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Full text of "Westdeutsche zeitschrift für geschichte und kunst"

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IN  COMMEMOB.VTION  OT   THK  VISIT    OF 
HIS     HOYAl.  HIGHNESS 

PRINCE  HENRY  OF  PRUSSIA 

ON  BEHALF  OF  HIS  MAJESTY 

THE  GEKMAN  EMPEROR 


fpR^SENTEDBYARCUlHALD  CAKT  COOLIDGE  PHJ 

ASSISTANT    PROFESSOR  OFHISTOKY 


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Westdeutsche  Zeitschrift 

fttr 

Geschichte  und  Kunst. 

Herausgegeben 


von 


Prof.  F.  Hettner  Dr.  J.  Hansen 

Museums-Director  in  Trier.  Archivar   der   Stadt   Köln. 


Jahi^aiig  Xm. 


^-^^^5^h-^ 


TRIER. 

Verlag  der  Fr.  I.  int  zischen  Buchhandlung. 
1894. 

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HARVARD  COM  FRF  MBRARY 
OCT  28  1905 

H0HEN20LLERN  COLLECTION 
GiFT  OF  A.  C.  COOLIDGE 


Vr   L>i«t>'Mh«  Biiekdnickfr«!  fai  TH«r. 


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Inhalt  der  Vierteljahrshefte. 


Abteilung  i. 

^,Allgemeine"  Abhaadlungen  Bind  in  diesem  Jahrgange  nicht  erschienen. 

Abtoiittng  II. 

a)  Altertum. 

Anthes,  E.,  Priaposstatuete  in  Darmstadt  (mit  Abbildung)  ...  22 
Cumont,  F.,  Die  Skulpturen  des  dritten  Mithraeums  in  Heddemheim. 

(Hierzu  Tafel  1) 69 

Mommseu,  Tb.«  Der  Begriff  des  Limes 134 

Popp,  K.y  Der  Palissadenzaun  am  raetischen  Limes 219 

Ritterlintr,  E.,  Statthalter  von  Germania  inferior 28 

Rössler,  G.  v.    Das  Römerbad   von  Eining  an  der  Donau.    (Hierzu 

Taf.  2  und  3) 121 

Sarwey  v.,  Die  Abgrenzung  des  Römereiches  , 1 

Wagner,  E.,  Römischer  Viergötterstein  nnd  reitender  Juppiter  aus 

Klein-Steinbach,  A.  Durlach,  Baden.    (Hierzu  Taf.  11)     ...     .  329 

Wolff,  G.,    Das  dritte  Mithraeum  in  Heddernheim 37 

b)  Mittelalter  und  Neuzeit. 

Bahlmann,  Die  Militär- Akademie  zu  Münster  i.  W 397 

Hansen,  J.,  Der  niederländische  Pacificationstag  zu  Köln  im  Jahre  1579  227 

Haupt,  H.,  'Zur  Geschichte  der  Juden  im  Erzstift  Trier 143 

Kell  et  er,  H.,  Gottfried  Hagen  und  sein  Buch  von  der  Stadt  Köln    .  150 

Knipping,  R ,  Das  Schuldenwesen  der  Stadt  Köln  im  14.  und  15.  Jahrb.  340 

Richter,  P.,  Die  Kaiserprivilegien  für  das  Kloster  Springiersbach  .     .  104 

c)  Recensionen. 

Gesellschaft  für  rheinische  Geschichtskunde:   Geschichtlicher 

Atlas  der  Rheioprovinz.    Angezeigt  von  Prof.  Dr.  A.  Schulte  .     .      408 

Priesack,  J.,  Die  Reichspolitik  des  Erzbischofs  Balduin  von  Trier  in 

den  Jahren  1314  bis  1328.     Angezeigt  von  Dr.  Hermann  Diemar  .      405 

Abteilung  III. 

3IusQographie  über  das  Jahr  1893 : 

Lehner,  H.,   Schweiz,  Westdeutschland  und  Holland.     (Hierzu 

Taf.  4-10) 273 

Schuermanns,  H.,  Däcouvertes  d'antiquitäs  en  Belgique    .    .    .      319 

Abbildungen. 

Taf.   1  zu  Cumont:     Die  Skulpturen  des  dritten  Mithraeums  zu  Heddern- 
heim S.  69  ff. 
Taf.  2  u.  3  zu  Rössler;    Das  Römerbad  zu  Eining  an  der  Donau  S.  121  ff. 
Taf.  4 — 9  zur  Museographie  von  Mainz  S.  289  ff. 
Taf.  10  zur  Museographie  von  Trier  S.  308  ff. 
Taf.  11  zu  Wagner;    Römischer  Yiergötterstein  etc.  S.  329  ff. 

Ciichis. 

Akroteiion  in  Trier  S.  310.  Mithraeum  in  Heddemheim  S.  49.  Palissaden- 
zaun am  raetischen  Limes  S.  220.  Priapos  in  Darmstadt  S.  23.  Reiter- 
gruppe aus  Lokri  S.  338.    Weiblicher  Kopf  in  Trier  S.  310. 


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Inhalt  des  Korrespondenzblattes. 

(Die  Gitate  gehen  auf  die  Nummern  des  Eorrespondenzbl altes.   Die  mit  *  ver- 
sehenen Nummern  beziehen  sich  auf  das  Limesblatt). 


Wissenschaftlich«  Miseellanea. 

V.  Borsch,  Zur  RitterwQrde  118,  136. 
Gumont,  Zum  sog.  Mithrasrelief  im 

Speierer  Dom  54. 
Diemar,  Über  Nikolaus  von  Butrinto 

139. 
Hansen,   Zur  Gegenreformation    im 

Erzstift  Köln  114. 
Haverfield,  Inschrift  aus  Garlisle  32. 
Kell  et  er,  Die  Erscblagung  des  JU- 

licher  Grafen  Wilhelm  IV.  zu  Aachen 

am  16.  März  1278  138, 

—  Helenareliquien  zu  St.  Gereon  in 
Köln  137. 

—  Zur  Geschichte  des  Kölner  Kur- 
fürsten Johann  Clemens  115. 

Keussen,  Die  Rotuli  IV,  V  und  VI 
der  Kölner  üniversit&t  14. 

—  Zur  Geschichte  Karls  des  Kühnen  15 
Knipping,    Zu   den  Farragines  des 

Gelenius  8. 

Lau,  Die  erzbischöflichen  Beamten  in 
der  Stadt  Köln  während  des  12. 
Jahrhunderts  144. 

Quilling,  Zum  Heddemheimer  Thon- 
gefass  55. 

Sauer,  Bericht  über  die  Entnahme 
des  Betrages  von  2682  Gulden  aus 
dem  im  Kammergewölbe  zu  Mar- 
burg hinterlegten  Schatze  des  Erz- 
bischofs Hermann  von  Köln  und 
Zahlung  dieses  Betrages  an  König 
Maximilian  1486  Juni  17  93. 

—  Zur  Geschichte  der  Justinuskirche 
zu  Höchst  33. 

Zangemeister,  Kastell  Ober-Schei- 
denthal 31. 

Praehistorlsch«  AlterthQmer. 

Brandplätze  bei  Dürkheim  23. 
Gräber  am  Limes  in  Oberhessen  67*. 
Grabfunde    am   Limes    Rückingen- 

Marköbel  64*. 
Grabhügel  am  Limes  zw.  Hochweisel 

und  Grüningen  91*. 
Grabhügel   bei   Roesrath   128,    bei 

Niederbieber  61*. 
Kornquetscher,  Dürkheim  23. 
Ringburgen  in  Hohenzollem  116. 
Steinbeil   aus    der    Pfalz    69,    aus 

Worms  98. 


Steinmeissel  bei  Dönberg  101. 
Steinwerkzeuge    vom    Schweizer- 

bild  41. 
Wall  bürg  bei  Müngsten  46. 

RSmlsch«  AlterthOmtr. 

Bauten. 

Ansiedlung  am  Limes  Rückingen- 
Marköbel  6*. 

Bad  beim  Kastell  Alteburg  68*,  int 
Kastell  Neckarburken  89*,  im  Kastell« 
Welzheim  %*. 

Befestigung  auf  dem  Hommerich 
bei  Birkenfeld  126. 

Begleithügel  am  Limes  67*. 

Brunnen  im  Zwischenkastell  „am^ 
Maisei"  85*. 

Doppelgraben   bei  Miltenberg  74*. 

Erdschanze  am  oberhessischen  Limes 
67*. 

Feldlagerbeim  Kastell  Hillscheid  79*. 

Gebäude  bei  Heppenheim  43,  bei 
Köln  24. 

Gebäudereste  in  HohenzoUern  119. 

Graben  am  Kastell  Alteburg  68*, 
Hillscheid  79*. 

Grabkammer  bei  Trier  1. 

Gräbchen  am  Limes  im  Taunus  60*,. 
amLime8Peter8buch-Kipfenberg99*, 
aufder  Strecke  Sayn-Oberbieber  61*. 

Grenzhügel  am  Limes  60*,  61*. 

Grenzmarkierung  bei  Miltenberg 
88*  101*;  am  Pfahldöbel  und  bei 
Gleichen  94*. 

Grenzsteine  bei  Miltenberg  88*. 

Grenzversteinung  am  Limes  in> 
Baden  65*. 

Kastelle:  Aalen  98*,  Alteburg  bei 
Arnsburg  68*,  Alteburg  bei  Heft- 
rich86*,Feldberg84*,Friedberg92*,- 
Hahlheim  102*,Hammerschmiedebei 
Dambach  66*,  72*,  Heidenburg  bei 
Kreimbach  68,  Hof  heim  90*,  Hunnen- 
kirchhof 67*,  Miltenberg  74*,  Nekar- 
burken  89*,  Oberflorstadt  62*,  Ober- 
scheidenthal 31,  Okarben  100*,  Ren- 
delstein  bei  Oehringen  95*,  Walheim 
97*,  Welzheim  96*. 

Limes  Gmünd-Schwabsberg  71*,  75*;. 
Grauer  Berg- Alteburg*" bei  Heftrich 
81*,  82*;  Grosskrotzenburg-Rückin- 


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gen  63*;  bei  Gunzenhaasen  103*; 
Hochweisel-Grfiningen  91*;  Höhr- 
Langenschwalbach  77*;  im  Ereut- 
weiher  beiDarobach  66*;  in  Ober- 
he«8en  67*;  Peterabuch-Kipfenberg 
99*;  Rückingen-Marköbel  64*;  Tol- 
naishof-Oehringen  7(i*;  Tolnaishof- 
Sindringen  94*:  bei  Wensdidorf 
87*,  93*. 

Limesanschluss  bei  Lorcb  71*. 

Maassverhältnisse  am  Limes  im 
Taunus  60*. 

M  auer  auf  dem  Herapel  bei  Forbach  42. 

Meilenstein  in  Karlsruhe  120. 

Mithracum  in  Kastell  Alteburg  86*, 
bei  Friedberg  117. 

Niederlassung  bei  Kastell  Alte- 
burg 68*. 

Pfahlgraben  am  oberhessischen  Li- 
mes 67*,  am  rätischen  Limes  76*. 

Pfahlreihe  bei  Gunzenhausen  103*. 

P  f  a  h  1  r  o  8 1  des  Limes  im  Kreutweiher 
bei  Dambach  66*. 

Praetorium  von  Nekarburken  89*. 

Rundturm  am  oberhessischen  Limes 
67*. 

Sacellum  von  Neckarburken  89*. 

Strassen  in  Aachen  47,  im  Kastell 
Alteburg  68*,  Heddemheim-Bergen 
100*,  Heddemheim-Mainz  90*,  in 
Hohenzollem  119,  Mainz- Butzbach 
68*,  bei  Miltenberg  87*,  bei  Nied 
100*,  bei  Wenschdorf  87*,  in  der 
Wetteran  69*,  Wiesbaden-Butzbach- 
Friedberg  100*. 

TQrme  am  Kastell  Altebnrg  68*,  auf 
dem  Herapel  bei  Forbach  42,  zw. 
Höhr  und  Langenschwalbach  77*, 
amLimesPetersbuch-Kipfenberg99*, 
am  Limes  Rflckingen-Marköbel  64*. 

Turmstationen  am  Limes  67*. 

Übergang  des  Limes  über  die  Kir- 
nach (Baden)  65*. 

Yersteinung  amLimesimTaunus60*. 

Villen  bei  Heddemheim  69*,  bei 
Wössingen  121. 

Vorratshaus  im  Kastell  Alteburg  68*. 

Walgraben  bei  Miltenberg  74*. 

Wandmalerei  in  Wössingen  121. 

Wohngeb&ude  auf  dem  Herapel  bei 
Forbach  42,  am  Kastell  von  Nekar- 
burken 89*. 

Ziegelofen  bei  Osterburken  65*. 

Zwischenkastelle  zwischen  Höhr 
und  Langenschwidbach  78*,  79*,  80* ; 

Altes  Jagdhaus  83*;  Lochmühle  82*; 
am  Matsel  85* ;  bei  Rinschheim  65*. 

Skulptur  und  Archäekturstücke. 
Altäre:  Altar  aus  Pforzheim  97. 


Grabsteine:  Grabmalreste  in  Castel 
100 

Götterfiguren:  Attiskopf  aus  der 
Pfalz  140;  Dadophoreorelief  aus 
Muschelkalk  in  Friedberg  117;  Ge- 
niusstatue vom  Kastell  Feldberg  84* ; 
Mercurrelief  aus  Differten  45;  Mi- 
nervakopf vom  Herapel  42;  Mithras- 
relief  in  Friedberg  117;  Mithras- 
figurreste  im  Kastei  Alteburg  86*; 
Reiter  mit  dem  Giganten  aus  Differ- 
ten 45.  Viergötterstein  aus  Rau- 
weiler  67. 

Verschiedenes:  Akroterien  vom 
Kastell  Neckarburken  89*;  Archi- 
tekturstücke von  der  Heidenburg 
bei  Kreimbach  68 ;  Fuss  aus  Lias- 
sandstein  vom  Kastei  IHahlheim  102*; 
Gesichtshälfte  einer  Figur  in  Fried- 
berg 117;  Kopf  aus  Sandstein  bei 
Heidelberg  1^;  Kopf  einer  jugend- 
lichen Figur,  Friedberg  117;  Löwe 
in  Relief,  Differten  45;  Säulentrom- 
meln aus  Kalkstein  und  Sandstein 
in  Köln  24;  Skulpturreste  aus  der 
Mosel  bei  Coblenz  81,  aus  der 
Pfalz  140. 

Inschriften. 

Aufschriften:  auf  Schiefertäfelchen 
vom  Kastell  Feldberg  84*;  auf 
terra  sigillata  vom  Zwischenkastell 
am  Ferbach  bei  Höhr  78* ;  von  Fried- 
berg 117;  am  Limes  im  Taunus  91*; 
Töpferstempel  von  Kastell  Alteburg 
86*;  von  Kastell  Feldberg  84*; 
Ziegelstempel  von  Kastell  Alteburg 
bei  Arnsburg  68*;  vom  Kastell  Alte- 
burg bei  Heftrich  86*;  vomKwischen- 
kastell  Ferbach  78* ;  vom  Zwischen- 
kastell am  Maisei  85*;  von  Wal- 
heim 97*;  von  Welzheim  96*,  vom 
Limes  Grosskrotzenburg- Rückingen 
&J*. 

Ehreninschriften;  an  Gordian  auf 
Meilenstein  in  Karlsruhe  120. 

Grabinschriften:  aus  Differten  45; 
aus  Trier  (christl.)  13. 

Votivinschriften:  an  Juppiter  aus 
Pforzheim  97;  aus  Welzheim  96*; 
an  Mars  Ocelus,  Carlisle  32;  an 
Matronen,  Friedberg  117;  Mithras, 
Friedberg  117;  Quadriviae,  Fried- 
berg 117;  Sol,  Friedberg  117;  an 
unbekannte  Gottheit  vom  Kastell 
Alteburg  bei  Heftrich  86*;  vom 
Kastell  Feldberg  84*;  aus  Trier  80. 

Inschriftfragment:  von  der  Hei- 
denburg bei  Kreimbach  68. 


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CohorteB'.I  und  II  Aquitanorum  68*, 
92*,  I  Civ.  Rom.  6ö*,  111,  DalmaU- 
rnm  63*,  I  Damascenorum  92*,  I  F. 
Dam  00  92*,  IUI  Yindeücorum  92*, 
XXXII  Voluntarionim  Bü*. 

Legiones:  I  adiutrix  90*,  VIII  9ö*, 
97*,  XI  92*,  XIV  68*,  90*,  92*, 
XXI  90*,  92*,  XXII  62*,  68*,  90*. 

Numeri:  Brittones  96*. 

Notabäia  varia. 
Caraddounus  45.  Cardo  und  Decuma- 
nu8  90*,  92*,  Catthar  und  N  Catthar 
86*.  Crescenis  117.  Deabus  Qua- 
drubis  117.  Exploratores  96*.  Mars 
Ocelus  32.  Quiescint  13.  Vic. 
Eque  ...  80. 

Bömtsche  Oräber, 
Aschenkiste  aus  Tufifstein  bei  Hermül- 
heim 127.  Braudgräber  bei  Kastell 
Aiteburg  68*.  Gr&ber  bei  Burg  Bir- 
kenfeld 44.  bei  Heidelberg  12,  am 
Limes  in  Oberhessen  67*.  Särge 
aus  Tuffstein,  Kalkstein  und  Blei 
bei  Köln  24. 

Bomische  Kleinaltertümer. 

Bein:  Elfenbeinwürfel,  Ober-Florstadt 
62*,  vom  Kasiell  Alteburg  68*. 

Holz :  Tonne  aus  Eichenholz  mit  Eisen- 
reifen aus  Wüssingeu  12l. 

Hörn:  Ortband  vom  Kastell  Alte- 
burg 86*. 

Glas:  Fensterglas  im  Kastell  Ober- 
Florstadt  62*.  Gefäss  aus  Friedberg 
117.  Gefäss  aus  Heddernheim  öö. 
Gefässe  bei  Köln  24.  Ringe  von 
einer  Kette  von  der  Alteburg  86*, 
Scheiben  von  der  Alteburg  86*. 

Metall.  Bronze:  Ärztliclies  Instru- 
ment von  der  Alteburg  86*.  Amu- 
lettbüchschen  von  der  Alteburg  8b*. 
Bacchusküpfchen  von  der  Alte  bürg 
86*.  Fibeln  aus  Gräbern  beim  Kastell 
Alteburg  68*.  Halsring  vom  Limes 
Grauer  Berg- Alteburg  82*.  Schwert- 
scheideverzierung aus  der  Alte  bürg 
8b*.  Senkel  von  der  Alteburg  86*. 
Stangenzaum  vom  Kastell  Feldberg 
84*.  Zierscheiben  vom  Kastei  Alte- 
bnrg  86*. 

Eisen:  Axt  vom  Feldbergkastell  84*. 
Axt  vom  LimesGrauerBerg-Alieburg 
82*.  Beil  vom  Silberich  bei  Kirsch- 
weiler 79.  Lampen  aus  dem  Kastell 
Alteburg86*.  Lanzen  undPfeilspitzen 
aus  Ober-Florstadt  62*.  Mauerkelle 
vomLimesGrauerBt-rg- Alteburg  82* . 
Nägel  im  Grenzgrabeu  am  Limes  61*. 
Opfermesser  im  Mitbraeum  zu  Fried- 


berg 117.  Schildbuckel  von  der  Alte- 
burg 68*.  Schildbuckel  aus  Ober- 
Florstadt  62*.  Schlüssel  aus  Ober- 
Florstadt  62*.  Wage  aus  dem  Kas- 
tell Feldberg  84*. 

Silber:  Vergoldetes  Silbersch&lchen 
aus  Friedberg  117 

Stein:  Handmühle  von  Burg  Birken- 
feld 99.  Mühist  einsiück  als  Grenz- 
marke am  Limes  60*.  Mühlsteine 
aus  dem  Wasgau  128.  Schleifsteine 
aus  dem  Wasgau  123. 

T  h  0  n :  Amphorenhenkel  vom  Zwischen- 
kastell  Altes  Jagdhaus  88*.  Gefäss 
aus  Heddernheim  55.  Gesichtsurne 
von  der  Alteburg  86*.  Lämpchen 
aus  Friedberi;  117.  Leuchter  vom 
Silberich  bei  Kirchweiler  79.  Matro- 
nenstatuette von  der  Aiteburg  86*, 
Scherben  als  Grenzmarken  am  Limes 
60*,  61*.  Sigillatagefäss  aus  Kastell 
Alteburg  86*. 

MQnztn. 

Garacalla  86*  Constantin  4*.  Faustina 
24.  81*,  86*,  117.  Gordianus  85*, 
102*.  Julia  Maesa  86*,  Julia  Ma- 
maea  86*.  Julia  Paula  86*.  Marc 
Aurel  47,  86*,  117.  Nero  bis 
Nerva  (Münzfund)  70.  Philippus 
Arabs  84*,  86*.  Septimius  Severus 
83*,  86*.  Severus  Alexan«ier  84*, 
86*.  Traian  82*,  8'j*.  Vespasian 
79*,  84*,  85*,  90*. 

Fundorte. 

Aachen  47;  Aalen  9b*;  Alteburg  bei 
Arnsberg  68*;  Alteburg  bei  Heft- 
rich  60*  ,81*,  82*,  88*,  84*,  86*,  86*; 
Baden  65*;  Birkenfeld  44,  99,  126; 
Carli8te.T2;  Gaste!  100;  Cobienz  81 ; 
Darabach  66*,  72*;  nifferlen  45*; 
Dönberg  101;  Dürkheim  23;  Feld- 
berg 84*;  Forbach  42;  Frankfurt 
a.M.69*,  100*;  Friedberg 92*,  117; 
Gleichen  94*;  Gmünd  71*,  75*; 
Grauer  Berg  6u*,  81*,  82*,  8H*,  84*  , 
85*;  Grosskrotzenburg  63*;  Grünin- 
gen 91*;  Gunzeohausen  103*;  Hahl- 
heim  102*;  Heidelberg  12;  Heppen- 
heim 43;  Hermülheim  127;  Hill- 
sche'd  79*,  hO*;  llochweisel  91*; 
Höhr  77*,  78*,  80*;  Hofheim  90*; 
HohenzoUern  116,  119;  Karlsmhe 
120;  Kipfenberg  99* ;  Kirsch weiler 
79;  Köln  24,  lü2,  129;  Kreimbach 
68;  Langenschwalbach  77*,  80*; 
Lorch  71*;  Mainz  141;  Marköbel 
64*;  Miltenberg  74*,  87*,  88*,  101*; 
Mönchsroth     76*;    Müngsten    46; 


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Neckarburken  89*;  Oberbieber  61*; 
Oberflorstadt  62*;  Oberhessea  67*; 
Oberscbeidenthai  31;  Oebringen  70*, 
94*,  95*;  Okarben  100*;  Petersbucb 
99*;  Pfalz  69,  140;  Pforzheim  97; 
Rauweiler  67;  Roesrath  128;  Rückla- 
gen 63*,  64* ;  Sayn  61* ;  Sindringen  94* ; 
SchwAbsberg  71*,  75*;  Schweizers- 
bild 41;  Tolnaishof  70*,  94*;  Trier 
1,  13,  70,  80;  Waldau  125;  Wal> 
heim  97*;  Was^au  122,  123,  124; 
Welzheim  96*;  Wenschdorf  87*,  93*, 
Witteubach  76*;  Wössinffen  121; 
Worms  98 ;  Württemberg  94*. 

Littmtur. 

Annalen  des  historischen  Vereins  für 

den  niederrhein  134. 
Averdank,  H.,  Geschichte  der  Stadt 

Duisburg  92. 
Bachmann,  A.,  Reichsgeschichte  zur 

Zeit  Friedrichs  III.  Hl. 
Below,  G.  ▼.,  Aktenstücke  aus  dem 

Jahre  1563  131. 

—  etc.,  Aus  Westphalens  Yergangen- 
hoit  7. 

Bissinger,  K,  Beschreibung  einiger 
in  Baden  entdeckter  Münzfunde  103. 

Blümcke,  Berichte  und  Akten  der 
Hansischen  Gesandtschaft  nach 
Moskau  1603  84. 

Giemen,  P.,  Die  Kunstdenkmäler  der 
Stadt  und  des  Kreises  Düsseldorf  91. 

Daenell,  £.  R,  Die  Kölner  Konfö- 
deration vom  Jahre  1367  und  die 
schottischen  Pfandschaften  83. 

niemand,  A.,  Das  Geremoniell  der 
Kaiserkrönungen  von  Otto  I.  bis 
Friedrich  11.  27- 

Donner- V.  Richter,  0.,  Jahresbe- 
richt des  Vereins  für  das  historische 
Museum  zu  Frankfurt  a.  M.  25. 

Fester,  R,  Die  Augsburger  Allianz 
von  1686  26. 

—  Regesten  der  Margrafen  von  Baden 
und  Hochberg  lOöO— 1515  143. 

Folnesics,  Über  eine  Gruppe  antiken 
Goldschmucks  (Mitteilungen  des 
k.  k.  österr.  Museums)  49. 

Fruin,  R.,  Uittreksel  uit  Francisci 
Dusseldorpii  annales  90. 

Gesellschat  für  rheinische  Ge- 
schichtskunde: Geschichtlicher 
Atlas  der  Rheinprovinz  77. 

Hansen,  Nuntiaturberichte  aus 
Deutschtand  105. 

Hansischer  Geschichtsverein, 
Das  Archiv  und  die  Bibliothek  der 
Stadt  Köln  71. 


Jung,  R.y  Inventare  des  Frankfurter 
Stadtarchivs  108. 

Keuffer,  M.,  Beschreibendes  Ver- 
zeichnis der  Handschriften  der 
Stadtbibliothek  zu  Trier  72. 

Kirsch,  Die  päpstlichen  Collectorien 
in  Deutschland  während  des  14. 
Jahrhunderts  104. 

König,  L.  Die  päpstliche  Kammer 
uuterClemens  V.  und  Johann  X  XII 29. 

Kühl,  J.,  Geschichte  der  Stadt  Jülich 
132. 

Mayer,  E,  Über  Zoll  etc.  zwischen 
Rhein  und  Loire  bis  in  das  13  Jh. 
(in  den  Germanistischen  Abhand- 
lungen zum  70.  Geburtstag  Konrad 
von  Maurers)  109. 

Mayer  H.,  Geschichte  der  Universität 
Freiburtr  i.  B    133. 

Müller,  G.,  Die  Reitergruppe  auf 
den  römisch  -  germanichen  Gigan- 
tensäulen 3. 

Ohlenschlager,  F.,  Die  Flurnamen 
der  Pfalz  und  ihre  geschichtliche 
Bedeutuufl^  2. 

Otto,  £.,  Die  Bevölkerung  der  Stadt 
Butzbach  während  des  Mittelalters  5. 

Philippi,  Zur  Verfassungsgeschichte 
der  westfälischen  Bischofsstädte  50. 

Piep  er,  A.  Zur  Entstehungsgeschichte 
der  ständigen  Nuntiaturen  28. 

Pohl,  J.,  Thomas  von  Kempen  ist  der 
Verfasser  der  Bücher  de  imitatone 
Christi  52,  76. 

Priesack,  J.,  Die  Reichspolitik  des 
Erzbischofs  Balduin  von  Trier  in 
den  Jahren  1314  —  1328  16. 

Rietschel,  S,  Die  Civitas  auf  deut- 
schem Boden  bis  zum  Ausgang  der 
Karolingerzeit  85. 

Rhön,  Der  sogenannte  Karolingergang 
in  Aachen  106. 

Runge,  F.,  Niederdeutsche  Biachofs- 
chrooik  von  Osnabrück  bis  1553  89. 

Schaefer,  D.,  Württembergischo  Ge- 
schichtsquellen 82 

S  c  h  a  e  f  e  r ,  F.,  Wirtschaft  s-und  Finanz- 
geschichte der  Reichsstadt  Über- 
lingen am  Bodensee  in  den  Jahren 
1550 — 1628  nebst  einem  einleiten- 
den Abriss  der  Überlinger  Ver- 
fassungsgeschichte 73. 

Scheins,  M.,  Urkundliche  Beiträge 
zur  Geschichte  der  Stadt  Münster- 
eifel  und  ihrer  Umgebung  75. 

Schmitz,  H  J.,  Über  den  Grosssiegel- 
bewabrer  Prof.  Dr.  J.  G.  Kaufmans 
und  die  Universität  Köln  (histor. 
Jahrbuch  der  Görresgesellschaft  XV 

1-50)  51.  .^^^^  by  Google 


Silberschmidt,  W.,  Die  Entstehong 
des  deutschen  Handelsgerichts  74. 

Simons,  £.,  Eine  altkölnische  Seel- 
sorgergemeinde als  Vorbild  für  die 
Gegenwart  110. 

—  Die  Älteste  evangelische  Gemeinde- 
armenpflege am  Niederrhein  110. 

Sixt,  Fundberichte  aus  Schwaben  18. 

Sommerlad,  Th.,  Die  Rheinzölle  im 
Mittelalter  30. 

Steindorf,  E.,  Dahlmann - Waitz, 
Quellenkunde  der  deutschen  Ge- 
schichte, 6.  Aufl.  107. 

Stieda,  W.,  Die  Hansisch- Yenetia- 
nischen  Handelsbeziehungen  im  15. 
Jahrhundert  135. 

Törey,  G.  v.,  Verzeichnis  der  Ge- 
mälde des  Hans  Baidung  genannt 
Grien  4. 

Werminghoff,  A.,  Die  Verpfän- 
dungen der  mittel-  und  nieder- 
rheinischen  Reichsstädte  während 
des  13.  und  14.  Jhdts.  6. 

W  e  t  z  e  1 ,  F.,  Das  Zollrecht  der  deut- 
schen Könige  von  den  ältesten 
Zeiten  bis  zur  goldenen  Bulle  55. 

Wo  I  ff,  J.  A.  (t)  Geschichte  der  Stadt 
Calcar  während  ihrer  Blüte  mit 
Berücksichtigung  der  früheren  und 
späteren  Zeit  86. 

Mittelalterlich«  und  spätere  Gegenstande. 

Cäcilienkirche  in  Köln  102, 129.  Glaren- 
altar  in  Köln  87.  Fleckenstein  (Burg- 
niine)  122.  Helenareliquien  zu  St. 
Gereon  in  Köln  137.  Inschrift  in 
der  Stephannskirche  in  Mainz  141. 
Justinuskirche  zu  Höchst  33.  Karo- 
lingische Pfalz  zu  Aachen  106.  Ma- 
thiaskirche in  Cobem  130.  Pfalz 
am  Laacher  See  112.  Ritterwürde 
118,136.  Simsonrelief  im  Speierer 
Dom  54.  Waldau  (Burg)  im  Oden- 
wald 126.  Wandmalereien  in  der 
Cäcilienkirche  in  Köln  102.  Weglen- 
burg  im  Wasgau  124. 

Gelehrte  Gesellschaften,  Vereine. 

Badische  Historische  Kommission  9. 
Gesellschaft  für  rhein.  Geschichts- 
kunde 34.  Hansischer  Geschichts- 
verein 88.  Historische  Kommission 
bei  der  Kgl.  Bayrischen  Akademie 
der  Wissenschaften  94.  Kunsthisto- 
rischer Kongress  in  Köln  1 13.  Monu- 
menta  Gerraaniae  liistorica  56.  Mu- 
seum Wallraf-Richartz  in  Köln  142. 
Verein  für  das  historische  Museum 
zu  Frankfurt  25. 


Berichterstatter  und  Mitarbeiter. 

Anthes  43,125.  Arntz  130.  Back  44, 
79, 99, 126.  V.  Borch  118, 136.  Car- 
tellieri  143.  Conrady  74*  87*,  88*, 
93*,  101*.  Cumont  54.  Dahm  77*, 
78*,  79*,  80*.  Diemar  5,  75,  111, 
139.  Eidam  103*.  Goldmann  117. 
Hansen  28,  114.  Hang  97  Uaver- 
field  32.  Heimann  129.  Hettner  2, 
3,  48,  49,  70,  95*.  Jacobi  60*,  73*, 
81*,  82*,  83*,  84*,  85*,  86*,  John 
30.  Kelleter  106,  115,  137,  138. 
Keussen  14, 15, 51,52, 133.  Kg.  109, 
Kissa  127,  128, 142.  Kn.  53. 85,  86, 
92,  132.  Knickenberg  116,  119. 
Knipping  6, 8,  29,  73, 74.  Koehl  98. 
Kofler62*,67*,68*,91*,92*,  Kohl 
66*,  72*,  76*.  Lau  144.  Lehner  1, 
13,  25,  45,  80, 103.  Loeschke  61*. 
Mehlis  23,  68,  122.  123.  124.  140. 
Mettler  96*  97*.  Pohl  76.  Quil- 
ling  55.  Richter  112.  Sauer  33,  93. 
Schell  46,  101.  Schumacher  65*, 
89*.  Sixt  70*,  94*.  Sieimle  71*, 
75*,  98*,  102*.  Steuernagel  24. 
W.  110.  Wagner  12,  120,  121. 
Winkelmann  99*.  Wolff  63»,  64*, 
69*  90*,  100*.  Zangemeister  31. 
Vereinsnachrichten. 

Qnt«r  B«daktion  der  Vereinvorstände. 

FrankfuH 
10,  11,  60,  61,  62   63,  64,  63. 

Generalversammlung  61. 

Beges,  Ober  Geschichte  der  Frei- 
mauerei  in  Frankfurt  10. 

Jung,  Frankfurter  Geschichte  61. 

Kuthe,  Das  3.  Mithraeum  in  Heddern- 
heim  64. 

Nathusius  Neinstedt,  Verschwun- 
dene Strassen-  und  Iläusernamen 
in  Frankfurt  62. 

V.  Oven,  Geschichte  der  Frankfurter 
Mainbriicke  63. 

Padjera,  Über  Burgenbau  in  Deutsch- 
land 60. 

Pallmann,  Frankfurter  Malerzunft  65. 

Wolff,  Das  3.  Mithraeum  in  Heddern- 
heim  64. 

—  Über  Ergebnisse  der  Reichslimcs- 
forschung  auf  der  Strecke  Hanau- 
Frankfurt  11. 
KarlsruJie  20,  21,  22,   35,   36,  37. 

Generalversamlung  35. 

Christ,  Gangolfskapelle  von  Neu- 
denau  22. 

Dürr,  Über  das  Forum  Romanum  20. 

Petzet,  Reise  nach  Island  37. 

Rosenberg,  Romanisches  Kreuz  36. 


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Schmitt,  Krypta  der  Qallusbasilika 

in  Laden  bürg  21. 
Wagner,  Ausgrabungen  bei  Buchig  35 

—  Limes  21. 

—  Verschiedenes  22. 
Weinbrenner,  FrQhromaniscbes  22. 

Prüm  96. 
Seh  ad  er,   Baudenkmäler  Roms  des 

15.— 19.  Jahrhunderts  96. 
Strasburg  17,  18,  19,  38,  39,  40,  57, 

58,  59. 
Generalversammlung  17. 
Bechstein,  Ringmauer  bei  Ingweiler 

57. 
Bourgeois,  Über  einen  Grabstein  57. 
Dacheux,  Ansprache  17. 

—  Über  Frauenbüste  aus  Schlettstadt 
40. 

—  Über  Grabstein  57. 

—  Jahresbericht  58. 

—  Kirche  von  Berg  und  Kirchhof  zu 
Westhausen  39. 

—  Restaurierung  des  Kapitelsaales  zu 
Neuweiler  59. 

Degermann,  Kleine  Mitteilungen  57. 
Fastinger,  Kassenbericht  17. 
Henning,  Ausgrabung  von  Hallstatt- 
gräbern  bei  Selz  18. 

—  Vorgeschichtliches  58. 


Ingold,^Über  Steingefässe  18. 
Keller,  Über  die  Kirche  von  Eschau  39. 
Knoll,  Totenfeld  bei  Hochfelden  40. 
Martin,  hortus  deliciarum  38. 

—  Über  Publikation  17. 
Michaelis,  Kleine  Mitteilungen  40. 
Reinhard,  Rückblick  auf  die  Ge- 
schichte der  Gesellschaft  17. 

Reuss,  Inventarisierung  der  Chro- 
niken etc.  58. 

Salomon,  Erhaltung  histor.  Denk- 
mäler 17. 

~  Ruine  Birkenfels  38. 

—  Verschiedenes  40. 
Schlosser,  Verschiedenes  40. 
Schricker,    Friedhofskirchlein    in 

Maursmünster  40. 
Wiegand,   Aufrichtung  eines   röm. 
Meilensteins  19 

—  Verschiedenes  40. 
Winkler,  Ausgrabungen  18. 

—  Engelsburg  bei  Thann  17. 

—  Ring  wälle  in  den  Vogesen  40. 

Trier  66,  78,  95. 

Hauptversammlung  78,  95. 
Lager,  Streit  Rabans  von  Helmstädt 
und  Ulrichs  vonManderscheid  78, 95. 
Lehner,  Museumsbericht  78. 
Rosbach,  Egbert  von  Trier  95. 


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Die  Abgrenzung  des  Römerreiches. 

Von  Generallieutenant  z.  D.  v.  Sarwej  in  Berlin. 


Die  vom  Deutschen  Reiche  in  Angriff  genommene  Erforschung  des 
römischen  Grenzwalles,  fftr  welche  im  Ganzen  5  Jahre  in  Aussicht  ge- 
nommen  sind,    ist   am  Abschlüsse   des  zweiten  Arbeitsjahres  angelangt. 

Die  Arbeiten  werden,  Dank  der  aufopfernden  Thätigkeit  der 
Streckenkommissare,  rastlos  gefördert;  ihre  Ergebnisse  haben  unsere 
Kenntnisse  über  die  Einzelnheiten  schon  wasentlich  bereichert. 

24  Hauptkastelle,  16  Zwischenkastelle,  10  Erdschanzen  und  eine 
grosse  Anzahl  von  Wachttürmen  sind  ausgegraben,  der  Zug  des  Limes 
ist  auf  grosse  Strecken  (zusammen  ungefähr  200  km)  festgelegt;  ver- 
schiedene andere,  zu  dem  Werke  in  mehr  oder  minder  naher  Beziehung 
stehende  Anlagen  —  wie  Strassen,  bürgerliche  Niederlassungen,  Graber- 
stätten, Flussübergänge,  Wasserbauten  etc.  —  sind  untersucht. 

Die  Ergebnisse  dieser  umfangreichen  Arbeiten  haben  eine  kürzere 
Schilderung  in  dem  Limesblatte  gefunden  und  sehen  einer  baldigen  ein- 
gehenderen Beschreibung  in  einem  lieferungsweise  erscheinenden  Ge- 
samtwerke entgegen. 

Von  allen  bis  jetzt  durch  die  Reichs-Limes-Kommission  zu  Tage 
geförderten  Erscheinungen  ist  aber  keine  von  so  weittragender  Bedeu- 
tung als  die  neueste  Entdeckung  des  hochverdienten  Limes-Forschers, 
Herrn  Baumeister  Jacobi  von  Homburg,  welcher  im  vergangenen  Sommer 
die  Marken  der  römischen  Reichsgrenze  im  hohen  Taunus  aufgefunden 
und  an  der  Hand  der  Schriften  der  römisclien  Agrimensoren  eingehend 
geprüft  hat. 

Die  Bedeutung  dieser  in  der  Limes-Forschung  epochemachenden 
Entdeckung  für  die  Erklärung  dieser,  wie  ähnlicher  Anlagen  auf  andern 
Grenzgebieten  des  Römerreiches,  soll  hier  erörtert  werden. 

Westd.  Zeitsohr.  f.  Gesch.  n.  Kunst.    XHI,    I. 

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2  V.  Sarwey 

Herr  Geb.  Ober-Schulrat  Dr.  Soldan  hat  im  Taunus  das  Vor- 
handensein von  zwei  verschiedenen  Konstruktionsarten  des  Limes,  näm- 
lich Wall  und  Graben  einerseits  und  Trockenmauer  andererseits,  be- 
obachtet. Er  fand  ferner  auf  einzelnen  Strecken  —  namentlich  da,  wo 
der  Steindamm  den  Wall  mit  Graben  ersetzte  —  parallel  mit  dem  Limes 
und  durchschnittlich  6  m  vorwärts,  ein  schmales,  flaches  Gräbchen  (vgL 
Limesbl.  Nr.  4,  Art.  35). 

Herr  Jacobi  nahm  auf  diese  Mitteilung  Herrn  Soldan's  sofort  eine 
eingehende  Untersuchung  vor  und  fand  beim  Nachgraben  in  der  unge- 
fähren Linie  des  Gräbchens  eine  Steinsetzung,  welche  er  bald  unzweifel- 
haft als  die  Verabsteinung  der  römischen  Reichsgrenze  nachwies. 

Auf  Grund  dieses  Vorganges  untersuchten  Herr  Professor  Dr.  Löschcke 
von  Bonn  die  nördlichste  Strecke  (nordöstlich  Neuwied)  und  Herr  Dr. 
Schumacher  die  Gegend  von  Osterburken  und  fanden  auf  diesen  weit 
von  einander  gelegenen  Strecken  dieselbe  Grenzbezeichnung.  Auch  in 
Württemberg  liegen  Spuren  derselben  vor. 

Übrigens  haben  schon  vor  mehr  als  einem  Dezennium  die  Herren 
Oberstlieutenant  Dahm  und  Professor  Wolff  das  Grenzgräbchen  auf  der 
Strecke  Gross-Krotzenburg — Rückingen  aufgefunden,  aber  damals  niciit 
als  solches  erkannt,  sondern  anderweitig  zu  erklären  versucht. 

Ich  halte  es  für  höchst  wahrscheinlich,  dass  dieselbe  Einrichtung 
sich  an  allen  Grenzen  des  römischen  Reiches  finden  wird,  diejenigen 
Strecken  ausgenommen,  welche  durch  einen  bedeutenden  Fluss,  das  Meei- 
oder  (vielleicht)  die  Wüste  gebildet  wurden. 

Bezüglich  der  Einzelheiten  der  Grenzmarkierung  will  ich  mich 
hier  auf  einige  kurze  Andeutungen  beschränken  und  verweise  diejenigen, 
welche  sich  hierüber  näher  orientieren  wollen,  auf  das  Limesbl.  Nr.  7 
und  8,  welches  einen  eingehenden  Bericht  Jacobis,  sowie  kürzere  Mit- 
teilungen Löschckes  und  Schumachers  enthält. 

Entlang  der  Grenze,  meist  annähernd  6  m  (2  römische  decem- 
pedae  =  5,914  m)  mitunter  aber  auch  weiter  vorwärts  des  Fusses  der 
äusseren  Wallböschung,  befindet  sich  eine  Grube  mit  sehr  steilen,  fast 
senkrecht  abgestochenen  Böschungen,  welche  bestimmt  war,  die  Grenz- 
marken aufzunehmen,  um  dann  sofort  wieder  zugeschüttet  zu  werden. 
Die  Tiefe  der  Grube  schwankt  zwischen  0,6  — 1,5  m,  die  obere  Breite 
zwischen  0,5 — 0,8  m  je  nach  der  Ik)denbeschaffenheit. 

Ich  habe  absichtlich  den  Ausdruck  Giube  statt  Gräbchen  ge- 
wählt,   um  Verwechslungen   vorzubeugen,    mit   dem  Gräbchen   vorwärts 


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Die  Abgrenzung  des  Kömerreicbes.  S 

der  raetischen  Mauer,  welches  auf  der  Oberfläche  zu  Tage  liegt  und 
über  das  ich  noch  zu  sprechen  haben  werde. 

Die  Grenzmarken  selbst  sind  sehr  verschiedener  Art.  Es  findet 
sich  auf  dem  Boden  der  Grube  eine  bald  zusammenhängende,  bald 
unterbrochene  Reihe  von  Steinen  verschiedener  Grösse  und  Form.  Die 
Steine,  welche  meist  mittelst  kleinerer  Steine  stark  verkeilt  sind,  sind 
unbehauen,  höchstens  mit  ein  Paar  Hammerschlägen  hergerichtet;  häufig 
sind  es  Steinplatten,  auf  der  schmalen  Kante  genau  in  der  Richtungs- 
linie sitzend,  mitunter  auch  je  2  Steine  mit  geringem  Abstände  neben- 
einander. An  anderen  Orten  ist  die  Grube  auf  langem  Strecken  ganz 
mit  einer  förmlichen  Steinpackung  ausgefüllt.  Als  Beigaben  lagen  mehr 
oder  weniger  häufig  unter  den  gesetzten  Steinen  oder  auch  zwischen 
ihnen,  Steinbrocken,  die  sämtlich  nicht  an  Ort  und  Stelle  vorkommen 
(wie  Rötel  etc.),  Bruchstücke  von  Ziegeln-  und  Mühlsteinen,  Scherben 
von  gewöhnlichen  Thon-  oder  auch  von  Sigillata-Gefässen,  unzweifelhaft 
römischer  Herkunft,  einzelne  Schleifsteine,  viel  Kohle,  Asche,  verfaultes 
Holz,  Eisenstücke,  eiserne  Nägel  (welch  letztere  vielleicht  eine  sym- 
bolische Bedeutung  hatten)  und  ähnliche  geheime  Erkennungszeichen  mehr, 
deren  die  römischen  Feldmesser  als  „signa"  Erwähnung  thun. 

An  einzelnen  Stellen  wurden  die  Überreste  von  Brettern  oder 
Bohlen  an  den  Seitenwänden  der  Grube  gefunden.  Vielleicht  dienten 
dieselben  dazu,  das  Einstürzen  der  steilen  Böschungen  so  lange  zu  ver- 
hindern, bis  die  Marken  ordnungsmässig  eingefügt  waren,  doch  spricht 
hiergegen,  dass  jene  Bretter  etc.  nur  an  einer  Seite  —  meist  der 
äusseren  —  betroffen  wurden. 

In  steinarmen  Gegenden  sind  nur  wenige  Steine  gesetzt  und  man 
fand  auf  längere  Erstreckungen  überhaupt  keinen  Stein,  dafür  um  so 
mehr  andere  Marken^    vor  Allem  Kohle,    Asche   und   zahlreiche  Nägel. 

Von  in  die  Steine  eingehauenen  Buchstaben,  Zahlen  oder  anderen 
Merkmalen,  wurde  bis  jetzt  keine  Spur  entdeckt,  doch  muss  hiebei  aus- 
drücklich darauf  hingewiesen  werden,  dass  die  recht  schwierigen  Unter- 
suchungen noch  weitererer  umfassender  Verfolgung  bedürfen. 

Es  springt  in  die  Augen,  welch  wirksames  Hülfsmittel  wir  in 
di&ser  Grenzmarkung  bekommen  haben,  um  in  einzelnen  Fällen,  wenn 
jede  Spur  von  Wall  und  Graben  verschwunden  ist,  den  Zug  des  Limes 
nachzuweisen.  Vielleicht  gelingt  es  auf  diesem  Wege,  den  seither  mit 
soviel  Eifer  und  Kraftaufwand,  aber  immer  vergeblich  gesuchten  W^inkel 
bei  Lorch  festzustellen. 

Die   Frage,    welche  Überreste   dem.  römischen  Grenzwalle   ange- 


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4  V.  Sarwey 

hören,  kann  mit  diesem  Mittel  gelöst  werden,  da  wo  ein  Gewirre  von 
mittelalterlichen  (oder  vorgeschichtlichen)  Anlagen  die  Entscheidung 
bis  jetzt  unmöglich  machte  —  beispielsweise  bei  Kloster  Arnsburg  in 
Oberhessen. 

Auch  auf  denjenigen  Strecken,  auf  welchen  sich  eine  ausgedehn- 
tere Verdoppelung  des  Walles  vorfindet  —  wie  beim  Feldberg-Kastell 
und  beim  Triangel  zwischen  Heftrich  und  Eschenhofen  —  können  uns 
die  Grenzmarken  erklärende  Aufschlüsse  geben.  Ebenso  wird  es  von 
Interesse  sein,  den  Lauf  der  Vermarkung  auf  denjenigen  Strecken  «u 
verfolgen,  wo  —  wie  dies  mehrfach  vorkommt  —  eine  Römerstrasse 
längere  Zeit  ausserhalb  des  Limes  hinzieht. 

Endlich  werden  wir  die  rückwärtige,  mit  einer  Reihe  von  Kastellen 
besetzte  Linie,  welche  vom  Main  quer  durch  den  Odenwald  aum  Neckar 
führt.,  hierauf  zu  untersuchen  haben  und  bekämen  in  dem  Falle,  dass 
sich  eine  Vermarkung  an  dieser  Linie  finden  sollte,  wichtige  Anhalts- 
punkte für  die  geschichtliche  Entwicklung  in  diesem  Gebiete. 

Ich  werde  im  weiteren  Verlaufe  Gelegenheit  haben  zu  zeigen, 
wie  diese  Entdeckung  wahrscheinlich  auch  dazu  angethan  ist,  Licht  zu 
verbreiten  über  einige  der  wichtigsten  und  seither  vollkommen  rätsel- 
haften Fragen. 

Fassen  wir  die  Reihenfolge  der  für  Herstellung  des  Limes  er- 
forderlichen Arbeiten  ins  Auge,  so  leuchtet  ein,  dass  die  Absteckung 
der  politischen  Grenze  dem  Bau  selbst  vorangehen  musste.  Diese 
Absteckung  war,  l>ei  dem  Mangel  an  Karten,  eine  schwierige  und  um- 
ständliche Arbeit.  Wir  sind  zwar  nicht  im  Stande  den  Gang  derselben 
genau  nachzuweisen.  Der  einfachste  Weg  war,  zunächst  im  Terrain 
hervorragende,  weithin  sichtbare  Visierpunkte  —  wie  den  Hesselberg, 
den  Ilohenstaufen  etc.  —  zu  Grunde  zu  legen,  welche  wir  als  Punkte 
erster  Ordnung  bezeichnen  können.  Zwischen  diesen  konnte  man  dann 
Zwischenpunkte  wählen,  wobei  es  nicht  nötig  war,  dass  dieselben  genau 
in  der  zwei  Punkte  erster  Ordnung  verbindenden  Geraden  lagen ;  konnte 
man  ja  doch  nach  Abweichungen  immer  wieder  auf  jene  Hauptvisier- 
punkte zurückgreifen.  Durch  zweckmässige  Vervielfältigung  der  Zwischen- 
punkte wurde  auch  im  coupierten  und  bedeckten  Terrain  eine  genaue 
Absteckung  der  Grenzlinie  möglich. 

Herr  Jacobi  meint  (vgl.  Limesbl.  Nr.  7  S.  207)  unter  Hinweis 
auf  die  „monticelli"  der  Agrimensoren,  dass  gewisse  künstliche  Erd- 
aufwürfe, welche  man  bis  jetzt  für  Turmhügel  hielt,  zum  Tracieren  — 
also  als  Zwischenpunkte  —  gedient  haben.     Dies  ist  möglich  und  wahr- 


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Die  Abgrenzung  de^  Rümerreiches.  5 

scheinlich,  bedarf  aber  wohl  noch  zahlreicher  Untersuchungen,  anch  auf 
andern  Strecken,  um  als  erwiesen  gelten  zu  können. 

Nachdem  das  Trace  fertiggestellt  war  —  es  kann  hier  nicht 
untersucht  werden,  für  welche  Teile  zumal  —  konnte  man  mit  der 
eigentlichen  Arbeit  beginnen.  Ob  hiebei  der  Graben  mit  Wall  bezw. 
die  Mauer,  oder  aber  die  Verabsteinung  der  Grenze  zuerst  in  Angriif 
genommen  wurden,  wissen  wir  nicht.  Vielleicht  ist  es  am  Wahrschein- 
lichsten, dass  beide  Arbeiten  in  der  Regel  gleichzeitig  vorgenommen 
wurden.  Diese  Frage  ist  aber  von  verhältnismässig  untergeordneter 
Bedeutung,  wichtig  dagegen  ist  die  unzweifelhafte  Thatsache,  dass  die 
Tracierung  dem  Bau  vorausging. 

Das  erstere  Geschäft  fiel  den  Agrimensores  zu,  welche  —  wenn 
sie  auch  Offiziersrang  hatten  —  im  Wesentlichen  aber  ^och  nur  Geo* 
meter  waren;  sie  arbeiteten  zwar  nach  allgemeinen,  von  oben  aus- 
gegebenen Direktiven,  aber  im  Übrigen  nach  ihrem  Schema  und  mit 
dem  Instrumente.  Daher  das  Vorherrschen  der  starren,  geraden  Linie 
(vielleicht  haben  mitunter  auch  die  Friedensverträge  dazu  beigetragen). 
£in  militärischer  Einfiuss  auf  das  Trace  hätte  nur  stattfinden  können, 
wenn  die  Oberleitung  von  Hause  aus  einen  solchen  ausgeübt  hätte. 
Diese  kümmerte  sich  aber  offenbar  nur  wenig  um  die  Finzelheiten. 

So  blieb  dem  Soldaten  nichts  mehr  übrig,  als  auf  einem  gege- 
benen Abstände  hinter  der  Trace  den  Graben  auszuwerfen. 

Das  Eine  steht  jetzt  schon  fest,  dass  die  Verabsteinung  die  ju- 
ristische Grenze  ist,  wdche  dem  Auge  durch  die  Versenkung  in  die 
mehrerwähnte  Gnibe  entzogen  war.  (Ob  einzelne  Steine  über  den  Boden 
hervorragten,  konnte  noch  nicht  festgestellt  werden). 

Ausser  dieser  juristischen  und  allem  Anscheine  nach  nicht 
wahrnehmbaren  Grenze  bedurfte  man  aber  noch  einer  äusserlich 
sichtbaren,  welche  dem  Barbaren  in  unverkennbarer  Weise  zur  An- 
schauung brachte:  Hie  Limes  Romanus  est! 

Als  die  international  (wenn  dieses  Wort  in  Anwendung  auf  die 
Römerzeit  gestattet  ist)  anerkannte,  sichtbare  Grenzbezeichnung, 
erscheint  mir  auf  Gnind  von  Beobachtungen,  die  ich  an  den  Römer- 
wällen in  Britannien  machte,  weder  die  Mauer  noch  der  Wall,  sondern 
der  Graben. 

Kurze  Zeit  bevor  Herr  Jacobi  seine  wichtige  Entdeckung  machte, 
besuchte  ich  unter  der  ebenso  liebenswürdigen  wie  sachverständigen 
Führung  hervorragender  englischer  und  schottischer  Forscher  jene  beiden 


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6  V.  Sarwey 

Anlagen  und  gelangte  dabei  zu  Ergebnissen,  welche  nunmehr  ihre  Bestä- 
tigung durch  eben  jene  Entdeckung  zu  finden  scheinen. 

Es  würde  zu  weit  führen,  hier  auf  eine  genauere  Beschreibung 
der  Wälle  einzugehen,  deren  Kenntnis  aus  den  zahlreichen  englischen 
Werken  (Bruce,  Mac  Lauchlan,  Roy,  Stuart,  aus  der  Archeologia 
Aeliana  u.  A.  m.)  vorausgesetzt  werden  muss.  Nur  diejenigen  Erschei- 
nungen sollen  hier  in  Kürzestem  hervorgehoben  werden,  welche  zu  jenen 
Schlussfolgerungen  führten  und  zum  Teil  das  Ergebnis  neuester  Unter-^ 
suchungen,  überhaupt  noch  nicht  in  weiteren  Kreisen  bekannt  ge- 
worden sind. 

Beide  britische  Wälle  durchschneiden  die  Insel  von  Küste  zu  Küste. 

Der  südlichere,  welcher  den  Namen  Hadrian's  führt,  läuft  — 
ungefähr  118  km  lang  —  von  der  Tyne-  bis  zur  Solway  -  Mündung. 
Derselbe  besteht  aus: 

1.  der  nördlichen  Linie,  einer  Steinmauer,  welcher  gegen  Norden 
ein  Graben  vorliegt.  In  die  Mauer  sind  eine  Anzahl  geräumiger  Kastelle 
derart  eingebaut,  dass  sie  mit  ihrem  vorderen  Drittel  über  jene  vor- 
springen. Drei,  wahrscheinlich  schon  vor  der  Anlage  der  Linie  (viel- 
leicht von  Agricola)  erbaute  Kastelle,  liegen  südlich  der  Mauer,  von 
dieser  losgelöst.  Auf  durchschnittlich  7,5  km  Erstreckung  kommt  ein 
Kastell.  Dazwischen  liegen  —  mit  der  vorderen  Front  in  der  Mauer- 
flucht —  Meilen-Kastelle  (so  genannt,  weil  ihre  durchschnittliche  Ent- 
fernung je  eine  römische  Meile  beträgt).  Dieselben  haben  ungefähr 
18  m  im  Geviert  und  entsprechen  hiernach  unsem  kleinsten  Zwischen- 
kastellen. Zwischen  diesen  standen  Wachttürme  (nach  Horsley,  der 
seine  Beschreibung  im  Jahre  1725  veröffentlichte,  je  4),  von  welchen 
jetzt  nur  noch  wenige  nachweisbar  sind. 

2.  die  südliche,  höchst  eigenartige  Linie.  Dieselbe  läuft  im  All- 
gemeinen in  derselben  Richtung  wie  die  Mauer,  meist  in  geringem  Ab- 
stände von  derselben  (25 — 50  m),  mitunter  aber  auch  mit  Abweichungen 
bis  zu  800  m. 

Während  nämlich  die  Mauer,  namentlich  in  ihrem  mittleren  Teile, 
der  das  Gelände  sorgfältig  ausnützt,  häufiger  von  der  Geraden  ab- 
weicht, um  ihren  Lauf  über  die  höchsten  Erhebungen  zu  nehmen, 
schlägt  die  südliche  Linie  meist  den  kürzeren  Weg  ein,  ohne  jede  Be- 
rücksichtigung des  Geländes,  nach  dieser  Hinsicht  mit  den  militärisch 
widersinnigsten  Stellen  des  raetisch-obergermanischen  Limes  wetteifernd. 
Besonders  charakteristisch  ist  in  dieser  Richtung  eine  Strecke  zwischen- 
den  Stationen   Borcovicus   und  Magna,    wo   die  Linie   in  dem   Grunde 


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Die  Abgrenzung  des  Rümerreiches.  7' 

eines  sumptigen  Thaies  läuft,  von  Süden  wie  von  Norden  auf  nächste 
Entfernung  beherrscht. 

Ebensowenig  lässt  sich  diese  südliche  Linie,  ihrem  Profil  nach, 
als  eine  militärische  Anlage  denken.  Dieselbe  besteht  aus  einem  Graben 
von  durchschnittlich  8 — 10  m  Breite  und  über  3  m  Tiefe.  Auf  der 
Nordseite  befindet  sich  eine  „Erdanschüttung",  nicht  Wall,  weil  die 
Prüfling  der  Profile  an  den  verschiedensten  Stellen  den  Zweck  der  Ver- 
teidigung geradezu  ausschliesst. 

Die  Erkläning  dieser  rätselhaften  Linie  hat  schon  seit  lange  die 
besten  Forscher  Englands  beschäftigt,  aber  keine  der  aufgestellten  Ver- 
mutungen befriedigt.  Die  wohl  verbreitetste  erklärt  die  Linie  als  eine 
Kückendeckung  für  die  Hadrians-Mauer,  durch  welche  zugleich  die 
Militärstrasse  koflferartig  gegen  beide  Seiten  gedeckt  gewesen  wäre, 
daher  als  eine  Anlage  g^en  Insurgenten  —  britische  Franctireurs  — 
welche  von  Süden  her  drohen  mochten.  Aber  auch  diese  Deutung  ist 
für  uns,  der  jedem  militärischen  Erfordernis  zuwiderlaufenden  Tracierung 
und  Profilierung  halber,  gänzlich  ausgeschlossen. 

Einer  meiner  Begleiter  entlang  des 'Hadrians-Walles,  der  junge 
Oxforder  Epigraphiker  Mr.  Haverfield,  sprach  bei  dieser  Gelegenheit 
die  Vermutung  aus,  diese  Linie  —  der  Graben  mit  den  drei  Erdan- 
schüttungen —  werde  die  urspi-üngliche  Bezeichnung  der  politischen 
Grenze  des  Römerreiches  gewesen  sein,  welcher  dann,  als  sich  später 
die  Notwendigkeit  herausstellte,  ^ne  reellere  Grenzsperre  zu  schaffen, 
nachträglich  die  Mauer  mit  Kastellen  etc.  vorgelegt  wurde. 

Diese  Ansicht  scheint  eine  Stütze  zu  finden  durch  neuere,  von 
Mitgliedern  der  archäologischen  Gesellschaft  von  Newcastle  u.  T.  vor- 
genommene Untersuchungen.  Diesen  zufolge  durchschneidet  bei  Car- 
hill  Farm  die  Römerstrasse,  welche  den  Verkehr  entlang  der  ganzen 
Anlage  vermittelte,  das  Erdwerk  —  eben  diese  südliche  Linie  — ,  um 
dann  entlang  desselben,  auf  seiner  südlichen  Seite,  weiter  zu  führen. 
Der  Durchschnitt  zeigte,  dass  die  Strasse  erst  nach  dem  Erdwerk  an- 
gelegt wurde.  Hieraus  ergiebt  sich:  1.  mit  Bestimmtheit,  dass  die 
südliche  Linie  nicht  den  Zweck  der  Verteidigung  der  Strasse  gegen 
Süden  gehabt  haben  kann  und  2.  mit  einiger  Wahrscheinlichkeit,  dass 
die  südliche  Linie  schon  vor  der  Hadrians-Mauer  bestanden  hat,  da 
alles  dafür  zu  sprechen  scheint,  dass  die  Strasse  gleichzeitig  mit  der 
Mauer  angelegt  worden  ist. 

Ich  glaube  an  dieser  Erklärung  festhalten  zu  sollen,  so  lange 
mir  keine  bessere  entgegengebracht  wird,  um  so  mehr,  da  analoge  Er- 


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8  V.  Sarwey 

scheinungen,  welche  ich  am  Antonin-Walle  beobachtete  (Ähnliches  scheint 
auch  am  Trajans-Walle  vorzuliegen)  mir  ebenfalls  nur  auf  diesem  Wege 
erklärbar  sind. 

Die  Kenntnis  der  Hadrians-Mauer  ist  weiter  verbreitet  ah>  die- 
jenige des  Antonin-Walles.  Und  doch  bietet  der  letztere  kaum  ge- 
ringeres Interesse.  Für  unsere  Untersuchungen  ist  derselde  von  beson- 
dero*  Bedeutung. 

Es  ist  in  neuester  Zeit  den  Bemühungen  der  archäologischen  Ge- 
sellschaft von  Glasgow  gelungen,  die  seither  massgebenden  Anschauungen 
Roy's  und  R.  Stuai1,'s  in  wesentlichen  Punkten  zu  berichtigen.  Ich 
werde  mich  hier  auf  die  kurze  Darlegung  der  für  den  vorliegenden 
Zweck  wichtigsten  Einzelheiten  beschränken. 

Die'  für  die  Anlage  des  Antonins-Walles  gewählte  Linie,  der 
Isthmus  zwischen  den  Friths  des  Forth  und  Clyde  ist  die  kürzeste, 
welche  die  Insel  durchschneidet^  sofern  man  die  nördlichen,  unzugäng- 
licheren Hochlande  ausser  Betracht  lässt.  Sie  ist  ungefähr  halb  so 
lang  wie  die  Hadrians-Mauer. 

Das  Trace  ist  —  das  westliche  Ende  ausgenommen  —  weit 
zweckmässiger  gewählt,  als  bei  der  Anlage  in  Nord-England.  Dies  er- 
klärt sich  leicht  durch  die  grössere  Gefährdung  dieser  vorgeschobenen 
Stellung  und  —  wie  der  hervorragende  schottische  Gelehrte,  Professor 
Ramsay  von  Aberdeen,  meinte  —  wohl  auch  durch  die  von  den  rö- 
mischen Ingenieuren  in  den  20  Jahren  seit  dem  Bau  der  ersteren  Linie 
gesammelten  Erfahrungen. 

Für  den  Zug  des  Antonins-Walles  sind  zum  grössten  Teile  be- 
herrschende und  weite  Aussicht  bietende  Höhen  ausgesucht,  welchen 
sich  vielfach  Flüsse,  Moräste  und  sonstiges  schwieriges  Gelände  vor- 
legen. Die  durchschnittliche  Entfernung  der  mit  der  vorderen  Front 
in  den  Wall  eingebauten  Kastelle  beträgt  nur  wenig  über  3  km.  Sie 
haben  daher  bedeutend  geringere  Abstände,  als  diejenigen  der  südlichen 
Linie,  sind  aber  andererseits  auch  wesentlich  kleiner. 

Die  Kastelle  liegen  fast  ausnahmslos  militärisch  sehr  günstig  und 
scheuen  —  der  sonstigen  römischen  Gepflogenheit  entgegen  —  auch 
nicht  die  Lage  auf  den  höchsten,  Wind  und  Wetter  ausgesetzten  Kuppen. 

Zwischen  diesen  Kastellen  wurden  noch  im  vorigen  Jahrhundert 
zahlreiche  Zwischen-Kastelle  und  Wachttürme  beobachtet,  deren  Spuren 
aber  heute  völlig  verwischt  sind. 

Die  Linie  besteht  aus:  einem  Graben,  einem  Walle  und  einer, 
meist  nahe  hinter  letzterem  hinführenden  Militärstrasse. 


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Die  Abgrenzung  des  Römerreiches.  9 

Der  Wall,  welcher  sich  im  grossen  Ganzen  die  beherrschenden 
Höhen  ansgesncht  hat,  ist  meist  nicht  bis  auf  die  Krete  vorgeschoben, 
sondern  bleibt  durchschnittlich  10 — 30  m  hinter  (südlich)  derselben, 
derart,  dass  der  vorli^ende  Abhang  vom  Walle  aus  weder  beschossen 
noch  eingesehen  werden  konnte  und  der  römische  Patrouilleur  seinen 
Gang  vorwärts  der  Deckung  ausführen  musste.  Eine  Erklärung  für 
diese  eigenartige  Anordnung  vermag  ich  nicht  zu  geben. 

Der  Wall  liegt  durchsclmittlich  10 — 12  m,  mehrfach  noch  weiter 
rückwärts  vom  Graben.  Der  Zwischenraum  zwischen  beiden  kann  nicht 
mehr  als  Berme  bezeichnet  werden. 

Die  von  dem  Glasgower  Vereine  —  namentlich  den  Heri-en  JoUy, 
Nielson  und  Chalmers  —  in  neuester  Zeit  mit  grosser  Umsicht  veran- 
stalteten Untersuchungen  ergaben  ein  von  den  seitherigen  Beschreibungen 
wesentlich  abweichendes  Resultat.  Ich  fasse  das  Wichtigste  auf  Grund 
eigener  Anschauung  (es  waren  aus  Anlass  meines  Besuches  an  verschie- 
denen, weit  auseinanderliegenden  Stellen  Durchschnitte  gemacht)  und 
unter  Benützung  der  mir  gefälligst  zur  Verfügung  gestellten,  durch 
Mr.  Chalmers  mit  bemerkenswerter  Genauigkeit  aufgenommenen  Profile, 
in  Kurzem  zusammen. 

1.  Der  (Spitz-)Graben  hat  eine  durchschnittliche  Breite  von  13  m 
und  eine  Tiefe  von  3,5  m.  Das  aus  demselben  ausgehobene  Material 
hat  nirgends  für  den  Aufbau  des  Walles  Vei-wendung  gefunden,  son- 
dern ist  —  wie  wiederholte  Messungen  ergaben  —  ganz  nach  vorwärts, 
also  auf  die  Stelle  ausgeworfen  worden,  die  wir  heute  als  Glacis  be- 
zeichnen. Diese  Erdanschüttung  ist  wenig  geordnet  ausgeführt,  die  Erde 
weder  glacisartig  verteilt,  noch  wallartig  aufgehäuft.  (Wir  werden  das 
Auswerfen  der  Erde  aus  dem  Graben  nach  dem  Auslande  zu  auch  noch 
bei  anderen  Römeranlagen  kennen  lenien.) 

2.  Der  Wall  nihte  auf  einer  steinernen  Unterlage  von  ähnlicher 
Konstruktion  wie  die  Römerstrassen.  Auf  4  m  von  einander  sitzen 
zwei  Reihen  grösserer  Sandsteine ;  der  Zwischenraum  ist  mit  einer  Lage 
kleinerer  Steine  ausgefüllt.  Zahlreiche ,  mit  Steinplatten  eingedeckte 
Wasserdurchlässe  sind  angebracht.  Auf  diesem  Fundamente  sitzt  der 
Wall,  ganz  —  d.  h.  auch  der  innere  Kern  —  aus  Rasen  bestehend. 
Der  Aufbau  desselben  ist  so  sorgfältig  ausgeführt,  das  Ganze  so  vor- 
trefflich erhalten,  dass  die  scharf  abgestochenen  Durchschnitte  den  über- 
raschenden Anblick  einer  Backsteinmauer  boten,  wobei  die  Fugen  in 
Folge  der  Fäulnis  der  Gräser,  sich  als  scharfe,  schwarze  Linien  mar- 
kieren.    Die  Durchschnitte  wiesen  meist  noch  20 — 30  Schichten  Rasen 


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10  V.  Sarwey 

auf.  Ich  schätze  die  ursprüngliche  Höhe  des  Walles  auf  ca.  2  m.  Die 
Anlage  der  Böschungen  konnte  bei  dem  verwendeten  Material  verhält- 
nismässig sehr  steil  sein.  Wir  haben  hier  ein  Bild  von  dem,  was  die 
Römer  als  „Valium  caespiticium"  bezeichnen. 

3.  Eine  besonders  bemerkenswerte  Stelle  ist  bei  Croy  Hill.  Da- 
selbst weichen  Wall  und  Graben  auf  eine  längere  Strecke  nicht  unwe- 
sentlich von  einander  ab.  Wälirend  der  Wall  über  ein  Plateau  läuft, 
das  10 — 15  m  vorwärts  mit  senkrechten  Felswänden  abstürzt,  ist  der 
Graben  in  den  felsigen  Gnind  am  Fusse  jener  Felswände  eingeschnitten. 

Hieraus  ergiebt  sich  Folgendes:  Wall  und  Graben  sind  nicht 
gleichzeitig  angelegt.  Schon  der  Umstand,  dass  die  Erde,  welche  aus 
dem  Graben  ausgehoben  wurde,  keine  Verwendung  zum  Aufbau  des 
Walles  fand,  schliesst  Solches  aus. 

Der  Graben  kann  keinen  militärischen  Zweck  gehabt  haben.  Dies 
geht  schon  aus  der  erwähnten  Fortführung  desselben  (auf  Croy  Hill)  am 
Fusse  sturmfreier  Felswände  hervor.  Aber  auch  die  Anschüttung  der 
p]rde  nach  der  feindlichen  Seite  schliesst  den  Gedanken  an  VerteiY 
digungszwecke  aus. 

Befremdend  bleibt  die  zeitraubende  und  grosse  Arbeit  bean- 
spruchende Konstmktion  des  Walles,  um  so  mehr,  da  wir  gerade  hier 
annehmen  müssen,  dass  die  Römer  allen  Grund  hatten,  die  Fertigstellung 
zu  beschleunigen. 

Die  einfachste  Erklärung  für  den  Graben  scheint  mir,  wenn  wir 
die  Haverfield'sche  Annahme,  dass  die  südliche  Linie  der  Hadrians- 
Anlage  die  Bezeichnung  der  politischen  Grenze  gewesen  sei,  auch  für 
den  Graben  vorwärts  des  Antonin-Walles  gelten  lassen. 

Die  Erdanschüttungen  zu  beiden  Seiten  des  Grabens  an  der  süd- 
lichen Hadrians-Linie  und  die  Erdanschüttung  nördlich  des  Grabens  am 
Antonius- Walle  sind  dann  nur  als  die  Ablagerungsstätten  für  die  ausge- 
worfene Erde  zu  betrachten. 

Eben  weil  man  bei  diesen  Anlagen  nicht  an  Verteidigung  dachte, 
erschien  es  zunächst  ziemlich  gleichgültig,  ob  man  die  Erde  nach  rück- 
wärts oder  nach  vorwärts  auswarf.  Später  entschied  man  sich  für 
ersteres  Verfahren  und  gewiss  mit  Recht;  denn  wenn  der  Erdaufwurf 
an  den  liimites  auch  nicht  den  Zweck  eine^  zur  Verteidigung  be- 
stimmten Walles  haben  mochte,  so  deckte  und  verdeckte  er  doch  die 
meist  nahe  dahinter  führende  Militärstrasse,  war  den  Patrouillen  etc. 
dienlich  und  —  imponierte !     Hiebei  ist  nicht  ausgeschlossen,  dass  der- 


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Die  Abgrenzung  des  Römerreiches.  H 

selbe  auch  gelegentlich  den  Vorteil  einer  überhöhenden  Stellung  ge- 
währen konnte. 

Auf  die  weiteren  Zwecke  des  Walles  komme  ich  noch  zurück. 

Ich  glaube  aber  annehmen  zu  sollen,  dass  bei  den  Römern  der 
Graben  überhaupt  die  äusserlich  sichtbare  Bezeichnung  der 
politischen  Grenze  war  und  als  solche  damals  allgemein  betrachtet 
und  anerkannt  worden  ist. 

Der  Graben  —  das  Sinnbild  des  Flusses  —  erscheint  an  und 
für  sich  als  eine  zweckendsprechende,  sowie  zu  allen  Zeiten  und  bei 
den  meisten  Völkern  übliche  Grenzbezeichnung.  Durch  Plinius  nat. 
bist.  5.  3  (4)  ist  bezeugt,  dass  im  römischen  Afrika  Gräben  als 
Grenze  dienten. 

Auch  Erscheinungen  in  Raetien  und  an  der  unteren  Donau  unter- 
stützen diese  Ansicht. 

Schon  in  den  ersten  Dezennien  dieses  Jahrhunderts  hat  der  Pfarrer 
Dr.  Fr.  A.  Mayer  auf  der  Strecke  vom  Donauanschluss  bei  Hienheim  bis 
Kipfenberg,  vorwärts  der  raetischen  Mauer,  einen  kleinen  Graben  be- 
obachtet. Derselbe  ist  auch  heute  noch  im  Walde  meist  deutlich  sicht- 
bar. Die  Entfei-nung  von  der  Mauer  schwankt  nach  unsern  Messungen 
zwischen  5  und  19  m.  Die  obere  Breite  desselben  beträgt  durchschnitt- 
tlich  1,5  m,  seine  Tiefe  erreicht  nirgends  50  cm.  Östlich  von  Altmann- 
stein ist  auf  eine  gewisse  Erstreckung  die  Erde  nach  vorwärts  (gegen  das 
Ausland  zu)  ausgeworfen,  sonst  scheint  dieselbe  verteilt  worden  zu  sein. 

Die  sorgfältige  Untersuchung  des  Gräbchens  im  Hienheimer  Forst 
darcb  Herrn  Genei-al  Popp  (vgl.  Limesbl.  Xr.  6  Art.  59)  ergab  keinerlei 
Grenzsteine  oder  andere  Marken,  auch  keinerlei  Anzeichen,  welche  auf 
eine   einstige  Palissadierung   oder  etwas  Ähnliches   hingewiesen   hätten. 

(Die  Grenzmarken  werden  vorwärts  oder  rückwärts  des  Gräbchens 
zu  suchen  sein,  da,  wie  schon  erörtert,  diese  juristische  Grenze  offen- 
bar äusserlich  nicht  erkennbar  sein  sollte.) 

Auch  das  Gräbchen  vor  der  raetischen  Mauer  erklärt  sich  auf 
das  einfachste,  wenn  man  annimmt,  dass  die  Römer  unter  allen  Um- 
ständen an  dieser  Art  der  Gitsnzbezeichnung  festhielten,  auch  da,  wo 
eine  Grenzmauer  solches  vielleicht  als  überflüssig  erscheinen  Hess.  In- 
dessen ist  nicht  ausgeschlossen,  sondern  eher  wahrscheinlich,  dass  die 
Mauer  ei*st  nach  dem  Gräbchen  angelegt  wurde,  in  welchem  Falle  das 
letztere  zugleich  als  Trace  gedient  hätte,  von  der  man  nur  ein  bestimm- 
Mass  nach  rückwärts  zu  nehmen  hatte. 

Schliesslich  will  ich  noch  auf  eine  analoge  Erscheinung  am  Trajans- 


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12  V.  Sarwey 

Walle  hinweisen,  den  ich  nicht  aus  eigener  Anschauung,  sondern  nur 
aus  den  Beschreibungen  kenne  (v.  Vincke  1839,  des  französischen  In- 
genieurs J.  Michel  1858  und  Schuchhardt's  arch.-epigraph.  Mitteilungen 
aus  Oesterreich  Jahrg.   1885). 

Der  Trajans-Wall  (welcher  den  nach  Norden  vorspringenden 
Bogen  der  unteren  Donau  abschneidet)  läuft  in  einer  Länge  von  rand 
GO  km  von  der  Donau  südlich  Gernavoda  in  östlicher  Richtung  zum 
schwarzen  Meere  bei  Constanza. 

Die  Anlage  besteht  aus  3  Linien,  dem  Steinwall,  dem  grossen 
Erdwall  tiBd  dem  sogenannten  kleinen  Erdwail,  welche  sich  gegenseitig 
je  einmal  durchschneiden. 

In  die  beiden  ersteren  sind  zahlreiche  Kastelle  eingebaut,  insbe- 
sondere am  grossen  Erdwalle  in  auffallender  Menge,  da  die  Abstände 
durchschnittlich  nur  1  km  betragen.  Beiden  Wällen  liegt  der  Graben 
nach  Norden  vor. 

Der  sog.  „kleine  Erdwall**  ist  —  wie  sich  aus  der  Art  des 
Durchschnittes  mit  den  beiden  anderen  erkennen  lässt  —  die  älteste 
der  drei  Anlagen.  Das  Profil  desselben  ist  wesentlich  geringfügiger,  als 
das  der  beiden  anderen  Wälle.  Nirgends  finden  sich  an  ihm  die  Über- 
reste eines  Kastells,  endlich  liegt  ihm  auffallender  Weise  der  Graben 
nach  Süden  vor. 

Diese  letztere  Ei*scheinung  schliesst  die  seitherige  Annahme,  dass 
diese  Linie  angelegt  worden  sei,  um  die  Strasse  gegen  Süden  zu  decken, 
unbedingt  aus.  Wenn  man  daher  nicht  willkürlich  in  derselben  eine 
von  nordischen  Barbaren  angelegte  Grenzwehr  finden  will  —  wozu  aber 
keinerlei  Anhaltspunkte  vorliegen  —  so  scheint  nur  die  Deutung  übrig 
zu  bleiben,  welche  wir  für  die  Erklärung  der  südlichen  Hadrianslinie 
und  des  Grabens  nördlich  vom  Antonins-Walle  gegeben  haben.  Hiernach 
bin  ich  geneigt,  den  sog.  kleinen  p]rdwall  für  die  (zuerst  angelegte) 
Grenzbezeichnung  des  Römerreiches  zu  halten,  einen  Graben,  aus  welchem 
—  wie  bei  denjenigen  dos  Antonius -Walles  —  die  Erde  nach  der 
feindlichem  Seite  zu  ausgeworfen  wurde.  Es  kämen  dann  als  Grenz- 
speiTen  nur  die  beiden  anderen  Linien  in  Betracht.  Welche  derselben 
als  die  jüngere  zu  betrachten  ist,  darüber  könnte  vielleicht  eine  sorg- 
fältige Untersuchung  Aufschluss  bringen,  welche  auch  die  militärischen 
Gesichtspunkte  in  das  Auge  zu  fassen  hätte.  Zunächst  möchte  ich  den 
Steinwall  für  die  neuere  —  weil  wahrscheinlich  stärkere  —  Anlage  halten. 

Die  vorstehenden  Schlussfolgerungen  wollen  nicht  den  Anspruch 
erheben  mehr  zu  sein  als  Hypothesen.     Solche  sind  aber  —  zumal  auf 


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Die  Abgrenzung  des  Römerreiches.  13 

archäologischem  Gebiete  —  billig  wie  Brombeeren.  Ich  glaube  durch 
nichts  die  ausserordentliche  Tragweite  der  Jacobi'schen  Entdeckung 
besser  zeigen  zu  können,  als  indem  ich  darauf  hinweise,  wie  mittelst 
derselben  jene  Hypothesen  auf  ihre  Richtigkeit  geprüft  werden  können. 

An  der  südlichen  Linie  der  Hadrians- Anlage  wird  zunächst  unter 
der  nördlichen  Erdanschüttung  und  vorwärts  derselben  nach  der  Ver- 
markung  zu  suchen  sein.  Sollte  sich  diese  daselbst  finden,  so  wird 
damit  die  Haveriield'sche  Vermutung  als  erwiesen  gelten  können.  Hieran 
würde  auch  dadurch  nichts  geändert,  wenn  sich  eine  zweite  Verah- 
steinung  vorwärts  von  Mauer  und  Graben  herausstellte. 

Am  Antonius- Walle  ist  jene  Grenzbezeichnung  nördlich  des  Grabens 
unter  der  Erdanschüttung  oder  vorwärts  der  letzteren  zu  vermuten. 

Am  Trajans-Walle  hat  die  Untersuchung  in  erster  Linie  den  sog. 
kleinen  Erdwall  in  das  Auge  zu  fassen,  ist  aber  —  wie  am  Hadrians- 
Walle  —  auch  auf  das  den  beiden  andern  Wällen  vorliegende  Ge- 
lände auszudehnen. 

Dass  die  zahlreichen,  in  ihrer  Provenienz  zweifelhaften  Wälle  am 
Niederrhein,  in  Dacien,  im  heutigen  Rumänien  und  Bessarabien  in  ähn- 
licher Weise  zu  untersuchen  sind,  soll  hier  nur  angedeutet  werden. 

Es  ist  nun  allerdings  nicht  ausgeschlossen,  dass  die  Römer  der- 
artige Vermarkungen  nur  vorwärts  eigentlicher  Grenzwälle  vorgenommen 
haben.  Nur  umfassende  Untersuchungen  können  hierüber  Aufklärung 
verschaffen. 

Ich  beschränke  mich  auf  die  vorstehenden  Beispiele.  Eine  Fülle 
von  Material  bietet  sich  der  Prüfung  dar.  Alle,  denen  es  P>nst  ist 
mit  der  Ergründung  der  Wahrheit  auf  diesem  Gebiete,  können  Herrn 
Jacobi  nicht  genug  danken.  Es  ist  um  so  mehr  Sache  der  Lokal- 
forscher, umfassenden  und  sinnvollen  Gebrauch  zu  machen  von  diesem 
wertvollen  Hülfsmittel. 


Zwar  ist  es  heute  noch  nicht  an  der  Zeit,  ein  abschliessendes 
Urteil  zu  fällen  über  den  leitenden  Gedanken,  welcher  der  Anlage  des 
IJmes  zu  Grunde  lag.  Dies  schliesst  aber  die  Berechtigung  nicht  aus, 
schon  jetzt  die  allgemeinen  Gesichtspunkte  prüfend  ins  Auge  zu  fassen. 
In  der  That  könnte  ein  Nachteil  hierdurch  nur  entstehen,  sofern  man 
an  diesen  vorläufigen  Ansichten  starr  festhalten  wollte,  statt  dieselben 
mit  dem  Spaten  auf  ihre  Richtigkeit  zu  untersuclien. 

Der  raetisch-obergermanische  Limes  hat  von  der  Donau 
oberhalb  Eelheim   bis   zum  Rhein  unterhalb  Rheinbrohl  eine  Gesamter- 


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14  V.  Sarwey 

Streckung  von  542  km.  Diese  Linie  ist  aber  —  sofern  es  sich  um 
eine  allgemeinere  Würdigung  der  Anlage  handelt  —  nicht  isoliert  zu 
betrachten.  Die  Grenze,  welche  das  Römerreich  in  Europa  vom  nörd- 
lichen Teile  des  Kontinentes  scheidet,  erstreckt  sich  von  der  Donau- 
mündung  bis  zur  Rheinmündung.  Abwärts  der  beiden  Anschlüsse  des 
Limes  an  diese  Ströme,  bilden  diese  letzteren  die  sogenannte  „nasse 
Grenze".  (Die  transdanubischen  Gebiete  des  Reiches  können  hiebei, 
aus  weiter  unten  anzuführenden  Gründen,  ausser  Betracht  bleiben.) 

Der  Gedanke  Linien  von  solcher  Ausdehnung  behufs  nachhal- 
tiger Verteidigung  besetzen  zu  wollen,  ist  ein  so  ungeheuerlicher, 
dass  nicht  etwa  nur  der  militärisch  gebildete,  sondern  der  einfache,  ge- 
sunde Menschen -Verstand  sich  dagegen  sträubt.  Hiezu  kommt  die 
mangelnde  Berücksichtigung  des  Terrains  bei  Bestimmung  des  Traces, 
wie  solche  schon  durch  den  Zug  des  Limes  auf  oft  sehr  lange  Strecken 
in  schnurgerader,  über  Berg  und  Thal  führender  Linie  bedingt  ist. 

Wer  den  Grenzwall,  mitunter  in  dem  Grunde  einer  tief  und  steil 
eingeschnittenen,  engen  Gebirgsschlucht  (wie  beispielsweise  im  schwarzen 
Loche  am  Nordostrande  des  Taunus)  oder  oft  stundenlange  auf  einem 
dem  Auslande  abgewendeten  Berghange  auf  halber  Höhe,  oder  nahe 
unterhalb  dessen  Krete  hinziehen  sieht,  überhöht,  eingesehen,  selbst  jeder 
Aussicht  entbehrend,  der  kann  an  die  Absicht  eine  solclie  Linie  ernst- 
haft verteidigen  zu  wollen,  nimmermehr  denken. 

Aber  auch  bei  der  Anlage  der  Kastelle  hat  die  Rücksicht  auf 
Verteidigungsfähigkeit  keineswegs  diejenige  Beachtung  gefunden,  welche 
erwartet  werden  müsste,  wenn  man  an  jener  Annahme  festhalten  wollte. 

Zwar  lassen  sich  für  die  Bestimmung  ihrer  Lage  mit  Beziehung 
auf  die  grossen  Verhältnisse  in  den  meisten  Fällen  militärische  Gesichts- 
punkte erkennen.  Die  Kastelle  liegen  in  der  Regel  an  einer  in  das 
Ausland  gehenden  Römerstrasse  oder  an  einem  von  dem  Auslande  nach 
der  Reichsgrenze  führenden  Naturwege,  in  einem  Gebirgssattel,  einem 
Thaleinschnitte,  allgemein  an  solchen  Punkten  oder  Linien,  welche  einer 
schärferen  Beobaclitung  bedurften.  Aber  bei  der  Auswahl  der  Örtlich- 
keit selbst,  kam  die  taktische  Beziehung  offenbar  erst  in  zweiter  Linie 
und  es  waren  vor  Allem  Rücksichten  auf  die  Bequemlichkeit  mas.sgebend. 

Die  Nähe  der  Strasse  und  von  gutem  Trinkwasser,  eine  gegen 
Wind  und  Wetter  schützende,  wenn  möglich  sonnige  liage,  thunlichste 
Zugänglichkeit,  erscheinen  als  die  hauptsächlichsten  Gesichtspunkte,  nach 
welchen   der  Bauplatz  ausgesucht   wurde,    mit  dem  Spielraum,    den  die 


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Die  Abgrenzung  des  Römerreiches.  15 

nach    den    obenerwähnten,    militärischen    Rücksichten    bestimmte   allge- 
meine Lage  zuliess. 

Vielfach  sind  Kastelle  aus  nächster  Nähe  behen-scht  oder  wenigstens 
von  vorliegenden  Höhen  aus  eingesehen,  selbst  in  solchen  Fällen,  wo 
die  militärischen  Anforderungen  sich  leicht  mit  den  Bequemlichkeits- 
rQcksichten  hätten  vereinigen  lassen.  Das  Gelände  wird  häufig  nicht 
einmal  nach  dem  Gesichtspunkte  ausgesucht,  dass  das  römische  Geschütz, 
auf  dessen  moralische  Wirkung  doch  so  grosses  Gewicht  gelebt  wurde, 
hätte  zur  vollen  Wirkung  kommen  können.  Nahe  vorliegende  tote 
Winkel  blieben  unbeachtet.  Auch  darauf  wurde  nicht  geachtet,  das  die 
Kastelle  unmittelbar  umgebende  Gelände  von  Gebäuden  frei  zu  halten. 
Die  Civilniederlassungen  —  mit  zum  Teil  massiven  Gebäuden  —  liegen 
nicht  nur  dicht  hinter  der  Rückseite,  sondern  nicht  selten  auch  vor 
den  Flanken.  Mehrfach  findet  man  das  Bad  oder  eine  Villa  selbst  vor 
der  vorderen  Front,  wie  beispielsweise  die  sogenannte  Heidekirche  40  m 
vor  dem  Feldbergkastell  liegt.  Das  von  Dr.  Schumacher  bei  Neckar- 
burken aufgefundene  zweite  Kastell  liegt  ca.  200  m  gerade  hinter  dem 
schon  früher  bekannten  Kastelle.  Wenige  Meter  vor  der  vorderen 
Front  des  hinteren  liegt  überdies  noch  ein  massiv  gebautes  Badehaus '). 

Auch  wenn  wir  annehmen,  dass  derartige  Anlagen  erst  nachträglich 
unter  der  Verlotterung  langer  Friedensjahre  entstanden  sind,  so  werden 
dieselben  doch  als  ein  weiterer  Fingerzeig  dafür  angesehen  werden 
dürfen,  wie  wenig  die  Römer  daran  dachten,  in  dieser  Linie  ernsten, 
nachhaltigen  Wiederstand  zu  leisten. 

Ich  möchte  daher  die  Kastelle  mehr  als  befestigte  Kasernen,  denn 
als  Forts  bezeichnen. 

Wenn  einzelne  derselben,  wie  auch  gewisse  Strecken  des  Grenz- 
walles, taktisch  vorteilhafter  liegen,  so  dürfte  auch  in  diesem  Falle 
die  Ausnahme  doch  nur  die  Regel  besteigen. 

Die  Bekanntschaft  mit  unserm  Limes  darf  bei  den  Lesern  dieser 


')  Das  Eigenartigste  zeigt  in  dieser  Richtung  das  Legionslager  von 
Aquinciim  (Alt  Ofen).  Seiner  Vorderfront  entlang,  nur  einige  Meter  vor  der- 
selben, läuft  eine  auf  starken,  steinernen  Pfeilern  ruhende  Wasserleitung: 
etwa  50  m  vorwärts  liegt  die  ausgedehnte  Civilniederlassung,  mit  zum  Teil 
recht  massiven  Bauten.  60  m  vor  der  linken  Flanke  befindet  sich  das  grosse 
und  hohe  Amphitheater,  welches  nicht  nur  einen  Teil  jener  Flanke  maskiert, 
sondern  auch  vollständigen  Einblick  in  das  Innere  des  Lagers  gewährt.  Aller- 
dings ist  zu  bemerken,  dass  1  km  vor  dem  Legionslager  der  mächtige  Strom 
sich  schützend  vorlegt. 


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16  V.  Sarwey 

Blätter  vorausgesetzt  werden.  Weniger  verbreitet  ist  die  Kenntnis  der 
analogen  Einrichtungen  entlang  der  grossen  Grenzströme. 

Es  wird  deshalb  gestattet  sein,  die  Organisation  des  Grenzschutzes 
entlang  der  letzteren  an  einem  Beispiele  kurz  zu  veranschaulichen.  Ich 
wähle  hierzu  das  Stück  der  Donaugrenzo  von  Wien  abwärts  bis  Belgrad, 
das  ich  im  Sommer  1892  unter  der  gütigen  Führung  eines  der  besten 
Kenner  jener  Anlagen,  Herrn  Professor  Fröhlich  von  Buda  -  Pest,  per- 
sönlich kennen  lernte^. 

Von  dem  Anschlüsse  des  Limes  an  die  Donau  bei  Ilienheim  ab- 
wärts wurde  an  der  Stromgrenze  festgehalten.  Auch  die  Einverleibung 
Daciens  in  das  Reich  änderte  hieran  im  wesentlichen  nichts,  da  diese 
Provinz  als  eine  vorgeschobene  Position  behandelt  wurde.  Die  Grenze 
der  römischen  Civilisation  wie  die  eigentliche  Verteidigungslinie  blieb 
die  Donau  (vgl.  Mommsen,  Römische  Geschichte  Bd.  V  S.  205). 

Am  stärksten  war  die  250  km  lange  Stromstrecke  von  Wien  bis 
Buda  -  Pest  besetzt.  Hier  sind  die  Legionslager :  Vindobona,  dann 
40  km  abwärts  Carnuntum  (das  heutige  Petronell),  beide  von  Vespasian 
angelegt,  ferner  114  km  unterhalb,  Brigetio  (das  heutige  O'Szöny,  schräg 
gegenüber  Komorn),  endlich  96  km  abwärts  A(iuincum  (das  heutige 
O'Buda),  die  beiden  letzteren  unter  Hadrian  errichtet. 

Auf  der  520  km  langen  Erstreckung  von  O'Szöny  bis  Belgrad 
sind  bis  jetzt  im  Ganzen  29  Donau  -  Kastelle,  von  meist  ansehnlicher 
Grösse,  nachgewiesen,  was  im  Durchschnitt  auf  je  18,5  km  ein  Kastell 
ergäbe.  Hierbei  ist  aber  in  Anschlag  zu  bringen,  dass  schwerlich  alle 
Kastelle  bekannt  geworden  sind,  wie  sich  mehrere  Lücken  von  ca. 
40  km  vorfinden. 

An  mehreren  Punkten  liegen  brückenkopfartige  Anlagen  auf  dem 
linken  Stromufer,  so  Kastelle  gegenüber  (genauer  gesagt,  schräg  gegen- 
über) von  den  beiden  Legionslagem  Brigetio  und  Aquincum,  sowie  je 
eines  in  ebensolcher  Lage  zu  den  Kastellen  Komlöd  und  Banostor. 

Bemerkenswert  ist  die  Anlage  von  burgi  zwischen  Gran  und  Buda- 


*)  Die  Erforschung  der  in  Oestereich  -  Ungarn  im  Boden  steckenden 
Überreste  ist  so  dürftig,  wie  das  auf  uns  überkommene  Material.  Umfassendere 
Ausgrabungen  haben  nur  in  Carnuntum  stattgefunden.  Wenig  ist  in  Aquincum 
geschehen,  in  Brigetio  kaum  ein  Anfang  gemacht.  Soviel  mir  bekannt,  ist 
noch  kein  Kastell  mit  dem  Spaten  untersucht  und  doch  versprechen,  allem 
Anscheine  nach,  Ausgrabungen  in  den  dortigen  Gebieten  besonders  reiche 
Ergebnisse. 


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Die  Abgrenzung  des  Römerreiches.  17 

Pest.  Ich  habe  deren  auf  einer  Erstreckung  von  54  km  zwölf  ge- 
sehen, von  welchen  9  auf  dem  rechten,  3  auf  dem  linken  Ufer  hart 
am  Strome  liegen.  Dieselben  bestehen  aus  Türmen  von  10 — 13  m  im 
Geviert,  teils  aus  einem,  teils  aus  zweien,  in  welch  letzterem  Falle  sie 
durch  eine  gemauerte  Kurtine  verbunden  sind.  Bei  Szob,  auf  dem  linken 
Stromufer,  befindet  sich  ein  solcher  burgus,  2  Türme  von  je  12  m  im 
Geviert,  welche  durch  eine  16,5  m  lange  Mauer  verknüpft  sind.  Derselbe 
sitzt  nahe  unterhalb  des  Einflusses  der  Eipel  so  hart  am  Strome,  dass 
der  Fuss  der  Mauern  von  den  Wassern  der  Donau  bespült  ist.  Nach  der 
Land-  (feindlichen)  Seite  markiert  sich  eine  erhebliche  Bodenanschwel- 
lang,  welche  mit  der  gegen  die  Donau  zugewendeten  Front  ein  Quadrat 
bildet,  so  dass  wir  es  wahrscheinlich  mit  einem  kastellartigen  burgus 
zu  thun  haben.  Im  Anschluss  an  den  stromabwärts  gelegenen  Turm 
fand  ich  im  Steilrand  des  Ufers  auf  eine  längere  Erstreckung  einen 
wohlerhaltenen  römischen  Estrich  im  Boden,  den  ich  als  eine  Anlande- 
stelle erklären  möchte,  welche  die  Donau-Flotille,  die  zweifelsohne  bei 
transdanubischen  Unternehmungen  mitwirkte,  benutzt  haben  mag. 

Die  historische  Grundlage  für  den  Bau  dieser  burgi  ist  in  dem 
Feldzuge  des  Kaisers  Yalentinian  gegen  die  Quaden  i.  J.  375  nachge- 
wiesen. Dieser  Kaiser  überschritt  den  Strom  bei  Aquincum  und  führte 
auf  dessen  nördlichem  Ufer  jenen  Flankenmarsch  aus,  der  mit  der 
Niederwerfung  der  Quaden  endigte.  Eine  Inschrift  belehrt  uns,  dass 
der  Kaiser  (zur  Sicherung  seiner  Basis)  die  Anlage  jener  burgi  anordnete. 

Ausser  den  am  Strom  liegenden,  finden  wir  noch  im  Inneren 
Pannoniens  eine  Anzahl  meist  ansehnlicher,  zum  Teil  sehr  grosser  Lager, 
von  welchen  meines  Wissens  bis  jetzt  12  festgestellt  aber  nicht  unter- 
sucht sind.  Eines  derselben,  Hetony,  über  600  m  im  Geviert,  möchte 
ich  dem  äusseren  Anscheine  nach  jedoch  eher  für  einen  vicus,  als  für 
ein  Standlager  halten.  Die  Lage  dieser  Binnenkastelle  zeigt  auf  das 
bestimmteste,  dass  wir  es  lediglich  mit  Garnisonen,  nicht  mit  befestigten 
Stellungen,  zu  thun  haben.  Auf  das  Gelände  ist  bei  der  Wahl  der 
Örtlichkeiten  noch  weniger  Rücksicht  genommen,  als  bei  den  an  der 
Grenze  liegenden  Plätzen. 

Die  Organisation  des  Grenzschutzes  an  der  nassen  Grenze  und 
am  Limes  ist  hiemach  im  wesentlichen  die  gleiche.  Entlang  der  ganzen 
Grenze  sind  Truppen  dislociert  und  kantonieren,  nach  römischer  Art, 
in  Lagern,  die  mit  Mauer  und  Graben  umgeben  sind.  Wo  eine  natür- 
liche Barriere  nicht  vorhanden  ist,  wird  eine  künstliche  geschaffen. 
Wall  mit  Graben,  beziehungsweise  Mauer,  ersetzen  freilich  in  nur  sehr 

Westd.  Zeitochr.  f.  Gesch.  u.  Kunst    XIII,    I-  2 

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18  V.  Sarwey 

darftiger  Weise  den  Strom,  die  Durchgange  durch  jene  entsprechen  den 
Übergängen  über  diesen.     An  ihnen  befinden    sich  die  Durchlassposten. 

Schliesslich  muss  noch  auf  die  verhältnismässig  äusserst  geringe 
Stärke  der  römischen  Streitkräfte  hingewiesen  werden,  welche  in  den 
betreffenden  Provinzen,  über  ausgedehnte  Gebiete  zerstreut,  zur  Ver- 
fügung standen.  Dieselben  werden  in  der  besten  Zeit,  d.  h.  vor  der 
Reduktion,  beispielsweise  in  Ober  -  Germanien  auf  34000,  in  Raetien 
auf  10000  Mann  geschätzt,  einschliesslich  der  Auxilien,  Hierbei  hatte 
der  raetische  Heeresteil  noch  die  Donau  abwärts  bis  Passau  zu  bewachen. 

Das  Besatzungsheer  war  daher  —  hier  wie  allenthalben  —  un- 
gemein schwach,  selbst  wenn  man  annehmen  will,  dass  andere,  uns 
unbekannte  Einrichtungen  für  die  lokale  Verstärkung  getroffen  waren 
—  wie  vielleicht  die  Organisation  eines  landsturmartigen  Aufgebots  aus 
der  ansässigen  Bevölkerung. 

So  haben  denn  auch  hellblickende  Geister  den  Gedanken  zurück- 
gewiesen, dass  es  sich  beim  Limes  um  eine  befestigte  Linie  handle,  in 
welcher  entscheidender  Widerstand  geleistet  werden  sollte.  Mommsen 
führt  in  seiner  Römischen  Geschichte  (Bd.  V  S.  142 — 146)  in  durch- 
schlagender Weise  aus,  dass  der  raetisch  -  obergermanische  Limes  wohl 
als  Grenzsperre,  keinesfalls  aber  als  eine  Anlage  zur  Gesammtverteidigung 
der  Grenze  aufzufassen  sei,  sowie  (S.  142)  dass  bei  deren  Tracierung 
an  Kriegszwecke  überhaupt  nicht  gedacht  worden  sei. 

Die  besten  Kenner  der  ganzen  Anlage  (wie  v.  Cohausen,  Rom. 
Grenzwall  S.  348)  und  einzelner  Teile  (wie  in  Bayern  Popp  und  Ohlen- 
schlager),  um  nur  einzelne  Namen  herauszugi-eifen,  sprechen  sich  in 
ähnlichem  Sinne  aus. 

Wenn  trotz  alledem  bis  in  die  neueste  Zeit  von  einzelnen  Ge- 
lehrten an  der  entgegengesetzten  Auffassung  festgehalten  wird,  so  er- 
klärt sich  dies  wohl  aus  dem  allerdings  naheliegenden  Gedankengange, 
dass  die  Erbauer  sich  einer  so  ungeheuren  Arbeit  doch  nur  eines  ent- 
sprechend hohen  Zweckes  halber  unterzogen  haben  werden  und  dass  ein 
solcher  eben  nur  in  jenem  höchsten  Ziele  gefunden  werden  könne. 

Es  ist  an  der  Zeit  mit  dieser  Anschauung,  welche  die  Forschung 
schon  zu  häufig  in  falsche  Bahnen  gelenkt  hat,    endgültig  aufzuräumen. 

Auf  das  entschiedenste  muss  ich  aber  Einspruch  erheben  denjenigen 
gegenüber,  welche  glauben,  die  Ansichten  des  heutigen  Soldaten  mit 
dem  Einwände  beseitigen  zu  können,  dass  die  moderne  Kriegführung 
zu  verschieden  von  derjenigen  der  Römer  sei,  um  jenem  Urteil  ein 
Gewicht  beilegen  zu  dürfen. 


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Die  Abgrenzung  des  Bömerreiches.  19 

Die  Grundgesetze  der  Kriegführung  sind  unwandelbar,  haben  zu 
allen  Zeiten  Geltung  gehabt  —  welchen  Sinn  hätte  es  sonst,  dass  die 
grossen  Feldherren  der  Neuzeit  sich  in  das  Studium  der  Feldzüge  eines 
Caesar  oder  Hannibal  vertieften? 

Die  Kriegsmittel  sind  andere  geworden;  hierdurch  ist  zwar  eine 
Änderung  der  Formen,  nicht  aber  des  Wesens  der  Kriegführung  bedingt ! 

Eines  der  obersten  Grundgesetze  lehrt:  „Conzentration  der  Streit- 
kräfte". Den  Römern  zutrauen,  dass  sie  beabsichtigten,  Linien  von  so 
grosser  Ausdehnung  in  passiver  Defensive  zu  halten,  heisst  geradezu 
diese  kriegerisch  so  hoch  stehende  Nation  degradieren. 

Das  Überwuchern  defensiver  Tendenzen  fällt  allemal  mit  dem 
Niedergange  des  Kriegswesens  und  dem  Sinken  des  Volksgeistes ^  zu- 
sammen. Es  ist  richtig,  dass  Rom  zur  Zeit  der  Anlage  jener  Grenz- 
wälle sich  nicht  mehr  auf  dem  Höhepunkt  befand,  aber  soweit  war  es 
noch  lange  nicht  gesunken,  dass  es  den  Gedanken  gehegt  hätte,  seine 
Grenzen  mit  einer  Festungsmauer  zu  umspannen,  um  hinter  dieser  den 
Einfall  der  Barbaren  abzuwarten. 

Jene  Grenzsperren  weisen  allerdings  im  Kleinen  —  aber  doch 
wohl  nur  aus  späteren  Zeiten  stammend  —  gewisse  Einrichtungen 
auf,  welche  auf  die  Absicht  eines  mehr  passiven  Verhaltens  hindeuten, 
ich  meine  beispielsweise  die  Erscheinung,  die  wir  an  unserm  Limes  wie 
an  der  Hadrians-Mauer  mehrfach  beobachten,  dass  nachträglich  das 
Vordertor  und  auch  die  Flankentore  von  Kastellen  ganz  zugemauert 
oder  doch  verengt  worden  sind,  während  die  Verteidigung  der  Kastelle 
in  der  guten  Zeit  stets  möglichst  aktiv  durchgeführt  und  der  Schwer- 
punkt in  kräftigen  Ausfällen  gesucht  wurde. 

In  ähnlicher  Weise  deute  ich  gewisse,  unzweifelhaft  nachträglich 
hinzugefügten  Verstärkungen  der  Linie,  so  namentlich  die  Verdoppelung 
der  letzteren  nördlich  Osterburken  und  den  Einbau  kleiner  Verteidigungs- 
anlagen ebenda  (vgl.  Limesblatt  Nr.  4,  Art.  38).  Indessen  können  wir 
—  weil  all  diese  Einrichtungen  doch  nur  vereinzelt  auftreten  —  zweifeln^ 
ob  dieselben  einen  Systemwechsel  zu  bedeuten  haben  oder  nicht  viel- 
mehr als  der  Ausfluss  einzelner  ängstlicher  Gemüter  zu  betrachten  sind. 
Ich  fasse  meine  Ansicht  über  den  Zweck  des  Limes  in  Nach- 
stehendem zusammen. 

Das  militärische  Urteil  muss  den  Gedanken,  dass  der  Anlage  die 
Absicht  zugrunde  gelegen  habe,  in  dieser  Linie  einer  Invasion  die 
Spitze  zu  bieten,  unbedingt  verwerfen. 

2* 

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20  V.  Sarwey 

Die  zum  Grenzschutz  bereitgestellten  Truppen  bildeten 
einen  Cordon  von  ausserordentlicher  Ausdehnung.  Ein  solcher 
Cordon  ist  wohl  dazu  geeignet  den  Grenzverkehr  zu  überwachen  und 
auf  das  gewollte  Maass  zu  beschränken,  den  Zollschutz  zu  handhaben^ 
die  Einfälle  von  „Hammeldieben"  zu  verhindern  oder  selbst  einen  Gue- 
rillakrieg zu  führen,  wie  solcher  barbarischen  Nachbarn  gegenüber  nicht 
immer  zu  vermeiden  sein  mochte.  Aber  für  den  grossen  Krieg 
gäbe  es  nichts  Widersinnigeres  als  die  Auseinanderzerrung 
eines  so  grossen  Bruchteils  der  Grenzarmee  auf  so  ausge- 
dehnte Strecken! 

Der  Limes  mit  der  sich  daran  knüpfenden  Organisation 
war  hiernach  eine  Einrichtung  für  den  Frieden,  vor  Allem  um 
kriegerischen  Konflikten  vorzubeugen,   nicht   für   den  Krieg. 

Die  Anlage  diente  vorwiegend  politischen  und  Verwaltungs- 
zwecken. Die  Einverleibung  von  Gebiet  in  das  Reich  hatte  stets  als 
oberstes  Ziel  die  Kultivierung  und  Romanisierung  im  Auge.  Diese 
mussten  geschützt  werden.  Die  Mittel  hiezu  waren:  scharfe  und 
unzweideutige  Bezeichnung  der  Reichsgrenze  —  polizeiliche 
Absperrung  des  Gebietes  gegen  unruhige  Nachbarn  —  mehr 
oder  minder  scharf  durchgeführt,  je  nach  den  obwaltenden  Verhältnissen ; 
hiebei  haben  wir  uns  die  Wirksamkeit  der  Grenzsperre  wesentlich  er- 
höht zu  denken  durch  Ödehaltung  eines  breiten,  dem  Limes  vorliegen- 
den Streifen  Landes  —  Schutz  der  bürgerlichen  Niederlassungen 
gegen  räuberische  Einfälle,  wobei  die  Barriere  selbst  es  den  ein- 
gebrochenen Banden  erschwerte  ihren  Raub,  meist  Vieh,  in  Sicherheit 
zu  bringen  —  Vorbeugungsmassregeln  gegen  innere  Unruhen, 
Handhabung  des  Zollschutzes^). 

Militärisch  werden  wir  den  Limes  als  eine  Beobachtungs- 
linie zu  betrachten  haben,  von  welcher  aus  nach  vorwärts  —  in  das 
Ausland  —  ein  reges  Nachrichtenwesen  unterhalten  wurde,  während  die 
ganze  Linie  in  sich  wie  nach  rückwärts  durch  ein  wohlorganisiertes 
Signalisiersystem  verbunden  war. 

^)  Es  soll  hier  noch  ausdriicklich  darauf  hingewiesen  werden,  dass  das 
Tracd  des  Limes  auch  für  die  Erfüllung  der  oben  angedeuteten  Aufgaben 
vielfach  nicht  zweckmässig  war.  So  wenig  wie  für  die  militärische  Beobach- 
tung erscheint  es  für  die  anderen  Zwecke  —  für  die  polizeiliche  Überwach- 
ung und  Absperrung,  fl'ir  den  Zollschutz  u.  Ä.  m.  —  dienlich,  wenn  die 
Barriere  überhöht  ist  und  der  Aussicht  in  das  Vorland  entbehrt  und  wenn 
selbst  Wachttürme  unmittelbar  vor  sich  eine  Höhe  hatten,  welche  ihnen  jeden 
Ausblick  nach  vorwärts  verwehrte. 


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Die  Abgrenzung  des  Römerreiches.  21 

Die  Kastelle  erscheinen  hiebei  als  die  Garnisonen  oder  be- 
festigte Kasernen,  für  die  Unterkunft  der  zum  Grenzschulze  be- 
stimmten Truppen. 

Hinter  diesem  Grenzcordon  waren  in  Standlagern  die  allerdings 
viel  zu  spärlich  bemessenen  Legionen  —  die  eigentliche  Opera- 
tionsarmee —  untergebracht.  Es  ist  beachtenswert,  dass  die  Legionen 
an  der  Donau  in  vorderster  Linie,  in  unserm  Gebiete  aber  rückwärts 
—  beidemal  hinter  dem  Strome  —  standen. 

Im  Allgemeinen  war  die  römische  Staatspolitik  von  Tiberius  an 
vorzugsweise  darauf  bedacht,  Friktionen  mit  den  Germanen  möglichst 
zu  vermeiden.  Dies  schliesst  jedoch  nicht  aus,  dass  zu  Zeiten  eines 
thatendurstigeren  Regiments,  mitunter  auch  aus  eigenem  Antriebe  von 
Unterführern,  Verstösse  ausgeführt,  fliegende  Kolonnen  über  die  Grenze 
geschickt  wurden. 

Dass  die  Streitkräfte  —  vorzugsweise  die  Auxilien  —  in  der 
vorderen  Linie  cordonartig  zersplittert  sind,  war  im  Kriegs- 
falle ein  schweres  Übel,  das  die  römische  Staats- und  Heeres- 
leitung gewiss  so  gut  erkannte,  wie  wir  heute,  das  sie  aber 
in  den  Kauf  nahm,  der  erwähnten  politischen  Zwecke  halber. 
Vor  jedem  ernsten  Verstösse  musste  dieser  Schleier  zerreissen  und  es 
mag  dann  die  schwierigste  Aufgabe  gewesen  sein,  die  Trümmer  aufzu- 
nehmen und  zu  sammeln. 

Die  römischen  Grenzsperren,  welche  wir  im  Laufe  dieser  Besprechung 
berührten  —  der  raetisch-obergermanische  Limes,  die  Hadrians-Mauer, 
der  Antonin-  und  Trajans  -  Wall,  verhalten  sich  nach  ihrer  Länge  in 
runden  Zahlen  wie  9:2:1:1  d.  h.  unser  Limes  ist  etwa  4:^1%  mal  so 
lange  wie  die  Hadrians-Mauer  und  neunmal  so  lange  als  die  beiden 
anderen  Wälle.  Die  Ausdehnung  ist  von  höchster  Bedeutung  bei  der 
militärischen  Beurteilung  solcher  Linien.  Sie  ist  aber  nicht  der  einzige 
Faktor.  Es  kommen  noch  in  Betracht :  das  Gelände,  dessen  Ausnützung 
bei  der  Anlage  der  Linien,  die  Zahl  und  Stärke  der  einzelnen  Werke, 
endlich  die  in  ded^  zugehörigen  Gebiete  verfügbaren  Streitkräfte,  letztere 
unter  Berücksichtigung  der  Gesamtausdehnung. 

Nach  all  diesen  Beziehungen  weist  der  raetisch  -  obergermanische 
Limes  die  ungünstigsten  Verhältnisse  auf.  Was  von  ihm  gesagt  wurde, 
gilt  aber  —  freilich  mit  wesentlichen  Einschränkungen  —  auch  von 
den  andern  Anlagen. 

Wenn  Rom  Jahrhunderte  hindurch  —  allerdings  nicht  ohne 
schwere  Krisen   —    seine  Grenzen   geschützt  und   gehalten  hat,   so  ist 


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22  £•  Anihes 

dies  sicher  nicht  der  Stärke  jener  Positionen  zuzuschreiben,  sondern 
vielmehr  dem  ausserordentlichen  kolonisatorischen  Geschicke,  dem  Geiste 
und  der  Organisation  dieser  grossen  Nation,  militärisch  aber  gerade  dem 
Umstände,  dass  der  Römer  in  der  besseren  Zeit  sein  Heil  nicht  hinter 
den  Wällen,  sondern  in  einer  kräftigen  Offensive  suchte.  Dem  gegen- 
über vermochte  der  Mangel  an  Staats-  und  National-Bewusstsein  seiner 
indisziplinierten  Gegner  keine  durchschlagenden  Erfolge  zu  erringen. 
Vor  der  mächtigen  Anbrandung  der  Völkerwanderung  aber  hielt  der 
schwache  Damm  nicht  Stand. 

Die  Neuzeit  zeigt  uns  eine  ähnliche  Erscheinung  in  der  wunder- 
baren Machtstellung  Grossbritanniens.  Auch  dieses  Weltreich  hat  eine 
furchtbare  Krisis  —  wie  Rom  deren  viele  —  in  dem  indischen  Auf- 
stande mit  schwerer  Bedrängnis  tiberwunden.  Ob  es  einem  mächtigeren, 
besser  organisierten  Anpralle  widerstehen  wird,  zum  Heile  der  Kultur 
und  Civilisation,  kann  nur  die  Zukunft  lehren! 


-o-^0Ö>-o- 


Priaposstatuette  in  Darmstadt. 

Von  Dr.  Edaard  Anthes  in  Darmstadt. 

In  dem  Antiquarium  des  Grossherzoglichen  Museums  in  Darm- 
stadt ist  aus  den  Sammlungsbeständen  des  Historischen  Vereins  ftlr  das 
Grossherzogtum  Hessen  die  Terrakotte  aufgestellt,  die  nebenstehend  ab- 
gebildet ist.  Sie  erscheint  der  Veröffentlichung  wert,  da  sie  einerseits 
im  Dekumatenland  gefunden  wurde,  anderseits  aber  auch  in  mehr  als 
einer  Beziehung  von  den  ihr  verwandten  Darstellungen  abweicht.  Die 
Statuette  wurde  Mitte  der  80er  Jahre  von  Lehrer  Martin  in  Hergers- 
hausen zwischen  Stockstadt  und  Dieburg  an  der  alten  Römerstrasse  dicht 
bei  Hergershausen  gefunden  und  kam  durch  die  Vermittlung  Fr.  Koflers, 
der  kurz  vorher  in  der  Nähe  römische  Gräber  festgestellt  hatte,  in  die 
Sammlung  des  Historischen  Vereins  und  mit  dieser  ins  Museum.  Bei 
der  Auffindung  zerbrach  die  Statuette  in  mehrere  Stücke,  doch  gelang 
die  Zusammensetzung,  ohne  dass  wesentliche  Teile  verloren  gegangen 
wären;  von  grösseren  Stücken  fehlen  nur  die  Füsse. 

Dargestellt  ist  eine  jugendliche  Figur,  die  sich  mit  dem  rechten 
Ellbogen  leicht  auf  einen  Baumstamm  lehnt.  Demgemäss  ist  das  linke 
Bein  Standbein,    das   rechte  nur  leicht  auf  den  Boden  gesetzt  und  im 


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Priaposstatuette  in  Darmstadt. 


23 


Knie  gebogen.  In  beiden  Händen  halt  die  Gestalt  eine  mit  Früchten 
(Aepfel,  Birnen  nnd  eine  Traube  sind  zu  unterscheiden)  reich  beladene 
flache  Schale  oder  einen  Korb  vor  sich,  und  zwar  so,  dass  der  aufge- 
richtete Phallos  von  unten 
als  Stütze  zu  dienen  scheint. 
Ein  einfaches  Gewand  um- 
hüllt die  Figur.  Es  ist 
auf  der  rechten  Seite  ganz 
oifen,  über  die  Brust  und 
den  linken  Arm  so  herüber- 
geschlagen, dass  es  den 
rechten  Arm  von  der  Schul- 
ter an  sowie  den  ganzen 
Unterkörper ,  besonders 
die  weichlich  gebildeten 
Beine,  freilässt.  Das  bart- 
lose Gesicht  des  zwar  auf- 
gesetzten aber  unzweifel- 
haft zugehörigen  Köpfchens 
schaut,  wenig  nach  rechts 
seitwärts  geneigt ,  mit 
ruhigem  Ausdruck  nach 
vorn.  Der  Kopf  der  Ge- 
stalt ist  nicht  bedeckt,  nur 
ein  wulstiger  Kranz  um- 
zieht den  Kopf ;  die  Haare 
sind  auch  am  Hinterhaupt 
zu  erkennen.  An  den 
rechten  Unterschenkel  und 
den  Baumstamm  angelehnt 
erscheint  in  dürftigen  Um- 
rissen ein  Tier,  in  dem 
wir  wohl  einen  liegenden  Hund  erkennen  dürfen. 

Yon  der  einstigen  Bemalung  hat  sich  keine  Spur  mehr  erhalten. 
Die  Grösse  der  gesamten  Terrakotte  beträgt  19  cm,  die  Höhe  der 
Basis  2,5  cm. 

In  der  Einfachheit  und  ünabsichtlichkeit  der  Darstelhmg  liegt 
der  Reiz  des  kleinen  Kunstwerkes.  Von  Lüsternheit,  wie  sie  so  viele 
ähnliche  Gestalten   aufweisen,    besonders,    wo   die  Personifikationen  der 


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24  £•  Anthcs 

Jahreszeiten  in  Gestalt  kleiner  Genien  hinzukommen ') ,  findet  sich 
keine  Spur. 

Wie  ein  Blick  auf  die  Abbildung  zeigt,  unterscheidet  sich  diese 
Terrakotte  in  der  Formengebung  wesentlich  und  vorteilhaft  von  der 
grossen  Masse  der  in  Germanien  gefundenen  Werke  der  römischen  Klein- 
kunst, besonders  auch  der  Terrakotten.  Damit  soll  natürlich  nicht  ge- 
sagt sein,  dass  sie  selbst  nicht  auch  Handwerksarbeit  wäre.  Aber  die 
nackten  Teile  des  Körpers,  wo  sie  gut  erhalten  sind,  besonders  am 
rechten  Arm  und  an  den  Beinen,  weisen  doch  auf  ein  genaueres  Ver- 
ständnis und  Studium  des  menschlichen  Körpers  hin,  als  wir  es  ge- 
wöhnlich bei  den  zum  Vergleich  heranzuziehenden  Stücken  zu  finden 
vermögen.  Auch  die  ungezwungene,  leichte  Haltung  der  Figur  erhebt 
sie  in  künstlerischer  Beziehung  über  die  rohe  Durchschnittsware,  die 
gelegentlich  im  Dekumatenland  zum  Vorschein  kommt. 

Die  Gesamtheit  der  Attribute  weist  die  Darmstädter  Terrakotte 
in  den  Kreis  der  Gottheiten,  denen  der  Schutz  und  das  Gedeihen  der 
Naturprodukte  anbefohlen  war.  Wäre  nur  der  obere  Teil  der  Figur 
ans  Tageslicht  gekommen,  so  hätte  man  vielleicht  eine  Darstellung  der 
Pomona  vorausgesetzt;  fehlte  andrerseits  das  unbärtige  Köpfchen,  so 
wäre  auch  diese  Figur  mit  Recht  ohne  Weiteres  der  Reihe  von  Priap- 
darstellungen  beigeordnet  worden,  die  Jahn*)  zusammengestellt  und  be- 
sprochen hat.  So  aber  sehen  wir  hier  ein  entschieden  jugendliches 
Gesicht,  das  im  Gegensatz  zu  den  erwähnten,  dem  Gebiete  der  Klein- 
kunst angehörenden  Priapdarstellungen  keine  Spur  von  einem  Bart  auf- 
weist. Mit  diesem  fast  mädchenhaften  Antlitz  stimmt  auch  die  Formen- 
gebung  der  ganzen  Figur;  die  schlanke  Gestalt,  die  breiten  Hüften, 
wie  die  voll  und  weich  gebildeten  Beine  können  nur  einem  jugendlichen 
Körper  angehören.  Hierin  liegt  der  wichtigste  Unterschied  zwischen 
dieser.  Gestalt  und  dem  von  Jahn  entwickelten  Typus.  Dabei  linden 
sich  die  für  Priap  wesentlichen  Motive  auf  beiden  Darstellungsarten  in 
gleicher  Weise  wieder.  Zunächst  der  erhobene  Phallos,  der  hier  ohne 
jede  obscöne  Nebenabsicht  wiedergoj?eben  ist,  die  völlige  Entblössung 
des  Unterkörpers,  der  Korb  mit  Früchten. 

Die  Unbärtigkeit  der  Gestalt  ist  allerdings  auffallend.  Aber  Priape 
ohne  Bart  mit  jugendlichen  Zügen  kommen  vor,  wenn  auch  selten.  Trota 
sorgfältiger  Nachforschungen    ist     mir    sonst    in   Werken    der    Klein- 


»)  z.  B.  Jahn,  Bonner  Jahrbücher  XXVII  Taf.  III,  Fig.  3  und  4. 
«)  Bonner  Jahrbücher  XXVII,  ia^9,  S.  45  ff.  Taf.  H  und  III,  vgl.  auch 
Ber.  d.  sächs.  Ges.  d.  Wiss.,  phil.  Classe,  VIT,  S.  215  fi. 


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Priaposstatuette  in  Dannstadt.  25 

kanst  kein  einziges  sicheres  Beispiel  bekannt  geworden.  Gewöhnlich  er- 
kennt man  in  der  einen  Fignr  einer  Berliner  Gruppe ')  den  Gott.  Hier 
steht  neben  Aphrodite  in  einer  Höhle  eine  um  vieles  kleiner  als  die 
Oöttin  gebildete  priapähnliche  Gestalt,  die  als  nnbärtig  angenommen 
wird.  Das  Gesicht  ist  abgestossen,  und  die  Abbildungen  lassen  bei  der 
Kleinheit  der  Figur  eine  sichere  Beobachtung  nicht  zu.  Das  Gewand 
-wird  zwar  in  der  üblichen  Weise  emporgehoben,  doch  dient  sein  Bausch 
nicht  wie  sonst  zur  Aufnahme  von  Früchten,  sondern  scheint  nur  des- 
halb in  die  Höhe  genommen  zu  sein,  um  eben  das  wichtigste  priapische 
Merkmal  zu  zeigen.  In  dem  Fehlen  der  Früchte  liegt  eine  wesentliche 
Abweichung  vom  gewöhnlichen  Typus  des  Priapos,  der  als  Gott  der 
Fruchtbarkeit  sonst  immer,  wo  er  sich  sicher  nachweisen  lässt,  mit  dem 
Fruchtsegen  erscheint,  den  er  bringt.  Wohl  wegen  dieses  Umstandes 
hat  Gerhard  hier  auch  nicht  auf  Priap,  sondern  auf  den  Hermaphro- 
•diten  geschlossen;  auch  ich  möchte  dieser  Ansicht  beitreten,  zumal  die 
kleine  Figur  in  Typus  und  Haltung  genau  einem  Hermaphroditen  in 
Paris*)  entspricht. 

Gewöhnlich  werden  auch  die  auf  pompejanischen  Wandbildern 
^fter  wiederkehrenden  jugendlichen  Gestalten  mit  erhobenem  Gewand, 
weichlichen  Formen  und  lang  herabhängendem  Phallos  als  Priape  ge- 
-deutet,  so  auch  von  Michaelis*).  Doch  scheint  mir  wegen  des  hier 
durchgängig  mangelnden  Fruchtschurzes  die  Erklärung  nicht  sicher  genug 
zu  sein,  als  dass  man  diese,  doch  wohl  in  den  Kreis  des  Dionysos 
gehörigen  Figuren  mit  Gewissheit  als  unbärtige  Priape  in  Anspruch 
nehmen  könnte. 

Dann  bleiben  allerdings  nur  ganz  wenige  bildliche  Darstellungen 
übrig,  die  sich  mit  voller  Sicherheit  auf  den  jugendlich  bartlos  ge- 
stalteten Gott  beziehen  lassen. 

Im  Lateran  notierte  ich  mir  einen  Priapostorso ^),  an  dessen 
Hals  nicht  die  geringsten  Spuren  des  bezeichnenden,  oft  in  einzelne 
Locken  aufgelösten  Barts  erhalten  sind,  so  dass  man  hier  Unbärtigkeit 
des  Gottes  annehmen  darf. 

Ton  den  einen  Vergleich  gestattenden  Denkmälern  ist  von  grosser 
Wichtigkeit  zunächst  die  Priaposara  von  Aquileia,   die  zwei  Bilder 


*)  Beschreibung  der  antiken  Skulpturen  in  Berlin  Nr.  17  und  Gerhard, 
"Gesammelte  akad.  Abhandlungen  II  S.  559,  Taf.  L,  2. 
*)  Clarac,  Mus^e  de  sculpt.  Taf.  670,  Nr.  1549. 
*)  8.  Michaelis,  Arch.  epigr.  Mitteil.  a.  Oesterreich,  I,  S.  81  ff.,  Taf.  V  u.  VI. 
')  Benndorf  und  Schöne,  die  ant.  Bildwerke  des  lateran.  Museums  Nr.  166. 


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26  £•  Anthes 

dieses  unbärtigen  Gottes  enthalt.  Wenn  in  der  Darstellung  der  Geburt 
des  Gottes  dieser  ohne  Bart  wiedergegeben  ist,  so  ist  dies  fQr  uns  hier 
unwesentlich;  anders  aber  liegt  die  Sache,  wenn  der  Gott  auf  dem 
zweiten  Relief  unbärtig  und  in  fast  hermaphroditischer  Bildung  erscheint, 
wie  dies  Michaelis'')  im  einzelnen  so  ausgeführt  hat,  dass  jeder  Zusatz 
unnötig  ist. 

An  gleicher  Stelle  erwähnt  Michaelis  eine  von  Braun*)  besprochene 
unbärtige  Marmorstatue,  vermutlich  die,  von  der  eine  Zeichnung  aus- 
Jahns  Nachlass  in  seinen  Besitz  übergegangen  ist.  Der  Güte  von 
Michaelis  verdanke  ich  Einsicht  in  die  merkwürdige  Zeichnung,  die  ent- 
schieden das  wichtigste  Parallelmonument  unserer  Terrakotte  darstellt. 
Hier  wie  dort  ist  der  jugendlich  unbärtige  Kopf  unbedeckt;  die 
schlanke,  ruhig  dastehende  Gestalt  ruht  auf  dem  rechten  Bein,  das 
linke  ist  leicht  gebogen.  Ein  weites  unter  der  Brust  gegürtetes  Gewand 
umhüllt  den  ganzen  Körper,  ist  in  zwei  Enden  von  innen  nach  aussen 
über  die  Unterarme  geschlagen  und  lässt  nur  einen  kleinen  Teil  von 
diesen  sowie  die  nackten  Füsse  frei.  Der  Phallos  ist  nicht  emporge- 
richtet, wie  bei  der  Darmstädter  Terrakotte,  sondern  seine  Lage  unter 
dem  verhüllenden  Gewand  wie  bei  Jahns  Fig.  1  auf  Taf.  III  ange- 
deutet. Als  wichtiges  priapisches  Attribut  fehlt  der  Schoss  mit  Früchten 
nicht;  diese  scheinen  nicht  in  dem  Bausch  des  Gewandes,  sondern  in 
einer  mit  einem  wulstigen  Rand  versehenen  Schale  zu  liegen. 

Somit  scheiden  sich  die  Darstellungen  des  Priapos  in  zwei  Gruppen. 
Und  thatsächlich  findet  sich  im  Wesen  des  Gottes  selbst  eine  Doppel- 
natur, die  wohl  schon  oft  genug  anerkannt,  aber  bei  der  Betrachtung 
der  Denkmäler  noch  nicht  genügend,  wie  mir  scheint,  beachtet  wurde. 
Die  eine  Art  seines  Wesens,  in  der  Priap  als  Sohn  des  Dionysos  und 
als  Schüler  des  Seilenos  sich  gibt,  ist  von  Preller  ^)  fein  charakterisiert 
worden;  darnach  ist  er  der  Vertreter  „des  tierischen  Begattungstriebs 
in  seiner  unverhüllten  Gestalt,  obwohl  die  Alten  sich  auch  hier  die 
Kraft  der  animalischen  Befruchtung  nicht  ohne  vegetativen  Segen  zu 
denken  wussten".  So  erscheint  Priap  in  der  einen  Gruppe  von  Denk- 
mälern als  ein  weichlicher,  in  orientalischer  Weise  gekleideter  älterer 
Mann  mit  meist  langem,  aber  spärlichem  Bart,  turbanartigem  Kopftuch 
und  langem  Gewand,  das  in  seinem  emporgehobenen  Schoss  die  Früchte 
birgt.     Zu   dieser  Gruppe   gehört   die  weit  überwiegende  Mehrzahl  der 

')  a.  a.  0.  S.  88. 

«)  Ball.  1843,  S.  51. 

•)  Griech.  Mythol.  II,  S.  608  ff. 


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Priaposstatuette  in  Darmstadt.  27 

zahlreichen  Priapbilder,  und,  was  hier  von  Wichtigkeit  ist,  alle  der 
Kleinkunst  angehörigen  bisher  veröffentlichten  Denkmäler. 

Jahn  selbst  macht  auf  den  eigentümlichen  Zug  der  vorderasiati- 
schen Religionen  aufimerksam,  die  schaffende  Kraft  der  Natur  dadurch 
umfassend  auszudrücken,  dass  das  zeugende  und  empfangende  Element^ 
also  das  männliche  wie  das  weibliche,  an  einer  Figur  zusammen  zur 
Anschauung  gebracht  wurde.  So  entstand  die  Vorstellung  des  Herm* 
aphroditen,  bei  dem  allerdings  meist  eine  üppige  Sinnlichkeit  zum  Aus- 
druck kam,  während  die  Bildung  des  Priap  mehr  mit  derbem  Humor 
behandelt  wurde,  wie  er  in  der  Umgebung  des  Dionysos  am  Platze  ist. 

Wenn  nun  auch  diese  derbe  Gestaltung  des  Gottes  die  Überhand 
hatte,  wie  die  erhaltenen  Denkmäler  nicht  weniger  als  die  Zeugnisse 
der  Schriftsteller  beweisen,  so  fehlen  doch  auch  in  beiden  Quellen  An- 
haltspunkte nicht  dafür,  dass  auch  eine  mehr  hermaphroditische  Bildung 
des  Priapos  im  Gebrauch  gewesen  sei.  Schon  die  weibische  Kleidung^ 
der  meisten  Darstellungen  weist  darauf  hin,  wie  ihn  ja  auch  die  Anschauung 
der  Lampsakener  als  einen  Sohn  der  Aphrodite  mit  dieser  Göttin  in 
enge  Verbindung  brachte.  Auch  darf  erwähnt  werden,  dass  antike  Schrift- 
steller *®)  den  Priapos  geradezu  den  Hermaphroditen  gleichsetzen. 

In  diesen  Kreis  gehören,  wie  ich  glaube,  die  unbärtigen  Priapos- 
bilder,  damit  auch  die  Darmstädter  Terrakotte.  Auf  der  einen  Seite 
linden  sich  an  ihr  die  wichtigsten  Merkjnale  des  Gottes,  also  die  der 
zeugenden  männlichen  Natur,  auf  der  andern  die  Eigenschaften,  die  ihn 
dem  Hermaphroditen  wenigstens  nähern,  das  jugendliche,  bartlose  Ge- 
sicht, die  vollen  Hüften  und  die  weichlich  gebildeten  Beine;  es  sollte 
also  nicht  nur  die  zeugende,  sondern  auch  die  empfangende  Kraft  des 
Naturlebens  angedeutet  werden.  Am  weitesten  ging  der  Künstler  der 
Ära  von  Aquileia ;  er  schuf  thatsächlich  eine  hermaphroditische  Gestalt  mit 
entschieden  weiblicher  Brust,  während  Brauns  Marmorstatue  und  unsere 
Terrakotte,  beide  mit  flacher  Brust,  eher  eine  Mittelstellung  einnehmen. 

Nach  dem  allem  kann  ich  mich  nicht  dazu  entschliessen,  in  der 
Statuette  irgend  einen  dem  Namen  nach  unbekannten  Gott  der  Frucht- 
barkeit zu  erblicken,  sondern  glaube  daran  festhalten  zu  dürfen,  dass 
trotz  der  bedeutenden  Abweichungen  der  Darstellung  vom  gewöhnlichen 
Typus  doch  Priapos  in  ihr  zu  erkennen  ist. 


»»)  Citat  bei  Jahn,  Ber.  d.  sächs.  Ges.  d.  Wissensch.,  Phil.  Abteil.  VH^ 
8.  240,  Anm.  84. 


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28  E.  Ritterling 

Statthalter  von  Germania  inferior. 

Von  Dr.  E.  Ritterliog  in  Wiesbaden. 

Die  von  Zangemeister  in  dieser  Zeitschrift  Band  XI  S.  312 — 319 
gegebenen  Nachträge  zu  den  Liebenam'schen  Listen  der  germanischen 
Statthalter  haben  sich  auf  die  der  oberen  Provinz  beschränkt;  zu  den 
Oermania  Inferior  betreffenden  Aufstellungen  Liebenam's  dürften  manche 
Berichtigungen  und  Ergänzungen  ebenfalls  am  Platze  sein. 

I.  Gabinius  Secundus  (Liebenam  S.  192)  unter  Gaius  bis 
mindestens  zum  Jahre  41.  Dio  Cassius  LX,  28,  2  berichtet  unter 
dem  Jahre  46:  „SouXeuovxa  [livxoi  aOxöv  (den  Claudius)  x^^  ze 
yuvatxl  Y.od  zol(;  ineXexjd-ipoi^  öpövxe;  "^axaXXov  (die  öffentliche 
Meinung)  äXXü);  xe  xod  äTcetS^  aTcouSaaivxcov  nozk  xöv  xe  dtXXiov  xai 
aöxoO  xoö  KXau5toi)  x6v  SaßTvov  xöv  xöv  KeXxöv  inl  toö 
Tafou  Äp^avxa  fev  fiovofiaxfa  xtvi  dTioxxelvat  i]  MeaaaXlva  eaojoe.*^ 
Nach  dem  feststehenden  Sprachgebrauche  des  Dio  *),  sowie  der  meisten 
griechischen  Schriftsteller  des  zweiten  und  dritten  Jahrhunderts  bedeutet 
KeXxol  Germani.  Hat  demnach  „Sabinus"  unter  Caligula  in  einem  der 
beiden  Germanien  ^)  kommandiert,  so  ist  an  das  obere  nicht  zu  denken : 
liier  war  bis  zum  Jahre  39  Cn.  Cornelius  Lentulus  Gaetulicus  Statt- 
halter, welchem  unmittelbar  S.  Sulpicius  Galba,  der  noch  im  Jahre  41/42 
im  Amte  war,  nachfolgte^).  „Sabinus"  war  also  Kommandant  des 
niederrheinischen  Heeres.  Seine  Persönlichkeit  scheint  uns  ganz  unbe- 
kannt zu  sein*).  Erinnern  wir  uns  aber,  dass  im  J.  41  ein  Gabinius 
als  Statthalter  von  Germania  inferior  die  Chauken  besiegte^),   und  be- 


»)  Vgl.  besonders  XXXIX,  49;  LIII,  12,  6;  LI,  22,  6:  £cv,]ßoi  .  .  . 
fiel  öt  ovToi  fitv  KBXzoi.  Die  Gallier  nennt  er  FaUhai,  und  stellt  sie  öfter 
den  KfXzol  gegenüber,  z.  B.  XXXVIII,  40,  7;  LI,  21,  5.  Ebenso  nennt  Ap- 
pian  Illyr.  4  ff.  die  Cimbern  und  Teutonen  Ktltoi;  auch  die  Ktkroi  des  Arrian 
«ind  stets  Germani. 

