  1  fe-s 

•  «  es  S  (O    .1« 

©•5  2«  *^ 

^  fr.  a  k'  H  « 

Cm      .    Wi    W 


s£Sg..§ü 

5 'S.  TS   S-O 


i  I  I  IS  I  I    3  I  1  i  i  I  I  I  I  I    II      I  ISS  I  I  I  I  :  I  s 

:SSSISi=»     l"g23SS'-£  IS"       "S-|'-"SSaS' 


r  I     I       I    i 


M   IS  I  I  ISSSS  l  I 


SäS I  I  I  IS i 


iffiigggs  82  IS  IS  lesssg  I      ijgSJißges  ig| 


Isl 


i'jll 


a  9  -i 


|aiJ||l|-i|il||iilii||fUil|- 


Einfuhrzölle 


505     — 


Einfuhrzölle 


71 


s 


o. 


b    o   CO 


I 


3 


o  ^ 

«9 

1^     CT     *      K      »  •* 


I   S| 
8  •'IS 


» 


I  99CO 


«^  er 


S  I  I  I  I  -:^S 

8 


»      R      R      fl      K 


•a  0 
d  « 

"'s 

•  5; 
2  8 

•*. 

„ja 


^  a 


I      I      I    I 


«8 


^^     CO 

.a 


00  00^ 

— ^'OO 


CO 


^ 


IM      i 

^-^  CO 


»     * 


00 


(54  99  CO 

OOXOO 

••     »     » 


1 


c    o 

fc       CO 


S  I 

CO        I      I    **^ 

CO 

er 

CO  ^  CO 


O    ^ 

CO 


CO      CO 


99     99 

00     X 


I 

99 


^        999999 

XX  00  00 
«>      «>      » 


99 

X 


CO 


CO 


pE«  b  b      1^ 


I  I 

•«a<  CO  o 

▼1  CO 

CO  CO 

»       »       ■> 
b  CX4  b 


o 

CO 


CO 


U      CO 


iS    I    Ig  I  I  I   S    I    I   g  I  ISS  I  M  I^SS  I 

1      XiO[99lOtO^XiA       liOXi      |99XiA99l      |      tkO 


M 


R  R  RRRRR  R  R 


RRRRRRRRR 


S^ 


1I 

5  • 

'S  « 

*  a 


I 


a 


«4:  «9 

-ig? 

^  g-a 

9     . 
9    **    U 

•  72 

•s|s 

•Sa 

s  «-fl 
a  h  o 

2« 


o> 


I 

C9 


(S*      !>.     t^  v-i        I         I    CO 

C      CO     CO    I      »O     Iß    . 


I    I    99    to     I     t»  i5 15  «^a«  "^  i5 15  I 


^  CO 


»0»0     99     l>i     lO       |l>.t^|      |^l>-»0 


2     I  I 


lO     uS  kß     u5     i(D  kO 

jy  RR  R  RR 


iSkS    u5    u5    l5    kSk»u5u5u5kSiOuS 


o 


R       r  RR 


RRRRRRRR 


R        R 


.s 


a 
a 


a 

'S 

ja 


0) 


ä 


u 


S-i  s 


S   ä 


<ü  ö 


e 

g 

o 

Ol, 


a 

o  o 

PU0L, 


'S 
ß 

o 
Ol, 


'S 

u 

2 


c<S 

a 

J3 


fl   O   C3 

O  O  M  :3  ;:3 
CU  Ol,  Ol,  Ol,  CU 


CO  ^    4)  TJ  *J 


0) 

ja  3 

3     3 

cy  cy 


4> 


& 

ä 

Cß 

•^« 

*s 

U 

2« 

>  'Ü 

ö  tß 

U 


ce 


ix  c  'ä 

Q>    C    C^ 

icd  ctf  cd 


ä 
o 


'o 

c« 
A 

F  ^ 


4)    CA  jC    V 

a>  a>  «  0) 


4> 

TS 

ä 

cn 

o 

'O 

a 
'S 

6C 


«    Q>    0)    4> 


4> 

O 

ICO 


I 


1 


.  eo  « 

-5  S 

•o«  *" 
5  i.  o 

2  oo 
S  « 
*2  • 
o  o  I 

;r§  o 
S  S 

I- 


EinlofaRi&Ue 


—     506     — 


finfahnSOe 


fc* 


2      iS  ^ 


«-« 


1  1  i 

t-ggx 

• 

« 

"t     1 

1  I  1 

H2* 

§ 

1 

•  ,   isi 


ff       « 


X     X 


s 


X 


XXX 


00 


•?;  = 


E 

s 


I     I 


t««   ^ 


;c  t^o  o  i>i    ■ 


r     »     K 


s 


CS  CS 


C9  ;c  O  CS  CD  CO  .« 

Ce,  Ce,  ;«.  Ce,  Qu  ^  : 


es 

Im 


91    X  t!: 

3  SS 


<.    .sr^ss  I S  M  l£ 

^2  1«^  iccxcoxx«   I 

Sw  '^^     ^^™^^^     *^     ^*^     ^^     i^^     ^^     ^5     ^*      -*^ 


S   2 


B       K 


«2  Q    <   aO 
I   OOlC    ; 

2  2  ftO  kS 

S       «       K       K 


9« 


IC       !      ^  tS  »2  »S  ö  lÄ  Ql  ^-«  t* 

O       I  t««  t««  ^^  t^  i>i  W    I 


S   2    o  kO  >c  2  jc  S  S  iS  S 

PP        »    X    2f     *     B     r     *     r     ü     ► 


i   U  i 


]x 


»£•2 


£-11 

—       •■* 

»  l'Jf- 

i'       —  *• 

I  w  s  • 

.  •  S  «( 


-feie'S 


C9 


9 


c 

9 


G 


g   g 

I'? 

.2  ^ 
'S 


1 


o 


«>  a>  0) 


2?  c  ^ 
•  -^15 

^  C  c^ 

g  =  s 

«11 

c 
2 

o 

ß-r 
9  ^ 


^■c 


«2    f« 

5g 


£>      • 
SÄ 


3 


2  S  53 
«^      ® 


RÖ 

»« 


&ä 


9 


Vi    3 

C 

O    O   4> 
«^    («  »^ 

?  3  9 

>    ^4   9 


ST 


c 


:*. 


SÄ 


G 
O 

a 
c 
o 

X 


u  So  o 


•^  0)  c3  ei  j* 

c  oo  w  ca  ca 

.=  o  o  o  o 


G 

et 
et 

Im, 

oa  a> 

«->  «j 
o  o 


S  3  © 

■°CB 


«53  ig 

0)   c3 


ab 


2  ß 

XX 


a 

G 

es 


SJ  «J  Ö.2PS  e 


G 
9 


a  u 

ei  O 


X 


s 


•  <*«    s 

^<  • 
^  82!:= 


"  ^'  is 


Einfuhrzölle 


—     507     — 


Einfuhrzölle 


« 
• 

• 

C9 


o 
.    ** 

96    t 


I  ISSSSI  I  iSISioolSI        SI2' 

Ä  SSS-^  I    I    I    ISS^  1^  1^-32  IS     I      1:2 


ac^ 


^^        cd 
CA 


»  ß  er 

'S 


I  g   IS  I 

s  « 


I    O    I      E 


O 


91 

00 


s 

1 

1 

1 

1 

CO  00 

•^ 

CO 

K 

R  »  r 

* 

> 

91 

00 

99  99  99 

00  00  00 

00 

t 

99 


91 

X 


pE^bb 


4> 


00 


CO«      I 

o 

• 

'S 

cd 

94  99  99 

00  00  00 

»      »      » 


8 

I. 


u 


S    SS 


CO 


III       I       1^    S  l!2    S      I 


CO 


o 


CO 


CO  CO  CO        CO 


cO  cO       cO  cO  cO 


Em 


09 

> 

cd 


"^  "^  "^  Oi  "^ 
cO  cO  CO  CO  cO 


CO 


Cx^bbQEs,      b 


99 


99  99  00 
00  00  00 

^       ^       ^ 


I  s 

CO     ^ 


CO      CO 


e 
C 


00 


o 


K 

e 
es 

c 

4; 
B 

R 

b 
C 

6. 


9 
M 


S 


^S  iSSSSgSS  I  I  Ig  ISS^ISS  2  S^ 

^«OOCO    1,11     lOO^M    |<H    ,     I 


e 


00 


o 


&0 


R       R       R       R       R       R       rCQ     gp   OS     ~P      R       R 


R  cd 


I   99    j      I    i099    I   «       I         I    lOt^ 

«       *Cf3     SPcdOÖRR  R  RCd 


s 


X     ^     ^ 


e 

O     « 


i5    i5 


SS    § 
3 


R      R 


I  IS£J§S22  I 
fiSSS  I  II  ll«^2 


to 


a 


'S 
B 

a 
3  a 


ö  S  "S  ^J«  «d  o  55 

llll-^s^jl  I 

cdsosoBraodod^cd 

cQd5c/}aSc»(^a!aic/} 


cd 
(-) 

od 


CR 


02 


Cd 

o 

o 
SS 
cd  cd 


ä 

« 
13 


.0) 


-« 


.« 


CO  «^  «^4  «VN  «^4 

CO 


c8c8ci5  ^ 


»14 
o 

P.    cd 


B^ 


^"382       38S-Si§^|M    I      I    I     -    "-l-fif  i 

S  _  ■«  -i  3  *■ 


SB  !- I-  I  1 


SSSSäSSS 


I  I  I   S    I  I  I  ISS  3    S  3 
S2S  -  SS-"*  I  I   -    -    I 


ChtkiCu    If    b  Bb  b U< Eh Eu    Eu      bi    bi 


£MSI         IllSUSISSSSSiS    SSSg£     I 


lO  j5  iZ&  iD  SiqlS    äi    IniOkOLau^kD   äi      A    3S 


:i2 

■21 


js 


SS 


ill 

-  *ra 

"■=■§ 


■s 

äs 


£-='=S'i^j2       p-E.-S^!;£.      £££.  £££  = 


Einfuhrzölle 


—     509 


Einfuhrzölle 


TS 


I  « 


lO 


s 

'S 


M  SS  I  I 
:  I  128 


o 


5^^ 


SS  I  I 

1  Sl^SSo^s 


SS- 


«14   .O 
CO 


CO 


I  I  I  I  I  !  I  ISS  1  I  2  I    sh 
*8SSSSS8"'  IS-I-  ?| 


O*     »:      le 


K       R 


ft     K     r     * 


I 


91 

00 


IIS®" 


CO 


CO  CO  CO  CO     CO 


I   I 

CO     CO 


CO     CO 


•   «        « 

S  1!   I   I 

^^  CO  CQ 

ft       *       R       R       IK 


9)  8q89(3<l9l 

QOX  X  00  00 

^       ^       ^        ^       ^ 


SIMM 

^-<  CO  O  O  «n«  t«« 

^^  Co  CO 


•^^B  •^^B  ^^^  ^^^  ^^^  ^^^^ 

CO  CO  CO  CO  CO  CO 


I  I 

^-H  CiQ  CO 


R       R       R 


<Sq99  99 

00  X  00 


I  o 

I   CO 


00  00 


b&4  pE«  pEfb 


M  I     S  I      I 


l>.X 


▼H  CO  CO 


o     CO 

CO 


CO  CO 


(XtpEtfab       pE«  b       QE4  QE4  QE4  b  b  fa  QE4  bfa 


CO  CO  CO        CO  CO        CO 

^  ^  m  ^  0-  ^ 


»'S 


I     1^  I!  M  I 

X     X    I   91  kOX  i099 


S  M  M  I  II^S  ISS  I 

COXXXXXXi^l     |kO|C099 


S  S  u5  u'S  iO      la    uS  u5  i5  u5  ulS  i5  u9    lo  i5  S  S  u5  lO  lO  lA  ulS  S  i^  «3  u5  lO 


R  B       B      R       R       R       R 


RRRRRRRRRR       rQQ     g}*       R 


"^Sg  I    I 


X  CO 


u 


S    I  t^9$  I  S  I     s 

^     40    I   9«  »O  t^  lO        t* 


I  I  22    I 


u5  u5  lio  lO    S      u5    i5  kO  u5  k5  lO  S      uS 


uS  lO  ulS  »US  io  I    I  CO  CO      o 
t««  t*  t««  !>•  i>i  lO  »o  I    I  la  I 


u5iiZ5u5u5iOioSul5ii5kO'o 


RRRRRRRRR        R^Q 


I     I 


s  So  t, 

03   c^   «>  ^ 

a  a  ä  ä 

4>    0)    0)    « 

'^  *ti  *ti  TS 

4)    4)    C)    4)       Q) 
OQOQQOdO     (» 


,  a 


^  I 

a  ^ 

ZI  »1 

S   • 

■** 

0C4 

J 

IS« 

9  2  S? 

B   ».£3 

k  • 

f»i   ®^ 


S"* 


!2  • 

1»! 

9  3« 

M  M 

iS  o  a 

a«| 
111 


I   :         I      I  I   i  g    I  I    Sj  IS  I  I   I   I   1      {II 

S*       2    SSS-  8    I   S    ll*!"-       -"i'-'=  I — 28 


I  I      I      IS    I         I 


S!  S    p    S|S  Sä  jö  ! 

b.  ^      b.      b.b.    b.    O    I 


M         MM 


M         I      I  113 I  I     Ss II  IS  I        M  M  ISS  I 


S-4--«      '«      a> -41  ^  •« -41  ■«  «  ■«  i« -41  41  i«!  ■«  4<  ■«  ■«  4 

lOV     fiC     tp  fi  j4  eC  ro  <a  ^  <:C  <£  CD  C0CO  O^  CO  cD^ 

b^Cfabub.    bb    Q  bh  .£&b  &1  &. b. b.  b.  b. b. E» b  b  b  b. b 


i     IS        1      I  I  I       i   £    I   SSS^S         S  IS  ISS  I  I 


in  ko  1?^      lo u3 K        ^    lO    in    laiQ^^iiQ  uS u£ u$ ic in u5 lO lo 


i5  u?  in  <j^  j^  S  in   5    S    iQ   S  i?$  S  i5  in 


S       g IS     IS 
"       ""12- 

IQ  in  in  lo       in  u? 


'SS  ■ 

51  ■ 


■s  -S 


1  :^ 


'S-2   I    1    l    *s!s.2    .3     £    -^    f2 


Einfuhrzölle 


—     511     — 


Einfuhrzölle 


m 
^ 


C9 


I     I 


CO 

h 

^  CO  09     8i 

d  er*   «      «e 

es 


c« 


S  S    I   §S 
*"    I   -    I 


S  I 


I  S  I  i  s 


la 


l2g8"Sf  I  I    s 


k 

o 


ft       ft 


r  w    o-    • 


8*1   I   I   ! 

I  '-«8S 

(^       gt        R       fl       ft 


Em 


"3 


e 
« 

'S 

e 

8 


a 

c 

o, 
•o 
H 

«; 
•O 
O 


ja 

8 

a 
o 


CO 


•^    o 


w 


£ 


CO  coc^..« 


00  CN  00  99  CO 
00  X  00  00  00 

^        m        ^        ^        ^ 


*H     94  99  $9  -^ 

00   xxoox 


94 

00 


I 
99 

.2 


CO 


99 

00 


I 

CO 


lO 


o> 


es 

u 


I  '    I 

O     CO    -^ 


CO 


er  » 


CO  CO 


CO  ST 


CO  CO  i> 


Q  ^ 

»5  *^ 

t^     tr  »   le   r 

M 


2  I  I 


t*  CO  o 


99  94  99 

»   »   »■ 


I  I 

t^co 


CO 


CO 


cococococOcococo 


3 


33  ;o 

»    »    ^ 


CO  CO 


&4EM&4  Zs 


a 
i: 


S  I  I    I 

^»OX     X 

k5  tA  iO    u5 


S  -^  CO  SSIS^I  I  IS'  IS«  S  ^S  SiS 

^       j         I         1^X00    IXiOiOCOiOX    I      I      ^       I      I  CO  lÖ  CO 

iS    uS    u5    25  lO  iO  i5  u5  S  io  ulS  S  lio  SS  lO  kS    u5    tSio  iSkOulS 

R          K          ft          RttieitcieefiiiftRieK          k          »K  Kit« 


k5    u5 


I         j^t^COlt^t^lOCOiOt^l      I      t^       I      |9999»099 

u5    u5  iO  SS  i?5  iO  S  u5  io  lio  2  ulS  io  io    lO    uS  uS  iS  ulS  u5  uS 


*         RieftRieiK|e»iKKie 


R     R     H      le     K     K 


a 
o 

a 

a 


«3 


Ö 


C5 


a> 


02      cy3 


IS 


a 
S 


% 
^    S 

.11 


f<  «.      CO    ,m-t 

o     ?J  «  ö  « 

3 


« 


♦ 

■ä 

B 

i:ö      cd  .^  .^  .S  O   O  O 
«j     -ifi  .»^  a  ^jt  ■i^  .^^  ,4^ 


'S   cd 


c« 

o 

C/3 


« 


a 

t.  ^  3 
«^  4->  ^>j 


I 

O 
-b 

e« 

a 

3 

I 
■6 

i3 

«fa 
t3 
«3 


«->    CO 

.S  ß 

3   3 


u 
Ksfip 

s  I 


,1^ 

a 

cd 


I 


2  I 


»55 


r  o 

Au 

SPS 

a 

■**  o 

o  ® 


Einfuhrzölle 


—     512     — 


EinftihrzOlle 


I 

C9 


I 


£■  ISS 

Pa   S 


S 


».    .    .     u 


gl    I    l£ 

l'°SSI 

o 

er  •  K  »  u 


iSiSS      ts 


•1«« 


13  I 


CO 


D*    K     * 


r     » 


O 
CO 


^=^ 


S     I     I 

*•  «  g? 


a 

m 

u 


S'l 


.22 
crx) 

» I  I 


PO  00 

00  00 


»mm  m 


I 

CO 


s 


'MI 


a9d9  9i 


i>  t«" 


« 


X  oox  o*  »oo 
^   '   ^        __  * 

&E4&ubG0  QOb 


00 


o 

CO 


I  I 

»ICO 

xo5 
ChCO 


I      IM  ISS 


K       K       «      gt       » 


cy^M 


PS 


lO  ulS 


j  I  1 


^^  -^«^«o  «o 


CO  ^ 


^■^  ^"^  »»^ 

'   I 


CO  CO 

Es,  Cm 


CO  CO 


ä 


t^  t*« 


CO 


-    -    -    -    ^^ 


CO 
CT 


Q9        99C099C09IC0 

X     xxxxxx 

^  »        ^       ^       ^       ^        ^ 


I     s 


•^  »^        CO        vH 


Et, 


CO 


Sl 

?l 

•  ^^  JB 


iS 


H»  «^  ■* 

CO  CO  CO 

»  •  • 

QE4  b  pB4 


s  •  >: 


s 


o. 


i   ulS  uD     u5     CO 
X^CO     CO       I   99 


kO  u5  lO    iO    iS  u5 


I  il^g  I  ISS 

XX  lO    I     I  CO  lO    I  ^ 

u5u5u5k5kI5kSki5KSu5 


I   CO  CO 

«s   I    ] 


2   g 
lO  liZS    SS 

HR  » 


X 

s 


I 

>o  _ 

"  ■885 

kS  S^M 


Na.« 
c  «3 


0> 


P« 


SSS    S    C099   ISäS   li>>c^   I    Icoä 

C^^^^^E^       |91iOt^l>iiOjjC0iO|*-< 

kO  k»  u5    kO    S  kTS  SS  uS  k]l5  kS  ki5  kS  kO  kZS  k5  kO 


CO  CO 

CO     I      1 

I 

-gSS 

«a 


kO  kO     Q 

Wv-i    k5 

99    j       ^ 


Cß 


e«) 


R       R 


C9 


3 

a 

Ci> 

cd 

q: 

a 
« 

e    "^ 
"'S  s  ^ 

,14  Jltf   ^         9D 

SS  S  'S    'S 

.C  J3  <*S     cS 
cd   d  cü      cd 


^ 

Q? 


c:  a 


O    4)    C    o 


cd  CO  cd 


mm    '«->    ^J     1^ 

C   S   O 

^  *  'S 

!  fr&s 


a 

SP 

Cm 

Cd 


s 
s 
*s 


0) 


0) 


OJ 


o 

'S 


'S  e? 


•5?, 


O 

u  s 

Cd 


«    Q?    «    S 

a>  o  0)  ••S 

•^  f  «.^  ^^ 

Phhh 


.? 


S  öS 
ö;sg 

i|i 

cd  ^  ä 

a  ed  C 

o  ^  S 

-r  £>  ö 
M  SJ  o 
2  ö  ©^ 


«'S  ö  'S 
•ö  S 

so 

H 


o 


O 


iß 

.  a    . 

c 

2M 

*    O 

cdx:  tä 

•s  5-i 

SSI* 

"'s 

o 


t 


a>    .© 


O 


k5  kO    kS      k5      uS 


< 

'S 

1 


"  js  — 
T  a  k 

*  ^  s 

•3  "  B«. 

SS  ' 

§32 


-    28* 


§  I      I     S^  iVl  I  1  I           I      I  ISSSS  ISSS    i      I 
IS  12  I  ll'aSgSg  2    SSI"!!' S    2 


iS     •         8 


^a    Q     s    b. 

Ml  i  I   I       I       I 

:"    2._  -f'S    S    g 


Eh      Ci.b.       b 


b-Q      O  b-b.       b. 


d.      &.b.      b.  b.b.b.b.    C 


SSS  IS  I2S  I  M      I  I      IIS  ISS  IISS8    I 

jQ  IQ  A  lo  IQ  S  uS  la  iS  S       uS  j?$       ulS  A  A  S  jc  JQ  lO  J&  u?  ulS    ^ 


} 1232828888     18 l 
:2  I'-  l"  I  i-"-    2-2 


3Se2S8e88 
-  I  I  I  1" l""  " 


'S 


felllilllf  I    l||l    1  ä=5 


Einfuhrzölle 


—     514     — 


Einfuhrzölle 


• 

I 


i  IS  I  I  I 

u   OHtCO  CO  CO  O 


I  I  s 

SS- 


SS  I  I  I  IS 

▼1  »H  CO  00  O  O    j 


SSS    I  I    I 

▼1  ^-^  vH     tO  Q     •! 


IS  I 


o 


m    m 


»     r     B 


m 
O 


tS 

h 
I 

3 
I 

u 


I 


I  II  I  M 


c. 


u   CO  CO  CO  CO  CO  CO 


I 

CO 


s 


CO 


<W  *I<N  00  CO  (3^ 
X  X  X  00  00  00 


^  I  I  I  11  I 

U   CO  CO  CO  CO  CO  CO 

CT      »      B      K      f:      f: 

S^l  «1  «#1  «^  «wl 
CD  CO  CO  CO  CO 

^       ^       ^       ^       ^       ^ 
fo  pE4  b  (X«  (X«  fa 


CO     — 

2 

er 


<»9 

X 


XXX 

»       »       ^ 

pE4{y3»^co 
>/     'SP 


CO 


XX 


'  I 


ft       B 


CO  CO 


^*<  ^-<  CO 

B       B      B 


•^1   "^Ji   ii^ 

CO  CO  CO 


I    I 


o 

CO 


I 


CO 


CO 


CO 


s  « 

«S  s 

S  M  • 

I  I 

CO  !>. 

er  « 

CO 


X 


kO 


pMb      u 


s 


.1-1 


M 


s 


S  \     SIN 

fc!  X       v^  tO  iA  X 


lO  kA  kO  Q  Q    I     I   Q    I   O 
!>.  ^  iF^  iÖ  lö     I      I    Ä     I    CO 

Q^iOl      !      l^eOiOQ^COiOl 


u5   uS  uS  S  uS   u5  u5  ulS  u5  2  iS  S  iO  iS  uS  kS  kQ 


1 


CO  CO    kO  i     kS    «-4    k2S  k» 

I      j      ^  kO     00       I      00  CO  kO 


hOio   kß S    uS   S   SSS 


B      B      B       B 


B       B 


BBBBBBBBB 


o 


G 

a 


B      B      i 


-8 


PS 


kO 
84 


rS    SMS    ^  l^^iS^^ 

^*l  ^^  <-l    I     I     I  <-l 


kO 


k£d 


OQQ     Q    I      Q     kO    OiG 
COCOCO     ui    I      kO     v^     kOt>i 

^^  kO     t^       I      vi  CO  kO 


3 


S  SSSS  SSSSSSSSS  SS 


SSS   SS   S   S   SSS 


B       B       B       B 


PQ 


4> 
CA 

■3  I 


Ji    Vi    Vi 

O    iJ    V 

c9   ee   e0 


iS 


3   CO 
3   P 


^0) 

ja  2  S 

a  2^ 

(A  «  >> 
20L, 


■3-5 


£  2 

äD  I  3 


c:  <o 

sd  (tf  cü 


is  I  I  I  I   ^xs IIS   a   |ii   I  \ i  ■    -si£ 


6  |-"»S  Mir 


IS3  - 


I  I       SS     I    SIS     I  I    1    I  I    '     I     II 
"S-s-S  II     -     III     SS  "  '°°'  «    >■    2« 


^OQmü.      &. 


III      SS    I      SIMM  r_  I     i-s 
"-s-jji  I    -      I    "-SS"-- i'iTs  "1 ' 


!i 
il 

t 


■*■*'<( o)  o* ■*  ■*      ^  ■*  ■*■*■*    ■♦    SS    S  "*      SS 

b  Bb  Bfa  Q a Cfa Eu      Bb  Bu  BbCcb.    üu    hi&<    b  Bb      ChCfa 

■  sss  I  isssss  IS  s  SM      \s~\  ISS  I    r 

I  |-«2  II  I  l""  I  I  "S*       "■'  "  "I' 


1.1 


S 

1    |l|   |=,   .,.    „„. 


£  I  ISS  I    I      I3SSI  IS  I  I  I  I  I  I : I I I I  IS  I    P 

'■I-'     2' Ü 


ISS     II      I      I      II 


Q      Q  b.aitt,      [bb. 


II        l_l^      ISSS I  IS  I      I      I  II 
S'^g'^ 


^eS  ^p^co         3  o  ip  CO  (C  ceStS       3       (Oo3 


S        ii 


Ig 

i! 


$ 


^  .S      If 


hS    SS  ärf       SeSäS  s  ffiSiSSSSSS  IS    SSg 
;"      II     ISJ        -1"""    i«!«,™,-^«™ I 

s'-a  gsj  ssss  s  ssssssssss 'sss  ' 


5-3 'ga 


i  I 


53 

Sä 
1^1  I  9 I i1§ 


ist 


si 


in 

"II 


!l3 


DinfuhrzOlle 


—     517     — 


Einfuhrzölle 


■ 

• 

1 

1 

• 

1 

« 

k 
^ 

91 

• 

9 

tr 

(0 

• 

1 

PS 

1 

• 

•^ 

Ph 

er 

■ 

SO 

^ 

•■ 

S 

(^ 

8 

? 

•  •» 

k 

k 

£. 

1 

• 

p: 

1 

^» 

h 

•««t 

h 

er 

s 

» 

&< 

• 

1 

• 

P« 

1 

i 

w       «^ 

i 

s  s 

if    • 

• 
0> 

}& 

184 

• 

1 

k 

s    ' 

m 

^ 

•          ^        • 

<«-> 

^ 

•  Cd  ö 

•  CO 

•    <4-» 

■ 

•^      C 

1 

^3S 

• 

III 

(0 

Einsiedeln- Wädensweil  —     518     —  Einwanderung 

Elnsiedeln-WädeiLSweil-Balin  s.  Wädensweil-Einsiedeln. 
Einwanderung.     (Mitgetheilt    von   Herrn    Durrer  ^    Sekretär    des    eidg. 
dtatistischen  Bureau.)    Es   kann   in   unserm  Lande   begreiflich  niemals  die  Rede 
davon  sein,  die  Zahl  der  Einwanderer,   deren  Herkunft,  Zu>  und  Abnahme  etc. 
direkt  festzustellen,  man  wird  sich  immer  mit  Angaben  begnügen  müssen,  welche 
nur    einen   indirekten  Aufschluß   und   nur   einen   ungeföhren   Maßstab   der  Ein- 
wanderung zu   bieten  vermögen.    Die   hauptsächlichsten    solcher   indirekten  An- 
gaben sind :   1)  die  Zahl  der  in  der  Schweiz  lebenden  Ausländer  und  namentlich 
deren  Zu-  und  Abnahme   zwischen   zwei  Volkszählungen,    sodann   2)  die   durch 
Berechnung  festgestellte  Zahl  des  Ueberschusses  der  Einwanderung  über  die  Aus- 
wanderung nach  der  Formel :  Einwanderungsüberschuß  =  Bevölkerungszunahme, 
minus  Geburtenüberschuß.    Es  sind  diese  Zahlen,  sowohl  für  die  Schweiz  als  für 
die  einzelnen  ELantone,  in  den  frühern  Artikeln :  Ausländer^  Auswanderung,  Be- 
völkerung mitgetheilt  und  es  ist  auf  Grund  derselben,  im  Zusammenhalt  mit  den 
Aufschlüssen  über  Geburten,  Sterbefälle,  Einbürgerungen  etc.  berechnet  worden, 
daß   die   gesammte  Einwanderung  von  Ausländem  in  die  Schweiz  zwischen  den 
Volkszählungen   von   1870   und  1880   auf  56—57,000,    die   gleichzeitige  Aus- 
wanderung von  Schweizerbürgern  dagegen  auf  etwa  70,000  zu  veranschlagen  sei  — 
es  sind  bei  diesen  Berechnungen  die  ungefähr  10,000  kriegsflüchtigen  Franzosen, 
welche  sich  1870  in  der  Schweiz  aufhielten,  absichtlich  außer  Beachtung  gelassen 
worden.     (Ausführlicheres  hierüber   siehe   in    der  Einleitung  zum  I.  Bande  der 
Volkszählung  von  1880.  —  Ungenau  sind   diese  Berechnungen  insofern,  als  in 
Wirklichkeit    beide    Zahlen    nur    den    üeberschuß    über    die    entgegengesetzte 
Wanderungsrichtung  darstellen.)  —  Des  weitem  ist  festgestellt  worden,  daß  die 
einwandernden  Ausländer  sich  weit  überwiegend  unsem  städtischen  und  industriellen 
(regenden   zuwenden    und   auch  weit   überwiegend  den  industriellen  Berufen  an- 
gehören, während  die  Großzahl    der  schweizerischen  Auswanderer   aus  den  vor- 
herrschend  landwirthschaftlichen    Gegenden   stammt.     (Siehe   Bewegung  der  Be- 
völkerung in  der  Schweiz  i.  J.  1883,    Seite  XXI,   Zürich,  Orell  Füßli  &  Ge.) 
Ein  Ersatz  der  einwandernden  Ausländer  durch  unsere  eigene  Bevölkerung  wäre 
also    praktisch  nur  denkbar,    wenn  der  Nachwuchs  der  letztern  mehr  als  bisher 
dem  Handwerke  und  industriellen  Berufsarten  zugewendet  würde   und  es  geben 
diesfalls   namentlich   die   am  Ende  des  Artikels  Ausländer  mitgetheilten  2iahlen 
die  zuverlässigste  Auskunft,  in  welchen  einzelnen  Berufen  das  Herbeiziehen  von 
Ausländem  bisher  am  häufigsten  vorkam. 

Indem  eine  weitere  Ausführung  dieser  allgemeinen  Verhältnisse  sich  großen 
Theils  als  eine  Wiederholung  der  mehrerwähnten  frühem  Artikel  darstellen 
würde,  sei  es  erlaubt,  aus  der  Einwanderung  in  unser  Land  noch  einzelne  spezielle 
Erscheinungen  vorzuführen,  welche  für  das  wirthschaftliche  Leben  der  Schweiz 
von  besonderer  Bedeutung  waren,  oder  es  noch  sind. 

Wegen  ihres  nach  Zeit  und  Zahl  bedeutenden  Umfanges  und  ihres  großen, 
zum  Theil  in  unsere  Zeit  fortdauernden  Einflusses  besonders  auf  die  industrielle 
Entwicklung  der  Schweiz  ist  jedenfalls  die  Einwanderung  der  franßösischen 
Protestanten  (Hugenotten)  im  16.  und  17.  Jahrhundert  anzuführen.  Genf  hatte 
schon  bald  nach  Beginn  der  Reformation  einer  großen  Anzahl  flüchtiger  Pro- 
testanten aus  England,  Italien  und  Frankreich  als  Zufluchtsort  gedient,  indem 
man  dort  schon  1535  neunzig  solcher  als  neu  aufgenommene  Bürger  zählte,  im 
Jahre  1546  bereits  140,  in  den  Jahren  1555  und  1556  je  134  neue  Auf- 
nahmen stattfanden  und  im  Jahre  1557  innert  einem  Monat  44  Engländern, 
48  ItaJienern   und    138  Franzosen   das  Bürgerrecht  ertheilt  wurde,   so  daß  die 


Einwanderung  —      519      —  Einwanderung 

Zahl  der  aufgenommenen  Flüchtlinge  bereits  diejenige  der  alten  Bürger  überstieg. 
In  gleichem  Maße  hatte  auch  die  Zahl  der  ansässigen  Niedergelassenen  zugenommen, 
deren  man  z.  B.  von  1549  bis  1554  nicht  weniger  als  1376  Personen  zählte; 
auf  dem  Land  gebiete  von  Genf,  in  den  Gemeinden  Peney  und  Jussy,  waren  um 
1545  bei  700  flüchtige  Waldenser  angesiedelt  worden.  Aber  auf  einmal  be- 
sonders groß  wurde  solcher  Zudrang,  als  nach  den  Schrecken  der  Bartholomäus- 
nacht (1572)  ungefähr  2360  französische  Familien  nach  Genf  kamen,  von  welchen 
1638  sich  hier  niederließen,  eine  große  Anzahl  in  der  Waadt  und  in  Bern 
Aufnahme  fanden  und  Wenigere  auch  in  die  übrigen  protestantischen  Orte  ge- 
langten. 

Aber  weit  über  diese  Verhältnisse  stieg  die  Einwanderung  französischer 
Protestanton  ungefähr  ein  Jahrhundert  später,  in  den  Jahren  um  die  Aufhebung 
des  Ediktes  von  Nantes  (1685).  Wird  doch  über  Gknf  für  jene  Zeit  berichtet, 
daß  „diese  Stadt  von  16,000  Einwohnern  während  nahezu  10  Jahren  4000 
Flüchtlinge  aufnahm,  beherbergte  und  nährt«*'  und  glaubt  man  die  Gesammtzahl 
der  während  der  Jahre  der  großen  Flucht  sich  kürzere  oder  längere  Zeit  in 
der  französischen  Schweiz  aufhaltenden  Flüchtlinge  auf  etwa  60,000  beziffern 
zu  dürfen;  ein  amtliches  Yerzeichniß  der  in  Zürich  vom  3.  Dezember  1683 
bis  zum  1.  Jänner  1689  angekommenen  Emigranten  zählt  deren  23,345  auf; 
den  5.  Dezember  1685,  d.  h.  gleichzeitig,  zählte  man  solche  in  Zürich  458, 
in  Bern  764,  in  Basel  184,  in  Schaff  hausen  122,  in  Lausanne  und  dem  übrigen 
Waadtlande  1528. 

Abgesehen  von  Genf  und  wohl  auch  von  Basel,  wo  Einbürgerungen  leichter 
und  häutiger  vorkamen,  fand  jedoch  eine  dauernde  Verbindung,  ein  üebergehen 
dieser  Einwanderer  in  die  schweizerische  Bevölkerung  bei  Weitem  nicht  in  dem 
Maße  statt,  welches  deren  Anzahl  und  zum  Theil  Jahre  langer  Aufenthalt  gestattet 
hätte.  Wenn  auch  die  protestantischen  Stände  und  Bevölkerungen  Jahre  lang 
Großartiges  zur  Unterstützung  ihrer  Asylgäste  leisteten,  so  waren  doch  jene 
gleichzeitig  nicht  wenig  bemüht,  letztere  nach  Möglichkeit  in  andere  protestan- 
tische Länder  abzuschieben  und  ihrer  dauernden  Ansässigmachung  wurde  mit 
Scheelsucht  entgegengetreten,  wo  immer  dieselbe  den  Interessen  der  eigenen 
Bürger  nachtheilig  schien.  Auf  diese  Weise  erhielten  sich  die  Flüchtlinge  und 
deren  Nachkommen  vielenorts  über  ein  Jahrhundert  lang,  ja  zum  Theil  an  unsere 
2ieit  heran,  als  eigene,  bürgerlich  genau  unterschiedene  Bevölkerungsklasse.  Die 
umfassende  Aufnahme  derselben  in  das  Bürgerrecht  fand  in  Yivis  erst  1791  statt, 
in  Morges  1824,  in  Lausanne  mit  einer  Anzahl  von  616  erst  1859,  in  Nyon 
und  Bex  1860. 

üeberhaupt  liegt  die  Bedeutung  dieser  Einwanderung  für  die  Schweiz  weniger 
in  deren  Einfluß  auf  die  Bevölkerungszahl,  als  in  den  zahlreichen,  zum  Theil  zu 
kräftigster  Entwicklung  gelangten  Keimen  industrieller  Thätigkeit,  welche  diesen 
französischen  Emigranten  zu  verdanken  sind.  In  Genf  waren  es  großen  Theils 
solche  Franzosen  (z.  B.  Crespin  —  1548,  Estienne  —  1550,  beide  aus  Paris; 
Toumes  aus  Lyon ;  dann  Huguetan,  Barillot,  Bousquet  u.  A.),  welche  einen 
solchen  Aufschwung  der  Bnchdruckerei  herbeiführten,  daß  man  gleichzeitig  38, 
einige  Zeit  lang  sogar  60  Druckereien  mit  2000  Arbeitern  zählte.  Hatte  in 
der  Lemanstadt  die  Uhrmacherei  wohl  schon  seit  der  zweiten  Hälfte  des  15. 
Jahrhunderts  einzelne  Hände  beschäftigt,  so  erwarb  sich  dieselbe  hier  ein  festes 
Bürgerrecht  doch  erst  1587  durch  den  Emigranten  Charles  Cusin  aus  Autin; 
schon  zwei  Jahre  nach  dessen  Einwanderung  waren  die  Uhrmacher  in  Genf  so 
zahlreich  geworden,  daß  sie  für  gut  fanden,  sich  zu  einer  Zunft  zu  organisiren^ 


Einwandemiig  —      520     —  Einwanderung' 

welche  nnr  geschulten  Meistern  zuganglich  war.  Ein  Jahrhundert  später  (1685) 
zahlte  man  100  Meister  mit  300  Arbeitern  und  berechnete  die  jährliche  Pro- 
duktion auf  5000  Uhren.  Goldarbeiter  und  Juweliere  waren  in  großer  Zahl 
auA  dem  Norden  Frankreichs  hergekommen,  man  zahlte  derselben  1685  in  Genf 
bei  20iL  Aus  der  ersten  Periode  der  Einwanderung  ist  noch  zu  erwähnen 
Tbeod.  Turquet,  der  Schöpfer  der  neuem  Emailmalerei,  sowie  später  Jean  P^titot, 
der  berühmteste  Emailmaler  sieiner  Zeit.  —  Im  Waadtlande  wird  den  Emigranten 
namhafter  Einfluß  auf  rationellem  Betrieb  des  Weinbaues  zugeschrieben. 

In  Neuenburg  datirt  man  die  Einführung  der  ersten  großer d  Landesindustrie 
ebenÜBills  auf  die  französische  Einwanderung  in  der  zweiten  Hälfte  des  17.  Jahr- 
hunderts zurück;  es  war  das  die  Spitzenklöppelei  im  Traversthale,  welche  dort 
später  Tausende  von  Händen  beschäftigte,  gegenwärtig  allerdings  nur  mehr  ein 
paar  Dutzende.  Die  Anfange  einer  andern  in  derselben  Gegend  heute  noch 
blühenden  Industrie,  der  Absynthfiabrikation,  werden  gleichfalls  einem  firanzösischen 
Emigranten,  aber  einem  solchen  aus  der  Bevolutionszeit  vom  Ende  des  18.  Jahr- 
hunderts, dem  Arzte  Ordinaire,  zugeschrieben. 

Hatte  Zürich  die  Wiedereinführung  und  mit  Basel  die  weitere  Entwicklung 
der  Seiden industrie  in  erster  Linie  den  schon  1555  eingewanderten  protestan- 
tischen Locarnesen  und  später  Namhaftes  auch  den  Flüchtlingen  aus  dem  Yeltlin 
zu  verdanken,  so  haben  sich  doch  beidenorts  auch  die  Iranzösischen  B^gi^s  in 
wesentlichem  Maße  verdient  gemacht  In  Zürich  schreibt  man  denselben  die 
Einführung  der  Mousselinefabrikation,  sowie  die  Fabrikation  von  Taffetas  lustr6, 
Serge  und  fagonnirten  Geweben  zu,  in  Basel  denselben  im  Vereine  mit  Andern 
neben  anderweitiger  Entwicklung  von  Industrie  und  Handel  die  erste  Einführung 
von  Eunststühlen  für  die  Bandweberei,  den  sogenannten  Bändelmühlen  (1661 
bis  1681  —  Th.  Battier,  de  Lachenal,  Fatio;  aber  auch  Werthemann  =  Verdema 
aus  Plurs,  de  Bary  etc.). 

(^Dr.  Tr,  Geerinf/  faßt  in  seiner  unlängst  erschienenen,  interessanten  Geschichte 
von  „Handel  und  hiduslrie  der  Stadt  Basel^  [Basel,  F.  Schneider,  1885]  die 
Ergebnisse  seiner  Studien  speziell  über  die  erste  Eefugiantenzeit  in  die  Worte 
zusammen:  „Seinem  damaligen  Verhalten  dankt  Basel  seine  kulturhistorische  und 
wirthschaftliche  Bedeutung  während  der  folgenden  Jahrhunderte,  seine  grSßten 
Gelehrten  und  Industrielleu,  sein  heutiges  Patriziat.  Man  braucht  nur  die  heutigen 
großen  Basler  Firmen  durchzugehen,  weit  über  die  Hälfte  tragen,  vielfach  aller- 
dings unkenntlich  verdeutscht,  in  ihrem  Namen  den  welschen  Ursprung  zur 
Schau.  .  .  Etwas  Aehnliches  ist  in  keiner  andern  Stadt  deutscher  Zunge 
der  Fall.-) 

Die  Ueberlieferung  behauptet,  daß  auch  der  1707  aus  Heidelberg  in  St.  Grallen 
eingewanderte  und  hier  1717  in  das  Bürgerrecht  aufgenommene  Peter  Bion  aus 
einer  französischen  Emigrantenfamilie  abstamme.  Er  aber  war  es,  der  in  St.  Grallen 
zuerst  die  Baumwolle  einführte  und  verarbeitete,  d.  h.  Barchent  wob  und  so 
den  Grund  zur  bt.  gallischen  oder  überhaupt  zur  ostschweizerischen  Baumwollen- 
industrie legte,  welche  bereits  unter  Bion*s  Associe  (1726)  und  Geschäftsnachfolger 

(1732),  Peter  Gonzenbach,  zu  großer  Bedeutung  gelangte. 

« 
♦  * 

Ein  Bestand theil  unserer  Bevölkerung,  der  sich  im  wirthschaftlichen  Leben 
derselben  weit  über  das  Verhältniß  seiner  Anzahl  geltend  macht  und  dessen  g^en- 
wärtige  Ausdehnung  zu  einem  großen  Theile  auf  Einwanderung  lurttoksuführen 
ist,  sind  die  Juden.  Der  Raum  gestattet  es  hier  nicht,  auf  deren  wechselyoUe 
Schicksale  während  frühem  Zeiten  einzugehen.  Es  sei  diesfalls  blofiangeführt,  daß 


Einwanderung  —      521      —  Einwanderung 

sich  in  einer  großen  Zahl  schweizerischer  Städte  schon  zu  Ende  des  13.  oder 
Anfangs  des  14.  Jahrhunderts  Juden  aufhielten,  daß  dieselhen  hekanntlich  schon 
1288  in  Bern  eine  blutige  Verfolgung  zu  bestehen  hatten,  dann  um  1348,  als 
angebliche  Verursacher  der  damals  grassirenden  Pest,  fast  gleichzeitig  aus  den 
meisten  Städten  vertrieben  wurden  und  sich  solche  jeweilen  mehr  oder  weniger 
weitgreifende  Vertreibungen  seither  fast  durch  alle  Jahrhunderte  wiederholten,  so 
1427  in  Bern,  1490  in  Grenf,  ungefähr  um  dieselbe  Zeit  im  Thurgau,  1701 
inner  der  ganzen  Botmäßigkeit  von  Bern,  Basel  und  Freiburg,  1755  im  Rhein- 
thale.  Einen  Jahrhunderte  durch  bis  heute  ununterbrochenen,  wenn  auch  viel 
angefochtenen  Aufenthalt  erhielten  sich  die  Juden  inner  der  Schweiz  nur  in  den 
beiden  Dörfern  Lengnau  und  Endingen  im  Aargau.  (Die  große  Kolonie  von 
ungefähr  200  Juden  in  Avenches  datirt  großen  Theils  erst  von  einer  dortigen 
Einwanderung  um  1827)  Betrachten  wir  die  Entwicklung  diieser  Einwanderung 
während  der  letzten  30  Jahre,  für  welche  die  folgenden  Zahlen  genügenden 
Anhaltspunkt  bieten!  Es  wurden  in  der  Schweiz  Juden  gezählt,  1850:  3145, 
1860:  4216,  1870:  6996,  1880:  7373.  (Die  Vertheilung  auf  die  Kantone 
siehe  Seite  240  und  243  oben)  Zieht  man  diejenige  Zunahme  in  Betracht,  welche 
jeweilen  durch  Geburtenüberschuß  erfolgen  mochte,  so  reduzirt  sich  die  (Mehr-) 
Einwanderung  von  Juden  für  das  Jahrzehn  1850 — 60  auf  ungefähr  7 — 800, 
für  das  Jahrzehn  1860—70  auf  ungefähr  2400,  für  das  Jahrzehn  1870—80 
dagegen  wird  schon  eine  Mehrauswanderung  von  etwa  300,  oder  doch  aller- 
wenigstens  ein  vollständiger  Stillstand  der  Einwanderung  anzunehmen  sein.  Die 
von  der  vollständigen  Gleichstellung  der  Juden  in  Bezug  auf  die  Niederlassung 
(1866)  befürchteten  Folgen  —  eine  anhaltende  Ueberschwemmung  unseres  Landes 
durch  diese  Bevölkerungsklasse  —  scheint  darum  keineswegs  eingetreten  zu  sein. 
Wenn  man  die  Erscheinung  für  die  Schweiz  im  Ganzen  zusammenfaßt,  so  sieht 
man  auch  hier,  wie  so  oft  im  Leben,  daß  die  der  Entfernung  künstlicher  Schranken 
unmittelbar  folgende  außergewöhnliche  Bewegung  alsbald  von  einem  Stillstande, 
vielleicht  selbst  einem  Eücklaufe  begleitet  wird  und  sodann  erst  der  Zustand 
normaler,  freier  Entwicklung  eintritt.  Nicht  so  erscheinen  die  Verhältnisse  aller- 
dings, wenn  man  dieselben  für  die  einzelnen  Kantone  in  Betracht  zieht,  indem 
hier  die  Zunahme  der  israelitischen  Bevölkerung  vielenort«  als  eine  noch  fort- 
dauernde erscheint  —  es  ist  dies  nach  dem  Angeführten  nur  dadurch  möglich, 
daß  in  andern  Kantonen  gleichzeitig  eine  Abnahme  stattfindet,  so  während  der 
Jahre  1870—80  in  den  Kantonen  Aargau  und  Genf  um  je  300,  in  Bern  um 
fast  100.  Es  vollzieht  sich  somit  in  neuerer  Zeit,  bei  im  großen  Ganzen  gleich- 
bleibender Zahl  der  Juden,  eine  gleichmäßigere,  eine  überallhin  dringende,  netz- 
artige Verbreitung  derselben.  Mit  dem  weitaus  überwiegenden  Berufszweig  dieser 
Bevölkerungsklasse  im  Zusammenhange  st^ht,  daß  ihre  ausbreitende  Ansiedlung 
sich  doch  größt^ntheils  auf  die  Städte  und  großem  Ortschaften  konzentrirt,  so 
z.  B.  von  den  im  Jahre  1880  gezählten  7373  Juden  über  6000  sich  aus- 
schließlich in  den  verschiedenen  Kantons-  und  Bezirkshauptorten  aufhielten. 

*  * 

Wegen  ihres  großen  Einflusses  auf  die  Entwicklung  der  höhern  wissen- 
schaftlichen Anstalten  und  überhaupt  des  wissenschaftlichen  Lebens  in  der  Schweiz 
darf  hier  auch  die  verhältnismäßig  so  starke  Einwanderung  ausländischer  (meist 
deutscher)  Professoren  an  unsere  Universitäten  und  das  Polytechnikum  erwähnt 
werden.  An  der  Universität  von  Zürich  fielen  während  des  ersten  halben  Jahr- 
hunderts ihres  Bestehens  (1833 — 83)  von  164  Professorenwahlen  nicht  weniger 
als  89  auf  Ausländer  und  ungefähr  gleich  scheinen  die  Verhältnisse  der  Universität 


Einwanderung  —      522     —  Eisen 

von  Basel  (ein  vorliegendes  Verzeichniß  der  in  den  50  Jahren  von  1835 — 85 
dort  amtirenden  Professoren  gibt  statt  der  Heimat  den  Geburtsort  derselben  an^ 
hiernach  waren  79  derselben  im  Anslande  und  nur  61  in  der  Schweiz  geboren); 
an  das  Schweiz.  Polytechnikum  wurden  während  der  Jahre  1870 — 84  neben 
20  Schweizern  19  Auslander  als  Professoren  gewählt,  man  wird  also  sagen  können^ 
daß  die  Schweiz  ihre  höheren  Lehrkräfte  wohl  zur  HÜlfte  aus  dem  Auslande 
herbeiziehe. 

Eis  wird  in  den  schweizerischen  Gletschern  und  Bergseen  regelmäßig  aus- 
gebeutet, namentlich  auch  im  E^lönthaler  See  (Glarus)  und  im  Lac  de  Joux  etc.^ 
die  jeden  Winter  gefrieren. 

Der  Bedarf  ist  in  den  letzten  Jahren  enorm  gewachsen.  Die  zirka  400  schwei- 
zerischen Bierbrauereien  allein  sollen  jährlich  ungefähr  1  Million  Zentner  bedürfen 
und  dafür  '/s  Million  Fr.  Fracht  und  Taglohn  entrichten. 

Diesem  großen  Bedarf  entsprechend,  hat  sich  in  neuerer  2^it  auch  die  Fabri- 
kation von  Kunsteis  mittelst  der  Haonl-Pictet'schen  und  Lang' sehen  Eismaschinen 
bedeutend  entwickelt. 

Von  den  Ende  1884  im  Handelsregister  eingetragenen  Firmen  betreiben  7 
den  Handel  mit  Eis,  3  die  Fabrikation  von  künstlichem  Eis  (Genf  1,  Zürich  2)> 
2  die  Gewinnung  von  Gletscher-Eis  (Wallis). 

Eisen;  Eisenindustrie  (s.  auch  „Bergbau*"  und  „Maschinenindustrie''). 
Roheisen  wird  in  der  Schweiz  seit  den  ältesten  Zeiten  gewonnen.  Die  Erzlager 
sind  zahlreich,  namentlich  in  den  Kantonen  Graubünden,  Wallis  und  Bern,  aber 
selten  von  großer  Mächtigkeit,  sehr  oft  an  Stellen,  wo  die  Ausbeutung  und  der 
Transport  fast  unbezwinglichen  Schwierigkeiten  begegnet.  Betreffend  die  Zahl 
der  Fundorte  mit  und  ohne  Ausbeute  verweisen  wir  auf  Seite  193  und  194 
dieses  Werkes. 

Seitdem  das  Holz  als  Brennmaterial  theuer  geworden  und  der  Bezug  von 
Eisen  vom  Anslande  durch  die  Eisenbahnen  erleichtert  ist,  sind  die  meisten 
schweizerischen  Holzkohlenöfen,  wovon  vor  30  Jahren  noch  ca.  zehn  betrieben 
wurden,  ausgelöscht.  Nur  noch  zwei  Hochöfen  im  Berner  Jura  sind  in  kontinuir- 
liebem  Betrieb  und  die  gesammte  Roheis enprodukiion  ist  auf  ungefähr  10,000  t 
(a  1000  kg)  im  Gesammtwerthe  von  etwa  J  Million  Franken  herabgesunken, 
während  die  Einfuhr  auf  das  Neun-  bis  Zehnfache  des  früheren  Quantums  ge- 
stiegen ist  (22,793  t  Roheisen  und  Stahl  im  Jahre  1884  gegen  2595  t  im  Jahre 
1851). 

Nach  einer  Statistik  des  Schweiz,  statistischen  Bureau  war  die  Ausbeutung^ 
von  Eisenerz  in  den  Jahren  1870  und  1881  folgende: 

Enaatbeute 
Mfneu  Finnen  1870  1881 

Tonnen 

Deltberg;  Conrronx  (Bern) Gesellschaft  L.  de  Roll  in  GerUflngen      2,000  12,190 

Lavoirs  de  Siprais  (Bern) J.  B.  Bonrqnard 2,780  865 

Rondez  ( Bern) Soci6t6  des  nsines  de  Vallorbes  et  des 

Rondes  anx  Rondes —  6,000 

Ridre  lee  martins   et  snr  les  Adelles  (Bern)    J.  Lovfat  In  Delsberg 3,7&2  Erschöpft 

Maicherens,   Gros-Sent,    Magnin   et  Doiidre 

(Bern) Jos.  Bonrler  In  Delsberg 21,026     Ersch.  seit  187S 

Esserts  occidentaax  (Bern) Jos.  Ross6  in  Conrronx 3,363  Erschöpft 

Neuhansen  (Schaffhausen) J.  O.  Neher*8  Söhne  in  Lanffen     .    .      2,260       Nicht  ansgeb. 

85,161  19,045 

Von  größerer  Bedeutung  sind  hienach  nur  noch  die  Werke  der  von  RolFschen 
Gesellschaft  in  Grerlafingen,  deren  Erzgewinnung  sich,  zum  Unterschied  von  den 
tthrigen  Unternehmungen,  seit  1871  beträchtlich  ausgedehnt  hat.  Diese  Cresell- 
schaft  verwendet  besondere  Sorgfalt  auf  die  Nebenprodukte  und  zieht  namentlich 


Eisen  —      523     —  Eisen 

bedentende   Yortheile    aus   der   Yerarbeitnng   der   Schlacke   zu   Schlackenwolle, 
Schlackencement,  Schlackensteinen  etc.  (s.  auch  ^Hochofenschlacke**). 

Das  heute  im  Jura  gewonnene  Eisen  gehört  zu  den  besten  existirenden 
Sorten.  Das  zur  Verhüttung  gelangende  Erz  ist  ein  Brauneisenstein,  der  un- 
gefähr 100  m  tief  auf  dem  weißen  Jurakalk  aufsitzt.  Dasselbe  wird  zu  Guß 
verwendet ;  ein  Theil  gelangt  als  Roherz  zum  Export,  und  zwar  fast  ausschließlich 
nach  Frankreich.  Im  Jahre  1884  beschränkte  sich  dieser  Export  auf  932  t;  im 
Jahre  1851  betrug  er  dagegen  5704  t;  am  größten  war  er  im  Jahre  1858,  in 
welchem  er  sich  auf  8224  t  erstreckte.  Bedeutender  als  die  Ausfuhr  ist  zur  Zeit 
noch  die  Einfuhr  von  Eisenerz ;  sie  belief  sich  im  Jahre  1884  auf  3856  t,  fast 
ausschließlich  französisches  Produkt. 

Bemerkenswerth  ist  die  Ausdehnung,  welche  seit  einiger  Zeit  die  Verarbeitung 
von  altem  Eisen  zu  Schmiedeisen  gewinnt;  dieses  Rohmaterial  steht  im  Inland 
reichlich  zur  Verfügung;  außerdem  werden  beträchtliche  Quantitäten  importirt 
(1884 :  2902  t  gegen  eine  Ausfuhr  von  2240  t). 

Für  die  Verarbeitung  von  Roheisen  zu  FaQoneisen  und  fertigen  Gregenständen 
bestehen,  zum  Theil  in  Verbindmig  mit  den  schon  genannten  Hüttenwerken,  drei 
größere  Walz-  und  Hammerwerke  (von  Roll  in  Gerlafingen,  J.  G.  Neher's 
Söhne  in  Lauffen  und  Gebrüder  von  Moos  &  Cie.  in  Luzem),  sowie  eine  Anzahl 
von  Grießereien.  Diese  Werkstätten,  die  in  der  Hauptsache  auf  den  Absatz  im 
Inland  angewiesen  sind,  zeichnen  sich  namentlich  durch  die  Produktion  zweck- 
mäßiger Spezialitäten  für  den  Landesgebrauch  aus,  indem  sie  —  nicht  zu  ihrem 
Nachtheil  —  sich  bemühen,  den  detaillirtesten  Vorschriften  gerecht  zu  werden 
und  so  die  Lücken  auszufüllen,  welche  die  importirten  Massenartikel  nicht  zu 
decken  vermögen,  üebrigens  genießen  schweizerische  Stabeisen,  Bleche,  Röhren, 
Omamentgußwaaren,  sowie  namentlich  auch  Maschinentheile  etc.  selbst  in  den 
Nachbarländern  einen  vortrefflichen  Ruf,  weßhalb  eine  nicht  unbeträchtliche 
Ausfuhr  dahin  stattfindet. 

Im  quantitativen  Vergleich  zur  Einfahr  von  Roheisen  und  Eisenwaaren 
bleibt  immerhin  die  ganze  schweizerische  Produktion  und  Exportation  dieser 
Artikel  höchst  unbedeutend,  denn  einem  jährlichen  Produktionswerihe  von  viel- 
leicht 5  bis  6  Millionen  Franken  an  Erzen,  Roheisen  und  Eisenfabrikaten,  exkl. 
Maschinen,  steht  ein  Importwerth  von  30  bis  40  Millionen  Franken  gegenüber. 

Was  die  Maschinen  anbelangt,  so  verweisen  wir  auf  den  Artikel  „  Maschinen- 
industrie". 

Den  Hauptbedarf  der  schweizerischen  Gießereien,  Walz-  und  Hammerwerke, 
Maschinenwerkstätten  etc.  an  Roheisen  deckt  England,  mit  dem  in  neuerer  Zeit 
Deutschland  in  wachsendem  Maße  konkurrirt.  Auch  Schweden  behält,  Dank  der 
Vorzüglichkeit  seines  Materials,  immer  seinen  bescheidenen  Theil  an  der  Ver- 
proviantirung  der  Schweiz.  Für  Walz-  und  Schmiedeisen,  sowie  für  Stahl  ist 
Deutschland,  speziell  Westphalen,  der  Hauptlieferant.  England,  Schweden,  sowie 
Belgien  sind  auch  hier  im  Mitbewerb ;  Frankreich  und  Oesterreich  dagegen  treten 
wegen  zu  hohen  Preisen  mehr  und  mehr  in  den  Hintergrund. 

Mit  Rücksicht  auf  die  im  Gunzen  unaufhaltsam  abnehmende  Eisenproduktion 
des  Inlandes  und  den  stetig  wachsenden  Bedarf  an  importirtem  Roheisen  ist  auf 
den  1.  Januar  1885  nach  langem  Kampf  zwischen  Produzenten  und  Konsumenten 
der  schweizerische  Einfuhrzoll  für  Roheisen  von  60  auf  10  Rp.  per  100  kg 
herabgesetzt  worden. 

Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  595  Firmen  der  Eisen-  und 
Eisenwaarenbranche  eingetragen. 


!• 


9 


» 


n 


Eisen  —      524     —  Eisen 

Dem   Fabrikgesetz   waren   Ende  1885   folgende   9   EtabliflsemeiitB  mit 
1181  Arbeitern  and  2160  Pferdekräften  unterstellt: 

1)  Eisenwerke  in  Emmenweid  (Luzem)  der  Gebr.  v.  Moos     140  Arb.     370  Pf. 

2)  Eisenwerke  in  Gerlafingen  (Solothum)  der  GeseUschaft 

der  L.  v.  Boll'schen  Eisenwerke 332     ,       430 

3)  Eisenwerke    and   Werkgeschirrfabrik   in   Vallorbes   der 
Soci^t^  des  nsines  de  Vallorbes  et  des  Rondez   ...       72      ^        200 

4)  Eisenwerk   mit  Giefierei   in  Neuhausen   (Schaffhaosen) 
von  J.  G.  Neher's  Söhne 136      ,        800 

5)  Eisenwalz-  and  Hammerwerk  in  Steinen  (Schwyz)  von 
Aag.  Schomo  z.  Eisenhammer 10     ^        140 

6)  Ga&tahl-    and  Weicheisenfabrik   in    Schaffhausen   von 
Georg  Fischer 146      ,  65 

7)  Hochofenbetrieb   and  Gießerei   in  Choindeß   (Bern)  der 

Gesellschaft  der  L.  v.  BolFscben  Eisenwerke       .     .     .     237     ,        100   „ 

8)  Hochofenbetrieb  and  Gießerei  in  Ijes  Bandes  (Bern)  der 

Societe  des  asines  de  Vallorbes  et  des  Eondes   ...        98      «  30   ^ 

9)  Stahlwalzwerk  in  Les  Breneis  von  Aag.  Matthey  fils  .       10     „  25   ^ 

Aasfahr   und    Einfahr   von    Eisen    and   Eisenwaaren  etc.  (nach  den 
amtlichen  üebersichtstabellen  des  Schweiz.  Waarenverkehrs). 

Ausfuhr: 

1884     1883     1873        1863        1853 
q       q        q  q  q 

1.  Eisenerz 9.320  10,330       4,745        50,130        40,33« 

2.  Eisen  (und  Stahl),  roh,  in  Masseln   .     3,155  11,079 

3.  —     —     und  Brucheisen  ....  24,859        18,589      sab  Nr.  5 

4.  —    geschmiedet,  gewalzt,  gezogen 

(gröbere  Dimensionen);  FaQoneisen  .  1,226       633  sab  Nr.  6    subNr.  6    subNr.  7 

5.  —    (und  Stahl),   geschmiedet,   ge- 
walzt, gezogen ;  feinere  Dimensionen  2,413    3,545  sub  Nr.  6    sub  Nr.  6    sab  Nr.  7 

6.  —    geschmiedet,  gewalzt      .     .     .  6,179  5,651      subNr. 7 

7.  —    aller  Art 6,118 

8.  Eisendraht  und  Stahldraht  ....       221       344  478      sub  Nr.  19  sub  Nr.  21 

9.  Eisen-  und  Stahlwaaren,  roh    .     .     .  13,970  13,622  subNr.  10  subNr.  11  subNr.  10 

10.  —  —  — 8,164      sub  Nr.  11      8,256 

11.  —  —  Eisenguß 6,201 

12.  —  —  ganz  grobe,  roh  Yorgearb.  233         81   subNr.  10  subNr.  11  subNr.  10 

13.  —  —  polirt,    bemalt,    gefirnißt, 

sowie  Arbeiten  aus  Stahldraht     .     .       569       742  subNr.  10  subNr.  11  subNr.  10 

14.  Eisengußwaaren,  roh 11,224  11,036  subNr.  15  subNr.  11 

15.  —    aller  Art 13,111 

16.  —    andere  als  rohe 1,597    2,848  sub  Nr.  15 

17.  Eiserne  (schmiedeiserne)  Höhren,  ge- 
nietet, galvanisirt 607       514 

18.  _    —     —     gewalzt,  gezogen  .     .     1,776    2,058 

19.  Eisenblech,   roh,   unter  3  mm  Dicke 

und  aber  60  cm  Breite 477       814  sub  Nr.  20  sub  Nr.  21  sub  Nr.  21 

20.  —    und  Eisenblechwaaren  .    .     .  845      subNr. 21  subNr. 21 

21.  —    und  Eisendraht 2,382             740 

22.  —    verbleit,  verzinnt,  verzinkt,  ver- 
kupfert .         154       172  sub  Nr.  20  sub  Nr.  21  sab  Nr.  21 

23.  —    u.  Weißblech waaren,  roh,  ver- 
zinnt        1,374     1,436  sub  Nr.  24  sub  Nr.  24  sab  Nr.  24 

24.  —     —    aller  Art 845              49               73 

\       3b.      —    —    bemalt,  polirt     ....       150       369  sub  Nr.  24  sub  Nr.  24  sab  Nr.  24 


Eisen  —     525     —  Eisenbahnen 

Einfuhr: 

1894     1883       1873        1863        1853 
q        q  q  q  q 

1.  Eisenerz 38,560    29,287     s.  Erze 

2.  Eisen  (und  Stahl),  roh,  in  Masseln  227,930  239,594 

3.  —    —    und  Brucheisen      .    .  222,834        84,943        43,308 

4.  —    geschmiedet,    gewalzt,   ge- 
zogen (grob.  Dimens.) ;  Fai^oneisen  151,301  138,260       40,358         9,301  4,572 

5./7.    —    (und  Stahl),  geschmiedet, 

gewalzt;  gezogen,  feinere  Dimens.  123,796  117,853     144,755        92,837        33,999 
8.  Eisendraht  und  Stahldraht      .    .      6,253      5,879       12,438   mb  Nr.  22  23  snb  Nr.  22/23 
9./11.  Eisen-  und  Stahlwaaren,  roh  .    34,923    35,306       37,463        20,795        12,396 

12.  —    —    ganz  grobe,  roh  vor- 
gearbeitete     7,303      8,296  »b  Nr.  9/11    8ibNr.9  11    sab  Nr.  9/11 

13.  —    —    polirt,  bemalt,  gefirnißt, 

sowie  Arbeiten  aus  Stahldraht    .      2,125      1,900         3,222  3,434  2,224 

14.  Eisengußwaaren,  roh      ....    29,780    29,660  sub  Nr.  15   sub  Nr.  15   sub  Nr.  15 

15.  —    aller  Art 62,195        25,134        14,142 

16.  —    andere  als  rohe    ....      6,025      4,335  sub  Nr.  15   sub  Nr.  15   sub  Nr.  15 

17.  Eiserne  (schmiedeiseme)  Röhren, 

genietet,  galvanisirt 5,677      2,547 

18.  —    —    gezogene,  gewalzte     .    31,432    22,917         7,780 

19.  Eisenblech,  roh,  unter  3  mm  Dicke 

und  über  60  cm  Breite  ....  23,246     19,649       23,696        24,815  6,070 

22./23.    —    verbleit,    verzinnt,    ver- 
zinkt, verkupfert 40,715    28,866       17,177      s.  f.  Zeile  s.  f.  Zeile 

—    Weißblech  u.  Eisendraht                                                     9,646  6,414 

24.  Eisenblech- und  Weißblech  waaren, 

roh,  verzinnt 2,629      2,667            854          1,241  733 

26.      —    —    bemalt,  poürt    .    .    .  2,280      1,857         1,168          1,283  596 

Veredlung  8V  erkehr. 

Eisenwaaren  eur  Reparatur:  Einfuhr  1884:  32  q,  Ausfohr:  81  q. 
Eisengußwaaren,  rohe,  zum  Bronziren,  Emailliren,  Vergolden,  Versilbern : 
Einfuhr  1884:  2  q,  Ausfuhr:  28  q. 

Eisenbahnen.  (Mitgetheilt  von  Herrn  Heß,  Statistiker  des  eidg.  Eisenbahn- 
departementes.)  In  Nachstehendem  kommen  die  Eisenbahnen  nur  insoweit  in  Be- 
tracht, als  dieselben  dem  öffentlichen  Verkehr  eröffnet  sind.  Auch  kann  sich  die 
Darstellung  hier  größtentheils  nur  auf  die  Gresammtheit  der  Schweiz.  Bahnen  mit 
Lokomotivbetrieb  erstrecken.  Die  Mittheilungen  über  einzelne  Bahnunternehmungen 
sind  unter  den  Namen  der  betreffenden  Bahnen  enthalten,  üeber  „Drahtseilbahnen*, 
«Tramways**  und  „Ausländische  Bahnen**  in  der  Schweiz  (d.  b.  in  der  Schweiz 
gelegene  Bahnstrecken,  welche  ausländischen  Bahnunternehmungen  angehören)  finden 
sich  Angaben  unter  den  genannten  Schlagwörtern. 

Entwicklung  des  Bahnnetzes.  Die  erste  Eisenbahn  mit  Lokomotiv- 
betrieb,  welche  zu  Stande  kam,  ist  die  am  27.  September  1825  eröffnete  Strecke 
von  Stockton  nach  Darlington  in  England.  Nachdem  in  der  Folge  der  Eisenbahn- 
bau in  das  Arbeitsprogramm  der  meisten  Kulturvölker  aufgenommen  worden  war 
und  namentlich  in  England,  Frankreich,  Belgien,  Deutschland,  Oesterreich  u.  s.  w. 
bereits  rasche  Fortschritte  gemacht  hatte,  wurde  am  15.  Juni  1844  die  erste 
Eisenbahn  in  der  Schweiz,  nämlich  das  Schlußsttlck  der  Linie  Straßburg- 
Mtthlhausen-Basel,  die  1860  m  lange  Strecke  von  der  Schweiz.  Q-renze  bei  8L  Ludwig 
bis  eur  8t.  Johann- Vorstadt  in  Basel  eröffnet.  Diese  Strecke  gehörte  damals  der 
französischen  Straßburg-Basler- Eisenbahngesellschaft  und  bildete  somit  noch  nicht 
einen  Bestandtheil  des  eigentlichen  Schweiz.  Bahnnetzes.  Die  erste  einer  schwei- 
zerischen  Unternehmung   angehörende   Bahnstrecke   in    der    Schweiz,    die   Linie 


Eisenbahnen  —      526     —  Eisenbahnen 

Zürich-Baden  (Nordbahn),  wurde  am  9.  Aagnst  1847  eröffiiet  mit  einer  Betriebe- 
länge von  23,120  m.  Hierauf  folgten  zanachst  in  der  ErOfEhong  die  Strecken 
Basel'Liesial  (Centralbahn)  und  Leopoldshöhe-Basd  (badische  Staatsbahn).  üeber 
den  Bestand  des  Schweiz.  Eisenbahnnetxes  am  EInde  eines  jeden  Jahres  seit  &- 
öffnnng  der  ersten  Strecke  im  Jahre  1844  bb  Ende  1883  gibt  fblgwide  Feber- 
sieht  Anskanft. 

Baaliche       Betri«!»-  Baaliche       Betri«!»-  Bauliche     Betrieb«- 

Jahr  lÄBge  länge  Jahr  Länge  länge  Jahr  Länge  länge 

km  km  km  km  km 


18U  2  2  1861  1083  1088  1873  1484  1500 

1846  2  2  1862  1160  1167  1874  1627  1643 

1847  26  25  1863  1189  1196  1875  1992  2018 

1853  26  25  1864  1308  1317  1876  2307  2340 

1854  39  39  1865  1328  1336  1877  2489  2530 

1855  211  209  1867  1328  1336  1878  2521  2561 

1856  340  337  1868  1360  1370  1879  2537  2577 

1857  519  516  1869  1375  1385  1880  2536  2575 

1858  705  701  1870  1427  1441  1881  2574  2618 

1859  941  941  1871  1451  1465  1882  2775  2821 

1860  1053  1057  1872  1471  i486  1883  2828  2874 

Die  genaue  Bahnlänge  war  Ende  1883,  nach  Kategorien  ausgeschieden: 

Baaliche  Länge     Betriebelänge 
m  m 

1.  Normalbahnen  mit  Lokomotivbetrieb 2^661,912  2^702,128 

2.  Spezialbahnen      ,                   ^                   81,790  82,641 

3.  Drahtseübahnen 3,386  2,714 

4.  Tramways 22,504  22,435 

5.  Bahnstrecken  ausl.  Bahnuntemehmungen  in  d.  Schweiz  57,530  63,487 

Zusammen    2827,122    2873,405 

Im  Jahre  1884  wurden  eröifnet  8107  m  baulicher  Länge  und  7873  m 
Betriebslänge,  so  daß  Ende  1884  die  bauliche  Länge  aller  Eisenbahnen  in  der 
Schweiz  2836  km,  die  Betriebslänge  aber  2882  km  mit  Inbegriff  der  Drahtseil- 
bahnen und  Tramways  oder  2807,  bezw.  2857  km  ohne  Drahtseilbahnen  und 
Tramways  betrug.  In  obigen  Längen  sind  die  schweizerischen  Bahnuntemehmungen 
angehörenden  Bahnstrecken  im  Ausland  gar  nicht,  die  mitbenutzten  Bahnstrecken 
in  der  Schweiz  nur  einlach  gerechnet.  In  den  nachfolgenden  Darstellungen  werden 
die  Bahnstrecken  im  Ausland  mitgerechnet  und  die  mitbenutzten  Strecken  fUr  jede 
Unternehmung  ganz  gezählt.  Die  ausländischen  Bahnuntemehmungen  dagegen 
werden  ganz  außer  Betracht  gelassen.  Das  schweizerische  Bahnnetz,  auf  welches 
sich  die  folgenden  Angaben  beziehen,  hatte  Ende  1883  folgenden  Bestand: 

rntemebiuaugen 

Xormaibahneti : 
1  a.  Centralbahn 

b.  Ba.<ler  Verbindungsbahn 

c.  Aargauitiche  Siidbahn 

d.  Wohlen-Bremgarten    . 

2.  Emmenthalbahn  . 

3.  Grotthardbahn 
4  a.  Jura-Bern- Luzern- Bahn 

6.  Bem-Luzem-Bahn 


Aniahl 
der  Kon- 
zessionen 

Baaliche  Länge 

d.  eigenen  Bahn 

m 

BetrielM 
lüge 
km 

12 

326,51>4 

323 

1 

3,754 

5 

3 

57,471 

58 

1 

6,G20 

8 

4 

41,241 

46 

6 

240,444 

266 

10 

243,y25 

350 

3 

83,959 

— 

Eisenbahnen  —      527      —  Eisenhahnen 

c.  Bödelibahn 1  8,453  9 

5  a.  Nordostbahu 27  497,387  541 

b.  Zürich-Zug-Luzern      ....  3  60,474  67 

c.  Bötzbergbahn 2  48,086  58 

d.  Eiffretikon-Hinweil      ....  1  22,157  23 

e.  Sulgen-Goßau 2  22,670  — 

6.  Seethalbahn 2  42,141  43 

7  a.  Suisse  Ocddentale-Simplon  .     .  15  576,720  599 

b,  Bttlle-Eomont 1  17,083  19 

8.  Tößthalbahn 2  39,126  40 

9.  Travers-St.  Sulpice 1  9,890  11 

10  a.  Vereinigte  Schweizerbahnen      .  10  268,781  278 

b.  Toggenbnrgerbahn      ....  2  25,217  25 

c.  Wald-ßüti 1  6,108  7 

d.  ßappersweil-Pfäfakon      ...  1  3,510  4 

11.  Wädensweil-Einsiedeln  ....         2  16,413  17 

Spezialbahnen : 

12.  Appenzellerbahn 1  14,669  15 

13.  Arth-Rigi-Bahn 1  13,460  12 

14.  Lansanne-Eohallens 1  14,366  15 

15.  Eigibahn 1  5,155  7 

16.  ßigi-Scheidegg-Bahn      ....  2  6,747  7 

17.  Eorschach-Heiden 1  5,726  7 

18.  Uetlibergbahn 1  9,136  9 

19.  Waldenburgerbahn 1  12,531  14 

122      2'750,014         2883 
Zosammen  32  Unternehmungen  oder  19  Betriebsgrappen. 

Banlicbe  Verhältnisse.  Die  baulichen  Verhältnisse  der  Schweiz.  Eisen- 
bahnen mit  Lohomotivbetrieb  waren  nach  dem  Bestand  auf  Ende  1883  folgende: 
Bauliche  Länge  mit  einem  Hauptgeleise  2^308,207  m  (83,93  ^/o),  mit  ewei  Haupt- 
geleisen 441,807  m  (16,07  ^/o),  zusammen  2'750,014  m;  Betriebsläuge  mit  einem 
Hauptgeleise  2596  km  (90,05  7o),  mit  ewei  Hauptgeleisen  287  km  (9,95  7o), 
zusammen  2883  km.  Von  der  baulichen  Länge  liegen  in  offener  Bahn  2'513,613m 
(91,4  7o),  in  Stationen  236,401  m  (8,6  7o).  Der  Unterbau  ist  ausgeführt  für 
ein  Hauptgeleise  auf  eine  Länge  von  1' 720,368  m  (62,56  7o)i  ^"^  zwei  Haupt- 
geleise auf  1 '029,646  m  (37,44  7o).  Von  der  baulichen  Länge  liegen  auf  Dämmen 
1^734,893  m,  in  Einschnitten  853,019  m.  Außerdem  liegen  auf  den  Linien 
Lenzburg- Emmenbrücke,  Lausanne-Echallens  und  Liestal- Waidenburg  die  Bahn- 
geleise auf  einer  Länge  von  zusammen  54,437  m  auf  öffentlichen  Straßen.  Weg- 
kreuzungen kommen  vor:  im  Niveau  der  Bahn  5991,  unter  der  Bahn  934,  über 
der  Bahn  342,  zusanmien  im  Ganzen  7267  oder  1  auf  379  m  Bahnlänge.  Tunnel 
kommen  vor  im  Granzen  188,  wovon  21  über  1000  m  Länge.  Die  Gesammtlänge 
der  Tunnel  beträgt  80,865  m  (2,95  7o  der  ganzen  Bahnlänge),  wovon  36,823  m 
für  zwei  Geleise.  Der  größte  Tunnel  ist  der  Gotthardtunnel  mit  14,984,2  m 
Länge  (zweispurig).  Von  dem  Bahnkörper  liegen  26,800  m  auf  Brücken  über 
2  m  oder  offenen  Durchlässen  bis  2  m  Weite  (0,97  ^/o  der  Gesammtlänge).  An 
Objekten  zählt  man:  5573  gedeckte  Durchlässe  bis  2  m  Weite,  1264  offene 
Durchlässe  bis  2  m  Weite,  1581  Brücken  von  über  2— 10  m,  213  von  über 
10 — 30  m  und  172  von  über  30  m  Weite  zwischen  den  Widerlagern.  Die  größte 


Eisenbahnen  —      528      —  Eisenbahnen 

Eisenbahnbrücke  in  der  Schweiz  ist  diejenige  bei  Freiburg  mit  einer  Länge  von 
333,8  m.  Auf  den  2'750,014  m  Bahnlänge  liegen  3'796,532  m  Geleise  oder 
1379  m  Gk^leise  auf  1000  m  Bahnkörper.  Auf  dem  ganzen  hier  behandelten 
Bahnnetz  bestehen  65278 

Stationen  ('/s  Station  [Schaff hausen]  gehört  zur  badischen  Staatsbahn), 
von  denen  554  mit  Aasweichgeleisen  versehen  und  daher  zu  Zngskreozongen 
verwendbar  sind.  Die  mittlere  Entfernung  von  einer  Station  zur  andern  beträgt 
4035  m.  In  der  ganzen  Schweig  bestanden  Ende  1883  673  Eisenbahnstationen 
(exclusive  Haltstellen  der  Tramways),  wovon  9  auf  Drahtseilbahnen  entfallen  und 
12Vs  ausländischen  Unternehmungen  angehören.  Von  den  oben  angeführten  652 7« 
Stationen  liegt  eine  im  Ausland  (Rielasingen).  Yon  den  6527«  bezw.  653  Stationen 
sind  623  mit  Telegraphenapparaten  versehen.  Die  zugehörige  Länge  der 

Bahntelegraphenlinien  beträgt  2'772,490  m.  Die  G-esammtlänge  der 
Bahntelephonlinien  ist  28,231  m  mit  27  Sprechstationen.  Von  der 

Betriebslänge  liegen  727,429  m  (25,36  7o)  ^  ^^  Horizontalen, 
2141,454  m  (74,64  7o)  in  Steigungen  oder  Gefällen,  1^827,022  m  (63,68  7o) 
in  der  Geraden  und  1*041,861  m  (36,32  7o)  in  Kurven.  Mittlere  Steigung  der 
ganzen  Bahn  8,04  ^oo ;  die  Maximalsteigung  der  einzelnen  Bahnen  variirt  zwischen 
6,07  %o  (Bödelibahn)  und  250  ^juo  (Rigibahn).  Der  mittlere  Krümmungsradius 
für  die  ganze  Bahn  ist  1317  m  und  der  Minimalradius  60  m  (Waldenburgerbahn) 
bis  345  m  (Bötzbergbahn). 

Betriebspersonal.  Im  Durchschnitt  des  Jahres  1883  war  der  Personal- 
bestand der  Schweiz.  Eisenbahnen  mit  Lokomotivbetrieb  folgender:  Allgemeine 
Verwaltung  769,  Unterhalt  und  Auüsicht  der  Bahn  4901,  Expeditions-  und  Zugs- 
dienst 6252,  Fahrdienst  und  Werkstätten  3364,  im  Ganzen  15,286  Personen 
oder  5,3  per  Bahnkilometer. 

Rollmaterial.  Ende  1883  war  an  brauchbarem  Material  vorhanden: 
615  Lokomotiven  von  durchschnittlich  281  Pferdekräften,  28,3 1  mittleres  Adhäsions- 
gewicht, 33,3  t  Leergewicht  (inkl.  Tender)  und  40,4  t  mittleres  Dienstgewicht 
(inkl.  Wasser  und  Kohlen  etc.);  1786  Personenwagen  mit  6428  Sitzplätzen 
L  Klasse,  24,837  U.  Klasse  und  48,138  m.  Klasse  oder  79,403  Plätze  im 
Granzen  und  17,71  per  Wagenachse;  8972  Güterwagen  mit  einer  totalen  Trag- 
kraft von  92,463  t  oder  5,13  t  per  Wagenachse. 


£isenbaliQ6ii 


—      529     — 


ELsenbalineu 


t^  1*?  ®^  iO  »ß 

CD   n.  *«t^  «sq  x<s^ 

CD   000<$OdQO®l^ 
—   ^  <N  O        t-«  ^  00 


§ 


S 


QO  O  O 
99  ^  ^ 


•>     lO      e     9»     M 

«•    «    o    o    <« 

«k        •«        «^    •»        « 

»■H  iO  »H  O  »^ 


S 


CO 


M 


n.  *^t^  IS4  lA  CD  D^ 


CD  94&QifiOtO®l'^ 


OD      <0      9* 
~       ••       •• 

CiQO  «^ 


■O      0»      ^ 

o     «     — 


9« 

«e 


X  iß  ^^  O  '-* 


S 


X  09  QQX 
^  t^  <^  X«9 

-  "  "TS  55  *-  <©  '" 

^  »o  CO  X  ;o  O 
^«^  X      :o  — 

55 


X  ^  CO  iß  ^ 
iß  Oi  O  t>"  CQ 

"      iß     t«N.     PO     t«* 

X  t-«  0®9 


M     ^    «o 

M      t-i      S 

S  -^  s 


S«    «    ^    -^ 
I«    0«    ce    «* 

•h        1^        «^        •»        m> 

CO  ȧ-^  O--^ 


?0  CJ  ^  "-• 
CO  !>•  iß  -H 

**  *^  '-»•H  Oi  OÄ«i 

X  -^  ©1  e«  o>  ^  -»a« 

gcO 
Q 
iß        ^ 

CO  X  ©i  --H 

SCO  t^  ©<l 
t^  COX 

3f        r-        -J  *  ^  •>  •. 

5^  't,  *^«i  *-*  CO  Iß 
05  «*  »H  t-«  X  iß  W 

C<«  «H  9)  «H 

X        Iß 
o>       ■«*« 

-*        CO 


X-H  iß 
•>    »    ».««COcOä^ 

•  .  *,.  »vt^  CO  Iß  «^ 
OÄ  w  -^  Ci  t^  t-*  *-< 

^»-*  ^H  05  ^^ 

^  #■ 

l>- 

iß 


9«      M 

lO      M 


99 


X  ?0  t^  t^ 
t^-X-^X 
CO  «9  00^ 


"^  o>  ^^ 
CO^  «9 


*  "^  -,.  *«  "♦«  'V  •»-  *»X  •"*  --^  Iß 


CO  Iß  -^  C  "^ 


QQ  Q^   ,-4   ,-4   t»   b«  ^H 


«9  CO 

PO   CC         QT 


S  S   WS 
00  PO  .S 

c 
8  S  'S 

CO 


*  ja 


CO 

kl 


I 


99 


ȧ 


t- 


Iß 


99  99  ißX  CO 
iß  «9  CO  ^  X 

r*    "..  '«►PQ  ^  Iß  ««*•  CO 

^    2^iß99Xl^3iP0 

••  -H  aq  »ß       o       PO 


9* 

OD 


PO 

iß 


CO  X  o 

00  ^^ 


Iß  ^  CO  ca 

0i  »H  CO  «^ 
-    2    «    »-    £    2    ^    2®!®!®!"^ 

"L  "*  1  »V  »v  5^  --  *  iß  a>  Iß  i^ 

C0lß^O^X®'«9C0C0c*O 

CO  »^  OÄ  ^H 


9 

39 

•4^ 

:aS 

■«i» 

00  Iß  -^  —  O 
9)91  CO  99  99 

•  prf 

CD 

*«  '«►CO  O  Iß  !>•  Iß 

9«      «1      M 

3 

9 

«9  Iß  -^  X  Iß  O  X 
^H  99  CO         t--»  ^-«  O 

53«)  — 

ö 

00  —  99 

®9                      'iß 

** 

99 

00 

u 

9 

Q  iß  iß  ^-^  !>. 

M 

■^ 

M    «  lö  '"•  »^  iß  O 

<B      »4      OD 

1^ 

r^ 

•V  tOO  CO  99  99  1-* 

M            •«            VI 

9 

OD 

39  CO  99  X  ■*  00  — • 
•^«900         0<^  99 

o&x-^a« 

99  —  99 

> 

CO         —         iß 

5 


99 


X  00  iß  Q 
^  —  CO^ 


g  g   ®   S  2  &  «   2^^-^-^« 

»«  ®-  -t  *►  •**  e    -1  «=i.*H  Iß  CO  -^ 

lßiß^O'-'XS9C0^^t-  —  O 

00  ^^  iß  ^1 

•^        99 


U 
S    «.'S 

c»S    o 

C039     5 

-g 

c 


TS 

SS    c 


M    o    s    t«    ^ 

«    ae    n    OD    «^ 

a,        ►        •>  ^_^        " 

CO  •*  —  O  — 


Iß 

CO 

«  -  «  ®1 

Od9^S9  X 
09 


X  CO  Oi 

!>•  Ci  ^1 

'■9'  "'^^  '■^^ 
^      ««      •* 

CO  iß  ;5S 
Oi  X  O 

^-4  CO  «^ 


CO 
99 


9^ 


Iß 


•tS3 

3  ^- 
c 


C^J 


<o 


tS  K-j 


M 

Qu 

3 


.2 
'S 

=  ca 

rt   SS 


O) 


CA 

c 


TS 

o 


Vi 

'O 


s-    a> 


C!      '*'    03 


•"^  .»^  .^ 


a> 


0) 
Ol 


73  j?  ß  «     «3 

qCiT;  .-4    M4    .^ 


Ol 


O) 


a>  c 


C 

ä  =ö  p 

c  3  "cö 

M   cd  O 


(-1 


o 

u 

<«M 

C 

o 


c 

J3 


.2£§ 


C3    O 


c 
c 

cd 

u 


o 

t3 


a 

c 

cd 

O 


.i..- 


f^    ^^  ^fm 

»mm      ^ 


X 


^  "^  % 

PCB 

— •  öo  E 

SPPm 


99 

•  C 

.    N 

a 

§5  .  « 

a    ►^  pu 

J-    0)    G>    N 

O  rt  c 
tcöpQ  0 
P«         N      • 

^  0,Ö     • 

3  a 


0? 

o 

CD 

(-1 

^    TS 

'O  ^ 

'CJ  ^ 
cd    ■^ 

ä  IS 
■4 


M 

C 
03 

a 

O 


i3 

a 


u 

9 

9 

P 


O    ^ 

Eh  t- 

CD 
••     9 

'S  s 
5  S 


c 

SO 


O 

2  Od 

Sä 
1  - 

1  s. 


P 
d) 

'S 

p 

03 


9 

U 

Cd 

9 

U 
9 


00 

^   C<5 
P   *^. 


^"P^ 


-^^    Ä 


«   ^ 


3 

a 

OD  P 

%  s 


p 

■ri 

«M      P 

0> 

§   § 

■SÄ 

13 

u 
00 

»ö  ^ 

P    iH 

P 

• 

^  J< 

pC    P 


9    l> 
N 

P 

o 

00  ^•' 


CC 
00 
00 


od 


J4 
o 
:od 

Ph 


Ph 


^ 


^^ 

P  CO 

S  O 

.2  S 

«  'S 

•^4  Cd 

^  CQ 

^  Pu 
P 

S  00 

a  TH 


^  00 

kl    uß 

<t)   CD 

OO    c 
1^  cd 

5ü; 


P 

o 

p 
cd 

p 
< 


^  a.2 


P 
0> 

P 
P 


M 

P 

^a 

^  o 

o.S 

oi  .2 

00    ^ 

s  i 

cücb 


p 

Ip 
o 

s 

o;> 

P 


•p-Si 
"-  p 

03   ^ 

P      ß 

S3    > 

9    rP 


Fnrrer»  Volk«wirthH«"]»!ift«-Tifxlkon  der  Schweiz. 


^^t 


KiMoriimhiifri 


—     530     — 


Eisienhahnen 


—  rc  o  ■/. 
•hD  r-  r-  -si 

^  m  ^  ^       ^^ 


X lO  cfc  •* 

»        ♦        •        • 


-n  -*•  2  -n  X  X  '^ 
I-  X  -71 1^  f-  *«  X 
-»i  ?5  'w  -w  lÄ  t-  c  2 

^       »       ^       #       ^       # 

Ti  o  2  2  »'^  5 


•i  X  i.t 

»^    -^^    ^^ 


'>«?C 


— -^ 


9* 


"51  C  !>•  •♦ 
«-  ?5  »S  'S« 


!>■  tc  :c  o 

•»    ^    *^   »■_  _ 

"'9'  *-•  "•j4  »  » 


r 


i 


■ab 


i 


r^  öi  r>  iC  X 

Ä  **  ■*  s  s 

•  ♦  *  _  * 
i'-  'Ä  it  ^. 

I ,  I  ^  t  ^  ^  1^ 


0 

O 


I.C  "^  iO  -*  1^  5>  c 
'W  ■*  —  -»•  t-  3>  S 


Ä        -*  X  rc  gj  <^  t^  r:  ^* 

O  3>  'Ä  5  «  Ä      **• 


§•  "^  "^  Z»    •  •*.       K 

2  '^  [5  "^  - 

n  i,  S  «  ff  •:        c 


<—  X  5i  "M  -»•  li 


X""^  ^V  ^x  «  •   ^^  ^•J'  ^•*' 

X  5i  -^  '7»  "^  !5i  'W 
3i-  ->!  X  Ä  ^  *-  '>!    • 


1^  -^  t^  l^  H 

^Ib  ■'*   ^im  "^   ^ 

«-■^  5  r^  ^1  a 
Si  r^  21  —  ;: 

X  if3  »s  ?c  :: 


55 


?C  -N 


X 


?2  r^  X  '^  C  ■* 

^  ^ !-  ?  5  i^ 

W  tf    «^    1.»    &«,•    ^^    «^« 


Ä  Ti  i-i  p  Ä  ^  —  .-j        Q  5  ^-  if »-  ^        «^ 

t^  -<  r^  ^  1.0  -X  •  '^  »^  'W  O  »O  X  C 


^  1-^  -i,  ^  ^  - 


it:  X  tß  r-  <Ti  5«  ,^'     ^'^ 


-*  X  X  ö:  :c  ^ 

cc  t?  ■*  Oi  "^  55  lÄ 

O:  3i  Ti  3>  — «  »« •?'  5 
^  X  I-  1-*  X  I-  'W  o^ 
i!^  X  <*!  C  ^  3>  '^  ift 

i-  rs  i-  ^  'x  ■*»• 

r  >  •  »         *  '' 

•H  I-  X  et  ro  -^ 
CO  fo  1-  *-  iS  o>  22 

^■^CXXO'^^S 

r  v^  *^  s  ^  2  22  *s 

^^  l'*  X  O  CO  ^ 


«^'     ^v^    «   •(  ^« 


^ 


t^  CO  »C  *0  -X  CO 

0>  ^  CO  Q  CO  w 
^  lO  c:  55  iJt  X 

**        •         •»  ^ 

•  X  iT  '^1       :s 

•TN  CO 

lO  i.O  X  X  'X  !T1 

«O  «Ä  'M  X  l^  OS 

X  »^l  ^  CO  C:  ^ 

»*        ^        •*        ««         «k         ^ 

«c  ;o  -^  i>«.  -^  -x 
l^  CO  lÄ  c?  et  X 
1^  1^  ■*»•  ifO  O  5S 

*         •*         *         ^         » 

I  i':  -«*  CO  ^  CO 

■   <5^  CO 


Öl-* 

-*   =   l'-»  =5 

•<a«Ä  X  -^ 

'S!-* 

h*^  C  c: 

9* 

?3 

t:3  C 

«  f*  X  X 

■* 

^       ^ 

-^».0 

***  »^  VM  ■** 

'N 

i^-* 

i5  —  t^  -^ 

CO  -^J« 

ii*  r:  -^  1^ 

^'^3C 

^""^^""Ti. 

s 

sg 

'^«    ^^   «^«   ^P 

XĻ5  3 
'N  ;5  X  X 

*l 

C  X 

•■        •■ 

lOCO 

•^  i^        Ci 

»w 

CO 

•^m  *iM 

C  *-  CO  w 

X  Ci 

SS  SS 

5s  »rs 

o 

a:  X 

t;:ss§ 

•1 

CO 


X  'X 

53 


X  "W 
®1  CO 

<?1 


CO  1^ 


■CO 


*»  3i  :r  ^S«! 


BS       ^  X  aÄ  ^      3      * 
r^cf^        rr<i  '99  fn>  "V.      ^ 


CO  3i  CS  X 

CO  w  ^  c? 

ifj  CO     I    CO 


1) 
1> 


55 «oS  2  $  ^ 

^  ^  1-  X  o  >o  *       s 

•     •     »     t 
CO  CS  "^^  1"^ 
Tl  Tl        tO 

Q  ^?  5s  '^i  4 

^COCO«-«*C£  t 

•^   —<  X  CO  Tl 

jÄ  ?i  ■•* :« 


4J  Im 

N 

c 

(3 


r      r     r      r  r" 


7; 


c 


0, 


4> 


4;    Äj 


5.2^    Ctg    C    C-^ 
k.       »"    t    ^    e 


—  X  lO  »o  'N  "-^  2J 
w  O  CO  1^  »^  ig  S 

O  -T^  c6  -*  1^  x^o   s 

p  ;c  lO  1^  1^  -^  CO  00 
»0  o  ;o  5?  "^  »o  '^  lO 

X  1^  CO  i  -^  <N 

*-  t^  05  O  "^  CO 

-^        CO 

-N  c  T'i  rN  CS  "^  r: 

<-^^^^xasco 

X  t^  ^  ^  t»  X  CO    $ 

•n  -.♦•  X  X  2J  '^  -*  CS 

CO  CO  ?i  «c  c-  JS  — '  lO 
CS  CS  ?o  5  —  «ß 
»    •    •    •■    •-•■. 
-«  t>«.  CS  "^  "^  ••^ 


r  _  - 


CS  CS  p  -Ti  —  CO 

•H  c  »^  ^  •>C'  *:? 

^  CS  X  X  lO  'T« 

^  •  •■  •■  •■ 

(3^  ro 

O  «o  i^  — •  i>«.  — 

Ci  '^  X  CS  CO  CO 
^^  *-•  *^  Cv  w»  •  • 

O  O  CS  l^  X  iC 
CS  -N  -M  ji  X  5« 
r*  ;0  'X  -^  I  >-  CO 

CO  «^  CO         CO 
^  CO 


7, 

33 


^•i    7 


5»:  5i-=   H  "5  -E  "E 
s  w  V  t:  ji  '^  ^^ 

^  J=    ^    /    C    S    = 


^ 


-s  "  ^  ■•- 

1.^  y  _  "3 
2 :2  i  s 


s 


tu 

c 

3 


3 


V 


c 


.5    •  ^ 


» -c  -^  ü  =  S  " 
»  15  —  X-  c;  -  ^ 


u^ 

•;-: 


^^c 


•  \        *m       m^       m^       ^m       _a  ^^    ^  ^^    ^^^  ^m       •■        ^       ••       J•^  Cr 

""       ^       ~       ~        —  ^^        lÜ       S     •"        i»    "^       "•       .*^        «»  g* 


^  Jl 


W^^      F      %      ^ 


j:  Ä  >  -c  <  < 


i>   o 


3 

i,     T. 


ä  =  = 

•-  SC  C5 

x  i  c 

*-  c  -». 

^  *  -I. 


«2*  iC? 

Sco 
X  S 

CO  X 


AC  CS 

-«*  X 


m^k     -^    .^     .^ 
^^     Il>*     I-i.»     A.  V 

X  O  :C  ^ 
®i;ccrco 

lÄ  CO  t'»  iC 

—  ;o  1^  -5« 

I    CO 


•^    o 


^  'S«!  C  — 
—  ■"*  'S«!  CO 

t-*  '^  1^ »;? 

#        »1       »       •» 

1^  CO  c:  »10 
•X  t^  —  ^ 

^i^    .^   -^  ^^ 

#»       ^       »■       » 

CO  CO  ^  JO 


R     «     »     r 


1^ 


•   C 

3 


Um 


c 


c 

B 
3 


•  --        •. 


;i 


o 


c    • 

."2  ;2   »- 


5! 


T.  .3 


C 


3» 


C 
3 


äSi:  !«=^ 


3 


$ 

^ 


3       ^ 


9 


o; 


=  N: 


ic  - 


9!t     ^ 

3  ^ 


3  o       J2  Sc 
j^  >  o  k.  sT 


-iÄ3    —    C  ©.3-*        •—    Ä.C 


X :::  =2  s;  <  r- 


Eisenbahnen  _      531      _  Eiwnhahnen 

jährliche  BetriebBärgebnisse  im  Durchschnitt  der  Jahre  1877-W3. 


1 

i* 

i 

5 

■g 

P 

t 

"1 

S 
i: 

s 

B*. 

trlgbi- 

e'abtn 

ichuu 

.,., 

» 

- 

F. 

F. 

.r. 

1877-83 

310,. 

ä43.<J8!£ 

177,999 

36,239 

16,786 

19,453 

4,« 

6.  Brtsl. Verbindungsbahn 

^,n 

54,341 

147,483 

47,534 

28,957 

18,577 

4," 

c.  Aiirjfauisclie   Sildbahn 

;i7... 

(iü,721 

84.771 

10,ä67|  9,6äl 

646 

(J.« 

d.  Wohle  n-Bremgarten   . 

8,0 

äe.««»,     3.498 

3I.493:  5,338 

-2,836 

-1,^1 

ä.  Emmenl  hillbahn      .    . 

:id,> 

(>9,931    ä5.3f.3 

9.069!  6,042]    3,(J27 

±11 

S.  Golthardbahü     .     .     . 

lli,d 

]ra,73Ä  IM.ifl* 

27,609'13,377    14,325 

1,«. 

ia.  Bernische  JurabahueD 

378,1 

if;a,sti3 110.314 

32.188  13,5621    8,626 

3,7. 

b.  Berni^'he  Htaatsbahn . 

1877 

l!l,o 

930,196  145.565 

38.796  18,354 

10,442 

4.*- 

c.  Bern-Luz«rn-Bahn .     . 

1S77-81 

95,0 

lll,!t33|  38,389 

11,485!  10.823 

602 

0,-. 

rf.  BCdeÜbBiiii    .     ,     .     . 

lS77-a3 

>t,0 

!I6.878|  11,6^ 

30,261  11,216 

9,046 

3,.. 

5.  Xationalhahu       .     .     . 

1877-80 

13(1,0 

Gh,iU   37,193 

6,28.5'  0.841 

—  556 

-0,«. 

(Ja.  Xordostbahn .     ,     .     . 

1877-83 

mi.< 

ä36,l«7|l57,451 

39,952!  14,340 

15,613 

4,70 

b.Zflrii-h-Zinr-Luwrn      . 

M,. 

S7[t.lM  8C.131 

94,483:13,740 

1(1,7*3 

6,or> 

f.  BöUbergbahn     .     ,     . 

rvs.» 

]84,a37 '305.739 

35,66321,371'  14,393 

3,., 

d.  EfTretikon-Hinweil .     . 

33,« 

74,a40|  21,438 

6,7801  6.565        315 

0,1. 

7.  Seethalbahn   .     .    .     , 

t8S3 

Hfl 

46,:^  17     3,301 

3,479l  3.488'-        9 

-0... 

8a.Suü«!e0t'ci<lent3le.     . 

1877-83 

523.. 

170.01«!  127,677 

94,086[  19,344,  11,749 

3,.i 

&.SiinplDubHhn     .    .     . 

1877-81 

•mfl 

(i3.aw|  20.227 

7,038i  .-.,993     1,039 

3.0. 

c.  Bulle-Romonl    .     .     . 

1877-83 

\<jfl 

5t!,fl3   38,057 

10,405   9,238,     1,167 

0.M 

9.  TaCthalbatan  ,     .     .     . 

*((.- 

81,42)>|  22,944 

8,215   7,789        436 

0,« 

10.  Travera-Sl.  Sulpice  .     . 

1883 

3.n 

7i,8IJ9j  10,234 

6,667    7.097|—    430 

-0,.. 

Ua.  Ver,  Schweizerhahneu 

1877-83 

■i-Sfl 

244,UI!(l'  80,989 

34,080  14,534,     9..546 

3,« 

b.  Töggerijurgerbahn     . 

3r>.n 

151,4Rr,,  ä.i.797 

11,203   7,373     3,8.30 

2,.. 

c.  Wiibl-Rfili     .    .     .    . 

7.n 

93.775    17.'.H>4!  8.7ä3JI5.584 -6,8Kl 

-3.« 

d  Rapiientweil-PßlfllkoQ 

1878-83 

3,« 

50.3071     4.5431  5,»77'  7,7.t3Ui,776 

-0.« 

li.  \V;><Iän^»-eil-EiDaiedeln 

1877-83 

_)(!,! 

135,880     9,97914.647    8,147     fi,.50ii 

_3,„. 

Ktirmalhahnen 

m7S3 

S632,» 

186.048  läO.T27:24,463  13.204    11^59 

3.i, 

Sprzialbahnen: 

:     1 

13.  AppenMllerbalui     .     . 

1877-83 

i:.," 

89,38l|  10,ld8'll,53»,10,233l     1,306 

0.« 

14.  Arth-Rigi-Bahn  .     .    . 

ii,> 

33,735!       404,17.920:  9,761'    8,159 

I.» 

15.  Lau3aime-E.-ha.lleita     . 

lÖ." 

5B,I4»:     2,8II)[  5,05«   3,664:     1,394 

1.» 

IG.  Ritnbabn 

7,0 

r.H,2.S0        777jr.4,709,3ü,35i;  24,358 

7.M 

7.0 

7.156        121    S.5I2   2,83l'-    329 

-1,« 

18.  Bori<barh-Heiden   .     . 

7,'. 

3H,737     4,960 

11,891    9,608     9,383 

0,7. 

19.  Uellibergbahn     .     .     , 

fW,U32        576 

11,688    7,3191     4,369 

3,« 

20.  Wnldenburgerbahn      , 

188(^83 

II.» 

46,375     2.187 

3,967'  3,583,     1.385 

4,M. 

!^[>eJ:iai  bahnen 
Sütiimllldie  Ralmen 

J877-93 

77," 

6Ä,79J|    s^aa^isjai  s,™r    4,704 

3,1) 

1877-8» 

2910,^ 

183.118' 11 7.289 

84,14* 

is.oeo 

11,004 

8,.. 

Bahnunlernehmungen 


•1*1 


Normalbahnen : 
Centralbalin     .... 

Aargauisclie  Södbahn    . 

Wohlen-Bremgarten  . 
Emmenliialbahn  ,  .  . 
Gollbardbahn .... 
Jura-Bern-Luzern-Bahn 

Bern-Luzem-Bahn     . 

Bödelibahn  .... 
Nord wtti  ahn    .... 

Zarich-Zue-Luzem    . 

BötzLergbalin  .     .     . 

EfIretikoD- Hin  weil     . 

Suigen-Gollau  .  .  . 
Seetbalhahn  .... 
Suisse  Otcidentale    .     . 

Bulle- Boraonl  -  -  . 
TfißlhalbBhn  .... 
Travers-St.  Sulpice  .  . 
Vereinigte  SchweizerbahDen 

ToggeoburgerbabD    . 

Wald-ROti    .... 

Rapperaweil-Ptaffikon 
Wädensweil-Einaiedeln 

NonoBlbahDeD 

Speiialbahnen : 
Appenzellerbahn . 
ArUi-Bigi-Bahn    . 
Lausanne- Echallens 
Rigibahn     .     . 
Rigi-Scheidegg'Bahn 
Ruracbach-  Beiden 
Tramelan-Tavannes 
Uetlibergbaba 
Waldenburgerbahn  . 

Spezi  aJbabnen 
Säiumtliclie  Bahnen 


330,:i48 
d7,471 
6,GäO 
38,231 

340,44i 

346,080 
83,959 
B,453 

«7,387 
60,474 
48,086 
22,157 
22.670 
48,141 

576,7aO 
17,0: 
39,126 
9,890 

268,781 
25,317 
6,108 


14,669 
13,460 
14,366 
5,155 
6,747 
5.726 
8,809 
9.136 
Ji!,531 
90.59ä 


13.« 
-Bahn  inbegrifT. 


9," 

7,» 

541,0 

12.» 

H7.a 

13.« 

58,0 

20... 

23,0 

6,74 

a  der  Nordostbahn  inbegrifleii 
43,0 


Eisenbahnen 

im  Jahre  1884. 


..^^^ 

'-"'"■•"  "i'.:";; 

Im  Ginitn 

per  Bahn- 
UloniBt« 

in,  Giukui 

p»B>hn- 

In  G>i»Bn 

pw  Bihn- 

MI«™... 

.    [  . 

„ 

Fr. 

Fr. 

r. 

Fr. 

78-0+3,109   440,193 

68-608,142 

909,811 

11-746,115 

35,991 

6'388.078 

19,230 

V01B,300 

69,247 

15-172,300 

261,590 

1-297,166 

91,158 

864,933 

14,913 

177,528 

33,191 

33,368 

4.171 

93,910 

9,864 

40.199 

5,035 

3-133,178 

70,408 

1-370.779 

30.804 

441.582 

9.933 

307.318 

6.906 

«-074,615 

165.694 

79-748.912 

299,808 

9-960.787 

37,447 

4-771.189  1   17.937 

58-884.80:.  I16e,8 12 

43-399,8341122,747 

7-716.097  1  91.983 

4-656,032  :   13,265 

in  der  Jura-Bern-Luz 

ern-Bahn  inbegriffen 

7!t3,431 

88.158 

88.1061      9,789 

136,000 

15,111 

79,947      8,8(0 

Iü8-899,084 

201,992 

79'784,585    147.476 

13-919,350 

36,716 

6'8 14.9821  19,597 

1N-3!HJ,180 

374,480 

8-507,566    196,979 

1-898,613 

28,337 

954,044     14.339 

iri85,067[  194,570 

2r016,833  362.359 

2'244.231 

38,694 

r419,034  ;  34,466 

rfi«6,äti5l    72,44fi 

797.672     :il,63ft 

l.^9,598i     6.939 

147,620      6.418 

in  der  Nordostb 

ahn  inbegriffen 

rsöj,970 

43,162 

191,705 

4,458 

172,233;    4.005 

154.91t       3,603 

<J7-7H,3ä3 

163.123 

69-792.069 

116,514 

12-413.432;  20,724 

6'436.t74l   10,745 

ri'J0,983 

62.646 

575,497 

30,289 

213,096  j   11.916 

183,181  i     9,588 

2-877, 145 

71.938 

790,551 

19,764 

31.^439 1     7,886 

378.730  ■     6.968 

1*23,784 

74,889 

180.508 

16,409 

82,168:     7,470 

64.576,     5,871 

75-710.838 

272.341 

98-963,924 

104,187 

7-270.498,  96,153 

3-904.797  ;  14.046 

3-779,628 

151.185 

679,067 

27,163 

283,0631  11,393 

209,(ß7  1    8.082 

593.432 

84.776 

95,081 

13,583 

63,966      9.038 

73,487  ;   10,498 

1K8,544 

47,136 

18,664 

4,664 

23,741  ■    5.935 

39,990]     7,498 

2*338,268 
61€'y3S,667 

137,545 
184,916 

246.656 

14,509 
160,218 

956,284 
70'6Ö8,6e9 

15,075 

103,519  j     6.089 

4]9'921,70S 

35^40 

37'77a,390\  13,513 

1-337,799 

89,187 

1 72.592 

11.506 

188,801 

13,587 

167,987 

11,199 

281,729 

33,477 

4,528 

377 

909,835 

16,902 

1 10,264 

9,189 

743,132 

49,542 

38.135 

9,542 

68.936 

4,595 

47.269 

3,151 

480,877 

68,697 

5.926 

847 

363.871 

51,982 

343,875;  34,839 

f.Ü,478 

8,640 

1,260 

180 

22,375 

3,196 

21,394      3,056 

253,558 

36,223 

39,989 

5,712 

&'i,067 

12,152 

63,433      9,060 

185,148 

^,455 

17.775 

5,998 

19.405 

5,707 

15,373      4,521 

398,457  1    44,273 

1,782 

198 

73.754 

8.195 

54,273      6,030 

ty«,778!    48,841 

4'424,i)5f;  ,     4'J,408 

48,519 
330,499 

3,466^ 

S,697 

61.537^ 
i'me,561 

4,395 

37,667       9,690 

12,154 

76i,52öl     8,^18 

52r3l7,6ä3 

180.71« 

120-262.207 

145.673 

7rs4ä,2S0 

S4,8S4 

38-5»4.»l5 

I3.S57  1 

Gewinn-  nnd  Verlust- 


Einnahmen 

z»«™!';"^;. 

Saldo  vom  ■        der        |     b«"«"»- 

d '  -«■• '  '"■' 

Voriihr«          Bgtrlebl-      <GhitlllehBr 

'•""*      '    n.hm'ei. 

....         .... 

». 

... 

.. 

Ceniralbaha    .     .     .     . 

■m,m  j*.->8.i)37 

587,475 

3-297,151 

323,388   S'973,tl8 

AaJ^.  Südbahn     .     . 

—              3(>2,234 

-373.661 

89,915 

401         79.889 

Wühlen -Breingarlen 

-   17.389 

13,831 

-        ~     3.4.^8 

EmitienUinlbalin      .    . 

•),Hblt        134,264 

-       '     53,219 

13,709      :il0.ü4a 

GotLhärdbHhn      .     .     . 

l(l3,8ä(J 

5' 189,598 

— 

340,500 

583,972'  6'3lfi.890 

JuTu-  Bern-Luzern-Bali  Q 

*8,0«l 

^■S06,I77 

— 

383,066 

308,034!  3'345.338 

Bern -Luaern -Bahn    . 

_ 

353,888 

— 

_ 

353,888 

BMelibabn       ,     .     . 

~  7a,rji(i 

r.(i.7ö8 

— 

- 

36.900.        10,137 

Nordoslbalin  .... 

S-876,775 :  7'üa!7.a76 

1-316,295 

r040.416 

577,991[13'9:i8,753 

ZQricb-Zug-Luzern   . 

libM  1 

944,569 

-673,820 

88,843 

18,.-rfW 

503,670 

^ 

835,197 

-816,120 

118,790 

_ 

135.867 

Effi-etikon-Hinweil    . 

-325,780 

11,978 

^  55.00f) 

14,039 

3.070 

—3.51,693 

Sul^n-Goäau      .    . 

-  79,947 

70,OM 

— 

7,799 

7,48fi 

5,430 

Seetbalhahn    .    .    .     . 

-       109 !        17,323 

— 

_ 

- 

17.213 

SMS  ■  5-976,958 

— 

— 

313.875 

6'1 94,246 

BulleKomont.     .     . 

-♦l>8,3lili 

30,915 

— 

— 

3.779 

-434,672 

TößUialbahn  .... 

-UD,4üa 

3(i,709 

- 

33,831 

114.440 

38.578 

Travei-s-SL  Sulpice  .     . 

1.393 

17.593 

— 

3.368 

33.353 

K.749 

3'3rj5.7ül 

— 

344,960 

131,9501  3'841.360| 

Toggenburgerbahn  . 

l.filä 

81.IK)6 

— 

19.331 

13.702^      1I4.»S*| 

Wald-Rüti  .     .     .    . 

-  7.->,730 

-  lo,ädl 

— 

- 

— 

-  83,951 

Rappersweil-Pmffikön 

-  38.021 

-     6.249 

— 

— 

;i«,473 

-    5.797 

Wädensweil-EiDsiedelo 
.Voi-m  albahnen 

45,103 

1 53.772 

— 

— 

—  2fi,719 
3'343,t77 

171.156 

2'a24,886 

32'78Bfi7ä 

- 

4'TJ8fi69 

42'iai^oi 

Speeialbilittea: 

Appenzel  leibahn      .     . 

i(w.;yti 

30.814 

97.397 

346,937 

Artb-RieiBaJui  .    .    . 

—  ;u,o57 

93.r.lil 

— 

13,530 

3,071 

75.09Ö 

Lausadne-Echalleiiä     . 

—  d4,31S 

31. (157 

~ 

— 

3.9.53 

398 

Rigihohn 

lli,37S 

119.996 

— 

9,391 

9.033 

154,798 

Ri^-Scheide^-BahD    . 

lU 

981 

— 

1,469 

9,6SI 

13.141 

Rorschach-Heiden   .     . 

ÜM'J 

21.644 

— 

— 

31^14 

66.537 

Traiii(tan-Tava.nnes      . 

*.a33 

— 

— 

— 

4,033 

"UeÜibergbalin     .    .    . 

51, «57 

19.481 

— 

— 

*369 

71.707 

Waldenburgerbahn      . 

t^pezial  bahnen 

S:iinmt]idie  Bahnen 

- 

■23.870 

— 

— 

-  ^{3 

34,643 

142,071 

:-fih.f)3fi 

- 

33^80 

144,S91 

635.178 

2-4m,9Sl 

33-110,315 

4-752,239 

2'48U.868 

42'81S.S3» 

Eisenbahnen 


—      535     — 


Eiseiibalinen 


rechnung  pro  1884. 


^•^ßf 


Ausgaben 


Verzinsung 
der  kon- 
solidirten 
Anleihen 


Einlage 

in  die 

Spezialfonds 


i    Konto« 
Abschrei-    i  Korrent- 

bungen  und  ^Ä/^' 


Einlagen  in 
Baufonds 


Visionen 

und 
sonstige 
Ausgaben 


Divl- 
denden 


Saldo- 


für  die    *     Vortrag 
AIctIen 


Total 


N 

e 
'S 


Fr. 


Fr. 


70,889 


Fr. 

217,030 


Vr. 


104,412 


3'8(>2,201 
r347,(XK) 

70,000 

(•)' 182,(571 

l(Ui,LSO 


70,(KJ0i 


.V277,937 

45,000! 

147,585 

7,500 

r(5«9.4«2 


38,473 
103,750 

24'328,217 


94,900 

1 10,850 

19,500 

45,0<X) 

3Ü,()07 

25,000 
2,602 


35,985 
770,567 
580,(K)0 


r430,(XK) 
88,842 
116,790 
3,070 
22,303 
17,000 
1 6,205 

—    I 
20,0«  K) 

5,500 

537,376 

23,(300 


10,000 


50,000 
582,332  I 
3(>9,479  I 


ri  02,780 


Fr. 

r900,(KX) 

-  3,458^ 

49,361 

850,000 

875,(KJO 

253,888 


Fl. 


286,556 


4'940,589 


529,500 
36,058 


642,821  : 


53,973  1 
3'584/)48 


15,768 
40,951 
20,725 

4,474 
567,865 
4,926 
9,077 
9,365 
1,303 


7,424,  350,000 

3,33(> 

7,499 

102,973  875,000 

7f>3   89,500 

2,857 

3,236 1   — 


Fr. 

8^973,418 

79,889 

—  3,458 

210,042 

6*216,890 

3*345,328 

253,888 

10,137 


♦i,428 
104,839 
153,124 

-  64,337 
3*655,437;  12'938,753 

243,722!   503,670 

-   j   125,867 

-3a,128J  —351,693 

-  88,176    5,430 


213 

13,180 

—515,7301 

— 132,343| 

[j:a 

13,728 
716 

—  88,808 


17,213 

6*194,246 

—434,672 

38,578 

22,25:^ 

3*841,360 

114,654 

—  85,951 


334,519 


24*662,796 


r)80 

2,714 
11,466 

7,630 
209 

4,000 
40,0<J0 
11,616 


—  44,270  —  5,797 
197   171,156 


906y954  \5'239y29l  3' 182, 102' 42' 18 1,201 


78,216 


5*018,804 


145 
1,593  I  14,022 

537 
5,000 ;   3,742 


429 
2,845 


81,250 
3,725 


200 


131,892 

-  51,950 

-  22,453 

8,340 

786 

28,222' 

32 

3,862 


10,225 


226,937 

75,095 

298 

154,798 

12,141 

65,527 

4,032 

71,707 

24,643 


6.793 


3*590,841 


21,720 !  95,200        98,73l\      635,178 


928,674  5*334,491  3*280,833  42*816,379 


4,14 


.),Ö0 
4,89 

4,01» 


4,83 
7,00 


3,87   , 

3,77  • 

6,oo  [ 

I 

4,47 

5,00  I 

4,01  , 


0,00 
4.M 


5,00 
5,00 

4,46 
4,78 


O 
O 


3,80 

1,48 
1,23  j 
2,50 
2,W) 
2,49 


4,16      l,bi 


5,00 
5,18 

3,00 
4,!M) 


4,1H 
/),95 


4,17  .   l,r.o 


0,3r. 


2,10 

2,24  : 


6,S0 
5,00 


I 


I 


1 


Etseobahneu 
Bilansen   per 


Aktiven 

MoGh  nicht 

PMtlvtMl 

VtniMidMM 

VtrfUglura 

dwCmliw 

Total 

Kvlt.1 

K.plt.1 

MltM 

un<  Vtrlurt- 
rMfenuRg«« 

NormatbahMn: 

F. 

K. 

rr. 

Centrulbaha  .... 

_ 

I3:.'3:)(i,7l>9 

IO-234,Oü4 

._ 

145-570,773 

Aari^au lache  SQdbahn 

_ 

ir534,7M 

60.190 

— 

n  •594.93* 

Wühlen -Breji.giirleti 

„ 

rä33,377 

n45 

— 

1-233.533 

Ejüiiitrilhiilb^hri     .     . 

- 

f786,573 

284,058 

— 

5-070,631 

GotthL,r(ll,alm 

_, 

S3U-93(I,4GU 

I6'7Ü0,077 

— 

2*7-630,537 

Juia-Bern-Luzern-BHl 

n 

— 

68'510.1)98 

h'4i%fm 

— 

73-922,731 

Beni-Luz«i'n-Baliti 

~ 

10'184,U39 

— 

10-184,039 

BMelibalin     .     . 

— 

1  ■990,799 

116,393 

64,337 

3'177,539 

Nnrdostbalui .     .     . 

i«6'092,5ii5 

18-930.627 

185-033,193 

Zflricli-Zug-Luzern 

11-1189,77(1 

r>.J3.!).i9 

__ 

12'2*3,723 

33'377.71U 

— ■ 

— 

23-377.710 

ElTretikoD-Hinweil 

— 

:t'ü41.ü32 

72,220 

364,128 

4-077,380 

— 

3'8ä8.fiäli 

148,698 

88,176 

4-075,500 

SeeÜialbahn       .    . 

iism 

3'526,K52 

148,65! 

3-723, 1<» 

Suis.se  OccidenUle . 

— 

a37'i»4.:ii3 

8-928.313 

— 

246-612,476 

ßulle-Ronionl      . 

_- 

3'7G5.966 

137,331 

515.730 

3-419,027 

TößÜialbalin       .     , 

Ä),üOO 

7-711.-..  185 

1^5,055 

132,343 

8-052.583 

Travers-Pl.  Sulpice 

i,9(y 

S04.!((XI 

13,0*2 

— 

830,90* 

Ver.  Scbweizerbahiiei 

"j8,aM) 

85'ä98,411 

4-538,573 

89-935,18* 

Tugiieiiiiiii-gerbBhn 

~ 

4'OOO.OOÜ 

340.633 

~ 

4*3*0,633 

Wal.l-Rflli.    .    . 

l'3ü9,r«l 

— 

88.808 

1-398,308 

Bapperaweäl-Pmffifcon 

«,850 

1 '505,399 

1,394 

44,270 

1-559.843 

WÄrlenäweil-Einäiedein 

— 

4'000,OOÜ 

■■m,m 

— 

+■396.92^ 

Normal  balmes 

177,614 

I,0SI'811,S3S 

6T083Ma 

i'aa7,7S2 

l,0äff370,487 

Sptiiulbahnen: 

Appenzellerbiiliji     .     . 

3S4,r.im 

:r4:i4,ai7 

105,377 

— 

3-8*4,19* 

Arth-Rigi-Bahn  .     . 

— 

fia7.t,ir>:{ 

152,833 

51,950 

6-777.936 

Lausanne-Ecllallen^ 

„ 

1-233,34« 

39,0*9 

22,^3 

1-994,7*8 

Riltibahn  .... 

- 

2-114,797 

482,651 

2-.597.*48 

Rigi-Scheidegg-Bahn 

— 

«5,500 

25,098 

— 

90,598 

Rorsehai-h  Heiden 

- 

2'20O,000 

53,039 

2-353.099 

TraindaiiTavannes 

^2,1190 

486,136 

66.177 

— 

r.7*,393 

(Jetliberpbahn 

7:.,ooo 

rrrf<7,5!26 

46,919 

r709,**5 

WaJdenhurgerbahn 

r,,r«0_ 
387.090 

419,634 
18't34:i39 

33,901 

roO5,034 

__ 
74,403 

«9,035 

äämmtlkhe  Bahnen 

19'soofiae 

fi64.;<U 

l,08»'94fi,&S7 

«8-088,977 

l'S72,lfl& 

1,10»-»71,«S 

Eisenbahnen 


—     537 


Eisenhahnen 


31.  Dezember  1884. 


Passiven 


Aktien 


Konsolidlrte 
Anleihen 


Subventionen 

und  Bau- 

fonds  aus 

Betriebs- 

ertrigen 


Dotationen 


Scliwebende 
Scliulden 


Speziai- 
fonds 


I  Aictivtaldi 

!d.  Gewinn- 

I  u.  Veriust- 

i      reell- 
i 

nungen 


Total 


Fr. 


Kr. 


50'()ü0.0(K)l()2' 199,000 


Fr. 


Fr. 


Fr. 


Fr. 


Fr, 


17'986,322    6'153,176   4'918,363i    286,556 
ir594,934;        —        —        !       — 


Fr. 


233,522,         -         !  — 

3*820,500      rOOO,000|  — 

34'000,(X)0,  88'039,000i  1 1 9\550,2 1 7 ! 

3o000,000   32'850,000i  —        i 

10' 184,039  —         '  —         ! 

600.000      r400,000 

53'000,0(K)il46'146,000'  — 

—    ''     2'374,000;  — 


rooo,ooo      — 


66,161  177,542  6,428 
I  4^024,648  r9 11,833;  104,839 
I  3'660,269  2^259,338;  153,124 


—       177,529    —   ,   — 
-29'512,322|  4799,856  6'934,22l'3T)55,437 


2X)56.000 

r578,750  r807,6(X)^ 

3*400,000  —    ; 

99'102,0(K)  139'588,550 

rooo,ooo  750,()00; 

4' 106,000  3'628,316 

255,200  150,000 

40'00(),000  41*636,100 

4'000,000  -    i 

597,950 

712,375  778,000 

_2'000,000  2*000,000 

345  '646^36  564' 346 ,666 


70,000 

300,000' 

r020,537 

750.000! 

404,000; 
1*241,740' 


14,897 


■I — 


9*626,000^  —  —   I 

23*377,710;  —  —   , 

1*600,000|  364,128  57,252' 

300,(K)0;  186,792  132,358^ 

—  :  5,892  17,000i 
!  5*038,209'  1*850,000. 

—  I  919,027,  -    ! 

—  '  185,495,  132,772; 

—  I  3,750  5,5O0i 
-   711,550,  3*344,290.  4*410,876; 

—  ;  91,085!  248,832' 

711,550  88,808  — 

I  . 

—  I  54,571  — 

—  I  191,537  135,190 


243,722' 


145*570,77» 
11*594,934 
1*233,522 
5*070,631 
247*630,537 
73*922,731 
10*184,039 
2*177,529 
185*023,192 
12*243,722 
23*377,710 
4*077,380 
4*075,500 
3*723,105 
13,180'    246*612,476 

—  !       3*419,027 

—  ;        8*052,583 
820,204 

89*935,184 
4*340,633 
1*398,308 
1*559,843 
4*326,924 


213 


1,754 

13,728 

716 


197 


123'351,391 


}^29'3o5^23  2^191,07t4'479y894\ly09(y370,487 


1*000,000 
4'200,000 

621,500 

1*250,000; 

74,500, 

1*400,000| 

500,000| 

rooo,ooo| 

250,000 


1C^296,000 


855*912,8116 


1*900,0001 
2*160,000| 

650,000; 

995,0001 

800,000, 

i 
600,000. 

58,000, 

rj63,oo6, 


800,000 


5,000, 
5,000 


lOO/KX) 

910y000x 

571*509,566!l24*261,89l! 


12,302 
364,699, 
18,069 
94,042 
3,737 
18,679 
70,361: 
15,125| 
11,580| 


5:^,237 

5,179 

244,666| 

6,575 

6,128' 

4,000'; 

90,458i 

39,455' 


131,892 


8,340 

786 

28,222 

32 

3,862 


608,994       449,698^    173,134 


29*964,217!23*040,775  4*653,028 


3*844,194 
6*777,936 
1*294,748 
2*597,448 
90,598J 
2*253,029 

574,393 
1*709,445 

459,035 

19'600,826 


1,109*971,813 


Eisenbahnen  —      538      —  Eisenbaiinea 

Gesetzgebung.  (Mitgetheilt  von  Hrn.  Farn  er,  administrativer  Inspektor 
des  eidg.  Eisenbahndepartementö.)  Wenn  auch  nicht  dem  Wortlaut,  so  doch  dem 
Wesen  nach  ist  das  Bundescßesets  betreffend  die  Verbindlichkeit  bei  Abtretung 
von  Privatrechten  vom  1.  Mai  1850  der  sichtliche  Vorläufer  des  ersten  schweize- 
rischen Eisenbahngesetzes.  Die  Bahnunternehmungen  hatten  kein  Expropriations- 
recht,  sie  maßten  sich  dasselbe  von  den  Kantonen  erbitten,  und  in  einzelnen  der 
letzteren  mangelte  jede  Rechtsvorkelir  für  Zwangsenteignungen,  ohne  welche  weder 
damals  Eisenbahnen  gebaut  werden  konnten,  noch  jetzt  gebaut  werden  könnteo. 
Das  Gesetz  vom  1.  Mai  1850  gewährte  das  Recht  der  Expropriation  für  die 
Öffentlichen  Werke,  welche  entweder  von  Bundes  wegen  errichtet  werden  oder 
hinsichtlich  welcher  die  AnwendmKj  des  Expropriationsrechts  von  der  Bundes^ 
versammlunf/  bewilligt  werden  sollte.  Unter  den  öffentlichen  Werken  der  letzteren 
Art  waren  vor  allem  die  Eisenbahnen  verstanden;  es  hat  denn  auch  nachher 
das  Bundesgesetz  über  den  Bau  und  Betrieb  von  Eisenbahnen  in  Gebiet  der 
Schweiz.  Eidgenossenschrft  vom  28.  Heumonat  1852  dies  im  Art.  6  ausdrücklich 
ausgesprochen  und  die  gleiche  Bestimmung  ist  als  Art.  12  in  das  revidirte  Eisen- 
bahngesetz vom  23.  Dezember  1872  übergegangen. 

Das  Expropriationsgesetz  von  1850  besteht,  von  einer  formalen  Aenderung 
des  prozessualischen  Art.  37  abgesehen,  noch  unverändert;  ebenso  die  Vollziehungs- 
verordnung vom  22.  April  1854. 

Das  fdr  den  Eisenbahnbau  und  -Betrieb  in  staatsrechtlicher  Beziehung 
grundlegende  Gesetz  datirt,  wie  schon  erwähnt,  vom  28.  Heumonat  1850,  nachdem 
vorher  die  Eisenbahnstrecken  Basel-St,  Louis  und  Zürich-Baden  (jene  seit  15.  Juni 
1844,  diese  seit  9.  August  1847)  im  Betrieb  waren  und  Bauprojekte  und  Kon- 
kurrenzbestrebungen, sowie  die  Frage,  ob  Staats-  oder  Privatbau,  unter  einander 
wogten.  Dieses  Gesetz  ist  kurz;  es  steht  auf  der  Voraussetzung,  daß  die  Ge- 
währung der  Konzessionen,  sowie  die  Ueberwachung  des  Baues  und  Betriebes 
der  P^isenbahncn  in  erster  Linie  Aufgabe  der  Kantone  seien.  Der  Bund  befreite 
das  vom  Ausland  einzuführende  Eisenbahnmaterial  von  den  Zollgebühren ;  dagegen 
verpflichtete  er  die  Eisenbahnen  zu  gewissen  Leistungen  im  Interesse  der  Tele- 
graphen- und  der  Postverwaltung,  sowie  der  Landesvertheidigung ;  er  behielt  sich 
auch  vor,  die  Bestimmungen  aufzustellen,  welche  nothwendig  «ind,  um  in  tech- 
nischer Beziehung  die  Einheit  im  Eisenbahnwe'Sen  zu  sichern ;  und  es  wurde  schon 
jetzt  Vorsorge  dafür  getroffen,  daß  den  einzelnen  Unternehmungen  der  schickliche 
Anschluß  in  technischer  und  administrativer  Beziehung  gestattet  werde.  Sollte 
ein  Kanton  die  Bewilligung  zur  Erstellung  einer  im  Interesse  der  Eidgenossen- 
schaft oder  eines  großen  Theiles  derselben  erkannten  Linie  verweigern  oder 
erschweren,  und  auch  nicht  selbst  den  Bau  an  die  Hand  nehmen,  so  entstand 
für    die  Bundesversammlung    das  Recht   zur  Ertheilung   einer  Zwangskonzession» 

Die  grundlegende  Bestimmung  war  aber  der  im  Gesetz  niedergelegte  Ent- 
scheid, daß  der  Eisenbahn  bau  und  -Betrieb  den  Kantonen,  und  wo  diese  nicht 
bauen  oder  betreiben  wollten,  der  Privatthätigkeit  überlassen  war.  Die  Anhänger 
des  Staatsbaues  blieben  in  der  Bundesversammlung  in  der  Minderheit,  obschon 
der  Bundesrath  selbst  auf  ihrer  Seite  stand.  Die  Befürchtung,  dem  Bunde  eine 
allzu  große  Macht  zu  verleihen,  stritt  in  erster  Linie  gegen  den  Staatsbau;  in 
zweiter  Linie  die  Furcht,  die  junge  Eidgenossenschaft  finanziell  ungewissen  Zielen 
entgegen  zu  führen.  Daneben  auch  die  Konkurrenz  unter  den  Kantonen  und 
namentlich  der  hervorragenderen  Kantonshauptstädte:  ein  Staatsban  und  Staats- 
betrieb bedingte  die  Etablirung  einer  Zentralstelle;  die  Privatthätigkeit  konnte 
sich    nach  Gruppen   sondern,    wie   es   dann   auch  geschehen  ist.     Zürioh,    Basel« 


Eisenbalinen  —      539      —  Eisenlialmeii 

St.  Grallen,  Lausanne,  Bern,  Luzern  sind  zu  Sitzen  von  Eisenbabnverwaltungen 
geworden.  Man  hat  in  der  Yieltheilung  der  schweizerischen  Eisenbahnen  oft  und 
viel  die  Ursache  der  finanziellen  Misere  suchen  wollen,  welche  zeitweise  über  die 
Gesellschaften  hereingebrochen  ist;  sie  wird  ohne  Zweifel  diese  Schuld  auch  zu 
einem  großen  Theil  tragen,  denn  das  ist  wahr,  daß  die  Gesellschaften  nicht 
dasjenige  Netz  zur  Ausführung  brachten,  welches  einsichtige  und  unparteiische 
Männer  vor  Erlaß  des  Eisenbahn gesetzes  vorgeschlagen  hatten,  und  daß  sie  sich 
nachher,  theils  aus  Unbesonnenheit,  theils  aus  Gründen  der  Konkurrenz,  dazu 
herbeiließen,  unrentable  Linien  zu  bauen.  Bei  diesen  gesetzgeberischen  Akt^^i 
blieb  es  bis  Anfangs  der  1870er  Jahre,  als  das  allmälig  auf  1500  km  an- 
gewachsene Liniennetz  eine  einheitlichere  und  stärkere  Staatsaufsicht  wUnschens- 
werth  erscheinen  ließ.  Die  Verhandlungen,  welche  im  Schoß  der  eidg.  Käthe 
und  ihrer  Kommissionen  dem  neuen  Gesetz  vorangingen,  waren  einläßliche  und 
theilweise  heftige.  Wieder  stritt  der  Gedanke  der  Machtvollkommenheit  des  Staates 
mit  den  Anhängern,  nun  den  Vertretern  der  Privateisenbahnen,  und  es  dürfte 
kaum  zu  läugnen  sein,  daß  den  letzteren  es  gelungen  ist,  eine  Anzahl  von  Eechteu 
sich  zu  reserviren,  welche  geeignet  sind,  einer  durchgreifenden  Staatsaufsicht  mit 
Erfolg  entgegengestellt  zu  werden. 

Das  neue  EisenbabngeKetz  selber,  durch  welches  das  vom  28.  Heumonat  18r>0 
aufgehoben  ist,  hat  folgenden  Wortlaut: 

Bundesgesetz   über  den  Bau  und  Betrieb  der  Eisenbahnen  auf  dem 
Gebiete   der  :?chweiz.  Eidgenossenschaft  (vom  23.  Christmonat  1872). 

I.  Ertheüu/ng  der  Konzessionen.  Art.  1.  Für  den  Bau  und  Betrieb  von  Eisen- 
bahnen auf  schweizerischem  Gebiete  ist  in  jedem  einzelnen  Falle  eine  staatliche  Kon- 
zession erforderlich. 

Die  Ertheilung  derartiger  Konzessionen,  sowie  die  Erneuerung  von  solchen,  die 
bisher  von  den  Kantonen  ertheilt  worden  sind,  ist  von  jetzt  an  Sache  des  Bundes,  jedoch 
unter  Mitwirkung  der  betheiligten  Kantone  bei  den  vorbereitenden  Verhandlungen. 

Art.  2.  Die  Konzessionsgesuche  sind  mit  den  erforderlichen  Nachweisen  vei*sehen 
dem  Bundesrathe  einzureichen,  welcher  hievon  denjenigen  Kantonsregierungen  s^ofort 
Kenntniß  gibt,  deren  Gebiet  ffir  die  Bahnanlage  beansprucht  wird.  Diese  Kanton:«- 
regierungen  bezeichnen  ihre  Vertreter  bei  den  unter  dem  Vorsitz  einer  bundesräthlichen 
Delegation  mit  den  Konzessionspetenten  anzubahnenden  Verhandlungen. 

Desgleichen  wird  der  Bundesrath  jeweilen  bei  der  Ordnung  der  Eisenbahnanschlüi?>e 
an's  Ausland  die  Ansichten  der  Regierungen  der  Grenzkantone  vernehmen  bezüglich 
der  festzustellenden  Vertragsstipulationen  und  der  Interessen  der  Grenzortschaften  über- 
haupt. 

Art.  3»  Der  Bund  wird  im  Allgemeinen  die  Eisenbahnverbindungen  zu  entwickeln 
und  zu  vermehren  suchen,  insbesondere  den  Bestrebungen,  im  Osten,  Centrum  und 
Westen  der  schweizerischen  Alpen  die  Verkehrsverbindungen  der  Schweiz  mit  Italien 
und  dem  mittelländischen  Meere  zu  verbessern,  möglichste  Förderung  angedeihen  und 
dabei  namentlich  keine  Ausschlußbestimmungen  gegenüber  der  einen  oder  andern  dieser 
Bestrebungen  eintreten  lassen. 

Die  Bundesversammlung  kann  die  Konzessionirung  einer  Eisenbahn  verweigern, 
welche  die  militärischen  Interessen  der  Eidgenossenschaft  verletzt.  (Art.  21  der  Bundes- 
verfassung.) 

Art.  4.  Die  Bundesversammlung  ist  berechtigt,  eine  Konzession  auch  dann  zu 
ertheilen,  wenn  von  einem  Kanton  gegen  dieselbe  Einsprache  erhoben  wird.  Die  Ent- 
scheidung erfolgt  nach  gehöriger  Prüfung  der  streitigen  Punkte  und  aller  hiebei  in 
Betracht  kommenden  Verhältnisse. 

Dem  Kantone,  welcher  die  Einsprache  erhoben  hat,  bleibt  iui  Falle  der  Ertheilung 
der  Konzession  das  Recht  gewahrt,  auf  Grund  derselben  den  Bau  und  Betrieb  der  Fiinie 
auf  dem  eigenen  Kantonsgebiete  selbst  zu  übernehmen. 

II.  Inhalt  der  Konzessionen  und  Rechtsstellung  der  Konzessimiäre.  Art.  /».  Die 
Konzessionen  werden  auf  bestimmte  Zeitdauer  ertheilt. 

Art.  6.  In  den  neuen  Konzessionen  dürfen  keine  Ausschluß-  und  Vorzugsrechte 
gegen  künftig  zu  errichtende  Bahnen  eingeräumt  werden. 


Eisenbahnen  —      540     —  Eisenbahnen 

Bei  den  bereits  ertheilten  Konzessionen  bleibt  der  Bund  bezüglich  der  von  einzelneu 
Kantonen  zugestandenen  Ausschluß-  und  Vorzugsrechte  in  deijenigen  Rechtsstellung,  die 
er  sich  bei  der  Genehmigung  der  betreffenden  Konzessionen  gewahrt  hat 

Soweit  durch  gegenwärtiges  Gresetz  die  staatshoheitlichen  Rechte  von  den  Kantonen 
an  den  Bund  übergehen,  sind  die  Bestimmungen  desselben  auch  für  die  bisher  von 
den  Kantonen  ertheilten  Konzessionen  maßgebend. 

Art.  7.  Die  Statuten  der  Eisenbahngesellschaften  sind  dem  Bundesrathe  zur  Ge- 
nehmigung vorzulegen  und  können  ohne  Einwilligung  desselben  nicht  abgeändert  werden. 

Der  Bundesrath  genehmigt  die  Statuten  der  Bahngesellschaflen.  nachdem  er  vorher 
darüber  die  Ansicht  der  Kantonsregierungen  eingeholt  hat. 

Art.  8.    Der  Sitz  der  Gesellschaft  wird  jeweilen  in  der  Konzession  bestimmt 

Die  Gesellschaften  haben  aber  in  jedem  durch  ihre  Unternehmung  berührten 
Kantone  ein  Domizil  zu  verzeigen,  an  welchem  sie  von  den  betreffenden  Kantons 
einwohnern  belangt  werden  können. 

Für  dingliche  Klagen  gilt  unter  Vorbehalt  der  vom  Bunde  aufzustellenden  Vor- 
schriften über  Pfandrechte  bei  den  Eisenbahnen  (Art.  11)  der  Grerichtsstand  der  gelegenen 
Sache. 

Art.  y.  Den  Bahnbeamten  und  Angestellten  ist  wenigstens  je  der  dritte  Sonntag 
freizugeben. 

Diese  Bestimmung  findet  auch  Anwendung  auf  andere,  vom  Bunde  konzedirte 
oder  vom  ihm  selbst  betriebene  Transportanstalten  (Dampfschiffe,  Posten  u.  s.  w.). 

Art.  10.  Ohne  ausdrückliche  Genehmigung  des  Bundes  darf  weder  eine  Konzession 
in  ihrer  Gesammtheit,  noch  dürfen  einzelne  in  derselben  enthaltene  Rechte  oder  Pflichten 
in  irgend  welcher  Form  an  einen  Dritten  übertragen  werden. 

Der  Bundesrath  wird  vorher  die  betheiligten  Kantonsregienmgen  über  diese  Ueber- 
tragung  anhören  und  die  Bundesversammlung  hierauf  nach  Prüfung  aller  hiebe!  in 
Betracht  kommenden  Verhältnisse  entscheiden. 

Art.  11.  Ein  Bundesgesetz  wird  über  die  Bestellung  und  Geltendmachung  von 
Pfandrechten,  sowie  über  das  im  Falle  der  Zahlungsunfähigkeit  einzuhaltende  Ver&hren 
das  Nähere  bestimmen. 

Art.  12.  Die  Bundesgesetzgebung  über  die  Verpflichtung  zur  Abtretung  von  Privat- 
rechten findet  auf  alle  vom  Bunde  konzedirten  Eisenbahnen  ihre  Anwendung. 

Art.  13.  Es  ist  jeweilen  im  einzelnen  Falle  eine  Frist  anzusetzen,  binnen  welcher 
der  Anfang  mit  den  Erdarbeiten  für  die  betreffende  Bahnuntemehmung  gemacht  und 
zugleich  genügender  Ausweis  Ober  die  gehörige  Fortführung  der  letztem  geleistet  werden 
soll,  und  zwar  in  der  Meinung,  daß  widrigenfalls  mit  Ablauf  jener  Frist  die  Konzession 
erlischt. 

Der  Bundesrath  wird  nach  vorgängiger  Anhörung  der  Gesellschaft  sodann  die  Fristen 
bestimmen,  in  welchen  die  Anlage  fortschreiten  soll.  Er  kann,  wo  er  es  nöthig  findet 
für  Einhaltung  dieser  Fristen  eine  angemessene  Kaution  bestellen  lassen. 

Ebenso  ist  in  jeder  Konzession  die  Frist  für  die  Vollendung  der  Bahn  zu  be- 
zeichnen. 

Wird  diese  F>ist  nicht  eingehalten  und  von  der  Bundesversammlung  deren  Er- 
Streckung  verweigert,  so  wird  die  vorhandene  Anlage  für  Rechnung  der  Gesellschaft 
/'»tTentlich  versteigert. 

Art.  14.  Der  Bauplan  ist  dem  Bundesrathe  in  seiner  Gesammtheit,  sowie  in  den 
Einzelheiten  zur  Genehmigung  vorzulegen.  Diese  ist  namentlich  erforderlich  für  das 
ßahntrace,  die  Stationen  sammt  deren  Einrichtung,  sowie  für  sämmtliche  größere  Bau- 
objekte, einschließlich  der  wichtigern  Hochbauten. 

Die  Geseilschall  soll  jeweilen  vor  Beginn  der  Bauarbeiten  die  nöthigen  Planvorlageo 
machen.  Nachherige  Abweichungen  von  diesen  Plänen  sind  nur  nach  neuerdings  ein- 
geholter Genehmigung  gestattet.  Der  Bundesrath  wird  den  betreffenden  Kantonsregienmgen 
und  durch  deren  Vermittlung  auch  den  Lokalbehörden  Gelegenheit  geben,  bezüglich  des 
Trace,  der  Gestaltung  der  Wegübergänge,  der  Lage  der  Stationen  und  der  Verbindungs- 
straßen u.  s.  w.  ihre  Interessen  geltend  zu  machen.  Der  Bundesrath  wird  dabei  seinerseits 
die  militärischen  Interessen  gebührend  wahren. 

Sofern  in  der  Folge  die  Sicherheit  des  Bahnbetriebes  und  erweiterte  Verkehrs- 
bedürfnisse oder  die  Interessen  der  Landesvertheidigung  die  Anlage  eines  zweiten  Geleises, 
die  Eröffnung  neuer  Stationen  oder  Erweiterung  bisheriger  und  andere  derartige  Ver- 
besserungen noth wendig  machen,  so  wird  der  Bundesrath  nach  vorheriger  Prüfung  durch 
Sachverständige  die  Gesellschaft  auffordern,  das  Nöthige  vorzukehren.  Falls  die  Gesell- 
>chaA  die  gestellte  Forderung  nicht  als  begründet  erachtet,  so  steht  ihr  das  Recht  zur 


Eisenbahnen  —      541      —  Eiseiibalinen 

Beschwerde  an  die  Bundesversammlung  zu,  welch*  letzlere  sodann  nach  Prüfung  aller 
hiebei  in  Betracht  kommenden  Verhältnisse  entscheidet. 

Wenn  der  Bundesrath  im  Interesse  der  Landesvertheidigung  solche  Forderungen 
als  dringlich  erachtet,  so  kann  er  jedoch  die  sofortige  Vollziehung  anordnen.  Soweit 
die  Anordnungen  des  Bundesrathes  über  die  gesetzlichen  und  konzessionsgemäßen  Ver- 
pflichtungen der  Gesellschaften  hinausgehen,  sind  diese  durch  den  Bund  zu  entschädigen, 
wobei  aber  der  Vortheil,  den  die  Gesellschaften  aus  solchen  Einrichtungen  ziehen,  in 
vollem  Umfange  anzurechnen  ist  Im  Streitfalle  entscheidet  über  die  Entschädigung  das 
Bundesgericht. 

Die  Gesellschaften  sind  übrigens  befugt,  von  sich  aus  die  Zahl  der  Schienengeleise 
auf  ihren  Bahnhnien  zu  vermelu-en,  falls  sie  es  für  nöthig  erachten.  Dabei  werden 
jedocb  die  Bestimmungen  des  Art.  30  vorbehalten. 

Art,  16.  Sollten  nach  Erbauung  der  Bahn  vom  Staate  oder  von  den  Gemeinden 
OfTentliche  Straßen,  Wege,  Wasser-  oder  Grasleitungen  angelegt  werden,  welche  die  Bahn 
durchkreuzen  müssen,  so  hat  die  Gesellschaft  keine  Entschädigung  zu  fordern  für  die 
Ueberschreitung  ihres  Eigenthums;  auch  fallen  derselben  alle  diejenigen  Kosten  allein 
zur  Last,  welche  aus  der  hiedurch  noth wendig  gewordenen  Errichtung  von  neuen  Bahn- 
wartshäusem,  Anstellung  von  Bahnwärtern,  sowie  aus  allen  übrigen  zum  Schutz  der 
Bahn  und  des  Betriebs  nöthigen  Vorkehrungen  erwachsen. 

Wenn  nach  Herstellung  der  Bahn  von  Privaten  die  Anlage  von  Wasser-  oder 
Gasleitungen,  Transmissionen  u.  dgl.,  welche  die  Bahn  durchkreuzen  müssen,  verlangt 
werden,  so  entscheidet  streitigenfalls  über  die  Zulässigkeit  der  Anlage  der  Bundesrath 
und  über  die  allfällig  zu  leistende  Entschädigung  das  Bundesgericht. 

Wenn  Reparaturen  an  solchen  Werken  als  nothwendig  sich  erweisen,  so  können 
dieselben,  soweit  sie  die  Bahn  berühren,  nur  vorgenommen  werden  unter  Leitung  der 
Bahningenicure.  Diesfalls  gesteUten  Ansuchen  hat  die  Bahnverwaltung  mit  Beförderung 
zu  entsprechen. 

Art  16.  Während  des  Baues  sind  von  der  Geseilschaft  alle  Vorkehrungen  zu 
treffen,  damit  der  Verkehr  auf  den  bestehenden  Straßen  und  Verbindungsmitteln  über- 
haupt nicht  unterbrochen,  auch  an  Grundstücken  und  Gebäulichkeiten  kein  Schaden 
zugefügt  werde;  für  nicht  abzuwendende  Beschädigungen  hat  die  Gesellschaft  Ersatz 
zu  leisten. 

Die  Gesellschaft  wu*d  die  Bahn,  wo  es  die  öffentliche  Sicherheit  erheischt,  in  ihren 
Kosten  auf  eine  diese  Sicherheit  hinlänglich  gewährende  Weise  einfrieden  und  die  Ein- 
friedung stets  in  gutem  Stand  erhalten.  Ueberhaupt  hat  sie  alle  diejenigen  Vorkehrungen 
auf  ihre  Kosten  zu  treffen,  welche  jetzt  oder  künftig  zur  öffentlichen  Sicherheit  nöthig 
befunden  werden. 

Art.  17.  Bevor  die  Bahn  dem  Verkehr  übergeben  werden  darf,  soll  dieselbe  durch 
Experten  des  Bundesrathes  in  allen  Theilen  untersucht  und,  wo  dies  passend  erscheint, 
erprobt  werden.  Den  Kantonen  ist  Gelegenheit  zu  geben,  bei  der  Untersuchung  und 
Erprobung  der  Bahn  sich  vertreten  zu  lassen.  Die  Eröffnung  des  Betriebs  kann  erst 
dann  vor  sich  gehen,  wenn  auf  den  Bericht  dieser  Experten  der  Bundesrath  seine  fönn- 
liche  Bewilligung  ertheilt  hat.  Die  Kosten  dieser  Untersuchungen  fallen  zu  Lasten  der 
Bahngesellschaft. 

Art.  18.  Nach  Vollendung  der  Bahn  hat  die  Gesellschaft  auf  ihre  Kosten  einen 
vollständigen  Grenz-  und  Katasterplan  mit  genauer  Beschreibung  sämmtlicher  Bahnbauten 
und  ein  Inventar  des  Betriebsmaterials  anzufertigen  und  dem  Bundesrathe  eine  Kopie 
davon  einzugeben. 

Ebenso  hat  dieselbe  eine  Rechnung  über  die  gesammten  Kosten  sowohl  der  Anla^^e 
der  Bahn  als  auch  ilirer  Einrichtungen  zum  Betriebe  einzureichen. 

Wenn  später  entweder  weitere  Bauarbeiten,  welche  nicht  blos  zur  Unterhaltung 
der  Bahn  dienen,  ausgeführt  werden,  oder  das  Betriebsmaterial  vermehrt  wird,  so  sind 
auch  Rechnungen  über  die  dadurch  veranlaßten  Kosten  einzuliefern.  Der  Bundesrath 
wird  die  Form  festsetzen,  in  welcher  diese  Rechnungen  aufzustellen  sind. 

Art.  19.  Die  Eisenbahnverwaltungen  sind  dem  Bunde  gegenüber  zur  unentgeltlichen 
Beförderung  der  Brief-  und  Fahrpost,  insoweit  der  Transport  derselben  durch  die  Be- 
stimmungen über  das  Postregal  ausschließlich  der  Post  vorbehalten  ist,  verpflichtet.  Für 
andere  Fahrposlsendungen  Ist  eine  Vergütung  zu  bezahlen,  welche  auf  Grundlage  des 
allgemeinen  Eilfrachttarifs  mit  Zusammenrechnung  des  Gesammtgewichts  dei  Sendungen 
je  für  einen  Monat  zu  berechnen  ist,  jedoch  unter  Berücksichtigung  der  bei  diesem 
Transporte  den  Bahnen  aufliegenden  geringem  Leistungen.  Sofern  Bund  und  Bahnen 
sich    über  die  Entschädigung  nicht  gütlich  verständigen,   so  entscheidet  das  Bundes- 


Eisenhahnen  —      542      —  Eisenliahnen 

^'ericht.  Mit  jedem  Posttransporte  ist  der  dazu  jrehörige  Kondukteur  unentgeltlich  zu 
hetordern. 

Die  Hei'stellun^-  und  Unterhaltunjfskosten  <ler  fahrenden  Fostbureaux  fallen  der 
eidjr.  Postverwaltuiij;  zur  Last.  Die  Eisenbahnverwaltungen  haben  aber  den  Ti*ansport 
derselben,  sowie  die  Beförderung  der  dazu  gehörenden  Postangestellten  und  des 
Inspektionspersonals  unentgeltlich  zu  ubernehnien. 

Dem  Bundesrathe  wird  vorbehalten,  für  den  regelmäßigen  periodischen  Personen- 
transpoii  eine  jährliche  Konzessionsgebubr  von  fünfzig  Franken  ffir  jede  im  Betriebe 
befindliche  Wegstrecke  von  einem  Kilometer  zu  erheben,  sofern  die  Bahnrechnung  nach 
Abzug  der  auf  Abschreibungsrechnung  getragenen  oder  einem  Reser\'efond  einverleibten 
Summen  4  ^  o  abwirft ;  beim  Steigen  des  so  l>erechneten  Ertrags  auf  5  ^'/o,  beziehungsweise 
♦)  V  und  mehr,  darf  diese  Gebühr  auf  100,  beziehungsweise  200  Franken  erhöht  werden. 

Art.  20.  Auf  denjenigen  Stationen,  auf  denen  der  Post  Verwaltung  ein  eigenes 
Postzimmer  nicht  zu  Gebote  steht,  kann  die  Postabfertigung  bei  Ankunft  und  Abgang 
der  Zuge  in  den  Zimmern  «ler  Stationseinnehmer  oder  in  andern  von  den  Eisenbahn- 
verwaltungen anzuweisenden  j>assenden  Lokalen  geschehen,  ohne  daß  die  Postverwaltung 
liiefur  eine  Entschädigung  zu  leisten  hat. 

Ebenso  ist  die  Post  Verwaltung  berechtigt,  an  sämmtlichen  Bahnhöfen  und  Stations- 
^'ebäuden,  sowie  an  den  Eisen  bah ngepäck  wagen  der  ohne  Bahnposten  fahrenden  Zöge. 
Briefeinwurfe  anzubringen. 

Art  21.  Wenn  der  Betrieb  einer  Bahn  durch  Naturereignisse  zeitweise  unterbrochen 
wird,  so  ist  die  Verwaltung  verj)flichtet,  sofort  auf  andere  geeignete  Weise  für  Herstellung 
des  periodischen  Personentransportes  und  des  Transportes  der  Posteffekten  bis  zur  Wieder- 
eröffnung de>  Bahnbetriebes  zu  sorgen.  Der  Bundesrath  kann  jedoch  der  belreCTenden 
Bahn  Verwaltung  auf  Verlangen  eine  den  Umständen  angemessene  Erhöhung  der  kon- 
zessionsgemäßen  Taxansätze  für  diese  außerordentliche  Transportleistung  bewilligen. 

Art.  22.  Die  Eisenbahnen  sind  verpflichtet,  unentgeltlich  a.  die  Herstellung  von 
Telegraphenlinien  längs  der  Eisenbahn  und  auf  dem  dazu  gehörenden  Land  zu  gestatten: 
b.  i)ei  Herstellung  von  Telegraphenlinien  und  bei  größern  Reparaturen  an  denselben  die 
die.«? fälligen  iVrbeiten  durch  ihre  Ingenieure  beaufsichtigen  und  leiten  zu  lassen ;  c.  kleinere 
Reparaturen,  unter  welchen  das  Nachsetzen  und  Ersetzen  einzelner  Stangen  inbegriffen 
ist,  und  die  Ueberwachung  der  Telegraphenlinien  durch  das  Bahnpersonal  besorgen  zu 
hissen,  wobei  das  hiezu  nothige  Material  von  der  Telegraphenverwaltung  zu  liefern  ist; 
d.  die  Dienstdepeschen  der  eidgenössischen  Eisenbahn-,  Post-  und  Telegraphenverwaltung 
durch  tue  Bahntelegraphen  zu  übermitteln. 

Art.  2:1.  Jede  Eisenbahnverwaltung  ist  berechtigt,  ausschließlich  für  ihren  Dienst 
längs  der  Bahn  auf  ihre  Kosten  einen  und,  wo  das  Bedürfniß  es  erheischt,  zwei  Tele- 
graphendrähte und  für  diese  in  den  Bahnhöfen  und  Stationen  Telegraphenapparate 
iuizuhrinjfen. 

Wenn  längs  der  Bahn  von  «ler  Telegi-aphenverwaltung  eine  Linie  erstellt  wird,  so 
kann  sie  den  Draht  an  der  Hauptleitung  derselben  anbringen. 

Die  Telegraplienverwaltung  ist  ihrerseits  berechtigt,  für  den  Fall,  als  sie  in  einem 
Stations«/el»äude  einen  Apparat  für  den  öffentlichen  Dienst  autstellen  will,  die  nöthige 
Häundichkeit  hiefür  unentgeltlich  zu  beanspnuhen. 

Art.  24.  Die  Bundesbehörden  sind  berechtigt,  für  die  Zwecke  der  Landesvertheidigung 
die  Eisenbahnen  und  das  gesammte  Betriebsmaterial  derselben  in  Anspruch  zu  nehmen 
und  beliebig  darüber  zu  verfügen. 

Der  Bund  wird  für  derartige  Inanspruchnahuie  den  Eisen bahnverwaltungen  «lie 
den  jeweiligen  Verhähnissen  angemessene  Entschädigung  verabfolgen.  In  Ennanglung 
einer  ^:ütliclien  Verständigung  entscheidet  das  Bundesgericht. 

i'eber  die  Verwendung  des  Eisen bahnpersonals  zu  militärischen  Zwecken,  beziehungs- 
Aveise  dessen  Dienstbelreiung,  wird  die  Militärorganisation  «las  Näliere  bestimmen. 

Art.  26.  Jede  Eisenbahnverwaltung  ist  verpflichtet,  Militär,  welches  im  eidgenös- 
sischen oder  kantonalen  Dienste  steht,  und  dazu  gehörige  Bediente  und  Pferde,  sowie 
Material,  welches  zum  Gebrauche  der  Militärverwaltung  bestinmit  ist,  auf  Anordnung 
der  zuständigen  Militärsttdle  um  die  Hälfte  der  tiirifmäßigen  Taxe  durch  alle  im  Fahrten- 
plane vorgesehenen  Züge  o<ler  durch  außerordentliche  Bahnzüge  zur  ununterbroclienen 
Beförderung  zu  übernehmen. 

Betonierung  durch  die  regelmäßigen  Schnellzüge  kann  dagegen  für  ganze  Truppou- 
körper  und  für  Kriegsniaterial  nicht  beansprucht  werden. 

Die  Kosten,  welche  durch  außerordentliche  Sicherheitsmaßregeln  für  den  Transport 
von  Pulver  un<l  Kriegsfeuerwerk  veranlaßt  werden,  hat  die  Eidgenossenschaft  zu  tragen 


Eisenbahnen  —      54ii      —  Eisenl)almen 

U'id  für  Schaden  zu  haften,  der  durch  Befördening  der  letzterwähnten  Gejjenstände  ohne 
Verscliulden  der  Eisenbahnverwaltung  oder  ihrer  Angestellten  verursacht  werden  sollte. 

Art.  26.  Jede  Gesellschaft  ist  verpflichtet,  alljährlich  den  Jahresbericht  ihrer 
Direktion,  eine  Uebersicht  der  Jahresrechnung  und  einen  Auszug  aus  dem  Protokoll 
über  die  während  des  betreffenden  Jahres  von  der  Generalversammlung  gepflogenen 
Verhandlungen  dem  Bundesrathe,  sowie  den  betreffenden  Kantonsregieningen  einzusenden. 

Ebenso  hat  sie  der  vom  Bundesrathe  zu  bezeichnenden  Stelle  dasjenige  statistische 
Material  zu  liefern,  welches  für  die  Herstellung  einer  einheitlichen  Eisenbahnstatbtik 
erforderlich  ist. 

Art.  27.  In  jeder  Konzession  sind  theils  die  Zeitfristen  festzusetzen,  nach  deren 
Ablauf  dem  Bunde  oder,  wenn  er  davon  keinen  Gebrauch  macht,  den  Kantonen  das 
Recht  zustehen  soll,  die  betreffende  Eisenbahn  sammt  dem  Material,  den  Gebäulichkeiten 
und  den  Vorräthen,  welche  dazu  gehören,  gegen  Entschädigung  an  sich  zu  ziehen,  theils 
ilie  Bedingungen  festzustellen,  unter  welchen  der  Rückkauf  stattfinden  kann. 

Art.  28.  Wenn,  nachdem  eine  Bahn  dem  Betriebe  übergeben  ist,  die  betreffende 
Gesellschaft  die  Verpflichtungen,  welche  ihr  laut  der  Konzession  und  der  gesetzlichen 
Bestimmungen  über  den  Bau  und  Betrieb  von  Eisenbahnen  obliegen,  nicht  erfüllt,  so 
hat  der  Bundesrath  sie  zur  Erfüllung  ilirer  Verpflichtungen  aufzufordern.  Kommt  sie 
dieser  Aufforderung  nicht  nach,  so  hat  der  Bundesrath  bei  der  Bundesversammlung  die 
Ansetzung  einer  letzten  Frist  zu  beantragen.  Zur  Forterhaltung  des  Bahnbetriebes  untl 
zur  Sicherung  anderer  betheiligter  Interessen  kann  er  inzwischen  die  nöthigen  Maßnalimen 
treffen.  Bleibt  auch  die  Fristansetzung  der  Bundesversammlung  ohne  Erfolg,  so  erklärt 
diese  die  Konzession  als  verwirkt,  und  es  wird  alsdann  die  Bahn  sammt  den  Transport- 
mitteln und  allem  Zugehör  für  Rechnung  der  Gesellschaft  versteigert. 

III.  Bestimmtmgen  über  Einheit  des  Baues  und  Betrieben  des  schweizerischen 
Bahnneizes.  Art.  29.  Der  Bund  wird  diejenigen  Bestimmungen  aufstellen,  welche  noth- 
wendig  sind,  um  in  technischer  Beziehung  die  Einheit  im  schweizerischen  Eisenbahn- 
wesen zu  sichern. 

Es  soll  auf  Einführung  eines  gleichartigen  (des  amerikanischen)  Wageasystems  für 
die  Personenbeförderung  Bedacht  genommen  werden.  Der  Bundesrath  wird  ermächtigt, 
Bestimmungen  zu  treffen,  welche  den  allmäligen  üebergang  zu  einem  solchen  System 
verwirklichen. 

Werden  Nachtzüge  eingefülu^,  so  kann  dazu  für  die  Personenbeförderung  Material 
nach  französischem  System  verwendet  werden. 

Die  Personenwagen  aller  Klassen  sollen  zur  Nachtzeit  beleuchtet  und  zur  Winter- 
zeit gehörig  geheizt,  sowie  mit  Vorkehrungen  gegen  den  Zutritt  der  Sonnenstrahlen 
versehen  sein.    Ebenso  i.'^t  in  jedem  Personenzug  ein  Abtrittlokal  anzubringen. 

Es  sollen  die  nöthigen  Einrichtungen  vorhanden  sein,  um  dem  in  Transport  be- 
findlichen Vieh  die  erforderhche  Wartung  angedeihen  lassen  zu  können. 

Für  Lokalbahnen,  sowie  für  Bahnen  im  Hochgebirge  können  Abweichungen  von 
der  gewöhnlichen  Spurweite,  Wagenkonstruktion  u.  s.  f.  bewilligt  werden. 

Art.  30.  Jede  Eisenbahnverwaltung  ist  verpflichtet,  den  technischen  und  Betriebs- 
anschluü  anderer  schweizerischer  Eisenbahnunternehmungen  an  die  ihrige  ohne  Zuschlags- 
taxe oder  Reexpeditions^gebülir  und  ohne  Erschwerung  des  durchgehenden  Verkehrs  in 
s<!liickliclier  Weise  zu  gestatten. 

t'eber  allfällige  Anstünde  entscheidet  der  Bundesrath. 

Soweit  dabei  die  Mitbenutzung  bestehender  Bahnhofanlagen  und  Bahnstrecken  bis 
zur  Einmündungsstation  erforderhch  wird,  ist  dafür  angemessene  Entschädigung  zu  leisten, 
welche  in  Krmanglung  einer  Verständigung  unter  den  Betheiligten  vom  Bundesgerichte 
bestimmt  wird. 

I.'eber  Anschlußanstände  zwischen  Eisenbahnen  und  konzedirten  Dampfschifl- 
unternehmungen  entscheidet,  wo  dies  nöthig  wird,  ebenfalls  der  Bundesrath. 

Art.  3t.  Die  schweizerischen  Bahnen  sollen  möglichst  nach  einheitlichen  Grund- 
sätzen verwaltet  werden. 

Der  Bundesrath  stellt  nach  Anhörung  der  Bahnverwaltungeu  auf  dem  Wege  des 
Reglements  riiejenigen  Vorschriften  auf,  nach  welchen  auf  allen  schweizerischen  Bahnen 
gleichmäßig  zum  Behuf  der  Sicherheit  des  Dienstes  verfahren  werden  soll. 

Dem  Bunde  liegt  es  ob,  dafür  zu  sorgen,  daß  die  Eisenbahnverwaltungen  die 
Bahnen  und  das  Bahnmaterial  jederzeit  in  einem  die  nöthige  Sicherheit  gewährenden 
baulichen  Zustande  erhalten  und  die  Bahnen  mit  Betriebsmateiial  so  ausrüsten,  wie  das 
Verkelirsbedürfniß  es  erheischt. 


Eisenbahnen  —      544     —  Eisenbahnen 

In  dieser  Beziehung  wird  der  Bundesrat h  bestimmte  Normen  aufteilen,  welclie, 
gestützt  auf  die  Verkehrsbewegung  jeder  Bahn,  das  Minimum  des  von  ihr  zu  beschaffenden 
Betriebsmaterials  fixiren. 

Ebenso  wird  er  die  Bahngesellschaften  zu  den  nöthigen  Maßnahmen  anhalten 
gegen  die  Gefährdung  des  Verkehrs  auf  OfTentiichen  Straßen  und  Wegen  durch  den 
ManAvrirdienst  auf  den  Bahnhöfen. 

Gegen  Beschädigung  der  Eisenbahn,  Gefälirdung  des  Verkehrs  auf  derselben  und 
Ueberschreitung  bahnpolizeihcher  Vorschriften  wird  die  Bundesgesetzgebung  die  nöthigeu 
Bestimmungen  aufstellen,  wobei  auch  das  in  solchen  Fällen  einzuhaltende  Verfahren 
näher  zu  ordnen  ist. 

Art.  32.  Die  Handhabung  der  Bahnpolizei  liegt  zunächst  den  Gesellschailen  ob. 
Dabei  bleiben  jedoch  der  kantonalen  Polizei  die  mit  der  Ausübung  ihres  AufsichtsrechU 
verbundenen  Befugnisse  in  vollem  Umfange  vorbehalten. 

Die  nähern  Vorschriften  betreffend  die  Handhabung  der  BahnpoHzei  werden  in 
einem  von  der  betreffenden  Gesellschaft  zu  erlassenden,  jedoch  der  Genehmigung  des 
Bundesrathes  zu  unterlegenden  Reglemente  aufgestellt. 

Art.  33.  Die  Fahrtenpläne,  sowie  jede  Aenderung  derselben,  sind  wenigstens  14  Tage 
vor  ihrer  Inkraftsetzung  dem  eidgenössischen  Postdepartement  und  den  Kantonsregierungen 
zur  Kenntniß  zu  bringen  und  vor  Inkrafttretung  zu  publiziren. 

Die  Eisenbahnverwaltungen  sind  verpflichtet,  die  fTir  den  durchgehenden  Verkehr 
und  zur  Herstellung  ineinandergreifender  Fahrtenpläne  nöthigen  Personenzüge  mit  ent- 
sprechender Fahrgeschwindigkeit  einzuführen,  auch  direkte  Expeditionen  im  Personen- 
und  Güterverkehr  unter  Gestattung  des  Uebergangs  der  Güter-  und  Viehwagen  von  einer 
Bahn  auf  die  andere  gegen  die  übliche  Vergütung  einzurichten. 

Ueber  alle  diesfälligen  Anstände  entscheidet  der  Bundesrath. 

Wenn  im  Interesse  des  durchgehenden  Verkehrs  besondere  Leistungen  einer  Bahn- 
verwaltung nothwendig  werden,  welche  ihr  billigerweise  nicht  allein  zugemuthet  werden 
dürfen,  so  kann  im  Falle  der  Nichtverstäudigung  der  Entscheid  des  Bundesgerichtes  über 
die  Frage  der  zu  leistenden  Entschädigung  angerufen  werden.  Das  Bundesgericlit  ent- 
scheidet in  solchen  FSIlen,  ob  und  in  welchem  Maße  Dritte  an  die  bezüglichen  Mehr- 
ausgaben beizutragen  haben. 

Art.  34.  Der  Bundesrath  wird  dafür  sorgen,  daß  die  festgesetzte  Fahrtordnung 
genau  eingehalten  werde.  Er  ist  ermächtigt,  bei  verschuldeten  Verspätungen  gegen  die 
betreffenden  Bahngesellschaften  in  Wiederholungsfallen  mit  Geldstrafen  bis  auf  Fr.  1000 
einzus<'hreiten. 

Art.  .?/>.  Dem  Bunde  steht  die  Kontrole  über  das  Tarifwesen  zu.  Er  hat  das  Recht 
der  Einsichtnahme  von  sämmtlichen  hierauf  bezüglichen  Akten  und  Verträgen  der  Bahn- 
verwaltungen. Bei  dieser  Kontrole  sind  namentlich  folgende  Punkte  zu  berücksichtigen : 

1)  Die  Tarife  müssen  sich  innerhalb  der  in  den  Konzessionen  bezeichneten  Schranken 
bewegen. 

2)  Es  «larl'  keine  in  den  Konzessionen  nicht  vorgesehene  Taxe  für  die  den  Bahn- 
gesellschaften konzessionsgeniäß  obliegenden  Verrichtungen  bezogen  werden,  welche  nicht 
vom  Bundesrat  he  ausdrücklich  genehmigt  und  von  der  Bahn  Verwaltung  Öffentlich  bekannt 
gemacht  worden  ist. 

3)  Die  Taxen  sollen  überall  und  für  Jedermann  gleichmäßig  berechnet  werden. 
Die  Eisenhahnverwaltungen   dürfen  Niemanden   einen  Vorzug   in   irgend   welcher 

Form  einräumen,  den  sie  nicht  unter  gleichen  Umständen  allen  Andern  gestatten. 

4)  Die  Eisenhahnverwaltungen  haben  einer  ihnen  zu  bezeichnenden  Bundesstelle 
von  alltMi  allgemeinen  und  speziellen  Tarifänderungen,  sowie  von  Rückvergütungen 
rechtzeitig  Kenntniß  zu  geben. 

Dem  Bundesrathe  steht  wm  sich  aus  oder  auf  Beschwerde  von  Betheiligten,  nach 
vorheriger  Anhörung  der  betreffenden  Bahngesellschaften,  die  Berechtigung  zu,  die  Auf- 
hebung oder  Modifikation  solcher  Differentialtarife  oder  Rückvergütungsversprechen  zu 
verlangen,  welche  dem  in  Ziffer  3  dieses  Artikels  enthaltenen  Grundsatze  der  Gleich- 
berechtigung zuwiderlaufen. 

5)  Jede  .Venderung  am  Tarif  cnier  an  den  Transportreglementen  soll  gehörige  Ver- 
•WTentlichung  bekommen,  erstere  in  der  Regel  mindestens  14  Tage  vor  ihrem  Inkrafttreten. 

Wenn  die  Gesellschaft  es  für  angemessen  erachtet,  ihre  Taxen  herabzusetzen,  so 
soll  diese  Herabsetzung  in  Kraft  bleiben  mindestens  drei  Monate  für  die  Personen  und 
ein  Jahr  für  die  Waaren. 

Jede   Erholnni^r   «ler  Taxen   soll   wenigstens   drei   Monate   vor  ihrem   Inkrafttreten 
'bJ/zi/i  uerden. 


Eiseiibaliiieu  —      545      —  Eisenbaljnen 

In  Fällen,  wo  von  einer  Geseilschaft  ein  aus  Herabsetzungen  und  EjhÖhunjren 
gemischtes  Taril'systeni  neu  eingeführt  werden  will,  kann  der  Bundesrath  diese  Fristen 
verkürzen. 

Diese  Fristen  linden  keine  Anwendung  auf  sogenannte  Vergnügungszüge  oder  aus- 
nahmsweise Vergünstigungen  bei  besondern  Anlässen. 

Der  Bundesrath  wird  Anordnungen  treffen,  um  die  Beachtung  obiger,  in  den 
Ziffern  1 — 5  bezeichneten  Grundsätze  bei  Aufstellung  der  Tarife  und  deren  Anwendung 
sorgfältig  kontroliren  zu  lassen. 

Art.  36.  Der  Bundesrath  wird  dahin  wirken,  daß  auf  den  schweizerischen  Eisen- 
bahnen möghchst  übereinstimmende  Verkehrs-,  beziehungsweise  Transporlreglemente 
eingeführt  werden,  deren  Genehmigung  ihm  zusteht. 

Sofern  es  sicli  in  der  Folge  als  wünschenswerth  lierausstellen  sollte,  ist  der  Bundes- 
rath berechtigt,  nach  Anhörung  der  Bahngesellschatlen  ein  einheitliches  Verkehrs-,  be- 
ziehungsweise Transportreglement  in  der  Weise  aufzustellen,  daß  darin  gewisse  Haupt 
bestimmungen   fixirt   werden,    welche  jede   schweizerische   Eisenbahnverwaltung   dem 
I^ublikum  als  Minimum  gewähren  muß. 

Art.  37.  Die  Bahntransport anstalten  haben  ilna  vom  Bund  mit  der  Beaufsichtigung 
der  Eisenbahnen  und  ihres  Betriebes  betraute  Inspektionspersonal  unentgeltlich  zu 
befördern. 

Art.  38.  Die  Bundesgesetzgebung  wird  die  erforderlichen  Bestimmungen  aufstellen : 

1)  über  die  Hechtsverhältnisse  des  Frachtverkehrs  und  der  Spedition  auf  Eisen- 
bahnen und  auf  andern  vom  Bunde  konzedirten  oder  von  ihm  selbst  betriebenen 
Transportanstalten  (Dampfschiffen,  Posten),  und 

2)  über  die  Verbindlichkeiten  der  genannten  Transportanstalten  zum  Schadenersatz 
für  die  beim  Bau  und  Betrieb  herbeigeführten  Tödtungen  und  Verletzungen. 

Alle  Vorbehalte  und  Verfügungen  der  Gesellschaften  in  Reglementen  oder  Fracht- 
briefen, durch  welche  sie  die  Haftbarkeit  ganz  oder  theilweise  ablehnen,  sind  bis  zum 
Erlasse  des  bezügliclien  Bundesgesetzes  dem  Bundesrathe  zur  Genehmigung  vorzulegen 
und  fallen  dahin,  sobald  der  Bundesrath  ihnen  dieselbe  versagt. 

IV.  Kompetenzverhältnisse  und  Uehergangshesiimmungen.  Art.  39.  Die  in  den 
Art.  1,  3,  4,  10,  13,  14  (Absatz  3)  und  28  bezeichneten  Kompetenzen  werden  von  der 
Bundesversammlung  ausgeübt.  Bezüglich  aller  andern  Punkte  wird  auf  die  betreffenden 
Artikel  verwiesen. 

Alle  privatrechtlichen  Streitigkeiten  zwischen  dem  Bunde  und  einer  Eisenbahn- 
gesellschaft sind  vor  dem  Bundesgerichte  auszutragen. 

Art.  40.  Die  Bestimmungen  dieses  Gesetzes  finden  auch  auf  die  Fälle,  in  welchen 
Kantone  den  Bau  und  Betrieb  von  Eisenbahnen  selbst  übernommen  haben  oder  weiter 
übernehmen  werden,  gleiche,  beziehungsweise  analoge  Anwendung. 

Art,  41.  Die  in  den  bisherigen  Konzessionen  von  den  Kantonen  vorbehaltenen 
Rechte  bleiben,  soweit  sie  durch  gegenwärtiges  Gesetz  nicht  dem  Bunde  übertragen 
oder  mit  dessen  Bestimnmngen  im  Widerspruche  sind,  unter  Vorbehalt  der  Bestimmungen 
von  Art.  6  unverändert  in  Kratl. 

Art.  42.  Konzessionen,  welche  bei  Erlaß  dieses  Gesetzes  von  den  Kantonen  ertheilt, 
aber  vom  Bunde  noch  nicht  genehmigt  worden  sind,  unterliegen  in  Bezug  auf  die 
Bundesgenehmigung  den  Bestimmungen  des  bisherigen  Gesetzes,  sofern  die  Ratifikation 
bis  zum  15.  Januar  1873  nachgesucht  wird. 

Konzessionen,  für  welche  in  dieser  Frist  die  Genehmigung  nicht  nachgesucht  wird, 
werden  als  erloschen  betrachtet. 

Art  43.  Die  Art.  1  und  2  dieses  Gesetzes  treten  sofort  nach  der  Veröffentlichung 
desselben,  die  übrigen  Bestimmungen  mit  dem  1.  April  1873  in  Krafl. 

Art.  44.  Der  Bundesrath  ist  mit  der  Bekanntmachung  und  Vollziehung  dieses 
Gesetzes  beauftragt,  durch  welches  das  Bundesgesetz  über  den  Bau  und  Betrieb  von 
Eisenbahnen  vom  28.  Heumonat  1852  aufgehoben  wird. 

Dieses  Gesetz  ist  seither  in  folgenden  Richtungen  weiter  ausgeführt,  ergänzt 
oder  abgeändert  worden : 

1)  Betreffend  die  Konzessionsertheilung  (Art.  1  des  Gesetzes)  ist  festgestellt 
worden,  daß  Eisenbahnen,  deren  Geleise  im  Wesentlichen  auf  öffentliche  Straßen 
gelegt  werden  sollen,  nur  nach  vorausgegangener  förmlicher  Zustimmung  der 
Kantone,  denen  die  Straßenaufsicht  zusteht,  konzessionirt  werden  sollen,  während 
bei  allen  übrigen  Eisenbahnen  die  Bundesversammlung  nun  das  souveräne  E^diLt 

Farrer,  Volkswirthschafts-Lexikon  der  Schweiz.  ^^^^ 


Eisenbahnen  —     Ö46      —  Eisenbahuen 

hat  und  übt,  Konzessionen  auch  gegen  den  Willen  der  Kantone  zu  geben.  Die 
auf  die  Straßenbahnen  bezügliche  Praxis  bat  sich  anläßlich  der  einzelnen  Fälle 
gestaltet;  es  besteht  darüber  kein  spezieller  gesetzgeberischer  Akt. 

2)  Ueber  die  Formen,  unter  weichen  die  Konzessionen  nachgesucht  und 
bewilligt  werden,  und  die  tinanziellen  und  technischen  Nachweisnngen,  die  der 
Konzessionspetent  zu  leisten  hat  (Art.  2),  besteht  eine  bundesräthliche  Verordnung 
vam  1,  Homung  1875, 

3)  Eine  Ausführung  des  Art.  3  liegt  in  dem  Bundesgesetä  betreffend  die 
Alpenbahnsubsidien  vom  22.  August  1878,  durch  welches  der  Gt>tthardiiiiter- 
nehmung  eine  Unterstützung  im  Betrag  von  47^  Millionen  Franken  zugewiesen 
und  eine  gleiche  Subvention  den  Kantonen  zugesichert  wird,  welche  an  je  einer 
Alpenbahn  im  Osten  und  im  Westen  der  Schweiz  finanziell  sich  betheiligeu 
werden. 

4)  Art.  9  wurde  durch  das  Nachtragsgesetß  vom  14,  Hornumj  1878  dahin 
abgeschwächt,  daß  für  diejenigen  Kategorien  von  Beamten  und  Angesteliten, 
deren  Ersetzung  an  Sonntagen  mit  besonderen  Schwierigkeiten  verbunden  oder 
im  Interesse  der  Betriebssicherheit  nicht  thunlich  ist,  ausnahmsweise  im  Fall  des 
Einverständnisses  auch  für  andere  Angestellte,  die  Einrichtung  getroffen  wurde, 
daß  der  Freisonntag  durch  einen  Freiwerktag  ersetzt  werden  kann. 

5)  Ueber  die  Bestellung  und  Geltendmachung  von  Pfandrechten  (Art.  11) 
ist  am  24.  Juni  1874  das  Bandesgeseiz  beireffend  die  Verpfätidung  und  Zwang»- 
liquidalion  der  Eisenbahnen  auf  dem  Gebiet  der  schweiß,  Eidgenossenschaft 
erlassen  worden. 

Eine  Verordnung  vom  17.  Herbstmonat  1874  behandelt  die  Einrichtung 
und  Führung  des  Eisenbahnpfandbuches,  welches  vom  Eisenbahndepartement 
besorgt  wird. 

Die  Verpfandung  einer  Eisenbahn  kann  nur  mit  Bewilligung  des  Bundes- 
rathes  stattfinden.  Die  Liquidation  der  Eisenbahngesellschaften  auf  dem  Zwangs- 
wege wird  auf  Antrag  der  Gläubiger  oder  in  Folge  Beschlusses  der  Aktionär- 
versammlung der  betroffenen  Gesellschaft  vom  Bundeegericht  angeordnet  und 
vollzogen. 

6)  Art.  18  und  26,  welche  von  den  nach  Vollendung  des  Bahnbaues  dem 
Bund  einzureichenden  abschließlichen  und  periodischen  Mittheilungen  handeln,  sind 
durch  das  Bundesgeseiz  über  das  Rechnungswesen  der  Eisenbahngesellschafien 
vom  21,  Dezember  1883  in  bedeutsamer  Weise  erweitert  worden.  Der  Bundes- 
rath  hat  nicht  mehr  blos  jene  Mittheilungen  entgegenzunehmen,  sondern  ihm  ist 
die  Pflicht  auferlegt,  die  Baurechnungen  in  Hinsicht  auf  ihre  Richtigkeit  und 
die  Betriebsrechnungen  mit  besonderer  Rücksichtsnahme  darauf  zu  untersuchen, 
ob  der  Vorschrift  nachgekommen  ist,  daß  die  Kosten  des  Bahnunterhaltea  und 
des  Ersatzes  bestehender  Anlagen  vollständig  aus  den  Betriebseinnahmen  bezahlt 
werden  sollen.  Streitigkeiten,  welche  sich  in  Anwendung  dieses  Gesetzes  zwischen 
dem  Bundesrath  und  den  Eisenbahngesellschaften  ergeben  sollten,  entscheidet  das 
Bundesgericht. 

7}  Hinsichtlich  der  Beziehungen  der  Eisen bahngesellschaften  sur  Militär- 
verwaltung besteht  ein  bundesräthtiches  Reglement  vom  Jahre  1885 y  aus  welchem 
namentlich  hervorzuheben  ist,  daß  im  Kriegsfall  der  Eisenbahnbetrieb  in  die 
Hände  des  Bundes  gelegt  wird. 

8)  Art.  27,  welcher  vom  Rückkauf  handelt,  ist  im  Jahre  1883  Gegenstand 
einläßlicher  Verhandlungen  im  Schöße  der  Bundesversammlung  gewesen.  Diese 
hAt  am    21./ 24.  April  1883  beschlossen^    von  dem  Rechte  der  Kündigoiig  der 


Eisenbahnen  —     647      —  Eisenbahnen 

fälligen  Eonzessionen  nnd  des  Rückkaufs  der  Eisenbahnen  zur  Zeit  keinen  Gebraach 
zu  machen. 

9)  Mit  Rücksicht  auf  das  Bedürfniß  einer  mdglicbst  einheitlichen  Besorgung 
des  Eisenbahnbetriebs  (Art.  29  u.  fit.)  sind  verschiedene  Gresetze  erlassen  worden : 

a.  Das  Bundesgeaete  betreffend  die  Beehtsverhältninse  der  Verbindungsgeleise 
zwischen  dem  schweizerischen  Eisenbdhnnets  und  gewerblichen  Anstalten 
vom  19.  Dezember  1874. 

b.  Das  Bundesgesetz  betreffend  das  Transportrecht  der  schweizerischen 
Eisenbahnen  vom  20.  März  1875. 

Dazu  gehört  die  Vollziehungsverordnung  vom  3.  September  1875. 
Femer  steht  auf  diesem  Gesetz  das  Transportreglement  der  schweize- 
rischen Eisenbahnen  vom  1.  Juli  1876. 

c.  Das  Bundesgesetz  betreffend  Handhabung  der  Bahnpolizei  vom  18.  Fe- 
bruar 1878. 

Wir  erwähnen  ferner  folgende  Gesetze  eisenbahnrechtlicher  Natur: 

1)  Da«  Bundesgesetz  betreffend  die  Haftpflicht  der  Eisenbahn-  und  Dampf- 
echiffsuntemehniungen  bei  Tödtungen  und  Verletzungen  vom  1.  Juli  1875. 

2)  Das  Bundesgesetz  betreffend  die  Sicherstellung  der  Kranken-,  Unter" 
stützungS'y  Pensions-,  Depositen- und  Erspamißkassen  der  Eisenbahnangestellten, 
.sowie  der  von  den  letzteren  geleisteten  Kautionen,  vom  20.  Dezember  1878. 

3)  Das  Bundesgesetz  betreffend  die  Sicherstellung  der  Vergütungen,  welche 
die  Eisenbabngesellschaften  aus  dem  direkten  Verkehr  einander  schuldig  werden, 
vom  2   Juli  1880. 

Verträge 
bestehen  zwischen  der  Schweiz  und  folgenden  Staaten: 

Baden,  betreffend  Regelung  der  Grenzanschlüsse :  a.  bei  Schaffhausen  und 
Stühlingen,  Konvention  vom  21.  Mai  1875  (A.  S.  n.  F.  I,  S.  857,  frz.  786); 
b.  bei  Singen  und  Konstanz,  Konvention  vom  24.  Mai  1873  (A.  S.  XI,  S.  399, 
frz.  395);  c.  bei  Basel,  Konvention  vom  26.  Juni  1860  (A.  S.  VH,  S.  81, 
frz.  81); 

betreffend  Konzessionirung  von  Grenzbahnen  auf  Schweizer  Gebiet :  a.  Vertrag 
vom  27.  Juli/ 11.  Aug.  1852  (A.  S.  UI,  S.  438,  frz.  434),  nebst  Konvention 
vom  12.  November  1853  (A.  S.  V,  S.  77,  frz.  735)  und  Protokoll  vom  9.  Juli 
1867  (A.  S.  IX,  S.  79,  frz.  78);  b.  Vertrag  (für  Sehaffhansen)  vom  30.  De- 
zember 1850  (A.  S.  VI,  S.  204,  frz.  189);  e.  Vertrag  (für  die  Linie  Rorsohaoh- 
Konstanz-Seethalbahn)  vom  10.  Dezember  1870  (A.  S.  X,  S.  427,  frz.  397); 
d.  Vertrag  vom  5.  August  1865  für  die  Bodenseegttrtelbahn  (A.  S.  VIII,  S.  664, 
frz.  599). 

Bayern,  betreffend  Regelung  der  Grenzanschlüsse  bei  Buchs  und  St.  Mar- 
grethen:  Vertrag  vom  27.  August  1870  (A.  S.  X,  S.  380,  frz.  349). 

Deutsches  Reich,  betreffend  1)  die  Strecke  Basel-St.  Louis;  erster 
Vertrag  vom  15.  Juli  1873  (A.  S.  XI,  S.  470,  frz.  360);  zweiter  Vertrag  vom 
14.  März  1884  (E.  A.  S.  n.  F.  VUL,  S.  61,  frz.  67). 

2)  die  QoUhardbahn,  a.  Uebereinkunft  vom  28.  Oktober  1871  betreffend 
den  Beitritt  des  Deutschen  Reiches  zu  dem  am  15.  Oktober  1869  zwischen  der 
Sehweiz,  dem  Norddeutschen  Band  und  Italien  abgeschlossenen  Vertrag  (A.  S.  X, 
S.  655,  X  578,  X  583);  b.  Zusatzvertrag  vom  12.  März  1878  (A.  S.  n.  F.  IV, 
S.  169). 

Italien,  betreffend  1)  die  Gotthardbahn,  a^  Vertrag  vom  15.  Oktober 
1869  (A.  8.  X,  S.  555,  X  578,  X  583);  b.  Vertrag  vom  23.  Dezember  1873 


Eisenbahnen  —      548      —  Eisenbleebziegel 

betreffend  Anschlüsse  bei  Cliiasso  und  Pino  (A.  S.  XI,  S.  478) ;  c  Zusatzvertrag 
vom  12.  März  1878  (A.  S.  n.  F.  IV,  169)  mit  Protokoll  vom  gleichen  Tage 
(A.  S.  n.  F.  IV,  181);  2)  die  Monte-Cenere-Bahn,  gemeinsame  Subventionirung 
derselben,  Vertrag  vom  16.  Juni  1879  (A.  S.  IV,  S.  352). 

Oesterreich-Ungarn,  betreffend  die  Bahnen  lindau-Bregenz-St.  Mar- 
grethen  und  Feldkirch-Buchs,  Vertrag  vom  27.  August  1870  (A.  S.  X,  S.  380). 

Frankreich,  betreffend  Eonzessionirung  der  Grrenzbahnen  a.  Genf-Anne" 
masse;  Konvention  vom  14.  Juni  1881  (A.  S.  n.  F.  VI,  S.  526);  b.  Besani'On- 
ioc/e-Morteau ;  Konvention  vom  14.  Juni  1881  (A.  S.  n.  F.  VI,  S.  541,  frz.  470); 
C.  Thonon-Bouverei ;  Konvention  vom  27.  Februar  1882  (A.  S.  n.  F.  VI,  S.  556); 
d.  Bossey'Veyrier-Grenf ;  Konvention  vom  27.  Februar  1882  (A.  S.  n.  F.  VI, 
8.  572,  frz.  486). 

Eisenbahn-Reparaturwerkstätten.  Dem  Schweiz.  Fabrikgesetz  waren 
Ende  1885  9  solche  Werkstätten  mit  1592  Arb.  unterstellt:  sie  liegen  in  Mett 
bei  Biel  (153  Arb.),  VUlars  sur  GlEne  im  Kt.  Freiburg  (90  Arb.),  Eorschach 
im  Kt.  St.  GaUen  (102  Arb.),  Chur  (101  Arb.),  Ölten  (540  Arb.),  Yverdon 
(221  Arb.),  Zürich  (344  Arb.),  Romanshorn  (32  Arb.),  Bauma  im  Kt.  Zürich 
(10  Arb.). 

Eisenbahnschienen  werden  erst  seit  kurzer  Zeit  in  der  Schweiz  hergestellt. 
Die  Rohmaterialien  werden  meistens  aus  Westphalen  bezogen.  Einfuhr  1884: 
164,741  q,  1883:  197,284  q,  1872/81  durchschnittlich  161,095  q.  Ausfuhr 
1884:  13,275  q,  1883:  21,377  q. 

Eisenbahnwagen.  Die  Fabrikation  von  Eisenbahnwagen  ist  seit  langer 
2jeit  eine  Spezialität  der  im  Jahre  1856  gegründeten  Fabrik  in  Neuhausen. 
Sämmtliche  Schmiede-,  Sattler-  etc.  Arbeiten  werden  im  Etablissement  selbst 
ausgeführt;  Bäder,  Achsen,  rohe  Grußstahltheile  werden  von  auswärts  bezogen. 
Die  llauptproduktion  besteht  in  Güterwagen.  Aber  auch  Personenwagen  aller 
Klassen,  Tramwaywagen  etc.  verlassen  die  Fabrik  in  vorzüglichster  Konstruktion 
und  Ausstattung.  Der  Hauptabsatz  erfolgt  an  die  inländischen  Eisenbahngesell- 
schaften. Von  1852  bis  Ende  1884  wurden  für  rund  20  Millionen  Franken 
Personen-,  Gepäck-  und  Güterwagen  eingeführt. 

Eisenbeizen.  Es  gibt  deren  verschiedene.  Die  wichtigsten  sind: 

1)  Salpetersaure  Eisenheize,  Bouille,  dargestellt  durch  Einwirkung  von 
Salpetersäure  auf  Eisenvitriol,  enthält  wesentlich  basisch  schwefelsaures  Eisenoxyd 
und  wird  meist  in  der  Seidenfärberei  gebraucht. 

2)  Holeessigsaure  Eisenbeiee,  Schwarzbeisse,  dargestellt  durch  Auflösen  von 
Eisenabfällen  in  rohem  Holzessig,  enthält  neben  essigsaurem  Eisenoxydul  etwas 
Oxyd  und  theerige  Substanzen,  wird  in  der  Färberei  und  Druckerei  sehr  aus- 
gedehnt angewendet. 

3)  Reines  essigsaures  Eisen,  dargestellt  mit  gereinigter  Essigsäure  oder 
durch  Umsetzung  von  Eisenvitriol  mit  Bleizucker,  wird  meist  von  den  Kattun- 
druckern selbst  bereitet. 

Ausfuhr  von  Eisenbeizen  1884:  3367  q,   1883:  2908  q. 

Einfuhr  1884 :  3017  q,  1883 :  5012  q,  1872/81  :  durchschnittlich  4626  q, 
1873:   6460  q. 

Eisenbitter.  Mit  der  Fabrikation  von  Eisenbitter  befassen  sich  laut  Handels- 
register die  Finnen  Aug.  F.  Dennler  in  Interlaken  (Filiale  in  Zürich)  und  Joh. 
P.  Mosimann  in  Langnau. 

Eisenblechziegel.  Die  einzige  Bezugsquelle  in  der  Schweiz  für  diesen 
Artikel  soll  die  Firma  J.  H.  Goldschmid  Sohn,  Schanzengraben  7,  in  Zürich  sein. 


Eisenchlorid  —     549     —  Eisenschmiedekunst 

Eisenchlorid.  Der  Eonsmn  der  Schweiz.  Farbenfabriken  beträgt  ungefähr 
660  q  jährHch. 

Eisengarn.  Doublirtee  BaumwoUengam,  welches  mit  einer  gewissen  Kom- 
position getränkt  und  dann  durch  BUrsten  geglänzt  wird.  Dasselbe  findet  in  der 
Seidenweberei,  Strohflechterei,  Roßhaarweberei,  auch  in  der  Fabrikation  brochirter 
Baumwollstoffe  und  neuerdings  bei  der  Stickerei  Verwendung.  Die  Eisengam- 
Fabrikation  ist  nicht  sehr  ausgedehnt;  qualitativ  wird  Vorzügliches  geleistet. 

Eisengiesserei.  Die  schweizerischen  Etablissements  dieser  Art  setzen  ihr 
Produkt  fast  ausschließlich  im  Inland  ab,  da  einer  Ausfuhr  die  hohen  Zölle  der 
Nachbarstaaten  entgegenstehen.  Der  schweizerische  Bedarf  ist  verhältnißmäßig 
klein,  und  doch  wird  auch  dessen  Deckung  noch  yon  den  ausländischen,  namentlich 
deutschen  und  französischen  Erzeugnissen  zum  großen  Theil  beansprucht. 

In  wachsendem  Maße  verlegen  sich  die  Gießereien  auf  die  Verarbeitung  von 
Alteisen. 

Betreffend  Aus-  und  Einfuhr  von  Eisengußwaaren  s.   „  Eisen  ^. 

Anläßlich  der  eidg.  Volkszählung  von  1880  bezeichneten  sich  2567  Personen, 
worunter  331  Ausländer,  als  Eisengießer  (2  ®/oo  aller  Berufsthätigen)  und  zwar 
1014  im  Kt.  Zürich,  446  Kt.  Bern,  158  Kt.  Genf,  156  Kt.  St.  Gallen,  130 
Kt.  Thurgau,  107  Kt.  Waadt,  105  Kt.  Schaffhausen,  92  Kt.  Luzem,  91  Kt. 
Solothum,  81  Kt.  Aargau,  55  Kt.  Baselland,  48  Kt.  Baselstadt,  24  Kt.  Glarns, 
20  Kt.  Neuenburg,  16  Kt.  Freiburg,  11  Kt.  Wallis,  9  Kt.  Graubünden,  3 
Kt.  Appenzell  A.-Kh.,   1  Kt.  Sohwyz. 

Im  Handelsregister  waren  Ende  1 884  als  Eisengießereien  die  Geschäfte 
von  38  Firmen  bezeichnet,  nämlich  im  Aargau  2,  Baselland  2,  Baselstadt  3, 
Bern  1,  Freiburg  1,  St.  Gallen  4,  Luzem  2,  Neuenburg  2,  Schaffhausen  4, 
Solothum  3,  Thurgau  4,  Waadt  1,  Wallis  1,  Zürich  8. 

Eisenhobelmaschinen  eigener  Konstruktion  verfertigt  u.  A.  die  Masf^hinen- 
und  Werkzengfabrik  in  Oerlikon  bei  Zürich. 

Eisenhut  s.  Medizinalpflanzen. 

Eisenlack.  Mit  der  Fabrikation  von  Eisenlack  befaßt  sich  laut  Handels- 
register die  Firma  F.  B61at-Studer  in  Basel. 

Eisenschmiedekunst.  Dieselbe  war  im  Mittelalter  und  noch  in  späterer 
Zeit  in  schweizerischen  Landen  weit  verbreitet  und  stand  auf  der  Stufe  technischer 
und  künstlerischer  Vollendung.  Zu  Ende  des  16.  und  in  der  ersten  Hälfte  des 
17.  Jahrhunderts  wurden  Balkone,  Fenstergitter,  Thore,  Beschläge  etc.  an  Kirchen, 
Eaths-,  Zunft-  und  Patrizierhäusern  hergestellt,  welche  heute  bei  jedem  Kenner 
und  Kunstfreund  durch  Formenschönheit,  Lebhaftigkeit  und  Keckheit  der  Aus- 
führung Erstaunen  und  Bewunderung  erregen.  —  Die  Zeit  Ludwigs  XIY.  und 
XY.  (am  Ende  des  17.  und  Anfang  des  18.  Jahrhunderts),  mit  ihren  üppigen 
Palästen,  hinterließ  auch  mannigfache  Spuren  in  der  Schweiz,  da  vielen,  aus 
Frankreich  heimkehrenden  Offizieren  und  anderen  vornehmen  Leuten  ihr  alten, 
einfachen  Wohnungen  nicht  mehr  gefielen,  die  daher  neumodige  Häuser  und  Land- 
sitze bauen  ließen,  bei  welchen  den  Eisenarbeitem  wieder  ein  reiches  und  lohnendes 
Feld  der  Thätigkeit  sich  öffiiete.  Zeichnung  und  Form  der  Schmiedeerzeugnisse 
dieser  späteren  Zeit  lassen  die  frühere  Schönheit  und  Eleganz  vermissen,  Schwer- 
fälligkeit und  üeberiadung  herrscht  an  deren  Stelle,  aber  die  technische  Fertigkeit 
bekundet  sich  in  denselben  noch  in  hohem  Grade. 

Gegen  die  zweite  Hälfte  des  vorigen  Jahrhunderts  verflachte  sich  das  Hand- 
werk ;  die  eigentliche  Kunst  verschwand  Mangels  Nachfrage.  Heute  steht  bereits 


> . 


» 


EisenschmiedekuDst  —      5M)     —  EUsUken 

aach   da8  Schmiedehand  werk  selbst  im  Begriffe  sa  verschwiiiden.    Fabrikbetrieb 
nnd  Guß  sind  an  die  Stelle  der  Eiinstfertigkeit  getreten. 

Eisen-  und  Stahlh&rtnngspalyer.  Mit  der  Fabrikation  von  solchem  Pulver 
befaßt  sich  laut  Handelsregister  die  Firma  Wtoe.  A,  Schenker  in  Bheinfelden. 

Eisenyitriol  •=  schwefelsaures  Eisonoxjdul  mit  45,3^/«  ErystftUwasser, 
wird  durch  Behandlung  von  Eisenabföllen  mit  verdttnnter  Schwefelsäure  erhalten 
und  hauptsächlich  in  der  Färberei  und  dem  Zengdruck  verwendet,  außerdem  auch 
zur  Desinfektion,  zur  Dintenfabrikation  und  zur  Darstellung  anderer  Eisen- 
präparate. In  der  Fabrik  von  Gebrüder  Schnorf  in  Uetikon  werden  jährlich  zirka 
1100  t  produzirt,  die  aber  großen  Theils  in  der  Fabrik  selbst  zur  Darstellung 
von  Eisenbeize  (zum  Schwarzfarben  der  Seide)  verarbeitet  werden. 

Eismaschinen.  Solche  nach  dem  System  Baoul  Pictet's  in  Genf  (mit  An- 
wendung wasserfreier  schwefliger  Säure)  werden  von  der  SociHe  genevoise  pour 
la  construction  d'insiruments  de  physique  fabrizirt.  Die  ersten,  von  der  jetzigen 
Konstruktion  noch  wesentlich  abweichenden  Yersuchsmaschinen  dieses  Systems 
arbeiteten  Anfangs  1875  in  Genf.  Bis  Ende  1883  waren  ungefähr  200  Stück 
nach  den  verschiedensten  Ländern  geliefert. 

Die  erste  Eismaschine  nach  System  Linde  (das  auf  der  Anwendung  des 
reinen  und  wasserfreien  Ammoniaks  beruht)  wurde  im  Jahre  1875  angefertigt. 
Gebrüder  Sidzer  in  Winterthur  erstellten  eine  solche  zuerst  im  Jahre  1878. 
Gegen  Ende  1883  waren  ungefähr  140  Stück  Maschinen  dieser  Art  in  Gebrauch, 
wovon  die  Mehrzahl  von  Grebrüder  Sulzer,  mit  mannigfachen  Verbesserungen  ver- 
sehen. Die  jährliche  Produktionsfähigkeit  soll  300,000  q  betragen. 

Elastiken.  Im  Jahre  1850  führte  eine  schweizerische  Firma  die,  in  Eng- 
land schon  früher  betriebene,  Fabrikation  von  Elastiken  für  Schuhe  im  Kanton 
Solothurn  und  damit  auf  dem  Kontinente  überhaupt  ein. 

Während  eines  langem  Zeitraumes  erzeugten  in  der  Schweiz  nur  zwei  Fa- 
briken den  damals  sehr  lohnenden  Artikel  und  erzielten  mit  dem  Auslande,  haupt- 
sächlich mit  Italien,  Deutschland  und  Frankreich  ein  ziemlich  bedeutendes  Geschäft. 
Nach  und  nach  aber  entstanden  mehrere  Elastikenfabriken  und  auch  die  erwähnten 
Staaten  begannen  mit  Einführung  der  Lidustrie  innerhalb  ihrer  Grenzen.  — 
Zuerst  schlag  Frankreich  mit  seinen  großen  Etablissementen  in  St.  Chamond  und 
St.  Etienne,  welche  durch  einen  Zoll  von  Fr.  2  auf  das  Kilo  geschützt  wurden, 
die  fremde  Konkurrenz,  und  darauf  richteten  sich  auch  in  Deutschland  vorzüglich 
Barmen  und  Elberfeld  sehr  stark  auf  Elastiken  ein.  Statt  der  allgemein  ver- 
breiteten sogenannten  halbseidenen  Waare  brachten  die  letztern  Fabriken  eine 
wollene  Plüsch  waare  in  den  Handel,  in  der  sie,  durch  ihre  geübten  Weber  dazu 
befähigt,  in  erster  Linie  dem  Auge  Gefälliges  leisteten.  Da  sich  dieses  aus  Wolle 
und  Baumwolle  gefertigte  Gewebe,  mit  größerer  Dicke  und  höherem  Gewicht, 
billiger  stellte  als  das  bisherige  halbseidene,  so  ging  der  schweizerische  Absatz 
in  Deutschland  beinahe  auf  ein  Nichts  zurück,  und  der  nach  Gewicht  erhobene 
Zoll  gestaltete  die  Sache  recht  ungünstig.  —  Italien  montirte  ebenfalls  mehrere 
Fabriken  und  erhob  dann  vom  Kilo  statt  60  Kappen  fest  das  Doppelte  (Fr.  1.  12>. 

In  Spanien,  das  bisher  ein  ausgiebiges  Absatzfeld  bildete,  lassen  sich  die 
Yerhältnisse  für  den  Import  in  Folge  der  Produktion  zu  Barcelona  gleichfalls 
weniger  gut  an.  Zudem  werden  auf  der  Halbinsel  die  Preise  dadurch  verdorben, 
daß  sie  recht  eigentlich  das  Schlachtfeld  der  Elastikenfabrikanten  aller  Herren 
Länder  geworden  ist.  —  Im  Uebrigen  ist  es  die  englische  Industrie,  die  der 
schweizerischen  auch  in  diesem  Artikel,  sowohl  in  den  europäischen  als  über- 
seeischen Absatzgebieten,  den  Bang  streitig  macht.  Dabei  kommen  ihr  mancherlei 


« 


Elastiken  —      551      —  Elektrische  Apparate 

y ortheile  zn  Nutzen.  Der  hierseitige  Produzent  muß  nämlich  fttst  alle  doublirten 
Game,  den  Gummifaden,  und  theilweise  die  Wolle,  aus  England  beziehen  und 
Fracht  sowie  Zoll  darauf  anslegen. 

Die  Schweiz  selbst  konsnmirt  im  Yerhältniß  zu  ihrer  Produktionsfähigkeit 
nicht  viel ;  die  Industrie  ist  also  auf  den  Export  angewiesen  und  kann  ihr  Dasein 
nur  dann  fristen,  wenn  die  Zölle  für  ihre  Rohstoffe  angemessen  niedrig  sind. 
Da  die  Umstände  in  den  Nachbarländern  ungefähr  den  schweizerischen  entsprechen, 
so  haben  Deutschland,  Frankreich  und  Italien  den  Zoll  auf  Grnmmifaden  ganz 
fallen  gelassen,  oder  doch  erheblich  niedriger  angesetzt  als  die  Schweiz. 

Im  Jahre  1880  wurden  anläßlich  der  eidg.  Volkszählung  647  Personen 
ermittelt,  welche  der  Elastikenfabrikation  oblagen,  nämlich  im  Aargau  294, 
Baselstadt  2,  Schaffhausen  10,  Solothum  271,  Zürich  70. 

Im  Jahre  1883  existirten  in  der  Schweiz  8  Elastikenfabriken  mit  zusammen 
400  Webstühlen  und  680  Arbeitern.  Der  Absatz  im  Inland  wird  auf  */«>  ^^r 
Export  auf  27^  Millionen  Fr.  geschätzt.  Die  bedeutendste  Fabrik  ist  diejenige 
von  C.  F.  Bally  in  Schönenwerd  mit  zirka  100  Stühlen  und  200  Arbeitern. 
(Yergl.  BAndelsberichte  des  Vororts  des  Schweiz.  Handels-  und  Industrie  Vereins.) 

Ende  1884  waren  im  Handelsregister  9  Elastikenfabrikationsgeschäfte 
eingetragen,  wovon  5  im  Aargau,  je  1  in  den  Kantonen  Baselland,  Schaffhausen, 
Solothum  und  Zürich. 

Dem  Fabrikgesetz  waren  Ende  1884  7  Etablissements  dieser  Branche 
mit  689  Arbeitern  unterstellt  (139  Pferdekräfte),  4  mit  416  Arbeitern  sind  im 
Aargau,  je  1  in  den  Kantonen  Schaff  hausen,  Solothurn  und  Zürich. 

Ausfuhr  von  elastischen  Geweben  im  I.  Semester  1885  992  q  ä  Fr.  1329 
(Durchschnitt-Deklarationswerth),  hauptsächlich  nach  Spanien  (197  q),  Italien 
(179  q),  Frankreich  (144  q),  Oesterreich  (116  q),  Deutschland  (110  q). 

Einfuhr  im  gleichen  Zeitraum  59  q  k  Fr.  1500  und  zwar  aus  Deutsch- 
land, England  und  Frankreich. 

Die  Aus-  und  Einfuhr  vor  1885  ist  unbekannt,  weil  in  den  zollamtlichen 
Waarenverkehrsübersichten  nicht  besonders  ausgeschieden. 

Elbiing.  Dieser  Weinstock  findet  sich  unter  den  verschiedensten  Namen, 
wie  z.  B.  Burgauer,  Burger,  Dickweiß,  Elbele,  Großburger,  GrUnsilber,  Grau- 
silber, Kleinburger,  Knollef,  Kurzstieier,  Schuldenzahler.  Er  bildet  den  Hauptsatz 
für  weiße  Weine  in  der  ganzen  Nord -Ost-Schweiz,  mit  Ausnahme  des  Zürichsee^s 
und  des  Limmatthales.  Diese  Sorte  ist  starkwüchsig  und  gedeiht  in  allen  Boden- 
arten, nasse  ausgenommen ;  in  sandigen  und  kiesigen  Böden  ist  sie  freilich  etwas 
empfindlich  in  der  Blüthe.  Die  Rebe  ist  sehr  fruchtbar,  die  Trauben  reifen 
mittelfrüh,  faulen  bei  nassem  Wetter  etwas  leicht  und  liefern  im  Allgemeinen 
einen  etwas  leichten,  nicht  sehr  lagerbaften  Wein.  Man  unterscheidet  hauptsächlich 
drei  Spielarten,  nämlich  den  gelben,  grünen  und  rothen  Eiben. 

Bei  der  gelben  Varietät  sind  die  Kuthen  während  des  Sommers  grüngelb, 
während  diejenigen  des  grünen  Elbens  röthlich  gefärbt  sind.  Die  erstere  Sorte 
liefert  einen  besseren  Wein  als  die  letztere.  Der  Rotheiben  unterscheidet  sich 
von  den  vorhergehenden  nur  durch  die  Farbe  der  Trauben.  Kr. 

Elektrische  Apparate.  Von  den  Ende  1884  im  Handelsregister  ein- 
getragenen Firmen  hatten  19  die  Fabrikation  solcher  Apparate  als  ihren  Geschäfts- 
zweig bezeichnet,  davon  8  im  Kt.  Genf,  4  im  Kt.  Waadt,  3  im  Kt.  Baselstadt, 
2  im  Kt.  Zürich,  1  im  Kt.  Bern,   1  im  Kt.  Neuenburg. 

Als  Fabriken  elektrischer,  telegraphischer  und  telephonischer  Apparate  waren 
Ende    1884   dem  Fabrikgesetz    7  Etablissements   mit    229  Arbeitern   unterstellt 


Elektrische  Apparate  —      552     —  Emailmalerei 

(86  Pferdekräfto),    wovon  2  im  Kt.  Neuenburg,   2  im  Kt.  Zürich,  je  1  in  den 
Kantonen  Baselstadt,  Bern  und  Genf. 

Elektrische  Läutewerke.  Entsprechend  der  außerordentlichen  Verbreitung 
solcher  Klingeln  in  der  Schweiz  ist  auch  die  Fabrikation  derselben  besonders 
gut  vertreten.  Einer  der  ersten  Konstrukteure  war  Hipp  in  Neuenburg,  frtther 
Direktor  der  eidg.  Telegraphenwerkstätte.  Heute  beschäftigen  sich  zahlreiche 
Werkstätten  mit  diesem  Artikel,  außer  Hipp  namentlich  G.  Hasler  in  Bern,  die 
Zürcher  Telephonfabrik,  Zellweger  &  Ehrenberg  in  Uster,  F.  Eckenfelder  in 
Zürich,  L.  Zehnder  in  Basel  etc. 

Elektrische  Uhren.  Die  Konstruktion  und  Verwendung  elektrischer  Uhren 
und  Zeitteiegraphen  ist  in  der  Schweiz,  Dank  namentlich  den  originellen  Er- 
findungen von  Hipp  in  Neuenburg,  trüherm  Direktor  der  eidgenössischen  Telegraphen- 
werkstätte, vielleicht  mehr  als  irgendwo  entwickelt.  Alle  bedeutenderen  Städte  be- 
sitzen ein  elektrisches  ührennetz;  auch  erfolgt  von  der  Sternwarte  in  Neuenburg 
aus  eine  tägliche  automatische  Zeitmittheiiung  an  die  Hauptzentren  der  Uhren- 
fabrikation. 

Elfeubeiu,  roh.  Ausfuhr  1884:  2  q,  1883:  2  q.  Einfuhr  1884:  2  q, 
1883:  1  q,  Durchschnitt  1872/81 :  14  q,  1873:  25  q,  1863:  4  q,  1853:  7  q. 
Als  Elfenbeinwaarengeschäfte  waren  Ende  1884  7  Firmen  im  Handels- 
register eingetragen:  Luzern  4,  je  1  Kt.  Bern,  Kt.  St.  Gallen,  Kt.  Zürich. 
EUenwaureuhandlungeii.  Als  E.  waren  Ende  1884  die  Geschäfte  von 
5U3  Firmen  im  Handelsregister  eingetragen,  nämlich  im  Aargau  13,  Appenzell 
A-Rh.  'J,  Baselland  2,  Baselstadt  2,  Bern  35,  St.  Gallen  98,  Glarus  4,  Grau- 
bünden 70,  Neuenburg  37,  Obwalden  G,  SchatFhausen  21,  Schwyz  12,  Solo- 
thurn  2H,  Tessin  51,  Thurgau  11,  Wallis  15,  Zürich  91.  (Siehe  auch  „Manufaktur- 
und  Tuchwaarengeschäfte"*.) 

Elsass-Lothrißg.  Eisenbahnen  s.  Basel-St.  Ludwig. 
Emuil,  roh  oder  gemahlen.  Ausfuhr  1884:   7  q,    1883:   19q.  Ein- 
fuhr 1884:  286  q,   1883:  261  q,  Durchschnitt  1872/81:  191  q,    1873:  197  q, 
1863:   143  q,   1853:   132  q,  wovon  zirka  ^j^  über  die  französische  Grenze  und 
zirka   7**  ^^^^  ^^'^  deutsche  Grenze. 

Emailleurs.  Als  solche  waren  Ende  1884  2  Firmen-Inhaber  (im  Kt.  Neuen- 
burg) im  Handelsregister  eingetragen. 

Dem  Fabrikgesetz  ist  die  Email-  und  Mctallwaarenfabrik  in  Zug  mit 
234  Arbeitern  (^42  Pf.)  unterstellt. 

Emailmalerei.  Dieselbe  hat  in  der  Schweiz  ihren  Hanptsitz  in  Genf,  haupt- 
sächlich in  Verbindung  mit  der  Uhrenindustrie  und  Bijouterie,  als  etfekt-  und 
kunstvolle  Ausschmückung  der  Erzeugnisse  dieser  Industriezweige,  außer  welchen 
aber  auch  sonstige  Gegenstände  aller  Art,  wie  Becher,  Vasen,  feine  Möbel  etc.  etxj. 
in  ihren  Bereich  gezogen  werden.  Selbst  in  Paris  nehmen  Genfer  Künstler  und 
Künstlerinnen  in  den  hervorragendsten  Häusern  die  ersten  Plätze  ein.  Dennoch 
muß  konstatirt  werden,  daß  die  Emailmalerei  hinsichtlich  künstlerischer  An^iassang 
ihrer  Aufgabe  und  in  der  Wahl  ihrer  Sujets  nicht  mehr  auf  der  Stufe  der  Genfer 
Meister  des  18.  und  17.  .Jahrhunderts  steht,  sondern  im  Drang  der  neueren  Zeit 
nach  billiger  Massenproduktion,  die  sich  namentlich  auch  in  der  Uhrenindustrie 
und  Bijouterie  geltend  gemacht  hat,  beinahe  untergegangen,  d.  h.  vorwiegend 
der  Routine  verfallen  ist,  womit  auch  ihre  Produkte  die  früher  genossene  Werth- 
schätzung  theil weise  eingebüßt  haben.  In  letzter  Stunde  hat  man  eingesehen,  daß 
dieser  Zustand  zum  Erlöschen  der  schönen  Kunst  führen  müsse.  Anstrengungen 
zur  Hebung  und  Wiederbelebung  derselben  durch  Herbeiziehung  neuer  dekorativer 


£mailmalerei  —      553      —  Emissionsbanken 

Elemente  und,  der  Keramik  entlehnter  Verfahren  der  verschiedenen  Zeiten  und 
Lander  unter  Anlehnung  an  die  Grroßmalerei,  werden  gemacht  und  versprechen 
danernden  Erfolg. 

Wie  bereits  angedeutet,  ist  die  Kunst  der  Emailmalerei  in  Grenf  sehr  alt. 
^ie  fand  daselbst  im  15.  Jahrhundert  Eingang,  gleichzeitig  mit  der  ührenindustrie 
und  Bijouterie.  Ein  Genfer  Arzt,  Theodor  Turquei  deiliayerne,  förderte  dieselbe 
um  einen  gewaltigen  Schritt  hinsichtlich  der  Farbengebang,  indem  er  seine  Kenntnisse 
in  der  Chemie  dabei  verwerthete  und  seine  Resultate  dem,  1607  in  Genf  ge- 
borenen, ungewöhnlich  begabten  Emailmaler  Jean  Petitot  mittheilte.  Dieser  be- 
diente sich  gewöhnlich  der  Gold-,  selten  der  Kupferbelege.  Der  Email,  worauf 
er  malte,  war  hart  und  langsam  schmelzend,  die  Farben  aber,  die  er  nach  Art 
der  Miniaturmalerei  nach  der  Punktirmethode  auftrug,  waren  sehr  zart  und 
schmolzen  vor  dem  Grundemail.  —  Nach  Petitot  verwendeten  die  Emailmaler 
ein  weicheres  Metall,  „Pate**  genannt,  welches  gleichzeitig  mit  den  Farben  schmolz. 
De  la  Ghana  war  der  Erste,  der  diese  neue  Methode  annahm,  die  Meisterwerke 
nach  derselben  schuf  aber  der  Genfer  Thouron,  der  auch  dazu  gelangte,  eine 
Mischung  zu  erzeugen,  die  besser  ermöglichte  die  Oelmalerei  zu  imitiren.  Die 
l*unktirmethode  verschwand  in  der  Folge,  und  damit  wechselte  der  Charakter  der 
Emailmalerei.  Thouron  lebte  von  1749  — 1788.  Seither  ist  seine  Kunst  in  Genf 
von  einer  großen  Zahl  von  Künstlern  und  Künstlerinnen  ersten  Eanges  geübt 
worden  und  zählt  auch  heute  noch,  neben  mehr  fabrikmäßigen  Arbeitern,  wahrhaft 
künstlerische  Vertreter,  denen  es  wohl  gelingen  wird,  ihren  Zweig  wieder  all- 
gemeiner zu  Ehren  zu  bringen. 

Emboiteur- Ateliers  für  Uhren.  Unter  dieser  Geschäftsbezeichnung  waren 
Ende   1884  5  Firmen  (im  Kt.  Neuenburg)  im  Handelsregister  eingetragen. 

Emissionsbanken.  (Mitgetheilt  von  Herrn  0,  Scherer,  eidg.  Inspektor  der 
Emissionsbanken.)  Das  schweizerische  Banknoten wesen  in  seiner  heutigen  kredit- 
wirthschaftlicben  Bedeutung  hat,  wie  dieses  übrigens  auch  zum  Theil  im  Auslande 
•der  Fall  ist,  noch  keinen  langen  Lebenslauf  hinter  sich.  Wir  sehen  freilich  schon 
im  Anfang  dieses  Jahrhunderts  in  einigen  Schweizer  Städten  die  Privatbanquiers 
Bauknoten  ausgeben ;  die  Ausgabe  war,  soviel  wir  ermitteln  konnten,  von  keinen 
gesetzlichen  Vorschriften  abhängig,  der  Betrag  der  meistens  in  kleinen  Stücken 
bestehenden  Emission  nur  ein  geringer,  die  Zirkulationsdauer  eine  kurze  und  das 
Umsatzgebiet  ein  beschränktes.  In  den  Dreißiger  Jahren  wurden  die  ersten  eigent- 
lichen Notenbanken  gegründet,  und  zwar  die  heute  noch  bestehende  Bank  in 
Zürich  im  Jahre  1836  und  die  Bank  in  St.  Gallen  im  Jahre  1837.  Im  Jahre 
1844  folgte  sodann  die  Bank  in  Basel,  im  Jahre  1845  die  Banque  du  commerce 
in  Genf  und  im  Jahre  1848  die  Banque  de  Geneve.  Diese  Banken,  deren  Haupt- 
geschäftszweig die  Diskontirung  von  Wechseln  und  die  Belehnung  von  Werth- 
schriften  (Lombardgeschäfte)  bildeten,  zogen,  entsprechend  dem  Charakter  ihres 
Geschäftes,  von  Anfang  an  die  Ausgabe  von  Banknoten  oder  Kassascheinen  in 
den  Bereich  ihrer  Operationen.  Die  Noten  der  einzelnen  Banken  lauteten  in  ihrer 
Währung  verschieden.  St.  Gallen  hatte  Guldennoten,  die  Bank  in  Zürich  stipulirte 
ihre  Noten  in  Brabanter  Thaler,  die  Noten  der  Kantonalbank  von  Bern  und  der 
Banque  cantonale  vaudoise  lauteten  auf  ecus  de  5  fr.  (Abschnitte  von  1,  5,  10, 
20  und   100  VF.) 

Die  Zirkulation  bewegte  sich  anfänglich  in  bescheidenen  Grenzen.  St.  Gallen 
hatte  in  den  ersten  Jahren  im  Maximum  180,000,  290,500,  337,340  Gulden, 
Zürich  331,000,  467,000,  510,600  Gulden  in  Zirkulation.  Natürlicherweise  hatte 
die   Banknote  bei  ihrem  Entstehen  bei  Weitem  nicht  die  heutige  Bedeutung  als 


Einission:^hanken  —      554      —  Emissionsbanken 

Verkehrsmittel.  Die  beschränkte  Relation  der  Banken  anter  sich,  die  Yerschieden- 
artigkeit  im  Typus  der  Noten,  die  ungenügende  Beobachtung  des  Prinzipes  der 
Publizität  waren  die  Faktoren,  die  die  Benutzung  dar  Noten  außerhalb  des  Geschäfts- 
rayons der  ausgebenden  Bank  sozusagen  unmöglich  machten.  Trotzdem  finden  wir, 
daß  von  den  später  in's  Leben  gerufenen  Banken  ein  großer  Theil  von  dem  Rechte 
der  Notenausgabe  Grebrauoh  machte.  Handelsbanken,  Hypothekarbanken,  Banken 
mit  gemischtem  Geschäftsbetrieb,  kantonale  und  Privatinstitute  wollten  ihre  eigenen 
Noten  haben,  und  weder  eidgenössische  noch  kantonale  Gesetzesbestimmungen 
standen  ihrem  Verlangen  im  Wege.  Einige  E^antone  hatten  freilich  gewisse  Re- 
striktionen mit  Bezug  auf  die  Höhe  der  Emissionssumme  von  in  ihrem  Kanton 
domizilirten  Banken  aufgestellt,  im  Uebrigen  wurden  von  denselben  keine  weiteren 
Garantien  verlangt.  Dagegen  hatten  die  meisten  Emissionsbanken  in  ihren  Statuten 
Bestimmungen  aufgenommen,  durch  welche  die  Höhe  der  Notenausgabe  einerseits 
mit  Bezug  auf  das  einbezahlte  Aktien-  oder  Dotationskapital,  anderseits  mit  Bezug 
auf  den  Baar bestand  geregelt  wurde. 

Auch  hinsichtlich  der  y otenhesteuerunff  gingen  die  kantonalen  Vorschriften 
weit  auseinander.  Freiburg,  Baselstadt,  Schatfhausen,  Appenzell  A.-Rh.,  Aargau, 
Thurgau,  Tessin,  Genf  und  Neuenbürg  bezogen  keine  direkte  Notcnstener.  In  den 
anderen  Kantonen  bewegte  sich  dieselbe  zwischen  Y4  und  1  ®/o  auf  der  durch- 
schnittlichen Emissionssumme. 

Mit  Bezug  auf  das  Rechtsverfahren  im  Falle  der  Nichteinlösung  der  eigenen 
Noten  bestanden  in  den  wenigsten  Kantonen  spezielle  Gesetzesbestimmungen.  Privi- 
legien zu  Gunsten  der  Noteninhaber  im  Konkursfalle  der  emittirenden  Bank  waren 
in  keinem  Kanton  gewährt.  Leider  war  es  nicht  möglich,  aus  den  Geschäfts- 
berichten der  Banken  die  Ergebnisse  so  zu  ermittt'ln,  um  au  Hand  von  Zahlen 
die  Entwicklunff  des  Xotenwesen.'^  von  Anfang  an  darstellen  zu  können;  auch 
direkte  Anfragen  bei  den  Banken  führten  nicht  zu  dem  gewünschten  Ziel.  Es 
mag  übrigens  genügen,  mitzutheilen,  daß  im  Jahre  1860  die  Notenzirkulation 
von  15  Banken  etwas  über  10  Millionen  Franken  betrug.  Bis  Anfangs  der 
Siebenziger  Jahre  war  die  Zunahme  eine  nur  mäßige ;  von  diesem  Zeitpunkte  an 
ergeben  sich: 


Noten- 
banken. 

Zirkulation 

in  runden 

Tausenden 

Franken. 

Per  Kopf 
Franken. 

Nt»ten- 
banken. 

Zirkulation 

in  runden 

Tausenden 

Franken. 

Per  Kopf 
Franken. 

1871 

28 

24,823 

9.   25 

1877 

34 

83,135 

29.  85 

1872 

29 

31,613 

11.   75 

1878 

35 

82,580 

29.  45 

1873 

29 

47,804 

17.  60 

1879 

36 

83,664 

29.   70 

1874 

32 

65,376 

23.  95 

1880 

36 

92,851 

32.   75 

1875 

32 

77,290 

28.   10 

1881 

36 

99,401 

34.  80 

187G 

32 

80,594 

29.   15 

Die  schon  oben  angeführten  ungenügenden  Beziehungen  der  Emissionsbanken 
unter  sich  hatten  besonders  zur  Folge,  daß  das  ZirkulcUionsfßehiet  der  Noten  der 
einzelnen  Banken  ein  sehr  beschränktes  war.  Um  diesen  UebeUtand  wenigstens 
theilweise  zu  heben,  wurden  zwischen  verschiedenen  Banken  Voreinbarungen 
betretfend  die  gegenseitige  Annahme  und  Einlösung  der  Noten  getroffen;  so  die 
erste  im  Jahre  1852  zwischen  der  Bank  in  Basel  und  der  Bank  in  Zürich. 
Später  bildeten  die  Emissionsinstitute  auf  den  Plätzen  Genf,  Basel,  Bern,  Zürich 
und  St.  Gallen  ein  sog.  Konkordat  zum  Zwecke  der  Reglirung  und  Erleichterung 
des  wechselseitigen  Noten  Verkehrs  und  die  vier  letztern  Banken  verbesserteu  die 
Lage  noch  dadurch,  daß  sie  für  gewisse  Abschnitte  eine  uniforme  Note  eiBtellea 


EmissioDsbanken 


—     555     — 


Emiääionöbankea 


ließen.  Auf  die  thatkräftige  Initiative  einiger  Diekontobanken  warde  dann  im 
Jakre  1876  ein  allgemeines  Konkordat  in^s  Leben  gerufen,  das  gleichzeitig  auch 
den  Mandat-  und  den  Inkassoverkehr  reglirte.  Alle  bedeutenderen  Emissionsbanken, 
21  an  der  2^hl,  waren  der  Vereinbarung  beigetreten.  Die  sog.  Ausgleich-  oder 
Zentralstelle  hatte  die  Bank  in  Zürich  übernommen;  das  Präsidium  führte  die 
Kantonalbank  von  Bern.  Dieses  Konkordat  mit  Modifikationen  vom  Jahre  1879 
hatte  Bestand  bis  zum  Jahre  1881. 

Mehrere  Banken  hatten  Fälschungen  ihrer  Noten  aufzuweisen,  so  die  Bank 
fdr  Graubünden,  die  Graubündner  Kantonalbank,  die  Bank  in  St.  Ghdlen,  die 
Kantonalbank  von  Bern,  die  Banque  cantonale  neuchateloise. 

Die  Nachahmungen  wurden  immer  bald  entdeckt  und  konnten  auch  die 
Fälscher  in  den  meisten  Fällen  zur  Haft  gebracht  werden. 

Die  einzige  Emissionsbank,  bei  welcher  eine  2koangsliquidaiion  zur  An- 
wendung kam,  war  die  Banque  cantonale  du  Yalais.  Die  Liquidation  begann  im 
Jahre  1871 ;  alle  rechtzeitig  präsentirten  Noten  wurden  eingelöst. 

Die  nachfolgende  Tabelle  Nr.  1  liefert  ein  genaues  Bild  über  den  durch- 
schnittlichen Stand  des  Notenwesens  im  Jahre  1881,  ein  Bild,  das  die  Dezen- 
tralisation der  Notenausgabe  und  die  daraus  hervorgehenden  Unzukömmlichkeiten 
in  deutlicher  Weise  darstellt. 

1)  Notenemission,  Notenzirkulation  und  gesetzliche  Baarschafl  der  schweizerischen 

Zettelbanken  im  Jahre  1881. 

Ein-  Jahres-  Jahrea-       Jahres- 

j^jjp  hezahltM  durch-  durch-        durch- 

^Qf  Kapital  schnitt  schnitt    schnitt  d. 

Qrmx-  Banken.  auf  der  der  ZIr-      gesetzt. 

juu-  Knde  1881.  Emission,  kniation.  Baarsch. 

Fr.  Abgerund.  Tansonde  Kraukon. 

1834  Kantonalbank  von  Bern 10'000,000  7,997  7,5>57  ^2,870 

1836  Bank  in  Zürich «'(XJÜ,OÜÜ  5.000  4,50^i  4,001 

1837  Bank  in  St.  GaUen 4'500,0<X)  4,H5  3,995  1,448 

,     Ersparnißkasse  des  Kantons  Uri      ....  —  300  287  111 

1844  Bank  in  Basel 4'0(X),0W)       8,000      7,.705      3,751 

1845  Banque  du  commerce 7'500,00O      17,054     14,074      4,757 

,      Banque  cantonale  vaudoise lä'000,(K)0       6,209      5,172      2,114 

1848  Banque  de  Geneve 2'500,000  5.002  4,030  1,041 

1850  Banque  cantonale  fribourgeoise 2'4()(),000  1,771  1,703  697 

,      Spar-  und  Leihkasse  des  Kantons  Luzern    .  —  996  982  871 

ia51  Thurgauische  Hypothekenbank 3^000,000  750  725  312 

1852  Bank  in  Glarus 2'250,00O  1,279  1,160  370 

18.53  Banque  populaire  de  la  Gruy^re     ....  500,000  168  160  54 

1854  Banque  cantonale  neuchateloi.se,  ancienne   .  3'()00,000  6,000  5,656  1.661 

,      Aargauische  Bank           6'0(X),000  3,(X)0  2,326  836 

,      Caisse  hypoth6caire  du  canton  de  Frihourg  2*925,150  93  26  173 

1856  Bank  in  Luzern 4'000,000  2,000  1,953  881 

1857  Solothurnische  Bank 3^000,000  2,202  1,878  8.55 

1860  Banca  cantonale  ticinese 1'000,000  2,500  2,060  318 

1862  Bank  in  Schaff  hausen r500,000  700  652  259 

,      Bank  für  Grauhünden 2'000,000  651  285  180 

,      Leihkasse  Glarus rOOO,000  300  293  134 

1863  Eidgenössische  Bank 12'000,000  5,000  4,783  2,248 

,      Toggenburger  Bank 2*200,000  1,000  970  336 

1864  Banque  populaire  de  la  Brove 200,000  20  18  29 

1866  Credit  agricole  et  industriel  *de  la  Broye     .         650,000  215         214  74 

1867  St.  Gallische  Kantonalbank 6'000,000       6,052      5,980      2,374 

,      Caisse  d^amortissement  de  la  dette  publique  —  745         739         163 

1868  Basellandschaftliche  Kantonalbank  ....  3*000,000  724  690  290 
1870  Thurgauische  Kantonalbank 2'300,000       1,500      1,306         551 


EmissioDsbanken  —     556     —  Emissionsbanken 

1870  GraubQndner  Kantonalbank 2'000,000       2,000  1,958  657 

„      Zürcher  Kantonalbank 12^000,000     15,000  12,276  7,109 

1873  Banca  della  Svizzera  italiana r000,000       1,609  1,437  516 

,      Cr6dit  Gruy6rien 500,000          167  165  27 

1876  Appenzell  A.-Rh.  Kantonalbank 2^000,000       2,666  1,947  704 

1879  Kantonale  Spar-  und  Leihkasse  Nidwaiden  .    _      97,766 257  237  73 

Total  der  36  Banken  123*022,916  112,386  99,401  42,851 
Schon  seit  Jahren  geht  ein  Zug  durch  alle  zivilisirten  Länder,  der  eine  Zentra- 
lisation in  6nanz-  und  yolkswirthschaftlichen  Materien  anstrebt ;  die  Schweiz,  mit 
ihren  ausgesprochenen  föderalistischen  Verhältnissen  auf  diesem  Gebiete,  machte 
hierin  keine  Ausnahme.  Bereits  im  Jahre  1865  finden  wir  einen  Bericht  des 
Herrn  Dr.  BiUtimami  an  die  ständeräthliche  Kommission  für  die  Eevision  der 
Bundesverfassung,  der  die  Ordnung  des  schweizerischen  Noten weseus  durch  den 
Bund  zum  Gegenstand  hat.  Die  aus  den  kriegerischen  Ereignissen  im  Jahre  1870 
entsprungenen  kritischen  Verhältnisse  lieferten  den  Beweis,  daß  unser  Ereditgeld- 
wesen  mit  ganz  bedeutenden  Mängeln  und  Unvollkommenheiten  behaftet  und  daß 
die  längere  Dauer  einer  solchen  Situation  geradezu  eine  Landeskalamität  herbei- 
führen könnte,  wenn  nicht  rechtzeitig  eine  eingreifende  Remedur  auf  diesem  Grebiete 
vorgenommen  werde.  £s  fand  deßhalb  der  Gedanke,  eine  schützende  Bestimmung 
über  diesen  Gegenstand  in  die  neue  Bundesverfassung  hineinzubringen,  allgemeine 
Einigung.  Die  Herren  Feer-Herzoff,  Dr.  EüUimannj  Vor/t^  Cheneviere,  Bory, 
Kaiser  u.  A.  kämpften  mit  Ueberzeugung  für  die  Verbesserung,  indem  zur 
Erreichung  dieses  Zieles  übereinstimmend  betont  wurde,  daß  man  den  Kantonen 
die  legislatorische  Kompetenz  auf  diesem  Gebiete  nehme  und  sie  auf  dem  Wege 
der  bevorstehenden  Verfassungsrevision  dem  Bunde  zuwende.  So  wurde  dann  der 
Art.  39  in  die  neue  Bundesverfassung  aufgenommen;  derselbe  lautet: 

„Der  Bund  ist  befugt,  im  Wege  der  Gesetzgebung  allgemeine  Vorschriften 
über  die  Ausgabe  und  die  Einlösung  von  Banknoten  zu  erlassen.  Er  darf  jedoch 
keinerlei  Monopol  für  die  Ausgabe  von  Banknoten  aufstellen  und  ebenso  keine 
Rechtsverbindlichkeit  für  die  Annahme  derselben  aussprechen.* 

In  Ausführung  dieser  Verfassungsbestimmung  kam  nach  weitläufigen  Debatten 
in  den  eidgenössischen  Käthen  eine  Gesetzesvorlage,  d.  d.  18.  September  1875, 
zu  Stande,  die  aber  in  der  nachfolgenden  Volksabstimmung  vom  23.  April  187G 
mit  einer  Mehrheit  von  73,000  Stimmen  verworfen  wurde. 

Inzwischen  verschärften  sich  die  bereits  erkannten  Uebelstände  in  der  Elnt- 
wicklung  unseres  Notenwesens  immer  mehr  und  mehr;  die  Fach-  und  die  poli- 
tischen Zeitungen  widmeten  der  Frage  ihre  volle  Aufmerksamkeit  und  in  der 
Junisession  1879  erhielt  der  Buudesrath  von  der  Bundesversammlung  den  Auftrag, 
einen  neuen  Gesetzesentwurf  betreifend  die  Ausgabe  und  Einlösung  von  Banknoten 
vorzulegen.  Der  neue  bundesräthliche  Entwurf  datirte  vom  9.  Juni  1880  und 
enthielt  gegenüber  der  ersten  Vorlage  vom  Jahre  1875  ganz  bedeutende  Ab- 
weichungen. Zu  gleicher  Zeit  gab  nich  in  einigen  Schichten  der  schweizerischen 
Bevölkerung  ein  Bestreben  kund,  dahin  zielend,  den  bereits  erwähnten  Art.  39 
der  Bundesverfassung  im  Sinne  der  Einführung  des  Notenmonopols  zu  Gunsten 
des  Bundes  zu  revidiren.  Die  daherige  Eingabe  trug  56,526  Unterschriften;  in 
der .  Volksabstimmung  vom  31.  Oktober  1880  wurde  das  Revisionsbegehren  mit 
einer  Mehrheit  von  139,027  Stimmen  verworfen. 

Der  vom  Buudesrath  vorgelegte  zweite  Gesetzesentwurf  erlitt  in  den  Be- 
rathungen  der  eidgenössischen  Räthe  mehrfache  wesentliche  Abänderungen.  Das 
neue  Gesetz,  vom  8.  März  1881  datirt,  wurde  am  28.  Juni  in  Kraft  und  mit 
dem   1.  .Januar  1882  vollziehbar  erklärt.    Der  Wortlaut  desselben  ist  folgender: 


EmissionsbaDken  —      557      —  Emissionsbanken 

Bundesgesetz   über  die   Ausgabe   und   die  Einlösung  von  Banknoten. 

(Vom  8.  März  1881 ;  in  Kraft  seit  1.  Januar  1882.) 

Allgemeine  Bestimmungen,  Art.  1.  Die  Ausgabe  von  Banknoten  ist  im  Gebiete 
der  schweizerischen  Eidgenossenschaft  auf  Grund  nachfolgender  Bestimmungen  zulässig. 

Art.  2.  Die  Ermächtigung  zur  Ausgabe  von  Banknoten  wird  vom  Bundesrathe 
ertheilt  und  darf,  wenn  die  Erfüllung  der  gesetzlichen  Erfordernisse  nachgewiesen  ist, 
nicht  verweigert  werden. 

Art.  3.  Der  Bund  leistet  für  die  Noten  der  Emissionsbanken  keine  Gewähr. 

Jede  Bank  ist  nur  für  ihre  eigenen  Noten  verantwortlich. 

Art.  4.  Abgesehen  von  der  bezüglichen  Verpflichtung  der  Emissionsanstalten  selbst 
(Art.  7,  Litt,  e,  und  20)  ist  Niemand  gehalten,  Banknoten  an  Zahlungsstatt  anzunehmen. 

Art.  5.  Die  Ermächtigung  zur  Notenausgabe  begründet  keinen  Entschädigungs- 
anspruch der  Emissionsanstalten  für  den  Fall,  daß  das  Emissionsrecht  durch  spätere 
verfassungsmäßige  und  gesetzliche  Bestimmungen  ganz  oder  theilweise  wieder  auf- 
gehoben oder  durch  Bundesbeschluß  (Art.  9)  eingeschränkt  werden  sollte. 

Art  6.  Aus  der  Notenemission  entstehende  privatrechtliche  Streitigkeiten  unterliegen 
dem  Entscheide  des  Bundesgerichtes. 

Bedingungen  der  Notenausgabe.  Art.  7.  Nur  solche  Finanzanstalten  können  zur 
Notenausgabe  ermächtigt  werden,  welche :  a.  ihren  Hauptsitz  auf  schweizerischem  Gebiet 
haben  und  deren  Firma-Bezeichnung  vom  Bundesrath  ausdröcklich  genehmigt  worden 
ist;  b,  entweder  als  Anstalten  der  Kantone,  oder  als  Aktiengesellschaften  rechtsgültig 
konstituirt  sind ;  c.  öffentlich  Rechnung  ablegen ;  d  ein  eigenes,  einbezahltes,  effektives, 
ausschließlich  für  ihren  Geschäftsbetrieb  haftbares  Kapital  von  mindestens  fünf  hundert- 
tausend Franken  besitzen;  e.  sich  verpflichten,  die  Noten  der  andern  schweizerischen 
Emissionsbanken  nach  Maßgabe  des  Art.  20  an  Zahlung  anzunehmen. 

Art  8.  Die  Notenemission  einer  Bank  darf  nicht  mehr  als  das  Doppelte  ihres  ein- 
gezahlten und  wirklich  vorhandenen  Kapitals  (Art.  7,  Litt,  d)  betragen. 

Art  9.  Der  Bundesversammlung  bleibt  das  Recht  vorbehalten,  jederzeit  und  je 
nach  Umständen  die  Höhe  der  Gesammtemission  des  Landes  festzustellen  und  im  Ver- 
hältniß  zu  derselben  die  Emissionsbeträge  der  einzelnen  Banken  zu  bestimmen. 

Deckung  und  Garantie,  Art.  10.  Vierzig  Prozent  der  jeweiligen  Notenzirkulation 
einer  Bank  müssen  stets  durch  einen  Vorrath  an  Baarschaft  gedeckt  sein,  der  von  den 
übrigen  Kassabeständen  der  Bank  getrennt  gehalten  und  gebucht  wird.  Diese  Baar- 
deckung  darf  nicht  für  den  sonstigen  Geschä&verkehr  der  Bank,  sondern  nur  zur  Ein- 
lösung ihrer  Noten  in  Anspruch  genommen  werden  und  haftet  den  Noteninhabem  als 
Spezialfond. 

Art.  11.  Als  Bestandtheile  dieser  Baardeckung  sind  zulässig:  a.  Gold- und  Silber- 
münzen gesetzlicher  Währung,  mit  Ausschluß  der  Silberscheidemünzen ;  b.  Goldmünzen 
fremder  Währung,  die  zum  Umlauf  in  der  Schweiz  tarilirt  sind,  so  lange  diese  Tarifirung 
zu  Recht  besteht. 

Art.  12.  Sechzig  Prozent  der  Notenemission  sollen  gedeckt  sein :  a.  entweder  durch 
Hinterlage  von  Werthschriften  oder  die  Garantie  desjenigen  Kantons,  auf  dessen  Gebiet 
die  Anstalt  ihren  Hauptsitz  hat:  b.  oder  durch  den  Bestand  des  Wechselportefeuille, 
sofern  die  betreffende  Anstalt  sich  dem  in  Art.  16  erwähnten  beschränkten  Geschäfts- 
betriebe unterzieht. 

Art.  13.  Die  Hinterlegung  geschieht  bei  einem  unter  der  Garantie  des  Kantons, 
in  welchem  die  Bank  ihren  Sitz  hat,  stehenden  Depositenamte. 

Die  Werthschriften  müssen  in  kurshabenden  eidgenössischen,  kantonalen  oder  aus- 
wärtigen Staatspapieren  bestehen. 

Ueber  die  Zulassung  dieser  Werthschriften,  sowie  über  die  Höhe  des  Kurses,  zu 
welchem  dieselben  anzunehmen  sind,  entscheidet  der  Bundesrath. 

Der  Bundesrath  ist  zu  jeder  Zeit  befugt,  Ergänzung  der  Werthschriften-Hinterlage 
zu  verlangen. 

Art.  14.    Die  Garantieerklärung  eines  Kantons  ist  dem  Bundesrathe  einzureichen. 

Derselbe  wird  das  Formular  der  betreffenden  Verpflichtungsscheine  auf  Grundlage 
der  Bestimmungen  dieses  Gesetzes  feststellen. 

Art.  15.  Die  Deckung  durch  das  Wechselportefeuille,  welches  den  Noteninhabern 
gleichfalls  als  Spezialpfand  dient,  erfordert  Wechsel,  welche  längstens  in  vier  Monaten 
fällig,  mit  wenigstens  zwei  soliden  Unterschriften,  darunter  einer  inländischen,  versehen 
oder  an  Stelle  der  einen  Unterschrift  durch  ein  zureichendes  Faustpfand  gesichert  sind. 

Als  Bestandtheile  dieses  Portefeuille  sind  gleich  den  Wechseln  zulässig:  Noten 
anderer  schweizerischer  Emissionsbanken,  Checks  und  binnen  acht  Tagen  zahlbare  Depot- 


Emissionsbanken  —      558      —  Emissionsbanken 

scheine  inlilndischer  solider  Banken,  und  binnen  i  Monaten  föllige  schweizerische  Staats- 
kas'senscheine,  Staat<M)bligationen  und  Coupons  von  solchen. 

Art.  16.  Den  Emissionsbanken,  welche  weder  Sicherheit  durch  Hinterlage  von 
Werthschriften  leisten,  noch  die  Garantie  eines  Kantons  beibringen,  sind  untersagt: 
a.  Gewährung  Ton  ungedecktem  Kredit ;  b.  Kauf  und  Verkauf  von  Waaren  oder  Weith- 
papieren  filr  eigene  oder  fremde  Rechnung  auf  Termin  oder  Gutsprache  für  die  Er- 
füllung solcher  Geschäfte;  c.  Erwerb  von  Grundeigenthum,  sofern  letzteres  nicht  zum 
eigenen  Geschäftsbetrieb  dient :  d-  industrielle,  gewerbliche  und  Handels-Üntemehmnngen 
und  Gründungen,  ausgenommen  Handel  mit  edeln  Metallen ;  e.  Versicherungsgeschäfle ; 
f.  Aktien-  und  Anleihensemissionen  mit  UebemahmspfUcht  ausgenommen  für  schwei- 
zerische Staats-  und  Gemeindeanleihen ;  g.  Betheiligung  bei  Firmen,  welche  solche  unter- 
r<agte  Geschäfte  betreiben. 

Betrag  und  Formulare  der  Noten,  Art.  17.  Es  dürfen  keine  andern  Noten  als 
solche  von  Franken  50,  100,  500  und  1000  ausgegeben  werden.  Die  Noten  von  Franken  50 
dürfen  höchstens  den  vierten  Theil  des  Emissionsbetrages  einer  Bank  ausmachen. 

Art.  18.  Die  Beschaffung  der  Notenformulare  und  deren  Zutheilung  an  die  Banken 
gefrchieht  auf  Kosten  der  letztern  durch  den  Bund. 

Das  vom  Bundesrathe  festzusetzende  einheitliche  Formular  der  Noten  hat  die  Werth- 
bezeichnung  in  den  drei  Landessprachen  und  den  übrigen  Text  in  derjenigen  Landes 
»Sprache  zu  enthalten,  welche  von  der  betreffenden  Bank  gewählt  wird. 

Die  Noten  der  einzelnen  Banken  unterscheiden  sich  durch  Firma  und  Unterschriften, 
die  einzelnen  Notengattungen  (Abschnitte)  durch  Verschiedenheit  in  Typus,  Format  und 
tirundfarben. 

Umlauf  und  Einlösung.  Art.  19.  Die  Emissionsbanken  sowie  ihre  Zweiganstalten 
und  Einlösungsstellen  haben,  mit  Ausnahme  der  Sonntage  und  der  vom  Staat  aner- 
kannten Feiertage,  zu  den  üblichen  Greschäflsstunden  des  Ortes  ihre  Bureaux  und  Kassen 
dem  Verkehr  zu  öffnen. 

Art.  30.  Alle  Emissionsbanken,  sowie  ihre  Zweiganstalten,  sind  verpflichtet,  jeder- 
zeit ihre  eigenen  und  die  Noten  anderer  schweizerischer  Emissionsbanken,  so  lange 
lt;tztere   ihre  eigenen  Noten  pünktlich   einlösen,   vollwerthig  an  Zahlung  anzunehmen. 

Art.  !S1.  Jede  Emissionsbank  ist  verpflichtet,  ihre  eigenen  Noten  an  ihrer  Haupt- 
kassa auf  erste  Vorweisung  hin,  bei  ihren  Zweiganstalten  oder  Einlösungsstellen  längstens 
binnen  zwei  Tagen  nach  Vorweisung,  gegen  gesetzliche  Baarschafl,  zum  vollen  Nenn- 
werth  einzulösen  und  die  Einlösung  der  Noten  anderer  schweizerischer  Emissionsbanken 
binnen  drei  Tagen  nach  Vorweisung  unentgeltlich  zu  vermitteln. 

Sonntage  und  vom  Staat  anerkannte  Feiertage  fallen  bei  diesen  Fristen  ander 
Berechnung. 

Art.  :2!2.  Jede  Emissionsbank  ist  gehalten,  auf  erste  Aufforderung  hin  und  anf 
eigene  Kosten  und  Gefahr  für  ihre  Noten,  welche  eine  andere  Bank  an  Zahlung  an- 
genommen, eingelöst  oder  zur  Einlösung  übernommen  hat,  dieser  Bank  den  Gegenwerth 
in  Baar  oder  in  Noten  derselben  einzuliefern. 

Art.  ^'S.  Vereinbarungen  zwischen  Banken  in  Betreff  der  gemeinsamen  Ausgabe 
oder  der  gegenseitigen  Einlösung  von  Noten  und  der  hieraus  sich  ergebenden  Verhältnisse 
unterliegen  der  Genehmigung  des  Bundesrathes. 

Der  Beitritt  zu  solchen  Vereinbarungen  muß  jeder  Emissionsbank  unter  gleichen 
Bedingungen  gestattet  werden. 

Art.  24.  Abgenutzte  oder  beschädigte  Noten  dürfen  von  der  emittirenden  Bank, 
ihren  Zweiganstalten  oder  Einlösungsstellen  nicht  wieder  ausgegeben  werden. 

Beschädigte  Noten  hat  die  emittirende  Bank  zum  vollen  Nennwerth  einzulösen, 
sofern  der  Inhaber  einen  Theil  der  Note  vorweist,  der  größer  ist  als  die  H&lfle,  oder, 
falls  er  einen  weniger  grof^n  Theil  vorweist,  den  Nachweis  leistet,  daß  der  andere  Theil 
der  Note  zerstört  sei. 

Eine  Ersatzleistung  für  verlorene  oder  ganz  zerstörte  Noten  findet  nicht  statt 

Art.  ä5.  Der  Bundesrath  kann  auf  Grund  und  für  die  Dauer  höherer  Gewalt  die 
Emissionsbanken  ihrer  Verpflichtung  entheben,  die  Noten  anderer  Banken  an  Zahlung 
oder  zur  Einlösung  anzunehmen.  Er  hat  von  einer  solchen  Verfügung  der  Bondes- 
versammlung bei  ihrem  nächsten  Zusammentritte  behufs  allfälliger  weiterer  Maßnahmen 
Kenntniß  zu  geben. 

Verfahren  mangels  Einlösung.  Art.  26.  Falls  eine  Emissionsbank  der  Pflicht  rar 
Einlösung  ihrer  Noten  nach  Maßgabe  von  Artikel  21  nicht  rechtzeitig  nachkommt,  kann 
der  Inhaber  solcher  Noten  die  Nichteinlösung  durch  Protesterhebung  amtlich  konstatiren 
L  lassen. 


Emissionsbanken  —      559      —  Emissionäbanken 

Art.  27.  Da  wo  eine  Emissionsbank  oder  eine  ihrer  Zweiganstalten  die  Einlösung 
von  Noten  einer  andern  Bank  nach  Artikel  !21  zu  yermitteln  yerpflichtet  ist,  hat  erstere 
auch  für  die  sofortige  Erhebung  des  Protestes  im  Fall  der  Nichteinlösung  zu  sorgen. 

Art.  28.  Der  den  Protest  vollziehende  Notar  oder  Beamte  stellt  unter  Beifügung 
seiner  Spesennote  die  Protesturkunde  aus,  von  welcher  er  je  eine  Ausfertigung  dem 
Noteninhaber,  der  betreffenden  Bank,  dem  Bundesrathe  und  eventuell  der  Regierung 
des  Kantons,  welcher  Garantie  geleistet,  sofort  zu  übermitteln  hat. 

Der  Bundesrath  ordnet  die  amtliche  Veröffentlichung  der  Protestaufnahme  an. 

Art.  29.  Auf  Grund  einer  protestirten  Banknote  ist  der  Inhaber  berechtigt,  beim 
Bundesgericht  die  Zwangsliquidation  (Konkurs)  der  betreffenden  Emissionsbank  zu  ver- 
langen. 

Das  Bundesgericht  wird,  wenn  nicht  infolge  außerordentlicher  Umstände  ein  längerer 
Termin  als  gerechtfertigt  erscheint,  der  Bank  eine  Frist  von  fünf  Tagen  bestimmen, 
inner  welcher  sie  die  protestirte  Note  unter  Vergütung  der  Protestkosten  und  eines 
Verzugszinses  von  6  %  einzulösen  oder  allfallige  Einwendungen  anzubringen  hat.  Der 
Bank  ist  bis  auf  Weiteres  die  fernere  Ausgabe  ihrer  eigenen  Noten  zu  untersagen. 

Art.  30.  Wird  infolge  dieses  Verfahrens  vom  Bundesgericht  auf  ZwangsUquidation 
gegen  eine  Emissionsbank  erkannt,  oder  über  eine  solche  durch  die  zuständigen  kan- 
tonalen Behörden  für  sonstige  Verbindlichkeiten  der  Konkurs  verhängt,  so  geschieht 
die  Vollziehung  des  letzteren  nach  bestehendem  Konkursrecht,  jedoch  mit  folgenden 
Modifikationen : 

Die  Noteninhaber,  welche  in  ihrer  Gesammtheit  durch  einen  vom  Bundesgericht 
zu  ernennenden  Kommissär  vertreten  werden,  haben  das  Recht,  vorweg  aus  der  vor- 
handenen Baarschaft  und  der  Liquidation  des  Wechselportefeuille,  eventuell  der  Werth- 
schritteniiinterlage,  befriedigt  zu  werden. 

Insofern  ein  Kanton  nach  Artikel  14  die  Garantie  für  die  Notenemission  einer  Bank 
übernommen,  so  hat  er  den  durch  die  vorhandene  Baarschaft  nicht  gedeckten  Betrag 
der  ausstehenden  Noten  bis  auf  60  Prozent  der  Emission  in  die  Konkursmasse  zur  Be- 
friedigung der  Notengläubiger  einzuwerfen. 

Für  einen  sich  etwa  noch  ergebenden  Rest  ihrer  Forderungen  sind  die  Noten- 
inhaber unmittelbar  nach  den  Pfandrechten  zu  kolloziren. 

Die  gegen  Emissionsbanken,  welche  Staatsanstalten  sind,  verhängte  Zwangsliquidation 
ist  durch  einen  vom  Bundesgericht  zu  bezeichnenden  Liquidator  zu  vollziehen. 

Art.  31.  Der  bei  Schluß  des  Konkurses  nicht  erhobene  Gegenwerth  ausstehender 
Noten  ist  an  die  Bundeskasse  abzuliefern,  welche  damit  nach  Vorschrift  von  Artikel  36 
▼erfährt. 

Art.  32.  Fällt  eine  Emissionsbank  aus  andern  Ursachen  als  wegen  der  Nicht- 
einlösung ihrer  Noten  in  Konkurs,  so  hat  die  kantonale  Konkursbehörde  sowohl  dem 
Bundesrathe  als  dem  Bundesgerichte  unverzüglich  hievon  Anzeige  zu  machen. 

Art.  33.  Anstände  zwischen  dem  Kommissär  und  der  Bank  oder  der  Kantons- 
regierung oder  der  kantonalen  Konkursbehörde,  beziehungsweise  dem  Liquidator,  ent- 
scheidet das  Bundesgericht. 

Art.  34.  Bestreitet  eine  Emissionsbank  die  Pflicht  zur  Einlösung  einer  eigenen  Note 
mit  der  Behauptung,  daß  die  ihr  vorgewiesene  Note  gefälscht  sei,  so  hat  sie  den  Betrag 
der  Note  beim  Bundesgerichte  zu  deponiren.  Der  Inhaber  der  Note  ist  alsdann  gehalten, 
die  Nichteinlösung  derselben  durch  Protest  konstatiren  zu  lassen  und  seine  Klage  auf 
Herausgabe  des  deponirten  Betrages  unter  Einlegung  der  nichteingelösten  Note  und  des 
Protestes  binnen  acht  Tagen  beim  Bundesgerichte  anhängig  zu  machen,  widrigenfalls 
das  Depositum  der  Bank  wieder  ausgefolgt  würde. 

Das  Bundesgericht  hat  eine  derartige  Klage  mit  Dringlichkeit  und  in  summarischem 
Verfahren  zu  behandeln. 

Wird  durch  das  Urtheil  die  Banknote  als  gefälscht  erklärt,  so  ist  das  Depositum 
der  Bank  zurückzugeben  und  die  gefälschte  Note  dem  Bundesrathe  einzusenden.  Erweist 
sich  dagegen  durch  das  Urtheil  die  Banknote  als  echt,  so  ist  das  Depositum  dem  Kläger 
auszuhändigen  und  die  Note  der  Bank  auszuliefern. 

Eückruf  der  Noten.  Art.  35.  Der  gänzhche  oder  theilweise  Rückruf  der  Noten 
einer  Bank  wird  durch  den  Bundesrath  angeordnet,  welcher  die  n^eren  Bestimmungen 
durch  Verordnung  festsetzt. 

Vorbehalten  bleibt  der  Fall  des  Konkurses,  in  welchem  der  Rückruf  durch  den 
Tom  Bundesgerichte  ernannten  Kommissär  stattfindet. 

Art.  36.  Die  infolge  Rückrufes  durch  eine  Bank  eingelösten  Noten  werden  unter 
der  Kontrole  des  Bundes  vernichtet. 


Emisaiiuiisbanken  —      5t>0      —  Emissionsbanken 

Mit  Ablauf  des  ffir  die  Einlösung  zurfickgerutener  Noten  festgesetzten  Tenniiios 
übergibt  die  rückrufende  Bank  den  baaren  Gegen werth  der  noch  ausstehenden  Noten 
nebst  einem  spezifiziilen  Verzeichnisse  derselben  der  Bundeskasse,  welche  die  nach- 
trägliche Baareinlösuug  der  zurückgerufenen  Noten  noch  während  eines  Zeitraumes  von 
30  Jahren  vom  Datum  des  Rückrufes  an  gerechnet  übernimmt.  Nach  Ablauf  dieser 
Frist  verfallt  der  Gegenwerth  der  nicht  zur  Einlösung  vorgewiesenen  Noten  dem  scliwei- 
zerischen  Invalidenfond. 

Zurückgerufene  Noten  dürfen  von  einer  Emissionsbank  nicht  mehr  auägege]>en 
werden  und  es  ist  diese  auch  nicht  mehr  zu  deren  Annahme  an  Zahlung  verpflichtet. 

Erlöschen  des  Emissionsrechtes.  Art.  37.  Banken,  gegen  welche  das  Zwangs- 
liquidationsverfahren hat  eröffnet  werden  müssen  (Art.  30),  verlieren  in  Folge  dessen 
das  Emissionsi'echt. 

Art.  38.  Der  Bundesnith  wird  einer  Bank  die  Ermächtigung  zur  Notenausgabe 
entziehen,  wenn  sie  die  in  Artikel  7  aufgestellten  Bedingungen  nicht  mehr  erfüllt. 

Eine  verhältnißmäßige  Reduktion  hat  einzutreten,  wenn  der  in  Artikel  8  vor- 
gesehene Kapital  bestand  eine  Verminderung  erlitten  hat,  oder  wenn  die  Bundes- 
versammlung eine  Retluktion  der  gesammten  Notenemission  in  der  Schweiz  beschließt 
(Artikel  9). 

Gegen  Schlußnalimen  des  Bundesrathes,  welche  den  Widerruf  der  Ermächtigung 
zur  Notenausgabe  oder  die  Reduktion  der  Emission  einer  Bank  betreffen,  kann  binnen 
Monatsfrist  der  Rekurs  an  die  Bundesversammlung  ergriffen  werden.  Nichtsdestoweniger 
ist  ein  solcher  Beschluß  sofort  vollziehbar,  wenn  nicht  der  Bundesrath  selbst  etwas 
Anderes  verfügt. 

Art.  39.  Auf  Antrag  des  Bundesrathes  oder  der  Regierung  des  Kantons,  in  welchem 
eine  Emissionsbank  oder  eine  Zweiganstalt  dei*selben  ihren  Sitz  hat,  kann  das  Hundes- 
gericht, abgesehen  von  der  Bestrafung  der  schuldigen  Personen,  gegen  eine  Bank  den 
Verlust  des  Emissionsrechtes  erkennen:  a.  wenn  sie  mehr  oder  andere  Noten,  als  ihr 
vom  Bunde  bewilligt  und  geliefert  werden,  ausgegeben  hat;  6.  wenn  sie  die  Baar- 
deckung  ihrer  Noten  unter  vierzig  Prozent  der  Zirkulation  sinken  läßt;  c.  wenn  durch 
Protesterhebung  konstatirt  ist,  daß  sie  wiederholt  eigene  Noten  nicht  eingelöst  hat; 
d.  wenn  sie  fortfährt,  die  Ueberwachung  und  Führung  ihrer  Geschäfte  Personen  an- 
zuvertrauen, welche  wegen  Zuwiderhandlung  gegen  dieses  Gesetz  wiederholt  gerichtlich 
bestraft  worden  sind. 

Den  Banken  bleibt  der  RuckgritT  auf  die  fehlbaren  Personen  vorbehalten. 

Art.  40.  Banken,  welche  ganz  liquidiren  oder  freiwillig  auf  ihre  Notenemission 
ganz  oder  theilweise  verzichten,  oder  deren  effektives  Grundkapital  eine  Verminderung 
erlitten  hat,  haben  unverzüglich  dem  Bundesrath  hie  von  Anzeige  zu  machen. 

Art.  41.  in  den  in  den  Artikeln  38,  39  und  40  genannten  Fällen  ist  die  Frist 
für  ilie  Einziehung  der  Noten  durch  den  Bundesrath  zu  bestimmen,  welcher  auch  in 
geeigneter  Weise  darüber  wachen  wird,  daß  die  gesetzlichen  Deckungsmittel  der  Noten 
(Artikel  10  und  1^2)  zu  deren  Einlösung  verwendet  werden. 

Kontrolc  des  Bundes.  Art.  iä.  Die  Uebenvachung  des  Geschäftsbetriebe^  der 
Emissionsbanki'U  nach  Maßgabe  des  gegenwärtigen  Gesetzes  liegt  dem  Bundesratlie  ob, 
welcher  hiefür  die  nöthigen  Anordnungen  trifTl. 

Art.  43.  Die  Emissionsbanken  haben  dem  Bundesrathe  nach  einheitlichem,  von 
ihm  festzustellendem  Schema  einzusenden :  a.  jeden  Montag :  die  Situation  der  vorher- 
gehenden Woche,  h.  bis  zum  15.  jeden  Monats  die  Bilanz  des  vorhergehenden  Monats, 
c.  bi<  je  zum  1.  April  die  Rechnung  des  vorhergehenden  Jahres,  welche  vom  Bundes- 
rathe geprüft,  zusammengestellt  um?  verötfenthcht  werden. 

Der  Bundesrath  ist  berechtigt,  den  täghchen  Kassenetat  einzu verlangen. 

Art.  i4.  Der  Bundesrath  ordnet  jälulich  wenigstens  einmal,  oder  so  oft  und  wo 
er  es  für  angenu»ssen  erachtet.  Inspektionen  der  Emissionsbanken  an,  um  die  Geschäfts-, 
Kass«!*  und  Buchführung',  soweit  sie  auf  ilie  Bestimmungen  dieses  Gesetzes  Bezug  haben. 
pnlfen  uml  die  eingereichten  Ausweise  mit  den  Büchern  und  Effektiv-Bestanden  der 
Bank  vergleichen  zu  lassen. 

Die  Banken  haben  zu  «liesem  Zwecke  den  Delegirlen  des  Bundesrathes  die  Bücher 
um!  Kontrolon  zur  Einsicht  vorzulegen,  die  Etfekliv-Bestände  vorzuweisen  und  die  auf 
den  Banknotenverkehr  bezüglichen  Aufschlüsse  zu  ertheilen. 

Die  Werthschriften-Hinterlagen  lier  Emissionsbanken  bei  den  Kantonen  läßt  der 
Bundi'snith  wenigstens  ein  Mal  jahrlich,  sowohl  hinsichtlich  ihre^  Bestandes  ai^  »ier 
slattg\»!unilerien  Mutat innen  uml  »le<  Kurswerthes,  kontroliren  und  verifiziren. 


Emissionsbanken  —      561      —  Emissionsbanken 

Kontroi (febühren  und  Besteuerung,  Art.  45.  Die  Emissionsbanken  haben  <!em 
Bunde  eine  jähiliclie  Kontrolgebilbr  von  Eins  vom  Tausend  des  Betrages  ihrer  Noten- 
emission und  den  Kantonen  fQr  die  nach  Artikel  13  zu  bestellende  Werthschriflen- 
Hinterlage  eine  AuCbewahrungsgebühr  von  Eins  vom  Tausend  des  Betrages  der  Hinter- 
lage zu  entrichten. 

Art.  iG.  Die  Banknotensteuer  zuhanden  der  Kantone  darf  sechs  vom  Tausend  der 
Emission  nicht  libersteigen. 

Befinden  sich  die  Anstalten  einer  Emissionsbank  auf  dem  Gebiete  verschiedener 
Kantone,  so  wird  das  steuerbare  EmissionsbetrefTniß  für  die  einzelnen  Kantone  im  Ver- 
hältnisse des  Noten  Verkehrs  der  betreffenden  Anstalt  zum  gesammten  Noten  verkehr  der 
Emissionsbank  ausgemittelt. 

Daherige  Anstände  entscheidet  der  Bundesrath. 

Innerhalb  des  nämlichen  Kantons  muß  die  Banknotensteuer  von  allen  Emissions- 
banken gleichmäßig  erhoben  werden. 

Straf bestimmungen  und  Ordnungsbußefi.  Art.  47.  Wer  ohne  Ermächtigung  des 
Bundes  Banknoten  oder  wer  andere  zum  Umlauf  bestimmte  gleichbedeutende  Geld- 
zeichen ausgibt,  wird  mit  Getangniß  bis  auf  ein  Jahr  oder  mit  einer  Geldbuße  belegt, 
welche  dem  Fünffachen  der  ausgegebenen  Geldzeichen  gleiclikomml,  im  Mindesten  aber 
Fr.  5000  betragen  soll. 

Art.  48.  Die  verantwortlichen  Leiter  (Verwaltungsräthe,  Direktoren  etc.)  und 
Geschäftsführer  (Kassal)eamten,  Kontroleure,  Buchhalter  etc.)  einer  Emissionsbank  werden 
je  nach  ihrem  Verschulden  mit  Gefängniß  bis  zu  G  Monaten  oder  mit  Geldbuße  bis  zu 
Fr.  3000  bestraft:  a,  wenn  sie  in  ihren  an  den  Bundesrath  abzugebenden  Bilanzen, 
Rechnungen  oder  in  sonstigen,  den  Delegirten  des  Bundes  ertheilten  Aufschlüssen  und 
Ausweisen  die  Geschäfts  Verhältnisse  der  Bank  unwahr  darstellen  oder  verdecken ;  b.  wenn 
sie  den  Delegirten  des  Bundes  die  Einsicht  in  die  Bücher,  Kontrolen  und  Effektivbestände 
der  Bank  vei-weigern  oder  die  verlangten  Aufschlüsse  nicht  ertheilen;  c.  Wenn  sie  den 
Vorschriften  über  die  Deckung  zuwiderhandeln ;  d.  wenn  sie  im  Falle  «les  Artikel  12, 
Litt,  b,  solche  Geschäfte  für  die  Bank  betreiben  oder  durch  Dritte  für  Rechnung  der 
Bank  betreiben  lassen,  welche  ihr  durch  Artikel  16  untersagt  sind;  e.  wenn  sie  mehr 
Noten  als  vom  Bundesrath  bewilligt  sind  oder  andere  Notenabschnitte,  als  gesetzlich 
zulässige,  ausgeben :  f.  wenn  sie  die  in  Artikel  40  vorgesehene  Anzeige  an  den  Bundes- 
rath unterlassen. 

Bei  einer  gesetzwidrigen  Schmälerung  der  Baardeckung  hallen  im  Falle  eines 
Konkurses  die  Fehlbaren  persönlich  und  solidarisch  den  Noteninhabem  für  den  Ei-satz 
des  Mangelnden. 

In  gleicher  Weise  haften  dieselben  für  allen  Schaden,  welchen  sie  den  Noten- 
inhabern durch  den  Betrieb  verbotener  Geschäfte  (Artikel  16)  zufügen. 

Art.  49.  Der'  Bundesrath  hat  die  in  den  Artikeln  47  und  48  aufgezählten  Straf- 
fälle jeweilen  nach  ihrer  Bedeutung  entweder  gemäß  Artikel  114  der  Bundesverfassung 
und  nach  Analogie  des  Artikel  74  des  Bundesstrafrechtes  vom  4.  Februar  185.'i  dem 
Bundesgerichte  oder  aber  den  zuständigen  kantonalen  Gerichten  zur  Erledigung  zu- 
zuweisen. 

Vorbehalten  bleibt  in  den  letztern  Fällen  das  im  Artikel  55  des  Organisations- 
gesetzes über  die  Bundesrechtspflege  vorgesehene  Recht  der  Kassationsbeschwerde  beim 
Bundesgerichte. 

Die  Geldbußen  fallen  zur  Hälfte  dem  Bimde,  zur  Hallte  dem  betreffenden  Kanton 
anheim. 

Art.  50.  Der  Bundesrath  ist  ermächtigt,  den  fehlbaren  lieitern  oder  Geschäfls- 
filhrern  einer  Emissionsbank  für  jeden  einzelnen  Fall  und  Tag  von  Verspätung  der  an 
ihn  einzusendenden  Ausweise,  Bilanzen  und  Rechnungen  (Artikel  43)  Ordnungsbußen 
bis  auf  Fr.  50  aufzuerlegen. 

Uebergangs-  und  Schlußbestimmungen,  Art.  51.  Längstens  sechs  Monate  nach  dem 
Inkrafttreten  dieses  Gesetzes  haben  die  schon  bestehenden  Emissionsbanken,  wenn  sie 
die  Notenemission  fortsetzen  wollen,  beim  Bundesrathe  um  die  daherige  Ermächtigung 
einzukommen,  sich  über  <lie  Erfüllung  der  gesetzlichen  Bedingungen  auszuweisen  und 
zu  erklären,  welche  Emissionssumme  sie  fortan  beanspruchen. 

Die  Unterlassung  dieses  Ausweises  gilt  als  Verzicht  auf  die  Emission. 

Art.  52.  Der  Bundesrath  entscheidet  über  das  Emissionsrecht  und  die  Emissions- 
summen der  schon  bestehenden  Banken  und  trifft  die  nöthigen  Anordnungen  für  den 
Rückzug  der  alten  Noten,  sowie  für  deren  Austausch  gegen  neue. 

Flirrer,  Volkiwirthschafta-Lexikon  der  Schweiz.  36 


Emissionsbanken  —      5G2      —  Eiiiis$iQQ<Uik 

Er  Isl  eriufichtigt,  den  Banken,  welche  in  die  La^'e  vei-setzt  werden,  die  bisteijf 
Notenemission  jranz  oder  theilweise  aufzukleben,  otler  ilir  Kapital  zu  vermefareo.  oia 
iJiren  GeschätlskreLs  nach  Artikel  l(i  einzusclirankeu,  zur  successiveii  Onlnuni!  <kr  ki* 
treffenden  Verhältnis.se  eine  angemessene  Frist  bis  auf  liHchstens  drei  Jahre  vomlabd- 
treten  dieses  Gesetzes  an  zu  gewähren. 

Mit  x\blauf  des  für  den  Austausch  fest^^esetzlen  Tonniiies  über^ribt  jetie  Buk. 
welche  sich  unter  «lie  Herrschaft  des  jreip'enwjirti^'en  Gesetzes  stellt,  den  Gegenwatk 
der  noch  ausstehenden  Noten  nebst  einem  spezilizirten  Verzeiohaisse  derselben  te 
Bundeskasse,  welche  die  nachträy:liche  KiulösuniJ!:  noch  während  eines  Zeiti-aum«  t« 
dreißig  Jahren,  vom  Datum  des  oben  genannten  Termins  an  jfereclmet,  nbemimnL 
Nach  Ablauf  dieser  Frist  verlalll  der  Gegenwerth  der  nicht  zur  Einlr»siin{jr  vor^ewi»«« 
Noten  «lern  schweizerischen  Invalideufond. 

Art.  W.  Durch  dieses  Gesetz  werden  die  kantonalen  Bestimm  ung^en  über  Bauknot«- 
emission  und  alltallig  ertheilte  Konzessionen  und  Privilegien  auf^eluiben.  Vnrl»ehaJt«i 
bleiben  (he  Bestimmungen  betretlend  die  durch  kantonale  Gesetze  o(ler  Dekrete  er- 
richteten Banken  fiber  eine  höhere  al.>  die  in  diesem  Gesetz  ge forderte  (rsirautie.  nhs 
die  Bankuotensteuern  und  andeie  besondere  Verhfdlnisse,  soweit  sie  nicht  mit  dem 
gegenwartigen  Gesetz  im  Widerspruch  stehen. 

Der  Bund  anerkennt  hierauf  bezüglich  keine  F^utschildigungspf licht. 

Art.  54.  Der  Bunde>rath  ist  mit  der  Vollziehung  dieses  Gesetzes  und  mit  d«t 
Erlasse  «ler  erforderlichen  VoUziehungsverordimu^ren,  insbesondere  eines  Regulativs  ül<r 
die  Ausübung  der  Bunileskontrole,  die  Hinterlage  vier  Werth  seh  rillen  und  über  ili' 
Verfahren  beim  Uückruf  von  Banknoten  beauftragt. 

*  * 

* 
AuöführungserlaBße    zu    obigem  Gesetze    sind    bis    zum    heutigen    Tag  (Ende 

1885): 

1)  VollzlehunffHverordnnmj  vom  21.  Dez.  1881  (^A.  S.  n.  F.  V,  S.  8t)i»}. 
aus  welcher  hier  diejenigen  Bcstinmiiingen  Platz  linden  mcigen,  welche  nicht 
ausschließlich  auf  die  früheren   Knüssionsbanken  Bezug  haben. 

Art.  J.  Finanzanstalten,  welche  die  Ennäclitigung  zur  Ausgabe  von  Banknoten 
nachsuchen,  haben  in  ihrer  Eingabe  an  den  Hundesrath  unter  Vorlegundr  der  erforder- 
lichen Aktenstücke  den  Nachweis  zu  leisten,  daf.>  sir  <lie  in  Art.  7  und  S  des  Bumles- 
gesetzes  aufgestellten  Bedingungen  zur  beanspruchten  Notenausgabe  erfüllen,  hjsbesonderr 
sind  die  Gründungsakte,  Statuten,  letzte  Jahresrechnung  u.  s.  w.  vorzulegen. 

Art.  2,  AI.  2.  Nebst  der  Gesanmitsumme  der  beanspruchten  Emission  sind  zugleich 
auch  nach  Maßgabe  von  Art.  17  des  Bundesgesetzos  die  Betrage  zu  bezeichnen,  welrlie 
auf  die  einzelnen  Notengattungen  entfallen  sollen. 

Die  Zweigan.stalten  einer  Emissionsbank  sind  namhaft  zu  machen. 

Art.  3.  Djls  Emissionsgesucli  soll  lerner  nach  Art.  13  (\es  Bundesjjesetzos  die 
Erklärung  enthalten,  ob  die  bet reifende  Finanzauslalt  die  Deckung  der  durch  Baai-schatt 
nicht  gedeckten  üO'.n  der  Notenemission  leisten  wolle:  a.  nach  Art.  13  des  Bunde?- 
gesetzes  durch  Hinterlage  von  Werthschrillcn;  b.  nach  Art.  14  des  Bundesgeselzes  durch 
Garantieerklärung  desjenigen  Kantons,  in  dessen  Gebiet  sie  ihren  Hauptsitz  hat,  oder 
aber  c.  nach  Art.  lo  des  i^undesgesetzes  durch  das  Wechselportefeudie  in  Aerbindurij; 
mit  einem  nach  Art.  16  des  Bundesgeselzes  beschrankten  Geschäflsbetrieb. 

Art.  4.  Soll  diese  Deckung  durch  Hinterlage  von  Werthschritten  geleistt't  werden, 
so  hat  die  Hinterlegung  vor  Einreichung  des  Emissionsgesuches  stattzutinden,  und  er 
ist  dem  letztem  ein  Bordereau  . 1er  hinterlegten  Werthschriften  mit  Empfangsbescheinigung 
der  dem  Deposilenamte  voistehenden  kantonalen  Hehörde  beizulegen. 

Auf  rechtzeitiges  Verlangen  hin  wird  dei-  Bundesmth  auch  schon  vor  Einreichung 
des  Emissionsgesuches  über  ilie  Zulassung,  die  Kursbeslimmung  und  allfallig  erforderliche 
Ergänzung  der  Werthschrillen  ent<chijiden.  aber  erst  nach  vollständiger  Hinterlegung 
der  Deckung  das  Emissionsgesuch  erletligen. 

Art.  5.  Soll  die  Deckung  dun-h  Garantieerklärung  eines  Kantons  geleistet  werd.^n, 
so  ist  der  bezügliche  Verpilichtungsschein  mit  dem  Emissiimsgcsuche  vorzulegen. 

Art.  0.  Banken,  welche  die  Deckung  clurch  ihr  Wechselporte leuille  leisten  wollen, 
haben  vor  Einreichung  des  Emissionsgesuches  ihre  Statuten  und  Geschätlsreglemente 
nöthigenfalls  mit  den  Vorschriften  des  Art.  16  des  Bundesgesetzes  in  Einklang  zu  bringen 
und  solche  mit  dem  Emissionsgesiiche  einzureichen. 

Art.  7.  Der  Bundesrath  kann  i>ehurs  Aufklärung  der  Verhältnisse,  soweit  solche 
für   die  Entscheidung   der  Emissionsgesuche    nach  Art.  i,   5   und  6  dieser  Verordnung 


Emissionsbanken  —      563     —  Emissionsbanken 

erforderlich  erscheint,  die  Untersuchimg  der  (Geschäfts-,  Kassa-  und  Buchführung  der 
betreffenden  Anstalt  im  Sinne  von  Art  44  des  Bundesgesetzes  anordnen. 

Art,  8.  Die  Emissionsgesuche  sind  vom  Bundesrathe,  sofern  nicht  besondere  Um- 
stände in  der  Behandlung  des  Falles  eine  Ausnahme  begründen,  in  der  Reihenfolge 
ihrer  Anmeldungen  zu  erledigen. 

Nach  dieser  Reihenfolge  wird  die  bleibende  Ordnungsnummer  einer  jeden  Bank 
bestimmt. 

Die  bundesräthlichen  Entscheide  über  das  Emissionsrecht  und  die  Emissionssumme 
sind  mit  Angabe  des  von  den  betreffenden  Banken  nach  Art.  13,  14  und  15  des  Bundes- 
gesetzes angenommenen  Deckungssystems  den  Regierungen  derjenigen  Kantone  mitzu- 
theilen,  in  deren  Gebiet  dieselben  ihre  Haupt-  oder  Zweiganstalten  haben,  und  werden 
überdies  im  amtlichen  Publikationsorgane  des  Bundes  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht 

Art.  9.  Die  Verpflichtung,  die  im  Art.  10  des  Bundesgesetzes  vorgesehene  Baar- 
deckung  für  40  "/<>  der  jeweiligen  Notenzirkulation  bereit  zu  halten,  beginnt  für  die 
neuen  Emissionsbanken  mit  dem  Tage,  an  welchem  sie  vom  Bunde  die  erste  Lieferung 
von  Notenformularen  in  Empfang  nehmen,  und  der  Bestand  dieser  Baardeckung  ist  erst- 
mals in  der  auf  diese  Publikation  oder  Lieferung  folgenden  Wochensituation  auszuweisen. 

Art.  13.  Die  Ueberwachung  des  Banknotenwesens  fällt  in  den  Geschäftsbereich 
des  Finanzdepartements,  welchem  zu  diesem  Zwecke  ein  besonderes  Kontrolbureau 
unterstellt  wird,  dessen  Bestand  folgender  ist:  a.  ein  Inspektor  der  Emissionsbanken, 
als  Chef;  b.  dessen  Adjunkt,  zugleich  Registrator;  c.  das  erforderliche  Hülfspersonal. 

Art.  15.  Die  Kontroigebühren  des  Bundes  sind  nach  dem  Kalenderjahr  zu  berechnen 
und  auf  Jahresschluß  an  die  Bundeskasse  abzuliefern. 

Für  solche  Banken,  deren  Emissionssumme  im  Laufe  des  Kalenderjahres  effektiv 
sich  verändert,  sind  die  Kontroigebühren  des  Bundes  nach  der  Durchschnittshöhe  der 
Jahreseniission  zu  berechnen. 

Banken,  deren  Emission  sich  nur  auf  einen  Theil  des  Kalenderjahres  erstreckt, 
haben  die  Kontroigebühr  pro  rata  der  Zeit  zu  entrichten. 

2)  Bef/ulaiiv  über  die  Hinterlage  der  Werthschriften  behufs  Deckung  von 
60  ®/o  der  Notenemission  der  Emissionsbanken,  d.  d.  21.  Dez.  1881  (A.  S.  n.  F.  V, 
S.  864). 

3)  Rcffxüativ  über  die  Ausübung  der  Bundeshontrohy  d.  d.  2.  Juni  1882 
(A.  S.  n.  F.  VI,  S.  193). 

4)  Begnlativ  über  den  Büchsug  der  Banknoten  von  Banken  mit  ganz  oder 
theilweise  hinfälliger  Emission,  d.  d.  12.  Juni  1882  (A.  S.  VI,  S.  201). 

5)  Bundesrathfibeschluß  betreffend  Abänderung  des  vorgenannten  Eegulativs, 
d.  d.  15.  Dez.  1882  (A.  S.  n.  F.  VI,  S.  615). 

6)  Begulativ  über  den  Austausch  der  alten  gegen  die  neuen  Noten,  d.  d. 
7.  Aug.  1883  (A.  S.  n.  F.  VII,  S.  212). 

7)  Ber/ulativ  über  den  Ersatz  von  nicht  mehr  zirkulatioosfähigen  Bank- 
noten, d.  d.'  15   Nov.  1883  (A.  8.  n.  F.  VII,  S.  286). 

8)  Begulativ  über  den  Rückruf  von  Banknoten,  d.  d.  15.  Nov.  1883 
(A.  S.  n.  F.  VII,  S.  292). 

9)  Begulativ  über  die  Einlösung  der  alten  Banknoten  durch  die  eid- 
genössische Staatskasse,  d.  d.  13.  Okt.  1885. 

Der  Stand  der  Emissionsbanken,  die  sich  unter  die  Herrschaft  des 
Banknotengesetzes  gestellt  haben,  war  am  31.  Dezember  1885  folgender: 

Bishorlge  V.  Bundesnithe 
Ord-                                                ,,,                                                              EmMiona-  bewilligte        Deckungs- 

nanyt.  Firma.  »nnime.  Emissions-  "«" 

nammer.  summe. 

^f-  Fr. 

1  St.  Gallische  Kantonalbank,  St.  Gallen  ....      6'600,000      8'000,000  *)K.-Gar. 

2  Basellandschaftliche  Kanionalbank,  Liestal    .    .         720,000       1*500,000 


^)  Lies  Kantonsgarantie,  Art.  12  des  Banknotengesetzes. 


Emissionsbanken 


—     564     — 


EmissionsbankeD 


3  Kantonalbank  von  Bern  (Zweiganstalten :  Thun, 

Burgdorf,  Langenthai,  Biel,  St.  Immer,  Pruntrut)  7*950,000  10*000,000     K.-Gar. 

4  Banca    cantonale    ticinese,    Bellinzona   (Zweig- 

anstalten: Locarno,  Lugano,  Mendrisio)     .    .  1*986,670  2*000,000 ')W.-Schr. 

5  Bank  in  St.  Gallen 5*000,000  8*000,000  •)Portef. 

6  Credit  agricole  et  industriel  de  la  Broye,  Estavayer  300,000  500,000   W.-Schr. 

7  Thurgauische  Kantonalbank,  Weinfelden .    .    .  1*500,000  1*500,000     K.-Gar. 

8  Aargauische  Bank,  Aarau 3*000,000  4*000,000 

9  ToggenburgerBank,  Lichtensteig  (Zweiganstalten : 

Rorschach,  St.  Gallen) 1*000,000  1*000,000    W.-Schr. 

10  Banca  della  Svizzera  italiana,  Lugano  (Zweig- 

anstalten: Locarno,  Mendrisio) 1*650,000  2*000,000 

11  Thurg.    Hypothekenbank,    Frauenfeld    (Zweig- 

anstalt: Romanshom) 750,000  1*000,000 

12  Graubündner  Kantonalbank,  Chur 2*000,000  3*000,000     K.-Gar. 

13  Kantonal-Spar-  und  Leihkasse,  Luzem     .    .     .  1*096,500  2*000,000          , 

14  Banque  du  commerce,  Gen^ve 18*900,000  20*000,000     Portef. 

15  Appenzell  A.-Rh.  Kantonalbank,  Herisau      .    .  2*000,000  3*000,000     K.-Gar. 

16  Bank  in  Zürich  (Zweiganstalt:  Winterthur)  .    .  5*000,000  6*000,000     Portef. 

17  Bank  in  Basel 8*000,000  12*000,000 

18  Bank  in  Luzem 2*000,000  3*500,000   W.-Schr. 

19  Banque  de  Gen6ve 5*000,000  5*000,000     Portef. 

20  Credit  Gruy^rien,  Bulle 240,000  300,000    W.-Schr. 

21  Zürcher  Kantonalbank  (Zweiganstalten :  Winter- 

thur, Affoltern  a.  A.,  Rüti,  Uster,  Andelfingen, 

Bülach,  Bauma,  Meilen,  Dielsdorf,  Horgen)   .  15*000,000  15*000,000     K.-Gar. 

22  Soloth.  Bank  (Zweiganstalten:   Ölten,  Baisthal)  2*200,000  3*000,000 

23  Bank  in  Schaflfhausen 700,000  1*500,000    W.-Schr. 

24  Banque  cantonale  fribourgeoise,  Fribourg     .    .  1*681,805  1*000,000 

25  Caisse  d*amort.  de  la  dette  publique,  Fribourg  750,000  1*500,000     K.-Gar. 

26  Banque  cantonale  vaudoise,  Lausanne      .    .    .  6*847,410  10*000,000          , 

27  Ersparnißkasse  des  Kantons  Uri,  Altorf    .    .    .  300,000  500,000          , 

28  Kant.  Spar-  und  Leihkasse  von  Nidwaiden,  Stans  300,000  500,000 

29  Banque  populaire  de  la  Gruy^re,  Bulle   .    .    .  166,600  300,000   W.-Schr. 

30  Banque  cantonale  neuchäteloise  (Zweiganstalten : 

La  Chaux-de-Fonds,  Locle) —  3*000,000     K.-Gar. 

31  Banque  commerciale  neuchäteloise,   Neuchätel 

(Zweiganstalten:   La  Ghaux-de-Fonds,   Locle, 

Mötiers) —  5*0(X),000     Portef. 

32  Schaffhauser  Kantonalbank —  1*000,000     K.-Gar. 

33  Glarner  Kantonalbank —  1*500,000 

Total  102*638,985  138*100,000 
Durch  kantonales  Gesetz  vom  10.  Januar  /  8.  Februar  1885  wurde  die 
Solothnrnische  Bank  auf  den  1.  Januar  1886  aufgehoben  und  giengen  auf  diesen 
Zeitpunkt  die  Aktiven  und  Passiven  derselben  auf  die  nengegründete  Solothumer 
Kantonalbank  über.  Diese  letztere  hat  vom  Bundesrath  die  Ermäohtigung  zur 
Ausgabe  von  Banknoten  im  Betrage  von  3  Millionen  Franken  unter  der  Grarantie 
des  Kantons  Solothurn  erhalten. 

Nach    dem    Charakter    ihres   Geschäftsbetriebes    lassen   sich   die 
Emissionsbanken  folgendermaßen  klassifiziren : 

6  Diskontobanken,  nämlich  Nr.  5,  14,   16,  17,   19  und  31. 

7  Handelsbanken,  nämlich  Nr.  3,  4,  6,   10,  20,  24,  29. 

8  Hypothekarbanken,  nämlich  Nr.   1,  2,  7,  11,   13,  27,  28,  33. 

11   Banken  mit  gemischtem  Geschäftsbetrieb,   Nr.  8,  9,  12,  15,  18,  21, 
22,  23,  26,  30,  32. 
1  Bank  mit  eigenartigem'  G^chäftsbetrieb,  Nr.  25. 

*)  Lies  Werthschriften,  Art.  12  des  Banknotengesetzes. 

^)  Lies  (Wechsel)  Portefeuille,  Art  12  des  Banknotengesetzes. 


-ionsbanken  —      565     —  Emissionsbanken 

Anf  die  Emission  batten  bei  Inkrafttreten  des  Banknotengesetzes  verzicbtet : 

Die  Caisse  bypotb^caire   dn   canton   de  Fribonrg,    Bank   in  Glariis,    Eidge- 

^isohe  Bank,  Banque  populaire  de  la  Broye,  Bank  für  Granbünden,  Ancienne 

iqiie   cantonale  neacbfiteloise  und  die  Leibkasse  Glarus,   letztere  zwei  infolge 

;uidation. 

Die  Erstellung  der  neuen  einbeitlicben  Noten  wurde  den  Firmen  Tb.  Saunders 
1  Cie.,  Bradbury  Wilkinson  &  Cie.,  beide  in  London,  und  der  Stämpfli'scben 
lohdrnckerei  in  Bern  übertragen. 

Die  Zustellung   der    neuen  Noten  begann  im  August  1883;    bis  Ende  De- 

■mber  1885  sind  davon  Fr.  136'375,600  abgeliefert  worden;  von  alten  Noten 

■  aren  auf  den  gleichen  Zeitpunkt  noch  für  Fr.  1^983,905  ausstehend.  Der  Zeit- 

junkt,  von  welchem  an  die  eidg.  Staatskasse  an  Stelle  der  Banken  die  Einlösung 

■Ler  alten  Noten  übernehmen  wird,  ist  vom  Bundesrath  auf  den  1.  Februar  1886 

festgesetzt  worden. 

Seit  dem  Inkrafttreten  des  Banknotengesetzes  ergaben  sich  für  die  gesetzlich 
autorisirten  Emissionsbanken  folgende  Durchschnittsresultate: 

Banken.  Zirkulation.  BKarschaft. 

1882  29  Fr.    88^693,000  Fr.  46^289,000 

1883  32  „      96^873,000  „    57^407,000 

1884  33  „    114*017,000  ,    63^569,000 

1885  33  „    123*431,000  „    65'511,000 

In  Prozenten  betrug  die  Zirkulation  gegenüber  der  Emission  1882 :  86,4  ^/o, 
1883:  89,7  7o,  1884:  88,7  7ü,  1885:  90,8  7o;  die  Baarschaft  gegenüber  der 
Zirkulation  1882:  Ö2,a  7o,   1883:  59,3  7o,  1884:  55,8  7o,   1885:  53,i  7o. 

Der  Reingewinn  der  Emissionsbanken  betrug: 

Durchschnitt.  Maximum.  Minimum. 

1882  7,3  7o     41,4  7o  B  4  -J-  2,9  7o  B  24 

1883  4,8  7o     19,9  7o  B  10  -^  23,6  7o  B  4 

1884  5,5  7o     15,8  7o  B  10     1,4  7o  B  3 

Folgende  Tabelle  zeigt  die  Durchschnittsresultate  der  einzelnen  Banken  im 
Jahre  1885  hinsichtlich  Emission,  Zirkulation  und  Baarschaft. 

Ein-  Jahres-         Jähret-  Jahres- 

hozahltp.s  durch-           durch-  durch- 

urd-         Kapital  schnitt          Hchnitt  schnitt  d. 

nungti-           auf  Banken.                                               der            der  ZIr-  gesetsL 

nninmer.    Eujo^jf^s  Emission,      kniatiou.  Baarsch. 

s 

Fr.  Abgerundete  Tausende  Franken. 

1  6'000,000    St.  Gallische  Kantonalbank 8,000        7,955       3,854 

2  3^000,000    Basella jidschaftliche  Kantonalbank      .     .        1,500        1,492  686 

3  10*000,000    Kantonalbank  von  Bern 10,000        9,389       5,361 

4  rOOO,000    Banca  cantonale  ücinese 1,999        1,959  957 

5  4'500,000    Bank  in  St.  Gallen 7,173        7,024       3,507 

6  790,000    Credit  agricole  et  industriel  de  la  Broye  500  495  212 

7  2^500,000    Ihurgauische  Kantonalbank 1,500        1,456  734 

8  6'000,000    Aargauische  Bank 3,998        3,693       1,822 

9  2734,000    Toggenburger  Bank 1,000  980  475 

10  r000,000  Banca  della  Svizzera  italiana    ....  2,000  1,967  1,002 

11  3*000,000  Thurgauische  Hypothekenbank  ....  1,000  974  631 

12  2'000,000  Graubündner  Kantonalbank 3,000  2,%1  1,403 

13  r000,000  Kantonal-Spar-  und  Leihkasse  Luzem     .  1,834  1,793  931 

14  10*000,000    Banque  du  commerce 20,000      16,450       8,031 

15  2*000,000    Appenzell  A.-Rh.  Kantonalbank     .     .     .        2,979        2,923       1,259 

16  6*000,000    Bank  in  Zflrich 5,994        5,040       3,969 


Emissionsbanken  —      566      —  Emissionsbanken 

17  6'000,000    Bank  in  Basel 12,000      10,338       5,359 

18  4*000,000    Bank  in  Luzern 2,851        2,793       1,489 

19  2*500,000    Banque  de  Gen6ve 5,000        4,826       2,012 

20  500,000    Credit  Gruy6rien 300  294  159 

21  12*000,000    Zürcher  Kantonalbank 14,996       12,373       8,729 

22  3*000,000    Solothurnische  Bank 2,851        2,763       1,408 

23  1*500,000    Bank  in  Schaflfhausen 1,175         1,154  569 

24  2*400,000    Banque  cantonale  fribourgeoise      .     .     .  994  970  554 

25  750,000    Gaisse  d*amortLss.  de  la  dette  publique  .         1,493         1,452  662 

26  12*000,000    Banque  cantonale  vaudoise 9,966        9,201        4,770 

27  500,000    Erspamißkasse  des  Kantons  Uri     .     .     .  500  492  215 

28  500,000    Kantonale  Spar- und  Leihkasse  Nidwaiden  500  492  210 

29  500,000    Banque  populaire  de  la  Gruyöre    ...  299  297  141 

30  4*000,000  Banque  cantonale  neuchäteloise     .     .     .        3,000  2,812  1,263 

31  4*000,000  Banque  commerciale  neuchäteloise     .     .        5,000  4,147  2,026 

32  1*000,000    Schaflfhauser  Kantonalbank 1,000  986  457 

33  1*000,0(X)    Glarner  Kantonalbank 1,500  1,490  654 

117*674,000    Total  der  gesetzlich  autorisirten  33  Banken    185,902    123,431     65,511 

Alle  Bekanntmachungen  und  Ausweise  über  das  Bauknotenwesen  werden 
im  schweizerischen  Handelsamtsblatt  veröffentlicht. 

Unterm  10.  Juni  1882  wurde  das  bereits  früher  bestandene  Konkordat  für 
den  Banknoten  verkehr  von  den  bedeutendem  Banken  erneuert.  Das  neue  Kon- 
kordat, vom  Bundesrath  am  19.  Juni  gl.  J.  genehmigt,  enthält  mit  den  Aus- 
führungsbestimmungen  nicht  weniger  als  159  Artikel.  Dem  Konkordat  für  den 
Banknotenverkehr  gehören  an : 

St.  Gallische  Kantonalbank  in  St.  Gallen  —  Basellandschaftliche  Kantonal- 
bank in  Liestal  —  Kantonalbank  von  Bern  —  Banca  cantonale  ticinese  —  Bank 
in  St.  Gallen  —  Thurgauische  Kantonalbank  in  Weinfelden  —  Aargauische 
Bank  in  Aarau  —  Toggenburger  Bank  in  Lichtensteig  —  Banca  della  Svizzera 
italiana  in  Lugano  —  Thurgauische  Hypothekenbank  in  Frauenfeld  —  Gran- 
bündner  Kantonal bank  in  Chur  —  Banque  du  Commerce  k  Geneve  —  Appenzell 
A.-ßh.  Kantonalbank  in  Herisau  —  Bank  in  Zürich  —  Bank  in  Basel  —  Bank 
in  Luzern  —  Banque  de  Geneve  —  Zürcher  Kantonalbank  in  Zürich  —  Solo- 
thurnische Bank  in  Solothurn  —  Bank  in  Schaffhausen  —  Banque  cantonale 
vaudoise  ä  Lausanne  —  Banque  cantonale  neuchäteloise  ä  Neuchätel  —  Banque 
commerciale  neuchäteloise  ä  Neuchätel  —  Schaffhaoser  Kantonalbank  in  Schaff- 
hausen. 

Diese  Banken,  mit  Ausnahme  der  Solothurnischen  Bank,  haben  unter  sich 
auch  eine  Vereinbarung  getroffen  betreffend  den  gegenseitigen  Mandat-  und  Inkasso- 
verkehr. 

Die  wesentlichen  Bestimmungen  des  Konkordates  für  den 
Banknotenverkehr  sind: 

§  1.  Jede  Konkordatsbank  verpflichtet  sich,  —  außer  den  ihr  durch  Art.  20  und 
21  des  Banknotengesetzes  überbundenen  Verpflichtungen  zur  Annahme  und  Einlösung 
von  Noten  anderer  Emissionsbanken  —  insoweit  ihre  verfügbaren  Mittel  dieses  gestatten 
und  für  so  lange  als  die  Bank,  welche  die  Noten  emittirt  hat,  ihren  Verbindlichkeiten 
pünktlich  nachkommt:  die  Noten  aller  anderen  Konkordatsbanken,  im  Verkehr  mit 
Dritten,  an  ihrer  Hauptkasse  und  an  den  Kassen  ihrer  Zweiganstalten,  auch  als  Ein- 
zahlung zur  Bildung  von  Guthaben  vollwerthig  anzunehmen,  sowie  ohne  Abzug  gegen 
Baarschaft  einzulösen. 

§  2.  Die  Konkordatsbanken  erklären  gegenseitig,  daß  die  Eingangs  erwähnten 
gesetzlichen  Verpflichtungen  nur  auf  den  Verkehr  mit  Dritten,  nicht  aber  auf  denjenigen 
der  Banken  und  der  Zweiganstalten  unter  sich,  Bezug  haben  sollen. 

§  3.  Die  freiwillig  eingegangenen  Verpflichtungen  binden  die  Konkordatsbanken 
nur  unter  sich,  ohne  dsUi  Dritte  sich  den  Banken  gegenüber  darauf  berufen  können. 


Emissionsbanken  —      567      —  Emissionsbanken 

§  7.  Behufs  leichten  und  raschen  Ausgleiches  der  aus  dem  Noten  verkehr  zwischen 
den  Konkordatsbanken  erwachsenden  Zahlungsverbindlichkeiten,  wird  unter  der  Be- 
zeichnung „Centralstelle  der  Konkordatsbanken  "^  eine  gemeinsame  Deposito-  und  Kom- 
pensations-Kasse errichtet,  deren  Leitung  und  Verantwortlichkeit  gegen  zu  vereinbarende 
Vergütun^r  einer  Konkordatsbank  dbertragen  werden. 

§  8.  Jede  Konkordatsbank  ist  verpflichtet,  bei  der  Zentralstelle  ein  Depositum  in 
gesetzlicher  Baarschat't  zu  unterhalten. 

§  9.  Die  mit  der  Leitung  der  (Zentralstelle  betraute  Bank  hat  diese  Deposita  unter 
besonderem  Verschlul^  und  getrennt  von  ihrer  eigenen  Kasse  aufzubewahren. 

§  10.  Die  bei  der  Centralstelle  deponirten  Gelder  werden  derselben  bloß  zur  Auf- 
bewahrung übergeben.  Die  Centralstelle  haftet  nur  als  Depositar  und  ist  für  Fülle  höherer 
Gewalt  nicht  verantwortlich. 

§  13.  Das  Depositum  bei  der  Zentralstelle  kann  von  dem  Deponenten  als  Bestand- 
tlieil  der  in  Art.  10  des  Banknotengesetzes  vorgeschriebenen  Notendeckung  geltend  ge- 
macht werden.  —  Als  gesetzliche  Notendeckung  gilt  dann  diejenige  gesetzliche  Baarschaft, 
welche  die  Bank  zu  diesem  Zwecke,  von  ihren  übrigen  Kassabestanden  getrennt  und 
besonders  gebucht,  einerseits  in  ihrer  eigenen  Kasse  aufbewahrt,  anderseits  bei  der 
Centralstelle  liegen  hat.  Der  Betrag  dieser  beiden  Baarbestände  zusammengenommen 
<larf  niemals  weniger  als  40  'V"  der  jeweiligen  Notenzirkulation  der  betreffenden  Bank 
betragen:  er  <larf  nur  gemäß  Art.  10  des  Banknotengesetzes  in  Anspruch  genommen 
werden  und  haftet  den  Noteninhabern  als  Spezialpfand. 

§  li.  Die  Konkordaisbanken  dürfen  für  ihren  sonstigen  Geschilftsverkehr  nur 
denjenigen  Theil  der  vorstehend  erwähnten  Baarbestände  verwenden,  welcher  über  die 
gesetzlich  vorgeschriebene  Baardcckung  von  40  ".  o  ihrer  jeweiligen  Notenzirkulation 
hinausgeht. 

§  :2i2.  Die  Zweiganstalten  der  Konkordatsbanken  stehen  bezüglich  des  Notenverkehrs 
in  keinem  direkten  Kechnungsverhältniß  mit  den  anderen  Konkordatsbanken  und  deren 
Zweiganstalten  oder  der  (Zentralstelle:  ihr  ganzer  Notenverkehr  gehl  für  Rechnung  und 
unter  Verantwortlichkeit  ihrer  Hauptbank. 

§  38.  Für  den  besonderen  Fall,  daß  die  gemeinsame  Depositokasse  (Centralstelle) 
diu-ch  höhere  Gewalt  ein  Schaden  trifft,  wird  derselbe  von  sämmtlichen  Konkordats- 
banken, im  Verhältniß  ihres  daimzumaligen  nachweisbaren  Antheils  am  Gesammt- 
Depositum,  getragen. 

§  39.  Sämmtliche  gemäß  Art.  43  des  Banknotengesetzes  an  den  Bundesrath  zu 
leistenden  Ausweise  sind  jeweilen  gleichzeitig  von  jeder  Konkordatsbank  an  alle  übrigen 
und  an  die  Centralstelle  zu  senden. 

§  10.  Die  Wochensituationen  haben,  außer  den  vom  Bundesratli  verlangten  An- 
gaben, einen  Ausweis  über  den  Bestand  an  Not'en  von  jeder  der  übrigen  Konkordats- 
banken auf  Ende  der  vorhergehenden  Woche  zu  enthalten. 

§  41.  Den  Monatsbilanzen  ist  ein  Ausweis  über  den  Gesammtbetrag  der  im  Laufe 
des  vorhergehenden  Monates,  gemäß  §§  23  bis  28  d.  Konk.,  an  die  Konkordatsbanken 
zum  Ausgleich  gesandten  Konkordatsnoten  und  der  von  denselben  zum  Ausgleich  er- 
haltenen eigenen  Noten  beizufügen. 

§  43.  Die  (Zentralstelle  ertheilt  dem  Bundesrath  und  jeder  Konkordatsbank  jeden 
Montag  einen  Ausweis  über  den  Betrag  des  Depositums  einer  jeden  Bank  auf  Ende  der 
vorhergehenden  Woche. 

§  44.  Auf  Verlangen  hat  die  Centralstelle  dem  Bundesrath  an  jedem  ihm  be- 
liebigen Geschäftstag  den  Ausweis  vom  Vorabend  über  den  Betrag  des  Depositums  einer 
jeden  Bank  zu  ertheilen,  sowie  über  den  momentanen  Stand  der  einzelnen  Deposita 
umgehend  Auskunft  zu  geben. 

§  45.  Die  Ausweise  an  den  Bundesrath  sind  mit  der  Unterschrift  des  Leiters  der 
(Zentralstelle  zu  versehen  und  sind  maßgebend  bei  der  Ermittlung  des  Baarbestandes, 
beziehungsweise  der  gesetzlich  vorgeschriebenen  Baardeckung  der  Notenzirkulation  der 
betreffenden  Banken. 

§  46.  Die  Centralstelle  hat  dem  Bunde  dieselben  Kontroibefugnisse  einzuräumen, 
welche  demselben  gegenüber  den  Emissionsbanken  zustehen. 

§  47.  Die  verantwortlichen  Leiter  und  Geschäftsführer  der  f Zentralstelle  sind  mit 
Bezug  auf  die  dem  Bundesrath  zu  ertheilen<len  Ausweise  und  hinsichtlich  der  von 
letzterem  zu  übenden  Kontrole,  den  auf  die  Centralstelle  anwendbaren  Bestimmungen 
der  Art.  48,  49  und  50  <les  Banknotengesetzes  unterstellt. 

§  48.  Die  Konkordatsbanken  vereinigen  sich  zu  Generalversammlungen,  ordent- 
licher Weise  jährlich   einmal    im   Laufe   des  zweiten  Quartals,   und   außerordentlicher 


Emissionsbanken  —      568     —  Emissionsbanken 

Weise  so  oft  es  die  Generalversammlung  oder  die  von  ihr  bestellten  Organe  für  nöthig 
erachten  oder  mindestens  fünf  Banken  das  Begehren  stellen. 

§  53.  Die  Generalversammlung  bestellt  ein  fünfgliederiges  Komite,  bestehend  aus 
dem  Präsidium,  dem  Vizepräsidium,  dem  Sekretariat  und  zwei  Mitgliedern,  je  auf  ein 
Jahr  mit  Wiederwählbarkeit. 

§  57.  Das  Komite  ist  mit  der  ständigen  Vertretung  der  Konkordatsbanken  gegen- 
über den  Bundesbehörden  betraut,  für  alle  die  Fälle,  in  welchen  mit  denselben  gemein- 
same, den  Notenverkehr  und  im  Besonderen  die  Ausführung  des  Banknotengesetzes 
beschlagende  Fragen  zu  verhandeln  sind.  Vereinbarungen  mit  den  BundesbehOrden, 
welche  aus  solchen  Verhandlungen  hervorgehen,  unterliegen  der  Ratifikation  durch  die 
Generalversammlung. 

§  58.  Die  Generalversammlung  wählt,  auf  Vorschlag  des  Komite,  die  Bank,  welche 
mit  der  Leitung  der  Centralstelle  betraut  werden  soll  und  bestimmt  die  zu  leistende 
Vergütung,  nach  vorhergegangener  Vereiubaiiing  mit  der  betreffenden  Bank. 

§  62.  Streitigkeiten  über  die  Ausführung  der  Bestimmungen  des  Konkordates  oder 
der  Reglemente,  welche  zwischen  den  Konkordatsbanken  oder  zwischen  diesen  und  der 
Centralstelle  oder  dem  Komite  entstehen  sollten,  unterliegen  dem  Entscheide  des  schwei- 
zerischen Bundesgerichtes.  (Vide  Art.  6  des  Banknotengesetzes.) 

§  63.  Sollte  das  Bundesgericht  die  Behandlung  eines  solchen  Streitfalles  ablehnen, 
so  tritt  schiedsrichterlicher  Entscheid  ein.  In  diesem  Falle  wählt  jede  Partei  einen 
Schiedsrichter,  womöglich  aus  Vertretern  von  Konkordatsbanken;  die  beiden  Schieds- 
richter wählen  einen  Obmann ;  können  sie  sich  darüber  nicht  einigen,  so  wird  der  Ob- 
mann, auf  Ansuchen  einer  Partei,  durch  das  Präsidium  des  schweizerischen  Bundes- 
gerichtes bezeichnet. 

§  64.  Der  Beitritt  zum  Konkordat  ist  unter  den  gleichen  Bedingungen  jeder  vom 
Bunde  gesetzlich  autorisirten  Emissionsbank  gestattet. 

§  67.  Der  Rücktritt  vom  Konkordat  kann  jederzeit  an  das  Präsidium  erklärt 
werden  und  erfolgt  auf  Ende  des  nächsten  Kalendertrimesters  nach  Abgabe  der  Erklärung. 

*  * 

In  der  Junisession  1884  des  National rathes  wurde  anläßlich  der  Beratbung 
Über  die  Verfassungsrevision  folgender  Antrag  von  Herrn  Nationalrath  Vögeli 
angenommen  : 

„Die  Bundesversammlung    ladet    den  Bundesrath    ein,    zu  prüfen,    ob 
nicht  die  Bundesverfassung  in  folgenden  Richtungen  zu  revidiren  sei : 
„Art.  38  und  39  (Münzwesen). 

„Die  Erstellung   und  Ausgabe    von  Banknoten   int  wie  diejenige  von 
Münzen  Regal  des  Bundes." 

Die  Berichterstattung  des  Bundesrathes  hierüber  dürfte  in  der  nächsten 
Junisession   1886  erfolgen. 

Am  24.  März  1885  stellte  Herr  Nationalrath  Cramer-Frey  im  National- 
rathe  eine  Motion  auf  Revision  des  Art.  39  der  Bundesverfassung  im  Sinne  der 
Einführung  des  Notenmonopols.  Die  Motion  wurde  in  der  Junisession  1885  als 
nicht  erheblich  erklärt. 

Im  Zusammenhang  mit  dem  zersplitterten  Emissions wesen  steht  die  Un- 
beständigkeit und  Ungleichheit  des  Diskontosatzes,  bezüglich  dessen  wir  auf 
den  Artikel   „Diskontobewegungen  in  der  Schweiz"   verweisen. 

Grundsätzliche  Entscheide.  An  Hand  der  bnndesräth liehen  Geschäfts- 
berichte können  folgende  vom  Bundesrathe  getroffenen  grundsätzlichen  Entscheide 
mitgetheilt  werden : 

1)  Eine  über  6  ^/oo  hinaus  gehende  Belastung  der  Notenemission  einer  Bank 
ist  von  Seite  der  Kantone  unzulässig,  in  welcher  Form  jene  auch  beabsiohtigt 
werde  (Bundesblatt  1883,  Bd.  2,  8.  688). 

2)  Stempelabdrucke  auf  Banknoten  sind  unzulässig,  weil  a.  dadurch  die 
Einheitlichkeit  der  Note  zerstört  würde;   b,  den  mit  Eantonsstempel  versehenen 


i 


Emissionsbanken  —     569     —  Enune-Korrektion 

Noten  der  Kantonalbanken  eine  nicht  gerechtfertigte  Vorzagsstellung  verschafft 
werden  könnte;  c,  die  Abstempelang  kaam  ein  Schutzmittel  gegen  Nachahmung 
^ein  würde  (Bundesblatt  1884,  Bd.  2,  S.  514). 

3)  Die  kantonale  Banknotensteuer  ist  von  der  effektiven  Durchschnitts- 
emission, welche  auf  Grund  der  dem  Bundesrathe  zugehenden  wöchentlichen 
Ausweise  festgestellt  wird,  zu  erheben,  und  nicht  von  der  einem  Institute  vom 
Bundesrathe  bewilligten  Emissionssumme  (Bundesblatt  1884,  Bd.  2,  S.  514). 

4)  Es  wäre  im  Widerspruch  mit  Art.  46,  AI.  4,  des  Banknotengesetzes, 
wenn  eine  Emissionsbank  von  der  Entrichtung  der  kantonalen  Banknotensteuer 
bereit  würde,  während  diese  von  einem  zweiten  im  Kanton  domizilirten  Institut 
bezogen  wird  (Bundesblatt  1884,  Bd.  2,  S.  514). 

5)  Die  Art.  16  xtnd  52  des  Banknotengesetzes  fordern  sowohl  dem  Wortlaut 
als  dem  Sinne  nach  die  Liquidation  auch  von  solchen  durch  das  Gesetz  unter- 
sagten Geschäften,  welche  schon  vor  Inkrafttreten  des  Gesetzen  bestanden  haben 
{Bundesblatt  1884,  Bd.  2,  S.  515). 

6)  Agenturen j  welche  nicht  als  Zweiganstalten  im  Sinne  von  Art.  19 — 22 
4es  Banknotengesetzes  offiziell  anerkannt  sind,  stehen  in  keinerlei  Beziehung  zum 
Banknotengesetz  (Bundesblatt  1885,  Bd.  2,  S.  590). 

7)  Der  Eeservefond  einer  Bank  könnte  als  festes  Betriebskapital  oder  als 
integrirender  Bestandtheil  des  letztern  nur  in  dem  Falle  als  zulässig  erklärt 
werden,  wenn  der  Fond  von  der  kompetenten  Behörde  förmlich  als  Dotation 
transformirt  und  diese  sodann  als  stabiler  Betriebskapitalposten  ausgewiesen  würde 
(Bundesblatt  1882,  Bd.  2,  S.  606). 

8)  In  Bezug  auf  die  Frage,  ob  Billeis  ä  ordrCj  welche  eine  Bank  sich 
von  ihrer  Kundschaft  für  Geldvorschüsse  unterzeichnen  läßt,  als  Portefeuille- 
•deckung  in  Werth  und  Form  den  gesetzlichen  Anforderungen  entsprechen,  müssen 
Art.  15  des  Banknotengesetzes,  sowie  722  und  825  des  Obligationenrechtes  als 
maßgebend  betrachtet  werden.  Der  Mangel  eines  der  wesentlichen  Kriterien  ge- 
mattet bei  den  Biilets  ä  ordre  die  Anwendbarkeit  des  Art.  842  des  Obligationen- 
rechtes (Bundesblatt  1882,  Bd.  2,  S.  606). 

Emme-Korrektion  auf  Bernergebiet.  Diese  Korrektion  bezweckt  die  Rege- 
lung des  Laufes  und  gleichzeitige  Einschränkung  desselben  zum  Zwecke  der  nöthigen 
Vertiefung  des  Emmebettes,  welches  durch  die  successive  zunehmende  Geschiebs- 
■anhäufung  an  vielen  Orten  bereits  höher  liegt  als  die  Thalebene  und  dadurch 
zeitweilige  Verheerungen  und  Ueberschwemmungen  zur  Folge  hatte,  trotz  den  in 
«iner  gegenseitigen  Entfernung  von  200  bis  250  m  bestehenden  Hochwasserdämmen. 
Die  bis  in  die  neuere  Zeit  ausgeführten  Uferschutzbauten  haben  durch  die  un- 
gleiche und  allzu  große  Entfernung,  durch  ihre  Unregelmäßigkeit  und  Lücken- 
haftigkeit eher  ungünstig  gewirkt  und  der  Geschiebführung  Eintrag  gethan.  Die 
projektirte  und  theilweise  schon  in  Ausführung  begriffene  Korrektion  besteht  in 
der  Erstellung  von  Parallelwuhren  (Streichwehren)  und  Traversen  (Binder),  welche 
in  den  Kahmen  des  bestehenden  Flußbettes  eingesetzt  werden  und  zwar  erstere 
zu  dem  oben  angeführten  Zwecke,  letztere  zur  ßückbindung  an  die  alten  Ufer, 
um  das  Wasser  in  das  Mittelprotil  einzustauen,  damit  dort  die  nöthige  Kraft  zur 
Fortbewegung  der  Geschiebe  gewonnen  wird.  Gleichzeitig  dienen  jene  dazu,  die 
Vorländer  (die  übrig  bleibenden  Streifen  zwischen  dem  neuen  und  alten  Fluß- 
bette) durch  Kolmatirung  zu  erhöhen. 

An  den  Ausbau  der  14  km  langen  Strecke  von  der  G^meindegrenze  Burgdorf- 
Kirohberg  bis  zur  Kantonsgrenze  Bern-Solothurn  leistet  der  Bund  einen  Beitrag, 
welcher  einem  Dritttheil  der  wirklichen  Kosten  entspricht,  jedoch  mit  Beschränkung 


Emme-Korrektion  —      570     —  EmmenthalbahD 

auf  das  Maximum  von  Fr.  205,000,  als  dem  Drittheil  der  Voransohlagssumme 
von  Fr.  615,000.  Für  die  Ausführung  ist  eine  Frist  von  6  Jahren  festgesetzt 
(Bundesbeschluß  vom  21.  März  1884,  A.  S.  Bd.  VII,  p.  440). 

An  die  Korrektionsarbeiten  auf  der  20  km  langen  Strecke  von  der  Iltis- 
mündung bei  Emmenmatl  bis  zu  der  Gemein degrenze  Burgdorf-Kirchberg  leistet 
der  Bund  einen  Beitrag  von  Fr.  550,000  (Maxiraum),  als  dem  Drittheil  der 
Voranschlagssumme  von  Fr.  1' 649,023.  Für  die  Ausführung  ist  eine  Frist  von 
10  Jahren  festgesetzt  (Bundeabeschluß  vom  26.  März   1885). 

Emmenbrücke-Lenzburg  s.  Seethalbahn. 

Emmenthalbahii.  Die  Emmen thalbahn  ist  das  Unternehmen  einer  Aktien- 
gesellschaft, deren  Verwaltungssitz  in  Burgdorf  ist.  Die  allgemeine  Geschäfts- 
führung und  die  Betriebsleitung  besorgt  die  „Direktion**.  Das  Unternehmen 
umfaßt  die  Linien  Solothurn-Burgdorf-Langnau  und  Derendin  gen -Biberist.    Die 

Betriebseröffnung  hat  wie  folgt  stattgefunden:  Burgdorf- Derendingen, 
mit  gleichzeitiger  Mitbenutzung  der  Strecke  Derendingen-Solothurn,  den  2(5.  Mai 
1875;  Solothurn- Biberist  den  4.  Dezember  1870;  Burgdorf-Langnau  den  12.  Mai 
1881.  Bei  Erötihung  der  direkten  Linie  Solothurn -Biberist  wurde  die  Mitbenutzung 
der  Strecke  Deren  dingen-Solothurn  aufgegeben.  Von  der  Strecke  Solothurn -Biberist 
war  ein  Theil  im  Unterbau  Eigenthum  der  Centralbahn.  Dieser  Theil  ging  erst 
am  31.  Dezember  1883  in's  Eigenthum  der  Emmenthalbahn  über.  Bis  dahin 
hatte  sie  das  genannte  Stück  nur  pachtweise  im  Betrieb.  Ein  Theil  der  Strecke 
Derendingen-Burgdorf  war  schon  vor  dem  Zeitpunkt,  da  sie  für  den  öffentlichen 
Verkehr  eröffnet  wurde,  als  Privat-Industriebahn  im  Betriebe.  Die  Eröffnung  ala 
Privat  bahn  fand  wie  folgt  statt:  Am  15.  November  1864  Eröffnung  der  Strecke 
Derendingen-Biberist  als  Pferdebahn  (2971  m);  am  15.  Juli  1870  Verlängerung 
derselben  bis  nach  Gerlafingen  (1200  m);  im  Januar  1872  wurde  der  Lokomotiv- 
betrieb eingeführt;  am  1.  Januar  1873  ging  die  Bahn  in  das  Eigenthum  der 
gegenwärtigen  Gesellschaft  über.  Der  Betrieb  wurde  für  Rechnung  der  Emmen- 
thalbahn-Gesellschaft  durch  die  vorherigen  Eigenthümer  fortgeführt;  am  1,  Mai 
1874  übernahm  die  Emmenthalbahn -Gesellschaft  den  Betrieb;  am  1.  Juni  1874 
wurde  die  Linie  bis  nach  Utzenstorf  (4811  m)  eröffnet  (ebenfalls  als  Privatbahn); 
am  26.  Mai  1875  endlich  wurde  die  Strecke  Utzenstorf -Burgdorf  eröffnet  und 
gleichzeitig  die  ganze  Linie  von  Derendingen  bis  nach  Burgdorf  dem  öffentlichen 
Verkehr  übergeben.  Am  30.  Juni  1884  wurde  die  Strecke  Derendingen-Biberist 
außer  Betrieb  gesetzt.     Nächster 

ßückkaufstermin  für  den  Bund:   1.  Mai  1903. 

Bahnlänge  Ende  1883:  Bauliche  Länge  41,241  m,  Betriebslänge  45,505  m 
oder  rund  46  km. 

Bauliche  Verhältnisse:  Bauliche  Länge  mit  einem  Hauptgeleise 
39,025  m,  mit  zwei  Hauptgeleisen  (Ausweichgeleise  in  Stationen)  2216  m.  Auf 
1000  m  Bahnläuge  entfallen  durchschnittlich  1107  m  Geleise.  Von  der  ganzen 
Bahnlänge  liegen  35,835  m  auf  Dämmen,  4974  m  in  Einschnitten  und  432  m 
auf  Brücken  (größte  31  m  lang).  Von  der  Betriebslänge  liegen  8085  m  in  der 
Horizontalen,  37,420  m  in  Steigungen  bis  zu  15  *^/oo,  28,160  m  in  der  Geraden 
und  17,345  m  in  Kurven  bis  90  m  Minimalradius.  (Nach  Abgang  der  Strecke 
Derendingen-Biberist  ist  der  Minimalradius  250  m.)  Mittlere  Steigung  der  ganzen 
Bahn  5,79  ^/oo;    mittlerer  Krümmungshalbmesser  für  die  ganze  Bahn   1309  m. 

Stationen  Ende  1883:  Die  Emmenthalbahn  zählt  10  eigene  und  4 
mitbenutzte  Stationen.  Die  wichtigsten  sind:  Solothurn,  Derendingen,  Biberist,. 
Burgdorf  und  Langnau. 


Eznmenthalbahn  "^^    571      —  Erden 

Kollmaterial:  Ende  1883  hat  die  Emmenthalbahn  besessen:  6  Loko- 
motiven von  darcbschnittlicli  143  Pferdekräften  und  einem  Leergewicht  von 
18,2  t  per  Maschine,  12  Personenwagen  mit  693  Sitzplätzen  und  75  Güter- 
wagen mit  750  t  Tragkraft. 

Betriebspersonal  im  Durchschnitt  des  Jahres  1883 :  94  Personen  im  Ganzen 
oder  2,04  per  Bahnkilometer. 

Betriebsergebnisse  und  Bilanz  s.  unter  „ Eisenbahnen **. 

Privatverbindungsgeleise:  Verbindungsgeleise  zwischen  der  Emmen- 
thalbahn  und  gewerblichen  Anstalten  bestanden  Ende  1883 :  4  Anschlüsse  mit 
einer  Geleiselänge  von  zusammen  1953  m. 

Emmenthalerkäse,  Hauptsorte  der  Schweizerkäse,  deren  Imitation  in 
neuerer  Zeit  auch  im  Ausland,  namentlich  in  Deutschland,  Frankreich,  Oester- 
reich,  Nordamerika  etc.  mit  mehr  oder  weniger  Erfolg  sich  rapid  ausbreitet. 
Der  Hauptherd  der  Fabrikation  ist  und  bleibt  aber  einstweilen  noch  der  Kanton 
Bern.  (Näheres  siehe  unter  Käse  und  Milchwirthschaft.) 

Emserwasser  s.  Mineralwasser. 

England  s.  Großbritannien. 

Englischroth.  Betreffend  Ein-  und  Ausfuhr  siehe:  Farbenerden. 

Entredeux  (Einsätze).  Gestickte  Streifen  meist  auf  Baumwolle  (Mousseline, 
Cambric  etc.),  zu  Besatz  von  Damen-  und  Kinderkleidern,  Bettzeug  etc.  Nebat 
den  sogenannten  „Bandes**  der  bedeutendste  Artikel  der  ostschweizerischen 
Maschinenstickerei  in  Plattstich.  Dei'selbe  wird  auch  durch  Weben  auf  dem  so- 
genannten Plattstichstahl  imitirt  (Brochirte  Entredeux)  und  fand  in  dieser  billigeren 
Ausführung  in  früheren  Jahren  großen  Absatz.  Vergl.   „Stickerei**. 

Enziane  (Gentiane).  Die  gelbe  Enziane,  deren  Wurzel  zur  Bereitang  von 
Branntwein  und  Liqueurs  dient,  findet  sich  namentlich  im  Jura  und  in  den  Vor- 
alpen. Nur  die  frische  Wurzel,  welche  nebst  Schleimzucker  eine  besondere  Zucker- 
art, die  Gentianose,  enthält,  eignet  sich  zum  Brennen.  Die  bei  den  Bauern  übliche 
Bereitungsart  leidet  an  großem  Mangel  der  nöthigeu  Sorgfalt  und  Sachkenntniß. 
Einige  Liqueurfabrikanten  in  der  Nähe  der  Enziangegeiiden  haben  angefangen, 
sich  dieses  Artikels  speziell  anzunehmen  and  zu  diesem  Zwecke  die  Wurzeln  direkt 
aufzukaufen. 

Mit  dem  Trocknen  und  der  Zubereitung  von  Enzianwurzeln  für  den  Export 
befaßt  sich  auch  in  großem  Maßstabe  die  Lendner'sche  Apotheke  in  Genf,  welche 
(nach  eigener  Angabe)  jährlich  50,000 — 60,000  kg  Wurzeln  aller  Art  exportirt. 

Eosine  sind  aus  Resorcin  (s.  d.)  dargestellte  Farbstoffe,  von  denen  es  eine 
ganze  Reihe  gibt,  mit  sehr  verschiedenen  Namen,  u.  A. :  Erythrosin,  Pyrosin, 
Böse  bengale.  Phloxin,  Cyanosin  etc.  Sie  geben  gelblich  rotho  bis  bläulich  rothe, 
sehr  brillante  aber  unächte  Nuancen  und  werden  meist  in  der  Seidenfärberei 
verwendet. 

Epingle  ist  der  Name  eines  zweitrettigen  Gewebes,  das  zwei  verschieden- 
artig aussehende  Seiten  mit  je  einem  groben  und  einem  feinen  Schuß  hat.  Zettel 
and  dünner  Schuß  sind  von  Seide,  der  dicke  Schuß  dagegen  ist  Baumwolle. 
Epinglä  wird  ausschließlich  zu  Damenmänteln  benutzt  und  von  der  einheimischen 
sowohl  als  auch  von  der  fremden  Industrie  erzeugt. 

Erbsen.  Einfuhr  1884:  2544  q,  1883:  2867  q. 

Erden  und  rohe  mineralische  Stoffe.  Ausfuhr  1884:  12,074  q, 
1883:  13,804  q,  1873:  19,511  q.  Einfuhr  1884:  95,055  q,  1883:  62,942  q, 
1872/81  durchschnittlich  89,793  q,   1873:  266,562  q. 


Erfindungsschutz  —      572     •— *  lErfindungaschutz 

Erfindungs-,  Muster-  und  Modellschutz.  (Mitgetheilt  von  Herrn  Dr. 
Kaufmann,  eidg.  Gewerbesekretär.)  In  der  Schweiz  werden  weder  in-  noch 
ausländische  Erfindungen  irgend  welcher  Art  geschützt  (zwei  Ausnahmen  s.  am 
Schlüsse  dieses  Artikels),  und  von  den  Mustern  (industriellen  Zeichnungen)  und 
Modellen,  welche  häufig  im  Zusammenhang  mit  jenen  genannt  werden,  einzig 
diejenigen  framösischen  Ursprungs,  welche  Verpflichtung  die  Schweiz  in  der 
üebereinkunft  mit  Frankreich  vom  23.  Februar  1882  (A.  S.  n.  F.  VI,  pag.  450) 
übernommen  hat,  wogegen  auch  der  Schweizer  seine  Muster  und  Modelle  gegen- 
rechtlich in  Frankreich  deponiren  kann. 

Was  die  letztere  Kategorie  des  gewerblichen  Eigenthums  betrifft,  so  gelten  nach 
offizieller  Interpretation  (Geschäftsbericht  des  Bundesrathes  pro  1883,  B.-B.  1884  ü, 
pag.  154)  „als  Muster  und  Modelle  Kombinationen  von  Linien,  Formen  und  Farben, 
welche  sich  von  andern  durch  ihre  Anordnung  oder  Farben  Wirkung  unterscheiden 
und  zu  dekorativen  Zwecken  für  industrielle  Erzeugnisse  verwendet  werden*. 

Die  Einschreibung  der  französischen  Muster  und  Modelle  erfolgt  bei  der 
Industriesektion  des  Schweiz.  Handels-  und  Landwirthschaftsdepartementes  in  Bern; 
in  den  Jahren  1882  bis  1885  wurden  deren  150  deponirt. 

Es  ist  noch  beizufügen,  daß  schon  in  Art.  42  der  schweizerisch-französischen 
Üebereinkunft  vom  30.  Juni  1864  zum  gegenseitigen  Schutze  des  literarischen, 
künstlerischen  und  gewerblichen  Eigenthums  (A.  S.  VIII,  pag.  334)  stipulirt  wurde, 
daß  in  der  Schweiz  als  gewerbliches  Eigenthum  nebst  den  Fabrik-  und  Handelsmarken 
die  Fahr ikeeich nun f/en  („dessins  originaux  d'un  caractere  determin6'',  laut  Schluß- 
protokoll zur  üebereinkunft)  framösischen  Ursprungs  (nicht  aber  auch  die  Mo- 
delle und  Erfindungen)  geschützt  sein  sollten;  die  französische  Regierung  hätte 
allerdings  weiter  gehen  mögen,  aber  die  Schweiz  wollte  den  Schutz  der  Modelle 
und  Erfindungen  nicht  zugestehen.  Es  wurde  indeß  von  jener  Begünstigung  nur 
sehr  wenig  Gebrauch  gemacht,  indem  von  1864 — 1882  nur  zwei  französische 
Zeichnungen  in  der  Schweiz  deponirt  wurden. 

An  Bemühungen,  den  Erfindutufs-j  Muster-  und  Modellschute  in  der  Schweig 
einzuführen^  hat  es  nicht  gefehlt,  sie  sind  aber  von  jeher  auf  großen  Widerstand 
gestoßen.  Wir  skizziren  nachstehend  den  historischen  Verlauf  der  Frage. 

Den  ersten  Anstoß  (s.  die  Darstellung  in  der  Broschüre  von  Bundesrath  Bros 
über  gewerbliches  Eigenthum,  I.  Erfindungspatente,  15.  Juli  1877)  machte  der 
viel  genannte  Theodor  Zuppinger,  Fabrikant  in  Männedorf  (Zürich),  indem  er  am 
17.  April  1849  dem  Bundesrath  einen  Gesetzesentwurf  betreffend  die  Erfindungs- 
patente nebst  einer  bezüglichen  Petition  einreichte,  welcher  aber  keine  Folge 
gegeben  wurde. 

Eine  am  30.  April  1849  im  Nationalrathe  eingebrachte  Motion  Stockmar 
und  Mitunterzeichner,  der  Bundesrath  sei  einzuladen,  Gesetzesentwürfe  betreffend 
den  Schutz  von  Entdeckungen,  Erfindungen,  Fabrikmarken,  öffentlichen  Stempeln  etc. 
vorzulegen,  wurde  vom  Käthe  verworfen. 

Theodor  Z/uppinger  petitionirte  am  1 .  Dezember  1851  mit  dem  Mechaniker 
Abegg  und  dem  Ingenieur  W.  Zuppinger  neuerdings  beim  Nationalrathe  um  Ein- 
führung des  Erfindungsschutzes.  Der  Bundesrath  wurde  am  11.  Dezember  gleichen 
Jahres  eingeladen,  über  die  Angelegenheit,  speziell  über  die  Frage  der  Kompetenz 
der  Bundesversammlung,  zu  berichten,  und  Th.  Zuppinger  suchte  mit  einer  Ein- 
gabe an  den  Bundesrath,  vom  5.  Juli  1852,  eine  seiner  Sache  günstige  Begut- 
achtung zu  bewirken.  Letzerer  verwarf  aber  dieses  Gesuch ;  die  Erfindungspatente, 
welche  eine  Ungleichheit  vor  dem  Gesetze  und  ein  Monopol  schaffen  und  den  in 
der  Bundesverfassung  garantirten  Grundsatz  der  Gewerbefreiheit  verletzen,  seien 


Erfindungsschutz  —     573     —  Erfindungsschutz 

den  Interessen  des  Bundes  eher  schädlich,  und  ihre  Einführung  könne  daher 
durch  die  Bundesverfassung,  speziell  durch  Art.  2  (wonach  der  Bund  die  Be- 
förderung der  gemeinsamen  Wohlfahrt  zum  Zweck  hat),  nicht  hegründet  werden; 
der  Schutz  des  Eigenthums  liege  in  der  Kompetenz  der  Kantone  und  überhaupt 
habe  die  Schweiz.  Industrie  auch  ohne  Erfindungsschutz  stets  neue  Erfindungen 
und  Verbesserungen  hervorgebracht. 

Da  hierauf  Zuppinger  auf  weitere  Behandlung  der  Frage  verzichtete,  er- 
stattete der  Bundesrath  der  Bundesversammlung  keinen  Bericht. 

Unter  den  Traktanden  der  Jahresversammlung  der  Schweiz,  yemeinnüteigen 
Gesellschaft  vom  20./21.  September  1853  in  Zürich  befand  sich  auch  die  Frage, 
was  in  der  Schweiz  geschehen  könnte  und  sollte,  zur  Aufmunterung  und  Be- 
schützung neuer  Erfindungen,  namentlich  in  der  Chemie,  im  Maschinen-  und 
Musterwesen  und  mit  vorzüglicher  Eücksicht  auf  die  Anwendung  derselben  im 
Grebiete  der  Industrie.  Das  bezügliche  Referat  von  Prof.  Marschall  in  Zürich 
lautete  zu  Gunsten  der  Einführung  des  Schutzes  für  Erfindungen,  Muster  und 
Fabrikzeichen  und  der  „Gründung  einer  Gesellschaft  zur  Aufmunterung  und  Be- 
lohnung des  Erfindungsgeistes  und  höherer  Kunst  auf  industriellem  Gebiete**.  Das 
Beferat  konnte  aber  wegen  vorgerückter  Zeit  nicht  gehalten  werden  und  es  wurde 
nur  beschlossen,  dasselbe  in  die  gedruckten  Verhandlungen  aufzunehmen  (Ver- 
handlungen der  Gemeinnützigen  Gesellschaft,  20.  Theil,  pag.  59). 

In  einer  am  28.  Juni  1867  in  Zürich  abgehaltenen  öffentlichen  Versammlung, 
in  welcher  die  Gründung  eines  internationalen  Fonds  zur  Belohnung  der  Er- 
findungen behandelt  wurde,  sprach  sich  Prof.  Marifchall  jedoch  dahin  aus,  daß 
er  in  Folge  gemachter  Erfahrungen  seine  Ansicht  zu  Ungunsten  der  Erfindungs- 
patente  geändert  habe. 

Am  23,  November  1854  stellte  Alt  -  Nationalrath  L,  F,  Lambelei  von 
Verrieres  an  die  Bundesversammlung  das  Gesuch,  ein  Gesetz  zum  Schutze  des 
geistigen  Eigenthums  zu  erlassen  Am  13./16.  Dezember  1854  wurde  dasselbe 
dem  Bundesrathe  überwiesen,  damit  er  untersuche,  ob  man  vielleicht  die  Initiative 
zu  einem  interkantonalen  Konkordate  zum  Schutze  der  Erfindungen  ergreifen 
könnte,  wie  es  bereits  bezüglich  des  literarischen  und  künstlerischen  Eigenthums 
der  Fall  gewesen,  und  eventuell  die  nöthigen  Schritte  unternehme.  Die  Frage 
des  industriellen  Eigenthums  war  indeß  in  der  Konferenz  der  kantonalen  Dele- 
girten,  welche  über  das  Konkordat  betreffend  das  literarische  und  künstlerische 
Eigen thum  am  4.  Februar  1854  in  Bern  verhandelten,  bereits  zur  Sprache  ge- 
bracht, aber  nur  von  Zürich  und  Baselstadt  unterstützt  worden. 

Bei  dieser  Sachlage  beschloß  der  Bundesrath  am  14.  Januar  1856,  auf 
einen  erneuten  Versuch  zur  Anbahnung  eines  Konkordates  nicht  einzutreten  und 
den  Gegenstand  auf  sich  beruhen  zu  lassen,  weil  die  Idee  nur  dann  Erfolg  haben 
könne,  wenn  sie  einerseits  auf  einem  wirklichen  Bedürfniß  beruhe,  andererseits 
im  ganzen  Gebiete  der  Eidgenossenschaft  zur  Ausführung  komme. 

Im  Jahre  1861  ersuchte  die  preußische  Gesandtschaft  in  Bern  den  Bundes- 
rath um  Beantwortung  einiger  Fragen  über  die  Folgen,  die  der  Mangel  eines 
Patentschutzes  auf  die  Schweiz.  Industrie  ausübe;  der  Bericht  wurde  von  der 
preußischen  Hegierung  als  Material  für  die  damals  schwebende  Berathung  eines 
gemeinsamen  Gesetzes  für  die  deutschen  Bundesstaaten  gewünscht.  Auf  Ver- 
anlassung des  Bundesrathes  statteten  Dr.  P.  Bolley  und  J,  IL  Kronauer,  Pro- 
fessoren am  eidg.  Polytechnikum,  ein  vom  28.  November  1861  datirtes,  benihmt 
gewordenes  Gutachten  über  die  Frage  ab,  welches  durchaus  zu  Ungunsten  des 
Patentschutzes    lautet.    Dasselbe  wurde,    mit  einleitenden  Bemerkungen  von  Dr. 


Erfindungsschutz  —     574     —  Erfindungsschutz 

Bolley  versehen,  auf  Wunsch  des  Bundesrathes  durch  den  Druck  verbreitet  und 
galt  lange  als  der  Ausdruck  der  öffentlichen  Meinung  in  der  Schweiz. 

Fügen  wir  gleich  bei,  daß  Viktor  Böhmerij  damals  Professor  am  eidg.  Poly- 
technikum und  an  der  Hochschule  in  Zürich,  der  Urheber  einer  weitem,  den 
Erfindungsschutz  bekämpfenden,  am  24.  März  1869  erschienenen  bekannten  Schrift 
(Die  Erfindungspatente  nach  volkswirthschaftlichen  Gioindsätzen  und  industriellen 
Erfahrungen  mit  besonderer  Rücksicht  auf  England  und  die  Schweiz)  ist. 

In  den  Eäthen  tauchte  eine  neue  Motion  betreffend  Anbahnung  eines  Kon- 
kordates oder  eines  Bundesgesetzes,  von  Dr.  Schnyder,  im  Juli  1862  auf,  wurde 
aber   vom  Nationalrath    mit   großer  Mehrheit   am    18.  Januar  1863  verworfen. 

Trotz  aller  Mißerfolge  versuchte  es  Theodor  Zuppinger  mit  einer  neuen, 
vom  11.  Dezember  1863  datirten  Petition  an  die  Bundesversammlung,  welche 
über  dieselbe  jedoch  mit  Beschluß  vom  7./11-  Jiiü  1864  auf  Antrag  der  national- 
räthlichen  Petitionskommission  (B.-B.  1864  II,  pag.  510)  mit  tiberwiegender 
Mehrheit  zur  Tagesordnung  schritt. 

Eine  Konsequenz  der  schweizerisch- französischen  Verträge  von  1864  war 
der  von  keiner  speziellen  Motivirung  bezüglich  des  Erfindungsschutzes  begleitete 
Antrag  des  Bundesrathes  in  seiner  Botschaft  vom  1.  Juli  1865  betreffend  j?ar<i*e//e 
Meüision  der  Bundes verfass um/ ,  dem  Bunde  die  Befugniß  zu  ertheilen,  «ge- 
setzliche Bestimmungen  zum  Schutze  des  schriftstellerischen,  künstlerischen  und 
industriellen  Eigenthums  zu  erlassen"  (B.-B.  1865  lU,  pag.  56),  weil  nach  den 
genannten  Verträgen  die  Franzosen  in  der  Schweiz  in  diesen  Beziehungen  (lite- 
rarisches und  künstlerisches  Eigenthum,  Fabrik-  und  Handelsmarken  und  Muster- 
zeichnungen, nicht  aber  Erfindungen  und  Modelle,  welche  in  den  Verträgen  nicht 
berührt  sind,  s.  oben)  besser  gestellt  waren,  als  die  Einheimischen.  Die  Mehrheit 
der  national  räthlichen  Kommission  (s.  Bericht  vom  21.  September  1865, 
B.-B.  1865  III,  pag.  615)  und  eine  Minderheit  der  ständeräthlichen  (s.  Bericht 
vom  3ü.  September  1865,  B.-B.  1865  III,  pag.  651)  trat  zwar  dem  Vorschlage 
des  Bundesrathes  entgegen,  weil  sie  zu  einer  Ausdehnung  der  Bundesgewalt  auf 
Kosten  der  Kantonalsouveränität  nicht  Hand  bieten  wollten,  und  weil  der  Schutz 
des  literarischen,  künstlerischen  und  industriellen  Eigenthums  vom  volkswirth- 
schaftlichen Standpunkte  aus  verwerflich  sei ;  er  begründe  nämlich  ein  Monopol, 
wo  gerade  die  größte  Freiheit  herrschen  sollte,  und  sei  praktisch  in  der  Schweiz 
nicht  gleich  bedeutend,  wie  in  großen  Staaten,  deren  Bevölkerung  nur  eine  Sprache 
rede ;  überdies  würden  bezügliche  Maßregeln  einen  vexatorischen  Charakter  haben. 
Auch  der  P/enar-Bericht  der  ständeräthlichen  Kommission  drückt  sich  hinsichtlich 
des  industriellen  Eigenthums  sehr  vorsichtig  aus ;  es  wird  bemerkt,  daß  die  An- 
sichten über  das  sog.  industrielle  Eigenthum  getheilt  seien,  daß  aber  für  das 
Innere  der  Schweiz  wenigstens  dasjenige,  was  den  Franzosen  zugestanden  worden 
(s.  oben),  annehmbar  erscheine;  freilich  werde  es  noch  Gegenstand  reiflicher  Er- 
wägung sein  müssen,  wie  weit  man  das  industrielle  Eigenthum  ausdehnen  wolle. 

Immerhin  wurde  der  Antrag  des  Bundesrathes  von  beiden  Bäthen  am 
19.  November  1865  angenommen,  dagegen  vom  Volke  in  der  Abstimmung  vom 
14,  Januar  1866  mit  177,386  gegen  137,476  Stimmen  verworfen. 

In  seiner  Botschaft  betretfend  Verfassungsrevision  vom  17.  Juni  1870 
(B.-B.  1870  II,  pag.  665)  brachte  der  Bundesrath  den  Vorschlag  betreffend  eine 
in  die  neue  Verfassung  aufzunehmende  Bestimmung  zum  Schutz  des  liteitirischen 
und  künstlerischen  Eigenthums;  bezüglich  des  gewerblichen  fand  er,  es  sei  besser, 
auf  dessen  Schutz  zu  verzichten. 

In    den  Verhandlungen    der  Käthe   gritf  jedoch  Nationalrath  Joos   letztere 


Erfindungsschutz  —     575     —  Erfindungsschutz 

Frage  auf,  welcher  aia  22.  Dezember  1871  beantragte,  folgende  BeBtimnmng  in 
die  Bundesverfassung  au&unehmen:  „dem  Bunde  steht  das  Recht  der  Gesetz- 
gebung über  Erfinduiigspatente  zu**,  weil  in  allen  wichtigem  Staaten  der  Er- 
findungsschutz bestehe  und  die  Schweiz  ohne  Naohtheil  für  ihre  Angehörigen 
nicht  länger  davon  absehen  dürfe,  und  weil  es  nur  billig  sei,  wenn  der  Erfinder 
für  Zeit,  Mühe  und  Kosten  eine  etwelche  Belohnung  erhalte.  Gegen  den  Antrag 
wurde  eingewendet,  daß  die  Schweiz  zu  klein  sei,  um  den  Patentschutz  einzu- 
fuhren, und  viele  Erfindungen  auf  bloßem  Zufall  beruhen;  in  dem  Sinne,  wie  man 
gemeinhin  annehme,  gebe  es  eigentlich  gar  keine  Erfindungen,  indem  diese  regel- 
mäßig nur  die  letzte  Ausführung  eines  Gedankens  seien,  an  dem  Andere  schon 
lange  vorher  gearbeitet  haben,  und  es  sei  daher  unbillig,  nur  den  Einen  zu 
belohnen. 

In  der  Abstimmung  vom  23.  Dezember  1871  wurde  der  Antrag  Joos  mit 
Mehrheit  gegen  5  Stimmen  verworfen  (Protokoll  über  die  Verhandlungen  des 
Schweiz.  Nationalrathes,  pag.  364). 

In  den  Revisionsverhandlungen  von  1873/74  berührten  weder  der  Bundes- 
rath  noch  die  Kommissionen  der  Räthe  die  Frage  des  industriellen  Eigenthums. 
Es  war  wiederum  Herr  Nationalrath  Joos,  welcher  Einführung  des  Patent- 
schutzes befürwortete,  aber  in  der  Abstimmung  vom  8.  Dezember  1873  ohne 
weitere  Verhandlung  mit  20  gegen  45  Stimmen  in  Minderheit  blieb  (Protokoll 
1873/74,  pag.  208). 

Einige  Jahre  später  gelangte  die  Frage  wieder  in  die  Bundesversammlung. 
Jean  Bühlmann  von  Hochdorf  (Luzern)  verlangte  mittelst  Eingabe  vom  23.  Juni 
1875  Erlaß  eines  Gesetzes  zum  Schutze  der  Erfindungen.  Dieselbe  wurde  vom 
Nationalrath  am  25.  Juni  dem  Bundesrath  zum  Bericht  überwiesen.  Letzterer, 
vom  22.  November  1875  datirt  (B.-B.  1875  IV,  pag.  1232),  schloß  mit  dem 
Antrag,  über  das  Gesuch  zur  Tagesordnung  zu  schreiten,  ebenso  der  national* 
räthliche  Kommissionsbericht  vom  15,  Dezember  1875  (B.-B.  1876  I,  pag.  69), 
welcher    von    den  Räthen    am  15./17.  Dezember  zum  Beschluß  erhoben  wurde. 

Bald  nachher  jedoch  gewann  eine  andere  Auffassung  die  Oberhand.  Am 
14.  März  1877  nahm  der  Nationalrath  einstimmig  die  im  Dezember  1876  ein- 
gebrachte Motion  Bally  an,  wonach  der  Bundesrath  eingeladen  sei,  ^zu  prüfen, 
ob  es  nicht  im  Interesse  der  Schweiz.  Produktion  sei,  den  Patentschutz  im  Ge- 
biete der  Industrie  und  der  Landwirthschaft  einzuführen  ** ,  und  am  20.  Dezember 
1880  ebenfalls  einstimmig  die  Motion  Aepli,  daß  der  Bundesrath  dieser  Ein- 
ladung jedenfalls  bis  zur  Sommersession   1881   Folge  geben  solle. 

Am  8.  Februar  1881  erstattete  der  Bundesrath  den  verlangten  Bericht 
(B.-B.  1881  I,  pag.  285),  nachdem  schon  am  15.  Juli  1877  der  Chef  des 
schweizerischen  Departements  des  Innern,  Bundesrath  Droe,  eine  Untersuchung 
über  die  Erfindungspatente,  von  einem  Gesetzesentwurf  betreffend  deren  Ein- 
führung in  der  Schweiz  begleitet,  und  am  31.  Oktober  1877  eine  solche  über 
die  Fabrik-  und  Handelsmarken,  Muster  und  Modelle  veröffentlicht  hatte.  Jenes 
Bericht  des  Bundesrathes  kam  zu  den  wichtigen  Schlüssen: 

„Es  ist  unzweifelhaft  sowohl  im  Interesse  unserer  Industrien,  als  in  dem- 
jenigen unserer  Handelsbeziehangen  mit  dem  Ausland,  den  Erfindungsschutz  in 
der  Schweiz  einzuführen." 

„Das  Recht  der  Gesetzgebung  über  Erfindungsschutz  kann  in  der  Schweiz 
naturgemäß  nur  ein  Attribut  der  eidgen.  Souveränität  sein." 

„Die  Bundesverfassung  vom  29.  Mai  1874  gibt  dem  Bunde  die  Kompetenz 
nicht,  ein  Gesetz  über  den  Schutz  der  Erfindungen  zu  erlassen." 


Erfiodoikg^cfaatz  —      576     —  ErfiiKhinysgchatx 

I}f:T  Natiooalrath  brschloß  hierauf  (am  1.  Man  ld81\  der  Bandesrmtk  sei 
einzuladen,  zom  Zwecke  der  Revision  de^  Art.  67  der  BttHde.^cerfassMHff  im 
Sinne  der  Kreimng  de«  Ge^^etzg^rbongsrechte«  über  den  Schutz  der  Ertindnngen 
beförderlicbtt  eine  Vorlage  zn  machen.  Der  Ständerath  bestätigte  am  22.  April 
18>$1  in  Uebereinstimmnng  mit  diesem  Beschlösse  die  letztgenannte  Konkloaion 
dea  Bondesrathej*. 

Der  Bandenrath  berichtete  hierüber  am  20.  Jnni  1881  (B.-B.  1881  III, 
pag.  443)  and  begründete  meinen  Antrag,  welchen  beide  Bathe  am  24.  2^.  Jnni 
1881  znm  Beschloß  erhoben,  lautend,  der  Bondesrath  habe  einen  Gesetzesentworf 
betreffend  einen  Zusatz  zor  Bundes verfa:»song  vorzolegen,  welcher  dem  Bande  das 
ihm  bisher  nicht  zostehende  GesetzgebongKrecht  über  den  Schatz  der  Ertindongen, 
Moster  and  Modelle  verleihen  würde. 

Mit  Botschaft  vom  2^;.  November  1881  (B.-B.  1881  IV,  pag.  469)  schlag 
der  Bondesrath  folgenden  neuen  Artikel j  Oi  bis,  snr  Verfassunff  vor: 

,Dem  Bande  steht  die  Gesetzgebung  zu  über  den  Schatz  der  Erfindungen 
auf  dem  Gebiete  der  Industrie  und  Landwirthschafl,  sowie  über  den  Schutz  der 
Muffter  und  Modelle/ 

Die  Räthe  nahmen  die  Vorlage  durch  Beschluß  vom  28.  April  1882  an- 
verändert an,  dagegen  wurde  sie  in  der  Volksabstimmung  vom  30.  Juli  18S2 
von  156,058  gegen  141,616  Stimmen  und  von  14Vs  gegenüber  772  Ständen 
zum  allgemeinen  Erstaunen  verworfen,  gleichzeitig  mit  einem  allerdings  wenig 
populären  Epidemiengesetz. 

Die  verschiedenen  Entwicklungsphasen,  welche  die  Frage  seit  dem  durch 
die  Motion  Bally  (h.  oben)  markirten  Wendepunkt  bis  zu  dieser  merkwürdigen 
Abstimmung  durchmachte,  warun  von  lebhaften  Agitationen  und  Kandgebungen 
in  den  betheiligten  Krei^^en  begleitet,  welche  wir  noch  nachholen. 

So  hatte  der  Ausschuß  des  Schweiz.  Handels-  und  Industrievereins  in  einer 
am  16.  Februar  1877  in  Basel  abgehaltenen  Versammlung  verschiedene  ihm  vom 
Schweiz.  Departement  des  Innern  vorgelegte  Fragen  betreffend  das  geistige  Eigen- 
thum  beratben.  Mit  Schreiben  vom  1.  März  1877  theilte  der  Vorort  des  Vereins 
dem  Departement  die  gefaßten  Resolutionen  mit;  bezüglich  der  Patentgesetz- 
gebung sprach  sich  der  Ausschuß  prinzipiell  für  eine  solche  aus,  hielt  aber  den 
2^itpankt  für  deren  Erlaß  noch  nicht  für  opportun  und  rieth,  den  Verlauf  der 
damals  in  Deutschland  schwebenden  legislatorischen  Berathungen  über  den  Gegen- 
stand abzuwarten. 

Ferner  fand  am  1 1 .  März  1877,  veranlaßt  durch  die  Gesellschaft  ehemaliger 
Studirender  des  eidf/.  Polytechnikums^  eine  Versammlum/  von  Industriellen  und 
Technikern  in  Zürich  statt,  in  welcher  zwar  beide  Parteien  vertreten  waren, 
aber  doch  der  Beschluß,  eine  Adresse  an  den  Nationalrath  zu  richten  zur  Unter- 
stützung der  Motion  Bally,  gefaßt  und  ein  Ausschuß  zur  weitem  Verfolgung  der 
Angelegenheit  niedergesetzt  wurde. 

Der  Schweiz.  Jiiristen verein,  an  welchen  dieser  Ausschuß  auch  eine  Eingabe 
richtete,  beschloß  in  seiner  16.  Jahresversammlung  vom  19.  uud  20.  August 
1878  einstimmig,  es  sei  wUnschenswerth,  daß  eidg.  Gesetze  betreff'end  den  Schutz 
der  Erfindungen,  Fabrikmarken,  Zeichnungen  und  Modelle  erlassen  werden  oder 
daß  man  denselben  auf  internationalem   Weg  regle. 

Schon  anläßlich  der  Wiener  Weltausstellung  hatte  ein  am  4./6.  Angust  1873 
tagender  internationaler  Patentkonf/reß  zu  Gunsten  des  Erfindungsschutzes  Reso- 
lutionen angenommen,  über  welche  der  schweizerische  G^neralkommissär  der  Aus- 
stellung, Oberst  H.  Rieter,  in  seinem  Administrativbericht  referirt. 


Erfindungsschutz  —     577      —  Erfindungsschutz 

An  den  am  ö. — 17.  September  1878  in  Paris  anläßlich  der  Weltausstellung 
abgehaltenen  internationalen  Kongreß  betreffend  das  industrielle  Eigenthum 
(s.  Industrielles  Eigenthum)  delegirten  der  Bundesrath  und  der  Schweiz.  Handels- 
und Industrieverein  3  Abgeordnete  (Ständerath  Bodenheimer,  Ingenieur  Imer- 
Schneider  und  Professor  öchreyer),  welche  an  den  Verhandlungen  thätig  Antheil 
nahmen.  Letztere  führten  zur  Vereinbarung  einer  Anzahl  einheitlicher  Grund- 
sätze für  eine  internationale  Begelung  der  Frage  und  zur  Konstituirung  einer 
permanenten  internationalen  Kommission  für  den  Schutz  des  industriellen  Eigen- 
thums,  getheilt  in  nationale  Sektionen,  von  welchen  sich  die  schweizerische,  na- 
mentlich auch  unter  Mitwirkung  der  oben  genannten  Delegirten,  am  13.  Dezember 
1879  in  Bern  konstituirte,  und  den  Zweck  verfolgt,  ftir  die  Idee  Propaganda 
zu  machen.  Es  folgten  später  noch  die  diplomatischen  Kongresse  von  1880  und 
1883  in  Paris  und  der  Abschluß  der  internationalen  Konvention  zum  Schutz  des 
industriellen  Eigenthums  vom  20.  März  1883  (s.  Industrielles  Eigenthum). 

Am  25.  April  1880  beschloß  eine  von  der  Patentkommission  der  Gesell- 
schaft ehemaliger  Polytechniker  eingeladene  Speeialkommission  in  Zürich  ein- 
stimmig eine  motivirte  Petition  an  den  Bundesrath,  er  möchte  der  Bundes- 
versammlung baldmöglichst  einen  Gesetzesentwurf  betreffend  den  Schutz  von 
Erfindungen,  Mustern  und  Modellen  unterbreiten.  Es  waren  vertreten:  die  oben 
erwähnte  Schweiz.  Sektion  der  internationalen  Kommission  für  den  Schutz  des 
industriellen  Eigenthums,  der  Verein  ehemaliger  Studirender  des  eidg.  Poly- 
technikums, der  Schweiz.  Ingenieur-  und  Architekten  verein,  der  Schweiz.  Handels- 
und Industrieverein,  der  Schweiz.  Gewerbeverein,  die  Kaufmännische  Gesellschaft 
Zürich,  die  technische  Gesellschaft  Zürich  und  die  Sektion  Zürich  des  schwei- 
zerischen G«  Werbevereins. 

Die  nämlichen  Vereine  (ausgenommen  die  Technische  Gesellschaft  Zürich) 
reichten  den  Bundesbehörden  am  11./17.  Juni  1881  eine  von  3975  Unterschriften 
aus  der  ganzen  Schweiz  begleitete  analoge  Petition  ein. 

Eine  Petition  des  Chemikervereins  in  Zürich  vom  4.  Dezember  1880  er- 
hebt grundsätzlich  keinen  Einwand  gegen  den  Erfindungsschutz,  sondern  konstatirt 
bloß,  daß  die  chemische  Industrie  nicht  dem  gleichen  System  unterstellt  werden 
könne  wie  die  andern. 

Dagegen  spricht  sich  eine  andere  Eingabe  an  die  Bundesversammlung  von 
Bindschedler  &  Busch  in  Basel  und  143  Mitunterzeichnern,  Industriellen  der 
chemischen  Branche^  vom  13.  April  1881,  gegen  ein  Gesetz  für  Schutz  der 
Erfindungen  aus,  soweit  es  die  chemische  Industrie  beträfe.  Die  Eingabe  wurde 
am  19.  April  1881  dem  Bundesrathe  zur  Berichterstattung,  resp.  Würdigung 
überwiesen. 

Das  Centralkomite  der  Schweiz.  Landesausstellung  in  Zürich  stellte  in 
Ausführung  eines  Beschlusses  der  Schweiz.  Ausstellungskommission  am  13.  März 
1881  beim  Bundesrathe  das  dringende  Gesuch,  die  gesetzliche  Eegelung  des 
Schutzes  der  Muster,  Modelle  und  Erfindungen  möglichst  zu  beschleunigen,  eventuell 
provisorische  Sohutzbestimmungen  für  die  Ausstellung  vorzubereiten.  Man  hielt 
das  Zustandekommen  der  Ausstellung  für  in  hohem  Grade  gefährdet,  wenn  den 
Anestellem  kein,  sei  es  auch  nur  provisorischer,  Schutz  gegen  Nachmachung 
geboten  werden  könne,  welche  Befürchtung  sich  indeß  nicht  erwahrte.  Immerhin 
wird  behauptet,  daß  gerade  die  besten  und  originellsten  Erzeugnisse  wegen  des 
mangelnden  Schutzes  nicht  ausgestellt  worden  seien;  auch  zogen  zirka  50  Indu- 
strielle (definitive  Ausstellerzahl  5539)  in  Folge  der  Volksabstimmung  vom 
30.  Juli  1882  ihre  Anmeldung  zur  Ausstellung  zurück. 

Forrer,  Volkawirthschafta-Lexikon  der  Schweiz.  37 


Erflndungüschutz  —     578     -»^  Erfindungsschutz 

Die  Slickereiindustrie  petitionirte  durch  B,  Ritimeyer  d;  Cie,  in  ^S^.  Gallen 
und  ölO  Mitunterzeichner  mit  einer  £ingahe  vom  17.  Joni  1881  ehenfalls  um 
baldigen  Erlaß  eines  GeöetzcH  für  Schutz  der  Erfindungen,  Muster  und  Modelle, 
welcher  fUr  die  Stickerei  als  dringend  uothwendig  hingestellt  wurde. 

Das  gleiche  Ziel  verfolgt  eine  Eingabe  des  Gewerbevereins  St,  Gallen  vom 
4.  Juni  1881,  welcher  namentlich  die  obgenannte  Petition  der  Chemiker  vom 
13.  April  1881  bekämpft,  an  die  Bundesversammlung,  eine  der  Socieie  cTemu- 
lation  industrielle  in  Chaux-de-Fonds  vom  21.  Januar  1882  und  eine  von 
der  Genfer  Industrie   ausgehende   vom    11.  Februar  1882    an   den  Ständerath. 

Mit  Schreiben  vom  13.  Juni  1881  theilte  der  Vorort  des  schweig,  Handels- 
und  Industrievereins  den  ßundesbehörden  mit,  daß  die  meisten  Sektionen  dieses 
Vereins  auf  eine  allgemeine  Umfrage  hin  die  Ansicht  ausgesprochen  hätten,  ein 
Patentgesetz  sei  im  Interesse  vieler  Schweiz.  Industrien  dringend  noth wendig; 
einzig  die  Uandelskammission  von  Glarus  war  divergirender  Meinung  und  mit 
dem  Standpunkt  der  Chemiker  und  Färber  einverstanden. 

Die  Volksabstimmung  vom  30.  Juli  1882  brachte  keinen  Stillstand  in  die 
Bewegung  für  Einführung  des  Erfindungsschutzes. 

Nachdem  schon  am  11.  August  1882  eine  stark  besuchte  Vers ammlunff  in 
Genf  den  Wunsch  ausgedrückt,  die  Bundesversammlung  möchte  die  Frage  un- 
mittelbar wieder  aufgreifen  und  nach  Mitteln  trachten,  um  der  Eidgenossenschaft 
in  kürzester  Zeit  (schon  wogen  der  Landesausstellung)  ein  Gesetz  über  den  Schutz 
der  Erfindungen  zu  verschatTen,  ergriff  die  Socieie  d'imulation  industrielle  in 
Chaux-de-Fonds  die  Initiative  und  lud,  im  Verein  mit  der  Patentkommission 
der  Gesellschaft  ehemaliger  Polytechniker,  der  Holzschnitzler- Versammlung  des 
oberländischen  Holzschnitzlerinstitutes  und  der  Holzschnitzlergesellschaft  in  Brienz, 
der  Societe  intercantonale  de«  industries  du  Jura,  der  schweiz.  Sektion  der 
internationalen  permanenten  Kommission  für  den  Schutz  des  gewerblichen  Eigen 
thums  und  der  Association  commcrciale  et  industrielle  in  Genf,  durch  einen  Aufruf 
aut  den  8.  Oktober  1882  eine  Versammlunfj  nach  Ollen  ein,  zur  Berathung 
der  Frage,  ob  es  am  Platze  sei,  sofort  die  Frage  der  Erfindungspatente  wieder 
aufzunehmen  und,  wenn  ja,  welches  der  geeignetste  Weg  sei,  um  zum  Ziele  zu 
gelungen.  Die  von  52  Theilnehmem  (Delegirten  von  Vereinen  und  Instituten, 
Freunden  der  Sache,  Industriellen  etc  )  besuchte  Versammlung  beschloß  entgegen 
einem  Vertaguugsantrag  „sofortige  Wiederaufnahme  der  Frage",  ertheilte  der 
Societe  intercantonale  des  industries  du  Jura  das  Mandat  eines  Centralkomite  für 
Ausführung  ihrer  Beschlüsse  und  beauftragte  sie,  je  ein  Aktionskomite  für  die 
deutsche  und  französische  Schweiz  zu  bestellen,  um  eine  Massonpetition  an  die 
Bundes versjimmlung  zu  organisiren. 

Dic«e  Massen  Petition  ist  indeß  seither  noch  nicht  an  die  Hand  genommen 
worden,  und  auch  die  Organisation  und  Thätigkeit  der  Aktionskomites  scheint 
im  Stillstand  begriffen  zu  sein.  Dagegen  fand  die  Societe  intercantonale  des  in- 
dustries du  Jura  Gelegenheit,  ihr  Mandat  durch  die  Veranstaltung  eines  schwei- 
zer isrhen  KonfO'csses  auszuüben,  welcher  aulä Glich  der  Landesausstellung  und 
von  deren  Centralkomite  unterstützt  am  24.  und  25.  September  1883  in  Zürich 
abgehalten  wurde  und  an  welchem  Vertreter  von  Behörden,  Gesellschaften  und 
Vereinen,  sowie  f*rivate  aus  den  wissenschaftlichen,  technischen,  industriellen  und 
kommerziellen  Kreisen,  sowohl  Freunde  als  Gegner  der  Sache,  theilnahmen.  Nach 
sach bezüglichen,  schutzfreundlichen  Referaten  von  Ingenieur  J.  Weibel  ans  Genf 
und  Ingenieur  A.  ^^'aldner  aus  Zürich  in  französischer  und  deutscher  Sprache 
fanden    sektionsweise  Berathungen  statt;    einzig  die  Sektion  Chemische  Industrie 


Erfindungsschutz  —     579     —  Erfindungsschutz 

sprach  sich  mit  überwiegender  Mehrheit  gegen  den  Erfindungsschutz  aus,  einige 
andere  der  8  Sektionen  wiesen  nicht  zu  tlbersehende  Minderheiten  auf,  waren 
aber  im  üebrigen  den  von  den  Referenten  vorgeschlagenen  Resolutionen  für 
Einführung  des  Schutzes  des  industriellen  Eigenthums  durchaus  günstig  gesinnt. 
Nach  der  langen  und  lebhaften  allgemeinen  Diskussion,  in  welcher  sich  allerdings 
eine  bedeutende  Opposition  auch  geltend  machte,  beschloß  der  Kongreß  ohne 
Gregenantrag,  es  sei  der  Muster-  und  Modellschutz  gesetzlich  zu  regeln,  und  mit 
111  gegen  57  Stimmen,  es  sei  dringlich,  die  Frage  des  industriellen  Eigenthums 
durch  ein  Bnndesgesetz  zu  ordnen,  und  dem  Volke  von  Neuem  vorzulegen. 

404  Aussteller  an  der  Landesausstellung  und  21  industrielle  und  kommer- 
zielle Vereine  hatten  sich  auf  eine  Anfrage  (Fragenschema)  des  Organisations- 
komite  des  Kongresses  für,  32  Aussteller  und  1  Verein  gegen  den  Erfindungs- 
schutz ausgesprochen. 

Der  Kongreß  hatte  nicht  das  gehoffte  Resultat;  vielleicht  trug  dazu  bei, 
daß  auf  demselben  die  Meinungsverschiedenheiten  erst  recht  zu  Tage  traten  und 
sich  zum  ersten  Mal  in  offener  Versammlung  so  scharf  ausprägten.  Man  versuchte 
daher  neue  Wege.  Der  Gewerbeverein  St.  Gallen  erließ  im  Februar  1884  einen 
Aufruf  „an  die  Freunde  eines  Schweiz.  Patent-  und  Musterschutzgesetzes *"  zur 
Gründung  eines  schweig.  Patent-  und  Muster schuie-V er  eins;  es  langten  zirka 
1300  Zustimmungserklärungen  ein,  man  organisirte  in  den  einzelnen  Ortschaften 
Vorversammlungen,  welche  Abgeordnete  an  die  auf  den  18.  und  19.  Mai  1884  in 
Ollen  angesetzte  Deleffirtenversammlunf/  zu  wählen  hatten,  und  auf  letzterer  selbst 
konstituirte  sich  der  Verein.  Nach  seinen  damals  festgesetzten  Statuten  soll  er 
durch  Aufklärung  und  Propaganda  für  Erlangung  einer  Bundesgesetzgebung  über 
Schutz  der  Erfindungen,  Muster  und  Modelle  arbeiten.  Es  sind  zwei  Vororte 
oder  Centralkomites  (für  die  deutsche  und  französische  Schweiz)  und  Sektionen 
in  Aussicht  genommen.  Das  deutsche  Centralkomite  befindet  sich  gegenwärtig  in 
St.  Gallen,  das  französische  existirt  noch  nicht  und  der  innere  Ausbau  des  Vereins 
und  seine  Wirksamkeit  nach  Außen  scheint  noch  nicht  recht  vollendet  und  in^s 
Leben  getreten  zu  sein. 

Eine  andere  Kundgebung  in  der  Frage  kam  wieder  aus  der  Mitte  der  Räthe 
selbst,  indem  dt;r  Nationalrath  am  10.  Dezember  1883,  nicht  ohne  Opposition, 
eine  Motion  Grosjean  annahm,  gemäß  welcher  der  Bundesrath  untersuchen  soll, 
ob  es  nicht  in  Folge  der  Kundgebungen,  welche  seit  der  Volksabstimmung  vom 
30.  Juli  stattgefunden,  am  Platze  sei,  die  Frage  des  industriellen  Eigenthums 
wieder  an  die  Hand  zu  nehmen,  und  dem  Volke  ein  zweites  Mal  einen  ent- 
sprechenden Zusatz  zu  Art.  64  der  Bundesverfassung  vorzulegen. 

Anläßlich  der  Berathung  verschiedener,  eine  Revision  der  Bundesverfassung 
vom  29.  Mai  1874  betreffenden  Motionen  politischer  und  volkswirthschaftliclier 
Natur,  welche  der  Nationalrath  beschlossen  und  am  24.  Juni  1884  dem  Bundes- 
rath überwiesen  hatte,  wurde  von  letzterm  auch  die  genannte  Motion  Grosjean 
mit  in  die  Untersuchung  eingeschlossen  und  am  26.  Mai  1885  der  Beschluß 
gefaßt,  den  Schutz  des  industriellen  Eigenthums  in  das  Revisionsprogramm  auf- 
zunehmen. 

So  steht  gegenwärtig  der  Kampf  um  den  Erfindungsschutz;  er  ist  noch 
nicht  beendet  und  sein  definitiver  Ausgang  ist  nicht  gewiß.  Die  eigentlichen 
Führer  der  /tJr  den  Schutz  streitenden  Partei  sind  die  Uhrenindustriellen  der 
Westschweiz,  auf  ihrer  Seite  steht  das  Gewerbe,  namentlich  das  Kleingewerbe, 
welches   große  Hoffnungen   auf   den  Patentschutz  setzt,    die  oberländische  Hole- 


Erfindungsschutz  —     580     —  Erfindungsschutz 

Schnitzerei,  welche  den  MoilellBchutz  als  Existenzbedingung  ant^ieht,  die  Sticherei 
der  Ostschweiz,   welche  in  ihrer  großen  Mehrheit  für  den  Musterschutz  eintritt. 

Die  Opposition  bilden  vor  Allem  die  Industriellen  der  chemischen  Industrie^ 
sowie  deren  Anwendung  auf  die  Textilindustrie :  diejenigen  der  Bleicherei,  Färberei^ 
Druckerei  und  Appretur.  Auch  die  Spinnerei,  Zwirnerei  und  Weberei  steht  zum. 
großen  Theil  in  diesem  Lager.   Die  Maschinenindustriellen  sind  getheilter  Ansicht. 

Historisch  bemerkenswerth  sind  noch  die  Bestimmungen,  welche  in  den 
Kantonen  Zürich  und  Solothurn  tLber  den  Erfindungsschutz  vorkommen. 

Das  Zürcherische  „  Gesetz  über  das  Gewerbswesen  im  Allgemeinen  und  daa 

Handwerkswesen   in*s  Besondere*",    vom    9.  Mai  1832,    enthält  folgenden  §   18: 

„Die  Frage,  ob  und  unter  welchen  Bedingungen  und  Beschränkungen  filr 
eine  neue  Erfindung  im  Gewerbswesen  oder  für  Einführung  einer  solchen  in  dem 
Kanton  oder  endlich  fCU*  ein  ausgezeichnetes  literarisches  Erzeugniß  ein  Gewerbs- 
Privilegium  ertheilt  werden  könne,  ist  einem  künftigen  Gesetze  vorbehalten.* 

Dieses  Gesetz  ist  indeß  nie  erschienen. 

Interessant  sind  die  Gründe,  aus  welchen  die  Zürcher  Regierung  am  25.  März 
1730  ein  Begehren  des  Zunftmeisters  Escher  im  Seidenliof  um  ein  Privilegium 
für  seine  neue  Fabrik  von  Bologneser flor  abwies,  nämlich: 

1)  Dergleichen  Monopolia  seien  in  Republiken  nicht  statthaft. 

2)  Es  sei  immer  jedem  Burger  freigestanden,  jede  Fabrik  nachzuahmen.  Wenn 
die  projektirte  Fabrik  von  einem  Basler,  Schafifhauser  oder  Andern  nach- 
geahmt würde,  so  würde  dies  dem  eigenen  Burger,  der  sie  nicht  nachahmen 
dürfe,  präjudizirlich  sein. 

3)  Es  würde  der  bisherigen  Seiden-  und  Florfabrik  die  Arbeiter  entziehen. 

4)  Es  dürfte  den  nach  Italien  reisenden  Raufleuten  gefahrlich  werden. 

5)  Wenn  ein  solches  Exclusiv-Privilegium  hier  stattfände,  so  wäre  jeder  Burger,, 
der  etwas  Neues  inventiren  würde,  berechtigt,  das  Gleiche  zu  fordern.  (Zürche- 
rische Fabrikgesetzgebung,  von  A,  Bürkli-Meyery  pag.  41.) 

Das  Civilgesetzbuch  des  Kantons  Solothurn,  vom  2.  März  1847,  enthält 
folgende  §§: 

§  1415.  Für  Gegenstände  der  Fabrikation  oder  Handarbeit,  die  nicht  als 
Vervielfältigung  eines  Geistes-  oder  Kunstwerkes  anzusehen  sind,  besteht  in  der 
Begel  kein  Autorrecht. 

§  1416.  Ausnahmsweise  kann  der  Regierungsrath  an  Erlinder  solcher  Ar- 
tikel^ deren  Erfindung  wesentlich  neu  ist  und  sich  als  gut  bewährt  hat,  ein 
Erfindungspatent  ertheilen. 

§  1417.  Durch  ein  Erfindungspatent,  welches  öffentlich  bekannt  zu  machen^ 
ist,  erlangt  der  patentirte  Erfinder  ein  Autorrecht  auf  längstens  30  Jahre,  dessen 
Dauer  und  Art  in  dem  Patent  selbst  näher  festzusetzen  ist. 

Auch  diese  Vorschriften  sind  im  Wesentlichen  todter  Buchstabe  geblieben; 
doch  wurde  am  25.  März  1881  auf  Grand  derselben  vom  Regierungsrath  dem 
Casimir  Gresly  in  Solothurn  ein  Patent  ertheilt  „für  Bedachung  und  Boden- 
belag aus  Ziegeln  oder  Platten  von  gebrannter  Erde,  Cement  oder  anderm  ge- 
eignetem Material  mit  Ablauf  des  Wassers  unter  den  Platten** ;  die  Dauer  des 
Patents  wurde  auf  15  Jahre  festgesetzt,  die  einmalige  Patentgebühr  auf  Fr.  150; 
Strafbestimmungen :  Entschädigung  an  den  Patentinhaber,  Konfiskation  der  un- 
verkauften Platten  und  Fr.  600  Buße. 

Im  Kanton  Tessin  kann  der  Große  Rath,  ohne  daß  indeß  eine  Gresetz- 
gebung  über  den  Erfindungsschutz  existirt,  dem  Erfinder  ein  Privileg  ertheilen; 
die  Bedingungen,  unter  welchen  dies  geschieht,  werden  jeweilen  in  dem  betreffenden 
Dekret  festgesetzt.  Das  erste  solche  Privileg  erhielt  am  6.  Juni  1855  Jules 
Richard   aus   dem   Kanton  Waadt,   wohnhaft   in  Mailand,   für  Verkohlong   von 


£rfindungsschutz  —      581      —  Erze 

Torf,  unter  der  Bedingung,  nnter  Anderm,  daß  nacli  Ablauf  der  Schutzfrist 
(8  Jahre)  Richard  sein  Verfahren  bekannt  gebe.  Mehrere  Patente  worden  seither 
ertheilt.  Ein  Großrathsbeschluß  vom  15.  Juni  1855  setzt  die  bezügliche  Gebühr 
auf  Fr.  50 — 500  fest.  (Nuova  raccolta  generale  delle  leggi  ecc.  nel  cantone 
Ticino.   1803—1864,  pag.  440.) 

Ausland.  Werfen  wir  noch  einen  Blick  auf  die  Verbreitung  des  Patent- 
schutzes in  den  andern  Staaten,  so  finden  wir,  daß  folgende  denselben  eingeführt 
baben  (die  in  Klammern  beigefügten  Zahlen  bezeichnen  das  Jahr,  von  welchem 
die  betreffenden  Gesetzgebungen  datiren):  Argentinien  (1864),  Belgien  (1854, 
1857),  Brasiüen  (1830,  1882),  die  britischen  Kolonien  von  Barbados  (1883), 
Canada  (1849),  1851,  1872,  1883),  Leeward-Inseln  (1876,  1878)  Neufundland 
(1851,  1856),  Prinz-Eduards-Insel  (1836/37),  Jamaika  (1857),  Trinidad  (1867), 
Britisch  Guiana  (1861),  Britisch  Hondnras  (1862),  Indien  (1859),  Ceylon  (1859), 
Hong  Kong  (1862),  Cap  der  guten  Hoffnung  (1860),  Mauritius  (1875),  Natal 
<^1870),  Singapore  (1871),  Straits-Settlements  (1871),  Fidschi-Inseln  (1879), 
Neu-Süd- Wales  (1852),  Queensland  (1859,  1867),  Victoria  (1857,  1865),  Süd- 
Australien  (1877,  1878),  West- Australien  (1872),  Tasmania  (1858),  Neu-Seeland 
(1860,  1870),  Chili  (1833,  1840,  1851,  1856),  Columbia  (1848,  1869),  Costa 
Eica,  Cnba  mit  Portorico  und  Philippinen  (1833,  1880),  Dänemark  (keine  Gesetz- 
gebung, sondern  eine  Art  herkömmlicher  Praxis),  Deutschland  (1877),  Domingo, 
Egypten,  Finnland  (1876),  Frankreich  (1790/91,  1844,  1856),  Griechenland 
(keine  Patentgesetzgebung;  zur  Ertheilung  eines  Patentes  ist  jeweileu  ein  Spezial- 
gesetz erforderlich),  Großbritannien  (1623,  1835,  1852,  1853,  1883),  Guatemala 
(1864),  Hawaü  (1879),  Japan  (1871,  1885),  Italien  (1859,  1864),  Luxemburg 
(1817,  1880),  Mexiko  (1832,  1858,  1865,  1882),  Nicaragua  (1820),  Norwegen 
(1839,  1885),  Oesterreich-Ungarn  (1852),  Paraguay  (1845),  Peru  (1869), 
Portugal  (1852,  1868),  Rußland  (1812,  1833,  1840,  1845,  1852,  1867), 
San  Salvador  (keine  Spezialgesetzgebung),  Schweden  (1856,  1884),  Spanien 
(1826,  1878),  Türkei  (1879),  Uruguay  (1853),  Venezuela  (1878),  Vereinigte 
Staaten  von  Nordamerika  (1790,   1793,   1836,  1854,  1861,  1870,  1871,  1874). 

Der  Patentschutz  besteht  nicht  in  Haity,  Montenegro,  den  Niederlanden 
und  den  niederländischen  Kolonien  (Abschaffung  desselben  durch  Gesetz  vom 
IT).  Juli  1869,  in  der  einen  Kammer  mit  49  gegen  8,  in  der  andern  mit  29 
gegen   1  Stimme  beschlossen),  Persien,  Rumänien,  Serbien. 

Erlenbacher.  Diese  Rebsorte  findet  sich  vereinzelt  in  kleinern  Parzellen 
in  der  Nord-  und  Nord- West-Schweiz.  Der  Stock  ist  sehr  robust  und  fruchtbar, 
die  Trauben  groß,  schwarzblau,  aber  spilt  reifend,  weßhalb  der  Wein  in  den 
meisten  Jahren  sehr  sauer  wird.  Dient  zur  Mischung  mit  weichern  Sorten.     Kr. 

ErythrosiiL  (Tetrajodphluorescel'n).  Zuerst  in  Ba«el  dargestellter  Theer- 
farbstoö*. 

Erze  (s.  auch  „Bergban**).  Gold,  Silber,  Kupfer,  Blei  und  Eisen  sind  in 
den  Alpen  schon  zur  Zeit  der  Römer  ausgebeutet  worden,  wenn  auch  jedenfalls 
nie  in  großartigem  Maßstabe,  da  hiefür  die  Schichten  nirgends  mächtig  genug 
sind.  Die  meisten  Unternehmungen  sind  in  neuerer  Zeit  eingegangen ;  in  nennens- 
werther  Menge  wird  nur  noch  Eisenerz^  und  zwar  einzig  im  Berner  Jura,  ge- 
graben. Im  Allgemeinen  kommen  Metallerze  sehr  häufig  vor,  doch  sind  die  Lager, 
wie  bereits  bemerkt,  unbedeutend  oder  unzugänglich.  Viele  Flüsse  führen  Goldsand^ 
2U  dessen  Ausbeutung  früher  da  und  dort  Goldwäschereien  angelegt  waren.  Silber^ 
und  kupferhaliige  Fahleree  kommen  in  Glarus,  GraubUnden,  Wallis  etc.  vor, 
Nichelerze  hauptsächlich  in  letzterm  Kanton.  Auch  Bleierze  sind  weit  verbreitet, 


Erze  —     582     —  Essig 

aber  die  Ausbentung  wäre,  hauptsäcblicb  wegen  der  ünzugängliobkeit  der  Fund- 
orte, nur  UDter  Aufwendung  großer  Mittel  durebzufähren. 

Das  im  Jura  yerbilttete  Eisenerz  ist  ein  Brauneisenstein,  der  etwas  Über 
100  m  tief  als  Bobnerz  auf  dem  weißen  Jurakalk  aufsitzt.  Das  daraus  gewonnene 
£isen  gebort  zu  den  besten  der  bekannten  Sorten. 

Einfubr:  Ausfubr: 

1R51    1860    1870    1880     1884  1851    1860    1870     1880    1884 

18   13 

14737  9320 

5445  ^U 


1928  3469  8801  | 


q  57038   27750   3311') 


q  5868      439      452        725      2870   Braunstein 

19750    38560   Eisenerz 
9700      2675  Andere  Erze 

Erzingen-Thayngen  s.  Badiscbe  Staatsbabnen. 

Eskimo.  Wollenstoff  fllr  Herren-  und  Damenkonfektion.  Wird  u.  A.  von 
Gebrüder  Hefti  in  Hätzingen  fabrizirt. 

Esparsette,  das  bauptsäcbliobste  Futtergewäcbs  für  trockene,  unfrucbtbare, 
kalkhaltige  Hügelgegendeu,  auch  Esper,  Esperklee,  Habnenkamm,  Habnenkopf, 
Futterbabnenkopf,  Wiedebopfkraut,  Hasenkopf,  Scbildklee,  Stacbeläbre,  Esels- 
wicke, Heiligbeu,  Süßklee,  Scbweizerklee,  Türken-  oder  türkiscber  Klee,  spaniseber 
Klee,  gemeine  Futterqueste,  Scbett,  Perlkraut,  Nettentannen  etc.  genannt,  kommt 
in  der  Scbweiz  wild  auf  sonnigen  Hügeln,  Bergabbängen  und  Kainen  vor,  be- 
sonders dort,  wo  der  Boden  kalkreicb  ist. 

Im  UntercDgadin  (Brail)  steigt  die  Pflanze  bis  zu  1600  m  Höbe,  wäbrend 
eine  Abart  derselben,  die  Bergesparsette,  nocb  in  der  Höbe  von  2100  m  vor- 
kommt (Melcbalp  und  Gantriscb). 

Obscbon  der  Eparsette  das  Weinklima  am  besten  zusagt,  gedeibt  sie  nichts- 
destoweniger nocb  gut  in  kälteren,  ja  selbst  rauben  Gegenden,  z.  B.  im  Hügel- 
gebiet des  Kantons  Luzern.  In  warmen,  sonnigen  Lagen  ist  ibre  Dauer  eine 
größere  und  die  Erträge  sind  günstiger,  als  in  beben  nördlicben  Lagen.  („Die 
besten  Futterpflanzen",  von  Dr.  F.  G.  Stebler,  Verlag  von  K.  J.  Wyß  in  Bern.) 

Esperens  Bergamotte  ist  ein  Tafelobst  zweiten  Ranges.  Sie  ist  eine 
sebr  schätzbare  Winterfrucht,  deren  Werth  durch  lange  Dauerhaftigkeit  noch 
wesentlich  erhöbt  wird.  Die  Esperens  Bergamotte  hat  deßhalb  eine  große  Ver- 
breitung gefunden,  wozu  sie  sich  nicht  nur  durch  die  treffliche,  ziemlich  große 
Frucht  empfiehlt,  sondern  ebenso  sebr  noch  durch  die  Gesundheit  des  Baumes, 
der  auch  in  höheren  Lagen  noch  besser  fortkommt,  als  viele  andere  unter  den 
edlen  Tafelbirnen.  („Schweizerische  Obstsorten**,  Verlag  der  Litbogr.  Anstalt 
J.  Tribelborn  in  St.  Gallen.) 

Essenzfabrikation  und  -Handel.  Von  den  bis  Ende  1884  im  Handels- 
register eingetragenen  Firmen  haben  22  die  Fabrikation  von  oder  den  Handel 
mit  Essenzen  als  ihren  Geschäftszweig  bezeichnet  und  zwar  6  die  Fabrikation 
von  Essenzen  im  Allgemeinen  (Baselstadt  2,  Solotburn  3,  Zürich  1),  13  die 
Eaffeeessenzfabrikation  (Aargau  2,  Bern  10,  Wandt  1),  1  die  Eraftessenzfabrikation 
(Zürich). 

Essif^.  Die  älteste  Essigfabrik  der  Scbweiz  ist  diejenige  von  Manisch  dt  fiU 
in  Genf,  woselbst  durch  eine  automatische  Einrichtung  in  Y2  Stunde  4000  Liter 
halbfertiger  Essig  auf  die  7  m  hohen  Oxydationskurven  gehoben  werden  können. 

Einige  der  20  Essigfabriken  befassen  sich  gleichzeitig  mit  der  Darstellung 
von  Essig  aus  fuselfreiem  Alkohol  durch  Schnellgährung  über  Bucbenbolzspäbnen, 
und  von  reinem  Weinessig  aus  unverdorbenen  Naturweinen  und  solchen  mit  Esaig- 
stich.    Andere  befassen  sich  außerdem  noch  mit  Bereitung  von  Essig  ans  über- 

*)  Nur  Eisenerz. 


Essig  —     583     —  Etoffe  ä  carreaux 

gährigem  Bier,  das  zu  diesem  Zwecke  in  der  Fabrik  selbst  gebraut  wird;  so  bei 
Finster  im  Meiershof  in  Zürich. 

In  manchen  Gegenden,  besonders  in  den  GebirgskaDtonen,  ist  von  altersher 
noch  die  Essigbereitung  für  den  Hausbedarf  durch  Ansetzen  von  Wein  oder  Obst- 
most gebräuchlich. 

Die  fabrikmäßige  schweizerische  Essig- Produktion  wird  auf  ungeföhr 
30,000  hl  im  Werthe  von  Fr.  600,000  geschätzt. 

Die  Einfuhr  ist  erheblich,  namentlich  aus  Frankreich  und  Deutschland. 
Sie  betrug  im  Jahre  \884  3689  q  im  Werthe  von  annähernd  Fr.  100,000. 
Einfuhr  von  Essig  in  Fässern  1851:  837  q,  1860:  1370  q,  1870:  2184  q, 
1880:  5350  q,  1884:  3689  q  ä  Fr.  30  =  Fr,  100,000.  Ausfuhr  1851: 
150  q,  1860:  420  q,  1870:  1156  q,  1880:  1156  q,  1884:  977  q  =  Fr.  30,000. 
Einführ  von  Essig  in  Flaschen  etc.   1884:  47  q.  Ausfuhr  1884:  2  q. 

Anläßlich  der  eidg.  Volkszählung  von  1880  bezeichneten  90  Personen  die 
Essigfabrikation  als  ihren  Beruf. 

Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  23  Essigfabrikationsgeschäfte 
und  3  Essighandlungen  eingetragen;  letztere  in  den  Kantonen  Tessin  (2)  und 
Freiburg  (1);  erstere  in  den  Kantonen  Baselstadt  (1),  Bern  (5),  St.  GtiUen  (2), 
Genf  (4),  Neuenburg  (2),  Schaffhausen  (1),  Solothurn  (3),  Thurgau  (1),  Waadt 
(1),  Zürich  (3). 

Dem  Fabrikgesetz  waren  Ende  1884  unterstellt:  1  Essig-  und  Wichse- 
fabrik im  Thurgau  (35  Arb.},  1  Holzessig  fahr  ik  im  Thurgau  (7  Arb.),  1  Bleiweiß- 
und  jEJs^fj^fabrik  in  Bern. 

Essigsäure  wird  jetzt  fast  nur  aus  Holzessig  gewonnen  und  wird  in  großen 
Mengen  verwendet,  namentlich  in  der  Färberei  und  im  Zeugdruck.  Die  Schweiz 
fabrizirt  nur  den  kleineren  Theil  des  benötbigten  Quantums,  das  übrige  wird 
meist  aus  Deutschland  importirt.  Die  schweizerische  Farbenindustrie  konsumirt 
zirka  1600  q. 

Ausfuhr  1884:  42q,  1883:  133  q.  Einfuhr  I884:472q,  1883:286q. 

Essigsprit.  Als  Essigspritfabrikationsgeschäfte  waren  Ende  1884  3  Firmen 
(im  Kanton  St.  Gallen)  im  Handelsregister  eingetragen. 

Esswaaren,  feine  (Fleischextrakt,  Fruchte  und  Pflanzen  in  Branntwein, 
Beerensäfte,  Pasteten,  Lebkuchen,  Zuckerwerk  und  Londoner-Biscuits).  Ausfuhr 
1884;  2297  q,  1883:  1936  q,  1873:  267  q,  wovon  zirka  V5  über  die  fran- 
zösische Grenze,  der  Rest  über  die  deutsche  und  die  italienische  Grenze.  Ein- 
fuhr 1884:  5155  q,  1883:  4516  q,  1873:  5557  q,  konservirte  Gemüse  in- 
begriffen. 

Etlins  Reinette,  auch  Giiangmostapfel  und  Yogelsangapfel  genannt,  ist 
eine  Tafelfrucht  ersten  und  eine  Wirthschaftsfrucht  zweiten  Ranges  (Winter- 
frucht). Das  Bekanntwerden  dieser  neuen  vortrefflichen  Reinette  ist  dem  un- 
ermüdlichen Förderer  der  Obstbaumzucht  im  Kanton  Unter walden,  dem  National- 
rath  und  Landammann  Dr.  Etlin  in  Samen,  nach  dessen  Namen  die  Frucht  be- 
nannt wurde,  zu  verdanken.  Sie  dürfte  nunmehr  in  allen  namhaften  Baumschulen 
unseres  Landes  zu  finden  sein. 

Der  Baum  eignet  sich  für  windige  Lagen,  und  weil  der  Apfel  frisch  vom 
Baume  ungenießbar  ist,  auch  zur  Anpflanzung  an  Straßen.  Sein  höchster  Ertrag 
war  bis  jetzt  28  Sester.  („Schweizerische  Obstsorten",  Verlag  der  Lithogr.  An- 
stalt J.  Tribelhom  in  St.  Gallen.) 

Etoffe  a  carreaux  ist  ein  mehrtrettiger,  meistens  ganzseidener,  oft  auch 
mit  Baumwolle   vermischter   Cravatten-   und  Putzartikel,    der  aus  Würfeln   und 


Etoffe  ä  carreaux  —     584     —  Fabrikmarken 

Carreaux   verschiedenartiger  Bindungen    zusammengesetzt   ist.    Die  Waare    wird 
von  der  einheimischen  und  von  der  fremden  Fabrikation  erzeugt. 

Etuisfabrikationsgeschäfte.  Als  solche  waren  Ende  1884  6  Firmen 
(Bern  2,  Neuenburg  3,  SchatFhaasen  1)  im  Handelsregister  eingetragen. 
Dem  Fabrikgesetz  waren  Ende  1884  2  Geschäfte  unterstellt,  in  welchen  die 
Etuisfabrikation  ausschließlich  oder  als  Hauptindustrie  betrieben  wird  (1  Schaff- 
hausen mit  16  Arb.,  1  Genf  mit  13  Arb.).  Auch  mit  einer  dem  Gesetz  unter- 
stellten Säge  ist  die  Etuisfabrikation  verbunden. 

Etzwylen-Singen  s.  Nordostbahn. 

Export  8.  Ausfuhr.  Von  den  Ende  1884  im  Handelsregister  eingetragenen 
Firmen  hatten  sich  nur   146  als  „Exportfirmen"   bezeichnet. 

Extrakte  von  Farbstoffen  s.  Farbstotf-Extrakte. 

Fabrikpflanzen  s.  Cichorien,  Hopfen,  Meerrettig,  Mohn,  Senf,  Sonnen- 
blume, Tabak,  Zuckerrübe. 

Fabrik-  und  Handelsmarken.  (Mitgetheilt  von  Herrn  Dr.  Kaufmann, 
eidg.  Gewerbesekretär.)  Bezüglich  dieser  Kategorie  des  gewerblichen  Eigenthums 
herrschte  in  der  Schweiz  zuerst  genau  dasselbe  Verhältnis,  wie  gegenwärtig 
noch  für  die  Muster  und  Modelle  (s.  Erlindungs-,  Muster-  und  Modellschutz). 
Gemäß  der  sckweigerisch-französischen  Konvention  vom  30.  Jimi  1864,  betreffend 
den  gegenseitigen  Schutz  des  literarischen,  künstlerischen  und  gewerblichen  Eigen- 
thums, wurden  die  Marken  franzÖHischen  Ursprungs  in  der  Schweiz  einregistrirt 
und  geschützt,  während  die  einheimischen  nur  in  einigen  Kantonen  (Appenzell 
A.-Rh.,  Baselstadt  und  -Land,  Bern,  Genf  [die  Marken  wurden  hier  zuerst  durch 
das  französische  „Loi  rel.  aux  manufactures  vom  22.  Germinal,  an  XI,  Art.  16 
bis  18",  dann  durch  dasjenige  vom  5.  April  1862  geschützt;  überdies  hatte  der 
Kanton  mit  Frankreich  eine  besondere,  vom  30.  Oktober  1858  datirte  Konvention 
zum  Schutze  der  Marken  abgeschlossen],  Neuenburg,  Schaffhausen,  St.  Gallen, 
Waadt)  durch  die  interne  Gesetzgebung  gegen  Usurpation  gesichert  waren.  Als 
es  sich  dann  1865  um  Revision  der  Bundes ver f an sumj  handelte,  beantragte  der 
Bundesrath  u.  A.  die  Einführung  „gesetzlicher  Bestimmungen  über  Schutz  des 
literarischen,  künstlerischen  und  gewerblichen  Eigenthums"  (Botschaft  vom  1.  Juli 
1865).  Der  National-  und  Ständerath  stimmten  bei,  aber  in  der  Volksabstimmung 
vom  14.  Januar  1866  wurde  der  Vorschlag  verworfen  mit  17  7,386  gegen 
137,476  Stimmen. 

Nach  dem  Vorgang  mit  Frankreich  mußte  in  der  Folge  auch  Deutschland 
(Handelsvertrag  vom  13.  Mai  1869,  Art.  10,  sowie  Schlußprotokoll)  und  Italien 
(Protokoll  zu  den  Verträgen  mit  Italien,  vom  22.  Juli  1868)  die  Gleich behandlung 
mit  der  meist  begünstigten  Nation,  resp.  der  Schutz  der  Fabrik-  und  Handels- 
marken in  der  Schweiz  zugestanden  werden. 

Auch  Enr/land  verlangte  den  Schweiz.  Schutz  für  die  Marken,  sowie  fdr 
die  industriellen  Zeichnungen  und  Muster  englischen  Ursprungs.  Der  Bundesrath 
beantragte  mit  Botschaft  vom  2.  Oktober  1877  bei  der  Bundesversammlung  die 
Katifikation  einer  zwischen  den  Bevollmächtigten  beider  Theile  am  25.  Juli  1877 
unterzeichneten  bezüglichen  Erklärung;  der  Ständerath  beschloß  jedoch  am 
13.  Dezember,  zur  Zeit  nicht  einzutreten,  und  der  Nationalrath  stimmte  am 
6.  Februar  1878  bei,  so  daß  diese  Uebereinkunft  nicht  zu  Stande  kam. 

Von  den  oben  erwähnten  Vereinbarungen  hatte  die  mit  Italien  für  die 
Angehörigen  dieses  Landes  bis  jetzt  keine  praktische  Folgen,  indem  seit  deren 
Bestand  bloß  drei  italienische  Marken  in  der  Schweiz  deponirt  wurden  (je  eine 
in  den  Jahren  1868,  1881  und  1885). 


Fabrikmarken  —      585      —  Fabrikmarken 

Ungünstig  für  die  Schweiz  gestaltete  sich  diejenige  mit  Deutschland  vor 
Bestehen  eines  Schweiz.  Gesetzes  über  Markenschutz,  indem  das  deutsche  Ober- 
handelsgericht, trotz  des  Art.  10  des  Handelsvertrages  zwischen  der  Schweiz 
und  dem  deutschen  Zollverein,  den  in  der  Schweiz  wohnhaften  Firmen  das  Recht 
der  Eintragung  ihrer  Marken  in  Deutschland  nicht  zuerkannte,  weil  nach  deutschem 
Gesetz  (vom  20.  November  1874)  die  Ausländer  mit  der  Anmeldung  den  Nachweis 
zu  erbringen  haben,  daß  im  betreffenden  Staate  die  Voraussetzungen  erfüllt  seien, 
unter  welchen  der  Anmeldende  dort  einen  Schutz  für  die  Marke  beanspruchen 
könne,  welchen  Nachweis  die  Schweizer  mangels  eines  Schweiz.  Gesetzes  über 
Markenschutz  nicht  erbringen  konnten. 

Diese  VerhältnisHC,  die  Verhandlungen  des  internationalen  Kongresses  von 
1878  in  Paris  über  das  gewerbliche  Eigenthum  (s.  industrielles  Eigenthum),  und 
die  von  1876  an  zahlreichen  Kundgebungen  im  Inland  (Petitionen  von  Industriellen, 
Gesellschaften,  Motionen  der  Käthe  etc.)  führten  zum  Erlaß  des  Bundesgesetzes 
betreffend  den  Schutz  der  Fabrik-  und  Handelsmarken  vom 
19.  Dezember  1879  (A.  S.,  n.  F.  V.,  pag.  35;  vergl.  auch  Botschaft  d.  Bundes- 
rathes  vom  31.  Oktober  1879,  B.  B.  1879  III.  717,  Bericht  der  nationalräthl. 
Kommission  vom  1.  Dezember  1879,  B.  B.  1879  III.  IUI).  Die  Bundes- 
verfassung enthält  zwar  keine  formelle  Bestimmung  über  die  Kompetenz  des 
Bundes  zu  dieser  Gesetzgebung,  dagegen  hielt  man  dafür,  die  Materie  gehöre  in 
das  Gebiet  des  Handelsrechts,  über  welches  nach  Art.  64  der  B.  V.  dem  Bunde 
•das  Gesetzgebuugsrecht  zustellt. 

Die  llauptyrundsätze  des  Gesetzes  sind  folgende :  Die  Schweiz.  Eidgenossen- 
schaft anerkennt  und  schützt  die  Fabrik-  und  Handelsmarken.    Als  solche  gelten: 

Die  Geschäftsiirmen,  sowie  die  neben  dieselben  (die  Identität  der  Marke 
wird  jedoch  durch  Beifügung  oder  Weglassung  der  Firma  in  der  Regel  nicht 
geändeii;.  S.  Entscheidungen  d.  Schweiz.  Bundesgerichtf»  VIII.  842,  IX.  289)  oder 
an  deren  Stelle  gesetzten  Zeichen,  welche  zur  Unterscheidung  und  zur  Feststellung 
der  Herkunft  gewerblicher  oder  landwirthschaftlicher  Erzeugnisse  oder  Waaren 
auf  diesen  selbst  oder  auf  deren  Verpackung  angebracht  sind  (die  Art  und  Form 
der  VerpackiifUß  wird  nicht  geschützt.  S.  Entscheidungen  d.  Schweiz.  Bundes- 
gerichts X.   550.  IX.   291.  VIII.   105). 

Die  Anfangsbuchstaben  einer  Firma  genügen  nicht,  um  eine  Marke  zu  bilden. 
Ebenso  können  die  neben  die  Geschäftsfirma  oder  an  deren  Stelle  gesetzten  Zeichen 
nicht  geschützt  werden,  wenn  sie  ausschließlich  aus  einem  öffentlichen  Wappen, 
aus  Zahlen«  Buchstaben  oder  Worten  bestehen. 

Die  Marke  (ausgenommen  die  Geschäftsfirma)  hat  nur  Anspruch  auf  gericht- 
lichen Schutz,  wenn  sie  hinterlegt  und  publizirt  worden  ist.  Die  Anmeldung 
geschieht  beim  eidg.  Amt  für  Fabrik-  und  Handelsmarken  in  Bern,  wo  jede 
Auskunft  über  die  nöthigen  Formalitäten  etc.  ertheilt  wird. 

Ausländer  können  ihre  Marken  ebenfalls  deponiren,  wenn  ihre  Marken  im 
betreffenden  Staate  geschützt  sind  und  wenn  derselbe  den  Schweizern  Gegen- 
recht hält. 

Die  Schutzdauer  beträgt  15  Jahre;  die  Hinterlegung  kann  erneuert  werden. 

Eintragungsgebühr  Fr.  20. 

Die  Eintragung  einer  Marke  geschieht  auf  Gefahr  des  Anmeldenden  (die 
Eintragung  einer  nachgemachten  Marke  z.  B.  kann  von  der  Administrativbehörde 
nicht  verweigert  werden,  dagegen  kann  auf  erhobene  Klage  des  Geschädigten 
das  Gericht   deren  Streichung  verfügen;    die  erfolgte  Eintragung  präjudizirt  der 


Fabrikmarken  —     586     —  Fabrikmarkea 

Entscheidang  des  Pros^ßrichters  in  keiner  Weise.   S.  Entsoheidnngen  d.  Schweiz. 
Bundesgerichts  X.   550.  VIU.   104). 

Auf  dem  Wege  des  Civil-  oder  Strafprozesses  kann  belangt  werden: 

Wer  die  Marke  eines  Andern  nachmacht  oder  nachahmt,  wer  die  Marken 
eines  Andern  für  seine  eigenen  Waaren  verwendet,  wer  Waaren  mit  nachge- 
machten Marken  verkauft  etc. 

Strafen :  Schadenersatz  und  Geldbuße  von  Fr.  30  bis  2000,  oder  Grefängniß- 
von  3  Tagen  bis  1  Jahr,  oder  Greldbuße  und  Crefängniß. 

Wenn  seit  der  letzten  Uebertretung  mehr  als  zwei  Jahre  verflossen  sind^ 
so  tritt  Verjährung  der  Klage  ein. 

Wer  auf  seinen  Marken  oder  Geschäftspapieren  rechtswidrigerweise  eine 
Angabe  macht,  welche  zum  Glauben  verleiten  soll,  daß  seine  Marke  hinterlegt 
sei,  wird  mit  Geldbuße  von  Fr.  30  bis  500,  oder  Gefängniß  von  3  Tagen  bis 
3  Monaten,  oder  mit  Geldbuße  und  Gefängniß  bestraft. 

lieber  die  Vollziehung  des  Gesetzes  hat  der  Bundesrath  am  2.  Oktober  1880 
eine  Verordnung  erlassen  (A.  S.,  n.  F.  V.,  pag.  229). 

Die  für  Deponirutu/  einer  Schweiz.  Marke  eu  beobachtenden  Formali- 
täten sind:  Einsendung  von  drei  ausgefdllten  Anmeldungsformularen  (beim  eidg. 
Amt  für  Fabrik-  und  Handelsmarken  in  Bern  gratis  zu  beziehen), 

eines  amtlichen  Zeugnisses  über  das  Domizil  des  Geschäftes, 

eines  Clich6  für  die  Publikation,  24  mm  hoch,  15  mm  bis  10  cm  Durch* 
messer, 

einer  Gebühr  von  Fr.  20. 

Für  die  Anmeldung  einer  ausländischen  Marke  kommt  hinzu  die  Beibringung- 
eines  amtlichen  Ausweises,  daß  die  Marke  im  betreffenden  Staate  hinterlegt  und 
geschützt  sei. 

Die  Hinterlegung  kann  durch  Dritte  erfolgen,  wenn  sie  eine  Spezialvollmacht 
hiefür  vorlegen. 

Ein  Bundesrathsbeschluß  vom  13.  Dezember  1880  (A.  S.,  n.  F.  V> 
pag.  262)  fixirt  die  Taxen  für  Auszüge,  Abschriften  und  Auskunftertheilungen 
des  Amtes. 

In  einem  weitem  Bundesrathsbeschluß  vom  4.  Januar  1881  (A.  S., 
n.  F.  V.,  pag.  279)  wird  bestimmt,  daß  Art.  4  des  Gesetzes  (wonach  Anfangs- 
buchstaben  einer  Geschäftsiirma ,  sowie  Zeichen,  die  ausschließlich  aus  2kihlen, 
Buchstaben  oder  Worten  bestehen,  nicht  genügen,  um  eine  Marke  zu  bilden)- 
sich  nicht  beziehe  auf 

„Personennamen,  zu  deren  Gebrauch  der  Hinterleger  berechtigt  ist," 

„Ziffern,  Buchstaben  und  Worte,  sofern  dieselben  durch  Zeichnung  oder 
eigenthümliche  Form  von  andern  leicht  zu  unterscheiden  sind.*" 

Ferner  wird  in  diesem  Beschluß  das  Markenamt  ermächtigt,  ausnahmsweise 
als  Marken  anzunehmen : 

„a.  Benennungen,  welche  der  Hinterleger  für  seine  Erzeugnisse  zuerst  an- 
gewendet hat; 

b.  bei  Uhren,  Bijouterien  u.  s.  w.  sehr  kleine,  aus  Anfangsbuchstaben  be- 
stehende Stempel, 

sofern  diese  Marken  (a  und  b)  schon  vor  dem  1.  Oktober  1879  in  einem 
andern  Lande  hinterlegt  worden  sind  und  ohne  Nachtheil  des  Berechtigten  nicht 
geändert  werden  könnten.** 

Ueber  diesen  Bundesrathsbeschluß  bemerkt  aber  das  Schweiz.  Bundesgericht 
im  XJrtheil  vom  4.  Juli  1884  in  Sachen  Sutter  gegen  Ineichen:   ^Xlebrigens  dürft» 


Fabrikmarken  —     587     —  Fabrikmarkea 

sehr  fraglich  Bein,  ob  der  erwähnte  Bundesrathsbeschlaß  nicht,  weil  mit  Art.  4 
des  Markenschutzgesetzee  in  unvereinbarem  Widerspräche  stehend,  ungültig  und 
daher  vom  Richter  nicht  zu  beachten  sei**   (Entscheidungen  X.  365). 

Wir  fügen  hier  noch  bei,  welche  Anschauung  das  Bundesgericht  in  seinem 
Entscheid  vom  29.  September  1883  in  Sachen  Suchard  contra  Maestrani  (Entsch. 
IX.  288)  über  die  Aehnlichkeit  von  Marken  ausgesprochen  hat: 

Es  ist  nicht  unzulässig,  daß  einzelne  Bestandtheile  eines  geschützten  Waaren- 
Zeichens  auf  einer  neuen  Marke  reproduzirt  werden;  allein  es  ist  dies  nur  dann 
statthaft,  wenn  die  letztere,  als  Ganzes  betrachtet,  sich  von  dem  geschützten  Waaren- 
zeichen  deutlich  unterscheidet  (Art.  6  des  Bundesgesetzes  vom  19.  Dezember  1879). 
Zur  deutlichen  Unterscheidung  aber  genügen  solche  Verschiedenheiten,  welche 
bei  Nebeneinanderhalten  der  beiden  Waarenzeichen  oder  von  geübten  Kauf  leuten 
leicht  entdeckt  werden  können,  nicht,  sondern  es  muß  vielmehr  gefordert  werden, 
daß  die  neue  Marke  sich  von  dem  geschützten  Waarenzeichen  ihrem  Gesammt- 
bilde  nach  wesentlich  unterscheide,  d.  h.  daß  sie  geeignet  sei,  im  Gedächtnisse 
der  Masse  der  Abnehmer  des  Produkts,  des  großen  Publikums,  ein  wesentlich 
anderes  Bild,  als  das  ältere  berechtigte  Waarenzeichen  zurückzulassen,  und  daß 
somit  eine  Täuschung  der  Abnehmer,  welche  im  Vertrauen  auf  das  Waarenzeichen 
sich  die  ihnen  zusagende  W^aare  aussuchen,  nicht  leicht  möglich  ist.  Dies  ist, 
soll  anders  der  Zweck  des  Gesetzes,  welcher  ja  dahin  geht,  die  Waarenzeichen 
als  verläßliche  Unterscheidungszeichen  für  die  Waare  bestiiimiter  Handels  und 
Gewerbetreihender  zu  schützen,  erreiclit  werden,  unbedingt  festzuhalten,  und  es 
unterliegt  eine  strenge  Handhabung  des  Gesetzes  in  dieser  Richtung  um  so 
weniger  einem  Bedenken,  als  dadurch  der  loyale  Gewerbetreibende,  dem  es 
wirklich  um  Kennzeichnung  des  Ursprungs  seiner  Waare  durch  das  Waarenzeichen 
zu  thun  ist,  nicht  geschädigt  werden  kann,  da  dieser  nicht  in  Verlegenheit  sein 
wird,  seinem  Waarenzeichen  eine  individuelle,  von  demselben  seiner  Konkurrenten 
deutlich  unterscheidbare  Gestalt  zu  geben. 

Beziehungen  der  Schweiz  mit  andern  Staaten,  Gegenwärtig  bestehen 
folgende  internationale  Spezial -Vereinbarungen  zum  gegenseitigen  Schutze  der 
Fabrik-  und  Handelsmarken: 

1)  Erklärung  zwischen  der  Schweiz  und  Großbritannien,  vom  6.  November 
1880  (A.  S.,  n.  F.  V,  pag.  238). 

2)  üebereinkunft  mit  Belgien,  vom  11.  Februar  1881  (A.  S.,  n.  F.  V,  pag.  301). 

3)  Art.  11  des  Handelsvertrages  mit  Deutschland,  vom  23.  Mai  1881  (A.  S., 
n.  F.  V,  pag.  464). 

4)  üebereinkunft  mit  den  Niederlanden,  vom  27.  Mai  1881  (A.  S.,  n.  F.  V, 
pag.  398). 

5)  üebereinkunft  mit  Frankreich,  vom  23.  Februar  1882  (A.  S.,  n.  F.  VI, 
pag.  450) ;  bezieht  sich  zugleich  auf  industrielle  Zeichnungen  und  Modelle. 

6)  Art.  8  dcH  Handelsvertrages  mit  Spanien,  vom  14.  März  1883  (A.  S., 
n.  F.  VII,  pag.  229). 

7)  Notenaustausch  mit  der  Regierung  der  Vereinigten  Staaten  von  Nord- 
amerika, vom  14./16.  Mai  1883  (B.  B.  1883.  II,  pag.  1002).  (Soll  durch 
eine  förmliche  Konvention  vom  14.  Februar  1885  ersetzt  werden,  deren 
Ratifikation  durch  die  Vereinigten  Staaten  noch  aussteht.) 

8)  Art.  14  des  Handelsvertrages  mit  Italien,  vom  22.  März  1883,  resp. 
Ziffer  3  des  Protokolls  vom  22.  Juli  1868  (A.  S.  IX,  pag.  657;  A.  S., 
n.  F.  VII,  pag.  396). 

9)  üebereinkunft  mit  Oesterreich-Ungarn,  vom  22.  Juni  1885  (B.  B.  1885. 
III,  pag.  447). 

In  sämmtlichen  Vereinbarungen  ist  die  Reziprozität  des  Schutzes  garantirt. 

Zu  denjenigen  mit  Großbritannien,  Belgien,    den  Niederlanden,    Frankreich, 

Spanien  und  Italien  ist  zu  bemerken,  daß  diese  Staaten  wie  die  Schweiz  der  inter- 


Fabrilonarken  —     588     —  Fabrikwesen 


nationalen  Union  zum  Schutze  des  gewerblichen  Eigenthums  vom  20.  März  1883 
angehören  (s.  Industrielles  Eigenthum),  gemSß  welcher  die  Fabrik-  und  üandels- 
marke,  die  im  ürspmngslande  regelrecht  hinterlegt  ist  und  der  Gresetzgebmig 
desselben  entspricht,  auch  in  allen  andern  Staaten  der  Union,  unter  Vorbehalt 
der  dort  geltenden  Formalitäten,  zur  Hinterlegung  angenommen  werden  muß. 
Da  nach  Art.  15  dieser  Konvention  besondere  Abkommen  zwischen  den  einzelnen 
Staaten  nur  zulässig  sind,  soweit  sie  ihr  nicht  zuwiderlaufen,  so  ist  för  das 
Verhältniß  der  Schweiz  zu  den  genannten  Staaten  das  durch  die  internationale 
Konvention  geschaffene  Regime  als  maßgebend  anzusehen.  Letzteres  stimmt  mit 
den  erwähntt;n  Spezialübereinkommen  der  Schweiz  mit  auswärtigen  Staaten  nicht 
immer  überein,  namentlich  in  der  Beziehung,  daß  einzelne  derselben  (nämlich 
die  mit  Belgien  und  den  Niederlanden)  so  lauteten,  daß  die  im  Staate  B  ans 
dem  Staate  A  zur  Einregistrirung  angemeldete  Marke  nicht  nach  der  Gesetz- 
gehung  des  Staates  A  (des  Ursprungslandes),  sondern  nach  derjenigen  des  Staates  B, 
also  z.  B.  eine  belgische  Marke  in  der  Schweiz  nach  Schweiz.  Gresetze  zu  be* 
urtheilen  sei.  In  Folge  der  internationalen  Konvention  muß  nun  die  Schweiz 
Marken  aus  allen  den  Staaten,  welche  jener  angehören,  schützen,  wenn  sie  auch 
mit  der  Schweiz.  Gesetzgebung  nicht  übereinstimmen  (z.  B.  bloße  Buchstaben, 
Namen,  Worte). 

In  Folge  eines  Entscheids  des  Bundesgerichts  vom  9.  Oktober  1885  sind 
die  französischen  Marken,  welche  nach  Maßgabe  des  Staatsvertrages  von  1864 
in  der  Schweiz  deponirt  worden  sind,  seit  dem  16.  Mai  1882,  an  welchem  Tag 
der  neue  Vertrag  von  1882  in  Kraft  getreten,  nicht  mehr  (geschützt;  ebenso 
nicht  die  deutschen  Marken,  welche  nach  Maßgabe  des  Staatsvertrages  von  1869 
in  der  Schweiz  deponirt  worden  sind,  seit  dem  1.  Juli  1881,  an  welchem  Tag 
der  neue  Vertrag  von  1881  in  Kraft  getreten  ist;  das  Gleiche  gilt  für  die  nach 
Maßgabe  des  Vertrages  von  1868  behandelten  zwei  italienischen  Marken.  Das 
Gericht  gieng  davon  aus,  daß  Marken,  welche  nicht  in  der  durch  das  Schweiz. 
Gesetz  vorgeschriebenen  Form  (mit  Veröffentlichung  des  Markenbildes  in  einem 
amtlichen  Blatte)  hinterlegt  und  publizirt  worden,  nach  Ablauf  jener  Staats- 
verträge, welche  nämlich  diese  Veröffentlichung  des  Markenbildes  nicht  verlangten, 
in  der  Schweiz  gerichtlich  nicht  mehr  geschützt  seien. 

Statistisches. 
Die  Zahl   der    bis  Ende  1885    auf  dem.eidg.  Handelsdepartement  bewerk- 
stelligten Eintragungen  beträgt  2618,  nämlich: 


Schweiz 

Frankreich 

Deutschland 

Kngland 

Italien 

Andere  Länder  '; 

1880 

373 

439  M 

75») 

54») 

1 

— 

1881 

280 

35 

37 

87 

1 

4 

1882 

194 

100 

15 

27 

3 

1883 

231 

21 

19 

5 

4 

1884 

224 

28 

17 

14 

6 

1885 

217 

40 

13 

50 

1 

3 

1519  663  176  237  3  20 

Fabrikwesen.  A.  Gesetzgebung.  (Mitgetheilt  von  Hrn.  Dr.  Kaufmann, 
eidg.  Gewerbesekretär.) 

I.  Bestrebungen  der  schweizerischen  Kantone  für  Regelung 
der  Fabrikarbeit  bis  zum  Erlaß  eines  Bnndesgesetzes.    In  frühem 

')  Ein  Theil  der  Eintragungen  hat  schon  vor  1880  stattgefunden.  —  *)  Belgien  10, 
Niederlande  4,  Schweden  2,  Vereinigte  Staaten  v.  N.  4. 

Gelöscht  wurden  innerhalb  des  nSmlichen  Zeitraums  33  Marken  (schweizerische). 


FabrikweseL  —      589      —  Fabrikwesen 

Jahrhunderten  liefen  die  behördlichen  Erlasse  Über  die  industrielle  Thätigkeit 
der  Bürger  im  Wesentlichen  darauf  hinaus,  die  Verbreitung  einzelner  Fabrikations- 
zweige  über  die  Grenzpfahle  oder  nur  über  gewisse  Centren  (meist  Städte)  hinaua 
mit  allen  Mitteln  zu  hintertreiben  (s.  z.  B.  „  Zürcherische  Fabrikgesetzgebung 
vom  Beginn  des  XIV.  Jahrb.  bis  ITOS'*,  von  A.  Bürkli-Meyer)  und  das  Zunft-, 
Lohn-  und  Zollwesen  zu  regeln.  Im  XIX.  Jahrhundert  trat  der  humanitäre 
Gredanke,  die  Sorge  um  Leben  und  Gesundheit  zunächst  der  einer  industriellen 
Ausbeutung  schutzlos  preisgegebenen  Kinder  und  Frauen,  dann  auch  der  er- 
wachsenen Arbeiter  in  den  Vordergrund,  wobei  allerdings  ein  bedeutender  Faktor, 
der  Trieb  der  Selbsterhaltung,  mitspielte,  welcher  den  Staat  veranlaßte,  der 
körperlichen   und    geistigen  Entartung   großer  Bevölkerungskiaasen  vorzubeugen. 

Die  ersten  schüchternen  Maßregeln  suchten  dem  allzu  frühen  Eintritt  der 
Kinder  in  die  Fabriken  zu  wehren,  um  ihnen  Zeit  zu  lassen  einerseits  zur  körper- 
lichen Entwicklung,  andrerseits  zur  geistigen  Ausbildung  in  den  Schulen.  Später 
gelangte  man  zur  Einschränkung  der  Arbeitszeit  der  nicht  mehr  schulpflichtigen 
Kinder  auf  ein  normaleres  Maß,  zur  Begulirung  der  Nacht-  und  Sonntagsarbeit, 
der  Frauenarbeit,  endlich  zu  Vorschriften  über  die  Arbeitsdauer  erwachsener 
Männer. 

Sehen  wir  uns  die  Musterkarte  der  in  den  Kantonen  vor  der  1874er 
Bundesverfassung  herrschenden  Gesetzgebungen  und  Verordnungen,  ihre  histo- 
rische Entwicklung  und  die  mit  denselben  im  Zusammenhang  stehenden  Verhält- 
nisse in  annähernd  chronologischer  Reihenfolge  etwas  näher  an. 

1)  Zürich.  In  diesem  Kanton  finden  wir  als  erstes  bemerkenswerthes 
Aktenstück  ein  Schreiben  des  Erziehungsrathes  an  die  Eegierung,  vom  4.  April 
1815,  begleitet  von  einem  einläßlichen  Memorial:  f^Ber  Einfluß  der  Spinn- 
maschinen auf  die  Ersiehung  und  Beschulung  der  angestellten  Kinder^  nach 
den  im  Kanton  Zürich  gesammelten  Erfahrungen  und  Beobachtungen^ ,  Schul- 
inspektor Beutlinger  hatte  auf  den  Einfluß  der  damals  rasch  sich  verbreitenden 
mechanischen  Spinnerei  auf  die  Jugend  aufmerksam  gemacht,  und  die  Behörde 
setzte  eine  Kommission  zu  näherer  Untersuchung  nieder,  welche  sich  zu  diesem 
Zweck  an  die  Schul behörden  der  betreffenden  Kreise  und  an  andere  Amtsstellen 
wandte  und  aus  deren  Antworten  das  Memorial  einen  Auszug  enthält.  Es  waren 
damals  im  Kanton  ca.  60  Spinnmaschinen,  welche  1124  Minderjährige,  wovon 
48  7 — 9jährig,  284  10 — 12jährig,  beschäftigten;  die  Arbeit  dauerte  meist  Tag 
und  Nacht,  mit  Schichtenwechsel  um  Mittag  und  Mitternacht.  Der  Erziehungs- 
rath  beantragte  Erlaß  einer  obrigkeitlichen  Verordnung. 

Die  Folge  war  die  Verordnung  des  Kleinen  Baths  „wegen  der  minder- 
jährigen Jugend  in  Fabriken  überhaupt  und  in  Spinnmaschinen  besonders*^, 
vom  7.  Nov.  1815.  Sie  bestimmt,  daß  kein  Kind  vor  Antritt  des  10.  Jahres  in 
eine  Fabrik  aufgenommen  werden  dürfe,  verpflichtet  die  Aufgenommenen  zu 
fernerem  Besuch  der  Schule  und  des  religiösen  Unterrichtes,  beschränkt  die  täg- 
liche Arbeitszeit  der  Kinder  auf  12 — 14  Stunden  unter  Ausschluß  der  Nacht- 
arbeit, und  enthält  Vorschriften  über  Aufrechterhaltung  der  Sittlichkeit,  Ver- 
wendung des  Lohnes  etc. 

Das  VolksschuUfesete  vom  28,  Sept,  1832  setzte  die  Schulzeit  für  die  AUt^gs- 
schule  auf  6  Jahre  vom  angetretenen  6.  Altersjahr  an  und  die  Repetirschule  auf 
weitere  3  Jahre  fest;  die  Aufnahme  von  Kindern  in  Fabriken  wurde  wiederum 
an  die  Bedingung  geknüpft,  daß  sie  regelmäßig  den  Unterricht  besuchen.  Eis 
wurden  damals  wieder  viele  Klagen  laut  über  die  Vernachlässigung  der  Schule 


Fabrikwesen  —      590     —  Fabrikwesen 

(nach  einer  Durchschnittsberechnung  versäumte  jeder  Alltagsschtiler  des  Kantons 
im  Jahre  1832  ^ja  der  Schulzeit),  übertriebene  Arbeitszeit  der  Kinder  in  den 
Spinnereien  (15  Standen,  ja  die  ganze  Nacht  hindurch)  etc.,  so  daß  Großer  Rath 
and  Regierungsrath  zur  Intervention  sich  veranlaßt  sahen  und  1834  eine  neue 
Untersuchung  des  Fabrikwesens  mit  Hülfe  der  Statthalterämter  vorgenommen 
wurde,  welche  die  herrschende  völlige  Mißachtung  der  1815er  Verordnung  be- 
stätigte. Der  Große  Rath  erließ  daher  am  20.  Okt.  1834  ein  Sonnicufspolizeigesets^ 
durch  welches  alles  Arbeiten  in  den  Fabriken  an  Sonn-  und  Festtagen,  dring- 
liche Reparaturen  vorbehalten,  bei  4 — 32  Fr.  Buße  verboten  wurde  (eine  analoge 
Bestimmung  iindet  sich  im  PoHzeu/esetz  vom  19,  Dez.  1839),  und  am  15.  Juli 
1837  der  Regierungsrath  „in  pflichtmäßiger  Sorge  für  die  körperliche  und  gebtige 
Ausbildung  der  gesammten  Jugend *"  eine  neue  Verordnum/  „über  die  Beschäfligung 
der  Kinder  in  den  Fabriken^.  Nach  derselben  werden  nur  aus  der  Alltagsschule 
entlassene  Kinder  (also  vom  angetretenen  12.  Jahre  an,  s.  oben)  zur  Fabrikarbeit 
zugelassen,  unter  der  Bedingung,  daß  sie  noch  die  Repetir-  und  Unterweisungs- 
schule besuchen;  die  Arbeitszeit  darf  für  Kinder  unter  16  Jahren  höchstens 
14  Stunden  betragen  und  keine  Nachtarbeit  stattfinden  (Ausnahmen  bei  Wasser- 
mangel etc.).  Diese  Verordnung  scheint  nach  den  amtlichen  Berichten  ordentlich 
beobachtet  worden  zu  sein. 

Ueber  die  Rechtsverhältnisse  zwischen  Fabrikarbeiter  und  Fabrikherrn  wurden 
in  das  Polizeiycseiz  ßlr  Handwerksgesellen^  Lehrlinge^  Fabt  ikarbeiter  etc.  vom 
Ki,  Dez,  1844  Bestimmungen  aufgenommen. 

Inzwischen  erschien  der  Entwurf  eines  privatrechtlichen  Gesetzbuches  von 
Prof.  Dr.  Bluntschli,  welcher  im  Kapitel  des  Lohndienst Vertrages  eine  Reihe 
von  eingreifenden  Bestimmungen  über  die  Fabrikarbeiter  enthält.  129  Fabrik- 
besitzer des  Kantons  kritisirten  dieselben  in  einer  Eingabe  an  den  Regierungsrath 
vom  Dezember  1853  und  ersuchten  um  Niedersetzung  einer  unparteiischen  sach- 
verständigen UutersuchungskommiHHion.  Mau  entschloß  sich  vorläufig,  die  Ordnung 
der  Fabrikarbeit  einem  besondern  Gesetze  vorzubehalten,  und  der  Regierungsrath 
bestellte  zu  dessen  Ausarbeitung  1855  eine  Kommission  mit  den  nöthigen  Instruk- 
tionen und  Vollmachten.  Die  Kommission  begann  sofort  ihre  Arbeiten,  machte 
zunächst  umfangreiche  statistische  Erhebungen,  welche  auch  die  Kranken-,  Alters- 
und Sparkassen  der  Arbeiter  umfaßten,  ließ  sich  amtliche  Gutachten  geben  über 
den  Eintluß  der  Fabriken  in  sanitarischer  Beziehung,  auf  den  Prozentsatz  der 
militärdienstuntauglichen  jVIanuschaft,  das  Armenwesen,  die  tödtlichen  Unfälle  in 
den  Fabriken  (die  auf  Vollständigkeit  keinen  Anspruch  habende  Zahl  dieser  Todes- 
fälle betrug  von  den  Jahren  1834 — 1858  nur  21;  in  77  von  152  Etablissements 
wurde  mehr  als  13  Stunden  täglich  gearbeitet,  in  35  13  Stunden,  in  24  12  und 
12*/s  Stunden,  in  den  übrigen  16  Etablissements  weniger  als  12  Stunden)  etc. 

Ende  1858  beendet«  die  Kommission  ihre  Arbeiten  und  legte  dem  Regierungs- 
rath als  Ergebniß  derselben  einen  Gesetzeseutwurf  vor.  Die  wichtigsten  Doku- 
mente wurden  von  ihrem  Präsidenten,  Regierungsrath  J.  J.  Treichlery  in  einer 
Druckschrift:  „Mittheilungen  aus  den  Akten  der  zürcherischen  Fabrikkommission **, 
2  Hefte,  Zürich  1858,  herausgegeben,  welche  für  gegenwärtige  Arbeit  ebenfalls 
benutzt  wurde.  Das  Protokoll  der  Kommission,  sowie  die  Wandlungen  und  Ab- 
schwächungen,  welche  der  Entwurf  im  Regierungsrath  und  Großen  Rath  erlitt, 
sind  abgedruckt  und  beschrieben  in  den  „Verhandlungen  über  das  Gesetz  betreffend 
die   Verhältnisse  der  Fabrikarbeiter",  Zürich  1862. 

Das  schließlich  resultirende  „Gesetz  betreffend  die  Verhältnisse  der  Fabrik- 
arbeiter^ vom  24.  Okt.  1859  bestimmt  im  Wesentlichen  Folgendes :  Kinder  dürfen 


[ 


Fabrikwesen  —     591     —  Fabrikwesen 

nicht  zur  Fabrikarbeit  verwendet  worden,  bevor  sie  der  Alltagsschale,  welche 
«ie  vom  6.  — 12.  Jahr  besuchen  müssen,  entlassen  sind.  Jeder  Fabrikbesitzer  ist 
verpflichtet,  die  in  seiner  Fabrik  arbeitenden  Schüler  regelmäßig  am  kirchlichen 
und  öffentlichen  Schulunterricht  theil nehmen  zu  lassen.  Die  tägliche  Arbeitszeit 
für  Kinder  vor  zurückgelegtem  16.  Jahre  beträgt  höchstens  13  Stunden,  an 
Samstagen  12  Stunden,  mit  Ausschluß  der  Nacht-  (9  Uhr  Abends  bis  5  Uhr 
Morgens)  und  Sonntagsarbeit.  Der  Fabrikbesitzer  hat  die  nöthigen  Vorkehrungen 
im  Interesse  der  Sicherheit,  Gesundheit  und  guten  Sitten  zu  treffen.  Ueber  die 
Arbeiter,  sowie  die  verhängten  Bußen  und  deren  Verwendung  sind  Verzeichnisse 
z\x  führen.  Die  Fabriken  sind  periodischen  Inspektionen  zu  unterwerfen.  Die 
Bußen  wegen  Uebertretungen  betragen  Fr.  10  bis  200,  bei  wiederholten  bis 
Fr.  400. 

Für  die  genannten  Inspektionen  bestellte  der  Regier ungsrath  durch  Ver- 
ordnung vom  31.  Dez.  1859  eine  fünfgliedrige  Kommission  und  beschloß  femer 
am  2.  Nov.  1861,  daß  alle  Fabriken  in  einem  Turnus  von  3  Jahren  inspizirt 
werden  sollen.  Genauere  Instruktionen  über  die  Fabrikinspektionen  endlich  enthält 
«in  Reglement  der  Direktion  des  Innern  vom  25.  Febr.  1860. 

Obschon  diese  Inspektionen  laut  amtlichen  Berichten  nicht  ungünstige  Re- 
sultate ergaben,  so  erwies  das  Gesetz  sich  doch  bald  als  ungenügend.  Es  ging 
4ies  u.  A.  auch  aus  einer  viel  Interessantes  bietenden  Untersuchung  hervor, 
welche  durch  eine  von  der  Kantonalen  Zürcherischen  Gemeinnützigen  Gesellschaft 
niedergesetzte  Spezialkommission  ausgefllhrt  und  deren  Resultate  in  der  Broschüre  : 
jy  Untersuchung  und  Bericht  über  die  Lage  der  Fabrikarbeiter^ ^  von  Dr. 
F.  Böhmertj  Juli  1868,  niedergelegt  wurden.  Letztere  verbreitete  sich  nament- 
lich über  die  Fragen: 

«Welches  sind  in  sanitarischer,  ökonomischer  und  sozialer  Beziehung  die 
Verhältnisse  der  Arbeiter  in  den  größern  gewerblichen  Etablissements  des  Kantons 
Zürich  r 

,Wie  können  die  aus  dem  Fabrik wesen  entstehenden  Nachtheile  gehoben 
oder  wesentlich  gemildert  werden  V** 

Die  Lage  der  Arbeiter  wird  zwar  in  dem  Berichte  keineswegs  als  eine 
ungünstige  beschrieben  (wie  denn  z.  B.  die  Arbeitszeit  von  15  und  14  seit  1859 
auf  13,  theilweise  12  und  11  Stunden  heruntergegangen  sein  soll),  aber  doch 
die  Nothwendigkeit  von  Reformen  nachgewiesen. 

Den  dringendsten  Bedürfnissen  sachte  man  durch  das  j^Gesetz  betreffend  die 
Arbeitszeit  in  den  Fabriken^  entgegenzukommen,  welches  die  Arbeitszeit  für 
Erwachsene  auf  12  Stunden  üxirte  und  die  Nachtarbeit  derselben  wesentlich 
einschränkte.  Das  Gesetz  wurde  am  21.  Jan.  1870  vom  Kantonsrath  angenommen, 
dagegen  vom  Volke  verworfen.  Sodann  wurde  wieder  in  den  regierungsräthlichen 
^Entwurf  eines  Gesetzes  betreffend  das  Gewerbswesen^ ,  vom  8.  Nov.  1873, 
ein  Titel  in :  „Besondere  Bestimmungen  betreffend  die  Arbeit  in  den  Fabriken**, 
aufgenommen,  welche  einen  eilfstündigen  Arbeitstag  einführen  wollten,  das  Gesetz 
aber  ebenfalls  nicht  angenommen.  Es  ist  begreiflich,  daß  die  Normirung  der 
Arbeitszeit  für  Erwachsene  auf  heftigen  Widerstand  stieß;  viele  Arbeiter  sogar 
petitionirten  schon  1870  gegen  die  beabsichtigte  Neuerung,  weil  sie  Reduktion 
der  Löhne  fürchteten.  Hiebei  blieb  die  Angelegenheit  bis  zum  Erscheinen  eines 
Bundesgesetzes  stehen. 

2)  Thurgau.  Dort  finden  wir  als  ältestes  Dokument  die  „Verordnung 
des  Kleinen  Raths  über  Beschulung  und  Beaufsichtif/ung  der  bei  den  Arbeiten 
in  Fabriken  anr/estellten  Kinder^ ^  vom  22,  Dez,  1815,  erlassen   „aus  dringlich 


Fahrikire-«!!  —     yj-j     —  Fabrik  wea«n 

eradit*:**ir  Fiirv^ri?«:.  'iarti'  nicht  die  fifc»ifha:  iLrrhzaeH'i^  Vcrwrr:  long  mindeijähiig-ir 
Kinder  zur  Ar^^Lälfe  in  Fabrikrrn  di«^-«^  Jr:j?>iQ'i  dem  tot  aikm  aos  nothwendigeD 
Hchaluriterricht  nni  d^r  ATzf-sioh:  fibrr  dir  Siulicokeit  entziehe*.  Die  Verordnuog^ 
ifU':bt  eifie  z^wi^mAk  Scknlbiiian^  <iai  dir:  HAnihabace  der  Sittlichkeit  za  sichern. 
LHe  Xiiellfih*-.  ArWtnziri?  d<^r  Ki^.d<r:r  durfte  luoh  der*elten  nicht  langer  als  12 
Mä   14  Stnnd>n  *iaa«:m-  Xa/;ht-  cnd  Sjnütaesarh'eit  war  verl">ten. 

Da.^  S^:h»/ifft.i^tz  vom  ■>.  April  IH^  ecthält  einige  ergänzende  Bestimmangen 
über  den  ^jKaUie-ar-b  der  Fahrikkinder.  indem  e?  nicht  blod  die  Eltern,  !M>ndeni 
auch  die  FaLrikherren  frir  die  rkhnlTer^änmcisTie  Terantw<^rtlich  erklart  and  die 
Fabrikx^hulen  regle mentirt. 

Angerrgt  -inrch  da.%  Beispiel  mehrerer  Kantone  i  Zürich,  Glams,  Aargan), 
beschäftigte  »ich  im  Herbst  ISHG  die  Direktion  »Ur  TU urttaiu sehen  Gerne in^ 
nütztffen  Geieil^trhaft  mit  der  Frage,  ob  nicht  die  Venjrdnnng  von  l^fir>  durch 
zeitgemäCere  and  wirkiiamere  Be»timmang^n  zu  ersetzen  sei,  and  ertheilte  ihrem 
Ifitglinde  J>r.  /{ei ff  er  den  Auftrag,  in  der  Verkam  mlang  der  Gesellschaft  za 
Frauenfeld  am  r>.  Okt.  I^<^t5  ein  bezügliches  Referat  zn  halten.  Diese  Versammlang 
beauftragt«?  einstimmig  die  Direktion,  bei  den  Behörden  die  Revision  der  Ver- 
ordnring von  1><1;>  anzuregen.  Eine  von  der  Direktion  zo  diesem  Zweck  nieder- 
genetzte SpeziaIkommi>»riion  arbeitete  den  Entwarf  einer  neuen  Verordnung  aus, 
waM  zur  Folge  hatte,  daß  der  Regierungsrath  am  16.  Febr.  1S66  seinerseits  den 
Entwurf  eine-i  Fahrikpolizeiffeietzes  verötfentlichte,  welcher  die  Arbeitszeit  für 
Mündige  (lil^r  D)  Jahren)  auf  VI  Stunden,  fiir  Unmündige  auf  6  Standen 
fefftüetzte. 

Eine  am  20.  März  1H66  in  Frauenfeld  abgehaltene  Versammlung  von  Indu- 
Htriellen  richtete  über  beide  Entwürfe  eine  Eingabe  an  den  Regierungsrath,  in 
welcher  i^stimmungen  zu  Gunsten  der  Kinder,  Maßregeln  zum  Schutze  von 
Leben  und  Gesundheit  der  Arbeiter  und  ein  ständiges  Fabrikinspektorat  anerkannt, 
dagegen  die  oben  angt^fiihrte  projektirte  Beschränkung  der  Arbeitszeit  abgelehnt 
wurde.  Eine  versuchte  Petition  aus  den  Arbeiterkreisen  zu  Gunsten  des  Projekte» 
wurde  durch  die  Intervention  eines  Fabrikherrn  im  Keime  erstickt. 

In  der  Herlistsitzung  1866  kam  der  regierungsräthliche  Entwurf  im  Großen 
Rat  he  zur  Verhandlung.  Vja  wurde  beschlossen,  vorläufig  auf  die  Angelegenheit 
nicht  einzutreten,  Hondern  die  Regierung  mit  einer  Vervollständigung  des  stati- 
htiitchen  Materials  zu  beauftragen.  Diese  Behörde  bediente  sich  hiezu  einerseits 
der  Bezirkftäniter,  andrerseits  einer  Spezialkommission  von  3  Mitgliedern,  welche 
die  einzelnen  Etablissements  zu  inspiziren,  die  so  gewonnenen  Anschauungen 
durch  lierichterstattung  der  Pfarrämter  und  Bezirksärzte  zu  ergänzen  und  das 
gesaninite  Material,  das  von  den  Statthaltern  gelieferte  inbegriffen,  zu  einem 
Jierichti;  mit  Sohlußanträgen  zu  verarbeiten  hatte. 

Die  Kommission  arbeitete  mit  großer  Gründlichkeit  und  erstattete  über  ihre 
Unt^^rsuehungen  einen  einläßlichen,  vom  30.  Dez.  1868  datirten  ^Bericht  über  dtis 
thurf/auisfhe  Fahrt kwesen*^^  der  uns  auch  als  Quelle  gedient  hat.  Es  geht  aus 
demselben  z.  H.  hervor,  daß  in  den  60  Fabriken  des  Kantons  nur  111  Kinder 
unti:r  13  Jalir<?n  beschäftigt  waren;  eine  Arbeitszeit  von  12  Stunden  und  darunter 
finden  wir  in  26  Etahlisseraenten,  doch  gibt  es  auch  solche  mit  18  Stunden  täglich 
auf  drn  Arbeiter!  Die  Kommission  befürwortete  dringlichst  den  Erlaß  eines  Fabrik- 
ge^itzes  und  legte  den  Entwurf  zu  einem  solchen  vor,  in  welchem  Ausschluß 
der  Kinder  unter  1 1  Jahren  von  der  Fabrikarbeit,  solcher  unter  16  Jahren  von 
der  Nachtarbeit,  eine  tägliche  allgemeine  Arbeitszeit  von  12  Stunden,  obliga- 
torische Krankenkassen  etc.  proklamirt  waren. 


I 

V 


Fabrikweseu  —     593     —  Fabrikwesen 

Die  Argelegenheit  gedieh  jedoch  nicht  weiter,  wahrscheinlich  deßhalb,  weil 
eine  Intervention  des  Bundes  auf  diesem  Gebiete  der  Gesetzgebung  in  Aassicht  stand. 

3)  Schwyz.  In  diesem  Kanton  bestand  nur  eine  Verordnung  über  die 
Seidenweberei  und  die  Rechte  und  Pflichten  der  Seidenfabrikanten,  ihrer 
Fergger  und  Weber,  vom  16.  Juli  1850,  welche  einige  zivilrechtliche  Verhält- 
nisse regelt. 

Die  Schulorganisation  setzte  die  Schulpflicht  vom  zurückgelegten  6.  bis 
zum  zurückgelegten  12.  Altersjahr  fest,  während  welcher  Periode  kein  Kind 
durch  Fabrikdienst  der  Schule  entzogen  werden  durfte. 

4)  St.  Gallen.  Der  Große  Eath  erließ  am  8.  Juni  1853  ein  „Gesete 
betreffend  die  Fabrikkinder^ ,  „um  die  gehörige  Beschulung  derselben  nach  den 
bestehenden  Verordnungen  zu  sichern  und  sie  vor  Übermäßiger  Anstrengung  und 
roher  Behandlung  zu  schützen*'.  Es  bestimmte,  daß  Kinder  vor  Absolvirung  der 
Alltagsschule  (bis  zum  13.  Altersjahr)  in  Fabriken  nicht  verwendet  werden  dürfen, 
die  übrigen  unter  erfülltem  15.  Jahre  nur  während  12  Stunden,  inkl.  Schul- 
unterricht (Ergänzungsschule),  und  zu  keiner  Nachtarbeit;  Buße  für  Uebertretung 
des  Gesetzes  Fr.  2 — 50,  eventuell  gerichtliche  Bestrafung. 

Auch  hier  machte  sich  mit  der  Zeit  das  Bedürfniß  geltend,  weiter  zu  gehen. 
Der  st.  gallische  Stickfabrikantenverein  und  der  Stickerverein  waren  für  Erlaß 
eines  umfassendem  Fabrikpolieeigesetees,  und  der  Regierungsrath  arbeitete  einen 
bezüglichen  Vorschlag  aus,  der  vom  Großen  Rath  zu  Gunsten  der  Arbeiter  noch 
wesentlich  verschärft  und  am  27.  Nov.  1872  nach  langen  und  eingehenden 
Debatten  mit  großer  Mehrheit  angenommen,  dagegen  vom  Volke,  wie  im  Kanton 
Zürich,  mit  20,437  gegen  3655  Stimmen  im  Februar  1873  verworfen  wurde, 
wobei  wesentlich  auch  die  Arbeiter  selbst  mitwirkten.  Der  Entwurf  hatte  die 
tägliche  Arbeitszeit  während  4  Monaten  (November  bis  Februar)  auf  11,  während 
der  übrigen  8  auf  12  Stunden  festgesetzt,  nur  die  Aufnahme  aus  der  Alltags- 
Bchule  entlassener  Kinder  (also  solcher  mit  zurückgelegtem  13.  Altersjahr) 
gestattet,  die  Nachtarbeit  im  Allgemeinen  verboten,  Inspektionen  und  obligato- 
rische Arbeiterreglemente  vorgesehen  etc. 

5)  G 1  a  r  u  s.  In  diesem  industriellen  Kanton  finden  wir  zuerst  ein  Gesetz  i^ber 
das  Arbeiten  in  den  Spinnmaschinen  von  1848.  Dasselbe  gestattet  das  Arbeiten 
in  den  Spinnereien  zur  Nachtzeit,  jedoch  darf  bei  diesem  ununterbrochenen  Betrieb 
kein  Arbeiter  innert  24  Stunden  am  Tage  länger  als  13  und  Nachts  länger  als 
11  Stunden  arbeiten  (Schichtenwechsel  Morgens  6  Uhr  und  Abends  7  Uhr). 
Alltagsschulpflichtige  Kinder  dürfen  nicht  in  Spinnereien  aufgenommen,  wohl 
aber  repetirschulpflichtige  auch  für  die  Nachtarbeit  in  Anspruch  genommen 
werden.  In  Spinnereien  ohne  kontinuirlichen  Betrieb  dürfen  innert  24  Stunden 
Personen  unter  14  Jahren  höchstens  14  Stunden,  ältere  höchstens  15  Stunden 
inkl.  Mittagsstunde  beschäftigt  werden.  In  allen  Spinnereien  ist  über  die  Sonn- 
und  Festtage  an  deren  Vorabenden  die  Arbeit  einzustellen. 

Ferner  existirte  ein  Gesetz  von  1856  betreffend  die  Verwendunf/  schul- 
pflichtiger Kinder  in  den  industriellen  Etablissemeyiten  und  eine  Verordnung 
betreffend  das  Arbeiten  an  Sonn-  und  Festtatfen  vom  30,  Juni  1858,  welche 
diese  Arbeiten  verbietet. 