*)  An  die  Statthalterschaft  von  Belgica,  dessen  Bewohner  ja  zum 
grossen  Teil  germanischer  Abkunft  waren,  ist  nicht  zu  denken;  einmal  weil 
Dio  diese  als  Ktlnxoi,  nicht  KsXrol  bezeichnet  (LIII,  12,  5)  und  weiter 
weil  die  bei  Dio  so  seltene  Erwähnung  des  Kommandos,  welches  Sabinus 
innegehabt  habe,  an  und  für  sich  nur  an  eines  der  grossen  Heereskommanden 
zu  denken  gestattet. 

»)  Zangemeister  Westd.  Zeitschr.  XI  312. 

*)  Mit  dem  Calvisius  Sabinus,  obergerm.  Statthalter  unter  Claudius, 
kann  er  keinesfalls  identisch  sein  (Westd.  Zeitschr.  XI  313). 

°)  Sueton  Ciaud.  24 ;  Dio  LX,  8,  6  nach  der  richtigen  Lesung  (Zange- 
meister  a.  a.  0.  Note  Ij.     Dio  nennt  ihn  Uovßliog,   wahrend  uns  aus  In- 


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Statthalter  von  Germania  inferior.  21> 

rucksichtigen  wir  weiter,  dass  Claudius  die  sämtlichen  Statthalter,  welche 
die  gi-ossen  Militärkommanden  bereits  unter  Gaius  innehatten,  wenigstens 
im  ersten  Jahre  seiner  Regierung  in  ihrer  Stellung  beliess^),  so  drängt 
sich  die  Vermutung  auf,  dass  im  Texte  Dio's  LX,  28,  2  CABINON 
zu  ändern  sei  in  FABINION,  dass  also  der  Gabinius,  welcher  die 
Chauken  besiegte  und  „Sabinus"  ein  und  dieselbe  Person  seien.  Die 
Anerkennung,  welche  Claudius  den  Verdiensten  des  „Chaukenbesiegers" 
anfangs  zu  Teil  werden  Hess  (Sueton  Claud.  24),  wird  ihn  5  Jahre  später 
sicherlich  nicht  gehindert  haben,  demselben  Manne  nach  dem  Leben  zu 
trachten,  um  so  weniger,  als  in  eben  jenem  Jahre  eine  ganze  Reihe 
hochgestellter  und  bei  Claudius  beliebter  Männer  wegen  wirklicher  oder 
angeblicher  Beteiligung  an  der  Vei-schwörung  des  Asinius  Gallus  ge- 
stürzt wurden');  zu  diesen  dürfte  auch  Gabinius  gehört  haben. 

II.  Pompejus  Paulinus  (Liebenam  S.  194)  im  J.  56.  Seine 
niedergermanische  Statthalterschaft  ist  jetzt  auch  urkundlich  bezeugt 
durch  das  auf  dem  Schlachtfelde  von  Cremona  gefundene  Fragment 
einer  Bronzetafel,  aus  dem  Jahre  56,  welche  an  der  Kasse  einer  nieder- 
germanischen Legion  angebracht  gewesen  sein  wird  (Xotizie  degli  scavi 
1887  p.  221,  vgl.  Mommsen,  Westd.  Korr.  VII,  44).  Interessant  ist 
das  Jahresdatum  auch  aus  dem  Grunde,  weil  es  die  Ansicht  der  Tacitus- 
Erklärer,  dass  die  von  diesem  Schriftsteller  unter  dem  Jahre  58  be- 
richteten Ereignisse  in  den  beiden  Germanien  (Annal.  XIII  53  ff.)  zum 
Teil  schon  in  den  vorhergehenden  Jahren  stattgefunden  haben,  jetzt  ur- 
kundlich zu  stützen  gestattet.  Bis  zum  J.  58  ist  Paulinus  schwerlich 
in  der  Provinz  geblieben,  sondern  wird  in  der  ersten  Hälfte  des  J.  57 
dem  Duvius  Avitus,  der  in  den  letzten  Monaten  des  Vorjahres  das 
Consulat  bekleidet  hatte,  das  Kommando  übergeben  haben. 

III.  L.  Acilius  Strabo,  unter  Vespasian.  In  der  von  Zange- 
meister   (Westd.    Zeitschr.    XI    282/83)    zuerst    vollständig     gelesenen 


Schriften  nur  ein  Consul  A.  Gabinius  Seeundus  bekannt  ist.  Ob  Dio  sich 
geirrt  habe,  oder  zwei  Männer  mit  verschiedenem  Pränomen  anzunehmen 
sind,  bleibe  hier  dahingestellt.  Vgl.  über  diese  Frage  Mommsen  zu  CIL.  III 
Suppl.  6983. 

•)  so:  Sulpicius  Galba  in  Germania  superior,  Camillus  Scribonianus  in 
Dalmatia,  P.  Memmius  Regulas  in  Macedonia  Achaia  Moesia,  P.  Petronius  in 
Syria,  C.  Appius  lunius  Silanus  in  Hispania,  wahrscheinlich  auch  A.  Plautius 
in  Pannonia. 

')  so:  Asinius  Celer,  Cornelius  Lupus,  Lusius  Saturninus,  Pompeius 
Pedo,  Valerius  Asiaticus,  Statilius  Corvinus.  Letzterer  wird  in  der  Inschrift 
G.  III  6983  zusammen  mit  A.  Gabinus  Seeundus  genannt. 


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30  E.  Ritterling 

Brohler  Inschrift  Bramb.  663  wird  dieser  Legat  genannt,  sicher  als 
Kommandant  des  unteren  Heeres,  wie  Z.  mit  Recht  hervorhebt®).  Seinen 
Vornamen  sowie  sein  Consulat  lehrt  uns  eine  neuerdings  gefundene  In- 
schrift') kennen,  die  datiert  ist:  iizl  uTcatwv  A.  'AxeiXfou  Stpaßwvo; 
xai  Zi^Tou  Nepaviou  KamTciivo^  Xrj  np.  xoX.  6xT(i)ßp((iiv ;  sie  gehört 
nach  dem  Herausgeber  Sogliano  in  das  Jahr  71.  Die  Statthalterschaft 
in  Untergermanien  wird  wenig  später  fallen,  also  in  den  Anfang  bez. 
die  Mitte  der  Regierung  Vespasians,  so  dass  Strabo  in  diesem  Kom- 
mando wohl  der  zweite  Nachfolger  des  Petillius  Cerialis  gewesen  ist. 

IV.  C.  Rutilius  Galliens,  unter  Vespasian.  Seine  Laufbahn 
ist  auf  Grund  von  Statius'  Gedicht  (Silvae  I,  4.  72  ff.)  eingehend  be- 
handelt von  Stobbe,  Desjardins,  Nohl,  Hirschfeld,  deren  Untersuchungen 
in  ihren  Hauptergebnissen  zusammengefasst  sind  bei  Friedländer :  Sitten- 
geschichte III^  480  ff.  Die  Verse  des  Statins,  welche  eine  Thätigkeit 
des  Galliens  am  Rhein  andeuten:  89  und  90:  non  vacat  Arctoas  acies 
JRhenumque  rehellem,  Captivaeque  preces  Veledae  .  .  .  pandere  sind  von 
den  Erklären!  unzweifelhaft  mit  Recht  auf  die  Statthalterschaft  von 
Germania  inferior  bezogen  worden:  nur  der  Legat  dieser  Provinz 
konnte  die  Brukterer,  welchem  Stamme  Veleda  angehörte  (Tacit.  Hist. 
IV  61)  bekriegen.  Die  Zeit  der  Statthalterschaft  setzt  Stobbe  unter 
Vespasian,  um  das  Jahr  77,  indem  er  die  von  Galliens  erreichte  Ge- 
fangennahme der  Veleda  mit  des  Tacitus  Zeugnis  (Germ.  c.  8  vidinms 
sub  divo  Vespasiano  Veledam)  verbindet;  Xohl  setzt  sie  unter  Titus. 
Über  ihn  vgl.  noch  CIL.  V  p.   786. 

V.  L.  Appius  Xorbanus  Maximus,  Winter  88/89.  Dass 
dieser  Mann  legatus  Germaniae  inferioris  gewesen  ist,  wie  schon  Roulez. 
M6m.  de  TAcad.  de  Bruxelles  XLI  p.  256  angenommen  hatte,  glaube 
ich  Westd.  Zeitschr.  XII  S.  218  ff.  gezeigt  zu  haben. 

VI.  V]al[erius?  .  .  .  .]    Gran[ianus  .  .  .  .]   Grattiys  .... 

Geminius  R[ ]     Mitte  des  2.  Jahrhunderts.    Diesen  Statthalter 

nennt  die  leider  sehr  verstümmelte  in  Tarraco  gefundene  Inschrift  CIL  II 
Suppl.  6084.  Dieselbe  lautet  mit  von  den  im  Corpus  gegebenen  etwas 
abweichenden  Ergänzungen : 

.  .  .    FJa/[e/-/oV ]  Gran[iano'^  ,■•..]    Crraitio  ....  Geniinio 

jR[ quaestorVi    tribuno  plebis'f]  praetor i  XV  [viro   sacris  pop» 

rom.]  faciundis  Jega[to  Ätigustorum^ü]  kg(ionis)  VI  viclrkis  {jpiae  fidelis] 

«)  Vgl.  meine  Ausführungen  Westd.  Zeitschr.  XII  213,  Anm.  23. 
»)  L'Annäe   ^pigraphique  1891  n.  163;  1892  p.  1.     Monumenti  antichi 
pubb.  per  cura  della  R.  Accad.  dei  Lincei  1891  p.  553  ff. 


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Statthalter  von  Germania  inferior.  31 

hgato  provific(iae)  A[guUanica€'^]  consuli  curator[i  alvei  et  rtpamw] 
Tiberis  et  cloaca[rum  legato  pro  pr,]  Germaniae  inferio[ri3  pro- 

■cotisttli]  provinciae   Äsiae    ex    [tesiamento"?]    Sex    Fompei  Ter 

amko  Oj^imö], 

Die  Inschrift  bietet  keine  sicheren  Anhaltspunkte  ftlr  die  Datierung, 
dürfte  aber  der  Zeit  Hadrian's  oder  der  Antonine  angehören  *^). 

VII.  Ti.  Claudius  Julianns,  160/61.  Die  Inschrift  aus  Bonn 
(Bonn.  Jahrb.  80,  151  ff.)  vom  Jahre  160  giebt  uns  den  Namen  dieses 
Statthalters,  über  dessen  Persönlichkeit  J.  Klein  a.  a.  0.  S.  154  f. 
alle  bekannten  Notizen  zusammengestellt  hat.  Julianus  ist  unter  Plus 
legalus  legionis  XI  Claudiae  in  Moesia  inferior  (CIL.  III  1^14:)^  dann, 
ivahrscheinlich  im  J.  158,  Consul  gewesen.  Er  dürfte  sein  rheinisches 
Kommando  noch  unter  Marcus  und  Verus'  Regierung  inne  gehabt  haben. 

Vin.  Q.  Antistius  Adventus  Q.  f.  Quir.  Postumius  Aqui- 
linus,  etwa  175 — 177  (Liebenam  S.  202).  Dieser  als  leg,  Aug  pro 
pr.  Genn.  in/er.  durch  die  Inschrift  Bramb.  55  bereits  bekannte  Mann 
ist  von  Liebenam  S.  202  in  den  Anfang  des  3.  Jahrhunderts  gesetzt 
worden.  Dass  er  der  Zeit  des  Marcus  angehört,  liess  sich  schon  früher 
nachweisen,  seine  genauere  Zeitbestimmung  ermöglicht  sein  kürzlich  auf- 
gefundener cursus  Jionorum^^): 

[Q.  AtUistio  Advento]  Q.  /.  Quir.  Fostumio  Aq[u]ilino  co(n)s(uli) 
sacerdoti  fetiali  leg(ato)  Aug(usti)  pr(o)  pr(aetore)  provincßae)  Ger- 
maniae inferioris  leg(ato)  Au>g(usti)  at  praetenturam  Italiae  et  Alpium 
expeditione  Germanica  cura(tori)  operum  lo€orwnq(tie)  puhlicorum  leg(ato) 
Aug(usti)  pr(o)  pr(aetore)  provinc(iae)  Arahiae  leg(ato)  Aug(tisti)  le- 
gionis) VI  ferraiae  et  secundae  adiutricis  translato  in  eam  expeditione 
Parthica  qua  donaius  est  donis  militarihus  Corona  murall  vallari  aurea 
hastis  puris  tribus  vexillis  duöbus  praetori  leg(ato)  pr(o)  pr(aetore) 
provinc(iae)  Africae  tr(ibuno)  pl(ebis)    seviro    eq(uüum)   r(onianomm) 


*•)  Aus  der  Reihe  der  niedergermanischen  Statthalter  ist  auszuscheiden 
L.  Aemilius  Karus,  welchen  Liebenam  S.  198  auffiihrt.  Die  Kölner  Inschrift 
Bramb.  334  nennt  ihn  als  leg.  Aug.  leg.  XXX  ülpiae,  welche  Stellung  er 
nach  seinem  cursus  bonorum  C.  VI  1333  bekleidete.  Allein  das  Fehlen  der 
proprätorlschen  Gewalt  hätte  vor  der  Annahme,  dass  es  sich  hier  um  einen 
Statthalter  handle,  warnen  sollen. 

*')  Gefunden  in  Annüna  in  Afrika,  dem  antiken  Thibilis,  wo  eine  Reihe 
von  Denkmälern  der  Antistii  zu  Tage  gekommen  ist.  Revue  archäol.  1893 
p.  396.  Demselben  Manne  gehören  die  Inschriften  Eph.  ep.  V  n.  854,  VII 
791,  Recueil  de  Constantine  XXV,  1888  p.  415,  auch  CIL.  XIV  4249  muss  sich 
auf  ihn  beziehen. 


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32  E.  Ritterling 

q(uaestori)  pr(o)  pr(aetore)  provinc(iae)  Macedoniae  tribuno  mil(Uumf 
legCionis)  I  Minet-viae  p(iae)  f{idelis)  IUI  vir(o)  viarum  curandarum 
Sex(tu3)  Marcius  Maximus  ob  insignem  eius  in  se  benivolentiam  8(ua} 
p(€cunia)  p{osuit)  d{ecnrionum)  d(€creto). 

Eine  eingehende  Besprechung  dieser  in  mehr  als  einer  Hinsicht 
interessanten  Laufbahn  muss  einem  anderen  Orte  vorbehalten  bleiben. 
Hier  nur  so  viel :  Antistius  Adventus  war  legattis  legionis  II  adiuiricis^ 
im  Partherkriege  des  L.  Verus,  welche  Thatsache  bereits  die  In- 
Schrift  vom  J.  164  (Revue  archeol.  1888  Tom.  XH  p.  267  =  Eph. 
ep.  VII  791)  uns  kennen  lehrte;  dann  Statthalter  von  Arabia^*),  als 
unmittelbarer  Vorgänger  oder  Nachfolger  des  Geminius  Marcianas  **), 
consul  etwa  im  J.  168,  curator  operum  publicorum  168/69;  leg.  Aug^ 
at  (sie)  praetenturam  Italiae  et  Älpium  während  des  Markomanenkri^es 
bis  spätestens  zum  J.  172/3,  in  welchem  die  unmittelbar  Italien  be- 
drohende Gefahr  beseitigt  war  und  die  Römer  ihrerseits  zum  Angriffe 
überzugehen  vermochten,  leg.  Germaniae  inferioris  also  um  das  Jahr  175. 
Später,  aber  wahrscheinlich  noch  unter  Marcus  ^*),  war  er  Statthalter 
von  Brittanien  (CIL.  VII  440).  Sein  Nachfolger  in  Untergermahien 
dürfte  M.  Didius  Severus  Julianus,  der  spätere  Kaiser,  gewesen  sein; 
denn  dass  dieser  nicht,  wie  Liebenam  S.  199*'^)  annimmt,  im  J.  170 
die  Provinz  verwaltet  haben  kann,  folgt  schon  daraus,  dass  er  erst  im 
J.  175  znm  Consulate  gelangte  und  dann  noch  Statthalter  von  Dal- 
matien  war,  so  dass  er  nicht  wohl  vor  176/77  das  Kommando  am 
Niederrhein    übernommen   haben    kann  *^).      Sein   Nachfolger   wiederum 


")  Bezeugt  durch  die  Inschrift  CIL.  III  92  add.,  wo  der  erste  Buch- 
stabe 0  als  Q  zu  lesen  sein  wird,  vgl.  Rohden,  De  Palaest.  et  Arab.  prov.  p.  50. 

>»)  Rohden  a.  a.  0. 

")  Die  Bezeichnung  als  legatus  Aug(u8ti)  nicht  Augg.  in  der  brittan. 
Inschrift  spricht  nicht  gegen  diese  Datierung;  wohl  darf  man  aus  dem  dop- 
pelt gesetzten  g  im  Augustus-Namen  auf  das  zeitweilige  Vorhandensein  einer 
Samtherrschaft  von  2  Augusti  oder  wenigstens  von  einem  Augustus  und  einem 
Caesar  schliessen,  nicht  aber  umgekehrt  aus  dem  einfachen  g  auf  das  Fehlen 
einer  solchen  Samtherrschaft;  es  lässt  sich  dies  durch  zahlreiche  Beispiele 
erweisen. 

")  Liebenam's  Behauptung  S.  460 :  „im  2.  Jahrh.  ist  diese  Statthalter- 
schaft" (die  untergermanische)  „noch  so  hoch,  dass  das  Consulat  darauf  folgt ; 
gegen  Ende  desselben  haben  nur  Albinus,  Perpetuus  Aurelianus,  im  3.  Jahrh. 
Aper  vorher  diese  Würde  innegeha])t"  schwebt  völlig  in  der  Luft;  eine 
Widerlegung  scheint  überflüssig. 

")  Er  wird  auch  genannt  auf  den  Ziegelstempeln  aus  Nijmegen  Bramb. 
128,  q,  Westd.  Zeitschr.  IV  S.  223  SVB  DIDI  IV  LI  COS. 


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Statthalter  von  Germania  inferior.  33 

■dürfte  P.  Salvius  Julianus  gewesen  sein  (Liebenam  S.  199  f.),  der  noch 
zur  Zeit  von  Marcus'  Tode,  im  Frühjahr  180  im  Amte  war.  Also 
«twa  174 — 176  Q.  Antistius  Adventus,  176/7 — 179  M.  Didius  Julianus, 
179—180  P.  Salvius  Julianus. 

IX.  C.  Valerius  Pudens  (Liebenam  S.  200),  der  nach  der 
Inschrift  Bramb.  6  in  den  Jahren  196/98  Untergermanien  verwaltete, 
war  vorher,  um  194,  prätorischer  Statthalter  von  Pannonia  inferior  ge- 
wesen, wie  die  Inschriften  von  Aquincum  CIL.  III  10396,  10399,  10438, 
aus  denen  wir  zugleich  das  Pränomen  des  Mannes  erfahren,  lehren. 

X.  Q.  Venidius  Kufus  Marius  Maximus  Calvinianus 
(Liebenam  S.  203/4),  um  205.  In  dem  einzigen  Zeugnis,  welches 
Liebenam  für  die  Statthalterschaft  dieses  Mannes  anführt,  der  Inschrift 
aus  Godesberg  (Bramb.  516  =  Hettner,  Katalog  des  Bonn.  Museums 
Nr.  74),  ist  die  Lesung  gerade  an  der  entscheidenden  Stelle  nicht  nur 
nicht  gesichert ''),  sondern  würde  in  der  von  L.  angenommenen  Form 
sogar  Anstoss  erregen :  ein  Avancement  unmittelbar  vom  Legions- 
kommando zu  einer  consularischen  Legation,  wie  es  dann  ange- 
nommen werden  müsste,  ist  meines  Wissens  durch  kein  einwandfreies 
Beispiel  zu  belegen*®)  und  auch  schwerlich  jemals  vorgekommen.  Da- 
gegen nennen  denselben  Mann  unzweifelhaft  als  niedergermanischen  Statt- 
halter zwei  andere  rheinische  Inschriften: 

Bramb.  2  gefunden  in  Cattwijk  aan  Zee,  die  ungefähr  so  zu  er- 
gänzen sein  wird: 

iiMp.  caes.  X.  Septim.  S]ever,  Plus  Pert.  Ä[ug.  Ärabic,  Ädiabenic 
Parthic.  max.  pont^  max.  trib,  poL  XIII  [cos  iii  procos.  p.  p.  et  imp. 
<ia€s.  M.  Aurel  A]ntonin,  Plus  Au\g.  trib,  pot.  viii  cos  iii  procos  p.  p, 
murum  V  p'\er  milit,  leg,  I  M\inerv,  p.  /"....  restituerunt  curam  agente 
Q.   V]enidio  Bu[fo  leg,  Augg,  pro,  pr. 

Man  könnte  zunächst  denken,  dass  Venidius  Kufus  hier  nicht  als 
Consularlegat,   sondern  als  Legionslegat  der  I.  Minervia,  welches  Kom- 


>^  Auf  dem  Steine  dürfte  v.  9  gestanden  haben :  PROVINC  •  CI[L]I- 
€IAE];  denn  diese  Provinz  wird  öfter  von  gewesenen  Legionskommandeuren 
verwaltet;  dass  Yenidias  Rufus  diese  Statthalterschaft  innegehabt,  bezeugt 
die  Stelle  Digest.  50,  6,  3  vgl.  Liebenam  S.  131.  Nach  einer  freundlichen 
Mitteilung  Prof.  Zangemeisters,  welche  mir  nachträglich  zugeht,  steht  in  der 
That  auf  dem  Steine  CILIC-. 

^  Denn  auch  in  der  Inschrift  CIL.  III  1566  ist  die  Lesung  nicht  ge- 
nügend gesichert,  um  auf  Grund  derselben  behaupten  zu  können,  dass  Cal- 
pumius  Julianus  gleich  nach  dem  Kommando  der  leg.  Y  Macedonica  eine 
'der  mösischen  Provinzen  verwaltet  habe. 

Westd.  Zeitschr.  f.  Gesch.  a  Kunst    XIII,    L  3 


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34  £•  Ritterling 

mando  er  nach  Bramb.  516  unzweifelhaft  bekleidet  hat'^),  genannt 
war.  Dem  widerspricht  aber,  dass  bei  einem  öffentlichen  Bau,  wie  iha 
unsere  Inschrift  bezeugt,  einer  Thätigkeit  des  Legionslegaten  nur  hinter 
der  des  Consularlegaten  gedacht  werden  konnte,  und  für  die  Ergänzung 
eines  Statthalter -Namens  und  -Titels  vor  „VJenidio  Ru[fo"  der  Raum 
nicht  ausreicht.  Entscheidend  aber  ist,  dass  Q.  Venidius  Rnfus  be- 
reits im  J.  198  prätorischer  Legat  von  Syria  Phoenice  (CIL.  III  205, 
6723,  6725),  sowie  im  J.  204  curator  älvei  Tlheris  {Eph.  ep.  VIII 
p.  294)  war,  also  im  Jahre  205  nicht  legatus  legionis  gewesen  sein 
kann.  Endlich  bezeugt  noch  die  in  Roomburg  gefundene  Inschrift  aus 
der  Zeit  von    198—209   (Bramb.  7)   die   Statthalterschaft   des  Rufus: 

impp,  Caess.  L.  Septimius  Severus  Fius  Fert{in(ix  e(\  M,  AurelUus 
Äntoninus  Atigg.  [et  P.  Septimius  Geta  caes.]  numero  expL  Bat.  An- 
toninianoru.  cur,  coo  Venidio  Buf[o  leg,  Augg.  pr,  pr.'i  dederunti\ 

Kann  man  hier  auch  vielleicht  in  Zweifel  sein,  ob  die  Abkürzun- 
gen in  Zeile  3  aufzulösen  sind  mit  ^cur(ante)  co{nsulari)  Q.  Venidio 
Buj[o  .  .  .]"  ^^^^  0^  ^^  denselben  ein  Lokalname,  eine  weitere  Bezeich- 
nung des  Numerus  steckt*"),  jedenfalls  muss  der  folgende  im  Ablativ 
stehende  Name  der  des  Statthalters  sein.  Wir  dürfen  also  die  Ämter- 
folge des  Venidius  Rufus  etwa  folgendermassen  bestimmen:  er  war 
legatus  leg,  I  Minerviae  um  194,  Statthalter  von  Cilicien  um  196,  von 
Syria  Phoenice  198  und  folgende,  bekleidete  das  Consulat  etwa  202 
oder  203,  war  dann  curator  alvei  Tiheris  im  J.  204  und  ging  in  dem- 
selben oder  dem  folgenden  Jahre  nach  Untergermanien  ab. 

XI.  Unbekannt,  unter  Severus  und  Caracalla,  zwischen  19K 
und  209:  Inschrift  aus  Bonn  (Bonn.  Jahrb.  69  S.  46,  Tafel  VII,  2). 
Die  jetzige  erste  Zeile  dieses  Bruchstücks  einer  grossen  Dedikations- 
oder  Bau-Inschrift  steht,  wie  schon  die  Abbildung  (Taf.  VII,  2)  erkennen 
lässt*^),  und  eine  Untersuchung  des  Steines  bestätigt,   auf  Rasur.     Die 

")  Wir  haben  hier  also  einen  der  nicht  eben  seltenen  Fälle  —  zeit- 
weilig scheint  es  fast  Regierungsprinzip  gewesen  zu  sein  —  dass  ein  consu- 
larischer  Statthalter  dieselbe  Provinz  verwaltet,  in  welcher  er  schon  als 
Legionslegat  oder  Kriegstribun  gedient  und  Land  und  Leute  kennen  gelernt  hatte. 

*°)  Alle  sonst  bekannten  Exploratorenabteilungen  nennen  sich  nach 
ihrem  Lagerort  vgl.  Mommsen,  Hermes  XIX  S.  225,  Anm.  1,  Limesblatt  Nr.  1, 
S]).  6  und  7. 

*»)  Der  Herausgeber  Wolters  sagt  a.  a.  0.  S.  46:  „in  der  1.  Zeile  ist 
nur  der  ganze  Grund  rauh  bearbeitet,  so  dass  die  Schriftzüge  noch  sichtbar 
sind,  in  der  2.  ist  das  ganze  Feld  der  Buchstaben  aus  dem  Stein  herausge- 
geholt",  was  sich  auf  die  5  letzten  Buchstaben  dieser  Zeile,  welche  den 
Namen  des  Legionslegaten  enthalten  haben  werden,  bezieht. 


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Statthalter  von  Germania  inferior.  35 

Teile  der  Kaisertitulatur,  welche  die  Reste  dieser  Zeile  enthalten,  sind 
also  später  eingehauen  als  die  übrige  Inschrift.  Nun  haben  die  Titel 
[ParÜi.]  majc.  Brit,  m[ax  .  .  .]  von  allen  in  Betracht  kommenden  Kaisern 
nur  Septimius  Severus  und  sein  Sohn  Antoninus  geführt ;  letzterer  aber 
erst  nach  dem  Tode  seines  Vaters.  Die  beiden  Augusti  (Zeile  2)  können 
also  nur  Severus  und  Caracalla  sein,  an  der  radierten  Stelle  hat  ur- 
sprünglich der  Name  Geta's  gestanden,  und  ist  die  durch  Tilgung  seines 
Namens  entstandene  Lücke  mit  Titeln  seines  unmittelbar  vorher  ge- 
nannten älteren  Bruders  ausgefüllt,  welche  dieser  zur  Zeit,  als  die  In- 
schrift gesetzt  wurde,  noch  gar  nicht  geführt  hat*^).  Da  die  Inschrift 
sonach  zwischen  die  Jahre  198  und  209**),  in  deren  ersterem  Cara- 
calla, in  deren  letzterem  Geta  den  Augustustitel  erhielt,  fällt,  so  könnte 
der  unbekannte  Statthalter  vielleicht  Q.  Venidius  Rufus  sein,  der  wie 
wir  oben  sahen,  in  dieser  Zeit  Untergermanien  verwaltete.**). 

XII.  Endlich  scheint  auch  M.  Appius  (Atilius?)  Bradua, 
welchem  die  zu  Olympia  gefundene,  von  Mommsen  Westd.  Korrbl. 
1892  Sp.  201/2  besprochene  Inschrift  gesetzt  ist,  Statthalter  von  Ger- 
mania inferior  gewesen  zu  sein.  Eine  eingehende  Betrachtung  näm- 
lich des  Verhältnisses,  in  welchem  die  verschiedenen  consularischen 
Provinzen  dem  Range  nach  zu  einander  standen  **),  ergiebt,  dass  in  den 
Fällen,  in  welchen  ein  und  derselbe  Mann  mehrere  dieser  Kommanden 
hintereinander    innehat,    eine    ganz    bestimmte   Reihenfolge,    eine    feste 


")  Dieses  Verfahren  ist  öfter,  zum  Teil  in  ziemlich  ungeschickter 
Weise  angewendet  worden ;  vgl,  z.  B.  die  Inschriften  aus  Regensburg  CIL.  III 
5943,  ans  Rom  C.  VI  220  mit  der  Anmerkung,  aus  Lambaesis  C.  VIII  2527, 
2705,  2706,  sowie  4323. 

")  Auf  dem  Steine  können  nur  zwei  Augusti  genannt  gewesen  sein. 
Denn  wäre  auch  Geta  einer  der  Augg.  gewesen,  so  würde  einer  der  Buch- 
staben g,  und  zwar  der  letzte,  der  Radierung  nicht  entgangen  sein. 

**)  Auch  in  dem  kleinen  Fragment  Bonn.  Jahrb.  69  S.  47  Tafel  VII,  3 
war,  wie  es  scheint,  ein  niedergermanischer  Statthalter  genannt,  aus  der  Zeit 
von  212  bis  222. 

")  Die  verschiedene  Zahl  der  Legionen,  welche  in  den  verschiedenen 
Provinzen  standen,  hat  gewiss  ein  sehr  bedeutendes  Gewicht  bei  der  Bestim- 
mung der  Rangfolge  der  Eommanden  gehabt,  aber  sie  war  nicht  allein  be- 
stimmend. Z.  6.  hatten  Moesia  inferior  und  Brittanien  eine  gleiche  Zahl 
Legionen,  3  (erstere  Provinz  von  Trajan  bis  Marcus,  letztere  bis  Severus) 
und  dennoch  wird  Moesia  inf.  stets  vor,  niemals  nach  Brittanien  verliehen; 
ebenso  wird  Hispania  citerior  zu  einer  Zeit,  wo  die  Provinz  nur  noch  eine 
Legion  Besatzung  hatte,  nach  Militarprovinzen  wie  Germania  inferior  und 
Pannonia  verwaltet.    Auf  weiteres  kann  hier  nicht  eingegangen  werden. 

3* 


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36  E.  Ritterling 

Regel  beobachtet  worden  ist,  von  welcher  nicht  leicht  ohne  Grund  ab- 
gewichen wurde.  An  einem  Beispiel  möge  dies  gezeigt  werden.  Bei 
12  brittanischen  Consularlegaten  sind  wir  im  Stande  nachzuweisen,  dass 
sie  eine  andere  consularische  Statthalterschaft  schon  vor  der  brittanischen 
innegehabt  haben,  und  zwar  verwalteten  vor  Brittanien 
6  Legaten:  Germania  inferior 

1)  Q.  Petillius  Gerialis  im  J.  70/71, 

2)  A.  Platorius  Xepos     „     „    119/20, 

3)  ein  Unbekannter  unter  Hadrian  (C.  III  2732), 

4)  Q.  Lollius  Urbicus         um  das  J.   140. 

5)  Q,  Antistius  Adventus     „      „      „175, 

6)  D.  Clodius  Ceionius  Albinus  unter  Commodus, 
1  Legat:  Germania  superior 

Caerellius. 
5  Legaten:  Moesien,  und  zwar 

die  ungeteilte  Provinz:  A.  Didius  Gallus  unter  Claudius. 
Moesia  superior 

M.  Statins  Priscus  161/62. 
Moesia  inferior 

Q.  Roscius  Pompejus  Falco  um  117, 
S.  Vinicius  Faustinus  Julius  Severus  um   130, 
C.  Junius  Faustinus  Postumianus  im  3.  Jahrb.  nach 
Alexander. 
Danach  scheint  es  namentlich   im  Zeitalter  Hadrians  und   der  Antonine 
fast  Regel  gewesen  zu  sein,  da^s  der  Statthalter  von  Germania  inferior, 
wenn  er  überhaupt  ein  weiteres  Kommando  erhielt,  nach  Brittanien  ge- 


*•)  Wenn  in  einem  Falle  Syrien  mehrere  Jahre  vor  Übertragung  der 
brittan.  Legation  verwaltet  worden  war,  so  ist  dies  eine  durch  besondere 
Verhältnisse  veranlasste  Ausnahme:  die  Sendung  des  Pertinax  durch  Com- 
modus war  bestimmt,  die  aufrührerischen  brittanischen  Legionen  durch  die 
Autorität  dieses  alten  Generals  wieder  zum  Gehorsam  zu  bringen.  Denn  ge- 
gerade Syrien  ist  das  einzige  Kommando,  welches  gewöhnlich  nach  Brit- 
tanien verliehen  wird :  so  an  den  Unbekannten  C.  III  2732,  an  Alfenius  Senecio 
unter  Severus;  so  erwartete  man  dies  auch  bei  Agricola;  im  wesentlichen 
gleichartig  ist  das  Avancement  des  Sex.  Vinicius  Faustinus  Julius  Severus 
unter  Hadrian.  Dass  während  des  Parther-  und  Markomanenkrieges  M.  Statins 
Priscus  und  Sex.  Calpumius  Agricola  ein  Kommando  in  Cappadocien  bez.  in 
Dacien  erhalten,  nach  der  Verwaltung  Brittaniens,  erklärt  sich  aus  dem  Be- 
streben, die  bewährten  Generale  an  den  bedrohtesten  Punkten  des  Reiches 
zu  verwenden. 


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Statthalter  von  Germania  inferior.  37 

schickt  wurde.  Da  nun  Appius  Bradua  ebenfalls  dieser  Epoche  ange- 
hört und  ebenfalls  vor  der  Verwaltung  Brittaniens  ein  Kommando  am 
Rhein  gehabt  hat,  so  ist  es  in  hohem  Grade  wahrscheinlich,  dass  er 
Legat  der  unteren,  nicht  der  oberen  germanischen  Provinz  gewesen  ist. 


-»-ÖJ^-^ 


Das  dritte  Mithraeum  in  Heddernheim  und  seine 

Skulpturen. 

Von  Prof.  ö.  Wolff  in  Frankfurt  und  Prof.  Franz  Camont  in  Gent. 

(Hierzu  Tafel  1). 

I.   Das  Mithraeum.    Von  G.  Wolff. 

Über  die  traurigen  Umstände,  unter  welchen  im  Jahre  1887  auf 
der  romischen  Trümmerstätte  bei  Heddernheim  das  dritte  Mithras- 
heiligtuna  aufgefunden  und  ausgebeutet  wurde,  hat  Dr.  A.  Hammeran 
im  Korrespondenzblatte  dieser  Zeitschrift  von  1887,  VI,  Nr.  23  einen 
summarischen  Bericht  erstattet  und  denselben  durch  eine  Planskizze  er- 
läutert. Ihm  und  Herrn  Architekt  Thomas  verdanken  wir  es,  dass 
trotz  der  Ungunst  der  Verhältnisse  die  Fundumstände  der  wichtigen 
Skulpturen,  die  jetzt  zu  den  bedeutendsten  Schätzen  des  Frankfurter 
Museums  gehören,  soweit  als  es  möglich  war,  festgestellt  und  die  Fund- 
orte innerhalb  des  durchgrabenen  Raumes  festgelegt  worden  sind,  wenn 
auch  leider  auf  eine  genaue  Aufnahme  wegen  des  tumultuarischen 
Charakters  der  Ausgrabung  verzichtet  werden  musste.  Dass  die  Mit- 
teUungen  nicht  genügten,  um  „die  Gesamtanlage  des  Tempels  festzu- 
stellen", entging  den  genannten  Forschem  ebenso  wenig  wie  jedem 
anderen,  der  sich  mit  der  Architektur  der  Mithraeen  beschäftigt  hat. 
Zwei  Dinge  waren  es,  welche  dem  Verf.  bereits  durch  das  Studium  der 
Hammeran 'sehen  Skizze  zweifellos  erschienen:  1)  Die  Annahme  eines 
seitlichen  Einganges  war,  da  sie  allen  Beobachtungen  bei  anderen 
Mithraeen  widersprach,  so  lange  als  unhaltbar  zu  bezeichnen,  als  sich  die 
Möglichkeit  einer  anderen  Erklärung  der  beobachteten  Unterbrechung 
der  westlichen  Umfassungsmauer  zeigte.  2)  Der  von  Hammeran  aufge- 
nommene Grundriss  konnte  sich,  ebenso  wie  eine  Skizze,  die  Herr 
Architekt  Thomas  gleichzeitig  unabhängig  von  Hammeran  hergestellt 
und  mir  gütigst  mitgeteilt  hatte,  nur  auf  den  vertieften  Mittelraum 
des  Spelaeums  beziehen,  zu  dessen  beiden  Seiten  erhöhte  Podien,  wie  im 


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38  G.  Wolff 

Hintergrunde,  ebenfalls  erhöht,  der  Standort  des  Reliefs  anzonebmen 
war.  Diese  Teile  hatte  man  im  Jahre  1887  offenbar  gar  nicht  durch- 
sucht, weil  man  die  Brüstungsmauem  der  Podien  umsomehr  für  die  Um- 
fassungsmauern des  ganzen  Heiligtums  ansehen  mochte,  da  sie  gegen  den 
anstehenden  natürlichen  Boden  gemauert  waren.  Auch  hatte  ja  der 
Streit  zwischen  dem  Besitzer  und  den  Unternehmern  um  die  Fundstücke 
der  Ausplünderung  der  Fundstelle  ein  frühzeitiges  Ende  bereitet ').  Von 
einem  Pronaos  und  einer  zum  Spelaeum  hinabführenden  Treppe  waren 
damals  nach  dem  Berichte  keine  Spuren  gefunden  worden. 

Die  Entdecker  selbst  waren  sich  der  Unzulänglichkeit  ihres  Zer- 
störungswerkes auch  bewusst  und  machten  sich  daher  im  Winter  1890 
mit  verstärkten  Kräften  nochmals  ans  Werk,  bei  welchem  sie  von  einem 
anderen  Mitgliede  des  Frankfurter  Altertums  Vereins,  Herrn  OttoDonner- 
von  Richter,  überrascht  wurden.  Nach  dessen  Mitteüungen  und  ihren 
eigenen  Angaben  müssen  sie  diesmal,  mit  Beiseitelassung  der  früher 
ausgebeuteten  Teile,  der  eigentlichen  Umfassungsmauer  des  Heiligtums 
nachgegangen  sein.  Sie  stiessen  dabei  an  der  westlichen  Langseite  der 
cella  auf  einen  kleinen  „kellerartigen"  Raum,  in  dem  das  Relief  des 
löwenköpfigen  Gottes  noch  an  seiner  ursprünglichen  Stelle  gefunden 
wurde,  in  dessen  Ankauf  Dr.  Häb erlin  dem  Museum  zuvorkam.  Das- 
selbe war  der  Fall  mit  einigen  bei  den  früheren  Erwerbungen  ver- 
missten  Skulpturfragmenten,  während  mehrere  Ergänzungen  des  im  Jahre 
1887  fragmentarisch  gefundenen  Marmorreliefs  vom  Museum  angekauft 
wurden.  Besonders  bedauerlich  aber  ist  es,  dass  auch  nach  auswärts 
Bestandteile  des  Inhaltes  unseres  Mithraeums  verkauft  wurden,  über 
deren  Wert  und  Verbleib  nur  sehr  unsichere  Nachrichten  erhalten  sind. 

Dies  waren  die  Thatsachen,  die  dem  Verf.  nach  seiner  Übersie- 
delung nach  Frankfurt  allmählich  bekannt  wurden.  Warfen  dieselben  auch 
ein  sehr  trübes  Licht  auf  die  Schicksale  des  subterranen  Heddemheim, 
so  schien  ihm  doch  schon  damals  die  Möglichkeit  nicht  ausgeschlossen, 
dass  eine  planmässige  Durchgrabung  der  Fundstätte,  wenn  auch  keine 
erhebliche  Ausbeute  für  das  Museum,  so  doch  Anhaltspunkte  für  die 
klarere  Erkenntnis  der  architektonischen  Verhältnisse  des  Mithraeums 
bieten  dürfte.  Bei  diesen  immerhin  geringen  Aussichten  waren  die  Be- 
mühungen, öffentliche  Gelder  für  eine  nochmalige  Durchsuchung  des 
Terrains  aufzubringen,  vergeblich;  und  doch  war  dieselbe  für  eine  wis- 
senschaftliche Würdigung  der  erhaltenen  Fundstücke  dringend  erforder- 


*)  Vgl.  Harameran  a.  a.  0.  S.  42. 

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Das  dritte  Mithraeum  in  Heddernheim  und  seine  Skulpturen.  39 

lieh.  Als  daher  sich  für  diese  eine  Aussicht  eröffnete,  beschlossen  der 
Verf.  und  Herr  Dr.  Käthe  den  Rest  einer  grösseren  Summe,  die  ihnen 
von  privaten  Altertumsfreunden  fQr  lokalgeschicbtliche  Nachforschungen 
zur  Verfügung  gestellt  worden  war,  dieser  Aufgabe  zu  widmen,  wenn 
derselbe  auch  für  deren  vollkommene  Lösung  voraussichtlich  nicht  ge- 
sagte. Die  Arbeiten  konnten  erst  im  Spätherbste  1893  unternommen 
werden,  da  das  in  Betracht  kommende  Feld  mit  Kartoffeln  bestellt  war. 
Dass  dieselben  aber  einen  nach  den  obwaltenden  Umständen  vollkommen 
befriedigenden  Erfolg  hatten,  ist  der  aufopfernden  Thätigkeit  des  Herrn 
Dr.  Enthe  zu  verdanken,  der  sich  während  mehrerer  Wochen  in  der 
ungünstigsten  Jahreszeit  ganz  der  Beaufsichtigung  und  Leitung  der  Aus- 
grabongen  widmete,  die  nach  einem  mit  dem  Verfasser  gemeinsam  ent- 
worfenen Plane  mit  den  von  Fall  zu  Fall  sich  ergebennen  Modifika- 
tionen durchgeführt  wurden.  Um  aber  die  gewonnenen  Ergebnisse  einer 
sachkundigen  Prüfung  zu  unterwerfen  und  zugleich  die  neuen  Arbeiten 
in  Zusammenhang  mit  den  früheren  Beobachtungen  zu  bringen,  waren 
die  Herren  Dr.  Hammeran,  Architekt  Thomas  und  0.  Donner- von 
Richter  zur  Beteiligung  aufgefordert  worden.  Ihr  Rat  und  ihre  stell- 
vertretende Beaufsichtigung  ist  den  Arbeiten  in  hohem  Grade  förderlich 
gewesen.  Ganz  besonderes  Verdienst  aber  hat  sich  Herr  Ingenieur 
Schlemmer  in  Heddernheim  durch  die  sorgfältige  Vermessung  und 
Anfiiiahme  der  Ausgrabungsergebnisse  erworben. 

Bevor  wir  zu  dem  Berichte  über  den  Verlauf  und  die  Ergebnisse 
der  Ausgrabungen  übergehen,  dürfte  es  sich  empfehlen,  die  Voraussetz- 
nngen  mitzuteilen,  von  welchen  wir  bei  denselben  ausgingen,  und  zu 
diesem  Zwecke  den  gegenwärtigen  Standpunkt  der  auf  die 
architektonische  Beschaffenheit  der  Mithrasheiligtümer  be- 
züglichen Forschung  in  Kürze  darzulegen.  Der  erste  Versuch 
einer  das  gesamte  bis  dahin  bekannt  gewordene  Material  zusammenfas- 
senden Bearbeitung  dieses  Gegenstandes  ist  von  mir  selbst  in  dem  Ex- 
kurs zu  meinem  Berichte  über  die  Auffindung  des  Mithrasheiligtums 
von  Grosskrotzenburg  gemacht  worden*).  Auf  Grund  einer  kri- 
tischen Betrachtung  der  bis  zum  Jahre  1881  veröffentlichten  Fundbe- 
richte kam  ich,    im  Widerspruch  zu  der  von  Visconti  angenommenen 


^)  G.  Wolff,  Das  Römerkastell  und  das  Mithrasheiligtum  von  Gross- 
krotzenburg am  Main  nebst  Beiträgen  zur  Lösung  der  Frage  über  die  archi- 
tektonische Beschaffenheit  der  Mithrasheiligtümer.  Festschrift  der  XXXI.  Gene- 
ralversammlung des  Gesamtvereins  der  deutschen  Geschichts-  und  Altertums- 
vereine  dargebracht  vom  Verein  für  Hess.  Gesch.  u.  Landeskunde.  Cassel,  1882. 


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40  G.  Wolff 

Unterscheidung  zwischen  ^Spelaeen^  fttr  die  Mysterien  und  „Tempeln 
im  eigentlichen  Sinne  des  Wortes"  fttr  den  öffentlichen  Kultus,  zu  dank 
Besultate'),  däss  es: 

1)  nur  Spelaeen,  nicht  Tempel  mit  architektonischem  Oherbau 
im  griechisch-römischen  Stil   oder   nach  romanischer  Art  gab^ 

2)  dass  jedes  Spelaeum  einer  bestimmten  Mithrasgemeinde  an- 
gehörte und  nur  von  dieser  bei  ihren  geheimen  Kultushand- 
lungen benutzt  wurde,  3)  dass  in  jedem  als  wichtigster  Aus- 
stattungsgegenstand ein  ungeföhr  4  Quadratmeter  grosses  Relief 
des  Stiertöters  an  der  Rückwand  gegenüber  dem  Eingang  auf- 
gestellt war,  4)  dass  jeder  Fund  einer  solchen  grossen  Relief- 
platte auch  ein  ehemals  vorhandenes  Spelaeum  voraussetzt,  in 
welchem  sie  in  der  bezeichneten  Weise  aufgestellt  war. 

Als  Prototyp  aller  Mithrasheiligtümer  sah  ich  die  in  den  natür- 
lichen Fels  getriebene  Grotte  an,  welche  man  da,  wo  die  natürlichen 
Voraussetzungen  fehlten,  entweder  durch  die  Wahl  eines  bereits  bestehen- 
den Kellers  oder  dadurch  nachahmte,  dass  man  bei  Erbauung  eines 
selbständigen  Heiligtums  in  ebenem  Terrain  die  wichtigsten  Teile  ganz 
oder  teilweise  unterirdisch  anlegte. 

Demnach  finden  wir  in  den  Provinzen  des  römischen  Reiches 
3  Arten  von  Mithraeen: 

1)  natürliche  Grotten,  die  durch  geringere  oder  grössere  künst- 
liche Nachhülfe  den  Bedürfnissen  des  Kultus  dienstbar  ge- 
macht sind, 

2)  unterirdische  Gelasse  in  Privathäusem,  bei  welchen  dasselbe 
der  Fall  ist, 

3)  selbständige  Heiligtümer  in  ebenem  Terrain,  bei  welchen  wir» 
da  ihre  Erbauer  durch  natürliche  oder  architektonische  An- 
lagen weder  unterstützt  noch  gehindert  waren,  die  für  die 
religiösen  Bedürfnisse  erforderlichen  Einrichtungen  am  sichersten 
in  t\i)ischer  Form  zu  finden  hoffen  dürfen. 

Als  regelmässige  Bestandteile  solcher  Spelaeen  bezeichnete  ich: 
1)   die   eigentliche    cella   von    durchschnittlich    2  —  2V2  m   Breite   und 


')  A.  a.  S.  94.  Es  ist  mir  nachträglich  nur  eine  bereits  vor  dem  Jahre 
1881  erschienene  Arbeit  bekannt  geworden,  die  übersehen  zu  haben  ich  be- 
dauern muBS :  der  Bericht  von  F.  Kenner  über  das  im  Jahre  1866  im  Walde 
bei  Kroisbach  (Rakos)  gefundene  in  den  Fels  gehauene  Relief,  auf  welches 
ich  weiter  unten  zurückkommen  werde. 


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Das  dritte  Mithraeum  in  Heddernheim  und  seine  Skulpturen.  4L 

7 — 11  m  Länge^  2)  zwei  dieselben  an  den  Langseiten  begleitende  er- 
höhte Podien,  3)  ein  meist  ebenfalls  erhöhtes  Adyton  mit  dem  Relief- 
bilde des  Stiertöters  an  der  Rückwand,  4)  einen  überirdischen,  bald 
einfechen,  bald  mehrteiligen  Pronaos,  aus  dessen  Hintergrunde  die  Treppe 
in  die  cella  hinabführte. 

So  gross  im  übrigen  die  Verschiedenheiten  iu  der  Ausstattung  der 
Spelaeen  waren,  so  gering  waren  dieselben  in  Beziehung  auf  die  Mass- 
Terhältnisse,  was  einerseits  durch  das  Bestreben,  den  Höhlencharakter 
zu  bewahren,  bedingt  war,  andererseits  der  Ausdehnung  der  verschiedenen 
Mithrasgemeinden  Beschränkungen  auferlegte  und  es  uns  erklärt,  dass 
auf  relativ  beschränktem  Räume,  wie  in  Heddernheim,  mehrere  Spelaeen 
gefunden  worden  sind,  die,  wie  es  scheint,  gleichzeitig  in  Gebrauch  waren. 

Diese  im  Jahre  1882  teilweise  noch  hypothetisch  ausgesprochenen 
Sätze  sind  nun  durch  alle  seitdem  gemachten  Funde  vollkommen  be- 
stätigt worden,  weshalb  denn  auch  die  Bearbeiter  der  für  unsere  Frage 
wichtigsten  unter  den  neu  aufgefundenen  Heiligtümern  meinen  Schluss- 
folgerungen in  allen  Hauptpunkten  sich  angeschlossen  haben*).  In  der 
folgenden  Zusammenstellung  der  Fundberichte  ist  es  nicht  meine  Ab- 
sicht, jede  einzelne  Notiz,  sondern  nur  diejenigen  Mitteilungen  zu  be- 
rücksichtigen, welche  wichtigere  Beiträge  zur  Lösung  der  Frage  über 
die  Architektur  der  Mithraeen  im  allgemeinen  und  daher  auch  unseres 
Spelaeums  im  besonderen  bieten. 

Wenn  die  Tradition,  dass  die  Grotta  del  Matriraonio  (Grotta  di 
MitromaniaV)  auf-Capri  der  Fundort  des  Marmorreliefs  Lajard  XCVII,  2 
sei^),  begründet  ist,  so  würde  deren  Beschaffenheit  nach  einer  auf 
Autopsie  beruhenden  Skizze,  die  ich  Cumont's  Güte  verdanke,  voll- 
kommen zu  den  an  anderen  Fels-  und  Grottenmithraeen  gemachten  Be- 
obachtungen stimmen,  dass  wir  in  dieser  Art  von  Spelaeen  nicht  die  in 
den    künstlichen    Anlagen    hervortretende    typische    Regelmässigkeit    zu 


"•)  Insbesondere  thut  dies  F.  Cumont  in  seiner  Schrift:  Notes  sur  un 
temple  Mithriaque,  Gand,  1891  durch  eine  ausdrückliche  Erklärung  am 
Anfange  seines  Buches  (S.  5,  Anm.  3)  und  zahlreiche  Hinweisungen  im  Ein- 
zelnen, während  Euzsinszky  in  seinem  Berichte  über  „die  Ausgrabungen  in 
Aquincum  1879 — 1891",  Budapest,  1892  auf  meine  Arbeit  zwar  nur  an  einer 
Stelle  verweist,  wo  er  sich  gegen  Visconti  für  meine  Auffassung  der  Vorhalle 
im  älteren  Mithraeum  von  Ostia  erklärt  (S.  17  nr.  2),  aber  in  seinen  Ausfüh- 
rungen über  die  Architektur  der  Mithraeen  im  allgemeinen  sich  meiner  Auf- 
fassung aufs  engste  anschliesst. 

^)  Cumont,  Catalogue  sommaire  des  monuments  figur^s  relatifs  au  culte 
de  Mithra.    Revue  Arch^ologique.    Paris  1892.    S.  40,  nr.  90. 


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42  Ot'  Wolff 

finden  erwarten  dürfen^).  Meine  Vermutang,  dass  die  halbkreisförmige 
Grotte  von  Carnnntum  nur  einen  Teil  der  ganzen  Anlage  gebildet 
habe,  an  den  sich  ein  kanstlicher  Bau  anschloss '^),  würde  durch  die 
bei  der  Grotte  von  Capri  noch  erhaltenen,  an  den  ebenfalls  halbkreis- 
förmig ausgehauenen  Fels  sich  anschliessenden  kftnstlichen  Mauern  be- 
stätigt werden.  Von  besonderem  Interesse  würde  bei  grösserer  Sicher- 
heit des  Ursprungs  die  in  der  Mitte  des  Hintergrundes,  wo  die  natür- 
liche Felsgrotte  mit  den  künstlichen  Mauern  zusammentrifft,  vorhandene 
Grube  sein,  da  ähnliche  Einrichtungen  neuerdings  in  Mithraeen  mehrfach 
und  besonders  gut  erhalten  in  unserm  Heddernheimer  Speleaum  ge- 
funden sind. 

Das  in  Epidaurum  in  Dalmatien  aufgefundene  Felsrelief®)  setzt, 
wie  andere  gleichartige  Skulpturen*),  ebenfalls  eine  aus  einer  natür- 
lichen Grotte  und  künstlichen  Mauern  bestehende  Anlage  voraus,  von 
der  aber  nach  Cumont's  Mitteilung  „nichts  übrig  geblieben  ist". 

Dagegen  wurde  in  dem  Mithraeum  von  Eroisbach  in  Ungarn, 
dessen  gute  Beschreibung  durch  Kenner^®)  mir  leider  erst  nach  der 
Veröffentlichung  meiner  Schrift  über  Grosskrotzenburg  bekannt  geworden 
ist,  bei  seiner  Aufdeckung  die  oben  angedeutete  für  die  Felsenspelaeen 
charakteristische  Verbindung  künstlicher  Mauern  mit  natürlichen  Fels- 
wänden noch  deutlich  beobachtet.  Die  von  Kenner  seiner  Beschreibunt; 
beigegebene  Ansicht  des  erhaltenen  Teils  lässt  uns  den  Übergang  von 
der  natürlichen  Grotte  zu  den  ohne  Anlehnung  an  die  Bodenverhältnisse 
selbständig  angelegten  Mithraeen  ebener  Gegenden  erkennen"). 


«)  Wolff,  Grosskrotzenburg,  S.  97  u.  a.  0. 

')  A.  a.  0.  S.  98. 

^)  Cumont,  Cat.  somm.  S.  20  nr.  195  nach  Evans,  Archaeologia  1884, 
XL VIII,  S.  19  und  20. 

®)  So  die  von  Schwarzerden,  St.  Andeol  und  Roshang  (Rozank).  Vgl. 
Wolff,  Grosskrotzenburg,  S.  96  u.  97.  Zu  den  von  mir  angeftihrten  Berichten 
ist  noch  der  von  Preraerstein  in  den  Arch.-epigr.  Mitt.  aus  Oesf erreich,  XIV, 
S.  97  zu  erwähnen,  auf  den  ich  an  anderer  Stelle  zurückkomme.  Vgl.  Cumont, 
Cat.  somm.  S.  20  nr.  197. 

^^)  Mitteilungen  der  k.  k.  Centralkommission  zur  Erforschung  und  Er- 
haltung der  Baudenkmale.  XII.  Jahrg.  1867,  S.  119  ff.  Cumont,  Cat.  somm. 
S.  21  nr.  208.' 

1')  A.  a.  0.  S.  121.  Die  auf  Habeis  Bericht  über  die  älteren  Heddern- 
heimer Mithraeen  beruhende  Unterscheidung  zwischen  Spelaeen  und  öffentlichen 
Tempeln,  sowie  die  in  Zusammenhang  damit  stehende  Erklärung  der  Fels- 
skulptur von  Schwarzerden  dürften  durch  meine  Bemerkungen  Grosskrotzen- 
burg S.  96  erledigt  sein. 


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Das  dritte  Mithraeum  in  Heddernheim  und  seine  Skulpturen.  43 

Abgesehen  von  der  Benutzung  der  Felswand  zur  Anbringung  des 
Reliefs  zeigt  das  Kroisbacher  Spelaeum  von  allen  bekannten  die  grösste 
Ähnlichkeit  mit  dem  Grosskrotzenburger  Heiligtum,  dem  es  auch  durch 
die  Geringfügigkeit  der  Masse  am  nächsten  kommt.  Die  von  mir 
seiner  2^it  aasgesprochene  Vermutung,  dass  man  sich  bei  den  einfachsten 
Spelaeen,  günstige  Bodenverhältnisse  vorausgesetzt,  begnügte,  die  cella 
ohne  eigentliche  Futtermauem  in  den  harten  natürlichen  Boden  einzu- 
schneiden, wird  durch  die  Beschaffenheit  des  Kroisbacher  Mithraeums 
ebenso  bestätigt,  wie  Cumont's  Annahme,  dass  auch  in  Grosskrotzen- 
burg  kleine  Podien  vorhanden  gewesen  seien,  die  nur  wegen  des  Fehlens 
«einer  Ummauerung  und  der  Durchwühlung  der  oberen  Bodenschichten 
nicht  mehr  erkennbar  waren'*).  Sie  wurden  in  Grosskrotzenburg 
durch  die  ebene  Oberfläche  der  sehr  harten  Kiesschicht  gebildet,  in 
welche  die  cella  eingeschnitten  war,  und  bestanden  wie  bei  Kroisbach 
nur  ans  schmalen  Bänken,  so  dass  sie  die  Breite  des  ganzen  Spelaeums 
nur  wenig  vermehrten  und  daher  die  von  mir  angenommene  primitive 
Überdeckung  in  keiner  Weise  ausschlössen. 

Mehr  als  die  Felsgrotten  nähern  sich  schon  die  in  den  Kellern 
bereits  bestehender  Häuser  eingerichteten  Mithraeen  den  selbständigen 
Heiligtümern,  sofern  sie  nicht,  wie  man  dies  bei  dem  im  Jahre  1885 
auf  dem  Esquilin  aufgefundenen  Mithraeum  angenommen  hat,  reine 
Privatkapellen  waren  *').  Besonders  nahe  den  selbständigen  Mithraeen 
steht  das  Spelaeum  von  Spoleto,  welches  zwar  zur  Zeit  der  Abfassung 
meiner  Schrift  bereits  gefunden,  aber  noch  nicht  in  weiteren  Kreisen 
bekannt   geworden   war  •*).     Bei   ihm   finden  wir   alle   für   die  ersteren 


»2)  Notes,  S.  8  Anm.  1. 

*')  Vgl.  Cumont,  Cat.  somm.  S.  8  nr.  17.  Dazu  schreibt  mir  Cumont: 
{Die  Fundstelle)  „ist  eigentlich  kein  Mithraeum,  sondern  ein  Zimmerchen,  in 
welchem  an  der  Mauer  ein  Mithrasrelief  befestigt  war.  In  der  Mitte  dieser 
Privatkapelle  stand  ein  Altar''.  Dass  auch  in  diesem  Falle  eine,  wenn  auch 
noch  so  kleine,  rielleicht  nur  aus  Angehörigen  und  Dienern  bestehende  Ge- 
meinde neben  dem  Besitzer  anzunehmen  ist,  scheint  nach  dem,  was  wir  vom 
Mithraskultus  wissen,  selbstverständlich. 

**)  Vgl.  Cumont,  Cat  somm.  S.  14  nr.  93.  Die  Entdeckung  fand  im 
Jahre  1878  statt;  in  demselben  Jahre  wurde  ein  kurzer  Fundbericht  in  der 
Notizie  dei  Scavi,  1878,  S.  231  veröffentlicht,  welchem  im  folgenden  Jahre 
ein  solcher  von  Gori  im  Archivio  della  cittä  e  provincia  di  Roma,  III,  1879, 
S.  56  ff.  folgte.  Meine  Angaben  stützen  sich  auf  Coote's  Abhandlung  in  der 
Archaeologia,  XLI,  1882,  S.  205  ff.  und  Cumonts  auf  Autopsie  beruhenden 
Mitteilungen,  welche  die  früheren  Angaben  teils  ergänzen,  teils,  besonders  in 
Beziehung  auf  die  Masse  des  von  Coote  mitgeteilten  Planes,  berichtigen. 


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44    '  G.  Wolff 

angenommenen  typischen  Bestandteile  in  so  normaler  Weise,  dass  die 
Annahme  berechtigt  ist,  das  Mithraeum  sei  hier  nicht  in  einem  bereits 
vorhandenen  Teile  des  grossen  Privathauses  untergebracht,  sondern  bei 
dem  Bau  der  letzteren  sogleich  mit  angelegt  worden.  Umso  beweisen- 
der  ist  seine  Beschaffenheit  für  die  oben  dargelegte  Ansicht,  zu  deren 
Bildung  es  wesentlich  beigetragen  haben  würde,  wenn  mir  sein  Grund- 
riss  bereits  im  Jahre  1881/82  bekannt  geworden  wäre;  nachdem  dies 
erst  später  der  Fall  gewesen  ist,  konnte  ich  mich  in  derselben  nur  be- 
stärkt fühlen.  Eine  durch  den  Zusammenhang  mit  dem  Privathause 
bedingte  Abweichung  ist  nur  darin  zu  erkennen,  dass  ein  Eingang  seit- 
lich von  dem  den  Pronaos  von  dem  eigentlichen  Spelaeum  trennenden 
Quergange  gefunden  wurde,  während  in  den  selbständigen  Mithraeen  sich 
die  einzige  Thüre  regelmässig  an  der  dem  Relief  gegenüber  liegenden 
Seite  des  Pronaos  findet.  Die  ganze  Anlage  des  letzteren  und  die  Lage 
zum  Wohnhause  macht  es  mir  zweifellos,  dass  dies  bezüglich  des  Haupt- 
eingangs für  die  Mitglieder  der  Gemeinde  auch  hier  der  Fall  war,  und 
dass  die  erwähnte  Thüre  nur  für  den  Privatgebranch  des  Herrn  der 
Wohnung  und  Stifters  des  Heiligtums  sowie  etwaiger  zur  Gemeinde  ge- 
höriger Hausgenossen  bestimmt  war. 

Auch  das  im  Jahre  1885  in  Ostia  aufgefundene  Mithraeum  bil- 
dete einen  Teil  eines  grossen  Privathauses,  der  aber  erst,  nachdem  er 
längere  oder  kürzere  Zeit  profanen  Zwecken  gedient  hatte,  vom  Herrn 
des  Hauses  dem  Mithrasdienste  geweiht  wurde '''^).  Man  würde  sich 
also  nicht  wundern  dürfen,  wenn  hier,  wo  man  auf  vorhandene  Räume 
angewiesen  war,  einer  oder  der  andere  der  bei  selbständigen  Spelaeen 
regelmässig  vorhandenen  Teile  fehlte.  Aber  mir  scheint  Cumonts 
Vermutung  ^^)  begründet,  dass  der  fehlende  Pronaos  in  dem  mit  dem 
Mithraeum  durch  eine  Treppe  und  einen  Gang'  verbundenen  Räume  zu 
suchen  sei,  den  Lanciani  wegen  eines  in  ihm  gefundenen  Herdes  als 
Küche    bezeichnet.      Die    gleichartige    Erscheinung    bei    dem    älteren 


^*)  Vgl.  Cumont,  Notes  sur  un  temple  Mithriaqiie  d'Ostie,  wo  manche 
Angaben  des  ersten  Berichtes  von  lianciani  in  den  Notizie  dei  Scari,  1886, 
S.  262  ff.  berichtigt  werden.  Ich  verdanke  die  erste  Kunde  von  diesem 
Mithraeum  Herrn  A.  Schierenberg,  der  mir  bald  nach  seiner  Auffindang  eine» 
auf  Autopsie  beruhenden  Bericht  zusandte.  Dass  der  Raum  ursprünglicli 
nicht  als  Mithraeum  angelegt  worden  ist,  zeigt  der  Grundriss  des  ganzen  auf- 
gegrabenen Gebäudes  bei  Lanciani,  S.  162  durch  Vergleichung  mit  den  ent- 
sprechenden Räumen  auf  der  gegenüber  liegenden  Seite  des  Hauses. 

1«)  Notes,  S.  7. 


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Das  dritte  Mithraeum  in  Heddernheim  und  seine  Skulpturen.  45 

Mithraeum  von  Ostia  legt  es  nahe,  hier  wie  dort  *')  in  dem  angeblichen 
Küchenherde  einen  Brandaltar  und  in  dem  ganzen  Räume  einen  den 
Pronaos  vertretenden  Bestandteil  des  Mithraeums  zu  erblicken  ^®).  Unter 
dieser  Voraussetzung  finden  wir  auch  in  dem  neuen  Mithraeum  von  Ostia 
alle  typischen  Bestandteile  vertreten,  wenn  auch  durch  die  Rücksicht 
auf  die  vorhandenen  Raumverhältnisse  mehrfach  modifiziert. 

Von  dem  bei  Yarhely  (Sarmizegetusa)  in  den  Jahren  1881/82 
gefundenen  Spelaeum  scheint  nach  der  von  Kiraly  mitgeteilten  Auf- 
nahme *^)  nur  der  apsisartige  Vorsprung  einigermassen  erhalten  gewesen 
zu  sein,  vom  übrigen  Bauwerk  nur  einige  Reste,  welche  Kiraly  nach 
Habeis  Plänen  zu  einem  dreischiffigen  Heiligtum  ergänzt.  Die  that- 
sächlich  gefundenen  Maueransätze  lassen  vermuten,  dass  sie  wie  die  von 
Habel  missverstandenen  Längsmauern  eine  vertiefte  cella  mit  abschliessen- 
dem Adyton  und  zwei  erhöhten  Podien  begrenzten*®). 

Was  für  Varhely  vermutet  werden  konnte,  hat  sich  vollkommen 
bestätigt  bei  den  Mithraeen  von  Aquincum**)  (Ofen)  und  Oberflor- 
stadt**),  von  welchen  besonders  das  erstere  so  gut  erhalten  war,  dass 
seine  ehemalige  Beschaffenheit  mit  genügender  Sicherheit  festgestellt 
werden  konnte.  Beide  stimmten  darin  überein,  dass  die  hintere  Schmal- 
seite der  cella  nicht  apsisartig  über  die  Podien  vorsprang.  Die  Be- 
schaffenheit des  Pronaos  konnte  in  Oberflorstadt  wegen  der  hochgradigen 


")  Wolff,  Grosskrotzenburg,  S.  91  ff. 

^^)  Übrigens  scheint  nach  Lanciani's  Gesamtgrundriss  das  Spelaeum 
«benso  wie  in  Spoleto  neben  dem  erwähnten  Verbindungsgange  noch  einen 
durch  einen  kleinen  Vorraum  erreichbaren  direkten  Ausgang  an  der  dem 
{früher  entfernten)  Relief  gegenüber  liegenden  Wand  gehabt  zu  haben. 

*®)  Curaont,  Cat.  somm.  S.  19  nr.  141 — 186.  Ich  verdanke  Cumont  die 
Mitteilung  einer  Pause  des  Kiraly'schen  Grundrisses,  der  mir  selbst  nicht 
zugänglich  war.  Die  übrigen  Berichte,  auch  Studniczka's  Verzeichnis  der 
ausserordentlich  zahlreichen  Fundstücke  in  den  Arch.-epigr.  Mitt.  aus  Oester- 
reich,  Jahrg.  VII,  Heft  1,  1883  bieten  keine  Anhaltspunkte  für  unsere  Frage. 

***)  Die  Annahme  von  Seitenschiffen  erklärt  auch  Cumont,  der  die 
(wieder  verschüttete)  Fundstätte  besucht  und  die  Gegenstände  photographiert 
hat,  für  „sehr  zweifelhaft". 

^^)  Von  Kuzsinszky  zuerst  veröffentlicht  in  der  Ungarischen  Revue, 
herausgeg.  von  Heinrich,  1892,  1.  Heft,  S.  1—24;  dann  in  besonderer  Aus- 
gabe, Die  Ausgrabungen  von  Aquincum  1879—1891,  Budapest  1892,  S.  8 — 24. 
Cumont,  Cat.  somm.  S.  20  nr.  198. 

")  Zuerst  veröffentlicht  von  Kofler,  Westd.  Zeitschr.,  Korrbl.  VII, 
1888  n.  48,  dann  mit  korrigiertem  Grundriss  von  Adamy,  Korrbl.  des  Gesamt- 
vereins der  deutschen  Gesch.-  u.  Altertumsv.  XXXVI,  1888,  nr.  10,  S.  123. 


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46  G.  Wolff 

Zerstörung  dieses  Teils  nicht  mehr  deutlich  erkannt  werden.  Dies  war 
dagegen  der  Fall  bei  dem  Mithraeum  von  Aqnincum.  Hier  fand  man 
den  höher  gelegenen  Teil  des  Bauwerks  vor  der  cella  in  zwei  hinter- 
einander gelegene  Räume  geteilt,  von  welchen  der  äussere  dem  ander- 
wärts beobachteten  Pronaos,  der  innere  dem  Quergang  entspricht,  der 
diesen  meistens  von  der  cella  und  dem  ersteren  trennte  und  die  Zu- 
gänge zu  den  Podien  enthielt.  Hier  scheinen  dieselben  vielmehr  von 
der  cella  aus  durch  seitliche  Stufen  zugänglich  gewesen  und  der  Mittel- 
raum eine  mehr  selbständige  Bedeutung  gehabt  zu  haben.  Leider  hat 
Kuzsinszky  es  unterlassen,  seinem  Plane  Vertikalschnitte  beizugeben; 
wir  sind  daher  auf  die  spärlichen  Massangaben  im  Texte  angewiesen,, 
aus  welchen  nur  hervorgeht,  dass  die  cella  60  cm  tiefer  als  die  Podien 
lag  und  dass  man  aus  dem  zweiten  Räume  in  die  cella  2  Stufen  hinab- 
steigen musste.  Über  die  Fussbodenhöhe  der  beiden  ersten  Räume  im 
Verhältnis  zu  einander  und  zum  natürlichen  Boden  ist  nichts  gesagt. 

Wenn  wir  daher  auch  in  Beziehung  auf  die  Erklärung  der  Raum- 
dispositionen Kuzsinszky  nicht  in  allen  Punkten  beistimmen  können 
und  in  seinem  Berichte  manche  thatsächliche  Angaben  schmerzlich  ver- 
missen, so  lässt  uns  derselbe  doch  das  mit  voller  Sicherheit  erkennen^ 
dass  auch  das  Ofener  Spelaeum  alle  typischen  Bestandteile  der  selbstän- 
digen Mithraeen,  wenn  auch  mit  gewissen  Abweichungen  im  Einzelnen^ 
enthielt.  Freilich  fand  sich  auf  einem  der  beiden  im  Hintergrunde  noch 
stehenden  Sockel  statt  eines  Altars  der  altarartig  geformte  Stein  mit 
der  Darstellung  von  Mithras'  Felsgeburt,  dem  sehr  wohl  auf  der  anderen 
Seite  ein  Altar,  nicht  wie  Kuzsinszky  vermutet,  eine  Bildsänle  ent- 
sprochen haben  kann.  Sicherlich  aber  dürfte  Kuzsinszky's  Ansicht 
falsch  sein,  dass  das  verloren  gegangene  Hauptrelief  auf  der  zwischen 
beiden  Postamenten  befindlichen  „56  cm  breiten  und  16  cm  hohen 
Steinstufe*'  (y)  gestanden  habe.  Diese  ist  vielmehr  wohl  nichts  anderes 
als  ein  Treppen  tritt,  der  das  anderwärts  gefundene  Podium  vertritt;  fftr 
die  Aufstellung  des  meistens  2  m,  mindestens  aber  1^/2  m  breiten 
Hauptbildes  ist  der  Raum  nicht  ausreichend.  Überdies  ist  die  Fundie- 
rung des  Bildes  ganz  an  der  üblichen  Stelle  hinter  den  Sockeln  und 
der  Stufe,  dicht  an  der  Rückwand  gefunden.  Denn  welchen  anderen 
Zweck  sollte  die  angebliche  Fortsetzung  der  70  cm  über  den  Boden 
der  cella  sich  erhebenden  Brüstungsraauern  der  Podien  an  der  Rück- 
wand  der   cella  haben  *^j?     Wenn  Kuzsinsky   auf  die  gleiche  Erschei- 


'»)  A.  a.  0.  S.  18. 

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Das  dritte  Mithraeum  in  Heddernhcim  und  seine  Skulpturen.  47 

DODg  im  Mithraeam  von  Oberflorstadt  hinweist,  so  ist  es  umso  auffallen- 
der, dass  ihm  die  Bestimmung  dieses  bankettartigen  Ansatzes  ^^)  an  die 
Abscfalnssmauer  entging,  da  die  Entdecker  des  dortigen  Heiligtums  die- 
selbe richtig  erkannt  haben. 

Dies  sind  die  Thatsacben,  deren  Kenntnis,  wie  sie  die  Voraus- 
setzung einer  zielbewussten  Nachforschung  sein  musste*^),  so  auch  für 
das  Verständnis  des  folgenden  Berichtes  notwendig  ist.  Die  Fundstätte 
des  Mithraeums  lag  nach  den  übereinstimmenden  Angaben  der  Augen- 
zeugen dicht  an  der  südlichen  Umfassungsmauer  des  christlichen  Fried- 
hofes, gegen  welche  die  Längenachse  fast  genau  senkrecht  gerichtet 
war.  Dieser  Friedhof  ist  in  neuerer  Zeit  an  der  Südseite  der  die 
grosse  Trümmerstätte  in  der  Mitte  durchschneidenden  Strasse  von  Praun- 
heim  nach  Heddernheim  als  ein  längliches  Rechteck  so  angelegt,  dass 
seine  Nordostecke  da  liegt,  wo  jene  Strasse  im  stumpfen  Winkel  nach 
NO.  abbiegt  und  sich  dadurch  von  der  Hauptstrasse  der  römischen 
Stadt  entfernt,  deren  Richtung  sie  bis  dahin  folgte.  Daher  kommt  es, 
dass  die  Seiten  des  Friedhofes  auch  zu  jener  römischen  Strasse  fast 
genau  rechtwinkelig  und  parallel  liegen,  wie  dies  besonders  die  erfolg- 
reichen Ausgrabungen  bewiesen  haben,  die  der  Verein  für  das  histo- 
rische Museum  in  den  letzten  Jahren  im  südlichen  und  westlichen 
Teile  des  Friedhofes  veranstaltet  hat  *^).  Nun  hat  im  Anfange  des  Jahr- 
hunderts Habel  etwa  80  m  südlich  einen  jener  Strasse  parallellaufenden 
west-östlichen  Nebenweg  gefunden,  der,  von  der  Südmauer  des  Fried- 
hofes ca.  30  m  entfernt,  mit  dieser  ziemlich  genau  parallel  laufen 
musste^').  Er  konnte  durch  Sondierungen  und  kleinere  Schürfungen 
leicht  wiedergefunden  werden.     Zwischen  ihm  und  der  Friedhofsmauer, 


")  Vgl.  Adamy  a.  a.  0.  S.  123. 

'^)  Die  Grundrisse  der  Spelaeen  von  Spoleto  und  Aquincum,  sowie  einige 
nebensächliche  Punkte  wurden  mir  zwar  erst  während  und  nach  Beendigung 
der  Grabungen  bekannt.  Da  sie  aber  die  oben  ausgeführten  Voraussetzungen 
in  allen  Hauptpunkten  bestätigen,  so  würde  die  frühere  Bekanntschaft  mit 
ihnen  den  Gang  der  Arbeiten  in  keiner  Weise  beeinflusst,  höchstens  das  Ver- 
f^tändnis  mancher  Erscheinungen  erleichtert  haben. 

2«)  Ein  Bericht  von  Dr.  Fritz  Quilling  mit  Plan  findet  sich  in  den  so- 
eben erschienenen  Mitteilungen  über  römische  Funde  in  Heddernheim,  I. 
Herausgegeben  von  dem  Verein  für  Geschichte  und  Altertumskunde  in  Frank- 
furt a.  M.  1894. 

2")  Xach  Habel  haben  ihn  noch  v.  Gehäusen  (der  röm.  Grenzwall. 
Taf.  XVI)  und  Hammeran  (Urgeschichte  von  Frankfurt  a.  M.  und  der  Taunus- 
gegend, Übersichtskarte)  eingetragen. 


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48  6.  Wolflf 

nahe  der  Südostecke,  musste  das  Mithraeam  so  gelegen  haben,  dass  seine 
südliche  Schmalseite  von  jenem  Wege  etwa  6— 8  m  entfernt  war.  Es 
lag  nahe  anzunehmen,  dass  es  hart  am  Wege  und  senkrecht  gegen  ihn 
gerichtet  lag  and  dass  der  Zwischenraum  zwischen  seiner  Südseite  und 
-dem  Wege  von  dem  nicht  vertieften  und  daher  mehr  zerstörten  Pronaos 
eingenommen  war.  Das  Mithraeum  hatte  dann  annähernd  dieselbe  sQd- 
nördliche  Orientierung  wie  die  beiden  älteren  Heiligtümer  und  öffnete 
sich  wie  sie  auf  einem  Nebenweg  der  Stadt  ^®).  £s  könnte  nun  auf- 
fallend erscheinen,  dass,  während  die  beiden  älteren  Spelaeen,  ensprechend 
den  sonst  gemachten  Beobachtungen,  an  einer  entlegenen  Stelle  im  nord- 
westlichen Teile  der  Stadt  gefunden  wurden,  das  unsrige  so  nahe  dem 
Mittelpunkt  der  gesamten  Niederlassung  und  der  Stelle  lag,  an  der  sich 
nach  der  allgemeinen,  durch  die  letzten  Ausgrabungen  bestätigten  An- 
sicht die  wichtigsten  öffentlichten  Gebäude  befanden.  Nun  haben  aber 
eben  jene  Ausgrabungen  deutlich  gezeigt,  dass  das  nur  für  den  östlichen 
des  Friedhofes  und  das  an  ihn  nach  Osten,  Süden  und  Norden  an- 
stossende  Terrain  gilt,  dass  dagegen  der  westliche  Teil  in  der  späteren 
Zeit  des  Bestehens  des  römischen  HedJernheim  ein  unbebauter,  von 
jenen  Gebäuden  durch  eine  lange  Mauer  getrennter  Platz  war,  auf  dem 
zahlreiche  Senkgruben  und  mehrere  Brunnen  durch  den  Schutt  und  die 
Trümmer  älterer  Bauten  getrieben  waren,  auf  deren  Ursprung  aus  den 
ersten  Zeiten  der  Okkupation  die  in  ihren  tieferen  Schichten  ausschliess- 
lich gefundenen  Ziegel  der  14.  und  8.  Legion  schliessen  lassen  ^^).    An 


*®y  Vgl.  Nass.  Ann.  I,  1,  Plan,  Taf.  V,  b  und  c ;  v.  Cohausen  a.  a.  0. 
Taf.  XVI,  b  und  c.  Unser  Mithraeum  liegt  nördlich  der  Stelle,  wo  sich  auf 
Ilabel's  Plan  die  Bezeichnung  f  f  findet.  Dass  die  Orientierung  der  Mithraeen 
im  allgemeinen  nicht  durch  die  Himmelsrichtung,  sondern  durch  die  Rück- 
sicht auf  die  örtlichen  Verhältnisse,  insbesondere  die  Richtung  vorüberfüh- 
render  Wege  bestimmt  war,  habe  ich  durch  Vergleichung  der  Fundumstände 
des  Grosskrotzenburger  und  anderer,  besonders  der  älteren  Heddemheimer 
Spelaeen  (Grosskrotzenburg  S.  90  und  91),  gegen  Lajard  und  Visconti  nach- 
gewiesen. Eine  Bestätigung  findet  diese  Ansicht  durch  die  Lage  des  Mith- 
raeums  von  Aquincum,  welches,  abweichend  von  den  meisten  andern,  von  0. 
nach  \V.  orientiert,  an  einer  von  dem  Mittelpunkte  des  Verkehrs  entfernt 
gelegenen  Stelle  mit  Rücksicht  auf  die  Terrainverhältnisse  angelegt  wurde. 
(Kuzsinszky  a.  a.  0.  S.  11). 

28)  QuilUng  a.  a.  0.  S.  6  Anm.  2  und  bes.  S.  11.  Vgl.  Wolff,  Die 
römischen  Ziegeleien  von  Nied  und  ihre  Stempel,  Frankfurt  a.  M.,  1892, 
S.  263,  268,  325  u.  a.  Ich  habe  den  Anzeichen  früherer  oder  späterer  Ent- 
stehungszeit der  einzelnen  Bauwerke  bei  jenen  Ausgrabungen  ganz  besondere 
Aufmerksamkeit  zugewendet   und  kann  zu  dem  von  Quilling  S.  11  Anm.  3 


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Das  dritte  Mithraeum  in  Heddernheim  und  seine  Skulpturen. 


49 


StfinULai. 


L    ,    r ^.-P^ 


-St^MSU^Ji, 


<desen  Teil  des  Friedhofes   aber   stösst  die  Fundstelle  des  Mithraeums, 
weiches  demnach  gleichfalls  in  einem  der  entlegeneren  Quartiere  lag. 

Die  Ausgrabungen  muss- 
ten  zunächst  den  Kaum 
unmittelbar  am  Wege  aus 
demselben  Grunde  wie  die 
früheren  Durchsuchungen 
unberührt  lassen,  weil  er 
jenseits  der  Südgrenze  des 
zur  Verfügung  gestellten 
Ackers  lag.  Das  Ergebnis 
der  mühseligen  Arbeiten 
war  folgendes:  Mit  voll- 
kommener Sicherheit  stellte 
sich  der  Grundriss  eines 
2,30  m  breiten  und  11,70  m 
langen,  nicht  genau  von  S. 
nach  N.  sich  erstreckenden 
Baumes  heraus,  dessen  aus 
dem  natürlichen  Lehm  ohne 
jeden  Estrich  bestehenden 
Boden  am  südlichen  Ende 
2,70  m,  am  nördlichen 
3,20  m  unter  dem  nach 
N.  ein  wenig  ansteigenden 
Terrain  lag  ^®). 

Dieser  Baum  wurde  durch 
40  cm  starke  Mauern  be- 
grenzt, deren  Fundament- 
linnen,  mit  dem  unbrauch- 
baren Schutt  ausgefüllt'*), 


über  die  hervorragende  Bedeutung  der  Ziegelstempel  Bemerkten  hinzufügen 
dass  die  Platten  mit  Namenstempeln  der  22.  Legion  in  dem  Hj^okaustum 
an  der  Nordostecke  des  jüngeren  Gebäudekomplexes  in  den  unteren  Lagen 
der  Hypokaustpfeiler  noch  fest  vermauert  waren,  wie  ja  auch  andererseits 
einer  der  Stempel  der  14.  Legion  in  den  Trümmern  des  älteren  Bades  auf 
dem  westlichen  Teile  des  Friedhofes  sich  vermauert  fand.  Man  vgl.  auch 
Quilling  S.  6. 

'^  Man  vgl.  den  beigegebenen  Grundriss  nebst  Längen-  und  Querprofilen. 

'*)  Die  Mauern   erscheinen  auf  dem  Plan  etwas    stärker  als   sie  ur- 

We«td.  Zeitschr.  1  Gesch.  u  Kanst.    XIII,    I-  4 


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50  G.  Wolff 

nur  10  cm  tief  in  den  natQrlichen  Boden,  gelbgraaen  Lehm,  einge> 
schnitten  waren.  Hinter  den  Fundamenten  erhob  sich  der  Boden  senk- 
recht 80—90  cm  hoch,  um  dann  nach  beiden  Seiten  1,20  m  breit 
horizontal  zu  verlaufen  und  so  zwei  Banketts  zu  bilden,  deren  Brüstung 
jene  Mauern  gebidet  hatten. 

Diese  Podien  waren  ihrerseits  wieder  an  den  Seiten  durch  die 
60  cm  starken  Umfassungsmauern  begrenzt,  die,  ebenso  gründlich  zer- 
stört wie  die  Brüstungsmauern,  ebenfalls  nur  10 — 15  cm  in  den  Boden 
der  Banketts  eingeschnitten  waren ,  sodass  die  Fundamentsohle  der 
Aussenmauern  ca.  70  cm   höher   lag   als  die   der  Brüstungsmäuerchen. 

Schon  durch  diese  Thatsache  war  die  oben  ausgesprochene  Voraus- 
setzung, dass  auch  unser  Mithraeum  die  typischen  Bestandteile  enthielt, 
ebenso  bestätigt  wie  die,  dass  im  Jahre  1887  nur  die  Mitteicella  ge- 
sehen und  die  östliche  und  westliche  Umfassungsmauer  erst  im  Jahre 
1890  ausgebrochen  worden  sei.  Die  Podien  waren  um  1,15  m  küner 
als  die  cella,  welche  demnach  wie  bei  dem  früher  aufgefundenen  Hed- 
dernheimer  Mithraeum  um  dieses  geringe  Mass  apsisartig  nach  N.  vor- 
sprang. Nun  übertraf  aber  die  Länge  der  aufgefundenen  cella  das  von 
Hammeran  angegebene  Gesamtmass  von  10,80  m  um  etwa  90  cm 
oder,  da  Hammeran  die  Möglichkeit  zugiebt,  dass  dieses  Mass  um 
20—30  cni  zu  gross  angenommen  sei,  etwa  um  die  Tiefe  der  Apsis. 
Dies  legte  die  Vermutung  nahe,  dass  die  nördlichen  Abschlussmauem 
der  Podien  in  der  cella  eine  Fortsetzung  hatten  -(Plan  m),  welche  s.  Z. 
als  Abschlussmauer  der  letzteren  angesehen  wurde,  eine  Vermutung, 
die  später  durch  Vergleichung  der  Einzelmasse  zur  Gewissheit  wurde. 
Diese  scheinbare  Abschlussmauer  kann  dann  aber  nur  die  Brüstung 
eines  erhöhten  Podiums  gewesen  sein,  auf  welchem  das  grosse  Relief 
gestanden  hat.  Die  tumultuarische  Ausräumung  dieses  durch  Skulpturen 
und  Mauersteine  wichtigen  Teils  hat  damals  eine  genaue  Beobachtung 
unmöglich  gemacht,  wie  der  Umstand  zeigt,  dass  Angaben  über  die  Art 
der  Aufstellung  des  Reliefs  fehlen  und  die  beiden  Aufnahmen  bezüglich 
des  Standorts  der  Altäre  erheblich  von  einander  abweichen.  Bei  unserer 
Nachgrabung   war   keine   Erhöhung   des   natürlichen   Bodens   mehr   zu 


sprünglich  waren,  da  die  Fundamentgräben  bei  der  Demolierung  an  manchen 
Stellen  erweitert  worden  sind.  Eine  Vergleichung  aller  Schnitte  fiihrt  auf 
das  oben  angegebene  Mass. 

^^)  Man  vgl.  das  Längenmass,  welches  ebenso  wie  die  Querprofile  aus- 
schliesslich die  gefundenen  Höhenlagen  des  natürlichen  Bodens,  keine  hypo- 
thetischen Korrekturen  wiedergibt. 


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Das  dritte  Mithraeum  in  Heddernheim  und  seine  Skulpturen.  51 

konstatieren,  im  Gegenteil  lag  derselbe  tiefer  als  am  südlichen  Ende  ^*). 
Es  erklärt  sich  dies  zar  Genflge  daraus,  dass  hier  unmittelbar  neben 
und  hinter  einander  das  Relief,  die  grossen  Fackelträger,  die  beiden 
grossen  Altäre  sämtlich  auf  massiv  aufgemauerten  Sockeln  gestanden 
und  fast  den  ganzen  Raum  angefüllt  haben.  Während  aber  alles 
brauchbare  Material  gründlich  ausgeräumt  war,  fand  sich  hinter  der 
Brüstungsmauer  am  Ende  der  Apsis,  deren  Abschlussmauer  begleitend, 
ein  40  cm  breiter  Einschnitt  in  dem  natürlichen  Boden,  welcher  sich 
noch  50  cm  tief  in  denselben  erstreckte  '^).  Es  lag  nahe,  anzunehmen, 
dass  hier  das  Bild  mit  seinem  Sockel  gestanden  habe;  in  der  Furche 
fand  sich  nicht  wie  in  den  Fundamentgräben  der  Mauern  Mörtel  und 
kleine  Basaltstücke,  sondern  nur  schwarze,  weiche  Erde,  eine  Erschei- 
nung, die  sich  dadurch  erklären  liesse,  dass  starke  Quadersteine,  wie 
sie  nach  Hammerans  Bericht  neben  den  Resten  der  Platte  lagen,  in  die 
Erde  eingelassen,  der  letzteren  als  Fundament  gedient  hätten.  Nun  ist 
aber  in  dem  ersten  der  beiden  älteren  Heddernheimer  Mithraeen  eine 
ganz  gleiche  Furche  hinter  dem  angeblich  gemauerten  Sockel  des  Reliefs, 
zwischen  diesem  und  der  Abschlussmauer  der  Apsis,  gefunden,  die  mit 
Schutt  Yon  Bruchsteinen  und  Gefässtrümmern  ausgefüllt  war,  unter 
welchen  sich  noch  11  Bronzemünzen,  meist  Grosserz,  fanden'*).  Die 
Übereinstimmung  der  Lage  und  Beschaffenheit  beider  Einschnitte  ist 
auffallend;  Habeis  Erklärungsversuche  sind  unhaltbar.  Bei  unserem 
Mithraeum  liegt  es,-  wenn  man  die  angedeutete  Erklärung  aufgeben  und 
das  Relief  sich  auf  der  im  Jahre  1887  gefundenen  üntermauerung  auf- 
gestellt denken  muss,  nahe,  anzunehmen,  dass  in  dem  Einschnitte  ein 
Holzrahmen  eingesenkt  war,  der,  an  die  Rückwand  angelehnt,  seinerseits 
den  verschiedenen  aufeinander  gelegten  Reliefplatten  den  nötigen  Halt 
bot.  Dazu  würde  die  Füllung  der  mit  vollkommen  glatten  Rändern 
erhaltenen  Rinne  stimmen.  An  irgend  welche  Benutzung  des  Raumes 
hinter  dem  Relief,  wie  sie  bei  dem  älteren  Mithraeum  mit  Rücksicht 
auf  die  Doppelseitigkeit  des  Reliefs  angenommen  wurde,  ist  bei  dem 
unsrigen  wegen  der  geringen  Tiefe  der  Apsis  und  der  rauhen  Bearbei- 
tung der  Rückseite  des  Reliefs  nicht  zu  denken. 

Die  Übereinstimmung  beider  Mithraeen  in  manchen  wichtigen 
Punkten  bietet  nun  aber  in  Verbindung  mit  den  Massen  der  gefunde- 
nen Gegenstände  eine  Möglichkeit,   über   die  Gruppierung  der  letzteren 


")  Vgl.  Plan  n  und  Längenprofil. 

»*)  Nass.  Ann.  I,  2,  S.  173  und  Tafel  IV  p. 


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52  G.  Wolff 

za  einander  und  zu  dem  Relief  einigermassen  sichere  Schlussfolgerangen 
zu  ziehen.  Schon  Hammeran  (S.  48)  fiel  es  auf,  dass  bei  seiner  An- 
nahme, die  grossen  Rundfiguren  der  Fackelträger  hätten  neben  dem 
Relief  gestanden,  die  Breite  der  cella  nicht  ausgereicht  haben  wOrde. 
Die  am  Ende  seines  Aufsatzes  (S.  48)  angedeutete  Möglichkeit,  dass 
die  Figuren  sich  in  „einen  vertieften  Seitenraum  erstreckten",  ist  nach 
den  bei  unseren  Ausgrabungen  gemachten  Beobachtungen  anhaltbar. 
Nun  kommt  aber  dazu,  dass  die  Breite  des  Reliefs,  1,72  m,  zweifellos 
nicht  die  ursprüngliche  ist,  sondern  noch  um  mindestens  50  cm  für  das 
ganze  Bild  vermehrt  werden  muss.  Dass  über  der  oberen  der  beiden 
Platten,  aus  welchen  das  Relief  zusammengesetzt  ist,  noch  ein  Aufsatz 
von  Stein  sich  befand,  aus  welchem  n.  a.  die  fehlende  Mütze  des  Gottes 
herausgearbeitet  war,  hat  auch  Hammeran  (S.  40)  angenommen.  Ich 
gehe  aber  weiter  und  behaupte,  dass  auch  auf  beiden  Seiten  der  er- 
haltenen Platten  senkrecht  stehende  Leisten  angebracht  waren,  die,  wie 
bei  dem  bekannten  Heddernheimer  Bilde  des  Wiesbadener  Museums, 
vielleicht  kleinere  Reliefdarstellungen  enthielten,  während  über  dem 
Hauptbilde,  wie  schon  die  bogenförmige  Bruchstelle  an  seiner  linken 
Oberkante  ^^)  zeigt,  die  bei  den  Mithraeen  der  Rheinlande  regelmässig 
angebrachten  Sternbilder  des  Tierkreises  über  die  zur  Nachahmung  einer 
Grotte  tief  ausgehöhlte  Platte  bogenartig  vorsprangen. 

Für  die  Annahme  der  Seitenleisten  sind  folgende  Umstände  be- 
weisend: Die  untere  der  beiden  Platten,  aus  welchen  das  Relief  be- 
steht, springt  nach  links,  wie  auch  auf  der  Abbildung  zu  erkennen  ist, 
mit  ihrer  Stossfuge  um  5  cm  über  die  obere  vor.  Um  dasselbe  Mass 
wird  die  untere  Seitenleiste  schmäler  gewesen  sein  als  ihre  obere  Fort- 
setzung, die  also  an  dieser  Stelle  nicht  nur  auf  der  unteren  Leiste, 
sondern  zugleich  auch  noch  auf  der  unteren  Platte  ruhte.  An  der 
rechten  Seite  ist  eine  entsprechende  Beobachtung  nicht  zu  machen,  da 
hier  ein  grösseres  Stück  der  oberen  Platte  fehlt,  von  dem  wir  glück- 
licherweise den  wichtigsten  Teil,  den  Kopf  des  Dadophoren  bei  unseren 
Nachgrabungen  noch  gefunden  haben.  Dass  aber  die  untere  Leiste  an 
der  linken  Seite  thatsächlich  vorhanden  war,  beweist  der  Umstand,  dass 
die  gesenkte  Fackel,  wie  eine  Vergleichung  mit  der  ganz  erhaltenen 
erhobenen  auf  der  anderen  Seite  zeigt,  unvollständig  ist.  Ihre  Fort- 
setzung  befand   sich   auf  der   Leiste.     Diese  Leisten,    welche  wie   bei 


'5)  Die  Ausdrücke  „links"  und  „rechts"  in  den  folgenden  Ausführungen 
sind  immer  vom  Standpunkte  des  Beschauers  aus  gemeint. 


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Das  dritte  Mithraeum  in  Heddernlieim  iind  seine  Skulpturen.  53 

allen  ähnlichen  Reliefs  pilasterartig  vorsprangen,  brachten  in  Verbindung 
mit  der  mnschelförmigen  Aoshöhlung  des  Hintergrundes  bei  dem  ganzen 
Bilde  erst  den  Eindruck  hervor,  dass  der  Akt  der  Stiertötung  im  Vor- 
dergründe einer  Höhle  stattfinde. 

Bei  dem  älteren  Heddernheimer  Relief  beträgt  die  Breite  der 
Seitenleisten  ca.  30  cm.  Fügen  wir  dieselbe  doppelt  zu  der  Breite  der 
erhaltenen  Platten  hinzu,  so  steigt  die  Gesamtbreite  unseres  Bildes  auf 
2,30  m*^),  stimmt  also  mit  der  der  ganzen  Apsis  überein.  Sicherlich 
aber  ist  zu  beiden  Seiten  des  Bildes  kein  Platz  vorhanden,  auf  dem 
die  Statuen  der  Dadophoren  gestanden  haben  könnten. 

Dazu  kommt  noch  folgendes:  Hammeran  gibt  im  Text  und  auf 
dem  Plan  den  Abstand  der  Sockel  der  beiden  Altäre,  die  vor  dem 
Bilde  standen,  zu  nur  40  cm  an;  Thomas  hat  dagegen  auf  seinem 
Plan  die  beiden  „Aren**  auch  nahe  der  Rückwand  (ai  und  bi),  aber 
1,30  m  von  einander  entfernt,  dicht  an  den  Seitenwänden  eingezeichnet. 
Ein  Messfehler  ist  hier  undenkbar.  Beide  müssen  an  den  von  ihnen 
bezeichneten  Stellen  je  zwei  45  cm  breite  Sockel  gesehen  und  einge- 
messen haben,  die  sie  als  die  der  Altäre  ansahen;  aber  waren  es  bei 
beiden  dieselben?  Nun  haben  wir  aber,  wenn  die  Dadophoren  nicht 
neben,  sondern  seitlich  vor  dem  Bilde  standen,  4  ziemlich  gleich  grosse 
Sockel  anzunehmen.  Sah  Hammeran  die  der  Altäre,  Thomas  die  der 
Dadophoren,  so  ergibt  sich,  dass  an  den  Seitenwänden,  dicht  vor  dem 
Relief  die  letzteren,  an  sie  anschliessend,  nach  der  Mitte  hin  etwas 
vorspringend,  die  Altäre  standen.  Die  Sockel,  die  nach  Hammerans 
Angabe  etwa  1  m  hoch  waren,  schlössen  in  Verbindung  mit  den  Altären 


^*)  In  der  Häberlinschen  Sammlung  befindet  sich  eine  1887  dem 
Mithraeum  entnommene  dreieckige  Platte  aus  Sandstein  (vgl.  Taf.  1  Fig.  3), 
die  in  einer  dreifachen  leistenförmigen  Umrahmung  einen  Halbmond  in  Relief 
zeigt.  Sie  misst  an  der  Basis  27,  an  den  beiden  anderen  Seiten  29  cm. 
Hat  dieselbe  vielleicht  den  Abschluss  einer  der  beiden  Leisten  gebildet  ?  Be- 
kanntlich findet  sich  bei  vielen  Reliefs  in  der  rechten  oberen  Ecke  (vom 
Beschauer  aus)  ein  weiblicher  Kopf  mit  dem  Halbmond,  dem  gegenüber  ein 
männlicher  mit  Strahlenkrone  entspricht.  Bei  dieser  Gelegenheit  sei  bemerkt, 
dass  die  im  Frankfurter  Museum  befindlichen  23,  bzw.  28  cm  breiten  Sand- 
steinblöcke mit  Mond-  und  Sonnenkopf,  die  s.  Z.  mit  den  Stücken  der  Gi- 
gantensäule in  einem  Brunnen  gefunden  wurden  (vgl.  0.  Donner-von  Richter 
Frankfurter  Neujahrsblatt  1885/86,  S.  4),  zweifellos  von  den  betr.  Stellen 
eines  Mithrasbildes  stammen.  Sie  sprechen  dafür,  dass  die  Ausstattung  mit 
Randleisten  im  römischen  Heddemheim  typisch  war.  Sollten  sie  nicht  dem 
8.  Z.  seiner  wichtigsten  Skulpturen  beraubt  gefundenen  zweiten  Mithraeum 
angehört  haben,  welches  der  Fundstelle  sehr  nahe  lag? 


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54  G.  Woiflf 

den  Zugang  zum  Relief  bis  auf  eine  40,  bzw.  50  cm  breite  Lücke  in 
der  Mitte  vollständig  ab.  Zwischen  ihnen  befand  sich  wohl  wie  ia 
Aquincum  eine  Stufe,  die  hinauf  zu  dem  etwas  erhöht  aufgestellten 
Bilde  fahrte.  Ftkr  diese  Anordnung  aber  spricht  noch  ein  Umstand, 
der  meines  Wissens  bisher  noch  nicht  betont  worden  ist  *^).  Die  beiden 
grossen  Aren  haben  an  den  einander  zugekehrten  Innenseiten,  nahe  der 
Yorderfläche,  sowohl  an  dem  Gesims  als  am  Sockel  je  einen  2^/«  cm 
breiten  rechteckigen  Einschnitt,  der  sich  2  cm  tief  bis  zur  Hauptfläche 
des  Altars  erstreckt.  Die  beiden  einander  genau  entsprechenden  Rinnen 
können  wohl  kaum  einen  anderen  Zweck  gehabt  haben  als  den,  den 
einzigen  Zugang  zu  dem  Bilde,  sei  es  durch  eine  Thüre  oder  durch 
eine  Barriere,  zu  verschliessen.  Die  Apsis  bildete  so  im  vollen  Sinne 
des  Wortes  ein  Adyton. 

Grössere  Schwierigkeit  bereitete  die  Erklärung  einer  anderen 
Verschiedenheit  der  Aufnahmen  von  Thomas  und  Hammeran.  Der 
letztere  hat  in  der  westlichen  Seite  der  cella  einen  3,50  m  von  der 
Rückwand  beginnenden  1,60  m  breiten  Eingang  angenommen.  Genaa 
ebenso  weit  findet  sich  aber  auf  dem  Thomas'schen  Plane  das  südliche 
Ende  einer  Unterbrechung  der  Wand  mit  rechtwinkeligem  Maueransatze, 
während  der  nördliche  Anfang  von  ihm  als  nicht  ermittelt  bezeichnet 
wird.  Unsere  Vermutung,  dass  es  sich  nicht  um  einen  Eingang,  son- 
dern um  eine  Nische  im  westlichen  Podium  handele,  bestätigte  sich, 
ebenso  die  Richtigkeit  der  Thoraas'schen  Aufnahme.  An  der  von  ihm 
bezeichneten  Stelle  hörte  von  Süden  her  die  Brüstungsmauer  des  west- 
lichen Podiums  und  dieses  selbst  auf.  An  die  erstere  setzte  sich  recht- 
winkelig ein  nur  30  cm  starkes  Mäuerchen  in  gleicher  Tiefe  an, 
welches  bis  zur  Aussenmauer  reichte,  die  hier  mit  rechtwinkeligem  Ab- 
satz etwa  75  cm  tiefer  als  sonst,  also  in  gleicher  Tiefe  mit  der 
Brüstungsmauer  fundiert  war'®).  Während  die  stärkeren  Mauern 
überall  ausgebrochen  waren,  zeigte  sich  das  Quermäuerchen  im  Hinter- 
grunde noch  fast  bis  zur  Höhe  des  Podiums  erhalten,  nach  der  cella 
hin  sanken  seine  Reste  allmählich  bis  zur  Fussbodenhöhe ;   aber  in  der 


''^j  Herr  Architekt  Thomas,  dem  ich  diese  Beobachtung  mitteilte,  hatte 
die  Rinnen  bei  der  Aufstellung  der  Altäre  im  Museum  auch  bemerkt.  Er 
sprach  sein  Einverständnis  mit  der  vorgetragenen  Erklärung  aus;  ebenso  fand 
er  meine  Auffassung  von  der  Gruppierung  der  Skulpturen  und  Altäre  ein- 
leuchtend und  keiner  der  von  ihm  s.  Z.  gemachten  thatsächlichen  Beobach- 
tungen widersprechend. 

'8)  Vgl.  den  Plan  bei  o  imd  den  Querschnitt  a— b. 


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Das  dritte  Mithraeum  in  Heddemheim  und  seine  Skulpturen.  55 

Ecke  war  noch  ein  etwas  Yorspringender  Basaltstein  in  den  Boden  ein- 
gelassen, welcher  auf  seiner  Oberfläche  eine  rechteckige  Yertiefong 
von  23  :  21  cm  Seitenlänge  (oben)  zeigte.  2,30  m  nördlich,  also  be- 
reits nahe  der  Apsis  and  dem  Standorte  der  grossen  Altäre,  fand  sich 
die  gegenaberliegende  Ecke  mit  entsprechendem  Qaermänerchen  und 
Sockelstein,  dessen  Einschnitt  aber  26  :  20  cm  mass.  Die  beiden  Qaer- 
mänerchen nebst  der  westlichen  Aussenmauer  schlössen  also  eine  2,30  m 
lange  und  1,70  m  breite  Nische  ein,  die  am  Eingange  durch  zwei  auf 
Sockelsteinen  stehende  Altäre  flankiert  war  ^^).  Diese  Yermatnng  warde 
mir  zar  Gewissheit,  als  ich  in  der  Häberlin 'sehen  Sammlung  einen  nach 
Angabe  des  Besitzers  im  Jahre  1887  dem  Mithraeum  entnommenen 
56  cm  hohen  Altar  aus  Basalt  fand,  dessen  Basis  bei  21  cm  Länge 
und  19  cm  Breite  in  den  Einschnitt  des  einen  der  beiden  Sockelsteine 
passt.  Der  gegenüber  aufgestellte  Altar  wird  wohl,  wie  so  manches 
andere  Fundstttck,  an  einen  Liebhaber  verkauft  worden  sein. 

Aber  ein  anderes  Ausstattungsstück  der  Nische,  und  zwar  das 
wichtigste,  fand  man  damals  nicht,  sondern  erst  im  Jahre  1890.  Es 
ist  das  Yon  Dr.  Häberlin  erworbene  Relief  des  löwenköpflgen  Gottes 
(Taf.  1  Fig.  6),  dessen  Zugehörigkeit  zum  mithrischen  Kreise  so  zweifel- 
los wie  seine  Bedeutung  bestritten  ist.  Nach  der  zuverlässigsten, 
mir  durch  Herrn  Donner-v.  Richter  übermittelten  Tradition  soll  das 
59  cm  hohe  Relief  noch  aufrecht  an  der  Rückwand  der  südlichsten 
von  3  kleinen  Zellen  („Kellerchen^)  gestanden  haben,  welche,  durch 
Zwisr.henmäuerchen  getrennt,  an  die  westliche  Langseite  des  1887  blos- 
gelegten  Raumes  stiessen.  Nach  dem  letzteren  hin  war  die  Zelle,  so 
wird  weiter  berichtet,  durch  das  ^ Fenster •*  geschlossen,  welches  eben- 
falls von  Dr.  Häberlin  gekauft  wurde.  Es  ist  dies  eine  20  cm  starke 
Basaltplatte  von  49,5  cm  Länge  und  43  cm  Breite,  die  in  der  Mitte 
eine  auf  der  einen  Seite  15  :  23  cm  messende  nach  hinten  sich  keller- 
lakenartig  erweiternde  Öffnung  hat,  durch  die  allein  das  Relief  ur- 
sprünglich sichtbar  gewesen  sein  müsste.  Nun  sprechen  gewichtige 
Gründe  für  die  Zuverlässigkeit  dieser  Überlieferung :  Nehmen  wir  3  Zellen 
von  je  50  cm  Breite  (49,5  misst  das  Fenster),  getrennt  durch  2  etwa 
30—35  cm  starke  Zwischenmäuerchen,  an,   so  erhalten  wir  die  Breite 


'^)  Dieselbe  einfache  Art  der  Fundierung  war  mir  s.  Z.  im  Gross - 
krotzenburger  Mithraeum  bei  den  vor  dem  Relief  stehenden  Hauptaltären  be- 
gegnet (Grosskrotzenburg  Taf.  I);  neuerdings  fand  ich  sie  an  demselben  Orte 
bei  einem  kleinen  dem  Juppiter  opt.  max.  geweihten  Altar  vom  Jahre  212 
wieder  (Limesblatt  1893,  Nr.  5  S.  135). 


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56  G.  Wolff 

unserer  Nische.  Nur  in  dieser  aber,  und  zwar  in  ihrem  Hintergmnde^^^ 
können  die  Zellen  nach  unseren  Beobachtungen  angebracht  gewesen 
sein,  da  sonst  nirgends  die  westliche  Wand  der  cella  unterbrochen  war. 
Denken  wir  uns  nun  diese  3  Zellen  bis  etwa  in  die  halbe  Breite  des 
Podiums  von  Mauer  zu  Mauer  durch  ca.  50  cm  grosse  Platten  be- 
deckt^*), so  verliert  zugleich  die  2,30  m  breite  Unterbrechung  des 
Podiums  das  Auffallende,  welches  sie  auf  den  ersten  Blick  so  nahe  der 
Apsis  hat.  Dass  aber  die  Zellen  bedeckt  waren,  dafür  spricht  neben 
dem  Berichte  der  Augenzeugen  auch  die  Beschaffenheit  des  Beliefs. 
Dasselbe  ist  oben  und  unten  und  ebenso  auf  der  Rückseite  rauh  be- 
hauen, so  dass  schon  dieser  Umstand  es  mehr  als  wahrscheinlich  machen 
würde,  dass  es  an  eine  Wand  gelehnt  stand  und  noch  einen  Aufsatz 
oder  eine  Deckplatte  trug.  Fügen  wir  zu  der  Höhe  des  Beliefs  (59  cm) 
noch  die  der  Deckplatte  und  eines,  wie  bei  den  Altären  neben  dem 
Eingang,  in  den  Boden  eingelassenen  ganz  niedrigen  Sockels  hinzu,  so 
dürfte  gerade  die  Höhe  der  Podien  erreicht  werden.  Dem  ganz  be- 
sonders phantastischen  und  mit  Gaukeleien,  bei  welchen  Lichteffekte 
Verwendung  gefunden  zu  haben  scheinen,  verbundenen  Kultus  dieses 
Gottes,  wie  ihn  Zoega  vermutet**),  würde  die  Aufstellung  in  einer 
Höhle  wohl  entsprechen.  Eine  Durchbohrung  der  Deckplatte  oder  der 
Seitenmauer  nach  der  nächsten  Zelle  hin  mochte  die  Möglichkeit  bieten^ 
den  kleinen  Raum  je  nach  Bedürfnis  zu  beleuchten  und  im  Dunkel 
zu  halten. 

2V»  m  südlich  vom  südlichen  Anfange  der  Nische  fand  sich,  in 
die  westliche  Brüstungsmauer  eingefügt,  ein  würfelförmiger  Basaltstein 
von  je  50  cm  Seitenlänge,  welcher  demnach  um  10  cm  in  die  cella 
vorsprang.  Er  hatte  auf  seiner  oberen  Fläche  ein  quadratisches  Dübel- 
loch von  8  cm  Länge.  Ein  ganz  gleicher  Stein  wurde  nahe  dabei  im 
Inneren  der  cella  im  Schutt  gefunden :  man  hatte  ihn  s.  Z.  ausgebrochen 
und  als  zu  schwer  liegen  gelassen.  Da  nun  in  derselben  Entfernung 
von  der  Nische  Thomas  und  Hammeran  einen  um  7  cm  vorspringenden 


*ö)  Sonst  müssten  sie  bei  den  Grabungen  des  Jahres  1887  gefunden 
sein,  während  auch  Thomas'  Aufnahme  zeigt,  dass  damals  die  südliche  Seiten- 
wand der  Nische  wenigstens  30  cm  zurückspringend  gesehen  wurde. 

^^)  Ob  damit  die  von  Hammeran  S.  43  erwähnten  grossen  Platten  mit 
DoUenlöchem  in  Verbindung  zu  bringen  sind,  die  neben  den  Teilen  des 
grossen  Reliefs,  also  dicht  vor  dem  Eingang  der  Nische,  1887  gefunden  wur- 
den, mag  dahingestellt  bleiben. 

^*)  Abhandlungen,  herausgegeben  von  Welcker,  S.  200  ff. 


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Bas  dritte  Mithraeum  in  Heddernlieim  und  seine  Skulpturen.  57 

„Altar^  and  genau  gegenüber  einen  zweiten,  um  13  cm  vorspringend^ 
eingezeichnet  haben ^^),  so  kann  es  nicht  zweifelhaft  sein,  dass  diese 
Altäre  auf  dem  vorderen  Teile  der  Sockel  angebracht  waren,  wahrend 
hinter  ihnen,  mit  jenem  durch  Dabei  verbunden,  hölzerne  Träger  zur 
StQtze  der  Decke  gestanden  haben  dürften,  an  welche  die  Altäre  sich 
anlehnten.  Von  den  beiden  Altären  ist  nach  den  von  Hammeran  mit- 
geteilten Massen  nur  der  der  östlichen  Wand  in  das  Museum  gekommen, 
wo  er  unter  L.  X,  9358  inventarisiert  ist.  Seine  Basis  misst  auf  dem 
Boden  28:22^^8  cm,  seine  Höhe  63  cm  (bei  Hammeran  S.  43: 
27  :  23  :  64  cm).  Denkt  man  sich  denselben  auf  den  entsprechenden 
Sockel  gestellt,  so  bleiben  von  der  Oberfläche  des  letzteren  50 — 22V« 
=  27 '/2  cm,  d.  h.  gerade  der  hintere  Teil  bis  zum  vorderen  Randes 
des  Dübelloches  übrig.  Der  Pfosten,  an  den  sich  der  Altar  lehnte,  war 
also  ca.  27  cm  stark  und  an  seinem  vorderen  Ende  verdübelt.  Der 
Altar  steckte  mit  etwas  mehr  als  der  Hälfte  seiner  Basis  in  der 
BrOstungsmauer,  die  er,  da  der  Sockelstein  nur  wenig  in  den  Boden 
eingelassen  war,  mit  seinem  Gesims  überragte.  Ebenso  war  es  mit 
geringen  Massunterschieden  auf  der  anderen  Seite. 

Einen  Meter  südlich  vom  westlichen  Sockel  stiessen  wir  nahe  der 
westlichen  Brüstungsmauer  bei  gi  auf  die  von  Hammeran  beschriebene 
Grube,  die  im  Jahre  1887  „ganz  mit  Tierknochen,  besonders  von  Wieder- 
käuern angefüllt  war"**).  Sie  wurde  von  neuem  ausgeräumt  und  ihre 
Masse  (B.  50  cm,  L.  1  m,  T.  79  cm)  genau  übereinstimmend  mit  Ham- 
merans  Angaben  gefunden.  Knochen  fanden  sich  nicht  mehr  in  ihr, 
wohl  aber  zerstreut  in  ihrer  Nähe  im  Schutt.  Ausser  Wiederkäuern 
war  auch  Federvieh  vertreten.  Ihren  Zusammenhang  mit  den  im  Mithraeum 
dargebrachten  Opfern  halte  ich  mit  Hammeran  für  wahrscheinlich. 

Für  zwei  der  von  Hammeran  beschriebenen  Gegenstände  ergaben 
die  Ausgrabungen  keine  neuen  Anhaltspunkte,  wohl  aber  die  Vergleich- 
uDg  der  Angaben  des  genannten  Forschers  mit  den  im  Museum  und  in 
Dr.  Häberlin's  Sammlung  vorhandenen  Skulpturen.     Nahe  der  Südwest- 


*')  Vgl.  Hammeran,  Skizze  f  und  e  und  unseren  Plan  fi  und  ei .  Wenn 
an  der  ersteren  Stelle  die  Aren  der  Eingangsseite  um  1,60  m,  also  genau 
um  das  Maass  des  irrtümlich  angenommenen  Einganges,  näher  liegen,  als  es- 
in  WirkUchkeit  der  Fall  war,  so  erklärt  sich  dies  aus  dem  oben  er- 
wähnten Irrtum  und  zeigt,  dass  die  im  Vordergrunde  gefundenen  Gegenstände 
von  der  südlichen  Ecke  der  Nische  aus  eingemessen  sind.  Auf  Thomas*^  • 
Plan  liegen  sie  genau  dem  unsrigen  entsprechend. 

^*)  A.  a.  0.  S.  44,  Skizze  g. 


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58  G.  Wolflf 

•ecke  der  cella  wurde  1887  ^^ein  ganz  kleines  inschriftloses  Altärchen 
aufgefunden"*^^).  Nach  den  angegebenen  Massen  (57,  25,  16  cm)  ist 
es  das  kleine  Sandsteinpostament,  welches,  im  Museum  mit  der  Signa- 
tur X,  9359  versehen,  auf  unserer  Abbildung  des  Hauptreliefs  unter 
der  Statuette  des  Dadophoren  mit  erhobener  Fackel  sichtbar  ist.  Die 
Masse  der  Basis  (nach  meiner  Messung  25  :  16  cm)  sprechen  dafür, 
-dass  auf  ihm  eine  von  zwei  kleinen  Dadophorenstatuetten  gestanden  hat, 
von  welchen  Teile  im  Jahre  ]  887  aus  dem  Mithraeum  in  die  Häberlin- 
sche  Sammlung  gewandert  sind.  Es  sind  dies  die  52  cm  hohe  Figur 
des  Jünglings  mit  gesenkter  Fackel,  deren  Postament  abgebrochen  ist, 
und  eine  24,4  cm  lange,  15,3  cm  breite  und  5  cm  hohe  Sockelplatte, 
auf  welcher  von  der  Figur  nur  ein  Fuss  und  der  Ausatz  des  anderen 
•erhalten  ist  (vgl.  Tafel  1  Fig.  4  und  5).  Wir  haben  also  ein  drittes 
Paar  von  Dadophoren  anzunehmen,  welche  rechts  und  links  vom  Eingang, 
an  die  Brüstungsmauer  der  Podien  gelehnt,  aufgestellt  waren  (hi  und  i). 
Es  entspricht  dies  der  gleichen  Erscheinung  im  Mithraeuoi  von  Aquincnm, 
wo  rechts  und  links  an  den  Brüstungsmauern  der  Podien  zwei  Posta- 
mente angebracht  waren,  deren  glatte  Oberfläche  in  Verbindung  mit  den 
Inschriften  es  zweifellos  machen,  dass  sie  nicht  selbständige  Altäre, 
sondern  nur  Untersätze  von  Dadophorenstatuetten  gewesen  sind*^).  Da- 
für spricht  auch  der  Umstand,  dass  in  dem  neuen  Mithraeum  von  Ostia  ^ '), 
sowie  in  den  beiden  älteren  von  Heddernheim  *®),  Darstellungen  dieser 
beiden  Fackelträger  an  der  Stirnwand  der  Podien,  bzw.  den  Köpfen 
^er  Brüstungsmauern  angebracht  waren,  und  dass  im  Mithraeum  von 
Spoleto  sich  in  den  letzteren,  ca.  2  m  vom  Eingange  entfernt,  zwei  vier- 
-eckige   Einschnitte    (square  openings)    fanden,    die   zweifellos    ebenfalls 


*'^)  A.  a.  0.  S.  43.  Die  Entfernung  von  der  Ecke  ist  nicht  angegeben. 
Da  aber  in  unmittelbarem  Zusammenhang  mit  der  Erwähnung  des  Fundes 
bemerkt  wird,  dass  die  Grube  von  dieser  Ecke  1,20  m  entfernt  begann,  wäh- 
rend dieselbe  von  der  wirklichen  Ecke  2,40  m  entfernt  ist,  so  dürfte  das 
Postament  etwa  1,20  m  nördlich  der  letzteren  gestanden  haben.  In  den 
Mithraeen  von  Aquincum  und  Ostia,  sowie  in  den  beiden  älteren  von  Heddem- 
heim  beträgt  die  Entfernung  der  weiter  unten  zu  erwähnenden,  dem  imsrigen 
entsprechenden  Postamente,  bzw.  Statuetten,  von  der  Eingangswand  1 — 1,2  m. 
Ich  habe  den  Fundort  nach  Hamraerans  Angabe  auf  dem  Plan  durch  hi  be- 
zeichnet. 

^«)  Vgl.  Kuzsinszky  a.  a.  0.  S.  21  c  und  d,  S.  20  Figur  6  und  S.  13, 
<Grundriss  c  und  d. 

*^)  Vgl.  Cumont,  Notes  S.  15  und  Plan  A  und  H. 

^»}  Nass.  Ann.  I,  2,  S.  170  u.  190  nebst  Tat.  IV  k  und  1,  Taf.  V  t  und  u. 


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Das  dritte  Mithraeum  in  Heddernheim  und  seine  Skulpturen.  59 

<]nrch  gleichartige  Postamente  and  Skalptaren  ausgefflUt  waren  ^^).  Auch 
diese  Erscheinung  ist  demnach  eine  typische:  der  Eintretende  sah  zu- 
nächst rechts  und  links  sich  gegenüber  die  beiden  Figuren  sich  Aber 
<iie  BrOstung  der  Podien  erheben.  Ein  Unterschied  bestand  nur  darin, 
dass  dieselben  in  denjenigen  Mithraeen,  welche  zwischen  Thür  und 
Podien  einen  kleinen  Quergang  hatten,  ihm  das  Gesicht  zukehrten, 
irährend  sie  in  anderen,  wo  die  Podien  bis  zur  Eingangswand  reichten, 
Ton  der  Seite  gesehen  wurden. 

Weniger  sicher  ist  die  Aufstellung  der  interessanten,  von  Skulp- 
turen und  Inschriften  bedeckten  Stele  (Taf.  1,  Fig.  1  a,  b,  c)  zu  be- 
stimmen, welche  in  dem  nachfolgenden  Aufsatze  von  Cumont  eingehend 
behandelt  wird.  Sie  wurde  „2  m  südlich  vom  Seiteneingang**  (d.  h. 
von  der  Nische)  „mitten  im  Baume  umgestürzt**  gefunden,  ohne  irgend 
welche  Anhaltspunkte  zur  Bestimmung  ihres  ursprünglichen  Standortes  ^^). 
Die  hervorragende  Bedeutung  des  dargestellten  Gegenstandes  (Mithras' 
Felsgeburt)  und  der  Umstand,  dass  in  Aquincum  das  entsprechende 
Denkmal  sich  im  Hintergrunde  des  Spelaeums  neben  dem  Standorte  des 
Hauptreliefs  fand*^),  machen  es  wahrscheinlich,  dass  wir  auch  bei 
unserer  Stele  die  Aufstellung  nahe  dem  Adyton  annehmen  müssen.  Nun 
ist  aber  dieselbe  zweifellos  gegen  eine  Wand  ge.stellt  gewesen ;  denn  sie 
ist  nur  auf  3  Seiten  mit  Skulpturen  und  Inschriften  versehen ;  die  vierte 
Seite  ist  bis  zu  einer  Höhe  von  60  cm  rauh  bossiert,  darüber  glatt  be- 
hauen. Nehmen  wir  an,  dass  das  Denkmal  auf  einem  15 — 20  cm 
hohen  Sockel  stand,  so  erhalten  wir  für  den  rauhen  Teil  der  Hückseite 
samt  Sockel  eine  Höhe  von  75 — 80  cm,  d.  h.  die  Höhe  der  Podien. 
Dadurch  wird  es  mehr  als  wahrscheinlich,  dass  auch  diese  Stele  an  die 
Brüstung  eines  der  Podien  so  angelehnt  war,  dass  der  glatt  bearbeitete 
Teil  (ca.  35  cm)  über  dieselbe  emporragte.  Unter.  Berücksichtigung 
des  erstgenannten  Umstandes,  sowie  der  Thatsache,  dass  der  Vorder- 
grund des  Spelaeums  durch  die  Dadophoren,  die  Grube  und  die  an  die 
Pfosten  gelehnten  Altäre  genügend  ausgestattet  war,  möchte  ich  daher 
•die  Vermutung  aussprechen,  dass  die  Stele  gegenüber  der  Nische,  an  die 
Wand  des  östlichen  Podiums  gelehnt,  aufgestellt  gewesen  ist. 

An  der  südlichen  Schmalseite   der  cella  war  angeblich   im  Jahre 
1890  eine  steinerne  Treppe  ausgebrochen  worden.     Wirklich  fanden  wir 


^»)  Vgl.  Coote,  Archaeologia,  Vol.  XL  VIT,  PI.  VII,  E. 

••)  Hammeran  a.  a.  0.  S.  43 

*0  Kuzsinszky  a.  a.  0.  S.  19  Fig.  5  und  S.  13  Grundriss  1, 


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60  G-  Wolff 

auch  noch  die  untersten  Stufen  als  deutliche  Einschnitte  in  den  natar- 
liehen  Boden  (1)  und  neben  ihnen  die  Reste  der  Wangenmauem,  T^odurch 
nicht  nur  die  Grenze  des  Spelaeums  ^*),  sondern  auch  die  Dimensionen 
der  Treppe  und  der  Thüre  bestimmt  werden  konnten. 

Die  erkennbaren  Stufen  waren  steiler,  als  es  die  Länge  der  am 
besten  erhaltenen  östlichen  Wangenmauer  erwarten  Hesse.  Es  dürfte 
also  am  oberen  Eingange  .sich  eine  etwa  1  m  breite  Plattform  befunden 
haben,  auf  der  sich  nach  innen  die  ThQre  öffnete. 

Etwa  3V2  m  vom  oberen  Ende  der  Treppen wange  begann  die 
parallel  der  Südfront  verlaufende  Strasse,  deren  Rand  deutlich  durch 
einen  70  cm  tiefen  Graben  bezeichnet  war.  Der  Strassenkörper  war 
5  m  breit  und  bestand  aus  einer  flach  gewölbten,  ziemlich  unregel- 
mässigen Packung  von  Basaltsteinen,  über  welchen  noch  Reste  der  Kies- 
deckung lagen,  in  der  Mitte  nur  15  cm  uiiter  dem  Boden  und  daher 
vom  Pfluge  zerrissen.  Der  Weg  war  auf  dem  Schutte  älteren  Anbaus 
angelegt,  von  dem  sich  zwischen  ihm  und  dem  Spelaeum  Spuren  fanden. 
Dies  erklärt  es,  dass  sich  dort  die  Niveauverhältnisse,  wie  sie  zur  Zeit 
der  Benutzung  des  Heiligtums  bestanden,  nicht  mit  Sicherheit  feststellea 
Hessen.  Das  letztere  hat  sich  zweifellos  bis  zur  Strasse  erstreckt,  von 
der  die  äussere  Thüre  in  den  auf  gleicher  Erde  stehenden  Pronaos  führte. 
Dieser  hatte  in  seinem  Hintergrunde  2  ganz  kleine  Nischen  zwischen 
den  Treppenwangen  und  den  Aussenwänden,  deren  Boden  etwa  80  cm 
unter  dem  des  Hauptraumes  gelegen  zu  haben  scheint,  sodass  also 
Stufen  hinabgeführt  haben  müssen.  In  der  nordwestHchen  Ecke  der 
östHchen  bei  k  fand  sich  nämlich,  noch  aufrecht  in  dem  natürlichen 
Boden  stehend,  der  Sockel  einer  Statuette  aus  Basalt  und  dicht  dabei 
zwei  weitere  Fragmente  derselben  (Tafel  I,  Fig.  2).  Die  Fundum- 
stände  machen  es  mehr  als  •  wahrscheinlich,  dass  das  Denkmal  dort 
mit  dem  Rücken  an  die  Wand  gelehnt  aufgestellt  war,  und  zwar 
so,  dass  der  ungewöhnHch  hohe,  gut  behauene  Sockel  ohne  weiteres 
Postament  nur  wenig  in  den  Boden  eingelassen  war.  Seine  unter- 
kante  lag  85 — 90  cm  unter  dem  heutigen  Niveau.  Nun  hat  man 
in  mehreren  Mithraeen  an  den  Pronaos  anstossende,  z.  T.  sehr  kleine 
Räume  gefunden,  welche  durch  Skulpturen  oder  andere  Anzeichen  als 
Sacellen    von    Gottheiten   charakterisiert   wurden,     deren    Kultus    sich 


^-)  Dass  man  diese  im  Jahre  1887  nicht  genau  bestimmen  konnte,  wen» 
man  ihr  auch  sehr  nahe  gekommen  war,  sagt  Thomas  ausdrücklich,  in  Über- 
einstimmung mit  seiner  Aufnahme,  die  hier  ohne  Abschluss  abbricht.  Es  geht 
auch  daraus  hervor,  dass  damals  von  der  Treppe  keine  Spur  gefunden  wurde. 


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Das  dritte  Mithraeum  in  Heddernkeim  und  seine  Skulpturen.  61 

mit  dem  des  Mithras  öfters  verbunden  findet.  Neuerdings  wurden  in 
<^inem  vor  dem  Pronaos  befindlichen  Baume  des  Mithraenms  von  Aquiucum 
die  Fragmente  einer  Statuette,  nach  Kuzsinszky's  Erklärung  des  Hermes, 
unter  Umständen  ausgegraben,  die  dort  wie  bei  uns  zu  der  Annahme 
berechtigten,  dass  das  Denkmal  an  der  Fundstätte  aufgestellt  war^^). 
Unsere  Fragmente  sind  folgende:  1)  der  prismatische  Sockelstein, 
26,5  cm  breit,  12  cm  dick,  16  cm  hoch,  und  mit  ihm  aus  einem 
Stück  gearbeitet,  das  rechte  Bein  bis  zum  Knie  und  der  linke  Fuss. 
Neben  dem  rechten  Bein  steht  ein  5  cm  hohes  Postament  (Altar?)  und 
auf  diesem  ein  glockenförmiger  Gegenstand  mit  rundem  Griff,  der  in 
der  Form  den  römischen  Schellen  entspricht,  wie  sie,  besonders  in 
Heddernheim,  oft  gefunden  werden  und  zufällig  in  einem  gut  erhaltenen 
Exemplar  auch  unter  unseren  Fundstücken  aus  dem  Mithraeum  vertreten 
sind.  Neben  dem  linken  Fusse  zeigt  eine  länglich  runde  Bruchstelle, 
dass  dort  ebenfalls  noch  ein  Gegenstand  angebracht  war.  Das  erhaltene 
Bein  steckt  bis  über  die  Knöchel  in  Stiefelchen,  weiter  aufwärts  ist  es 
nackt.  2)  Der  Leib  und  die  Oberschenkel  einer  nackten,  nur  um  die 
Hüften  mit  einem  Schurz  bedeckten  männlichen  Figur,  deren  rechtes 
Bein  genau  auf  das  des  Sockels  passt.  Der  Schurz  zeigt  deutliche 
Spuren  roter  Bemalung.  3)  Der  gekrümmte  rechte  Arm,  in  der  ge- 
schlossenen Hand  den  Stiel  eines  Instruments,  der  über  den  Fingern 
viereckige  Bruch,  unter  der  Hand  das  abgerundete  Ende  zeigt.  Der 
Körper  misst  von  der  Fusssohle  bis  zum  Nabel  28  cm.  Für  die  Be- 
stimmung der  Figur  ist  das  Fehlen  des  Kopfes  besonders  ungünstig. 
Die  vorhandenen  Attribute :  Altar  und  Gartenmesser  (?),  die  Haltung 
des  rechten  Armes  und  die  Bekleidung  der  nackten  Beine  unten  mit 
Stiefelchen  sprechen  für  Silvanus;  dem  würde  der  Schurz  wohl  nicht 
widersprechen,  wenn  Silvanus  auch  sonst  meistens  mit  der  Exomis  oder 
mit  einem  Mäntelchen  oder  Fell  bekleidet  dargestellt  wird.  Die  Deu- 
tung wQrde  zweifellos  sein,  wenn  man  annehmen  dürfte,  dass  auf  der 
Brachstelle  neben  dem  linken  Bein  ein  freilich  sehr  kleiner  Hund,  die 
Beine  eng  zusammengestellt,  mit  emporgerichtetem  Kopfe  gesessen 
hätte  ^*).      Der  Gegenstand  auf  dem  Postament  oder  Altar  würde  auch 


*')  Vgl.  Kuzsinszky  a.  a.  0.  S.  14  ff.  Der  neben  den  Fragmenten  ge- 
fundene „Votivaltar"  (?)  ohne  „Inschrift  und  dekorative  Verzierung"  (S.  17) 
dürfte  vielleicht  das  von  K.  vemüsste  Postament  sein.  Ist  es  wirklich  ein 
Altar,  so  würde  seine  Auffindung  umsomehr  für  die  Auffassung  des  Baumes 
als  Sacellum  sprechen. 

**)  Über  die  Attribute  und  die  sehr  verschiedenartige  Bekleidung  des 
Silvanus  vgl.  man  A.  Reifferscheid,  Sülle  Imagini  del  Dio  Silvano  e  del  Dio 


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62  G.  Wolff 

bei  jeder  anderen  Gottheit  schwer  zu  erklären  sein,  als  Glocke  wobi 
noch  am  ersten  bei  Valcanus,  an  den  man  auch  wegen  der  Bekleidas^^ 
wohl  denken  könnte,  wenn  der  Stiel  (eines  Hammers)  rund  wäre  nnd 
das  Postament  als  Ambos  aafgefasst  werden  dQrfte.  Die  Entscbeidang 
der  Frage  aberlasse  ich  berufeneren  Forschern. 

Die  tiefere  Bodenlage  der  Nischen  könnte  zu  der  Yermatung  ver- 
anlassen, dass  man  durch  sie  vermittelst  einer  zweiten  Treppe  die  Podien 
betrat.  Doch  ist  es  nach  den  in  Aquincnm  gemachten  Beobachtungen 
wohl  wahrscheinlich,  dass  dieselben  von  der  cella  aus,  dicht  neben  der 
Thür  durch  Stufen  zugänglich  waren,  an  die  sich  dann  nördlich  die 
Postamente  mit  den  Dadophoren  angeschlossen  haben  mOssten. 

Über  den  Aufbau  des  ganzen  Heiligtums  ergaben  unsere  Ausgra- 
bungen nur  geringe  Anhaltspunkte,  die  aber  sämtlich  fQr  die  Richtig- 
keit der  von  mir  im  Jahre  1882  aufgestellten  Sätze  sprechen.  Dass 
von  den  Umfassungsmauern  des  Pronaos  sich  kaum  Spuren  fanden,  wird, 
abgesehen  von  der  vielfachen  Durchwahlung  gerade  dieser  Stelle,  dadurch 
erklärt,  dass  derselbe  ein  leicht  fundierter  Holzbau  war.  Seine  Bedachung 
bestand  aus  Schieferplatten,  die  in  schrägen  Schichten  so,  wie  sie 
hinabgesunken  waren,  in  grosser  Menge  an  der  Westseite  des  Pronaos 
und  im  vorderen  Teile  des  Spelaeums  lagen.  Vereinzelte  Fragmente 
von  Dachziegeln,  die  in  den  oberen  Schichten  vorkamen,  darften  ebensc^ 
wie  ein  Heizkachelstück,  welches  sich  fand,  V^on  den  benachbarten 
Häusern  stammen.  Im  Hintergrunde  des  Spelaeums  fehlten  die  Schiefer- 
platten  ;  anderwärts  hat  man  das  erstere  mit  Ziegeln  gedeckt  gefunden ; 
ich  lasse  es  dahingestellt  sein,  ob  dies  auch  bei  unserem  Mithraenm  der 
Fall  gewesen  ist.  Jedenfalls  spricht  der  Befund  auch  hier  gegen  Habeis 
unbegründete  Behauptung,  dass  „die  äussere  Form  und  Höhe  des  Tem- 
pels" (als  einer  einheitlichen  Anlage)  „sich  unabhängig  vom  Inneren 
nach  den  herkömmlichen  Regeln  der  Architektur  richtete",  sei  selbst- 
verständlich^^).    Im  Gegenteil  schliesst  die  geringe  Stärke  der  Aussen- 


Faune.  Annali  delP  Institute  d.  C.  A.,  1866,  T.  XXXVIII  S.  210  flF.,  Tav. 
L  und  K.  Die  besondere  Auffassung  des  Silvanus  Dendrophorus  auf  dem 
Mosaikbild  des  älteren  Mithraeums  von  Ostia  habe  ich  Grosskrotzenbnrg, 
S.  92  und  93  besprochen.  Dort  habe  ich  auch  die  Beziehungen  des  Silvanus 
zum  Mithraskultus  im  rem.  Reiche  aus  Inschriften  nachgewiesen  (S.  93  Anm.  *). 
**)  A.  a.  0.  S.  176.  Ich  habe  das  Irrige  dieser  Ansicht  in  meiner 
Schrift  über  das  Grosskrotzenburger  Mithraeum  S.  31  ff.  und  S.  85  ff.  ein- 
gehend nachgewiesen.  Wenn  auf  einer  Restitutionsinschrift  durch  die  Worte 
„aedem  cum  suo  pronao^  (Orelli  1911)  die  Herstellung  des  Spelaeums  und 


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Das  dritte  Mithraeum  in  Heddernheim  und  seine  Skulpturen.  ß^ 

mauern  hier  wie  dort  einen  der  Höhe  des  Pronaos  entsprechenden  Ober- 
bau des  eigentlichen  Spelaeums  ebenso  wie  eine  gewölbte  Decke  voll- 
kommen  ans  ^^.  Es  ist  den  gefundenen  Verhältnissen,  wie  den  voraus- 
zusetzenden Bedürfnissen  des  Kultus  am  entsprechendsten,  anzunehmen,  dass 
dicht  aber  dem  Boden  aof  die  Aussenmauern  das  Gebälk  eines  Giebel- 
daches aufgesetzt  war,  welches  änsserlich  nur  um  höchstens  3  m  über 
den  Boden  emporragen  mochte,  dessen  Niveau  dem  heutigen  ziemlich 
genau  entsprach.  So  war  die  Decke  über  den  Podien  an  den  niedrigsten 
Stellen  (an  den  Aussen  wänden)  immerhin  noch  fast  2  m,  Aber  der  Mitte 
der  cella  mehr  als  5  m  hoch^^).  EigentUchen  architektonischen  Ober- 
bau, aber  auch  sehr  bescheidenen  Charakters,  hatte  nur  der  Vorbau, 
der  als  Überdachung  der  steil  emporsteigenden  Treppe  und  zugleich  als^ 
Pronaos  diente.  Dass  er  als  Säulenhalle  konstruiert  war,  ist  eine  durch 
den  Vergleich  mit  griechisch-römischen  Tempeln  veranlasste,  durch  keine 
thatsäcblichen  Funde  gestützte  Hypothese  Habeis*®).  Ich  denke  mir 
den  Pronaos  als  kleinen,  verputzten  Fachwerksbau  mit  giebelförmigem 
Schieferdach^»). 