Es  folgte  ein  jjGesetz  über  die  Fabrikpolizei^ ,  auf  Ermächtigung  der 
Landsgemeinde  erlassen  vom  Dreifachen  Landrath  am  10.  August  1864;  es  ist 
berühmt  geworden,  weil  es  zuerst  in  der  Schweiz  die  Arbeitszeit  der  Erwachsenen 

Vnrrer,  VolkawlrthschafU-Lezikon  der  Schweix.  ^<^ 


Fabrikwesen  —     594     —  Fabrikwesen 

berührte,  indem  es  dieselbe  auf  täglich  12  Stunden  festsetzte.  Dos  Gesetz  ist 
auch  in  andern  Beziehungen  sehr  fortschrittlich,  indem  es  jede  Nachtarbeit  ver- 
bietet, alltagsschulpflichtige  Kinder  (d.  h.  solche  unter  13  Jahren)  von  der  Fabrik- 
arbeit ausschließt,  Inspektionen  anordnet  etc. 

Es  wurde  abgeändert  durch  das  Fahrikgesete  vom  29,  SepL  1872,  in 
dem  Sinne,  daß  die  Arbeitszeit  auf  11  Stunden  herabgesetzt  wurde  (der  Drei- 
fache Laudrath  hatte  zwar  in  seinem  Landsgemeinde-Memorial  beantragt,  zuzu- 
warten, um  den  Erfolg  eines  angestrebten  interkantonalen  Konkordates  zur 
Begelung  der  Arbeitszeit  und  daherigen  Ausgleichung  der  Konkurrenzverhältnisse 
der  Industrie  zu  gewärtigen);  ebenso  wurde  durch  Landsgemeinde-Beschluß  vom 
11.  Mai  1873  die  Alltagsschulzeit  bis  zum  vollendeten  13.  Altersjahre  ausgedehnt 
und  dadurch  der  Eintritt  der  Kinder  in  die  Fabriken  um  ein  Jahr  hinaus- 
geschoben. Ueber  die  dem  Gesetze  gemäß  vorgenommenen  Fabrikinspektionen 
sind  werthvolle  Berichte  verötFentlicht  worden. 

Eine  bemerkenswerthe  Erscheinung,  welche  wir  noch  kurz  berühren  wollen, 
liegt  aus  diesem  Kanton  vor  bezüglich  des  Eingreifens  des  Staates  in  eine  rein 
technische  Angelegenheit  der  Produktion. 

Der  Centralarbeiierverein  hatte,  nachdem  die  Frage  schon  seit  Jahren  die 
Au&aerksamkeit  auf  sich  gezogen,  für  die  Landsgemeinde  von  1872  den  Antrag 
gestellt,  den  Dopptldruck  in  den  Fabriken  des  Zeugdrucks  für  so  lange  zu  ver- 
bieten, bis  die  gesundheitsschädlichen  Folgen  desselben  beseitigt  seien.  Im  „Memo- 
rial für  die  ordentliche  Landsgemeinde  des  Jahres  1872^  spricht  der  Dreifache 
Landrath  die  Vermuthung  aus,  die  ursprüngliche  Quelle  der  Unzufriedenheit 
gegen  jenes  Verfahren  möchte  in  der  Beiürchtung  gelegen  haben,  daß  durch  die 
neue  Einrichtung  (nämlich  durch  den  Doppeldruck)  für  die  Herstellung  einer 
bestimmten  Menge  fertiger  Waare  eine  kleinere  Anzahl  von  Arbeitern  oder  die 
gleiche  Zahl  während  einer  kurzem  Zeit  erforderlich  sein  und  demnach  eine 
Schmälerung  des  Verdienstes  für  die  Arbeiter  eintreten  werde.  Da  außerdem  im 
Jahre  1871  die  Fabriken  nicht  vollauf  arbeiteten,  so  erschien  es  begreiflich, 
daß  man  dafür  den  Doppeldruck  verantwortlich  machte  und  von  seiner  Beseitigung 
eine  Besserung  der  Verhältnisse  erwartete.  Der  Landrath  lehnte  indeß  grund- 
sätzlich die  Zumuthung  ab,  daß  der  Staat  in  die  freie  Entwicklung  der  Industrie 
eingreife  und  so  deren  ganze  Zukunft  untergrabe;  betreffend  die  behauptete 
Gesundheitsschädlichkeit  konsultirte  er  eine  außerkantouale  Expertenkommission, 
welche  erklärte,  daß  dem  Doppeldruck  bei  Befolgung  entsprechender  Vorsichts- 
maßregeln keine  spezifische  Schädlichkeit  zugeschrieben  werden  könne.  Der  Land- 
rath beantragte  daher,  der  Eingabe  des  Centralarbeiter Vereins  keine  weitere  Folge 
zu  geben  und  warnte  dringend  vor  einem  gegentheiligen  Beschluß.  Trotz<iem 
kam  ein  solcher  an  der  Landsgemeinde  vom  29.  Sept.  1872  zu  Stande  und 
wurde  der  Doppeldruck  für  so  lange  verholen,  bis  die  im  Sinne  des  Experten- 
berichtes ^erforderlichen  Vorkehren  zur  Beseitigung  der  damit  verbundenen 
gesundheitsschädlichen  Folgen  angebracht**  seien.  Dieser  Beschluß  ist  indeß  nie 
zur  strengen  Ausführung  gelaugt,  hatte  aber  doch  das  Gute,  daß  den  größten 
sanitarischen  Uebelständen  abgeholfen  wurde. 

Die  Fabrikgesetzgebung  des  Kantons  Glarus,  welche  die  entwickeltste  von 
allen  Kantonen  war,  hat  in  verschiedenen  wichtigen  Grundsätzen  (Normalarbeita- 
zeit,  Kinder beschäftigung  etc.)  der  spätem  eidgenössischen  zum  Vorbilde  gedient. 


/ 


6)  Aargau.    Die  Begierang  hatte  schon  am  23.  Sept.  1842  dem  Großen       ,' 

Bath  den  Entwarf  zu  einem  Fabrihpolieeigesetz  vorgelegt.     In  demselben  war       j 

I 
4 


Fabrik  Wesen  —      595      —  Fabrik  wesen 

u.  A.  bestimmt,  daß  Kinder  vor  zurückgelegtem  13.  Jahre  nicht  in  eine  Fabrik* 
eintreten,  Arbeiter  vor  zurückgelegtem  20.  Jahre  nicht  mehr  ala  14  Standen 
täglich  arbeiten  dürfen  etc.  Der  Entwurf  wurde  in  erster  Berathung  angenommen, 
gelangte  aber  in  Folge  der  Agitation  der  Fabrikbesitzer  nicht  zur  zweiten,  weßhalb 
in  Art.  31  der  Staatsverfassung  vom  22.  Febr.  1852  die  Bestimmung  Aufnahme 
fand,  daß  innerhalb  drei  Jahren  das  Fabrikpolizeigesetz  erlassen  werden  solle. 
Dasselbe  datirt  indeß  erst  vom  lö.  Mai  1862. 

Nach  demselben  durfte  Niemand  vor  zurückgelegtem  13.  Altersjahr  zur 
Fabrikarbeit  zugelassen,  Kinder  vor  zurückgelegtem  16.  Jahr  nicht  über  12 
Stunden  täglich  und  Nachts  gar  nicht  beschäftigt  werden.  Der  Fabrikbesitzer 
hatte  für  Gesundheit  und  Sicherheit,  Ordnung  und  gute  Sitten  der  Arbeiter  Vor- 
kehren zu  tretfen.  In  allen  Fabriken  waren  zeitweise  Inspektionen  vorzunehmen. 

Zu  diesem  Gesetze  wurde  am  10.  Dez.  1862  eine  Volleiehungsverordnung 
erlassen,  die  Inspektionen  in  derselben  einer  dreigliedrigen  Kommission  übertragen 
und  bezügliche  Instruktionen  aufgestellt.  Bemerkenswerth  war  die  Bestimmung 
des  Gesetzes,  daß  gegen  ungebührliche  Verwendung  von  Kindern  zu  Arbeiten 
außerhalb  der  Fabriken  der  Kegierungsrath  ebenfalls  schützende  Vorschriften 
erlassen  werde,  was  aber  nie  der  Fall  gewesen  zu  sein  scheint. 

7)  Basel-Landschaft.  §  40  des  Schulgesetees  vom  6.  April  1886 
verpflichtet  die  Fabrikherren,  den  Kindern  wenigstens  denjenigen  Unterricht 
ertheilen  zu  lassen,  welcher  für  die  Primarschulen  vorgeschrieben  ist. 

Eine  vom  Landrath  am  10.  Sept.  1866  beschlossene  und  vom  Kegierungs- 
rath vorgenommene  Untersuchung  ergab,  daß  die  tägliche  Arbeitszeit  der  Kinder 
11  Va — 14  Stunden  betrug;  theilweise  arbeiteten  sie  die  ganze  Nacht  hindurch; 
der  Fabrikbesuch  wurde  in  sanitarischer  und  sittlicher  Beziehung  als  für  die 
Jugend  scbädlich  hingestellt  und  die  Noth wendigkeit  eines  Fabrikgesetzes  erkannt. 

Das  in  Folge  dessen  am  7.  Juni  1868  dem  Volk  vorgelegte  und  von  ihm 
angenommene  Gesetz  betreffend  Regulirnng  des  Fabrikwesens  schreibt  vor,  daß 
alltagsschulpflichtige  Kinder  (nämlich  solche  unter  13  Jahren)  nicht  zur  Fabrik- 
arbeit, und  solche  unter  16  Jahren  nur  zu  zehnstündiger  (inklusive  Repetirschul- 
und  Konfirmation  »Unterricht)  und  zu  keiner  Nachtarbeit  verwendet  werden  dürfen; 
es  sind  die  erforderlichen  Vorkehren  für  Gesundheit,  Sicherheit  und  gute  Sitten 
der  Arbeiter  anzuordnen,  Fabrikreglemente,  der  Genehmigung  des  Regierungs- 
rathes  unterliegend,  zu  erlassen  und  alle  Fabriken  amtlichen  Inspektionen  zu 
unterwerfen ;  die  Verwendung  einer  größern  Anzahl  von  Arbeitern  zur  Nachtzeit 
ist  nur  in  außerordentlichen  Fällen  gestattet. 

8)  Basel-Stadt.  Hier  gaben  die  Verhandlungen  über  ein  interkantonales 
Konkordat  vom  Jahre  1864  (s.  unten)  den  ersten  Anstoß  zu  einer  Fabrikgesetz- 
gebung, wozu  dann  noch  die  Arbeiterbewegung  im  Sommer  1868  kam  und 
wesentlich  mitwirkte.  Der  Kegierungsrath  legte  dem  Großen  Rath  den  Entwurf 
zu  einem  Fabrikf/esete  mit  Berichten  vom  2.  Juni  1869  und  1.  Nov.  1869  vor 
und  am  15.  Nov.  1869  wurde  das  Gesetz  erlassen.  Nach  demselben  dürfen 
schulpflichtige  Kinder  (d.  h.  solche  unter  14  Jahren)  in  keiner  Fabrik  zur 
Arbeit  verwendet  werden;  die  tägliche  Arbeitszeit,  auch  für  die  Erwachsenen, 
beträgt  höchstens  1 2  Stunden ;  der  Kleine  Rath  ist  ermächtigt,  die  Arbeitszeit 
der  weiblichen  und  jugendlichen  Arbeiter  nach  Bedürfhiß  zu  reduziren.  Sonntags- 
und Nachtarbeit  sind,  außer  in  Nothfällen  und  in  gewissen  ununterbrochenen 
Betrieben,    verboten.     Alle   Fabriken    werden    zeitweise   amtlichen   Inspektionen 


Fabrikwesen  —     596     —  Fabrikwesen 


• 


unterworfen.  Der  Fabrikbesitzer  hat  für  Siclierheit  und  Gesundheit  der  Arbeiter 
zu  sorgen. 

Die  Fabrikverordnung  vom  29,  Jan,  1870  und  die  Instruktion  für  die 
Fabrikinspektion  vom  11,  März  1871  enthalten  Detailvorschriften  für  die  Voll- 
ziehung des  Gresetzes.  Für  die  Inspektion  wird  eine  Körperschaft  von  drei  Mit- 
gliedern gewählt;  in  jeder  Fabrik  ist  ein  Mal  in  drei  Jahren  eine  regelmäßige 
Untersuchung  vorzunehmen. 

Zu  erwähnen  sind  noch  aus  diesem  Kanton:  die  Verordnung  betreffend 
Errichtung,  Probe  und  Beaufsichtigung  von  Dampfmaschinen  und  Dampf- 
kesseln, vom  26,  Dez,  1855;  die  Verordnung  betreffend  Beaufsichtigung  von 
Transmissionen  und  Maschinen,  vom  3,  Sept,  1856  (§  1 :  «Sämmtliche  Maschinen 
oder  Maschinentheile,  sowie  Gretriebe  oder  Transmissionen,  d.  h.  mechanische  Ein- 
richtungen zu  Fortpflanzung  der  bewegenden  Kraft  bei  allen  den  Gewerben  des 
hiesigen  Kantons,  welche  Dampf-  oder  Wasser-  oder  Pferdekraft  (thierische  Kräfte) 
benutzen,  sind  einer  Unters achung  und  Beaufsichtigung  des  Staates  unterworfen*"); 
der  Anhang  zur  Verordnung  vom  26.  Dez.  1855,  vom  14.  Dez.  1859;  die 
Verordnung  betreffend  Dampfkessel  und  andere  Apparate  und  Maschinen, 
welche  amtlicher  Kontrole  unterliegen,  vom  20.  März  1880,  welche  die  drei 
vorhergehenden  aufhebt. 

Endlich  enthalten  noch  das  Gesetz  über  das  Sanitätswesen  und  die  Ge- 
Sundheitspolizei  vom  18.  Jan.  1864  und  die  Sanitätspolizeiverordnung  vom 
9.  Juli  1864  Bestimmungen  über  Anlage  und  Beaufsichtigung  gesundheitswidriger 
Betriebe. 

9)  Schaffhausen.  Das  Schulgesetz  vom  20.  Dez,  1850  enthielt  die 
Bestimmung,  daß  Kinder,  welche  das  11.  Lebensjahr  vollendet,  in  Fabriken 
unter  der  Bedingung  angestellt  werden  dürfen,  daß  der  Fabrikherr  sie  entweder 
die  öffentlichen  Schulen  besuchen  lasse  oder  auf  eigene  Kosten  eine  Privatschule 
für  sie  unterhalte;  mit  Einschluß  der  Unterrichtsstunden  dürfen  Kinder  von 
12  und  13  Jahren  nicht  mehr  als  10  Stunden,  ältere  bis  zur  Konflrmation 
nicht  mehr  als  12  Stunden  täglich  beschäftigt  werden;  Nachtarbeit  ist  für  die- 
selben untersagt. 

Das  Fabrikgesetz  vom  22.  April  1873  verbietet  die  Fabrikarbeit  von 
Kindern  unter  13  Jahren,  normirt  die  tägliche  Arbeitszeit  solcher  von  13 — 14  Jahren 
auf  höchstens  6  Stunden,  von  15 — 16  Jahren  auf  höchstens  10  Stunden,  unter 
Ausschluß  der  Sonn-  und  Festtagsarbeit,  für  die  erstere  Kategorie  auch  der 
Nachtarbeit;  es  sind  vorgeschrieben  Inspektionen  durch  die  kantonalen  und  lokalen 
Polizeibeamten,  ebenso  die  Führung  von  Arbeiterlisten  und  die  Aufstellung  von 
Fabrikordnungen  durch  die  Fabrikbesitzer.  Die  Arbeitszeit  der  Erwachsenen  ist, 
wie  in  weitaus  den  meisten  übrigen  kantonalen  Gesetzen,  nicht  berührt. 

10)  Tessin.  Eine  Verordnung  des  Regierungsrathes  vom  20.  August  1873 
normirt  die  Arbeitszeit  der  Erwachsenen  auf  höchstens  12  Stunden  täglich,  und 
zwar  zwischen  5   Uhr  Morgens  und  1^1%  Uhr  Abends. 

11)  Luzern.  In  diesem  Kanton  existirt  ein  Entwurf  des  Regierungs- 
rathes  vom  16.  Sept.  1872,  welcher  aber  vom  Großen  Käthe  mit  Rücksicht 
auf  das  voraussichtliche  Eintreten  eidgenössischer  Gesetzgebung  nicht  behandelt 
wurde.  In  demselben  ist  die  Fabrikarbeit  von  Kindern  unter  12  Jahren  ver- 
boten, von  solchen  unter  14  Jahren  auf  höchstens  6,  unter  16  Jahren  auf  höch- 
stens 10  Stunden  normirt,   unter  Ausschluß  der  Sonn-  und  Festtagsarbeit;    £r- 


Fabrik  Wesen  —     597     —  Fabrik  wesen 

wacbsene  dürfen  nicht  über  12  Stunden  arbeiten,  ohne  besondere  Bewilligung 
auch  nicht  an  Sonn-  und  Festtagen.  Nachtarbeit  ist  nur  bei  doppeltem  Arbeiter- 
personal, mit  Bewilligung  des  Regierungsrathes  und  und  nur  für  Arbeiter  über 
16  Jahren  gestattet. 

12)  Zug.  Auch  in  diesem  Kanton  wurde  der  Versuch  zum  Erlaß  eines 
Fabrikgesetzes  gemacht;  der  Sanitätsrath  beantragte  ein  solches,  worin  die  Ar- 
beitszeit auf  höchstens  12  Stunden  fixirt  und  die  Verwendung  von  Minder- 
jährigen und  Wöchnerinnen  zur  Nachtarbeit  untersagt  werden  sollte.  Die  Re- 
gierung war  jedoch  gegen  ein  Gesetz  und  der  Große  Bath  stimmte  ihr  mit 
Beschluß  vom  10.  Nov.   1864  mit  zwei  Stimmen  Mehrheit  bei. 

*  * 

« 

In  den  meisten  oben  skizzirten  Gesetzgebungen  ündet  sich  noch  die  Bestim- 
mung, daß  in  den  Fällen,  wo  die  Art  der  Beschäftigung  eine  schädliche  Ein- 
wirkung auf  die  körperliche  Entwicklung  und  die  Gesundheit  der  jugendlichen 
Arbeiter  ausübe,  die  Regierung  die  Kompetenz  habe,  die  fabrikpolizeilichen  Vor- 
schriften zu  verschärfen  (das  Eintrittsalter  hinauszuschieben  etc.). 

Bestimmungen  irgend  welcher  Art  über  die  Arbeit  in  den  Fabriken 
fehlten  gänzlich  in  den  Kantonen  Luzern  (s.  oben),  Uri,  Obwalden,  Zug  (s.  oben), 
Freiburg,  Solothuru,  Appenzell  A.-Rh  und  I.-Rh.,  Graubünden,  Waadt,  Wallis» 
Neuen  bürg  und  Genf,  immerhin  mit  Vorbehalt  der  Sehnig  esetegebung  dieser 
Kantone,  nach  welcher  (ausgenommen  Genf)  der  Besuch  der  Alltagsschule  bis 
zum  12.  Jahre  obligatorisch  war. 

Spezielle  Vorschriften  über  die  gefährliche  Phosphoreündhölechenfabrihation 
bestehen  in  Bern  (Verordnung  vom  15.  Dez.  1865,  Verbot  der  Verwendung  von 
Kindern  unter  7  Jahren!),  Schwyz  (Verordnung  vom  4.  März  1873),  Nidwaiden, 
Zürich. 

Bemühungen  um  ein  interkantonales  Konkordat. 

Am  26.  Sept./l.  Okt.  1855  richtete  die  Standeskommission  des  Kantons 
G 1  a  r  u  s  an  den  Regierungsrath  von  Zürich  ein  Schreiben,  welches  die  erste  An- 
regung zu  einer  interkantonalen  Verständigung  über  einige  Hauptpunkte  einheit- 
licher Fabrikgenetzgebung  enthält.  Die  Veranlassung  bildete  die  Beschwerde 
glarnerischer  Spinner,  daß  das  einheimische  Gesetz  ihnen  Beschränkungen  auf- 
erlege, welche  in  andern  Kantonen  nicht  existirten,  und  daß  ihnen  so  die  Kon- 
kurrenz immer  mehr  erschwert  werde.  Der  Schritt  bei  der  Zürcher  Regierung 
hatt«  den  Zweck,  deren  Stimmung  über  den  Plan  zu  erfahren  und  sie  eventuell 
zur  Ergreifung  der  Initiative  zu  veranlassen.  Die  Standeskommission  hielt  ferner 
dafür,  daß  bei  den  schweizerischen  Zuständen  die  Frage  im  Allgemeinen  nur  für 
die  Spinnereien  praktisch  wichtig  sei,  lindem  bei  den  meisten  andern  Industrie- 
zweigen die  Natur  der  Verhältnisse  einer  übertriebenen  Ausdehnung  des  Arbeits- 
tages hindernd  in  den  Weg  tritt**.  Sie  sah  ebenso  ein,  daß  eine  ganz  befriedi- 
gende Regelung  der  Konkurrenzverhältnisse  unter  den  Spinnern  nur  durch  inter- 
nationale' Stipulationen  herbeigeführt  werden  könnte ,  dies  jedoch  „vorläufig  in 
das  Gebiet  der  frommen  Wünsche  gehöre  **. 

Die  Anfrage  von  Glarus  wurde  einstweilen  nicht  beantwortet.  Dagegen 
fand  am  25.  Jan.  1859  in  Bern  eine  (erste)  Konferenz  von  Mitgliedern  der 
Regierungen  von  Zürich,  Glarus,  Zug,  Schatf hausen ,  St.  Gallen,  Aargau  und 
Thorgau  statt,  welche  Regierungsrath  Treichler  von  Zürich  zu  einer  vorläufigen 
vertraulichen  Besprechung  über  die  Frage  eingeladen  hatte.    Man  verhehlte  sich 


Fabrikwesen  —     598     —  Fabrikwesen 

in  dieser  Versammlung  die  Schwierigkeiten  der  Bildung  eines  Konkordats  nicht 
und  es  wurde  nur  beschlossen,  das  Protokoll  den  Mitgliedern  der  Konferenz 
zu  Händen  ihrer  resp.  Kantonsregierungen  mitzutheilen  und  das  Weitere  zu 
gewärtigen ,  wobei  es  einstweilen  sein  Bewenden  hatte. 

Die  Frage  eines  Konkordats  ruhte,  bis  mit  Schreiben  vom  13.  Juni  1864 
der  Regierungsrath  des  Kantons  Aargau  dem  Bandesrath  berichtete,  daß,  da  in 
den  Kantonen  Zürich  und  G-larus  auf  Verlängerung  der  Arbeitszeit  für  jugend- 
liche Fabrikarbeiter  hingewirkt  werde,  ihm  scheine,  es  könnte  eine  interkantonale 
Verständigung  Über  gemeinsame  Festsetzung  der  Arbeitszeit  für  die  dabei  in 
Betracht  kommenden  allgemeinen  moralischen  und  sanitarischen,  wie  für  die  Inte- 
ressen der  Arbeiter  und  der  Arbeitgeber  nur  erwünscht  sein  und  gegen  reagirende 
extreme  Tendenzen  zugleich  einen  Anhaltspunkt  bieten;  er  habe  deßhalb  einer 
Anzahl  von  Kantonsregierungen  ein  durch  Konferenz  Verhandlungen  anzubahnendes 
Konkordat  vorgeschlagen,  die  Regierungen  hätten  sich  einverstanden  erklärt  und 
überdies  die  Mehrzahl  derselben  gewünscht,  daß  der  Bundesrath  um  die  Leitung 
der  Konferenz  angegangen  würde. 

Diese  (zweite)  Konferenz  fand  denn  auch  unter  dem  Vorsitz  von  Bundesrath 
Schenk^  Vorsteher  des  eidgenössischen  Departements  des  Innern,  am  4.  Juli  1864 
in  Bern  statt ;  es  waren  vertreten  die  Kantone  Zürich,  Luzern,  Glarus,  Solothum, 
Baselstadt,  SchafiThausen ,  St.  Gallen,  Aargau,  Thurgau.  Es  stellte  sich  aber 
heraus,  daß  eigentlich  nur  die  beiden  letztern  Kantone  zur  Eingehung  eines 
Konkordates  entschlossen  waren  und  daß  namentlich  darüber  verschiedene  An- 
sichten obwalteten :  1)  ^ob  Bestimmungen  über  Erwachsene  in  das  fragliche  Kon- 
kordat aufzunehmen*",  2)  „ob  das  zulässige  Maximum  der  festzusetzenden  Arbeits- 
zeit auf  12  Stunden  oder  auf  noch  weniger  zu  ermäßigen**,  und  3)  „ob  eine 
interkantonale  Ueberwachung  für  die  Vollziehung  anzuordnen  sei^. 

Die  Abgeordneten  von  Aargau  hatten  namentlich  eine  einheitliche  Gesetz- 
gebung über  das  Eintrittsalter  und  die  Arbeitszeit  der  Unerwachsenen  unter 
16  Jahren  gewünscht,  indem  ersteres  im  Kanton  Aargau  das  vollendete  13.,  im 
Kanton  Zürich  dagegen  das  vollendete  12.  Altersjahr  war,  letztere  im  Aargau  12, 
in  Zürich  13  Stunden  betrug,  und  das  Bestreben  dahin  gieng,  die  Konkurrenz- 
fähigkeit der  Fabrikanten  der  Kantone  unter  sich  auszugleichen. 

Die  Vertreter  von  Aargau  hatten  einen  Konkordatsentwurf  eingebracht, 
welcher  im  Wesentlichen  das  aargauische  Gesetz  vom  16.  Mai  1862  reproduzirte. 

Das  Resultat  der  Konferenz  beschränkte  sich  wiederum  darauf,  daß  den 
betheiligten  Regierungen  das  Protokoll  nebst  dem  aargauischen  Entwürfe  zu  einem 
Konkordat  mitgetheilt  und  das  üebrige  der  Zukunft  überlassen  wurde. 

Noch  einmal  wurde  der  Versuch  zu  einer  Verständigung  gemacht,  als  die 
revidirte  Bundesverfassung  von  1872  (s.  unten)  verworfen  war.  Im  November 
1872  fand  in  Gfanis  eine  bezügliche  (dritte)  Konferenz  statt,  an  welcher  Ver- 
treter der  Kantone  Zürich,  Bern,  Schwyz,  Glarus,  Solothum,  Schaffhausen, 
St.  Gallen  und  Aargau  Theil  nahmen.  Die  Ansichten  gingen  wieder  sehr  aus- 
einander und  wurden  dahin  resümirt,  daß  es  kaum  gelingen  werde,  zu  einer 
Verständigung  zu  gelangen,  wenn  man  nicht  von  vornherein  den  Gegenstand 
derselben  bestimmt  umgrenze  und  sich  darauf  beschränke,  wesentlich  für  die 
Industrie,  welche  thatsächlich  im  Vordergrund  stehe,  nämlich  die  mechanische 
Baumwollmanufaktur,  Normen  aufzustellen,  alles  Uebrige  der  autonomen  Reguli- 
mng  durch  die  Kantone  überlassend. 

Weiteres  wurde  nicht  mehr  unternommen.  Wir  sehen  also,  daß  die  Fabrik- 
gesetzgebung  auf  kantonalem  Boden   zu  keinen   größern  Resultaten  gelangt    ist. 


Fabrikwesen  —      599     —  Fabrikwesen 

Grehen  wir  weiter  und  untersuchen  wir,  was  auf  eidgenössischem  zu  Stande 
gekommen  ist. 

Vergl.  über  das  obige  Kapitel  noch;  Dr.  V.  Böhmert,  „Arbeiterverhält- 
nisse und  Fabrikeinrichtungen  der  Schweiz**,  Zürich  1873,  welches  gediegene 
Werk  für  die  vorliegende  Arbeit  ebenfalls  benutzt  wurde. 

II.    Entstehung  der  Bundesgesetzgebung. 

Am  18.  Dez.  1867  brachte  Nationalrath  Dr.  Joos  folgende  Motion  ein: 

„Der  Bundesrath  sei  einzuladen,  zu  prüfen  und  Bericht  zu  erstatten,  ob 
für  die  in  Fabriken  beschäftigten  Kinder  schützende  Bestimmungen  von  Bundes- 
wegen zu  treffen  seien,  namentlich  in  Bezug  auf  das  Eintrittsalter  und  das 
Maximum  der  Arbeitszeit.** 

Am  7.  Juli  1868  beschloß  der  Nationalrath: 

„Der  Bundesrath  ist  eingeladen,  in  den  Kantonen  über  die  Arbeit  der 
Fabrikkinder  eine  allgemeine  Untersuchung  vornehmen  zu  lassen*, 

sah  sich  aber  nachträglich  veranlaßt,  diesen  Beschluß,  da  die  Vollziehung  des- 
selben die  Grenzen  einer  einfachen  Berichterstattung  überschreite,  auch  dem 
Ständerath  (s.  Bericht  der  ständeräthlichen  Kommission  vom  21.  Juli  1868, 
B.  B.  1868,  III,  379,  welche  der  Tendenz  der  Motion  sehr  ungünstig  gestimmt 
ist)  zur  Schlußnahme  vorzulegen,    worauf   der  von   beiden  Käthen  am  24.  Juli 

1868  angenommene  Auftrag  folgende  Redaktion  erhielt: 

«Der  Bundesrath  ist  eingeladen,  über  die  Arbeit  der  Fabrikkinder  in  den 
Kantonen  möglichst  vollständige  Erhebm  gen  zu  veranstalten  und  die  Ergebnisse 
derselben  seiner  Zeit  der  Bundesversammlung  vorzulegen.* 

Nachdem  eine  sofort  an  die  Hand  genommene  Voruntersuchung  noch  nicht 
genügendes  Material  geboten,  ordnete  der  Bundesrath  mit  Kreisschreiben  an  die 
Kantonsregierungen,  vom  30.  Okt.  1868,  eine  ausführliche  Enquete  an  (B.  B. 
1868,  III,  654).  Diese  ergab,  daß  in  Appenzell  I.-Rb.,  Obwalden,  Solothum, 
Wallis  und  Genf  keine  Kinder  in  Fabriken  verwendet  wurden,  in  der  übrigen 
Schweiz  in  664  Fabriken  total  9540  (-  5,7  ®/o  der  Fabrikarbeiter),  wovon 
9017  zwischen  dem   12.  und  16.  Lebensjahre,    436  von   10 — 12  und  52  unter 

10  Jahren,  wobei  zu  betonen  ist,  daß  die  vielen  in  der  Hausindustrie  unter  oft 
ungünstigeren  Verhältnissen  arbeitenden  Kinder  in  obigen  Zahlen  nicht  inbegriffen 
waren.  Die  sehr  variirende  tägliche  Arbeitszeit  stieg  in  mehreren  Kantonen  bis 
auf    14    Stunden    täglich;     in    einzelnen    Fabriken    wurde    auch    N£U)hts    10    bis 

11  Stunden  gearbeitet.  Der  Unterricht  wurde  häufig  noch  an  demselben  Tage 
abgehalten,  an  welchem  Kinder  bereits  10 — 11  Stunden  in  der  Fabrik  gearbeitet 
hatten.  Ferner  waren  letztere  vielfach  nicht  genügend  gegen  die  Gefahren  der 
Maschinen  geschützt,  weßhalb  Körperverletzungen  nicht  selten  vorkamen. 

Die  Resultate  dieser  Untersuchung  sind  in  einem  Bericht  des  eidgenössischen 
statistischen  Bureau,  vom  18.  Juli  1869,  niedergelegt  (B.  B.  1869,  II,  669); 
Anträge  sind  darin  nicht  gestellt,  dagegen  veranlaßte  er  folgende  vom   12.  Juli 

1869  datirte  und  am  19.  Okt.  1869  erneuerte  Motion  von  Nationalrath  Dr.  Joos: 

,Der  Bundesrath,  in  Erwägung, 
1)  daß  es  Ehrensache  der  Eidgenossenschaft  ist,  den  Uebeln  steuern  zu  helfen, 
welche  einen  Theil  der  in  der  Schweiz  bestehenden  Gewerbsthätigkeit  zu  begleiten 
pflegen ;  2)  daß  in  manchen  schweizerischen  Fabriken  und  fabrikähnlichen  Etablis- 
sements eine  Ueberanstrengung  der  darin  beschäftigten  Kinder  und  jungen  Leute 
stattfindet;  3)  daß  eine  vielfach  zur  Regel  gewordene  Ausbeutung  und  rasche  Aus- 
nützung der  Kräfte  Unmündiger  das  Gewissen  und  die  Sitten  aller  ehrenwerthen 
Bürger  beleidigt;  4)  daß  die  Wehrkraft  und  bürgerliche  Tüchtigkeit  jedes  Volkes 
geschwächt  wird,  wenn  der  Gesetzgeber  das  geistige  und  leibliche  Wohl  des 
heranwachsenden  Geschlechts  nicht  nach  Kräften  schützt  und  fordert, 


» 


Fabrikwesen  —     600     —  Fabrikwesen 

ist  eingeladen, 
der  Bundesversammlung  Vorschläge  zu  hinterbringen,  wonach  die  Beschäftig^ung 
von  Kindern  und  jungen  Leuten  in  Fabriken  und  fabrikähnlichen  Etablissements 
durch  schützende  Bestimmungen,   namentlich  hinsichtlich  der  Arbeitszeit   und 
ihrer  Unterbrechungen,  geordnet  wird.* 

Der  Nationalrath  beschloß  hierauf  am  19.  Okt.  1869: 

^Der  Bundesrath  wird  eingeladen,  in  Vervollständigung  des  ihm  am  24.  Juli 
1868  bereits  ertheilten  Auftrages  auch  die  Frage  zu  untersuchen  und  darüber 
Bericht  zu  erstatten,  ob  nicht  für  die  in  Fabriken  und  fabrikähnlichen  Etablis- 
sementen  verwendeten  Kinder  und  Minderjährigen  allgemein  schützende  Bestim- 
mungen zu  treffen  seien." 

Der  Bundesrath  berichtete  über  den  Gegenstand  der  Bundesversammlung 
am  30.  NoY.  1870  und  konstatirte,  daß  es  geboten  und  an  der  Zeit  sei,  die 
Arbeit  der  Fabrikkinder  gesetzlich  zu  reguliren  und  daß  dies  Bundessache  sein 
sollte.  Da  indeß  die  Verfassung  von  1848  die  hiefür  nöthige  Kompetenz  nicht 
bot,  so  beantragte  der  Bundesrath,  die  damals  schwebende  Revision  der  Bundes- 
verfassunf/  zu  benutzen,  um  in  letztere  einen  Artikel,  lautend:  „Der  Bund  ist 
befugt,  gesetzliche  Bestimmungen  über  die  Verwendung  von  Kindern  zur  Arbeit 
in  Fabriken  zu  erlassen^,  aufzunehmen.  Von  einer  Gesetzgebung  betreffend  die 
erwachsenen  Fabrikarbeiter  wollte  er  noch  nichts  wissen,  da  es  nicht  aus- 
gemacht sei,  r<l&ß  es  Sache  der  Gesetzgebung  sei,  in  die  Arbeitsverhältnisse 
der  Erwachsenen  sich  einzumischen'*. 

In  den  Verhandlungen  der  Käthe  wurde  der  Versuch  gemacht,  eine  Bundes- 
gesetzgebung zu  verhindern,  resp.  dem  Bund  wenigstens  nur  die  Kompetenz  zn 
geben,  allgemeine  Grundsätze  aufzustellen,  welche  in  den  kantonalen  Gesetz- 
gebungen zu  beobachten  wären,  jedoch  ohno  Erfolg;  beide  ßäthe  erweiterten  den 
Antrag  des  Bundesrathes  noch  und  proklamirten  auch  den  Schutz  der  erwachsenen 
Arbeiter  als  Angelegenheit  des  Bundes.  Der  bezügliche  Verfassungsartikel  lautete : 

„Der  Bund  ist  befugt,  zum  Schutze  der  Arbeiter  gegen  Gesundheit  und 
Sicherheit  gefährdenden  Gewerbebetrieb  einheitliche  Bestimmungen  aufzustellen 
und  die  Verwendung  von  Kindern  in  den  Fabriken  gesetzlich  zu  regeln." 

Der  Verfassungsentwurf  von  1871/72  wurde  vom  Volke  am  12.  Mai  1872 
abgelehnt. 

Bei  den  Berathungen  des  neuen  Entwurfes  von  1873/74  wurde  in  den 
Käthen  neuerdings  der  Einmischung  des  Bundes  in  das  Gebiet  der  Arbeiterschutz- 
gesetzgebung Opposition  gemacht,  jedoch  vergeblich.  Dagegen  waren  Anhänger 
und  Gegner  darüber  einig,  daß  man  die  verschiedenen  Industrien  nicht  unter  ein 
Gesetz  bringen,  sondern  vielmehr  dieselben  in  ihrer  Verschiedenheit  berücksichtigen 
werde,  während  die  spätere  Vollziehung  der  Verfassungsbestimmung  gerade  im 
gegentheiligen  Sinne  erfolgte  und  dadurch  zu  mancherlei  Klagen  Anlaß  gab. 

Die    neue  Verfassung  wurde    am  19.  April  1874  vom  Volke   angenommen 

und  mit  Datum    vom  29.  Mai    1874    in  Kraft   gesetzt.     Sie   enthält   folgenden 

Artikel  3i,  AI.  1: 

„Der  Bund  ist  befugt,  einheitliche  Bestimmungen  über  die  Verwendung 
von  Kindern  in  den  Fabriken  und  über  die  Dauer  der  Arbeit  erwachsener 
Personen  in  denselben  aufzustellen.  Ebenso  ist  er  berechtigt^  Vorschriften  zum 
Schutze  der  Arbeiter  gegen  einen  die  Gesundheit  und  Sicherheit  gefährdenden 
Gewerbebetrieb  zu  erlassen." 

Au^fUhrunff    der    Verfassung sbestimmuny.     Die    vorbereitenden    Arbeiten 
[  hiefür    wurden    unverzüglich    an    die    Hand    genommen.     Das   Eisenbahn-    und 

[  Handelsdepartement,    welchem    dieselben    Übertragen    waren,    richtete   schon   am 

25.  März   1874    ein    Kreisschreiben    an    die   Kantonsregierungen,    um   über   die 


f. 


Fabrikwesen  —      601      —  Fabrikwesen 

in  den  Kantonen  herrschenden  Verhältnisse,  die  vorhandenen  Wünsche  and  den 
Aasdruck  der  öffentlichen  Meinang,  namentlich  auch  der  Fabrikbevölkerang, 
betreifend  eine  eidgenössische  Gesetzgebung  zu  erfahren.  Femer  wurde  den  Ver- 
tretern der  Industrie  und  der  Arbeiter  Gelegenheit  gegeben,  sich  über  das  zu 
erlassende  Gesetz  direkt  auszusprechen.  Es  liefen  in  Folge  dessen  von  Behörden, 
industriellen  und  Arbeitervereinen,  Privaten,  über  60  Eingaben  ein. 

Auf  Grund  des  vorhandenen  Materials  (kantonale  Gesetze,  Enquete  über  die 
Fabrikkinder  von  1868,  die  oben  genannten  Eingaben,  Gesetzgebung  des  Aus- 
landes) wurde  vom  Departement  ein  Geset/ses entwarf  ausgearbeitet  und  der 
Berathung  einer  Konmiission  nach  verschiedenen  Richtungen  hin  kompetenter 
Männer  unterstellt.  Der  aus  den  Berathungen  derselben  (15. — 17.  April  1875) 
resultirende  Elntwurf  wurde  der  Presse  mitgetheilt  und  den  besonders  interessirten 
Ejreisen  noch  direkt  zugesandt,  um  ihnen  Anlaß  zur  Prüfung  desselben  zu 
geben.  Er  fand  eine  sehr  verschiedene  Beurtheilung ;  von  der  einen  Seite  in 
allen  seinen  wesentlichen  Punkten  angegriffen,  wurde  ihm  von  der  andern  ent- 
weder ganz  oder  theilweise  zugestimmt;  ein  Theil  der  Industriellen  verlangte, 
daß  noch  kein  definitiver  Entwurf  aufgestellt,  sondern  vorher  noch  eine  Enquete 
vorgenommen  werde,  oder  daß  er  nur  allgemeine  Grundsätze  enthalte,  um  den 
Kantonen  die  Aufstellung  spezieller  Bestimmungen  je  nach  ihren  resp.  Verhält- 
nissen zu  überlassen  etc. 

Mit  Rücksicht  auf  das  neu  eingegangene  Material  wurde  der  Entwurf  in 
der  genannten  Kommission  am  23.  und  24.  Sept.  1875  nochmals  berathen  und 
sodann  dem  Bundesrathe  vorgelegt,  der  ihn  in  seinen  Sitzungen  vom  19.  Okt. 
bis  2.  Nov.  1875  behandelte  nnd  festsetzte  und  mit  Botschaft  vom  6.  Dez.  1875 
an  die  Räthe  begleitete. 

Die  Kommission  des  Nationair athes  hatte  sich  zuerst  mit  dem  Gegenstand 
zu  befassen ;  sie  besuchte  zunächst  in  den  Kantonen  Zürich,  St.  Galleu,  Glarus, 
Appenzell ,  Basel-Stadt  und  -Land ,  Aargau ,  Solothurn ,  Bern ,  Neuenburg  und 
Frei  bürg  Etablissemente  verschiedener  Industriebranchen ,  um  einen  Einblick  in 
die  bestehenden  Verhältnisse  zu  erlangen  und  berieth  sodann  den  Entwurf  in 
10  Sitzungen,  wobei  sie  sich  im  Großen  und  Ganzen  durchaus  auf  dem  Boden 
der  bundesräthlichen  Anschauungen  bewegte  und  dem  Rath  keine  die  Grundzüge 
des  Entwurfes  alterirende,  sondern  einige  Abänderungen  von  mehr  sekundärer 
Bedeutung  vorschlug  (s.  Bericht  der  Kommission  vom  24.  Mai  1876). 

Von  der  stand eräihlichen  Kommission  liegen  drei  Berichte  vor:  derjenige 
der  Gesammtkommission  über  diejenigen  Punkte,  bezüglich  welcher  in  derselben 
Uebereinstimmung  herrschte,  vom  11.  Nov.  1876;  derjenige  der  Mehrheit  der 
Kommission  vom  30.  Nov.  und  der  Minderheit  vom  23.  Nov.  1876.  Letztere 
war  namentlich  sehr  entschieden  für  Verwerfung  eines  Normalarbeitstages  für 
Erwachsene,  während  erstere  dessen  Einführung  empfahl. 

Es  würde  zu  weit  führen,  hier  in  die  Einzelheiten  der  umfangreichen  und 
wechselvollen  Verhandlungen  der  Räthe  über  das  Gesetz  einzugehen.  Dasselbe 
wurde  »«chließlich  am  23.  März  1877  von  letztern  angenommen,  wobei  im 
Wesentlichen  die  im  bundesräthlichen  Entwürfe  niedergelegten  Grandzüge  durch- 
drangen. 

Wir  lassen  nachstehend  den  Text  des  Gesetzes  folgen,  indem  wir  bemerken, 
daß  Artikel  5,  mit  Ausnahme  von  Lit.  d,  seither  durch  ein  Spezialgesetz  über 
den  Gegenstand,  nämlich  das  Bundesgesete  betreffend  die  Haftpflicht  aus  Fabrik- 
beirieb,  vom  25.  Juni  1881,  ersetzt  worden  ist. 


Fabrikwesen  —     602      —  Fabrikwesea 

Bundesgesetz   betreffend  die  Arbeit  in   den  Fabriken. 

(Vom  23.  März  1877.) 

I.  Allgemeine  Bestimmungen.  Art.  1.  Als  Fabrik,  auf  welche  gegenwärtiges  Gesetz 
Anwendung  findet,  ist  jede  industrielle  Anstalt  zu  betrachten,  in  welcher  gleichzeitig  und 
regelmäßig  eine  Mehrzahl  von  Arbeitern  außerhalb  ihrer  Wohnungen  in  geschlossenen 
Räumen  beschäftigt  wird. 

Wenn  Zweifel  waltet,  ob  eine  industrielle  Anstalt  als  Fabrik  zu  betrachten  sei,  so 
steht  darüber,  nach  Einholung  eines  Berichts  der  Kantonsregierung,  der  endgültige  Ent- 
scheid dem  Bundesrathe  zu. 

Art.  2.  In  jeder  Fabrik  sind  die  Arbeitsräume,  Maschinen  und  Werkgeräthschaften 
so  herzustellen  und  zu  unterhalten,  daß  dadurch  Gesundheit  und  Leben  der  Arbeiter 
bestmöglich  gesichert  werden. 

Es  ist  namentlich  dafür  zu  sorgen,  daß  die  Arbeitsräume  während  der  ganzen 
Arbeitszeit  gut  beleuchtet,  die  Luft  von  Staub  möglichst  befreit  und  die  Luftverändenmg^ 
immer  eine  der  Anzahl  der  Arbeiter  und  der  Beleuchtungsapparate,  sowie  der  Ent- 
wicklung schädlicher  Stoffe  entsprechende  sei. 

Diejenigen  Maschinentheile  und  Treibriemen,  welche  eine  Gefährdung  der  Arbeiter 
bilden,  sind  sorglältig  einzufriedigen. 

Zum  Schutze  der  Gesundheit  und  zur  Sicherheit  gegen  Verletzungen  sollen  über- 
haupt alle  erfahrungsgemäß  und  durch  den  jeweiligen  Stand  der  Technik,  sowie  durch 
die  gegebenen  Verhältnisse  ermöglichten  Schutzmittel  angewendet  werden. 

Art.  3.  Wer  eine  Fabrik  zu  errichten  und  zu  betreiben  beabsichtigt,  oder  eine 
schon  bestehende  Fabrik  umgestalten  will,  hat  der  Regierung  des  Rantons  von  dieser 
Absicht,  von  der  Art  des  beabsichtigten  Betriebes  Kenntniß  zu  geben  und  durch  Vorlage 
des  Planes  über  Bau  und  innere  Einrichtung  den  Nachweis  zu  leisten,  daß  die  Fabrik- 
anlage den  gesetzlichen  Anforderungen  in  allen  Theilen  Genüge  leiste. 

Die  Eröffnung  der  Fabrik,  beziehungsweise  des  neuen  Betriebes,  darf  erst  auf 
ausdrückliche  Ermächtigung  der  Regierung  hin  stattfinden,  welche  bei  Fabrikanlagen, 
deren  Betrieb  ihrer  Natur  nach  mit  besondem  Gefahren  für  Gesundheit  und  Leben  der 
Arbeiter  und  der  Bevölkerung  der  Umgebung  verbunden  ist,  die  Bewilligung  an  ange- 
messene Vorbehalte  zu  knüpfen  hat. 

Erzeigen  sich  beim  Betriebe  UebelstSnde,  welche  die  Gesundheit  und  das  Leben 
der  Arbeiter  oder  der  umgebenden  Bevölkerung  gefährden,  so  soll  die  Behörde  unter 
Ansetzuug  einer  peremptorischen  Frist,  oder  je  nach  Umständen  unter  Suspendirung 
der  Betriebsbewilligung,  die  Abstellung  der  Uebelstände  verfügen. 

Ueber  Anstände  zwischen  der  Kantonsregierung  und  Fabrikinhabern  entscheidet 
der  Bundesrath. 

Der  Bundesrath  erläßt  die  zur  einheitlichen  Ausführung  dieses  Artikels  erforder- 
lichen allgemeinen  Vorschriften  und  Spezialreglemente.  In  Bezug  auf  die  Baupolizei 
bleiben,  immerhin  unter  Beobachtung  obiger  gesetzlicher  Vorschriften,  die  kantonalen 
Gesetze  in  Kraft. 

Art.  4.  Der  Fabrikbesitzer  ist  verpflichtet,  von  jeder  in  seiner  Fabrik  vorgekom- 
menen erheblichen  Körperverletzung  oder  Tödtung  sofort  der  kompetenten  Lokalbehörde 
Anzeige  zu  machen.  Diese  hat  über  die  Ursachen  und  Folgen  des  Unfalles  eine  amtliche 
Untersuchung  einzuleiten  und  der  Kantonsiegierung  davon  Kenntniß  zu  geben. 

Art.  5.  *)  Ueber  die  Haftpflicht  aus  Fabrikbetrieb  wird  ein  Bundesgesetz  das  Er- 
forderliche verfügen. 

In  der  Zwischenzeit  gelten  immerhin  für  den  urtheilenden  Richter  nachfolgende 
Grundsätze :  a.  Der  Fabrikant  haftet  für  den  entstandenen  Schaden,  wenn  ein  Mandatar» 
Repräsentant,  Leiter  oder  Aufseher  der  Fabrik  durch  ein  Verschulden  in  Ausübung  der 
Dienstverrichtung  Verletzung  oder  Tod  eines  Angestellten  oder  Arbeiters  herbeiführt. 
b.  Der  Fabrikant  haftet  gleichfalls,  wenn,  auch  ohne  ein  solches  spezielles  Verschulden, 
durch  den  Betrieb  der  Fabrik  Körperverletzung  oder  Tod  eines  Arbeiters  oder  Angestellten 
herbeigeführt  wird,  sofern  er  nicht  beweist,  daß  der  Unfall  durch  höhere  Gewalt  oder 
eigenes  Verschulden  des  Verletzten  oder  Getödteten  erfolgt  ist.  Fällt  dem  Verletzten 
oder  Getödteten  eine  Mitschuld  zur  Last,  so  wird  dadurch  die  Ersatzpflicht  des  Fabri- 
kanten angemessen  reduzirt.  c.  Obige  Ersatzansprüche  verjähren  in  zwei  Jahren  von 
dem  Tage  an,  an  welchem  die  Verletzung  oder  Tödtung  stattgefunden  hat.  d.  Der 
Bundesrath   wird  überdies  diejenigen  Industrien  bezeichnen,   die  erwiesenermaßen  und 


^)  Mit  Ausnahme  von  Litt,  d  nicht  mehr  in  Kraft;  s.  Haftpflicht 


Fabrikwesen  —     603     —  Fabrikwesea 

ausschließlich   bestimmte  gefährliche  Krankheiten  erzeugen,   auf  welche  die  Haftpflicht 
auszudehnen  ist. 

Im  Uebrigen  urtheilt,  bis  nach  Erlaß  des  Eingangs  erwähnten  Gesetzes,  der  kom- 
petente Richter  über  die  Schadenersatzfrage,  unter  Würdigung  aller  Verhältnisse,  nach 
freiem  Ermessen. 

Art.  6.  Die  Fabrikbesitzer  haben  über  die  in  ihren  Anstalten  beschäftigten  Arbeiter 
ein  Verzeichniß  nach  einem  vom  Bundesrath  aufzustellenden  Formular  zu  führen. 

Art.  7.  Der  Fabrikbesitzer  ist  verpflichtet,  über  die  gesammte  Arbeitsordnung,  die 
Fabrikpolizei,  die  Bedingungen  des  Ein-  und  Austritts  und  die  Ausbezahlung  des  Lohnes 
eine  Fabrikordnung  zu  erlassen. 

Wenn  in  einer  Fabrikordnung  Bußen  angedroht  werden,  so  dürfen  dieselben  die 
Hälfte  des  Taglohnes  des  Gebüßten  nicht  übersteigen. 

Die  verhängten  Bußen  sind  im  Interesse  der  Arbeiter,  namentlich  für  Unter- 
stützungskassen, zu  verwenden. 

Lohnabzüge  für  mangelhafte  Arbeit  oder  verdorbene  Stoffe  fallen  nicht  unter  den 
Begrifl"  , Bußen*. 

Die  Fabrikbesitzer  sollen  im  Weitem  auch  wachen  über  die  guten  Sitten  und  den 
öffentlichen  Anstand  unter  den  Arbeitern  und  Arbeiterinnen  in  der  Anstalt. 

Art  S.  Die  Fabrikordnungen,  sowie  deren  Abänderungen  sind  der  Genehmigung 
der  Regierung  des  betreflenden  Kantons  zu  unterstellen.  Diese  wird  die  Genehmigung 
nur  ertheilen,  wenn  dieselben  nichts  enthalten,  was  gegen  die  gesetzlichen  Bestimmungen 
verstoßt. 

Bevor  die  Genehmigung  ertheilt  wird,  soll  den  Arbeitern  Gelegenheit  geboten 
worden  sein,  sich  über  die  sie  betreffende  Verordnung  auszusprechen. 

Die  genehmigte  Fabrikordnung  ist  für  den  Fabrikbesitzer  und  die  Arbeiter  ver- 
bindlich.   Zuwiderhandlungen  seitens  des  erstem  fallen  unter  Art.  19  des  Gesetzes. 

Wenn  sich  bei  der  Anwendung  der  Fabrikordnung  Uebelstände  herausstellen,  so 
kann  die  Kantonsregiemng  die  Revision  derselben  anordnen. 

Die  Fabrikordnung  ist,  mit  der  Genehmigung  der  Kantonsregiemng  versehen,  in 
großem  Druck  und  an  auffälliger  Stelle  in  der  Fabrik  anzuschlagen  und  jedem  Arbeiter 
bei  seinem  Dienstantritt  besonders  zu  bchändigen. 

Art.  9.  W^o  nicht  durch  schriftliche  Uebereinkuntl  etwas  Anderes  bestimmt  wird, 
kann  das  Verhältniß  zwischen  dem  Fabrikbesitzer  und  Arbeiter  durch  eine,  jedem  Theile 
freistehende,  mindestens  vierzehn  Tage  vorher  erklärte  Kündigung  aufgelöst  werden  und 
zwar  jeweilen  am  Zahltag  oder  am  Samstag.  Wenn  nicht  besondere  Schwierigkeiten 
entgegenstehen,  soll  bei  Stücklohn  jedenfalls  die  angefangene  Arbeit  vollendet  werden. 
Innerhalb  obiger  Frist  darf  einseitig  das  Verhältniß  von  dem  Fabrikbesitzer  nur  dann 
aufgelöst  werden,  wenn  sich  der  Arbeiter  einer  angefangenen  Arbeit  unfähig  erweist, 
oder  wenn  er  sich  einer  bedeutenden  Verletzung  der  Fabrikordnung  schuldig  gemacht 
hat,  und  der  Arbeiter  ist  nur  dann  zu  einseitigem  sofortigem  Austritt  befugt,  wenn  der 
Fabrikbesitzer  die  bedungene  Verpflichtung  nicht  erfüllt  oder  eine  ungesetzliche  oder 
vertragswidrige  Behandlung  des  Arbeiters  verschuldet  oder  zugelassen  hat. 

Streitigkeiten  über  die  gegenseitige  Kündigung  und  alle  übrigen  Vertragsverhältnisse 
entscheidet  der  zustandige  Richter. 

Art.  10.  Die  Fabrikbesitzer  sind  verpflichtet,  die  Arbeiter  spätestens  alle  zwei 
Wochen  in  Baar,  in  gesetzlichen  Munzsorten  und  in  der  Fabrik  selbst  auszuzahlen. 

Durch  besondere  Verständigung  zwischen  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer,  oder 
durch  die  Fabrikordnung,  kann  auch  monatliche  Auszahlung  festgesetzt  werden. 

Am  Zahltage  darf  nicht  mehr  als  der  letzte  Wochen  lohn  ausstehen  bleiben.  Bei 
Arbeiten  auf  Stück  werden  die  Zahlungsverhältnisse  zwischen  den  Betheiligten  bis  zur 
Vollendung  des  Stückes  ihrer  gegenseitigen  Vereinbarung  überlassen. 

Ohne  gegenseitiges  Einverständniß  dürfen  keine  Lohnbetreffnisse  zu  Spezialzwecken 
zurückbehalten  werden. 

Art.  11.  Die  Dauer  der  regelmäßigen  Arbeit  eines  Tages  darf  nicht  mehr  als 
11  Stunden,  an  den  Vorabenden  von  Sonn-  und  Festtagen  nicht  mehr  als  10  Stunden 
betragen  und  muß  in  die  Zeit  zwischen  6  Uhr,  beziehungsweise  in  den  Sommermonaten 
Juni,  Juli  und  August  5  Uhr  Morgens  und  8  Uhr  Abends  verlegt  werden. 

Die  Arbeitsstunden  sind  nach  der  öffentlichen  Uhr  zu  richten  und  der  Ortsbehörde 
anzuzeigen. 

Bei  gesundheitsschädlichen  und  auch  bei  andern  Gewerben,  bei  denen  durch 
bestehende  Einrichtungen  oder  vorkommendes  Verfahren  Gesundheit  und  Leben  der 
Arbeiter  durch  eine  tägliche  eilfstündige  Arbeitszeit  gefährdet  sind,  wird  der  Bundesrath 


Fabrikwesen  —      604     —  Fabrikwesen 

dieselbe  nach  Bedürfniß  reduziren,  immerhin  nur  bis  die  Beseitigung  der  vorhandenen 
Gesundheitsgeföhrde  nachgewiesen  ist 

Zu  einer  ausnahmsweisen  oder  vorübergehenden  Verlängerung  der  Arbeitszeit, 
w^elche  von  Fabriken  oder  Industrien  verlangt  wird,  ist,  sofern  das  Verlangen  die  Zeit- 
dauer von  zwei  Wochen  nicht  übersteigt,  von  den  zuständigen  Bezirksbehörden,  oder 
wo  solche  nicht  bestehen,  von  den  Ortsbehörden,  sonst  aber  von  der  Kantonsregierung 
die  Bewilligung  einzuholen. 

Für  das  Mittagessen  ist  um  die  Mitte  der  Arbeitszeit  wenigstens  eine  Stunde  frei 
zu  geben.  Arbeitern,  welche  ihr  Mittagsmahl  mitbringen  oder  dasselbe  sich  bringen 
lassen,  sollen  au(^rhalb  der  gewohnten  Arbeitsräume  angemessene,  im  Winter  geheizte 
Lokalitäten  unentgeltlich  zur  Verfügung  gestellt  werden. 

Art,  12.  Die  Bestimmungen  des  Art.  11  finden  keine  Anwendung  auf  Arbeiten, 
welche  der  eigentlichen  Fabrikation  als  Hülfsarbeiten  vor-  oder  nachgehen  müssen  und 
die  von  männlichen  Arbeitern  oder  unverheiratheten  Frauenspersonen  über  18  Jahren 
verrichtet  werden. 

Art.  13.  Nachtarbeit,  d.  h.  die  Arbeit  zwischen  8  Uhr  Abends  und  6  Uhr,  beziehungs- 
weise 5  Uhr  Morgens  (Art.  11),  ist  blos  ausnahmsweise  zulässig  und  es  können  die 
Arbeiter  nur  mit  ihrer  Zustimmung  dazu  verwendet  werden. 

In  jedem  Falle,  wo  es  sich  nicht  um  dringende,  nur  einmalige  Nachtarbeit  er- 
heischende Reparaturen  handelt,  ist  die  amtliche  Bewilligung  einzuholen,  welche,  wenn 
die  Nachtarbeit  länger  als  zwei  Wochen  dauern  soll,  nur  von  der  Kantonsregierung 
ertheilt  werden  kann. 

Bei  Fabrikationszweigen,  die  ihrer  Natur  nach  einen  ununterbrochenen  Betrieb 
erfordern,  kann  regelmäßige  Nachtarbeit  stattfinden. 

Unternehmungen,  welche  diese  Bestimmung  für  sich  ansprechen,  haben  sich  bei 
dem  Bundesrath  über  die  Nothwendigkeit  ununterbrochenen  Betriebes  auszuweisen  und 
mit  ihrer  Eingabe  gleichzeitig  ein  Reglement  vorzulegen,  aus  welchem  die  Arbeitsordnung 
und  die  auf  die  Arbeiter  entfallende  Arbeitszeit,  welche  unter  keinen  Umständen  für 
den  Einzelnen  11  Stunden  während  24  Stunden  überschreiten  darf,  ersichtlich  ist 

Die  Bewilligung  kann  bei  veränderten  Verhältnissen  der  Fabrikation  zurückgezogen 
oder  abgeändert  werden. 

Art.  14.  Die  Arbeit  an  den  Sonntagen  ist,  Nothfalle  vorbehalten,  untersagt,  aus- 
genommen in  solchen  Etablissementen,  welche  ihrer  Natur  nach  ununterbrochenen 
Betrieb  erfordern  und  hiefür  tue  in  Art.  13  vorgesehene  Bewilligung  des  Bundesrathes 
erlangt  haben.  Auch  in  den  Anstalten  dieser  Art  muß  aber  für  jeden  Arbeiter  der 
zweite  Sonntag  frei  bleiben. 

Der  Kantonalgesetzgebung  steht  frei,  weitere  Festtage  zu  bestimmen,  an  denen 
die  Fabrikarbeit,  wie  an  den  Sonntagen,  untersagt  sein  soll.  Diese  Festtage  dürfen  jedoch 
die  Zahl  acht  im  Jahr  nicht  übersteigen. 

Immerhin  können  solche  Feiertage  durch  die  kantonale  Gesetzgebung  nur  für  die 
betreffenden  Konfessionsgenossen  als  verbindlich  erklärt  werden. 

Wer  an  weitern  kirchlichen  Feiertagen  nicht  arbeiten  will,  soll  wegen  Verweigerung 
der  Arbeit  nicht  gebüßt  werden  dürfen. 

II.  Beschäftigung  von  Frauen  in  Fabriken.  Art.  15.  Frauenspersonen  sollen 
unter  keinen  Umständen  zur  Sonntags-  oder  zur  Nachtarbeit  verwendet  werden. 

Wenn  dieselben  ein  Hauswesen  zu  besorgen  haben,  so  sind  sie  eine  halbe  Stunde 
vor  der  Mittagspause  zu  entlassen,  sofern  diese  nicht  mindestens  IV«  Stunden  beträgt 
Vor  und  nach  ihrer  Niederkunft  dürfen  Wöchnerinnen  im  Ganzen  während  acht  Wochen 
nicht  in  der  Fabrik  beschäftigt  werden.  Ihr  Wiedereintritt  in  dieselbe  ist  an  den  Ausweis 
geknüpft,  daß  seit  ihrer  Niederkunft  wenigstens  sechs  Wochen  verflossen  sind. 

Der  Bundesrath  wird  diejenigen  Fabrikationszweige  bezeichnen,  in  welchen 
schwangere  Frauen  überhaupt  nicht  arbeiten  dürfen. 

Zur  Reinigung  im  Gange  befindlicher  Motoren,  Transmissionen  und  gefahrdrohender 
Maschinen  dürfen  Frauenspersonen  nicht  verwendet  werden. 

III.  Beschäftigung  von  minderjährigen  Arbeitern  in  Fabriken.  Art.  16.  Kinder, 
welche  das  vierzehnte  Altersjahr  noch  nicht  zurückgelegt  haben,  dürfen  nicht  zur  Arbeit 
in  Fabriken  verwendet  werden. 

Für  Kinder  zwischen  dem  angetretenen  fünfzehnten  bis  und  mit  dem  vollendeten 
sechszehnten  Jahre  sollen  der  Schul-  und  Religionsunterricht  und  die  Arbeit  in  der 
Fabrik  zusammen  eilf  Stunden  per  Tag  nicht  übersteigen.  Der  Schul-  und  Religions- 
unterricht darf  durch  die  Fabrikarbeit  nicht  beeinträchtigt  werden. 


Fabrikwesen  —     606     —  Fabrikwesen 

Sonntags-  und  Nachtarbeit  von  jungen  Leuten  unter  achtzehn  Jahren  isl  untersagt. 
Bei  Gewerben,  für  welche  die  Nothwendigkeit  des  ununterbrochenen  Betriebs  gemäß 
Art.  13  bundesräthlich  erstellt  ist,  kann  der  Bundesrath,  sofern  die  Unerläßlichkeit  der 
Mitwirkung  junger  Leute  gleichzeitig  dargethan  ist,  zumal  wenn  es  im  Interesse  tüchtiger 
Berufserlernung  derselben  selbst  förderlich  erscheint,  ausnahmsweise  gestatten,  daß  auch 
Knaben  von  vierzehn  bis  achtzehn  Jahren  hiebei  verwendet  werden.  Der  Bundesrath 
wird  jedoch  in  solchen  Fällen  für  die  jungen  Leute  die  Nachtarbeit  unter  die  Maximal- 
zeit von  eilf  Stunden  festsetzen,  Abwechslung,  schichtenweise  Verwendung  und  der- 
gleichen anordnen,  überhaupt  nach  Erdaurung  der  Sachlage  jede  für  diese  ausnahmsweise 
Bewilligung  im  Interesse  der  jungen  Leute  und  ihrer  Gesundheit  nöthige  Vorschrift  und 
Garantie  der  Bewilligung  beifügen. 

Der  Bundesrath  ist  ermächtigt,  diejenigen  Fabrikzweige  zu  bezeichnen,  in  welchen 
Kinder  überhaupt  nicht  beschäftigt  werden  dürfen. 

Ein  Fabrikbesitzer  kann  sich  nicht  mit  Unkenntniß  des  Alters  oder  der  Schul- 
pflichtigkeit seiner  minderjährigen  Arbeiter  entschuldigen. 

IV,  VollziehrmgS'  und  Strafbestimmtmgen.  Art.  17.  Die  Durchführung  dieses 
Gesetzes,  welches  sowohl  auf  bereits  bestehende  als  auf  neu  entstehende  Fabriken  An- 
wendung finden  soll,  und  die  Vollziehung  der  in  Gemäßheit  des  Gesetzes  vom  Bundesrath 
ausgehenden  Verordnungen  und  Weisungen  liegt  den  Regierungen  der  Kantone  ob, 
welche  hiefür  geeignete  Organe  bezeichnen  werden. 

Die  Kantonsregierungen  haben  dem  Bundesrathe  Verzeichnisse  der  auf  ihrem 
Gebiete  bestehenden,  sowie  später  der  neu  entstehenden  und  der  eingehenden  Fabriken 
einzusenden  und  über  deren  Verhältnisse,  so  weit  sie  von  dem  gegenwärtigen  Gesetze 
berührt  werden,  nach  den  vom  Bundesrath  hiefür  aufgestellten  Vorschriften  die  nöthigen 
statistischen  Angaben  zu  machen. 

Die  Regierungen  erstatten  dem  Bundesrathe  am  Schlüsse  jedes  Jahres  über  ihre 
Thätigkeit  behufs  Vollziehung  des  Gesetzes,  über  die  dabei  zu  Tage  getretenen  Er- 
scheinungen, über  die  Wirkung  des  Gesetzes  u.  s.  w.,  einen  ausführlichen  Bericht,  über 
dessen  Anordnung  vom  Bundesrath  das  Nähere  festgestellt  wird. 

Ebenso  geben  sie  ihm,  beziehungsweise  dem  hiefür  bezeichneten  Departement 
oder  andern  gesetzlich  aufgestellten  Organen,  in  der  Zwischenzeit  jede  wünschenswerthe 
sachbezügliche  Auskunft. 

Art.  18.  Der  Bundesrath  übt  die  Kontrole  über  die  Durchführung  dieses  Gesetzes 
aus.  Er  bezeichnet  zu  diesem  Zwecke  ständige  Inspektoren  und  setzt  die  Pflichten  und 
Befugnisse  derselben  fest.  Der  Bundesrath  kann  überdies,  so  weit  er  es  für  nothwendig 
erachtet,  Spezialinspektionen  ül)er  einzelne  Industriezweige  oder  Fabriken  anordnen. 
Er  verlangt  zu  diesem  Zwecke  von  der  Bundesversammlung  die  nöthigen  Kredite. 

Art.  19.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Bestimmungen  dieses  Gesetzes  oder  gegen 
die  schriftlich  zu  ertheilenden  Anweisungen  der  zuständigen  Aufsichtsbehörden  sind, 
abgesehen  von  den  zivilrechtlichen  Folgen,  mit  Bußen  von  5  bis  500  Franken  durch 
die  Gerichte  zu  belegen. 

Im  Wiederholungsfall  darf  das  Gericht  außer  angemessener  Geldbuße  auch  Ge- 
fängniß  bis  auf  3  Monate  verhängen. 

V.  Schlußbestimmung.  Art.  20.  Die  Bestimmungen  kantonaler  Gesetze  und  Ver- 
ordnungen, welche  dem  gegenwärtigen  Gesetze  widersprechen,  sind  aufgehoben. 

Das  Gesetz  war,  bevor  es  in  Kraft  treten  konnte,  noch  dem  verfassungs- 
gem&ßen  Referendum  unterstellt,  und  es  langten  wirklich  mit  54,844  Unter- 
schriften bedeckte  Begehren  um  Anordnung  der  Volks ahsiimmuncf  ein,  welche, 
nach  vorausgegangener  lebhafter  Agitation,  am  21.  Okt.  1877  stattfand  und 
zum  Resultat  hatte,  daß  das  Gresetz  mit  181,204  gegen  170,857  Stimmen  an- 
genommen wurde.  Der  Bundesrath  erklärte  dasselbe  auf  1.  Jan.  1878  yoU- 
ziebbar,  mit  der  Einschränkung,  daß  Art.  16,  AI.  1,  mit  Bezug  auf  solche 
Kinder,  welche  vor  dem  1.  Jan.  1878  bereits  in  einer  Fabrik  beschäftigt  waren, 
erst  auf  1.  April   1878  in  Kraft  trete  (Beschluß  vom  3.  Dez.  1877). 

m.    Vollziehung   des    Bundesgesetzes   vom    23.  März  1877. 

Ueber  dieselbe  geben  folgende  im  Druck  veröffentlichte  amtliche  Dokumente 
einläßlichen  Aufschluß: 


FabrikweseD  —     606     —  Fabrikwesen 

1)  Die  jährlichen  Berichte  des  schweizerischen  Handelsdepartcments  über  seine 
Geschäftsführung  seit  1877; 

2)  der  Bericht  der  eidgenässischen  Fabrikinspektoren  über  ihre  gemeinsamen 
Inspektionsreisen,  vom  Mai   1879; 

3)  die  Berichte  über  die  Fabrikinspektion  im  Jahre  1879; 

4)       ,  n  n  «  .  .  n  1880; 

5)«n  t»n  n  n  m  1881; 

6)  die  Zusammenstellung  der  Berichte  der  Kantonsregierungen  über  die  Aus- 
führung des  Gesetzes  in  den  Jahren  1878  bis  und  mit  1882; 

7)  die  Berichte  über  die  Fabrikinspektion   in  den  Jahren   1882  und  1883; 

8)  die  Berichte    der  Kantonsregierungen  über    die  Ausführung   des  Gesetzes 
in  den  Jahren   1883  und  1884  ; 

9)  die  Berichte    über   die  Fabrikinspektion  in  den  Jahren   1884  und  1885. 

Für  die  Vollziehung  des  Gesetzes,  eine  auf  bedeutende  Schwierigkeiten 
stoßende  Aufgabe,  konnte  der  Natur  der  Sache  nach  nicht  von  vornherein  eine 
Beihe  bestimmter  Regeln  aufgestellt  werden,  sondern  es  mußte  sich  erst  nach 
und  nach  hiefür  eine  gewisse  Praxis  herausbilden,  welche  sich  den  gemachten 
Erfahrungen  und  dem  Sich- Hineinleben  des  Gesetzes  in  die  industriellen  Verhält- 
nisse anpaßt.  Wir  glauben  hier  am  besten  zu  thun,  wenn  wir  diese  etappen- 
artige Entwicklung  historisch  verfolgen  und  skizziren  und  namentlich  die 

Prinzipiellen  Entscheide 
besonders  hervorheben. 

1)  Bestimmung  des  Begriffes  „Fabrik''.  (Art.  1  des  Gesetzes.) 
Das  Erste  war,  eine  Aufnahme  über  Zahl  und  Bestand  der  Fabriken  und  deren 
Verhältnisse,  so  weit  sie  vom  Gesetze  berührt  werden,  auszuführen.  Es  wurde 
zu  diesem  Zweck  schon  am  11.  Dez.  1877  den  Kantonsregierungen  eine  Anzahl 
von  Fraf/ensche^mata  zugestellt,  damit  sie  dieselben  durch  jeden  Fabrikinhaber  aus- 
füllen ließen.  Die  beantworteten  Frageuschemata  gingen  an  das  schweizerische 
Eisenbahn-  und  Handelsdepartement,  mit  dem  Gutachten  der  Regierungen  für 
zweifelhafte  Fälle  (Art.  1 ,  AI.  2  des  Gesetzes)  begleitet ,  zurück,  und  bildeten 
die  Grundlage  des  amtlichen  Verzeichnisses  der  dem  Gesetze  unterstellten  schwei- 
zerischen Etablissementc.  Diese  sog.  Fabrikliste,  nach  Kantonen  und  Bezirken 
eingetheilt,  hat  auch  statistischen  VVerth,  indem  sie  nicht  nur  die  Firmen  und 
Industriezweige,  sondern  auch  Zahl,  Geschlecht  und  Alter  der  Arbeiter,  sowie 
die  verwendeten  Motoren  angibt,  welches  Material  in  der  diesem  Artikel  sich 
anschließenden  Fabrikstatistik  Verwerthuug  gefunden  hat.  Es  vergingen  indeß 
mehrere  Jahre,  bis  diese  Fabrikliste  auf  Vollständigkeit  einigen  Anspruch  machen 
konnte,  indem  viele  aufzutragende  Etablissemente  der  Aufmerksamkeit  der  Behörden 
entgingen. 

Das  oben  genannte  Fragenschema  ist  auch  gegenwärtig  noch,  in  vereinfachter 
Form,  im  Gebrauch,  indem  es  jeweilen  durch  Vermittlung  der  kantonalen 
Behörden  den  Inhabern  solcher  Etablissemente,  über  deren  Unterstellung  unter 
das  Gesetz  zu  entscheiden  ist,  zur  Beantwortung  zugesandt  wird,  um  die  nöthigen 
Aufschlüsse  zu  erhalten,  welche  hernach,  wenn  die  Unterstellung  erfolgt,  in  die 
Fabrikliste  eingetragen  werden. 

Die  Deßniiion  des  Begriffes  ,jFabrik^  im  Sinne  von  Art.  1  des  Gesetzes  war 
von  Anfang  an  von  großer  Wichtigkeit,  da  dieser  Artikel  denselben  nur  in  all- 
gemeinem Umriß,  innert  dessen  Grenzen  verschiedene  Interpretationen  möglich 
sind,  bestimmt.    Die  Ausscheidung  der  bei  der  oben  erwähnten  ersten  Aufnahme 


( 


Fabrikwesen  —      607      —  Fabrikwesen 

sowie  seither  angemeldeten  Etablissemente  in  solche,  welche  unter  das  Gesetz  fallen, 
nnd  in  solche,  bei  welchen  dies  nicht  der  Fall  ist,  konnte  nicht  vorgenommen 
werden,  bis  gewisse  leitende  Gesichtspunkte  hierüber  aafgestellt  waren,  welche 
wir  im  Folgenden  kurz  auseinandersetzen. 

Die  wichtigsten  und  meist  auch  für  später  maßgebenden  enthält  ein  auf  die 
Berathungen  einer  Expertenkommission  (15./ 18.  April  1878)  basirtes  Kreis- 
schreiben des  Schweiz.  Eisenbahn-  und  Handelsdepartements  vom  23.  Mai/  28.  Juni 
1878.  Nach  demselben  fällt  für  die  Entscheidung  der  Frage,  ob  ein  industrielles 
Etablissement  als  Fabrik  im  Sinne  von  Art.  1  des  Gesetzes  zu  erklären  sei, 
vorab  in  Betracht  die  Rücksicht  auf  Gesundheit  und  Leben  der  Arbeitery  zumal 
da  schon  im  Artikel  34  der  Bundesverfassung,  der  die  rechtliche  Basis  des 
Gesetzes  bildet,  dieser  Gesichtspunkt  gewissermaßen  als  der  dominirende  hin- 
gestellt ist.  Wo  also  die  Natur  der  Beschäftigung  eine  besonders  anstrengende 
oder  gesundheitsschädliche  ist,  wenn  dabei  außerdem  jugendliche  Arbeiter  zur 
Verwendung  kommen,  so  fällt  nicht  in  Betracht,  ob  die  Zahl  der  Arbeiter  eine 
größere  oder  kleinere  sei. 

In  Anwendung  dieses  Grundsatzes  werden  dem  Gesetze  unterstellt  Gewerbe 
wie  die 

Bothfärbereient  Cementfabriken,  Stroh  flechtereien,  Tabak-  und  Cigarren- 
fabriken,  Appreturen^  Elastiquefabriken, 

Ferner  fällt  die  Art  und  Ausdehnung  des  Betriebes  in  Betracht.  Wenn 
der  Handwerksbetrieb  durch  Verwendung  von  mechanischen  Motoren  in  Groß- 
betrieb übergeht  und  eine  größere  Zahl  von  Arbeitern  beschäftigt,  so  wird  die 
Definition  , Fabrik**   anwendbar. 

Dies  betrifft  Holzbearbeitungswerkstätten  (Parqueterien,  Bauschreinereien  etc.), 
Maschinen-  und  mechanische  Werkstätten,  Ziegeleien,  Hafnereien,  Spinnereien, 
Bleichereien, 

Für  die  Maschinen- Stickereien  gilt  die  Grenzlinie,  daß,  wo  nicht  aus- 
schließlich Familiengenossen  beschäftigt  sind,  jede  Stickerei  mit  drei  und  mehr 
Stühlen  als  Fabrik  zu  betrachten  sei. 

Bezüglich  der  Behandlung  der  ein/seinen  Klassen  von  industriellen  Etablis- 
sementen  wurden  später  bei  verschiedenen  Anlässen  Spezialbeschlüsse  gefaßt,  von 
welchen  wir  folgende  hervorheben: 

a.  Bundesrathsbeschluß  vom  26.  Aug.  1881:  Sämmtliche  Holzbearbei- 
tungswerkstätten, welche  ganz  oder  theil weise  in  geschlossenen  Bäumen 
betrieben,  in  welchen  Motoren  verwendet  und  mehr  als  fünf  Arbeiter  beschäftigt 
werden,  sind  dem  Bundesgesetze  betreffend  die  Arbeit  in  den  Fabriken  defiiutiv 
unterstellt. 

b.  Bundesrathsbeschlüsse  vom  6.  Jan.  1882:  Buchdruckereien  mit 
Motoren  und  mehr  ab  fünf  Arbeitern  sind  als  Fabriken  zu  betrachten  (abgeändert 
durch  Beschluß  vom  7.  April  1885,  s.  unten). 

Ebenso  Gasfabriken  mit  mehr  als  fünf  Arbeitern,  ob  Motoren  verwendet 
werden  oder  nicht. 

C.  Bundesrathsbeschluß  vom  7.  April  1885:  Alle  Anstalten  für  poly- 
graphische Gewerbe  mit  mehr  als  fünf  Arbeitern  sind  dem  Fabrikgesetze 
zu  unterstellen. 

Femer  wurden  auch  seit  1883  größere  Konfektionsgeschäfte  und 
Uhrenmacherateliers  unterstellt,  ohne  daß  hierüber  eine  formelle  Schluß- 
nahme  vorliegt. 


Fabrikwesen  —      608     —  Fabrikwesen 

Nicht  als  Fabriken  werden  gemäß  Kreisschreiben  des  Bundesrathes  vom 
21,  Mai  1880  betrachtet  die  Ausrüstereien  (zur  Stickereiindustrie  gehörig). 

Wir  präzisiren  nachstehend  die  allgemeinen  £j*iterien,  welohe  sich  in  der 
Praxis  für  die  Beurtheilang  des  Charakters  industrieller  Etablissemente  herauss 
gebildet  haben,  wobei  wir  bemerken,  daß  sie  meistens  uicht  in  Gestalt  von 
formellen  Beschlüssen  vorliegen. 

Es  werden,  die  allgemeinen  Requisite  von  Art.  1  des  Gesetzes  voraus- 
gesetzt  y  industrielle  Etablissemente  als  Fabriken  betrachtet  und  daher  dem 
Gesetze  unterstellt^  wenn  bei  ihnen  folgende  Bedingungen  zutreffen: 

I.  a.  Mehr  als  fünf  Arbeiter  und  Verwendung  eines   Motors   oder    Dampf- 

gefäßes. 
6.       „        „        „  p  „  „  giftiger  oder  scharfer  Stoffe. 

(?.„„„„  „  „  mehrerer        Minderjähriger 

(unter  18  Jahren)  hierunter. 
d.      r,        „        ^  p  p    allzu  anstrengender  oder  ungesunder  Be- 

trieb (außer  den  sab  6  zu  rubrizirenden 
Fällen). 

II.  Mehr  als  25  Arbeiter  während  des  ganzen  Jahres  oder  wenigstens 
eines  Theiles  desselben  in  allen  nicht  sub  I  klassifizirbaren  Fällen. 

III.  Hinsichtlich  des  Charakters  von  Etablissementen,  in  welchen  die  Arbeiter 
beim  Arbeitgeber  Kost  und  Logis  haben: 

Als  außerhalb  ihrer  Wohnung  beschäftigt  (vergl.  Art.  1  des  Gesetzes) 
sind  die  Arbeiter  derjenigen  industriellen  Etablissemente  zu  betrachten,  deren 
Arbeit  sich  in  speziellen  Arbeitsräumen  und  nicht  in  den  Wohnräumen  der 
Familie  selbst  oder  ausschließlich  durch  Familiengenossen  YoUzieht.  (Bundes- 
rathsbeschluß  vom  7.  April  1885.) 

IV.  Betreffend  ganze  oder  theilweise  Unterstellung  eines  Etablissements: 
Zu  einem  dem  Gesetz  unterstellten  oder  zu  unterstellenden  Etablissement  ge- 
hören alle  Theile  desselben,  in  welchem  Arbeiten  behufs  Herstellung  des  oder  der 
Fabrikate  (inbegriffen  Nebenprodukte)  bis  zu  ihrer  Fertigstellung  zum  Transport 
vorgenommen  werden,  wobei  nicht  in  Betracht  kommt,  ob  dies  in  einer  oder 
mehreren  zu  demselben  Betriebe  gehörenden  Räumlichkeiten  (z.  B.  in  Stickereien) 
geschieht.     (Bundesrathsbeschluß  vom  7.  April  1885.) 

2)  Kontinuirlicher  Betrieb.  (Art.  13  und  14  des  Gesetzes.)  unmittel- 
bar nach  Inkrafttreten  des  Gesetzes  wurde  es  nöthig,  denjenigen  Etablissementen,  für 
welche  Tag-  und  Nacht-,  eventuell  auch  Sonntagsbetrieb  technisch  unumgänglich 
ist,  die  hiefiir  im  Gesetze  vorgesehene  Bewilligung  zu  ertheilen,  um  Störungen 
zu  vermeiden.  Es  dürfte  nicht  uninteressant  sein,  diejenigen  Gruppen  von  Fa- 
briken, welche  diese  Bewilligung  bis  jetzt  erlangt  haben,  nachstehend  au&uzählen: 
Papier-  und  Holzstofffabriken  (für  Holländer  und  Papiermaschinen) ;  Glashütten ; 
metallurgische  Etablissemente ;  Thonwaarenfabriken ;  Gasanstalten ;  chemische 
Fabriken  (gewisse  Branchen);  Salinen;  Buchdruckereien;  Ziegeleien;  Gerbe- 
reien, Leim-  und  Gelatinefabriken  (Arbeit  an  Sonntagen  Morgens);  Cement- 
fabriken ;  Sprit-  und  Preßhefefabriken  (unter  Ausschluß  der  Sonntagsarbeit) ;  ein- 
zelne Färbereien ;  Milchsiedereien  (nur  Sonntagsarbeit) ;  sowie  einige  vereinzelte 
Fabriken  verschiedener  Natur. 

Die,  übrigens  schon  im  Gesetze  enthaltenen  Bedingungen^  an  welche  jede 
dieser  Bewilligungen  —  es  können  noch  SpezialVerfügungen  für  den  einseinen 
Fall  hinzutreten  —  geknüpft  werden,  sind: 


Fabrikwesen  —      609      —  Fabrik  wesen 

a.  zur  Nacht-  und  Sonntagsarbeit  dürfen  uur  männliche,  über  18  Jahre 
alte  Arbeiter  mit  ihrer  eigenen  Zustimmung  verwendet  werden; 

b.  die  auf  den  einzelnen  Arbeiter  entfallende  Arbeitszeit  darf  in  keinem 
Falle  11  Stunden  während  24  Stunden  überschreiten; 

C.  für  jeden  Arbeiter  muß  je  der  zweite  Sonntag  frei  sein. 

Frauenspersonen  und  junge  Leute  unter  18  Jahren  werden  auch  dann  nicht 
zur  Nachtarbeit  (d.  h.  nach  8  Uhr  Abends)  zugelassen  (Art.  15),  wenn  das 
Etablissement  die  Bewilligung  zur  vorübergehenden  oder  ausnahmsweisen  Ver- 
längerung der  Arbeitszeit  (Art.  11)  erhalten  hat. 

Dagegen  wurde  auf  einen  Rekurs  hin  entschieden,  daß  der  Inhaber  eines 
industriellen  Etablissements  für  Nachtarbeit,  bei  welcher  er  persönlich  und 
ohne  Mithülfe  von  Arbeitern  thätig  ist,  keiner  besondern  Bewilligung  der  Be- 
hörden bedürfe,  da  nach  dem  Sinne  des  Art.  34  der  Bundesverfassung  und  des 
Gesetzes  selbst  die  auf  die  Arbeitsverhältnisse  der  Arbeiter  bezüglichen  Bestim- 
mungen des  letztern  nur  auf  Diejenigen  Anwendung  finden,  welche  im  Dienste 
des .  Fabrikherrn  stehen. 

3)  Sorge  für  Leben  und  Gesundheit  der  Arbeiter  (Art.  2  und  5, 
Litt,  d,  des  Gesetzes).  Dieser  Punkt  bildet  einen  wesentlichen  Gegenstand  der 
Thätigkeit  der  Fabrikinspektoren,  indem  sie  die  zweckmäßigsten  Schutzvorrich- 
tungen und  Einrichtungen  für  Ventilation,  Heizung,  Beleuchtung,  Reinlichkeit 
in  den  Fabriken  einführen,  neu  erfundene  studiren  oder  selbst  Neuerungen  kon- 
struiren  etc. 

In  der  Broschüre :  ^jApparate  und  Einrichtungen  zum  Schutze  von  Fabrik- 
arbeitern gegen  Gefahren  für  Leben  und  Gesundheit^,  gesammelt  und  ausgestellt 
an  der  Schweiz.  Landesausstellung  in  Zürich  von  den  eidg.  Fabrikinspektoren, 
bearbeitet  von  E,  Nüsperli,  Aarau,  H.  R.  Sauerländer,  sowie  in  den  gedruckten 
Berichten  der  Inspektoren  (s.  oben)  sind  die  praktisch  bewährtesten  Schutz- 
und  andern  Vorrichtungen  beschrieben  und  abgebildet.  Ferner  ist  eine  Sammlung 
bezüglicher  Modelle  von  den  Inspektoren  angelegt  und  im  Gewerbemuseum  Winter- 
thur  untergebracht  worden.  Wir  beschränken  uns  darauf,  auf  diese  Quellen  zu 
verweisen. 

Zur  Kategorie  der  Maßregeln  für  Leben  und  Gesundheit  der  Arbeiter  gehört 
der  Beschluß  des  Bundesrathes  vom  29,  Nov,  1884,  gemäß  welchem  in  Jacquard- 
webereien, wo  durch  die  Reibung  der  an  den  Webstühlen  befindlichen  Bleistäbchen- 
gewichte gefährliche  Bleierkrankungen  der  Arbeiter  verursacht  werden,  die  Blei- 
Btäbchen  innert  einer  Frist  von  2  Jahren  (durch  Beschluß  vom  16.  Juni  1885 
auf  6  Jahre,  vom  1.  Jan.  1885  an  gerechnet,  verlängert)  durch  Eisengewichte 
zu  ersetzen  sind.  Bis  zur  vollständigen  Durchführung  dieser  Maßregel  wird  auf 
die  Jacquardwebereien,  in  welchen  Bleistäbchen  gewichte  verwendet  werden,  im 
Sinne  von  Art.  5,  Litt,  d,  des  Gesetzes  die  Haftpflicht  ausgedehnt. 

Wir  schalten  hier  ein,  daß  gemäß  Reglement  über  die  Fabrikation  und  den 
Verkauf  von  Zündhölzchen  vom  17.  Okt.  1882  dieser  Haftpflicht  auch  die 
Zündhölzchenfabrikation  mit  gelbem  (die  Nekrose  erzeugendem)  Phosphor  unter- 
stellt worden  ist.  Eine  weitere  Anwendung  hat  Art.  5,  Litt,  d,  des  Gesetzes 
bis  jetzt  verschiedener  bedeutender  Schwierigkeiten  wegen  nicht  gefunden. 

In  dieses  Kapitel  gehört  noch  die  im  bundesräthlichen  Kreisschreiben  vom 
7.  April  1885  enthaltene  Vorschrift,  daß  die  Fabrikbesitzer,  welche  nicht  dem 
Verein  schweizerischer  Dampf kesselbesitzer  (auf  Ende  1884  2131  Kessel  um- 
fassend) angehören,  dafür  zu  sorgen  und  den  Ausweis  zu  leisten  haben,  daß  ihre 

Furrer,  VoIkiiwirthschafU-Lexikou  der  Schweis.  39 


Fabrikwesen  —      610     —  Fabrikwesen 

Dampfkessel  mindestens  jäbrlicb  einmal  von  Personen,   die  von  den  kantonalen 
Begiernngen  als  hiefür  kompetent  erklärt  worden  sind,  untersucht  worden  seien. 

4)  Unfallsanzeigen  (Art.  4  des  Gesetzes).  Gremäß  Kreisschreiben  des 
Eisenbahn-  und  Handelsdepartements  vom  25.  Nov.  und  17.  Dez.  1878  sind  die 
in  den  Fabriken  vorgekommenen  Unfälle  sowie  deren  Ausgang  durch  die  kanto- 
nalen Stellen,  welche  die  betreffenden  Anzeigen  erhalten,  auch  dem  Fabrikinspektor 
des  Kreises  nach  hiefilr  aufgestelltem  Formular  mitzutheilen,  zu  statistischen 
Zwecken  und  damit  er  je  nach  Umständen  Umschau  halten  und  allfällige  Miß- 
stände abstellen  kann. 

Der  Begriff  j^erhebliche  Körperverletzung^,  wie  er  in  Art.  4  des  Gesetzes 
sich  hndet,  wurde  verschieden  ausgelegt,  weßhalb  der  Bundesrath  in  seinem 
Kreisschreiben  vom  6.  Jan,  1882  folgende  Definition  aufstellte: 

«Als  erhebliche  Körperverletzungen  gelten  solche,  welche  eine  Arbeits- 
unfähigkeit von  mehr  als  6  Tagen  nach  sich  ziehen.  Wo  die  gesetzlich  vorge- 
schriebene Anzeige  Anfangs  in  der  Vermuthung,  daß  die  Arbeitsunfähigkeit  nur 
von  kürzerer  Dauer  sein  werde,  unterlassen  wurde,  hat  dieselbe  spätestens  am 
7.  Tage  nach  der  Verletzung  zu  erfolgen.* 

Nach  den  Erhebungen  der  Inspektoren  betrug  die  Zahl  der  angezeigten 
Unfälle  in  Fabriken  in  den  Jahren  1882  und  1883  in  der  Schweiz  zusammen 
1310,  in  den  Jahren  1884  und  1885  2511.  Die  Zunahme  rührt  daher,  daß 
die  Anzeigen  in  Folge  strengerer  Aufsicht  von  Jahr  zu  Jahr  regelmäßiger  und 
vollständiger  eingehen. 

Betreffend  die  Kosten  der  amtlichen  Untersuchungen  von  Unfällen  in 
Fabriken  wurde  in  einem  Bekursfalle  entschieden,  daß,  da  im  Gesetz  keine  Be- 
stimmung enthalten  sei,  wer  diese  Kosten  zu  tragen  habe,  die  kantonale  Regierung 
mit  den  Bundesvorschriften  nicht  in  Widerspruch  komme,  wenn  sie  jene  dem 
betreffenden  Fabrikinhaber  auferlege,  und  daß  daher  Verfügungen  solcher  Art 
unzulässig  zu  erklären  kein  Grund  vorhanden  sei. 

5)  Lohnauszahlung  (Art.  10  des  Gesetzes).  In  Bezug  auf  den  DScompte 
wurde  in  einem  Bekursfalle  die  Interpretation  aufgestellt,  daß  unter  dem  „letzten 
Wochenlohn"  (Art.  10,  AI.  3,  des  Gesetzes)  der  lA)hn  für  6  Tage  gemeint  sei, 
so  daß  am  Zahltag  nicht  mehr  als  der  Lohn  für  6  Tage  ausstehen  bleiben  darf 
(sog.  D6compte,  den  der  Fabrikant  bei  unterlassener  Kündigung  seitens  des 
Arbeiters  zurückzubehalten  berechtigt  ist). 

Der  dem  Arbeitgeber  bei  widerrechtlichem  Austritte  des  Arbeiters  zufallende 
Decomptebetrag  ist  als  Eigenthum  des  erstem,  als  Ersatz  fllr  erlittenen  Schaden, 
nicht  aber  als  Buße  im  Sinne  von  Art.  7,  AI.  3,  des  Gesetzes  zu  betrachten; 
weitergehende  Ansprüche  auf  Schadenersatz  sind  beim  Bichter  geltend  zu  machen. 

Andrerseits  darf  der  Arbeitgeber  nicht  eigenmächtig  rückständigen  Lohn 
und  D6compte  zurückbehalten,  wenn  er  den  Arbeiter  wegen  disziplinarischen 
Vergehens  ohne  Kündigung  entläßt,  sondern  es  entscheidet  im  Streitfalle  der 
Bichter. 

6)  H  Ulfs  arbeiten  (Art.  12  des  Gesetzes).  Gemäß  Kreisschreiben  des 
Bundesrathes  vom  14,  Jan.  1881  sind  als  Hülfsarbeiten  im  Sinne  von  Art.  12 
des  Gesetzes  zu  betrachten  und  können  daher  außerhalb  der  gesetzlichen  Normal- 
arbeitszeit ausgeführt  werden:  das  Putzen  und  Gelen  der  Maschinen  und  das 
Beinigen  der  Lokale  in  Baumwollspinnereien ,  welche  Verrichtungen  höchstens 
20 — 30  Minuten  in  Anspruch  nehmen,  jeweilen  von  einigen  Arbeitern  ausgeführt 
werden,  die  sich  besonders  darauf  verstehen,  und  der  Sicherheit  wegen  während 
des  Betriebes  der  Fabrik  nicht  vorgenommen  werden  können. 


Fabrikwesen  —     611     —  Fabrikwesen 

Dagegen  fallt  das  sog.  Abdecken,  d.  b.  das  Zerlegen  der  Mascbine  bebafs 
genauer  Untersucbung  und  Reinigung,  nicht  in  die  Kategorie  der  Hülfsarbeiten. 

Als  HtQfsarbeiter  werden  gemäß  Kreisschreiben  des  Bundesrathes  vom 
21,  Mai  1880  auoh  betrachtet  diejenigen  Ziegeleiarbeiter,  welche  entweder  in 
den  Tbongruben  oder  auf  den  Sohlagplätzen  beschäftigt  sind. 

Ferner  wurden  durch  Kreisschreiben  des  Handels-  und  Landwirthschafts- 
departements  vom  14,  Juni  1883  die  Teigmacher  (Eneter)  in  Teigwaarenfabriken, 
welche  ihre  Arbeit  1 — 1 Y2  Stunden  vor  den  andern  Arbeitern  beginnen  müssen, 
als  Htilfisarbeiter  qualifizirt. 

Die  von  Interessenten  geltend  gemachte  Interpretation  des  Art.  12,  als  ob 
das  Erfordemiß  eines  Alters  von  über  18  Jahren  sich  nur  auf  die  „unver- 
heiratheten  Frauenspersonen**,  nicht  auch  auf  die  ,, männlichen  Arbeiter**  beziehe, 
wurde  nicht  zugelassen. 

7)  Organisation  des  Fabrikinspektorats  (Art.  18  des  Gesetzes). 
Die  Fabrikinspektion  wurde  gleich  von  Anfang  an  so  reglirt,  daß  Eimelinspehtoren 
mit  bestimmten  zugetheilten  Elreisen  bestellt  wurden,  nämlich  (Bundesrathsbeschluß 
vom  24.  Aug.  1878):  F.  Schüler,  Arzt,  in  MoUis;  Nationalrath  W,  Klein  in 
Basel;  E,  Nilsperli,  Mechaniker,  in  Neuenstadt. 

Die  Kreise  wurden  aus  den  Kantonen  gebildet  wie  folgt: 

I.  Kreis  (Schuler) :  Zürich,  Uri,  Schwyz,  Unterwaiden,  Glarus,  Zug,  St.  Gallen 
(ausgenommen  Bezirke  Goßau,  Neu-  und  Alt-Toggenburg),  Graubünden. 

IL  Kreis  (Nüsperli) :  Bern,  Freiburg,  Tessin,  Waadt,  Wallis,  Neuenburg,  Genf. 

III,  Kreis  (Ellein) :  Luzem,  Solothurn,  Basel  (Stadt  und  Landschaft),  Schaff- 
hausen, Appenzell  (beide  Rhoden),  Aargau,  Tburgaa,  von  St.  Gallen  die  Bezirke 
Goßau,  Neu-  und  Alt-Toggenburg. 

Am  20.  Nov.  1878  wurden  dann  statt  der  drei  letztgenannten  die  Bezirke 
Wyl,  Alt-  und  Unter-Toggenburg  dem  III.  Kreis  zugetheilt. 

In  Folge  der  Demission  des  (zum  Regierungsrath  gewählten)  Inspektors 
des  III.  Kreises  mußte  die  Neuwahl  eines  solchen  erfolgen,  welche  auf  Herrn 
H,  Etienne  in  Brenets,  Präsident  der  Societ^  intercantonale  des  Industries  du 
Jura,  fiel  (13.  Juni  1881).  Herrn  Nüsperli  wurde  auf  sein  Ansuchen  der  III.  Kreia 
und  dem  nnnmehrigen  Inspektor  des  II.  Kreises  durch  Reglement  vom  26.  Aug. 
1881  ex  officio  die  Inspektion  der  Bureaux  fdr  die  Kontrolirung  der  Gold-  und 
Silberwaaren  übertragen,  wodurch  eine  Aenderung  in  der  ELreiseintheilung  geboten 
war,  welche  folgendermaßen  festgestellt  wurde  und  noch  gegenwärtig  gilt: 

I,  Kreis  (Herr  Dr.  Schuler  in  Mollis) :  Zürich,  Üri,  Schwyz,  Unterwaiden, 
Glarus,  Zug,  St.  Gallen,  Graubünden. 

II,  Kreis  (Herr  Etienne  in  Neuchätel) :  Bern  (neuer  Kantonstheil),  Freiburg, 
Tessin,  Waadt,  Wallis,  Neuenburg,  Genf. 

III,  Kreis  (Herr  Nüsperli  in  Aarau):  Bern  (alter  Elantonstheil),  Luxem, 
Solothurn,  Basel  (Stadt  und  Landschaft),  Schaffhausen,  Appenzell  (beide  Rhoden), 
Aargau,  Thurgau. 

Für  den  Beginn  wurde  eine  gemeinschaftliche  Inspektion  im  ganzen  Gebiete 
der  Schweiz  nach  spezieller  Instruktion  angeordnet  und  im  Winter  1879/80 
ausgeführt.  £s  geschah  dies,  damit  die  Inspektoren  gemeinschaftlich  ihre  Beob- 
achtungen anstellen,  ihre  Ansichten  austauschen,  einen  Grundstock  von  Erfahrungen 
sammeln  und  in  eine  annähernd  gleichmäßige  Erfassung  ihrer  Thätigkeit  sich 
hineinleben  konnten. 

Die  seitherigen  Inspektionen  besorgt  in  der  Regel  Jeder  einzeln  in  seinem  Kreise. 


Fabrikwesen  —      612     —  Fabrikwesen 

Ueber  die  Inspektionen  werden  gedruckte  Berichte  veröffentlicht;  die  vor 
1886  erschienenen  sind  oben  aaf gezählt.  Es  ist  die  Anordnung  getroffen,  daß  ab- 
wechselnd die  Kantonsregierungen  (gemäß  Art.  17  des  Gresetzes)  und  die  Inspek- 
toren über  je  zweijährige  Perioden  die  Wirkungen  und  die  Ausführung  des 
Gesetzes  zum  Gegenstand  ihrer  Berichte  machen. 

£s  würde  an  dieser  Stelle  viel  zu  weit  führen,  auf  das  in  diesen  Berichten 
enthaltene  reichhaltige  Material  einzutreten.  Zudem  kommt  hinzu,  daß,  während 
wir  in  unserer  Darstellung  den  Grundsatz  der  Objektivität  streng  zu  wahren 
suchen,  es  nicht  möglich  wäre,  eine  Schilderung  von  den  Einflüssen  des  Gesetzes 
auf  Industrie  und  Arbeiterthum,  von  seinen  volkswirthschaftlichen  Resultaten  and 
der  Art  und  Weise  seiner  Durchführung  zu  ^ben,  ohne  den  Widerspruch  heraus- 
zufordern; die  Verhältnisse  und  die  Anschauungen  sind  im  Allgemeinen  so  ver- 
schieden, daß  je  nach  dem  Standpunkte,  von  dem  die  Beobachter  ausgehen,  die 
ürtheile  so  oder  anders  ausfallen. 

Eine  Instruktion  vom  18.  Juni  1683  regelt  die  Stellung  der  Fabrik- 
inspektoren. Sie  haben  im  Sinn  von  Art.  18  des  Gesetzes  seine  Durchführung 
in  den  Kantonen  zu  überwachen  und  jede  Fabrik  ihres  Kreises  wenigstens  ein 
Mal  innert  2  Jahren  zu  besuchen ;  sie  sollen  bemüht  sein,  durch  eine  wohlwollend 
kontrolirende  Thätigkeit  nicht  nur  den  Arbeitern  die  Wohlthaten  des  Gesetzes 
zu  sichern,  sondern  auch  die  Arbeitgeber  in  der  Erfüllung  der  Anforderungen, 
welche  das  Gesetz  an  sie  stellt,  taktvoll  zu  unterstützen,  zwischen  den  beider- 
seitigen Interessen  auf  Grund  ihrer  Kenntnisse  und  Erfahrungen  in  billiger  Weise 
zu  vermitteln  und  sowohl  den  Arbeitgebern  als  Arbeitern  gegenüber  eine  Ver- 
trauensstellung zu  gewinnen. 

Als  gerichtlicher  Experte  darf  der  Inspektor  nicht  funktioniren,  damit  er 
nicht  riskire,  bei  der  einen  oder  andern  Partei  au  seinem  Ansehen  und  seinem 
Einfluß  Schaden  zu  leiden. 

8)  Vollziehungsverordnung.  Das  Gesetz  erfuhr  namentlicb  in  den 
ersten  Jahren  seines  Bestehens  von  Seiten  der  Kantonsbehörden,  Arbeitgeber  und 
Arbeiter  sehr  verschiedene  Interpretationen.  Es  wurde  daher  für  nöthig  erachtet, 
eine  Vollziehungsverordnung  auszuarbeiten,  welche  eine  authentisi^he  Interpretation 
geben  sollte.  Der  bezügliche  Entwurf  stieß  aber  auf  große  Opposition,  weil  er 
einzelne  Bestimmungen  des  Gesetzes  noch  zu  verschärfen  schien  und  einen  allzu 
polizeilichen  Charakter  an  sich  trug.  Die  eidgenössischen  Büthe  beschlossen  daher 
am  19.  Dez.  1879  anläßlich  der  Budgetberathung  ein  Postulat,  durch  welches 
sie  den  Bundesrath,  „im  vollen  Vertrauen,  daß  er  den  Entwurf  der  Vollziehungs- 
verordnung in  seiner  jetzigen  Gestaltung  nicht  zur  Geltung  bringe,**  einluden, 
durch  geeignete  Instruktionen  der  ungleichen  Anwendung  und  Auslegung  des 
Gesetzes  vorzubeugen. 

Der  Erlaß  einer  Vollziehungsverordnung  unterblieb.  Die  erforderlichen  In- 
struktionen und  Weisungen  der  Bundesbehörde  werden  jeweilen  in  speziellen 
Kreisschreiben  den  Kantonsregierungen  zur  Kenntniß  gebracht  und  heutzutage 
ist  kein  dringendes  Bedürfniß  nach  einer  Vollziehungsverordnung  mehr  vorhanden. 

Dagegen  haben  Landammann  und  Rath  des  Kautons  Glarus  am  2.  Okt.  1878 
eine  kantonale  Vollziehung sverordnung  zum  Bundesgesetz  erlassen. 

Revision  des  Gesetzes. 

Der  Versuch,  eine  Revision  des  Gesetzes  anzubahnen,  wurde  gemacht  in 
einer  vom  st.  gallischen  Aktionskomite,  dem  Schweiz.  Spinner-  und  Weberverein 
und  dem  aargauischen  Handels-  und  Industrie  verein  ausgehenden  Eingabe  an  den 
Bundesrath,   vom  5.  Juni  1880,   mit  dem  ausgesprochenen  Zweck,   „die  größten 


Fabrikwesen  —     613     —  Fabrikwesen 

Härten  des  G^etzes  za  mildem  and  der  durch  schwierige  Verhältnisse  (Handels- 
krisis, Schutzzölle  der  Nachbarstaaten)  bedrängten  vaterländischen  Industrie  mehr 
freie  Bewegung  und  Thätigkeit  zu  gestatten**.  Als  revisionsbedürftig  wurden 
namentlich  folgende  Funkte  bezeichnet:  der  Normals rbeitstag  (Art.  11),  das 
Verbot  der  Einderarbeit  (Art.  16),  das  Verbot  der  Sonntagsarbeit  (Art.  4),  die 
Haftpflicht  aus  Fabrikbetrieb  (Art.  5),  die  Straf bestimmungen  (Art.  19). 

Die  über  das  Gresuch  befragten  Eantonsregierungen,  welche  das  Gesetz  nach 
Art.  17  zu  vollziehen  haben,  sprachen  sich  indeß  mit  Ausnahme  von  dreien 
gegen  eine  Revision  aus,  und  der  Bundesrath  beantwortete  denn  auch  das  ge- 
nannte Gesuch  in  ablehnendem  Sinne  (16.  Nov.  1880). 

Seither  ist  das  Gesetz  unangetastet  geblieben.  Dagegen  ist  gegenwärtig  als 
Folge  der  staatssozialistischen  Bestrebungen  der  Gegenwart  ein  Postulat  des 
Nationalrathes  vom  25.  März  1885  pendent,  welches  den  Bundesrath  einlädt, 
das  oben  erwähnte  Bundesgeseie  betreffend  die  Haftpflicht  aus  Fabrikbetrieb, 
welches  nicht  in  allen  Beziehungen  die  erwarteten  Resultate  fdr  die  Arbeiter 
hatte,  im  Sinne  der  Ausdehnung  der  Haftpflicht  und  zum  Zweck  der  Erleichterung 
der  Geltendmachung  der  Entschädigungsansprüche  einer  Revision  zu  unterwerfen 
und  weiter  zu  untersuchen,  ob  nicht  eine  allgemeine  obligatorische  Arbeiter- 
Unfallversicherung  anzustreben  sei. 

Es  darf  an  dieser  Stelle  femer  die  bemerkenswerthe  Erscheinung  notirt 
werden,  daß  ein  Kanton  bereits  einen  bedeutenden  Schritt  über  das  eidg.  Fabrik- 
gesetz  hinaus  unternommen  hat.  Der  Kanton  Basel-Stadt  hat  nämlich  am 
11.  Febr.  1884  ein  Gesetz  betreffend  die  Arbeitszeit  der  weiblichen  Arbeiter 
erlassen,  welche  dem  eidg.  Fabrikgestz  nicht  unterstellt  sind. 

Durch  dieses  kantonale  Gesetz  ist  die  Dauer  der  regelmäßigen  Arbeitszeit 
eines  Tages  für  Frauenspersonen,  welche  gtgtn  Lohn  oder  als  Lehrlinge  in 
Werkstätten  beschäftigt  werden,  auf  1 1  Stunden,  an  Vorabenden  von  Sonn-  und 
Festtagen  auf  10  Stunden  beschränkt  und  Nacht-  und  Sonntagsarbeit  untersagt. 

Als  Werkstätten  gelten  die  Arbeitsränmlichkeiten  aller  derjenigen  Geschäfte, 
in  welchen  mehr  als  drei  Frauenspersonen  gewerbsmäßig  beschäftigt  werden; 
diese  Räumlichkeiten  unterliegen  in  Bezug  auf  sanitarische  Verhältnisse  der  Auf- 
sicht der  zuständigen  Behörden. 

International«  Fabrikgesetzgebung. 

Es  ist  begreiflich,  daß  in  den  Kreisen  der  schweizerischen  Industriellen, 
welche  gegenüber  den  durch  Gesetze  über  Arbeitszeit  etc.  bisher  weniger  beengten 
ausländischen  Konkurrenten  sich  in  ihrer  Konkurrenzfähigkeit  benachtheiligt 
glaubten,  der  Wunsch  nach  internationaler,  nivellirender  Regelung  der  Fabrik- 
gesetzgebung entstand,  wie  sich  früher  schon  zwischen  den  einzelnen  Kantonen 
(s.  oben)  ähnliche  Bewegungen  im  Kleinen  geltend  machten. 

Diesem  Gedanken  gab  die  vom  Nationalrath  am  30.  April  1880  beschlossene 
Motion  Frey  (jetzigem  schweizerischem  Gesandten  in  Washington)  Ausdruck, 
wonach  der  Bundesrath  eingeladen  wurde,  mit  den  hauptsächlichsten  Industrie- 
staaten Unterhandlungen  anzuknüpfen  betreffend  Anbahnung  einer  internationalen 
Fabrikgesetzgebung. 

Leider  blieben  die  daherigen  Schritte  des  Bundesrathes  bei  den  Regierungen 
voB  Deutschland,  Belgien,  England,  Frankreich,  Italien  und  Oesterreich  erfolglos, 
indem  geantwortet  wurde,  daß  wegen  der  besondem  Verhältnisse  und  diver- 
girender  Interessen  der  verschiedenen  Staaten  der  Gegenstand  zur  internationalen 
Regelung  sich  nicht  eigne. 


FabrikweseD  —      614     —  Fabrikweaen 

Es  ist  bekannt,  daß  namentlich  in  der  jüngsten  Zeit  in  einigen  Staaten  fttr 
die  Idee  doch  Propaganda  gemacht  wird. 

lY.    Aasländische  Gesetzgebung. 

Es  liegt  nicht  im  Rahmen  und  in  der  Aufgabe  unseres  Artikels,  in  diesem 
£[apitel  mehr  als  eine  kurze  Darstellung  der  Hauptprinzipien,  welche  den  Fabrik- 
gesetzgebungen der  europäischen  Staaten  zu  Grunde  liegen,  zu  geben,  und  wir 
beschränken  uns  daher  darauf,  dasjenige  hervorzuheben,  was  namentlich  für  eine 
Yergleichung  mit  unser n  schweizerischen  Verhältnissen  wichtig  ist. 

1)  Deutschland.  Die  Gewerbeordnung  fUr  das  Deutsche  Reiche  nach 
der  Bekanntmachung  des  Beichskanzlers  vom  1.  Jnli  1883,  enthält  in  Titel  11 
und  yn  folgende  Grundsätze: 

Bei  Genehmigung  derjenigen  gewerblichen  Anlagen,  welche  einer  solchen 
überhaupt  bedürfen  (d.  h.  für  Umgebung  oder  Publikum  gefährliche  und  lästige 
Betriebe),  sind  diejenigen  Anordnungen  zu  treffen,  welche  zum  Schutz  der  Arbeiter 
gegen  Gefahr  für  Gesundheit  und  Leben  nothwendig  sind. 

Im  üebrigen  treffen  die  zuständigen  Behörden  die  erforderlichen  Bestim- 
mungen, welche  Einrichtungen  die  Gewerbeunternehmer  zur  Sicherung  von  Leben 
und  Gesundheit  herzustellen  haben. 

Zur  Anlegung  von  Dampfkesseln  ist  ebenfalls  behördliche  Genehmigung 
erforderlich. 

Sonn-  und  Festtagsarbeit  ist  untersagt;  ausgenommen  sind  Arbeiten,  welche 
nach  der  Natur  des  Gewerbebetriebs  Aufschub  und  Unterbrechung  nicht  gestatten. 

Die  Löhne  müssen  baar  in  Reichswährung  ausbezahlt  werden. 

Die  Kündigungsfrist  ist  beidseitig   14  Tage. 

Kinder  unter  12  Jahren  dürfen  in  Fabriken  nicht  beschäftigt  werden,  solche 
zwischen  12 — 14  Jahren  höchstens  6  Stunden  täglich,  solche  zwischen  14 — 16 
höchstens  10  Stunden. 

Die  Arbeitsstunden  der  jugendlichen  Arbeiter  (d.  h.  solcher  unter  16  Jahren) 
dürfen  nicht  vor  57a  Uhr  Morgens  beginnen  und  nicht  über  SVa  Uhr  Abends 
dauern;  bestimmte  Pausen  sind  vorgeschrieben. 

Wöchnerinnen  dürfen  während  3  Wochen  nach  ihrer  Niederkunft  nicht 
beschäftigt  werden. 

Durch  Beschluß  des  Bundesrathes  kann  die  Verwendung  von  jugendlichen 
Arbeitern  sowie  von  Arbeiterinnen  für  gewisse  Fabrikationszweige,  welche  mit 
besondern  Gefahren  für  Gesundheit  oder  Sittlichkeit  verbunden  sind,  gänxlich 
untersagt  oder  von  besondem  Bedingungen  abhängig  gemacht  werden.  Insbesondere 
kann  für  gewisse  Fabrikationszweige  die  Nachtarbeit  der  Arbeiterinnen  untersagt 
werden. 

Wenn  Naturereignisse  oder  Unglücksfälle  den  regelmäßigen  Betrieb  einer 
Fabrik  unterbrochen  haben,  können  Ausnahmen  von  den  Bestimmungen  betreffend 
die  Arbeitszeit  jugendlicher  Arbeiter  gestattet  werden. 

Durch  Beschluß  des  Bundesrathes  können  für  Spinnereien,  für  Fabriken, 
welche  mit  ununterbrochenem  Feuer  arbeiten,  oder  welche  sonst  durch  die  Art 
des  Betriebes  auf  eine  regelmäßige  Tag-  und  Nachtarbeit  angewiesen  sind,  oder 
deren  Betrieb  eine  Eintheilung  in  regelmäßige  Arbeitsschichten  von  gleicher 
Dauer  nicht  gestattet  oder  seiner  Natur  nach  auf  bestimmte  Jahreszeiten  beschränkt 
ist,  ebenfalls  Ausnahmen  betreffend  die  Arbeitszeit  der  jugendlichen  Arbeiter 
zugelassen   werden.     Jedoch   darf  in   solchen  Fällen   die  Arbeitszeit  für  Kinder 


Fabrikwesen  —      615     —  Fabrikwesen 

36  Standen  und  für  junge  Leute  60,  in  Spinnereien  66  Stunden  wöcbojptlich 
nicbt  tiberschreiten. 

Die  Aufsicht  über  die  Vollziehung  ist  von  den  Landesregierungen  zu  er- 
nennenden besondem  Beamten  (Inspektoren)  übertragen. 

Von  der  ihm  zustehenden,  oben  erwähnten  Kompetenz  Gebrauch  machend, 
hat  der  Bundesrath  folgende  besondere  Verfügungen  erlassen: 

a.  Am  23.  April  1879  betreffend  die  Beschäftigung  von  Arbeiterinnen  und 
jugendlichen  Arbeitern  in  Walz-  und  Hammerwerken,  Arbeiterinnen  dürfen  bei 
dem  unmittelbaren  Betrieb  der  Werke  nicht  beschäftigt  werden,  ELinder  zwischen 
12  und  14  Jahren  überhaupt  nicht.  Für  die  übrigen  jungen  Leute  männlichen 
Geschlechtes  darf  die  Arbeitsschicht  mit  den  Pausen  nicht  länger  als  12  Stunden, 
ohne  dieselben  nicht  länger  als  10  Stunden  dauern,  die  Gesammtdauer  der  Be- 
schäftigung innerhalb  einer  Woche  ohne  Pausen  60  Stunden  betragen ;  im  Uebrigen 
ist  Nachtarbeit  für  dieselben  gestattet. 

b.  Am  23.  April  1879  betreffend  die  Beschäftigung  der  oben  genannten 
Personen  in  Glashütten,  In  Räumen,  in  welchen  vor  dem  Ofen  gearbeitet  wird, 
darf  Arbeiterinnen  überhaupt  und  in  Räumen  mit  außergewöhnlich  hoher  Tempe- 
ratur jugendlichen  Arbeiterinnen  in  der  Regel  eine  Beschäftigung  nicht  gewährt 
werden.  Knaben  unter  14  Jahren  dürfen  unter  gewissen  Bedingungen  betreffend 
Schulbesuch  und  Ruhezeit  zur  Tag-  und  Nachtarbeit  herangezogen  werden.  Die 
Beschäftigung  der  Knaben  darf  bei  ununterbrochenem  Betrieb  innert  24  Stunden 
inklusive  Pausen  höchstens  6  Stunden  dauern,  diejenige  der  jungen  Leute  (von 
14—16  Jahren)  12  Stunden. 

c.  Am  20.  Mai  1879  betreffend  die  Beschäftigung  jugendlicher  Arbeiter  in 
Spinnereien,  Junge  Leute  zwischen  14  und  16  Jahren  dürfen  beim  Betrieb  der 
Spinnmaschinen  täglich  während  11  Stunden  verwendet  werden. 

d.  Am  10.  Juli  1881  und  12.  März  1883  betreffend  die  Beschäftigung 
jugendlicher  Arbeiter  auf  Steinkohlenberf/werken. 

So  sehr  diese  Gesetzgebung  an  Tragweite  und  Strenge  namentlich  hinter 
der  schweizerischen  zurücksteht,  indem  sie  wenig  höher  als  auf  der  ersten  Stufe 
der  gesetzgeberischen  Versuche  in  den  Kantonen  sich  befindet,  so  gewaltig  ist 
Deutschland  in  neuester  Zeit  vorangeschritten  auf  dem  Gebiete  der  Fürsorge  für 
die  Arbeiter  bei  Unfällen  und  Krankheiten  (s.  Reichsgesetz  betreffend  die 
Ejrankenversicherung  der  Arbeiter  vom  15.  Juni  1883,  Unfall  Versicherungsgesetz 
vom  6.  Juli  1884,  Gesetz  über  Ausdehnung  der  Unfall-  und  Krankenversicherung 
vom  28.  Mai  1885),  dagegen  würde  es  viel  zu  weit  führen,  in  eine  Beleuchtung 
der  durch  diesen  Staat  inaugurirten  staatssozialistischen  Unternehmungen  einzutreten. 

2)  England.  Das  Fabrik-  und  Werkstätteng  es  ete  vom  27.  Mai  1878 
hat  das  komplizirte  rechtliche  Regime,  dem  die  Fabriken  und  Werkstätten  in 
diesem  Lande  unterworfen  waren,  in  bedeutendem  Maße  vereinfacht.  Vorher 
waren  seit  Anfang  des  Jahrhunderts  16  verschiedene  Gesetze  in  Kraft,  durch 
welche  das  Gebiet  der  Fabrikarbeit  Stück  für  Stück  der  staatlichen  Fürsorge 
unterworfen  wurde.  Sie  alle  sind  nunmehr  ersetzt  durch  das  erwähnte  Gesetz 
von  1878,  von  welchem  wir  jedoch,  da  es  sehr  umfangreich  (107  Artikel) 
ist,  nur  die  wichtigsten  Grundzüge  hervorheben  können. 

Sehen  wir  ab  von  den  sehr  einläßlichen  Vorschriften  betreffend  die  Gesund- 
heit und  Sicherheit,  so  finden  wir  zunächst  diejenigen  über  die  Arbeitszeit  und 
Arbeiisdauer,  welche  aber  nur  Frauen,  junge  Personen  (Definition  s.  unten) 
und  Kinder  betreffen  und  zwar  wie  folgt: 


Fabrikwesen  —     616     —  Fabrikwesen 

Q,,  Für  Texiilfabriken :  Arbeitszeit  für  Frauen  nnd  junge  Personen  von 
6  oder  7  Uhr  Morgens  bis  6  oder  7  Uhr  Abends  (in  Spitzenfabriken  von  4  Uhr 
Morgens  bis  10  Uhr  Abends  mit  9  Stunden  Pausen);  Sonnabend  Nachmittag 
frei.  Während  dieser  Zeit  sind  für  Mahlzeiten  nicht  weniger  als  2  Stunden  zu 
gestatten.     Effektive  Arbeitsdauer  daher  täglich  10  Stunden. 

Arbeitsdauer  für  Kinder  täglich  6  Stunden  in  Vormittags-  oder  Nachmittags- 
reihen oder  dann  je  den  zweiten  Tag  10  Stunden  (Zwischentag  frei). 

b.  Für  andere  als  Textilfahriken  und  für  Werkstätten:  Arbeitszeit  fUr 
Frauen  und  junge  Personen  wie  in  Textilfahriken,  dagegen  nur  IY2  Stunde 
Pausen  für  die  Mahlzeiten.     Arbeitsdauer  daher  effektiv   107«  Stunden. 

Ausgenommen  sind  Werkstätten,  wo  weder  Kinder  noch  junge  Personen  zur 
Beschäftigung  gelangen ;  in  solchen  dürfen  Frauen  bis  Abends  9  Uhr  (Sonnabend 
4  Uhr)  arbeiten,  immerhin  im  Ganzen  auch  nur  10 72  Stunden  per  Tag;  femer 
Bäckereien. 

Arbeitsdauer  für  Kinder  täglich  672  Stunden  in  Vormittags-  oder  Nach- 
mittagsreihen, oder  dann  je  den  zweiten  Tag  10  Stunden  (Zwischentag  frei). 

c.  Für  die  Hausindustrie  und  die  häusliche  Werkstätte  (ausschließlicher 
Betrieb  mit  Familiengenossen)  ; 

Arbeitszeit  für  junge  Personen  von  6  Uhr  Morgens  bis  9  Uhr  Abends 
(Sonnabend  4  Uhr). 

Arbeitsdauer   107»  Stunden. 

Arbeitszeit  für  Kinder  von  6  Uhr  Morgens  bis  1  Uhr  Nachmittags  oder 
von  1  Uhr  Nachmittags  bis  8  Uhr  Abends  (Sonnabend  4  Uhr),  mit  je  72  Stunde 
Pause. 

Hieran  schließen  sich  folgende  bemerkenswerthe  Bestimmungen: 

Mahlzeiten  für  Kinder,  junge  Personen  und  Frauen  haben  in  der  Regel 
gleichzeitig  stattzufinden  und  Beschäftigung  während  derselben  ist  untersagt. 

Kinder  im  Alter  von  noch  nicht  10  Jahren  dürfen  weder  in  Fabriken 
noch  in  Werkstätten  beschäftigt  werden. 

Sonntags  dürfen  Kinder,  junge  Personen  und  Frauen  in  Fabriken  und  Werk- 
stätten nicht  arbeiten  (besondere  Ausnahmen  vorbehalten). 

Die  Eltern  eines  in  einer  Fabrik  oder  Werkstätte  beschäftigten  Kindes 
haben  zu  veranlassen,  daß  dasselbe  eine  Schule  besuche,  welche  als  den  Normal- 
vorschriften entsprechend  anerkannt  ist. 

Kinder  oder  junge  Personen  unter  16  Jahren  dürfen  in  Fabriken  nur 
beschäftigt  werden,  wenn  der  Bezirksarzt  ein  Zeuc/niß  ihrer  lauglichkeii  hiefur 
ausstellt;  für  Werkstättenbesitzer  ist  das  Zeugniß  fakultativ. 

Unfälle  sind  dem  Innpektor  und  dem  Bezirksarzt  sofort  anzuzeigen^  wenn 
sie  Arbeitsunfähigkeit  vod  mehr  als  48  Stunden  zur  Folge  haben,  worauf  der 
Arzt  unverzüglich  eine  Untersuchung  an  Ort  und  Stelle  vorzunehmen  und  darüber 
dem  Inspektor  zu  berichten  hat. 

Für  die  Ausfilhrung  des  Gesetzes  sorgt  eine  genügende  Zahl  von  Inspektoren 
und  ein  Generalinspektor  in  London,  welche  mit  weitgehenden  Befugnissen  aus- 
gerüstet sind. 

In  den  Fabriken  und  Werkstätten  sind  ein  Auszug  aus  dem  Gesetze,  sowie 
Name  und  Wohnort  des  zuständigen  Inspektors  und  des  Bezirksarztes  anzu- 
schlagen. 

Abweichungen  von  den  allgemeinen  Regeln.  In  Fabriken  zur  Herstellnng 
elastischer  Gewebe,  Band  nnd  Besatz  dürfen  Kinder,  junge  Personen  nnd  Frauen 


Fabrikwesen  —     617     —  Fabrikwesen 

vom  1.  November  bis  1.  März  täglicb  7*  Stunde  länr/er  arbeiten  y  resp.  es 
werden  die  Pausen  um   Y2  Stunde  verkürzt. 

Die  Befagniß,  junge  Personen  und  Frauen  1J2  Stunden  lang  arbeiten  zu 
lassen,  jedoch  nur  während  höchstens  48  Tagen  in  12  Monaten,  besteht  für 
Fabriken  und  Werkstätten,  wo  der  Stoff,  welcher  den  Gegenstand  des  gewerb- 
lichen Verfahrens  oder  Handwerks  bildet,  dem  Verderben  durch  die  Witterung 
ansgesetzt  ist  (Ziegelei,  Bleicherei,  Färberei  etc.),  oder  wo  zu  bestimmten  wieder- 
kehrenden Zeiten  im  Jahre  Arbeitsanhäufüng  eintritt  (Buchdruckerei,  Bachbinderei, 
Lithographie  etc.),  oder  wo  das  Geschäft  aus  Anlaß  unvorhergesehener  Ereignisse 
plötzliche  Anhäufuug  von  Aufträgen  erfährt  (Konfektion,  Stückfärberei  etc.). 

In  Fabriken  oder  Werkstätten  ist  behufs  Erhaltung  solcher  Gegenstände, 
welche  dem  Verderben  ausgesetzt  sind  (beim  Einmachen  von  Fischen,  Früchten, 
der  Milchkondensirung),  während  96  Tagen  in  12  Monaten  die  Arbeitsdauer  für 
Frauen  auf  12  Stunden  verlängert. 

Ist  eine  Fabrik  wegen  Dürre  oder  Ueberfluthung  dem  Stillstande  aus- 
gesetzt,  so  kann  für  junge  Personen  und  Frauen  die  Verlängerung  der  täglichen 
Arbeitsdauer  um  1  Stunde  bewilligt  werden  und  zwar  für  den  ersten  Fall  (Dürre) 
während  höchstens  96,  für  den  zweiten  Fall  (Ueberfluthung)  während  höchstens 
48  Tag£n  in  12  Monaten. 

Nachtarbeit  von  der  Dauer  und  mit  den  Mahlzeitspausen  der  Tageszeit  ist 
gestattet  für  männliche  junge  Personen,  wenn  sie  während  den  der  Nachtarbeit 
vorausgehenden  oder  nachfolgenden  12  Stunden  nicht  beschäftigt  werden,  in 
Hochöfen,  Eisenhämmern,  Buchdruckereien,  Papierfabriken. 

Begriffsbestimmungen,  ^Kind"  eine  Person  im  Alter  von  noch  nicht 
14  Jahren,  ^ Junge  Person**  im  Alter  von  mehr  als  14  Jahren,  aber  noch  nicht 
im  Alter  von  18  Jahren;   „Frau**  eine  Frau  im  Alter  von  18  Jahren  und  darüber. 

3)  Frankreich.  Nach  dem  Gesetz  vom  9,  Sept.  1848  darf,  auch  für 
die  Erwachsenen,  die  tägliche  Arbeitsdauer  in  Fabriken  und  Hüttenwerken 
1j2  Stunden  effektiver  Arbeit  nicht  übersteigen.  Verwaltungsreglemente  bestimmen 
die  Ausnahmen,  welche  mit  Rücksicht  auf  die  Eigenthümlichkeiton  einzelner  Ge- 
werbe oder  Gründe  höherer  Gewalt  geboten  sind. 

Das  Dekret  vom  17.  Mai  1851  gibt  als  solche,  dem  Normalarbeitstag 
nicht  unterworfene  Arbeiten  unter  Anderem  an :  Bedienung  des  Feuers  in  Oefen, 
Trockenanstalten ,  unter  den  Kesseln  der  Färbereien ,  Bedienung  der  Dampf- 
maschinen; Mahlen  des  Getreides;  Arbeiten  in  den  Buch-,  Steindruckereien, 
Leimfabriken;  Metallbearbeitung  (Gießen,  Läutern  etc.);  Reinigung  der  Ma- 
schinen nach  Schluß  der  Tagesarbeit;  durch  höhere  Gewalt  unmittelbar  noth- 
wendige  Arbeiten. 

ISstündige  Arbeitsdauer  ist  gestattet  in  Färbereien,  Waschanstalten  und 
Kattunfabriken;  Idstündige  Arbeitsdauer  in  Zuckerraffinerien,  chemischen  Fa- 
briken, und,  während  120  Arbeitstagen  per  Jahr,  in  Färbereien,  Zeugdruckereien 
und  Appreturen. 

Ein  Gesetz  vom  2,  Juni  1874  regelt  die  Arbeit  der  in  der  Industrie 
beschäftigten  Kinder  und  minderjährigen  Mädchen, 

In  der  Regel  dürfen  nach  demselben  Kinder  vor  vollendetem  12,  Jahre 
nicht  in  Fabriken.  Hüttenwerken,  Werkstätten,  Bauunternehmungen  beschäftigt 
werden.  Ausgenommen  ist  die  Textil-,  Papier-  und  Glasindustrie  (Dekrete  vom 
27.  März  1875,  1.  März  1877),  wo  Eander  unter  gewissen  Bedingungen  betref- 
fend Schulbesuch  schon  nach  vollendetem    10.  Jahre  verwendet  werden    dürfen. 


Fabrikwesen  —     618     —  Fabrikwesea 

Die  Arbeitedauer  für  Kinder  bis  zum  vollendeten  12.  Lebensjahre  darf  nicht 
mehr  als  6  Stunden  täglich  betragen,  vom  12,  Jahre  an  nicht  mehr  ala 
12  Stunden. 

Bis  zum  vollendeten  16.  Jahre  dürfen  Kinder  zu  keiner  Nachtarbeit  (d.  h. 
zwischen  9  Uhr  Abends  und  5  Uhr  Morgens)  verwendet  werden;  das  nämliche 
Verbot  gilt  für  Mädchen  von  16 — 21  Jahren  in  Hütten  und  Manufakturen. 
Zeitweilig  kann  es  aufgehoben  werden  im  Falle  eines  Stillstandes  im  Betriebe 
durch  Zufall  oder  höhere  Gewalt,  ohne  daß  jedoch  Kinder  unter  12  Jahren 
zur  Nachtarbeit  verwendet  werden  dürften. 

Sonn-  und  Feieriof/s arbeit  ist  für  Kinder  unter  16  und  Mädchen  unter 
21  Jahren  untersagt. 

In  Hütten  mit  ununterbrochenem  Feuer  dürfen  indeß  Kinder  von  wenig- 
stens 12  Jahren  sowohl  Nachte  als  Sonntags  beschäftigt  werden.  Es  geschieht 
dies  gemäß  der  Dekrete  vom  22.  Mai  1875  und  5.  März  1877  für  Bander 
männlichen  Geschlechte  in  Papier-,  Zucker-,  Glas-Fabriken,  Hütten-  und  Hammer- 
werken; die  Arbeitsdauer  incl.  zweistündige  Euhepause  darf  12  Stunden  in 
24  Stunden  nicht  überschreiten. 

Bei  den  unterirdischen  Arbeiten  der  Bergwerke,  Gruben  und  Steinbrüche 
ist  die  Beschäftigung  von  Kindern  unter  12  Jahren,  Mädchen  und  Frauen  ver- 
boten. 

Administrative  Reglemente  bestimmen,  zu  welchen  Arbeiten,  die  mit  Ge- 
fahren verbunden  sind  oder  jugendliche  Kräfte  übersteigen,  Eänder  nicht 
zugelassen  werden  dürfen  (so  z.  B.  gemäß  Dekreten  vom  31.  Okt.  1882  nicht 
zur  Dachdeckerei  und  nicht  als  Triebkraft  für  Handwebstühle),  oder  unter  welchen 
besondern  Bedingungen  ihre  Beschäftigung  in  ungesunden  oder  gefährlichen  An- 
lagen geschehen  darf. 

Zur  Sicherung  und  Ueberwachung  der  Ausführung  des  Gesetzes  sind 
15  Bezirksi'nspehtoren ,  ferner  Lokalkommissionen  (wenigstens  eine  in  jedem 
Arrondissement)  und  eine  sog.  obere  Kommission  (C.  sup^rieure)  beim  Handels- 
ministerium vorgesehen. 

Wir  erwähnen  noch  folgende  ausführende  Dekrete: 

Das  Dekret  vom  13.  Mai  1875  verbietet  die  Verwendung  von  Kindern 
unter  16  Jahren 

zum  Schmieren,  Reinigen,  Ansbeasern  von  im  Gange  befindlichen  Maschinen 
und  mechanischen  Apparaten ; 

in  Werkstätten,  in  welchen  gefährliche  und  vorspringende  bewegliche  Theile 
von  Maschinen  nicht  eingeschirmt  sind; 

zum  Betrieb  von  Apparaten  durch  Tretvorrichtungen; 

zur  Bedienung  von  Kreis-  und  Bandsägen; 

zum  Betrieb  von  mechanischen  Sehn eide werken ; 

zur  Bedienung  der  Dampfhahnen,  etc. 

Die  Dekrete  vom  14.  Mai  1875,  3.  März  1877,  22.  Sept.  1879,  31.  Okt. 
1882,  3.  Nov.  1882  bezeichnen  diejenigen  Anlagen,  in  welchen  die  Beschäftigung 
von  Kindern  gar  nicht  oder  nur  bedingungsweise  gestattet  ist.  £&  sind  haupt- 
sächlich solche,  in  welchen  schädlicher  Staub  und  Dämpfe,  Feuers- j  Explosions- 
und Vergiftungsgefahr  vorhanden  sind  (chemische  Industrie,  Brennereien,  Gießereien, 
Emailliranstalten,  Hom-  und  Steinbearbeitung,  Zündholzfabrikation,  Cement  und 
Kalköfen,  Zeugdruckereien,  Glasfabriken  etc.). 

Aus  Obigem  ist  ersichtlich,  daß  Frankreich  im  Gegensatz  zu  allen  andern 
Staaten  schon  seit  1848  einen  Arbeitstag  auch  für  Erwachsene,  und  zwar  einen 


Fabrikwesen  —     619     —  Fabrikwesen 

128tilndigen,  besitzt.  Wie  es  aber  mit  der  DurobfUhrung  desselben  bis  Anfangs 
der  1880er  Jabre  anssab,  gebt  aus  dem  damaligen  Bericbte  einer  Senatskommission, 
erstattet  anläßlieb  des  anf  Einfiibrung  einer  kürzeren  Arbeitsdaaer  abzielenden 
Gesetzesvorsoblages  Nadand  bervor,  in  welcbem  gesagt  wird,  daß  scbon  die 
einfacbe  Yollziebung  des  erwäbnten  Gesetzes  vom  9.  Sept.  1848  einen  nnend- 
lioben  Fortscbritt  bedeuten  würde. 

Man  sucbte  nun  zunäcbst  auf  diesem  Wege  etwas  zu  erreicben  und  es  kam 
zu  diesem  Zwecke  dem  außer  Gebrauob  geratbenen  Gesetz,  welcbes  allerdings 
den  Modus  seiner  eigenen  Yollziebung  niobt  bezeiobnet,  dasjenige  7om  16.  Febr. 
1883  zu  Hülfe,  welcbes  bestimmt,  daß  die  im  1874er  Gesetze  (s.  oben)  vor- 
gesebenen  Lokalkommissionen  und  Inspektoren  für  die  Kinderarbeit  aucb  die 
Volleiehung  des  Gesetzes  von  1848  zu  überwacben  baben,  und  die  Regierung 
ermächtigt,  die  Zahl  der  Inspektoren  entsprecbend  zu  vermehren, 

4)  Oesterreicb-Ungarn.  Dieser  Staat  bat  in  neuester  Zeit  seine  Gewerbe- 
ordnung vom  20.  Dez.  1859  ebenfalls,  dem  Beispiele  Deutscblands  folgend, 
revidirt.  Das  VI,  Hauptstück  derHelhen,  betitelt:  „Gewerblicbes  Htilfspersonale**, 
ist  durch  das  Gesetz  vam  8,  März  1885  abgeändert  und  ergänzt  worden.  Wir 
entnehmen  demselben  Folgendes: 

Jeder  Gewerbeinbaber  ist  verpflichtet,  alle  diejenigen  Einrichtungen  bezüglich 
der  Arbeitsräume,  Maschinen,  Werkgeräthschaften  herzustellen  und  zu  erhalten, 
welche  zum  Schutze  des  Lebens  und  der  Gesundheit  der  Arbeiter  erforderlich 
sind  (Einschirmung,  Schutzvorrichtungen,  Ventilation  etc.). 

An  Sonntagen  hat  alle  gewerbliche  Arbeit  zu  ruhen.  Ausgenommen  sind 
die  an  den  Gewerbelokalen  und  Werks  Vorrichtungen  vorzunehmenden  Säuberungs- 
und Instandhaltungsarbeiten.  Ferner  kann  die  Sonntagsarbeit  bei  einzelnen 
Kategorien  von  Gewerben,  bei  denen  die  Unterbrechung  unthunlicb  ist,  ge- 
stattet werden. 

Es  ist  dies  durch  Verordnung  vom  27.  Mai  1885  geschehen  für  Eisen- 
hüttenwerke, Mennig-  und  Glättefabriken,  Eisenemaillir werke,  Kupfer-,  Messing-, 
Tomback-,  Packfongwerke,  Zink-  und  Zinkweißöfen,  Maschinenfabriken  (nur  für 
unanfschie bliche  Reparaturen),  Kalk-,  Cement-,  Gyps-,  Ziegelbrennereien,  Tbon- 
waarenindustrie  (Brenner),  Glashütten,  Gerberei  (für  2  Morgenstunden),  Seiden- 
färberei, Bleicherei,  Zeugdruckerei,  Papierfabrikation,  Mühlen,  Zuckerlabriken, 
Bierbrauereien,  Spiritusbrennerei,  Fabrikation  chemischer  Produkte,  Fettindustrie,  etc. 

Die  Gewerbeinbaber  sind  verpflichtet,  den  Arbeitern  bis  zum  vollendeten 
18.  Lebensjahre  zum  Besuch  der  gewerblichen  Abend-  und  Sonntagsschulen 
die  erforderliche  Zeit  einzuräumen. 

Zur  Entscheidung  von  Streitigkeiten  aus  dem  Arbeits-,  Lehr-  und  Lohn- 
Verhältnisse  zwischen  den  Gewerbein habem  und  ihren  Arbeitern  oder  zwischen 
den  Arbeitern  untereinander  können  schiedsrichterliche  Kollegien,  von  Gewerbe - 
inhabem  und  Arbeitern  in  besondern  Wahlversammlungen  unter  Anfisicht  der 
politischen  Behörde  gewählt,  errichtet  werden,  welche  eine  dreijährige  Amtsdauer 
baben. 

Kinder  dürfen  vor  vollendetem  14.  Jabre  in  fabrikmäßig  betriebenen 
Gewerbeunternehmungen  nicht  beschäftigt  werden,  solche  zwischen  dem  14.  und 
vollendeten  16.  nur  zu  leichtem  Arbeiten,  welche  der  Gesundheit  und  körperlichen 
Entwicklung  nicht  nachtheilig  sind. 

Durch  Verordnung  können  jene  gefährlichen  oder  gesundheitsschädlichen 
gewerblichen  Verrichtungen  bezeichnet  werden,  bei  welchen  jugendliche  Arbeiter 


Fabrikwesen  —      620     —  Fabrikwesen 

(d.  b.  solcbe  h\s  zu  vollendetem  16.  Jabre)  oder  Fraaenspersonen  nicbt  oder  nur 
bedingQDgH weise  verwendet  werden  dürfen. 

Wöchnerinnen  dürfen  erst  nacb  Verlauf  von  4  Wochen  nacb  ibrer  Nieder- 
kunft zu  regelmäßigen  gewerblicben  Beschäftigungen  verwendet  werden. 

In  fabrikmäßig  betriebenen  Crewerbenntemebmungen  darf  für  die  Arbeiter 
die  Arbeitsdauer  höchstens  11  Stunden  innert  24  Stunden  betragen,  Docb 
können  im  Verordnungswege  diejenigen  Gewerbekategorien  bezeicbnet  werden, 
welchen  mit  Rücksicht  auf  nachgewiesene  besondere  Bedürfhisse  die  Verlängerung 
der  täglichen  Arbeitszeit  um  eine  Stunde  zu  gewähren  ist.  Femer  ist  die  zu- 
ständige Behörde  ermächtigt,  bei  den  Unternehmungen  mit  kontinuirlichem  Betriebe 
die  Arbeitszeit  behufs  Ermöglichung  des  Schieb tenwechsels  angemessen  zu  regeln. 

Wenn  Xatu rereif/ nisse  oder  Unfälle  den  regelmäßigen  Betrieb  unterbrochen 
haben,  oder  wenn  ein  vermehrtes  Arbeitsbedürfhiß  eingetreten  ist,  kann  zeit- 
weilige Verlängerung  der  Arbeitszeit  bewilligt  werden. 

Auf  Arbeiten,  welche  der  eigentlichen  Fabrikation  als  Hülfsarbeiien  noth- 
wendig  vor-  oder  nachgehen  müssen,  finden,  sofern  sie  nicht  von  jugendlichen 
Arbeitern  verrichtet  werden,  die  obigen  Bestimmungen  keine  Anwendung. 

Eine  Verordnung  vom  27.  Mai  1885  bezeichnet  diejenigen  Gewerbekategorien, 
welchen  „behufs  Erleichterung  des  üeberganges"  zur  eilfstündigen  Arbeitszeit  für 
die  Dauer  eines  Jahres  die  Verlängerung  derselben  um  eine  Stunde  gewährt 
wird  (Textilindustrie,  Färberei,  Bleicherei,  Druckerei,  Appretur,  Mahlmühlen). 

Außer  den  jugendlichen  Arbeitern  (s.  Definition  oben)  dürfen  auch  Frauens- 
personen zur  Nachtarbeit  (d.  h.  in  den  Stunden  zwischen  8  Uhr  Abends  und 
5  Uhr  Morgens)  nicht  verwendet  werden. 

Durch  Verordnung  können  indeß  jene  Kategorien  von  Unternehmungen  be- 
zeichnet werden,  bei  denen  eine  Unterbrechung  des  Betriebes  im  Hinblick  auf 
die  Beschaffenheit  des  letztem  unthunlich  ist,  oder  bei  denen  die  zwingende 
Noth wendigkeit  der  Schichtarbeit  vorliegt  und  in  welchen  deßhalb  jugendliche 
Arbeiter  zwischen  14  und  16  Jahren  und  Frauenspersonen  zur  Nachtarbeit 
verwendet  werden  dürfen.  Es  darf  jedoch  die  G^sammtarbeitsdauer  dieser  Personen 
innerhalb  24  Stunden   11   Stunden  nicht  überschreiten. 

Unter  diese  Bestimmung  fallen  (Verordnung  vom  27.  Mai   1885): 

Eisenhüttenwerke,  Glashütten,  Maschinenspitzenfabrikation,  Papier-,  Zucker-, 
Konserven-Fabrikation,  und,  für  die  Dauer  eines  Jahres,  einzelne  Zweige  der 
Textilindustrie. 

Gewer beinspektoral.  Diese  neue  Institution  wurde  durch  Gesetz  vam 
17.  Juni  1883  geschaffen.  Dieses  ermächtigt  den  Handelsminister,  im  Ein- 
vernehmen mit  dem  Minister  des  Innern  die  erforderliche  Anzahl  von  Gewerbe- 
inspektoren  und  einen  Central-Gewerbeinspektor  zu  ernennen.  Die  Aufgabe 
derselben  besteht  gegenüber  den  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  in  der  Ueber- 
wachung  der  Durchführung  der  gesetzlichen  Vorschriften  betreffend:  1)  Die 
Vorkehrungen  und  Einrichtungen  zum  Schutz  des  Lebens  und  der  Gesundheit 
der  Arbeiter;  2)  die  Verwendung  von  Arbeitern,  die  tägliche  Arbeitszeit  und 
die  periodischen  Arbeitsunterbrechungen ;  3)  die  Führung  von  Arbeiterverzeichnissen, 
das  Vorbandensein  von  Dienstordnungen,  die  Lohnzahlungen  und  Arbeiteransweise; 
4)  die  gewerbliche  Ausbildung  der  jugendliehen  Arbeiter. 

Zur  Zeit  ist  die  ganze  Monarchie  in  neun  Aufsichtsbezirke  mit  je  einem 
Inspektor  eingetheilt.     Dazu  kommt  der  Central-Gewerbeinspektor  in  Wien. 

Es  ist  zu  dieser  österreichischen  Gesetzgebung  zu  bemerken,  daß  sie  die 
fortgeschrittenste   aller   unserer   Nachbarstaaten  ist,    indem  sie  den  eilfstündigen 


Fabrikwesen  —      621      —  Fabrikwesen 

Normalarbeitstag   fUr   Erwachsene   proklamirt    and   der   schweizerisch  ou  auch  in 
andern  Beziehangen  am  nächsten  steht. 

5)  Italien.  Die  Kammern  haben  am  8.  Febr.  1885  ein  Gesetz  über 
die  Kinderarbeit  angenommen.  Zur  Fabrikarbeit  dürfen  nicht  verwendet  werden 
Kinder  vor  zurückgelegtem  9.,  zu  unterirdischer  nicht  solche  vor  zurückgelegtem 
10.  Altersjahre;  Eänder  zwischen  9  und  15  Jahren  nur  dann,  wenn  aus  einem 
offiziellen  ärztlichen  Zeugniß  ihre  Tauglichkeit  und  Gesundheit  hervorgeht.  Für 
Kinderverwendung  zu  gefährlichen  und  gesundheitsschädlichen  Arbeiten  werden 
durch  kgl.  Dekret  besondere  Grenzen  und  Vorsichtsmaßregeln  aufgestellt.  Täg- 
liche Arbeitszeit  für  Kinder  zwischen  9  und   12  Jahren  8  Stunden. 

6)  Niederlande.  Gesetz  vom  19.  Sept.  1874  betreffend  Maßregeln  zur 
Verhinderung  übermäßiger  Arbeit  der  Kinder. 

Verbot,  Kinder  unter  12  Jahren  zu  beschäftigen. 

7)  Dänemark.  Gesetz  vom  23.  Mai  1873  über  die  Arbeit  der  Kinder 
und  jungen  Leute.     Verbot,  Kinder  unter  10  Jahren  zu  verwenden. 

Arbeitsdauer  für  Kinder         von  10 — 14  Jahren   6  Stunden  innert  24  Stunden. 

„  jonge  Leute   «14  —  18       „10        „  «24 

Verbot   der  Sonntagsarbeit  für  Kinder.    Anstellung  zweier  Inspektoren. 

8)  Schweden.  Gresetz  in  Kraft  seit  1.  Januar  1882.  Verbot  der  Aufnahme 
von  Kindern  unter  12  Jahren. 

Tägliche  Arbeitsdauer  bis  zum  Alter  von  14  Jahren     6  Stunden. 

für  Personen        „    14—18        „        10 

9)  Rußland.  Beschluß  des  Reichsraths,  in  Ejraft  getreten  am  1.  Mai 
1883.  Verbot  der  Fabrikarbeit  für  Eänder  unter  12  Jahren.  Tägliche  Arbeitszeit 
für  solche  von  12 — 15  Jahren  bis  auf  8  Stunden  (ohne  Pausen  und  Schule), 
jedoch  nicht  über  4  Standen  ununterbrochen,  nicht  zwischen  9  Uhr  Abends  und 
5  Uhr  Morgens  und  nicht  an  Sonn-  und  Festtagen.  Die  Minister  der  Finanzen 
nnd  des  Innern  bezeichnen  diejenigen  gesundheitsschädlichen  und  ermüdenden 
Arbeiten,  zu  welchen  Kinder  gar  nicht  verwendet  werden  dürfen.  Zur  Ueber- 
wachung  der  Vollziehung  vorstehender  Bestimmungen  ist  eine  Spezialinspektion 
eingesetzt.  Nach  zweijähriger  Versuchszeit  sollen  letztere  neuerdings  geprüft  und 
in  definitive  umgewandelt  werden. 

10)  Spanien.  Gesetz  vom  24.  Juli  1873.  Verbot  der  Fabrikarbeit  für 
Kinder  unter  10  Jahren. 

Tägliche  Arbeitsdauer  für  Knaben  unter  13  und  Mädchen  unter  14  Jahren 
5  Stunden;  für  Knaben  von  13 — 15  und  Mädchen  von  14 — 17  Jahren  8  Standen. 

Verbot  der  Nachtarbeit  für  beide  Kategorien  in  solchen  Etablissementen, 
welche  Motoren  anwenden.    Aufsicht  über  Vollziehung  des  Gesetzes  durch  Jury 's. 

In  Belgien,  Griechenland,  Portugal  und  der  Türkei  besteht  keine  Fabrik- 
gesetzgebung. 

£s  geht  wohl  aus  unserer  Umschau  über  die  Fabrikgesetzgebung  hervor, 
daß  die  Schweiz  auf  diesem  Gebiet  der  Fürsorge  für  das  Wohl  des  Arbeiters 
und  seiner  Familie  von  jeher  den  übrigen  europäischen  Staaten  vorangeschritten 
ist  und  auch  jetzt  noch  den  ersten  Rang  behauptet,  indem  außer  ihr  nur  noch 
Oesterreich- Ungarn  den  11  stündigen  Arbeitstag  für  Erwachsene,  aber  im  Uebrigen 
eine  weniger  weitgehende  Fabrikgesetzgebung  besitzt,  während  Frankreich  nur 
einen  problematischen  12stündigen  Normalarbeitstag  aufweist.  Die  übrigen  Gesetz- 
gebungen  beschränken  sich  im  Wesentlichen  auf  die  Frauen-  und  Kinderarbeit. 


Fabrikwesen 


—     622     — 


Fabrikwesen 


B.  Statistisches. 

Die   Zahl   der  je   am   Ende   der   Jahre  1880—1885  ^   dem   Fabrikgesets 
anterstellten  Etablissements  war: 


Im  Kanton 

»ktions- 
reis 

1880 

1881 

1882 

1883 

1884 

1885 

m 

Anzahl 

Anzahl 

Anzahl 

Anzahl 

Anzahl 

Anzahl 

•/• 

1   Aargau    .... 

m 

206 

223 

232 

243 

248 

258 

8^ 

1   Appenzell  A.-Rh. . 
Appenzell  L-Rh.  . 

ni 
in 

1   168 

184 

191 
16 

200 
18 

201 
18 

211 
17 

6,. 
0^ 

Baselland     .    .    . 

III 

}   124 

135 

39 

39 

39 

41 

1.» 

Baselstadt    .     . 

m 

107 

115 

117 

125 

*/> 

Bern   .... 

n 

166 

45 

50 

64 

76 

87 

1  '•* 

Bern   .... 

ni 

113 

136 

141 

139 

141 

Freiburg .     .    . 

n 

18 

24 

24 

22 

21 

23 

0,T 

St.  GaUen  *) 

I 

411 

623 

e27 

678 

738 

776 

24^ 

St.  Gallen    . 

ni 

185 

1   Genf  .... 

n 

67 

66 

89 

88 

88 

91 

%> 

1    Glarus     .     .     . 

I 

71 

72 

73 

73 

73 

76 

%* 

Graubünden 

I 

27 

27 

31 

31 

32 

32 

1,0 

Luzern    .     .     . 

ni 

39 

42 

45 

45 

47 

51 

l.« 

Neuenburg  . 

n 

16 

20 

31 

37 

44 

51 

l.« 

Nidwaiden   . 

I 

1       8 

6 

6 

7 

6 

7 

0,. 

1    Obwalden    .     . 

I 

2 

2 

2 

3 

0,1 

Schaffhausen 

m 

49 

54 

45 

43 

44 

45 

1.» 

1    Schwyz    .     . 

I 

19 

25 

25 

26 

25 

26 

0,* 

Solothurn     . 

III 

49 

53 

61 

66 

67 

68 

8.« 

:   Tessin      .     . 

n 

21 

19 

25 

17 

17 

17 

0,. 

Thurgau  . 

III 

224 

239 

258 

283 

312 

328 

10^ 

Uri      . 

I 

4 

4 

4 

4 

4 

4 

0.1 

Waadt     . 

II 

90 

94 

101 

105 

111 

111 

3,4 

Wallis 

II 

7 

9 

8 

8 

10 

12 

0,4 

Zürich     . 

I 

439 

439 

455 

473 

482 

514 

16,1 

Zug     . 

I 

11 

11 

12 

13 

13 

13 

0,« 

Total 

2419 

2527 

26»8 

2841 

2968 

8128») 

I 

990 

1207 

1235 

1307 

1370 

1451 

46,4 

II 

385 

277 

328 

341 

367 

392 

1%" 

ni 

1044 

1043 

1130 

1193 

1232 

1285 

*!.' 

wegen  d 
von  188( 
Ausmittl 

Pro    1 
en  St 
9  auf 
ung,  ^ 

878 

icke 

18S 

velc 

und  1£ 
reien  di( 
>5  ist  w< 
he  Etabl 

179   best( 
3  größtei 
miger  ei 
issement 

eht  kein 
3  Zahlen 
ner  Vera 
3  unter  d 

e  Statist] 

auf.  — 

lehrung  < 

as  Fabril 

•)  Die  s 
ier  Fabri 
Lgesetzg< 

1  Dieser 
uccessiTC 
ken  als  c 
^hören,  z 

Kanton  ' 
i  Vermefa 
Ier  genai 
uzuschre 

•reist 
rang 
leren 
iben. 

Fabrikwesen 


—     623     — 


Fabrikwesen 


Die  Zahl  der  je  am  Ende  der  Jahre  1880 — 1885  dem  Fabrikgesetz  unter- 
stellten Arbeiter  war: 


■ 

m 

1880 

1881 

1882 

1883 

1884 

1885       1 

Im  Kanton 

m 

Anzahl 

Anzahl 

Anzahl 

Anzahl 

Anzahl 

Anzahl 

7o 

'  Aargau    .    .    . 

111 

12,232 

12,807 

12,414 

13,081 

13,098 

13,290 

9,« 

j  Appenz.  A.-Rh. 

ni 

1    4,225 

4,433 

3,937 

4,054 

4,170 

4,463 

3.1 

Appenz.  L-Rh.  . 

m 

395 

418 

418 

412 

0,s 

>  Baselland     .     . 

ni 

11,475 

12,016 

3,173 

3,177 

3,177 

3,190 

2,s 

Baselstadt    . 

III 

9,511 

9,765 

9,859 

9,895 

6,9 

1  Bern    .     .    . 

n 

8,671 

4,977 

5,056 

5,914 

6,150 

6,424 

1    9,t 

Bern   .    .     . 

m 

6,242 

6,681 

6,931 

6,856 

6,901 

Freiburg  .     . 

u 

728 

926 

918 

908 

908 

914 

0,» 

.  St.  Gallen    . 

I 

14,623 

19,651 

19,531 

20,291 

21,003 

21,495 

14,9 

i  St.  Gallen    . 

111 

3,849 

Genf  .    .    . 

n 

2,226 

2,250 

2,813 

2,843 

2,673 

2,789 

1,» 

1  Glarus     .     . 

I 

8,444 

8,450 

8,591 

8,591 

8,591 

8,603 

6,0 

1  Graubünden 

I 

920 

927 

976 

983 

985 

1,180 

0,8 

'  Luzem     .     . 

m 

2,090 

2,182 

2,245 

2,245 

2,254 

2,354 

1,«  1 

1  Neuenburg  . 

n 

1,006 

1,448 

1,817 

2,025 

2,164 

2,304 

1,» 

Nidwaiden 

I 

}       209 

162 

118 

165 

165 

195 

0,1 

Obwalden    . 

1 

75 

75 

75 

82 

0,1 

SchafThausei 

1    . 

in 

2,224 

2,305 

2,461 

2,476 

2,511 

2,509 

1,8 

'  Schwyz    .     . 

I 

1,089 

1,554 

1,696 

1,706 

1,655 

1,665 

1,« 

1  Solothum 

ni 

5,026 

5,277 

6,326 

6,464 

6,509 

6,520 

4,5 

Tessin      .    . 

II 

1,941 

1,735 

1,959 

1,733 

1,733 

1,783 

1.« 

i  Thurgau  .     . 

III 

7,209 

7,571 

8,007 

8,366 

8,742 

8,982 

6,» 

Uri      ... 

I 

192 

135 

79 

79 

79 

90 

0,1 

Waadt     .     . 

n 

3,032 

3,876 

4,032 

4,123 

4,258 

4,202 

2,« 

Wallis      .     . 

n 

298 

384 

333 

333 

407 

422 

0,» 

Zürich      . 

I 

27,859 

27,881 

30,715 

30,990 

31,343 

31,694 

22,0 

i  Zug     .    . 

I 

1,641 

1,931 
129,120 

1,942 

1,954 
139,090 

1,954 
141,737 

1,954 

1,» 

Total 

121,209 

135,801 

144,312 

1 

I 

54,977 

60,691 

63,723 

64,834 

65,850 

66,958 

46,i 

n 

17,902 

15,596 

16,928 

17,879 

18,293 

18,838 

13,0 

1 

III 

48,330 

52,833 

55,150 

56,977 

57,594 

58,516 

40,6 

Die  Ende  1885  dem  Fabrikgesetz  unterstellten  Arbeiter  machen  11  ^/o  der  ge- 
sammten  berufsthätigen  Bevölkerung  der  Schweiz  aus  (r316,766  Personen  im 
Jahre  1880).  In  den  Kantonen  ist  das  Verhältniß  der  Fabrikarbeiter  zu  der  Zahl  aller 
Erwerbenden,  in  Prozenten  ausgedrückt,  folgendes :  49,3  Glarus ;  34,5  Baselstadt ;  20,6 
St.  Gallen;  19,4  Zürich;  18,2  Solothurn;  17,5  Zug;  16,4  Appenzell  A.-Rh.;  15,6  Schaff- 
hau.sen;  15,5  Thurgau;  14,4  Aargau;  11,3  Baselland;  7,0  Schwyz;  6,0  Genf;  5,9  Bern; 
5,6  Appenzell  L-Rh. ;  5,1  Neuenburg;  4,0  Waadt;  4,0  Nidwaiden ;  3,9  Luzem  ;  2,6  Tessin ; 
2,6  Graubünden;  1,8  Freiburg;  1,2  Obwalden;  0,9  Wallis;  0,7  Uri. 


Fabrikweseu 


—     624     — 


Fabrikwesen 


Matationen. 

l'iiterstelluDf;  unter  das  Fabrikgosets.  Befreiung  vom  Fabrikgesetz. 

Jahr.          ^              '                  --^                               ^  "^  -v 

Etabliasements.             Arbeiter.  Etablissements.            Arbeiter. 

1883  221                 5465  73  1576 

1884  189                3407  61  1360 

1885  280                4973  121  2398 

Rangordnung  der  Fabrikindustriezweige  nach  der  Höhe  der 

Arbeiterzahl  (über  100). 

Arbeiter  Etablissement« 

Industrieiwelg.  .  >  *"«*•                         •A»  »"••■ 

abs.  labrik-         abs.           Fabrik* 

arbeiten  *)  etabl.  *> 

Baamwollindustrie,  exkl.  Stickerei    ....  29,488  20,4       279         8,8 

Davon  Spinnerei 16,820  11,7         122          4,0 

Weberei 11,341  7,9         100          3,2 

Zwirnerei 1,301  52          1,6 

Seidenindustrir^ 24,375  16,9        215         6,9 

Davon  Bandweberei 5,300  3,7           37           1,2 

Uebrige  Weberei 6,572  4,6           53          1,7 

Zwirnerei,  Winderei,  Zettlerei,  Spinnerei  7,242  5,0           83          2,6 

Floretspinnerei 4,792  3,3           25 

Stickerei 20,385  14,1     1116      36,7 

Uhrenindustrie 10,117  7,0        140        4,5 

Metallindustrie    ohne    Uhren,    Maschinen    und 

Musikdosen 8,612  6,0        162         5,1 

Masohinenindustrie 8,576  5,9        116         3,7 

Tabakindustrie 5,366  3,7        113         3,6 

Zeugdruckerei 4,538  3,1          29         1,0 

Färberei 3,345  2,3          60         1,9 

Holzverarbeitung 2,927  2,0        132         4,2 

Davon  Schreinerei,  Zimmerei,  Bau 1,506  1,0           65          2,1 

Sägen 462  32          1,0 

Parqueterie 400  15 

Papierbranche 2,648  1,8          57         1,8 

Schuhwaarenfabrikation  (Schuhe  und  Schäfte) .  2,603  1,8          31         1,0 

Wolle,  Kunst  wolle  und  Filz 2,476  1,7          47         1,5 

Davon  Spinnerei 1,162  15 

Kunstwollfabrikation 328  4 

Kleidertuchweberei 725  16 

Thonwaarenindustrie 2,124  1,5          65         2,1 

Davon  Ziegel  und  Backstein 1,541  1,1           39          1,2 

Appretur,  Bleicherei,  Seiigerei 2,085  1,4          63         2,0 

Buchdrackerei 2,104  1,4        108         3,4 

Nahrungsmittel 1,635  1,2          59         1,8 

Davon  Milchkondensation 510  8 

Chocolade 386  12 

Teigwaaren 352  27 

Stroh-  und  Roßhaarindustrie 1,057  35         1,1 

Baumaterialien  (Cement,  Kalk,  Gyps,  Schiefer, 

Marmor) 699  31 

Elastiquefabrikation 689  7 

Leinenindustrie 600  12 

Davon  Spinnerei  und  Bindfadenfabrikation  .     .  487  7 

*)  Soweit  nicht  unter  1  7^- 


Fabrikwesen 

Wirkwaaren   . 
Gerberei    .... 
Zündwaarenfabrikation 
Konfektion 
Glashütten      .     . 
Musikdosen 

Gas 

Farbenfabrikation 
Eammfabrikation 
Salinen      .... 
Bttrstenfabrikation 
Lithographie  . 
Crepefabrikation  . 
Klavierfabrikation     . 


625     — 


Fftrbepilanzen 

570 

17 

567 

18 

480 

27 

443 

6 

436 

7 

344 

10 

250 

13 

227 

5 

191 

4 

188 

5 

169 

5 

168 

12 

158 

4 

122 

5 

Durchschnittliche  Arbeiterzahl  per  Etablissement,  soweit 

über  50. 


Floretspinnerei 192 

Zengdrackerei 156 

Baumwollspinnerei 138 

Seidenweberei 132 

Baum  Wollweberei 113 

Elastiquefabnkation     ....  98 

Seidenzwirnerei,    -Winderei    etc.  87 

Schuhwaareufabrikation    ...  84 

Kunstwollfabrikation    ....  82 

Wollenspinnerei 77 


Maschinenindustrie 74 

Konfektion 74 

ührenindustrie 72 

Leinenspinnerei     und     Bindfaden- 
fabrikation         70 

Milchkondensation 64 

Färberei 56 

Glashütte 56 

Metallindustrie   ohne  Uhren,    Ma- 
schinen und  Musikdosen      .     .  53 


Prozentuales    Verhältniß    der    Erwerbenden    einiger    Fabrik- 
branchen   zu    der    Gesammtheit    der    Erwerbenden    der    nämlichen 
Branche   (Hausindustrie   und  Fabrikbetrieb),    ermittelt  auf  Grund  des  Fabrik- 
registers von  1885  und  der  Yolkszählungsstatistik  von   1880. 


Branche. 


Fa- 
brik. 

0/0 


Haas- 
ind. 


Branche. 


Ta- 

brik. 


Hhus- 
ind. 

0« 


Stickerei 

Seidenweb.,  -Zwirnerei,  -Spin- 
nerei etc 

Gerberei 

Uhrenindustrie 

Stroh-  und  Roßhaarflechterei  . 
Leinenindustrie 


55,5    45,5 

37,8*)  62,2 
26,4  73,6 
23,0    77,0 

8.6  91,4 

6.7  93,3 


Appretur,  Bleicherei,  Sengerei  100,0  — 

Elastiquefabnkation  ....  100,0  — 

Glasfabrikation 100,0  — 

Tabakindustrie 100,0  — 

Zeugdruckerei 100,0  — 

Färberei 86,1  13,9 

Baumwollspinnerei,  -Zwirnerei 
und  -Weberei 69,9  ^)30,1 

Fabrikzeichnungen  s.  Erfindungsschutz. 

Färbepflanzen.  Die  für  unser  Klima  passenden  Färbepflanzen:  1)  Schwarze 
Malve,  2)  Krapp,  3)  Wend  (Färberöthe)  werden  in  der  Schweiz  nicht  angebaut. 
Wir  beziehen  solche  hauptsächlich  aus  Frankreich,  Deutschland,  England  und 
Holland,  wo  sie  bedeutende  Beinerträge  abwerfeu.  So  erzielt  man  dort  per 
Hektar:  1)  Schwarze  Malve  Fr.  800—1000,  2)  Krapp  Fr.  900—1000,  3)  Wend 
Fr.  400—700  Reingewinn. 


*)  Weberei.  —  *)  Meistens  Weberei. 

Furrer,  Yolkswirthschafts-Lezikon  der  SchweiE. 


1 1 


40 


Fdrbepflanzen  —     62G     —  Färberei 

Die  meisten  Pflanzenfarben  sind  darcb  die  neueren  chemischen  Farbprodnkte 
in  den  Hintergrund  gedrängt  worden  und  daher  ist  auch  der  Anbau  von  Färbe- 
pflanzen ein  geringerer  als  früher.  Etwelchen  Absatz  aus  der  Schweiz  (Gbau- 
bttnden)  findet  noch  die  Borberigwurzel  (Berberis  vulgaris)  und  die  dürre  Heidel- 
beere, letztere  zum  Färben  von  Wein  und  Spirituosen.  A. 

Färberei.  Dieselbe  spielt  in  der  Schweiz,  als  Hülfszweig  der  großartigen 
Textilindustrie,  seit  zwei  Jahrhunderten  eine  außerordentlich  wichtige  Rolle,  einer- 
seits als  Baumwollfärberei,  anderseits  als  Seidenfärberei.  Die  Leinen-  und  WoU- 
färberei  ist  hingegen  entsprechend  der  geringen  Ausdehnung  der  Leinen-  und 
Wollenweberei  nicht  von  Belang ;  namentlich  ist  hinsichtlich  der  Wollfärberei,  die 
gewöhnlich  von  den  Wollenwebereien  selbst  betrieben  wird,  noch  Vieles  zu  thun. 
Die  Baumwoll-  und  Seidenfärbereien  stehen  mit  ihren  meist  modernen  Einrich- 
tungen vollständig  auf  der  Höhe  der  Zeit  und  sind  ihrer  Aufgabe  vollständig 
gewachsen,  insoweit  es  sich  nicht  um  Artikel  oder  Manipulationen  handelt,  die 
wenig  vorkommen  und  daher  die  Erstellung  der  nöthigen  besondem  Einrichtungen 
nicht  genügend  lohnen  würden.  Indeß  hat  sich  in  neuester  Zeit  die  bekannte 
Färberei  im  Hard  bei  Zürich  auch  auf  das  Färben  solcher  Waaren  eingerichtet, 
welche  vorher  meistens  nach  Lyon  gesandt  werden  mußten  (Stückfärberei). 

Die  gesammten  Großfärbereien  der  Schweiz  (die  kleinen  Buntfärber  für  um- 
färben von  £[leidem  etc.  nicht  gerechnet)  beschäftigten  im  Jahre  1883  nach 
Schlatter's  Lidustriekarte  für  die  Landesausstellung  in  Zürich  3550  Personen. 
Im  Jahre  1880  wurden  anläßlich  der  eidg.  Volkszählung  3888  der  Färberei 
obliegende  Personen  ermittelt  =  2,9  **/oo  aller  Beruf  treibenden,  davon  1328  im 
Kanton  Zürich,  704  Baselstadt,  448  Aargau,  334  St.  Gallen,  283  Thurgau, 
229  Bern,  85  Baselland,  72  Genf,  64  Glarus,  61  Waadt,  50  Graubünden, 
47  Luzern,  36  Neuenburg,  28  Tessin,  24  Appenzell  A.-Bh. ,  22  Wallis, 
19  Schatfhausen,  13  Solothum,  12  Freiburg,  9  Schwyz,  6  üri,  4  Nidwaiden, 
1  Zug. 

In  der  Statistik  von  Franscinij  Nachtrag  1851,  wurde  die  Zahl  sämmt- 
licher  Färbereien  in  der  Schweiz  auf  250  beziffert  und  man  betrachtete  diese 
Zahl  auch  im  Jahre  1857  (Bericht  über  die  dritte  Schweiz.  Industrieausstellung) 
unter  der  Voraussetzung,  daß  auch  alle  dem  Kleingewerbe  angehörenden  Färbe- 
reien inbegriffen  seien,  als  zutreffend.  Weitaus  die  meisten  waren  Baumwoll- 
farbereien.  Die  Zahl  der  Seidenfärbereien  schätzte  man  auf  20,  da  11  in  Zürich 
und  Umgebung,  5  in  Basel,  2  in  Aarau  bekannt  waren.  Einige  derjenigen  in 
Zürich  und  Basel  beschäftigten  150 — 180  Arbeiter. 

Im  Jahre  1884  waren  im  Handelsregister  102  Färbereien  eingetragen, 
nämlich  als  Blaufärberei  1  (Zürich),  als  Baumwollfärherei  II  (Baselstadt  2, 
Glarus  5,  Schwyz  1,  Zürich  3),  als  Couleurfärherei  1  (St.  Gallen),  als  Garn- 
färherei  1  (St.  Gallen),  als  Garnrothfärberei  1  (St.  Gallen),  als  kleiderfärbe- 
reien  5  (Thurgau  1,  Zürich  4),  als  Rothfärbereien  3  (Bern  1,  St.  Gtillen  1, 
Thurgau  1),  als  Seidenfärbereien  15  (Baselstadt  5,  Zürich  10),  als  Stofffärberei  1 
(Baselstadt),  als  Tärkischrothfärbereien  3  (St.  Gallen  1,  Zürich  2),  als  THrJiisch- 
roth'Garnfärbereien  5  (St.  Gallen  1,  Thurgau  4),  als  Wollefärbereien  8  (Zürich), 
als  Färbereien  ohne  nähere  Bezeichnung  52  (Aargau  15,  Appenzell  A.-Rh.  3, 
Baselland  3,  Baselstadt  5,  Bern  7,  St.  Gallen  5,  Neuenburg  1,  Schaffhausen  1, 
Thurgau  3,  Waadt  2,  Zürich  4). 

Eantonsweise  rekapitulirt  ergibt  sich:  30  Zürich,  15  Aargau,  13  Baeel- 
stadt,  11  St.  Gallen,  9  Thurgau,  8  Bern,  5  Glarus,  3  Appenzell  A.-Rh., 
3  Baselland,  2  Waadt,  1  Neuenburg,   1  Schaffhausen,  1  Schwyz. 


Färberei  —      627     —  Failletines 

Dem  Fabrikgesetz  waren  Ende  1885  60  Etablissements  unterstellt,  in 
denen  die  Färberei  ausschließlich  oder  als  Hauptindustrie  betrieben  wird  (2  ^/o  aller 
dem  Fabrikgesetz  unterstellten  Etablissements).  In  denselben  sind  3345  Arbeiter 
(2,4  ^/o  aller  Arbeiter)  beschäftigt.  1800  Pferdekräfte.  Von  jenen  60  Etablis- 
sements  sind  10  ohne  nähere  Bezeichnung  (5  Aargau  mit  70  Arb.  und  15  Pf.; 

1  Bern  mit  24  A.  und  7  Pf.;  2  St.  Gallen  mit  12  A.  und  9  Pf.;  1  Luzem 
mit  16  A.  und  1  Pf. ;  1  Thurgau  mit  9  A.  und  4  Pf.);  5  Baumwollfärbereien 
(4    St.  GaUen    mit    94  A.  und    61    Pf.;    1    Zürich   mit    17  A.    und    30   Pf.); 

2  Baumwollgarn  für  bereien  (1  St.  Gtillen  mit  20  A.;  1  Zürich  mit  7  A.  und 
2  Pf.) ;  10  Boihfärbereien  (1  Aargau  mit  30  A.  und  20  Pf. ;  2  St.  Gallen  mit 
63  A.  und  45  Pf.;  5  Thurgau  mit  191  A.  und  61  Pf.;  2  Zürich  mit  141  A. 
und  70  Pf.);  1  Bothgarnfärberei  (Bern  mit  126  A.  uod  16  Pf.);  15  Seidenr 
färbereien  (4  Baselstadt  mit  432  A.  und  203  Pf.;  1  Glarus  mit  4  A.  und 
4  Pf.;  10  Zürich  mit  1062  A.  und  428  Pf.);  1  Seidenfärberei  mit  Glagage 
(Baselstadt  mit  78  A.  und  140  Pf.);  1  Wollfärberei  (Zürich  mit  5  A.);  4  Fär- 
bereien mit  Appretur  (1  Aargau  mit  8  A.  und  13  Pf. ;  1  Appenzell  A.-Rh. 
mit  28  A.  und  14  Pf.;  2  Baselstadt  mit  264  A.  und  252  Pf.);  1  Färberei 
mit  Appretur  und  Moirage  (Baselstadt  mit  129  A.  und  100  Pf.);  1  Färberei 
mit  Ausrüsterei  (Aargau  mit  81  A.  und  35  Pf.);  2  Färbereien  mit  Bleicherei 
(1  St.  Gallen  mit  12  A.  und  6  Pf.;  1  Schwyz  mit  34  A.  und  60  Pf.);  1  Fär- 
berei mit  Bleicherei  und  Appretur  (Zürich  mit  139  A.  und  82  Pf.);  1  Färberei 
mit  Druckerei  (Aargau  mit  33  A.  und  30  Pf.);  1  Färberei  mit  Druckerei  und 
chemischer  Waschanstalt  (Zürich  mit  7 1  A.  und  6  Pf.) ;  1  Färberei  mit  Eisen- 
garnfabrik (Aargau  mit  55  A.  und  50  Pf.);  1  Färberei  mit  Glanzgarnfabrik 
(Baselstadt  mit  39  A.  und  45  Pf.);  1  Färberei  mit  Schlichterei  (Aargau  mit 
33  A.  und  4  Pf.);  1  Färberei  mit   Wäscherei  (Thurgau  mit  9  A.  und  5  Pf.). 

Die  Färberei  wird  außerdem  in  12  dem  Gesetze  unterstellten  Etablissements 
als  Nebenindnsirie  betrieben.  Diese  sind:  2  Bleichereien  mit  Färberei  und 
Appretur  (Aargau) ;  1  Buntweberei  mit  Färberei  (Zürich) ;  1  chemische  Wäscherei 
mit  Färberei  (Zürich);  1  Druckerei  mit  Färberei  und  Appretur  (Appenzell  A.-Rh.); 

1  Kattundruckerei  mit  Färberei  (Zürich);  1  Kattundruckerei  mit  Blaufärberei 
(Zürich);  2  Seidenzwirnereien  mit  -Färberei  (Zürich);  1  Baumwollspinnerei  mit 
Färberei  und  Appretur  (St.  Gallen) ;  1  Wollspinnerei  mit  Weberei,  Färberei  und 
Appretur  (Bern) ;  1  Zwirnerei  mit  Färberei  und  mechanischer  Werkstätte  (Zürich). 

Erstere  60  und  letztere  12  Etablissements  kautonsweise  rekapitulirt,  ergibt 
sich;  24  Zürich,   13  Aargau,   11  St    Gallen,  9  Baselstadt,  7  Thurgau,  3  Bern, 

2  Appenzell  A.-Rh.,  je  1  Glarus,  Luzem  und  Schwyz. 

Fätscherikäse  s.  Greyerzerkäse. 

Faille  ist  ein  Artikel  von  sehr  großem  Konsum,  der  von  der  einheimischen 
und  fremden  Fabrikation  in  großen  Quantitäten  erstellt  wird.  Faille  wird  speziell 
als  Kleiderstotf  angewendet,  ist  von  guter  Qualität,  zweitrettig  und  ganzseiden. 

Faille  fran^aise  ist  ein  mehrtrettiges  Gtinzseidengewebe  mit  breiter,  Faille 
ähnlicher  Rippe.  Dasselbe  wird  meistens  in  bessern  Qualitäten  angefertigt  und 
zu  Kleidern,  Besatz  und  Putz  verwendet.  Die  einheimische,  wohl  auch  die 
fremde,  Fabrikation  erzeugt  diesen  Artikel  in  großen  Quantitäten. 

Failletines.  Bunte  halbseidene  (tram^s  coton)  und  ganzseidene  Gewebe, 
welche  im  Jahre  1876  an  die  Stelle  der  sog.  Turcoises  traten,  als  diese  für 
Hutgamituren  von  der  Mode  verlassen  zu  werden  begannen.  Der  Artikel  wurde 
eine  Zeit  lang  hauptsächlich  in  Lyon  und  Krefeld  mit  großem  Gewinn  erstellt, 
in  Zürich  dagegen  erst  spät  und  in  unbedeutendem  Maße. 


Fancies  —     628     —  Farbholz- Extrakte 

Fancies  ist  die  allgemeine  Bezeichnung  für  eine  Eeihe  zweitrettiger  ganz- 
seidener Kleiderstoffe,  wie  solche  mit  kleinern  oder  großem  Streifen  nnd  Carreaux. 
Diese  Kategorie  wird  ausschließlich  von  der  einheimischen  Handweberei  erstellt, 
vielfach  nach  Amerika  exportirt  und  bildete  bis  vor  Kurzem  einen  Haupttheil 
der  gesammten  zürcherischen  Produktion  in  Seidenstofifen.  Der  Name  Fancies 
gilt  für  folgende  Artikel:  Bay6  camayeuz,  Bay6  grisaille  glac6,  Bay6  mi-deuil^ 
Mille  ray^,  Quadrille  camayeux,  Quadrille  grisaille  glac6,  QuadrilU  mi-deuil, 
Mille  carreaux. 

Farbenfabrikation«  Dieselbe  besteht  in  der  Schweiz  hauptsächlich  aus  der 
Fabrikation  künstlicher  Theerfarbstoffe  und  von  Farbholz-£xtrakten  für  die  Färberei 
von  Textilstoffen;  Malerfiarben  werden  weniger  fabrizirt.  Der  Hauptsitz  ist  in 
Basel.  Außerdem  befindet  sich  ein  großes  Etablissement  in  La  Plaine  bei  Genf. 
Der  Werth  der  Gesammtproduktion  ist  auf  17  — 18  Millionen  Fr.  zu  schätzen. 
Näheres  s.  Farbholz-Extrakte,  Theerfarbstoffe. 

Mit  der  Farben-  und  Fimißfabrikation  befaßten  sich  im  Jahre  1880  laut 
eidg.  Volkszählungsstatistik  817  Personen,  wovon  456  im  Kanton  Baselstadt, 
106  Bern,  84  Genf,  42  Baselland,  42  Zürich,  31  Aargau. 

Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  112  Farben-  und  Farbwaaren- 
geschäfte  eingetragen,  wovon  90  als  Handlungen,  14  als  Fabrikationsg^esohäfte 
(Aargau  4,  Baselland  1,  Bern  2,  St.  Gallen  1,  Neuenburg  1,  Schaffhausen  1, 
Solothurn  1,  Zürich  2),  8  als  Agentur-  oder  Kommissionsgeschäfte. 

Dem  Fabrikgesetz  waren  Ende  1885  unterstellt:  3  Farbenfabriken  ohne 
weitere  Bezeichnung,  133  Arbeiter,  323  Pferdekräfte,  sämmtliche  in  Baselstadt; 
2  Anilinfarbenfabriken,  wovon  1  Baselland  mit  40  Arbeitern  und  200  Pferde- 
kräften, 1  Baselstadt  mit  54  Arbeitern  und  70  Pferdekräften,  somit  insgesammt 
5  Etablissements  mit  227  Arbeitern  Als  Nebenindustrie  wird  die  Farben- 
fabrikation in  2  dem  Gesetze  unterstellten  Etablissements  betrieben  (Baselstadt 
und  Genf). 

Ausfuhr  von  Farben  (zubereitete,  nicht  besonders  genannte)  1884: 
13,244  q,  1883:  12,624  q,  1873  (Farben  und  Farbwaaren  nicht  genannte): 
3860  q,   1863  (Farben  aller  Art):   1356  q,   1853:  360  q. 

Einfuhr  1884:  4131  q,  1883:  3677  q,  Durchschnitt  1872/81:  Anilin- 
und  Naphtalinfarben  2187  q,  zubereitete  Farben,  Firnisse  und  Lacke  6996  q, 
1873:  Anilin-  und  Napthalinfarben  888  q,  1863:  Farben,  gemahlene  oder 
zubereitete,  2524  q,   1853:  975  q.     S.  auch  Farbholz-Extrakte. 

Farberden.  Ausfuhr  1884:  544  q,  1883:  514  q.  —  Einfuhr  1884: 
17,480  q,   1883:   15,580  q,   1873:   12,596  q. 

Farbhölzer  in  Blöcken.  Ausfuhr  1885:  2  q,  1884:  259  q,  1883: 
98  q.  —  Einfuhr  1885:  25,559  q  zum  geschätzten  Werthe  von  Fr.  511,180; 
1884:   15,772  q,   1883:   17,394  q,   1880:   15,223  q. 

Farbholz-Extrakte.  Unter  dem  Einfluß  der  damals  rapid  wachsenden 
Verwendung  von  Farbholz-Extrakten  in  den  Färbereien  kam  im  Jahre  1856 
auch  in  der  Schweiz  die  Extraktfabrikation  in  Au&ahme  und  zwar  in  dem  anno 
1764  gegründeten  Etablissement  der  Firma  Joh,  Rud,  Geigy  in  Basel.  Im 
Jahre  1882  verarbeitete  diese  Firma  mit  58  Arbeitern  23,750  q  Farbhölzer, 
bezahlte  Fr.  69,000  Arbeitslohn,  Fr.  18,000  eidg.  Zölle  und  Fr.  142,920  fttr 
Fracht.  Das  Absatzfeld,  ursprünglich  auf  die  Schweiz  und  nächste  Nachbar- 
schaft beschränkt,  erstreckt  sich  heute  über  die  verschiedensten  Länder,  namentlich 
^^Bußland,  England,  Spanien  und  die  Vereinigten  Staaten,  —  trotz  der  erschwe* 


Farbholz-Extrakte  —     629     —  Feigen 

renden  Konkarrenz  der  großen  Extrakteare,  welche  in  den  Seehäfen  etablirt  und 
daher  für  den  Bezug  überseeischer  Farbhölzer  besser  placirt  sind. 

Die  wichtigsten  Extrakte  sind  diejenigen  aas  Blauholz,  Rothholz,  Gelbholz, 
Kreuzbeeren,  Queroitron,  Sumach,  Cuba  und  Fisetholz.  Sie  gehen  zum  Theil  unter 
anderen  Namen,  z.  B.  Indigo-Ersatz,  Carmin  für  Schwarzdruck,  Carmin  für 
Violett. 

Ausfuhr  von  Farbstoff-Extrakten  1885:  9857  q  a  Fr.  134,  1884:  9210  q, 
1883:  10,455  q;  Einfuhr  1885:  3048  q  a  Fr.  114,  1884:  3505  q,  1883: 
3968  q,  1873  (Extrakte  von  FarbstoflPen,  Firnisse,  Farbwaaren  und  Farben): 
7084  q,   1863:  Farbstoff-Extrakte  1697  q,  1853:  729  q. 

Farbholzmühlen.  Dem  Fabrikgesetz  sind  (Anfangs  1886)  das  Etablisse- 
ment von  J.  R.  Geigy  in  Basel  und  die  Burkhard^sche  Farbholzmühle  in  Albis- 
rieden  bei  Zürich  unterstellt. 

Laut  Handelsregister  besteht  auch  eine  F.  in  Wipkingen  bei  Zürich  (L. 
Pfenninger -Widmer).  Das  Birkhäuser^sche  Adreßbuch  (Basel)  verzeichnet  noch 
weitere  6  Geschäfte  dieser  Art,  wovon  3  in  Basel,  2  in  Riedern  bei  Glarus, 
1   in  Hirslanden  bei  Zürich. 

Fayence«  Die  Fabrikation  von  Fayence,  Steingut  etc.  ist  im  Verlauf  der 
letzten  15  Jahre  in  der  Westschweiz  zu  schöner  Entwicklung  gelangt.  Neuer- 
dings ist  sie  auch  in  der  Ostschweiz  wieder  aufgenommen  worden. 

Die  meisten  Rohmaterialien,  wie  verschiedene  Arten  Thon,  Kaolin,  Quarz, 
Feldspath  etc.  müssen  vom  Ausland  bezogen  werden.  Versuche,  im  Lande  selbst 
Quarz  und  Feldspath  in  geeigneter  Qualität  ausbeutungsfähig  zu  machen,  schei- 
terten Mangels  Reinheit  der  Produkte  und  in  Folge  zu  kostspieliger  Gewinnung. 
Die  Fayencefabrikation  ist  übrigens  einer  derjenigen  schweizerischen  Eunstgewerbs- 
zweige,  die,  wie  die  Keramik  überhaupt,  ihre  schönsten  Leistungen  und  ihren  höchsten 
Ruhm  in  der  Vergangenheit  haben.  Vorzüglich  angesehen  waren  die  Fayencen 
von  Genf,  Wallis,  BeromUnster  (Luzem),  Zürich  und  vor  Allem  Winterthur, 
alle  im  17.  und  18.  Jahrhundert. 

Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  22  Fayencegeschäfte  eingetragen, 
wovon  10  als  Fabrikationsgeschäfte,  12  als  Handlungen  und  zwar:  Kanton 
Bern  5,  Freiburg  2,  Genf  8,  Neuenburg  5,  Zürich  2. 

Dem  Fabrikgesetz  waren  Ende  1884  2  Etablissements  dieser  Branche  mit 
53  Arbeitern  und  24  Pferdekräften  unterstellt,  wovon  1  im  Kanton  Genf  mit 
48  Arbeitern  und  1  im  Kanton  Zürich  mit  7  Arbeitern. 

Federn  für  DamenhiJte  werden  fast  ausschließlich  aus  Frankreich  bezogen. 
Von  den  im  Handelsregister  eingetragenen  Firmen  (Ende  1884)  haben  11  die 
Fabrikation  von  oder  den  Handel  mit  Federn  als  ihren  Geschäftszweig  bezeichnet» 
wovon  9  im  Kanton  Genf  und  2  im  Kanton  Zürich. 

Feigen.  Die  Feige  gedeiht  in  der  südlichen  Schweiz,  in  einer  Zone,  die 
sich  durch  die  untern  Theile  des  Kantons  Tessin  und  Wallis  bis  an  die  Gestade 
des  Lemansee's  hinzieht,  ohne  daß  sich  jedoch  das  Gewächs  daselbst  einer  Kultur 
in  großem  Maßstabe  zu  erfreuen  hätte. 

Im  Kanton  Tessin  bringt  der  Feigenbaum  schon  im  Mai  seine  ersten  Früchte 
(Fiorini)  und  die  Gärten  in  Sitten  (Sion)  bieten  die  Feige  in  wahrer  Vollendung. 
In  beiden  Kantonen  ist  sie  vollkommen  naturalisirt  und  hält,  verwildert,  an  den 
ungastlichsten  Felsenstandorten  Konkurrenz  mit  den  einheimischen  Sträuchern.  Im 
Kuiton  Tessin  steigt  sie  bis  zu  den  obersten  Dörfern  der  Kultur,  so  bis  Olivone 
im  Val  Blegno,  892  m  über  Meer.  Im  Wallis  kriecht  sie  als  kleiner,  aber  sehr 
lebensföhiger  Strauch  bis  dicht  vor  den  Felsen  von  Saillon,  Tourbillon  und  Valere 


Feigen  —     630     —  Festigkeitsprüfüngsanstalt 

hin.  Wo  die  heißen  Abhänge  im  Wallis  nicht  Reben-  und  Getreideterrassen 
tragen,  kommt  die  kleinblättrige  Feige  als  verwilderter  Busch  vor  and  die  kleinen, 
dreilappigen,  sehr  rauhen  Blätter,  wie  die  runde,  haselnußgroße,  ungestielte 
Frucht,  die  stets  trocken  bleibt,  geben  ihr  ein  ganz  einheimisches  Aussehen,  fem 
von  dem  einer  bloß  der  Kultur  entnommenen,  verschleppten  Gartenpflanze.  (Vergl. 
if.  Christ j  das  Pflanzenleben  der  Schweiz,  Zürich  1879.) 

Feigenkaffee.  Die  schweizerischen  Fabrikanten  waren  die  ersten,  welche 
zackerreiche  Feigen  zu  Kaffeesurrogat  verarbeiteten.  Feigenkaffee  wird  nun  in 
verschiedenen  Fabriken,  zum  Theil  als  Nebenartikel  fabrizirt  und  gewinnt  wegen 
seinem  Innern  Gehalt  dem  deutschen  Cichorienkaffee  immer  mehr  Boden  ab. 

Nach  dem  Handelsregister  befassen  sich  mit  der  Fabrikation  von  Feigen- 
kaffee die  Firmen  Henri  Gavillet  in  Lausanne  and  G.  Jäggli  in  Winterthur. 

Feilen  gewöhnlicher  Art,  namentlich  die  sog.  Armfeilen  und  feinem  Schlicht- 
feilen,  werden  noch  größtentheils  vom  Ausland  bezogen,  obwohl  in  der  Schweiz 
ca.  600  Personen  das  Feilenhauerhandwerk  ausüben. 

Für  das  Härten  der  Feilen  befolgt  J.  Fritschin-Wäffler  in  Basel  eine 
besondere  Methode ,  welche  sich  sehr  gut  bewährt  haben  soll ,  jedoch  geheim 
gehalten  wird.  Für  Uhrenfeilen  sind  mehrere  Werkstätten ,  namentlich  in  der 
Westschweiz,  vortrefflich  eingerichtet  und  arbeiten  selbst  für  den  Export.  Das 
größte  Feilengeschäft  befindet  sich  in  Yallorbes. 

Mit  Sandgebläse  geschärfte  Feilen  sind  eine  Spezialität  der  Firma  Binder 
in  Winterthur. 

Von  den  oben  erwähnten  600  Feilenhauern  entfallen  228  auf  den  Kanton 
Waadt,  102  Genf,  40  Bern,  23  Schaffhausen,  22  St.  Gallen,  21  Aargaa, 
18  Thurgau,   18  Zürich,  der  Rest  auf  die  übrigen  Kantone. 

Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  26  Feilenfabrikanten  und  1  Feilen- 
hauer  eingetragen,  davon  9  Waadt,  6  Genf,  5  Zürich,  3  Bern,  3  Neuenborg. 

Dem  Fabrikgesetz  waren  Ende  1884  8  Feilenfabrikationsgeschäfte  unter- 
stellt mit  378  Arbeitern  und  46  Pferdekräften  (Kanton  Bern  1  mit  14  Arb., 
1  Genf  mit  72  Arb.,  4  Waadt  mit  255  Arb.,  2  Zürich  mit  37  Arb.). 

Feinbäckerei  s.  Konditorei. 

Feinblech.  Die  Produktion  der  schweizerischen  Fabriken  wird  auf  12,500  q 
geschätzt,  ein  Quantum,  das  kaum  den  dritten  Theil  des  jährlich,  namentlich 
von  England  und  Deutschland,  eingeführten  Blechs  dieser  Art  ausmacht. 

Feinstickerei.  Gleichbedeutend  mit  Plattstichstickerei,  als  Gegensatz  zur 
Grobstickerei  oder  Settenstichstickerei.     S    Plattstichstickerei. 

Felle.  Der  Handel  mit  Fellen,  namentlich  Ziegenfellen,  ist  in  der  Schweiz 
beträchtlich;  solche  werden  aber  verhältnißmäßig  wenig  in  der  Schweiz  gegerbt 
und  verarbeitet,  sondern  meist  in's  Ausland  verkauft.  Der  Export  beträgt  oiroa 
7000  q.  per  Jahr.  —  Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  55  Fellhandlnngen 
eingetragen  und  zwar  15  im  Kanton  Luzern,  9  Tessin,  8  Bern,  6  Graubünden^ 
4  Baselst-adt,  4  Thurgau,  3  St.  Gallen,  3  Zürich,  je  1  Baselland,  Schaffhausen^ 
Solothurn. 

Fendant  s.  Gutedel. 

Festigkeitsprüfüngsanstalt.  (Mitgetheilt  von  Herrn  Professor  Tetmajer.) 
Offizieller  Titel:  Anstalt  zur  Prüfung  der  Festigkeit  von  Baumaterialien  am 
eidg.  Polytechnikum  in  Zürich.  Ab  Annex  des  Polytechnikums  gegründet  1879, 
eröffnet  am  1.  Januar  1880.  Sie  ist  berufen,  die  ihr  von  Privaten  oder  Be- 
hörden zugehenden  Aufträge  zur  Untersuchung  der  allgemeinen  chemisch-physi- 
kalischen   Eigenschaften,    namentlich   der   Festigkeitsverhältnisse   von   Bau-   und 


Festigkeitsprüfungsanstalt  —      631      —  Festigkeitsprüfungsanstalt 

Konstruktionsmaterialieii,  aaszuführen,  daneben  auch  selbstständige  Untersucbnngen 
in  allgemein  wissenschaftlichem  oder  volkswirthschaftlichem  Interesse  anzustellen. 

In  der  eidg.  Festigkeitsanstalt  können  Bau-  und  Eonstruktionsmaterialien 
jeder  Art,  insbesondere  natürliche  und  künstliche  Bausteine,  Bindemittel,  Bau- 
hölzer, Metalle,  Hanf-  und  Drahtseile,  Ketten,  Triebriemen,  ferner  einzelne 
Maschinen  und  Brückenbestandtheile  hinsichtlich  Materialbeschaffenheit,  Elastizität 
und  Festigkeit  geprüft  werden.  Kleinere  chemisch- analytische  Arbeiten  werden 
in  der  Anntalt  ausgeführt.  Weitergehende  Untersuchungen  dieser  Art  läßt  die 
Anstalt  gegen  mäßige  Grebührenbeträge  durch  kompetente  Fachmänner  erledigen. 

Das  eidg.  Festigkeitsinstitut  steht  unter  Oberaufsicht  des  Schweiz.  Schulrathes, 
welcher  sich  durch  eine  aus  seinem  Schöße  bestellte  Kommission  über  die  Ein- 
richtungen, Bedürfhisse  und  Leistungen  der  Anstalt  fortwährend  in  Kenntniß  hält. 
Ein  vom  Schweiz.  Bundesrathe  erwählter  Techniker  überwacht  die  sachgemäße 
Ausführung  aller  eingeleiteten  Arbeiten  und  besorgt  sowohl  den  internen  als 
externen  Geschäftsdienst  auf  Ghrundlage  eines  Reglements  und  spezieller  Vor- 
schriften. 

Sämmtliche  auf  besondern  Antrag  in  der  eidg.  Festigkeitsanstalt  ausgeführten 
Arbeiten  müssen  vom  Auftraggeber  honorirt  werden.  Ein  vom  Schweiz.  Schulrath 
erlassener,  vom  Bundesrathe  genehmigter,  Tarif  normirt  die  Berechnung  der 
Gebührenbeträge,  welche,  soweit  sie  nicht  zur  Erhaltung  des  ständigen  Betriebs- 
personals und  zur  Ergänzung  des  Inventars  Verwendung  finden,  brutto  in  die 
Staatskasse  fließen. 

Den  Grundstock  der  maschinellen  Einrichtungen  des  eidg.  Festigkeitsinstitntes 
bildet  die  Werder^ache  Universalfestigkeitsmaschine,  welche  der  Bund  zur  Werth- 
schätzung  der  Schweiz.  Bausteine  anläßlich  der  Ölten  er  Ausstellung  im  Jahre  1866 
angeschafft  hatte.  Die  Werder'sche  Maschine  gestattet  eine  Kraftäußernng  von 
100,000  kg,  die  je  nach  Bedarf  zur  Erzeugung  von  Zug-  oder  Druckspannangen, 
zu  Biegungen,  scherenden  oder  tordirenden  Belastungen  verwendet  werden  kann. 
Die  fragliche  Maschine,  ausgerüstet  mit  einer  Reihe  von  Hülfsmaschinen  und 
feinen  Meßwerkzeugen,  steht  in  einem  eigenen  Gebäude  am  Areale  der  Schweiz. 
Nordostbahn  (Vorbahnhof)  und  wird  vorwiegend  zur  Prüfung  von  Holz,  Metallen 
und  diversen  Artikeln  der  Bau-  und  der  Eisenbahnbranche  benützt.  In  ent- 
sprechenden Lokalitäten  des  Hauptgebäudes  des  Polytechnikums  befinden  sich  die 
unterschiedlichen  physikalischen  Apparate,  Maschinen  zur  Appretur  und  Prüfung 
der  natürlichen  und  künstlichen  Bausteine  und  Bindemittel,  also  zur  Werth- 
bestimmung  der  Baumaterialien  im  engem  Sinne  des  Wortes.  Diesen  s.  Z.  zur 
Bewältigung  der  Arbeiten  für  die  Schweiz.  Landesausstellung  angelegten,  seither 
wesentlich  kompletirten  Installationen  ist  es  hauptsächlich  zu  verdanken,  daß  in 
Sachen  der  Werthschätzung  der  Baustoffe  nicht  nur  den  Bedürfnissen  der  ein- 
heimischen Industrie  und  des  Baugewerbes  vollständig  genügt,  sondern  auch  den 
zahlreichen  aus  den  Nachbarstaaten  eingehenden  Aufträgen  entsprochen  werden 
kann.  Zur  Instruktion  für  Jedermann,  insbesondere  für  Unterrichtszwecke  an 
der  Schule,  hat  der  Vorstand  der  Festigkeitsanstalt  eine  Baumaterialiensammlung 
angelegt  und  diese  öffentlich,  auf  dem  Korridore  der  Bauschule  des  Polytechnikums, 
placirt. 

Zur  Illustration  der  Betriebsverhältnisse  dienen  folgende  Zahlen: 

Von  der  Zeit  der  Anschaffung  (1866)  bis  zur  endgültigen  Placirung  (^1879) 
der  Werder' sehen  Maschine  sind  mit  dieser  im  Ganzen  995  Einzelversuche  aus- 
geführt worden.  Im  Jahre  1883  stand  das  Festigkeitsinstitnt  mit  39,  im  Jahre 
1884  mit  48  Antragstellen  in  Beziehung  und  erledigte  für  diese: 


Festigkeitsprüfongsanstalt  —      632     —  Feuerwehr 

1       -o        1.  Einzeiversuche 

in  der  i>rancne  i883        i884 

der  natürlichen  und  künstlichen  Bausteine,   Thonröhren  etc.  1656  117 

der  Bindemittel  (Kalk,  Cement,  Gypse  etc.) 3718  7429 

der  Bauhölzer 666  24 

von  Eisen  und  Stahl  nnd  andern  Metallen 354  371 

der  Seile,  Triehriemen  etc 32  18 

Snmma     6426     7959 

Ueher  die  Thätigkeit  und  Leistungen  der  Anstalt  werden  dem  eidg.  Schul- 
rathe  jährlich  ausführliche  Berichte  erstattet.  Resultate  von  technischem  oder 
allgemein  wissenschaftlichem  Interesse  gelangen  in  zwanglosen  Heften  unter  dem 
Titel:  „Mittheilungen  der  Anstalt  zur  Prüfung  von  Baumaterialien  am  Schweiz. 
Polytechnikum  in  Zürich"  (Verlag  von  Meyer  &  Zeller,  Zürich)  zur  Eenntniß 
des  technischen  Publikums.  Bisher  sind  2  Hefte  dieser  Mittheilungen,  nämlich 
über  die  Bausteine  und  die  Bauhölzer  der  Schweiz  verötfentlicht  worden,  welchen 
sich   weitere  Hefte  über  Eisen  und  Stahl,    Bindemittel  etc.  anschließen  werden. 

Festonapparat.  Vorrichtung  an  der  Stickmaschine  zum  Anfertigen  der 
gezackten  Ränder  oder  Festons.  Die  Erfindung  wurde  von  Olto  lUttmeyer  und 
Mechaniker  U.  Oeüle  in  St.  Gallen  um  das  Jahr  1862  gemacht.  Der  Ritt- 
meyer'sche  Festonapparat  unterschied  sich  lange  von  dem  ungefähr  gleichzeitig 
erfundeneu  sächsischen  und  den  später  von  andern  st.  gallischen  Mechanikern 
eingeführten  dadurch,  daß  er  von  unten  auf  arbeitet  und  beim  Aufspannen  des 
sog.  Stickbodens  weggenommen  werden  kann,  daher  den  Arbeiter  nicht  stört. 

Eine  neuere  Vervollkommnung  ist  u.  A.  der  sog.  Rundfeston,  mit  welchem 
jede  beliebige  Kontur  festonnirt  werden  kann. 

Fettlaugenmehl  ist  ein  billiges  Waschmittel,  das  man  durch  kalte 
Verseifung  von  Olein  mit  Soda  erhält;  es  ist  meist  gemischt  mit  salzhaltiger 
Unterlauge  und  enthält  oft  20  —  40  ^/o  Wasserglas.  Viele  Seifensieder  stellen 
solches  her;  es  hat  nur  lokale  Bedeutung. 

Feuerfeste  Frden  werden  u.  a.  gewonnen  bei  Bonfol  im  Jura,  bei  Court 
im  Jura,  bei  Lengnau  im  bemischen  Amtsbezirk  Büren,  bei  Einsiedeln  im  Kt. 
Schwyz,  bei  Matzendorf  im  Kt.  Solothurn. 

Feuerwehr.  Das  Feuerwehrwesen  steht  in  den  meisten  Kantonen  der 
Schweiz  auf  sehr  befriedigender  Stufe.  In  allen  Kantonen  bestehen  gesetzliche 
Bestimmungen  zum  Schutze  der  Gebäude  gegen  Feuersgefahr,  jedoch  nicht  überall 
in  dem  nämlichen  Umfange.  Ueberall  ist  auch  die  Hülfeleisiung  in  Brandfällen 
organisirt  und  zwar  meistens  im  Sinne  des  Obligatoriums  für  jeden  volljährigen 
männlichen  Einwohner.  Manchenorts  besteht  neben  der  obligatorischen  Feuerwehr 
auch  eine  freiwillige,  ja  in  einigen  Städten  tritt  letztere  vollständig  an  die  Stelle 
der  erstem. 

Die  Ijöscheinrichlunpen  sind  in  den  Städten  und  in  den  meisten  ttbngen 
größeren  Ortschaften  gut;  in  den  kleineren  Ortschaften  sind  sie  eher  mangelhaft. 
Ebenso  verhält  es  sich  mit  den  Kenntnissen  in  der  Handhabung  der  Lösch- 
einrichtungen. Indessen  werden  nach  beiden  Seiten  unausgesetzt  Fortschritte 
gemacht,  da  ein 

Schweizerischer  Feuerwehrverein  besteht,  der  über  alle  Kantone,  Tessin 
ausgenommen,  verbreitet  ist,  kräftig  für  die  Vervollkommnung  des  Feuerwehr- 
wesens arbeitet,  indem  er  von  sich  aus  Feuerwehrkurse  veranstaltet  oder  fUr  die 
Veranstaltung  solcher  Kurse  sorgt.  (Dieser  Verein,  im  Jahre  1870  entstanden, 
zählte    Ende  1885    296  Sektionen   mit   mindestens    80,000  Mitgliedern^    wovon 


Feuerwehr  —     683     —  Filz 

30,794  jährliche  Beiträge  [50  Rp.]  an  eine  gemeineame  UnterstUtzungskasse 
leisten  and  sich  dadnrch  für  den  Unglücksfall  eine  Unterstützang  bis  zu  Fr.  2000 
flichem.) 

Die  Konstruktion  von  Feuerwehr-Requisiten  ist  in  der  Schweiz  gut  ver- 
treten. 

Fabrikanten  von  Feuerspritzen  sind  u.  A. :  Aebi  &  Müblethaler  in  Burg- 
-dorf;  Ferd.  Schenk  in  Worblaufen,  Kt.  Bern;  J.  Stalder  in  Oberburg,  Kt.  Bern; 
Oebr.  Gimpert  in  Küsnacht,  Kt.  Zürich ;  Kasp.  Knecht  in  Stein  a.  Rh. ;  Küster 
•&  Sohn  in  Krummenan,  Kt.  St.  Gallen;  Ulr.  Sturzenegger  in  Herisau. 

Fabrikanten  von  Schläuchen:  D.  Bühler- Wüst  in  Büron-Sursee,  Kt.  Luzem; 
J.  Ehrsam  in  Wädensweil,  Kt.  Zürich;  Job.  Kuert  in  Rütschelen-Lotzwyl,  Kt. 
Bern;  J.  J.  Schwarzenbach  in  Horgen,  Kt.  Zürich;  Robert  Suter  in  Thayngen, 
Kt.  Schaff  hausen ;  S.  &  R.  Widmer  in  Gränichen,  Kt.  Aargau;  Karl  &  Aug. 
Würgler  in  Feuerthalen,  Kt.  Zürich;  J.  U.  Zünd  in  Stäfa,  Kt.  Zürich. 

Fabrikanten  von  Extincteurs :  C.  T.  Amsler  in  Feuerthalen ;  Hrch.  Gubler 
in  Tnrbenthal,  Kt.  Zürich ;  J.  J.  IJlr.  Hohl  in  Grub,  Appenzell  A.-Rh. ;  £.  Sand- 
reuter, Spengler,  in  Basel;  Moritz  Sutermeister  in  Zürich;  J.  G.  Ulmann  in 
Zürich. 

Fabrikanten  von  Schlauchwagen :  Aug.  Bertschinger  in  Diesbach,  Kt. 
Olarus;  Gf^br.  Gimpert  in  Küsnacht  bei  Zürich;  Ulr.  Hofmann  in  Winterthur; 
Gottfr.  Keller  in  Arbon ;    Kasp.  Knecht  in  Stein  a.  Rh. ;    Wanner  in  Zofingen. 

Superator  (unverbrennlicher  Filz)  wird  von  Gideon  &  Wildi  in  £nge  bei 
Zürich  geliefert. 

Speeialausstelhingen  von  Feuerwehr- Requisiten  haben  stattgefunden  in  Bern 
(1874),  SchaflFhausen  (1879)  und  Zürich  (1883  mit  der  allg.  Landesausstellung). 

Ein  Informationsbureau  in  Feuer  wehr  Sachen  hält  J.  J.  Ulr.  Hohl  in 
Orub,  Appenzell  A.-Rh. 

Literatur:  „Schweiz.  Feuerwehrzeitung**,  in  Winterthur  erscheinend ;  jährlich 
Fr.  2.  —  „Pompier  suisse**,  in  Genf  erscheiuend.  —  „Au  feu**,  Greschichtliches 
über  die  Sapeurs-Pompiers  in  Genf,  von  L.  H.  Malet.  —  „Tabellarische  Dar- 
stellung des  Feuerlöschwesens  in  den  thurgauischeu  Gemeinden'',  bearbeitet  vom 
Polizeidepartement  des  Kantons  Thurgau.  —  „Die  Feuerversicherung  und  Feuer- 
polizei im  Kanton  Zürich  (Gesetze,  Verordnungen,  Berichte,  Geschichte  und  Stati- 
stik)", von  Staatsschreiber  H.  Sttißi  in  Zürich.  —  „Rettungswesen**,  Fachbericht 
von  Direktor  Langsdorff  in  Winterthur  über  Gruppe  31  der  Landesausstellung 
in  Zürich,   1883. 

Fideriserwasser.  Eisensäuerling,  welches  im  bekannten  Bad  Fideris  im 
Prätigau  entspringt.  Export  1881:  17,475,   1882:   15,200  Flaschen. 

Filtrirpapier  wird  nur  in  wenigen  Sorten  in  der  Schweiz  fabrizirt.  Rundes 
und  carrirtes  F.  (papiers  ä  filtrer,  ronds  et  carr^s)  liefert  das  Depot  gSneral  de 
papiers  (E.  Magran)  in  Lausanne. 

Filz  etc.  Nach  der  eidg.  Volkszählungsstatistik  von  1880  befaßten  sich 
•damals  mit  der  Filzfabrikation  80  Personen,  nämlich  40  im  Kanton  Bern,  38 
im  Kanton  Solothum,  2  im  Kanton  St.  Gallen. 

Als  „ Filzholzschuhgeschäfte **  waren  Ende  1884  im  Handelsregister 
4  Firmen  (Kant.  Bern)  eingetragen;  als  „Filzsohlen-  und  Filzkleider-Fabrikations- 
^eachäft*"   die  Firma  Alois  Donauer  in  Küßuacht,   Kant.  Schwyz. 

Dem  Fabrikgesetz  ist  als  „  Filztuchfabrik  **  das  Etablissement  von  Conrad 
Manzinger  &  Cie.  in  Ölten- Hammer  unterstellt  und  als  „  Filzschuhfabrik  **  das 
Geschäft  der  Firma  Sl.  Siegenthaler  in  Enggistein,  Kant.  Bern. 


Filz  —      634     —  Firniß 

Einfuhr:  Ausfuhr: 

1884   1883  1873     1884  1883  187a 

Filz,  Stoffe  von  Filz q  202  281  59  103  ] 

Filzwaaren  ohne  Näharbeit,  geförbt,  bedruckt    .    .    ^  341  158  61       26  \  51 

nicht  gefärbt,  nicht  bedruckt  .     ...»  420  341  128  129  J 

„          (feine),  Filzdecken,  Filzschuhe  ohne  Leder    „  23 

„          (grobe),  Filzhüte,  vorgeformte .     .     .    .    „  145 

Filzhüte,  garnirte ,  655  805  56      80 

Fioringras,  ein  ausdauerndes,  vom  Nachsommer  bis  in  den  Winter  gutes 
Futter  lieferndes  Gras,  auch  sprossendes,  wucherndes  oder  wahres,  ausläufer- 
treibendes  Straußgras,  Fiorinstraußgras,  weißes  Fioringras,  weißer  oder  Ausläufer- 
windhalm, Knotengras,  Hundsgras,  kriechende  Schmale  etc.  genannt,  ist  in  der 
Schweiz  besonders  auf  nassen  Wiesen,  an  Gräben,  Flüssen,  überhaupt  an  nassen 
Orten,  vorzugsweise  in  tief  und  feucht  gelegenen  Gegenden  sehr  verbreitet.  Im 
Gebirge  findet  man  es  auf  entsprechendem  Boden  an  solchen  Stellen,  wo  der 
Nebel  und  der  Thau  lange  liegen  bleiben,  in  den  Alpen  geht  es  bis  gegen 
2200  Meter  (Wormser  Joch).  („Die  besten  Futterpflanzen",  von  Dr.  F.  G.  Stehler, 
Verlag  von  K.  J.  Wyß  in  Bern.) 

Firniss  und  Lacke.  Nachdem  den  Engländern  das  Monopol  der  Erzeugung 
von  Lack  und  Firnissen  streitig  gemacht  worden,  fand  dieselbe  vor  etwa  dreißig 
Jahren  auch  in  der  Schweiz  Eingang.  Es  gelang  Schritt  für  Schritt,  die  Eisenbahn- 
gesellschaften, die  größeren  mechanischen  Werkstätten,  die  Maler  und  Lackirer 
theilweise  für  das  inländische  Produkt  zu  gewinnen;  doch  da  die  Schweiz  einer 
alt  herkömmlichen  Unsitte  zufolge  mit  Vorliebe  fremde  Erzeugnisse  kauft,  so 
herrscht  auch  heute  noch  gegen  das  heimische  Fabrikat  ein  großes  Vorurtbeil. 
Obgleich  in  Qualität  der  inländischen  nicht  überlegen,  wird  die  englische,  auch 
holländische,  deutsche  und  selbst  amerikanische  Waare  vorgezogen,  und  dienern 
Umstände  ist  die  Größe  der  Einfuhr  zuzuschreiben. 

Die  Ausfuhr  wird  nur  durch  die  billigen  Arbeitslöhne  und  die  feuer- 
polizeilich freiere  Stellung  der  schweizerischen  Fabriken  lebensfähig  erhalten, 
denn  auch  ihr  halten  die  Nachbarländer  die  Stacheln  des  Schutzzolles  entgegen. 
Während  die  Schweiz  von  100  kg  Fr.  7  Eingangszoll  erhebt,  verlangt  Italien 
Fr.  20,  Deutschland  Fr.  25,  Frankreich  Fr.  30  und  Oesterreich  gar  Fr.  60. 
Die  Jahresproduktion  in  der  Schweiz  ist  auf  zirka  1  Million  Franken  zu  ver- 
anschlagen, sie  könnte  aber  leicht  die  vierfache  Höhe  erreichen,  wenn  sich  die 
inländischen  Konsumenten  mehr  an  das  heimische  Fabrikat  hielten. 

Die  schweizerischen  Lackfabrikanten  produziren  meistens  Bau-  und  Möbel- 
lacke in  kurrenter,   guter  Qualität,    ebenso  auch  Spirituslacke,  Siccative  u.  dgh 

Eine  Aarauer  Firma  erzeugt  neben  diesen  Sorten  feine  Wagen-,  Bau-  und 
Dekorationslacke,  wofür  es  langjähriger  Erfahrung  und  behufs  richtiger  Ablagerung 
der  Produkte  bedeutenden  Betriebskapitales  bedarf. 

Ein  vom  gleichen  Etablissement  erfundenes  und  in  den  Handel  gebrachtes 
Produkt,  Terebine  (Härtungs-  und  Trocknungsstoif),  wurde  mangels  eines  Schweiz. 
Patentschutzes  bald  allseitig  nachgeahmt.  Da  zudem  die  Konkurrenz  ihr  ge- 
wöhnliches Sicoativ  (TrocknungsstoflF)  unter  dem  Namen  Terebine  verkaufte,  so 
büßte  letzteres  den  im  In-  und  Auslande  rasch  erworbenen  guten  Ruf  großen- 
theils  wieder  ein.  (Vergleiche  die  Berichte  des  Vororts  des  Schweiz.  Handels- 
und Industrie- Vereins  übei   Handel  und  Industrie  der  Schweiz.) 

Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  21  Firnißgeschäfte  eingeti*agent 
welche  sich  auf  8  Kantone  vertheilen. 


Firniß  —     635     —  Fischerei 

Dem  Fabrikgesetz  ist  das  Etablissement  der  Firma  Landolt  &  Cie.  in 
Aaran  mit  9  Arbeitern  nnterstellt. 

Einfuhr  von  Firniß  und  Lack  1851:  347  q,  1860:  908  q,  1870:  1042  q, 
1880:  2430  q,  1884:  2459  q  a  ca.  Fr.  200  =  Fr.  500,000. 

Ausfuhr  1880:  T35  q,  1883:  468  q,  1884:  447  q  ä  ca.  Fr.  200 
=  Fr.  90,000. 

Fischbandfabrikation.  Mit  diesem  Geschäftszweig  befaßt  sich  laut  Handels- 
register die  Firma  Castor  EgloflF  in  Niederrohrdorf,  Kant.  Aargau. 

Fischerei.  (Mitgetheilt  vcoi  Herrn  S  u  r  y ,  Beamter  des  eidg.  Handels-  und 
Landwirthschaftsdepartements.)  Bei  der  Fischerei,  einem  der  ältesten  Erwerbs- 
zweige des  Menschen,  machte  sich  schon  frühe  das  Bedürfniß  nach  gesetzlicher 
Begelung  bemerkbar,  und  zwar  in  erster  Linie  in  Bezug  auf  die  FcHtstellung  der 
Eigenthumsrechte.  Wir  finden  schon  seit  Ende  des  XIII.  Jahrhunderts  gesetzliche 
Vorschriften  über  dieselben.  Zur  Blüthezeit  der  Klöster  auf  hoher  Stufe  stehend, 
sank  die  Fischerei  mit  dem  allmäligen  Zerfall  jener  immer  tiefer  bis  zur  Mitte 
dieses  Jahrhunderts,  wo  man  anfing,  den  Ursachen  der  Verarmung  unserer  filr 
das  Gedeihen  der  Fische  vorzüglich  geeigneten  Gewässer  nachzuspüren  und  Mittel 
zur  Hebung  des  Fischstandes  zu  suchen. 

Der  Erlaß  des  Bundesgesetzes  über  die  Fischerei  vom  18.  September  1875 
(A.  S.  n.  F.  II,  pag.  90)  war  die  Frucht  jener  Untersuchungen  und  zwar,  wie 
die  Erfahrung  gelehrt  hat,  eine  segensreiche.  Folgendes  ist  der  Wortlaut  des 
Bundesgesetzes : 

Bundesgesetz  über  die  Fischerei  (vom  18.  Herbstmonat  1875). 

Art.  1.  Die  Verleihung  oder  Anerkennung  des  Rechts  zum  Fischfang  steht  den 
Kantonen  zu;  für  Ausübung  desselben  sind  nachstehende  Bestimmungen  maßgebend. 

Art.  2.  Beim  Fischfang  ist  jede  ständige  Vorrichtung  (Fischwehr,  Fach)  und  jede 
Anwendung  feststehender  Netze  (Sperrnetze)  verboten,  welche  auf  mehr  als  die  HälHe 
der  Breite  des  Wasserlaufes  beim  gewöhnlichen  niedrigen  Wasserstande  im  rechten 
Winkel  vom  Ufer  aus  gemessen  den  Zug  der  Fische  versperrt.  —  Die  Entfernung 
zwischen  den  einzelnen  Pföhlen,  welche  die  zum  Salmenfangc  bestimmten  Fischwehre 
(Fache)  bilden,  sowie  zwischen  den  Querverbindungen  dieser  Pfähle  muß  mindestens 
zehn  (Zentimeter  im  Lichten  betragen.  —  Mehrere  solche  ständige  Vorrichtungen,  sowie 
mehrere  feststehende  Netze  dürfen  gleichzeitig  auf  derselben  üferseite  oder  auf  der 
entgegengesetzten  Uferseite  nur  in  einer  Entfernung  von  einander  angebracht  sein, 
welche  mindestens  das  Doppelte  der  Ausdehnung  der  großem  Vorrichtung  beträgt. 

Art  3.  Fanggeräthe  jeder  Art  und  Benennung  dürfen  nicht  angewendet  werden, 
wenn  die  Oeffnungen  im  nassen  Zustande  in  Höhe  und  Breite  nicht  wenigstens  folgende 
Weiten  haben:  a,  beim  Salmenfange:  Geflechte  (Körbe,  Reusen)  und  Treibnetze:  6  Genti- 
meter;  das  Innere  der  Reusen:  4  Centimeter;  h.  beim  Fange  anderer  großer  Fischarten : 
3  Gentimeter;  c.  beim  Fange  kleiner  Fischarten:  !2  Centimeter.  Geräthe  zum  Fange 
der  Köderfische  unterliegen  diesen  Beschränkungen  nicht.  Im  Rheine  zwischen  Schaff- 
hausen und  Basel  dürfen  jedoch  beim  Fischfange  überhaupt  keine  Netze  verwendet  werden, 
deren  Oeffnungen,   gemessen  wie  oben  angegeben,  weniger  als  3  Gentimeter  betragen. 

Art.  4.  Treibnetze  dürfen  nicht  derart  ausgesetzt  und  befestigt  werden,  daß  sie 
festliegen  oder  hangen  bleiben. 

Art.  5.  Mittel  zur  Betäubung  der  Fische,  sowie  die  Anwendung  von  Fallen  mit 
Schlagfedem,  von  Gabeln,  Geren,  Schieß wafTen,  Sprengpatronen,  Dynamit  und  andern 
Mitteln  zur  Verwundung  der  Fische  sind  verboten.  Der  Gebrauch  von  Angeln  ist  ge- 
stattet unter  Vorbehalt  der  Beobachtung  der  im  Gesetz  (Art.  7  und  8)  vorgeschriebenen 
Schonzeiten.  —  Das  Trockenlegen  der  Wasserläufe  zum  Zwecke  des  Fischfanges  ist 
verboten.  Falls  dasselbe  zu  andern  Zwecken  nothwendig  wird,  soll  davon,  wo  möglich, 
den  Fischenzbesitzern,  resp.  Pächtern,  vorher  rechtzeitig  Kenntniß  gegeben  werden.  — 
Die  Besitzer  von  Wasserwerken  sind  gehalten,  zweckmäßige  Vorrichtungen  zu  erstellen, 
um  zu  verhindern,  daß  Fische  in  die  Triebwerke  gerathen.  —  Die  Besitzer  von  Wasser- 
werken und  Wässerungsvorrichtungen  sind  ferner  gehalten,  an  Wuhren  und  Schwellen, 
welche  in  Flüssen  und  Bächen  zum  Zwecke  der  Stauung  des  Wassers  erstellt  sind,  so 


Fi.'^herei  —      636     —  Fischerei 

viel  als  infVglich  VorrichtuDgen  anzubringen,  welche  das  Aafwärtsschwimmen  der  Fische 
möglich  machen.  —  Die  bereits  bestehenden,  mit  Mühlen  oder  sonstigen  Wasserwerken 
verbundenen  i^ogenannten  Selbstßnge  für  Fische  müssen  mit  Oeftaungen  versehen 
werden,  deren  Dimensionen  den  für  die  Maschenweite  der  Netze  vorgeschriebenen  ent- 
sprechen. —  Die  Anlegung  neuer  derartiger  Selbstfange  ist  verboten.  -  Während  der 
Zeit  vom  ^.  Weinmonat  bis  24.  Christmonat  ist  in  Flüssen  <}ie  Anwendung  von  eisernen 
Reusen  untersagt  «vergleiche  Art.  7l. 