Von  Wand  verputz  ist  auch  im  Innern  des  Spelaeums  reichlich  Ge- 
brauch gemacht  worden.  An  dem  einzigen  erhaltenen  Stück  der 
Brüstungsmauer  des  westlichen  Podiums  sass  noch  gelblich  weisser  An- 
strich dicht  über  dem  Boden.  Darüber  scheinen  diese  Brüstungsmauern 
durch  grün-weiss-rote  Vertikalstreifen  wie  im  ersten  Tempel  von  Hed- 
dernheim bemalt  gewesen  zu  sein.  Denn  Verputzstücke  mit  den  ge- 
nannten 3  Farben  fanden  sich  noch  auf  dem  Boden  der  cella.  Da  nun- 
auch  sämtliche  Altäre   und  Skulpturen   bunt  bemalt  waren  ^^),   so  lässt 


de«  Pronaos  ausdrücklich  als  zwei  verschiedene  Leistungen  bezeichnet  werden, 
so  spricht  dies  entschieden  für  unsere  Auffassung. 

*•)  In  den  Trümmern  der  beiden  älteren  Heddemheimer  Mithraeen 
scheinen  ebenso  wenig  wie  in  dem  unsrigen  Wölbsteine  gefunden  zu  sein. 

*')  Über  die  Verwendung  der  Podien  bei  den  Kultushandlungen  vgl. 
man  Cumont,  Notes,  S.  15  und  19. 

")  A.  a.  0.  S.  192  ff. 

^^)  Es  ist  wohl  kaum  Zufall,  dass  die  im  Spelaeum  gefundene,  mit 
Skulpturen  und  Inschriften  bedeckte  Stele  auf  den  giebelförmigen  Krönungen 
ihrer  3  Seiten  deutlich  die  durch  rautenförmige  Felder  dargestellte  Nach- 
ahmung von  Schieferdächern  zeigt. 

••)  Auf  sämtlichen  Exemplaren,  vielleicht  mit  Ausnahme  der  erwähn- 
ten Stele,  sind  noch  grössere  oder  kleinere  Flächen  von  der  fest  anheftenden 
weissen  Untermalung  zu  sehen;  in  den  Mantelfalten  der  Dadophoren,  sowie 
auf  dem  Schurz  des  von  uns  gefundenen  Skulpturfragments  tritt  die  rote 
Deck&rbe  noch  deutlich  hervor;  dass  endlich  auch  die  Trümmer  einer  nebeik 


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64  G.  Wolff 

^ich  erkennen,  dass  im  Innern  des  Spelaeams  bei  den  Koltushandlangen, 
wie  durch  Licht-,  so  auch  durch  Farbeneffekte  auf  die  Phantasie  der 
Mithrasverehrer  eingewirkt  wurde. 

Es  bleibt  nur  noch  die  Frage  offen,  ob  wir  es  mit  einem  isolier- 
ten oder  einem  zu  einem  Privathause  gehörigen  Heiligtum  zu  thun 
haben.  Zu  der  letzteren  Ansicht  hätte  nach  den  früheren  Untersuchungen 
<iie  Annahme  eines  seitlichen  Einganges  fahren  mQssen.  Wir  haben  daher 
diesem  Punkte  ganz  besonders  unsere  Aufmerksamkeit  zugewendet.  Das 
Ergebnis  war,  dass  das  Spelaeum  nach  keiner  Seite  mit  einem  anderen 
X^ebäude  in  unmittelbarem  Zusammenhange  stand.  Nach  Westen  fand 
sich  nahe  der  Westmauer  ein  im  oberen  Teile  gemauerter,  weiter  unten 
nur  durch  den  natürlichen  Boden  begrenzter,  rechteckiger  Schacht,  dessen 
Sohle  bei  3,70  m  Tiefe  noch  nicht  erreicht  war.  Sein  Inhalt  zeigte, 
•dass  er  zu  einem  Wohnhause  gehört  hat.  Über  seine  Beziehung  zum 
Mithraeum  lässt  sich  ebenso  wenig  sagen,  wie  bei  den  im  Jahre  1887 
und  1890  gefundenen  „Senkgruben*  nordwestlich  von  der  Rückseite 
und  bei  den  von  Habel  untersuchten  gleichartigen  Gruben  neben  dem 
ersten  der  älteren  Mithraeen^^).  Dagegen  konnte  an  der  Ostseite  nach- 
gewiesen werden,  dass  das  Heiligtum  von  einem  5  m  breiten  unbebauten 
Streifen  Landes  begleitet  war,  an  den  sich  eine  der  Längenachse  pa- 
rallel laufende,  90  cm  starke  Mauer  von  der  Strasse  bis  in  die'  Nähe 
des  Friedhofes  zog.  die  an  der  dem  Mithraeum  zugekehrten  Seite  von 
einer  trottoirartigen,  schmalen  Pflasterung  begleitet  war.  Die  Beschaffen- 
heit der  Mauer  Hess  erkennen,  dass  sie  den  Abschluss  eines,  gleich  dem 
Mithraeum  an  dem  Wege  gelegenen,  aber  von  jenem  unabhängen  Ge- 
bäudekomplexes bildete. 

Nun  hat  man  aus  der  Inschriftlosigkeit  der  beiden  Ilauptaltäre 
geschlossen,  dass  unser  Mithraeum  ein  „Privatheiligtum"  gewesen  sei*^*): 


dem  grossen  Kelief  angebrachten  kleinen  Marmorplatte  noch  die  Bemalimg 
mit  mindestens  3  Farben  (rot,  blau  oder  grün  und  gelb)  zeigen,  hat  schon 
Harameran  (a.  a.  0.  S.  48)  bemerkt. 

öl)  A.  a.  0.  S.  183  ff.  und  Taf.  IV,  H,  J,  K. 

ö^)  Hammeran  a.  a.  0.  S.  42,  no.  1.  Nach  ihm  Kuzsinszky  a.  a.  0. 
S.  17.  Hammeran  polemisiert  an  der  angezogenen  Stelle  mit  Recht,  wie  die 
zahlreichen  Funde  inschriftloser  Altäre  aus  neuer  Zeit  zeigen,  gegen  Starks 
Erklärung  dieser  Erscheinung  durch  die  Annahme  einer  NichtvoUendung  der 
Widmung  aus  Grund  äusserer  Störung.  Wenn  er  aber  als  Trilger  dieser 
Meinung  neben  Stark  auch  mich  anführt,  so  beruht  dies  auf  einem  Irrtum. 
Ich  habe  an  der  von  H.  citierten  Stelle  (Grosskrotzenburg,  S.  42)  meine 
Ansicht  begründet,  dass  die  beiden  Altäre  zu  der  regelmässigen  Ausstattung 


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Das  dritte  Mithraeum  in  Heddemheim  und  seine  Skulpturen.  g5 

mit  Unrecht,  wie  ich  glaube,  wenn  man  das  Wort  so  auffasst,  dass  das 
Spelaeum  von  einem  wohlhabenden  Besitzer  auf  seinem  Grund  und  Boden 
angelegt  sei.     Denn  dass  in  anderem  Sinne  alle  Mithraeen  Privateigen- 
tum waren,  insofern  sie  nicht  dem  öffentlichen  Kultus  dienten,  sondern 
nur  von   den  Gliedern   einer  geschlossenen   Gemeinde   benutzt  wurden, 
habe   ich  früher  eingehend  nachgewiesen.     Ein  Unterschied  scheint  nur 
insofern  bestanden  zu  haben,  dass  die  einen  von  einem  begüterten  Mit- 
gliede  für  die  Gemeinde,  die  anderen  von  der  Gemeinde  selbst  erbaut 
waren.     In   beiden  Fällen   ist   es   gleich   erklärlich,    wenn  man  darauf 
verzichtete,  auf  den  zu  der  obligaten  Ausstattung  des  Heiligtums  gehö- 
rigen nnd  gleichzeitig  mit  seiner  Erbauung  hergestellten  Skulpturen  und 
Altären  Inschriften    anzubringen.     Nun   gehören    aber,    wie  wir   sehen, 
gerade  jene   beiden  Hauptaren   und   ebenso   die  in   den  letzten  Jahren 
zahlreich   auch  an  anderen  Stellen  der  Spelaeen  inschriftlos  gefundenen 
Altäre   und  Postamente  zu  dieser  Kategorie  von  Ausstattungsgegenstän- 
den.    Insbesondere  konnte  dies  gerade  in  unserem  Mithraeum  bei  allen 
Jenen  Gegenständen  nachgewiesen  werden,  während  die  einzige  mit  einer 
Weihinschrift  versehene  Stele  eben  deswegen  nicht  mit  Sicherheit  loka- 
lisiert werden  konnte,    weil  sie  infolge  eines  Gelübdes  nachträglich  ge- 
stiftet und  nicht  in  die  Wand  des  Spelaeums  eingefügt,  sondern  an  die- 
selbe   angelehnt   war.     Dass    auch    sogleich  beim  Bau  eines  Spelaeums 
einzelne  Teile,    ja  selbst   das  Hauptrelief  von  einzelnen  Mitgliedern  ex 
voto    gestiftet   werden    konnten,    versteht   sich    von  selbst.     Dass   aber 
gerade  ein  privater  Stifter  eines  Heiligtums  unter  Umständen  sich  ver- 
anlasst sehen  mochte,  seinen  Namen  auf  Gegenständen  der  oben  charak- 
terisierten Gattung  anzubringen,  das  zeigt  der  Umstand,  dass  im  Mithraeum 
von  Aquincum   der  wohl   mit  Recht  als  der   Gründer   desselben    ange- 
sehene M.  Ant.  Yictorinus   sich   auf  allen  4   in   die   Seitenwände   der 
cella  eingemauerten,  zweifellos  mit  dem  Spelaeum  gleichzeitig  hergestell- 
ten Postamenten  verewigt  hat®*).     Umso  auffallender  ist  es,  dass  Kuz- 


•der  Mithraeen  gehArten  und  dabei  bemerkt,  dass,  wenn  Stark  die  Inschrift- 
losigkeit  der  beiden  vor  dem  Mithrasbilde  von  Osterburken  gefundenen  Aren 
richtig  80  gedeutet  habe,  dass  die  ganze  Stiftung  und  Aufstellung,  kaum  ge- 
macht, durch  einen  jener  häufigen  ÜberiUlle  der  germanischen  Nachbarn  ge- 
stört, der  kostbare  Schatz  aber  umgelegt  sei,  um  ihn  zu  retten,  dies  nur  ein 
neuer  Beweis  für  die  Richtigkeit  meiner  Ansicht  sein  würde,  indem  daraus 
hervorgehen  würde,  dass  die  beiden  Altäre  sogleich  bei  der  Gründung  des 
Spelaeums  hergestellt  wiurden.  Ob  aber  Starks  Deutung  richtig  sei,  darüber 
«babe  ich  mich  gamicht  geäussert. 

")  Kuzsinszky  a.  a.  0.  S.  20  ff. 

Westd.  Zeitschr.  f.  Gesch.  n  Kunst    XIH,    I.  5 


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66  G.  Woiff 

sinszky  die  Inschriftlosigkeit  eines  einzigen  im  Schatte  der  Vorhalle 
gefundenen  Altars  (nach  der  Beschreibung  wohl  richtiger:  Postaments) 
aus  dem  privaten  Charakter  des  Heiligtums  durch  den  Hinweis  auf 
das  unsrige  zu  erklären  sucht.  Es  beruht  dies  wohl  auf  Missver- 
ständnis des  von  Hammeran  gebrauchten  Ausdrucks  „Deposition",  auf 
den  er  sich  mit  der  Bemerkung  bezieht,  dass,  wenn  die  Heiligtümer 
Privateigentum  waren,  „leicht  derjenige,  der  sie  bauen  Hess,  die  noch 
unvollendeten  Steine  in  denselben  depotmässig  aufbewahren  konnte**^). 
Wir  sehen:  die  Inschriftlosigkeit  jener  Altäre  kann  am  wenigsten  als 
Beweis  für  ihren  privaten  Ursprung  angesehen  werden,  die  Fundum- 
stände aber  sprechen  gegen  eine  solche  Ansicht**),  die  auch  zu  der 
Anschauung,  die  wir  uns  auf  Grund  der  allgemeinen  Verhältnisse  und 
der  gefundenen  Reste  von  den  sozialen  Zuständen  des  römischen  Hed- 
demheim  bilden,  weniger  stimmen  würde  als  die  Voraussetzung  der  Er- 
bauung auf  Kosten  einer  Gemeinde. 

Über  die  Zeit  der  Erbauung  und  Benutzung  haben  weder  die 
früheren  noch  unsere  Ausgrabungen  sichere  Anhaltspunkte  geboten. 
Doch  spricht  der  Umstand,  dass  sowohl  der  vorbeiführende  Weg  als 
die  Vorhalle  Spuren  einer  früheren  Bebauung  derselben  Stätte  zeigten, 
in  Verbindung  mit  den  Münzfunden  dafür,  dass  das  Heiligtum  in  der 
letzten  Zeit  ungestörten  Besitzes  unserer  Gegend  benutzt  wurde.  Die 
jüngste  der  von  uns  im  Spelaeum  gefundenen  Münzen,  ein  sehr  schönes 
Grosserz  des  Maximus,  liegt  der  durch  Inschriften  und  Münzfunde  i)e- 
zeichneten  Grenze  bereits  sehr  nahe. 

Die  für  die  Beurteilung  der  architektonischen  Verhältnisse  und 
der  Ausstattung  wichtigsten  Fundstücke  sind  bereits  an  geeigneter 
Stelle  erwähnt  worden.  Die  Ausbeute  an  Kleinfunden  war  erklär- 
licherweise geringfügig.  Ich  erwähne  hier  nur  die  für  die  Fundstellen 
charakteristischen  oder  an  sich  wertvolleren: 

1)  Münzen  wurden  5  gefunden,  davon  eine  im  Pronaos:  Mittel- 
erz  des  Traianus  =  Cohen   II,    51,    322,    a.   116    p.  Gh.,    4   in   der 


^*)  A.  a.  0.  S.  17.  Denkt  sich  K.  etwa  auch  die  immer  an  derselben 
Stelle  auf  massiven  Sockeln  aufgestellten  Hauptaltäre  ohne  Inschrift  unvoll- 
endet und  nur  „depotmässig  im  Mithraeum  verwahrt?'' 

^^)  Die  grosse  eiserne  Büchse  mit  Bronzeschamieren  und  Bronzeknöpfen, 
die  sieb,  durch  Schlag  geöifaet,  unter  den  Trümmern  des  Hauptreliefs  fand 
und  jetzt  im  Frankfurter  Museum  aufbewahrt  wird,  dürfte,  wenn  Hammerans 
einleuchtende  Vermutung  (S.  48)  berechtigt  ist,  dass  sie  die  „Tempelkasse'^ 
bildete,  auch  eher  für  als  gegen  unsere  Ansicht  sprechen. 


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Das  dritte  Mithraenm  in  Heddernheiin  und  seine  Skulpturen.  Q^ 

cella  nahe  der  Nische  und  der  Stelle,  wo  nach  Hammeran  1887  die 
erbrochene  Büchse  gefunden  wurde:  Grosserz  des  Divus  Veras  =  Cohen 
III,  177,  56;  Grosserz  der  Faustina  minor  =  Cohen  III,  153,  206; 
Grosserz  des  Commodus  =  Cohen  III,  299,  522;  Grosserz  des  Maximus 
(Gennanicus)  =  Cohen  IV,  526,  14. 

2)  Thonscherben  der  verschiedensten  Art,  darunter  einige  marmo- 
rierte Sigillatascherben,  Sigillataböden  und  Amphorahenkel  mit  Stempeln 
aus  allen  Teilen  des  Spelaeums  und  seiner  Umgebung. 

3)  Glasscherben  von  Fläschchen,  keine  von  Fensterglas. 

4)  Stücke  eigentümlich  ornamentierter  Thonplatten,  zweifellos  von 
Votivgegenständen,  und  Terracottafragmente,  sämtlich  aus  dem  Hinter- 
gründe der  cella. 

5)  2  Leuchter  und  eine  zerbrochene  Sigillatalampe  von  derselben 
Stelle.  Dass  zahlreiche  Lampen  im  Jahre  1887  gefunden  und  teils 
verschenkt,  teils  verkauft  worden  seien,  wurde  mir  auf  das  bestimmteste 
versichert. 

6)  3  eiserne  Schlüssel  gewöhnlicher  (römischer)  Form,  zwei  im 
Pronaos,  einer  in  dem  vom  Mithraeum  getrennten  Räume  westlich  des- 
selben gefunden. 

7)  ein  zerbrochenes  Messer  mit  starkem  Rücken  und  geschweifter 
Klinge  (Opfermesser?),  gefunden  in  der  westlichen  Nische  des  Pronaos. 

8)  Zahlreiche,  meist  zerbrochene  Gebrauchsgegenstände  von  Eisen, 
Bronze  und  Thon,  wie  man  sie  in  den  Trümmern  römischer  Wohn- 
häuser zu  finden  gewohnt  ist,  wurden  der  Umgebung  des  Spelaeums,  be- 
sonders dem  unter  6  genannten  Räume  entnommen.  Eben  dort  fand 
sich  auch  eine  sehr  gut  erhaltene  eiserne  Schelle  mit  Klöpfel. 

Die  wiederholte  Aufdeckung  unseres  Mithraeums  zeigt  uns  an  einem 
ganz  besonders  charakteristischen  Beispiele,  wie  vernichtend  in  unserer 
Zeit  die  intensivere  Ausnutzung  des  Bodens  in  Verbindung  mit  anderen 
Umständen  den  letzten  Resten  römischen  Anbaus  gegenüber  wirkt. 
Diesen  in  den  Verhältnissen  begründeten  Vernichtungsprozess  aufzuhalten 
ist  nicht  möglich,  wohl  aber  ihn  weniger  schädlich  zu  machen.  Es 
handelt  sich  nicht  nur  um  die  Erhaltung  bereits  gehobener  Denkmäler, 
soDdern  weit  mehr  um  die  sachkundige  Hebung  derselben  und  die  genaue 
Feststellung  der  Fundumstände,  wodurch  die  meisten  Fundgegenstände 
überhaupt  erst  wissenschaftlichen  Wert  erhalten.  In  dieser  Hinsicht  war 
es  aber  mit  der  Erforschung  der  höchst  wichtigen  Römerstätte  bei  Hed- 
demheim  so  kläglich  als  möglich  bestellt.  Abgesehen  von  Habeis  ver- 
dienstvoller Thätigkeit  am  Anfange  dieses  Jahrhunderts  kommen  nur  die 


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68  G.  Woiff 

beiden  letzten  Jahrzehnte  seit  Gründung  des  Vereins  für  das  Frankfurter 
Museum  in  Betracht.  Der  Verein  hat  sich  in  richtiger  Würdigung  seiner 
Aufgabe  nicht  mit  dem  Ankaufe  der  gefundenen  Gegenstände  begnügt, 
sondern,  wenn  irgend  möglich,  die  Fundumstände  durch  Vernehmung 
der  Finder  und  nachträgliche  Aufgrabung  der  Fundstätten  festgestellt 
und  wiederholt  auch  selbständige  Ausgrabungen  mit  bedeutendem  Kosten- 
aufwande  vorgenommen.  Zahlreiche  Grundrisse  von  Bauwerken  und 
einzelnen  Fundstellen  sind  in  die  Flurkarten  eingetragen  und  dadurch 
Anfänge  zu  einer  exakten  Erforschung  des  Stadtplans  gemacht.  Aber 
die  Fortsetzung  dieser  Thätigkeit  dürfte  mit  der  Vernichtung  der  Spuren 
römischen  Lebens  nicht  gleichen  Schritt  halten.  Es  gilt  hier,  eine 
zielbewusste,  zusammenhängende  Untersuchung  zu  ermöglichen,  um  den 
Charakter  der  ganzen  Niederlassung  und  ihrer  einzelnen  Teile,  das  Ver- 
hältnis der  ummauerten  Stadt  zu  den  sie  umgebenden  Villen,  die 
Lage  und  Form  der  noch  unbekannten  Thore,  die  Beschaffenheit  und 
Richtung  der  zu  ihnen  führenden  Strassen,  die  Art  der  Befestigung, 
die  ungefähre  Zahl  und  Beschäftigung  der  Bewohner  zu  ermitteln. 
Vor  allem  aber  müssen  durch  sorgfältige  Beobachtung  der  Spuren 
einer  wiederholten  Bebauung  derselben  Stellen  neue  Anhaltspunkte  für 
die  Geschichte  des  Platzes  gewonnen  und  die  bereits  von  Habel 
aufgeworfene  Frage  nach  dem  ursprünglichen  militärischen  Kern, 
an  den  sich  die  später  ebenfalls  befestigte  Stadtanlage  angeschlossen 
hat,  ihrer  Lösung  näher  geführt  werden.  Nur  wenn  man  die  Aufgabe 
so  auffasst,  werden  die  Ausgrabungen  bei  Heddemheim  brauchbares 
Material  für  die  Geschichte  der  römischen  Okkupation  im  rechtsrhei- 
nischen  Gebiete  und  damit  für  einen  sehr  wichtigen  Teil  der  vaterlän- 
dischen Geschichte  überhaupt  bringen. 

Die  Lösung  der  Aufgabe  erfordert  aber  eine  gewisse  Resignation, 
da  die  für  dieselbe  wichtigsten  Angriflfspunkte  z.  T.  die  für  museogra- 
phische  Ausbeutung  am  wenigsten  ergiebigen  sind.  Daraus  erklärt  es 
sich,  dass  sowohl  die  zufälligen  Funde  als  die  selbständigen  Ausgrabungen 
des  Musealvereins  für  die  eigentlich  wissenschaftliche  Untersuchung  des 
römischen  Heddernheim  im  Verhältnis  zu  den  aufgewendeten  Summen 
in  früheren  Jahren  relativ  unbedeutende  Ergebnisse  gehabt  haben. 
Hier  muss  der  Staat  eintreten,  indem  er  auf  eine  längere  Reihe  von 
Jahren  die  Mittel  bewilligt,  um  nach  einem  bestimmten  Plane  die  wis- 
senschaftlich wichtigsten  Objekte  zu  untersuchen  und  gleichzeitig  die 
Ergebnisse  der  Privatunternehmungen,  die  sich  gesetzlich  nicht  verhin- 
dern  lassen,    der  Forschung   nutzbar   zu  machen.     Die  alljährlich  ver- 


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Westd.  Zeitschrift  XIII,  Taf.   i. 


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Das  dritte  Mithraeum  in  Heddemheim  und  seine  Skulpturen.  g9 

fügbare  Summe  brauchte  nicht  allzu  gross  zu  sein,  wenn  die  Arbeiten 
Hand  in  Hand  gingen  mit  den  Unternehmungen  des  Frankfurter 
Mnseams,  dessen  Leitung  seit  seiner  Gründung  durch  Aufwendung 
grosser  Summen  bemüht  gewesen  ist,  der  weiteren  Verschleppung  der 
Heddemheimer  Altertümer  entgegenzutreten  und  dieselben  möglichst 
Yollständig  in  ihrer  Sammlung  zu  vereinigen.  Auf  diese  Weise  könnte 
die  Staatsbehörde,  ohne  das  Budget  in  nennenswerter  Weise  zu  belasten, 
der  unerquicklichen  Konkurrenz  in  der  Ausbeutung  der  unterirdischen 
Schätze  der  Gemarkungen  von  Heddemheim  und  Praunheim  ein  Ende 
bereiten  und  die  Lösung  einer  wissenschaftlichen  Aufgabe  fördern,  die 
zwar  unbedeutender  erscheint  als  diejenigen,  welche  unsere  Reichs- 
regieiung  in  Italien,  Griechenland  und  Kleinasien  lösen  hilft,  dafür  aber 
in  weit  engerer  Beziehung  zu  unserer  nationalen  Geschichte  steht,  und 
zwar  zu  einer  Periode  derselben,  für  welche  wir  fast  ausschliesslich  auf 
die  der  Erde  enthobenen  Dokumente  angewiesen  sind. 

n. 
Die  Sknlptnren  des  Mithraenms.    Von  Franz  Cumont^^). 

Die  vorstehende  Beschreibung  des  Mithraeums  von  Heddemheim 
und  der  Art  seiner  Ausgrabung  überhebt  mich  der  Verpflichtung,  auf 
die  Nebenumstande  einzugehen,  unter  welchen  die  das  Heiligtum  schmücken- 
den Monumente  entdeckt  wurden.  Es  wird  wohl  genügen,  daran  zu 
erinnem,  dass  der  grösste  Teil  derselben  bei  den  ersten  Grabungen 
vom  Januar  1887  gefunden  wurde,  das  Relief  der  löwenhäuptigen  Figur 
bei  den  Nachforschungen  des  Jahres  1890  zum  Vorschein  kam,  und 
schliesslich  noch  einige  Fragmente  anlässlich  der  letzten  planmässigen 
Ausgrabungen  ans  Licht  gefördert  worden  sind^^). 

Äussere  Umstände  und  vornehmlich  die  Hoffnung,  durch  weitere 
spätere  Untereuchungen  die  verstümmelten  Steine  vervollständigen  zu 
können,  haben  lange  Zeit  hindurch  die  öffentliche  Bekanntgebung  selbst 
der  ersten  Monumente,  welche  seit  1887  im  historischen  Museum  zu 
Frankfurt  aufbewahrt  werden,  verzögert.  Ausser  dem  sehr  kurzen  Be- 
richt, welcher  sofort  nach  der  Entdeckung  in  dem  Korrespondenzblatt 
dieser  Zeitschrift^*)  erschien,  ist  keine  Beschreibung,  keine  Abbildung 
dieser  Skulpturen  veröffentlicht  worden.     Diese  Verzögerang  war  wegen 


**)  Deutsch  von  Alfred  Ludwig  von  Usedom. 

<^')  Vgl.  oben  S.  60  f.,  66  f. 

•«J  Hammeran,  Wd.  Korrbl.  VI  (1887),  S.  40  ff. 


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70  F.  Cumont 

der  ungewöhnlichen  Wichtigkeit  der  Monumente  sehr  bedauerlich  und 
ich  war  deshalb  hoch  erfreut,  als  sich  mir  die  Gelegenheit  bot,  die- 
selben zu  veröffentlichen.  Für  die  mir  erteilte  Erlaubnis  spreche  ich 
dem  Konservator  des  Frankfurter  Museums,  Herrn  Otto  Comill,  und  der 
städtischen  Kommission  für  Kunst  und  Wissenschaft,  meinen  Dank  aus; 
femer  fühle  ich  mich  tief  verpflichtet  gegenüber  Herrn  Dr.  Quilling, 
dessen  Ge&lligkeit  ich  sorgfältige  Photographieen  dieser  Steine  verdanke, 
sowie  besonders  Herrn  Prof.  Wolff,  der  mich  durch  Rat  und  That  bei 
dieser  Arbeit  unserstützt  hat. 

Das  Hauptstück  von  allen  Skulpturen,  wenigstens  hinsichtlich  seines 
Umfangs,  ist  ein  Relief  aus  weissem  Vilbeler  Sandstein  von  1,50  m 
Höhe  und  einer  Breite  von  1,72  m,  welches  sich  ehemals  in  der  Apsis 
des  Spelaeums  befand  (Plan  m).  Wie  alle  Denkmäler,  welche  in  dem 
Tempel  an  dieser  Stelle  angebracht  waren,  stellt  es  die  wohlbekannte  Scene 
des  stiertötenden  Mithras  dar  (Taf.  I,  Fig.  7).  Ein  Jüngling  in  orien- 
talischem Kostüm  ergreift  mit  der  Linken  die  Nasenlöcher  eines  Stiers, 
während  die  Rechte  ein  breites  Messer  in  dessen  Seite  stösst.  Diese 
Komposition  wiederholt  sich  auf  einer  Unzahl  von  Reliefen  und  Bild- 
werken aller  Art  und  Form,  welche  in  allen  Teilen  der  römischen  Welt 
gefunden  worden  sind^^),  und  die  Einförmigkeit  der  Wiederholungen 
desselben  Bildes  hat  nicht  wenig  dazu  beigetragen,  dessen  Studium  zu 
hemmen.  Jedoch  ist  diese  Einförmigkeit  sehr  lehrreich.  Sie  macht  es 
wahrscheinlich,  dass  die  Mithras-Mysterien  bereits  eine  feste,  traditio- 
nelle Form  angenommen  hatten  zur  Zeit,  als  sie  in  den  Occident  ein- 
drangen'^). Ohne  Zweifel  erschuf  im  hellenischen  Zeitalter,  und  zwar 
in  Kleinasien  ein  unbekanntgebliebener  Künstler  ein  für  alle  mal  das 
Urbild  dieser  Darstellung,  beeinflusst  durch  jene  der  stiertötenden  Nike, 
welche  die  Reliefe  des  Tempels  der  Athena-Nike  auf  der  Akropolis 
volkstümlich  gemacht  hatten'*).  Gleichfalls  in  Kleinasien  und  im  hel- 
lenischen Zeitalter  konstituierte  sich  der  Mithraskultus  in  seiner  defini- 
tiven Form,  wie  uns  seine  Geschichte  beweist. 

Wenn  nun  auch  bei  den  Mithrasdenkmälern  im  ersten  Augenblick 
eine  frappante  Ähnlichkeit  entgegentritt,  so  bieten  sich  dennoch  dem 
aufmerksamer  Prüfenden  zahlreiche  Verschiedenheiten  dar.  Unser  Relief 


®^)  Ich  habe  versucht,  darüber  ein  Verzeichnis  aufzustellen.  Revue 
Arch^ol.  1892  II  312  fg.,  1893  I  40  fg. 

^^)  Wolif,  Das  Mithrasheiligtum*  in  Grosskrotzenburg,  Cassel  1882.  S.  37. 

'1)  Kekul^,  Die  Reliefs  an  der  Balustrade  der  Athena  Nike  1881. 
S.  10.  T.  VI  D  D. 


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Das  dritte  Mithraeum  in  Heddemheim  und  seine  Skulpturen.  71 

ist  in  dieser  Hinsicht  eines  der  merkwürdigsten.  Ich  will  nicht  von 
einzelnen  Abweichungen  sprechen,  welche  man  in  der  Gewandung  des 
Gottes  beobachtet.  Er  tr^gt  nicht  der  Gewohnheit  gemäss  eine  faltige 
Tunika,  sondern  ein  enganliegendes  Gewand,  seine  Hüften  sind  nicht 
von  einem  breiten  Oürtel  umgeben,  die  Beine  nicht  von  weiten  Kleidern 
bedeckt,  sondern  sie  sind  nackt  oder  in  eine  Art  eng  anschliessender 
Trikots  gezwängt'*).  Dass dem  Haupte  die  phrygische  Mütze  fehlt,  hat 
vermutlich  nur  darin  seinen  Grund,  dass  diese  in  einem  besonderen 
Stück  gearbeitet  war.  Dieses  Stück  war  an  der  Oberkante  des  er- 
haltenen Teiles  des  Reliefs  befestigt,  ist  aber  verloren  gegangen'^). 

Alle  diese  Verschiedenheiten  in  der  Bekleidung  verdienen  kaum, 
nlass  man  ihnen  Gewicht  beimisst.  Die  dem  Mithras  gegebenen  Ge- 
TTänder  können  nicht  den  geringsten  Anspruch  auf  Uebereinstimmung 
mit  dem  persischen  Original  erheben.  Sie  sind  das  halb  phantastische, 
traditionelle  Kostüm,  mit  welchem  griechische  Bildhauer  die  orientalischen 
Figuren  bekleideten.  Anfänglich  den  Trojanern  und  besonders  dem 
Paris,  dann  später  dem  Attis  zugeschrieben,  ging  dasselbe  dann  auch 
auf  Mithras  über'*).  In  Mysien  und  in  Phrygien,  nicht  aber  in 
Persien  muss  man  also  das  Vorbild  suchen,  das  die  Künstler  frei  nach- 
geahmt haben. 

Indes  unser  Relief  von  Heddemheim  bietet  merkwürdigere  Eigen- 
tümlichkeiten, die  dazu  beitragen  können,  um  die  noch  so  dunkle  Be- 
deutung des  Stieropfers  zu  erklären.  Ich  kann  nicht  daran  denken, 
hier  alle  Schriften,  die  darüber  sprechen,  zu  erörtern'^),  oder  alle 
Hypothesen  zu  prüfen,  welche  man  zu  dessen  Erklärung  aufgestellt  hat, 
noch   viel   weniger  selbst  versuchen,    dasselbe  auf  Grund  des  gesamten 


^*)  Dasselbe  in  Gross-Krotzenburg. 

^')  Auf  die  verlorenen  Stücke  des  Reliefs  gehe  ich  nicht  näher  ein, 
da  diese  Frage  schon  von  Prof.  Wolff  besprochen  worden  ist.     (Vgl.  S.  52). 

'*)  Vgl.  Burckardt,  Der  Cicerone  P  133.  Darnach  ist  Zoega,  Ab- 
handl.  S.  153  zu  verbessern.  Die  persischen  (oder  vielmehr  medischen 
vgl.  Herod.  I  135)  Gewänder,  welche  von  Strabo  (XV  19  S.  734«)  beschrieben 
werden,  erinnern  nur  sehr  oberflächlich  an  diejenigen  des  römischen  Mithras. 
Der  phantastische  Au^utz,  den  man  diesem  im  Occident  gegeben  hat,  ist 
ganz  verschieden  von  dem  wirklich  asiatischen  Kostüm,  welches  er  auf  dem 
Relief  des  Nemrud-Dagh  trägt.  Vgl.  Puchstein,  Reise  in  Nord-Syrien 
XXXVHI,  2. 

^*)  Die  verbreiteste  ist  diejenige  von  Lactantius  Placidus  ad  Stat. 
Theb.  I  719  ff.  Sie  ist  voll  von  groben  Irrtümern  und  beweist  nur  die  Un- 
kenntnis des  Scholiasten  über  alles,  was  die  Mysterien  des  Mithras  betrifft 


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72  F.  Cumont 

monnmentalen  Materials  zu  erklären.  Auch  fürchte  ich,  dass  ich  bei 
Darlegung  meiner  Schlussfolgerangen  mich  nicht  auf  genügend  feste  Be- 
weise stützen  kann,  und  dass  ich  anscheinend  ohne  zwingenden  Bew^- 
grund  von  den  durch  Stark  in  seinen  Studien  über  die  Reliefe  von 
Osterburken  und  von  Dormagen  festgelegten,  und  seither  gemeinbin  an- 
erkannten Ansichten  abweiche  ^^).  Aber  der  Erfolg,  welche  diese- 
letzteren  gehabt  haben,  veranlasst  mich  andererseits,  deren  Kritik  nicht 
länger  aufzuschieben. 

Wie  scharfsinnig  auch  die  Beobachtungen  dieses  Autors  sein  mögen, 
wie  verführerisch  auch  sein  System  ist,  ich  glaube  dennoch,  dass  er 
auf  einen  Abweg  geraten  ist,  als  er  sich  völlig  von  den  religiösen  Tra- 
ditionen der  Perser  lossagte'^),  um  für  die  Darstellungen  des  Mithras 
rein  astrologische  Auslegungen  zu  suchen.  Irren  wir  nicht,  so  bildet 
die  alte  mazdäische  Religion  die  Unterlage  der  Mysterien  des  Mithras, 
und  trotz  des  Einflusses,  welchen  die  chaldäische  Stemanbetung  auf  sie 
ausübte,  wird  man  durch  die  iranischen  Mythen  und  Dogmen  vornehm- 
lich die  verschiedenen  Bilder  erklären  können,  welche  dieser  Kultus 
der  Anbetung  seiner  Getreuen  darbot.  Vielleicht  genügt  eine  aufmerk- 
same Prüfung  unseres  Reliefs,  um  uns  zu  überzeugen,  dass  es  hier 
sich   um   anderes   als  Planeten  und  Konstellationen  handelt. 

Man  bemerkt  zu  allererst,  dass  der  Stier  hier  nicht,  wie  ge- 
wöhnlich, kraftlos  und  durch  den  Gott  an  die  Erde  niedergehalten  er- 
scheint. Er  schwingt  sich  im  Galopp  nach  rechts  und  ist  im  vollen 
Laufe  durch  Mithras  angehalten,  indem  dieser  ihm  in  die  Nasen- 
löcher greift.  Wenn  nicht  tibereinstimmende,  so  doch  mindestens 
ähnliche  Motive  finden  sich  auf  anderen  Monumenten  wieder.  Ein 
Marmorbildwerk  im  Museum  von  Neapel  und  ein  anderes,  aufbewahrt 
im  Campo  Santo  zu  Pisa''®)  zeigen  den  Stier,  wie  er  nach  rechts  hin 
aufspringt,  den  Gott,  der  auf  seinen  Rücken  gestiegen,  mit  sich  ziehend. 
In  Deutschland  selbst,  in  Gross-Krotzenburg,  ist  das  Tier  keineswegs  zu 
Boden  gefallen,  seine  Beine  beugen  sich  kaum  und  man  sieht  klar,  dass 


^*)  Stark,  Zwei  Mithräen  der  Grossherzogl.  Sammlung  in  Karlsnüie 
1865.    Die  Mithrassteine   von  Dormagen  (Bonner  Jahrb.  XL  VI  1868). 

")  In   Zwei  Mithräen,     S.  43  sagt  Stark  noch :  „Unter  dieser  astralen, 

späteren  Ausbildung blicken  altpersische  Gedanken  hindurch''  u.  s.  w. 

—  In  seinem  zweiten  Artikel  scheint  dieser  Standpunkt  von  ihm  ganz  ver- 
lassen zu  sein. 

")  Lasinio,  Raccolta  di  sarcofagi  ...  del  Campo  santo  di  Pisa 
1814,  pl.  XVI  n.  36. 


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Das  dritte  Mithraeum  in  Heddernkeim  und  seine  Skalptaren.  73- 

es  getroffen  worden  ist,  als  es  noch  ging.  Dieselbe  Bewegung  ist  in 
einer  weniger  klaren,  aber  trotzdem  noch  sehr  erkennbaren  Weise  auf 
einer  Anzahl  anderer  Reliefe  dargestellt  '^). 

Das  ist,  so  scheint  es  mir,  ein  sehr  starker  Beweis  für  die  Un- 
richtigkeit der  Benennung  des  „mithräischen  Opfers",  die  noch  häufige 
dieser  Darstellung  gegeben  wird®®).  Er  bestärkt  die  anderen  Merk- 
male®*), welche  darthun,  dass  das  Motiv  dieser  Scene  nicht  ein  Opfer, 
sondern  der  Triumph  des  Mithras  über  den  Stier  ist.  Sicherlich  habe» 
sich  die  Künstler  nicht  aus  technischen  oder  ästhetischen  Gründen  von- 
dem  traditionellen  Typus,  welcher  die  den  niedergeschlagenen  Stier 
opfernde  Nike  der  Akropolis  nachahmte,  abgewandt.  Wenn  sie  nach 
und  nach  die  ihnen  von  ihren  Vorgängern  vorgezeichnete  Spur  verliessen, 
so  geschah  es  zweifelsohne,  um  sich  der  Legende  zu  nähern,  welche- 
erzählte,  dass  Mithras,  nach  langen  Verfolgungen  des  geheiligten  Stiers, 
diesen  endlich  erreichte  und  erstach.  Der  Tod  desselben  ist  also  das 
Ende  eines  langen  Kampfes,  dessen  verschiedene  Episoden  nebenbei 
durch  eine  grosse  Anzahl  von  Reliefen  dargestellt  sind®*).  Das  ist 
eine  erste  Thatsache.  die  mir  völlig  festzustehen  scheint. 

Eine  andere  Einzelheit,  die  auf  unserem  Relief  sehr  ersichtlich 
wird,  ist,  dass  der  Gott  wider  Erwarten  seine  Augen  nicht  auf  das  Tier 
richtet,  welches  er  trifft,  sondern  seitwärts  wendet,  um  den  Beschauer 
anzusehen. 

Man  könnte  annehmen,  dass  der  Künstler,  einfach  dem  Herkom- 
men folgend,  den  Getreuen  das  Gesicht  ihrer  Gottheit  von  vorne  zeigen 
wollte,  wenn  nicht  auf  den  übrigen  Denkmälern  der  Kopf  des  Mithras 
durch  eine  fast  unmögliche  Verdrehung  gänzlich  nach  hinten  gewendet 
wäre®^).     Man  muss   also    einen    anderen  Beweggrund  hierfür    suchen. 


"*)  Wolff  a.  a.  0.  Taf.  I.  Vgl.  Stark,  Die  Mithrassteine  von  Dor- 
magen, S.  78. 

®®)  Nämlich  im  Corpus  inscr.  latin.:  Sacrificium  mithriaeum. 

8')  Wolff  a.  0.  S.  36,  37.  Studniczka,  Arch.-epigr.  Mitt.  aus  Oester- 
reich,  VII  S.  204. 

*2)  Ich  erlaube  mir  auf  das  von  mir  in  der  Revue  arch^ologique 
1892  II  S.  310  Gesagte  zu  verweisen.  Die  Mithrasscenen  und  der  den  Stier 
schleppende  Mithras  sind  bildlich  dargestellt  auf  einem  kleinen,  leider  sehr  ver- 
stümmelten Relief,  das  in  unserem  Mithraeum  selbst  gefunden  wurde,  vgl.  S.  38^ 

*')  So  in  Rom:  auf  einem  Relief,  das  1872  auf  dem  Kapitel  ge- 
funden wurde  (Ball.  arch.  mun.  1873  Tav.  III);  in  S.  Lucia  in  Selce  (Lajard 
LXXIX  2);  im  Domhofe  des  Belvedere  (unediert  vgl.  Rev.  arch.  1.  c.  Nr.  31);. 
Museum  von  Berlin  (Lajard  XCIX  2).  —  Auf  dem  grossen  Relief  von  Neuen- 


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74  F.  Cumont 

Auf  den  übrigen  Reliefen  ist  ein  Strahl  des  Sonnengottes,  dessen  Baste 
gewöhnlich  in  der  linken  Ecke  des  Steines,  folglich  hinter  Mithras  sich 
befindet,  in  seiner  Richtung  bedeutend  verlängert,  wie  um  den  Gott 
mit  einer  besonderen  Gnade  zu  erhellen^).  Sollte  man  da  nicht  an- 
nehmen, dass  nach  der  Legende  Mithras  das  Opfer  des  Stiers  auf  Rat 
des  Sonnengottes  vollzieht  und  das  Haupt  wendet,  um  denselben  anzu- 
hören? Man  wird  ohne  Zweifel  einwenden,  dass  auf  vielen  Skulpturen 
und  unter  anderen  auch  auf  derjenigen,  mit  welcher  wir  uns  beschäf- 
tigen, der  stiertötende  Gott  dieselbe  Stellung  hat,  obgleich  die  Sonne  ab- 
wesend ist.  Aber  dann  fehlt  jedenfalls  der  Rabe  niemals  ^^).  Man  sieht 
denselben  zuweilen  auf  dem  Gesims  der  Grotte,  wo  der  Stier  getroffen 
wird,  sitzend,  zuweilen,  wie  in  unserer  Darstellung  ®^)  auf  dem  Gewände 
des  Mithras  selbst,  zuweilen  anderswo,  jedoch  immer  zu  dem  Gott  sich 
hinneigend  oder  fliegend.  Nun  lehren  uns  aber  verschiedene  alte  Au- 
toren, unter  ihnen  Porphyrius  ®^),  in  einer  Abhandlung,  in  welcher  er 
sich  mehrmals  mit  Mithras  beschäftigt,  dass  der  Rabe  der  Bote 
Apollos  ist.  Wir  unterstellen  deshalb,  dass  nach  den  Berichten  der 
Priester  Mithras  auf  höheren  Befehl,  in  Erfüllung  einer  Mission, 
den  geheiligten  Stier  erstach.  Wir  finden  eine  Bestätigung  dieser  An- 
schauung in  dem  oft  bemerkten  Ausdruck  der  Trauer,  welcher  über  das 
Ge-sicht  des  Gottes  ausgebreitet  liegt  ®*^);  widerwillig  unterwarf  er  sich 
dem  göttlichen  Willen,  erfüllte  er  dieses  Opfer. 


heim  (Stark,  Zwei  Mithraeen)  ist  die  Bewegung  ebenfalls  klar  ausgedruckt. 
Studniczka  erkennt  die  Thatsache,  indes  erscheint  mir  die  von  ihm  gegebene 
Erklärung  unwahrscheinlich  (a.  a.  0.  S.  307):  „Kaum  aus  Mitleid  mit  dem 
Stier,  sondern  wie  nach  plötzlichem,  schmerzhaften  Hindernisse  umblickend". 

^*)  Am  deutlichsten  auf  der  römischen  Tafel:  Bull.  arch.  mun.  1874, 
pl.  XX;  auch  auf  den  Reliefs  aus  Capri  (Lajard  XCVIII  2)  und  aus  Mauls 
<Lajard  XCIV). 

")  Wenn  er  auf  den  Monumenten  LXXVI,  2  und  LXXX,  1  von 
Lajard  fehlt,  so  hat  der  Restaurator  dessen  Spuren  getilgt.  Die  Eule  des 
Reliefs  LXXV  ist  modern. 

®®)  Er  ist  wohl  verstümmelt,  indes  noch  gut  erkennbar. 

®^)  Porphyrius  „De  abstin.  III,  5  oQvidtg  .  .  .  toIs  chd^ifciitotg  üal 
xr^pvxFt;  alXoi  ulXonv  ^tmv.^^  Jiög  filv  «frog,  UnolXtovoq  ÖB  liffcn^  nai  noga^, 
—  Cf.  Aelian  Histor.  an  I,  47,  8.  Der  Avesta  sagt  von  dem  Vogel  Varaghna 
(Rabe  oder  Krähe)  Yesht  XIV  7,  §  20.  II  va  k  tire-d'aile  a  la  premi^re 
aube  de  Faurore  desirant  que  la  nuit  ne  soit  plus  la  nuit  et  que  vienne  la 
joie  du  jour  (Darmesteter).  Cf.  Yesht  XIX  6,  §  35,  Yesht  XIV  14  §  So. 
Vgl.  auch  eine  zweifelhafte  Stelle  von  Bundahish  XIX  22  (West  Pahkvi  Texte  I). 
®^)  Studniczka  a.  a.  0.  S.  310  „Das  Gesicht  zurückgewendet,   aufwärts 


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Das  dritte  MitLraeum  in  Heddemheim  und  seine  Skulpturen.  75 

Wenn  unser  Standpunkt  richtig  ist,  müssen  sich  diese  Legenden, 
-die  wir  aus  den  Denkmälern  erschliessen,  in  den  avestischen  Berichten 
wiederfinden.  Eine  Doctrin,  welche  einen  hervorragenden  Platz  in  den 
Mithrasmysterien  einnahm,  muss  eine  Spur  in  den  mazdäischen  Werken 
hinterlassen  haben. 

Thatsächlich  ist  denn  die  Rolle,  welche  die  iranischen  Traditionen 
dem  Stier  zuwiesen,  eine  hervorragende :  der  Stier  war  das  erste  lebende 
Wesen,  das  durch  Ahuramazda  geschaffen  worden  ist.  Der  Geist  des 
Bösen  liess  ihn  verderben,  aber  durch  ein  merkwürdiges,  unerklärliches 
Wunder  wurde  sein  Tod  der  Ursprung  aller  Vegetation  auf  der  Erde  ^®). 

Soll  man  annehmen,  dass  die  Mithras-Priester  diese  selbe  Mythe 
•erzählen,  indem  sie  den  Ahriman,  ihre  Hauptgottheit,  als  den  Urheber 
dieses  heilsamen  Todes  unterschoben?  Eine  auffallende  Einzelheit,  die 
einer  grossen  Anzahl  der  Darstellungen  des  stiertötenden  Gottes  gemein- 
sam ist,  ist  gerade  auf  unserem  Relief  sehr  deutlich:  der  erhobene 
Schweif  des  sterbenden  Tieres  läuft  aus  in  einem  Bündel  Ähren. 

Natürlicherweise  legte  man  diesem  bizarren  Zusatz  einen  symbo- 
lischen Sinn  bei.  Er  ist  durch  den  Text  der  Bundahish  erklärt,  nach 
Tvelchem  bei  dem  Tode  des  Urstiers  verschiedene  Arten  Pflanzen  aus 
allen  seinen  Körperteilen,  vornehmlich  aus  seinem  Rückenmark,  hervor- 
brachen ***). 

Der  griechische  Künstler  konnte  durch  die  Plastik  dieses  Her- 
Yorwuchem  aus  allen  Körperteilen  nicht  wiedergeben.  Er  erinnerte 
aber  an  diese  Tradition,  indem  er  aus  dem  Schwänze  die  Ähren 
keimen  liess.  Es  erscheint  also  die  Annahme  berechtigt,  dass  in  den 
Augen  der  Mithras-Gläubigen  die  Opferung  des  geheiligten  Stieres  ge- 
schah, um  die  Fruchtbarkeit  der  Erde  herbeizuführen. 

Wenn  dem  so  ist,  so  findet  die  Komposition,  welche  die  Rück- 
seite des  grossen  von  Habel  in  dem  ersten  Mithraeum  von  Heddemheim 
entdeckten  Reliefes   schmückt,   ihre    sichere  Erklärung  ^^).       Man  sieht 


gerichtet  mit  einem  eigentümlichen,  schwärmerischen  Blick".  —  Anderswo  ist 
es  eine  wirkliche  Pein,  welche  die  Verzerrung  des  Gesichtes  verrät,  bei- 
spielsweise Bull.  arch.  munic.  1874  pl.  XXI. 

8»)  Bundahish  (Übers.  West,  Pahlavi  Texts,  Oxford  1880)  IV  1,  X  1, 
XIV  1,  XXVII  2. 

**)  Bund.  XIV  1  West :  There  were  the  marrow  came  out,  grain  grew 
up  of  fifty  and  five  species  and  twelve  species  of  m3dicinal  plants  grew,  as 
it  says  that  out  of  the  marrow  is  every  separate  creature,  every  Single  thing 
whose  lodgement  is  in  the  marrow. 

**)  Habel,  Die  Mithrastempel  zu  Heddemheim  (Ann.  d.  Ver.  für  Nass. 
Altert.  I),  S.  161  ff.    Lajard  pl.  XC. 


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76  F.  Cumont 

dort  den  Stier  tot,  ausgestreckt  am  Boden,  und  hinter  ihm  den  Sonnen- 
gott, erkennbar  an  seiner  Peitsche,  indem  er  dem  Mithras,  welcher  als 
Zeichen  des  Staunens  die  Hand  erhebt,  eine  ungeheure  Weintraube  dar- 
reicht, während  zu  beiden  Seiten  Kinder,  die  gewöhnlichen  Fackelträger 
einsetzend,  einen  mit  Äpfeln  gefüllten  Korb  halten. 

Aber  ist  die  Anwesenheit  der  Tiere  auf  unserem  Relief  mit  der 
von  uns  vorgelegten  Ansicht  vereinbar?  Diese  Tiere  begleiten  regel- 
mässig den  stiertötenden  Gott.  Es  sind  zunächst  ausser  dem  Raben, 
von  dem  wir  schon  oben  gesprochen  haben,  der  Hund,  welcher  das  aus 
der  Wunde  des  Stiere  quillende  Blut  leckt  und  der  Skorpion,  welcher 
die  Hoden  des  Opfers  kneift.  Die  feine  Beobachtung  Starks®*),  dass 
Mithras,  Stier,  Hund  und  Skorpion  die  ursprüngliche  Gruppe  bildeten, 
wird  in  der  Folge  sich  bestätigt  finden.  Wir  untersuchen  zunächst ^ 
was  der  Hund  und  der  Skorpion  bedeuten. 

Den  Skorpion  nennt  der  Bundahish  an  erster  Stelle  unter  den 
bösartigen  Tieren,  welche  von  Ahriman  ^^)  erschaffen  wurden,  und  deren 
Vernichtung  für  jeden  guten  Mazdäer  ein  verdienstliches  Werk  ist. 

Es  würde  also  hieraus  erhellen,  dass  er  hier  der  Repräsentant 
des  Geistes  des  Bösen  ist,  und  in  der  That,  die  eigentümliche  Beschäf- 
tigung, der  er  sich  hingiebt,  erklärt  sich  vorzüglich  in  diesem  Fall. 
Der  Urstier  war  nicht  nur  der  —  sehr  unfreiwillige  —  Schöpfer  der 
ganzen  Vegetation,  sein  Tod  hatte  auch  noch  gemäss  der  avestischen 
Doctrin  eine  weitere  glückliche  Folge.  Sein  durch  die  Strahlen  des 
Mondes  gereinigter  Samen  musste  später  alle  Arten  Tiere  hervor- 
bringen^). Wenn  also  Ahriman  nach  den  Mithrasdogmen  nicht  der 
Mörder  des  Stiers  war,  so  suchte  er  wenigstens  die  heilsamen  Wirkun- 

»2)  Zwei  Mithräen  S.  43. 

^^)  Bund.  III  15:  And  noxious  creatures  were  diffused  by  bim  over 
the  earth,  biting  and  venomous,  such  as  the  snake,  scorpion,  frog,  and  lizard 
(West).  Ein  Beweis,  dass  der  Skorpion  auf  unseren  Bildwerken  wohl  eia 
schädliches  Tier  des  Ahriman  ist,  ist,  dass  man  ihm  auf  einem  Relief  der  Villa 
Albani  (Lajard  LXXVII  2)  eine  Ameise  beigibt;  vgl.  Zoega  a.  a.  0  p.  126- 
„Die  Ameisen,  Diebe  des  Korns,  verdienen  in  den  Augen  der  Mazdäer 
tausendmal  den  Tod.    Vendidad  F  XIV  5,  cf.  Herodot  I  140. 

^*)  Bundahish  X  2,  XIV  3  „The  seed  of  the  ox  was  carried  up  to^ 
the  moon  there  it  was  thoroughly  purified  and  produced  the  manitold 
species  of  animals"  (West).  Diese  ganze  Legende  vom  ürstier  war  in  einer 
verloren  gegangenen  Partie  des  Avesta  enthalten,  aber  die  Beweise  ihrer 
Existenz  ergeben  sich  völlig  aus  den  erhaltenen  Büchern.  So  das  Beiwort 
des  Gaocithra,  enthaltend  den  Keim  des  Stiers,  welcher  dem  Mond  gegebeik 
worden  ist.    Cf.  Darmesteter,  Ormuzd  et  Ahriman  S.  145. 


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Das  dritte  Mithraeum  in  Heddernheim  und  seine  Skulpturen.  77 

^en  der  Opferung  zu  verhindern,  indem  er  durch  eines  seiner  Geschöpfe 
<ien  fruchtbaren  Samen  des  wunderbaren  Vierftlsslers  verschlingen  Hess. 

Was  nun  den  Hund  anlangt,  so  lässt  sich  seine  Gegenwart  nicht 
so  bestimmt  erklären,  aber  seine  Bedeutung  doch  im  Allgemeinen  er- 
kennen ^^). 

Es  gab  kein  Tier,  welches  die  Mazdäer  so  hoch  ehrten, 
-welches  vom  Gesetz  mit  mehr  Sorgfalt  geschützt  wurde  ®^),  und  welchem 
inan  erstaunlichere  Eigenschaften  beimass.  Seinem  Blick  wurde  be- 
kanntlich die  Fähigkeit  zugeschrieben,  böse  Geister  zu  verjagen,  und 
man  hatte  die  Gewohnheit,  ihn  in  die  Nähe  von  Leichen  zu  bringen, 
um  den  Dämon  der  Verderbnis  zu  vertreibend^).  Im  Jenseits  half  er 
den  Seelen  der  Gerechten  zum  Eintritt  in  das  Paradies  ^^).  Wie  ge- 
eignet scheint  seine  Verbindung  mit  dem  Urstier,  denn  gerade  dessen 
Seele  hatte  nach  den  iranischen  Überlieferungen  die  eigentümlichsten 
Schicksale.  Man  erzählt  uns,  wie  sie  nach  ihrem  Austritt  aus  dem 
Xörper,  den  sie  belebte,  bis  in  die  Sphäre  der  Sonne  sich  erhob  und 
von  Ahuramazda  erwirkte,  dass  er  Zoroaster  auf  die  Welt  sandte, 
Tvährend  sie  selbst  fortfuhr,  alle  Geschöpfe  zu  ernähren  ^^).  Es  scheint 
mir  gewiss,  dass  diese  Gedanken,  wenn  nicht  übereinstimmend,  so  doch 
ähnlich  in  den  Mithrasmysterien  sich  wiederfanden  und  dass  das  Bei- 
sein des  Hundes  beim  Tode  des  Stieres  und  sein  Lecken  des  Stierblutes 
in  dem  angedeuteten  Sinne  aufgefasst  werden  müssen,  wenn  auch  die 
Einzelheiten  dunkel  bleiben. 

Trotz  dieser  Ungewissheiten  erscheint  es  sicher,  dass  das  Drama, 
welches  die  Mithrasgläubigen  bildlich  darzustellen  liebten,  dasjenige  der 
Schöpfung  war^®").     Wir  haben  hier  nicht  besonderes  Gewicht  darauf 


**)  Ein  sicherer  Beweis,  dass  der  Hund  hier  nicht,  wie  es  Stark  wollte, 
die  Figur  des  Sternbildes  gleichen  Namens,  sondern  der  Haushund  des  Avesta 
sei,  ist  das  Halsband,  das  seinen  Hals  auf  einer  grossen  Anzahl  von  Reliefen 
4imgiebt.    Hinsichtlich  des  Halsbandes  vgl.  Vendidad  F.  XHI,  30  fg. 

9«)  Vendidad  F.  XHI,  2  (8)  fg.,  cf.  Herodot  I  140 :  ol  Mdyot  aiJro- 
Zfi-QiJi  ^*^^^  TtXriv  Tivvog  Y.ai  dvQ'Qmnov  TtrsivovGi. 

9")  Vendidad  F.  VHI  15  fg.,  36  fg.  cf.  Shäyast  -  lä  -  Sh.  1—3  passim 
(West  Pahlavi  Texts  I). 

®®)  Vendidad  F.  XHI  9.  „Les  chiens  qui  gardent  le  Pont  (sc.  die  Cinvat- 
Brücke)  ne  viendront  pas  au  moment  oü  il  meurt  Faider  dans  ses  g^misse- 
«aents  et  sa  blessure."  [Darmesteter],  Dieser  Vers  ist  wie  zur  Erklärung 
unserer  Reliefe  geschrieben.    Vgl.  Farg.  XIX  30. 

•»)  Bundahish  C  IV,  cf.  Avesta  Yasna  XXIX  und  Yesht  IX. 

iooj  Ygi  Porph.  De  antro  Nymph.  40  mg  xfti  d  ravgog  ÖrjfiiovQyog  cjv  d 
Mid^Qccg  xai  yfvioioyg  dsanoTTig,  cfr.  c.  18  xori   ßovTilonog  ^fdg   6  rijv   yeveaiv 


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78  F.  Cumont 

zu  legen,  welche  Nebengedanken  die  Stieropfening  in  ihrem  Geist  er- 
wecken mochte.  Wahrscheinlich  ist  es  jedoch,  dass  diese  die  Welt- 
entstehung betreffenden  Legenden  in  Verbindung  gebracht  wurden  mit  den 
Voraussetzungen  über  das  Weltende.  Diese  bieten  eine  Ähnlichkeit  mit 
den  ersteren,  welche  vielleicht  sich  durch  eine  ursprüngliche  Gleichförmig- 
keit aufklärt.  Am  letzten  Tage  musste  ebenfalls  ein  Stier  vernichtet 
werden,  damit  die  Menschen  auferweckt  würden  ^®^).  Sein  Opfer  war 
also  wahrhaftig  die  grosse  That  der  Weltgeschichte,  diejenige,  welche 
am  Ursprung  der  Zeiten  wie  am  Ende  der  Tage  vor  sich  geht  und  aus 
welcher  alles  resultiert.  Man  versteht  also,  dass  man  ihm  den  Ehren- 
platz unter  den  Mithrasdarstellungen  gegeben  und  es  immer  im  Hinter- 
grunde der  Grotte  zur  Anbetung  der  Gläubigen  aufgestellt  hat. 

Die  Resultate,  zu  welchen  wir  bisher  gelangten,  sind,  wie  man 
sieht,  sehr  verschieden  von  den  Annahmen  Starkes.  Jedoch  werden  wir 
uns  nicht  schmeicheln  können,  jene  auf  Grund  soliderer  Beweise  ersetzt 
zu  haben,  wenn  wir  nicht  alle  Figuren  unseres  Reliefs  erklären,  zumal 
die  unter  dem  Leibe  der  Stieres  befindliche  Gruppe;  denn  für  letztere 
erscheint  Starks  Erklärung  zunächst  wahrscheinlich,  indem  es  ihm  hier 
am  besten  gelingt,  jedes  Bild  durch  eine  Sterngruppe  zu  erklären. 

Jedoch  auch  hier  werden  Starks  Vermutungen,  wie  wir  beweisen 
zu  können  hoffen,  widerlegt  durch  sehr  bestimmte  litterarische  Zeugnisse, 
die  er  nicht  hätte  ausser  Acht  lassen  sollen. 

Wir  sehen  im  Mittelpunkt  unseres  Reliefs  am  Boden  eine  zwei- 
henklige Vase  von  eleganter  Form,  welche  zweifelsohne  den  geheiligten 
Krater  der  Mysterien  darstellt.  Rechts  lagert  ein  Löwe,  links 
schleicht  eine  Schlange  heran  und  erhebt  den  Kopf  nach  der  Öffnung 
der  Vase.  Diese  Gruppe  pflegt  auf  den  Denkmälern  des  Mithras  an  den 
Ufern  des  Rheins  nicht  zu  fehlen;  man  findet  sie  in  Fehlbach,  in 
Neuenheim,  in  Osterburken,  auf  dem  grossen  Monument  in  Heddem- 
heim  und  in  Dormagen  ^®^).    In  Gross-Krotzenburg  ^®^)  fehlt  die  Schlange, 


XeXrjd^oTcag  dxovoov.  Das  letzte  Wort  ist  verdorben ;  aber  kslrjd-otmg  scheint 
auf  die  von  uns  oben  erwähnte  unfreiwillige  Opferung  des  Stieres  hinzuweisen. 

*®^)  Biindahish  XXX  25,  cf.  I)armesteter ,  Ormuzd  und  Ahriman 
S.  328  nr.  2,  der  Unrecht  hat,  das  Taurobolium  mit  dem  stiertötenden  Mithras 
zu  verwechseln;  vgl.  Rev.  arch^ol.  1888  II  136.  Die  Fortdauer  dieser 
Ideen  in  den  Mithrasmysterien  bezeugt  Tertullian  De  praescr.  haeret.  c.  40 
MiÜira  .  .  ,  et  itnaginem  resurreeUonis  inducit. 

102)  Lajard  LXXXIV  2,  XC,  XCII.  Stark,  Zwei  Mithraeen,  und 
Mithrassteine  von  Dormagen. 

10«)  Wolff  a.  a.  0.  taf.  I. 


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Das  dritte  Mithraeum  in  Heddernheim  und  seine  Skulpturen.  79^ 

aber  man  sieht  wenigstens  unterhalb  des  Stiers  den  Löwen  und  de» 
Krater  und  diese  Zusammenstellung  findet  sich  auch  ziemlich  häufig  in 
Dacien  ^^*),  Die  Schlange  allein  mit  dem  Krater  kommt  selten  vor,  man 
kann  jedoch  auch  hiervon  zwei  Beispiele  angeben :  das  bemerkenswerthe 
Relief  in  Mannheim  und  ausserdem  eine  römische  Darstellung  des  soge- 
nannten Gottes  Aeon  ^®*).  Fast  niemals  ist  die  Schlange  eng  vereint  mit 
dem  Löwen  ^^^).  Selbst  wo  sie  sich  auf  denselben  Reliefen  begegnen^ 
erscheinen  sie  getrennt  '°^),  wie  es  übrigens  bei  jedem  der  drei  Figuren 
der  Fall  ist,  sowohl  bei  dem  Krater  *®^),  wie  bei  dem  Löwen  ^®^)  und  der 
Schlange"®).  Wenn  man  diese  ebengenannten  Monumente  prüft,  wird 
man  sich  leicht  von  zwei  Thatsachen  überzeugen.  Zuerst,  dass  diese 
Gruppe  der  zwei  Tiere  oder  des  einen  der  beiden  mit  dem  Krater,  ob- 
gleich sie  gewöhnlich  in  Deutschland,  wie  gesagt,  unter  dem  Leibe  des 
Stiers  plaziert  ist,  ohne  jede  Beziehung  zu  dem  Opfer  steht.  Denn  es 
kommt  häufig  vor,  dass  diese  Gruppe  sehr  weit  von  der  Hauptfigur  ent- 
fernt dargestellt  ist  und  zwar  inmitten  der  Nebenscenen,  die  die  Ränder 
des  Reliefs  schmücken  "^).  Überdies  lässt  sich  auch  aus  der  Haltung 
der  Schlange  und  des  Löwen  auf  den  rheinischen  Monumenten  nicht 
der  geringste  Anhalt  dafür  gewinnen,  dass  sie  an  der  Handlung,  die 
sich  über  ihnen  abspielt,  Anteil  nehmen. 

Im  Gegenteil  scheinen  sie  vollständig  von  der  Schale  in  Anspruch 


**-*)  Apulum:  Lajard  XCVI  1  et  2.  —  Sarmizegetusa :  Studniczka 
a.  a.  0.  Nr.  19  (=  Kiraly  Archeol.  Közlemenyek  XV  Nr.  113  taf.  XIII  4), 
Nr.  20  (=  Kiraly  Nr.  117  taf.  XII  3),  Nr.  31  (=  Kiraly  taf.  XIX  1), 
Nr.  34  (-=  Kiraly  Nr.  113  taf.  XX). 

10*)  Lajard  pl.  LXXXIV  1  =  Stark,  Dormagen  pl.  IV,  und  Lajard 
LXXI  2. 

i«»«)  Vgl.  doch  Lajard  LXXXIX. 

1«^)  Studniczka  a.  a.  0.  24  (=  Kiraly  Nr.  112  pl.  XIV),  Nr.  36  pl.  VII 
4  (=  Kiraly  125  pl.  XVHI),  Nr.  72;  Lajard  XCIX  3.  Es  ist  dasselbe  auf 
zwei  unedierten  Reliefen  von  Palermo  und  Sophia. 

"*)  Lajard  XCIX  1,  Galleria  Giustiniana,  Rom  1640,  II.  82. 

»•»)  Vgl.  Anm.  107. 

*^*)  Wenn  die  Schlange  allein  ist,  leckt  sie  gewöhnlich  das  Blut, 
welches  vom  Stier  herabrinnt.  Wir  sprechen  darüber  später.  Man  findet 
sie,  jedoch  völlig  ausserhalb  der  Hauptscene,  z.  B.  Studniczka  29  =  Kiraly 

143  pL  xm,  1. 

m)  Schon  in  Neuenheim  ist  ihre  Stellung  eine  andere,  als  man  sie 
im  allgemeinen  in  Deutschland  beobachtet.  In  Dacien  sind  der  Löwe  und 
der  Krater  immer  auf  dem  rechten  Rand  der  Reliefe  placiert.  Die  ein- 
zelnen Figuren  sind  in  sehr  verschiedener  Weise  gestellt,  gemäss  des  Raumes, 
über  den  der  Bildhauer  verfugte. 


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80  F.  Cumont 

genommen  —  und  das  ist  der  zweite  Punkt,  den  die  Prüfung  dieser 
Darstellungen  ergiebt.  Die  Bewegung  der  Schlange,  welche  auf  dem 
Eelief  von  Heddernheim  angedeutet  ist,  ist  auf  anderen  noch  klarer 
-ausgedrückt.  Man  sieht,  wie  die  Schlange  den  Kopf  erhebt  über  die 
Yase**^)  und  ihn  in  dieselbe  taucht,  um  begierig  den  Inhalt  zu 
Irinken  ^*').  Der  Löwe  seinerseits  ist  nicht  stets  nihig  gelagert,  wie  hier. 
Anderswo  sitzt  er  auf  den  Hinterfüssen,  erhebt  sich,  und  scheint  im 
Begriff  zu  sein,  sich  auf  die  Schlange  zu  stürzen,  um  ihr  die  Speise  ***) 
streitig  zu  machen.  In  Siebenbürgen  ist  seine  gewöhnliche  Stellung 
eigentümlich.  Er  ist  in  vertikaler  Richtung  ausgestreckt,  der  Kopf 
ist  nach  unten,  über  den  Krater  gerichtet***).  Er  öffnet  den  Rachen 
und  streckt  die  Zunge  heraus,  wie  um  den  Inhalt  aufzulecken,  aber  es 
scheint,  als  ob  er  in  das  Wasser  fallen  und  ertrinken  würde.  Es  be- 
steht demnach  eine  Art  Kampf  zwischen  den  drei  Figuren  der  Gruppe ; 
er  ist  klar  angedeutet,  wenn  derselbe  auch,  weil  der  eine  Gegenstand 
leblos  ist,  weniger  stark  in  die  Augen  tritt. 

Diese  Thatsache  hilft  uns  den  Symbolismus  dieser  Gruppe  zu  ver- 
stehen. Der  Sinn  der  Vase  ist  heute  völlig  festgestellt.  Porphyrius 
sagt  uns,  dass  in  den  Mithrasgrotten  der  Krater  die  Quelle  ersetzt, 
welche  in  der  Grotte  rann,  die  Zoroaster  zuerst  dem  Kultus  geweiht 
hatte  **^);  diese  wertvolle  Notiz  ist  durch  zahlreiche  archäologische  Ent- 
deckungen bestätigt  worden**^).  In  den  natürlichen  oder  künstlichen 
Höhlen,  die  für  die  Mithrasmysterien  dienten,  suchte  man  eine  Quelle 
lebenden  Wassei-s,  aber  wo  dieselbe  nicht  vorhanden  war,  trug  man 
das  Wasser  in  den  Tempel  in  einem  Krater,  bei  welchem  man  die 
vom  Ritus  vorgeschriebenen*'^)  Ceremonien  ausführte.  In  Folge  dieser 
Bedeutung  der  Schale  im  Kultus  ist  auf  einem  unveröffentlichten  Relief 


"2)  Mannheim,  Neuenheim,  Osterburken,  Heddernheim. 

11»)  Fehlbach. 

"*)  Vgl.  die  Reliefe  von  Heddernheim,  Osterburken  und  namentlich 
Fehlbach,  und  Stark,  Dormagen  S.  10. 

"*)  Studniczka  S.  209. 

"®)  Porphyrius,  „De  antro  Nymph."  c  XVIII,  nagä  rdJ  Mi^qu  6  TigatriQ 
^vtl  TTJg  nrjyrjg  rhaxTcci.  cf.  c.  VI  ZooQodüTQov  avToq>vhg  amjXaiov  dvd^gov 
xfft  nrjyag  fj^ov  ctvieQciaavrog» 

1")  Ich  erlaube  mir  auf  Rev.  arch.  1892  I  p.  190  zu  verweisen. 

1")  Strabo  XV  732—3  schildert  uns  diese  Ceremonien  für  Persien. 
Ein  Quellenkult  hat  sicher  in  den  Mithrasmysterien  existiert,  wie  die  Wid- 
mung ^Fontiperenni^,  welche  in  dem  Spelaeum  von  Aquincum  entdeckt  wurde, 
beweist.     CIL.  III  Sup.  10462. 


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Das  dritte  Mithraeum  in  Heddernheim  und  seine  Skulpturen.  81 

-des  Museums  von  Bologna  eine  umgestürzte  Schale  verständlich,  aus 
welcher  ein  wahrhafter  Strom  Wassers  sich  ergiesst  ^^®).  Die  Schale 
ersetzt  also,  wie  Porphyrius  sagt,  die  Quelle,  oder,  da  der  Quellenkultus 
nur  eine  besondere  Art  des  Kultus  des  feuchten  Elements  ^*^  ist,  so 
ist  die  Schale  im  Allgemeinen  das  Symbol  des  Wassers. 

Diese  Deutung  festgehalten,  ist  man  zu  der  Annahme  geneigt, 
•dass  der  Löwe,  welcher  einen  Gegensatz  zu  der  Schale  bildet,  das 
Symbol  des  Feuers  ist  und  eine  Schrift  Tertullians  bestätigt  diese 
Auslegung.  Er  sagt  uns  betreffs  des  Elementenkultus  „Aridae  et  ar- 
dentis  naturae  sacramenta  leones  Mithrae  philosophantur^  "*).  Diese 
Worte  beziehen  sich  allerdings  speziell  auf  die  Einweihung  in  die  „Leon- 
iica'^^  jedoch  ist  die  Auslegung  dieses  Mysteriengrades  ersichtlich  ab- 
hängig von  der  Bedeutung,  welche  man  mit  dem  Tiere  verband,  das 
dem  Grade  den  Namen  gab.  Der  Bewohner  der  Wüsten,  der  inmitten 
brennenden  Sandes  lebt,  war  das  Symbol  des  feurigen  Elementes 
(ardentis  naturae)  geworden  '**).  Man  versteht  jetzt,  warum  man  ihn  auf 
den  Steinbildern  in  Dacien  darstellt  mit  zur  Erde  gekehrtem  Kopf  und 
in  die  Luft  erhobenen  Hinterteil.  Das  Feuer  hat  ja  die  sonderbare 
Eigentümlichkeit,  anstatt  wie  andere  Köqier  zu  fallen,  sich  von  unten 
nach  oben  zu  erheben**^). 

Wenn  der  Krater  das  Wasser  und  der  Löwe  das  Feuer  ist,  so 
wird  die  Schlange,  die  ihnen  beigefügt  ist,  nichts  anderes  sein  können, 
-als  die  Erde.  Wir  haben  hier  keine  litterarische  Notiz,  die  uns  sagte, 
dass  sie  di^en  Sinn  im  Mithras  -  Symbolismus  hatte,  indes  die  Ideen, 
welche  wir  vielfach  bei  alten  Autoren  ausgeführt  finden,  leiten  uns 
sicher  dahin.  Die  Schlange,  die  auf  dem  Boden  kriecht  und  in  den 
Löchern  der  Felder  und  den  Spalten  der  Felsen  lebt,  galt  als  von  der 
Erde  erzeugt^**).     Sie  ist  also  passend  gewählt,  um  dieses  Element  zu 


"•)  Vgl.  auch  was  ich  unten  über  „Oceanus"  sage. 

1*0)  Strabo  a.  a.  0. 

1")  Tertull.  „Adv.  Marc."  I  13.  Vgl.  unten  den  Text  des  „Mythogr. 
Tatic."  III,  der  hiermit  übereinstimmt. 

***)  Ael.  Nat.  an.  XII  7  didnvgov  81  hxi  ro  fwov  ia^v^mgy  xai  ivzsv&sv 
xal  'Hq>ai6zo9  dv^xlfav  avrd  Aiyvnzior  ro  ö\  ^^tod-sv  nvg  dvammizai  Tial  q>evysi 
nX-^^ii  zov  ivdod'iv  q>aaiv'  insiÖTj  81  ayav  nvgcoSig  iazt,  otxov  ^HXiov  (paaiv 
^Ivai  TtzL  Dieselbe  Idee  ist  mehrmals  von  Plutarch  ausgedrückt  „TerresPr, 
an  aquat.  animäl.  caUidiora  p.  1174 — 1206  Dübner. 

1*')  Diese  Eigentümlichkeit  ist  oft  gekennzeichnet  und  besprochen.  Ich 
beschränke  mich  auf  Aristoteles  zu  verweisen,  De  codo  368  b  13,  310  b  16  etc. 

1")  Herod.  I  78  Antwort  eines  Wahrsagers  von  Telmissus  an  Kroesus: 

Weetd.  Zeitflchr.  f.  Oescfa«  u.  Kunst    XIII,    L  6 

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82  F.  Cumont 

bezeichnen.  Wenn  ich  nicht  irre,  hat  die  Schlange  dieselbe  Bedeutung 
in  den  Darstellungen,  wo  sie  das  aus  der  Wunde  des  Stiers  rinnende 
Blut  leckt.  Die  Schlange  bezeichnet  dann  die  durch  das  göttliche  Nass 
befruchtete  Erde  und  vervollständigt  so  die  durch  das  Ährenbündel  am 
Ende  des  Stierschwanzes  ausgedrückte  Idee***). 

Die  Unternehmungen  des  Löwen  und  der  Schlange  gegen  die 
Schale  sind  also  das  Abbild  des  Kampfes  der  Elemente.  Dieser  Sjm^ 
bolismus  scheint  den  alten  persischen  Traditionen  fremd  zu  sein.  Man 
findet,  soviel  ich  weiss,  keine  Spur  in  den  heiligen  Büchern  des  Maz- 
deismus.  Es  ist  wahrscheinlich  eine  hellenistiche  Schöpfung.  Indes  der 
Elementenkult  an  sich  ist  einer  der  hervorspringenden  Züge  der  alten 
iranischen  Religion  **^).  Er  findet  sich  wieder  bei  den  Magiern  Klein- 
asiens'*^),  von  wo  er  in  die  Mithrasmysterien  überging^*®). 

Man  würde  freilich  vergeblich  im  Avesta  Stellen  suchen,  wo  der 
Gegensatz  und  der  Kampf  der  Erde,  des  Wassers  und  des  Feuers  ift 
einer  so  direkten  und  einfachen  Weise  ausgedrückt  ist.  Das  hat  jedoch 
nichts  Erstaunliches,  wenn  man  an  den  Ursprung  und  Charakter  dieses 
Buches  denkt.  Diese  Doctrin  hat  sich  wahrscheinlich  im  Occident  unter 
dem  Einfluss  des  Stoicismus  präcisiert,  wo  sich  bekanntlich  diese  Idee 
der  fortwährenden  Venvandlung  der  vier  Elemente  wiederfindet**^). 
Aber  sie  existierte  sehr  wahrscheinlich  schon  bei  den  Persem,  wie  die 
gegen    diese   Religion    gerichteten    polemischen    Schriften    es    vermuten 


oipLv  Hvcti  yrjs  naida.  —  Artemid.  Oneirocr.  II  13  p.  106  (Hercher)  y^g  y«^ 
iari  (sc.  0  dgitHcav)  xai  «vroff  naig  yta)  tug  öiavQißcig  iv  tij  yfj  nouirai,  Plin. 
Hist.  Nat.  VIII  59  §  84  Serpentes  parvi  in  Tirynthe  quos  terra  nasci  proditur. 

***)  Man  könnte  auch  in  der  Schlange  das  von  Ahriman  zum  Bösen 
verführte  Tier  sehen,  das  dem  Hund,  dem  Geschöpf  Ahura  Mazdas,  das  Blut 
des  geheiligten  Stiers  streitig  machte.  Aber  die  erstere  Auslegung  ist  vor- 
zuziehen, weil  die  Schlange,  welche  in  der  Seene  eine  sehr  verschiedene  Rolle 
spielt,  und  oft  sogar  ganz  fehlt,  später  hinzugekommen  zu  sein  scheint.  Stark,  wie 
wir  früher  gesehen  haben,  betrachtete  sie  auch  als  eine  spätere  Hinzufögung. 

"6)  Herod.  I  131,  cf.  Darmesteter  L' Avesta  III  p.  LXVIII.  Rapp, 
Zeitschr.  D.  M.  G.  XIX.  S.  76  ff. 

1")  Dio  Chrysost.  Cr.  XXXVI  §  43  fg.,  vgl.  Tertull.  „Adv.  Marc.« 
I  13.  Vgl.  auch  die  eigentümliche  Stelle  des  Charax  von  Pergamon,  erhalten 
durch  Malalas  p.  173  ed.  Dindorf. 

128^  Porph.    „De    antro   Nymph."    6    avfißola  tcov  xoafiaiäv  gtoizbicw 

XCcl   TlXlflUTCOV. 

129)  Zeller,  „Philos.  d.  Griechen  IV«  S.  183.  Der  Einfluss  des  Stoicis- 
mus ist  auch  in  der  Mythe,  die  Dio  Chrj'sostomus  berichtet,  ersichthch.  —  Die 
Schlange,  welche  die  Vase  leert,  erscheint  wie  eine  Darstellung  des  oft 
wiederholten  Ausspruches  des  Heraklid  vSatt  d^avarov  yijv  yfvta&ai. 


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Das  dritte  Mithraeum  in  Heddernheim  und  seine  Skulpturen.  83 

lassen.  Man  sieht,  dass  die  Gegner  des  Mazdeismus  dieser  wechsel- 
weisen Zerstörung  der  Elemente  gedachten,  um  den  Kultus,  den  man 
ihnen  widmete,  lächerlich  zu  machen.  Bestimmte  Ausdrücke  dieser 
Schriften  könnten  gleichsam  als  Kommentar  für  unsere  Reliefs  dienen  "®). 
Es  würde,  um  unsere  Prüfung  des  Denkmals  von  Heddernheim 
zu  beendigen ,  noch  erübrigen ,  von  den  beiden  Fackelträgem  zu 
sprechen,  welche  der  Gewohnheit  gemäss  zu  beiden  Seiten  des  Stiers 
sich  vorfinden"*).  Indes,  da  wir  später  diese  selben  Figuren  mit  In- 
schriften versehen  wiederfinden  werden,  darf  ich  unterlassen,  sie  hier  zu 
besprechen.  Aus  demselben  Grund  werde  ich  die  zwei  ähnlichen 
Statuetten,  welche  zusammen  mit  dem  Hauptbild  gefunden  wurden, 
nicht  behandeln,  und  thue  nur  einiger  Äusserlichkeiten  Erwähnung. 
Sie  sind  1,40  hoch,  an  der  Basis  0,42  breit,  aus  gelblichem  Vilbeler 
Sandstein  wie  das  Hauptrelief  und  waren  vor  diesem  auf  hohen 
Sockeln  aufgestellt*")  (Plan  a  b;  Taf.  I,  Fig.  7).  Ihre  Arbeit  ist 
sorgOliltiger  als  die  des  Hauptreliefs,  welches,  wie  die  meisten  Mithras- 
Sknlpturen,  nur  Handwerkerarbeit  ist,  während  die  Statuetten  be- 
sonders in  der  Behandlungsweise  der  Gewandung,  eine  künstlerische 
Geschicklichkeit  bekunden.  Die  beiden  Jünglinge  stehen  wie  üblich 
aufrecht  mit  gekreuzten  Beinen,  das  langgelockte  Haar  ist  mit  einer 
phr}'gischen  Mütze  bedeckt.  Bekleidet  sind  sie  nur  in  dem  traditio- 
nellen orientalischen  Kostüm:  weite  Tunika,  in  der  Taille  gehalten 
dnrcb  einen  Gürtel,  der  sich  in  den  Falten  verbirgt,  hängender  Mantel, 
der  auf  der  Schulter  mittelst  einer  Agraffe  befestigt  ist  und  faltige 
Beinkleider.  Diese  letzteren  endigen  hier  ein  wenig  oberhalb  des  Knies, 
indem  sie  die  Wade  nackt  lassen.  Die  Füsse  sind  mit  stark  besohlten 
Stiefeln   bekleidet.     Der   eine   der  Jünglinge,    dessen  Kopf  leider  ver- 


**<*)  So  in  den  sjTischen  Acta  Mar-Kardaghi  (ed.  Abbeloos  1890),  wo 
die  Gottheit  der  Elemente  ausführlich  bekämpft  wird.  Man  liest  im  C.  20: 
Terra  enim  aquis  dissaimtur  et  abripitur,  aquae  degltOiuntur  a  terra  et  pereunt 
(Schale  und  Schlange).  Andererseits  verdampft  das  Wasser  auf  dem  Feuer 
und  das  Feuer  erlischt  das  Wasser,  daher  Löwe  und  Schale.  Eine  andere 
Art  Polemik  gegen  dieselben  Doctrinen  findet  sich  in  der  Apologie  des 
Aristides ,  welche  unlängst  aufgefunden  ist  (ed.  Harris  et-  Bobinson,  Cam- 
bridge 1891  c  3  fg.).  Sie  sind  hier  den  Chaldäem  (die  syrische  Übersetzung 
sagt  einfach  Barbaren)  zugeschrieben,  aber  sie  sind  in  Wirklichkeit  die- 
jenigen der  Magier. 

*"^)  Der  Kopf  des  rechten  Fackelträgers,  welcher  auf  unserer  Ab- 
bildung fehlt,  ist  bei  den  letzten  Ausgrabungen  wiedergefunden,  aber  dem 
Original  nicht  angefugt,  da  ein  Teil  des  Halses  fehlt. 

"«)  Vgl.  den  ersten  Teil  S.  53. 

6* 


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84  F.  Cumont 

loren  gegangen,  hält  mit  der  Linken  eine  erhobene  Fackel,  der  andere 
mit  der  Rechten  eine  gesenkte,  und  alle  beide  stützen  einen  Arm  auf 
ein  Postament  oder  einen  Altar**'),  während  die  freigebliebene  Hand 
sich  auf  einen  knorrigen  Stab  legt  —  ein  wichtiges  Detail. 

Wir  wenden  uns  nunmehr  zur  Prüfung  des  bemerkenswertesten 
Monumentes,  welches  in  dem  Tempel  von  Heddemheim  aufgefunden 
worden  ist,  einer  der  wichtigsten  Mithrasdarstellungen  überhaupt;  denn 
es  ist  die  einzige,  bei  der  die  figürlichen  Abbildungen  von  Inschriften  be- 
gleitet sind,  welche  das  Sujet  erklären.  Es  erecheint  sicher,  dass  dieses 
aussergewöhnliche  Stück  nicht  ursprünglich  zur  Einrichtung  des  Tempels 
gehörte.  Das  Material  ist  nicht  Vilbeler  Sandstein,  aus  dem  alle  an- 
deren Skulpturen,  Altäre  und  Piedestale  des  Tempels  gebildet  w^aren, 
welche  wir  bisher  geprüft  haben  **^).  Es  ist  ein  grosser  Basaltblock, 
94  cm  hoch,  30  cm  breit  und  21  cm  dick.  Wie  man  sich  durch  einen 
Blick  auf  die  Tafel  I  (Fig.  la,  b,  c)  vergewissern  kann,  bildet  er  eine 
Art  Stele,  deren  drei  behauene  Flächen  ungefähr  in  der  Hälfte  der  Höhe 
durch  ein  horizontales  Gesims  geteilt  sind.  Die  hintere  Seite  ist  roh  ge- 
lassen, was  zu  beweisen  scheint,  dass  die  Stele  früher  gegen  eine  Mauer 
gelehnt  war.  Aber  die  Stellung,  in  der  man  sie  gefunden  hat  ''^),  thut 
dar,  dass  sie  nicht  in  eine  solche  eingefügt  war  und  das  ist  ein  neuer 
Beweis  dafür,  dass  sie  der  Gottheit  ex  voto  gewidmet  worden  ist,  als 
schon  deren  Tempel  vollständig  fertig  war.  Übrigens  macht  der  Name 
des  Gläubigen,  der  sie  errichtet  hat,  es  auch  sehr  wahrscheinlich,  dass 
sie  aus  einer  fremden  Stadt  gekommen  ist**®).  Auf  der  vorderen  Fläche 
der  Stele  liest  man: 

Auf  dm  oberen  Gesims: 

D  E  O   IN    MI 

Auf  dem  mittleren  Gesims: 

•  P-  Ca^-RI  C  EM 

Auf  dem  unteren  Felde: 

S  3^  L  I  V  S  C  AR 
A  N"  I  N  V  S 

•  C  -NED  I  O 

•  •  M  •  V-  S  •  L-  L-M 

^^*)  Es  ist  dasselbe  in  Dormagen,  vgl.  Stark  a.  a.  0. 

i34j  y^{^  hielten  es  für  unnötig,  hier  von  den  Altären  und  Piedestalen 
zu  sprechen,  da  wir  das  nur  unterschreiben  können,  was  in  dem  ersten  Teil 
davon  gesagt  ist. 

^85)  Vgl.  den  ersten  Teil  S.  59. 

^^^)  Das  kleine  Relief,  das  wir  früher  (Anm.  82)  erwähnt  haben,  ist  von 
Marmor  und  italienische  Arbeit,  und  rührt  ohne  Zweifel  aus  diesem  Lande  her. 


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Das  dritte  Mithraeum  in  Heddemheim  und  seine  Skulpturen.  g5 

Auf  dem  Fussgesims: 

SIVECRACISSIVS/ 

Die  zweitre  Linie  V(etram)  G(^a^NE(<)RICEM  ist,  wie  wir  sehen  werden, 
die  Bezeichnung  der  Figur,  welche  diese  Seite  der  Stele  schmückt.  Die 
anderen  Zeilen  lesen  sich  ohne  Schwierigkeit  bis  auf  die  letzten  Worte: 

Deo  in(victo)  Mi{thrae)  Senilius  Carantinus  c(ivis)  Mecliom{atri' 
cus)^^"^)  v{otum)  s)olvit)  l(ibens)  m(€rito\     Dann:  Sive  Cracissius, 

Dieses  letzte  Wort,  welches  man  Cracissiu{m)  oder  Cracissiu 
las,  hat  den  Scharfsinn  der  Gelehrten  bei  der  ereten  Veröffentlichung 
herausgefordert.  Hammeran  brachte  es  in  Bezug  zur  zweiten  Linie, 
und  sah  in  ihm  den  neupersichen  Namen  der  Petra  Genetrix^  aber  da 
Prof.  Nöldeke  auf  Befragen  die  Ansicht  äusserte,  dass  das  Wort  nicht 
einer  iranischen  Sprache  entlehnt  sein  könne,  schlug  Dr.  Moeller  eine 
keltische  Etymologie  vor.  Cracissiu  würde  nach  ihm  der  Dativ  eines 
Namens  sein,  der  von  crag  (Felsen)  mittelst  Hinzufügung  des  iss  abge- 
leitet worden  wäre,  und  „der  Felsige"  bedeutet  *'^).  Ich  muss  gestehen, 
dass  es  mir  unverständlich  ist,  warum  man  in  einer  lateinischen  In- 
schrift einem  iranischen  Gotte  einen  gallischen  Namen  hätte  geben 
sollen,  und  es  erschiene  mir  sehr  auffällig,  wenn  der  Verfasser  dieser 
Inschrift  einen  Dativ  mit  einem  Accusativ  in  Verbindung  gebracht  hätte. 
Überdies  hat  eine  aufmerksame  Prüfung  des  Steines  mich  überzeugt  ^*^), 
dass  das  Wort  mit  einem  freilich  verstümmelten,  aber  sicheren  „s" 
endigt.  Das  Einfachste,  scheint  mir,  ist,  in  Cracissiiis  einen  gallischen 
Doppelnamen  des  Senilius  Carantinus,  Bürger's  von  Metz  zu  sehen,  ein 
Cognomen,  das  nachdem  die  Inschrift  schon  vollendet  war,  hinzugefügt 
worden  ist**"). 

Wenn  wir  jetzt  die  Form  und  die  Skulpturen  der  Stele  betrach- 
ten, so  sind  wir  zunächst  erstaunt  über  die  eigenartige  Weise,  wie  die 
Spitze  endigt.  Ihre  Krönung  ist  zwei  mit  Schieferplatten  bedeckten  Giebel- 
dächern  ähnlich,    die   sich  in  der  Mitte   kreuzen.     Es  ist  wenig  wahr- 


**^)  Moromsen  verbindet  mit  Recht  das  M  mit  Medio.  Der  Punkt 
zeigt  nur,  dass  dieser  Name  wie  ein  Doppelwort  betrachtet  wurde.  Die  Ab- 
kürzung M  für  magister,  würde,  wie  auch  Hammeran  hinzufügt,  ungewöhn- 
lich sein. 

"8)  Korrbl.  der  Wd.  Zs.  VI  nr.  ol,S.  88. 

'**)  Prof.  Wolff,  der  die  Güte  gehabt  hat,  diese  Lesung  des  Steines  zu 
prüfen,  betrachtet  sie  auch  als  gesichert. 

^*<»)  Vgl.  CIL.  XII  956  Optimae  rusticae  sive  Pascasiae,  CIRh.  1073. 
Aur.  Constantinae  sive  PaUacUae  etc.    Die  Beispiele  sind  zahlreich. 


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86  F.  Cumont 

scheinlich,  wenn  man  an  den  allgemeinen  Charakter  der  Mithrassteine 
denkt,  dass  dieses  Dach  hur  einer  Phantasie  des  Künstlers  zuzu- 
schreiben ist.  Man  muss  zweifelsohne  in  dieser  Konstruktion  eine  be- 
stimmte Absicht  suchen.  Die  obere  Partie  der  Stele  ist  von  Pilastem 
geschmückt,  welche  eine  Art  Hauptgesims  und  darüber  ein  Giebeldach 
tragen;  vielleicht  soll  dies  die  Altarstätte  derjenigen  Götter  andeuten, 
deren  Bild  inmitten  dieser  architektonischen  Dekoration  dargestellt  ist. 
Man  weiss,  dass  auf  einer  grossen  Menge  Münzen  Kleinasiens  die 
Tempel  in  dieser  Weise  durch  ein  Giebeldach  tragende  Säulen,  unter 
welchen  die  Gestalt  der  lokalen  Gottheit  sichtbar  ist***),  bezeichnet 
werden. 

An  den  vier  Ecken  des  Daches  befanden  sich  nach  Art  von 
Antefixen  vier  kleine  Köpfe,  von  denen  einer  erhalten  ist.  Er  stellt 
ein  Kind  oder  einen  Jüngling  dar,  dessen  reiches  Haupthaar  durch  eine 
Stirnbinde  zurückgehalten  ist  und  der  die  Wangen  aufbläst.  Dieser 
letzte  Zug  giebt  uns  sofort  den  Sinn  dieser  kleinen  in  den  Winkebi  des 
Daches  plazierten  Gestalten  zu  erkennen:  Es  sind  die  vier  Winde  des 
Himmels. 

Dieselben  Gottheiten  sind  in  analoger  Form  auf  den  vier  Ecken 
des  älteren  Reliefs  von  Heddernheim  dargestellt ;  man  sieht  wenigstens  zw^ei 
von  ihnen  auf  denjenigen  von  Osterburken  und  Neuenheim***),  endlich 
findet  sich  einer  dieser  Götter  auf  einem  Fragment  des  Mithras,  das 
im  Museum  zu  Mainz  aufbewahrt  wird.  Ausserhalb  Deutschlands  kenne 
ich  nur  ein  Beispiel,  ein  unveröffentlichtes  Marmormonument,  das  1888 
in  London***)  zu  Tage  gefördert  wurde.  Diese  Bildwerke  der  Winde 
sind  gemeinhin  durch  eine  Art  Trichter  charakterisiert,  der  ihnen  aas 
dem  Munde  tritt  und  den  Hauch  darstellt,  welchen  sie  entsenden. 
Vielleicht  war  es  ebenso  der  Fall  auf  unserer  Stele,  aber  ihr  schlechter 
Zustand  der  Erhaltung  erlaubt  es  nicht,  dies  festzustellen. 

Der  älteste  Autor,  der  uns  von  der  Religion  der  Perser  spricht, 
Herodot,  sagt  uns  bereits,  dass  dies  Volk  den  Winden  Opfer  brachte, 
und  diese  Mitteilung  ist  fünf  Jahrhunderte  später  wiederholt  durch 
Strabo  ***).      Im   Avesta   sind   die   Anrufungen    der  Winde   häufig  "*), 


***)  Dieser  Typus  ist  sehr  häufig,  vgl.  ein  Beispiel  in  Ilead,  Hist.  Nu- 
morum,  Damascus  p.  662,  Fig.  348. 

^*2)  Stark,  Zwei  Mithräen  S.  13/14. 

1*5)  Vgl.  Ephem.  epigraph.  VH  816. 

***)  Herod.  I  131:  ^vovai  yfj  ymI  nv^i  xai  v6azL  xorl  clvifioiai,  vgl. 
Herod.  VIT  191  und  Strabo  XV  732. 

"5)  Yendid.  F  XIX  13  (46)  (invoque  au  Zarathustra  le  vent  puissant 


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Das  dritte  Mithraeum  in  Heddernheim  und  seine  Skulpturen.  87 

aber  doch  gibt  es  einen  Unterschied  zwischen  der  iranischen  Auf- 
fassung und  derjenigen,  welche  im  Occident  gebräuchlich  war.  Dort 
5ind  die  Winde  als  besondere,  von  der  Atmosphäre  (Vayu)  "*),  verschie- 
<iene  Götter  betrachtet,  denen  man  einen  getrennten  Kultus  widmete. 
Hier  verliess  man  die  Idee,  dass  die  Winde  eine  besondere  Existenz 
hätten,  man  erkannte  wie  die  griechischen  Philosophen^*'),  dass  sie 
nur  bewegte  Luft  wären  und  verehrte  sie  als  viertes  Element  neben 
Erde,  Wasser  und  Feuer*"). 

Die  Vorderseite  der  Stele  ist,  im  Gegensatz  zu  den  beiden  Schmal- 
seiten, nur  von  einer  einzigen  Figur  geschmückt.  In  der  Nische  sieht 
man  ein  Kind  mit  langen  Haaren,  bis  zur  Schamleiste  vertieft  in  einen 
Felsenblock.  In  seiner  erhobenen  Rechten  hält  es  eine  Fackel  und  ein 
Messer,  in  der  Linken  eine  einfache  Fackel.  Die  Inschrift  F{etram) 
G\e^t^ty%cem  bezeichnet  uns  den  Gegenstand  der  Darstellung,  es  ist 
Mithras  als  felsgeborenes  Kind.  Wir  werden  uns  nicht  über  den  Sinn 
dieser  Darstellung  weiter  verbreiten,  da  sie  vor  wenigen  Jahren  bis  ins 
Kleinste  studiert  worden  ist  **^.  Hiemach  wissen  wir  durch  die  Schrift- 
steller*^®) und  Inschriften***),   dass  zufolge   der  Doctrin  der  Mysterien 


<rre^  de  Mazda),  cf.  Yasna  70,  3,  Vispered  VII  4.  Mihir  Yesht  II  9  und 
namentlich  Siroza  I  22:  Nous  sacrifions  au  vent  qui  va  dessus,  qui  va  dessous, 
qui  va  devant  qui  va  derriere,  [Darmesteter]  und  vgl.  Stark,  Zwei  Mithräen 
S.  14.  „In  der  Ecke  zeigt  ach  wieder  der  Kopf  eines  blasenden  Windgottes, 
«ein  Luftstrom  geht  aufwärts,  dadurch  einen  bemerkenswerten  Gegensatz  zu 
«einem  Gegenstück  bildend". 

"«)  Vgl.  Yesht  XV  und  Darmesteter  t.  II  578. 

"')  Diels,  Doxogr.  graeci  p.  374—375.  Vgl.  Amob.  Adv.  Nat.  VI,  10: 
Intelligimus  omnes  ventos  aeris  esse  fiuorem  puls!  et  mundanis  rationibus 
concitati :  per  vos  hominum  formae  sunt  bucinarum  animantes  tortus  intestinis 
et  domesticis  flatibas. 

"';  Vgl.  die  schon  citierte  Mythe  des  Dio  Chrysostom.  Or.  XXXVI 
§  43  ff.,  wo  Hera  natürlich  die  Luft  ist.  —  In  der  Apologie  des  Aristides 
(vgl.  oben)  fügt  der  Autor,  nachdem  er  von  dem  Kult  der  Erde,  des  Wassers, 
«des  Feuers  gesprochen,  hinzu:  c.  V  ol  6b  vofiiiovrsg  r?;v  rwv  dvkynnv  nvorjv 
ilvat  9^fuv  nlttvcivTai  .  .  . 

"^)  Maionica,  Mithras  Felsengeburt  (Arch.-epigr.  Mitt.  aus  0 ester- 
reich II  33  ff.)  1878. 

^^^)  Sie  sind  durch  Maionica  S.  34  gesammelt.  Er  hätte  sich  nicht 
a,n  die  von  Plutarch  erzählte  Geschichte  „de  fluviis"  halten  sollen.  Sie  ist 
in  allen  Teilen,  wie  viele  andere  dieser  Sammlung,  erfunden.  Vgl.  Hercher, 
Plut.  libellus  de  fluviis  1851,  p.  17  fg. 

"*)  CIL.  III  4424  Petrae  genetrki,  4543  P(etrae)  g(metrici)  d(ei),  6128 
Petrae  inmcU,  Suppl.  7729  deo  genäori  (rupe)  n(ato),  CIL.  V  5020  Gen(dncO 
pro  gen(üura)  dei. 


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88  F.  Cumont 

Mithras  felsgeboren  (Tcetpoyevi^c)  war;  der  Ursprung  dieser  Mjthe- 
muss  jedenfalls  in  der  alten  Auffassung  der  arischen  Völker  gesucht 
werden,  nach  welcher  der  Himmel,  aus  welchem  das  Licht  kommt^ 
eine  Wölbung  von  Stein  war^^*).  Aber  diese  ursprüngliche  Idee 
war  sicher  im  Occident  verloren  gegangen  und  es  scheint,  dass  man 
dann  in  dem  Bilde  eine  Darstellung  des  Funkens,  der  aus  dem  vont 
Stahl  getroffenen  Stein  schlägt,  fand^^^).  Wie  dem  auch  sei,  unser 
Relief  entspricht  dem  einfachsten  und  gewöhnlichsten  System  des 
Qtb<;  ix  nizpa<;.  Nur  die  Abwesenheit  der  phrygischen  Mütze,  welche 
er  gewöhnlich  trägt,  ist  beachtenswert.  Die  oben  besprochenen  Attri- 
bute sind  die  gewöhnlichen.  Die  Flamme,  welche  er  erhebt,  ist  das 
Zeichen  des  werdenden  Lichtes,  das  Messer  scheint  ihm  gegeben  zxr 
sein,  um  die  Opferung  des  Stiers,  die  er  vornehmen  muss,   anzudeuten^ 

Auf  der  rechten  und  linken  Seite  der  Stele,  in  zwei  von  Pilastem 
flankierten  Nischen,  ähnlich  denen,  in  welcher  sich  der  TreTpoyevi^^  be^ 
findet,  stehen  die  zwei  Fackelträger,  welche  sich  so  oft  auf  den  Mithras- 
steinen  wiederholen,  und  von  denen  in  unserem  Mithraeum  nicht  weniger 
als  drei  Paar  gefunden  wurden. 

Auch  auf  unserem  Steine  bieten,  wie  an  den  zwei  anderen  er- 
haltenen Paaren  die  Jünglinge  weder  in  Costüm  noch  Haltung  etwas 
aussergewöhnliches,  aber  durch  einen  glücklichen  Umstand  ist  ihnen 
der  Name  beigeschrieben.  Man  liest  unter  dem  Jüngling  links,  der 
eine  erhobene  Fackel  trägt,  CAVTE  '^*),  unter  dem  andern,  der  die 
Fackel  senkt,  CAVTP,  Abkürzung  von  cautopati. 


***)  Windischmann,  Mithras  (Abh.  für  die  Kunde  des  Morgenl.  I  1852),. 
S.  63  fg.  erklärte  die  Mythe  anders.  Für  ihn  war  es  die  auf  den  Gipfeln 
der  Berge  zuerst  erscheinende  Sonne  (vgl.  Mihir  Yesht  13,  50),  die  diese 
Auffassung  zuerst  verursacht  hat.  Die  Ausdeutung  Maionica^s  scheint  mir 
den  Vorzug  zu  verdienen.  Vgl.  ausser  den  dort  angeführten  Stellen  Darme- 
steter,  Le  Zend  Avesta  I  p.  222  nr.  16,  II  506  nr.  9. 

153^  Vgl.  Prudentius,  Cathemerinon  V,  der  eine  Anspielung  auf  die 
Älithrasdoctrin  macht.  Ein  Beweis,  dass  der  Ursprung  der  Mythe  völlig  ver- 
gessen war,  ist  das,  dass  man  die  Petra  genetrix  in  der  Form  eines  konischei^ 
Steines  verehrte.  Vgl.  Maionica  S.  37  nr.  11,  Coote,  Archaeologia  XLI 
1882  p.  205. 

"^)  Es  ist  irrtümlich,  wenn  Hammeran  hier  liest :  CAVTP.  Das  E  ist 
wohl  ein  wenig  verwischt,  aber  trotzdem  zweifellos.  —  Ein  Teil  der  fol~ 
genden  Besprechung  ist  schon  ungarisch  in  Arch.  Ertesitö  1893  S.  295  ff. 
erschienen.  Ich  habe  mir  nicht  erlauben  wollen,  einfach  auf  diesen  Artikel 
zu  verweisen. 


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Das  dritte  Mithraeum  in  Heddernheim  und  seine  Skulpturen.  89" 

Dasselbe  Wort  ist  auf  der  Basis  einer  ganz  ähnlichen  1849  in 
Friedberg  gefundenen  Statue  ausgeschrieben,  nämlich:  I>{eo)  i{nvicto) 
M{Uhrae)  Catäopati^^^).  Ebenso  führt  ein  Fackelträger  mit  gesenkter 
Fackel,  der  im  Tempel  von  Sarmizegetusa *^®)  stand,  die  Inschrift 
„CatUopaie'^ .  Von  dem  zweiten  Fackelträger,  welcher  mit  dem  vorher- 
gehenden zusammen  entdeckt  ist,  kann  man  nur  die  Spur  von  Buch- 
staben erkennen  und  auf  CAVTE  raten.  Ausserdem  hat  man  in  Aquileia 
nnd  in  dem  1888  in  Aquincum  ^^')  entdeckten  Mithraeum  zwar  nicht 
die  Statuen,  aber  zwei  sich  entsprechende  Piedestale  gefunden,  von 
denen  das  eine  die  Inschrift  CaiUe  oder  Cauti,  das  andere  die  Inschrift 
Cautopati  trägt.  Aus  dem  Allen  ergibt  sich,  dass  der  Fackelträger, 
der  die  Fackel  erhebt,  regelmässig  unter  dem  Namen  Cautes,  der  andere 
unter  demjenigen  des  Cautopates '*®)  bezeichnet  war.  Der  Sinn  dieser 
beiden  Worte  ist  dunkel,  sie  sind  wahrscheinlich  der  persischen  Sprache 
entlehnt,  wie  das  Epitheton  Nabarzes,  das  dem  Mithras  gegeben 
wird  **^^).  Verschiedene  Erklärungen  liegen  vor,  aber  keine  erscheint 
mir  überzeugend. 

Fehlt  es  mir  an  der  gehörigen  Competenz,  die  Etymologien^^®) 
zu  prüfen,  so  möchte  ich  doch  betonen,  dass  die  meisten  derselben  mir 


»")  CIRh.  1413  =  OrelU-Henzen  5893. 

"«)  Studniczka,  Arch.-epigr.  Mitt.  VII  pl.  V  =  Kiraly  a.  a.  0.  nr.  81, 
pl.  VII;  CIL  m  Suppl.  7922. 

^»^)  CIL.  V  763,  vgl.  Arch.-epigr.  Mitt.  XIV  S.  67  Nr.  3,  wo  ich  dar- 
auf  verwiesen  habe,  dass  in  der  ersten  Inschrift  man  nicht  Cauto,  sondern 
mit  Labus  Cautop  lesen  müsse. 

"«)  Man  findet  im  Dativ  Caute  CIL.  II  464,  sup.  5635,  VI  86,  748, 
XII  1811  und  Cauti  CIL.  III  994,  4736,  V  763.  Aquincum  a.  a.  0.  Aber  der 
Dativ  Cauto  und  folglich  der  behauptete  Nominativ  Cautus  existiert  nicht 
(vgl.  Anm.  157).  Man  findet  nur  Cautopati  V  765,  1809,  4935,  5465  Heddern- 
heim, Friedberg,  Aquincum,  Aquileja  a  a.  0.  oder  Kautopati  VIII  2228.  Die 
Abkürzung  C  P  für  dieses  letztere  (VII  650,  1344  c,  VI  3730)  beweist  nicht, 
dass  es  in  zwei  Worten  geschrieben  werden  muss.  Die  dient  nur  dazu,  um 
eine  Verwechselung  mit  Caitte,  einem  einfachen  (7,  (CIL.  III 4416)  zu  vermeiden. 

"»)  Vgl.  Geza  Kuun.,  Arch.-epigr.  Mitt.  VI  S.  107. 

18»)  Nöldeke,  Westd.  Korrbl.  VI  S.  87  bringt  pates  mit  päta  =  ge- 
schützt, vgl.  Bagapäta  „von  Gott  geschützt",  Atarepäta  „vom  Feuer  ge- 
schützt" etc.,  zusammen.  Nach  dem  Grafen  G^za  Kuun  (Jahrb.  der  Archäol. 
Gesellsch.  des  Comitats  Hunyad  II  S.  10  ff.)  (in  ungarisch)  käme  Cautes 
von  Käta  oder  Kavta  „geliebt"  und  Kata  patais  wäre  gleichbedeutend 
mit  9toq)iirjg.  Man  hat  auch  den  Namen  zu  Cautes  „der  Felsen"  in  Bezug 
gebracht,  aber  man  hat  gleichzeitig  eingestehen  müssen,  dass  die  Existenz 
einer  Vokabel  derselben  Wurzel  in  den  iranischen  Dialekten  nicht  festgestellt 


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«90  F.  Cumont 

mehr  oder  minder  zweifelhaft  geworden  sind  durch  die  jetzt  völlig  fest- 
gesetzte Tbatsache,  dass  Cautes  und  Cantopates  nicht  gleichbedeutende 
2^amen  ein  und  derselben  Gottheit  sind.  Es  scheint  vielmehr,  dass 
man  in  den  beiden  Namen  einen  Gegensatz  suchen  muss,  wie  zwischen 
•dem  Eros  und  Anteros  der  Griechen,  die  ihrerseits  auch  mit  erhobener 
und  gesenkter  Fackel  abgebildet  sind.  Aber  das  ist  nur  eine  Vermu- 
tung, die  ich  bald  durch  bestimmte  Aufschlüsse  ersetzt  zu  sehen  wünschte. 

Bis  die  Orientalisten  sich  geeinigt  haben  werden  über  den  Sinn 
•dieser  mysteriösen  Worte,  können  wir  durch  die  einfache  Betrachtung 
^er  Steine  den  Charakter  der  Gottheiten,  welche  diese  Namen  bezeichnen, 
zu  bestimmen  suchen.  Zunächst  erklärt  sich  aus  den  Inschriften,  dass 
«diese  Namen  einfache  Epitheta  für  Mithras  waren. 

Einer  der  oben  eiterten  Steine  ist,  wie  wir  sagten,  geweiht  D(eo) 
iniyicto)  M{ithrae)  Cautqpati  und  eine  Anzahl  anderer  Widmungen  muss 
in  ähnlicher  Weise  gelesen  werden  ^^*).  Man  findet  bald  deo  Mithrae 
Caute  oder  deo  Mührae  CatUopati,  bald  einfach  Caute  oder  Cautopati^ 
ebenso  wie  man  gleichfalls  invicto  Mithrae  Näbarze  und  ganz  kurz 
Narharze  begegnet*^*),  oder  um  ein  häufiges  Beispiel  anzuführen,  wie 
Deo  invicto  Mithrae  abwechselt  mit  deo  invicto  und  invicto. 

Also  wäre  Mithras  regelmässig  dreimal  auf  den  Monumenten  dar- 
gestellt? So  eigentümlich  dies  auf  den  ersten  Blick  erscheinen  mag, 
so  dünkt  es  mich  doch  nicht  zweifelhaft.  Denn  was  uns  die  Monu- 
mente lehren,  wird  durch  eine  Schriftstelle  bestätigt  ^^*).  Der  Pseudo- 
Dionysius  Areopagita  gibt  an,  dass  die  Magier  seinerzeit  das  Fest  d^ 
dreifachen  Mithras  gefeiert  hätten.  Jedenfalls  gleichen  die  beiden 
Fackelträger  immer  genau  dem  Hauptgotte  und  jede  Abweichung  im 
Kostüm  des  einen  wiederholt  sich  in  dem  der  anderen.  Es  erscheint 
mir  daher  sicher,  dass  es  immer  dieselbe  Figur  ist,  welche  der  Bild- 
hauer in  den  verschiedenen  Momenten  ihres  Daseins  darstellt. 

Diese  Sitte,  die  Gottheit  zwischen  zwei  TroEpsSpot  darzustellen,  ist 


■werden  könne.  Vgl.  Steuding  in  Roschers  Lexic.  Myth.  s.  v.  Andere  Ety- 
mologien verdienen  Dicht  wiederholt  zu  werden. 

i«i)  CIL.  III  4446  B(eo)  i(noicto)  M(iifirae)  C(auU),  VII  650  u.  1344  C 
D{eo)  Mfithrae)  C{auto)p(ati)  8(oli)  i(nvicto),  II  1025  M(ithrae?)  C(auU?), 
<;iUh.  1467  B(eo)  i(nvicto)  C(aute). 

1«-^)  CIL.  III  3481,  Suppl.  7938  VI  742. 

1")  Dionys.  Areop.  Epist.  VII  (Migne  P.  G.  III  S.  1082)  tiatTi  Mdyoi 
Toü  tQLnlaoiov  MiQ'qov  tu  fivrjfioövvcc  TfXovaip.  Die  Annäherung  an  die 
fackeltragenden  Genien  ist  schon  durch  Zoega  gemacht  worden  a.  a.  O.  p.  167. 


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Das  dritte  Mithraeum  in  Heddernheim  und  seine  Skulpturen.  91 

häufig  in  den  semitischen  Ländern  ***).  Man  ist  deshalb  zu  der  An- 
nahme geneigt,  diese  Auffassung  sei  durch  chaldäischen  Einflnss  in  den 
Mithraskult  gekommen.  Überhaupt  haben  die  Magier  ihre  Stemenan- 
betung  auf  die  alten  iranischen  Doctrinen  aufgepfropft  und  machten^ 
•es  ist  kaum  nötig  zu  sagen,  ans  Mithras  einen  Sonnengott.  Die  zwei 
Fackelträger  sind  demnach  auch  die  Sonne,  aber  sie  versinnbüdlichen 
•dieses  Gestirn  in  einem  besonderen  Moment  seines  Laufes  ^^^). 

Die  Attribute,  welche  ihnen  auf  den  Steinen  beigegeben  sind,  er- 
lauben uns  diesen  festzustellen.  Von  den  zwei  in  Sarmizegetusa  ge- 
fundenen Statuen,  welche  wir  erwähnt  haben,  hatte  die  eine  einen 
Stierkopf,  die  andere  einen  Skorpion  in  Händen;  eben  dasselbe  ist  auf 
•einem  schönen  im  18.  Jahrhundert  in  Dorstadt  ^^^)  gefundenen  Basrelief 
■der  Fall.  Auf  einem  Kelief  des  Museums  Torlonia  weidet  die  Figur 
rechts  einen  Stier,  während  zu  Füssen  der  linken  Figur  ein  Skorpion 
kriecht "'). 

Der  Stier  und  der  Skorpion  waren  in  einer  sehr  entfernten 
Periode  die  zodiakalen  Zeichen,  in  denen  im  Augenblick  der  Nacht- 
bleichen  die  Sonne  stand  und  diese  Bilder  erhieKen  sich  als  Symbole 
bis  in  eine  Zeit,  wo  sie  nicht  mehr  der  Wirklichkeit  entsprachen  '^®). 
Der  Jüngling  mit  der  erhobenen  Fackel  ist  also  die  Sonne  des  Früh- 
lings, welche  am  Himmel  immer  höher  und  höher  steigt  und  die  Welt 
•erleuchtet  mit  einem  lebhafteren  Licht.    Der  andere,  welcher  traurig  seine 


1**)  Vgl.  die  von  Lajard  zusammengestellten  Münzen,  Memoire  sur  culte 
•de  Venus,  Atlas  pl.  XV,  und  lulian  Or.  IV  p.  195,  12  Hertlein. 

"*)  Macrobius  bezeichnet  analoge  Doctrinen,  Sat.  I  18  §  10 :  hae  autem 
■aetatum  dioersitates  ad  aoUm  referuntur,  ut  parvtdus  videatur  hiemcUi  solstäio . . .  • 
<iequifioctio  vemaU  figura  iuvenis  omatur.  Pöstea  statiiitur  aetas  eiua  plenissima 
•effigie  barbae  aolstäio  aestivo  .  .  .  exinde  per  diminutiones  veluti  senescetiti 
'quarta  forma  deus  figuratur, 

"«)  Studniczka,  Arch.-epigr.  MittVIII  Nr.  73  fig.83,  CIL.  III.  Sup.  7729. 

^•")  Lajard  (Introduction  au  c.  M.  pl.  LXXXII,  1)  irre  geleitet  durch 
■eine  Vignette  von  Vignoli  (De  columna  Antonini  Pii  p.  174)  hat  den  Skorpion 
in  einen  Vogel  umgewandelt,  welcher  ein  Blatt  im  Schnabel  hält. 

i«8)  Man  weiss,  dass  infolge  des  Vorrückens  der  Nachtgleichen  die 
Sonne  sich  schon  zur  Zeit  des  Hipparch  am  21.  März  und  am  21.  Septem- 
ber nicht  mehr  in  den  Zeichen  des  Stiers  und  Skorpions,  sondern  in  denen 
des  Widders  und  der  Waage  befand.  Heute  ist  sie  in  die  der  Fische  und 
-der  Jungfrau  übergegangen,  und  dennoch  findet  man  noch  auf  Kalendern  an- 
gegeben, dass  am  Frühlingsanfang  die  Sonne  in  das  Sternbild  des  Widders 
«eintritt,  genau  wie  vor  2000  Jahren  die  Mithraspriester  jenen  Augenblick  mit 
<dem  Sternbild  des  Stieres  bezeichneten. 


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92  F.  Cumont 

Fackel  senkt,  versinnbildlicht  das  Gestirn  bei  seinem  Sinken,  das  in 
der  Dunkelheit  des  Winters  erlischt '^^).  Diese  Auslegung  wird  auch 
durch  andere  Steine  bestätigt,  auf  welchen  zu  den  beiden  Jünglingeir 
neue  Figuren  hinzutreten.  Auf  zwei  italienischen  Reliefen*'®)  sieht 
man  neben  ihnen  anstatt  des  Stiers  und  des  Skorpions  eine  C\•p^ess€^ 
und  einen  Früchte  tragenden  Baum:  die  Conifere,  immer  grünend,  ist 
das  Symbol  des  Winters,  der  andere  Baum  dasjenige  des  Sommers,^ 
welche  die  Nachtgleichen  ankündigen. 

Auf  einem  andern  Monumente  bemerkt  man  zu  Füssen  der  Fackel« 
träger  einerseits  eine  Sichel  und  Ähren,  welche  die  Ernte  versinnbild- 
lichen, die  durch  die  wiedergeborene  Sonne  erzielt  wird,  anderer* 
seits  einen  Tannzapfen  und  einen  Hahn.  Man  könnte  annehmen,  dass 
der  Tannzapfen  dieselbe  Bedeutung  wie  die  Cypresse  habe,  deren  Frucht 
er  ist,  und  dass  der  Hahn  der  Spvt;  Trepatxö^  *'^),  das  in  den  Augen 
der  Mäzdäer'^*)  geweihte  Tier,  hier  dem  Sonnengott  gewidmet  worden 
wäre,  weil  er  die  Rückkehr  des  Morgens  ankündigt  ^'*).  Aber  es  scheint 
vielmehr,  dass  beide  Attribute  von  einer  alten,  durch  die  Münzen  von 
Trapezunt  bestätigten  Verwechslung  zwischen  M^n  und  Mithras  ^'*)  her« 
rühren.     Hierfür  spricht  auch  noch  Anderes. 

Wir  haben  bei  der  Beschreibung  der  beiden  in  unserem  Mithräum 

gefundenen  Statuetten  gesagt,    dass   sie   eine  Hand  auf  einen  knorrigen 

,  Stab   stützen.      Dieser  Stab   ist   das  Pedum^    das   gewöhnliche  Attribut 

des  Attis,    das    man  hier,  wie    auf    einer    Menge    anderer    Steine  *'*)- 


*®®)  Stark,  Zwei  Mithräen  S.  43,  hatte  hier  richtig  geraten. 

"<*)  Das  eine,  ehemals  in  Rom,  ist  heute  verschwunden,  es  ist  nach- 
einer  alten  Zeichnung  nachgedruckt  in  Lajard,  a.  a.  0.  pl.  103.  Das  andere^ 
im  Museum  von  Bologna  aufgehoben,  ist  nicht  verüfTentlicht. 

i'i)  Aristoph.  Aves  483,  707  etc. 

1"'^)  Vendidad,  Farg.  XVIII  15,  34. 

^'^)  In  den  Mosaiken  des  Mithräums  von  Ostia  (vgl.  meine  Notes  sur 
un  temple  Mithr.  d'Ostie  p.  15)  ist  der  Hahn  nicht  dem  Cautopates,  wie  aar 
dem  Relief  Doria  und  auf  einer  unveröffentlichten  Statuette  des  Museums 
der  Thermen  beigegeben,  sondern  auf  die  ausgestreckte  Hand  des  Cautes  ge- 
setzt. Vgl.  Plutarch,  De  Pythiae  or.  12:  o  tov  dlfxrffvova  Ttotrjaag  ini  r^g 
Zfi^^og  TOV  'Anüklcavog  foi^ivrjv  vnsÖTjlcoatv  (Oifav  ixori  xaigov  tTuovöTjg  avorro2?/9. 
Vgl.  Jarabl.  De  vit.  Pyth.  c.  28  §  147. 

"*)  Vgl.  Röscher,  Ber.  der  sächs.  Ges.  der  Wiss.  1891  S.  120  fg. 
Das  Relief  bei  Lajard  XXIV  1  ist  einer  alten  Darstellung  des  Men  nach- 
geahmt (vgl.  Texier,  Desc.  Asie  Mineure  I  pl.  55). 

^")  Zunächst  der  von  Dormagen,  wo  die  Haltung  der  Dadophoren  sich 
sehr  derjenigen  unserer  Statuetten  nähert  (Stark,  a.  a.  0.  S.  13  f.).    Auf  deik 


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Das  dritte  Mithraeum  in  Heddernheim  und  seine  Skulpturen.  93 

<len  Mithrasfackelträgem  gegeben  tindet.  Diese  sind  also  zweifellos  dem 
Pessinuntischen  Gotte  verglichen  worden.  Auf  einigen  Reliefs^'®)  ist 
-Cautopates  mit  geneigtem  Haupte  dargestellt,  das  er  in  die  linke  Hand 
stützt,  in  der  wohlbekannten  Stellung  des  trauernden  Attis  also,  den 
man  fast  in  allen  römischen  Provinzen  auf  den  Gräbern  als  Symbol  der 
Auferstehung  *'')  dargestellt  findet.  Wie  hat  Mithras,  die  unbesiegbare 
Sonne,  mit  dem  Liebling  der  Cybele  verwechselt  werden  können  V  Die 
Ähnlichkeit  ihrer  Bekleidung  selbst  zur  Zeit  des  allgemeinen  Synkretis- 
mus genügt  nicht,  um  das  zu  erklären.  Die  Thatsache,  dass  die  grossen 
Feste  des  Attis  zur  Zeit  der  Frühlings-Nachtgleiche  gefeiert  wurden, 
kann  dazu  mit  beigetragen  haben.  Aber  fest  steht,  dass  Attis  und 
folglich  Men,  der  seit  lange  mit  jenem  identisch  ist  *'*),  unter  der  rö- 
mischen Herrschaft  in  Sonnengottheiten  ^^*)  verwandelt  worden  waren. 
Ihre  Identifizierung  mit  Cautopates,  weitentfernt  davon  gegen  den  von 
uns  den  Mithrasfackelträgem  beigemessenen  Sinn  zu  sprechen,  ist  im 
•Gegenteil  unserer  Annahme  äusserst  günstig. 

Wir  haben  uns  vielleicht  zu  ausführlich  über  diese  Fackelträger 
verbreitet,  aber  man  begegnet  ihnen  so  häufig  und  sie  sind  so  oft 
falsch  erklärt  *®®),  dass  es  wohl  nicht  unnütz  war,  hier  ein  wenig  zu 
verweilen. 

Wir  wenden  uns  nunmehr  zu  den  beiden  seltsamsten  Gestalten 
unserer  Stele,  welche  die  beigegebenen  Inschriften  als  Himmel  und 
•Ocean  bezeichnen.  Rechts  ein  Mann  mit  langem  Haupthaar  und  einem 
krausen,  auf  die  Brust  herabfallenden  Bart,  der  an  die  assyrischen 
Figuren  erinnert.  Er  sitzt  auf  einem  Felsblock,  den  linken  Ellenbogen 
auf  eine  Vase  gestützt,    aus  welcher  das  Wasser  in  Überfluss  strömt. 


in  Ungarn  gefundenen  Reliefen  vgl.  Arch.  Ertesitö  1893  p.  290  ff.  Fig.  1, 
2,  4.    Dann  in  Heddernheim,  Lajard,  PI.  CIV  4. 

"»)  Arch.  Ertesitö  a.  a.  0.  Fig.  3.    Lajard  PI.  LXXIV. 

*")  ^gl-  Rftpp  in  Roschers  Lexicon  s.  v.  Attis  S.  727  und  Ruggiero, 
Dizion.  Epigraph.  S.  765  col.  a.  —  Das  Museum  von  Salzburg  enthält  zwei 
unveröffentlichte  Reliefe  von  demselben  Typus.  Ein  Attis-Mitbras,  den  Stier 
tötend,  ist  durch  Stark  publiziert  (Mithrassteine  von  Dormagen  PL  III). 

"8)  Röscher,  Leipz.  Ber.  a.  a.  0.  S.  134  ff. 

"»)  Macrob.  I  21  9,  Amob  V  42,  Hart.  Capel.  II  §  192,  Poetae.  lat. 
jnin.,  ed.  Bährens  III  292  v.  109.  Vgl.  was  in  Ruggiero,  Dizion.  Epigraph.  I 
765  über  Menotyrannus  gesagt  ist. 

"<>)  Ich  habe  selbst  lange  geglaubt,  dass  sie,  wie  Montfaueon  dachte, 
Phosphoros  und  Hesperus  darstellten.  Das,  was  ich  Revue  arch^ol.  1888  II 
S.  97  gesagt  habe,  muss  ich  also  zurückziehen. 


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94  F.  Cumont 

In  der  rechten  Hand  erhebt  er  einen  Anker  ^^*),  in  der  linken  hält  er 
ßinen  abgerundeten  Gegenstand,  der  sehr  schwer  erkenntlich  ist  und  in 
dem  man  eine  Muschel  vermuten  könnte*®^).  Hieninter  liest  man  auf 
dem  Fussgesims  der  Stele  das  Wort  OCEANVM. 

Diese  Inschrift  ist  von  höchstem  Interesse,  denn  sie  giebt  uns  den 
Namen  einer  Persönlichkeit,  die  auf  2Ählreichen  Mithrassteinen  erscheint^ 
aber  bisher  nicht  vollständig  erklart  war^®*).  In  der  linken,  unteren 
Ecke  mehrerer  dieser  Reliefs  bemerkt  man  eine  bärtige  Gestalt,  sitzend,, 
oder  halb  liegend,  welche  manchmal  wie  die  unsrige  den  Ellenbogen 
auf  eine  Urne  stützt,  aus  welcher  ein  Strom  Wasser  sich  ergiesst  ***). 
Dieser  Gott  ist  ersichtlich  derselbe,  wie  der  auf  unserer  Stele  darge- 
stellte. Zuweilen  ist  der  Körper  dieser  Figur  von  einer  Schlange*®^) 
umgeben,  vielleicht  weil  der  Ocean  aufgefasst  wurde,  als  ob  er  die 
ganze  Erde  rundherum  bespüle.  Der  Gott  ist  selten  allein  *^^,  fast 
immer  sieht  man  zu  seiner  Linken  eine  von  Mithras  und  dem  Sonnen- 
gott bestiegene  Quadriga,  die  im  Galopp  auf  ihn  zukommt,  trotz  seiner 
Geberde,  die  er  um  die  Pferde  zu  erschrecken  macht,  trotz  des  enormen 
Rachens,  den  die  Schlange  vor  ihnen  öffnet.  Diese  Scene,  die  früher 
völlig  rätselhaft  war,  wird  mindestens  in  ihrer  allgemeinen  Bedeutung 
jetzt  klar,  seitdem  wir  die  Hauptfigur  erklären  können.  Es  ist  der 
Wagen  des  Sonnengottes,  der  jeden  Abend  sich  im  Ocean  versenkt. 
Wenn  ein  Zweifel  an  der  Richtigkeit  dieser  Deutung  bestände,  so  wtürde 
derselbe  gehoben  werden  durch  die  Prüfung  eines  in  Temesvar*®^)  auf- 
bewahrten Reliefs,  auf  dem  man  zu  Füssen  der  Pferde  anstatt  des 
sitzenden  Greises  gewundene  Linien  sieht,  durch  welche  die  alten  Bild- 
hauer eine  Fläche  Wasser  darstellten. 


^«^)  Man  kann  hiervon  ähnliche  Darstellungen  in  Daremberg  und 
Saglio,  Dict.  des.  ant.  finden,  s.  v.  Ancora. 

*^2)  Hammeran  a.  a.  0.  vergleicht  Clarac  t.  IV  nr.  745,  789. 

183)  Stiidniczka  a.  a.  0.  S.  216  nennt  ihn  einfach  „Flussgott".  Stark 
hatte  die  Wahrheit  geahnt  (Zwei  Mithräen  S.  20).  Wäre  das  erstere  sicher 
ein  Gefäss  ....  würden  wir  nur  einen  Flussgott  und  zwar  den  ürflussgott 
Oceanos  darin  zu  erkennen  haben. 

18*)  Sarmizegetusa :  Studniczka  Nr.  32  (=  Kiraly  130  pl.  XVI),  Nr.  3a 
(=  Kiraly  132  pl.  XVII  2).  —  Agram:  Arch.-epigr.  Mitt.  1879  S.  169  — 
Osterburken :  Stark  a.  a.  0. ;  Der  Gott  ist  hier  an  einem  anderen  Platz. 

1«)  Studniczka  Nr.  31  (=  Kiraly  131  pl.  XIX  1),  Lajard  XCVI  1,  2. 

"8)  Zu  Agram  vgl.  oben.  —  Man  hat  in  London  mit  einem  Mithras- 
Relief  einen  Kopf  gefunden,  der  einer  Oceanus-Statue  anzugehören  scheint 
(unveröffentlicht). 

"7)  Studniczka  a.  a.  0.  Nr.  36  pl.  VII  4  «  Kiraly  125  pl.  X^^II  2. 


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Das  dritte  Mithraenm  in  Heddernhcim  und  seine  Skulpturen.  95- 

Wir  dQi*fen  nicht  erstaunt  sein,  den  Oceanus  wie  eine  Gottheit 
in  den  Mithrasmysterien  verehrt  zu  finden.  Diese  bleiben  auch  darin 
den  alten  persischen  Überlieferungen  treu.  Es  ist  eine  Folge  dieses 
allgemeinen  Wasserkultus,  welcher  einer  der  Gnindzüge  des  Mazdeis- 
mas"*)  ist,  und  wenn  wir  die  betreffenden  Schriften  untersuchen, 
werden  wir  eine  Menge  von  Zeugnissen  linden,  welche  keinen  Zweifel 
besteben  lässt. 

In  Werken  über  die  Magier  wurde  nach  Laertius  Diogenes  *®^) 
Herodot  ein  Vorwurf  daraus  gemacht,  dass  er  geschrieben  habe,  Xerxes 
habe  Fesseln  ins  Meer  werfen  lassen.  Diese  Handlung  schien  unmög- 
lich, da  das  Meer  diesem  Könige  heilig  sein  musste.  Nach  Appianus 
versenkte  Mithridates,  der,  wie  sein  Name  schon  zeigt,  ein  Verehrer 
der  iranischen  Götter  war,  im  Augenblick  als  er  in  Paphlagonien 
eindrang,  in  den  Pontus  Euxinus  einen  mit  weissen  Pferden  be- 
spannten Wagen  zur  Ehre  des  Poseidon*^").  In  der  mythischen  Er- 
zählung, die  Dio  Chrysostomos  den  persischen  Magiern  zuschreibt  *^*), 
sagt  er  uns,  dass  das  dritte  der  Pferde,  welche  an  die  Quadriga  des 
höchsten  Gottes  gespannt  waren,  dem  Poseidon  selbst  geweiht  war.  Eine 
eigentümliche  von  Plinius  berichtete  Geschichte  zeigt,  wie  weit  die  Maz- 
däer  ihre  religiöse  Verehrung  für  den  Oceanus  trieben.  Als  Nera 
Tlridates,  den  König  von  Armenien  nach  Rom  kommen  Hess,  weigerte 
sich  dieser  den  Meeresweg  zu  nehmen;  er  fürchtete  das  !Meereswasser 
durch  seine  Exkremente  zu  verunreinigen^^*).  Man  sieht,  dass  der 
Oceanuskult,  dessen  Bedeutung  in  den  Mithrasmysterien  uns  die  Denk- 
mäler bezeugen,    nur   eine  Erbschaft  der  alten  iranischen  Religion  ist. 


"«)  Herod.  I  131,  Strabo  XV  732,  Agathias  II  25  (S.  221,  28  Din- 
dori),  vergl.  was  wir  früher  über  den  Krater  sagten. 

"•)  Laert  Diog.  Prooem.  9  ncttayivcoaxovaiv  'Hqoöotov  ol  tu  nsgl 
fiayrnv  yp«t/»crvrf5*  fii}  yuQ  uv  sig  tov  riXiov  dnovriaai  SiQ^rjv,  firjd'  sig  d^uXaaaaif 
nidag  xa^ttvai  ^&ovg  vno  fttcyayv  ndgadiöofiitfovg,  vgl.  Herod.  VII  35.  Aus 
Herodotus  selbst  ist  doch  klar,  dass  Xerxes  das  Meer  verehrte:  Herod.  VH 
54  und  191, 

i*<^>  Appian.,  Mithr.  70  TToöiidwvi  Xivumv  tnnayv  cr/ficc  YM^eig  ig  to 
Tthkccyog  ini  Haqtlttyovlag  ijnfiyno, 

>»*)  Or.  XXXVI  p.  513  ff.  Emperius  rgitog  tnnog  TToastdcavog  Ugog. 

"2)  Plin.  Hist.  nat.  XXX  1  §  6:  Magua  ad  eum  Tiridates  venerat, 
Armeniacum  de  se  triumphum  adferens  et  ideo  provincüs  gravis,  navigare 
noluerat  quoniam  expuere  m  maria  aliiague  martalmm  necessitatibus  viciare  na- 
turam  eam  fas  non  putant  —  Die  Thatsache  ist  durch  Tacitus  bestätigt 
Ann.  XV  23.  —  Man  findet  bekanntlich  analoge  Verbote  in  Avesta. 


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^6  ^'  Cumont 

Älmlich  verhält  es  sich  mit  der  Gottheit,  welche  auf  der  ent- 
gegengesetzten Seite  der  Stele  das  Gegenstück  zu  Oceanus  bildet.  Man 
sieht  hier  eine  durch  zwei  pei^pendikulftre  Meridiane  in  vier  Teile  ge- 
schnittene Kugel,  auf  welchen  sieben  Sterne  gezeichnet  sind.  Auf  der 
Kugel  sitzt  ein  Adler  mit  ausgebreiteten  Flügeln,  der  in  seinen  Krallen 
den  Blitz  hält ;  das  Fussgesims  darunter  trägt  das  Wort :   CELVM  "'). 

p]s  ist  zweifellos,  dass  die  Iranier  anfänglich  in  Ahura-Mazda 
das  Himmelsgewölbe  verehrt  haben  ^•*).  Herodot  bestätigt  es  uns  in 
einer  berühmten  Stelle  *^*)  und  diese  Auffassung  hat  zahlreiche  Spuren 
im  Avesta  *^^)  hinterlassen.  Klarer  noch,  als  in  der  avestischen  Reli- 
gion ist  sie  in  den  Mithrasmysterien  erhalten.  Die  Stele  von  Heddem- 
heim  ist  hierfür  nicht  der  einzige  Beweis.  In  einer  römischen  Inschrift 
ist  ein  Eingeweihter,  den  man  loben  will,  als  caelo  devotus  et  asiris 
bezeichnet,  und  eine  andere  Inschrift,  zusammen  mit  einer  Dedication 
an  Mithras  gefunden,  ist  dem  Optimus  maximus  Caelus  acternus  Jupjrifer 
geweiht  *^''). 

Es  ist  also  keineswegs  sonderbar,  dass  man  in  Heddemheim  ein 
Bild  des  Gottes  Caelus  ^^®)  gefunden  hat.  Es  ist  vielmehr  auffällig,  dass 
ein  solches  nicht  schon  früher  in  den  Mithräen  zum  Vorschein  gekommen 
ist^^^).  Die  künstlerischen  Darstellungen  des  personificierten  Caelus 
sind  überhaupt  selten  und  verhältnismässig  spät.  Er  erscheint  gewöhn- 
lich als  bärtiger  Mann  mit  bogenfönnig  über  dem  Kopf  ausgespanntem 
Gewand  ^^^).     Der  neue  Typus,  der  sich  uns  in  Heddemheim  bietet,  ist 


"')  Das  A  fehlt  auf  dem  Steine. 