Art.  6.  Die  naclibenannten  Fischarten  dürfen  weder  feilgeboten  noch  verkauft 
und  gekauft  werden,  wenn  die  Fische,  vom  Auge  bis  zur  Weiche  der  Schwanzflosse 
gemessen,  nicht  folgende  Längen  haben:  Salme  (Lachse):  35  Centimeter:  Seeforellen 
(Lachsforellen,  Grundforellen,  Hheinlanken»  und  Ritter:  ^  Centimeter:  Bachforellen, 
Rothforellen  oder  Röthel,  Aeschen,  sämmtliche  Felrhen  (Blaling,  Ballen,  Alenbok): 
Vi  Centimeter.  —  Werden  Fische,  welche  diese»  Mai*  nicht  besitzen,  gefangen,  so  sind 
dieselben  .sofort  wieder  in  das  Wasser  zu  setzen. 

Art.  7.  In  der  Zeit  vom  11.  Wintermonat  i Martinstag)  bis  i4.  Christmonat  (Weih- 
nacht) darf  die  Fischerei  auf  Salme  (Lachse)  nur  mit  aus<lrückl icher  Genehmigung  der 
kompetenten  Kantonsbehörden  betrieben  werden.  Diese  Bewilligung  darf  nur  ertheilt 
werden,  wenn  die  Ablieferung  der  zur  künstlichen  Fischzucht  geeigneten  Fortpflanzungs- 
elemente (Rogen  und  Milch)  gesichert  ist.  Die  ertheilte  Bewilligung  wird  widerrufen, 
wenn  der  Fischer  die  in  dieser  Beziehung  erlassenen  Vorschritten  nicht  strengstens 
befolgt. 

Art.  8.  Vom  10.  Weinmonat  bis  20.  Januar  ist  der  Fang,  das  Feilbieten,  der 
Verkauf  und  Kauf  der  Seeforellen,  Lachs forellen,  Grundforellen,  Rheinlanken,  der  Ritter, 
Rothforellen  oder  Röthel  und  der  Bachforellen  verboten.  —  in  Flüssen  und  Bächen, 
in  denen  wegen  ungenügender  Wassermenge  groUere  Hoizstücke  nicht  frei  treiben,  ist 
während  des  nämlichen  Zeitraums  das  Holztlöi»en  untersagt.  —  Werden  in  dieser  Zeit 
Fische  solcher  Art  zutallig  gefangen,  so  sind  sie  s^^fort  wieder  in  das  Wasser  zu  setzen. 
—  Zum  Zwe<rke  künstlicher  Fischzucht  darf  für  den  Fang  dieser  Fischarten  während 
der  Schonzeit  von  der  zuständigen  Kantonsregierunt?.  bei  Grenzgewässem  im  Einklang 
mit  den  übrigen  betheiligten  Kantonsregierungen,  Crlaubniß  ertheilt,  auch  das  Feilbieten, 
der  Verkauf  und  Kauf  der  gefangenen  Fische  nach  deren  Benutzung  zur  Befruchtung 
unter  den  geeigneten  KontrolmaUregeln  gestattet  werden. 

Art.  9.  Während  der  Zeit  vom  15.  April  bis  Ende  Mai  ist  der  Grebrauch  aller 
Netze  und  Garne  in  den  Seen  verboten.  —  Das  Fischen  mit  Angelgeräthen  und  der 
Fang  der  Bondellen  (Pferrigeni  ist  von  diesem  Verbote  nicht  betrotTen.  —  Es  ist  zulässig, 
an  der  Stelle  dieser  Schonzeit  (Absatz  1)  das  System  von  Schonrevieren  unter  gänzlichem 
Verbot  jedes  Fischfanges  auf  mindestens  ein  Jahr  zur  Anwendung  zu  bringen.  —  Das 
Gleirhe  kann  geschehen  hinsichtlich  der  für  die  Rothforellen  oder  Röthel  (Art.  8)  fest- 
gesetzten Schonzeit. 

Art.  10.  Der  Fang  von  Fischen  zur  kunstlichen  Zucht  und  der  Fang  kleinerer 
Fische  zur  F>nährung  von  Fischen  in  Zuchtanstalten  kann  auch  während  der  im  Art.  8 
bezeichneten  Schonzeit  von  allen  Kantonsregierungen  gestattet  werden. 

Art.  11.  Vom  1.  Herbstmonat  bis  30.  April  ist  der  Fang,  das  Feilbieten,  der 
Verkauf  und  Kauf  der  Krebse  verboten. 

Art.  12.  Es  ist  verboten,  Stofle  in  Fischwasser  einzuwerfen,  durch  welche  die 
Fi-jche  beschädigt  oder  vertrieben  werden.  —  Fal)rikabgänge  solcher  Art  und  dergleichen 
sollen  in  einer  dem  Fischbestande  unschädlichen  Weise  abgeleitet  werden.  —  Ob  und 
in  wie  weit  die  obige  Vorschrift  auf  die  bereits  bestehenden  Ableitungen  aus  land- 
wirthschafllichen  oder  aus  gewerblichen  Anlagen  Anwemlung  finden  soll,  wird  von  den 
Kantonsregierungen  und,  falls  gegen  deren  Entscheid  Einsprache  erfolgt,  vom  Bundes- 
rathe  l)estimmt  werden. 

Art.  IS.  Zur  Ueberwachung  der  Vollziehung  dieses  Gesetzes  im  Allgemeinen, 
sowie  im  Besondern  zur  Beförderung  der  künstlichen  Fischzucht,  namentlich  zum  Zweck 
der  Vermehrung  der  Salme,  der  See-  und  Bachforellen,  wird  auf  den  Antrag  des  De- 
partements des  Innern  jährlich  der  erforderliche  Kredit  angewiesen.  —  Insofern  diese 
Mai^rcgeln  der  Verödung  der  Gewässer  nicht  hinlänglich  vorbeugen  sollten,  wird  der 
Bundesrath  ermächtigt,  die  Schonzeiten  für  alle  Gewässer  oder  für  diejenigen  einzelner 
Gebiete  temporär  auszudehnen.  —  Ebensrj  ist  <len  Kantonen  freigestellt,  strengere  Maß- 
regeln zum  Schutz  des  Fisch bestandes  anzuordnen,  welche  der  Genehmigung  des  Bundes- 
rathes  zu  unterstellen  sind. 

Art.  t4.  rebertretungen  vorstehender  Gesetzesbestimmungen  sind  von  den  zu- 
ständigen kantonalen  Polizei-,   beziehungsweise   Gerichtsbehörden   mit  Buße  von  Vr.  3 


Fischerei  —      637      —  Fischerei 

bis  Fr.  400  zu  belegen,  welche  den  Kantonen  anheimf.iUen.  —  Bei  Ueberlretung  des 
Verbotes  der  Verwendung  von  Fallen  mit  Schlagfedem,  von  Sprengpatronen,  Dynamit 
oder  schädlichen  und  giftigen  Substanzen  soll  die  Buße  nicht  unter  Fr.  50  betragen. 
Im  Wiederholungsfalle  kann  die  Buße  verdoppelt  werden.  —  Mit  Verhängung  der  Buße 
kann  der  Entzug  der  Berechtigung  zum  Fischen  auf  bestimmte  Frist,  im  Wiederholungs- 
falle auf  2  bis  6  Jahre,  und  die  Konfiskation  der  gebrauchten  unerlaubten  Geräthe 
und  der  in  unberechtigter  Weise  gefangenen  Fische  verbunden  werden.  —  Unerhält- 
liche Bußen  sind  in  Gefängniß  umzuwandeln,  wobei  der  Tag  zu  3  Franken  zu  be- 
rechnen ist. 

Art.  15.  Der  Bundesrath  wird  bevollmächtigt,  über  die  Fischereipolizei  in  den 
Grenzgewässern  mit  den  Nachbarstaaten  Konventionen  abzuschließen,  in  welchen  so 
weit  als  möglich  die  Bestimmungen  des  gegenwärtigen  Gresetzes  zur  Anwendung  zu 
bringen  sind. 

Art.  16.  Der  Bundesrath  ist  ferner  ermächtigt,  in  den  Grenzgewässern,  über 
deren  Benutzung  für  die  Fischerei  noch  keine  Konventionen  abgeschlossen  sind,  die 
Anwendung  einzelner  Bestimmungen  des  gegenwärtigen  Gesetzes  zu  suspendiren. 

Art.  17.  Sobald  gegenwärtiges  Gesetz  in  Kraft  erwachsen  ist,  wird  der  Bundes- 
rath die  nöthigen  Vollzugsverordnungen  erlassen  und  gleichzeitig  die  Kantone  anhalten, 
ihre  Gesetze  und  Verordnungen  über  die  Fischerei  ohne  Verzug  mit  denselben  in  Ein- 
klang zu  bringen. 

Fischarten. 

Von  den  ca.  40  Fischarten,  die  in  den  schweizerischen  Gewässern  vor- 
kommen, sind,  in  systematischer  Keiheniolge  geordnet,  zu  nennen: 

I.  Ordnung:   Knochenfische  (Teleostei). 

I.  Unterordnung:  Stachelfloiser  (Acanthopteri). 

A.  Familie  der  Barsche  (Percoidei): 

1)  Flußbarsch  (Egli,   Rechling,  Kretzer,   Westschweiz:  Perche,  Tessin:  Persico),   Perca 
fluviatilis  Lin.    In  allen  größern  Flüssen  und  Seen. 

2)  Kaulbarsch  (Kutz),  Acerina  cernua  Ldn.    Nur  im  Rhein  bei  Basel. 

B.  Familie  der  Panzerwangen  (Scleroparei) : 

3)  Groppe  (Kaulkopf,  Westschweiz:  Ghassot,  Tessin:  Scazzon),   Cottus  gobio  Lin.    In 
allen  Seen  und  fließenden  Gewässern. 

C.  Familie  der  Makrelen  (Scomberoidei) : 

4)  Stichling,  Gasterosteus  gymnurus  Cuv.     Im  Rhein  bei  Basel. 

D.  Familie  der  Meergrundeln  (Gobiidae): 

4a)  Gobius  fluviatilis  Bonelli.  Ghiozzo.    Im  Langen-  und  Luganersee. 

II.  Unterordnung:  Weichflosser  (Anacanthini). 

A.  Familie  der  Schellfische  (Gadoidei): 

5)  Trüsche  (Westschweiz:  Lote,  Tessin:  Bostrisio),  Lota  vulgaris  Cuv.    In  allen  Seen 
und  Flüssen. 

III.  Unterordnung :  Physostomi. 

A.  Familie  der  Welse  (Siluroidei) : 

6)  Wels,  Waller,  Silurus  glanis  Lin.   Im  Bodensee,  Rhein,  Neuenburger-  und  Murtensee. 

B.  Familie  der  Karpfen  (Cyprinoidei) : 

7)  Karpfen  (Westschweiz:   Garpe,  Tessin:  Carpan),   Gyprinus  carpio  Lin.    In  Flüssen 
und  Seen. 

8)  Schleihe  (Westschweiz :  La  tauche,  Tessin :  Tenca),  Tinea  vulgaris  Cuv.  In  stehenden 
und  fließenden  Gewässern. 

9)  Barbe  (Westschweiz :  Barbeau),  Barbus  fluviatilis  Agass.   In  Flüssen,  mit  Ausnahme 
des  Kantons  Tessin,  wo  zwei  nahe  Verwandte: 

Barbo,  Barbus  plebejus  Val. 

Stornazza  (Pess-cagnon),  Barbus  caninus  Cuv.  Val. 

10)  Greßling   (Gründling,   Grundel,   Westschweiz:    Goujon),    Gobio   fluviatilis   Cuv.    In 
Bächen  und  Flüssen  der  Nordschweiz. 

11)  Bitterling,  Rhodeus  amarus  Bl  In  Bächen  und  Flüssen,  ziemlich  selten,  am  häufigsten 
im  Rhein  bei  Basel. 

12)  Brachsmen  (Basel:  Bräsen,  Thunersee:  Breitelen,  Westschweiz:  Bröme),   Abramis 
brama  Lin.    Fehlt  im  Tessin  und  Genfersee. 

13)  Blicke  (Blienge,  Zugersee :  Fliengg,  Basel :  Plücken,  Bodensee :  Pastoren  und  Scheitele, 
Westschweiz:  Platelle),  Blicca  Björkna  Lin.    Fehlt  im  Tessin. 


Fischerei  —     638     —  Fischerei 

14)  Laugeli  (Bodensee:  Agune,   Zugersee:  Vingerli,  Vierwaldstättersee :  Luenzli,  West- 
schweiz :  Mirandelle),  Albumus  lucidus  Heck.  Fehlt  im  Tessin.  Dort  ersetzt  durch  die : 
Vairon,  Albumus  alborella.  De  Filippi. 
15j  Bambeli  (Westschweiz:  Baroche),  Spirlinus  bipunctatus  Bloch.    Fehlt  im  Tessin. 

16)  Rothfeder  (Rottele,  Westschweiz:  Rotte,  Tessin:  Piota),  Scardinus  erythrophthalmus 
Lin.    Allgemein  verbreitet. 

17)  Schwal  (Bodensee:  Fum,  Westschweiz:  Vengeron),   Leuciscus  rutilus  Lin.    In  den 
Tessinerseen  zwei  verwandte  Formen : 

Pigh,  Leuciscus  pigus.  De  Filippi. 
Trull,  Leuciscus  aula,  Bonap. 

18)  Alet  (Westschweiz :  Ghevenne),  Squalinus  cephalus  Lin.  Fehlt  im  Tessin.  Ersetzt  durch : 

Gavedan,  Squalinus  cavedanus,  Bonap. 

19)  Hasel  (Westschweiz:  Ronzon),  Squalinus  leuciscus  Lin.   Fehlt  in  der  SQdschweiz. 
90)  Rißling  (Strömer,  Westschweiz :  Blavin),  Squalinus  Agassizü,  Heck.  Fehlt  im  Tessin. 

Ersetzt  durch: 

Strigion,  Squalinus  savignyi.  Bonap. 

21)  Ellritze  (Bambeli,  Westschweiz:  Vairon,  Basel:  Wettig,  Tessin:  Rossigneu),  Phoxinus 
laevis  Agass.    Allgemein  verbreitet 

22)  Nase  (Westschweiz :  Nase),  Ghondrostoma  nasus  Lin.    Im  Süden  ersetzt  durch: 

L^tta,  Ghondrostoma  so^tta,  Bonap. 

C.  Familie  der  Lachse  (Salmonoidei) : 

23)  Blaufelchen  (Gangfisch,   Hägling,  Albock,  Brienzling,   Pal^,   Bondelle),   Goregonos 
dispersus  Fatio.    In  den  meisten  Seen  der  ebenen  Schweiz. 

24)  Ballen,  Goregonus  Suidteri  Fatio.    Sempachersee. 

25)  Gravenche,  Goregonus  hiemalis  Jurine.-    Genfersee. 

26)  Baichen  (Blaalig,  Albeli,  Palöe  da  bord),  Goregonus  balleus  Fatio.    In  den  meisten 
Seen  der  ebenen  Schweiz. 

27)  Röthel  (Saibling,  Ritter,  Rothforelle,  franz. :  Ombre  Chevalier),  Salmo  salvelinus  Lin. 
In  klaren  Seen. 

28)  Lachs  (Salm,  franz. :  Saumon),  Trutta  salar  Lin.   In  den  gröi^rn  Flüssen  der  Nord- 
schweiz. 

29)  Seeforelle  (Grundforelle,  Rheinlanke,  lUanke,  Lachsforelle,  franz. :  Truite  saumon^), 
Trutta  lacustris  Lin.    Allgemein  verbreitet. 

30)  Bachforelle  (Flußforelle,   Steinforelle,  AlpforeUe,   franz.:  La  truite,  Tessin:  Trotte), 
Trutta  fario  Lin.    Allgemein  verbreitet. 

D.  Familie  der  Hechte  (Esocini): 

31)  Hecht  (Westschweiz:   Brochet,  Tessin:   Luccio).  E^x  lucius  Lin.    In  Flüssen   und 
Seen  allgemein  verbreitet. 

E.  Familie  der  Häringe  (Glupoidei): 

32)  Maiösch   (Tessin:   Gheppie),   Alosa  vulgaris  Guv.    Im  Rheine   bei  Basel  selten,   im 
Tessin  häufig. 

33)  Agoni  (Tessin),  Alosa  finto  Guv.     In  tessinischen  Seen. 

F.  Familie  der  Schmerlen  (Acanthopsides) : 

34)  Schlammpitzger  (Moorgrundel,   Schmerle,   Wetterfisch),   Gobitis  fossilis  Lin.     Allge- 
mein verbreitet. 

35)  Grundel  (Steingrundel),  Gobitis  barbatula  Lin.     Allgemein  verbreitet 

36)  Steinpitzger,  Gobitis  taenia  Lin.    Allgemein  verbreitet 

G.  Familie  der  Aale  (Muraenoidei): 

37)  Aal  (franz.:  Anguille,  Tessin:  Anguilla),  Anguilla  vulgaris  Flem.    In  allen  größern 
schweizerischen  Gewässern  mit  Ausnahme  des  Genfersees  und  der  Rhone. 

III.  Ordnung:   Rundmäuler  (Gyclostomi). 

Ä.  Familie  der  Lampreten  (Petromyzonini) : 

38)  Meerneuuauge,  Petromyzon  marinus  Lin.    Hie  und  da  im  Rhein. 

39)  Flußneunauge,  Petromyzon  fluviatilis  Lin.    Hie  und  da  im  Rhein. 

40)  Kleines  Neunauge,  Petromyzon  Planeri  Bl.     Allgemein  verbreitet. 

F  i  8  0  h  e  rje  i  r  e  0  h  t  e. 

t  Die  Fischerei  ist  größtentheils  Regal  der  Kantone.    Ueber  die  Yertheilung 

der  Fischereirechte  auf  die  Kantone,  Gemeinden  und  Privaten  gibt  nachstehende 
Tabelle  genauem  Aufschluß. 


I 


Pischerei 


639     — 


Fischerei 


Seen. 

Fliessende  Gewässer.             | 

Das  Fischereirecht  nimmt 

die  1 

ganze  BreHe 

nur  die  haibe  Breite  H 

Kanton. 

des  Gewässers  ein. 

Gemein- 

Gemein- 

Gemein- 

• 

1 

Statt. 

den  und 
Korpora- 
tionen. 

Private. 

Staat. 

den  und 

Korpora- 

.tlonen. 

Private. 

staat. 

den  und 

Korpora* 

tionen. 

Private. 

XJferl&xiiee. 

X^lusslftni^e-                             1 

km 

km 

km 

km 

km 

km 

km 

km 

km 

Aargau    .... 

17 

5 

990 

55 

85 

31 

37 

48 

Appenzell  A.-Rh.  . 

183 

23 

— 

Appenzell  I.-Rh.  . 

5 

99 

— 

12 

Baselland     .     .     . 

— 

195 

3 

14 

1 

Baselstadt    . 

— 

— 

11 

6 

2 

1 

2 

Bern  .    .    . 

115 

1 

9 

3441 

93 

630 

74 

— 

38 

Freiburg .     .     . 

34 

1 

1863 

7 

51 

St.  GaUen     . 

50 

2100 

— 

71 

— 

Genf  .    .    . 

25 

— 

— 

65 

45 

— 

20 

5 

— 

Glarus     .    . 

23 

542 

— 

9 

— 

j  Graubünden 

53 

6386 

23 

26 

— 

Luzem    .    .    . 

11 

43 

25 

1633 

8 

13 

11 

— 

Neuenburg  . 

32 

161 

28 

Nidwaiden   . 

25 

8 

6 

135 

— 

5 

— 

Obwalden    . 

29 

334 

Scbaffhausen 

137 

2 

5 

10 

Schwyz    .     . 

48 

8 

9 

786 

— 

— 

19 

— 

Solothum 

— 

1 

413 

14 

1 

42 

— 

Tessin     .     .     . 

50 

14 

47 

3306 

52 

37 

6 

5 

30 

Thurgau  .     . 

45 

7 

10 

79 

711 

— 

7 

3 

Uri      ... 

23 

3 

754 

9 

Waadt     .     . 

156 

— 

— 

1819 

45 

— 

— 

Wallis      .     . 

19 

3168 

28 

1  Zürich     .     . 

54 

5 

30 

1407 

60 

75 

62 

— 

Zug     .     .     . 

14 
103 

22 
223 

199 
30011 

2 

14 

32 

— 

Total 

756 

1241 

892 

610 

80 

120 

7o 

ca. 

70 

10 

20 

93 

4 

3 

70 

10 

20 

Fischzuchtanstalten. 

Die  künstliche  Fischzucht,  als  Hauptmittel  zur  Bevölkerung  unserer  ver- 
armten Gewässer,    nahm  erst  in  den  letzten  Jahren  bedeutende  Dimensionen  an. 

Ueber  die  Anzahl  und  Leistungen  der  schweizerischen  Fischzuchtanstalten 
sprechen  folgende  Zahlen  : 

Jahr.         Aostalten.    Erbrüt.  Fischchen.  Jahr. 

1881  25     r957,350  1884 

1882  30     3*687,490  1885 

1883  38     3'283,749 

Die  Anzahl  und  Leistungen  der  im  Jahre  1885  existirenden  Anstalten 
vertheilen  sich  auf  die  einzelnen  Kantone  folgendermaßen  : 

Erbrütete  Fischchen 
KaotoD.  Brutanstalt  per  per 

Anstalt.         Kanton. 

Aargau      .     .     Aarau,  des  Hrn.  Schäppi 19,050 

Attelwil,  des  Hrn.  Hunziker 1,600 


Anstalten.    Erbrüt.  Fischchen. 

52  4*335,117 

57  5709,432 


Fischerei 


640     — 


Fischerei 


Baselland  . 

Baselstadt 

Bern 


•         • 


St.  Gallen  .    . 

Grenf  .  .  . 
Claras  .  .  . 
Grauhflnden  . 
Lnzern .    .    . 

Nidwaiden     . 
Schaffhausen 
Schwyz      .    . 
Solothurn .    . 

Thurgau  .  . 
Waadt  .    .    . 


Zürich  .    .    . 


Zug  .... 


Bieberstein,  des  Hm.  Schärer 40,280 

Brittnau,  der  HH.  Wälchli  &  Kunz 35,000 

Frick,  des  Hm.  Moesch 20,300 

Lauffohr,  der  HH.  Lehner 82,200 

Suhr,  des  Hrn.  Rüetschi 7,000 

Suhr,  des  Hrn.  Schneider 37,000 

Teufenthai,  der  HH.  Gebr.  Karrer 257,000 

Uerkheim,  des  Hm.  HOssy 40,500 

Liestal,  des  Hrn.  Häring 85,500 

Basel,  des  Hrn.  Lutz 76,000 

Bern,  Anstalt  Mattenhof 112,650 

Büren,  des  Hm.  Burri 120,000 

Burgdorf,  des  Hrn.  Locher 13,000 

Brunnmatt,  der  HH.  Künzli  &  Gugelmann      .    .     .  50,000 

Delömont,  des  Hm.  Enard 170,000 

Grandval,  des  Hrn.  Roth 20,000 

Hasle,  des  Hrn.  Rüfenacht 100,000 

Roches,  des  Hrn.  Widmer 38,000 

Wohlei,  des  Hrn.  Schütz 3,000 

Zwingen,  des  Hrn.  Anklin 79,000 

Zwingen,  des  Hrn.  Burger 30,000 

Sennwald,  des  Hm.  Göldy 

Steinthal,  des  Hm.  Schweizer 

Genf,  des  Staates 

Mollis,  des  Hrn.  Schmid 

Arosa,  des  Hm.  Wieland 

Luzem,  der  Korporationsverwaltung 

Perlen,  des  Hrn.  Widmer 

St.  Urban,  des  Hm.  Schnider 

Stans,  des  Hrn.  Kaiser      » 

Wörth,  des  Staates 

Arth,  des  Hrn.  Weber 

Kriegstetten,  der  Fischereigesellschaft     .... 
SoloÜium,  der  Fischereigesellschaft 

Bischofiszell,  des  Staates 

Junkholz,  des  Staates 

MG nch weilen,  des  Staates 

Bonvillars,  des  Staates 180,000 

Ghalex,  des  Hrn.  de  Lo€s 20,000 

Ch^nit,  der  Fischereigesellschaft  de  la  Vallöe      .     .  101,200 

La  Dernier,  des  Hrn.  Glardon 50,000 

Grand  Bois,  des  Hrn.  Baum 76,000 

Isle,  der  Fischereigesellschaft 44,500 

Yallorbes,  des  Hm.  Chaulmontet 5,000 

Vallorbes,  der  Gemeinde 74,000 

Dachsen,  des  Staates 683,000 

Glattfelden,  des  Staates 215,000 

Meilen,  des  Hrn.  Wunderli 6,000 

Sihlwald,  des  Staates 38,500 

Zürich,  des  Hm.  Erpf 13,000 

Zürich,  des  Staates 454,700 

Hauptsee,  der  HH.  Merz 62,000 

Walchwyl,  des  Hrn.  Hüriimann 50,000 

Zug,  der  Einwohnergemeinde 750,700 

Total 


539,930 

85,500 
76,000 


735,650 


3,100 
30,300 

33,400 

315,900 

315,900 

36,000 

36,000 

18,560 

18,560 

191,000 
48,000 
22,000 

261,000 

14,000 

14,000 

473,900 

473,900 

50,000 

50,000 

27,000 
106,500 

133,500 

46,320 
32,500 
33,672 

112,492 

550,700 


1*410,200 


862,700 
5709,432 


Fischerei  —      641      —  Fischerei 

Nach    den   verschiedenen  Fischarten   ausgeschieden  heträgt  die  Zahl  der  im 
Jahre  1885  ausgebrüteten  Fischchen: 


Forellen       .     . 

.    2^705,526  Stück 

Aeschen 

189,240  Stück 

Lachse    . 

.     .        991,050       „ 

Schweiz.  Felchen  . 

81,700       „ 

Röthel    .     .     . 

.     .        710,650       , 

Madü  Maräne  .     . 

9,000       , 

White  Fishe 

.     .        559,000       , 
.     .        460,266       „ 

Salmo  fontinalis     . 

y.naomTnan 

3,000       „ 

Lachsbastarde 

f^'7(\Q   A^O     Öf«nlr 

Zur  Bevölkerung  unserer  Gewässer  mit  ausländischen  Fischarten  wurden 
£ier  nachfolgender  Fischarten,  hauptsächlich  aus  Nordamerika  und  dem  nördlichen 
Deutschland  bezogen,  ausgebrütet:  Kleine  Maräne  (Cor ecf onus  Alhula),  Madü- 
Maräne  (Corer/onus  Maraena),  Amerikanische  Maräne  (White  fishj  Coregonus 
albus).  Amerikanischer  Bachsaibling  (Salmo  fontinalis) ,  Amerikanische  Regen- 
bogenforelle (Salmo  Iridea),  Amerikanischer  Binnenlachs  (Landlocked  Salmon), 

Die  Kantone  sind  befugt,  zum  Zwecke  der  Beschaffung  des  nöthigen  Brut- 
materials für  die  Fischbrutanstalten  während  den  Schonzeiten  Bewilligungen  zum 
Fang  der  in  Schonung  stehenden  Fische  zu  ertheilen,  haben  jedoch,  sofern  solche 
Bewilligungen  ertheilt  werden,  Fischereiagenten  zu  ernennen,  die  darüber 
wachen  sollen,  daß  den  gefangenen  Fischen  die  Reproduktionselemente  entnommen, 
die  künstliche  Befruchtung  regelrecht  vorgenommen  und  die  Eier  an  die  Fisch- 
brutanstalten  abgeliefert  werden.  Es  haben  nachfolgende  Kantone  Fischereiagenten : 
Aargau  5,  Baselland  1,  Baselstadt  1,  Bern  7,  Luzern  1,  Schaff  hausen  3,  Schwyz  1, 
Solothurn   1,  Zürich  4,  Zug  3.     Zusammen   27. 

Die  Hebung  der  künstlichen  Fischzucht  wird  laut  Art.  13  des  Bundesgesetzes 
über  die  Fischerei  vom  Bund  durch  Ertheilung  von  Prämien  an  die  betreffenden 
Kantone  zu  Händen  der  Fischzuchtanstalten  unterstützt.  Dieselben  beliefen  sich 
1880  auf  Fr.  2808,  1881  auf  Fr.  4000,  1882  auf  Fr.  5415,  1883  auf  Fr.  5395, 
1884  auf  Fr.  7398,   1885  auf  Fr.  6790. 

Um  eine  allgemeinere  Verbreitung  der  Kenntnisse  in  der  künstlichen  Fisch- 
zucht zu  erzielen,  wird  seit  Wintersemester  1882/83  an  der  land-  und  forst- 
wirthschaftlichen  Abtheilung  des  eidgenössischen  Polytechnikums  in  Zürich 
ein  wöchentlich  zweistündiges  Kolleg  über  Fischerei  und   Fischzucht  gelesen. 

Nach  dem  neuesten  Beschluß  der  Bundesversammlung  vom  11.  Juni/ 13.  De- 
zember 1884  ist  der  Bundesrath  ermächtigt,  Beiträge  bis  zu  Ys  des  Kosten- 
betrages von  Vorrichtungen  zur  Ermöglichung  eines  freien  Zuges  der  Fische  in 
den  fließenden  Gewässern  auszurichten. 

Bisanhin  sind  nachfolgende  Fischstege  erstellt  worden:  1)  in  der  Saane  bei 
Freiburg  (in  Sandstein  gehauen),  2)  in  der  Birs  bei  Basel  (Neue  Welt,  aus 
Cement),  3)  in  der  Reuß  beim  Nadel  wehr  in  Luzern  (aus  Holz),  4)  in  der  Lorze 
bei  der  Papierfabrik  Cham,    5)  in  der  Limmat  bei  Baden. 

Auch  die  natürliche  Vermehrung  des  Fischstandes  wird  angestrebt  durch 
Bildung  von  Schonrevieren,  in  denen  der  Fischfang  für  einen  bestimmten 
Zeitraum  untersagt  ist.   Zur  Zeit  (anfangs  1886)  existiren  folgende  Schonreviere : 


Fairer.  VoUcBwirthschafts- Lexikon  der  Schweiz.  ^\ 


JL  ^ 


Fkdoierei 


—     642 


Bern 


(rlaniif .     . 
Granbünd. 


Zaricb .     . 
Zug      .     . 


1;  Lötscfaine  (das  ganze  Gebiet;    .     . 

2)  Kirrelbach  (das  ganze  Gebiet)  .     . 

3)  Kander  im  Amtsbezirk  Fmtigen  und 
Nebenflöäse  im  Kandertbal,  Engst- 
ligen und  Kien 

4)  länme  von  der  Einmündung  der  Dfis 
bis  zur  Einmfindung  des  Heimiswyl- 
baches 

5)  Aare  von  Brunnadem  bis  zur  Amts- 
grenze  gegen  Aarberg      .... 

6>  Aare  im  Amtsbezirk  Aarberg  und 
Hagnekkanal 

Lintb  Tom  Wallensee  bis  Mollis   .    . 

Gewässer  der  Gemeinden  des  Engadins 
vom  Ausfluß  des  Inn  aus  dem  Silser- 
see  bis  Tarasp 

Lammat  und  Sihl,  4-  Reviere  im  Stadt» 
gebiet  Zfirich 

1)  Scbonrevier  im  Zugersee 

2)  ,  1  im  Aegerisee 

3)  ,  II    .  , 

Total  12  Schonreviere 


Schon- 

fiir 
Söthel 


!22      366,0 


1 

3 


126,0 
118,0 
140,0 


28   750,0 


286  131,* 
17    3.1 


260   82,« 


16  64,0 

32  192^9 

23'  260/> 

6  39,0 


391  383,8 

5   18,6 


1037  1173,5 


131,0 
3.1 


82,0 


64,0 

192,0 

260,0 
39,0 


749,t 

18,0 
126,0 
118,0 
140,0 


1923,5 


Eesumiren  wir  die  zur  Hebung  der  Fischerei  in  der  Schweiz  dienlichen 
Mittel,  H()  sind   es: 

1)  Strenge  Handhabung  der  gesetzlichen  Vorschriften.  2)  Energische  Be- 
kämpfung der  Fischfeinde.  (In  dieser  Beziehung  ist  in  Betreff  der  Verfolgung 
der  Fischotter,  die  in  unsem  Gewässern  großen  Schaden  anrichtet,  durch  den 
Jägerverein  „Diana**  die  Erwerbung  von  Hunden  zur  Otterjagd  ermöglicht  worden 
und  ein  Vertrag  zwischen  der  „ Diana **  und  den  Herren  Gebr.  Baur  in  Aarburg 
zu  Stande  gekommen,  nach  welchem  letztere  verpflichtet  sind,  auf  Berufung  hin 
gegen  eine  Entnchädigung  durch  den  betreffenden  Fischereibeeitzer  im  ganzen 
Gebiet  der  Schweiz  die  Jagd  auf  Ottern  mit  der  ihnen  von  der  „Diana"  an- 
vertrauten Otterhund meute  zu  betreiben.)  3)  Regulirung  des  Wasserstandes  in 
Bächen  und  Flüssen.  4)  Beschränkung  der  Benutzung  des  Wassers  für  die  Gewerbe- 
kanäle und  Schutz  der  Fische  gegen  Beschädigungen  durch  die  Wasserräder  etc. 
5)  Erstellung  von  Verbindungen  zwischen  den  Flüssen  und  den  Altwassern  und 
Beschränkung  der  Fluß-  und  Bachkorrektionen  sowie  der  Ausfüllungen  und  Ufer- 
verbau ungen  an  Seen.  6)  Verhinderung  der  Ableitung  und  Ablagerung  schädlicher 
Stoffe  in  die  Fischwasser.  7)  Beseitigung  der  üebelstände  beim  Fang  der  Wander- 
ÜHche,  Erstelluni;  von  Fischstegen  bei  Wasserfällen,  Wuhren  etc.  und  künstlicher 
Laichplätze.  8)  Förderung  der  künstlichen  Fischzucht.  9)  Bildung  von  Schon- 
revieren. 

Fischereivereine  sind:  Der  schweizerische  Fischereiverein,  der  bemische 
Fischerei  verein,  der  berner- oberländische  Fischerei  verein,  der  basellandschaftliche 
Fischereiverein,  der  graubündner-oberländische  Fiscbereiverein,  der  graubündner- 
oberengadiner  Fiscbereiverein. 


Fischerei  —      643     —  Fischerei 

Gresetzgebung.  Folgendes  ist  ein  B^sam6  der  eidgenössischen  und  der 
neueren  kantonalen  Gesetze  und  Verordnungen  betreffend  die  Fischerei. 

A,  Eidgenössische. 

1)  Bundesgesetz  über  die  Fischerei,  vom  18.  Herbstmonat  1875.  2)  Voll- 
ziehuDgsverordnung  zum  Bundesgesetz  über  die  Fischerei,  vom  18.  Mai  1877. 
3)  Bundesrathsbeschluß  betreffend  Verbot  der  Anwendung  von  Fallen  mit  Schlag- 
fedem  bei  der  Fischerei,  vom  31.  Oktober  1877.  4)  Bundesrathsbeschluß  betreffend 
den  Gebrauch  der  Reusen  und  Lachsfallen  für  den  Fischfang,  vom  1.  März  1879. 

B,  Kantonale. 

Aargau.  1)  Gesetz  über  Ausübung  der  Fischerei,  vom  15.  Mai  1862. 
2)  Vollziehungsverordnung  des  aargauischen  Regierungsrathes  zum  Bundesgesetz 
über  die  Fischerei,  vom  13.  August  1877. 

Appenzell  A.'Rh.  £[antonale  Vollziehungsverordnung  zum  Bundesgesetz  über 
die  Fischerei,  vom  24.  Juli  1882. 

Appenzell  I.-Bh.  Fischereiverordnung  für  den  Kanton  Appenzell  I.-Rh., 
vom  27.  Wintermonat  1884. 

Baselland.    Fischereiverordnung   des   Kantons  Baselland,    vom    2.  Februar 

1878. 

Baselstadt.  Fischereiverordnung  des  Kantons  Baselstadt,  vom  19.  Januar 
1878. 

Bern.  1)  Gesetz  über  die  Ausübung  der  Fischerei,  vom  26.  Februar  1833. 
2)  Vollziehungsdekret  über  die  Fischerei,  vom  28.  November  1877. 

Freibury.    Gesetz  vom  17.  Wintermonat  1876  über  die  Fischerei. 

St.  Gallen.  1)  Vollzugs  Verordnung  zum  Bundesgesetz  über  die  Fischerei  für 
den  Kanton  St.  Gallen,  vom  22.  Juli  1878.  2)  Beschluß  des  Regierungsrathes 
betreffend    einen  Zusatz  zu  dieser  Vollziehungsverordnung,   vom  13.  Mai  1882. 

Genf.  V  Loi  genevoise  du  27  octobre  1817  sur  la  peche.  2**  Reglement 
de  police  sur  la  peche  du  9  mars  1877.  Arrete  du  conseil  d^Etat  du  11  janvier 
1884. 

Glarus.  Kantonale  Vollziehungs Verordnung  zum  Bundesgesetz  über  die 
Fischerei,  vom   23.  Mai  1883. 

Graubündeu.  Fischereigesetz  vom  14.  Juni  1862,  so  weit  als  solches  mit 
dem  Bundesgesetz  nicht  in  Widerspruch  steht. 

Lnzern.  1)  Gesetz  über  Ausübung  der  Fischerei  im  Kanton  Luzem,  vom 
3.  Christmonat  1874.  2)  Verordnung  betreffend  die  Ausübung  der  Fischerei  im 
Kanton  Luzern,  vom  5.  Wintermonat  1877. 

Neuenbürg.  Loi  sur  la  peche  dans  la  Reuse,  le  Seyon  et  leurs  affluents 
du  24  novembre  1881. 

Nidwaiden.  Ausführungsbestimmungen  zum  Bundesgesetz  über  die  Fischerei, 
vom  29.  Mai  1878. 

Obwalden.  Kantonale  Vollziehungsverordnung  zum  Bundesgesetz  betreffend 
die  Fischerei,  vom  27.  Mai  1878. 

Schaff  hausen.  Kantonale  Vollziehungsverordnung  zum  Bundesgesetz  über 
die  Fischerei,  vom  2.  Oktober  1878. 

Schwyz.  Kantonale  Vollziehungsverordnung  zum  Bundesgesetz  betreffend 
die  Fischerei,  vom   1.  Dezember  1885. 

Solothurn.  Vollziehungsverordnung  zum  Bundesgesetz  über  die  Fischerei, 
vom   19.  November  1877. 

Thurgau.  1)  Vollziehungsverordnung  des  Regierungsrathes  des  Kantons 
Thurgau  zum  Bundesgesetz  über  die  Fischerei,  vom  9.  Heumonat  1877.    2)  Be- 


Fischerei  —      644      —  Fischerei 

Bchlaß  des  Regierungsrathes  des  EaDtons  Thurgau  betreffend  die  Ausführung  der 
eidgenössischen  und  kantonalen  Vorschriften  über  die  Fischerei,  vom  18.  Herbst- 
monat 1875,   18.  Mai  und  9.  Heumonat  1877,  vom   16.  Wintermonat  1877. 

Uri.  Kantonale  Yollziehungs Verordnung  zum  Bundesgesetz  betreffend  die 
Fischerei,  vom  11.  Februar  1881. 

Waadt,    Arret6  du  17  janvier  1884  sur  la  police  de  la  peche. 

Zürich.  Gresetz  betreffend  die  Fischerei,  vom  29.  März  1885;  Verordnung 
zu  diesem  Gesetz,  d.  d.  4.  April  1885. 

Zuff.  Kantonale  Vollziehungsverordnung  zum  Bundesgesetz  über  die  Fischerei, 
vom  15.  November  1883. 

Gültige  Verträge  betreffend  Eegelung  der  Fischerei  in  den 
schweizerischen  Grenzgewässern  sind: 

1)  Uebereinkunft  zwischen  der  Schweiz  und  dem  Großherzogthum  Baden 
über  die  Anwendung  gleichartiger  Bestimmungen  für  die  Fischerei  im  Rhein  und 
seinen  Zuflüssen,  einschließlich  des  Bodensee's.  Abgeschlossen  den  25.  März  1875 
(A.  S.  n.  F.  I,  pag.  812). 

2)  Uebereinkunft  zwischen  der  Schweiz  und  dem  Großherzogthum  Baden 
einerseits  und  Eis  aß- Lothringen  andererseits  betreffend  den  Beitritt  Elsaß- 
Lothringens  zu  der  zwischen  der  Schweiz  und  Baden  unterm  25.  März  1875 
zu  Basel  abgeschlossenen  Uebereinkunft  über  Anwendung  gleichartiger  Bestim- 
mungen für  die  Fischerei  im  Rhein  und  seinen  Zuflüssen,  einschließlich  des 
Bodensee's.     Abgeschlossen  den   14.  Juli  1877  (A.  S.  n.  F.  III,  pag.  210). 

3)  Uebereinkunft  zwischen  der  Schweiz  und  Frankreich  betreffend  gleich- 
artige Bestimmungen  über  die  Fischerei  in  den  Grenzgewässern.  Abgeschlossen 
am  28.  Dezember  1880  (A.  S.  n.  F.  VI,  pag.  640). 

4)  Uebereinkunft  zwischen  der  Schweiz  ur.d  Italien  betreffend  gleichartige 
Bestimmungen  über  die  Fischerei  in  den  beiden  Staaten  angehörenden  Gewässern. 
Abgeschlossen  den  8.  November  1884  (A.  S.  n.  F.  VII,  pag.  114). 

5)  Nachtragsübereinkunft  zwischen  der  Schweiz,  Baden  und  Elsaß- 
Lothringen  betreffend  Regelung  der  Fischerei  Verhältnisse  im  Bodensee  und  seinen 
Zuflüssen.     Abgeschlossen  den  21.  September  1884  (A.  S.  n.  F.  VII,  pag.  788). 

Gültige  Konkordate  der  Kantone  über  die  Fischerei  in 
Grenzgewässern    sind: 

1)  Konkordat  zwischen  den  Kantonen  Freiburg ^  Waadt  und  Neuenbürg 
betreffend  die  Fischerei  im  Neuen burgersee.  Abgeschlossen  den  29.  April  1876 
(A.  S.  n.  F.  II,  pag.  533). 

2)  Reglement  vom  20.  Februar  1877  zum  Vollzug  des  Konkordates  vom 
29.  April  1876  betreffend  die  Fischerei  im  Neuen  burgersee  (nicht  in  der  amtl. 
eidg.  Gesetzessammlung). 

3)  Konkordat  zwischen  den  Kantonen  Freiburg  und  Waadt  betreffend  die 
Fischerei  im  Murtensee.  Abgeschlossen  den  23.  November  1876  (A.  S.  n.  F.  HI, 
pag.  3). 

Anläßlich  der  eidg.  Volkszählung  von  1880  bezeichneten  974  Personen  die 
Fischerei  als  ihren  Beruf  (0,7  ®/oo  aller  Beruftreibenden)  und  zwar  im  Aargau 
43,  Appenzell  A.-Rh.  3,  Appenzell  I.-Rh.  8,  Baselstadt  14,  Baselland  5,  Bern 
141,  Freiburg  70,  Genf  39,  Glarus  7,  Graubünden  37,  Luzern  35,  Neuenburg 
32,  Nidwaiden  8,  Obwalden  3,  Schaffhausen  3,  St.  Gallen  22,  Schwyz  36, 
Solothurn  10,  Tessin  90,  Thurgau  91,  Uri  13,  Waadt  158,  Wallis  31,  Zürich 
54,  Zug  21. 


Fischerei  —      645      —  Flachs 

Der  Ertrag  des  FiBchfanges  wird  wie  folgt  geschätzt:  Lachsfang  225  q 
=  Fr.  90,000,  übrige  Flußfischerei  Fr.  220,000,  Seefischerei  Fr.  390,000. 

Der  schweizerische  Gastwirthverein  berechnet,  daß  die  Gasthöfe  für  Fische 
jährlich  Fr.  1'200,000  an  das  Ausland  abgeben. 

Einfuhr  1884  Ausfuhr  1884 

Fische,  frische    .     .     .  q   15,809  85 

„        zubereitete,     in 

Gefäßen  unter  5  kg  „1,4 11  10 

Stockfische    .     .     .     .  „     1,445  21 

Häringe „      1,132  3 

Andere  Fische    .     .     .  „         860  237 

q   20,657  ä  ca.  Fr.  200      356  ä  ca.  Fr.  200 

Die  schweizerische  Literatur  über  die  Fischerei  wird  im  Fachbericht 
über  die  Landesausstellung  von  1883  als  sehr  arm  bezeichnet.  Auf  diesem 
Gebiete  hatten  sich  an  der  Ausstellung  betheiligt:  Das  eidg,  Departement  für 
Handel  und  Landwirthschaft,  Abtheilung  Forstwesen,  mit  offiziellen  Publika- 
tionen über  die  Untersuchung  der  Fischwasser,  Fischereiausstellungen,  internationale 
Verhandlungen  betreflFend  die  Fischerei  etc.  Die  Regierungen  der  Kantone  Genf, 
Waadt,  Freiburg,  Aargau  und  Thurgau,  mit  Berichten,  Broschüren,  Beschrei- 
bungen und  Katalogen.  Mathe i^- Martin  in  Vallorbes,  mit  einem  Bericht  über 
die  dortige  Fischerei.  Clarapede,  Legationsrath,  mit  einer  Abhandlung  bctrefi'end 
die  Verfolgung  der  der  schweizerischen  Fischerei  schädlichen  Thiere.  Dr.  Asper, 
mit  Untersuchungen  über  das  Eindringen  des  Lichtes  in  tiefe  Gewässer,  einer 
Broschüre  über  das  Leben  und  Treiben  der  pelagischen  Thierwelt  u.  a.  m. 
Dr.  Fatio  in  Genf,  mit  zwei  wissenschaftlichen  Abhandlungen. 

Flach-  und  Dekorationsmaler.  Nach  der  Volkszählung  von  1880  wird 
die  Flach-  und  Dekorationsmalerei  von  4057  Personen  (4021  männliche,  36  weib- 
liche) =  3,1  **/oo  aller  Berufstreibenden  betrieben.  Unter  denselben  befinden 
sich  682  Ausländer. 

Flachs  und  Hanf.  (Mitgeth.  von  Herrn  Prof.  Anderegg.)  Die  Fundorte 
der  keltischen  Urbewohner  unseres  Vaterlandes  haben  nachgewiesen,  daß  bereits 
zu  jener  Zeit  Flachs  und  Hanf  bekannt  waren.  Wir  finden  in  den  Ausgrabungen 
der  Pfahlbauten  bereits  Flachs,  als  Faser;  wir  finden  Garn,  Fischernetze  und 
sogar  Tuch,  das  aus  dieser  Faser  bereitet  wurde,  ja  sogar  eine  primitive  Art 
eines  Webstuhls  als  Zeugen  sehr  frühen  Anbaues  und  einer  Art  Hausindustrie, 
die  durch  die  Verarbeitung  dieser  Pflanze  in's  Leben  gerufen  wurde.  Die  Schweizer- 
geschichte erzählt  uns  vom  Anbau  von  Gespinnstpflanzen  zur  Zeit  KarFs  des  Großen 
und  der  Königin  Bertha  um's  achte  und  neunte  Jahrhundert,  und  hat  laut  Ueber- 
lieferung  die  letztere  nicht  nur  selbst  als  fleißige  Hausfrau  gesponnen,  sondern 
sie  tritt  als  Wanderlehrerin  auf,  reist  mit  der  Spindel  im  Lande  herum  und 
lehrt  die  Hausfrauen  Flachs  anbauen,  spinnen  und  weben  und  belohnt  tüchtige 
Spinnerinnen  und  Weberinnen  mittelst  Abgabe  von  Prämien.  Aehnliohes  erzählt 
uns  die  G-eschiohte  von  Theodorich,  dem  König  der  Ostgothen,  indem  seine  Frau 
nnd  Töchter  die  Spindel  und  den  Webstuhl  zu  handhaben  verstanden.  Es  sind 
dieses  die  ersten  Spuren  einer  Hausindustrie,  die  uns  die  Flachspflanze  gebracht  hat. 

Flachs  und  Hanf  waren  bei  den  alten  Schweizern  die  beliebtesten  Bekleidungs- 
mittel, und  der  Zwillich  behauptete  als  solches  Jahrhunderte  lang  das  Feld,  bis 
die  Wolle  und  die  Baumwolle  ihnen  Konkurrenz  bereiteten.    Wir  finden  in  den 


Flachs  —     646     —  Flachs 

Urkunden  des  17.  und  18.  Jahrhunderts  auch  Anhaltspunkte  dafür,  daß  der 
Flachshau  durch  die  damaligen  Behörden  wenentlich  unterstützt  wurde. 

So  treffen  wir  noch  jetzt  besonders  in  den  Dorfschaften  des  Kantons  Bern 
sogenannte  „obrigkeitliche  Hecheln**  an,  welche  von  der  bernischen  Regierung 
zu  Ende  des  17.  und  zu  Anfang  des  18.  Jahrhunderts  den  Gremeinden  geschenkt 
wurden,  um  die  Flachskultur  und  deren  Verarbeitung  in  den  Dörfern  zu  heben. 
In  damaliger  Zeit  waren  Breche,  Spinnrad  und  Haspel  eine  nie  fehlende  Beigabe 
der  Aussteuer  bei  der  Heirath  der  Töchter  und  waren,  je  nach  Vermögen,  be- 
sonders das  Spinnrad  und  die  Kunkel  mehr  oder  weniger  künstlerische  Geräthe, 
die  dem  Verfertiger  zur  Ehre  gereichten.  Ebenso  waren  die  Gemeinden  gehalten, 
an  passender  Stelle  der  Gemarkung  sog.  „ Brechhütten *"  zu  erstellen,  welche  von 
den  Bewohnern  im  Herbst  benutzt  werden  konnten.  Man  schätzte  gewöhnlich 
die  Tüchtigkeit  einer  Hausfrau  nach  dem  Stande  des  Flachsfeldes  und  nach  der 
Feinheit  und  Menge  des  Leinentuches,  das  sie  über  Winter  anfertigte  oder  durch 
ihr  weibliches  Gesinde  anfertigen  und  bleichen  ließ,  und  die  Hausfrau  selbst 
setzte  ihren  Stolz  in  ihre  prächtigen  selbstgesponnenen  und  selbstgewobenen 
Lingen,  die  ihre  Schränke  füllten. 

Jene  Zeiten  sind  verschwunden.  Das  Spinnrad  ziert  nicht  mehr  in  dem 
Maße  wie  früher  die  heimelige  Wohnstube,  denn  es  werden  bloß  noch  etwa 
1000  ha  Land  dem  Flachs-  und  Hanfbau  gewidmet  sein,  deren  Erträge  (ca. 
ÖOÜO  q)  zu  */*  fabrikmäßig  und  nur  zu   7*  von  Hand  verarbeitet  werden. 

Daß  die  Leinenkultnr  in  der  Schweiz  einer  größeren  Ausdehnung  fähig 
wäre,  zeigt  uns  namentlich  die  Waaren Verkehrsstatistik ,  in  welcher  nicht  nur 
der  Import  von  Rohprodukten,  sondern  auch  von  fertiger  Waare  verzeichnet 
ist.  Wir  führten  innert  den  sechs  Jahren  1877  bis  1882  jährlich  durchschnittlich 
ein  und  aus : 

Durchschiiittl. 
Import.        Export.       Jährliche 

Mehrcinfohr. 

q  <l  q 

I.  Rohstoffe:  Flachs,  Hanf,  Jute,  roh  u.  gehechelt     12,012       460     11,552 
11.  Garne :  Garn  gefärbt,  gebleicht,  Packgam 

III.  Leinwand  roh  gebleicht,  Bänder  u.  Packleinen  j^  25,753     4621      21,132 

IV.  Seilerarbeiten 


37,765  5081  32,684 
Der  Werth  der  Mehreinfuhr  nur  an  Rohprodukt  (auf  Bohflachs  berechnet) 
beträgt  Fr.  1^204,408.  Der  übrige  Export  an  Gtirn,  Leinwand,  Seilerarbeiten 
kann  wegen  Verschiedenheit  der  Preise  und  ungenauer  Ausscheidung  in  den 
ZoUtabelleu  (ohne  Preisangabe)  nicht  wohl  berechnet  werden,  kann  aber  auf 
einige  Millionen  geschätzt  werden. 

Den  ausgedehntesten  Flachsbau,  wenn  man  von  solchem  sprechen  darf,  haben 
die  Kantone  Bern  (Emmenthal,  Oberaargau),  Aargau,  Schaffhausen,  Baselland 
und  Thurgau ;  nebstdem  gibt  es  in  einigen  Gebirgsgegenden  noch  treffliche  Fiachs- 
lagen.  Das  Bündner  Oberland  (namentlich  Tawetsch)  zieht  sehr  schönen  Flachs 
und  derjenige  vom  Münsterthal  (Grraubünden)  kommt  an  Feinheit,  Länge  und 
Farbe  nahezu  dem  belgischen  Flachs  gleich.  Wenn  dort  schon  das  Erdreich  zum 
Flachsbau  geeignet  ist  und  einen  feinen,  unverästelten  Stengel  zu  Tage  fördert, 
so  besitzt  jenes  einsame  Thälchen  (ähnlich  wie  Courtray  in  Belgien  an  seiner  Lyß) 
ein  ausgezeichnetes  Röstewasser,  das  dem  Flachs  seine  ächte  Silberfeurbe  verleiht. 
Die  Graubündner  scheinen  überhaupt  ihre  Flachsbau-  und  Flachsbereitungsmethode 
schon   sehr  früh  den  Belgiern  abgelernt  zu  haben,    indem  die  Art  des  Böstens, 


Flachs  —     647      —  Flachs 

• 

Brechens ,  Schwingens  etc.  selbst  in  den  entlegensten  Thälern ,  Lungnetz  etc., 
vollständig  dem  belgischen  Verfahren  entspricht.  Röstgraben  finden  sich  nahezu 
in  allen  Gemeinden,  wie  sie  anderwärts  nicht  vorkommen.  Interessant  ist  es 
ebenfalls,  dai^  man  z.  B.  in  Tawetsch  die  in  allen  übrigen  Flachsbaudistrikten 
der  Schweiz  übliche  Breche,  deren  Anwendung  höchst  verwerflich  ist,  nicht 
findet  und  den  belgischen  Botthammer,  wenn  auch  in  einer  sehr  primitiven  Art 
und  Weise,  mechanisch  eingerichtet  hat,  so  daß  er,  von  einem  Wasserrad  bewegt, 
eine  ausgezeichnete  Arbeit  liefert  und  dieses  System  manchem  Handwerker  als 
Grundlage  für  eine  bessere  Brechmethode  dienen  könnte.  (Jeberhaupt  scheint  im 
Ganzen  und  Großen  bei  der  schweizerischen  Produktion  mehr  die  Bereitungs- 
methode ein  Hemmschuh  des  fortgesetzten  Anbaus  zu  sein,  als  der  Anbau  selbst. 
Ueber  das  E^stverfahren  geht  den  meisten  Landwirthen  jede  Kenntniß  und 
namentlich  für  das  Wasserrösten  die  nöthige  Einrichtung  und  die  Kenntniß 
passenden  Wassers  vollständig  ab.  Das  bereits  angedeutete  Brechverfahren  hat 
sich  überall  überlebt;  nur  die  schweizerischen  Landwirthe  m  den  tiefen  Gegenden 
und  namentlich  die  Hausfrauen  hängen  noch  mit  großer  Zähigkeit  an  diesem 
sogenannten  ^Kätschen''  mit  all'  jenen  Freudengen  üssen,  die  so  eine  rechte  Brechete 
mit  sich  bringt.  Angesichts  der  großen  Bedeutung,  die  der  Flachs-  und  Hanfbau 
für  die  Landwirthschaft  und  Industrie  ausübt,  und  angesichts  der  großartigen 
Anstrengungen,  die  andere  Länder  schon  früher  und  wieder  in  neuester  Zeit  zur 
Hebung  des  Gespinnstbaues  machten,  steht  man  in  der  Schweiz  sehr  weit  zurück. 
Der  Kanton  Aargau  hat  in  den  60er  Jahren  durch  Entsendung  theoretisch  und 
praktisch  gebildeter  Männer  nach  Belgien  (Courtray),  den  ersten  Schritt  für 
Hebung  dieses  Zweiges  gethan  und  durch  diese  Männer  einzelne  Flachsbaukurse 
abhalten  lassen.  Ihm  folgte  der  Kanton  Bern  und  schlug  ein  anderes  Verfahren 
ein,  indem  der  damalige  Regierungsrath  Weber  einen  sogenannten  Flachsbaulehrer 
aus  Belgien  nahezu  zwei  Jahre  auf  der  Ackerbauschnle  Rütti  stationirte.  Leider 
kam  mit  dieser  Probe  nichts  heraus  und  wenn  Aargau  von  seinem  Vorgehen 
keine  großen  Erfolge  aufzuweisen  vermag,  so  muß  Bern  durch  sein  Vorgehen 
über  Mißerfolge  klagen. 

Das  mittlere  Ergeh niß  des  Bernerflachses  zeigt  38 — 40  ^o  langen  Stoff 
und  60  ®/o  Kuder ;  während  der  belgische  Flachs  durchschnittlich  55  ®/o  lange 
Faser  und  45  ^/o  Kuder  liefert. 

Es  ist  daher  begreiflich,  daß  der  Fabrikant  für  inländisches  Produkt  weniger 
bezahlt  und  während  inländischer  Flachs  58 — 60  Cts.  per  Pfund  gilt,  wird  für 
belgischen  80 — 90  Cts.  bezahlt.  Allein  schon  bei  dem  Röste-  und  gegenwärtigen 
Brechverfahren  verlieren  die  Schweiz.  Landwirthe  gegenüber  dem  Belgier  und 
Irländer  durchschnittlich  10,  15 — 20  ^/o  an  verkaufbarem  Rohprodukt.  In  Belgien 
verkauft  der  Bauer  seinen  Flachs  und  Hanf  vom  Felde  dem  Flachshändler, 
welcher  die  Bereitung  rationell  und  mit  Routine  besorgt  und  denselben  dann, 
geschwungen,  oft  gehechelt,  dem  Fabrikanten  (Spinner  oder  Weber)  abgibt.  Diese 
vortheilhafte  Arbeitstheilnng  fehlt  in  der  Schweiz. 

Die  Schweiz  wird  für  Hebung  des  Flachs-  und  Hanfbaues  folgende  Maßregeln 
in's  Auge  zu  fassen  haben:  1)  Theilung  der  Arbeit  (Anbau  und  Bereitung). 
2)  Verbreitung  allseitiger  Fachkenntniß  (Spezialschulen,  Errichtung  von  Muster- 
feldern,  Entsendung  intelligenter  Leute  zur  Erlernung  der  Kultur  und  Bereitung 
in  den  eigentlichen  Flachsländern)  mit  Stipendien  durch  den  Bund.  3)  Herbei- 
ziehung der  Industrie  in  die  Interessen  des  Anbaues.  4)  Prämirungen,  Spezial- 
ausstellungen  etc.    5)  Berichterstattung  über  die  jährlichen  Ergebnisse  (Statistik). 


Flachs  —     648      —  Fleisch 

6)  Wander  vortrage,  Kurse.    7)  Bildung  von  Spezialgenossenschaften  und  Spezial- 
Vereinen für  Flachsbau. 

Schweiz.  Literatur:  Markwalder,  Der  Flachsbau.  Anderegg,  Bericht 
über  die  Handelspflanzeu  auf  der  Landesausstellung  in  Zürich  von   1883. 

Ein  fuhr 

1851    1860    1870   1880    1884 

Flachs,  Hanf,  Werg,  Jute 7090  8037  5983  11481  20567  q  ä  Fr.  100 

Packtuchgam  bis  Nr.  12 2889  3499  3209    3007     3688  ,  ,    ,    120 

Flachs-,  Hanf-,  Jutegarn,  roh .3403  4098  6775    3266    3064  ,  ,    ,    200 

gebleicht,  gefärbt  455  1468  977     1118     1368  ,  „     ^    3(X^ 

Seilerw.,  Bindfaden,  Schnüre,  Stricke  etc.  832  1536  1998    2775    2641  „  „     ,200 

Werth  1884  ca.  Fr.  4'000,000. 
Ausfuhr 

1851   1860   1870    1880    1884 

Flachs,  Hanf,  Werg,  Jute |  126     783      616  931  q  ä  Fr.  100 

Packtuchgarn  bis  Nr.  12 \ ^..^  34  66  ,   ,     „    120 

Flachs-,  Hanf-,  Jutegarn,  roh I  ^*^  289    223     1397  1637  ,   ,    ,    200 

gebleicht,  gefärbt  .  '  119  109  ,,,    300 

Seilerwaaren,  Bindfaden,  Schnüre,  Stricke  etc.       35  29     103     1945  2503  „   ^     ,    200 

Werth  1884  cä.  Fr.  rOOO,000. 
Mit  der  fabrikmäßigen  Verarbeitung  von  Flachs  und  Hanf  befassen  sich  die 
6  Spinnereien  in  Burgdorf,  Rüderswyl  (Bern),  Höiigg  bei  Zürich,  Hirschthal  im 
Aargau,  Lenzburg  und  Schieitheim,  sowie  die  Bindfadenfabrik  in  Flurlingen, 
die  Leinenweberei  in  Eriswyl  (Bern),  die  2  Halbleinfabriken  in  Escholzmatt 
und  Entlebuch,  die  2  Hanfschlauchwebereien  in  Wädensweil  und  Thayngen  — 
zusammen  1 2  Etablissements  mit  600  Arbeitern.  Die  Zahl  der  Spindeln  in  den 
Spinnereien  soll  zwischen  8000  und  9000  betragen. 

Fleisch.  Die  Schweiz  ist,  obwohl  ein  stark  Viehzucht  treibendes,  doch 
kein  eigentlich  Fleisch  exportirendes  Land.  Zur  eigenen  Versorgung  mit  frischem 
Fleisch  bedarf  sie  jährlich  einer  beträchtlichen  Einfuhr  von  geeignetem  Vieh  aus 
der  Nachbarschaft.  Was  sie  an  frischem  Fleisch  exportirt,  geht  hauptsächlich 
nach  Paris  und  besteht  in  ausgesuchten  Stücken,  wie  Filet  etc. 

Produktion  und  Konsumation  von  Rind-  und  Kalbfleisch  werden  von  Prof. 
Anderegg  und  Direktor  Frick  in  deren  Bericht  über  die  Landesausstellung  in 
Zürich  wie  folgt  geschätzt: 

Durchschnittl.  Produktion :  Großvieh  145,000  Stk.  -:  362,500  q  ä  Fr.  140  =  Fr.  50^680,000 

Kälber      225,0(X)    ,     =  101,250  q  „    „160=    „    15^687,000 

Fr.  66'367,aX) 
Durchschnittl.  Mehr- Import  von  Großvieh  50,371  Stück 
„  Mehr-Export     „     Jungvieh     9,669       „_ 

Gesammter  Mehr-Import  40,702  Stück  =  100,754  q    =  j^  14^105,560 

Total    Fr.  80'472,560 
Durchschnittl.   Mehr-Export   von    frischem   Fleisch   (Rind-    und   Kalb-) 

16,383  q  ä  Fr.  160  =    ,      5^242,560 

Totalkonsum  von  Rind-  und  Kalbfleisch    Fr.  75^230,000 

Diese  Schätzung  entspricht  ungefähr  einer  Annahme  von  rund  27  Fr.  per 
Kopf  der  Bevölkerung  im  Jahre  oder  ca.   7  Cts.  täglich,  was  kaum  zu  viel  ist. 

Was  geräuchertes  Fleisch,  Wurst  etc.  anbetrifft,  so  werden  neben  der  in- 
ländischen Produktion  alljährlich  noch  bedeutende  Quantitäten  eingeführt. 

Im  Jahre  1885  betrug  die  Ausfuhr  von  frischem  Fleisch  25,653  q  zum 
deklarirten  Werthe  von  Fr.  5^131,307.   25,356  q  zum  Werthe  von  Fr.  5'083,327 


Pleisch  —     649     —  Floretseidenspinnerei 

gingen  allein  nach  Frankreich.    —    Einfuhr  6637  q  zam  geschätzten  Werthe 
von  Fr.  1' 128.290,  wovon  das  Meiste  aus  Deutschland  und  Frankreich. 

Fleischkonserven  werden  in  großem  Maßstah  hauptsächlich  im  Ejinton 
Tessin,  und  zwar  auch  für  den  Export,  fahrizirt,  worunter  namentlich  Salami, 
Speck  und  Schinken.       •  • 

Berühmt  ist  auch  das  an  der  Sonne  gedörrte,  nachher  geräucherte  sog. 
Bündner  Hauchfleisch  (Rind-  und  Ochsenfleisoh).  üebrigens  hat  fast  jede  Gegend 
der  Ost-  und  Mittelschweiz  mehr  oder  weniger  berühmte  Spezialitäten  dieser  Art. 

Ausfuhr  und  Einfuhr 

1884       1883     1873     1863     1884     1883 

Fleisch,  frisches q  26,594    25,568    6,324    3  J41    6,530    6,001 

gesalzen  od.  geräuchert  „        388  369    1,237       —      5,016    4,818 

Fleischextrakt «138  10        —  —  372       282 

Flockseide  s.  Floretseide. 

Flörli«  Ganz  leichtes,  feines  Baum woUge webe  für  orientalische  Kopftücher, 
sog.  Türkenkappen  (Jasmas),  aus  Nr.  80  oder  90  Zettel,  120  Schuß.  Es  werden 
im  Kanton  Glarus  jährlich  ca.  30,000  Stück  bedruckt,  wovon  ca.  24,000  im 
Inland  gewobene  und  6000  aus  England  bezogene. 

Florence  ist  ein  sehr  leichter  zweitretliger  Futterstoff  aus  Ganzseide,  der 
fast  ausschließlich  in  Zürich  fabrizirt  wird  und  früher  neben  Marceline  ein  Haupt- 
artikel der  zürcherischen  Seidenweberei  war. 

Floretseidenspinnerei,  auch  Chappespinnerei.  Das  Kämmein  und  Ver- 
spinnen von  Seideabfällen,  heute  hauptsächlich  in  den  Kantonen  Zürich  und 
Baselstadt  betrieben,  ist  einer  der  ältesten  schweizerischen  Industriezweige,  der 
im  Tessin  mindestens  bis  in's  X^^E.  Jahrhundert  zurückgreift  und  s.  Z.  von 
vertriebenen  Locarnesen  in  Zürich  eingeführt  wurde.  Die  Uandspinnerei  ist  seit 
den  Dreißiger  Jahren  fast  gänzlich  durch  Maschinenspinnerei  ersetzt. 

Die  Herstellung  von  Chappe  durch  Fäulen,  Kämmen  und  Spinnen  der  Ab- 
fälle, welche  sich  bei  der  Seidenzucht  und  beim  Spinnen  der  Seide  ergeben,  ist 
hauptsächlich  in  Basel  ausgebildet  und  zur  Vollendung  gebracht  worden,  so  daß 
es  in  den  Sechsziger  Jahren  den  schweizerischen  Fabrikanten  gelang,  den  Eng- 
ländern das  Monopol  für  die  Versorgung  des  Hauptkonsumenten,  der  Crefelder 
Sammetweberei,  zu  entreißen. 

Der  Hauptabsatz  der  schweizerischen  Floret-  und  Chappegespinnste  ist  über- 
haupt im  Auslande,  begegnet  nun  aber  daselbst  immer  größeren  Schwierigkeiten 
in  Folge  wachsender  Zölle.  Die  bedeutendsten  Abnehmer  sind  die  Sammet-  und 
Peluchefabrikanten  in  Crefeld,  die  Elastique-  und  Bonneteriefabrikanten  in  Elber- 
feld  und  Barmen,  die  Stoff-  und  Strumpfwaarenfabrikanten  Sachsens  und  die 
Posamenterie-  (Cordonnet)  und  Stofffabrikanten  aller  Art  in  Berlin.  Nächst 
Deutschland  macht  Frankreich,  das  früher  der  Hauptkunde  war,  die  meisten 
Bezüge,  speziell  für  die  Spitzen  und  Tulles  von  St-Pierre  les  Calais;  ferner  hat 
England  für  die  Nottinghamer  Spitzen-  und  für  die  Elastiquefabrikation  beträcht- 
lichen Bedarf.  Nach  Oesterreich  gehen  ebenfalls  regelmäßige  Sendungen.  Fast 
am  wenigsten  braucht  die  Schweiz  selbst.  Die  zürcherische  Stofffabrikation  ver- 
wendet überhaupt  nicht  viel  Abfallseide ;  in  den  Basler  Seidenbändern  aber  wird 
diese  immer  mehr  durch  Baumwolle  ersetzt. 

Nach  dem  Bericht  über  die  dritte  schweizerische  Industrie-Ausstellung  (in 
Bern  1857)  schätzte  man  damals  die  Zahl  der  in  Floretspinnereien  beschäftigten 
Arbeiter  auf  2500.  Außer  diesen  hatten  in  den  Kantonen  üri,  Schwyz,  Luzern, 


Floretseidenspinnerei  —     650     —  Flurgesetze 

TJnterwalden  und  Tessin  4000 — 5000  Personen  häusliche  Beschäftigung  mit 
Kämmen  und  Zubereiten  des  Stoffes. 

Floreispinnereien  1857:  13^),  1867:  ca.  20«),  1885:  25»)  (8  Zürich, 
5  Baselstadt,  3  Baselland,  3  Luzern,  2  Bern,  2  Tessin,  1  üri,  1  Mdwalden). 
%  Spindeln  1884:  ca.   130,000^).  • 

Arbeiter  1857:  2500*)  in  den  Fabriken  und  4000—5000  in  verschiedenen 
Kantonen  (Luzern,  Schwyz,  Tessin,  Unterwaiden,  Uri)  häuslich  beschäftigt ;  1885  r 
4792»),  wovon  1426  Baselland,  977  Baselstadt,  917  Zürich,  624  Bern,  494 
Luzern,  309  Tessin,  30  Nidwaiden,   15  üri. 

Löhne  und  Salaires  im  Kanton  ZUrich.1881:  Fr.  541,192  2). 

Garnproduktion:  Kanton  Zürich  1881:  110,114  kg*),  1883:  112,330"); 
Stadt  Basel  1878:  700,000  2),  1879:  580,000 «),  1880:  600,000  *),  1881: 
630,000  2),  1882:  750— 800,000  *),  1883:  850,000  2),  1884:  950,000 '^). 

Preise  von  Floretseide  und  Chappe  in  Basel,  nach  Mittheilungen  der  Basler 
Handelskammer : 


Cocona  perc68 
Gelb          Grün 

Fiisons 

Beste  Sammtcbappe 

Mittl.  Wel 

»erchapp« 

Klassisch 

la. 

200/2 

160/2 

160/2 

140/2 

1876 

— 

16 

— 

44 

42 

35 

33 

1877 

13 

117« 

36 

35 

30 

30 

1878 

8V4 

7 

11 

10 

36 

34 

277* 

267« 

1879 

13 

lov* 

1572 

15 

39 

38 

327« 

31 

1880 

11 

972 

137* 

1279 

3372 

32 

27 

26 

1881 

13^4 

12 

16 

14V« 

43>/2 

41 

33 

31 

1882 

117^ 

137* 

127« 

41 

387« 

31 

30 

1883 

97* 

1276 

lov* 

39 

37 

28 

27 

1884 

107* 

9 

11 

107« 

40 

38 

29 

28 

Konsum  durch  die  Basler  Seidenhandfahriken :  In  den  Basler  Färbereien 
gefärbte  Chappe  1876:  1745  q,  1877:  1715  q,  1878:  1577  q,  1879  :  1409  q» 
1880:  701  q,   1881:  666  q,   1882:  529  q,   1883:  714  q,  1884:  600  q. 

Ausfuhr  1«53:  1372  q,  1860:  2028  q,  1869:  2588  q,  1877:  3079  q, 
1880:  6441  q,  1884:  10,136  q,  1885:  10,068  q  im  deklarirten  Werthe  voa 
Fr.  30'627,771;  das  Meiste  nach  Deutschland,   Frankreich  und  England. 

Einfuhr  1877:  2301  q,  1880:  3423  q,  1884:  5555  q,  1885:  9728  q 
im  geschätzten  Werthe  von  Fr.  20^035,200;  das  Meiste  aus  Frankreich. 

Fltiela-Strasse,  zum  granbündnerischen  Straßennetz  gehörend,  führt  von 
Landquart  aus  durch  das  Prättigau  nach  Davos,  an  die  Landwasserstraße  an- 
schließend, über  den  FlUelapaß  nach  Süß  im  Unterengadin.  Paßhöhe  ^=  2392  m 
über  Meer,  außer  der  Furka  (2430  m  über  Meer)  der  höchst  gelegene,  befahr- 
bare Alpenpaß  der  Schweiz.  Ihre  Länge  beträgt  27  km;  die  Fahrbahnbreite 
4,2  m.  Sie  wurde  erstellt  in  den  Jahren  1866  und  1867  mit  einem  Kosten- 
aufwand von  Fr.  454,500  (Bavier,  Straßen  der  Schweiz),  woran  der  Bund  einen 
Beitrag  von  Fr.  155,200  leistete  (Bundesbeschluß  vom  26.  Juli  1861,  A.  S. 
Bd.  VII,  S.  70). 

Fluorescein  ist  ein  aus  Resorcin  dargestellter  Farbstoff,  welcher  für  sich 
wenig  Verwendung  findet,  aber  das  Durchgangsprodukt  für  die  Darstellung  von 
Eosin  bildet. 

Fluorpräparate  für  Glasverzier ung  s.  Aetzpräparate. 

Flurgesetze  s.  unter  Landwirthschaft. 

^)  Bericht  über  die  schweizerische  Industrie-Ausstellung  in  Bern  1857.  —  *)  Er- 
mittlungen der  Seidenindustrie-Gesellschaft  des  Kantons  Zürich,  und  der  Basler  Handels- 
kammer. —  ')  Schweizerisches  Fabrikregister. 


Flußsäure 


—      651      — 


Forst  wirüischaft 


Fllisss&lire  und  deren  Salze  werden  zum  Glasätzen  gebraucht  und  in  der 
Schweiz  für  deren  eigenen  Bedarf  und  zum  Export  fabrizirt. 

Forstwirthschaft.  (Mitgetheilt  von  Herrn  Sury  auf  dem  eidg.  Ober- 
forstinspektorat.)  Die  wachsende  Einsicht  in  die  Bedeutung  der  Waldungen, 
namentlich  für  die  Erhaltung  des  Bodens  an  steilen  Hängen,  und  die  Erkenntiiiß 
des  großen  Einflusses  des  Waldbestandes  auf  die  Wasserstände  der  Bäche  und 
Flüsse  führten  in  der  Schweiz  dazu,  nachdem  die  Kantone  des  schweizerischen 
Mittellandes  bereits  vorangegangen  waren,  auch  für  die  in  der  Forstwirthschaft 
zurückgebliebenen  Gebirgskantone  eine  Regelung  der  Bewirthschaftung  der  Wal- 
dungen einzuführen.  Gestützt  auf  Art.  24  der  Bundesverfassung  vom  Jahre  1874 
griff  der  Bund  gesetzgebend  in  die  schweizerische  Forstwirthschaft  ein,  und 
zwar  durch  Erlaß  des  Bundesgesetzes  vom  24.  März  1876  betreffend  die  eid- 
genössische OberaufiBicht  über  die  Forstpolizei  im  Hochgebirge. 

Unter  die  Vorschriften  dieses  Gesetzes  fallen :  Die  Kantone  Appenzell,  Glarus, 
Graubünden,  Schwyz,  Tessin,  Unterwaiden,  Uri  und  Wallis  mit  ihrem  Gesammt- 
gebiet  und  die  Kantone  Bern,  Freiburg,  St.  Gkllen,  Luzern,  Waadt,  Zürich  und 
Zug  mit  dem  gebirgigen  Theile  ihres  Gebietes. 

Ueber  die  Wald-Arealverhältnisse  der  ganzen  Schweiz  per  Ende 
1884/85  gibt  folgende  Tabelle  Auskunft: 


PC  n n^<%naA 

Im 
Jahre 

Staats- 
Waldungen 

ha             »/o 

G(>meinde-  und  6e- 
no8HeDschaft8waldgD. 

PH  VI 
waldur 

ha 

it- 

igen 

Gcxammt- 
WaldaroHl 

iWAnvon«^ 

ha 

0/0 

^0 

hu       ^ 

«/o  do.i 
Tes.-Areal« 

Aargau  .     .     . 

1884 

3,066 

7,09 

33,754 

78,07 

6,418 

14,84 

43,238 

30,80 

Appenz.  A.-Rh. 

1885 

67 

1,38 

1,171 

24,20 

3,600 

74,42 

4,838 

19,98 

Appenz.  I.-Rh. 

1884 

40 

1,32 

1,268 

42,26 

1,693 

56,42 

3,001 

16,91 

Baselland    .     . 

1884 

15 

0,10 

10,806 

74,00 

3,783 

25,90 

14,604 

34,64 

Baselstadt   .     . 

1884 

166 

42,56 

224 

57,44 

390 

10,89 

Bern  .     .     .     . 

1884 

11,050 

7,68 

77,410 

53,84 

55,320 

38,48 

143,780 

20,87 

Frei  bürg     .    . 

1885 

2,117 

7,63 

13,105 

47,22 

12,529 

45,15 

27,751 

16,63 

Genf  .     .    .     . 

1884 

255 

11,89 

1,890 

88,11 

2,145 

7,68 

Glarus    .     .    . 

1885 

— 

12,136 

98,00 

248 

2,00 

12,384 

17,92 

Graubänden    . 

1885 

204 

0,21 

88,091 

90,82 

8,700 

8,97 

96,995 

13,59 

Luzem   .    .    . 

1885 

267 

0,89 

5,058 

16,83 

24,735 

82,28 

30,060 

20,03 

Neuenburg  .    . 

1885 

1,773 

7,86 

10,468 

46,42 

10,308 

45,72 

22,549 

27,91 

Nidwaiden  .     . 

1885 

125 

1,80 

5,300 

76,54 

1,500 

21,66 

6,925 

23,84 

Obwalden  .    . 

1885 

15 

0,12 

11,275 

92,46 

905 

7,42 

12,195 

25,68 

St.  Gallen    .    . 

1884 

765 

2,11 

22,165 

61,04 

13,380 

36,85 

36,310 

17,98 

Schaffhausen  . 

1884 

1,876 

16,70 

7,868 

70,07 

1,486 

13,23 

11,230 

38,17 

Schwyz  .     .     . 

1885 

13,500 

84,38 

2,500 

15,62 

16,000 

17,61 

Solothurn    .     . 

1885 

856 

2,97 

21,469 

74,40 

6,531 

22,63 

28,856 

36,42 

Tessin     .    .    . 

1885 

49,815 

88,50 

6,410 

11,50 

55,725 

19,77 

Thurgau      .     . 

— 

1,164 

6,43 

5,350 

29,57 

11,582 

64,00 

18,096 

18,32 

üri     ...     . 

1885 

— 

— 

9,655 

88,95 

1,200 

11,05 

10,855 

10,09 

Waadt    .     .    . 

1885 

7,641 

10,47 

43,219 

59,19 

22,160 

30,34 

73,020 

22,66 

Wallis     .     .    . 

55,000 

87,30 

8,000 

12,70 

63,000 

12,00 

Zürich    .     .     . 

1885 

1,954 

5,08 

19,679 

51,18 

26,544 

43,74 

48,177 

22,29 

Zug    .     .     .     . 

1885 

2,700 

83,08 

550 

16,92 

3,250 

13,59 

Total  32,995    4,20    520,183    66,23    232,196    29,57    785,374     18,99 

Die   Waldungen    des    eidgenössischen    Forstf/ebieies    betragen    in  ®/o    der 

gesammten  Waldflächen  der  Kantone : 

Uri 100,0(J^'f 

Waadt  ....  22,98  , 

Zürich    ....  6,86  „ 

Zug 78,65  , 


Appenzell  .    . 

.  100,0070 

Luzern  .     .     . 

.     53,50  "/o 

Bern 

.    41,48  , 

Schwyz .     .     . 

.  100,00  , 

Preiburg     .     . 

.    32,79  , 

St.  Gallen  .     . 

.     76,17  . 

Glarus   .    .    . 

.  100,00  , 

Tessin    .     .     . 

.  100,00  , 

GraubQnden  . 

.  100,00  „ 

Unterwaiden  . 

.  100,00  , 

Forstwirthschaft 


—     652     -- 


Forslvrirthschafl 


Material-  und  Gelderträge. 

Die  Holzmasse,  welche  beim  jetzigen  Zustande  der  Waldungen  jährlich 
geschlagen  und  benutzt  werden  kann,  ohne  die  allmälige  Herbeiführung  eines 
wirthschaftlich  befriedigenden  Znstandes  zu  gefährden  oder  zu  lange  zu  verzögern, 
wird  von  Professor  Landolt  (s  dessen  Fachbericht  über  die  Forstwirthschaft  an 
der  Schweiz.  Landesausstellung  von  1883)  auf  rund  2*789,000  m'  geschätzt. 
Davon  fallen  auf  die  Staatswaldungen  156,000  m*,  auf  die  Gemeinde-  und 
Genossenschaftswaldungen  1' 859,000  m^,  auf  die  Privatwaldungen  774,000  m'*. 
Der  Ertrag  per  Hektar  beträgt  somit  in  den  Staatswaldungen  4,75  m^,  in  den 
Gemeinde-  und  G^nossenschaftswaldungen  3,57  m^,  in  den  Privat  Waldungen 
3,37  m*  und  im  Durchschnitt  aller  Waldungen  3,57  m^. 

Vom  Gesammtertrag  dürfen  ca.  40  ®/o  als  Sag-,  Bau-  und  Nutzholz  und 
60  ^/o  als  Brennholz  bezeichnet  werden.  Dem  ersteren  darf  man  per  Kubikmeter 
einen  Werth  von  ca.  Fr.  16,  dem  letzteren  einen  solchen  von  Fr.  9,25  bei- 
messen, der  Werth  des  Holzertrages  berechnet  sich  daher  auf  rund  Fr.  33' 179,000 
oder  Fr.  11,92  per  Kubikmeter  und  Fr.  42,43  per  Hektar.  Diese  Zahlen  reprä- 
sentiren  den  Werth  des  Holzes  im  Wald.  —  Rechnet  man  zum  Geldwerth  des 
Holzes  noch  denjenigen  der  Nebennutzungen  (Streu,  Weide,  Rinde,  Leseholz, 
landwirthschaftliche  Produkte,  Waldbeeren  etc.),  so  darf  man  den  gesammten 
Geldertrag  der  schweizerischen  Waldungen  auf  Fr.  40'000,000  und  denjenigen 
per  Hektar  zu  Fr.  51   veranschlagen. 

Holzertrag  und  dessen  Geldwerth  vertheilen  sich  (immer  nach  Landolt) 
folgendermaßen  auf  die  Kantone  (Berechnung  vom  Jahre   1882): 


Kantone 


Holz- 
ertrag 
duri-hschn. 
per  ha 


Sortimente 


Geldwerth 


m^ 


Aargau  .... 
Appenzell  A.-Rh. 
Appenzell  I.-Rh. 
Baselland  . 
Baselstadt  . 
Bern  .  . 
Freiburg  . 
Genf  .  . 
Glarus  .  . 
Graubünden 
Luzern  .  . 
Neuenburg 
Nidwaiden 
Obwalden  . 
St.  Gallen  . 
Schaffhausen 
Schwyz  .  . 
Solothurn  . 
Tessin  .  . 
Thurgau  . 
Uri  .  .  . 
Waadt  .  . 
Wallis  .  . 
Zürich  .  . 
Zug  .     .     . 


6,30 
3,55 
3,91 
3,74 
4,00 
3,65 
3,52 
4,00 
3,00 
2,25 
4,39 
4,16 
3,46 
3,18 
3,53 
4,45 
2,92 
3,79 
2,24 
4,52 
1,23 
3,75 
3,18 
4,70 
4,94 


Bau-  und 
Nutzholz 

30 
60 
40 
30 
20 
25 
60 
25 
60 
33 
45 
60 
50 
40 
60 
20 
50 
50 
20 
35 
34 
62 
60 
33 
60 


Brenn- 
holz 

70 
40 
60 
70 
80 
75 
40 
75 
40 
67 
55 
40 
50 
60 
40 
80 
50 
50 
80 
65 
66 
38 
40 
67 
40 


Bau-  und 

Nutzholz 

per  ni' 

Fr. 

18,00 
18,00 
18,00 

19,00 
25,00 
14,00 
16,00 
25,00 
15,00 
16,00 
18,00 
15,00 
18,00 
13,00 
15,00 
26,00 
17,00 
21,00 
10,00 
20,00 
15,00 
14,20 
9,00 
26,00 
14,00 


Brenn- 
holz 

per  m^ 
Fr. 

9,20 
10,00 

10,00 
14,00 
15,00 

8,00 
10,00 
15,00 

8,00 

8,00 
10,00 

8,00 
12,00 

8,00 
10,00 
11,25 

9,00 
14,00 

3,00 
12,00 

8,00 

9,50 

4,00 
14,00 
11,00 


Durch- 
schnitt 
per  m' 
Fr. 

11,84 
14,80 

13,20 
15,50 
17,00 

9,50 
13,60 
17,50 
12,20 
10,64 
13,60 
12,20 
15,00 
10,00 
13,00 
14,40 
13,00 
17,50 

4,40 
14,80 
10,33 
12,40 

7,00 
18,00 
12,80 


aller  Holznutzungen 


im  (innzen 
Fr. 

3'236,559 

251,185 

155,047 

846,811 

26,520 

5^006,975 

1^328,244 

203,000 

453,254 

2^322,052 

r806,583 

845,179 

359,850 

392,670 

r609,790 

719,813 

649,090 

r906,712 

548,746 

r  21 6,560 

134,230 

3^384,902 

1*400,700 

4*169,358 

204,928 


per  ha 
Fr. 

74,65 
52,58 
51,67 
58,00 
68,00 
34,65 
47,87 
70,00 
36,60 
23,94 
59,72 
50,71 
51,96 
31,84 
45,90 
64,10 
37,91 
66,28 
9,85 
66,97 
12,75 
46,36 
22,24 
84,60 
63,21 


Summa    3,57         40 


60 


15,92 


9,24        11,92     33178,758     42,43 


Forstwirthschaft  —     653     —  Forst  wirthschaft 

AnfforstuDgen  im  eidg.  Forstgebiet. 

Seit  dem  Inkrafttreten  des  eidg.  Forstgesetzes  (bezw.  von  1878  inkl.  bis 
Ende  1885)  sind  zur  Aufforstung  innerhalb  des  eidg.  Forstgebietes  verwendet 
worden : 

Nadelholzpflänzünge  42^107,796  oder  durchschnittlich  per  Jahr  5^263,474 

Davon       verschulte       37*323,489       ,  ^  ,       „  4'665,436 

unverschulte         4784,307       ,  ^  „       „  598,038 

Laubholzpflänzlinge      2^811,439      ,  n  ,       ,  351,430 

Davon       verschulte         T  163,505       ,  ,  ,       „  145,438 

unverschulte         r  647,934       ,  „  ,       ,  205,992 

Same  kg  9,210      «  .  ,       .  1,151 

In  diesen  Aufforstungen  sind  4'668,332  Pflänzlinge  und  855  kg  Samen 
inbegriff'en,  welche  zur  Anlage  von  175  neuen  Waldungen  (Art.  24  des 
eidg.  Forstgesetzes)  verwendet  wurden.  Diese  neuen  Waldanlagen  umfassen  zu- 
sammen etwas  tlber  700  ha,  wovon  auf  die  Kautone  entfallen :  222  Graubünden, 
165  St.  Gallen,  127  Bern,  103  Tessin,  38  Schwyz,  21  Appenzell  A.-Rh.,  15 
Lnzern,  10  Uri,  3  Glarus,  2  Obwalden,  ?  Wallis.  Die  Kosten  dieser  neuen 
Waldanlagen  beziff'em  sich  auf  Fr.  230,380. 

Verbauungen  (Art.  24  des  eidg.  Forstgesetzes)  wurden  ausgeführt  im 
Kostenbetrage  von  Fr.  317,015,  wovon  auf  die  Kantone  entfallen:  126,186 
Bern,  55,782  Tessin,  52,586  Graubünden,  51,965  Wallis,  16,252  St.  Gallen, 
6678  Schwyz,  3002  Glarus,  2275  Uri,  1222  Appenzell  A.-Eh.,  873  Obwalden, 
193  Luzern.  Die  Verbauungen  bestehen  in  1)  Erdarbeiten,  9507  m  Länge  und 
4108  m»  Inhalt;  2)  Mauerwerk,  9987  m  Länge  und  22,089  m^  Inhalt;  3)  Holz- 
werk,  194,532  m  Länge  und  365,396  m»  Inhalt. 

Die  Bundesbeiträge  an  die  Kosten  dieser  Verbanungen  und  neuen 
Waldanlagen  beliefen  sich  auf  Fr.  258,462,  wovon  51,932  aus  der  Hülfsmillion 
bestritten  wurden.  Die  Kantone  erhielten :  65,703  Bern,  55,523  Graubünden, 
42,640  Tessin,  31,874  Wallis,  28,616  St.  Gallen,  14,450  Uri,  7470  Schwyz, 
6556  Luzern,  2797  Appenzell  A.-ßh.,   1890  Glarus,  933  Obwalden. 

Saat-  und  Pflanzschulen. 

Ftlr  die  künstliche  Verjüngung  und  für  Neuanlagen  von  Waldungen  werden 
in  den  Kantonen  des  eidgenössischen  Foratgebietes  von  Staat,  Gemeinden,  Ge- 
nossenschaften und  Privaten  Saat-  und  Pflanzschulen  unterhalten.  Der  Stand 
derselben  war  Ende  1885  folgender; 

Areal:  7448  Aren,  wovon  1603 72  Staatswaldungen,  5072  Gemeinde-  und 
Korporationswaldungen,   773   Privatwaldungen. 

Verwendeter  Same:  3375  kg,  wovon  1287  kg  für  Staats  Waldungen,  1928  kg 
für  Gemeinde-  und  Korporationswaldungen,   160  kg  für  Privatwaldungen. 

Verzeichniß  der  in  der  Schweiz  vorkommenden  Waldbäume 

und   Sträucher. 

(Bemerkung:  Die  mit  einem  *  bezeichneten  Arten  sind  nicht  einheimischen  Ursprungs, 
sondern  wurden  aus   andern  Ländern   eingeführt;   sie  sind   nun  aber  in  der  Schweiz 

allgemein  verbreitet.) 

Laubhölzer:  1)  Alpenbohnenbaum ;  Jura  und  südliche  Schweiz.  2)  Alpen- 
erle ;  in  den  Alpen  allgemein  verbreitet ;  Höhengrenze :  2000  m.  3)  Apfelbaum, 
gemeiner*;  allgem.  verbr.  4)  Aspe  oder  Zitterpappel ;  allgem.  verbr. ;  Höhengr.  : 
1200  m.  5)  Bastard-Eberesche;  selten.  6)Bergahom;  allgem.  verbr. ;  Höhergr.  : 
1600  m.  7)  Birnbaum,  gemeiner*;  allgem.  verbr.  8)  Birke,  gemeine;  allgem. 
verbr.;    Höhengr.:    Central-  und  nördliche  Schweiz  1300  m,    westliche  Schweiz 


Forstwirlhschafl  —      654     —  Forstwirthschafl 

1750  m.  9)  Bohneabanm;  wild  und  als  Zierstrauch  allgem.  verbr.  10)  Bmch- 
weide;  allgem.  verbr.  11)  Buche;  allgem.  verbr.;  Uöhengr. :  1000 — 1300  m. 
12)  Buchs:  im  Jura.  13)  Cerreiche;  im  Kanton  Tessin.  14)  Eberesche,  Yogel- 
beerbaum;  allgem.  verbr.;  Höhengr. :  1800  m.  15)  Eberesche,  zahme;  ziemlich 
»elten.  16)  Eisbeerbaum;  verbr.;  Höhengr.:  650  m.  17)  Esche;  allgem.  verbr.; 
Höhengr. :  Centralschweiz  1150  m,  Bemer  Alpen  1300  m.  18)  Faulbaum;  allgem. 
verbr.;  Höhengr.:  1000  m.  19)  Feldahom;  nicht  häufig;  Höhengr.:  700  m. 
20)  Felsenkirsche;  ziemlich  verbr.  21)  Flatterulme;  Höhengr.:  Alpen  800  m. 
22)  Graue  Weide;  allgem.  verbr.  23)  Hainbuche;  allgem.  verbr.;  Höhengr.: 
Jura  800  m,  Alpen  900— 1100  m.  24)  Hartriegel;  allgem.  verbr.  25)  Hasel, 
Haselnußstrauch;  allgem.  verbr.;  Höhengr.:  1200  — 1300  m.  26)  Hollunder, 
schwarzer;  allgem.  verbr.;  Höhengr.:  1100  m.  27)  Hopfen  buche;  italienische 
Schweiz.  28)  Easpische  Weide*  (aus  Rußland  eingeführt).  29)  Kastanie;  in  den 
mildern  Lagen  der  Schweiz,  namentlich  im  Kanton  TesHin ;  Höhengr. :  900  m. 
30)  Korbweide,  Hanfweide;  allgem.  verbr.  31)  Kreuzdorn;  ziemlich  verbr.; 
Höhengr.:  100<)  m.  32)  Liguster;  allgem.  verbr.;  Höhengr.:  1000  m.  33)  Lor- 
beerbaum; im  Tessin.  34)  Lo rbeer weide ;  allgem.  verbr.  35)  Mandelweide;  allgem. 
verbr.  36)  Maulbeerbaum^;  im  Kanton  Tessin  (stammt  aus  Kleinasien,  Persien 
und  China).  37)  Mehlbeere;  allgem.  verbr.  38)  Mispel*;  ziemlich  selten.  39)  Ohr- 
weide; allgem.  verbr.  40)  Platane,  abendländische*;  in  tiefem  Lagen  (stammt 
aus  Nordamerika).  41)  Purpurweide;  allgem.  verbr.  42)  Pyramiden-  oder  ita- 
lienische Pappel  * ;  allgem.  verbr.  (aus  Persien  eingeführt).  43)  Quitte  *  (aus  dem 
Orient  eingefilhrt).  44)  Robinie  oder  gemeine  Akazie*;  allgem.  verbr.  (aus  Nord- 
amerika eingeführt).  45)  Roßkastanie*;  allgem.  verbr.  (stammt  aus  Ostindien). 
46)  Ruchbirke,  Haarbirke.  47)  Sahlweide;  allgem.  verbr.  48)  Sanddorn;  allgem. 
verbr.;  Höhengr.:  1000  m.  49)  Sauerdorn;  allgem.  verbr.;  Höhengr.:  1600  m. 
50)  Schiingenstrauch;  allgem.  verbr.;  Höhengr.:  bis  1400  m.  51)  Schneeball; 
allgem.  verbr.;  Höhengr.:  1100  m.  52)  Schwarzdom;  allgem.  verbr.  53)  Schwarz- 
erle; allgem.  verbr.;  Höhengr.:  Alpen  1100 — 1300  m.  54)  Schwarzpappel; 
allgem.  verbr.  55)  Silberpappel;  allgem.  verbr.  56)  Silberweide*;  allgem.  verbr. 
(eingeführt  aus  Sibirien,  Kaukasus  und  Orient).  57)  Sommerlinde;  allgem.  verbr. 
58)  Spindelbaum;  allgem.  verbr.;  Höhengr.:  900  m.  59)  Spitzahorn;  allgem. 
verbr.;  Höhengr.:  1300  m.  60)  Stechpalme;  allgem.  verbr.;  Höhengr.:  1400  m. 
61)  Stieleiche  oder  Sommereiche;  allgem.  verbr.;  Höhengr.:  Jura  700  m;  Central- 
alpen  800 — 1000  m.  62)  Traubeneiche  oder  Wintereiche;  allgem.  verb. ;  Höhengr. : 
lUOO — 1300  m.  63)  Traubenhollunder :  allgem.  verbr.;  Höhengr.:  1500  m. 
64)  Traubenkirsche;  ziemlich  verbr.  65)  Ulme,  gemeine;  allgem.  verbr. ;  Höhengr.: 
1100—1300  m.  m)  Vogelkirsche*;  allgem.  verbr.;  Höhengr.:  1000  m.  67)  Wall- 
nulibaum,  gemeiner*;  allgem.  verbr.  (stammt  aus  Asien) ;  Höhengr. :  800 — 1150  m. 
68)  Wallnußbaum,  grauer*  (stammt  aus  Nordamerika).  69)  Wallnußbaum, 
schwarzer*  (stammt  aus  Nordamerika);  Ebene  und  Hügelland.  70)  Weißdorn; 
allgem.  verbr.;  Höhengr.:  900  m.  71)  Weißerle;  allgem.  verbr.;  Höhengr.: 
14U0  m.  72)  Winterlinde;  allgem.  verbr.;  Höhengr.:  1200  m.  73)  Zürgel- 
baum ;  Südschweiz.     74)  Zwergbirke ;  selten,  Alpen. 

Nadelhölzer:  1)  Arve,  Zirbelkiefer;  Alpen,  besonders  Oberengadin  und 
Berner  Oberland;  Höhengr.:  2300  m.  2)  Bergkiefer;  Alpen  und  Voralpen; 
Höhengr.:  lOüO — 2u00  m;  a.  Hakenkiefer;  südwestl.  Schweiz;  b,  Mughokiefer; 
Küdl.  Alpen;  r.  Legkiefer;  Alpen.  3)  Eibe;  allgem.  verbr.,  aber  nur  eingesprengt 
unter  andern  Holzarton.  4)  Fichte,  Rothtanne;  allgem.  verbr. ;  Höhengr.:  westl. 
Schweiz  1650  m,    Centralschweiz  1700  m,    östl.  Schweiz  1850  m,    Sttdsohweix 


Forstwirthschafl  —     655     —  Forstwirthschaft 

2000  m.  5)  Kiefer,  gemeine;  allgem.  verbr. ;  Höhengr. :  nördl.  Schweiz  1750  m, 
Centralalpen  1900  m.  6)  Lärche;  allgem.  verbr.;  HöheDgr. :  Nordschweiz  und 
Bemer  Alpen  1950—2250  m.  7)  Sevenbaum;  selten.  8)  Schwarzkiefer*.  9)  Tanne, 
Weißtanne;  allgem.  verbr.;  Höhengr. :  Nordschweiz  1300  m,  Centralschweiz 
1450  m,  Berner  Alpen  1600  m.  10)  Wachholder,  gemeiner;  allgem.  verbr.; 
Höhengr.:  1200  m.  11)  Weymouthskiefer*;  Höhengr.:  1200  m.  12)  Zwerg- 
wachholder;  in  den  Alpen  bis  zur  Baumgrenze. 

Forstverwaltung  und  Forstpersonal. 

Die  Oberaufsicht  über  die  Forstpolizei  im  eidgenössischen  Forstgebiet  führt 
der  Bundesrath,  während  diejenige  außerhalb  des  eidgenössischen  Forstgebietes 
den  betreffenden  Eantonsregierungen  zusteht.  Als  technische  Aufsichtsbehörde  fdr 
das  eidgenössische  Forstgebiet  funktionirt  als  III.  Abtheilung  des  eidg.  Handels- 
und Landwirthschaftsdepartements  das  eidg.  Oberforstinspektorat.  An  der  Spitze 
der  kantonalen  Forstverwaltungen  steht  in  allen  Kantonen  (außer  Baselland, 
Ba^elstadt  und  Genf)  ein  Oberförster,  dem  das  übrige  Forstpersonal  unterstellt 
ist.  Neben  dem  Kantonsforstpersonal  und  unter  dessen  Aufsicht  funktionirt  in 
den  meisten  Städten  und  in  einigen  größeren  Gemeinden  ein  zum  größten  Theil 
wissenschaftlich  gebildetes  Gemeindeforstpersonal. 

Ende  1885  wirkten  in  der  Schweiz  152  wissenschaftlich  gebildete  Forst- 
beamte, wovon  59  im  eidgenössischen  Forstgebiet. 

Im  Jahre  1880  bezeichneten  sich  anläßlich  der  eidg.  Volkszählung  1580 
Personen  als  Förster  und  Forstaufseher  (1,2  ^/oo  aller  Berufsthätigen),  3908 
(3  ®/oo)  als  Waldarbeiter,  363  als  Köhler;  somit  waren  an  der  Forstwirthschaft 
5851  berufsthätige  Personen  betheiligt  (4,4  ®/oo  aller  Berufsthätigen  oder  10,5  ^oo 
aller  mit  Urproduktion  beschäftigten  Personen);  sie  boten  9095  Angehörigen  und 
Dienstboten  Unterhalt. 

Die  5b 51  Erwerbenden  auf  die  Kantone  vertheilt,  ergibt  sich:  1317  Bern, 
510  Waadt,  497  Aargau,  457  St.  Gallen,  451  Neuenburg,  393  Freiburg,  332 
Graubünden,  284  Tessin,  252  Luzern,  225  Solothurn,  219  Zürich,  208  Wallis, 
123  Appenzell  A.-Rh.,  121  Thurgau,  108  Schwyz,  71  Glarus,  52  Baselland, 
52  Obwalden,  51  Nidwaiden,  47  Schaffhausen,  38  Appenzell  I.-Rh.,  22  Zug, 
13  Uri,   8  Genf. 

Forst  Schulwesen. 

Zur  Heranbildung  von  wissenschaftlich  gebildeten  Förstern  besteht  am  eidg. 
Polytechnikum  eine  Forstabtheilung  mit  3  Jahreskursen. 

Gemäß  dem  eidg.  Forstgesetz  unterstützt  der  Bund  Kurse  zur  Heranbildung 
des  untern  Forstpersonals  für  das  eidgenössische  Forstgebiet,  sowie  Fortbildungs- 
kurse, durch  Uebernahme  der  Entschädigung  des  Lehrpersonals.  Erstere  Kurse 
haben  gewöhnlich  eine  Dauer  von  2  Monaten  (zwei  Theile  Frühjahr  und  Herbst), 
letztere  eine  Dauer  von  8  bis  24  Tagen.  Bisanhin  (anfangs  1886)  wurden  15 
Kurse  zur  Heranbildung  von  Unterförstern  (360  Theilnehmer),  2  Fortbildungs- 
kurse für  Unterförster  (38  Theilnehmer)  und  7  Baumwartenkurse  (116  Theil- 
nehmer) abgehalten.  Die  Bundesbeiträge  für  alle  diese  Kurse  beliefen  sich  auf 
Fr.  23,754. 

Gemäß  Bundesbeschluß  vom  27.  März  1885  (A.  S.  n.  F.  VIII,  pag.  154) 
soll  im  Anschluß  an  die  forstliche  Abtheilung  am  eidg.  Polytechnikum  eine 
Centralanstali  für  das  forstliche  Versuchswesen  mit  vorläufig  einer  forstlich- 
meteorologischen Station  errichtet  werden.  Zweck  der  Anstalt  ist,  durch  wissen- 
schaftliche Versuche,  Untersuchungen  und  Beobachtungen  der  Forstwirthschaft  in 


Forstwirthschaft  —     656     —  Forstwirthschaft 

ihrem  vollsten  Umfange    eine  sichere  Grundlage  zn   verschaffen  und  zur  Lösung 
wichtiger  forstlich- meteorologischer  Fragen  beizutragen. 

Gesetzgebung. 

Folgende  Gesetze,  Beschlüsse  und  Verordnungen  bestehen  zur  Zeit  (anfangs 
1886)  in  Kraft; 

a.  Eidgenössische : 

1)  Bundesbeschluß  vom  21.  Juni  1871  betreffend  Bewilligung  eines  Bunde.s- 
beitrages  für  Schutzbauten  an  Wildwassern  und  für  Aufforstungen  im  Hochgebirge. 

2)  Bundesbeschluß  vom  24.  Dez.  1874  betr.  die  Errichtung  eines  eidg. 
Oberforstinspektorates. 

3)  Bundesgesetz  vom  24.  März  1876  betr.  die  eidgenössische  Oberaufsicht 
über  die  Forstpolizei  im  Hochgebirge. 

Folgendes  ist  der  gegenwärtig  (anfangs  1886)  gültige  Wortlaut  dieses  Ge- 
setzes (ohne  die  Straf-  und  die  üebergangsbestimmungen) : 

J.  Oberaufsicht  des  Bundes.  Art  1.  Der  Bund  übt  die  Oberaufsicht  aus  über  die 
Forstpolizei  im  Gebiete  des  schweizerischen  Hochgebirges. 

Art.  2.  Diese  Oberaufsicht  erstreckt  sich:  1)  auf  das  Gesammtgebiet  der  Kantone 
Uri,  Schwyz,  ünterwalden,  Glarus,  Appenzell,  Graubönden,  Tessin  und  Wallis;  2)  auf 
den  gebirgigen  Theil  des  Gebietes  der  Kantone  Zürich,  Bern,  Luzern,  Zug,  Freiburg, 
St.  Gallen  und  Waadt. 

Der  Bundesrath  wird  die  Grenzen  der  unter  eidgenössische  Oberaufsicht  zu  stel- 
lenden Gebirgsgegenden  in  den  letztgenannten  Kantonen  im  Einverständniß  mit  den 
betreffenden  Regierungen  festsetzen.  In  Fällen,  wo  der  Bundesrath  und  eine  Kantons- 
regierung sich  über  die  forstliche  Abgrenzung  nicht  vereinigen  können,  entscheidet  die 
Bundesversammlung. 

Art.  3.  Innerhalb  des  eidgenössischen  Forstgebietes  fallen  unter  die  Oberaufsicht 
des  Bundes  sämmtliche  Schutzwaldungen  und  außerdem  die  Staats-,  Gemeinde-  und 
Korporationswaldungen,  auch  wenn  sie  nicht  zu  den  Schutzwaldungen  gehören.  Auf 
Privatwaldungen,  welche  nicht  unter  den  Begriff  der  Schutzwaldungen  fallen,  sind  nur 
die  Art.  11,  U  (Lemma  2,  3,  4),  15,  20  und  27  (Ziff.  2,  4,  8,  9)  anwendbar. 

Art.  4.  Unter  Schutzwaldungen  sind  alle  diejenigen  Waldungen  verstanden,  welche 
vermöge  ihrer  bedeutenden  Höhelage  oder  durch  ihre  Lage  an  steilen  Gebirgshängen, 
auf  Anhöhen,  Graten,  Rücken,  Vorsprüngen,  oder  in  Quellgebieten,  Engpässen,  an  Rufen, 
Bach-  und  Flußufern,  oder  wegen  zu  geringer  Waldfläche  einer  Gegend,  zum  Schutze 
gegen  schädliche  klimatische  Einflüsse,  Windschaden,  Lawinen,  Stein-  und  Eisschläge, 
Erdabrutschungen,   Unterwaschungen,   Verrüfungen   oder  Ueberschwemmungen   dienen. 

Art.  5.  Die  Schutzwaldungen  sind  durch  die  Kantone  binnen  einer  Frist  von  zwei 
Jahren  von  den  übrigen  Waldungen  auszuscheiden.  Die  stattgefundene  Ausscheidung 
unterliegt  der  bundesräthlichen  Prüfung  und  Genehmigung. 

Art.  6.  Die  Kantone  haben  zur  Ausführung  des  gegenwärtigen  Gesetzes  die  er- 
forderlichen Dekrete  und  Verordnungen  zu  erlassen  und  dem  Bundesrathe  zur  Prüfung 
und  Genehmigung  einzusenden.  Der  Bundesrath  überwacht  die  Vollziehung  derselben. 
Er  stellt  zu  diesem  Behufe  einen  Forstinspektor  an  und  ordnet  demselben  das  erforder- 
liche Personal  bei. 

//.  Forstliche  Eintheilung  und  Forstpersonal.  Art.  7.  Die  Kantone  und  KanUms- 
theile,  die  dem  eidgenössischen  Forstgebiete  angehören,  sind  behufs  der  Organisation 
des  Forstwesens  durch  die  Kantonsregierungen  zweckmäßig  einzutheilen. 

Art.  S.  Die  Kantone  haben  zur  Durchführung  und  Handhabung  der  Forstgeselze 
die  erforderliche  Anzahl  hinreichend  gebildeter  Forstmanner  anzustellen  und  zu  besolden. 

Art.  9.  Die  Kantone  haben  die  Obliegenheit,  durcli  Abhaltung  von  Forstkursen 
die  Unterbeamten  für  den  Forstdienst  heranzubilden. 

///.  Bestimmungen  über  die  Erhaltung  und  die  Besitzverhältnisse  der  Waldungen. 
Art.  10.  Säramtliclie  der  eidgenössischen  Oberaufsicht  unterstellte  Waldungen  (Art.  3) 
sollen  längstens  binnen  einer  Frist  von  fünf  Jahren  vermarkt  werden.  Bei  zusammen- 
hangenden Waldungen  genügt  die  Vermarkung  der  äußern  Grenzlinie  der  betreifenden 
Walddistrikte. 

Art  11.  Innerhalb  der  festgesetzten  Grenzen  darf  ohne  kantonale  Bewilh'gung 
das  Forstareal  nicht  vermindert  werden,  und  es  sind  die  künftigen  Blößen  und  Schläge 


Forst  wirthschaft  —      057      —  Forstwirt  hscliaft 

wieder  aufzuforsten,  sofern  dafür  nicht  eine  entsprechende  Fläche  andern  Landes  zur 
Aufforstung  gewidmet  wird.  Ausreutungen  sind  untersagt :  a.  in  den  Schutzwaldungen ; 
b.  wenn  durch  dieselben  der  Bestand  der  Schutzwaldungen  gefährdet  wird.  Ausnahmen 
dürfen  nur  mit  spezieller  Bewilligung  des  Bundesrathes  gestattet  werden. 

Art.  12.  Eine  Realtheilung  der  Staats-,  Gemeinde-  und  Korporationswaldungen  ist 
weder  zur  Nutznießung  noch  zum  Eigenthum  statthaft,  mit  Ausnahme  außerordentlicher 
Verhältnisse,  worüber  die  kantonale  Regierung  zu  entscheiden  hat. 

Art.  18.  Gemeinde-  und  Korporationswaldungen  dürfen  ohne  Bewilligung  der 
Kantonsregierung  nicht  veräußert  werden. 

Art.  14.  Wenn  auf  Schutzwaldungen  (Art  4)  Weid-,  Streu-  oder  andere  Dienst- 
barkeiten haften,  so  sind  dieselben  abzulösen,  falls  sie  mit  dem  Zwecke,  welchem  diese 
Waldungen  dienen,  unvereinbar  sind.  Die  Ablösung  soll  längstens  binnen  einer  Frist 
von  zehn  Jahren  vollzogen  werden.  Beholzungsrechte  in  Waldungen,  welche  der  eid- 
genössischen Oberaufsicht  unterstellt  sind,  können  vom  Grund  eigen  thümer  abgelöst 
werden.  Die  Entschädigung  kann  durch  Geld  oder,  wenn  solches  der  Verhältnisse 
halber  unthunlich  ist,  durch  Abtretung  eines  entsprechenden  Areals  geleistet  werden. 
Den  Modus  der  Ablösung  und  das  gerichtliche  Verfahren  beim  Loskauf  obiger  Dienst- 
barkeiten hat  die  kantonale  Gesetzgebung  festzusetzen.  Die  Belastung  der  Waldungen 
mit  neuen  derartigen  Dienstbarkeiten  ist  untersagt. 

Art.  15.  Rechtsgeschäfte,  welche  mit  den  Art.  11,  12,  13  und  14  im  Widerspruch 
stehen,  sind  ungültig. 

IV.  Fortstwirthschaftliche  Bestimmimgen.  Neuanlagen.  Art,  16.  Die  Staats-,  Ge- 
meinde- und  Korporationswaldungen  sind  zu  vermessen,  ihr  Betrieb  zu  regeln  und  für 
dieselben  Wirthschaftspläne  einzuführen.  Der  auf  Grundlage  des  nachhaltigen  Ertrages 
festzusetzende  Abgabesatz  darf  ohne  Bewilligung  der  Kantonsregierung  nicht  über- 
schritten werden.  Wenn  durch  außerordentliche  Verumständungen  oder  in  Folge  un- 
erlaubter Nutzungen  der  nachhaltige  Ertrag  überstiegen  wird,  so  muß  dieser  außer- 
ordentliche Abgang  am  Holzvorrath  in  den  nächsten  Jahren  wieder  eingespart 
werden. 

Art.  17.  Für  diejenigen  Waldungen,  für  welche  vorläufig  noch  keine  definitiven 
Wirthschaftspläne  eingeführt  werden  können,  ist  innert  den  ersten  fünf  Jahren  nach 
Inkrafttreten  gegenwärtigen  Gesetzes  durch  einen  provisorischen  Wirthschaflsplan  der 
jährliche  Abgabesatz  festzustellen  und  die  Benutzung,  Verjüngung  und  Pflege  der 
Waldungen  zu  ordnen. 

Art.  18.  Die  Regelung  der  Holznutzungen  in  den  Privatwäldem  ist  innerhalb  der 
Schranken  dieses  Gesetzes  Sache  der  Kantone. 

Art.  19.  Die  Kantonsregierungen  sind  verpflichtet,  zur  Erhaltung  der  Schutz- 
waldungen (Art.  4)  und  Sicherung  ihres  Zweckes  die  erforderlichen  wirthschaft  liehen 
und  Sicherheitsmaßnahmen  anzuordnen. 

Art.  20.  In  diesen  Waldungen  sind  die  üblichen  Nebennutzungen,  welche  die 
Waldwirthschaft  beeinträchtigen,  wie  namentlich  der  Weidgang  jeglicher  Viehgattung 
und  das  Streuesammeln,  auf  bestimmte  Flächen  zu  begrenzen  oder  zeitweilig  einzustellen 
oder  ganz  aufzuheben.  Die  ganz  oder  bedingt  zulässigen  Nebennutzungen  sind  dem 
Interesse  einer  guten  Waldwirthschaft  entsprechend  zu  regeln. 

Art.  21.  Grundstücke,  durch  deren  Aufforstung  wichtige  Schutzwaldungen  im  Sinne 
des  Art.  4  gewonnen  werden  können,  sind  auf  Verlangen  einer  Kantonsregierung  oder 
des  Bundesrathes  aufzuforsten.  An  die  Kosten  der  erstmaligen  Aufforstung  und,  nach 
Ermessen  des  Bundesrathes,  an  diejenigen  Nachbesserungen,  welche  binnen  vier  Jahren 
nach  erfolgter  erster  Anlage  und  ohne  Verschulden  des  Waldbesitzers  noth wendig  ge- 
worden sind,  hat  der  betretTende  Kanton  und  der  Bund  einen  Beitrag  zu  leisten. 

Art.  22.  Gehört  der  aufzuforstende  Boden  einem  Privaten,  so  ist  der  Kanton 
berechtigt  und  auf  Begehren  des  Eigenthümers  gehalten,  die  Abtretung  desselben  gegen 
volle  Entschädigung  nach  Maßgabe  des  Bundesgesetzes  über  die  Verbindlichkeit  zur 
Abtretung  von  Privatrechten  vom  1.  Mai  1850  zu  verlangen. 

V.  Bundesheiträge.  Art.  23.  Der  Bund  unterstützt  die  laut  Art.  9  abzuhaltenden 
kantonalen  Forstkurse  durch  Beiträge  und  ordnet  die  Einrichtung  derselben  im  Ein- 
verständniß  mit  den  Kantonen. 

Art.  24.  Der  Bund  unterstützt  ferner  durch  Beiträge :  1)  neue  Waldanlagen  (Art.  21 
und  22);  2)  Aufforstungen  in  Schutzwaldungen  (Art.  4),  sofern  dieselben:  a.  für  den 
Schutz  gegen  Terraingefahren  von  großer  Wichtigkeit  sind,  ganz  besonders,  wenn  sie 
mit  Verbauungen  in  Verbindung  stehen;  h.  bedeutende  Schwierigkeiten  in  der  Aus- 
führung bieten. 

Fnrrer,  Volkswirthschafts-Lexikon  der  Schweiz.  42 


FoiMtwirlhschafl  —      658      —  Forslwirthschafi 

Art.  26.  Der  Bundesrath  setzt  die  Beiträge  mit  Berücksichtigung  des  ßudgetansatzes 
und  innerhalb  folgender  Minima  und  Maxima  fest :  1)  30 — 70  7©  des  wirklichen  Kosten- 
betrages für  neue  Waldanlagen,  laut  Art.  24,  Ziflf.  1 ;  2)  20—50  Vo  für  die  unter  Ziflf.  2 
desselben  Artikels  bezeichneten  Aufforstungen.  Diese  Beiträge  werden  jedoch  an  Kantone 
nur  für  neue  Aulagen  von  Schutzwaldungen  nach  Art.  24,  Ziff.  1,  verabfolgt.  Die  Bei- 
träge sind  vom  Bundesrath  erst  dann  an  die  Kantonsregierungen  zu  verabfolgen,  nach- 
dem er  sich  durch  Berichte  des  eidgenössischen  Forstinspektors  versichert  hat,  daß  die 
Arbeiten  vorschriflgemäß  ausgeführt  und  richtig  berechnet  worden  seien. 

Art.  26.  Mit  dem  Bezug  der  Beiträge  verpflichtet  sich  der  betreffende  Kanton 
gegenüber  dem  Bunde,  für  Schutz  und  Pflege  der  Aufforstungen  und  für  die  erforder- 
lichen Nachbesserungen  zu  sorgen. 

4)  Vollziehungs Verordnung  vom  8.  Sept.  1876  über  das  Bundesgesetz  betr. 
die  eidgenössische  Oberaufsicht  über  die  Forstpolizei  im  Hochgebirge,  Abschnitt  V, 
Bundesbeiträge. 

5)  Bundesbeschluß  vom  9.  Juni  1877  betr.  Abänderung  von  Art.  2,  Ziffer  2, 
des  eidg.  Forstgesetzes. 

6)  Bundesbeschluß  vom  20.  Dez.  1878  betr.  die  Berichtigung,  Vervoll- 
ständigung  und  Versicherung   der  Triangulation   im  eidgenössischen  Forstgebiet. 

7)  Bundesrathsbeschluß  vom  30.  Jan.  1880  betr.  die  Fortbildungskurse  der 
Unterförster. 

8)  Verordnung  vom  12.  März  1880  betr.  Organisation  des  Forstwesens, 
der  Jagd  und  der  Fischerei. 

9)  Bundesbeschluß  vom  17.  Sept.  1880  betr.  Tragung  der  Eoaten  der 
Triangulation  IV.  Ordnung  im  eidgenössischen  Forstgebiete. 

10)  Bundesbeschluß  vom  23.  Dez.  1880  betr.  Abänderung  des  Art.  25, 
Absatz  2,  des  Bundesgesetzes  vom  24.  März  1876,  betr.  die  eidgenössische 
Oberaufsicht  über  die  Forstpolizei  im  Hochgebirge. 

11)  Vollziehungsverordnung  vom  12.  April  1881  zum  Bundesbeschluß  betr. 
Tragung  der  Kosten  der  Triangulation  IV.  Ordnung  im  eidgenössischen  Forst- 
gebiet. 

12)  Bundesrathsbeschluß  vom  16.  Juni  1884  hetr.  Wahlfahigkeit  an  eine 
höhere  kantonale  Forststelle  im  eidgenössischen  Forstgebiet. 

6.  Kantonale: 

Aarfiau,  Forstgesetz  vom  29.  Febr.  1860  nebst  Vollziehungsverordnung 
vom  27.  Juli  1860.  —  Gesetz  vom  24.  Nov.  1863  betr.  Abänderung  einiger 
Bestimmungen  des  ersteren  Gesetzes. 

Appensell  A.-Rh,  Vollziehungsverordnung  vom  12.  Nov.  1883  zum  Bunde«- 
gesetz  betr.  die  eidgenössische  Oberaufsicht  über  die  Forstpolizei  im  Hochgebirge. 

Appenzell  I.-Rh,  Vollziehungsverordnung  vom  15.  April  1879  zum  BaDde>- 
gesetz  betr.  die  eidgenössische  Oberaufsicht  über  die  Forstpolizei  im  Hochgebirge. 

Baselfand.    Forstgesetz  vom  11.  April  1870. 

Bern.  Sammlung  und  systematische  Zusammenstellung  der  bernischen  Gesetze 
und  Verordnungen  über  das  Forstwesen  für  den  alten  Kantonstheil.  Herausgegebeu 
von  der  Direktion  der  Domänen  und  Forsten  des  Kantons,  1873.  —  Sammlung 
der  Gesetze  und  Verordnungen  über  das  Forstwesen  lür  den  bemischen  Jura. 
Herausgegeben  von  der  Direktion  der  Domänen  und  Forsten  des  Kantonss  1JS74. 
-Vollziehnngsdekret  vom  26.  Nov.  1877  über  das  unter  eidgenössische  Oberaufsicht 
gestellte  Forstgebiet. 

FrffÖHrp.  Loi  du  23  novembre  1876  hur  T Organisation  forestiere.  —  Arretc 
du  23  nitvembre  1876.  concernant  la  r^rganisation  de  ladministratian  fbre$tierf 
cantonale. 


Forstwirthschafi  —     659     —  Forslwirthschaft 

Q-larus,  Vollziehungsgesetz  vom  5.  Mai  1878  zu  Art.  14  des  Bunclesgesetzes 
betr.  die  eidgenössische  Oberaufsicht  über  die  Forstpolizei  im  Hochgebirge.  — 
Vollziehungsverordnung  vom  20.  Juli  1881  zum  Bundesgesetz  vom  24.  März  1876. 

—  Gesetz  vom  27.  Mai  1877  betreffend  die  Besoldung  eines  Eantonsförsters. 

Graubünden.    Forstordnung  vom  30.  Juni  1877. 

Liizern,    Forstgesetz  vom  5.  März  1875. 

Neuenbürg,  Loi  forestiere  du  15  juin  1883  et  Reglement  d'ex^cution  du 
8  janvier  1884. 

Nidwaiden.  Vollziehungsverordnung  vom  29.  Nov.  1879  zum  eidg.  Forst- 
gesetz. 

Obwalden.  Kantonale  Vollziehungsverordnung  vom  29.  Wintermonat  1877 
zum  eidg.  Forstgesetz. 

St.  Gallen.    Gesetz  vom  30.  Nov.  1876  über  das  Forstwesen  des  Kantons. 

—  Verordnung  vom  28.  Febr.   1877  über  Abwandlung  der  Forstübertretungen. 

—  Beschluß  vom  28.  Febr.  1877  betr.  Eiutheilung  des  Kantons  in  vier  Forst- 
bezirke. —  Gesetz  vom  20.  Nov.  1883  betr.  Abänderung  des  Gesetzes  über  das 
Forstwesen  vom  30.  Nov.  1876. 

Schaffhausen.    Forstgesetz  vom  9.  Sept.  1868. 

Schwye.    Vollziehungsverordnung  vom  1.  Dez.  1876  zum  eidg.  Forstgesetz. 

—  Abänderung  dieser  Vollziehungsverordnung  sub  25.  Juli  1883. 

Solothurn.  Gesetz  vom  28.  Mai  1857  über  Forstverwaltung  und  Bestrafung 
der  Forstfrevel. 

Tessin.  Regolamento  di  esecuzione  della  legge  forestale  föderale,  dal  l*'  giugno 
1880. 

Uri.  Vollziehungs Verordnung  vom  5.  März  1884  zum  Bundesgesetz  betr. 
die  eidg.  Oberaufsicht  über  die  Forstpolizei  im  Hochgebirge. 

Waadl.  Loi  du  31  janvier  1873  sur  les  forets.  —  D^cret  du  21  mai 
1873  concernant  T Organisation  de  Tadministration  forestiere.  —  Reglement 
forestier  du  28  janvier  1881  pour  les  forets  soumises  k  la  surveillance  f6d6rale. 

Wallis.  Loi  forestiere  du  27  mai  1873.  —  Loi  additionnelle  du  20  mai 
1880.   —  Reglement  forestier  du  12  f^vrier  1881. 

Zürich.  Gesetz  vom  31.  Dez.  1860  betr.  das  Forstwesen.  —  Vollziehungs- 
verordnung vom  26.  April  1879  zam  eidg.  und  zum  kantonalen  Forstgesetz. 

Zu(/.    Forstgesetz  vom   17.  März  1881. 

Verträge. 

Mit  Frankreich  ist  sub  23.  Februar  1882  eine  Uebereinkunft  betreffend 
die  grenznachbarlichen  Verhältnisse  und  die  Beaufsichtigung  der  Grenzwaldungen 
abgeschlossen  worden. 


Ausgaben 

des  Bundes  für  das 

Forstwesen. 

Dieselben  betrugen 

im  Jahre 

Fr. 

im  Jahre               Fr. 

im  Jahre               Fr. 

1876 

13,113 

1880        48,589 

1884        77,025 

1877 

20,045 

1881        43,013 

1885        82,096 

1878 

20,037 

1882        59,718 

1879 

46,704 

1883        78,474 

Forstvereine. 

Neben  einem  Schweisferischen  Forstverein ^  welcher  im  Jahre  1842  gegründet 
wurde   und    welcher    seit  1850   die   -Schweizerische  Zeitschrift  für  Forstwesen" 


Forstwirthschaft  —      660     —  Forstwirthschaft 

pnblizirt,  bestehen  in  verschiedenen  Kantonen  größere  oder  kleinere  Forst-  oder 
Waldbanrereine. 

Literatur. 

Ämuat:  Tarif  pour  la  r6dnction  des  bois  eqnarris  et  ronds.     1866. 
Bühler,  A.:  Der  Wald  in  der  Kulturgeschichte  (Vorträge).     Basel,  1885. 
Bundesräthliche  Geschäftsberichte  seit  1877. 

CoaZy  J,:  Der  Wald,  zwei  Vorträge.  Leipzig,  1861.  —  Heber  das  Auf- 
treten des  grauen  Lärchenwiklers  (Tortrix  pinicolana)  in  Grraubttnden.  Bern,  1880. 
—  Der  Frostschaden  des  Winters  1879/80  und  des  Spätfrostes  vom  19./20.  Mai 
1880  an  den  Holzgewächsen  in  der  Schweiz.    Bern,   1882. 

Funkhäuser,  F,:  Leitfaden  für  die  Bannwartenkurse  im  Kanton  Bern. 
m.  Auflage.    1880. 

Fankhauser,  F.,  jun. :  Praktieche  Anleitung  zur  Bestandesauhiahme.  Bern, 
1884. 

ForststcUistik  des  ELantons  Bern.    Bern,  1867. 
Forststatistik  des  Kantons  Thnrgau.    Frauenfeld,  1860. 
Forstsi'Uistik  des  Kaotons  Zürich.    Winterthur,  1880. 
Frey:  Bationelle  Schweizerforst wirthschaft  zu  Berg  und  Thal.     1847. 
GreyerZf   W,  v, :  Leitfaden  ftir  Bannwartenkurse      1849. 
Hefli,   Th. :  Bemerkungen  und  Rathschläge  zu  einem  geregelten  forstlichen 
Betrieb,  besonders  in  Gebirgsgegenden.    Glarus,  1859. 

Kasthofer,  K. :  Bemerkungen  über  die  Wälder  und  Alpen  des  bemerischen 
Hochgebirges.  Aarau,  1818.  —  Bemerkungen  auf  einer  Alpenreise.  1822.  — 
Der  Lehrer  im  Wald.  1828  und  1829.  —  Unterricht  in  der  Naturgeschichte 
der  Waldbäume.     1846. 

Keel,  J. :  Tafeln  zur  Bestimmung  des  Kubikinhaltes  der  runden  Hölzer. 
1837.  —  Kurze  Anleitung  zur  Behandlung  der  Waldungen.  1854.  —  Leitfaden 
zur  Betreibung  der  Eichenschälwaldwirthschaft.  1861.  —  Anleitung  zur  Anlage, 
Pflege  und  Benutzung  der  Saatbeete.  1864.  —  Der  Bannwartenfreund.  St.  Gallen, 
1870.  —  Vademecum  des  Försters.  St.  Gallen,  1871. 
Kopp:  Anleitung  zum  Waldbau.     1875. 

Landoli,  E,:  Ueber  forstliche  Taxation  und  Betriebsregulirung.  1856.  — 
Bericht  über  die  Untersuchung  der  Hochgebirgswaldungen  in  den  ELantonen  Glarus, 
Zug,  Schwyz,  Uri,  Unterwaiden  und  Bern.  Bern,  1860.  —  Deßgleichen  in  den 
Kant<)nen  Tessin,  Graubünden,  St.  Gallen  und  Appenzell.  Bern,  1860.  —  Die 
forstlichen  Zustände  in  den  Alpen  und  im  Jura.  1863.  —  Tafeln  zur  Ermittlung 
des  Kubikinhaltes  liegender  entgipfelter  Baumstämme.  Zürich,  1873.  —  Deß- 
gleichen nach  metrischem  Maß  mit  Redaktionstafeln.  Zürich,  1881.  —  Bericht 
über  die  Untersuchung  der  Waldungen  und  Gewässer  des  obern  Tößthales.  Zürich, 
1875.  —  Der  Wald,  seine  Verjüngung,  Pflege  und  Benutzung.  III.  Auflage. 
Zürich,  1877.  —  Der  Wald  und  die  Alpen  (Vortrag).  Zürich,  1881.  —  Bericht 
über  die  Gruppe  27  (Forstwirthschaft)  der  Schweiz.  Landesausstellung.  Zürich, 
1884. 

Lanicka^    J,:   Tabellen   zur  Ermittlung    des  Kubikinhaltes   von  Bundholz. 
Chur,   1880. 

Lauterburg,  R. :  Ueber  den  Einfluß  der  Wälder  auf  die  Quellen-  und 
Stromverhältnisse  der  Schweiz.    Bern,   1877. 

Meister,   U. :  Die  Stadt  Waldungen  von  Zürich.    Zürich,   1888. 
Miaskowski,  Ä, :   Die  Verfassung  der  Land-,  Alpen-  und  Forstwirthschaft 


Forstwirthschaft  —     661      —  Frankreich 

der  deutschen  Schweiz  in  ihrer  geschichtlichen  Entwicklung  vom  XIII.  Jahrhundert 
bis  zur  Gegenwart.    Basel,  1878. 

Biniker,  H, :  Ueber  Baumform  und  Bestandesmasse.  Aarau,  1873.  —  Die 
Hagelschläge  und  ihre  Abhängigkeit  von  Oberfläche  und  Bewaldung  des  Bodens 
im  Kanton  Aargau.  Berlin,  1881.  —  Die  Stürme  vom  20.  Februar,  25.  Juni 
und  5.  Dezember  1879  und  der  durch  dieselben  in  den  Waldungen  der  Schweiz 
verursachte  Schaden.    Bern,  1880. 

Zötl  und  Kasthofer:  Die  Baunwaldungen  im  Hochgebirge.   1844  und  1845. 

Zschokke,  H, :  Der  schweizerische  Gebirgsförster.   Basel  und  Aarau,  1806. 

Zeitschriften:  Schweiz.  Zeitschrift  für  das  Forstwesen.  —  Der  praktische 
Forstwirth. 

FoiirniersSgerei.  Die  Ausdehnung  dieses  Gewerbezweiges  läßt  in  der 
Schweiz  im  Yerhältniß  zum  großen  Holzreichtham  des  Landes  sehr  zu  wünschen 
übrig.  Derselbe  ist  in  viele  kleine  Greechäfte  zersplittert,  jedoch  werden  großen 
Theils  ausgezeichnete  Foumiere  geliefert. 

Im  Handelsregister  waren  Ende  18846  Foumiergeschäfte  eingetragen, 
wovon  3  im  Aargau,  je  1  Appenzell  A.-Bh.,  Luzem  und  Zürich. 

Einfuhr  von  Foumierholz  (dünn  geschnittenes)  1884:  515  q,  1883: 
696  q,  1873:  1077  q,  1863:  318  q,  1853:  66  q.  Ausfuhr  1884:  293  q, 
1883:  2079  q. 

Dem  Fabrikgesetz  ist  als  Foumierfabrikationsgeschäft  das  Etablissement 
der  Firma  F.  X.  Schleuniger  in  KliDgnau  unterstellt. 

Eräschels-Lyss  s.  Bemische  Jarabahnen. 

Fräsehels-Palezieux  s.  Suisse  Occidentale. 

Franco-Suisse.  Die  der  ehemaligen  Bahngesellschaft  Franco-Suisse  an- 
gehörenden Linien  wurden  wie  folgt  eröfiFhet:  Am  7.  November  1859  die  Linie 
von  der  waadtländischen  Grenze  bei  Yaumarcus  bis  zur  bernischen  Grenze  bei 
Nenenstadt  (35,161  m) ;  am  24.  Juli  1860  die  Linie  Auvernier-Yerriferes 
(Schweizer  Grenze)  mit  35,427  m  baulicher  Länge  und  36.054  m  Betriebslänge. 
Der  Betrieb  der  im  Gtinzen  72  km  langen  Bahn  wurde  bis  zum  1.  Januar  1865 
durch  die  französische  Mittelmeer-Bahngesellschaft  für  Bechnung  der  Eigen* 
thümerin  besorgt.  Am  1.  Januar  1865  vereinigten  sich  die  Gesellschaften  Franco- 
Suisse,  Onest-Suisse  und  Lausanne-Freiburg-Bem  zu  einer  Betriebsgesellschaft 
unter  dem  Namen  Suisse  Occidentale.  Am  1.  Januar  1872  gingen  sämmtliohe 
Linien  der  drei  alten  Bahngesellschaften  durch  Fusion  in  das  Eigenthum  der 
G^ellschaft  der  Suisse  Occidentale  über. 

Frankreich.  Betre£fend  den  schweizerischen  Waarenverkehr  mit  Frankreich 
verweisen  wir,  soweit  sich  derselbe  an  der  Hand  der  schweizerischen  Statistik 
benrtheilen  läßt,  auf  den  Artikel  „Handel".  Für  die  Zeit  vor  1885  gibt  über 
den  Verkehr  zwischen  beiden  Ländern  nur  die  französische  Statistik  Auskunft. 
Nach  derselben  bezifferten  sich  die  Einfuhr  aus  der  Schweiz  und  die  Ausfuhr 
nach  der  Schweiz  im  Spezialhandel  (Einfuhr  zum  Verbleib  in  Frankreich  und 
Ausfuhr  von  Produkten  firanzöeischen  Ursprungs)  wie  folgt: 

Einfuhr  aus  der  Schweiz 

d"r'chlc2n.   ^^         ^^^         *^2  1883        1884 


Millionen  Frauken 


Naturprodukte  und  Rohstoffe 41,6      38,9      41,9      34,6      37,0 

Nahrungs-  und  Genußmittel 15,9      99,4      35,2      23,9      23,4 


t 


I."» 


:t 


Frankreich                                           —      662      —  Frankreich 

Fabrikate 38,0      45,4  50,2  53,7      50,7 

Verschiedene,  nicht  näher  bezeichnete  W.   .        7,2        7,4  8,2  8,2      12,1 

Total     102,7     114,1  125,5  120,4     123,2  116,5^) 

7o  d.  Gesammteinfuhr  Frankreichs,  Spezialh.                    2,2  2,6  2,5        2,6      2,7 

Ausfuhr  nach  der  Schweiz 

Naturprodukte  und  Rohstoffe 87,1      82,7  96,3  109,3      87,4 

Nahrungs-  und  Genußmittel 64,1      47,9  49,6  46,1      45,5 

Fabrikate 80,1      69,4  70,4  74,5      76,8 

Verschied.,  nicht  näher  bezeichnete  Waaren      30,1      20,4  26,7      19,1       19,5 

Total    261,4    220,4  243,0  249,0    229,2  218,4') 

7o  d.  Gesammtausfuhr  Frankreichs,  Spezialh.                    6,4  7,0  7,0        6,7      6,8 

In   den   Jahren  1882 — 1884    war   die    £infuhr   (in  Prankreich)    einiger 
Bchweizerischer  Hauptausfuhrprodukte  folgende: 

1882  1883                 1884 

Baumwollgarne,  einfache,  rohe q  14,819  20,029     22,004 

7o  der  entsprechenden  Gesammteinfuhr  Frankreichs  15,6  17,5            19,8 

Einheitspreis  Fr.  289  268             259 

Baumwollwaaren,  ohne  Grame q  10,303  8,309        7,682 

Davon  einfache,  rohe  und  gebleichte  Gewebe      .    .    q  4,824  3,019          2,750 

^/o  19,1  16,0            16,0 

Einheitspreis  Fr.  441  415             405 

einfache,  gefärbte  Gewebe q  1.323  1,460          1,449 

>  12,5  13,0  13,0 
Einheitspreis  Fr.  600  550             575 

einfache,  bedruckte  Gewebe q  1,163  1,495          1,459 

>  4,9  6,9  7,5 
Einheitspreis  Fr.  580  493             493 

Hand-  und  Maschinenstickereien      .    .    .    .    q  1,358  1,531          1,297 

7o  88,2  87,6            89,0 

Einheitspreis  Fr.  4,500  4,900          4,940 
Uhren  und  Uhrentheile: 

Taschenuhren  mit  Goldschalen Stk.  15,377  18,797        16,377 

7o  99,3  99,4            99,4 

Einheitspreis  Fr.  110  HO             110 

Taschenuhren  mit  Silber-,  Nickel-  etc.  Schalen   .     .  Stk.  ?  105,154      106,853 

0 /q  99  q  97  5 

Einheitspreis  Fr.  22  22             ^22 

Taschenuhrwerke Stk.  ?  1,441             606 

>  97,9  99,5 
Einheitspreis  Fr.  13  13 

Uhrschalen Stk.  2,243  882             446 

""h  100,0  77,6            71,0 

Einheitspreis  Fr.  15  15               15 

Uhrfournitüren kg  5,752  6,518          2,990 

7o  63,5  57,0            44,7 

Einheitspreis  Fr.  45  45               45 
Bijouterie 

aus  Gold  und  Platine kg  979  807             714 

>  79,1  81,0  83,0 
Einheitspreis  Fr.  4,000  4,000          4,000 

aus  Silber kg  868  1,206          1,439 

7o  38,5  32,7            73,0 
Einheitspreis  Fr.  900  900            900 

^)  Die  Vertheilung  dieser  Summe  auf  die  verschiedenen  Waarenkategorien  ist 

zur  Zeit  der  Abfassung  dieses  Artikels  noch  nicht  bekannt,  wird  aber  später  unter  den 
aErgänzungen*  mitgeüieilt  werden. 


Frankreich  —      663      —  Frankreich 

Farbhokextrakte q        213  587  632 

%       45,3  59,0  65,2 

Einheitspreis  Fr.         140  140  130 

Käse: 

Hartkäse q  80,789  88,385  80,856 

>  54,6  58,1  57,1 
Einheitspreis  Fr.  165  165  165 

AVeichkäse q        1,533         2,049  1,639 

7o         6,7  9,9  10,7 

Einheitspreis  Fr.         150  150  150 

Maschinen  und  Apparate q  27,977     23,530     26,924 

0 /q         3  g  3  2  5  2 

Davon  Webstühle q       6,872         7,046        13,108 

>  14,5  15,8  24,6 
Maschinen  zur  Papier fabrikation      .    .     .     .    q       5,326         3,904          2,117 

^0       46,0  44,1  37,6 

Musikdosen  und  Spielwerke q  ?              266  262 

7o  96,6  98,1 

Einheitspreis  Fr.  700  700 
Seiden-  und  Floretseidenwaaren,  rein  und  gemischt, 

exkl.  Game,  Bänder q  1,697        1,693  1,922 

Davon  glatte  Ganzseidengewebe q  1,674  1,644  1,890 

^Vo  50 1  44  3  44,4 

Einheitspreis  Fr.  8,400  8,500  7,800 

Seidenbänder,  rein  oder  gemischt q  21             24  29 

Davon  ganzseidene,  exkl.  sammtne q  18              22              25 

7o  47,9  61,3  76,6 

Einheitspreis  Fr.  10,000  10,000  8,500 
Steinkoblentheer -Farben : 

Davon  künstl.  Alizarin Fr.  ?           46,742  81,593 

7o                          6,6  11,5 

andere q  ?             1,140  1,292 

^0                        23,0  25,1 

Einheitspreis  Fr.                       1,250  1,250 

Verträge. 

Die  zwischen  der  Schweiz  and  Frankreich  bestehenden  Verträge  sind: 

Auslieferungsvertrag  vom  9.  Juli  1869  (A.  S.  X,  S.  35,  frz.  36).  Hiezu 
vergl. :  1)  Kreisschreiben  vom  14.  Januar  187u  (Bundesblatt  1870,  I,  pag.  61). 
2)  Bundesrathsbeschluß  betreffend  Druckberichtigung,  vom  28.  Juni  1884  (A.  8. 
n.  F.  VII,  pag.  461,  frz.  417). 

Civilrechtliche  Verhältnisse  und  Gerichtsstand,  Vertrag  vom  15.  Juni  1869 
(A.  S.  IX,  S.  1002,  frz.  879).  Hiezu  vergl.  Kreisschreiben  vom  28.  Mai  1873 
(Bundesblatt  1873,  U,  pag.  666  und  684). 

Dappenthal-Ghenzbereinigung.  Vertrag  vom  8.  Dezember  1862  (A.  S.  VII, 
pag.  450,  frz.  439),  sowie  Erklärung  vom  18.  Februar  1864  (A.  S.  VIII,  pag.  77, 
frz.  77). 

Eisenhahnanschlüsse  bei :  1)  Besangon-Locie-Morteau.  Vertrag  vom  14.  Juni 
1881  (A.  S.  n.  F.  VI,  pag.  541,  frz.  470).  2)  Bossey-Veyrier-Genf.  Vertrag  vom 
27.  Februar  1882  (A.  S.  n.  F.  VI,  pag.  572,  frz.  486).  3)  Genf-Annemasse. 
Vertrag  vom  14.  Juni  1881  (A.  S.  n.  F.  VI,  pag.  526,  frz.  462).  4)  Thonon- 
Bouveret.  Vertrag  vom  27.  Februar  1882  (A.  S.  n.  F.  VI,  pag.  556,  frz.  478). 

Fabrikmarkenschutz,  Konvention  vom  23.  Februar  1882  (A.  S.  n.  F.  VI, 
pag.  450,  frz.  402). 


Frankreich  —     664     —  Frankreich 

Fischereiwesen  im  Genfersee,  Rhone,  Doubs  und  Zuflüsse.  Konvention  vom 
28.  Dezember  1880  (A.  S.  n.  F.  VI,  pag.  640,  frz.  543). 

Freie  Zone  von  Hochs avoyen.  Konvention  vom  14.  Juni  1881  betreffend 
die  Zollverhältnisse  zwischen  dieser  Zone  und  dem  Kt.  Grenf  (A.  8.  n.  F.  VI, 
pag.  515,  frz.  455). 

Geisteskranke,  Verpflegung  von  solchen  und  Heimschaffnng  verlassener 
Kinder.  Konvention  vom  27.  September  1882  (A.  S.  n.  F.  VII,  pag.  186,  frz.  176). 

Geistiges  Eigenthum,  s.  unten  Urheberrecht. 

Geldanweisungen :  1)  Postalische,  vi  de  Postverträge  (internationale).  2)  Tele- 
graphische.   Konvention  vom  8.  Mai  1884  (A.  S.  n.  F.  VII,  pag.  508,  frz.  462). 

Genfer  Konvention,  internationale,  vom  22.  August  1864  (A.  S.  VIII, 
pag.  520,  frz.  480). 

Getränkeverkehr-Kontrolirung.  Konvention  vom  10.  August  1877  (A.  S. 
n.  F.  III,  pag.  395,  frz.  377).  Hiezu  vergl.  Erklärung  vom  11.  September  1883 
(A.  S.  n.  F.  VII,  pag.  325,  frz.  305). 

Gex' Landschaft,  Reglement  vom  30.  Juni  1864  (A.  S.  VIII,  pag.  321, 
frz.  295). 

Grenz  Waldungen  und  nachbarliche  Verhältnisse,  Konvention  vom  23.  Fe- 
bruar 1882  (A.  S.  n.  F.  VI,  pag.  468,  frz.  413).  Vergl.  I.  Konvention  vom 
30.  Juni  1864  (A.  S.  VIU,  pag.  364,  frz.  324). 

Handelsvertrag  vom  23.  Februar  1882  (A.  S.  n.  F.  VI,  pag.  305,  frz.  295). 
Vergl.  hiezu  den  I.  Vertrag  vom  30.  Juni  1864  (A.  S.  VIII,  pag.  215,  frz.  201) 
und  dessen  Verlängerungen: 

Am  2.  Oktober  1876  (A.  S.  n.  F.  II,  pag.  496,  frz.  440). 
,  7.  August  1877  (  ,  ,  ,  „  III,  „  145,  ,  135). 
,      19.  März  1878  (  ,    ,    „    ,   lU,      , 

„  13.  Dezember  1878  (  „  „  ,  „  in,  „ 
,  29.  November  1879  (  ,  „  „  ,  IV,  „ 
„  26.  September  1881  (  «  „  „  „  V,  „ 
,  3.  Februar  1882  (  ,  „  „  ,  VI,  , 
„      23.  Februar       1882  (\    „    „    „   VI,      „ 

Jagdkonveniioti  vom  31.  Oktober  1884  (A.  S.  n.  F.  VHI,  pag.  183.) 

Literarisches  Eigenthum,  s.  unten  Urheberrecht. 

Militärdienst,  s.  unten  Optionsvertrag. 

Münzwesen,  MUnzunion,  lateinische.  Lateinische  Münzkonvention  vom  6.  No- 
vember 1885  (A.  S.  n.  F.  VIII). 

Nachbarliche  Verhältnisse  und  Grenzwaldschutz.  Konvention  vom  23.  Fe- 
bruar 1882  (A.  S.  n.  F.  VI,  pag.  468,  frz.  413).  Vergl.  I.  Konvention  vom 
30.  Juni  1864  (A.  S.  VIH,  pag.  364,  frz.  324). 

Niederlassungsvertrag  vom  23.  Februar  1882,  auch  für  Algier  gültig 
(A.  S.  n.  F.  VI,  pag.  395,  frz.  362).  Vergl.  hiezu  I.  Vertrag  vom  30.  Juni  1864 
(A.  S.  VIII,  pag.  328,  frz.  300). 

Optionsvertrag  (Naturalisation  und  Militärdienst)  vom  23.  Juli  1879  (A.  S. 
n.  F.  V,  pag.  178,  frz.  163). 

Patentschutz,  Internationaler  Vertrag  vom  20.  März  1883  (A.  S.  n.  F.  VII, 
pag.  517,  frz.  469). 

Phylloxeravertrag  vom  3.  November  1881  (A.  S.  n.  F.  VI,  pag.  228, 
frz.  227). 

Postverträge :  a.  Direkte:  1)  Einzug  von  Fakturen,  Rechnungen  und  Wechseln. 
Konvention  vom  6.  Januar  1880  (A.  S.  n.  F.  V,  pag.  70,  frz.  63).    2)  Waaren- 


389,     „ 

371). 

660,     , 

623). 

382,     , 

329). 

572,     „ 

518). 

144,     . 

152). 

146,     , 

153). 

Frankreich  —     665     —  Freiburg 

mnster,  Erweiterung  der  Gewichts-  und  Dimensionsgrenzen.  Konvention  vom 
18.  April  1882  (A.  S.  n.  F.  VI,  pag.  152,  frz.  159).  3)  Zeitungsabonnemente. 
Konvention  vom  6.  Januar  1880  (A.  S.  n.  F.  V,  pag.  63,  frz.  58). 

b.  Internationale :  1)  Allgemeiner  Vertrag  vom  1.  Juni  1878  (A.  S.  n.  F.  HE, 
pag.  671,  frz.  636).  2)  Geldanweisungen.  Vertrag  vom  4.  Juni  1878  (A.  S. 
n.  F.  ni,  pag.  728,  frz.  665).  3)  Poststticke  ohne  Werthangabe.  Vertrag  vom 
3.  November  1880  (A.  S.  n.  F.  V,  pag.  881,  frz.  832).  4)  Werthbriefe,  dekla- 
rirte.    Vertrag  vom  1.  Juni  1878  (A.  S.  n.  F.  III,  pag.  771,  frz.  656). 

Seerecht,  europäisches,  Erklärung  vom  16.  April  1856  (A.  S.  VI,  pag.  348, 
frz.  337). 

Sprenggeschosse,  Nichtanwendung  solcher  im  Kriege.  Erklärung  vom  29.  No- 
vember / 1 1 .  Dezember  1868  (A.  S.  IX,  pag.  597,  frz.  543). 

Telegraphenverträge :  a.  Betreffend  Geldanweisungsverkehr,  Konvention  vom 
S.  Mai  1884  (A.  S.  n.  F.  VII,  pag.  508,  frz.  462).  b.  Internationaler  Vertrag 
vom  10./ 22.  Juli  1875  (A.  S.  n.  F.  H,  pag.  296,  frz.  254). 

Urheberrecht,  Konvention  vom  23.  Februar  1882  (A.  S.  n.  F.  VI,  pag.  418, 
frz.  382).    Vergl.  I.  Konvention   vom  30.  Juni  1864   (A.  S.  VIII,  pag.  334 
frz.  305). 

Urtheilsvollstreckung  (Gerichtsstand).  Konvention  vom  15.  Juni  1869 
<A.  S.  IX,  pag.  1003,  frz.  879).    S.  oben  Civilrechtliche  Verhältnisse. 

Verlassenschaften  fremder  Gefangener.  Kreisschreiben  des  Bundesrathes 
{Bundesblatt  1880,  I,  pag.  298). 

Zollwesen,  s.  Freie  Zone  von  Hochsavoyen. 

Fraurothacher  (Apfel),  auch  Fraurothiker ,  Rothiker,  Welsch-Granar, 
rothe  Reinette,  rother  Breitaar  etc.  genannt,  Wirthschaftsfrucht  ersten  und  Tafel- 
frucht zweiten  Ranges  (Winterfrucht),  kommt  in  allen  Obstbau-Gegenden  der 
Schweiz  vor,  am  häufigsten  indessen  in  den  nördlichen,  nordöstlichen  und  öst- 
lichen Kantonen. 

In  guten  Jahren  bringt  der  sehr  gesunde  und  dauerhafte  Baum,  der  gegen 
100  Jahre  alt  werden  kann,  bis  60  Sester.  Er  trägt  durchschnittlich  alle  zwei 
Jahre,  unter  günstigen  Verhältnissen  selbst  alljährlich.  („ Schweizerische  Obst- 
sorten", Verlag  der  Lithogr.  Anstalt  J.  Tribelhom  in  St.  Gallen.) 

Freibarg.  Beitritt  zum  Bund  im  Jahre  1481  (als  9.  Kanton);  Flächen- 
inhalt 1669  km^  (8.  Rang);  ortsanwesende  Bevölkerung  im  Jahre  1880  115,400 
Personen  (8.  Rang).  7  Bezirke,  282  politische  Gemeinden,  125  Civilstandskreise ; 
3  Nationalrathswahlkreise  (21.,  22.,  23.)  mit  je  2  Mandaten;  gehört  zum  1. 
und  2.  eidg.  Assisenbezirk,  in  militärischer  Beziehung  zum  2.  Divisionskreis. 

Nach  dem  anläßlich  der  eidg.  Volkszählung  vom  1.  Dez.  1880  ermittelten 
Verhältniß  zwischen  den  Hauptberufsklassen  und  der  Gesammtzahl  der  Berufs- 
thätigen  der  Kantone  nimmt  Freiburg  folgende  Rangstufen  unter  den  Kantonen 
«in:  die  3.  hinsichtlich  Urproduktion,  die  9.  hinsichtlich  persönliche  Dienst- 
leistungen, die  9.  hinsichtlich  ö£fentliche  Verwaltung,  Wissenschaften  und  Künsten, 
die  20.  hinsichtlich  Handel,  die  21.  hinsichtlich  Verkehr,  die  22.  hinsichtlich 
Industrie. 

An  den  Hauptberufsgruppen  sind  nämlich  als  Erwerbende  betheiligt: 

Ob  «11.  Beruf-         «/o  der 
PenoDen.  traibeudan     gl.  Kategorie 

des  Kantons,    der  Schwoix. 

an   Urproduktion 32,104  61,21  5,75 

,    Industrie 13,981  26,66  2,54 

„    Handel 2,648  5,05         2,80 


1» 
n 


Freiburg  —      666     —  Freiburg 

an  Verkehr 1,051  2,00  2,17 

„    öffentl.  Verwaltung,  Wissenschaft  u.  Kunst       1,956  3,73         4,23 

„    persönl.  Dienstleistungen 707  1,35  3,85 

52,447       100,00         3^ 
47,99  7o   der  Bevölkerung. 

Die  Gesammibevölkeruny   (Erwerbende,    Angehörige,    Hausgesinde)  ist  wie 
folgt  an  den  Haupterwerbszweigen  betheiligt: 

®/o  der      °o  «1er  gleichen 
ersonen.  Devölko-  Kategorie 

ruug.         der  Schweiz. 

an   Urproduktion 67,549  58,6  5,8 

Industrie 27,608  24,0  2,6 

Handel 5,590  4,8  2,7 

Verkebr 3,022  2,6  2,7 

„    öffentl.  Verwaltung,  Wissenschaft  u.  Kunst  4,287  3,6  3,7 

„    persönl.  Dienstleistungen 1,235  1,1  4,1 

109,291  94,7 

Die  übrigen  6,109  5,3 

Total  115,400       100,0 
sind  Personen  obne  oder  unbekannten  Berufs  mit  ihren  Angehörigen  und  ihrem 
Hausgesinde. 

Handel,  Industrie,  Kleingewerbe. 

Folgende  Gruppirung  umfaßt  diejenigen  unter  diese  Bubrik  zählenden  Berufis- 
arten,  welchen  5  ^/oo  und  mehr  aller  Berufsthätigen  des  Kantons  obliegen. 

jj       -  '•oo  all.  Beruf-         ®/oo  der  bezügl. 

.     .^    '.  treibenden  Beruftkategorl» 

ireiDenae.  ^^^  Kanton«.  der  Schweiz. 

Strohflechterei 2767  ^)  52,8  227 

Handel,  eigentlicher 1571  30,0  28 

Schneiderei 963  18,4  28 

Schusterei 958  18,3  32 

Hotellerie  und  Wirthschaft      .     .     .  943  18,0  31 

Zimmerei 911  17,4  51 

Weißnäherei 891  17,0  33 

Leineu-  und  Halbleinenindustrie    ..  611  11,7  57 

Maurerei  und  Gypserei 586  11,2  28 

Uhren-  und  Uhren werkzeugfabrikation  505  9,6  12 

Müllerei 465  8,9  61 

Schreinerei  und  Glaserei     ....  462  8,8  22 

Hammer-,  Huf-  und  Zeugscbmiede     .  426  8,1  43 

Bäckerei 369  7,0  32 

Wascherei  und  Glätterei      ....  358  6,8  25 

Sägerei 320  6,1  100 

Wagnerei  und  Waggonfabrikation      .298  5,7  46 

Dachdecker 260  5,0  68 

Fabriken. 
Dem  Schweiz.  Fabrikgesetz  waren  Ende  1885  23  Etablissements  unterstellt 
(7  ^/oo  aller  dem  Gesetz  unterstellten  Etablissements  der  Schweiz)  mit  914  Ar- 
beitern (6  7oo).    326  Pferdekräfte.    Es  entfallen  auf 

^)  Zur  Winterzeit  ist  diese  Zahl  in  der  Regel  weit  größer. 


Freiburg  —      667      —  Freiburg 

das  Baugewerbe:  1  Backsteinfabrik  mit  Ziegelei  in  Lentigny,  1  Glasbütte 
io  Progens,  1  Parqueterie  in  La  Tour-de-Treme,  3  Sägen,  wovon  1  in  Villars 
BOT  Glane  und  2  in  Bomont; 

die  chemische  Industrie:  1  Düngerfabrik  in  Villars  sur  Gläne,  1  Gasfabrik 
in  Freiburg,  1  Zündholzzuricbterei  in  Balle; 

die  Metallindustrie:  1  Eisenbabn-Keparaturwerkstätte  in  Villars  sur  Gläne, 
1  Gießerei  mit  mecbaniscber  Werkstätte  in  Villars  sur  Gläne,  1  Maschinenfabrik 
in  Freiburg,   1   Uhrenmacherei  mit  327  Arbeitern  in  Montilier; 

die  Nahrungsmittelindustrie:  1  Milchkondensiranstalt  in  Guin,  1  Käserei 
und  Milchkondensiranstalt  in  Greyerz,  2  Teigwaarenfabriken  in  Bösingen  und 
Ste.  Appoline  ; 

die  Papierindustrie :  2  Cartonfabriken  in  Freiburg,  1  Cartonfabrik  in  Marly, 
1   Papiersaokfabrik  in  Freiburg; 

die  Tahakindustrie :  1  Cigarrenfabrik  in  Murten; 

die  Textilindustrie:  1   Wollspinnerei  und  Tuchfabrik  in  Neirigue. 

Geschäftsfirmen. 
Ende  1885  waren  im  Handelsregister  1204  Firmen  eingetragen  (38  Voo 
aller  eingetragenen  Firmen  der  Schweiz).  Die  am  stärksten  vertretenen  Geschäfts- 
zweige sind:  Kolonial-  und  Spezereiwaarenhandel  ca.  40  ^/o,  Ellen-,  Tuch-  und 
Manufaktur waarenhandel  ca.  15  ^/o,  Merceriegeschäfte  ca.  11  ^/o,  Milch wirthschaft 
ca.  10  ®/o,  Müllerei  und  Mehlhandel  ca.  9  ^'/o,  Quincailleriehandel  ca.  4  ^o» 
Holzhandel  ca.  4  ®/o,  Weinhandel  ca.  4  ^/o,  Gerberei  und  Lederhandel  ca.  3  "/o. 

Industriegeschichtliches. 

Schon  die  aus  dem  Jahre  1249  stammende  Handvej^  der  Stadt  Freiburg 
schreibt  den  Lohn  vor,  den  der  Weber  für  seine  Arbeit  erhalten  soll.  Da  ähn- 
liche Bestimmungen  für  andere  Gewerbe  sich  nicht  finden,  so  darf  wohl  ange- 
nommen werden,  daß  die  dortige  Tuchweberei  nicht  nur  auf  jene  Zeit  zurückgeht, 
sondern  damals  bereits  einige  Bedeutung  erlangt  hatte.  Verbürgt  ist,  daß  die 
durch  die  Lage  der  Stadt  und  starke  Bündnisse  vor  jeder  üeberrumpelung  ge- 
sicherte Bürgerschaft  von  der  Mitte  des  XIV.  Jahrhunderts  an  mit  Eifer  gewerb- 
licher Bethätigung  oblag.  Neben  der  Gerberei,  dem  Schmieden  von  Klingen  und 
Sicheln,  sowie  der  Verfertigung  von  Armbrusten,  nahm  die  Wollweberei  derart 
überhand,  daß  ihr  schon  gegen  Ende  des  XVI.  Jahrhunderts  die  Hälfte  der 
Bevölkerung  zudiente.  Die  feinen  und  dauerhaften  Sto£fe  waren  sehr  begehrt, 
weßhalb  für  den  Absatz,  außer  den  heimischen  Märkten  selbst,  fremde  mußten 
gesucht  werden.  In  Zurzach  kamen  die  deutschen  und  nordschweizerischen  Kunden 
zum  Kaufe;  der  Vertrieb  nach  Frankreich  nahm  seinen  Weg  durch  Burgund 
nach  Besannen,  bis  in  Genf  vor  dem  Jahre  1400  eine  Freiburger  Halle  erstand, 
wo  hauptsächlich  Tuch  und  Käse  feil  gehalten  wurden. 

In  den  Städtchen,  die  nachmals  zum  Kanton  Freiburg  gekommen  sind, 
beschränkte  sich  um  jene  Zeit  die  Industrie  auf  Betriebe,  welche  mit  dem  Landbau 
in  enger  Beziehung  stehen,  wie  Mühlen,  Sägereien  u.  dgl ,  und  die  Landbewohner 
selbst  beschäftigten  sich  mit  Ackerbau,  Viehzucht  und  Käserei. 

Nachrichten  über  die  weitere  Entwicklung  der  freiburgischen  Industrie  bis 
auf  die  neue  Zeit  herab  sind  nur  spärlich  vorhanden;  aus  dem  XV.  Jahrhundert 
wird  die  Errichtung  einer  Papierfabrik  in  Marly,  aus  der  zweiten  Hälfte  des 
XVm.  diejenige  der  Glashütte  in  Semsales  gemeldet.  Wiederholte  Erfahrungen 
haben  es  augenscheinlich  genug  gelehrt,  daß  Freiburg  seiner  Lage  und  Beschaffen- 
heit  wegen   eben    vorzugsweise  auf  Ackerbau,    Viehzucht  und  Hausindustrie  an- 


Freiburg  —     668     —  Freiburg 

gewiesen  bleiben  muß,  und  dies  war  natürlicb  in  erböhtem  Maße  der  FaU  zu 
einer  2jeit,  als  die  Yerkebrsverbältnisse  ungleicb  ungünstiger  waren  als  beute. 
Hieraus  wird  es  sieb  aucb  erklären,  daß  die  Gescbiobte  des  Kantons  viel  mebr 
von  politischen  und  religiösen  Dingen  zu  erzäblen  weiß,  als  von  Handel  und 
Wandel. 

Als  diejenige  Hausindustrie,  welcbe  in  der  Folge  einzig  zu  größerer  Aus- 
dehnung gelangte,  ist  die  Flechterei  aus  Weizensiroh  zu  nennen,  deren  bestrittener 
Ursprung  in  das  letzte  Jahrhundert  zurttckgeleitet  wird.  Anfänglich  arbeiteten 
die  Freiburger  Flechterinnen  im  Grreyerzer  Land,  im  Glane-,  Saane-  und  Sensen- 
thal für  französische,  nachher  bis  in  die  Vierziger  Jahre  fast  ausschließlich  für 
Aargauer  Häuser,  welche  ihrerseits  die  Greflechte  veredelten  und  vertrieben.  Von 
da  au  hat  sich  das  botmäßige  Verhältniß  insofern  geändert,  als  zwar  der  weitaus 
größere  Theil  der  Freiburger  Erzeugnisse  noch  auf  aargauische  Rechnung  geht, 
aber  direkt  nach  Frankreich,  England  und  New-York  abgesetzt  wird.  —  Die 
Strohflechterei  hat  schon  mannigfache  Schwankungen  durchgemacht  und  wird 
vermuthlich  den  Umsatz  nicht  mehr  erreichen,  dessen  sie  sich  vor  dem  amerika- 
nischen Sezessionskrieg  erfreute  und  der  auf  nahezu  zwei  Millionen  Franken 
geschätzt  wurde.  Zu  den  andern  Konkurrenten  auf  dem  Weltmarkte  tritt  nämlich 
in  jüngster  Zeit  als  bedrohlichster  China,  das  die  Märkte  mit  seiner  guten  und 
billigen  Waare  übersättigt. 

Was  die  Fabrikindustrie  anlangt,  so  hat  es  an  Bemühungen  nicht  gefehlt, 
ihr  da  und  dort  im  Kanton  Eingang  zu  verschaffen.  Für  die  verdrängte  Hand 
Weberei  hat  sich  von  den  textilen  Zweigen  keiner  in  nennenswerthem  Maße 
einzubürgern  vermocht,  und  auch  den  kleinern  Färbereien,  welche  in  den  Dreißiger 
Jahren  in  ziemlicher  Zahl  vorhanden  waren,  kam  nie  größere  Bedeutung  zu. 
Dagegen  hat  sich  die  Papierfabrikation  nicht  nur  zu  halten  gewußt,  sondern 
sie  hat  an  Umfang  gewonnen.  Das  Gleiche  ist  zu  sagen  von  der  Gaserzeugung, 
von  den  Steinbrüchen,  Gypsmühlen,  Sägereien,  Gerbereien  und  ähnlichen  Be- 
trieben, denen  indessen  auch  heute  noch  nur  eine  beschränkte  Wichtigkeit  bei- 
zumessen ist. 

Anfangs  der  Fünfisiger  Jahre  wurde  im  Murtner  Seeland  die  Uhrenindustrie 
eingeführt,  welche  ihre  Erzeugnisse  namentlich  in  Amerika,  England,  in  dessen 
Kolonien  und  in  Spanien  absetzt.  Durch  staatliche  Mittel  unterstützt,  folgte 
Romont  diesem  Beispiel,  ohne  freilich  denselben  guten  Erfolg  zu  erzielen.  In 
die  nämliche  Zeit  fällt  auch  die  Gründung  der  Parqueteriefabriken  in  La  Tour- 
de-Treme  und  in  Bulle,  während  man  im  darauffolgenden  Jahrzehnt  im  Thal 
der  Veveyse  und  der  Glane  begann,  sich  in  der  Holzschniizlerei  zu  versuchen. 
Auch  ein  Theil  des  im  Broyethal  gebauten  Tabaks  wird  in  kleinem  Etablisse- 
ments verarbeitet. 

Ein  letzter,  beachtenswerther  Anlauf  zur  Hebung  der  Industrie  gesohah  zu 
Beginn  der  Siebenziger  Jahre.  Ein  amtlicher  Bericht  sagt  darüber:  „Zu  den 
alten  Schöpfungen  haben  sich  andere  gesellt.  Die  Errichtung  einer  Wirkwaaren- 
fabrik  in  Freiburg,  zweier  Uhrenfabriken  im  Broyethul,  die  Erstellung  gut  an- 
gelegter Sägereien  in  andern  Bezirken,  die  Eröffnung  einer  Fabrik  fUr  kondensirte 
Milch  in  Düdingen,  die  Verdoppelung  der  Arbeit  in  den  Steinbrüchen,  die  weit 
größere  Lebhaftigkeit  im  Handel  mit  Holz  und  Strohgeflechten,  die  Anfänge  der 
Holzschnitzlerei :  diese  Erscheinungen  alle  kennzeichnen  eine  auflgeeprooheBere 
Bethätigung.  Viel  mehr  aber  als  diese  an  sich  schon  erfreuliche  Gestaltung  der 
Dinge  bedeutet  die  durch  Gründung  der  „Secuta  des  eaux  et  forto**  verursachte 
industrielle  Entwicklung  der  Stadt  Freiburg  selbst.  Durch  eine  ganze  Reihe  vott 


Freiburg  —     669      —  Freiburg 

Anstalten  ist  die  Industrie  auf  ihr  bisher  fremde  Wirkungsgebiete  hingelenkt 
worden  "  Es  handelte  sich  um  zweckmäßige  Verwerthnng  der  Wasserkräfte  der 
Sense,  und  Schlag  auf  Schlag  entstanden  mehrere  größere  Sägereien,  eine  weit- 
läufige Waggonfabrik,  eine  Gießerei  und  eine  Düngerfabrik. 

Allein  nicht  bei  allen  diesen  Unternehmungen  standen  die  ßinrichtungskosten 
im  Yerhältniß  zu  den  erzielten  Ergebnissen.  Nach  kaum  fünfjährigem  Betriebe 
zeigte  es  sich,  daß  nur  die  Dtingerfabrik  unbedingt  lebensföhig  war ;  die  andern 
Etablissements  gingen  entweder  ganz  ein  oder  wurden,  nach  erfolgter  Liquidation, 
auf  bescheidenerer  Grundlage  weitergeführt. 

Handel  treibt  Freiburg  hauptsächlich  mit  seinen  Strohgeflechten,  mit  Holz, 
Käse  und  Vieh.  Der  Absatz  aller  dieser  Waaren  ist  im  Laufe  der  neuern  Zeit 
durch  die  schutzzöllnerischen  Maßregeln  und  die  damit  Hand  in  Hand  gehende 
Selbsterzeugung  der  bezüglichen  Produkte  seitens  der  einstigen  Abnehmer  stark 
beeinträchtigt  und  örtlich  verschoben  worden.  Die  Geflechte  gehen  jetzt  —  wie 
schon  gesagt  —  meist  nach  Amerika,  England  und  Frankreich.  Bulle  und  Freiburg 
theilen  sich  in  den  Vertrieb.  Der  Holzhandel  vollzog  sich  früher  so,  daß  fran- 
zösische Spekulanten  ganze  Waldparzellen  kauften ;  jetzt  beziehen  sie  ihren  Bedarf 
von  den  Lagern  der  Freiburger  Händler.  Frankreich  ist  der  beste  Käufer  ge- 
blieben. Der  Käse  findet,  trotz  der  dortigen,  immer  gefährlicher  werdenden 
Konkurrenz,  vornehmlich  in  Frankreich,  Piemont  und  Amerika  Absatz. 

Urproduktion. 

Den  Hauptantheil  an  der  Urproduktion  hat  die  Landwirthschaft  mit  31,452 
Erwerbenden;  dann  folgt  die  Forstwirthschaft  mit  393,  Bergbau  und  verwandte 
Betriebe  mit  180,  Fischerei  mit  70,  Jagd  mit  9  Erwerbenden. 

Bergbau   und   verwandte   Betriebe. 
(S.  auch  den  Artikel   „Bergbau".) 

Die  (im  Jahre  1880)  mit  Bergbau  etc.  beschäftigten  180  Personen  bilden 
3,4  ®/oo  aller  beruflich  erwerbenden  Personen  des  Kantons  oder  41,8  ®/oo  aller 
Bergbautreibenden  der  Schweiz.  Die  ausbentungsfähigen  Fundorte  von  Bergbau- 
produkten, 110  an  der  Zahl,  bilden  11,3  ^/o  aUer  ausbeutungsfähigen  Fundorte 
der  Schweiz.  Unter  denselben  dominiren  die  Steinbrüche  (72).  Jene  Fundorte 
sind  (nach  der  Karte  von  Weber  &  Brost,  Verlag  von  J.  Wurster  &  Co.  in 
Zürich)  : 

Für  Braunkohle:  St.  Martin  und  Semsales  (Tiefbaubetrieb). 

Für  Eisenerz:  Außer  Betrieb  gesetzt:  Montbovon. 

Für  Gyps :  Montevraz  und  Pringy  (durch  Tiefbau). 

Für  hydraulische  Kalke  und  Cement:  Chätel  St-Denis  und  Montbovon; 
früher  auch  Albeuve. 

Für  Kalksteine:  Grandvillars,  Jaun,  Neirivue,  La  Tour-de-Tr§me. 

Für  Mühlsteine:  Echarlens  und  Villard- Volar d. 

Für  Sandsteine:  Alterswil,  St.  Antoni,  Arconciel,  Bollion,  Groß-  und  Klein- 
Bösingen,  Chfibles,  Chätel  St-Denis,  Chatillon,  Corbaz,  Corpateauz,  Courlevon, 
Büdingen,  Ecuvillens,  Ependes,  Essert,  Farvagni,  Flamatt,  Freiburg,  Giifers, 
Grrange-la*  Möllere,  Granges-Pacot,  Granges  de  Vesins,  GroUey,  Hauterive,  Heiten- 
ried,  Lovens,  Mannens,  Marly,  Massonens,  Matran,  Montagny,  Motier,  Murist, 
Neyruz,  Nieriet,  Nor6az,  Oleyres,  Pierrafortscha,  Plaffeyen,  Pont-la-Ville,  Porsel, 
Praratoud,  Prez,  Rossens,  ßue,  Seiry,  Senedes,  Tafers,  Treyvaux,  Ueberstorf, 
Ursy,  Vauderens,  Vaulruz,  Villard-Vollard,  Villard-Giroud,  La  Vonnaise,  Vuis- 
temens,  H*  Vuilly,  St.  Wolfgang,  Wünnewil. 


Freiburg  —      670      — -  Freiburg 

Für  Töpfer-  und  Zkf/elthon:  Bulle,  Charmey,  Chätel  St-Denis,  Cotteiis, 
Courgevaux,  Cousset,  F6tigny,  Lentigny,  Lully,  Magne,  Montevraz,  Bomanens, 
Sugiez  und  La  Tour-de-TrSme. 

Für  Torf:  Attalens,  Bulle,  Le  Cret,  Farvagni,  F6tigny,  Fräschelß,  Gralmitz, 
La  Joux,  Lentigny,  Magne,  Marsens,  Tentlingen,   Vaulruz  und  Vuisternens. 

Landwirtbschaft liehe  Verhältnisse. 
(S.  auch  die  Artikel   „  Alpwirthschaft"   und   „ Forst wirthschaft".) 

Der  Landwirtbschaft  widmeten  sich  im  Jahre  1880  (laut  eidg.  Volkszählung) 
31,452  Personen  =  59,9  ®/o  aller  Beruftreibenden  des  Kantons  oder  27,2  ^/o 
der  Gesummtbevölkerung  des  Eantqns. 

Die  verbreitetsten  Geireidearten  sind:  Weizen,  Hafer,  Mengkom,  Grerste 
und  Mais.  Im  Jahre  1885  schätzte  man  den  durchschnittlichen  Ertrag  des 
Weizens  (Kömer)  auf  20,8  q,  des  Hafers  (Kömer)  auf  21,4  q,  des  Strohes  auf 
37  q  per  Hektare. 

Rachfrüchte  von  Bedeutung  sind  die  Kartoffel  und  die  Rübe.  Die  Kartoffel 
wurde,  wie  Staatsarchivar  Schneuwly  nachweist,  (an  der  Berner  Grenze)  schon 
um  das  Jahr  1748  kultivirt.  Ihr  durchschnittlicher  Ertrag  ist  im  Jahre  1885 
auf  137,5  q  per  Hektare  geschätzt  worden. 

Der  Futterbau  ist  der  wichtigste  landwirthschaftliche  Zweig.  Von  einigen 
Kunstfutterparzellen  abgesehen,  ist  Alles  Naturwiese  und  Klee.  Man  schätzte  im 
Jahre  1885  die  durchschnittlichen  Futtererträge  per  Hektare  auf  44,2  q  Heu, 
32,5  q  Ackerfutter,  9,5  q  Emd. 

Die  Milchwirthschaft  wird  intensiv  betrieben.  Man  hat  statistisch  ermittelt, 
daß  im  Jahre  1884  43' 641,683  Liter  Milch  produzirt  wurden.  Die  Käsereien 
und  Sennereien  lieferten  2^943,644  q  Käse  und  304,736  q  Butter. 

Der  Obstbau  ist  unbedeutend ;  man  hat  indessen  angefangen,  demselben  mehr 
Aufmerksamkeit  zu  schenken,  als  es  bis  vor  einigen  Jahren  der  Fall  war.  Zahl 
und  Ertrag  der  Obstbäume  sind  unbekannt.    Ausfuhr  von  Obst  Endet  nicht  statt. 

Der  Weinbau  wird  nur  in  Wistenlach  und  in  einigen  Gemeinden  des  Broye- 
bezirkes  gepflegt;  die  Erträge  sind  nicht  bedeutend. 

Betreffend  den    Viehstand  s.    „Viehstand  der  Schweiz". 

Landwirthschaftliche  Vereine  sind :  Die  Oekonomische  Gesellschaft  des 
Sensebezirkes  mit  ca.  50  Mitgl. ;  die  Landwirthschaftliche  Gesellschaft  des  Broye- 
bezirkes  mit  ca.  150  Mitgl.;  der  Käserverein  mit  ca.  140  Mitgl.;  die  Land- 
wirthschaftliche Gesellschaft  des  See  bezirkes*  mit  180  Mitgl.;  der  Gartenbauverein 
mit  64  Mitgl. ;  der  Bienenzüchterverein  des  französischen  und  der  Bienenzüchter- 
verein  des  deutschen  Kantonstheils  mit  zusammen  ca.  110  Mitgl.;  der  Pferde- 
besitzer verein  mit  ca.   10  Mitgl. 

Verkehr. 

Eisenbahnen. 

Bestand  auf  Ende  1884:  2  Bahnunternehmungen  mit  142,177  m  Bahn  und 
31  Stationen.  Die  Bahnlänge  vertheilt  sich  auf  die  einzelnen  Unternehmungen 
und  nach  den  Konzessionen  wie  folgt: 

Suisse  Occidentale-Simplon :  1)  Konzession  vom  24.  Mai  1866  fttr  die 
Strecken :  a.  von  der  waadtländischen  Grenze  bei  Chexbres  bis  zur  waadtländischen 
Grenze  bei  Pal6zieux  2519  m;  6.  von  der  waadtländischen  Grenze  bei  Oron 
bis  zur  bernischen  Grenze  bei  Thörishaus  61,224  m,  zusammen  63,743  m. 
2)  Konzession  vom  17.  November  1869  für  die  Strecken:    a.  von  Freibarg  bis 


Freiburg  —      671      —  Freipaßverkehr 

zur  waadtländischen  Grenze  bei  Coasset  18,256  m;  b.  Enclave  zwiscben  Coueset 
nnd  Corcelles  474  m;  c,  von  der  waadtländischen  Grenze  bei  Peterlingen  (Payerne) 
bis  zur  waadtländischen  Grenze  bei  Cheyres  14,317  m;  zusammen  33,047  m. 
S)  Konzession  vom  17.  November  1871  für  die  Strecken:  a,  von  der  waadt- 
ländischen Grenze  bei  Chätillens  bis  zur  waadtländigchen  Grenze  bei  Bressonnaz 
7676  m;  b.  Enclave  zwischen  Lucens  und  Kenniez  898  m;  c.  von  der  waadt- 
ländischen Grenze  bei  Corcelles  bis  zur  waadtländischen  Grenze  bei  Avenches 
4811  m;  d,  von  der  waadtländischen  Grenze  bei  Faoug  bis  zur  bemischen 
Orenze  bei  Fräschels  14,919  m,  zusammen  28,304  m.  Gesammtlänge  der  Strecken 
der  Suisse  Occidentale  auf  freiburgischem  Gebiet  125,094  m. 

Bulle-Bomont:  Eonzession  vom  23.  November  1864  fiir  die  ganze  Strecke 
von  Romont  nach  Bulle,   17,083  m. 

Straßen. 

Anfangs  1886  hatten  die  Kantonsstraßen  eine  Länge  von  413Y2  km,  nämlich 
59  km  erster  Klasse,  167  km  zweiter  Klasse,  1877«  km  dritter  Klasse.  Die 
Kommunal-  und  Güterstraßen  nehmen  1500 — 1600  km  ein. 

An  den  Kosten  für  Bau  und  Unterhalt  betheiligen  sich  Kanton  und  Ge- 
meinden folgendermaßen : 

Straßen  erster    Klasse,  Staat  7iO)  Gemeinden  Yio 

r,        zweiter       „  „  »/lo,  «  Vio 

„        dritter         „  Bau,  ^  »/lo,  „  V^o 

^  ^  Unterhalt,       „  ^lo,  „  Vio 

Für  Straßen-Neubauten  und  Brücken  sind  seit  1803  vom  Staate  verausgabt 
worden : 

Jahr  Fr.  Jahr  Fr.  Jahr  Fr. 

1803—30          75,000  1878  255,406  1883  124,100 

1830—34         128,590  1879  215,914  1884  148,395 

1834—46     ri08,102  1880  216,749  1885  195,416 

1847—56      1^694,648  1881  137,086  m  .  i  8^o97  418 

1857—77     3^668,000  1882  130,012  ' 
oder  Fr.  19,582  per  km. 

Freiburgische  Staatsbahn.  Am  1.  März  1864  gingen  die  bis  dahin 
einer  Aktiengesellschaft  angehörenden  Linien  Lausanne-Freiburg-Sense  (bemisch- 
freiburgische  Grenze  bei  Thörishaus),  G^nf-Versoix  und  die  Genfer  Enclave  bei 
C^ligny  mit  einer  baulichen  Länge  von  zusammen  96,851  m  in  das  Eigenthum 
des  Staates  Freiburg  über.  Der  Zugsdienst  auf  der  Strecke  Genf-Versoix  und 
der  Enclave  bei  Celigny  wurde,  wie  vorher,  von  der  Bahngesellschaft  Ouest- 
Suisse,  der  Betrieb  der  Linie  Lausanne-Freiburg-Sense  dagegen  durch  eine  Privat- 
unternehmung pachtweise  besorgt  bis  zum  1.  Januar  1865,  an  welchem  Tage 
die  drei  Bahngesellschaften  Ouest-Suisse,  Franco-Suisse  und  Lausanne-Freiburg- 
Bern  sich  zu  einer  Betriebsgeeellschaft  vereinigten,  welche  den  Namen  Suisse 
Occidentale  führte.  Am  1.  Januar  1872  gingen  sodann  die  von  der  Gesellschaft 
der  Suisse  Occidentale  betriebenen  Linien  der  früheren  drei  Gesellschaften  durch 
Fusion  in  das  Eigenthum  der  Betriebsgesellschaft  über. 

Freiburg-Yverdon  s.  Suisse  Occidentale. 

Freipassverkehr  ist  in  der  Zollsprache  der  Name  für  den  vorübergehend 
zollfreien  Aus-  und  Wiedereingang  von  Waaren  oder  vice  versa,  im  Besondern: 
1)  von  Waaren   nnd  Vieh,    welche   auf  ungewissen  Verkauf  oder  im  Meß-  und 


FreipaßTerkehr  —     672     —  Futterliaa 

Markt  verkehr  ein-  oder  aosgefuhrt  werden ;  2)  von  verkäuflichen  Waarenmnstern : 
3)  von  gebrmochten  Xaschinen  und  Werkzeugen  von  Ban- Unternehmern ;  4)  von 
Waaren,  welche  behnfs  Veredlang  oder  Reparatur  ein-  oder  au^gefOhrt  werden; 
5i  von  Gegenständen  zu  Aaseteilungen. 

FreBdeMfOhrer  s.  Boten  etc. 

Frfiehte  and  Pflanzen,  in  Branntwein  eingemacht,  Beerensäfte.  Ausfuhr 
1884:  989  q,  1883:   1241  q.  —  Einfuhr  1884:  2042  q,   1883:   1932  q. 

Fmtigtaeh.  Wollener  Köper  f&r  Kleider  der  Landbevölkerung  im  Kanton 
Bern«  Die  Anfertigung  desselben  wird  noch  in  eiiiigen  Thälem  des  Bemer  Ober- 
landes als  Hausindustrie  betrieben. 

Fuchsin  oder  Anilinroth  ist  ein  aus  Anilin  dargestellter  rother  Farbstotf 
(salzs-aures  Bosanilin),  welcher  auch  in  der  Schweiz  (Ferd.  Petersen  in  Schweizer- 
hall) fabrizirt,  aber  größtentheils  von  auswärts  importirt  wird. 

Ffillöfen  für  Luftheizungen  erstellen  u.  A.  die  bekannten  Firmen  Breitinger 
und  Giesker  in  Zürich,  Weibel  &  Briquet  in  Genf.  Seit  20  Jahren  haben  »ich 
diese  Oefen  in  der  Schweiz  allmälig  eingebürgert  und  in  den  letzten  Jahren  sehr 
rasche  Verbreitung  gefunden.  Billige  und  leichte  Waare  bildet  aber  einen 
bedeutenden  Importartikel,  gegen  den  die  heimische  Industrie  «ischweren  Stand  hat. 

Eine  zweckmäßige  Verbindung  des  Füllofens  mit  dem  Maasenofen  bei  sehr 
einfacher  Konstruktion  bilden  die  Breitinger' sehen  Caloriferes  für  LufÜieizung. 

Fuhrleute  and  Lohnkatscher.  Als  solche  bezeichneten  sich  anläßlich 
der  eidg.  Volkszählung  von  1880  5646  Personen  =  4,3  ®/oo  aller  Berufs- 
treibenden. 

Furkastrasse.  Dieselbe  führt  von  Brieg  und  Oberwald  im  Kanton  Wallis 
über  die  Furka  nach  Hospenthal  und  Andermatt  im  Elan  ton  Uri.  Die  Länge 
beträgt  von  Brieg  bis  Hospenthal  77,4  km,  die  Breite  4,2  bis  6,0  m.  Der 
höchste  Punkt  liegt  2430  m.  über  Meer.  Die  Bauperiode  fallt  für  die  Straßen- 
strecke Brieg-Oberwald  mit  einer  Länge  von  44  km  und  einem  Kostenaufwand 
von  ca.  Fr.  450,000  in  die  Jahre  1850  —  1860;  für  die  Strecke  Oberwald  bis 
Kantonsgrenze  bei  einer  Länge  von  15,5  km  und  ca.  Fr.  640,500  Baukosten 
in  die  Jahre  1863 — 1867;  für  die  17,9  km  lange  Strecke  auf  ümergebiet^ 
welche  Fr.  560,000  Baukosten  erforderte,  in  die  Jahre  1864 — 1866.  Der  Bund 
leistete  an  das  Straßenstück  Oberwald-Hospenthal  einen  Beitrag  von  Fr.  800,0<  K). 
(Bundesbeschluß  vom   26.  Juli  1861,  A.  S.  Bd.  VII,  S.  70.) 

Futterbau.  (Mitgetheilt  von  Herrn  Dr.  F.  G.  Stehler,  Chef  der  schweize- 
rischen Samenkontrolstation.)  Der  Futterbau  ist,  sowohl  was  seine  Ausdehnung 
als  den  Werth  der  erzeugten  Produkte  anbetrifft,  der  wichtigste  Zweig  der  land- 
wirthschaftlicben  Bodenproduktion  der  Schweiz.  Das  Areal  des  dem  Futterbau 
gewidmeten  Landes  läßt  sich  wegen  der  Mangelhaftigkeit  der  bezüglichen  Statistik 
nicht  genau  angeben,  dagegen  läßt  sich  in  anderer  Weise  die  Bedeutung  der 
Futterprodoktion  besser  darthan.  Das  Areal  des  Acker-,  Garten-,  Matt-  und 
Weidelandes  der  Schweiz  beträgt  2*143,950  ha  (vergl.  den  Artikel  ^ Areal- 
verhältnisse-). Der  bei  weitem  größte  Theil  hievon  ist  Matt-  und  Weideland. 
Nimmt  man  den  Gesammtviehstand  der  Schweiz  zu  r400,000  Stück  Großvieh 
(auf  Rindvieh  reduzirt)  an  und  berechnet  den  Bedarf  an  Raubfutter  per  Stück 
auf  durchschnittlich  100  Zentner  jährlich,  den  Zentner  zu  nur  Fr.  3  veranschlagt, 
so  ergibt  sich  als  Werih  des  jährlich  verzehrten  Rauh  futters  (das  unsere  Wiesen 
und  Weiden  produziren  milssen  —  Ausfuhr  und  Einfuhr  gleich  gerechnet)  die 
Summe  von  420  Millionen  Franken.  Im  Kanton  Zürich,  wo  man  Dank 
der  vorzüglichen  Leitung  des  kantonalen  statistischen  Bureau  eine  ziemlich  genaue 


Futlerbau  —     673     —  Futterbau 

und  spezifizirte  Statistik  über  die  Ausdehnung  und  den  Ertrag  der  einzelnen 
Kulturen  besitzt,  wurde  der  Ertrag  pro  1884  wie  folgt  festgestellt:  der  Natur- 
wiesen Fr.  27'697,800,  der  Feldfutterkräuter  Fr.  4'406,910,  der  Riedwiesen 
Fr.  1^167,700,  zusammen  Fr.  33'272,410  oder  rund  33  Millionen  Franken, 
während  der  Geldwerth  des  Ertrages  an  flackfrlichten  und  Getreide  nur  etwa 
11  Millionen  Franken  betrug. 

Wenn  man  nach  dem  Areal  vom  Kanton  Zürich  auf  die  ganze  Schweiz 
schließen  wollte,  so  würde  sich  ein  Jahresertrag  des  Acker-,  Garten-,  Matt- 
und  Weidelandes  der  Schweiz  von  rund  900  Millionen  Franken  ergeben,  was 
aber  in  Anbetracht,  daß  die  Landwirthschaft  im  Kanton  Zürich  intensiver  betrieben 
wird,  als  im  Durchschnitt  der  ganzen  Schweiz,  zu  hoch  gegriffen  wäre. 

Das  Areal  von  Acker-  und  Futter land  umfaßte  1884  in  genanntem  Kanton: 

a.  Futterland:  Naturwiesen  67,658  ha,  Feldfutterkräuter  8630  ha,  Ried- 
wiesen  7244  ha,  zusammen  83,532  ha. 

b.  Eif/entliches  Ackerland:  Getreide  und  Hülsenfrüchte  13,477  ha.  Total 
von  a  und  b  96,979  ha.  (Yergl.  Statistische  Mittheilnngen  betreffend  den  Kanton 
Zürich.  Erstes  Heft.  Landwirthschaftliche  Statistik.  Bearbeitet  vom  statistischen 
Bureau  der  Direktion  des  Innern.    1885.) 

Die  Landwirthschaft  hat  sich  hier  in  den  letzten  Dezennien  zu  Gunsten  des 
Futterbaues  total  umgestaltet.  Nach  den  Ermittlungen  des  damaligen  Pfarrers 
Joh.  Heinrich  Waser  besaß  der  Kanton  Zürich  im  Jahre  1774  nur  42,935  ha 
Matt-  und  Weideland,  dagegen  71,098  ha  Ackerland.  Das  Ackerland  ist  also 
in  dem  Zeiträume  von  110  Jahren  von  70,000  ha  auf  rund  13,000  ha  zurück- 
gegangen, während  der  Futterbau  bedeutend  zugenommen  hat.  Diese  Umgestaltung 
läßt  sich  mit  mehr  oder  weniger  Deutlichkeit  in  allen  Kantonen  der  Schweiz 
nachweisen.  Sie  datirt  hauptsächlich  aus  den  letzten  Dezennien,  namentlich  aus 
der  Zeit  seit  Errichtung  der  Eisenbahnen  und  der  Verbesserung  der  Verkehrs- 
mittel. Noch  im  Anfange  dieses  Jahrhunderts  wurde  im  Flachlande  nur  so  viel 
Futter  gebaut,  als  für  den  Unterhalt  des  Zugviehes  und  des  für  den  eigenen 
Betrieb  nothwendigen  Milchviehes  erforderlich  war.  Die  technische  Verwerthung 
der  Milch  zu  Käse  war  im  Tief  lande  damals  noch  unbekannt,  sondern  es  wurde 
nur  im  Sommer  auf  den  Alpen  Käse  fabrizirt.  Erst  in  den  Zwanziger  Jahren 
dieses  Jahrhunderts  fing  man  auch  in  einzelnen  reichen  Dörfern  des  Berner landes 
an,  Käse  zu  fabriziren,  zuerst  in  Kiesen,  dann  in  Wangen  a.  A.,  in  Trubschachen 
u.  s.  f.  Es  folgten,  zuerst  nur  nach  und  nach,  dann  aber  in  immer  größerer 
Zahl,  neue  Dorfschaften  diesem  Beispiele  und  1883  besaß  der  Kanton  Bern  allein 
639  Dorfkäsereien,  die  in  diesem  Jahre  135  Millionen  Liter  Milch  verarbeiteten 
im  Werthe  von  über  16  Millionen  Franken.  Aber  auch  in  den  andern  Kantonen 
blieb  man  nicht  zurück,  sondern  schloß  sich  dieser  Bewegung  an,  weßhalb  dieser 
neue  Zweig  der  Landwirthschaft  in  verhältnißmäßig  kurzer  Zeit  zu  einer  nie 
geahnten  Bedeutung  heranwuchs.  Im  Jahre  1810  führte  die  Schweiz  5 — 6000 
Kilozentner  Käse  aus,  ausschließlich  aus  den  Alpkäsereien  stammend,  während 
1884  die  Mehrausfuhr  240,421  Kilozentner  Käse  und  146,975  Kilozentner 
kondensirte  Milch  betrug,  die  zusammen  einen  Werth  von  etwa  60  Millionen 
Franken  repräsentirten.  Diese  Ausdehnung  der  Milchindustrie,  welche  fast 
ausschließlich  dem  Flachlande  zu  Gute  zu  schreiben  ist,  setzte  eine  Ausdehnung 
und  Verbesserung  des  Fuiierbaues  voraus.  Während  man  früher  die  Wiesen 
vielfach  vernachlässigte,  fing  man  an,  dieselben  zu  pflegen  und  zu  düngen,  man 
säete  geeignete  Futterkräuter  und  Gräser  aus  und  hat  es  in  den  letzten  Jahren 
auf  diese  Weise   an   vielen  Orten    der  Schweiz   zu   ganz  erstaunlichen,    vielfach 

Fnrrer,  Volkiwirthschafts-Lozlkon  der  Schweiz.  43 


Futterbau  —      674     —  Futterbau 

noch  für  uumüglich  gehaltenen  Erträgen  gebracht.  Während  früher  der  Futterbaa 
zu  den  extensiven  Betrieben  der  Landwirthschaft  gerechnet  wurde,  hat  es  sich 
in  den  letzten  Jahren  gezeigt,  daß  derselbe  unter  umständen  zu  den  intensivsten 
gerechnet  werden  muß;  jedoch  machen  sich  hier  die  größten  Verschiedenheiten 
geltend.  Während  die  „Heuberge'*  der  Hochalpen  vielerorts  nur  alle  zwei  Jahre 
ein  Mal  einen  sehr  minimen  Ertrag  abwerfen,  gibt  es  im  Tieflande  Matten,  die 
in  einem  Jahre  bis  fünf  Mal  geschnitten  werden  können.  Emanuel  von  Fellen- 
berf/  erzielte  h.  Z.  in  Hofwyl  vom  italienischen  Baygras  sogar  acht  Schnitte  in 
einem  Jahre.  Während  man  sich  in  einem  Falle  mit  einem  £rtrag  von  10  Zentner 
Heu  per  Hektar  begnügen  muß,  erzielt  man  im  andern  auf  der  gleichen  Fläche 
500  —  600  Zentner.  Noch  größer  ist  die  Differenz,  wenn  man  die  höchsten 
Weiden,  die  Schafalpen,  in  Betracht  zieht,  die  vielfach  einen  so  geringen  Ertrag 
abwerfen,  daß  das  schwerfällige  Rindvieh  sein  Auskommen  nicht  mehr  findet, 
sondern  hiefür  das  leichtbewegliche  und  genügsame  Schaf  oder  die  Ziege  ver- 
wendet werden  muß.  Bei  den  meisten  landwirthschaftlichen  Kulturen  läßt  sich 
im  gleichen  Jahr  auf  demselben  Grundstück  nur  eine  Ernte  erzielen ;  selten  wird 
nachher  noch  eine  Nachfrucht  gebaut,  die  aber  in  der  Regel  eine  geringe 
Rendite  abwirft.  Anders  ist  es  beim  Futterbau.  Hier  lassen  sich  bei  intensivem 
Betriebe  in  einem  Jahre  mehrere  Ernten  erzielen.  Es  ist  dies  eine  Eigenschaft 
des  Futterbaues,  insbesondere  des  Kunstfutterbaues,  die  demselben  eine  große 
Zukunft  sichert. 

Die  dem  Futterbau  gewidmeten  Flächen  können  unterschieden  werden : 

a.  in  Matten,  wenn  der  Ertrag  ganz  oder  theilweise  geschnitten  (gemäht) 
und  im  Stall  verfüttert  wird; 

b,  in  Weiden,    wenn    das  Futter   durch    das  Vieh  an  Ort  und  Stelle  ab- 
geweidet (abgeäzt)  wird. 

Die  Weiden  der  Schweiz  sind  größtentheils  auf  den  Gebirgszügen  des  Jura 
und  der  Alpen  gelegen.  Im  Tieflande  gibt  es  gegenwärtig  wenig  Weiden  (sog. 
Allmenden)  mehr,  während  sie  noch  vor  wenigen  Dezennien  auch  hier  eine  große 
Ausdehnung  besaßen.  Die  Weidewirthschaft  hat  hier  einem  intensiveren  Betriebs- 
system weichen  müssen.  (Vergl.  im  Uebrigen  bezüglich  der  Weiden  den  Artikel 
,,  Alpwirthschaft" .) 

Die  Matten  können  ferner  unterschieden  werden  in  Natur-  und  Kunstmatten. 
Richtiger  ist  es  aber,  von  Naturfntterbau  und  Kunst  futterbau  zu  sprechen, 
wobei  allerdings  scharfe  Grenzen  nicht  zu  ziehen  sind.  Beim  Kunstfutterbau 
werden  die  Futterpflanzen  künstlich  durch  Aussaat  von  Samen,  seltener  durch 
Auspflanzen  von  entwickelten  Pflanzen  oder  Pflanzentheil en  angebaut.  Büerbei 
wird  leider  oft  noch  mit  so  wenig  Kunst  verfahren,  daß  die  Natur  das  Meiste 
zur  Berasung  beitragen  muß,  und  man  also  eher  von  Naturfutterbau  sprechen 
könnte. 

A.  Der  Kunstfutterbau. 

Der  Kunstfutter  bau  ist  hauptsächlich  im  Flachlande  zu  Hause  und  zwar 
besitzt  er  seine  größte  Ausdehnung  in  jenen  Gegenden,  wo  die  Landwirthschaft 
am  intensivsten  betrieben  wird.  Die  einzelnen  Arten  der  Futterpflanzen  werden 
entweder  rein,  d.  h.  einzeln,  kultivirt,  oder  sie  werden  gemischt  angebaut.  Danach 
unterscheidet  mau  Bein  sauten  und  Mischungen. 

I.    Rein  angebaute  Futterpflanzen. 

rt .  G  r  ü  n  f  u  1 1  e  r  p  f  1  a  u  z  e  n.  Von  den  Grünfutterpflanzen  werden  am  meisten 
angebaut ;  Futterwicken,  meist  mit  Hafer,  Futterroggen,  häufig  mit  Winterwioken 


Futterbau  —      675     —  Futterbau 

und  Wintererbsen.  Seltener  werden  bei  uns  der  Gxünmais,  der  Beps,  der  Buch- 
weizen, der  weiße  Senf,  Spergel  und  Inkarnatklee  kultivirt.  Den  Lupinen-  und 
Seradellabau  kennt  man  nicht. 

b.  Der  Rothklee.  Die  Einführung  der  Rothkleekultur  verdanken  wir  in 
der  Schweiz  dem  Begründer  der  bemischen  Oekonomischen  Gesellschaft,  Johann 
Bndolf  Tschiffeli,  der  in  der  zweiten  Hälfte  des  vorigen  Jahrhunderts  die  Kultur 
desselben  empfahl.  Es  werden  namentlich  zwei  Formen  des  rothen  Ellee's  kultivirt : 

1)  Der  Matten-  oder  Naturklee,  auch  dreijähriger  Klee  genannt.  Derselbe 
wurde  im  Lande  selbst  aus  dem  wild  auf  den  Wiesen  vorkommenden 
Rothklee  herangezüchtet  und  bietet  gegenüber  den  vom  Auslande  impor- 
tirten  Sorten  so  große  Vortheile,  daß  man  für  längere  Nutzungsdauer 
dieser  Kleesorte  noch  weit  größere  Aufmerksamkeit  schenken  sollte.  Der 
Naturklee,  speziell  derjenige  aus  dem  Kanton  Bern,  ist  sehr  ertragreich, 
sehr  widerstandsfähig  und  dauerhaft.  Der  Jura-Mattenklee,  der  aus  den 
Jurahöhen  stammt,  wird  nicht  so  groß,  besitzt  aber  die  übrigen  Vortheile 
des  letztgenannten. 

2)  Der  Ackerklee,  Unter  Ackerklee  versteht  man  die  Rothkleesorten  des 
Handels,  die  t heilweise  im  ersten  Jahr  eben  so  ertragreich,  aber  nicht 
so  dauerhaft  wie  der  Matteiiklee  sind.  Der  Ackerklee  wird  in  der  Regel 
nur  ein  Jahr  genutzt.  —  Mit  Ausnahme  der  höher  gelegenen  Theile  wird 
der  Rothklee  in  der  ganzen  Schweiz  kultivirt.  Da  jedoch  nicht  alles  Land 
j^kleefähig^  ist  und  der  Rothklee  auf  dem  gleichen  Grundstück  nur  alle 
6  bis  9  Jahre  gebaut  werden  kann,  der  Futterbau  der  Schweiz  aber 
eine  größere  Ausdehnung  verlangt,  so  kann  sich  die  Futterproduktion 
nur  zum  kleinern  Theil  auf  den  Rothklee  stützen. 

c.  Die  Luzerne.  Die  Luzerne  verlangt  einen  tiefgründigen,  warmen,  im 
Untergrund  nicht  festen  und  nicht  nassen  Boden.  Solche  sog*  „Luzemeböden" 
fiind  in  der  Schweiz  nicht  häufig.  Sie  wird  hauptsächlich  im  Rheinthal,  von 
Chur  bis  nach  Basel,  im  Aarethal,  vorzugsweise  von  Bern  bis  Koblenz,  im  unteren 
Limmatthal  und  an  den  west schweizerischen  Seen  kultivirt.  Da  die  Luzerne 
selten  länger  als  6  Jahre  schön  und  dicht  steht  und  man  bis  zur  Wiederkehr 
6  bis  12  Jahre  warten  muß,  so  kann  die  Luzerne  nur  einen  kleinern  Theil  des 
erforderlichen  Futters  liefern. 

d.  Die  Esparsette.  Im  Jura  und  in  dem  Gebiete  der  Molasse  und 
Nagelfluhverwitterung  des  Mittellandes  wurde  die  Esparsette  bisher  viel  angebaut. 
Ihre  Kultur  ist  aber  bedeutend  zurückgegangen,  da  sie  im  Ertrag  abnahm  und 
unsicher  wurde. 

e.  Der  gemeine  Schotenklee.  Vor  ungefähr  20  Jahren  sammelte  in 
Wiesen  (Kanton  Solothurn)  ein  Bauer  den  dort  häufig  auf  Wiesen  wild  vor- 
kommenden gemeinen  Schotenklee  und  säete  denselben  auf  dem  Acker  aus.  Da 
derselbe  sich  bewährte,  so  machten  es  die  Andern  nach  und  gegenwärtig  ist  die 
Kultur  des  Schotenklee' s  in  der  Umgebung  des  Wiesenberges  sehr  verbreitet. 
Der  Ertrag  ist  weniger  groß  als  derjenige  des  Rothklee*s,  dagegen  ist  das  Futter 
besser  und  die  Pflanzen  sind  dauerhafter  und  viel  anspruchsloser  in  Bezug  auf 
den  Boden.  Ein  Beweis  seiner  Dauerhaftigkeit  ist  die  Thatsache,  daß  in  Wiesen 
bis  15jährige  Schotenkleeäcker  vorkommen,  wo  der  Klee  noch  ganz  gut  steht. 
Der  Same  wird  zu  Fr.  1.  60  bis  Fr.  2  per  Pfimd  verkauft.  Aechter  Same  vom 
gemeinen  Schotenklee  war  im  Handel  bisher  nicht  erhältlich;  dieses  Jahr  (1885) 
zum  ersten  Mal  wurde  er  von  Mailand  aus  offerirt. 


Futterbaü  —      676     —  Futlerbau 

II.    Die  Grassamen-Miflchangen. 

Den  größten  nnd  zugleich  sichersten  Ertrag  eines  in  der  Qualität  vorzüg- 
lichen Fatters  erzielte  man  in  den  letzten  Jahren  von  den  Mischungen  geeigneter 
Gräser  mit  passenden  Kleearten.  Bei  den  Mischungen,  insbesondere  denjenigen 
für  Wechsel-  und  Dauerwiesen,  ahmen  wir  die  Naturwiesen  nach,  nur  nicht  die 
Fehler  derselben.  Man  säet  hauptsächlich  drei  Arten  von  Mischungen: 

a.  Kleegras.  Das  Kleegras  ist  eine  Mischung,  in  der  Begel  nur  aus  wenig 
Arten  bestehend,  oft  sogar  nimmt  man  nur  zwei  Arten,  eine  EHeeart  und  eine 
Grasart.  Z.  B.  säet  man  per  Juchart  (36  Ar):  1)  Rothklee  (Mattenklee)  14  ST 
und  italienisches  Baygras  3 — 4  S ;  2)  Bothklee  (Mattenklee)  1 2  S^,  italienisches 
Baygras  3  S^,  englisches  Raygras  3  Sf;  3)  Rothklee  7  S,  Bastardklee  5  tt, 
Timothe  5  ff;  4)  Rothklee  9  ff,  Bastardklee  4  ff,  französisches  Raygras  7  ff, 
englisches  Raygras  5  ff,  Timothe  3  ff. 

Hin  und  wieder  nimmt  man  noch  etwas  Knaulgras  und  Weißklee  dazu, 
seltener  Luzerne  und  £sparsette.  Da  die  genannten  Pflanzen  größtentheils  nicht 
ausdauernd  sind,  so  ist  das  „ Kleegras **  nur  für  kurze  Nutzungsdauer  verwendbar; 
gewöhnlich  nutzt  man  dasselbe  nur  1  bis  höchstens  3  Jahre,  und  pflügt  wieder  um ; 
wenn  man  länger  nutzen  will,  so  muß  man  sich  vorzugsweise  auf  die  natürliche 
Berasung  verlassen,  eine  Methode,  die  bei  den  hohen  Boden  preisen  heute  nicht  mehr 
gerechtfertigt  ist.  Das  EHeegras  ist  in  solchen  Wirthschaflen  am  Platze,  wo  man 
viel  Naturwiesen  hat  und  deßhalb  dem  Kunstfutterbau  nur  eine  geringe  Aus- 
dehnung gibt  (in  4  bis  8  Jahren  ein  Mal  EHeegras),  denn  mit  dem  Kleegras  darf 
man  auf  demselben  Grundstücke  nur  alle  4  bis  8  Jahre  wiederkehren  —  früher  auf 
gutem  Boden  und  bei  Kleegras  mit  wenig  Kleezusatz,  später  auf  weniger  klee- 
fähigem Boden  nnd  bei  EJeegras  mit  viel  Kleezusatz  —  weil  der  Klee  wegen 
jjKleemüdigkeit^  des  Bodens  sonst  zurückbleibt.  Die  tiefwurzelnden,  starken 
Gräber,  besonders  die  Raygräser,  von  welchen  man  beim  Kleegras  verhältnißmäßig 
große  Mengen  verwendet,  sind  auch  schlechte  Vorfrüchte  für  Getreide.  Viele 
Landwirthe  haben  beispielsweise  die  Erfahrung  gemacht,  daß  das  Getreide  auf 
demselben  Grundstück  nach  Elleegras  weniger  gut  gedieh,  als  nach  reinem  Klee, 
was  man  mit  Recht  den  dem  Klee  beigemischten  starken  Gräsern  zuschreibt.  Man 
ist  dieser  Umstände  halber  in  den  letzten  Jahren  vielfach  zu  einer  andern  Art 
von  Mischungen,  zu  den  Wechselwiesen,  übergegangen. 

6.  Die  Wechselwiesen.  Unter  „Wechsel wiesen wirthschaft"  versteht  man 
ein  solches  System  der  Bodenkultur,  bei  welchem  der  Boden  abwechselnd  eine 
Reihe  von  Jahren  als  Wiese  und  einige  Jahre  als  Ackerland  genutzt  wird. 
Dieses  System  ist  zur  Kultur  des  bessern  beackerungsfähigen  Bodens  der  Schweiz 
heute  das  empfehlenswertheste,  und  zwar  wird  man  dem  Futterland  im  Allge- 
meinen das  größere,  dem  eigentlichen  Ackerland  das  kleinere  Areal  zutheilen. 
Folgende  Friichtfolgen  haben  sich,  natürlich  mit  einigen  Abweichungen,  vielfach 
eingebürgert:  1.  bis  6.  Jahr  Grasmischung,  7.  Jahr  Wintergetreide,  8.  Jahr 
Hafer,  Roggen  oder  Dinkel,  9.  Jahr  Hackfrüchte. 

Auf  die  Hackfrüchte  folgt  im  10.  Jahr  wieder  6  Jahre  lang  Gras;  in 
diesem  Falle  wird  dasselbe  im  Frühjahr  des  10.  Jahres  (wie  im  1.  Jahre)  in 
eine  Ueberfrucht  von  Grtlnhafer  angesäet.  Wo  man  das  Gras  lieber  in  reifendes 
Winter-  oder  Sommergetreide  säet,  ein  Verfahren,  das  wie  jedes  andere  seine 
Vor-  und  Nachtheile  besitzt  (vergl.  Stehler,  die  Grassamen-Mischungen  zur  Er- 
zielung des  größten  Futterertrages  von  bester  Qualität,  II.  Aufl.,  Bern  1883), 
wird  folgende  Fruchtfolge  eingehalten:  J.  bb  6.  Jahr  Grasmbchung,  7.  Jahr 
Getreide,  8.  Jahr  Hackfrüchte,  9.  Jahr  Getreide. 


Futterbau  —      677     —  Futterbau 

Bei  diesem  Yerfahren  hat  man  deu  Yortbeil,  daß  nicht  zwei  Mal  hinter- 
einander Getreide  kommen.  Hier  wird  schon  im  Frühjahr  des  9.  Jahres  die 
Gxasmischang  in  das  Getreide  gesäet.  In  diesem  Beispiele  sind  6  Jahre  oder 
zwei  Drittel  des  Areals  als  Kunstwiese  und  drei  Jahre  oder  ein  Drittel  des 
Areals  als  Ackerland  angenommen. 

In  ungünstigeren  Lagen ,  namentlich  auf  leichterem  Boden ,  thut  man  oft 
besser,  schon  nach  4  bis  5  Jahren  Grasnutzung  umzubrechen,  während  man 
umgekehrt  in  günstigen  Lagen,  besonders  auf  schwerem,  graswüchsigem  Boden 
länger  als  6  Jahre  mit  dem  Umbruch  warten  kann.  Au6h  hinsichtlich  der 
Dauer  der  AckernuUung  sind  Abweichungen  möglich;  gut  gearteten,  leichteren 
Boden  kann  man  nur  zwei  Jahre  oder  gar  nur  ein  Jahr  offen  halten  und  dann 
wieder  zu  Gras  niederlegen,  während  man  in  Gegenden,  die  dem  Graswuchs 
weniger  günstig,  für  den  Ackerbau  aber  geeigneter  sind,  länger  als  drei  Jahre 
Ackerland  halten  kann  und  vielleicht  besser  nur  reinen  Klee  oder  Kleegras 
(s.  d.)  statt  Mischungen  für  Wechselwiesen  aussäet. 

Bei  den  Mischungen  für  sechsjährige  Nutzung  treten  die  vorübergehenden 
Gräser  (italienisches,  englisches  und  französisches  Ray  gras  und  Timothe)  und  die 
Kleearten  mehr  zurück,  während  die  dauerhaften  Wiesen gräser  besonders  berück- 
sichtigt werden.  Ueber  die  Zusammensetzung  der  Mischungen  im  Einzelnen  läßt 
sich,  wie  wir  immer  betonten,  keine  Schablone  aufstellen ;  jeder  Landwirth  muß 
die  für  seine  Verhältnisse  passenden  Mischungen  selbst  zusammenstellen,  wenn  er 
des  größten  Erfolges  versichert  sein  will.  Nur  als  Beispiel  mag  eine  derartige 
Mischung  hier  angeführt  werden: 

Mischung  für  eine  Wechselwiese  ßr  Mittelboden. 


7)  Timothe    .     .     .  3  ff  per  Juchart 

8)  Knaulgras      .     .  8   „    „         „ 

9)  Wiesenschwingel    3   „    „         , 

10)  Goldhafer      .     .  6 

11)  Kammgras     .     .   1 


1)  Bothklee     .     .     .  5  ff  per  Juchart 

2)  Bastardklee      .     .   1    „     „         „ 

3)  Weißklee    .     .     .   1    „     „ 

4)  Franz.  ßaygras     .  8   «     „         „ 

5)  Engl,    ßaygras  1 — 3   „     «         „ 

6)  Italien.  Ray  gras  1 — 3   „     „         „ 

üeberall  ist  eine  durchschnittliche  Samenqualität  vorausgesetzt.  Wenn 
man  selbstgepflanzten  Mattenklee  besitzt,  so  werden  häufig  der  Bastard-  und 
Weißklee  weggelassen  und  dafür  wird  mehr  Rothklee  genommen.  Am  Wiesen- 
berg setzt  man  den  Mischungen  mit  Yortheil  vielfach  den  in  dieser  Gegend 
gezüchteten  gemeinen  Schotenklee  bei  (s.  o.).  Anderwärts  nimmt  man  wohl 
auch  Esparsette  oder  Luzerne.  Auch  bei  den  Gräsern  kommen  verschiedene  Ab- 
weichungen vor.  Manche  Landwirthe  lassen  die  theureren  Gräser  (Wiesen- 
schwingel, Goldhafer  und  Kammgras)  ganz  weg,  in  welchem  Falle  die  Mischung 
dann  aber  nur  ein  einziges  eigentlich  dauerhaftes  Gras,  das  Knaulgras,  enthält. 
Andere  dagegen  nehmen  noch  andere  Gräser  dazu,  so  namentlich  den  Wiesen- 
fuchsschwanz (für  frische  und  nasse  Lagen  geeignet),  das  Wiesenrispengras,  das 
wollige  Honiggras,  den  rothen  Schwingel,  den  Scha&chwingel ,  die  aufrechte 
Trespe,  die  wehrlose  Trespe  u.  a.  m.  Als  Wegweiser  für  die  Zusammenstellung 
von  Mischungen  dienen  die  auf  den  Naturwiesen  von  entsprechendem  Boden  wild 
vorkommenden  Pflanzen,  denn  man  kann  annehmen,  daß  alle  jene  Gräser  und 
Kleearten,  welche  wild  auf  dem  betreffenden  Boden  vorkommen,  auch  gut  gedeihen, 
wenn  man  sie  künstlich  aussäet.  Die  Samen  mancher  Arten,  die  der  Eine  oder 
Andere  gerne  anbauen  möchte,  sind  aber  im  Handel  nicht  erhältlich.  Hierher 
gehört  die  Vogel wicke,    die  Zannwicke,  die  Wiesenplatterbse,  das  weiche  Lab- 


Fntterban  —     678     —  Fatterbau 

kraut  a.  a.  m.  Umgekehrt  würde  manche  Kleeart  und  manches  Gras  gut  gedeihen 
nnd  günstig  auf  den  Ertrag  einwirken,  trotxdem  sie  von  Natnr  anf  dem  betref- 
fenden Boden  nicht  vorkommen.  Es  sei  hier  nor  der  BaKtardklee  nnd  der  Wiesen- 
fnchsschwanz  erwähnt,  die  nur  vereinzelt  wild  vorkommen  nnd  in  manchen  Ge- 
genden gar  nicht  zq  finden  sind,  wenn  man  sie  aber  anbaut,  vortrefflich  gedeihen. 

Die  Mischongen  fär  Wechselwiesen  sind  im  Elrtrag  nicht  größer  als  das 
Kleegras;  man  kann  im  Gegentheil  vom  Kleegras  im  ersten  Jahre  eine  größere 
Natznng  erzielen ;  dieser  Ertrag  hält  aber  beim  Elleegras  nor  kurze  Zeit  an,  wäh- 
rend die  Weohselwiese  mehrere  Jahre  hintereinander  einen  guten  Ertrag  abwirft. 
Die  Wechselwiese  ist  auch  verträglicher  mit  sich  selbst;  man  kann  deshalb 
schneller  mit  derselben  auf  dem  gleichen  Grundstück  wiederkehren.  Sie  ist 
auch  eine  bessere  Vorfrucht  für  das  Getreide,  weil  die  groben  Gräser  mehr 
zurücktreten  und  sie  eine  bessere  Nachahmung  der  Naturwiesen,  die  bekanntlich 
als  Vorfrucht  för  Getreide  sehr  passend  sind.  Vor  der  Naturvriese  hat  die 
Wechselwiese  voraus,  daß  sie  einen  großem  Ertrag  abwirft,  der  weniger  von 
der  Witterung  abhängt,  weshalb  sie  auch  in  trockenen  Sommern  einen  guten 
Ertrag  abwirft,    wenn  sie  gut  gedüngt  und  richtig  angelegt  und   gepflegt  wird. 

c.  Die  Dauerwiesen.  Will  man  eine  Mischung  länger  als  sechs  Jahre 
oder  dauernd  alp  Wiese  nutzen,  so  werden  Mischungen  gesäet,  in  welchen  die 
vorübergehenden  Ghräser  und  Kleearten  noch  mehr  zurücktreten  und  das  Haupt- 
gewicht auf  die  danemden  Futterpflanzen  verlegt  wird.  Da  die  letzteren  im  All- 
gemeinen weniger  ertragreich  sind,  als  die  vorübergehenden,  so  können  solche 
Mischungen  niemals  einen  so  hohen  Ertrag  abwerfen  als  das  Kleegras  und  die 
Wechselwiesen. 

Bei  jeder  Mischung,  auch  wenn  sie  nur  aus  wirklich  dauernden  Futter- 
pflanzen zusammengesetzt  i»t,  wird  man  in  der  Regel  die  Beobachtung  machen, 
daß  der  Ertrag  mit  den  Jahren  abnimmt,  weil  die  Pflanzen  in  ihrer  Produktions- 
kraft zurückgehen,  sei  es,  weil  der  Boden  immer  fester,  oder  weil  der  Untergrund 
allmälig  erschöpft  wird.  Es  stellen  sich  von  Natur  von  Jahr  zu  Jahr  auch  mehr 
Unkräuter  und  geringwerthige  Pflanzen  ein,  welche  die  bessern  häutig  verdrängen. 
Es  ist  deshalb  auf  beackemngsfähigem  Lande  besser,  den  Boden  von  Zeit  zu  Zeit 
umzuackern,  von  Unkraut  zu  reinigen,  zu  durchlockem  und  zu  dnrchdüngen  und 
dann  wieder  zu  Wiese  niederzulegen,  wie  dies  oben  bei  den  Wechselwiesen  aus- 
einandergesetzt wurde.  Die  Anlage  von  Dauerwiesen  ist  nur  da  angezeigt,  wo 
ein  häufiger  Umbruch  nicht  thunlich  ist. 

Ein  sehr  fehlerhaftes,  nichtsdestoweniger  in  manchen  Gegenden  der  Schweiz 
verbreitetes  Verfahren  zur  Anlegung  von  Dauerwiesen  bt  die  natürliche  Be- 
rasunf/.  Der  Boden  wird  in  diesem  Falle,  so  lange  es  dem  Bauer  beliebt,  als 
Ackerland  genutzt  und,  wenn  er  es  für  angezeigt  erachtet,  sich  selbst  zur  Be- 
rasung  überlassen,  ohne  irgend  welche  Ansaat.  Je  nachdem  der  Boden  mehr 
oder  weniger  graswüchsig  ist ,  berast  sich  derselbe  verschieden  schnell ,  immer 
aber  ist  der  Ertrag  in  den  ersten  Jahren  gering. 

Ein  anderes  Verfahren,  das  zum  Nachtheil  der  ganzen  Landwirthschaft  in 
der  Schweiz  noch  sehr  große  Verbreitung  besitzt,  ist  die  ncUürliche  Berasunfr 
nach  KltCf  Esparsette  und  Luzerne,  Der  sog.  Ackerklee  verschwindet  gewöhn- 
lich im  zweiten  Jahr,  der  Mattenklee  dauert  etwas  länger,  die  Esparsette  hält  gewöhn- 
lich nur  5  bis  6  Jahre,  häufig  verschwindet  sie  aber  noch  früher  und  die  Luzerne 
geht  vielfach  noch  rascher  weg.  Statt  daß  man  nun  den  Acker  umpflügt,  einige 
Jahre  Ackerland  macht  und  später  mit  einer  Grasmischnng  neu  ansäet,  überläßt 
n    denselben   sich  selbst   zur  weiteren  Berasung.     Manche  Landwirthe  wollen 


Fulterbau  —      679     —  Futterbau 

das  Gras  gleichsam  ^mit  Gewalt '^  durch  großen  Dlingeraufwand  aus  dem  Boden 
hinaustreiben.  Selten  erzielt  man  jedoch  einen  guten,  ertragreichen  Hasen,  oder 
doch  nur  nach  langer  Zeit.  Das  Futter,  das  auf  diese  Weise  produzirt  wird, 
kommt  in  der  Regel  sehr  theuer  zu  stehen. 

Ein  bedeutendes  Hinderniß,  das  sich  der  allgemeinen  Anwendung  von  ratio- 
nellen Grassamen-Mischungen  entgegenstellt,  ist  der  Kostenpunkt.  Der  Same 
muß  zum  großen  Theil  durch  den  Handel  vom  Auslande  bezogen  und  theilweise 
theuer  bezahlt  werden,  was  manchen  Landwirth  von  der  Aussaat  abhält,  trotz- 
dem dieselbe  in  seinem  eigenen  Interesse  läge.  Eine  gute  Mischung  aus  reinen, 
ächten  und  gut  keimenden  Samen  kostet  Fr.  70  bis  100  per  Hektar.  Gar 
Mancher  greift  deshalb  lieber  zu  den  HeublumeUj  die  noch  heute  in  vielen  Ge- 
genden der  Schweiz,  besonders  in  der  Ostschweiz,  ausgesäet  werden.  Da,  wie  aus 
unsem  Untersuchungen  hervorgeht,  die  Heublumen  neben  der  Spreu  zum 
großen  Theil  aus  Samen  von  Unkräutern  und  minderwertbigen  Pflanzen,  zum 
kleinsten  Pheil  aus  Samen  guter  Futterpflanzen  bestehen,  so  liefern  sie 
quantitativ  und  qualitativ  stets  einen  geringern  Ertrag  als  eine  gute  Mischung. 
In  jüngster  Zeit  schenkte  man  allerdings  auch  in  der  Schweiz  der  Kultur  der 
Futter  Sämereien  größere  Aufmerksamkeit,  da  es  gewiß  auffallend  ist,  daß  hiefür 
alljährlich  noch  zwei  bis  mehr  Millionen  Franken  in  das  Ausland  abfließen. 
Die  „Föderation  des  Societ^s  d'agriculture  de  la  Snisse  romande"*  hatte  beispiels- 
weise letztes  Jahr  für  Abfassung  einer  Anleitung  zur  Kultur  der  Futtersämereien 
einen  Preis  ausgeschrieben  und  wird  nun  die  preisgekrönte  Schrift  unentgeltlich 
an  ihre  Mitglieder  vertheilen.  (La  culture  des  graines  fourageres  par  le  docteur 
F.  a,  Stehler,   1885.) 

Der  Kunstfutterbau  in  der  alpinen  und    hochalpinen  Region. 

Der  Knnstfutterbau  beschränkte  sich  bisher  größten theils  auf  das  Tiefland  und 
die  Hügelregion  der  Molasse  und  des  Jura,  selten  nur  erstreckte  er  sich  bis  in 
die  subalpine  Region.  Es  macht  sich  aber  in  letzter  Zeit  das  Bedürfniß  gel- 
tend, auch  in  größern  Höhen  Kunstwiesen  anzulegen.  Unsere  Versuche  auf  der 
Fürstenalp  (1800  m  über  Meer)  haben  gezeigt,  daß  nicht  alle  Gräser  und  Klee- 
arten des  Tieflandes  die  lange  Schneebedeckung  vom  Herbst  bis  in  das  Frühjahr 
ertragen  können.  Wenn  sie  auch  über  Sommer  sehr  gut  gedeihen,  so  findet 
man  sie  im  Frühjahr  des  folgenden  Jahres  häufig  als  Leichen  über  der  Erde 
liegen.  Namentlich  die  Raygräser  haben  sich  in  dieser  Beziehung  sehr  empfind- 
lich erwiesen.  Im  Allgemeinen  hat  sich  gezeigt,  daß  alle  Gräser  mit  starkem  Rhizom 
gut  fortkommen.  Am  besten  haben  sich  außer  den  eigentlichen  Alpenpflanzen 
bisher  folgende  Gräser  bewährt :  Der  dichtrasige  Kothschwingel ,  das  Timothe, 
der  Wiesenfuchsschwanz,  das  Rohi-glanzgras ,  das  Wiesenrispengras,  der  Schaf- 
schwingel, der  Goldhafer,  das  Fioringras,  der  Wiesenschwingel  und  das  Kamm- 
gras. Von  den  Kleearten  haben  sich  der  Bastardklee,  Weißklee,  Wundklee  und 
Schotenklee  besonders  bewährt.  Auf  unseren  Alpen  kommt  aber  eine  Reihe  so 
vortrefflicher  Pflanzen  vor,  daß  es  in  hohem  Maße  angezeigt  ist,  dieselben  in 
Kultur  zu  nehmen  und  durch  Samen  zu  vermehren,  was  besonders  für  Ver- 
bauungen  im  Gebirge  sehr  wichtig  wäre.  Bis  man  die  Samen  dieser  spezifischen 
Alpenpflanzen  kultivirt  hat,  ist  die  Auswahl  der  Pflanzen  für  den  Kunstfutter- 
bau der  Alpen  noch  eine  beschränkte. 

Wenn  die  beste  Saatzeit  für  Grasmischungen  in  der  Tiefe  das  Frühjahr 
ist,  so  hat  sich  umgekehrt  gezeigt,  daß  es  in  großer  Meereshöhe  besser  ist,  die 
Samen  im  Herbst  vor  Eintritt  des  Winters  und  zwar  ohne  Ueberf nicht  auszusäen. 


Futterbau  —      680     —  Futterbau 

B.   Der  Naturfutterbau. 

Wenn  beim  Kunstfutterbau  das  Futter  fast  ausschließlich  geschnitten  wird 
und  in  der  Schweiz  nur  ausnahmsweise  durch  künstliche  Aussaat  zur  Weide 
bestimmte  Anlagen  gemacht  werden,  so  nimmt  beim  Naturfutterbau  umgekehrt 
das  Weideland  das  größere  Areal  ein.  Nichtsdestoweniger  ist  die  Menge  des 
auf  der  Weide  produzirten  Futters  eine  weit  geringere  als  jene,  welche  die 
Natur  wiesen  liefern,  trotzdem  der  Flächeninhalt  der  Alpen  (nach  Denzler 
1' 108,800  ha)  größer  ist  als  jener  der  Matten.  Die  Weiden  der  Schweiz 
besitzen  trotz  ihrer  großen  Ausdehnung  nur  270,389  Stöße,  d.  h.  sie  gewähren 
etwa  einem  Fünftel  unseres  Yiehstandes  durchschnittlich  93  Tage  oder  3  Monate 
lang  genügend  Nahrung  oder  einem  Zwanzigstel  =  67,600  Stück  365  Tage  lang. 
I)er  weitaus  größte  Theil  des  produzirten  Futters  stammt  also  von  den  Matten , 
insbesondere  von  den  Naturmatten.  Diese  sind  in  ihrem  Ertrage  sehr  ver- 
schieden, je  nach  der  Höhenlage,  dem  Düngungszustand,  der  Bodenart  etc.  Mit 
Herrn  Prof.  Dr.  Schröter  seit  zwei  Jahren  mit  genauen  Untersuchungen  der 
Matten  und  Weiden  der  Schweiz  beschäftigt,  bin  ich  in  der  Lage,  die  Kesultate 
einiger  derselben  hier  mitzutheilen.  Allerdings  sind  dieselben  noch  lange  nicht 
abgeschlossen  und  in  mancher  Beziehung  werden  wir  deshalb  im  Verlauf  der 
Zeit  noch  zu  präziseren  Anschauungen  gelangen,  als  dies  heute  schon  möglich 
ist.  Wenn  ich  von  den  Resultaten  hier  nichtsdestoweniger  schon  Einiges  mittheUe, 
so  geschieht  es  hauptsächlich  darum,  weil  andere  Untersuchungen  ähnlicher  Art 
für  die  Schweiz  gänzlich  fehlen.  Ich  habe  damit  aber  auch  zugleich  die  Absicht, 
das  Interesse  für  die  Sache  zu  wecken  und  uns  die  Unterstützung  der  maßgebenden 
Kreise  zu  verschaffen. 

Die  Matten  und  Weiden  der  Schweiz  lassen  sich  nach  ihrer  Höhenlage  in 
etwa  fünf  Regionen  theilen: 

1)  Die    Region    des    französischen    Raygrases    (Arrhenantherum    elatius,    M. 

und  K.)  und  der  aufrechten  Trespe  100 — 800  m  über  Meer. 
"2)  Die  Region    des  Kammgrases   und    des   gemeinen  Straußgrases,    die    ihre 
hauptsächlichste  Verbreitung  zwischen  800  und    1500  m  haben. 

3)  Region  des  rasigen  Klee's  und    des  Alpenthaumantels ,    1500 — 1800  m. 

4)  Region  des  kastanienbraunen  Klee's  (Trifolium  badium),   1800 — 2000  m, 

5)  Region  der  alpinen  Schwingel  (Festuca  Haller i,  pumila  und  Scheuchzeri). 
2000  m  bis  Schneegrenze. 

Nr.  3  und  4  ließen  sich  vielleicht  zusammenfassen.  Ueberhaupt  bt  diese, 
unsern  noch  unvollständigen  Untersuchungen  entnommene  Eintheüung  noch  keine 
endgültige,  sondern  wir  werden  wahrscheinlich  dazu  kommen,  diese  Regionen 
noch  durch  andere  wild  vorkommende  Charakter  pflanzen  abzugrenzen.  (Vorliegende 
Arbeit  ist  im  August  1885  geschrieben  worden.) 

Fassen  wir  zunächst  nur  die  Matten  in's  Auge,  da  die  Weiden  in  gleicher 
Lage  sich  nicht  wesentlich  von  diesen  unterscheiden,  so  sind  folgende  Haupt- 
gruppen die  bemerkenswerthesten. 

I.    Die   Magermatten    der   Hochalpen    (Heuberge). 

Die  Magerwiesen  der  Hochalpen  repräsentiren  mit  den  Weiden  der  gleichen 
Lage  den  extensivsten  Betrieb  der  Landwirthschaft.  Sie  liegen  über  der  Wald- 
grenze, werden  nie  (jedüngt  und  auch  nur  alle  ewei  Jahre  ein  Mal  geschnitten. 
Per  Hektar  liefern  sie  oft  nur  einen  Ertrag  von  200 — 600  Kilo  eines  allerdings 
ganz  vorzüglichen  Heues.  Sie  werden  je  weilen  im  August  geschnitten  und  das 
Heu  wird  in  der  Regel  im  Winter  auf  Schlitten  in's  Thal  geschafft,  inzwischen 


Futterbau  —      681      —  Futterbau 

aber  oben  in  kleinen  Heuscheunen  untergebracht.  Wir  treffen  diese  Wiesen 
häufig  im  Bündtnerlande.  Sie  liefern  dem  Botaniker  ein  ergiebiges  Feld  der 
Ausbeute,  wie  sie  auch  das  Interesse  jedes  Naturfreundes  wegen  der  Fülle,  der 
Fracht  und  der  Mannigfaltigkeit  ihrer  Flora  erwecken,  im  Gegensatze  der  manch- 
mal höchst  trivial  zusammengesetzten  Grasnarbe  der  Naturwiesen  des  Tieflandes. 
Als  Beispiel  einer  solchen  Hochalpenwiese  mögen  die  Untersuchungsergebnisse 
der  Schanfigger-IIeubergey  2200  m  ü.  M.,  am  Hange  des  Montalin,  hier  an- 
geführt werden.  Ein  Quadratfuß  eines  ziemlich  trockenen  südlichen  Hanges 
enthielt  : 

Oewicht,  dürr   .^ 
Gramm  /  o 


0,484      1,98 
0,295      1,21 


GnUer 
4,98  7o 


nc^A^BDd  Mitten 
5^(21,44  7c 


1,390      5,69 


1  fertiler  Trieb  vom  Geruchgras,  Anthoxanthum  odoratum 
48  sterile  Triebe     ^  „  ,.  „ 

6  Keimpflanzen     ,.  «  n  « 

5  sterile  Triebe     „     Alpenrothschwingel,  Festuea  violacea 
17       „  „       von  Scheuchzer's  Hafergras,  Avena  Scheuchzeri    0,263      1,07 

27  „  „       einer  andern  Schwingelart,  Festuea  spec.  . 

2  „  „       vom  Alpenrispengras,  Poa  alpina      .    .     . 

1  fertiler  Trieb  der  immergrünen  Segge,   Carex  sempervirensl   -  c -,       ^  oal  ^^W'^ ""^ 
42  sterile  Triebe    .  ,  ,  ,  .  M''^**      ^''*^>    Simwi 

2  ,  flu     größten  Hainsimse,  Luzula  maxima     .     .    0,031      0,13j  6,43  7o 

3  „  „       vom  Rothklee,  Trifolium  pratense     ....    0,052      0,21]  SchnetUr- 
2  blühende  Triebe  v.  gemeinen  Schotenklee,  Lotus  comiculatus)  ^  onn      i  ka  ^lingsblBtlier 

6  sterile  ,       ,  .  .  .  ,  )  ^'^^       ^'^1   l!75 »/« 

7  fertile  Rosetten  vom  Alpenwegerich,  Plantago  alpina      .     A  kqx^    20  681   idelmi 

119    Stenle  ,  „  „  „  „...('  *        I  nml  M«tt#rn 

1  ^       Pflanze  vom  Bergwegerich,  Plantago  montana      .     .    0.122      '^'=^^'»n«™™ 

2  ,       Triebe  Muttern,  Meum  mutellina 0,064 

12  fertile        „       lormentill,  Potentilla  Tormentilla     .     .     .     A   ^  q^^      « «g 

37  sterile        ,  ,  „  ,  .     .     .     .j     »  ' 

1  blühende  Pflanze  vom  schweizerischen  Ferkelkraut,   Hypo- 

choeris  helvetica 

2  sterile  Rosetten  vom  schweizerischen  Ferkelkraut,  Hypochoeris 

helvetica 

3  fertile  Triebe  v.  goldblumigem  Fingerkraut,  Potentilla  aurea^ 
56  sterile  Triebe  und  kleine  Pflanzen  vom  goldblumigen  Finger- 1   -  «««      5.^0 

kraut,  PotentiUa  aurea M//  ö,2d 

6  Keimpflanzen ) 

10  sterile  Rosetten  der  Arnika,  Arnica  montana l  1  ciia  jlqi 

1  Keimpflanze  ,  ,  ,  j  ^»^^*  *'^^ 

38  Pflanzen  vom  Alpenlattig,  Homogyne  alpina 1,174  4,80 

1  blühende  Pflanze  v.  ausgeschnittenen  Enzian,  Gentiana  excisa] 

10  sterile  Rosetten    ,  ,  «  „  ,     [  0,970      3,97 

8  Keimpflanzen        „  ,  „  „  „     \ 

4  sterile  Triebe  der  Bergnelkenwurz,  Geum  montanm    .     .     .  0,779  3,19 
30       „       Rosetten  vom  rauhhaarigen  Ritzli,  Leontodon  Mspidus  0,732  2,99 

28  sterile  Pflanzen  der  Sternlieb,  Bellidiastrum  Michelii  .     .    A  ^^00  OA0 
1  Keimpflanze           ,           ,                    ,                   ,       .     .     .)  "'*^^  ^'^ 

35  größere   sterile  Pflanzen   vom  Berghahnenfuß,  Ranunculusi 

montanus I  Qäna      j  95 

41  kleinere  und  Keimpflanzen  vom  Berghahnenfuß,  Ranunculusf     '  ' 

montanus J 

37  oberirdische  Triebe   und  junge  Pflanzen  der  rundblättrigen 

Glockenblume,  Gampanula  rotundifolia 0,438      1,79 

23  Pflanzen  vom  Alpenglöcklein,  Soldanella  alpina      ....    0,288      1,18 
3  sterile  Pflanzen  vom  eisen  hutblättrigen  Hahnenfuß,  Ranun- 

culus  aconitifolius 0,255      0,92 

1  sterüe  Rosette  vom  dickkelchigen  Habichtskraut,  Hieracium 

piUoseUiforme 0,211      0,86 

5  sterile  Rosetten  v.  filzigen  Habichtskraut,  Hieracium  pülosella    0,18lf^  0,75 


FatUfrbau  —     682     —  FntteiiMitt 


0,144      0,59 


-% 


1  fertile  RosetU;  vom  lebeDd^ebärendeD  Kof»tericb.  Polygonom 
Tjripara 

1  ifterile  Korsette  vom  lebendfrebäreDden  Kn^tericb,  Polygonom 

Tjvipara 

0  Keimpflanzen  vom  letiendgebärendeo  Knöterich,  Polygonom 

viTi|>ara 

2  sterile  Trieh>e  der  Friiblin^rsanemone,  Anemone  vemalis      .  0,127      0,52 
i  H'ihetten  der  glänzenden  Scabiose,  Scabiosa  locida     .    .    .  0,125      0.51 

2  Hterile  Triebe  der  AJpenbartsie,  Bartsia  alpina 0,102      0,42 

3  ,       Ho!»etten  der  Meblprimel,  Priroola  farinosa  ....  0,10<i      0,41 

1  ,       Pflanze  vom  Scbwärzlein«  Xigritella  ango.stifolia  .    .  0,052      0,21 
7       ,       Triebe  des  Feldenzian,  Gentiana  campestris     .     .     .  0,035      0,14 

21       ,       Pfldnzchen  vom  kleinen  Aogentrost,  Eophrasia  minima  0,025      0,10 

1  ferliler  Trieb  vom  Hainlabkraot,  Galiom  sylvestre      .     .    -1  ^iiiq      qoS 

2  irterile  Triebe     ,              ^                   ,              ,            .     .    .|  *              * 
1       „       Rr>Heite  vom  kahlen  Ritzli,  Leontodon  hastilis .     .     .  0,002      0,01 

23  otierirdische   Aeste   der   gemeinen    Heidelbeere,   Vacciniom 

MyrlilluB 1.781       7,28      _ 

20  oberirdiHche  Ae*4e  der  Preisseibeere,  Vaccinium  vilis  Idaea  0,778      ^»^^fls^AS 

3  «               mm    Rauschbeere,   Vacciniimi  uliginosum  0,730      2,99 1     ' 
9  ferlil«'  Triebe  der  bedomelten  Selaginella,  Selaginella  spinulosa!  ^  .^      q  ►  | 

3  Hterile      ,        ,           ,                  ,                   ,                ,        I  '              ' 

2r»  unbestimmbare  Pflanzen 0,080      0,33 

816  Triebe  Zasammen  24,575  1U0,00 

Auf  der  Wiese  kamen  aul^erdem  hie  und  da  vor :  Plantago  media,  Myosotis 
alpeHtris,  Campanula  barbata,  Anthyllis  vulneraria,  Solidago  alpestris,  Crepis  aarea, 
Anemone  alpina,  Fedicularis  reentita,   Veratrnm  albom  und  Thesium  alpinum. 

An  besseren  Steilen  werden  die  Pflanzen  nicht  nur  beträchtlich  größer» 
Hondern  die  weniger  werthvollen  treten  auch  mehr  zurück  und  die  bessern  nehmen 
die  Oberhand.  Namentlich  die  Muttern  bilden  an  solchen  Stellen  oft  einen 
Hauptbebtandthcil  der  Narbe.  So  z.  B.  bestand  der  Rasen  in  einer  kleinen 
Mulde  in  der  gleichen  Lage  aus:  Muttern  36,2  ®/o,  Alpenwegerich  18,6  ^/o» 
Geruchgras  8,5  ®/o,  Alpenrothschwingel  5,9  ^/o  u.  s.  f. 

II.    Die  gedüngten  Alpenmatten  (Mastwiesen). 

Wenn  die  Wiesen  gedüngt  werden,  so  können  sie  auch  in  einer  Höhe 
von  2000  ni  und  mehr  in  günstigen  Jahren  noch  zwei  Mal  geschnitten  werden. 
So  schreibt  z.  B.  ein  gründlicher  Kenner  der  Landschaft  Avers,  Herr  Friedrich 
Käser y  von  den  dortigen  Wiesen:  „Sie  sind  der  Stolz  und  die  einzige  Stütze 
der  Einwohner  und  gewiß  auch  die  Freude  jedes  Durchwandernden.  In  sehr 
günstigen  Jahren  und  günstigen  Lagen  können  zwei  Schnitte  gemacht  werden^ 
der  erste  Anfangs  Juli,  der  zweite  gegen  Ende  August.  Die  Mähwiesen  sind 
bis  zu  einer  Höhe  von  2160  m  angelegt;  höher  hinauf  bis  2350  m  finden  sich 
Bt<?llen weise  die  Bergwiesen,  welche  nur  alle  zwei  Jahre  gemäht  werden.* 
(Jahrb.  des  S.  A.  C,  Bd.  XX,  pag.  367.) 

Die  höchst  gelegene  Mastwiese,  die  wir  untersuchten,  liegt  in  einer  Höhe  von 
2220  m  am  Julierberg  und  gehört  Herrn  Kreispräsident  Sutter  in  Sils  im  Dom- 
leschg.  Aehnlich  zusammengesetzt  sind  jene  von  Avers.  Grewiß  jedem  Berg- 
Wanderer  sind  ferner  die  herrlichen,  allerdings  tiefer  gelegenen  Auewiesen  bei 
Andermatt,  1400 — 1500  m  ü.  M.,  bekannt,  die  für  diese  Höhenlage  sehr  cha- 
rakteristisch sind.  Die  Untersuchung  dieser  Wiesen  links  von  der  Straße  ober- 
halb Andermatt  ergab  von  guten  Futterpflanzen  in  der  Hauptsache:  Gremeines 
Straußgras,  Agrostis  vulgaris  47,3  7o>  kriechender  Rothschwingel,  Festuca  mbra 


Futterbau  —     683     —  Futterbau 

gennina  20,0  %)  Alpenlieschgras,  üileum  alpinum  5,2  ^/o,  Goldhafer,  Trisetum 
flavesoens  4,2  ^/o,  Schafzange,  Poligonum  Bistorta  8,6  ^/o,  Weißklee,  Trifolium 
repens  6,5  ^/o,  gemeiner  Thaumantel,  Alchemilla  vulgaris  3,0  ^/u. 

Je  weiter  hinab  man  sich  begibt,  desto  mehr  treten  die  alpinen  und  sub- 
alpinen Pflanzen  zurück,  um  schließlich  ganz  zu  verschwinden  und  neuen  Arten 
Platz  zu  machen. 

III.    Die  frischen  Naturmatten  des  Jura  und  Lias  in  der 

montanen    Region. 

Zu  den  besten  Wiesen  der  montanen  Begion  gehören  diejenigen  des 
Lias,  in  etwas  geringerem  Grade  diejenigen  des  weißen  und  braunen  Jura. 
Die  bodenverbessemde  Eigenschaft  des  Liasmergels  (in  Baselland  „Lätt",  im 
Aargau  „  Nieten  **  genannt)  ist  längst  gekannt.  Der  Lias  erzeugt  aber  auch 
vortreffliche  Gräser  und  Kräuter  und  ihm  verdankt  das  Heu  des  Kantons  Basel- 
land,  besonders  dasjenige  des  Bezirkes  Sissach,  seinen  hervorragenden  Namen. 
Die  Untersuchung  einer  solchen  Liaswiese  in  der  Winkelmatt  bei  Wiesen,  Kanton 
Solothum,  700  m  ti.  M.,  ergab  u.  A. :  Goldhafer,  Trisetum  flavescens  14,1  ®/o, 
englisches  Raygras,  Lolium  perenne  13,9  ^/o,  Knaulgras,  Dactylis  glomerata 
6,7  ®/«i,  Timothegras,  Phleum  pratense  6,5  %,  Geruchgras,  Anthoxanthum  odo- 
ratum  4,1  ®/o,  gemeines  Rispengras,  Poa  trivialis  3,8  ®/o,  Rothklee,  Trifolium 
pratense  23,7  %,  Weißklee,  Trifolium  repens  13,6  ®/o,  Löwenzahn,  Tarkaxacum 
officinale  4,5  ^/o,  scharfer  Hahnenfuß,  Ranunculus  acris  3,2  °/o,  gemeiner  Thau- 
mantel, Alchemilla  vulgaris  1,2  ^/o. 

lY.    Die  trockenen  Matten  der  sonnigen  Molasse-  und 

Kalkgehänge. 

Ein  Futter  wesentlich  geringerer  Qualität  liefern  die  meist  armen  Natur- 
wiesen der  trockenen  Halden  und  flachgründigen  Bodenarten  des  Hügel-  und 
Flachlandes.  Von  den  Gräsern  tritt  in  der  Regel  die  aufrechte  Trespe  als 
Hauptbestandtheil  auf,  ein  ziemlich  zähes  Gras.  Ihm  gesellen  sich  oft  der  weich- 
haarige Hafer,  der  Schafschwingel  und  der  rothe  Schwingel  bei.  Von  den 
Schmetterlingsbliithlern  tritt  auf  kalkhaltigem  Boden  die  Esparsette  ujid  oft  auch 
der  Wundklee  auf.  Auch  den  gemeinen  Schotenklee,  der  hier  einen  sehr  geeigneten 
Standort  hat,  treffen  wir  besonders  im  zweiten  Schnitt  oft  ziemlich  häufig.  Als 
Typus  einer  solchen  trockenen  Wiese  führen  wir  die  trockenen  Bergwiesen  am 
Irchel  an.  Die  Untersuchung  einer  solchen  oberhalb  Dättlikon,  500  m  ü.  M., 
ergab : 

Aufrechte  Trespe,  Broraus  erectus 21,9  '^/o 

Rother  Schwingel,  Festuea  rubra 7,7  , 

Goldhafer,  Trisetum  flavescens 5,0  „ 

Mittleres  Zittergras,  Briza  media 3,6  ,    I     Gräser 

Wolliges  Honiggras,  Holcus  lanatus 3,2  ,   |     43,8  7o 

Weichhaariger  Hafer,  Avena  pubescens 1,2  , 

Knaulgras,  Dactylis  glomerata 0,7  , 

Geruchgras,  Anthoxanthum  odoratuni 0,5  , 

Meergrüne  Segge,  Carex  glauca 5,8  ,  J     Seggen 

Frühe  Segge,  Carex  praecox 3,2  „  j      9,0  7o 

Esparsette   Onobrychk  sativa  *?•*  "     Schmetter- 

Wiesenplatterbse,  Lathyrus  pratensis 4,1  ,   1      rni?s- 

Gemeiner  Schotenklee,  Lotus  corniculatus     ....  1,2  ,   ;    ki^^mIt. 

Weißklee,  Trifolium  repens 1,0  ,         iq^o? 

Rothklee,  Trifolium  pratense 0,8  ,  )     ^^'^  ''' 


Fii::«rt>«i  —     •Jj*^     —  Fattcrtaa 


Knater 
f7.7' 


.Spitrv-fr^^ndL  P-^::'ajro  k££eo2aU. 7.S 

G^üjeiZi^  5cLllÄ5*ii:i:ini<t.  Priznala  o£<iiLiIi*      ...      4.9 

Affkertnant^.  Eiu;ztU  irr-tcsii 1.9 

WiftÄLäaJb-ii  Salria  prat^ikÄ; 1.0 

B<tha.uVÄ  V4Ü.:fc*n.  Viol*  h^ru 0.7 

\>n€L^*4tL^  Ar*jfrr» 0^  , 

V.  Die  Dangerviesen  and  die  WAä«ermatten  des  Tieflandes. 
W^nn  die  W:ec«r  brvääeert  oder  kräftig  gedüngt  wird,  so  nimmt  dieselbe  sofort 
eiri^R  andrrrrn  Charakter  an.  Viele  Pflanzecarten  Tersch winden  and  die  ganze 
ZTisammeuetzong  wird  viel  ein£urher.  soz^r  mon^^ton.  Ein  Sprichwort  des  Volk»- 
mnLde«  «sagt  aber :  .Schöne  Wiesen  geben  nicht  riel  Hen* :  de£halb  gehören  obige 
Wiegen  zn  den  besten  and  ertragreichsten.  Aaf  Düngerwiesen  tritt  von  den 
Grättem  in  der  Kegel  da»  Knaalgra»  am  hioägsten  aaf,  im  zweiten  Schnitt  wohl 
aach  dtT  Goldhafer:  diesem  gesellt  sich  oft  in  großer  Menge  «las  gemeine  Rispen- 
gras }f<L  das  den  Boden  mit  einem  dichtem  Filz  abecxieht  nr.d  im  zweiten  Schnitt 
keinen  Ertrag  mehr  liefert.  Ton  den  Kleearten  ist  der  Weifiklee  oft  recht 
häQtig.  besonders  dort,  wo  mit  Yiehgälle  gedüngt  wird.  Die  andern  Kleearten 
treten  dagegen .  zorück ;  nar  aaf  trockeneren  Wiesen  tritt  im  zweiten  Schnitt  ^im 
Eud  oft  ziemlich  viel  Bothklee  aaf.  Ton  den  ELraatem  trifft  man  mitanter 
den  I>>wenzahn  and  die  Barenklan  'Emdstengel ,  die  öbrigens  bis  in  hohe  Lagen 
hinauf  steigen.  Die  Bärenklaa  bildet  im  zweiten  Schnitt  groi>e  harte  Stengel 
and  tritt  oft  so  häafig  aaf,  daß  sie  sehr  lastig  werden  kann  and  vertilgt  werden 
<9ollte,  während  sie  in  höheren  Lagen  gern  gesehen  ist,  weil  sie  hier  keine  so 
großen  Stengel  treibt.  Die  Vertilgaog  geschieht  am  zweckmäßigsten,  indem  man 
die  Pflanzen  znr  Zeit  der  vollen  Blüthe,  Anfangs  Jali,  mit  einer  stampfen  Sense 
^ köpft",  d.  h.  unterhalb  der  Dolde  oben  abschneidet.  Wenn  man  diene  wenig 
mühsame  Arbeit  zwei  bb  drei  Jahre  wiederholt,  so  bleiben  sie  vun  selbst  zurück. 
In  Baumgarten  stellt  sich  bei  intensiver  Düngung  mit  stickstoffreicher  Gülle  oft 
ein  ähnliches  Gewächs  ans  der  Familie  der  Doldenpflanzen,  der  Wiesenkerbtl 
(Anthriscub  sylvestris)  ein,  der  seine  harten  Stengel  schon  im  ersten  Schnitt 
treibt  und  deshalb  auch  «Heustengel'*  genannt  wird  Die  Pflanze  erzeugt  aber 
nicht  nur  ein  hartes  Fntter,  sondern  dasselbe  bewirkt  beim  Vieh  leicht  Durch- 
fall und  hat  einen  sehr  geringen  Futterwerth.  Herr  Nationalrath  S*:heuch2er 
hat  diese  Pflanze  mit  gutem  Erfolg  in  gleicher  Weise  vertilgt,  wie  dies  oben 
bei  der  Bärenklan  erwähnt  wurde:  durch  „Abköpfen*  im  Frühjahr  zur  Zeit  der 
BlUthe.  Auch  mit  dem  Düngerwechsel  hat  man  gute  Resultate  erzielt,  d.  h. 
wenn  man  statt  immer  nar  Gülle  zur  Abwechslung  hin  und  wieder  Stallmist, 
Kompost  oder  künstlichen  Dünger  anwendet.  Eine  Hauptsorge  des  Landwirths 
bei  der  Kultur  der  Natnrwiesen  ist  auf  die  Femhaltung  der  Unkräuter  aller 
Art  gerichtet,  die  sich  oft  sehr  leicht  einstellen.  Aitßer  den  genannten  sind  u.  a. 
folgende  oft  sehr  lästig :  Die  Herbstzeitlose ,  der  stampf  blätterige  Ampher  (Ditti- 
blacken),  die  Wiesenpastinake,  der  scharfe  Hahnenfuß  (Ankenblümli),  der  mittlere 
Wegerich  (Ballatätsch),  die  gemeine  Wucherblume  (St.  Johannisstengel),  der 
gemeine  Geißfuß  (Baumtropfen),  der  gelbfrüchtige  Kälberkropf,  die  wilde  M5hie 
(wilde  Rübli),  die  Wiesensalbei  (blaue  Holländer),  der  kriechende  Günsel,  der 
gemeine  Augentrost  (Milchschelm,  Gibinix,  Augstenbluest),  der  Klappertopf 
(Klaffen)  etc.  Viele  derselben  werden  durch  das  Abätzen  (Abweiden)  im  Früh- 
jahr vertilgt,  wie  es  an  vielen  Orten  der  Schweiz  ausgeführt  wird. 


Futlerbau  —      685     —  Futterbau 

Wässermatten  sind  in  der  Schweiz  relativ  selten,  während  in  der  benach- 
barten Provinz  Mailand  82  ^/o  der  Gesammtfläche  mit  dem  Wasser,  das  unsern 
Alpen  entliießt,  künstlich  bewässert  wird.  Allerdings  ist  die  künstliche  Bewässe- 
rung bei  uns  weniger  nothwendig,  weil  die  klimatischen  Verhältnisse  dem  Gras- 
wuchs weit  günstiger  sind,  insbesondere  weil  unser  Land  im  Allgemeinen  auf 
natürlichem  Wege  durch  den  Eegen  und  Thau  reichlich  bewässert  wird.  Immer- 
hin gibt  es  noch  genug  Oertlichkeiten  und  Bodenarten,  wo  die  künstliche  Be- 
wässerung nicht  nur  angezeigt,  sondern  auch  gut  durchführbar  wäre.  Angezeigt 
ist  die  Bewässerung  auf  durchlässigem,  leichtem  Boden,  bei  warmem,  weichem 
Wasser;  hier  kann  der  Ertrag  durch  dieses  Mittel  ganz  bedeutend  gesteigert 
werden.  Als  Beispiel  hiefür  können  die  Wässermatten  bei  Langenthai  und 
Murgenthal  und  jene  in  Marthalen  und  Eloten  (Kt.  Zürich)  dienen.  In  Mar- 
thalen  verschluckt  der  Boden,  der  durchlässig  ist  „wie  ein  Sieb",  einen  ganzen 
Bach.  Gunz  vorzügliche  Wässermatten  finden  sich  im  Wiggerthal,  wo  man  der 
Bewässerung  schon  seit  alter  Zeit  große  Aufmerksamkeit  schenkt.  (Yergl.  die 
Sckrift  von  Johann  Plüß,  gewesener  Oberrichter  und  Kegierungsrath,  „Anleitung 
zur  Bewässerung  der  Wiesen";  Zofingen,  1847.)  Größere  Ausdehnung  besitzt 
die  Bewässerung  im  Wallis.  (Vergl.  Blotnüzki,  „Ueber  die  Bewässerungskanäle 
in  den  Walliser  Alpen" ;  Sitten  und  Bern,  1875.)  Bewässerungsanlagen  finden 
sich  femer  hie  und  da  im  Rheinthal,  im  Aarethal ,  in  manchen  Jurathälern,  in 
der  Waadt,  im  Tessin  etc.  Je  nach  der  Bodenart,  der  Qualität  und  der  Menge 
des  verwendeten  Wässerwassers  und  der  Art  und  Weise  der  Bewässerung  sind 
die  Wässerwiesen  verschieden  zusammengesetzt.  Während  auf  schlechten  Wässer- 
wiesen vielfach  die  nährstoffarmen,  harten  Seggenarten  (Carex)  und  Simsen  über- 
wiegen (es  sind  freilich  nicht  alle  Seggen  schlechte  Futterpflanzen,  wie  bisher 
allgemein  angenommen  wird),  findet  man  Wässerwiesen,  deren  Basennarbe  in  der 
Hauptsache  aus  guten  Gräsern  zusammengesetzt  ist.  So  z.  B.  hat  sich  im  Wigger- 
thal  vielfach  der  Wiesenfuchsschwanz  eingebürgert,  ein  werthvolles  Gras,  das 
nach  Johannes  Scheuchzer  im  vorigen  Jahrhundert  in  der  Schweiz  noch  nicht 
einheimisch  war,  sich  aber  von  Jahr  zu  Jahr  immer  mehr  verbreitet. 

Die  Streuriedter.  Zu  den  Wässermatten  gehören  auch  die  bewässerten 
Streuriedter,  welche  die  sog.  Spalt-  oder  SchwargstTQU.  liefern.  Dieselben  sind 
besonders  in  den  Kantonen  Zürich,  Zug  und  Luzem  zu  Hause,  wo  sie  mit  der 
Einschränkung  des  Getreidebaues  eine  sehr  große  Bedeutung  erlangt  haben,  da 
sie  die  Aufgabe  haben,  das  fehlende  Getreidestroh  zu  ersetzen.  Daß  ihr  Werth 
bedeutend  gestiegen  ist,  geht  daraus  hervor,  daß  ein  gutes  Streuriedt  in  diesen 
Kantonen  theurer  verkauft  wird  als  die  beste  Naturwiese  und  vielfach  ganz  gute 
Natur  wiesen  in  Streuriedter  umgewandelt  wurden  und  immer  noch  werden.  In 
der  kleinen  Gemeinde  Seebach  bei  Zürich  allein  sind  in  den  letzten  Jahren  über 
20  Jucharten  zum  Theil  guter  Naturmatten  in  Streu  wiesen  umgewandelt  worden. 
Der  Kanton  Zürich  besaß  nach  der  mehrfach  erwähnten  landwirthschaftlichen 
Statistik  im  Jahre  1884  6842  Hektar  Streueland,  wovon  3393  Hektar  gutes, 
das  einen  Ertrag  von  Fr.  252  per  Hektar  durchschnittlich  abwarf.  Gute  und 
sehr  viel  Streue  liefert  die  Sumpfsegge  (Carex  paludosa)  und  die  spitze  Segge 
(Carex  acuta),  welche  bei  richtiger  Bewässerung  oft  über  l^a  Meter  lange 
sterile  Halmtriebe  erzengen,  die  bürstendicht  ineinander  stehen.  Die  Seggen,  von 
denen  es  80 — 90  schweizerische  Arten  gibt,  werden  von  den  Praktikern  einfach 
als  jySpalt^  bezeichnet  und  die  daraus  gewonnene  Streu  als  „Spaltstreu^ ,  Weniger 
ergiebig,  immerhin  unter  den  Landwirthen  als  Streuepflanze  geachtet,  sind  die 
Waldsimse   (Soirpus   silvaticus)   und   die  stumpfblüthige  Binse   (Juncus    obtusi- 


t'nt.t^t^a  —      ^(S      —  FatterschneidiiL^clüiiea 

fionm).  A  if  Htreawie»«n,  di  -.  urklit  bewiAMTt  -^erdi»  kSnoeiL.  liefert  das  eigent- 
liche Hirf^TV'Ati^rwt  ('Holinia  c/^eml«*)  einen  ganz  guten  Elitnig  einer  Torx&glieliai 
Htrevi^,  Im  fü^nVm  Lazeni  wird  die^e«  Gtm  zar  Strenenntzong  hin  md  wieder 
aoüg^fiä^.;  d/!T  T^me  lAt  jed/^eh  itet«  nehr  schlecht  and  die  jonge  Pflanze  eat- 
wi/;lceit  jiicb  »ehr  langMim.  £in  ertragreiche»  Strenegraa,  da«  üich  rasch  ent- 
wickelt nnt]  aiif  gttnMtigem  Htaodort  im  Jahre  zwei  Schnitte  gewährt,  ist  da» 
JlokrfjlanzfjrfiH  (PbaUri'i  anindinacea;.  DaMelbe  int  beoonders  anf  Sandboden 
am  f'latze,  der  hewäiMert  werden  kann«  Während  die  beiden  letztgenannten 
firl^r  Mch  dnrch  Hamen  vermehren  laMcn,  i«t  dies  bei  den  Seggen,  Simsen  and 
f^irifien  weriiger  gut  möglich.  Dieselben  werden  besser  darch  Aospflanzen  von 
7A',rt\m\U',n  HWftiktn  älterer  Pflanzen  in  Entfernungen  von  1—4  Schritten  yermehrt. 
I'nter  gtinntigen  VerhältniMcn  vermehren  sich  dieselben  in  kurzer  Zeit  so  stark, 
daß  wie  den  JBoden  ganz  bedecken.  Die  Seggen,  Simsen  nnd  Bini>en  and  das 
Htr^^nrie/ltgras  werden  erfit  im  Oktober  geschnitten;  bei  frühem  Schnitt  gehen  sie 
znrWrM,  Als  WässerwaHser  für  die  drei  erstgenannten  ist  ein  klares,  weiches, 
rnit  m^ygliehst  wenig  Unrath  versetztes  Wasser  am  besten.  Gates,  nährstoff- 
reichen Wctiwer  ist  für  die  Seggen  weniger  gat,  weil  dies  die  Entwicklang 
gcringwcrthiger  PHanzen  begünstigt,  insbesondere  der  Sompfispierstaade  (Bienen- 
kraiit;. 

FTirderung  deH  Fatterbaues  durch  den  Bund. 

H«)it  \HH2  Hetzt  der  Hund  alljährlich  eine  Summe  von  Fr.  10,000  aus  zur 
FiJnlcrung  des  FutterbaucH,  die  wie  folgt  verwendet  werden: 

1)  Zu  IVHmicn  für  anerkennenswertbe  Leistungen  auf  dem  Grebiete  des 
Futti^rbaucH ,  die  durcjh  die  landwirthschaftlichen  Hauptvereine  zur  Ver- 
thcilung  gfdungen. 

2)  Zur  VcrariMtaltung  von   Fntterbankursen  durch  die  flauptvereine. 

li)  Zur  HcrauMgalx?  düH  HchwoJzeriHchen  Futterbauwerkes,  wovon  bis  dato 
zwpj  Hitnde  crMclüenen  Rind.  (Die  besten  Futterpflanzen.  Abbildungen 
und  IkHchreihungcn  derBclben.  Im  Auftrag  des  Schweiz.  Handels-  und 
Lun<iwirthHchaf'tK(lepartcm(intH  herausgegeben  von  Dr.  F.  G.  Sieblery  unter 
Mitwirkung  von  Prof.  Dr.  C.  Schröter.  Bern  bei  K.  J.  Wyß.  Preis 
por   Hand    Fr.  iJ.  :>().) 

1)  Zur  IIiTiiUH^alK^  von  Sammlungen  getrockneter  Pflanzen  von  Futterpflanzen 
und    WicNtniunkrlinteru  zu  mäßigem   Preise. 

T))  Zur  Hinrichtung  und  Unttsrhaltung  von  Versuchsfeldern  für  die  »chweiz. 
Siunonkontrolstation.  DicHelbe  benitzt  gegenwärtig  drei  solche  Versuchs- 
t'iddor,  cinoH  in  ZUrich,  ein  zweiten  auf  Moorboden  bei  Wetzikon  (Kt. 
Zllrirli)  und  ein  drittes  auf  der  Fllrstenalp,  Gemeinde  Trimmis  (Kt.  Grau- 
Mimlen),    17H2  m  U.  M. 

i\)  Z\ir   l'ntor»urhung  der  Matten. und   Weiden  der  Schweiz, 
nie   Kt»sultate    der  Versuolie  und  Untersuchungen    werden    in  einer  eigenen 
Sidnift    verdtVi'nt lieht. 

lietretViM\tl   Hin-  und   Ausfuhr  von  Futter  s.   Heu  etc. 

Fllttor.s(*hiloidniilS(*hinoii  werden  iu  der  Schweiz  nach  verschiedenen 
Svsteuien  fahri/.irt,  nauientlieh  von  Jobs.  Rauscheuhach  in  Schaflhau.sen.  In 
dit^Ner  Fabrik  sind  bis  l^<8I^  ilO,iMK'>  solcher  Maschinen  verfertigt  und  großen- 
theils  evportirt    \vv»iden. 

Pureli  Zeilunjr>in>erate  otVeriron  u.  A.  auch  folgende  Firmen  Fnttei^chneid- 
niasehinen :    H.   .Vrbenz  llaggiMimaeher   iu  Wiuterthur;  C.  Kuegg    in    Unterstraß 


Futtei-schneldmaschinen  —     687     —  Gartenbau 

bei  Zürich;  Schmid  Beringer  &  Co.  in  Freiburg;  J.  Staider,  mech.  Werkstätte 
in  Oberburg,  Kt.  Bern;  H.  C.  Trier  &  Co.  in  Basel. 

Gäsdonker  Beinette,  auch  Gäsdonker  Goldreinette,  Diel,  kleine  englische 
Reinette  von  Flotow  genannt,  Tafel-  und  Wirthschaftsobst  zweiten  Ranges  (Winter- 
frucht), ist  viel  verbreitet  und  darf  ihrer  trefflichen  Eigenschaften  wegen  allen 
Liebhabern  edler  Reinetten  zur  Anpflanzung  empfohlen  werden.  Alle  Baumzüchter 
halten  von  dieser  Sorte  reichen  Vorrath.  Der  Baum  gedeiht  selbst  in  rauheren 
Obstlagen  sehr  gut.  („ Schweizerische  Obstsorten^,  Verlag  der  Lithogr.  Anstalt 
J.  Tribelhorn  in  St.  Gallen.) 

Galenisclie  Präparate  sind  Extrakte,  Tinkturen,  Syrupe  u.  dgl.,  welche 
■aus  arzneilichen  Rohstoffen  nach  den  Vorschriften  der  Pharmakopoe  bereitet 
werden.  Dies  geschieht  jetzt  nicht  nur  in  den  Apotheken  selbst,  sondern  auch 
in  chemischen  Fabriken,  zum  Theil  auch  in  der  Schweiz. 

(iallocyanin  (Violet  solide)  ist  ein  in  Basel  dargestellter  Farbstoff  (aus  Di- 
methylanilin  und  GalÜissäure),  welcher  im  Kattundruck  ächte,  violette  Nuancen  gibt. 

Galvanoplastik  wird  in  der  Schweiz  meistens  als  Nebengeschäft  zum 
Zwecke  der  Schriftgießerei  und  des  Buchdrucks  betrieben,  in  Basel  von  3,  in 
Bern  von  1,  in  Freiburg  von  1,  in  Einsiedeln  von  2,  in  Zürich  von  2  Firmen. 
Sie  wird  besonders  benützt  zur  Vervielfältigung  von  Holzschnitten,  sowie  auch 
statt  der  Stereotypie,  namentlich  bei  der  Fabrikation  von  Schulbüchern,  Gebet- 
büchern etc.,  die  wiederholt  in  großen  Auflagen  gedruckt  zu  werden  pflegen. 

Galvanische  Vergoldung  wird  häufig  in  der  Uhrenindustrie  angewendet.  Das 
bei  der  Galvanoplastik  theilweise  zur  Verwendung  kommende  Verfahren,  Metalle 
mit  dünnen  Ueberzügen  von  Gold,  Silber,  Platin  etc.  zu  versehen,  ist  in  der 
Hauptsache  die  Erfindung  des  Genfer  Physikers  Delarive. 

(iamay,  schwarzer  (Gamay,  Gamet),  ist  eine  dem  schwarzen  Burgunder 
verwandte  Rebsorte,  jedoch  von  größerer  Vegetationskraft  und  allen  Witterungs- 
einflüssen besser  widerstehend.  Die  Blätter  sind  fast  rund,  wenig  eingeschnitten, 
die  Trauben  groß,  locker,  süß  und  angenehm,  besitzen  aber  nicht  den  aus- 
gezeichneten Geschmack  des  Burgunders  und  geben  einen  weniger  edeln  Wein. 
Der  Gamay  paßt  nicht  für  Berglagen  mit  leichtem  Boden,  gedeiht  dagegen  vor- 
züglich in  mehr  ebenen  Lagen  mit  schwerem  Boden,  wo  er  sehr  große  Erträge 
gibt.  Wegen  seiner  Fruchtbarkeit  findet  er  im  eigentlichen  Burgund  (an  der  Cote 
d'or)  immer  weitere  Verbreitung  und  verdrängt  selbst  in  Weinbergen  zweiter 
Klasse  den  feinern  Burgunder.  Seit  einiger  Zeit  wird  er  auch  im  Kanton  Wallis 
und  bei  Epagnier  und  St-Blaiae  im  Kanton  Neuenburg  angebaut.  Kr. 

Garaneine  s.  Krappextrakt. 

Gardinenstickerei  s.  Vorhangstickerei. 

Gartenbau.  (Mitgetheilt  von  Herrn  E.  Hertens,  Landschaftsgärtner  in 
Riesbach.)  Diesem  Gewerbe  ist  es  noch  nicht  gelungen,  sich  in  landökonomischer 
Beziehung  auf  die  Stufe  zu  heben,  die  es  in  anderen,  klimatisch  kaum  mehr 
begünstigten  Ländern  einnimmt.  Unsere  Produktion  genügt  nicht,  um  den  Bedarf 
des  Landes  zu  decken.  Doch  nicht  nur  für  Produkte  des  Gartenbaues  ist  die 
Schweiz  auf  das  Ausland  angewiesen,  sondern  auch  die  nöthigen  Ärbeitskräfle 
müssen  in  großem  Maße  in  der  Fremde  rekrutirt  werden.  Nach  „Eidg.  Volks- 
zählung vom  1.  Dezember  1880,  III.  Bd.:  Die  Bevölkerung  nach  den  Berufs- 
arten/ zählt  unser  Land  4875  erwerbende  Gärtner  männlichen  Geschlechts,  wovon 
846  Ausländer  sind;  folglich  kommen  auf  100  schweizerische  erwerbende  Gärtner 
21  Ausländer.  Diese  große  ßetheiligung  von  Ausländern  an  einem  Fache,  das 
den    natürlichen   Verhältnissen   nach   eben  so  gut  und  lohnend  bei  uns  betrieben 


Gartenbau  —      688     —  Oaze 

nnd  erlernt  werden  könnte  wie  anderswu,  mahnt  die  Landesbehörden  dringend 
daran,  dem  Gartenbau  die  ilun  gebührende  Aufmerksamkeit  und  Unterstützong 
angedeihen  zu  lassen;  ist  er  doch  ein  Zweig  der  Landesproduktion,  der  jetzt 
schon   bei  uns  jährlich  fiir  annähernd  90  Millionen  Franken  Erzeugnisse  liefert. 

Obst  und  Gemüse  in  frischem  wie  in  konservirtem  Zustande  sind  besonders 
diejenigen  gärtnerischen  Produkte,  deren  Mehrerzeugung  und  Aufbewahrung 
(Dörren  und  Einmachen)  wir  uns  am  meisten  angelegen  sein  las.<9en  sollten.  Viel 
des  von  uns  exportirten  frischen  Obstes  kehrt  in  gedörrtem  Zustande  zurück, 
wobei  die  bedeutende  Preisdifferenz  dem  Auslande  zu  Gute  kommt. 

Beträchtliche  Mengen  früher  Gemüse  werden  im  Winter  aus  Algier  in 
die  Schweiz  eingeführt:  die  allerfrnhesten  können  wir  nicht  verdrängen,  da  die 
natürliche  Wärme  bei  uns  im  Januar  nirgends  hinreichend  ist,  um  die  Saaten 
gedeihlich  zur  Entwicklung  zu  bringen.  Von  Mitte  Februar  an  aber  wäre  es  fnr 
uns  ein  Leichtes,  in  den  vielen  geschützten  Lagen  des  Wallis  und  des  Tessins 
gegen  den  Import  algerischer  Erzeugnisse  erfolgreich  zu  konkurriren :  wir  hätten 
dabei  den  großen  Vortheil,  unsere  Produkte  ganz  frisch  auf  den  Markt  zu  bringen ; 
ja  wir  sollten  sie  sogar  unseren  nördlicheren  Nachbarn  noch  in  erheblichen  Quanti- 
täten anbieten  können.    Es  bedarf  dazu  nur  Anregung  und  Belehrung. 

Die  Ziergärtnerei  wie  auch  die  Baumschulen  sind  bei  uns  vollständig 
leistungsfähig;  nur  ist  die  Nachfrage  nach  diesen  Artikeln  verhältnißmä&ig  klein, 
verglichen  mit  derjenigen  der  Nachbarländer.  Die  Anzucht  von  Sämereien  muß 
gehoben  werden;  doch  sind  Versuche  auf  diesem  Gebiet  in  einigen  Kantonen 
bereits  eingeleitet. 

Gartenmöbel  werden  von  einer  ansehnlichen  Zahl  Firmen  fabrizirt;  laut 
Fabrikregister  auch  von  der  Firma  Trindler  &  Knobel  in  Flums,  Kt.  St.  Gallen. 

Gas.  Es  bestehen  in  der  Schweiz  ca.  60  Grasfabriken,  in  denen  läut  eidg. 
Volkszählungsstatistik  vom  Jahre  1880  637  Personen  (0,5  ®/oo  aller  Beruf- 
treibenden} Beschäftigung  finden.  Auf  die  Kantone  entfallen  Grasarbeiter:  Aargau 
17,  Appenzell  A.-Rb.  9,  Baselstadt  54,  Baselland  8,  Bern  121,  Freiburg  12, 
Genf  81,  Glarus  9,  Graubünden  9,  Luzem  22,  Neuenburg  54,  Schaff  hausen  11, 
St.  Gallen  63,  Schwyz  2,  Solothum  10,  Tessin  8,  Thurgau  4,  Waadt  51, 
Wallis  2,  Zürich  88,  Zug  2. 

Gauffrage.  Eine  Art  Seidenappret,  für  welchen  die  schweizerischen  Etablisse- 
ments mit  einer  einzigen  Ausnahme  gar  nicht  eingerichtet  sind,  und  der  eine 
Spezialität  der  Crefelder  und  Wiener  Industrie  ist. 

Gauffre  ist  die  Abkürzung  für  Satin  gauti're  (s.  d.). 

Gaze  ist  der  Kollektivname  für  stark  durchsichtige,  siebähnliche  Gewebe, 
die  zu  Schleiern,   Vorhängen,  Moskitonetzen  u.  dgl.  Verwendung  finden. 

Bei  den  seidenen  Geweben  unterscheidet  man: 

1)  Die  sog.  geraden  Gazen,  d.  h.  die  ohne  Dreher  oder  Schlingfaden  her- 
gestellten.   Nur  wenige  einheimische  Fabrikanten  verfertigen  den  Artikel. 

2)  Gaze  ä  fil  de  tour,  d.  i.  mit  sog.  Schlingfaden  hergestellte  G.,  die  mit 
Flügeln,  ohne  Anwendung  der  Jacquardmaschine,  gemacht  werden  können. 

3)  Gaze  tulle  und  Gaze  zephir,  zwei  Ganzseidengewebe,  die  im  Inlande 
bei  einer  einzigen  Firma  (E.  Schubiger  &  Co.  in  Uznach)  auf  den  Stuhl 
kommen. 

4)  Gaze  ä  blutoir  oder  Beuteltuch  (s.  dieses). 

Gaze  von  Baumwolle  erschien  nach  Wartmann,  «Industrie  und  Handel 
des  Kantons  St.  Gallen**,  schon  im  Jahrzehnt  1780 — 90  als  neuer  Artikel  des 
8t.  gallischen  Handels  mit  Italien.     Sein  Ursprung  fallt  also  augenscheinlich  in 


Gaze  ,  —      689      —  Geistliche 

die  Zeit  der  Bltithe  der  st.  gallisch-appenzellisch-zürcherischen  MouHselinefabrikation. 
Der  Artikel  hat  seither  stets  eine  ansehnliche  Rolle  in  der  ostschweizerischen 
leichten  BanmwoUweberei  gespielt  und  war  namentlich  in  Flawil  stets  der  Gegen- 
stand besonderer  erfinderischer  Sorgfalt.  Glatte  und  brochirte,  weiße  und  farbige 
Gazeartikel  aller  Art  in  Baumwolle,  mit  und  ohne  Wolle  oder  Seide,  wurden 
fabrizirt  und  werden  es  zum  Theil  jetzt  noch  in  erheblichen  Quantitäten. 

Crebirgsrispengras  s.  Alpenrispengras. 

Creburten«  Die  2iahl  der  Geburten  in  der  Schweiz  betrug  im  Dezennium 
1875/84  jährlich  durchschnittlich  89,227,  wovon  85,716  Lebendgeburten  und 
3511  Todtgebnrten. 

GefliigeL  Alles,  was  bisher  auf  dem  Gebiete  der  Geflügelzucht  in  der 
Schweiz  angeregt  und  geleistet  worden  ist,  reduzirt  sich  auf  private  Anstren- 
gungen und  in  neuester  Zeit  auf  die  Bestrebungen  der  ornithologischen  Gesell- 
schaften in  den  verschiedenen  Städten.  Diese  bestehen  beinahe  ausschließlich  aus 
Freunden  des  Geflügelsports  in  größeren  Ortschaften  und  halten  seit  Jahren  Aus- 
stellungen, an  denen  nur  reine  und  recht  theure  Racenstämme  prämirt  werden. 
Der  omithologische  Verein  von  Ölten  hat  versuchsweise  im  Oktober  1883  den 
ersten  größeren  interkantonalen  Geflügelmarkt  abgehalten.  Die  Neuheit  der  Sache 
und  die  Jahreszeit  waren  dem  Unternehmen  nicht  günstig.  Eine  weitere  Er- 
scheinung der  Neuzeit  ist  der  durch  die  Gotthardbahn  erleichterte  Besuch  der 
städtischen  Jahr-  und  Wochenmärkte  durch  italienische  Hühnerhändler  mit  voll- 
gepfropften Käfigen.  Die  in  der  Regel  leichtfertig  verpackten,  auf  dem  Transporte 
mangelhaft  gepflegten  und  besorgten  Thiere  kommen  vielfach  krank  auf  den  Markt 
und  stecken  ganze  Hühnerbestände  an.  Statt  Mittel  zu  bieten,  um  auf  diesem 
Wege  die  Hühnerzucht  zu  heben,  trägt  die  Einfuhr  auf  diesen  Grundlagen  eher 
bei,  den  Fortschritt  zu  lähmen.  Das  unpraktische  Vorgehen  und  die  Geldfrage 
tragen  die  Hauptschuld,  daß  vorzüglich  rentable  Geflügelarten  des  Auslandes  bis 
jetzt  nur  sporadische  Verbreitung  gefunden  haben. 

Der  Bezug  der  schweizerischen  Hotels  vom  Auslande  wird  auf  den  Betrag 
von  2  Millionen  Franken  geschätzt. 

Wie  viele  Geflügelzuchtanstalten  in  der  Schweiz  bestehen  mögen,  ist  nicht 
bekannt;  im  Handelsregister  waren  deren  Ende  1885  nur  2  eingetragen  (Avocat 
&  Co.  in  Lausanne;  W.  B.  Page  in  Langrüti  bei  Cham,  Kt.  Zug).  Die  Zahl 
der  Geflügelhandlungen  in  der  Schweiz  beträgt  ca.  200. 

Einfuhr  von  lebendem  Geflügel  1877;  13,179  q,  1880:  13,503  q,  1884: 
14,232  q  ä  ca.  Fr.  250  =  Fr.  3^560,000.  —  Ausfuhr  von  lebendem  Geflügel 
1877:   289  q,   1880:  588  q,   1884:  983  q  ä  ca.  Fr.  175  =  Fr.  170,000. 

Geissraute,  auch  Ziegenraute,  gemeine  Geißraute,  Geißklee,  Bockskraut, 
ewiger  Klee,  Fleckenklee,  Flockeukraut,  Fleckenkraut,  Pockenraute,  Pestilenzkraut, 
Suchtkraut  u.  s.  w.  genannt,  wird  da  und  dort  in  der  Schweiz  als  Arzneipflanze 
oder  als  Futterpflanze  kultivirt.  In  ungeschützten  Lagen  geht  sie  bald  ein,  weßhalb 
ihre  Kultur  in  Deutschland  nicht  in  Aufiiahme  kam,  während  dieselbe  in  einzelnen 
geschützten  Tbälern  der  südlichen  Schweiz,  namentlich  im  Wallis,  Graubünden 
und  Tessin,  auf  solchen  Böden,  wo  man  nicht  mit  Dünger  hingelangt,  von  großem 
Werthe  sein  kann,  da  sie  hier  sehr  lange  andauert.  Zum  guten  Gedeihen  verlangt 
die  Geißraute  einen  tiefgründigen,  im  Untergrund  nicht  nassen  Boden.  („Die  besten 
Futterpflanzen**,  von  Dr.  F.  G.  Stehler,  Verlag  von  K.  J.  Wyß  in  Bern.) 

Geistliclie«  Anläßlich  der  eidg.  Volkszählung  von  1880  bezeichneten  sich 
3755  männliche  Personen  als  Angehörige  des  geistlichen  Standes  (2,8  ^/oo  aller 
Beruftreibenden).    347  derselben  waren  Ausländer.   Die  Zahl  3755  vertheilt  sich 

Farrer,  Volkswirthschafts-Lezikon  der  Schweis.  44 


Geistliche  —      690     —  Gemüsebau 

auf  die  Kantone  wie  folgt:  Aargau  178,  Appenzell  A.-Rh.  21,  Appenzell  I.-Rh. 
12,  Baselstadt  57,  Baselland  45,  Bern  340,  Freiburg  284,  Genf  164,  Glarus  31, 
Graubünden  244,  Luzern  267,  Neuenburg  121,  Nidwaiden  41,  Obwalden  55, 
Schaif hausen  40,  Schwyz  111,  Solothum  143,  St.  Gallen  281,  Tessin  363, 
Thurgau  131,  Uri  56,  Waadt  268,  Wallis  266,  Zürich  185,  Zug  51. 

Gelatine  ist  die  reinste  Sorte  des  Leims,  welche  in  der  großen,  welt- 
bekannten „Gelatinefabrik  zu  Winterthur"  (180 — 200  Arbeiter,  4  Dampfkessel) 
iabrizirt  und  großentheils  exportirt  wird.  Ihre  Verwendung  geschieht  namentlich 
für  Speisezwecke,  für  Buchdruck- Walzenmasse  und  für  Photographie.  —  Gelatine- 
Emulsionsplatten  fabrizirt  R,  Scheuermeyer  in  Zürich. 

Gelatine-Dynamit«  Sprengmittel  aus  dickflüssigem,  halb  gelatinirtem  Nitro- 
glycerin und  silberhaltigen  Zumischpulvern.  Wurde  von  Alfred  Xobel  erfunden 
nnd  wird  in  der  Dyuamitfabrik  Nobel  in  Isleten  fabrizirt. 

Gelb-  und  Glockengiesser.  Als  solche  bezeichneten  sich  anläßlich  der 
eidg.  Volkszählung  von  1880  169  Personen,  wovon  im  Aargau  17,  in  Basel- 
stadt 6,  Bern  29,  Genf  24,  Graubünden  8,  Neuenburg  8,  St.  Gallen  6,  Waadt 
38,  Zürich  17,  in  den  übrigen  Kantonen  zusammen  16. 

GeleitscheinverlLelir.  Hierunter  versteht  man  die  Waarendurchfnhr  mit 
«eitweiser  Unterbrechung,  in  dem  Sinne,  daß  von  dem  Moment  der  Einfuhr  über 
die  Schweizer  Grenze  bis  zum  Moment  der  Wiederausfuhr  eine  gewisse  Zeit,  im 
Maximum  6  Monate,  verstreichen  darf.  Für  solche  Waaren  (Zwischenhandelsgüter) 
wird  von  der  Zollbehörde  ein   „Greleitschein"   ausgestellt. 

Die  Frist  für  die  Wiederausfuhr  ist  folgendermaßen  fixirt  (Vollziehungs- 
verordnung vom   18.  Oktober  1881  zum  5^11gesetz  von   1851): 

a.  1  Monat  für  Transitstücke  ohne  zollamtlichen  Verschluß,  deren  Transport 
ganz  oder  theilweise  per  Eisenbahn  vermittelt  wird. 

b.  2  Monate  für  Steinkohlen  und  unter  zollamtlichem  Verschluß  abgefertigte 
Waarensendungen. 

i:.  6'  Monate  (auf  Verlangen  des  Deklaranten)  für  Waarengattungen,    welche 
vom  Bundesrath  zur  Zollbehandlung  als  Partiegüter  zugelassen  werden ;  als 
solche   sind    dermalen   bezeichnet:    Rohe  Baumwolle,    gesponnene    und  un- 
gesponnene  Baumwollabfälle,  Eisen  in  Masseln,  rohe  Farbhölzer  und  Farb- 
erden, Galläpfel  und  Knoppern,  Garancine,  Getreide,  d.  h.  Weizen,  Korn, 
Roggen,  Gerste,  Hafer  und  Mais,  Kaifee,  Krapp,  Mehl,  fette,  nicht  medi- 
zinische Oele,    Petroleum    und  Naphta,    Reis,    rohe  Seide,    Floretseide  und 
Seidenabiälle,   Sumach,    rohe  Wolle,    Zucker.     Das  Gewichtsminimnm   für 
Ausstellung   eines   Geleitscheines   mit    6    Monate    Frist    (Partiegeleitschein) 
ist  auf  5  q  festgesetzt. 
d.  Je  1  lof/  für  je  20  Kilometer  für  den  übrigen  Transitverkehr,  nach  der 
vom  Zolldepartement  aufgestellten  Geleitscheinfrist-Tabelle. 
Die  Frist    für    den  Transit    über   die   schweizerischen  Alpenpässe   ist   vom 
1.  Wintermonat  bis  zum  31.  Mai  um  die  Hälfte  verlängert;    eine  weitere  Aus- 
dehnung der  Transitfrist  bei  außerordentlichen  Fällen  bleibt  dem  Zolldepartement 
vorbehalten. 

Innerhalb  der  im  Geleitschein  festgesetzten  Transitfrist  nicht  wieder  aus- 
geführte Waaren  müssen  verzollt  werden. 

Gemüsebau.  (Mitgetheilt  von  Herrn  Anderegg,  Generalsekretär  des 
Schweiz,  landwirthschaftlichen  Vereins.)  Der  Gemüsebau  der  Schweiz  wäre,  in 
Anbetracht  des  Bedarfes  an  Gemüsen,  noch  einer  großen  Entwicklung  fähig. 
Nach  einer  bezüglichen  Zusammenstellung  von  Herrn  Regierungsrath  Wassali  in 


Gemüsebau  *    —     691     —  Gemüsebau 

Chur  vom  Jahre  1878  beträgt  der  Verbrauch  an  fnachem  Gemüse  in  der  Schweiz 
jährlich  ca.  2^561,500  q  im  Werthe  von  ca.  Fr.  83'966,900.  Diesem  Konsum 
gegenüber  hatten  wir  1885  eine  Mehreinfuhr  von  66,912  q  im  Werthe  von 
Fr.  2^361,827.  (Die  Totaleinfuhr  betrug  68,649  q,  die  Ausfuhr  1737  q.)  Mit 
AuKuahme  einiger  weniger  Gegenden  in  der  Nähe  unserer  Hauptstädte  Zürich, 
Basel,  St.  Gallen,  Genf,  Bern,  Neuenburg,  Lausanne  haben  wir  sehr  wenige  in 
größerem  Maßstabe  angelegte  Gremüsefelder  für  Handelsgemüse.  Die  größte  Anlage 
dieser  Art  besteht  im  sog.  Paradies  bei  KonKtanz,  zwar  noch  auf  thurgauischem 
Gebiet,  aber  von  Einwohnern  von  Konstanz  betrieben,  wie  wir  überhaupt  die 
größte  Menge  der  Einfuhr  von  Deutschland  aus  verzeichnen.  (Deutschland  lieferte 
im  Jahre  1885  37,491  q,  Frankreich  25,858  q  und  Italien  4309  q  Gemüse 
in  die  Schweiz.)  Größere  Gemüseanlagen  treffen  wir  im  Wistenlach  im  Kanton 
Freiburg,  am  G^nfersee,  bei  Gersau  und  überhaupt  an  den  sonnigen  Gestaden 
des  Vierwaldstättersee^s.  Eine  sehr  profitable  G^müsepflanzung  befindet  sich 
in  Ragaz  (Herr  Simon),  welche  mehrere  Hotels  nahezu  mit  allen  nöthigen 
Gemüsearten  versorgt.  Die  in  der  Schweiz  bisher  kultivirten  Gemüsearten  be- 
stehen meistens  aus  den  gewöhnlichen  Spezies,  während  die  feinern  Gemüse,  wie 
sie  unsere  Fremdenhotels  zur  Zeit  der  Saison  bedürfen,  meist  zu  hohen  Preisen 
vom  Ausland  bezogen  werden;  daher  wurde  schon  in  den  70er  Jahren,  angesichts 
der  Zunahme  des  Fremdenbesnchs  und  der  wie  Pilze  aus  dem  Boden  steigenden 
Fremdenhotels,  in  landwirthschaftlichen  Kreisen  die  Nothwendigkeit  betont,  durch 
Belehrung  dahin  zu  wirken,  daß  der  Gemüsebau  bei  unserer  Bevölkerung  mehr 
Eingang  tinde  und  namentlich  der  Anbau  von  Handelsgemüsen  besser  gepflegt 
werde.  In  den  70er  Jahren  wurden  im  Kanton  Graubünden  die  ersten  Gemüse- 
baukurse abgehalten  und  bis  heute  alljährlich  in  verschiedenen  Theilen  des  Kantons 
fortgesetzt.  Es  war  die  dortige  kantonale  Behörde,  welche  die  Kurse  veranstaltete. 
Von  Graubünden  aus  brachen  sich  letztere  auch  in  andern  Theilen  der  Schweiz 
Bahn  und  der  Gemüsebau  bildete  nunmehr  in  den  Bestrebungen  der  Vereine  eine 
ziemlich  bedeutende  Rolle.    Von  landwirthschaftlichen  Vereinen  wurden  im  Jahre 

1883  6  Gemüsebaukurse  und   13   Wandervorträge  über  Gemüsebau, 

1884  5  ,  „        7  „  ,  „ 

1885    7  „  „  7  „  n  r 

abgehalten. 

Es  wurde  durch  dieses  Vorgehen  der  Vereine  das  schöne  Resultat  erreicht, 
daß  man  in  vielen  Gegenden,  wo  man  den  Gemüsebau  für  unmöglich  hielt,  die 
trefflichsten  Gemüse  zu  pflanzen  angefangen  hat.  So  pflanzt  man  seit  den  70er 
Jahren  im  Engadin  (Zuz  1718  m  ü.  M.,  Samaden  1728  m,  St.  Moritz  1844  m, 
Bergün  1370  m)  den  feinsten  Blumenkohl ^  sehr  feine  Carotten,  Hüben,  Reuige, 
Salat  und  Erbsen  und  die  dasigen  Pflanzerinnen  haben  im  Anbau  von  Gemüsen 
mit  kurzer  Vegetationsdauer,  wie  das  dortige  Klima  es  erfordert,  eine  schöne 
Erwerbsquelle  gefunden  Auch  in  andern  Gegenden  zeigte  sich  der  Gemüsebau 
sehr  lohnend.  Gemachte  Versuche  beweisen,  daß  man  von  einzelnen  Gemüsearten 
in  der  Schweiz  sehr  schöne  Reinerträge  erzielen  kann,  namentlich  wenn  unsere 
Bauernsame  es  einmal  versteht,  den  rationellen  Zwischenpfianzenbau  und  die 
richtige  Arbeitstheilung  im  Gemüsebau  durchzuführen. 

Der  Erstere  besteht  darin,  daß  man  bei  Anwendung  des  Reihetianbaues 
schon  während  der  Vegetationsperiode  des  erstangebauten  Gemüses  in  die  Zwischen- 
räume andere  Kulturen  bringt,  welche  bei  «ler  Beschattung  des  Bodens  durch 
die  angepflanzten  Spezies  herrlich  aufwachsen  und  dann,  wenn  diese  zweite  An- 
pflanzung   durch   ihren  Wuchs   mehr  Platz  beansprucht,    abgeräumt  werden.    In 


^ 


Gemüsebau  —      692     —    •  Gemösebaa 

<tie  abgeeroteten  Reihen  kommen  dann  wieder  nene  Eoltnren,  die  ähnlich  gedeihen 
nnd  nach  Abemtnng  der  zweiten  Pflanzung  sich  wieder  vollständig  entwickeln 
können.  So  ist  man  im  Stande,  von  einem  Felde  in  einem  Sommer  drei  bis  vier 
Ernten  zu  machen,  statt  daß  man  gegenwärtig  von  einem  Felde  höchstens  eine 
Ernte  und  etwa  noch  eine  Nachfrucht  erzielt. 

Die  Arbeitstheilung  besteht  darin,  daß  man  sich  nach  Klima,  Boden  und 
Lage  auf  einzelne  bestimmte  Arten  (z.  B.  Wurzelgewächse,  Kohlarten,  Grewürz- 
pflanzen  etc.)  verlegt  nnd  diese  dem  ICassenanbau  widmet.  Dadurch  kann  auch 
der  Markt  beherrscht  werden,  die  Konkurrenz  von  Außen  wird  besiegt,  einzelne 
Gegenden  können  sich  ein  gewisses  Benomm^  erwerben,  so  daß  man  die  Gremüse 
vorzugsweise  bei  ihnen  sucht,  nnd  endlich  ist  auch  der  Grund  zu  einer  neuen 
Industrie,  der  Konservenfabrikation,  gelegt. 

Für  die  Sameneucht  haben  wir  noch  kein  großes  Etablissement  in  der 
Schweiz,  so  daß  wir  für  den  Bezug  von  Gremüsesamen  fast  ausschließlich  auf 
das  Ausland  angewiesen  sind  nnd  ihm  dafür  ca.  Fr.  5 — 600,000  entrichten. 

Welche  Erträge  die  Gemüsekultur  in  der  Schweiz  geben  kann,  zeigen 
folgende  erzielte  Resultate: 

1)  Im  Kt.  Thurgau       ergaben  die  Prinz  Alberts-Erbsen  per  ha  Fr.  1450  Reinertrag. 

»  »  n  «  die  Gurken  ,  „  „  1940  , 

2)  „  „  Solothum  „  der  Kopfkohl  „  ,  ,  2200 

3)  ,  «  WacM  ,  der  Blumenkohl  ,  „  ,  4500 

4)  „  „  Graubünden  „  die  Spargeln  *.  «  «  2350  „ 

Im  Allgemeinen  bauen  wir  in  der  Schweiz: 

1)  Die  Kohlarten  (Blumenkohl,  Kopfkohl,  Rosenkohl  und  Kohlrabi).  Im 
Großem  baut  man  diese,  namentlich  Kopfkohl,  im  Thumenmoos  (Bern),  Wistenlach 
(Freiburg),  im  Waadtland,  in  den  Kantonen  St.  Gallen  und  Zürich. 

2)  Die  Hi^lsenfrüchte  (Bohnen,  Erbsen,  als  Stangenbohnen  und  Kruppbohnen, 
Zwergbohnen  und  Zucker-  und  Auskemerbeen)  werden  meist  nur  im  Kleinen  und 
für  den  Eigenbedarf  angebaut.  Die  Linsen  und  Pfuffbohnen  sind  bereits  aus 
unseren  Gemüsemusterkarten  verschwunden. 

3)  Die  Wurzelgewächse  spielen  eine  Hauptrolle  und  werden  fast  überall 
angebaut,  namentlich  Kartoffeln,  Bodenkohlraben,  Wasserrüben  (Aargau  [Freiamt], 
Zug,  Luzem),  rothe  Salatrüben,  Möhren,  Rettige,  und  zwar  meist,  mit  Ausnahme 
der  Kartoffeln,  nur  für  den  Eigenbedarf. 

Dagegen  wird  dem  Anbau  von  Schwarzwurzeln  (Scorzonere),  Zuckerwureeln^ 
Meerrettir/j  Pastinake  (für  Konserven-  und  Syrupbereitung)  viel  zu  wenig  Auf- 
merksamkeit geschenkt  und  sucht  man  diese  in  den  meisten  Grärten  ganz  umsonst. 

4)  Von  Spinatpflanzen  und  Stengelpflanzen  bauen  wir  den  ächten  Spinat, 
die  Melde  (Oberländerspinat  weniger)  und  den  Mangold.  Weniger  verbreitet  sind : 
Der  englische  Spinat,  Nenseeländerspinat  (sehr  abträglich  und  gut),  das  Eiskraut, 
die  Rhabarber,  Spargeln,  Artischokken  und  der  Meerkohl,  obschon  in  der  Schweiz 
alle  vortrefflich  gedeihen  und  namentlich  Spargeln  und  Rhabarber  sehr  hohe 
Erträge  geben. 

5)  Die  Salat  arten  haben  ihre  Vertretung  meistens  im  Kopf-,  Schnitt-  nud 
Bindsalat.  Endivien  und  die  Kressen  sind  seltener,  obschon  letztere  für  die 
Winterkurorte,  besonders  diejenigen  für  Lungenkranke,  eine  sehr  ergiebige  Ein- 
nahmsquelle bieten  würden  und,  ähnlich  wie  in  Erfurt  (Dreienbrunnen)  von  wo 
die  ELresse   nach  Paris,    Berlin,    Hamburg   geliefert   wird,    bei    unserem  allseitig 

loh  vorfindenden  Kressenwasser  ein  Spezial-Exportartikel  werden  könnten. 


Oemüsebau  —     693     —  Generalkonsulate 

• 

6)  Von  Grurhenpflaneen  banen  wir  Gurken  und  Kürbis  in  geringem  um- 
fang, obschon  die  Bereitung  von  Eonfitliren  aus  Kürbis  leicht  einer  Industrie 
rufen  könnte,  wie  sie  in  letzter  Zeit  im  Elsaß  Platz  gewonnen  bat.  Die  Liebes- 
■äpfel  oder  Tomaten  werden  nur  spärlich  gebaut,  obschon  sie  große  Erträge  liefern 
und  für  Bereitung  von  Sauce,  angesichts  der  massigen  Einfuhr  aus  dem  Auslande, 
«ine  reiche  Zukunft  haben  würden. 

7)  Für  Zwiebeln,  namentlich  Setzzwiebeln,  die  wir  selbst  bauen  könnten, 
gehen  alljährlich  noch  große  Summen  aus  dem  Lande.  Die  Steckzwiebeln  werfen 
sehr   hohe  Erträge   ab  und  gedeihen  in  vielen  Gregenden  der  Schweiz  sehr  gut. 

8)  Die  Gewürepflanzen  sind  in  unsern  Gemüsegärten  schwach  vertreten. 
Wir  finden  höchstens  Sellerie,  Petersilie,  Majoran,  Bohnenkraut,  Salbei  und 
Oorriander;  weniger  treffen  wir  Angelika,  Citronenkraut  (Melisse),  Kümmel, 
Lavendel,  Pfeffermünze,  Estragon,  Wermuth,  Basilikum,  Senf,  Anis,  Fenchel, 
Dill,  obschon  nahezu  alle  durch  das  ihnen  eigenthümliche  ätherische  Oel  für 
industrielle  Zwecke,  Liqueurbereitung  (Pfeffermünze,  Wermuth,  Fenchel  und 
Anis),  Esstgbereitung  (Estragon),  Syrup  (Melisse),  Gewürze  (Senf,  Lavendel) 
und  zur  Oelbereitung  (fast  alle  Arten)  uns  einen  lohnenden  Gewinn  und  neue 
Industriezweige  bringen  könnten.  Wir  erinnern  nur  an  die  Wermuthindustrie  in 
Neuenburg  (Traversthal),  in  der  Waadt«  Genf  und  an  die  Melissepflanzang  und 
Syrupbereitungsanstalt  in  Borschach.  Die  Einfuhr  an  Anis,  Kümmel,  Fenchel 
und  Safran  beträgt  durchschnittlich  jährlich  4000  q. 

Sehr  bedeutsam  und  beachtenswerth  für  die  Schweiz  sind  die  Einrichtungen 
von  Konservefabriken  für  Gemüse.  Die  Einfuhr  amerikanischer  Gemüse- 
konserven steigert  sich  in  Europa  von  Jahr  zu  Jahr;  auch  Deutschland  und 
Frankreich  liefern  uns  konservirte  Gemüse,  ersteres  namentlich  Gurken,  Erbsen, 
Bohnen  u.  s.  f.,  letzteres  besonders  Suppengemüse  (Julienne),  die  namentlich  in 
den  Fremdenhotels  immer  mehr  Zuspruch  und  Absatz  gewinnen.  In  neuester  Zeit 
greifen  auch  die  amerikanischen  Dürrgemüse,  Kohl  (Weißkohl  und  Bothkohl), 
Carotten,  Sellerie,  Kohlrabi,  mehr  und  mehr  Platz. 

Die  kleinen  Anfänge  von  Gemüsekonservenfabrikation  in  Frauenfeld,  Hottingen 
und  Aarau  gedeihen  ganz  gut  und  dienen  als  Beweis,  daß  dergleichen  Etablisse- 
ments nicht  nur  die  Einfuhr  vom  Ausland  beschränken,  sondern  dazu  angethan 
sind,  den  Gemüsebau  in  der  Schweiz,  sowohl  für  den  Eigenbedarf  in  den  Familien, 
als  auch  für  den  Anbau  als  Handelsprodukt,  allseitig  zu  heben. 

An  Literatur  über  Gemüsebau  besitzt  die  Schweiz  keine  große  Auswahl. 
Es  finden  sich  aus  dem  letzten  Dezennium : 

1)  KuUy  Handelsgärtner  in  der  Mettlen  bei  Bern,  Der  Gemüsebau. 

2)  Kraflf  Handelsgärtner  in  Schaff  hausen,  Der  Gemüsebau. 

3)  Kursbüchlein  für  Gemüsebau  von  Münchenbuchsee,  1884. 

4)  Anderegcfj  Der  GemtLsebau  im  Hausgarten  und  freien  Felde.  II.  Auflage. 
1885.  Zwei  Mal  in  der  Schweiz  und  ein  Mal  in  Deutschland  (Wittstock, 
1885)  diplomirt. 

Gemüsekonserven  s.  oben. 

Generalkonsulate,  a.  Schweizerische  im  Auslande.  Solche  be- 
stehen zur  2ieit  (anfangs  1886)  in:  Brüssel,  Bucharest,  Lissabon,  London,  Madrid, 
Mexiko,  Neapel,  Rio  de  Janeiro,  St.  Petersburg,  Turin,  Yokohama.  —  Total: 
11  schweizerische  Generalkonsulate. 

b.  Ausländische  in  der  Schweiz.  Folgende  Staaten  haben  General- 
konsulate in  der  Schweiz :  Brasilien,  in  Genf ;  Dänemark,  in  Gbnf ;  Frankreich, 


G^taf  —     694     —  Genf 

in  Geaf:  Grieckemiamd,  io  Genf;  HaUL  Sitx  in  Brunei;  Ii4Üiem^  in  Zoiich; 
Niederlande,  in  Enge  bei  Zäiieh;  tJesUrreick-Umgam,  in  Zaiich;  P»rimgal,  in 
Bern ;  San  Marino,  in  Genf;  Schtccden  und  Sormegemj  in  Genf;  Urugnajß.  in 
J^gano;  Vereinigie  Staaten  von  Sordamerikaj  in  Bern.  —  Total:  12  an»- 
lindische  Generalkonsolnte. 

Geaf.  Schweizerischer  Kanton  (22.)  seit  dem  6.  Aprü  1815.  Ortsanwesende 
BerSlkerang  im  Jahre  1880  101,595  P.  (10.  Raf^g).  Flacheninhalt  279.4  km* 
(sweitkleinster  Kanton). 

3  Bezirke,  48  politische  Gemeinden,  48  Civiktandskreise,  1  Naüonalraths- 
wahlkren»  (49.)  mit  5  üaodaten;  gehört  zom  1.  eidg.  Aaid$enbezirk,  in  mili- 
tiriBcher  Beziehung  zom   1.  Diyiaionskrei& 

Nach  dem  anlaßlich  der  eidg.  Volkszählong  vom  1.  Dez.  18^0  ermittelten 
VerhältnÜ»  zwischen  den  Haaptbem fgklaaaen  nnd  der  Geaammtzahl  der  Bemf»- 
thätigen  der  Kantone  nimmt  Genf  £[>lgende  Bangstofen  anter  den  Kantonen  ein: 
Die  1.  hinsichtlich  Handel,  die  1.  hinsichtlich  otfient  liehe  VerwahoDg,  Witjäen- 
schaft  nnd  Künste,  die  2.  hinsichtlich  persönliche  Dienstleistungen,  die  5.  hin- 
sichtlich Verkehr,  die  9.  hinsichtlich  Industrie,  die  23.  hinsichtlich  Urproduktion. 

An  den  Hauptberuisgruppen  sind  nämlich  als  Erwerbende  betheiligt: 

*^9  aller  *«•  der  gleichen 

Persfuen.  Bernftreibend«!  Kateforie 

des  Kantoac  dar  Schvets. 

an  Urproduktion 7,947  17,2  1,4 

,    Industrie 22,799  49,4  4,1 

Handel 8,591  18,6  9,0 

Verkehr 2,120  4,6  4,4 

«    öffientlicher    Verwaltung,    Wissen- 
schaften und  Künsten    .  3,364  7,3  7,3 

^    persönlichen  Dienstleistungeu  .  1,343  2,9  7,3 

46,164  100,0  3,5 

45,4^/0  der  Bevölkerung  des  Kantons. 

Die  Gesammtbeyölkerung  (Beruftreibende,  Angehörige,  Hausgesinde) 
ist  wie  folgt  an  den  Haupterwerbszweigen  betheiligt: 

^;«  ^o  der  gleicbea 

Fersoneu.  der  Be-  Kategorie 

Tölkemog.  der  Schveix. 

an  Urproduktion 15,671  15,5  2,8 

Industrie 41,587  40,9  7,6 

Handel 18,433  18,2  19,4 

Verkehr 4,986  4,9  10,3 

öffentlicher    Verwaltung,    Wissen- 
schaften und  Künsten    .      .     .  8,200  8,1  18,0 
persönlichen  Dienstleistungen  ..  2,012  1,9  11,0 

90,889  89,5 

\  Die  übrigen    10,706  10,5  6,8 

gind  hievor  nicht  inbegriffene  Personen  ohne  oder  unbekannten  Berufs  nebst  ihren 
Angehörigen  und  Dienstboten. 

Handel,  Industrie  und  Kleingewerbe. 

Folgende  Gruppinmg  umfaßt  diejenigen  unter  diese  Bubrik  zählenden  Berufs- 
,  welchen  5  ^/oo  und  mehr  aller  Berufsthätigen  des  Kantons  obliegen : 


^^^fkfNi 


Genf 


—     695     — 


Genf 


Handel,  eigentlicher 

Uhren-  und  Uhrenwerkzeugmacher 

Schneiderei 

Weißnäherei 

Hotellerie  und  Wirthschaft  .... 
Wascherei  und  Glätterei      .... 

Maurerei  und  Gypserei 

Schusterei 

Schreinerei  und  Glaserei  .... 
Bank-,  Agentur-  u.  Versicherungswesen 
Gold-  und  Silberwaarenfabrikation 

Zimmerei ... 

Schlosserei 

Bäckerei 

Metzgerei  und  Wursterei  .... 
Maschinenfabrikation  und  Mühlenbau  . 

Kost-  und  Logisgeberei 

Flach-  und  Dekorationsmalerei  . 
Zucker-  und  Pasteten bäckerei    . 

Spenglerei 

Baumeister  und  Architekten 
Steinmetzen  und  Marmoristen    . 
flammer-,  Huf-  und  Zeugschmiede 

Buchdruckerei 

Musikinstrumentenfabrikation 

Fabriken. 

Dem  Schweiz.  Fabrikgesetz  waren  Ende  1885  unterstellt  91  Etablissements 
(2,9  ^/o  aller  unterstellten  schweizerischen  Etabl.)  mit  2789  Arbeitern  (2,0  •/o) 
und  608  Pferdekräften;   16  Etabl.  mit  541  Arb.  haben  keine  Motoren. 

Die  unterstellten  Etabl.  sind  (bei  den  Etabl.,  welche  im  Stadtgebiet  Genf 
liegen,  ist  der  Ort  nicht  angegeben) : 

a.  Der  Uhren-  und  der  Bijouteriebranche: 

3  Uhrenfabriken 213  A. 

1  Uhren-  und  Uhrspiralenfabrik     30  „ 
6  Uhrschalenfabriken 

2  Couronnesfabriken 


oitreibende 

<*yoo  aller 

Beruftreibenden 

des  Kantons. 

*Voo  d.  nämlichen 
Berufskategorie 
d.  ganz.  Schweiz. 

5331 

116,0 

96 

3324 

72,0 

76 

2723 

58,9 

78 

2336 

50,6 

86 

1961 

42,4 

64 

1524 

32,0 

104 

1206 

26,1 

57 

1069 

23,1 

36 

1051 

22,7 

50 

905 

19,6 

153 

721 

15,6 

497 

633 

13,7 

35 

509 

11,0 

94 

485 

10,5 

41 

483 

10,4 

55 

409 

8,9 

41 

394 

8,4 

123 

338 

7,3 

83 

304 

6,6 

152 

285 

6,2 

77 

284 

6,1 

141 

272 

5,9 

47 

265 

5,7 

27 

240 

5,2 

79 

232 

5,0 

125 

2  Eohwerkfabr.  für  Musikdosen  151  A. 


1  Couronnes-    und  Bügelfabrik 

1  Uhrfederiabrik       .... 

1  Uhrschlüsselfabrik 

1  Uhrsteinfabrik        .... 

1  Uhrsteinfabrik  und  -Bohrerei 

1  Uhrzeigerfabrik     .... 

b.  Der  übrigen  Metallbranchen: 


164 
31 
61 
20 
14 
18 
58 
23 


Tastwerkfabr.   «            „  8 
Bijouteriefabriken        .     .      .239 

Bijouteriefabr.  mit Joaillerie  .  20 

r,  Kettenfabr.  37 

Goldkettenfabrik    ....  83 

2  Diamantschneidereien       .     .  55 

1  Edelsteinbohrerei(inCarouge)  33 


1 
o 
1 
1 
1 


n 


1   Graviranstalt 33 


7  Gießereien  (in  Carouge)  .      .   160  A. 

1   Bauschlosserei 26  „ 

1   Spenglerei 20  „ 


Fabrik     von    Haushaltungs- 
utensilien       12  A. 

Messerschmiede  6  „ 


f» 


1» 


^ 


(ksDf  —     696     —  Genf 

1    Feileri&brik  (Carouge)    .     .  72  A.      5  Maachinenfabiiken  und  mech. 

1   Heparatiurwerlwtjitt«  f.  Tram-  WerksattenfSinCaroage)  146  A. 

way  wagen 00  ^        ^  Maschinen- n.Werkxeng&brik  8  ^ 

1   Metallachranbenfabrik      i  Ca-  1  Maschinenfabrik  n.  Heiznngs- 

roage) 25  ,                 geachäft 10  « 

1  Schrauben-  and  Schneidzeog-  1  Fabrik  von  Präzisions-Iostr.  69 

fabrik 43  ,        1        ^        elektrischer  Apparate     12 

2  HeizangHgeschäfte  61  ^ 

c.  Verschiedene: 

2  Baogeschäfte,  10  Bachdmckereien,  1  Fabrik  für  chemische  Produkte, 
1  Chokoladefabrik  in  Versoix,  1  Confiseriefabrik  in  Versoix,  1  Coaksbreche  mit 
Säge,  1  £benisterie,  1  Fayencefabrik  in  Caroage,  1  Grasanstalt,  1  Gerberei, 
1  Fabrik  für  Goldredaktion  aas  AschenrUckständen,  1  Kerzen-  nnd  Seifenfabrik 
in  Carouge,  1  Papierfabrik  in  Versoix,  1  Scheideanstalt,  4  Schreinereien  mit 
Zimmerei,  1  Schreinerei  mit  Parqueterie  in  Carouge,  2  Tabakfabriken,  wovon  1 
in  Ch^ne-Bourg. 

Geschäft  8  firmen. 

Ende  1885  waren  im  Handelsregister  3740  Firmen  eingetragen.  Davon 
entfallen  ca.  7  ^/o  auf  Spezerei-  und  Kolonialwaarenhandlungen,  ca.  öVs  ^/o  auf 
Uhrengeschäfte,  ca.  47a  %  a^^  Tnch-  und  Wirkwaarengeschäfte,  ca.  4  %  auf 
Merceriegeschäfte,  ca.  3  ^/o  auf  Geschäfte  des  Baugewerbes,  ca.  27s  ^/o  auf 
Schuhgeschäfte,  ca.  27a  V^  ^^^  Weinhandlnngen,  ca.  273  ^/o  auf  Hotels  nnd 
Pensionen,  ca.  2  */o  auf  Brennmaterialienhandlungen,  ca.  2  ^/o  auf  Geschäft^- 
agenturen  und  Sachwaltereien,  ca.  2  ^/o  auf  Bank-  und  Geldgeschäfte. 

Industriegeschichtliches. 

Der  Handel  der  Stadt  Genf  geht  auf  die  Bömerzeit  zurück ;  indostnegeschicht- 
liohe  Nachrichten  von  etwelcher  Bedeutung  aber  liegen  erst  vom  13.  Jahrhundert 
ab  vor.  Damals  fllhrte  ein  Bischof  die  Weberei  (flotter  Tücher  ein,  die  er  rhone- 
abwärts  nach  Marseille  verkaufte.  Außer  von  diesem  Zweige  wird  aus  dem  darauf 
folgenden  Jahrhundert  berichtet  von  Seidenzucht  und  der  Verarbeitung  ihrer 
Ergebnisse  zu  Geweben,  von  der  Färberei,  vom  Kupfer-  und  Messerschmieden, 
von  der  Goidschmiedekunst,  von  der  Gerberei  und  Pelzwaaremubereitung,  von 
einer  im  Großen  arbeitenden  Schneiderei  und  Schuhmacherei^  von  der  Kappen- 
machereif  einem  Eisenwerke  und  von  einigen  andern,  kleinem  Gewerben. 

Das  15.  Säculum  brachte  keine  große  Aenderungen  in  diesen  Betrieben, 
deren  Bestand  und  Vertrieb  sich  eben  den  äußern  und  innem,  politischen  nnd 
sozialen  Verhältnissen  anpal^te.  In  die  letzten  Jahrzehnte  des  genannten  Zeit- 
abschnittes fällt  die  Entwicklung  der  1478  von  Steinschaber  eingebürgerten  und 
nachmals  ho  berUhmt  gewordenen  Grenfer  Buchdruckerei,  welcher  etliche  Papier- 
mühlen  bald  darauf  ihre  Entstehung  verdankten. 

Immer  hatten  die  politischen  Vorgänge,  welche  die  gebietsarme  freie  Stadt 
Genf  berührten,  selbstverständlich  auch  auf  deren  konunerzielle  Wandlungen  grüßen 
EinÜuß  geübt.  Solche  Wirren,  su  denen  sich  die  Pest,  Hungersnöthe  und  Feners- 
brünste  gesellten,  suchten  Grenf  bekanntlich  in  reichem  Maße  heim.  Nachdem 
die  Sträuße  zwischen  den  Grafen  von  Genf  und  den  Bischöfen  zu  Gunsten  der 
letztern  ausgefochten  waren,  begannen  die  langwierigen  verderblichen  Streitig- 
keiten mit  Savoyeu,  dann  diejenigen  der  Bürgerschaft  mit  dem  Krummatab,  und 
dazu   kamen   spater   gelegentUohe  Beibereien    mit  den  franziteischen  nnd  Bemer 


Genf  — .     697     —  Genf 

Nachbarn.  Alle  diese  Vorkommnisse  hinderten  je  nach  ihrer  Dauer  oder  der 
anch  nur  vorübergehenden  übermäßigen  Inanspruchnahme  der  Einwohner  ein  ge- 
deihliches Wachsthum  der  Stadt  und  ihrer  Industrie. 

Von  weittragendster  und  bleibender  Bedeutung  aber  wurde  für  Genf  auch 
nach  dieser  Richtung  die  Stellung,  welche  es  in  der  Folge  auf  dem  Gebiete  der 
Eeligionsfragen  einnahm;  denn  wenn  auch  die  überaus  strengen  Sittenmandate 
des  vom  Calyin'schen  Geiste  beherrschten,  in  Wahrheit  pfarrherrlichen  Regiments 
dieses  und  jenes  Gewerbe  •—  wie  besonders  die  Bijouterie,  die  Uhrenmacherei 
und  die  Sammetweberei  —  gelegentlich  über  die  Maßen  beeinträchtigten,  so  hatten 
die  französischen,  italienischen,  englischen  und  spanischen  Befngianten  doch  eine 
solche  Summe  industrieller  Neuerungen  und  Lebens  in  die  Rhonestadt  gebracht, 
daß  sie  in  ihrer  Entfaltung  und  in  ihrem  Wohlstande  unaufhaltsam  weiter  schreiten 
mußte.  Es  war  denn  auch  ein  wirklicher  Nachtheil  für  das  Gemeinwesen,  daß 
es  aus  politischen  Rücksichten  nach  der  Aufhebung  des  Edikts  von  Nantes  den 
Hugenotten   gegenüber  nicht  dieselbe  Gtistfreundschaft  üben  konnte  wie  vordem. 

Im  16.  Jahrhundert  bewahrten  die  Textilzweige  ihren  guten  Ruf  ungeschwächt 
fort.  Es  wurden  wollene,  seidene  und  halbseidene  StofiPe  und  Bänder,  Sammet 
und  Posamenteriewaaren  erzeugt.  Genf  sendete  eine  solche  Menge  seiner  Tücher 
nach  Frankreich,  daß  sie  Franz  I.  1 542  mit  einem  WerthzoU  von  5  ^/o  belegte. 
—  Die  Färberei  blühte  weiter;  desgleichen  die  Gold-  und  Silberarbeiien,  die 
Buchdruckerei  und  die  Papier fabrikation.  Nicht  minder  standen  die  kunstvollen 
Möbelschniielereien  in  hohem  Ansehen. 

Nachdem  schon  geraume  Zeit  vorher  große  Uhren,  und  versuchsweise  auch 
Taschenuhren,  gefertigt  worden  waren,  führte  1587  ein  Burgunder,  Namens 
Charles  Cusin,  die  regelmäßige  Erstellung  der  letztem  ein  lind  legte  damit  den 
Grund  zu  der  namhaftesten  Industrie  G^nfs. 

Das  17.  Jahrhundert  fügte  zu  den  vorhandenen  Gre werben  wiederum  ein 
neues,  das  nachgehends  ebenfalls  eine  wichtige  Rolle  zu  spielen  berufen  war :  die 
Indiennedruckerei,  welche  eine  französische  Refugiantenfamilie  Faey  nach  dem 
Rückruf  des  Nanter  Edikts  nach  Genf  verpflanzte.  Von  Genf  aus  fand  diese 
Druckerei,  wie  die  Bleicherei,  Yerbreitung  sowohl  nach  Mülhausen  und  Bievres 
als  in  den  Kantonen  Neuenburg,  Glarus  und  Aargau. 

So  erfreute  sich  Genf  im  Jahrhundert  der  Revolution  einer  hochentwickelten 
Industrie,  die  sich  freilich  mehr  und  mehr  einigen  wenigen  Hauptzweigen  zuzu- 
wenden anfing.  Als  einmal  von  hier  aus  Lyon  den  Antrieb  zu  seiner  eigenen 
Seidenindustrie  erhalten  hatte,  wurde  es  bald  genug  ein  ernstlicher  Konkurrent  und 
der  Wettkampf  konnte  um  so  eher  aufgegeben  werden,  als  es  an  ebenso  lohnenden 
Erwerbszweigen  nicht  fehlte.  Um  das  Jahr  1760  arbeiteten  mehr  als  4000  Per- 
sonen allein  für  die  Uhrenmacherei,  in  deren  Dienst  auch  manche  Dörfer  am 
See,  im  Jouxthal  und  im  Ländchen  Gex  standen  —  Die  Bijouterie  war  gleich- 
falls lebhaft  beschäftigt. 

Mit  dem  Beginn  der  80er  Jahre  wurde  auch  Genf  von  den  sozialen  Strömungen 
ergriffen,  welche  eine  Anzahl  von  Familien  aus  ihrer  Vaterstadt  nach  Neuenburg, 
Konstanz  und  Brüssel  trieben  und  schließlich  zu  dem  Vertrag  von  1798  führten, 
durch  den  Genf  Frankreich  einverleibt  wurde.  Voraus  aber  ging  eine  durch  die 
Einführung  des  Papiergeldes  im  Nachbarlande  verursachte  herbe  Krisis,  welcher 
zahlreiche  alte  Geschä^häuser  zum  Opfer  fielen. 

Der  Inkorporationsvertrag  setzte  in  zwei  Artikeln  die  Beibehaltung  des  bis- 
herigen Feingehalts  von  Gold  und  Silber,  sowie  den  Veredlungs verkehr  zu  Gunsten 
ier  Genfer  Baumwolldruckerei  fest. 


G-inf  —      698      —  Geul 

Während  der  Fraozot^enhemchaft  vereochte  man  mit  ungleichem  Erfolge  die 
EinfdhroDg  verschiedener  Indasthen,  namentlich  in  Caronge.  Dort  wurde  die 
i^hon  anläljlich  der  Zwistigkeiten  Anfangs  der  ^Oer  Jahre  herübergebrachte  Uhren- 
macberei  gefördert  und  eine  Baumwolhpinnerei,  sowie  eine  Zuckerraffinen'e  ein- 
gerichtet. Letztere  überlebte  jedoch  den  Sturz  dei$  Kai^rreichs  ebeniK>  wenig  ak 
eine  gleichfalls  gegründete  Glashütte.  Be^t^r  stand  es  um  die  ältere  FatfCHce- 
manufaktur,  die  sich  trotz  der  französischen  Konkurrenz  bi»  heute  erhalten  hat. 

Für  Genf  selbst  mit  seinen  Luxusindustrien  war  die  Zeit  bis  zum  flintritt 
in  den  Schweizer  Bund  eine  schlimme.  Von  da  ab  nimmt  das  Yerkehrsleben 
wieder  einen  kecken  Aufschwung,  dem  erst  durch  die  allgemeine  Gedrücktheit 
der  Geschäfte  in  der  neuesten  Zeit  —  zu  welcher  Zoll-  und  Eisenbahnverhältnisse 
las  Meiste  beigetragen  haben   —   etwelcher  Einhalt  geboten  worden   ist. 

Auffallig  ist  das  rasche  Verschwinden  der  noch  im  vorigen  Jahrhundert  als 
blühend  ausgegebeneu  Textilhidustrie.  In  den  2t)er  Jahren  wird  noch  einer 
Baumwollspinnerei  und  mehrerer  großer  Indiennedruckereien  Erwähnung  gethan, 
die  indessen  schon  zwei  Jahrzehnte  später  ihre  Bedeutung  verloren  hatten.  Auch 
die  in  den  30er  und  40er  Jahren  vorgenommenen  Versuche,  der  Seidenindustrie 
wieder  Eingang  zu  verschatfen,  blieben  erfolglos. 

Immer  nachdrücklicher  verlegte  sich  Genf  auf  die  Pflege  seiner  Vkren- 
macherei  und  die  Verarbeitung  edler  Metalle  zu  Schmucksachen y  fiir  deren 
Erzeugnisse  es,    wie  für  seine  Musikdosen,   einen  berechtigten  Weltruf  genießt. 

Es  dürfte  sich  lohnen,  auf  die  Entwicklung  dieser  Zweige  einen  kurzen 
Rückblick  zu  versuchen. 

Anfänglich,  im  16.  und  17.  Jahrhundert,  verfertigten  die  meisten  ühren- 
macher  die  ganze  Uhr  allein,  also  sowohl  das  Uhrenwerk,  als  dessen  Schale. 
Alles  war  Handarbeit,  die  mit  Hülfe  weniger  einfacher  Werkzeuge  ausgeführt 
wurde.  Dann  trat  allmälig  eine  Arbeitstheilung  ein,  die  stets  weitere  Fortschritte 
machte,  zu  der  Erfindung  passenderer  Werkzeuge  und  endlich  zur  theilweisen 
Maschinenarbeit  führte,  welche  ihrerseits  die  Möglichkeit  einer  Auswechslung  der 
Uhrentheile  im  Gefolge  hatte.  Auch  diese  Neuerung  ging  von  Genf  aus,  wo  sie 
im  Jahre  1839  von  einem  begabten  Mechaniker,  Georg  Leschot,  zuerst  praktizirt 
wurde. 

Von  jeher  waren  die  Bijoutiers  mit  den  Uhrenmachern  um  die  Wette  be- 
müht gewesen,  den  Genfer  Uhren  die  sie  besonders  auszeichnende  künstlerische 
Zier  zu  geben,  welche  ihre  Beliebtheit  vom  17.  Jahrhundert  an  stetig  steigerte 
und  auch  die  entferntesten  Länder  zu  Abnehmern  machte.  In  der  neuem  Zeit 
versuchte  sich  Genf  etwas  mehr  in  der  Vervollkommnung  der  Schalen,  zu  denen 
es  die  Werke  namentlich  au?  dem  Neuenburgischen  bezog.  Doch  liefert  es  sich 
selbst  den  weitaus  größten  Theil  der  Uhrwerke  und  sendet  solche  auch  nach 
Paris  und  London.  Genf  ist  heute  noch  der  vornehmste  Platz  für  die  Fabrikation 
von  Luxusuhreuy  welche  vollendeten  Geschmack,  mit  rühmlicher  Genauigkeit 
verbunden,  aufweisen.  Der  Werth  seiner  Uhren produktion  wurde  1869  auf 
1172  Millionen  Franken  geschätzt. 

Die  Gold'  und  Silberschmiedekunst  Genfs  wird  —  abgesehen  von  den 
schon  aus  dem  5.  Jahrhundert  gemeldeten  Münzprägungen,  welche  Sache  der 
Goldarbeiter  waren  —  zuerst  am  Ende  des  13.  Jahrhunderts  erwähnt.  Nach 
der  Entdeckung  Amerikas  entfaltete  sich  das  schon  vorher  weithin  bekannte 
Gewerbe  zusehends.  Schon  im  17.  Jahrhundert  zählten  außer  der  Schweiz 
Deutschland,  Frankreich,  Italien,  Spanien,  Holland,  England  und  Amerika  zu 
den  Genfer  Kunden.    Heute  gehen  die  mannigfaltigen  Produkte  überall  hin,  vor- 


Genf  —     699      —  Gent 

wiegend  aber  nach  dem  westlichen  Europa,  nach  der  Levante,  nach  Südamerika 
und  verschiedenen  Kolonien. 

Die  Erfindung  der  eigentlichen  Musikdose  gelang  1796  einem  Genfer, 
Antoine  Favre.  Seither  sind  auf  diesem  Gebiete  bemerkenswerthe  Fortschritte 
gemacht  worden  und  die  Fabrikation  brachte  in  verschiedene  Gegenden  des 
Landes  lohnenden  Verdienst.  Genf  selbst  beschäftigte  in  dieser  Industrie,  welche 
der  Eigenart  ihrer  Erzeugnisse  wegen  länger  als  eine  andere  von  maschinellem 
Betriebe  dürfte  verschont  bleiben,  zeitweise  gegen   1000  Arbeiter. 

Um  diese  hauptsächlichsten  Erwerbszweige  gruppirt  sich  indessen  noch  eine 
Reihe  anderer,  älteren  und  neueren  Ursprungs,  von  größerer  und  geringerer 
Bedeutung.  Sie  sind  entweder  sowohl  in  der  Stadt  Genf  selbst  als  in  dem  ge- 
werbereichen Carouge  heimisch  und  lassen  den  kleinen  Kanton  mit  Hinsicht  auf 
industrielle  Thätigkeit  als  sehr  weit  vorgeschritten  erscheinen. 

Im  engsten  Zusammenhange  mit  den  eben  geschilderten  Gewerben  stehen  die 
Gießereien^  die  Werkstätten  für  Erzeugung  von  Maschinen,  Werkzeugen  und 
Instrumenten  aller  Art,  die  Scheideanstalten  und  die,  in  welchen  die  Edelmetalle 
ihre  erste  Verarbeitung  erfahren.  Bis  vor  10  Jahren  hatte  der  einzelne  Fabrikant 
seine  Kohmaterialien  diesen  Anfangsprozessen  der  Veredlung  selbst  unterzogen, 
seit  jener  Zeit  aber  besteht  hiefür  eine  besondere  Anstalt,  die  nicht  nur  zahlreiche 
Aufträge  aus  der  Schweiz,  sondern  auch  aus  Frankreich,  Italien  und  Deutschland 
erhält.  Es  ist  selbstverständlich,  daß  auch  die  Werkzeuge  für  die  Uhrenindustrie 
und  die  mancherlei  Instrumente  mit  ihrem  Absatz  nicht  bloß  auf  die  Schweiz 
angewiesen  bleiben. 

Hier  ist  auch  das  Kunstgewerbe  des  EmailUrens  zu  nennen,  welches  seit 
Beginn  des  17.  Jahrhunderts  nicht  zum  Wenigsten  zu  der  Verschönerung  der 
Genfer  Edelmetall  waaren  beigetragen  hat  und  dies  noch  thut.  Die  berührte  Möbel - 
schnitzlerei  ist  in  den  Dienst  der  modernen  Möbelschreinerei  getreten,  und  ein 
ähnlicher  Vorgang  ist  auf  dem  Gebiet  der  Kunsttöpferei  zu  verzeichnen. 

Unter  den  übrigen  Industrien  nimmt  die  chemische  den  ersten  Rang  ein. 
Da  ist  vorab  die  Seifensiederei  und  Kerzenfabrikation  anzuführen,  welche  schon 
mehrere  Jahrzehnte  besteht,  und  dann  die  Erstellung  künstlicher  Farben,  die 
nach  allen  Ländern  verkauft  werden.  —  Tabak  wird  in  Genf  schon  seit  75  Jahren 
zu  Cigarren  verarbeitet,  zu  Rauchtabak  seit  etwa  zwei  Dezennien.  Der  Vertrieb 
muß  der  Zollverhältnisse  halber  hauptsächlich  in  überseeischen  Staaten  bewerk- 
stelligt werden.  —  Die  Buchdruckerei  hat  sich  naturgemäß  fortgebildet  und  die 
Papierfabrikation  wußte  sich  nach  zeitweiligem  Rückgange  ebenfalls  wieder  zu 
beben.  —  Auch  die  in  alter  Zeit  schon  betriebene  Konfektion  hat  wieder  ent- 
sprechende Ausdehnung  gewonnen,  desgleichen  die  Gerberei, 

Wie  schon  einleitend  bemerkt  worden,  hat  Genf  als  Handelsplatz  stets  eine 
wichtige  Stellung  inne  gehabt.  Im  Mittelalter,  und  so  lange  die  Verkehrswege 
noch  selten  und  schlecht  beschaffen  waren,  galt  Genf  als  ein  Zwischenglied  zwischen 
Köln  und  Venedig,  den  großen  Stapelplätzen  des  abendländischen  und  orientalischen 
Handels.  Bonnivard  erzählt,  daß  man  schon  um  das  Ende  des  13.  Jahrhundertfr 
den  See  zurückgedrängt  habe,  um  auf  dem  so  gewonnenen  Boden  Wohnungen 
bauen  zu  können  zur  Aufnahme  der  in  großer  Menge  herbeiströmenden  fremden 
Händler. 

Genf  hielt  jährlich  drei  aus  vielen  Ländern  stark  besuchte  Messen,  und 
Frankreich  —  von  Savoyeu  unterstützt  —  traf  die  Stadt  und  die  hinter  ihr 
liegenden  östlichen  Ländereien  im  Jahre  1462  auf  das  Empfindlichste,  als  es 
seinen  Kauf  leuten  den  Besuch  dieser  Messen  verbot  und  sie  zuerst  nach  Bourges, 


dMtt   vi^Ksk  hjv»  z»  mhm  rmmihrt  wti  «nt 

Siv  ^tetsa^  db(!ii*m  ftr  ^i»  fitmi'i  «nd  d»  BuikTOea  Gtmb  fernem  gmy> 
arntfiittidUt;  Li^^t;  vir.  ««r/  w«Bi^  iit  se  «§  kwte.  ▼»  &  Tofaknwc^  «ad  -lEtR^ 

MM  l^rmam  «1»  Haubdekf^L^x  je   viadcr   ikre    rmiTige  Bedeatasg  werde 


% 


l>T  ff—ytatlMal  aa  d«r  Urfvodaktk«  £2Dt  nf  die  Lndwiitki^alt  Mit 
7f$7^  Krverl^emi»  (ne  Jahre  l^M^Oi,  dam  folgt  die  Fisebeni  Mit  39  £^  der 
KiSTfUa  fldt  ^i  £./die  F<ffvtvirtiucbaft  Mit  ^^  EL  die  Jagd  Mit  :^  E.   Der 

Bergbau 
Ut   aiitedeatndf   towohl   himoelitlich  der  Zahl  6er  dabei  beBcfailligteB  Persoaea 
<^>   im  Jabr«  1880y,   ak  der  Zahl  der  Fnsdorte  T<m  Bergbanprodokfeen.    Haa 
k^ttt  nur  eioige  aoiJi»feqtongrffliige  Lager  von  Tapfer-  and  ZiegeUhom  und  zwar 
bei  ^^(mge^  f.liaoej  and  Yenox« 

Laodwirthscbaft liebe  Verbiltnisse. 

I>er  Landwirtbuehaft  widmeten  neb  im  Jabre  1880  7878  Personen  =  17.1  *« 
H\Ur  Bemfiwtbitigen  de»  Kantons  oder  1,4  %  aller  LandwirthachafUreibettden  der 
S'jbw*?!«. 

I>i«  im  Kanton  angebauten  Gdreidearten  sind :  der  barte  Winterweixen  aof 
t:a,  i()(H>  ba,  der  Hafer  aaf  ca.  1370  ba.  Boggen  nnd  Gerste  sind  wenig  geflaut. 
Ertrag  de«  Winterweizens  per  ba  an  Körnern  ca.  1500  kg,  an  Strob  :!900  kg, 
dm  Hafers  ca.   140^>  kg  an  Körnern  nnd  ca.  2500  kg  an  Strob. 

Mit  Kartoffeln  sind  ca.  1:500  ba  bepflanzt;  Ertrag  im  Jabre  1885  ca. 
*M(}()  kg  per  ba. 

Der  Futierbau  besteht  in  Katarwiesen,  Klee  und  Esparsette.  Man  scbatste 
im  Jahre  1885  den  Hea-Ertrag  auf  28  q  per  ba,  den  Emd-Ertiag  anf  6.7  q 
|;«9r  ha,  den  Ertrag  an  Ackerfatter  anf  46,7  q  per  ba. 

Die  ObHtbaumif arten  nehmen  eine  Fläche  von  ca.  590  ha  ein.  Ihr  Ertrags- 
werth  wird  aof  durchschnittlich  Fr.  200  per  ha  berechnet. 

Das  Weinbau- ArecU  umfaßt  über  2100  ba.  Der  durchschnittlicbe  Ertrag 
pro  1871 — 1881  war  per  ha  52  hl  zum  Darcbschnittspreis  von  Fr.  40.  80;  im 
Jahre  1885  59  hl 

Es  bestehen  im  Kanton  24  Viehversicherunffs  vereine,  femer  3  landwirth- 
Hnhaßliche  Vereine.  Alle  Landwirtbe  im  Kanton  sind  Mitglieder  der  West- 
schweizerischen  landwirthschaftlicben  Gesellschaft. 

Verkehr. 

Eisenbahnen. 

Bestand  auf  Ende  1884:  3  Bahnunternehmungen  mit  36,398  m  Bahn  und 
•U  Btationon,  wovon  26  Tramwayshaltstellen.  Die  Bahnlänge  vertheilt  sich  auf 
die  einzelnen  Unternehmungen  und  nach  den  Konzessionen  wie  folgt: 

Suhse  Orcidentale :  Konzession  vom  1.  November  1855  für  die  Strecken: 
a.  von  Genf  bis  zur  waadtländiscben  Grenze  bei  Versoix  9241  m;  b.  für  die 
Fjnolavo  bei  ('61igny  1686  m;  zusammen  10,927  m  der  Soisse  Oooidentale  im 
Kanton  Genf. 

PariH-Lyon-MHiierranee:  Konzession  vom  8.  Januar  1853  für  die  Strecke 
Ton  Genf  bis  zur  französischen  Grenze  bei  La  Flaine  16,250  m. 


Genf  —     701     —  Genossenschaften 

lYamways  snisses:  Bundeskon Zession  vom  27.  Mnrz  1879  für  die  Strecken: 
a.  von  Grenf  nach  Carouge  3302  m;  6.  Ton  Genf  über  Chene  bis  zur  franzö- 
sischen Grenze  bei  Moiilesalaz  4814m;  c.  vom  Bahnhof  Genf  bis  zum  Molard- 
platz in  Genf  1105  m;  zusammen  Tramways  im  Kau  ton  Genf  9221  m. 

üenfer  Tramways,  Genf-Carouge,  Genf-Chene,  Genf- Annemasse  s.  Tram- 
ways suisses. 

Genossenscliaften«  Die  2^hl  der  mit  dem  Charakter  der  juristischen 
Persönlichkeit  ausgestatteten  Genossenschaften  beträgt  (anfange  1886)  600.  Bechte 
und  Pflichten  der  Genossenschaften  sind  in  Abschnitt  27  des  Obligationenrechtes 
normirt.  Aehnliche  Zwecke  wie  die  Genossenschaften,  d.  h.  die  Förderung  ge- 
meinschaftlicher Interessen,  verfolgen  nun  zwar  noch  eine  große  Menge  anderer 
Personenverbände,  jedoch  unter  anderem  Namen  und  anderer  Form:  als  Verein, 
Aktiengesellschaft  oder  Einfache  Gesellschaft.  So  sind  z.  B.  die  im  Handelsregister 
eingetragenen  Konsumvereine  etwas  mehr  als  zur  Hälfte  als  Aktiengesellschaften, 
der  Best  mit  wenigen  Ausnahmen  als  Genossenschaften  konstituirt;  von  den  hm 
Handelsregister  eingetragenen  Käserei-  oder  Milchwirthschaftsgesellschaflen  sind 
ca.  68  ^/o  Genossenschaften,  32  ^/o  Aktiengesellschaften.  Im  Allgemeinen  läßt 
sich  sagen,  daß,  wo  es  sich  um  solche  Zwecke  handelt,  wo  es  ansehnlicher 
Geldleistungen  bedarf,  die  Aktiengesellschaftsform  der  Genossenschaftsform  vor- 
gezogen wird.  Dies  erklärt  sich  leicht  dadurch,  daß  der  durch  die  Aktie  reprä- 
sentirte  Besitz  leichter  veräußerlich  ist  als  der  Genossenschaftsantheil.  Auch  sind 
die  Yerantwortlichkeitsverhältnisse  flir  den  Aktionär  zum  vorherein  klarer  ab- 
gegrenzt als  für  den  Genossenschafter. 

Die  oben  erwähnten  600  Genossenschaften  vertheilen  sich  auf  die  Kantone 
wie  folgt:  251  Waadt,  99  Bern,  45  Zürich,  41  Genf,  30  Aargau,  19  Freiburg, 
19  St.  Gallen,  14  Appenzell  A.-Bh.,  13  Neuenburg,  12  Solothurn,  11  Glarus, 
9  Graubünden,  7  Schaffhausen,  6  Baselstadt,  5  Appenzell  I.-Rh.,  5  Luzem, 
4  Baseliand,  3  Thurgau,  2  Obwalden,  2  Zug,   1  Nidwaiden,  1  Schwyz,  1  Wallis. 

Die  Zwecke  und  Unternehmungen,  denen  die  600  Genossenschaften  dienen, 
sind  sehr  mannigfaltig;  vorwiegend  aber  sind  es:  Milchwirthschaft  305  G., 
wovon  201  im  Kt.  Waadt,  32  im  Kt.  Bern,  21  im  Kt.  Genf,  15  im  Kt. 
Freiburg,  10  im  Kt.  Zürich,  8  im  Kt.  Solothurn,  6  im  Kt.  Neuenburg  n.  s.  w. ; 
Spar-  und  Leihkassen  und  Ersparnißswecke  überhaupt  90  G.,  wovon  23  im 
Kt.  Aargau,  21  im  Kt.  Bern,  11  in  Appenzell  A.-Bh.,  10  im  Kt.  St.  Grallen, 
9  im  Kt.  Waadt  u.  s.  w.;  Konsumvereinigungen  63  G.,  wovon  21  im  Kt.  Zürich, 
9  im  Kt.  Glarus,  6  im  Kt.  Graubünden,  5  im  Kt.  St.  Gkllen,  5  im  Kt.  Waadt, 
4  im  Kt.  Aargau  u.  s.  w. ;  Versicherung sewecke  aller  Art  (Brandschaden,  Vieh 
u.  dgl.)  38  G.,  wovon  17  im  Kt.  Bern,  11  im  Kt.  Waadt;  Kranken-,  Alters- 
versorgungs-y  Sterbe-  und  Bentenkassen  27  G.,  wovon  16  im  Kt.  Bern,  5  im 
Kt.  Waadt  u.  h.  w. 

Sog.  Beru/^genossen Schäften  gibt  es  außer  den  Käserei-  oder  Milch wirthsohafts- 
genossenschaften  nur  wenige;  es  sind  z.  B.  1  Buchdruckerei  in  Baselstadt,  1  G. 
von  Möbelarbeitern  im  Kt.  Genf,  2  G.  der  Uhrenbranche  im  Kt.  Neuenburg. 

Ebenfalls  spärlich  sind  die  Genossenschaften  zum  gemeinsamen  Bezug  von 
Rohstoffen  und  Betriebsmaterialien,  Die  Strömung  der  Zeit  drängt  indeß  auf 
die  Bildung  von  solchen  Genossenschaften  in  landwirthschaftlichen  und  gewerb- 
lichen Kreisen  hin,  sowie  auch  auf  die  Bildung  von  Kreditgenossenschaften  auf 
der  Basis  der  Solidarhaft,  System  Reiffeisen.  Zum  Zwecke  des  Studiums  dieses 
Genossenschaftssystems  sind  im  Jahre  1885  von  der  Regierung  des  Kantons  Bern 
die    beiden   Mitglieder   Scheurer    und   v.  Steiger    nach   Deutschland   abgeordnet 


I 


Genossenschaften  —      702      —  Gerberei 

worden  und  es  hat  anf  ihre  Berichterstattnng  hin  die  Bemi^^che  Oekonomiscke 
Gesellschaft  einige  kleinere  Preise  ausgeschrieben  für  die  drei  ersten  nach  dem 
Hei tfeisen* sehen  System  sich  bildenden  Vereine. 

Die  Uaftbarkeitsuerhältnisie  betreffend  läßt  sich  sagen,  daß  solidarLsche 
Haftbarkeit  gerade  da  am  meisten  fehlt,  wo  das  größte  Risiko  für  Dritte  vor- 
handen ist,  wie  bei  den  Spar-  und  Leihkas««n;  sie  wird  hingegen  gerne  dort 
proklamirt,  wo  nicht  leicht  etwas  zu  verlieren  ist  (Käsereigeseilschaften  n.  s.  w.). 

Gerberei«  Die  (xerberei  wurde  in  der  Schweiz  bis  in  die  Vierziger  Jahre 
hinein  nur  als  Handwerk  betrieben.  Mit  den  primitivsten  Utensilien  ausgerastet, 
erzeugte  der  Gerber  sein  Leder.  Die  Eichen-  und  Tannenrinde  entnahm  er 
möglichst  nahen  Gegenden. 

Der  Dampf  hat  auch  die  Existenzbedingungen  der  Gerberei  von  Grund  aus 
verändert.  Die  Eisenbahnen  haben  nicht  nur  die  Bezugsgebiete  für  Rohmaterial, 
sondern  auch  die  Bezugsquellen  für  Leder  stark  vervielföltigt.  Häute,  Felle. 
Gerberrinde,  Leder  sind  Artikel,  die  bedeutend  in's  Gewicht  fallen,  bei  welchen 
somit  die  Transportspesen  einen  wichtigen  Rechnungsfaktor  bilden. 

Was  die  Häute  und  Felle  für  die  Sohlenleder-Gerberei  —  die  Haupt- 
branche der  Lederfabrikation  in  der  deutschen  Schweiz  —  betrifft,  so  kann  der 
Bedarf  noch  größtentheils  im  Laland  gedeckt  werden,  und  zwar  werden  die  Häute 
frisch  aus  den  Schlächtereien,  in  „grünem''  Zustande,  bezogen.  Die  Preise  der 
Häute  werden  jeden  Monat  regulirt.  Gehen  die  Pariser  und  Wiener  Cotirungen 
in  die  Höhe,  so  verlangen  die  schweizerischen  Metzger  ebenfalls  Aufischlag  und 
behaupten  fast  ausnahmslos  das  Feld.  In  vergangenen  Zeiten  bildeten  die  Vieh- 
und  Fleischpreise  des  Inlandes  das  wichtigste  Preisregulativ  für  Häute.  Auch 
jetzt  noch  diückt  dieses  Moment  stark  auf  Angebot  und  Nachfrage,  hat  aber  doch 
an  Bedeutung   viel  eingebüßt,    seit  auch  ausländische  Häute  verarbeitet  werden. 

Kalbfelle  werden  von  den  westsrhweizerischen  Gerbereien  —  deren  Haupt- 
gebiet die  Oberleder-Fabrikation  ist  —  in  Massen  roh  von  München  und 
Frankfurt  a.  M.  bezogen.  Diese  großen  Fabrikanten,  welche  hauptsächlich  für 
Amerika  arbeiten,  lassen  durch  ihre  eigenen  Einkäufer  die  Felle  in  den  deutschen 
Magazinen  genau  sortiren  und  prüfen.  In  der  Ostschweiz  werden  meistens  schwere 
Kälber  geschlachtet,  deren  Felle  sich  für  Schäftefabrikation  eignen. 

Tannenrinde  (für  Oberleder)  findet  sich  größteutheils  in  der  Schweiz  selbst, 
in  vorzüglichsten  Qualitäten;  ansehnliche  Bezüge  werden  aber  auch  im  benach- 
barten Baden  gemacht.  Schwieriger  verhält  es  sich,  gemäß  der  in  der  Schweiz 
fast  überall  ganz  vernachlässigten  Eichenwald-  und  Rindenkultur,  mit  der  Be- 
schaffung der  Eichenrinde  (für  Sohlleder).  Dieselbe  muß  zum  großem  Theil  in 
den  Vogesen  gekauft  werden.  Die  beste,  die  ungarische,  ist  des  Transportes 
halber  für  den  schweizerischen  Gerber  nicht  wohl  erschwinglich. 

Was  den  Absatz  des  fertigen  Produktes,  des  Leders,  anbelangt, 
so  war  bis  zum  1.  Januar  1880  außer  dem  Inland  das  Deutsche  Reich  am 
wichtigsten.  Das  schweizerische  Fabrikat  hatte  sich  in  Berlin,  Breslau,  Lieipzig 
unter  dem  Titel  „ Schweizersohlen "  eine  selbstständige  Stellung  errungen  und 
jeder  Händler  auf  genannten  Plätzen  mußte  diese  „Marke"  halten,  weil  sie  von 
Jahr  zu  Jahr  beliebter  wurde  und  sich  eines  steigenden  Absatzes  erfreute.  Jede« 
deutsche  Fachjournal  enthielt  in  allen  Nummern  Notiz  über  gehämmertes  Schweizer- 
Sohlenleder,  über  den  bezüglichen  Geschäftsgang,  über  die  bezahlten  und  geforderten 
Preise.  Die  deutsche  Zollerhöhung  (Fr.  45  für  100  kg)  machte  vom  genannten 
Tage  an  dieser  Abnehmerrolle  Deutschlands  ein  Ende.  Die  schweizerische  Sohl- 
leder-Fabrikation hat  dadurch  den  doppelten  Nachtheil  verminderten  Absatzes  in 


Gerberei  —      703      —  Gerberrinde 

Deutacbland  und  vergrößerter  Ausfahr  roher  inländischer  Häute  dahin  erfahren 
nnd  befindet  sich  überhaupt  in  prekärer  Lage. 

Braune  und  gewichste  Kalbfelle  (Wiohsleder),  der  Hauptartikel 
der  westsohweizerischen  Gerber,  finden  Absatz  in  den  schweizerischen  Schuh- 
fabriken. Einige  Firmen  exportiren  nach  Italien  und  Amerika,  wo  ihre  Felle, 
namentlich  diejenigen  von  Mercier  in  Lausanne,  alte  Reputation  genießen  und 
bebalten. 

Eine  erfreuliche  Ausdehnung  bat  als  Spezialität  die  Fabrikation  von  Riemen- 
leder (zu  Treibriemen  für  Transmissionen)  erlangt.  Durcb  vorzügliche  Einrich- 
tungen, theils  eigener  Erfindung,  und  ausgezeicbnetes  Fabrikat  ist  es  einer  großen 
Fabrik  in  Männedorf  gelungen,  trotz  scharfer  Konkurrenz  selbst  in  Deutschland 
nnd  England  etc.  Absatz  zu  finden. 

Lackirtes  Kalb-  und  Scbafleder  wird  nur  in  einem  Etablissement, 
aber  in  vorzüglicher  Weise,  präparirt. 

Die  Produkte  der  schweizerischen  Weißgerberei  stehen  gut  angeschrieben ; 
diese  ist  der  Ausdehnung  fähig. 

Die  Fabrikation  von  Handschuh-  und  Saffianleder  geht  zurück.  Die 
Ziegen-  und  Kitzfelle  gehen  roh  nach  den  umliegenden  Staaten  und  selbst 
nach  England. 

Sämischgerbereien  gibt  es  nicht  mehr.  Das  letzte  Geschäft  bestand 
in  Schaffhausen. 

Schmalleder  kommt  meistens  aus  Württemberg.  Die  Zürcher  Ledermesse 
besitzt  daher  für  die  Reutlinger  Gerber  große  Anziehungskraft. 

Fast  alle  feinen  Ledersorten,  wie  Cylinderleder,  Mattleder,  Futter- 
leder, Vache  lissee  etc.,  werden  aus  Frankreich  bezogen,  wo  man  es  in  der 
Präparation  dieses  Artikels  zur  höchsten  Vollendung  gebracht  hat. 

Die  schweizerischen  Schuhfabriken  beziehen  ziemlich  viel  amerikanisches 
Sohlleder  (Hemlocks),  das  sich  aber  mehr  für  Schuhwerk  flacher  Gegenden 
eignet.    Auch  australisches  Sohlleder  findet  Eingang. 

Schwarze  Haarfelle  zu  Tornistern  werden  noch  zu  Tausenden  eingeführt. 

In  der  Schweiz  zählte  man  im  Jahre  1882  356  Etablissements,  in  denen 
man  sich  mit  der  Zubereitung  von  Häuten  und  mit  Gerben  befaßte  (worunter  1 
solches  mit  ca.  200  Arbeitern  und  ca.  30  mit  15 — 40  Arbeitern).  Die  best- 
eingerichteten Gerbereien  sind  in  den  Kantonen  Waadt,  Genf,  Basel,  Zürich, 
Aargau  und  St.  Gallen.  Die  Zahl  der  Arbeiter  und  Meister  beläuft  .sich  auf 
2100 — 2400.  Die  Produktion  wird  auf  22  Millionen  Franken  gewerthet. 
Der  Gesammtkonsum  von  Leder  soll  den  Werth  von  26  Millionen  Franken 
erreichen.  (Vergl.  Fachbericht  über  Gruppe  7  der  Schweiz.  Landesausstellung 
von  1883,  sowie  die  Handelsberichte  des  Schweiz.  Handels-  und  Industrievereins 
und  der  Kaufmännischen  Gesellschaft  Zürich. 

Dem  Fabrikgesetz  waren  Ende  1885  18  Etablissements  mit  567  Ar- 
beitern unterstellt. 

Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  245  Gerbereien  eingetragen 
(somit  111  weniger  als  im  Jahre  1882  auf  andere  Weise  ermittelt),  davon  50 
im  Kt.  Bern,  36  im  Kt.  Zürich,  32  im  Kt.  Waadt,   16  im  Kt.  Freiburg  u.  s.  w. 

Gerberrill  de.  Tannenrinde  findet  sich  in  vorzüglich  geeigneten  Sorten  im 
Inlande;  ein  Theil  wird  aus  dem  Badischen  bezogen.  Eichenrinde  muß  hingegen 
zum  größern  Theil  aus  den  Vogesen  bezogen  werden,  da  die  Kultur  von  Eichen - 
schälwaldungen  in  der  Schweiz  fast  überall  vernachlässigt  ist. 


Gerste  —     704     —  Greschäflsfirmen 

Gerste  s.  Getreidebau. 

Gerachgras,  ein  wenig  ertragreiches  Gras  zweiten  Banges,  aoch  gemeines 
oder  gelbes  Ruchgras,  Riechgras,  Lavendelgras,  Meliotengras,  wohlriechendes 
Raygras,  Goldgras,  Goldschmäli,  Berggras  etc.  genannt,  ist  auch  in  der  Schweiz 
heimisch  und  aligemein  auf  trockenen  und  nassen  Wiesen,  Triften,  Httgeln, 
Haiden  und  in  Wäldern  verbreitet.  Im  Bemer  Oberland  fand  man  es  bis 
1910  m  Höhe,  in  GraubUnden  bis  2400  m.  („Die  besten  Futterpflanzen**,  von 
Dr.  F.  G.  Stehler,  Verlag  von  K.  J.  Wyß  in  Bern.) 

Gesandtschaften.  Unter  den  Gesandten  besteht  folgende  Bangordnung : 
1)  Botschafter  oder  Ambassadeur,  2)  außerordentlicher  Gesandter  und  bevoll- 
mächtigter Minister,  3)  Ministerresident,  4)  Geschäftsträger. 

Die  schweizerischen  Gesandten  im  Auslande  bekleiden  den  zweiten  Rang. 
Folgendes  sind  die  Namen  der  seit  1848  bei  fremden  Mächten  akkreditirten 
schweizerischen  Gesandten : 

Bei  Frankreich:  von  1848 — 1856  Br,  Hyazinth  Barmann  aus  dem 
Wallis;  von  1857—1883  Br.  J.  Conrad  Kern  von  Berlingen,  Thurgau;  seit 
1883  Dr,  jur,  C.  Lardy  von  Neuenburg. 

Bei  Oesterreich  und  Oesterreich-Ungarn :  von  1848 — 1866 
L,  Ed.  Steiger  von  Basel;  von  1866 — 1883  Dr,  J.  J,  v.  Tschudi  von  Glarus; 
seit  1883  A.  0,  Aepli  von  St.  Gallen. 

Bei  Sardinien  und  Italien:  1861/62  Abraham  Tourte  aus  Grenf;  von 
1864 — 1883  G,  B,  Pioda  von  Locarno;  seit  1883  Simeon  Bavier  von  Chur. 
(Gesandtschaftssitz  bis  1865  in  Turin,  von  1866—1871  in  Florenz,  seit  1872 
in  Rom.) 

Bei  Preußen,  Bayern,  Württemberg,  Baden  und  Deutsches 
Reich:  1867/68  Dr.  Joachim  Heer  von  Glarus;  von  1868—1876  Oberst 
Bernhard  Hammer  von  Ölten;  seit  1876  Dr.  Arnold  Both  von  Teufen,  Appen- 
zell A.-Rh. 

Bei  den  Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika:  seit  1882  Oberst 
Emil  Frey  von  Mönchenstein,  Baselland. 

Betreifend  die  Besoldungen  der  Gesandten  s.  auf  Seite  324  dieses  Lexikons 
die  Anmerkungen  ad  Kolonne  1  von  Seite  318. 

Folgende  fremde  Staaten  haben  zur  Zeit  (1886)  bei  der  Schweiz  diplo- 
matische Vertreter  akkreditirt:  Bayern,  Belgien,  Deutsches  Reich,  Frankreich, 
Japan  (Domizil  des  G«sandt«n  in  Paris),  Großbritannien,  Italien,  Oesterreich- 
Ungarn  (der  Gesandte  vertritt  auch  das  Fürstenthum  Lichtenstein),  Rußland, 
San  Domingo  (der  Gesandte  hat  sein  Domizil  in  Paris),  San  Salvador,  Spanien. 
Vereinigte  Staaten  von  Nordamerika. 

Geschfiftsfirmen.  Die  in  der  Schweiz  etablirten  Geschäftsfirmen  müssen 
(laut  O.-R.,  Art.  865,  Abs.  4)  in  das  Handelsregister  eingetragen  werden.  Eine 
eingetragene  Firma  ist  im  Innern  der  Schweiz  insoweit  geschätzt,  als  an  dem 
nämlichen  Orte  keine  zweite  gleichlautende  Firma  geführt  werden  darf  (O.-R.  868). 
Die  Firmen  können  nicht  beliebig,  sondern  nur  nach  den  Vorschriften  des  O.-R. 
(Art.  867,  869,  870,  871,  872,  873)  konstruirt  werden. 

Ende  1885  war  die  Zahl  der  gültig  eingetragenen  schweizerischen  Firmen 
(d.  h.  die  Zahl  der  eingetragenen  weniger  der  gelöschten  Finnen)  31,888. 
Darunter  befinden  sieh  nun  allerdings  eine  Anzahl  Firmen,  welche  den  Namen 
«Geschältstirmen'  kaum  verdienen;  ihre  Zahl  mag  aber  kompensirt  sein  durch 
die  Zahl  jener  nicht  eingetragenen  Firmen,  deren  Eintragung  gerechtfertigt  wäre. 


Geschäftsfirmen  —      705     —  Geschwornenbezirke 

Von  jenen  31,888  Firmen  entfallen  25,508  auf  Einzelgeschäfte,  3824  auf 
Kollektiv-  und  Kommanditgesellschaften,  1815  auf  Aktiengesellschaften  und  Ge- 
nossenschaften (ca.  -/s  A.,  ca.  Ya  G.),  295  auf  Vereine  im  Sinne  von  O.-R.  716 
(ideale  Zwecke),  446  auf  Zweigniederlassungen. 

Jene  31,888  Firmen  auf  die  Kantone  vertheilt,  ergibt  sich:  4562  Waadt, 
4257  Bern,  4108  Zürich,  3740  Genf,  3554  Neuenburg,  1577  St.  Gallen,  1401 
Tessin,  1305  Luzern,  1266  Graubünden,  1204  Freiburg,  980  Baselstadt,  776 
Thurgau,  755  Aargau,  599  Schaff  hausen,  307  Wallis,  299  Appenzell  A.-Rh., 
295  Solothurn,  272  Glarus,  186  Schwyz,  154  Baselland,  143  Zug,  56  Nid- 
walden,  36  Uri,  34  Obwalden,  22  Appenzell  I.-Rh. 

Von  größerem  Interesse  als  die  absolute  Zahl  der  Firmen  ist  die  Verhältniß- 
zahl.  Auf  je  1000  Einwohner  jedes  Kantons  ergeben  sich  Firmen :  37  Genf, 
34  Neuenburg,  19  Waadt,  16  Schaff  hausen,  15  Baselntadt,  13  Zürich,  13  Grau- 
bünden, 11  Tessin,  10  V2  Freiburg,  10  Luzern,  8  Bern,  8  Glarus,  8  Thurgau, 
7Va  St.  Gallen,  6V2  Zug,  6  Appenzell  A.-Rh.,  5  Nidwaiden,  4  Aargau,  372 
Schwyz,  37«  Solothurn,  3  Wallis,  272  Baselland,  272  Obwalden,  2  Appen- 
Zell  I.-Rh.,    172  Uri. 

Diese  Verhältnißzahlen  bieten  nun  zwar  keinen  ganz  getreuen  Spiegel  der 
Geschäfts  Verhältnisse  jedes  Kantons,  denn  es  sind  z.  B.  in  den  Handelsregistern 
von  Genf  und  Neuenburr/  sehr  viele  Wirthe,  Logisgeber  und  Professionisten 
eingetragen,  während  sich  das  Handelsregister  von  Baselstadi  durch  Fernhaltung 
alles  Kleingeschäftlichen  auszeichnet.  Graubünden  hält  ziemlich  streng  auf  die 
Eintragung  der  Gasthäuser;  Waadi,  das  19  Registerführer  hat  (1  per  Bezirk), 
mag  die  Detailgeschäfte  leichter  ausfindig  gemacht  haben,  als  Zürich  mit  nur 
einem  Registerführer. 

Gruppirt  man  einen  Theil  der  im  Handelsregister  (Ende  1884)  eingetragenen 
Firmen  nach  Geschäftsbräuchen,  so  ergibt  sich  folgende  Reihenfolge: 

Kolonial-  und  Spezereiwaaren      .  ca.  4300      Baugewerbe ca.  750 

Tuch-,  Manufaktur- u.  Ellenwaaren    „   3000      Schuhhandel  und  Fabrikation  .     .    „    700 


Uhren ,    2500 

Kurzwaaren  und  Quincaillerie     .    „    1800 

Weinhandel «1700 

Agentur  und  Kommission   .     .    .    „    1600 
Käserei  und  Käsehandel      ....    1200 


Kleidergeschäft „    550 

Gerberei  und  Lederhandel   .    .     .    „    530 

Müllerei «500 

Modewaaren „    450 

Gold-  und  Silberwaaren 410 


Stickerei  und  Weißwaaren       .     .    .    1050  '   Viehhandel 400 


Holzhandel „     850 

Bank-  und  Geldgeschäft      .     .     .    „     810 
Liqueurs  und  Spirituosen    .     .     .    „     800 


Getreidehandel ^    350 

Buchhandel «280 

Lingerie „    200 


Geschirrfaden  (Geschirrzwirn).  Zwirn  für  die  Tret Vorrichtungen  am  Web- 
stuhl. Wird  von  den  schweizerischen  Baumwollzwimereien  in  bedeutenden  Quanti- 
täten ftir  inländischen  und  ausländischen  Absatz  fabrizirt. 

Geschiitzgiesserei.  Als  G.  ist  im  Handelsregister  das  Geschäft  der  Firma 
Ruetschi  &  Cie.  in  Aarau  eingetragen. 

Gesehworneiibezirke,  eidgenössische.  Nach  Art.  40  des  Bundesgesetzes 
vom  27.  Juni  1874  über  die  Organisation  der  Bundesrechtspflege  (A.  S.  n.  F., 
Bd.  I,  S.  148)  ist  das  Gebiet  der  Eidgenossenschaft  in  folgende  fünf  Assisen- 
bezirke  eingetheilt : 

Der  erste  Bezirk  umfaßt  die  Kantone  Genf,  Waadt,  Freiburg  (mit  Aus- 
nahme der  Gemeinden,  in  denen  die  deutsche  Sprache  vorhen^scht),  Neuenburg 
und  diejenigen  Gemeinden  der  Kantone  Bern  und  Wallis,  in  denen  die  französische 
Sprache  das  üebergewicht  hat.  —  Der  zweite  Bezirk  besteht  aus  den  Kantonen 

Furrer,  Volluwirthflchafts-Lexikon  der  Schweiz.  45 


GeHcbwornenbeziite  —     706     —  Getreidebau 

Bern  (mit  AiUDahme  de»,  dem  ersten  Bezirke  zogewieaenen  Landestheils),  Solotham, 
Baitel  and  Luzem,  »owie  ang  den  dentschitprechenden  Gemeinden  der  Kantone 
Frei  bürg  und  WaUi«.  —  Der  drille  Bezirk  amfa(»t  die  Kantone  Aargan,  Zürich, 
äcliaffhauaen,  Thnrgan,  Zug,  Schwyz  und  ünterwalden.  —  Der  cierle  Bezirk 
begreift  in  »ich  die  Kantone  Uri,  Glanu,  Appenzell,  St.  Gallen  nnd  GranbUnden 
(mit  Au«nabme  der  Gemeinden,  in  denen  die  italienische  Sprache  vorherrscht).  — 
Der  fünfte  Bezirk  endlich  besteht  ans  dem  Kanton  Tesidn  und  den  italienisch 
redenden  Gemeinden  de«  Kantons  GraubUnden. 

In  den  vier  ersten  Bezirken  wird  auf  je  lOCMJ  Einwohner,  im  fünften 
Bezirke  auf  je  500  Einwohner  ein  Geschwomer  gewählt  und  in  die  Loste  de^ 
Bezirks  eingetragen. 

tiespfnnstnessebi  wurden  in  der  Schweiz  bisher  nur  versuchsweise  gebaut. 
Der  Erfolg  war  jeweilen  ermutbigend.  Bis  jetzt  geht  aber  den  meisten  Pflanzern 
die  Kenntniß  der  vortheilhaften  Entbastung  ab,  wie  auch  die  nöthigen  Maschinen 
und  Geräthe  noch  fehlen. 

Gesundheitskrepp«  Kreppartiges,  krauses,  sehr  dehnbares  Gewebe,  welches 
in  Seide,  Seide  und  Wolle,  Seide  und  Eil  d'Ecosse,  auch  in  Fil  d^Ecosse  allein, 
auf  gewöhnlichen  Handstuhlen  gewebt  wird.  C  C.  Rumpf  in  Basel  hat  diesen 
Artikel  im  Jahre  1856  als  Nachahmung  eines  Gewebes  aus  der  asiatischen  Tttrkei 
zu  fabriziren  begonnen. 

Seitdem  haben  sich  auch  andere  Geschäfte  (laut  Handelsregister  3  im  Aargau, 
1  Baselstadt,  1  Zürich)  des  Artikels  angenommen  und  die  Produktion  wird  bereits 
auf  den  Werth  von  Fr.  300,000  geschätzt.  Man  nimmt  an,  daß  Ys  im  Lande 
konsumirt,  der  Rest  exportirt  werde.  Es  sind  für  den  Artikel  ungefähr  100  Web- 
stuhle in  Gebrauch. 

Dem  Fabrikgesetz  sind  (Ende  1885)  die  Etablissements  folgender  Firmen 
unterstellt :  Oskar  Schmitter  in  Niederwyl,  Aargan,  Strähl-Siebenmann  in  Zofingen 
und  J.  Btf^r  <&  Cio.  in  Zofingen. 

Getreidebau.  (Mitgetheilt  von  Herrn  Dr.  F.  G.  Stehler,  Chef  der 
Schweiz.  Samenkontrolstation.)  Obwohl  der  Getreidebau  in  der  Schweiz  lange 
nicht  mehr  die  Bedeutung  hat,  die  er  noch  vor  zwei  bis  drei  Jahrzehnten  be- 
saß, ist  er  nichtsdestoweniger,  nach  dem  Futterbau,  der  wichtigste  Zweig  der 
Hchweizerischen  Bodenproduktiou.  lieber  die  Ausdehnung  desselben  fehlen  zu- 
verläsHigu,  auf  statistischen  Erhebungen  beruhende,  Angaben  fast  vollständig.  Die 
vorhandenen  Zahlen  fußen  nur  auf  mehr  oder  weniger  zuverlässigen  Schätzungen. 
Einzig  die  Kantone  ZUrich  und  Schaff  hausen  besitzen  eine  ziemlich  zuverlässige, 
statiHtisclie  Aufnahme. 

Nach  dieser  besaß  der  erstere  1884:  Weizen  6061  ha,  Dinkel  2774  ha, 
Hoggnn  359:)  ha,  Gerste  781  ha,  Hafer  2284  ha,  zusammen  15,493  ha  Getreide- 
hind  ;  der  Kanton  SchaÜ'hausen  dagegen  im  gleichen  Jahre  4798  ha  Gretreide,  die 
einen  Kürnerertrag  von  81,049  q  und  einen  Strohertrag  von  129,559  q  ab- 
warten, zusammen  im   Werthe  von  Fr.  1*924,071. 

Nach  dem  damaligen  Preise  repräsentirten  die  Erträge  im  Kanton  Zürich 
einen  Werth  von  Fr.  5'941,710  oder  per  ha  Fr.  384.  Wenn  man  aus  dem 
Verhältniß  im  Kunton  ZUrich  auf  die  ganze  Schweiz  schließen  wollte,  so  hesäße 
unser  Land  rund  310,000  ha  Getreideland,  was  auch  ungefähr  der  Wirklichkeit 
entspreciien  wird. 

Den  Ertrag  per  ha  durchschnittlich  zu  Fr.  400  veranschlagt,  ergibt  sich 
für  die  ganze  Schweiz  ein  Gesammljahresertrcuf  im  Werthe  von  zirka  120  Mil- 
lion tn   Franken. 


Getreidebau  —      707      —  Getreidebau 

Bei  einem  Ertragsansatz  von  11  q  Körner  per  ha  beträgt  das  jährlich  ge- 
emtete  Kömerquantum  zirka  3^300,000  q,  was  jedoch  lange  nicht  ausreicht, 
um  den  Bedarf  zu  decken  (s.  « Statistisches  B^sum^"  am  Schluß  des  Artikels), 
denn  der  Gesammikonsum  der  Schweiz  betrug  im  Jahre  1884  annähernd 
r 000,000  q.  Die  2^800,000  Brodesser  der  Schweiz,  per  Kopf  und  Tag  500  g 
angenommen,  konsumiren  jährlich  5^114,000  q  Brod  oder  Brodgetreide  (100  kg 
Brodgetreide  =  100  kg  Brod).  Ungefähr  500,000  q  werden  zur  Saat  und 
der  Best  zu  technischen  Zwecken  und  zur  Fütterung  des  Viehes  verwendet. 
Nimmt  man  an,  daß  von  der  eigenen  Produktion  zwei  Drittel  zum  menschlichen 
Konsum  gelangen,  so  reicht  unsere  eigene  Produktion  für  die  Bevölkerung  der 
Schweiz  nur  fiir  157  Tage  im  Jahre  aus;  für  die  übrigen  208  Tage  sind  wir 
auf  den  Import  angewiesen.  Man  hat  diese  Thatsache  mehrfach  zu  unsern  Un- 
gunsten schwarz  ausgemalt  und  hat  hierbei  ungefähr  folgendermaßen  argumentirt : 
„Wenn  bei  Ausbruch  eines  ELrieges  die  Zufuhr  von  Getreide  in  die  Schweiz  ab- 
geschnitten würde,  so  wären  wir  faktisch  an  das  Ausland  verkauft,  denn  auf 
die  Dauer  könnten  wir  mit  der  Hälfte  oder  einem  Drittel  Brod  kaum  aus- 
kommen. *"  Dieses  Grespenst  ist  jedoch  lange  nicht  so  gefährlich,  wie  man  sich 
häuüg  vorstellt,  denn  einerseits  wird  der  Fall  kaum  eintreten,  daß  alle  vier 
Nachbarstaaten  einig  sind,  uns  die  Zufuhr  abzuschneiden,  wenn  aber  auch  nur 
einer  der  wichtigen  Eingangswege  Marseille-Genf,  Genua-Gotthard,  Arlberg-Buchs, 
Lindau -Eomanshorn,  Mannheim-Basel  offen  bleibt,  kann  sich  die  Schweiz  bei  der 
großen  Entwicklung  des  Handels  und  Verkehrs  mehr  als  genug  verproviantiren. 

Die  meisten  Staaten  Europa^s  sind  in  ähnlicher  Lage  wie  die  Schweiz,  d.  h. 
sie  produzLren  nicht  genügend  Getreide,  ohne  daß  man  Befürchtungen  obiger  Art 
hegt.  So  z.  B.  fdhrt-en  folgende  Staaten  im  Jahre  1881  mehr  Getreide  ein 
als  aus  : 


Großbritannien  für  1,180^900,000  Mk. 
Frankreich       .    „        348*100,000    , 
Deutschland     .    „        277^100,000    « 
Belgien       .     .    „        149*400,000    , 
Niederlande    .    „  79*900,000  *  „ 


Schweiz       .     .  für  72*300,000  Mk. 

.  „  41*300,000     r 

.  ,  27*200,000     , 

.  „  20*000,000     , 

.  «  15*300,000     « 


Norwegen 
Portugal 
Finnland 
Schweden 

(Neumann-Spallart,  Uebersichten  der  Weltwirthschaft,  Stuttgart  1885.) 

Wenn  wir  den  Bedarf  auch  für  die  übrigen  208  Tage  decken  wollten,  so 
müßten  wir  mehr  als  doppelt  so  viel  produziren.  Es  könnte  dies  geschehen, 
entweder  indem  wir  das  Areal  des  Getreidelandes  ausdehnten,  oder  indem  auf 
dem  bisherigen  Areal  die  Kultur  intensiver  betrieben  wird,  so  daß  die  gleiche 
Fläche  einen  größeren  Ertrag  abwerfen  würde.  Eine  Ausdehnung  des  Getreide- 
areals ist  aber  gegenwärtig  privatwirthschaftlich  nicht  gerechtfertigt;  das  Ge- 
treideland wird  im  Gegentheil  von  Jahr  zu  Jahr  an  Umfang  geringer.  Im  Kanton 
Zürich  nahm  dasselbe  allein  in  den  letzten  sechs  Jahren  um  1514  ha  oder  um 
4200  Jucharten  ab.  Durch  intensivere  Kultur  wären  wir  allerdings  im  Stande, 
die  Erträge  wesentlich  zu  steigern,  jedoch  gehören  hierzu  große  Anstrengungen 
und  dennoch  würde  ein  Jahrzehnt  vergehen,  bevor  der  Ertrag  auch  nur  ver- 
doppelt wäre.  Wenn  der  Ertrag  jedoch  nur  um  einige  Zentner  Körner  und 
Stroh  per  ha  gesteigert  werden  kann,  so  repräsentirt  dies  für  die  ganze  Schweiz 
schon  eine  ganz  bedeutende  Summe.  Jeder  Meterzentner  Mehrertrag  per  ha 
an  Körnern  und  Stroh  macht  für  die  ganee  Schweiz  einen  Mehrertrag  in  Geld 
von  etwa  7  Millionen  Franken  aus.  Jede  Anstrengung  zur  Verbesserung  der 
Kultur  hat  also  eine  wesentliche  Vermehrung  des  Geldertrages  zur  Folge,  wenn 


Gefrei'iel#aa  —      708      — 

nie  «»ich  im  gaxusen  Lande  gelrend  macht.  Es  I  jhnt  nch  deshalb  wohl  der  Muhe^ 
daß  man  der  Sache  volle  Aafiaierk«amkeit  ecbenkt,  am  iso  mehr,  als  in  der 
gegenwartigen  Zeitperiode  der  Baner  mehr  und  mehr  geneigt  ist,  den  Getreide- 
ban  zu  vernachläfigigeD.  wa^  fdr  da-»  Land  von  groijem  Xachtheile  wäre. 

Die   Getreidearten. 
F»>lgende  Arten  Getreide  werden  in  der  Schweiz  knltiTirt: 

L  Der  Weizen  (Triticum  Tolgare,  VilL,  firanzösifcoh :  ,Ble*,  im  Ober- 
engadin:  „Formaint'  nnd  im  Teeein:  Grano,  Formento  oder  Fnunento'.  Auch 
in  der  Schweiz  ist  der  Weizen  die  Königin  der  Getreidearten  geworden,  wahrend 
früher  der  Dinkel  Hanptbrodfmcht  war.  Im  Kanton  Zürich  waren  1884:  *>061  ha 
mit  W^eixeii  bebant,  wogegen  der  Spelz  nor  27 74,  der  Boggen  351^3.  der 
Hafer  2284  und  die  Gerste  nur  781  ha  einnahmen.  Aber  auch  in  den  öbrigen 
Getreide  bauenden  Elantonen,  mit  Aa&nahme  einzelner  Gebirgsgegenden,  wo  die 
Gerste  die  Hanptgetreideart  iüt,  und  einzelner  Hochplateaux  im  Molasaegebiet. 
wo  noch  der  Dinkel  dominirt,  6teht  der  Weizen  oben  an.  Bia  an&ngs  diese?: 
Jahrhunderts,  ja  selbst  bis  vor  40  Jahren  kam  wenig  Weizen  auf  unsere  Frucht- 
märkte, sondern  fast  ausschließlich  nur  , Kernen*  von  Dinkel.  Erst  seit  etwa 
25 — 30  Jahren  kommt  vorherrschend  österreichischer  und  ungarischer  Weizen 
und  der  Kernen  ist  größtentheils  verschwunden. 

Meist  sind  es  Weizen  von  Varietäten  ohne  Grannen,  sogenannte  Kolben- 
Weizen,  die  angebaut  werden;  die  hegrannten  Weizen  li^bt  man  nicht,  weil  die 
Weizenspren  in  der  Begel  dem  Vieh  gefüttert  wird  und  die  Grannen  im  Futter 
den  Thieren  als  nachtheilig  oder  gefahrlich  (Verstopfungen  im  dritten  Magen, 
Psalter  oder  Buch  genannt)  angesehen  werden. 

Am  häufigsten  wird  der  sogenannte  Erlacher-  oder  Hindelbanker-Weizen 
angebaut,  ein  Kolbenweizen,  der  zuerst  von  Hm.  von  Erlach  auf  dem  Schloßgut 
in   Kindelbank    kultivirt    wurde.     Derselbe    hat    ein    hartes,    glasiges,    ziemlich 
kleberreiches  Korn  nnd  ist  deshalb  beliebt.   Geringer  ist  der  sogenannte  Waadt- 
länder-  oder  Yoerdoner- Weizen^  ebenfalls  ein  weißer  Kolbenweizen,  bei  welchem 
die  Körner  aber  weniger  gut  sind  als  bei  vorigem.    Besser  als  beide  vorige  ist 
der  Ober aarffaxier- Weizen,  ein  glasiger  Kolbenweizen  mit  rothen  Aehren.  Selten 
gebaut  wird  der  Binkelweizen,   den  schon  die  Pfahlbautenbewohner  kultivirten. 
In  jüngster  Zeit  macht  der  Dickkopftoeizen  (Square-head,  B16  ä  epi  carre,  Shiriff^s 
Square- bead),    auch    „dänischer  Weizen*^    genannt   (weil    das  Markfrökontoret   in 
Kopenhagen,    das   ihn    von    Patrik  Shiriff   bezog,    denselben   auf  dem  Kontinent 
bekannt    machte),    viel    von    sich   reden.     Dieser    Weizen    ist    von    M.   Samuel 
D,  Shiriff,    Saldcoats,    Drem,    Haddingtonshire,  Schottland,  gezüchtet.     Derselbe 
hat   einen    sehr    starken  Halm  und  lagert  sich  deshalb  nicht,    was  für  uns  sehr 
wichtig    ist;    allerdings   ist  er  später  reifend  als  der  Landweizen  und  das  Korn 
ist   weniger    gat   ab    beim    Oberaargauer-    und    Hindelbanker- Weizen,    aber   der 
Ertrag    ist   dafür   wesentlich    größer.     Der    Dickkopf weizen   gibt    75  **/o    Mehl, 
während  die  Landweizen  nur  66  ^/o  geben ;  dagegen  ist  das  Mehl  von  ersterem 
geringer.     Besser    als    der    Dickkopfweizen    ist    der   Red  prolific ;    er    ist    14 
Tage    früher,    hat    längeres   Stroh    nnd    besseres   Korn.     J.    Pauli -Bärtschi   in 
ützenstorf   erzielte   von   demselben    per   Juchart    972  Malter   Körner  (Dickkopf 
10  Malter) ;  man    <larf  ihn  jedoch  nicht  auf  frischen  Aufbruch  säen.     Auch  die 
Kolbenweizen    von  Ilalkt,    dem    berühmten   englischen   Getreidezüchter,    werden 
hie    und    da  gebaut,     in  letzter  Zeit  hat  man  mit  den  englischen  Rauhweizen 
riticnm    turgidum),    wie    z.  B.   mit  Rivet's  Beardet  (Common  Rivet  wheat  of 


Getreidebau  —      709      —  Getreidebau 

England,  schwarzblauer,  dickähriger,  sammetartiger  Bartweizen,  ble  poulard  velu 
d'Australie  etc.).  Versuche  gemacht,  die  ungemein  ertragreich  sind,  aber  ein 
dunkles,  kurzes  (mutzes),  etwas  bitteres  Mehl  liefern,  wie  die  Müller  und  Bäcker 
sich  ausdrücken.  Er  liefert  per  Juchart  14  Malter  Körner  im  Werth  des  Roggens. 
Auf  gleiche  Stufe  ist  der  oben  erwähnte  Wunderweijse7i  (Triticum  turgidum  L.) 
zu  stellen.  Eine  zu  der  Art  des  Wunderweizens  gehörige  Weizensorte,  die  Son- 
nette  de  Lausanne  (Helena- Weizen),  wird  im  Waadtland  und  im  Kanton  Frei- 
burg angebaut,  den  schon  Haller  daselbst  als  ein  gewöhnliches  Getreide  vorfand. 

Der  Weizenbau  hat  seine  Heimath  in  der  Weinbauregion.  Er  steigt  im 
Gebirge  weniger  hoch  als  andere  Getreidearten.  Hier  wird  er  auch  meist  nur 
als  Sommergetreide  kultivirt,  während  derselbe  im  Tieflande  Winterfrucht  ist. 
In  Chiamut,  im  obersten  Vorderrheinthal,  gedeiht  der  Sommerweizen  noch  in 
einer  Meereshöhe  von  1640  m,  im  Münsterthal  (in  Valcava)  1410  m  hoch. 

II.  Der  Diukel  (Triticum  spelta  L.,  Fasen,  Vesen,  Spelz,  Spelt;  franzö- 
sisch: ^peautre  oder  ^peautre  commun,  ble  vetu;  italienisch:  Spelta,  Scandeila, 
Farr,  Farro)  wird  im  Volke  auch  schlechtweg  ,^Korn^  genannt,  eine  Bezeichnung, 
die  man  allgemein  der  Hauptgetreideart  beilegt.  In  zahlreichen  Ländern  wird 
der  Roggen  als  „Korn"  bezeichnet,  in  Schweden  die  Gerste,  in  Frankreich  und 
England  der  Weizen,  in  manchen  Gebirgsgegenden  der  Hafer,  in  Amerika  der 
Mais.  Früher  war  in  der  Schweiz  der  Dinkel  die  am  meisten  kultivirte  Ge- 
treideart. In  den  alten  Marktberichten  und  Kornhausverordnungen  ist  deßhalb 
immer  nur  von  Dinkel  oder  Kernen  die  Rede.  Unter  y^Keryien'^  versteht  man 
die  entspelzten  Samen  des  Dinkels.  Die  Kultur  des  Dinkels  hat  in  den  letzten 
beiden  Jahrzehnten  ganz  bedeutend  abgenommen.  Statt  dessen  kultivirt  man 
Weizen  und  gegenwärtig  ist  der  Weizenbau  in  der  Schweiz  entschieden  bedeutender 
als  der  Dinkelbau.  Die  Ursache  dieser  Umwandlung  ist  darin  zu  suchen,  daß 
die  Müller  den  Dinkel  nicht  so  gerne  kaufen  wie  den  Weizen  und  daß  die  Er- 
giebigkeit wegen  der  Spelzen,  die  den  Kernen  auch  nach  dem  Dreschen  umschließen, 
vor  dem  Rollen  nur  annähernd  zu  beurtheilen  möglich  ist.  Die  großen  HÄudels- 
mühlen  kaufen  den  Dinkel  gar  nicht  mehr  und  in  denselben  hat  man  den  Spelz- 
gang (Rolle,  Rönnle,  Kollergang,  Gerbgang),  der  die  Spelzen  (Spreu,  Spreuer) 
vom  Kernen  entfernt,  meist  gänzlich  abgeschafft,  während  früher  in  jeder  Mühle 
ein  solcher  Spelzgang  vorhanden  war.  Der  Dinkel  hat  deßhalb  aufgehört,  Handels- 
getreide von  Bedeutung  zu  sein.  Derselbe  wird  meist  nur  noch  in  den  kleineren 
Mühlen,  den  sogenannten  Bauern-  oder  Lohnmühten  vermählen. 

Der  Dinkel  macht  viel  geringere  Ansprüche  an  den  Boden  und  ist  viel 
widerstandsfähiger  als  der  Weizen.  Die  Kultur  desselben  ist  vorzugsweise  auf 
den  Hochplateaux  der  deutschen  Schweiz  zu  Hause.  Im  Westen  und  Norden 
ist  der  Weizen,  in  den  Alpenthälern  der  Roggen  und  die  Gerste  das  angestammte 
Getreide.  Besonders  auf  den  widerspenstig  schweren  Böden  des  Bucheggberges 
und  der  Molassehügel  des  Emmenthals,  wo  der  Weizenbau  sehr  unsicher  ist, 
wächst  ein  schwerer,  vorzüglicher  Dinkel,  der  von  den  Bauern  der  Nachbarschaft 
mit  Vorliebe  als  Saatgut  gekauft  wird.  Er  verlangt  keine  so  gute  Bearbeitung 
des  Bodens  wie  andere  Getreidearten.  Ein  Sprüchwort  sagt :  „  Jedi  Mutte  (Scholle) 
gibt  dem  Chorn  e  gueti  Chutte".  Es  sind  hauptsächlich  vier  Varietäteü,  die 
angebaut  werden,  sämmtlich  als  Winterfrucht :  1)  Das  weiße  Schlegelkorn 
(Mnttelikorn) ;  dasselbe  hat  einen  kurzen,  starken  Halm,  lagert  sich  deßhalb 
weniger  leicht,  gibt  aber  weniger  Stroh,  aber  viel  Körner.  Die  weiße  Aehre 
ist  am  Ghrunde  scharf  abgesetzt,  mit  1  bis  2,  höchstens  3  sterilen  (leeren) 
Spelzen  an  der  Basis,  woher  der  Name  kommt.    2)  Bas  rothe  Schlegelkorn  ist 


—     710     — 


rm  g«fint,  hat  edo««  etwa«  lingerea  Halm,  ist  aber  mirt  mit  %üfigc«  aber- 
(äMä^ammaa/L  Z^  Iku  weifi^  Boikhalmkom  taodi  Bbskihder  oder  SpitwvdÄtt) 
m  «ift  weÜb»  KoTD  mit  einem  nemlkb  Ungen  Halm,  der  oek  zur  Zeit  der 
EetÜer  T^AhiMhbhM  färbt.  Die  Aehre  besitit  am  Gmiide  bb  5  leere  Spelxea. 
IHm  Korn  ist  tdiwer  und  awpebig.  4)  I>a»  ro/Ae  Sckmabemtarmj  aadi  Bagtr- 
kMm  genannt,  hat  aehr  langes  Stroh,  ist  ergiebiger  ak  rorigca.  Die  Aehre  hat 
am  (xnn^  bis  5  leere  Speisen.  —  Im  Emmenthal  bant  man  seit  dniger  Zeit 
ein  keiirotke$  Karn^  ähnEch  dem  Bajerkom,  aber  mit  gedrongenerer  Aehre, 
kräftigerem  Halm  and  sehr  hohem  Gewicht.  1  Malter  wi^  150 — 16C>  M. 
BtzMkfftqwtWe :  Bartschi  aof  Ho£rtettea  bei  Bogsaa. 

Je   schwerer   der  Hektoliter  Dinkel,    desto   aasgiebiger  ist  denelbe.     Eine 
Basler  Verordnang  vom  Jahre  174ij  macht  hieräber  folgende  Angaben: 


1  *«rk 

*pr*ii 

90  S 

50    S 

40   S 

95    , 

58    . 

37    , 

10^>    . 

64    , 

36    , 

Kirnfru  tot» 

KrÖHtfa 

185  ar 

155  S 

30  tt 

190   , 

160    . 

30    . 

195    , 

167    . 

28    . 

2<X>    , 

172    , 

28    , 

1  ^^k 

Dükfrl  To« 

pbc 
KeriKB 

Sftfr«. 

105  tt 

70  ff 

35  ff 

110    . 

78    , 

32    - 

115    , 

85    , 

30    ,. 

1  ä«ck 
ILemea  tob 

gibt 
Hehl 

Knf<h 

205  S 

179  S 

26  S 

210    . 

184    . 

26    . 

215    , 

189    . 

26    . 

220    , 

194    . 

26    . 

lasi 


1  ff  Dinkel  von  115  ff  Sack-  (Malter-)  Gewicht,  gibt  also  mehr  Kernen 
and  weniger  Sprea  als  1  ff  von  nur  90  ff  Maltergewicht,  and  1  ff  Kernen 
von  220  ff  Maltergewicht  gibt  mehr  Mehl  und  weniger  Krösch  als  1  ff  Kernen 
voD  nur  185  ff  Maltergewicht;  daram  wird  der  Zentner  Dinkel  von  hohem  Malter- 
gewicht höher  bezahlt  als  das  gleiche  Gewicht  von  niedrigem  Maltergewicht. 
Uebrigens  verhält  es  sich  bei  den  meisten  Getreidearten  gleich,  beim  Dinkel  ist 
aber  der  Unterschied  am  größten.  Schon  Haller  hat  dem  Dinkel  nachgerühmt, 
daß  er  mehr  Kleber  enthalte  als  der  Weizen  und  daß  im  Kleber  die  nährende 
Kraft  beruhe,  was  Liebig  ein  Jahrbandert  später  bestätigte.  Der  Klebergehalt 
beim  Dinkel  ist  größer  als  bei  dem  im  Lande  selbst  gebauten  Weizen,  er  ist 
aber  nicht  so  groß  wie  bei  den  sädrussischen  und  den  Weizen  von  der  untern 
Donau.  Die  Donau-  und  südrussischen  Weizen  sind  deßhalb  bei  unsern  Müllern 
die  beliebtesten,  weil  sie  ein  gutes,  backfahiges  Mehl,  d.  h.  selbst  bei  hohem 
Wasserzusatz  ein  gutes,  hohes  Brod  geben,  während  das  Mehl,  herrührend  von 
hiesigem  Weizen,  weniger  Wasserzusatz  erträgt,  einen  leichter  zerfließenden  Teig 
und  ein  wenig  aufgehendes,  niedriges  Brod  gibt.  Das  Mehl  des  Dinkels  wird 
besonders  zur  Zuckerbäckerei  verwendet  und  ist  zu  diesem  Zwecke  unersetzlich. 

III.  Der  Emmer  (Tritionm  dicoccum  Schrank,  Triticum  amyleum  L. 
Aemmerkorn,  Amelkom,  Ammer,  Ferment,  Tritik,  Jerusalemkom,  Zweikom, 
romanischer  Sommerweizen,  Beisdinkel,  russischer  Mehldinkel,  in  Bünden :  Tritik, 
französisch:  Amidonnier)  gehört  zu  jenen  uralten  Gretreidearten,  deren  Kultur  größten- 
theÜH  aufgegeben  ist.  Wir  finden  sie  noch  in  einzelnen  abgelegenen  Dörfern  des 
nördlichen  Jura,  namentlich  in  den  Thälern  und  kleinen  Plateaux  von  Basel- 
land und  Solothurn.  Meist  sind  es  zwei  Formen,  die  kultivirt  werden:  eine 
üut  grannenlose  und  eine  stark  begrannte.  Auch  in  einzelnen  geschützten  Alpen- 
jÜern  findet  man  den  Emmer  sporadisch,  im  Ganzen  genommen  ist  aber  die 
tur   im    Verschwinden.     In  jtlngBter   Zeit   hat   man    auf   dem   großen   Moos 


Getreidebau  —      711      —  Gretreidebau 

z.  B.  in  Witzwyl  damit  Yersaclie  gemacht  und  gefunden,  daß  der  Emmer  eine 
für  Moorböden,  wo  andere  Gretreidearten  nnsiclier  sind,  sich  sehr  gut  eignende 
Getreideart  ist.  Die  Körner  des  Emmers  sind  sehr  kleberreich  und  liefern  ein 
schönes,  etwas  in 's  Gelbliche  spielendes  Mehl,  das  die  besten  Mehlspeisen  (Knöpfli 
und  Klöße)  liefert. 

IV.  Das  Einkorn  (Triticum  monococcum  L.  Eicher,  Eiker,  französisch: 
Engrain,  Petite  ^peautre,  Froment  Locular)  wird  sowohl  als  Sommerfrucht,  wie 
als  Winterfrucht  angebaut.  Obschon  die  Kultur  bedeutend  in  Abnahme  begriffen 
ist,  hat  sie  dennoch  eine  größere  Ausdehnung  als  jene  des  Emmers.  Man  findet 
sie  besonders  im  nördlichen  Jura  und  an  den  südlichen  Abdachungen  desselben. 
Das  Einkorn  ist  sehr  genügsam  und  widerstandsfähig  und  liefert  deßhalb  selbst 
auf  geringen,  armen  Böden  gute  Erträge,  weßhalb  es  an  besagten  Orten  häufig 
von  armen  Leuten  auf  ihren  magern  Aeckem  kultivirt  wird.  Das  Mehl  ist  schön, 
gelblich,  kleberreich  und  liefert  ein  schmackhaftes  Brod,  sowie  auch  gute  Mehl- 
speisen. 

Der  Name  „Einkorn'*  (monococcum)  kommt  daher,  weil  die  Spelzen  eines 
Aehrchens  nur  ein  Korn  einschließen,  zum  Unterschied  vom  Emmer  oder  Zwei- 
korn (dicoccum),  bei  welchem  die  Spelzen  zwei  Samen  führen.  Es  kommt  aber 
auch  eine  verbesserte  Varietät  vom  Einkorn  vor,  bei  der  das  Aehrchen  auch  zwei 
Samen  enthält. 

Da  die  Spelzen,  welche  die  Samen  umschließen,  beim  Einkorn  und  Emmer 
wie  beim  Dinkel  durch  das  Dreschen  nicht  abgehen,  so  müssen  sie  nachher  in 
der  Mühle  auf  dem  Spelzgang  entfernt  werden. 

Ausgesäet  werden  die  Samen  des  Dinkels,  Emmers  und  Einkorns  mit  den 
Spelzen,  da  sie  durch  das  Entspelzen  auf  dem  Spelzgang  ihre  Keimfähigkeit 
größtentheils  verlieren. 

V.  Der  Roggen  (Seeale  cereale,  L. ;  im  Oberengadin :  Sejal;  im  Tessin; 
Segra,  Segla,  Segher,  Segalc,  Segala;  französisch:  Seigle,  Seigle  cultive  oder 
cereal)  wird  durch  die  ganze  Schweiz  kultivirt,  in  der  Ebene  meist  als  Winter- 
frucht, in  den  Alpenthälern  als  Sommergetreide.  Die  Kultur  steigt  im  Gebirge 
sehr  hoch,  im  Maggiathal  1300  m,  im  Niklausthal  1650  m,  im  Oberengadin 
(Zuz)  1712  m.  Kasthofer  (Karl  Kasthofer,  Bemerkungen  auf  einer  Alpenreise 
über  den  Susten,  Gotthard  etc.,  Aarau  1822,  Seite  147)  gibt  höchst  interessante 
Aufschlüsse  über  die  Ackerbestellung  der  Oberengadiner  vor  50  Jahren,  dicht 
an  der  absoluten  klimatischen  Grenze  der  Feldkultur :  „  Wo  möglich  noch  im 
Herbst  wird  das  Feld  aufgebrochen  und  gedüngt,  um  im  Frühjahr  Winterroggen 
in  gewöhnlichem  Maß,  und  gleich  über  den  Winterroggen  noch  Sommergerste 
einzusäen.  Dann  überwächst  die  Gerste  den  Roggen,  der  in  diesem  Jahre  nur 
niedrig  bleibt.  Ist  die  Gerste  reif,  so  wird  sie  etwas  hoch  geschnitten.  Nach 
dem  Schnitt  derselben  fängt  der  Roggen  an  stark  zu  treiben  und  wird  dann  noch 
im  Herbst  mit  den  Gerstenstoppeln  als  Grünfntter  gemäht,  ja  sogar  späterhin 
von  den  Schafen  abgeweidet.  Im  folgenden  Frühjahr  treibt  dann  dieser  im  Herbst 
zuvor  geschnittene  und  selbst  abgeweidete  Roggen  wieder  aus,  bildet  Aehren  und 
gibt  Samenkörner.'*  —  In  so  sinnreicher  Weise  verbanden  und  verbinden  wohl 
hie  und  da  heute  noch  die  Engadiner  die  Bedürfnisse  der  Viehzucht  mit  dem 
Bedürfniß  nach  Kornfrucht;  sie  geben  dem  Gretreide  eine  längere  Vegetationsdauer, 
um  sicherer  die  Fruchtreifc  zu  erlangen,  und  folgen  hierin  dem  Beispiel,  das 
ihnen  in  den  wildwachsenden  Alpenpflanzen  vor  Augen  liegt,  die  auch  alle  mehr- 
jährig werden,  um  ihren  Lebenscyclus  um  so  sicherer  zu  vollenden  (IL  Christ, 
das  Pflanzenleben  der  Schweiz,   Verlag  von  Schultheß  in  Zürich  1879).    Theobald 


*j*:tj^idf:tßSLa  —      712      —  Getrel-ieian 

fan<l  die  Boggenkaltar  im  Mäistrrrthai  bei  Ci<:r£»  1670  m  hoch,  im  Samcaiui 
172*>  m.  Aber  aach  am  Xoriranl  -ie^  riutischjen  li<>cUaiidd&  in  Chiamot  164u  m. 
j^ieiht  der  S».»mmeiT«>ggeii.  Ueberhaa^t  wird  in  den  Thilem  norilieh  der  Alpen 
meL?t  Sommerroggen  gebaot.  im  ob-im  Tesi^in  dagegen  Wintemjggen.  Sofort 
nach  Aberurong  wird  da^^  Feld  wietier  mit  K*>ggen  bestellt  und  *o  jaiirelang 
binter*:ifiander  '^Erzkom-rwirthÄchaf:'.  Im  Wallis  «ah  Christ  im  Xealazthal  bei 
140>  m,  bei  Vercorir.s  l.V»  m.  im  Einöachthal  bei  St.  Lac  loTö  m.  oh  Saa« 
I  52m  m  Rchuoe  Roggenfelder.  Aber  noch  hoher  steigt  der  Roggen  c-ei  Zermatt, 
wo  in  'len  50er  Jahren  die:!9e9  JahrhandertÄ  der  Gomerglet-jcher  allgemach  *eine 
£Lsma«en  aoadehnte.  bei  l'?4^  m.  Am  hr>clL^en  in  der  ganzen  Schweiz  steigt 
die  R/i^genkuItur  aber  im  Finelenthal.  Die  Hohe  des  Sjmmerdorfleins  Fineleo 
i-t  2075  m»  die  letzten  Roggenf^rlder  sind  etwa»  hoher,  etwa  210<J  m  hoch. 

I>a.s  Brod  des  Walliser«  ist  ausechliel^Iich  Roggenbrod,  härter  nnd  schwerer, 
auch  schwärzer  aU  Pnmpemikel  der  rothen  Erde.  Nijch  heute  wird  im  Winter, 
etwa  zwi'schen  Weihnachten  und  Neujahr,  in  den  Bergdörfern  das  Brod  in  ziem- 
lich flachen,  rundlichen  Laiben  tur  ein  halbes  Jahr  and  länger  vorausgebacken. 
In  dem  Walli»er  Klima  trocknet  es  dann  zu  einer  beinharten  Masse  aus,  und 
glücklich  der,  desi^en  Zähne  an  der  zwar  sehr  nahrhaften  und  nicht  unschmack- 
haften, aber  allzusoliden  Speise  nicht  in  die  Bruche  gehen.  Die  geschätzte  und 
sehr  sparsam  gen<j8sene  Zuko.-»!  zu  diesem  Bru  1  i^t,  aul>er  möglichst  altem,  harten 
Käse,  rlas  lufttrockene  Fleisch  von  Schafen  o^ler  Ziegen.,  das  in  diesem  Klima 
weder  df^a  Salzens,  noch  des  Ränchem'*  bedarf.  Aber  stets  wird  dir  zu  dieser 
urzeitlichen  Kost  ein  Wein  g*:boten.  den  sich  auch  der  Bauer  gönnt  und  der  wie 
flüssiges  Feuer  den  Körper  durchrinnt  und  die  Nerven  belebt  (Girist\ 

In  der  nördlichen  Schweiz  &teigt  die  Kultur  des  Roggens  im  Maximum  auf 
1100  m. 

Der  Roggen  besitzt  keint^  konstanten  Spielarten,  weChalb  man  auch  so  wenige 
Roggen  Varietäten  findet.  Am  meisten  ändert  die  Bestockungsfahigkeit,  und  in 
dieser  Richtung  sind  mehrere  Formen  bekannt.  Sehr  stark  bestocken  sich  der 
Standen-  und  Johannisroggen ;  der  letztere  wird  auch  in  der  Schweiz  angebaut, 
artet  aber  auf  geringen  Briden  rasch  aus  und  unterscheidet  sich  von  dem  ge- 
wöhnlichen Roggen  sodann  nicht  mehr. 

VI.  Die  Gerste.  Von  den>elhen  kommen  vier  verschiedene  Arten  (Species) 
in  Betracht. 

a.   Die   zuoeizeiliffe    Gerste   (Hordeum    distichnm,    Kerngerste,    Kistligerste, 
Sommergerste,    französisch:    Orge    a  deux    rangs,    Pamelle    ou  Plate,    im 
Tessin :  Orzo  estivo,  Marzuolo,  Orzo  di  due  file,  Orzola,  Scandella  genannt). 
h.  Die  cierzeilffje  oder  tjemeine  Gernte  (Hordeum  vulgare). 
':.  Die   sechszeilif/e  Gerste  (Hordeum    hexastichon,    Stockger>.te,    Rollgerste, 
Bärengefhte,  französisch :  Orge  ä  six  rangs,  Orge  Escourgeon,  Orge  carree, 
im  Tessin :  Orz,   VOr/j)  esatico  o  machio,  Orgi  gross). 
d.  Die  Fäckertj erste  (Hordeum  zeocriton  L,  Reisgerste,  Fischleingerste,  Fischli- 
gerste,   Bartgerste,   bärtige  Gerste,  Kolbengerste,  Pfauengerste,  Jerusalem- 
gerste,  Himmelsgerste,  französisch:  Orge  eventail  ou  pyramidale,  im  Ober- 
engadin :   Uerdi,  im  Tessin :  Orzo  di  Germania,  Orz  o  Orzo  comune,  Orgi). 
Die  FärJier  ff  erste   wird   im  Plateaajura    vereinzelt   und  hin  und  wieder  im 
Bündnerland    gebaut.     Am   häufigsten  kultivirt  wird  die  zweizeilif/e  Gerste,  so- 
wohl in  den  Alpen  als  im  Tief  lande.    Unten  wird  eine  große  Varietät  angebaut, 
während    im  Gebirge   eine    kurze  Form   kultivirt    wird.      Im  Oberengadin  steigt 
letztere  bis  1800  m  an  (Celerina,  Sils,  Campfer,  Pontresina),  im  Samnaun  1670  m. 


Getreidebau  —      713      —  Getreidebau 

im  oberen  Rheinthal  in  Chiamutt  1640  m,  in  den  Berneralpen  1510  m.  Die 
üierzeiliije  oder  r/emeine  Gerste  wird  neben  der  zweizeiligen  ebenfalls  häufig  im 
Gebirge  gebaut,  während  sich  die  sechszeiUge  hauptsächlich  nur  in  der  Thalstufe 
findet  und  in  der  Regel  als  Winter getreide  gebaut  wird.  Von  allen  Getreide- 
arten ist  sie  die  früheste,  indem  sie  noch  vor  dem  Roggen  reift.  Sie  wird  deß- 
halb  gerne  von  ärmeren  Leuten  kultivirt,  weil  sie  so  in  den  Stand  gesetzt  werden, 
im  Sommer  schon  frühzeitig  „eigenes  Brod**  zu  haben.  Diese  Sehnsucht  nach 
Brod  aus  selbst  produzirter  Frucht  ist  oft  so  groß,  daß  es  vorkommt,  daß  am 
Abend  das  Brod  von  Gerste  gegessen  wird,  deren  Aehren  sich  noch  im  Mor gen- 
thau auf  dem  Felde  wiegten.  Ich  habe  es  selbst  gesehen,  daß  am  Morgen  die 
Gerste  geschnitten  und  im  Laufe  des  Vormittags  getrocknet,  eingefahren  und  ge- 
droschen, dann  in  die  Mühle  gebracht,  hier  gemahlen  wurde  und  daß  der  Bauer 
am  Abend  sein  Brod  backen  und  gleichen  Tages  noch  essen  konnte. 

Vn.  Der  Hafer  (Haber,  lateinisch:  Avena,  französisch:  Avoine,  roma- 
nisch: Avaina,  im  Tessin:  Avena,  Vena).    Es  werden  zwei  Arten  kultivirt: 

1)  Der  Saathafer  (Avena   sativa  L,  Rispenhafer,    gemeiner   Hafer,   zahmer 
Hafer,  französisch:  Avoine  cultiv^e). 

2)  Der  Fahnenhafer  (Avena  orientalis  L,  orientalischer  Hafer,  Zottelhaber). 
Die    letztere  Art   wird    in    der  Schweiz    weniger  häufig  kultivirt,  weil  sie 

spät  reift,  viel  anspruchsvoller  und  deßhalb  viel  unsicherer  ist.  Von  dem  Rispen- 
hafer werden  meist  Varietäten  mit  weißen  Spelzen  kultivirt  (sibirischer  Hafer, 
kanadischer  Hafer).  Zur  Kultur  eignen  sich  am  besten  die  frühen  Hafersorten. 
Dieselben  werden  größtentheils  als  Sommergetreide  angebaut,  nur  ausnahmsweise 
(z.  B.  im  Kanton  Genf)  als  Winterhafer.  Weil  der  Hafer  eine  längere  Vege- 
tationsdauer hat  als  die  Gerste,  so  kann  er  im  Gebirge  in  nicht  so  bedeutenden 
Höhen  gebaut  werden.  In  Celerina,  1800  m,  im  Oberengadin,  wird  der  Hafer 
nur  in  günstigen  Jahren  reif.  Von  allen  Getreidearten  ist  der  »Hafer  in  den 
letzten  Jahraehnteu  am  wenigsten  im  Preise  zurückgegangen  und  die  Kultur  des- 
«elben  ist  im  Allgemeinen  von  allen  wohl  noch  die  lohnendste.  Die  Körner 
liefern  ein  vorzügliches  Pferdefutter  und  das  Stroh  ist  ebenfalls  sehr  werthvoll. 
Das  Habermus  als  menschliche  Nahrung  ist  zwar  in  Abnahme  gekommen;  nichts- 
destoweniger werden  die  Haferpräparate  in  der  Haushaltung  vielfach,  namentlich 
zu  Suppen  angewendet.  Es  bestehen  in  der  Schweiz  mehrere  Fabriken,  welche 
ganz  vortreffliche  Produkte  dieser  Art  darstellen  (^Hafermehl,  Gries,  Grütze). 
Der  Hafer  ist  aber  auch  ein  vorzügliches  Präparat  zur  Ernährung  junger  Kälber. 
Die  yfLactina  Suisse''^  von  A.  Panchaud  &  C**  in  Vevey  (zur  Kälberaufzucht 
empfohlen)  besteht  größtentheils  aus  Hafermehl. 

Vin.  Der  Mais  (Zea  Mais  L,  Welsch  körn,  Türken  körn,  Türken,  Kukuruz, 
französisch :  Mais,  Ble  de  Turquie,  Blla  Lombard,  Gros-bla  [Vevey,  Montreux], 
im  Oberengadin :  Furmentun,  im  Tessin  :  Formentonin  o  stanell  o  quarantin,  Mel- 
gon,  Melgutt,  Formen  ton,  Carlon,  Grano  turco,  Melicone,  Melligone)  wird  in  der 
Schweiz  hauptsächlich  im  Tessin,  im  Rheinthal  und  Rhonethal  augebaut.  Im 
Tessin,  wo  er  am  üppigsten  gedeiht,  ist  er  die  Nationalspeise  des  Bauern.  Er 
führt  dieselbe  in  geschrotener  Form  als  grobes  Mehl  überall  in  seinem  Säcklein 
mit  sich,  um  mit  Wasser  eine  Polenta  zu  kochen,  den  dicken  Klumpen  mit 
einer  Schnur  zu  zerth eilen  und  mit  den  Seinen  als  Basis  jeder  Mahlzeit  zu  ge- 
nießen. Diesseits  der  Alpen  gedeiht  der  Mais  zwar  auch,  aber  von  der  Fülle 
und  Größe  der  Kolben,  von  der  Pracht  der  Staude  und  der  Blätter,  wie  sie  im 
Tessin  jedes  Feld  zeigt,  ist  nicht  die  Rede;  es  ist,  wie  Christ  sagt,  eine  schwache 
Pflanze  gegen  diese  mächtigen  Rohre  mit  ihren  mehr  als  fußlangen,  zierlich  in  mattem 


i 


Getreidebau  —      714     —  Getreidebaa 

Golde  scilimmernden  AehreD,  die  stets  anter  dem  Dach,  an  freier  Luft  aufgehängt 
als  hohe  Zierde  der  einfachen  Häuser  prangen.  Wo  der  Mais  swischen  und  unter 
Reben,  und  zwischen  dem  Mais  noch  Flachs  oder  Bohnen  stehen,  da  zeigt  sich 
80  recht  die  ürkraft  unseres  gesegneten  Tessinerbodens,  den  der  stets  erneute 
Detritus  des  feldspathreichen  Urgesteines  bildet.  Vortrefflich  gedeiht  der  Mais 
im  Wallis  und  im  Rheinthal  bei  Sargans,  dann  finden  wir  ihn  noch  im  Föhn- 
gebiet des  untern  Linththales  und  bei  Altorf.  Sonst  findet  sich  die  Maiskultur 
in  der  Schweiz  nur  sporadisch.  Wir  treffen  mitunter  in  der  Weinregion  einzelne 
Aecker  oder  in  den  Weinbergen  einzelne  Stauden,  von  Bedeutung  ist  aber  die 
Kultur  nie. 

Es  sind  hauptsächlich  drei  Varietäten,  die  der  Kömer  halber  angebaut  werden. 
Am  meisten  kultivirt  ist  eine  großkömige,  gelbe  Varietät;  im  Tessin,  seltener  im 
Wallis,  findet  sich  auch  der  sogenannte  Quaraniino  oder  Viermonatmais,  eine  schöne, 
kleinkörnige,  gelbe  Varietät  mit  kleinen  Zapfen ;  im  Rheinthal,  neuerdings  vereinzelt 
auch  im  Wallis  (hier  eingeführt  von  J.  M.  de  Chastonay  in  Siders),  wird  ein 
weißer,  grobkörniger  Mais  kultivirt.  Im  Rheintbal  wird  der  Mais  in  Mischung 
mit  Weizen  als  Brod  verwendet.  Die  Hüllblätter,  welche  die  Kolben  umschließen, 
werden  fein  zerschlitzt  und  so  zu  Strohsäcken  verwendet,  die  ein  sehr  angenehmes 
Lager  bieten  (Maislische). 

IX.  Die  Hirse.     Es  werden  zwei  verschiedene  Guttungen  unterschieden: 

1)  Die  Rispenhirse  (Panicum  miliaceum  L.  Gremeine  Hirse,  Hirsenfennich, 
Hirsch,  französisch:  Panic,  Milliet,  Millet  des  oiseaux,  im  Oberengadin: 
Meih,  im  Unterengadin :  LantiUa,  im  Tessin :  Mej,  Miglio). 

2)  Die  Kolbenhirse  (Setaria  italica  Beauv.,  Fennich,  Fench,  Vogelhirse,  im 
Tessin:  Panico). 

Die  Kultur  dieser  beiden  uralten  Kömerarten  ist  in  der  Schweiz  fast  er- 
loschen. Nur  im  Tessin  findet  man  sie  allerdings  selten  noch  zu  menschlichen 
Zwecken  angebaut.  In  der  übrigen  Schweiz  trifft  man  sie  vereinzelt  nur  als 
Vogelfutter  kultivirt.  Daß  die  Hirsen  früher  häufig  angebaut  wurden  xmd  als 
menschliche  Nahrung  eine  wichtige  Rolle  spielten,  geht  aus  vielen  geschicht- 
lichen Daten  hervor.  Als  die  Zürcher  Schützen  am  20.  Juni  1576  die  Straß- 
burger per  Schiff  besuchten,  nahmen  sie  einen  Hirsebrei  mit,  den  sie  am  Morgen 
vor  der  Abfahrt  kochten  und  der  am  Abend,  als  sie  in  Straßburg  ankamen,  noch 
warm  war,  als  Beweis,  daß  die  Fahrt  schnell  vor  sich  gegangen  ist.  Im  Kanton 
Zürich  muß  übrigens  früher  die  Hirsekultur  eine  große  Ausdehnung  gehabt  haben, 
denn  mehrere  Ortschaften  verdanken  ihre  Namen  diesen  Pflanzen.  So  z.  B.  Fäl- 
länden  (am  Greifensee),  welches  im  Jahr  820  noch  „Fenich-landa"  hieß,  und 
Hirslanden  bei  Zürich,  dessen  Name  in  den  Urkunden  schon  942  vorkommt. 
Der  Name  „Hirsig*"  als  Feld-  und  Geschlechtsname  findet  sich  übrigens  häufig. 
Die  ergiebigeren  übrigen  Cerealien  und  die  Kartoffeln  haben  jedoch  diese  Gewächse 
verdrängt. 

X.  Der  Buchweizen  (Fagopyrum  esculentum  Mönch,  Heidekom,  Heida, 
Schwarzkorn;  französisch:  Sarasin,  B16  noir,  Reuouee  Sarazin,  in  Morges  und 
Nyon :  Baketta,  Boketta,  in  Aigle :  Blla  ney,  im  Oberengadin :  Grana  saracia, 
Grano  saraceno,  im  Tessin:  Saraceno,  Sarasenico,  Fago  piro,  Formenton  negher, 
Fzajna,  £rba  leprina).  Man  findet  diese  Getreideart  hin  und  wieder  im  Tessin, 
seltener  am  Genfersee  und  im  untern  Rhonethal  angebaut.  In  der  übrigen 
Schweiz  begegnet  man  dem  Buchweizen  als  Körnerfrucht  sehr  selten.  Man  kul- 
tivirt ihn  gewöhnlich  als  Nachfrucht  des  Roggens.  Wenn  der  Roggen  abgeerntet 
ist,    Mitte  Juli,    so  säet  man  noch  Buchweizen,    der  dann  im  Oktober  noch  reif 


Getreidebau  —     715     —  Getreidebau 

wird.  Im  Tessiu  wird  aus  den  Körnern  eine  schwere,  schwarze  Polenta  bereitet, 
die  nach  Christ  in  Poschiavo  mit  stißem  Bahm  angemacht  (Polenta  in  flur)  eine 
Festspeise  bildet.  Noch  seltener  als  der  gewöhnliche  Buchweizen  wird  der  tarta- 
rische  (Polygonom  tartaricum  L.)  angebaut,  der  sich  von  diesem  hauptsächlich 
durch  die  zierlich  geformten  Früchte  unterscheidet. 

Die  übrigen  Getreidearten,  wie  Reis,  Mohrhirse,  Negerhirse  etc.  werden  in 
der  Schweiz  zur  Körnergewinnung  nicht  angebaut.  Hin  und  wieder  säet  man 
dagegen  den  Itoggen  und  Weizen  gemischt  an,  eine  Mischung,  die  man  als 
Mischelkom,  Halbfrucht,  Mischelfrucht,  französisch  als  M^teil  bezeichnet.  Dieses 
Gemenge  ist  sicherer  als  Roggen  oder  Weizen  allein,  denn  leidet  eine  Art  durch 
äußere  Einflüsse,  so  tritt  die  andere  an  deren  Stelle.  Der  Gesammtertrag  ist 
in  der  Regel  aber  auch  höher  als  bei  Roggen  oder  Weizen  allein,  sowohl  an 
Körnern  als  an  Stroh,  dagegen  haben  die  Körner  geringeren  Werth.  Das  Mischel- 
korn ist  besonders  auf  solchen  Böden  am  Platze,  die  für  den  Weizen  zu  gering 
und  für  den  Roggen  zu  feucht  sind.  Zur  Aussaat  nimmt  man  ein  verschiedenes 
Verhältniß,  je  nachdem  der  Boden  mehr  für  die  eine  oder  die  andere  Getreide- 
art paßt.  Gewöhnlich  verwendet  man  etwas  mehr  Weizen,  seltener  läßt  man 
den  Roggen  überwiegen.  Eine  bemerkenswerthe  Erfahrung  ist  die,  daß  das  Ver- 
hältniß der  beiden  Arten  im  Emteprodukt  selten  mit  demjenigen  der  gesäeten 
Samen  übereinstimmt.  Bald  hat  sich  das  Verhältniß  zu  Gunsten  des  Roggens, 
bald  zu  Gunsten  des  Weizens  geändert,  je  nachdem  der  Boden,  die  Witterung  etc. 
für  die  eine  oder  andere  Pflanze  günstiger  war.  Da  die  Körner  des  Roggens 
und  Weizens  sich  nur  unvollständig  von  einander  trennen  lassen,  so  wird  die 
Mischung  gemeinsam  vermählen.  Von  dem  Mehl  erhält  man  ein  gutes,  kräftiges 
Bauernbrod,  das  um  so  weißer  wird,  je  mehr  der  Weizen  überwiegt.  Selten 
baut  man  eine  Mischung  von  Dinkel  und  Roggen  an,  und  noch  seltener  Gerste 
und  Hafer.  Häufiger  als  das  sogenannte  Mischelkorn  findet  man  Mischungen 
verschiedener  Formen  und  Varietäten  derselben  Art  —  zwar  in  der  Regel  nicht 
absichtlich,  sondern  infolge  Nachlässigkeit.  So  findet  man  unter  weißem  Hafer 
häufig  schwarzen,  wodurch  das  Produkt  gescheckt  wird.  Unter  dem  Schlegel- 
dinkel findet  man  häufig  begrannten,  unter  weißem  trifft  man  rothen  an,  unter 
frühem  späten  u.  s.  f.  Es  ist  dies  in  der  Regel  von  Nachtheil,  denn  gescheckter 
Hafer  wird  nicht  so  gerne  gekauft  wie  gleichfarbiger.  Aehnlich  ist  es  bei  den 
anderen  Getreidearten.  Ein  ungleichmäßiges  Ernteprodukt  hat  stets  weniger 
Werth  als  ein  gleichartiges;  häufig  ist  der  Ertrag  wegen  ungleicher  Reifezeit 
auch  geringer. 

Bodenbearbeitung,    Düngung,    Saat   und   Ernte. 

Auf  die  Bearbeitung  des  Bodens  für  die  Getreidekultur  wird  in  der  Schweiz 
im  Allgemeinen  viel  zu  geringe  Sorgfalt  verwendet,  trotzdem  unsere  Bodenarten, 
die  im  Durchschnitt  bindig  sind,  eine  besonders  gute  Bearbeitung  verlangen. 
Eine  dreifurchige  Bestellung,  wie  man  sie  in  Gegenden  mit  intensiver  Getreide- 
kultur kennt,  ist  bei  uns  sehr  selten.  Gewöhnlich  gibt  man  sogar  nur  eine 
Furche,  oder  wenn  man  die  Arbeit  besondert«  gut  machen  will,  so  wird  das  Land 
vor  der  eigentlichen  Saatfurche  in  Kämme  gefahren  oder  geschält.  Zum  Pflügen 
des  Landes  verwendet  man  im  größeren  Theile  der  Schweiz  sogenannte  Kehr- 
pflüge  mit  Wechsel  barem  Streichbrett  und  Sech,  welche  in  der  gleichen  Furche 
auf  und  niedergehen.  In  der  Nord-  und  auch  zum  Theil  in  der  Westschweiz 
sind  dagegen  die  sogenannten  Umgänger  oder  Beetpflüge  mit  festem  Streichbrett 
im  Gebrauch,    mit   welchen    man    den  Acker   in  Beete   gegeneinander  oder  aus- 


t>»Lret<iebaa  —      716     —  Getreideban 

ri  .ander  püügt.  Für  parzellirten  Grundbesitz,  wie  er  in  der  Scbweiz  banfig  ist, 
•»ind  die  Xehrpflüge  besser.  Der  L'rtypu»  dieser  Eebrpflfige  ist  der  alte  Aartfauer 
Pfiuff  mit  geradem,  hülzemem  Streicbbrett.  Da  derselbe  viel  Kraft  gebraaebt 
und  dazn  nocb  seblecbte  Arbeit  liefert,  i!>t  er  jedocb  in  den  letzten  Jahren  znm 
Tbeil  durch  den  Geißfüßhr  and  den  Charnitrpjlitg  mit  gewundenen,  eisernen 
Doppelst  reich  brettern  verdrängt  worden.  Ueberhaapt  hat  man  in  den  Pflögen 
in  den  letzten  Jahren  ganz  wei«entliche  Fortschritte  zn  verzeichnen.  Die  Be- 
arbeitung der  rauhen  Ptlugfurche  geschah  früher  stets  von  Hand.  Auf  zähem 
Bälden  wurden  oft  »5 — 12  Personen  hingestellt,  welche  hinter  dem  Pfluge  her 
mit  der  Haue  den  abgeschnittenen  Erdstreifen  zerhacken  mußten  und  noch  heute 
kann  man  dies  hin  und  wieder  beobachten.  Jedoch  wendet  man  an  Stelle  der 
Handhacke  je  länger  je  mehr  die  Pferdehacke  und  die  ¥Lg^  an.  Schollenbrecher, 
Ringelwalzen  und  die  in  jüngster  Zeit  bekannt  gewordene  Cambridge- Walze  flndet 
man  selten. 

Als  Dütujer  wendet  man  fast  allgemein  nur  Stalldünger  an,  was  ein  großer 
Nachtheil  ist.  Ein  erfahrener  Getreidebauer  der  Schweiz  schreibt  darüber: 
„Stalldünger  hat  mir  im  Getreidebau  viel  geschadet*.  Durch  einen  Stickstoff- 
reichen  Dünger,  wie  es  der  Stallmist  ist,  wird  die  Blattentwicklung  der  Getreide- 
pflanze stark  gefördert,  während  der  Halm  nicht  in  dem  Maße  erstarkt.  Kommt 
dann  ein  starker  Regen  mit  Wind,  so  kann  man  sicher  sein,  daß  derartiges  ge- 
triebenes Getreide  sich  schon  lagert,  bevor  die  Aehren  ^aus  den  Hosen '^  sind  und 
später  nicht  mehr  aufsteht.  Gelagertes  Getreide  gibt  aber  quantitativ  und  quali- 
tativ geringen  Ertrag.  Auf  kräftigen  Böden  säen  deßhalb  viele  Landwirthe  das 
Getreide  ohne  Dünger.  Die  größten  Erträge  beim  Wintergetreide  erzielen  aber 
jene  Landwirthe,  welche  rohes,  aber  entfettetes  und  feingemahlenes  Knochenmehl 
oder  gutes  Knochen-Superphoaphat  anwenden,  ein  Verfahren,  das  noch  den  Vor- 
theil  hat,  daß  wenn  man  eine  Grasmischung  nachfolgen  läßt  und  diese  mit  Stall 
dünger  düngt,  die  Erträge  an  Futter  bedeutend  größer  sind.  Der  Knochendünger, 
überhaupt  alle  Phosphorsäuredünger  sind  die  naturgemäßesten  DUngmittel  für 
das  Getreide  und  bei  Anwendung  derselben  erzielt  man  die  beste  Frucht  und 
den  größten   Ertrag. 

Das  Säen  des  Getreides  geschieht  fast  allgemein  noch  breit wnrfig  von  Hand, 
obschon  durch  das  Säen  mit  der  Maschine  bis  ein  Drittel  an  Saatgut  gespart  wird 
und  die  P>träge  sicherer  sind.  Die  Anwendung  der  Säemaschine  erfordert  aber  eine 
bessere  Vorbereitung  des  Bodens,  die  Handhabung  derselben  ist  den  Leuten,  die 
jährlich  nur  ein  geringes  Areal  mit  Getreide  besäen,  zu  schwer  und  der  Preis 
ein  zu  hoher,  weßhalb  diese  Apparate  nur  eine  beschränkte  Verbreitung  haben. 
Wo  solche  verwendet  werden,  sind  es  verbesserte  Konstruktionen  der  Fellen- 
berg'schen  Säemaschine,  wie  sie  in  Burgdorf  von  den  Herren  Aebi  dt  Mühlethaler 
und  in  Oberburg,  Kanton  Bern,  von  Hm,  Stalder  konstruirt  werden.  Besser,  aber 
wesentlich  theurer  sind  die  Maschinen  mit  beweglichen  und  verstellbaren  Scharen; 
dieselben  werden  jedoch  in  der  Schweiz  nicht  gebaut,  wohl  aber  flndet  man  sie 
hin  und  wieder  im  Gebrauch.  Als  Saatquantum  verwendet  man  per  Juchart 
(:-56   Ar): 


ei  Weizen    . 

.      50—   70  kg 

bei  Roggen 

.     60—80  kg 

„     Dinkel     . 

.     «0—110    „ 

„    Gerste  . 

.     30—45    „ 

„    Emmer    . 

.     80—110    „ 

^    Hafer   . 

.     40—70    , 

-     Einkorn  . 

.     70—   90    «     1 

Das   erstere  Quantum    wendet   man   bei  günstigen  Düngungs-,    Boden-  und 
tischen  Verhältnissen    und  Reihensaat    an,    während    das   größere  Uuantnm 


Getreidebau  —      717      —  Getreidebau 

für  ungünstigere  Verhältnisse  bei  Treitsaat  verwendet  wird.  Geschnitten  wird 
das  Getreide  meist  mit  der  Sense.  Die  Sichel  ist  nur  hie  und  da  in  Gebirgs- 
gegenden in  Gebrauch  und  die  Mähmaschine  wird  selten  angewendet.  Nach  dem 
Schneiden  wird  es  auf  dem  Felde  ausgebreitet  und  getrocknet  und  hernach  in 
Garben  gebunden  und  eingefahren.  In  den  Gebirgsgegenden  werden  zum  Trocknen 
auch  eigene  Gerüste  angewendet.  Jedem  Gotthardwanderer  sind  im  oberen 
Tesbin  beispielsweise  die  hohen  Gerüste  aus  langen,  wenig  schief  gestellten 
Veii;ikalstangen  mit  Querlatten  aufgefallen.  An  diesen  Gerüsten,  der  sogenannten 
Rescane,  romanisch:  Chichenes^  wird  das  Getreide  bei  der  Ernte  büschelweise 
befestigt  und  so  getrocknet.  Beim  Alais  werden  bei  der  Ernte  nur  die  Zapfen 
abgebrochen,  die  Hüllblätter  zurückgeschlagen  und  mit  diesen  unter  Dach  zum 
Trocknen  aufgehängt. 

Das  Dreschen  des  Getreides  geschieht  je  länger  je  mehr  mit  der  Maschine, 
und  zwar  nicht  nur  schneller,  sondern  auch  billiger.  Beim  Dreschen  von  Hand 
mit  dem  Flegel  erzielt  man  schöneres  Stroh  und  etwas  weniger  Getreidebruch. 
Im  Jura  wendet  man  zum  Dreschen  auch  den  sogenannten  „Schwaton"  an,  eine 
lange,  gebogene,  etwas  über  Besenstiel  dicke,  buchene  Ruthe,  mit  welcher  man 
auf  das  ausgebreitete  Getreide  schlägt.  Früher,  als  der  Getreidebau  in  der 
Schweiz  noch  eine  größere  Ausdehnung  besaß,  ließ  jeder  Bauer  das  für  seinen  Brod- 
bedarf benöthigte  Getreide  in  der  Mühle  um  den  Lohn  mahlen:  er  gab  ^Z'Mühli^, 
Der  Müller  machte  wöchentlich  ein  bis  zwei  Mal  „den  Kehr**  bei  den  Bauern, 
brachte  das  Mehl  und  die  Kleie  von  dem  gemahlenen  Getreide  zurück,  und  holte, 
wo  es  nöthig  war,  neue  Frucht  zum  Mahlen  ab.  Es  gab  Müller,  welche  mit 
zwei  bis  vier  Pferden  ^den  Kehr  machten"  und  große  Fuder  Getreide  heim- 
führten, während  gegenwärtig  nur  noch  die  kleineren  Mühlen  um  den  Lohn 
mahlen  und  der  Müller  leicht  mit  einem  Pferde  auskommt.  Der  Müller  nimmt 
den  Lohn  meist  in  Natura,  selten  in  Geld.  Im  ereteren  Falle  nimmt  er 
gewöhnlich  ein  Zwölftel  bis  ein  Zehntel  —  auf  drei  Maß,  Viertel  oder  Sester 
(ä  15  Liter)  ein  gestrichenes  bis  gehäuftes  Immi  (1  Maß  =  4  Immi);  im 
letzteren  Fr.  1  vom  Zentner.  Gar  häufig  redet  man  aber  dem  Müller  nach,  daß 
er  als  Lohn  zu  viel  zurückbehalte,  was  oft  mit  ein  Grund  ist,  daß  der  Bauer 
sein  Getreide  verkauft  und  für  den  Erlös  Mehl  oder  Brod  kauft.  Da  er  aber 
von  Jahr  zu  Jahr  einen  geringeren  Preis  erzielte,  so  gab  er  die  Kultur  um  so 
mehr  auf,  je  .  höher  die  Milch  verkauft  werden  konnte,  und  wandte  sich  dem 
Futterbau  zu.  Es  kommt  auch  häutig  vor,  daß  beim  Müller,  der  zugleich  Bäcker 
ist,  das  Getreide  in  Brod  umgetauscht  wird. 

Getreideerträge  und  Getreidepreise. 

Die  Getreideerträge  sind  in  der  Schweiz  weniger  hoch  als  in  den  besser 
kultivirten  alt-europäischen  Staaten.  So  z.  B.  betrug  der  durchschnittliche  Ge- 
treideertrag im  Kanton  Zürich  in  den  beiden  letzten  Jahren  per  Hektare: 

1883  1884 

Weizen 14,1  12,8  q 

Dinkel  (Kernen)      ....  14,6  14,3  „ 

Roggen 10,1  9,4  „ 

Gerste      .      .      .           .     .      .  11,4  11,5  „ 

Hafer 13,6  12,8  „ 

Zum  Vergleiche  damit  führen  wir  hier  die  Durchschnittsresultate  einiger 
anderer  Länder  an : 


0«lr«Mlebaa 


—     718     — 


r«isc« 

rofs» 

O^nt« 

Haler 

15,0 

12,7 

15,1 

13,7 

16,8 

15.1 

22,1 

14,3 

17.4 

12,6 

23,9 

15,6 

Preoßen  .... 
B^l^tn  .... 
Xiederlaade   .     .     . 

Die  Erträge  ließen  sich  in  der  Schweiz  dorch  bessere  Knltor  vesentlich 
ikteigem.  Aber  moch  durch  gote  Sortenanswahl  ist  es  m5gUeb,  die  Ertrige  ganz 
bedeutend  za  heben.  So  erzielte  Herr  Rmpau,  ein  henromgender  Getreide- 
Züchter  in  der  Provinz  Sachsen,  vom  Dickkopf-Weisen  (Sqnare-lmd)  Ertrige 
Ton  46  3ieterzentner  per  Hektare  nnd  von  Rivetts  beardet  sogar  51  'Meter- 
zentner. Aehnlich  hohe  Erträge  hat  man  mit  diesen  beiden  Sorten  bei  ons  erzielt 
(vergl.  oben). 

Daß  der  Getreideban  bei  nns  im  Allgemeinen  eine  sehr  geringe  Rendite 
abwirft,  hat  nicht  nnr  in  den  mäßigen  Dnrchschnittserträgen  seinen  Grund, 
sondern  auch  in  den  im  Verhältniß  zu  den  Auslagen  niedrigen  Getreidepreisen. 
Die  Bodenpreise  nnd  Betriebsspesen  sind  in  den  letzten  Jahrzehnt^i  ganz  bedeutend 
gestiegen,  während  die  Getreidepreise  zurückgegangen  sind,  namentlich  wenn  man 
die  EntwerthuDg  des  (reldes  mit  berücksichtigt. 

Zum  Beweise  lassen  wir  die  Durchschnittspreise  des  Getreides  in  Züridi 
seit  dem  Jahre  1540  hier  folgen: 

Durchschnittspreise  von  100  hg  Kernen  in  Zürich, 

1700—09    Fr.  22.  40 


1710—19 

» 

25. 

80 

1540—49 

Fr. 

22. 

40 

1720—29 

9 

17. 

70 

1550—59 

n 

17. 

80 

1730—39 

r 

19. 

40 

1560—69 

fi 

32. 

60 

1540—1599 

1740—49 

1» 

22. 

20 

1700—1799 

1570—79 

t» 

41. 

60 

Fr.  31.  20 

1750—59 

V 

22. 

— 

Fr.  31.  10 

1580—89 

fi 

36. 

70 

1760     69 

fl 

20. 

50 

1590—99 

fi 

36. 

( 

1770     79 

H 

27. 

60 

IfKX)— 09 

»1 

28. 

80 

1780—89 

« 

23. 

10 

1610—19 

f» 

24. 

10 

1790—99 

fl 

36. 

30 

1620—29 

T» 

45. 

— 

1800—09 

1» 

33. 

70. 

1630—39 

f» 

50. 

70 

1810     19 

fl 

37. 

1640—49 

r» 

30. 

70 

1600—1699 

1820-29 

f 

21. 

70 

1650     59 

fi 

22. 

10 

Fr.  31.  05 

1830     39 

r 

25. 

40 

1800—1877 

1660     69 

fi 

29. 

20 

1840—49 

n 

30. 

20 

Fr.  31.  10 

1670—79 

»1 

20. 

80 

1850     59 

f» 

29. 

70 

1680—89 

»1 

21. 

40 

1860     69 

f» 

30. 

1690     99 

n 

37. 

60 

Gegenwart  ig 

1870—77 
Fr,  20—21. 

r 

34. 

70^ 

Bedeutender  sind  di 

6  SchwankuDger 

1  im  Preise,  wenn  man  die  Durchschnitte 

der  einzelnen  Jahre 

in' 8 

Auge  faßt.     So 

>  z.  B.   betrug 

der  Durchschnittspreis: 

1564 

Fr. 

56. 

90 

1623     Fr 

.   107.  90 

1817     Fr.  75.  — 

1 587 

r» 

68. 

40 

1628       , 

65.  80 

1847       ,     47.  70 

1590 

»1 

55. 

70 

1795       , 

59.  30 

1592 

n 

55. 

70 

1816       . 

49.   60 

1621—1624  war  große  Theurung;  1  U  Fleisch  kostete  2  Batzen  (50  Kp.). 
Am  größten  war  die  Noth  in  den  Jahren  1050 — 1056 ;  während  4  Jahren  seien 
zwei  Drittel  der  Menschen  vor  Hunger  gestorben!  1196  waren  alle  Lebensmittel 
zehn  Mal   theurer   als   gewöhnlich    und   es  starben  viele  Menschen  vor  Hunger. 


1826 

Fr.  17. 

60 

1822 

«  19. 

80 

1849 

r       20. 

31 

1825 

.  20. 

40 

Getreidebau  —     719     —  Getreidebau 

Das  dreizehnte  Jahrhundert  hatte  2 1  Nothjahre ;  besonders  groß  war  die  Theurung 
1236,  1239  und  1292,  in  welchem  Jahre  der  Doppelzentner  Getreide  auf  Fr.  153 
8tieg.  Im  vierzehnten  Jahrhundert  herrschte  je  das  sechste  Jahr  große  Theurung; 
besonders  drückend  war  sie  in  den  Jahren  1313 — 1316;  viel  Volk  wanderte 
nach  Ungarn  aus  oder  starb  vor  Hunger.  1343  galt  der  Doppelzentner  Getreide 
Fr.  103  und  1375  Fr.  143.  Das  fünfzehnte  Jahrhundert  zählt«  16  Hungerjahre. 

Umgekehrt  sanken  die  Getreidepreise  in  den  sog.  Gerathjahren  außerordent- 
lich tief.  So  betrug  der  Durchschnittspreis  eines  Doppelzentners  Kernen:  1541 
nur  Fr.  12.  20,   1555  Fr.  9.  40,   1655  Fr.  11.  10,   1673  Fr.  12.  80. 

Im  laufenden  Jahrhundert  waren  die  niedrigsten  Preise  des  Eemens  oder 
Weizens  in  Zürich: 

1823  Fr.  20.  60     1850  Fr.  21.  20 
1820   „  20.  80     1824   «  21.  50 

1835  r>     21.  20     1827   „  21.  50 

1836  „  21.  20     1837   „  22.  — 

und  pro  1885  Fr.  20—21.  (Vergl.  C.  K.  Müller.  Joh.  Heinrich  Waser,  der 
zürcherische  Volkswirthschafter  des  achtzehnten  Jahrhunderts.    Zürich  1878.) 

Wenn  man  die  bis  auf  das  Doppelte  und  vielfach  gestiegenen  Betriebskosten 
in  Ansatz  bringt,  so  ergibt  sich,  daß  zu  keiner  Zeit  in  diesem  Jahrhundert  der 
schweizerische  Getreidebauer  so  ungünstig  daran  war,  wie  gegenwärtig,  wo  der 
Doppelzentner  Weizen  oder  Kernen  nur  Fr.  20 — 21  gilt. 

Vorschläge   zur  Förderung   der  Getreidekultur   in   der  Schweiz. 

Die  ungünstige  Lage  des  Getreidebaues  begreifend,  sind  in  letzter  Zeit 
mehrfach  Vorschläge  gemacht  worden,  welche  eine  Förderung  der  Getreidekultur 
bezwecken.  Ä.  Fleischer  in  Schleithcim  im  Kanton  Schaff  hausen,  wo  bekanntlich 
der  Getreidebau  noch  eine  verhältnißmäßig  große  Ausdehnung  besitzt,  schlägt 
einen  Kornzoll  vor.  Er  sagt,  daß  der  Brodpreis  nur  zum  Theil  von  dem  Ge- 
treidepreis abhängig  sei,  denn  gegenwärtig  bei  den  niedrigen  Getreidepreisen  sei 
das  Brod  nicht  billiger  als  1882,  wo  die  100  kg  Weizen  noch  Fr.  26—27 
galten.  Somit  vertheure  ein  Getreidezoll  von  einigen  Franken  den  Brodpreis 
nicht    und    die  Industrie  sei  eben  so  gut  konkurrenzfähig,    als  ohne  diesen  Zoll. 

Andere  schlagen  zur  Förderung  des  Getreidebaues  in  der  Schweiz  die  Ver- 
besserung der  Kultur  vor,  durch  gute  Sortenauswahl,  zweckentsprechende 
Düngung,  bessere  Bodenbearbeitung,  Reihensaat  etc.  Es  ist  theilweise  oben  schon 
angedeutet  worden,  daß  auf  diesem  Wege  der  Getreidebau  ganz  wesentlich  ge- 
fördert werden  könnte.  Jedoch  gehören  hierzu  ganz  bedeutende  Anstrengungen 
von  Seiten  des  Staates  und  der  landwirthschaftlichen  Vereine,  da  der  Bauer  im 
Allgemeinen  nur  schwer  zu  einer  Verbesserung  zu  bewegen  ist.  Zum  Zwecke 
der  bessern  Sortenauswahl  werden  in  vielen  Kantonen  alljährlich  sog.  ,  S  a  m  e  n- 
märkte"  veranstaltet,  so  in  den  Kantonen  Bern,  Luzem,  Solothum,  Waadt; 
auch  im  Thurgan  hat  man  solche  abgehalten,  femer  in  den  Kantonen  Zürich, 
Aargau,  Schaff  hausen  und  Genf.  Es  sind  dies  Samenausstellungen,  an  denen  für 
gute  Qualitäten  Prämien  ausgetheilt  werden  und  wo  der  Bauer  ein  besseres 
Saatgut  kaufen  kann.  Je  länger  je  mehr  fühlt  man  aber  die  Unzulänglichkeit 
dieser  Ausstellungen  und  schon  mancher  Bauer  hat  die  Erfahrung  gemacht,  daß 
er  oft  statt  einer  bessern  eine  schlechtere  Sorte  gekauft  hat,  als  er  schon  besaß. 

Es  sollte  deshalb  neben  der  Beurtheilung  auf  der  Ausstellung  eine  Beur- 
theilung  auf  dem  Felde  einhergehen.  Erst  dann  ist  man  im  Stande,  ein  zuver- 
lässiges Urtheil  über  den  Werth  einer  Getreidesorte  abzugeben. 


Getreiflebau  —      720     —  Getreidebau 

Zur  Verbesserung  des  Getreidebaues  scIi Ingen  wir  ferner  vor:  1)  unent- 
geltliche Abgabe  von  Mustern  der  bewährtesten  Getreidesorten  an  Landwirtbe, 
die  damit  Verr>uche  anstellen  wollen.  2)  Samen bezug  ans  hohen  Lagen.  3)  Aas- 
setznng  eines  Preises  für  Konstruktion  einer  billigen,  aber  guten  Getreid^- 
Beinigungsmaschine  (Trieiir).  4)  Aussetzung  eines  Preises  für  Konstruktion  einer 
billigen,  aber  guten  Saemaschine  mit  beweglichen  Schaaren.  5}  Genaue  Unter- 
suchung der  einheimischen  Getreidearten  und  Herausgabe  einer  beschreibenden 
Schrift  mit  Abbildungen.  6)  Veranstaltung  einer  Produktionsstatistik.  (Vergl. 
Stehler,  Getreide,  im  Bericht  über  Gruppe  26,  Landwirthschaft,  Abtheiluug  III, 
der  schweizerischen  Landesausstellung,  Zürich   1883,  Seite  73,  Zürich  18^4.} 

Geschichtliches. 

Die  ältesten  Spuren  des  Getreidebaues  finden  wir  in  den  1854  von  Ferdinand 
Keller  entdeckten  Pfahlbauten,  deren  Alter  auf  3 — 7000  Jahre  geschätzt  wird. 
Die  angeblich  ersten  Bewohner  unseres  Landes,  die  Pfahlbauer,  haben  bekanntlich 
an  den  Seen  gelebt  und  in  einiger  Entfernung  vom  Ufer  im  seichten  Grunde 
ausgedehnte  Bauten  aufgeführt.  Diese  Wasserdörfer  dienten  zur  Aufbewahrung 
der  Vorräthe  und  als  NVohnstätten  für  Menschen  und  Thiere,  welche  hier  t-in 
gesichertes  Unterkommen  fanden.  Auf  dem  alten  Seeboden  entdeckte  man  zwischen 
den  Pfählen,  auf  welchen  die  Hütten  standen,  eine  Menge  Gegenstände,  welche 
theils  zufallig  hinabfielen,  theils  bei  Zerstörung  dieser  Dorfschaften  durch  das 
Feuer  etc.  in  den  Schlamm  des  Sees  gelangten  und  später  durch  Bildung  eines 
mehrere  Fuß  dicken  Torflagers  vor  dem  Verschwemmen  geschützt  wurden.  Solche 
Pfahlbauten  finden  sich  am  Pfathkersee,  am  Bieler-,  Murtner-  und  Nenenburgersee. 
am  Moosseedorfsee,  Zürichsee,  Bodensee  etc.  Wir  verdanken  es  hauptsächlich  den 
Arbeiten  von  Heer,  uns  ein  Bild  von  der  damaligen  Pflanzenkultur  entworfen 
zu  haben.  (Die  Pflanzen  der  Pfahlbauten.  LXVIIL  Neujahrsblatt  der  Züricher 
naturforschenden  Gesellschaft,  1^66.)  Von  großem  Interesse  sind  für  uns  die 
meist  im  verkohlten  Zustande  auf  dem  alten  Seeboden  (der  sog.  Kulturschicht) 
vorkommenden  Sämereien  aller  Art.  Am  meisten  hievon  hat  Robenhansen 
am  Pfäffikersee  (Kt.  Zürich)  geliefert,  nicht  weil  Robenhausen  daran  am  reichsten 
ist,  sondern  weil  dort  die  eingehendsten  Untersuchungen  gemacht  wurden.  Wir 
verdanken  dieselben  sämmtlich  den  eben  so  eifrig  als  einsichtig  und  gewissenhaft 
betiiebenen  Nachgrabungen  des  Herrn  Jakob  Messikommer  in  Wetzikon,  welchem 
die  Wissenschaft  viele  wichtige  Funde  zu  verdanken  hat,  welcher  auch  gerne 
Jedermann,  der  sich  dafür  interessirt,  in  die  dortigen   Verhältnisse  einweiht. 

Aus  diesen  Funden  zu  schliefen,  wurden  zur  Zeit  der  Pfahlbauten  eiif 
verschiedene  Getreidesorten  angebaut,  und  es  läßt  sich  erkennen,  daß 
der  Getreidebau  schon  damals  in  großem  Umfange  und  mit  Sorgfalt  betrieben 
wurde.  Am  meisten  angebaut  wurde  die  kleine  aechszeilifje  Gerste  oder  heilige 
Gerate  (Hordeum  hexastichon  sanctum  Heer)  und  der  kleine  Pfahlbauweizen 
(Triticum  vulgare  antiquorum  Heer).  Man  findet  diese  in  fast  allen  Pfahlbauten, 
theils  in  isolirten  Körnern,  welche  oft  klumpenweise  zusammenliegen,  theils  in 
mehr  oder  weniger  vollständig  erhaltenen  Aehren.  Trotz  der  Kleinheit  der  Körner 
müssen  sie  sehr  beliebt  gewesen  sein,  denn  wir  treffen  sie  nicht  allein  in  den 
ältesten  Pfahlbauten  der  Steinzeit,  sondern  auch  im  Zeitalter  der  Bronze,  und 
den  kleinen  Pfahlbau weizen  selbst  bis  in  die  gallo-römische  Zeit,  wie  die  Funde 
in  Buchs  beweisen,  während  sie  später  verschwinden.  Wahrscheinlich  hat  der 
Beichthum  und  die  Güte  (Kleberreichthum)  des  aus  den  Körnern  gewonnenen 
Mehles    ihre  geringe  Grölk  aufgewogen.     Selten  findet  man  in  den  Pfahlbauten 


Getreidebau  —      721      —  Getreidebau 

die  dichte  sechszeilige  Gersie  (Hordeum  hexastichon  densum  Hüer)  und  noch 
seltener  die  eweueilige  Gersie  (Hordeum  distichum  L.),  welche  gegenwärtig  die 
beliebteste  und  verbreitetste  Gerstenart  ist.  Eine  Weizensorte,  weiche  in  den 
Pfahlbauten  weniger  häufig  angebaut  wurde,  mit  sehr  dichter,  unbegrannter 
Aehre,  ist  als  Binkelweizen  (Triticum  vulgare  compactum  muticum)  bekannt 
und  wird  in  der  Schweiz  noch  jetzt  kultivirt,  weil  er  bei  kurzer  Aehre  einen 
steifen  Halm  hat,  der  Wind  und  Wetter  besser  widersteht,  daher  auch  bei  un- 
günstiger  Witterung  weniger  leicht  lagert  als  andere  Sorten. 