^®*)  Darmesteter,  Ormuzd  und  Ahriman  p.  32. 

*®^)  Herod.  I  131  ol  TJtifGat.  vofii^ovai  dd  .  .  .  rov  xi'xiov  ncipra  tov 
■  ovQtevov  diu  yiccUovTFg. 

^^•)  Darmesteter,  Avesta  I  p.  22. 

19^)  CIL.  VI  81,  734,  cf.  VI  83,  84,  II  2407  ?  und  VI  404  lovi  cadestino. 
Die  Apologie  des  Aristides  (s.  oben)  beginnt  auch  ihr  Expose  über  die 
Doctrin  der  Barbaren  mit  den  Worten  (c.  IV):  ol  vofiiiovTfg  top  ovQapov 
tivai  d-föp  nXavcovrai, 

***)  Celum  ist  wie  Oceanum  und  Fetram  gendricem  ein  Akkusativ,  der 
von  dem  Verbura  dedä  dicavit  abhängt,  vgl.  CIL.  III  Suppl.  6774  Sciem  soU 
invicto  Mührae  .  .  „hat  ein  Bild  der  Sonne  gegeben". 

^®*)  In  dem  Cult  des  Jupiter  Dolichenus  findet  man  eine  analoge  Dar- 
stellung, die  vielleicht  denselben  Sinn  hat.  Vgl.  CIL.  III  Suppl.  1132  aqmlam 
gloho  Starts  rostro  anulum  tenens. 

*oo)  Preller,  Rom.  Mythol.  II  372  Anm.  3.  Die  älteste  Darstellung  ist 
wohl  die  auf  der  Statue  des  Augustus  von  Prima  Porta  (Monum  ined.  del 
Ist  VIII  t.  24),  wiederholt  bei  Baumeister,  Denkmäler  I  229. 


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Das  dritte  Mithraeum  in  Heddernheim  und  seine  Skulpturen.  97 

TOD  einem  sehr  einleuchtenden  Symbolismus.  Die  durch  zwei  senkrechte 
Streifen  zerschnittene  Kugel  ist  das  Himmelsgewölbe,  das  nach  den  Ideen 
•der  Alten  in  vier  Teüe  getrennt  war,  und  die  sieben  Sterne  stellen  ohne 
Zweifel  die  sieben  Planeten  dar.  Der  Adler,  das  Tier  des  Zeus,  den 
Blitz  haltend,  ist  auf  die  Kugel  gesetzt  worden  und  bedeutet,  dass  der 
Himmel  der  höchste  Gott  wäre,  Caelus  Juppiter,  wie  die  römische  In- 
schrift sagt. 

Wenn  diese  Darstellung  des  Himmels  völlig  neu  ist,  finden  wir 
dennoch  unter  den  Mithrassteinen  Bilder,  welche  hierfür  Anknüpfungs- 
punkte bieten.  Der  löwenköpfige  Gott,  den  man  gewöhnlich  Aeon 
nennt,  ist  häufig  ebenfalls  auf  einer  Erdkugel  dargestellt,  wie  hier  der 
Adler*®*).  Wie  dieser  trägt  auch  jener  manchmal  den  Blitz,  anderswo 
<las  Scepter,  das  Attribut  der  Herrschaft*®*).  Diese  Ähnlichkeit  ist 
der  Ausdruck  der  engen  Beziehungen,  welche  die  beiden  Gottheiten  ver- 
band. Der  Himmel,  aufgefasst  als  ewig  (caelus  aetemtis)^  war  wohl  ge- 
eignet mit  der  Zeit  selbst  verwechselt  zu  werden.  Diese  war,  bevor  sie 
dn  abstrakter  Begriff  wurde,  nichts  anders  als  die  konkrete  Idee  des 
Himmels  in  Bewegung*®'). 

Ich  gebe  in  dem  Vorhergegangenen  zu,  dass  der  Gott  mit  dem 
Löwenkopf,  der  in  den  Mithrasmysterien  verehrt  wurde,  die  Zeit  dar- 
stellt, und  dass  folglich  Zoega,  als  er  diesen  Steinen  den  Namen  des 
Aeon  gab,  im  Grunde  recht  hatte.  In  der  trefflichen  Abhandlung*®*), 
in  welcher  Zoega  diese  Deutung  vorschlug,  hat  er  zwar  nur  bewiesen, 
dass  der  Gott  Aeon  durch  die  Orphiker  verehrt  und  manchmal  von 
ihnen  in  Gestalt  einer  löwenköpfigen  Schlange  dargestellt  wurde.  Er  hat 
nirgendwo,  wie  er  selbst  gesteht,  Beschreibungen  gefunden,  die  sich 
genau  unseren  Figuren  anpassen  und  kann  sich  auf  keine  Stelle  berufen, 
die  beweist,  dass  die  Verehrer  Mithras  sich  jemals  des  Namens  des 
Aeon  *®^)  bedient  hätten.  Also  muss  man  nicht  staunen,  dass  diese  Be- 
nennung seitdem  ohne  weiteres  verworfen  worden  ist*®^).     Indes  ist  es 


*ö*)  Lajard  LXXI,  2,  LXXII,  1  et  2,  ein  unveröiFentliehtes  Monument 
-des  Vatikans  und  eines  von  Sophia. 

»•»)  Lajard  LXX,  LXXX  2,  Bonner  Jahrbücher  LVIII  S.  147  Taf.  VIII 
und  unveröffentlichte  Steine. 

>os^  Darmesteter,  Ormuzd  und  Ahriman  p.  322. 

2«*)  Zoega's  Abhandlungen  ed.  Welcker  1817  S.  187  ff. 

*^^)  Der  Auszug  von  Damascius  in  Suidas'  s.  v.  Eni€puviog  beweist 
keineBwegs,  dass  Aeon  mit  den  persischen  Mysterien  zusammenhing. 

«0«)  Kürzlich  noch  von  Wemicke,  Pauly  -  Wissowa  Realencyclop.  s.  v. 
WMtd.  Zeiteohr.  1  Gesch.  m  Kunst    XIII,   L  7 

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98  F.  Cumont 

ein  eklatanter  Beweis  des  archäologischen  Scharfsinn  Zoega's,  dass  er^ 
wenn  auch  nicht  den  Namen,  mindestens  den  Sinn  dieser  Figuren  schon 
damals,  als  ihm  noch  so  wenig  Material  vorlag,  enträtselt  hat.  Eine 
Stelle,  welche  er  nicht  citieren  konnte  aus  dem  einfaxrhen  Grunde,  weil 
sie  zu  der  Zeit  noch  nicht  existierte,  bestätigt  nunmehr  zum '  grossen 
Teil  seine  Voraussetzung.  Der  dritte  Mythographus  Vaticanus,  veröffent- 
licht durch  Angelo  Mai***^),  sagt  bezüglich  des  Saturn:  Fbigüur  modo 
faciem  habere  draconis  prqpter  frigoris  nimietalem,  nunc  rictus  leoninos 
prqpter  nimium  caloris  aestum  nunc  etiam  cum  aprinis  dentibus  cristas 
jpropter  frequentem  elefnentorum  intemperantiam,  qnae  omnia  per  tem- 
porum  varietatcs  provenire   manifestum  est. 

Niemand  wird,  denke  ich,  bestreiten,  dass  diese  Beschreibung  sieb 
auf  die  sogenannten  Aeonen  bezieht.  Das  Löwenhaupt,  die  weite  Mund- 
öffnung, die  den  Hauern  des  Ebers  ähnliche  Zähne,  alles  das  stimmt 
überein  mit  den  Statuen,  welche  wir  besitzen,  und  wenn  keine  bisher 
eine  Maske  der  Schlange  darbietet,  so  ist  wenigstens  auf  mehreren  der 
Schlangenkopf  auf  das  Löwenhaupt  derartig  gesetzt,  dass  er  in  gewisser 
Beziehung  der  Statue  ein  doppeltes  Gesicht  giebt*®*). 

Wenn  also  der  Mythograph  von  Saturn  spricht,  so  sieht  er  in  ihm 
sicher  nicht  den  Saatengott,  sondern  —  die  letzte  Phrase  beweist  das 
—  Kronos,  in  soweit  er  Gott  der  Zeit  (Xpövo^)  gemäss  einer  sehr 
alten  Identifikation  *®*j  ist.  Ein  von  unserem  Anonymus  gegebenes  Detail 
(die  crista)  hat  sich  bisher  auf  keinem  Stein  wiedergefunden  und  andrer- 
seits sind  deren  charakteristische  Züge  von  dem  Schriftsteller  nicht  er- 
wähnt worden.  Aber  man  muss  nicht  vergessen,  dass  die  verschiedenen 
Exemplare  dieses  Gottes,  welche  wir  besitzen,  unter  sich  sehr  verschie- 
denartig  sind.  Da  die  Künstler  hier  ein  Wesen  darzustellen  hatten^ 
das  kein  Aequivalent  im  griechisch-römischen  Pantheon  besass,  waren 
sie  nicht  gezwungen,  einen  überlieferten  Typus  zu  reproduzieren,  und 
da   sie   nicht  durch   eine   aesthetische  Rücksicht  zurückgehalten  waren. 


Ein  Bild  des  Aeon  auf  einer  Vase,  aufbewahrt  in  Karlsruhe,  hat  keinen  Be- 
zug zu  unserem  Gott. 

207)  Mai,  Äuctores  dassici  t.  III  Rome  1831,  Myth.  Vat.  III  §  8,  vgl. 
§  1  und  §  6. 

2o*j  Im  §  6  sagt  der  Autor:  draconem  flammivomum  in  dextra  teuere 
perhibetur.  Er  scheint  eine  Darstellung,  analog  dem  Relief  der  Gärten  Colonna, 
im  Auge  gehabt  zu  haben,  Lajard  pl.  LXXI,  1. 

*o9)  Myth.  §  5 :  Saturnum  pivilosophi  in  figura  temporis  accipiuntj  unde 
et  graeceeum  Cronum  id  est  tempus  appdlant.  Vgl.  Mayer  in  Roscher's  Lexikon- 
•t.  II  1495  ff.,  der  auch  die  Stelle  des  Mythographus  p.  1571  richtig  deutet. 


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D&»  dntte  Mithraeum  in  Heddernheim  und  seine  Skulpturen.  99 

gaben  sie  ihren  Werken  em  äusserst  verschiedenes  Aussehen,  obgleich 
gleichmässig  abstossend. 

Auch  in  dem  Tempel  von  Heddeniheim  hat  man  1890  eine 
dieser  löwenköpfigen  Gottheiten  in  einer  im  linken  Podium  befindlichen 
Nische  gefunden  (Taf.  1  Fig.  6).  Es  ist  ein  Relief  von  Sandstein, 
0,59  cm  hoch  und  23  cm  breit  *^®)  Der  Gott  ist  völlig  nackt  bis 
auf  eine  Art  Schurz  oder  Hose,  welche  die  Lenden  umspannt,  er  steht 
aufrecht,  fest  auf  dem  linken  Bein,  während  das  rechte  etwas  seitwärts 
gestellt  ist.  Sein  Rumpf  ist  von  einer  dicken  Schlange  umgeben,  deren 
Schwanz  sich  um  das  rechte  Bein  rollt,  während  der  Kopf  des  Tieres  sich 
auf  die  linke  Schulter  legt  neben  die  Mähne  des  Löwen,  —  wir  haben 
soeben  das  Motiv  dieser  Nebeneinanderstellung  der  beiden  Köpfe  gesehen. 
Vom  auf  der  Brust  ist  ebenfalls  unter  der  Mähne  ein  Anhängsel,  welches 
ein  Gesicht  (?)  in  getriebenem  Metall  darstellen  zu  sollen  scheint.  Seine 
Bedeutung  ist  mir  völlig  rätselhaft.  Die  rechte  Hand,  welche  etwas 
seitwärts  gestreckt  ist,  hält  einen  grob  angedeuteten  Schlüssel.  Der 
linke  Arm  ist  gestreckt,  die  Hand  hält  einen  Gegenstand,  der  am  ehesten 
einem  Ruder  gleicht.  *^*)*  Unter  der  Hand  des  Gottes  bemerkt  man 
auf  dem  Stiel  eine  Art  Wulst,  vielleicht  der  Riemen  des  Ruders. 

Es  ist  im  ersten  Teil  dieser  Abhandlung***)  bewiesen  worden, 
dass  dieses  Relief  in  einer  kleinen  Nische  oder  Zelle  aufgestellt  war, 
welche  durch  eine  durchhauene  Basaltplatte  in  der  Art  verschlossen 
war,  dass  man  den  Gott  nur  durch  ein  kleines  viereckiges  Loch  sehen 
konnte.  Diese  merkwürdige  Einrichtung  hatte  offenbar  einen  mysteriösen 
Zweck  und  der  Gedanke  liegt  nahe,  dass  sie  irgend  einem  Gaukelspiel 
dienen  musste.  Nun  hat  Zoega**^)  an  einem  römischen  Aeonrelief  be- 
obachtet, dass  das  Löwenmaul  durch  die  ganze  Dicke  der  Platte  durch- 
brochen gearbeitet  war  und  an  einem  anderen  Standbild  *^^)  ist  nicht 
nur  der  Mund  durchbohrt,  sondern  das  Loch  steht  in  Verbindung  mit 
einer   Rinne   oder  Furche,   die    vom   Hinterkopf  sich  über  den  ganzen 


210)  Vgl.  I.  Xeil.  Ich  kenne  dies  Relief  nur  durch  eine  Photographie, 
aber  Herr  Wolff  hat  gütigst  meine  Beschreibung  nach  dem  Original  vervoll- 
ständigt und  verbessert. 

'*^)  Man  könnte  auch  der  Form  nach  an  eine  Schaufel  denken,  aber 
die  Verdickung  unter  der  Hand  wäre  dann  unerklärlich. 

"«)  Vgl.  S.  55. 

"»)  Zoega  a.  a.  0.  S.  200  f. 

"*)  Lajard  LXXII,  2. 

"*)  Lajard  LXXI,  3. 

7* 


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100  F.  Cumont 

Racken  hinzieht  bis  auf  die  Halbkugel,  auf  welcher  der  Gott  steht. 
Zoega  hat  auch  dabei  die  Absicht  eines  abergläubischen  Trugs  gearg- 
wöhnt. „Vielleicht,  sagt  er,  bezweckte  man,  dass  der  Hauch  eines 
Blasebalges  durch  dies  Loch  auf  einen  davor  stehenden  Altar  ging  und 
die  Flamme  desselben  anfachte,  sowie  man  auf  dem  in  dem  Mithraeam 
unter  dem  Viminal  entdeckten  Relief  **^)  die  Luft  abgebildet  sieht,  wie 
sie  aus  dem  Rachen  der  Löwengestalt  heraus  zu  der  Flamme  des  vor 
ihr  stehenden  Altars  dringt,  indem  man  auf  diese  Weise  andeutete,  dass 
der  Gott  Lenker  der  Elemente  sei^.  In  unserem  Mithraeum  stand  ge- 
rade vor  der  Nische  des  sog.  Aeon  ein  Altar  (Plan  1).  Die  Ver- 
mutung Zoegas  ist  also  durch  den  Heddernheimer  Fund  gewissermassen 
bestätigt  und  es  erscheint  in  der  That  sehr  wahrscheinlich,  dass  man 
während  des  Mysteriendienstes  irgendwie,  durch  das  Loch  der  Basalt- 
platte, als  ob  er  von  dem  Gotte  käme,  einen  Luftzug  auf  den  ange- 
zündeten Altar  lenkte,  damit  das  Feuer  in  dem  dunklen  Raum  des 
Spelaeums  plötzlich  auflodere**'). 

Als  Lenker  der  Elemente  wäre  also  nach  Zoega  der  löwenköpfige 
Gott  aufzufassen.  Die  Attribute,  welche  ihm  gegeben  werden,  leiten, 
wenn  ich  nicht  irre,  zu  derselben  Meinung.  Ihre  Deutung  ist  zwar 
durch  die  Beifügung  des  aussergewöhnlichen  Ruders  kaum  erleichtert; 
aber  wenn  wir  uns  der  Schlussfolgerungen  erinnern,  zu  denen  wir  vor- 
her gelangt  sind,  so  können  wir  sie  dennoch  in  ziemlich  einleuchtender 
Weise  auslegen.  Wir  haben  gesehen,  dass  der  Löwe  in  den  Mithras- 
mysterien  das  Symbol  des  Feuers  ist  und  der  Mythograph  sagt  uns 
bestimmt,  dass  der  löwenköpfige  Gott  in  dieser  Weise  dargestellt  worden 
ist  propter  nimium  caloris  aestum.  Wenn  der  Löwe  in  dieser 
Figur  denselben  Sinn  hat,  wie  in  Begleitung  des  geopferten  Stiers,  so 
ist  es  wahrscheinlich  ebenso  mit  der  Schlange  der  Fall.  Und  wirklich 
sehen  wir  auf  einem  römischen  Relief  des  angeblichen  Gottes  Aeon*^^) 
die  ihm  vom  Halse  herabhängende,  aus  einem  Krater  trinkende  Schlange, 


"«)  Lajard  LXXI,  2. 

''^^^)  Ich  darf  wohl  hinzufügen,  dass  ich  neuerdings  in  der  Sammlung 
de  Clercci  eine  grosse  Alabasterstatue  des  Aeon  aus  Phönikien  sah,  auf  welcher 
das  Maul  ähnlich  wie  an  den  zwei  römischen  durchmeisselt  war.  Man  konnte 
sogar  durch  einen  kleinen  Marmordeckel  das  Loch  hinter  dem  Kopf  ver- 
bergen. Die  Statue  ist  imversehrt  erhalten  und  man  bemerkt  auf  den  Zähnen 
und  Lippen  keine  Feuer-  oder  Wasserspuren.  Auch  dies  ist  der  Vermutung 
Zoega^s  günstig. 

«1«)  Lajard,  PL  LXXI,  2.  Vgl.  das  von  Wolff  (a.  a.  0.  S.  47  ff.) 
publizierte  Fragment  aus  Grosskrotzenburg. 


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Das  dritte  Mithraemn  in  Heddemheim  und  seine  Skulpturen.        IQl 

genau  wie  auf  den  rheinlündischen  Darstellungen  des  stiertötenden  Mithras. 
Die  Schlange  wird  also  die  £rde  sein  und  da  dieses  Element  nach  den 
Lehren  der  Philosophen  das  vom  Feuer  **^)  entfernteste  war,  so  hat 
unser  Mythenschreiher  aus  der  Schlange  das  Symhol  der  Kalte  gemacht. 
Der  Krater  fehlt  auf  unserem  Relief,  aher  ihn  ersetzt  das  Ruder. 
Was  könnte  denn  auch  dieses  Attribut  anderes  darstellen  als  das 
Sinnbild  des  Wassers? 

Endlich  ist  der  Schlüssel,  welchen  unsere  Figur  in  der  Rechten 
trägt,  durch  Vergleiche  mit  anderen  Darstellungen  des  Gottes,  auf 
welchen  er  nicht  einen,  sondern  zwei  Schlüssel  hält,  einen  in  jeder 
Hand  **^,  aufgeklärt.  Wir  denken  sofort  an  die  alte  Legende  von  den 
beiden  Himmelspforten,  die  des  Krebses  und  die  des  Steinbocks,  durch 
welche,  wie  man  glaubte,  die  Seelen  auf  die  Erde  herabstiegen  oder 
von  dort  hinaufkämen***). 

Vielleicht  ist  man  durch  Erweiterung  dieser  Idee  dazu  gelangt, 
die  Schlüssel  als  Symbol  der  Luft,  die  sich  in  dem  Raum  über  uns 
bewegt,  zu  fassen.  Denn  es  scheint  sehr  wahrscheinlich,  dass  der  Löwe, 
die  Schlange,  das  Ruder  und  die  Schlüssel  in  dieser  Darstellung  ver- 
einigt sind,  um  die  vier  Elemente  zu  versinnbildlichen.  Der  Gedanke, 
welcher  dieser  Ideenverbindung,  wie  die  zweideutigen  Worte  des  Mythen- 
schreibers es  anzuzeigen  scheinen,  zu  Grunde  liegt,  ist  der,  dass  die 
Element«  in  ewiger  Verwandlung  sind  und  ihre  wechselnden  Phänomene 
die  rinnende  Zeit  wahrnehmbar  ausdrücken. 

Wenn  diese  Auslegung  dem  einzig  zuverlässigen  Texte,  welcher 
von  dieser  seltsamen  Gestalt  berichtet,  entsprechend,  sicherlich  in  den 
Mysterien  verbreitet  war,  so  meine  ich  dennoch  nicht,  dass  man  des- 
wegen die  abweichende  Erklärungen  Zoegas  ausschliessen  soll***).  Der 
Symbolismus,  welcher  den  Löwen  und  die  Schlange  dem  Feuer  und  der 
Erde  gleichstellt,  ist,  wie  gesagt,  ziemlich  jung.     Hingegen  ist  zweifels- 


**^)  Nam  ex  terra  aqua,  ex  aqua  oritur  aer,  ex  aere  aether  (Sen.  Quaest. 
nat.  n  2,  27).  Es  ist  jedoch  erstaunlich,  dass  die  Kälte  hier  der  Erde  als 
Eigentümlichkeit  zugeschrieben  worden  ist  und  nicht  wie  üblich,  der  Luft. 
Vielleicht  liegt  dort  eine  Verwechselung  des  Mythenschreibers  vor. 

"0)  Lajard  LXX,  LXXI,  3. 

23»)  Porph.,  De  antro  nymph.,  c.  22  (p.  71,  16,  Nauck)  Svo  ovv 
xavtag  E^^evro  nvXag  xa^xivov  xal  utyoxfQoav  ol  dioloyoi  niurcov  dl  (Republ. 
X  6Ö1,  1)  CTouia  ItpT}'  TOVTOv  Öf  naQTilvoif  filv  flvai  öl'  ov  xctricectv  al  ipvxal 
aiyoxfQcov  öf  öi   ov  clviaciv.     Cf.  Macrob.  I  17  §  63. 

"*)  Zoega  p.  196  ff. 


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102  F.  Cumont 

ohne  das  Bild  des  löwenhäuptigen  Gottes,  wie  die  meisten  Monstren 
mit  Tierköpfen  eine  Schöpfung  altorientalischer  Phantasie**^),  und  es 
ist  anzunehmen,  dass  die  Attribute  im  Laufe  der  Zeit  einen  Wechsel 
ihrer  Bedeutung  erfahren  haben,  wie  far  die  Darstellung  des  stiertötendeu 
Gottes  im  3.  Jahrhundert  unserer  Zeitrechnung  verschiedene  Erklärungen 
existierten.  Die  römischen  Gläubigen  des  Mithras  wiederholten  ein 
sehr  altes  Bild,  dessen  ursprünglicher  Sinn  selbst  ihnen  nicht  mehr 
klar  war. 

Wie  der  Cultus  der  vier  Elemente,  des  Oceans  und  des  Himmels 
geht  auch  derjenige  der  Zeit  auf  die  alte  Religion  der  Pei^ser  zurück. 
Schon  zur  Zeit  des  Eudemos,  des  Schülers  des  Aristoteles  wurde  die 
Zeit  (xp6vo;)  wenigstens  durch  einen  Teil  der  Magier  als  das  erste  Wesen, 
älter  als  Ormuzd  und  Ahriman***)  betrachtet.  Diese  unbegrenzte  Zeit 
(Zrvan  Akarana)  ist  an  vielen  Stellen  des  Avesta  genannt,  wo  sich  selt- 
samer Weise  dieselbe  enge  Verbindung  dieser  Gottheit  mit  dem  Himmel 
zeigt,  welche  wir  in  ihren  römischen  Darstellungen***)  erkannt  haben. 
Die  Beziehungen,  welche  die  griechische  Mythologie  zwischen  Uranos 
und  Eronos  herstellte,  können  diese  Verbindung  nur  befestigt  haben. 

Aber  wenn  man  als  gewiss  betrachten  kann,  dass  die  durch  die 
Mithrasgläubigen  in  Form  einer  löwenhäuptigen  Figur  verehrte  Gottheit 
die  schrankenlose  Zeit  der  mazdäischen  Religion  ist,  wissen  wir  dennoch 


22SJ  Für  die  Schlange,  die  den  Leib  des  Gottes  umgiebt,  siehe  die 
Beispiele,  die  Macrobius  giebt  Sat.  I  17  §  59,  62,  67.  Für  die  vier  Flügel, 
welche  oft  dem  Gott  gegeben  sind,  siehe  die  Statue  des  Cyrus  in  Persepolis. 
Meyer,  Gesch.  d.  Altert.  I  §  505,  Jiisti,  Gesch.  Persiens  S.  47.  Man  wird 
leicht  noch  andere  Analogien  finden.  Im  Abendlande  schwächte  man  die 
Hässlichkeit  dieser  Figuren  ab.  Auf  dem  Relief  zu  Strassburg  (Fröhner, 
Les  musdes  de  France  p.  XXII)  hat  der  Gott  ein  menschliches  Gesicht  und 
ein  Löwe  lagert  einfach  zu  seinen  Füssen. 

"4)  Damasc,  De  princ.  §  125,  p.  325  Ruelle.  Darmestetcr  t.  III 
p.  LXIX  nr.  1,  vgl.  t.  I  p.  221  nr.  10  scheint  mir  mit  unrecht  an  der  Iden- 
tität dieses  Eudemos  mit  dem  Schüler  des  Aristoteles  zu  zweifeln  (vgl.  Diog. 
Laert.  Prooem  §  9),  aber  wir  können  hier  nicht  auf  die  Gründe  zurückkom- 
men, welche  uns  zwingen,  ein  sehr  hohes  Alter  für  das  zervanistische  System 
anzunehmen.  Ich  hoffe  in  Kürze  diese  Frage  eingehend  in  einer  Special- 
studie zu  erörtern,  wo  die  Beziehungen  der  Mysterien  des  Mithras  mit  der 
avestischen  Religion  untersucht  werden. 

***j  Der  souveräne  Himmel  und  die  gränzenlose  Zeit  sind  gewöhnlich 
zusammen  genannt.  Vendid.  F  XIX  13  (45),  cf.  9  (34)  =  II  p.  263  Darm., 
Siroza  21  =  II  302,  328  Darm,  und  die  Stelle  des  citierten  grossen  Bundahish 
ibidem  p.  310,  311. 


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Das  dritte  Mithraeum  in  Heddernheim  und  seine  Skulpturen.        103 

nicht)  welchen  Namen  man  ihr  in  den  Mysterien  gab.  Die  Bezeich- 
nang  des  Aeon,  welche  Zoega  der  griechischen  Litteratar  entlehnt  hat, 
lässt  sich  nicht  rechtfertigen.  Niemals  hat  man  eine  Widmung  an 
Aeon***)  gefunden,  nirgendwo  wird  Aeon  unter  den  Mithrasgottheiten 
genannt.  Der  Mythenschreiber  nennt  unseren  Gott  Saturnus,  aber 
es  ist  schwer,  zu  glauben,  dass  dieser  Name  von  den  Eingeweihten  ge- 
braucht worden  ist.  Saturnus  war  wirklich  in  dem  Cultus  der  gleich- 
namige Planet  **^),  und  mehrere  Darstellungen  dieses  Gottes,  die  nicht 
Ton  seinem  üblichen  Typus  abweichen,  sind  in  den  Spelaeen  aufgefunden 
worden.  Man  könnte  an  den  Dens  aetemus  denken,  welcher  unter  dem 
Kaiserreich  Gegenstand  einer  durch  immer  mehr  auftretende  Inschriften 
i)ezeugte  Verehrung  wurde**®).  Man  könnte  endlich,  an  der  Sache 
verzweifeln,  auf  Silvanus  zurückgehen,  den  wir  als  in  den  Mithraeen 
verehrt  kennen  und  der  sonderbarer  Weise  unter  den  römischen  Kaisern  den 
Oharakter  einer  pantheischen  Gottheit  annahm  ***).  Unser  Relief  von 
Heddernheim  bietet  wirklich  in  Kostüm  und  Haltung  Aehnlichkeit  mit 
gewissen  Bildern  des  Silvanus  dar.  Aber  es  würde  das  eine  Vermutung 
sein,  der  ernstliche  Bedenken  entgegenstehen,  und  es  ist  besser  bis  zu 
4em  Zeitpunkt,  da  uns  eine  neue,  beschriebene  Stele,  wie  diejenige 
unseres  Tempels,  das  R&tsel  löst,  von  ferneren  Mutmassungen  abzu- 
stehen. 

Trotz  der  noch  obwaltenden  Ungewissheiten  sieht  man,  dass  das 
Studium  der  Skulpturen  des  Museums  zu  Frankfurt  uns  zu  einigen  in- 
teressanten Resultaten  für  das  Verständnis  des  Mithrasglaubens  geführt 
hat.  Andere  ähnliche  bisher  vernachlässigte  Steine  liefern  demjenigen, 
welcher  bereit  ist,  sich  ihnen  zu  widmen,  unerwartete  Aufschlüsse. 
£s  ist  ein  glücklicher  Umstand,  dass  dieser  Kultus,  über  den  die 
alten  Autoren  uns  so  wenige  Details  geben,  weil  sie  ihn  selbst  sehr 
wenig  kannten,  den  Nachforschungen  der  Archäologen  eine  enorme 
Menge  von  Inschriften,  Reliefs  und  Statuen  überlassen  hat.  Die  unter- 
irdischen   Mithraeen   sind   dem    Schicksal    der   Zerstörung    entgangen, 


'*?)  Nur  infolge  einer  Mutmassung  hat  Hübner  diesen  Namen  auf  dem 
in  den  Bonn.  Jahrb.  LVIII  pl.  VIII  reproduzierten  Stein  von  York  wieder- 
hergestellt.    Vgl.  Eph.  epigr.  HI  77. 

227)  Vgl.  meine  „Notes  sur  im  temple  d'Ostie"  S.  12  ff.  Saturn  ist 
auf  dem  kleinen,  in  unserem  Tempel  gefundenen  Marmorrelief  (siehe  oben) 
•dargestellt,  neben  dem  Mars  und  dem  Merkur. 

'")  Vgl.  Pauly-Wissowa,  „Realenc."  s.  v.  Aetemus  (deus). 

*")  Wolff,  a.  a.  0.  S.  93.    Vgl.  Revue  arch^ol.  1892  I  189  fg. 


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104  P.  Richter 

welchem  die  Tempel  der  anderen  Götter  anheim  gefallen  sind.  Ueberall 
öffnen  sie  sich  uns,  und  wir  können  uns  nach  und  nach  einweihen  in» 
die  Mysterien,  welche  ehemals  die  Priester  mit  eifersüchtiger  Sorgfalt 
den  Profanen  verbargen.  Nur  müssen  wir  bereit  sein,  uns  den  Prüfnnsea 
zu  unterwerfen. 


-o-^Ö>- 


Die  Kaiserprivilegien  für  das  Kloster  Springiersbach. 

Von  Dr.  Paul  Richter  in  Coblenz. 

Die  Springiersbacher  Kaiserprivilegien   sind,    neben  anderen,    die- 
ersten,    bei   denen  in  der  Reichskanzlei  Vorurkunden   inseriert  worden 
sind,   und   spielen   wegen   dieser  diplomatischen  Bedeutung  in   der  Lit- 
teratur   eine  gewisse  Rolle.     Nach  dem  Vorgange  von  Ficker,  Beiträge 
zur  ürkundenlehre  I  312  f.,   316,   haben  Bresslau,  Handbuch  der  ür- 
kundenlehre  I  661,  und  Schum,  Kaiseinirkunden  in  Abbildungen  418  ff. 
über  sie  gehandelt,  während  Bemhardi,  Jb.  Konrads  III  342,  das  Privileg 
dieses  Königs,    als  das  erste,    von  historischen  Gesichtspunkten  aus  be- 
sprach.   Die  älteren  litterarischen  Nachweise  giebt  Goerz,  Mittelrheinische 
Regesten  I  p.  549,  II  p.  86  und  p.   193,  und  Beyer  druckte  die  Ur- 
kunden  zuletzt   ab   im  Mittelrh.  Urkundenbuch  I  p.  590  ff.,   II  p.  39» 
und  p.  171  ff.    Die  DruckiB,  welche  für  die  beiden  Privilegien  Konrads  III 
und  Friedrichs  I  auf  späten  und  fehlerhaften  Abschriften  beruhen,  werden 
dadurch  noch  mangelhafter,    als  sie  es  schon   an   sich   sind.     Da  diese 
beiden  Urkunden,    bis  vor   einiger  Zeit  in  Privatbesitz,    nunmehr  samt 
den   übrigen  Kaiserprivilegien   im  Königl.  Staatsarchiv   zu  Koblenz   der 
Forschung   zugänglich   sind,   so   erscheint  ein  Neudruck  und  eine  aber- 
malige Behandlung  nicht  unberechtigt.  Für  jenen  ist  die  Urk.  Konrads  III 
d.  d.  1142  August  I,    St.  3460,   zu  Grunde  gelegt,   die  Lesarten  und 
geringen  Textabweichungen  der  Urk.  Friedrichs  I  d.  d.  1171,  Juni   24, 
St.  4125,  und  derjenigen  Heinrichs  VI  d.  d.  1193,  April  28,  St.  4810, 
werden    in    den  Anmerkungen    mitgeteilt;    für   diese   beiden   Urkunden 
werden  gesondert  abgedruckt  die  Protokolle,  sowie  Anfangs-  und  Schluss- 
formeln der  Texte  und  je  eine  grössere  Erweiterung  derselben. 

!•  St  3460. 

Konrad  II  nimmt   das  Augustinerkloster  Springiersbach  in  seinen 
Schutz  und  bestätigt  alle  seine  Besitzungen  und  Rechte. 

Unzweifelhaft  von  derselben  Hand  geschrieben  wie  St.  3458  und 
daher  den  übrigen  von  diesem  Schreiber  herrührenden  Urkunden 


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Die  Kaiserprivilegien  für  das  Kloster  Springiersbacb.  10& 

beizuzahlen  [Kaiserurkunden  in  Abbildungen  371  f.] ;  von  derselben 
Form  wie  in  St.  34ö8  ist  auch  das  Monogramm ;  das  sehr  schön  er- 
haltene rote  Wachssiegel  scheint  mit  demselben  Stempel  herge- 
stellt zu  sein,  den  die  Abbildung  bei  Wilmanns-Philippi,  die  Kaiser- 
Urkunden  der  Provinz  Westfalen  II,  Taf.  2,  22,  erkennen  lässt. 

C.  |In  nomiDe  sanct^  et  individu§  trinitatis.  C&nradus  divina 
favente  dementia  Romanorum  rex  secundus  •,*  J  Iustici§  diffinitio  est  con- 
stantem  ac  perpetuam  habere  voluntatem  tribuendi  unicuique,  quod  sibi 
iure')  competit.  Quam  cum  omne  hominum  genus  colere  semper  ac*) 
exercere  oporteat,  preeipue  tarnen  regi§')  dignitati  convenit  talem 
anlmi  ISabitnm  immutabiliter  induere  et  eam  human§^)  societatis  por- 
tionem  singulari  protectionis  gratia  defensare,  qu§  spreta  mundi  huius 
proprietaria  possessione  elegit  sub  regulari  instituto  communem  vitam 
dncendo  terram  viventium  possidere.  Proinde  fidelium  nostrorum  tam 
fiitur§*)  quam  presentis  ^tatis^)  industri§')  notum  esse  volumus,  quod 
veniens  ad  nos  Richardus,  venerabilis  abbas  monasterii  Sprenkyrsbach  ®) 
dicti,  quod  monasterinm  mater  eiusdem  abbatis,  Benigna  nomine^),  in 
propria  heredltatis  su§^®)  possessione  §dificare*^)  cepit  et  ad  Treviren- 
sem  **)  episcopatum  ex  consensu  Sigifridi  palatini  comitis,  cuius  ministe- 
rialis  erat,  sine  uUa  census  vel  cuiuslibet  generis  pensione  contulit,  a 
nostra  serenitate  interventu  domni  Wibaldi  venerabilis  Stabulensis 
§cclesi§  abbatis  obtinuit,  quatenus^^)  idem  monasterinm  cum  suis  per- 
tinentiis  sub  nostr§  et  omnium  successorum  nostrorum,  regum  videlicet 
seu  imperatorum,    ditione  ac  speciali")  protectione  accipere  et  collatas 


0  Fehlt  bei  St.  4125  und  4810. 

2)  St.  4125  und  4810:  et. 

*)  St.  4125:  regie. 

*)  St.  4125:  humane. 

*)  St.  4125:  future. 

«)  St.  4125  und  4810:  etatis. 

•)  St.  4125:  industrie. 

8)  St.  4125  und  4810:  Sprenkirsbach. 

^)  St  4125  und  4810  schieben  hinter  nomine  ein:  et  presentis  abbatis 
Qodefridi  avia  —  bei  St.  4810  entsprechend  dem  Wortlaut  der  inserierten 
Urkunde,  aber  im  Widerspruch  mit  der  Angabe  der  Xarratio,  welche  hier^ 
entgegen  der  Vorlage,  den  Verhältnissen  entsprechend  geändert  ist,  vgl.  Note  76. 

1«)  St.  4810:  sue. 

")  St.  4125:  edificare,  St.  4810:  hedificare. 

")  St.  4125  und  4810:  Treverensem. 

")  St.  4125  und  4810:  quatinus. 

")  4810:  spetiali. 


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106  P.  Richter 

ibidem  possessiones  regi§'^)  maiestatis  auctoritate  *^)  coniirmare  atque 
autenta  *')  precepti  nostri  pagina  communire  dignaremur.  Quorum  piam 
ac  religiosam  petitionem  clementer  admittentes  eundem  locum  Sprenk}Ts- 
bach  *®)  cum  suo  ambitu  acceptis  limitibus  sub  regi§  ^^)  sublimitatis 
manu  et  defensione  in  omne  tempus  stabilimus,  ita  scilicet  ut  nullus 
archiepiscopus,  nullus  episcopus,  nullus  dux  *^)  aut  comes  seu  vicecomes 
nuUa  §cclesiastic§  secularisve  dignitatis  persona  eundem  locum  hospita- 
tionibus  vel  exactionibus  sive  aliquo  prorsus  incommodo  inquietare  vel 
molestare  presumat,  sed  pace  peri>etua  et  omnimoda^')  libertate  ad 
serviendum  deo  perhenniter  *^)  eiusdem  loci  habitatores  fruantur.  Quod 
€0  a  nobis  etiam  preter  regni  excellentiam  firmioris  rationis  constantia 
fitatuitur,  quod  defuncto  bon^  memoria  Willelmo  palatino  comite  omnia 
eins  allodia*^)  iustis  modis  in  regni  proprietatem  iure  devenerunt "). 
Eam  igitur  partem  nemoris  Contel  prefato  monasterio  adiacentis,  quam 
predictus  Willelmus  i)alatinus  comes  ibidem  contulit,  id  est  in  longitu- 
dine  a  fönte  Elverichesburnen  usque  ad  agros  supranominat§  ^eclesi^*^) 
pertingentem,  in  latitudine  autem  ex  transverso  ^^)  a  rivulo  Sprenkyrs- 
bach*^)  usque  ad  rivulum  Yilirsbach  *^)  cum  silvis*^),  agris  et  omnibus 
utilitatibus  acquisitis  vel  adquirendis  ^^)  memorat§  ^cclesi§  confirmanus. 
Preterea   fundos    tres,    quos    sepedictus    palatinus    manuscripto   suo  ab 


")  4810:  regle. 

")  St.  4125:  actoritate. 

'^)  St.  4125  und  4810:  auctentica. 

i«j  St.  4125  und  4810:  Sprenkirsbach. 

")  St.  4125  und  4810:  regia. 

*°j  Bei  St.  4125  ist  das  Pergament  zum  Teil  zerstört. 

")  St.  4125  und  4810:  commoda. 

")  St.  4810:  peremniter;  bei  St.  4125  ist  das  Pergament  wieder  zer- 
«tört  und  gerade  die  fraglichen  Buchstaben  fehlen;  in  der  Kopie  des  XH. 
Jhs.  perhenniter. 

2^)  Das  Pergament  von  St.  4125  zeigt,  ebenso  wie  kurzvorher  anstelle 
der  Worte  quod  defuncto  ein  Loch,  so  dass  von  den  3  letzten  Worten  nur 
•der  erste  und  die  letzten  Buchstaben  unzweifelhaft  zu  erkennen  sind. 

**)  Bei  St.  4125  ist  hier,  wie  auch  später  bei  dem  Worte  transverso 
das  Perg.  zerstört. 

2*)  St.  4125  hatte  ursprünglich  ^rclesi^  geschriecen. 

")  St.  4810:  traverso. 

")  St.  4125  und  4810:  Sprenkirsbach. 

28j  St.  4125  und  4810:  Vilirisbach. 

«»)  St.  4125:  silviis. 

»<>)  St.  4810:  acquirendis. 


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Die  Eaiserprivilegien  für  das  Kloster  Springiersbach.  107 

omni  placito  sive'*)  servitio  et  exactione  advocatorum  vel  villici  aut 
pablicornm  officiaiium  **)  penitus'*)  emancipavit,  scilicet  curtem  nnam 
in  Villa  Crovia  com  capella,  qu§**)  ibidem  ^dilicata^*)  est,  et  alias 
<laas  in  villa  Rile,  unam  iuxta  §cclesiam,  alteram  in  extremo  vill^ 
sitam,  sub  plen§'®)  libertatis,  ut  prescriptum  est,  immunitate  ab  om- 
ninm  hominam  dominio  et  inqnietatione  absolvimns.  Insuper  theloneum, 
quod  in  castello  Cochma'^)  eadem  constitutione  prefatis  fratribus  re- 
missum  est,  eis  perpetua  donatione  remittimus,  ut  naves  iam  sepedicto 
monasterio  pertinentes  et  res  fratrum  vel  victualia  vehentes  nulluni  in 
descensu  vel^^)  ascensu  fluminis  seu  rip§^*)  theloneum  aut  publicam 
sive*°)  privatam  pensionem  persolvant.  Porro  universa,  qu§*^)  eidem 
venerabili  loco  hactenus  votis  fidelium  contradita  vel  deinceps  iustis 
modis  tradenda  sunt,  pari  defensionis  et  patrocinii  privilegio  communi- 
mus,  agros  videlicet,  quos  predictus  palatinus  in  mortis  su§  articulo 
pro  anim§  su§**)  remedio  largitus  est,  in  villa  Bagnuel*^)  dicta  in 
descensn  usque  ad  agros  §cclesi$,  vineas  et  agros  in  villa  Crovia,  \1neas 
iü  Eespa,  in  Travendrebach  **)  curtem  unam,  agros,  vineas,  prata,  in 
Enkerka*^)  vineas,  in  Borga  curtem,  agros,  vineas  et  prata,  in  solitu- 
4ine  super  Mosellam,  in  loco  qui  dicitur  Molun,  agros,  vineas  cum 
■exitibus  et  ingressibus  *^*)  suis,  in  Rila  vineas  et  agros,  in  Pordreka*'') 
■curtem  unam,  vineas  et  agros,  in  PretthaH®),  in  Kemetan*^)  vineas,  in 

")  St.  4810:  seu. 

8*)  St.  4810:  officialium. 

"J  fehlt  bei  St.  4810. 

»*)  St.  4810:  que. 

«;  St.  4810:  hedificata  est,  vgl.  Note  11. 

'«)  St.  4125:  plene. 

")  St.  4125  und  4810:  Cochema. 

»8)  St.  4125  und  4810:  vel  in. 

3«)  St.  4810:  ripe. 

*^)  St.  4810:  seu. 

*')  St.  4810:  que. 

•»*)  St.  4810:  sue. 

*')  St.  4125:  Benivl,  St.  4810:  Baingnivl. 

**)  Das  b  in  bach  ist  aus  einem  p,  dessen  Schaft  stehen  geblieben 
Ist,  verbessert. 

**)  St.  4125  und  4810:  Enkircha. 

*«)  St.  4125:  in  egressibus,  aber  fast  als  ein  Wort,  so  dass  St.  4810 
"die  richtige  Lesart  gegen  konnte. 

*^)  St.  4125:  Pündreka,  St.  4810:  Pondreka. 

«)  St.  4125  und  4810:  Bridal. 

**)  St.  4810:  Keimetam,  St.  4125:  über  dem  a  ein  Abbreviaturstrich, 
der  ebenso  m  wie  n  vertreten  kann. 


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108  P.  Richter 

Speia  domum  et  vineas,  in  Biscovesalven  vineas,  apud  sanctam  Aldegun- 
dem  domum  et  vineas,  in  Bremba,  in  Nogera  vineas,  in  Clotena^®) 
domum,  agros  et  vineas,  in  Ulkebach  domum  cum  vineis,  agris,  pratis. 
in  Witelika*^)  domum  agros,  prata  et  vineas,  in  Novigento  vineas,  in 
Alflo  curtem,  agros,  molendina  duo,  Silvas,  prata,  in  Grammerode  ^^) 
curtem,  agros,  prata,  molendinam  unum  et  silvam,  in  Wenkela^^) 
curtem,  agros  et  prata  et**)  molendinum  unum  et  silvam,  in  loco 
Scheitba**)  curtem  cum  agris,  pratis,  in  loco  Hussa  curtem  cum  agris 
et  pratis,  in  Dochuwilre  *®)  curtem,  agros  et  prata,  in  Huneredorf^') 
mansos  persolventes  XIIP^)  solidos  Coloniensium  denariorum  et  molen- 
dinum unum,  in  Rora  curtem,  agros  et  prata,  in  Lorzebura  curtem, 
agros  et  prata,  in  loco  Sumunt*^)  curtem  et  agros,  in  loco  Wenris 
domum,  agros  et  prata,  in  Othinga,  qu§*°)  ibidem  possidere  videntur^*). 
H§c^**)  omnia,  qu§^^)  suprascripta  sunt,  et  cuncta,  qu§*^)  postmoduin 
legitimis  rationibus  fratres  sepedicti  monasterii  Sprenkesbach  **)  acqui- 
rere  quarumcumque  personarum  donatione  cum  iuris  suffragio  poteront, 
in  nostrum,  videlicet  regum  et  imperatorum,  patrocinium  in  omne  tem- 
pus  accipimus,  nee  liceat  alicuius  conditionis  pei*son§  in  villis  vel  locis, 
ubi  possessiones  habuerint,  introitus  vel  exitus  ^*)  interdicere,  non  aquam 
vel  silvam  communem  vel  pascua  sive  publicum  rerum  usum  ullatenns 
prohibere,  non  transitum,  non  pontaticum  ab  ipsis  vel  ab  ipsorum  rebus 
exigere,    sed   sub   regi§®^)   tuitionis^^)    beneftcio^^J   quietam   eis   vitam 

50)  St.  4810:  Clothena. 

51)  St.  4810:  Withelika. 

52)  St.  4810:  Engramenrode. 

")  St.  4125  und  4810:  Winkela. 

")  fehlt  bei  St.  4810. 

55)  St.  4125  und  4810:  Scheida. 

5ö)  St.  4125:  Dochwilere,  St.  4810:  Dochwilre. 

57;  St.  4810:  Hunresdorf. 

58)  St.  4810:  tredeeim. 

59)  St.  4810:  Summunt. 
«0)  St.  4810:  que. 

^^)  was  St.  4125  und  4810  an  dieser  Stelle  einschieben,  ist  später  ia 
deren  Spezialtext  gegeben. 
02)  St.  4810:  hec. 
")  St.  4810:  que. 
6*)  St.  4125:  Sprenkirsbach. 
»5)  St.  4810  schiebt  eis  ein. 
««)  St.  4125:  regle,  St.  4810:  imperatorie. 
«7)  St.  4125:  tuicionis. 
««)  St.  4810:  benefitio:  Der  Schreiber  steht  wohl  unter  dem  Eindnick 


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Die  Kaiserprivilegien  für  das  Kloster  Springiersbach.  109 

«cum  omni  libertatis  prerogativa  Kceat  agere.  Et  ®^)  ut  h§c  omni  dein- 
ceps  tempore  rata  et  inconcussa  permaneant,  hanc  cartam  inde  con- 
scriptam  sigilli  nostri  impressione  insigniri  iussimus  manuque  propria, 
ut  infra  apparet,  corroboravimus  et  testes,  (jui  presentes  aderant,  sub- 
temotari  feeimus.  Quomm  nomina  b§c  sunt:  Herimannns  palatinus 
-comes,  Adelbertus  marchio  de  Saxonia,  Gevehardus  comes  de  Sulcebacb, 
Oodefridus  comes  de  Spanebeim,  comes  Otto  de  Rinecka  eiusque  con- 
sanguinei,  Otto  et  Othalricus  de  Ära.  comes  Herimannns  de  Vemeburcb, 
Robertus  de  Lurenborch,  Reinboldus  de  Isenborch;  ministeriales  regni: 
Heinricus  de  Ulmena  et  frater  eins  Rodulfus,  Johannes  de  Nenters- 
bürch  et  frater  eins  Wemerus,  Johannes  de  Evernacha,  Johannes  de 
€ochma,  Garsilius  et  Nicolaus  de  Cherpena,  Cünradus  de  Popardia  et 
alii  quam  plures. 

X  Signum  domini  Cftnradi  Romanorum  regis  secundi.  x 
^Ego  Arnoldus  cancellarius  vice  Heinrici  Maguntini  archiepiscopi 
•ei  archicancellarii  recognovi -/l  (M.)  (S.) 

Anno  dominic§  incamationis  M.  C.  XLIIII  Indictione  YI.  Regnante 
Cünrado  Romanorum  rege  secundo,  anno  vero  regni  eins  VI.  Data  apud 
€ochmam  kalendas  Augusti,  in  Christo  feliciter  amen  •,* 

2.   St  4125. 

Friedrich  I  bestätigt  und  erweitert  das  Privileg  Konrads  III  für 
Springiersbach. 

Der  Schreiber  ist  nach  den  in  Kaiserurkunden  in  Abbildungen,  Lief.  X, 
gegebenen  Abbildungen  nicht  zu  bestimmen,  er  scheint  bestrebt  ge- 
wesen zu  sein,  seine  Vorlage,  St.  3460,  nachzubilden;  das  Chrismon 
hat  dieselbe  Gestalt  wie  St.  3460  bez.  3458;  die  ürk.  wurde  viel- 
leicht von  einem  Springiersbacher  Mönch  geschrieben.  Das  Mono- 
gramm hat  die  Form,  für  welche  die  Kaiserurkunden  in  Abbildungen, 
Lief.  X,  Taf.  11  und  12,  einige  Muster  geben.  Das  Siegel  zeigt 
keinen  sehr  deutlichen  Stempeldruck. 

C.  xln  nomine  sancte  et  individue  trinitatis.  Fridericus  divina 
favente  dementia  Romanorum  Imperator  augustus.  ^ '^.     Imperatori§'^) 


•des  vorhergehenden  Wortes  tuitionis,  wo  er  das  c  der  Vorlage  verbessert 
hat,  ähnlich  wie  oben  (vgl.  Note  14)  das  t  in  spetialis  wohl  auf  das  vorher- 
gehende ditione  zurückzufuhren  ist. 

«9)  Von  hier  an  vgl.  die  Spezialtexte  für  St.  4125  und  4810. 

^<*)  Hier  wird  das  Ende  der  ersten  Zeile  erreicht,  indem  die  Buchstaben 
von  augustus  weit  von  einander  getrennt  sind. 

'»)  St.  4810:  Imperatorie. 


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110  P.  Richter 

maiestatis  a  deo  nobis  creditum  est  officium  '^,  ut  quod  suum  est,  ani- 
ciiique  in  iure  suo  conservemus,  et  quecumque  predecessores  nostri,  diri 
reges  atque  imperatores,  §cclesiis  contulerunt  et  coUata  confirmavenint, 
in  robur  perpetuitatis  renovemus  et  auctoritate  nostra  confirmemos. 
Eapi'opter  imperatori§  ^')  pietatis  animum  ad  fcclesiam  de  Sprenkis- 
bach'*)  clementer  advertentes  Privilegium,  quod  predecessor  noster 
felicis  memoria  rex  Cunradus  eidem  ^clesi^  cootulit,  reformamus  "^)  et 
auctoritate  nostra  sibi  confirmamus.  Quod  ut  evidentibus  inooteseat^ 
divin^  retributionis  intuitu  et  affectuoso  venerabilis  eiusdem  loci  abbatis 
Godefridi  ^®)  interventu  seriatim  subscribendam '')  censuimus,  cuius  forma 
h§c^®)  est  et  continentia.  Es  folgt  St.  3460  mit  den  in  den  Noten 
gegebenen  Varianten ;  am  Scbluss  der  Güteraufzählung,  nach  den  Worten : 
qu§  ibidem  possidere  videntur  [vgl.  Note  61]  folgt  der  Satz:  Ad  h^ 
ut  §cclesia  in  Keimetam  a  piae  recordationis  Adelberone  archiepiscopo 
Treverensi  contradita  predicte  ^cclesi^  robur  lirmum  et  inconcussum 
obtineat,  imperialis  nostr§  sanctionis  pagina  eidem  traditione  auctorita- 
tem  adhibemus.  Es  folgt  weiter  der  Text  von  St.  3460  bis  zur  Corre- 
boratio  [vgl.  Note  69]:  Et  ut  h^c  omni  deinceps  tempore  rata  et  in- 
concussa  permaneant,  hanc  cartam  inde  conscriptam  sigilli  nostri  im- 
pressione  insigniri  iussimus.  et  testes,  qui  presentes  aderant,  subtemo- 
tari  fecimus,  quorum  nomina  h§c  sunt:  Arnoldus  Treverensis  archiepis- 
copus,  Philippus  Coloniensis  archiepiscopus,  Godefridus  Traiectensis  epis- 
copus,  Rudolfus  prepositus  maioris  §cclesi§  Treverensis,  Bruno  prepositus 
maioris  §cclesi§  Coloniensis,  Symon  prepositus  sancti  Gereonis,  Gunradns 
prepositus  sancti  Severini,  Lotarius  prepositus  Bunnensis ;  Bertoldus  dux 
de  Geringen,  Emecho  comes  de  Lininge,  Everhardus  comes  de  Seine^ 
Udelricus  comes  de  Nureberg,  et  alii  quam  plures. 

X  Signum   domini  Friderici  Romanorum   imperatoris  invictissimi.  | 

0  0  0    A   0 

Acta    sunt   h§c    anno    dominic§    incamationis  M.  C.  LXXI,    In- 

dictione  IUI.  (M.)  (S.) 

Regnante  domno  Friderico  Romanorum  imperatore  glorioso ;  anno- 

0       n 

regni  eins  XVIIII. 


•2)  St.  4810:  offitium. 

^»)  St.  4810:  imperatorie. 

'*)  St.  4810:  Sprenkirsbach. 

"5)  Verbessert  aus  reformemus. 

'6)  St.  4810:  Absalonis. 

")  St.  4810:  subscribendum. 

•8)  St.  4810:  hec. 


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Die  Kaiserprivilegien  für  das  Kloster  Springiersbach.  m 

Imperii  vero  XVIII.  Feliciter  amen. 

Ego  Heinricus  imperialis  aule  cancellarius  vice  Christiani  Magun- 
tine  sedis  archiepiscopi  et  archicancellarii  recognovi. 
Datum  Coloni§  YIII  kalendas  Julii., 

3.   Si  4810. 

Heinrich  VI  bestätigt  und  erweitert  das  Privileg  Friedrichs  I  für 
Springiersbach. 

Vgl.  die  Erörterungen  von  Schum,  Kaiserurkunden  in  Abbildungen 
S.  418  ff. 

C.  ^In  nomine  sanct§  et  individu§  trinitatis.  Henricus  divina 
favente  dementia  Romanorum  imperator  augustus|  ''^).  Es  schliesst  sich 
sofort  der  Text  von  St.  4125  an  mit  den  in  den  Noten  gegebenen 
Varianten,  bis  zu  den  Worten:  que  ibidem  possidere  videntur.  Dann 
folgen  —  im  ersten  Satz  noch  in  Übereinstimmung  mit  St.  4125  [vgl. 
den  Text  oben]  —  weitere  Güteraufzählungen:  Ad  hec  ut  §cclesia  in 
Keimetam  a  pi§  recordationis  Adelberone  archiepiscopo  Treverensi  con- 
tradita  predict^  §cclesi§  robur  firmum  et  inconcussum  obtineat,  imperialis 
nostr§  sanctionis  pagina  eidem  traditioni  auctoritatem  adhibemus.  Preter 
hec  etiam  imperiali  auctoritate  confirmamus  eidem  §cclesi§  in  Cunis- 
berch  curtem  unam  et  molendinum  unum,  in  Steguenach  curtem  unam, 
in  Sadewilre  curtem  unam,  in  Wolmerode  et  Waguenhusen  curtem 
unam,  in  Drucesberch  curtem  unam,  in  Prenke  curtem  unam,  in  Struna 
et  Scheicewilre  agros,  prata  et  mancipia,  in  Mulechen  curtem  unam  et 
molendinum  unum,  in  Hunteim  census,  quos  ibi  possidere  noscuntur. 
Es  folgt  weiter  der  Text  von  St.  4125,  auch  in  der  Korroborations- 
fonnel,  die  wir  jedoch  hier  folgen  lassen,  mit  diesem  in  Übereinstim- 
mung :  Et  ut  hec  omni  deinceps  tempore  rata  et  inconcussa  permaneant, 
hanc  cartam  inde  conscriptam  sygilli  nostri  impressione  insigniri  iussi- 
mus  et  testes,  qui  presentes  aderant,  subternotari  fecimus.  Quorum 
nomina  hec  sunt:  Johannes  Treverensis  archiepiscopus,  Bertrannus  Met- 
tensis  episcopus,  Henricus  V^ormaciensis  episcopus,  Cunradus  decanus 
Aquensis,  Willelmus  decanus  Treverensis,  Conradus  comes  Palatinus  de 
Reno,  Albertus  comes  de  Dasborch,  Gerardus  comes  de  Lon,  Emmecho 
comes  de  Liningue,  Theodericus  comes  de  Hostade,  Ulricus  comes  de 
Nurberch,  Gerardus  comes  de  Are,  Robertus  de  Durne,  Cuno  de  Min- 
cemberch,   Marchnardus   dapifer,    Sifridus   marescalcus,   Hermannus   de 


^')  Ende  der  ersten  Zeile,  die  Buchstaben  von  augustus  ein  wenig  aus- 
einander gezogen. 


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112  P.  Richter 

Numare,  Henricus  de  Dune,  Fi*edericus  de  Merla,  Fulchnandus  de  Leia, 
Garsirius  et  Nicholaus  de  Arraz,  Rodnlphus  de  Ponte,  et  alii  quam  plures. 
^Signum    domini    Henrici    sexti    Romanorum    imperatoris    invic- 
tissimi.  ^  (M.) 

0    0        II       0  * 

Acta  sunt  hec  anno  dominice  Incarnationis  MCXCIII  Indictione  XI. 
Regnante   domino   Henrico   sexto  Romanorum   imperatore   glorio- 

0  a 

sissimo.     Anno  regni  eins  XXIIII,  imperii  vero  III. 
Datum  apud  Bopardiam  IUI  kalendas  Maii. 

Bevor  wir  auf  diese  Privilegien  zu  sprechen  kommen,  sei  noch 
mit  wenigen  Worten  auf  eine  zweite  Urkunde,  die  Konrad  III  für 
Springiersbach  ausgestellt  hat,  St.  3545,  hingewiesen.  Sie  ist  ohne 
Aktum  und  Datum  ausgefertigt,  übrigens  ein  unzweifelhaftes  Original, 
da  sie  von  einem  der  beiden  in  Konrads  Kanzlei  thätigen  Schreiber 
aus  der  Stablo-Korveier  Schule  herrührt®®).  Sie  kann  nicht  vor  1145 
und  wird  höchst  wahrscheinlich  in  eben  diesem  Jahre  entstanden  sein. 
Als  Zeuge  erscheint  der  Bischof  Heinrich  von  Lüttich,  aus  dem  Ge- 
schlechte derer  von  der  Leyen,  der  seinem  am  26.  März  1145  ge- 
storbenen Vorgänger  am  24.  Juni  desselben  Jahres  in  der  bischöflichen 
Würde  folgte.  Neben  ihm  werden  als  Zeugen  genannt  Albero  von 
Trier,  Arnold  von  Köln,  der  Pfalzgraf  Hermann  und  Heinrich  von  Lim- 
burg, welche  auch  in  den  zu  Worms,  Frühjahr  1145,  ausgestellten 
Urkunden  Konrads,  St.  3491 — 3493,  erscheinen;  ferner  Hermann's 
Bruder,  Heinrich  von  Katzenellenbogen,  und  Gerlach  von  Isenburg,  die 
in  einer  zu  Speier  datierten  Urkunde®*),  St.  3490,  auftreten.  Ton 
Worms  aus  reiste  Konrad  aber  in's  Trierer  Land,  um  am  3.  Juni  1145 
in  Echternach  bei  Trier  das  Pfingstfest  zu  feiern**).  Am  24.  Juni 
wurde  Heinrich  von  der  Leyen  zum  Bischof  von  Lüttich  geweiht,  er, 
dem  Mosellande  entstammend,  wurde  der  Nachfolger  Albero's  aus  dem 
Hause  Namur  zur  selben  Zeit,  als  der  König  in  die  trierische  Fehde 
mit  Heinrich  von  Namur  thatkräftig  eingriff.  Damals  ist  er  am  könig- 
lichen Hofe  gewesen,  und  damals  wurde  die  Urkunde  für  Springiers- 
bach, in  der  er  als  Zeuge  genannt  wird,  St.  3545,  ausgestellt.  Wir 
kommen  auf  dieselbe  noch  zurück. 

Schwierigkeiten   in   der  Datierung   bereitet    auch   das   in  Cochem 


^^)  Schum,  Kaiserurkunden  in  Abbildungen  373,  377. 

«0  Von  Bemhardi,  Konrad  III,  384,  in's  Jahr  1144  gesetzt. 

")  Bemhardi,  1.  c.  421. 


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Die  Kaiserprivilegien  für  das  Kloster  Springiersbach.  113 

ransgestellte  Privileg  Konrads.  Indiktions-  und  Königsjahr  (5  stimmt 
mit  dem  Inkamationsjabr  1144  nicht  zusammen,  ebenso  wie  in  St.  3456, 
3458,  3459,  wahrend  St.  3457  die  Jahresangaben  6  und  1143  richtig 
verbindet.  Diese  Urkunden,  St.  3456 — 3459,  in  Strassburg  ausge- 
stellt, gehören  inhaltlich  zusammen  und  lassen  sich  nicht  trennen.  Sie 
werden  meist  dem  Jahr  1143  zugewiesen,  von  Bemhardi  mit  der  Yer- 
mutung,  dass  die  fehlerhaften  Protokolle  von  ein  und  demselben  zer- 
streaten  Kanzlisten  herrührten®*)  —  eine  Vermutung,  die  sich  zu  be- 
stätigen scheint,  da  St.  3458  und  3460  unzweifelhaft  von  demselben 
Manne  geschrieben  sind,  während  die  richtig  datierte  Urkunde,  St.  3457^ 
von  dem  schon  genannten  Schreiber  von  St.  3545  verfertigt  ist.  Und 
ebenso  möchte  das  folgende  dafür  sprechen,  die  Spingiersbacher  Urkunde 
im  besonderen  in  das  Jahr  1143  zu  setzen.  Wir  vermissen  in  der- 
selben die  in  das  Privileg  Friedrichs  I  aufgenommene  Schenkung  der 
£irche  zu  Keimt  ^),  die  durch  Urkunde  Albero's  von  Trier  im  Sommer 
1142  erfolgte®*),  von  Innocenz  II  durch  Privileg  vom  24.  April  1143 
bestätigt  wurde®®).  Wurde  nun,  um  die  päpstliche  Bestätigung  zu 
erlangen  —  wie  der  Wortlaut  vermuten  lässt  —  die  Schenkungs- 
urkunde nebst  einem  Empfehlungsschreiben  des  Erzbischofs  und  päpst- 
lichen Legaten  Albero  nach  Rom  geschickt,  so  ist  erklärlich,  dass 
-die  Mönche  bis  zum  1.  August  1143  noch  nicht  im  Besitz  jener  Ur- 
kunden waren  und  ohne  dieselben  die  königliche  Bestätigung  nicht  ein- 
holen konnten ;  denn  dass  in  der  königlichen  Kanzlei  die  für  das  Privileg 
sonst  in  Betracht  kommende  Urkunde  vorgelegen  hat,  wird  sich  sogleich 
-ergeben.  Andererseits  ist  die  Annahme  recht  unwahrscheinlich,  dass 
jene,  die  Kirche  von  Keimt  betreffenden  Urkunden  von  Ende  April  1143 
bis  Ende  Juli  1144  noch  nicht  nach  Spingiei*sbach  gekommen  sein 
sollten  oder  dass  man  hier  an  diese  Schenkung  nicht  gedacht  hätte. 

Und  dochl  es  sprechen  gewichtigere  Gründe  für  die  Ansetzung 
im  Jahre  1144.  Zunächst,  was  Schum,  Kaiserurkunden  in  Abbildungen 
373,  zur  Erklärung  der  nur  scheinbar  sich  widersprechenden  Datierungs- 
imgaben  beibringt,  indem  er  den  Gebrauch  in  der  königlichen  Kanzlei 
hei   der  Berechnung   von  Indiktions-   und  Königsjahr   erörtert   und   die 


8»)  1.  c.  335,  Note  27. 

8*)  s.  oben  S.  110. 

*^)  Beyer,  Mittelrb.  Urk.  I  S.  583,  II  S.  696. 

••)  Jaff^,  Reg.  Pont.  I  8346;  hier  und  sonst  falsch  datiert,  infolge  der 
tiaf  Abschrift  beruhenden  mangelhaften  Drucke,  wie  das  jetzt  im  Koblenzer 
Staatsarchiv  befindliche  Original  beweist.     Gedruckt  bei  Beyer^  c.  1.  I  584. 

Westd.  Zeitechr.  f.  Gesch.  a  Kunst    XIII,    I.  8 

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114  P.  Richter 

Böhmer 'sehe  Einreihang  in  das  Jahr  1144  wieder  zu  Ehren  zu  bringen 
sich  bemüht.  Vor  allem  aber  passt  das  Ei-scheinen  gewisser  Zeugen 
bei  St.  3460  besser  in  den  Zusammenhang  des  Jahres  1144  als  in 
den  des  Jahres  1143,  oder  vielmehr,  es  passt  in  den  letzteren  gar 
nicht.  Als  Konrad  nach  Cochem  an  die  Mosel  ging,  that  er  es  gewiss 
nicht  zuletzt  in  der  Absicht,  die  Besitzverhältnisse  daselbst,  des  Reichs 
wie  anderer  Fürsten,  zu  ordnen.  Durch  den  Tod  des  am  13.  Februar 
1140  verstorbenen  Pfalzgrafen  bei  Rhein,  Wilhelm,  aus  dem  Hause 
der  Ballenstädter,  waren  dessen  Lehen  frei  geworden,  welche,  nach  dem 
Wortlaut  der  Cochemer  Urkunde  zu  urteilen,  vor  Ausstellung  derselben 
noch  nicht  vergeben  waren  (vgl.  oben  S.  106);  auf  denselben  Grund 
geht  zurück,  dass  in  dieser  Urkunde  als  ministeriales  regni  Ritter  ge- 
nannt werden,  die  in  Urkunden  Wilhelms  als  dessen  Ministerialen  er- 
scheinen. Beteiligt  waren  als  Verwandte  und  Erben  Wilhelms  bei  der 
Regelung  seines  Nachlasses  der  Markgraf  Albrecht  der  Bär,  als  Vetter 
Wilhelms,  und  Otto  von  Rineck,  sein  Stiefvater,  welche  demgemäss  auch 
als  Zeugen  in  Konrads  Urkunde  genannt  sind;  für  Gebhard  von  Sulz- 
bach mag  die  Verwandtschaft  mit  dem  Könige  einen  genügenden  Er- 
klärungsgrund abgeben,  dass  er  in  Cochem  erschien  und  daselbst  als^ 
Zeuge  fungierte.  Nun  kommen  Albrecht  nebst  den  beiden  Grafen  Otto- 
von  Rineck  im  Jahre  1143  in  einer  von  Konrad  während  seiner 
sächsischen  Reise  zu  Zeiz  im  Februar  ausgestellten  Urkunde  vor 
(St.  3452);  danach  nicht  mehr.  Gebhard  von  Sulzbach  tritt  einige 
Monate  später  in  Regensburg  auf  mit  anderen  bairischen  Grossen  und 
Rittern  (St.  3454).  Albrecht  wie  Gebhard  erscheinen  im  Jahr  114a 
also  nur  innerhalb  ihrer  engeren  Heimat  am  königlichen  Hofe.  Da- 
gegen finden  wir  sie  nebst  Otto  von  Rineck  in  den  von  Bamberg^ 
1144,  datierten,  im  Frühjahr  ausgefertigten  Urkunden,  St.  3468 — 
3474;  Albrecht  allein  in  den,  Hersfeld,  16.  und  17.  Oktober  1144 
datierten  Urkunden,  St.  3480  —  3482.  Damals  also  hat  Albrecht 
sich  im  westlichen  Deutschland  aufgehalten;  bei  dieser  Gelegen- 
heit, vielleicht  auf  Albrechts  Veranlassung  —  so  darf  man  ver- 
muten — ,  ist  der  König  Ende  Juli  ins  Moselland  gegangen,  um  die- 
dort  seiner  Entscheidung  harrenden  Angelegenheiten  zu  erledigen. 
Der  Markgraf  blieb  vielleicht  in  des  Königs  Umgebung  das  ganze 
Jahr  hindurch®').  Eine  Stütze  für  diese  Ansetzung  von  St.  3460* 
bietet  dann,    gemäss  Schumis  Aufstellungen  der  Umstand,   dass  die  vor 


8^)  Vgl.  Bemhardi,  1.  c.  391;  Heinemann,  Albrecht  der  Bär,  145  ff. 

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Die  Kaiserprivilegien  f&r  das  Kloster  Springiersbach.  115 

September  des  Jahres  1144  ausgestellten  Urkunden  fast  ausnahmslos 
wie  St.  3460  das  Indiktionsjahr  6,  vereinzelt  [St.  3468]  auch  das 
Königsjahr  6  bieten.  Dass  von  den  bedeutenderen  Zeugen  der  Cochemer 
Urkunde  keiner  in  den  Strassbnrger,  gleichfalls  1144,  ind.  6,  a.  r.  6 
datierten  Urkunden  erscheint,  könnte  dazu  veranlassen,  diese  letzteren 
von  St.  3460  zu  trennen  und  sie  dem  Jahre  1 143  zuzuweisen;  eine  Nötig- 
ung dazu  liegt  freilich  nicht  vor,  denn  es  ist  erklärlich  genug,  dass 
Albrecbt  und  seine  Genossen  den  König  nicht  von  Bamberg  aus  an 
■den  Oberrhein  begleiteten  —  vorausgesetzt,  dass  der  Hoftag  von  Strass- 
bürg  1144  stattfand  —  sondern  sich  auf  den  Aufenthalt  desselben  in 
<len  Mosellanden  vorzubereiten,  ihm  hierher  vorangingen. 

Ein  merkwürdiges  Verhältnis  bleibt  aber  noch  zu  erklären.  Das 
Privileg  Konrads,  St.  3460,  wie  wir  annehmen  vom  Jahre  1144,  und 
Jene  andere  Urkunde,  St.  3545,  nach  unserer  Ansetzung  aus  dem 
Jahre  1145,  müssen  unzweifelhaft  in  irgend  einem  Zusammenhange 
stehen.  Beide  werden  gegeben  auf  Bitten  des  Abtes  Richard  von 
Spingiersbach  und  unter  Vermittelung  des  Abtes  Wibald  von  Stablo, 
in  beiden  erscheinen  zum  Teil  dieselben  Zeugen  und  vor  allem,  das 
€hrismon  bei  St.  3545  ist,  wie  bereits  Schum  bemerkt  hat®®),  jenem  bei 
^t.  3458  und  3460  sehr  ähnlich.  Die  Urkunde  ist,  wie  schon  er- 
wähnt, von  einem  Schreiber  der  königlichen  Kanzlei  angefertigt,  in  der 
Zeichnung  des  Chrismons  aber  hat  er  sich,  trotz  eigener  ausgeprägter 
<}ewohnheiten,  bewusst  oder  unbewusst,  an  die  bei  seinem  Kollegen 
übliche  Form  angelehnt,  es  muss  daher  St.  3460  ihm  unmittelbares 
Vorbild  gewesen  sein. 

Dieser  Schloss  findet  auf  anderem  Wege  erwünschte  Bestätigung. 
Konrads  Privileg,  St.  3460,  wurde  zum  Teil  auf  Grund  einer  Schenkungs- 
urkunde des  Pfalzgrafen  Wilhelm  für  Springiersbach  verfasst®*),  auf 
welche  es  sich  für  bestimmte  Schenkungen  beruft*^),  während  die  in 
mortis  articulo  erfolgte  Schenkung  anderer  pfalzgräflicher  Güter  —  es 
scheint,  dass  über  diesen  Akt  keine  Urkunde  aufgenommen  wurde  — 
einfach  als  Thatsache  hingestellt  wird.  Diese  Vorurkunde  wurde  teils 
wörtlich  ausgeschrieben,  zum  grossen  Teil  aber  umgestaltet,  anscheinend 
in  dem  Bestreben,  das  etwas  ungeschickte  Latein  zu  verbessern. 


**)  Kaiserurkunden  in  Abbildungen  377. 

*•)  Beyer,  1.  c.  I  S.  546,  ausgefertigt  in  der  Zeit  zwischen  4.  Juni  und 
13.  September  1136. 

••)  Vgl.  oben  S.  106:  manuscripto  suo,  bez.  eadem  constitutione. 


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116  P.  Richter 

Ebenso  ist  auch  die  Urkunde  von  1145  auf  Grund  einer  Yorar- 
künde  verfasst  worden.  Es  handelt  sich  hier  um  ein  Tanschgeschiift 
zwischen  der  Abtei  Springiersbach,  bez.  dem  ihr  unterworfenen  Kloster 
Marterthal,  und  Arnold  von  Köln,  über  welches  dieser  im  Jahre  1141 
eine  Urkunde  ausgestellt  hatte  ^^).  In  dieser  wird  das  von  Arnold 
abgetretene  Land  folgendermassen  bezeichnet :  Locum  ^tiam,  illum  quem 
dedimns,  diligenter  determinari  voluimus:  ibi  videlicet,  ubi  mens  ille- 
incipit  a  media  rupe  et  descendit  usque  ad  summum  montis.  Die 
Königsnrkunde  beschreibt  zuerst,  nach  den  Worten:  Sunt  autem  he 
possessiones,  die  Lage  des  von  der  Abtei  abgetretenen  Weinbergs,  und 
fährt  dann  fort:  iuxta  quam  villam  est  quidam  mens  nomen  habens 
Soch,  qui  a  media  quadam  rupe  in  longitudine  usque  in  finem  illius 
et  altitudine  usque  ad  summum  montis  et  in  descensu  usque  ad  rivanL 
penitus  incultus  fuit.  Es  ist  offenbar,  dass  die  erzbischöfliche  Urkunde 
in  der  königlichen  Kanzlei  vorgelegen  hat,  zugleich  weisen  aber  die 
hervorgehobenen  Worte  auf  die  Beschreibung  der  Springiersbacher  Güter 
im  Contelwalde  bei  St.  3460  ®*)  hin.  Nun  ist  freilich  gerade  diese  Be* 
Schreibung  nahezu  wörtlich  aus  der  Schenkungsurkunde  des  Pfalzgrafe& 
in  das  Privileg  Konrads  hinübergenommen,  der  Verfasser  von  St.  354a 
hätte  sich  hier  also  auch  auf  die  pfalzgräfliche  Urkunde  beziehen  können; 
da  aber  die  anderen,  schon  erwähnten  Gründe  für  seine  Bekanntschaft 
mit  St.  3460  sprechen,  dagegen  alle  praktischen  Voraussetzungen  für 
eine  Bekanntschaft  mit  der  pfaUgräflichen  Urkunde  fehlen,  so  werden* 
wir  hier  einen  neuen  Beweis  für  den  Zusammenhang  von  St.  3545  und 
St.  3460  erblicken  können. 

Man  überredete  sich  gerne,  um  alle  Schwierigkeiten  durch  die 
ungezwungenste  Erklärung  zu  beseitigen ,  dass  beide  Königsurkunden 
gleichzeitig  entstanden  wären,  dass  die  Springiersbacher  Mönche  ebensa 
die  pfalzgräfliche,  wie  die  erzbischöflich-kölnische  Urkunde  zur  Bestä- 
tigung durch  den  König  nach  Cochem  brachten,  und  die  königlichea 
Kanzleibeamten  so  auf  die  einfachste  Weise  in  die  beiden  Bestätigungs- 
urkunden gewisse  Beziehungen  hineinbrachten.  Es  könnte  sich,  nach, 
den  früheren  Ausführungen,  nur  darum  handeln,  St.  3460  für  das 
Jahr  1145  anzusetzen,  doch  auch  hiergegen  sprechen  die  obigen  Er- 
örterungen,   namentlich  erscheint  es  zu  gewagt,   mit  der  Gochemer  Ur- 


*')  Beyer,  1.  c.  I,  S.  578;  das  reichere  sachliche  Material  in  der  Königs- 
Urkunde  geht  wohl  direkt  auf  den  Zeugen  Reinbald  von  Isenburg,  den  kölni- 
schen Lehnsträger  des  Tauschgutes,  zurück. 

•2)  8.  oben  S.  106. 


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Die  Kaiserprivilegien  für  das  Kloster  Springiersbach.  117 

kande  auch  die  Bamberger  Urkunden  diesem  Jahre  zuzuweisen.  Und 
es  bliebe  immer  noch  anfallend,  dass  die  Hauptzeugen  in  St.  3460 
nicht  auch  in  St.  3545  erscheinen!  So  muss  es  dabei  bleiben,  dass 
Konrad  zwei  Mal,  zuerst  höchstwahrscheinlich  Mitsommer  1144,  dana 
im  Frfll^ahr  und  Sommer  1145  im  Mosellande  sich  aufgehalten  und 
während  des  letzten  Aufenthalts  seine  zweite  Urkunde  far  Springiersbach 
hat  ausstellen  lassen.  Der  Abt  Wilhelm  mochte,  als  er  abermals  um 
eine  königliche  Bestätigung  bat,  diejenige  vom  vorigen  Jahre  an  den 
Königshof  mitgenommen  haben,  es  mochte  diese  auch  im  Kloster  selbst 
dem  Kanzleipersonal  Konrads  zugänglich  gewesen  sein. 

Die  späteren  Bestätigungen  von  Konrads  grossem  Privileg  geben 
nur  zu  wenigen  Bemerkungen  Anlass. 

In  der  Urkunde  Friedrichs  I  ist  schon  rein  äusserlich  eine  ge- 
wisse Flüchtigkeit  des  Schreibers  zu  erkennen:  das  Linienschema  ist 
unregelmässig  und  ohne  grosse  Genauigkeit  eingehalten  worden,  die 
Schrift  ist  fiftchtig,  Verbesserungen  und  Fehler  sind  nicht  selten  ^^). 
Auch  in  der  Beachtung  der  Vorurkunde  ist  die  Sorgfalt  nicht  gross, 
Willkar  ist  häufig  genag.  Bewnsste  Änderung  ist  vielleicht  anctentica 
statt  autenta^).  Die  thatsächlichen  Verschiedenheiten  gegenüber  den 
Verhaltnissen  zur  Zeit  Konrads  werden  beachtet  ^^),  aber  man  vergisst 
doch,  die  Kaiserwürde  Friedrichs  zu  berücksichtigen,  und  begnügt  sich, 
das  Anfangsprotokoll  derselben  entsprechend  einzurichten.  Befremdend 
ist,  abgesehen  von  dem  Mangel  verlängerter  Buchstaben  im  Schlusspro- 
tokoll, mit  Ausnahme  der  ersten  Zeile,  dass  die  Rekognitionszeile 
zwischen  Aktum-  und  Datumzeile  getreten  ist.  Rein  änsserliche  Gründe, 
wie  Rücksichten  auf  den  Raum  und  die  Form  des  ganzen  Protokolls, 
mögen  bestimmend  gewesen  sein.  Zur  Datierung  ist  zu  bemerken,  dass 
die  am  24.  Juni  1171  gegebene  Urkunde  in  das  17.,  nicht  in  das 
18.  Kaiserjahr  und  in  das  20.  Königsjahr  Friedrichs  fällt.  Die  3 
anderen,  im  selben  Sommer  während  seines  Aufenthalts  am  Rhein  von 
Friedrich  ausgestellten  Urkunden  St.  4127,  4128,  4129,  bieten  wie 
St.  4125  zwar  auch  das  18.  Kaiser-,  aber  richtig  das  20.  Königsjahr. 

Für  das  Diplom  Heinrichs  VI  ist  im  allgemeinen  auf  die  ein- 
gehende Besprechung  Schums,  Kaiserurkunden  in  Abbildungen  418  ff., 
zu  verweisen;  wir  haben  nur  einiges  Wenige  auf  Grund  unserer  Origi- 
nale hinzuzufügen.     Auch  hier  hat  man  sich  um  die  Kaiserwürde  Hein- 


9»)  Amn.  13,  21,  25,  44,  75. 

")  Anm.  17. 

»»;  Vgl.  z.  B.  Anm.  9. 


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118  P.  Richter 

richs  nicht  weiter  gekammert,  doch  wnrde  wenigstens  einmal  statt  des 
regie  in  St.  4125  imperatorie  geschrieben**).  Der  Schreiber  h&lt  sich  im 
allgemeinen,  wenngleich  Flüchtigkeiten  natürlich  auch  nicht  fehlen,  sorg- 
fältiger an  seine  Vorlage,  St  4125,  als  diese  an  die  ihrige;  freilich 
scheat  er  sich  auch  nicht  dieselbe  zu  berichtigen*^)  oder,  ohne  dazu 
genötigt  zu  sein,  zu  verändern*^).  Andere  Eigentümlichkeiten  in  der 
Schreibweise  von  St.  4dl0  gehen  darauf  zurück,  dass  der  Schreiber, 
wie  Schnm  zeigt,  romanischer  Abstammung  ist.  Daher  schreibt  er 
hedificare**)  tranverso  ^®°) ,  scheint  ihm  die  Verbindung  ti  geläufiger 
als  ci^^^)  und  giebt  er  endlich  fremdartige  Namenformen,  unter  denen 
neu  zu  verzeichnen  ist  die  Form  Baingnivl  ^®*).  Gerade  diese  legt  die 
Vermutung  nahe,  sie  w&re  nach  Diktat  geschrieben.  Der  Ort,  heute 
Bengel,  wird  bei  St.  3460  Bagnuel  genannt,  während  dem  Schreiber  von 
St.  4810  die  Form  Benivl  vorlag,  so  dass  dieser  auf  seine  Art  wieder- 
gegeben zu  haben  scheint,  was  er  mit  dem  Ohre  auffasste.  Ähnliches 
möchte  man  aus  der  Form  Pondreka  statt  Pfindreka  ^^')  schliessen. 
Sicher  geht  die  Form  Engramenrode  statt  Grammerode  *^)  auf  den 
Volks-  bez.  Klostergebrauch  jener  Zeit  zurück.  Der  archivalische  Ver- 
merk einer,  von  Arnold  von  Trier  wahrscheinlich  1173  für  Springiers- 
bach  gegebenen  Urkunde*^*),  auf  der  Rückseite  derselben,  lautet:  de 
manso  in  Engramerode,  und  im  Urkundentext  heisst  der  Ort  Engram- 
merhode. Als  Friedrich  I  sein  Diplom  gab,  ist  also  die  lokale  Be- 
deutung der  Partikel  en  in  dieser  Xamensform  nicht  mehr  lebendig  ge- 
wesen, während  dies  zur  Zeit  Konrads  II  noch  der  Fall  war.  Der  Ab- 
stammung des  Schreibers  sind  ferner  Namenformen  zuzuschreiben,  wie 
Steguenach,  Waguenhusen,  Liningue '°*). 

Über  die  sachlichen  Unterschiede  der  3  Urkunden,  sowie  das 
formale  Verhältnis  zu  einander,  geben  die  Anmerkungen  und  die  Spezial- 
texte  Auskunft.     Wie  bei  St.  4125   mit   der  Bestätigung  der  Keimter 


»«)  Anm.  66. 

")  Anm.  16,  29,  68,  77. 

««)  Anm.  22,  30,  31,  32,  Qö. 

0»)  Anm.  11,  35. 
«00)  Anm.  26. 
»0»)  Anm.  14,  68,  72. 
»0«)  Anm.  43. 
>o3)  Anm.  47. 
»0*)  Anm.  52. 
»05)  Beyer,  1.  c.  II,  55. 
«06)  s.  oben  S.  111. 


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Die  Kaiserprivilegien  für  das  Kloster  Springiersbach.  119 

Schenkung  dem  Inhalt  von  St.  3460  etwas  hinzugefügt  wurde,  was  an 
sich  schon  hier  hätte  gesagt  sein  können,  so  bringt  auch  St.  4810 
einiges  Neue,  das  schon  bei  St.  4125  seinen  Platz  hätte  haben  können. 
Wenigstens  sind  Schenkungen  in  den  Orten  WoUmerath  und  Prenke 
schon  vor  1170,  also  vor  Friedrichs  Bestätigungsurkunde  nachzuweisen. 
Dieselben  aber  schon  vor  das  Diplom  Eonrads  anzusetzen,  wie  Schum 
will,  dsLZxXf  liegt  kein  Grund  vor.  Denn  die  Urkunde  des  Abtes  Richard, 
der  wir  diese  Kenntnis  verdanken  ''^'),  wird  eher  von  dem  zweiten  Abte 
dieses  Namens,  der  im  Jahre  1158  gewählt  wurde  und  1170  Gottfried 
zum  Nachfolger  erhielt,  als  dem  ersten  Abte  ausgestellt  sein.  Einen 
Grund  dafür,  dass  die  Bestätigung  dieser  Schenkungen  nicht  schon  von 
Friedrich  eingeholt  wurde,  wüssten  wir  jedoch  nicht  anzugeben. 

Zum  Zweck  der  Bestätigung  hat  man  in  der  Kanzlei  Heinrichs  VI 
einfach  die  Urkunde  Friedrichs  I  wiederholt,  abgesehen  jedoch  von  dem 
Anfangs-  und  Schlussprotokoll  und  den  sachlichen  Besonderheiten,  und 
abgesehen  von  den  neu  zu  nennenden  Zeugen;  in  der  Kanzlei  Fried- 
richs I  wurde  nach  einer  neuen  Arenga  und  Promulgatio  die  ausdrück- 
liche Erklärung  abgegeben,  dass  das  Privileg  des  Vorgängers  am  Reiche 
wiedergegeben  werde,  und  dieses  dann  mit  den  sachlichen  Unterschieden, 
neuen  Zeugen  und  neuem  Schlussprotokoll  von  Anfang  an  aufgenommen. 

In  neuerer  Zeit  hat  sich  die  Abtei  noch  zweimal  kaiserliche  Be- 
stätigungen ihrer  alten  Privilegien  geben  lassen,  durch  Rudolf  II,  1 594 
August  8,  und  durch  Ferdinand  III,  1641  Juni  5.  Beide  Urkunden 
haben  die  übliche  Form  der  Pergamenthefte;  leider  ist  bei  der  Ur- 
kunde Rudolfs  die  zusammenhaltende  Siegelschnur  nebst  Siegel  nicht 
mehr  vorhanden.  In  derselben  wird  nach  dem  langen  Titel  und  einer 
kurzen  Einleitung  das  Privileg  Heinrichs  VI,  mit  ausdrücklicher  Erklä- 
rung, wiederholt  und  demselben  die  Bestätigungserklärung  mit  vielen 
Worten  angefügt.  Die  Urkunde  Ferdinands  verhält  sich  zu  derjenigen 
Rudolfs  durchaus  so,  wie  diese  zu  dem  Privileg  Heinrichs  VI;  sie 
wiederholt  mit  langer  Einleitung  und  entsprechendem  Schluss  den  ganzen 
Text  der  Rudolfischen  Bestätigung,  hat  aber,  was  die  Textvergleichung 
unzweifelhaft  macht,  das  Privileg  Heinrichs  daneben  benutzt  und  ständig 
verglichen. 


0  Beyer,  1.  c.  II,  33. 


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Westd.  Zeäschnfi  XIII,  Taf.  2  und  3. 


(B  ll*«' 


JJii 


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Westd.  Zeüschriß  XIII,  Taf.  2  und  3. 


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Das  Römerbad  von  Eining  an  der  Donau. 

Ein  Rekonstruktionsversuch. 
Im  AnseUuss  an  „Die  Bäder  der  Grenzkastelle^S  vgl.  Bd.  IX  S.  255. 

Von  Architekt  G.  v.  RSssIer  in  Nienburg  a.  d.  Weser. 

(Hiorsa  Tafel  2  u.  8). 

Die  Aufdeckung  des  Kastelles  von  Eining,  auch  dreier  Gebäude 
der  bürgerlichen  Niederlassung  neben  demselben,  sowie  eine  lehrreiche 
Mitteilung  über  diese  Funde  mit  beigegebenen  Grundrisszeichnungen 
der  Gebäude  der  bürgerlichen  Niederlassung  werden  dem  Pfarrer  Herrn 
Schreiner  verdankt^).  Die  aufgedeckten  Mauern  sind  sorgfältig  kon- 
serviert und  der  Besichtigung  zugänglich  gemacht.  Auch  der  Verfasser 
dieser  Zeilen  hat  dies  dankbar  benutzt  und  war  freudig  überrascht  in 
jenem  Gebäude  der  bürgerlichen  Niederlassung,  welches,  hier  zweifellos, 
das  Badehaus  derselben  war,  ein  Beispiel  dieser  Gebäudegattung  kennen 
zu  lernen,  in  dem  nicht  nur  alle  Fundamentmauem  noch  vorhanden 
sind,  sondern  sich  auch  die  Sockelmauern,  die  H}T)okausten  und  Bade- 
wannen zum  grossen  Teil  noch  erhalten  haben  und,  dank  der  zweck- 
mässigen Konsenierungsart,  dauernd  erhalten  bleiben  werden. 

Eine  alle  Einzelheiten  erschöpfende  Erklärung  des  interessanten 
Bauwerkes  ist  in  folgendem  nicht  beabsichtigt,  es  soll  nur  zu  einer 
solchen  Erklärung  beigetragen  werden,  soweit  es  die  vorhandene  Auf- 
nahme, Figur  1,  welche  das  Erhaltene  sehr  gut,  leider  ohne  Höhen- 
angaben, wiedergibt,  gestattet. 

Ein  Vergleich  des  Grundrisses  Figur  1  mit  den  Grundrissen  auf 
Tafel  n  Jahrgang  IX   dieser  Zeitschrift   zeigt,   dass   das   Gebäude   von 


')  Eining  und  die  dortigen  Römer-Ausgrabungen  von  Wolfgang  Schreiner, 
Landshut. 

Westd.  Zeitschr.  f.  Goscb.  ti.  Kunst    XIII,    II.  9 

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122  G.  V.  Rüssler 

Eining  zu  de«  ^Bädern  der  Grenzkastelle"  gehörte.     Auch  hier  bilden 
die  5  Räume  C,   D,   E,   F,   A  von   saalartiger   Grösse    den  Kern   der 
Anlage,    halbrunde  Ausbauten    sind   den   Aussenmauem   vorgelegt,    die 
Mauern   haben    ausreichende  Stärken   um  Steingewölbe  zu  tragen,    der 
grösste  Teil   der  Räume  war  durch  Hypokausten  heizbar  gemacht.     In 
den  Halbrunden  0  und  R  sind  zwei  Badewannen,  und  zwar,  wie  die  im 
Wandbewurf  jetzt  noch  steckenden  Heizröhren  beweisen,  heizbare  Bade- 
wannen noch  wohl   erhalten.     Dass   das  Gebäude  das   öffentliche  Bade- 
haus  der  bürgerlichen  Niederlassung  war,   kann   hier  nicht  zweifelhaft 
sein.     Der  Entdecker  bezeichnet  denn  auch  den  Gebäudeteil  Nr.  1  als 
„Massenkommunalbad",  den  Gebäudeteil  Nr.  2  als  Einzelbad  und  sagt: 
Haus  Nr.  1.    Ursprünglich  Massenkommunalbad  mit  nur  getrennten 
Piscinen  P  und  Q  und   einem  östlichen  gleich  grossen  Hauptfrigi- 
darium  erlitt  das  Gebäude  im  Laufe  der  Zeiten  viele  Änderungen 
und  Zuthaten.     So   sehen  wir  bei  P    drei  Praefurnien.     Als  nach 
der   ersten  Zerstörung    der  Schutt   im   Gebäude   liegen   blieb   und 
infolge  dessen  das  Praefurnium  I  zu  den  Hypokausten  unbrauchbar 
geworden   war,    wurde  westlich   ein   zweites   höher  gelegenes   zur 
Heizung  der  Piscinen  an  dessen  Stelle  gesetzt  und  erhielt  das  Ge- 
bäude  den   Anbau  G.     Nach    der   zweiten   Zerstörung  wurde  der 
Plan  vollständig   geändert,*  die  Grundmauern   kamen   immer  tiefer 
in  den  Boden  hinein,   Q  wurde   ganz   aufgegeben   und   darein   das 
Praefurnium  III    gelegt;    statt   der  grossen  Wanne   P   wurde   die 
kleinere  0  auf  den  Zerstörungsschutt  aufgebaut,  die  zugleich  mit  G 
durch  die  Feuerung  III   geheizt  wurde.     Dazu  wurde  eine  weitere 
Piscine  R  angebaut,    das   östliche  grosse  Frigidarium  ganz   aufge- 
geben  und   kamen  in  H  Einzelbadeeinrichtungen  zur  Ausführung,, 
das  Gebäude   erhielt  überhaupt   den   heute   noch   sichtbaren  Plan. 
Äusserst  interessant  ist  der  heute  noch  heizbare  Raum  E  und  die 
Wanne  R  mit  vollkommen  erhaltenem  Fussboden,   das  Feuerungs- 
system in  6  und  F,    sowie  die  heute  noch  heizbare  Wanne  0  mit 
den  Tubi  an  der  Wand. 

Haus  Nr.  2.  Das  Einzelbad  Haus  Nr.  2,  dessen  Mauern 
auf  Zerstörungsschutt  aufgebaut  sind,  wurde  wohl  nach  der  Zer- 
störung des  Hauses  Nr.  1  gebaut  und  zwar  von  der  Leg.  III  Ital. 
Ein  Stein  des  Pflasters  im  Apodyterium  weist  noch  ihren  Stempel 
auf.  Sehr  bemerkenswert  ist  hier  die  vollkommen  erhaltene  Pis- 
cine mit  den  tubi  an  den  Wänden.  Auch  hier  sind  im  Tepi- 
darium    zwei   Hypokaustensysteme    aufeinander    gelagert    sichtbar^ 


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Das  Römerbad  von  Eining  an  der  Donau.  223 

Das  Frigidarium  hat  teilweise  die  Bodenplatten  erhalten.  Die 
Ackererde  liegt  noch  auf  den  Mauern  des  Caldariums.  Der  öst- 
lich anstossende  Hofranm  ist  reiner  Mörtelguss  der  zweiten  Bau- 
periode. Östlich  an  das  Bad  Nr.  2  war  ein  Holzbau  für  Abort, 
Feuernngsmaterial  u.  s.  w.  angefügt,  die  Steinlagen  für  die  Holz- 
säulen (Dachträger)  sind  heute  noch  sichtbar. 
Im  wesentlichen  in  Übereinstimmung  mit  diesen  Erklärungen  er- 
gibt sich  unter  Anwendung  des  Band  IX  dieser  Zeitschrift  zusammen- 
gestellten Bauprogrammes  die  vollständige  Benennung  der  Räume  wie 
folgt:  I,  la,  Ib  Caldarium,  II,  IIa,  IIb  Tepidarium,  lU,  Illa,  Illb 
Apod\'terium,  IV,  IV a,  IV  b  Frigidarium.  Apodyterium  und  Frigi- 
darium wie  in  vielen  Beispielen  in  je  einem  Räume  vereinigt.  Endlich 
kennzeichnen  sich  die  Räume  VII  und  VHa  durch  ihre  kleinen  Ab- 
messungen und^  starken  Heizeinrichtungen  als  Sudatorien.  In  dem  Ge- 
bäude Nr.  1  finden  sich  also  die  gewöhnlichen  Baderäume  in  je  zwei 
Exemplaren  und  zeigt  die  Lage  der  beiden  Apodyterien  gegeneinander 
und  gegen  den  Raum  V,  dass  die  Ankleidezimmer  von  V  aus  zugäng- 
lich waren.  V  und  die  beiden  ihm  südlich  anschliessenden  Räume  sind 
als  Vorräume  anzusehen;  sie  dienten  beiden  Abteilungen  gemeinschaft- 
lich. Hier  ist  also  auch  der  Eingang  zu  suchen.  Von  diesen  Vor- 
räumen haben  sich  nur  die  Fundamente  erhalten.  Die  Höhenlage  der 
letzteren  lässt  schliessen,  dass  ein  Unter-  oder  Kellergeschoss  vorhanden 
war,  von  dem  aus  die  Herde  von  VII,  II  und  III  geheizt  wurden.  Die 
Fussböden  der  Vorräume  selbst  werden  in  gleicher  Höhe  wie  die  Fuss- 
böden  der  Baderäume  gelegen  haben.  Vielleicht  ist  der  als  „Neues 
Skeletthaus  ^  bezeichnete  Bauteil  als  Fundament  einer  Freitreppe  anzu- 
sehen, welche  zum  Eingang  führte.  In  diesem  Falle  gelangte  man, 
links  vom  Eintretenden,  in  den  Saal  VUI,  der  als  Warteraum  dienen 
mochte,  durch  V,  wo  sich  der  Capsarius  aufhalten  konnte,  ging  man 
nach  den  Bädern.  Der  Raum  zum  Aufstellen  der  Kessel  zum  Wärmen 
des  Badewassers,  das  Vasarium,  findet  sich  immer  an  die  Wand  des 
Caldarium  angebaut,  deshalb  werden  die  Räume  VI,  Via  und  VIb 
diesem  Zweck  gedient  haben. 

Das  Gebäude  Nr.  1  war  also  eine  Doppelanlage  wie  die  Thermen 
voD  Pompeji  (Westdeutsche  Zeitschrift  IX,  Tafel  11,  Fig.  1  und  2). 
Seine  Raumanordnung  ist  jedoch  der  Reihenfolge  der  Räume  nach  um- 
gekehrt wie  dort.  In  den  Thermen  von  Pompeji  liegt  der  Heizraum 
in  der  Mitte,  ihm  schliessen  zu  beiden  Seiten  die  Caldarien  an,  diesem 
die  übrigen  Räume  in   der  gewöhnlichen  Folge,   so  dass  also   die  Ein- 

9* 


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124  G.  V.  Rössler 

gangsseiten  an  den  Gebäudeenden  liegen.  In  Eining  liegt  der  Eingang 
in  der  Mitte  des  Bauwerkes,  ihm  schliessen  sich  an  die  beiden  Apo- 
dyterien,  welche  wie  in  Pompeji  zugleich  die  Becken  für  die  Ealtbäder 
enthielten,  die  übrigen  Räume  folgen  in  der  gewöhnlichen  Reibe,  so 
dass  also  die  Caldarien  an  den  Gebäudeenden  liegen.  Das  Heizen  der 
Caldarien  von  einem  Räume  aus  wie  in  Pompeji  ist  natürlich  bei  der 
Eininger  Anordnung  nicht  möglich,  aber  das  kleinere  Badehaus  Nr.  2 
wurde  dem  Heizraum  der  Südabteilung  so  angebaut,  dass  seine  Heizung 
von  dort  aus  bedient  werden  konnte.  Betrachtet  man  das  kleinere 
Badehaus  und  die  Südabteilung  des  grossen  zusammen,  so  findet  sich 
die  pompejanische  Anordnung  des  Heizraumes  in  der  Mitte  wieder. 
Auch  die  Reste  des  Eininger  Bades  gehören  wie  diejenigen  der  meisten 
Badehäuser  dem  Hypokaustgeschoss  an.  Man  erhält  den  Grundriss  des 
Hauptgeschosses,  wenn  man  die  Pfeiler  und  Mauerteile,  welche  zur 
Unterstützung  der  schwebenden  Böden,  zur  Begrenzung  der  Badewannen 
auch  solcher  Heizhohlräume,  welche  nicht  die  ganze  Fläche  des  zu 
heizenden  Raumes  einnehmen,  dienten,  weglässt,  wie  in  Figur  3  ge- 
schehen. Die  Mittellinien  beider  Caldarien  I  und  la  sind  in  eine  grade 
Linie  gelegt,  wohl  in  der  Absicht,  auch  die  zwischen  ihnen  liegenden 
Räume  H,  IIa  und  III  in  dieser  Linie  durch  Thüren  zu  verbinden,  um 
eine  Durchsicht  auf  die  in  den  Caldarien  angebrachten  grossen  Bade- 
wannen, deren  Vorhandensein  weiter  unten  begilindet  ist,  zu  gewinnen. 
Die  allgemeine  Anordnung  der  Heizung  im  Gebäude  folgt,  wie  bei 
den  früher  besprochenen  Beispielen,  dem  Grundsatz,  dass  von  einem 
Feuer  aus  die  Hohlräume  der  aneinanderschliessenden  Räume  warme 
Luft  erhalten  konnten  und  dass  ausserdem  noch  jeder  einzelne  Raum 
mit  einer  besonderen  Feuerung  versehen  ist.  Vom  Feuerherd  HI 
Figur  1  konnte  die  heisse  Luft,  wie  die  Verbindungsöffnungen  zeigen, 
nach  C,  G,  D,  E  und  F  gelangen,  vom  Feuerherd  bei  Y  nach  A  und 
B.  Für  sich  heizbar  ist  ausserdem  C  von  Herd  III  aus,  G  von  K 
aus,  D  von  N,  F  und  ein  Teil  des  Fussbodens  des  Apodyterium  Illa 
von  X  aus,  denn  der  bei  X  eingezeichnete  Mauerkörper  ist  der  Rest 
eines  Heizherdes.  A  konnte  nach  Abschliessung  der  Verbindungsoff- 
nung  mit  B  von  Y  aus  auch  für  sich  geheizt  werden.  An  der  Ost- 
seite des  Raumes  B  findet  sich  eine  wohlerhaltene  überwölbte  Öffnung, 
welche  in  dem  veröffentlichten  Grundriss  nicht  eingezeichnet  ist.  Sie 
lässt  schliessen,  dass  auch  der  Raum  B  mit  einer  besonderen  Heizung 
von  hier  aus  versehen  war.  Das  kleine  Badehaus  hat  nur  einen  Feuer- 
herd IV,    von   ihm   aus   konnte    die   heisse  Luft   nach  S,  U  und  wohl 


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Das  Rümerbad  von  Eining  an  der  Donau.  125 

auch  nach  W  gelangen.  Hiernach  lässt  sich  in  den  Grundrissen  weiter 
benennen  pi  =  Praefurnium  zum  Caldarium  I,  pa  zum  Tepidarium  II, 
P5  zum  Apodyterium-Frigidarium  III  und  Illa,  pi  zum  Sudatorium  VII, 
P5  zum  Caldarium  la,  pe  zum  Tepidarium  IIa  zugleich  zum  Apodyte- 
rium-Frigidarium Illa,  p7  zum  Sudatorium  Vlla,  ps  Praefurnium  des 
kleinen  Badehauses.  Ausser  den  8  Feuerherden  dieser  Praefurnien 
sind  noch  die  Herde  I  und  II  erhalten,  welche  augenscheinlich  den 
Zweck  hatten  heisse  Luft  in  den  halbringförmigen  Raum  P  abzugeben. 
Auf  diesen  eigenartigsten  Teil  der  Heizanlage  wird  später  zurück- 
zukommen sein. 

Im  Grundriss  des  Hauptgeschosses  vom  Gebäude  Nr.  1  sind  6  Bade- 
wannen aus  folgenden  Gründen  eingezeichnet  worden.  Die  Wanne  in  der 
halbrunden  Nische  des  Caldarium  I  ist  noch  wohl  erhalten.  Sie  lag  gegen 
den  Fussboden  des  Baderaumes  vertieft  und  war  mittelst  Stufen  von 
dort  zugänglich.  Im  rechteckigen  Teil  C  desselben  Raumes  findet  sich 
im  Hypokaustgeschoss  1,40  m  von  der  Südwand  des  Raumes  entfernt 
eine  Mauer,  in  derselben  sind  drei  Öffnungen  angebracht.  Diese  Mauer 
diente  zur  Unterstützung  der  Brüstung  und  der  Sitzstufe  einer  zweiten 
Wanne,  welche  über  dem  schwebenden  Boden  aufgemauert  war,  denn 
um  den  Raum  zur  Anbringung  dieser  Wanne  zu  gewinnen,  ist  die 
Nische  gegen  den  Hauptraum  unsymmetrisch  gelegt  worden.  Die  Ein- 
zeichnung  dieser  Wanne  im  Längenschnitt  Figur  6  zeigt,  dass  das  von 
Vitruv  (X.  V.  4)  verlangte  Mass  von  etwa  6  römische  Fuss  zwischen 
Wand  und  Beckenbrüstung  durch  die  Verschiebung  der  Nische  ge- 
wonnen ist.  Die  Wanne  für  das  Kaltbad  im  Apodyterium  III  ist  eben- 
falls noch  wohl  erhalten.  Auch  sie  lag  gegen  den  Raum  vertieft  und 
war  mittelst  Stufen  zugänglich.  Eine  ebensolche  Wanne  muss  in  der 
Nische  des  Apodyterium  Illa  angenommen  werden,  von  welchem  nur 
die  Fundamente  sich  erhalten  haben.  Ihr  Vorhandensein  beweist  der 
erhaltene  Ablaufkanal.  Nur  im  Hypocaustgeschoss  war  die  Nische  vom 
Hauptraum  durch  Mauern  getrennt ;  sie  dienten  als  Abschlussmauer  des 
Badebeckens  und  zur  Unterstützung  der  zu  ihm  hinabführenden  Stufen. 
Die  im  Hauptraum  erhaltenen  Scheidemauern,  erklärt  Schreiner,  seien 
durch  nachträglich  in  diesem  Raum  angebrachte  Einzelbäder  entstanden ; 
sie  können  auch  deshalb  angebracht  worden  sein,  um  dem  Raum  von  zwei 
Herden,  den  Herden  ps  und  p4,  heisse  Luft  zuströmen  zu  lassen;  in 
diesem  Falle  waren  sie  nur  im  Hypokaustgeschoss  erforderlich.  Die 
Unterstützung  des  schwebenden  Bodens  im  Caldarium  la  hat  nicht  die 
gewöhnliche  Form  von  in  Reihen  stehenden  Pfeilerchen,   der  Raum  ist 


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126  G.  V.  Rüssler 

durch  7  parallele  Mauern  in  8  ungleich  breite  Querstreifen  zerlegt.  In 
den  an  der  Nordseite  des  Raumes  belegenen  breitesten  Querstreifen  ge- 
langt die  heisse  Luft  von  den  Herden  zuerst.  In  der  Mitte  sind  die 
parallelen  Mauern  mit  überwölbten  Öffnungen  versehen,  so  dass  sich  in 
der  Mitte  des  Raumes  ein  Längsstreifen  bildet.  Diese  Anordnang 
zwingt  die  heisse  Luft  von  breiten  Querstreifen  aus  in  den  Längsstreifen 
zu  strömen,  von  dort  wird  sie  sich  von  rechts  und  links  in  die  Quer- 
streifen verteilen  und  dann  in  den  Wandröhren  emporsteigen.  Indem 
man  auf  diese  Weise  die  heisse  Luft  zunächst  nach  der  Mitte  des 
Raumes  führte,  erlangte  man  dort  grössere  Wärmeabgabe  an  den  Fuss- 
boden  darüber.  Der  Grund  wird  verständlich,  wenn  man  sich  in  der 
Mitte  des  Raumes  die  Wanne  für  das  warme  Bad,  den  alveus,  aufge- 
mauert denkt.  Das  Bestreben  dieser  Wanne  einen  möglichst  warmen 
Platz  zu  sichern  ist  öfter  zu  bemerken.  Im  Caldarium  I  liegt  diese 
Wanne  unmittelbar  über  der  Verbindungsöffnung  zwischen  Herd  und 
Hohlraum  also  da  wo  die  Gase  am  heissesten  sind;  sie  liegt  ebenso, 
zum  Beispiel  in  Hüfingen  (Wd.  Z.  IX,  Tafel  11,  Fig.  11),  ähnüch  in 
Pompeji  (ebenda  Fig.  1  und  2).  Aus  diesen  Gründen  ist  die  Wanne 
im  Caldarium  la  eingezeichnet  worden,  sie  erhielt  die  bereits  erwähnte 
Lage  in  der  Mittellinie  des  Caldarium  I  und  erscheint  in  dieser  Stellung 
auch  im  Grundriss  als  Gegenstück  zur  Wanne  in  letztgenanntem  Räume. 
In  den  Caldarien  der  Bäder  waren  nach  Vitruv  zwei  Wasserbehälter 
alveus  und  labrum  aufgestellt.  Wenn  die  Wanne  im  Uauptraum  des 
Caldarium  I  der  alveus,  die  Wanne  für  das  warme  Bad,  war,  so  mnss 
als  labrum  die  Wanne  in  der  Nische  angesehen  werden.  Das  labmm 
hatte  die  Form  eines  gegen  den  Fussboden  vertieften  Beckens.  Auch 
das  Caldarium  la  wird  sein  labrum  gehabt  haben  und  ist  dasselbe  wohl 
im  Raum  M  zu  suchen.  Denkt  man  sich,  wie  in  der  Zeichnung  ange- 
nommen ist,  die  Wanne  über  den  5  nördlichsten  Parallelmauern  des 
Heizhohlraumes  aufgemauert,  so  kommt  sie  genau  der  Mitte  des  An- 
baues M  gegenüber  zu  liegen.  Auch  der  Raum  M  wird  wie  die  Apside 
in  I  sich  gegen  den  Hauptraum  geöffnet  und  ein  labrum  in  Schalen- 
oder Wannenform  enthalten  haben. 

Wie  es  bei  dem  Römerbad  von  Rückingen  (Wd.  Z.  IV,  Tafel  19) 
der  Fall  war,  so  zeigt  auch  bei  dem  Eininger  Bade  die  Wahl  der 
Mauerstärken,  der  Raumverhältnisse  und  die  ganze  Anordnung  des 
Gnmdrisses,  dass  die  Baderäume  in  der  Art,  wie  es  die  pompejanischen 
Thermen  zeigen,  überwölbt  waren.  Die  Säle  II,  III,  IIa  und  Illa  mit 
Tonnengewölben,  deren  Achsen  westöstlich,  die  Säle  I  und  la  mit  solchen, 


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Das  Bömerbad  Yon  Eining  an  der  Donau.  127 

deren  Achsen  sadnördlich  gerichtet  waren.  Die  anschliessenden  Halb- 
mnde  waren  mit  Halbkuppeln  überdeckt.  Der  Grundriss  ist  so  ange- 
t)rdnet,  dass  sich  einfache  Dachformen  ergeben.  Man  erhält  unter  diesen 
Voraussetzungen  einen  Aufbau  nach  Figur  4  bis  9.  Auch  hier  er^ 
giebt  sich,  wie  bei  der  Anlage  von  Rückingen,  aus  der  verschiedenen 
Höhenlage  der  Gewölbescheitel  die  Gruppierung  des  Aufbaues  so,  dass 
die  Dächer  der  grossen  Halbrunde  mit  dem  Dache  des  Hauptkörpers 
in  gleicher  Höhe  liegen,  während  die  niedrigeren  Anbauten  mit  ihren 
Dächern  an  die  Wand  des  Hauptkörpers  anlehnen. 

Nach  Schrein'er  hat  das  Gebäude  im  Laufe  der  Zeiten  viele  Ände- 
rungen und  Zuthaten  erlitten;  zwei  Zerstörungen  und  Wiederaufbauten 
seien  anzunehmen:  das  Gebäude  Nr.  2  sei  nach  der  ersten  Zerstörung 
des  Gebäudes  No.  1  entstanden.  Die  Betrachtung  des  Grundrisses  be- 
stätigt diese  Beobachtungen,  denn  auch  der  Grundriss  des  grossen  Bade- 
faauses  macht  nicht  den  Eindruck  einer  architektonischen  Komposition 
aus  einem  Guss.  Im  Besonderen  erscheint  die  Art  wie  das  Caldarium  la 
mit  seinen  Nebenräumen,  das  Praefurnium  pc,  das  Apodyterium-Frigi- 
darium  HIa  und  IVa  und  die  Vorräume  V,  VHI  den  übrigen  Sälen, 
welche  für  sich  einen  geschlossenen  Raumzug  bilden,  angebaut  sind, 
wenig  einheitlich.  Es  sieht  vielmehr  so  aus,  als  ob  jener  Raumzug 
zuerst  bestanden  hätte  und  ihm  die  übrigen  Räume  später  angebaut 
worden.  Weil  nun  im  geschlossenen  Raumzug  die  Baderäume  I,  H, 
ni  der  einen  Abteilung  liegen,  in  den  später  angebaut  erscheinenden 
Teilen  die  Baderäume  la  und  HIa  der  zweiten  Abteilung  und  die  Vor- 
räame  sich  finden,  wird  es  wahrscheinlich,  dass  das  Gebäude  seine  letzte 
Form  gelegentlich  eines  Umbaues  erhalten  hat,  welcher  bezweckte  einem 
älteren  einfachen  Badehaus  eine  zweite  Abteilung  anzubauen,  es  also  zu 
einer  Doppelanlage  umzugestalten.  In  dem  älteren  Bau  würden  dann 
gewesen  sein  I  Caldarium,  II  Tepidarium,  III  Frigidarium,  IIa  Apody- 
terium  oder  Vorsaal  mit  dem  Eingang  wie  gewöhnlich  nach  Norden 
gerichtet.  Als  die  Umgestaltung  zur  Doppelanlage  erfolgen  sollte,  war 
bereits  die  erste  Anlage  durch  den  Anbau  des  kleineren  Badehauses 
nach  Süden  erweitert,  für  eine  zweite  Erweiterung  blieb  die  Nordseite. 
Sämtliche  neuen  Räume  dort  anzubauen  mag  sich  durch  den  verfügbaren 
Raum  verboten  haben,  man  baute  also  an  der  Nordseite  nur  das  Cal- 
darium la  und  das  Sudatorium  Vlla,  nach  Osten  Apodyterium,  Fri- 
gidarium Illa,  IVa  der  neuen  Abteilung  und  änderte  das  Apody- 
terium IIa  des  älteren  Hauses  zum  Tepidarium  des  Neubaues  um.  Dies 
bedingte  eine  Verlegung  des  Einganges  nach  Osten  und  den  Anbau  der 


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128  G.  V.  Bössler 

Räume  V,  VIII,  welche  beiden  Abteilungen  als  gemeinschaftliche  Vor- 
räume dienen  konnten. 

Auch  an  den  Räumen  I,  II,  III  sind  Spuren  von  Umbauten  be- 
obachtet worden,  auch  hier  mögen  Abänderungen  und  Zuthaten  gelegent- 
lich des  Umbaues  zur  Doppelanlage  vorgenommen  worden  sein.  Aber 
der  Zweck  dieser  Räume  wurde  nicht  geändert,  die  erhaltenen  Teile 
zeigen  einen  diesem  Zwecke  entsprechenden  Zusammenhang  und  nament- 
lich ist  die  eigenartige  Einrichtung  des  Caldarium  I  von  besonderent 
Interesse. 

Westdeutsche  Zeitschrift  IX  S.  262  wurde  zur  Einrichtung  der 
römischen  Hypokausten  gesagt: 

/  Das  durchgängige  Auftreten  von  der  Zinnenwand  vorgebauten 
Herden  lässt  schliessen,  dass  sich  über  dem  Herd  ein  Aufbau  be- 
fand, welcher  nicht  in  den  zu  heizenden  Raum  vorspringen  sollte. 
Der  Herd  ist  so  gelegt  und  eingerichtet^  dass  er  mit  einem  Rauch- 
mantel, der  einen  Schornstein  trägt,  überdeckt  werden  kann;  ganz 
so  wie  dies  ein  in  Pompeji  gefundener,  bei  Overbeck  S.  385  ab- 
gebildeter Backofen  zeigt.  Da  die  Mauern  römischer  Gebäude  nur 
in  ganz  vereinzelten  Fällen  bis  zu  der  Höhe  erhalten  sind,  in 
welcher  der  Rauchfang  beginnt,  konnte  dieser  höher  liegende  Auf- 
bau natürlich  nicht  aufgefunden  werden.  Das  römische  Hypo- 
kaustum  scheint  eine  dem  Schema  Tafel  12  Figur  15  entsprechende 
Einrichtung  gehabt  zu  haben. 

Der  Aussenwand  des  Caldarium  I  sind  3  Herde  I,  II,  III  (Fig.  1) 
vorgelegt,  auch  hat  sich  dort  ein  gemauerter  Schornstein  wohl  erhalten. 
Er  liegt  zwischen  den  Herden  I  und  III,  war  also  wahrscheinlich  dazu 
bestimmt,  die  Verbrennungsgase  beider  Herde  aufzunehmen;  etwa  in 
der  Weise,  wie  es  im  Durchschnitt  Figur  7  eingezeichnet  ist.  Bei  dieser 
Lage  neben  den  Herden  konnte  der  Schornstein  nicht,  wie  sonst  wohl 
in  der  Regel  geschah,  vom  Rauchfang  des  Herdes  getragen  werden; 
man  musste  ihn  von  unten  aufbauen  und  durch  Seitenkanäle  mit  den 
Herden  verbinden.  Deshalb  hat  sich  der  untere  Teil  des  Schornsteins 
hier  erhalten.  Wie  der  Grundriss  Figur  1  zeigt,  sollte  die  heisse  Luft 
vom  Herd  III  zunächst  unter  den  Fussboden  des  Caldarium  gelangen,  ein 
Teil  derselben  von  dort  weiter  durch  die  drei  Verbindungsröhren  Vi,  Vg  und 
Vs  unter  die  Stufen,  welche  zur  Badewanne  0  hinabführen.  Von  hier 
aus  sollte  die  heisse  Luft  in  die  Heizröhren,  mit  welchen  die  Wanne 
innen  ausgekleidet  ist,  strömen.  Die  Verbindung  zwischen  Öffnungen  und 
Röhren  ist  von  aussen  nicht  sichtbar.     Sie  wird  aber,  wie  in  Figur  2 


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Das  Rümerbad  von  Eining  an  der  Donau.  129 

gezeichnet,  mittelst  eines  den  Öffnungen  Vi,  V2,  Vs  vorgelegten  Quer- 
kanals und  eines  anschliessenden  Kingkanales  zur  Verbindung  der  Wand- 
röhren an  ihrem  Fussende,  bewirkt  sein.  Diese  Auffassung  der  Anord- 
nung entspricht  der  Angabe  Schreiners,  dass  die  Badewanne  0  zugleich 
mit  C  vom  Herd  III  geheizt  worden  sei.  Die  Wandröhren  waren,  wie 
ans  Figur  1  hervorgeht,  mittelst  des  Kanals  Vi  wieder  mit  dem  Schorn- 
stein verbunden. 

Hier  ist  also  die  Heizeinrichtung  so  erhalten,  wie  sie  in  dem 
Schema  vorausgesetzt  wurde.  War  hier  mit  Hülfe  des  Schornsteins 
auf  dem  Herd  ein  tüchtiges  Feuer  entfacht,  so  konnten  durch  Ab- 
schliessen  des  Schornsteins  mittelst  eines  Schiebers  oder  einer  Klappe 
die  Verbrennungsgase  genötigt  werden,  in  den  Hohlraum  unter  dem 
Fussboden  zu  treten,  sich  dort  auszubreiten,  in  den  Heizröhren  der 
Wand  emporzusteigen;  nachdem  sie  einen  Teil  ihrer  Wärme  abge- 
geben, zogen  sie  mittelst  des  Kanals  V4  durch  den  Schornstein  ab. 

Auch  die  Bedeutung  des  ringförmigen  Baumes  um  die  Nische 
wird  mit  Hülfe  des  Schemas  verständlich.  Man  könnte  auf  die  Mei- 
nung kommen,  dass  dieser  Raum  einen  Umgang  um  die  Badewanne  O 
gebildet  habe,  dass  also  die  innere  halbrunde  Mauer  nur  im  Hypokaust- 
geschoss  vorhanden  gewesen  sei.  Dem  steht  jedoch  entgegen,  dass, 
weil  die  Mittelpunkte  der  Halbrunde  nicht  zusammenfallen,  der  halb- 
ringförmige  Raum  ungleiche  Breiten  hat.  Wäre  die  Absicht  gewesen, 
den  halbringförmigen  Raum  vom  anschliessenden  Caldarium  aus  sichtbar 
zu  machen,  hätte  man  diese  Anordnung  schwerlich  getroffen,  noch 
viel  weniger  das  äussere  Halbrund,  so  wie  es  geschehen  ist,  breiter  als 
das  anschliessende  Caldarium  gemacht.  Die  Art,  wie  die  beiden  Halb- 
runde angeordnet  sind,  ist  nur  dann  für  die  Erscheinung  des  Gebäudes 
von  innen  und  von  aussen  ohne  Nachteil,  wenn  man  annimmt,  dass  der 
halbringförmige  Raum  weder  von  aussen  noch  von  innen  sichtbar  sein 
sollte.  Nur  dann  fiel  seine  unregelmässige  Anordnung  nicht  störend 
auf,  wenn  angenommen  wird,  dass  die  Mauern  beider  Halbrunde  in  die 
Höhe  geführt  waren.  Daraus  wird  wieder  die  Annahme  nahe  gelegt^ 
dass  jede  der  halbrunden  Mauern  mit  einer  Halbkuppel  überwölbt  war. 
Es  entsteht  dann  zwischen  den  Gewölben  eine  Fortsetzung  des  Hohl- 
raumes zwischen  den  Mauern,  der  auch  über  die  Gewölbe  der  an- 
schliessenden Räume  weiter  geführt  werden  kann.  Die  erhaltenen  Herde  I 
und  II  zeigen,  dass  von  ihnen  aus  dieser  Hohlraum  geheizt  werden 
sollte.  Wenn  dies  geschah  und  der  Hohlraum  sich  mit  heisser  Luft 
füllte,  wurde  bewirkt,   dass  jeder  Wärmeverlust  durch  Abkühlung  nach. 


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130  G-  V.  RöBsler 

aussen,  nicht  nur  an  der  Wand  und  der  Decke  der  Niscbe,  sondern 
Äuch,  wenn  der  Hohlranm  über  die  Decken  der  Nachbarr&ume  weiter 
-geführt  wurde,  an  diesen  Decken  beseitigt  wurde.  Bei  andauerndem 
Heizen  werden  sich  die  nach  innen  gerichteten  Begrenzungen  des  Hohl- 
raumes so  stark  erwärmen,  dass  sie  im  Stande  sind  noch  Wärme  an 
-die  Luft  des  Baderaumes  abzugeben.  Durch  Anbringen  geheizter  Hohl- 
räume an  der  Aussenseite  des  zu  heizenden  Raumes  lässt  sich  die 
gleiche  Wirkung  erzielen,  wie  wenn  solche  Hohlräume  an  der  Innenseite 
^eses  Raumes  angebracht  werden.  Die  letztgenannte  Anordnung  ist  in 
-dem  Schema  gezeichnet,  es  ist  dort  der  Hohlraum  der  Wand  an  der 
gewölbten  Decke  fortgesetzt  und  wurde  zur  Begründung  dieser  Kon- 
struktion gesagt  (Wd.  Ztschr.  IX,  S.  258): 

In  solchen  Räumen,    wo  es  sich  darum  handelte  über  die  ge- 
wöhnliche Zimmertemperatur  hinausgehende  Wärmegrade  zu  erzielen, 
suchte  man  dies  weniger  durch  stärkere  Erwärmung  der  Heizfläche 
als  vielmehr  durch  Vergrösserung  dieser  Fläche  zu  erzielen;   hier 
wurde  nicht  nur  der  Fussboden  und  die  Wände,  sondern  auch  die 
Decke  hohl  konstruiert.     Eine  solche  hohle  Decke  ist  im  Raum  IIa 
der  Therme  Figur  2  Tafel  1 1  erhalten  (Overbeck,  Pompeji  4.  Aufl. 
S.  229).     Der  Raum  war   fast   vollständig  mit  warmer  Luft  um- 
hüllt und  von  allen  Seiten  gegen  Abkühlung  geschützt. 
Auch  das  Caldarium  I  des  Eininger  Bades  hatte  einen  Hohlraum 
unter  dem  Fussboden  mit  anschliessenden  Wandröhren  sowohl  im  Haupt- 
raum  als  in   der  Nische.     Hohlraum   und  Wandröhren   erhielten   Luft 
•vom   Herd  III;    die   innere  Wandheizung  war  also   vorhanden.      Man 
Itönnte  auch  hier,  so  wie  es  im  Schema  auf  Grund  der  pompejanischen 
Anordnung  vorausgesetzt  wurde,   sich  die  Wandröhren  entweder  an  den 
Decken   der  Räume   fortgesetzt   denken,    oder   man   könnte  sie  in  der 
Höhe  der  Wand  also  am  Gewölbeansatz  aufhören  lassen.     Letztere  An- 
ordnung  scheint   hier  wahrscheinlicher,    wegen   der  tiefen  Lage  des  er- 
lialtenen  Verbindungskanals  V*  einerseits,    andererseits  wegen   des  Vor- 
handenseins  einer  zweiten  Heizung   mittelst  der  Herde  I  und  IL     Mit 
Hülfe  dieser  zweiten  Heizung  war  zunächst  an  der  vorspringenden  Nische, 
zieren  Begrenzungen  der  äusseren  Abkühlung  besonders  ausgesetzt  waren, 
<ler  durch  diese  Abkühlung  verursachte  Wärmeverlust  zu  beseitigen;  durch 
4ien  Wärmeüberschuss,    den  sie  bei  starkem  Heizen  lieferte,  konnte  die 
Wirkung  der  inneren  Wandheizung  der  Nische  verstärkt  werden.     Aus 
der  Absicht   allein  Wand   und  Decke  der  Nische   auch  von   aussen   zu 
erwärmen,    lässt   sich  jedoch   die  Anlage   eines  Hohlraumes  von  dieser 


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Das  Kumerbad  von  Eioing  an  der  Donau.  131 

Orösse,  seine  Aosstattnng  mit  zwei  Heizherden  noch  nicht  erklären ;  der 
Aufwand  an  Heizvorrichtung  wäre,  nur  diesem  Zweck  gegenüber,  zu 
gross.  Es  erscheint  berechtigt,  sich  den  Hohlraum  der  zweiten  Heizung 
über  die  Decken  des  Caldarium  I  und  des  Sudatorium  YH  fortgesetzt 
zu  denken  unter  der  Annahme,  dass  der  Hohlraum  zum  Erwärmen 
der  Decken  dieser  Räume  nicht  wie  im  Schema  an  der  Innenseite 
des  Deckengewölbes,  sondern  an  seiner  Aussenseite  angebracht  war 
und  seine  Wärme  von  den  Herden  I  und  II  empfing.  Die  Heizung 
4es  Eininger  Caldarium  war^  allem  Anschein  nach,  grundsätzlich  so 
angelegt,  wie  es  das  Schema  aufgrund  des  pompejanischen  Vorbildes 
veranschaulicht ;  sie  zeigt  aber,  abweichend  von  jenem,  die  bemerkens- 
i?erte  Anordnung  einer  getrennten  Wand-  und  Deckenheizung,  jede  mit 
besonderen  Herden.  Man  muss  annehmen,  dass  die  Trennung  eine 
ToUständige  war,  trotz  der  zwischen  0  und  P  erhaltenen  Verbindungs- 
Mnung.  Letztere  mag  den  Zweck  gehabt  haben,  beim  Reinigen  der 
2üge  der  inneren  Heizung  zu  dienen,  auch  konnte  beim  Anheizen  der- 
selben dort  ein  Lockfeuer  entfacht  w  erden,  um  beim  Anheizen  die  Luft 
in  Bewegung  zu  bringen ;  wenn  beide  Heizungen  gleichzeitig  im  Betrieb 
waren,  musste  die  Öffnung  geschlossen  sein.  Durch  die  Trennung  war 
^  möglich,  die  Wirkung  der  Heizung  je  nach  der  Aussentemperatur 
zvL  verringern  und  zu  steigern,  also  im  Sommer  und  im  Winter  gleich 
hohe  Temperaturen  im  Baderaum  zu  erzielen.  An  Sommertagen  mag 
4ie  innere  Heizung  vom  Herd  III  aus  allein  genügt  haben,  an  kalten 
Tagen  konnten  die  Herde  I  und  II  zu  Hülfe  genommen  werden. 

Die  Bäder  von  Eining  scheinen  geeignet,  die  folgenden  Worte 
des  Vitruv  (5,  10  [11]  §  5),  welche  zum  Veretändnis  der  baulichen 
Einrichtung  der  römischen  Bäder  und  besonders  für  die  richtige  Be- 
nennung der  Räume  wichtig  sind,  verständlicher  zu  machen. 

Lacanicum  sudationesque  sunt  conjungendae  tepidario ,  eaeque 
quam  latae  fuerint,  iantam  altitudinem  haheant  ad  imam  curvaturam 
hemispJiaerii,  mediunique  turnen  in  hemisphaerio  relinqtiatur  ex  eoque 
clipeum  aeneum  catenis  pendeat,  per  cuius  reductiones  et  deniissiones 
perßcietur  sudationis  temperatura;  ipsumque  ad  circinum  fieri  oporfere 
vidäur,  ut  aequaliter  a  tnedio  flammae  vaporisque  vis  per  citrvattirae 
ratundationes  pervagetur. 

Hiernach  hat  man  sich  die  Schwitzstube,  welche  von  der  heissen 
Luft  umspült  wird,  häufig  als  eine  Rotunde,  die  mit  einer  Kuppel  über- 
wölbt war  und  im  Scheitel  dieser  Kuppel  ein  Fenster  hatte,  dessen 
Terschluss  durch  eine  Kette  bewegt  wurde,  vorgestellt. 


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132  G.  V.  Russler 

Aaf  Grund  dieser  Vorstellung  ist  ein  solcher  Raum  in  den  Resteii 
römischer  Bäder  oft,  jedoch  meist  vergeblich,  gesucht  worden.  Aach 
die  Nische  des  Raumes  I  in  Eining  ist  ein  Rundbau,  der  gewölbt  war 
und  vom  Feuer  umspült  wurde.  Der  Hohlraum  war  höchst  wahrschein- 
lich nicht  an  der  Nische  allein  vorhanden,  sondern  war  Aber  die  Decken 
der  R&ume  I  und  VII  weitergeführt;  die  Einrichtung  dieser  Räum» 
entsprach  also  den  Worten  Vitruvs.  Um  in  die  Räume  I  und  VII  zu 
gelangen,  muss  man  das  Tepidarium  II  durchschreiten.  Der  Lage  nach 
entsprechen  also  die  Räume  I  und  VII  dem  liaconicum  und  den  Su- 
dationes  Vitruvs.  Alles  was  er  zur  Einrichtung  des  Laconicnm  und 
der  Sudationes  sagt,  kann  auf  beide  Raumarten  bezogen  werden,  beide 
können  so  hoch  wie  breit  gemacht  werden;  weil  beide  stark  geheizt 
wurden,  kann  in  beiden  ein  Fenster  mit  beweglichem  Verschluss  in 
oder  dicht  an  der  Decke  nötig  sein,  um  von  Innen  die  warme  Luft 
ablassen  zu  können.  Unentbehrlich  sind  solche  Fenster  in  den  am 
stärksten  erwärmten  Sudationes.  Die  Luft  eines  Raumes  wird  sich  om 
so  schneller  hochgradig  erwärmen  lassen,  je  kleiner  er  ist.  Sind  beide 
von  Vitruv  erwähnten  Raumarten  in  Eining  vorhanden,  so  ist  I  Laco* 
nicum  und  VII  Sudatio.  Dasselbe  gilt  für  die  Räume  la  und  Vlla. 
Die  Räume  I  und  la  sind  aber  in  Eining  zweifellos  die  Räume,  welche 
gewöhnlich  als  Caldarium  bezeichnet  werden.  Die  Worte  Vitruvs  stimmen 
mit  dem  Grundriss  von  Eining  überein,  wenn  man  annimmt,  dass 
Viiruv  unter  Laconicum  das  gewöhnliche  Caldarium  versteht.  Letzteres 
ist  in  den  Bädern  immer  vorhanden,  wälirend  die  heisseren  Schwitz- 
stuben, die  vitruvianischen  Sudationes,  häufig  fehlen. 

Es  gilt  dies  auch  für  die  in  Pompeji  aufgefundenen  Badehäuser. 
Das  Caldarium,  also  Vitruvs  Laconicum,  ist  in  allen  vorhanden,  dagegen 
fehlen  in  den  älteren  und  neueren  Thermen  seine  Sudationes,  während 
in  den  Centralthermen  neben  dem  Laconicum  oder  Caldarium  eine  noch 
wärmere  Schwitzkammer,  welche  hier  die  Form  einer  Rotunde  hat,  vor- 
handen war.  Auch  das  Laconicum  der  Inschrift  aus  den  neuen  Thermen 
von  Pompeji  erklärt  sich  dann  einfach^). 

Hinsichtlieh  der  Bedeutung,  Welche  die  Identität  des  Caldarium 
mit  Vitruvs  Laconicum  für  die  Raumbenennung  der  Bäder  hat,  ist  auf 
die  erschöpfende  Darstellung  der  römischen  Badehäuser  in  dem  Hand- 
buch der  römischen  Altertümer  von  Marquai'dt  und  Mommsen  VII*,  1  zu 
verweisen.    Hier  werden  Seite  286  und  290  Caldarium  und  Laconicunk 


2)  Oberbeck-Mau,  Pompeji  S.  237. 

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Das  Römerbad  in  Eining  an  der  Donau.  133 

als  verschiedene  Raumarten  behandelt,  auch  auf  Seite  292  Anmerkung  2 
die  abweichende  Ansicht  von  Nissen  und  Mau,  dass  Caldarium  und  La* 
conicnm  gleichbedeutend  sei,  erw&hnt.  Ebenda  wird  Seite  292  und  293 
das  Privatbad  von  Gaerwent  besprochen  und  dessen  Grundriss  mitge- 
teilt.  Der  Raum  H  dieses  Grundrisses  wird  als  Laconicum  bezeichnet. 
Der  Vergleich  mit  dem  Grundriss  von  Eining  zeigt,  dass  H  nicht  einen 
besonderen  Raum  bildete,  sondern  eine  nischenartige  Erweiterung  des 
Raumes  F  ist,  in  welcher  der  Alveus  über  dem  schwebenden  Boden 
aufgemauert  war.  Die  Scheidewand  zwischen  H  und  F  war  nur  im 
Hypokaustgeschoss  vorhanden  und  trug  die  Beckenbrüstung  des  Alveus, 
die  den  gewöhnlichen  Abstand  von  6  Fuss  von  der  Wand  hatte.  Die 
Heizzüge  unter  dem  Wannenboden  sind  wie  in  Eining  und  in  anderen 
Badern  angeordnet.  Das  kleine  Badehaus  enthielt  nur  drei  Bader&ume 
und  zwar  F  Caldarium  oder  Laconicum  mit  dem  Alveus  in  H  und  dem 
Labruni  in  G,  £  war  Tepidarium.  Die  Mauern  zwischen  D,  B  und  C 
waren  nur  im  Hypocaustgeschoss  vorhanden,  im  Hauptgeschoss  bildeten 
D,  B,  G  einen  Raum,  der  wie  in  zahlreichen  Beispielen  als  Apodyte- 
rium  und  Frigidarium  zugleich  diente.  Die  Thüre  A  führte  in  Vor- 
räume und  der  Raum  J  war  das  Praefurnium,  in  dem  noch  die  Funda- 
mente der  Wasserkessel  sichtbar  sind. 

Beim  Entwurf  zum  Aufbau  der  Räume  I  und  VII  des  Eininger 
Bades  wurde  den  Regeln  Vitruvs  wie  folgt  Rechnung  zu  tragen  ver^^ 
sacht.  Caldarium  oder  Laconicum  I  und  Ja  sowie  die  Sudationes  VII 
und  Vlla  wurden  mit  den  Tepidarien  II  und  IIa  durch  Thüren  ver- 
bunden. Die  Höhen  der  Caldarien  sind  annähernd  gleich  den  Raum- 
breiten  gemacht.  Statt  der  von  Vitruv  verlangten  Oberlichtfenster  sind 
hochgelegene  Seitenfenster  angenommen,  weil  erstere  mehr  für  das  süd- 
liehe Klima,  letztere  mehr  für  das  nördliche  passen. 

Vitruv  verlangt,  dass  die  heisse  Luft  die  Hohlräume  „gleich- 
massig"  durchstreiche,  mit  Recht,  denn  nur,  wenn  die  Hohlräume  sich 
überall  gleichm&ssig  mit  heisser  Luft  fallen,  kann  überall  die  gleiche 
Temperatur  der  Decken  upd  Wandheizflächen  erreicht  werden.  Wird 
die  heisse  Luft  der  Herde  I  und  II  unmittelbar  in  den  Raum  P  ge- 
führt, so  ist  die  gleichmässige  Verteilung  der  Luftmasse  nicht  zu  er- 
reichen, denn  die  Luft  wird  vom  Herd  aus  sofort  in  die  Höhe  steigen 
und  die  vom  Herd  entfernteren  Teile  des  Hohlraumes  werden  verhältnis- 
mässig kalt  bleiben.  Nun  finden  sich  in  dem  Hohlraum  P  Pfeilerchen 
eingezeichnet.  Sie  deuten  darauf  hin,  dass  in  dem  Hohlraum  in  Höhe 
des  höchsten  Punktes   der  Heizöflfnung   eine  Decke .  eingelegt  war,   wo- 


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134  '  Tb.  Mommsen 

durch  am  Fasse  des  Hohlraames  ein  halbringförmiger  Kanal  entsteht» 
Dieser  Kanal  wird  sich  beim  Anheizen  zuerst  mit  heisser  Luft  füllen. 
Wird  eine  Decke  durchlöchert  und  werden  die  Löcher  so  verteilt,  das& 
sie  in  der  N&he  der  Herde  weiter  von  einander  entfernt,  in  den  vom 
Herd  entfernteren  Teilen  dichter  zusammenliegen,  so  lässt  sich  ein 
gleichmässiges  Aufsteigen  der  heissen  Luft  und  die  von  Vitruv  ver^ 
langte  gleichmässige  Verteilung  dieser  Luft  erzielen. 


-<Ö>-e- 


Der  Begriff  des  Limes. 

Von  Professor  Th.  Mommsen  in  Berlin. 

Jacobis  schöne  Entdeckung  der  römischen  Reichsgi-enzaussteinung 
veranlasst  mich  die  Frage  nach  dem  römischen  Begriff  der  Grenze  und 
dem  rechtlichen  Wesen  des  Limes  von  dem  Standpunkt  meiner  Forschungen 
aus  noch  einmal  aufzunehmen '). 

Der  Begriff  der  Grenze  fordert  die  mathematische  den  Erdboden 
schneidende  Linie.  Deren  Feststellung  ist  die  Termination,  regelmässig 
vermittelst  markierter  durch  gerade  Linien  mit  einander  verbunden  ge* 
dachter  Zwischen-  und  Endpunkte.  Aber  die  Limitation  ist  davon 
verschieden. 

Limes  kann  sprachlich  nicht  getrennt  werden  von  limus  =  quer, 
Urnen  =  Querstein,  Schwelle  und  bezeichnet  also  zunächst  den  Querweg  ^. 
Wenn  die  technische  Gromatik,  wie  bekannt,  ausgeht  von  den  im 
Standpunkt  des  Mensor  sich  im  rechten  Winkel  schneidenden  b^den 
Linien  einerseits  nach  links  und  rechts  (oder  von  Osten  nach  Westen), 
andererseits  von  vom  nach  hinten  (oder  von  Norden  nach  Süden),  nach 
den  späterhin  geläufigen  römischen  Bezeichnungen  dem  kardo  oder  dem 
limes  transverstis  und  dem  decimanus  oder  dem  limes  pro(ve)rsuSy  so 
muss,  der  Etymologie  nach,  der  seitlichen  Linie  die  Bezeichnung  als  Quer- 
linie vorzugsweise  zukommen;  und  dafür  findet  sich  der  Beleg  in  dem 
ältesten  für  diese  Benennungen  uns  erhaltenem  Document,    dem  Acker- 


*)  In  dem  vor  Jahren  in  der  Berliner  archäologischen  Gesellschaft  von 
mir  über  den  oberrheinischen  Limes  gehaltenen  Vortrag  (abgedruckt  in  der 
Westdeutschen  Zeitschrift  IV  [1885]  S.  43  f.)  sind  die  gleichen  Anschauungen 
wenigstens  angedeutet  worden,  aber  zu  kurz  und  zu  wenig  ausgeführt,  um 
Beachtung  zu  finden. 

*)  Festus  ep.  p.  116:  limües  in  agris  nunc  termini,  nunc  viae  transversae. 


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Der  Begriff  des  Limes.  135* 

gesetz  des  Dictators  Caesar.  Ohne  Zweifel  im  Anschlnss  an  den  Sprach- 
gebrauch der  republikanischen  Zeit  verbietet  dieses  die  in  dem  Gebiet 
der  betreffenden  Ck)lonie  angelegten  limües  decumanique  zu  verbauen, 
oder  zu  verrücken'),  wo  also  Umes  schlechtweg  den  kardo  bezeichnet. 
Aber  der  gromatische  Abschnitt  bei  dem  älteren  Plinius^)  und  die  gro- 
matischen  Pandekten^)  durchaus,  überhaupt  die  gesamte  Litteratur  der 
Eaisei-zeit  verwendet  das  Wort  in  erweitertem  Gebrauch  nicht  blos  für 
die  seitliche,  sondern  auch  für  die  Augenlinie.  Das  adjektivische  deci- 
manu8  selbst  ist  sicher  aus  Umes  decimanus  verkürzt^)  und  da  dieses, 
schon  in  jenem  Gesetz  erscheint,  muss  bereits  in  republikanischer  Zeit 
Umes  nur  vorzugsweise,  nicht  ausschliesslich  von  der  Querlinie  gebraucht 
vaxd  schon  damals  wie  vom  Umes  transversm^  so  auch  vom  Umes  prorsu» 
geredet  worden  sein.  Die  ursprüngliche  engere  Bedeutung  ist  dann  in 
der  technischen  Sprache  der  Gromatik,  wie  wir  sie  kennen,  beseitigt. 
Dieser  Erweiterung  des  Sprachgebrauchs  liegt  wahrscheinlich  zu  Grunde,, 
dass  wie  die  Augenlinie  durch  die  Seitenlinie,  so  auch  diese  durch  jene 
durchquert  wird  und  in  Beziehung  auf  die  correlate  die  eine  so  gut  wie 
die  andere  Querlinie  genannt  werden  kann. 

Aber  die  Schnittlinien  des  römischen  Ackerrechts  sind  keine 
Lineargrenzen,  sondern  durchgelegte  Strassen,  die  Limitation  ist  wesent- 
lich die  Ausl^ping  der  öffentlichen  Wege.  Nach  der  ursprünglichen  in 
Italien  noch  in  der  Kaiserzeit  festgehaltenen  Ordnung  kommt  jedem 
Limes  eine  ungleiche,  aber  sicher  in  jedem  einzelnen  Stadtrecht  nach 
Minimalsätzen  fest  geordnete  Breite  zu  und  nicht  minder  die  Eigen- 
schaft des  öffentlichen  Weges ').     Zwischen  diesen  Wegstreifen  und  den 


')  Nach  der  lex  col.  Gen.  c.  104  =  lex  Mamilla  c.  54  (Bnms  fontes^ 
p.  97,  134)  sollen  die  im  Gebiet  der  betreffenden  Kolonie  angelegten  limües 
decumanique  nicht  verbaut  noch  verrückt  und  ebenso  in  den  fassae  limiUdes 
der  Wasserlauf  nicht  gestört  werden. 

*)  Plinins  bezeichnet  h.  n.  18,  33,  326.  c.  34,  321  sowohl  den  cardty 
(maximus)  wie  den  deeumanus  (maximue)  als  limes. 

^)  So  spricht  Frontin  p.  30,  5  von  dem  ager  quaUuor  limitibus  daust» 
und  an  unzäh%en  Stellen  wird  das  Wort  in  dem  gromatischen  Corpus^ 
ebenso  verwendet. 

*)  Limes  decimanus  bei  Servius  zu  Yergils  Georg.  1,  126. 

')  Hyginus  p.  169  von  den  schmälsten :  in  Itälia  itineri  publica  serviunt 
mh  appdiaHone  subruncivorum,  habent  laütudinem  pedum  VIII,  hos  conditores- 

oolomarum  fiructus  asportandi  causa  publicaverunt ideoque  limäes^ 

omnes  non  sotum  mensurae,  sed  et  pubUd  iüneris  causa  latäudines  acceperunt. 
Ackergesetz  vom  J.  111  vor  Chr.  Z.  90 :  eae  (wahrscheinlich  viae)  omnes  pidjUcae- 
sunto  limitesque  inter  centurias  (das  Weitere  fehlt).    Allerdings  werden  unter 


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136  Th.  Mommsen 

durch  sie  getrennten  Ackerstücken  macht  also  nicht  bloss  die  verschie- 
dene Zweckbestimmung  den  Gegensatz,  sondern  das  Bodenrecht  selbst: 
am  Limes  hat  der  Staat  das  unveräusserliche  Bodeneigentum,  die  Äcker 
bilden  den  ager  privatus  ^), 

Hiedurch  bestimmt  sich  das  Verhältnis  des  I^imes  zur  Grenze 
wie  zu  dem  Wege. 

Indem  die  Limitation  die  Grenze  zieht  zwischen  dem  Gemeinde- 
weg und  dem  Privatland,  schliesst  sie  die  Termination  ein  und  r^el- 
mässig  werden  jene  Schneidungen  mit  entsprechenden  Marksteinen  be- 
zeichnet, weshalb  auch  die  Verletzung  der  Grenzsteine  zunächst  g^^ 
die  Gemeinde  sich  richtet  und  demnach  als  öffentliches  Verbrechen  be- 
handelt wird.  Aber  wenn  jede  Limitation  zugleich  Termination  ist  ^),  so 
gilt  dies  nicht  umgekehrt ;  die  Termination  findet  auch  ausserhalb  des 
limitierten  Ackers  Anwendung  auf  den  ager  arcifinius  und  namentlich 
auf  das  notwendig  arcifinische  Territorium.  Darum  wird  auch  sprach- 
lich linies  und  finis  streng  geschieden.  Die  Tennination  ist  die  Fest- 
stellung der  Grenze,  die  Limitation  die  des  immer  zugleich  als  Grenze 
dienenden  Weges. 

Mit  dem  Wege  fiillt,  wenn  von  dem  städtischen  Mauerring  abge- 
sehen wird,  nach  der  ursprünglichen  Ordnung  der  Limes  rechtlich  zu- 
sammen; wie  jeder  Limes  als  Strasse  dient,  so  entwickelt  sich  nach 
der  normalen  römischen  Ackerordnung  die  rechtlich  fixierte  Strasse  aus 
der  Limitation. 

Die  Ackerordnung  lässt  an  dem  durch  die  Limites  eingeschlossenen 
Quadrat  neben  dem  sehr  häufigen  und  vielleicht  ursprtlnglich  über- 
wiegenden Quotenbesitz  wohl  auch  den  abgegrenzten  Teilbesitz  zu  und 
ordnet   die   hierdurch   sich  ergebenden  Nachbarverhältnisse;    aber  diese 


diesen  Wegstreifen  wieder  die  breiteren  für  den  allgemeinen  Gebrauch  be- 
stimmten von  den  nur  dem  Nachbarverkehr  dienenden  schmaleren  unter- 
schieden und  wo,  wie  bei  Paulus  (Dig.  18,  6,  7,  1)  viae  publkae  und  limäe» 
unterschieden  werden,  bezeichnet  der  letztere  Ausdruck  die  zweite  Kategorie* 
Dieser  Gegensatz  kommt  bei  Instandhaltung  der  Wege  in  Betracht;  für  die 
rechtliche  Auffassung  ist  er  gleichgültig. 

^)  Genau  genommen  ist  dieser  ciger  privcUm  in  dem  Sinn  zu  nehmen, 
dass  er  Privateigentum  nicht  ist,  aber  werden  kann;  denn  nicht  die  Limi- 
tation, sondern  erst  die  Adsignation  des  limitierten  Landes  verwandelt  den 
ager  pubb'cus  in  ager  privatus.  Aber  für  die  Adsignation  ist  die  Limitation 
die  rechtlichen  Voraussetzung. 

*)  Festus  A.  2.  Varro  de  l.  lat.  5,  21 :  fines  agrorum  termini,  quod 
eae  paHei  propter  Hmüare  Her  maxime  teruntur. 


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Der  Begriff  des  Limes.  137 

Grenzlinien  sind  einfache  Terminationen  und  der  Begriff  des  öffentlictien 
Weges  ist  aaf  sie  nicht  anwendbar.  Dagegen  ist  mit  dem  Begriff  des 
Limes  der  der  öffentlichen  Strasse  auch  sprachlich  verknflpft  geblieben 
und  wird  in  dem  verflachten  späteren  Gebrauch  das  Wort  selbst  da, 
wo  an  römische  Limitation  nicht  zu  denken  ist.  geradezu  als  synonym 
mit  via  verwendet^**). 

Sprachlich  wie  sachlich  stellt  mit  dem  Beginn  der  Eaiserzeit  hin- 
sichtlich der  Territorialgrenze  eine  Änderung  sich  ein.  Wenn  dieselbe 
nach  der  ursprünglichen  Ordnung  mit  der  Limitation  nichts  gemein  hat 
noch  haben  kann,  auch  niemals  in  republikanischer  Zeit  limes  dafür  ge- 
braucht wird,  so  ist  von  der  ersten  Eaiserzeit  an  in  Beziehung  auf  die 
Reichsgrenze  nie  von  Termination,  aber  nicht  selten  von  Limitation  die 
Rede.  Benetrat  interius,  aperit  limites  sagt  Velleius  **)  in  der  Schilde- 
rung der  germanischen  Feldzüge  des  Tiberius ;  Ihnitibtis  per  CXX  milia 
passuutn  actis  von  Domitian  Frontinus  **) ;  bei  Tacitus  heisst  es  von 
Germanicus ") :  Bomanus  silvam  Caesiam  Umitemqm  a  Tiherio  coeptum 
sdndit,  castra  in  limite  locat,  frontem  ac  tergum  vallo,  latera  concae- 
dUms  munitm  und  weiterhin  **) :  cuncta  inter  castellum  Älisanem  ac 
Bhenum  novis  limitibus  aggeribttsque  permunüa,  ferner  vom  rechtsrhei- 
nischen Decumatenland '^) :  Hmiie  acta  promotisque  praesidiis  sinus  im- 
perii  ei  pars  provinciae  habentur,-  bei  dem  Biographen  Hadrians**): 
in  phirimis  hcis,  in  quibus  barbari  non  fluminibiis,  sed  limitibus  divi- 
duntur,  stipiiibtis  magnis  in  modum  muralis  saepis  iaäis  atque  conexis 
harbaros  separavU.  Freilich  ist  diese  Limitation  nicht  die  des  altrö- 
miscben  Bodenrechts;  die  Scheidung  zwischen  Staats-  und  Privatboden 
liegt  ihr  nicht  zu  Grunde  und  sie  beniht  nicht  auf  der  Kreuzung,  son- 
dern lediglich  auf  der  Querung.  Auch  der  Sprachgebrauch  knüpft  wahr- 
scheinlich nicht  an  den  limes  der  gromatischen  Kunstsprache  an,  sondern 
an  die  alte  etymologisch  gegebene  Grundbedeutung  der  via  transversa  und 


^^)  Frontinus  straf.  1,  5,10 :  Perides  ...  ad  altera  parte  fossam  ingentis 
Jatüudinis  duxit  tamquam  exdudendi  hostis  causa,  ab  altera  limitem  agere  coepit 
tamquam  per  eum  erupturus.  Andere  Beispiele  geben  die  Wörterbücher  in  Fülle. 

")  2,  120. 

")  strat.  1,  3,  10;  überliefert  ist  militibus. 

")  ann.  1,  50. 

»)  ann.  2,  7. 

")  Germ,  29. 

^®)  c.  12.  Vgl.  Ammian  30,  9,  1 :  (Valentinianus)  oppidorum  et  limitum 
conditor  tempestivus. 

Weitd.  ZeitBchr.  f.  Gesch.  n.  Kunst.    XIII,    H.  10 


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138  Th.  Mommsen 

es  mag  wohl  dieser  limes  der  Kaiserzeit  als  die  das  Ausland  schliessende- 
Linie  in  Gegensatz  gesetzt  worden  sein  zu  der  in  dasselbe  führenden 
Strasse.  Auch  im  Gebrauch  drückt  diese  Verschiedenheit  sich  aus:  wenn 
die  Limitation  der  Feldmesser  den  Plural  fordert  (limitibus  actis),  so 
überwiegt  hier  der  Singular  und  muss  der  Plural,  wo  er  auftritt,  auf 
mehrere  seitlich  an  einander  schliessende  gleichartige  Anlagen  bezogen 
werden.  Aber  die  Grundanschauung  hat  nicht  gewechselt:  auch  dieser 
Limes  ist  keine  Grenzlinie,  sondern  ein  Grenzstreifen.  Auch  er  fordert 
eine  gewisse  Breite  und  dient  zunächst  als  Weg. 

Die  Veranlassung  dieser  sachlichen  wie  sprachlichen  Neugestaltung 
liegt  auf  der  Hand.  Von  Vorrichtungen  zum  Schutz  der  Gemeindegrenzen 
wissen  die  republikanischen  Ordnungen  Roms  nichts;  der  ewige  Bund 
der  latinischen  und  weiter  der  italischen  Stfidte  machte  den  militärischen 
Grenzschutz  überflüssig  und  schloss  ihn  eigentlich  aus.  Als  dann  die 
Gemeinde  zum  Reich  erwuchs,  wurde  allerdings  eine  Sperrung  und 
Sicherung  der  Grenze  mehr  und  mehr  Bedürfnis;  aber  das  triige  repu- 
blikanische Regiment  hat  dem  unmittelbaren  Grenzschutz  so  weit  irgend 
möglich  sich  entzogen  und  wo  ein  solcher  erforderlich  war,  diesen  im 
Wesentlichen  mehr  oder  minder  abhängigen  Clientelstaaten  überlassen: 
die  Umgürtung  der  republikanischen  Provinz  Africa  auf  der  gesamten 
liandgrenze  durch  das  Gebiet  des  Königreichs  Numidien  ist  dafür  para- 
digmatisch. Die  neue  Militärmonarchie  brach  mit  diesem  System  durch 
Feststellung  nasser  oder  trockener  Reichsgrenzen  und  durch  deren  Ein- 
richtung für  den  Verteidigungszweck  wenigstens  insoweit,  dass  die  Grenz- 
strasse für  militärische  Begehung  eingerichtet  ward  und  eingerichtet  blieb. 
Dies  forderte,  namentlich  wo  die  Flussufer  nicht  benutzt  werden  konnten, 
wie  jede  Strassenanlage  eine  doppelte  Abgrenzung  des  für  diesen  Zweck 
bestimmten  Streifens,  nach  aussen  gegen  das  nichtrömische  Gebiet,  nach 
innen  gegen  den  mehr  oder  minder  der  Privatbenutzung  überwiesenen 
oder  überweisbaren  Boden. 

Es  scheint  den  Limesforschern  wenig  zum  Bewusstsein  gekommen 
sein,  dass  der  Limes  seinem  Wesen  nach  bei  allen  sonst  möglichen 
Vei*schiedenheiten  eine  irgendwie  markierte  zweifache  Grenze,  eine  äussere 
und  eine  innere  fordert;  dass  er  femer  wenigstens  der  ersten  Anlage 
nach  eine  Militärstrasse  darstellt  oder  doch  einschliesst,  welche  allerdings 
bei  der  weiteren  Entwickelung  des  hinterliegenden  Kulturgebiets  und  seines 
Strassennetzes  späterhin  zurückgetreten  und  teilweise  weggefallen  ist. 

Passt  nun  diese  Begriffsbestimmung  auf  das,  was  wir  jetzt  über 
^iie  Abgrenzung  des  Römerreichs  wissen  V     Ich  knüpfe,  was  ich  darüber 


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Der  Begriff  des  Limes.  139 

zu  sagen  habe,  an  Sarweys  vor  kurzem  in  der  Westdeutschen  Zeitschrift 
(Bd.  13  S.  1)  erschienene  Zusammenfassung  der  bisher  dartlber  ge- 
wonnenen Rföultate. 

Der  britannische  Hadrianswall  besteht,  nach  Sarweys  Darstellung, 
aas  einer  nördlichen  Linie,  die  als  Steinmauer  mit  Kastellen  und  nörd- 
lich vorliegendem  Graben  auftritt,  und  einer  südlichen  in  gleicher 
Richtung  meist  im  Abstand  von  25 — 50,  zuweilen  bis  zu  800  m  laufenden, 
welche  gebildet  wird  durch  einen  Graben  von  8 — 10  m  Breite  und 
über  3  m  Tiefe,  bei  dem  die  dabei  ausgeworfene  Erde  nach  beiden  Seiten 
hin  verteilt  ist  und  dessen  Anlage  auch  sonst  von  jeder  militärischen 
Rücksichtnahme  absieht.  Wenn  also  dieses  Bauwerk  der  Verteidigung 
nicht  gedient  hat,  was  den  Sachkundigen  geglaubt  werden  muss,  welchen 
Zweck  hat  es  sonst  gehabt? 

Einer  von  meinem  Freund  Haverfield  aufgestellten  Veimutung  zu- 
folge soll  die  letztgenannte  Anlage,  der  Graben,  die  ursprüngliche  po- 
litische Grenze  des  Römerreichs  bezeichnen  und  ihr  erst  später,  um 
eine  „reellere"  —  vielmehr  eine  reelle  —  Grenzsperre  zu  schaffen,  die 
Steinmauer  mit  den  Kastellen  vorgelegt  worden  sein. 

Herr  v.  Sarwey  schliesst  dieser  Hj-pothese  sich  an.  Mir  erscheint 
sie  in  hohem  Grade  unwahrscheinlich.  Die  Markierung  der  Grenze 
kann,  da  die  specielle  Tracierung  der  Linie  von  dem  Willen  der  rö- 
mischen Regierung  abhing,  verständiger  Weise,  vor  allem  auf  diesem 
von  stetigen  Kämpfen  bewegten  Gebiet,  nicht  gefasst  werden  als  blos 
der  Kartographie  dienend  und  muss  in  früherer  Zeit  noch  mehr  als 
späterhin  durch  militärische  Erwägungen  bestimmt  worden  sein,  wie  dies 
hinsichtlich  der  Steinmauer,  bei  allen  im  Einzehien  bleibenden  Anstössen 
und  Rätseln,  unzweifelhaft  der  Fall  ist.  Es  ist  dies  deutlich  eine  In- 
terimshypothese, zu  deutsch  ein  Notbehelf. 

Meines  Erachtens  sind  beide  Anlagen  gleichzeitig  und  zusammen- 
gehörig und  ist  von  dem  englischen  Limes,  dem  Grenzstreifen,  die 
Steinmauer  die  äussere,  der  Graben  die  innere  Grenze.  Dass  bei  der 
Übertragung  der  Limitation  aus  der  bäuerlichen  Ackerordnung  auf  die 
Ordnung  der  Reichsgrenze  die  Masse  sich  ausdehnten  und  für  die  Land- 
strassen und  Ackerwege  ein  breiter  die  Militärstrasse  einschliessender 
Gürtel  eintrat,  hebt  die  Gleichartigkeif  des  Grundbegriffs  nicht  auf. 
Dass  praktisch  wohl  genügender  Grund  vorlag  in  dem  wenig  civilisier- 
ten  Britannien  den  Grenzstreifen  auch  gegen  Süden  zwar  nicht  mili- 
tärisch zu  schliessen,  aber  für  den  Verkehr  zu  sperren,  leuchtet  ein. 
Der  von  den  beiden  Linien  umfasste  Raum  war  ohne  Zweifel  auch  ad- 

10* 

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140  Th-  Mommsen 

ministrativ  von  der  übrigen  Provinz  gesondert  und  besonderer  militärischer 
Ordnung  unterstellt.  Die  Annahnoie  liegt  nahe,  dass  weder  ein  Aus- 
noch  ein  Inländer  ohne  specielle  Erlaubniss  des  Kommandos  den  Limes 
betreten  durfte.  Der  Limes  Britanniens  kann  einigermassen  mit  einer 
Festung  verglichen  werden,  wie  denn  auch  die  Schriftsteller,  wo  sie 
von  den  Anlagen  der  Limites  und  den  Lagern  auf  dem  Limes  sprechen, 
deutlich  von  der  gleichen  Anschauung  ausgehen,  und  die  Abgrenzung 
des  Rayons  gehört  zum  Wesen  der  Festung. 

Wesentlich  verschieden,  aber  doch  im  Grunde  gleichartig  stellt 
sich  nach  den  neuesten  von  Herrn  v.  Sarwey  a.  a.  0.  zusammenge- 
fassten  Erhebungen  der  schottische  Antoninswall  dar.  Seine  Grenze  nach 
Norden  bildet  ein  durchschnittlich  13  Fuss  breiter  Graben,  welcher  seiner 
Anlage  nach,  ähnlich  wie  der  den  Hadrianswall  nach  Saden  abschliessende, 
nicht  für  die  Verteidigung  gezogen  worden  ist.  Hinter  diesem  Graben 
folgt  in  durchschnittlicher  Entfernung  von  10 — 12  in  ein  im  Ganzen  nach 
militärischen  Erwägungen  tracierter  mit  Kastellen  ausgestatteter  WalL 
Hinter  diesem,   meist  nahe  demselben  läuft  die  römische  Militarstrasse. 

Auch  hier  nimmt  Herr  v.  Sarwey  verschiedenzeitige  Entstehung 
des  nur  die  Grenze  markierenden  Grabens  und  der  Kastelllinie  an;  in- 
des sprechen  die  oben  ausgeführten  Erwägungen  auch  gegen  diese 
Hypothese.  Geht  man  dagegen  davon  aus,  dass  zum  Wesen  eines  jeden 
Limes  die  Herstellung  eines  gegen  das  fremde  wie  das  eigene  Gebiet 
abgeschlossenen  Raumes  erforderlich  war,  so  ist  diese  Annahme  nicht 
erforderlich :  der  Graben  bezeichnet  hier  die  äussere,  die  Militärstrasse 
die  innere  Grenzlinie,  vorausgesetzt,  dass  nicht  südlich  von  der  Militär- 
strasse eine  nicht  im  Wege  der  Erdarbeiten  ausgeführte  und  daher  ver- 
schwundene Abgrenzung  bestanden  hat. 

Analog  dem  britannischen  Antoninswall  scheint,  so  weit  wir  bis 
jetzt  urteilen  können,  der  germanische  Limes  geordnet  gewesen  zu  sein. 
Hier  liegt,  nach  Soldans  und  Jacobis  schönen  Entdeckungen,  der  be- 
festigten Linie,  welche  bald  durch  einen  Wall  mit  Graben,  bald  durch 
einen  Steindamm  gebildet  wird,  nach  dem  Ausland  zu  in  der  Entfer- 
nung von  durchschnittlich  6  m  eine  Linie  vor,  die  heute  äusserlich 
gar  nicht  oder  nur  durch  eine  unbedeutende  Bodensenkung  zu  Tage 
tritt;  die  in  den  auf  dieser  Linie  gezogenen,  aber  sofort  wieder  ver- 
schütteten Spitzgraben  eingesenkten  Merkzeichen  haben  auf  bedeutenden 
Strecken  uns  den  Lauf  derselben  kennen  gelehrt. 

Die  Anwendung  unserer  Auffassung  des  Limes  auf  diese  Anlage 
liegt   auf   der   Hand.      Die    durch    Merkzeichen    angegebene    Linie    ist 


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Der  Begriff  des  Limes.  141 

allerdings,  wie  die  Entdecker  annehmen,  die  äussere  Grenze  des  Rö- 
merreichs, zunächst  aber  diejenige  des  Limes,  während  die  innere  durch 
den  Wall  gegeben  oder  auch  hinter  demselben  zu  suchen  ist.  Ftlr  die 
Annahme,  dass  die  ausgesteinte  Linie  älter  sei  als  der  Wall,  fehlt  der 
Beweis;  meines  Erachtens  sind  auch  hier  beide  Anlagen  correlat  und 
wesentlich  gleichzeitig. 

Es  bleibt  noch  einiges  zu  bemerken  hinsichtlich  des  Verhältnisses 
der  von  Jacobi  entdeckten  Grenzaussteinung  zu  unserer  sonstigen  Kunde 
der  römischen  Territorialtermination. 

Die  territoriale  Termination  selbst  ist  aus  den  erhaltenen  Schrift- 
stellern wie  aus  inschriftlichen  Belegen  wohl  bekannt.  In  den  Pan- 
dekten der  römischen  Feldmesser  tritt  sie  namentlich  hervor  in  der 
prozessualischen  Gestalt  als  controversia  de  iure  territorü  und  deren 
Entscheidung  nach  der  Grenzmarkierung '^);  juristisch  wie  gromatisch 
macht  es  keinen  Unterschied,  ob  das  Territorium  das  eines  Municipiums 
ist  oder  das  der  Gemeinde  Rom.  Einzelbelege  für  Markierung  der 
Territorialgrenzen  haben  wir  in  Fülle;  schon  aus  der  Epoche  der  rö- 
mischen Republik  giebt  es  eine  Reihe  von  Zeugnissen  dafür,  dass  der 
römische  Senat  kraft  seiner  Oberleitung  zwischen  benachbarten  italischen 
Gemeinden  finis  terminosque  statui  iussit^^)  und  eingehend  wird  das 
Verfahren  erläutert  durch  den  römischen  Schiedsspruch  aus  dem  J.  117 
vor  Chr.  in  dem  Streit  der  Stadt  Genua  und  der  von  ihr  abhängigen 
Gemeinden  um  die  Bodennutzungen  ^^).  Im  Allgemeinen  wird  hier  der 
Lauf  der  Grenze  nach  den  Naturmerkmalen  bestimmt  und  so  weit  nötig 
durch  Setzung  von  Grenzsteinen  näher  präcisiert:  ab  rivo  inßmo,  qui 
orUur  ah  fmtei  in  Mannicelo,  ad  flovium  Edem;  ibi  terminus  stat,,., 
ex  eo  iermino,  quei  stat  trans  viam  Fosiumiam,  recta  regione  (=  in 
gerader  Linie)  in  fontem  ad  Manicelwn,  Entsprechend  heisst  es  bei 
dem  eben  angeführten  Feldmesser:  territoria  ....  alia  fluminibus 
finiuniur,  alia  summis  montium  iugis  et  divergiis  aquarum,  alia  etiam 
lapidibus  praesignibus,  qui  a  privatorum  tenninorum  forma  differunt  *®). 


")  Am  besten  Siculus  Flaccus  p.  163,  20  mid  die  dazu  gehörige 
Fortsetzung  p.  19,  30  =  114,  15. 

")  CIL  I  n.  Ö47.  548.  549. 

1»)  Bruns  fontes«  p.  358  =  CIL.  I,  190.  V,  7749. 

*®)  Grenzpfähle  sind  bei  der  Terminierung  benachbarter  Grundstücke 
oft  angewandt  worden,  wie  es  in  dem  histoniensischen  Schiedsspruch  (Bruns 
fontes*  p.  360  =  C.  IX,  2827)  heisst,  dass  Gallus  so  terminiert  habe,  ut 
jprimum  palum  figeret  a  quercu  pedes  circa  undecim,   abesset  autem  paius  a 


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142  Th.  Mommsen 

Dies  ist  die  gewöhnliche  Termination;  auf  die  von  Jacobi  entdeckte 
Versteinungsform  beziehen  sich  die  folgenden  Worte:  alia  (territoria) 
etiam  inter  hinas  colcnias  limitibua  perpetuis  diriguntur,  womit  eine 
Angabe  Hygins  zusammenzustellen  ist'^):  multi  perpetuos  limites  egemni 
et  in  iUa  cperis  perseveratione  peccaverunt,  sicuH  in  veterum  coloniarum 
finüms  invetiimuSy  frequentim  in  provi9iciis,  ubi  ferramento  nisi  ad 
interversuram  non  täuntur*^).  Der  gewöhnlichen  Termination,  welche 
in  gerader  Linie  von  der  einen  Grenzmarke  zur  andern  fortschreitet, 
also  intervallierend  ist,  wird  hier  die  nicht  intervallierte  Grenzlinie,  der 
limes  perpetutis  entgegengesetzt,  und  eben  diese  Continuit&t  ist  das 
charakteristische  Merkmal  der  Jacobischen  Grenzversteinung.  Auch  er- 
klärt es  sich  wohl,  dass  diese  vielmehr  bei  der  Gebiets-  als  bei  der 
Ackergrenze  auftritt;  denn  die  letztere  ist  von  Rechtswegen  geradlinig 
und  lässt  sich  also  durch  Grenzsteine  oder  Grenzpföhle  genügend  dar- 
stellen, wogegen  bei  der  Territorialgrenze  vermutlich  oft  genug  auch 
Curven  anzusetzen  waren.  Es  passt  femer  recht  gut  zu  dem  germa- 
nischen Funde,  dass  der  limes  perpetuus  vorzugsweise  bei  den  provin- 
zialen  Territorialgrenzen  zur  Anwendung  gekommen  ist. 

Dass  die  nicht  intervallierende  Grenzversteinung  unterirdisch  statt- 
fand und  zur  sicheren  Markierung  unter  die  sie  bildenden  Steine  Kohle, 
Nägel,  fremdartiges  Gestein  und  ähnliche  Zeichen  eingelegt  wurden, 
haben  die  Grabungen  erwiesen;  aus  den  Schriftstellern  erfahren  wir 
darüber  nichts,  wohl  aber,  dass  bei  der  gewöhnlicheren  intervallieren- 
den  Grenzbezeichnung  die  gleichen  Zeichen  unter  die  einzelnen  femiini 
gelegt  wurden,  um  bei  zufälliger  oder  böswilliger  Verrückung  derselben 
dennoch  den  Standort  feststellen  zu  können  *').  Die  Übertragung  dieser 
Signa  auf  den  limes  perpetuus  so,  wie  wir  sie  finden,  erklärt  sich  von 
selbst.  Dass  der  limes  perpetuus  lediglich  unterirdisch  markiert  worden 
ist,  glaube  ich  nicht.     Unsere  gromatische  Überlieferung  kennt  die  unter- 


foBsa  (die  Fusszahl  fehlte  in  dem  beschädigten  Instrument),  und  s6  wird  auch 
die  depalatio  et  demensurcUio  in  der  Flurkarte  des  marsischen  Alba  (grom. 
p.  244)  zu  verstehen  sein.  Bei  Territorialgrenzen  kommt  meines  Wissens 
die  depalatio  in  unserer  Littcratur  nicht  vor. 

")  p.  192,  4. 

**)  Vgl.  Rudorff  S.  338.  Man  visiert  hier  nur  bei  den  Knickpunkten 
und  deshalb  sind  hier  Versehen  im  Einhalten  der  Richtung  nicht  selten  vor- 
gekommen. 

*')  Am  genauesten  spricht  darüber  Siculus  Flaccus  p.  140  f.  Alle 
derartigen  Angaben  beziehen  sich  nicht  auf  die  Grenze  als  solche,  sondern 
auf  den  einzelnen  Grenzstein  oder  was  dessen  Stelle  vertritt. 


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Der  Begriff  des  Limes.  143 

irdische  Grenzbezeichnnng  nur  in  Verbindung  mit  der  sichtbaren  als 
•deren  Verstärkung;  es  wird  dies  wie  far  die  termini  so  auch  für  den 
-limes  perpeiuus  gelten.  Wenn  es  nicht  befremdet,  dass  die  Territorial- 
^enze  auch  dem  Ausland  gegenüber  durch  Einsenkung  in  den  Boden 
sichergestellt  wurde,  so  scheint  andererseits  die  Natur  der  Sache  es  zu 
fordern,  dass  sie  auch  äusserlich,  etwa  durch  Ziehung  eines  Grabens 
oder  durch  Pfahlsetzung  kenntlich  gemacht  ward;  als  Abgrenzung  des 
Limes  und  zugleich  des  Reiches  kann  sie  kaum  einen  andern  Zweck  ge- 
habt haben  als  das  Überschreiten  dieser  Grenze  in  einer  jedem  erkenn- 
baren Weise  zu  regeln.  Wie  dies  bewerkstelligt  worden  ist,  werden 
hoffentlich  weitere  örtliche  Erhebungen  uns  lehren. 


-o.<K^- 


Zur  Geschichte  der  Juden  im  Erzstift  Trier. 

Von  Oborbibliothekar  Dr.  H.  Hanpt  in  Giessen. 

Von  G.  Liebe  ist  in  seinem  inhaltsreichen  Aufsatz  über  die  recht- 
lichen und  wirtschaftlichen  Zustände  der  Juden  im  Erzstift  Trier  *)  mit 
Becht  auf  die  einschneidende  Wirkung  hingewiesen  worden,  welche  die 
Judenverfolgungen  von  1348/49  auf  die  Stellung  der  Trierer  Juden- 
schaft in  der  zweiten  Hälfte  des  14.  Jahrhunderts  ausgeübt  haben. 
Während  vor  jenem  Zeitpunkt  die  jüdischen  Kapitalisten  im  Erzstift 
nach   den   Darlegungen   Liebe's   nicht   nur   den   Geldmarkt   ohne   jede 

*j  Westd.  Zeitschr.  XII,  S.  312—374.  Die  einleitende  Bemerkung. 
^das8  es  bisher  ao  einer  Behandlung  jüdischer  Verhältnisse  innerhalb  eines 
Territoriums  fehle",  ist  nicht  zutreffend.  C.  A.  H.  Barkhardt  und  M; 
Stern  haben  im  2.  Bande  der  Zeitschrift  für  die  Geschichte  der  Juden  in 
Deutschland  (S.  1—46  und  109—149)  eine  ganze  Reihe  von  zusammenfassen- 
den Abhandinngen  über  die  Geschichte  der  Juden  in  einzelnen  deutseben 
Gebieten  und  Landschaften  verzeichnet,  die  ja  allerdings  nur  zum  kleinen 
Teile  den  behandelten  Stoff  erschöpfen,  unsere  Kenntnis  der  einschlägigen 
Verhältnisse  aber  vielfach  fördern.  Schon  in  Stobbes  grundlegendem  Werke 
{„Die  Juden  in  Deutschland  während  des  Mittelalters*'  1866)  ist  eine  Anzahl 
solcher  Darstellungen  mit  Nutzen  verwertet  worden.  Auch  über  die  Juden 
im  Erzstift  Trier  lag  bereits  eine  Liebe  unbekannt  gebliebene  Arbeit  von 
Ehrmann  (Israelit,  Jahrg.  22,  1881,  Nr.  34—45)  vor,  die  wenigstens  für  die 
Zeit  vom  16.  Jahrhundert  ab,  zum  Teil  aus  jödischen  Quellen,  Liebes  Dar- 
stellung in  einzelnen  Punkten  ergänzt.  Hechts  Aufsatz  über  „Die  Geschichte 
•der  Jaden  im  Trier'schen**  (Monatschrift  für  Geschichte  und  Wissenschaft 
4es  Judentums,  1858,  S.  179—191),  den  Liebe  gleichfalls  nicht  erwähnt,  be- 
ruht fast  ausschliesslich  auf  der  Zusammenstellung  der  diesbezüglichen  An- 
gaben, des  Hontheim'schen  Prodromus. 


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144  H.  HAQpt 

Konkurrenz  beherrschten,  sondern  aach  auf  die  Undesherrliche  Finanz- 
Verwaltung  einen  weitreichenden  Einflnss  erlangt  hatten,  wurde  denk 
Beiden  durch  die  Ereignisse  der  Jahre  1348/49  ein  j&hes  Ende  be- 
reitet. Die  Stellung  eines  Hofbankiers  hat  von  da  ab  kein  Jude  mehr 
bei  dem  Erzbischof  eingenommen,  und  auf  dem  Geldmarkt  erwuchs  der 
Judenschaft  durch  die  lombardischen  Wechsler  und  einheimischen  christ- 
lichen Kapitalisten  eine  erfolgreiche  Konkurrenz,  die  in  der  Folge  den  Juden- 
wucher auf  länger  als  ein  Jahrhundert  im  Erzstifte  entbehrlich  machte. 
Dass  allerdings,  wie  Liebe  annimmt,  die  Judenschlacht  des  Jahres 
1349  für  die  Trierer  Juden  einen  dauernden  vöUigen  Verlust  ihrer 
wirtschaftlichen  Bedeutung  zur  Folge  gehabt  hätte  ^,  ist  nicht  richtig 
und  jdurfte  jedenfalls  aus  der  durch  die  verschiedensten  Gründe  erklär- 
baren Thatsache,  dass  das  Coblenzer  Archiv  nur  eine  verhältnismässig 
beschränkte  Anzahl  von  Urkunden  über  Geldgeschäfte  Trierer  Juden 
aus  der  2.  Hälfte  des  14.  Jahrhunderts  enthält,  nicht  ohne  weiteres 
geschlossen  werden.  Ein  gegenteiliges,  Liebe  leider  entgangenes,  Zeugnis 
über  das  Wiederanwachsen  der  jüdischen  Geldmacht  im  Erzstift  Trier  zu 
Ende  des  14.  Jahrhunderts  findet  sich  in  der  von  mir  herausgegebenen 
Verteidigungsschrift  des  streitbaren  Theologen  und  Vorkämpfers  der 
Urbanistischen  Obedienz,  Johannes  Malkaw^),  vom  Jahre  1391,  auf  das 
ich  hier  glaubte  hinweisen  zu  sollen.  Nach  Malkaw's  Angabe  hatte 
sich  um  das  Jahr  1387  eine  höchst  feindselige  Stimmung  unter  der 
Bevölkerung  des  Trierer  Erzstifts  gegen  die  doitigen  Juden  herausge- 
bildet und  zwar  um  deswillen,  weil  „in  einzelnen  Ortschaften  die  Christen 
geradezu  unter  der  Herrschaft  der  Juden  standen**  *).  Dieser  feindseligen 
Stimmung  begegnete  offenbar  Erzbischof  Kuno  von  Falkenstein,  indem. 
er  einzelne  seiner  Städte  zur  Ausstellung  von  Privilegien  veranlasste^ 
durch  welche  den  Juden  die  gleiche  Rechtssicherheit  wie  den  Einwohnern, 
christlichen  Glaubens  feierlich  zugesichert  wurde  *).  Erzbischof  Werner 
«von  Falkenstein  (1388  — 1418)  blieb  der  judenfreundlichen  Haltung 
seiner  Vorgänger  treu.     Als  Johannes  Malkaw,  den  der  Erzbischof  1388. 


«)  a.  a.  0.  S.  354.  357  f. 

^)  Vgl.  meinen  Aufsatz  „Johannes  Malkaw  aus  Preussen  und  seine  Ver- 
folgung durch  die  Inquisition  zu  Strassburg  und  Köln  1390—1416**,  in  der 
Zeitschrift  für  Kirchengeschichte  Bd.  VI  S.  323—389. 

*)  a.  a.  0.  S.  386:  nam,  ut  mihi  narrabatur,  ante  predictam  meam 
predicacionem  Christiaoi  in  aliquibus  locis  quasi  sub  Judeis  fuerunt 

^)  a.  a.  0.  S.  386:  anno  domini  1387  dominus  Cuno  de  Falkenstein^ 
archiepiscopus  Treverensis,  in  nonnullis  civitatibns  christianum  populum  per  vim 
compellebat  iurare  Judeis  ita  favorabiles  et  fideles  esse,  sicut  sibimet  ipsis. 


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Zur  Geschichte  der  Juden  im  Erzstift  Trier.  145 

zar  Bekämpfang  der  Anhänger  des  Gegenpapstes  Ciemens  YII.  nach 
Cobleoz  berufen  hatte,  die  Kanzel  daza  benutzte,  um,  von  Adeligen  und 
Klerikern  dazu  aufgereizt,  gegen  jene  Juden-Privilegien  zu  donnern  und 
sie  als  unstatthaft  zu  bezeichnen,  wurde  er  gefangen  gesetzt^).  Mit 
allen  Mitteln  ist  dem  kecken  Agitator  dann  angeblich  im  Geftngnisse 
zugesetzt  worden,  um  ihn  zum  Widerrufe  seiner  Behauptungen  zu  be- 
wegen ^).  Wenn  wirklich  ein  Jude  auf  Malkaw  im  Gefängnisse  einen 
Bestdchungsversuch  machen  konnte  —  und  zu  einer  Anzweifelung  dieser 
Angabe  liegt  ein  triftiger  Grund  nicht  vor  —  so  wQrde  das  darauf 
hinweisen,  dass  auch  unter  Erzbischof  Werner  das  Verhältnis  der  Trierer 
Jaden  zum  Landesherm  ein  recht  vertrauliches  geblieben  ist^).  Dem 
£inflnss  der  Judenschaft  schreibt  es  denn  auch  Malkaw  zu,  dass  er  aus 
dem  Erzstifte  ausgewiesen  und  ihm  die  Rückkehr  unter  Androhung  der 
Todesstrafe  untersagt  wurde  **)• 

Man  geht  wohl  nicht  irre,  wenn  man  die  Feindseligkeiten  gegen 
die  Trierischen  Juden  um  1387.88  mit  jenen  Ausbrachen  grimmigen 
Hasses  gegen  das  Judentum  in  Verbindung  bringt,  denen  wir  gleich- 
zeitig im  südwestlichen  Deutschland  begegnen  und  die  in  ihrem  weiteren 
Fortgang  zu  einer  bis  dahin  unerhörten  allgemeinen  Brandschatzung  der 
jüdischen  Kapitalisten  geführt  haben.  Nachdem  Frankfurt  schon  im 
Jahre  1381  seine  städtischen  Söldner  zum  Schutze  der  dortigen  Juden 
hatte  aufbieten  i^J^ssen,  kam  es  1384  gleichzeitig  in  Baiern,  Schwaben 
und  Franken   zu  Judenverfolgungen,   die   unter   anderem  der  gesamten 

')  a.  a.  0.:  tunc  venerant  ad  me  multi  nobiles  et  clerici,  prefatum 
iuramentam  Judeis  factum  michi  proposuerunt  et  suplicaverunt,  quatenus 
amore  dei  et  veritatis,  si  michi  videretur  predictum  factum  foro  illicitum» 
quod  tunc  in  contr|irium  predicarem,  quod  et  feci  et  postea  ad  instanciam 
Judeorum  captus  fui,  et  surrexit  rumor  magnus  inter  Christianos  et  Judeos . . . 

')  a.  a.  0. :  me  autem  existente  in  carcere  missi  fuerunt  aliqui  ad  me^ 
qui  se  ex  parte  domini  archiepiscopi  missos  dixerunt.  michi  retulerunt,  si 
vellem  evadere  periculum  mortis,  tunc  deberem  totum  id  revccare,  quod  pre- 
dicassem  contra  prefatum  iurameotum  Judeis  prestitum. 

^)  a.  a.  0.  S.  337 :  Judeus  vero  nomine  Abraham  venit  ad  me  portans 
magnam  summam  florenorum  dicens  michi:  domine  Johauues,  quid  fecerunt 
vobis  Judei,  quod  ita  exosos  habetis  eos  ?  dignemini  iuxta  requisiciouem  nun- 
ciomm  archiepiscopi  ea,  que  alias  contra  nos  predicastis,  revocare.  ecce  ego 
Yolo  vobis  Vo  florenos  propinare.  cui  dixi:  pecnnia  tua  tecum  sit  in  per> 
dicione  in  nomine  omnium  diabolorum!  aliter  quam  dixi  non  predicabo. 

^  a.  a.  0.  S.  387:  dum  facere  nolui,  quod  nuncii  episcopi  et  Judei 
desiderarunt,  fuit  per  Judeos  impetratum,  quod  ego  in  diocesi  Treverensi 
plus  predicare  non  deberem  et,  si  vitam  vellem  conservare,  statim  deberem 
recedere  a  diocesi. 


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146  H.  Haupt 

^ördliuger  Jadengemeinde  das  Leben  kosteten  ^^).  Die  Jaden  in  den 
rechtsrheinischen  Städten  des  Erzstifts  Mainz,  die  ein  ähnliches  Schick- 
sal befürchten  mochten,  versicherten  sich  damals  (2.  Janaar  1384) 
•durch  eine  ,|ßtttliche  and  freundliche  Schenke*'  des  Schatzes  ihres  Lan- 
desherrn ^').  König  Wenzel,  der  die  Instinkte  der  Massen  fQr  seine 
Oeldbedürfnisse  trefflich  aaszunutzen  wasste,  hatte  schon  1383  den  An- 
schlag zu  einer  ausserordentlichen  Schätzung  der  Jaden  zunächst  der- 
jenigen in  den  rheinischen  Territorien,  angeblich  im  Einverständnis  mit 
den  rheinischen  Fürsten,  gefasst**)  —  dass  sich  unter  letzteren  auch 
der  Trierer  Erzbischof  Kuno  von  Falkenstein  befand,  dürfen  wir  nach 
dem  oben  Bemerkten  schwerlich  annehmen.  Wäre  Wenzel  damals  die 
beabsichtigte  Erhebung  des  Zehnten  von  der  rheinischen  Judenschaft 
geglückt,  so  wäre  das,  da  die  Städte  und  Landesheiren  an  dem  Ge- 
winne keinesfalls  unbeteiligt  gebliehen  wären,  thatsächlich  wohl  aaf  eine 
Tilgung  der  Judenschulden  hinausgekommen.  Dass  aber  auch  nach  der 
grossen  Judenplünderung  des  Jahres  1385  noch  eine  überaus  feindselige 
Stimmung  in  den  Bürgerschaften  des  deutschen  Südwestens  fortbestand, 
das  zeigen  die  Beschlüsse,  welche  der  Schwäbische  Städtebund  zu  Ess- 
lingen und  der  Rheinische  Städtebund  zu  Speier  im  Herbst  1387  ohne 
eine  ersichtliche  Veranlassung  bezüglich  ihrer  Judenschaft  fassten:  die 
Juden  werden  von  der  Teilnahme  an  kaufmännischen  Geschäften  ausge- 
schlossen, die  Verordnungen  über  die  entehrende  jüdische  Kleidertracht 
von  neuem  eingeschärft,  für  die  bei  Juden  in  Dienst  stehenden  christ- 
lichen Dienstboten  die  Bezeichnung  mit  einem  Brandmal  im  Gesicht  und 
Verbannung  als  Strafe  bestimmt  ^*). 


*'*)  Kriegk,  Frankfurter  Bürgerzwiste  und  Zustände  im  Mittelalter  (1862) 
S.  427.  W.  Vischer,  Geschichte  des  schwäb.  Städtebundes,  in  Forechungen 
zur  deutschen  Geschichte  II  S.  7.).  Derselbe,  Zur  Geschichte  des  schwäb. 
Städtebundes,  ebenda  III,  18. 

*^)  F.  W.  E.  Roth,  Urkundliche  Mitteilungen  zur  Geschichte  der  Juden 
am  Ober-  und  Mittelrhein,  in  der  Zeitschrift  für  die  Geschichte  der  Juden 
in  Deutschland,  ßd.  V  (1891)  S.  190;  früher  bereits  gedruckt  bei  Schaab, 
Diplomat.  Geschichte  der  Juden  zu  Mainz  S.  107. 

^*)  Reichstagsakten  I  S.  397,  418.  Lindner,  GescLichte  des  deutschen 
Reiches  imter  König  Wenzel,  Bil.  I,  S.  213  Weizsäcker  (Reichstagsakten  I, 
397)  ist  in  Übereinstimmung  mit  Vischer  (Forschungen  III,  lt>)  geneigt,  allein 
Wenzel  für  die  Plündeniug  der  Juden  verantwortlich  zu  machen,  während 
Hegel  (Chroniken  der  deutschen  Städte,  NürnberR  I.  124),  wie  mir  scheint 
mit  grösserem  Rechte,  die  Urheberschaft  jener  Erpressungen  auf  die  süd- 
deutschen Bürgerschaften  zurückführt. 

>»j  Deutsche  Reichstagsakten  I  S.  558,  567,  582.     Linduer  I,  380. 


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Znr  Geschichte  der  Juden  im  Erzstift  Trier.  147 

W&hread  K.  Wenzels  Jadenschulden  -  Tilgung  von  1385  nur  die 
Juden  der  fränkischen,  schwäbischen  und  bairischen  Reichsstädte  zum 
Opfer  fielen,  hat  der  Schulden-Erlass  vom  Jahr  1390  bekanntlich  eine 
viel  weiter  greifende  Wirkung  geQbt:  wurden  doch  durch  letzteren  die 
Einwohner  der  begnadeten  Städte  und  Landschaften  von  sämtlichen 
Jadenschulden,  mochten  die  Gläubiger  wo  immer  im  Reiche  oder  ausser- 
halb desselben  wohnhaft  sein,  befreit^*}.  Ein  Zeugnis  dafar,  dass 
auch  die  Trierer  Juden  durch  diese  harte  Massregel  betroffen  wurden, 
haben  wir  in  einem  Erlasse  König  Wenzels,  worin  er  die  Ansprüche  der 
Jaden  Meule  von  Trier  und  Abraham  von  Kochem  auf  Bezahlung  ihrer 
Guthaben  gegenüber  dem  Strassburger  Stifte  für  nichtig  erklärt  und 
dem  Trierer  Erzbischof  untersagt,  sich  mit  der  Klage  seiner  Juden 
zu  befassen  ^^).  Die  letztere  nachdrückliche  Mahnung  wie  das  geschilderte 
Terhalten  Erzbischof  Werners  in  der  Angelegenheit  Johannes  Malkaws 
I^en  die  Vermutung  nahe,  dass  der  Trierer  Kirchenffirst  zur  Durch- 
führung der  Jndenschulden-Tilgung  innerhalb  seines  Stiftes  sich  wenig 
geneigt  zeigte.  Bedeutete  doch  auch  die  Massregel  für  das  Erzstift 
insofern  eine  empfindliche  Schädigung,  als  zwar  sämtliche  in  Baiern, 
Schwaben,  Franken  und  den  übrigen  begnadeten  Landschaften  sesshafte 
Schuldner  der  Trierischen  Juden  ihrer  gegen  diese  eingegangenen  Ver- 
pflichtungen ledig  wurden,  während  für  den  Erzbischof  und  seine  Unter- 
tbanen  keinerlei  Nachlass  weder  den  inländischen  noch  den  ausländischen 
Juden  gegenüber  eintrat.  Naturgemäss  musste  unter  der  Bevölkerung 
des  Erzstiftes  der  Wunsch  sich  lebhaft  geltend  machen,  nun  ebenfalls 
ihrer  Judenschulden  sich  zu  entledigen,  wie  es  anderseits*  im  Interesse 
des  Erzbischofs  lag,  die  Juden  seines  Landes  gegen  die  Folgen  der 
königlichen  Schuldentilgung,  namentlich  den  auswärtigen  Schuldnern 
gegenüber,  nach  Kräften  za  schützen.  Nach  beiden  Richtungen  hin 
^heint  es  nach  der  Angabe  des  damaligen  Limburger  Stadtschreibers 
Tileman  Elhen  von  W^olfhagen,  der  gerade  für  diesen  Zeitabschnitt  als 
ein  gut  unterrichteter  Berichterstatter  über  die  Verhältnisse  des  Trierer 


")  Hegel  a.  a.  0.  125.  Stobbe  a.  a.  0.  S.  136.  Deutsche  Reich«- 
tagsakten  I,  467  ff.  II,  282  ff.,  307  ff. 

^^)  Deutsche  Reicbstagsakten  11,  344  (undatierte  Verfügung  König 
Wenzels,  wohl  aus  dem  Jahre  1397).  Man  muss  annehmen,  dass  König  Wenzel 
1390  für  das  Elsass  ein  gleiches  Privileg  bezüglich  der  Judenschulden-Tilgung 
«rlasaen  hat,  wie  für  Schwaben,  Franken,  Bai6rn  und  einige  andere  Gebiete; 
doch  ist  eine  Urkunde  nicht  vorhanden,  sondern  nur  ein  Hinweis  auf  diesbe- 
zügliche Verhandlungen  zu  Hagenau  iin  Herbst  1390  (Deutsche  Reichstage 
akten  II,  284). 


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148  H.  Haupt 

Erzstifts  gelten  darf,  za  einer  Modifikation  des  königlichen  Mandates 
far  die  Trierer  Territorien  gekommen  zu  sein.  Im  Jahre  1391,  so 
heisst  es  in  der  Limbarger  Chronik,  seien  die  Jaden  bei  König  Wenzel 
in  Ungnade  gefallen.  „Unde  schreip  nnde  gebot  he  den  forsten,  greben 
nnd  herren  unde  auch  den  steden,  daz  man  den  jaden  di  ander  in  ge- 
seßen  weren,  keinen  wocher  von  einicher  scholde  geben  solde  Hette 
in  iman  wocher  gegeben,  den  solde  he  abeslan  an  dem  haabtgelde. 
Welch  jade  dez  nit  dan  enwolde,  deme  solde  man  nit  oberal  geben. 
Unde  wie  daz  qwam,  den  Juden  wart  latzel  ande  wenich  geldes,  unde 
gaben  ire  bribe  gar  sere  wider,  also  daz  si  mer  dan  halber  buben 
worden,  unde  manich  ritter  unde  knecht  unde  barger  af  dem 
Rine,  af  der  Mosellen  unde  anderswo  worden  selig  unde  bieben  in 
grosser  uarunge**  ^^).  Dürfen  wir  diesem  allerdings  ganz  vereinzelt 
stehenden  Bericht  Glaaben  schenken,  so  haben  die  Juden  im  TrierischeD 
nicht,  wie  anderswo,  ihre  Ansprüche  auf  die  von  ihnen  ausgeliehenen 
Kapitalien  ohne  weiteres  verloren,  sondern  es  sollten  nar  die  gezahlten 
Zinsen  vom  Kapital  abgezogen  werden.  Eine  derartige  Einschränkung 
des  Schaldenerlasses  könnte  sehr  wohl  seitens  des  Trierer  Erzbischofs 
erfolgt  sein,  wie  auch  die  Judenschaft  der  Markgrafschaft  Meissen  da- 
mals  dank  dem  Eintreten  der  Markgr&fin  Katharina  vor  dem  Verluste 
ihrer  Kapitalien  bewahrt  blieb  ^'^).  Andererseits  ist  es  glaubhaft  genagt 
dass  die  Judenschuldner  im  Trierischen    die  Ausdehnung  des  Schulder- 

^^)  Monumenta  Germaaiae  historica.  Deutsche  Chroniken  Band  IV, 
Abt.  1,  heraasg.  vou  A.  Wyss,  S.  84  f. 

'')  Deutsche  Reichstagsakten  II,  349  f.  Durch  die  Verordnung  vom 
21.  September  1391  nimmt  König  Wenzel  das  Gesetz  über  die  Schulden- 
tilgung vom  Jahre  1890  für  Meissen  insoweit  zurück,  dass  nur  die  Zahlung 
der  Zinsen  der  von  Meissener  Juden  ausgeliehenen  Kapitalien  den  Schuldnern 
erlassen,  die  Bestimmimg  darüber,  wie  es  mit  der  Heimzahlung  des  Kapitals  ge- 
halten werden  soll,  dagegen  den  Meissnischen  Fürsten  anheimgestellt  wird.  Die 
Verordnung  hatte  ohne  Zweifel  für  Judenschuldner  ausserhalb  wie  innerhalb 
der  Markgrafschaft  Meissen  Giltigkeit.  Ob  Erzbischof  Werner  von  Trier  sich 
gleichfalls  mit  König  Wenzel  bezüglich  Einschränkung  der  Judenschulden- 
Tilgung  in  Verbindung  setzte  oder  diese  Einschränkung  aus  eigener  Macht- 
vollkommenheit verfügte,  lässt  sich  mit  Bestimmtheit  nicht  entscheiden.  Der 
in  der  vorletzten  Anmerkung  erwähnte  Erlass  König  WenzoPs  lässt  freilich 
vermuten,  dass  der  Erzbischof  seine  Verfügungen  ohne  die  Zustimmung  König^ 
Wenzels  getroffen  hatte.  —  Die  Angabe  der  Dortmunder  Chronik  des  Dietrich 
Westhoff,  K.  Wenzels  Schuldentilgung  habe  sich  auch  auf  die  Judenschuldner 
zu  Dortmund  erstreckt,  beruht  nach  J.  Hansens  Darlegung  auf  freier  Erfin- 
dung dieses  Chronisten  (Chroniken  der  deutschen  Städte  XX,  Dortmund 
und  Neuss,  S.  286). 


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Zur  Geschichte  der  Juden  im  Erzstift  Trier.  149 

lasses  auch  aof  die  Untertbanen  des  Erzstiftes  anter  dem  Drucke  der 
durch  die  königlichen  Erlasse  gesteigerten  Erbitterung  gegen  die  Juden- 
scbaft  bei  dem  Trierer  Erzbischof  unschwer  durchzusetzen  vermochten. 
Mit  dem  Tode  Erzbischof  Werners  (1418)  verloren  die  Trierer 
Juden  ihren  letzten  Rackhalt  gegenQber  den  gegen  sie  aufgebrachten  Volks- 
massen. Die  Rücksicht  auf  die  Volksstimmung,  die  ganz  gleichzeitig  in 
Köln  die  Austreibung  der  Juden  forderte,  im  Mainzer  Erzbistum  eine 
Schuldentilgung  erzwang  und  dreizehn  Jahre  sp&ter  zu  einer  bewaffneten 
Erhebung  pfälzischer  Bauern  gegen  dieWormser  Juden  führte"),  nicht 
persönliche  Beweggründe,  haben  allem  Anschein  nach  Werners  Nach- 
folger, Erzbischof  Otto  von  Ziegenhain,  dazu  bestimmt,  die  Ausweisung 
der  Juden  aus  dem  Trierer  Erzstift  1418  zu  verfügen.  Die  abziehen- 
den Juden  hat  der  Erzbischof  zur  Verzichtleistung  auf  die  Forderungen, 
die  sie  an  die  Untertbanen  des  Erzstiftes  zu  stellen  hatten,  gezwungen, 
indem  er  die  Schuldbriefe  der  Juden  einliefern  und  sich  deren  Forde- 
rungen cedieren  Hess  '^).  Wie  es  mit  der  den  Juden  gewahrten  Ent- 
schädigung, über  welche  die  urkundlichen  Quellen  schweigen,  bestellt  war, 
iässt  die  den  Lübischen  Dominikanern  zugetragene  Anekdote  erraten :  Erz- 
bischof Otto  habe  den  Juden  all  ihr  Gut  genommen  „unde  gaf  eneme 
isliken  wedder  30  penninge  in  de  dechtnisse  der  vorkopinge  Christi"  *®). 

'^)  EnaeD,  Geschichte  der  Stadt  Köln  III,  323  ff.;  Schaab,  Diplomat. 
Gesch.  der  Juden  zu  Mainz  (1855)  S.  117  f.;  v.  Bezold,  Der  rheinische 
Bauemail f stand  v.  J.  1431,  in  der  Zeitschr.  f.  d.  Gesch.  des  Oberrheins  21, 
129  ff.  Nicht  1415,  wie  Liebe  a.  a.  0.  S.  360  Anm.  279  angiebt,  sondern 
1515  verbandelte  Knrmainz  (nach  Schaab  S.  148  f.)  mit  rheinischen  Städten 
über  die  Vertreibung  der  Juden. 

*^)  Zu  den  von  Liebe  angeführten  beiden  Urkunden  tritt  noch  das  von 
F.  W.  E.  Roth  aus  dem  Eltz'schen  Archive  veröffentlichte  Regest  einer  ür- 
kuode  des  Erzbischofs  Otto  von  Trier  vom  11.  November  1427,  in  der  er 
erklärt,  dass  er  vor  Zeiten  die  Juden  aus  dem  Stifte  verwiesen  und  ihre 
Wacherbriefe  verlangt  habe,  und  dass  demgemäss  etwa  noch  vorhandene  Ur. 
künden  über  Judenschulden  kraftlos  sein  sollten  (Zeitschrift  f.  d.  Gesch.  der 
Juden  in  Deutschland  V  S.  191).  —  Erzbischof  Otto  erh&lt  übrigens,  neben- 
bei gesagt,  von  seinem  Zeitgenossen  Jobannes  Nider  (Formicarius  II,  2)  das 
Lob  eines  ausserordentlich  tugendhaften,  durch  strenge  Askese  wie  kirch- 
lichen Reformeifer  sich  auszeichnenden  Kirch enf Urston. 

*^)  So  des  Rufus  Fortsetzung  der  Detmar'schen  Chronik,  in  den 
„Lübeckischen  Chroniken",  herausg.  von  Grautoff  II,  499,  übereinstimmend 
mit  Hermann  Korner  bei  Eccard,  Corpus  historicum  II,  1233.  Bei  Stobbe 
S.  192  wird  die  Stelle  irrtümlich  auf  eine  Vertreibung  der  Juden  aus  dem 
Mainzer  Erzstift  bezogen. 


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150  H.  Kelleter 

Gottfried  Hagen  und  sein  Buch  von  der  Stadt  Köln. 

Von  Dr.  Heinrieb  Kelleter  in  Köln. 

Das  im  Jahre  1270/1  von  dem  Kölner  Stadtschreiber  Meister 
Gottfried  Hagen  verfasste  Buch  über  die  „Schäden"  der  Stadt  Köln 
wird  herkömmlicherweise  zu  den   „Reimchroniken"  ^)  gez&hlt. 

Allerdings  trägt  dasselbe  in  seiner  volkstümlichen  Mundart,  der 
Muttersprache  des  Verfassers  und  derjenigen  der  Landsleute  desselben,  *) 
in  der  unaufhörlich  sprudelnden  Folge  kurzer  und  paarweise  reimender 
Verse  die  äusserlichen  Merkmale  an  sich,  welche  den  im  13.  und 
14.  Jahrh.  in  vielen  Territorien  von  West-  und  Mitteleuropa  ent- 
standenen Reimchroniken  eigen  sind  —  nur  fehlt  dem  „Buch  von  der 
Stadt  Köln",  wie  der  alte,  richtige  Titel  lautet,  durchaus  das  Wesen 
einer  Chronik. 

Die  sogenannte  Kölner  Reimchronik  ist  nämlich  eine  jener  gleich- 
falls im  Mittelalter  häufig  vorkommenden  Schutz-  und  Trutzschriften, 
der  Memoriale,  welche  zu  dem  Zwecke  geschrieben  wurden,  streitende 
oder  bestrittene  politische  Ansichten  der  Kenntnis  der  Menge  nahe  za 
bringen  und  dieselben  mit  rechtlichen  und  geschichtlichen  Gründen  za 
verteidigen.  Ihrer  Entstehung  nach  sind  diese  Schriften  halbwegs  durch 
die  im  13.  Jahrh.  zahlreich  in  Aufnahme  kommenden  Rechts-  und 
Städtebücher  veranlasst  zu  denken.  Mit  der  sich  hebenden  und  ver- 
allgemeinernden Bildung  der  Mittelschichten  des  Volkes  werden  die 
Memoriale  der  Form  nach  gelehrter,  aber  auch  steifer,  und  verlieren 
sich  nach  und  nach  in  nüchterne  Advokatenschriftstellerei ')  oder  ver- 
mengen sich,  falls  sie  noch  ein  dichterisches  Kleid  behalten,  mit  den 
Erzeugnissen  der  satirischen  Dichtung  und  büssen  vollständig  jenen 
feinem  Zug  und  die  höhere  Richtung  der  älteren  Memoriale  ein.>)    Diese 


^)  Auch  die  letzte,  heute  allein  noch  inbetracht  kommende  Ausgabe 
von  H.  Cardauns  in  den  „Chroniken  der  deutschen  Städte"  Bd.  XI,  Köln  I, 
bat  diese  Bezeichnung  übernommen.  Im  übrigen  sei  auf  Merlo  in  den 
Jahrbüchern  des  Bonner  Altert.- Ver.  Bd.  LIX  und  LXXV,  sowie  auf  von 
Groote,  Reimchronik,  Köln  1834,  verwiesen. 

^)  Die  Sprache  Hagens  ist  der  mittelrheinische  Dialekt 

')  Vgl.  das  „Neue  Buch"  und  die  kleineren  Memoriale  in  Stadte- 
chroniken  Köln,  Bd.  I. 

*)  Eines  der  bedeutendsten  der  hierher  gehörigen  litterarischen  Er- 


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Gottfried  Hagen  und  sein  Buch  von  der  Stadt  Köln.  15  t 

nämlich  haben  durchweg  etwas  von  einer  national-religiösen  Weihe  an  sich,, 
sie  treten  auf  als  Herolde  des  christlichen  Glaubens  und  der  Vaterlands* 
liebe  und  schlagen  jenen  warmherzigen  Ton  an,  der  so  leicht  und 
wirkungsvoll  in  der  gleichgestimmten  Volksseele  wiederklingt.  In  der 
von  ihnen  angestrebten  Wirkung  erinnern  sie  an  die  gleichzeitigen  in 
den  Klöstern  und  Stiftern  seit  uralter  Zeit  in  Übung  gewesenen  Lek- 
tionen, welche,  ihrem  Inhalt  nach  aus  der  Heiligengeschichte  und  den 
Ordensstatuten  entnommenen,  in  die  Wechselgesänge  der  psallierenden 
Brüder  gleichsam  als  Erholung  von  dem  ernsten  und  andachtverlangen-^ 
den  Chor^ebet  eingeschoben  wurden,  in  der  That  aber  den  Zweck  hatten, 
durch  die  in  ihnen  gegebene  Erzählung  von  den  Tugenden  und  Sitten 
der  früheren  christlichen  Helden  die  noch  lebenden  und  streitenden 
Brüder  zum  weiteren  Ausharren  und  Kämpfen  anzufeuern.  Ihres  kirch- 
lichen Charakters  und  der  fremden  lateinischen  Sprache  wegen  blieben 
jene  geistlichen  Lesungen  in  ihrer  Wirkung  nur  auf  den  Kreis  von 
Mönchen  und  Priestern  beschränkt,  in  dem  leichten  und  beweglichen 
Vehikel  der  Volkssprache  dagegen  wandten  sich  die  Memoriale  an 
sämtliche  Kreise  desselben  Stammes  und  derselben  Zunge,  und  tnigen 
die  durch  sie  verfochtenen,  oft  sehr  einseitigen,  Anschauungen  in  die 
Wohnungen  aller  Klassen  und  Stände.  Indem  sie  das  Volk  darüber 
belehren,  wie  von  der  Wahrung  und  Verteidigung  der  höchsten  geistigen 
Güter,  der  überkommenen  oder  der  noch  zu  erkämpfenden  Freiheiten 
und  Rechte,  auch  die  sämtlichen  materiellen  Interessen  abhängig  sind^ 
ersetzen  die  Memoriale  der  früheren  Zeiten  das  gesunde  politische 
Zeitungswesen  unserer  Tage,  welches  dieselben  Ziele  verfolgt.  Sie 
übertrafen  aber  noch  unsere  zwar  täglich  erscheinenden,  leider  jedoch 
auch  ihren  Standpunkt  so  häufig  wechselnden  Volksblätter  durch  die 
Sicherheit  und  Nachhaltigkeit  ihrer  Wirkung  auf  die  Menge,  weil  sie, 
in  Buchform  gebracht,  immer  wieder,  wenn  auch  nicht  täglich,  in 
Umlauf  gesetzt  und  gelesen  wurden.  Auf  diese  Weise  wurde  ihnen  der 
einmal  erschlossene  Kreis  eine  unbestrittene  Domäne. 

I.  Habens  Werk. 

Es  ist  nötig,  dem  Buch  von  der  Stadt  Köln  einen  seinem  Wesen 
und  seiner  Bestimmung  entsprechenden  Standpunkt  in  der  oben  bezeich- 
neten   Abteilung    der   Litteratur    anzuweisen,    weil    die    augenblicklich 


Zeugnisse   der   späteren  Zeit  ist  der  Daniel  von  Soest,  herausgegeben  von 
Franz  Jostes,  Paderborn  (F.  Schoningh)  1888. 


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152  H.  Kelleter 

eingefOlirte  Bezeichnung  „Reimchronik"  eine  völlige  Verkennung  von 
Gottfrieds  Werk  verursacht  hat.  Hagen  selbst  und  seine  unmittelbaren 
Nachfolger  und  Nachahmer  haben  dasselbe  ganz  anders  betrachtet  wissen 
wollen,  als  man  dies  gegenwärtig  zu  thun  gewohnt  ist. 

Schon  die  ersten  29  Verse,  welche  die  Einleitung  bilden,  stellen  es 
ausser  allen  Zweifel,  dass  der  Verfasser  in  bewusstem  Sinne  vom  Chronisten- 
stil abweicht.  Die  betreffenden  Hauptstellen  lauten  V.  1  u.  ff. :  „Dieb 
got  van  hemelriche,  dinen  sun  de  eweliche  .  ,  .  .  bidde  ich,  dat  ir  mir  doit 
volleist  zo  eime  boiche,  dat  ich  wil  beginnen  van  dingen,  de  zo  Colne 
en  binnen  der  heiiger  stede  sint  gescheit  ....  van  alle  den  dingen 
ande  den  saicben,  de  Colne  schade  haint  gedain  .  .  .  .,  dat  it  ummer 
blive  unde  si  waminge  der  \\\  heiiger  stede  ....  de  Kirst  .  .  .  halt 
...  so  gevestent,  dat  Colne  ire  denc  nochher  zo  goeden  ende^)  halt 
braicht  ....  in  al  den  dagen  ....  van  des  dat  Colne  eirst  kirsten 
wart  ....  de  verlein®)  ....  dat  ich't  also  volherde,  dat  it  uns 
allen  nutzlich  werde". 

Indem  Hagen  hier  die  von  Manchem  vermisst^n  Angaben  über 
Plan  und  Inhalt  seines  Buches,  sowie  über  den  Zweck  desselben  giebt, 
wird  die  „Reimchronik"  zugleich  als  politische  Zweckschrift  hingestellt: 
Die  innerhalb  Kölns  geschehenen  Dinge  und  Sachen  gedenkt  Meister 
Gottfried  so  zu  schildern,  dass  sein  Buch  der  Gesamtheit  der  Kölner 
Bürger  als  „Warnung"  dienen  und  Nutzen  bringen  solle.  Ist  ein  solches 
Endziel  schon  der  gemeinen  Chronik  nicht  eigen,  so  noch  weniger  die 
vom  Verfasser  beabsichtigte  Schilderung  der  Schäden  d.  h.,  wie  der  Verlauf 
des  Buches  zeigt,  aller  jener  unseligen  Zwistigkeiten  und  Parteiungen, 
welche  die  Stadt  ihren  Feinden  als  wehrlose  Beute  preisgegeben  hatten. 
Hagen  hat  also  sein  Buch  der  von  der  modernen  Wissenschaft  so  be- 
zeichneten Gattung  der  Memoriale  von  vornherein  eingereiht.  Zu  dem 
steht  er,  worüber  gleichfalls  der  Gang  seiner  Darstellung  belehrt,  auf 
dem  politischen  Standpunkte  einer  bestimmten  Partei,  er  gehört  zu  den 
O  verstolzen. 

Was  nun  zunächst  die  Einteilung  des  ganzen  von  Hagen  behan- 
delten Stoffes  angeht,  so  hat  der  Meister  eine  natürlich  und  ungesucht 
erscheinende  Zerlegung  in  zwei  Hauptabschnitte  vorgenommen. 


*)  Vgl.  die  Bedeutung  dieser  Verse  für  die  Bestimmung  des  Anfangs 
der  Abfassungszeit  des  Buches  von  der  Stadt  Köln  auf  S.  191. 

•)  Vollständig :  de  verlein  mir  kunst  und  den  sin.  Damit  ist  also  eine 
ganz  bestimmte  Absicht  Hagens  ausgesprochen. 


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Gottfried  Hagen  und  sein  Buch  von  der  Stadt  Köln.  153 

Der  erste  Teil^)  V.  30  bis  V.  686  giebt  einen  geschichtlichen 
Überblick  über  die  Entstehung  bezw.  das  Wesen  des  christlichen  Rechts, 
insoweit  dasselbe  für  Köln  in  Frage  kommt  und  die  erste  und  unver- 
äusserliche Grundlage  der  städtischen  Verfassung  zu  sein  und  zu  bleiben 
hat.  Diese  Herleitung  wird  erfiärtet  durch  eine  nebenher  gehende 
vergleichende  Darstellung  der,  nach  Ansicht  Hagens,  ebenfalls  geschicht- 
lich nachweisbaren  Rechtszustände  in  den  übrigen  hervorragenden  christ- 
lichen Städten  und  Ständen.  Danach  stehen  Kölns  Freiheiten  und 
Rechte  am  höchsten. 

Der  zweite  Teil®)  V.  687  bis  V.  6292  zeigt,  wie  die  im  Laufe 
der  Zeit  so  teuer  erworbene  und  geschützte  Verfassung  der  Stadt  Köln 
durch  die  Angriffe  gewisser  Helfershelfer  der  zu  Hagens  Zeit  lebenden 
Erzbischöfe  Konrad  und  Engelbrecht  in  ihrem  ganzen  rechtlichen  Um- 
fange auf  das  Heftigste  angegriffen,  jedoch  auch  wieder  durch  die  nach 
langer  Zerissenheit  zur  Einsicht  und  Einigkeit  zurückkehrende  Bürger- 
schaft aufs  Neue  erstritten  und  gesichert  wird. 

Erscheint  dabei  der  vorerwähnte  leitende  Gedanke  der  „Warnung" 
dem  Ganzen  vom  ersten  bis  zum  letzten  Verse  in  vielfacher  Verschiedenheit 
eingeflochten,  so  tritt  zugleich  aus  fast  jeder  Zeile  eine  andere  Eigen- 
tümlichkeit Gottfrieds  zutage,  welche  er  allerdings  mit  seinen  Zeit- 
genossen gemein  hat :  der  unerschütterliche  Glaube,  dass  die  Stadt  Köln 
die  ^viel  heilige"  ist  und  allezeit  unter  dem  sichtbaren  Schutze  Gottes 
und  ihrer   unzähligen  Patrone   gestanden    hat    und    noch    steht.     Diese 


^)  Joh.  Janssen  nennt  ihn  „die  legendenartige  Vorgeschichte  Kölns", 
Ann.  d.  Hist.  Ver.  f.  d.  Niederrhein  1865  Nr.  I  S.  200 ;  Cardauns  bezeichnet 
ihn  als  „legendarische  Einleitung",  Chron.  d.  niederrhein.  Städte  Küln  I  S.  7. 
TJnsrer  Ansicht  nach  bilden  aber  nur  V.  1 — 29  die  Einleitung,  welche  Cardauns 
lediglich  als  eine  „Anrufung  der  h.  Dreifaltigkeit"  ansieht  (S.  a.  a.  0.) 

•>  Nach  Cardauns  der  „historische"  Teil.  A.  a.  0.  S.  7.  In  der  seiner 
Analyse  des  Hagenschen  Werkes  voraufgeschickten  Kritik  behauptet  Joh. 
Janssen  „Hagen  erzählt  in  einfacher  und  anschaulicher  Weise  die  Vorgänge 
in  Köln,  wobei  er  sich  seinem  Plane  gemäss  grösstenteils  auf  die  Schilderung 
der  Kämpfe  beschränkt  .  .  .  Frommgläubigen  Sinnes  ist  er  von  einer  ge- 
rechten Weltregierung  überzeugt,  die  dem  Guten,  wenn  auch  erst  nach  langen 
Trubsalen,  des  gebührenden  Lohnes  die  Fülle  giebt,  das  Böse  dagegen  un- 
nachsichtlich  bestraft.  Seine  zahlreich  eingeflochtenen  Sentenzen  zielen  zum 
grossen  Teil  dahin,  dem  Hörer  und  Leser  diese  Lehre  recht  tief  ins  Herz 
zu  prägen".  Ann.  d.  Hist,  Vereins  für  den  Niederrhein  I  S.  200.  —  Dieses 
Urteil  ist  nicht  zutreffend,  weil  es,  zu  allgemein  gehalten,  den  eigentlichen 
Plan  völlig  übersieht  und  Hagen  als  gewöhnlichen  Moralprediger  erscheinen 
lässt. 

Westd.  ^SeiUckr.  f.  Gesch.  ti.  Kunst.    XIII,    IL  11 

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154  U.  Kelleter 

Überzeugung,  welche  alle  beseelte,  war  durch  die  mannigfachsten  Legen- 
den bekräftigt,  und  deshalb  gestattet  sich  Hagen,  jene  fromme  Er- 
zählungen mit  breitem  Behagen  den  historischen  Thatsachen  beizumischen, 
ohne  dadurch  den  Fortschritt  seiner  Warnung  zu  hemmen.  Weit  ent- 
fernt davon,  nur  schmückendes  und  wesenloses  Beiwerk  zu  sein,  bilden 
gerade  die  Legenden  eine  Hauptstärke  des  Ganzen  und  geben  zugleich 
Veranlassung,  den  Mahn-  und  Weckruf  immer  aufs  neue  zu  erheben. 
Gottfried  darf  diese  Legenden  mit  wirklichen  und  beglaubigten  his- 
torischen Ereignissen  kühn  auf  die  nämliche  Stufe  stellen,  weil  seiner 
Zeit  in  Volkskreisen  die  Legende  an  Kraft  der  Überzeugung  die  schlichte 
Thatsache  der  Geschichte  weitaus  tiberwog.  Deshalb  erzahlt  er  auch 
noch  den  1268  gegen  Köln  geplanten  Anschlag,  den  Überfall  durch 
das  Loch  an  der  Ulrepforte,  in  durchaus  legendenhafter  Ausschmückung, 
obschon  er  und  seine  Mitbürger  Augen-  und  Ohrenzeugen  des  wirklichen 
Vorfalls  gewesen  sind.  Der  Hauptanteil  an  der  siegreichen  Abwehr 
der  Feinde  wird  nicht,  wie  es  wirklich  der  Fall  war,  den  Kölnern 
selbst,  sondern  der  thätigen  Hülfe  der  h.  Mohren,  Gereons  und  seiner 
Genossen,  zugeschrieben.  Diese  allein  haben  den  damals  drohenden 
Schaden  abgewiesen.  Man  denke  aber  nicht,  dass  Hagen  diese  Erzäh- 
lung für  seinen  Zweck  so  aufgeputzt  haben  sollte.  Das  nur  wenig 
spätere  Steinbild  in  der  Stadtmauer  bei  der  Ulrepforte,  welches  wohl 
auf  Befehl  des  Rates  zur  Erinnerung  an  die  glückliche  Befreiung  der 
Stadt  dort  eingelassen  wurde,  stellt  den  von  Hagen  beschriebenen  Vor- 
fall in  gleich  legendenhafter  Auffassung  dar. 

Diese  Übereinstimmung  zeigt  einerseits  das  Übergewicht  der  Legende 
über  die  Geschichte  und  beweist  andrerseits,  wie  treu  Hagen  Empfinden 
und  Denken  seiner  Zeit  wiedergiebt  und  wie  eng  er  sich  dem  Volke, 
zu  welchem  er  redet,  anschliesst.  Somit  erscheint  es  auch  nicht  an- 
gängig, wenn  in  neuerer  Zeit  der  verdienstvolle  Bearbeiter  der  „Reim- 
chronik" den  ganzen  Stoff  in  einen  legendarischen  und  in  einen  his- 
torischen Teil  zerfallen  lässt.  Diesen  Gesichtspunkt  gab  es  eben  noch 
nicht  bei  Lebzeiten  Hagens  und  seiner  Landsleute.  Und  auch  heute 
kann  eine  solche  Teilung  nicht  vorgenommen  werden,  weil  auch  in  dem 
sogenannten  historischen  Teil  immer  wieder  Legenden  vorkommen,  ja 
am  Schluss  desselben  eine  ganze  Kölner  Heiligengeschichte,  die  meistens 
nur  aus  Legenden  besteht,  noch  einmal  wiederkehrt. 

Neben  der  oben  angegebenen  Haupteinteilung  macht  sich  dann 
eine  andere  bemerkbar:  kleine  Abschnitte,  welche  die  Teile  1  und  II 
durchziehen  und  sie  gleichsam  mit  Bewegung  und  Leben  versehen.     In 


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Gottfried  Hagen  und  sein  Buch  von  der  Stadt  Köln.  155 

ihrem  jedesmaligen  Schluss  tritt  Ilagen  mit  besondei-s  betonter  Mahnung 
an  den  Leser  heran.  Unverdrossen  erhebt  er  seine  warnende  Stimme, 
deren  Ton  und  Kraft  bedingt  und  geregelt  werden  durch  Stimmung  und 
Charakter  der  in  dem  betreffmden  Abschnitt  geschilderten  Handlung. 
Es  giebt  Kritiker'),  welche  diese  ewigen  Wiederholungen  nicht  billigen 
können,  und  doch  gehören  eben  diese  Wiederholungen  mit  zum  Wesen 
des  „Buches",  allerdings  nicht  einer  Chronik. 

Sehen  wir  nunmehr  zu,  wie  Gottfried  die  Disposition  seines  Werkes, 
im  einzelnen  ausfahrt. 

Teil  I.  Zunächst  entwickelt  er  in  weitfassenden,  aber  sicher  ge- 
zogenen Umrissen  ein  Bild  der  Vorzeit  Kölns,  indem  er  zugleich  ver- 
gleichsweise das  christliche  Kom  schildert.  Daraus  ergiebt  sich  das 
Resultat:  Rom  ist  zum  Christentum  „gezwungen"  worden,  Köhi  nicht. 
Ffir  diese  Ansicht  Gottfrieds  sei  Folgendes  hier  angezogen.  V.  30  ff. : 
„Dich  Rom,  bouft  der  christenheide,  saich  man  zo.  ruwen  und  zu  leide 
den  Romeren  av^ewinnen,  de  woneicht  waren  da  enbinnen,  dich  hait^^), 
steide,  bürge  und  lant,  de  cristenheit  mit  irre  haut,  mit  godes  helpen 
van  hemelriche  betwungen "  Diese  Rom  aufgezwungene  Chris- 
tianisierung ist  demselben  anfangs  weder  nützlich  noch  freudebringend 
gewesen ;  denn,  sagt  Hagen  V.  40  ff. :  „so  wat  man  mit  betwange  deit, 
darzo  is  irst  den  luden  leit,  oich  we  it  in  na  kome  zo  goede,  zo  vromen 
unde  zo  bliden  moede".  Rom  wird  als  durch  das  Christentum  völlig 
rechtlos  geworden  hingestellt.  Erst  allmählich  lebten  dann  wieder  einige 
Rechte  und  Freiheiten  dort  auf;  dies  nämlich,  dass  eine  solche  Besserung 
wieder  eingetreten  sein  muss,  besagt^')  V.  663,  wo  Hagen  dieselben  Römer 
plötzlich  wieder  „vrie,  edele  Romere"  nennt.  Wie  diese  Freiheit  aber 
sich  in  Rom  von  dem  ersten  Zwange  des  Christentums  losgerungen  hat, 
hätt€  nach  Y.  44  gezeigt  werden  müssen.  Da  dies  nicht  geschehen  ist, 
so  ist  wohl  anzunehmen,  dass  hier  ein  längerer  Abschnitt  ausgefallen 
ist,  wie  denn  überhaupt  das  Hagensche  Buch  in  seiner  ursprünglichen 
Vollständigkeit  nicht  auf  uns  gekommen  ist. 

Köln  hat  im  Gegensatz  zu  Rom  bei  Annahme  des  Christentums 
sich  zu  keinem  seine  freie  Stellung  beeinträchtigenden  Schritt  verstehen 
können.  Als  in  den  Zeiten  Petri  die  Abgesandten  des  christlichen 
Glaubensheeres  vor  Agrippina  erschienen  und  die  Stadt  zur  Unterwerfung 
unter   den    christlichen   Namen    aufforderten,   da    antwortete  ihnen  der 


•)  Vgl.  Merlo,  Cardauns  1.  c. 
^•)  Nicht  haüit,  wie  bei  Cardauns  a.  a.  0.  S.  23. 
**)  Ausser  dem  vorerwähnten  „na"  in  V.  42. 

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156  H.  Kolletcr 

Rat  der  Stadt  V.  54  if. :  dat  si's  betwungen  neit  endede,  si  woilden's  e 
uramer  dragen  vede,  dat  si  der  cliristeide  saichten,  dat  si  irre  bedalle 
neit  enaichten.  Der  im  Namen  aller  Stände  hier  bändelnde  Stadtrat 
will  also  lieber  ewigen  Kampf,  als  eine  gezwungene  Unterwerfung  unter 
den  Christengott.  Diese  Antwort  an  die  Boten  des  Matemus,  des  An- 
führers des  bei  Bonn  lagernden  Christenheeres,  findet  ihre  Erklärung 
und  Bestätigung  durch  Gott  selbst.  Die  Stimme  Gottes  spricht  nämlich 
zu  Matemus,  V.  64  ff. :  „Got  enweilt  is  neit  gestaden,  dat  ir  Agrippinam 
moget  schaden.  Mes  sende  wir  zo  Agrippinen  wert  Iren  boden,  de  na 
wedervert,  so  wes  hei  verdrait  mit  in,  dat  soilt  ir  dein,  noch  me  noch  min". 
Für  die  von  Hagen  hier  vertretene  Rechtsanschauung  ist  es  von 
Bedeutung,  dass  er  von  Anbeginn  der  christlichen  Geschichte  Kölns  die 
Stadt  dem  unmittelbaren,  vorsorglichen  Schutz  Gottes  und  dem  durch 
Gott  befohlenen  und  verbürgten  Vertragsrecht  unterstellt.  Von  da  ans 
erhalten  alle  späteren  Legenden,  welche  die  stete  Hülfsbereitschaft  Gottes 
und  seiner  Heiligen  preisen,  alle  Kämpfe,  in  welchen  die  Kölner  ihr 
gutes  altes  Recht  verteidigen  müssen,  ihren  Gmnd  und  ihre  Berechtigung. 
Die  giösste  Gnade,  das  Christentum,  hat  Kölns  Freiheiten  und  Rechten 
keinen  Abbrach  gethan,  keine  Gegenforderang  zur  Folge  gehabt.  Somit 
ist  es  selbstverständlich,  dass  auch  nicht  die  etwa  von  den  Bischöfen, 
den  Nachfolgern  des  Matemus,  gewährten  Vergünstigungen  ein  Opfer 
oder  eine  Verminderang  derselben  Rechte  verarsachen  konnten.  Köln 
kann  und  darf  sich  nicht  zwingen  lassen.  Dagegen  können  sehr  wohl 
auf  dem  Wege  des  von  Gott  selbst  vorgeschriebenen  Vertrages  gegen- 
seitige Abmachungen  zu  Recht  erhoben  werden.  Nach  einer  solchen 
Vereinbarung  taufte  Matemus**)  den  Namen  Agrippina  in  den  von  Köln 
um,  baute  den  alten  Dom  für  den  Gottesdienst  der  neuen  Christen  und, 
V.  82  ff.:  in  kurter  zit,  mit  sinre  zungen,  bekeirde  hei  Celle  al  un- 
betwungen.  Dass  Köln  damals  frei  blieb,  beweisen  die  noch  zu  Hagens 
Zeit  vorhandenen  Urkunden,  gemäss  denen  Wahl  der  Schöffen,  des 
Rates  und  der  Gewaltherren  den  Bürgern  gesichert  wurden.'^) 

*^)  S,  V.  76  da  enboven  ward  gesprochen  der  stede  vriheit  unzebrochen 
u.  ff.     Städtechroniken  Köln  I  S.  24. 

*')  Job.  Janssen  a.  a.  0.  S.  200  sagt  zu  diesem  Abschnitt,  dass  Hagen 
„das  Christentum  unter  dem  Bilde  eines  mächtigen  Heeres  auffasst^.  —  Es 
begegnet  hier  die  Vorstellung  von  dem  altgermanischen  Komitat.  Dieser 
Umstand  und  die  eigentümliche  Angabc  Hagens  über  noch  zu  seiner  Zeit 
vorhandene  Urkunden  V.  89:  so  as't  noch  beschreven  stait,  deuten  wohl 
darauf  hin,  dass  Hagen  seine  Erzählung  aus  älterer  Tradition  oder  aus 
älteren  Quellen  geschöpft  hat. 


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Gottfried  Hagen  und  sein  Bach  von  der  Stadt  Köln.  157 

Die  nunmehr  folgende  Lebensgeschichte  des  Matemus,  seine  Wieder- 
erweckung vom  Tode,  auf  dass  er  noch  femer  Köln  „zu  staden^  sei, 
der  Martertod  der  h.  Ursula  und  ihrer  Genossinnen  sollen  ebenfalls  nur 
beweisen,  wie  Gott  durch  unleugbare  Thaten  seiner  Allmacht  die  Kölner 
Gemeinde  in  ihrem  freien  und  unabhängigen  Christentum  gestärkt  und 
die  Stadt  selbst  vor  grausamen  Feinden  gerettet  hat.  Deswegen  sind 
auch  die  übrigen  Heiligen  den  Kölnern  gesandt  worden.  Die  h.  Ursula 
selbst  spricht  das  aus  in  einer  trotzigen  Anrede  an  König  Etzel. '*) 
Ein  gleicher  Sinn  birgt  sich  in  den  Versen,  welche  die  Nutzanwendung 
ans  der  Marter  der  h.  Kordula  ziehen.  *^)  Und  auch  noch  in  neuester 
Zeit,  in  der  h.  Mohrennacht,  hat  sich  dieser  Schutz  bethätigt. '^)  So 
ist  bis  auf  Hagens  Zeit  hinauf  erwiesen,  dass  Köln  ein  durch  Gott  ge- 
währleistetes Recht  auf  seinen  hohen  Rang  und  seine  Freiheiten  vor 
anderen  Städten  besitzt. 

Auch  der  folgende  Vergleich  zu  den  höchsten  Ständen  der  Christen- 
heit kann  Kölns  Vorzüge  nur  in  noch  strahlenderes  Licht  setzen.  Die 
durch  die  Taufe  bewirkte  Heilung  und  Christianisierang  Konstantins 
hatte  für  seine  und  des  Kaisertums  rechtliche  Stellung  die  allerschwer- 
wiegendsten  Folgen.  Er  sah  dies  selbst  voraus.  *^)  Es  ist  charakteris- 
tisch, dass  nicht  ein  Bad  in  Kinderblut,  sondern  die  Taufe  dem  Kaiser 
die  Gesundheit  schenken  soll.  *^)  Hagen  gründet  geflissentlich  die  Kon- 
ßtantinischen  Schenkungen  auf  die  Taufe,  um  für  seine  christliche 
Rechtstheorie  Boden  zu  gewinnen.  So  wird  Konstantin  „gezwungen". 
Er  verliert  thatsächlich  das  Reich;  V.  559  und  60  .  .  .  alle  paise 
weren  vurwert  des  roimschen  riches  heren,  und  V.  577  ff.  do  der  pais 
hadde  dat  rieh  in  sinen  henden  sicherlich.  '^)  Das  ganze  weltliche  und 
kaiserliche  Recht  muss    sich    nun    dem   Papste   unterordnen.      Deshalb 


")  Vgl.  besonders  V.  302—308,  Städtechroniken  Köln  I  S.  31. 

")  V.  389—396,  Städtechr.  I  S.  33. 

^«)  V.  407—410,  Städtechr.  I  S.  33  und  34. 

^^)  V.  508  ff.  her  pais  nu  wist  dat  sicherliche,  ain  soilde  it  mich  costen 
min  keiserriche,  ich  geve't  darum b  sicherliche  .  .  . 

"j  Hagen  weicht  hier  von  der  gewöhnlichen  mittelalterlichen  Darstel- 
lung ab,  worüber  Näheres  bei  Cardauns,  Städtechron.  I  S.  10.  Des  letzteren 
Bemerkung :  „Den  Schluss  sowie  die  Erzählung  vom  Bade  in  Kinderblut 
suchen  wir  bei  H.  vergebens^  und  das  dadurch  ausgedrückte  Befremden 
finden  in  obigem  ihre  Erklärung,  denn  Hagen  will  an  Christliches,  nicht  an 
Heidnisches  anknüpfen. 

")  Joh.  Janssen  giebt  die  umgekehrte  Auffassung  dieser  Verse  wieder, 
wenn  er  sagt:  „Der  Papst  aber  habe  dasselbe  nicht  für  sich  behalten 
wollen'*  .  .  .  a.  a.  O.  S.  201. 


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158  H.  Kelleter 

schafft  auch  der  Papst  mit  Beirat  seiner  Kardinäle  das  Wahlkönigtnm 
und  das  Kollegium  der  Kurfürsten,  um  zu  verbaten,  dass  der  Kaiser 
etwa  ein  Erbrecht  auf  das  Reich  gewinne,  und  um  andrerseits  das 
Lehensrecht  über  dasselbe  für  den  hl.  Stuhl  zu  sichern.  *•)  In  sehr  ge- 
geschranbter  Darstellung  hat  Hagen  sich  über  diese  naiven  Ansprüche 
ergangen.  Dann  beschreibt  er  rechtliche  Stellung  und  Würde  der  Kur- 
fürsten.**) Weil  aber  die  Stadt  Köln  so  heilig  und  Romtreu  ist,*") 
soll  der  Erzbischof  von  Köln  auch  erster  Kurfürst  sein.  Auch  führt  der- 
selbe Kurfürst  aus  der  Thüre  des  bischöflichen  Palastes  zu  Köln  den 
zu  weihenden  König  gen  Aachen  auf  den  Krönungsstuhl;  er  weiht  ihn 
dort.  In  stolzer  Frömmigkeit  äussert  sich  Hagen  über  diesen  Vor- 
rang seiner  „viel  heiiger  stede". 

Das  allzeit  Romgetreue  Köln  hat  doch  nicht  minder  bei  den 
Kaisern  in  steter  Huld  und  grossem  Lob  gestanden.  Gelegentlich  ihrer 
Weihe  durch  die  Kölner  Bischöfe  haben  die  Kaiser  der  Stadt  nele 
Privilegien  verliehen.  So  ist  es  gewesen  bis  zu  Kaiser  Friedrich  II. 
hin.  Namentlich  werden  noch  die  Verleihungen  Ottos  des  Roten  be- 
tont, weil  durch  sie  die  Sicherheit  des  Kölner  Eigentums  ganz  beson- 
ders verbürgt  ward.  Des  Reiches  Fehde  und  Rache  trifft  denjenigen, 
welcher  hiergegen  frevelt.  Diese  letztere  Bemerkung  zielt  schon  auf  die 
Erzbischöfe  der  Hagenschen  Zeit.  Von  demselben  Kaiser  sind  auch  des 
Erzbistums  weltliche  Rechte  umgrenzt  worden:  er  verlieh  dem  Bischof 
das  gewaltige  Herzogtum  zwischen  Maas  und  Rhein. 

In  der  hier  schliessenden  Hagenschen  Rechtslehre,  als  welche 
man  Teil  I  bezeichnen  kann,  ist  von  Anfang  bis  zu  Ende  stadt- 
kölnisches und  erzbischöfliches  Recht  scharf  auseinandergehalten;  eine 
Aufzählung  der  Einzelheiten  übergeht  Hagen,  weil  der  Streit  um  die- 
selben sie  zu  seiner  Zeit  als  männiglich  bekannt  voraussetzte.  Der 
Erzbischof,  als  Bischof  und  Kurfürst,  überragt  dennoch  nicht  das  un- 
vergleichliche Köln;  deswegen  verweist  der  Schlussakkord  des  Ganzen 
den  Bischof  hinaus  auf  sein  Land  zwischen  Maas  und  Rhein;  Köln 
aber  ist  gegen  den  Bischof  durch  Gott,  durch  die  Heiligen,  durch  Papst 
und  Kaiser  geschützt. 


««)  Vgl.  V.  595—602,  Städtechroniken  Köln  I  S.  39. 

'^)  Die  Reihenfolge  der  Kurfürsten  stand  bekanntlich  im  13.  Jahrfa. 
noch  nicht  fest,  erst  durch  die  goldene  Bulle  wird  dem  Erzbischof  von  Mainz 
endgültig  die  erste  Stelle  verliehen. 

")  V.  605—613,  Städtechroniken  I  S.  39. 


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Gottfried  Hagen  und  sein  Buch  von  der  Stadt  Köln.  159 

Bis  auf  Kaiser  Friedrichs  II.  Zeit  war  Köln  in  dieser  seiner 
l>evorzugten  Stellung  unangetastet  geblieben.  Als  aber  Macht  und  An- 
sehen von  Kaiser  und  Reich  dahin  sanken,  war  die  Zeit  des  alten, 
steten  Rechtsschutzes  vorüber,  und  schrankenlose  Willkür  versuchte  an 
<[essen  Stelle  zu  treten. 

Teil  II.  Der  Inhalt  der  nunmehr  beginnenden  Erzählung  bildet 
^inen  grellen  Gegensatz  zu  dem  nur  heiligen  Frieden  und  Gottesschntz 
4itmeDden  ersten  Teil.  Diesen  Bruch  stellt  Hagen  unübertrefflich  dar, 
V.  687  ff.:  Sint  der  Kaiser  Vrederich  starf,  unde  des  riches  maicht 
verdarf,  unde  de  landesherren  des  duchte,  dat  man  si  betwingen  neit 
«nmoichte  im  reichte*^),  Colne,  dorste  ich  it  sprechen!  —  wolde  buschof 
Ckiinrait  brechen  dine  vriet,  dins  selves  here,  de  vur  din  recht  und  dine 
^ere  mit  sime  live  solde  stain  etc. 

Dieser  zweite  Hauptteil  bildet  zum  Teil  I  auch  insofern  ein  merk- 
würdiges Gegenstück,  als  darin  manche  Beziehungen  und  Anspielungen 
auf  bereits  im  ersten  Abschnitte  vorgeführte  Legenden  und  Nachrichten, 
-sowie  auf  durch  dieselben  nachgewiesene  bezw.  begründete  Verhältnisse 
der  kölnischen  Verfassung  vorkommen.  Nach  dieser  Seite  gewinnt  der 
bisher  nur  als  legendarische  Einleitung  betrachtete  erste  Teil  ebenfalls 
neue  Bedeutung,  indem  er  das  Verständnis  des  zweiten  Abschnittes 
wesentlich  erleichtert  und  diesen  selbst  in  eine  ganz  bestimmte  Beleuch* 
lang  setzt.  Zur  Veranschaulichung  dieser  Thatsache  mögen  die  Anfänge 
der  beiden  Abschnitte  verglichen  werden :  Die  alten  Agrippinaten  hatten 
•einstmals  erklärt,  dass  sie  lieber  ewig  auf  das  Christentum  verzichten 
wollten,  ehe  sie  sich  dazu  zwingen  Hessen**).  Mit  derselben  starr- 
köpfigen Folgerichtigkeit  und  in  derselben  unnachgiebigen  Rechtsliebe  er- 
klären die  Stadträte  dem  Erzbischof  Konrad,  das  von  diesem  ange- 
^ffene  Münzprivileg  verteidigen  zu  wollen,  ja  sie  ziehen  es  vor,  über- 
haupt völlig  rechtlos  und  leibeigen  zu  sein,  als  auch  nur  eines  der 
überkommenen  Rechte  zu  opfern  '^).  Zwischen  den  Bischöfen  alter  und 
neuer  Zeit  besteht  ebenfalls  eine  Parallele,  wenn  auch  nicht  in  dem- 
^ben  günstigen  Sinne,  wie  dies  zwischen  den  Alt-  und  Jungkölnem 
-der  Fall  ist.  Maternus  war  mit  lebendigejn  Leibe  wieder  aus  dem 
<jrrabe  erstanden,  um  Köln  zu  dienen'^)  —  auf  Gottes  Geheiss;  Kon- 
rad, der  gleicherweise  mit  seinem  Leibe  für  die  heilige  Stadt  eintreten 


*')  Hinweis  auf  das  Vertragsrecht. 

")  V.  54—57. 

«)  V.  725—730. 

")  V.  113—115  und  135—137. 


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160  H.  Kelleter 

sollte,  er  thut  das  Gegenteil  *').  Maternus  hatte  einen  Vertrag  mit  Köln 
geschlossen  und  ihn  getreulich  befolgt  ^^).  Ganz  einseitig  jedoch  legt 
Eonrad  sich  alle  Rechtskraft  und  Vollmacht  bei,  V.  731/3  *der  buschof 
spraich,  do  dit  geschaich :  sus  endoit  ir  durch  mich  noch  me  noch  min\ 
Und  um  aus  dem  ganzen  Verlauf  aller  späteren  Darstellungen  eins  her- 
auszugreifen, liegt  nicht  eine  wenig  schmeichelhafte  Anspielung  auf  die 
feindliche,  aggressive  Gesinnung  der  Erzbischöfe  auch  darin,  dass  sie 
in  neuerer  Zeit  wieder  ihr  Lager  in  Bonn  haben,  gerade  wie  das 
Glaubensheer  in  Matemi  Zeit?  Solche  und  ähnliche  Deutungen  mag 
der  aufmerksame  Leser  aus  beiden  Teilen  selbst  leicht  entnehmen. 

Allgemein  betrachtet,  kann  man  die  beiden  Hauptteile  in  dasselbe 
Verhältnis  zueinander  setzen,  wie  dies  nach  kirchlicher  Auffassung  bei 
Altem  und  Neuem  Testament  geschieht,  nur  in  umgekehrter  Ordnung. 
In  Hagens  erstem  Teile  ist  bereits  Vollkommenheit,  Heiligkeit  und 
Recht  errungen,  die  Erfüllung  ist  bereits  da,  dagegen  erscheinen  Frevel, 
und  Strafe,  Verrat  und  Sühne  erst  im  zweiten  Hauptteil.  Weil  die 
Schilderung  der  letztgenannten  Vorgänge,  der  Frevel  gegen  das  alte 
Recht  und  die  endlich  erkämpfte  Sühne,  der  eigentlichen  Warnung  als 
Träger  dienen  und  das  belehrende  und  schreckende  Beispiel  bieten,  so 
verwendet  Hagen  die  gi-össte  Sorgfalt  darauf,  vor  den  Augen  seiner 
Zeitgenossen  noch  einmal  das  ganze  Räderwerk  und  Getriebe  der  zahl- 
reichen verräterischen  Machenschaften  in  Gang  zu  setzen,  welche  jene 
ewige  Kette  von  „Schäden"  für  Köln  verursacht  hatten.  Den  Hauptteil 
an  dieser  Arbeit  leisten  die  Berater  der  Erzbischöfe.  Demgemäss  be- 
anspruchen sie  auch  in  der  Erzählung  den  grössten  Raum;  um  ihre 
Persönlichkeiten  gruppieren  sich  die  anderen  Figuren,  sie  sind  der 
Mittelpunkt  aller  Handlung.  Die  Erzbischöfe  selbst  treten  auffallend  zu- 
rück. Sie  sind  zwar  die  offiziellen  Gegner,  offenbar  aber  befinden  sie  sich 
im  Zwange  jener  Menschen,  welche  unter  dem  Scheine,  ihnen  zu  dienen, 
kleinlich  eigene  Absichten  und  Wünsche  auf  dem  Wege  der  erzbischöf- 
lichen Massnahmen  zu  erreichen  suchen.  Sie  gelten  Hagen  als  die  wirk- 
lichen Todfeinde  der  Stadt.  Ja  an  einzelnen  Stellen  lässt  er  es  unleug- 
bar deutlich  werden,  wie  dieselben  Schleicher  zugleich  auch  Verderber  und 
Todfeinde  der  Erzbischöfe  sind.  Dies  geschieht  besonders  in  den  wohl 
durchdachten  Darstellungen,  welche  die  Verräter  Hermann  von  Viten- 
koven  und  Bernhard  von  Castaneto  *^),   den  päpstlichen  Legaten,   schil- 

")  V.  693-697. 

")  V.  68  u.  ff. 

2»)  V.  793  ff.  und  V.  6165  ff 

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Gottfried  Hagen  und  sein  Bach  von  der  Stadt  Köln.  161 

dem.  Je  nach  den  Eingebungen  seines  patriotischen  Zornes  und  seines 
ins  Mark  hinein  verletzten  Rechtsgefühls  stellt  der  Mann  der  Wamung^ 
die  ganze  Verrätergesellschaft  dar.  Bald  begleitet  er  ihre  Pläne  und 
Handlungen  mit  satirischem  Lob,  bald  schimpft  er  offen  und  ehrlich 
tiber  den  schamlosen  Verrat,  die  tölpelhafte  Anmassung,  die  nimmer- 
satte  Besitzgier. 

Der  geschichtliche  Gang  der  Erzählung  bringt  mit  Ausnahme  des 
letzten  Falles*®)  den  oder  die  einzelnen  Verräter  der  chronologischen 
Reihe  nach  vor  unsere  Augen.  Mit  geheimnisvollen  Fäden  umspinnt 
Hermann  von  Vitenkoven,  der  als  das  Haupt  aller  folgenden  Verräter 
ZQ  betrachten  ist,  den  sonst  so  willensstarken  Konrad.  Er,  der  Erz- 
bischof, gehorcht  in  allem  und  glaubt  dennoch  in  allem  Führer  zu  sein. 
Er  war  dies  aber  nur  so  lange,  als  er,  seiner  eigenen  Gemütsart  fol- 
gend, Köln  in  offenem  Kampfe  zu  werfen,  zu  vergewaltigen  gesucht  hat. 
Hierbei  kläglich  scheiternd  gerät  er  in  willenlose  Niedergeschlagenheit. 
Diese  Stimmung  nutzt  sein  Berater.  Da  träufelt  nach  Gottfrieds  Dar- 
stellung Hermann  seinem  Erzbischofe  das  Gift  eines  Gedankens  ein,  das 
nie  stirbt.  Selbst  auf  Engelbrecht,  den  Nachfolger  Konrads,  schleicht 
es  über  und  bewirkt  auch  unter  dessen  Regierung  gleiches  Verderben 
für  Erzstuhl  und  Stadt.  Das  Vorgehen  Hermanns  ist  mit  zermalmen- 
der Satire  von  Hagen  geschildert :  Der  Vitenkovener  tritt  auf  als  Mann 
der  reinsten  Herzensgüte,  der  weichsten  Versöhnlichkeit.  Um  vorii  Kriege 
abzuschrecken,  entwirft  er  ein  übergrosses  Bild  der  Kräfte  Kölns;  in 
erheuchelter  Dankbarkeit  rühmt  er  sogar  die  von  den  Kölnern  in 
früherer  Zeit  dem  Erzbischofe  geleisteten  Dienste,  plötzlich  aber  kehrt 
er  zu  seinem  eigentlichen  Vorhaben.  Er  zeigt  die  Aussichtslosigkeit 
eines  jeden  gegen  das  einige  Köln  gerichteten  Unternehmens  und  em- 
pfiehlt Konrad,  der  Kölner  Dienste  anzunehmen.  Dann  bricht  er  ab 
mit  dem  Ratschlag:  „Seit  anders,  here,  wat  man  do".  Das  trifft. 
Sofort  fi*agt  Konrad:  „Weint  ir,  of  men  si  eit  möge  scheiden?"  Viten- 
koven vertröstet  Konrad  auf  die  Unerforschlichkeit  des  götlichen  Rat- 
schlusses; dringend  mahnt  er  zur  Sühne.  Wirklich  erfolgt  dieselbe 
auch.  Bald  aber  zeigt  die  gesetzwidrige  Verhaftung  eines  Kölner 
Bürgers,  dass  Konrad  bereits  vom  offenen  Wege  abgewichen  ist.  Fort- 
an hatte  die  Stadt  vor  ihrem  „buschove  hoide"  **). 

Nachdem  ein  letzter  Versuch  des  Erzbischofs,  nach  Rittersitte 
die  Stadt  zu   überrumpeln,    missglückt   ist,    beginnt   allen  Ernstes   das 

*<*)  Die  Castaneto  betreffende  Erzählung, 
»ij  V.  910. 


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162  H.  Kelletcr 

^osse  Entzweiungswerk  und  der  endlose  Verrat  im  Sinne  Hermanns 
Ton  Vitenkoven. 

Es  gelingt,  die  Weber  und  Gemeinen  auf  die  Seite  des  Erz- 
bischofs zu  ziehen,  die  Echtbürger  haben  ein  gleiches  Ansinnen 
verächtlich  abgewiesen.  Nun  hat  Konrad  die  Oberhand;  geraume 
Zeit  hält  er  das  Patriziat  unter  seinen  Füssen.  £mi)orkömmlinge 
führen  inzwischen  das  Regiment  und  erteilen  dem  Erzbischofe  die 
schimpflichsten  Ratschläge '*"-).  Aber  darauf  zu  hören,  ist  Konrad  doch 
zn  edel.  Hagen  schliesst  hier  einen  Abschnitt  seiner  Warnung  voll 
patrizischen  Stolzes  und  tiefster  Verachtung  über  die  Unthaten  jener 
falschen  Geburen,  die  zwischen  sich  und  die  Edelbürger  eine  gähnende 
Kluft  legen. 

Dennoch  bleibt  den  Patriziern  in  ihrer  Einigkeit  hinreichende 
Kraft  zur  Abwehr.  Weitere  Kämpfe  mit  ihnen  würden  zur  völligen 
Niederlage  der  Anhänger  des  Erzbischofs  ftlhren.  Deswegen  werden 
auf  beiden  Seiten  die  Kampfbegierigsten  betrogen.  Drei  erzbischöfliche 
Räte  führen  dies  aus:  So  glaubt  jede  Partei,  dass  der  Erzbischof  mit 
<lem  Feinde  in  Verbindung  stehe.  Daraufhin  knüpfen  die  Patrizier  mit 
Konrad  Friedensunterhandlungen  an.  Erst  als  sie  vernehmen,  dass  die 
■dazu  Beorderten  als  Gefangene  auf  die  erzbischöflichen  Schlösser  ver- 
bracht sind,  wird  das  falsche  Spiel  und  sein  Zweck  offenbar.  Laut 
jseiht  Hagen  den  Erzbischof  der  Verlogenheit  und  der  Gemeinschaft  mit 
Verrätern  uud  Bösewichtern.  Und  der  Erzbischof  selbst  fällt  in  seine 
eigenen  Schlingen,  er  wird  gefangen.  Bald  wieder  freigelassen,  schliesst 
er  eine  Sühne.  Aber  im  Herzen  unversöhnt  mit  den  Geschlechtem 
stirbt  Konrad. 

Auch  sein  Nachfolger  Engelbrecht  von  Valkenburg  erfüllt  nicht, 
was  man  von  seinem  Edelsinn  erhoffte.  Da  hilft  Gott,  es  erneuern  sich 
<lie  Wunder  der  alten  Zeiten,  es  gelingt  den  bis  dahin  noch  in  der 
Oefangenschaft  gehaltenen  Patriziern  zu  entfliehen.  Eine  Annäherung 
der  Echtbürger  an  Engelbrecht  ist  nur  von  kurzer  Dauer.  Aber  mächtig 
suchen  Hermann  von  Vitenkoven  und  Peter  von  dem  Krahnen  in  ihrem 
Sinne  auf  das  unselbständige  Volk  zu  wirken.  Die  Menge  jedoch  er- 
kennt endlich  deren  wahre  Absichten.  Das  gesamte  Köln  erhebt  sich 
da  in  Aufstand  und  Sturm,  und  die  lang  entbehrte  Freiheit  und  Einig- 
keit ist  mit  einem  Schlage  wiedergewonnen.  Es  erscheint  unfasslich 
nach  dem  schönen  Siege,  dass  eine  mächtige  Stadt  hat  so  wider  Recht 


'«)  V.  1230  und  ff.,  1240,  1241. 

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Gottfried  Hagen  und  sein  Bach  von  der  Stadt  Köln.  163 

bezwnngen  werden  können.  Hagen  aber  kennt  die  wahre  Ursache,  er 
verflucht  die  Zungen  derer  „die  dazu  halfen  und  rieten."") 

Nun  ist  wieder  der  Rat  Vitenkovens  dem  Erzbischofe  willkommen. 
Yitenkoven  rät  zur  Gewalt.  Er  weiss  zwar,  dass  gegen  das  einige 
Köln  nichts  auszurichten  ist.  Dennoch  folgt  Engelbrecht  blindweg  ver- 
trauend**) und  entbietet  ein  mächtiges  Heer  gegen  Köln.  In  dem 
Kriegsrate  vor  dem  Angriff  darf  der  Vitenkovener  nicht  fehlen.  Nun 
rät  er  wieder  zur  Sühne.  Und  harmlos  vertraulich  raunt  er  dem  Grafen 
von  Geldern  zu,  bei  den  Verhandlungen  mit  den  Kölnern,  sich  nach 
dem  Einkommen^*)  des  Erzbischofs  richtend,  eine  möglichst  hohe 
Oeldsumme  als  Preis  für  die  Sflhne  zu  fordern.  So  erscheint  dann 
Engelbrecht  als  der  Schadenbringer  und  Erpresser.  Aber  diese  Absicht 
durchschaut  der  Graf.  Zornig  sieht  er  den  Schleicher  an  und  spricht : 
^Gerade  Deine  Mannen  halfen  das  Brot  verzehren,  und  dennoch  ist 
Mangel  an  Brot  fttr  sie."  D.  h.  die  Ursache  der  ewigen  Geldforder- 
ungen Engelbrechts  und  zugleich  seines  Mangels  ist  Yitenkoven  mit 
seinen  Mannen.  Damit  ist  der  Doppelverräter  entlarvt,  fortan  ver- 
schwindet er  ans  der  Hagenschen  Erzählung. 

Dennoch  handelt  Engelbrecht  in  Vitenkovens  Geiste  weiter.  Die 
Sahne  hält  er  nicht. 

Ein  anderer  Verräter  taucht  auf.  Sein  Anschlag  missrät  völlig, 
bald  aber  schafft  eine  neue  Sühne  dem  gefangenen  Erzbischof  neue 
Freiheit  und  Mittel  —  und  Freude.  Diesmal  ist  ein  Herr  Anselm  von 
Justingen  darunter.  Schalkhaft  bemerkt  Hagen:  node  spreche  ich  an 
sine  ere,  man  sprach,  hei  were  ein  verredere.  Die  von  ihm  aufge- 
stachelten Zünfte  werden  blutig  heimgeschickt.  Damit  ist  wieder  ein 
Entzweiungsversuch  vereitelt.  Hagen  vergleicht  die  Eitelkeit  der  Zunft- 
knechte dem  sich  aufbäumenden  Stolze  Luzifers.  - 

Der  unglückliche  von  Justingen  wird  durch  ein  Paar  geistlicher 
Verräter,  durch  Bruder  Wolfart   und    den    Pfarrer   von    Kolumba,    ab- 


")  V.  2620-2625. 

'*)  V.  2717  ff.  as  die  van  Vitenkoven  spraich,  algader  it  also  geschach. 

")  Städtechroniken  KOln  I  S.  103,  s.  Anm.  zu  V.  2839  ff.  Car- 
daans  erklärt  die  ganze,  diese  niederträchtige  Handlungsweise  Hermanns  be- 
treffende Stelle  für  „mir  unverständlich".  Die  von  ihm  angezogene  Erklä- 
rung Grootes  ist.  irrig,  weil  Groote  das  neudialcktische  halfen  =  Halbwinner 
übersetzt,  während  halfen  einfach  das  Imp.  für  das  Zeitwort  „helfen"  hier 
bedeutet.  Das  halfen  3.  pers.  widerspricht  aber  der  Anrede  ir  goit  man; 
die  Stelle  ist  anscheinend  korrumpiert  und  hat  wohl  ursprünglich :  urre  goede 
man  (oder  mannin)  halfen  essen  ^t  broit  etc.  gelautet. 


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164  H.  KeUetor 

gelöst.  Sie  gedenken  im  Verein  mit  drei  andern  „edlen"  Männern  die 
Stadt  zu  gewinnen.  Einer  derselben  „Herr"  Neisgin,  welcher  das  ver- 
abredete Zeichen  zum  Angriff  geben  soll,  ist  bereits  lange  gerädert, 
bevor  der  draussen  harrende  Bischof  den  unglücklichen  Ausgang  merkt. 

Ein  vom  Grafen  von  Kleve  geschautes  Wunder  zeigt,  dass  Gott 
seiner  Stadt  noch  immer  nahe  ist.  Zwar  glaubt  Erzbischof  Engelbrecht 
eher,  dass  Zauberei  oder  Glück  die  Stadt  rette,  nur  gleichsam  gezwungen 
räumt  er  ein:  it  is  oich  irre  heiligen  schollt.  Aber  rasch  entschlägt 
er  sich  solcher  Grübelei,  als  Bruder  Wolfart  mit  einem  neuen  Plan  zur 
Vernichtung  des  Patriziats  sich  ihm  naht.  Auch  der  Pfarrer  von  Ko- 
lumba  hat  mitüberlegt:  bald  soll  die  alte  Feindschaft  zwischen  Over- 
stolzen  und  Weisen  zur  Alles  verzehrenden  Flamme  ausschlagen.  Be- 
reits erscheinen  die  Weisen  wie  zum  Feldzug  gerüstet,  doch  sie  ent- 
sagen wieder  feierlich  ihrer  Rache.  Dann  brechen  sie  plötzlich  ihren 
Schwur,  sie  haben  den  Bürgerkrieg  entfesselt.  Die  Overstolzen  gehen 
in  den  Kampf  mit  dem  Bewusstsein,  den  alten  Glauben,  das  alte  Recht 
und  die  alte  Art  bisher  treu  gewahrt  zu  haben,  sie  jetzt  verteidigen  zu 
müssen.  In  angestammtem  Rechtstrotz  verlangen  sie  von  Gott,  dass 
ihnen  Recht  müsse  geschehen.  ^^)  Der  von  den  Weisen  verübte  Meineid 
treibt  sogar  deren  Verwandte  auf  die  Seite  der  Overstolzen  hinüber.'*) 
Schmählich  ist  die  Niederlage  der  Weisen,  die  Überlebenden  müssen 
aus  Köln  wegziehen.  Kaum  entgehen  sie  dem  Zorn  der  Overstolzen. 
<ier,  in  blinde  Rachegier  tibergegangen,  von  Hagen  scharf  getadelt  wird. 

Alle  Köln  feindlichen  Elemente  sammeln  sich  in  Bonn,  dem  Lager 
der  Erzbischöflichen.  Dort  brütet  bereits  neuer  Verrat.  Gegen  ihn 
schützen  die  Stadt  Köln  aber  zwei  Thatsachen,  wie  in  allen  solchen  Fällen 
es  sich  bis  heran  immer  gezeigt  hat:  der  Schutz  Gottes  und  die  Hülfe 
wackrer  Männer.  Unter  letztern  thun  sich  besonders  hervor  Vinkilbart 
und  die  allzeit  schlagfertigen  Overstolzen.  So  wird  durch  sie  und  das 
himmlische  Heer  auch  der  Überfall  an  der  Ulrepforte  vereitelt.  An 
diesen  Überfall,  die  sog.  Schlacht  im  Musgarten,  reiht  Hagen  erneute 
Warnung,  er  wiederholt  alle  Beispiele,  welche  für  den  Glauben  sprechen, 
in  dem  Held  Mathias  Ovei-stolz  stritt  und  starb. 


^^}  Das  Gebet  kennzeichnet  sie  als  die  Erben  der  alten  Aggripinaten 
V.  4614  if. :  ir  heren,  nii  biddet  al  geliche  den  riehen  got  van  hemelriche, 
des  licham  wir  hei  kernen  sein,  dat  na  reichte  uns  mois  geschein. 

^*j  Diese  Thatsache,  sowie  die  häufige  Unterstützung,  welche  die 
Overstolzen  bei  den  Gemeinen  fanden,  spricht  sehr  für  die  tüchtige  Gesin- 
nungs-  und  Handlungsweise,  welche  die  Richtschnur  der  Overstolzenschen 
Politik  bildete. 


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Gottfried  Hagen  und  sein  Buch  von  der  Stadt  Köln.  165 

Stets  bemüht,  keine  Unterbrechung  der  einander  ablösenden  und 
gebärenden  Verrätereien  eintreten  zu  lassen,  damit  deren  Bild  ein  zu- 
sammenhängendes bleibe,  hat  Hagen,  ausserhalb  der  chronologischen 
Folge,  den  Kampf  gegen  die  Weisen  und  den  Überfall  vor  die  Gefangen- 
nahme des  Erzbischofs  gesetzt.  Nun  wendet  er  sich  diesem  erst  zu, 
weil  der  letzte  Verräter  zu  entlarven  ist. 

In  Verfolgung  der  einmal  überkommenen  Trennungspolitik  war 
Engelbrecht  auf  den  Gedanken  geraten,  die  Freunde^®)  der  Kölner,  und 
zwar  zuerst  die  Jülicher,  zu  schlagen,  um  so  die  „Besten"  ihrer  letzten 
Stütze  zu  berauben.  Aber  umgekehrt  war  der  Erzbischof  geschlagen  wor- 
den und  sass  schon  geraume  Zeit  auf  Nideggen  gefangen.  Seiner  alten 
Weise  blieb  er  auch  in  der  Gefangenschaft  treu.  Er  glaubte  jetzt,  dass 
die  vom  Nuntius  Castaneto  in  Betrieb  gesetzten  Mittel  der  geistlichen  Ge- 
walt ihm  helfen  würden.  Aber  übel  beraten,  wie  er  einmal  war,  musste 
er  die  bittere  Entdeckung  machen,  dass  selbst  der  päpstliche  Nuntius  zu 
jener  langen  Reihe  von  Betrügern  und  Verrätern  gehörte,  welche  durch 
Jahrzehnte  das  unbegreiflich  blinde  Vertrauen  zweier  Erzbischöfe  benutzt 
und  getäuscht  hatten.  Die  Enthüllungen  über  das  Treiben  des  Nuntius 
lässt  Hagen  durch  den  Mund  des  grossen  Bischofs  Albert  geschehen, 
Castaneto  hatte  sogar  auf  den  Tod  Engelbrechts  gerechnet  und  keines- 
wegs dessen  Befreiung  aus  der  Gefangenschaft  betrieben.  Albertus  rät 
Engelbrecht  zur  Rückkehr  auf  den  Weg  des  Rechtes.  Zuerst  solle  der 
Erzbischof  die  Liebe  und  die  Huld  seiner  Landeskinder  sich  wieder- 
erwerben und  nach  dem  Beispiel  des  himmlischen  Vaters  Verzeihung 
üben.  Alle  Kölner  würden  dann  gerne  sein  Leben  lang  ihm  dienen 
mid  die  abzuschliessende  Sühne  würde  eine  stete  sein.  Durch  Gottes 
Fügung  war  Engelbrecht  andern  Sinnes  geworden;  so  hatte  er  seinen 
bischöflichen  Amtsbruder  willig  angehört  und  er  gelobt,  die  Sühne  un- 
verbrüchlich zu  halten.  Hagen  meldet  noch  zum  Schluss.  dass  er  selbst, 
als  Stadtschreiber,  den  Wortlaut  der  Sühne  verlesen  hat,  als  am 
20.  April  1271,®^)  vierzehn  Tage  nach  Schluss  des  alten  Osterjahres  1270, 
Engelbrecht  im  Münster  von  Maria  zu  den  Gi-eden  in  Köln  der  Stadt 
Verzeihung  gewährte  und  gegen  Castaneto  appellierte.  Nach  eigener 
Angabe  hat  Hagen  im  alten  Jahr  1270  sein  Buch  geschrieben.  — 


»»)  V.  6035—6043. 

'*)  Die  Sühne  sollte  14  Tage  nach  darum  erfolgtem  Ersuchen  ver- 
kündigt werden;  sie  ist  datiert  vom  16.  April,  siehe  Lacomblet,  Urk.  f.  d- 
G.  d.  N.  II  Nr.  607. 


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166  H.  Kelleter 

Am  Schluss  dieser  Auseinandersetzung  ist  noch  zwei  bisher  immer 
wiederiiolten  Vorwürfen  gegen  Hagen  zu  begegnen.  Gemeinhin  betrachtet 
man  Hagen  als  einen  Feind  der  Erzbischöfe  und  als  einen  blinden  An- 
hänger der  Overstolzen.  Was  den  ersten  Punkt  angeht,  so  ist  Hagen 
den  £rzbisch6fen  keineswegs  Feind  in  dem  Sinne,  dass  er  ihre  Autorität 
nicht  anerkennen  oder  ihnen  Böses  wollte;  Gottfried  ist  nur  ein  ent- 
schiedener Gegner  ihrer  sowohl  sie  selbst  als  auch  die  Stadt  anfs  em- 
pündlichste  schädigenden  Politik;  er  zeigt  ihnen,  dass  ihre  Ratgeber 
ihre  grössten  Feinde  sind.  Oft  begegnet  das  ausgesprochene  Verlangen^ 
dass  die  Bischöfe  ein  Einsehen  haben  und  als  gerechte  Richter  und 
wirkliche  Väter  ihre  Stadt  leiten  und  regiermi  sollten.  Im  Gegensatz, 
zu  dem  Streben  der  Erzbischöfe  ist  Hagens  Hauptarbeit  darauf  gerichtet, 
zu  versöhnen  und  zu  einen.  In  zarter  Rücksicht  lässt  er  noch  einmal 
am  Schluss  seines  Werkes  den  grossen  Albert  dies  in  freierer  Weise 
aussprechen,  weil  das  ihm  selbst,  seinem  Erzbischofe  gegenüber,  vielleicht 
weniger  geziemend  dünkte.  Sein  Wunsch  ist,  dass  doch  endlich  einmal 
dauernder  Friede  werde,  der  allerdings  mit  Verrätern  unmöglich  zu: 
halten  ist.  Die  Worte  V.  628Ö  ff :  ^de  soine  wart  also  gelesen,  dat  si  ummer 
gevrunde  sohlen  wesen,  des  gunne  uns  got  van  hemelriche,  des  biddet 
beide  arm  und  riebe'  drücken  dem  Hagenschen  Buche  den  Stempel 
eines  Friedenswerkes  auf,  als  welches  dasselbe  in  der  That  zu  betrachten 
ist.  So  klingt  keine  Schrift  eines  unversöhnten  und  blinden  Gegners 
aus  —  in  die  Hoffnung  auf  ewige  Freundschaft. 

Auch  die  Auffassung,  Hagen  ergreife  einseitig  Partei  für  die 
Overstolzen,  ist  unhaltbar,  sobald  man  ihn  nicht  als  einen  versteckten, 
sondern  als  einen  offenen  und  wahiiieitsliebenden  Verteidiger  dieser 
Patrizierklasse  ansieht,  als  einen  Mann,  der  darauf  ausgeht,  nicht  das 
Licht  über  diese  unerschrockenen  und  opferfreudigen  Kämpfer  für  Bür- 
gerfreiheit und  -Ehre  geflissentlich  bei  der  Nachwelt  zu  verdunkeln*^, 
sondern  dieselben  bei  der  Mitwelt  erst  in  das  richtige  Licht  zu  bringe. 
Sollen  doch  vorerst  die  Zeitgenossen  Hagens  Richter  über  alles  bisher 
Geschehene  sein,  soll  doch  vorerst  das  über  manche  Unthat  gedeckte 
Geheimniss  zu  aller  Wissen  und  Verständnis  gelangen.  Deshalb  lässt 
•auch  Gottfried  zuerst  die  einzelnen  Thatsachen  auftreten  und  reden  und 
zieht  dann  aus  ihnen  die  für  die  Allgemeinheit  erspriessliche  Nutz- 
anwendung.    So  erwäaen  sich  schliesslich  alle  schuldig  an  dem  grossen 


^^)  Dieser  Beurteilung  wird  Nahrung  gegeben  durch  die  Annahme  von 
Joh.  Janssen,  der  meint,  dass  Hagen  nicht  die  ganze  Wahrheit  gesagt  haben 
dürfte.    S.  Ann.  d.  Rist.  Ver.  f.  d.  Ni2derrheia  1855  I  S.  199. 


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Gottfried  Hagen  und  sein  Bnch  von  der  Stadt  Köln.  167 

Verräterwerk  gegen  die  Stadt.  Nur  eine  Ausnahme  findet  sich.  Durch 
die  Thatsachen,  nicht  durch  die  Kunst  Hagens,  werden  allein  die  Over- 
stolzen  freigesprochen,  sie  allein  haben  nie  Verrat  gegen  Köln  geübt. 
Damm,  weil  Hagen  in  dieser  Beziehung  die  volle  Wahrheit  redete 
widersprechen  ihm  auch  nicht  die  anderen  gleichzeitigen  Quellen,  wenn 
er  die  Overstolzen  als  die  einzigen  wahren  Erben  der  nur  von  ihnen 
unbefleckt  erhaltenen  Liebe  zu  Vaterland  und  Verfassung  aus  der  Masse 
der  sämtlichen  andern  Kölner  Parteien  hervorstehen  lässt.  Andere 
Fehler  haben  auch  die  Overstolzen,  und  deswegen  erhalten  auch  sie 
manchen  Tadel.  Aber  ihre  Bttrgertugenden  sollen  die  übrigen  Kölner 
nachahmen,  besonders  jene,  welche  dem  Gemeinwesen  bisher  so  trefflich 
zu  ^staden",  nicht  zu  „schaden "^  gekommen  sind.  Es  sind  aber  solche 
Overstolzenvorzüge  jene  Treue  gegen  Köln,  eine  lebendige  Liebe  zur 
Wahrheit,  eine  stets  zum  Opfertod  bereite  Tapferkeit  und  vor  allem 
das  starre  Festhalten  an  dem  einmal  bestehenden  und  vererbten  Recht, 
eine  Gesinnung,  welche  schon  gleich  zu  Eingang  des  2.  Teils,  gleich- 
sam als  Vignette  gezeichnet  wird  und  die  Devise  trägt :  Lieber  Sklave 
als  Knecht.  Denn  ganze  freie  Bürger  wollen  die  Overstolzen  sein.  Und 
dieser  ihr  Geist,  so  will  Hagen,  soll  Gemeingut  aller  werden.  Des- 
wegen mündet  Hagens  Schrift,  obschon  auf  dem  Boden  einer  Parteian- 
schauung entsprungen,  dennoch  nicht  in  die  engen  Ziele  und  Zwecke 
der  Partei  selbst,  sondern  in  den  Alle  tragenden  Strom  der  gemein- 
samen Wohlfahrt.  Darum  ist  sie  ein  Memorial  der  edlen  Art,  eine 
wirklich  patriotische  That,  welche  aus  der  Überzeugung  von  ihrer  Not- 
wendigkeit und  Richtigkeit  hervorgeht. 

Das  beweist  der  bereits  in  der  Einleitung  ausgesprochene  Wunsch 
Hagens,  „Allen"  d.  h.  seinem  Vaterlande  nützlich  werden  zu  wollen^ 
zur  Genüge.  Und  diese  Äusserung  ist  zugleich  ein  Beleg  dafür,  dass. 
Hagen  sein  Buch  aus  innerstem  Drange  verfasst  und  geschrieben  hat^*). 
Weniger  dürfte  sich  die  Annahme  begründen  lassen,  Hagen  habe  sein 
Buch  aus  besonderem  Auftrage  der  Overstolzen  geschrieben. 

Hinwiederum  ist  es  sehr  wahrscheinlich,  dass  eine  bereits  vor- 
handene Parteischrift  ihm  Anleitung   und  Vorbild   gewesen  ist**).     Als 


**)  Vgl.  hierzu  das  unten  S.  191  ff.  Gesagte. 

*^)  Eine  Andeutung  auf  eine  frühere,  heute  nicht  mehr  erhalten  ge- 
halten gebliebene,  politische  Wamungsschrift  dürfte  in  V.  5829  ff.  liegen 
(StadtechroD.  I  S.  187):  Nu  is  ueh  ein  lere  bleven,  de  uch  her  Davit  hait 
beschreven :  Wilt  ir  uch  vur  untruwen  schämen  und  broiderllchen  leven  samen,. 
so  8al  uch  got  zo  staden  stain  ....    Man  müsste  dann  einen  Herrn  David 


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168  H-  Kelletcr 

solche  kann  die  leider  nur  in  Bruchstücken  erhaltene  sogenannte  rhei- 
nische Chronik**)  gelten,  welche  sich  ohne  allen  Zweifel  ebenfalls  als 
eine  Schutzschrift,  und  zwar  für  die  Weisen,  hinstellt. 

Sie  ist  wie  Hagens  Warnung  in  der  Form  dichterisch,  im  Ton 
patrizisch.  Nur  zeigen  diese  Fragmente  eine  noch  gewaltigere  Anlage. 
Zwar  beleuchten  sie  gleichfalls  die  Kölner  Ereignisse,  widmen  aber  zu- 
gleich den  auswärtigen  Beziehungen,  besonders  denjenigen  zu  Papst  und 
Kirche,  zu  Kaiser  und  Reich  eine  umfassende  Aufmerksamkeit.  Ihr 
Urheber  ist  ein  entschiedener  Feind  der  Staufer,  er  erwartet  vom  Papst 
das  Heil  der  klerikalen  Welt.  Der  Kaiser  ist  nichts  Geringeres  denn 
ein  Tyrann  und  Herodes**).  Über  die  von  der  Tyrannenherrschaft 
ausgehenden  Übel  wird  der  Klerus  mit  Hülfe  des  Papstes  siegen,  dies 
zu  thun,  hat  ein  günstiges  Geschick  Innocenz  IV  berufen**).  Für  den 
Verfasser  gelten  die  Kölner  Bürger  nur  als  Laien.  Wegen  dieser 
klerikalen  Gesinnung,  welche  durch  Parteinahme  für  die  Geschlechter 
noch  etwas  patrizisch  gefärbt  wird,  fühlt  man  sich  versucht,  den 
Schreiber  der  rheinischen  Chronik  unter  die  Mitglieder  der  zumal  in 
der  ersten  Hälfte  des  13.  Jahrb.  noch  immer  sehr  mächtigen  Prioren- 
partei  zu  setzen.  Ein  genaueres  Zusehen  lässt  ihn  aber  später  als  einen 
Vollblutpatrizier,    und  zwar  als  einen  ausgemachten  Weisen,    erkennen. 