Seltener  kultivirt  wurde  der  äf/yptische  Weisen,  vielfach  englischer  Weizen 
genannt  (Triticum  turgidum  L.).  Gegenwärtig  wird  diese  Weizenart  nur  in 
Aegypten,  in  einigen  Mittelmeerländem  und  in  einigen  Gegenden  Englands  im 
Großen  angebaut.  In  der  Schweiz  finden  wir  sie  sporadisch  noch  in  der  West- 
schweiz; eine  Varietät  mit  verzweigter  Aehre  wird  unter  dem  Namen  Wunder- 
weisen  oder  Mumienweizen  hin  und  wieder  versuchsweise  auch  heute  noch 
angebaut,  wird  aber  rasch  wieder  aufgegeben.  Schon  die  Pfahlbauer  scheinen 
solche  Versuche  angestellt  zu  haben,  daß  er  aber  schon  damals,  trotz  der  großen 
Körner,  den  Anforderungen  nicht  sonderlich  entsprach,  geht  aus  seinem  spärlichen 
Vorkommen  in  den  Pfahlbauten  hervor.  Spelz  (Triticum  spelta  L.,  Dinkel,  Fasen, 
Korn)  ist  in  den  älteren  Pfahlbauten  nirgends  nachzuweisen,  wogegen  der  Emmer 
(Triticum  dicoccum  Schk.)  und  das  Einhorn  (Triticum  monococcum  L.)  in  Wangen 
am  üntersee  gefunden  wurden.  Der  Roggen  fehlt  den  Schweizer  Pfahlbauten 
gänzlich ;  die  ersten  Spuren  finden  wir  in  der  Schweiz  erst  um  das  zweite  Jahr- 
hundert n.  Chr.  Der  Hafer  (Avena  sativa  L.)  findet  sich  zuerst  im  Zeitalter  der 
Bronze;  dagegen  waren  die  Rispenhirse  (Panicum  miliaceum  L.,  das  „Milium'* 
der  Römer)  und  die  Kolbenhirse  oder  Fennich  (Setaria  italica  L.  sp.  pl.,  das 
„Panicum**  der  Römer)  in  den  Pfahlbauten  sehr  verbreitet.  Alle  genannten 
Getreidearten  wurden  von  den  Pfahlbauern  als  Sommergeireide  kultivirt,  d.  h. 
sie  wurden  im  Frühjahr  gesäet.  Ueber  die  Feldbearbeitung  kennt  man  wenig; 
der  Pflug  scheint  nicht  bekannt  gewesen  zu  sein ;  der  Boden  wurde  wahrscheinlich 
durch  scheibenförmige,  in  der  Mitte  mit  einem  Stiel  versehene  Schaufeln  und 
durch  aus  Hirschhorn  gefertigte  zweigabelige  Kärste  umgegraben ;  daß  er  gedüngt 
wurde,  ist  sehr  wahrscheinlich.  Daß  die  Pfahlbauer  bei  der  Ernte  nicht  nur  die 
Aehren  abgerissen  oder  abgeschnitten,  sondern  das  Stroh  mitgenommen  haben, 
ersehen  wir  aus  dem  vielen  Unkraut,  welches  mit  dem  Getreide  auf  die  Pfahl- 
bauten gekommen  ist,  was  nicht  der  Fall  sein  könnte,  wenn  sie  nur  die  Aehren 
abgerauft  hätten.  Von  Unkräutern  finden  wir  namentlich  den  Taumellolch  (Lolium 
temulentum  L.),  die  blaue  Kornblume  (Centaurea  Cyanus  L.),  die  Kornrade 
(Agrostemma  Githago  L.,  Radde),  die  weiße  Melde  (Chenopodium  album  L.), 
den  kleinen  Spörgel  (Spergula  pentandra  L.),  das  kletternde  Labkraut  (Galium 
Aparine  L.),  den  kriechenden  Hahnenfuß  (Ranunculus  repens  L.)  u.  a.  m.  Das 
Dreschen  wurde  wahrscheinlich  durch  Austreten  besorgt  und  das  Unkrautgesäme 
ohne  Zweifel  durch  Siebe  entfernt  und  nachher  mit  dem  übrigen  Abfall  in  den 
See  geworfen.  „Da  liegen  nun",  schreibt  Heer,  „Millionen  von  winzig  kleinen 
schwarzen  Meldensamen,  dann  die  Samen  von  Labkraut,  Kornraden,  Leimkraut 
und  von  Lichtnelken  unter  der  Torfdecke  vergraben  und  erzählen  uns,  an's  Licht 
gezogen,  von  den  Unkräutern,  welche  mit  den  Getreidearten  aus  dem  fernen 
Morgenland  eingewandert  sind  und  mit  denen  sich  der  Pfahlbauer  und  die  Pfahl- 
bäuerin geplagt  haben  wird,  gerade  wie  das  Landvolk  unserer  Tage;  zum  Dank 
dafür  haben  sie  aber  schon  damals  das  einförmige  Kornfeld  mit  bunten  Blumen 
geschmückt.  ** 

Fnrrer,  Volkswirthicbafts-LezikoD  der  Schweiz.  46 


Getreidebau  —     722     —  Getreidebau 

Da»  Stroli  wurde,  wie  eö  scheint,  nicht  zur  Streue,  wohl  aber  zu  ver- 
Bchiedenen  anderen  Zwecken  verwendet :  ee  wurden  Strohgeflechte  gemacht,  viel- 
leicht auch  die  HUtten  damit  gedeckt,  wenigstens  trifft  man  verkohltes  Stroh  in 
den  Pfahlbauten  nicht  selten.  Das  Getreide  wurde  auf  zwei  flachen  Steinen 
gequetscht.  Jede  Hütte  hatte  ihre  eigene  derartige  Mühle.  Aus  dem  Mehl  wurden 
dreierlei  Sorten  Brod  gebacken:  die  erste  Sorte  aus  stark  zerriebenem  Weizen, 
die  zweite  aus  noch  fast  vollständig  ganzen  Weizenkömern  (Pumpemikel),  die 
dritte  aus  Hirse,  also  Hirsebrod.  Grerstenbrod  fand  man  nicht;  die  Grerste  wurde, 
wie  es  scheint,  anderweitig  verwendet  (gesottene  oder  geröstete  Gerste,  Gersten- 
suppe). Die  Speiseüberreste  in  den  aufgefundenen  Töpfen  beweisen,  daß  das 
Getreide  sehr  viel  in  Form  von  Mehlspeisen  gegessen  wurde. 

Fundorte  der  Getreidearten  in  den  Pfahlbauten,  1)  Kleine  Pfahlbauten- 
(/erste  oder  heilif/e  Gerste:  fast  in  allen  Pfahlbauten.  2)  Dichte  sechseeilige 
Gerste:  Robenhausen  (PfUflikersee)  und  Montelier  (Murtensee),  Wangen  (Unter- 
see). 3)  Zweizeilige  Gerste:  Wangen,  Robenhausen.  4)  Kleiner  PfahlbavUen- 
Weizen :  in  allen  Pfahlbauten.  5)  Binkelweizen :  Wangen,  Robenhausen,  Moos- 
seedorf; in  der  spätem  Pfahlbauzeit:  Montelier,  Petersinsel  (Bielersee)  und  Buchs 
(Kant.  Zürich).  6)  Aegyptischer  Weizen:  Robenhausen,  Wangen.  7)  Spelz:  nur 
in  den  spätem  Pfahlbauten  auf  der  Petersinsel.  8)  Pfahlbautenemmer :  Wangen. 
9)  Einkorn:  Wangen.  10)  Rispenhirse:  Wangen,  Robenhausen,  Montelier, 
Mörigen  (Bielersee).  11)  Kolbenhirse:  Robenhausen;  zur  Bronzezeit  Montelier; 
zur  helveto-römischen  Zeit  Buchs.  Roggen  tritt  erst  zur  Römerzeit  um  das  Jahr 
200  n.  Chr.  auf.  Fundort:  Buchs.  Rispenhafer  tritt  erst  zur  Bronzezeit  auf: 
Petersinsei,  Montelier. 

Die  Kultur  der  Getreidearten  ist  also  viel  älter,  als  man  sich  gewöhnlich 
vorstellt.  Im  Verlaufe  der  Jahrhunderte  und  Jahrtausende  hat  dieselbe  allerdings 
wesentliche  Veränderungen  erfahren.  Zur  Bearbeitung  des  Bodens  traten  an  Stelle 
der  Werkzeuge  aus  Stein  und  Hörn  solche  aus  Metall.  Die  Entwickelung  det 
Getreidebaues  wurde  besonders  auch  durch  gewisse  volkswirthschaftliche  Zustände 
weseutlich  beeinflußt.  Bis  zu  Anfang  unserer  Zeitrechnung  scheint  er  ziemlich 
regellos  betrieben  worden  zu  sein.  Das  älteste  nachweisbare  System  der  Acker- 
kultur ist  die  Hog.  Dreifeldertoirthschaft.  Ihr  Vorkommen  in  der  Schweiz  ist 
bereits  für  das  achte  Jahrhundert  beglaubigt.  Das  Ackerland  wurde  in  drei 
Zeigen  eingetheilt,  welche  abwechselnd  das  erste  Jahr  mit  Dinkel  (seltener  Weizen 
und  Roggen\  das  zweite  mit  Koggen  oder  Hafer  (selten  Gerste)  bebaut  und  das 
dritte  Jahr  „gebracht**  (Brache)  wurden.  Neben  der  Dreifelderwirthschaft  begegnet 
man  in  den  Quellen  hin  und  wieder  der  sog.  ^.Eg arten w irthschafl^ ,  Bei  diesem 
System  wurde  das  beurbarte  Land  eine  Reihe  von  Jahren  mit  Getreide  bebaut 
und  dann  wieder  längere  Zeit  als  Wiese  oder  Weide  liegen  gelassen.  Namentlich 
das  entfernt  gelegene  und  geringere  Land  wurde  oft  nach  diesem  Systeme  bebaut. 
Ein  großes  Hinderniß,  welches  dem  intensiven  Betrieb  und  der  Ausdehnung  des 
Getroidebaues  im  Wege  stand,  war  die  y^Zehntp flicht^ .  Je  intensiver  derselbe 
betrii'ben,  um  so  größer  wurde  der  Landertrag,  desto  größer  war  auch  die 
Zehntabgabe.    Diese  wirkte  dämpfend  auf  den  Fortschritt. 

Die  geringe  Entwicklung  des  Verkehrs  und  des  Handels  und  die  dünngesäete 
Bevölkerung  veranLißte  auch  die  Bewohner  der  Gebirgskantone,  ihr  Brod  selbst 
SU  bauen  und  Ackerkultur  zu  treiben.  Wir  treffen  deßhalb  den  Getreidebau  zu 
dieser  Zeit  in  solchen  Gegenden,  wo  er  heute  fast  oder  ganz  aufgehört  haL  Der 
Sttgt^  nach  si>aunte  iler  Landvogt  dem  Arnold  vnn  Melchthal  die  Ochsen  vom 
^         Pliugi»    und    heute   hat    die    Ackerkultur   in   diesem  Thale   ganz  aufgehört.    Die 


Oetreidebau  —      723     —  Getreidehau 

Ankunft  der  Obwaldner  Frachtschiffe  bestimmte  seiner  Zeit  die  Getreidipreise  in 
Luzem,  aber  auch  in  Glarus  und  Schwyz  besaß  der  Getreidebau  große  Aus- 
dehnung. Mit  der  Entwicklung  der  Kultur  und  dem  Dichterwerden  der  Be- 
völkerung sah  man  sich  aber  in  die  Nothwendigkeit  versetzt,  das  Getreide  aus 
iregenden  zu  beziehen,  wo  der  Anbau  sicherer  und  lohnender  war,  als  in  diesen 
von  Natur  für  diese  Kultur  wenig  geeigneten  Thälem.  Man  verließ  allmälig 
den  Anbau  des  Getreides  und  verlegte  sich  auf  die  Erzeugung  von  Käse  und 
auf  die  Viehzucht.  Aber  auch  in  den  tiefer  gelegenen  Theilen  machte  sich, 
allerdings  bedeutend  später  und  in  geringerem  Grade,  eine  ähnliche  Umwandlung 
bemerkbar.  Noch  zwischen  1730  und  1740  trug  der  Komzehnten  im  Kanton 
Bern  ungefähr  doppelt  so  viel  ein,  als  zwischen  1770  und  1780  und  im  Kanton 
Basel  verhielt  er  sich  in  den  Jahren  1740  bis  1750  und  1780  bis  1790  wie 
54  :  47  (Miaskowski).  Die  Versuche  der  Begierungen  und  Gesellschaften,  den 
Getreidebau  wieder  zu  beleben,  mißlangen  vollständig.  Große  Anstrengungen  in 
dieser  Bichtung  machte  die  Oekonomische  G^ellsohaft  in  Bern,  wovon  die  Jahr- 
gänge 1760  bis  1768  der  von  ihr  herausgegebenen,  trefflichen  „Sammlungen'' 
Zengniß  ablegen.  Die  natürlichen  Volkswirt hschaftlichen  Verhältnisse  wirkten 
mächtiger  als  diese  Bestrebungen  einer  Gesellschaftsklasse.  Die  eigene  Produktion 
reichte  für  den  Bedarf  im  eigenen  Lande  je  länger  je  weniger  aus.  Die  Land- 
schaft Waadt,  deren  Einwohner  sich  mehr  als  andere  Völker  „auf  das  Brod 
werfen"  (Bertrand),  führte  von  1752  bis  1760  jährlich  allein  für  500;000  alte 
Franken  Getreide  aus  Burgund  ein  und  die  Kantone  Zürich  und  St.  Gallen  be- 
logen damals  große  Mengen  Getreide  aus  Schwaben  und  brachten  es  auch  in 
andere  Kantone.  Die  Ablösung  der  Grundlasten  seit  Anfang  dieses  Jahrhunderts 
wirkte  wieder  belebend  auf  den  Getreidebau. 

Nach  einem  vorzüglichen  Berichte  von  J,  R.  Schneider  produzirte  der 
Kanton  Bern: 

1790      336,000  Malter  Getreide.  1835      311,000  Malter  Getreide. 

1810     420,000        „  „  1847      788,787 

(1   Mütt  =1,2  Malter  angenommen.) 

Auf  den  Kopf  der  Bevölkerung  berechnet,  betrug  die  Produktion  1847  r= 
19V4  Viertel,  a  15  Liter,  gegen  15,6  Viertel  im  Jahre  1790.  Jedo«;h  ist  es 
:un wahrscheinlich,  daß  die  Schweiz  seither  jemals  genügend  Getreide  für  den 
eigenen  Bedarf  produzirte.  Nach  Franscini  ist  es  gewiß,  daß  die  Schweiz  „zu 
allen  Zeiten**  genöthigt  war,  ein  ungeheures  Quantum  Getreide  aus  dem  Auslande 
zu  beziehen.  Mit  der  Errichtung  der  Eisenbahnen  und  dem  Theurerwerden  der 
milchwirthschaftlichen  Produkte  ging  der  Getreidebau  zu  Gunsten  des  Futterbaues 
immer  mehr  zurück. 

Noch  1846  betrug  die  Getreideproduktion  der  Schweiz  nach  JVax- 
scini  3'900,000  hl,  und  die  Einfuhr  975,000  hl;  den  hl  durchschnittlich  zu 
72  kg  gerechnet,  betrug  die  Einfuhr  nach  dem  Gewicht  702,000  q,  die  Eigen- 
produktion 3'408,000  q.  Die  innere  Produktion  konnte  den  Bedarf  des  Landes 
für  290 — 295  Tage  decken.  Es  zeigte  sich  also  auf  die  Gesammtheit  der  Be- 
völkerung ein  Rückstand  an  Getreide  für  70 — 75  Tage  des  Jahres. 

Schon  1850  betrug  die  Mehreinfuhr  an  Getreide,  Hülsenfrüchten  und 
Mehl   1'051,277  q;  IdöO  r 542,434  q;  1870  1^735,646  q;  1880  3^699,009  q. 

Diese  Steigerung  der  Getreideeinfuhr  ist  von  Jahrzehnt  zu  Jahrzehnt  in 
stärkerer  Progression  als  die  Zunahme  der  BeY(*)lkerung  vor  sich  gegangen,  denn 
auf  den  Kopf  der  Bevölkerung  wurde  durchschnittlich  per  Jahr  importirt:  1851 
bis  1855:   103  ff;   1867—1871:   133  ff;   1876  —  1880:   268  ff. 


Getreidebau  —     724     —  Getreidebao 

In  der  ZeUperiode  1S76 — 1680  wurde  also  auf  den  Kopf  jährlich  165  S 
Getreide  mehr  importirt  als  pro  1851 — 1855,  trotzdem  letztere  für  uns  Noth- 
jahre  waren.  Da  der  Bedarf  des  Einzelnen  sich  in  diesem  Zeiträume  keinenfsdls 
wesentlich  geändert  haben  kann,  so  mnß  hieraus  auf  eine  Abnahme  des  Ge- 
treidebaues in  der  Schweiz  geschlossen  werden.  Gegenwärtig  reicht  die  Eigen- 
produktion der  Schweiz  nach  Abzug  des  Saatgutes,  wie  früher  erwähnt  wurde^ 
nur  etwa  für  den  Bedarf  von  157  Tagen  im  Jahre  aus;  noch  in  den  sechsziger 
Jahren  dieses  Jahrhunderts  berechnete  Friedrich  von  Tschudi  diese  Eigen- 
produktion auf  260  Tage  und  noch  früher  Franscini,  wie  wir  gesehen  haben, 
auf  290 — 295  Tage.  Selbstverständlich  können  diese  Zahlen  keinen  Anspruch  auf 
absolute  Genauigkeit  erheben,  da  die  einzig  zuverlässige  Grundlage,  die  Produktions- 
Statistik,  für  die  Schweiz  noch  fehlt.  Gegenwärtig  wird  das  Getreide  meist  nur 
des  Strohes  wegen  angebaut,  weil  man  dasselbe  zur  Einstreu  für  das  Yieh  be- 
darf. Der  Getreidebau  ermöglicht  aber  auch  eine  größere  Abwechselung  in  der 
Kultur,  eine  gründliche  und  tiefe  Bearbeitung  des  Bodens  und  wirkt  so  indirekt 
auf  die  Steigerung  der  Futtererträge. 

Von  permanenten  Wiesen  kann  man  im  Allgemeinen  keinen  so  hohen  Futter- 
ertrag erwarten,  wie  von  solchen  Anlagen,  die  nur  4 — 6  Jahre  zu  Wiese,  dann 
umgebrochen  und  1 — 3  Jahre  als  Ackerland  genutzt  und  dann  wieder  zu  Wiese 
niedergelegt  werden.  Das  Ackerland  wird  bei  diesem  System  der  Feldgras- 
wirthfichaft  zum  Theil  mit  Getreide,  zum  Theil  auch  mit  Hackfrüchten  bebaut^ 
seltener  mit  anderen  Gewächsen.  In  dem  größten  Theile  der  Schweiz  ist  deß- 
halb  ein  weiteres  Zurückgehen  des  Getreidebaues  in  der  nächsten  Zeit  kaum  zu 
erwarten.  Hin  und  wieder  werden  sogar  Stimmen  laut,  welche  der  Wieder- 
aufnahme oder  Vermehrung  des  Getreidebaues  (gerade  wie  vor  einem  Jahrhundert) 
das  Wort  reden.  So  wohlgemeint  diese  Vorschläge  sind,  werden  sie  auch  heute 
nicht  vermögen,  gegen  die  Macht  der  Verhältnisse  anzukämpfen. 

Statistisches  Resume. 

Approximatives  Getreideareal ca.  ha         300,000 

Körnerproduktion  per  ha n  q                    H 

von  300,000  ha „  „       3' 300,000 

Geldeswerth  der  Produktion  (Kömer  und  Stroh)  per  ha    .  „  Fr.                400 

„            von  300,000  ha      .     .     .      .  ,  „  120'000,000 

G^treideverwendung   zur  Herstellung  von  Brod,    per  Kopf 

und  per  Tag «kg  7« 

Getreideverwendung  zur  Herstellung  von  Brod  für  die  de- 

sammtbevölkerung  per  Jahr n  ^       5' 100,000 

Cretreideverwendung  zur  Saat  per  Jahr „  „          500,000 

Jährliche  Einfuhr  von  Getreide  im  Durchschnitt  der  9  Jahre 

1870—84 q       3'442,409 

Jährliche  Einfuhr  v.  Mehl  im  Durchschnitt  d.  9  Jahre  1876—84  „  ^          262,970 

Jährliche    Ausfuhr    von    Getreide    und    Hülsenfrüchten    im 

Durchschnitt  der  9  Jahre  1876—84 „  «            12,993 

Jährliche  Ausfuhr  v.  Mehl  im  Durchschnitt  d.  Jahre  1876 — 84  „  „            41, 505 

Werth  der  Einfuhr  von  Getreide  und  Mehl  im  Jahre  1885, 

nach  der  eidgenössischen  Zolltabelle „Fr.  81*672,220 

Getreidemühlen  in  der  Schweiz «  2400 

Getreidehandlungen  und  -Agenturen,  Ende  1884  im  Handels- 
register eingetragen „  351 


Oetreidebau 


—      725     — 


Gewähr  der  Viehhauptmängel 


Spezifikation  der  jährlichen  Getreide-jfi?m/MÄr  von  1876 — 84. 

Weizen 2'545,796  q  !  Reis 93,938  q 

Hafer 289,708   „   \  Gerollte  Gerste,  Hafergrütze 


Mais 280,793   „ 

Gerste 156,885   „ 


und  Gries 52,873 

Eoggen 42,413 


Einfuhrwerthe  des  Getreides  im  Jahre  1885,   wie  von  der  Werthtaxations- 

kommission  des  eidg.  ZoUdepartementes  geschätzt. 


Weizen  . 

• 

• 

.     Fr.  21. 

per  q 

Reis  in 

Körnern    . 

Fr.  39. 

—  per  q 

Hafer      .     . 

„    17.50 

n      »» 

Anderes 

Reis    .     . 

,.    30. 

n       n 

Mais  .... 

„    17.  50 

«       n 

Roggen 

.... 

.    16. 

.  75     ,    „ 

Gerste     . 

,    21.  50 

«       rt 

Herkunft  dei 

•  im 

Jahre  1885  eingeführten  wichtigeren 

Gretreidearten. 

( 

Getreide  und 

Herkunft. 

Weizen. 

Roggen. 

Hafer. 

Gerste. 

.f  .          Hülsen  fruchte 
j»iai8.         j^  Körnern, 

sowie  Mehl. 

Deutschland    .    . 

•  q 

456,704 

2,084 

73,493 

22,691 

67,235 

33,594 

Oesterreich- 

Ungarn 

» 

962,053 

842 

167,824 

92,828 

34,570 

118,088 

Frankreich 

■         •         « 

•        n 

194,309 

13,899 

74,934 

22,578 

14,229 

100,175 

Italien    . 

•        n 

76,985 

17,653 

8,381 

233 

104,854 

35,854 

Belgien  . 

9 

27,208 

301 

1,303 

101 

18,376 

1,074 

Holland  . 

1* 

8,486 

200 

1,498 

204 

England 

n 

507 

80 

100 

1 

381 

Rußland 

» 

955,514 

194 

4,532 

99 

1,286 

4,592 

Schweden 

•n 

L004 

Spanien  . 

n 

500 

— 

— 

Portugal 

'        1^ 

— 

3 

Donauländer 

» 

11,368 

20 

— 

119 

98 

Europäische  Türkei. 

n 

966 

1,000 

80 

610 

Asiatische  Türkei 

1» 

300 

400 

100 

101 

Aegypten    .    .    .    . 

1t 

— 

100 

422 

117 

Algier,  Tunis  . 

»        •        1 

V 

100 

2,394 

307 

Britisch  Indien 

. 

1» 

699 

— 

5,124 

Ostasien      .    . 

•        1 

m 

— 

— 

167 

Ver.  Staaten  v. 

N.-A. 

Jt 

1,392 

491 

— 

5,536 

1,802 

Centralamerika 

L      .       . 

1» 

— 

— 

296 

Argentinien     . 

n 

1,192 

1,038 

Brasilien     .     . 

n 

— 

— 

22 

101 

Uebriges  Südamerika 

1» 

794 

444 

Australien  . 

I        < 

•             « 

T) 

101 

— 

q2'699,078      34,973      333,462      141,504      230,026      302,392 
Werth  Fr.  56*680,638    585,798   5'835,585   3W2,336   4^375,455   9'222,956 

Gewähr  der  YiehhauptmSngel  beim  Handel  mit  Uausthieren.  (Mit- 

getheilt  von  Herrn  Dreifuß,  Sekretär  des  eidg.  Landwirthschaftsdepartements.) 
Unter  der  Herrschaft  der  Bundesverfassung  von  1848  hatte  der  Bund  nicht  die 
Kompetenz,  gesetzliche  Vorschriften  tiher  die  Gewähr  von  Viehhauptmängein  zu 
erlassen;  jene  Kompetenz  gehörte  vielmehr  ausschließlich  den  Kantonen. 

Unterm  5.  August  1852  schlössen  die  Regierungen  der  Elantone  Zürich, 
Bern,  Zug,  Freiburg,  Solothurn,  Aargau  und  Neuen  bürg  über  die  Bestimmung 
und  Gewähr  der  Hauptmängel  bei  Thieren  aus  dem  Pferdegeschlecht  und  beim 
Rindvieh  ein  Konkordat  ab,  das  von  Zürich  am  22.  April,  von  Bern  am  7.  März 
und  26.  Mai,  von  Zug  am  2.  Juni,  von  Freiburg  am  26.  September,  von  Solo- 
thurn am  24.  Dezember,  von  Aargau  am  21.  Mai  und  von  Neuenburg  am 
15.  Dezember  1853  und  vom  Bundesrath,  in  Gremäßheit  von  Art.  7  der  Bundes- 
verfassung, am  21.  Juni  1854  genehmigt  wurde.    Dieses  Konkordat  lautet: 


Gewahr  der  Viebhauptmängel  —      726      —  Gewähr  der  VlehhanptinäD^ 

Die  Kantone  Zürich,  Bern,  Zug,  Freiburg,  Solothum,  Aargau  und  Neuenburg  sind 
übereingekommen,  über  Bestimmung  und  Gewähr  der  Hauptmängel  bei  Thieren  aus 
dem  Pferdegeschlecht  und  beim  Rindvieh  folgende  gesetzliche  Vorschriften  aufzustellen : 

§  1.  Beim  Handel  mit  Thieren  aus  dem  Pferdegeschlecht  und  mit  Rindvieh, 
wenn  das  Thier  über  sechs  Monate  alt  ist,  hat  der  Uebergeber  (Verkäufer  oder  Ver- 
tauscher) dem  Uebernehmer  (Käufer  oder  Eintauscher)  während  der  gesetzten  Zeit  dafOr 
Währschaft  zu  leisten,  daß  dieselben  mit  keinem  von  den  im  §  :2  aufgezählten  Grewährs- 
mangeln  behaftet  sind. 

§  2.  Gesetzliche  Gewährsmängel  sind: 

a.  Bei  Thieren  des  Pferdegesclilechts :  1)  Abzehrung  als  Folge  von  Entartung  der 
Organe  der  Brust-  und  Hinterleibshöhle  (Verhärtung,  Verschwärung,  Vereiterung,  Krebs, 
Tuberkelbildung).  Währschaftszeit  20  Tage.  2)  Alle  Arten  von  Dampf  (Engbrüstigkeit). 
Währschallszeit  20  Tage.  3)  Verdächtige  Druse,  Rotz  und  Hautwurm.  Währschaftszeit 
20  Tage.    4)  Still-  oder  Dummkoller.   Währschaftszeit  20  Tage. 

b.  Beim  Rindvieh:  1)  Abzehrung  in  Folge  von  Entartung  der  Organe  der  Brust- 
und  Hinterleibshöhle  (Verhärtung,  Verschwärung,  Vereiterung,  Krebs,  Tuberkelbildung^ 
mit  InhegriiT  der  Perlsucht  oder  sogenannten  Finnen).  Währschaftszeit  20  Tage.  2)  An- 
steckende Lungenseuche.    Währschaftszeit  30  Tage. 

Die  Währschaftszeit  beginnt  mit  dem  Tage  der  Uebergabe  des  Kaufsgegenstandes. 

8  3.  Das  Vorhandensein  eines  Gewährsmangels  innerhalb  der  Währschaftszeit  hat 
zur  Folge,  daß  der  Uebergeber  gehalten  ist,  das  Thier  zurückzunehmen  und  den  em- 
pfangenen Kauf-  oder  Anschlagspreis  dem  Uebernehmer  zu  ersetzen. 

§  4.  Wurde  beim  Kauf  oder  Tausch  der  Werth  nicht  bestimmt,  so  muß  das 
zurückgebotene  Thier  durch  zwei  Sachverständige  gewerthet  werden,  welche  der  Ge- 
richtspräsident vom  Wohnorte  des  Uebernehmers  ernennt. 

8  5.  Für  Thiere,  welche  vor  Ablauf  der  Währschaftszeit  in  andere  als  die  konkor- 
direnden  Kantone  oder  in  das  Ausland  geführt  werden,  dauert  die  Währschaftszeit  nur 
so  lange,  bis  dieselben  die  Grenzen  des  Konkordatsgebietes  überschritten  haben. 

§  6.  Al)weicliungen  von  den  gesetzlichen  Bestimmungen  über  Gewährsmängel  und 
Gewährszeit  kunneu  durch  Veilrag  beJuiij?en  werden. 

§  7.  \immt  der  Uebernehmer  eines  Thieres  einen  Crewährsmangel  an  demselben 
wahr,  so  hat  er  dem  Uebergeber  durch  einen  Gemeindebeamten  davon  Anzeige  zu 
machen  und  ihm  das  Thier  zurückzubieten. 

Der  Uebergeber  hat  sich  binnen  zwei  Tagen  zu  erklären,  ob  er  das  Thier  zurück- 
nehmen wolle. 

§  8.  Erfolgt  diese  Erklärung  nicht,  oder  kann  der  Uebernehmer  wegen  nahe  be- 
vorstehenden Auslaufes  der  Gewährszeit,  oder  aus  einem  andern  Grunde  den  Uebergeber 
nicht  befragen,  so  soll  der  Uebernehmer  durch  den  Gerichtspräsidenten  seines  Auf- 
enthaltsortes zwei  patentirte  Thierärzte  bezeichnen  lassen,  welche  das  Thier  zu  unter- 
suchen haben.  Derjenige,  welcher  das  Thier  zuvor  ärztlich  behandelte,  darf  nicht  mit 
der  Untersuchung  beauftragt  werden. 

§  9.  Die  berufenen  Thierärzte  haben  die  Untersuchung  sogleich,  jedenfalls  innert 
34  Stunden  nach  Empfang  der  Aufforderung,  vorzunehmen.  Sind  sie  in  ihren  Ansichten 
einig,  so  ist  der  Befund  und  das  Gutachten  gemeinschaftlich,  bei  getheilter  Ansicht 
aber  von  jedem  besonders  abzufassen.  Im  letztern  Falle  wird  der  Gerichtspräsident  un- 
verzüglich eine  nochmalige  Untersuchung  durch  einen  dritten  Thierarzt  anordnen,  und 
dann  die  sämmtlichen  Berichte  der  Medizinalbehörde  des  Kantons  zur  Abgabe  eines 
01>ergutachtens  übermitteln. 

8  10.  Erklären  die  untersuchenden  Thierärzte,  daß  zur  Abgabe  eines  bestinunten 
Befundes  die  Tödtung  des  Thieres  nothwendig  sei ,  so  kann  diese  auf  Bewerben  des 
Uebernehmers  vom  Gerichtspräsidenten  bewilligt  werden.  Jedoch  ist  der  Uebergeber 
vorher  in  Kenutniß  zu  setzen,  wenn  solches  möglich  und  keine  Gefahr  im  Verzuge  ist 

8  11.  Sollte  ein  im  lebenden  Zustande  untersuchtes  Thier  während  der  Gewährs- 
zeit umstehen  oder  aus  polizeilichen  Rücksichten  getödtet  werden,  so  ist  dasselbe  noch- 
mals zu  untersuchen,  ein  Sektionsbefund  mit  Gutachten  abzufassen  und  nÖthigenfalLs 
das  frühere  Befinden  zu  berichtigen. 

8  12.  Die  erste  Untersuchung  eines  Thieres  muß  innerhalb  der  Währschaftszeit 
vorgenommen  werden,  ansonst  dieselbe  keine  rechtliche  Wirksamkeit  hat. 

8  13.  Der  Gerichtspräsident  wird  nach  Empfang  des  Gutachtens  der  Thierärzte 
oder  des  Obergutachtens  der  Medizinalbehörde  sofort  dem  Uebernehmer  das  Original» 
dem  Uebergeber  aber  eine  Abschrift  davon  zustellen  und  den  letztem  auffordern  lassen» 
sich  zu  erklären,  ob  er  das  Vorhandensein  eines  Gewährsmangels  bei  dem  untersuchten 


Gewähr  der  Viehhauptmängel  —     727     —  Gewdhr  der  Viehhauptmängel 

Thiere  anerkenne.  Giht  der  Uebergeber  keine  bejahende  Erklärung,  so  kann  er  von 
dem  Uebernehmer  rechtlich  belangt  werden. 

§  14.  Das  übereinstimmende  Gutachten  der  untersuchenden  Thierärzte  oder  das 
Obergutachten  der  Medizinalbehörde  ist  für  das  richterliche  Urtheil  maßgebend. 

§  15.  Die  Kosten  der  Rückbietung,  der  thierärztliclien  Untersuchung,  sowie  die 
nach  der  Rückbietung  erlaufenden  Kosten  der  ärztlichen  Behandlung  und  Fütterung 
des  Thieres  sind  von  demjenigen  Theile  zu  tragen,  welchem  das  Thier  anheimfällt. 

§  16.  Nach  angehobenem  Rechtsstreite  soU  der  Richter  auf  Begehren  der  einen 
oder  andern  Partei  die  öffentliche  Versteigerung  des  Thieres  anordnen. 

Der  Erlös  wird  vom  Richter  in  Verwahrung  genommen. 

§  17.  Wird  Rindvieh  zum  Schlachten  veräußert  und  dann  mit  einer  solchen  Krank- 
heit behaftet  erfunden ,  daß  der  Verkauf  des  Fleisches  ganz  oder  theilweise  untersagt 
wird,  so  hat  der  Uebergeber  für  den  erweishchen  Minderwerth  Vergütung  zu  leisten. 

§  18.  Durch  dieses  Konkordat  werden  alle  frühem  damit  in  Widerspruch  stehenden 
Gesetze,  Verordnungen  und  Uebungen  aufgehoben. 

In  der  Folge  traten  dem  Konkordate  noch  bei  die  Kantone  BaseUandschaft 
am  24.  Juli  1854,  Waadt  am  5.  Dezember  1854,  Baselsiadt  am  6.  Juni  1855, 
Thurf/au  am  11.  Augast  1855,  8t.  Gallen  am  20.  Januar  1860,  Schwyg  am 
28.  Oktober  1860,  Appenzell  I.-Eh.  am  27.  April  1862,  Appenzell  A.-Rh. 
am  25.  Oktober  1«63,  und   Wallis  am  27.  November  1866. 

Durch  Art.  64  der  Bundesverfassung  vom  29.  Mai  1874  wurde  dem  Bunde 
die  Kompetenz  zum  Erlaß  einer  Gesetzgebung  „über  alle  auf  den  Handel  und 
Mobiliar  verkehr  bezüglichen  Rechtsverhältnisse  (Obligationenrecht)  **  und  somit 
auch  zum  Erlaß  eines  Gesetzes  über  die  Gewähr  der  Yiehhauptmängel  eingeräumt. 

In  den  ersten  Entwürfen  zu  einem  Bundesgesetze  über  das  Obligationenrecht 
war  auch  ein  besonderer  Abschnitt  über  die  Gewährleistung  im  Viehhandel  ent- 
halten, wodurch  das  Konkordat  von  1852  ersetzt  werden  sollte.  Nach  ver- 
schiedenen Berathungen  beschloß  jedoch  die  betreffende  Kommission,  daß  diese 
Materie  aus  dem  Obligationenrecbt  auszuscheiden  und  durch  ein  Spezialgesetz  zu 
ordnen  sei.  So  enthält  denn  auch  der  Titel  VII  „Kauf  und  Tausch"  des  am 
1.  Januar  1883  in  Kraft  getretenen  Bnndesgesetzes  über  das  Obligationenrecht 
keine  speziellen  Bestimmungen  über  den  Viehhandel.  Dagegen  besagt  Art.  890 
desselben : 

^Beim  Handel  mit  Vieh  (Pferden,  Eseln,  Mauleseln»  Rindvieh,  Schafen,  Ziegen 
und  Schweinen)  gelten  hinsichtlich  der  Gewährleistung  wegen  Mängel  die  Vorschriften 
der  kantonalen  Gesetzgebungen,  beziehungsweise  des  Konkordates  über  die  Viehhaupt- 
mängel bis  zu  dem  Zeitpunkte,  wo  hierüber  ein  eidgenössisches  Gesetz  erlassen  sein  wird."^ 

lieber  den  Sinn  und  die  Tragweite  dieses  Artikels,  bemerkt  das  eidg.  Justiz- 
departement in  seinem  Geschäftsberichte  pro  1882,  scheinen  da  und  dort  sehr 
irrige  Vorstellungen  zu  walten.  Nach  demselben  gelten  beim  Handel  mit  Vieh 
hinsichtlich  der  Gewährleistung  die  Vorschriften  der  kantonalen  Gesetzgebungen, 
beziehungsweise  des  Konkordates  über  Bestimmung  und  Gewähr  der  Viehhaupt- 
mängel, bis  zu  dem  Zeitpunkte,  „wo  hierüber  ein  eidgenössisches  Gesetz  erlassen 
sein  wird"^.  Die  von  einigen  Kantonsregierungen  ausgesprochene  Ansicht,  daß 
man  sich  mit  den  Bestimmungen  des  Obligationenrechts  über  Kauf  und  Tausch 
behelfen  wolle,  kann  sich  demnach  nur  dort  praktisch  erproben,  wo  weder  das 
Konkordat  noch  bezügliche  kantonale  Spezialgesetze  bestehen.  Ob  die  Erfahrungen 
gute  sein  werden,  läßt  sich  im  Hinblick  auf  die  Artikel  246,  257  und  258  des 
Obligationenrechts,  die  auf  die  Eigenart  des  Viehhandels  keine  Rücksicht  nehmen, 
füglich  bestreiten. 

Schon  vor  Inkrafttreten  des  Obligationenrechts  und  seither  ist  eine  Anzahl 
von  Kantonen,  einerseits  im  Hinblick  auf  ein  zu  erlassendes  Bnndesgesetz  über 
den  Gegenstand ,    andrerseits  infolge  der  Wahrnehmung ,    daß  die  Bestimmungen 


Crewähr  der  Viehhaaptmängrel  —     728     —  y  Gewisserkorrektionen 

des  Konkordate«  zqid  Theil  angenügend,  zum  Theil  fehlerhaft  seieo.  von  letzterem 
£uräckf/etreien,  nämlich:  Freiburtj  am  27.  Juni  1881,  Bern  am  24.  Dezember 
1881,  Wallis  am  1.  Dezember  ib^^l,  Solothurn  am  16.  März  1882,  Waadt 
am  13.  Mai  1882.  Seuenharfj  am  31.  Mai  1882,  und  Zug  am  30.  Januar  1885. 

£8  besteht  da^  Konkordat  gegenwärtig  (1886»  somit  nar  noch  unter  den 
Kantonen:  Zürirh,  Schwyz,  Basel  (Stadt  und  Landschaft),  Appeniell  (A.-Rh. 
und  I.-Rh.),  St.  Gallen  und  Thurffau, 

Die  andern  Kantone,  mit  Ausnahme  von  Solothurn,  haben  mehr  oder  weniger 
eingehende,  ältere  oder  neuere,  in  letzterem  Falle  an  die  Stelle  des  von  ihnen 
gekündeten  Konkordaten  getretene  Spezialgesetze  über  diese  Materie.  Einheit  der 
Kechtsbestimmungen  besteht  also  in  dieser  Richtung  in  der  Eidgenossenschaft 
keineswegs.  Um  diesem,  nach  seiner  Ansicht  wenig  vortheilhaften  Zustande 
möglichst  rasch  ein  Ende  zu  machen,  arbeitete  das  eidg.  Justiz-  und  Polizei- 
departement, nachdem  der  Xationalrath  eine  Motion  erheblich  erklärt  hatte,  zu- 
folge welcher  der  Bundesrath  eingeladen  wurde,  in  Ausführung  von  Art.  890 
des  Schweiz.  Obligationenrechts  der  Bundesversammlung  einen  Entwurf  zu  einem 
Bundesgesetze  über  die  Währschaftspflicht  beim  Viehhandel  vorzulegen,  einen 
solchen  Entwurf  aus  und  unterbreitete  denselben  dem  Bundesrathe  unterm 
10.  November   1882. 

Nachdem  aber  eine  große  Anzahl  von  Kantonsregierungen,  sowie  verschie^lene 
landwirthschaftliche  Vereine  sich  gegen  den  Erlaß  eines  Spezialgesetzes  über 
^'ieh währschaft  ausgesprochen ,  beschloß  der  Bundesrath ,  den  Entwurf  den 
eidg.  Käthen  erst  vorzulegen,  wenn  von  Neuem  der  Wunsch  nach  Regelung 
dieser  Materie  auf  dem  Wege  der  Bundesgesetzgebung  laut  werden  wird. 

Nachzutragen  ibt  noch,  daß  mehrere  Kantone,  welche  von  dem  Konkordate 
zurückgetreten  sind,  an  die  Stelle  desselben  das  System  der  schriftlichen  Konvention 
der  Parteien  gesetzt  haben.  So  lautet  §  2  des  berHischen  Gesetzes  vom  13.  Mai 
1881   betreffend  Außerkraftsetzung  des  Konkordates  folgendermaßen: 

»Beim  Handel  mit  Thieren  aus?  dem  Pferdegesc-hlecht  und  mit  Rindvieh  findet 
ein«;  Gewährleistung  nur  insoweit  statt,  als  solche  zwischen  den  Parteien  schrifllicb 
vereinbart  worden  ist.  Eine  solche  Vereinbarung  kann  auf  dem  Gesundheitsschein  de> 
betreffenden  Thieres  angemerkt  werden.* 

In  seinem  Geschäftsbericht  pro  1882,  dem  die  obigen  Angaben  zum 
Theil  entnommen  sind,  bemerkt  der  Bundesrath,  daß,  obwohl  er  angesichts  der 
in  den  zunächst  betheiligten  Kreisen  hervorgetretenen  Stimmung  die  Verschiebung 
der  Vorlage  beschlossen  habe,  er  dennoch  seine  Bedenken  gegen  die  Zulänglichkeit 
und  Zweckmäßigkeit  des  Konventionssystems  mit  oder  ohne  Schriftlichkeit  nicht 
unterdrücken  könne  und  es  für  möglich  halte,  ein  die  Fehler  des  Konkordate-s 
vermeidendes  und  dem  Lande  zum  Wohle  gereichendes  Gesetz  herzustellen. 

Gewässerkorrektioneii  und  -Verbauungen.  Durch  Art.  21  der  Bundes- 
verfassung vom  Jahre  1848  wurde  dem  Bunde  das  Recht  eingeräumt,  im  Inte- 
resse der  Eidgenossenschaft  oder  eines  großen  Theiles  derselben  auf  Kosten  des 
Bundes  öffentliche  Werke  zu  errichten  oder  die  Errichtung  derselben  zu  unter- 
stützen. Auf  Grund  dieses  Artikels  wurden  durch  besondere  Buudesbeschlüsse 
im  Anfang  der  6()er  Jahre  an  die  Korrektionen  des  Rheines,  der  Rhone  und 
der  Jurugewässer  Bundessubventionen  bewilligt.  Aber  erst  das  denkwürdige 
Hochwasser  vom  Jahre  18G8  gab  den  Anstoß  zu  einem  systematischen  Vorgehen 
des  Bundes  bezüglich  solcher  Ameliorationsarbeiten.  Es  konnte  sich  Angesichts 
der  Verwüstungen,  die  sich  vom  Hochgebirge  bis  in  die  Niederungen  ausdehnten, 
nicht  nur  um  eine  einmalige  Hülfe  oder  um  ein  auf  einen  bestimmten  Zeitpunkt 


Gewässerkorrektionen  —     729     —  Gewässerkorrektionen 

abzuschließendes  Werk  handein,  sondern  um  systematische,  allgemeine  Verbesse- 
rung der  Zustände  an  den  Gewässern  zu  Berg  und  Thal,  zur  möglichsten  Ver- 
hinderung der  Wiederkehr  von  Verheerungen,  wie  sie  obgenanntes  Hochwasser 
verursacht  hatte. 

Demgemäß  entstanden  in  der  Folge: 

1)  Der  Bundesbeschluß  vom  21.  JuH  1871  (A.  S.  Bd.  X,  pag.  517), 
welcher  ohne  Beschränkung  die  Korrektion  und  Verbauung  der  Wildwasser  und 
die  Aufforstung  ihrer  Quellengebiete  als  vom  Bunde  zu  unterstützende  Werke 
erklärte  und  die  nöthigen  Bestimmungen  über  das  Verhältniß  zwischen  Bund 
und  Kantonen  bezüglich  solcher  vom  Bunde  subventionirten  Arbeiten  aufstellte; 

2)  Der  Art.  24  der  Bundesverfassung  von  1874,  der  im  zweiten  Alinea 
im  Grunde  alles  das  enthält,  was  in  der  Verfossung  von  1848  (Art.  21),  in 
den  besonderen  Subventionsbeschlüssen  und  in  dem  oben  erwähnten  allgemeinen 
Beschluß  vom  21.  Juli  1871  stipulirt  war  und  welcher  ferner  in  seinem  ersten 
Alinea  dem  Bunde  das  Recht  verleiht,  die  Oberaufsicht  über  die  Wasserbau- 
polizei auszuüben; 

3)  Das  „Bundesgesetz  vom  22.  Juni  1877,  betreffend  die  Wasserbaupolizei 
im  Hochgebirge'*,  welches  den  vorhin  erwähnten  Verfassungsartikel  weiter  aus- 
fuhrt und  jenen  Bundesbeschluß  vom  21.  Juli  1871  ersetzt. 

Folgendes  ist  der  Wortlaut  des  hauptsächlichsten  Abschnittes  dieses  Gesetzes: 

III,  Bundesbeiträge.  Art.  9,  Der  Bund  betheiligt  sich  an  den  im  vorliegenden 
Gesetze  vorgesehenen  Bauwerken  durch  Beiträge  aus  der  Bundeskasse,  ünterstützungs- 
begehren  müssen  stets  durch  die  Kantonsregierung  dem  Bundesrathe,  mit  den  nöthigen 
Angaben  über  die  BeschalBfenheit  und  Wichtigkeit,  sowie  über  die  Kosten  der  aus- 
zuführenden Arbeiten  versehen,  eingereicht  werden. 

Die  vom  Bunde  zu  leistenden  Beiträge  sollen  in  der  Regel  40**/o  der  wirklichen 
Kosten  nicht  überschreiten. 

Ausnahmsweise  können  dieselben,  wo  die  Kräfte  der  Kantone  nicht  ausreichen 
und  ein  namhaftes  öffentliches  Interesse  an  dem  Zustandekommen  eines  Werkes  in 
Frage  liegt,  bis  auf  die  Hälfte  der  Kostensumme  erhöht  werden. 

Art.  10.  Der  Bundesrath  setzt  alljährlich  die  Beiträge  an  die  Kantone  nach  Maß- 
^^abe  der  im  eidgenössischen  Budget  bewilligten  Summen  fest. 

Ueber  Beiträge,  welche  für  ein  und  dasselbe  Werk  die  Summe  von  Fr.  50,000 
überschreiten,  entscheidet  die  Bundesversammlung  durch  besondere  Besclüüsse. 

Wenn  die  wirklichen  Auslagen  den  Kostenvoranschlag  überschreiten,  so  ist  für  die 
Berechnung  des  Bundesbeitrages  in  der  Regel  und  soweit  die  Ueberschreitung  nicht  un- 
zweifelhaft durch  unvorherzusehende  außerordentliche  Ereignisse  oder  nothwendig  ge- 
wordene Mehrarbeiten  gerechtfertigt  werden  kann,  der  mit  den  Ausführungsplänen  ein- 
gereichte definitive  Voranschlag  maßgebend. 

Art.  11.  Wenn  in  Folge  von  Naturereignissen  und  ungeachtet  sorgsamen  Unterhaltes 
Werke  von  größerer  Bedeutung  zerstört  werden,  so  leistet  der  Bund  an  deren  Wieder- 
herstellung angemessene  Beiträge. 

Unter  dem  gleichen  Vorbehalte  können  bei  solchen  Werken,  an  deren  W'ieder- 
herstellung  andere  Kantone  wesentlich  mitinteressirt  sind,  auch  diese  zu  verhältniß- 
mäßigen  Beiträgen  durch  den  Bundesrath  angehalten  werden. 

Art.  12.  Gegen  Beschlüsse  des  Bundesrathes  findet  Rekurs  an  die  Bundesversamm- 
lung, soweit  aber  dieselben  die  Verlegung  der  Kosten  auf  die  betheiligten  Kantone  be- 
treffen, an  das  Bundesgericht  statt. 

Das  hievor  erwähnte  Bundesgesetz  ist  durch  eine  VoUziehungsverordnung 
vom  8.  März  1879  ergänzt  worden. 

* 
Die  vom  Bunde  bisher  (Ende  1885)  subventionirten  Korrektionen  etc.  lassen 
sich  in  folgende  4  Kategorien  eintheilen: 


f^w^Teerkorrektionen  —     730     — 

1}  in  die  Verbau H$iffeH  der  Wildbäck^,  welche  V.  in  bedenteiider  Zfthl 
Tertreten  sind,  and  den  Zweck  haben,  den  Bodenbewegnngen  nnd  der  daherigen 
GeKhiebebildnng  zn  begegnen; 

2}  in  die  besonders  am  obem  Laufe  der  Grewtoer  vorkommenden  lokalen 
SchuUbauUn,  welche,  indem  sie  planmäßig  als  Theile  eines  anagedehnten  Kor- 
rektionswerkes  erstellt  werden,  sich  nach  nnd  nach  zur  Yollstindigen  Aosfnhmng^ 
desselben  aneinander  reihen; 

3}  in  die  Anlegung  von  Entsumpfungs-  und  Entwässerungskanälen; 

4)  in  diejenigen  der  größern  Gewässerkarrektionen ,  welche  als  einheitliche 
Unternehmungen  zur  Ausführung  gelangen  {von  Solls,  «Das  schweizerische 
Waaserbauwesen). 

Die  unter  1 — 3  genannten  Arbeiten  werden  subventionirt  aus  einem  seit 
dem  Jahre  1871  jährlich  auf  das  Bnndesbudget  gesetzten  Kredite,  aus  welchem 
Beiträge  an  solche  Arbeiten  zu  bewilligen  in  die  Kompetenz  des  Bnndesrathe:i 
fällt.  Ueberdies  erhalten  diejenigen  Landestheile  der  Kantone  üri,  St.  Gallen,. 
Graubünden,  Tessin  und  Wallis,  welche  von  dem  Hochwasser  vom  Jahre  1868 
betroffen  wurden,  Beiträge  aus  der  sog.  Hülfsmillion,  einem  Fond,  der  damals 
aus  dem  großartigen  Akte  der  Privathülfe  zum  Zwecke  der  spätem  ütiterstützung 
von  Verbauungsarbeiten  ausgeschieden  und  zurückgelegt  wurde.  Seit  dem  Jahre 
1869  bis  £nde  1885  wurden  laut  den  eidg.  Staatsrechnungen  ausbezahlt:  aua 
der  Hülfsmillion  Fr.  895,204,  aus  der  Bundeskasse  Fr.  2'045,35B,  zusammen 
Fr.  2*940,557,  welche  Summe  ca.  37  ^jo  der  wirklichen  Kosten  ansmacht. 

Für  die  unter  4  erwähnten  Korrektionen  wurden  bis  Ende  Juni  1885 
Bundesbeiträge  bewilligt  im  Betrage  von  Fr.  21*806,500,  welche  sich  auf  die 
einzelnen  Unternehmungen  wie  folgt  vertheilen: 

V)  Rheinkorrektion,  an  die  Kantone  St.  Gallen  und  Graubünden     Fr.  4' 120.000 

2 

3 


4 

5) 
6 

7 

8 

9 
10) 
11 
12 
13 
14 
15) 
16 
17 
18 

19 

20 


Rhonekorrektion,    „    „          „        Wallis  und  Waadt.     .     .  ,  3'745,500 
Juragewässerkorrektion,  an  Bern,  Freiburg,  Waadt,  Neuen- 
burg und  Solothum „  5*453,000 

Aarekorrektion  im  Haslethal,  an  Bern ,  400,000 

Melchaa-  und  Aakorrektion,  Obwalden ^  138,400 

Aarekorrektion  im  Kt.  Aargan ,  380,000 

Korrektionen   im  Kt.  Zürich:    Thur,    Töß,    Glatt,    Limmat 

und  Sihl l'860,00O 

Korrektionen  im  Kt.  Thurgau:  Thur,  Murg „  900,000 

Binnengewässerkorrektion,  Bezirk  Werdenberg,  Kt.  St.  Grallen  ,  1 25,000 

Rbeinkorrektion  im  Domleschg,  Kt.  Graubünden       ....  436,000 

Landwasserkorrektion  im  Davos    .,              „                 .      .      .  ^  94,000 

Tessinkorrektion ,  1\'>  20,000 

Veveysekorrektion,  Kt.   Waadt ,  157,400 

Gryonnekorrektion,    „           „         „  100,000 

Verbauung  der  Xolla,  Kt.  Graubünden ,  100,000 

Emmekorrektion,   Kt.  Bern ^  755,000 

Lorzekorrektion,  Kt.  Zug ,  116,000 

Wildbach  verbauungen   bei   Beckenried,    Nidwaiden   (Lieli- 

und  Trestlibach) 125,000 

Tieferlegung  des  Merjelensee's,  Kt.  Wallis „  75,000 

Regulirung   der    Wasserstände    des    Genfersee's,    Kt.  Genf, 

Waadt  und  Wallis ^  773,500 


Gewässerkorrektionen  —     731     —  Gewerbe 

21)  Sanirung  der  Sümpfe  der  Orbe,  Kt.  Waadt Fr.      334,000 

22)  Korrektion  der  Wiese,  Kt.  Baselstadt «  98,700 

Ueber  das  Nähere  dieser  Korrektionen  s.  die  betreffenden  Artikel.  Br. 

Gewerbe,  d.  i.  Kleingewerbe  and  Handwerk.  (Bis  zum  Abschnitt 
„Gesetzgebung*"  größtentheils  nach  einem  Manuskript  des  Herrn  Ed.  Boos-Jer/her, 
Mitglied  des  Centralvorstandes  des  Schweiz.  Gewerbevereins.)  Im  Gegensatz  znr 
Industrie,  welche  sich  der  Maschinen  bedient,  haben  Kleingewerbe  und  Handwerk 
hauptsächlich  die  Erstellung  von  Erzeugnissen  und  die  Ausführung  von  Arbeiten 
zum  Zwecke,  bei  welchen  die  menschliche  Hand,  mit  oder  ohne  Werkzeug,  die 
Hauptleistung  verrichtet.  Durch  die  außerordentliche  Entwicklung  des  Maschinen- 
wcHcns,  besonders  in  unserem  Jahrhundert,  trifft  jene  Definition  allerdings  nicht 
mehr  allgemein  zu,  denn  auch  für  das  einfachste  Verfahren  in  der  kleingewerb- 
lichen Produktion  werden  jetzt  vielfach  Maschinen  verwendet,  die  menschliche 
Arbeit  in  Hinsicht  auf  Kraft  und  genaues  Schaffen  ersetzen  und  sogar  in  vielen 
Fällen  bedeutend  übertreffen. 

Je  weiter  man  in  der  Geschichte  zurückgeht,  desto  schlimmer  findet  man 
die  soziale  Stellung  des  Handwerkers.  Das  Prinzip  des  Despotismus,  möglichst 
große  iDdividuelle  Freiheit  und  keinerlei  an  Regelmäßigkeit  gebundene,  d.  h. 
abhängige  Beschäftigung  für  sich  selbst,  sowie  ausgedehntestes  Herrschen  über 
Andere,  mußte  dem  Handwerker  verhängnißvoU  sein.  Bei  den  alten  Völkern 
sind  daher  auch  die  Sklaven  und  Handwerker  wenig  unterschieden.  Wie  das 
Christenthum  und  die  kulturelle  Entwicklung  des  Germanenthums  überhaupt 
menschenwürdigere  Zustände  anbahnten,  so  war  es  auch  dem  Handwerk  und 
seinen  Vertretern  bestimmt,  allerdings  nur  langsam  und  mit  Jahrhunderte  langen 
Kämpfen,  allmälig  seitens  der  andern  Stände  die  Anerkennung  zu  erringen,  die 
dem  Werthe  ihres  Wirkens  für  die  Gesellschaft  angemessen  war.  Das  Interesse 
an  geordneten  Berufsverhältnissen,  soweit  sich  diese  auf  Produktion,  Absatz, 
Berufsbildung  u.  dgl.  bezogen,  sowie  namentlich  auch  an  der  Wahrung  und 
Erweiterung  der  Standesrechte  im  Zusammenleben  mit  Adel,  Geistlichkeit  und 
Kaufleuten,  brachte  den  Handwerkern  und  Gewerbetreibenden  die 

Zünfte,  jene  altehrwürdige  Institution,  die  im  Ringen  nach  Ausgleichung 
der  Gegensätze  in  der  Gesellschaft  Jahrhunderte  lang  einen  bedeutenden  politischen 
und  gewerblichen  Faktor  bildete.  Die  Zünfte  als  Vereinigungen  einer  oder  mehrerer 
Berufsarten  errangen  sich  Privilegien  und  wurden  gesetzlich  anerkannt.  Ihre 
Gründung  fällt  in  das  zwölfte  Jahrhundert.  Ihr  Streben  in  gewerblicher  Richtung 
ging  dahin,  den  Berufsgenossen  die  Existenz  zu  sichern,  theils  durch  eine  bestimmt 
festgesetzte  Zahl  von  selbstständigen  Meistern  und  Lehrlingen,  theils  durch  strenge 
Trennung  der  verschiedenen  Arbeitsgebiete,  durch  Hemmung  der  Ueberproduktion, 
durch  strenges  Verbot  des  Uebergreifens  von  einem  in  das  andere  Grewerbe  u.  s.  w. 
Mangelnde  Verkehrswege  und  das  theilweise  Verbot  fremder  Zufuhr  gewerblicher 
Erzeugnisse  halfen  ebenfalls  wesentlich  mit,  dem  Handwerk,  bez.  den  wenigen 
Meistern,  zu  einem  „goldenen  Boden**  am  Orte  ihrer  Niederlassung  zu  verhelfen. 
Durch  ihr  geschlossenes  Vorgehen  errangen  sich  die  Zünfte  allgemeine  Achtung, 
und  nicht  zum  Mindesten  auch  dadurch,  daß  sie  ihre  Standesehre  durch  makel- 
losen  Nachwuchs  aufrechtzuerhalten  suchten.  Uneheliche  z.  B.  waren  lange  Zeit 
als  Lehrlinge  ausgeschlossen.  Dafür  wurde  der  Lehrlingsbildung  um  so  mehr 
Aufmerksamkeit  geschenkt  und  wurde  die  Prüfung  der  Lehrlinge  durch  die  ganze 
Zünftlerschaft  als  etwas  Ehrwürdiges  betrachtet.  Der  Meister  sah  in  dem  Lehrling 
den   zukünftigen  Genossen y   nicht   das  Individuum,    welches   seinen  egoistischen 


G*wftfb*r  —     732     —  G*i 

AbflcfaU;ii  dieneti  koniite  cnd  alxir  da»  kein  Mensch  K<^nti»Ie  übt.  wie  die«  leider 
bentzatage  allza  oft  ges/rhieht. 

Zwar  maßte  diese  i$tarre  Abgeschloteenheit  tod  den  andern  Standen  «md  selbst 
▼•/n  verwandten  Bemüigen/jcnen  nach  nnd  n^ch  einen  kleinliehen,  böschränkten 
Oiarakter  großziehen,  der  »ich  denn  auch  »p&ter  in  einem  traarigen  Lichte  zeigte. 
aU  darch  die  Entwicklarjg  der  Technik«  dt»  Verkehrs  and  der  praktischen  Wissen- 
Mjhaften  die  Fe&>eln  im  Gewerbebetrieb  za  enge  warden.  Krampfhaft  hielten  äch 
die  MeL^ter  an  die  alt  verbrieften  Rechte,  die  nrsprünglich  for  andere  Verhältnis«*« 
befitimmt,  nnter  diesen  vorzögliche  Dienste  geleistet  hatten. 

Der  nordamerikahb^^he  Befreiangekrieg  und  die  franzi'3!»iflche  Revolatioa 
waren  die  blutigen  Vorboten  einer  Morgenn>the,  die  die  Freiheit  and  Gleichheit 
aller  Individuen  vor  dem  Gesetze  erwarten  ließ.  Hiemit  war  aach  dit  poUtis*.ht 
lIi>9Hion  der  Zünfte  erfüllt.  \)tT  veränderte  Geschäftsbetrieb  mit  der  bis  in'« 
Aeußenite  durch  die  Spezialarbeitemaschiuen  geforderten  Theilung  der  Arbeit: 
eine  Reihe  neuer  Gewerbszweige,  welche  nicht  unter  die  Zunftordnungen  gestellt 
werden  konnten;  die  Nothwendigkeit  erweiterter  Absatzgebiete,  welche  Termöge 
der  Eisenbahnen,  Dampfschiffe,  größerer  Straßennetze  und  Verträge  leichter  zu 
erreichen  waren  —  all'  die»  machte  neben  vielerlei  andern  Umständen  die  Z&nfte 
auch  nach  der  ffticerbUchen  Seite  hin  unhaltbar.  Nach  und  nach  verloren  de 
in  allen  Ländern  ihre  Bedeutung,  >^owie  ihre  Privilegien,  und  aus  dem  Extrem 
der  Reglementirerei  verfiel  man  nun  in  das  Extrem  der  zügellosen  Gewerbe- 
freiheit. Daran»  entstanden  da»  Pfuscherthum ,  die  Uebelstände  im  Lehrlings- 
und im  BubmisKionawe^en.  die  Wanderlager,  das  Hausirwesen  etc.:  anderseits 
aber  war  jene  Aenderuug  auch  eine  Quelle  unzähliger  neuer  Erwerbsgelegenheiten. 

Heute  nun  gebt  neben  dem  primitiven  Handwerk  der  alten  Zeiten  eine  mit 
allen  möglichen  mechanb^chen  und  technischen  Vorrichtungen  auRgerüstete  Groß- 
produktion (Industrie),  sowie,  ab  Mittelding  zwischen  beiden,  der  Spezialitäteii- 
betrieb  einher. 

Dieser  Umwandlung  sind  die  einen  Gewerbe  mehr,  die  andern  weniger  zum 
Opfer  gefallen. 

Das  Bäcker-,  MeUf/er-,  Konditoren-  und  das  Coiffeurgewerbe  haben  viel- 
leicht am  wenigsten  vom  Charakter  des  Handwerks  eingebüßt. 

Das  Spinnen  dagegen,  das  Wehen,  die  Verfertigung  der  Uhren j  der  In- 
strumente, Werkzeutje  und  Apparate  etc.  etc.  sind  vorzugsweise  Großbetriebe 
geworden. 

Gemischte  ^'erhältni8se  bestehen  bei  der  Schneiderei  und  der  Schuhmacherei. 
wo  neben  dem  primitivsten  Handwerk  die  rein  kaufmännische  Spekulation  ein- 
hergeht. Ohne  individuelles  Maß  werden  in  großen  Massen  Kleidungsstücke  und 
Schuh waaren  in  den  verschiedensten  Größen  fast  ganz  auf  mechanischem  Wege 
hergestellt  (Konfektion).  Die  Artikel  sind  natürlich  billig  und  finden  daher  auch 
reichlich  Absatz.  Daneben  bestehen  die  sog.  Marchands-tailleurs ,  welche  als 
Kaufleute,  mit  oder  ohne  Waarenkenntniß,  Arbeiter  auf  Stück  beschäftigen,  einen 
groß«;n  Laden  mit  reicher  Stoffauswahl  führen  und  Kundenarbeit  nach  Maß  er- 
stellen. Sie  führen  in  der  Regel  keine  eigenen  Werkstätten.  In  ähnlicher  Weise 
verfahren  intelligente  Kleinmeistcr,  wenn  ihnen  genügendes  Kapital  zar  Verfügung 
¥>U'\\i,  Ohne  Laden  ist  besonders  in  größeren  Städten  kaum  ein  erhebliches  Ge- 
schält zu  betreiben  möglich. 

Eine  weitere  Kategorie  bilden  jene  auf  Stücklohn  für  die  größeren  Geschäfte 
arbeitenden  Meister,  die  oft  in  keiner  besonders  beueidenswerthen  Stellung  sind. 
Flickschneider  und   Kleiderreiniger  kommen  ebenfalls  selbstständig  vor. 


Gewerbe  —      733      —  Gewerbe 

Bei  den  Kleinmeistern  der  Schuhmacher  ist  die  Reparatur  häufig  die 
Hauptsache. 

Man  kann  sagen,  daß  es  mit  dem  Schlosser-  und  Schreinergewerbe  besser 
steht,  hauptsächlich  was  die  Bauarbeit  betrifft.  Diese  läßt,  wie  bei'm  Spengler- 
gewerbe^  die  Großproduktipn  nicht  so  unbedingt  zu,  oder  doch  nicht  in  so  aus- 
schließlicher Art,  wie  bei  den  vorbenannten  Berufsarten.  Die  Bauarbeiten  sind 
meistens  an  die  örtlichen  Bedürfnisse  gebunden.  Allerdings  machen  die  großen 
Baugeschäfte  den  Kleinmeistern  Konkurrenz,  indem  sie  Gesellen  der  verschiedenen 
Baugewerbe  in  ihren  Dienst  ziehen  und  dadurch,  mit  Umgehung  des  Kleinmeisters, 
ganze  Bauten  selbstständig  übernehmen  können.  Eine  Eteihe  von  HUlfsprodukten 
dieser  Branchen,  welche  früher  der  Handwerker  häufig  selbst  vorbereiten  mußte, 
sind  dem  Großbetrieb  verfallen,  wie:  Nägelfabrikation  und  diejenige  der  Beschläge, 
Griffe,  Schrauben,   Winkeleisen,  Träger,  Leisten  etc. 

Die  Fabrikation  der  Möbel  geht  je  länger  je  mehr  dem  Großbetriebe  zu, 
obgleich  auch  Kleinbetriebe,  besonders  wenn  sie  sich  konzentriren ,  bestehen 
können. 

Kunstschreinerei  und  Kunstschlosserei  sind  in  gegenwärtiger  Zeit  dankbare 
Richtungen  und  prosperiren  in  der  Regel  auch  als  Kleinbetriebe. 

Holz,  Eisen  und  Leder  sind  Stoffe,  welche  vielerlei  Reparaturen  fordern 
und  zulassen,  weßhalb  die  Reparaturwerkstätten  ihren  Mann  ernähren. 

Das  Schmiedehandwerk  wird  stets  Kleinbetrieb  sein ;  das  Beschlagen  der 
Thiere,  die  Reparaturen  der  Haus-,  Feld-  und  Gartengeräthe  und  der  Fuhrwerke 
sind  Handarbeiten,  obgleich  die  Fabriken  die  Hufeisen,  Räderbeschläge  etc.  jetzt 
in  allen  Größen  fertig  zu  seiner  Hand  liefern. 

Wegen  des  unpraktischen  Metalles  ging  die  Zinngießerei  zurück,  während 
das  Kupferschmiedegewerbe  stieg,  obgleich  auch  hier  für  die  verschiedenen  Haus- 
haltungsgegenstände, ähnlich  wie  bei  der  Spenglerei,  der  Großbetrieb  vorherrscht. 

Die  Arbeiten  des  Malers,  Schnitelers ,  Korbmachers ,  Bandagisten  etc. 
leiden  wenig  unter  dem  Maschinen-  und  Großbetrieb. 

Ausschließlich  Reparateurs  sind  die  Uhrmacher,  sowie  die  Silber-  und 
Goldarbeiter  geworden. 

Der  Spezialitätenbetrieb  nun,  wie  die  Großproduktion  ein  Kind  der 
Neuzeit,  besteht  schon  bei  vielen  Gewerben.  Es  ist  bereits  für  manchen  Gewerbe- 
treibenden lohnender  geworden ,  seine  Werkstatt  auf  einen  einzigen  oder  ganz 
wenige  Artikel  einzurichten  und  alle  Kräfte  auf  diese  zu  konzentriren ,  als  das 
ganze  Gebiet  des  Berufes  zu  pfiegen.  So  kommt  es,   daß  wir  Spezialisten  haben 

für  Kisten  zum  Export  (in  St.  Gallen),  für  Stühle  (in  Riesbach),  für  Schul- 
tische  (in  Langenthai),  für  Stockwinden  (in  Schwyz),  für  Seidenwindmaschinen 
(Riesbach),  für  Stempel  (in  Winterthur),  für  Eisschränke  (Winterthur),  für  Bier- 
pressionen (Winterthur,  Burgdorf),  für  Gartenschirme  (Frauenfeld),  für  Käserei- 
Feuerherde  (Frauenfeld),  für  Kochherde  (Riesbach,  Langenthai),  für  Thonröhren 
(Burgdorf),  für  Küchengeschirr  (Bemeck),  für  lithographirte  Sargverzierungen 
(Schwyz),  für  Fahnenmalerei  (Schwyz),  für  Maschinenbürsten  und  Maurerpinsel 
(Wädensweil),  für  Bündnerkummete  (in  Burgdorf),  für  Holz-  und  Metallbuchstaben 
(Luzem,  Ermatingen)  u.  s.  w. 

Die  Absatzverhältnisse  des  Kleingewerbes  leiden  in  der  Schweiz  nicht 
nur,  wie  anderwärts,  unter  der  zunehmenden  Entwicklung  der  Großproduktion, 
sondern  auch  unter  der  freihändlerischen  Zollpolitik  des  Landes.  Die  geringen 
Einfuhrzölle  der  Schweiz  lassen  es  zu,  daß  die  Schutzzollstaaten  (^ vorab  Deutsch- 


—     734     —  G*i 

'jicad^  bwkiteiid«;  Kfrngm  t  :  ri  den  üet^enchö&T^n  ihrer  Produktivii  hier  absetE^s, 
w/isnsh  den  tinh«:imLKh.<n  GewerbctreibeDden  eine  rmiMse  Konknirenz  entsieht. 
Iiteaem  renisrrblichen  Fakxor  gegenüber  Tenn<^n  die  kfinstlichen  AbBStzmitteL, 
welehe  an  einigen  Orten  in  Form  von  OttccrbchalUm  (s.  dieae}  bestehen,  nsr 
willig  aiusarichten.  Andere  Formen  des  gemei nannten  Vertriebes  der  Eneagnisde 
haben  noeh  keinen  Boden  ge&fic,  da  der  schweixerisehe  Handwerksmeister  die 
SeiMtstindigkeit  liebt  und  daher  mit  Vorliebe  den  direkten  Verkehr  mit  den 
KoQsomenteo  pflegt.  Selbstver»tandlieh  gibt  es  Gewerbe,  welche  fnr  den  Absata 
ihrerr  Fabrikate  ganz  der  Vermittlang  dee  Z wischenha ndleis  bedürfen  •  Eisenwaaren, 
Hpielwaaren  etc.). 

Wie  bei'm  Absatz  der  Fabrikate,  so  kommt  anch  bei'm  Besag  der  Boh- 
nnd  HtÜÜBütoäe  da« 

Genossenächaf tspriDzip  nar  spärlich  zar  Anwendung.  Das  Bnreaa 
de«  Schweiz.  Gewerbeverein»  hat  in  Erfahrung  gebracht,  daß  genosäenachaftbche 
Vereine  znm  Bezog  von  RohstoäTen  etc.  bestehen 

1)  Unter  Schuhmachern  in  Zürich  («Schuhmacher- Association  Zftrich",  seit 
1^:557  bestehend),  in  Basel,  Franenfeld,  Winterthur  und  Umgebung.  Die  Association 
in  Zürich  soll  schQne  Erfolge  erzielt  haben;  sie  verzinst  ihre  Aktien  (80O  k 
Fr.  b*);  zu  5^.0,  hat  (Ende  1^85)  Fr.  3537  Reservefond  und  besitzt  Grund- 
eigenthum.  Sie  be^^ehafft  sammtliche  für  den  Schnhmacherberuf  noth wendigen 
Rohmaterialien  und  betreibt  zugleich  die  Schäftefabrikation.  Die  Genossenschaft 
in  Winterthur  und  Umgebung  bildet  ihr  Betriebskapital  aus  ,iStammant heilen" 
der  Mitglieder  im  Betrage  von  Fr.  200,  welche  innerhalb  drei  Jahren  einzahlbar 
bind.  Sie  beschafft  alle  zum  Schuhmachergewerbe  nöthigen  Rohstoffie  und  Hülf»- 
fabrikate  und  veräußert  solche  an  die  Genossenschaftämitglieder  auf  Kredit  (bis 
zu   ^/z  der  Geldeinlage),  an  Nichtmitglieder  nur  gegen  Baarzahlung. 

2)  Unter  Mitgliedern  des  ostschweizerischen  Uhrmachervereins,  welche  eine 
«Schweiz.  Uhrmacher -Korporation"  mit  Sitz  in  Winterthur  konstituirten ,  um 
Uhren  und  andere  Handelsartikel  ihrer  Branche  möglichst  vortheilhaft  zu  beziehen. 
Dieses  Vorgehen  soll  sich  aasgezeichnet  bewährt  haben. 

3)  Unter  Steinkohlenkon^umenten  in  Winterthur,  welche  den  Bezug  de» 
Materials  durch  die  Bank  in  Winterthur  vermitteln  lassen. 

Siehe  auch  den  Artikel   «Geuosisenschaften**. 

Die  Kreditverhältnisse  betreff^end,  macht  der  seh  weizerische  Gewerbe  - 
treibende  von  der  Kegel,  daß  der  ELreditgeber  zugleich  Kreditnehmer  ist,  keine 
Ausnahme.  Er  kreditirt  seineu  Kunden  3,  6,  12  und  mehr  Monate;  ja,  das  lange 
Kreditiren  ist  ihm  so  zur  Gewohnheit  geworden,  daß  bei  einer  Umfrage  an  die 
Sektionen  des  Schweiz.  Gewerbe  Vereins  im  Jahre  1883,  betreffend  die  Zahlungs- 
fristen, 21  sich  für  üalbjahresrechnung,  nur  7  für  Vierteljahresrechnung  und  nur  3 
für  Baarzahlung  aussprachen. 

Seitdem  hat  der  Zentralvorstand  des  Schweiz.  Gewerbevereins  in  Erfahrunt: 
gebracht,  daß  die  vierteljährliche  Rechnungsstelluug  zum  Theil  in  Aufnahme 
gekommen  ist  in  Thal  weil,  St.  Gallen  und  Langenthai ;  die  halbjährliche  Rechnungs- 
stellung in  Morgen,  Stein  a.  Rh.  Liestal,  Richtersweil,  Frauenfeld,  Oberthurgau, 
Brugg,  Pfättikon  im  Kt.  Zürich,  Winterthur,  Riesbach  (in  Wald,  Kt.  Zürich, 
sind  die  Halbjahresrechnungen  schon  lange  Uebung,  und  die  Rechnungssteller  sollen 
sich  gut  dabei  befinden). 

Bei  den  Facbgenossen  des  ostschweizerischen  Uhrmachervereins  ist  laut  Er- 
rang des  letztern  im  Allgemeinen  die  Baarzahlutif/  üblich. 


Oewerbe  —      735      —  Gewerbe 

In  Chur,  Wädcnsweil  und  Hombrecbtikon  besteht  uoch  die  Jahresre-  hnutiff ; 
das  Nämliche  ist  vermuthlich  noch  in  vielen  jener  Orte  der  Fall,  aus  welchen 
über  die  bezüglichen  Verhältnisse  nichts  in  die  Oeffentlichkeit  gedrungen  ist. 

In  der  WestschweU  herrscht,  so  viel  bekannt,  eben  so  wenig  Einheit  als  in 
der  deutschen  Schweiz,  obwohl  es  auch  dort,  wie  eine  Brochure  aus  dem  Jahre 
1864  (vom  damaligen  Präsidenten  des  Gewerbevereins  in  Lausanne)  und  ver- 
schiedene seitherige  Aufrufe  und  Zirkulare  an  Gewerbetreibende  beweisen,  an  Be- 
mühungen Einzelner  nicht  gefehlt  hat. 

Als  Kreditnehmer  nun  ist  der  Handwerker  und  Gewerbetreibende  je  nach 
Kreditwürdigkeit  und  Wohnort  in  ziemlich  günstiger  oder  in  ziemlich  schwieriger 
Lage.  Die  Geldinstitute  sind  in  der  Schweiz  zahlreich  (s.  den  Artikel  „Bank- 
wesen**), allein  sie  sind  naturgemäß  in  den  bevölkerten  Ortschaften  etablirt,  so 
daß  an  kleinem  Orten  vielfach  Mangel  an  Gelegenheit  ist,  rasch  G^ld  gegen 
angemessene  Entschädigung  zu  erhalten. 

Für  Waarenkredite  besteht  die  Deckung  auch  bei^m  Kleingewerbetreibenden 
schon  sehr  häufig  im  diskontirbaren  Papier,  während  die  Fälle,  wo  der  Geschäfts- 
reisende anläßlich  des  Wiederbesuches  sich  zögernd  zum  Inkasso  bequemt  (weil 
es  ja  nicht   «so  pressirt*^)  immer  seltener  werden. 

Wenn  vorhin  gesagt  wurde,  daß  die  Geldinstitute  in  der  Schweiz  zahlreich 
seien,  so  ist  damit  nicht  behauptet,  daß  aUe  in  gleicher  Weise  dem  Kleingewerbe 
sich  dienstbar  zu  machen  suchen.  Aber  es  gibt  Institute,  welche  großen theils  den 
Verkehr  mit  dem  Kleingewerbe  pflegen,  wie  die  ländlichen  Spar-  und  Leihkassen, 
die  Handwerkerbanken  in  Basel  und  St.  Gallen,  die  Gewerbebank  in  Zürich 
(Genossenschaft),  die  ländlichen  Filialen  der  Kantonalbanken,  die  Volksbank  Bern 
mit  ihren  Filialen  in  verschiedenen  Theilen  der  Schweiz  u.  s.  w.  Lediglich  für 
das  Kleingewerbe  bestimmt  sind  die  Leihkasse  in  Herisau  (vom  Handwerker- 
verein selbst  verwaltet),  die  V^orschußkassen  der  Gewerbehallen,  Caisse  d'6pargne 
et  de  cr^dits  des  ouvriers  ä  Lausanne^  mit  Filiale  in  Bex  u.  s.  w. 

Die  Lehrlings-  und  Gesellen  Verhältnisse  im  Allgemeinen  sind  in 

neuerer   Zeit    (1885  und  1886)  Gegenstand    von  Erhebungen  gewesen,    die  der 

Centralvorstand   des   Schweiz.    Gewerbevereins   auf   Wunsch   des   eidg.    Handels- 

departementes  machte,  damit  die  Resultate  allfällig  als  Grundlage  von  gesetzlichen 

Erlassen  (schweiz.  Gewerbeordnung  etc.)  benützt  werden  können.   Das  Begehren 

des  Handelsdepartementes   fußte    auf  einem    Postulat,    das    der  Nationalrath   im 

März   1884  zum  Beschluß  erhoben  hatte,  lautend: 

«Der  Bundesrath  wird  eingeladen,  zu  untei*suchen  und  Bericht  und  Antrag 
zu  bringen,  ob  nicht  die  gesetzliche  Regulirung  der  Verhältnisse  zwischen  Meister 
und  Lehrling  und  zwischen  Meister  und  Geselle  stattfinden  soll*". 

Aus  den  vorerwähnten  Erhebungen  (vgl.  „Ergebniß  der  in  den  Sektionen 
des  Schweiz.  Gewerbe  Vereins  gemachten  Erhebungen  betreffend  das  Lehrlings- 
und Gesellenwesen**)  mag  Folgendes  zur  Mittheilung  an  dieser  Stelle  geeignet  sein: 

a.  Die  Lehrlinge  beireffend:  Das  Alter,  in  welchem  die  jungen  Leute  die 
Lehre  antreten,  ist  je  nach  dem  gesetzlichen  Austritt  aus  der  Primarschule  12 
bis  16  Jahre;  bei  den  Gewerben,  welche  eine  gewisse  körperliche  Kraft  er- 
fordern (Metallbearbeitung,  Zimmermannsberuf  etc.),  ist  das  Alter  bisweilen  höher. 
Die  Dauer  der  Lehrzeit  ist  je  nach  den  Gewerben  verschieden,  innerhalb  eines 
und  desselben  Gewerbes  aber  ziemlich  uniform;  so  bei  dem  Küfergewerbe  IY2 
bis  höchstens  2  Jahre,  bei  dem  Dachdecker-,  dem  Bäcker-  und  dem  Bierbrauer- 
gewerbe 2 — 2^/i  Jahre,  bei  den  Buchdruckern,  den  Lithographen,  den  Klein- 
mechanikern, den  Gold-  und  Silberarbeitem  372 — 4  Jahre  (in  Schaffhausen  bei 


Gewerbe  —      736      —  Gewerbe 

letztem  aach  6  Jahre),  bei  den  UbrigeD  Bera&aiten  meutens  272 — 3  Jahre. 
Gibt  der  Meister  dem  Lehrling  während  der  Lehrzeit  einigen  Lohn,  80  ist  dafür 
die  Lehrzeit  eine  längere.  Bei  den  Bnchdmckem  besteht  der  Brauch,  dem  Lehrling 
bei  befriedigendem  Verhalten  nnd  gnten  Leistungen  einige  Monate  zu  schenken. 
Auf  dem  Lande  ist  die  Lehrzeit  im  Allgemeinen  kürzer  als  in  den  Städten.  £inc 
Regel  betreffend  die  Zahl  der  Lehrlinr/e  scheint  nur  in  den  Buchdmckereien 
beobachtet  zu  werden,  und  zwar  (in  Folge  eines  zwischen  den  Prinzipalen  und 
den  Gehulfen  vereinbarten  Lehrlingsregulativs)  in  der  Weise,  daß  auf  je  5  Setzer 
1  Setzerlehrling,  auf  2  Maschinen  1  Druckerlehrling  und  auf  mehr  als  2  Ma- 
schinen 2  Dnickerlehrlinge  angenommen  werden  dtLrfen.  Die  übrigen  Handwerker 
halten  1 — 2,  selten  3  oder  mehr  Lehrlinge.  Eine  Anzahl  Meister  behilft  sich 
ohne  Lehrlinge.  Kost  und  Obdof-h  bei'm  Meister  ist  die  (zwar  nicht  ausnahm«- 
lose)  Regel  auf  dem  Lande,  die  Ausnahme  in  den  Städten.  Demgemäß  ist  in 
den  Städten  auch  die  Ueberwachung  der  Lehrlinge  in  den  Freistunden  eine 
mangelhaftere.  Die  Vorbildunff  der  Lehrlinge  läßt  in  der  Mehrzahl  der  Fälle 
zu  wünschen  übrig.  Wo  die  Lehrlinge  die  Sekundär-,  Real-  oder  Bezirksschule 
besucht  haben,  befriedigt  die  Vorbildung  oder  wird  sogar  als  sehr  gut  befanden; 
insbesondere  ist  die  Fassungskraft  eine  entwickeltere.  Auch  die  Fortbildung  war 
bisher  meistenorts  eine  ungenügende,  doch  wird  ohne  Zweifel  in  Folge  des  Bundes- 
beschlusses  betreffend  die  industrielle  und  gewerbliche  Berufsbildung  (Seite  254 
ds.  Lexikons)  bald  eine  wesentliche  Besserung  eintreten.  Bezüglich  der  Anstalten, 
welche  zur  Fortbildung  der  Lehrlinge  dienen,  kann  auf  den  Artikel  „Bildungs- 
wesen,  gewerbliches**  dieses  Lexikons  hingewiesen  werden.  Zwar  sind  dort  nur 
diejenigen  Schulen  und  Institutionen  genannt,  welche  sich  im  Jahre  1884  um 
Bundessubvention  beworben  hatten,  und  ihre  Zahl  vermehrt  sich  um  die  nicht 
unbeträchtliche  Zahl  derjenigen ,  welche  damals  noch  nicht  in  der  Lage  waren, 
Anspruch  auf  Bundeshülfe  erheben  zu  können.  Es  sind  namentlich  die  zahlreichen 
sog.  Fortbildungsschulen  (über  600)  in  der  Ostschweiz,  welche  darin  bestehen, 
daß  der  oder  die  Lehrer  einer  Ortschaft  den  der  Schule  entwachsenen  jungen 
Leuten  an  einigen  Abend-  oder  auch  Sonntagvormittagstunden  Unterricht  im 
Rechnen,  Zeichnen,  in  der  Buchführung  etc.  geben.  Häufig  wirken  auch  praktische 
Berufsleute,  wie  Ligenieure,  Bautechniker,  Geometer,  Maschinenmeister,  Hand- 
werkermeister beim  beruflichen  2Seichnen  als  Lehrer.  Lehrling sprüfungen,  mit 
dem  Verfall  der  Zünfte  außer  Kurs  gerathen,  werden  jetzt  wieder  an  vielen 
Orten  veranstaltet.  Die  Anerkennung  für  gute  Leistungen  besteht  meistens  in 
einem  Diplom  nebst  Prämie.  Im  Jahre  1883  hat  der  schweizerische  Gewerbeverein 
ein  illr  alle  seine  Sektionen  verbindliches  Diplom  mit  Ausweiskarte  anfertigen 
lassen.  Lehrwerkstätten  und  Fachschulen  für  angehende  Handwerker  bestehen 
in  der  Schweiz  noch  nicht,  wenn  von  den  Korbflechterschulen  abgesehen  wird. 
Schriftliclie  Lehrvertrwfe  werden  nicht  immer,  aber  meistens  zwischen  den 
Parteien  abgeschlossen,  jedoch  ohne  daß  dabei  bestimmte  Normen  Uebung  wären. 
Da  und  dort  wurde  oder  wird  der  Versuch  gemacht,  einheitliche  Vertrags- 
formulare in  Aufnahme  zu  bringen;  die  Erfolge  waren  aber  bisher  gering  (^s. 
auch  den  Abschnitt  Gesetzgebung,  Seite  743). 

b.  Die  Gesellen  und  Gehülfen  betreffend:  Die  Auszahlung  der  Li^hne  an 
die  Gesellen  findet  meistenorts  vierzehutäglich  statt.  Bei  den  Buchdruckern  ist 
wöchentliche  Zahlung  üblich.  Unter  den  Coiffeurs,  Metzgern  und  Bäckern  kommt 
zum  Theil  noch  monatliche  Löhnung  vor.  Als  Zahltag  gilt  in  den  Städten  fast 
allgemein  der  Siimstag,  auf  dem  Lande  der  Soimtag.   Ueber  die  Höhe  der  Löhne 

en    nur    spärliche  Angaben    gemacht  werden ;    eine    kleine  Statistik  darüber 


Gewerbe  —      737      —  Gewerbe 

findet  sich  auf  Seite  752.  Obdach  und  Beköstif/ung  erhalten  die  Gesellen  auf 
dem  Lande  in  der  Regel  bei^m  Meister,  in  den  Städten  kommt  dieser  Brauch 
mehr  und  mehr  in  Abnahme.  Es  bestehen  aber  in  verschiedenen  Städten  billige 
Grelegenheiten  zu  guter  Beköstigung,  wie  YolkskücheD,  Extratische  für  Arbeiter 
in  Gasthäusern  oder  Yereinslokalen  u.  s.  w.  Die  durchschnittliche  wöchentliche 
Ausgabe  des  Arbeiters  für  Kost  und  Logis  variirt  in  der  deutschen  Schweiz 
von  Fr.  9 — 15.  Verpflegung  und  äretliche  Behandlumf  muß  bei  vorübergehender 
unverschuldeter  Krankheit  der  Arbeitgeber  dem  Dienstpflichtigen,  wenn  dieser 
mit  ihm  in  häuslicher  Gemeinschaft  lebt,  kostenfrei  angedeihen  lassen  (Art.  341, 
AI.  2  des  Obligationen  rechtes).  Schon  vor  Inkrafttretung  dieser  Verpflichtung 
(das  O.-R.  gilt  erst  seit  1.  Januar  1883)  sind  aber  eine  Menge  Arbeiter-  und 
Gesellenkrankenkassen  entstanden,  aus  denen  die  Krankheitskosten  ganz  oder 
theil weise  bestritten  werden.  Solche  Kassen  sind  in  mehreren  Kantonen  oder 
Ortschaften  obligatorisch :  Bern,  Zürich,  SchafPhausen  (für  Kantonsfremde),  Basel- 
land, Luzem,  Schwyz,  St.  Gallen,  Frauenfeld,  Herisau,  Chur;  anderwärts  bestehen 
solche  Kassen  auf  der  Basis  der  Freiwilligkeit  und  sind  von  den  Arbeitern,  den 
Arbeitern  und  Meistern  gemeinsam  oder  auch  von  gemeinnützigen  Gesellschaften 
gegründet.  Allerdings  nehmen  nicht  alle  Arbeiter  ohne  Ausnahme  an  diesen  frei- 
willigen Einrichtungen  theil.  Die  Anstände  zwischen  Meistern  und  Gesellen 
müssen,  soweit  sie  nicht  zum  gütlichen  Austrag  gelangen,  in  den  meisten  Kan- 
tonen vor  den  ordentlichen  Richter  gebracht  werden,  denn  eine  theilweise  Ge- 
werbegerichtsbarkeit haben  nur  die  Kantone  Baselland,  Bern,  Genf,  Neuenburg, 
Schaff  hausen,  St.  Gallen  und  Zürich  (s.  auch  den  Abschnitt  Gesetzgebung,  S.  745/6). 
Gewerbemuseen  bestehen  in  Basel,  St.  Gallen,  Lausanne,  Zürich  und 
Winterthur.  Näheres  über  dieselben  ist  auf  Seite  271  u.  fP.  dieses  Lexikons  zu  lesen. 
Muster-  und  Modellsammlungen  bestehen  in  Bern  (s.  Seite  272),  in 
Aarau  und  Frauenfeld,  letztere  im  Dienst  des  G^werbevereins  und  der  Fortbildungs- 
schule. 

Fachbibliotheken  sind  mit  den  oben  benannten  Listitutionen  verbunden 
und  kommen  auch  vor  in  Solothum,  Langenthai,  Aarau  und  Luzem. 

Fachjournale  sind:  Das  „Schweizerische  Gewerbeblatt**  (Winterthur), 
„Das  Gewerbe"  (Bern),  „Illustrirte  schweizerische  Hand werkerzeitung^  (St.  Gallen). 
Die  Vereine,  welche  sich  mit  den  Interessen  des  Gewerbes  und  Hand- 
werkes befassen,  sind  zahlreich.  Der  bedeutendste  derselben  ist  der  Schweiz,  Gewerbe- 
verein,  dem  in  diesem  Lexikon  ein  besonderer  Abschnitt  gewidmet  ist.  Außer  den 
daselbst  erwähnten  Vereinen  werden  u.  A.  auch  noch  folgende,  als  außer  jenem 
Verbände  stehend,  genannt: 

Verein  Schweiz.  Buchdruckereibesiteer  mit  Zentralkomite  in  Zürich;  der 
Schweiz.  Gerberverein  mit  Sitz  in  Lausanne;  der  Schweiz.  Uhrmacherverein 
mit  Sitz  in  Winterthur;  der  Schweiz.  Bäcker-  und  Konditorenverband  mit  Vor- 
stand in  Basel  und  Sektionen  in  Basel,  Bern,  Zürich  etc.;  die  Schuhmachervereine 
in  Zürich,  Winterthur,  Tößthal,  Basel,  Bern,  Biel,  Brugg,  Chaux-de-Fonds,  Frauen- 
feld, Herisau,  Eheinthal,  Schaff'hausen ,  Schwyz,  St.  Gallen;  der  Buchbinder- 
meisterverein in  Zürich;  die  Schlossermeistervereine  in  Zürich  und  St.  Gallen; 
die  Schreinermeistervereine  in  Zürich  und  St.  Gtillen ;  der  Wagner-  und  Schmiede - 
meisterverein  in  Zürich;  der  Gold-  und  Silber arbeiter verein  in  Zürich;  die 
Sohnitzlervereine  in  Meiringen,  Brienz  und  Brienzwyler;  der  löpferverein  in 
Heimberg;  die  Malermeister-hmmi^  und  die  Baumeister-luming  in  St.  Gallen. 
Weit  zahlreicher  als  diese  Vereine  der  Meister  sind  die  Vereine  der  Ar- 
beiter. Da  ist  in  erster  Linie  zu  nennen  der  schweizerische  GrütUverein  mit  seinen 

Farrer.  Volkswirthachafts-Lexikon  der  Schweiz.  47 


fer.^i*-  —      73^      —  Gevi 


m  JjL  l^crx  r>  m  £:.  Zöry^.  ±4  =il  £:.  Sc  äaLen.  23  im  K 
i:;*  m  ili  SvuHQuirs.  I^  ai  £:.  Wucl  II  in  BtencL^iuL  10  im  Kt.  N( 
f  JH.  £l  ^r^irw.  ".  ja  £r.  LiEaerr.  7  :».  SJL  üiorzma,  ^  im  Kt.  Sckwyi.  5 
h.  A^i^aia^^  A  -kd. .  4  ia  Kx.  Früicz.  -I  ia  Kr  GruibrndeB.  4  im  Kt.  Zu, 
3  ;:t  ISMfUMCi^.  3  im  Ks.  Sttafmud«.  ±  i3L  Kc  Teadn.  ±  im  Kt.  Uri,  2  im 
Kl.  llV.->.  X  n.  A^$<&kI1  L-EL..  I  ii  G^af.  Ib  zväter  Linie  stehen  der 
«n  v-eismwuut  Iff0O^apk^m^j^m4  wdz  V*  Stkämem  >^6•>  MitcL^  and  der  «chwei- 
ViTM^Ain  <}i!M^k*^,kaftih^n4  ai:  ea.  15  S^fäxhf  und  gl.  lOOtJ  IGt^;  dmnn 
^  ^>XBflui'^nKrkTat»ebe  Partei  ier  Scav'tiz'^  mir  Tendiiedeiien  QrtuütgUed- 
$fxaitf!^.  etva  >i  de^tMtift  ?ad  riele  uder«  Arbeiserriirane,  die  keinem  grofiem 
V«rtn»>;  antfreb^r^».   In  der  romaBiäc&ec  Sehveiz  ist  namenüieh  Genf  readi  an 

B^r»tf<iyl    di«  Zahl  der  bernfsthitizen  Pers*jiien  in  verKhiedenen  Ge- 
Ti^^b  %,  .Seitt  'IZ\  diea»  L«xik&&». 


Gesetzgebang. 

Ce^i^T  die  Gewerbegeäetzgebong  in  der  Schweiz  ist  bei  Anlaß  der  gewerb- 
lich^ik  EüfinfiUk  von  1>583  {».  dieget  Ton  Herrn  Standerath  Dr.  GWisheim  in 
BaA^l  eine  trerdienitToIle  Arbeit  ver&fit  worden.  Dieselbe  beschrankt  sich  nicht 
aaf  daA  Gewerbe  im  Sinne  dea»  vorEegenden  Artikels,  sondern  nmfaßt  die  großen 
HjMif^gebiete  der  wirthachaftlichen  Thätigkeit  der  schweizenschen  Bevolkerang: 
LaodwirthAchaft,  Gewerbe  and  Handwerk,  Indostrie,  Handel  and  Verkehr.  An 
Aht  Hpitz^.  jede*  Kapitel»  Ist  jeweilen  die  einschlägige  Gesetzgebong  des  Bandes, 
am  AnnchloiiHe  daran  die  komplizirte  Gessetzgebang  der  Kantone  behandelt.  Der 
Al/nchoitt  «Gewerbe  and  Handwerk*  ist  beinahe  tale  qoale  für  den  vorliegenden 
Artikel  verwendbar  and  laatet  in  der  Haaptsache  wie  folgt: 

HirjMchtlich  deh  Gewerbes»  and  deb  Handwerks  bestehen  zar  Zeit  eigentliche 

ßundejff/e'f^tze  noch  nicht.  Zwar  wnrde  anläßlich  des  Erlasses  eines  Fabrik- 
gthtitzen  davon  ge»prochen,  daß  spater  aach  ein  Bandesgesetz  betreffend  die 
Gewerbepolizei  !»ollte  erlassen  werden;  wieder  andere  sprachen  von  der  Noth- 
weudigkeit  einer  Gewerbeordnang,  allein  bis  zar  Stande  ist  es  bei  Anregangen 
geblieben  oder  ei»  8ind  einzelne  Theile  der  gewünschten  Gresetzgebong  ihrer  zivil- 
re^;htlichen  Seite  nach  vom  eidgenössischen  Obligationenrecht  *)  berücksichtigt 
worden.  Auch  die  Ansdehnang  der  Haftpflicht,  welche  jetzt  nur  für  Fabriken 
gilt,  auf  alle  übrigen  Gewerbe,  L»t  noch  nicht  gesetzlich  angeordnet;  wohl  aber 
liegen  l>ezUgliche  Anträge  vor  den  Bandesbehörden.  Indessen  besteht  statt  der 
bii»  jetzt  fehlenden  Gesetze  eine  Reihe  von  Rekursentscheiden  des  Bandesrathes 
und  der  Bundesversammlung,  welche  als  maßgebend  betrachtet  werden  können 
für  die  Durchiührung  der  in  der  Bundesverfassang  gewährleisteten  Gewerbefreiheit 
und  für  die  Ht^^llung  der  Kantone  za  der  Erlaubniß,  ihrerseits  YerfÜgangen  über 
die  Ausübung  von  Handel  und  Gewerbe  and  über  die  Besteuerang  des  Gewerbs- 
beiriebes  zu  erlassen. 

Kantonale  Gesetzf/ebunf/,  Schon  durch  die  Bundesverfassung  vom  Jahre  1848 
haben  die  früher  in  fast  allen  Kantonen  bestandenen  Gesetze  über  das  Gewerbswesen 
im  Allgemeinen  und  das  Handwerkswesen  im  Besondern  eine  bedeutende  um- 
güHtaltung  erlitten;  dann  hat  die  Bandes  Verfassung  vom  Jahre  1874  mit  der 
Proklamation  unbeschriinkter  Gewerbefreiheit  die  letzten  Reste  alter  Zunft- 
vorsohriften  weggefegt  und  endlich  sind  durch  die  Handels-  und  Niederlassongs- 

*)  In  Krutl  (getreten  am  1.  Jauuai'  1883. 


\ 


<jewerbe  —      739      —  Gewerbe 

Torträge  mit  auswärtigeii  Staaten  aach  noch  solche  Bestimmangen  dah ingefallen, 
welche  den  Schweizer  in  der  Ansübong  seines  Grewerbes  gegenüber  dem  Ausländer 
zu  schützen  beabsichtigten.  Es  ist  namentlich  das  Handwerk  als  solches,  welches 
noch  nach  dem  Jahre  1848  in  verschiedenen  Gesetzgebungen  dadurch  bevorzugt 
werden  sollt«,  daß  man  es  seinem  Betriebe  nach  in  besondere  Kategorien  theilte, 
die  den  anderen  Gewerben  nicht  gleichgestellt  waren  und  für  deren  Organisation 
bestimmte  polizeiliche  Vorschriften  aufgestellt  wurden. 

Wenn  nun  auch  heute  in  Folge  der  oben  angedeuteten  Ursache  es  z.  B. 
einem  Schreiner  nicht  mehr  verboten  werden  kann,  zugleich  Drechslerarbeit  zu 
liefern,  oder  einem  Schlosser,  eine  mechanische  Werkstätte  zu  führen,  wenn  also 
jene  Scheidungen  jetzt  dahinfallen,  so  bleibt  es  immerhin  sehr  interessant,  diese 
im  Uebrigen  noch  in  Kraft  bestehende  Gesetzgebung  etwas  näher  in's  Auge  zu 
fassen.  Bietet  sie  doch  trotz  dem  vielfach  Veralteten  noch  so  manchen  gesunden 
Wink  für  die  heute  wieder  au%estellteh  Begehren  und  Wünsche  von  Seiten  des 
darniederliegenden  Handwerks  und  enthält  sie  ja  eine  Reihe  von  Bestimmungen, 
die  heute  wieder,  sei  es  von  der  Eidgenossenschaft,  sei  es  von  den  Kantonen, 
gleichsam  als  ganz  neue  Forderungen  aufgestellt  werden.  Wenn  im  Nachfolgenden 
von  dieser  Gesetzgebung  für  das  G«werbswesen  und  das  Handwerk  die  Rede  ist, 
80  geschieht  das  auf  Grund  des  Gesetzes  von  St,  Gallen  betreffend  den  Hand- 
werksstand, erlassen  im  August  1832,  des  zürcherischen  Gesetzes  über  das 
Oewerbswesen  im  Allgemeinen  und  das  Handwerkswesen  insbesondere  vom  Mai 
1832,  des  ebenfalls  zürcherischen  Polizeigesetzes  für  Handwerksgesellen,  Lehr- 
linge, Fabrikarbeiter,  Tagelöhner  und  Dienstboten  vom  Dezember  1844;  ferner 
auf  Grund  des  Gesetzes  über  das  Gewerbswesen  des  Kantons  Bern  vom  November 
1849  nebst  Vollziehungsverordnung  vom  Mai  1859;  des  basellandschafllichen 
Gesetzes  über  das  gesammte  Handels-,  G^werbs-  und  Beru&wesen  vom  Dezember 
1855  und  des  Gesetzes  von  Schaffhausen  über  das  Gewerbswesen  vom  August 
1855«  Die  drei  letzteren  Gesetze  stammen  aus  der  Zeit,  wo  die  Zünfte  als 
Handwerkerinnungen  in  Folge  der  Bundesverfassung  vom  Jahre  1848  ihre  Be- 
deutung verloren  hatten;  die  anderen  zuerst  erwähnten  Erlasse  sind  älter  als 
die  Bundesverfassung  von  1848  und  sind  deßhalb  bestrebt,  Handwerksgesellschaften 
resp.  Zünfte  gesetzlich  zu  bilden  und  diesen  gewisse  Rechte  einzuräumen.  Als 
-Charakteristikum  für  diesen  Unterschied  sei  angeführt,  daß  es  z.  B.  im  Gewerbs- 
gesetz von  Zürich  heißt: 

,In  jedem  Bezirk  bilden  die  Meister  des  nämlichen  Handwerks  zusammen  eine 
Gesellschaft  oder  Lade.  Beträgt  ihre  Zahl  weniger  als  zwölf,  so  haben  sie  sidi  sämmtlich 
mit  den  Meistern  eines  anderen  beliebigen  Handwerks  zu  einer  gemeinsamen  Lade  zu 
vereinigen.  Zur  Berathung  gemeinsamer  Angelegenheiten  können  sämmtliche  Laden  eines 
Handwerks  durch  Ausschüsse  zusammentreten.*^ 

Dagegen  heißt  es  im  G-esetz  von  Basellatid: 

^Die  Handwerksinnungen  (Zünfte)  bleiben  aufgehoben.  .  .  .  Den  Kantonsbürgem 
und  den  niedergelassenen  Schweizerbürgern  steht  unter  Beachtung  der  nachfolgenden 
Vorschriften  und  der  die  einzelnen  Gewerbe  oder  Gewerbsarten  besonders  betreffenden 
Bestimmungen  das  Recht  der  freien  Ausübung  eines  jeden  Berufes  in  jeder  Gemeinde 
xles  Kantons  zu.** 

Die  erwähnten  Gesetze  zerfallen  ihrer  Gesammtanlage  nach  in  folgende 
Hauptabschnitte:  Erstens  von  dem  eigentlichen  Handels-,  Gewerbs-  und  Berufs- 
wesen; zweitens  von  dem  Markt-  und  Hausirverkehr  und  von  der  Berufstreibung 
auf  kurze  Zeit;  drittens  von  den  Berufs-  und  Gewerbsarten,  zu  deren  Ausübung 
eine  Bewilligung  des  Staates  erforderlich  ist;  viertens  von  dem  Handwerksstande. 

In  den  allgemeinen  Bestimmungen  wird  zunächst  festgesetzt,  in 
welcher  Weise  die  Ausübung  des  Gewerbes  durchgeführt  werden  soll  und  welche 


Gewerbe  —      740     —  Gewerbe 

Personen  auf  diese  Freiheit  ein  Anrecht  haben;  es  handelt  sich  dabei  meist  nm 
eine  Vnterscheidufig  zwischen  Schweieern,  Ausländern  und  Juden ;  mit  Bezog 
anf  die  beiden  letzteren  Kategorien  werden  die  Bestimmongen  der  BundesverfiBLasimg 
nnd  diejenigen  schon  bestehender  oder  noch  abzuschließender  Staatsrertrige  oder 
Konkordate  mit  benachbarten  Kantonen  vorbehalten.  Sodann  werden  gewisse 
Bemfsarten,  welche  zur  Ausübung  ihres  Berufes  einer  besonderen  Bewilligung 
bedürfen,  aufgezählt;  dahin  gehören:  erstens  solche  Gewerbe,  bei  welchen  ent- 
weder durch  ungeschickten  Betrieb  oder  durch  ünznverlässigkeit  des  Gewerbe- 
treibenden in  sittlicher  Hinsicht  die  Erreichung  allgemein  polizeilicher  Zwecke 
oder  die  öffentliche  Sicherheit  gefährdet  werden  kann,  oder  wo  das  Gemeinwohl 
besondere  Sicherheit  erfordert;  zweitens  solche  Gewerbe  oder  gewerbliche  An- 
lagen, welche  durch  die  örtliche  Lage  oder  die  Beschaffenheit  der  Betriebsstätte 
f&r  die  Besitzer  oder  Bewohner  der  benachbarten  Crrundstüoke  oder  für  das 
Publikum  überhaupt  erhebliche  Nachtheile,  Gefahren  oder  Belästigungen  herbei* 
fuhren  können;  drittens  solche  Gewerbe,  hinsichtlich  welcher  von  Seite  des 
Staates  besondere  Verpflichtungen  auferlegt  sind  (Advokaten,  Kotare,  Aerzte, 
Pfarrer,  Lehrer  etc.).  Li  sämmtlichen  kantonalen  Gresetzgebnngen,  nicht  nur  in 
den  oben  speziell  zitirten ,  ist  der  Betrieb  von  Gast-  und  Pintenwirthschaflen 
ausdrücklich  als  nicht  unter  die  gewöhnlichen  Grewerbe  gehörend  bezeichnet  und 
von  einer  besonderen  obrigkeitlichen  Bewilligung  abhängig  gemacht.  Als  Motiv 
hiefür  werden  angeführt  «vorzugsweise  Gründe  der  Personen-  und  Sittenpolizei*. 
Sodann  wird  bestimmt,  daß  Fabrikationen  gum  eigenen  Bedarf  nur  insofern 
unter  das  Gewerbegesetz  fallen,  ab  durch  ungeschickte  oder  fahrlässige  Ausübung 
derselben  gemeine  Gefeihr  erwachsen  könnte.  Merkwürdig  ist  die  Bestimmung 
im  baseilandschafllichen  Gesetz,  daß  der  ständige  Handel  und  die  Fabrikation, 
unter  Beachtung  jedoch  der  jeweilen  erlassenen  oder  nach  Bedürfiiiß  in  Zukunft 
zu  treffenden  polizeilichen  Maßnahmen,  weder  ihrem  umfang  noch  ihren  Gegen- 
ständen nach  irgend  einer  Beschränkung  unterliegen.  Endlich  findet  sich  die 
Vorschrift,  daß  jeder  Gewerbetreibende  das  Recht  habe,  seine  Erzeugnisse  durch 
ein  Unterscheidungszeichen  (Wappen,  Namenszug  etc.)  kennbar  zu  machen  (be- 
sondere Marke).  Die  Einführung  öffentlicher  amtlicher  Marken  zu  ähnlichen  in- 
dustriellen Zwecken  ist  dem  freien  Ermessen  des  Regierungsrathes  überlassen  für 
den  Fall,  daß  solches  von  Seite  des  Gewerbs-  oder  Handelsstandes  oder  der 
Vertreter  einzelner  Industriezweige  verlangt  würde.  Wer  eine  solche  Marke  nach- 
ahmt, um  sich  Vortheile  zuzueignen,  oder  wer  mit  solchen  Zeichen  versehene 
Fabrikate  feilbietet,  wird  mit  einer  Buße  von  Fr.  5 — 100  oder  Gefangniß  bis 
auf  sechs  Wochen  bestraft,  wozu  noch  Konfiskation  imd  Schadenersatzforderung 
treten  können.  Hier  sei  noch  zweier  Punkte  erwähnt,  welche  sich  in  den  Ge- 
setzen nach  1848  nicht  finden,  wohl  aber  in  dem  zürcherischen  Gesetz  von 
1832  und  welche  auch  einer  modernen  Gewerbegesetzgebung  recht  wohl  anstünden. 
Der  eine  Punkt  betrifft  die  Frage,  ob  und  unter  welchen  Bedingungen  und  Be- 
Hchränkungen  für  eine  neue  Erfindung  im  Gewerbswesen  oder  für  Einführung 
einer  solchen  in  den  Kanton  ein  Gewerbsprivilegium  (Patentschutu)  ertheilt 
werden  könne ;  das  betreffende  Gesetz  behält  die  Entscheidung  dem  Großen  Rathe 
vor.  Der  zweite  Punkt  handelt  davon,  daß  der  Rath  des  Innern  von  drei  zu 
drei  Jahren  eine  öffentliche  Ausstellung  der  vorzüglichsten  Erzeugnisse  des  ein- 
heimischen Gewerbefleißes  veranstalten  werde. 

Es  folgen  dann  die  Bestimmungen  über  die  Organisation.  Nach  denselben 
untersteht  das  Handels-,  Gewerbs-  und  Benifswesen,  soweit  es  einen  Zweig  der 
allgemeinen  Staatsverwaltung  bildet,  dem  Regieruugsrath,  der  zugleich  die  oberste 


iJewerbe  —     741      —  Gewerbe 

Bekursbehörde  ist.  Als  vorberathende,  begutachtende  und  die  unmittelbare  Auf- 
43icht  führende  Behörde  wird  bald  die  Direktion  des  Innern,  bald  ein  besonders 
hiefiir  aufgestelltes  ^  Gewerbereferat  **  bezeichnet. 

Aus  dem  dritten  Abschnitt  über  die  Berufs-  und  Grewerbsarten,  zu  deren 
Ausübung  eine  Bewilligung  erforderlich  ist,  ist  zu  erwähnen,  daß  er  alle  die- 
jenigen baupolizeilichen  Vorschriften  enthält,  welche  für  gewisse  schädliche  oder 
lästige  Gewerbe  nöthig  sind,  und  das  Verfahren  bei  Ertheilung  der  Baubewilligung 
regelt.  Hervorzuheben  ist,  daß  keine  Realberechtigungen  mehr  ertheilt  werden 
dürfen  und  daß  überhaupt  Bewilligungen  und  Patente  nur  persönliche  Rechte 
begründen. 

Was  den  in  Abschnitt  4  speziell  behandelten  Handwerksstand  anbelangt, 
so  beginnen  die  bezüglichen  Bestimmungen  in  den  drei  neueren  Gresetzen  mit 
der  Aufzählung  derjenigen  Berufsarten,  welche  auch  noch  nach  der  Verfassung 
von  1848  als  Handwerke  betrachtet  werden  sollen.  Das  bernische  Gesetz  definirt 
das  Handwerk  noch  besonders  so:  ^Als  Handwerk  wird  angesehen  der  durch 
Meister  mit  oder  ohne  Hülfe  von  Gesellen  oder  Lehrlingen  ausgeübte  Gewerbs- 
betrieb der  nachfolgenden  Beru&arten**.  Was  nun  diese  letztem  anbetrifft,  so 
sind  es  mit  kleinen  Modifikationen  in  allen  drei  neuern  Gesetzen  die  gleichen 
Handwerke.  Das  Schaffhauser  Gesetz  hat  noch  den  Zusatz:  „Handwerke,  welche 
in  dem  gegenwärtigen  Gesetz  nicht  genannt  sind,  werden  vorkommen  den  falls  durch 
den  Regierungsrath  der  entsprechenden  Klasse  zugetheilt**.  Die  betreffenden  Hand- 
werke sind:  Bäcker,  Buchbinder,  Büchseyischmiede,  Bürstenbinder,  Drechsler ^ 
Feilenhauer^  Flachmaler  und  Lackirer,  Gerber,  Glaser,  Gold-  und  Silber- 
arbeiter,  Gürtler  und  Gießer,  Gypser,  Hafner,  Hutmacher,  Kammmachery 
Kubier,  Küfer,  Kupferschmiede,  Kürschner,  Maurer,  Messerschmiede,  Metzger y 
Mühlenmacher  und  Mechaniker,  Müller^  Nagelschmiede,  Posamenter  und 
Knopfmacher,  Sattler,  Schlosser,  Schmiede,  Schneider,  Schreiner,  Schuster, 
Säckler,  Seifensieder  und  Kerzenmacher,  Seiler,  Strumpfweber,  Spengler,  Stein- 
Hauer,  Tuchscheerer,  Uhrenmacher,  Wagner,  Weber,  Winden  m acher,  Zeug- 
schmiede,  Zimmerleute  und  Zinngießer.  Das  basellandschaftliche  Gesetz  läßt 
die  Posamenter  weg,  wahrscheinlich  mit  Rücksicht  darauf,  daß  auch  bei  der 
Seidenbandweberei  von  Posamentem  die  Rede  ist  und  Irrungen  vermieden  werden 
sollten.  £s  ist  klar,  daß  nach  der  Bundesverfassung  von  1848  Niemandem  ver- 
boten werden  konnte,  zwei  und  drei  solcher  „Handwerke**  gleichzeitig  zu  be- 
treiben; wenn  das  auch  in  zweien  der  berührten  Gesetze  nicht  ausdrücklich  ge- 
sagt ist,  so  erwähnt  dagegen  das  Schafpiauser  Gesetz,  indem  es  von  der  Befugniß 
zum  Meisterrecht  spricht,  daß  ein  Meister  berechtigt  sei,  ein  oder  mehrere  Hand- 
werke selbstständig  und  auf  eigene  Rechnung  zu  betreiben. 

Wenn  man  sich  fragt,  warum  denn  ein  solcher  Unterschied  in  Bezug  auf 
die  Handwerke  gemacht  werde,  wenn  ein  und  dieselbe  Person  doch  mehrere 
dieser  Berufsarten  betreiben  kann,  in  dieser  Beziehung  also  vollständige  Freiheit 
besteht,  so  ergeben  die  nachfolgenden  Bestimmungen  der  betreffenden  Gesetze  als 
Antwort,  daß  man  trotz  aller  Gewerbefreiheit  es  als  nöthig  erachtete,  die  Aus- 
übung des  Handwerkes  selbst  an  gewisse  Bedingungen  zu  knüpfen,  welche  das 
Zustandekommen  tüchtiger  Berufisleute  so  viel  als  möglich  sichern  sollten.  Und 
wenn  man  das  Bedenken  erheben  woUte,  diese  letztem  Bestimmungen  seien  im 
Gegensatz  zu  der  Bundesverfassung  von  1874,  welche  vollständige  Gewerbefreiheit 
proklamire,  also  auch  das  Recht,  Handwerksmeister  zu  sein,  nicht  von  einer 
vorhergehenden  Prüfung  oder  Abstimmung  abhängig  zu  machen  erlaube,  so  ant- 
worten unsere  drei  Gesetze  hierauf  mit  der  Bestimmung,  daß  Jeder,  der  überhaupt 


Gewerbe  —      742     —  Gewcrbe^ 

zur  AusttbaDg  einee  Gewerbes  in  der  Schweiz  berediügt  sei,  die  Befiogniß  zum 
Heisterrecht  habe.  Das  bemische  Gresetz  z.  B.  sagt : 

^Meister  ist,  wer  ein  Handwerk  selbstständig  auf  eigene  Rechnung  ausübt  und  in 
das  Oitsregister  der  Gewerbetreibenden  eingetragen  ist*. 

In  Baselland  wird  Einer  Meister  mit  zwanzig  Jahren,  in  Schaffkausen  mit 
zweiundzwanzig  Jahren.  In  Bern  und  in  Schaff  hausen  wird  dann  noch  folgender 
Unterschied  zwischen  den  Meistern  aufgestellt  : 

«Die  Befugniß,  Lehrlinge  zu  halten,  haben  jedoch  nur  diejenigen  Meister,  welche 
ihr  Gewerbe  in  gewöhnlicher  und  innegehaltener  Lehrzeit  gehörig  gelernt  und  mindestens 
drei  Jahre  als  Geselle  auswärts  darin  gearbeitet  oder  doch  eben  so  lange  das  Gewerbe 
auf  eigene  Rechnung  und  persönlich  ausgeübt  haben*. 

Daß  diese  Bestimmung  mit  der  Grewerbefreiheit  als  solcher  nichts  zu  schaffen 
hat,  —  denn  es  hat  ja  Jeder  das  Recht,  Meister  zu  sein,  —  sondern  nur  darauf 
ausgeht,  für  die  Heranbildung  tüchtiger  Lehrlinge  zu  sorgen,  beweist  der  folgende 
Zusatz  in  dem  betreffenden  Cresetze: 

«Wittwen  können  den  Beruf  des  verstorbenen  Ehemanns  fortsetzen,  dürfen  aber 
keine  Lehrlinge  aufnehmen*. 

Damit  nicht  Personen,  welche  z.  B.  als  Angehörige  eines  Nichtyertragslandes 
ein  Gewerbe  ohne  besondere  Bewilligung  nicht  ausüben  dürfen,  trotzdem  das 
Meisterrecht  sich  beilegen,  indem  sie  dem  Namen  nach  z.  B.  einen  Schweizer 
vorschieben,  wird  in  den  betreffenden  Gresetzen  bestimmt,  daß  Namenleiherei 
untersagt  sei.  Auffallend  ist,  daß  im  Kanton  Baselland  vom  Verbot  der  Namen- 
leiherei  die  kaufmännischen  und  wissenschaftlichen  Berufsarten  ausgenommen  sind,, 
während  der  Kanton  Schaffhausen  das  Verbot  auf  alle  Berufisarten  und  Gewerbe 
ausdehnt.  Um  darüber  Kontrole  zu  fuhren,  daß  den  obengenannten  Bestimmungen 
auch  wirklich  nachgelebt  werde,  wird  in  den  verschiedenen  Gesetzen  vorgeschrieben^ 
daß  eine  Amtsstelle,  Bezirksstatthalter  oder  Grewerbereferent ,  ein  Register  zu 
führen  habe,  in  welches  alle  Meister  des  Bezirkes  oder  Kantons  eingetragen 
werden  müssen,  wogegen  sie  ein  Attestat  als  Meister  erhalten.  In  dem  letztem 
wird  auch  vorgemerkt,  ob  der  betreffende  Meister  nach  dem  Gesetz  das  Recht 
habe,  Lehrlinge  zu  halten. 

Bei  diesem  Anlaß  sei  bemerkt,  daß  in  den  betreffenden  Gresetzgebungen 
auch  eine  Art  Gewerhsgerichtsharkeit  vorgesehen  ist  (gewerbliche  Schiedsgerichte) 
Wie  es  früher  zur  Zeit  der  Zünfte  im  Kanton  Zürich  z.  B.  ein  besonderes  Zunft- 
gericht gab,  welchem  die  Streitigkeiten  unter  den  Handwerksgenossen  zugeschieden 
waren,  so  wird  im  Kanton  Baselland  das  Bezirksstatthalteramt,  im  Kanton  Schaff- 
hausen der  Grewerbereferent  beauftragt,  unter  Rekursvorbehalt  sämmtliche  An- 
stände, die  über  Hand  Werksverhältnisse  entstehen  können  und  ihm  vorgelegt 
werden,  zu  behandeln  und  zu  entscheiden,  insofern  dieselben  ihrer  Natur  nach 
nicht  durch  die  Civil-,  Polizei-  oder  Strafgerichte  zu  erledigen  sind.  Beide  oben 
erwähnte  Stellen  haben  das  Recht,  in  schwierigen  Fällen,  oder  wo  es  auf  be- 
sondere technische  Fähigkeiten,  oder  aber  auf  Konstatirung  einer  Handwerksübung 
ankommt,  Sachverständige  beiznziehen  und  solche  für  ihre  Bemühungen  auf  Kosten 
der  betreffenden  Streitenden  zu  entschädigen,  sofern  nämlich  nicht  aus  irgend 
einem  Grande  (z.  B.  Armuth,  oder  wenn  die  Berufung  der  Experten  nicht  auf 
Antrag  der  Parteien  geschah)  der  Staat  diese  Kosten  zu  tragen  hat. 

Eine  eigenthümliche  Einrichtung  wird  in  dem  Glesetz  des  Kantons  Bern 
vorgesehen,  welche  u.  A.  auch  für  die  Schlichtung  von  Grewerbestreitigkeiten  ver- 
wendet werden  kann,  die  aber  zugleich  auch  den  Keim  zu  den  so  viel  besprochenen 
Genossenschaften  in  sich  trägt.    Die  bezügliche  Bestimmung  lautet: 


Gewerbe  —     743     —  Gewerbe 

«Die  Gewerbsleute  können  sich  zu  besondern  Gewerbsvereinen  (Genossenschaften), 
welche  bestimmte  Bezirke  umfassen,  konstituiren.  Dem  Yereinsvorstande  solcher  vom 
Staate  anerkannten  Gewerbsy ereine  liegt  ob:  1)  Ueber  Gewerbsgegenst&nde  den  Staats- 
behörden auf  Verlangen  sachverständige  Gutachten  abzugeben;  2)  die  Polizeibehörden 
auf  gesetzwidrige  Handlungen  und  betrügliche  Bereitungen  und  Verfahnmgsarten  auf- 
merksam zu  machen;  3)  von  der  richterlichen  Behörde  zugewiesene  Streitigkeiten 
zwischen  Meister,  Gesellen  und  Lehrlingen  womöglich  zu  schlichten  und  darüber  seinen 
Bericht  abzugeben/ 

Auch  die  älteren  Gewerbegesetze  sprachen  von  solchen  Verbindungen.  Man 
nannte  sie  damals  ,,^Elnd Werksgesellschaften **.  Im  Gresetz  des  Kantons  Zürich 
von  1832  waren  dieselben  obligatorisch;  im  Gesetze  von  Si,  Gallen  war  die 
Bildung  dieser  Gesellschaften  eine  freiwillige,  zu  deren  Beitritt  Niemand  ge- 
zwungen werden  konnte.  Die  letztere  Gesetzgebung  verfuhr  überhaupt  in  dieser 
Beziehung  sehr  liberal;  sie  erklärte: 

,,Es  können  die  Meister  mehrerer  Gremeinden  sich  zu  einer  freiwUhgen  Handwerks- 
gesellschaft verbinden.  Ebenso  können  in  einer  Gemeinde  mehrere  Handwerksgesell- 
schaften nebeneinander  bestehen**. 

Auch  dürfen  verschiedene  Hand  Werksgattungen  sich  beliebig  zu  einer  Hand- 
werksgesellschaft vereinigen ,  oder  einzelne  Handwerker  in  einer  Gemeinde  sich 
an  eine  Handwerksgesellschaft  in  einer  andern  Gemeinde  anschließen.  Keinem 
Kantonsbürger  oder  gesetzlich  Niedergelassenen,  der  in  bürgerlichen  Rechten  und 
Ehren  steht,  darf  die  Aufnahme  in  eine  Handwerksgesellschaft  verweigert  werden. 
Jede  Handwerksgesellschaft  ist  eine  Korporation  und  hat  als  solche  Vorsteher 
je  nach  den  Bestimnmngen  ihrer  Statuten.  Diese  Statuten  sind  im  freisinnigen 
Geiste  der  Verfassung  zu  entwerfen  und  dem  Regierungsrath  zur  Genehmigung 
vorzulegen,  unter  diesem  Vorbehalt  können  die  Statuten  jederzeit  revidirt  und 
abgeändert  werden.  £s  werden  dann  einige  Bestimmungen  über  die  Aufhahms- 
gebühren,  über  die  Auf-  und  Abdingungsgebühren  für  Lehrlinge  etc.  festgestellt; 
zugleich  werden  mäßige  periodische  Beiträge  für  die  Kosten  von  Herbergen, 
Gesellengeschenken  und  Gaben,  Unterstützungen,  Schreibbedürfnisse  u.  dgi.  vor- 
geschrieben. Im  Kanton  Zürich  hatten  die  Handwerksfonds,  welche  aus  den  Bei- 
trägen dieser  Gesellschaften  gespiesen  wurden,  noch  zu  folgenden  Dingen  zu 
dienen:  1)  Anschaffung  und  Unterhaltung  von  Gebäuden  oder  anderen  Anlagen, 
Maschinen,  Werkzeugen,  Modellen,  Zeichnungen,  Büchern  und  andern  Gregenständen, 
welche  von  den  Gesellschaft«gliedern  oder  einem  Theile  derselben  zu  ihrer  tech- 
nischen Ausbildung  gemeinsam  benutzt  werden  und  sie  in  den  Stand  setzen  können, 
bessere  und  wohlfeilere  Arbeit  zu  liefern;  2)  Unterstützung  solcher,  die  eine 
Reise  in's  Ausland  unternehmen  wollen,  um  sich  dort  zum  Besten  des  hierseitigen 
Handwerksstandes  mit  nützlichen  Erfindungen  oder  Kunstfertigkeiten  bekannt  zu 
machen;  3)  Unterstützung  in  ihrem  Grewerbe  zurückgekommener  Gesellschafts- 
mitglieder durch  Vorschüsse  zur  Wiederaufnahme  derselben,  und  Leistung  milder 
Beiträge  für  hülfsbedürftige  Gesellschaftsmitglieder,  sowie  für  Erziehung  ihrer 
hinterlassenen  Kinder.    Dabei  bemerkt  das  Gesetz  ausdrücklich: 

«Für  Gesellschaftsmahlzeiten  und  GeseUschaftstrünke  darf  aus  den  Handwerksfonds 
nichts  ausgegeben  werden;  Zuwiderhandelnde  sind  zum  Ersätze  anzuhalten". 

Es  folgen  nun  die  Bestimmungen  über  die  Lehrlinge.  Der  Eintritt  in 
die  Lehre  ist  durch  die  Entlassung  aus  der  Primarschule  bedingt.  Die  gegen- 
seitigen Rechte  und  Verbindlichkeiten  sind  Gegenstand  freien  Vertrages.  Für 
Minderjährige  wird  der  Vertrag  von  ihren  Vätern  oder  Vögten  abgeschlossen. 
Die  Dauer  der  Lehrzeit  und  das  Lehrgeld  werden  durch  den  Lehrvertrag  bestimmt. 
Der  Lehrvertrag  soll  schriftlich  abgefaßt  werden.   Wo  ausnahmsweise  kein  Lehr- 


Gewerbe  —      744      €rewerbe 

vertrag  besteht,  oder  wo  dieser  über  einzelne  Verhältnisse  nichts  bestimmt,  ist 
in  Streitfällen  die  bestehende  Handwerksübung  maßgebend,  vorbehaltlich  nach- 
folgender Bestimmungen :  Während  der  Lehrzeit  steht  der  Lehrling  unter  Aufsicht 
und  Zucht  seines  Meisters.  Der  Meister  hat  die  Pflicht,  ihn  in  seinem  Berufe  in 
allen  Arbeiten  und  Kunstfertigkeiten  nach  bestem  Vermögen  zu  unterrichten,  ihn 
zur  Arbeitsamkeit  und  zu  guten  Sitten  anzuhalten  und  ihn,  wenn  an  dem  Orte 
Uandwerksschulen  oder  technische  Zeichnungsschulen  oder  sonstige  gemeinnützige 
XJnterrichtsanstalten  bestehen,  solche  besuchen  zu  lassen.  Zu  häuslichen  Ver- 
richtungen darf  der  Lehrling  nur  in  so  weit  angehalten  werden,  als  die  Erlernung 
des  Berufes  darunter  nicht  Schaden  leidet.  Entzieht  sich  der  Lehrling  ohne  Er- 
laubniß  des  Meisters  längere  Zeit  der  Arbeit,  so  kann  der  Meister  diese  Unter- 
brechung nach  abgelaofener  Lehrzeit  nachbringen  lassen;  dies  ist  jedoch  nicht 
der  Fall  bei  Krankheitsfällen,  wenn  sie  im  Ganzen  nicht  über  zwei  Monate  dauern. 
Wenn  nichts  Besonderes  verabredet  ist,  so  beginnt  die  Lehrzeit  mit  Ablauf  einer 
Probezeit  von  14  Tagen.  In  Ermangelung  vertragsmäßiger  Bestimmungen  soll 
es  ferner  mit  Bezahlung  des  Lehrgeldes  so  gehalten  sein,  daß  dasselbe  in  höchstens 
drei  Zahlungsterminen,  jedoch  vorauszahlbar,  entrichtet  werden  muß.  Tritt  der 
Lehrling  ohne  gehörige  Ursache  und  ohne  Erlaubniß  des  Meisters  vor  beendigter 
Lehrzeit  aus  der  Lehre,  so  kann  der  Meister  an  ihn,  außer  dem  auf  die  bereits 
abgelaufene  Lehrzeit  berechneten  Ijchrgelde  noch  eine  Entschädigung  fordern, 
die  jedoch  den  dritten  Theil  der  Gesammtsamme  des  Lehrgeldes  nicht  über- 
steigen darf. 

Im  alten  Zürcher  Gesetz  war  noch  beigefügt,  daß  ein  Lehrling,  ehe  er  seine 
Pflichten  erfüllt  habe,  von  keinem  andern  Meister  oder  Fabrikanten  in  die  Lehre 
genommen  werden  dürfe.  Diese  letzteren  haften,  wenn  sie  wissentlich  einen 
widerrechtlich  aus  der  Lehre  ausgetretenen  Lehrling  in  ihr  Gewerbe  aufiiehmen, 
bei  dem  Zahlungsunvermögen  des  Lehrlings,  resp.  seiner  Eltern,  subsidiär  dem 
durch  den  Austritt  geschädigten  Meister  für  die  gesetzlich  begründete  Entschädigungs> 
forderung.  Wenn  der  Lehrmeister  durch  Nichterfüllung  der  übernommenen  Ver- 
bindlichkeiten, durch  Mißhandlungen,  Vernachlässigung  des  Unterrichts  oder  sonst 
auf  eine  erweisliche  Art  dem  Lehrlinge  gegründete  Ursache  zum  Austritt  gibt, 
so  ist  der  Lehrling  nicht  bloß  von  jeder  Entschädigung  frei,  sondern  kann  Nachlaß 
des  verfallenen  oder  Zurückbezahlung  des  bezahlten  Lehrgeldes  fordern,  jedoch 
nie  mehr  als  die  Hälfte  der  Gesammtsumme.  (Bern  begnügt  sich  mit  dem  Drittel 
der  letztern.)  Diese  Bestimmungen  finden  auch  ihre  Anwendung,  wenn  der  Lehrling 
ohne  seine  Zustimmung  vor  Ablauf  der  Lehrzeit  entlassen  wird,  ohne  daß  der 
Meister  beweisen  kann,  daß  er  die  Entlassung  durch  körperliche  oder  geistige 
Unfähigkeit,  durch  Trägheit  oder  üble  Aufführung,  durch  Nichterfüllung  seiner 
Zusagen  oder  aus  andern  erheblichen  Gründen  selbst  verschuldet  habe.  Wollen 
Meister  oder  Lehrling  die  oben  festgesetzten  Ansprüche  geltend  machen,  so  muß 
dies  innert  Monatsfrist  nach  dem  geschehenen  Austritt  oder  nach  erfolgter  Ent- 
lassung beim  kompetenten  Civilrichter  geschehen.  {Schaffhausen  erweitert  die 
Frist  auf  2  Monate.)  Der  Ablauf  der  Frist  ohne  geschehene  Klaganhebung  wird 
als  Verzicht  auf  das  Klagrecht  betrachtet. 

Zu  sofortiger  Aufkündnng  des  Lehrvertrages  ist  sowohl  der  Meister  als  der 
Lehrling  berechtigt:  wenn  einer  derselben  schon  ein  Vierteljahr  an  einer,  die 
Arbeit  oder  die  regelmäßige  Ertheilung  des  Unterrichts  hemmenden  Krankheit 
leidet,  oder  wenn  dieselbe  nach  ärztlichem  Urtheil  über  ein  Vierteljahr  dauern 
wird;  wenn  der  Lehrmeister  nach  dem  Stande  seines  Gewerbes  oder  aus  andern 
Rücksichten  gehindert  ist.  den  Lehrling  in  dem  zu  erlernenden  Gewerbe  zu  be- 


Gewerbe  —      745     —  Gre  werbe 

schäftigen  oder  selbst  zu  unterrichten;  wenn  der  Lehrmeister  in  eine  andere 
Gemeinde  ilbersiedelt.  Der  Meister  allein  ist  zu  sofortiger  Kündigung  berechtigt, 
wenn  sich  der  Lehrling  eines  Verbrechens,  unsittlichen  Lebenswandeb ,  groben 
Ungehorsams  oder  beharrlicher  Widersetzlichkeit  schuldig  macht.  Dem  Lehrling 
endlich  steht  das  gleiche  Recht  zu,  wenn  ihn  der  Meister  mißhandelt;  wenn  er 
ihn  zu  ungesetzlichen  oder  unsittlichen  Handlungen  verleitet  oder  zu  verleiten 
sucht,  und  wenn  er  ihm  die  gehörige  Nahrung  nicht  zukommen  läßt.  Wenn  der 
Lehrakkord  durch  sofortige  Abkiindigung  oder  durch  den  Tod  des  Meisters  oder 
des  Lehrlings  oder  durch  die  vom  Meister  aus  rechtsgenügenden  Gründen  verfügte 
Yerabscheidung  des  Lehrlings  vor  dem  Ablauf  der  Lehrzeit  aufgelöst  wird,  oder 
wenn  bei  einer  auf  andere  Art  herbeigeführten  Auflösung  des  Lehrverhältnisses 
das  Verschulden  des  einen  oder  anderen  Theils  nicht  gehörig  erwiesen  ist,  so 
wird  das  Lehrgeld  nur  in  so  weit  entrichtet,  als  es  nach  Maßgabe  der  bereits 
abgelaufenen  Lehrzeit  verfallen  ist. 

Das  bernische  Gesetz  sieht  gegenüber  demjenigen  von  SchafPhausen  und 
Baselland  noch  die  Möglichkeit  vor,  daß  statt  des  Lehrgeldes  ein  Zusatz  zu  der 
eigentlichen  Lehrzeit  bedungen  wird.  Es  muß  das  im  Vertrag  deutlich  gesagt 
sein  und  wenn  das  Lehrgeld  doch  bezahlt  wird,  so  hat  der  Lehrling  den  be- 
dungenen Lehrzeitzusatz  nicht  zu  leisten.  Im  Uebrigen  wird  dann  noch  bestimmt, 
wie  es  zu  halten  sei  bei  eintretender  Entlassung  in  der  Zwischenzeit  etc.  Wenn 
ausnahmsweise  der  Lehrling  vom  Lehrmeister  einen  Lohn  bezieht,  so  hat  der 
Lehrling,  wenn  er  ohne  gegründete  Ursache  aus  der  Lehre  tritt,  dem  Lehrmeister, 
und  umgekehrt  der  Letztere,  wenn  er  den  Lehrling  ohne  dessen  Verschulden 
zum  Austritt  nöthigt,  diesem  nach  Umständen  eine  Entschädigung  zu  leisten, 
welche  den  Betrag  eines  halben  Jahrlohns  nicht  übersteigen  darf. 

Nach  beendigter  Lehrzeit  ist  der  Meister  gehalten,  dem  Lehrling  über  die 
Dauer  der  Lehrzeit  und  die  während  derselben  erworbenen  Kenntnisse  und  Fertig- 
keiten, sowie  über  sein  Betragen  ein  Zeugniß  (Lehrbrief)  auszustellen;  dieses 
Zeugniß  bedarf  der  Beglaubigung  des  Gemeindepräsidenten.  Das  ausfuhrlichere 
Schaffhauser  Gesetz  fügt  noch  bei,  daß  polizeiliche  Ausweisschriften  für  Gesellen 
nur  auf  Vorlage  des  Lehrbriefes   verabfolgt  werden  können. 

Ueber  die  Gesellen  enthalten  die  erwähnten  Gesetze  im  wesentlichen 
folgende  Bestimmungeu :  Die  Festsetzung  der  Verhältnisse  zwischen  Meister  und 
Gesellen  ist  Gegenstand  freier  Uebereinkunft.  Wenn  nichts  anderes  verabredet 
ist,  wird  ein  solcher  Vertrag  erst  nach  Ablauf  einer  Probezeit  von  acht  Tagen 
verbindlich;  während  dieser  kann  jeder  Theil  dem  andern  auf  künden.  Von  der 
Aufnahme  des  Gesellen  ist  der  Ortspolizei  Anzeige  zu  machen,  nach  dem  Bemer 
Gesetz  innert  acht  Tagen,  nach  dem  basellandschaftlichen  innert  zehn  Tagen  und 
nach  dem  Gesetz  von  Schafifhausen  innert  zwei  mal  24  Stunden;  zugleich  sind 
die  Schriften  des  aufgenommenen  Gesellen  bei  der  Polizei  zu  deponiren.  Der 
Vertrag  zwischen  Meister  und  Geselle  wird,  außer  dem  Fall  beiderseitigen  Ein- 
verständnisses, aufgelöst  durch  die  zu  gehöriger  Zeit  von  einer  Seite  erfolgte 
Aufkündung  oder  durch  sofortiges  Aufsagen  in  den  gesetzlich  zulässigen  Fällen. 
Die  Aufkündungsfrist  ist  in  der  Regel  14  Tage,  insofern  nicht  durch  Grewerbs- 
übung  oder  Vertrag  anderes  festgesetzt  ist.  Der  Geselle,  welcher  vom  Stück  be- 
zahlt wird  oder  vom  Meister  einen  Vorschuß  an  seinen  Arbeitslohn  empfangen 
hat,  kann  trotz  der  Kündigungsfrist  nicht  eher  austreten,  als  bis  er  die  über- 
nommene Arbeit  vollendet  oder  den  empfangenen  Vorschuß  abverdient  oder  ersetzt 
hat.    Zu    sofortiger  Aufhebung   des  Vertrages   ist  der  Meister  berechtigt,    wenn 


Gewerbe  —      746     —  Gewerbe 

der  Geselle  ibn  oder  seine  Hausgenossen  beHchimpft  oder  ihm  hinsichtlich  des 
Grewerbes  Uebles  nachredet ;  wenn  er  den  Befehlen,  die  er  als  Geselle  yom  Meister 
erhält,  beharrlicher  Weise  unfolgsam  ist  oder  gegen  den  Willen  des  Meisters  in 
den  gesetzlichen  oder  vertragsmäßigen  Arbeitsstunden  sich  der  Arbeit  entzieht; 
wenn  er  die  Sicherheit  des  Hauses  durch  Unvorsichtigkeit  gefährdet  (namentlich 
mit  Feuer  und  Licht)  oder  durch  Fahrlässigkeit  den  Meister  in  Schaden  bringt; 
wenn  er  mit  einer  eckelhaften  oder  ansteckenden  Krankheit  behaftet  ist  oder 
sich  grober  ünsittlichkeit  schuldig  macht;  wenn  er  sich  eine  Veruntreuung  oder 
ein  ähnliches  strafbares  Vergehen  zu  Schulden  kommen  läßt  und  schließlich  wenn 
unverschuldete  Ereignisse  den  Meister  außer  Stand  setzen,  dem  Gesellen  Arbeit 
zu  geben. 

Umgekehrt  hat  der  Geselle  das  Recht,  den  Vertrag  sofort  au&uheben,  wenn 
er  aus  dringenden  rechtmäßigen  und  erweislichen  Ursachen  in  seine  Heimat  zurttck- 
kehren  muß  (Bern  kennt  diese  Bestimmung  nicht,  Baselland  verlangt  legalisirte 
Bescheinigung  der  bezüglichen  Angaben).  Der  Geselle  kann  femer  sofort  gehen^ 
wenn  er  zur  Arbeit  unfähig  geworden  ist,  was  nöthigenfalls  durch  ein  ärztliches 
2jeugniß  erwiesen  werden  muß;  wenn  er  vom  Meister  oder  mit  dessen  Wissen 
von  seinen  Aufsehern  beschimpft  oder  verleumdet  wird  (fehlt  bei  Bern)-^  wenn 
er  Gefahr  läuft,  im  Hause  des  Meisters  von  einer  eckelhaften  oder  ansteckenden 
Krankheit  befallen  zu  werden  (fehlt  bei  Bern)'^  wenn  ihn  der  Meister  zu  un- 
sittlichen oder  verbrecherischen  Handlungen  verleiten  will;  wenn  ihm  der  ver- 
sprochene Lohn  geschmälert  oder  nicht  gehörig  ausbezahlt  wird  und  endlich  wenn 
der  Meister  in  Konkurs  geräth.  Li  allen  diesen  Fällen  hat  der  G-eselle  zudem 
das  Eecht,  den  bereits  verdienten  Lohn  nachzufordern.  Der  Meister  oder  Geselle^ 
der  aus  einem  der  oben  angegebenen  Gründe  den  Vertrag  aufheben  wiU,  muß 
dies  innert  drei  Tagen,  von  dem  Bekanntwerden  des  Grundes  an  gerechnet,  thnn; 
längeres  Stillschweigen  wird  als  Verzicht  auf  dieses  Recht  angesehen.  Entläßt 
der  Meister  einen  Gesellen  außer  den  obenerwähnten  Fällen  vor  Ablauf  der 
Aufkündungsbrist.  so  hat  er  diesem  Gesellen  den  Lohn  und  die  Verpflegung,  die 
derselbe  während  der  Aufkündungsfrist  anzusprechen  gehabt  hätte,  vor  dem 
Austritt  zu  vergüten.  Hinwiederum  kann  der  Meister  dem  Gesellen,  der  ohne 
AufkUndung  fortgelaufen  ist,  die  Answeisschriften  innebehalten,  bis  der  Geselle 
seine  Verpflichtungen  erfiillt  hat.  Letztere  Bestimmung  ist  dadurch  in  Wegfall 
gerathen,  daß  die  Bundesbehörden  in  verschiedenen  Rekursfallen  erklärt  haben, 
die  Heimatschriften  seien  ein  Theil  der  Person,  können  also  unter  keinen  Um- 
ständen zurückbehalten  werden,  es  sei  denn,  daß  ein  gerichtlicher  Arrest  auf 
dieselben  gelegt  werde. 

Dabei  ist  zu  bemerken,  daß  nach  den  Gesetzen  von  Schaffhausen  und 
Baselland  für  die  Schadenersatzforderungen  zwischen  Meister  und  Geselle  ein 
sehr  summarisches  Verfahren  angeordnet  ist.  In  Baselland  sind  solche  Klagen 
durch  den  Bezirksgerichtspräsidenten  nach  den  Vorschriften  über  den  Verbalproseß 
zu  entscheiden.  In  Schaffhausen  sind  die  Fälle  durch  die  Friedensrichter  auf 
summarischem  Wege  zu  behandeln,  oder  erforderlichen  Falles  an  das  kompetente 
Bezirksgericht  zu  weisen,  welches  dieselben  summarisch  zu  behandeln  und,  sofern 
der  Streitgegenstand  den  Werth  von  Fr.  50  nicht  übersteigt,  inappellabel  zu 
entscheiden  hat. 

Jedem  Meister  ist  untersagt,  einen  Gesellen  bei  sich  in  Arbeit  oder  in  Dienst 
zu  nehmen,  ehe  derselbe  sich  der  Verpflichtung  gegen  den  frühem  Meister  ent- 
ledigt hat.  Diese  wichtige  Bestimmung  findet  sich  in  dem  Gesetze  des  Kantons 
Bern  nicht,  wohl  aus  dem  einfachen  Grunde,  weil  sie  nur  dann  sich  durchführen 


Gewerbe  —      747     —  Gewerbe 

läßt,  wenn  in  den  betreffenden  Kantonen  sogenannte  Arbeit ejbücher  bestehen, 
in  welchen  jeder  Ein-  und  Anstritt  amtlich  vorgemerkt  wird,  das  letztere  abei 
(beim  Anstritt)  nnr,  wenn  ein  gehörig  ausgestellter  Abschied  von  Seiten  des 
letzten  Meisters  vorliegt.  Bekanntlich  besteht  ein  solches  Register  für  die  Fabrik- 
arbeiter, eingeführt  dnrch  das  eidgenössische  Fabrikgesetz,  und  hat  sich  ganz 
gut  bewährt. 

Bezüglich  der  Arbeitszeit  setzen  die  erwähnten  Grewerbsgesetze  fest,  daß 
die  Zahl  der  täglichen  Arbeitsstunden  sich  nach  dem  Vertrag  oder  der  bestehenden 
Handwerksordnnng  richte.  Sonn-  und  Festtage  ausgenommen,  kann  der  Geselle, 
ob  er  nach  dem  Stück  oder  im  Wochenlohn  arbeitet,  sich  gegen  des  Meisters 
Willen  der  Arbeit  nicht  entziehen,  also  auch  keine   „blauen**   Montage  feiern. 

Während  das  G-esetz  von  Bern  allein  die  Bestimmung  hat,  daß  wandernde 
Gesellen  keinen  gesetzlichen  Anspruch  anf  direkte  Unterstützung  von  Seiten  der 
Gewerbsgenossen  haben,  daß  hingegen  die  bestehenden  Stiftungen  und  Legate  zu 
Gunsten  wandernder  oder  erkrankter  Gesellen  gemäß  ihrer  Bestimmung  zu  ver- 
wenden seien,  bringen  alle  Gesetze  Yorsohriften  über  die  Erstellung  von 

Krankenkassen.    Die  bezügliche  Bestimmung  lautet: 

«In  jedem  Bezirke  —  auch  in  einzelnen  größeren  Orstchaften,  infofem  die  be- 
treffende Gemeindebehörde  dieses  verlangt  —  soll  eine  Gesellenkrankenkasse  errichtet 
werden**. 

Während  über  die  Erstellung  dieser  Kassen  Einigkeit  besteht,  gehen  die 
Gesetze  hinsichtlich  der  Verbindlichkeit  zum  Eintritt  in  dieselben  verschiedene 
Wege.  In  Basellandschaft  ist  der  Beitritt  zu  der  Krankenkasse  für  jeden  Ge- 
sellen obligatorisch;  in  den  Kantonen  Bern  und  Schaffhausen  ist  nur  jeder 
Jeanionsfremde  Greselle  verpflichtet,  an  die  betreffende.  Kasse  einen  Beitrag  zu 
leisten,  der  bei  Bern  vom  Begierungsrath  festgesetzt  wird.  Dieser  Unterschied 
in  der  Behandlung  der  einheimischen  und  fremden  Gesellen  läßt  sich  dadurch 
erklären,  daß  in  dem  einen  Kanton  durch  Kantons-  und  Bezirksspitäler,  zum  Theil 
auch  durch  Ortskrankenpflegen  dafür  gesorgt  ist,  daß  jeder  Kantonsbürger,  also 
auch  der  einheimische  Geselle,  jederzeit  unentgeltliche  Pflege  in  kranken  Tagen 
finde,  während  im  andern  Kanton  diese  bürgerlichen  Einrichtungen  nicht  oder 
nnr  in  beschränktem  TJmfong  bestehen,  so  daß  auch  der  einheimische  Geselle  einer 
Krankenkasse  beitreten  muß.  Nur  beiläufig  sei  erwähnt,  daß  auch  in  dem  alten 
Gewerbegesetz  von  Zürich^  wo  den  Krankenkassen  eine  große  Aufmerksamkeit 
gewidmet  wird,  nur  die  Kantonsfremden  zu  Einlagen  in  eine  Kasse  gezwungen 
wurden.  Bekanntlich  sind  die  alten  zünftigen  Krankenladen,  welche  früher  von 
den  Meistern  allein,  dann  später  von  Meistern  und  Gesellen  gemeinschaftlich  ver- 
waltet wurden,  in  der  neueren  Zeit  fast  überall  in  die  Hände  der  Gesellen  über- 
gegangen, wogegen  sich  die  Meister  der  früher  ihnen  überbundenen  Verpflichtung, 
für  die  Krankenversicherung  ihrer  Gesellen  verantwortlich  zu  sein  und  eventuell 
auch  für  die  Beiträge  der  letztem  zu  haften,  nun  ganz  entschlagen  haben  und 
nur  noch  freiwillig  sich  etwa  betheiligen. 

Während  in  den  älteren  G^etzen  sich  noch  die  Bestimmungen  über  die 
Verbindungen  von  Arbeitern  zum  Zweck  der  Steigerung  des  Lohnes  oder  sonstiger 
Beeinträchtigung  der  Rechte  der  Meister  finden  und  strenge  Maßregeln  gegen 
solche  Verbindungen  angedroht  werden,  fehlen  ähnliche  Vorschriften  in  den  neueren 
Erlassen,  wie  ganz  begreiflich,  vollständig.  Von  der  Wegweisung  fremder  Ge- 
sellen handelt  nur  noch  das  bernische  Gesetz,  indem  es  sagt: 


Gewerbe  —     748     —  Gewerbe 

„Fremde  Gesellen,  welche  mit  einer  ansteckenden  Krankheit  behaftet  sind,  können, 
wonn  sie  auik*r  Stande  sind,  die  Verpflegung  zu  bestreiten,  aus  dem  Kanton  fort- 
gewiesen werden". 

DieHe  BeHtimmung   dürfte    indessen    kaum    mehr   zur  Anwendung   kommen, 

nachdem  mit  verHchiedenen  Nachbarstaaten  Verträge  über  die  gegenseitige  Ver- 
pflegung von  kranken  Angehörigen  derselben  und  über  die  Beerdigung  abgeschlossen 
worden  sind,  welche  eine  Wegweisung  von  fremden  Kranken  nicht  mehr  gestatten. 

Wenn  zum  Schluß  dieses  Abschnittes  noch  der  Strafbestimmungen  ge- 
dacht wird,  welche  in  den  genannten  Gewerbsgesetzen  enthalten  sind,  so  geschieht 
dies  hauptsilchlich  mit  dem  Hinweis  darauf,  daß  auch  in  dieser  Richtung  die  alten 
strtingen  Zunft  Vorschriften  der  neuern  Anschauung  mit  Bezug  auf  die  Gewerbe- 
freiheit gewichen  sind.  Wir  flnden  z.  B.  nirgends  eine  Strafandrohung  dafür, 
daß  ein  Meister  noch  ein  anderes  Gewerbe  als  sein  zünftiges  treibt,  oder  den 
Satz,  daß  ein  Geselle  auf  bloßo  Anzeige  seines  Meisters  hin,  insofern  er  fremd 
ist,  von  der  Polizei  weggewiesen  werden  kann.  Vielmehr  reduziren  sich  die  be- 
tretl'enden  Bestimmungen  auf  3  Hauptpunkte:  1)  daß  wenn  Jemand,  der  einer 
Gewerbsbewilligung  bedarf,  das  Meisterrecht  ohne  eine  solche  selbstständig  aus- 
übt, tiine  Strafe  von  Fr.  20 — 100  zu  bezahlen  habe;  2)  daß  wer  ohne  die  er- 
forderliche Bewilligung  einen  oder  mehrere  Lehrlinge  hält,  für  jeden  Lehrling  in 
eine  Strafe  von  Fr.  20 — 50  verfalle;  3)  daß  der  Meister,  welcher  einen  Ge- 
sellen aufnimmt,  solange  dieser  noch  bei  seinem  ersten  Meister  in  Arbeit  steht, 
eine  Strafe  von  Fr.  5  —  20  zu  entrichten  habe.  Man  sieht  also,  daß  es  sich  hier 
um  Bestimmungen  handelt,  welche  mit  der  freien  Ausübung  des  Gewerbes  als 
solchem  vollständig  im  Einklang  stehen  und  nur  dazu  dienen  sollen,  gewissen 
vertragsmäßigen  Bestimmungen  gesetzliche  Achtung  zu  verschaffen. 

Es  bleibt  noch  übrig,  zweier  Gewerbegesetze  zu  gedenken,  welche  um  ihrer 
eigenthümliohen  Fassuug  willen  nicht  mit  den  oben  behandelten  der  Kantone 
Bi*rn,  Zürich,  Basselland  und  Sohatf hausen  zusammengestellt  werden  konnten. 
Das  t^ne  ist  das  Gesetz  über  die  Gewerbefreiheit  des  Kantons  Luzern  vom  De- 
zember 1839,  später  in  einigen  Theilen  modifizirt;  das  andere  ist  die  Polizei- 
verordnung  des  Kantons  Xuiioahien  für  fremde  Gesellen  und  Handwerker,  vom 
Fohruar  1S4S,  re»sp.  August   1865. 

In  dem  erst  erwähnten  (resetz  von  Luzern  wird  unter  Aufhebung  der 
Hand  Werksordnung  vom  Januar  181*J  und  des  Gesetzes  über  die  Gewerbefreiheit 
vom  Februar    1833  erklärt: 

,4odo  Art  von  Handel,  von  Fabrikation,  von  Gewerbe  oder  von  sonstigem  er- 
laubtem Handwork,  wofür  nicht  durch  besondere  Gesetze  eine  Ausnahme  festgesetzt 
sich  bt»ündt»t.  ist  als  ein  freies  Gewerbe  anzusehen:  die  Wirthschaflen  aller  Art  bleiben 
jedooh  besohränkto  (iewtTl»e.  Ein  eigenes  Gesetz  wird  über  die  Ertheilung  und  Aus- 
übung' «lor  Wirllischatlon  die  mMhi^K'en  Bestimmungen  enthalten.* 

S  Mhiiin  werden  die  Bäcker-  und  Metzgerg^ werbe  ebenfalls  treigegei/en  und 
tiiüi  die  \'orsohrift,  daß  eine  Bewilligung  für  sie  einzuholen  sei,  weg.  Nur  für 
Sehniieden,  l>eltrotten  und  Getreidemühlen  ist  die  mit  einer  Gebühr  verbundene 
Bewilligung  einzuhiden,  auch  bedarf  es  zur  Verlegung  eines  solchen  Gewerbes 
auf  ein  anderes  Gebäude  einer  neuen  Bewilligung.  Das  ist  der  ganze  Inhalt  des 
erwähnten  Gesetzes. 

Die  angi^führte  Verv^rdnung  J^V(/l^tl^/«*>^^^  welche  ausschließlich  gegen  fremde 
Gesellen  und  Uandwerker  gerichtet  ist,  hat  einen  speziell  polizeilichen  Charakter. 
Sie  verlangt,  daß  jeder  fremde  Geselle  oder  Handwerker,  der  in  Arbeit  tritt, 
binnen  S  Tagen  seine  Ausweissohriften  auf  dem  Polixeiamt  abgeben  mnß.  Solche 
Fremde  sind  nach  Jj  2 


Gewerbe  —      749     —  Gewerbe 

n einer  waclisamen  Aufsicht  der  Polizei  und  deren  Angestellten  unterstellt.  Wer 
nicht  hinlängliche  und  wohlbeleumdete  Ausweisschriften  besitzt,  soll  sogleich  weggewiesen 
werden". 

Jeder  fremde  Geselle  soll  sich  um  10  Uhr  Abends,   als  der  Polizeistunde, 

in  seinem  Wohnhause  befinden  und  zwar  im  Unterlassungsfall  bei  einer  Strafe 
von  3  Fr.,  im  zweiten  Fall  von  6  Fr.  oder  Thürmung  von  24,  resp.  48  Stunden 
bei  Wasser  und  Brod.  Im  dritten  Fall  soll  der  Fremde  des  Landes  verwiesen 
werden.  Das  sogen.  „Blauen  Montag  halten**  ist  gänzlich  verboten.  Welcher  sich 
unsittliche,  religionswidrige  Handlungen  oder  Reden  erlauben  würde,  soll  sogleich 
von  der  Polizei  verwiesen  und  nach  Maßgabe  der  Umstände  hievon  im  Wander- 
buch Anmerkungen  gemacht  werden.  Sofern  fremde  Gesellen  oder  Handwerker 
Weibspersonen  besuchen,  oder  mit  solchen  in  verdächtigem  Umgange  stehen,  oder 
mit  ihnen  in  Wirthshäusern  herumziehen,  sollen  sie  vom  Polizeiamt  abgewarnt 
und  im  Wiederholungsfalle  sofort  weggewiesen  werden.  Wirthe  oder  Privaten, 
die  fremden  Gesellen  mit  Weibspersonen  Unterschiauf  geben,  sollen  verzeigt  und 
bestraft  werden.  Im  Fall  gegen  einen  fremden  Gesellen  oder  Arbeiter  Vaterschafts- 
klage gestellt  wird,  sollen  dessen  Effekten  und  Werthschaften  sogleich  inventarisirt 
und  ihm  bis  zur  Erörterung  der  Klage  u.  s.  w.  seine  Schriften  nicht  zugestellt  werden. 
Sollte  dem  Beklagten  das  Kind  nicht  zugesprochen  werden  können,  so  soll  er 
wo  möglich  zu  einem  Alimentationsbeitrag  angehalten  werden.  Jeder  Meister  oder 
Einwohner,  der  einen  Fremden  oder  Handwerker  aufgenommen  hat,  soll  ihm 
sofort  diese  polizeiliche  Verordnung  zur  Kenntniß  bringen  und  sowohl  in  als 
außer  dem  Hause  für  sittliche  gute  Aufführung  seiner  Gesellen  ein  wachsames 
'^Auge  haben.  Würde  ein  solcher  Meister  in  dieser  Beaufsichtigung  sorglos  sein 
und  keine  Anzeige  machen  und  stellt  es  sich  bei  eintretender  Vaterschaftsklage 
heraus  daß  der  Meister  sorglos  war  oder  gar  Vorschub  geleistet  hat,  so  wird 
auch  er  an  die  Alimentationskosten  beizutragen  haben.  Dem  fremden  Gesellen  und 
Handwerker  ist  an  Sonn-  und  gebotenen  Feiertagen  jede  Arbeit  bei  gebührender 
Strafe  untersagt.  Alle  diese  Bestimmungen,  die  sofort  in  Kraft  traten,  wurden 
in  der  Pfarrkirche  publizirt  und  den  Handwerksmeistern  mitgetheilt. 

Wie  schon  frtlher  angedeutet,  machen  die  verschiedenen  Gewerbegesetze  einen 
Unterschied  zwischen  dem  eigentlichen  Handwerk  und  den  andern  sogenannten 
freien  Gewerben.  Von  diesen  letztem  werden  dann  wieder  solche  ausgenommen, 
welche  aus  diesem  oder  jenem  Grund  zu  ihrer  Ausübung  einer  besonderen  gesetz- 
lichen Bewilligung  bedürfen.  Hieher  gehören  in  erster  Linie,  wie  auch  schon  mit- 
getheilt, die  Schenk- und  Gastwirthschaften,  welche,  wie  ein  Gesetz  sich 
ausdrückt,  aus  Gründen  der  öfiPentlichen  Ordnung  und  Moral  nicht  auf  Gewerbe- 
freiheit Anspruch  machen  dürfen,  sondern  unter  besondere  polizeiliche  Aufsicht 
gestellt  werden. 

Zu  denjenigen  Gewerben,  welche  ebenfaDs  einer  besonderen  G^etzgebung 
unterliegen,  gehören  der  Bäcker  beruf  und  der  Metzger  beruf.  Der  erstere 
veranlaßt  wegen  des  Gewichtes  der  zu  verkaufenden  Brode  und  wegen  der  Feuers- 
gefahr besondere  polizeiliche  Vorschriften,  der  letztere  wegen  der  Gresundheit  der 
Fleisch waaren.  Wenn  auch  in  neuerer  Zeit  in  einem  Fall  vom  Bundesrath  ent- 
schieden worden  ist,  daß  gesetzliche  Vorschriften  über  die  Zahl  der  Pfunde,  in 
welcher  das  Brod  ausgegeben  werden  darf,  mit  der  Gewerbefreiheit  nicht  ver- 
träglich seien,  so  bleibt  den  Kantonen  doch  immer  noch  das  Recht,  das  sie  auch 
durchweg  für  sieh  in  Anspruch  nehmen,  festzustellen  und  zu  benrtheilen,  ob  das 
angebliche  Gewicht  des  Brodes  wirklich  vorhanden  sei  und  ob  das  letztere  nicht 
in  Schlechtgebackenem  Zustand  verabreicht  werde.    Erwähnt  sei  bei  diesem  Anlaß, 


Gewerbe  —      750      —  Gewerbe 

daß  im  Kaiitou  Nidwaiden  zur  polizeiliclien  Eontrole  von  Brod,  Fleisch,  Wein  etc. 
besondere  Beamte  unter  dem  Namen  „ProviantschUtzer**  bestehen,  welche  bei  den 
vorzunehmenden  Proben  nach  den  Vorschriften  des  Gesetzes  zu  verfahren  haben. 
Bezüglich  des  Metegerherufes  sind  die  bestehenden  gesetzlichen  Vorschriften 
meist  darauf  gerichtet,  daß  erstens  das  Gewicht  richtig  verabreicht  werde,  daß 
sodann  das  Fleisch  der  obrigkeitlichen  Fleischschan  zu  unterstellen  sei,  daß  das 
eigentliche  Schlachten  in  den  hiefür  vorgeschriebenen  Lokalen  vorgenommen  werde, 
daß  Fälschungen  der  Wurstwaaren  nicht  gestattet  werden  und  daß  endlich  in  den 
Verkaufslokalen  möglichste  Salubrität  herrsche. 

Ein  Gewerbe,  das  in  einzelnen  Kantonen  ebenfalls  besonders  geordnet  wird, 
ist  der  Beruf  der  Kaminfeger.  Da  dieselben  in  feuerpolizeilicher  Hinsicht  als 
Kontroibeamte  des  Staates  können  angesehen  werden,  weil  sie  bei  der  Reinigung 
von  Feuerungen  und  Kaminen  auf  Konstruktionsfehler  oder  Beschädigungen  auf- 
merksam werden  und  weil  es  von  ihnen  abhängt,  ob  durch  rechtzeitige  Reinigung 
Feuersgefahr  vermieden  werde  oder  nicht,  so  hat  an  einigen  Orten  der  G-esetz- 
geber  die  Ertheilung  der  Gewerbsbewilligung  von  einer  Prüfung  abhängig  gemacht, 
zugleich  aber  auch  die  Zahl  der  ausübenden  Meister  beschränkt  und  so  dafür  ge- 
sorgt, daß  denselben  ein  ordentlicher  Verdienst  zu  Theil  werde. 

• 

Obwohl  mit  diesem  umfangreichen  Auszug  aus  der  Brochure  des  Herrn 
Dr.  Göttisheim  dem  Zweck  der  summarischen  Darstellung  der  Gewerbegesetzgebung 
Genüge  geleistet  sein  dürfte,  so  sollen  dennoch  auch  die  subjektiven  Ansichten 
des  Verfassers  über  die  besprochenen  Gesetze  und  über  die  Nutzanwendung  der 
letztern  auf  die  gegenwärtigen  Reformbestrebungen  zum  Ausdruck  gelangen,  weil 
sie  geeignet  sind,  denen  als  Pfadfinder  zu  dienen,  denen  die  Verbesserung  und 
Verallgemeinerung  der  Gewerbegesetzgebung  am  Herzen  liegt.  Herr  Göttisheim 
schreibt  : 

„Vergleicht  man  die  in  den  veralteten  und  in  den  neuern  noch  in  Geltung  stehenden 
Gesetzen  über  das  Handwerk  enthaltenen  Hauptbestimmungen  mit  den  Forderungen, 
welche  zur  Zeit  in  den  verschiedenen  Sektionen  des  schweizerischen  Gewerbevereins 
zum  Behuf  einer  Reorganisation  des  gegenwärtigen  Handwerkswesens  aufgestellt  werden, 
so  begegnet  man  einer  großen  Reihe  von  Punkten,  in  welchen  die  Wünsche  der  Jetztzeit 
mit  den  Vorschriften  der  Vergangenheit  zusammentreffen.  Freilich  handelte  es  sich  früher 
um  die  Durchführung  jener  Bestimmungen  nur  innerhalb  der  Grenze  eines  Kantons, 
während  heute  in  Folge  des  gesteigerten  Verkehrs,  der  freien  Niederlassung  für  Ein- 
heimische und  fast  alle  Ausländer  und  der  unbeschränkten  Ausübung  des  Gewerbes 
jene  Grundsätze  auf  die  ganze  Schweiz  ihre  Anwendung  finden  und  der  bestehenden 
Freizügigkeit  angepaßt  sein  sollten. 

Zwar  will  man  heute  von  Zünften  und  Zwangsinnungen  mit  Recht  nichts  mehr 
wissen;  dafür  ruft  man  aber  nach  freiwilligen  Vereinigungen  derjenigen  Handwerke 
und  Gewerbe,  welche  durch  das  gleiche  Interesse  an  einander  gebunden  werden.  Und 
von  diesen  Vereinigungen  erwartet  man,  daß  sie  Alles  thun  werden,  um  dem  betreffenden 
Handwerk  einen  guten  und  erfolgreichen  Boden  und  eine  sichere  Zukunft  zu  verschaffen. 
Sind  diese  Vereinigungen  wohl  etwas  anderes  als  die  in  dem  erwähnten  St,  Gallischen 
Gesetz  aufgestellten  freiwilligen  Handwerksgesellschaften  und  kann  man  diesen  Vereini- 
gungen eine  schönere  Aufgabe  zuweisen  als  dies  in  dem  erwähnten  Gesetz  und  in  dem 
alten  zürcherischen  Gewerbegesetz  geschehen?  Freilich  wird  heute  der  Staat  nicht  wie 
in  jenen  Gesetzen  die  Höhe  der  zu  leistenden  Beiträge,  Eintrittsgelder,  Meistergebühren 
und  dergleichen  für  die  Vereinsmitgheder  gesetzlich  feststellen ;  aber  er  kann  und  wird 
es  gerne  übernehmen,  seine  moralische  und  praktische  Unterstützung  den  bezüglichen 
Bestrebungen  dadurch  zu  beweisen,  daß  er  z.  B.  in  dem  Maße,  wie  die  fifitglieder  selbst 
Beiträge  bezahlen,  seinerseits  regelmäßige  Subventionen  an  die  bezüglichen  Kassen  be- 
schließt. 

Wie  groß  ist  heute  die  Klage  darüber,  daß  das  Lehrhngswesen  beim  Handwerk 
im  Argen   hege   und   daß   an   der  Heranbildung  weiterer   tüchtiger   Meister  gezweifelt 


Gewerbe  —     751      —  Gewerbe 

werden  müsse,  wenn  es  noch  länger  so  fortgehe,  wie  es  ge^nwärtig  der  Fall  sei.  Es 
ist  ja  wahr,  daß  sich  durch  die  veränderten  Verhältnisse  im  Betrieb  mancher  Hand- 
werke die  Heranbildung  eines  LehrUngsstandes  nach  früherer  Weise  nicht  mehr  fest- 
halten läßt  und  daß  der  Bildungsgang  des  jungen  Handwerkers  ein  anderer  sein  muß 
als  ehedem.  Aber  immer  noch  bleibt  es  für  einen  großen  Theil  unserer  Handwerke 
richtig,  daß  die  Lehre  bei  einem  tüchtigen,  in  seiner  Sache  wohl  erfahrenen,  gewissen- 
haften Meister  die  beste  Schule  für  den  jungen  Handwerker  bildet;  denn  was  in  der 
Werkstatt,  beim  täglichen  Grebrauch  der  nöthigen  Werkzeuge,  im  beständigen  Umgang 
mit  Meister  und  Gesellen,  im  unausgesetzten  Hinblick  auf  das  Entstehen  und  Vollenden 
der  betreffenden  Handwerksartikel  und  in  der  ununterbrochenen  praktischen  Uebung 
gelernt  wird,  das  ersetzt  kein  noch  so  guter  theoretischer  Unterricht,  sei  es  in  der 
Schule,  sei  es  am  Technikum.  Dabei  ist  freilich  Hauptbedingung,  daß  der  Meister, 
welcher  einen  Lehrling  nimmt,  auch  wirklich  Meister  seines  Faches  sei,  daß  er  es  sich 
■angelegen  sein  lasse,  den  jungen  Menschen  in  seinem  Handwerk  tüchtig  zu  machen 
und  daß  er  diesen  letztem  nicht  mißbrauche,  wie  es  heutzutage  so  oft  der  Fall  ist, 
um  entweder  einen  Gesellen  zu  ersparen  oder  um  der  Meisterin  eine  Magd  zu 
ersetzen. 

Nun  denn,  sind  die  Vorschriften,  welchen  wir  in  den  erwähnten  Gesetzen  begegnet 
sind,  nicht  vollständig  dazu  angethan,  das  Lehrlingswesen  auf  die  erwünschte  solide 
Grundlage  zu  stellen?  Nach  ihnen  soll  nur  jener  Meister  Lehrlinge  aufnehmen  dürfen, 
welcher  durch  mehrjährige  Erfahrungen  in  der  Fremde,  oder  durch  Erstellung  eines 
Meisterstückes  hinlänglichen  Beweis  dafür  abgelegt  hat,  daß  er  sein  Handwerk  wirklich 
versteht,  daß  er  es  eigenhändig  auszuüben  im  Falle  ist  und  daß  er  alle  Kunstfertigkeiten 
desselben  kennt.  Darum  darf  die  Wittwe  des  Handwerkers,  so  wohlwollend  die  betreffende 
Gesetzgebung  sie  im  Uebrigen  behandelt,  keinen  Lehrling  halten ;  deßhalb  ist  derjenige 
„Meister",  welcher  zwar  in  Folge  der  Gewerbefreiheit  eines  oder  mehrere  Handwerke 
betreiben  darf,  der  aber  weder  in  dem  bezüglichen  Handwerk  gelernt  hat,  noch  in  der 
Fremde  gewesen  ist,  nicht  berechtigt,  einen  Lehrling  aufzunehmen.  Deßhalb  wird  auch 
in  den  Bestimmungen  über  den  Lehrvertrag  genau  festgesetzt,  wozu  der  Meister  ver- 
pflichtet ist  und  wogegen  sich  der  LehrUng  verwahren  kann.  Und  damit  neben  der 
praktischen  Ausbildung  des  Lehrlings  die  geistige  nicht  zurückbleibe,  wird  in  allen  Gre- 
setzen  vorgeschrieben,  daß  der  Meister  den  Lehrling  in  die  Zeichnungsschule  und  in 
ähnliche  Bildungsanstalten  seiner  Gemeinde  zu  schicken  habe.  Warum  sollte  es  nicht 
möglich  sein,  ähnUche  Bestimmungen  auch  heute  noch  gesetzlich  aufzustellen?  Liegt 
es  doch  im  Sinn  und  Geist  der  Bundesverfassung,  wie  z.  B.  das  eidgenössische  Fabrik- 
gesetz beweist,  für  die  Heranbildung  einer  geistig  und  körperlich  gesunden  Jugend  zu 
sorgen,  und  gestattet  ja  das  eidgenössische  Obligationenrecht,  den  Vertrag  zwischen 
Meister  und  Lehrling,  wie  alle  andern  Verträge,  bezüglich  seiner  genauen  Durchführung 
unter  den  Schutz  der  Gerichte  zu  stellen. 

Das  Letztg&sagte  gilt  auch  für  die  Verträge  zwischen  Meister  und  Gesellen,  wie 
sie  in  den  betreffenden  Gesetzen  näher  ausgeführt  sind.  W^enn  es  auch  wahr  ist,  daß 
heutzutage  die  Auflösung  des  alten  Verhältnisses  zwischen  Meister  und  Geselle  immer 
mehr  fortschreitet,  weil  einerseits  der  Geselle  selten  mehr  im  Hause  des  Meisters  Kost 
und  Wohnung  findet  und  weil  anderseits  an  die  Stelle  der  regelmäßigen  Arbeit  in  der 
Werkstatt  des  Meisters  auch  beim  Handwerk  die  Stückarbeit  getreten  ist,  so  läßt  sich 
doch  erwarten,  daß  bei  einer  gehörigen  Reorganisation  des  Lehrlingswesens  sich  nach 
und  nach  auch  wieder  ein  Gesellenstand  bilde,  der  besser  als  jetzt  es  versteht,  sich  mit 
den  Interessen  des  Meisters  und  des  Handwerks  überhaupt  abzufinden. 

Wenn  dann  ferner  heute  so  häufig  darüber  geklagt  wird,  daß  eine  unwürdige  Kon- 
kurrenz, sei  es  von  außen  her,  sei  es  unter  den  Meistern  selbst,  den  goldenen  Boden 
des  Handwerks  untergrabe,  auch  da,  wo  weder  der  Fabrikbetrieb  noch  große  technische 
Neuerungen  dem  Handwerk  in  den  Weg  treten,  so  ist  nicht  zu  vergessen,  daß  dem 
einen  Uebelstand  eine  vernünftige  Gesetzgebung  über  das  Hausirwesen,  über  die  Wander- 
lager und  über  die  sogenannten  Ausverkäufe,  sowie  ein  wohlabgewogener  Zolltarif  ab- 
helfen können,  und  daß  ferner  dem  andern  Uebel  durch  Bestimmungen  ähnlicher  Art 
entgegenzutreten  ist,  wie  sie  in  den  erwähnten  Gesetzen  bereits  enthalten  sind.  Diese 
letztern  beschäftigen  sich  bekannthch  auch  mit  den  Gegenständen,  welche  ein  richtiges 
schweizerisches  Gewerbepolizeigesetz  enthalten  sollte  und  die  sich  auf  die  bauliche  und 
lokale  Ausstattung  der  betreffenden  Werkstätten,  auf  Einrichtungen  im  Interesse  der 
Gesundheit  der  Arbeiter,  auf  Regelung  der  gewöhnlichen  Arbeitszeit  und  auf  Inne- 
haltung der  Sonntagsruhe  u.  A.  m.  beziehen.  Wo  auf  solche  Art  für  gleichmäßigen  Be- 
trieb und  gleichmäßige  Anforderungen  gesorgt  ist,  muß  konsequenter  Weise  jene  Kon- 


Gewerbe 


—     752     — 


Gewerbe 


korrenz  wegfallen,   welche  «ich  auf  das  Ausnutzen  üloyaler  Vortheile  stutzt  und  dem 
Stämper  den  Vorrang  Ober  den  Meister  einräumt. 

Eine  weitere  Forderung,  welche  wir  heute  so  oft  mit  Bezug  auf  das  Gewerbe 
aufstellen  hören,  bezieht  sich  auf  die  Errichtung  von  besondem  gewerblichen 
Schiedsgerichten.  Aus  den  von  uns  gemachten  Mittheilungen  geht  hervor,  daß  in 
den  verschiedenen  Gewerbegesetzen  bereits  ähnlichen  Instituten  gerufen  ist,  und  die 
Organisation,  wie  sie  namentlich  in  den  Vorschriften  von  St.  Gallen  und  Btm  ent- 
halten ist,  wo  auf  die  direkte  Mitwirkung  der  freiwilligen  Handwerksgesellschaften  ab- 
gestellt wird,  heße  sich  mit  Leichtigkeit  auf  die  ganze  Schweiz  übertragen. 

Was  dann  femer  die  heute  so  lebhaft  ventüirten  Fragen  nach  Erlaß  von  Bestim- 
mungen über  Markenstempel  und  Erfindungsschutz  anbelangt,  so  waren  auch 
diese  in  den  erwähnten  Gesetzen  vorgesehen,  und  wenn  sie  meistentheils  nicht  wirklich 
zur  Ausführung  gelangten^  so  mochte  daran  der  Umstand  die  Schuld  tragen,  daß  jene 
Gesetze  an  der  Rantonsgrenze  Halt  machen  mußten  und  über  dieselbe  hinaus  keine 
Geltung  hatten.' 

Löhne. 

(Mitgetheilt  von  Herrn  Huber,  Beamter  auf  dem  statistischen  Bureau  des 

eidg.  Handelsdepartements.) 

Die  nachfolgenden  Angaben  über  Löhne  in  der  Stadt  Bern  mögen,  so 
wenig  umfassend  sie  sind,  doch  ein  Urtheil  über  die  ökonomische  Stellung  des 
ODselbstständigen  Arbeiters  und  Gewerbegehülfen  gestatten.  Bern  ist  nicht  der 
Ort,  wo  die  höchsten  Löhne  bezahlt  werden,  allein  auch  nicht  die  niedrigsten; 
die  Bemer  Löhne  können  somit  annähernd  als  das  Mittel  der  in  der  Schweiz 
bezahlten  Löhne  betrachtet  werden. 

Die  Angaben  über  Lehrzeit,  Alter,  Civilstand  und  Arbeitszeit  dienen  als 
nothwendiger  Kommentar  zu  den  Zahlen  betreffend  die  Löhne ;  der  Greschäftsg&ng, 
der  selbstverständlich  erheblich  auf  die  Erwerbsverhältnisse  einwirkt,  war  1885, 
auf  welches  Jahr  sich  die  Lohnangaben  beziehen,  ein  mittlerer. 

Der  Vergleichbarkeit  wegen  sind  die  Löhne  überall  auf  den  Tag  reduzirt, 
auch  da,  wo  die  Löhnung  wöchentlich,  per  Stück  oder  nach  Akkord  stattfindet. 
Letztere  zwei  Löhnungsarten  sind  vorherrschend. 

Die  Statistik  beruht  auf  Angaben,  die  der  Verfasser  persönlich  von  ver- 
trauenswürdigen Mitgliedern  des  Grütlivereins  und  der  übrigen  Arbeitervereine 
in  Bern  erhalten  hat. 


Beruf 


Lehrzeit  Alter  ,  ^'^?«*^*** 
i.Jahr    i.Tag 


Jahre 


Buchbinder,  Geschäftsführer  2*/* 

3 

3 

Möbelschreiner 3 

3 

Vorarbeiter  3 


31 

20 

20 

37* 

35 

33* 


Tage 
300 

250 
250  11 
300 
300 
300 


Stdn. 
1 


Lohn 

per  Tag 

Fr. 


Bemerkangen 


3 

Bauschreiner 3 

27« 


3 
3 
3 
3 


27*  280 

25  280 
32*  300 
31*  250 
29*  290 
27*  300 
27*  300 
27  250 


Spengler,  Vorarbeiter     .     .     2\2    22    300 

Glaser 4        28    300 

Hafner,  Scheibenarbeiter    .     27«     29    300 


1 

11- 


4.30 
3.30 
3  3.303.90 
3.25 
2.75 
3. 80-4.  —     1870-1877  Fr.  4.  50-5.  — 
(1874-1877     „   3. 80;  1880 
\      Fr.  5.  — 
1882/83  Fr.  4.  — 
1873-1875  Fr.  6.  — 
1873-1876     ,    3.50-5.50 
1873-1876     .   3.80 


3.25 


3.50 
3.75 
3.20 
3.40 
3.40 
3. — 
2.60 


3.  —  4.  — 

4. 15 
2.50 


1882  Fr.  3.  60-3.  90 

1882    .    3.80 

Im  Winter  Fr.  3.  — ,  im 

Sommer  Fr.  4.  — 
Vor  1880  Fr.  4.  50 
Xebst  Logis 


*  Bedeutet  -verheirathef. 


Gewerbe 

753     - 

— 

Gewerbehallen 

Hafner,  Scheibenarbeiter    .    3 

25 

300 

11 

3.70 

f  Das  Doppelte  und  mehr 
\      bis  zum  Jahre  1877 

Schlosser 

.     3 

26 

290 

11 

3.50 

1873-1877  Fr.  4. 

Bauschlosser      .... 

.    4 

20 

290 

11 

3.50 

Eisengießer  .... 

.     .    3 

44* 

300 

10 

5.— 

In  Freiburg  Fr.  6.  — 7.  - 

Seidenweber      .     .    . 

• 

42* 

300 

11 

2.20 

Schneider : 

Groß-Stückarbeiter 

.     4 

49* 

290 

11 

3.  —3. 30    1877/78  Fr.  5.  —6.  — 

« 

.     .    3 

43* 

300 

11 

3.80 

1876-1878  Fr.  4.  50-5.  — 

n 

.     2 

41* 

250 

11 

4.— 

1877-1878     ,    4. — 4.50 

» 

.     2V4 

40 

250 

11 

3.— 

1874-1877     ,   4.  - 

•n 

.    2 

34* 

250 

11 

3.  50-4.  - 

- 

1» 

.     .     2 

24 

300 

11 

3. — 

n 

.     .     4 

21 

250 

11 

3.- 

w 

.    .    3 

20 

300 

11 

2.50 

Nebst  Kost 

Vorarbeiter    .     .     . 

.     .    2V« 

39* 

300 

11 

o.  — 

Giletarbeiter  .     .     . 

.     .    3 

45* 

250 

10 

2.75 

Vor  1880  Fr.  3. 50—4.  — 

Für  Reparaturen    . 

.     .    3 

22 

300 

11 

3.— 

Militärblousenarbeitei 

.    3 

24* 

300 

11 

3.75 

Hosenmacher     .     . 

.     .    3 

43 

300 

11 

3.— 

»                • 

.     .     2V» 

34 

300 

11 

3.— 

r>                            • 

.     .     2 

29* 

300 

11 

3.— 

1876/77  Fr.  3.  50-4.  — 

n 

.     .     2 

25 

270 

11 

3. — 

it 

.     .     2Vi 

22 

270 

11 

3.— 

n                           .       .       < 

.    2 

21 

300 

11 

2.75 

Schuhmacher    .... 

.    3V« 

28 

300 

11 

3.50 

1  Der  Arbeiter  liefert  die 
1      Foumitüren 

»              .... 

.     2 

25 

300 

11 

1    1.20 
l    1.35 

^'^m" }  ^^^^^  ^^^^  ^'  ^^ 

»              ... 

.     .     3 

22 

300 

13 

3.— 

»»              ... 

.     .     3 

20 

300 

13 

2.85 

Mützenmacher  .     .     . 

.    3 

21 

300 

11 

3. — 

»             ... 

.     .    3 

19 

250 

11 

3.50 

Kürschner  u.  Mützenmac 

her    3 

19 

300 

11 

3.50 

Sattler  und  Tapezierer  . 

.    3 

35 

300 

11 

3.80 

J  Im  Sommer  Fr.  4.  — ,  im 
\     Winter  Fr.  3.  50 

„       für   Pferdegeschi 

irre    37« 

27 

300 

11 

5.50 

,      Reiseartikel 

.    3 

21 

300 

11 

3.50 

Wagenmaler 2        20    250      12 


3.50 


Genf  llStd.ä55Rp. 

Frankreich  12    ,    ,  40  , 


Gewerbehallen  bestehen  m  Aarau,  Basel,  Bern,  Burgdorf,  Langenthai, 
Schaffhausen,  St.  Gallen,  Wattwyl,  Winterthur  und  Zürich.  Eine  solche  bestand 
auch  mehrere  Jahre  lang  in  Herisau ;  dieselbe  wurde  Anfangs  1886  aufgehoben. 

Leider  haben  mehrere  Verwaltungen  jede  Auskunft  über  die  Zeit  der  Ent- 
stehung der  Institute,  die  Geschäftsergebnisse  u.  s.  w.  verweigert,  weßhalb  hier 
nur  spärliche  einschlägige  Angaben  gemacht  werden  können. 

Die  Gewerbehalle  in  Zürich  steht  in  Verbindung  mit  der  Kantonalbank, 
so,  daß  sie  einen  besonderen  Geschäftszweig  der  letzteren  bildet.  Demgemäß 
wird  die  Verwaltung  vom  Bankrath  der  Eantonalbank  ernannt,  die  Betriebsfonds 
fließen  aus  den  Mitteln  der  letzteren  und  dieser  fallen  wiederum  die  Betriebs- 
ergebnisse zu. 

Im  Jahre  1885  wurde  die  Gewerbehalle  von  187  Ausstellern  benutzt.  Die 
Aussteller  waren  Schreiner  (88),  Sesaelbauer,  Beltmacher,  Tapezierer,  Drechsler, 
Spengler,  Kochherdfabrikanten,  Kassenfabrikanten,  Mechaniker,  Schlosser,  Schmiede, 
Kupferschmiede,  Kinderwagenfabrikanten,  Sattler,  Vergolder,  Kubier,  Bürsten- 
macher, Korbmacher,  Seiler,   Wagner,  Töpfer,  Glastafelfabrikanten. 


*  Bedeutet  .verheirathet**. 

Farrer,  VoHuwirtbachafts-Lexikon  der  Schweiz. 


"1 
I 


I ' 


*& 


Gewerbehallen  —      764     —  (xewerbeballen 

Die  Werthsumme  der  verkauften  Gegenstände  belief  sich  auf  Fr.  175,107. 
Zahl  der  Käufer  2608.  Die  Jahresrechnung  der  Verwaltung  schloß  mit  einem 
Passivsaldo  von  Fr.  2551. 

Die  Gewerbehalle  in  Bern  besteht  seit  1868  und  ist  auf  Aktien  gegründet. 
Sie  verkaufte  jährlich  für  ca.  Fr.  55,000  Waaren.  Die  Verwaltungskosten  inkl. 
Miethe  etc.  betragen  jährlich  ca.  Fr.  4500.  Im  Jahre  1886  bewilligte  die  Re- 
gierung die  Veranstaltung  einer  Lotterie. 

Die  Gewerbehalle  Basel  besteht  seit  1862.  Sie  ist  auf  Aktien  gegründet. 
Sie  verkaufte  im  Jahre  1885/86  für  Fr.  67,412  Gegenstände  (im  Jahre  1865/66 
für  Fr.  122,406),  wovon  60^0  die  Schreinerei  betrafen  (im  Jahre  1865/66 
4470).  Die  Verwaltungskosten  beliefen  sich  1885/86  auf  Fr.  7700  (1865/66 
Fr.  7257). 

Die  G^werbehalle  in  Wattwyl  wurde  im  Jahre  1872  gegründet.  Sie  ist 
Eigenthum  des  Handwerkervereins.  Die  Betriebsmittel  werden  hauptsächlich  durch 
Grelddepositen  der  Vereinsmitglieder  (je  Fr.  50)  und  durch  Anlehen  aufgebracht, 
für  welche  jene  solidarisch  haften.  Die  jährlichen  Verkaufssummen  variirten 
zwischen  Fr.  6000  und  20,000.  4  ^jo  der  Verkaufpsumme  dienen  zur  Deckung 
der  Verwaltungskosten. 

Die  Gewerbehalle  in  Langenthai  besteht  seit  Anfang  1883  und  ist  das 
Unternehmen  einer  Aktiengesellschaft.  Sie  verkaufte  im  Jahre  1883  für  Fr.  10,307 
Waaren.    Der  Verwalter  bezieht  eine  Besoldung  von  Fr.  600. 

Die  Gewerbehalle  in  Winterthur  besteht  seit  September  1882.  Sie  gehört 
einer  Genossenschaft.  Die  Werthsumme  der  verkauften  GegenstILnde  belief  sich 
jährUch  auf  Fr.  19,800—29,500.  Die  Verkäuferin  bezieht  jährlich  Fr.  500 
Besoldung  nebst   72  ^/o  Provision. 

Die  Gewerbehalle  in  Aar  au  besteht  seit  1864.  Die  Werthsumme  der  ver- 
kauften Gegenstände  belief  sich  jährlich  auf  Fr.  10,000 — 18,000,  die  Ausgaben- 
summe für  die  Verwaltung  auf  Fr.  600.  Das  Lokal  wird  dem  Handwerker-  und 
Gewerbeverein  von  der  Gemeinde  gratis  zur  Verfügung  gestellt. 

Neben  den  Statuten  besitzt  jede  Gewerbehalle  ein  Geschäftsreglement.  Als 
charakteristische  Bestimmungen  solcher  Reglemente  seien  hier  folgende  Paragraphen 
aus  der  Geschäftsordnung  der  Gewerbehalle  Langenthai  wiedergegeben : 

§  6.    Die  auszustellenden  Gegenstände  müssen  neu  und  preiswQrdig  sein. 

§  10.  Die  Prüfungskommission  untersucht  die  ausgestellten  Gegenstände,  macht 
die  Aussteller  auf  Mängel  oder  Nachlässigkeiten  aufmerksam;  sie  weist  schlechte  oder 
nicht  geeignete  Waare  zuiück  und  bestätigt  oder  ändert  die  Preise  nach  ihrem  Urtheil 
ab.  Die  Preise  der  Aussteller  machen  Regel  bis  zur  Prüfung;  nachher  gelten  nur  die 
von  der  Prüfungskommission  gemachten  Preise. 

§  13.  Die  ausgestellten  Gegenstände  werden  gegen  Feuersgefahr  versichert.  Im 
Falle  eines  Brandunglücks  wird  die  von  der  Assekuranz  erhaltene  Entschädigung  unter 
die  Beschädigten  im  Verhältniß  des  erlittenen  Schadens  durch  die  Direktion  vertheilt 
und  sie  hat  über  Streitigkeiten  dieser  Art  endgültig  zu  entscheiden. 

§  14.  Zur  Deckung  der  Auslagen  der  Gewerbeballe  werden  folgende  Gebühren 
bezogen : 

A.  Schreibgebühren:  Von  jedem  Gegenstand,  der  die  Gewerbehalle  passirt,  5  Cts. 
per  Stück,  wenn  unter  Fr.  10  Werth,  10  Cts.  per  Stück,  wenn  von  Fr.  10  Werth 
und  danlber. 

B.  Lagergebühren :  I.  Für  Aktionäre  gültig :  6  ^'o  vom  Werthe :  a.  Von  Verkäufen 
ausgestellter  Waaren:  h.  von  Bestellungen,  welche  die  Gewerbehalle  vermittelt; 
c.  von  (legenständen,  welche  freiwillig  zurückgezogen  und  von  solcheUt  weldie 
ausgewiesen  werden.  Für  Gegenstände  im  Werthe  von  Fr.  1000  und  darüber  ist 
die  Direktion  ermächtigt,  eine  Reduktion  des  Tarifes  eintreten  zu  lassen.  Gregen- 
Stande,  die,  weil  zu  viel  Raum  l)eanspruchend,  ohne  einen  entsprechenden  Werth 
zu   besitzen,   nach   dem  Raum   bemessen  werden  müssen,   unterliegen  dagegen 


Oewerbehallen  —     755     —  Gewerbeverein 

einer  höheren  prozentualen  Gebühr  als  die  übrigen;  diese  Gebühr  bestimmt  die 
Direktion.  li.  Nichtaktionäre  zahlen  stets  2  V  höhere  Tarifsätze  als  unter  B.  I. 
dieses  §  vorgesehen. 

§  15.  Jeder  von  der  Gewerbehalle  angekaufte  Gegenstand  muß  haar  bezahlt  werden. 

§  16.  Kein  Gegenstand  kann  aus  der  Halle  zurückgezogen  werden,  ohne  daß  zuvor 
die  Gebühren  und  allfällige  Vorschüsse  und  Bußen  entrichtet  worden  sind. 

§  17.  Bei  Mangel  an  Raum  kann  die  Direktion  diejenigen  Artikel  ausweisen, 
welche  schon  mehr  als  ein  Jahr  in  der  Halle  sind.  Wird  der  ausgewiesene  Gegenstand  •  ^ 

nicht  innert  14  Tagen  nach  dem  Beschluß,  welcher  durch  den  Verwalter  dem  Aussteller 
sofort  schrifthch  anzuzeigen  ist,  zurückgezogen,  so  bezahlt  der  Aussteller  eine  Buße  von 
jedem  100  Fr.  Weilh  des  Gegenstandes  und  darunter  Fr.  5  per  Monat. 

§  18.    Wenn  angemeldete  Gegenstände  wegen  Mangel  an  Raum  augenblicklich 
nicht  untergebracht  werden  können,  so  ist  dem  Aussteller  gestattet,  sich  bei  dem  Ver- 
«walter  anschreiben  zu  lassen,  wodurch  sie  den  Vorrang  vor  spätem  Anmeldungen 
«rhalten. 

§  19.  Am  Schluß  jeden  Monats  gibt  der  Verwalter  den  betreffenden  Ausstellern 
Abrechnung  über  die  verkauften  Gegenstände  imd  zahlt  ihnen  die  Beträge  nach  Abzug 
•der  Gebühren  und  allfälligen  Vorschüsse  und  Auslagen. 

§  Sl.    Jeder  Aussteller  hat  bei  Uebergabe  eines  Ausstellungsgegenstandes,   auf 
welchen  er  Vorschuß  zieht,  der  Gewerbehalle  einen  Schein  zu  unterzeichnen,    wonach 
sein  Einverständniß  damit  bekundet  wird,  daß  der  Ausstellimgsgegenstand  für  auf  dem 
selben  lastende  Vorschüsse,  Gebühren  und  Bußen  als  Faustpfand  haftet 

Die  Möglichkeit,  Vorschüsse  auf  ausgestellte  Gregenstände  hin  zu  erheben, 
«cheint  überall  gegeben  zu  sein. 

Zürich  hat  im  Reglement  von  1877  (welches  im  August  1886  reyidirt 
werden  soll)  bezüglich  der  Vorschüsse  folgende  Bestimmungen: 

§  15.  Den  Ausstellern  werden  auf  Verlangen  verzinsliche  Darlehen  auf  die  aus- 
gestellten Gegenstände  gemacht  mit  der  Fakultät  rataweiser  Rückzahlung  und  unter  den 
nachfolgenden  näheren  Bestimmungen. 

§  16.  Die  Größe  des  Darleihens  darf  ^/t  des  von  der  Prüfungskommission  fest- 
gesetzten Verkaufswerthes  nicht  übersteigen.  Bei  der  Bestimmung  desselben  hat  der 
Geschäftsführer  namentlich  die  Verkäuflichkeit  und  die  mögUche  Werthverringerung 
4es  Gegenstandes  in  Anschlag  zu  bringen. 

§  17.    Der  Darlehensvertrag  soll  folgende  besondere  Bestimmungen  enthalten: 

a.  daß  die  belehnten  Gegenstände  för  das  Darlehen  nebst  Zins  und  Kosten  als 
Faustpfand  haften; 

b.  daß  das  Darlehen  auf  jeweiliges  Verlangen  der  Kreditorschaft  zurückzuzahlen  sei ; 

c.  daß  Letztere  berechtigt  sein  solle,  falls  der  Entlehner  dem  Rückzahlungsbegehren 
innerhalb  4  Wochen  nicht  entspricht,  die  Gegenstände  auf  einer  ihrer  nächsten 
Ganten  für  seine  Rechnung  zu  verkaufen. 

§  18.  Die  Einrichtung  dieses  Leihgeschäfts  und  die  Höhe  des  Zinsfußes  werden 
<iurch  den  Bankrath  festgesetzt. 

Die  Verwaltungskosten  werden  vorzugsweise  durch  die  Provisionen  gedeckt, 
welche  die  ausstellenden  Handwerker  abzulassen  haben  (meistens  4 — 6  ^/o). 

Gewerbemuseen  bestehen  in  Basel,  Lausanne,  St.  Grallen,  Winterthur  und 
Zürich.    (Näheres  s.  auf  Seite  271  u.  ff.  des  Lexikons.) 

Gewerbeyerein,  Schweieerischer.  Im  Jahre  1852  entstand  ein  schweize- 
rischer Handwerker-  und  Gewerbe  verein,  als  Central  verband  einer  Anzahl  örtlicher 
Vereine  dieser  Art.  Er  befaßte  sich  mit  Zollfragen,  strebte  eine  schweizeriHche 
Gewerbeordnung  an,  empfahl  die  Einführung  des  Patentschutzes  und  (1857)  die 
Anlage  einer  schweizerischen  Sammlung  von  Zeichnungen  und  Modellen.  Leider 
fehlte  allen  diesen  Bestrebungen  der  Erfolg,  allein  sie  beweisen,  daß  der  Hand- 
werker nicht  erst  heute  entdeckt  hat,  daß  und  wo  ihn  der  Schuh  drückt.  Im 
Jahre  1864  löste  sich  der  Verein  auf.  Die  in  den  Kantonen  zerstreuten  Lokal- 
vereine waren  nun  auf  sich  selbst  angewiesen;  immerhin  lebte  unter  denselben  [ 
der  Gedanke   an  eine  Rekonstruktion   des  Central  Verbandes  fort   und   es  gelang 


GtwtrbeT'üTfAn  —      756     —  GeirerUidie 

dem  Gewerbererein  JjHzern  (Ende  1879  and  Airfmgi  1880>  deneelbeii  zu  Tcr- 


Die  Ledfltangen  des  neoen  TerlwDdes  gipfeln  in  der  gewerbli^en  Enqn^ 
▼am  Jahre  1883,  in  deren  Folge  der  Bandesbeeehlnß  betreffend  die  gewerbliclie 
and  industrielle  Bemüibildnng  (s^  Seite  254  des  Lexikons)  entstand. 

Seit  An&ng  1886  verf&gt  der  Verein  über  ein  besoldetes  Sekretariat.  Gegen 
die  Yerpflichtong,  den  BondesbebSrden  fiber  Intereesenftagen  des  Gewerbestandes 
Gntacbten  za  erstatten,  erhält  der  Verein  jihrlieh  eine  Bondassabrention. 

Jede  Sektion  des  Vereins  ist  verpflichtet,  anf  die  Daner  von  drei  Jahren 
die  Centralleitang  als  «Vorort*  zn  fibemehmen.  Von  1886  bis  Ende  1889  ist 
Z6ru;h  Vorort    (Präsident:  Herr  Begiemngsrath  Dr.  Stößel.)  ^ 

Am  1.  Mai   1886  bestand  der  Verein  ans  45  Sektionen,  wovon 
im  Kt.  Aargau  2 :  Aaran  nnd  Bmgg ; 
,      «     Appenzell  A.-Rh.  1 :  Herisan ; 
,      «     Baselland  1 :  Liestal ; 

,,      «     B<isel Stadt  2:  Grewerbemnseam  ond  Gewerbererein ; 
«      „     Bern  4 :  Handwerker-  ond  Gewerbeverein  in  Bern,  Master-  nnd  Modeli- 
sammlnng  in  Bern,  Handwerkerverein  des  Amtes  Bnrgdorf,  (Tewerbe- 
verein  des  Amtes  Aarwangen  (Vorstand  in  Langenthai); 
,.      ,     Glarus  1 :  Glaros ; 
„      •     Graubünden  1:  Chor; 
«      n     Lueem  1 :  Lnzem ; 

«      «     Schaffhausen  2:  Schaffhansen  und  Stein  am  Rhein; 
,      ,     Schwing  1 :  Schwyz ; 
ff      ff     Solothum   1 :  Solotham ; 
9     „    St.  Gallen  3:  Grewerbeverein  St.  Gallen,   Handwerkerverein  St.  Gallen, 

Gewerbemnseom  St.  Gallen ; 
ff      „     Thurgau  2:  Grewerbeverein  in  Frauenfeld,  Handwerker-,  Handds-  nnd 

Gewerbeverein  des  Oherthurgau'%  (Vorstand  in  Bomanshom); 
ff      ff     Zug  1:  Zug; 

ff      ff     Zürich  1 9,  nämlich  die  Handwerker-  nnd  Gewerbevereine  in  Hombreehtikon, 
Horgen,    Pföffikon,    RichtersweU ,    Riesbach,    Stäfa,  Thalweil,  Uster, 
Wädensweil,  Wald,  Winterthnr  nnd  Zürich ;  femer  der  Grewerbeschol- 
verein  Zürich,    der   kantonale  Grewerbeverein   (Vorstand  in  Thalweil), 
die  kantonale  Gewerbekommission,    die  Gewerbemnseen  in  Zürich  nnd 
Winterthnr,  die  Centralkommission  der  Gewerbemnseen  in  Winterthnr, 
das  Technikum  in  Winterthnr. 
Interkantonale  Vereine  3 :    Ostschweizerischer  ührmacherverein    (Vorstand 
in  BiHchofszell),   schweizerischer  Schahmachermeisterverein  (Vorstand  in  Winter- 
thnr),   Verein    von   Lehrern    an   gewerblichen   Fortbildungsschnlen    der  Schweii 
(VofHtand  in  Herisan). 

Gewerbliche  Enquete  von  1882/83.  Nach  dem  Abschluß  des  schwei- 
zeriMch-franzJisischen  Handelsvertrags  vom  23.  Februar  1882  erhob  sich  gegen 
diesen  eine  ziemlich  heftige  Opposition  von  Seite  des  Kleingewerbes  und  gewisser 
Industrien.  Die  Opposition  fand  ihren  Ausdruck  auch  in  der  Bundesversammlung 
(anläßlich  der  Berathuugen  über  den  Vertrag)  und  führte  zu  folgendem  Postulat 
vom  20.  April   1882: 

^Der  Bundesrath  ist  eingeladen,  eine  Untersuchung  über  die  Lage  deijenigen 
Indastrien  und  Gewerlie  zu  veranstalten,  welche  sich  über  die  Handelsverträge  beschweren, 
nnd  zu  prüfen^   in  welchem  Maße  zur  Hebung  dieser  Industrien  und  des  Handwerl» 


Gewerbliche  Enquete  —      757      —  Gewerbliche  Enquete 

beigetragen  werden  könnte,  sei  es  durch   die  Umarbeitung  des  2^11tarifs,  sei  es  durch 
Unterstützung  von  Handwerker-  und  Kunstgewerbeschulen,  sei  es  durch  andere  Mittel.* 

Der  Bundesrath  übertrug  die  Durchführung  der  Enquete  seinem  Handels- 
und Landwirthsohaftsdepartement,  welches  seinerseits  zunächst  ein  Fragenschema 
entwarf  und  dieses  einer  Kommission  zur  Prüfung  und  definitiven  Bereinigung 
unterbreitete. 

Das  Handelsdepartement  vervielfältigte  hierauf  das  Fragenschema  in  einer 
Anzahl  von  4000  Exemplaren  und  versandte  diese  behufs  Beantwortung  an  die 
Kantonsregierungen,  den  Schweiz.  Handels-  und  Industrieverein,  den  Schweiz. 
Gewerbeverein,  die  Schweiz,  gemeinnützige  Gesellschaft,  den  Schweiz.  Grütliverein, 
und  an  kompetente  Private. 

Es  fehlte  nicht  an  einer  Menge  mehr  oder  weniger  einläßlicher  Beantwortungen, 
mit  denen  sich  Wünsche  und  Vorschläge  aller  Art  verbanden.  Die  Letztem 
richteten  sich  auf  Maßregeln,  die  theils  vom  Bund,  theils  vom  Bund  und  den 
Kantonen,  theils  von  den  Kantonen  allein  und  zum  Theil  von  der  Privatthätigkeit 
abhängig  waren.    Das  Handelsdepartement  klassifizirte  sie  folgendermaßen: 

a.  Den  Bund  betreffend:  1)  Abschluß  günstigerer  Handelsverträge ; 
2)  Erlaß  eines  Bundesgesetzes  über  Betreibung  und  Konkursverfahren;  3)  Aen- 
derung  des  Fabrikgesetzes  (Verlängerung  der  Arbeitszeit,  Gewährung  der  Kinder- 
arbeit); 4)  Revision  des  Bundesgesetzes  betreffend  Civilstand  und  Ehe;  5)  An- 
ordnung einer  schweizerischen  Gewerbezählung;  6)  Gründung  einer  schweizerischen 
Handels-  und  Gewerbekammer;  7)  Ausrichtung  eines  jährlichen  Bundesbeitrages 
an  den  schweizerischen  Gewerbeverein;  8)  Entsendung  von  Konsularagenten  auf 
alle  wichtigem  Handelsplätze  des  Auslandes.  Prüfung  der  Frage  der  Einführung 
von  Berüfskonsuln ,  9)  Einführung  der  obligatorischen  Kontrolirung  aller  Gold- 
und  Silberwaaren ;  10)  Regelung  des  Eisenbahnwesens.  Reform  der  Eisenbahn- 
tarife; 11)  Förderung  der  Sparsamkeit  (Postsparkassen);  12)  Abschluß  von 
Konventionen  mit  dem  Auslande  zum  gegenseitigen  Schutze  des  Urheberrechts; 
13)  Ermäßigung  der  Posttaxe  auf  kleine  Pakete  mit  deklarirtem  Werth  bis  auf 
100  Franken,  sowie  der  Telegraphentaxen;  14)  Einführung  des  Schutzes  der 
Erfindungen,  Muster  und  Modelle;  15)  Einschränkung  der  Gewerbe-  und  Nieder- 
lassungsfreiheit (Einschränkung  der  Wirthschaften,  des  Hausirhandels  etc.):  16)  Auf- 
stellung einer  schweizerischen  Gewerbeordnung  (Innungswesen,  Verhältniß  zwischen 
Meister  und  Arbeiter,  Lehrlingswesen,  Arbeitsbücher  etc.). 

6.  Den  Bund  und  die  Kantone  betreffend:  1)  Förderung  der  Aus- 
stellungen; 2)  Vergebung  von  Arbeiten  und  Lieferungen  au  Einheimische  und 
nicht  nur  mit  Rücksicht  auf  das  billigste  Angebot,  sondern  auch  auf  Moralität 
und  Tüchtigkeit  des  Bewerbers;  3)  Reorganisation  und  Unterstützung  des  ge- 
werblichen Unterrichts.  Errichtung  von  Gewerbemuseen  etc. ;  4)  gegenseitige 
offizielle  Mittheilung  der  Kantone  unter  einander  über  Ausweisungen,  kriminelle 
Bestrafungen,  Fallimente;  5)  gesetzliche  Fixirung  eines  einheitlichen  Längenmaßes 
der  Strohgeflechte. 

e.  Die  Kantone  betreffend:  1)  Obligatorische  Krankenversicherung 
für  Arbeiter  und  Dienstboten,  Invalidenversicherung;  2)  Regelung  des  Kredit- 
und  Bürgschaftswesens ;  3)  Erlaß  von  Wuchergesetzen ;  4)  schärfere  Bestrafung 
des  leichtsinnigen  Bankerotts ;  5)  Revision  der  Gtssetzgebung  über  das  Hypothekar- 
wesen; 6)  gesetzliche  Zinsfußreduktion ;  7)  Vereinfachung  des  Gerichtsverfahrens ; 
8)  Einführung  der  Progressivsteuer;  9)  Reduktion  der  Stempelgebühren  auf 
Handelspapieren;  10)  Aufhebung  der  auf  dem  Kochsalz  lastenden  Steuem;  11)  Be- 
seitigung   oder  Verminderung    der   dem  Handwerk  aus  der  Zuchthausarbeit  ent- 


Gewerbliche  Enquete  —      758     —  Gewerbliche  EnquMe 

stehenden  Konkurrenz;  12)  intensivere  Yerfolgong  der  Lebensmittelfälacbung; 
13)  TJnterstützang  der  Grenossenschaften,  Ereditvereine  etc.;  14)  Förderang  der 
Sparsamkeit  (Scbobparkassen). 

d.  Die  Privattbätigkeit  betreffend:  1)  Aofmiinterang  der  Baar- 
zablang  (Gewährung  von  Sconto  etc.) ;  2)  Einschränkung  des  Luxus  und  der  Feste. 
Förderung  der  Sparsamkeit  (Jugendsparkassen  etc.);  3)  Gründung  von  Genossen- 
schaften, Kreditgesellßohaften  (der  Gewerbetreibenden  unter  sich),  Rohstoffvereinen^ 
Konsumvereinen,  Association  von  Kapital  nnd  Arbeit  etc.;  4)  Errichtung  von 
Central  Verkaufsstellen ;  5)  Verdrängung  der  Sitte,  Waaren,  welche  die  Schweiz 
produzirt,  aus  dem  Ausland  zu  beziehen  (OfiB.ziersuniformen  z.  B.) ;  6)  Einführung 
neuer,  Erweiterung  bestehender  Industriezweige,  Ausnützung  der  inländischen  Eoh- 
stoffe ;  7)  permanente  Ausstellung  inländischer  Baumaterialien ;  8)  rationeller  Betrieb 
der  Gewerbe  (Maschinen  etc.);  9)  Entwicklung  des  Assekuranzwesens;  10)  ra- 
tionellere Yolksernährnng. 

Diejenigen  dieser  Wünsche,  deren  Bealisirung  eine  Aktion  des  Bundes  vor- 
aussetzte, wurden  vom  eidg.  Handels-  und  Landwirthschaffcsdepartement  wiederum 
einer  Kommission  unterbreitet.  Ganz  in  Kürze  resümirt,  kamen  das  Departement 
und  die  Kommission  zu  folgenden  Schlüssen: 

Äd  a  1)  Die  Schweiz  schließt  ihre  Handelsverträge  selbstverständlich  je- 
weilen  so  günstig  ab,  als  es  ihr  angesichts  der  Forderungen  der  Gegenpartei 
möglich  ist. 

Äd  a  2)  Ein  einheitliches  eidgenössisches  Gesetz  über  Betreibung  und  Konkurs- 
verfahren ist  in  Angriff  genommen. 

Äd  a  3)  Eine  Revision  des  Fabrikgesetzes  ist  nicht  angezeigt,  bevor  noch 
mehr  Erfahrungen  über  dasselbe  gesammelt  sind. 

Äd  a  4)  Eine  Revision  des  Gesetzes  Über  Civilstand  und  Ehe  ist  noch 
weniger  empfehlenswerth. 

Äd  a  5)  Die  bisherigen  Versuche  (1870  und  Landesausstellung  1883),  zu 
einer  eidgenössischen  Gewerbestatistik  zu  gelangen,  haben  unbrauchbare  Resultate 
geliefert.    Die  Sache  bedarf  jedenfalls  noch  weiteren  Studiums. 

Äd  a  6)  Das  bisherige  Verfahren  der  Bundesbehörden,  in  Spezialfragen 
kompetente  Experten  zu  kousultiren,  ist  einer  permanenten  Institution  vorzunehen, 
da  diese  unmöglich  alle  Industrien  und  Gewerbe  repräsentiren  könnte.  Indem  der 
Bund  es  dem  Schweiz.  Handels-  und  Industrieverein,  sowie  dem  Schweiz.  Gewerbe- 
verein durch  Subventionen  möglich  macht,  ständige  Sekretariate  zu  halten,  ist 
die  Gewähr  für  einen  ersprießlichen  Verkehr  zwischen  dem  Gewerbestande,  dem 
Handelsstande  und  den  Bundesbehörden  gegeben. 

Äd  a  7)  Geschieht  seit  1886. 

Äd  a  8)  Eine  Untersuchung  über  bessere  Vertretung  ist  im  Gunge;  das 
System  der  Berufskonsulate  würde  dem  Bund  eine  bedeutende  Ausgabe  verur> 
sacken. 

Äd  a  9)  Diese  Forderung  ist  schon  erhoben  und  verworfen  worden,  als 
das  Bundesgesetz  über  die  Kontrolirung  der  Gold-  und  Silberwaaren  vorbereitet 
wurde.  Es  ist  um  so  weniger  Grund  vorhanden,  auf  dasselbe  zurückzukommen, 
als  die  Bijoutiers  der  romanischen  Schweiz,  sowie  die  Uhren-Industriellen  nichts 
davon  wissen  wollen. 

Äd  a  10)  Bildet  bereits  den  Gegenstand  eingehender  Untersuchungen.  (Eine 
theilweise  Reform  des  Tarifwesens  ist  seither  durchgeführt  worden;  auch  wurde 
ein  BuDdesgesetz  über  das  Rechnungswesen  der  Eisenbahngesellschaften  erlassen.) 


I 


Gewerbliche  Enqußte  —      759      —  Gewerbliche  Enqa6te 

Ad  all)  Die  Frage  der  EinfUhrang  der  Postsparkassen  ist  bereits  bei  den 
Bnndesbehörden  anhängig. 

Ad  a  12)  Der  Bandesrath  wird  die  Initiative  zur  internationalen  Regelung 
des  Schutzes  des  Urheberrechts  an  Werken  der  Literatur  und  Kunst  ergreifen. 
(Ist  seitdem  geschehen  und  hat  zu  der  im  Artikel  „Literarisches  und  künstlerisches 
Eigenthum**   erwähnten  Konvention  geführt.) 

Ad  a  13)  Dem  Begehren  betreffend  Ermäßigung  der  Posttaxen  ist  Rechnung 
getragen;  Niemand  ist  für  %ine  Ermäßigung  der  Telegraphen taxen. 

Ad  a  14)  Prinzipiell  mit  der  Forderung  einverstanden. 

Ad  a  15)  Die  Einschränkung  der  Wirthschaften  und  die  einheitliche  Ordnung  ' 

des  Hausirwesens  sind  zu  empfehlen.    Auf  das  Postulat  betreffend  Beschränkung 
der  Niederlassungsfreiheit  ist  nicht  einzutreten.  * 

Ad  a  16)  Einzig  zu  dem  Zwecke,  den  Erlaß  einer  Gewerbeordnung  zu 
ermöglichen,  ist  eine  Revision  der  Bundesverfassung  nicht  angezeigt.  Dagegen 
ließe  sich  das  Obligationenrecht  in  dem  Sinne  erweitern,  daß  in  demselben  auch 
das  Yerhältniß  zwischen  Meister  und  Lehrling  geregelt  würde.  Als  Theile  einer 
Gewerbeordnung  bestehen  übrigens  bereits  das  Fabrikgesetz  und  das  Haftpflicht- 
gesetz. 

Ad  b  1)  Der  Bund  hat  stets  die  großen  Ausstellungen,  welche  für  die  Schweiz 
von  Bedeutung  waren,  unterstützt.  Die  Subventionirung  lokaler  Ausstellungen 
(kantonale,  Amts-  oder  Bezirksausstellungen  etc.)  dagegen  ist  nicht  Sache  des 
Bundes. 

Ad  b  2)  Es  wäre  zu  wünschen,  daß  die  Gewerbetreibenden  über  diese  Frage 
ein  Expose  ausarbeiten  und  dasselbe  den  Bundes-,  Kantons-  und  Gemeindebehörden 
zur  Berücksichtigung  übermitteln  würden. 

Ad  b  3)  Es  unterliegt  keinem  Zweifel,  daß  das  wirksamste  Mittel,  die  noth- 
leidenden  Gewerbe  und  Industrien  zu  heben,  in  der  Förderung  des  gewerblichen 
und  industriellen  Bildungswesens  besteht  Die  Kommission  empfiehlt  einmüthig  die 
Mitwirkung  des  Bundes  an  dieser  Förderung. 

In  dieser  letzteren  Resolution,  bezw.  in  dem  daraus  entstandenen  Bundes- 
beschluß betreffend  die  gewerbliche  und  industrielle  Berufsbildung  (s.  Seite  254 
des  Lexikons)  gipfelte  das  Resultat  der  gewerblichen  Enquete. 

Sie  forderte  aber  auch  einige  sehr  schätzbare  literarische  Leistungen  zu  Tage, 
wie  „Die  Gewerbegesetzgebung  der  Schweiz**  von  Herrn  Ständerath  Dr.  Göttis- 
heim.  —  „Zur  Frage  der  gewerblichen  Erziehung  in  der  Schweiz **  von  Herrn 
Professor  Bendel  in  Schaff  hausen.  —  „Ueber  das  Handwerk"  von  Herrn  F.  Auten- 
heimer,  Maschineningenieur  in  Winterthur.  —  „Die  bessere  Ausnützung  inländischer 
Rohstoffe"   von  Herrn  Regierungsrath  Karrer  in  Aarau  u.  A.  m. 

Sehr  bemerkenswerth  ist,  wie  der  „Schweizerische  Gewerbe  verein"  seinen 
Antheil  an  der  EnquSte  durchführte.  Erstens  gewann  er  eine  Anzahl  kompetenter 
Persönlichkeiten  zur  Ausarbeitung  von  Spezialgutachten  (die  vorhin  erwähnten  u.  A.), 
zweitens  veranstaltete  er  (16)  Gruppen  Versammlungen  von  Vertretern  folgender 
Gewerbe:  Steinwaaren,  Eisenwaaren,  Metallwaaren ,  Instrumente  (inkl.  Uhren), 
Goldschmiedarbeiten,  Holzwaaren,  Leder  und  Kautschuk,  Papier,  Flachs  und  Hanf, 
WoUwaaren,  Bekleidung,  Weißwaaren,  Kurzwaaren,  Hausausstattung  (Maler, 
Tapezierer,  Vergolder),  chemische  Gewerbe,  Nahrungs-  und  Genußmittel. 

Die  Resultate  der  Besprechungen  in  diesen  16  Grnppenversammlungen  sind 
in  zwei  umfangreichen  Brochuren  niedergelegt  worden,  wovon  die  Eine  lediglich 
von  der  Umarbeitung  des  schweizerischen  Zolltarifs  handelt.  (Der  Zolltarif  ist 
seitdem  revidirt  worden.) 


Crewerbliches  Bildungswesen  —     760     —  Gewerbliches  Bildongswesea 

Gewerbliches  Bildungswesen.  Die  Hauptsache  über  diese  Materie  ist 
im  Artikel  „Bildungswesen,  gewerbliches **  gesagt  worden.  Ergänzend  mag  noch 
Folgendes  angeführt  werden: 

1)  Die  Bundessubvention  an  die  Kantone  zu  Händen  ihrer  gewerb- 
lichen BilduDgsanstalten  belief  sich  im  Jahre  1885  auf  Fr.  152,042.  Davon 
fielen  Fr.  36,325  auf  Zürich,  Fr.  30,075  auf  Genf,  Fr.  26,334  auf  Bern, 
Fr.  15,808  auf  Neuenburg,  Fr.  13,364  auf  Baselstadt,  Fr.  10,213  auf  St.  Gallen, 
Fr.  5000  auf  Tessin,  Fr.  3154  auf  Waadt,  Fr.  gOOO  auf  Luzem,  Fr.  1600 
auf  Solothurn,  Fr.  1480  auf  Aargau,  Fr.  1000  auf  Schaffhausen,  Fr.  575  auf 
Thurgau,  Fr.  530  auf  Obwalden,  Fr.  500  auf  Baselland,  Fr.  413  auf  Schwyz, 
Fr.  325  auf  Wallis,  Fr.  305  auf  Nidwaiden,  Fr.  300  auf  Zug,  Fr.  250  auf 
Freiburg,  Fr.  200  auf  Graubtinden,  Fr.  140  auf  Uri. 

Glarus  und  beide  Appenzell  figuriren  nicht  auf  dieser  Liste.  Appenzell  A.-Rh. 
iät  indirekt  an  der  Bundessubvention  für  St.  Gallen  betheiligt,  da  demselben  ge- 
wisse Anrechte  auf  das  „Gewerbemuseum  St.  Gallen**  eingeräumt  sind,  wofür  A. 
jährlich  an  die  Kosten  dieser  Anstalt  Fr.  1000  beiträgt.  I.-ßh.  und  Glarus 
besitzen  keine  gewerblichen  Bildungbanstalten. 

-2)  Die  Ausgaben  der  vom  Bunde  subventionirten  gewerblichen  Bildungs- 
anstalten  beliefen  sich  im  Jahre  1885  insgesammt  auf  Fr.  834,502  und  die 
Beiträge  der  Kantone,  Gemeinden,  Korporationen  und  Privaten  (Schulgelder  nicht 
inbegriffen)  auf  Fr.  538,498.  Im  Jahre  1884  waren  es  Fr.  674,028,  resp. 
Fr.  448,239. 

3)  An  37  Lehramtskandidaten,  welche  sich  zu  Lehrern  an  gewerblichen 
Fortbildungsschulen  ausbilden  wollen,  sind  im  Jahre  1885  vom  Bund  Stipen- 
dien im  Betrage  von  Fr.  8240  verabfolgt  worden.  (S.  Seite  256  ds.  Lexikons, 
Art.  5.) 

4)  Am  Technikum  in  Winterthur  fand  ein  von  der  zürcherischen  Regierung 
veraustal teter  und  vom  Bunde  subventionirter  ünterrichtskurs  zum  Zwecke  der 
Heranbildung  von  Zeichnungslehrern  für  gewerbliche  Fortbildungs- 
und Handwerkerschulen  statt.  Dieser  Kurs  wird  im  Jahre  1886  und  voraus- 
sichtlich auch  in  den  folgenden  Jahren  erneuert.  Bereits  haben  die  Theilnehmer 
des  ersten  Kurses  unter  sich  einen  Verein  gegründet  (Präsident  Herr  Reallehrer 

Volkari    in   Herisau),    um    auf   die   Verbreitung   des   gewerblichen    Zeichnnnga- 
Unterrichtes  hinzuwirken. 

5)  Fachkurse  von  kurzer  Dauer,  von  Handwerkern  veranstaltet,  beginnen 
in  Aufnahme  zu  kommen  (Zuschneidekurs  für  Schuhmacher  in  Winterthur,  Herisau). 