Wenn  Hagen  die  Overstolzen  lobt,  so  verherrlicht  der  rheinische 
Chronist    seine    Weisen.      Wehmütig    beklagt    er    die    Niederlage    des 


als  Verfasser  einer  solchen  Schrift  annehmen.  Es  ist  aber  darauf  zu  ver- 
weisen, dass  eher  der  Spruch  des  Psalmisten:  „0  quam  bonum  et  iucundum 
habitare  fratres  in  unum'^  zugrunde  liegt,  ein  Spruch,  der  auf  die  Zünfte  und 
Fraternitäten,  zu  denen  Gottfried  hier  redet,  wohl  passt.  Eine  dänische  Gilde 
führte  denselben  Vers  als  ihren  Wahlspruch.  Vgl.  Wilda,  Das  Gildenwesen 
im  Mittelalter,  Halle  1831,  S.  32:  „So  beginnt  z.  B.  das  Statut  der  S.  Johan- 
nis-Gilde,  welche  von  den  Goldschmiede-,  Riemer-  und  Schwertfeger-Ämtem  in 
Svenborg  errichtet  war,  mit  den  Worten ;  „Es  sagt  der  Prophet  David  in  den 
Psalmen:  Wie  schön  und  erfreulich  ist  es,  wenn  Brüder  einträchtig  bei  ein- 
ander wohnen". 

*')  Chronici  Rhythmici  Colonicnsis  Fragmenta  in  Waitz,  Chronica 
Ilegia,  S.  303  ff.  Über  die  einzelnen  von  Pertz  und  Deycks  gefundenen  und 
datierten  (?)  Stücke  s.  Abhandlung  der  Beri.  Akademie  1855,  S.  131—148 
und  Lacomblet,  Archiv  f.  d.  Gesch.  des  Niederrheins  II  S.  352  ff. 

**)  A.  a.  0.  S.  308  V.  104,  Abschn.  I:  finem  dando  malisque  tyranni- 
dis  imperialis.     Ebenda  S.  309  V.  154:  .  .  .  Hcrodi  similis  .  .  . 

**)  A.  a.  0.  S.  308  V.  111 :  „In«  —  iunge  —  „nocencius"  iste  quartus 
liabens  omen  te  dante  nocencia  Christe  tollere  de  mundo  pacem  per  bella 
mereri  omino  fectmdo  superare  pericula  cleri. 


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Gottfried  Hagen  und  sein  Buch  von  der  Stadt  Köln  169 

^frommen"  Adels*®).  Man  empfindet,  dass  der  Chronist  denselben 
wieder  an  der  ihm  allein  gebührenden  Spitze  sehen  will.  Den  vor- 
trefflichen Theoderich,  Heinrich  und  Ludwig  Weise  werden  ganze  Ab- 
schnitte gewidmet*').  In  Verteidigung  der  Weisen  geht  der  lateinische 
Reimchronist  weit  über  Hagens  ungleich  massvolleres  Eintreten  für  die 
Overstolzen  hinaus  bis  zu  dem  Grade,  dass  er  sich  mit  seinen  Schütz- 
lingen identifiziert.  Klar  zeigt  dies  eine  Stelle  des  geistreichen  Neben- 
einander von  Sonst  und  Jetzt  der  Verse  7 — 44  im  Abschn.  V.  Hier 
sagt  er:  „Die  jetzt  ungeehrt  dastehenden  (Bischöfe)  bedauern  nnsem 
Sturz****),  Gemeint  ist  hier  der  politische  Untergang  der  Weisen, 
welcher  durch  die  Amtsentsetzungen  der  Münzer  und  Schöffen  1258 
und  1259**)  eingeleitet  und  durch  die  Ächtungs-  und  Enteignungs- 
dekrete von  1259^^  und  1261**)  zum  Abschluss  gebracht  wurde.  In 
demselben  Abschnitt  V  der  Fragmente  werden  diese  Ereignisse  noch 
zweimal  erwähnt,  einmal  ganz  allgemein,  wo  von  dem  heuchlerischen 
Verfahren  des  Erzbischofs  und  dem  Auszug  der  Geächteten  aus  ihren 
Prachthöfen  die  Rede  ist**),  und  das  andere  Mal  da,  wo  der  Chronist 
von  den  Beraubungen  der  ministri  der  Kirche  berichtet**).  Diese 
Diener  der  Kirche  sind  offenbar  die  Ministerialen,  d.  h.  die  Weisen, 
als  welche  dieselben  auch  bei  Hagen**)  erscheinen.  Die  Klage  über 
die  Beraubung  der  Ministerialen  lässt  der  Weisenfreund  durch  die 
Prioren   vorbringen.     Dadurch   zeigt  sich  auch  hier  wieder  der  Zusam- 


*^)  Anspielung  auf  die  erzbischüfiiche  Ministerialität  der  Weisen. 

*')  S.  Waitz,  Chron  Reg.  (Chron.  Rhythm.  Col.  Frag.)  S.  309,  310, 
311,  312,  313  und  314. 

*«j  A.  a.  0.  V.  38  in  Abschn.  V,  S.  314:  .  .  .  prelati  .  .  .  nunc  in- 
honorati  nostrum  casum  doluerunt.  Die  Fragmente  gebrauchen  prelatus 
=  episcopus;  vgl.  S.  306  V.  27  und  41,  Abschn.  II. 

**)  Ennen,  Quellen  zur  Geschichte  der  Stadt  Köln  II  393,  394. 

")  Ebenda  401. 

51)  Ebenda  411,  415.  Auffallend  ist  die  grosse  Anzahl  der  Weisen, 
welche  von  dem  Verbannungsdekret  betroffen  werden.  Unter  25  Edelbürgem 
befinden  sich  10  Weisen.  Über  die  Verwandtschaft  der  Hardefust  mit  den 
Weisen  s.  Hagen  V.  4663. 

**)  A.  a.  0.  S.  313  V.  3  ff. :  Pseudo  permisit  tarnen  hos  habitare  scabinos, 
partim  dimisit  nimis  illos  esse  lupinos;  qui  tunc  vidisset  sie  cedere  vilibus 
aulas  urbis  risissent  solitos  fingere  cäulas. 

**)  A.  a.  0.  Abschn.  V,  V.  82,  Ende:  Cur  ex  officio  modo  non  ob-, 
sistitis  horum  nisibus  ecclesiam,  qui  tot  privando  ministris  .  .  .  sinistris  .  .  . 

**)  Bei  der  Gelegenheit,  wo  sie  als  crzbischöfliche  Dienstmannen  die. 
Farben  des  Erzbischofs  tragen,  a.  a.  0.  D.  Städtechr.  Köln  I  S.  414  V.  4325  ff. 
and  V.  4375  ff.    Ennen,  Gesch.  d.  St.  Köln  II  194. 

Wettd.  ZoiUchr.  f.  Gesch.  n.  Kunst    XIII,    H.  12 


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170  H.  KeUeter 

inenhang  der  pia  nobilitas  mit  der  Priorenpartei ;  letztere  tritt  ein  für  die> 
Weisen,  mit  denen  zosammen  die  Prioren  einstmals  die  ausschliesslicheit 
Berater  der  Erzbischöfe  gewesen  waren.  Nunmehr  ist  die  Plebs  an. 
die  Stelle  der  Weisen  getreten.  Auch  in  dem  den  Weisen  gewidmeten 
Abschnitt  IV,  V.  23  bekundet  der  Verfasser  der  lat.  Chronik  seine  Zu^ 
gehörigkeit  zu  denselben,  indem  er  von  „unseren"  ^*)Grossbürgem  spricht. 
—  Ohne  eine  direkte  Beziehung  zu  einer  bestimmten  Partei,  und  sich 
nur  als  Kölner  bezeichnend,  redet  er  im  Ichfalle  in  Abschn.  II  S.  306  ^^. 

Gemeinsam  sind  dem  Schildträger  der  Weisen  wie  auch  Hagen 
die  Anschauungen,  welche  das  Parteiinteresse  den  Patriziern  insgesamt 
vorschrieb.  Dieselben  äussern  sich  in  der  Verachtung  der  Geburen  und 
in  abfälliger  Beurteilung  der  erzbischöflichen  Massnahmen,  denen  ein 
gewalttätiger  und  rechtverachtender  Sinn  zu  Grunde  gelegt  wird.  Vor 
allem  aber  sind  beide  bestrebt,  ihre  Partei  bezw.  deren  Führer  als  den 
alleinigen  Hort  des  Rechtes  darzustellen;  und  nach  den  Verhältnissen 
seiner  Zeit  mag  auch  Jeder  kein  geringes  Hecht  dazu  gehabt  haben^ 
Nur  überbietet  auch  hier  wieder  der  Weise  den  Overstolzen.  Die  Über- 
schwenglichkeit, *')  mit  welcher  z.  B.  in  einer  Parallele  zwischen  dem 
Erzbischof  und  Theoderich  von  der  Mühlengasse,  dem  Haupt  der 
Weisen,  eben  dieser  Kölner  Edelbürger  als  das  vollendetste  Bild  des 
rechtlich  handelnden  Mannes  geschildert  und  gepriesen  wird,  lässt  die 
verwandten  Portraitzeichnungen  bei  Hagen  zurückstehen. 

In  dem  Kampfe  für  die  Verfassung  sind  nun  aber  die  Weisen 
von  den  Overstolzen  abgelöst  worden;  der  Übergang  hatte  sich  all- 
mählich vorbereitet,  und  als  vollends  die  Weisen  an  der  gemein- 
samen Sache  Verrat  geübt  und  1268  sich  unter  Verzicht  auf  alle  bis- 
herigen Errungenschaften  dem  Erzbischof  wieder  als  gefüge  Werkzeuge 
zu  Dienst  gestellt  hatten,  hatten  sie  selbstredend  auch  den  Titel  auf 
das  alte  Echtbürgertum  verwirkt.  So  ergiebt  sich  auch  von  selbst 
wieder  die  Trennung,   welche   durch  eigenartige  Entwicklung   zwischen 


**)  A.  a.  0.  S.  310:  Nostros  maiores  se  viribus  inferiores  cemit 
(sc.  Sapiens). 

")  V.  37,  38. 

^')  A.  a.  0.  S.  310  II  V.  4,  13,  15,  26:  Sapiens  .  .  .  .  ut  iuri  semper 
adhcrens  ....  ius  sumere  nisus  ....  Constans  prosequitur  ius  .  .  .  pro 
iure  furores  fort.  Femer  wird  in  Abschn.  IV  auch  dem  verachteten  Volke 
BDgar  von  dem  Gegensatz  zwischen  Erzbischof  und  dem  Weisen  gesagt:: 
V.  17,  18.  Dum  tibi  tutor  abest  Sapiens,  quem  despiciebas,  ac  oppressor 
adest  und  mit  Bezug  auf  die  Vertreibung:  V.  21.  Nutris  lesorcs  expcllens. 
utiliores. 


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Gottfried  Hagen  und  sein  Buch  von  der  Stadt  Köln.  171 

den  beiden  Patrizierklassen  sich  vollziehen  mnsste  und  sich  in  den 
Schriften  ihrer  litterarischen  Verteidiger  nach  Form  und  Inhalt  äussert. 

Der  Anhänger  der  Weisen  schreibt  ein  schönes  Latein,  meisterlich 
versteht  er  Leoniner  zu  bauen,  seine  Vergleiche  entnimmt  er  der 
Klassizität ;  man  sieht :  er  wendet  sich  ausschliesslich  an  die  Vornehmen 
und  Gebildeten  und  vorzugsweise  an  die  höhere  Geistlichkeit,  die 
Prioren,  für  deren  Ansichten  und  Aussprüche  er  der  ergebenste  Dol- 
metsch ist.  Durch  sie  hofft  er  auf  den  Erzbischof  zu  wirken.  Und 
trotzdem  kann  er  seinen  Zorn  über  die  Erzbischöfe  nicht  bemeistem. 
Sogar  das  Volk  sucht  er  von  seinem  hohen  Standpunkt  aus  zu  erreichen, 
aber  nur,  um  es  gegen  die  Erzbischöfe  zum  Besten  seiner  Weisen  ein- 
zunehmen. Im  übrigen  hat  er  für  dasselbe  —  er  nennt  es  gewöhnlich 
nur  die  Plebs  —  kein  Entgegenkommen,  keine  Bewilligungen,  keine 
versöhnenden  und  belehrenden  Worte.  So  steht  er  da  als  trotziger 
Kechthaber,  als  festgewurzelter  Verehrer  des  Alten. 

Hagen  dagegen  spricht  deutsch.  Er  ist  ungezwungen  und  redet 
in  natürlichen  und  volkstümlichen  Bildern.  Vor  allem  wendet  er  sich 
an  keine  Kaste  und  keinen  Erabischof,  sondern  an  die  Allgemeinheit 
and  an  seinen  Gott.  Was  er  zu  sagen  hat,  das  geht  alle  an :  arm 
und  riebe.  Und  indem  er  dies  thut,  lässt  Hagen  bald  durchblicken, 
bald  zeigt  er  es  unverhohlen,  wie  seine  Overstolzen  zu  Nachgiebigkeit 
und  Versöhnlichkeit  bereit  sind  und  auch  ferner  bereit  sein  werden, 
wofern  nur  der  Erzbischof  und  die  unteren  Stände  den  rechtmässigen 
Weg  einschlagen.  Haben  die  Weisen  ihre  Rechte  auf  dem  Wege  des 
Vertrages  begründet  und  gesichert,  so  will  Hagen  auf  dieselbe  Weise 
den  ferneren  Ausbau  der  Bürgerordnung  für  alle  finden.  Es  war  die 
'Rettung  der  Overstolzen,  dass  sie  dieses  von  Hagen  empfohlene  und  als 
richtig  erwiesene  System  verfolgt  haben.  Einst  hatten  auch  die  Weisen 
es  beachtet;  als  sie  davon  zurücktraten,  verschwanden  sie  wie  durch  ein 
Naturgesetz.  1260,  bei  ihrer  ersten  Ächtung,  besassen  sie  noch  viele 
und  warme  Anhänger  in  Köln,  bei  der  zweiten,  1268,  sank  deren  An- 
zahl zur  Unbedeutendheit.  Wie  sogleich  zu  zeigen  sein  wird,  erscheint 
die  Schrift  des  Parteigängers  der  Weisen  nach  der  Zeit  der  ersten 
Ächtung.  Da,  als  die  Weisen  ins  Elend  hinausgestossen  waren,  legt  er 
seine  Lanze  für  sie  ein.  Hagen  dagegen  feiert  seine  „überstolzen" 
Freunde  erst  nach  errungenem  Siege.  Deshalb  redet  er  auch  die  feste 
und  männliche  Sprache  des  Erfolges.  Mit  eigenen  Kräften  haben  die 
Overstolzen  ihre  nunmehr  massgebende  Stellung  erstritten.  Nie  haben 
sie  sich  bedingungslos  einem  Erzbischof  zu  eigen  gegeben.     Betreibt  so- 

12* 


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172  n   Kellcter 

mit  der  Schreiber  der  lateinischen  Reimchronik  ersichtlich  die  alleinigen 
Geschäfte  seiner  Gesinnungsgenossen,  ohne  Rücksichten  auf  die  Gefühle 
und  Forderungen  der  übrigen  Bürgerschaft,  so  dient  Hagens  Buch  keiner 
weibischen  Klage,  sondern  es  ist  die  überraschende  Offenbaning  dessen, 
was  die  0 verstolzen  durch  Kampf  und  Leiden  erreicht  haben. 

Die  Reimchronik  der  Weisen  kann,  soweit  die  noch  erhaltenen 
Reste  zu  sehen  gestatten,  nur  zwischen  1261  und  1267  entstanden  sein. 
Die  Klage  der  Prioren  über  die  den  Weisen  im  Dezember  1260  zu- 
gefügte Beraubung,  das  letzte  und  späteste  Ereignis  in  der  Folge  der 
auf  uns  gekommenen  Erzählung,  konnte  möglicherweise  schon  1261  in 
der  Weisenchronik  zur  Niederschrift  gelangen.  Der  terminus  a  quo  ist 
damit  gejjeben.  Wie  gezeigt,  geht  die  Tendenz  der  Chronik  auf  die 
Rückberufung  der  Weisen  und  die  Wiederbelebung  der  alten  Zustände. 
Das  wurde  vorübergehend  erreicht  (durch  die  Chronik  selbst  wohl  auch 
begründet  und  nahe  gelegt)  infolge  der  Veimittlung  des  Pfarrers  von 
Kolumba,  welcher  bei  Hagen  eine  so  besondere  Rolle  gespielt.  Damals, 
anfangs  1267,  eröffnete  sich  noch  einmal  eine  kurze  Glanzzeit  für  die 
Weisen.^*)  Durch  ihr  Pochen  auf  den  erzbischöflichen  Schutz,  ihren 
Hass  gegen  die  Overstolzen  und  den  an  denselben  verübten  Treubruch 
veranlassen  sie  dann  selbst  ihre  zweite  Ächtung  1268.  Damals  wurde 
dieselbe  von  der  Overstolzenpartei  beschlossen  und  nachträglich,  1271, 
auch  noch  von  Engelbrecht  selbst  genehmigt  und  bestätigt.  Von  da  ah 
ist  die  führende  Kraft  nicht  nur,  sondern  auch  der  Parteizusammenhang 
bei  den  Weisen  auf  immer  dahin.  Ihrer  ganzen  Stimmung  nach  konnte 
die  rheinische  Chronik  also  nur  für  die  Zeit  von  der  ersten  bis  zur  zweiten 
Ächtung  bezw.  bis  zur  Wiederaufnahme  der  Weisen  in  die  Ministerialität 
möglich  sein,  d.  h.  von  1261 — 1267.  Nach  dieser  Zeit  wäre  das  Begehr 
der  Chronik  nicht  nur  völlig  unverständlich,  sondern  auch  vollkommen 
gegenstandslos  gewesen.  Als  dann  aber  Hagen  kurz  darauf  1270 
bis  1271  seine  Warnung  schrieb,  konnte  die  Weisenchronik  ihm  inso- 
fern Muster  und  Anleitung  werden,  als  er  die  oben  angedeuteten,  not- 
wendigen Abweichungen  einzuführen  hatte.  So  spricht  dann  auch  schon 
der  aus  beiden  Schriften  wehende  Geist  für  die  Posteriorität  des 
Hagenschen  Buches. 

Was  nun  die  Abfassungszeit  des  letzteren  betrifft,  so  ist  es  kaum 
begreiflich,  dass  Zweifel  und  Bedenken  hierüber  entstanden  sind.    Düntzer 


^*)  S.  Cardanns   in   den   Anmerkungen    ?.  217,   Städtechron.    Köln  I. 
zu  V.  4290. 


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Gottfried  Hagen  und  sein  Buch  von  der  Stadt  Köln.  173 

ist  der  Wahrheit  am  nächsten  geblieben;  er  setzt  sie  in  das  Jahr  1271.^*) 
Dennoch  ist  seine  Vermutung  durch  Nichts  gestützt,  er  behilft  sich  mit 
einer  Korruption.  Will  aber  gar  Cardauns  die  Abfassungszeit  der  Reim- 
chronik zwischen  1277  und  1287  setzen,  so  ist  das  bei  ihm,  dem 
Retter  Hagens  gegenüber  so  vielfachen  Kritteleien,  überraschend.  Die 
Gründe,  aus  denen  Cardauns  die  von  Hagen  selbst  angegebene  Ent- 
stehungszeit der  Warnung  verwirft,  sind  zunächst  folgende ^^):  Hagen 
rede  erstens  von  der  1277  bezw.  später  erfolgten  Auffindung  der  Ge- 
beine der  h.  Kordula, *''^)  und  zweitens  von  der  um  1273 — 1290  be- 
sonders in  Frage  gestellt  gewesenen  Kur.  Desshalb  kann  er  (C.)  die 
„Reimchronik"  als  erst  1277 — 1287  entstanden  ansetzen. 

Betreffs  der  böhmischen  Kur  liegt  nun  durchaus  keine  Veranlassung 
vor,  ihre  Erwähnung  bei  Hagen  in  die  Jahre  1273 — 1290  zu  verlegen, 
weil  Hagen  ohne  jede  weitere  Bestimmung  lediglich  erklärt,  dass  auch 
der  Böhme  nicht  gera  des  Reiches  Recht,  d.  h.  hier,  sein  Recht  auf 
die  Kur  verliere.  Der  Anspruch  Böhmens  auf  das  Kurrecht  begegnet 
aber  schon  1231.**)  Also  darf  es  kein  Wunder  nehmen,  wenn  Hagen 
sich  1270  darüber  unterrichtet  zeigt.  Zudem,  Hagen  musste  davon 
reden,  weil  in  Teil  L  seiner  Warnung,  welche  die  hier  besprochene 
Stelle  enthält,  den  Rechtsverhältnissen  der  höheren  Stände  eine  ganz 
besondere  Aufmerksamkeit  gewidmet  ist. 

Nicht  besser,  aber  etwas  verwickelter,  steht  es  dann  mit  dem 
zweiten  aus  der  angeblich  1277  geschehenen  Entdeckung  der  Gebeine 
der  h.  Kordula  geschöpften  Einwände.  Auf  alle  Fälle  sind  die  historia 
inventionis  und  der  heute  verschwundene  Inschriftenstein  von  S.  Johann,^*) 


")  Monatsschr.  für  rhein.-westf.  Gesch.  II  (1877)  S.  433. 

«^j  Einleitung  S.  5  und  6  in  Städtechron.  Köln  I. 

^^)  Dieselben  sollen  angeblich  bei  S.  Johann  gefunden  und  durch  Al- 
bertus Magnus  feierlich  transferiert  worden  sein.  (Siehe  die  Acta  Sanctorum, 
Oct.  22,  S.  580  ff.  und  Crombach,  Ursula;  vindicata  S.  499  ff.). 

«*)  Hagen,  V,  620  ff.:  „Dama  (d.  h.  nach  dem  Pfalzgrafen)  voicht 
sich  wail  zo  sine  der  koninc  van  Beme  an  der  kure,  de  node  des  riches 
reicht  verlure".  Diese  Bemerkung  bezieht  sich  nicht  etwa,  wie  Cardauns 
S.  6  will,  auf  „eine  Zeit,  zu  welcher  Böhmen  des  Wahlrechts  beraubt  oder 
doch  im  Besitze  desselben  ernstlich  bedroht  war",  sondern  lediglich  auf  die 
in  der  bekannten  Stelle  des  Sachsenspiegels  (Landrecht  III  57)  vertretene 
Ansicht :  „Die  schenke  des  rikes,  die  koning  von  Behmen,  die  nc  hevet  neuen 
kure,  nmme  dat  he  nit  düdesch  n'  is''.  (Vgl.  neuerdings  Lindner,  Die  deutsch. 
Königswahlen  und  die  Entstehung  des  Kurftirtentums  S.  163  ff.). 

*')  Der  Wortlaut  der  Inschrift  ist  bei  Gelen,  De  adm.  magn.  S.  444  und 
Crombach  Sancta  Ursula  vindicata  S.  499  überliefert. 


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174  H.  Kelleter 

welche  nach  Cardauns  die  Hagensche  Nachricht  über  diesen  Gegenstand 
dem  Datum  nach  verbessern,  d.  h.  die  „Reimchronik"  von  i270  nach 

1277  verlegen  sollen,  jüngere  Quellen  als  Hagens  Buch  von  der  Stadt 
Köln.  Die  historia  inventionis  ist  erst  1320  geschrieben^)  und  der 
Inschriftenstein  ist  lange  nach  1278  gesetzt.     Da  er  nämlich  das  Jahr 

1278  noch  mit  der  Regierungszeit  des  Papstes  Johann  XXI.  zusammen- 
bringt,^*) ist  er  jedenfalls  nicht  gleichzeitig;  sonst  wäre  ein  solcher 
Irrtum  nicht  erklärlich.  Was  aber  wichtiger  ist,  beide  Quellen,  sowohl 
die  historia  inventionis  als  auch  Inschriftenstein,  sind  nichts  anderes  als 
plumpe  Fälschungen.  Die  historia  z.  B.  scheut  sich  nicht,  die  in  den 
Hauptpunkten  durchaus  ähnliche  Legende  über  die  Vision  der  Helentrud, 
welche  bereits  in  der  Passio  regnante  Domino®^)  erzählt  wird,  auf  den 
Ritter  Yngebrandus  de  Rurike^^)  zu  übertragen  und  Wunder  und 
Kräfte  der  noch  älteren  Ursula-Legende,^*)  ja  sogar  die  bereits  in  der 
Clematianischen  Inschrift  erwähnten  feurigen  Erscheinungen  zu  ver* 
werten.  Auch  der  Inschriftenstein  ist  gefälscht;  nicht  allein  giebt  er 
eine  an  sich  unrichtige  Datierung  wieder,  sondern  das  Jahr  1278  ist 
einfach  verändert  aus  J.  1268,  welches  von  einem  alten  Kölner  Mar- 
tyrologium  als  das  Jahr  der  inventio  s.  Cordule  bezeichnet  wird.®^ 
Betrachtet  man  nun  dazu  den  Umstand,  dass  nach  der  eigenen  Angabe 
der  historia  inventionis  eine  Nonne  von  S.  Ursula  gleich  nach  der  Auf- 
findung   der    Reliquien    von  S.    Johann   gegen   die   Echtheit  derselben 

«*)  S.  Kessel,  S.  Ursula  und  ihre  Gesellschaft  S.  225. 

*^)  Cardauns  hat  deshalb  das  Jahr  1278  in  1277  ändern  zu  müssen 
geglaubt. 

^^)  Die  Legende  Regnante  Domino  hält  Kessel  für  sehr  alt,  zwischen 
900—1050  geschrieben,  Kessel  S.  13. 

•^)  S.  Historia  inventionis  bei  Kessel  S.  227  ff.  Die  auffallende  Über- 
einstimmung beider  Erzählungen  zeigt  sich  besonders  in  den  durchaus  gleichen 
Schilderungen,  welche  die  Erscheinung  der  h.  Kordula  selbst  betreffen. 

•')  Staub,  vom  Grabe  der  h.  Ursula  genommen,  vertreibt  giftiges  Ge- 
würm, eine  gleiche  Wirkung  übt  auch  der  dem  Grabe  der  h.  Kordula  ent- 
nommene Staub. 

**)  Die  Bolhindisten  verzeichnen  diese  für  hier  bedeutsame  Nachricht, 
geben  aber  dem  Datum  von  1278  den  Vorzug.  Die  Stelle  über  das  Martyro- 
logium  lautet :  In  nota  quadam  ms.  Bollandi  (eius  enim  videtur  manus)  legun- 
tur  sequentia:  Inventionem  sacrarum  s.  Cordule  rcliquiarum  agi  XVI  kal. 
martii  (die  14.  Febr.)  testatur  Martyrologium  Coloniense:  Item  Coloniae 
Agripinae  inventio  s.  Cordulae  virginis  et  martyris  de  societate  undecim 
millium  virginum  sanctarum,  quae  a  nativitate  domini  MCCLXVIII  (imo 
MCCLXXVIII)  facta  est.  Das  (imo  MCCLXXVIII)  scheint  eine  Verbesserung 
des  BoUandus  selbst  zu  sein,  nicht  der  Urschrift. 


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Gottfried  Hagen  und  sein  Buch  von  der  Stadt  Köln.  175 

protestierte^")  und  nur  durch  ein  besonderes  Wunder  eines  Besseren 
belehrt  werden  konnte,  so  ergiebt  sich,  dass  die  inventio  von  Anfang 
•an  mit  höchst  verdächtigen  Beweismitteln  und  Nachrichten  umkleidet  ist, 
dass  sie  selbst  eine  pia  fraus  bedeutet  und  dass  Inschriftenstein  und 
4iistoria  inventionis  absichtliche,  spätere  Fälschungen  sind.  Anders  ist 
es  aber  mit  den  frühen  Nachrichten  bei  Hagen  und  in  dem  Kölner 
Alartyrologium.  Dieselben  nehmen  nur  Kenntnis  von  der  Thatsache, 
-welche  sie  bona  fide  wiedergeben.  Bezeichnend  ist  es,  dass  die  Aus- 
schmückungen, wovon  Inschriftenstein  und  historia  inventionis  voll  sind, 
bei  den  älteren  Nachrichten  fehlen,  obgleich  gerade  Hagen  so  gern 
solche  Einzelheiten  bei  seinen  Heiligengeschichten  bringt. 

Jedenfalls  steht  es  fest,  dass  mit  dem  Bau  der  Kirche  von 
"St.  Johann  bereits  1263^')  begonnen  wurde.  Bei  den  Ausschachtungen 
•and  beim  Planieren  konnte  auf  der  Baustelle,  dem  sog.  Ursulanischen 
iL.eichenfeld,  sich  leicht  einer  jener  in  Köln  überhaupt  so  zahlreichen 
<jrräberfunde  ereignen  und  daran  die  Behauptung  von  dem  Vorhanden- 
sein eines  zweiten  ganzen  Leibes  der  h.  Kordula  in  Köln  geknüpft 
werden.  '*)  Es  ist  hier  nicht  der  Ort,  auf  die  Frage  der  h.  Kordulen  '*) 
Daher  einzugehen ;  hier  genüge  der  Nachweis,  dass  man  nach  den  Daten 
zweier  offenbarer  Fälschungen  das  Datum  des  von  Hagen  geschriebenen 
Buches  nicht  bestimmen  kann. 

Aber  es  liegt  eine  andere  Schwierigkeit  vor,  welche  das  Jahr 
1270/71  als  Termin  der  Abfassung  des  Hagenschen  Buches  fraglich 
erscheinen  lässt  und  für  Cardauns  auch  der  eigentliche  Ausgangspunkt 
für  die  oben  besprochene  Datierung  geworden  ist.  Aber  auch  diese 
Schwierigkeit  ist  nur  eine  scheinbare.  Allerdings  muss  man  die  „an- 
scheinend" so  einfachen  Worte  Hagens  „na  godes  gehurt  dusent  iair 
^wei  hundert  ind  sevenzich,  dat  is  wair,  meister  Godefrit  Hagene  maichde 


^^)  Über  die  Erneuerung  dieses  Streites  s.  Crombach  Urs.  vind.  S.  603. 

^^)  S.  Crombach,  Urs.  vind.  499.  Über  den  fl\r  den  Neubau  durch 
Albertus  Magnus  verliehenen  Ablass  (a.  1268)  siehe  Alftersche  Manuskripten- 
sammlung im  Kölner  Stadtarchiv  Hist  episc.  vol.  XI  S.  2297  ff. 

^')  Wohl  nicht  ohne  Zusammenhang  ist  das  Jahr  der  Gründung  der 
Kirche  von  St.  Johann  126H  mit  dem  geschichtlich  nachweisbaren  Vorkommen 
des  Ritters  Yngebrandus  de  Rurke  (Lacombl.  Urk.  b.  II  464}  1258  und  der 
von  der  historia  inventionis  gerade  diesem  Manne  zugeschriebene  Entdeckung 
•der  h.  Gebeine. 

^')  Schon  nach  Hermann  von  Steinfeld  gab  es  drei  Kordulen.  Die 
Visionen  dieses  Heiligen  sowie  der  h.  Elisabeth  von  Schunau  werden  aber  mit 
Becht  verworfen.    S.  Kessel,  S.  Ursula  und  ihre  G.  S.  39. 


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176  H.  Kelleter 

mich  allein *',  welche  deutlich  das  Jahr  der  Abfassungszeit  angeben,  nicht 
mit  Cardauns^*^)  als  ein  „Kreuz  der  Erklärer*'  hinstellen  und  dieselben 
auch  nicht  mit  Joh.  Janssen  auf  die  Zeit  der  durch  Hagen  vorgenommenen 
Redaktion    des   unmittelbar  vorher   erwähnten   Sühnebriefes  von    1271 
April  beziehen.''*)  Wenn  Cardauns  sagt:   „Natürlich  ist  das  Jahr  (1270) 
falsch,  da  unmittelbar   vorher   noch   ein  Ereignis  des    folgendes  Jahres 
(er  meint  die  Sühne  von  1271)  erwähnt  ist,"  so  ist  dieser  Schluss  nicht 
zwingend.''*)   Allerdings  kann  Hagen  nicht  in  einem  1270  geschriebenen 
Buche  noch  von  einem  Ereignis  des  Jahres  1271  reden.     Gehört  aber 
die  Stelle  selbst,   wo  dies  geschieht,   in  das  Buch  von  1270?  —  sind 
nicht  vielmehr  die   letzten    18   Verse,  welche  diese  Angabe   enthalten^ 
ein  in  1271  d.  h.  in   den   ersten  Tagen   des   neuen  Osterjahres  1271 
gemachter  einfacher  Nachtrag?     Hat  Cardauns  selbst   nicht  etwa  diese 
18  Verse  als  ein  Anhängsel  gedruckt?     Bejaht  man  aber  diese  Frage, 
so  vergehen  alle  Schwierigkeiten.    Gerade  in  dem  anscheinenden  Wider- 
spruch, der  darin  liegt,  dass  Hagen  sagt,  1271  April  wurde  die  Sühne 
geschlossen,   aber    1270   habe   ich   mein  Buch   geschrieben,   liegt    nach 
unserer  Ansicht  der  Beweis,   dass   das   mehrere   Tausende   von   Versen 
umfassende  Buch  in  dem  Jahre  1270,  dagegen  der  kurze,  noch  notwendige 
Erläuterungen   enthaltende  Nachtrag   von    18  Versen    (am  Schluss    des 
Ganzen)  in  den  ersten  Tagen  des  neuen  Jahres  1271  geschrieben  wurde. 
Über  die  genauere  Begrenzung  der  Abfassungszeit  wird   noch  zu 
handeln  sein.   Vorerst  sind  obige  Darlegungen  über  Disposition,  Inhalt^ 
Zweck  sowie  Abfassungszeit  des  Hagenschen  Werkes  durch  eine   Schil- 
derung der  Lebensschicksale  des  Verfassers   zu   stützen.     Letztere   sind 
zwar  schon  behandelt  worden,  aber  eine   neue  Darstellung   unter  steter 
Berücksichtigung  der  noch  erhaltenen  anderen   schriftlichen  Denkmäler^ 
aus  denen  Hagen  zu   uns   redet,   wird   zu   einer   näheren  und   tieferen 
Kenntnis  auch  des  Meisters  selbst  führen. 


^*)  S.  Einleitung  S.  4  und  5  (St&dtechron.  1). 

")  Ann.  f.  d.  Gesch.  d.  Niederrh.  I.  S.  199.  An  und  für  sich  ist  die 
von  Joh.  Janssen  behauptete  Thatsache  richtig,  dass  Hagen  den  Sühnebrief 
(und  zwar  im  Auftrag  der  Stadt)  mit  redigiert  hat.  Durch  die  hier  ange- 
zogene Stelle  läset  sich  das  aber  nicht  darthun. 

^^)  Zu  beachten  ist,  dass  Hagen  sich  nicht  an  strenge  chronologische 
Folge  bindet,  da  er  in  erster  Linie  den  Nexus  seiner  Enthüllungen  zu  ver^ 
folgen  hat.  Er  erzählt  für  Leute,  die  den  historischen  Gang  der  Ereignisse 
bereits  kennen,  nicht  so  sehr  deren  Zusammenhang.  Immerhin  bleibt  er  aber 
verständlich  genug  auch  in  Hinsicht  seiner  Chronologie.  In  V.  5957  ff. 
Städtchroniken  I  S.  191  macht  er  selbst  auf  die  von  ihm  begangene  Ab« 
weichung  aufmerksam. 


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Gottfried  Hagen  und  sein  Buch  von  der  Stadt  Köln.  177 


IL  Haj^ens  Leben. 

L  Teil  (die  Jahre  1230(?)  — 1271). 

Das  hohe  Lob,  welches  Meister  Gottfried  den  Overstolzen  spendet, 
wird  schon  verständlich  durch  die  Thatsache,  dass  er  als  Angehöriger 
der  Kölner  Patrizierfamilie  der  Vetscholder  (Scapula,  Pinguis-scapula) 
in  näheren  Beziehungen  zu  dem  vorgenannten  mächtigen  Geschlecht  und 
dessen  Partei  gestanden  hat.  Die  Vetscholder  sind  in  ihrer  Abstammung 
leichter  und  auch  wohl  höher  hinauf  als  die  Overstolzen  selbst  zu  ver- 
folgen.^^) Zu  der  Zeit,  wo  die  Overstolzen  die  Spitze  der  freigesinnten 
Kölner  Patrizier  bilden,  finden  wir  Hagen  als  den  Vorkämpfer  der 
Parteipolitik  derselben.  Es  ist  kein  Zufall,  dass  Hagen  gerade  damals 
in  seine  bedeutendsten  Lebensstellungen  gelangt:  in  dieser  Zeit  wird 
er  als  kölnischer  Stadtschreiber  berufen,  in  derselben  Zeit  ist  eines 
der  Häupter  der  Overstolzenpartei,  Ritter  Gerhard  Scherffgin,  der 
Schwiegervater  des  Johannes  Overstolz, ''®)  Freund  und  Patron  Hagens 
in  dessen  Stellung  als  Pfarrer  von  Kl.  Martin.''^)  Die  unmittelbaren 
verwandtschaftlichen  Beziehungen  der  Vetscholder  zu  den  Overstolzen 
ergeben  sich  daraus,  dass  eine  Nichte  Meister  Gottfrieds,  Christine 
Vetscholder,  ®®)  die  Gattin  des  Konstantin  Overstolz  war  und  als  eine 
Hauptvertreterin  eines  besonderen  Zweiges  der  Overstolzen  gelten  darf.^*) 

VTas  Gottfrieds  engere  Familie  angeht,  so  ist  sein  Vater  Stifts- 
herr in  Xanten;  er  kommt  dort  als  Subdiakon  unter  dem  Namen 
Gerardus  de  Colonia®^  vor;  die  Mutter  Gottfrieds  hiess  Blanza;  sie  ist 
sicher  als  Mutter®')   des  einen   seiner  Brüder,   des  Domvikars  Gerhard 


'^)  S.  Höaiger,  Kölner  Schreinsurkunden  des  12.  Jahrh.   Bd.  I  passim. 

")  Quell,  z.  G.  d.  St.  K.  HI  Nr.  130. 

")  S.  weiter  unten. 

"^  Lib.  scab.  h.  fol.  Ib  (in  einem  rückwärtigen  Teil  des  Buches): 
N.  s.  etc.  Quod  Petrus  Vetscholdere  et  uxor  eins  Ida  donaverunt  et  remiserunt 
Christine  filie  eorum  et  marito  eins  Constantino  Overstolz  quartam  partem 
domus  et  aree  vocate  ad  Britzelen Actum  a.  d.  MCC  LXXII. 

")  Vgl.  Lau,  Kölnisches  Patriziat,  Mitt.  a.  d.  K.  Stadtarch.  XXIV.  S.  80. 

^*)  Necrol.  Xantense  in  Binterim  und  Mooren  Köln.  Erzdiöz.  'I,  S.  581: 
IV.  Id  Jul.  Obiit  Gerardus  de  Colonia,  subdiaconus,  frater  noster,  und» 
dahitur(!)  ad  memoriam  6  sol.  ad  presentiam. 

»»)  Lib.  s.  Petri,  Köln.  Stadtarch.  Geistl.  Abt.  No.  78  f.  28b:  IV.  Id. 
April.  Obiit  Blanza  mater  G(erardi)  de  Xanctis;  in  commendacione  dabuntur 
9  s.:  domino  «S  d.  vicario  1  d.  et  12  d.  missales  de  bonis  eiusdem  G.  de 
Xanctis. 


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178  H.  Kelleter 

von  Xanten,**)  nachgewiesen.  Ein  anderer  Bruder  Gottfrieds  hiess 
Petrus®*);  er  und  der  eben  genannte  Gerhard  von  Xanten  waren  Vikare 
am  hohen  Dom. 

Das  Totenbuch  des  Stiftes  S.  Georg  in  Köln  hat  das  Obiit  des 
Vaters  Gottfrieds  mit  dem  ausdrücklichen  Zusatz:  pater  .  .  magist ri  .  . 
Oodefridi. ®®)  Auch  der  Liber  s.  Petri®')  verzeichnet  Gottfrieds  Vater; 
hier  ist  er  als  Vater  des  Domvikars  Gerhards  von  Xanten  aufgeführt. 
Zugleich  ist  seine  geistliche  Eigenschaft  dadurch  angedeutet,  dass  der 
für  den  Laienstand  in  den  älteren  Nekrologen  bezeichnende  Titel 
*laycus'  fehlt.  Als  Mitglied  der  Familie  Vetscholder  und  zugleich  als 
<ranonicus  Xanctensis  ist  dann  Gottfrieds  Vater  nachgewiesen  durch  eine 
Kölner  Schreinsurkunde  um  1250,  welche  ihn  mit  seinen  sämtlichen 
Brüdern  und  Schwägerinnen  sowie  mit  seinen  Eltern  aufzählt.**^)  Seine 
Frau  Blanza  fehlt  hier. 

In  Xanten  findet  sich  ausser  der  für  Gerardus  de  Colonia  (alias 
Oerardus  Vetscholdere  canonicus  Xanctensis)  daselbst  gestifteten  Memorie 
auch  eine  solche  für  seinen  Sohn,  den  Domvikar  Gerhard  von  Xanten.  ®^) 
Wortlaut  und  Art  der  Eintragung  der  Beide  betreffenden  Nachrichten 
zeigen  den  zeitlichen  Zusammenhang  zwischen  den  betreffenden  Persön- 
lichkeiten auf  den  ersten  Blick.  Die  Notizen  stammen  sehr  wahrschein- 
lich aus  dem  Testamente  des  Sohnes,  wie  denn  allgemein  derartige 
Vermerke  der  Nekrologe  grösseren  Originalurkunden  entnommen  zu 
sein  pflegen. 

Domvikar  Gerhard  von  Xanten  kommt  vielfach  als  Stifter  be- 
deutender Vermächtnisse  vor.®®)     Hier  ist  nur  seine  fürstliche  Stiftung 


^*)  Lib.  8.  Petri  hat  die  Memorie  desselben  auf  S.  47b  zum  8.  Kai.  Jan. 
S.  Weiteres  unten  und  Stammtafel  8.  179 

")  S.  S.  209. 

")  S.  Weiteres  darüber  S.  62  Note  185. 

^^)  Nr.  78  der  Geistl.  Abt.  im  Köln  StadUrch.:  4  Id.  Jul.  Obiit  Gerardus 

dictus  Vetscoldere  pater  Gerardi  de  Xanctis Der  Wortlaut  der  ganzen 

Eintragung  stimmt  vollständig  iiberein  mit  der  unter  Note  83  gegebenen, 
welche  Blanza,  die  Mutier  Gerards,  betrifft. 

")  Vgl.  Note  b  zur  Stammtafel  auf  S.  179. 

^^)  Necrol.  Xantense  in  Binterim  in  Mooren  Köln.  Erzdiuz.  H  S.  591 
<  13  Kai.  Nov.)  Obiit  Gerardus  sacerdos  vicarius  Coloniensis  unde  dabit  (!) 
b.  m.  (?)  sua  VI.  sol   ad.  presentiam. 

•0)  Nekrolog  von  S.  Mauritius  zum  21.  Februar,  Liber  s.  Petri  an 
genannten  Stellen,  Memorienbuch  von  S.  Georg  gleichfalls  und  Memorienbuch 
von  S.  Pantaleon.  Sämtliche  unter  den  Nummern  78,  96,  193  und  203  der 
fjeistl.  Abt.  im  Köln.  Stadtarchiv. 


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Gottfried  Hagen  and  sein  Buch  von  der  Stadt  Köln.  179 

zu  Gunsten  des  Kölner  Dombanes^*)  zu  betonen,  weil  sie  den  Bruder 
Meister  Gottfrieds,  des  grossen  Gegners  des  Erzbiscbofs  Konrad  von 
Hochstaden,  als  einen  der  ersten  und  grössten  Wohlthäter  der  Schöpfung 
desselben  Erzbischofs  erkennen  iSisst. 

Trotzdem  Gottfried  kölnischer  Stadtgeistlicher  war,  war  er  ver- 
heiratet, nach  dem  Beispiele  seines  Vaters  und  einer  grossen  Zahl  zeit- 
genössischer Geistlichen.  ^')  Seine  Frau  hiess  Petrissa  Gemegroiss ;  vor 
der  Ehe  hatte  er  im  Konkubinat  mit  ihr  gelebt.^*)  Aus  dieser  Ver- 
bindung stammt  ein  Sohn  Gobelin,  der  nach  1300  als  Stiftsherr  von 
S.  Severin  in  Köln  auftritt.»^) 

Für  die  unmittelbare  männliche  Verwandtschaft  Gottfrieds  ergiebt 
sich  somit  die  merkwürdige  Thatsache,  dass  Grossvater,  Vater  und 
Enkel  Geistliche  sind.  Die  folgende  Stammtafel  bietet  eine  Zusammen- 
stellung dieser  drei  genealogischen  Reihen,  welche  von  einem  Ludolf 
Vetscholder  herleiten: 

Lndolfns  Yetscoldere    erwftbnt  12S7a) 
n.  Fr.  Gertrodis         u.  c.  I2b0  b) 

1)  Oodescalctts  erw.  2)  Godefridus  c.  3)  Petrus  c.  1250  b)—        4)  Gerardus  canoni- 

e.l2M)b)— 12740)  185"  b)  1873  d)  cns  Xanctenais 

n.  Fr.  BichmudiB  n.  Fr.  Sophia  u.  Fr.  Ida  c.  I86n  b) 


Chrisiina  Vetscholder 

Fr.  des  Const.  Overstolz 

I2i73  d) 


(u.  Fr.  Blansa) 


1)  mag.  Godefridus  (Hagtne)  ^)  Gerardas  (de  Xanctis)  vic.  8)  Petras  vic.  Col. 

notarins  civitatis  Col.,  plebanuft         Col,  canonicus  s.   Georgii   Col.  12990 

«.  Martini  min.,  decanus  s.  Georgii  U6S  -18U7(?)  e) 

CoL  ll?SO(?)  - 1299 
o.  Fr.  Petrissa  Gemegroiss 

Gobelinns  canonic.  s.   Severini 
Col.g)c.  1264—1304  (hinaus) 

a)  Ennen,   Quellen  x.  G.    d.   St.   K.   II  lOft  z.   J.   1227. 

b)  Schreinsb.  Kccardi  f.  26b  nach  1248:  X.  s.  q.  Godescalcus  filius  Ludolfi  Veth- 
«coldere  et  Gertrudis  ....  obtinnit  dimidietatem  domus  . . .  que  dicitur  Linwathus  . . .  .  • 
ita  quod  ipse  et  nxor  eins  Bichmudis  iure  ....  obtinebunt.  St  sciendum,  quod  frater  eins 
Godefridus  et  nxor  sua  Sophia^  Petrus  frater  eius  et  uxor  sua  Ida  et  Gerardas  frater 
eins    canonicus  Xantensis  .  .  .  effestucaTenint .... 

c)  Hb.  gen.  soabin.  k  2  f.  IJa  im  Köln.  Stodtarch. 

d)  Vgl.  Note  80. 

e)  Ennen,  (^uell.  x.  G.  d.  St.  K.  U.  603.  Korth,  lib.  privelig.  m.  eccl.  Col.  B.  £88 
S.  255  u.  256.  Lacomb.  Urkb.  H.  974.  Jörres,  Urkb.  ▼.  8.  Gereon  S.  159  a.  242.  Die 
hier  xitierten   Schreine  and  Nekrologe. 

f)  Prozess-Botulen  von  1300  im  Pfarrarchiv  von  S    Maria  i.  Kapitol-  S.  S.  (Ü. 

g)  Merlo,  Bonn.  Jahrb.    LIX.  S.  187. 


")  Lacomblet,  ürkb   II.  974. 

**)  Verehelichte  Kölner  Stadtgeistliche  sind  auch  Heinr.  v.  Isenburg 
und  Am  Nycholai,  letzterer  1H26  „overste  schryver"  s.  Stein,  Akten  z.  Gesch. 
<l.  Verf.  u.  Verir.  K.  S.  CXVIII  u.  CXIX. 

*')  Über  die  zahlreichen  im  Konkubinat  lebenden  Geistlichen  des  13. 
Jahrb.  s.  Merlo,  Bonn.  Jahrb.  LIX.  S.  128,  124  Auch  Alfter,  Manuskriptenslg. 
<iaart.  im  Kölner  Stadtarchiv  hat  eine  Zusammenstellung  verheirateter  und  im 
Koukubinat  lebender  Geistlichen  (vgl.  unten  S.  58  ff.). 

»*)  Vgl.  Merlo,  Bonn.  Jahrb.  LIX.  S.  125. 

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180  H.  Kelletcr 

Was  die  Warnung  von  den  altkölnischen  Geschlecbtera  sagt,  sie 
seien  von  „edler  Art"  von  „Herren  und  von  Schöffen"^*)  gekommen, 
lässt  sich  mit  Fug  und  Recht  auch  von  Hagens  Familie  behaupten. 
Unter  anderen  zahlreichen  Vetscholdem  des  12.  Jahrh.  begegnet  ein 
Herr  Markmann,  ^^)  Bruder  des  Heinrich  Skapula.  Auch  ein  Herr 
Gottfried®'')  ist  nachweislich.  Unter  den  Vetscholdern  des  13.  Jahrh. 
ist  Gottschalk,  der  Oheim  Hagens  und  ältester  Sohn  des  in  der  Stamm- 
tafel verzeichneten  Ludolf  Vetscholder,  eine  wichtige  Persönlichkeit.  In 
den  schweren  Kämpfen  mit  Konrad  wird  auch  Gottschalk  durch  die 
Ächtungsdekrete  von  1260  betroffen  und  erleidet  dazu  das  Missgeschick, 
auf  der  Flucht  gefangen  zu  werden.**)  1251  Mai  war  Gottschalk 
comes  iudex  (Unterrichter?);  in  der  Regierungszeit  Engelbrechts  erscheint 
er  wieder  als  Schöffe. "®)  Gottfrieds  Familie  hat  er  sehr  nahe  gestanden ; 
denn  der  reiche  Domvikar  Gerhard  stiftet  eine  besondere  Kommendation 
für  ihn  im  hohen  Dom.   Der  Liber  s.  Petri  nennt  ihn  civis  Coloniensis.  ^"% 

In  einer  kürzlich  abgedruckten  Münzerrolle  begegnen  unter  den 
Mitgliedern  der  wichtigen  und  für  die  Erzählung  Gottfrieds  so  bedeut- 
samen Münzergenossenschaft  zwei  Vetscholder,  *®*)  welche  als  Zeitgenossen 
und  Verwandte  Hagens  anzusehen  sind. 

Den  hier  gegebenen  Belägen  für  die  Abstammung  und  die  Familie 
Hagens  können    keine    weiteren    Nachrichten    über   die   Jugendzeit    des 


«*)  a.  a.  0.  Deutsche  Städtechron.  Kuln  I  V.  3562  u.  8563. 

»«)  Höniger,  Schreinaurkunden  II  Mart.  2  IV.  S.  38  un.I  V  S.  83. 

^')  Hüniger  a.  a.  0.  I  Liurenz  4.  S.  263. 

^^)  Nach  Alfters  Historia  episcopnrum  im  Köln.  Stadtarchiv  XI.  Der 
sehr  zuverlässige  Alfter  stützt  sich  dabei  jedeofalls  auf  eine  bisher  unbekannt 
gebliebene  urkundliche  Nachricht.  Er  fügt  dem  bekannten  Verzeichnis  der 
Geäcliteten  bei :  Profugorum  et  in  ipsa  fuga  captivatorum  (aomina) :  Godscfaalci 
dicti  Vetschuldere,  Henrici  dicti  Haine,  Gerhardi  dicti  Birkeliu.  Auf  dieses 
Ereignis  bezieht  sich  Flagen  V.  1224  ff. :  feine  (d.  i.  des  Erzbischofä)  Imle  der 
bester  zweilve  veingcn  ....  sie  wurden  snel  und  gereit  in  er  Ge»artz  des 
greven  huis  geleit. 

»»)  Ennen,  Quell,  z   G.  d.  St.  K.  II.  298  u   465. 
»«<>)  a.  a.  0.  f.  41a.  3.  Kai.  Juu. 

Obiit  Godescalcus  dictus  Vetscoldere  civis  Coloniensis;  in  commenda- 
cione  dabuntur  9  sei.  ...  de  bonis  G.  de  Xanctis. 

Über  die  Bedeutung  des  alten  Wortes  civis  vgl.  Hagen  V.  2410  ff. 

as  man  de  bürgere  van  Colne  comen  sach  ....  man  spraich:  van 
Collen  komen  da  de  heren,  de  wile  stoint  Colne  mit  groisser  eren. 

*ö*)  Mit  Namen  Henricus  Vetkolde  (!),  sein  Sohn  Herbordus  und  Petrus 
Vetscoldere.  Alftersche  Mauuscriptenslg.  im  Köln.  Stadtarch.  XXV*.  S.  14B 
(Korrbl.  der  Westdeutsch.  Zeitschr.  1894  Nr.  12). 


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Gottfried  Hagen  und  sein  Buch  von  der  Stadt  Köln.  Igl 

Meisters  angefügt  werden;  in  den  Kölner  Archiven  wurde  vergeblich 
nach  ihnen  gesucht.*®*)  Ob  Hagen  seine  Jugend  in  Köln  verlebt  hat, 
ist  sehr  fraglich,  weil  sonst  kein  Grund  abzusehen  wäre,  warum  er  von 
den  Ereignissen  dieser  Zeit  nicht  ebenso  gut  als  Augen-  und  Ohren- 
zenge  hätte  reden  können,  wie  er  es  ftlr  die  Jahre  nach  1267  thut. 
Es  ist  sehr  wahrscheinlich,  dass  Gottfried  in  der  Fremde  geboren  und 
erzogen  worden  ist.  Falls  der  Name  Hagen  auf  den  Geburts-  oder 
Heimatsort  Meister  Gottfrieds  zu  deuten  wäre,  hätten  diesbezügliche 
Untersuchungen  wohl  irgend  einen  Anhaltspunkt  ergeben.  Dies  ist  aber 
nicht  der  Fall.  ^®')  Mit  mehr  Begründung  kann  man  Xanten  als  Heimat 
seines  Bruders,  des  Domvikars  Gerhard,  annehmen,  wenn  man  dies  da- 
raus schliessen  will,  dass  der  Vater  dort  Kanonikus  war  und  Gerhard 
selbst  auch  im  Xantener  Nekrolog  vermeldet  steht. 

Da  Hagen  1268  als  gereifter  Mann  in  verschiedenen  amtlichen 
Eigenschaften  bereits  thätig  ist,^"*)  so  lässt  sich  seine  Geburt,  um 
möglichst  weit  zurückzugreifen,  zwischen  1230 — 1240  ansetzen. 

Fast  alle  Nachrichten  über  Hagens  Leben  und  Thätigkeit  finden 
sich  in  Dokumenten,  welche  in  lebendigem  Zusammenhange  mit  den 
Kölner   Kämpfen    seiner   Zeit    stehen.     Wenn   Gottfried    selbst   bereits 


^^'^)  Zunächst  könnten  im  S.  Viktorstift  von  Xanten  nähere  Mitteilungen 
fiir  die  Jahre  vor  1268  über  Gottfrieds  Familie  sich  finden. 

^^*)  Ein  Kaplan  Gottfried  von  Hachnen  begegnet  als  Zeitgenosse  Gott- 
frieds mehrfach  in  Seibertz,  Urkb.  B.  I,  S.  3 15  ff.  Nach  freundlicher  Mitteilung 
des  Herrn  Archivars  Dr.  Ilgen  in  Münster  kommt  ein  capellanus  G.  de  Hachnen 
aach  noch  in  Oelinghausen  vor.  1261  setzt  er  sich  mit  dem  Pfarter  von 
£]ikhu8en  wegen  Abgrenzung  der  beiderseitigen  Amtshandlungen  auseinander. 
In  einer  Urk.  1266  Dez.  29,  die  sich  ebenfalls  auf  diesen  Streit  Yiezieht,  ist 
der  Vorname  des  Kaplans  nicht  genannt.  Als  Zeuge  kommt  er  vor  im 
Himmelpforten  1269  April  5,  1270  als  Pleban.  Diese  Persönlichkeit  ist  also 
mit  Meister  Gottfried  schwerlich  identisch.  Was  ferner  die  Möglichkeit  an- 
geht, welche  Böhmer  aufgestellt  bat  (Reichssachen  S.  353  a.  1256),  dass 
Meister  H.  vielleicht  mit  dem  vor  1268  bereits  vorkommenden  erzbischöf- 
Hchen  Notar  Gottfried  dieselbe  Person  sein  könne,  so  hat  Gardauns  diese 
Vermutung  bereits  zurückgewiesen  (Städtcchron.  Köln  S.  4  Note  5).  Gott- 
fried H.  kann  besonders  deswegen  nicht  mit  dem  genannten  erzbischöflichen 
Notar  Gottfried  eins  sein,  weil  letzterer  1260  bereits  als  Dechant  von  Kuni- 
bert, als  Notar  und  als  Inhaber  der  Kirche  von  Cime  genannt  ist,  während 
1268  unser  Meister  Gottfried  sich  noch  auf  den  untersten  Stufen  der  diplo- 
matischen und  geistlichen  Laufbahn  befindet.  (S.  über  den  erzbisch.  Notar 
Gottfr.  Lacombl.  ürk.  b.  IL  496,  Ennen,  Quell,  z.  G.  d.  St.  K.  II  415  und 
Korth,  liber  priveligiorum  m.  eccl.  Col.  S.  229  ff.). 

^•*)  Vgl.  S.  182  ff. 


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182  H.  Kelleter 

ein  Vorkämpfer  der  Overstolzen  und  ein  Angehöriger  ihrer  Partei  ge- 
nannt  wurde,  so  ist  diese  Bezeichnung  gewiss  gerechtfertigt.  Es  ist 
jedoch  zu  betonen,  dass  Hagen  immer  nur  als  Verteidiger,  nicht  als 
Angreifer  auftritt.  Schon  die  erste  Nachricht,  welche  wir  flberhaupt 
von  ihm  haben,  führt  ihn  als  unerschrockenen  Kämpen  fftr  die  gute 
Sache  der  Stadt  ein. 

Am  7.  August  1268  protestiert  und  appelliert  ^^^)  Hagen  im 
Kapitel  des  Kölner  Domes,  bezw.  in  dem  für  solche  Verhandlungen 
bestimmten  Teile  des  Domes,  zum  ersten  Male  gegen  einen  Erlass  des 
Nuntius  Castaneto,  welcher  die  Stadt  mit  dem  Banne  bedroht  hatte  für 
den  Fall,  dass  sie  nicht  von  den  Jülicher  Grafen  abstehe  und  für  die 
Befreiung  des  gefangenen  Erzbischofs  Engelbrecht  eintrete. 

Am  14.  Oktober '*^^)  desselben  Jahres  befindet  sich  Hagen  vor  dea 
Thoren  von  Neuss;  er  war  mit  einem  nicht  näher  bekannten  Auftrag^ 
des  Kölner  Domkapitels  dorthin  gesandt  worden.  Trotzdem  ^®')  fand  er 
keinen  Einlass,  weil  die  Neusser  aus  Furcht  vor  dem  in  der  Nähe 
lagernden  Grafen  von  Kleve  ihre  Thore  für  jedermann  geschlossen 
hielten.  Auch  das  dringendste  Bitten  um  Aufnahme  fruchtete  nichts, 
und  der  von  der  weiten  Wanderung  ermattete  Bote  des  Stifts  mosste 
wieder  heimkehren.  Die  Neusser  rieten  ihm  übrigens  dringend  zur 
Rückkehr,  mit  dem  Bedeuten,  die  Stadt  Köln  zu  warnen,  da  noch  den- 
selben Abend '®®)  unliebe  Gäste  dort  in  Köln  eintreffen  würden.  Hagen 
kehrte  sofort  zurück.  In  Grimlinghausen  gedachte  er  kurze  Rast  zu 
halten.  Kaum  aber  setzte  er  sich  zum  Mahle  nieder,  als  er  die 
Schaaren  des  Klevers  im  Eilmarsch  daherkommen  sieht.  Die  schlichte 
lebendige  Schilderung,  die  Gottfried  nun  giebt,  wie  er  Hunger  und 
Müdigkeit  verachtend,  schnell  dahinfegte  ^®*)  in  bitterkalter  Nacht,  dem 
Feind   einen   Vorsprung   abzugewinnen   und   sein  Köln   vor  Feinden   zu 


^0^)  Die  Banndrohang  des  Nuntius  sowie  der  Protest  von  1268  sind 
als  solche  nicht  mehr  erhalten.  Kenntnis  von  ihrem  Inhalt  giebt  der  erneuerte 
Protest  Hagens  von  1^70  Sept.  25  (Lacombl.  Urkb.  II  603  u.  Enneo,  Quell, 
z.  Gesch.  d.  St.  K.  IIl  27). 

>o«)  Tag  vor  dem  Überfall  der  Stadt  an  der  ülrepforte  1268  Okt.  15. 
S.  d.  Städtechron.  Köln  I  S.  179. 

"0  Hagen,  Deutsch.  Städtechron.  Köln  I  S.  179  V.  5555  u.  5556 :  i'n 
vant  offen  porze  noch  dur  und  was  do  sente  Peters  bode.  In  leiser  Schalk- 
haftigkeit betont  Hagen,  dass  er  trotz  seiner  Eigenschaft  als  Gesandter  des 
hohen  Domkapitels  nicht  Zutritt  erhilt. 

^^®)  A.  a.  V.  5661  .  .  unde  sait  in  komen  noch  hint  geste. 

^°®)  V.  5572  ich  begaf  dat  essen  und  ginc  vegin. 


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Gottfried  Hagen  und  sein  Buch  von  der  Stadt  Köln.  lg$ 

ivamen  und  zu  retten,  und  wie  er  trotzdem  aus  Erschöpfung  sein 
Vorhaben  aufgeben  musste,  ist  ein  schönes  Zeugniss  für  seine  Bescheiden- 
heit, seinen  Mut  und  seine  ganze  Hingabe  an  die  heissgeliebte  Vater- 
stadt. Nur  mit  Mühe  vermochte  er  dem  Feinde  bis  Poulheim  zu 
folgen.  Er  vernahm  noch,  wie  der  Graf  von  Kleve  seine  Scheu  vor 
dem  Überfall  äusserte  und  sah  auch  noch  den  Grafen  wieder  nach 
Hülchrath  allein  zurückreiten ;  den  Leuten  des  Grafen,  welche  gen  Köln, 
abrückten,  wurde  an  der  Ulrepforte  ein  heisser  Empfang  bereitet.  Hagen« 
konnte  den  Überfall  nicht  hindern  und  wurde  gezwungener  und  hülfloser 
Zuschauer  bei  den  Vorbereitungen  zu  einem  der  wichtigsten  Ereignisse, 
die  er  nachmals  warnend  schildert.  Aber  auch  für  sein  Vorhaben,  die 
Stadt  zu  retten,  sollten  ihm  die  Kölner  dankbar  sein. 

Merlo  kann  es  nicht  vereinen,****)  dass  Hagen  in  kurz  aufeinander- 
folgenden Monaten  des  J.  1268  einmal  Gesandter  des  Stifts  und  dann  wieder 
Vertreter  der  Stadt  ist.  Er  findet  deswegen  für  die  Bezeichnung  Sente^ 
Peters  bode,  mit  welcher  Hagen  als  Beauftragter  des  Stifts  sich  selbst 
vorstellt,  eine  andere  Deutung.  Es  soll  das  heissen:  Bote  der  Stadt. 
j,D«in,"  sagt  er,  „die  Stadt  erkannte  S.  Peter  als  Patron  ....  hatte 
dessen  Bild  auch  im  Siegel  ....  daraufhin  konnte  ein  Botschafter  aus 
Köln  sich  wohl  S.  Peters  Bote  nennen,  namentlich  in  einer  Dichtung(!)." 
l>arauf  ist  aber  zu  erwidern,  dass  Sente  Peters  Bote  nur  Bote  des  Doms 
bezw.  des  Erzstifts  bedeuten  kann.**') 

Es  steht  somit  fest,  dass  Hagen  1268  sich  in  stiftischem  und 
städtischem  Dienste,  wenn  auch  nur  als  besonderer  Beauftragter,  befunden. 


"»)  Merlo,  Godefrit  Hagene,  Bonn.  Jahrb.  LIX.  S.  118:  ,,Wie  aber 
stimmt  63  zu  einander,  dass  H.,  der  schon  im  August  desselben  Jahres .... 
als  clerictts  coloniensis  die  Sache  der  Stadt  vertrat,  zu  gleicher  (?)  Zeit  auch 
dem  Domkapitel  seine  Dienste  gewidmet  haben  soll?' 

m)  Der  ganze  Sprachgebrauch  des  13.  Jahrh.  spricht  dafür.  So  ver- 
stehen das  erzbischöflicbe  Dienstrecht,  die  erzbischöflichen  deutschen  Urkunden 
und  Hagen  selbst  die  Bezeichnung  sente  Peter  nur  von  dem  Dom  bezw.  dem 
Erzsttft.  Hagen  in  den  V.  2767,  2811  und  selbst  in  2801.  In  V.  5559  u.. 
5772  ist  der  Heilige  selbst  gemeint  Was  die  Bemerkung  Merlos  angeht,  dass 
das  städtische  Siegel  etwa  sente  Peters  Siegel  hätte  heissen  können,  so  ist 
dem  entgegenzuhalten,  dass  in  dem  Bescheid  zwischen  Erzbischof  und  Stadt 
1257,  April  4,  Lac.  Urkb.  II,  435,  der  Erzbischof  selbst  gerade  das  Stiftssiegel 
im  Gegensatz  zum  städtischen  Siegel  das  sente  Peters  ingesiegele  nennt  Es 
ist  noch  anzufügen,  dass  auch  Nuntien  der  Kölner  Pfarren,  z.  B.  in  Schreib 
Cd;  Lat.  platea  a.  1272  ein  nuncius  Teodericus,  vorkommen,  dennoch  ist  bei 
der  obigen  Stelle  nur  an  den  Nuntius  des  Stifts  zu  denken. 


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184  n.  Kelleter 

hat,  und  es  liegt  darin  auch  Jiein  Widerspruch.  Stadt  und  Kapitel 
waren  um  diese  Zeit  eines  Sinnes.  Die  schroffe  Erklärung  von  1267, 
in  welcher  die  Vertreter  des  Kölner  Klerus  und,  an  deren  Spitze,  das 
Domkapitel  sich  gegen  den  gefangenen  Erzhischof  wenden,"')  legt  es 
zum  mindesten  nahe,  dass  auch  1268  schwerlich  eine  für  Engelbrecht 
günstige  Stimmung  beim  Klerus  hat  aufkommen  können,  zumal  die 
sämtlichen  Verhältnisse  von  1267  fortbestanden.  Dass  Hagen  1268  für 
das  Domkapitel  thätig  war,  beweist  geradezu,  dass  Stadt  und  Stift  damals 
gut  zueinander  gestanden  haben.  Geniesst  Hagen  nach  seinem  Auf- 
treten gegen  den  Nuntius,  welches  doch  auch  indirekt  Engelbrecht  galt. 
noch  ein  solches  Ansehen  .und  Vertrauen  beim  Domkapitel,  dass  er  als 
Bevollmächtigter  desselben  erscheint,  so  muss  auch  das  Kapitel  auf  dem 
Boden  des  Hagenschen  Protestes,  der  dazu  in  seiner  Mitte*'')  erhaben 
worden  war,  stehen  und  seine  Stellung  von  1267  nicht  verändert  haben. 
Das  ist  an  und  für  sich  geringfügig,  fällt  aber  ins  Gewicht  bei  Be- 
urteilung des  Widerrufes,  welchen  am  15.  März  1278  der  Kölner 
Klerus  wegen  der  Erklärung  von  1267  leistete,  wobei  er  letztere  als 
mit  „Einjagen  von  Zwang  und  Furcht"  "*)  zustande  gekommen  bezeich- 
nete. Wer  hat  dann  1268  das  Kapitel  „gezwungen",  einen  Mann  von 
der  bekannten  Stellung  und  Gesinnung  Hagens  in  seine  Dienste  zu 
stellen  ?  Unter  diesem  Gesichtspunkte  erscheint  der  Widerruf  in  seiner 
Begründung  etwas  bedenklich  und  durchaus  nicht  überzeugend.  Er  be- 
kundet nur,  dass,  als  er  erging,  der  Klerus  wieder  ganz  auf  erz- 
bischöflicher Seite  stand.  Dank  den  Bemühungen  des  klugen  Erzbischofs 
Siegfried  von  Westerburg.  In  den  drei  ersten  Vierteln  des  13.  Jahrh. 
ist  der  Kölner  Klerus  in  seinen  Hauptvertretem  sehr  oft  Gegner  des 
Erzbischofs  gewesen.  ^*^)  Gewisse  Stifter  nahmen  eine  durchaus  ab- 
gekehrte Stellung  an.  Das  ganze  gegen  Hagens  Stellung  im  Jahre  1268 
von  Merlo  erhobene  Bedenken  ist  demnach  unter  falscher  Voraussetzung 
entstanden. 


"«)  Lacomblet,  Urkb.  II.  573  mit  der  auffallenden  Einleitung  .  .  . 
Quoniam  non  leve  discrimen  incumbit  quandoque  siluise,  quod  congniit,  veri- 
tatem  rei  geste  non  possumas  nee  debemus  silentio  preterire. 

"8)  Im  Kölner  Kapitel.    S.  unten  S.  185  Anm    116. 

***)  Lacomb.  ürkb.  II  721 :  . . .  incussis  nobis  ad  hoc  violenta  coactione 
et  metu  .... 

'^^)  Ein  folgenschweres  Zerwürfuis  zwischen  Domkapitel  und  Erzbischof 
erwähnt  die  Chronica  Regia,  Waitz  S.  263  z.  J.  1221:  Archiepiscopus  Colo- 
niensis  cum  capitolo  s.  Petri  dissentit,  que  dissensio  multorum  maloram 
semininm  fuit. 


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Gottfried  Hagen  und  sein  Bach  von  der  Stadt  Köln.  185 

Wieder  als  Rechtsvertreter  der  Stadt  ist  Hagen  1270  Sept.  25 
gezwangen,  seinen  von  1268  ab  schon  mehrmals  ^^**)  erhobenen  Protest 
feierlich  und  umständlich  in  der  Domkirche  zu  wiederholen,  weil  der  Unter- 
dechant  Wilhelm  v.  Stailbnrch  sich  anschickte,  den  Auftrag  des  Nuntius 
Castaneto  auszuführen  und  den  längst  angedrohten  Bann  wirklich  zu  ver- 
hängen. Unmittelbar  vor  der  Verkündigung  erschien  GrOttfried  Hagen  an 
der  Spitze  der  städtischen  Behörden  und  einer  grossen  Volksmenge  in  der 
Kirche  und  erneuerte  seinen  Protest;  dann,  als  Wilh.  v.  Stailburch 
unbeirrt  durch  diese  Störung  und  angesichts  der  drohenden  Menge  den 
Bann  wirklich  verkündigt  hatte,  legte  Gottfried  nochmals  seine  Ver- 
Tvahmng  ein. 

Auf  die  Bedeutung  dieser  Handlungsweise  Meister  Gottfrieds  ist 
noch  zurückzukommen;  für  jetzt  ist  nur  anzuführen,  dass  Hagen  hier 
zuerst  als  stadtkölnischer  Geistlicher**')  und  Rechtsvertreter  genannt 
wird.  Wo  er  den  ebenfalls  hier  zuerst  vorkommenden  Titel  Meister 
erlangt  hat,  nach  der  Andeutung  in  V.  26  seines  Buches  wahrscheinlich 
magister  bonarum  artium,  ist  unbekannt. 

Im  April  1271  ist  Hagen  zum  notarius  civitatis  oder,  wie  er  sich 
4m   20.  April   desselben    Jahres    in   seinem   schlichten   Deutsch   nennt, 


11«)  Bericht  des  ünterdechanten  W.  v.  Stailburch  an  Nuntius  Castaneto 
1270  Sept.  27,  Lacombl.  Rhein.  Archiv  II  S.  127  ff.  cum  ego  ...  in  maiori 
«cclesia    Coloniensis    intenderem    et    inciperem    ipsum    mandatum   vestrum 

publicare,  ante  publicationem magister  Godefridus  clericus  et  procu- 

cator  iudicum  etc.  innovavit  appellationem  quandam  ....  quam  idem  pro- 
curator  interposuerat  iamdudum  iu  capitulo  Coloniensi  coram  prioribus  et 

clero item  aliam  appellationem   ....   nuper  in  capitulo  Coloniensi 

emissam  innovavit.  Über  denselben  Akt  sagt  eine  Urk.  des  Kölner  Klerus, 
indem  sie  aber  nur  von  einer  Kapitelssitzung  redet,  .  .  .  cum  iDsimul  convo- 
cati  et  congregati  essemus  in  capitulo  Coloniensi  .  .  super  diversis  ecclesia- 
rum  nostrarum  negociis  iudices,  scabini,  consules  civitatis  Coloniensis  cum 
copiosa  multitudine  universitatis  ipsius  civitatis  ad  nos  intrantes  per  magis- 
tram  Godefridum  clericum  Coloniensem  eorum  procuratorem  ad  hoc  specia- 
liter  constitutum Lacombl.  Urkb.  II,  603. 

"^)  Clericus  Coloniensis  bedeutet  stets  nur  stadtkölnischen  Geistlichen. 
Keusseo,  Univers.  Matr.  I  S.  XX.  Diese  Bezeichnung  ist  daher  nicht  mit 
Merlo  (Bonn.  Jahrb.  LIX  S.  128)  lediglich  auf  Stadtschreiber  zu  bezieben. 
Dies  geht  auch  schon  hervor  aus  Schreinsutk.  a.  1272  März  (Schreinsb, 
S.  Mart.  Saph.  Ryngasse  192)  genannten  Titeln  Meister  Gottfrieds,  wo 
clericus  et  notarius  civitatis  zusammen  vorkommend  und  in  Merloscher  Deu- 
tung genommen  eine  unerklärliche  Tautologie  ergeben  würde.  Denn  notarius 
civitatis  heisst  Stadtschroibcr  im  Deutsch  des  XIII.  Jh.  S.  näheres  Lacomblet 
Urk.  b.  II  607  zum  16.  April  1271. 

We«td.  Zeitechr.  f.  Gesch.  u.  Kunst.    XIII,    H.  13 


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186  H.  KelleteF 

zum  stede  schriver^*®)  befördert,  einer  im  13.  und  14.  Jahrb.  sehr 
bedeutenden  Stellung.  Sie  vereinigte  die  Ämter  des  Kanzlers  und  des 
Syndikus.  Nachgewiesen  in  letztgenannter  Beziehung  und  Verbindung 
ist  allerdings  dieses  Amt  erst  durch  die  Dienstordnung  von  1341.***) 
Hagen  war  von  seinen  vorübergehenden  Bedienstungen  als  Bote 
und  Sachwalter  zur  Stellung  eines  städtischen  Notars  aufgestiegen.  Es  lässt 
sich  heute  schwer  entscheiden,  ob  ein  solches  Vorrücken  in  Köln  Regel 
war.  Die  Vereinigung  des  einfachen  Boten-  und  Schreiberdienstes  findet 
sich  allerdings  in  fi-üher  Zeit,  so  bei  Alexander,  dem  Sohne  des  Pro- 
tonotars  und  Stadtschreibers  Alexander,  bei  Konstantin  Morart,  dem 
Sohne  des  Protonotai-s  Petnis  de  Virtute.  Auch  1310  wird  schon  ein 
Jakob  scriptor  et  nuncius  genannt.  *^)  Eine  wie  hohe  Bedeutung  Hagen 
selbst  dem  Amt  des  Nuntius  beilegt,  zeigt  er  im  Buch  von  der  Stadt 
Köln,  wo  er  die  Boten  in  mannigfachen  und  hohen  Diensten,  als  Träger 
wichtiger  Nachrichten  und  als  zum  Abschliessen  bindender  Verträge 
bevollmächtigte  Gesandte  erscheinen  lässt;  bei  der  Begründung  des  alten 
Kölner  Stadtrechts  haben  sie  in  der  Schilderung  Hagens  gleichsam  die 
Rolle  der  ständigen  Vermittler  in  den  Verhandlungen  zwischen  Stadt 
und  Erzbischof.'**)  Liegt  deshalb  die  Vorliebe  für  die  Verwendung 
der  zahlreichen  Boten  in  der  Neigimg  Hagens,  welche  er  aus  der  eigenen 
Beschäftigung  gerade  zu  diesem  Stande  gefasst  hatte?  Thatsache  ist  es, 
dass  er  sein  Buch  schrieb  noch  unter  dem  vollen  Eindrucke  der  an- 
strengenden Arbeit  in  auswärtigen  Rechtsgeschäften.  Denn  ausser  der 
12()8er  Neusser  Reise  erwähnt  er  auch  noch  solcher  nach  dieser  Zeit 
geschehenen  Fahrten."*)  Da  er  sein  Buch  vor  Herbst  1270  nicht 
begonnen  hat  und  bei  Aufzählung  seiner  sämtlichen  Titel  im  September- 
protest 1270  noch  nicht  notarius  civitatis  genannt  wird,  so  leuchtet  ein, 
dass  die  Warnung,  als  Hagen  nach  dem  Septemberprotest  dieses  Werk 
zu  schreiben  anfing,  in  die  Zeit  seines  Überganges  vom  Nuntiat  bezw. 
von  der  Prokuratorenschaft  zum  Notariat  gefallen  ist,  denn  am  Schluss 
der  Warnung,  20.  April  1271,    nennt  er  sich  selbst   zum  ersten  Male 


118)  V.  6284  in  d.  Städtechron.  I  S.  200. 

11^)  Die  in  dieser  Ordnung  aufgeführten  Abteilungen  des  Notariats  und 
Nuntiats  sind  schon  1321,   und  im  13.  Jahrh.  durch  Hagen  selbst  vertreten. 

12^)  Stein,  Akten  zur  Gesch.  der  Verfassung  und  Verwaltung  Kölns,  I 
S.  CXIX,  CXX,  CXXI.  CXXVI. 

131)  A.  a.  0.  V.  50—71,  94,  105  ff.,  429,  445,  400,  496  u.  a.  Über  Ver- 
wendung von  Boten  in  der  Zeit  Hagens  s.  Ennen,   Gesch.  d.  St.  K.  II  211. 

1^3)  So  sagt  er  V.  5958  ff. :  as  ich  it  van  Imissen  liain  veniomen  in 
landen  dar  ich  in  bin  kumen. 


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Gottfried  Hagen  und  sein  Bach  von  der  Stadt  Köln.  187 

Stadtschreiber.  ^**)  Vor  Frühjahr  1271  ist  Meister  Gottfried  nicht  in 
sein  neues  Amt  gekommen.  Darauf  weisen  auch  noch  zwei  andere 
Thatsachen  hin.  1270  wird  der  Vorgänger  Hagens  im  Stadtschreiber- 
amt, Meister  Heinrich  von  der  Brothalle,  als  verstorben  erwähnt.***) 
Vor  ihm  wird  erst  1228  ein  gewisser  Johannes  als  Stadtschreiber  ge- 
genannt. ^*^)  Mit  einer  langjährigen  Thätigkeit  des  Heinrich  von  der 
Brothalle  stimmt  eine  vor  1271  vorkommende  und  bis  122§  hinauf- 
gehende Handschrift  in  einer  grösseren  Zahl  von  Schreinsbüchem  überein. 
Dieselbe  könnte  unbeanstandet  als  Handschrift  des  Meisters  Heinrich  von 
der  Brothalle  angenommen  werden,  wenn  dieselbe  nicht  noch  1271 
Mai  1  zum  letzten  Male  aufträte,  während  der  Tod  Meister  Heinrichs 
bereits  nach  November  1270  bezeugt  ist.  1274  wird  auch  sein 
Sohn  Theodorich  als  verstorben  erwähnt.  **^)  Wäre  etwa  nach  den  er- 
wähnten Beispielen,  wo  die  Söhne  der  städtischen  Notare  als  Tabellione 
beschäftigt  erscheinen,  auch  Theodorich  von  der  Brothalle  städtischer 
Schreiber  gewesen? 

Es  setzt  dann  mit  Anfang  1271  in  denselben  Schreinsbüchem, 
deren  Handschrift  wir  mit  der  Amtszeit  Meister  Heinrichs  in  Verbindung 
bringen,  ^^')  eine  in  markigen  Zügen  schreibende  Hand  "®)  ein,  welche  mit 
1288  schliesst,  d.  h.  der  Zeit,  die  wir  auch  als  Schluss  der  Thätigkeit 
Gottfrieds  als  städtischen  Notars  bestimmen  müssen. 

Da  nun  alle  Handschriften   der  übrigen  Schreine  in  der  Zeit  um 

m)  de  soine  meister  Godefrit  overlas,  de  der  stede  schriver  was. 
Im  Gegensatz  zu  den  sonstigen  Stellen  wo  Gottfried  von  sich  sprechend,  so- 
fern seine  Person  und  Eigenschaften  dabei  berührt  werden,  einen  ge- 
wissen Cynismos  an  Tag  legt  (vgl.  V.  9,  25,  6554,  5814),  ist  hier  ein  gewisser 
Stolz  unverkennbar. 

"*)  N.  q.  Theoderico  (Löschung)  ex  morte  parentum  suomm  videlicet 
magistri  Hennci  quondam  notarii  civitatis  Coloniensis  ....  devolute  sunt 
duo  tercie  partes  domus . . .  Broithalle.  Cfr.  f.  7b  zu  a.  1270  (nach  November- 
£intragnngen)  in  Schreinsbücher  Cleric.  porta  121.  Ebenda  f.  13a:  N.  q.  ex 
morto  Henrici  dicti  de  Broithalle  et  uxoris  sue  .  .  .  devoluta  est  filio  eorum 
Theoderico  ....  una  pars  domus  . .  .  Broithalla  .  .  .  1274  in  novembri  mense. 

"»)  Stein,  Akten  z.  Gesch.  der  Verf  u.  d.  Verw.  d.  St.  K.  S.  CXVIII. 

"•)  Schreinsb.  Cleric.  port.  121  f.  13a. 

"')  Besagte  Hand  kommt  hauptsächlich  vor  in  den  Schreinen  Airsbach, 
Albani,  Brigidae,  Martini  und  im  über  gen.  scab.,  zudem  noch  in  Dilles.  Die 
letzte  Eintragung  ist  in  Brigidae  cap.  Mich.  88  (1231—1390)  a.  1271  in  festo 
8.  Walburgis. 

^^^)  In  denselben  Schreinen  wie  Anm.  127  mit  Ausnahme  von  Dilles, 
dann  schon  ganz  vereinzelt  in  Petri  Löhrgasse  um  1266,  wo  sie  1287  Dez. 
abbricht.    Auch  im  Schrein  Petri  Stellarum  ist  diese  Hand  zu  ünden. 

13* 


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188  H.  Kelleter 

1271  und  1288  nicht  wechseln  und  die  vorbezeichnete  Hand  mit  einer 
einzigen  Ausnahme  vor  1271  Juni  nirgendwo  vorkommt,  so  lässt  sich 
dieselbe  als  die  Hagens  bezeichnen.  ^*^j 

Die  hauptsächlichsten  schriftlichen  Denkmäler,  welche  von  Hagens 
politischer  Thätigkeit  Zeugnis  ablegen,  sind  in  den  für  Köln  wichtigen 
Jahren  1270  und  1271  entstanden.  Von  ihnen  beansprucht  zunächst  unsere 
Aufmerksamkeit  der  bereits  oben  erwähnte  Septemberprotest.  Den  Kern 
desselben  bildet  die  Berufung  von  12()8.  Es  ist  die  Antwort  auf  die 
von  Castaneto  gestellten  drei  Forderungen,  welche  Köln,  wollte  es  nicht 
seine  ganze  Vergangenheit  verleugnen  und  seine  heiligsten  Güter  ver- 
lieren, unmöglich  erfüllen  konnte.  Die  Grundgedanken  der  Warnung 
sind  in  diesem  Protest  Hagens  bereits  enthalten.  Castaneto  ist  eine  jener 
verdächtigen  Personen,  welche  in  Bonn  mit  den  Todfeinden  Kölns  einen 
allzu  innigen  Verkehr  haben,  desshalb  kann  die  Stadt  ihm  kein  Ver- 
trauen entgegenbringen.  Den  Versuch  Castanetos,  die  Kölner  von  ihrer 
Verbindung  mit  Jülich  abzubringen,  übrigens  ein  Anlehnen  des  Nuntius 
an  die  erzbischöfliche  Trennungspolitik,  weist  Hagen  entschieden  zurück. 
Die  zweite  Forderung  des  Nuntius,  Köln  solle  den  Erzbischof  befreien, 
kann  desshalb  •  nicht  erfüllt  werden,  weil  eben  dieser  Erzbischof  bezw. 
die  anderen  Feinde  die  Stadt  durch  Gewaltthat,  Verrat  und  Plünderung 
in  einen  Zustand  der  Ohnmacht  versetzt  haben.  Da  Castaneto  es  aber 
eigentlich  nur  darauf  abgesehen  hatte,  sich  in  den  Besitz  der  erz- 
bischöflichen Einkünfte  zu  setzen  oder  wenigstens  das  Verfügungsrecht 
darüber  zu  gewinnen,  ^^®)  so  vei'spottet  Hagen  dieses  Vorhaben  des  Nuntius 
geradezu,  indem  er,  wie  er  es  auch  häufiger  in  der  Warnung  thut,  die 
ernsteste  Miene  dabei   aufsetzt.     Er  sagt'^*:)    „Nicht   die   Kölner  sind 

"*)  Das  im  Düsseldorfer  Staatsarchiv  beruhende  Fragment  des  Buches 
von  der  Stadt  Köln  ist  kaum  als  eine  Handschrift  des  13.  Jahrh.  anzusehen. 
Eine  Vergleichung  mit  den  Handschriften  der  Kölner  Schreine  war  schon 
deshalb  erfolglos,  weil  das  Fragment  eine  Buchschrift  zeigt. 

^^^)  Klar  geht  dies  aus  dem  Bannmandat  hervor.  Im  Bannspruch  hatte 
Castaneto  jede  Unterstützung  des  Erzbischofs  verboten,  ebenfalls  den  Ge- 
brauch des  erzbischOflichen  Siegels;  die  Weltgeistlichen  wurden  aus  Köln  ver- 
wiesen. Zu  diesen  Massnahmen  sagt  Hagen  V.  B181  umb  dat  si  (nämlich  die 
Geistlichen)  egeine  arbeit  umb  uch  endreven.  Die  Absicht  C.'s  und  den  durch 
ihn  geschaffenen  Zustand  kennzeichnen  die  V,  welche  unmittelbar  folgen: 
Die  ur  uskomen  dus  weiden  keren 
si  waren  urre  reuten  heren. 

'^')  Enneii,  Quell,  z.  G.  d.  St.  K.  III  27:  .  .  respondeo,  quod  fructos, 
redditus  et  ])roventus  archiepiscopules  in  disposicione  civium  Coloniensium 
non  cousistunt  iiec  se  de  eisdem  ingeruat  vel  intromittunt  nee  impcdiunt, 
quominus  ex  j^arte  d.  archiepiscopi  recipi  polerunt  et  tolli  .  .  . 


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Gottfried  Hagen  und  sein  Buch  von  der  Stadt  Köln.  IgQ 

Herren  der  erzbischöflichen  Einkünfte,  weder  schleichen  sie  sich,  noch 
mengen  sie  sich  hinein,  verhindern  aber  auch  nicht,  dass  von  Seiten, 
des  Erzbischofs  dieselben  erhoben  und  empfangen  werden  können." 

Es  war  ein  besonderer  Schachzug  Hagens  gewesen,  auf  dem  Boden 
und  innerhalb  der  Grenzen  des  Kölner  Kapitels  mit  Castaneto  Fühlung. 
zu  halten.  Mehrmals  hatte  er  Gelegenheit  gehabt,  die  Drohungen  des 
Nuntius  hier  aufzufangen  und  ihre  Verwirklichung  zu  verhindern.  All- 
mählich aber  war  das  Kapitel  von  dem  Standpunkt  von  1267  zurück- 
gebracht worden,  wenigstens  hatte  1270  Wilhelm  von  Stailburch,  der 
Untenlechant,  zur  Publikation  des  Bannmandats  sich  bereit  finden  lassen. 
Als  die  Angelegenheiten  damit  auf  dem  Punkte  waren,  die  bisherige 
Geschlossenheit  der  Verhandlungen  zu  verlassen,  als,  was  besonders  die 
Kölner  Behörden  beunruhigen  musste,  die  öffentliche  Bannerklärung  im 
Kölner  Dome  einen  gewissen  Sieg  des  Nuntius  zu  verkünden  drohte, 
da  trat  auch  Meister  Gottfried  an  die  Öffentlichkeit  mit  seinem  Protest, 
der  eine  vollständige  Widerlegung  Castanetos  enthielt,  wie  schon  dargethan 
wurde,  zugleich  aber  auch  die  Erklärung,  dass  Castaneto  ohne  Mandat 
des  Papstes  handle.  Vorsichtig  drückt  Hagen  letzteres  aus,  indem  er  die 
Unwissenheit  der  Kölner  vorschützt.  Hagen  wusste  aber  sehr  wohl, 
dass  der  Papst  gestorben  und  damit  das  Mandat  Castanetos  von  selbst 
erloschen  war,  wie  er  auch  ganz  sicher  Kenntnis  davoti  haben  musste, 
dass  Köln,  kraft  päpstlichen  Privilegs,  nur  aus  besonderem  Mandat  des 
Papstes  in  den  Bann  gethan  konnte  werden. '**)  Deshalb  geht  er  auch 
so  weit,  die  Geleitbriefe  des  Nuntius  für  kraftlos  zu  erklären,  den  Nun- 
tius selbst  als  eine  schutzbedürftige  Person  hinzustellen  und  trotz  der 
von  Stailburch  vorgenommenen  Exkommunikation  auch  diese  durch 
Wiederholung  seines  öffentlichen  Einspruches  als  zu  Unrecht  bestehend 
zu  bezeichnen.  Der  am  Schluss  der  Bannerklärung  Stailburchs  ein- 
gelegte Protest  Hagens  drückte  aber  zugleich  vor  aller  W^elt  die  be- 
stimmte Absicht  Kölns  aus,  auf  dem  bisherigen  Wege  zu  beharren  und 
weder  dem  Nuntius  noch  dem  frzbischofe  Zugeständnisse  zu  machen. 
Die  unmittelbarste  Wirkung  des  öffentlichen  Protestes  Hagens  gegen  die 
Bannerklärung  war  die  Rückberufung  Castanetos  und  dessen  ungnädiger 
Empfang  bei  den  Kardinälen.  Der  nunmehr  völlig  ratlos  gewordene 
Erzbischof  fand   sich    dann   auch    bereit,    mit  Köln    seinen  Frieden    zu 


i"j  S.  Ennen,  Quell,  z.  G.  d.  St.  K.  II  317.  Das  von  Innocenz  IV  den 
Kölnern  verliehene  Privileg  (1253  Jan.  18)  bestimmte,  dass  die  Kölner  durch 
einen  päpstlichen  Legaten  nur  auf  bestimmtes  päpstliches  Mandat  mit  Ex- 
kommunikation oder  Interdikt  belegt  werden  konnten.  •     . 


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190  H.  Kelleter 

machen.  In  der  Warnung,  wo  Hagen  die  ebengenannten  VorgÄnge  er- 
zählt, übergeht  er  bescheiden  die  eigene  Anteilnahme  und  seinen  per- 
sönlichen Erfolg  bei  dem  grossen  Friedenswerke,  er  schreibt  die  Sinnes- 
änderung des  Erzbischofs  einer  Fügung  Gottes  zu  und  lässt  den  Bischof 
Albertus  Magnus  die  Schilderung  der  Handlungsweise  des  Nuntius  vor 
dem  Ei*zbischof  übernehmen.  Deshalb  verschwinden  in  etwa  an  dieser 
Stelle  die  sichtlich  nachweisbaren  Verdienste  Hagens  bei  der  Entlarvung 
und  Vereitelung  der  Absichten  des  herrschsüchtigen  Italieners. 

Nachdem  Hagen  nun  aber  die  Bannfrage  einmal  zu  einer  öffent- 
lichen und  jeden  einzelnen  Bürger  betreffenden  Angelegenheit  gemacht 
hatte,  musste  die  Öffentlichkeit  auch  eine  Rechtfertigung  seines  und  des 
Standpunktes  der  Stadt  erfahren.  Dazu  genügte  nicht  die  kurze  latei- 
nische, den  Meisten  unverstandliche  Fassung  des  Protestes  selbst. 

Seit  dem  Jahre  1268  besonderer  Mandatar  für  den  Kampf  gegen 
die  in  Schwebe  erhaltene  Banndrohung,  hatte  Hagen  nicht  nur  die  Stadt 
Zeit  gewinnen  lassen,  sich  gegen  Exkommunikation  und  Interdikt  vor- 
zusehen und  zu  wappnen,  *^^)  sondern  hatte  selbst  vollauf  Gelegenheit 
gehabt,  die  Vorgeschichte  der  Frage  in  ihrer  Entstehung  und  ihrem 
Wesen  nach  zu  prüfen  und  genau  kennen  zu  lernen.  Die  Ergebnisse 
dieser  historischen  und  rechtlichen  Studien  Hagens  finden  wir  nieder- 
gelegt in  der  Warnung,  so  dass  letztere  eigentlich  einen  erweiterten 
Protest  gegen  alle  Feinde  Kölns  darstellt,  gegen  das  System  der  von 
diesen  gemeinschaftlich  betriebenen  Isolierungs-  und  Trennungspolitik. 
Deshalb   legt   Hagen   dieser  Darstellung    im   ersten   Teil   die  Kölnische 


^3^)  Die  Gründung  der  Trinitätsbruderscliaft,  welche  der  Rat  im  J.  1269 
vornahm,  ist  in  der  Absiebt  geschehen,  eine  Unterbrechung  des  öffentlichen 
Gottesdienstes  zu  verhindern.  Die  Stiftung  erfolgte  unter  besonderer 
Rücksichtnahme  auf  die  Zeitverhältnisse;  der  von  der  Bruderschaft  be- 
soldete Geistliche  musste  täglich  Messe  lesen  und  „anhaltend  für  den  Frieden 
und  die  Einigkeit  und  die  gemeine  Wohlfahrt  (communi  statu)  der  Welt 
(seculi)  und  der  Stadt  Köln  beten''.  Nach  dem  Eingang  der  betr.  Urkunde 
waren  die  Stifter  zu  diesem  Beschluss  gekommen  in  Anbetracht  der  auf  der 
ganzen  Welt  in  den  jüngsten  Tagen  herrschenden  Wirren,  und  besonders  auch 
considerantes  nos  plus  aliis  variis  anxiatos  angustiis  et  in  medio  tribulationis 
positos.  Zu  diesen  „Ängsten"  gehörte  doch  die  Banndrohung  vor  allen 
anderen.  (Das  Verzeichnis  der  Mitglieder  dieser  Bruderschaft  beruht  im 
Kölner  Domarchiv).  Übrigens  haben,  wie  aus  dem  Sühnebrief  hervorgeht, 
verschiedene  Kirchen  Kölns  den  öffentlichen  Gottesdienst  während  der  Inter- 
diktzeit nicht  eingestellt.  Auch  die  Stifter  S.  Ursula  und  S.  Cäcilia  haben  in 
dieser  Hinsicht  das  Bannmandat  C.'s  ausser  Acht  gelassen.  Ennen,  Quell,  z. 
G.  d.  St.  K.  III  92. 


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Gottfried  Hagen  und  sein  Buch  von  der  Stadt  Köln.  191 

Rechtslehre  and  im  zweiten  Teil  die  eigentliche  Warnung  zugrunde, 
m.  a.  W.  das  an  praktischen  Beispielen  als  richtig  erörterte  Partei-  und 
Kegiernngsprogramm  der  Overstolzen.  Daraus  konnten  und  mochten  die 
Kölner  lernen  und  sich  entscheiden.  Das  war  die  nach  Hagens  Ansicht 
^nQtzliche'^  Arbeit,  die  er  mit  der  Warnung  unternahm.  Gebot  die- 
selbe sich  nach  dem  Protest  als  notwendig  zur  Aufklärung,  so  wurde 
ihre  Ausf&hrung  von  noch  grosserer  Dringlichkeit  und  Nfltzlichkeit,  als 
Engelbrecht  zum  Gefühl  seiner  Ohnmacht  gelangte  und  die  mit  ihm 
geführten  Verhandlungen  den  Abschluss  einer  für  die  Stadt  völlige  Ge- 
nngthuung  und  sichern  Frieden  schaffenden  Sühne  in  allernächste  Aus- 
sicht stellten.  Trotz  seiner  übrigen  Thätigkeit,  welche  um  diese  Zeit 
durch  die  Erwählung  zum  Pfarrer  von  Kl.  Martin  noch  ganz  besondei*s 
gesteigert  werde,  ***)  wusste  Hagen  es  zu  ermöglichen,  sein  umfangreiches 
Werk  um  dieselbe  Zeit  zu  beginnen  und  es  in  kurzer  Frist  zu  Ende 
zu  bringen.  Mit  Sicherheit  kann  man  den  Beginn  der  litterarischen 
Arbeit  bezw.  der  Niederschrift  der  Warnung  in  der  Zeit  der  A'orver- 
liandlungen  für  den  Friedensabschluss  mit  Erzbischof  Engelbrecht  an- 
setzen, weil  Hagen  selbst  zu  Beginn  des  Buches  von  der  Stadt  Köln  bereits 
von  den  zu  einem  „gutem  Ende"*'^)  geführten  Angelegenheiten  der 
Stadt  spricht.  Vor  September  1270  hatte  Hagen  keine  Ursache,  sich  so 
auszudrücken,  da  damals  noch  kein  Ende  der  Dezennien  langen  Ver- 
unrechtungen  und  Unterdrückungen  der  städtischen  Freiheit  abzusehen 
gewesen  wäre.  Um  so  schneller  fiel  nachher  die  Entscheidung.  Giebt 
aber  die  Einleitung  des  Buches  von  der  Stadt  den  Zeitpunkt  ihrer 
Inangriffnahme  von  selbst  an,  so  ist  oben  bereits  gezeigt  worden,  dass 
der  Schluss,  d.  h.  der  Nachtrag  zum  ganzen  Buch,  zu  Anfang  des  Oster- 
jahres    1271    fällt.      Das    Buch    von    der    Stadt    Köln    ist    demnach 


"*)  S.  weiter  unten. 

^")  Es  ist  bereits  oben  nachgewiesen  worden,  dtss  H.  sein  Buch  im 
Osteijabr  1270  geschrieben  hat.  In  der  Einleitung  V.  20  und  21  sagt  er  nun 
aber  ....  n^&t  Colne  ain  alle  miswende  ire  denc  nochher  zo  goeden  ende 
hait  bratcht*'.  Hat  ein  günstiges  Schicksal  im  Jahre  1270  die  Angelegenheiten 
noch  zu  einem  guten  Schluss  gedeihen  lassen,  so  kann  darunter  nur  die  Sühne 
bezw.  die  in  sicherer  Aussicht  stehende  Sühne  gemeint  sein.  Jedenfalls  mussten 
die  Folgen  des  Protestes,  welche  für  Köln  eine  günstige  Änderung  herbei- 
führten, sich  bereits  fühlbar  machen.  Weil  diese  Bemerkung  aber  in  der 
Einleitung  des  Buches  vorkommt,  wo  Hagen  davon  spricht,  dass  er  ein  Buch 
machen  wolle,  bestimmt  sich  die  Zeit  des  Anfangs  der  Hagenschen  Arbeit, 
frähestens  mit  dem  27.  September,  wo  Stailburch  seinen  Bericht  über  die  fehl- 
geschlagene Bannverkündigung  an  Castaneto  einreicht. 


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192  H.  KeUetcr 

geschrieben  worden  in  der  Zeit  von  Ende  Sept.  1270  bis  Ende  des  alten 
Osterjahres  1270,  d.  h.  also  vom  27.  Sept.  1270  bis  5.  April  1271, 
der  Nachtrag  dagegen  nach  dem  20.  April  1271. 

Die  am  20.  April  1271  verlesene  Sühne  und  das  mit  derselben 
von  einem  Tage  datierte  Schreiben**^)  des  aus  der  Gefangenschaft 
zurückgekehrten  Erzbischofs  gegen  Castaneto  bilden  einen  wahren 
Triumph**^)  für  Hagens  Kämpfen  und  Mühen.  In  dem  Mandat  gegen 
Castaneto  tritt  der  Erzbischof  völlig  auf  Hagens  Seite  und  fordert  den 
gesamten  Klerus  auf,  seinem  Beispiele  zu  folgen,  der  Appellation  (Hagens) 
,concorditer  et  intrepide'  anzuhangen  und  den  feierlichen  Gottesdienst 
wieder  öffentlich  zu  begehen.  Bann  und  Interdikt  gegen  die  Grafen 
von  Jülich  und  die  Stadt  Köln  werden  widerrufen.  So  gestaltet  sich 
diese  erzbischöfliche  Erklärung  als  Beitritt  zu  dem  Hagenschen  September- 
protest von  1270;  das  Sühneprotokoll  dagegen  verdichtet  sich  zu  einer 
Zusammenfassung  und  Verwirklichung  aller  politischen  Wünsche  und 
Schadloshaltungen,  welche  in  der  Warnung  ausgesprochen  und  als  er- 
strebenswert bezeichnet  sind.  Alle  dort  gerügten  Zustände  finden  hier 
Berücksichtigung,  die  dort  blossgestellten  Personen,  soweit  man  sie  noch 
treffen  kann,  ereilt  ihre  Strafe.  Obgleich  das  auf  uns  gekommene 
Original' '®)  des  Sühneprotokolls  augenfällig  in  der  erzbischöfliclien 
Kanzlei  ausgefertigt  worden  ist,  so  ist  doch  kein  Zweifel,  dass  Hagen 
bei  der  Redaktion  desselben  in  hervorragendem  Masse  beteiligt  gewesen 
ist.  Hagen  war  der  von  Seiten  der  Stadt  gegen  Castaneto  bestellte 
Prokurator,  die  Sühne  selbst  bildet  ein  Vertragsstück;  es  liegt  auf  der 
Hand,  dass  in  diesem  Instniment,  welches  als  Schlussstein  der  Hagenschen 
Prokuratorenschaft  gelten  muss,  Meister  Gottfried  ebenfalls  die  Seite  der 
Stadt  zu  vertreten  gehabt  hat.  Zudem  begegnen  darin  Hagensche 
Ansichten  in  Hagenschem  Wortlaut :  Wie  im  Buch  von  der  Stadt  bildet 
Einleitung  und  Begründung  der  energische  Hinweis  auf  die  „dampna*". 
Dann  folgt  ganz  im  Sinne  Meister  Gottfrieds:   „Damit  aber  jeder  Stoff 


"«)  Lacomblet,  Urkb.  II  607  und  Ennen,  Quell,  z.  6.  d.  St.  K.  HI  41. 
Datum  16.  April  1271. 

^^^)  Schon  durch  das  in  der  Einleitung  des  gegen  Castaneto  gerichte- 
ten Mandats  vorkommende  merkwürdige  Urteil  des  Erzbischofs:  Cum  contra 
mandata,  sentencias  et  processus  magistri  Bernardi  de  Castaneto  nuncii  a  sede 
apostolica  in  dyocesin)  nostra  (!)  sab  certa  forma  destinati  legitime  appella- 
verimus Der  Erzbiscbof  hat  also  ebenfalls  gegen  alle  Mass- 
nahmen seines  Befreiers  (!)  appelliert. 

1««)  Im  Kölner  Stadtarchiv,  Urkunden  Xr.  346. 


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Gottfried  Hagea  und  sein  Bach  von  der  Stadt  Köln.  193 

zar  Zwietracht  zwischen  qds  und  unsern  Kölnern  Bürgern  gedämpft 
werde,  versprechen  wir,  dass  alle  Prozesse  und  Feindschaften  zwischen  (uns 
und)  unsern  Bürgern  durch  freundschaftlichen  Vertrag  (die  Grundforderung 

Hagensl)   beigelegt    sind In   solchem   friedlichen   Verhältnis 

gedenken  wir  die  Untergebenen  zu  regieren,  dass  wir  betrügerische  und  un- 
gerechte Ratschläge  von  allen  denen,  welche  uns  für  die  Bürger  (Kölns) 
anheilstiftende  Einflüsterungen  beibringen,  überhaupt  nicht  mehr  anhören 
wollen.**  '^^)  Dann  verspricht  der  Erzbischof  Wahrer  der  Freiheiten 
and  guten  Gewohnheiten,  welche  von  Alters  her  bestätigt  sind,  sein 
und  in  Gnade  dieselben  vermehren  zu  wollen.  Es  folgt  Bewilligung  der 
Assise  für  die  Stadt  und  die  rückhaltlose  Bestätigung  der  an  den  Weisen 
bereits  lange  vollzogenen  Ächtung. 

Wenn  man  mit  Aufmerksamkeit  das  Buch  von  der  Stadt  Köln 
gelesen  hat,  so  wird  es  verständlich,  von  welcher  Seite  der  Erzbischof 
diese  hier  genannten  und  für  ihn  so  demütigenden  Bedingungen  hat  an- 
nehmen müssen.  Liegen  aber  die  Forderungen  der  Warnung  zeitlich 
früher  und  kennen  wir  Hagen  als  deren  Verfasser,  so  kann  und  darf 
man  demselben  nicht  mehr  die  schlichten  Absichten  des  Geschichten- 
oder Chronikenschreibers  zumuten ;  die  für  seine  Zeit  brennende  politische 
Bedeutung  des  Buches  von  der  Stadt  Köln  leuchtet  dann  von  selbst 
hervor. 

Und  weiter ;  Protest,  Warnung  und  Sühne  schliessen  sich  zu  einem 
einheitlichen  Werk  des  Meisters  zusammen;  alle  drei  sind  von  seinem 
Geiste  durchdrungen.  Die  Warnung  liegt  als  Brücke  in  der  Mitte; 
reisst  man  sie  da  fort,  und  das  geschieht  durcli  eine  Verlegung  in  eine 
andere  Zeit,  so  ist  das  volle  Verständnis  des  Protestes  und  der  Sühne, 
m.  a.  W.  die  Möglichkeit,  eines  der  grössten  Ereignisse  der  Kölner 
Geschichte  des  13.  Jahrb.  in  seinem  unmittelbaren  Zustandekommen  zu 
begreifen,  nicht  zu  erzielen.  — 

Die  kluge  und  nach  einem  längst  erschauten  Ziele  strebende  Mit- 
arbeit Hagens  bei  Vertretung  der  diplomatischen  Angelegenheiten  seiner 
Vaterstadt  verschaffte  ihm  auch  einen  äussern  Erfolg  und  eine,  wenn 
auch  nur  annähernd,  entsprechende  Anerkennung.  Die  Ernennung  zum 
notarius  civitatis  ist,   da  sie   gegen  Frühjahr  1271,   am  Vorabend   der 


^'^)  Vgl.  Lacombl,   Urkb.  II  607:   consilia  sinistra  de  nostris  civibus 

Coloniensibus  suggerentibus Hier  ist  wieder  ein  Grundgedanke  der 

der  Warnung  hervorgehoben,  die  Schädlichkeit  der  vielen  falschen  Ratgeber. 
£r  findet  sich  schon  im  Protest,  wo  die  Artikel  Castanetos  als  ex  falso 
SQggesti  bezeichnet  werden. 


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194  H.  Kelleter 

Siegesfeier  der  Overstolzen  erfolgte,  jedenfalls  ein  Dank  gewesen,  welchea 
'die  kampferprobten  Overstolzen  ihrem  geistigen  Mitkämpfer,  ihrem 
Magen  und  Freunde  abstatteten,  dem  sie  die  Formulierang  und  Ver- 
teidigung ihrer  Forderungen  verdankten. 

2.  Teil  (1270—1299). 

Schon  früher,  im  Jahre  1270,  hatte  Meister  Gottfried  eine  andere 
Auszeichnung  erfahren.  Im  Spätsommer  dieses  Jahres  war  seine  Wahl 
ium  Pfarrer  von  Kl.  Martin  erfolgt  und  seine  Pfarrgemeinde  hatte, 
unterbtQtzt  von  den  städtischen  Behörden,  ihn  gegen  den  Willen  der 
Äbtissin  Hadewig  II.  von  Maria  im  Kapitel,  welche  ihrerseits  mit  Unter- 
stützung einiger  Pfarrgenossen  den  Kanonikus  Meister  Gerbard  von 
S.  Severin  als  PfaiTer  aufgestellt  hatte,   in   seine  Stelle  eingeführt.  "®j 

In  dem  um  die  Pfarre  Kl.  Martin  während  eines  Zeitraumes  von 
nahezu  dreissig  Jahren  geführten  Streite  hat  Meister  Gottfried  mit  Klug- 
heit und  Geschick  sich  als  Pfarrer  behauptet.  Wenn  er  es  aber  ver- 
mochte,   in    drei    Jahren    die    Angriffe    und    Listen    eines    päpstlichen 


^*^)  Die  Originalurkunden  über  Gottfrieds  und  Gerhards  Wahl  bezw. 
Einführung  sind  nicht  mehr  erhalten.  Nach  einer  Mitteilung  des  Herrn  Geh. 
Archivrat  Dr.  Harlcss,  dem  ich  für  manche  Nachricht  und  Unterstützung  bei 
•dieser  gegenwärtigen  Arbeit  verbunden  bin,  befindet  sich  im  Düsseldorfer 
'St.-A.  ein  Repertorium  des  Archivs  von  Maria  im  Kapitel  (von  der  Hand  des 
Kanonikus  Krakamp  Anf.  18.  Jahrb.),  welches  unter  caps.  4  aufzählt:  DD  Prae- 
-sentatio  plebani  s.  Martini  miuoris  ex  parte  d.  abbatisse  de  1270  und  ££ 
Acceptatio  plebani  d.  Gerhard!  scholastici  ad  s.  Severinum  ex  parte  parrochia- 
fiorum  8.  Martini  minoris  de  1270.  Diese  Notizen  sind  wichtig  für  die  Da- 
tierung. Nach  einer  Aussage  der  Äbtissin  Hadwig,  in  oiuew  nach  dem  Tode 
Oottfrieds  entstehenden  neuen  Prozesse  zwischen  Prätendenten  auf  die  Pfarr- 
«tolle  Martin  (1299—1300),  war  Pfarrer  Ulrich,  der  Vorgänger  Gottfrieds,  vor 
ungefähr  30  Jahren  gestorben  (Aussago  der  H.  zu  artic.  41 :  qnod  ecclesia 
«.  Martini  .  .  .  vacavit  ex  morte  Ulhci  ....  clapsis  30  auuis  circa).  Also 
bestimmt  sich  die  Zeit  der  obigen  Wahl  Gottfrieds  auf  1270.  Im  September- 
protest von  1270  wird  Pfarrer  Ulrich  unter  den  eingangs  daselbst  genannten 
Hauptpfarrem  schon  nicht  mehr  erwähnt.  Den  Spätsommer  des  Jahres  1270 
ündet  man  als  Zeitpunkt  der  Wahl  Gottfrieds,  wenn  man  von  dem  im  Spät- 
«ommer  beginnenden  Prozess  von  1299—1300  rund  30  Jahre  zurückrechnet 
und  dazu  auf  S.  2G0  die  Nachricht  vergleicht,  dass  Gottfried  am  Markustag 
1271  zum  ersten  Male  in  der  Markusprozession  erscheint,  um  damit  seine 
fängst''  erfolgte  Einführung  als  Pfarrer  von  Martin  kundzuthun.  (Markustag 
1270  fällt  demnach  noch  unter  Ulrichs  Pfarrerschaft).  Über  weitere  zu  die- 
sem Abschnitt  gehörige  Nachrichten  s.  Anhang  Nr.  1,  Auszüge  aus  den  Pro- 
2essrotulen,  Originalkopie  v.  1300  im  Pfarrarchiv  von  Maria  i.  Kap. 


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Gottfried  Hagen  und  sein  Buch  von  der  Stadt  Köln.  1^5 

Legaten  za  entkräften  und  zu  vereiteln  und  in  derselben  Zeit  die  ein- 
gewurzelte Entzweiungspolitik  der  Kölner  Curie  zu  einem  kläglichen 
Ende  zu  fahren,  so  wirkt  es  fast  komisch,  wenn  man  denselben  Mann 
sein  ganzes  ferneres  Leben  mit  dem  Widerstand  eines  Weibes  gegen 
seine  Erhebung  zum  Pfarier  kämpfen  sieht. 

Verständlicher  wird  dieser  lange  und  zähe  Widerstand  der  Äbtissin, 
i¥enn  man  die  Zeit  Verhältnisse  erwägt,  unter  denen  die  Walil  Gottfrieds 
vor  sich  ging.  Der  Erzbischof  sass  noch  gefangen,  der  auf  Seiten  des- 
selben stehende  Archidiakon'^^)  konnte  das  Vertrauen  der  Kölner  nicht 
haben,  somit  fehlte  zunächst  die  entscheidende  Instanz,  Vtelcher  eine 
streitige  Pfarrerwahl  anheimzustellen  war.  Waren  aber  diese  Unzuträg- 
lichkeil en  nur  vorübergehende,  und  erledigten  sich  dieselben  schon  im 
Frflhjahr  1271  von  selbst,  so  bestanden  die  wesentlichen  Schwierigkeiten, 
welche  einem  hartnäckigen  Widerstand  der  Äbtissin  unerschöpflich  viele 
Torwände  liefern  mussten,  in  dem  schwankenden  und  bestrittenen  Be- 
griffe des  Patronatsrechts  weiter.  Und  wenn  das  ganze  13.  Jahrhundert 
«überhaupt  angefüllt  ist  mit  Patronatsstreitigkeiten  in  Stadt  und  Land, 
gleichsam  von  der  überall  anschlagenden  Strandwelle,  welche  der  grosse 
Kampf  des  imperinm  und  des  sacerdotium  in  das  Leben  der  einzelnen 
Pfarreien  warf,  so  waren  besonders  in  Köln  die  Patronatsverhältnisse 
and  -Rechte  andauernd  umstritten.  Die  Verwirrung  stieg  noch  dadurch, 
<lass  in  jeder  älteren  Pfarrei  das  Patronatsrecht  selbst  in  vier  Teile 
geschieden  war,  und  dieselben  bald  einzeln  bald  zusammen  von  dem 
•einen  oder  anderen  Patron  beansprucht  wurden.  Die  vier  Rechte, 
M'elche  das  volle  Patronat  ausmachten,  waren  Nomioation,  Elektion, 
Präsentalion  und  Kollation;  von  diesen  fielen  in  Köln,  wo  die  Pfarr- 
:gemeinde  am  Patronat  mitbeteiligt  war,  durchgängig  Nomination  und 
Elektion  den  Pfarrgemeinden  zu,  während  den  zustehenden  Mutterkirchen 
oder  deren  Vorständen  das  Recht  der  Präsentation  und  Kollation  vor- 
behalten blieb***). 


^*»)  Nach  Hadwig  in  den  Proz.  Rot.  9  zu  art.  41;  Petrus  de  Vienna. 
Derselbe  Hess  den  Meister  Gerhard  von  S.  Severin  in  der  Propstei  von 
S.  Gereon  durch  den  Kanonikus  Jakob  von  Euskirchen  als  Pfarrer  von  Kl. 
Martin  investieren.  (Die  Stellung  des  Propstes  von  S.  Gereon  hatte  Werner, 
^er  ausgesprochene  Freund  des  Erzbiscbofs,  inue). 

»*«)  Vgl.  ürk.  von  1226  Dez.  17  bei  Ennen,  Quell,  z.  G.  d.  St.  K.  II 
101.  Original  ira  Ptarrarchiv  von  S.  Peter,  Kopie  im  Kölner  Stadtarch. 
Ferner  Korth,  Liber  privilegiorum  mai.  eccl.  Col.  S.  207  ff.  ürk.  über  die 
lYahlen  in  S.  Kolumha  und  S.  Jakob. 


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196  H.  Kelleter 

In  Maria  im  Kapitol,  welches  Stift  wegen  Übertragung  der  Pfarr- 
rechte von  der  ihr  annexen  Nothbargis-Kapelle  aaf  Kl.  Martin  die 
Mutterkirche  der  letztgenannten  Pfarrkirche  war,  hatten  die  Vor- 
gängerinnen der  Äbtissin  Hadewig  II.,  nämlich  Gerberna  und  Hadewig  I,  "^ 
mit  erzbisrhöfiicher  Genehmigung  und  Bestätigung  den  Pfarreingesessenen 
von  S  Martin  das  Recht  d^r  Elektion  und  Nomination  nach  h^ute  noch 
vorhandenen  Urkunden  zuerkannt,  sich  selbst  dagegen  verpflichtet,  die 
ihnen  von  der  Pfarre  präsentierten  Pfarrer  zur  Investierung  beim  Archi- 
diakon  vorzustellen  und  alsdann  denselben  die  Kirche  selbst  zu  über- 
trafen. Unter  völliger  Nichtbeachtung  dieser  Thatsachen  und  ver- 
bürgten Rechte '^^)  suchte  Hadewig  II,  nach  der  damaligen  von  Rom 
ausgehenden  Richtung  das  ganze  Patronat  an  sich  zu  ziehen.  Deswegen 
präsentierte  sie  gegen  den  von  seinen  Pfarr  eingesessenen  aufgestellten 
Gottfried  Hagen  den  Scholastikus  Meister  Gerhard  von  S.  Severin.  ^*^) 
Durch  dieses  durchaus  eigenmächtige  und  zweifellos  ungerechte  Vorgehen 
verletzt,  traten  die  Wähler  Gottfrieds  in  offenen  Kampf  gegen  Hadewig 
hezw.  gegen  Meister  Gerhard  und  seine  Anhänger,  und  die  Gemüter 
erhitzten  sich  bis  zu  dem  Grade,  dass  es  bei  einer  Gelegenheit  während 
der  über  den  Pfarrstreit  geführten  Verhandlungen  beinahe  zu  Mord  und 
Totschlag  gekommen  wäre,  in  Gegenwart  der  im  Kapitel  des  Kölner 
Domas  versammelten  Prioren.  ^*^) 

Schlagfertig  und  thatkräftig  wie  die  damals  in  der  Stadt  und  be- 
sonders in  der  Pfarre  Martin  herrschende  Partei  der  Grossbürger,  d.  h. 
der  Overstolzen,  nun  einmal  war,  hatte  dieselbe  die  ganze  Angelegenheit 
für  die  Pfarre  selbst  geordnet,  auf  eigene  Faust,  ohne  etwaige  Sprüche 
kirchlicher  Oberen  und  Autoritäten  abzuwarten.  Ritter  Gerhard  Scherffgin 
hatte  mit  einer  Schar  entschiedener  Bürger  die  Pfarrkirche  von  Kl. 
Martin  besetzt  und  deren  Ein-  und  Ausgänge  schliessen  lassen,  damit 
Hadewig  inzwischen  nicht  in  der  Lage  wäre,  ihren  Kandidaten  investieren 
zu  lassen  **^)   Zwar  war  Gerhard  von  S  Severin,  nach  Aussage  einzelner 


^")  S.  Anh.  Xr.  2. 

144)  Ygi  darüber  Nr.  1  des  Anhangs  die  eigene  Zeugenaussage  der 
Äbtissin. 

145)  Prozess-Rotuli  Nr.  16  im  Pfarrarch.  von  S.  Maria  i.  Kapitol.  Auf 
diese  Rotuli  werdo  ich  an  anderer  Stelle  zurückkommen  und  die  hier  nur 
nach  Nummern  bezeichneten  Citate  vollständig  abdrucken. 

»*•)  Prozess-Rotuli  Nr.  22  art.  53. 

**^)  Nach  Proz.-Rot.  74  zu  art.  53.  Über  gleichzeitige  verwandte  Er- 
eignisse in  anderen  Kölnischen  Pfarren  s.  Ennen,  Quell,  z.  Gesch.  d.  St.  K. 
III  457  und  Kessel,  Antiquitates  s.  Martini  S.  275  ff. 


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Gottfried  Hagen  und  sein  Buch  von  der  Stadt  Köln.  197 

Zeugen,  in  der  Stille  sowohl  in  Gereon  mit  dem  Biret  als  auch  zu 
Maria  im  Kapitol  und  im  Chor  von  Kl.  Martin  investiert  worden.  Dies 
war  jedoch  nicht  feierlich  and  öffentlich  geschehen,  Gerhard  hatte  somit 
das  nach  damaliger  gemeiner  Rechtsanschannng  wirksamste  Symhol  der 
öffentlichen  Besitzergreifung  nicht  für  sich  und  galt  deshalb  nicht  als 
Pfarrer.  Gottfried  dagegen  war  im  thatsächlichen  Besitz.  Fehlte  ihm 
die  Präsentation,  so  war  bei  Gerhard  von  S.  Severin  die  Kollation 
mangelhaft,  weil  die  immissio  fehlte,  abgesehen  davon,  dass  er  unter 
Verletzung  des  Elektions-  und  Nominationsrechtes  in  seine  Stelle  zu 
gelangen  versuchte.  —  Dagegen  sah  Gerhard  von  S.  Severin  sich  nach 
mächtigerer  Holfe  um.  Er  reiste  an  den  päpstlichen  Hof  und  behaup- 
tete, von  da  zurückgekehrt,  seine  Bestätigung  bei  der  Kurie  erlangt  zu 
haben.  Tor  Gericht  sagt  später  sein  eigener  Bruder  aus,  kein  diesbe- 
zügliches Dekret  gesehen  zu  haben.  ^*®)  Kurz  nach  seiner  Rückkehr  1273 
um  Valentinstag  (Febr.   14)  starb  Gerbard.  ^*^) 

Zu  Lebzeiten  war  Meister  Gerhard  v.  Severin  kaum  von  einigen 
anerkannt  worden.  Um  das  Jahr  1299/1300  jedoch,  die  Zeit  der  hier 
angezogenen  Verhandlungen,  neigen  sich  viele  Zeugen,  zumeist  sind  es 
jüngere  Leute,  die  Meister  Gerhard  kaum  gekannt  haben  mögen,  offen- 
bar unter  dem  immer  stärker  werdenden  Druck  gewisser  Strömungen, 
auf  die  Seite  des  von  der  Äbtissin  aufgestellten  Prätendenten. 

Die  Äbtissin  Hadewig  suchte  ihre  Absicht,  das  volle  Patronats- 
recht  auf  die  Pfarre  Martin  zu  gewinnen,  möglichst  zu  verschleiern. 
Wie  sie  es  vermieJ,  ausdrücklich  die  Privilegien  der  Pfarre  als  un- 
gültig zu  bezeichnen,  so  bemühte  sie  sich  auf  der  anderen  Seite,  nur 
solche  Kandidaten  zu  finden,  welche  bei  der  Bürgerschaft  eine  gewisse 
Beliebtheit  genossen.  So  war  ihr  erster  für  Martin  ausersehener 
Pfarrer,  der  oben  genannte  Gerhard  von  S.  Severin,  sogar  ein  Mitglied 
der  Overstolzensippe.  **'*)  Meister  Hirzelin,  den  sie  nach  dem  Tode 
Gottfrieds  präsentierte,  war  nach  ihrer  eigenen  Aussage  bei  der  Bürger- 
schaft gut  angeschrieben.  Aber  diese  Rücksichtnahme  auf  die  Gefühle 
und  Gesinnung  der  Kölner  ging  nicht  soweit,  dass  Hadewig  ihr  ver- 
meintliches Recht  geopfert  hätte.  Gerade  ihre  Kandidaten  sollten  auch 
dieses  ihr  Recht  verteidigen.  **'*^) 

"»)  Rot.  89  zu  art.  48. 

^*®)  Proz.-Rot.  22.  Nach  Aussage  seines  Mitkanonikus  Harpernus  von 
S.  Severin  ,  .  .  quod  obiit  circa  festum  b.  Valentini  ....  quod  vixit  (als 
Pfarrer)  plus  quam  duobus  annis  .... 

»50;  S.  Lau,  Mitt.  a.  d.  K.  St.-Arch.  XIV  S.  88  und  89. 

»")  Rot.  15,  Art.  56. 


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198  H.  Kelleter 

Jedenfalls  waren  ähnliche  Absichten  and  Zwecke  auch  für  die 
overstolziscb  gesinnten  Wähler  Gottfrieds  bestimmend  gewesen,  und  Hagen 
brauchte  weder  für  seine  Beliebtheit  in  der  Bürgerschaft,  noch  fttr  seine 
Fähigkeit,  angegriffene  Rechte  und  Freiheiten  energisch  und  erfolgreich 
zu  verteidigen,  besondere  Nachweise  zu  erbringen.  Es  steht  ausser  aller 
Frage,  dass  Gottfried  an  die  Spitze  der  Pfarrei  von  S.  Martin  aus  her- 
vorragend politischen  Granden  gestellt  worden  war. 

Ohne  auf  die  Bedeutung  der  Frieren  für  die  Weisen,  der  Ple- 
bane  fOr  die  Overstolzen  hier  weiter  einzugehen,  ist  es  nötig,  kurz 
darauf  zu  verweisen,  wie  die  Stellung  eines  Kölner  Pfarrers  und  be- 
sonders desjenigen  von  S.  Martin  im  12.  und  13.  Jahrh.  geartet  war. 
Vor  allem  gehörte  derselbe  durchweg  einer  reichen  und  in  Köln  sess- 
haften  '^')  Patrizierfamilie  an.  Die  Namen  der  Kleingedank,  der  Harde- 
fast,  vom  Po,  Hirzelin,  Overstolz  ^^')  u.  s.  w.,  welche  wir  bis  ins  14. 
Jahrhundert  unter  den  Kölnern  Pfarrern  der  alten  und  wichtigen 
Pfarreien  finden,  beweisen  das.  So  war,  was  den  Vorgänger  Gottfrieds 
an  S.  Martin  betrifft,  Pfarrer  Ulrich,  jedenfalls  ein  Mitglied  des  Pa- 
trizierstandes dieser  Pfarre.  Da  seine  Wahl  aus  dem  einzigen  Grunde 
der  Äbtissin  Hadewig  I  zur  Annahme  empfohlen  worden  war,  weil  er 
Verwandter  seiner  Wähler  sei,  ^^^)  und  da  letztere  die  Ausschlag  geben- 
den Grossbarger  waren,  so  liegt  vorgenannte  Thatsache  klar  zu  Tage. 
Als  Nachfolger  Gottfrieds  sind  genannt  Gerhard  Hirzelin,  Hild^er 
Hardefust  und  ein  Heinrich  vanme  Hirtze.  Letzterer  noch  1355;  in 
seinem  Testamente  ^^*)  vermacht  er  der  Kirche  eine  kostbare  und  reiche 
Ausstattung  in  Leuchtern,  Kasein,  Alben,  Monstranzen,  Tafeln,  Gemälden 
und  Reliquiengefässen,  so  dass  die  Erscheinung  des  patrizischen 
Plebanats  auch  nach  dieser  Seite  in  eine  vorteilhafte  Beleuchtung  tritt. 
Nun  hielt  aber  dem  Klange  eines  angesehenen  Familiennamens,  dem 
Glänze  eines  grossen  Vermögens  die  Falle   der  pfarramtlichen  Pflichteo 


11^3)  Meister  Gottfried  war  seiner  Abstammung  nach  in  der  Pfarre 
St.  Martin  heimatberechtigt.  Dort  lag  in  der  Enzegasse  die  domus  Vetschol- 
dere  (Schreinsb.  Luwenstein  196  z.  J.  1266,  April).  Dort  lag  auch  in  der 
Rheingasse  das  Haus  seiner  Freunde,  der  Overstolzen. 

1*8)  Pfarrer  von  S.  Peter,  S.  Memorienbuch  im  Pfarrarchiv  dieser 
Kirche;  die  übrigen  bei  Ennen,  Quell,  z.  Gesch.  d.  St.  K.,  Kessel,  Antiqiü- 
tates  und  den  hier  oft  genannten  Botulis. 

^^*)  Aussage  der  Hadewig  in  Proz.  Rot.  2 :  ....  et  quod  parrochiani 
dicte  ecclesie  s.  Martini  libenter  habuissent  eandem  domino  Ulrico  predicto 
eo,  quod  erat  consanguineus  ipsorum  .... 

^^*)  Kopiar  im  Pfarrarchiv  von  S.  Maria  im  Kapitol  f.  210  ff. 


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Gottfried  Hagen  und  sein  Buch  von  der  Stadt  Köln.  19^ 

damalifi^er  Zeit  durchaus  die  Wage.  Herkömmlicherweise  war  ein  alt- 
kölnischer  Pfarrherr  Mitglied  eines  oder  mehrerer  Stifter,  er  war  Vor- 
sitzender des  Sendgerichts  ^^^)  und  dazu  noch  häufig  in  einem  bischöflichen 
oder  städtischen  Nebenamt.  Letzteres,  dass  der  Pfarrer  städtischer 
Rat,  Kanzler  oder  Protonotar  ist,  ist  gerade  eine  Eigentümlichkeit  bei 
der  Pfarre  Martin.  Auf  diese  Weise  vereinigten  die  älteren  Pfarrer 
eine  Mannigfaltigkeit  der  Gewalt  in  ihrer  einzelneu  Person,  welche,  je 
nach  der  politischen  Stellung  und  nach  der  besonderen  Achtung  des^ 
einzelnen,  eine  grosse  Wirkung  und  Kraft  in  der  Pfarre  selbst  ausüben 
konnte.  *^')  Deshalb  war  es  nicht  der  blinde  Stolz  des  Echtbürgers,, 
sondern  ein  wohl  erwogenes  Interesse  für  die  Person  und  das  Amt, 
welches  den  Ausfall  der  Pfarrerwahlen  im  allgemeinen  bestimmte.  Ii> 
Kl.  Martin,  dem  Mittelpunkte  des  merkantilen,  des  industriellen  und 
des  sozialen  Lebens  von  Altköln,  musste  besonders  in  Zeiten  und  Strö- 
mungen, me  das  Jahr  1270  sie  heraufbrachte,  die  Pfarrerwahl  eine  die 
ganze  Sondergemeinde  ergreifende  Angelegenheit  werden  und  in  aller- 
erster Linie  einen  politischen  Charakter  annehmen. 

Wie  aussichtslos  es  war,  bei  Lebzeiten  Hagens,  auch  sogar  auk 
päpstlichen  Hofe  für  die  Sache  der  Hadewig  ein  schnelles  und  günstiges^ 
Urteil  zu  erwirken,  musste  Alexander  von  Leysberg  erfahren,  welchen. 
Hadewig  nach  dem  Tode  Meister  Gerhards  von  S.  Severin  Gottfried 
Hagen  als  neuen  Gegner  vorzuführen  bemüht  war.  Ohne  das  Ende-^ 
des  römischen  Prozesses  abzuwarten,  trat  Alexander  von  Leysberg  in 
ein  Kloster.  Jedenfalls  mochte  er  selbst  einen  Sieg  der  von  ihm  ver- 
tretenen Sache  bezweifeln^*®).  Hadewig  bekundet,  wie  sie  dann  ferner 
nach  dem  Rücktritt  Alexanders  immer  wieder  neue  Kandidaten  für 
S.  Martin  aufgestellt  habe,  dass  sie  aber  schliesslich  Niemand  mehr 
gefanden  habe,  der  ein  solches  Amt  habe  übernehmen  wollen,  aus  Furcht 
vor  den  Gewaltthätigkeiten  der  Bürger  ^*^). 

^^')  Über  die  Bedeutung  des  Send  in  Köln  s.  Schiedsspruch  von  1258 
Art.  20  (Ennen,  Quell,  z.  Gesch.  d.  St.  K.  II  273  und  384)  und  Dialogus^ 
inter  clericum  et  laicum  (Waitz,  Chron.  Reg.  317,  318). 

"^)  Eine  Zurückdämnmng  der  ÜbergriflFe  der  Kölner  Pfarrer  hatte^ 
ßchon  einmal  der  Kardinallegat  Hugo  von  Sabina  Torgenomroen  (Ennen,  Quell, 
z.  G.  d.  St.  K.  II  316  von  1252  Dez.  19). 

"*)  Diese  Ansicht  liegt  auch  in  der  diesen  Punkt  betreffenden  Frage- 
der  Rotuli  ausgedrückt.  —  Hadwig  selbst  weiss  noch  nicht  einmal  anzugeben^ 
bis  zu  welchem  Punkte  der  Prozess  an  der  Kurie  gediehen  war  und  ob  der- 
selbe jemals  zu  Ende  geführt  worden  ist. 

159^  Eigene  Aussage  der  Äbtissin  Rot.  9 :  .  .  ipsa  (testis)  libenter  (dictam 
ecciesiam  s.  Martini)  contulisset  alteri  .  .  et  nuUum  invenit,  qui  intercipere? 
änderet  propter  potenciam  parrochianorum  ipsius  ecclesie  et  metnra  corporis^ 


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200  H.  Kelleter 

Nach  dem  Gebrauch  seiner  Zeit  hatte  Gottfried  unterdessen  das 
Pfarramt  von  Kl.  Martin  durch  seine  Eapläne  versehen  lassen.  Jedoch 
wollte  er  am  Markustage  des  Jahres  1271  (April  25)  in  eigener  Person 
sich  eines  Rechtes  bedienen,  welches  ihn  in  seiner  neuen  Pfarrereigen- 
schaft sogar  in  der  Stiftskirche  von  Maria  im  Kapitol  zur  Anerkennung 
bringen  sollte.  Als  er  nach  Beendigung  der  feierlichen  Konventual- 
messe,  wie  es  einem  Pfarrer  von  Kl.  Martin  zustand,  den  Stab  des 
h.  Petrus  ergriff  und  denselben  der  nunmehr  nach  S.  Severin  weiter- 
ziehenden Stiftsprozession  vortragen  wollte,  als  ein  Zeichen  seiner  neu- 
lich erfolgten  Einführung  in  die  Kirche  von  S.  Martin,  trat  Äbtissin 
Hadewig  an  ihn  heran  und  untersagte  ihm  sein  Vorhaben,  weil  „er  der 
wahre  Pleban  der  Kirche  S.  Martin  nicht  wftre**  *^^).  Gottfried  betrach- 
tet sich  also  als  rechtsmässigen  Pfarrer,  er  erscheint  unter  den 
Konventsgeistlichen,  um  ein  ihm  zustehendes  Recht  auszuüben  und  er 
wird  von  der  stolzen  Hadewig  zurückgewiesen,  von  dei-selben,  die  auf 
ganz  besonderes  Befragen  selbst  im  Prozess  keine  Gewaltthat  von  ihm 
auszusagen  weiss;  sie  muss  sogar  einräumen,  dass  Meister  Hagen  nie 
ihr  persönlicher,  sondern  nur  ihr  sachlicher  Gegner  gewesen  sei  *^*). 
Dafür,  dass  sie  die  Privilegien  ihrer  eigenen  Vorgängerinnen  trotz  deren 
Kenntnisnahme  nicht  achtete,  hatte  sie  augenscheinlich  sich  selbst  keine 
Vorwürfe  zu  machen,  eifersüchtig  aber  wachte  sie  darüber,  dass  ihr  ver- 
meintliches Recht  nicht  etwa  verkümmert  werde  und  scheute  sich  des- 
halb auch  nicht,  einen  in  der  ganzen  Stadt  hochgeachteten  Mann  öffent- 
lich zu  beleidigen.  Übrigens  teilte  das  ganze  Stift  von  St.  Marien  im 
Kapitol  die  Verblendung  seiner  Herrin.  Ein  Mitkanonikus  der  Hade- 
wig, Heinrich  von  Malsdorp,  .Priesterkanonikus  *^*),  bekräftigt  als  Ohren- 
zeuge, dass  Äbtissin  und  Stiftsdaroen  sich  vielmals  beklagt  haben,  ^es 
sei  ein  Elend,  dass  ein  so  gescheidter  und  belesener  Mann  die  fragliche 
Kirche  auf  so  unrechte  und  böse  Weise  im  Besitz  habe,  ohne  darüber 
ein  Gewissen  zu  verspüren*'. 


"<*)  Hadwig  sagt  über  dies  ihr  vermeintliches  Recht  Proz.-Rot.  9,  Art.  41: 
Dicit  eciam,  quod  nulli  horaines  in  huiusmodi  presentacione  ad  dictam  eccle- 
siam  aliquid  iuris  habeant  nee  ipsa  testis  recognoscit  aliqiiid  iuns  habere 
preter  solam  abbatissam. 

*®^)  Proz.-Rot.  14,  Art.  04:  dicit  .  .  .,  quod  nee  ipsa  nee  concanonice 
sue,  sicut  pro  hoc  habet,  erant  imniici(!)  ....  sed  adversarie  eius  pro 
iure  earum  super  dicta  ecclesia  defendendo. 