6)  Die  gewerbliche  Bildung  des  weiblichen  Geschlechtes  ist,  wenn  auch 
nicht  sehr  entwickelt,  doch  auch  nicht  ganz  vernachlässigt.  Es  ist  Herr  Ed.  Boos- 
Jef/hefy  welcher  zu  Händen  dieses  Lexikons  die  bezüglichen  Verhältnisse  ermittelt 
hat  und  sie  in  der  Hauptsache  folgendermaßen  darstellt : 

„Es  ist  bekannt,  daß  die  G^chäfte  die  Lehrtöchter  in  den  meisten  Fällen 
nicht  durchaus  befriedigend  ausbilden,  sondern  dieselben  zu  untergeordneten  Hand- 
reichungen verwenden.  Das  Zuschneiden  z.  B.  lernen  die  Wenigsten  unter  ihnen 
daselbst.  Auch  die  Volksschule  lehrt  in  ihrem  Handarbeitsunterricht  nur  die 
elementaren  Anfange.  Dagegen  bestehen  einige  Anstalten  und  Institutionen,  welche 
den  verschiedenen  Bedürfhissen  der  Familie,  des  Hausverdienstes,  sowie  der  direkt 
beruflichen  Ausbildung  für  das  Atelier  gerecht  zu  werden  suchen.  Es  sind  dies 
Frauenarbeitrtschulen,  Faohkurse,  Fortbildungskurse,  Lehrwerkstätten. 

Die  Frauenarbeitsschulen  haben  ganztägigen  Unterricht,  sind  für 
Städte   und   ihre  Bedürfnisse   bestimmt   und   geben    hauptsächlich  Unterricht  im 


Gewerbliches  Bildungswesen  —      761      —  Gewerbliches  Eigenlhum 

Weißnähen,  Kleidermachen,  Sticken,  Stricken,  Glätten,  in  Bachhaltung,  Rechnen, 
Korrespondenz  nnd  Sprachen.  Auch  dienen  sie  zur  Heranbildung  von  Handarbeits- 
lehrerinnen. £s  bestehen  zwei  solche  Institute  in  der  Schweiz,  nämlich  die 
Frauenarbeitsschule  der  Gemeinnützigen  Gesellschaft  in  Basel  und  die  Kunst- 
und  Frauenarbeitsschule  von  Ed.  Boos-Jegher  in  Zürich-Neumünster» 

Die  Fachschulen  dienen  zur  Aneignung  theoretischer  und  praktischer 
Kenntnisse  und  Fertigkeiten  in  einem  gewissen  Industriezweige.  Hieher  gehört 
die  Zeichnungsschule  des  Kaufmännischen  Direktoriums  in  St.  Gallen  mit 
ihrer  weiblichen  Spezialabtheilung  für  Stickerei,  femer  die  Kunstgewerbeschulen 
in  Zürich,  Basel  und  Bern  mit  ihren  weiblichen  Abtheilungen,  meist  für  dekoratives 
Malen  auf  Porzellan  und  Fayence. 

Die  gewerblichen  Fortbildungskurse  für  Mädchen  und  Frauen  be- 
zwecken, bei  geringer  wöchentlicher  Stundenzahl  diejenigen  Kenntnisse  und  Fertig- 
keiten erweitern  zu  helfen,  welche  zur  Instandhaltung  einer  häuslichen  Garderobe 
nöthig  sind,  als  Weißnähen,  Kleidermachen,  Glätten,  Putzmaohen.  Den  beruflich 
thätigen  Lehrtöchtem  wird  Gelegenheit  geboten,  sich  im  Einen  oder  Andern  zu 
vervollkommnen  (z.  B.  Musterschnitt).  Endlich  kann  auch  die  Buchhaltung,  das 
Rechnen  und  die  Korrespondenz  geübt  werden.  Genf  hat  seit  zwei  Jahren  eine 
solche  Fortbildungsschule  im  Gebäude  der  Ecole  d'horlogerie,  und  zwar  als 
städtidche  Anstalt.  In  Zürich  sind  fakultative  Klassen,  theilweise  mit  obigem 
Programm,  für  13 — 15jährige  Mädchen  errichtet  worden,  ebenso  in  St,  Gallen, 
im  Anschluß  an  die  Volksschule,  eine  solche  Klasse  für  13jährige  Mädchen. 
Endlich  ist  noch  der  Gewerbeverein  Riesbach-Zürich  zu  nennen,  der  mit  Hülfe 
einer  kleineren  Bundessubvention  alljährlich  Zuschneidekurse  für  unbemittelte 
weibliche  Personen  veranstaltet.  Diese  Kurse  werden  an  der  Kunst-  und  Frauen- 
arbeitdschule  von  Boos-Jegher  ertheilt. 

Lehrwerkstätten  können  jene  Ateliers  in  Städten  genannt  werden, 
welche  für  Kunden  Arbeit  annehmen,  jedoch  zu  gleicher  Zeit  eine  Anzahl  Lehr- 
töchter sachgemäß  heranbilden,  diese  Aufgabe  als  Hauptzweck  betrachtend.  ** 

Gewerbliches  (industrielles)  Eigenthum.  (Mitgetheilt  von  Herrn 
Dr.  Kaufmann,  eidg.  Gewerbesekretär.)  S.  auch  Erfindungs-,  Muster-  und 
Modellschutz,  Fabrik-  und  Handelsmarken,  Geschäftsfirmen,  unter  welchen  Titeln 
das  Wichtigste  über  dieses  Thema  bereits  auseinandergesetzt  wurde. 

An  dieser  Stelle  werden  nur  kurz  die  Resultate  behandelt,  welche  die 
langjährigen  Bestrebungen,  den  Schutz  des  gewerblichen  Eigenthums  auf  inter- 
nationaler Basis  zu  regeln,  erzielt  haben,  und  speziell  auch  die  zu  diesem  Zweck 
abgehaltenen  internationalen  Kongresse  skizzirt,  weil  die  Schweiz  an  denselben 
einen  bedeutenden  Antheil  genommen  hat. 

Der  erste  dieser  Kongresse  fand  vom  4.  bis  8.  August  1873  anläßlich  der 
Weltausstellung  in  Wien  statt  und  beschränkte  sich  auf  Erörterung  der  Frage 
des  Patentschutzes.  Mit  Ermächtigung  des  Bundesrathes  beorderte  der  schweize- 
rische Generalkommissär  der  AussteDung,  Oberst  H,  Rieter,  das  Jurymitglied 
Adolf  Ott  aus  Bern  als  Delegirten  an  den  Kongreß  (s.  Administrativbericht  des 
Generalkommissärs  vom  30.  April  1874,  pag.  95). 

Die  Anregung  zu  diesem  von  Baron  v,  Schwarz  hervorgerufenen  Kongreß 
gab  der  Gedanke,  die  schon  seit  Jahren  vorhandenen  Bestrebungen  Einzelner  für 
Anbahnung  eines  internationalen  Patentschutzes  in  einem  Brennpunkt  zu  ver- 
einigen, und  die  große  Ausstellung  bot  hiezu  namentlich  den  Anlaß,  weil  eine 
solche  naturgemäß  die  Frage  des  geistigen  Eigenthums  in  den  Vordergrund  drängt. 
Der  Kongreß,  welcher  1 58  Theilnehmer  (ofl&zielle  Berichterstatter  hatten  bestellt : 


Gewerbliches  Eigenthum  —     762     —  Gewerbliches  Eigenthum 

Rumänien,  Holland,  Italien,  Schweden,  Deutschland,  Griechenland,  Schweiz,  Ver. 
Staaten  von  Nordamerika,  Württemberg,  England,  Brasilien),  darunter  auch  einige 
Patentgegner,  zahlte,  faßte  folgende  Resolutionen: 

I.  ^Der  Schutz  der  Erfindungen  ist  in  den  Gresetzgebungen  aller  zivilLsirten  Nationen 
zu  gewährleisten/    (Folgen  die  Gründe.) 

iL  ^Ein  wirksames  und  nützliches  Patentgesetz  muß  folgende  Grundlagen  haben/ 
u.  s.  w. 

III.  „In  Anbetracht  der  großen  Ungleichheit  der  bestehenden  Patentgesetzgebungen 
und  in  Anbetracht  der  veränderten  internationalen  Yerkehrsbeziehungen  der 
Jetztzeit  liegt  das  Bedürfnis  für  Reformen  vor  und  es  ist  dringend  zu  empfehlen^ 
daß  die  Regierungen  so  bald  wie  möglich  eine  internationale  Verständigung  über 
den  Patentschutz  herbeizuführen  suchen." 

Zur  Förderung  der  Sache  wurde  das  vorbereitende  Komite  des  Kongresses 
von  letzterem  als  ständiges  Exekutivhomite  konstituirt  (es  behielt  sein  Mandat 
bis  zum  Pariser  Kongreß,  an  welchem  es  dasselbe  durch  seinen  Generabekretär 
Pieper  niederlegen  ließ).  Die  österreichisch-ungarische  Regierung  wurde  um  ihre 
Mitwirkung   ersucht,   welche   aber   niemals  ernstlich  eingetreten  zu  sein  scheint. 

Seine  Fortsetzung  fand  der  Wiener  Kongreß  bei  Grelegenheit  und  durch 
Veranlassung  der  nächsten  Weltaasstellung,  derjenigen  von  1878  in  Paris. 
Dieser  zweite  internationale  Kongreß  fand  statt  vom  5.  bis  17.  September  und 
zählte  491  Theilnehmer  (in  ihrer  großen  Mehrheit  Franzosen),  worunter  50  Mit- 
glieder des  französischen  Organisationskomite,  16  Abgeordnete  der  Regierungen 
von  Deutschland,  Spanien,  der  Ver.  Staaten  von  Nordamerika,  von  Ungarn, 
Italien,  Luxemburg,  Norwegen,  Rußland,  Schweden  und  der  Schweiz,  68  Ab- 
geordnete von  Handelskammern,  gelehrten  und  industriellen  Gesellschaften,  femer 
Fabrikanten,  Rechtsgelehrte,  Patentagenten,  Ingenieure  etc.;  die  Patentgegner 
waren  nicht  erschienen.  Während  der  Wiener  Kongreß  nur  den  Patentschutz 
zum  Gegenstand  seiner  Berathungen  hatte,  dehnte  sie  der  Pariser  auf  das  ganze 
Gebiet  des  gewerblichen  Eigenthums  aus  (Erfindungen,  industrielle  Zeichnungen 
und  Modelle,  Photographien,  Fabrik-  und  Handelsmarken,  Handelsfirmen,  indu- 
strielle Belohnungen) ;  er  faßte  eine  Reihe  von  Beschlüssen,  welche  ein  einheitliches 
materielles  Recht  und  einheitliche  Vorschriften  für  die  Vollziehung  zum  Gegen- 
stand hatten,  und  bestellte  eine  internationale  permanente  Kommission,  in  nationale 
Sektionen  getheilt.  mit  dem  Auftrage,  an  der  Verwirklichung  seiner  Beschlüsse 
zu  arbeiten  und  namentlich  auch  den  Zusammentritt  einer  offiziellen  internationalen 
Konferenz  zur  Festsetzung  der  Grundlagen  einer  einheitlichen  Gesetzgebung  an- 
zuregen. 

Jene  permanente  Kommission  legte  sich  den  Titel  Commission  permanente 
internationale  du  congres  de  Paris  pour  la  proprietS  industrielle  bei  und  setzte 
schon  am  18.  und  19.  September  1878  auf  Grundlage  eines  vom  schweizerischen 
Delegirten,  Ständerath  Bodenheimer,  verfaßten  Projektes  den  Entwurf  eines 
Vertrages  betreffend  Bildung  einer  allgemeinen  Union  zum  Schutze  des  industriellen 
Eigenthums  fest  und  übergab  ihn  im  oben  erwähnten  Sinne  in  offiziöser  Weise 
dem  französischen  Minister  für  Handel  und  Landwirthschaft,  Teisserenc  de  Bort, 
welcher  sich  bereit  erklärt  hatte,  gemäß  dem  Wunsche  des  Kongresses  die  Initiative 
zu  ergreifen,  um  die  Anerkennung  und  Sanktionirung  seines  Werkes  seitens  der 
verschiedenen  Staaten  herbeizuführen,  und  welchem  zu  diesem  Zweck  auch  die 
Resolutionen  des  Kongresses  selbst  offiziell  mitgetheilt  worden  waren. 

Durch  die  Bemühungen  der  französischen  Regierung  und  der  französischen 
Sektion,    welche    als    Exekutivkomite    der    genannten    permanenten    Kommission 


Crewerbliches  Eigenthum  —      763     —  Gewerbliches  Eigenthum 

bezeiclmet  worden  war,  kam  die  dritle  internationale  Konferenz  von  1880  (4. 
bis  20.  November  in  Paris)  zu  Stande,  an  welcher  sich  31  Delegirte  von  21 
Staaten  (Argentinien,  Oesterreich,  Ungarn,  Belgien,  Brasilien,  Ver.  Staaten  von 
Nordamerika,  Frankreich,  Großbritannien,  Guatemala,  Italien,  Luxemburg,  Nieder- 
lande, Portugal,  Rußland,  Salvador,  Schweden,  Norwegen,  Schweiz,  Türkei, 
Uruguay,  Venezuela)  betheiligten. 

Es  konnte  sich,  Angesichts  der  Verschiedenheiten  der  nationalen  Gesetz- 
gebungen, natürlich  noch  nicht  darum  handeln,  einen  vollständigen  internationalen 
Vertrag,  ein  unifizirtes  internationales  Recht  aufzustellen,  —  die  Erreichung  dieses 
Zieles  wird  eine  Arbeit  langer  Jahre  sein  —  sondern  nur  um  eine  erste  Etappe, 
um  Zusammenfassung  und  gegenseitige  Anerkennung  derjenigen  allgemeinen  Grund- 
sätze, welche  den  verschiedenen  Einzel-Gesetzgebungen  gemeinsam  waren,  in  dem 
Sinne,  daß  die  in  letzteren  den  Bürgern  des  eigenen  Staates  gebotenen  Vortheile 
auch  denjenigen  sämmtlicher  der  angestrebten  Vereinigung  angehörenden  Staaten 
zu  Gute  kämen. 

Von  diesen  Anschauungen  geleitet,  hatte  auch  die  französische  Regierung 
das  ihr  vorgelegte  Vertragsprojekt  (s.  oben)  durch  die  französische  Sektion  der 
permanenten  Kommission  zwei  Mal  umarbeiten  lassen,  um  den  Einzel-Gesetz- 
gebungen Rechnung  zu  tragen,  bevor  sie  es  den  auswärtigen  Regierungen  als 
Programm  unterbreitete. 

Als  Grundlage  der  Berathungen  adoptirte  die  Konferenz  einen  vom  franzö- 
sischen Delegirten  Jagerschmidt  ausgearbeiteten  Konventionsentwurf,  welcher  eine 
Ausführung  der  verschiedenen  Punkte  des  vorerwähnten  Programmes  enthielt, 
und  am  20.  November  wurde  das  Schlußprotokoll  mit  dem  aus  den  Berathungen 
hervorgegangenen  Entwurf  von  den  Delegirten  sämmtlicher  Staaten  (ausgenommen 
Luxemburg)  unterzeichnet. 

Die  französische  Regierung  theilte  den  Entwurf  den  auswärtigen  Regierungen 
zur  Prüfung  mit  und  regte  eine  neue  Konferenz  an,  um  die  bereits  erlangten 
Beitrittserklärungen  zu  sanktioniren  und  die  Mittel  ausfindig  zu  machen,  welche 
ein  noch  vollständigeres  Einverständniß  herbeiführen  könnten,  ohne  den  Zweck 
der  Union  zu  beeinträchtigen. 

Die  vierte  Konferenz  fand  vom  6.  bis  20.  März  1883  in  Paris  statt  und 
zählte  25  Delegirte  von  20  Staaten  (Argentinien,  Belgien,  Brasilien,  Spanien, 
Ver.  Staaten,  Frankreich,  Großbritannien,  Guatemala,  Italien,  Luxemburg,  Nieder- 
lande, Portugal,  Rumänien,  Rußland,  Salvador,  Serbien,  Schweden  und  Norwegen, 
Schweiz,  Uruguay). 

Das  Resultat  war  die  unveränderte  Annahme  des  Entwurfs  von  1880  und 
einiger  Zusätze  zum  Schlußprotokoll.  Die  Konvention  wurde,  unter  Ratifikations- 
vorbehalt, am  20.  März  1883  von  den  Bevollmächtigten  folgender  11  Staaten 
unterzeichnet:  Belgien,  Brasilien,  Spanien,  Frankreich,  Guatemala,  Italien,  Nieder- 
lande, Portugal,  Salvador,  Serbien,  Schweiz. 

Der  Austausch  der  Ratifikationsurkunden  fand  am  6.  Juni  1884  in  Paris 
statt,  bei  welchem  Anlasse  noch  Großbritannien,  Tunis  und  Ecuador  beitraten, 
und  einen  Monat  später  trat  der  wichtige  Staatsvertrag  als  „Internationale 
Konvention  zum  Schutze  des  industriellen  Eigenthums**  in's 
Leben.  Später  kamen  noch  San  Domingo,  Schweden  und  Norwegen  hinzu,  während 
Ecuador  in  Folge  eines  einheimischen  Kongreßbeschlusses  auf  den  26.  Dezember 
1886  gekündigt  hat. 


Gewerbliches  Eigeathiim 


—     764     — 


Gewerbliches  Eigenthoia 


Zar  Zeit  (Mitte 

1886)  i«t 

der  Status  der  Union  folgendei 

1    • 
• 

.SUat. 

Datam  de« 
in  die  t' 

Eintrittff 
nioD. 

^.^.,                           Datvn  de*  Eiatrin« 

111  die  l  nioB. 

Belgien     .... 

20.  ITF 

1883 

Italien 20.  HT    1883 

Brasilien  .... 

« 

Norwegen  . 

f          1 

1.  VII  1885 

Dominikaniiiche    Re- 

Niederlande 

•                    4 

.     20.  111    1883 

publik  .... 

20.  X 

1884 

Portugal     .     . 

»                    • 

1» 

Ecoador  *)      .     .     . 

21.  xn 

1883 

Salvador     . 

< 

f 

Spanien     .... 

20.  in 

1883 

Serbien  . 

• 

^ 

fVankreich     . 

m 

Schweden   . 

1                    « 

1.  VU  1865 

Großbritannien    .     . 

17.  IJJ 

1884 

Schweiz      .     . 

« 

.     20.  ITT    1883 

Gnatemala 

20.  lU 

1883 

Tuni8    . 

>                     1 

.     20.  m    1884 

Die  wichtigsten  Bestimmungen  des  Vertrages  sind  folgende: 

Die  Bärger  eines  jeden  der  vertragschließenden  Staaten  genießen  in  allem  amdem 
Staaten  der  Union  bezüglich  der  Ertindungspaiente,  der  industriellen  Zeichnungen  und 
Modelle,  der  Fabrik-  und  Handelsmarken  und  der  Geschäftsfirmen  alle  VortheHe, 
welche  die  bezüglichen  Gesetze  den  Einheimischen  gegenwärtig  gewähren  oder  in  Zu- 
kunft gewähren  werden.  Sie  haben  daher  Anspruch  auf  den  gleichen  Schutz  wie  letztere 
und  auf  dieselben  gesetzlichen  Rechtsmittel  gegen  jedweden  Eingriff  in  ihre  Hechte, 
unter  Vorbehalt  der  Erfüllung  der  Formalitäten  und  Bedingungen,  welche  die  innere 
Gesetzgebung  eines  jeden  Staates  den  Einheimischen  auferlegt. 

Die  Bürger  von  Staaten,  die  nicht  zur  Union  gehören,  sind,  wenn  sie  auf  dem 
Territorium  eines  zur  Union  gehörenden  Staates  wohnen,  oder  daselbst  industrielle  oder 
kommerzielle  Etablissemente  besitzen,  den  Bürgern  der  vertragschließenden  Staaten 
gleichgestellt. 

Wer  für  ein  Erfindungspatent,  eine  industrielle  Zeichnung  oder  Modell  eine  Fabrik* 
oder  Handelsmarke  in  einem  der  vertragschließenden  Staaten  das  Begehren  um  gesetz- 
lichen Schutz  regelrecht  hinterlegt  hat,  genießt  für  die  Deponirung  in  den  andern 
Staaten,  unter  Vorbehalt  der  Rechte  Dritter,  während  der  unten  bezeichneten  Fristen 
ein  Prioritätsrecht. 

Die  nachträglich  vor  Ablauf  dieser  Fristen  in  einem  andern  Staate  der  Union 
erfolgte  Hinterlegung  kann  daher  durch  inzwischen  eingetretene  Thatsachen,  namentlich 
durch  anderweitige  Hinterlegung,  die  VeröffentUchung  der  Erfindung  oder  deren  Aus- 
beutung seitens  eines  Dritten,  durch  Verkauf  von  Exemplaren  der  Zeichnung  oder  des 
Modells,  durch  Anwendung  der  Marke,  nicht  unwirksam  gemacht  werden. 

Die  erwähnte  Prioritätsfrist  dauert  6  Monate  für  die  Erfindungspatente  und  3  Monate 
für  die  industriellen  Zeichnungen  und  Modelle,  sowie  für  die  Fabrik-  und  Handelsmarken. 
Für  die  überseeischen  Länder  werden  die  Fristen  um  einen  Monat  verlängert. 

Jede  Fabrik'  oder  Handelsmarke,  welche  in  dem  Ursprungslande  regelrecht 
hinterlegt  worden  ist,  wird  unverändert  in  allen  andern  Ländern  der  Union  zur  Hinter- 
legung zugelassen  und  geschützt. 

Als  Ursprungsland  wird  dasjenige  Land  betrachtet,  in  welchem  der  Hinterleger 
seine  Hauptniederlassung  bat. 

Ohne  daß  eine  Verpflichtung  zu  deren  Hinterlegung  besteht,  wird  die  Geschäfts- 
firma in  allen  Ländern  der  Union  geschützt,  gleichviel  ob  sie  den  Bestandtheil  einer 
Fabrik-  oder  Handelsmarke  bilde  oder  nicht 

Jedes  Erzeugniß,  das  unerlaubter  Weise  eine  Fabrik-  oder  Handelsmarke  oder  eine 
Geschäftsfirma  trägt,  kann  bei  der  Einfuhr  in  diejenigen  Staaten  der  Union,  in  welchen 
diese  Marke  oder  Firma  Anspruch  auf  gesetzlichen  Schutz  hat,  mit  Beschlag  belegt 
werden. 

Diese  Bestimmung  ist  auch  auf  jedes  Erzeugniß  anwendbar,  welches  fälschlich  den 
Namen  eines  bestimmten  Ortes  als  Angabe  der  Herkunft  trägt,  wenn  diese  Angabe  mit 
einer  tingirten  oder  in  betrügerischer  Absicht  entlehnten  Geschäflsfirma  verbunden  ist 

Schließlich   wurde   zur  Förderang   der  Ziele    der  Union  ein  internationales 

Bureau  unter  dem  Namen  „Bureau  international  dt  V  Union  pour  la  protection 

de  la  propriele  induHrieUe^  errichtet.    Dieses  Bureau  funktionirt  in  Bern  und 

*)  Tritt  Ende  1886  von  der  Union  zurück. 


Gewerbliches  Eigenthum  —     765     —  Glanzfiber-Fabrikation 

steht  unter  der  Aufsicht  des  schweizerischen  Bnndesrathes ;  es  gibt  eine  periodische 
Zeitschrift:   ^La  propri6t6  industrielle**,  heraus. 

Es  ist  noch  beizufügen,  daß  gemäß  einer  Bestimmung  des  zur  Konvention 
gehörenden  Schlußprotokolls  die  Worte  gewerbliches  Eigenthum  in  ihrer 
weitesten  Bedeutung  aufgefaßt  werden  sollen,  nämlich  in  dem  Sinne,  daß  sie 
sich  nicht  nur  auf  die  Erzeugnisse  der  eigentlichen  Industrie  beziehen,  sondern 
auch  auf  die  Erzeugnisse  der  Landwirthschaft  (Wein,  £orn,  Früchte,  Vieh  etc.) 
und  auf  mineralische,  in  den  Handel  kommende  Erzeugnisne  (mineralische 
Wasser  etc.). 

Gewichte  s.  Maß  und  Gewicht. 

Gewindebohrer-Fabrikation.  Mit  diesem  Greschäftszweig  befaßt  sich  laut 
Handelsregister  die  Firma  C.  Bolthauser  in  Eüsnacht  bei  Ztlrich. 

Gewürze*  Es  sollen  in  der  Schweiz  etwa  20  Gewürzmühlen  bestehen, 
meistens  kleine  Geschäfte.  Einige  Firmen  beziehen  das  Rohmaterial  direkt  von 
überseeischen  Ländern  und  exportiren  die  Fabrikate  nach  Frankreich  und  Italien. 
Einfuhr  1851:  1047  q,  1860:  1795  q,  1870:  1846  q,  1880:  2499  q,  1884: 
4214  q  im  Werthe  von  ca.  Fr.  1'100,000.  Ausfuhr  1851:  807  q,  1860: 
474  q,  1870:  768  q,  1880:  469  q,  1884:  725  q  im  Werthe  von  ca. 
Fr.  196,000. 

Gewürzpflanzen  s.  Gemüsebau. 

Ghulmess*    Buntes  Baumwollgewebe  für  den  Export  nach  der  Türkei. 

Giessbachbahn.  Die  Drahtseilbahn  am  Gießbach  ist  das  Eigenthum  der 
Herren  Gebr.  Hauser  zum  Gießbaih  bei  Brienz.  Dieselbe  verbindet  den  Brienzersee 
mit  dem  Hotel  Gießbach.  Betriebseröffnung  am  21.  Juli  1879.  Bahnlänge  331  m. 
Baukosten  Fr.  150,000. 


Beförderte 

Betriebs- 

Betriebs- 

Rein- 

JXhr. 

Beisenrte. 

Gepäck  u.  Göter 

einnithnien. 

ausgaben. 

ertrag. 

ADxahl. 

Tonnen. 

Fr. 

Fr. 

Fr. 

1879 

27,118 

66,9 

14,228 

2235 

11,993 

1880 

39,288 

366,2 

23,306 

6041 

17,265 

1881 

40,896 

273,9 

23,186 

5468 

17,718 

1882 

33,000 

107,7 

17,577 

5172 

12,405 

1883 

32,416 

167,0 

17,882 

6404 

11,478 

1884 

29,124 

165,0 

16,212 

7239 

8,973 

Giesserei  s.  Eisengießerei,  Geschüt7«gießerei,  Glockengießerei,  Schrift- 
gießerei. Die  Gesammtzahl  der  Gießereien  aller  Art  in  der  Schweiz  ist  mindestens 
200,  obwohl  im  Handelsregister  Ende  1884  nur  127  eingetragen  waren. 

Dem  Fabrikgesetz  waren  Ende  1885  42  Etablissements  mit  3035  Arbeitern 
unterstellt. 

Ginghams*  Fein  gestreiftes  oder  carrirtes  Baumwollgewebe  aus  gefärbtem 
Garn,  zu  Damenkleidern,  Herrenjacken,  Cravatten  etc.  Der  Artikel  kam  in  der 
Toggenburger  Buntweberei  gegen  Ende  der  Zwanziger  Jahre  auf  und  gewann 
in  kurzer  2ieit  große  Bedeutung,  für  den  Absatz  in  Südeuropa  sowohl,  als  auch 
in  Nord-  und  Südamerika,  Indien  etc.  Der  Konsum  ist  zur  Zeit  nicht  mehr 
bedeutend. 

Glace  ist  der  Name  eines  zweitrettigen  Ganzseidenge  wehes,  dessen  Zettel 
von  einer  anderen  und  dunkleren  Farbe  ist  als  der  Schuß  (Schiller).  Der  Stoff 
wird  in  Zürich  (und  Lyon)  fabrizirt  und  zu  Kleidern  verwendet. 

Glanzfiber-Fabrikation.  Mit  diesem  Geschäftszweig  befaßt  sich  laut 
Handelsregister  die  Firma  J.  Halblitzel  in  Basel. 


Glanzgerberei  —     766     —  Glarus 

Glanzgerberei*  J.  J.  Billwiller  in  St.  Gallen  soll  seit  vielen  Jahren  der 
einzige,  aber  sehr  tüchtige  Vertreter  dieses  G^werbszweiges  in  der  Schweiz  sein. 

Glanzpereale«  Baumwollener  Fatterstoff.  Wird  in  der  Schweiz  in  be- 
scheidenen Quantitäten   für   inländischen  Konsum   und   für   den  Export  fabrizirt. 

Glanzreinette,  auch  Grailwyler,  Wyniger,  Zürcher  Apfel,  grüner  Bors- 
dorfer,  Grünling,  Citronenapfel,  Glasapfel  etc.  genannt,  Wirthschaftsobst  ersten 
und  Tafelobst  zweiten  Banges  (Winterfrucht),  erhielt  in  der  Schweiz  im  zweiten 
Dezennium  dieses  Jahrhunderts  Verbreitung,  und  zwar  besonders  im  Kanton 
Zürich.  Sie  findet  sich  dort  namentlich  auf  dem  linken  Ufer  des  Zürchersee^s 
häufig  und  in  sehr  schönen  Exemplaren.  Der  Baum  gedeiht  besonders  gut  in 
offenem,  kräftigem  und  nicht  zu  schwerem  Boden,  kommt  auch  noch  in  höheren 
Lagen  an  geschützten  Standorten  gut  fort  und  trägt  früh  und  reichlich;  man 
darf  alle  zwei  Jahre  auf  eine  schöne  Ernte  rechnen.  („ Schweizerische  Obstsorten*^, 
Verlag  der  Lithogr.  Anstalt  J.  Tribelhom  in  St.  Gallen.) 

Glanzsiccativ  wurde  vor  ca.  25  Jahren  von  Bebsamen  &  Nägeli  in  Zürich 
in  den  Handel  gebracht.  Derselbe  wird  den  Farben  oder  Lacken  beigemengt, 
um  ihnen  erhöhten  Glanz  und  Haltbarkeit  zu  verleihen. 

Glarus.  Flächeninhalt  691,2  km^.  Ortsanwesende  Bevölkerung  am  1.  Dez. 
1880  34,213  Personen.  26  politische  Gemeinden,  23  Civilstandskreise,  19. 
Nationalrathswahlkreis  mit  2  Mandaten;  gehört  zum  4.  eidg.  Assisenbezirk,  in 
militärischer  Beziehung  zum  8.  Divisionskreis. 

Nach  dem  anläßlich  der  eidg.  Volkszählung  vom  1.  Dez.  1880  ermittelten 
YerhäUniß  zwischen  den  Hauptberufsklassen  und  der  Gesammtzahl  der  Berufs- 
thätigen  der  Kantone  nimmt  Glarus  folgende  Bangstufen  unter  den  Kantonen  ein  : 
Bia  2.  hinsichtlich  Industrie,  die  14.  hinsichtlich  Handel,  die  16.  hinsichtlich 
persönliche  Dienstleistungen,  die  IS,  brnsrchtHch  Verkehr,  die  18.  hinsichtlich 
öffentliche  Verwaltung,  Wissenschaft  und  Kunst,  die  22.  hinsichtlich  Urproduktion. 

An  den  Hauptberufsgruppen  sind  nämlich  als  Erwerbende  betheiligt: 

•  0  aller  °;o  der  gleichen 

Personen.  Beruftreibenden         Kategorie 

des  KaotuQB.  der  Schweiz. 

an  Urproduktion 3,351  19,2  0,6 

Industrie 11,906  68,2  2,1 

Handel 1,124  6,4  1,2 

Verkehr 395  2,3  0,8 

öffentlicher  Verwaltung,    Wissen- 
schaft und  Kunst     ....  517  3,0  1,1 
persönlichen  Dienstleistungen  .     .  152  0,9  0,9 

17,445  100,0  1,3 

51  ®/o  der  Kantonsbevölkerung. 

Die  Gesammtbevölkerung  (Beruftreibende,  Angehörige,  BLausgesinde) 
ist  wie  folgt  an  den  Haupterwerbszweigen  betheiligt: 

0/0  der  ^io  der  gleich<*D 

Personen.  Be-  Katogorie 

vülkcrung.  der  Schweiz. 

an  Urproduktion 7,575  22,1  0,7 

„    Industrie 20,377  59,6  1,9 

„    Handel 2,522  7,4  1,2 

„    Verkehr 983  2,8  0,9 


r 
w 


Glarus  —      767     —  Glarus 

an  öffentlicher   Verwaltung,    Wissen- 
schaft und  Kunst     ....       1,326  3,9  1,1 
„    persönlichen  Dienstleistungen  .     .           273                  0,8                0,9 

33,056 
Die  übrigen     1,157  3,4  0,7 

sind  hievor  nicht  inbegriffene  Personen  ohne  oder  unbekannten  Berufs  mit  ihren 
Angehörigen  und  ihrem  Hausgesinde. 

Handel,  Industrie  und  Kleingewerbe. 

Folgende  Gruppirung  umfaßt  diejenigen  unter  diese  Rubrik  zählenden  Berufs- 
arten,  welchen   im  Jahre  1880    5  ^/oo   und  mehr  aller  Berufsthätigen  oblagen : 

^'.oo  aller  ^'/oo  d.  Dämlichen 

Beruftreibende.      Beruftreibenden    Berufakategorie 

des  KüUton«.      d.ganx.  Schweiz. 

Baumwollspinnerei,  -Zwirnerei  u.  -Weberei  4061  *)  233  96 

Zeugdruckerei 3033«)  174  428 

Handel,  eigentlicher 699  40  13 

Weißnäherei 467  27  17 

Seidenindustrie  (größtentheils  Weberei)      .  462  »)  27  7 

Hotellerie  und  Wirthschaft 387  22  13 

Schreinerei  und  Glaserei 306  18  15 

Schusterei 302  17  10 

Wollen-  u.  Halbwollindustrie  (größtentheils 

Spinnerei) 266  *)  15  76 

Schneiderei 250  14  7 

Stickerei 221  »)  13  6 

Xylographie  und  Modellstecherei      ...  213  12  574 

Zimmerei 191  11  11 

Maurerei  und  Gypserei 162  9  8 

Wascherei  und  Glätterei  ......  162  9  11 

Bäckerei 146  8  12 

Metzgerei  und  Wursterei 138  8  16 

Maschinen-  und  Mühlenbau 119  7  12 

Papier-  und  Holzstofffabrikation       ...  87  5  18 

Fabriken. 
Dem  Schweiz.  Fabrikgesetz  waren  Ende  1885  76  Ftablissements  unterstellt 
(2,4  ^/o  aller  dem  Gesetz  unterstellten  schweizerischen  Etabl.)  mit  8603  Arbeitern 
(6  7o)  und  6105  Pferdekräften;  11  Etabl.  mit  190  Arb.  haben  keine  Motoren. 
Der    am    stärksten    vertretene   Industriezweig   ist   die   Banmwollindustrie; 
dieselbe  umfaßt  58  Etabl.  mit  8133  Arb.  und  5706  Pf.,  nämlich: 
8  Baumwollspinnereien  ohne  anderen  Betrieb,    1036  Arb.,   1311  Pf.     (1  Bet- 
schwanden, 1   Ennenda,   2  Linthal,  1  Matt,  1   Näfels, 
1  Oberumen,  1  Schwanden.) 

*)  Schlatter's  Industriekarte   von  1882   verzeichnet  3951,   wovon  2171  Weber  und 

1780  Spinner. 

')  .  r  r.  r  r  3596. 

^)  y,  ,  .        ,.  „  408,        „         338  Weber  und 

70  Zwirner  etc. 

*)  1,  r,  f>        r  n  240,        „         190  Spinnerei  u. 

50  Weberei. 

*)  ,  ,  «        .  ,  206,        „         193mechan.und 

13  Bandst. 


Glarus  —      768     —  Glarus 

9  Baumwollspinnereien  mit  BaamwoUwebereien,  2420  Arb.,  2780  Pf,  (1  Dies- 

bach,  1  Hätzingen,  1  Haslen,  1  Lnohsingen,  1  Mollis, 
1  Netstal,  1  Niedemmen,  2  Rüti.) 

7  Baumwollwebereien  obne   anderen    Betrieb,    871   Arb.,    544    Pf.     (2    Engi^ 

1  Mitlödi,    2  Biederen,  je  1  Buntweberei  in  Ennenda 
und  Mühlehorn.) 

9  n  mit  Baumwollspinnerei,  s.  oben. 

21  Baumwolldruckereien,  3597  Arb.,  858  Pf.  (4  Ennenda,  5  Glarus,  1  Läuggel- 

bach,  1  Mitlödi,    2  Näfels,  4  Netstal,   1  Niederurnen, 

3  Schwanden.) 
4  Baumwollbleicbereien  ohne  anderen  Betrieb,  59  Arb.,   168  Pf.    (1  Ennenda, 

2  Glarus,  1  Riederen.) 

1  n  mit  Baumwollappretur,  18  Arb.,  45  Pf.    (Glarus.) 

8  Stickereien,   132  Arb.    (1  Bilten,  1  Glarus,  1  Kerenzen,  1  Linthal,  1  MoUis, 

1  Näfels,  1  Netstal,  1  Oberurnen.) 

Die  tibrigen  dem  Fabrikgesetz  unterstellten  Etablissements  sind: 
1  Cartonfabrik  in  Luchsingen,  2  Fabriken  für  chemische  Produkte  (Glarus 
und  Mitlödi),  1  Cigarrenfabrik  in  Glarus,  1  Gasfabrik  in  Glarus,  1  Glaserei  in 
Glarus,  1  Graviranstalt  in  Glarus,  2  Maschinenfabriken  (Näfels  und  Netstal), 
1  mechanische  Werkstätte  in  Ennenda,  1  Metallwalzenfabrik  in  Glarus,  1  Papier- 
fabrik in  Netstal,  1  Schreinerei  in  Ennenda,  1  Bauschreinerei  in  Glarus,  1  Bau- 
und  Möbelschreuierei  in  Glarus,  1  Seidenfärberei  in  Mollis,  1  Seidenzwimerei  in 
Glarus,   1   Wolltuchfabrik  mit  164  Arb.  in  Hätzingen. 

Industriegeschichtliches. 

In  allen  Schilderungen  des  Glamerlandes  kehrt  seit  mehr  denn  einem  Jahr- 
hundert eine  Bemerkung  wieder  über  die  der  Bevölkerung  eigene  Veranlagung 
zur  Handelschaft.  Es  wird  wohl  Niemand  bestreiten  wollen,  daß  dieser  Aussprach, 
sogar  in  erhöhtem  Maße,  für  die  neueste  Zeit  Greltung  behalte,  da  er  unzweifelhaft 
auch  auf  die  Ausübung  der  industriellen  Betriebe  Anwendung  finden  muß. 

Man  hat  gesucht,  den  Beginn  des  Glamer  Handels  auf  den,  anfangs  des 
15.  Jahrhunderts  beendigten,  Loskauf  des  Landes  von  den  Abgaben  und  Zehnten 
zurückzuführen,  die  es  der  Säckinger  Abtei  zu  entrichten  gehabt  hatte.  Aus 
diesem  Loskauf  ergab  sich  nämlich  die  Möglichkeit  des  Vertriebes  verschiedener 
Erzeugnisse  nach  fremden  Ländern  und  des  Kennenlemens  der  in  letztem  aus- 
geübten Gewerbe.  Es  stand  indessen  doch  noch  ziemlich  lange  an,  bis  sich  weitere 
Kreise  des  Volkes,  welches  durch  die  Bodenbeschaffenheit  von  vornherein  auf 
Viehzucht  und  Alpwirthschaft  angewiesen  erscheint,  der  Industrie  zuwendeten. 

Sicher  ist  zwar,  daß  schon  unter  der  säckingischen  Herrschaft  wollene j 
später  dann  auch  halbwollene  und  leinene  Tücher  gewoben  wurden ;  doch  dienten 
diese  Stoffe  anfänglich  lediglich  zur  Deckung  des  inländischen  Bedarfs  und  ge- 
langten erst  gegen  Ende  des  17.  Jahrhunderts  theilweise  zur  Ausfuhr  nach  der 
übrigen  Schweiz  und  nach  Frankreich.  Damals  hatte  das  halbwollene  sog.  Mätzen- 
tuch die  Oberhand  gewonnen  und  dessen  Verkauf  blieb  bis  zu  der  1714  durch 
Pfarrer  Heidegger  aus  Zürich  erfolgten  Einführung  der  Baumwollspinnerei  eine 
lohnende  Einnahmsquelle  des  Landes. 

Ueberraschend  schnell  verbreitete  sich  dieser  neue  Erwerbszweig  vom  Haupt- 
thal aufwärts  in  die  obem  Thalschaften  und  binnen  Kurzem  war  das  Glamer 
Garn  sehr  gesucht.  Zuerst  lieferte  Zürich  die  Baumwolle  und  kaufte  das  Gespinnst 
auf;   bald    aber    bezogen    unternehmende   Eaufleute   den   Rohstoff  von   Venedig, 


Glarus  —      7(;9     —  Glarus 

Grenua  und  Marseille  her  und  setzten  die  Oarne  auch  in  St.  Grallen  und  Herisau  ab. 
Alt  und  Jung,  Männer,  Weiber  und  Kinder  fanden  gewinnbringende  Beschäftigung, 
und  das  Jahrzehnt  von  der  Mitte  50er  bis  zur  Mitte  der  60er  Jahre  wird  geradezu 
als  das  goldene  Zeitalter  der  armem  Yolksk lassen  gepriesen,  das  dann  freilich 
durch  die  Abnahme  des  Verdienstes  und  durch  die  Theuerung  Anfangs  der  70er 
Jahre  unliebsam  gestört  wurde. 

Das  Verweben  der  Garne  im  Lande  selbst  ließ  auffallend  lange  auf  sich 
warten.  Erst  gegen  das  Ende  des  vorigen  Jahrhunderts  wurden  in  Glarus,  in 
Ennenda,  im  Linththal  und  auf  dem  Kerenzenberg  bedeutende  Handwebereien 
fiir  Baumwolle  errichtet,  welche  hauptsächlich  für  St.  Gallen,  Lichtensteig,  Zürich, 
Winterthur  und  für  den  eigenen  Verbrauch  arbeiteten. 

Inzwischen  war  nämlich  schon  im  Jahre  1740  in  Glarus  eine  Kaitundruckerei 
gegründet  worden,  die  vorzüglich  blaue  Schnupftücher  nach  Genfer  Art  erzeugte, 
gegen  den  Schluß  des  Jahrhunderts  aber  nebst  einer  zweiten  ähnlichen  Anstalt 
wieder  einging.  Bald  wurden  sie  jedoch  durch  neue  Anlagen  ersetzt,  in  denen 
man  Lidienne,  Persienne,  große  und  kleinere  Tücher  erstellte.  Diese  Druckwaaren, 
der  Dauerhaftigkeit  des  Tuchs  und  der  Farbe  halber  sehr  begehrt,  wurden  zum 
besten  Theil  außer  Landes,  auf  deutschen  Messen  und  nach  dem  nordöstlichen 
Europa,  verhandelt.  Bis  zum  Eintritt  der  Assignaten wirthschaft  war  auch  Frank- 
reich ein  guter  Käufer,  ftir  welchen  nachher  in  Italien  und  Deutschland  mußte 
Ersatz  gesucht  werden. 

Neben  der  Baumwollindustrie  bestand  die  Verfertigung  halbwollener  und 
wollener  Tücher  und  Wirkwaaren  in  bescheidenem  Umfange  weiter.  Sodann 
war  in  MoUis  bereits  in  den  20er  Jahren  auch  ein  Seidenge werb  angelegt  worden, 
das  sich  jedoch  nicht  auf  die  Dauer  zu  halten  vermochte.  Dagegen  nahm  man 
seit  Beginn  der  60er  Jahre  in  Glarus  sowohl  die  Fabrikation  von  Seidenstoffen 
als  in  Mollis  diejenige  von  Bändern  wieder  auf,  während  ein  Theil  der  Land- 
leute am  Obersee  für  Zürich  Floreiseide  spann.  Die  Seidenbänder  fanden  vor- 
nehmlich in  Italien,  Deutschland  und  Holland  Absatz. 

Als  ein  weiterer  Industriezweig  aus  jener  Zeit  wird  die  Erstellung  von 
Karden  für  die  Schweiz  und  das  südliche  Deutschland  hervorgehoben.  Auch  die 
seit  Mitte  des  16.  Jahrhunderts  betriebenen  Schiefer  brücke  am  Plattenberg  im 
Semfthal  wurden  mit  Eifer  ausgebeutet,  obgleich  ihnen  anderweitige  Lager  ernst- 
liche Konkurrenz  zu  machen  anfingen.  Aus  den  Brüchen  wurden  verschiedene 
Arten  von  Schreibtafeln  und  Platten  zu  mancherlei  Zwecken  gewonnen ;  die  erstem 
erhielten  in  Schwanden  ihre  Rahmen.  Holland  und  England  waren  die  besten 
Abnehmer   für  die  Glarner  Tafeln,    die  auf  dem  Wasserwege  dorthin  gelangten. 

Im  Uebrigen  bewegten  sich  die  Vieheucht^  die  Käserei  und  die  Schah  Bieg  er  ei, 
sowie  der  Handel  mit  ihren  Produkten  in  den  hergebrachten  Grenzen  und  Anfangs 
der  70er  Jahre  nöthigte  die  Theuerung  viele  Hände  zu  angelegentlichen  Ver- 
suchen im  Getreidebau. 

So  hatte  sich  Glarus  als  handeltreibendes  und  als  Industriegebiet  am  Ende 
des  18.  Jahrhunderts  eine  beachtenswerthe  Stellung  zu  erringen  gewußt,  als  im 
Geleite  der  Revolution  schreckliche  Kriegsjahre  hereinbrachen,  die  mit  einem 
Schlage  alle  Errungenschaften  des  Friedens  völlig  vernichteten  oder  doch  auf 
lange  hinaus  lahm  legten.  Im  Jahre  1799  sollen  nur  noch  etwa  acht  Webstühle 
im  Gang  gewesen  sein  und  die  Fabriken  hatten  die  Arbeit  eingestellt.  Zu  alle- 
dem brachte  England  mit  seiner  mechanischen  Spinnerei  der  Handspinnerei  den 
Untergang. 

Furrer,  Vulkawirthschafts-Lexikon  der  Schweiz.  49 


Glanis  —     770     —  Glarus 

Nur  allmälig  erholte  sich  das  Land,  welches  der  Tummelplatz  fremder  Heere 
gewesen  war.  Vorübergehend  gaben  die  anno  1812  errichteten  zwei  Bandfabriken 
in  Mollis  und  Niederurnen,  sowie  das  Floretspinnen  für  Zürich  einigen  Verdienst, 
allein  auch  diese  wiederholten  Bemühungen,  dem  Seidengewerbe  größere  Aus- 
dehnung im  Lande  zu  verschaffen,  hatten  keinen  bleibenden  Erfolg.  Es  war 
vielmehr  wieder  die  Baumwollindustrie,  die  vom  Friedensjahre  1815  ab  in  Glarus 
abermals  zur  Blüthe  gelangte  und  dauernden  Wohlstand  im  Gefolge  hatte. 

Die  Handweberei  bot  Ersatz  für  die  einstige  Handspinnerei,  bis  die  Spinn- 
maschinen  von  den  20er  Jahren  an  ebenfalls  im  Lande  herum  aufgestellt  wurden 
und  zwar  in  solcher  Zahl,  daß  auf  Glamer  Boden  zur  Zeit  320,000  Spindeln, 
meist  auf  Mittelgame,  laufen.  Im  Jahre  1846  zählte  man  erst  62,000  Spindeln. 
Die  Game  kommen  größtentheils  in  schweizerischen  und  französischen  Webereien 
zur  Verarbeitung.  Früher  kauften  auch  Deutachland  und  Italien  ansehnlich  Mengen. 

Nach  und  nach,  um  die  Mitte  der  30er  Jahre  beginnend,  wurde  auch  die 
Handweberei  durch  die  mechanische  verdrängt  und  auch  als  Weißweber  nimmt 
nun  Glarus  nach  Zürich  in  der  Schweiz  die  erste  Stelle  ein.  Zufolge  der  jüngsten 
Erhebungen  stehen  bei  38  UO  Webstühle  in  Betrieb,  welche  vorwiegend  mittel- 
feine Gewebe  erzeugen.  Einen  Theil  dieser  Bohtücher  braucht  die  inländische 
Druckerei  und  Färberei,  der  Rest  geht  nach  Italien  und  auf  dem  Wege  der 
admission  temporaire  nach  Deutschland  und  Oesterreich. 

Bemerkens werth  ist,  daß  seit  Einführung  des  mechanischen  Betriebs  beinahe 
ausschließlich  mittelfeine  Gtirne  und  Gewebe  produzirt  werden,  sich  also  eine 
ausgesprochene  Anpassung  an  die  Bedürfnisse  der  Druckerei  zeigt.  Diese  und  die 
Färberei  gewannen  ihrerseits  immer  mehr  an  Umfang,  an  Mannigfaltigkeit  ihrer 
Produkte  und  der  Absatzgebiete.  In  der  Druckerei  hat  sich  die  Handarbeit  am 
längsten  gehalten ;  erst  in  jüngster  Zeit  fangt  sie  vor  dem  Walzendruck  zu  weichen 
an.  Mit  seinem  Ueberhandnehmen  verschwinden  allmälig  auch  die  alten  Genres, 
welche  Jahrzehnte  lang  Tausende  fleißiger  Arbeiter  beschäftigt  haben  und  geben 
ungezählten  neuen  Artikeln  von  flüchtigerem  Dasein  Raum.  Die  wichtigsten 
Artikel  sind  Mouchoirs,  Battiks,  Jasmas  und  Shawls.  Sie  werden  zum  größten 
Theil  in  der  Levante,  den  Donauländem,  den  ostindischen  Kolonien,  in  Italien, 
Spanien  und  Frankreich  abgesetzt.  Der  Verschleiß  im  Inlande  ist  unverhältniß- 
mäßig  klein. 

Den  nachhaltigsten  Aufschwung  nahm  die  Druckerei,  als  es  ihr  in  den  40er 
Jahren  gelungen  war,  durch  möglichst  getreue  Nachahmung  der  in  den  orien- 
talischen Ländern  gangbarsten  Muster  dort  Boden  zu  fassen.  Namentlich  der 
Krimkrieg  förderte  den  Handel  mit  der  Türkei  gewaltig.  Leider  werden  auch 
diese  Absatzgebiete  in  der  neuesten  Zeit  durch  Schutzzollanwandlungen,  eigene 
Produktion  jener  Staaten  und  anderweitige  fremde  Konkurrenz  stark  bestritten, 
und  trotz  seiner  Größe  ist  der  Verkehr  arg  be<lrängt  und  wirft  nur  noch  äußerst 
spärlichen  Gewinn  ab.  Italien,  Spanien  und  Frankreich  sind  für  Mouchoirs  noch 
Käufer,  doch  ist  Italien  auf  dem  Wege,  seine  einstige  Bedeutung  als  Kunde  in 
Folge  der  Abschließung  durch  allzu  hohe  Zölle  ebenso  zu  verlieren,  wie  Deutsch- 
land und  Oesterreich. 

Neben  diesen  großen  Betrieben  sind  noch  mehrere  andere  zu  nennen,  deren 
Ursprang  zum  Theil  in's  letzte  Jahrhundert  oder  noch  weiter  zurück  reicht.  In 
engem  Zusammenhang  mit  den  besprochenen  Industriezweigen  steht  die  Bleichereif 
welche  entweder  selbstständig  oder  mit  den  Druckereien  verbunden  ist.  Auch  die 
Buntweberei  hat  seit  etlichen  Jahren  Eingang  gefunden,  ohne  bis  jetzt  größere 
Bedeutung  erlangt  zu  haben. 


Olarns  —      771      —  Glarus 

Die  Halhwollweherei^  bei  welcher  neben  der  Wolle  statt  Leinen  nun  Baam- 
wolle  verwendet  wird,  hat  sich  als  Hausindustrie  da  und  dort  noch  erhalten. 
Daneben  spinnt  ein  mechanisches  Etablissement  Kammgarne  und  eine  Weberei 
verarbeitet  dieses  und  fremdes  Crespinnst  seit  1831  zu  Tüchern,  die  im  Inlande 
Absatz  finden. 

Die  Seidenindustrie  ist  durch  eine  Zwirnerei  und  eine  Stoiffabrik  vertreten, 
welche  beide  in  den  50er  Jahren  entstanden.  Das  Floretspinnen  hat  seit  längerer 
Zeit  aufgehört. 

Von  textilen  Zweigen  ist  schließlich  noch  die  Sticherei  zu  erwähnen.  Schon 
zu  Anfang  des  laufenden  Jahrhunderts,  als  die  Baumwolbpinnerei  schwer  zu  leiden 
hatte  von  den  englischen  Maschinengarnen,  hatte  man  sich  zeitweilig  in  der 
Mousselinestickerei  versucht.  Die  jetzige  Masohinenstickerei  lehnt  sich  selbst- 
verständlich in  allen  Beziehungen  an  St.  Grallen  an. 

Die  mancherlei  großartigen  Etablissemente  mit  mechanischen  Einrichtungen 
sind  auch  dazu  angethan,  den  zwei  Maschinenwerksiötten  Arbeit  zuzuhalten.  Die 
eine  dieser  Anstalten,  diejenige  in  Näfels,  besteht  schon  lange,  ist  aber  erst  seit 
den  60er  Jahren  weiterhin  bekannt  geworden.  Ebenso  ist  die  Papierfabrikation 
schon  seit  geraumer  Zeit  im  Glarner  Lande  daheim ;  wenigstens-  wird  bereits  im 
Jahre  1774  einer  Papiermühle  in  Netstall  gedacht.  Dieser  Zweig  hat  sich  in  den 
letzten  Jahren  ebenfalls  ausgedehnt.  Dagegen  hat  die  Bierbrauerei  die  in  den 
30er  Jahren  gehabte  Bedeutung  zum  besten  Theil  verloren  in  Folge  der  Ueber- 
handnahme  der  Produktion  in  der  übrigen  Schweiz  und  wegen  der  Einfuhr 
fremden  Bieres. 

Chemische  Produkte  werden  in  mehreren  kleinern  Etablissements  bereitet 
und  auch  die  Cif/arrenfabrikation  ist  in  Aufnahme  gekommen. 

Am  Plattenberge  wird  immer  noch  Schiefer  gebrochen,  der  besonders  auch 
für  Dachbedeckungen  dient.  Gerade  bedeutend  und  lohnend  ist  der  Umsatz  nicht 
mehr.  Versuchsweise  wurde,  nach  einer  Unterbrechung  von  beinahe  zwei  Jahr- 
hunderten, in  den  40er  und  50er  Jahren  im  Bergwerke  MUrtschen  wieder  nach 
Kupfer  und  Silber  gegraben.  Allein  der  Erfolg  war  kein  besserer  als  vordem 
und  als  bei  mehreren  Eisenwerken,  die  ebenfalls  schon  im  vorigen  Jahrhundert 
eingegangen  sind. 

Wie  einleitend  bemerkt  worden  ist,  verkauften  die  Glarner  schon  bei  Beginn 
des  16.  Jahrhunderts  Vieh  und  Schabzieger  außer  Landes,  doch  ließen  lang  an- 
dauernde Kriegswirren  den  Handel  mit  eigenen  und  fremden  Erzeugnissen  erst 
mit  dem  17.  Jahrhundert  zu  gedeihlicher  Entwicklung  gelangen.  Vieh,  Schabzieger, 
Käse  und  Butter,  Kräuterthee,  Schiefer  und  Holz  waren  die  wichtigsten  Handels- 
objekte. Für  das  Vieh  war  das  Welschlandfahren  üblich,  Schabzieger  und  Thee 
gingen  in  die  benachbarten  Länder  und,  wie  namentlich  Schiefer  und  Möbelholz, 
nach  Holland  und  England.  Als  im  Lande  selbst  das  Nußbaumholz,  Bergahom- 
und Kirschbaumholz  zu  mangeln  anfing,  kaufte  man  solches  in  den  andern  Berg- 
kantonen, dann  in  Sardinien,  ja  sogar  in  Unteritalien  auf.  Dieser  gewinnbringende 
Zwischenhandel  erhielt  durch  die  Verbreitung  des  Mahagoniholzes  einen  ver- 
nichtenden Schlag.  An  seine  Stelle  trat  der  Vertrieb  von  Textilmanufakturen, 
namentlich  solcher  der  Ostschweiz. 

Der  heutige  Handel  befaßt  sich  hauptsächlich  mit  dem  Absätze  der  eigenen 
Manufakturwaaren ;  demjenigen  mit  landwirthschaffclichen  Produkten  kommt  nur 
noch  untergeordnete  Bedeutung  zu.  Die  Eisenbahn  begleitet  die  der  Industrie  in 
so  reichem  Maße  dienstbare  Linth  bis  hinauf  nach  dem  Dorfe  Linththal  und  der 
nördlichen   Grenze    entlang    läuft   ebenfalls   ein   Schienenweg.     Wohlunterhaltene 


Qlanis  —     772     —  Glarus 

Straßen  erleichtern  den  Verkehr  im  Innern,  während  freilich  die  direkte  Yer- 
bindong  mit  den  Nachbarn  im  Süden,  Westen  nnd  Osten  viel  zu  wünschen  übrig 
läßt  nnd  den  Verkehr  mit  ihnen  hintanhält. 

Urproduktion. 

Der  Urproduktion  widmeten  sich  im  Jahre  1880  lant  eidg.  Yolkszählungs- 
Statistik  3351  Personen,  davon  3019  der  Landwirthschaft,  249  dem  Bergbau, 
71  der  Forstwirthschaft,   7  der  Fischerei,  5  der  Jagd. 

Der  Bergbau 
ist  auf  die  Ausbeute  von  Baumaterialien  und  Schiefer  beschränkt;  es  sind: 

Sandsteine  bei  Diesbach,  Ennenda  und  Schwanden ;  Kalksteine  bei  Netstall 
und  Urnen;  Schiefer  am  Plattenberg  (Staatsbergwerk);  Cemeni  bei  MUhlehom; 
bedeutende  Schieferlager  wurden  durch  den  Sturz  des  Eisikopfes  (ob  £lm)  im 
Jahre  1881  zerstört.  Yor  2  Jahrhunderten  war  am  Mürtschenberg  ein  ergiebiges 
Kupfer-  und  Silberbergwerk. 

Land  wir  thschaftli  che  Verhältnisse. 

Der  Geldwerth  der  Getreideproduktion  mag  sich  jährlich  auf  ca. 
Fr.  40,000  belaufen.  Dieselbe  ist  wesentlich  auf  die  Gegend  des  Unterlandes, 
bezw.  die  Gemeinden  Bilten,  Niederurnen,  Oberumen,  Näfels  und  Mollis  beschränkt. 
Gepflanzt  werden  Weizen,  Gerste,  Korn,  Koggen,  Hafer  und  Mais.  Im  Mittel- 
und  Hinterland  ist  der  Getreidebau  unbedeutend;  dann  und  wann  nur  trägt  ein 
£[artoffelacker,  der  in  Wiese  umgewandelt  werden  soll,  vorerst  ein  Jahr  lang  Gkrste. 

Der  Kartoffel- Ertrag  wird  bei  guter  Ernte  auf  ca.  32,000  Kilozentner 
berechnet.  Die  Kultur  der  Kartoffel  ist  fast  im  ganzen  Kanton  verbreitet ;  daneben 
wird  auch  mehr  oder  weniger  Gemüse  gepflanzt,  wie  Kohl,  Kabis,  Eübe,  Bunkel- 
rübe,  Möhre,  Kohlrabe,  gelbe  Bodenrübe,  etwas  Blumen-  und  Bosenkohl,  Bettige, 
Erbsen,  Bohnen,  Saubohnen  (besonders  im  Sernfthal),  Cichorien. 

Als  Futterpflanzen  werden  bei  der  Umwandlung  von  Aeckern  in  Wiesen, 
was  selten  vorkommt,  rother  Wiesenklee,  Esparsette,  Raygras  und  Grasmischungen 
gesäet.  Die  Naturwiesen  im  Thale  enthalten  die  verschiedensten  Gras-  und  Kräuter- 
arten, als:  Honigklee,  kriechender  Klee,  Bärenklau,  Lieschgras,  Honiggras,  Knaul- 
gras, Windhalm,  Glatthafer,  Zittergras,  Eispengras,  Kammgras,  Lolchgras,  Löwen- 
gras,  aufgeblasenes  Leinkraut,  Sauerampfer,  Bocksbart,  Kümmel,  Ankenblumen, 
Wiesensalbei,  Frauenmanteli  etc.  Die  Bergwiesen  enthalten  in  höherem  Maße 
die  überall  bekannten  aromatischen  Kräuter. 

Eine  kantonale  Zählung  der  Obstbäume  hat  bisher  nicht  stattgefunden. 
Li  Niederurnen  sind  es  deren  ca.  7000,  in  Oberumen  ca.  2000,  in  Leuggelbach 
ca.   240,  in  Haslen  5 — 600. 

An  Stelle  von  gegenseitigen  Viehversicherungsvereinen  besteht  eine  kantonale 
Vieh  Versicherungskasse,  an  welche  jeder  Viehbesitzer  per  Stück  Vieh 
jährlich  10  Rp.  einzahlt,  um  aus  derselben  bei  Viehverlusten  theil weisen  Schaden- 
ersatz zu  erhalten.    Die  Kasse  hat  einen  Fond  von  ca.  Fr.  130,000. 

Es  besteht  ein  kantonaler  Land-,  Alp-  und  Forstwirthschaft- 
licher  Verein  (mit  ca.  40  Mitgliedern),  nebst  Zweigvereim  in  Niederumen 
mit  20  Mitgliedern. 

Verkehr. 

Eisenbahnen. 
Bestand  Ende   188 i:   2  Bahnuntemehmungen   mit   43,809  m   Bahn    und 
14  Stationen.     Die  Bahnlänge   vertheilt  sich  auf  die  einzelnen  Unternehmungen 
nnd  nach  den  Konzessionen  wie  folgt: 


Glanis  —     773     —  Glas 

Schweizerische  Nordostbahn:  1)  Eonzession  vom  11.  September  1872  für 
die  Strecke  von  der  schwyzerischen  Grenze  bei  Eeicbenburg  bis  zur  st.  galliscben 
Grenze  bei  Ziegelbrücke,  5343  m;  2)  Konzession  vom  30.  Januar  1874  für  die 
Strecke  von  der  st.  galliscben  Grenze  bei  Niederumen  bis  Näfels,  3468  m; 
8)  Konzession  vom  30.  Januar  1874  für  die  Linie  Glams-Lintbtbal,  15,752  m. 
Gesammtlänge  der  Nordostbahnstreoken  im  Kanton  Glams  24,563  m. 

Vereinigte  Schweizerbahnen:  Konzession  vom  2.  Jannar  1853  für  die 
Strecken:  a.  von  der  st.  galliscben  Grenze  bei  Weesen  bis  zur  st.  galliscben 
Grenze  bei  Müblebom,  7856  m ;  b.  von  der  st.  galliscben  Grenze  bei  Weesen 
bis  Glarns,  11,390  m;  zusammen  von  den  Vereinigten  Scbweizerbabnen  im  Kanton 
Glarus  19,246  m. 

Straßen. 

Diese  sind  eingetbeilt  in  Kantonsstraßen  und  in  Verbindungsstraßen  : 

KantonsstrasseD.  Verbindung88tras«eD. 

Länge 80,8  m  21,3  m 

Breite 3,6—6,6  m  3,6—5,4  m 

Baukosten       .     .     .     l'l 92,900  Fr.  283,000  Fr. 

Glarus-Linththal,  Glarus-Züricb  s.  Nordostbabn.  —  Glarus- 
Weesen   s.  Vereinigte  Scbweizerbabnen. 

Glas*  Die  Zeit  der  Entstehung  der  ersten  scbweizeriscben  Glasbütten  ist 
unbekannt.  Eine  der  ältesten  war  diejenige  in  Flübli  (Kragen)  bei  Scbüpfbeim 
(Kt.  Luzern).  Von  dort  aus  wurde  im  Jahre  1817  eine  Filiale  in  Hergiswyl 
(Unterwaiden)  gegründet.  Die  erstere  ging  später  ein,  wie  eine  Reibe  anderer 
alter  Glashütten  in  der  Ost-  und  Westschweiz. 

Die  gut  prosperirende  Glasfabrik  in  Monthey  (Wallis)  wurde  anno  1822 
von  der  Firma  Contat  &  Cie.  gegründet  und  1861  erneuert.  1850/51  entstand 
ferner  eine  Filiale  von  Hergiswyl  aus  in  Küßnacht,  Kt.  Schwyz.  Die  jüngere 
Glashütte  in  Wauwyl  (Kt.  Luzern),  verdankt  ihre  Entstehung  ebenfalls  derjenigen 
in  Hergiswyl.  Um  1850  gab  es  noch  14  Glashütten,  1885  existirten  deren  7  mit 
436  Arbeitern.  Sie  liegen  in  Küßnacht,  Kt.  Schwyz  (2),  !Monthey  im  Wallis, 
Hergiswyl  in  Nidwaiden,  Montier  im  Kt.  Bern,  Wauwyl  im  Kt.  Luzern,  Progens 
im  Kt.  Freiburg.  Die  größte  Glashütte  ist  diejenige  in  Monthey ;  sie  beschäftigt 
über  100  Arbeiter. 

Die  7  Glashütten  produziren  jährlich  etwa  31,000  q  Hohlglas  und  Fenster- 
glas im  ungefähren  Werth  von  Fr.  1' 300,000.  Dieser  Produktion  steht  ein 
Lnport  von  ca.  60,000  q  gegenüber,  so  daß  also  die  schweizerische  Industrie 
noch  einer  ganz  bedeutenden  Ausdehnung  fähig  wäre.  Nur  Spiegelglas  and  Luxus- 
artikel würden  einen  zu  beschränkten  Markt  finden ;  man  schätzt  ihren  Verbrauch 
auf  4000  q  oder  Fr.  600,000. 

Dank  der  Energie,  mit  welcher  der  fremden  Konkurrenz  die  Spitze  zu 
bieten  gesucht  wird,  hat  sich  die  Lage  der  schweizerischen  Glasindustrie  nicht 
verschlimmert.  Immerhin  folgen  die  Verkaufspreise  stets  weniger  den  vielen 
Schwierigkeiten,  mit  denen  die  Fabrikation  zu  rechnen  hat,  und  der  Vollkommen- 
heit der  Produkte.  Jahr  für  Jahr  werden  Umgestaltungen  an  den  Oefen,  oder 
an  der  Ausrüstung,  oder  im  Fabrikationsverfahren  nöthig.  Die  Arbeit  muß  theuer 
bezahlt  werden.  Ein  Fensterglas-Bläser  verdient  Fr.  8 — 12  per  Tag,  ein  Arbeiter 
für  Hohlglas  Fr.  7—8,  ein  Lehrling  Fr.  2.  50—5. 

Für  die  Glassorten,  welche  produzirt  werden,  finden  sich  Thon,  Sand  und 
Kalk  im  Lande  selbst,  dagegen  müssen  die  theureren  Materialien,  besonders  Soda 
und  Potasche,  aus  dem  Auslande  bezogen  werden.   Die  heimische  Industrie  kann 


Glas  774     —  Glasmalerei 

also  nicht  so  billig  arbeiten  wie  die  fremde,  welche  an  Steinkohlengraben  und 
großen  Verkehrsadern  ihre  Sitze  hat.  (Vgl.  den  Fachbericht  von  Otto  Meiner 
über  Gruppe  14  der  Landesansstellong  von  1883.) 

Die  eidg.  Volkszählongsstatistik  von  1880  gibt  die  Zahl  der  die  Glas-  und 
die  Glaspier&brikation  betreibenden  Personen  (inkl.  Glaskünstler)  auf  439  an 
(0,3  7oo  aller  Berofsthätigen),  wovon  125  im  Wallis,  75  im  Kt.  Bern,  64  im 
Kt.  Freibarg,  54  im  Et.  Schwyz,  49  in  Nidwaiden,  18  im  Et.  Luxem,  18  im 
Et.  Zürich,  13  Grenf,  13  Solothom,  3  St.  Ghdlen.  Unter  jenen  439  Erwerbenden 
waren  105  Aasländer.  —  Als  Glaser  bezeichneten  sich  im  nämlichen  Jahre 
1480  Personen  =  1,1  ®/oo  aller  Bemftreibenden.  —  Im  Handelsregister 
waren  Ende  1885  407  Glas-  and  Glaswaarengeschäfte  eingetragen.  —  Einfahr 
von  Glas  nnd  Glaswaaren  1870:  26,025^  1880:  65,884  q,  1885:  51,552  q 
=  Fr.  2'941,518.  —  Aasfahr  1870:  1074  q,  1880:  901  q,  1885:  789  q 
=  Fr.  132,260. 

Glasmalerei«  (Nach  J.  R.  Rahn's  Darstellang  im  Spezialkatalog  der 
, Alten  Eanst*,  Grappe  38  der  Schweiz.  Landesaasstellang  1883.)  Vom  XIII. 
bis  zam  Beginne  des  XVI.  Jahrhanderts  läßt  sich  die  Entwickelang  der  schwei- 
zerischen Glasmalerei  durch  dieselben  Phasen  verfolgen,  welche  die  Denkmäler 
anderer  Länder  belegen.  Die  ältesten  Werke  sind  die  am  1275  erstandenen 
Glasgemälde,  welche  die  Bosette  im  südlichen  Qaerflügel  der  Eathedrale  von 
Lausanne  schmücken  ')  and  einige  aas  der  Wende  des  XI  TL  and  XIV.  Jahr- 
handerts stammende  MaßwerkfÜllangen  im  Nordflügel  des  Erenzganges  von 
Wettingen  ^).  Es  folgt  dann  der  reiche  Cyklus,  der  früher  das  Chorfenster  der 
CiBterzienserkirche  von  Hanterive  bei  Freibarg  schmückte  and,  1856  auseinander 
gerissen,  im  Chor  von  S.  Nicolas  zu  Freiburg  untergebracht  worden  ist.  Ein 
besonderes  Interesse  bieten  die  Glasgemälde  von  Hauterive  durch  die  frühzeitige 
Verwendung  des  sog.  Schmelz-  oder  Silbergelbes  dar,  eine  Schmelz-  oder  Auftrag- 
farbe, deren  Entdeckung  man  fälschlich  aus  dem  XV.  Jahrhundert  datirt. 

Die  weitere  Entwickelung  der  schweizerischen  Glasmalerei  belegen  die 
prächtigen  Chorfenster  in  der  Elosterkirche  von  Eönigsfelden,  sowie  die  annähernd 
gleichzeitigen  Glasgemälde  in  der  Elosterkirche  von  Elappel  und  den  bernischen 
Eirchen  von  Eöniz,  Blumenstein  und  Münohenbuchsee ,  und  aus  dem  Anfange 
des  XV.  Jahrhunderts  die  Eirchenfenster  von  Staufberg  bei  Lenzbarg,  Oberkirch 
bei  Frauenfeld,  endlich  die  spätgothischen  Chorfen^ter  des  Berner  Münsters  und 
der  Pfarrkirche  von  Biel  ^). 

Uebrigens  hatte  man  schon  im  XV.  Jahrhundert  öfters  auf  eine  gai^ze  Be- 
fensterung  mit  Glasgemälden  verzichtet.  Man  begnügte  sich,  einen  Theil  der 
Fenster  mit  bogengroßen,  sog.   „  bügigen  **   Scheiben  auszustatten. 

Auch  eine  neue  Gattung  von  Glasgemälden,  die  der  Kabinetscheiben,  war 
damals  in  Aufnahme  gekommen.  Bereits  in  den  Jahren  1434 — 37  wurde  von 
dem  Glasmaler  Hans  Fuchs  das  Rathhaus  in  Luzem  mit  Scheiben  ausgestattet  ^). 
Bedeutende  Werke  der  gothisohen  Eabinetmalerei  sind  in  den  öffentlichen  Eunst- 
sammlungen  von  Basel,  Zürich,  Bern  und  Freiburg  zu  finden.    Solche  Glasgemälde 

^)  J,  R,  R(ihn.  Die  Glasgemälde  in  der  Rosette  der  Kathedrale  von  Lausanne. 
Mittheilungen  der  antiquar.  Gesellschaft  in  Zürich.    Bd.  XX,  I.  Abthlg.,  Heft  2. 

*)  W.  Lübke.  Die  Glasgeraälde  im  Kreuzgang  zu  Kloster  Wettingen  1.  c.  Bd.  XIV, 
Heft  5. 

')  Vgl.  das  Nähere  über  diese  Cyklen  in  Rahn's  Geschichte  der  bildenden  Künste 
in  der  Schweiz.    Bd.  I.    Zürich  1876. 

*)  V.  Liebenau.    Anzeiger  für  Schweiz.  Alterthumskunde  1878.    S.  857. 


Glasmalerei  —      775     —  Glasmalerei 

tragen  einen  vorwiegend  ceremonialen  Charakter :  die  Mitte  des  bunten  Damastes 
nimmt  das  Wappen  des  Stifters  ein,  bald  von  Thieren  bewacht,  bald  von  Engeln, 
Damen,  Pannerträgern  und  Gehamisohten  flankirt,  während  Architekturen  oder 
knorrige  Pfeiler,  die  zum  Astbogen  verwachsen,  die  Umrahmung  bilden. 

Dieselbe  Auffassung  liegt  den  frühesten  Eenaissancewerken  zu  Grunde,  wobei 
übrigens  zu  bemerken  ist,  daß  der  neue  Stil  sich  nur  langsam  und  vorerst  bloß 
in  einzelnen  dekorativen  Zuthaten  introduzirte. 

Mit  dem  Jahre  1530  etwa  beginnt  die  Glanzepoohe  der  schweizerischen 
Glasmalerei.  Die  Technik  ist  in  derselben  zur  höchsten  Routine  ausgebildet,  un- 
nachahmlich ist  die  Feinheit  gebrochener  Töne;  die  Behandlung  der  Ueberfang- 
gläser,  wie  die  Verwendung  der  Schmelzfarben  belegt  ein  Ilaffinement,  das  allen 
modernen  Versuchen  zur  Nachahmung  spottet.  Wunderbar  ist  auch  die  Schönheit 
der  Zeichnung,  und  unerschöpflich  die  Erfindungsgabe  in  der  Gestaltung  der  um- 
rahmenden Theile,  wo  sich  die  ganze  sprudelnde  Formenfülle  der  deutschen 
Renaissance  entfaltet.  Kein  Wunder  übrigens,  da  die  besten  der  damaligen 
Künstler:  Urs  Graf]  Nikiaus  Manuel  und  Hans  Holbein  es  nicht  verscbmäheteu, 
für  solche  Werke  ihre  Vorzeichnungen  zu  liefern. 

So  gelangten  die  Schweizer  Glasmaler  zu  einem  Ruf,  der  weit  über  die 
Grenze  der  Heimat  hinaus  drang.  Schon  Fischart  wußte  in  seinem  Büchlein 
„Aller  Praxis  Großmutter""  davon  zu  sprechen.  1562  ließ  sich  die  Kammer  in 
Innsbruck  eigens  nach  Zürich  wenden,  um  dort  bei  dem  Glasmaler  Carl  von  Aegeri 
ein  Wappenfenster  zu  bestellen;  ein  anderer  Landsmann,  Jacob  Sprüngli,  hat 
seinen  Namen  auf  dem  Tucherischen  Fenster  in  der  Lorenzkirche  von  Nürnberg 
verzeichnet  und  der  Magistrat  derselben  Stadt  den  Zürcher  Christof  Murer  mit 
der  Ausführung  jener  prächtigen,  1597  und  1598  datirten  Scheiben  betraut, 
welche    heute   eine  Hanptzierde  des  Germanischen  Museums  in  Nürnberg  bilden. 

In  ungeheurer  Zahl  sind  solche  Werke  seit  den  ersten  Dezennien  des 
XVI.  Jahrhunderts  geschaffen  worden.  Wo  immer  ein  Hausstand  eingerichtet 
wurde,  Familien  oder  Korporationen  ein  neues  Heim  bezogen,  Kirchen,  Klöster 
und  Kapellen  entstanden,  pflegten  Verwandte  und  Befreundete,  den  Behörden 
und  Korporationen  aber  die  Mitstände,  Prälaten,  Kaiser  und  Könige  sogar,  eine 
Scheibe  zu  stiften.  Auch  in  Bauernhäusern  fehlten  solche  Zierden  nicht;  wieder- 
holt hat  ein  eidgenössischer  Stand  sogar  die  Henkers wohnung  mit  Glasgemälden 
ausschmücken  lassen,  und  die  Zahl  der  Scheiben,  welche  den  Kapuzinern  in 
Luzern  gestiftet  wurden,  war  eine  so  große,  daß  solche  Widmungen  zeitweilig 
in  den  Küchenfenstern  untergebracht  werden  mußten.^)  Diese  Popularität,  deren 
sich  die  Glasmalerei  erfreute,  erklärt  denn  auch  die  Vielseitigkeit  der  Darstellungs- 
weise. Schon  aus  der  ersten  Hälfte  des  XVI.  Jahrhunderts  gibt  es  Scheiben 
mit  ausführlichen  Scenen  biblischen  und  allegorischen  Inhaltes.  Andere  Vor- 
stellungen kamen  bald  dazu :  Scenen  aus  der  Schweizergeschichte,  aus  dem  Berufs- 
und Tagesleben,  Schilderungen  festlicher  Anlässe,  wie  sie  in  Trinkstuben  und 
zünftigen  Kreisen  gefeiert  wurden.  Man  kann  es  ohne  Üebertreibnng  sagen,  wie 
der  Holzschnitt  und  der  Kupferstich  war  auch  die  Glasmalerei  die  Kunst  des 
Tages  geworden ,  mit  der  man  Alles ,  seinen  Glauben ,  seine  Neigungen  und 
Wünsche  bekannte. 

Die  Nachblüthe  der  Kunst  fällt  in  die  Wende  des  XVI.  zum  XVII.  Jahr- 
hundert. Die  Technik  hatte  einen  Grad  der  Entwickelung  erreicht,  der  wohl 
zum  Wetteifer   mit  der  Oelmalerei  befähigte.    Immer  mehr  ist  die  Tendenz  auf 


M  Th,  i\  Liebenau,  Das  alte  Luzern,  Luzern  1881.    S.  14  u.  320. 


Glasmalerei  —      776     —  Glasurmüilerei 

BeseitigUDg   des  Stüistisohen  gerichtet,    daher  das  Streben,    so  viel  wie  möglich 
auf  die   bleierne   Fassang   f.a  verzichten,    die   Erweiterang   der   Kompositionen, 
denen  der  Künstler  mit  seiner  bereicherten  Palette  nahezu  den  Charakter  opaker 
Miniaturen  verleiht.  Die  Hauptvertreter  dieser  spätem  Richtung  sind  die  Zürcher 
Christoph   und   Josias    Murer,   Daniel   Lindimeyer   und   Werner  Kubler   von 
Schaffhausen,    der   Luzemer  Franz  Fallenter,    und   der   ältere  Jacob  Spengler 
von  Konstanz.   Nächst  der  einen  Neuerung,  die  sich  in  dem  erfolgreichen  Streben 
nach  einer  realistischen  Miniaturmalerei  bekundet,  ist  sodann  gleichzeitig  auch  die 
Wandlung   der  Komposition   zu   konstatiren.    Bisher   hatte  die  Umrahmung  fast 
immer   aus   einer  einfachen  Säulen-  und  Pfeilerstellung  mit  Spitzgiebeln,    Rund- 
bögen  u.  dgl.    bestanden.    Jetzt    fing  man  au,    diese  Architekturen  in  die  Per- 
spektive zu  ziehen,   sie  als  vertiefte,  von  Seitenflügeln  begleitete  Kolonnaden  zu 
gestalten.     £ine   derartige  wirkliche  Architektur  setzte  dann  natürlich  eine  eni- 
sprecheude  Umgebung  voraus.  Die  zierlichen  Miniaturen,  welche  bisher  die  Zwickel 
zu  Seiten  des  krönenden  Abschlusses  schmückten,  konnten  ihre  Stelle  nicht  mehr 
haben.     Statt  ihrer  pflegte  man  Engel  zu  malen,  welche  Embleme  oder  die  vor 
dem  Mittelbau   herunterhängenden  Guirlanden   halten.     Aehnliche  Wesen  treiben 
sich  am  Fuße  der  Scheibe  herum,  während  größere  allegorische  Gestalten  in  den 
Seitenflügeln  ihre  Stelle  zu  flnden  pflegen.    Neu  sind  ferner  die  Zierden,  welche 
die  Inschriften  umrahmen,    seltsam  geschwungene  Schnörkel,  bandartige  Kurven, 
Voluten,    Rollen   mit  viereckigen  Ausschnitten  versehen,    sich  gegenseitig  durch- 
dringend, verschiebend  oder  durchschneidend,  lauter  Motive,  die  ihren  Ursprung 
in   der   Metallotechnik    haben    und    bald    in    einem    solchen   Umfange   verwendet 
wurden,    daß   sie   selbst   die   architektonischen  Gliederungen  überwuchern.    Alle 
diese  Architekturen  und  Ornamente  sind  bunt  gemalt,  während  die  Hintergründe, 
von    denen   sich  die  Wappen  als  Hauptbilder  abheben,  jetzt  meistens  weiß  und 
bloß   mit    schwarzen  Schnörkeln,    Bändern,    Schnüren  u.  dgl.    belegt   zu  werden 
pflegten. 

Bis  gegen  die  Mitte  des  XVII.  Jahrhunderts  hatte  sich  die  Kunst  der 
Schweizer  Glasmaler  auf  einer  respektablen  Höhe  behauptet,  dann  begann  der 
Verfall  mit  raschen  Schritten.  Das  Streben,  möglichst  viele  Farben  auf  einer 
Platte  aufzuschmelzen ,  bewirkte ,  daß  sich  die  Töne  im  Feuer  gegenseitig  zer- 
setzten. Eine  trübe,  disharmonische  Wirkung  war  die  unausbleibliche  Folge, 
wozu  dann  noch  kam,  daß  auch  die  Zeichnung  immer  flauer  und  schwülstiger 
zu  werden  begann. 

Gewiß  hing  es  nicht  zum  Mindesten  mit  dem  Bewußtsein  von  dem  technischen 
Bankerotte  zusammen,  daß  die  Glasmaler  um  eben  diese  Zeit  auf  farbige  Wirkung 
überhaupt  zu  verzichten  begannen.  Eine  neue  Gattung,  die  der  Grisailles,  grau 
in  Grau  gemalter  Scheiben,  repräsentirt  die  letzte  Phase  der  schweizerischen 
Glasmalerei. 

(An  Wiederbelebungsversuchen  hat  es  in  neuerer  Zeit  nicht  gefehlt;  auch 
sind  noch  einzelne  talentvolle  Vertreter  vorhanden,  aber  eine  Glasmalerei  als 
besonderer  Kunst-  resp.  Erwerbszweig  gibt  es  nicht  mehr.) 

Glaspapierfabrikation*  Mit  diesem  Geschäftszweig  befassen  sich  laut 
Handelsregister  die  Firmen  Dr.  B.  Merk  in  Frauenfeld,  A.  Goetz  &  Eberle  in 
Außersihl  bei  Zürich,  H.  Gut  in  Wiedikon  bei  Zürich.  Die  Adreßbücher  ver- 
zeichnen ca.  ein  halbes  Dutzend  Geschäfte  dieser  Branche. 

Glasurmüilerei.  Mit  diesem  Geschäftszweig  befaßt  sich  laut  Handelsregister 
die  Firma  Gebr,  Lüihi  in  Burgdorf. 


Glasziegel  —     777     —  Goldhafer 

Glasziegel,  gegossen  oder  geformt  und  geschnitten,  werden  yermnthlich  in 
allen  schweizerischen  Glashütten  fabrizii*t. 

Glattthalbahn.  Die  Glattthalbahn,  welche  unter  diesem  Namen  ein  be- 
sonderes Unternehmen  bildete,  umfaßte  die  Linie  Wallisellen-Rappersweil,  von 
welcher  die  12,068  m  lange  Strecke  Wallisellen- üster  am  1.  August  1856 
eröffnet  wurde.  In  Folge  Fusion  ging  diese  Linie  am  1.  Mai  1857  in  das 
Eigenthum  der  Vereinigten  Schweizerbahnen  über. 

Glaubersalz  oder  Sulfat  ist  schwefelsaures  Natron  und  wird  erhalten 
durch  Einwirkung  von  Schwefelsäure  auf  Kochsalz,  neben  Salzsäure  (s.  d.).  Im 
kalzinirten  (wasserfreien)  Zustande  dient  es  zur  Glas-  und  Sodafabrikation  ;  das 
krystallißirt«  Glaubersalz  enthält  56  ®/o  chemisch  gebundenes  Wasser  und  wird 
namentlich  zu  medizinischen  Zwecken  verwendet.  In  der  Schweiz  erzeugen  Ge- 
brüder Schnorf  in  Uetikon  kalzinirtes  Sulfat,  Carl  Glenk  in  Schweizerhalle  und 
andere  Fabrikanten  krystallisirtes  Glaubersalz. 

Glockengiesserei.  Dieselbe  ist  in  der  Schweiz  sehr  alt  und  hat  guten 
Euf.  Die  Gießerei  von  Gebr.  Ruetschi  in  Aarau  reicht  mit  ihrer  Vorgeschichte 
bis  zum  Jahre  1607  zurück.  Sie  beschäftigt  durchschnittlich  17  Arbeiter  außer 
den  zeitweilen  nöthigen  Hiilfspersonen.  Seit  1828  besteht  in  Unterstraß  (Zürich) 
die  Glockengießerei  J,  Keller,  die  schon  über  600  Glocken,  theils  für's  Ausland, 
und  zwar  bis  nach  Ostasien  hin  etc.,  geliefert  hat.  Im  Kanton  Waadt  betreibt 
die  Firma  Ch.  Viglino  in  Chavomay  die  Glockengießerei.  Außer  diesen  be- 
kanntesten Glockengießereien  bestehen  mehrere  kleinere. 

Glycerin  ist  eine  dicke,  im  Wasser  leicht  lösliche,  süß  schmeckende 
Flüssigkeit,  welche  bei  der  Stearinfabrikation  und  zuweilen  bei  der  Seifen- 
fabrikation als  Nebenprodukt  gewonnen  wird,  auch  in  der  Schweiz,  aber  lange 
nicht  genügend,  um  den  Bedarf  für  medizinische  und  kosmetische  Zwecke,  sowie 
für  Dynamitfabrikation  zu  decken,  wofür  aus  Frankreich  und  Deutschland  große 
Quantitäten  eingeführt  werden.  Einfuhr  von  Glycerin  und  Glycerinlauge  1884: 
1710  q,   1883:  1468  q,   1873:  1163  q.   Ausfuhr  1884:   16  q,  1883:  20  q. 

Göpel  aller  Art  werden  fabrikmäßig  seit  langen  Jahren  namentlich  von 
Johannes  Rauschenbach  in  Schaffhausen  gemacht.  Bis  Ende  1883  sollen  in 
dessen  Etablissement  33,000  Göpel  fabrizirt  worden  sein. 

Gold  wird  in  der  Schweiz  zur  Zeit  nirgends  systematisch  gewonnen.  Früher 
wurde  oft  danach  gegraben,  wie  denn  auch  in  den  Alpen  da  und  dort  Adern 
vorhanden  sind  oder  waren  (Tessin,  Wallis).  An  mehreren  Orten,  so  in  Grau- 
bünden, Luzern,  Aargau,  wurden  noch  in  der  ersten  Hälfte  dieses  Jahrhunderts 
Goldwäschereien  betrieben. 

Die  Einfuhr  von  Gold,  Silber  und  Platin,  unbearbeitet  oder  in  Münzen, 
ist  in  der  Waarenverkehrsstatistik  vom  Jahre  1885  auf  99,208  kg  im  Werthe 
von  Fr.  28'776,097  angegeben,  die  Ausfuhr  auf  137,590  kg  im  Werthe  von 
Fr.  32^22,643.  120,281  kg  gingen  nach  Frankreich.  Die  größte  Einfuhr  fand 
statt  aus  Italien  (57,770  kg),  dann  aus  Frankreich  (26,612  kg),  aus  Deutschland 
(11,249  kg). 

Goldhafer,  ein  gutes  Futtergras,  zur  Anlage  von  Wechsel-  und  Dauer- 
wiesen sehr  geeignet,  auch  gelblicher  Hafer,  gelbes  Hafergras  oder  gelber  Wiesen- 
hafer  genannt,  wird  in  der  Schweiz  allenthalben  auf  Wiesen,  auf  Dämmen  und 
an  Wegrändern  angetroffen.  Auf  guten  Wiesen  der  Thäler  und  Gründe  und  in 
Baumgärten  ist  der  G.  eine  ganz  gewöhnliche  Erscheinung.  Ebenso  findet  sich 
dieses  Gras  sehr  häuffg  auf  Alpenmatten  und  in  den  Thälem  nahe  der  Alpen, 
bis  in  die  alpine  Region  (im  Fimberthal  ca.  1800  m  ü.  M.,  auf  dem  Reculet  im 


Goldhafer  —      778     —  Goldschmiedekunst 

Jura  bis  1500  m,  im  Oberengadin  1800  m,  in  Langwies  and  Churwalden  1300  m). 
üeberall,  wo  man  Goldhafer  antrifiFt,  verkündet  er  Wiesen  hoher  Güte.  Am 
besten  gedeiht  der  Goldhafer  in  frischen,  tiefgründigen,  humosen  und  zugleich 
warmen  Böden,  namentlich  auf  Mergel-  und  Kalkböden,  dann  aber  auch  auf 
Lehm-  und  guten  Thonböden,  sowie  auf  lehmigem  Sandboden.  Auch  auf  gut- 
artigen und  entwässerten  Humusböden,  namentlich  wenn  dieselben  gemergelt  oder 
gekalkt  wurden,  kann  er  angebaut  werden ;  auf  trockenem  und  zugleich  magerem 
Land  liefert  er  nur  geringe  Erträge.  („Die  besten  Futterpflanzen*,  von  Dr. 
F.  G.  Stehler,  Verlag  von  K.  J.  Wyß  in  Bern.) 

Goldpulver  zur  Vergoldung  ohne  galvanischen  Strom  wird  nach  eigener 
Eründung  von  R.  Haist  in  Chaux-de-Fonds  seit  18  Jahren  fabrizirt. 

Goldschmiedekunst.  Die  G.  der  alten  2jeit  zeichnete  sich  in  der  Schweiz 
durch  keine  Besonderheiten  aus.  Vertreten  war  sie  jederzeit  darch  gute  Künstler 
in  den  verschiedenen  Städten  (in  Zürich  z.  B.  durch  Peter  Oeri  im  XVII.  Jahr- 
hundert), deren  Produkt«  heute  als  vortreflPliche  Arbeiten  bewundert  werden. 
Schon  in  früheren  Jahrhunderten  konkurrirten  namentlich  die  Augsburger  und 
Nürnberger  Goldschmiede,  denen  der  Markt  in  deutschen  Landen  nicht  genügte^ 
und  kamen  trotz  großer  Abgaben  auf  schweizerische  Märkte  und  Messen,  ihre 
Waare  anzubringen.  Daher  finden  sich  noch  heute  im  Besitze  von  Kirchen, 
Zünften  und  Privaten  viele  Silbersachen  mit  den  Stempeln  von  Nürnberg  und 
Augsburg.  Die  einheimischen  Goldschmiede  hielten  sich  nichtsdestoweniger  waoker. 
Nebst  den  Trink-  und  Tafelgeräthen  etc.  war  ihnen  der  heimische  Kostümschmuck 
eine  gute  Verdienstquelle.  Die  Frauen  und  Töchter  der  reformirten  Orte  trugen 
vorwiegend  mit  schwarzen  Granaten  oder  auch  mit  schwarzem  und  weißem  Email 
bedeckte  Anhänger,  Halsbänder,  Ohrringe  etc.,  während  in  den  katholischen 
Kantonen  mit  bunten  Steinen  und  heiligen  Figuren  geschmückte  Eleinodien^ 
Kreuze  und  Reliquienkapseln  einen  wesentlichen  Bestandtheil  der  Tracht  bildeten ; 
Zürich  trieb  speziell  auch  großen  Luxus  mit  silbernen  und  vergoldeten  Bnch- 
beschlägen  etc. 

Mit  dem  Anfang  dieses  Jahrhunderts  drang  mehr  und  mehr  der  ausländische 
Geschmack  herein,  der  auch  einer  verschiedenen  Technik  rief.  Hammer  und  Bunzen 
wurden  durch  Drehbank  und  Prägstock  verdrängt.  Es  war  den  kleinen  Gold- 
schmieden der  schweizerischen  Städte  nicht  mehr  möglich,  die  vielen  und  kost- 
baren Werkzeuge  und  Maschinen,  welche  die  jetzt  aufkommende  Industrie  bedurfte, 
anzuschaffen;  sie  waren  genöthigt,  ihre  Waaren  von  den  ausländischen  Fabriken 
und  von  G^nf  zu  beziehen,  in  welch'  letzterer  Stadt  die  mehr  fabrikmäßige 
Arbeitsmethode  schon  im  Zusammenhang  mit  der  großen  Fabrikation  und  Deko- 
ration von  Uhren  entwickelt  war.  Die  Genfer  Bijouterie,  die  im  weiteren  Sinne 
des  Wortes  nicht  nur  die  Fassung  edler  Steine,  sondern  das  ganze  Gebiet  des 
Goldschmiedmetiers  umfaßt,  ist  es  denn  auch,  welche  heute  die  Gk)ld-  und  Silber- 
schmiedekunst, d.  h.  die  Gold-  und  Silberwaarenfabrikation  in  der  Schweiz  vor- 
nehmlich repräaentirt,  und  zwar  mit  gegen  60  Ateliers  und  800 — 1000  Arbeitern. 

In  neuester  Zeit  haben  übrigens  Einzelne,  vom  allgemein  erstehenden  Sinn 
für  das  Kunsthandwerk  überhaupt  erfaßt,  wieder  Versuche  begonnen,  mit  Treiben 
und  Ziseliren  dem  Alten  Aehnliches  hervorzubringen.  (Vergl.  Einleitung  zum 
Katalog  der  schweizerischen  Landesausstellung  in  Zürich.) 

Die  Gesammtzahl  der  Gold-  und  Silberarbeiter  der  Schweiz  beträgt  laut 
Volkszählung  vom  1.  Dezember  1880  1337  (1  ^jm  aller  Beruftreibenden),  wovon 
im  Kt.  Genf  721,   Zürich  132,    Bern  76,  Aargau  55,  Waadt  55,   Luzem  52, 


Goldschmiedekunst  —      779      —  Gold-  und  Silberabfälle 

Schaff  hausen  48,  Tessin  45,  Schwyz  39,  St.  Gallen  28,  Neuenburg  17,  Basel- 
stadt 15,  in  den  übrigen  Kantonen  54.     (Vgl.   „Bijouterie'*.) 

Die  Ausfuhr  von  Gold-  und  Silberschmiedwaaren,  sowie  von  Bijouterie 
(acht  oder  falsch)  betrug  im  Jahre  1885  6930  kg  im  deklarirten  Werthe  von 
Fr.  3'879,173.  2904  kg  im  Werthe  von  Fr.  1^006,531  gingen  nach  Deutschland, 
1232  kg  im  Werthe  von  Fr.  701,806  nach  Frankreich,  956  kg  im  Werthe 
von  Fr.  1'054,087  na^h  Italien,  383  kg  (Fr.  240,420)  nach  Oesterreich,  187  q 
(Fr.  190,080)  nach  Belgien,  178  kg  (Fr.  163,310)  uach  England,  167  kg 
(Fr.  58,200)  nach  Argentinien,  160  kg  (Fr.  41,072)  nach  den  Ver.  Staaten 
von  Nordamerika,   117  kg  (Fr.  24,275)  nach  Spanien. 

Die  Einfuhr  betrug  34,109  kg  im  deklarirten  Werthe  von  Fr.  5775,549. 
16,964  kg  kamen  aus  Deutschland,  10,900  kg  aus  Frankreich,  3135  kg  aus 
Oesterreich,   1623  kg  aus  Italien,  1026  kg  aus  England. 

Gold-,  Silber-  und  Platinsalze  werden  wesentlich  fiir  photographischen 
Gebrauch  fabrizirt.  Außer  dem  in  der  Schweiz  dargestellten  Quantum  werden 
solche  Salze  auch  noch  vom  Ausland  eingeführt. 

Gold-  und  Silberabfälle.  Ueber  den  Handel  mit  diesen  Abfällen,  welche 
in  der  schweizerischen  Uhrenindustrie  und  Bijouterie  eine  große  EoUe  spielen, 
hat  die  Bundesversammlung  am  17.  Juni  1886  ein  Bundesgesetz  erlassen,  das, 
obwohl  bis  zum  24.  September  dem  Beferendum  unterstellt,  in  diesem  Buche 
dennoch  Aufnahme  finden  kann,  weil  eine  Verwerfung  des  Gesetzes  durch  das 
Volk  nicht  wahrscheinlich  ist.    Das  Gesetz  lautet: 

Art.  1.  Wer  das  Gewerbe  betreibt,  von  Personen,  welche  in  der  Uhren-  und  Bi- 
jouterie-Industrie Gold-  und  Silberwaaren  bearbeiten,  die  bei  dieser  Bearbeitung  sich 
ergebenden  Abfälle,  Schmelzprodukte  oder  Barren  anzukaufen  (oder  auszutauschen), 
oder  wer  fdr  die  betreiFenden  Waaren  den  Beruf  als  Handelsprobirer  ausüben  will, 
muß  vorher  der  zuständigen  kantonalen  Behörde  eine  bezügliche  Erklärung  abgegeben 
haben,  welche  dieselbe  dem  eidgenössischen  Handelsdepartement  übermitteln  wird,  und 
sich  gleichzeitig  über  den  Genuß  der  bürgerlichen  und  politischen  Rechte  ausweisen. 
Der  Probirer  muß  überdies  im  Besitze  des  in  Vollziehung  des  Bundesgesetzes  betreffend 
Eontrolirung  und  Garantie  des  Feingehalts  der  Gold-  und  Silberwaaren,  vom  23.  Dezem- 
ber 1880,  ertheilten  eidgenössischen  Diplomes  sein. 

Das  Departement  verabfolgt  den  Bewerbern,  welche  die  vorgeschriebenen  Bedin- 
gungen erfüllen^  ein  gestempeltes  und  paginirtes  Souchenregister  und  veröffentlicht  ihre 
Namen  im  Schweizerischen  Handelsamtsblatt.  Die  für  das  Register  und  die  Publikation 
zu  entrichtenden  Gebühren  werden  vom  Bundesrathe  festgesetzt. 

Die  Bewerber,  denen  entsprochen  worden  ist,  haben  sich  in's  Handelsregister  ein- 
tragen zu  lassen.  • 

Art.  2.  Wer  den  Ankauf  und  das  Einschmelzen  der  Abfälle  als  Gewerbe  betreibt, 
hat  Folgendes  zu  beobachten : 

£r  hat  regelmäßig  und  ohne  Verzug  jeden  Ankauf  und  jede  vorgenommene  Ein- 
Bchmelzung  in  das  Souchenregister  einzutragen  und  im  Uebrigen  die  Vorschriften  der 
Bundesbehörde  bezüglich  der  Führung  des  Registers  und  der  ihr  abzuliefernden  Aus- 
züge aus  letzterm  zu  befolgen.  Die  eidgenössischen  und  kantonalen  administrativen  und 
richterlichen  Behörden  sind  befugt,  jederzeit  von  dem  Register  Einsicht  zu  nehmen. 

Er  darf  Abfälle  zum  Einschmelzen  nur  von  bekannten  Personen,  die  sich  über  die 
Herkunft  derselben  ausweisen  könoen,  kaufen  oder  annehmen.  Wenn  Minderjährige^ 
Beauftragte  oder  Zwischenhändler  solche  anbieten,  so  maß  er  sich  vergewissern,  daß  sie 
hiezu  gehörig  ermächtigt  sind.  Er  hat  in  dieser  Beziehung  die  vom  Bundesrathe  auf- 
gestellten besondern  Vorschriften  zu  befolgen. 

Es  ist  ihm  untersagt,  von  Haus  zu  Haus  zu  gehen,  um  Abfälle  aufzukaufen  oder 
solche  zum  Einschmelzen  zu  verlangen. 

Es  ist  ihm  untersagt,  Barren  oder  Schmelzprodukte  anzukaufen,  welche  nicht  von 
einem  Kontrolamt  oder  einem  Handelsprobirer  geprüft  und  nicht  mit  dem  Stempel  des 
genannten  Amtes  oder  Probirers  versehen  sind. 

Wer  Einschmel Zungen  vornimmt,  hat  jede  Barre,  die  er  geschmolzen  hat,  mit  einem 
Stempelzeichen  zu  versehen.    Zu  diesem  Behufe  muU  er  zwei  gleiche  Stempel  besitzen, 


Gold-  und  Süberabfalle  —     780     —  Gold-  und  SUberabfälle 

wovon  der  eine  bei  dem  seinem  Wohnort  am  nächsten  gelegenen  Kontrolamt  zu  hinter- 
legen ist.  Jede  nicht  mit  dem  Stempel  eines  Schmelzers  versehene  Barre  wird  auf  dem 
Kontrolamt  oder  beim  Handelsprobirer  provisorisch  in  Beschlag  genommen,  bis  die  Her- 
kunft gehörig  nachgewiesen  ist.  Wird  dieser  Nachweis  nicht  innert  Jahresfrist  geleistet, 
so  fällt  die  uogestempelte  Barre,  beziehungsweise  deren  Werth,  vorbehaltlich  Art.  206 
des  Bundesgesetzes  über  das  Schweiz.  Obligationenrecht,  dem  betreffenden  Kantonsfiskus 
zu.  Die  Barren  der  Schalenmacher  müssen  mit  deren  eigenem  Stempel  versehen  sein. 

Art.  3.  Die  Verpflichtungen  des  Handelsprobirers  sind  die  folfrenden: 

Er  hat  regelmäßig  und  ohne  Verzug  jede  Probe  gemäß  den  Vorschriften,  die  ihm 
von  der  Bundesbehörde  zukommen,  in  das  Souchenregister  einzutragen.  Die  Vollziehungs- 
verordnung kann  bezüglich  der  sogenannten  Arbeitsbarren  Ausnahmen  von  dieser  Regel 
festsetzen. 

Er  hat  diejenigen  Auszüge  aus  diesem  Register  zu  liefern,  welche  von  ihm  durch 
die  zuständige  Behörde  verlangt  werden,  und  die  eidgenössischen  und  kantonalen  admi- 
nistrativen und  richterlichen  Behörden  von  demselben  Einsicht  nehmen  zu  lassen. 

Er  hat  sich  strikte  an  die  im  letzten  Absatz  des  Artikels  2  enthaltene  Bestimmung, 
sowie  an  alle  andern  Vorschriften  zu  halten,  welche  von  der  Bundesbehörde  in  VoU- 
Ziehung  des  gegenwärtigen  Gesetzes  erlassen  werden. 

Art.  4.  Im  Auslande  niedergelassene  Personen,  welche  in  der  Schweiz  Abfölle  oder 
Barren  ankaufen  oder  Aufträge  betreffend  Einschmelzen  sich  geben  lassen  wollen,  können 
dies  nur  durch  Vermittlung  eines  in  der  Schweiz  niedergelassenen  verantwortlichen  Stell- 
vertreters thun,  welcher  alle  im  Art.  1  vorgeschriebenen  Formalitäten  erfüllt  und  in  jeder 
Beziehung  den  Vorschriften  gegenwärtigen  Gesetzes  nachkommt. 

Die  im  Auslande  gemachten  Metallproben  werden  in  der  Schweiz  nicht  als  gültig 
anerkannt,  es  sei  denn,  daß  sie  vou  einer  der  offiziellen,  vom  Bundesrathe  bezeichneten 
Anstalten  herrühren. 

Art.  5.  Der  Bundesrath  übt  unter  der  Mitwirkung  der  kantonalen  Behörden  und 
der  Verwaltungen  der  Kontrolämter  für  Gold-  und  Silberwaaren  die  Aufsicht  über  den 
Handel,  die  Einschmelzung  und  das  Probiren  der  Abfälle  und  Barren  aus. 

Er  bestimmt  auf  dem  Verordnungswege  die  Art  und  Weise  der  Betheiligung  der 
Kontrolämter  bei  der  Ausübung  dieser  Aufsicht. 

Er  ist  befugt,  die  nöthigen  polizeilichen  Formalitäten  vorzuschreiben,  um  den  Stand 
und  die  Identität  derjenigen  Personen  festzustellen,  welche  gemäß  ihrem  Berufe  berechtigt 
sind,  Abfälle  zu  verkaufen  oder  einschmelzen  zu  lassen,  oder  Barren  zum  Probiren  zu  geben. 

Art.  6.  Jede  Zuwiderhandlung  gegen  die  vorstehenden  Bestinunungen  und  die  aus 
denselben  hervorgehenden  Keglemente  und  Verordnungen  wird  von  Amtes  wegen  oder 
auf  Klage  hin,  den  zuständigen  Gerichten  des  Kantons  überwiesen  und  mit  einer  Baße 
von  10-  500  Franken  bestraft. 

Der  Ertrag  der  Bußen  fällt  in  die  vom  Kanton  bezeichnete  Kasse. 

Für  den  Fall  der  Unerhältlichkeit  der  Buße  hat  das  Urtheil  die  Umwandlung  der- 
selben in  entsprechende  Gefängnißstrafe  vorzusehen,  wobei  6  Fr.  Buße  für  einen  Tag 
Geföngnißstrafe  zu  berechnen  sind. 

Das  Urtheil  ist  dem  Bundesrat]^  mitzutheilen. 

Im  Falle  einer  Verurtheilung  kann  der  Bundesrath  einer  Person,  welche  den  An- 
kauf, das  Einschmelzen  oder  Probiren  der  Abfälle  und  Barren  als  Gewerbe  betreibt, 
die  Fortsetzung  dieses  Handels  oder  dieses  Berufs  untersagen. 

Art.  7.  Die  Bestimmungen  des  Art.  6  thun  den  civilrechtlichen  Klagen,  welche  von 
benachtheiligten  Personen  wegen  irgend  einer  Uebertretung  des  gegenwärtigen  Gesetzes 
oder  von  Reglementen  und  Verordnungen  zu  demselben  erhoben  werden  können,  keinen 
Eintrag. 

Es  bleiben  gleichfalls  vorbehalten  die  strafrechtlichen  Bestimmungen  der  Kantone 
über  Diebstahl,  Unterschlagung,  Betrug,  Hehlerei  und  Gehülfenschaft. 

Art.  8.  Die  Kantone  haben  das  Recht,  die  Bestimmungen  des  gegenwärtigen  Gesetzes 
auf  andere  Industrien,  welche  Gold  und  Silber  bearbeiten,  auszudehnen  Sie  können  auch 
andere  weitergehende  Kontrol Vorschriften  aufstellen,  wie  z  B.  den  Käufer  verpflichten,  im 
Wohnort  des  Verkäufers  zu  zahlen,  sowie  Denjenigen,  welcher  Einscbmelzungen  vor- 
nimmt, dazu  anhalten,  seine  Marke  auch  bei  der  zuständigen  kantonalen  Behörde  (Art  2, 
letztes  Alinea)  zu  deponiren  etc  ,  immerhin  mit  der  Beschränkung,  daß  diese  Vorschriften 
dem  gegenwärtigen  Gesetze  nicht  widersprechen. 

Die  kantonalen,  im  vorhergehenden  Alinea  vorgesehenen  Vorschriften  werden  dem 
Bundesrathe  zur  Genehmigung  vorgelegt,  welcher  bei  der  Vollziehung  derselben  mit- 
wirken kann. 


Gold- und  Silberab fälle  —     781     —         Gold- und  SilberwaarenkoDtroIe 

Art.  9.  Der  Bundesrath  ist  mit  der  Vollziehung  des  gegenwärtigen  Gesetzes  be- 
auftragt.   £r  erläßt  zu  diesem  Zwecke  die  nöthigen  Reglemente. 

Gold-  und  Silberschmelze.  Unter  dieser  Geschäftsbezeichnung  waren  Ende 
1885  9  Firmen  (6  Kt.  Neuenburg,  3  Kt.  Bern)  im  Handelsregister  eingetragen. 

Gold-  und  Silberwaarenkontrole.  (Mitgetheiit  von  Herrn  Dr.  Kauf- 
mann, eidg.  Gewerbesekretär.)  Fabrikation  und  Verkauf  von  Gt)ld-  und  Silber- 
waaren  wurden  in  einzelnen  Kantonen  schon  frühzeitig  gewissen,  allerdings  oft 
nur  fakultativen,  Kontroibestimmungen  und  Einschränkungen  bezüglich  des  zu 
verwendenden  Feingehalts  unterworfen,  so  in  Zürich  (1808),  Bern  (1816),  Luzern 
(1804),  Glarus  (1761),  Baselstadt  (1822),  Waadt  (1848,  1873),  Neuenburg 
(1754,  1873),  Genf  (1866,  1869),  jedoch  veralteten  die  betreffenden  Vorschriften 
oder  wurden  sonst  nicht  ausgeführt,  namentlich  in  den  deutschen  Kantonen ;  theil 
weise  erwiesen  sie  sich  auch  als  ungenügend.  Es  folgte  vor  ca.  zwei  Dezennien 
jene  anhaltende  Krisis,  welche  die  Uhrenindustrie,  deren  Fabrikate  den  Haupttheil 
der  schweizerischen  Gold-  und  Silberwaarenproduktion  ausmachen,  traf,  hervor- 
gerufen durch  scharfe  Konkurrenz  in  Nordamerika  und  Frankreich  und  durch 
illoyale  Fabrikation  im  eigenen  Lande.  Um  letztere  zu  hemmen  und  den  guten 
Ruf  der  Industrie  wieder  herzustellen,  wurde,  da  kein  anderes  Mittel,  weder  auf 
privatem  noch  kantonalem  Boden,  ausreichend  schien,  der  Bund  um  Hülfe  an- 
gerufen. Einerseits  gab  der  herrschenden  Stimmung  Ausdruck  die  vom  Schweiz. 
Nationalrath  am  23.  Dez.  1876  angenommene  und  am  19.  Juni  1879  wiederholte 
Motion  Bodenheimerj  welche  den  Bundesrath  einlud,  zu  untersuchen,  ob  nicht 
durch  Bundesgesetz  die  Kontrole  über  Verarbeitung  und  Verkauf  der  Edelmetalle 
zu  regeln  sei,  andrerseits  eine  Reihe  von  öffentlichen  Versammlungen  und  Petitionen 
von  Interessenten.  Die  Untersuchung  bestätigte,  daß  es  sich  um  eine  Lebensfrage 
für  die  schweizerische  Industrie  handle,  und  so  kam  das  Bundesgesete  betreffend 
Kontrolirung  und  Garantie  des  Feingehalts  der  Gold-  und  Silberwaareny  vom 
23.  Dez.  1880,  zu  Stande;  es  trat  am  1.  Januar  1882  in  Kraft. 

Die  Anfertigung  und  der  Verkauf  von  Gt)ld-  und  Silberwaaren  zu  allen 
Feingehaltegraden   unterliegen   gemäß   diesem  Gesetze   folgenden  Bestimmungen: 

A,  Für  ührengehäuse,  welche  in  irgend  einer  Sprache  oder  Ziffer,  vollständig  oder 
abgekürzt,  eine  der  folgenden  Bezeichnungen  oder  eine  diesen  entsprechende  führen, 
nämlich : 

für  das  Gold :     18  Karat  oder  750  Tausendtheile  und  darüber, 

14  Karat  oder  583  Tausend theUe ; 
für  das  Silber :  875  Tausendtheile  und  darüber, 

800  Tausendtheile, 
ist  die  amtliche  Untersuchung  obligatorisch,  resp.  sie  müssen  mit  dem  eidgenössischen 
Kontrolstempel  versehen  werden. 

B.  Für  die  andern  Gold-  und  Silberwaaren  ist  die  Kontrolirung  fakultativ. 
Gold-  und  Silberwaaren,   welche  nicht  amtlich  kontrolirt  sind,   dürfen,   was  ihre 

Legirung  betrifft,  mit  keiner  andern  Bezeichnung  als  derjenigen  ihres  wirklichen  Fein- 
gehalts versehen  werden.  Wenn  sie  diese  Bezeichnung  aufweisen,  so  sollen  sie  außerdem 
mit  der  Marke  oder  dem  Zeichen  des  Fabrikanten  gestempelt  sein. 

Kein  Theil  der  Gold-  und  Silberwaaren  darf  einen  niedrigeren  Feingehalt  haben,  als 
derjenige  ist,  den  das  aufgedrückte  Stempelzeichen  oder  eine  andere  Bezeichnung  angibt. 

Es  ist  verboten,  auf  Waaren  von  anderem  Metall  oder  auf  plakirten  Gegenstanden 
Bezeichnungen  anzubringen,  welche  auf  Täuschung  des  Käufers  abzielen. 

Die  Errichtung  von  Kontrolämtern  ist  Sache  der  Kantone. 

Die  beeidigten  Probirer  müssen  indeß  im  Besitz  eines  eidgenössischen  Diploms 
sein  und  sind  in  Bezug  auf  den  technischen  Theil  ihrer  Aufgabe  den  Anleitungen  und 
der  Oberaufsicht  der  Bundesbehörde  unterworfen. 

Die  Kontrolämter  sind  für  ihre  Proben  und  Stempelungen,  sowie  mit  den  Kantonen 
oder  Gemeinden,  denen  sie  unterstellt  sind,  für  die  ihnen  übergebenen  Gegenstände 
verantwortlich. 


Gold- und  Silberwaarenkontrole  —      782     —         Gold- und  Silberwaarenkontrole 

Das  Schweiz.  Handels-  und  Landwirthschaftsdepartement  übt  die  der  BundesbehOrde 
Yorbehaltene  Oberaufsicht  aus.  Es  liefert  den  KontrolSmtem  die  eidgenössischen  Stempel. 

Wer  in  betrügerischer  Absicht  mit  Uebertretung  des  Gesetzes  Gegenstände  ange- 
fertigt, verkauft  oder  feilgeboten  bat,  wird  mit  einer  Geldbuße  im  Betrage  von  30  bis 
2000  Franken  oder  mit  Geföngniß  von  drei  Tagen  bis  zu  einem  Jahre  oder  mit  Geld- 
buße und  Gefängniß  innerhalb  der  angegebenen  Begrenzung  bestraft. 

lieber  die  Vollziehung  des  Gresetzes  sind  seither  eine  große  Anzahl  von 
Keglementen,  Instruktionen,  Kreisschreiben  etc.  erlassen  worden,  welche  in  einem 
kleinen  offiziellen  Werke:  Recueil  des  dispositions  actuellemeni  en  vigueur 
concernant  la  garantie  et  le  contröle  ofßciels  du  titre  des  ouvrages  d*or  et 
d'argent  en  Suisse,  Berne,  S.  Co  Hin,  1885,  zusammengestellt  sind  und  in  welchem 
man  sich  leicht  jede  Auskunft  auf  diesem  Grebiet  verschaifen  kann. 

Zur  Zeit  (Mitte  1886)  bestehen  11  Kontrolämter,  nämlich :  Biel 
(eröffnet  Nov.  1881),  St.  Immer  (1.  Jan.  1882),  Tramelan  (1.  Jan.  1882), 
Madretsch  (1.  Okt.  1882),  Noirraont  (2.  Jan.  1884),  Schaffhausen  (1.  Febr. 
1882),  Chaux-de-Fonds  (13.  Dez.  1775;,  Locle  (13.  Dez.  1775),  Fleurier  (15.  Mai 
1867),  Neuenburg  (1.  April  1866),  Genf  (XVIII.  Jahrb.).  Das  am  26.  Nov.  1883 
eröffnete  Amt  in  Zürich  wurde  auf  1.  Dez.  1885  Mangels  an  Frequenz  aufgehoben. 

Die  Zahl  der  im  Besitze  des  eidgenössischen  Diploms  befindlichen  fissayeurs 
beträgt  39. 

Ein  reger  Aufsichtsdienst  ist  eingeführt,  um  die  Ausführung  des  Ge- 
setzes zu  sichern.  Dasselbe  wurde  überdies  in  Vollziehung  eines  Bundesbeschhisses 
vom  23.  Dez.  1880  nebst  einem  Theil  der  AusfÜhrungsbestimmnngen  in  deutscher, 
französischer,  italienischer,  englischer,  spanischer  und  russischer  Sprache  gedruckt, 
um  durch  die  offiziellen  Vertreter  der  Schweiz  in  den  fünf  Welttheilen  möglichst 
verbreitet  zn  werden  und  so  für  den  alten  Ruf  der  Industrie  einzustehen.  Da- 
gegen gelang  es  nicht,  das  mit  einem  weitem  Bundesbeschluß  vom  gleichen 
Datum  verbundene  Ziel  zu  erreichen,  nämlich  mit  den  andern  Staaten  (vorab 
Frajikreich,  Italien,  Oesterreich,  England,  Rußland)  bezüglich  der  Festsetzung 
des  Feingehalts  der  Edelmetalle  und  gegenseitiger  Anerkennung  und  Schutzes 
der  amtlichen  Eontrolstempel  ein  Einverständniß  zu  ermöglichen. 

Die  in  der  Schweiz  durch  Vollziehungsverordnung  vom  17.  Mai  1881  ein- 
geführten Stempel  zeichen  für  die  Kontrolirung  der  verschiedenen  Feingehalte 
sind  folgende : 

Gold: 
18  Karat  oder  14  Karat 

750  Tausendstel  und  darüber.  oder  583  Tausendstel. 


Silber: 
875  Tausendstel  und  darüber.  800  Tausendstel. 


Oold- und  Silberwaarenkontrole         —     783     —  Gotthardbahn 

Die  zur  Kontrolirung  eingereichten  Gold-  oder  Silberwaaren  werden  in  allen 
ihren  Theilen  probirt  und  der  Stempel  wird  auf  allen  wesentlichen  Theilen  der 
Waare  angebracht. 

Wenn  Gold-  und  Silberwaaren  äußerlich  oder  innerlich  Theile  von  geringerem 
Feingehalt,  als  dem  in  der  Deklaration  oder  den  aufgedrückten  Zeichen  ange- 
gebenen enthalten,  so  werden  diese  Theile  durch  den  Frobirer  in  Gegenwart 
eines  Mitgliedes  der  Aufsichtsbehörde  zerschnitten,  unbeschadet  der  durch  das 
Gesetz  vorgesehenen  Strafen;  ebenso  werden  täuschungs weise  ausgefüllte  Waaren 
behandelt. 

Bisher  sind  in  den  schweizerischen  Eontrolämtern  gestempelt  worden: 

1882  1883  1884  1885 

Uhrschalen 911,307     1^101,055     1'174,726     1^021,831 

Bijouteriegegenstände  .     .       48,549  45,653  52,994  42,553 

Auch  der  Handel  mit  Gold-  und  Silberabfällen  ist  in  Folge  der 
vielfachen  Schädigungen,  welche  die  Industriellen  der  Uhren-  und  Bijouteriebranche 
durch  die  Entwendung  der  bei  der  Fabrikation  entstehenden  kostbaren  Abfälle 
erlitten,  und  in  Vollziehung  eines  bezüglichen  nationalräthlichen  Postulats  vom 
12.  Dez.  1884  vom  Bundesrath  zum  Gegenstand  eines  Gresetzesentwurfs  gemacht 
worden,  welcher  durch  strenge  Kontrole  des  Handels  mit  Abfällen  Abhülfe  schaffen 
will.  Derselbe  wurde  am  27.  Nov.  1885  den  Eäthen  vorgelegt  und  von  den- 
selben in  der  Juni-Session  1886  zum  Gesetz  erhoben  (s.  Seite  779). 

Goldzeug-Apfely  auch  Goldstick-,  Gt>ldstück-,  goldgestickter,  goldener  Zeug- 
apfel, Goldstoff- Apfel,  große  gelbe  Reinette,  große  gelbe  Zuckerreinette  etc.  ge- 
nannt, eine  beliebte  Tafel-  und  Wirthschaftsfrucht  (Winterapfel),  ist  in  der  Schweiz 
nicht  sehr  verbreitet.  Der  Baum  treibt  und  blüht  ziemlich  spät,  daher  es  kommt, 
daß  er  sehr  häufige,  reiche  Ernten  gibt.  („Schweizerische  Obstsorten**,  Verlag 
der  Lithogr.  Anstalt  J.  Tribelhom  in  St.  Gallen.) 

Gotthardbahn.  Von  den  drei  Hauptprojekten  (Lukmanier,  Splügen,  Gott- 
hard)  einer  direkten  Eisenbahnverbindung  zwischen  Italien,  der  Schweiz  und 
Deutschland  durch  die  schweizerischen  Alpen  wurde  nach  gründlichem  Studium 
und  allseitiger  Erwägung  der  Interessen  demjenigen  einer  Gotthardbahn  der 
Vorzug  gegeben.  Da  ein  solches  Unternehmen  ohne  staatliche  Unterstützung 
unausführbar  erschien,  wurde  am  15.  Oktober  1869  zwischen  der  Schweiz  und 
Italien  zur  Sicherung  desselben  ein  Vertrag  abgeschlossen,  welchem  am  20.  Juni 
1870  der  Norddeutsche  Bund  und  am  28.  Oktober  1871  sodann  das  Deutsche 
Reich  beigetreten  sind.  Aus  den  abgeschlossenen  Verträgen  werden  hier  nur 
folgende  Punkte  hervorgehoben : 

1)  Das  Netz  der  Gotthardbahn  umfaßt  folgende  Linien :  a.  Luzem -Küßnacht- 
Imme  nsee-Goldau  ;  b.  Zug-St.  Adrian-Goldau ;  c.  Goldau-Fluelen-Biasca- 
Bellinzona;  d,  Bellinzona-Lugano-Chiasso;  a.  Bellinzona-Magadino-italienische 
Grenze  gegen  Pino  mit  Abzweigung  nach  Locamo. 

2)  Der  Bau  und  der  Betrieb  der  Gotthardbahn  soll  einer  Aktiengesellschaft 
überlassen  werden. 

3)  Zur  Ermöglichung  des  Baues  leisten  die  kontrahir enden  Staaten  eine  Sub- 
vention im  Betrage  von  Fr.  85'000,000,  wovon  Italien  Fr.  45^000,000, 
die  Schweiz  und  Deutschland  je  Fr.  20^000,000  aufzubringen  haben. 

Nachdem  sich  die  vorgesehene  Aktiengesellschaft  am  6.  Dezember  1871 
definitiv  konstituirt  hatte  und  die  dringendsten  Bauprojekte  aufgestellt  waren, 
wurden  am  13.  September  1872  die  Bauarbeiten  für  den  Gotthardtunnel  und 
am  1.  Juli  1873   diejenigen    der  Linien  Biasca-Bellinzona-Locamo    und  Lugano- 


G«c:£su'4£ia£kii 


—      7/5i     — 


Cfakufto  begcriuieD.  Auf  «ii&ii  liskn  IflmeDfiee-G^iwJieaeit,  Airc-k-] 

I^bioelU  und  (nalÄÄi^^Laguyj  wvrdcn  im  Jahre  1%7S  enti 

m  Angrijf  feDommei«^  daia  fli«  Arbeit  unterbrochen  und  ent  im  Oktober  187S 

wieder  anffeoonimen.  Im  Üesember  1%76  wurde  der  Betrieb  aof  den  TheikcmfaA 

BijuMa-Bellinzona-Locarno  und  Lngmao-ChiiMK»  erd&et. 

Nachdem  ein  bedenteoder  Theil  des  Anlagekapitmk  f&r  dea  fian  der  er- 
9Aieten  Linien  renuLsgabt  war,  zeigte  es  sieh  im  Jahre  1876.  daß»  am  die 
übrigen  Linieo  programmgemäß  aoamfuhren,  da«  Baakapital  xa  gcrxng^  veran- 
•ehlagt  worden  war.  Um  da«  gro£e  Unternehmen  tot  dem  Untergang  xa  retten, 
mnfiten  nene  Cnterhandlnngen  mit  den  betheiligten  Staaten  angeknüpft  werden. 
Diese  Unteiiiandlongen  fährten  za  einem  Tom  12.  Hirz  1878  datirten  Xaditrag 
zo  dem  Haoptvertrag  vom  15.  Oktober  1869.  Ton  den  Bestimmungen  dieses 
Kaehtragsnrertragefe  seien  hier  folgende  Punkte  herrorgehoben : 

1)  Der  Ban  der  Linien  Lnzem-Immensee,  Zog-Arth  und  Ginbiaseo-Logano 
wird  yenchoben,  biü  die  Linie  Immensee-Pino  dem  Betrieb  ftbergeben  sein 
wird«  Wenn  inzwischen  die  Bahngesellflchaft  in  die  Lage  käme.,  die  eine 
oder  die  andere  dieser  Linien  zn  banen,  so  hStte  sie  dem  schweizerischen 
Bondesrathe  einen  speziellen  Finanzansweis  zn  leisten^  durch  welchen  die 
Mittel  für  den  Ban  der  Hauptlinie  Immensee-Kno  nicht  angegriffen  würden. 
Nach  Eröffnung  der  Linie  Immensee-Pino  soll  die  Gotthardbahngesellschaft 
den  Ban  der  drei  aufgeschobenen  Linien  so  bald  an  Hand  nehmen,  ak  es 
die  Finanzlage  gestatten  wird. 

2)  Von  den  kontrahirenden  Staaten  wird  an  den  Bau  der  Gotthardbahn  eine 
nachträgliche  Subvention  von  Fr.  28*000,000  geleistet,  wovon  Fr.  10'000,000 
von  Italien,  Fr.  10  000,000  von  Deutschland  und  Fr.  8*000,000  von  der 
Schweiz. 

Nach  dieser  finanziellen  Rekonstruktion  des  Unternehmens  wurde  Mitte  M&rs 
1879  mit  dem  wirklichen  Bau  der  Linien  Immensee-Goschenen,  Airolo-Biasca 
und  Cadenazzo-Dirinella  begonnen.  Am  16.  Juni  1879  kam  darauf  zwischen  der 
Schweiz  und  Italien  ein  Vertrag  zu  Stande,  durch  welchen  sich  die  beiden  Staaten 
verpflichteten,  an  den  Bau  der  Linie  Ginbiasco-Lugano  eine  SpezialSubvention  von 
je  Fr.  'd'()(M),()(X)  oder  zasammen  Fr.  6'000,000  beizutragen,  um  die  gleichzeitige 
Fertigstellung  dieser  Strecke  mit  der  Hauptlinie  Immensee-Pino  zu  ermöglichen. 
Ende  1879  wurde  mit  dem  Bau  der  Linie  Giubiasco-Lugano  begonnen. 

Der  GotthardbahngeseilBchaft  stand  nun  folgendes  Baukapital  zur  Verfügung : 

Aktien Fr.     34^000,000 


5  ®/o  Anleihen  auf  Obligationen 
Subventionen 


.     .       „      85'000,000 
.     .       „    119'000,000 

Total     Fr.  238*000,000 


Zürich    . 
Bern 
Lnzern  . 
Uri  .     . 
Schwyz  . 
Obwaldeu 
Nidwaiden 
Zug  .     . 


Die  Subventionen  vertheilen  sich  wie  folgt: 
Kantone 

Fr.  2^002,500 
.  1 '502,000 
„  2' 200,000 


V 


1 '000,000 

1 '030,000 

45,000 

25,000 

250,000 


Solothum  . 
Baselstadt . 
Baselland  . 
Schaffhausen 
Aargau 
Thurgau  . 
Tessin  . 


Fr. 


rt 


350,000 
r  602,000 

211,500 

200,000 
1'422,000 

140,000 
4'000,000 


Fr.  15'980,000 


GoUhardbahn  —     785     —  GoUhardbahn 

Bahnf/csellschaflen:  Centralbahn  Fr.  4'260,000,  Nordostbahu  Fr.  4'260,000, 
züsammeD  Fr.  8'520,000. 
Bund:  Fr.  6' 500,000. 

Total  für  die  Schweiz Fr,    31^000,000 

Deutschland „      30'000,000 

Italien ,      58^000,000 

Total  der  SubventioneD     Fr.  119'000,000 
Die  einzelnen  Strecken  der  Gottbardbahn  wurden  wie  folgt  eröffnet: 

Baulinge  dar  Betriebs- 

eigenen Bahn  länge 

m  m 

Den     6.   Dez.    1876     Biasca-Bellinzona 19,839  19,096 

6.       „         „         Lugano-ChiasBO 26,232  25,721 

^     20.       „         r,  Bellinzona-Locamo      .     .     .     .     .  20,867  21,047 

1.   Jan.    1882     Gößcbenen-Airolo 16,179  15,740 

«     10.  April      „         Giubiaeco-Lugano 25,978  26,413 

^       1.  Juni       „         Immensee-Göschenen 70,304  70,205 

Airolo-Biasca 44,858  45,587 

^       4.   Dez.       „  Cadenazzo-italien.  Grenze  bei  Kanzo  16,187  16,389 

Länge  des  eigenen  Netzes     240,444       240,198 

Zu  der  vorstehenden  Betriebslänge  kamen  am  1.  Juni  1882  noch  hinzu  fUr 
die  mitbenutzte  Strecke  Luzem-Eothkreuz  17,318  m  und  für  die  gepachtete 
Strecke  Rothkreuz-Immensee  7817  m.  Die  gesammte  Betriebslänge  der  Gotthard- 
bahn  beträgt  somit  (Ende  1884}  265,333  m  oder  rund  266  km. 

Für   die   eröffneten    eigenen   Strecken    bestehen   folgende  Konzessionen: 

1)  Konzession  des  Kantons  Tessin  vom  16.  Mai  1868  für  die  Strecke 
Lugano-Chiasso  (26,232  m); 

2)  Konzession  des  Elantons  Tessin  vom  16.  Mai  1868  für  die  Strecke  Biasca- 
Locamo  (40,706  m); 

3)  Konzession  des  Kantons  Tessin  vom  15.  Mai  1869  für  die  Strecken: 
a.  von  Biasca  bis  zur  umerischen  Grenze  im  Gotthardtunnel  (50,630  m) ;  6.  von 
Giubiasco  bis  Lugano  (25,978  m); 

4)  Konzession  des  Kantons  Uri  vom  27.  Juni  1869  für  die  Strecke  von 
der  tessinischen  Grenze  im  Gotthardtunnel  bis  zur  schwyzerischen  Grenze  bei 
Sisikon  (54,648  m); 

5)  Konzession  des  Kantons  Schwitz  vom  30.  Juni  1869  für  die  Strecke 
von  der  umerischen  Grenze  bei  Sisikon  bis  Immensee  (26,063  m); 

6)  Bundeskomession  vom  16.  September  1875  für  die  Strecke  Cadenazzo- 
italienische  Grenze  bei  ßanzo-Gerra  (16,187  m). 

Die  Konzessionen  1  und  2,  welche  zuerst  andern  Bewerbern  ertheilt  worden 
waren,  wurden  im  Februar  1869  auf  das  Gotthardbahnkomite  übertragen. 

Der  Ablauftermin  sämmtlicher  Konzessionen  der  Gotthardbahn  ist  der  31.  Mai 
1981.     Der  nächste 

Rückkaufstermin  für  den  Bund  ist  der  1.  Mai  1909. 

Bauliche  Verhältnisse:  Bauliche  Länge  mit  einem  Hauptgeleise 
204,295  m,  mit  zwei  Hauptgeleisen  36,149  m.  Auf  1000  m  Bahnlänge  ent- 
fallen durchschnittlich  1371  m  Geleise.  Von  der  ganzen  Bahnlänge  liegen 
135,919  m  auf  Dämmen,  57,419  m  in  Einschnitten,  41,732  m  in  Tunneln 
(Länge  des  größten  14,984,2  m),  auf  Brücken  5374  m  (größte  256,2  m  lang). 

Farrer,  Volkrw^lrthschafts-Lexikon  der  Schweiz.  50 


Gotthardbahn  —      786     —  Gottbardbahn 

Von  der  Betriebslänge  liegeD  57,192  m  in  der  Horizontalen,  208,141  m  in 
Steigangen,  154,032  m  in  der  Geraden  and  111,301  m  in  Enrven.  Maximal- 
steigung  27  ^/oo ;  durchschnittliche  Steigung  der  ganzen  Bahn  (265,333  m) 
=  9,42  ^/oo.  Minimalradius  der  Bahnkrümmungen  280  m;  mittlerer  Krümmungs- 
halbmesser fUr  die  ganze  Bahn  973  m. 

Stationen.  Das  Betriebsnetz  der  Grotthardbahn  umfaßt  41  eigene  und  4 
mitbenutzte  Stationen.  Die  wichtigsten  sind :  Luzem,  Rothkreuz,  Goldau,  Brunnen, 
Flüelen,  Altorf,  Erstfeld,  Göschenen,  Airolo,  Biasca,  Bellinzona,  Lugano,  Chiasso, 
Locarno.  Station  Pino  wird  nicht  zur  Gotthardbahn  gezählt,  weil  die  Strecke 
von  der  schweizerischen  Grenze  bis  Pino  von  den  Zügen  der  Gotthardbahn  für 
Kechnung  der  italienischen  Bahnen  befahren  wird. 

Eollmaterial  zu  Ende  1884:  81  Lokomotiven  von  durchBchnittlich  362 

Pferdekräften  und  43,2  t  Leergewicht;  195  Personenwagen  mit  414  Achsen  und 

7158  Sitzplätzen  ;  714  Gepäck-  und  Güterwagen  (zweiachsig)  mit  7958  t  Tragkraft. 

Betriebspersonal  im  Jahre  1884  im  Ganzen  1788  Personen  oder  6,72 

per  Bahnkilometer. 

Verkehrsquantitäten :  i883  i884 

Tägliche  Züge  über  die  ganze  Bahn n  17,o6  15,8s 

Mittlere  Zahl  der  Wagenachsen  per  Zug      .     .     .      „  28,94  31,6i 

Eeisende  per  Jahr „      1'056,043         933,479 

Gepäck,  Thiere  und  Güter  per  Jahr t         469,711         516,889 

Personenkilometer  im  Ganzen n   55^076,653  44*074,615 

Personenkilometer  per  Bahnkilometer 207,055         165,694 

Tonnenkilometer  (Gepäck,  Thiere,  Güter)  im  Ganzen  „  75'617,940  79*748,912 
Tonnenkilometer  per  Bahnkilometer „         284,278         299,808 

Betriebseinnahmen : 

Ertrag  des  Personentransportes Fr.    4*434,771     3*331,951 

Ertrag  des  Gepäck-,  Thier-  und  Gütertransportes  .      „      6*015,506     6*350,369 

Verschiedene  Einnahmen „         232,928         278,467 

Gesammteinnahmen ^    10*683,205     9*960,787 

Einnahmen  per  Bahnkilometer ^  40,162  37,447 

Betriebsausgaben : 

Allgemeine  Verwaltung Fr.       392,074         371,649 

Unterhalt  und  Aufsicht  der  Bahn „      1*119,949         975,252 

Expeditions-  und  Zugsdienst „      1*124,245      1*048,795 

Fahrdienst ^     1*894,373     1*591,057 

Verschiedene  Ausgaben „         719,142         784,436 

Gesammtausgaben „      5*241,783     4*771,189 

Ausgaben  per  Bahnkilometer „  19,706  17,937 

Ausgaben  in  Prozenten  der  Einnahmen   «     .     .      •    V^  49,o6  4 7, 90 

Einnahmen  auf  Gewinn-  und  Verlustrechnung: 

Saldo  vom  Vorjahr Fr.       108,139         103,820 

Ueberschuß  der  Betriebseinnahmen 5*441,422     5*189,598 

Ertrag  von  KapitaUen „         920,331         582,972 

Zuschüsse  aus  den  Spezialfonds ^         128,664         340,500 

Total     „      6*598,556     6*216,890 

Ausgaben  auf  Gewinn-  und  Verlustrechnung: 
Verzinsung  der  konsoüdirten  Anleihen     ....    Fr.    4*250,000     3*862,201 

Einlage  in  die  Spezialfonds 1*100,971         776,567 

Abschreibungen  und  verschiedene  Ausgaben       .     .      „         293,765         623,283 


Ootthardbahn  —      787     —  Graphische  Gewerbe 

Dividende  für  die  Aktien Fr.  850,000  850,000 

Saldovortrag «  103,820  104,839 

Total  ,  6^598,556  6^216,890 

Mittlerer  Zinsfaß  der  Anleihen ^/o  5,oo  4,s9 

Aktiendividende n  2i50  2, 50 

Bilane  auf  Ende  1884 : 

Aktiven  Passiven 

Fr.  Fr. 

Bankonto 218^672,793  — 

Emiftpionsverluflte  auf  den  Aktien  ....  2' 9 70, 150  — 

Zu  amortisirende  Verwendungen    .     .     .     .  9'287,517  — 

Verfügbare  Mittel 16700,077  — 

Aktien —  34'000,000 

Konsolidirte  Anleihen —  88'039,000 

Subventionen —  119'000,000 

Baufonds  aus  Betiiebserträgen  (Zinse)      .     .  —  550,217 

Schwebende  Schulden —  4'024,648 

Spezialfonds —  1'91 1,833 

Aktivsaldo  der  Gewinn-  und  Verlustrechnung  —  104,839 

Total     247'630,537     247^630,537 

Die  Baukosten  betrugen  Ende  1884:  im  oanzen  Per  KUom. 

Bahnanlage  und  feste  Einrichtungen,  inkl.  Verwaltungs-  ^'■-  *'*^- 

gebäude 208*010,242  865,103 

RoUmaterial 9'492,665  33,782 

Mobiliar  und  Geräthschaften 1*169,886  4,865 

Total     218*672,793     903,750 
Gotthard-Strasse  s.  St.  Gotthard-Straße. 

Grandson-Cigarren,  Spezialität  der  westschweizerischen  Cigarrenfabri- 
kanten,  speziell  derjenigen  in  Grandson  (Vautier  Fr^res  etc.)  und  Vevey  (Ormond 
&  Cie.  etc.).  Die  G.  unterscheiden  sich  von  der  deutscliSn  Art  hauptsächlich 
dadurch,  daß  sie  ohne  Kopf  gewickelt  sind.  Als  Deckblatt,  zum  Theil  auch  als 
Einlage,  wird  meistens  Virginiatabak  verwendet. 

Granitische  Gesteine,  Eine  Kette  solcher  Steinlager  zieht  sich  durch 
den  ganzen  Kt.  St.  Gallen  von  Süd-West  nach  Nord-Ost;  außerdem  finden  sich 
Steinbrüche : 

im  Kt.   Graubünden:  Andeer,  Bellaluna,  Bivio,  Bondo,  Brusio,  Filisur,  Per- 

datsch,  Foschiavo,  Soglio,  Surleg  etc.; 
im  Kt.  Schwye:  Brunnen,  Gersau  und  Morschach; 
im  Kt.   Tessin:   Avegno,   Brione,  Lamone,  Lodrino,  Medeglia,  al  Piano,  Pol- 

leggio,  Ei  Vera,  Sigirino  etc. ; 
im  Kt.  Uri:  Göschenen,  Hospiz  St.  Gotthard,  Wasen  und  Zum  Dorf ; 
im  Kt.  Wallis:  Bovernier,  Brieg  und  CoUombey. 

(Vgl.  Rohproduktenkarte  von  Weher  &  Brosij  Verlag  von  J.  Wurster  &  Cie. 
in  Zürich.) 

Grapliische  Gewerbe.  Näheres  s.  unter  Buchdruck,  Lithographie,  Auto- 
graphie,  Galvanoplastik,  Gravirkunst,  Heliogravur,  Lichtdruck,  Prägedruck,  Photo- 
typie,  Photographie,  Kartographie,  Xylographie,  Kupferstecherei,  Zinkographie, 
Beliefdruck.  Größere  Bedeutung  haben  in  der  Schweiz  nur  der  Buchdruck,  die 
Lithographie,  Photographie,  Gravur  und  die  Kartographie. 


Graphit 


—      788     — 


Graubünden 


Graphit  findet  sich  in  Boveredo,  £t.  Graubünden. 

Graphit-Schmelztigel  verfertigt  als  Spezialität  und  konknrrirt  yortheilhaft 
mt  dem  entsprechenden  engUsch^i  Fabrikat  Fr.  Wannemacher-Chipot  in  Nidan, 
Kt.  Bern. 

Graubünden.  Flächeninhalt  7132,8  km  (größter  Kanton).  Ortsanwesende 
Bevölkerung  am  1.  Dez.  1880  94,991  Personen.  14  Bezirke,  223  Gemeinden, 
207  Gvilstandskreise,  3  Kationalrathswahlkreise  (33.,  34.,  35.)  mit  5  Mandaten. 
Gehört  zum  4.  und  5.  eidg.  Assisenbezirk  (nur  die  italienisch  redenden  Gemeinden 
cum  5.),  in  militärischer  Beziehung  zum  8.  Divisionskreis. 

Nach  dem  anläßlich  der  eidg.  Volkszählung  vom  1.  Dez.  1880  ermittelten 
Yerhältniß  zwischen  den  Hauptberufsklassen  und  der  Gesammtzahl  der  Berufe- 
thätigen  der  Kantone  nimmt  Graubtinden  folgende  Rangstufen  unter  den  Kan- 
tonen ein: 

Die  2.  hinsichtlich  Urproduktion,  die  8.  hinsichtlich  Handel,  die  9.  hin- 
sichtlich Verkehr,  die  10.  hinsichtlich  öffentliche  Verwaltung,  Wissenschaft  und 
Kunst,  die  17.  hinsichtlich  persönliche  Dienstleistungen,  die  23.  hinsichtlich 
Industrie. 

An  den  HauptberufBZweigen  sind  nämlich  als  £r wer bsthätige  betheiligt: 

%  all.  Beruf*        %  der 
Personen.  treibenden     gl.  Kategorie 

des  Kantons,    der  Schweis. 

an  Urproduktion 28,409  63,5  5,1 

„    Industrie 9,695  21,7  1,7 

„    Handel 3,174  7,1  3,3 

„    Verkehr 1,550  3,4  3,2 

„    öffentl.  Verwaltung,  Wissenschaft  u.  Kunst  1,564  3,5  3,4 

^    persönl.  Dienstleistungen 367  0,8  2,0 

44,759        100,0 

Die  Gesammtbevölkerung  (Beruftreibende,   Angehörige,  Hausgesinde) 
ist  wie  folgt  an  den  Haupterwerbszweigen  betheiligt: 

o/o  der  o^  der  niml. 

Personen.  Kantons-        Kategorie  der 

beTÖIkerong.    gans.  Schweis. 

an  Urproduktion 56,672  59,6  4,8 

^  Industrie 19,816  21,0  1,9 

„  Handel 6,524  6,9  3,1 

,  Verkehr 3,795  4,0  3,4 

„  öffentl.  Verwaltung,  Wissenschaft  U.Kunst  3,672  3,9  3,1 

^  persönl.  Dienstleistungen 599  0,6  1,7 

91,078  96,0 

Die  übrigen  3,913  4,0  2,5 

sind  hievor  nicht  inbegriffene  Personen  ohne  oder  unbekannten  Berufs  nebst  ihren 
Angehörigen  und  ihrem  Hausgesinde. 

Handel,  Industrie,  Kleingewerbe. 

Folgende  Grappirung  umfaßt  diejenigen  unter  diese  Rubrik  zählenden  Berufis- 
arten,  welchen  (1880)  5  7oo  und  mehr  aller  Berufsthätigen  des  Kantons  obliegen: 

ß      ,  *oo  all.  Beruf»        »/oo  d.  n&mUchen 

treib«»ndP  treibenden  B«nifiikater>ri* 

ireioenae.  ^^^  Kanton*.         d.  guis.  Schweis. 

Handel,  eigentlicher 1537  34,3  28 

Hotellerie  und  Wirthschaft     .     .     .     1527  34,1  50 


Graubünden  —     789     —  Graubünden 

Schneiderei 1458  32,6  42 

Schreinerei  und  Glaserei     ....  1141  25,5  55 

Schusterei 903  20,2  30 

Maurerei  und  Gypserei       ....  569  12,7  27 

Leinenindustrie 435  10,0  45 

Zimmerei 419  9,3  23 

Hammer-,  Huf-  und  Zeugschmiede    .  386  8,6  39 

Weißnäherei 383  8,6  14 

Wascherei  und  Glfttterei    ....  348  7,8  24 

Baumwollspinnerei,  -Zwirn,  und -Web.  322  7,2  8 

Müllerei 307  6,9  40 

Bäckerei 254  5,7  22 

Flach-  und  Dekorationsmalerei     .     .  218  4,9  54 

Fabriken. 

Dem  schweizerischen  Fabrikgesetz  waren  Ende  1885  32  Etablissements 
unterstellt  (1  "/o  aller  unterstellten  Fabriken)  mit  1180  Arbeitern  (0,8  **/»»)  und 
1124  Pferdekräften.    11   Ftablissements  mit  251  Arb.  haben  keine  Motoren. 

Jene  32  Etablissements  sind: 

1  Baumwollspinnerei  mit  140  Arb.  in  Churwalden  (im  Früjahr  1885  ab- 
gebrannt), 1  Baumwollspinnerei  und  -Weberei  mit  200  Arb.  in  Sils,  1  Baumwoll- 
zwirnerei mit  8  Arb.  in  Malans,  7  Stickereien  (mit  211  Arb.),  wovon  6  in 
Chur  und  1  in  Jenins;  1  Halbwollweberei  in  Küblis. 

1  Baugeschäft  in  Davos,  2  Bau-  und  Möbeluchreinereien  in  Davos,  1  idem 
in  Chur,  1  idem  in  Somvix,  1  Bauschreinerei  in  Klosters,  1  Schreinerei  und 
Säge  in  Chur. 

1  Buchdruckerei  iu  Chur,  2  Cigarren-  und  Tabakfabriken  in  Foschiavo, 
1  idem  in  Brusio,  1  Eisenbahnreparatur werkstätte  in  Chur,  1  Eisen waarenfabrik 
in  Koveredo,  1  Maschinenfabrik  in  Chur,  1  mechanische  Werkstätte  iu  Igis, 
1  Papier-  und  Cellulosefabrik  in  Igis,  1  Pulverfabrik  in  Chur,  1  Ziegelei  in 
Landquart,   1  Zündhölzchenfabrik  in  Bergün. 

Industriegeschichtliches. 

An  Versuchen,  da  und  dort  in  den  vielen  Thalschaften  Graubündens  indu- 
striellen Erwerbszweigen  verschiedenster  Art  dauernd  Eingang  zu  verschaffen, 
hat  es  seit  langem  nicht  gefehlt.  Allein  diese  Bemühungen  waren  bis  in  die 
jüngsten  Tage  herab  stets  nur  von  bescheidenem  Erfolge  begleitet,  wenn  sie  den 
oft  von  den  besten  Absichten  geleiteten  Unternehmern  nicht  geradezu  Schaden 
brachten. 

Das  Bündner  Volk  hat  sich  nie  weder  der  Industrie  noch  auch  nur  dem 
Handwerk  besonders  zugethan  erwiesen,  obschon  namentlich  in  früherer  Zeit  die 
YorbedinguDgen  zur  ersprießlichen  Ausübung  mancher  Betriebe,  wie  der  Gerberei, 
der  Leinen-,  Wollen-  und  Seidenindustrie,  durchaus  nicht  ungünstig  gelegen 
hätten.  Die  Empfindung,  daß  der  Ackerbau  und  die  Viehzucht  doch  einen  ge- 
sundern, von  menschlichen  Einwirkungen  weniger  gefährdeten  Verdienst  einbringen 
müßten,  und  daß  das  Botmäßigkeitsverhältniß,  in,  das  bei  industrieller  Arbeit 
Viele  zum  Brodherm  und  das  Land  zu  fremden  Ländern  zu  stehen  kämen,  vielleicht 
sogar  die  Leitung  und  Unabhängigkeit  des  staatlichen  Verbandes  nachtheilig 
beeinflussen  könnte,  hat  jedenfalls  zu  der  jeweiligen  Gestaltung  der  Dinge  das 
ihrige  beigetragen.  Dazu  kam  wohl  auch  der  Widerwille  gegen  die  Einförmigkeit 
und  die  genaue  Ueberwachung  etwaigen  industriellen  Schaffens  für  einen  Dritten. 


Graubünden  —      790     —  Graubünden 

Immerhin  darf  man  nicht  glauben,  der  Bündner  habe  die  berührte  Ab- 
neigung so  weit  getrieben,  daß  er  die  Anfertigung  aller  Manufakturwaaren 
vernachlässigte.  Es  ist  vielmehr  nachgewiesen,  und  diese  Thatsache  spricht  gerade 
für  die  BegrUndetheit  der  obigen  Yermuthungen,  daß  der  Landmann  seinen 
Tücherbedarf,  wenigstens  schon  seit  dem  16.  Jahrhundert,  durch  Selbstproduktion 
deckte.  Bereits  im  letzten  Jahrhundert  besaß  beinahe  jede  Familie  ihren  eigenen 
Webstuhl,  an  den  sich  der  Mann  zur  Zeit  der  stillestehenden  Feldarbeit  hinsetzte^ 
während  Frau  und  Eänd  das  Spinnrad  drehten.  Es  wurden  sowohl  leinene  als 
halbleinene  und  ganewollene  Stoffe  aus  selbst  gepflanztem  Flachs  und  Hanf, 
sowie  aus  Wolle  der  eigenen  Schafe  erstellt.  Noch  um  die  Mitte  des  vorigen 
Jahrhunderts  fanden  sogar  ziemlich  viel  grobe  Haustücher  und  Strümpfe  aus 
dem  Engadin  Absatz  im  unteren  Yeltlin.  Auch  heute  noch  wird  diese  eigentliche 
Hiiusindustrie  in  einem  großen  Theil  Grraubündens  geübt. 

Viehzucht  und  Ackerbau  bildeten  begreiflicherweise  von  jeher  die  Haupt- 
beschäftigung im  Bündner  Lande.  Bis  in  die  Mitte  des  18.  Jahrhunderts  kamen 
italienische  Händler  herüber,  um  das  Vieh  aufzukaufen;  seit  jener  Zeit  aber 
üngen  Bündner  Spekulanten  an,  dasselbe  in  allzu  großer  Zahl  anf  italienische 
Märkte  zu  treiben,  wo  sie  dann  zu  allen  Preisen  losschlagen  mußten.  —  Der 
Bündner  Käse  aus  dem  Engadin,  Davos  und  Frätigau  war  in  Italien,  im  Vorarl- 
berg und  im  Tyrol  sehr  gesucht;  deßgleichen  die  Butter,  Auch  rohe  Häute 
gingen  fortwährend  in  beträchtlicher  Menge  außer  Landes,  denn  noch  im  18. 
Jahrhundert  zählte  man  bei  einem  Bestände  von  12 — 18,000  Stück  Großvieh 
und  40,000  Schafen  und  Ziegen  bloß  etwa  acht  Gerbereien.  Von  ziemlichem 
umfang  war  schließlich  die  /fo/^erausfuhr  nach  Italien. 

Der  nun  ebenfalls  aufgegebene  Berffbau  war  die  einzige  Industrie,  welche 
sich,  wenn  auch  mit  Unterbrüchen,  Jahrhunderte  hindurch  erhielt.  Wann  er 
zum  ersten  Mal  in  Angriff  genommen  wurde,  läßt  sich  mit  Bestimmtheit  nicht 
sagen;  man  glaubt,  daß  etliche  Minen  schon  den  Römern  bekannt  gewesen  seien. 
Sicher  ist,  daß  sie  im  früheren  Mittelalter  häufig  und  im  16.  und  17.  Jahr- 
hundert mit  Sachkenntniß  und  ansehnlichem  Gewinn  befahren  worden  sind.     Im 

18.  Jahrhundert  nahm  der  Raubbau  überhand  und  die  Werke  zerfielen,  trotz 
vereinzelter  Anstrengungen  zu  ihrer  Hebung,  eines  nach  dem  andern.    Mit  dem 

19.  Jahrhundert  wurde  die  Förderung  da  und  dort,  allerdings  theil  weise  auch 
nur  auf  kurze  Zeit,  wieder  aufgenommen.  Man  grub  nach  Blei,  Eisen,  Kupfer, 
Zink  und  Silber;  die  Angabe,  daß  am  Parpaner  Rothhom  in  bergmännischer 
Weise  Gold  ausgebeutet  worden  sei,  ist  nach  den  neuesten  Forschungen  nicht 
haltbar. 

Die  wichtigsten  Minen  waren:  das  Eisen-  und  Silberbergwerk  in  Schams, 
nach  mehreren  Stillständen  von  Anfang  der  1860er  bis  Anfang  der  1870er  Jahre 
von  einer  englischen  Gesellschaft  zum  letzten  Male  betrieben;  die  Eisengrube  im 
Ferrerathal,  1806  neu  in  Betrieb  gesetzt;  die  Blei-  und  Silberminen  im  Davos» 
einst  sehr  ertragreich,  ebenfalls  1805  frisch  gebaut;  die  Blei-,  Eisen-  und  Silber- 
bergwerke im  Scarlathal,  schon  vom  14.  — 17.  Jahrhundert  in  G«ng,  1823  mit 
unzulänglichen  Mitteln  neuerdings  ausgebeutet;  die  Eisen-  und  Kupferminen  bei 
Schmitten  im  Beifort  und  das  1817  entdeckte  Eisenwerk  Pontelgias  bei  Truns. 

Bald  waren  es  die  hohen  Löhne  und  Holzpreise,  bald  die  Erschöpfung  der 
dem  reichen  Metallgehalt  nach  meist  sehr  bauwürdig  erscheinenden  Erzadem,  bald 
die  Errichtung  allzu  kostspieliger  Werke,  bald  der  Mangel  an  Zufahrtstraßen» 
bald   die  Ünkenntniß   der  Bergleute   und  Leiter,   welche    die   guten  Muthes   be- 


Graubünden  —      791      —  Graubunden 

gonnenen  Unternehmungen  jeweilen  wieder  zu  Fall  brachten.  Der  Betrieb  dürfte 
in  der  nächsten  Zukunft  schwerlich  mehr  versucht  werden. 

Ueber  andere  Industrien  liegen,  der  Art  und  Dauer  ihres  Betriebes  gemäß, 
nur  vereinzelte  Notizen  vor. 

Um  die  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  wurde  namentlich  im  Heinzenberg 
and  bald  darauf  auch  im  Prätigau  und  im  Landestheil  vom  Einfluß  der  Landquart 
rheinabwärts  mit  der  Baumwollspinnerei  begonnen.  Sie  gab  ordentlichen  Ver- 
dienst, wurde  aber  trotzdem  in  den  andern  Thälern  nur  gering  geachtet.  Die 
rohe  Baumwolle  bezog  man  aus  Yenedig;  das  Garn  gelangte  zu  einem  kleinen 
Theil  im  Lande  selbst  zur  Verarbeitung,  der  größere  Best  ging  nach  der  übrigen 
Schweiz  und  nach  Deutschland.  Diese  Spinnerei  hielt  in  der  Folge  den  Wettkampf 
mit  der  englischen  Spinnmaschine  nicht  aus,  und  deßhalb  ging  sie,  wie  die  un- 
bedeutende Weberei  und  eine  Indiennedruckerei  in  Chur,  zu  Anfang  des  laufenden 
Jahrhunderts  zu  Grunde. 

Das  nämliche  Schicksal  hatte  der  Reihe  nach  eine  Anzahl  anderer  Betriebe 
getroffen,  so  eine  Papiermühle  nahe  bei  Chur,  eine  Glasfabrik  in  Reichenau, 
eine  Bierbrauerei  in  Igis,  eine  Tabakfabrik  in  Marschlins,  eine  große  Töpferei 
in  Parpan,  eine  Tuchfabrik  in  Grüsch,  eine  Seidenspinnerei  in  Marschlins.  Die 
Tuchfabrik  wollte  für  den  inländischen  Verbrauch  einheimische  Wolle  verarbeiten, 
für  die  Filande  wurden  die  Cocons  eigens  gezüchtet  und  auch  für  die  Tabakfabrik 
wurdeh  die  nöthigen  Pflanzungen  angelegt. 

Nicht  besser  erging  es  mehreren  ähnlichen  Versuchen  im  19.  Jahrhundert. 
Die  gef/enwärtif/  in  Gang  befindlichen  Gewerbe  stammen  alle  erst  aus  der  neuern 
Zeit.  Außer  der  Baumwollindusiriej  der  Stickerei^  der  Papier-  und  Maschinen- 
fabrikalion  —  'lie  alle  im  untern  Landestheil  ansässig  sind  —  verdienen  nur 
noch  die  Wollenindustrie,  die  Cigarren-  und  Tabakfabrikation,  die  Möbel- 
schreinerei, die  Gerberei,  die  Ziegelei  und  die  Bierbrauerei  Erwähnung. 

Eigenthümlich  ist  bekanntlich  die  regelmäßige  Auswanderung  der  männlichen 
Bewohner  etlicher  Thalschaften  während  eines  Theils  des  Jahres.  Misox,  Calanca, 
Engadin  und  Puschlav  stellen  dazu  die  meisten  Leute,  die  als  Glaser,  Maurer, 
Zuckerbäcker,  Kaminfeger  und  Feilträger  ihrem  Verdienst  nachgehen. 

Von  fühlbarem  Nachtheil  wurde  für  Graubünden  der  Bau  der  Semmering- 
und  der  Gt)tthardbahn,  welche  seinen  alten  Transithandel  zwischen  Italien  und 
Deutschland  unterbunden  haben.  Was  das  Land  aber,  trotz  seiner  prachtvollen 
Alpenstraßen,  in  dieser  Richtung  verlor,  bringt  es  auf  anderem  Wege,  mit  dem 
mächtig  gewordenen  Fremdenverkehr  und  den  weltberühmten  Kurorten,  wieder 
ein.  Zudem  hofft  man  durch  den  Bau  einer  eigenen  Eisenbahnverbindung  mit 
Italien  diese  Fremdenindustrie  noch  mehr  heben  und  selbst  einen  Theil  des 
frühern  Güterverkehres  zurückerringen  zu  können.  Möglicherweise  zieht  die 
Durchführung  des  Plans  auch  die  Ansiedlung  anderweitiger  industrieller  Anstalten 
nach  sich. 

Urproduktion. 

Den  Hauptantheil  an  der  Urproduktion  hat  die  Landwirthschaft  mit  27,984 
erwerbsthätigen  Personen  (im  Jahre  1880);  dann  folgt  die  Forstwirthschaft  mit 
332,  die  Fischerei  mit  37,  der  Bergbau  mit  36,  die  Jagd  mit  20  Erwerbenden. 

Bodenverhältnisse.  Der  Boden  des  Kantons  Graubünden  bildet  einen 
bedeutenden  Theil  des  mächtigen  Alpenkranzes,  welcher  in  einem  riesigen  Bogen 
den  Norden  Italiens  und  die  Adria  umzieht.  Die  Erdmassen  bestehen,  wie  dieses 
überhaupt    bei   allen  Alpen    der  Fall  ist,    aus  krystallinischen  Gesteinen,    in  un- 


■1 


Gncb4n4«D  —      792     —  GrmuMndea 


getcLiübt^rter  Fachentraktor.  zwischen  denen  in  moldenfSnniffeB  Einbiegungen 
geochi^^htete  GesteimnnajMen  abgelmgeit  sind,  welch'  letztere  bei  der  Erhebung 
d<«  Aipengebirgt^  aos  dem  Erdinnem  emporgehoben  wurden.  Diese 
schichten  bergen  in  ihren  AblageniDgen  eine  ganze  Menge  Terschiedcner 
arten  in  sich,  welche  theil weise  in  Folge  Tenchiedener  Einflawe  sich  mannigfi 
verändert  haben  and  jährlich  noch  fortwährende  Veranderangen  nnd  Umbildungen 
erleiden. 

Alle  dicH^  vorhandenen  Gestein«arten  nnd  deren  Trämmer  sind  als  Ver- 
wittemngnprodakte  die  eigentlichen  Bausteine  der  Alp-,  Land-  und  Forstwirthschaft 
und  nie  bedingea,  je  nach  ihrem  Gehalt,  ihrer  Konstruktion,  der  Verwitterungs- 
fähigkeit und  dem  Verwitteningsgrad  nicht  nur  die  Fruchtbarkeit  des  Erdreichs, 
ftondem  unter  den  EinflüJ!«en  des  Klimas  und  der  Höhenrerhaltnisse  auch  die 
Art  der  Vegetation,  ja  selbt^t  die  Formen  der  Gebirge  und  deren  Waseer- 
verhältuUse.  Die  Schiefergesteine,  an  denen  der  bündnerische  Boden  so  reich  ist, 
und  die  ho  leicht  verwittern,  tragen  daza  bei,  daß  nahezu  alle  GebirgKUge  ao 
häufige  Schluchten  und  zerriäÄcne  Tobel  und  Rufen  zeigen.  Die  meisten  Schluchten 
nnd  Tol^I  -»ind  die  natürlichen  Wasserabzöge  der  Grebirge.  Wenn  diese  Tobel 
bei  Regengü'^sen  die  Wa*«sermas^en  mit  den  gel()sten  Felsstücken  nicht  mehr  fassen 
k5nnen,  <^^er  wenn  die  mas^^enhaften  Geschiebe  die  Wasserläufe  anfüllen,  so  brechen 
nicht  selten  die  Ufer  an  lockern  Stellen  zusammen  und  Wasser  und  Geschiebe 
nehmen  einen  ganz  andern  Lauf  an,  bilden  oft  durch  die  fruchtbarsten  Gegenden 
neue  Flußl^ette  und  las»en  das  Geschiebe  in  flachen  Gegenden  liegen.  Solcher 
Kufen  hat  Graabünden  unzählige,  oft  kleiner,  oft  grölicr,  und  es  werden  fast 
alljährlich  neue  erzeugt.  Die  feinen,  vom  Wasser  aufgelösten  Massen,  Sand  und 
Thon  (Lehm).  w.:rden  von  den  Wasserfluthen  in  die  Niederungen  getragen  und 
bilden  sich  nach  einiger  Zeit  in  Vegetationsboden  um,  während  die  Gresteine  und 
das  Gehchiebe  anderwärts  die  fruchtbaren  Aecker  nnd  Wiesen  oft  für  Generationen 
ruiniren. 

Die  meisten  ThaLsohlen  bestehen  daher,  als  die  tiefsten  Punkte  des  Landes, 
aus  solchem  Alluvialboden  und  werden  nicht  bloß  durch  die  Xatur,  sondern  auch 
durch  den  schaffenden  Menschen  künstlich  gebildet.  Man  nennt  dieses  künstliche 
Bilden  von  Kulturland  mit  Hülfe  des  Wassers,  das  die  feinen  Erdtheile  in  auf- 
gel'ihter  Form  aus  den  höbern  Lagen  in  die  untern  Partien  führt,  „Anschlämmen^. 
Solche  künstliche  Anschlämmungen  tinden  wir  bei  Ilanz,  wo  1868  der  Rhein 
ein  Stück  Erdreich  von  5"*j,0CKj  (~)-Klafter  Inhalt  wegriß  und  in  die  Niederungen 
entführte.  Dieses  StUck  wird  nun  mit  dem  Glennerwasser,  welches  aus  den  Schrunden 
des  Rienertobels  den  aufgelösten  Bündnerschiefer  in  großen  Mengen  mit  sich  führt, 
mit  bewunderungswürdigem  Erfolg  neu  angeschlämmt.  Weitere  Anschlämmungen 
finden  sich  hei  Landquari,  wo  Hr.  alt-Nationalrath  v.  Planta  ein  vollständig 
versteiiites  Gut  (alte  Rufe)  von  etwa  60  Jucharten  innert  10  Jahren  durch  den 
Schlamm  der  Landquart  auf  eine  Tiefe  von  2  bis  3  m  angeschlämmt  und  da- 
durch vorzügliches  Kulturland  geschaffen  hat ;  dann  bei  Grüsch  und  Schiers  eine 
Strecke  von  200  bis  250  Jucharten,  im  Domleschf/  durch  Mitbenutzung  des 
kalireichen  Noilaschlammes  (Anstalt  Realta).  Der  Nolla  ist  von  allen  Gewässern 
Bündens,  welclie  durch  ihr  Geschiebe  Verheerungen  anrichten,  der  gefürcbtetste. 
F^r  entstammt  dem  aus  faulem  Bündnerschiefer  bestehenden  Piz  Beverin  und  hat 
Zuflüsse  von  dem  ebenfalls  aus  dem  gleichen  Material  bestehenden  Heinzenberg 
(Tscliappina),  wo  der  Boden  beständig  in  Bewegung  ist  und  jährlich  bei  Regen- 
güssen ganze  Strecken  versinken,  um  durch  den  Nolla  dem  Rhein  zngeführt  zu 
werden.     In  normalen  Zeiten  ist  der  Nolla  bei  seinem  Ausfluß  in  den  Rhein  in 


Graubünden  —     793     —  Graubünden 

seinem  breiten,  bloß  1  bis  172  Standen  langen  Flußbett  ein  kleines  Bächlein 
von  bloß  1  m  Breite,  während  er  bei  Regengüssen  sein  steiniges  Bett  anfüllt 
und  zum  Strome  wird,  dessen  tinten farbiges  Gewässer  die  morschen  Thonschiefer- 
trümmer  des  Piz  Beverins  und  der  Tschappinapartie  in  ungeheuren  Massen  mit 
sich  führt  und  theils  bei  seiner  Mündung  ablagert,  theils  aber  dem  Rhein  zuführt, 
der  in  solchen  Fällen  das  ganze  Domleschg  überfluthet  und  die  klaren  Wasser 
des  Hinterrheins  und  Yorderrheins  dunkel  färbt,  was  oft  bis  über  Ragaz  hinaus 
sichtbar  zu  Tage  tritt. 

Die  bündnerischen  Landwirthe  fast  im  ganzen  Kanton  hätten  in  diesen, 
meist  an  Mineralstoffen  sehr  reichen,  Schlämmgewässern  ein  Material,  womit  sie 
ganz  unermeßliche  Mengen  von  Compost  bereiten  könnten,  um  dadurch  ihre 
Wiesen  zu  höheren  Erträgen  zu  bringen. 

Aehnlich  diesen  häufig  vorkommenden  AUuvialbildnngen  finden  wir  auch 
die  Diluvialbildungen  aus  vorhistorischer  Zeit  in  größerm  Umfange.  Wir  finden 
sie  meist  mit  erratischen  Blöcken  und  andern  durch  die  alten  Gletscher  der  Eis- 
zeit herbeigeführten  Schuttmassen,  oft  von  ungeheurer  Mächtigkeit. 

Von  den  Gesteinarten  der  Tertiärfbrmation  kommt  in  Bünden  nur  der  untere 
(Cocen)  mit  Flysch  und  Nummelitongesteinen  vor  und  zwar  in  verschiedenen 
Theilen  des  Kantons,  wo  er  sich  durchgehends  in  einem  fruchtbaren  Lehmboden 
kund  gibt. 

Von  den  Kreidegebilden  finden  wir  besonders  in  der  Calandakette  häufig 
den  Gault,  mit  seinen  organischen  Resten  und  seinem  Phosphorsäuregehalt,  na- 
mentlich in  den  fruchtbaren  Mulden  und  kleinen  vegetationsreichen  Plateaux  vieler 
Alpen  und  Meyensäße. 

Die  Jurabildungen  finden  sich  nahezu  in  allen  Gebirgsketten  Graubündens, 
bald  in  kleinerer,  bald  größerer  Ausdehnung.  Das  Hauptgestein  ist  der  Bündner- 
schiefer, welcher  als  graue  schieferige  Masse,  bald  als  Kalkschiefer,  bald  als 
Sand-  und  bald  als  Thonschiefer  auftritt,  leicht  zerfällt  und  einen  fruchtbaren 
Lehmboden  bildet,  dem  wir  in  Graubünden  fast  in  allen  Theilen  des  Kantons 
begegnen. 

Aus  der  Triasformation  finden  wir  vorerst  die  Dolomite,  aus  welchen  die 
meisten  Kalkstücke  der  östlichen  Theile  des  Kantons  bestehen.  Häufig  treffen 
wir  die  Rauchracke,  jenen  tuffartigen  Dolomit  an,  der  infolge  seiner  wasserzngigen 
Eigenschaft  sehr  trockene  Halden  bildet.  Den  Gyps  treffen  wir  in  größern  Ab- 
lagerangen im  Prätigau  (Klosters),  Albulathal  (am  Schynpaß,  Solisbrücke),  im 
Lungnetz  (Bad  Peiden),  in  Bergell  (Soglio),  in  Unterengadin  (Giarsun). 

Den  Verrucano  und  den  alten  grünen  Schiefer  findet  man  in  großem  Mengen 
in  der  Calanda-Tödikette  und  in  der  Rhätikonkette.  Der  Casannaschiefer,  dem 
Bündnerschiefer  nicht  unähnlich,  bildet  in  verschiedenen  Gegenden  einen  sehr 
guten  Vegetationsboden.  Nahezu  in  allen  Theilen  des  bündnerischen  Gebirgslandes 
treten  bald  in  größerer,  bald  in  geringerer  Mächtigkeit  der  Glimmerschiefer, 
Hornblendeschiefer  und  Gneiß  auf.  Hie  und  da,  meist  regellos,  findet  man  den 
Granit,  Szönit,  Diorit,  Gabbro  und  Serpentin,  letzteren  in  bedeutender  Ausdehnung 
bei  Laret-Davos,  in  den  Chureralpen  (Schanfigg  und  im  Oberhalbstein),  sowie 
überhaupt  in  den  nördlichen  und  östlichen  Gebirgen  des  Kantons.  (Bericht  der 
naturforschenden  Gesellschaft,   1880.) 

Alp  wirthschaft. 

Wenn  man  das  große  Areal  Graubündens  in  Betracht  zieht,  so  muß  der 
bündnerischen  Alpwirthschaft   eine    weit   größere  Bedeutung  zugemessen  werden. 


Graubünden  —     794     —  Graubunden 

als  der  Landwirthschaft,  indem  keiner  der  vielen  Bezirke  ohne  Alpen  ist,  einige 
sogar  an  solchen  überreich  sind. 

Graubünden  zählt  596  Alpen  mit  63,317  Stößen  und  einem  Eapitalwertk 
von  7 '347, 7 52  Fr.  Sie  bilden  zirka  13  V**  sämmtlicher  Schweizeralpen,  nahezu 
24  ®/.  der  sämmtlichen  Stöße  der  Schweizeral[>en  und  9,5  'Yo  des  Gresammt- 
Kapitalwerthe«  aller  Alpen,     (üeber  Stöße  s.  den  Artikel   „Alpwirthschaft*.) 

Die  bündnerischen  Alpen  sind  entweder  Gemeinde-,  Privat-  oder  Korporations- 
alpen. 

Nach  diesen  Eigenthumsverhältnissen  repartirt  ergeben  sich: 
431   Gemeindealpen  ....     (72,3  7o),  42175  Stöße  (66,6  7o) 

122  Privatalpen (20,3  7o),   14627       «       (23,1  %) 

27  Korporationsalpen  .     .     .     (  4,5  7o),     3907       „       (  6,2  >) 
16   Privat-  u.  Gemeindealpen     (  2,9  ^o),     2608       „       (4,1  7o) 

Der  durchschnittliche  Bergzins  per  Stoß  beträgt  Fr.  4.  42.  In  dieser  Hin- 
sicht nehmen  die  bündnerischen  Alpen  unter  den  Schweizeralpen  den  zweitletzten 
Rang  ein  (den  letzten  Rang  hat  Tessin  mit  Fr.  4.  11  Bergzins,  den  höchsten 
Rang  hat  Zug  mit  Fr.  48.  06  per  Stoß;  durchschnittlicher  Bergzins  der  Schweizer- 
alpen Fr.  12.  48  per  Stoß).  Die  höchstgelegene  Alp  ist  die  Berninaalp  (über 
3000  m) ;  wohl  die  Hälfte  der  bündnerischen  Alpen  liegt  über  der  Waldregion. 
Nach  ihrer  Benutzung  theilt  man  die  bündnerischen  Alpen  in  Kuhalpen,  Galtvieh- 
alpen und  Schafalpen  (Hochalpen).  Den  Uebergang  zu  den  Alpen  bilden  die  Vor- 
alpen, auch  Mayensäße  genannt,  die  in  dem  bündnerischen  Alpengelände  eine 
Eigenthümlichkeit  und  äußerst  vortheilhaft  sind,  indem  sie  es  ermöglichen,  das 
Vieh  allmälig  an  die  rauhere  Luft  und  an  das  rauhere  Wasser  der  höheren  Alpen 
zu  gewöhnen.  Die  Mayensäße  liegen  durchschnittlich  in  der  Waldregion  und  sind 
mit  Alpställen  versehen.  Gewöhnlich  wird  bloß  ein  Theil  der  Mayensäße  als 
Weideland  benutzt,  während  ein  abgegrenztes  Stück  gedüngt  und  geheuet  wird. 
Im  Frühling,  gewöhnlich  im  Mai,  treiben  die  Landwirthe  ihr  Vieh  (mit  Aus- 
nahme von  1  bis  2  Milchkühen,  deren  Milch  für  die  Haushaltung  im  Thale  ver- 
wendet wird  und  die  „Heimkühe**  heißen)  in  die  Mayensäße,  wo  ein  Theil  des  im 
Vorjahre  eingesammelten  Heues  verfüttert  und  nebenbei  die  Weide  abgeäzt  wird. 
Hier  bleiben  die  Thiere  bis  zur  Alpfahrt,  4  bis  5  Wochen  lang.  Dieser  allmälige 
Uebergang  ist  für  das  Vieh  sehr  wohlthuend.  Im  Herbst,  nach  der  Alpentladung, 
wird  das  Vieh  in  gleicher  Weise  noch  auf  den  Mayensäßen  stationirt,  bis  die 
kalten  Winde  nöthigen,  die  Thiere  in  den  Ställen  des  Thaies  oder  auf  den  Berg- 
gütem  zu  sammeln.  Die  Galtviehalpen  sind  meist  geringere  und  steilere  Alp- 
gelände und  haben  in  vielen  Gegenden  keine  Ställe.  Sie  werden  meistens  mit 
Rindern  beste ßen.  Die  Schafalpen  werden  theils  von  Ziegen,  theils  von  Schafen 
beweidet,  und  nähern  sich  fast  durchgehends  der  Schneegrenze.  Ihre  Zahl  ist 
nicht  unbeträchtlich,  aber  deßhalb  nicht  leicht  nach  Ziffern  zu  bestimmen,  weil 
oft  auch  tiefer  liegende  Alpen  (Engadin,  Rheinwald,  Schams  und  Daves)  von 
Gemeinden,  die  eine  beträchtliche  Zahl  Alpen  besitzen,  als  Schafalpen  an  die 
Bergamasker-  oder  Tyrolerschäfer  verpachtet  werden.  Die  Zahl  der  jährlich  im 
Kanton  Graubünden  gesömmerten  Bergamaskerschafe  hat  sich  in  den  letzten  De- 
zennien nahezu  um  die  Hälfte  vermindert.  In  den  fünfziger  und  sechziger  Jahren 
betrug  dieselbe  zirka  40  —  45,000  Stück,  gegenwärtig  noch  18—20,000  Stück 
jährlich. 

Wenn  man  die  alten  Urkunden,  besonders  die  Alpvödel  nachblättert,  so 
findet  man,  daß  viele  Bündneralpen  in  ihren  Erträgen  gegenüber  früher  bedeutend 
zurückgegangen  sind.   Diese  Thatsache  wird  theils  durch  den  gegenwärtigen  and 


Graubünden  —      795     —  Graubünden 

den  früheren  Besatz,  theils  durch  den  Rückgang  der  Yegetationsverhältnisse  nach 
den  Höhenlagen  klar  nachgewiesen.  Verschiedene  Alpen  können  kaum  mehr  die 
Yiehzahl  nähren,  die  nach  den  Besatztabellen  vor  100  bis  150  Jahren  genährt 
wurden.  Die  höchst  gelegenen  Kuhalpen  reichen  gegenwärtig  auf  zirka  2000  m, 
früher  auf  2200 — 2300  m.  Die  Gründe  dieses  Rückganges  liegen  hauptsächlich  in 
der  starken  Entwaldung  der  Hochgebirge,  wodurch  sowohl  die  wässerigen  Nieder- 
schläge vermindert,  als  auch  der  natürliche  Schutz  gegen  die  rauhen  Winde  mehr 
und  mehr  zerstört  wurde.  Freilich  haben  auch  andere  Einflüsse  auf  die  Ertrag- 
barkeit  der  Alpen  mächtig  eingewirkt.  Vor  Allem  ist  es  der  Uebersatz  der 
Alpen,  der  namentlich  bei  den  Gemeindealpen  durch  den  Mangel  an  Ermittlung 
der  Ertragsfähigkeit  Platz  greifen  konnte.  In  den  meisten  Gemeinden  gilt  nämlich 
noch  die  veraltete  Regel,  daß  jeder  Grundbesitzer  so  viel  Vieh  in  den  Alpen 
seiner  Gemeinde  sommern  könne,  als  er  mit  seinem  eigenen  Heuertrag  durch- 
gewintert habe.  Weitere  Ursachen  sind  die  üeberhandnahme  von  schädlichem 
Gesträuch  (Alpenrosen,  Alpenerlen,  Eisenhut  u.  s.  f.),  und  in  vielen  Gegenden 
das  Versumpfenlassen  von  Alpstrecken ;  ferner  schlechte  Verwendung  des  Düngers, 
nachlässige  Bewirthschaftung  der  Alpen  u.  s.  f. 

Wenn  auch  einzelne  Gemeinden  und  Privaten  durch  WegschafiPüng  der 
Gesteinsmassen,  die  die  Bergbäche  oft  als  Geschiebe  in  großen  Mengen  in  die 
schönsten  Flächen  entleeren,  oder  die  Lawinen  daher  bringen,  und  ebenso  durch 
Säuberung  der  mit  Alpenrosen  etc.  bewachsenen  Weideflächen,  Vieles  leisteten 
so  entwickelt  doch  die  Großzahl  derselben  keine  Thätigkeit  in  dieser  Richtung. 
Noch  weniger  wird  für  die  Entwässerung  der  Alpen  gethan,  so  daß  oft  die 
schönsten  Plateaux  Sümpfe  bilden,  ohne  Ertrag  sind,  und  sich  Jahr  um  Jahr 
verschlechtem  und  ausdehnen. 

Mit  dem  Düfiger  wird  meist  schlecht  gehaushaltet.  Es  gibt  noch  jetzt  Alpen, 
wo  der  Dünger  vom  Staffelplatz,  oder  sogar  aus  den  Ställen,  wenn  die  Gelegenheit 
von  vorbeifließenden  Bächen  es  ermöglicht,  in  die  Flüsse  und  Bäche  des  Thaies 
geschwemmt  wird,  damit  man  der  Mühe  des  Dünger wegschaffens  enthoben  sei. 
In  vielen  Alpen  wird  der  Dünger  durch  Wassergräben  ausgeschwemmt,  in  anderen 
Alpen  aufgelegt  und  in  anderen  wiederum  werden  die  leicht  abbrechbaren  Käse- 
hütten in  gewissen  Zeiträumen  auf  andere  Plätze  aufgebaut,  damit  der  Dünger 
leichter  in  anderen  Theilen  der  Alpen  verwendet  werden  kann. 

Die  Älpwef/e  sind  durchschnittlich  im  elendesten  Zustande  und  ebenso  die 
Wege  auf  den  Alpen. 

In  den  letzten  Jahrzehnten  hat  die  Behörde  durch  Prämirung  gut  bewirth- 
schafteter  Alpen  bedeutend  auf  Verbesserungen  eingewirkt.  Seit  dem  Jahre  1874 
bis  1886  sind  alljährlich  10  bis  12  Alpen  iuspizirt  und  theilweise  prämirt  worden. 
Es  gibt  Gemeinden,  welche  auf  den  Bau  von  Alpställen  10 — 20,000  Fr.  auf- 
wendeten (Tamins,  üntervaz,  Zizers,  Mayenfeld,  Stalla,  Cellerina,  Zuz,  Scanfs  u.  s.  f.). 
Im  Jahre  1885  wurden  vom  pchweizerischen  alpwirthschaftlichen  Verein  15  Grau- 
bündner  Gemeinde-  und  Privatalpen  prämirt  (Chur,  Obersaxen,  Vicosoprano,  Surava, 
Pontresina,  Zuz  u.  s.  f.). 

Im  Jahre  1881  machte  die  Regierung  einen  Anlauf  zum  Erlaß  eines  Älp- 
gesetzeSj  welches  jedoch  von  der  Bevölkerung  mit  großem  Mehr  verworfen  wurde. 
£s  zeugt  dieses  von  dem  starren  Festhalten  an  den  althergebrachten  Rechten, 
indem  in  vielen  Orten  nicht  der  Widerwille  gegen  zeitgemäße  Verbesserungen 
maßgebend  war,  sondern  die  Abneigung  gegen  das  Eingreifen  der  Behörde  in 
langjährige  Volksrechte.    Ein  nach  dem  Volksentscheid  von  Professor  Anderegg, 


Graubünden  —      796     —  Graubanden 

damaligem  Land wirthschaftsl ehrer  an  der  Kantonsschule)  verfaßtes  und  au  die 
Gemeinden  privatim  ausgetheiltes  Alpenreglement,  das  weit  genauere  und  schärfere 
Bestimmungen  enthielt  als  das  verworfene  Alpgesetz,  wurde  von  sehr  vielen 
Gemeinden  begrüßt  und  wird  gegenwärtig  vielfach  angewendet. 

Die  bündnerische  alpwirthschaftliche  Bevölkerung  feiert  gewöhnlich  während 
des  Sommers  drei  Feste,  Das  erste  ist  das  sog.  Mayensäßfest.  Bei  diesem 
Anlaß  begibt  sich  die  ganze  Schuljugend  in  die  Mayensäße  und  thut  sich  au 
Milch  und  geschwungener  Eahm  gütlich.  Die  Alpfahrt  ist  eines  der  gemiith- 
liebsten  Feste,  indem  die  Thiere  auf  einen  von  der  Alpkommission  bestimmten 
Tag  auf  die  Alp  gebracht  werden  müssen.  Sobald  die  Thiere  zusammengetrieben 
worden  sind,  beginnt  unter  denselben  ein  Stoßen  und  Kämpfen,  wobei  jedes  Thier 
den  Kampf  mit  den  anderen  zu  bestehen  hat.  Bei  gleicher  Stärke  setzt  es  oft 
sehr  hartnäckige  Z wiekämpfe  ab,  bis  zuletzt  das  stärkste  und  robusteste  Thier 
den  Sieg  errungen  hat  und  durch  die  große  Schelle  zur  sog.  ^  Heerkuh  **  gekrönt 
wird.  Dieses  Thier  führt  nun  Morgens  und  Abends  den  Zug  nach  und  von  der 
Weide  an.  Früher  wurde  der  Besitzer  der  Heerkuh  mit  einer  Prämie  bedacht 
und  man  zog  gerne  von  diesem  Thiere  Junge  nach.  Mit  Ausnahme  des  Prätigaus 
verschwindet  die  Sitte  allmälig.  Ein  drittes  Fest  ist  das  Milchmessen,  das  oft 
zwei  Mal  stattfindet,  nämlich  10  Tage  nach  der  Alpfahrt  und  Ende  August. 
Fast  die  ganze  männliche  Bevölkerung  begibt  sich  auf  die  Alpen,  wo  am  Abend 
und  am  folgenden  Morgen  jedem  einzelnen  Thier  die  Milch  genau  nach  dem 
landesüblichen  Maß  gemessen  und  notirt  wird.  Nach  Maßgabe  dieser  Messungen 
erhalten  dann  die  Eigenthümer  ihren  Antheil  an  gewonnenem  ELäse,  Butter  und 
Zieger.  Das  Jldilchmessen  ist  allmälig  durch  das  sicherere  tägliche  Abwägen 
verdrängt  worden,  ist  aber  noch  an  vielen  Orten  üblich.  Diejenige  Kuh,  welche 
während  der  ganzen  Alpzeit  die  meiste  Milch  gibt,  heißt  ,.  Heer  messerin"  ;  fällt 
diese  Eigenschaft  mit  der  ,,  Heerkuh "  zusammen,  so  verleiht  dies  dem  Besitzer 
die  höchste  Ehre.  Die  Nachkommen  jenes  Thieres  werden  bis  in  die  vierte  und 
fünfte  Generation  geschätzt  und  mit  höheren  Preisen  (im  Lande)  bezahlt. 

Die  Buchführung  auf  den  Alpen  wird  gegenwärtig  in  den  meisten  Gegenden 
nach  den  neueren  Methoden  der  üblichen  Käserbücher  ausgeführt,  dagegen  gibt 
es  noch  abgelegene  Bergdörfer,  wo  ein  weit  originelleres  Verfahren  stattfindet. 
Der  Senn  auf  den  Alpen  schneidet  nämlich  nach  der  Alpfahrt  für  jede  Milchkuh 
ein  sog.  Alpscheit  (fust  de  latg),  d.  h.  einen  IY2  Fuß  langen  Stab.  Auf  dieses 
Scheit  wird  mittelst  eines  Einschnittes  die  Milch  verzeichnet,  und  zwar  bezeichnen 
Doppelschnitte  die  Größe  des  gemessenen  Maßes,  Punkte  bezeichnen  die  an  zu 
wenig  messende  Eigenthümer  verkaufte  und  einfache  Schnitte  die  von  Anderen 
gekaufte  (geliehene)  Milch.  (S.  den  Abschnitt  „Käsebereitung".)  Auf  der  andern 
Seite  werden  in  gleicher  Weise  die  verabreichten  Molken,  als  Vorempfänge, 
verzeichnet  und  mittelst  römischer  eingeschnittener  Zahlen  auch  die  Summe  des 
Alplohnes.  Diese  Scheite  werden  an  eine  Schnur  gereiht  und  nach  der  Alp- 
entladung dem  Alpmeister  abgegeben.  Nachdem  die  Abrechnung  stattgefunden, 
wird  durch  Aushändigen  der  Stäbe  quittirt.  Derjenige  Vieheigenthümer,  dessen 
„Heer messerin''  das  größte  Milchquantum  aufweist,  spendet  gewöhnlich  bei  Anlaß 
der  Vertheilung  der  Molken  etliche  Maß  Wein. 

Die  Alperträge  sind  sehr  wechselnd  und  gehen  durchschnittlich  von  Fr.  30 
bis  Fr.  55  per  Stück.  Nach  einer  Zusammenstellung  im  Engadin  aus  den  70er 
Jahren  betrug  der  Durchschnitt  der  Alperträge  in  sämmtlichen  Alpen  des  Ober- 
engadins  auf  eine  Kuh  Fr.  65.  35  und  nach  Abzug  von  Fr.  13  Alpkosten 
Fr.  52.  75. 


Grauböoden  —      797      —  Graubünden 

Während  in  früheren  Zeiten  die  Käsebereituwj  bloß  in  den  Alpen  betrieben 
wurde,  pflegt  man  dieselbe  seit  den  60er  Jahren  auch  in  den  Thälem  zwischen 
der  Alpzeit.  Es  sind  in  Folge  dessen  nahezu  in  allen  Dörfern  Käsereien  ent- 
standen, theils  mit  sehr  primitiven  Einrichtungen,  theils  (in  Folge  von  Prämirung 
guter  Sennereien)  auch  mit  sehr  hübschen  Einrichtungen.  Zu  letztern  gehören: 
Laax,  Seewis,  Celerina,  Lavin,  Saas,  Malix,  Zernez,  Schweiningen  u.  s.  f. 

Für  die  Förderung  der  Milch wirthschaft  wurden  seit  1872  alljährlich  1 — 3 
theoretisch-praktische  Käserkurse  mit  einer  Dauer  von  6 — 8  Wochen  abgehalten 
(Sennenlehrer  Flury  von  Jenaz),  so  daß  Bünden  gegenwärtig  ca.  120  geschulte 
Käser  hat.  Bis  in  die  Zeit  dieser  Kurse  fand  das  Käsen  ganz  nach  alter  Väter 
Sitte  statt  und  noch  heutzutage  wird  in  vielen  Gregenden  in  gleicher  Weise 
gehandelt.  Man  macht  nahezu  durchschnittlich  Magerkäse.  Fetter  Alpenkäse  wird 
in  Medels  (Cristalliner)  und  auf  einigen  Engadiner  Alpen  bereitet.  Eine  Eigen- 
thtlmlichkeit  des  gemeinschaftlichen  Betriebes  besteht  darin,  daß  die  Grenossen 
die  Milch  einander  „lehnen*^  (s.  oben  Buchführung  in  den  Alpen).  Die  Genossen 
erhalten  jeweilen  eine  Nummer  auf  der  Käsereitafel,  wo  das  Maß  der  gelieferten 
Milch  täglich  Morgens  und  Abends  verzeichnet  wird.  Am  ersten  Tage  käset 
Nr.  1  und  alle  Anderen  lehnen  ihm  die  Milch  hiezu.  Der  an  diesem  Tage 
gemachte  Käse  wird  unter  dem  Datum  dem  betreffenden  Milchlieferanten  zu- 
getheilt;  er  nimmt  die  Butter  in  Empfang,  ebenso  den  Zieger,  die  Schote  und 
die  Buttermilch,  liefert  das  Holz  und  hat  dem  Käser  und  den  Zusennen  die  Kost 
zu  verabreichen.  Am  zweiten  Tag  käset  Nr.  2  in  gleicher  Weise,  so  daß  ihm 
alle  Anderen  die  Milch  lehnen,  u.  s.  f.,  wobei  jeden  Tag  eine  Ausrechnung 
stattfindet.  Haben  endlich  sämmtliche  Grenossen  einmal  gekäset,  so  findet  eine 
neue  Abrechnung  statt,  wobei  „zu  wenig**  oder  „zu  viel**  gelieferte  Milch  auf 
neue  Rechnung  übertragen  wird,  bis  am  Ende  der  Käsezeit  eine  Hauptabrechnung 
(Ausgleichung)  stattfindet.  Ein  Betrieb  wie  in  anderen  Theilen  der  Schweiz,  wo 
gemeinsam  gekäset  wird  und  nur  eine  Yertheilung  der  Molken  und  des  Erlöses 
am  Schlüsse  des  Halbjahres  nach  Maßgabe  der  gelieferten  Milch  stattfindet,  wäre 
natürlich  weit  einfacher  und  zweckmäßiger. 

In  einzelnen  Gregenden  des  Kantons,  namentlich  im  Schams,  werden  die 
Käse  für  den  Hausgebrauch  noch  in  viereckiger  Form  erstellt.  Die  Butter- 
bereitung findet  in  Folge  der  durchgängig  geübten  Magerkäserei  in  vermehrtem 
Grrade  statt.  Das  feine,  gewürzreiche  Futter  der  Berggelände  begünstigt  die 
Bereitung  von  feiner  Alpenbutter  sehr,  daher  solche  als  Tafelbutter  immer  gesucht 
ist.  Nach  gemachten  Zusammenstellungen  schwankt  der  Butterertrag  der  Milch 
bedeutend,  so  daß  die  Bereitung  von  1  U  Butter  18 — 30  U  Milch  erheischt. 
Selbst  im  Engadin,  wo  das  gewürzreichste  Futter  sich  findet,  braucht  man  (bei 
Alpweide)  zu   1  S^  Butter  26—27  ff  Milch. 

Die  Viehzucht 
bildet  in  Bünden  die  eigentliche  Haupterwerbsquelle  und  ist  in  höheren  Lagen 
neben  der  Milchwirthsohaft  auch  die  einzige  landwirthschaftliche  Branche,  die 
mit  Erfolg  betrieben  werden  kann.  Nach  der  Viehzählung  von  1886  (21.  April) 
hat  Bünden  15,895  Viehbesitzer  und  folgenden  Viehstand:  Pferde  3352  Stück, 
Maulthiere  5,  Esel  56,  Rindvieh  77,754,  Schweine  19,663,  Schafe  81,369, 
Ziegen  48,219,  Bienenstöcke  7674. 

Die  Pferdezucht  wird  in  untergeordnetem  Maße  getrieben.  Am  meisten 
Aufmerksamkeit  wird  ihr  in  der  Herrschaft  (Mayenfeld,  Jenins  und  Fläsch)  und 
im  Prätigau  geschenkt,  wo  einige  ausländische  Kassenhengste  eingeführt  worden 
sind     Eine  einheimische  Kasse  besitzt  Bünden  in  den  kleinen,  aber  ausdauernden 


Graubünden  —      798     —  GraubQnden 

• 

^Oberländer  Pferden",  die  jedoch  nicht  mehr  in  großer  Zahl  vorhanden  sind. 
Früher,  als  der  Verkehr  noch  mit  Saumrossen  stattfand,  wurden  die  Pferde 
allgemein  aus  dem  Tyrol  und  dem  Allgau  bezogen  und  im  Herbst  meist  mit 
etwelchem  Gewinne  (in  Folge  sehr  guter  Fütterung)  nach  Italien  verkauft. 
Gegenwärtig  werden  die  meisten  Postpferde  aus  Deutschland  (Baden,  Baiern  und 
Württemberg)  bezogen. 

Die  Rindviehzucht  hat  in  den  letzten  Jahren  einen  erheblichen  Auf- 
schwung erfahren,  wozu  namentlich  die  vermehrte  Nachfrage  nach  Alpenvieh  und 
die  erhöhten  Preise,  sowie  die  Unterstützung  der  Behörden  durch  Abhaltung  von 
Yiehschauen  und  Prämirangen  beigetragen  haben.  Durch  die  Beschickung  aus- 
ländischer Ausstellungen  (Hamburg  1883)  ist  das  Bündner  Vieh  unter  dem  Namen 
„Rhätisches  Vieh"  sehr  in  Aufnahme  gekommen  und  wird  je  länger  je  mehr 
gesucht. 

Wenn  auch  einzelne  Thalschaften  in  Hinsicht  auf  Größe,  Leistungsfähigkeit 
und  Eigenarten  verschiedene  Schläge  aufweisen,  so  zerfällt  doch  der  „Rhätische 
Yiehschlag"*  in  zwei  Hauptgruppen :  die  braune  und  die  graue  Rasse.  Dieselben 
werden  in  vielen  Gegenden  des  Oberlands  (Rheinwald,  Schams,  Oberhalbstein, 
Davos)  und  zum  Theil  auch  im  Engadin  gemischt  gehalten,  während  das  Prätigau 
und  besonders  der  Heinzenberg  vorwiegend  die  braune  Rasse  züchtet. 

Das  Braunvieh  ist  meist  sehr  gut  proportionirt,  hat  einen  gedrungenen 
Körperbau,  schönen,  breiten,  kurzen  Kopf,  schön  geformte  Hörner,  geraden 
Rücken,  gewölbten  Mittelleib  und  gute  Extremitäten,  ist  milchreich  und  mastfähig 
zugleich.  Leider  wurde  meistenorts  bis  in  die  50er  und  60er  Jahre  der  Vieh- 
zucht nicht  diejenige  Aufmerksamkeit  geschenkt,  die  sie  verdient  hätte;  nament- 
lich wurden  die  schönsten  und  besten  Stücke  und  die  vorzüglichsten  Zuchtstiere 
im  Herbste  verkauft.  In  letzter  Zeit  hat  man  die  Fehler  eingesehen  und  man 
verwendet  nun  alle  Mühe  auf  die  Verbesserung  des  Viehschlages.  Im  Heinzen- 
berg hat  man  zur  Verbesserung  der  Zucht  gute  Zuchtstiere  aus  anderen  Gegenden 
eingeführt  (Schwyz,  Zug  etc.)  und  schöne  Rinder  herangezogen,  so  daß  jene 
Gegend  in  Bezug  auf  den  Viehstand  nun  mit  dem  Prätif/au  wetteifert. 

Auch  das  Obereng adin  hat  für  die  Förderung  des  Braun viehes  nicht  Un- 
wesentliches geleistet;  man  trifft  jetzt  dort  nicht  nur  einzelne  schöne  Thiere 
neben  geringern,  sondern  aucli  ganze  Viehstappel  auserlesener  Stücke,  die  aus- 
schließlich zur  Nachzucht  verwendet  werden.  Das  Vorgehen  einer  Anzahl  Vieh- 
züchter hat  bereits  auf  die  ganze  Thalschaft  einen  sehr  guten  .Einfluß  ausgeübt. 

Nicht  das  Gleiche  läßt  sich  vom  Unierengadin  sagen,  wo  die  Viehzucht 
wegen  der  Einfuhr  von  Tyroler  Vieh  keine  hohe  Stufe  erreicht  hat,  obwohl 
dort  alle  günstigen  Bedingungen  vorhanden  wären. 

Das  Münsterthal,  Puschlav  und  Bergell  haben  in  Bezug  auf  die  Viehzucht 
noch  manches  nachzuholen;  doch  hat  sich  auch  dort  in  den  letzten  Jahren  ein 
erfreuliches  Streben  nach  Förderung  der  Zucht  bemerkbar  gemacht. 

Im  Albulagebiet  trifft  man  mit  Ausnahme  von  Davos,  das  den  schweren 
Prätigauer  Schlag  mit  ziemlicher  Sorgfalt  züchtet,  einen  meist  leichten  Schlag, 
grau  und  braun  gemischt. 

Das  Oberhalbstein  besitzt  sehr  hübsches,  wenn  auch  kleines  Grauvieh,  das 
einer  Verbesserung  würdig  wäre.  Hier  dürften  die  Viehzüchter  etwas  energischer 
eingreifen  und  vielleicht  etwas  weniger  auf  Stückzahl,  als  auf  gutgenährte  und 
schöne  Rassenthiere  sehen.  Die  leichten  Chamser  Kühe  und  die  Thiere  vom 
Rheinwald  sind  gute  Milchthiere,  bedürfen  aber  nach  Form  und  Ebenmaß  der 
Ausbildung. 


Oraubünden  —      799      —  Graubünden 

Aehnlich  ist  es  auch  im  Schanfigg,  wo  zwar  die  steilen  Lagen  das  Halten 
von  schwerem  Vieh  nicht  ermöglichen;  aber  auch  die  leichten  Schläge  könnten 
durch  sorgfaltige  Zucht  und  gute  Fütterung  eine  wesentliche  Verbesserung  erhalten. 

Misox  und  Calanca  haben  eine  sehr  niedrig  stehende  Viehzucht,  so  daß 
in  den  70er  Jahren  die  Experten  in  ihrem  Berichte  sagten:  «Es  waren  auf  den 
Viehschauen  keine  prämirungswürdigen  Thiere  und  haben  wir  die  Prämien  bloß 
deßhalb  ausgerichtet,  um  zu  einer  Förderung  der  Viehzucht  aufEumuntem**.  Man 
findet  dort  meist  den  aus  dem  Kanton  Tessin  stammenden  Liviner  Schlag. 

Das  Oberland  hat  durchschnittlich  gutes  Vieh,  graues  und  braunes.  Das 
Grauvieh  ist  ein  ganz  besonderer  Schlag,  dessen  Ursprung  schon  aus  dem  Jahre 
1280  nachgewiesen  werden  kann;  er  wurde  durch  die  Einwanderung  der  „freien 
V^alser**  aus  dem  Oberwallis  in  Bünden  eingebürgert  und  hat  sich  daselbst  fort- 
erhalten. Man  trifft  ihn  daher  überall  da,  wo  die  Niederlassungen  der  „freien 
Walser  **  historisch  nachgewiesen  werden  können,  besonders  in  den  deutschen 
Oasen  des  Oberlandes  (Vals,  Obersaxen,  Medels  und  Safien),  in  Lugnez  und  in 
Davos. 

In  früheren  Zeiten  war  der  Grauviehschlag  mehr  verbreitet  als  gegenwärtig, 
besonders  weil  man  das  Hauptgewicht  auf  die  Aufzucht  heller  Ochsen,  die  in 
Italien  guten  und  leichten  Absatz  fanden,  richtete  und  dazu  das  Grauvieh  als 
Zuchtthiere  benutzte.  Mit  dem  Rückgang  der  Ochsenzucht  und  der  vermehrten 
Aufzucht  weiblicher  Thiere  lenkte  sich  die  Aufmerksamkeit  mehr  dem  braunen 
Vieh  zu.  Die  Rivalität  in  den  Modefarben,  die  sich  besonders  in  der  unteren 
Schweiz  kundgab  und  der  braunen  Farbe  zum  Vorzug  verhalf,  äußerte  ihre 
Einflüsse  auch  auf  Bünden,  so  daß  man  die  grauen  Thiere,  theiis  auch  mit 
Rücksicht  auf  den  angebornen  Fehler  der  Hochbeinigkeit,  einer  Verbesserung 
nicht  werth  fand  und  deßhalb  bei  den  Prämirungen  die  grauen  gegenüber  den 
braunen  Thieren  zurücksetzte.  Dies  hatte  eine  totale  Vernachlässigung  des  werth- 
vollen  Viehschlages  zur  Folge.  Die  Behauptung  vieler  Braunviehfreunde,  daß 
das  Grauvieh  keine  konstante  Rasse  sei  und  allmälig  seine  Farbe  vollständig  in 
weiß  übergehe,  sobald  man  nicht  hie  und  da  mittelst  Einmischung  von  braunen 
männlichen  Zuchtthieren  die  Färbung  zu  erhalten  suche,  ist  insofern  widerlegt, 
als  man  gefunden  hat,  daß  das  ächte  Grauvieh  dunkle  Körperhaare  mit  silber- 
weißen Spitzen  besitzt,  die  sich  konstant  erhalten,  während  Bastarde  einen 
Haarwuchs  von  weißen  und  dunkeln  Haaren  gemischt  zeigen,  die  sich  nicht 
konstant  erhalten  und  ohne  Einmischung  dunkeln  Blutes  allmälig  in's  Weiße 
übergehen. 

Die  schönsten  grauen  Thiere  finden  sich  in  Lugnez,  Vrin,  Obersaxen,  Vals, 
Savien,  Avers,  zum  Theil  auch  in  Davos,  dann  bei  Ilanz,  in  Fellers,  Laax, 
Schleuis  u.  s.  f.  Nach  dem  neuen  Prämirungsgesetz  vom  Jahre  1882  werden 
auch  silbergraue  Thiere  (ächte  Rasse)  an  Ausstellungen  prämirt.  Dieselben  werden 
seit  der  Hamburger  Ausstellung  von  fremden  Viehzüchtern  sehr  begehrt,  so  daß 
die  rationelle  Zucht  des  Grauviehs  neben  der  braunen  Rasse  mehr  und  mehr  an 
Bedeutung  gewinnt. 

Im  Jahre  1885  wurde  auf  Anregung  der  Herren  Nationalrath  v.  Planta, 
Oberst  Risch  und  Oberst  Camenisch  ein  rhätischer  Viehs uchtverein  gegründet, 
welcher  nahezu  in  allen  Thalschaften  seine  Sektionen  hat  und  die  Förderung 
der  rhätischen  Viehzucht  durch  Haltung  vorzüglicher  Zuchtstiere,  durch  Bildung 
von  Viehzuchtgenossenachaften  in  verschiedenen  Gegenden,  durch  Prämirung  vor- 
züglicher Viehstappel,  durch  Belohnung  rationeller  Aufzucht,  Fütterung  und  Pflege 
anstrebt.    Der  Verein  zählt  über  2000  Mitglieder. 


Graubünden  —      800     —  Graubünden 

Die  größten  Viehmärkte  Grranbündens  sind :  Ranz,  Schleuis,  Thnsis,  Klosters, 
Oberbrack,  Seewis,  Grüsch,  Ponte,  dann  hauptsächlich  der  Centralyiehmarkt  in 
Chur,  mit  dem  je  eine  Ausstellung  und  Prämirung  verbanden  ist. 

Die  Schweinezucht  wird  fast  in  allen  Theilen  des  Kantons  betrieben, 
da  die  Schweine  ebenfalls  mit  dem  Vieh  auf  den  Alpen  gesommert  werden.  Ein 
in  Bünden  allgemein  für  Schweinemast  verwendetes  Futter  sind  die  Blakten 
(Rumex  alpina),  die  in  den  meisten  höheren  Dorfischaften  in  sog.  Blaktengärten 
angebaut  werden.  Die  Blätter  und  Blattstiele  werden  mit  Wasser  abgebrüht 
und  in  Standen  eingelegt,  belastet  und  auf  diese  Weise  für  den  Spätherbst  und 
Winter  aufbewahrt,  dann  mit  Schotte,  Kleie  u.  s.  f.  verfüttert.  Die  Schweine 
werden  vielfach  selbst  gezogen.  Das  sog.  Oberländer  Schwein  (schwarzbraun), 
das,  nach  dem  Knochengerüste  zu  urtheilen,  vom  Torfschwein  abstammt,  bildet 
trotz  verschiedener  Bastardirungen  den  Hauptschlag.  Auch  werden  sehr  häufig 
die  blauschwarzen  piemontesischen  Lodi  aus  der  Lombardei,  meist  als  1 — 2jährige, 
schon  einmal  zur  Zucht  gebrauchte  Thiere,  von  Händlern  in^s  Land  gebracht. 
Versuche  mit  Kreuzungen  von  englischen  Rassen  haben  schöne  Erfolge  ergeben 
(Lavin  und  Herrschaft). 

Die  vielen  Hochalpen  BUndens  hatten  von  jeher  eine  größere  Ausdehnung  der 

Schafzucht  und  Schafhaltung  zur  Folge.  Auch  hier  haben  die  verschie- 
denen Landestheile  wieder  verschiedene  Schläge,  die  theils  durch  Kreuzungen  mit 
fremden  Schafrassen  entstanden  sind.  Das  Prätigau  hatte  schon  in  früher  2^it 
ein  feinwolliges  Scbaf,  das  ein  zartes  Fleisch  lieferte.  Ebenso  Davos  und  Parpan. 
Im  17.  Jahrhundert  wurden  vermittelst  eingeführter  Merinos  verschiedene 
Kreuzungen  durchgeführt,  die  zu  reichen  Hoffnungen  berechtigten,  aber  leider 
nicht  sorgfältig  genug  fortgesetzt  wurden.  Später  sind  im  Prätigau  deutsche 
Landschafe  eingeführt  worden,  deren  Spuren  von  Kreuzungen  noch  heutzutage 
und  in  der  inneren  Herrschaft  (Zizers)  statt,  wo  ebenfalls  spanische  Zuchtthiere 
ersichtlich  sind.  Aehnliche  Bestrebungen  fanden  auch  im  Domleschg  (Rodels) 
eingeführt  wurden.  Im  ünterengadin  sieht  man  viel  die  Tyroler  Schafe,  ebenso 
sind  im  Oberengadin  einige  Zuchten  derselben  wegen  des  bedeutenden  Fleisch- 
gewichtes sehr  beliebt.  Ein  kleines  Schaf,  welches  Prof.  Rüttimeyer  in  Basel 
nach  seiner  Schädelknochenbildung  als  ein  dem  Torfschaf  verwandtes  Thier  be- 
zeichnet, ist  das  Oberländer  Schaf,  das  man  noch  rein  bei  Dissentis,  Medels 
und  im  Tavetsch,  und  sonst  zerstreut  auf  Berggütem,  ündet.  Das  Schäfchen  hat 
ein  Lebendgewicht  von  30 — 40  tt,  ist  seiner  Farbe  nach  braun,  gelb,  schwarz 
und  eisengrau.  Die  Böcke  tragen  platte,  seitwärts  gewundene,  schöne  Homer, 
die  Weibchen  halb  wachsfarbene,  ziemlich  seitwärts  und  oben  weit  auseinander- 
gehende Hörner.  Selten  trifft  man  bei  Böcken  doppelt  gehörnte  Thiere.  Ende 
der  70er  Jahre  wurden  von  Prof.  Anderegg  auf  Wunsch  Dr.  Jal.  Kühn's 
12  Stück  dieser  Schafe  an  die  Versuchsstation  Halle  versendet,  um  daselbst 
sowohl  Reinzucht  als  verschiedene  Kreuzungsversuche  vornehmen  zu  lassen. 

lieber  die  Berr/amasker  Schafe  Bündens  haben  wir  bereits  in  dem  Abschnitt 
Alpwirthschaft  etwas  mitgetheilt.  Die  Sommerung  der  Bergamasker  Heerden 
wurde  schon  im  Mittelalter  geübt.  Trotz  der  anscheinend  bedeutenden  Summen, 
welche  die  Bergamasker  Hirten  den  Gemeinden  für  die  Alpen  bezahlen,  gereichen 
sie  der  Alpwirthschaft,  der  einheimischen  Scha£zucht  und  namentlich  den  Waldungen 
zum  großen  Nachtheil,  indem  sie  in  letzteren  die  zarten  Gipfeltriebe  der  Nadel- 
hölzer begierig  abfressen  und  dadurch  den  ganzen  Wuchs  der  Pflanze  ruiniren; 
auch  ist  nachgewiesen,  daß  trotz  der  strengen  Seuchenpolizei  der  Schweiz  die 
Bergamasker  Schafe  fast  alljährlich  die  Maul-  und  Klauenseuche  in's  Land  bringen, 


Graubünden  —     801      —  Graubünden 

die  (nach  Berechnungen)  in  einem  einzigen  Jahre  (1881)  der  blindnerischen  Alp- 
wirthschaft  und  Viehzucht  einen  Schaden  von  über  ^2  Million  Franken  brachte. 
Im  Jahre  1882  hat  die  BUndner  Regierung  auf  Veranlassung  des  Bundesrathes 
die  Bergamasker  Frage  durch  eine  Spezialkommission  prüfen  lassen  und  es  sind 
daraufhin  betreffend  die  Einfuhr  erschwerende  Vorschriften  erlassen  worden. 

In  neuester  Zeit  wurden  im  Albulathal  englische  Schafe  eingeführt,  sowohl 
reine  als  auch  durch  Kreuzungen  gezüchtete.  Man  hat  jedoch  noch  kein  ab- 
schließendes Urtheii  über  die  Erfolge  und  die  verfrühten  absprecbenden  Urtheile, 
die  laut  wurden,  können  nicht  als  maßgebend  betrachtet  werden. 

Die  Ziegen  Graubündens  sind  in  vielen  Gegenden,  wo  sie  Sommer  und 
Winter  im  Freien  gehen,  für  die  Land-  und  Forst wirthschaft  und  namentlich 
für  den  Obstbau  nicht  weniger  schädlich,  als  die  Bergamasker  Schafe,  und  es 
ist  der  unbehirtete  Weidgang  der  Ziegen  schon  seit  Jahren  ein  von  Zeit  zu  Zeit 
neu  aufgefrischtes  Thema  der  bündnerischen  Behörden.  Wenn  auch  über  den 
Weidgang  der  Ziegen  bestimmte  Vorschriften  bestehen,  so  wird  es  kaum  möglich 
sein,  dieses  (Jebel,  das  mit  einem  anderen,  der  y^ freien  Azung^,  in  engem  Zu- 
sammenhang steht,  zu  beseitigen,  so  lange  die  Gemeinden  die  Vorschriften  nicht 
beobachten  und  in  althergewohnter  Weise  das   „Ding  schlittlen**   lassen. 

Die  Bienenzucht  wird  in  Bünden  bloß  in  einigen  Thalschaften  in  so 
großem  Maßstäbe  betrieben,  daß  Honig  zur  Ausfuhr  gelangt.  Es  sind  dies  Tavetsch, 
Bergeil  und  Poschiavo.  Durch  den  Landvogt  von  Baldenstein  wurde  bereits  in 
den  40er  Jahren  die  italienische  Biene  diesseits  der  Alpen  bekannt.  Die  Bienen- 
zucht hätte  in  den  ausgedehnten  Waldungen  und  den  herrlichen  Bienen  weiden 
der  meisten  Hochthäler  eine  bedeutende  Pflegestätte.  Um  die  rhätische  Bienen- 
zucht haben  sich  in  neuer  Zeit  namentlich  verdient  gemacht  Herr  Pfarrer  Willi 
in  Hinterrhein  und  Herr  Pfarrer  Michael  in  Brusio. 

Der  Wiesenbau 
bestand  in  Bünden  bis  in  die  letzten  Jahre  vorwiegend  in  Naturwiesen. 

Kunstfutterbau  war  nahezu  unbekannt,  und  die  Getreideländer,  die  man 
wieder  zu  Grasland  fallen  lassen  wollte,  wurden  einfach  der  Naturberasung 
überlassen.  In  früheren  Zeiten  wurde  in  verschiedenen  Gegenden  des  Oberlandes, 
der  Herrschaft,  im  Prätigau,  um  Chur,  im  Engadin  und  um  Davos  der  Be- 
wässerung der  Wiesen  große  Aufmerksamkeit  geschenkt,  so  daß  man  noch  heut- 
zutage die  Spuren  künstlicher  Bewässerungsanlagen,  namentlich  den  sog.  Rückenbau, 
findet.  Diese  Anlagen  werden  aber  leider  nicht  mehr  oder  ganz  unrichtig  benutzt. 
Einzig  die  Brusier  haben  in  ihren  Wässerwiesen  noch  ein  wirklich  ausgezeichnetes 
Wässerungssystem. 

Das  Düngen  der  Wiesen  mit  Stallmist  wird  nahezu  überall  angewendet, 
allein  in  Folge  Streuemangel  ist  die  Düngung  eine  verhältnißmäßig  geringe,  und 
die  Behandlung  des  Stallmistes  ist  in  Folge  fehlerhafter  Düngstätten  eine  sehr 
mangelhafte.  Gülle  oder  Jauche  kommt  wenig  zur  Verwendung,  da  in  vielen 
Gegenden  die  Güllebehälter  gänzlich  mangeln.  Compost,  der  Hauptwiesendünger, 
kommt  ebenfalls  selten  zur  Verwendung.  In  den  70er  Jahren  wurde  in  Grau- 
bünden eine  bedeutende  Menge  Guano  verwendet.  Manche  Landwirthe  sind  da- 
durch zu  Schaden  gekommen  und  in  Folge  der  gethanen  Mißgriffe  allen  künst- 
lichen Düngmitt^Jn  Feind  geworden. 

Der  Anbau  von  Kunstfutter  (Klee,  Luzerne,  Futtermischungen)  hat  sich  in 
vielen  Gegenden  als  sehr  zweckmäßig  erwiesen,  so  im  Domleschg,  in  der  Herr- 
schaft,   im    Vorder- Prätigau,    bei    Chur   und   im   Oberland,    wo    das  Klima    eine 

Furrer,  Yolktwirthachafts-Lexikon  der  ^chweis.  51 


Graubünden  —      802      —  Graubundön 

Wechsel wirthschaft  ermöglicht;  dagegen  sind  die  in  den  höheren  Berggeländen 
angestellten  Versuche,  die  (xras-  und  Elleearten  der  Thäler  einzubürgern,  meistens 
gescheitert.  Die  hohen  Lagen  haben  sog.  Naturgräser,  die  derselben  Begion  an> 
gehören,  wie  z.  B.  das  Alpenrispengras,  die  Bergesparsette,  die  Bergwike,  die 
Mnttemen,  der  Alpenklee,  die  Wiesenpiatterbse,  die  Vogel wicke  u.  s.  f.,  während 
die  Gräser  des  Thaies,  welche  dahin  gebracht  wurden,  bald  ausgingen.  So  sind 
z.  B.  die  Raygräser  nur  in  den  tiefen  Thal  wiesen  zu  Hause.  Das  Knaulgras 
kommt  zwar  in  ganz  verzwergtem  Zustande  1718  m  ü.  M.  (Zuz)  vor,  die  meisten 
verschwinden  schon  weit  früher. 

Die  Wiesen  des  Kantons  Graubünden  sind  entweder  Thalwiesen  (Wässer- 
oder Dlingwiesen)  oder  Bergwiesen  (Mayensäße),  theilweise  gedüngt,  oder  Alp- 
wiesen, sog.  Mägemen,  von  denen  viele  stundenweit  von  den  Dörfern  entfernt 
sind,  und  nie  eine  Düngung  erhalten.  Viele  von  diesen  werden  jährlich  bloß 
einmal,  andere  bloß  alle  zwei  Jahre  gemäht.  Man  berechnet  den  Ertrag  meist 
nach  „Tucheten*,  „Blachen**,  in  welchen  das  Heu  in  die  Scheune  getragen 
oder  auf  Wagen  oder  Schlitten  in  die  Dörfer  gefahren  wird.  Ein  Stück  Wiese, 
das  zur  Winterung  eines  Stücks  Großvieh  genügend  Futter  bietet,  heißt  „Kuhland* 
und  ist  die  dazu  erforderliche  Fläche  sehr  wechselnd.  Im  Prätigau  rechnet  man 
durchschnittlich  1200  Q- Klafter  (Düngerwiesen,  Magerwiesen  das  Doppelte),  im 
Oberengadin  1400  [J-El.y  im  Rheinwald  und  in  Schams  1800  bis  2000  Q-Kl., 
in  Davos  1000  Q-Kl.  In  den  mebten  Berggeländen  berechnet  man  das  Ver- 
mögen eines  Landwirthes  nach  der  Zahl  der  Kühe,  die  er  auf  seinem  Besitzthum 
zu  wintern  vermag;    ein  „Kuhland**   wird  zu  Fr.   1600  bis  2000  veranschlagt. 

Der  Ackerbau 
hat  bloß  in  einzelnen  Landesgegenden  eine  etwas  größere  Ausdehnung,  und  es 
unterliegt  keinem  Zweifel,  daß  derselbe  im  16.  Jahrhundert  in  größerem  um- 
fange betrieben  wurde,  als  heutzutage.  So  finden  wir  im  Oberengadin  (Celerina 
und  Samaden)  noch  deutlich  die  terrassenartig  angelegten  Ackerfelder,  welche 
seit  Jahrzehnten  in  dauerndes  Wiesenland  umgelegt  worden  sind.  Zur  Zeit 
CampelPs  produzirte  das  Unterengadin,  das  ganze  Rheingebiet  von  Schams  bis 
Fläsch  und  das  Oberland  Getreide  über  den  Eigenbedarf  hinaus. 

Der  Getreidebau  Graubündens  umfaßt  Mais,  Roggen,  Weizen,  Gerste, 
Hafer  und  Hirse.  Der  MaiSy  um's  Jahr  1781  eingeführt,  kommt  von  Reichenau 
bis  nach  Fläsch  gut  fort.  Nur  in  den  Jahren,  wo  der  Föhn  im  September  und 
Oktober  nicht  gehörig  einwirkt,  gelangt  er  nicht  zur  Reife.  Auch  im  Domleschg 
wird  noch  auf  bedeutender  Höhe  Mais  gebaut  (Ortenstein  700  m). 

Gewöhnlich  findet  beim  Maisbau  Jahre  lang  kein  Wechsel  in  der  Frucht- 
folge statt,  und  tritft  man  daher  die  Maisfelder  alljährlich  am  gleichen  Flecken 
(CTntervaz).  Den  Maisäckern  wird  der  Dünger  jährlich  und  in  erster  Linie  zu- 
gewendet. Roggen  findet  man  in  der  Herrschaft,  im  ganzen  Oberland  bis  Trons, 
Obersaxen  (1283  m)  und  Lugnez.  Hier  findet  man  überall  das  „Rescanen*, 
sog.  Komgalgen  oder  20  bis  35'  hohe  Gerüste,  an  welche  die  kleinen  G^treide- 
garben  mit  den  Aehren  nach  unten  gehängt  und  einer  Nachreife  ausgesetzt  werden. 
Ferner  gedeiht  der  Roggen  im  Prätigau  bis  Klosters,  im  Unterengadin,  im  Ober- 
halbstein, im  Schams,  Domleschg,  Sohanfigg  bis  Peist,  in  Wiesen,  Jenisberg, 
Brienz,  Puschlav,  Misox  und  namentlich  im  Miinsterthal.  Der  Roggen  des  Mttnster- 
thales  liefert  ein  .sehr  weißes  Mehl,  ähnlich  dem  des  Weizens.  Wo  der  Roggen 
gedeiht,  kommen  auch  Weizen  und  Gersie  fort;  letztere  findet  man  noch  bei 
1500  m    (Tavetsch).    Hirse   wird    namentlich   im  Oberland  (Tavetsch  etc.),    wie 


Oraubdnden  —      803     —  Graubünden 

Äuoh  im  Prätigau  gebant.  Hafer  wird  durchschnittlicli  nicht  in  sehr  großer  Aus- 
dehnoBg  gepflanzt,  obschon  er  namentlich  im  ünterengadin  ausgezeichnet  fort- 
kommt, ein  eben  so  hohes  Stroh  liefert  wie  der  Roggen  und  hinsichtlich  der 
Qualität  von  den  Kutschern  aUem  ausländischen  Hafer  vorgezogen  wird.  Flachs 
und  Hanf  werden  meist  im  Oberland  (Somvix,  Tavetsch)  und  im  MUnsterthal, 
Hanf  auch  im  Ünterengadin,  im  Albnlathal,  in  der  Herrschaft  u.  s.  f.  gebaut. 
Diese  Gespinnstpflanzen  werden  nach  belgischer  Methode  im  Wasser  geröstet  und 
findet  man  fast  in  allen  Gremeinden,  wo  jene  kultivirt  werden,  sog.  Eöstgruben. 
Im  Tavetsch  hat  man  eine  mechanische  Breche,  die  ähnlich  dem  belgischen  Bot- 
hammer die  holzigen  Theile  des  Flachs-  und  Hanfstengels  zerbricht.  Den  schönsten 
Plachs  gewinnt  man  im  Münsterthal.  Derselbe  steht  dem  belgischen  Produkt 
hinsichtlich  Länge,  Feinheit  und  Farbe  (silbergrau)  wenig  nach. 

Tabak  wird  vorherrschend  in  Poschiavo  gebaut,  woselbst  die  Goundi-  und 
Virginiersorten  sehr  gut  gedeihen  und  durch  Cigarrenfabriken  in  Brusio  und 
Poschiavo  verarbeitet  werden,  meist  in  Brissagoform.  Versuche  mit  Hopfen 
können  als  gelungen  betrachtet  werden,  wurden  jedoch  nicht  fortgesetzt. 

Die  Kartoffel  wurde,  obwohl  von  Salis-Marschlins  schon  1717  einen 
Versuch  mit  dem  Anbau  machte,  erst  nach  den  Hungersjahren  von  1771  bis 
1773  allgemeiner  angepflanzt.  Im  Schams  und  im  Ünterengadin  baute  man  erst 
1809  Kartofleln  an;  die  Schamskartofl'eln  sind  im  ganzen  Lande  renommirt. 
Leider  werden  die  Kartoffeln  selten  im  richtigen  Wechsel  angebaut,  und  höchst 
selten  findet  ein  Saatgatwechsel  statt,  weßhalb  man  in  letzten  Jahren  viel  über 
Verschlechterung  der  qualitativen  und  quantitativen  Erträge  klagte.  Die  frühe 
Kosenkartoifel,  Anfangs  der  70er  Jahre  eingeführt,  ist  wieder  beinahe  aus- 
geartet; dafür  wurden  eine  Menge  neuer  Sorten  eingeführt:  Flourball,  Schnee- 
flocken, Pflrsichblüthe  u.  s.  f. 