**2j  Proz.-Rot.  38  zu  Art.  55 :  „quod  miseria  esset,  quod  tarn  discretus 
et  litteratus  homo  dictam  ecclesiam  adeo  iniuriose  et  male  detiueret  occu- 
patain  et  hoc  conscienciam  non  habendo.*- 


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Gottfried  Hagen  und  sein  Buch  von  der  Stadt  Köln.  201 

In  den  Kölnischen  Urkunden  begegnet  Gottfried  nach  1271  als 
anerkannter  Pleban  von  S.  Martin,  keiner  seiner  Gegner  wird  als  solcher 
einmal  genannt.  Zwar  fahrt  Hagen  offiziell  den  Plebantitel  erst  spät, 
anfangs  findet  er  sich  noch  immer  als  der  bescheidene  clericns  Colo- 
niensis.  So  nennen  ihn  Schreinsurkanden  des  Jahres  1272^^^)  nur 
Meister  und  Kleriker.  Dieselbe  Standesbezeichnung  führt  er  auch  noch 
1275  *•*)  auf  seinem  Siegel.  Dass  aber  jenes  Siegel  einem  erz- 
bischöflichen Rundschreiben  angehängt  ist,  welches  ausschliesslich  an 
die  Mitglieder  des  höheren  Klerus  gerichtet  war,  stellt,  da  auch  die 
Hauptpfarrer  dahin  zu  rechnen  sind  und  Gottfried  hier  nur  als 
Pfarrer  von  Martin  siegelt,  es  über  jeden  Zweifel,  dass  Hagen  eben 
als  Pfarrer  bei  seiner  erzbischöflichen  Behörde  durchaus  unbeanstandet 
war.  Allerdings  hatte  Siegfried  von  Westerburg  nunmehr  den  Sitz  des 
h.  Matemus,  eingenommen  und  seine  Regierungszeit  war  in  ihrem  Be- 
ginn durch  ein  ungemein  friedliches  und  besonders  der  Stadt  Köln  ent- 
gegenkommendes Verhalten  ausgezeichnet.  Spätere  Fälle,  wo  Hagen 
urkundlich  als  Pleban  bezeichnet  ist,  sind  die  bereits  von  Merlo 
erwähnten  von  1286  April  11  und  1287  Jan.  10^^*).  Dieselben  lassen 
sich  noch  durch  zwei  bisher  unbekannte  Stücke  vermehren,  eine  Schreins- 
urkunde von  1286  und  eine  solche  von  1287  August  9.  Letztere  ist 
wieder  so  geartet,  dass  sie  von  dem  Ansehen  und  der  Geltung  Gott- 
frieds bei  der  erzbischöflichen  Behörde  und  der  hohen  Geistlichkeit 
redet,  sie  nennt  ihn  zusammen  als  Zeugen  mit  dem  Abt  von  Pantaleon 
und  dem  Offizial  der  Kölner  Kurie »««). 

Aber  auch  bei  seinen  unmittelbaren  Amtsgenossen,  den  Kölner 
Pfarrern,  welche  die  merkwürdige  fraternitas  plebanorum  ^®')  bildeten, 
hat  Gottfried  Anerkennung  gefunden.  Die  noch  lebenden  Mitglieder 
derselben  sind  1299/1300  im  Prozess   noch  augenscheinlich  der  früher 


»")  Schreinsb.  Mart.  Ryngasse  192. 

*•*)  Das  betr.  Siegel  befindet  sich  an  ürk.  Nr.  624a  im  Kölner  Stadt- 
archiv.    Die  Legende   lautet:   Sig.   magistri  Gode[fTi]di   clerici  Coloniensis. 

Ennen,   Quell,  z.  Gesch.  d.  St.  K.  II  104  liest:   magri  God tini  Col. 

(Eünen  anderen  Irrtum  begeht  E.  noch  in  seiner  Geschichte  der  Stadt,  wo  er 
Gottfried  Abt  von  St.  Martin  sein  lässt,  Bd.  II  S.  214).  Die>n  der  genann- 
ten Urkunde  befindliche,  das  Siegel  Gottfrieds  tragende  Pressel  hat  die  Auf- 
schrift: plebanus  s.  Martini. 

'")  Bonn.  Jährt».  LIX  S.  128,  Ennen,  Quell.  III  2(54  imd  279. 

"•)  S.  Anhang  Nr.  3. 

"')  Dieselbe  begegnet  seit  Ende  des  12.  Jahrb.  Die  Vereinigung  be- 
sass  einen  gezneinscbaftlichen  Fonds  und   ein  Versammlungshaus. 

M'ertd.  Zeitochr.  f.  Gesch.  u.  Kunst.    XIII,    H.  14 

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202  H.  Kelleter 

gewonnenen  Ansicht,  dass  Gottfried  seine  Pfarre  zu  Recbt  batt«;  bei  den 
veränderten  Zeitverhältnissen  antworten  sie  jedoch  ausweichend  auf  die 
bestimmte  Frage  nach  dieser  ihrer  Meinung,  die  sie  nicht  mehr  offen 
zu  äussern  wagen.  Dechant  Gerhard  von  S.  Georg  und  Pfarrer  voa 
S.  Jakob  spricht  sich  dagegen  bestimmt  für  Meister  Gottfned  aus.  Er 
erklärt,  dass  er  dessen  Gegner,  Meister  Gerhard  von  S.  Severin,  nie 
als  Mitglied  der  Fraternitas  plebanorum  anerkannt  und  demselben 
niemals  die  fällige  Portion  aus  dem  Anniversarienfonds  behändigt 
habe »«»). 

Hagen  war  demnach  nicht  nur  bei  seinen  Mitbürgern  und  seiner 
vorgesetzten  weltlichen  Behörde,  sondern  auch  bei  seineu  geistlichea 
Amtsbrüdern  und  Oberen  als  rechtsmässiger  und  wirklicher  Pfarrer  von 
Kl.  Martin  angesehen.  Wie  die  Erzbischöfe  sich  zu  Gottfried  stellten, 
ist  bereits  an  einzelnen  Beispielen  gezeigt  worden.  Es  ist  aber  hier 
der  Ort,  noch  einmal  auf  diese  Frage  zurückzukommen.  Hagen  ge- 
hörte zu  denjenigen  Geistlichen,  welche  in  ihrer  Eigenschaft  als  städtische 
Beamte  in  die  Friedensinstrumente  von  1271  besonders  aufgenommen 
und  mit  einer  eigenen  Rekonziliation  bedacht  wurden  *®^).  Dem  rechts- 
gewandten und  vorausschauenden  Gottfried  ist  es  wohl  zuzutrauen,  dass 
diese  Indulte  nicht  ohne  sein  unmittelbares  Zutbun  geschaffen  worden 
sind.  Aber  auch  ohnedem  verlangte  die  Gerechtigkeit  diesen  Schutz.  Die 
juristischen  Verteidiger  der  Kölner  Freiheiten  waren  vor  allem  Kleriker, 
nach  dem  Gebrauch  der  Zeit  lag  bei  diesen  die  Rechtskenntnis.  Unter  ihnen 
erblickte  Castaneto  seine  grössten  Widersacher,  deswegen  suchte  er  in 
der  Bannverschärfung  vom  23.  August  1270  gerade  sie  zu  treffen  und 
zum  Abzug  aus  Köln  zu  zwingen  ^^®).  Aus  demselben  Grunde  finden, 
sich  aber  „die  Kleriker  und  die  Anderen,  welche  der  Stadt  Köln  zum 
Gehorsam  verbunden  sind",  in  der  Sühne  wieder  genannt,  und  es  wird 
ihnen    die    ausdrückliche  Verzeihung    und  Huld    des  Erzbischofs   znge- 


»«8)  Proz.-Rot.  Nr.  96. 

^«»)  Vgl.  den  Wortlaut  der  Sühne  vom  16.  April  1271 : Volen- 

tes  .  .  .  .  clericos  quidem  et  alios,  qiücumque  fuerint,  qui  ad  obsequium 
civitatis  Coloniensis  sunt  astricti,  huiusmodi  rcconciliacioni  nostre  esse  pro- 
iiteraur  inclusos  Lacombl.  Urk.  II  S.  359.  Über  Zwingen  und  Mietben 
der  Geistlichen  zum  priesteren  sänge  seitens  der  Stadt  s.  Lac.  Urkb.  II  542. 
1264  Mai  14. 

^'^)  A.  a.  0.  Lacombl.  Urkb.  IIS.  352:  clero  seculari  in  dictis  ciritate 

et  suburbio   commoranti   sub   pena  excommunicacionis precipiendo- 

mandantes,  ut  a  civitate  et  suburbiis  predictis  infra  duorum  mensium  spacium 
a  publicacione  pres«nciiim  computandum  omnino  discedant. 


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Gottfried  Hagen  und  sein  Buch  von  der  Stadt  Köln.  203 

sichelt  ^^').  Hagm  gehörte  in  erster  Linie  zu  dieser  Klasse.  Als 
Kleriker  and  der  Stadt  zum  Gehorsam  verpflichteter  Beamter  hatte  er 
gegen  Castaneto  nnd  den  Erzbischof  gekämpft  und  geschrieben,  als 
clericus  Coloniensis  hatte  er  während  des  Interdiktes  von  den  Gross- 
und  Gewaltbürgern  der  Stadt  sich  in  sein  Amt  setzen  lassen  und  gottes- 
dienstliche Handlungen  vorgenommen  oder  durch  seine  Kapläne  vor- 
nehmen lassen.  In  allen  diesen  Vorgängen  war  er  als  clericus  Coloniensis 
durch  die  Sahne  gegen  Engelbrecht  gedeckt.  Sollte  dies  auch  die  Ver- 
anlassung gewesen  sein,  dass  er  in  den  ersten  Jahren  seines  Pfarramtes 
dem  Titel  clericus  Coloniensis  vor  dem  des  Plebanen  den  Vorzug  gab? 
Wenigstens  führte  er  bis  zur  Zeit  Siegfrieds  noch  immer  sein  altes 
Klerikersiegel. 

In  die  Zeit  der  Pfarrerschaft  Gottfrieds  muss  auch  seine  Heirat 
mit  Petrissa  Gemegross  fallen.  Gegen  März  1272,  nicht  1271,  wie 
Merlo  meint"*),  sichert  Gottfried  der  Petrissa  eine  Leibzucht  auf  das 
Haus  Schulhof  neben  dem  Hause  Gravenporzen  in  seiner  Pfarre.  In 
der  Nähe  wohnte  Ritter  Gerhard  Scberffgin.  Die  betreffende  Rente 
wurde  aber  auch  für  die  etwa  von  Gottfried  stammenden  und  nach 
dessen  Tode  noch  lebenden  „unehelichen"  "*)  Kinder  der  Petrissa  fest- 
gelegt. Sicher  war  also  Gottfried  um  diese  Zeit,  bereits  über  ein  Jahr 
Pfarrer,  noch  nicht  verehelicht.  Nun  erfolgt  1280  März  ein  Zusatz  "*) 
zu  obiger  Eintragung  dahin  lautend,  dass  Petrissa  und  ihr  Sohn  Gobe- 
linus  ihre  Berechtigung  an  dem  Hause  Schulhof  auf  Sterbfall  einander 
abtreten.  In  der  älteren  Urkunde  ist  das  „naturalibus"  durchstrichen 
worden;  wir  nehmen  an,  dass  dies  erst  geschah  1280,  nachdem  Gobe- 


1")  Vgl.  Note  169. 

"«)  Bonner  Jahrb.  LIX  S.  120  und  121. 

-'*)  Schreinsb.  Mart.  Saph.  Ryngasse  192  f.  22b:  Item  notum  sit, 
quod  magister  Godefridus  clericus  et  notarius  civitatis  Coloniensis  paravit 
(post  mortem  suam)  Petrisse  filie  Hermanni  Gemegrois  et  Petrisse  filie  Her- 
manni  Gemegrois  et  Petrisse  de  Novo-foro  et  naturalibus  liberis,  quos  tem- 
pore mortis  sue  ipse  Godefridus  reliquerit  de  eadem  (habuerit)  prescriptam 

hereditatem.    Das  in  (    )  Stehende  ist  übergeschrieben,   das durch- 
strichen. 

"*)  N.  8.  etc.,  quod  dicta  Petrissa  filia  Hermanni  Gemegrois  et  Go- 
belinus  filius  eius  taliter  inter  se  convenerunt,  quod,  si  unus  eorum  alterum 
supervixerit,  liberam  habebit  potestatem  divertendi  domum  .  .  .  cum  area 
....  Et  effestucavit  predictus  magister  Godefridus  super  usufruetum  dicte 
heredatis  ad  manus  Petrisse  et  Gobelini,  tilii  sui,  predictorum.  Schreinsb. 
Mart.  Saph.  Ryngasse  192  fol.  22  b. 


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204  H.  Kelleter 

linus  durch  Heirat  legitimiert  war.  Deshalb  fehlt  auch  in  der  Urkunde 
von  1280  ein  Zusatz  illegitimus  oder  naturalis,  Gobehnus  ist  einfach  ein- 
mal als  Sohn  der  Petrissa  und  am  Schlüsse  als  Sohn  Gottfrieds  bezeichnet. 
In  der  alten  Urkunde  von  1272  ist  statt  des  quos  .  .  .  reliquerit  ein 
bestimmteres  habuerit  de  eadem  gesagt  worden.  Das  weist  wieder  auf 
das  Jahr  1280.  M.  a.  W.  Gottfried  war  im  Jahr  1272  noch  unge- 
wiss, wie  viele  Kinder  er  hinterlassen  warde,  1280  dagegen  wusste 
er  bestimmt,  dass  nur  Gobelin  da  war.  Deshalb  ist  habuerit  für  reli- 
querit verbessert  worden.  Die  feierliche  Eheschliessung  zwischen  Hagen 
und  Petrissa  Gernegross  i^t  zwischen  1272 — 1280  anzusetzen.  Als 
eheliche  Gattin  Gottfrieds  ist  Petrissa  bezeugt  durch  Schreinsurkunde 
von  1302  *'^),  in  welcher  Gobelinus  als  der  Sohn  des  verstorbenen 
Meisters  Gottfried,  Stadtgeistlichen  von  Köln,  und  dessen  ehelicher  Frau 
(uxoris)  genannt  wird.  Wie  in  der  Urkunde  von  1280  steht  auch  hier 
filius  ohne  jeden  Zusatz.  Es  ist  sicher,  dass  Petrissa  als  wirkliche 
Ehefrau  Gottfrieds  galt  gegenüber  den  zahlreichen  Konkubinen,  mit 
welchen  die  höheren  Geistlichen  in  Verbindung  standen  und  welche  sich 
unter  dieser  Bezeichnung  an  zahlreichen  Stellen  der  Kölner  Schreins- 
bücher als  die  Erbgenamen  derselben  Geistlichen  nachweisen  lassen. 
Beabsichtigte  Gottfried  seinen  Sohn  Gobelinus  dem  geistlichen 
Stande  zu  widmen,  so  empfahl  es  sich,  dessen  Legitimierung  je  eher 
je  lieber  vorzunehmen.  Gobelin  selbst  ist  nach  1300  bereits  Stiftsherr 
des  strengen  Kanonikerstifts  von  S.  Severin;  man  hat  dort  also  keinen 
Makel  an  seiner  Geburt  gefunden '^^).  Jedoch  wird  nicht  allein 
die  Rücksicht  auf  seines  Sohnes  Zukunft  Gottfried  zur  Heirat  mit 
Petrissa  bestimmt  haben;  bei  ihm,  dem  Manne  des  ausgeprägten  Ge- 
rechtigkeitsgefühles,  wie  er   uns  in  seinem  ganzen  Leben  erscheint,   ist 


1'«)  Bonn.  Jahrb.  LIX  S.  122  ff  hat  Merlo  das  eheliche  Verhältnis 
zwischen  Gottfried  und  Petrissa  auf  Grund  dieser  Urk.  besprochen,  daran 
aber  sehr  unwahrscheinliche  Vermutungen  geknüpft. 

1^®)  Uneheliche  oder  aus  Priesterehen  stammende  Geistliche  fanden 
gegen  das  Ende  des  13.  Jahrh.  häufig  Schwierigkeiten.  So  kann  z.  B.  der 
aus  einer  Priesterehe  stammende  Kaplan  Theoderich,  welcher  von  dem  Erz- 
hischof  als  Pfarrer  von  S.  Laurenz  in  Aussicht  geommen  war,  nur  durch 
einen  Konipromiss  mit  der  Pfarrgeraeinde  in  sein  Amt  gelangen.  (Vgl.  Ennen, 
Quell,  z.  Gesrh.  d.  St.  K.  ITI  457  1298  März  8  und  Nr.  461,  1298  April  2). 
Übrigens  ist  es  fiir  das  damalige  Regiment  in  den  Sondergemeinden  bezeich- 
nend, dass  die  Laien  den  Theoderich  beanstanden.  Wie  lax  der  Klerus  um 
diese  Zeit  noch  vielfach  handelte,  zeigen  Hinscliius.  Kirchenrecht  I  156  ff.  und 
die  folgende  Anmerkung. 


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Gottfried  Hagen  und  sein  Buch  von  der  Stadt  Köln.  205 

jedenfalls  auch  das  Bestreben  vorbanden  gewesen,  das  Weib  seiner  Liebe 
mit  der  Warde  nnd  dem  Rechte  der  ehelichen  Frau  zu  umkleiden. 
Führte  er  Petrissa  heim,  nachdem  er  bereits  Pfarrer  geworden  war,  so 
erscheint  diese  Handlung  heute  doppelt  befremdend.  Im  Köln  des 
13.  Jahrb.  finden  sich  aber  noch  Pfarrer  mit  „Weibern"  (mulieres), 
Stiftsherren  mit  „ehelichen  Frauen*'  (uxores),  wie  aus  untenstehender 
Note  unzweifelhaft  hervorgeht*'').  Gottfried  folgt  dem  edleren  Brauche, 
er  zieht  die  Ehefrau  der  Konkubine  vor. 

Als  Pfarrer  von  Kl.  Martin  begegnet  Gottfried  zuletzt  noch  1287 
Augast  9;  in  den  Jahren  1291  und  1297  wird  er  Dechant  von 
S.  Georg  in  Köln  genannt,  aber  auf  dem  Todesbette  finden  wir  ihn  als 
einfachen  Pfarrer  von  Kl.  Martin  wieder.  Seine  Ernennung  zum 
Dechanten  ist  sicher  nach  1288  Juni  22  erfolgt;  denn  damals  ist 
Heinrich  von  Poulheim  noch  Dechant  von  S.  Georg  *"^).  Nach  den 
bisher  bekannten  Nachrichten  fehlt  auch  nach  1280  jede  Erwähnung 
Gottfrieds  als  Stadtschreibers,  bis  diese  Bezeichnung  erst  in  den  nach 
1299,  dem  Todesjahre  Gottfrieds,  ausgestellten  Urkunden  wiederkehrt. 
Ein  Duncius  civium  namens  Keselinc  begegnet  1295  *'**).  Haben  die 
Ereignisse  von  Worringen  eine  neue  diplomatische  Kraft  gefordert? 
Falls  die  oben^®**)  besprochene  Handschrift  gewisser  Schreinsbücher  be- 
stimmt als  diejenige  Hagens  angesehen  werden  durfte,  so  wQrde  es 
flberflflssig  erscheinen,  den  Rücktritt  Hagens  aus  politischen  Rücksich- 
ten erklären  zu  wollen.  Die  fragliche  Schrift  bezeugt,  dass  die  Hand 
des  Schreibers  unsicher  und  kraftlos  geworden  war  gegen  das  Ende  des 
neunten  Dezenniums  im  13.  Jahrb.  Auffallend  dünn  und  unbestimmt 
stehen  die  ehemals  kräftigen  Züge  da.  Im  Januar  1288  setzt  die 
Hand  aus.  Ohne  eine  zu  gewagte  Annahme  auszusprechen,  setzen  wir 
um    dieselbe   Zeit   der  Thätigkeit  Hagens  als   Syndikus   der  Stadt   ein 


*")  Eine  treffliche  Schilderung  der  Kölnischen  Zustände  giebt  der 
Verf.  der  AVeisenchronik  (Waitz,  Chronica  Regia  S.  306  Abschn.  II,  wo  er 
von  der  Geistlichkeit  sagt :  .  .  .  Que  (luxuria  ?)  tunc  tanta  fuit,  quod  ad  instar 
presbiterorum  in  peccata  ruit  crebro  populus  laicorum.  Nam  contra  votum 
clerum  corrupeio  totum  tunc  fere  possedit  plerosque  superbia  ledit.  Et  luxus 
talis,  populi,  quod  obinde  locuntur.  Nee  secreta  malis  loca,  sed  manifesta 
petuntur.  Ducunt  uxores  publice,  qui  canonicantur,  plebis  pastores  mulicri- 
bus  associantur  .  .  . 

'")  Ennen,  Quellen  z.  Gesch.  d.  St.  K.  III  S.  276:  Henricus  decanus 
ecclesie  s.  Georgii.  Über  Gottfried  als  Kanonikus  von  S.  Georg  s.  Anhang  Nr.  6. 

"»)  Lacomblet,  Urkb.  II  S.  566  und  Ennen,  Gesch.  der  St.  Köln  II«  S.  518. 

"«)  Vgl.  oben  S.  42. 


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206  H.  Kelleter 

Ende.  Zwischen  1288  und  1290  mag  Gottfried  aus  seinem  diploma- 
tischen Dienst  geschieden  sein.  Schon  die  Beförderung  zum  Dechanten 
eines  hervorragenden  Stiftes  verlangte  das  Aufgeben  des  städtischen 
Dienstes,  wenn  er  auch  noch  seine  alte  Pfarre,  wie  es  ablich  war, 
durch  Kapläne  versehen  lassen  konnte  ^^^). 

Ein  neuer  Dechant  von  S.  Georg,  Gerhard,  erteilt  Meister  Hagen 
die  Sterbesakramente.  Er  thut  dies  in  seiner  Eigenschaft  als  Dechant 
Gottfrieds  '®^).  Hagen  war  also  bereits  vor  seinem  letzten  Kranken- 
lager vom  Dekanat  zurückgetreten,  aber  im  Stiftsverband  verblieben. 
Von  Dechant  Gerhard  vernehmen  wir  auch,  dass  Hagen  auf  mehrere 
Kirchen  (mit  Ausnahme  derjenigen  von  Kl.  Martin)  Verzicht  geleistet 
hatte  ^®^),  dazu  gehörten  also  S.  Georg  und  selbstredend  auch  die  mit 
dem  dortigen  Dekanat  verbundene  Pfarrkirche  von  S.  Jakob.  Letzteres 
ist  mit  Bestimmtheit  zu  behaupten,  weil  die  für  Gottfried  in  S.  Georg 
gemachte  Stiftung  nach  dem  Klaustralrecht  auf  die  derzeitige  Kurie  des 


^^^)  Merlos  Zweifel  daran,  dass  Meister  Hagen  wirklich  Priester  war, 
sind  nicht  berechtigt.  Wurde  Hagen  Dechant  von  St.  Georg,  so  war  er  der 
geborene  Pfarrer  seines  Stifts  und  musste  notwendig  die  höheren  Weihen  und 
das  sacerdotium  besitzen.  Dass  der  Dechant  von  S.  Georg  wirklich  Priester 
sein  musste,  geht  hervor  aus  dem  statutum  capituli  s.  Georgii  de  quataor 
prebendis  sacerdotalibus  vom  J.  1247.  (Alfter,  Manuskriptensamml.,  Köln. 
Stadtarch.  XH  S.  216)  und  aus  der  Bestätigung  desselben  durch  den  Kardi- 
nallegaten  Hugo  von  S.  Sabina.  In  beiden  Schriftstücken  wird  es  als  selbst- 
redend betrachtet,  dass  der  Dechant  Priester  ist.  So  heisst  es  in  der  Be- 
stätigung (Alfter   a.   a.   0.  XXH  S.  79):   Frater  Hugo ,   quod   cum 

essent  nisi  duo  preter  te,  fili  decane,   in  ecclesia  vestra  canonici  sacerdotes, 

vos   ne   ecclesia  ipsa  in  posterum  sacerdotum  ministeriis  indigeret 

statuistis,  ut  de  viginti  praebendis  ipsius  ecclesie  quatuor  preter  domini  decani 

sacerdotales  essent  prebende Übrigens  waren  in  sämtlichen  Stiftern 

Kölns  im  13.  Jahrh.  die  Stiftsherren  noch  selten  wirkliche  Priester.  Die  Ur- 
kunden aus  der  Zeit  Gottfrieds  als  Dechanten  von  S.  Georg  finden  sich  zum 
Jahre  1291  bei  Ennen,  Quell,  z.  Gesch.  d.  St.  K.  IH,  365  und  eine  solche  von 
1297  Jan.  20  im  Düsseldorfer  St.-A. :  Vererbpachtung  eines  steinernen  Hauses 
auf  der  Hochpforte  durch  die  Eheleute  Johann  und  Bela  Faber.  Nach  dem 
Gipsabdruck  zeigt  das  Siegel  Gottfrieds  an  der  Düsseldorfer  Urkunde  das 
Bild  des  aufrechtstehenden  Ritters  Georg  mit  der  Lanze  und  die  Umschrift: 
Sigillum  magistri  Godefri[di]  decani  [s.  Georgii  Coloniensis]. 

18*)  Er  sagt  Rot.  96 :  se,  ipse  testis,  interfuisse  tamquam  ille,  qui  erat 

decanus  suus  et  qui  eum  communicavit  et  inunxit Dechant  Gerhard 

bei  Ennen,  Quellen  z.  Gesch.  d.  St.  K.  III,  492. 

*8')  Rot.  96:  licet  ....  alias  ecclesias  resignasset  .  . 


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Gottfried  Hagen  und  sein  Buch  von  der  Stadt  Köln.  207 

Pfarrers  von  S.  Jakob  gelegt  war*®*).  Das  Memorienbuch  von  S.  Georg 
-erwähnt  ausser  dieser  Stiftung  aach  eine  solche  fQr  Gerhard,  den  Vater 
des  Dechanten  Meister  Gottfried'®^).  Es  vermerkt  das  Obiit  desselben 
«inen  Tag  frQher  als  die  entsprechenden  Eintragungen  des  Liber  s.  Petri 
und  des  Necrologium  Xantense  dies  thun.  Der  Domyikar  Gerhard  von 
Xanten  war  Kanonikus  an  S.  Georg,  von  ihm  rflhren  auch  die  far 
Gerhard  Vetscholder,  den  Vater,  gemachten  Stiftungen  her*®''). 

!Nur  die  Pfarrstelle  von  Kl  Martin  war  Meister  Gottfried  von 
allen  Diensten  und  Ämtern,  Avelche  er  in  seinem  arbeits-  und  kampf- 
reichen Leben  bekleidet  hatte,  geblieben.  Diesen  Posten,  auf  welchen 
ihn  das  Vertrauen  der  Overstolzen  *®^)  berufen  hatte  in  grosser  Zeit, 
hat  er  auch  nachher  und  bis  zum  letzten  Hauche  seines  Daseins  ver- 
teidigt. Die  Äbtissin  Hadewig  konnte  sich  nicht  rahmen,  den  Schreiber 
der  Warnung  als  Besiegten  gesehen  zu  haben.  Der  mehrmals  erwähnte 
Dechant  Gerhard  von  S.  Georg,  welcher  vor  Gericht  mit  Urteil  und 
Freundschaft  über  Gottfried  redet,  erzählt,  dass  der  sterbende  Meister 
die  herkömmliche  Resignation  nicht  in  die  Hände  Hadewigs,  sondern 
vor  dem  erzbischöflichen  Offizial  geleistet  habe.  Allerdings  hatte  die 
Äbtissin  auf  die  Kunde  von  dem  bevorstehenden  Tode  Meister  Hagens  den 
Dechant  von  S.  Aposteln,  Gerhard  von  Erperode,  beauftragt,  den  Ster- 
benden zu  einem  Geständnis  und  zu  einer  Erklärung  zu  veranlassen, 
•dass  er  seinen  „Irrtum**  einsähe.  Als  Gerhard  von  Erperode  Meister 
<}ottfried  dieserhalb  besuchte,  fand  er  denselben  bereits  sprachlos.  ^^®) 
Vorher  aber  hatte  Hagen  auf  die  Ermahnung  des  erzbischöflichen  Offizials, 
seine  zeitlichen  und  ewigen  Angelegenheiten  zu  ordnen,  etwa  in  folgen- 


"*)  S.  Memorienb.  von  S.  Georg  Nr.  96  Geistl.  Abt.  Köln.  Stadtarch. 
1  25b.  Über  „Klaustralrecht"  s.  Muller,  D.  Eigentum  a.  d.  Domkurien  d. 
•deutsch.  Stifter,  Westd.  Ztschr,  X  S.  341  ff. 

"*)  11.  Juli  Obiit  Gerardus  pater  magistri  Godefridi  decani;  decem 
-solidos  de  domibus  sitis  supra  Burchmuyren  a.  a.  0.  f.  26b.  Über  die  hier 
genannten  Häuser  auf  der  Burgmauer  und  den  dadurch  bedingten  Zusammen- 
hang dieser  Stiftung  mit  einer  solchen  des  Domvikars  Gerhard  v.  Xanten 
«.  Anhang  Nr.  4. 

"«)  S.  Anhang  Nr.  4. 

*'')  Eine  spätere  Urkunde,  welche  nicht  allein  die  herkömmlichen 
Vorgänge  bei  der  Pfarrerwahl  in  Kl.  Martin  erzählt,  sondern  auch  für  die 
Thatsache  Zeugnis  ablegt,  dass  auch  noch  im  14.  Jahrh.  gerade  die  Over- 
stolzenpartei  das  freie  Wahlrecht  kräftig  zu  verteidigen  bemüht  war,  ist  im 
Anhang  unter  Nr.  5  beigegeben. 

"»)  Proz.-Rot.  38  Art.  55. 


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208  H.  Kelleter 

der  Weise  geantwortet  *®®) :  ^Ihr  (nftmlich  der  erzb.  Offizial)  seid  and 
seid  immerdar  der  Grundstock  meiner  Beratung  gewesen.  Über  meine 
Seele  habe  ich  bereits  Bestimmung  getroffen  und  bei  den  mir  obliegen- 
den Pflichten  gebe  ich  die  Kirche  des  h.  Martin,  so  wie  ich  glaube, 
dass  es  mir  zustatten  komme,  in  Eure  Hände  zurflck.^  Decbant  Gerhard 
von  S.  Georg  glaubt  sich  dieses  Wortlautes  genau  zu  erinnern,  beson- 
ders aber  habe  er  das  Wort  radix  consilii  mei  bemerkt.  Und  in  der 
That  liegt  in  demselben  ein  tiefer  Sinn.  Der  erzbischöfliche  Offizial 
ist  ein  langjähriger  Ratgeber  des  Verfassers  der  Warnung,  des  Gegners 
der  Äbtissin  Hadewig.  Wer  will  heute  aber  diese  geheimnisvolle  Be- 
ziehung zwischen  Hagen  und  dem  ersten  geistlichen  Richter  der  erz- 
bischöflichen Kurie  enträtseln,  da  ihr  Bekanntwerden  schon  dem  Freunde 
und  Beichtvater  Hagens,  dem  Dechanten  von  St.  Georg,  so  sehr  auf- 
gefallen ist?  Wenn  wir  aber  von  einer  anderen  Seite  erfahren,  dass 
Gottfrieds  langjähriger  und  massgebender  Berater  ein  Prior  des  Pre- 
digerordens war, '^^)  und  dazu  halten,  mit  welcher  Hochachtung  und 
mit  welchem  auffallenden  Ernst  Gottfried  von  den  Versöhnungswerken 
des  gleichfalls  dem  Predigerorden  angehörenden  Bruders  Albert  (Albertus 
Magnus)  in  seinem  Buch  von  der  Stadt  Köln  überall  redet,  so  ist 
Hagens  Beziehung  zu  dem  erzbischöflichen  Offizial,  als  einem  Angehörigen 
des  mit  der  Stadt  Köln  in  bestem  Einvernehmen  stehenden  Prediger- 
ordens, schon  erklärlich.  Das  Verhältnis  zwischen  dem  ehemaligen  Rat 
der  Stadt  Köln  und  dem  erzbischöflichen  Offizial  kann  aber  nur  ein 
Gottfried  ehrendes  gewesen  sein  und  thut  seiner  Bedeutung  als  Menschen 
und  Beamten  gewiss  keinen  Eintrag.  Er,  der  bis  zuletzt  der  streng 
denkende  und    handelnde  Mann    blieb,    konnte    selbst    als  Freund    des 


"®)  Rot  96  erzählt  Decbant  Gerhard  diese  Vorgänge  als  Augen-  und 
Ohrenzeuge.  Et  dicit  (testis),  quod  idem  magister  [Godefridus],  qui  ride- 
batur  ipsi  tunc  fuisse  compos  mentis  sue,  licet  debilis,  ad  .  .  ofdcialem  Co- 
loniensem  tunc  ibidem  presentem  et  ipsum  pro  disposicione  suarum  rerum  et 
anime  moventem  dixit  hec  verba,  prout  melius  recolit,  vel  eis  similia:  ,,Vo$ 
semper  fuistis  et  estis  radix  consilii  mei,  ego  disposui  de  anima  mea  et  in 
incumbentibus,  prout  credo  michi  expedire,  ecclesiam  s.  Martini  ego  resigno 
ad  manus  vestras.'^  Et  dicit  pro  causa  sciencie  sue  ipse  testis,  quia  presens 
fuit  et  audivit,  illud  verbum:  „Radix  consilii  mei*'  specialiter  notando. 

190)  Nach  der  Aussage  des  Zeugen  im  Rotulus  74  ist  der  Offizial  zur 
Zeit  des  Prozesses  1300  noch  am  Leben.  Femer  nennt  Alfter  in  seiner  Ma- 
nuskriptensammlung zum  Jahre  1300  denselben  als  prior  ordinis  predicato- 
rum.  Über  einen  Kölner  Dominikanerprior  Edmundus,  welcher  dem  Papst  die 
1271  abgeschlossene  Sühne  zur  Genehmigung  empfiehlt,  s.  Ennen,  Gesch.  d. 
St.  K.  II  207. 


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Gottfried  Hagen  und  sein  Buch  von  der  Stadt  Köln.  209 

höchsten  geistlichen  Richters  kein  Verräter  an  der  ehemals  von  ihm  ver* 
tretenen  Sache  werden.  Dies  zeigt  schlagend  sein  Verhalten  im  Streit  gegen 
Hadewig.     Nor  angesichts  des  Todes  resigniert  er,  bedingungsweise. 

Im  Gerede  des  Volks  hatten  sich  aber  diesen  Akt  bis  zur  Zeit 
des  Prozesses  seiner  Nachfolger  bereits  manche  Versionen  gebildet.  So 
erzählten  Freunde  der  Hadewig,  Gottfried  habe  seinen  Verzicht  mit 
dem  Ausruf  „Ach!  Ach!''  begleitet  und  erklärt,  die  Kirche  von  S. 
Martin  zu  Unrecht  empfangen  zu  haben.  ^^')  Aus  angeblichen  Mit- 
teUungen  des  Domvikars  Gerhard,  welcher  mit  dem  nur  hier  genannten 
Domvikar  Peter  am  Sterbebett  des  Bruders  geweilt  hatte,  wussten 
andere,  dass  Gottfried  nur  aus  Verlegenheit  und  mangels  der  ihm  vor- 
enthaltenen immissio  die  Kirche  S.  Martin  an  irgend  einen  Oberen,  in 
diesem  Falle  an  den  anwesenden  Offizial,  resigniert  habe.  Nach  der 
Darstellung  des  Kaplans  Johann  von  S.  Martin  und  des  Heinrich  von 
Aachen,  Vikars  von  S.  Georg,  habe  aber  Hagen  seine  Verzichtleistunjf 
mit  einem  (wegwerfenden)  „Ha,  Ha**  begonnen.*^*)  Diese  Äusserungen 
sind  charakteristisch  für  die  durch  sie  wiedergegebenen  Auffassungen 
der  beteiligten  Gruppen  und  lassen  verstehen,  welcher  Handlungsweise 
und  Gesinnung  man  Gottfried  für  fähig  hielt.  Seine  Freunde  trauten 
ihm  dabei  eine  gewisse  Schalkhaftigkeit,  von  der  nicht  nur  seine  War- 
nung, sondern  selbst  die  ernstesten  von  ihm  redigierten  Protokolle 
Zeugnis  ablegen,  noch  im  Sterben  zu. 

Aber  auch  nach  allen  diesen  Darstellungen  bleibt  die  Thatsache 
bestehen,  dass  Hagen  nicht  au  Hadewig,  sondern  an  den  Offizial  resig- 
niert hat,  dass  er  ferner  dies  nur  thun  konnte,  wonn  er  wirklich  nach 
Ansicht  der  kirchlichen  Behörde  als  Pfarrer  galt,  da  im  anderen  Falle 


^*^)  So  der  Stiftsherr  Heinrich  von  Malsdorp  von  Maria  i.  Kapitel  in 
Rot.  37  ff.  Dasselbe  bekundet  ein  anderer  Zeuge  als  Aussage  des  Priesters 
Paul,  Vikars  an  S.  Maria  i.  Kapitel,  Rot.  68.  Die  eigene  Aussage  dieses  Vikars 
aber  lautet  Rot  74:  requisitus  dicit  se  de  ipso  articulo  aliud  nichil  scire 
quam  quod  Gerardos  sacerdos,  unus  nunc  officiancium  ecclesiam  s.  Martini^ 
dicebat,  quod  eidem  dixisset  Gerardus,  vicarius  ecclesie  maioris  Coloniensis^ 
frater  eiusdem  magistri  Godefridi,  qui  dicebat  eidem  Gerardo  sacerdoti  se 
interfnisse  et  audivisse,  quod  cum  .  .  offi Cialis  curie  Coloniensis  nunc  existens 
et  ipse  frater  magistri  Godefridi,   videlicet  Gerardus  de  Xanctis  (monerent- 

),  ut  saluti  anime  sue  consuleret  et  ecclesiam  s.  Martini  resignaret  et 

quod  ipse  magister  Godefridus,  taliter  qualiter  potuit,  eidem  officiali  et  tunc 
presentibus  responderit:  „Ego  eam  a  nullo  recipi  et  ergo  nescio,  cui  eani 
resigno"  .  .  . 

»»2)  Proz.-Rot.  77. 


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210  H.  Kelleter 

-eine  solche  Form  Überflüssig  gewesen  wäre.  Und  Hagen  ist  selbst  nie 
«inen  Aagenblick  Ober  seine  Rechte  aaf  S.  Martin  zweifelhaft  gewesen. 
Ausser  den  bereits  früher  dafür  angezogenen  Beweisen  bezeugt  Dechant 
Oerhard,  dass  Hagen  nie,  weder  öffentlich  noch  im  Vertrauen,  sich 
•darüber  geäussert  habe,  ob  er  die  Kirche  S.  Martin  zu  Recht  oder 
Unrecht  besitze.  **^)  Im  Munde  des  Beichtvaters  Meister  Gottfrieds  ist 
<liese  YersicheruDg  wieder  nicht  zu  unterschätzen.  Allerdings  hätten  die 
Stiftsdamen  von  Maria  im  Eapitol  Gottfried  am  liebsten  sich  vor  ihnen 
beugen  sehen;  so  hatte  die  Mär  Aufnahme  bei  ihnen  gefunden,  dass 
Gottfried  in  Erkenntnis  seines  begangenen  Unrechts  bereits  in  gesunden 
Tagen  geneigt  gewesen  wäre,  seine  Pfarrstelle  von  8.  Martin  gegen  ein 
Kanonikat  an  ihrer  Kirche  aufzugeben  u.  s.  w.  Äbtissin  Hadewig, 
'welche  vor  Gericht  über  dieses  Gerede  aussagen  muss,  gesteht  aber, 
nichts  von  einem  derartigen  Vorhaben  Hagens  zu  wissen*^*). 

Meister  Gottfried  Hagen,  welcher  die  Privilegien  der  Stadt  Köln 
wie  der  Sondergemeinde  Martin  mit  gleichem  Mut  und  Erfolg  geschützt 
und  verteidigt    hat,    starb   am   4.  Juli  1299 '»«).      Seine   Hauptstärke 


i^Sj  Rot.  95  .  .  dicit  ....  quod  nunquam  audivit  ab  eo  in  publice  vel 
in  sccreto  ipsum  magistrum  [Godefridum]  mencionem  fecisse  de  ecclesia  s. 
Martini,  utrum  bene  vel  male,  iuste  vel  iniuste  eam  obtinuisset  vel  posse- 
disset,  licet  ibidem  alias  ecclesias  resignasset. 

"*)  Von  diesem  Gerücht  hatte  sogar  der  54.  Artikel  des  im  Sinne  der 
Hadewig  abgefassten  Klagelibells  des  Gerh.  Hirzelin  Kenntnis  genommen. 

^•*;  Rot.  14:  dicit  de  consciencia  ipsius  magistri  Godefridi  sibi  non 
«onstarc  nee  ae  aliquo  rogatu  facto  ipsi  abbatisse  aut  aliis  concanonicis  eins . . . 

^••)  Dieses  Datum  bestimmt  sich  durch  Folgendes:  Nach  dem  Tode 
Meister  Gottfrieds  war  die  Neuwahl  seines  Amtsnachfolgers,  welche  in 
Köln  etwa  30  Tage  nach  dem  Hingang  des  frülieren  Pfarrers  zu  erfolgen 
pflegte,  von  den  Pfarrgenossen  zwar  vorgenommen,  jedoch  wieder  von 
der  Äbtissin  Hadewig  beanstandet  worden.  Bereits  am  7.  Oktober  1299 
war  gegen  Hildeger  Hardefust,  den  neugewählten  Pfarrer,  der  oft  beregte 
Prozess  eingeleitet.  Dies  besagt  ein  in  Rot.  15  vorkommender  Vermerk: 
Dati  sunt  hü  articuli  sabbato  post  festum  b.  Remigii  anno  d.  MCC  nonoge- 
«imo  (!)  nono.  Die  bei  der  Wahl  des  Hildeger  Hardefust  vorgefallenen  Ereignisse 
und  deren  Zeit  ersehen  wir  aber  aus  Rot.  68:  ....  In  messe  proximo  pre- 
terita,  prout  melius  credit,  die  quadam,  de  qua  precise  non  recolit,  tarnen 
inter  meridiem  et  vesperas  venit  Johannes  dictus  Raytze  miles,  unus  parro- 
chianorum  s.  Martini,  ad  ipsam  dominam  (abbatissam)  dicens:  „Domina,  oftl- 
ciati  et  parrochiani  s.  Martini  libenter  loquerentur  vobis  ..."  Et  ipsis  sie 
stantibus  .  .  .  Johannes,   filius  Hermanni  Comitis,   predictus  vice   et  nomine 

aliorum loqutus  (!)  fuit  hec  verba  vel  hiis  similia :  „Domina,  magister  Gode- 

fridus  mortuus  est  et  sepultus,  domini  nostri  parrochiani  et  offlciati  de  dicto 


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Gottfried  Hagen  und  sein  Buch  von  der  Stadt  Köln.  211 

bildete  eine  eingewurzelte  Scheu  vor  jedem  einmal  erkannten  Unrecht. 
Das  macht  ihn  trotz  aller  Glaubensinnigkeit,  trotz  der  angeborenen 
>Yeichheit  seines  Gemütes  und  der  daraus  entspringenden  Versöhnlich- 
keit und  Milde  zu  einem  unerbittlichen  Gegner,  wenn  er  auf  der  an- 
ileren  Seite  ein  trotziges  Beharren,  ein  Bauen  und  Füssen  auf  Lüge  und 
Unrecht  gefunden  hat.  Diesen  Hass  Gottfrieds  gegen  die  Verewigung  des 
Unwahren  liest  man  aus  den  Schilderungen  der  Warnung,  welche  Her- 
mann von  Viteukoven  geissein,  aus  seiner  Verachtung  Castanetos,  aus 
seinem  Verhalten  gegen  Hadewig.  Fest  ist  sein  Wille  darauf  gerichtet, 
Lflge  und  Unrecht  aufzudecken  und  zu  Schanden  zu  bringen.  Das  war 
^ine  Lebensarbeit  nud  sie  brachte  ihm  überall  Erfolg.  Dadurch  wurde 
Hagen  eine  providentielle  Erscheinung  in  der  schwersten  Zeit,  die 
Deutschland  und  seine  Vaterstadt  durchleben  musste,  als  kein  Kaiser, 
kein  Papst  und  in  Köln  auch  kein  Erzbischof  mehr  war  und  zur  Gel- 
tung kam.  Vertrauend  müssen  die  Augen  aller  Mitbürger  sich  auf 
Hagen  gerichtet  haben,  als  er  kühn  vortretend  mit  fester  Hand  das 
Steuer  ergriff  und  seinen  zagenden  Freunden  zwei  Leuchttürme  wies: 
kaiserliches  und  Kölnisches  Recht.    Und  zwischen  beiden  lag  der  Hafen. 

Aber  nicht  für  seine  Zeit  und  Zeitgenossen  allein  ist  Hagen  ein 
bedeutender  Mensch  und  Staatsmann  gewesen.  Im  Buch  von  der  Stadt 
Köln  verkörpert,  ist  sein  Geist  auch  auf  die  Nachkommen  übergegangen 
und  seine  Wirksamkeit  ist  noch  lange  zu  spüren. 

Das  beweist  allein  das  Ansehen,  welches  Hagens  Warnung  noch  auf 
Generationen  in  Köln  genoss.  Den  Kölnern  des  13.  und  14.  Jahr- 
hunderts war  die  „Reimchronik*  nicht  blos  ein  merkwürdiges,  schönes 
Buch,  aus  welchem  geschichtliche  und  chronologische  Funde  zu  holen 
waren,  sie  war  ihnen  nicht  „ein  mittelalterliches  Kaleidoskop,  eine 
Dichtung!*     In  seiner  einfachen  Form   und  seinem   nüchternen  Zweck 


9.  Martine  elegerunt  dominum  Hardefust  astantem  .  .  .^  Also  fiel  dieser  Akt 
in  die  Erntezeit,  in  den  Monat  August.  Rechnet  man  30  Tage  der  zwischen 
Tod  des  früheren  und  Wahl  des  neuen  Pfarrers  liegenden  Zeit  ab,  so  muss 
Meister  Gottfried  im  Monat  Juli  gestorben  sein.  Und  thatsächtlich  verzeich- 
net der  Memorienkalender  von  S.  Georg,  wo  Hagen  im  letzten  Dezennium 
seines  Lebens  Dechant  war,  den  4.  Juli  (1299)  als  Todestag.  In  genanntem 
Buche,  Nr.  96  der  Geistl.  Abteil,  im  Kölner  Stadtarchiv  heisst  es  auf  f.  25b: 

4.  Julii.  Obiit  m(agi8ter)  Godefridus  decanus;  una  marca  de  curia  claustrali 
Frankonis  de  Odendorp  plebani  s.  Jacobi.  —  Der  Zins  des  Vermächtnisses 
lastet  nach  Klaustralrecht  auf  der  Amtswohnung  des  derzeitigen  Inhabers. 
Zur  Zeit  der  Anlage  des  gen.  Memorienkalenders  war  F.  v.  0.  Pfarrer  von 

5.  Jacob,  der  Annexkirche  von  S.  Georg  und  der  dortigen  Dechanei. 


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212  H.  Kelletfr 

war  das  Buch  von  der  Stadt  nichts  anderes  als  eine  Proklamation  des 
Rechtes  and  der  Freiheit.  Darch  sie  hat  Hagen  seine  Landslente 
politisch  belehrt  und  erzogen. 

In  Mannhaftigkeit  und  Freimut  wurden  die  höheren  Stände  be- 
stärkt. Ritterlichkeit  und  Opferwilligkeit  in  That  und  Gesinnung  wur- 
den nicht  als  Tugenden,  sondern  als  einfache  Pflichten  gefordert. 
Schönere  Beispiele  als  die  Todesweihen  der  beiden  Overstolzen  Hessen 
sich  auch  in  der  alten  Geschichte  fQr  echtbttrgerliche  Tüchtigkeit  nicht 
finden:  so  des  Einen,  der  bei  dem  Sturm  auf  den  Baien  sich  voran- 
stellt und  den  Verlust  von  Tausend  seines  Gleichen  nur  ein  „kaf"  *'^) 
nennt,  und  des  Anderen,  welcher  mit  der  Todeswunde  im  Schild  liegend 
die  Freunde  schilt,  sich  um  die  Toten  nicht  zu  kümmern,  sondern  den 
Lebenden  „zu  ihren  Nöten**  zu  helfen  '®®).  Und  wie  hat  derselbe  Held 
Mathias  vorher  die  Seinen  in  Overstolzenart  so  herrlich  unterwiesen: 
„Enerbeit  neit,  dat  man  up  uch  sie;  hait  den  vurslaich!  sleit  slaich  mit 
slage!  versteit  veil  reicht,  wat  ich  uch  sage:  sleit  bitterlich  up  si  mit 
nide,  enroket  neit,  we  veil  irre  up  uch  stride ;  sege  enhait  *^^)  an  vil  volkes 
neit;  hei  wird  den,  in  got  selve  geit!*'  Wie  wahr  sind  diese  Worte 
für  die  grosse  Zeit  von  1270—1288!  Den  „Vorschlag-  hatten  die 
Overstolzen  schon  lange  und  seither  immer,  in  der  Diplomatie  und  auf 
dem  Schlachtfeld.  Sie  bewiesen  es  Engelbrecht,  als  er  unmittelbar  nach 
der  grossen  Sühne  wieder  Miene  zu  allerlei  Verbindungen  und  Angriffen 
zeigte,  und  sein  Nachfolger  musste  es  nach  einem  vielversprechenden 
friedlichen  Beginn  seiner  Regierung  auf  dem  Schlachtfelde  von  Wor- 
ringen  erfahren. 

Die  unteren  Stände  fanden  in  dem  gemeinverständlichen  Buch  ein 
frisches,  herzliches  Entgegenkommen.  Die  Guten  unter  ihnen  musste 
es  anziehen  wegen  des  Lobes  und  der  Ehren,  die  „selige"  Männer  der 
Gemeinde  darin  erfuhren.  Dagegen  schaute  daraus,  wie  aus  einem 
Spiegel,  den  aufsässigen  Geburen  das  Zerrbild  ihrer  Vornehmthuerei 
entgegen.  Sie  erhielten  hier  die  derbe  Mahnung,  ihre  ^Eselhaftigkeit" 
und  Thorheit  von  sich  zu  thun  und  statt  unerreichbaren  Ehren  nach- 
zujagen, nunmehr  nach  höherem  Gewinn  zu  schauen  und  sich  in  echter 
Bürgertugend  su  veredeln  an  dem  klarbewussten  Vorgehen  der  Over- 
stolzen, welche  in  Stunden  der  Gefahr  für  sie  alle  eintraten. 


i»0  V.  2557  kaf  =  Spreu. 

1««)  V.  5772  ff. 

199^  Vielleicht  enhangt. 


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Gottfried  Hagen  und  sein  Buch  von  der  Stadt  Köln.  213 

Und  auch  die  Kölner  Erzbischöfe  haben  aus  Hagens  Buch  Nutzen 
and  Unterricht  entnehmen  können.  Siegfried  verlässt  mit  unverkennbarer 
Cntschlossenheit  die  seitherige  Bahn.  Sorgfältig  haben  die  Kölner  Erz- 
bischöfe sich  seither  gehütet,  eine  nur  aus  Lüge  und  Verrath  gewebte 
Politik  in  Köln  zu  treiben.  Hagen  hatte  ein  Ton  Allen  verstandenes 
Deutsch  gesprochen  und  damit  das  Volk  als  Wächter  über  die  fernere 
Politik  der  Erzbischöfe  bestellt,  nachdem  (das  ist  die  stehende  Klage 
des  Kölnischen  Bürgers  im  13.  Jahrh.)  die  Bischöfe  zuvor  sich  ständig 
geweigert  hatten,  gerechte  Richter  über  ihre  Stadt  zu  sein. 

Auch  die  Kölnische  Demokratie  des  14.  Jahrh.,  welche  freilich 
als  eine  Folge  der  Amalgamierung  hier  und  da  auch  aristokratische 
Züge  zeigte,  konnte  die  andauernde  Wirkung  der  ihr  noch  fortwährend 
entgegen  stehenden  Warnung  nicht  übersehen  ^^),  So  erhielt  das  echt- 
bürgerliche  Buch  von  der  Stadt  Köln  als  Gegenstück  ein  „neues"  Buch, 
dessen  Verfasser  ebenfalls  ein  Stadtschreiber  ist.  Der  nunmehr  mit 
Bestimmtheit  als  solcher  nachgewiesene  *°^)  Gerlach  Hauwe  hat  in  be- 
wusster  Absicht  Hagens  Buch  nachgeahmt  und  zu  ersetzen  gesucht. 
Neu  ist  das  Buch  Gerlachs,  insofern  die  Prosa  und  ein  demokratischer 
Geist  darin  henschen.  Aber  der  Plan  ist  der  alte  des  Buches  der 
Stadt.  Wenn  schon  der  Titel  des  ^ neuen"  Buches  nicht  eine  Frage 
nach  einem  alten  bedingte,  so  würde  der  erste  Blick  in  die  Einleitung 
genügen,  um  darzuthun,  dass  auch  das  neue  Buch  als  ein  Memoriale 
die  ^Schäden"  zum  Gegenstand  genommen  hat,  welche  eine  Partei,  hier 
die  Demokraten,  erfahren  und  zu  beklagen  hatte.  Liess  aber  Hagen 
die  Darstellung  der  „Schäden^,  welche  die  freiheitsliebenden  Bürger 
seiner  Zeit  erlitten  hatten,  zu  einer  „Warnung"  sich  gestalten,  so  gerät 
die  gleiche  Arbeit  Hauwes  zu  einer  einseitigen  Anklage.  Denn  so  wollte 
es  ihr  Verfasser.  Das  neue  Buch  sollte  nicht  eine  Lehre  sein,  nicht 
eine  Versöhnung  Aller  bewirken;  im  Gegenteil  Hass,  Zorn  und  Abscheu 
sollte  die  Frucht  seiner  Lesung  sein.  Wie  bei  der  Warnung  finden 
sich  auch  hier  zahlreiche  kleine  Abschnitte,  welche  den  besondern  Er- 
eignissen und  Personen  gelten.  Aber  sie  alle,  prosaisch  und  ungelenk, 
zeigen  auch  alle  denselben  starren  und  abstossenden  Inhalt:   das  unge- 


^^^)  Eine  direkte  Veranlassung  das  „neue  Buch"  zu  schreiben  würde 
Torgelegen  haben,  falls  es  nachweislich  wäre,  dass  auch  das  alte  Buch  ab- 
schnittweise vor  dem  Rate  gelesen  worden  ist.  (Über  die  Lesung  des  „neuen 
Buches"  s.  Cardauns,  D.  Städtechron.  Köln  I  268). 

*<**)  Keussen  ,Mitteil.  a.  d.  Stadtarch.  v.  K.  XY. 


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214  H.  Kelleter 

stüme  Verlangen  nach  Rache  *°*).  Und  selbst  die  am  Schlüsse  jeder 
Abteilung  fast  überall  wiederkehrende  Formel  „dat  is  kundich"  *®')  er- 
innert noch  in  gewisser  Beziehnng  an  ähnliche  formelhafte  Abschnitte 
der  Warnung.  Mit  gleicher  Wichtigkeit  drängt  Winziges  und  Grosses 
sich  hier  zusammen :  Diebstahl  und  Unterschlagung  von  Blei  und  Nägeln 
wiegen  ebenso  schwer,  wie  die  zum  Hochverrat  aufgebauschte  Reise  der 
Kölnischen  Räte  zu  ihrem  königlichen  Herrn.  In  dieser  schwerfälligen 
und  klägerischen  Tonart  gefiel  das  neue  Buch  den  neuen  Bürgern. 

Das  alte  blieb  aber  dennoch  gekannt  und  geehrt.  Noch  der 
Verfasser  der  Koelhoffschen  Chronik  hat  es  fleissig  gelesen  und  be- 
nutzt. Er  noch  schätzte  der  „Warnung"  eigentliches  Wesen  und  nannte 
einen  Haupteil  derselben  „eyn  leere  und  vermanunge"  *^*). 


Anhang. 

1.  Hadewig  II  war  zugleich  mit  der  Pfarre  Patronin.    Die 

Äbtissin  sagt  im  Prozess  des  Gerb.  Hirzelin,  Nachfolgers 

von  Meister   Gerhard   von    S.   Severin,    gegen   Hildcger 

Hardefust,    erwählten    Nachfolger   Meister    Gottfriede, 

über  die  im  Jahre  1270  stattgehabten  Vorgänge: 

Rot.  IX  .  .  .  dieit  eciam,  quod  ipsa  testis  habetur  ....  pro  vera  patrona  . . . 

....  ex  eo,  quod  vacante  dicta  ecclesia  s.  Martini  post  mortem  dicti  Ulrici 

venerunt  parrochiani   et  maiores  dicte  parrochie  ad  ipsam  testem,    ([ue  tunc 

fuit,  ut  adhue  est,  abbatissa,  rogantes  eam,  ut,  cum  dicta  ecclesia  con ferenda 

non  acceleraret,  ipsi  vellent  aportare  privilegia  sua  et  quod  secundum  ea  se 

regeret  et  quod  ipsa  testis  ad  hoc  respondit :  „Libenter  faciam,  apportentiir 

instrumenta  vestra  et,  quod  iustum  fuerit,  iiat  Si  inventum  fuerit  in  eisdem 
vos  non   habere  ius  conferendi  eandem  ecclesiam,  permittatis  me  uti  iure 

ecclesie  mee."    Et  dicit ,  quod  ipsi  parrochiani  et  maiores  ipsius  parrochie 

apportatis  ipsi  testi  litteris  et  instrumentis  huiusmodi  et  ipsis  lectis  ..... 

videbatur  ipsi  testi  ipsas   litcras  non  sufficere et  rogavit 

ipsos  parrochianos  dicta  testis,  quod  accederent  ad  iurisperitos  et  easdem 
litteras  suas  examinari  facerent  et  quod  ius  eidem  testi  daret,  consentirent. 
Quod  quidem  dicti  parrochiani  facere  expresse  recusaverunt  die  endo  se  uti 
velle  iure  suo. 

Bei  ihren  klar  beschriebenen  Rechten  hielten  es  die  Pfarrgenossen 
von  S.  Martin  naturgemäss   für  überflüssig,    sich  von  Hadewig   auf  den 


202)  Keussen  a.  a.  0.  S.  14  bezeichnet  das  „neue  Buch  als  eine  Schrift, 
„welche  in  der  Kunst  parteiischer  Darstellung  das  Höchste  leistet"  und  weiter 
als  „ein  ausführliches  Sündenregister  der  Aristokratie  seit  den  60er  Jahren". 

203)  Vgl.  die  mittelalterliche  Formel  der  sogenannten  Klagelibelle  mit 
dem  stehenden  Schluss:  ut  est  vox  et  publica  fama  desuper. 

20*)  S.  a.  a.  0.  S.  233. 


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Gottfried  Hagen  und  sein  Buch  von  der  Stadt  Köln.  21& 

Weg  des  Prozesses  leiten  zu  lassen.  So  ergriff  Meister  Gottfried  kraft 
seines  Rechtes  Besitz  von  der  Pfarre  und  zwar  unter  dem  Schutz  der 
stadtischen  Behörden.  Auch  der  Klagelihell  des  Prozesses  bestätigt  diesen 
Vorgang  in  seinem  53.  Artikel: 
Item  cjuod  dictus  magister  Godefridus  per  violenciam  parrochianorum  par- 
rochie  s.  Martini  et  aliorum  civium  maiorum  et  potencium  civitatis  Colonien- 

sis  dictam  ecclesiam  s.  Martini  occupavit  et  occupatam  tenuit Dass 

nnter  den  hier  genannten  cives  maiores  et  potentes  Mitglieder  der  städtischen 
Behörden  zu  verstehen  sind,  geht  hervor  aus  folgenden  anderen  Stellen 
Kölnischer  Urkunden: 

1248  Jan.  19. 
Item  potentes,  qui  iurisdictionem  habent  secularem  in  civitate  et  dyocesi  Co- 
loniensi  ....  (Ennen,  Quellen  z.  Gesch.  d.  St.  Köln  II  273  S.  274). 

1286  Juni  11. 
....  maiores  videlicet  iudices,  scabini,  consilium  et  universitas  civium  Colo- 
niensium  ....  (Ennen  a.  a.  0.  II  265  S.  232). 

Diese  Gross-  und  Gewaltbürger  geben  vorzugsweise  den  Ausschlag 
bei  den  Pfarrwahlen.  Vgl.  hierzu  im  Vorstehenden  S.  65,  Note  196,  wo 
nicht  allein  ihre  Sprecher  dem  Ritter-  und  Patrizierstandc  angehörig  er- 
scheinen, sondern  auch  die  Gesamtheit  der  Wähler  als  die  der  „domini" 
bezeichnet  wird.    Ebenfalls  ist  Nr.  5  dieses  Anhanges  hierher  zu  ziehen. 

2.  Äbtissin  Gerberna,  Dekanin  Clemencia  und  der  Konvent 
von  S.  Maria  im  Kapitol  erkennen  den  Pfarrgenossen 
von  Kl.  Martin  das  Recht  der  freien  Pfarrerwahl  zu;  da& 
Stift  hat  das  Präsentationsrecht. 

1223. 
In  nomine  sancte  et  individue  trinitatis.  Gerberna  abbatissa,  Clemencia  de> 
cana  totusque  conventus  sancte  Marie  in  Capitolio  Coloniensis  universis 
Christi  fidelibus,  ad  quos  presens  pagina  pervenerit,  salutem  in  doraino. 
NoTerit  universitas  vestra,  quod  cum  ecclesiam  s.  Martini  minoris  in  Colonia 
plebano  carere  contigerit  et  de  institucione  alterius  fuerit  ordinandum,  par> 
rochiani  eiusdem  loci  de  ipso  instituendo  tractantes  plenum  ius  et  liberam 
potestatem  eligendi  plebanum  in  predicta  ecclesia  sine  nostra  habebunt  con- 
tradictione.  Et  si  aliquam  in  ecclesia  nostra  personam  ydoneam,  que  eis 
competat,  eligere  voluerint,  hoc  non  ex  aliqua  necessitate,  sed  ex  libera 
facere  poterunt  voluntate,  alioquin  personam  sibi  competentem,  ubi  voluerint, 
eligent.  Quam  abbatisse  ecclesie  nostre,  que  fuerit  pro  tempore,  presenta- 
bunt  et  ipsa  sine  omni  contradictione  aut  dilacione  prefatam  ecclesiam  per- 
sone  conferet  presentate,  quam  eciam  preposito  maiori  Coloniensi,  archidia- 
cono  loci,  presentabit  cura  animarum  dicte  ecclesie  investiendam.  Ut  ergo^ 
omnis  dissensionis  materia  super  institucione  vel  electione  plebani  prefate 
ecclesie  in  posterum  inter  ecclesiam  nostram  et  memoratos  parrochianos  con- 
qtüescat,  ius  ipsorum  et  nostrum  circa  hoc  consistens,  ut  premissum  est,  in 
presentem  paginam  ad  perpetuam  firmitatem  et  valdum  (!)  huius  rei  testimo- 
monium  duximus  reducendum  et  presencium  sigillorum  apposicione  muriien- 


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216  H.  Kelleter 

dum.     Acta   sunt   hoc   anno   dominice   incarnacionis   millesimo   ducentesimo 
vicesimo  tercio. 

Siegel  der  Äbtissin,  an  seidenen  Schnüren,  abgefallen;  Siegel  des 
Stiftes,  an  seidenen  Schnüren,  erhalten. 

OrigiuAl  im  Kirchen-Archiv  Ton  Mar.  i.  K»p.  Nr.  194. 

Vorstehende  Urkunde  ist  von  Had^ig  I  bestätigt  und  erweitert  worden 
a.  1230  und  Erzbischof  Heinrich  gab  zu  beiden  Urkunden  a.  1231  seine  Ge- 
nehmigung.    (Letztere  Urk.  ebenfalls  im  Pfarrarchiv  von  Maria  i.  Kap.). 

3.  a)  SchreinsurkundeinMartiniClericorum  13a: WittweMech- 

tildis,  gew.  Ehefrau  Heinrich  Sartoris,  verkauft  Petrus 

genannt   von  Berendorp   und  Aleyd,   Eheleuten,   1  Haus 

und  Grundstück  (a.  1286): 

Item  n.  s.  etc.,   quod  Methildis  relicta  Henrici  Sartoris  vendidit  Petro  dicto 

de  Berendoq)  et  Aleydi  uxori  sue  domum  et  aream,  que  protenditur  usque 

ad  stabulum  magne  domus  magistri  Godefridi,  plebani  s.  Martini,  sitam  inter 

domum  vocatam  Gravenporzen  et  eandem  domum  magistri  Godefridi 

anno  d.  MCCLXXX  sexto. 

b)  Bisher  letzte  Urkunde,  welche  Meister  Gottfried  bei 
Lebzeiten  noch  als  Pfarrer  von  Kl.  Martin  erwähnt 
(Alftersche  Slg.  im  Köln.  Stadtarchiv  Bd.  XX  S.  65,  66  und  XXÜI 
S.  3()6).     1287  Aug.  9. 

Überschrift:  Rigmudis  de  Area,  qua  hereditarie  concedit  domum 

et  aream  in  Strassburgergassen  Joanni  de  Pingui- 

gallina. 

Im   Schluss:   ....  In  cuius   testimonium  ....  sigilla  videlicet   officialatus 

curie  Coloniensis  et  discretorum  virorum  domini  abbatis  monasterii  s.  Pan- 

taleonis  et  magistri  Godefridi  plebani  s.  Martini  minoris  Coloniensis  presen- 

tibus   rogavimus   apponi.     Et  nos   officialis et  magister  Gode&idus 

sigilla  predicta  prescntibus  duximus  apponenda.     Actum  et  datum  a.  d.  mil- 
lesimo ducentesimo  octuagesimo  septimo  in  vigilia  b.  Laurent!  mart. 

Die  von  Merlo,  Bonner  Jahrb.  LXXV  S.  79  nach  Kessel,  Antiquitates 
8.  Martini  maj.  S.  275  nachgetragene,  Meister  Gottfried  betreffende  Urkunde 
zeigt  den  Verfasser  der  Warnung  auch  als  Vertrauensmann  der  Bürgerschaft 
in  der  Pfarre  S.  Brigida. 

An  der  von  Merlo,  Bonner  Jahrb.  LIX  S.  128  erwähnten  Urkunde, 
welche  Gottfried  ebenfalls  als  Pfarrer  anfuhrt,  findet  sich  das  noch  leidlich 
erhaltene  eigentliche  Pfarrersiegel  Gottfrieds.    Es  ist  ein  grosses  Rundsiegel 

mit  dem  Reiterbilde  des  hl.  Martin  und  hat  von   der  Umschrift  noch: 

(p)lebanus  (s.)  Marti(ni) (Original  der  betr.  Urkunde  im  Kölner  Stadt- 
archiv Nr.  480). 

4.  Domvikar  Gerhard  von  Xanten  hat  ausweislich  der 
Sehr  eins  buch  er  einen  Zins  auf  der  Burgmauer  für  S.  Georg 
erworben.  Bereits  1282  kaufte  er  (Schreinsb.  Berlici  110 
f.  30b)  von  der  Beguine  Wichmudis  von  Sonnenburne  ein 
Hans  auf  der  Burgmauer,  super  angelo  urbis  muri,  wel- 


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Gottfried  Hagen  und  sein  Buch  von  der  Stadt  Köln.  217 

ches  er  (a.  a.  0.  f.  44b)  im  J.  1292  an  die  Beguine  Bertradis 
von  S.  Gereon,  vorbehaltlich  eines  jährl.  Zinses  von 
1  Mark  für  das  Stift  S.  Georg,  verkauft.  Dann  erfolgt  zu 
letzter  Eintragung  noch  folgender  Zusatz: 

Item  notum,  quod  Gerardus,  sacerdos  maioris  ecclesie,  dictus  de  Zantis, 
tradidit  et  remisit  dorainis  decano  et  capitulo  ecclesie  s.  Georgii  Coloniensis 
predictam  marcam  hereditarii  census  in  remedium  animarum  sue  et  parentum 
suorum Actum  ut  supra. 

Man  wird  nicht  fehl  gehen,  wenn  man  diesen  Zins,  welchen  Gerhard 
zu  seinem  und  seiner  Eltern  Seelenheil  an  S.  Georg  schenkt,  als  die  Haupt- 
summe  betrachtet,  aus  der  die  laut  vorgedachtem  Memorienkalender  für  die 
Memorie  des  älteren  Gerhard  (Vetscholder,  Vaters  von  Gottfried  und  Gerh. 
V.  X.)  gestiteten  10  Schillinge  aus  den  Häusern  auf  der  Burgmauer  herrühren. 

Käufe  von  anderen  Häuserzinsen  auf  der  Burgmauer  werden  als  durch 
Gerhard  von  X.  geschehen  noch  weiter  zum  J.  1298  und  nach  liber  generalis 
scab.  d62e  auch  zu  a.  1299  erwähnt.  Letztgenannter  Zins  haftete  am  Hause 
zu  der  Bonter  Vederen. 

Nach  Schreinsb.  Berlici  110  f.  44b  war  Domvikar  Gerhard  auch  Ka- 
nonikus am  Stift  von  S.  Georg: 

N.  s.  quod  Bertradis  begina  dicta  de  s.  Gereone  emit  sibi  erga  Gerar- 
dum  sacerdotem  ecclesie  maioris  dictum  de  Zantis,  canonico  (!)  s.  Georgii, 
nnam  domum (a.  1292). 

Also  ungefähr  um  dieselbe  Zeit  erscheinen  die  Gebrüder  Gottfried 
Hagen  und  Gerhard  von  Xanten  als  dem  Stiftsverbande  von  S.  Georg  in  Köln 
angehörig. 

5.  Nach  dem  Tode  des  Pf.  Hildeger  gt.  Hardevust  von  Kl. 
Martin  macht  der  Schöffe  und  Amtmann  Werner  Over- 
stolz  den  Wortlaut  der  Privilegien  über  die  freie  Pfarrer- 
wahl bekannt  und  werden  12  benannte  Schöffen,   Amt- 
leute und  Pfarreingesessene  mit  der  Neuwahl  des  Pfar- 
rers befasst     1317  Okt.  24. 
In  nomine  domini  amen.    Noverint  universi  hoc  presens  publicum  in- 
strumentum  visuri  et  audituri,  quod  vacante  ecclesia  porrochiali  (!)  sancti  Martini 
Coloniensis  per  mortem  quondam  Hildegeri  dicti  Hardevust,  olim  ipsius  ecclesie 
rectoris,  et  ipsa  ecclesia  rectore  carente,  ut  dicebatur,  ac  congregatis  publice 
per  vocem  maioris  campane  ipsius  ecclesie  .  .  officiatis  et  .  .  porrochianis  (!) 
dicte  ecclesie  in  multitudine  copiosa  in  ecclesia  sancti  Martini  predicta  anno 
domini  millesimo  trecentesimo  decimo  septimo,  indictione  prima,  die  vicesima 
quarta  mensis  octobris  hora  immediate  ante  vesperas  dicte  diei  ad  ordinan- 
dom  de  futuro  rectore  eiusdem  ecclesie  honestus  vir  dominus  Wemerus  dictus 
Overstoltz,  scabinus,   officiatus  et  porrochianus  ecclesie  predicte,   dixit  vice 
sua  et  aliorum  porrochianorum  ibidem  presencium:  „Xos  habemus  privilegia, 
per  qne  possumus  et  debemus  eligere  et  presentare  rectorem  ad  ecclesiam 
nostram  predictam*',  et  fuerunt  ibidem  lecta  quedam  littere  sive  instrumenta 
et  lingua  matema  exposita.    Et  hiis  lectis  et  expositis  idem  dominus  Weme- 
rus dicebat,   quod  ex  consuetudine  antiqua  approbata  et  hactenus  pacifice 

WMtd.  Zeitsohr.  f.  Gesch.  n.  Kunst    XIII,    IL  15 


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218  H.  Kelleter 

observata,  quando  predicta  ecclesia  sancti  Martini  careret  rectore,  ita  esset 
obtentum  et  observatum,  quod  duo  nominari  et  recipi  deberent  de  officiatis 
seu  porrochianis  ecolesie  predicte,  qui  sibi  assumere  possent  et  deberent  un- 
decim  alios  de  officiatis  et  porrochianis  predictis  et  quod  illi  duo  cum  un- 
decim  sie  assumptis  vel  maior  pars  ex  eis  presentibus  et  concordantibus  eligere 
et  presentare  possent  rectorem  ad  eandem  ecclesiam.  Et  tunc  idem  dominus 
Wemerus  de  consensu  omnium  ibidem  presencium  nominaverunt  doas  personas 
infrascriptas,  videlicet  Hildegerum  dictum  Overstoltz,  scabinum,  et  Johannem 
dictum  de  Lylio,  ofüciatos  ipsius  ecclesie,  qui  sie  nominati  et  assumpti  sibi 
incontinenti  alios  undecim  assumpserunt  et  eosdem  nominaverunt,  videlicet 
dominos  Gerardum  dictum  Overstoltz,  militem,  Wemerum  dictum  Overstoltz, 
Johannem  dictum  Overstoltz  de  Molendino,  scabinos,  Johannem  dictum  Harde- 
vftst  in  Ringassen,  Godefridum  dictum  Hardevftst,  vicecomitem  eius  iratrem, 
Emundum  dictum  de  Baculo,  Wemerum  dictum  de'Aqueductu,  Johannem  dic- 
tum de  Gurzenich,  Johannem  dictum  Jude,  Hcnricum  dictum  Hardev&st  et 
Johannem  dictum  de  Durwege,  officiatos  et  porrochianos  ecclesie  predicte, 
in  quos  omncs  ofÜciati  et  porrochiani  ibidem  presentes  publice  consenserunt 
et  dedenmt  eis  aut  maiori  parti  eorundem  potestatem  eligendi  et  presentandi 
rectorem  ad  ecclesiam  predictam.  Qui  presentes  secundum,  quod  premissum 
est,  assumpserunt  sibi  onus  eligendi  et  presentandi  rectorem  ad  dictam 
ecclesiam. 

Actum  in  ecclesia  sancti  Martini  predicta  presentibus  discretis  viris 
dominis  Johanne  plebano  in  Glüwele,  Johanne  filio  Johannis  Rufi,  presbiteris, 
Godescalco  dicto  Overstoltz  in  Viltzengraven,  Ricolpho  dicte  de  Miunmerslogge, 
cinbus  Colonicnsibus,  et  Ottone  dicto  Waitzac  de  Gluwele,  armigero,  et  aliis 
quampluribus  testibus  fidedignis  ad  premissa  specialiter  vocatis  et  rogatis  sub 
anno  nativitatis  domini,  indictione,  die,  mense,  hora  et  loco  supradicto  (!). 

Notariatszeichen  und  Unterfertigung  des  Klerikus  der  erzbischuflichen 
Kurie  und  kaiserlichen  Notars  Walter  von  Ketwich. 

Desgleichen  des  Johannes  genannt  von  Pothuven,  kaiserlichen  Notars. 

Original  im  Pfarrarohiv  toq  Maria  i.  Kap.  au  KOln. 

6.  Nachträglich  finde  ich  noch  Meister  Gottfried  als  Kanonikus  des 
S.  Georgstiftes  in  Köln  bei  Rfibel,  Dortmunder  Urkundenbuch,  Dortr 
mund  1881,  Nr.  163  ff.  Hagen  erscheint  hier  als  von  Erzbischof  Sieg- 
fried v.  Westerburg  bestellter  Richter  in  einem  Patronatsstreit  in  den 
Jahren  1282  bis  1289.  Bei  Herausgabe  der  in  dieser  Arbeit  häufig 
erwähnten  Rotuli  werde  ich  auf  diese  Sache  und  die  darin  von  Gott- 
fried und  seinen  Angehörigen  eingenommene  Stellung  näher  eingehen. 


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Der  Palissadenzaun  am  raetischen  Limes. 

Von  Karl  Popp,  Generalmajor  a.  D.  in  München. 

«Weitaus  der  bedeutendste  Fortschritt,  welchen  die  diesjährige 
Forschung  zu  verzeichnen  hat,  ist  die  zuverlässige  Feststellung  eines 
vor  dem  Limesgraben  hinlaufenden  Gräbchens  und  die  Erkentnis  seiner 
Bedeutung*'.  Insbesondere  aber  gilt  dies  für  die  durch  Herrn  Jacobi 
sen.  teils  in  diesem  Gräbchen,  teils  in  einer  nahe  nebenher  ziehenden, 
meist  völlig  verebneten  Furche  nachgewiesene  Steinsetzung,  welche  keinen 
anderen  Zweck  haben  kann,  als  den  einer  „Absteinnng  der  Grenze^ 
uid  zwar  der  römischen,  denn  die  „Beigaben,  welche  sich  unter  den 
Steinen  fanden,  waren  die  geheimen  Erkennungszeichen,  deren  die 
römischen  Feldmesser  Erwähnung  thun^. 

Dieses  der  Ausspruch  des  Herrn  Professor  Hettner  in  seinem 
Berichte  über  die  Thätigkeit  der  Reichslimeskommission  im  Jahre  1893, 
vgl.  Archäologischen  Anzeiger  1893  n.  4. 

Nicht  minderen  Wert,  meine  ich,  dürfte  die  hochinteressante  Ent- 
deckung besitzen,  welche  der  Streckenkommissar  Herr  Apotheker  Kohl 
Mitte  März  heurigen  Jahres  am  raetischen  Limes  machte. 

Derselbe  erschürfte  nämlich  beim  Suchen  nach  ebensolcher  Ver- 
steinung,  wie  sie  im  Taunus  zum  Vorschein  kam,  fast  an  allen  Stellen 
einer  im  ganzen  etwa  10  km  langen  Strecke  zunächst  südlich  und  süd- 
^Üich  von  Mönchsroth,  späterhin  auch  näher  bei  Weiltingen  und  Michel- 
bach, teils  im  Walde,  teils  in  Ödungen  und  Gemeindegründen,  die 
Spuren  eines  starken  Pfahlwerkes. 

Die  Überreste  der  einzelnen  Pfähle  fanden  sich  meist  über  1,2  m, 
mit  ihren  Fussenden  selbst  bis  1,8  m  tief  unter  der  heutigen  Ober- 
fläche des  Bodens  und  mit  einem  Abstände  von  1,7  bis  11,0,  ja  sogar 
bis  16,0  m  vorwärts  der  Mauer,  meist,  doch  nicht  immer,  parallel 
mit  ihr  verlaufend. 

Fest  in  den  dort  vorkommenden  Keuperletten  eingesenkt,  sind 
diese  Reste  tief  braun  gefärbt;  soweit  sie  vom  Letten  eingehüllt  sind  — 

Wettd.  Zeitachr.  f.  Gesch.  n.  Kunst.    XHI,    III.  16 

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220  K.  Popp 

etwa  40  bis  60  cm  hoch  —  sind  sie  aach  in  ihrer  Stmktar  noch  wohl 
erhalten  und  als  Föhrenholz  zu  erkennen,  in  der  darüber  lagernden 
bis  1  m  mächtigen  Sandschichte  aber  endigen  sie  ungleichmässig  and 
sind  gänzlich  vermodert  und  verflösst. 

Scheinbar  anbehauen,  anten  glatt  abgeschnitten,  meist  30  bis 
35  cm  stark,  stehen  die  Pfahlreste  mit  Zwischenräamen  von  15  bis 
25  cm,  selten  weiter  ab,   in  gerader  Linie  fortlaufend,   nebeneinander. 

In  dem  Graben,  welcher  im  „Espan^  östlich  des  Strässchens  tod 
Mönchsroth  nach  Wittenbach  aasgehoben  wurde  —  auf  welche  Stelle 
sich  vorzugsweise  die  hier  vorgetragenen  Zahlenangaben  beziehen  — 
zeigten  sich  bei  meinem  erstmaligen  Besuche,  auf  einer  Längenerstreckung 
von  15  m,  26  solcher  mehr  oder  minder  tief  hinab  vermoderter  Pfähle  *). 

Dieselben  Erscheinungen  machten  sich  auch  weiterhin  im  ^Brand* 
holz**  bemerkbar.  Hier,  ca.  150  m  östlich  der  soeben  beschriebenen 
Lokalität,  stehen  auf  5,5  m  langer  Linie  9  Stflck  und  ca.  80  m  weiter 
östlich  dieselbe  Zahl  von  Pfählen  auf  7  m  Erstreckung. 

Bei  letztbezeichneter  Stelle  fanden  sich  ausserdem  zwischen  dem 
4.  und  5.,  sodann  6.  und  7.  Pfahl  zwei  grössere  Steine  —  Eeuper* 
sand  —  auf  der  Sohle  des  Grabens  und  3,4  m  vorwärts  der  Pfahl- 
reihe in  einem  des  hindernden  Waldbestandes  halber  nur  auf  2,10  m 
Länge  ausgehobenen  Graben  —  oben  Sand,  unten  Letten  —  drei  auf 
die  Schmalseiten  gestellte  Sandsteine;  zwei  derselben  dicht  nebenein- 
ander, der  dritte  ca.  60  cm  östlich  davon  in  paralleler  Linie  zu  den 
Pfählen.  Zunächst  westlich  davon,  doch  nicht  genau  in  der  Terlänge- 
rung,  kam  ein  grösserer  Block,  wohl  anstehenden  Gesteines  der  Keuper^ 
formation  zum  Vorschein,  der  nachfolgende  Grundriss  mag  die  Situation 
veranschaulichen. 


Dieses  Nebeneinander  von  Holz  und  Stein  wiederholt  sich.  Im 
„Maihinger  Schlag*  zunächst  östlich   der  Landesgrenze  südwestlich  von 

^)  Bei  Fortsetzung  der  Grabungen  kamen  hier  noch  18,  also  Im  Ganzen 
33  Pfähle  zum  VorscheiD.  [Nach  Limesblatt  10  S.  304  sind  mittlerweile 
sogar  43  Pfähle  freigelegt.    Die  Red.] 


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Der  Palissadenzann  am  raetischen  Limes.  221 

Mönchsroth  fanden  sich  9  m  vorwärts  des  dortigen  gänzlich  zerstörten 
Turmes  in  dem  erkennbaren  Grenzgräbchen  1^2  m  unter  der  Oberfläche 
zwei  solche  auf  die  Kante  einander  gegenaber  gestellte  Steine  und  in 
einem  zwischen  dem  Gräbchen  und  der  Mauer  auf  nur  6  m  Abstand 
aosgehobenen  Scharfgraben  die  Überreste  eines  Pfahles  (?).  Bei  dieser 
Grelegenheit  füge  ich  bei,  dass  sich  der  Streckenkommissar,  durch  dieses 
Nebeneinander  aufmerksam  geworden,  erinnert,  dass  er  gleich  beim  Be- 
ginn der  Schürfungen  im  Espan  bei  Untersuchung  einer  weiter  vorwärts 
—  nördlich  —  dahinziehenden,  für  das  Gräbchen  gehaltenen  Furche 
bereits  einmal  auf  eine  Reihe  von  Steinen  gestossen  sei,  die  sich  jedoch 
im  weiteren  Verlaufe  der  Mauerlinie  zu  sehr  genähert  habe,  was  ihn 
bewog,  dieses  Vorkommnis  far  ein  mehr  zufälliges  zu  erachten  und  den 
Graben  wieder  zuwerfen  zu  lassen,  nachdem  er  weiter  einwärts  die 
Pfahlreihe  aufgefunden  hatte. 

Nordwestlich  des  Thurmes  im  Weiltinger  Forst,  woselbst  der 
Pfahlgraben  7,5  m  vor  der  Mauer  im  anstehenden  Sandstein  erschürft 
wurde,  ist  derselbe  im  rechten  Winkel  gegen  einwärts  gebrochen  und 
beobachtete  ich  bei  meinem  erstmaligen  Besuche  die  Reste  eines  Pfahles 
hart  an  der  Aussenseite  der  dort  sehr  starken  Limesmauer.  Die  später 
an  dieser  Stelle  fortgesetzten  Grabungen  haben  nun  ergeben,  dass  das 
Gräbchen  unter  der  Mauer  fortsetzte  und  in  seinem  weiteren  Verlauf 
noch  zweimal  rechtwinklig  nach  einwärts  gebrochen  einen  Flächenraum 
von  ca.  13  m  im  Quadrat,  die  oberflächlich  kaum  mehr  erkennbaren 
Reste  einer  vom  Graben  umzogenen  Plattform  einschloss.  Höchst  wahr- 
scheinlich war  das  der  Standort  eines  verpalissadierten  Blockhauses  oder 
höLsemen  Turmes,    wie   solche   auf   der   Trajanssäule  dargestellt   sind. 

Auf  der  Sohle  des  Grabens,  welcher  östlich  eben  erwähnten  Forstes, 
zwischen  der  Wörnitz  und  dem  Poststrässchen  nach  Weiltingen,  nahe 
der  Berührungsstelle  mit  dem  Limes,  im  Sandboden  ausgehoben  wurde, 
fanden  sich  nur  mehr  die  letzten  Spuren  des  Pfahlwerkes  in  fast  zirkel- 
mnd  abgegrenzten  schwarzen  Flächen,  was  einen  der  Umstehenden  ver- 
anlasste, den  Arbeitern,  den  wohl  nur  scherzhaft  gemeinten  Vorwurf  zu 
machen,  „das  habt  ihr  aber  schön  präpariert*'. 

£ndlich  wurden  auch  noch  auf  dem  benachbarten  württembergischen 
Gebiete,  etwa  600  Schritte  westlich  der  Landesgrenze  in  einer  Hutweide 
südlich  Strambach,  eine  Anzahl  ganz  auffallend  starker  Pfahlreste  von 
Eichenholz  (?)  erschürft,  woselbst  ich  bei  meinem  Besuche  der  Stelle 
am  3.  Mai  an  der  Innenseite  eines  nur  zur  Hälfte,  wohl  nur  durch  die 
vorausgegangenen  Regengüsse  biosgelegten  Pfahles   ein  horizontal  ver- 

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222  K.  Popp 

lanfend  auf  die  Kante  gestelltes  Langholz  —  eine  Bohle  —  beobachtete  ^. 
Etwas  Ähnliches  ergab  sich  anch  am  15.  März  im  „Espan^.  Doch 
war  es  da  ein  Stfick  Ernmmholz  —  welches  von  der  Innenseite  eines 
Pfahles  abgelöst  wurde.  Diesen  Vorkommnissen  wird  man  nun  be« 
sondere  Aufmerksamkeit  zuwenden  müssen. 

Was  die  Grabungen  im  Raitenbucher  Forst  östlich  Weissenbnrg 
und  im  Pfahldorfer  Wald  westlich  Kipfenberg  anbelangt,  so  ergaben  sich 
dort  bis  jetzt  vorzugsweise  nur  die  nämlichen  Erscheinungen  wie  im 
Taunus,  aber  reichliche  Spuren  gänzlich  vermoderten  hie  und  da  auch 
verkohlten  Holzes  zwischen  den  gestellten  oder  sonst  in  auffälliger  Lage 
im  Gräbchen  vorkommenden  Steinen  —  teils  derbe  und  klotzige,  dolo- 
mitische, teils  Platten- Kalke.  Der  Untergrund  ist  hier  meist  sehr  stark 
zerklüftetes  und  zertrümmertes  Gestein  cler  weissen  Jura;  hie  und  da 
auch  zäher  kalkhaltiger  Lehm  und  magere  Kalkerde,  was  die  nämlichen 
Folgen  mit  sich  brachte,  welche  ich  in  meinem  Berichte  über  das 
Grenzgräbchen  im  Hienheimer  Forst  —  Limesblatt  Nr.  6  v.  J.  1893 
• —  schon  hervorgehoben  habe,  das  völlige  Vermodern  und  Verflössen 
des  in  solchen  Grund  eingesetzten  Holzwerkes. 

Obwohl  ich  nun  schon  im  ersten  Augenblick  —  auf  dem  „Espan^ 
—  die  volle  Überzeugung  gewann,  dass  man  es  bei  den  hier  aufge- 
deckten Stammholzresten  mit  einer  ursprünglich  über  den  Boden  hoch 
aufragenden  Verpalissadierung  zu  tbun  habe  und  in  einer  dem  historischen 
Verein  von  Ober-Bayern  sofort  gemachten  Mitteilung  mich  auch  in  diesem 
Sinne  aussprach,  und  obgleich  die  späteren  Funde  auf  der  Strecke 
Mönchsrot  h-Weiltingeu  diese  meine  Überzeugung  nur  bekräftigten,  unterliess 
ich  es  doch  nicht,  insbesondere  auch  behufs  Feststellung  der  Analogen 
zwischen  den  fortifikatorischen  Pfahlwerken  antiker  und  den  Palissadie- 
rungen  neuerer  Zeiten,  fachmännische  Aufschlüsse  einzuholen,  bevor  ich 
zu  weiteren  Meinungsäusserungen  und  Schlussfolgerungen  schritt.  Ich 
wendete  mich  zu  dem  Zweck  an  die  Inspektion  des  bajr.  Ingenieur-Corps 
und  der  Festungen,  durch  welche  mir  nachstehende  Punkte  mitgeteilt 
wurden,  für  deren  Bearbeitung  ich  den  damit  beschäftigt  gewesenen 
Herren  Offizieren  an  dieser  Stelle  Namens  der  Limesforschung  den  ge- 
bührenden Dank  ausspreche. 

„Palissaden  dienen,  wie  im  Altertum  so  auch  bei  der  modernen 
Befestigung  nach  Einführung  der  Feuerwaffen  zur  Erhöhung  der  Sturm- 
freiheit  im  allgemeinen    in  verschiedener  W^eise,   insbesondere   aber  als 


^)  Durch  die  später  fortgesetzten  Grabungen  wurden  neben  einer  Menge 
Yon  Pfählen  noch  weitere  enge  anliegende  Bohlenreste  blossgelegt. 


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Der  Palissadenzaun  am-  raetischen  Limes.  223^ 

Annähenuigs-  und  Bewegnngshindernisse  an  und  in  dem  bedeckten  Weg 
▼or  den  Werken,  zar  Sicberang  der  Eing&nge  und  Kommanikationen. 
Wegen  ihres  nachteiligen  Einflusses  auf  die  gelegentliche  Offensive  der 
Besatzung  aber  wurde  die  früher  übliche  durchgehende  Palissadierung 
des  gedeckten  Weges  in  neuerer  Zeit  —  etwa  seit  Ende  der  60er 
Jahre  —  ausser  Gebrauch  gesetzt  und  nur  mehr  einzelne  besonders  zu 
schützende  Objekte  und  Abschnitte  durch  Pfahlwerk  umschlossen  oder 
Abgesperrt**. 

„Zu  den  Palissaden  wurde  Eichen-,  Fichten-  und  FOhrenholz  ver- 
wendet in  oben  zugespitzten,  unten  flach  abgeschnittenen  Pföhlen  von 
2,5  bis  3,0  m  Länge  und  20  bis  30  cm  Durchmesser  am  Fnssende, 
welche  in  der  Regel  zu  Vs  der  L&nge  in  den  Boden  versenkt,  durch 
eine  Latte  von  gleichem  Holze,  etwa  0,5  m  unter  der  Spitze,  teilweise 
auch  durch  Bodenschwellen  mittels  eiserner  oder  hölzerner  Nägel  unter 
sich  verbunden  wurden.  Das  untere  Drittel  der  P^hle  wurde  behufs 
besserer  Abhaltung  der  Bodenfeuchtigkeit  äusserlich  verkohlt,  wodurch 
eine  Haltbarkeit  bei  weichen  Hölzern  bis  zu  höchstens  50  Jahren  er- 
zielt wurde.  Den  stärksten  Grad  der  Verwitterung  zeigten  dieselben 
jeweils  hart  an  der  Oberfläche  des  Bodens^. 

„Lockerer  Boden,  wie  Kies,  Sand,  Ackererde  begünstigen  die 
Vermoderung  sehr,  weil  abwechselnd  nass  oder  trocken  und  dabei  luft- 
haltig, wasserdichter  Letten  dagegen  konserviert  das  Holz  ungemein,  weil 
Wasser-  und  luftdichter  Abschluss  gegeben.  Pfähle  unter  Wasser,  welche 
niemals  biosgelegt  wurden,  erbalten  sich  durch  Jahrhunderte  fest  und 
tragßlhig,  insbesondere  die  von  Eichen-  und  Föbrenholz,  alle  anderen 
Holzarten  haben  sich  nicht  bewährt **.  „Kalkboden  ist  dem  Holze  sehr 
schädlich,  er  begünstigt  die  sogenannte  Trockenfäule.'' 

So  weit  die  Aufschlüsse  von  Seiten  der  Herren  Offiziere.  Ich 
lüge  dem  aus  meinen  eigenen  Erfahrungen  noch  bei,  dass  an  einem 
besonders  solid  ausgeführten,  seit  langer  Zeit  im  Betrieb  stehenden  Stau- 
werk zum  Auffangen  des  Triftholzeis  sehr  massive,  vierseitig  behauene 
Pfeiler  aus  Eichenholz  zu  beobachten  sind,  welche  mit  der  Jahreszahl 
1833  bezeichnet  nun  schon  mehr  als  60  Jahre  Dienste  leistend  zwischen 
anderen  neueren  Datums  im  Flussgrunde  stehen  und  nur  dort,  wo  sie  bald 
von  dem  stark  strömenden  Wasser  umspült,  bald  der  freien  Luft  und  dem 
Sonnenschein  ausgesetzt  sind,  die  Spuren  der  Verwitterung  zeigen^ 
immerhin  aber  noch  ein  Aussehen  besitzen  und  eine  Widerstandskraft 
bekunden,  wonach  zu  schliessen  ist,  dass  sie  mindestens  noch  Jahrzehnte 
hinaus  ihren  Zweck  erfüllen  können. 


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224  K.  Popp 

Damit  sind  nun  die  wesentlichsten  Anhiltsponkte  zor  technischen 
Benrteilnng  der  am  Limes  anfgefondenen  Beste  Ton  Eichen-  und 
FOhrenholzstammen  Tor  Aag«i  geffihrt  and  ich  gelange  zn  nachstehen- 
den Folgemngen. 

Die  bald  mit  grösserem  bald  mit  kleinerem  Abstand  Tor  den 
Fandamenten  der  ratischen  Limesmaoer  hinziehenden,  in  einer  Tiefe  von 
1,2  bis  1,8  m  im  Boden  stehenden,  nnten  horizontal  abgeschnittenen, 
ziemlich  enge  aneinander  gereihten  Stammholzreste  and  die  an  einzelnen 
Stellen  mit  ihnen  im  Eontakt  aafgefandenen  Langhölzer  (Bohlen)  nnd 
das  in  einem  Falle  (im  Espan)  beobachtete  vereinzelte  Erammholz  (Ast- 
werk) gehören  anzweifelhaft  einem  Pfahlwerke  alter  Zeit  an. 

Dieses  Pfahlwerk,  in  analoger  Weise  wie  heatigen  Tages  za  ^/s 
der  Länge  des  einzelnen  Pfahles  in  den  Boden  versenkt  —  fundiius  —- 
ragte  ca.  2  X  h^  =  ^fi  ^  ^^>^  ^^^  Oberfläche  anf.  Im  Hinblick 
aof  diese  Höhe  und  anf  die  bedeatende  Stärke  der  Pfähle  masste  das* 
selbe  einer  Maaer  gleichend  —  stipüibus  magnis  in  moäum  muralis 
saepis  fundiius  iactis  —  als  gewaltiges  Annähernngshindemis  erschei- 
nen and  einen  mächtigen  Eindruck  anf  den  Beschauer  ausaben. 

Die  einzelnen  Pfähle  waren,  den  aufgefundenen  Langhölzern  nach 
zu  scbliessen,  welche  durch  hölzerne  Nägel  an  die  ersteren  befestigt 
gewesen  sein  mögen,  der  grösseren  Stabilität  halber  unter  sich  ver- 
bunden —  conexis  — ,  ob  über  dem  Boden  auch  durch  ein  Flecht- 
werk, lässt  sich  des  nur  einmal  beobachteten  Astholzes  halber  wohl 
nicht  mit  Bestimmtheit  behaupten,  immerhin  aber  vermuten,  da  es 
bekannt  ist,  dass  die  Römer  derartige  Flechtwerke  bei  ihren  Feld- 
befestigungen zur  Anwendung  brachten. 

Was  nun  die  Konservierung  der  Pfähle  gegen  die  Bodenfeuchtig- 
keit anbelangt,  so  wurde,  wie  die  aufgefundenen  Spuren  beweisen,  das- 
selbe Mittel  wie  heutigen  Tages  noch,  die  äusserliche  Verkohlung  des 
Pfahlendes  zur  Anwendung  gebracht.  Damit  wurde  dann  mindestens 
dieselbe  Dauer  —  50  bis  60  Jahre  —  der  Brauchbarkeit,  wenn  nicht 
eine  längere  erzielt,  da  der  Querschnitt  der  meisten  von  uns  be- 
obachteten Pfahlreste  Ober  30  cm,  also  einen  grösseren  Durchmesser 
als  die  gewöhnlichen  modernen  Palissaden  (20  bis  30)  zeigen. 

Abgesehen  von  den  unvermeidlichen  kleineren  Reparaturen  und 
Ergänzungen  wird  die  radikale  Erneuerung  der  Pfähle  innerhalb  eines 
Jahrhunderts  kaum  mehr  als  einmal  nötig  gewesen  sein.  Da  wir  aus 
Spartians  Tita  Hadriani  den  beiläufigen  Zeitpunkt  der  erstmaligen  Er- 
richtung einer  Orenzbarrikade  aus  Stammholz  entnehmen  können,    so 


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Der  Palissadenzaon  am  raetischen  Limes.  225: 

besitzen  wir  anter  Beachtung  des  Yoranstehenden  nun  die  beiden  Fak- 
toren zur  Ermittelung  des  eventuellen  Zeitraumes,  innerhalb  dessen  diesem 
Pfahlwerk  zum  Schutze  des  Limes  diente.  Nur  die  schlimmen  Erfah- 
mngen,  wie  z.  B.  das  Inbrandsetzen  grösserer  Strecken  des  Pfahlwerkea 
durch  Feindeshand  mOgen  schliesslich  dazu  genötigt  haben,  an  Stelle  der 
hölzernen  Mauer  eine  solche  aus  Steinen  oder  einen  Wall  mit  vorlie- 
gendem Graben  zu  setzen. 

Die  Pfähle,  gegen  welche  hin  zur  Zeit  des  Yollbestandes  der 
Wehre  die  Erde  dammartig  etwas  ansteigend  angeworfen  gewesen  sein 
wird,  um  den  Ablauf  des  Regenwassers  zu  beschleunigen,  wurden  nach 
Crrichtung  der  Mauer,  resp.  des  Walles  lediglich  dem  Boden  gleich  ab- 
gesagt. Bei  dem  nun  eintretenden  allmäbligen  Vermodern  des  Holzes 
füllte  zun&chst  die  Krone  des  bezeichneten  flachen  Dämmchens  die  ent- 
stehende Yertiefang  aus,  beim  weiteren  Yerfall  des  Holzes  senkte  sich 
die  Oberfläche  und  so  entstand  das  flache  Gräbchen. ,  Mehrere  Genera- 
tionen hintereinander  haben  das  Pfahlwerk  in  seinem  vollen  Bestände 
und  dessen  schliessliches  Ende  gesehen,  denn  nur  unter  dieser  Voraus- 
setzung ist  es  verständlich,  dass  sich  die  Tradition  bis  auf  unsere  Tage 
erhalten  hat,  wo  wir  nur  noch  das  flache  Gräbchen  beobachten  können. 

In  der  lehmigen  Hülle  auf  dem  im  Allgemeinen  trockenen  Gelände 
bei  Mönchsroth  haben  sich,  wie  auch  die  Erfahrungen  bei  modernen  Pfahl- 
werken gezeigt,  noch  wesentliche  Reste  des  Holzes  Erhalten,  in  dem 
ebenfalls  trockenen  aber  kalkhaltigen  und  stark  zerklüfteten  Boden  des 
Jaraplateaus  bei  Raitenbuch  und  weiterhin  bei  Kipfenberg  ist  fast  jede 
Spur  des  Holzes  verschwunden  und  nur  die  mehr  oder  minder  spär- 
lichen Überreste  der  äusserlichen  Yerkohlung  der  Pfähle  verraten  uns 
dort  deren  einstiges  Yorhandensein. 

Wir  dürfen  in  den  Pfahlstumpen  und  Eohlenresten,  die  uns  der 
Spaten  nach  1^/stausendjähriger  Ruhe  an  das  Tageslicht  gefördert  hat, 
wohl  unbedenklich  die  letzten  Überreste  des  einst  sehr  stattlichen  Palis- 
sadenzaunes,  jener  Grenzbarrikade,  von  der  schon  Mommsen  (Rom. 
Gesch.  Y  S.  112)  gesprochen,  erblicken,  über  die  Spartian  berichtet 
,j?6r  ea  tempcra  et  alias  frequenter  in  plurimis  locis,  in  quibus  bar- 
hari  nanfltsminibus  sed  limüibus  dividuntur,  stipitibm  magnis  in  modum 
muralis  saepis  fundUus  jactis  cdque  conexis  barbaros  separavü".  Einen 
zutreffenderen  Beleg  fflr  diese  Stelle  bei  Spartian  hätte  man  nicht  er- 
bringen können  als  die  bei  Mönchsroth  gemachte  Entdeckung,  deren 
beobachtete  Thatsachen  aufs  genauste  mit  den  Worten  des  citierten 
Textes  übereinstimmen. 


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226  K.  Popp. 

Die  von  mir  schon  lange  gehegte  Ansicht,  dass  die  Tftrme  oder 
Wachthäoser  am  r&tischen  Limes  bereits  vor  Erbannng  der  Langmaaer^ 
also  freistehend  oder  doch  nur  dorch  eine  „Pfahlbecke'*  anter  sich  ver- 
banden, errichtet  worden  seien,  habe  ich  in  Nr.  100  der  Beilage  zar 
Allgemeinen  Zeitnng  vom  Jahre  1894  in  weiterer  Aasdehnang,  insbe- 
sondere auch  hinsichtlich  der  sogenannten  Umgrabangen  and  deren 
Zwecke  aosgefQhrt;  der  neueste  Fand  dient  nnr  zar  noch  festeren 
Begründung  der  von  mir  vorher  schon  angedeuteten  chronologischen 
Entwicklung  der  Grenzwehre,  vorerst  am  rätischen  Limes. 

In  Erw&gung  aller  dieser  Umst&nde  geUngte  ich  zu  nachstehen- 
der Ansicht. 

£nde  des  1.  und  anfangs  des  2.  Jahrhunderts  unserer  Zeitrech- 
nung wurde  die  Orenze  nördlich  der  Donau  festgelegt  und  vermarkt, 
sowie  der  Grenzweg  (limes)^  dann  die  Wachthauser  oder  Tttrme^ 
zuerst  wohl  in  Holz,  später  in  Mauerwerk  erbaut.  Far  diejenigen 
Leser,  welchen  die  Allgemeine  Zeitung  nicht  zur  Hand  liegt,  füge  ich 
noch  bei,  dass  auf  den  Plattformen  der  oft  erwähnten  Umgrabungen 
wohl  die  zur  grösseren  Sicherheit  von  einer  Verpfählung  umschlossenen 
Zelte  oder  Blockhäuser  gestanden  haben  werden,  in  welchen  bei  erst- 
maliger Anlage  des  Limes  die  Arbeits-Kommandos,  später  die  eigent- 
lichen Grenzwachen  kampierten  resp.  wohnten. 

Im  3.  Jahrzehnt  des  2.  Jahrhunderts  gelangte,  um  die  Grenze 
besser  zu  sichern,  auf  Befehl  Hadrians  der  Palissadenzaun  zur  Anwen- 
dung und  vielleicht  erst  ein  Jahrhundert  oder  noch  später  folgte  aus 
demselben  Grunde  die  die  Tarme  unter  sich  verbindende  Langmauer 
am  rätischen  Limes;  am  obergermanischen  vielleicht  zur  selben  Zeit 
Wall  und  Graben. 

Die  Germanen  der  letztbezeichneten  Zeitperiode  müssen  noch  den 
Palissadenzaun,  sowie  dessen  Verfall  gesehen  haben;  von  ihnen  rQhrt 
wohl  auch  her  die,  wenigstens  in  ihrer  Zusammensetzung  echt  deatsche 
Bezeichnung:  Pfahlhecke,  Pfahlrain,  Pfahlgraben. 


-«»•-»- 


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227 

Der  niederländische  Pacificationstag  zu  Köln 
im  Jaltre  1579. 

Von  Joseph  Haasen. 

Der  Pacificationstag  zu  Köln  im  Jahre  1579,  der  Wendepunkt  in 
der  wechselvollen  Geschichte  des  Aufstands  der  Niederlande,  der  die 
Trennung  der  Niederlande  vom  Körper  des  Reichs  besiegelte  und  die 
Spaltung  der  niederländischen  Provinzen  in  zwei  getrennte  Lager  als 
unvermeidlich  erwies,  ganz  im  Gegensatz  zu  den  Absichten  K.  Rudolfs  II.» 
der  den  Zusammentritt  der  Versammlung  veranlasst  hatte,  ist  schon 
öfter  eingehend  erörtert  worden.  *)  Sein  Verlauf  ist  durch  die  bis- 
herigen Untersuchungen  genügend  klargestellt  worden,  und  es  ist  daher 
an  dieser  Stelle  nicht  beabsichtigt,  ihn  noch  einmal  zur  Darstellung  zu 
bringen.  Hier  soll  vielmehr  seine  Vorgeschichte  ins  Auge  gefasst  werden ; 
es  sollen  die  bisher  nicht  genügend  erkannten  Bedingungen  untersucht 
werden,  unter  denen  der  spanische  König  die  Friedensverhandlungen  in 
Köln  zu  führen  bestimmte,  und  es  wird  sich  zeigen,  dass  diese  Beding- 
ungen selbst  und  nicht  minder  der  Zeitpunkt,  wo  sie  gestellt  wurden, 
alle  Erörterungen  über  einen  friedlichen  Ausgleich  zwischen  den  An- 
sprüchen der  beiden  kämpfenden  Parteien  von  vornherein  aussichtslos 
machten.  Es  handelte  sich  dabei  im  Wesentlichen  um  die  Haltung 
des  spanischen  Königs  gegenüber  der  Genter  Pacification  vom  J.  1576. 
Es  wird  im  Folgenden  versucht,  aufgrund  neuen  Materials*)  diese 
Haltung  Philipps  II.  im  Zusammenhang  mit  den  Pacificationsbestrebungen 
des  Kaisers  und  des  Papstes  schärfer  als  es  bisher  möglich  war,  zur 
Darstellung  zu  bringen. 

Die  Bemühungen  des  Reichsoberhaupts,  Frieden  zwischen  den 
Niederlanden  und  König  Philipp  IL  zu  stiften,  reichen  bis  in  die  Zeit 
des  Bildersturms,  in  das  Jahr  1566,  zurück.     Damals,  als  zuerst  offen- 

>)  Abgesehen  von  den  Darlegungen  von  Gacliard,  Correspondance  de 
Gailleanme  le  Tacitarne  IV,  Einl.  S.  99  ff. ;  Kervyn  de  Lettenhove,  Le» 
Hoguenots  et  les  Guenx  V,  395  ff;  Ritter,  Deutsche  Geschichte  im  Zeitalter 
der  Gegenreformation  I,  541  ff.,  sei  besonders  auf  den  eingehenden  Aufsatz, 
von  Lossen,  Agg&us  Albada  und  der  Kölner  Paciticationscongress  im  J.  1579^ 
(Historisches  Taschenbuch  V.  Folge,  VI,  277—362)  verwiesen. 

')  Es  sind  im  wesentlichen  die  Berichte  des  kaiserlichen  Gesandten  in 
Madrid,  die  einschlagigen  päpstlichen  Nuntiaturberichte  (die  ich  soeben  Id 
den  Nuntiaturberichten  aus  Deutschland  1572— lö8o,  III  Abth.  II,  S.  203  ff. 
herausgegeben  habe),  sowie  die  Instruktionen  für  den  spanischen  Vertreter 
auf  dem  Kölner  Tag,  den  Herzog  von  Terrauova  (abgedruckt  ebd.  S.  577  ff). 


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^28  J-  Hansen 

kundig  wurde,  bis  zu  welchem  Grade  die  Spannung  zwischen  den  nieder- 
ländischen Provinzen  und  ihrem  König  gestiegen  war,  bot  K.  Maximilian  II. 
zum  ersten  Mal  Philipp  II.  seine  Vermittlung  an.  Als  zwei  Jahre 
später  unter  dem  blutigen  Eindruck  von  Albas  Schreckensherrschaft 
unter  den  rheinischen  Eurf&rsten  die  Überzeugung  sich  Bahn  brach, 
•dass  es  Pflicht  des  Reiches  sei,  sich  um  die  Geschichte  der  immer  noch 
zu  ihm,  wenn  auch  nur  lose,  gehörigen  Niederlande  zu  bekQmmem,  und 
die  Störungen,  denen  die  benachbarten  rheinischen  Gebiete  durch  die 
niederländischen  Unruhen  ausgesetzt  waren,  zu  beseitigen,  folgte  der 
Kaiser  einer  von  dieser  Seite  ausgehenden  Anregung  und  sandte  im 
Oktober  1568  seinen  Bruder,  den  Erzherzog  Karl,  nach  Spanien.  Beide 
Male  wurden  aber  die  Anerbietungen  des  Kaisers  von  Philipp  U.  zu- 
rtlckgewiesen '). 

Das  weitere  Anwachsen  der  niederländischen  Bewegung  und  die 
lähmende  Wirkung,  welche  dieselbe  auf  Handel  imd  Verkehr  äusserte, 
veranlassten  den  Kaiser  aber,  im  J.  1573  sich  wiederum  sowohl  an 
Philipp  II.  als  an  Wilhelm  von  Oranien  zu  wenden.  Mit  den  Kur- 
fürsten oder,  falls  es  gewünscht  werde,  auch  ohne  dieselben  wollt«  er 
-eine  friedliche  Vermittlung  versuchen;  seine  geheime  Nebenabsicht  war 
dabei,  die  Statthalterschaft  in  den  Niederlanden  einem  seiner  Söhne  zu 
verschaffen*).  Oranien  erklärte  sein  Einverständnis*);  die  Verhand- 
lungen sollten  nach  dem  Wunsche  Maximilians  auf  der  Grundlage  der 
vom  spanischen  König  stets  betonten  Forderungen,  Erhaltung  der  ka- 
tholischen Kirche  und  des  Gehorsams  gegen  Philipp  II.,  begonnen  werden. 
Maximilian  schickte  im  J.  1574  einen  seiner  Räte,  Wolfgang  von 
Rumpf,  nach  Spanien,  um  die  Angelegenheit  mit  Entschiedenheit  zu  be- 
treiben, aber  es  gelang  ihm  im  Verlauf  von  zwei  Jahren  nicht,  auch 
nur  eine  Antwort  von  Seiten  seines  spanischen  Schwiegersohns  zu  er- 
halten. An  den  erfolglosen  Friedensverhandlungen  zu  Breda  im  J.  1575 
konnten  seine  Commissare  demnach  nur  als  Berater,  nicht  als  Ver- 
mittler teilnehmen.  Als  Maximilian  schliesslich  im  J.  1576  eine  Ant- 
wort erhielt,  besagte  dieselbe  lediglich,  dass  König  Philipp  seinen  Halb- 
bruder Don  Juan  d'Austria  als  Statthalter  in  die  Niederlande  entsenden 
iverde,   der  den   Auftrag  habe,   den   Frieden   herzustellen®).      Von  den 


';  Ritter  1.  c.  I,  392,  500,  509 ;  Bezold,  Briefe  des  Pfalzgrafea  Johann 
Casimir  I,  S.  37  ff. ;  Gachard,  Taciturne  III,  Einl.  S.  17  ff. 
*)  Bezold  1.  c.  I,  S.  94,  126. 
*)  Nuntiaturberichte  III,  2  S.  54. 
8)  Ebd.  S.  63,  68,  92,  107. 


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Der  niederländische  PacificationBtag  zu  Köln  im  Jahre  1579.       229 

Niederlanden  selbst  wurde  in  diesem  Augenblick  die  Teilnahme  des 
Reichs  angerufen,  indem  ausser  Oranien  auch  die  Generalstaaten,  welche 
£ich  Mitte  September  1576  in  Brüssel  konstituirt  hatten,  sich  am 
2.  Oktober  entschlossen,  dem  Kaiser  Rechenschaft  über  diesen  selbst- 
ständigen  Schritt  abzulegen  und  das  Reich  von  jeder  Unterstützung  der 
Spanier  abzuhalten.  Die  Gesandtschaft  traf  aber  auf  dem  Regensburger 
Reichstag  an  demselben  Tage  ein,  an  welchem  Maximilian  IL  für  immer 
die  Augen  schloss^),  sodass  diese  Anregung  ohne  unmittelbare  Folge 
blieb. 

Was  den  spanischen  König  veranlasste,  den  Angeboten  K.  Maxi- 
milians gegenüber  sich  ablehnend  zu  verhalten,  ist  bekannt.  Ausser 
seiner  Abneigung  gegen  jede  fremde  Einmischung  in  die  Verhaltnisse 
.seiner  Länder,  ausser  seiner  absolutistischen  Auffassung,  dass  es  sich 
in  den  Niederlanden  nicht  um  eine  Auseinandersetzung  zwischen  dem 
Landesherren  und  seinen  Unterthanen,  sondern  nur  um  die  Erzwingung 
des  Gehorsams  der  letztem  unter  seinen  königlichen  Willen  handeln 
könne,  woUte  seine  stets  fortglimmende  Eifersucht  auf  den  deutschen 
Zweig  seines  Hauses  alles  vermeiden,  was  als  Anerkennung  der  Zuge- 
hörigkeit der  Niederlande  zum  deutschen  Reich  gedeutet  und  Hoffnungen 
auf  den  Anfall  der  reichen  Länder  an  die  deutsche  Linie  nähren  konnte. 
Dazu  kamen  noch  die  unbesiegbaren  Bedenken  Philipps  über  die  re- 
iigiöse  Haltung  Maximilians,  die  hier  um  so  schwerer  wogen,  als  der 
Kaiser  kein  Hehl  daraus  machte,  dass  er  das  rechte  Heilmittel  für  die 
Niederlande  in  der  Freistellung  der  Religion  erblicke®). 

Diese  letzteren  Bedenken  fielen  mit  Maximilians  Tod  fort,  da 
Rudolfs  IL  religiöse  Haltung  auch  nach  spanischem  Massstab  ohne  Tadel 
war.  Die  anderen  Rücksichten  blieben  aber  auch  gegenüber  seinen 
Bemühungen,  die  Herstellung  des  Friedens  zu  fördern,  wirksam.  Rudolf  II. 
suchte  gleich  beim  Beginn  der  Verhandlungen  zwischen  Don  Juan  und 
den  Generalstaaten  Einfluss  auf  die  Entwicklung  der  niederländischen 
Verhältnisse  zu  gewinnen. 

Die  Forderungen  der  Niederlande  gegenüber  ihrem  Herrn  hatten 
sich  im  Lauf  des  Jahres  1576,  als  nach  dem  Tode  des  Statthalters 
Requesens  die  grösste  Unordnung  in  der  Verwaltung  eingerissen  war, 
zu  bestimmten  Formeln  ausgeprägt:  Abzug  der  fremden  Kriegsvölker, 
Herstellung   der  alten   Privilegien,   Aufhebung   des   Einflusses  der  Aus- 


^)  Am  12.  Oktober.   Vgl.  Häberlin,  Neueste  deutsche  Reichsgeschichte 
X.  386 ff.;  Actes  des  Etats-gänärauz,  ed.  Gachard  I  Nr.  26,  60. 
«;  Ritter  1.  c.  I,  398. 


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230  J.  Hansen ' 

länder,  Aufhören  der  Glaabensverfolgangen,  das  waren  im  wesentlichem 
die  Wünsche,  deren  Verwirklichung  man  in  allen  Provinzen,  den  ka- 
tholischen wie  den  protestantischen,  erstrebte.  Unter  dem  Eindruck  der 
^spanischen  Furie*  zu  Antwerpen  kam  am  8.  November  1576  auf  der 
Grundlage  dieser  allen  gemeinsamen  Wünsche  zwischen  den  beiden  cal- 
vinistischen  Provinzen  Holland-Seeland  und  elf  der  katholischen  Pro- 
vinzen die  Genter  Pacification  zu  Stande.  Die  Aufständischen,  Wilhelm 
von  Oranien  und  die  Provinzen  Holland-Seeland,  die  den  Herd  der 
antispanischen  Bestrebungen  bildeten,  schlössen  mit  den  katholischen 
Provinzen  ein  Bündnis  zu  gegenseitigem  Beistand;  die  spanischen 
Truppen  sollten  aus  dem  Land  entfernt,  die  politischen  und  religiösei^ 
Verhaltnisse  demnächst  durch  gemeinsame  Beschlüsse  der  Provinzen  ge- 
regelt werden.  Bis  zu  dieser  Neuordnung  wurden  die  Religionsedikte- 
aus der  Zeit  Karls  V.,  die  sog.  Plakate,  suspendirt  und  die  Wirksam- 
keit des  Albaschen  Blutrats  in  sämtlichen  dreizehn  Provinzen  ausser 
Kraft  gesetzt.  Inbezug  auf  die  öffentliche  Religionsübung  wurde  be- 
stimmt, dass  in  Holland-Seeland  bis  zu  der  Neuordnung  nur  der  refor- 
mirte  Cultus  gestattet  sei;  für  die  übrigen  Provinzen  wurde  keine- 
Änderung  des  bestehenden  Rechtszustandes  beschlossen,  also  die  alleinige- 
öffentliche  Übung  des  katholischen  Kultus  bestätigt. 

Die  religiöse  Frage  in  erster  Linie  hatte  bis  zu  diesem  Aug^i- 
blick  ein  Zusammengehen  der  katholischen  und  protestantischen  Pro- 
vinzen verhindert ;  die  Genter  Pacification  bewies,  dass  um  der  Einigung^ 
und  politischen  Stärkung  willen  die  katholischen  Provinzen  sich  mit  dem 
Gedanken  gewisser  Konzessionen  an  die  neue  Lehre  vertraut  gemacht 
hatten.  Der  Erfolg  Oraniens,  den  der  Abschluss  der  Genter  Pacificatioi^ 
darstellt,  lag  zum  grossen  Teil  in  der,  wenn  auch  nach  dem  Wortlaut 
des  Vertrags  zunächst  nur  vorläufigen,  Anerkennung  eines  Verhältnisses^ 
zwischen  den  beiden  prövinzialen  Gruppen,  das  dem  Verhältnis  katho- 
lischer und  protestantischer  Stände  im  Reich,  wie  es  sich  aufgrund  des^ 
in  den  Niederlanden  durch  K.  Karl  V.  ausgeschlossenen  Augsburger 
Religionsfriedens  entwickelt  hatte,  nahe  kam. 

Die  Genter  Verhandlungen  gelangten  in  demselben  Augenblicke  zum 
Abschluss,  als  Don  Juan  d'Austria,  der  neue  Statthalter,  in  Luxemburgs 
eintraf^.  Der  gefeierte  Sieger  von  Lepanto  hatte  für  seine  nieder- 
ländische Mission  sehr  gegen  seinen  Willen  friedliche  Instruktionen  vom 
König   erhalten;   Philipp   H.   wollte   es   nunmehr  mit  einer  Politik  de& 


^)  Am  3.  November  1576. 

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Der  niederländische  PacificatioDstag  zu  Köln  im  Jahre  1579.       231 

Friedens  versuchen,  nachdem  ihn  die  bisherige  Härte  nicht  zum  Ziel 
geführt  hatte.  Don  Juan  begann  aufgrund  seiner  Instruktionen  sofort 
Yerbandlungen  mit  den  Generalstaaten,  und  es  zeigte  sich,  dass  zu 
«olchen  die  die  Majorität  bildenden  katholischen  Provinzen  allerdings 
geneigt  waren,  dass  dagegen  Oranien  und  die  Staaten  von  Holland- 
Seeland,  durch  die  früheren  Ereignisse  misstrauisch  gegen  alles  spanische, 
ihren  Einfluss  aufboten,  um  die  Verhandlungen  zu  vereiteln. 

An  den  Unterhandlungen  beteiligte  sich  auch  K.  Rudolf  H.  durch 
eine  Kommission*®),  deren  Thätigkeit  nicht  ohne  Bedeutung  für  das 
£rgebnis  der  Erörterungen  war.  Dieselben  endeten  mit  dem  am  17. 
Februar  1577  verkündeten  Ewigen  Edikt,  welches  die  Genter  Pacifi- 
cation  in  ihrem  vollen  Umfang  bestätigte,  aber  den  Generalstaaten  eine 
allgemein  gehaltene,  Holland-Seeland  nicht  ausnehmende  eidliche  Ver- 
pflichtung zur  Erhaltung  des  Gehorsams  gegen  den  König  und,  im 
innem  Wiederspruch  mit  dem  Geist  der  Genter  Pacification,  zur  Er- 
haltung der  katholischen  Kirche  auferlegte**).  War  bei  der  Genter 
Pacification  der  leitende  Gedanke  der  katholischen  Provinzen  die 
Einigung  aller  gegen  spanische  Vergewaltigung  gewesen,  so  kamen  in 
den  Vorverhandlungen  des  Ewigen  Edicts  ihre  Wünsche  zum  Ausdruck, 
wenn  irgend  möglich  mit  dem  landesherrlichen  Regiment,  das  sich  ihnen 
in  Don  Juans  Person  und  Aufträgen  in  annehmbarer  Form  darzubieten 
schien,  einen  Friedensvertrag  aufzurichten.  Aber  darum  wollten  sie 
doch  den  Genter  Vertrag  nicht  brechen,  sie  machten  im  Gegenteil  den 
Abschluss  mit  Spanien  geradezu  von  seiner  Bestätigung  abhängig.  Diese 
Forderung  bot  die  grössten  Schwierigkeiten,  da  Don  Juan  die  Genter 
Pacification  nur  dann  bestätigen  wollte,  wenn  die  Generalstaaten  ihm 
zuvor  die  Erklärung  abgaben,  dass  dieselbe  nichts  der  katholischen 
Kirche  und  der  königlichen  Autorität  nachteiliges  enthalte.  Spitzfindige 
Definitionen  und  Gutachten  juristischer  und  theologischer  Fakultäten'^) 
brachten  diese  Erklärungen  zu  Stande,  und  so  erfolgte  die  Bestätigung 
des  Genter  Vertrages  durch  Don  Juan.    Am  1.  Mai  1577  wurde  Don  Jnau 


^^)  Actes  1.  c.  I  Nr.  82,  121.  Die  Kommissare  des  Kaisers  waren 
Bischof  Gerhard  von  Lüttich,  Freiherr  Philipp  von  Winnenberg,  Dr.  Andreas 
jGrail  und  die  beiden  Jülichschen  R&te  Werner  von  Gymnich  und  Dr.  Louver* 


11)  Vgl.  Gachard,  Taciturne  III,  Einl.  S.  58. 

")  Die  Gutachten  (vom  16.  und  25.  Dezember  1576)  sind  bei  Bor, 
Oorspronk,  begin  en  vervolgh  der  nederlandsche  oorlogen  1,  766  ff.  abgedruckt. 
Vgl.  Kervyn  de  Lettenhove  1.  c.  IV,  247,  263,  307. 


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232  J.  Hansen 

in  Brassel  eingelassen,  am  4.  Mai  legte  er  die  Bestädgang  des  Ewigen 
Edicts  durch  Philipp  II.   vor  and  bekräftigte  es  selbst  mit  einem  Eid. 

Es  zeigte  sich  aber  sofort,  dass  jene  Erklärungen  von  Don  Juan 
in  einem  anderen  Sinn  verstanden  wurden,  als  es  den  Absichten  der 
Generalstaaten  entsprach.  Oranien  und  die  Provinzen  HoUand-Seeland 
weigerten  sich  standhaft,  das  ewige  Edict,  dessen  Doppeldeutigkeit  sie 
wohl  empfanden,  anzuerkennen  ").  Die  Generalstaaten  ihrerseits  waren 
nun  keineswegs  gemeint,  Holland  -  Seeland  in  religiöser  Beziehung  zu 
majorisieren,  eventuell  zu  gewaltsamer  Unterdrückung  des  Calvinismos 
in  diesen  Provinzen  die  Hand  zu  bieten  —  das  widersprach  ja  offen- 
bar dem  Genter  Bflndniss  — ,  Don  Juan  aber  seinerseits  hielt  ihre 
Bereitwilligkeit  hierzu  für  eine  notwendige  Konsequenz,  ihren  Wider- 
spruch gegen  seine  in  ihrem  Endziel  darauf  gerichteten  Ersuchen  für 
einen  Bruch  ihrer  vor  dem  AbschMss  des  Ewigen  Edicts  abgegebenen 
Erklärungen.  Weitere  Misshelligkeiten  kamen  hinzu,  um  wiederum 
feindselige  Spannung  zwischen  den  Provinzen  und  dem  Statthalter  zu 
erzeugen ;  Don  Juan  fühlte  sich  in  Brüssel  nicht  sicher,  er  suchte  nach 
einem  festen  militärischen  Stützpunkt,  mitten  im  Frieden  bemächtigte 
er  sich  am  24.  Juli  1577  der  Citadelle  von  Namur.  Er  bewirkte 
durch  diesen  unvorsichtigen  Handstreich,  dass  der  Argwohn  g^en  Spa- 
nien überall  in  den  Niederlanden  wieder  erwachte,  dass  Oranien  wie- 
derum wie  in  den  Tagen  der  ^spanischen  Furie'  auch  den  katholischen 
Provinzen  als  Retter  der  Provinzen  erschien.  Und  dieser  zauderte 
nicht,  aus  der  nationalen  Erregung  seine  Resultate  zu  ziehen ;  er  folgte 
dem  Ruf  der  Generalstaaten  nach  Brüssel  und  Hess  sich  das  einfluss- 
reiche Amt  eines  Ruwarts  von  Brabant  übertragen.  Das  Ewige  Edict 
war  durch  Don  Juans  Vorgehen  zerrissen,  der  Kriegszustand  wiederher- 
gestellt; am  10.  Dezember  1577  erneuerten  in  der  zweiten  Brüsseler 
Union  die  Generalstaaten  die  Genter  Pacification  und  dehnten  sie  auf 
vier  weitere  Provinzen  aus,  sodass  sie  nunmehr  im  Ganzen  siebzehn 
Provinzen  umfasste'*). 

Der  Wiederausbruch  der  kriegerischen  Spannung  veranlasste  Don 
Juan,  dem  Kaiser  die  Gründe  für  seinen  Entschluss  zu  eröffnen  und 
ihn  zu  ersuchen,  Werbungen  von  Soldaten  auf  deutschem  Boden  zu  ge- 
statten**). Auf  dem  Frankfurter  Deputationstag  im  Oktober  1577  er- 
schienen seine  Vertreter ;  die  Versammlung  kam  zu  dem  Beschluss,  den 


1*)  Ritter  1.  c.  I,  527 ;  Gachard,  Tacitume  III,  Einl.  S.  65  ff. 

")  Actes  1.  c.  I  Nr.  928;  vgl.  Ritter  1.  c  I,  629. 

1*)  Vgl.  Correspondance  de  Granvelle,  ed.  Piot  VI,  S.  645,  VII  S.  547. 


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Der  niederl&ndische  Pacificationstag  za  Köln  im  Jahre  1579.        233- 

Kaiser    zu    ersachen,    sich  neuerdings  die  Wiederhei-stellung    des  Frie- 
dens angelegen  sein  zu  lassen^®). 

Das  entsprach  in  diesem  Augenblick  wohl  den  Plänen  des  Kaisers ; 
in  Spanien  war  aber  sein  Eingreifen  jetzt  noch  unwillkommener  als 
sonst.  Dann  kurz  vorher  war  der  Bruder  des  Kaisers  Rudolf,  Erz- 
herzog Mathias,  der  wiederholten  Aufforderung  der  katholischen 
Mittelpartei  in  den  Niederlanden  gefolgt,  an  deren  Spitze  Philipp  von 
Croy,  Herzog  von  Arschot,  stand,  und  deren  Absicht  es  war,  den  wach- 
senden Einflnss  Wilhelms  von  Oranien  und  des  Protestantismus  zu 
paralysieren;  angeblich  ohne  Wissen  und  Willen  des  Kaisers^')  eilte  er 

1«)  Nuntlaturberichte  III,  1  S.  173,  189. 

^^)  Dass  Rudolf  11.  von  den  Aspirationen  seines  Bruders  auf  die  Nie- 
derlande gewusst  hat,  unterliegt  keinem  Zweifel.  K.  Maximilian  II.  verfolgte 
seit  1572  das  Projekt,  einen  seiner  Söhne  zum  Statthalter  der  Niederlande 
zu  befördern  (S.  oben  S.  228);  noch  auf  dem  Regensburger  Reichstag  1576 
hatte  er  kein  Hehl  daraus  gemacht.  Die  Generalstaaten  hatten  denn  auch 
schon  im  Oktober  1576  mit  Mathias  in  Regensburg  darüber  verhandelt 
(Gachard,  Taciturne  IV,  £inl.  S.  43).  Ob  aber  Kaiser  Rudolf  im  Augenblick 
der  geheimen  Abreise  seines  Bruders  in  die  Niederlande  (am  2.  October 
1577)  um  dessen  Absicht  gewusst  und  dieselbe  gebilligt  hat,  wird  sich  schwer- 
lich je  feststellen  lassen.  Am  7.  Oktober  sprach  der  Kaiser  mit  dem  Nuntius^ 
Delfino  über  das  £reignis.  Er  äusserte  *gran  dispiacere  di  questa  risolutione,. 
la '  qoale  biasimö  grandemente,  ne  11  resta  altra  consolatione,  che  qaalche 
speranza  ancorch^  debole,  che  il  ser^o  rä  di  Spagna  la  pigli  in  buona  parte,, 
havendo  nel  partire  detto  esso  Matthia  al  fratello  Maximiliano  che  se  n'an- 
dava  in  Fiandra  chiamato  da  quei  stati  per  govemarli  in  nome  del  r^,  et 
quando  havesse  altro  pensiero,  dice  S.  M^^  che  non  sarebbe  gran  difficoltä  a. 
levaiglielo  di  capo.  lo  dissi  alla  M^  S.  che,  parendole  bene  che  S.  B^^  fa- 
cesse  alcun  officio  col  r^,  non  havrei  mancato  di  avisarnela  in  quella  forma, 
che  da  lei  mi  fusse  commandato,  conoscendo  io  chiaramente  che  da  questa 
risolutione  dipenderä  la  salute  over  qualche  gran  ruina  della  christianitä  per 
le  ragioni  che  sono  manifeste  ad  ogn'  uno.  Del  che  S.  M^^  mi  ringratiö,. 
dicendo  non  essere  ancora  faori  di  speranza  che  possa  ritornare,  et  quando 
db  non  segua,  mi  farä  intendere  l'animo  suo,  mostrando  perö  che  non  gli 
sarä  discaro  ogni  buon  officio,  che  faccia  S.  Bne  in  tale  materia'  (Delfino- 
an  Como  1577  Oktober  12,  Vatikanisches  Archiv,  Germ.  vol.  74  fol.  327). 
Nach  Spanien  schrieb  Rudolf  erst  am  14.  Oktober  über  die  Angelegenheit; 
sowohl  er  selbst  als  sein  Gesandter  in  Madrid,  Hans  von  Khevenhüller,  gaben 
sich  aber  von  vornherein  die  grusste  Müjie,  einerseits  Philipp  gegenüber 
zu  beteuern,  dass  die  Reise  ohne  Wissen  Rudolfs  unternommen  worden,  an-> 
derseits  aber  ihn  zu  veranlassen,  sie  nachträglich  gutzuheissen  und  Mathias 
als  Statthalter  der  Niederlande  zu  bestätigen  (vgl.  KhevenhüUers  Berichte 
vom  16.  November  ab,  die  in  der  Hs.  4961  vol.  II  des  Germanischen  Mu- 
seums zu  Nürnberg  vorliegen).     In  Madrid  sowohl  als  in  Rom  glaubte  mam 


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234  J.  Hansen 

am  2.  Oktober  in  die  Niederlande  nnd  Hess  sich  am  17.  Dezember 
unter  dem  Protest  König  Philipps  und  Don  Juans  d'Austria  von  den 
Oeneralstaaten  die  Statthalterschaft  übertragen.  Dieser  Schritt  des 
Erzherzogs  Mathias  musste  die  Abneigung  Philipps  IL  gegen  jede  Ver- 
mittlung des  Kaisers  verstärken,  um  so  mehr  als  dieser,  nachdem  Ma- 
thias zum  Statthalter  gewählt  worden  war,  sofort  nach  allen  Seiten  die 
Auffassung  vertrat,  dass  ihm  das  fernere  Verbleiben  des  Erzherzogs  in 
den  Niederlanden  und  seine  Anerkennung  seitens  des  spanischen  Königs 
als  die  beste  Gewahr  für  eine  Pacification  der  Provinzen  erscheine.  Die 
Bemühungen  König  Rudolfs,  der  noch  im  Winter  1577  eine  Kommission 
in  die  Niederlande  entsandte,  um  die  Wiederherstellung  des  Friedens 
zu  versuchen,  fanden  demnach  bei  der  spanischen  Regierung  kein 
Entgegenkommen  **).  Und  auch  die  Anstrengungen  des  Kaisers,  die 
Kurfürsten  und  Fürsten  des  Reichs  ernstlicher  für  die  niederländische 
Pacification  zu  interessieren,  hatten  keinen  Erfolg.  Im  Januar  1578 
suchte  er  die  Erzbischöfe  von  Mainz  und  Trier  nebst  dem  Herzog  von 
Cleve  zu  veranlassen,  mit  ihm  zusammen  Ck)mmissarien  in  die  Nieder- 
lande zu  entsenden;  er  erhielt  als  Antwort,  dass  man  mit  Rücksicht 
auf  die  Anwesenheit  des  Erzherzogs  Mathias  in  den  Provinzen  nur  nach 
ausdrücklicher  Billigung  seitens  des  spanischen  Königs  sich  der  Pacifi- 
cation annehmen  könne.  Dagegen  zeigte  wenigstens  der  Erzbischof  von 
Trier  sich  bereit  zur  Teilnahme  an  einem  der  Beratung  über  die  nieder- 
ländischen Unruhen  dienenden  Kurfürstentag ;  der  Erzbischof  von  Mainz 
aber  erhob  auch  dagegen  Bedenken*®).  Und  als  auf  dem  im  April 
und  Mai  1578  in  Worms  zusammentretenden  Reichsdeputationstag 
Philipp  von  Marnix  als  Vertreter  der  Generalstaaten  seine  berühmte 
Rede  hielt,  in  welcher  er  die  Ächtung  Don  Juans  und  die  Vermittlung 
des  Reiches  für  die  Herstellung  des  Friedens  forderte,  stellte  die  Ver- 
sammlung die  Weiterführung  der  niederländischen  Angelegenheiten  le- 
diglich dem  Kaiser  anheim*^). 

Rudolf  IL  richtete  in  der  That  noch  während  der  Wormser  Verhand- 


aber  bestimmt,  dass  Mathias  mit  Einwilligung  des  Kaisers  gegangen  sei 
(vgl.  Khevenhüllers  Berichte  und  Gorrespondance  de  Gran  volle  VIT,  S.  XVII,  2ä3). 

")  Actes  des  Etats-gendraux  I  Nr.  1010,  1022  ff.,  1040,  104«,  10o3, 
1058;  Gorrespondance  de  Granvelle  VIl,  S.  544  (Don  Juan  an  den  Kaiser 
1578  Januar  1),  S.  618  ff.    Vgl.  auch  Nuntiaturberichte  III,  1  S.  235. 

")  Nuntiaturberichte  III,  1  S.  230,  241,  248. 

20)  Häberlin  1.  c.  X,  534 ff.;  Bezold  1.  c.  I  Nr.  99  ff.;  Actes  1.  c.  I, 
Nr.  1090,  1105,  1117. 


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Der  niederländische  Pacificationstag  zu  Köln  im  Jahre  1579.       235 

langen,  am  5.  April  1578,  das  bestimmte  Ansinnen  an  König  Philipp, 
ihm  die  Vermittlnng  des  Friedens  in  den  Niederlanden  zu  Übertragen  **). 
Und  Philipp  ging,  was  man  nach  seiner  bisherigen  Haltung  und  nach 
<iem  ihn  aufs  höchste  kränkenden  Schritt  des  Bruders  des  Kaisers  kei- 
neswegs erwarten  sollte,  auf  das  Anerbieten  Rudolfs  ein  und  ermög- 
lichte dadurch  das  Zustandekommen  des  Kölner  Pacificationstags.  Bevor 
wir  uns  vergegenwärtigen,  was  den  spanischen  König  zu  diesem  Ent- 
schlüsse trieb,  ist  es  notwendig,  einen  Augenblick  bei  der  Stellung  der 
Curie  zu  den  niederländischen  Ereignissen  zu  verweilen;  denn  auch 
Papst  Gregor  XIII.  unternahm  in  demselben  Augenblick  einen  Yer- 
sach,  seinerseits  bei  der  Pacification  der  Niederlande  mitzuwirken. 