Der  Gemüsebau  hatte  bis  Anfangs  der  70er  Jahre  eine  sehr  geringe 
Ausdehnung.  Kohl,  Mangold,  Rüben,  Spinat,  Salat  und  Bohnen  waren  die  Haupt- 
gemüse und  zwar  nicht  in  den  besten  Sorten.  Die  Stadt  Chur  wurde  hauptsächlich 
von  Felsherg  aus  mit  Gemüse  versorgt.  Größere  Ausdehnung  hatte  der  Gemüsebau 
im  Prätigau  und  in  der  Herrschaft.  Im  Schams  baut  man  neben  den  gewöhnlichen 
Gemüsearten  Blumenkohl,  Artischokken  und  Bettig.  In  den  Gilrten  der  Herrschafts- 
häuser, deren  Bünden  ohne  die  Schlösser  über  70  zählt,  fand  man  freilich  feine 
Gemüse.  So  findet  man  in  Haldenstein  noch  heutzutage  ein  Spargelheeiy  welches 
zu  Anfang  dieses  Jahrhunderts  angelegt  wurde.  Es  waren  die  aus  fremden  Kriegs- 
diensten heimkehrenden  bündnerischen  Offiziere,  welche  die  feinen  Gemüsesort«n, 
bald  als  Samen,  bald  als  Setzlinge,  in's  Land  brachten.  Sie  pflanzten  dieselben 
in  ihren  Gärten,  deren  Anlagen  bald  in  französischem,  bald  in  italienischem  und 
bald  in  holländischem  Stil  ausgeführt  sind.  In  solchen  Herrschaftsgärten  trifft 
man  oft  eigene,  nach  ausländischer  Methode  angelegte,  Gemüse-  und  Obstkeller, 
um  die  Früchte  richtig  aufzubewahren.  Durch  jene  Offiziere  erhielt  Bünden  auch 
sein  feines  Tafelobst. 

Um  die  60er  und  70er  Jahre,  wo  die  Fremdenhotels  im  Engadin,  Prätigau, 
Davos  und  Oberland  entstanden,  begann  man  dem  Gemüsebau  große  Aufmerk- 
samkeit zuzuwenden.  Es  wurden  theoretisch- praktische  Gemüsebaukurse  eingeführt 
und  dadurch  der  Anbau  der  Gemüse  in  verschiedene  Gegenden  verbreitet,  wo 
derselbe  vorher  unbekannt  gewesen  war.  Jetzt  baut  man  in  Bergün  (1390  m), 
in  Zuz  (1780  m),  in  Celerina  (1724  m),  in  Schuls  (1246  m)  etc.  den  feinsten 
Blumenkohl,  Kettige,  Kohlrabi,  Spinat  etc. 


Graubünden  —      804     —  Graubünden 

Obst-  und  Weinbau 
haben  in  Bünden  große  Bedeutung.   Hanptsitz  des  Obstbaues  ist  die  Gregend  von 
Tbusis  bis  Fläsch,  dann  im  Oberland  von  Reiobenau  bis  Trons,  femer  das  Präti- 
gau   bis   Semens,   das   untere  Bergell,    Puscblav,   der   untere  Theil   von  Misox, 
tbeilweise  auch  das  Schams  und  das  ünterengadin. 

Schon  im  vorigen  Jahrhundert  zählte  man  in  Bünden  86  Sorten  Aepfel,  63 
Sorten  Birnen,  13  Sorten  Kirschen,  9  Sorten  Zwetschgen  und  Pflaumen,  J  Sorten 
Pfirsiche  und  Aprikosen,  femer  Wallntisse,  Kastanien,  Quitten  etc.  Wir  haben 
bereits  bei  dem  Abschnitt  „Gemüsebau*"  erwähnt,  daß  die  feinen  Obstsorten  meist 
durch  Offiziere,  die  in  fremden  Kriegsdiensten  standen,  eingeführt  wurden;  es 
war  hauptsächlich  französisches  und  belgisches  Obst,  Sorten  die  50  und  mehr 
Jahre  nachher  aus  jenen  Gegenden  als  „neue*"  Früchte  in  anderen  Theilen  der 
Schweiz  eingeführt  wurden. 

Das  Obst  erreicht  im  Kanton  Graubünden  eine  bessere  Vollkommenheit  als 
sonst  irgendwo,  indem  die  reine  Luft  demselben  Würzigkeit  und  Kraft  verleiht 
und  der  warme  Föhn  im  Herbst  nicht  weniger  als  die  Sommersonne  zur  Zeitigung 
und  Reife  beiträgt,  ohne  daß  die  Haltbarkeit  darunter  litte.  Auf  der  Ausstellung 
in  Luzem  1881  war  dap  Bündnerobst  nach  den  Höhenlagen  aus  550  m  bis 
1200  m  geordnet  vertreten.  Noch  schöner  und  reicher  war  die  Ausstellung  in 
Zürich  1883.  Damals  kamen  im  September  gereifte  Kirschen  von  St.  Maria 
(Münsterthal  1387  m)  und  St.  Maria  (Engadin  1797  m)  zur  Schau.  Auch  die 
Obstausstellung  in  Bern  1884,  welche  mit  einem  Sortiment  Bündner  Tafelobst 
von  Chur  (Hr.  Branger)  beschickt  war,  leistete  den  Beweis  der  Schönheit,  Voll- 
kommenheit, Schmackhaftigkeit  und  Feinheit  des  Bündnerobstes. 

Zur  Förderung  des  Obstbaues  haben  die  seit  den  70er  Jahren  gepflegten 
Obstbaukurse,  sowie  die  Pfropfreiserstation  in  Malans  und  die  dasige  Baumschule 
(Hr.  Bohner)  nicht  wenig  beigetragen.  Neulich  hat  die  Stadt  Chur  eine  Kom- 
mission zur  Hebung  und  Förderung  des  Obstbaues  bestellt;  diese  besorgte  die 
Auslese  eines  Mustersortimentes  der  empfehlenswerthesten  Sorten  und  beschloß 
die  Anlage  eines  Mustergartens  in  Chur  für  feines  Tafelobst.  Schöne  Obstgärten 
finden  sich  in  Chur:  ßigahaus  (Hr.  Caviezel),  Sonnengarten  (Hr.  Branger), 
Hr.  Stiffler,  Hr.  v.  Sprecher,  Dr.  Lorenz  etc.  Aeltere  Sorten,  die  gut  gedeihen 
sind :  die  Borsdörferäpfel,  Pariser  Rambour,  Kaiser  Alexander,  Maschanier,  dann 
die  Römerbirnen,  Franz.  Madame,  Forellenbimen,  Kriesibiraen,  Längler,  Maler- 
birnen etc.  Eigenthümlich  ist,  daß  in  Bünden  die  Römerbirne  (Sommerapotheker- 
birne) auf  Hochstämmen  gedeiht,  anderwärts  aber  nicht.  Bünden  könnte  aus  dem 
Tafelobst  einen  wichtigen  Exportartikel  machen.  Femer  haben  die  bündnerischen 
ObsikonserveHy  namentlich  die  HoUunderlattwerge  (Trimmis)  und  die  gedörrten 
Zwetschgen  (Domleschg)  einen  bedeutenden  Ruf. 

Der  Weinbau  findet  »eine  Pflege  hauptsächlich  in  der  Herrschaft,  in 
den  „Fünf  Dörfern**,  in  Chur,  Felsberg,  Misox  (von  Cabiola  bis  an  die  Grenze 
von  Tessin  und  Italien).  Der  höchstgelegene  Weinberg  findet  sich  bei  Tomils 
(700  m)  in  der  Gutsherrschaft  Ortenstein.  Der  Weinbau  in  Graubünden  wurde 
schon  zur  Römerzeit  begründet  und  um's  Jahr  1636  wurde  von  Herzog  Robau 
die,  seit  dieser  Zeit  zu  fast  allgemeiner  Verbreitung  gelangte,  blaue  Burgunder- 
traube  eingebürgert.  Der  feinste  und  beste  Wein  aus  diesen  Trauben  wird  in 
Malans,  Mayenfeld,  Jenins  und  Fläsch  gewonnen,  auch  die  Churerweine,  der 
Costampfer  und  der  Spiegelberger,  sind  ausgezeichnete  Getränke.  Nebst  dieser 
Haupttraubensorte  wird  in  den  besten  Lagen  von  Malans,  Mayenfeld  und  Jenins, 
sowie   in  Chur    auch    die    weiße  Veltlinertraube  gezogen,    aus  welcher  der  feine 


Graubünden  —     805      —  Graubünden 

Completer  gepreßt  wird,  der  an  Gehalt  den  besten  schweizerischen  Weinen  an 
die  Seite  gestellt  werden  kann.  Die  Weinberge  von  Malans  gehörten  seiner  Zeit 
zur  großen  Mehrzahl  den  bündnerischen  Adelsgeschlechtern. 

Zur  Förderung  des  Weinbaues  ließen  in  den  Jahren  1780  bis  1790  die 
bündnerischen  Rebbauern  Rebleute  aus  dem  Kanton  Zürich  kommen,  die  sich  dort 
niederließen  und  die  Arbeiten  der  Weinberge  im  Akkord  übernahmen.  Noch  jetzt 
leben  die  Nachkommen  in  jenen  Gegenden  und  sind  Winzer  geblieben.  Der  meiste 
Wein  wird  als  Sauser  unter  dem  Namen  „Oberländerwein'*  besonders  nach  Zürich, 
Glarus  und  St.  Gtilleh  verkauft.  Die  Reben  werden  niedrig  gehalten,  und  es 
wird  durchschnittlich  der  sog.  Zapfenschnitt  angeordnet.  Die  Erträge  sind  ver- 
schieden; von  1000  Klafter  Rebland  gibt  es  durchschnittlich  180  bis  210  1. 

Im  Jahre  1885  zeigte  der  Wein  Bündens  nach  der  Oechali'schen  Mostprobe 
87  bis  95  **  und  wurde  als  Sauser  zu  60  bis  70  Rp.  per  Liter  verkauft. 

Die  Seidenzucht  wird  hauptsächlich  in  den  südlichen  Bezirken  des 
Misox  betrieben.  Versuche  in  Chur  und  im  Domleschg  (Fürstenau)  haben  nicht 
die  gewünschten  Resultate  ergeben,  daher  sie  aufgegeben  wurden. 

In  den  ackerbautreibenden  Gegenden  Bündens  werden  noch  theilweise  die 
primitivsten 

Ackerwerkzeuge  der  Altvordern  benutzt.  Der  sog.  tuskische  Pflug,  dem 
krummen  Baumast  der  Aegypter  nicht  unähnlich,  ohne  Riester  und  Sech,  ist 
noch  vielfach  in  Anwendung.  Selbst  das  doppelte  Pflugwerkzeug  der  alten  Etrusker, 
wobei  ein  Pflug  (Areder  genannt)  mit  spitzem  Schar,  von  zwei  Ochsen  gezogen, 
die  Furche  öflnet  und  ein  zweiter  in  gleicher  Furche  die  Erde  mittelst  eines 
gewölbten  Brettes,  das  das  Riester  bilden  soll,  nach  links  und  rechts  scharrt, 
ist  noch  heutzutage  im  Schams,  Oberhalbstein  u.  s.  f.  im  Gebrauch.  Erst  in  neuerer 
Zeit  kam  der  amerikanische  Wendepflug  aus  Gußeisen  in  Aufnahme.  Im  Tavetsch  . 
hat  man  einen  hölzernen  Pflug  mit  geradem  Streichbrett,  der  eine  ziemlich  gute 
Arbeit  macht  und  im  Lande  selbst  verfertigt  wird. 

Wir  können  nicht  anders,  als  am  Schlüsse  noch  zweier  Thatsachen  zu  er- 
wähnen, welche  der  Entwicklung  der  bündnerischen  Landwirthschaft  hemmend 
entgegentreten  und  in  andern  Kantonen  theils  oder  ganz  unbekannt  sind.  Es  ist 
erstens  die  außerordentliche  Zerstückelung  der  Güter  infolge  Theilungen,  wobei 
jedes  Eand  von  jedem  Grundstück  den  ihm  nach  Zahl  der  Geschwister  zu- 
kommenden Antheil  als  Erbstück  nimmt.  Wir  treffen  daher  sehr  wenig  arrondirte 
Güter,  aber  die  vielfältigste  Parzellirung,  die  im  Bergeil  ihren  Höhepunkt  er- 
reicht. Grundstücke  von  1  oder  Ys  Juchart  sind  eine  Seltenheit,  dagegen  Aecker 
im  Umfange  von  nur  einigen  Quadratklaftern  sehr  häutig.  Es  gibt  Landwirthe, 
die  bei  einem  Viehstande  von  li  bis  4  Stück  gegen  60  bis  80  Grundstücke  be- 
sitzen. Daß  natürlich  unter  solchen  Umständen  eine  richtige  Weganlage,  eine 
richtige  Wechselwirthschaft,  Düngung  u.  s.  w.  nicht  möglich  ist,  läßt  sich  leicht 
begreifen.  Es  gibt  Hofstätten,  wo  der  Boden  in  kleine  Parzellen  getheilt  ist. 
aber  wegen  ungleich  dichtem  Stand  der  Bäume  und  wegen  Theilung  derselben, 
die  Bäume  des  einen  Grundstückes  einem  andern  zugetheilt  sind,  so  daß  Grund 
und  Boden  einen  Besitzer  und  die  darauf  wachsenden  Bäume  einen  andern  Besitzer 
haben.  Eine  solche  übertriebene  Theilung  ist  selbstverständlich  der  Wohlfahrt 
hinderlich.  Wohl  liegt  ein  Flurgesetzentwurf,  der  diesem  Uebel  entgegentreten 
und  eine  Güterzusammenlegung  ermöglichen  sollte,  seit  einigen  Jahren  in  der 
Traktandenschublade  der  bündnerischen  Behörden;  allein  die  Erfahrungen,  die 
man  bei  Erlaß  solcher  Gesetze,   die  in  die  Eigen thumsrechte  der  Einzelnen  ein- 


Graubfmden  —     806      —  Graubünden 

greifen  (Alpgesetz,    Aufhebung  der  Azung,  Weidgang),    in    den    letzten  Jahren 
machte,  haben  die  Saohe  noch  nicht  zum  definitiven  Abschluß  kommen  lassen. 

Ein  anderes  Uebel  ist  die  „freie  Azung",  die  Pater  Iroxler,  gewesener 
Administrator  des  Klosters  Dissentis,  in  der  „Schweiz,  landw.  Zeitschrift"  (1883) 
in  so  populärer  und  wahrheitsgetreuer  Weise  geschildert  hat. 

Wir  erlauben  uns,  zur  Darstellung  dieses  Hemmschuhes  der  Entwicklung  der 
Landwirthschaft,  von  der  es  spriich wörtlich  heißt:  „D/e  richtige  Landwirthschaft 
fängt  da  a«,  wo  die  freie  Äzung  aufhört^,  die  Worte  des  Carl  Ulysses  von  Salis- 
Marschlins  (im  „Neuen  Sammler**,  J.  Andr.  v.  Sprecher,  Chronik,  Fol.  77 — 78) 
wörtlich  mitzutheilen : 

«Unter  den  für  die  Landwirthschatl  nachtheiligen  Grebräuchen  steht  das  Recht  des 
Weidgauges  auf  den  Gütern  —  besonders  auf  den  fetten  Gütern  —  ohne  Zweifel  oben 
an.  Nicht  leicht  kann  etwas  gedacht  werden,  das  der  gesunden  Vernunft  entgegengesetzter 
und  mit  den  Grundsätzen  der  erfahrungsmäßigen  Landwirthschaft  unvereinbarer  wäre. 
Alle  Vorschläge,  irgend  einen  Theil  unserer  Oekonomie  zu  verbessern,  müssen  an  diesem 
unglücklichen  Mißbrauch  scheitern ;  so  lange  derselbe  besteht,  kann  an  keine  Milderung 
unserer  Umstände  gedacht  werden.  Es  ist  noch  ein  Glück,  daß  er  nicht  überall  auf  die 
gleiche  Art  und  in  seiner  weitesten  Ausdehnung  herrscht,  daß  man  ihn  noch  in  ver- 
schiedene Klassen  eintheilen  darf.  1)  An  einigen  Orten  treibt  man  es  so  weit,  daß  die 
fetten  Güter,  die  nicht  eingeschlossen  sind  (Büntenrechte  haben),  von  Anfang  des  Früh- 
lings bis  zum  Mai  und  vom  Herbstmonat  bis  der  Schnee  fällt,  abgeweidet  werden. 
2)  An  Orten  darf  im  Frühling  der  Weidgang  nur  bis  zum  1.  April  alten  Kalenders 
benutzt  werden.  3)  An  verschiedenen  Orten  ist  die  Hut  auf  den  fetten  Gütern  ganz  ver- 
boten, und  zur  vierten  Klasse  gehört  endlich  das  Recht,  die  einmädigen  Wiesen  im 
Frühling  und  Herbst  abäzen  zu  lassen. 

Von  der  Sommer-  oder  Alpweide  ist  hier  gar  nicht  die  Rede,  denn  die  Alpen  sind, 
mit  Einsicht  benutzt,  eines  der  köstlichsten  Geschenke  der  Vorsehung  in  unsern  Gebirgen, 
und  von  der  Weide  auf  den  allmeinen  Weiden  oder  Allmeinden  will  ich  lieber  schweigen, 
so  lange  man  diejenige  auf  den  eigentliümlichen  Gütern  duldet. 

Am  meisten  zu  bedauern  sind  diejenigen  Gegenden,  welche  in  die  erste  der  vier 
oben  angeführten  Klassen  gehören.  Daselbst  ist  wahrlich  der  Eigenthümer  seines  Eigen- 
thums  nicht  Meister.  Er  kann  sein  Gut  nicht  behandeln,  wie  er  will,  er  kann  es  nicht 
verbessern,  wie  er  wünschen  möchte,  er  kann  weder  pflügen,  säen  noch  erndten,  wenn 
es  die  Vernunft  und  die  Erfahrung  gebeut,  sondern  erst  wenn  die  duich  das  tyrannische 
Weidrecht  gesetzten  Termine  es  zugeben.  Bestellt  er  seinen  Acker  früher  und  zu  rechter 
Zeit,  so  nmß  er  gewärtigen,  daß  alle  seine  Mühe  und  Arbeit  unbarmherziger  Weise  ver- 
dorben wird.  Winterfrucht  zu  pflanzen,  welches  zur  Abwechslung  für  den  Ackerbau 
sehr  zuträglich  ist,  d^f  er  sich  gar  nicht  in  den  Sinn  kommen  lassen,  denn  jedes 
hervorkeimende  Hälmchen  würde  von  den  lieben  Schafen,  Ziegen  und  Schweinen  mit 
Stumpf  und  Stiel  abgefressen  werden.  Sommerfrucht,  die  noch  Winter  feuchte  braucht, 
um  besser  hervorzukommen  und  die  einige  Monate  von  Nöthen  hat,  um  vollkommen 
reif  zu  werden,  kann  unmöglich  gedeihen,  weil  sie  nie  zur  rechten  Zeit  kann  gepflanzt 
werden  und  also  nicht  Raum  hat,  die  nöthige  Vollkommenheit  zu  erlangen.  Ist  es  zu 
wundern,  wenn  diese  Gegenden,  obgleich  mit  vortrefTlichem  Erdreich  und  dem  Ackerbau 
ganz  angenehmeiii  Klima  gesegnet,  dennoch  alle  Jahre  Korn  und  Kartoffeln  kaufen 
müssen,  die  sie  selbst  in  Ueberfluß  ziehen  könnten  V* 

Landwirthschaft liches  Lehrwesen.  Nachdem  in  den  Jahren  1870 
bis  1872  Herr  Direktor  Schatzmann  als  Seminardirektor  nach  Chur  berufen  war^ 
begründete  er  am  dortigen  Seminar  den  landwirthschaftlichen  Unterricht.  Mit 
seinem  Wegzug  trat  in  dieser  Richtung  eine  Stillstandsperiode  bis  1874  ein,  wo 
F,  Anderegff  aus  dem  Kanton  Bern  als  Professor  der  Landwirthschaft  an  die 
dortige  Kantonsschule  berufen  wurde.  Gleichzeitig  wurde  von  der  Behörde  des 
Kantons  eine  sogenannte  volkswirthschaftliche  Kommission  geschaffen,  welcher 
besonders  die  Landwirthschaft  unterstellt  wurde.  Diese  Kommission  hatte  bloß 
drei  Jahre  lang  Bestand,  indem  sie  1879  durch  Volksbeschluß  aufgelöst  und  die 
daherigen  Funktionen  größtentheils  dem  Lehrer  der  Landwirthschaft  übertragen 


l 


GrauhOnden  —     807     —  Gravirkunst 

wurden.  Die  Schule  bildete  neben  dem  Gymnasium,  der  Merkantil-  und  der  tech- 
nischen Abtheilung  einen  Theil  der  Kantonsschule  und  umfaßte  die  Schüler  der 
III.  und  IV.  Realklasse  und  der  V.  Erlasse  des  Seminars,  so  daß  die  III.  Klasse 
die  allgemeine  Landwirthschaft  umfaßte,  die  IV.  dagegen  die  speziellen  Diszi- 
plinen, wie  solche  für  die  graubttndnerischen  Yerhältnisse  erforderlich  waren.  Mit 
der  Schule  war  ein  Versuchsfeld  von  36  Aren  Flächeninhalt  verbunden.  Im  Jahre 
1876  wurde  durch  Anderegg  das  „YolkswirthschafÜiche  Blatt"*  gegründet  und 
von  demselben  bis  zu  seinem  Wegzuge  1882  redigirt.  Der  Landwirthschafts- 
Lehrer  war  zugleich  landwirthschaftlicher  Wanderlehrer  und  bereiste  meist  in 
den  langem  Sommerferien  den  Kanton,  in  allen  Gegenden  Vorträge  haltend.  Es 
wurden  in  der  Zeit  von  1874  bis  1882  von  demselben  im  Giinzen  348  Wander- 
vorträge gehalten  und  35  Kurse  (Obst-  und  Gemüsebaukurse)  geleitet.  Nebenbei 
wurden  von  Flury  in  Jenaz  jährlich  noch  zwei  bis  drei  Käserkurse  abgehalten. 
Der  mit  dem  Jahre  1882  als  Professor  der  Landwirthschaft  gewählte  Lehrer 
Dr.  Frey  aus  dem  Aargau  setzte  bis  1886  die  Schule,  das  Versuchsfeld,  die 
Wandervorträge  und  Kurse  in  gleicher  Einrichtung  fort.  Da  sich  jedoch  eine 
sehr  geringe  Frequenz  zeigte,  beschloß  im  Mai  1886  der  Große  Rath,  den  land- 
wirthschaftlichen  Unterricht  in  Zukunft  für  die  Bealschüler  fallen  und  bloß  für 
das  Seminar  fortbestehen  zu  lassen;  dagegen  die  Wandervorträge  und  Kurse  in 
vermehrter  Zahl  fortzusetzen.  Die  Zahl  der  von  Dr.  Frey  von  1882  bis  1886 
gehaltenen  Wandervorträge  beträgt  112  und  die  Zahl  der  Kurse  8.  Nebstdem 
wurden  von  Herrn  Halm  in  Zürich  eine  Anzahl  Obstbaukurse  abgehalten.  (Vide 
Bericht  des  Schweiz,  landwirthschaftlichen  Vereins,  1885.) 

Der  landwirthschaftliche  Kantonalverein  zählt  60  Mitglieder  und  es  bestehen 
neben  demselben  noch  einige  landwirthschaftliche  Vereine,  z.  B.  der  landwirth- 
schaftliche Verein  im  Hinterprätigau ,  die  Alpina  im  Engadin,  die  Viehzuchts- 
genossenschaft  am  Heinzenberg,  der  landwirthschaftliche  Verein  Chur,  die  Obst- 
baukommission in  Chur  und  der  rhätische  Viehzuchtverein.  Mehrere  Söhne  von 
bündnerischen  Landwirthen  besuchten  die  praktisch-theoretischen  Ackerbauschulen 
Rütti  und  Strickhof,  und  eine  Anzahl  junger  Landwirthe  besuchten  in  den  Jahren 
1874  bis  1883  das  pomologische  Institut  in  Reutlingen.  F.  And. 

Gravensteiner,  auch  Blumen-Calvill,  Sommerkönig,  Rosenapfel,  Küchli- 
apfel  etc.  genannt,  Tafel-  und  Wirthschaftsfrucht  zweiten  Ranges  (Herbstapfel), 
ist  in  der  Schweiz  überall  zu  treifen,  doch  nirgends  in  großer  2iahl.  Der  Baum 
trägt  alle  zwei  Jahre  und  dann  gewöhnlich  sehr  voll.  Obgleich  aus  südlicher 
Lage  stammend,  kommt  er  doch  auch  in  hochgelegenen  Obstgegenden  noch  gut 
fort.  Für  kleinere  Gärten  geht  er  am  besten  als  Pyramide  auf  Johannisstamm 
und  auch  auf  schwach  treibende  Wildlinge  veredelt.  (»Schweizerische  Obstsorten**, 
Verlag  der  Lithogr.  Anstalt  J.  Tribelhom  in  St.  Gallen.) 

Gravirkunst.  Dieselbe  wird  in  der  Schweiz  in  großem  Maßstabe  ausgeübt, 
besonders  im  Gebiete  der  ührenindustrie  und  der  Bijouterie,  gJs  hauptsächliches 
Dekorationselement  für  Ührenschalen,  Medaillons,  Armbänder,  Ringe  etc.  Die 
großen  Graveurateliers ,  namentlich  in  Genf,  befassen  sich  mit  jeder  Art  von 
Dekoration,  von  der  einfachsten  bis  zu  der  reichsten,  eigentlich  künstlerischen, 
welch'  letztere  Richtung  in  Genf  ihre  hauptsächlichsten  Meister  hat,  die  die 
Gravur  mit  originellem  Kunstsinn  auf  der  Höhe  erhalten,  und  zwar  wesentlich 
unterstützt  durch  die  vortrefflichen  Kunstschulen.  Im  Jura  stehen  die  Graveure 
mehr  unter  dem  Einfluß  der  couranten  und  billigen  Produktion,  wobei  aber 
nach  allseitiger  Anerkennung  die  künstlerische  Seite  nach  Möglichkeit  hoch- 
gehalten wird. 


Gravirkunst  —     808     —  Grenzverkehr 

Die  eidg.  Volkszählangdstatistik  von  1880  gibt  die  Gesammtzahl  der  Graveure 
in  der  Schweiz  auf  blos  251  an  (worunter  13  weibliche),  nämlich  78  für  Glam», 
41  für  Zürich,  28  Bern,  19  St.  Gallen,  18  Waadt,  je  10  BaseUtadt,  Genf  und 
Wallis,  37  in  den  übrigen  Kantonen. 

Im  Handelsregister  waren  Ende  1884  82  Graveurgesohäfte  eingetragen, 
wovon  allein  im  Kt.  Neuenburg  59  und  16  im  Kt.  Bern. 

Grege  ist  die  aus  dem  Italienischen  stammende  Bezeichnung  für  ungezwirnte, 
ungeförbte  Seide. 

Grenadine  ist  identisch  mit  Gaze  (gerade). 

Grenzach-Leopoldshöhe  s.  Badische  Staatsbahn. 

Grenzschutz«  Der  Grenzschutz  wird  theils  durch  eidgenössische  Grenz - 
Wächter,  theils  durch  Landjäger  (Polizisten),  welche  von  den  Regierungen  der 
Grenzkaotone  ernannt  werden,  ausgeübt.  Der  Gang  des  Grenzdienstes  wird  in 
jedem  einzelnen  Zollgebiete  durch  die  Zolldirektion  geleitet.  Das  Grenzschutz- 
personal muß  den  Zollbeamten  bei  der  Ausübung  ihres  Dienstes  behülflich  sein, 
auf  Schmuggler  fahnden  und  überhaupt  für  die  Beobachtung  des  Zollgesetzes  etc. 
sorgen.  Das  Grenzwachtpersonal  besteht  aus  ca.  400  Mann,  wovon  ca.  Ys  Land- 
jäger. 

Grenzyerkehr.  Hierauf  bezügliche  Bestimmungen  finden  sich :  I.  Im 
Zollgesetz  von  1851^  Art.  2,  Lit.  e,  wo  es  heißt: 

Von  Eingangs-,  Ausgangs-  und  Durchgangsgebühren  sind  befreit:  Thiere, 
Geräthschaften  und  Anderes,  das  zur  Bebauung  bestimmter  benachbarter  Grrund- 
stUcke  nur  vorübergehend  über  die  Grenze  gebracht  wird;  jedoch,  falls  solche 
Gegenstände  aus  einem  fremden  Staate  in  die  Schweiz  und  aus  dieser  wieder  in 
jenen  gebracht  werden  sollen,  blos  so  weit  von  dem  betreffenden  fremden  Staate 
Gegenrecht  gehalten  wird. 

II.  In  der  Vollziehungsverordnung  vom  18,  Oktober  1881  zum 
Zollgesetz,  wo  in  Abschnitt  YIII  die  im  Grenzverkehr  zu  beobachtenden  Forma- 
litäten beschrieben  werden.  Als  Grenz verkehrsrayon  ist  die  Entfernung  bis  auf 
10  km  von  der  Grenze  angegeben.  Als  zulässige  Gegenstände  im  Grenz  verkehr 
sind  besonders  bezeichnet:  Zugvieh,  das  wieder  zurückkehrt;  Landbaugeräthe, 
wie  Pflüge,  Sensen,  Wagen  u.  dgl. ;  Dünger:  Samen,  Pflanzen,  Pfahle,  Rebstecken; 
die  Nahrungsmittel  und  Getränke,  welche  den  Arbeitern  täglich  aufs  Feld  ge- 
bracht werden ;  rohe  Bodenerzeugnisse,  als  Getreide,  Hülsenfrüchte,  Stroh,  Streue, 
Heu,  gemeines  Futter,  Flachs,  Hanf,  Samen,  Gemüse,  Kartoffeln,  Rüben,  eßbare 
Wurzel-  und  Knollengewächse,  frisches  Obst,  neuer  Obst-  und  Traubenwein. 

In  Anbetracht  der  Objekte,  für  welche  dieser  Grenzverkehr  gilt,  wird 
letzterer  Landwirthschaft lieber  Grenzverkehr  genannt,  zum  Unter- 
schied vom 

Speziellen  Grenz  verkehr,  in  Bezug  auf  welchen  mit  den  umliegenden 
Staaten,  Italien  ausgenommen,  besondere  Vereinbarungen  bestehen,  und  zwar 

1)  Mit  Deutschland  im  Handelsvertrag  vom  23.  Mai  1881,  Anlage  B  (s. 
Seite  442  u.  ff,  dieses  Lexikons). 

2)  Mit  Frankreich  durch:  a.  Konvention  vom  23.  Februar  1882  betrefl'end 
die  grenznachbarlichen  Verhältnisse  (A.  S.  n.  F.  VI,  pag.  468);  b.  Regle- 
ment vom  23.  Februar  1882  betreffend  die  Landschaft  Gex  (A.  S.  n.  F.  VI, 
pag.  376);  c.  üebereinkunft  vom  14.  Juni  1881  betreffend  die  2ioll- 
verhältnisse  zwischen  dem  Kanton  Genf  und  der  freien  Zone  von  Hoch« 
savoyen  (A.  S.  n.  F.  VI,  pag.  515). 


Orenzverkehr  —     809     —  Grobstickerei 

3)  Mit  Oesierreich    im  Handelsvertrag   vom    14.  Juli  1868,    Anlage  A  zu 
Art.  III  (A.  S.  IX,  pag.  582). 
III.  Im  Bundesrathsbeschluß  vom  19.  Februar  1885^  lautend: 

»Unter  den  Grenzverkehr  im  Sinne  von  Art.  8  h  der  Verordnung  betreffend  die 
Statistik,  vom  10.  Oktober  1884,  fallen 

^im  ÄUgemetnen:  1)  die  in  der  Einleitung  zum  neuen  Zolltarif,  Lit.  2),  aufgeführten 
Verkehrsarten  ^) ;  2)  bei  der  Ausfuhr :  die  laut  Zollgesetz,  Art.  6,  a  und  c,  von  der  Ent- 
richtung des  Ausgangszolles  befreiten  Gegenstände,  nämlich:  a.  Waaren,  welche  von 
derselben  Person  getragen  (oder  auf  Handkarren  geführt)  werden  und  deren  Gesammt- 
gewicht  50  kg  nicht  erreicht ;  6.  rohe  Steine ; 

„im  Besondem:  die  nach  der  zollfreien  Zone  von  Hochsavoyen  oder  nach  der 
Landschaft  Gex  ausgeführten  Waaren  im  Gewicht  von  50  kg  oder  mehr,  unter  Vorbehalt 
<ler  Deklaration  nach  dem  vor  1.  Januar  1885  üblichen  Modus.* 

Greyerzerkäse«  Hartkäse,  dessen  Bereitung  ursprünglich  der  Gruyere  im 
Kanton  Freiburg  eigen  war,  der  aber  nun  in  der  ganzen  Westschweiz  fabrizirt 
wird,  meistens  für  inländischen  Konsum,  aber  auch  zum  Export  nach  Frankreich 
und  Italien. 

Griechenland.  Nach  der  schweizerischen  Waarenverkehrsstatistik  pro  1885 
(Spezialhandel)  betrug  der  Werth  des  schweizerischen  Exportes  nach  Griechen- 
land Fr.  615,505.  Davon  entfallen  Fr.  253,702  auf  Baumwollgewebe,  Fr.  77,040 
auf  Granzseidengewebe,  Fr.  38,611  auf  baumwollene  Stickereien,  Fr.  36,045  auf 
Taschenuhren  und  Uhrentheile,  Fr.  21,650  auf  elastische  Gewebe,  Fr.  17,750 
auf  Halbseidengewebe,  Fr.  16,033  auf  Käse,  Fr.  14,406  auf  Halbseidenbänder, 
Fr.  11,970  auf  Instrumente  zu  wissenschaftlichen  Zwecken,  Fr.  8800  auf  Wollen- 
gewebe, Fr.  5962  auf  Cigarren,  Fr.  4370  auf  Chocolade,  Fr.  2590  auf  Druck- 
papier, Fr.  2274  auf  Musikdosen  und  Spiel  werke,  Fr.  2006  auf  kondensirte 
Milch,  Fr.  1580  auf  Baumwollgarne,  Fr.  1560  auf  Wand-  und  Standuhren, 
Fr.  902  auf  Strumpfwaaren. 

Die  Einfuhr  belief  sich  dem  Werthe  nach  auf  Fr.  238,458,  wovon 
Fr.  203,895  für  Weinbeeren  und  Rosinen,  Fr.  5900  für  andere  Südfrüchte, 
Fr.  21,300  für  rohe  Baumwolle,  Fr.  3520  für  Tabakblätter,  Fr.  3150  für 
Cigarren. 

Schweizerisches  Konsulat  in  Patras,  seit  1885  ;  griechisches  Konsulat  in  Genf. 

Grisaille  ist  gleichbedeutend  mit  Argentine  (s.  d.). 

Grisaille  glace  heißt  ein  zweitrettiger  ganzseidener  Kleiderstoff,  wenn  der 
Zettel  schwarz,  der  Schuß  dagegen  weiß  ist.  Dieses  Gewebe  wird  meistens  von 
Zürich  und  Lyon  geliefert. 

Grobspinnerei.  (Spinnerei  grober  bis  mittelfeiner  Baumwollgarne,  ungefähr 
bis  Nr.  60.)  In  Folge  der  stetigen  Abnahme  des  Konsums  feiner  Baumwoll- 
gewebe und  der  wachsenden  Exportschwierigkeit«n  der  Schweiz.  Feinspinnerei 
(namentlich  wegen  den  Zöllen  der  Nachbarstaaten)  wächst  das  Verhältniß  der 
Grob-  zur  Feinspinnerei  in  rapider  Progression  und  hat  in  der  Schweiz  bereits 
eine  förmliche  technische  Umgestaltung  der  Baumwollspinnerei  veranlaßt.  Die 
Grobspindeln  (ungefähr  bis  Nr.  60)  verhalten  sich  heute  zu  den  Feinspindeln 
annähernd  wie  1,2  Millionen  zu  600,000,  wogegen  früher  die  Gesammtepindel- 
zahl  zwischen  beiden  Branchen  halbirt  war.    (S.  Baumwollspinnerei,  Seite  175.) 

Grobstickerei.  Gleichbedeutend  mit  Kettenstichstickerei,  zum  Unterschied 
von  der  feinen  Handstickerei  und  von  der  Maschinenstickerei  in  Plattstich.  S. 
Kettenstichstickerei . 


*)  d.  i.  der  oben  erwähnte  Landwirthschaflliche  und  der  Spezielle  Grenzverkehr. 


GrOblimaschine  —     810     —  Großbritannien 

Gröbliinasehine.  Stickmaechine  des  Mechanikers  Gröbli  in  St.  Gallen  f 
um  1860  erfunden.  Dieselbe  beruht  auf  dem  Gedanken,  das  Prinzip  der  Näh- 
maschine auf  die  Stickmaschine  zn  übertragen,  um  von  der  Spuhle  sticken  und 
dadurch  das  häufige  Einfädeln  der  Nadeln  ersparen  zu  können.  Dieselbe  läßt 
sich  aber  nur  für  Muster  ohne  Löcher  anwenden.  Sehr  gut  eignet  sich  die 
Maschine  u.  A.  für  Möbelstoffstickerei. 

Gros  d'Afrique  ist  ein  zweitrettiger  Mantel-  oder  Kleiderstoff,  der  anf 
einen  dicken  Schuß  je  weilen  mehrere  dünne  Schüsse  hat.  Der  dicke  Schuß  be- 
steht wie  der  Zettel  aus  Seide,  es  kann  aber  auch  Baumwolle  genommen  werden. 
Der  Artikel  wird  in  Zürich  (und  auswärts)  fabrizirt. 

Gros  de  Chine  ist  ein  zweitrettiger  Ganzseidenstoff  von  ziemlich  guter 
Qualität,  der  in  Zürich  und  Lyon  fabrizirt  wird.    Verwendung  zu  Kleidern. 

Gros  de  Londres,  von  der  einheimischen  und  fremden  Seidenindustrie 
fabrizirt,  ist  ein  zweitrettiger  Stoff  mit  dichtem  Seidenzettel,  der  abwechslnngs- 
weise  je  einen  feinen  und  einen  groben  Schuß  hat.  Dieser  letztere  kann  von 
Seide  oder  von  Baumwolle  sein.    Verwendung  zu  Mänteln  und  Kleidern. 

Gros  de  Naples  ist  ein  leichterer  zweitrettiger  Futterstoff  mit  Zettel  und 
Schuß  von  Seide.  Dieser  Artikel  wird  fast  ausschließlich  von  der  zürche'rischen 
Fabrikation  erstellt;  derselbe  war  einst  sehr  bedeutend,  spielt  aber  keine  große 
Rolle  mehr,  seit  seidene  Hüte  weniger  üblich  geworden  sind. 

Gros  de  Tours  wird  in  der  Seidenstoffweberei  beinahe  bei  allen  mehr- 
trettigen  und  fa^onnirten  Geweben  als  Lisiere  verwendet. 

Gros  du  Rhin  ist  ein  mittelschwerer  zweitrettiger  Ganzseidenstoff,  der  von 
der  einheimischen  Industrie  sowohl  als  auch  von  der  fremden  erstellt  wird  und 
zu  Kleiderstoffen  Verwendung  findet. 

Gros  Grain,  in  großen  Quantitäten  und  bis  zu  den  schwersten  Qualitäten 
sowohl  von  der  einheimischen  als  der  fremden  Fabrikation  geliefert,  ist  ein  zwei- 
trettiges  Ganzseidengewebe,  dessen  Schuß  durch  Färbung  stark  beschwert  worden 
ist.  In  den  seh  wer  er  n  Sorten  hat  die  Waare  einen  schönen  Glanz  und  namentlich 
einen  erhabenen,  runden  Schuß.    Verwendung  zu  Kleidern. 

Gros  noble  ist  ein  Stoff  mit  seidenem  Zettel  und  seidenem,  oft  auch 
baumwollenem  Schuß.  Er  wird  von  der  einheimischen  wie  von  der  fremden 
Industrie  geliefert.  Die  Waare  ist  zweitrettig,  leicht  geschlagen  und  wird  ftir 
Modezwecke,  speziell  aber  zu  Cravatten  vielfach  verwendet. 

(irros  varie.  Unter  dieser  Bezeichnung  versteht  man  zweitrettige  Ganz- 
seidenstoffe, die  einen  dunkeln  Schuß,  dagegen  einen  Zettel  mit  etwas  hellerer 
Nuance  haben.  Als  Kleiderstoff  wird  Gros  vari6  in  Zürich  und  in  Lyon  an^ 
gefertigt. 

Grossbritannien.  Nach  der  schweizerischen  Waarenverkehrsstatistik  pro 
1885  exportirte  die  Schweiz  in  diesem  Jahre  nach  G.  im  Spezialhandel  Waaren 
im  Werthe  von  Fr.  99'396,442  (15,1  %  der  gesammten  Ausfuhr  im  Spezial- 
handel) und  importirte  für  Fr.  51'604,(>49  (Ü,9  ». 

Die  wichtigsten  Ausfuhrobjekie  waren: 

Ausfohrsamme  im        (>/bder  entapr.ges. 
Artikel.  Sp»«ialh»ndel.  *)  Ansfahranmine. 

Seide  u.  seidene  Artikel  (Ganz-,  Halb-,  Floretseide)  35'777,267  21 

darunter  Gewebe  und  BSnder  (ohne  Edelm.)      .     .  32'153,809  33 

Garne 2'468,793                     3V» 

Seidenabfaile  etc 853,080  45 


M  D.  i.  Ausfuhr  ohne  die  Niederlags-  und  Transitgüter. 


Großbritannien  —     811     —  Großbritannien 

Stickereien  und  Spitzen 285,698  26 

Strumpfwaaren 12,402                    3 

Baumwolle  und  baumwollene  Artikel     ....  26^38,513  16 

darunter  Bandes  und  Entredeux 22^343,556  29 

Andere  Stickereien 2'899,493  22 

Gewebe 986,271                     2 

Bänder  und  Posamentirwaaren    ....  128,428  25 

Strumpfwaaren 62.193                    7 

Uhren  und  ührentheile 17'573,851  21 

inbegriffen  Musikdosen  und  Spiel  werke      ....  565,623  19 

Kondensirte  Milch 11'582,422  85 

Farbstoffe  und  Farbwaaren 1^463,992  16 

davon       Steinkohlentheerfarben ri35,645  20 

Künsüiches  AHzarin 125,280  14 

Maschinen  und  Maschinentheile l'Ol 6,073                   5 

Schuhwaaren 956,203  17 

Wolle  und  wollene  Artikel 394,342                   3 

darunter  Kammgame 169,701                    2*/« 

WoUe 82,590                    4 

Decken 41,353  21 

Stickereien  und  Spitzen 39,696  14 

Strumpfwaaren 17,982                    3 

Gewebe 16,290                    IV« 

Strohgeflechte 377,464  15 

Cigarren  und  Cigarretten 375,627  18 

Leder 353,634  12 

Käse 341,896                  1 

Chemikalien  für  gewerblichen  Grebrauch      .     .     .  339,122                  1 

Kindermehl  etc 305,840  15 

Häute  und  Felle,  rohe,  grüne 247,320                  372 

Holz  und  Holzwaaren 107,847                   1 

Gold-  und  Silberschmiedwaaren ;  Bijouterie      .     .  163,310                  4 
Instrumente    und   Apparate    zu   wissenschaftlichen 

Zwecken 119,440  12 

£isen  und  Eisenwaaren 118,395                   3 

Chooolade  etc 118,157                  6V2 

Konfektions-  und  Modewaaren 114,058                   2y» 

Apotheker-  und  Drogueriewaaren 94,686                  5*/« 

Papier  und  Papier waaren 73,403                   3 

Musikinstrumente  (s.  Musikdosen  unter  Uhren)     .  65,216  18 

Wein 62,391                   4 

Kupfer  und  Kupferwaaren 49,734                   7 

Butter 33,249                  1 V« 

Thonwaaren 33,151                   5 

Stroh-  und  Basthüte,  nicht  ausgerüstete      ...  24,395                   4 

Zink  und  Zinkwaaren 21,648  40 

Flachs  und  Hanf 20,035                   l^/s 

Leinenstickereien  und  -Spitzen 19,755  12 

Elastische  Gewebe 18,870                    Vs 

Leinen-  und  Hanfgewebe 15,975                  4 

Feine  Stroh-  und  Bastwaaren,  exkl.  Strohhüte  13,416  14 

Leinen-  und  Hanfgarne 7,400                   3 

Die  wichtigsten  Einfuhr  Objekte  waren : 


Großbritannien 


—     812     — 


Großbritannien 


Artikel. 


Einfuhrauuime  im    | 
Spesialhandel.*^    i 


Artikel. 


Baumwolle  u.  baumwoll.  Artikel  21'353,800 

Darunter:  Gewebe  16'258,450 

(glatter  Tüll  5'802,500) ;  Garne 

4'205,550;    rohe   Baumwolle 

643,200 ;       Baumwollabfälle 

96,000;  Spitzen  69,000. 
Wolle  und  wollene  Artikel  .    .  10*090,760 

Darunter:  Gewebe  7' 104,400; 

Kammgarne  1' 175,800;  Tep- 
piche 850,000;  Wolle  772,360; 

Decken  67,000. 
Eisen  und  Eisenwaaren  .     .     .    2'603,312 

Jutegewebe 1781,250 

Leder 1*557,575 

Seide  und  seidene  Artikel    .     .     1*535,800 

Darunter :  Rohseide  u.  Garne 

838,100 ;  Gewebe  und  Bänder 

505,900;Seidenabiallel91,800. 
Uhren  und  Uhrentheile   .     .     .     1*357,519 
Maschinen  und  Maschinentheile     1*280,350 
Chemikalien    für  gewerblichen 

Gebrauch 1*266,078 

Leinen-  und  Haufgewebe     .     .       780,000 

Feine  Eßwaaren 729,275 

Konfektions-  und  Modewaaren        657,300 

Schweineschmalz 586,245 

Kaffee 584,252 

Stroh-  und  Bastgeflechle      .     .        438,000 
Kautschukfaden    für    elastische 

Gewebe 430,000 

Farbstoffe  und  Farbwaaren      .       264,807 


EfnftihrNamine  im 
SpeiialhADdel.  M 

236,303 
235,800 
215,455 
180,000 
167,795 
151,987 
144,555 
141,840 
135350 
117,500 
115,517 


Zinn  und  Zinnwaaren     .    .    . 

Wachsleinwand 

Gacaobohnen      

Kardentücher 

Melasse  und  Syrup      .... 

Gewürze 

Kupfer  und  Kupferwaaren  .  . 
Papier  und  Papierwaaren  .  . 
Leinen-  und  Hanfgame  .     .    . 

Thee 

Buch-  und  Kunsthandelsobjekte 
Gold-  und  Silberschmiedwaaren; 

Bijouterie 110,635 

Apotheker-  u.  Drogueriewaaren        108,562 

Zucker 96,000 

Erdharze  u.  Braunkohlentheeröl         92,856 

Fleischextrakt 77,760 

Thierhaare 69,380 

Lederwaaren 67,384 

Pferde 67,000 

Jutegame 61,200 

Fuhrwerke  z.  Personentransport         59,607 
Holz  und  Holzwaaren      ...         50.126 

Edelsteine 49,555 

Getreide 45,280 

Thonwaaren 42,595 

Gras-  und  Kleesaat     ....         39,600 

Fische 35,266 

Schuhwaaren 33,780 

Seifen 33,700 

Elastische  Gewebe 33.000 


Verträge. 

Folgende  Verträge  bestehen  zwischen  G.  und  der  Schweiz  in  Ki*aft: 

AuslieferuTKjs vertrag  vom  26.  Nov.  1880  (A.  S.  n.  F.  V,  pag.  313, 
frz.  280);  vergl!  alten  Vertrag  vom  31.  März  /  28.  Nov.  1874  (A.  S.  n.  F.  I, 
pag.  356). 

Betr.  Erhschaftsgehühren,  Vereinbarung  mit  dem  Kanton  Waadt,  vom 
27.  Aug.  1872  (A.  S.  X,  pag.  1011,  frz.  948). 

Fabrikmarken- Konvention  vom  6.  Nov.  1880  (A.  S.  n.  F.  V,  pag.  238, 
frz.   220). 

Genfer  Konvention,  Beitritt  G's  am  8.  Febr.  1865  (A.  S.  VIII,  pag.  543, 
frz.  499). 

Betr.  gewerbliches  Eigenthum,  Internationaler  Vertrag  vom  20.  März  1883 
(A.  S.  u.  F.'  VII,  pag.  517,'  frz.  469). 

Handels-  und  Niederlassungs vertrag  vom  6.  Sept.  1855  (A.  S.  V,  pag.  271, 
frz.   255). 

Meterveriraf/.  Beitritt  G's  am  25.  Sept.  1884  (A.  S.  n.  F.  VII,  pag.  616, 
frz.  557). 

Betr.  Militärdienstbefreiung,  s.  Art.  5  des  Handels-  und  Niederlaseungs- 
vertrages. 

Postverträge,  a.  Direkte :  Geldanweisungsvertrag  vom  31.  Okt.  1868 
(A.  S.  IX,  pag.'  538,  frz.  497). 


*)  D.  i.  direkt  in  den  freien  inneren  Verkehr  eingeführte  und  ab  schweizerischen 
Niederlagen  in  den  freien  Verkehr  übergegangene  Güter. 


Großbritannien  —     813     —  Gryonne-Korrektion 

6.  Internationale:  1)  Weltpostvertrag  vom  1.  Jnni  1878  (A.  S.  n.  F.  III, 
pag.  673,  frz.  636);  vergl.  hiezn  Beitritt  für  die  Kolonien:  Bahama-Inseln  am 
21.  Mai  1880  (A.  S.  n.  F.  V,  pag.  83,  frz.  72);  Barbados  und  St.  Vincent 
am  30.  Juni  1881  (A.  S.  n.  F.  V,  pag.  440,  frz.  408);  Greneda,  St.  Lucia, 
Tabago  und  Türks-Inseln  am  21.  Jan.  1881  (A.  S.  n.  F.  V,  pag.  300,  frz.  273). 
2)  Poststücke  ohne  Werthangabe,  d.  d.  3.  Nov.  1880  (A.  S.  n.  F.  V,  pag.  881, 
frz.  832).  3)  Waarenmusterpakete,  Erweiterung  der  Grewichts-  und  Dimensions- 
grenzen, d.  d.   15.  Mai  1882  (A.  S.  n.  F.  VI,  pag.  181,  frz.  185). 

Die  Postverträge  sub  1   und  2  gelten  auch  für  BriUsch-Inditn, 

Betr.  Seerecht,  europäisches.  Erklärung  vom  16.  April  1856  (A.  S.  VI, 
pag.  348,  frz.  337). 

Betr.  Sprenggeschosse^  d.  i.  Nichtanwendung  solcher  im  Kriege.  Erklärung 
vom  29.  Nov./ 11.  Dez.  1868  (A.  S.  IX,  pag.  597,  frz.  543). 

Grosser  Rother  (Gros  rouge  du  pays)  ist  eine  aus  Savoyen  stammende 
Traubensorte,  weßhalb  sie  auch  blaue  Savoyer  Traube  genannt  wird.  Sie  findet 
sich  da  und  dort  in  den  Kantonen  Genf  und  Wallis.  Der  Stock  ist  sehr  kräftig 
und  fruchtbar,  die  Trauben  sind  groß,  blauroth,  spät  reifend,  der  Wein  deßhalb 
nur  in  sehr  warmen  Jahren  gut.  Er. 

Gryonne-Korrektion  (Kanton  Waadt).  Diese  Korrektion  bezieht  sich  auf 
den  untern  Lauf  der  Gryonne,  bezw.  auf  die  5056  m  lange  Strecke  von  der 
Einmündung  in  die  Rhone  bis  zu  dem  Zusammenfluß  der  großen  und  der  kleinen 
Gryonne.  Nach  dem  bestehenden  Projekte  werden  drei  Abtheilungen  unterschieden  : 

1)  Von  der  Rhone  bis  zu  der  Straße  Lan saune- St-Maurice  (bei  Les  Neyex), 
welche  bereits  in  Ausführung  begriffen  ist,  mit  einer  Länge  von  1850  m  und 
einem  Gefäll  der  Sohle  von  1,9  bis  2,3  ^o»  welches  bedingt  ist  durch  die  ge- 
gebenen Höhepunkte  an  der  Rhone  und  an  den  Brücken  der  Eisenbahn  und  der 
Straße.  Das  Profil  auf  der  700  m  langen  Eanalstrecke  von  der  Mündung  in 
die  Rhone,  aufwärts,  hat  bei  gepflasterter  Sohle  eine  Breite  von  3  m  in  derselben 
und  10  m  in  der  Höhe,  eine  Tiefe  von  8,5  m.  Die  Uferböschungen  mit  Stein- 
bekleidung sind  1:1,  das  Gefall  der  Kanalsohle  beträgt  1,9  ®/o;  das  Profil  auf 
der  übrigen  Strecke  (1150  m)  ohne  Sohlpflaster  hat  eine  Breite  von  5  m  in  der 
Sohle  und  12  m  in  der  Höhe,  eine  Tiefe  von  3,5  m.  Die  auf  Holzrost  fundirten 
Uferböschungen  sind  1:1;  das  Gefäll  der  Kanalsohle  beträgt  2,3  ^jo, 

2)  Von  der  Straße  Lansanne-St-Maurice  bis  zur  Brücke  von  Durant,  auf 
welcher  Strecke  schon  früher  Arbeiten  ausgeführt  wurden,  welche  den  Lauf  des 
Baches  einschränken  und  denselben  zum  Graben  befähigen.  Die  Länge  ist  2450  m, 
das  GefäU  für  die  projektirte  Sohllinie  3  bis  6  ®/o ;  Anwendung  des  trapezförmigen 
einfachen  Proflles  mit  auf  Holzrost  fundirter  Steinbekleidung  der  Böschungen. 

3)  Von  der  Brücke  von  Durant  bis  zu  dem  Zusammenflusse  der  beiden 
Gryonne,  Länge  756  m,  projektirtes  mittleres  Sohlengefäll  8  ^o.  Diese  Strecke 
gehört  nicht  mehr  zur  eigentlichen  Korrektion  im  Sinne  der  zusammenhängenden 
Einschränkung  der  Gryonne  nach  festgesetztem  Alignement  und  Querprofil,  sondern 
sie  bildet  den  Uebergang  zu  der  Verbauung  der  obem  Gryonne,  an  der  seit  dem 
Jahre  1878  mit  gutem  Erfolg  gearbeitet  wird.  Die  für  diese  Abtheilung  vor- 
gesehenen Arbeiten,  die  projektirten  Querbauten  (Sperren),  haben  den  Zweck,  die 
Abspülung  der  auf  dieser  Strecke  abgelagerten  Geschiebe  zu  verhindern  und  die 
von  der  obern  Gryonne  kommenden  aufzufangen,  sowie  den  nöthigen  Anschluß 
der  untern  Korrektion  an  die  beidseitigen  Hänge  der  Schlucht  zu  geben. 

An  diese  Korrektion  leistet  der  Bund  einen  Beitrag  in  der  Höhe  eines  Dritt- 
theils    der   wirklichen  Kosten,    bezw.    im  Maximum  Fr.   100,000,   als  Dritttheil 


Gryonne-Korrektion  —     814     —  Gutedel 

der  Voransohlagssuinme  von  Fr.  300,000.  (Bundesbeschluß  vom  14.  April  1883, 
A.  S.  n.  F.,  Bd.  VII,  pag.  76.) 

Guano  s.  unter  ^Düngerwesen**,  Seite  460/61. 

Guatemala  ist  mit  der  Schweiz  in  indirekter  vertraglicher  Beziehung  als 
Mitglied  der  Union  zum  Schutze  des  gewerblichen  Eigenthums  (A.  S.  n.  F.  VII, 
pag.  517,  frz.  469)  und  als  Mitglied  des  Weltpostvereins  seit  13.  Mai  1881 
{A.  S.  n.  F.  V,  pag.  397,  frz.  366). 

Giitschbahn  in  Luzern.  Die  Drahtseilbahn  vom  Quartier  Untergrund 
auf  den  GUtsch  in  Luzern  wurde  am  22.  Augast  1884  eröffnet.  Bahnlänge  162  m. 
Baukosten  Fr.  75,270.  BetriebsergebnisRe  im  Jahre  1884:  Beisende  33,508; 
befördertes  Gepäck  und  Güter  5  Tonnen ;  Betriebseinnahmen  Fr.  8920 ;  Betriebs- 
ausgaben Fr.  4224;  Beinertrag  Fr.  4696. 

Guipure.  In  der  Ostschweiz  so  genannter  gröberer  Baumwolltüll,  der  fast 
ausschließlich  von  England  bezogen  wird  und  hauptsächlich  als  Grundstoff  für 
gewöhnliche  gestickte  Kettenstichvorhänge  (Guipure -Rideaux)  dient.  In  neuerer 
Zeit  wurde  die  Stickerei  auf  Guipure  und  Tüll  anch  auf  das  Gebiet  der  Platt- 
stichmaschine, d.  h.  auf  das  Spitzenfach  etc.,  ausgedehnt. 

Guipurespitzen.  Neuerer  Artikel  der  ostschweizerischen  Maschinenstickerei 
in  Plattstich. 

Gummifaden  für  die  Elastiquefabrikation  muß  vom  Ausland  bezogen  werden. 
Die  Einfuhr  pro  1885  bestand  in  410  q  a  Fr.  1300. 

Guntershauser  Birne,  ein  Wirthschaftsobst  zweiten  Banges  (Herbstfrucht), 
stammt  von  Guntershausen,  £anton  Thurgau,  ist  seit  1750  bekannt  und  wurde, 
besonders  in  den  letzten  acht  Dezennien,  im  mittlem  und  östlichen  Theile  dieses 
Kantons  stark  verbreitet.  Zur  Anpflanzung  dieses  Baumes  sind  offene  Lagen  den 
Thalgründen  vorzuziehen,  da  die  Blüthe  besonders  gegen  Spätfröste  etwas  em- 
pflndlich  ist.  Der  Baum  trägt  bald,  nur  auf  günstigen  St-andorten  alljährlich  und 
oft  sehr  reichlich.  Der  höchste  bis  jetzt  bekannte  Ertrag  ist  100  bis  110  Sester. 
Er  erreicht  selten  ein  Alter  von  über  80  Jahren.  („Schweizerische  Obstsorten*, 
Verlag  der  Lithogr.  Anstalt  J.  Tribelhorn  in  St.  Grallen.) 

Gusseisen.  Die  schweizerische  Fabrikation  (Jura)  beträgt  ca.  10,000  q, 
der  Jahreskonsum  der  schweizerischen  Maschinenindustrie  allein  ca.  '200,000  q. 
Dem  entspretihend  ist  die  Bedeutung  der  Einfuhr.  Betreffend  letztere  s.  den 
Artikel  „Eisen**. 

Gussstalilfabrikation.  Mit  diesem  Geschäftszweige  befaßt  sich  die  Firma 
G-g.  Fischer  in  Schaff  hausen. 

Gutedel  ist  eine  äußerst  verbreitete  Rebsort«  mit  verschiedenen  Lokalnamen, 
wie  Chasselas,  Dachtraube,  Elsaßer,  Fendant,  Gutlauter,  Junker,  Klopfer,  Most, 
Schenkenberger,  Weißlauter  etc.  Sie  liefert  die  Weißweine  der  Kantone  Genf, 
Waadt,  Neuenburg,  zum  Theil  diejenigen  des  Kantons  Wallis,  vom  Bielersee,  von 
Aargau  und  Basel.    Auch  eignen  sich  die  Trauben  durchweg  gut  für  die  Tafel. 

Kies-  und  Sandboden  sagen  dem  Gutedel  nicht  zu;  er  verlangt  zu  seinem 
Gedeihen  einen  reichen,  nicht  zu  trockenen  Lehmboden.  In  solchem  gibt  er 
außerordentlich  große  Erträge.  Als  Durchschnitt  können  70 — 80  Hektoliter  pro 
Hektare  angenommen  werden;  in  ganz  guten  Weinjahren  steigt  in  einigen 
Gegenden  des  Kantons  Waadt,  wie  z.  B.  bei  Morges,  der  Ertrag  bisweilen  auf 
270—300  Hektoliter. 

Als  konstante  Varietäten  können  unterschieden  werden: 

1)  Der  weiße  Krachgutedel  (Fendant)  mit  zwei  Unterarten: 
a.  Der   rostfarbige    Krachgutedel    (Fendant    roux)    mit   etwas   schwachem, 


Outedel  —     815     —  Gyps 

engknotigem  Holz  u/id  mittelgroßen,  wenig  eingeschnittenen  Blättern.  Die 
Traaben  sind  groß,  locker,  die  Beeren  rund,  mit  fester  dicker  Haut,  von 
schön  hellgrüner  Farbe,  welche  auf  der  Sonnenseite  in  das  Braungelb  des 
Bernsteins  übergeht.  Diese  Sorte  ist  mittelfrüh  und  in  der  Blüthe  nicht 
empfindlich. 
b.  Der  grüne  Krachgutedel  (Fendant  vert).  Der  Stock  ist  stärker,  das  Holz 
weitknotig,  die  Blätter  größer,  länger  als  breit,  die  Trauben  achselig,  mit 
dichtem  Beerenstand.  Der  Fendant  vert  reift  etwas  später  als  der  Fendant 
roux,  ist  in  der  Blüthe  empfindlicher,  nichtsdestoweniger  im  Allgemeinen 
fruchtbarer. 

2)  Der  Gutedel  vom  Jura  (Chasselas  du  Jura).  Der  Stock  ist  gewöhnlich 
•etwas  schwach  wüchsig ;  die  Blätter  sind  tief  eingeschnitten,  die  Trauben  lang 
und  grün,  in  der  Blüthe  sehr  empfindlich. 

3)  Der  gemeine  weiße  Gutedel,  Ist  nahezu  identisch  mit  dem  vorher- 
gehenden. 

4)  Der  rothe  Gutedel  (Chasselas  rouge),  fast  die  fruchtbarste  aller  Gut- 
^edelarten,  wird  zumeist  an  Spalieren  als  Taf eltraube  gezogen. 

5)  Der  Pariser  Gutedel  (Chasselas  de  Fontainebieau) .  Wuchs  mäßig, 
Holz  schlank  und  dünn,  Blätter  klein  und  stark  eingeschnitten,  Trauben  lang 
und  dicht  gebeert.  Während  der  Blüthe  nicht  empfindlich.  Ausgezeichnete  Tafel* 
traube. 

6)  Der  König sgutedel  (Chasselas  royal)y  dessen  Beeren  sich  gleich  nach 
der  Blüthe  roth  oder  violett  färben.  Ist  eine  gute,  haltbare  Tafeltraube  und  soll 
zudem  einen  sehr  guten  Wein  geben. 

7)  Der  Muskatgutedel.  Der  Stock  ist  schwach,  die  Trauben  sind  locker, 
•die  Beeren  weißgelb  und  besitzen  bei  voller  Reife  einen  äußerst  feinen  Muskat- 
geschmack.    Granz  ausgezeichnete  Tafel-  und  Weintraube.  Er. 

Gyps  wird  laut  Rohproduktenkarte  von  Weber  und  Brost  durch  Tagbau 
^Wonnen 

im  Et.  Aargau :  bei  Ehrendingen,  Erlinsbach,  Eüttigen,  Rietheim  bei  Zurzach, 
Sulz  und  Wettingen;  3  Gr^psmühlen  in  Rekigen,  1  bei  Eaiserstuhl,  1  fabrik- 
artige Einrichtung  in  Laufen  bei  Eoblenz; 
im  Et.  Baselland:  bei  Läufelfingen,  Liedertswil  und  Reigoldswil; 
im  Et.  Bern:  bei  Blumenstein,  Cornol  und  Pohlem; 
im  Et.   Graubünden:  bei  Flond  und  Elosters; 
in    Nidwaiden:  bei  Rotzloch; 

im  Et.  Schaff  hausen :  bei  Beggingen,  Schieitheim  und  ünterhallau; 
im  Et.  Schwye:  bei  Iberg,  Schwyz  und  Hinter- Wäggithal ; 
im  Et.  Solothurn:  bei  Günsberg,  Lostorf  und  ZuUwyl; 
im  Et.   Tessin:  bei  Airolo  und  Riva,  und 
im  Et.    Waadt:  bei  Ollon. 

Durch  Tiefbau: 
im  Et.  Aargau:  bei  Mülligen; 
im  Et.  Bern:  bei  Oey; 

im  Et.  Freiburg:  bei  Montevraz,  Pringy  und  Schwarzsee; 
im  Et.  Waadt:  bei  Bex  und  Villeneuve; 

im  Et.  Wallis:    bei  Ardon,    Bramois,    Brig,    Charrat,    Conthey,  Droue,  Gliß, 
Granges,  Issert,  St.  Leonard,  Montana,  Nax,  Saxon,  Sion. 
Gyps-Fundorte    außer  Beirieb   sind  Cierfis    (Et.  Graubünden),    Gersau   und 
Vorder- Wäggithal  (Et.  Schwyz). 


Gyps  —     816     —  HaftpOicbi 

Dem  Schweiz.  Fabrikgesetz  sind  die  Gypsfabriken  von  Jost  Wire  in. 
Niederwyl   (Solothurn^y    und  K  Monnerat   in  Grandchamps  (Waadt)  nnterstellt. 

üypsmiillerei«  Diesem  Gresohäftszweig  liegen  nach  der  1880er  eidg.  Yolks- 
zählung  139  Personen  ob:  Aargau  32,  Bern  21,  Nidwaiden  14,  Solotbnm  24, 
Waadt  14,  Rest  in  den  übrigen  Kantonen. 

Haarfelle.  Schwarze  Haarfelle  zu  Hilitärtomistern  werden  zu  Taasenden 
eingeführt,  da  weder  die  inländische  Produktion  von  Rohfellen,  noch  die  Gerberei« 
welche  sich  mit  diesem  Artikel  wenig  beschäftigt,  dem  Bedarfe  genügt. 

Haaröl  wird  im  Großen  u.  A.  von  C.  Buchmann  in  Winterthur  fabrizirt. 

Habarra  nennt  man  die  in  Malta  und  Egypten  gebräuchlichen  breiten 
Kopftücher.  Sie  werden  meistens  von  der  zürcherischen  Fabrikation  angefertigt« 
sind  zweitrettig  und  ganzseiden,  von  mittlerer  Qualität. 

Häekselmaschinen  werden  in  der  Schweiz  von  einer  Menge  Landwirthe 
gebraucht.  Die  große  Nachfrage  hat  eine  weitverbreitete  Fabrikation  im  Lande 
selbst  in's  Leben  gerufen. 

Häute  8.  Gerberei.  Die  Ausfuhr  von  Hänten  und  Fellen  betrug  im  Jahre 
1853:  15,165  q,  1863:  20,413  q,  1873:  25,587  q,  1883:  44,719  q,  1884: 
40,932  q,  1885:  43,580  q  im  deklarirten  Werthe  von  Fr.  7'248,860,  19,192  q 
gingen  nach  Deutschland,  12,929  q  nach  Frankreich,  der  Rest  nach  verschiedenen 
Ländern. 

Die  Einfuhr  betrug  im  Jahre  1853:  2718  q,  1863:  3801  q,  1873: 
12,304  q,  1883:  9245  q,  1884:  10,349  q,  1885:  12,407  q  im  geschätzten 
Werthe  von  Fr.  3' 7 49, 140;  ca.   ^/s  kam  aus  Deutschland. 

Hafer  s.  Getreidebau. 

Hafnerei  s.  Töpferei. 

Haften  werden  in  der  Schweiz  im  Yerhältniß  zum  Bedarf,  der  auf  über 
300  q  im  Werthe  von  ca.  Fr.  80,000  geschätzt  wird,  wenig  fabrizirt.  Der 
größte  Theil  wird  eingeführt.  J,  Wirz  in  Reinach  fabrizirte  schon  in  den  50er 
Jahren  Haften  mit  einer  Maschine  eigener  Konstruktion,  die  in  5  Minuten  400 
Paar  Haften  lieferte. 

Haftpflicht.  (Mitgetheilt  von  Herrn  Dr.  Kaufmann,  eidg.  Gewerbe- 
sekretär.) Das  Bundesgesetz  vom  23  März  1877  betreffend  die  Arbeit  in  den 
Fabriken  bestimmt  in  Art.  5  (s.  Fabrikwesen) :  „  üeber  die  Haftpflicht  aus  Fabrik- 
betrieb wird  ein  Bundesgesetz  das  Erforderliche  verfügen- ;  für  die  Zwischenseit 
enthielt  der  Artikel  provisorische  Bestimmungen,  welche  aber  in  den  verschiedenen 
Kantonen  zu  großen  Ungleichheiten  in  der  Rechtsprechung  führten.  Fabrikanten 
und  Arbeiter  hatten  unter  der  Unsicherheit  gleich  sehr  zu  leiden  und  der  Erlaß 
eines  Haftptlichtgesetzes  wurde  immer  dringender  verlangt.  Die  Folge  war  das 
Bundesf/esetz  beireffend  die  Haftpflicht  aus  Fabrikbetrieb  vom  25.  Juni  1881 
(vergl.  Botschaft  des  Bundesrathes  vom  26.  November  1880,  die  Berichte  der 
Mehrheit  und  Minderheit  der  ständeräthlichen  Kommission  vom  21.  Februar  1881, 
den  II.  Bericht  der  Mehrheit  vom  20.  April  1881,  Bericht  der  nationalräthliohen 
Kommission  vom  4.  Juni  1881).  Die  wichtigsten  Bestimmungen  sind  folgende 
(in  Kraft  seit   11.  Oktober  1881): 

Wer  eine  Fabrik  betreibt,  haftet,  wenn  in  den  Räumlichkeiten  und  durch  den 
Betrieb  derselben  ein  Angestellter  oder  ein  Arbeiter  getödtet  oder  körperlich  verletzt 
wird,  für  den  entstandenen  Schaden,  sofern  er  selbst  oder  ein  Mandatar,  Repräsentant, 
Leiter  oder  Aufseher  der  Fabrik  durch  ein  Verschulden  in  Ausübung  der  Dienstverrich- 
tungen die  Verletzung  oder  den  Tod  herbeigeführt  hat. 

Der  Betriebsuuternehmer  haftet  gleichfalls,  wenn  auch  ohne  ein  solches  Verschulden 
in  den  Räumlichkeiten  und  durch  den  Betrieb  seiner  Fabrik  eine  Körperverletzung  oder 


Haflpfliolit  —      817      —  Hattpflicht 

der  Tod  eines  Angestellten  oder  eines  Arbeiters  herbeige fühi't  wird,  insofern  er  nicht 
beweist,  daß  der  Unfall  durch  höhere  Gewalt  oder  durch  Verbrechen  oder  Vergehen 
dritter  Personen,  welche  nicht  oben  aufgezählt  sind,  oder  durch  eigenes  Verschulden 
des  Verletzten  oder  Getödteten  erfolgt  ist. 

Der  Betriebsunternehmer  hat  das  Rückgriffsrecht  auf  diejenigen  Personen,  für  deren 
Verschulden  er  haftbar  ist. 

Die  Ersatzpflicht  des  Betriebsunternehniers  wird  in  billiger  Weise  reduzirt :  a.  wenn 
die  Tödtung  oder  die  Verletzung  aus  Zufall  eingetreten  ist ;  b.  wenn  dem  Geschädigten 
ein  Theil  der  Schuld  an  dem  Unfall  zufällt,  insbesondere  wenn  er  gegen  die  Vorschriften 
des  Fabrikreglements  gehandelt  oder  als  Angestellter  oder  Arbeiter  einen  Mangel  an 
den  Einrichtungen,  durch  welchen  der  Unfall  herbeigefdhrt  worden  ist,  entdeckt  hat, 
ohne  dabei  einem  seiner  Vorgesetzten  oder  dem  Betriebsunternehmer  selbst  Kenntniß 
gegeben  zu  haben :  es  wäre  denn,  der  Klagberechtigte  könne  beweisen,  daß  der  Fabrikant 
oder  die  zuständige  Aufsichtsperson  von  diesem  mangelhaflen  oder  gefahrdrohenden 
Zustande  schon  unterrichtet  war ;  c.  wenn  des  Geschädigten  früher  erlittene  Verletzungen 
auf  die  letzte  und  deren  Folgen  Einfluß  haben. 

Der  zu  leistende  Schadenersatz  umfaßt:  a.  Im  Todesfalle:  die  Kosten  einer  ver- 
suchten Heilung;  den  Schaden,  welchen  der  Getödtete  oder  Verstorbene  während  der 
Krankheit  durch  gänzliche  oder  theilweise  Erwerbsunfähigkeit  erlitten  hat ;  die  Beerdigungs- 
kosten; den  Schaden,  welchen  die  Hinterlassenen  eines  Getödteten  oder  Verstorbenen 
erleiden,  wenn  derselbe  zu  ihrem  Unterhalt  verpflichtet  war.  b.  Im  Falle  von  Verletzung : 
alle  Heilungs-  und  Verpflegungskosten,  sowie  den  Schaden,  welchen  der  Verletzte  in 
Folge  gänzlicher  oder  theilw^eiser,  dauernder  oder  vorübergehender  Erwerbsunfähigkeit 
erlitten  hat. 

Der  Richter  wird  mit  Berücksichtigung  aller  Umstände  eine  Entschädigungssumme 
festsetzen,  welche  jedoch  in  den  schwersten  Fällen  weder  den  sechsfachen  Jahres- 
verdienst des  Betreffenden,  noch  die  Summe  von  Fr.  6000  übersteigen  soll. 

Die  Kosten  für  ärztliche  Behandlung,  Verpflegung  und  die  Beerdigung  sind  in 
diesem  Maximum  nicht  inbegriffen. 

Mit  Zustimmung  aller  Betheiligten  kann  der  Richter  an  die  Stelle  einer  Aversal- 
summe  eine  Rente  von  entsprechender  Höhe  treten  lassen. 

Wenn  der  Getödtete  oder  Verletzte  bei  einer  Unfallversicherung,  Unterstützungs- 
kasse, Krankenkasse  oder  einer  ähnlichen  Anstalt  versichert  war,  und  wenn  der  Betriebs- 
unternehmer durch  Prämien  oder  andere  Beiträge  bei  dieser  Versicherung  mitgewirkt 
hat,  so  sind  die  von  jenen  Anstalten  dem  Verletzten  oder  den  Rechtsnachfolgern  des 
Getödteten  bezahlten  Beträge  von  der  Entschädigung  ganz  in  Abzug  zu  bringen,  sofern 
der  Betriebsunternehmer  nicht  weniger  als  die  Hälfte  an  die  bezahlten  Prämien  und 
andere  Beiträge  geleistet  hat. 

Beträgt  die  Mitleistung  des  Betriebsunternehmers  dagegen  weniger  als  die  Hälfte, 
so  wird  von  der  Entschädigung  nur  jene  Summe  abgezogen,  welche  im  Verhältniß  zu 
den  von  ihm  geleisteten  Beiträgen  steht. 

Der  Betriebsunternehmer  hat  nur  dann  Anspruch  auf  diese  Abzüge,  wenn  die 
Versicherung,  an  welche  er  beiträgt,  alle  Unfälle  umfaßt. 

Die  Betriebsunternehiiier  sind  nicht  befugt,  die  in  diesem  Gesetze  enthaltenen 
Bestimmungen  über  Haftpflicht  mittelst  Reglementen,  Publikationen  oder  durch  besondere 
Uebereinkunft  mit  ihren  Angestellten,  Arbeitern  oder  mit  Dritten  im  Voraus  zu  be- 
schränken oder  auszuschließen.  Vertragsbestimmungen,  welche  dieser  Vorschrift  entgegen 
stehen,  haben  keine  rechtUche  Wirkung. 

Bei  Streitigkeiten  über  die  aus  dem  Gesetz  abgeleiteten  Ansprüche  auf  Schaden- 
ersatz entscheidel  der  kantonale  Richter,  mit  Weiterziehung  an  das  Bundesgericht 

Die  Schadenersatzansprüche  verjähren  nach  einem  Jahre  von  dem  Tage  an  ge- 
rechnet, an  welchem  die  Tödtung  oder  Verletzung  erfolgt  ist. 

Wenn  Zweifel  waltet,  ob  eine  industrielle  Anstalt,  die  nicht  auf  dem  Fabrik- 
verzeichnisse sich  befindet,  in  dasselbe  hätte  eingetragen  werden  sollen,  und  ob  somit 
auf  einen  in  derselben  vorgekommenen  Unfall  das  Gesetz  Anwendung  flnde,  so  ent- 
scheidet der  Bundesrath  endgültig.  (Art.  1,  Absatz  2  des  Bundesgesetzes  über  die  Arbeit 
in  den  Fabriken  vom  23.  März  1877.) 

Die  gleiche  Haftpflicht,  wie  sie  im  Vorhergehenden  skizzirt  ist,  besteht  auch 
in  denjenigen  Industrien,  welche  der  Bundesrath  in  Ausführung  von  Art.  5,  litt.  (/, 
des  Fabrikgesetzes  als  solche  bezeichnet,  die  bestimmte  gefährliche  Kranhkeitcn 
erzeugen,    für  den  durch  Krankheit  eines  Arbeiters  entstandenen  Schaden,   wenn 

Fnrrer,  VoIkRwirthschafts-Lexikou  der  Schweiz.  52 


Haftpflicht  ^     818     —  Haftpflicht 

die  Erkrankung  erwiesenermaßen  und  ausschließlich  durch  den  Betrieh  der  Fabrik 
erfolgt  ist.  Bis  jetzt  (Mitte  1886)  «od  als  Holche  Industrien  erst  hezeichnet 
worden  die  Fahrikation  von  Ztindhölzchenmit  gelbem  Phosphor  und  die  Jacquard- 
webereien, in  welchen  Bleistäbchengewichte  verwendet  werden  (s.  unter  Fabrik- 
wesen, pag.  609). 

Das  Gesetz   erreichte   seinen  Zweck   nicht   in  dien  Beziehungen,    zu  einem 
großen  Theil  deßhalb  nicht,  weil  es  an  der  gehörigen  ÄwCÜhrung  fehlte.    Viele 
Arbeiter   kennen    es    gar    nicht   oder    zu   wenig,    oder  dürfen  nicht  gegen  ihren 
Fabrikherm   auftreten,    aus  Furcht,   ihre  Arbeit   zu   verlieren,    dpr  sie  scheuen 
den  Prozeßweg  mit  den  damit  verbundenen  Kosten.    Die  Fabrikan^^  versäumen 
oft    die    Anzeigepflicht    bei    vorgekommenen    Unfällen    und    suchen  "Haftpflicht- 
ansprüche  von  Arbeitern  auf  gtltlichem  Wege  abzuthun,    wobei  die  ansMablten 
Entschädigungen   häufig   weit  unter  dem  gesetzlichen  Maße  bleiben.    AuctM|^er 
die  von  Gerichten  zugesprochenen  ungenügenden  Entschädigungen  wurde  geklagt. 
Man    konnte    daher   zu    der  Frage    gelangen,    ob  nicht  das  Gesetz  revidirt  odr 
erweitert  werden  sollte,  damit  es  seinem  Zweck  besser  entspräche.     Diesem  G^ 
danken   gibt  Ausdruck   einerseits   das  Ereissohreiben    des  Schweiz.  Handels-  unc 
Landwirthschaftfidepartements  an  die  Eantonsregierungen,  vom  19.  Februar  1885, 
andrerseits  eine  EoUektiveingabe  des  schweizerischen  Grütli Vereins,  des  Aktions- 
komite  des  schweizerischen  Arbeitertages  und  des  schweizerischen  G^werkschafts- 
bundes,  vom  März  1885,  an  die  Bundesversammlung,  und  die  vom  Nationalrath 
am    25.  März  1885  angenommene  Motion  Klein  und  Konsorten,    welche  lautet : 

Der  Bundesrath  wird  eingeladen: 

1)  Die  Gesetze  über  die  Haftpflicht  vom  1.  Juli  1875  (Eisenbahnen  und  Dampfschifle) 
und  vom  25.  Juni  1881  (Fabriken)  im  Sinne  der  Ausdehnung  der  Haftpflicht  und 
zum  Zweck  der  Erleichterung  der  Geltendmachung  der  Entschädigungsansprüche 
einer  Revision  zu  unterstellen; 

2)  die  Frage  zu  untersuchen  und  darüber  Bericht  zu  erstatten,  ob  nicht  eine  all- 
gemeine obligatorische  Arbeiter-Unfallversicherung  anzustreben  sei. 

Dem  ersten  Theil  dieser  Einladung  nachkommend,  hat  der  Bundesrath  im 
Juni  1886  der  Bundesversammlung  einen  Gesetzentwurf  vorgelegt,  der  bezweckt, 
die  Haftpflicht  auf  eine  Anzahl  gefährlicher  Gewerbe  auszudehnen  und  die  Geltend- 
machung der  aus  der  Haftpflicht  resultirenden  Ansprüche  zu  erleichtern.  Dieser 
Gesetzentwurf  ist  noch  bei  den  Käthen  pendent  (Mitte   1886). 

Das  Bundesgesetz  vom  1.  Juni  1875  betreffend  die  Haftpflicht  der  Eisen- 
bahn- und  Da  mpf  schiff  fahr  ts-Un  terneh  mu  ngen  hat  folgenden 
Wortlaut : 

Art.  1.  Wenn  beim  Bau  einer  Eisenbahn  durch  irgend  welche  Verschuldung  der 
kouzessionirten  Unternehmung  ein  Mensch  getödtet  oder  körperlich  verletzt  wird,  so 
haftet  dieselbe  für  den  dadurch  entstandenen  Schaden. 

Art.  2.  Wenn  beim  Betriebe  einer  Eisenbahn-  oder  Dampfschifl'fahrts-Unternehmung 
ein  Mensch  getödtet  oder  körperlich  verletzt  wird,  so  haftet  die  Transportanstalt  für  den 
dadurch  entstandenen  Schaden,  sofern  sie  nicht  beweist,  daß  der  Unfall  durch  höhere 
Gewalt,  oder  durch  Versehen  und  Vergehen  der  Reisenden  oder  dritter  bei  der  Transport- 
anstalt nicht  angestellter  Personen  (Art.  3)  ohne  eigenes  Mitverschulden  der  Anstalt, 
oder  durch  die  Schuld  des  Getödteten  oder  Verletzten  selbst  verursacht  worden  ist 

Art.  3.  Die  Eisenbahn-  und  Dampfschifffahrts-Untemehmungen  haften  sowohl  fQr 
ihre  Angestellten,  als  för  andere  Personen,  deren  sie  sich  zum  Betriebe  des  Transport- 
geschäftes, beziehungsweise  zum  Bau  der  Bahn  bedienen.  Es  bleibt  ihnen  jedodi  in 
Fällen  von  Verschuldung  diesen  Personen  gegenüber  das  Rückgriffsrecht  vorbehalten. 

Art.  4.  Wenn  nachgewiesen  werden  kann,  daß  der  Getödtete  oder  Verletzte  sich 
durch  eine  verbrecheiische  oder  unredliche  Handlung  oder  mit  wissentlicher  Uebertretnng 
polizeilicher  Vorschriften  mit  der  Transportanstalt  in  Berührung  gebracht  hat,  so  kann 


Haftpflicht  —      819     —  Halden  rouge 

kein  Schadenersatz  im  Sinne  der  Art.  1  und  2  dieses  Gesetzes  gefordert  werden,  seihst 
wenn  der  Unfall  auch  ohne  sein  Verschulden  eingetreten  sein  sollte. 

Art.  5.  Im  Falle  der  TAdtung  ist  Ersatz  der  Kosten  einer  versuchten  Heilung  und 
der  Beerdigung,  sowie  des  Vennögensnachtheilcs  zu  leisten,  welchen  der  GetOdtete 
wAhrend  seiner  Krankheit  durch  Erwerbsunfähigkeit  oder  Verminderung  der  Erwerbs- 
f&higkeit  erlitten  hat. 

War  der  GetOdtete  zur  Zeit  seines  Todes  verpflichtet,  einem  Andern  Unterhalt  zu 
ewähren,  so  kann  dieser  insoweit  Ersatz  fordern,  als  ihm  in  Folge  des  Todesfalles  der 
iterhalt  entzogen  worden  ist. 

Im  Falle  einer  Körperverletzung  ist  Ersatz  der  Heilungskosten  und  des  Vermögens- 
theils  zu  leisten,   welchen   der  Verletzte   durch  eine  in  Folge  der  Verletzung  ein- 
etene  zeitweise  oder  dauernde  Erwerbsunfähigkeit  oder  Verminderung  der  Erwerbs- 
igkeit  erleidet. 

Art.  6.    Als  Ersatz   für  den  zukünftigen  Unterhalt  oder  Erwerb  ist,  je  nach  dem 
rmesseu   des  Gerichtes,   entweder  eine  Kapitalsumme  oder  eine  jährliche  Rente  zuzu- 
-  sprechen. 

Wenn  im  Momente  der  Urtheilsföllung  die  Folgen  einer  Körper\'erletzung  noch 
nicht  genügend  klar  vorliegen,  so  kann  der  Richter  ausnahmsweise  für  den  Fall  des 
nachfolgenden  Todes  oder  einer  Verschlimmerung  des  Gesundheitszustandes  des  Verletzten 
eine  spätere  Rektificirung  des  Urtheils  vorbehalten. 

Art.  7.  Bei  nachgewiesener  Arglist  oder  grober  Fahrlässigkeit  der  Trans]>ortanstalt 
kann  dem  Verletzten  oder  den  Angehörigen  des  Getödteten,  auch  ganz  abgesehen  vom 
Ersätze  erweislicher  Vermögensnachtheile,  eine  angemessene  Geldsumme  zugesprochen 
werden. 

Art.  8.  Sind  bei  Gelegenheit  der  Tödtung  oder  Körperverletzung  eines  Mensclien, 
für  welche  die  Transportanstalt  nach  den  obigen  Bestimmungen  verantwortlich  ist,  und 
im  Zusammenhange  mit  dem  betreffenden  l^nfalle  Sachen,  welche  der  GetOdtete  oder 
Verletzte  unter  seiner  eigenen  Obhut  mit  sich  führte,  ganz  oder  theilweise  beschädigt 
worden  oder  abhanden  gekommen,  so  ist  auch  dafür  Schadenersatz  zu  leisten. 

Außerdem  ist  für  Abhandenkommen,  Zerstörung  oder  Beschädigung  von  Sachen, 
welche  der  Transportanstalt  weder  als  Frachtgut  noch  als  Reisegepäck  anvertraut  worden 
sind,  nur  Schadenersatz  zu  leisten,  wenn  ein  Verschulden  der  Transportanstalt  nach- 
gewiesen wird. 

Art.  9.  In  den  Fällen  des  Art  8  ist  der  Schadenberechnung  der  wirkliche  Werth 
der  abhanden  gekommenen,  zerstörten  oder  beschädigten  Sache  zu  Grunde  zu  legen,  ein 
weiteres  Interesse  dagegen  nur  bei  nachgewiesener  Arglist  oder  grober  Fahrlässigkeit 
der  Transportanstalt  zu  ersetzen. 

Art.  10.  Die  in  diesem  Gesetze  gewährten  Schadenersatzansprüche  verjähren  in 
zwei  Jahren  von  dem  Tage  an,  an  welchem  die  Tödtung,  Verletzung,  Zerstörung  oder 
Beschädigung,  beziehungsweise  das  Abhandenkommen  (Art.  8)  stattgefunden  hat. 

Diese  Verjährung  wird  nicht  allein  durch  Anstellung  der  Klage,  sondeni  auch 
durch  die  schrillliche  Anbringung  der  Reklamation  bei  der  Direktion  der  betreffenden 
Anstalt  unterbrochen,  in  der  Meinung,  daß,  so  lange  die  Reklamation  unerledigt  bleibt, 
überhaupt  kein  Ablauf  der  Verjährung  stattünden  kann. 

Ergeht  hierauf  ein  abschlägiger  Bescheid,  so  beginnt  vom  Empfange  desselben  eine 
neue  zweijährige  Verjährung  der  Klage,  welche  durch  eine  neue  Reklamation  gegen 
jenen  Bescheid  nicht  unterbrochen  wird. 

Art.  11.  Bei  Streitigkeiten  über  die  aus  diesem  Gesetze  entspringenden  Si.-haden- 
ersatzausprüche  hat  das  Gericht  ül)er  die  Höhe  des  Schadenersatzes  und  die  Wahrheit 
der  that<äclilichcn  Behauptungen  nach  freier  Würdigung  des  gesammten  Inhaltes  der 
Verhandlungen  zu  entscheiden,  ohne  an  die  Beweisgrundsätze  der  einschlagenden  Prozeß- 
gesetze gebunden  zu  sein. 

Art  12.  Roglemente,  Publikationen  oder  spezielle  Vereinbarungen,  durch  welche 
die  Schadenersatz  Verbindlichkeit  nach  den  Bestimmungen  dieses  Gesetzes  zum  voraus 
wegbedunjfen  otler  beschrankt  wird,  haben  keine  rechtliche  Wirkung. 

Art.  13.  Alle  bundesgesetzlichen,  kantonalgesetzlichen  und  reglementarischen  Be- 
stimmungen, sowie  Publikationen  und  Vereinbarungen,  welche  mit  den  Bestimmungen 
dieses  Gesetzes  in  Widerspruch  stehen,  sind  aufgehoben. 

Ilajücelversicherung  s.  Versicherungswesen. 

UnYdeR  blaue.  Im  Wallis  Lokalname  für  Petite  arvine  (weißer  Traminer). 

HaideR  roiig^e.    Ebendaselbst  Lokalname  für  den  rothen  Traminer  Wein. 


HaTti  —     820     —  Hamburghs 

HaYti  steht  mit  der  Schweiz  in  vertraglicher  Beziehung  darch  den  Welt- 
posivereifis-Vertraff,  dem  H.  am  3.  September  1880  beigetreten  ist  (A.  S. 
n.  F.  V,  pag.  194,  frz.  176). 

Haitienne«  Unter  diesem  Namen  wird  von  der  einheimischen  (nnd  der 
fremden)  Industrie  ein  zweitrettiges  Ganzseidengewebe  fabrizirt,  bei  dem  alle 
geraden  Zettelfäden  schwarz,  die  ungeraden  dagegen  weiß  sind.  Demzufolge 
erscheinen  bei  diesem  Artikel,  der  zu  Kleidern  benutzt  wird,  die  geraden  Schüsse 
schwarz,  die  ungeraden  weiß. 

Hakirs«  Reiche,  gestreifte,  bisweilen  auch  carrirte  Jacquardgewebe  aus 
gefärbtem  Baumwollgarn,  oft  mit  Grold  und  Silber  brochirt.  Dieser  Artikel  wurde 
in  den  30er  und  40er  Jahren  nebst  den  sog.  Moreas,  Printanieres,  Cutnies  etc. 
von  den  fioggenburgischen  Buntwebereien  stark  nach  der  Levante  exportirt. 

Halblein,  Gewebe  mit  leinenem  Zettel  und  wollenem  Schuß,  dient  besonders 
in  den  Kantonen  Bern,  Waadt,  Luzem  und  Solothum  seit  den  ältesten  Zeiten 
als  Kleidungsstoff  für  die  Landbevölkerung.  Früher  wurde  derselbe  fast  in  jedem 
Bauernhaus  aus  selbstgepflanztem  Lein  und  der  Wolle  von  eigenen  Schafen  für 
den  Hausbedarf  gesponnen  und  gewoben,  was  im  Bernerbiet  und  Waadtland  ab 
und  zu  noch  heute  vorkommt.  Seit  den  20er  Jahren  wurde  diese  Art  Stoife 
hauptsächlich  in  Ölten  auch  fabrikmäßig  gemacht.  Im  Bemischen,  Aargauischen 
und  Solot humischen  befinden  sich  zur  Zeit  noch  verschiedene  Spezialgeschäfte 
hiefür.  obwohl  der  Konsum  im  Lande  seltener  geworden  ist.  Auch  im  Kanton 
Zürich  hat  sich  eine  Fabrik  energisch  auf  den  Artikel  verlegt.  Das  nämliche 
Geschäft  hat  mit  Erfolg  auch  das  Bedrucken  von  Halblein  unternommen. 

Halbleinener  Matratzen-,  Stören-  und  Bettdrillich  wird  nebst  andern  Artikeln 
in  5  mechanischen  Etablissements  mit  ca.  300  Arbeitern  fabrizirt. 

Als  Halbleinfabriken  sind  dem  Schweiz.  Fabrikgesetz  unterstellt  die  Et-a- 
blissements  von  Felder  &  Portmann  in  Escholzmatt  und  von  Gebr.  Ackermann 
in  Entlebuch. 

Halbwollweberei  wird  nicht  mehr  so  ausgedehnt  wie  früher  betrieben, 
hauptsächlich  in  Folge  der  Konkurrenz  der  billigen  deutschen,  französischen  und 
englischen  Tuche  und  Halbtuche,  sowie  der  fertig  eingeführten  Männerkleider. 
Die  Fabrikation  inländischer  Frauenkleiderstoffe  aus  reinen  Streichgarnen  ist 
hart  bedrängt  durch  die  von  Reims,  Roubaix  und  Ste- Marie  aux  Mines  importirten 
Beige,  welchen  Artikel  die  inländischen  Weber  zwar  gleich  gut,  aber  nicht  so 
billig  herzustellen  vermögen.  Alpacca  und  andere  Halbwollstoffe  zu  Sommer- 
jupons  werden  von  mehreren  Firmen  mechanisch  fabrizirt  und  das  heimische 
Produkt  hat  das  früher  importirte  englische  und  deutsche  Fabrikat  größtentheila 
verdrängt. 

Am  meisten  Halbwollweberei,  gewöhnlich  auf  Handstühlen  und  als  Haus- 
industrie, findet  sich  in  den  Kantonen  Aargau,  Bern,  Zürich,  etwas  auch  im 
St.  Gallischen  und  im  Thurgauischen,  sowie  im  Kanton  Glarus.  Durch  aargaulache 
Fabrikanten  wird  auch  eine  Anzahl  Weber  im  Kanton  Luzem  beschäftigt. 

Als  Halbwollwaaren-Fabrikationsgeschäfte  figurirten  Ende  1884  im  Handels- 
ret fister  28  Firmen,  davon  20  im  Aargau,  3  im  Thurgau,  2  im  Kanton  Bern, 
2  im  Kanton  Zürich,   1  im  Kanton  Glarus. 

AIk  Halbwollwebereien  sind  dem  Schweiz.  Fabrikgesetz  unterstellt  die  Eta- 
blissementB  von  Gebr.  Imhoof  in  Küblis,  Graubünden,  J.  J.  Guyer  in  Aarau 
und  Gebr.  Künzli  in  Strengelbach. 

Hamburghs,  Hamburgh  Edgings,  Hamburgh  Trimmings.  Bei 
den  Kngliindern   und  Amerikanern  noch  heute  übliche  Bezeichnung  für  die  Pro- 


Hamburghs  —      821      —  Handel 

dukte  der  OBtechweizerischen  Maschineoätickerei  in  PlattHtich,  die  in  den  50er 
Jahren  in  größerem  Maßstab  in  Aufnahme  kamen.  Im  Jahre  1853  erschien  zum 
ersten  Male  der  Hamburger  S.  Ilamel  als  Elinkäufer  eines  New-Yorker  Hauses 
in  St.  Grallen  und  wagte  es,  die  neuen  Stickereien  unter  dem  Namen  „Hamburghs*" 
auf  den  amerikanischen  Markt  zu  bringen.  Der  eigenthümliche  Name  wurde 
gewählt,  um  Konkurrenten  über  die  eigentliche  Bezugsquelle  irre  zu  führen. 
(Vergl.  Wartmann,   „Industrie  und  Handel  des  Kantons  St.  Gallen*.) 

Handdreschmasehinen  haben  in  der  Schweiz,  wo  der  Grundbesitz  sehr 
zerstückelt  ist,  große  Maschinen  daher  von  Einzelnen  selten  angeschafft  werden 
können,  seit  zwei  Dezennien  außerordentlich  weite  Verbreitung  gefunden.  Haupt- 
fabrikanten sind  Johs.  Baus chenb ach  in  Schaffhausen,  Brühlmani}  dt  Landgraf 
in  Amrisweil  etc.     Vergl.  Dreschmaschinen. 

UandeL  (Bis  zum  Abschnitt  „Statistisches"  mitgetheilt  von  Herrn  Emil 
Frey,  Sekretär  der  Kaufmännischen  Gesellschaft  Zürich.)  Die  geographische 
Lage  der  Schweiz  ist  an  sich  der  Entwicklung  eines  ausgedehnten  Handelsverkehrs 
nicht  sonderlich  günstig.  Kein  Meer  bespült  ihre  Grenzen;  die  Zahl  der  schiff- 
»baren  Flüsse  ist  gering  und  der  Güteraustausch  mit  den  Ländern  des  Südens 
wird  durch  hohe,  unwegsame  Gebirge  erschwert.  Zu  Statten  kam  dagegen  dem 
Lande  von  jeher  der  umstand,  daß  die  alte  Handelsstraße,  die  von  der  Nordsee 
längs  des  Kheins  nach  dem  Mittelmeere  geht,  durch  die  Schweiz  hindurch  führt, 
und  daß  eine  ansehnliche  Zahl  von  Seen  die  Entwicklung  einer  nicht  unbedentenden 
Schifffahrt  gestattete. 

Zu  den  ziemlich  ungünstigen  äußern  Verhältnissen  gesellt  sich  die  Armuth 
des  Landes  an  leicht  transportabeln,  werthvollen  Naturerzeugnissen,  so  daß  z.  B. 
schon  vor  Jahrhunderten  der  Rohstoff  für  wichtige  Zweige  der  Textilindustrie 
—  wie  die  Seiden-  und  Baumwollindustrie  —  von  auswärts  bezogen  werden 
mußte. 

Da  überdies  das  Land  frühzeitig  eine  relative  Uebervölkerung  aufzuweisen 
gehabt  haben  mag  und  weder  Viehzucht  und  Ackerbau  noch  Gewerbebetrieb  die 
Einwohner  hinlänglich  zu  ernähren  vermochten,  begann  die  Schweiz,  nachdem 
die  Wehrhaftigkeit  und  Kriegskunst  des  Volkes  im  XV.  Jahrhundert  zu  großem 
Ansehen  gelangt  war,  einen  Theil  ihrer  Bevölkerung  zu  exportiren.  Keisläuferei 
und  Söldnerei  waren  Jahrhunderte  lang  der  größte  Handelszweig,  den  die 
schweizerische  Eidgenossenschaft  betreiben  konnte;  derselbe  hat  auch  vielfach  auf 
die  Gestaltung  der  übrigen  Handelsbeziehungen  unseres  Landes  eingewirkt,  und 
zwar  namentlich  auf  den  Verkehr  mit  Frankreich.  Schon  durch  die  Bündnisse 
mit  der  Krone  Frankreichs  von  1481  und  1516  erlangten  die  Eidgenossen  die 
Begünstigung,  daß  sie  mit  „Leib,  Gnt  und  Kaufmannschaft **  von  allen  Zöllen, 
Abgaben  und  Beschwerden  frei  sein  sollten.  Noch  in  den  70er  Jahren  des 
XVII.  Jahrhundert«  schätzte  das  französische  Ministerium  den  Vortheil,  welcher 
den  Eidgenossen  aus  den  Zollvergünstigungen  erwuchs,  auf  jährlich  100,000  Pfund, 
und  doch  war  schon  damals  ein  Theil  der  Pri\nlegien  verloren  gegangen.  Denn 
je  mehr  die  innere  Lebenskraft  der  alten  Eidgenossenschaft  dahinschwand,  je 
mehr  die  Gier  nach  fremden  Pensionen  Einigkeit  und  Ansehen  lähmte,  um  so 
mehr  konnte  Frankreich  daran  denken,  die  Vergünstigungen  herabzumindern. 

Der  Handel  und  Verkehr  mit  Frankreich  war  —  namentlich  vom  XVII.  Jahr- 
hundeit  an  —  ein  bedeutender.  Denn  um  das  Jahr  1630  waren  z.  B.  die  Be- 
ziehangen  mit  Lyon  derart  gewachsen,  daß  von  Zürich  aus  regelmäßig  ein  Post- 
bote   zu  Fuß   nach  dieser  Stadt  gehen  konnte,    und   1664  wurde  der  Postdienst 


Handel  —     822     —  Handel 

zwischen  St.  Gallen,  Zürich  und  Lyon  noch  beaser  orgauisirt.  Frankreich  beeali 
eben  damals  nicht  nur  ein  großes  inneres  Absatzgebiet,  sondern  war  —  nament- 
lich im  letzten  Jahrhundert,  da  es  seine  westindischen  Besitzungen  noch  nicht 
eingebüßt  hatte  —  verhältnißmäßig  eine  viel  bedeutendere  Kolonialmacht  al» 
heutzutage.  Das  Nämliche  gilt  von  Spanienj  dem  die  gewaltigen  südamerikanischen 
Besitzungen  erst  in  unserem  Jahrhundert  verloren  gegangen  sind.  Ein  wesentliches 
Hindemi ß  für  den  schweizerischen  Export  nach  Spanien  bildete  die  französische 
Transitpolitik,  die  darauf  abzielte,  den  direkten  schweizerisch-spanischen  Handel 
zu  unterbinden,  so  daß  die  für  den  spanischen  Markt  bestimmten  Waaren  meist 
in  den  norditalienischen  Mittelmeerhäfen  eingeschifft  werden  mußten. 

Der  Verkehr  mit  Oberüalien  läßt  sich  bis  in's  XII.  Jahrhundert  zurück 
verfolgen;  er  erlitt  verschiedenerlei  Schwankungen,  entfaltete  sich  aber  vom 
XVI.  Jahrhundert  an  zu  großer  Blüthe. 

Die  Ausfuhr  nach  den  benachbarten  Ländern  des  Deutschen  Reiches  wurde 
durch  keine  Eeichszölle  belästigt,  da  jeder  Staat  dieses  Reiches  in  Zollsachen 
gerade  so  autonom  wirthschaftete  wie  die  schweizerischen  Stände.  Für  die 
Vermittlung  des  Handelsverkehres  mit  dem  Reiche  waren  die  Messen  von  Frank- 
furt a.  M.,  Leipzig,  Frankfurt  a.  0.  und  Braunschweig  von  großer  Bedeutung^ 
während  im  Inlande  Jahrhunderte  lang  die  Messe  von  Zurzach  einen  hohen  Rang 
behauptete ;  von  Bedeutung  waren  auch  die  Messen  von  Lugano,  Genf  und  Basel. 

Die  alte  Fidgenossenschaft  stellte  niemals  ein  durch  eine  Zollgrenze  gegen- 
über dem  Auslande  abgeschlossenes  Wirthschaftsgebiet  dar.  In  vielen  Kantonen 
trugen  bis  zum  Untergange  des  alten  Staatenbundes  die  wirthschaftlichen  Formen 
einen  mittelalterlichen  Charakter  und  in  diesen  Formen  war  das  Leben  vielfach 
starr  geworden.  Die  Gesetzgebung  über  Industrie  und  Handel  blieb  —  an  den 
Anschauungen  unserer  Zeit  gemessen  —  an  den  meisten  Orten  eine  engherzige; 
die  zahllosen,  an  sich  allerdings  niedrigen  Abgaben,  mit  denen  der  Verkehr 
belastet  war,  bildeten  ein  Chaos,  und  ähnliche  Zustände  herrschten  im  Münzwesen. 

Bis  zum  Ende  des  letzten  Jahrhunderts  blieb  somit  —  abgesehen  von 
Spanien  —  der  direkte  Handelsverkehr  der  Schweiz  fast  ganz  auf  die  umliegenden 
Länder  beschränkt.  Die  Umwälzungen,  welche  am  Ende  des  Jahrhunderts  dem 
Staatenbunde  den  Untergang  bereiteten,  schienen  geeignet  zu  sein,  im  Innern  des 
Landes  manches  Hinderniß  hinweg  zu  fegen,  das  bisher  der  Entwicklung  de» 
Handels  entgegengestanden  hatte.  Erstlich  wurde  für  die  ganze  Schweiz  durch 
die  Verfassung  vom  12.  April  1798  ein  gemeinsames  Zollsystem  und  ein  ein- 
heitlicher Zolltarif  vorgesehen  und  die  Kaufhausgebühren  und  Brückengelder 
sollten  einheitlich  normirt  werden.  Doch  verschob  man  die  Ausführung  dieser 
Pläne,  um  zunächst  mit  den  Nachbarstaaten  Handelsverträge  zu  vereinbaren  — 
ein  Vorhaben,  das  bis  zur  Mediationsakte  eben  so  wenig  zur  Verwirklichung 
gelangte  als  andere  weitreichende  Gedanken,  die  in  der  grauenvollen  Verwirrung 
jener  Tage  nicht  in  Thuteu  umgesetzt  werden  konnten.  Die  Mediationsakte 
garantirte  die  freie  Zirkulation  von  Vieh  und  Kaufmanns  waaren.  Sie  verbot  den 
Bezug  von  Eingangs-  und  Transitzöllen  im  Innern  der  Schweiz,  verlegte  die 
Zollstätten  an  die  Landesgrenze  und  überließ  den  Zollbetrag  den  Grenzkantonen, 
deren  Tarife  immerhin  der  Genehmigung  der  Tagsatzung  unterliegen  sollten. 
Jedem  Kunton  verblieben  die  zur  Unterhaltung  von  Straßen,  Chausseen  und 
Brücken  bestimmten  Zölle.  Die  bezüglichen  Tarife  bedurften  ebenfalls  der  Ge- 
nehmigung der  Tagsatzung. 

Die  Jahre  17'J8  bis  1802  waren  für  den  Handel  der  Schweiz  außerordentlich 
schwere  gewesen.   Man  erwartete  180JJ  etwelche  Besserung;  denn  nachdem  Frank- 


Handel  —      «23      —  Handel 

reich  der  Schweiz  eine  Militärkapitalation  and  ein  Schatzbündniß  aufgenöthigt 
hatte,  hoffte  man,  mit  dem  westlichen  Nachbarlande  nun  auch  einen  Handels- 
vertrag zu  Stande  zu  bringen.  Anstatt  aber  den  bezüglichen  Versprechungen 
nachzukommen,  erhöhte  Frankreich  seine  Zölle  auf  Baumwollwaaren  derart,  daß 
dieselben  dem  Werthe  der  Fabrikate  beinahe  gleich  standen,  und  drei  Jahre 
später  wurde  eine  neue  Steigerung  des  Zolles  für  Baumwollgarne  vorgenommen 
und  die  Einfuhr  aller  Baumwollgewebe  geradezu  verboten.  Ueberdies  mußte  sich 
die  Schweiz  dem  von  Frankreich  erlassenen  Verbote  jeder  Einfuhr  von  englischen 
Waaren  mit  Ausnahme  des  Baumwollgames  anschließen.  Aus  diesem  Verbot 
entstand  Ende  des  Jahres  1806  die  bekannte  Kontinentalsperre,  durch  welche 
jeder  Handel  und  briefliche  Verkehr  mit  England  verboten  und  über  alle  eng- 
lischen Waaren  Konfiskation  verhängt  wurde.  Im  Jahre  1810  zwang  Napoleon 
die  Schweiz,  den  Zoll  auf  Kolonialwaaren  enorm  zu  steigern;  die  im  Lande 
befindlichen  Erzeugnisse  der  Kolonien  und  die  englischen  Waaren  wurden  mit 
Beschlag  belegt  und  erst  wieder  gegen  enorme  Vergütungen  freigegeben.  Der 
Anschluß  der  Schweiz  an  das  System  der  Kontinentalsperre  nöthigte  nun  auch 
zur  Errichtung  eines  schweizerischen  einheitlichen  Zollsystems,  des  ersten,  das 
unser  Land  besessen  hat.  Von  einer  selbstständigen  schweizerischen  Handelspolitik 
konnte  in  dieser  Zeit  nicht  die  Bede  sein,  denn  die  Schweiz  war  ein  willenloses 
Werkzeug  in  der  Hand  Napoleon^s  geworden. 

Nach  dem  Sturze  des  Soldatenkaisers  wandelte  man  die  hohen  Zollansätze 
zunächst  in  sehr  mäßige  Finanzzölle  um  und  im  Juli  1814  üelen  auch  diese  der 
Strömung,  welche  alle  Neuerungen  hinwegzuschwemmen  drohte,  zum  Opfer.  Zur 
Aeufnung  der  eidgenössischen  Kriegskasse  blieb  nur  noch  der  Grenzbatzen  und 
in  den  Kantonen  florirten  Zölle,  Weg-,  Brücken-,  Geleit-,  Fuhrleiten-,  Bruchgeld, 
Trattengeld  etc.  weiter. 

Der  schweizerische  Haudelsstand  hatte  in  diesen  schlimmen  anderthalb  Jahr- 
zehnten die  größten  Anstrengungen  gemacht,  um  der  Ungunst  der  Verhältnisse 
nicht  zu  erliegen;  jede  günstige  Gelegenheit  wurde  von  unseren  Kaufleuten  und 
Lidustriellen  ausgenutzt,  und  zwar  mitunter  mit  größter  Gefahr. 

Vom  Ende  der  napoleonischen  Kriege  an  datirt  ungefähr  der  Aufschwung 
des  schweizerischen  Handels.  Im  Inlande  entwickelte  sich  die  mechanische  Pro- 
duktion, und  zwar  zunächst  vornehmlich  in  der  Baumwollindustrie,  und  die 
Zollpolitik  der  Nachbarn  zwang  die  Schweizer  zur  Au&uchung  fremder  weit 
entfernter  Märkte  und  schuf  dadurch  unsern  großen  überseeischen  Handel. 

Zwar  gelang  es  der  Schweiz  zunächst  noch,  mit  den  süddeutschen  Staaten 
nach  dem  Sturze  Napoleon^s  günstige  Handelsverträge  zu  vereinbaren,  welche 
einen  angemessenen  Austausch  schweizerischer  Fabrikate  gegen  Erzeugnisse  des 
süddeutschen  Ackerbaues  ermöglichten  und  einen  bedeutenden  Handelsverkehr  mit 
diesen  Ländern  erblühen  ließen.  Oesterreich  und  Frankreich  dagegen  leisteten 
ihr  Möglichstes,  um  die  Einfuhr  ausländischer  Waaren  zu  unterbinden,  und  die 
bourbonische  Regierung  überbot  mit  ihrem  Zolltarif  von  1822  sogar  die  kühnen 
Leistungen  des  ersten  Napoleon.  Der  Handel  der  Schweiz  mit  Frankreich  schien 
vernichtet  zu  sein  und  137a  Kantone  ergriffen  ßetorsionsmaßregeln,  die  indessen 
nach  weniger  als  zwei  Jahren  in  Folge  des  Haders  der  Eidgenossen  unter  ein- 
ander aufgegeben  werden  mußten.  Und  als  dann  der  Deutsche  Zollverein  zu 
Stande  kam  und  allmälig  die  süddeutschen  Staaten  in  seinen  Bereich  zog,  gingen 
auch  die  Vortheile  verloren,  welche  die  Schweiz  bisher  nach  dieser  Seite  hin 
besessen  hatte.  Die  Schweiz  hatte  mit  diesen  Ländern  seit  Jahrhunderten  ent- 
weder  in    ganz    freiem    oder    in    durch  Zölle    nur    wenig   eingeengtem  Verkehre 


Handel  —      824      —  Handel 

gestanden.  Da  und  dort  wurden  denn  auch  in  der  Schweiz  Stimmen  laut,  weiche 
einem  AnHchluHHe  an  den  Zollverein  das  Wort  redeten,  um  auf  solche  Weifle 
einen  freien  Markt  von  mehr  als  20  Millionen  Seelen  zu  gewinnen. 

Zwar  hefürchteten  Manche  den  gänzlichen  Verfall  des  Exporthandels  und 
der  Industrie.  In  der  That  wanderten  Mehrere  nach  dem  benachbarten  DeutHch- 
land  aus  und  einige  Branchen,  die  sich  nicht  zu  großen  Exportindustrien  zu 
entwickeln  vermochten,  verfielen  dem  Siechthum.  Die  entschlossensten  und  unter- 
nehmendsten Träger  des  Exporthaudelia  aber  entwickelten  mehr  und  mehr  die 
nach  dem  Jahre  1815  angeknüpften  Beziehungen  zu  Nord-  nnd  Südamerika,  zu 
Ostindien y  nach  der  Levante  und  nach  Rußland,  und  so  vermochte  man  im 
überseeischen  Handel  Ersatz  für  die  Verluste  zu  finden,  welche  die  Zollpolitik 
der  Nachbarstaaten  dem  schweizerischen  Handel  zugefügt  hatte.  Von  den  Er- 
schütterungen und  Krisen,  die  von  Zeit  zu  Zeit  die  fernen  Absatzgebiete  heim- 
suchten, wurde  von  da  ab  die  Lage  der  schweizerischen  Industrie  und  des 
Handels  bestimmt.  Von  1837  au  machte  sich  namentlich  der  Rückschlag  in  den 
Vereinigten  Staaten  geltend,  die  nach  und  nach  das  beste  Absatzgebiet  der 
schweizerischen  Industrie  geworden  waren,  und  es  tauchten  Vorschläge  auf,  dem 
Ausfuhrhandel  durch  gegen  die  Nachbarn  gerichtete  Kampfzölle  die  Thore  etwas 
zu  Ötfnen  oder  dann  aber  zu  einem  die  nationale  Arbeit  schützenden  Zollsystem 
überzugehen. 

Hand  in  Hand  mit  den  Bemühungen,  ein  einheitliches  schweizerisches  Zoll- 
system zu  schallen,  gingen  die  Anstrengungen,  den  schweizerischen  Transithandel 
von  den  auf  ihm  lastenden  kantonalen  Abgaben  zu  befreien.  Wohl  waren  über 
den  Splügen  und  Bernhardin  in  den  Jahren  1818  bis  1823  Kunststraßen  an- 
gelegt worden  und  in  den  Jahren  1820  bis  1830  entstand  die  Fahrstraße  Über 
den  Gotthard.  Aber  die  innern  Zölle,  Weg-  und  Brückengelder  und  die  Eng- 
herzigkeit und  Kurzsic'htigkeit,  welche  die  Kantone  in  diesen  Angelegenheiten 
an  den  Tag  legten,  hielten  zum  Theil  den  Nutzen  hintan,  welchen  diese  Bauten 
dem  Lande  hätten  bringen  können.  Man  braucht  blos  um  etwas  mehr  als  vierzig 
Jahre  zurückzugreifen,  um  auf  einen  Zustand  zu  treffen,  der  dem  Transitverkehr 
den  schwersten  Schaden  bringen  mußte.  Damals  bezog  z.  B.  noch  Uri  Zölle  zu 
Flüelen,  Altorf,  Waseu,  Ursern;  sodann  Weggelder  zu  Altorf  und  Flüelen,  Silenen, 
Wast-n,  (lüHcheneu,  über  den  Sustenberg;  Zoll-  und  Weggelder  Über  die  Gotthard- 
Straße  bis  an  die  Grenze  von  Tessin.  Von  jedem  Zentner  wurden  auf  der  Gott- 
hardstrnße  2  Batzen  bezahlt,  von  jedem  Saumsattel  iVa  Batzen,  von  tfinem 
Pferd  an  einem  Gelahrte  G  Batzen,  von  Hornvieh  per  Stück  1  Batzen.  Susten- 
geld  in  Flüelen  und  Altorf  von  jedem  (Jollo  3  Schilling,  3  Augster.  Und  die 
Verhältnisse-  eines  anderen  Transitkantons,  (Trauhilnden^  wurden  von  Christian 
Beycl  im  Jahre   1H43   folgendermaßen  ge.schildert : 

„Es  l»estelit  li  oin  Tarif  der  Gronzzölle.  iler  z.  B.  die  Einfuhr  von  Branntwein  mit 
2  Kl.,  von  Essi^'  mit  2  Fl.,  von  Haunivvolle  mit  1  Fl.,  von  Kaffee  und  Zucker  mit 
1  Fl.  3U  Kr.  .len  Zentner,  das  Stuck  Vieh  mit  1  Fl.  30  Kr.  bis  abwärts  auf  30  Kr. 
belastet.  Ueberilie>  bezahlen  ^j  alle  transitirenden  Waaren  Durchgangszullc,  die  meisten 
18  Kl .,  einijj^e  bis  auf  40  Kr.  per  Zentner.  Ferner  bestehen  3l  ein  Ausfuhrzoll  auf  Leder 
und  verscliiodenartijre  Zölle  auf  Holz.  Neben  diesem  allfferneinen  Zolltarife  bestehen 
eine  Waa^rjjjrebühr  zu  <lhur,  ein  \Ve«,'i.reldtarif  für  die  Straße  von  Chur  bis  Kathariuon- 
Brunnen,  ein  Tarif  der  BrfiekenijeMer  an  der  M^.'dardusbrik'ke  und  endlich  noch  die 
Stralk'jipramie  von  rir»  Kr.  per  Zentner,  den  Wein  aus^'enommen,  für  die  obere  und 
unlere  Straße.  Außer  <lioseu  Slaats-lntraden  werden  auf  den  j^roßen  Heerstraßen  noch 
fol^rende  Partikular-Getallo  bezo^ren :  1)  Sustentarif  zu  Maienfeld.  2)  Bischöfliches  Brücken- 
^'i'ld  J)ei  der  rd»ern  Zollbrücke.  :{)  Kaufhaustrebühren  zu  ('hur  und  4)  Brückengeld  in 
Heiclienau.    Auf  Ni-benstraßen  betinden  sich  ebenfalls  noch  13  Zollstatten. " 


Handel  —      825      —  Handel 

Wie  sehr  diese  Zustände  den  schweizerischen  Transithandel  lähmten,  dafür 
ünden  sich  mancherlei  Belege.  So  heißt  es  z.  B.  in  einem  Berichte  der  im 
Ohrifitmonat  1833  ^in  Angelegenheiten  des  Handels**  einbernfenen  eidgenössischen 
Kommission  : 

, Umsonst  wurde  seit  einer  Reihe  von  Jahren  der  Kanton  Graubünden  gewarnt; 
umsonst  ^vurden  die  den  Gotthard  begrenzenden  Kantone  zu  gemeinschaftlichen  Maß- 
regeln aufgefordert,  um  ihre  kostbaren  Straßen  zu  beleben.  Alle  geäußerten  Besorgnisse 
wurden  verlacht,  selbst  verdächtigt,  und  Jeder  suchte  in  sich  selbst  und  in  sich  allein 
die  Kraft  und  die  Kenntniß,  die  Gefahren  abzuwehren.  Nun  aber  bietet  auf  der  einen 
Seite  Frankreich  mit  seinen  Kanälen  und  wohlfeilen  Transiteiurichtungen  eine  leichte 
Verbindung  zwischen  Belgien  und  Italien  an;  der  Berg  Cenis  zieht  die  Seide  an  sich, 
welche  von  Italien  aus  die  zahlreichen  Fabriken  Englands  versieht;  und  —  was  noch 
weit  auffallender  ist  — -  die  Straße  über  jenes  Felsengefilde  des  höchsten  Bergpasses  in 
Europa,  auf  dem  Stilfserjoch,  wo  die  starre  Natur  ihre  Eismassen  stets  vorwärts  treibt 
und  ihre  Kräfte  wetteifernd  mit  denjenigen  des  menschlichen  Geistes  mißt,  selbst  diese 
Straße  entreißt  dem  Gotthard  und  dem  Splügen  einen  großen  Theil  ihres  Transites. 
Ebenso  wie  man  von  St.  Gallen  über  Straßburg  bis  Lyon,  von  St.  Gallen  über  Genf  bis 
Turin  wohlfeiler  dem  Bogen  nach  die  Waare  spedirt  als  durch  die  Straßen,  welche  die 
Sehne  des  Bogens  bilden,  ebenso  werden  nun  die  Waaren  von  St.  Gallen  bis  Mailand, 
Genua  und  Livorno,  ja  selbst  von  Zürich  nach  Kleven,  ungeachtet  des  Umweges  von 
30  bis  40  Stunden,  wohlfeiler  über  das  Stiltseijoch  spedirt  als  über  unsere  schweize- 
rischen Gebirgspässe.** 

Und  zehn  Jahre  später  sagte  ein  angesehener  volkswirthschaftlicher  Schrift- 
steller der  Schweiz: 

fl Einmal  ist  der  Transit  fremder  Waaren  durch  die  Schweiz  so  viel  als  abge- 
schnitten; ja,  was  in  der  Schweiz  selbst  konsumirt  wird,  vermeidet  es  so  viel  als 
möglich,  eine  längere  Strecke  Weges  in  derselben  zun'\ckzulegen,  und  zieht  sich  nicht 
selten  an  der  Grenze  hin,  bis  es  auf  kürzestem  Wege  auf  sein  Ziel  losgehen  kann.** 

Die  Handelskrisis,  welche  namentlich  am  Ende  der  30er  Jahre  und  in  der 
ersten  Hälfte  der  40er  Jahre  die  schweizerische  Industrie  erschüttert  hatte, 
leistete  den  auf  eine  Vereinheitlichung  des  Zollwesens  abzielenden  Bestrebungen 
Vorschub  und  es  wurde  denn  auch  der  Versuch  gemacht,  auf  dem  Wege  des 
Konkordates  Abhülfe  zu  schauen.  Die  Resultate  des  Sonder bundkrieges  machten 
das  Konkordat  überflüssig.  Zollwesen,  Postwesen,  Münze,  Maß  und  Gewicht 
wurden  vereinheitlicht  und  dem  Handel  dadurch  enorme  Vortheile  geschaften,  so 
daß  er  sich  freier  und  ungezwungener  zu  entwickeln  vermochte.  Bald  traten  als 
weitere  fördernde  Momente  auch  die  Schaffung  des  Telegraphen-  und  des  Eisen- 
bahnnetzes und  die  Entwicklung  des  Bankwesens  hinzu.  Von  kapitaler  Wichtigkeit 
war  der  üebergaug  Englands  zum  Freihandelssystem  und  die  napoleonische 
Handelsvertragspülitik  mit  ihren  Folgen.  Die  letztere  öffnete  der  Schweiz  wieder 
mehr  und  mehr  den  Markt  der  umliegenden  Länder,  bis  am  Ende  der  70er  Jahre 
die  Reaktion  eintrat. 

Selbstverständlich  blieb  auch  der  schweizerische  Handel  nicht  von  den  Krisen 
verschont,  welche  den  Weltmarkt  heimsuchten;  er  bekam  die  Wirkungen  der- 
Belben  1847,  1857  und  während  des  amerikanischen  Bürgerkrieges  zu  spüren 
und  hat  an  dem  volkswirthschaftlichen  Niedergange  theilgenommen,  der  nach 
dem  Schwindel  der  ersten  70er  Jahre  eintrat. 

Schlimmer  als  diese  allgemeinen  Krisen  ist  indessen  der  Druck,  der  in  Folge 
der  Schutzzollpolitik  der  umliegenden  Länder  seit  sieben  Jahren  auf  der  Schweiz 
lastet.  Wir  besitzen  nicht  mehr  wie  vor  \derzig  und  fünfzig  Jahren  die  Mög- 
lichkeit, uns  in  fernen  Ländern  reichlichen  Ersatz  für  den  Verlust  unserer  nächsten 
Absatzgebiete  zu  verschaffen,  denn  jene  Länder  besitzen  zum  Theil  nun  eigene 
Industrie  und  während  wir  früher  dort  blos  die  Konkurrenz  von  Frankreich  und 
England  zu  bestehen  hatten,  wird  die  Zahl  der  Konkurrenten  immer  größer. 


Handel 


—     826      — 


Handel 


Auf  beinahe  allen  Handelsplätzen  der  Welt  existiren  gegenwärtig  schweize- 
rische Firmen.  Ihre  G-ründer  gingen  8.  Z.  meist  darauf  ans,  den  Erzeugnissen 
der  einheimischen  Industrie  Absatz  zu  verschaffen;  heute  ist  der  Kreis  ihrer 
Wirksamkeit  ein  viel  weiterer,  umfassenderer  geworden ;  sie  greifen  in  alle  mög- 
lichen Zweige  des  Welthandels  ein  und  legen  meist  von  dem  kommerziellen 
Talente  2Ceugniß  ab,  das  mehreren  schweizerischen  Yolksstämmen  unbedingt  eigen 
ist.  Die  Zukunft  des  schweizerischen  Exporthandels  wird  auch  fernerhin  darauf 
beruhen,  daß  wir  eine  große  Zahl  unternehmender,  tüchtiger  junger  Kaufleute 
in  die  Welt  liinaussenden. 

Der  Einfuhrhandel  hat  sich  im  Vergleiche  zu  früheren  Zeiten,  da  er  seinen 
Hauptsitz  in  Basel  und  auch  in  Genf  hatte,  mehr  und  mehr  decentralisirt.  Die 
Eisenbahnen  haben  es  ermöglicht,  daß  manche  Handelszweige  im  Vergleiche  zu 
früheren  Zeiten  eine  großartige  Organisation  und  einen  großen  Zuschnitt  gewonnen 
haben.  Wir  erinnern  z.  B.  an  die  machtvolle  Entwicklung  des  Getreide-  und 
des  Weinhaudels.  Andere  große  Handelszweige  sind  freilich  in  ihrer  frühem 
Gestalt  nicht  mehr  vorhanden.  Der  heutige  schweizerische  BaumwoU-  und  Seiden- 
handel z.  B.  besitzt  als  kommerzielle  Branche  nicht  mehr  entfernt  eine  Bedeutung^ 
wie  sie  vor  sechzig  Jahren  vorhanden  war;  denn  auch  hier  zeigt  sich  die  Er- 
scheinung, daß  Konsument  und  Produzent  in  möglichst  nahe  Berührung  zu  treten 
und  eines  Vermittlers  sich  zu  entschlagen  suchen. 

Statistisches. 

Im  Jahre  1880  lagen  dem  eigentlichen  Handel  (d.  i.  Handel  ohne  das 
Bank-,  Agentur-,  Versicherungs-  und  Wirthschaftswesen)  55,384  Personen  ob 
=  4,2  ®/o  aller  damals  erwerbsthätigen  Personen  der  Schweiz. 

Vgl.  auch  den  Artikel   „Berufsverhältnisse  der  Schweiz"*,  Seite  220/32. 

Nach  dem  prozentualen  Verhältniß  zwischen  der  Zahl  der  erwerbsthätigen 
Personen  überhaupt  und  der  Zahl  der  beim  eigentlichen  Handel  Bethätigten 
ergibt  sich  folgende  Rangordnung  der  Kantone : 


Genf 11,5  "/o 

Baselstadt      .     .     .  10,8  , 

Neuenburg    ...  5,1  « 

Zürich 5,0  „ 

St.  Gallen  ....  4,5  , 

Nid  Waiden      .     .     .  4,4  „ 

Appenzell  A.-Rh.    .  4,2  „ 

Waadt 4,2  , 

Glarus 4,0  , 


Schaffhausen 
Bern  .  .  . 
Luzcrn  .  . 
Schwyz  .  . 
Thurgau  .  . 
Graubünden  . 
Tessin  .  .  . 
Aargau  .  . 
Freiburg    .     . 


4.0  7'> 
3.8  , 
3.8  r, 
3,5  , 
3,4  , 
3,4  . 

3.1  , 
3.0  . 
3,0  . 


Solotliurn  .  . 

Zug.     .    .  . 

Baselland  .  . 
Appenzell  l.-Rh 

Uri  .     .     .  . 
Obwalden 

Wallis  .     .  . 


2,9  V 

2.8  . 
2,6  , 

2.4  , 
2,1  • 

1.9  . 

1.5  . 


Nach  der  absoluten  Zahl  der  beim  eigentlichen  Handel  bethätigten  Personen 
(im  Jahre   1880)  ergibt  sich  folgende  Rangordnung  der  Kantone: 


Bern 8492 

Zürich 8215 

Genf 5:^31 

St.  Gallen    ....  4670 

Waadt 4417 

Baselstadt    ....  3079 

Aargau 2777 

Neuenbürg ....  2336 

Luzcrn 2333 


Tessin     .  .  .  . 

Thurgau  .  .  . 

Freiburg  .  .  . 

Graubünden  .  . 

Appenzell  A.-Rh. 

Solothurn  .  .  . 

Schwyz  .  .  .  . 

Haselland  .  .  . 

Wallis     .  .  .  . 


2092 

1582 

1571 

1537 

1147 

1037 

831 

751 

723 


I 


Glarus  .  . 
Schaffhausen 
Zug  ... 
Uri.  .  .  . 
Nidwaiden  . 
xVppenzell  l.-Rh 
Obwalden     . 


699 
663 
310 
258 
222 
179 
132 


Kinfuhrhandel  und  Ausfuhrhandel  von  1851 — 1884  sind  statistisch 
dargestellt  auf  pag.   76/78   und  475/80  dieses  Lexikons. 

Pro  1885  verzeichnet  die  schweizerische  Waaren Verkehrsstatistik  folgende 
Hauptergebnisse  im  Spezialhandel  und  im   Generalhandel : 


Handel  —     827     —  Handel 

Einfuhr  Ausfuhr 

Spesialbaudel.  (ieufralhaudel.         ^pextalüdl.      Generallidl. 

Nach  d.  Gewicht  klassifizirte  Waaren    q  19*238,040    23*483,654        3794,414    7731,117 
,      .  Stück  ,  .  ,        St.       448,142         918,447        3'678,469    4*148,771 

.      ,  Liter  ,  ,         L.  71*005,700    77*225,297        2*753,229    8*919,777 

Zu  den  vorstehenden  Ziffern  ist  Folgendes  zu  bemerken: 

1)  Der  Spezialhandel  umfaßt: 

Bei  der  Einfuhr  diejenigen  Waaren,  welche  in  den  freien  Verkehr  Qbergehen, 
d.  h.  alle  gemäß  Zolltarif  zollfrei  eingeführten  und  alle  solchen  Waaren,  für 
welche  der  schweizerische  Eingangszoll  entrichtet  wurde. 

Bei  der  Ausfuhr  alle  W^aaren,  die  aus  dem  freien  Verkehr  nach  dem  Aus- 
lande gehen,  d.  h.  alle  Waaren  inländischer  Produktion,  sowie  solche,  die  durch 
Bezalüung  des  schweizerischen  Eingangszolles  nationalisirt  wurden. 

2)  Der  Generalhandel  umfaßt: 

Bei  der  Einfuhr  alle  Waaren,  welche,  aus  dem  Auslande  kommend,  sei  es 
zum  Verbrauche  in  der  Schweiz,  zur  Einlagerung  oder  zur  Durchfuhr,  die  schwei- 
zerische Grenze  überschreiten. 

Bei  der  Ausfuhr  alle  Waaren  einheimischen  oder  fremden  Ursprungs,  die, 
nach  dem  Auslande  gehend,  die  schweizerische  Grenze  überschreiten. 

3)  Nach  dem  Stück  werden  klassifizirt :  IHiren  (mit  Ausnahme  der  gemeinen 
Wanduhren)  Lokomobile,  Dampfkessel,  WebstüWe  und  Webereimaschinen,  Stick- 
maschinen, landwirthschaftliche  und  Müllereimaschinen,  Lokomotiven,  Oekonomie- 
und  Lastfuhrwerke,  Fuhrwerke  zum  Personentransport,  Eisenbahnwagen,  Schiffe, 
die  Thiere  und  die  Bienenstöcke. 

Der   Totalwerth    der    Einfuhren    und    der   Ausfuhren    im    Jahre    1885 
repartirt  sich  wie  folgt  auf  die  verschiedenen  Länder: 

Spezialhandel  Generalhandel 

Ausfuhr.  Einfuhr.         Ausfuhr.     Einfuhr. 


'^ ^X ■ 


»i'o  der  «/o  der 

Fr.       Geaammt-       Fr.        Geaammt-        Fr.  Fr. 

Ansfuhr.  Einfuhr. 

Deutiichland 1&7'620.701  23.9  249'2G2,406  33.0  274*498,3(^3  315^870,922 

Frankreich 139*670,624  21,2  179'195,991  23,7  19r537,98H  235'21 6,156 

OroMbriUnnien 99'3%,442  15,1  51*604,649  6,8  115*^^.919  59*951,855 

Italien 60*316.777       9,1  112*095.996  14,8  120*122.084  219*807.533 

Oesterreich-lngarn.  Buanieu,  Herzegowina  37*726.551       5.7  65*603,062  8,7  55*229,075  97*455,871 

Belgien 13*076,483  2,0  26*372.287  .'{,5  21*337,872  37*397.792 

Bnaeland,  inklusire  rnisisch  A«ieu  .     .     .  9*481,98(»  1,4  21*318,835  2,8  15*239,768  24*588,681 

Spanien  mit  den  kanarischen  luveln    .     .  8*765.647       1,3  1*594.629  0,2  10*568.643  2*277.411 

Holland 5'879.956  O,!»  9*286,012  1,2  6*271.699  9*901,558 

Earup.  Türkei,  Bumelien  und  Montenegro  4*734,!>44  0.7  253.910  0,(»3  5*002,224  431,6943 

Donauläiid.:  Rumänien,  Bulgarien.  S«>rbieu  3*4M3,445  0,5  3ol,588  0.04  5*264.401  341,773 

Schweden  und  Nurwegen l*4i*.j,020  o,2  265.948  0,03  1*580,026  306,769 

Dänemark   mit  den   Farör-Inseln,    Island 

und  Grönland 1*111.939  o,2  12,635  0,002  1*127,061  13,185 

Portugal  mit  den  AsurttU  und  Madeira     .  658.K85  o.t  90.844  0,01  659,585  97.510 

Griechenland 615,M)5  0.1 238,458  o,03  624,339 268.818 

Europa:  Total  543*954,900  82.4  717*497,251  94,9  824*070,067  1,003*927,604 

Algier,  Tunid,  Tripoliü,  Marokko      .     .    .  2719.097      0.42  506,416  0,1  2*826,8o7  583,767 

Kgypten •-£*18>4,382       o.33  12*217,  91  1,6  2*403,215  17*818,474 

Aft-ika,  Weatkütfte  und  Kap 207.31:1  0,03  12,862  0,002  2(»7,3i3  84,o37 

»       OstkÜRte,  Madaga«kar 137.020  o,o2  6.571  0,001  137,020  6.571 

Afrika:  Total  5*251,812  0.8  12*743,140  1,7  5*574.355  18*492,849 

Indien,  englisch 8*312,154       1.3  r056,t>58  0,14  8'489,1»41  1*357.195 

»        niederlännisch 4*797.957  o,7  326.(H7  0.(»3  4*811,557  260,524 

Japan,    China,     frauzÖHisch    Indien    und 

übriges  OsUsien 3*636,746  0,5  l*679.«.n»5  0,21  3*737,664  1*919,392 

Türkisch   Asien,   Arabien,   Peroien,    Iran, 

Turkestau r533.664  0,4  120,158  0,03  2*581,185  177.85b 

Auicn:  Total  19*280.521  2.9  3*082,858  0,4  19*620.347  3*714,969 

Vereinigte  SUaten  ron  Nordamerika  .     .  77*723,462  11,8  17*M2,966  2,4  88*261,244  20*147,453 

Argentinien,  Paraguay,  l'riignay      .     .     .  6*318,565  l.o  l-j(»,8u!»  o.ol  6*441,408  125,899 

Brasilien 2*289,756  o.3  2*313,8b9  0,3  2*350,098  2*526,762 

Mexiko,     Ceutralamerika ,     wes^tinditicher 

Archipel 1*331.177  0,2  M»4,1h5  O.CMJ  1*350,963  5.^3,710 


Handel 


828      — 


Handel 


ßrititich  Nurdniuerika 1*035,727  0,2  67.560  0,01  l*OM,127                77,467 

Chile  und  Porn 94^,086  0,1  46,983  0.0CI6  1*005,136                63,781 

lebriges  Südaunrika b03,063  0,1 162.016  0.02             803,063 172,527 

Amerika:  Total  9(r440,836  13,7  21*058,408  2,8  101*256,039         2S'f;47,999 

Australien,  NonseMaud,  Inseln  de«  i^tillen 

Woltmoere* 1*027.277  0,2  1*070.410  0.2  l*04t),477           l"i05.780 

Total  659*964.346  100,0  755'462.067 100,0  95r66U8S  1,060*989.201 


Die    wichtigsten 
Jahre   1885: 


BaumwoUstickori'ien  .  .  . 
Tascbenulireu      und      Thi>11e 

snlehor 

Süidf  ngewebe  (Ganz;».,  UalUs., 

Florets.) 

8<*ide  u.  Seidongarne,  Florots. 

und  Fluretj«oidengarne  . 
BauiuwoUgewelie 

Scidcubandor,  Ilulbufiilen-  u. 

Florct.seidenbändor      .     . 

fiHumwoIlgarno 

Maschinen  und  Thelle  solcher 

Kindvioli 

Itfilch.  kondeusirte  .... 
FarbwHurou  und  Farbstofle  . 

Häute  und  Felle 

Wollgarne 

Bau-  und  Nutzholz.  genieincH 
Sohuhwuaren  auü  Leder    .     . 

FleltK'h,  frisches 

Ciiild-  u.  Silberschmiedwaaren, 

Bijouterie 


Objekte    des   Ausfuhrhandels    (Spezialhandel)    waren    im 


Auitfuhr. 
Fr. 

S9.6h7,iM6 


78.931.548 
70.W1.742 


Kinfuhr. 
Fr. 

659,3CK) 
4.MI0,392 
6.ä84.4(Xl 


Ü7.805,434  1(»3.257,100 
51.[»<»4,84ti  24.115,100 
3!).4!>3,n23        2JKS1.(»G:i 


28G04.713 
2'J.&14.4.21 
2l.3ii<»,'.»40 
2<».271,t;G7 

j;i.59o,7:>i 

1>.016,903 
7.-248,86<^ 
7.ti37,525 
5.967.8NG 
5.462,750 
5.131,307 


2.741,3(Xi 
0.373,445 
8.329,450 
21.967.r.40 
5,175 
0.108.027 
3.749.1 40 
5.029,050 
3.820,230 
6.361,108 
1.128.29«) 


3.879.173       5.775,549 


.^trohgeflechte 

Eisonwaaren  und  Eisen     .    . 

Seidenabfälle 

(Chemikalien  für  den  gewerb- 

liehen  Gebrauch     .    .    . 
Musik  dosen    und    Spiel  werke 

Leder    

Bücher,    Karten,   MuMikalien 
Elastische  Gewebe     .... 
Oigarren  und  Cigarretten 
Papier  und  Papierwaaren 

Wolle 

Butter 

KleldnngastCkrke  ans  Seide  od, 

Halbseide 

Chocolade 

Aitotheker-  und  Drogueriew. 
Faserstoffe  z.  Papierfabrikat. 

Wein 

Baumwollabfäile 

Seident^tickereien 

Instrumente  und  Apparate  zu 

wissenschaftl.  Zwecken  . 


Aunfuhr. 
Fr. 

3.596.055 
3.550.104 
3.391.855 


3.275,869 
2.990,206 
2.882,517 
2.662,568 
2.376,251 
2.127,185 
2.106,132 
2.064.164 
2.051,589 


1.943.648 
1.820,821 
1.706,114 
1.634,983 
1.497,298 
1.391,241 
1.099,223 


Kinfnhr. 
Fr. 

744,600 

23.584,890 

6.846.700 

15.698.319 

62,632 

11.753,880 

4.903,464 

2(»4,00D 

3.493.350 

4.278,770 

7.395.620 

1.5311,431 

4.136,000 

46,200 

3.035,559 

376,181 

25.972.260 

1.2(4,300 

7SO,O00 


965,917  871,620 


Die  wichtigsten  Objekte  des  Einfuhrhandels  waren: 


Seide  u.  St.Mdeugarne,  Florets. 

und  Florftai-ideugitrnu    . 

W«'izen 

Wollgt'wehi» 

Baumwolle,  rohe 

W«Mn 

Konfi^ktions-    u.  Modewanren 

Baniiiwoll^Li^webi^ 

KiHt-n-  und  Eii^i-nwiiarm    .     . 

Bindvlch 

Zucker       

r'Jii'inikiilien  für  den  ^t-werb- 

liclteu  (itibruuch      .     .     . 

Stfinkohlcn 

Li'der 

KafTec.  rulicr 

Oel»'  und   K»;lt<' 

Maschinen  u.  MHf«c}iiuenthelle 

Wulle 

S*'idonabfalk> 

Si'ldeii;;ewcln*  (<i:inz!j.,  llalbri., 

Florets.  j 

Bauni^^ollgiirnc 

S<*huhe  aUM  LndiM-  .... 
Wi>iii)i;«*i!<t,    .VIkohol,    Drannt- 

wviii ,      L'«iuniic,      Arrac, 

Bhiiiii  und  LiquiMM'!«  .  . 
FiirbwuiiriiJ  und  FjirhslofTe  . 

Pf'trob'UDi  <.'tc 

Hlif<T 

Tulwikblattor  «'tc 

(iolil-  II.  ■'^illiiTM-hniii'iiwa.irtn. 

nii<'utfrji' 


Kinfuhr. 
Fr. 

1<  »3.257,1«  K» 
jG.0SO,«;38 
34,359.60^^ 
34.J6S,7(H> 
2').972,200 
24.2fi»7,7<iO 
■2l.liri.UX) 
23.564,800 
2l.'.U'i7.t;40 
17.'.»67,5«jO 

15.098,319 

l.''.2'.»;].OS2 

11.753.HS0 

11.3^9.775 

10.32 1.8(N| 

8.329,4r.O 

7.395,020 

0.846.7(K» 

O.r^  84,400 
0.3T;j,44.t 
0.061,10s 


0.100.S3'.» 
0.1i»s.(i27 
ö.940,r.94 

:..77'.>,910 


:>.T7:i.54;i 


Autffulir.    I 
Fr. 

I 

07.805.434    I 

44.397     , 

l.«J0 1,449     . 

250,030 

1.497,298 

4.220.88«     , 

51.504,846     : 

3.550,104 

20.271,067 

0.602 

3,275.Mi9 

21,491     , 
2.8S2,Ü17 
95,382     ; 
585,'.>Ori 
21.300,949     , 
2.O04.104 
3.391,S55 

70.851.742 
22  514.421     . 
ö.402,75(i     I 


1.010.023 

9.0lO,'.Hi;i 

34,012 

14.221 

20t3.r>5i'> 

3.HT9.173 


Wollgarne 

Bücher,  Karten,  MuHikalien 
Taschenuhren      und      Theile 

solcher 

Schweine  und  Ferkel    .    . 
Hier 


Mais 

Leinen-  und  Hanfgewebe  . 
Papier  und  Papierwaaren 

Mulz 

l>iingiitofTe 

Bau-  und  Nutzholz,  gomeioes 

Pferde 

Kupfer  und  Kupferwaareu 

SeidcnroconH      

Schweine.^chmalz  .... 
('igarreii  und  Cigarretten 

.Tut«*gewebe 

«ii-r-jt«» 

ApothekiT-   und  hrogneriew 
(■ia*«  und  Glaitwaareu    .     . 
Si.'irlenbänder  ((«auzs.,  Halbif 

Florets.j 

CacaoLiuhnou 

Thoiiwaaren 

BriMinholz 

(reuiiise.   friMche.H,   exkl.  Kar 

toiletn 

Lfdc'r\%aareu,   «'xkl.   Schuhw 

l\  ilrtl,  •  ■  •  B  «  %  •  ■ 

Wiilltr|ipich»' 

Ii"pf»'n 


Einfuhr. 
Fr. 

5.629,050 
4.903,4(>4 

4.800,392 
4.737,040 
4.534.400 
4.375,455 
4.324,200 
4.278,770 
4.133,152 
3.946,215 
3.820,230 
3.756,094 
3.570,100 
3.534.300 
3.531.530 
3.493.3.^0 
3.132,500 
3.042,336 
3.035,559 
2.941,518 

2.741.300 
2.400,205 
2.445,817 
2.414,375 

2.4(t2.7l5 
2..142,536 
2.«)81.065 
2.007,tVX) 
2.(>38.50i> 


Anitfuhr- 
Fr. 

7.057,525 
2.662.'^6S 

78.931.548 

235,759 

29,626 

9,571 

401.935 

2.100.132 

3.444 

110  340 

5.967,886 

i<86,382 

694,(^7 

623.070 

21,873 

2.127.185 

19,112 

33.700 

1.706,114 

132,260 

28.6(H.713 

69.125 

666,574 

536.735 

40.»88 

130.674 

89.493,923 

40.851 

40.372 


Gesetzgebung 
s.   den  Abschnitt  Gcsetzgi;bimg  im   Artikel    „Industrie". 


Ergänzungen  zum  I.  Band. 


Aegyptcn.  Nach  der  schweizerischen  Waarenverkehrsstatistik  pro  1885 
exportirte  die  Schweiz  in  diesem  Jahre  nach  Aegypten  im  Spezialhandel  Waaren 
im  Werthe  von  Fr.  2' 188,382  (0,3  ^/o  der  gesammten  Ausfiihr  im  Spezialhandel) 
und  importii-te  im  Spezialhandel  für  Fr.  12'217,291  (1,6  ^jo  der  gesammten 
Einfuhr  im  Spezialhandel). 

Die  wichtigsten  Aus  fahr  Objekte  im  Spezialhandel  waren:  Seidene  Artikel 
Fr.  643,403.  Baumwollene  Artikel  Fr.  456,459.  Schahwaaren  ans  Leder 
Fr.  293,245.  Uhren  und  Uhrentheile  Fr.  283,532.  Gold-  und  Silherschmied- 
waaren,  Bijouterie  Fr.  190,183.  Cigarren  und  Cigarretten  Fr.  115,792.  Elastisrhe 
Gewebe  Fr.  45,012.  Käse  Fr.  29,350.  Wollene  Artikel  Fr.  21,926.  Tabak- 
blätter  etc.  Fr.  12,525.  Eonfektions-  und  Modewaaren  Fr.  10,224.  Ghocolade 
Fr.  9380.  Eisenwaaren  Fr.  8669.  Stein  kohlen  theerfarben  Fr.  6200.  Liquenrs 
Fr.  5941.    Papier  Fr.  2623. 

Die  wichtigsten  Einfuhrobjekte  im  Spezialhandel  waren :  Robe  Baumwolle 
Fr.  12^28,100.  Cigarren  und  Cigarretten  Fr.  37,800.  Roher  Kaffee  Fr.  12,877. 
Flachs  und  Hanf  Fr.  8245.  Honig  Fr.  6125.  Farbrinden  und  Farbwurseln 
Fr.  5040.  Zucker  Fr.  3000. 

Algier,  Tunis,  Tripolis  und  Marokko.  Nach  der  schweizerischen 
Waaren  Verkehrsstatistik  pro  1885  exportirte  die  Schweiz  in  diesem  Jabre  nach 
jenen  Gebieten  im  Spezialhandel  Waaren  im  Werthe  von  Fr.  2'71 9,097  (0,4  ^/o 
der  gesammten  Ausfuhr  im  Spezialhandel)  und  importirte  für  Fr.  506,416. 

Die  wichtigsten  Aus  fuhr  Objekte  im  Spezialhandel  waren :  Baumwollene  Ar- 
tikel Fr.  1'077,139.  Käse  Fr.  699,009.  Seidene  Artikel  Fr.  467,703.  Cigarren 
und  Cigarretten  Fr.  123,842.  Schuhwaareu  aus  Leder  Fr,  41,360.  Uhren-  und 
Uhrentheile  Fr.  37,130.  Wollene  Artikel  Fr.  32,930.  Tabakblätter  etc.  Fr.  31,070. 
KonJensirte  Milch  Fr.  27,465.  Elastiques  Fr.  26,155.  Gold-  und  Silberwaaren, 
Bijouterie  Fr.  24,543.  Farben  Fr.  20,860.  Rauch-,  Schnupf-  und  Kautabak 
Fr.  19,766.  Kindermehl  etc.  Fr.  12,455.  Konfektions-  und  Modewaaren  Fr.  10,061. 
Eisenwaaren  Fr.  10,018  (wovon  Waffen  und  Waffentheile  Fr.  5460).  Wein 
Fr.  7345.  Holzschnitte,  Stiche,  Lithographie  Fr.  6301.  Chocolade  Fr.  6295. 
J^Iaschiuen  Fr.  3806.  Holz  und  Holzwaaren  Fr.  3707.  Bücher,  Karten,  Musikalien 
Fr.  3235.  Instrumente  zu  wissenschaftlichen  Zwecken  Fr.  2520.  Seilerarbciten 
Fr.  2490.    Liqueurs  Fr.  1481. 

Die  wichtigsten  Einfuhrartikel  im  Spezialhandel  waren :  Cigarren  Fr.  94,500. 
Getreide  Fr.  69,969  (wovon  Gerste  Fr.  51,471,  Mais  Fr.  7385).  Tabakblätter  etc. 
58,300.  Wein  Fr.  55,204.  Gele  Fr.  37,020  (wovon  Olivenöl  Fr.  34,020). 
Hülsenfrüchte  Fr.  6511.  Südfrüchte  Fr.  5325.  Kaffee,  roher.  Fr.  4207.  Gummi 
und  Harze  Fr.  2975.    Lebende  Ptlanzen  Fr.  2400. 

Arg^entinien,  Uruguay,  Paraguay.  Nach  der  schweizerischen  Waaren- 
Verkehrsstatistik  pro  1885  erportirte  die  Schweiz  in  diesem  Jahre  im  Spezial- 
handel nach  jenen  (Tebieten  Waaren  im  Werthe  von  Fr.  6'318,565  (0.96  ^'/o 
der  gesammten  Ausfuhr  im  Spezialhandel)  und  importirte  für  Fr.  120,809 
(0,16 'Voo). 

Die  wichtigsten  Äusfuhrobjckte  waren:  Schuhwaareu  Fr.  3'410,084.  Baum- 
wollene Artikel  Fr.  8 19,7n6  (wovon  Stickereien  Fr.  574,111 ,  Gewebe  Fr.  244,525). 
Seidene  Ai-tikel  Fr.  614,35«  (wovon  Gewebe  und  Bänder  Fr.  591,348).  Cigarren 


Ergänzungen  —     831     —  Ergänzungen 

und  Cigarretten  Fr.  422,106.  Uhren  und  Uhrentheile  Fr.  381,951  (inkl.  Mn^ik- 
dosen  und  Spielwerke  Fr.  35,620).  Maschinen  und  Maschinentheile  Fr.  156,605. 
Elastische  Gewehe  Fr.  122,310.  Eonfektions-  und  Modewaaren  Fr.  75,636. 
Gold-  und  Silberschmied waaren,  Bijouterie  Fr.  58,200.  Liqueurs  Fr.  40,800. 
Wollene  Artikel  Fr.  33,618.  Käse  Fr.  28,893.  Papier  und  Papierwaaren 
Fr.  17,950.  Apotheker-  und  Drogueriewaaren  Fr.  14,410.  Leder  Fr.  10,868. 
Steinkohlentheerfarben  Fr.  10,000.  Holzwaaren  Fr.  9584.  Eisenwaaren  Fr.  7675. 
Musikinstrumente  Fr.  7000. 

Die  wichtigsten  Einfuhrobjekte  waren :  Wolle  Fr.  26,350.  Weizen  Fr.  25,032. 
Cacaobohnen  Fr.  20,090.  Mais  Fr.  18,165.  Roher  Katfee  Fr.  9435.  Fleisch- 
Extrakt  Fr.  6480.   Thierhaare  Fr.  2400. 

Asiatische  Tfirl^ei,  Arabien,  Persien,  Iran,  Tiirkestan.  Nach 
der  schweizerischen  Waaren  Verkehrsstatistik  pro  1885  exportirie  die  Schweiz 
in  diesem  Jahre  nach  jenen  Gebieten  im  Spezialhandel  Waaren  im  Werthe  von 
Fr.  2*533,664  (0,4  ^/o  der  gesammten  Ausfuhr  im  Spezialhandel)  und  importirte 
im  Spezialhandel  für  Fr.  120,158  (0,02  7o). 

Die  wichtigsten  Aus  fuhr  Objekte  waren:  Baumwollene  Artikel  Fr.  1'999,131 
(wovon  Gewebe  Fr.  r573,324;  Garne  Fr.  241,410;  Stickereien  Fr.  170,458). 
Seidene  Artikel  Fr.  286,780  (wovon  Gewebe  Fr.  285,355).  Elastische  Gewebe 
"^t.  90,735.  Tabakblätter  etc.  Fr.  26,000.  Uhren  und  Uhrentheile  Fr.  23,823, 
(inkl.  Musikdosen  Fr.  1300).  Leinen-  und  Hanfgewebe  Fr.  14,921.  Käse  Fr.  10,636. 
Konfektions-  und  Modewaaren  Fr.  10,578.  Wollengewebe  Fr.  9480.  Schuh- 
waaren  Fr.  8200.  Chocolade  etc.  Fr.  6552.  Eisenwaaren  Fr.  6522,  wovon 
Waffen  Fr.  2950.  Wollene  Strumpfwaaren  Fr.  5783.  Kondensirte  Milch  Fr.  5203. 
Papier  Fr.  4262.    Cigarren  und  Cigarretten  Fr.  3060.    Liqueurs  Fr.   2073. 

Die  wichtigsten  Einfahrobjekte  im  Spezialhandel  waren:  Weinbeeren  und 
Rosinen  ¥r.  52,920.  Tabakblätter  Fr.  21,780.  Getreide  Fr.  19,772.  Roher 
Kaffee  Fr.  8160.  Wollene  Teppiche  Fr.  7200.  Ebenistenholz  in  Fournieren 
Fr.   2795.    Catechu  Fr.   1725. 

Ausfuhr  und  Einfuhr  im  Jahre  1885  derjenigen  Artikel,  für  welche 
früher  die  Aus-  und  Einfuhr  nur  bis  und  mit  1884  angegeben  werden  konute. 
(Vgl.   „Handel«,  pag.  827/28.) 

Ausfuhr.  Einfuhr. 

Menge 

Ackergeräthe,  wie  PflQge,  Eggen  etc.    .  41 

Aetznatron  und  Aetzkali 32 

Alaun 520 

Alizarin,   künstliches,   trocken   oder   in 

Teigform 2.351 

Alkohol,  denaturirt 30 

Alkoholhaltige  Getränke  s.  Branntwein. 

Amlung,  roh  und  geröstet,  Dextrin  .     .  185 

Anilin    und    Anilin -Verbindungen    zur 

Farbenfabrikation 439 

Apparate   und   Instrumente   zu  wissen- 

schattiichen  Zwecken 582 

Arsenige  Säure 31 

Asphalt  und  Erdharze  aller  Art :  Hraun- 

kohlentheeröl 258,650 

Asphaltfiiz,  Asphaltröhren,  Holzcement  42 

Austern,  Seekrebse  etc 2 

Bäume,  Sträucher  und  andere  lebende 

Pflanzen 646 

Bauholz  und  Nutzholz,  gemeines      .     .     Tl  10,219 


W..ith 
Fr. 

4,713 

1,780 

12,781 

Meng«» 
«1- 
18() 

13,990 
3,082 

Worth 
Fr. 

23,400 

r259,100 
61,640 

901,437 
2,620 

2,033 
6,179 

553,322 
370,740 

16,423 

28,793 

1^382,064 

169,659 

5,5'.»0 

r  956.500 

965.917 
1,251 

944 
947 

871,620 
28.410 

r  143,478 

3,940 

714 

22,797 

1.769 

349 

1'208,241 
42.456 
62,820 

45,3.38 
5'967,886 

4,717 
604,802 

r088,2(K) 
3^826,236 

Ergänzungen  —     834     —  Ergänzungen 

Uhren  Fr.  130.975  (inkl.  Musikdosen  Fr.  15,530).  Cigarren  und  Cigarretten 
Fr.  90,022.  Wollene  Artikel  Fr.  32,450.  Eonfektions-  und  Modewaaren 
Fr.  28,244.  Maschinen  Fr.  16,791.  Hokwaaren  Fr.  14,540.  Käse  Fr.  12,988. 
Gold-  und  Silberschmiedwaaren,  Bijouterie  Fr.  3000.  Elastische  Grewebe  Fr.  2400. 
Wein  Fr.  1900.    Liqueurs  Fr.  1350. 

Die  wichtigsten  Ein  fuhr  Objekte  waren:  Wolle  Fr.  983,860.  Rohe  Baum- 
wolle Fr.  61,650.  Zinn  Fr.  6670.  Kupfer  Fr.  5130.  Farbhöker  Fr.  4300. 
Weizen  Fr.  2121.    Roher  Kaffee  Fr.  637. 

Auswanderung.  Im  Jahre  1884  betrug  die  Zahl  der  Auswanderer  9608, 
im  Jahre  1885  7583.  in  jenem  Jahre  waren  es  8975  SohweizerbUrger  und 
633  Ausländer;   1885  waren  es  6928  Schweizer  und  655  Ausländer. 

5934  Personen  begaben  sich  im  Jahre  1885  nach  Nordamerika,  1608  nach 
Südamerika,  7  nach  C^ntralamerika,  24  nach  Australien,  9  nach  Afrika,  1  nach 
Asien. 

3905  der  im  Jahre  1885  verreisten  Auswanderer  gehörten  dem  landwirth- 
schaftlichen  Stande  an  (2511  als  Erwerbsthätige) ,  1607  dem  Industrie-  und 
Gewerbestande  (1195  als  E.),  410  dem  Handel  (364  als  E.),  der  Rest  ver- 
schiedenen BeiTifsarten. 

Die  Abnahme  der  Auswanderung  seit  1883  zeigt  das  Eigenthümliohe,  daß 
sämmtliche  Kantone  der  deutschen  Schweiz  an  derselben  Theil  nehmen,  mit 
Ausnahme  von  Glarus,  Appenzell  l.-Rh.  und  Thurgau,  während  in  allen  ro- 
manischen Kantonen  ohne  Freiburg  noch  eine  Zunahme  der  Auswanderung  statt- 
fand. Werden  die  Ergebnisse  der  vier  Jahre  seit  1882  zusammengefaßt,  so 
können  als  Kantone  mit  großer  überseeischer  Auswanderung  bezeichnet  werden 
(wenigstens  5  Auswanderer  per  Jahr  und  1000  Einwohner):  SchafThausen  (7,7), 
Glarus  (7,6),  Obwalden  (7,1),  Baselstadt  (7,1)  und  Bern  (6,2);  dagegen  als 
solche  mit  kleiner  Auswanderung  (weniger  als  2  ®/oo  per  Jahr) :  Thurgau  (1,6), 
Nidwaiden  (1,5),  Luzem  (1,4),  Genf  (1,2),  Freiburg  (1,1),  Waadt  (1,0)  und 
Appenzell  I.-Rh.  (0,8);  das  schweizerische  Mittel  beträgt  3,7  ®/oo. 

Die  Auswanderung  erscheint  ziemlich  gleich  groß  unter  den  in  der  Schweiz 
wohnenden  Ausländern,  wie  unter  den  Schweizerbürgem.  Von  den  im  Jahre 
1885  ausgewanderten  Schweizerbürgern  wohnten  in  ihrem  Heimatkantone  6099, 
in  einem  andern  als  ihrem  Heimatkantone  829. 

Bezüglich  des  Geschlechtes  und  Alters  ergibt  sich,  daß  die  männlichen 
Auswanderer  sehr  überwiegen  —  im  Jahre  1885  4716  männliche  gegen  2867 
weibliche  —  und  daß  anderseits  auch  die  15  bis  29  Jahre  alten  Auswanderer 
weit  mehr  als  die  Hälfte  der  Gesammtzahl  ausmachen;  bemerkenswerth  scheint, 
daß  das  üeberwiegen  des  männlichen  Geschlechtes  schon  im  Alter  von  10 — 14 
Jahren  als  ein  sehr  ausgesprochenes  auftritt.  (Nach  der  1886  vom  eidg. 
statistischen  Bureau  herausgegebenen  Aus  wander  uugsstatistik.) 

Banknotensteuer.  Im  Jahre  1885  vereinnahmten  die  Kantone  aus  dieser 
Steuer  folgende  Summen:  Baselstadt  Fr.  36,000;  Bern  Fr.  60,000;  Freiburg 
Fr.  14,964;  Genf  Fr.  6961);  Glarus  Fr.  9000;  Graubünden  Fr.  18,000;  Luzem 
Fr.  30,774;  Neuenburg  Fr.  48,000;  Schaifhausen  Fr.  11,597;  Solothum  Fr.  17,106; 
St.  Gallen  Fr.  97,638;  Tessin  Fr.  1 1,200;  Thurgau  Fr.  15,000;  Waadt  Fr.  60,000; 
Zürich  Fr.  104,1*75.    Die  übrigen  Kantone  bezogen  keine  Banknotensteuer. 

Batteiniatt    ist   der  Name   eines  süßen  fetten  K^ses,    der  in  Stücken  von 
20 — i30  kg   in  «ler  Umgegend  von  Airolo,    im  Maggiathale  u.  s.  w.  hergestellt 
wird.     D(!r  K?i»e    hat    teinen  Namen  von    der   gleichnamigen  Alp    auf  der  Süd 
Seite  des  (lotthanl. 


Ergänzungen  —     835     —  Ergänzungen 

Belgien.  Nach  der  schweizerischen  Waareiiverkehrsstatistik  pro  1885 
exportirte  die  Schweiz  in  diesem  Jahre  nach  Belgien  im  Spezialhandel  Waaren 
im  Werthe  von  Fr.  13'076,483  (ca.  2  **/o  der  gesammten  Ausfuhr  im  Spezial- 
handel) und  imporiirte  aus  Belgien  für  Fr.  26'372,287  (37270  der  gesammten 
Einfuhr  im  Spezialhandel). 

Die  wichtigsten  Aus  fuhr  Objekte  waren:  Baumwollene  Artikel  fttr  Fr.  3*085,478 
(wovon  Stickereien  Fr.  2*223,349;  Gewebe  Fr.  598,312;  Garne  Fr.  41,484). 
Uhren  und  Uhrentheile  Fr.  2*218,027  (inkl.  Musikdosen  und  Spielwerke  Fr.  67,125). 
Seidene  Artikel  Fr.  1*289,182,  wovon  Gewehe  und  Bänder  Fr.  807,188;  Garne 
Fr.  445,790.  Käse  Fr.  705,417.  Häute  und  Felle,  rohe.  Fr.  563,480.  Maschinen 
und  Maschinentheile  Fr.  460,418.  Chemikalien  für  gewerblichen  Gebrauch 
Fr.  398,614.  Farbstoffe  und  Farbwaaren  Fr.  214,774.  Holz  und  Holzwaaren 
Fr.  207,179.  Konfektions-  und  Modewaaren  Fr.  195,621.  Gold-  und  Silber- 
schmiedwaaren,  Bijouterie  Fr.  190,080.  Papier  und  Papierwaaren  Fr.  175,813. 
Chocolade  etc.  Fr.  164,301.  Kindermehl  etc.  Fr.  150,305.  Strohgeflechte 
Fr.  99,263.  Cigarren  und  Cigarretten  Fr.  92,979.  Butter  Fr.  72,438.  Rindvieh 
Fr.  44,800.  Bücher,  Karten  und  Musikalien  Fr.  34,724.  Kondensirte  Milch 
Fr.  30,004.  Seilerarbeiten  Fr.  22,325.  Flachs  und  Hanf  Fr.  21,165.  Wein 
Fr.  21,134.  Asphalt  Fr.  17,665.  Waffen  und  Waffentheile  Fr.  17,175.  Schuh- 
waaren  aus  Leder  Fr.  16,243.  Leder  und  Lederwaaren  exkl.  Schuhe  Fr.  15,190. 
ElaHtische  Gewebe  Fr.  14,723.    Liqueurs  Fr.  12,979. 

Die  wichtigsten  Ein  fuhr  Objekte  waren:  Rohe  Baumwolle  Fr.  3*086,550. 
Schweineschmalz  Fr.  1*985,785.  Roher  Kaffee  Fr.  1*876,800. 'Eisen  und  Eisen- 
waaren  Fr.  1*491,848  (wovon  Eisenblech  unter  3  mm  Dicke  Fr.  631,305, 
Waffen  und  Waffentheile  Fr.  214,500).  Leinen  und  Hanfgewebe  Fr.  1*387,800. 
Petroleum  etc.  Fr.  1*150,138.  Getreide  und  Hülsenfrüchte  Fr.  1*146,273  (davon 
Weizen  Fr.  571,368,  Gerste  Fr.  321,580,  Reis  in  geschälten  Kömern  Fr.  173,901). 
Oele,  fette,  nicht  medizinische  Fr.  1*135,500.  Baumwollene  Artikel  Fr.  1*028,960, 
wovon  Game  Fr.  423,810,  Gewebe  Fr.  495,050.  Kammgarne  Fr.  1*021,050. 
Leder  Fr.  968,800.  Wolle  Fr.  798,890.  Wollengewebe  Fr.  707,800.  Stearin 
Fr.  587,340.  Leinen-  und  Hanfgarne  Fr.  513,425.  Cichorien  wurzeln,  getrocknete 
und  geröstete  Feigen  Fr.  504,084.  Glas  und  Glaswaaren  Fr.  421,396  (wovon 
Fr.  393,360  gewöhnliches  Fensterglas).  Steinkohlen  Fr.  401,982.  Maschinen 
und  Maschinentheile  Fr.  384,223.  Thierhaare  Fr.  368,200.  Zucker  Fr.  330,464. 
Zink  Fr.  297,300.  Cacaobohnen  Fr.  283,925.  Fleischextrakt  Fr.  267,840. 
Cigarren  und  Cigarretten  Fr.  252,0(»0.  Fische  Fr.  234,979.  Amlang,  Dextrin 
Fr.  208,560.  Tabakblätter  etc.  Fr.  205,810.  Jutegewebe  Fr.  157,200.  Uhren 
und  Uhrentheile  Fr.  108,040.  Fleisch,  gesalzenes,  gedörrtes  Fr.  104,784.  Gold- 
und  Silberschmied  waaren,  Bijouterie  Fr.  102,950.  Anilin  und  Anilinverbindungen 
zur  Farbenfabrikation  Fr.  91,350.  Wollene  Teppiche  Fr.  81,600.  Lederwaaren, 
exkl.  Schuhe,  Fr.  80,360.  Leinöl  Fr.  78,900.  Thonwaaren  Fr.  62,634.  Melasse 
und  Syrup  Fr.  60,199.  Konfektions-  und  Modewaaren  Fr.  49,650.  Instrumente 
und  Apparate  zu  wissenschaftlichen  Zwecken  Fr.  41,389.  Edelsteine  Fr.  38,825. 
Seidene  Artikel  Fr.  37,450.  Lebende  Pflanzen  Fr.  37,200.  Pferde  Fr.  28,306. 
Chlorkalk  Fr.  27,560.  Zinn  Fr.  25,220.  Flachs  und  Hanf  Fr.  24,310.  Olein 
Fr.  19,950.    Waschschwämme  Fr.  18,000. 

Bergbahnen  s.  Rigibahnen  und  Uetlibergbahn. 

Brasilien.    Nach    der   schweizerischen  Waarenverkehrsstatißtik   pro    1885 
exportii1;e   die  Schweiz   in   diesem  Jahre   nach  B.    im  Spezialhandel  Waaren  im 


Ergänzungen  —     836     —  Ergänzungen 

Werthe  von  Fr.  2'289,75(>  (0,35  %  der  gesammten  Ausfuhr  im  Spezialhandel) 
und  importirte  für  Fr.  2'313,889  (0,3  7o). 

Die  wichtigsten  Aus  fuhr  Objekte  waren:  Uhren  und  IJhrentheile  Pr.  936^866 
(inkl.  Musikdosen  und  Spielwerke  Fr.  20,616).  Baumwollene  Artikel  Fr.  714,216 
(wovon  Gewebe  Fr.  382,790,  Stickereien  Fr.  331,341).  Seidene  Artikel  Fr.  223,732 
(wovon  Gewebe  und  Bänder  Fr.  212,460).  Wollendecken  Fr.  93,545.  Eisenwaaren 
Fr.  69,745.  Käse  Fr.  44,643.  Schuhwaaren  Fr.  37,450.  Gold-  und  Silberschmied- 
waarea,  Bijouterie  Fr.  22,865.  Wein  Fr.  16,168.  Maschinen  und  Maschinen- 
theile  Fr.  14,830.  Elastische  Gewebe  Fr.  12,670.  Kindermehl  etc.  Fr.  12,456. 
Chocolade  Fr.  10,605.  Instrumente  zu  wissenschaftlichen  Zwecken  Fr.  9784. 
Kondensirte  Milch  Fr.  7988.  Papier  und  Papierwaaren  Fr.  7430.  Cigarren  und 
Qgarretten  Fr.  5691. 

Die  wichtigsten  Einfuhrobjekte  waren:  Boher  Kaffee  Fr.  IM 56,102.  Cacao- 
bohnen  Fr.  574,205.  Rohe  Baumwolle  Fr.  126,600.  Tabakblätter  etc.  Fr.  22,770. 
Cigarren  und  Cigarretten  Fr.  22,050.  Zucker  Fr.  18,130.  Ebenistenholz 
Fr.   13,515.    Farbhölzer  Fr.  5140. 

Britisch  Indien.  Nach  der  schweizerischen  Waarenverkehrsstatistik  pro 
1885  exportirte  die  Schweiz  in  diesem  Jahre  nach  Britisch  Indien  im  Spezial- 
handel Waaren  im  Werthe  von  Fr.  8' 31 2, 154  (1,26  ^o  der  gesammten  Ausfuhr 
im  Spezialhandel)  und  importirte  für  Fr.  1'056,658  (0,14  ®/o  der  gesammten 
Einfuhr  im  Spezialhandel). 

Die  wichtigsten  Ausfuhrobjekte  waren:  Baumwollene  Artikel  Fr.  6' 7 38,1 15 
(wovon  Gewebe  Fr.  5'647,419,  Stickereien  Fr.  676,161,  Game  Fr.  353,225, 
Strumpfwaaren  Fr.  61,310).  Uhren  und  Uhrentheile  Fr.  691,977  (inkl.  Musik- 
dosen  und  Spielwerke  Fr.  32,295).  Seidengewebe  und  -Bänder  Fr.  581,580. 
Zündholz  und  Streichkerzen  Fr.  56,490.  Leder  Fr.  37,610.  Theerfarben  Fr.  34,831. 
Gold-  und  Silberschmiedwaaren ,  Bijouterie  Fr.  22,719.  ParfÜmerien  und  kos- 
metische Mittel  Fr.  19,325.  Eisenwaaren  Fr.  16,480  (wovon  Waffen  Fr.  2285). 
Konfektions-  und  Modewaaren  Fr.  14,473.  Seifen  Fr.  6125.  Käse  Fr.  5929, 
Kondensirte  Milch  Fr.  5570.  Papier  und  Papierwaaren  Fr.  5242,  wovon  Spiel- 
karten Fr.  3500.  Cigarren  und  Cigarretten  Fr.  4880.  Wein  Fr.  4276.  In- 
strumente zu  wissenschaftlichen  Zwecken  Fr.  4240.  Wollene  Artikel  Fr.  3435. 
Elastische  Gewebe  Fr.  3300.  Maschinen  Fr.  1840.  Chocolade  etc.  Fr.  1354. 
Schuhwaaren  aus  Leder  Fr.  950. 

Die  wichtigsten  Einfahr  Objekte  waren:  Eohe  Baumwolle  Fr.  421,500. 
Getreide  Fr.  194,361.  Seidenabfälle  Fr.  105,000.  Roher  Kaffee  Fr.  66,555. 
Edelsteine  Fr.  64,300.  Kohseide  Fr.  55,800.  Catechu  Fr.  48,000.  Wollene 
Teppiche  Fr.  15,600.  Cacaobohnen  Fr.  6970.  Zucker  Fr.  6540.  Thee  Fr.  6500. 
Farbstoffe  Fr.  4500.    Gewürze  Fr.  2887. 

Britisch  Nordamerika.  Nach  der  schweizerischen  Waarenverkehrsstatistik 
pro  1885  exportirte  die  Schweiz  in  diesem  Jahre  im  Spezialhandel  nach  B.  N. 
Waaren  im  Werthe  von  Fr.  1'035,728  (0,16  ^/o  der  gesammten  Ausfuhr  im 
Spezialhandel)  und  importirte  für  Fr.  67,560  (0,09  7oo). 

Die  wichtigsten  Ausfuhrobjekte  waren :  Uhren  und  Uhrentheile  Fr.  270,533 
(inkl.  Musikdosen  und  Spielwerke  Fr.  9320).  Baumwollene  Artikel  Fr.  191,720, 
worunter  Stickereien  Fr.  181,759.  Seidene  Artikel  Fr.  110,785,  wovon  Gtewebe 
und  Bänder  Fr.  105,185.  Farben  Fr.  32,940.  Strohgeflecht«  Fr.  12,500.  Leder 
Fr.  7200.    Schuhwaaren  aus  Leder  Fr.  2800. 

Die  wichtigsten  Einfuhrartikel  waren :  Wolle  Fr.  43,500.  Schweineschmalz 
Fr.  9405.    Cigarren  und  Cigarretten  Fr.  6300.    Petroleum  etc.  Fr.  2596. 


Ergänzungen  —      837     —  Ergänzungen 

Bundesflnanzen«  Die  Bundeseinnahmen  betrugen  im  Jahre  1885 
Fr.  48^392,697,  die  Ausgaben  Fr.  46'278,685,  das  Brutto  -  Vermögen  des 
Bundes  Fr.  51*168,345,  die  Staatssohuld  Fr.  35*713,485,  das  Netto-Vermögen 
Fr.  15*454,860. 

Canada«  Betreffend  den  Waarenverkehr  mit  diesem  Lande  s.  oben  Britisoh 
Nordamerika. 

Chile  und  Peru.  Nach  der  schweizerischen  Waaren Verkehrsstatistik  pro 
1885  exportirie  die  Schweiz  in  diesem  Jahre  nach  Chile  und  Peru  im  Spezial- 
handel  Waaren  im  Werthe  von  Fr.  948,086  (0,14  ^/o  der  gesammten  Ausfuhr 
im  Spezialhandel)  und  imporiirte  flir  Fr.  46,983  (0,06  ®/oo  der  gesammten  Ein- 
fuhr im  Spezialhandel). 

Die  wichtigsten  Aus  fuhr  Objekte  waren:  Baumwollene  Artikel  Fr.  509,120, 
wovon  Stickereien  Fr.  480,335.  Seidene  Artikel  Fr.  227,003,  wovon  Gewebe 
und  Bänder  Fr.  224,493.  Schuhwaaren  Fr.  65,300.  Uhren  und  XJhrentheile 
Fr.  50,070.  Maschinen  und  Maschinentheile  Fr.  20,656.  Gold-  und  Silberschmied- 
waaren,  Bijouterie  Fr.  10,015.    Kindermehl  etc.  Fr.  8482. 

Die  wesentlichsten  Einfuhrartikel  waren:  Roher  Kaffee  Fr.  28,815.  Cacao- 
bohnen  Fr.  5945.    Guano  Fr.  5160.    Farbhölzer  Fr.  4000. 

Dampfschifffahrt«  Der  Anfang  der  schweizerischen  Dampfschifffahrt  datirt 
aus  dem  Jahre  1823.  Der  erste  Kurs  wurde  ausgeführt  auf  dem  Genfersee, 
vom  Schiffe  „GuiUaume  Teil''.  1824  begann  die  Dampfschifffahrt  auf  dem  Boden- 
see und  dem  Rhein  (Schaffhausen-Konstanz-Friedrichshafen-Rorschach-Lindau), 
1827  auf  dem  Neuen  burger-  und  dem  Bielersee,  1834  auf  dem  Zürichsee,  1835 
auf  dem  Thunersee,  1836  auf  dem  Yierwaldstättersee,  1839  auf  dem  Brienzersee, 
1852  auf  dem  Zugersee,   1856  auf  dem  Luganersee.         "  '^'"'•''<^^ 

Deutschland«  Nach  der  schweizerischen  Waaren  Verkehrsstatistik  pro  1885 
exportirie  die  Schweiz  in  diesem  Jahre  nach  Deutschland  im  Spezialhandel 
Waaren  im  Werthe  von  Fr.  157*620,701  (23,9  7o  der  gesammten  Ausfuhr  im 
Spezialhandel)  und  importirte  für  Fr.  249*262,408  (33  7o  der  gesammten  Ein- 
fuhr im  Spezialhandel). 

Die  wichtigsten  Aus  fuhr  Objekte  waren : 

Ausfuhrsnmme     ''o  der  enUpr. 

Artikel.  '™  Ges&inmt- 

Spezialhandel.^)  ausfuhr«. 

Seide  und  seidene  Artikel  (Granz-,  Halb-  und  Floretseide)  58169,951            33,6 

Davon  Garne 47' 186,864  67,5 

Gewebe  und  Bänder  (ohne  Edehn.)    9'698,808  9,7 

Abfälle  etc r 064,935  31,4 

Stickereien  und  Spitzen     ....       153,617  14,2 

Uhren  und  Uhrentheile 21^42,152            25,7 

Darunter  Musikdosen  und  Spiel  werke  .    .       839,524  28,1 

Baumwolle  und  baumwollene  Artikel 20'030,870            12,0 

Darunter  Game 8' 176,569  36,3 

Gewebe 7'065,196  13,5 

Stickerei 3797,303  4,2 

Baumwollabfälle 736,139  53,0 

rohe  Baumwolle 137,806  53,9 

Rindvieh 8'804,988            43,5 

Käse 8'036,523            20,4 

Wolle  und  wollene  Artikel 7'015,832            61.1 

Davon  Kammgame 5'667,442  81,1 

Wolle 909,321  44,0 

*)  D.  i.  Ausfuhr  (ohne  Grenz-  und  Veredlungsverkehr)  direkt  aus  dem  freien 
inneren  Verkehr,  somit  ohne  Niederlags-  und  Transitgüter. 


Ergänzungen 


—      838     — 


Ergänzungen 


Gewebe 175,186 

Strumpfwaaren 73,55!2 

Stickereien  und  Spitzen     ....         62,425 

Maschinen  und  Maschinentheile 5'399,079 

Farbstoffe  und  Farbwaaren 3'095,765 

Darunter  Steinkohlentheerfarben  ....     r892,841 

Künstliches  Alizarin 425,501 

Häute  und  Felle,  rohe,  grüne 2753,105 

Bücher,  Karten  und  Musikalien 1*900,316 

Konfektions-  und  Modewaaren 1*643,101 

Chemikalien  für  den  gewerblichen  Grebrauch    ....  1*534,889 

Darunter  Gelatine 482,402 

roher  Weinstein 164,642 

Theer 143,655 

Holz  und  Holzwaaren 1*428,335 

Darunter  gemeines  Bau-  und  Nutzholz      .       728,881 

Strohgeflechte 1*027,985 

Gold-  und  Silberschmiedwaaren,  Bijouterie 1*006,531 

Eisen  und  Eisen waaren 819,199 

Asphalt  etc 781,787 

Apotheker-  und  Drogueriewaaren 758,385 

Kondensirte  Milch 699,194 

Obst,  Beeren,  Tafeltrauben  (frisch) 607,903 

Kindermehl  etc 496,437 

Pferde 419,074 

Papier  und  Papierwaaren 382,475 

Wein 255,992 

Chocolade  etc 242,745 

Thonwaaren 233,903 

Elastische  Gewebe 219,408 

Instrumente  und  Apparate  zu  wissenschaftlichen  Zwecken  21 1,733 

Thierhaare 204,719 

Seilerarbeiten 197,737 

Leder 196,479 

Schiefer  inkl.  Schiefertafeln 194,570 

Butter 184,475 

Heu 180,948 

Cigarren  und  C.igarretten 176,646 

Kälber 170,973 

Kupfer  und  Kupferwaaren 153,980 

Schweine  und  Ferkel 123,121 

Schuh  waaren 113,480 

Gras-  und  Kleesaat 82,113 

Musikinstrumente 67,874 

Leinen-  und  Hanfgarne 60,080 

Stroh-  und  Basthüte,  nicht  ausgerüstete 53,929 

Blei  und  Bleiwaaren 43,777 

Leinenstickereien  und  -Spitzen 41,729 

Liqueurs 40,326 

Leinen-  und  Hanfgewebe 35,240 

Glas  und  Glaswaaren 30,145 

Die  wichtigsten  Einfuhr  Objekte  waren : 

EiDfnbrBumme 

Artikel.  im 

Spocialhaudel.«^) 

Wolle  und  wollene  Aitikel 27*983,930 

Dai-unter  Gewebe 18*797,800 

Kammparne 2*490,800 

Wollet 2*428,530 

Bänder  und  Posament ir waaren  .       968,000 
Strumpfwaaren 751,500 

*)  D.  i.  direkte  Einfuhr  in  den  freien  Verkehr. 


17,5 
13,0 
21,9 
25,7 
34,3 
33,4 
47,2 
40,0 
71,5 
38,9 
46,8 
66,0 
43,6 
78,5 
14,9 
24,0 
28.7 
26,0 
23,1 
68,6 
44,4 

5,1 
93,0 
24,6 
42,5 
18,1 
17,2 
13,4 
35,0 

9,2 
21,9 
54,0 
62,2 

7,0 
78,0 

9,0 
73,6 

8,3 
44,0 
22,2 
52,2 

2,6 
93,2 
18,5 
23,8 

8,3 
42,1 
25,6 

6,6 

8,8 
22,9 


<Vo  der  entapr. 

Qesammt- 
einführdumma. 

50,7 
54,7 
44,9 
34,2 
71,0 
70,3 


Ergänzungen                                       —     839     —  Ergänzungen 

Teppiche 700,800  34,0 

Filzstofife  und  Filzwaaren  .     .    .       583,300  55,0 

Shawls  und  Schärpen    ....       282,000  68,9 

Sückereien  und  Spitzen     .     .     .       280,000  62,0 

Eisen  und  Eisenwaaren 14*927,732            63,3 

Konfektions-  und  Modewaaren 14*552,650            59,9 

Getreide  und  Hülsenfrüchte 13*891,139            17,0 

Davon  Weizen 9*590,784  17,0 

Hafer 1*286,127  22,1 

Mais 1*176,612  26,9 

Gerste 487,856  .                              16,1 

Steinkohlen 13*372,863           87,4 

Baumwolle  und  baumwollene  Artikel 11*761,235            17,2 

Davon  Gewebe 5*467,600  22,7 

rohe  Baumwolle 2*484,900  7,3 

Game 1*474,735  23,1 

BaumwoUabföUe 707,500  58,7 

Bänder  und  Posamentirwaaren  .     .       642,000  69,7 

Strumpfwaaren 483,000  77,9 

Seide  und  seidene  Artikel  (Ganz-,  Halb-,  Floretseide)    .  9*873,000              7,9 

Davon  Garne 6*211,700  6,0 

Gewebe  und  Bänder  (ohne  Edelm.)    2*483,100  27,2 

Posamentirwaaren 234,500  65,7 

Stickereien  und  Spitzen     ....       232,500  29,8 

Rindvieh 8*566.800            39.0 

Chemikalien  för  den  gewerblichen  Gebrauch    ....  8*016,902            51,1 
Darunter  Anihn  u.  Anilinverbindungen  zur 

Farbenfabrikation 1*300,250  66,5 

Schwefelsäure 336,470  85,6 

Soda 252,452  34,4 

Leim  und  Gelatine 249,870  53,4 

Holz  und  Holzwaaren 7*825,804            64,7 

Davon  gemeines  Bau-  und  Nutzholz     .     .    2*601,629  68,0 

Brennholz 2*192,600  91,0 

Zucker 6*759,934            37,6 

Schuhwaaren 6*244,946            74,0 

Maschinen  und  Maschinentheile 5*270,771            63,3 

Leder 5*180,820            44,0 

Gold-  und  Silberschmiedwaaren,  Bijouterie 4*035,558            69,8 

Farbstoffe  und  Farbwaaren 3*833,253            62,7 

Darunter  Steinkohlentheerfarben  ....       932,240  92,3 

Künstliches  Alizarin 550,760  99,6 

Bücher,  Karten  und  Musikalien 3*674,805            74,9 

Tabakblätter  etc 3*038,310            52,8 

Häute  und  Felle 2*919,200            78,0 

Davon  rohe  grüne 1*698,200  71,6 

Papier  und  Papierwaaren 2*762,570            64,6 

Weingeist,  Alkohol,  Branntwein,  Liqueurs 2*676,242            43,4 

Wein 2*638,673            10,1 

Cigarren  und  Cigarretten 2*384,550            68,2 

Kaffee 2*022,237            18,0 

Pferde 1797,027            47,8 

Hopfen 1*732,500            85,0 

Schweine  und  Ferkel 1*717,742            36,2 

Oele,  fette,  nicht  medizinische 1*695,800            31,1 

Thonwaaren 1*678,551            68,5 

Glas  und  Glaswaaren 1*654,656            56,3 

Kupfer  und  Kupfer>vaaren 1*470,901            41,2 

Thierhaare 1*394,510            61.2 

Uhren  und  Uhrentheile 1*382,577            26,3 

Gemüse,  frische,  exkl.  Kartoffeln 1*312,185            54,7 

Petroleum  etc 1*278,332            21,5 


ErgänzuQgen  —     840     —  Ergftnzungen 

Bier  und  Malzextrakt 1'249,290  95,0 

Apotheker-  und  Drogueriewaaren r210,211  39.S 

Obst,  Beeren,  Tafeltrauben  (frisch) ri81,430  46,0 

Lederwaaren,  exkl.  Schuhwaaren 1'153,664  49,0 

Leinen-  und  Hanfgewebe r048,200  24,3 

Jutegewebe 1' 100,000  35,2 

Kautschuk,  Guttapercha  und  Waaren  daraus    ....         977,250  51,4 

Darunter  elastische  Gewebe 118,500  58.1 

Kautschukfäden  fQr  elast.  Gewebe       100,100  18,8 

Käse 872,830  42,0 

Kartoffeln 837,034  91,5 

Fische 823,580  40,0 

Fleisch 813,214  46,6 

Gras-  und  Kleesaat 674,640  36,3 

Spielzeug 668,360  80,0 

Musikinstrumente 654,074  75,6 

Coaks 590,424  50,4 

Eier 558,080  12,3 

Kaffeesurrogate 556,415  95,8 

Cement 537,048  45,0 

Blei  und  Bleiwaaren 534,041  70.3 

Zinn  und  Zinnwaaren 506,218  47,8 

Handschuhe,  lederne 504,000  44,0 

Seifen 439,630  21,1 

Instrumente  zu  wissenschaftlichen  Zwecken 428,006  49,1 

Malz 402,176  9,8 

Faserstoffe  zur  Papierfabrikation 347,211  92,3 

Zink  und  Zinkwaaren 301,652  39,4 

Obst,  gedörrtes 299,676  25,9 

Eis 297,220  84,5 

Flaclis  und  Hanf 295,885  27,8 

Briquettes 287,742  32.3 

Thee 252,500  44.2 

Leinen-  und  Hanfgarne 246,400  204 

Seilerarbeiten 205,275  50,0 

Scliweineschmalz 187,815  5,3 

Nickel  und  Nickelwaaren 159,090  39,8 

Heu 154,091  53,7 

Waclisleinwand 147,600  31,8 

Stroh-  und  Basthüte,  nicht  ausgerüstete 142,500  67,4 

Gewürze 129,150  29,8 

Braunkohlen 126,532  55,4 

Butter 118,104  7,7 

Cac^iobohnen 108,0:}5  4,4 

Talg 99,000  47,6 

Diskoutobeweguugeu.  Zum  Vergleich  mit  den  Diskontobewegungen  in 
der  Schweiz  werden  hier  auch  die  Diskontobewegungen  in  Belgien,  Deutschland, 
Frankreich,  England  und  Italien  angegeben,  wie  dieselben  im  bundesräthlichen 
Geschäftsbericht  pro  1885,  Seite   535,  angegeben  sind  : 

Durchschnitt  von  ScLwei/ ')         Beigion*)     Deutschland*)  Frankreich*)     England'»)         Italien*) 

1851—1860     4,18     3,86     4,39     4,16     4,11  5,32 

1861—1870     4,61     3,63     4,57     3,95     4,22  5,91 

1871—1880     3,94     3,61     4,34     3,76     3,34  4,75 

1881—1885     3,51     3,74     4,23     3,34     3,40  4,89 

1885       3,09     3,28     4,12     3,00     2,92  5,33 

1851—1885     4,14     3,56     4,40     3,87     3,82  5,27 

*)  Banque  du  commerce  in  Genf;  Bank  in  Basel;  Bank  in  Zürich,  bzw.  Zürcher 
Kantonalhank:  Bank  in  St.  Gallen.  —  *)  Banque  nationale  belgique.  — -  •)  Deutsche 
Reichsbank,  bzw.  Preußische  Bank.  —  *)  Banque  de  France.  —  *)  Bank  of  England. 
—  **)  Banca  nazionale. 


Ergänzungen 


—     841     — 


Ergänzungen 


Donauländer,  d.  i.  Bulgarien,  Rumänien,  Serbien.  Nach  der 
schweizerisclien  WaarenverkehrBstatistik  pro  1885  exportirte  die  Schweiz  in 
diesem  Jahre  nach  jenen  Grebieten  im  Spezialhandel  Waaren  im  Werthe  von 
Fr.  3^433,445  (0,5  ^/o  der  gesammten  Ausfuhr  im  Spezialhandel)  und  imporiirte 
für  Fr.  301,588  (0,04  7o). 

Die  wichtigsten  Äusfuhrobjekte  waren:  Baumwolle  und  baumwollene  Ar- 
tikel Fr.  2'283,340,  wovon  Gewebe  Fr.  1'879,252  (bedruckte  Fr.  1*155,686), 
Stickereien  Fr.  404,088.  Seidene  Artikel  Fr.  295,073,  wovon  Grewebe  und 
Bänder  Fr.  280,253.  XJhren  und  ührentheile  Fr.  279,359,  inkl.  Musikdosen 
und  Spielwerke  Fr.  3625.  Maschinen  und  Maschinentheile  Fr.  148,392.  Käse 
Fr.  97,899.  Elastische  Grewebe  Fr.  76,957.  Konfektions-  und  Modewaaren 
Fr.  41,240.  Chocolade  etc.  Fr.  36,313.  Seilerarbeiten  Fr.  25,242.  Wolleartikel 
Fr.  18,232.  Chirurgische  Verbandmittel  Fr.  15,130.  Eisen  und  Eisenwaaren 
Fr.  14,517.    Instrumente  zu  wissenschaftlichen  Zwecken  Fr.  9618. 

Die  wichtigsten  Ein  fuhr  Objekte  waren :  Gretreide  und  Hülsenfrüchte 
Fr.  246,589,  wovon  Weizen  Fr.  238,728.  Gedörrtes  und  getrocknetes  Obst 
Fr.  35,048. 

Anläßlich  der  Erneuerung  des  schweizerisch-rumänischen  Handelsvertrages 
(1886)  ist  ermittelt  worden,  daß  der  Yerkehr  mit  Rumänien  allein  erheblich 
bedeutender  ist,  als  ihn  die  Statistik  für  obige  drei  Donauländer  zusammen  an- 
gibt. Ein  großer  Theil  des  Verkehrs  wird  nämlich  durch  den  Platz  Wien  ver- 
mittelt und  die  Ausfuhr  nach  Bumänien  allein  wird  von  Sachkundigen  auf  4 
bis  5  Millionen  Fr.,  die  Gretreideeinfuhr  dorther  auf  7  Millionen  Fr.  gewerthet. 

Einfuhr  s.  oben  Ausfuhr. 

Einfuhrzölle«  Die  Einnahmen  aus  diesen  Zöllen  beliefen  sich  im  Jahre 
1885  auf  Fr.  20792,905  =  98,7  7o  aller  Zolleinnahmen. 

Eisenbahnen«  Folgende  Statistik  zeigt  die  Rangordnung  der  Kantone  hin- 
sichtlich der  Bahnlängen  (Baulänge)  und  der  Zahl  der  Stationen: 

I.  Bahnlängen: 
A.  Bahnen  mit  Lokomotivbetrieb. 


1 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

15 

16 

17 

18 

19 


Kanton 

Bern 
Zürich    . 
Waadt    . 
Aargau  . 
St.  Gallen 
Tessin     . 
Freiburg 
Baselland 
Glarus    . 
Schaffhausen 
Grenf . 
Zug  .     . 

Appenzell 


1)   Absolute   Längen. 

Bahnlänge 
m. 

415,168 
375,187 
266,936 
255,886 
219,422 
159,733 
142,177 

52,069 

43,809 

38,025 

27,177 

24,535 


Kanton. 


8)  Lnzeni   . 

9)  Thurgau 

10)  Neuenburg 

11)  Wallis    . 

12)  Schwyz  . 

13)  Solothum 

14)  Uri    .     . 

20)  Baselstadt 

21)  Graubttnden 

22)  Appenzell  A.-Rh.  . 


Bahnlänge 

138,019 

134,361 

120,543 

117,541 

84,698 

82,909 

54,648 

20,987 

19,784 

15,562 


Schweiz 2'809,176 


»-Rh.,  Obwalden  und  Nidwaiden  hatten  Ende  1884  keine  Bahnen. 
Im  erstem  Halbkanton  ist  gegenwärtig  (Mitte  1886)  eine  Bahn  im  Bau  begriffen, 
welche  den  Flecken  Appenzell  mit  Umäsch  (App.  A.-Rh.)  verbinden  wird. 


Ergunzungen 


—     842     — 


Ergftnzimgen 


2)  Verhältniß  der  Bahnlängen  zum  Areal. 

Bahulnnge 


1 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

8 

9 

10 

11 

12 


Kanton. 


Kanton.  auf  1  km* 

ni. 

Baaelstadt   .....  586,2 

Zürich 217,5 

Aargan 182,3 

Neuenburg 149,2 

Thurgau 136,0 

Schaff  hausen     .     .     .     .  129,3 

Baselland 123,5 

St.  Gallen 108,7 

Solothum 104,6 

Zug 102,6 

Genf 97,3 

Schwyz 93,2 

B.  Drahtseilbahnen,  Baulänge  derselben : 
Waadt  3055  m,  Bern  331  m,  Luzern  162  m. 

C.  Tramways,  Baulänge  derselben: 
Genf  9221  m,  Zürich  8612,  Bern  4672. 

II.  Stationen. 

A.  Bahnen  mit  Lokomotivbetrieb. 

1)    Absolute   Zahlen. 

Kau  ton.  Stationen. 

8)  Neuenburg     .     31 

9)  Tessin  ...     28 
10)  Schwyz     .     .     23 

10)  Solothum .     .  23 

11)  Wallis       .     .  21 

12)  Baselland  .     .  18 

13)  Glams       .     .  14 

14)  Schaffhansen.  10 

2)  Verhältniß  zum  Areal. 

Stationen 
auf  100  km*. 


Bahnlänge 

anf  1  km» 

m. 

13)  Luzern 92,0 

14)  Freiburg 85,2 

15)  Waadt 82,8 

16)  Appenzell  A.-Eh.  .     .     .  64,3 

17)  Glarus 63,4 

18)  Bern 60,3 

19)  Tessin 56,7 

20)  Uri 50,8 

21)  Wallis 22,4 

22)  Graubünden       ....  2,8 


Schweiz 68,6 


Kiiutou. 

1)  Zürich    .     . 

Stationen. 

.     98 

2)  Bern       .     . 

.     96 

3)  Waadt   .     . 

.     65 

4)  Aargau  . 

.     57 

5)  St.  Gallen   . 

.     48 

6)  Thurgau      . 

.     36 

7)  Luzern  .     . 

.     35 

8)  Frei  bürg 

.     31 

Kauton. 

Stationen 
auf  100  km». 

1)  Baselstadt 

.     8,4*) 

2)  Zürich      . 

.     5,7 

3)  Baselland 

.     4,3 

4)  Aargau     . 

.     4,1 

5)  Neuenburg 

.     3,8 

6)  Thurgau  . 

.     3,6 

7)  Schaff  hausen 

3,4 

8)  App.  A.-Rh 

1.     3,3 

Kanton.  Stationen. 

15)  App.  A.-Rh. .  8 

15)  Genf    ...  8 

15)  Uri      .     .     .  8 

16)  Granbttnden    .  4 

17)  Baselstadt  3 

18)  Zug      .     .     .  3 


Kanton. 


I 


9)  Genf      . 
9)  Solothum 

10)  Schwyz. 

11)  St.  Gallen 

12)  Luzern  . 

13)  Glarus    . 
13)  Waadt   . 


2,9 
2,9 
2,6 

2,3 

2,0 
2,0 
1,9 


Schweiz 


Kanton. 


668 


Stationen 
auf  100  km«. 


15)  Bern      .  .  1,4 

16)  Zug  .     .  .  1,3 

17)  Tessin    .  .  1,0 

18)  Uri  .     .  .  0,7 

19)  Wallis   .  .  0,4 

20)  Graubünden  0,1 

Schweiz  .  1,6 


14)  Freiburg 

B.  Drahtseilbahnen,  Stationen: 
Waadt  7,  Bern  2,  Luzern  2. 

C.  Tramways,  Stationen : 
Zürich  47,  Genf  26,  Bern  4. 

Erfliidungsseliutz.  Herr  Burri/Sequin  in  Zürich  hat  ermittelt,  daß  im 
Jahre  1H85  von  Schweizern  und  von  in  der  Schweiz  wohnenden  Ausländern  in 
folgenden   6  Staaten    mindestens  270  Erfindungspatente   gelöst  worden  sind:   64 


*)  Baselstadt  hat  in  Wirklichkeit  nur  3  Stationen, 


Ergänzungen  —     843     —  Ergänzungen 

in  Deutschland,    45  in  Belgien,    45  in  den.Ver.  Staaten  von  Nordamerika,   '44 
in  Italien,  43  in  Oesterreich- Ungarn,  29  in  England. 

Die  Zahl  der  in  Frankreich  und  anderen  Staaten  gelösten  Patente  ist  nicht 
bekannt. 

Während  der  1886er  Junisession  der  Bundesversammlung  hat  der  Bundes- 
rath  einen  neuen  Antrag  auf  Ergänzung  der  Bundesverfassung  zum  Zwecke  der 
Einführung  des  Erfindungs-,  Muster-  und  Modellschutzes  gestellt.  Der  Gregenstand 
war  jedoch  am  Schluß  der  Session  und  zur  Zeit  der  Drucklegung  dieses  Bogens 
erst  vom  Nationalrath  durchberathen. 

Europäische  Türkei,  Kumelien  undMontenegro.  Nach  der  schwei- 
zerischen Waarenverkehrsstatistik  pro  1885  exportirte  die  Schweiz  in  diesem 
Jahre  nach  jenen  Gebieten  im  Spezialhandel  Waaren  im  Werthe  von  Fr.  4*734,940 
(0,7  ®/o  der  gesammten  Ausfuhr  im  Spezialhandel)  und  importirte  für  Fr.  253,910 
(0,03  7o). 

Die  wichtigsten  Aus  fuhr  objehte  waren :  Baumwollene  Artikel  Fr.  3'647,329 
(wovon  Gewebe  Fr.  3*102,197,  Game  Fr.  329,680,  Stickereien  Fr.  192,468). 
Uhren  und  Uhrentheile  Fr.  491,732  (inkl.  Musikdosen  und  Spielwerke  Fr.  3736). 
Seide  und  seidene  Artikel  Fr.  313,192  (davon  Gewebe  und  Bänder  Fr.  309,615). 
Elastische  Gewebe  Fr.  81,895.  Tabakblätter  etc.  Fr.  61,039.  Konfektions-  und 
Modewaaren  Fr.  26,256.  Chocolade  etc.  Fr.  15,781.  Käse  Fr.  14,117.  Kinder- 
mehl etc.  Fr.  8407.  Wollene  Artikel  Fr.  7978.  Schuhwaaren  Fr.  6724.  Liqueurs 
Fr.  5652.  Eisen  und  Eisenwaaren  Fr.  5124.  Gold-  und  Silberschmied  waaren, 
Bijouterie  Fr.  4981.  Kondensirte  Milch  Fr.  4765.  Cigarren  und  Clgarretten 
Fr.  4483.    Maschinen  und  Maschinentheile  Fr.  3893. 

Die  wichtigsten  Einfuhrobjekte  waren :  Tabakblätter  etc.  Fr.  72,710. 
Seidenabfälle  etc.  Fr.  69,300.  Getreide  und  Hülsenfrüchte  Fr.  58,111.  Farb- 
rinden etc.  Fr.  18,320.  Cigarren  und  Cigarretten  Fr.  12,600.  Wollene  Teppiche 
Fr.  9600. 

Frankreich.  Die  auf  Seite  661/62  ds.  Lexikons  offen  gelassenen  Lücken 
können  mit  folgenden  Zahlen  ausgefüllt  werden: 

Einfuhr  aus  der  Schweiz  im  Jahre  1884:  Naturprodukte  und  Hohstoffe 
32,0;  Nahrungs-  und  Genußmittel  23,6;  Fabrikate  49,9;  Verschiedene  W.  11,0. 

Ausfuhr  nach  der  Schweiz  im  Jahre  1884:  Naturprodukte  und  Rohstoffe 
91,6;  Nahrungs-  und  Genußmittel  44,6;  Fabrikate  63,6;  Verschiedene  W.  18,6. 

Nach  der  schweißerischen  Waarenverkehrsstatistik  pro  1885  exportirte  die 
Schweiz  in  diesem  Jahre  nach  F.  im  Spezialhandel  Waaren  im  Werthe  von 
Fr.  139'670,624  (21,1  ^/o  der  gesammten  Ausfuhr  im  Spezialhandel)  und  im- 
portirte für  Fr.  179^195,991  (23,7  7o  der  ges.  Einfuhr  im  Spezialhandel). 

Die  wichtigsten  Aus  fuhr  Objekte  waren : 

.    #,i^  ,  Ausfuhr  0,0  d.  ges.  Au«f. 

^'^"''^'-  im  SpeElalhandel.       Im  Spezialh. 

Seide  und  seidene  Artikel  (Ganz-,  Halb-,  Floretseide)     29*690,303  16 

Davon  Gewebe  und   Bänder,   nicht  mit  Edelmetallen 

vermischte 18'196,846  18 

Garne 9'814,ol2  147« 

Stickereien 338,592  31 

Strumpfwaaren 268,695  69 

Baumwolle  und  baumwollene  Artikel 20' 57 1,2 23  12V3 

Davon  Stickereien 8'622,644              97» 

Garne 7'327,473  32 


Ergänzungen  —     844     —  Ergänzungen 

Gewebe • 4^083,947              8 

Bänder  und  Posamentirwaaren 192,544  37  V< 

Strumpfwaaren 117,769  13Vt 

Käse 13'470,049  34 

Uhren  und  Uhrentheile   (inkl.  Musikdosen  387,230)  8*024,463  10 

Holz  und  Holzwaaren 5'767,229  60 

Davon  gemeines  Bau-  und  Nutzholz 4706,554  77 

Fleisch,  frisches ö'083,327  99 

ßindneh 4^783,016  23  V« 

Maschinen  und  Maschinentheile 3'435,946  16 

Häute  und  Felle,  rohe,  grüne 2*332,540  34 

Farbstoffe  und  Farbwaaren 1*898,833  21 

Darunter  Steinkohlentheerfarben 1*261,016  22 

Butter 1*737,733  84  »/s 

Wolle  und  wollene  Artikel 1*271,155  11 

Davon  Gewebe 421,778  42 

WoUe 368,841  18 

Strumpfwaaren 238,767  42 

Stickereien 125,096  44 

Konfektions-  und  Modewaaren 1*266,502  30 

Faserstoffe  zur  Papierfabrikation 1*201,748  IV jt 

Wein 939,964  47 

Strohgeflechte 818,614  22  Vs 

Papier  und  Papierwaaren 773,738  37 

Eisen  und  Eisenwaaren 730,878  20 '/a 

Gold-  und  Silberschmiedwaaren,  Bijouterie      .     .     .  701,806  18 

Stroh-  und  Basthüte,  nicht  ausgerüstete     ....  443,857  68*/« 

Liquenrs 397,714  657« 

Bücher,  Karten,  Musikalien 360,341  13Vs 

Kondensirte  Milch 330,145              27« 

Cigarren  und  Cigarretten 329,707  15 

Chemikalien  für  den  gewerblichen  Gebrauch  .     .     .  320,407  10 

Apotheker-  und  Drogueriewaaren 314,288  18 

Elastische  Gewebe 309,740  13 

Leder 302,938  10  72 

Asphalt  etc 286,091  25 

Chocolade  etc 215,141  12 

Kupfer  und  Kupferwaaren 204,294  29 

Schuhwaaren,  exkl.  von  Kautschuk 201,159              37s 

Instrumente  zu  wissenschaftlichen  Zwecken     .     .     .  179,919  187« 

Rauch-,  Schnupf-  und  Kautabak 157,128  75 

Talg 137,606  67 

Bier  und  Malzextrakt 136,270  65 

Fische 120,970  56 

Musikinstrumente 104,325  29 

Thonwaaren 97,174  147^ 

Leinen-  und  Hanfgarne 87,616  34 

Eis 59,997  98 

Blei  und  Bleiwaaren 44,458  43 

Glas  und  Glaswaaren 35,410  27 

Die  wichtigsten  Einfuhr  oh  jehte  waren : 


Ergänzungen 


—     845     — 


Ergänzungen 


Artikel. 


44*354,850 


13*824,753 
ir438,850 


9*584,665 


3*138,453 


2*015,421 
1*847,856 


Einfahraninme  im 
SpexlalliaDdel. 

Seide  u.  seidene  Artikel  (Ganz-, 

Halb-,  Floretseide)  .... 

Davon  Garne  34*184,650;  Ge- 
webe U.Bänder,  nicht  mit  Edel- 
metallen gemischte  5*840, 100 ; 

Stickerei  u.  Spitzen  465,000 

Posamentirwaaren    122,500 

Artikel  mit  Gold  oder  Silber 

vermischt  530,000. 

Wein 

Wolle  und  wollene  Artikel . 

Davon     Gewebe    7*295,400 

Wolle  1*290,450;  Kammgame 

798,900;     Decken    514,000 

Bänder  u.  Posamentirwaaren 

354,000;   Teppiche  332,400 

Strumpfwaaren  168,000. 
Getreide  und  Hülsenfrüchte 

Davon     Weizen     4*080,489 

Hafer  1*311,345. 
Konfektions-  und  Modewaaren    7*522,050 

Rindvieh 6*262,962 

Baumwolle  u.  b*wollene  Artikel    5*020,750 

Davon      rohe      Baumwolle 

2*779,050;  Gewebe  1*574,950; 

Bänder  u.  Posamentirwaaren 

208,800 ;      Strumpf  -  Waaren 

99,000;  Spitzen  87,400. 

Zucker 3*987,556 

Eisen  und  Eisenwaaren  .    .    .    3*701,190 
Chemikalien   für  den  gewerbl. 

Gebrauch 3*683,432 

Davon  Soda  453,196 ;  Stearin 

355,160;    Olein  320,180. 
Holz  und  Holzwaaren     .    .    . 

Davon  Gerberrinde,  Gerber- 
lohe ,    I^hkuchen     434,080 ; 

Holzkohlen  214,569 ;  gemeines 

Bau-  und  Nutzholz  267,848. 
Schweine  und  Ferkel .... 
Uhren  und  Uhrentheile  .    .     . 

Kaffee 1*833,357 

Schuh  waaren,  exkl.  Kautschuk    1*746,258 

Leder 1*574,700 

Seifen 1*447,790 

Kupfer  und  Kupferwaaren  .    .     1*414,202 

Steinkohlen 1*372,446 

Weingeist,  Alkohol,  Branntwein, 

Liqueurs 1*369,850   | 

Geld  8.  Münzwesen. 

Gomeinden.    Anfangs  1886  war 
Gemeinden  in  der  Schweiz,  bzw.  in  den 


^^^•j^^j  Elofahriumme  im 

Spezialhandel. 

Pferde 1*279,063 

Gold-   u.  Silberschmiedwaaren, 

Bijouterie 1*124,190 

Cacaobohnen 1*078,095 

Apotheker-  u.  Drogueriewaaren  1*077,711 

Bücher,  Karten,  Musikalien.    .  1*073,003 

Käse 1*038,775 

Farbstoffe  und  Farbwaaren  1*015,644 

Südfrüchte 970,009 

Lederwaaren  exkl.  Schuh  waaren  937,288 

Maschinen  und  Maschinentheile  923,880 

Gemüse,  frische,  exkl.  Kartoffeln  905,030 

Butter 889,105 

Leinen-  und  Hanfgewebe    .    .  883,800 

Papier  und  Papierwaaren    .    .  820,370 

Glas  und  Glaswaaren  ....  751,244 

Clement 640,751 

Lebendes  Geflügel 625,716 

Briquettes 599,763 

Gras-  und  Kleesaat     ....  594,720 

Coaks 574,280 

Thonwaaren 533,375 

Fische 530,379 

Obst  ,    Beeren  ,    Tafeltrauben 

(frisch) 480,450 

Eier 473,920 

Fleisch,  frisches 393,890 

Instrumente  und  Apparate  zu 

wissenschaftlichen  Zwecken  .  311,897 

Olivenöl  in  Fässern    ....  308,420 

Gemüse,  conservirte    ....  299,920 

Gigarren  und  Gigarretten     .    .  289,800 

Malz 249,376 

Hydraulischer  Kalk     ....  246,781 

Schweineschmalz 220,305 

Blei  und  Bleiwaaren  ....  190,087 

Häute  und  Felle,  rohe,  grüne .  178,000 

Strohgeflechte 154,800 

Zink  und  Zinkwaaren      .    .    .  145,835 

Musikinstrumente 143,413 

Petroleum  etc 131,604 

Kastanien 114,930 

Tabakblätter 102,740 

Zinn  und  Zinnwaaren     .    .     .  87,315 

Fuhrwerke  zum  Personentransp.  84,706 

Nickel  und  Nickel  waaren     .    .  72,531 


der   nutterische  Bestand  der  politischen 
ELantonen,  folgender: 


Aargau     .     . 

.  249    Genf    .    .    .    . 

.    48 

St.  Gallen      .    . 

.    93 

Waadt    ...    388 

Appenz.    A.-Rh. 

.    20    Glarus.    .    . 

.    36 

Schaffhausen 

.    36 

Wallis    ...     165 

Appenzell  I.-Rh, 

6    Graubünden 

.  223 

Schwyz     .    .    . 

.    30 

Zürich    ...    200 

Baselland 

74    Luzem     .    .    . 

.  109 

Solothum     .    . 

132 

Zug    ...    .      11 

Baselstadt     .    , 

4    Neuenburg    .    . 

.    67 

Tessin  .    .     .    . 

265 

Bern    .    .    .    . 

515    Nidwaiden    . 

.    11 

Thurgau  .    .    . 

74 

Schweiz  3055 

Freiburg  .    .    . 

.  282    Obwalden     . 

7 

Uri 

.    20 

Ergänzangen  —     846     —  Ergänzungen 

Die  bevölkertsten  Gemeinden  (mehr  als  10,000  Einwohner)  sind  nach  der 
Yolkflzählnngffitatistik  von  1880:  Basel  61,399,  Genf  50,043,  Bern  44,087, 
Lausanne  30,179,  Zürich  25,102,  La  Ghaox-de-Fonds  22,456,  St.  Gallen  21,438, 
Luzern  17,850,  Neachätel  15,612,  Aaßersihl  14,186,  Winterthnr  13,595, 
Schaffhaosen  11,795,  Biel  11,623,  Freibarg  11,546,  Herisaa  11,082,  Plain- 
palais  b.  Genf  10,912,  Le  Locle  10,464. 

Generalhandel.  Dieser  Ausdruck  wird  in  der  schweiserisohen  Handels- 
statistik  erst  seit  1885  gebraucht.  Allee,  was  ttber  die  schweijEerische  Ghrenze 
eingeführt  wird  (Yeredlungsverkehr  und  zollfreier  Grenzverkehr  ausgeschlossen), 
sei  es,  um  direkt  in  den  Konsum  überzugehen,  sei  es,  um  auf  Zollniederlagan 
gelegt  oder  direkt  durch  die  Schweiz  durchgeführt  zu  werden,  bildet  die  Ein- 
fuhr des  Generalhandels,  Alles,  was  über  die  Schweizergreuzen  ausgeführt  wird 
(Veretllungsverkehr  und  zollfreier  Grensverkehr  ausgenommen),  ob  aus  dem 
freien  inneren  Verkehr,  ab  Zollniederlagen  oder  aus  dem  direkten  Transit  kommend, 
bildet  die  Ausfuhr  des  Generalhandels. 

Der  «Generalhandel**  hat  keinen  praktischen,  sondern  bloß  theoretischen 
Werth,  und  wurde  nur  zum  Zwecke  des  Vergleiches  mit  anderen  Ländern, 
welche  einen  wesentlich  gleich  komponirten  „Gfeneralhandel'*  (Deutschland  «All- 
gemeiner Waarenverkehr'*)  in  ihrer  Statistik  führen,  in  die  Schweiz.  BLandeb- 
statistik  aufgenommen. 

Dem  Generalhandel  steht  in  der  Schweiz.  Statistik  der  «Spezialhandel'^ 
gegenüber,  welcher  in  sich  begreift:  Bei  der  Ausfuhr  nur  die  direkt  aus  dem 
freien  inneren  Verkehr  ausgeführten  Waaren,  bei  der  Einfdhr  die  direkt  für 
den  freien  inneren  Verkehr  eingeführten  and  die  ab  Zollniederlagen  in  den  freien 
inneren  Verkehr  übergegangenen  Waaren. 

Generalkensulate.  Ln  April  1886  ist  das  belgische  Konsulat  in  Gknf 
zu  einem  Generalkonsulat  erhoben  worden. 

Genossenschaften  s.  auch  den  Artikel  ^Ghwerbe'',  Seite  734. 


Berichtigungen  zum  L  Band. 


Ad 

Achereggbrücke:  In  der  S.Zeile  ist  zu  lesen  Wldwalden  anstatt  Luzern. 
Appenzell  A.-Rh.:  In  der  S.Zeile  ist  zu  lesen  MS,!  anstatt  260,6. 

,  In  der  2.  Zeile  auf  Seite  56  ist  zu  lesen  17  anstatt  16. 

Appenzell  I. -Rh.:   In  der  3.  Zeile  ist  zu  lesen  1518  anstatt  1597,  und  177,5 

anstatt  159. 
Ausfuhrzölle:  Auf  Seite  80  ist  bei  der  Position  «Füllen,  welche  etc."*  in  der  Rubrik 

Generaltarif  zu  lesen  »•  Fttllen  anstatt  frei. 
Auswanderung:  In  der  10.  Zeile  auf  Seite  HO  ist  zu  lesen  71,2  %  anstatt  35,6  7» ; 

femer  ist  in  der  13.  Zeile  nach  dem  Wort  «einerseits*  das  Wort  Jülirlleh 

einzuschalten. 
Bannbezirke:  Lies  s.  Xagd  anstatt  s.  Forstwirthschaft. 
Base  Hand:  In  der  S.Zeile  ist  zu  lesen  1501  anstatt  138S. 
Berner  Leinwand:  In  der  3.  Zeile  ist  zu  lesen  Ijang^nau  anstatt  Langenthai. 
Bevölkerung  der  Schweiz:  Die  Anmerkung  am  Fuße  von  Seite  239  soll  lauten: 

In  den  Jahren  1870  und  1860  nach  Haushaltungen  ermittelt,  1850  nach  Gemeinden. 
Bigio  comune:  In  der  2.  Zeile  ist  zu  lesen  Tessln  anstatt  Wallis. 
Bohrmaschine:  Dieser  Titel  (Seite  295)  ist  abzuändern  in  Bohrapparat. 
Broccatello:  In  der  I.Zeile  ist  zu  lesen  Tedsln  anstatt  WaUis. 
Deutschland:  Auf  Seite  404  ist  bei  der  Position  , Baumwollgarn,  eindrähtiges,  roh. 

Ober  Nr.  79  englisch''  der  Prozentsatz  pro  1880  abzuändern  in  90,0  (anstatt  93,9). 
Freiburg:  In  der  27.  Zeile  auf  Seite  668  ist  zu  lesen  Glaserzenglinfi^  anstatt 

Gaserzeugung. 

Cartons 

sind  ausgegeben  worden 

zu  Seite    70    (Arealverhältnisse), 
„       „       85    (Ausländer  in  der  Schweiz), 

'       "     375  I  (Deutschland). 

Wer  den  einen  oder  den  andern  Garton  verlegt  haben  sollte,   beliebe,   denselben 
von  der  Verlagsbuchhandlung  nachzuverlangen. 


Zeichen -Erklärnng. 


kg  =  Kilogramm,    q  =  100  kg.    I  =  Liter,    hl  =  Hektoliter  (100 1).   t  =  Tonne 
(1000  kg),    ha  =  Hektar  (100  Aren),    m  =  Meter,    km  =  Kilometer  (1000  m).    km»  = 

Quadratkilometer.    A.  S pag =  Amtliche  Sammlung  der  eidg.  Gesetze  von 

184f8  bis  1874,  Band Seite A.  S.  n.  F ^pag =  Amtliche  Sammlung 

der  eidg.  Gesetze,  neue  Folge  (d.  i.  von  1874  bis  auf  die  Gegenwart),  Band Seite 

frz.  =  französisch. 


Verzeichniss  der  Mitarbeiter. 


Anderegg,  Generalsekretär  des  Schweiz,  landwirthschaftlichen  Vereins. 

Billwiller,  Direktor  der  meteorologischen  Zentralanstalt  in  Zürich. 

Boos-Jegher,  Mitglied  des  Centralvorstandes  des  Schweiz.  Grewerbevereins. 

Bräm,  Beamter  auf  dem  eidg.  Ober-Bauinspektorat. 

Buser,  Beamter  des  eidg.  Zolldepartements. 

Christ,  H.,  Dr.,  in  Basel. 

Cuttat,  Sekretär  des  eidg.  statistischen  Bureau. 

DreKuss,  Sekretär  des  eidg.  Landwirthschaftsdepartements. 

Durrer,  Adjunkt  des  eidg.  statistischen  Bureau. 

Eichmann,  Dr.,  eidg.  Handelssekretär. 

Farner,  administrativer  Inspektor  des  eidg.  Eisenbahndepartements. 

Frey,  Alfred,  Sekretär  des  Schweiz.  Handels-  und  Industrievereins. 

Frey,  Emil,  Sekretär  der  Kaufmännischen  Gesellschaft  Zürich. 

Girtanner,  Adjunkt  des  administrativen  Inspektors  des  eidg.  Eisenbahndepartements. 

Grete,  Dr.,  Vorsteher  der  agrikulturchemischen  Untersuchungsstation. 

Greulich,  Chef  des  statistischen  Bureau  der  zürcherischen  Direktion  des  Innern. 

Heinzelmann,  Obstbauiehrer  am  Seminar  Mariaberg  in  Rorschach. 

Hess,  Statistiker  des  eidg.  Eisenbahndepartements. 

Hofer,  Direktor  der  Toggenburger  Webschule. 

Huber,  Direktor  der  zürcherischen  Seidenwebschule. 

Huber,  Beamter  des  eidg.  Handelsdepartements. 

Kaiser,  Dr.,  Nationalrath,  Solothurn. 

Kaufmann,  Dr.,  eidg.  Gewerbesekretär. 

KI6ning,  Direktor  der  landwirthschaftlichen  Schule  Rütti  bei  Bern. 

Krämer,  Prof.  Dr.,  am  eidg.  Polytechnikum. 

Kramer,  Lehrer,  Aktuar  des  Vereins  schweizerischer  Bienenfi'eunde. 

Krauer,  Dozent  für  Weinbau  am  eidg.  Polytechnikum. 

Lunge,  Prof.  Dr.,  am  Polytechnikum  Zürich. 

Marti,  Verwalter  auf  Rosegg,  Kt.  Solothurn. 

Hertens,  Landschaftsgärtner  in  Riesbach. 

MUhlemann,  Sekretär  des  bemischeD  statistischen  Bureau. 

Müller,  Chef  der  Landwirthschaftsabtheilung  des  eidg.  Landwirthschaftsdepartements. 

Orelli,  Beamter  des  eidg.  Handelsdepartements. 

Platel,  eidg.  Münzdirektor. 

Rebstein,  Prof.,  Hottingen. 

Ris,  Direktor  der  eidg.  Eichstätte. 

ROdiger,  Kulturtechniker  in  Bellach- Weyerhof  (Solothurn). 

Roth,  Alfred,  Präsident  der  Oekonomischen  Gesellschaft  des  Oberaargaus,  in  Wangen  (Bern). 

Rudin-Schmid,  Lehrer,  in  Basel. 

Sandoz,  Adjunkt  des  Inspektors  der  Emissionsbanken. 

Schatzmann,  Direktor  der  Milchversuchsstation  in  Lausanne. 

Scherer,  Inspektor  der  Emissionsbanken. 

Schumacher,  Buchhalter  auf  dem  eidg.  Finanzdepartement. 

Stehler,  Prof.  Dr.,  Vorsteher  der  eidg.  Samenkontrolstation. 

V.  Sury,  Beamter  auf  dem  eidg.  Oberforstinspektorat. 

Tetmajer,  Prof.  Dr.,  Vorsteher  der  Festigkeitsprüfungsanstalt  am  Polytechnikum. 

Weber,  Leo,  eidg.  Gesetzgebungs-Sekretär. 

Weidmann,  Beamter  des  eidg.  Landwirthschaftsdepartements. 

Wettstein,  Beamter  des  eidg.  Handelsdepartements. 

Vorstände  der  kantonalen  landwirthschaftlichen  Vereine,  Handelsregisterführer  etc. 


Druck  von  J«nt  &  Reinert  in  Bern. 


UNIVERSmr  OF  MICHIGAN 


UNIV.  OF  mich: 


")^0     :' 


!lll  ilHI 


iiii 


3  9015  02738  9843 


U 


tmA 


f 


>