Seit  seinem  Regierungsantritt  brachte  P.  Gregor  XIII.  den  nieder- 
landischen  Verwicklungen  ein  lebhaftes  Interesse  entgegen  **),  Er  wünschte 
von  vornherein  eine  friedliche  Beilegung  der  Streitigkeiten  zwischen 
König  Philipp  II.  und  seinen  niederländischen  ünterthanen.  Denn  ab- 
gesehen von  anderen  Gründen,  die  ihm  die  Herstellung  des  Friedens 
empfahlen,  war  für  die  Absicht  des  Papstes,  durch  eine  grosse  Liga  der 
katholischen  Fürsten  die  türkische  Macht  zu  vernichten,  und  ebenso 
für  seine  Pläne,  das  protestantische  England  wieder  zur  katholischen 
Kirche  zurückzuführen**),  die  Beruhigung  der  Niederlande  und  das 
Freiwerden  der  Mittel,  die  Philipp  IL  ihnen  widmen  musste,  so  lange 
-die  Spannung  andauerte,  eine  wesentliche  Vorbedingung. .  Von  grossem 
£iniluss  auf  die  Stimmung  des  römischen  Hofes  in  dieser  Angelegen- 
heit war  Granvellas  Auffassung**),  welcher  während  seines  Aufenthalts 
in  Rom  gegenüber  den  gewaltthätigen  Mitteln,  die  seit  Albas  Schreckens- 
herrschaft in  den  Niederlanden  versucht  wurden,  immer  wieder  darauf 
hinwies,  dass  auf  diese  Weise  die  Gewinnung  der  Gemüter  der  Nieder- 
länder verhindert  werde,  die  in  erster  Linie  erforderlich  sei,  um  einen 
dauernden  Frieden  anzubahnen,  und  für  welche  ihm  die  nochmalige  Über- 


")  Das  Nähere  s.  unten  S.  243  ff. 

^^)  Die  folgenden  Ausführungen  decken  sich  fast  ganz  mit  meiner  Dar- 
legung in  der  Einleitung  zum  2.  Band  der  Nuntiaturbcrichte  S.  XXXVI  ff. 

^')  Kretzschmar,  Die  Invasionsprojekte  der  katholischen  Mächte  gegen 
£ngland  zur  Zeit  Elisabeths  S.  50  ff.  Für  die  Geldunterstützung,  die  der 
Papst   dem  König  Philipp  gegen  die  Niederlande  gewährte,  vgl.  ebd.  S.  202. 

^*)  Für  GrauTellas  Haltung  in  den  für  uns  hier  in  Betracht  kommen- 
den Jahren  vgl.  den  Aufsatz  von  Philippson,  Cardinal  Granvella  als  Minister 
Philipps  II  in  Sybels  Zs.  71  S.  260  ff. 

Wend.  ZeiUohr.  f.  Oesoh.  u.  Kunst.    XIII,   III  17 


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236  J-  Hansen 

tragung  der  StatthalterwOrde  auf  Margarethe  von  Parma  die  meisten 
Aussichten  zu  bieten  schien.  Zum  Schrecken  des  spanischen  Gesandten 
in  Rom,  Don  Juan  deZuniga,  äusserte  Gregor  XIII.  schon  am  1.  Mai 
1574  die  Ansicht,  dass  bei  der  notwendigen  freundlichen  Auseinander- 
setzung zwischen  König  und  Unterthanen  sogar  mit  Wilhelm  von 
Oranien  und  den  übrigen  Häuptern  der  Rebellion  ein  friedliches  Ab- 
kommen getroffen  werden  müsse  *^). 

Die  diplomatische  Thätigkeit  der  Curie  hatte  dieser  Auffassung^ 
entsprechend  hauptsächlich  den  Zweck,  die  kriegerischen  Rüstungen  auf 
beiden  Seiten  möglichst  einzuschränken.  Besonders  lebhafte  Anstreng- 
ungen machte  sie  in  dieser  Beziehung  im  J.  1576,  als  bei  der  Ent- 
sendung Don  Juans  d'Austria  in  die  Niederlande**^)  auch  Philipp  II. 
sich  zu  einer  Politik  des  Friedens  wandte,'  ein  Umschwung,  den  Gregor 
XIII.  mit  Freude  begrüsste  *^).  Der  Cardinal  Morone,  der  im  Laufe 
dieses  Jahres  als  päpstlicher  Legat  die  Curie  auf  dem  Regensburger 
Reichstag  vertrat,  hatt«  den  Auftrag,  beim  Kaiser  Maximilian  beson- 
ders dahin  zu  wirken,  dass  derselbe  die  Werbungen  deutscher  Trupi/bn 
von  Seiten  der  aufständischen  Niederländer  verhindere  *®).  Und  als  Ma- 
ximilian ihm  im  Verlauf  dieser  Verhandlungen  seine  Gereiztheit  über 
die  Zurückweisung  aller  seiner  bisherigen  Vermittlungsangebote  seitens 
des  spanischen  Königs  su  erkennen  gab,  riet  ihm  Morone,  zunächst 
nur  ein  solches  Werbeverbot  mit  Entschiedenheit  durchzuführen;  die 
Erleichterung,  die  Philipp  in  seinen  Kämpfen  dadurch  empfinden  werde, 
werde  ihn  geneigt  machen,  aus  Dankbarkeit  für  dieses  Entgegenkom* 
men  die  Vermittlung  Maximilians  anzunehmen.  Morone  versuchte  auch 
festzustellen,  wie  der  Kaiser  einen  Vermittlungsversuch  des  Papstes  auf- 
zunehmen gedenke ;  er  musste  aber  aus  Maximilians  Haltung  entnehmen, 
dass  ihm  ein  solcher  nicht  zusagen  werde  *•).  Der  Kaiser  hätte  gewiss 
gerne  alles  gethan,  was  seinem  Wunsche,  einem  seiner  Söhne  den  Weg 
zur  Statthaltei-schaft  der  Niederlande  zu  ebnen,  dienlich  sein  konnte, 
aber  jenes  Werbeverbot  gelang  ihm  jetzt  so  wenig  wie  auf  dem  Reichs- 
tag zu  Speier  im  J.  1570  durchzuführen;  die  Xibertät'  der  deutschen 
Reichsstände   gestattete   blos,   dem   Reichstagsabscbied   die    Bestimmung 


^^)  Correspondance  de  Philipp  IL,  ed.  Gachard  III,  68. 
2«)  K.  Maximilian  versprach  sich  wenig  von  dieser  Sendung  (Nuntia- 
turberichte  III,  2  S.  123). 

*•)  Theiner,  Annales  ecclesiastici  II,  333. 
28)  Nuntiaturberichte  III,  2,  S.  14,  26. 
"j  Ebd.  S.  14,  30,  54,  60,  78,  92,  107. 


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Der  niederlflndische  Pacificationstag  za  Köln  im  Jahre  1579.       237 

einzuverleiben,    dass   die   Werbungen   nur  mit  Wissen,  nicht  aber  dass 
sie  mit  Erlaubnis  des  Kaisers  vor  sich  gehen  sollten'*^). 

Als  nun  im  Winter  des  Jahres  1576  in  den  Niederlanden  die 
Verhandlungen  Don  Juans  mit  den  Generalstaaten  eröffnet  worden 
waren,  entschloss  sich  Gregor  XIII.  im  Februar  1577  den  Bischof 
Philipp  Sega  von  Kipatransone  in  die  Niederlande  zu  entsenden,  um 
die  Bemühungen  Don  Juans  zu  unterstützen^^).  Sega  hatte  den 
Auftrag,  auch  mit  Wilhelm  von  Oranien  zu  verhandeln^*).  Aber 
er  langte  erst  nach  Abschluss  des  von  der  päpstlichen  Regierung 
mit  hoher  Befriedigung  begrüssten  Ewigen  Edicts  vom  17.  Februar 
1577  in  den  Niederlanden  an,  und  auf  die  weitere  Gestaltung  der 
dortigen  Verhältnisse  Einfluss  zu  üben  blieb  ihm  versagt^'),  da  der 
plötzliche  Tod  des  Nuntius  in  Madrid,  Nikolaus  Ormanetto,  zu  dessen 
Nachfolger  Sega  ausersehen  war,  seine  Abreise  nach  Spanien  schon  im 
Juli  1577  notwendig  machte**).  Die  papstliche  Regierung  war  somit 
verhindert,  an  den  durch  Don  Juans  plötzlichen  Handstreich  auf  Namur 
am  24.  Juli  1577  erzeugten  neuen  Verwicklungen  unmittelbaren  An- 
teil zu  nehmen,  welche  den  Beweis  erbrachten,  dass  es  verfrüht  ge- 
wesen,  in   dem   Ewigen  Edict   und   der  in   ihm    ausgesprochenen    Be- 


^)  Es  wurden  die  Bestimmungen  des  Reichstags  zu  Speier  im  J.  1570 
wiederholt;  vgl.  daza  Ritter  1.  c.  I,  510. 

'^)  Seine  Sendung  erfolgte  hauptsächlich,  um  das  päpstliche  Projekt 
liegen  England  mit  Don  Juans  Hülfe  zu  verwirklichen.  Sega  berichtet  selbst 
darüber:  'II  papa  .  .  inviö  me  a  Don  Giovanni  sotto  la  coperta  d'assistere, 
alla  pacificatione,  che  si  trattava,  et  alla  congregatione  de  stati  generali  che, 
s^uita  la  pace,  si  dovea  adunare,  con  ordine  secreto  di  persuadere  et  Don 
Giovanni  et  11  capi  dell'  essercito  a  passarsene  allegramente  in  Inghilterra  .... 
Ma  come  Don  Giovanni  fosse  astretto  a  concludere  la  pace  per  il  preciso 
commandamento,  che  ne  tenea  dal  r^,  senza  aspettar  la  risolutione  del  papa, 
et  come  la  regina  d'Inghilterra,  antivedendo  il  pericolo,  che  li  soprastava, 
procorasse  che  tra  gl'  altri  capitoli  della  pacificatione  uno  fosse,  che  Don 
Oiovanni  facesse  marciare  la  gente  spagnola  per  terra  etc.,  occorse  che 
giongendo  io  a  Tarino,  ivi  hebbi  l'aviso  della  pacificatione  .  .  .  .,  talch^  il 
disegno  in  tutto  et  per  tutto  riuscl  vano'  (Preussisches  Institut  in  Rom 
Minucci  vol.  22  fol.  248). 

*«)  Theiner  1.  c.  II,  335.  Vgl.  Nuntiaturberichte  III,  1  S.  309; 
Kretzschmar  1.  c.  S.  51. 

'^)  Comos  Schreiben  an  Sega  vom  1.  Juli  1577,  Yatik.  Archiv,  Spagna 
vol.  20,  fol.  3. 

»*)  Nuntiaturberichte  III,  1  S.  119,  120.  Vgl.  Gachard,  Correspon- 
dance  de  Guilleaame  le  Taciturne  III,  Einl.  S.  57;  Kretzschmar  1.  c.  S.  51. 
Das  Ernennungsbreve  für  Sega  bei  Theiner  1.  c.  II,  331. 

17* 


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238  J.  Hanson 

stätigung    der    Genter  Pacification   die  Bürgschaft  für  einen  danemden 
friedlichen  Ausgleich  zu  erblicken. 

Aber  ihren  Wunsch  friedlicher  Lösung  der  niederländischen  Un- 
ruhen gab  die  Curie  darum  doch  nicht  auf.  Als  der  Frankfurter  De- 
putationstag im  Herbst  des  Jahres  1577  bevorstand,  ersuchte  Gregor  XIII. 
die  Erzbischöfe  von  Mainz  und  Trier,  ihren  Einfluss  einzusetzen,  um 
eine  Pacification  der  Niederlande  auf  diesem  Tage  anzuregen'*).  Und 
der  Nuntius  Bartholomäus  Portia,  welcher  im  Lauf  des  Jahres  1577 
die  Interessen  der  Curie  und  des  Hauses  Witteisbach  bei  der  Kölner 
Bischofswahl  wahrgenommen  hatte,  erhielt  Ende  des  Jahres  den  Auf- 
trag, sich  vom  Rhein  aus  in  die  Niederlande  zu  begeben,  um  festzu- 
stellen, ob  die  Entsendung  eines  päpstlichen  Legaten  zur  Herstellung 
des  Friedens  angezeigt  sei'*). 

Die  kriegerischen  Wirren  gestatteten  dem  Nuntius  Portia  nicht, 
seinen  Fuss  in  die  Niederlande  zu  setzen;  in  Jülich  musste  er  um- 
kehren, ohne  seinen  Auftrag  erledigt  zu  haben.  Aus  seinen  Beob- 
achtungen hatte  er  jedoch  die  Überzeugung  gewonnen,  dass  nur  noch 
die  Waffen  im  Stande  sein  würden,  den  Frieden  in  den  Niederlanden 
wiederherzustellen  '^). 

Aber  im  Gegensatz  zu  dieser  Auffassung  legten  zu  Anfang  des 
Jahres  1578  mehrere  Anregungen  dem  Papste  von  neuem  nahe,  eine 
friedliche  Einwirkung  auf  die  niederländischen  Angelegenheiten  zu  ver- 
suchen. Aus  den  katholischen  Kreisen  der  Niederlande  wurde  ihm  er- 
öffnet, dass  die  Gemüther  der  Niederländer  den  Spaniern  zu  sehr  ent- 
fremdet seien,  als  dass  ohne  eine  fremde  Vermittlung  der  Friede  an- 
gebahnt werden  könne.  Der  Papst  wurde  daher  ersucht,  dahin  zu 
wirken,  dass  der  König  Philipp  eine  solche  Vermittlung,  und  zwar 
seitens  des  Kaisers,  zulasse^®).  Und  gleichzeitig  ersuchte  K.  Rudolf  IL 
selbst  den  Protector  Germaniae,  den  Cardinal  Ludwig  Madruzzo,  bei 
Gregor  XIII.  in  demselben  Sinne  seinen  Einfluss  einzusetzen  und  ihm 
besonders  zu  bedeuten,  dass  der  spanische  König  einer  friedlichen  W^ei- 
terentwicklung    der  Niederlande   unter   Beseitigung   des   verhassten  und 


")  Am  31.  August  1577,  Nuntiaturberichte  III,  1  S.  173  Anm.  3.  Da- 
rüber handelt  auch  ein  Schreiben  Comos  an  Sega  in  Madrid  vom  6.  Seplbr. 
1577,  Vatik.  Archiv,  Spagna  vol.  20  fol.  46. 

")  Nuntiaturberichte  III,  1  S.  205,  214. 

»»)  Ebd.  S.  255. 

88)  Vgl.  das  Schreiben  des  Johann  Vendruilli  vom  16.  März  1578,  bei 
Tbeiner  II,  430  und  die  Ratio  des  Bischofs  Lindanus  ebd.  II,  436. 


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Der  niederländische  Pacificationstag  zu  Köln  im  Jahre  1579.        239. 

unmöglich  gewordenen  Don  Juan  d'Anstria  und  unter  Anerkennung  des^ 
Erzherzogs  Mathias  als  Statthalter  Raum  gehen  müsse;  der  letztere 
biete  die  Sicherheit,  dass  sowohl  der  Gehorsam  gegen  K.  Philipp  als 
auch  die  Autorität  der  katholischen  Kirche,  die  beiden  für  Spanien 
massgebenden  Rücksichten,  gewahrt  blieben  ^^). 

Die  EntSchliessung  des  Papstes  zur  Reife  zu  bringen  trat  noch 
ein  weiterer  Umstand  fördernd  hinzu.  Es  wurde  nämlich  bekannt,  dass 
von  Seiten  der  Niederlande  Verbindungen  mit  Herzog  Franz  von  Anjou, 
dem  Bruder  des  französischen  Königs,  angeknüpft  worden  waren*®). 

Wilhelm  von  Oranien,  dem  für  seine  kriegerische  Politik  die 
französischen  Beziehungen  von  jeher  die  meisten  Aussichten  auf  Erfolg 
zu  bieten  schienen,  hatte  sich  zusammen  mit  den  Provinzen  Holland- 
Seeland  bereits  im  J.  1575,  und  wieder  im  Herbst  1576  dem  damals 
noch  nicht  in  seiner  ganzen  Unzulänglichkeit  erkannten  französischen 
Prinzen  genähert,  dem  günstige  Umstände  es  ermöglicht  hatten,  im 
Frieden  zu  Beaulieu  (Mai  1576)  zugleich  den  Hugenotten  grosse  Zuge- 
ständnisse seitens  des  französischen  Königs  und  sich  selbst  eine  starke 
Vermehrung  seiner  Macht  durch  die  Erwerbung  des  Herzogtums  Anjou 
zu  verschaffen*').  Anjou  war  seinerseits  diesen  Annähenmgsversuchen 
gern  entgegengekommen**).  Die  Ankunft  Don  Juans  in  den  Nieder- 
landen und  der  Abschluss  des  Ewigen  Edicts,  dazu  die  Unzufrieden- 
heit Englands,  auf  dessen  finanzielle  Hilfe  die  Niederlande  angewiesen 
waren,  hatten  diese  Beziehungen  aber  im  Februar  1577  unterbrochen**). 
Als  nun  im  Sommer  1577  wiederum  Krieg  zwischen  Don  Juan  und  den 
Niederlanden  ausbrach  und  die  Generalstaaten  erkannten,  dass  sie  ohne 
fremde  Hilfe  auf  militärischem  Gebiete  nichts  gegen  die  Spanier  würden 
ausrichten    können,    suchten   sie   sich   neben   dem   Beistand   des  Pfalz- 


^*)  S.  die  Mitteilungen  des  Kaisers  an  Erzherzog  Mathias  d.  d.  1578 
M&rz   8  (Actes  des  fitats-g^n^raux  des  Fays-Bas,  ed.  Gachard,  I  Nr.  1040). 

^^)  Über  die  Beziehungen  Anjous  zu  den  Niederlanden  besitzen  wir 
seit  kurzem  eine  vortreffliche  Aktensammlung  von  Muller- Diegerick,  Docu- 
ments  conceruant  les  relations  entre  le  duc  d\\njou  et  les  Pays-Bas  1576—1583, 
3  Bände,  Utrecht  1888—1891.  Muller  hat  ausserdem  einige  Ergebnisse  aus 
diesen  Akten  in  mehreren  Aufsätzen  in  den  Bijdragen  voor  vaderlandsche 
geschiedenis  en  oudheidkunde  111,  7  (1893)  S.  248  ff.  zusammengestellt.  Yf;\. 
ausserdem  Kervyn  de  Lettenhove,  Les  Huguenots  et  les  Gueuz  IV,  S.  48  ff. 

*^)  Seitdem  nahm  er  den  Namen  Franz  von  Anjou  an  Stelle  von 
Alen^on  an. 

«)  Kervyn  1.  c.  IV,  S.  13. 

*»)  Muller-Diegerick  1.  c.  I  Nr.  23. 


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240  J-  Hansen 

grafen  Johann  Casimir,  den  sie  mit  englischem  Geld  in  ihren  Sold 
nahmen,  besonders  die  Hilfe  Anjous  zu  sichern.  Die  Triebfeder  bei 
dieser  neuen  Anknüpfung  war  Philipp  von  Lalaing  mit  dem  katholi- 
schen Adel  vom  Hennegau;  Oranien,  der  wohl  damit  rechnete,  dass 
Anjous  Einfluss  durch  seine  eben  damals  eine  Zeitlang  in  Aussicht 
stehende  Vermählung  mit  der  Königin  Elisabeth  von  England  schwerere 
Gewicht  erhalten  werde,  war  einverstanden.  Anjou  selbst  wartete  nur 
auf  die  Anregung.  Trotzdem  die  Generalstaaten  ihm  mitteilten,  dass 
sie  auch  mit  Erzherzog  Mathias  in  Verbindung  getreten  waren,  be- 
gnügte er  sich  mit  der  Zusicherung,  dass  sie  auch  ihm  eine  angemes- 
sene Position  verschaffen  würden**).  Die  Verhandlungen  begannen  im 
Oktober  1577;  sie  kamen  zum  Abschluss,  nachdem  Don  Juan  am  31. 
Januar  1578  bei  Gembloux  die  Truppen  der  Generalstaaten  zu  Paaren 
getrieben  und  diese,  sowie  den  Erzherzog  Mathias  und  Oranien  gezwungen 
hatte,  sich  aus  Brüssel  nach  Antwerpen  zurückzuziehen.  Im  April 
erklärte  Anjou  seine  Bereitwilligkeit,  gegen  Übergabe  einiger  festen 
Plätze  im  Hennegau  den  Generalstaaten  Truppen  gegen  die  Spanier  zur 
Verfügung  zu  stellen  und  als  Befreier  oder  Beschützer  der  Niederlande 
aufzutreten.  Und  nun  wiederholte  sich  das  Schauspiel,  das  wenige 
Monate  vorher  die  Welt  in  Erstaunen  gesetzt  hatte:  angeblich  ohne 
Erlaubnis  des  Königs  Heinrichs  III.  und  der  Königinmutter  Katharina 
von  Medici  verliess  Franz  von  Anjou  anfangs  Juli  heimlich  Frankreich 
und  eilte  nach  Mons,  um  seine  Verbindung  mit  den  Niederlanden  zu 
vollziehen**). 

Diese  Verhandlungen  Anjous  mit  den  Niederlanden,  welche  sich 
durch  die  erste  Hälfte  des  Jahres  1578  hinzogen  und  keineswegs  ge- 
heim blieben,  bewirkten  in  Wien  und  in  Rom  eine  Erregung,  die  sich 
in  schnellen  Entschlüssen  äusserte. 

Oben  wurde  erzählt,  wie  wenig  Entgegenkommen  seither  die  An- 
erbietungen des  Kaisers,  den  Frieden  in  den  Niederlanden  zu  ver- 
mitteln, bei  Philipp  II.  gefunden  hatten  und  wie  verletzend  bisweilen 
sogar  die  Form  der  Ablehnung  gewesen  war.  Nichtsdestoweniger  bot 
Rudolf  II.  nunmehr  am  5.  April  1578  dem  König  Philipp  durch  seinen 
Gesandten   in  Madrid  von   neuem   seine  Vermittlung  an**)   und  machte 


**)  Ebd.  I  S.  63,  83,  93,  98. 

**)  Die  Aktenstücke  bei  Muller-Diegerick  1.  c.  I  S.  206,  322  beweisen, 
dass  Katharina  von  Medici  einverstanden  war. 
*«)  Das  Nähere  unten  S.  243. 


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Der  niederländische  Pacificationstag  zu  Köln  im  Jahre  1579.       241 

am  22.  Jani  den  Generalstaaten  Mitteilung  von  diesem  Anerbieten  ^^). 
König  Philipp,  an  dessen  Hof  grosse  Erregung  über  Anjous  Vorgehen 
herrschte**),  überwand  dieser  neuen  Verwicklung  gegenüber  seine  Ab- 
neigung gegen  die  Einmischung  des  Kaisers  in  die  niederländischen  An- 
gel^enheiten  und  nahm  ihm  Juli  sein  Anerbieten,  eine  Pacification  der 
Niederlande  zu  versuchen,  an**). 

Papst  Gregor  seinerseits,  an  den  sich  der  Kaiser  wiederum  mit 
dem  Ersuchen  gewendet  hatte,  den  spanischen  König  zur  Annahme 
seiner  Vermittlung  zu  veranlassen,  wurde  durch  Anjous  Vorgehen  zu  meh- 
reren selbstständigen  Schritten  bewogen.  Er,  der  aus  diesem  Verhalten 
Frankreichs  gegen  Spanien  im  Geist  bereits  einen  der  Weiterentwick- 
lung der  Gegenreformation  höchst  hinderlichen  Krieg  zwischen  den 
beiden  katholischen  Ländern  aufsteigen  sah^^),  suchte  nach  zwei  Rich- 
tungen hin  seine  Massregeln  zu  treffen. 

Nach  Frankreich  ordnete  er  am  2.  Juni  den  Erzbischof  Fabio 
Mirto  Frangipani  von  Nazareth  ab,  um  den  König  mit  Rücksicht  auf 
die  drohende  Kriegsgefahr  zu  veranlassen,  seinen  Bruder  von  allen  wei- 
teren Schritten  in  den  Niederlanden  abzuhalten.  Diese  Forderung  blieb 
ohne  Erfolg.  Am  13.  August  1578  wurde  Anjou  von  den  General- 
staaten zum  „Verteidiger  der  Freiheit  der  Niederlande"  angenommen, 
and  als  Frangipani  ihn  in  Mons  persönlich  aufsuchte,  um  ihn  zur 
Rückkehr  nach  Frankreich  zu  bewegen,  verschanzte  er  sich  hinter  seine 
den  Staaten  gegebenen  Versprechungen,  die  er  erfüllen  müsse**). 
Frangipani  kehrte  also  unverrichteter  Dinge  nach  Rom  zurück**). 

Gleichzeitig  aber  sandte  Gregor  XIII.  am  25.  Juni  nach  einer 
Besprechung  mit  Don  Juan  de  Zuniga,  dem  spanischen  Gesandten  in 
Rom**),  den  Cardinal  Ludwig  Madruzzo,  der  das  besondere  Vertrauen 
des  Kaisers   besass   und   auf  dessen  Anregung,   wie  wir  sahen,  zu  An- 


*')  Actes  I  Nr.  1174,  1211. 

*^)  Correspondance  de  Granvelle  VII  Nr.  21,  35 ;  vgl.  Segas  Schreiben 
an  Como  d.  d.  1578  Juni  25,  Vatik.  Archiv,  Spagoa  vol.  11  fol.  298. 

«»)  Das  Nähere  unten  S.  248. 

'^^)  Das  war  besonders  auch  Granvellas  Auffassung,  Correspondance 
VII  S.  99,  104,  109. 

*••)  Vgl.  Nnntiaturberichte  III,  2  Nr.  72,  75,  83;  Maffei  1.  c.  I,  345; 
Correfpondance  de  Granvelle  VII,  S.  104,  109,  114,  134,  und  die  Nnntiatur- 
berichte III,  2  S.  213  Anm.  2  erwähnten  Quellen. 

•*)  Vgl.  Anjous  Schreiben  an  Gregor  XIII.  d.  d.  Juli  27,  bei  Theiner 
I.  c.  II,  626,  und  Actes  1.  c.  I  Nr.  1218. 

»«)  Nnntiaturberichte  III,  2  Nr.  67. 


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242  J.  Hansen 

fang  des  Jahres  mit  dem  Papst  aber  die  niederl&ndiscbeD  Dinge  ver- 
handelt hatte,  an  den  kaiserlichen  Hof,  nm  mit  Rudolf  II.  die  in  dieser 
Angelegenheit  zu  unternehmenden  Schritte  zu  erörtern.  Die  Instruktion, 
welche  Madruzzo  am  25.  Juni  ausgefertigt  erhielt**),  belehrt  uns  darüber, 
in  welcher  Weise  der  Papst  vorzugehen  beabsichtigte.  Er  dachte  an 
die  Verwirklichung  des  Projekts,  das  zuerst  Morone  in  Regensburg  mit 
K.  Maximilian  II.  besprochen  hatte,  das  dann  der  Nuntius  Sega  und, 
nach  dem  Bruch  des  Ewigen  Edicts,  der  Nuntius  Portia  vorzubereiten 
beauftragt  waren ;  der  Papst  selbst  wollte  durch  einen  Cardinallegaten 
die  Vermittlung  zwischen  Spanien  und  den  Niederlanden  Qbemehmen. 
Von  Vermittlungsversuchen  des  Kaisers  versprach  er  sich  in  diesem 
Augenblick,  nach  dem  von  Philipp  II.  so  sehr  missbilligten  Schritt  des 
Erzherzogs  Mathias,  noch  weniger  Erfolg  als  früher.  Und  während, 
wie  wir  noch  sehen  werden,  der  Kaiser  bei  seinem  Vermittlungsgedanken 
von  der  Voraussetzung  ausging,  dass  Mathias  in  den  Niederlanden  bleibe 
und  vom  spanischen  König  an  die  Stelle  Don  Juans  gesetzt  werde,  ver- 
trat  der  Papst  die  Auffassung  Philipps  II.,  dass  von  einem  Frieden 
mit  den  Niederlanden  nur  dann  die  Rede  sein  könne,  wenn  der  Erz- 
herzog sich  zuvor  aus  den  Niederlanden  entferne.  Ausser  ihren  spa- 
nischen Sympathieen  wurde  die  Curie  zu  dieser  Auffassung  besonders 
noch  durch  Zweifel  an  der  Zuverlässigkeit  der  religiösen  Anschauungen 
des  Erzherzogs  Mathias  bestimmt**).  Die  Mitwirkung  des  Kaisers  dachte 
sich  Gregor  XIII.  demgemäss  in  der  Weise,  dass  er  seinen  Bruder  zu- 
rückrufe, alle  Hilfsleistung  an  die  aufständigen  Niederländer  von  Deutsch- 
land aus  untersage,  endlich  auf  einem  Reichstag  alle  Förderer  des 
Aufstandes  in  die  Acht  erkläre.  Die  eigentlichen  Friedensverhand- 
lungen zwischen  Spanien  und  den  somit  alles  Rückhalts  in  Deutschland 
beraubten  Niederlanden  wollte  dann  der  Papst  selbst  durch  einen  Le- 
gaten vornehmen. 

Dieser  Gedanke  des  Papstes  kreuzte  sich  nunmehr  mit  dem  dem 


^)  Sie  ist  ebd.  Nr.  68  abgedruckt;  vgl.  Maffei  L  c.  I,  342 ff. 

^^)  Der  oben  S.  233  Anm.  17  erwähnte  Bericht  des  Nuntius  Delfino  an 
den  Cardinal  von  Como  (vom  12.  Okt.  1577)  spricht  die  Befürchtung  aas, 
dass  da  Mathias  'e  soUevato,  per  quanto  si  puö  congetturare,  dallo  Svendi, 
dal  conte  Ganthero  di  Svarzenburg  et  dal  conte  d'Ardecb,  princijlal  coosi- 
gliero  delP  elettore  di  Sassonia,  tutti  heretici,  si  corre  gran  rischio  che  dai 
medesimi,  aggiuntovi  molti  altri  simili  et  peggiori,  che  trovarä  in  Fiandra, 
non  si  lasci  svolgere  dalla  vera  religione,  non  havendo  appresso  di  se  alcuoo 
di  auttoritä,  che  habbia  cura  di  lui'. 


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Der  niederländische  Pacificationstag  zu  Köln  im  Jahre  1579.        243 

spanischen  König  bereits  unterbreiteten  Vorschlag  des  Kaisers,  als  Ver- 
mittler in  den  Niederlanden  aufzutreten. 


K.  Rudolf  IL  hatte,  gedrängt  von  der  Besorgnis,  dass  die  ver- 
fassungsmässig immer  noch  zum  Reich  gehörigen  Niederlande  sich  eng 
an  Frankreich  anschliessen  und  dadurch  für  immer  dem  Reich  ent- 
zogen werden  könnten,  am  5.  April  1578  seinem  Gesandten  in  Madrid, 
Hans  von  KhevenhüUer,  den  Auftrag  erteilt,  den  König  Philipp  II. 
nachdrücklich  zu  ersuchen,  ihm  die  Vermittlung  zwischen  Spanien  und 
den  Niederlanden  zu  übertragen  ^°).  Der  Kaiser- bot  an,  dass  an  seiner 
Stelle  zwei  geistliche  Kurfürsten  als  Commissarien  das  Friedenswerk  in 
die  Hand  nehmen  sollten ;  sie  sollten  versuchen,  auf  der  Grundlage  der 
Genter  Pacification  den  Frieden  herzustellen.  Diese  Grundlage  war  für 
den  Kaiser  selbstverständlich;  denn  sein  unausgesprochenes  Ziel  war, 
dass  im  Verlauf  der  Verhandlungen  K.  Philipp  den  Erzherzog  Mathias 
als  Statthalter  der  Niederlande  bestätige,  und  die  Stellung  des  Erz- 
herzogs in  den  Niederlanden  beruhte  auf  seiner  Anerkennung  der  Genter 
Pacification.  Einzelne  Meinungsverschiedenheiten  über  die  letztere 
sollten  nach  dem  Wunsch  des  Kaisers  durch  die  Commissarien  beige- 
legt, und  für  die  Dauer  der  Verhandlungen  sollte  ein  Waffenstillstand 
bewilligt  werden  ^^). 

Der  kaiserliche  Courier  traf  am  6.  Mai  in  Madrid  ein.  Am 
folgenden  Tag  brach  K.  Philipp  II.  nach  Aranjuez  auf,  sodass  Kheven- 
hüUer zunächst  keine  Audienz  erhalten  konnte,  sondern  sich  vorab  da- 
mit begnügen  musste,  die  Angelegenheit  mit  den  Ministerti  des  Königs 
zu  verhandeln. 

Wenn  man  sich  erinnert,  dass  das  Ewige  Edict  vom  17.  Februar 


^^)  Für  die  Verhandlungen  in  Spanien  sind  die  oben  S.  233  Anm  17. 
erwähnten  Berichte  Kheveuhüllers  im  Germanischen  Museum  zu  Nürnberg 
die  beste  Quelle. 

5^}  Khevenhüllers  Bericht  vom  6.  Mai.  Wie  sehr  man  auf  kaiserlicher 
Seite  aufgebracht  war  gegen  Don  Juan  und  wie  dringend  man  seine  Ent- 
fernung wünschte,  ergiebt  sich  aus  den  Auslassungen  dieses  Berichts:  *Ich 
gtanb,  es  war  dem  hoch  löblichsten  haus  von  Osterreich  allerseits  am  pesten,. 
das  dieser  schädlich  mensch  nie  geborn  war;  es  befindt  sich  wol  mer  (und 
wolt  pchier  sagen  gemenglich),  dass  die  fumembsten  geschlecht  durch  der- 
gleichen nebenkinder  nicht  .allein  periclitirt  haben,  sonder  offt  zue  poden 
gangen  sein,  das,  ob  Gott  will,  di«em  schädlichen,  appassionirten,  ubl  be- 
dachtigen jungen  man  nicht  geratten  soll.' 


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244  J.  Hansen 

1577  die  Genter  Pacification  bestätigt,  und  dass  K.  Philipp  das  Ewige 
Edict  ausdrücklich  bekräftigt  hatte,  so  möchte  man  annehmen,  dass  dem 
Wunsche  Rudolfs  II.  beim  spanischen  König  und  seinen  Räten  kein 
Widerspruch  hätte  begegnen  können.  Dem  war  aber  durchaus  nicht 
so :  Philipp  IL  und  seine  Minister  dachten  gar  nicht  mehr  daran,  die 
Oenter  Pacification  jetzt  wie  vor  einem  Jahre  anzuerkennen.  Diese 
Auffassung  der  spanischen  Regierung,  die  den  Schlüssel  zu  dem  Gang 
der  Verhandlungen  der  Jahre  1578  und  1579  bietet,  hatte  sich  in 
folgender  Weise  entwickelt. 

Durch  Don  Juans  Handstreich  auf  Namur  am  24.  Juli  1577 
und  durch  die  Eröffnung  der  Feindseligkeiten  zwischen  dem  königlichen 
Statthalter  und  den  Generalstaaten,  war,  wie  bereits  ausgeführt  wurde, 
das  Ewige  Edict,  der  Friedenstraktat  zwischen  beiden  Parteien,  zer- 
rissen worden.  Man  weiss,  dass  das  damalige  Vorgehen  Don  Juans 
-den  Wünschen  des  Königs  Philipp  nicht  entsprach,  und  dass  er  lieber 
«ine  friedliche  Weiterentwicklung  gesehen  hätte.  Da  sich  aber  in 
seiner  Auffassung  ebenso  wie  bei  Don  Juan  die  Dinge  so  wiederspie- 
gelten, als  ob  nicht  diesem,  sondern  den  Generalstaaten  die  Veranlas- 
•sung  des  Bruches  zuzuschreiben  sei,  so  bildete  sich  in  ihm  die  Über- 
zeugung, dass  er  an  die  im  Ewigen  Edict  bewilligten  Zugeständnisse, 
besonders  an  die  Anerkennung  der  Genter  Pacification,  nicht  mehr  ge- 
bunden sei;  daneben  entwickelte  sich  in  ihm  die  Ansicht,  dass  er  diese 
Zugeständnisse,  die  sich  in  den  Verhandlungen  mit  Don  Juan  doch  nicht 
als  zuverlässige  Grundlage  für  einen  dauerhaften  Frieden  bewährt  hatten, 
fernerhin  überhaupt  nicht  mehr   bewilligen  dürfe  ^*).     Diese  Zugeständ- 


°^)  Khevenhüller  berührt  diese  Angelegenheit  in  mehreren  Berichten. 
Am  1.  Februar  1578  schreibt  er:  'Die  nagst  beschlossen  Gentischen  capitu- 
lationeSf  durch  den  Senor  Don  Juan  de  Aastria  zu  niderleudischer  vergleich- 
ung  ratificirt,  wollen  hie,  unangesehen  dieselben  vom  konig  auch  under- 
flchriben  worden,  in  etlichen  gleichwol  in  wenig  puncten  bedenklich  furfallen. 
-Glaub  auch,  dieweil  der  guet  herr  darin  etwas  zu  weit  und  wider  hieigen 
willen  gangen,  möcht  das  von  im  furgenommene  verursacht  haben.  Meines 
^edunkens  aber  solle  dises  (wie  ichs  dann  den  hieigen  lauter  vermeldt)  zu- 
vor bedacht  worden  sein,  dan  wan  einmal  sachen  von  konig,  fursten  und 
herren  also  auch  armen  gesellen  zuegesagt,  ratificirt  und  underschriben  wer- 
den, ist  ja  billich  oder  steet  aufs  wenigist  wol,  darüber  zu  halten  und  dem- 
-selben  nachzukommen'.  Am  12.  Februar  schreibt  er,  die  spanische  Regie- 
rung dünke  es  beschwerlich  'ob  den  aufgericbten  und  firmirten  capitulationen 
yu  halten,  daher  des  Don  Juan  retirada  gen  Namur  under  bewosstem  pretext, 
•dardurch  sy  irer  Obligation  entlediget  zu  sein  vermaint,   furznnemen  rathsam 


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Der  niederländische  Pacificationstag  zu  Köln  im  Jahre  1579.       245 

nisse  schienen  ihm  für  die  beiden  prinzipiellen  Forderungen,  von  denen 
•er  seinen  Ländern  gegenaber  niemals  abzugehen  entschlossen  war,  die 
Aufrechterhaltung  der  katholischen  Religion  und  der  königlichen  Auto- 
rität, nicht  die  genQgende  Deckung  zu  bieten.  Und  es  ist  nicht  zu 
leugnen,  dass  diese  Ansicht  richtig  war.  Die  Genter  Pacification  mit 
der  in  ihr  bestimmten  Suspension  der  Plakate  und  zeitweisen  Aner- 
kennung der  reformierten  Religionsübung  in  den  Provinzen  Holland- 
Seeland  war  in  Wendungen  abgefasst,  die  unbestimmt  genug  lauteten, 
um  einer  verschiedenartigen  Weiterbildung  der  politischen  und  religiösen 
Verhältnisse  in  den  Niederlanden  Raum  zu  lassen.  Die  theologische 
Facultät  der  Universität  Löwen  und  die  übrigen  Instanzen,  welche  im 
Dezember  1576  ihr  Gutachten  dahin  abgegeben  hatten,  dass  der  Gent  er 
Priede  weder  der  Autorität  des  Königs  noch  der  katholischen  Kirche 
Abbruch  thäte,  hatten  diese  W^endungen  optimistisch  in  ihrem  Sinn  ge- 
deutet und  hatten  dadurch  ihre  Bestätigung  durch  Don  Juan  dAustria 
und  König  Philipp  veranlasst**).  Die  seitdem  verflossene  Zeit  hatte 
den  Irrtum  aufgedeckt :  der  Calvinismus  hatte  auch  ausserhalb  Holland 
ond  Seeland  erhebliche  Fortschritte  gemacht  und  sich  an  vielen  Stellen 
zu  öffentlicher  Religionsübung  durchgerungen,  und  inbezug  auf  die  Ge- 
fl&hrdung  der  königlichen  Autorität  in  den  Niederlanden  lieferte  die 
eigenmächtige  Berufung  des  Erzherzogs  Mathias  durch  die  General- 
staaten, von  allem  andern  abgesehen,  den  besten  Beweis. 

War  somit  Philipps  jetzige  Ansicht  über  die  Bedeutung  der 
Genter  Pacification  durchaus  richtig,  so  war  es  doch  ein  Fehler,  wenn 
er  glaubte,  ohne  Schaden  ihr  entsprechend  handeln,  die  Verhältnisse 
wieder  auf  den  Standpunkt  vor  1576  zurückschrauben  und  die  Nieder- 
lande ohne  weiteres  den  blutigen  Religionsedikten  wieder  überantworten 
zu  können  ^^).  Verführt  dazu  wurde  er  ohne  Zweifel  dadurch,  dass  im 
Kampf  sich  sofort  die  militärische  Schwäche  der  Generalstaaten,  die 
Überlegenheit  Spaniens  offenbarte.  So  verfiel  er  wiederum  in  den  für 
seine   ganze   niederländische    Politik    verhängnissvollen  Irrtum,    dass  er 


geacbt'.  Und  am  6.  Mai:  'Dem  spanischen  hoff  ligen  die  jungst  aufgerichten 
von  Don  Juan  d'Austria  geschworenen  und  vom  konig  finnirten  Gentischen 
-capitulationes  im  kröpf. 

")  Vgl.  oben  S.  231  Aom.  12;  Kervyn  de  Lettenhove  1.  c.  IV,  247, 
^63,  307.  Der  Bischof  Lindanus  von  Roermonde  hatte  die  Bedenken  em- 
pfänden (Theiner  l.  c.  II,  423). 

^)  Dass  man  in  den  Niederlanäen  gleich  verstand,  worauf  die  spa- 
nische Regierung  hinaus  wollte,  ergiebt  sich  ebenfalls  aus  Khevenhüllers  Be- 
jrichten  (z.  B.  vom  12.  Februar  ld78). 


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246  J.  Haosen 

die  Tiefe  des  Gegensatzes  zwischen  den  Niederlanden  and  Spanien,  ins- 
besondere die  elementare  Wucht  des  Gedankens  religiöser  Freiheit,  un- 
terschätzte and  glaubte,  dieser  Mächte  durch  hartnäckiges  Bestehen  auf 
seiner  eigenen  Überzeugung  Herr  werden  zu  können. 

Aber  er  beging  diesen  Irrtum  und  handelte  darnach.  Es 
ist  festzuhalten,  dass  Philipp  IL  in  den  entscheidenden  Jahren' 1578 
und  1579  unter  keinen  Umständen  die  Genter  Pacification  in  ihrem 
vollen  Umfang  anzuerkennen  gewillt  war*'),  trotzdem  es  für  jeden  Ein- 
sichtigen feststand,  dass  schon  die  Friedensverhandlungen  mit  Don  Juan 
in  dem  Winter  1576  auf  1577  ohne  Resultat  verlaufen  sein  würden, 
wenn  nicht  die  Genter  Pacification  bestätigt  worden  wäre.  Philippe 
jetzige  Ansprüche  prägten  sich  in  der  Formel  aus,  dass  er  die  Aner- 
kennung der  katholischen  Kirche  und  der  königlichen  Autorität  nicht 
schlechthin,  sondern  so  verlangte,  wie  sie  unter  seinem  Vater,  Kaiser 
Karl  V.,  durchgeführt  gewesen.  Eine  rechtliche  Veränderung  beider 
war  eben  in  der  Genter  Pacification  in  Aussicht  genommen. 

Diese  Auffassung  Philipps  II.  gab  sich  zuerst  zu  erkennen,  als  er 
im  Januar  1578  den  Baron  von  Seiles,  Johann  von  Noircarmes,  zu 
Verhandlungen  mit  den  Generalstaaten  in  die  Niederlande  entsandte**). 
Derselbe  war  dahin  instruiert,  und  der  König  bestätigte  es  im  Laufe 
der  Verhandlungen  noch  besonders  am  22.  Februar  und  16.  März,  dass, 
abgesehen  von  der  Forderung  des  Königs,  Erzherzog  Mathias  müsse 
aus  seiner  usurpirten  Statthalterschaft  entlassen  werden,  der  Gehorsam 
gegen  ihn  und  gegen  die  katholische  Kirche  auf  den  Fuss  zurückgeführt, 
werden  solle,  wie  er  bei  Lebzeiten  Karls  V.  Geltung  gehabt  hatte.  Im 
übrigen  war  Philipp  bereit,  Don  Juan  abzuberufen  und  dem  Wunsch 
der  Niederländer  entsprechend  durch  einen  andern  Statthalter  seines 
Blutes  zu  ersetzen*^).  Die  Generalstaaten  erklärten  denn  auch  dem 
Kaiser  gegenüber,   der   seine   Commissarien  zur  Teilnahme  an  den  Ver- 


°^)  Lossens  darauf  bezügliche  Bemerkung,  (Historisches  Taschenbuch 
V.  Folge,  6.  Jahrg.  S.  295,  296)  ist  also  irrtümlich. 

'^)  Seiles  Credenz  vom  18.  Dezember  und  seine  Instruktion  vom  20. 
Dezember  1577  sind  abgedruckt  bei  Bor,  Oorspronk  I,  S.  938  f.  Er  verliess 
Madrid  am  7.  Januar  1578  (Khevenhüllers  Bericht  vom  25.  Januar)  und  traf 
in  den  Niederlanden  in  dem  Augenblick  ein,  wo  Don  Juan  den  Sieg  bei 
Gembloux  gewonnen  hatte  (Januar  31).  Für  die  Verhandlungen  vgl.  Chmel» 
Die  Handschriften  der  Hofbibliothek  zu  Wien  I,  S.  47;  Correspondance  de 
Granvelle  VII,  S.  21,  622;  Actes  1.  c.  I  Nr.  10H2,  10^7;  Kervyn  de  Letten- 
hove  1.  c.  IV.  566.     Vgl.  Nuutiaturberichte  III,  2  S.  579. 

ö5)  Actes  1.  c.  I  Nr.  105J. 


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Der  niederländische  Pacificationstag  zu  Köln  im  Jahre  1579.       247 

handlangen  abgeordnet  hatte,  ohne  Umschweife,  dass  auf  dieser  Grund- 
lage jede  Einigung  ausgeschlossen  sei^). 

Philipp  II.  aber  änderte  seine  Auffassung  nicht  wesentlich.  Als 
am  5.  April  der  Kaiser  seinen  neuen  Vermittlungsvorschlag  bei  ihm 
einbrachte  und  dabei  die  Bestätigung  der  Genter  Pacification  verlangte, 
nahm  der  König  das  Anerbieten  Rudolfs  II.  zwar  an,  aber  die  Be- 
dingungen, nach  denen  sich  die  Vermittlungsversuche  desselben  einzu- 
richten hatten,  erhielten  in  Spanien  eine  ganz  andere  Form,  als  der 
Kaiser  gewünscht  hatte. 

Die  Verhandlungen  darüber®*),  welche  Khevenhüller  wegen  der 
Abreise  Philipps  aus  Madrid  zunächst  mit  den  Ministem  des  Königs 
m  führen  hatte,  nahmen  folgenden  Verlauf  ®'^). 

Nur  einer  von  den  Ministem  war  prinzipieller  Gegner  der  Ver- 
mittlung des  Kaisers,  der  Marquis  von  Almazan,  der  bis  zum  Anfang 
des  Jahres  1577  als  spanischer  Gesandter  am  kaiserlichen  Hof  geweilt 
hatte*')  und  sich  pun  in  Spanien  durch  antikaiserliche  Bestrebungen 
hervorthat.  Wenig  entgegenkommend  zeigte  sich  auch  der  Prior  Don 
Antonio  von  Toledo.  Der  Herzog  von  Alba  war  wohl  mit  der  Ver- 
mittlung des  Kaisers  im  allgemeinen  einverstanden,  aber  mit  aller 
Schärfe  wies  er  den  Gedanken  einer  neuen  Anerkennung  der  Genter 
Pacification  zurück.  Am  entgegenkommendsten  erwiesen  sich  der  Erz- 
bischof von  Toledo  Caspar  Quiroga,  der  Marquis  von  Aguilar  und  Pedro 
Fajardo  Marquis  de  los  Veles,  der  damals  einflussreichste  Minister 
Philipps  II.,  der  durch  den  vertrauten  Sekretär  seines  Herrn,  Antonio 
Perez,  noch  besonders  auf  diesen  einzuwirken  vermochte^*). 

Es  war  also  Aussicht  vorhanden,  dass  der  Vermittlungsversuch 
des  Kaisers  sich  werde  verwirklichen  lassen.  Eine  Audienz,  welche 
Khevenhüller  am  14.  Mai  bei  Philipp  IL  hatte,  führte  aber  zunächst 
doch  nur  zu  der  Erklämng  des  Königs,  dass  er  sich  die  Angelegenheit 
überlegen  wolle.  Auch  jetzt  vermochten  also  die  Schwierigkeiten  der 
Lage  und   das   gefährliche  Vorgehen   des   Herzogs   von  Anjou  Philipps 


M)  Ebd.  I  Nr.  1022. 

*^)  Einzelne  Angaben  darüber,  die  auf  Khevenhüllers  Berichte  zurück- 
gehen, in  F.  C.  Khevenhüllers  Annales  Ferdinandei  I  S.  38,  namentlich  über 
die  Erurterangen  mit  Almazan. 

^')  Die  folgende   Darlegung  geht  auf  Khevenhüllers  Berichte  zurück. 

")  Nuntiaturberichte  III,  2  S.  99. 

")  Der  Bericht  Khevenhüllers  über  seine  Besprechung  mit  den 
spanischen  Ministem  ist  unten,  Beilage  1,  abgedruckt. 


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248  J.  Hansen 

misstrauische  Sorgen  nicht  ohne  weiteres  zu  beseitigen  und  ihn  zu  der 
Einsicht  zu  führen,  dass  eine  schnelle  Pacification  der  Niederlande  we- 
sentlich in  seinem  eigenen  Interesse  liege.  Erst  im  Laufe  des  Juni 
kam  der  König  unter  der  Einwirkung  des  Marquis  de  los  Veles  zum 
Entschluss**).  Am  1.  Juli  wurde  Khevenhüller  wiederum  zum  König 
beschieden,  der  sich  in  der  Zwischenzeit  nach  dem  Escurial  begeben 
hatte.  Der  Marquis  de  los  Veles  teilte  dem  Gesandten  mit,  und  der 
König  bestätigte  es  gleich  darauf  persönlich,  dass  Philipp  IL  entschlossen 
sei,  unter  gewissen  Bedingungen  die  Vermittlung  des  Kaisers  anzu- 
nehmen^®). Diese  Bedingungen  legte  der  Marquis  dem  Gesandten  dar^ 
und  der  König  liess  sie  ihm  am  24.  Juli  auf  seinen  Wunsch  auch 
schriftlich  aushändigen'*).  Nach  dieser  schriftlichen  Erklärung  schloss 
der  König  folgende  Punkte  von  allen  Verhandlungen  ausdrücklich  ans. 
Erstens  sollte  über  die  Erhaltung  des  Gehorsams  gegen  die  katholische 
Kirche  und  gegen  den  König  auf  dem  Fuss  der  Zeiten  Karls  V. 
keine  Erörtening  stattfinden ;  zweitens  sollte  unter  allen  Umständen  der 
Erzherzog  Mathias  das  Land  verlassen.  Ausserdem  bestimmte  der  Köng 
betreffs  des  Waffenstillstandes,  dass  die  Entscheidung  darüber  je  nach 
dem  Gang  der  Verhandlungen  getroffen  werden  sollte. 

Durch  die  erste  dieser  Bedingungen  war  die  Erörterung  und  Be- 
stätigung der  Genter  Pacification  thatsächlich  ausgeschlossen.  Da  aber 
der  Kaiser  die  letztere  ausdrücklich  als  Grundlage  der  Unterhandlungen 
gewünscht  hatte,  so  liess  Philipp  IL  durch  seinen  Gesandten  am  kaiser- 
lichen Hof,  Don  Juan  de  Borgia,  dem  Kaiser  seine  Auffassung  über 
diesen  Punkt  in  der  Form  einer  Erläuterung  zu  den  Bedingungen  mOncl- 
lich  auseinandersetzen'*).  In  dieser  Darlegung  liess  er  ausführen,  dass 
eine  Anzahl  von  Artikeln  der  Genter  Pacification  gegen  den  Sinn  der 
beiden  vom  König  gestellten  grundsätzlichen  Forderungen,  Erhaltung  der 
katholischen  Kirche  und  der  königlichen  Autorität,  Verstösse.  Als  solche 
Artikel  bezeichnete  er 

1)  Artikel   2,   in   welchem   die   Staaten   von  Brabant,   Flandern, 


«»)  Am  10.  Juni  hatte  K.  Rudolf  noch  ein  besonderes  Schreiben  rar 
Beschleunigung  der  Angelegenheit  an  Philipp  II.  gerichtet  (vgl.  Nuntiatur- 
berichte  III,  2  S.  581).  Dieses  Schreiben  kam  aber  erst  am  2.  Juli  nach 
Madrid. 

'^)  Über  diese  Verhandlungen  vom  1.  Juli  verbreitet  sich  Kheven- 
hullers  Bericht  vom  9.  Juli.     Der   einschlägige  Passus  unten  Beilage  Nr.  2. 

'1)  Nuntiaturberichte  III,  2  S.  575. 

^^)  Den  Inhalt  dieser  Auseinandersetzung  giebt  Philipp  in  seiner  In- 
struktion für  TerraDova,  Nuntiaturberichte  III,  2  S.  582  f.  wieder. 


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Der  niederländische  Paciiicationstag  zu  Köln  im  Jahre  1579.       249* 

Artois,  Hennegaa,  sowie  Wilhelm  von  Oranien  nebst  den  Staaten  vo» 
Holland-Seeland  und  ihren  Bundesgenossen  ein  Schutz-  und  Trutzbündnis- 
eingingen  zur  Vertreibung  der  spanischen  Soldaten  u.  s.  w. 

2)  Artikel  3,  in  welchem  die  selbständige  Errichtung  von  Gene- 
ralstaaten beschlossen  und  diesen  die  Entscheidung  über  die  religiösen 
Angelegenheiten  in  Holland-Seeland  und  Bommel  überwiesen  wurde. 
Dem  Einwurf,  dass  doch  Don  Juan  d'Austria  und  Philipp  IL  diese  Be- 
stimmung im  Ewigen  Edict  bestätigt  hätten,  sollte  nach  dem  Wunsche 
des  Königs  durch  die  Erklärung  begegnet  werden,  dass  anfangs  des 
Jahres  1577  der  Katholicismus  in  den  Provinzen,  die  ausser  Holland- 
Seeland  die  Generalstaaten  konstituiert  hatten,  noch  die  Herrschaft  ge- 
habt hätte,  dass  also  eine  Entscheidung  derselben  in  der  religiösen  Frage* 
für  die  katholische  Kirche  damals  ungefährlich  gewesen  wäre,  während 
ihren  Vertretern  jetzt,  nach  dem  weiteren  Vordringen  des  Calvinismus^ 
eine  solche  Entscheidung  nicht  mehr  zugetraut  werden  könnte^*). 

3)  Artikel  5,  welcher  die  Suspension  der  Religionsplakate  und 
der  Alba'schen  Kriminalordnungen  bis  zu  einer  Entscheidung  der 
Generalstaaten  verfügte.  Dieser  Artikel  widersprach  nach  Philipps- 
Auffassung  der  Autorität  der  katholischen  Kirche,  weil  er  die  Hand- 
habe zum  Vorgehen  gegen  die  Ketzer  beseitigte. 

4)  Artikel  6,  welcher  bestimmte,  dass  Oranien  Generaladmiral 
des  Königs  und  Statthalter  in  Holland,  Seeland,  und  Bommel  bleiben 
solle.  Der  König  verlangte  jetzt,  dass  Oranien  unter  allen  Umständen 
die  Niederlande  verlassen  müsse,  da  er  die  Schuld  an  allem  Aufruhr 
trage  und  da  weder  die  Religon  noch  die  königliche  Autorität  sicher 
seien,  so  lange  er  sich  im  Lande  befinde. 

Es  lässt  sich  leicht  ermessen,  wie  diese  Eröffnungen  auf  den 
Kaiser  wirken  mussten^*),  um  so  mehr,  als  er  durch  seine  in  den  Nie- 
derlanden anwesenden  Gesandten  davon  unterrichtet  war,  dass  die  da- 
maligen Wünsche  der  Majorität  der  Generalstaaten  über  die  Bestätig- 
ung der  Genter  Pacification  hinausgingen.  Und  die  jetzigen  Bedingungen 
des  Königs  unterschieden  sich  von  den  Instruktionen  des  Barons  von 
Seiles,  die  sich  als  ungeeignet  herausgestellt  hatten,  lediglich  dadurch, 
dass  in  diesen   von   der   Genter  Pacification  überhaupt  nicht  die  Rede 


'^)  Diese  Auffassang  giebt  auch  der  Nuntius  Castagna  am  19.  Juni 
1579  (Nuntiaturberichte  III,  2  S.  306)  wieder;  er  kann  aber  seine  Verwun- 
derung darüber,  dass  die  Genter  Pacification  überhaupt  bestätigt  worden^ 
nicht  unterdrücken. 

'*)  Vgl.  Nuntiaturberichte  III,  2  S.  239  Anm.  2. 


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250  ^-  Hansen 

war,  während  jetzt  ihre  wichtigsten  Artikel  ausdrücklich  annulliert 
wurden.  Dass  der  Kaiser  unter  diesen  Umständen  überhaupt  an  seinem 
Vermittlungsgedanken  festhielt,  ist  nur  durch  sein  Interesse  für  die 
Beförderung  seines  Bruders  Mathias  und  durch  seine  Hoffnung  erklär- 
lich, dass  im  Verlauf  der  Verhandlungen  vielleicht  doch  noch  das  eine 
oder  andere  Zugeständnis  zu  erwirken  sein  werde'*). 

Jedenfalls  war  das,  was  der  Kaiser  auf  Grund  der  Eröffnungen 
des  spanischen  Gesandten  den  Generalstaaten  bieten  konnte,  sehr  wenig 
verlockend,  und  es  ist  nicht  auffallend,  dass  diese  mehrere  Monate 
brauchten,  um  ihrerseits  über  die  Annahme  der  kaiserlichen  Vermitt- 
lung schlüssig  zu  werden.  Der  Kaiser  hatte  ihnen,  wie  erwähnt,  am 
22.  Juni  1578  mitgeteilt,  dass  er  sich  dem  König  als  Vermittler  an- 
geboten habe.  Am  20.  Juli  gaben  die  Generalstaaten  seinem  Gesandten 
Siegfrid  Preiner  darauf  lediglich  die  Antwort,  dass  sie  zwar  grundsätz- 
lich die  kaiserliche  Vermittlung  anzunehmen  bereit  seien,  dass  sie  aber 
bei  der  Ungewissheit  der  Lage  vorläufig  sich  nicht  binden  könnten'^. 
Am  17.  August  konnte  darauf  Eudolf  IL  den  Generalstaaten  eröffnen, 
dass  Philipp  IL  seine  Vermittlung  angenommen  habe'' j.  Aber  erst  am 
25.  Januar  1579  gaben  nach  langen  Verhandlungen  und  auf  mehr- 
faches Drängen  die  Generalstaaten  auch  ihrerseits  ihre  Einwilligung'®). 
Es  lag  thatsächlich  für  sie  kein  Grund  vor,  die  Hände,  wie  der  päpst- 
liche Nuntius  Castagna  meinte,  dankend  zum  Himmel  zu  erheben'*); 
das  in  Aussicht  stehende  Paciücationswerk  konnte  in  ihnen  kaum  irgend 
welche  Hoffnungen  erwecken. 


ViTährend  die  Verhandlungen  in  Madrid  über  die  Annahme  der 
kaiserlichen  Vermittlung  geführt  wurden,  unternahm  der  Cardinal  Ma- 
druzzo  die  Reise  von  Rom  nach  Prag,  um  mit  Rudolf  IL  der  Instruk- 
tion vom  25.  Juni  gemäss  in  Unterhandlung  zu  treten®^).     In  den  Be- 


")  Ebd.  S.  237. 

^^)  Acta  pacificationis,  quae  coram  sacrae  caesareae  maiestatis  com- 
missariis  Coloniae  habita  sunt  (Lugduni  1580),  S.  204 ;  Actes  1.  c.  I  Nr.  1211. 

")  Actes  1.  c.  II,  Nr.  1265. 

")  Ebd.  II,  Nr.  1*632,  1647;  Nuntiaturberichte  III,  2  S.  225  Anm.  2, 
S.  240  Anm.  1. 

'•)  Vgl.  sein  Schreiben  vom  13.  Dezember  1578,  Nuntiaturberichte 
ni,  2  S.  252  Z.  26. 

'«)  Vgl.  das  Nähere  über  die  Reise  ebd.  S.  195.  Madruzzo  sprach 
mit  dem  Kaiser  auch  darüber,  ob  dieser  sich  persönlich  zu  dem  in  der  Nähe 


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Der  niederländische  Pacificationstag  zu  Köln  im  Jahre  1679.       261 

:sprechnDgen,  welche  mitte  August  in  Prag  stattfanden,  eröffnete  der 
Kaiser  dem  Cardinal  den  Gang  seiner  bisherigen  Verhandlungen  mit 
König  Philipp,  wonach  für  die  Vermittlung  der  Curie  in  dem  Sinne, 
wie  sie  Madruzzo  in  Vorschlag  brachte,  kein  Kaum  war.  Von  einer 
Teilnahme  des  Papstes  an  den  Verhandlungen  des  Kaisers  versprach 
sich  dieser  dagegen  keine  ungünstige  Wirkung;  er  betonte  aber,  dass 
ihm  auf  die  EntSchliessungen  seines  Bruders  Mathias,  der  sich  gegen 
seinen  Willen  in  die  Niederlande  begeben  habe,  kein  Einfluss  zustehe®^). 

Die  Thätigkeit  eines  päpstlichen  Legaten  in  dieser  Angelegenheit, 
zn  der  Madruzzo  selbst  ausersehen  war,  war  durch  diese  Eröffnungen 
des  Kaisers  ausgeschlossen.  Ein  Legat  konnte  aus  Rücksichten  auf 
^e  Etiquette  nicht  zur  blossen  Assistenz  bei  den  Verhandlungen  kaiser- 
licher Commissarien  abgeordnet  werden,  um  so  weniger  als  zwei  geist- 
liche Kurfürsten  zu  Commissarien  ausersehen  waren  und  zwischen  diesen 
und  den  päpstlichen  Legaten  fast  stets  Rangstreitigkeiten  entstanden^')- 
So  genehm  also  im  übrigen  grade  Madruzzos  Persönlichkeit  sowohl  dem 
Kaiser  als  auch  dem  König  von  Spanien  gewesen  wäre,  und  so  ungern 
«beide  auf  seine  Teilnahme  an  den  Verhandlungen  verzichteten,  so 
musste  doch  der  Kaiser  selbst  den  Cardinal  auf  die  Schwierigkeiten 
auMerksam  machen,   die  seine  Persönlichkeit  ausschlössen^'). 

Rudolf  IL  äusserte  sich  Madruzzo  gegenüber  dahin,  dass  er  die 
Erzbischöfe  von  Köln  und  Trier,  womöglich  auch  den  Erzbischof  von 
Mainz,  den  Bischof  von  Würzburg  und  den  Deutschmeister  zu  seinen 
Commissarien  ernennen  werde.  Der  Cardinal  meldete  das,  anscheinend 
in  etwas  zu  bestimmter  Form,  nach  Rom**),  und  der  Papst  Gregor, 
der  den  besondem  Wert,  welchen  er  der  Pacification  der  Niederlande 
beimass,  so  eben  durch  ein  allgemeines  Jubiläum  vor  aller  Welt  ver- 
kündet hatte  *^),   entschloss   sich  aufgrund   dieser  Mitteilung  nach  einer 


der  Niederlande  abzuhaltenden  Reichstag  oder  Fürstentag  begeben  wolle. 
Radolf  lehnte  es  nicht  ab,  machte  aber  auch  wenig  Aussichten  dazu  (ebd. 
Nr.  75). 

«>)  Ebd.  Nr.  73,  73a. 

*^)  Bei  Madruzzo  waren  diese  Schwierigkeiten  wohl  noch  grösser,  da 
er  als  Bischof  von  Trient  zugleich  Reichsfürst  war. 

»>)  Nuntiaturberichte  III,  2  Nr.  69,  70,  71,  72,  79,  80,  81,  84;  S.  240 
Anm.,  Nr.  114,  129. 

w)  Ebd.  Nr.  75,  94. 

**)  Ebd.  S.  212,  Anm.  4.  Khevenhüller  traute  den  friedlichen  Ab- 
sichten des  Papstes  nicht  und  Hess  sich  aus  diesem  Grunde  in  keine  intimen 
Verhandlungen  mit  dem  päpstlichen  Nuntius  Sega  in  Madrid  ein  (vgl.  Eheven- 
iiüllers  Bericht  vom  12.  Juli  1578). 

WMtd.  Zeitschr.  f.  Oesoh.  u.  Kamt.   XIII,    JH.  18 


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252  J*  Hansen 

Beratung  mit  dem  spanischen  Gesandten  in  Rom^^)  sofort,  als  Nnntias 
zu  den  bevorstehenden  Verhandlungen  den  Erzbischof  von  Rossano,  Jo- 
hann Baptista  Castagna,  zu  entsenden,  der  aus  der  Zeit  seiner  lang- 
jährigen Nuntiatur  in  Spanien  das  volle  Vertrauen  Philipps  IL  besass®'). 
In  grösster  Eile  wurde  die  Instruktion  entworfen  und  der  Nuntius 
expediert. 

In  dieser  Instruktion  vom  29.  August®*)  wurde  dem  Nuntius  zur 
Pflicht  gemacht,  aberall  zu  betonen,  dass  nur  die  lebendige  und  auf- 
richtige Liebe'  des  Papstes  denselben  zur  Entsendung  eines  Nuntius 
veranlasst  habe,  und  immer  darauf  zu  achten,  dass  das  Endziel  der 
Verhandlungen,  bei  denen  er  zu  assistieren  bestimmt  war,  die  Erhaltung 
des  katholischen  Glaubens  und  der  königlichen  Autorität  in  den  Nieder- 
landen sei.  Besonders  sollte  er  versuchen,  auf  die  niederländische  Geist- 
lichkeit entsprechend  einzuwirken.  An  die  Commissare  des  Kaisers 
sollte  er  engen  Anschluss  zu  gewinnen  suchen;  die  Curie  hoffte,  dass 
der  Kaiser  dieselben  veranlassen  werde,  den  Nuntius  bei  den  Beratungen 
zuzuziehen.  Im  übrigen  wurde  er  auf  die  Beachtung  der  von  König 
Philipp  gesetzten  Bedingungen  verwiesen®^).  Seine  Hoffnungen  auf  eine 
weitergehende  Beteiligung  an  den  Verhandlungen  gab  der  Papst  noch 
nicht  ganz  auf:  für  den  Fall,  dass  die  Generalstaaten  ohne  Einschränkung 
auf  den  Kaiser  und  den  Papst  compromittieren  würden,  hielt  er  an  dem 
Gedanken  fest,  einen  Legaten  abzuordnen. 

Castagna,  der  sich  in  Rom  durch  Granvella  und  auf  der  Reise 
in  Trient  durch  den  Cardinal  Madruzzo  noch  näher  über  die  nieder- 
ländischen x\ngelegenheiten  unterrichten  Hess*®),  verliess  am  9.  September 
Rom  und  machte  gleich,  nachdem  er  die  Alpen  überschritten  hatte,  die 
Erfahrung,  dass  die  Berechnungen  der  päpstlichen  Regierung  sowohl  in- 
bezug  auf  die  schnelle  Erledigung  der  Angelegenheit  als  auch  hinsicht- 
lich der  ihm  persönlich  vorbehaltenen  Beteiligung  an  derselben  irrtüm- 
lich waren.  In  Innsbruck,  am  Hofe  des  Erzherzogs  Ferdinand  von 
Tirol,  war  von  Vorbereitungen  zum  Pacificationstag  nichts  bekannt,  und 
von    dem   Erfolg   der  Verhandlungen   versprach  man  sich  nichts.     Und 


8«)  Vgl.  Coraos  Mitteilung  an  Sega,  ebd.  Nr.  75. 

8')  Er  war  von  1566—1572  Nuntius  in  Madrid  gewesen,  ebd.  S.  199. 

88)  Sie  ist  ebd.  Nr.  74  abgedruckt, 

8®)  Die  vier  Punkte  der  Genter  Pacification,  welche  Philipp  aosschloss, 
wurden  Castagna  bezeichnet  (ebd.  S.  222  Anm.  1,  S.  259,  260). 

^^)  Correspondance  de  Granvelle  VII,  S.  158,  Nuntiaturberichte  III,  2 
Nr.  76. 


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Der  niederländische  Pacificationstag  zu  Köln  im  Jahre  1579.       253 

die  Nachrichten,  welche  Gastagna  dort  nach  längerem  Warten  durch 
den  ihm  vorangereisten  Nuntius  Oratio  Malaspina**)  vom  kaiserlichen 
Hof  erhielt,  waren  wenig  ermutigend.  In  einer  Audienz  am  6.  Oktober 
hatte  derselbe  dem  Kaiser  ansgefQhrt*'),  der  Papst  habe  den  Wunsch, 
dass  Gastagna  zu  *allen  Verhandlungen  der  kaiserlichen  Gommissare  zu- 
gelassen werde ;  lieber  aber  sei  es  ihm  noch,  wenn  Rudolf  IL  sich  nach- 
träglich entschliesse,  den  Gardinal  Madruzzo  seinerseits  mit  der  Ver- 
mittlung der  niederländischen  Angelegenheit  zu  betrauen®'),  er  werde 
in  diesem  Falle  Gastagna  zurückrufen.  Der  Kaiser  bemerkte  aber  in 
seiner  Antwort  zunächst,  dass  der  Pacificationstag  sobald  noch  nicht 
stattfinden  könne ;  ef  hielt  daran  fest,  dass  man  von  Madruzzo  absehen 
mOsse,  und  betreffs  der  Zulassung  Gastagnas  zu  den  Verhandlungen  gab 
er  am  9.  Oktober  eine  in  allgemeine  Wendungen  gehaltene  Erklärung 
ab,  die  lediglich  besagte,  dass  seine  Gommissarien  dem  Nuntius  die 
gebührende  Achtung  beweisen  sollten®^). 

Auf  diese  Nachrichten  hin  entschloss  sich  Gastagna,  zu  näherer 
Information  von  Innsbruck  nach  Prag  zu  reisen,  wo  er  am  26.  Oktober 
eintraf*^).  Er  empfand  hier  sofort,  dass  am  kaiserlichen  Hof  seine 
Entsendung  unangenehm  empfunden  wurde ;  nicht  mit  Unrecht  fürchtete 
man,  dass  aus  der  Beteiligung  eines  päpstlichen  Nuntius^  dessen  spa- 
nische Sympathieen  zudem  aller  Welt  bekannt  waren,  neue  Schwierig- 
keiten auf  Seiten  der  Generalstaaten  entstehen  könnten  ®®).  Der  Nuntius 
erkannte  ausserdem,  dass  der  Kaiser  die  grösste  Mühe  hatte,  geeignete 
Gommissarien  zu  finden.  Niemand  setzte  grosse  Hoffnungen  auf  das 
ganze  Unternehmen,  allerwärts  war  man  überzeugt,  dass  ohne  Kon- 
zessionen in  religiöser  Beziehung  schwerlich  etwas  erreicht  werden  könne  ^'), 


'^)  Derselbe  übernahm  eben  in  diesem  Augenblicke  die  Geschäfte  des 
st&ndigen  Nuntius  am  kaiserlichen  Hofe. 

«*)  Nuntiaturberichte  III,  2  Nr.  79. 

•')  Das  wäre  auch  den  Spaniern  am  liebsten  gewesen.  (Ebd.  Nr.  81,  84). 

»*)  Ebd.  Nr.  80,  S.  240  Anm.  Vgl.  die  Auffassung  der  römischen  Re- 
gierung darüber  in  Nr.  96. 

w)  Ebd.  Nr.  82,  83,  86. 

»•)  Ebd.  S.  236,  239  Anm.,  241,  243,  266  Anm.  3.  Der  Kaiser  über- 
liess  es  Gastagna,  ob  er  sich  den  Gommissarien  anschliessen  oder  in  die 
Niederlande  sich  begeben  wolle,  um  dort  für  die  Pacification  Stimmung  zu 
machen.  Gastagna  zog  im  Einverständniss  mit  der  Curie  ersteres  vor  (S.  239 
Anm.  2,  S.  241  f.,  250). 

«')  Vgl.  Castagnas  Mitteilungen  ebd.  S.  238,  243,  244.  Andere  Gründe 
kamen  hinzu,  S.  247.  Für  die  mehrfachen  Schwankungen  vgl.  Nr.  91,  93, 
95-98 

18* 

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254  J-  Hansen 

und  da  diese  durch  die  Erklärungen  Philipps  IL  ausgeschlossen  waren, 
so  übernahm  niemand  gerne  das  aussichtslose  Amt  eines  Bevollmäch- 
tigten des  Kaisers  in  dieser  Angelegenheit.  Am  bedenklichsten  aber 
war,  dass  es  dem  Kaiser  bisher  noch  gar  nicht  gelungen  war,  die  Ge- 
neralstaaten zur  Annahme  seiner  Vermittlung  zu  bewogen  *^). 

Dieser  letztere  Umstand,  der  besonders  kränkend  vom  spanischen 
Gesandten  am  Kaiserhofe,  Don  Juan  de  Borgia,  empfunden  wurde  ^^, 
war  die  Ursache,  dass  auch  der  Vertreter  des  spanischen  Königs  auf 
der  Reise  zu  der  bevorstehenden  Versammlung  für  einige  Zeit  nach  Prag 
kam. 

K.  Philipp  hatte  im  August  1578  den  frühem  Vizekönig  von 
Sicilien,  Karl  von  Arragon,  Herzog  von  Terranova,  zu  seinem  Bevoll- 
mächtigten für  die  Verhandlungen  mit  den  Niederlanden  bestimmt  ^^). 
Seine  Hauptinstruktion,  die  in  ihrer  Länge  und  in  ihrem  Eingehen  auf 
Details  ganz  den  Gepflogenheiten  des  Königs  entspricht,  datiert  vom 
30.  August****);  sie  giebt  die  Auffassung  und  Wünsche  Philipps  wieder, 
wie  sie  oben  gekennzeichnet  worden  sind.  Nachdem  der  König  am  8. 
September  noch  eine  geheime  Instruktion  hinzugefügt  hatte  **^*),  trat 
Terranova  am  10.  September  seine  Reise  nach  Barcelona  an,  aber  erst 
am  18.  Oktober  waren  die  Galeeren  bereit,  die  ihn  von  dort  nach 
Genua  hinüberführten  ***^).  Von  Genua  wandte  er  sich  nach  Basel,  um 
sich  von  dort  gleich  nach  Köln,  der  für  die  Verhandlungen  bestimmten 
Stadt,  zu  begeben.  Unterwegs  aber  erfuhr  er,  dass  die  sprüchwörtliche 
spanische  Langsamkeit  diesmal  den  Generalstaaten  gegenüber  noch  Über- 
eilung gewesen  war ;  in  Rheinhausen  bei  Speier  trafen  ihn  Mitte  Januar 
1579  Boten  vom  kaiserlichen  Hof,  die  ihn  zu  persönlicher  Verhandlung 
mit  dem  Kaiser  nach  Prag  beriefen*®*),  da  die  Annahme  der  kaiser- 
lichen Vermittlung  seitens  der  Generalstaaten  noch  nicht  erfolgt  war. 
Am  28.  Januar  1579  traf  Terranova  in  Prag  ein. 

Terranova  und  Castagna,  der  sich  seinen  Instruktionen  gemäss  eng 


»«)  Ebd.  Nr.  88. 

^^)  Eb.  S.  255.  Borgia  war  ein  Sohn  des  bekannten  dritten  Generals 
des  Jesuitenordens. 

100)  Terranova  wurde  besonders  deshalb  gewählt,  weil  er  als  Sicilianer 
den  Niederländern  nicht  so  verdächtig  war,  wie  ein  Spanier. 

^^^)  Sie  ist  Nuntiaturberichte  III,  2  S.  577 ff.  abgedruckt. 

^^^)  Auf  diese  geheime  Instruktion,  die  ebd.  S.  588  abgedruckt  ist, 
wird  S.  262  näher  eingegangen. 

103)  Ebd.  S.  212,  Anm.  2. 

1»*)  Ebd.  S.  250,  251,  253,  256. 


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Der  niederländische  Pacificationstag  zu  Köln  im  Jahre  1579.       255 

an  den  spanischen  Bevollmächtigten  anschloss  **^*),  wurden  am  kaiser- 
lichen Hof  nicht  darüber  im  Unklaren  gelassen,  dass  man  die  vom 
spanischen  König  gestellten  Bedingungen  nicht  für  zweckentsprechend 
halte.  Der  Nuntius  Castagna  legte  in  seinen  Verhandlungen  mit  dem 
Kaiser  den  Nachdruck  stets  auf  die  religiöse  Frage  ^^^) ;  er  beschrankte 
sich  um  so  mehr  auf  die  Betonung  derselben,  als  er  auf  diesem  Wege 
dem  Vorwurf  zu  begegnen  hoffte,  dass  die  päpstliche  Regierung  sich 
ungebeten  in  politische  Angelegenheiten  fremder  Mächte  mische  ^°''), 
wenn  er  auch  wohl  einsah,  dass  in  den  Niederlanden  die  politische 
Frage  von  der  religiösen  gar  nicht  zu  trennen  war.  Sowohl  der  Kaiser 
selbst  als  seine  einflussreichsten  Räte,  Wolfgang  von  Rumpf  und  Adam 
von  Dietrichstein,  gaben  dem  Nuntius  ihre  Überzeugung  dahin  zu  er- 
kennen, dass  die  alleinige  Aufrechterhaltung  der  katholischen  Kirche 
in  den  Niederlanden  unmöglich  sei,  und  dass  man,  um  nicht  alles  ein- 
znbüssen,  Zugeständnisse  werde  machen  müssen^**®).  Castagna  schrieb 
diese  Ansicht  auf  Rechnung  der  von  ihm  in  Deutschland  beobachteten 
herkömmlichen  Unbeständigkeit  in  religiösen  Dingen,  musste  aber  ein- 
gestehen, dass  sie  in  den  Niederlanden  selbst  von  den  wärmsten 
Anhängern  der  katholischen  Lehre  geteilt  werde;  auch  diese  ver- 
langten zum  wenigsten  Anerkennung  der  Genter  Pacification '®^).  Ter- 
ranova  war  aber  auf  das  bestimmteste  angewiesen,  dem  Kaiser  gegen- 
über von  irgend  welchen  Zugeständnissen  nicht  zu  reden,  sondern  sich 
durchaus  auf  die  Erklärungen  zu  beschränken,  welche  der  spanische 
Gesandte  Borgia  demselben  im  Sommer  1578  im  Auftrag  Philipps  II. 
abgegeben  hatte. 

Am  15.  Februar  langte  endlich  in  Prag  die  Nachricht  an,  dass 
die  Generalstaaten  bereit  waren,  den  Kaiser  „in  derselben  Weise  wie 
König  Philipp  es  gethan",  als  Vermittler  anzunehmen**®).  Als  Antwort 
teilte  der  Kaiser  ihnen  am  19.  Februar  mit,  dass  die  Verhandlungen 
am  29.  März  in  Köln  beginnen  sollten  ^*^).  Als  seine  Commissare 
konnte  Rudolf  nach  langen  Bemühungen  am  18.  März  die  Erzbischöfe 


»<>»)  Ebd.  S.  244,  252,  256  Anm.  3. 
"«)  Ebd.  S.  238. 

107^  Das  fand   den   Beifall  der  Curie,   vgl.  Comos  Schreiben  vom  15. 
November  1578,  ebd.  S.  246. 
"«>  Ebd.  S.  239,  243. 

i<^')  Castagnas  Bericht  vom  6.  Januar  1579,  ebd.  Nr.  102. 
"»)  Ebd.  S.  268. 
»")  Actes  1.  c.  II  Nr.  1686;  NuDtiaturberichte  III,  2  S.  269. 


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256  J*  Hansen 

von  Trier  und  Köln,  den  Bischof  von  Würzburg,  den  Herzog  v(m 
Cleve  und  den  Grafen  Ottheinrich  von  Schwarzenberg  eraennen^**),  von 
denen  der  letztere  sich  schon  seit  längerer  Zeit  als  sein  Gesandter  in 
den  Niederlanden  aufhielt.  Schon  etwas  früher,  am  28.  Februar,  hatte 
Terranova  zusammen  mit  dem  Nuntius  Castagna  Prag  verlassen,  um 
sich  über  München^**)  nach  Köln  zu  begeben.  Am  4.  und  5.  April, 
grade  ein  Jahr,  nachdem  der  Kaiser  sich  zur  Übernahme  der  Pacifi- 
cation  erboten  hatte,  langten  Terranova  und  Castagna  in  Köln  an.  Gleich 
die  ersten  Besprechungen  mit  den  massgebenden  kaiserlichen  Commis- 
saren,  mit  Trier,  Köln  und  Würzburg  —  Cleve  Hess  sich  durch  Rate 
vertreten  —  überzeugten  Terranova  und  den  Nuntius  Castagna,  dass 
auch  diese  einen  Erfolg  der  Friedensverhandlungen  auf  der  durch  Phi- 
lipp IL  bestimmten  Grundlage  für  sehr  unwahrscheinlich  hielten"*). 

Dieses  Urteil  war  in  der  Entwicklung,  welche  die  niederländischen 
Verhältnisse  in  der  jüngsten  Zeit  genommen  hatten,  durchaus  begründet. 

In  der  Zeit,  während  Terranova  und  Castagna  sich  auf  der  Reise 
nach  Deutschland  befanden,  war  am  16.  September  1578  Don  Juan 
d'Austria  plötzlich  erkrankt  und  am  1.  Oktober  im  Lager  zu  Bouges 
im  Hennegau  gestorben"^).  Er  hatte  mehrfach  dem  spanischen  König 
den  Wunsch  geäussert,  aus  den  Niederlanden  abberufen  zu  werden,  und 
Philipp  hatte  sich  Ende  des  Jahres  1577  auf  den  oft  wiederholtai 
Rat  Grauvellas  "*)  entschlossen,  die  frühere  Statthalterin,  Margaretha 
von  Parma,  mit  dem  schwierigen  Amt  wieder  zu  betrauen ;  eine  Krank- 
heit hatte  sie  jedoch  verhindert,  dasselbe  zu  übernehmen.  Aber  der 
Abgang  Don  Juans,  der  sich  mit  der  Friedensvermittlung  des  Kaisers, 
wenn  auch  ungern,  einverstanden  erklärte  ^^'),  war  doch  nur  eine  Frage 
der  Zeit.  So  hatte  es  zunächst  keinen  besondem  Einfluss  auf  dra 
Gang  der  Friedensverhandlungen,  dass  Don  Juan  starb  und  Alexander 
Farnese   gleich    an   seine  Stelle   trat"*);    der    neue  Statthalter   erhielt 

11«)  Acta  paciScationis  S.  5 ;  Actes  1.  c.  II  Nr.  1743. 

11')  Herzog  Albrecht  von  Baiern  machte  kein  Hehl  daraus,  dass  er  die 
Verhandlungen  für  aussichtslos  hielt;  vgl.  Castagnas  Bericht  vom  18.  März, 
Nuntiaturberichte  III,  2  Nr.  122. 

11^)  Vgl.  Castagnas  ersten  Bericht  aus  Köln  vom  9.  April,  ebd.  Nr.  127. 

11»)  Ebd.  S.  230  f.,  232,  234. 

11»)  Kervyn  de  Lettenhove  1.  c.  UI,  21,  IV,  320. 

11^)  Am  29.  August  1578  (M^moires  anonymes  sur  les  troubles  des 
Pays-Bas  S.  361). 

11^)  Kurz  vorher  hatte  sich  Philipp  II.  den  Anschein  gegeben,  als  ob 
er  den  Erzherzog  Ferdinand  von  Tirol  zum  Statthalter  der  Niederlande  er- 
nennen werde  (Nuntiaturberichte  III,  2  S.  ö92). 


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Der  niederländiache  Pacificationstag  zu  Köln  im  Jahre  1579.       257 

dieselben  friedlichen  Instruktionen  wie  sein  Vorgänger  ^^*).  Aber  schon 
bald  zeigte  sich,  dass  Farnese,  der  gleich  vorzügliche  Eigenschaften 
als  Diplomat  wie  als  Feldherr  besass,  neben  den  Friedensverhand- 
lungen des  Kaisers  seinen  eignen  Weg  zu  gehen  entschlossen  war. 

Die  Gefahren,  in  welche  sich  die  Anhänger  der  neuen  Lehre  in 
den  Niederlanden  durch  die  Haltung  Spaniens  im  J.  1578  zurückver- 
setzt fühlten,  veranlasste  diese,  eine  grundlegende  Akte  für  die  weitere 
Gestaltung  der  religiösen  Frage  anzustreben.  Auf  diese  Weise  kam 
der  Religionsfriede  vom  22.  Juli  1578  zustande'*®),  dessen  Annahme 
seitens  der  Generalstaaten  den  einzelnen  Provinzen  freigestellt  wurde. 
Dieser  Religionsfriede  gestattete  den  Anhängern  der  katholischen,  der 
reformierten  und  der  Augsburger  Confession  überaU  nach  ihrem  Glauben 
zu  leben,  und  bestimmte  die  Zulassung  der  öffentlichen  Religionsübung 
jedes  der  drei  Bekenntnisse  überall  da,  wo  dieselben  durch  mindestens 
hundert  Familien  vertreten  waren.  Dieser  Religionsfriede  verstiess  also 
gegen  die  Genter  Pacification ;  denn  diese  wusste  nichts  von  der  öffent- 
lichen Religionsübung  einer  anderen  als  der  katholischen  Kirche  in  den 
Provinzen  ausser  Holland-Seeland  ***).  Der  Beitritt  wurde  zwar,  wie 
erwähnt,  den  einzelnen  Provinzen  freigestellt***),  aber  die  Auffassung, 
aus  der  heraus  der  Religionsfriede  entstand,  lockerte  doch  den  Zusam- 
menhang zwischen  den  Provinzen;  denn  der  Toleranzgedanke,  der  sich 
in  ihr  aussprach,  war  manchen  von  ihnen  noch  durchaus  fremd "'),  und 
die  katholische  Partei  sah  ausserdem  voraus,  dass  ihr  dem  siegreichen 
Vordringen  des  Calvinismus  gegenüber,  das  sich  keineswegs  immer  im 
Rahmen  des  Gesetzes  bewegte,  grosse  Einbussen  bevorständen,  wenn  der 
Religionsfriede  durchgeführt  wurde.  Die  Entwicklung  in  den  Nieder- 
landen drängte  also  dahin,  dass  eine  Scheidung  der  Provinzen  nach 
Confessionen  eintrat,  dass  im  Gegensatz  zu  den  bisherigen  Bestrebungen 


^^*)  Gachard,  CorrespoDdance  d' Alexandre  Farnäse  avec  Philippe  II. 
S.  23. 

"*)  Kervyn  de  Volkaersbeke,  Mdmoires  sur  les  troubles  de  Gand, 
Anhang  II,  235  ff. 

"^)  DafGUr  beseitigte  er  allerdings  auch  die  Ausschliesslichkeit  des  re- 
fonoierten  Bekenntnisses  in  Holland-Seeland,  die  in  der  Genter  Pacification 
stipuliert  war. 

1««)  Actes  L  c.  I  Nr.  1198—1200, 1207, 1247, 1248, 1254.  Vgl.  Motley, 
Abfall  der  Niederlande  HI,  270. 

^^>)  Wie  der  spanische  Nuntius  Sega  die  damalige  Lage  der  religiösen 
Verhältnisse  in  den  Niederlanden  beurteilte,  ergiebt  sich  aus  seiner  Mit- 
teilung Nuntiaturberichte  III,  2  S.  212. 


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258  J*  Hansen 

nach  Zasammenhaltung  aller  Provinzen  selbst  um  den  Preis  von  reli- 
giösen Zugeständnissen  nunmehr  die  Interessen  der  extremen  Parteieiv 
auf  beiden  Seiten  das  Übergewicht  erhielten. 

Auf  dieser  Grundlage  bildete  sich  in  den  wallonischen  Provinzen 
die  Partei  der  Malcontenten  ^•*),  welche  sich,  um  den  Gefahren  vor- 
zubeugen, die  der  katholischen  Kirche  drohten,  mit  dem  Gedanken  ver- 
traut machte,  sich  einseitig  wieder  mit  Spanien  zu  verständigen.  Diese 
Provinzen  hatten  sich  schon  im  Januar  1578  dagegen  ausgesprochen, 
dass  Wilhelm  von  Oranien  Generallieutenant  des  Erzherzogs  Mathias 
wurde  und  so  den  Berechnungen  der  katholischen  Partei  zuwider*-*) 
die  eigentliche  Leitung  der  Staatsgeschäfte  erhielt;  damals  hatten  sie 
bereits  ihre  Vertreter  aus  Brüssel  zurückgerufen.  Seit  November  1578 
waren  sie  zu  völliger  Trennung  von  den  Generalstaaten  entschlossen. 
Am  6.  Januar  1579  schlössen  sie  unter  sich  den  Vertrag  zu  Anas;  sie 
traten  in  Friedensverhandlungen  mit  Spanien  und  weigerten  sich,  an 
den  Kölner  Verhandlungen  teilzunehmen. 

In  diese  Entwicklung  griff  Famese  Ende  1578  mit  grosser  Ge- 
schicklichkeit ein ;  seine  Bemühungen  hatten  um  so  schneller  Erfolg,  als 
die  Führer  der  Malcontenten  sich  dem  spanischen  Golde  gegenüber 
durchaus  widerstandslos  zeigten.  Auch  diese  Provinzen  verlangten  die 
Bestätigung  der  Genter  Pacification  ***') ;  ihnen  konnte  sie  aber  K,  Philipp 
auch  im  Rahmen  seiner  jetzigen  Auffassung  gewähren;  denn  von  den 
erwähnten  vier  Punkten,  die  er  beanstandete,  kam  für  die  wallonischen 
Provinzen  nach  ihrer  Lossagung  von  der  gemeinsamen  Politik  der  Ge- 
neralstaaten nur  noch  der  die  Suspension  der  Religionsedikte  betreffende 
inbetracht,  und  diesen  Punkt  war  Philipp,  wie  wir  sehen  werden"'), 
im  äussersten  Falle  doch  entschlossen,  aufzugeben.  Die  Verhandlungen 
Fameses  mit  den  Wallonen**®)  waren  im  Augenblick  des  Zusammen- 
tritts des  Kölner  Tages  im  besten  Zug  und  kamen  am  29.  Juni  zum 
Abschluss:  die  wallonischen  Provinzen  schlössen  sich  endgültig  wieder 
an  Spanien  an. 

Im  Gegensatz  zu  dieser  Sonderbewegung  der  katholischen  Pro- 
vinzen suchte  naturgemäss  auch  die  protestantische  Partei  sich  zu  sam- 


^'^)  Die  Entwicklung  dieser  Partei  hat  neuerdings  Maller  in  den  By- 
dragen  1.  c.  III,  7  S.  285  ff.,  357  ff.  eingehend  untersucht. 
»")  Vgl.  oben  S.  233. 
"«)  Vgl.  Nuntiaturberichte  III,  2  S.  299. 

^")  S.  unten  S.  263;  vgl.  auch  Kervyn  de  Lettenhove  1.  c.  V,  343  ff. 
^^^)  Terranova  Hess  Famese  ruhig  gewähren. 


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Der  niederländische  Pacificationstag  zu  Köln  im  Jahre  1579.       259 

mein.  Sie  hatte  ihren  Mittelpunkt  in  Holland-Seeland  nnd  ihren  Führer 
in  Oranien,  der  überzeugt  davon  war,  dass  es  niemals  gelingen  werde, 
mit  Spanien  einen  passenden  Vergleich  zu  finden.  Am  23.  Januar  1579 
scbloss  Holland-Seeland  mit  den  Provinzen  Geldern,  Utrecht  und  den 
Groninger  Ommelanden  die  ütrechter  Union,  die  bekanntlich  im  wei- 
teren Verlauf  der  Entwicklung  die  Bedeutung  einer  Geburtsurkunde  der 
niederländischen  Republik  gewonnen  hat.  W&hrend  aber  die  walloni- 
schen Provinzen  sich  durchaus  von  der  gemeinsamen  Politik  der  Gene- 
ralstaaten losgesagt  hatten ,  betrachtete  sich  die  Utrechter  Union 
nur  als  eine  Gruppe  der  letzteren.  Sie  dachte  an  eine  gemeinsame 
weitere  Politik  mit  den  noch  in  den  Generalstaaten  vertretenen,  räum- 
lich zwischen  ihr  und  den  Wallonen  liegenden  Provinzen,  in  welchen 
zwar  das  katholische  Bekenntnis  numerisch  noch  überwog,  aber  doch 
die  Überzeugung,  dass  der  neuen  Lehre  Zugeständnisse  gemacht  werden 
müssten,  weit  verbreitet  und  auch,  namentlich  in  den  Städten  Gent  und 
Brüssel,  die  radikalen  Elemente  des  Calvinismus  so  stark  waren,  dass 
mit  ihnen  gerechnet  werden  musste. 

Wenn  also  die  Generalstaaten  am  25.  Januar  1579  die  Ver- 
mittlung des  Kaisers  angenommen  hatten,  so  hatte  sich  zu  diesem  Ent- 
schluss  die  in  der  Utrechter  Union  vereinigte  protestantische  Fortschritts- 
partei, welche  einen  brauchbaren  Frieden  mit  Spanien  für  unmöglich 
hielt,  mit  der  katholischen  Mittelpartei  verbunden,  welche  Frieden  mit 
Spanien,  aber  auch  Zugeständnisse  an  die  Bekenner  der  neuen  Lehre 
im  Sinuc  des  Religionsfriedens  von  1578  wünschte. 

War  es  somit  von  vornherein  ausgeschlossen,  dass  die  Abgesand- 
ten der  Generalstaaten  zu  der  Kölner  Versammlung  mit  Instruktionen 
versehen  wurden,  welche  den  Anweisungen  Terranovas,  wie  wir  sie  eben 
erörterten,  irgend  entsprachen,  so  kam  noch  ein  besonderer  Umstand 
hinzu,  um  die  Stimmung  der  Generalstaaten  gegen  die  Verhandlungen 
ungünstig  zu  beeinflussen. 

Alexander  Famese  liess  sich  nämlich  durch  die  bevorstehenden 
Kölner  Verhandlungen  nicht  nur  nicht  abhalten,  seine  Sonderabmach- 
nngen  mit  den  wallonischen  Provinzen  weiterzuführen,  sondern  er  liess 
sich  auch  durch  nichts  bewegen,  den  Generalstaaten  für  die  Dauer  des 
Kölner  Tages  einen  Waffenstilltand  zu  bewilligen*''^).  Sowohl  der 
Kaiser  als  auch  der  Papst  nnd  die  Generalstaaten  hatten  seit  dem  Be- 
ginn  der  Vorbereitungen   für  den  Pacificationstag  die  Gewährung  eines 


^")  Vgl.  Nuntiaturberichte  III,  2  S.  264,  Anm.  2. 

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260  J-  Hansen 

Waffenstillstandes  für  selbstverständlich  gehalten;  König  Philipp  aber 
hatte  sie  vom  Gang  der  Verhandlungen  und  von  der  Auffassung  Far- 
neses  abhängig  gemacht''^).  Farnese  jedoch  war  durchaus  dag^en. 
Die  militärische  Hilfe  des  Herzogs  von  Anjou  und  des  Pfalzgrafen  Jo- 
hann Casimir  hatte  den  Generalstaaten  bisher  keine  nennenswerten  Vor- 
teile gebracht;  vielmehr  verliessen  beide  Bundesgenossen  anfangs  des 
Jahres  1579  unverrichteter  Sache  die  Niederlande*'*).  Der  neue  Statt- 
halter des  Königs  wollte  unter  so  günstigen  Umständen  um  der  Kölner 
Verhandlungen  willen,  von  denen  er  sich  keine  Erfolge  versprach,  kei- 
neswegs  auf  die  Vorteile  verzichten,  welche  er  gerade  damals  im  Felde 
erzielte.  Er  war  der  Ansicht,  dass  nur  die  Fortsetzung  des  Krieges 
und  der  besonderen  Verhandlungen,  die  er  mit  den  wallonischen  Pro- 
vinzen eingeleitet  hatte,  seinem  König  Nutzen  bringen  könnten"'*).  Er 
widersprach  daher  allen  Wünschen  und  Einwänden  des  Kaisers  und 
seiner  Commissare,  die  auf  einen  Waffenstillstand  abzielten,  auf  das  be- 
stimmteste. Nur  in  dem  Falle,  dass  die  Generalstaaten  im  Voraus  er- 
klären sollten,  dass  sie  sich  der  in  Köln  bevorstehenden  Entscheidung 
unbedingt  unterwerfen,  den  Kaiser  demnach  als  Schiedsrichter,  nicht  nur 
als  Vermittler  anerkennen  würden,  wollte  er  Waffenstillstand  gewähren  **•). 
Davon  war  aber  gegenüber  den  Propositionen,  welche  der  Kaiser  auf- 
grund der  Vollmachten  Philipps  IL  den  Generalstaaten  zu  bieten  ver- 
mochte, nicht  zu  denken,  und  so  blieb  der  Kriegszustand  trotz  der 
Kölner  Verhandlungen  bestehen.  Farnese  begann  am  12.  März  1579, 
in  denselben  Tagen,  wo  die  kaiserlichen  Commissare,  Terranova  und 
Castagna  auf  dem  Wege  nach  Köln  waren,  zu  derselben  Zeit,  wo  die 
Generalstaaten  die  Instruktionen  für  ihre  Abgeordneten  nach  Köln  er- 
örterten, die  Belagerung  der  wichtigen  Festung  Maastricht  und  brachte 
sie   am    29.  Juni,   mitten   während  der  Kölner  Verhandlungen  in  seine 


^'^)  Sowohl  in  seinen  Erklärungen  vom  1.  und  24.  Juli  1578,  als  auch 
in  seiner  Instruktion  für  Terranova  (ebd.  S.  583).  Am  7.  Dezember  1578 
schrieb  er  besonders  in  diesem  Sinne  au  Farnese  (Correspondance  d' Alexandre 
Farnese  S.  52). 

"»)  Nuntiaturberichte  III,  2  S.  236  Anm   1,  2n8  Anm.  1. 

^'*)  Das  war  auch  Granvellas  Auffassung  (Nuntiaturberichte  III,  2, 
S.  288,  Anm.  4.) 

188^  Vgl.  Farneses  Schreiben  vom  7.  Januar  1579  an  König  Philipp 
(Correspondance  d' Alexandre  Farnese  S.  70),  Nuntiaturberichte  III,  2  S.  285, 
289,  296,  301,  308;  KbevenhuUer  handelt  darüber  in  seinen  Berichten  vom 
26.  November  und  15.  Dezember  1578  und  13.  März  1579;  vgl.  auchStrada 
De  hello  belgico  (Frankfurt  1699)  S.  416  ff. 


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Der  niederländische  Pacificationstag  zu  Köln  im  Jahre  1579.       261 

Gewalt.  Die  Stimmung,  mit  der  die  Generalstaaten  in  die  Kölner  Ver- 
liandlangen  eintraten,  und  die  geringen  Aussichten  auf  einen  £rfolg 
ilieser  Verhandlungen  waren  demnach  kaum  zu  verkennen,  und  das 
Urteil,  das  die  kaiserlichen  Commissare  dem  spanischen  und  dem  rö- 
mischen Abgesandten  ^^^)  bei  ihrer  Ankunft  in  Köln  äusserten,  entsprach 
durchaus  den  Thatsachen.  Sowohl  Terranova  als  Gastagna  empfanden 
ausserdem  in  den  ersten  Tagen  ihres  Aufenthaltes  in  Köln  noch  deut- 
licher als  vorher,  dass  Wilhelm  von  Oranien,  dessen  Erfolge  selbst  dem 
päpstlichen  Nuntius  als  bedeutsam  erschienen*'^),  die  Seele  der  Gene- 
ralstaaten war,  und  Gastagna  berichtete  schon  am  9.  April  als  seine 
Überzeugung  nach  Rom,  dass  ohne  die  Gewährung  der  religiösen 
Freiheit  kein  Friede  möglich,  dass  aber  ohne  Friede  die  katholische 
Kirche  den  grössten  Gefahren  ausgesetzt  sein  werde"®). 

Es  nicht  dieses  Orts,  den  Verlauf  der  Kölner  Verhandlungen,  die  unter 
^o  wenig  hoffnungsvollen  Vorzeichen  begannen,  im  einzelnen  zu  schildern. 
Dafür  kann  vielmehr  auf  die  oben'^^)  erwähnten  Arbeiten,  besonders 
auf  die  Darstellung  von  Lossen,  und  auf  die  Berichte  des  Nuntius 
Gastagna  verwiesen  werden,  der  während  der  ganzen  Dauer  der  Ver- 
handlungen in  Köln  anwesend  war  und  regelmässige  Wochenberichte 
über  den  Stand  derselben  nach  Rom  sandte.  Nur  auf  die  Hauptpunkte, 
welche  die  letzte  Veranlassung  fQr  das  Scheitern  des  Kölner  Tages 
wurden,  soll  hier  noch  näher  eingegangen  und  ihr  Zusammenhang  mit 
den  geschilderten  Vorverhandlungen  aufgedeckt  werden. 

Erst  einen  Monat  später  als  Terranova  und  die  kaiserlichen  Gom- 
missare,  am  4.  Mai,  trafen  die  Abgesandten  der  Generalstaaten  in  Köln 
ein,  an  deren  Spitze  der  Führer  der  katholischen  Mittelpartei,  Philipp 
von  Groy,  Herzog  von  Arschot,  stand  ^**).  Am  18.  und  24.  Mai 
stellten  die  staatischen  Abgeordneten,  am  1.  Juni  Terranova  aufgrund 
ihrer  Instruktionen  ihre  Forderungen  zusammen  und  offenbarten  dadurch 
die  tiefe  Klujft,  welche  beide  Parteien  trennte  *^^).     Sollten  weitere  Ver- 


^^)  Der  Nuntius  Gastagna  wurde  zu  den  Verhandlungen  der  kaiser- 
lichen Gommissare  mit  den  beiden  Parteien  nicht  zugelassen,  sondern  musste 
«ich  darauf  bcschräoken,  ic  dem  persönlichen  Verkehr  mit  den  einzelnen 
Teilnehmern  am  Pacificationstag  die.  Interessen  der  katholischen  Kirche  zu 
vertreten. 

1")  Nuntiaturberichte  HI,  2  S.  282,  286. 

>w)  Ebd.  S.  276. 

"^)  Oben  S.  227. 

»8)  Nuntiaturberichte  III,  2  S.  279,  230,  283,  284. 

"»)  Ebd.  S.  2S5,  292,  294,  295,  297. 


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262  J-  Hansen 

handlungen  überhaupt  möglich  sein,  so  mussten  beide  Parteien  ihre  An- 
sprüche massigen.  Die  staatischen  Abgesandten  hatten  am  25.  Mai  vor 
allem  gefordert:  Bestätigung  der  Genter  Pacification,  Anerkennung  des 
Religionsfriedens  und  Bestätigung  des  Erzherzogs  Mathias.  Terranova 
hatte  dem  entgegengesetzt:  Herstellung  der  königlichen  Autorität  auf 
dem  Fuss  der  Regierung  Karls  Y.,  alleinige  Geltung  der  katholischen  Re- 
ligion in  allen  Provinzen,  Beseitigung  des  Erzherzogs  Mathias ;  den  nie- 
derländischen Protestanten  sollte,  unter  der  Bedingung  ruhigen  Ver- 
haltens ohne  öffentliche  Religionsübung,  lediglich  ein  Auswanderangs- 
termin  von  vier  Jahren  gewährt  werden. 

Nun  waren  allerdings  weder  die  staatischen  Abgesandten  noch 
Terranova  der  Ansicht,  dass  diese  Forderungen  das  äusserste  Mass  dar- 
stellen sollten.  Aber  jene  wollten  doch  unter  allen  Umständen  an  der 
Genter  Pacification  und  an  gewissen  religiösen  Zugeständnissen  über  die- 
selbe hinaus  festgehalten  wissen  ^^''),  daran  nämlich,  dass  im  Fall  der 
Ablehnung  des  Religionsfriedens  der  öffentliche  reformirte  Cultus  ausser 
in  Holland-Seeland  noch  in  vier,  oder  zum  wenigsten  in  zwei  Städten, 
Antwerpen  und  Gent,  gestattet  werde,  also  da,  wo  der  Calvinismas  über 
eine  sehr  grosse  Zahl  von  Anhängern  verfügte.  Terranova  war  aber 
zu  keinem  dieser  beiden  Zugeständnisse  ermächtigt. 

Es  wurde  oben  erzählt,  auf  welchen  Grundlagen  Philipp  U.  seinen 
Vertreter  beauftragte,  die  Verhandlungen  einzuleiten.  Terranovas  bis- 
heriges Verhalten  hatte  sich  in  diesem  Rahmen  bewegt.  Da  aber  Phi- 
lipp schon  bei  der  Abordnung  Terranovas  einsah,  dass  diese  Bestim- 
mungen schwerlich  geeignet  sein  würden,  den  Frieden  mit  den  Nieder- 
landen zu  begründen,  hatte  er  in  einer  zweiten  durchaus  geheimzuhal- 
tenden Instruktion  vom  8.  September  1578"*)  ausgeführt,  wie  weit 
sein  Vertreter  im  äussersten  Notfall  zu  gehen  berechtigt  sei.  Inbezug 
auf  die  in  der  Hauptinstruktion  beanstandeten  vier  Artikel  der  Genter 
Pacification  traf  Philipp  hier  folgende  Bestimmungen: 

1)  Artikel  2  (Bündnis  der  Provinzen)  sollte  Terranova  so  behan- 
deln, dass  kein  Bruch  dadurch  herbeigeführt  werde. 


^^^)  Auf  die  Verschiedenheit  der  Auffassung  der  staatischen  Deputierten 
unter  sich  wird  hier  nicht  weiter  eingegangen  (ebd.  S.  287,  29*?,  297,  298,. 
303  f.,  313,  316,  319).  Für  die  zweifelhafte  Haltung  Arschots  s.  S.  296  An- 
merkung 1. 

^*^)  Diese  zweite  Instruktion,  auf  welche  bereits  oben  S.  254  yerwiesen 
wurde,  ist  Nuntiaturberichte  Hf,  2  S.  588  abgedruckt.  Über  ihre  Verwertung 
durch  Strada  s.  ebd.  S.  676  Anm.  2. 


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Der  niederländische  Pacificationstag  zu  Köln  im  Jahre  1579.       263 

2)  Artikel  3  (Einsetzung  der  Generalstaaten)  sollte  er  gleichfalls 
nachgiebig  behandeln,  aber  unter  der  Voraussetzung,  dass  die  General- 
staaten auf  demselben  Fuss  eingerichtet  würden,  wie  sie  unter  Karl  V. 
bestanden. 

3)  Artikel  5  (Suspension  der  Religionsedikte)  sollte  Terranova 
gleichfalls  'gemäss  mündlicher  Information'  bestätigen  dürfen  '*^. 

4)  Artikel  6  (Oranien  betr.)  sollte  unter  keinen  Umständen  ge- 
nehmigt werden  dürfen.  Philipp  drückte  auf  das  bestimmteste  seinen 
Willen  aus,  dass  Wilhelm  von  Oranien  als  Quelle  des  Widerstandes  so- 
wohl gegen  die  Autorität  des  Königs  wie  des  Kampfes  gegen  die  ka- 
tholische Kirche  beseitigt  werden^*'),  und  dass  Terranova  versuchen 
müsse,  durch  Verhandlungen  mit  Oranien  dessen  Entfernung  herbeizu- 
führen. Er  gab  Terranova  für  diese  Verhandlungen  bestimmte  Direc- 
tiven.  Sollte  Oranien  sich  bereit  erklären,  unter  der  Bedingung  die 
Niederlande  zu  verlassen,  dass  sein  in  Spanien  gefangen  gehaltener  Sohn, 
Graf  Philipp  Wilhelm  von  Büren  freigelassen  und  seine  Besitzungen  und 
Güter  diesem  eingeräumt  würden,  so  sollte  Terranova  das  zugestehen, 
doch  sollte  dann  Oraniens  Besitz  in  Burgund  womöglich  durch  ein  anders- 
wo belegenes  Äquivalent  ersetzt  werden.  Sollte  ferner  Oranien  ver- 
langen, dass  im  Falle  seines  Weggangs  seinem  Sohne  die  bisher  von 
ihm  bekleideten  Ämter  übertragen  würden,  so  sollte  auch  Terranova 
<las  im  Namen  Philipps  bewilligen  dürfen  für  diejenigen  Ämter,  welche 
Oranien  in  Holland-Seeland  aufgrund  königlicher  Patente  bekleidete, 
nicht  aber  inbezug  auf  die  Grossadmiralschaft  Oraniens.  Endlich  wurde 
Terranova  ermächtigt,  Oranien  als  Entschädigung  für  seinen  Weggang 
eine  Summe  bis  zu  100  000  Dukaten  anzubieten. 

Es  ist  bekannt,  dass  Terranova  in  Köln  gleichzeitig  mit  einigen 
Banditen  über  die  Ermordung  Oraniens  ^^),  und  mit  diesem  selbst  über 
die  Bedingungen  seiner  freiwilligen  Entfernung  aus  den  Niederlanden 
verhandelte.  Diese  letzteren  Verhandlungen,  die  während  des  Mai  und 
Juni  1579  geführt  wurden  und  auf  welche  es  hier  allein  ankommt, 
fanden   aber   ihren    baldigen    Abschluss    mit  Oraniens    bestimmter  Er- 


^*^)  Der  Nuntius  Castagna  hielt  das  für  unbedenklich,  da  'se  11  re  ha- 
verä  autoritä  et  forza,  dod  sarä  per  questo  articolo  impedito  di  poter  scacciare 
a  8U0  piacere  o  punire  secondo  le  leggi  communi  li  heretici'   (ebd.  S.  324). 

i«>)  Ebenso  bestimmt  bestand  der  König  auf  der  Entfernung  des  Erz- 
herzogs Mathias ;  diese  stand  aber  in  keiner  Beziehung  zu  den  Verhand- 
lungen über  die  Genter  Pacification. 

^*^)  Vgl.  die  eingehenden  Erörterungen  bei  Gachard,  Tacitume  VI. 
Einleitung  S.  26  ff. 


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264  J-  Hansen 

klärung  vom  13.  Juli,  dass  er  sich  nicht  weiter  auf  Separatverhand- 
lungen einlasse,  sondern  entschlossen  sei,  sein  Schicksal  an  das  der 
verbündeten  Provinzen  zu  knüpfen  ^**). 

Betrachten  wir  nunmehr  in  diesem  Zusammenhang  die  gemässig- 
ten Artikel,  welche  die  kaiserlichen  Commissare  am  18.  Juli  im  Ein- 
verständnis mit  Terranova  den  staatischen  Deputierten  als  das  äusserste 
Angebot  von  spanischer  Seite  unterbreiteten  ***).  Da  war  allerdings  in 
Artikel  1  die  Genter  Pacification,  die  Brüsseler  Union**'')  und  das 
Ewige  Edict  ostentativ  an  erster  Stelle  und  ohne  Einschränkung  be- 
stätigt, aber  in  Wirklichkeit  lYar  es  eine  Bestätigung  der  Genter  Paci- 
fication mit  den  mannigfachsten  Vorbehalten,  mit  so  entscheidenden  Vor- 
behalten, dass  man  sie  kaum  eine  Bestätigung  nennen  kann.  Schon  die 
gemeinsame  Bestätigung  von  Pacification,  Union  und  Edict  bedeutete  eine 
Einschränkung  der  erstem  ***);  in  die  beiden  Schlussartikel  war  die  Clausel 
eingeschoben,  dass  in  Holland-Seeland,  wo  durch  die  Pacification  die  alleinige 
öffentliche  Übung  des  reformierten  Cultus  verfügt  war,  der  katholische 
Gottesdienst  da  wiederhergestellt  werde,  wo  er  im  Augenblick  des  Ab- 
schlusses der  Genter  Pacification  bestand.  Und  wenn  in  diesen  Artikeln  eben- 
falls die  Suspension  der  Plakate  bis  zu  einem  spätem  Beschluss  der 
Generalstaaten  nicht  ohne  alle  Einschränkung  bewilligt  wurde,  so  be- 
deutet besonders  der  Artikel  12  eine  direkte  Beeinträchtigung  der  Pa- 
cification. Er  besagte  in  Worten  zwar  nur,  dass  Oraniens  als  Geisel 
in  Spanien  zurückbehaltener  Sohn  drei  Monate,  nachdem  Oranien  die 
Bedingungen,  über  welche  mit  ihm  verhandelt  werde,  erfüllt  habe,  frei- 
gegeben werden  sollte.  Da  aber  diese  Bedingungen,  wie  eben  darge- 
legt und  von  Terranova   in  Köln  ausdrücklich  betont  wurde  **^),    unter 


^^^)  GacharJ,  Tacitume  IV,  Einleitung  S.  99;  Eervyn  de  Lettenhove 
K  c.  V,  399  ff. ;  Correspondance  de  Granvelle  VIT,  S.  317  Anm.,  S.  455.  — 
Vgl.  Nuntiaturberichte  III,  2  S.  290,  296,  311,  3?6,  332.  In  Rom  sah  man 
diese  Verhandlangen  mit  Befriedigung  (ebd.  Nr.  154). 

^*^)  Vgl.  die  Erörterungen  Castognas  über  diese  Artikel  ebd.  S.  383  f. 

^^')  Es  handelt  sich  um  die  am  9.  Januar  1577  geschlossene  erste 
Brüsseler  Union,  in  welcher  die  Provinzen  die  Genter  Pacification  für  ewige 
Zeiten  bekräftigt,  zugleich  aber  ausgesprochen  hatten^  ihre  Bestimmungen 
seien  vom  Geist  der  Erhaltung  der  katholischen  Religion  getragen. 

^^^)  Da  in  der  Union  und  im  Edikt  ausdrücklich  erklärt  war,  die  Pa- 
cification enthalte  nichts  gegen  die  katholische  Kirche.  Dass  die  Zusammen- 
stellung eben  in  dieser  Absicht  erfolgte,  ergiebt  sich  aus  Gastagnas  Be- 
merkung ebd.  S.  823. 

1")  Ebd.  S.  300,  301,  346. 


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Der  niederländische  Pacificationstag  zu  Köln  im  Jahre  1579.        265 

allen  Umständen  in  der  Entfemnng  Oraniens  aus  den  Niederlanden  be- 
standen, so  war  in  diesem  Artikel  die  Genter  Paciiication  verletzt, 
welche  die  Fortdauer  von  Oraniens  Statthalterschaft  bis  zu  einer  ander- 
weiten* Verfügung  der  Generalstaaten  und  die  unbedingte  Loslassung 
seines  Sohnes  festsetzte. 

War  somit  die  Bestätigung  der  Genter  Paciiication,  die  selbst 
die  Qberzeugtesten  Anhänger  des  katholischen  Bekenntnisses  für  das 
Minimum  der  zu  gewährenden  Zugeständnisse  hielten  *^^),  in  diesen 
Artikeln  vom  18.  Juli  auf  das  stärkste  verklausuliert,  so  war  in  den- 
selben von  einer  Anerkennung  des  reformirten  Cultus  ausserhalb 
Holland  -  Seeland  Oberhaupt  nicht  die  Rede.  Terranova  war  auch 
weder  von  vornherein  zu  solchen  Zugeständnissen  ermächtigt  noch 
war  der  spanische  König  geneigt,  sie  nachträglich  zu  gewähren;  er 
blieb  vielmehr  durchaus  bei  seinen  ui^prünglichen  Festsetzungen.  Spa- 
nien wollte,  als  die  Verhandlungen  in  Köln  sich  auf  die  religiöse  Frage 
zuspitzten,  lieber  auf  den  Frieden  verzichten,  als  ihn  auf  dem  Wege 
weiterer  religiöser  Konzessionen  erreichen  ^^').  Diese  Haltung  fand,  wie 
sich  versteht,  den  vollen  Beifall  der  Curie  und  ihres  Vertreters  in  Köln, 
des  Nuntius  Castagna.  Castagna  war  inbezug  auf  die  vier  von  König 
Philipp  beanstandeten  Artikel  der  Genter  Paciiication  am  31.  Januar 
1579  angewiesen  worden  ^^*),  sich  ganz  nach  dem  Vorgehen  Spaniens 
zu  richten,  gegen  ihre  Bestätigung  also  nicht  zu  protestieren,  falls  Ter- 
ranova ermächtigt  werde,  sie  zu  gewähren.  Der  Nuntius  schloss  sich 
demgemäss  auf  das  engste  an  den  spanische  Bevollmächtigten  an  und 
fühlte  sich  mit  ihm  in  der  Behandlung  der  Forderungen  der  General- 
staaten auf  dem  Gebiete  der  Keligion  durchaus  eins  ^**).  Nur  dass 
Terranova  in  seiner  Vorstellung  vom  1.  Juni  den  niederländischen  Pro^ 
testanten  einen  Auswanderungstermin  von  vier  Jahren  setzte,  erschien 
dem  Nuntius  zu  entgegenkommend,  und  auch  die  römische  Regierung 
war  der  Ansicht,  dass  eine  so  lange  Duldung  der  neuen  Lehre  nur 
durch  die  ausserordentlich  schwierigen  Zeitverhältnisse  rechtfertigt  werden 
könne  ***).     Als  dann  die  Kölner  Verhandlungen  die  Frage  in  den  Vor- 


15«)  Ebd.  S.  314,  319. 

»")  Ebd.  S.  307  Anm.  2,  S.  311  Anm.  3,  S.  324,  S.  334  Anm.  2,  346. 
Vgl.  Kheyenbüllers  Bericht  vom  14.  September  1579. 

152)  Vgl.  den  Erlass  des  päpstlichen  Staatssekretärs  von  diesem  Tage,, 
ebd.  Nr.  111. 

»")  Ebd.  S.  278,  305,  309,  320,  341. 

'**)  Ebd.  S.  297,  324,  342. 


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266  J-  Hansen 

dergrund  rückten,  ob  dem  Verlangen  der  Generalstaaten  nach  Gewäh- 
rung des  reformierten  Gottesdienstes  in  einigen  Städten  ausserhalb  Hol- 
land-Seeland entsprochen  werden  sollte,  erbat  sich  Castagna  fUr  diese 
Frage  in  Rom  besondere  Instruktionen.  Er  erhielt  darauf  am  18. 
Juli  die  in  den  ernstesten  Wendungen  abgefasste  Weisung,  mit  aller 
Kraft  gegen  eine  solche  Konzession  anzukämpfen,  die  unter  keinen  Um- 
ständen den  Beifall  des  Papstes  finden  könne,  selbst  wenn  diesem  die 
ganze  Verantwortung  für  das  Scheitern  der  Verhandlungen  zugeschrieben 
werden  sollte^**),  eine  Gefahr,  die  Castagna  möglichst  zu  yerhflten  be- 
müht war^^^).  Besondere  Anstrengungen  des  Nuntius  in  dieser  Ange- 
legenheit waren  jedoch  nicht  erforderlich,  da  Spanien  fest  in  seinem 
Widerstand  blieb,  so  dass  Castagna  in  seinen  Berichten  nach  Rom  immer 
wieder  der  ausgezeichneten  Haltung  des  Königs  und  Terranovas  mit  be- 
sonderem Beifall  gedenken  musste^^'). 

Die  Kölner  Verhandlungen  aber  scheiterten  thatsächlich  an  diesem 
Punkte.  Die  Generalstaaten  sandten  die  ihnen  von  Köln  aus  übermit- 
telten Artikel  vom  18.  Juli  den  einzelnen  Provinzen  zur  Begutachtung 
zu;  nur  ganz  vereinzelt  erhoben  sich  Stimmen  für  die  Annahme **•). 
Schon  Ende  August  war  somit  den  Kölner  Verhandlungen,  die  sich  noch 
bis  in  den  November  fortschleppten,  Erfolglosigkeit  sicher,  und  Castagna 
meinte  am  18.  September,  man  solle  in  Köln  den  Laden  für  die  Nieder- 
länder schliessen,  dagegen  den  des  Prinzen  von  Parma  offen  halten  ***), 
also  den  einzelnen  Provinzen  und  Städten  überlassen,  sich  den  Wallonen 
anzuschliessen.  Im  Recess  der  Kölner  Versammlung  vom  13.  November  ^^) 
wurde  dann  den  Provinzen  auch  noch  die  Möglichkeit  offen  gelassen,  sich 
nachträglich  aufgrund  der  Artikel  vom  18.  Juli  mit  dem  spanischen 
König  zu  verständigen  ^^^).  Aber  für  die  weitere  Entwicklung  der  spa- 
nischen Verhältnisse  blieb  das  ohne  alle  Bedeutung.  Famese  hatte 
kurz  vor  dem  Beginn  des  Kölner  Tages,  am  12.  März,  den  General- 
staaten den  Frieden  angeboten  aufgrund  des  bei  den  wallonischen  Pro- 
vinzen bewährten  Rezeptes:  Bestätigung  der  Genter  Pacification  unter 
der  Bedingung  alleiniger  Berechtigung  der  katholischen  Kirche  und  unter 


1")  Ebd.  S.  321,  332,  342. 

"«)  Ebd.  S.  279,  301,  307,  359. 

1")  Ebd.  S.  307  Anm.  2,  311,  346,  359,  361. 

1")  Ebd.  Nr.  155,  157,  159,  164,  168. 

»")  Ebd.  S.  343. 

"«)  Ebd.  S.  358. 

1«^)  Ebd.  Nr.  184. 


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t)er  niederländische  Pacificationstag  zu  Köln  im  Jahre  15?9.       26? 

Anerkennung  der  königlichen  Autorität  auf  dem  Fuss  der  Regierung 
Karls  V.  Das  Anerbieten  war  selbstverständlich  abgelehnt  worden  ^^*). 
Famese  und  Oranien  massen  nunmehr  in  den  Niederlanden  weiter  ihre 
Kräfte,  und  nur  der  Krieg  konnte  die  Entscheidung  bringen,  nachdem 
der  Friede  zwischen  Spanien  und  den  gesammten  Niederlanden  sich 
als  unmöglich  herausgestellt  hatte,  und  der  letzte  Versuch  in  dieser 
Richtung  gescheitert  war.  Die  weitere  Entwicklung  der  niederländischen 
Provinzen  nahm  einen  geteilten  Verlauf;  die  einen  beugten  sich  um  der 
Aufrechterhaltung  des  katholischen  Bekenntnisses  willen  unter  die  spa- 
nische Hoheit,  fQr  die  anderen  wurde  völlige  Loslösung  von  der  spa- 
nischen Herrschaft  die  Bedingung,  um  die  erstrebte  religiöse  und  poli- 
tische Freiheit  sich  zu  behaupten. 

K.  Rudolf  musste  also,  wenn  auch  schweren  Herzens  ^®^),  sein  mit 
so  grossen  Mühen  in  Scene  gesetztes  Pacificationswerk  aufgeben  und  da- 
rauf verzichten,  seine  Familieninteressen  in  den  Niederlanden  zu  be- 
haupten. Das,  was  er  vor  allem  hatte  verhüten  wollen,  die  Befestigung 
des  Einflusses  des  Herzogs  von  Anjou  in  den  Niederlanden,  trat  jetzt  zu 
Rudolfs  grösstem  Verdruss  ein  —  es  war  der  gewundene  Weg,  den 
Oranien  beschritt,  um  seine  Endabsicht,  die  Trennung  der  niederländi- 
schen Provinzen  von  Spanien  zu  verwirklichen  und  die  Begründung  der 
Republik  der  vereinigten  Niederlande  vorzubereiten.  Ruhiger  als  der 
Kaiser  beurteilten  der  spanische  König  und  der  Papst  die  Ergebnislosig- 
keit der  Kölner  Verhandlungen.  Denn  die  spanische  Partei  verliess  den 
Kölner  Tag  in  der  festen,  wenn  auch  in  den  Thatsachen  durchaus  nicht 
begründeten  Überzeugung,  dass  Philipp  H.  nunmehr  vor  aller  Welt  oflfen- 
bart  habe,  dass  er  den  Niederlanden  nicht  als  strenger  Fürst,  sondern 
als  liebender  Vater  gegenüberstehe,  und  dass  lediglich  die  Halsstarrig- 
keit der  Niederländer  und  ihre  Blindheit  für  ihren  eignen  Vorteil  die 
Schuld  an  der  Fortdauer  des  Krieges  trage  ^^*).  Von  Rom  aus  suchte 
man  diesen  Eindruck  nach  Kräften  zu  unterstützen,  und  von  diesem 
Gesichtspunkt  aus  mahnte  Gregor  XHI.  die  Commissare,  in  Köln  zusammen- 
bleiben, als  sie  schon  längst  alle  am  Erfolg  verzweifelten*®*).  Auf 
Seiten  der  Curie  hatte  man  von  Anfang  an  einen  ostentativen  Zweck 
mit  der   Beteiligung  an  den  niederländischen  Pacificationsverhandlungen 


"*)  Actes  des  ^tats-gändraox  H,  Nr.  1731,  1745. 
i6Sj  FQf  seine  Bemühungen,   den  Schluss  des  Pacificationstags  hinaus- 
zuschieben, vgl.  Nuntiaturberichte  ITI,  2  S.  340,  345,  346,  351,  363,  366  f. 
»")  Nuntiaturberichte  III,  2  Nr.  148,  164,  179,  184,  188. 
»«)  Ebd.  Nr.  176,  178,  183,  184,  195. 

WMtd.  Zttltsohr.  f.  0«8tth.  u.  Kunst.    XIII,   UL  19 

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^68  i'  äanseii 

verbanden  "*').  Nach  dem  Scheitern  derselben  masste  man  sich  mit 
der  Erreichung  dieses  Nebenzwecks  begnügen.  Im  übrigen  schloss  die 
Curie  sich  den  Hoffnungen  an,  welche  die  spanische  Regierung  be- 
seelten, seit  Granvella  ihr  Steuer  führte**'),  dass  der  von  Alexander 
Famese  eingeschlagene  Weg  der  durch  militärische  Hilfe  gedeckten 
Sonderverhandlungen  mit  den  einzelnen  Provinzen,  also  die  Anwendung 
des  Satzes:  Divide  et  impera,  auch  in  den  Niederlanden  allmählich 
grössere  Erfolge  bieten  werde.  Und  es  ist  bekannt,  dass  in  der  That, 
was  von  den  niederländischen  Provinzen  für  Spanien  gerettet  worden 
ist,  auf  diesem  Weg  gerettet  wurde. 


Beilagen. 

1.  ÄU8  einem  Bericht  des  Madrider  Gesandten  Ilans  von  KhevenhüRer  an  Kaiser 
Budolf  IL  VerJiandlungen  des  Gesandten  mit  den  Ministem  PMUpps  II.  über 
den  kaiserliclien  Vermütlungsvorschlag. 
Madrid,  1578  Mai  17. 
Nürnberg,  Germanisches  Nationalmuseum,  Msc,  4961  vci.  II  foH.  119. 
Nachdem  der  konig  unboantwort  meiner  zedl,  darin  ich  audienz  begert  *^^), 
von  hie  abgeraist,  habbe  ich  mich,  damit  desto  weniger  zeit  verlorn  wer,  bei 
den  gchaimen  ministris  und  raten,  denselben  Euer  kais.  Majestät  proposition 
dcclarirend,  zue  befiirdening  und  facilitinmg  der  sachen  angemelt,  und  erstlich 
bei  dem  von  Alba,  der  imbs  anfenglich  zimblich  gefallen  lassen,  solches 
verriebt,  alspald  ich  aber  auf  die  handhabung  der  Gentischen  Capitulationcn 
komen  und  denselben  punkt  Euer  kais.  Maj.  bevelch  nach,  das  dariiber  von 
ainem  und  dem  andern  thail  gehalten  werden  soll,  proponirt,  ists  feuer  im 
dach  gewest,  lauter  vermelt,  ihn  verwunder,  warumben  E.  Kais.  Maj.  dieses 
bogern  und  darauf  dringen,  so  doch  dieselb  Capitniation  wider  gott,  ehr, 
recht  und  alle  billichait  gesteh  seie,  bette  vil  ehr  verhofTt,  do  der  konig  der- 
selben nachzukommen  gedacht,  E.  kais.  Maj.  sollen  ihn  davon  gewissen  und 
darein  zu  geen  durchaus  nit  gestatt  habben.  Dan  ob  sy  die  stend  gleichwo! 
bei  catholischer  romischer  roligion  zu  bleiben  erpieten,  do  es  aber  nicht  bc- 
schabe,    weil   die  plackart  dadurch   aufgebebt  werden,  wers  dazu  vermögen 


166^  Vgl.  die  Äusserung  des  Cardinalstaatssekretärs  vom  18.  Dezember 
1678,  ebd.  Nr.  96. 

^^')  Granvella  führte  seit  dem  September  die  Regierungsgescbäfte.  Für 
seine  damalige  Beurteilung  der  niederländischen  Dingo  vergl.  unten  Beilagen. 

^^*)  Am  6.  Mai  war  der  kaiserliche  Courier  mit  den  Briefen  Rudolfs  IL 
vom  5.  April  angekommen,  die  u.  a.  sein  Angebot,  die  Vermittlung  zwischen 
Spanien  und  den  Niederlanden  zu  übernehmen,  enthielten.  Am  6.  April  be- 
gab sich  Philipp  IL  nach  Aranjuez,  infolge  dessen  Khcvenhüller  keine  Audienz 
erhalten  konnte  (ebd.  fol.  117,  118). 


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Der  niederländische  t'acificationstag  zu  Köln  im  Jahre  1579.       269 

war,  nnd  wo  erhört,  das  die  religionssachen,  wie  in  berurten  capitulationcn 
begriffen,  der  gemain  solle  haimbgestelt  werden,  so  doch  solches  zu  ihnen 
weder  der  konig  noch  der  papst  selbs,  es  beschäche  dann  durch  ein  gemain 
concilli,  macht  haben.  Muste  derhalben  gedencken,  das  die  ursach,  darumben 
E.  kais.  Maj.  auf  dises  so  starck  dringen,  sei,  duss  sie  dieselben  nicht  recht 
verstanden  oder  durch  ander  ganzem  wesen  ubl  gewogne  darzue  gewissen 
worden.  Ihm  war  nichts  liebers,  weil  er  wol  wais,  E.  kais.  Maj.  fursetzlich 
der  religion  und  des  konigs  authoritet  zuwider  nichts  pretendiren,  als  das  er 
also  krump  und  alter  bei  derselben  si  etlicher  Sachen  zu  desenganiren  sein 
mocbt,  zweifls  ohn  da  si  hiruber  gründlichen  bericht  betten,  wurden  auf  dem 
bishero  pretendirtcn  kaines  wegs  fuessen.  Ihm  well  auch  beduncken,  das  in 
allen  den  resolutionen  und  expeditionen,  so  ain  zait  her  von  Ew.  Kalo.  Maj. 
hoff  herein  gevolgt,  der  von  Schwendi,  es  seie  nun  gleich  schriftlich  oder 
mundlich  beschehen,  vil  gehors  gehabt  hab,  und  che  si  disen  Capitula- 
tioncn gott  und  dem  konig  so  gar  zuwider  statt  thuen,  wellen  sie  ehe  selbs 
ir  aigne  armnthei,  do  es  der  konig  schon  gestatten  wolt,  darmits  nicht  ge- 
schehe, angreifen  und  solches  mit  möglicher  macht  wem  helfen. 

Darauf  ich  dem  herzog  geantwort,  er  solle  sich  dessen  nicht  so  hoch 
verwundern,  es  auch  dahin  nicht  interpretiren,  dann  was  E.  kays.  Maj.  auf  dises 
zu  gehen  verursacht,  seie,  si  billirh  dunkc,  ob  dem  was  ainmal  aufgcricht, 
ronfirmirt  und  ratificirt  worden,  gehandhabt  werde;  presuponiern  auch,  die- 
weil  dises  so  solemniter  von  hie  durch  den  konig,  die  furnembstcn  ministros 
und  theologos  beratschlagen  gevolgt,  es  solle  alles  notturftig  ponderirt  und 
crwegt  sein  worden. 

Herauf  er  abermaln  geantwort,  was  hierin  beschehen  sei,  wis  er  nicht, 
aber  sein  votum  sei  nie  darbei  gewest ;  man  sei  auch  von  hie  aus  darüber 
zu  halten  nicht  verbunden,  weil  die  stend  anfonglich  und  erstlich  daraus  ge- 
schritten. 

Nachdem  ich  ihn  dann  über  alles  ablain  so  zwischen  sein  und  mein 
bei  anderthalb  stund  gewert,  so  perplexo  gefunden,  gesagt,  do  si  etwo  in 
etlichen  difHcultet  betten,  sollen  dasselb  £.  kais.  Maj.  in  der  antwort,  so  si 
hierauf  zu  geben  vermain,  anfuegen,  dan  vielleicht  die  guetlich  und  furge- 
sch lagen  handlung,  darin  was  (das  ich  doch  nit  wis)  facilitircn  mocht,  und 
pit  allein,  damit  er  die  Sachen  dahin  befordern  helfen,  die  kuniglich  antwort 
aufs  eliist  nnd  wies  presens  rerum  Status  erfordert,  volge.  Darauf  er  gesagt, 
er  könne  mir  in  nichte  weniger  als  fnrderlichcr  antwort  (weil  ich  selbs  des 
konigs  dilationes  kenn)  Vertröstung  geben,  aber  das  sein,  damits  be- 
schehe,  treulich  zethun  nicht  underlassen ;  zu  beschlus  mitlaufen  lassen,  das 
ich  wol  gewis  sein  mog,  das  der  konig  nichts  liebers  als  den  frid  sah,  und 
wolt  gott,  das  seine  Widersacher  dises  nicht  so  wol  westen;  und  damit  Ir 
Majestät  des  kriges  begieriger  weren,  wolt  darumben,  als  alt  er  ist,  aine 
seiner  feust  geben,  verhoffe,  es  sollen  durch  dises  Ire  Mig.  vill  unvexirt 
lassen,  auch  die  Niderlendischen  erweiter ungen  nie  so  weit  geraten  sein. 

Nach  diesem  habe  ich  mich  zu  dem  marquesen  d'Almazan,  weil 
die  andern  domals  nicht  zue  haus  gewest,  verfuegt,  mit  ihm  weitleuffig 
und  vast  auf  die  weg  wie  mit  dem  herzog  von  Alba  daraus  tractirt.  Alspald 
ich   auf  den  punct  der  confirmiruug  Gentischcr  Capitulation  homen,  hat  or 

19* 


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270  ^'  Hansen 

sich  gleichfals  ze  stund  an  opponirt  und  gesagt,  solle  auf  diese  Landlung,  im 
fal  diser  punkt  begert  wird,  durchaus  kain  rechnung  machen.  Da  ich  ihn 
gefragt,  warumben  sys  dan  ainmal  allhie  zugeben,  confirmirt  und  ratificirt^ 
geantwort,  hetten  derselben  zeit  nicht  hinumb  khin,  dan  inen  das  wasser  am 
maul  angestanden,  aber  nichts  anders  als  occasion,  damit  dieselben  nicht 
fortgang  betten,  gesucht,  derhalben  gar  wol  zufrieden,  das  zu  dem  komen, 
auch  seiner  unbeschaidenhait  nach  mitlaufen  lassen,  was  den  konig  Eurer 
M^jest&t  dise  sachen  haimbzusetzen  verobligier.  Darauf  ich  auch  etwas  die 
patienz,  und  meines  bedunckens  nit  unbillich,  verlorn;  geantwort,  ich  horte 
wol,  dieses  sei  mer  die  stend  zu  gefam  als  ander  ursach  halben  beschehen,  und 
das  si  vermuten,  Ew.  kais.  Msj.  thuens  irentbalben,  so  doch  das  bei  weitem 
fahl,  und  Ew.  kais.  Msj.  hiraus  nichts  als  muhe,  arbait  und  nnseglicher  un- 
costen  volgte,  und  thue  es  blosslich  algemainen  wesen,  fumemblich  aber  dem 
konig  zu  guctcn.  Hierüber  er  abermaln  anzogen,  do  der  kaiser  hochlob- 
lichster  gedeclitnus,  auch  jetziger  neben  dem  reich  dem  konig  treulich  helfen 
und  zuspringen  wellen,  die  niderlendische  erweiterung  bette  diesen  weg  nie 
erraicht 

Der  Erzbischof  von  Toledo  und  der  Marques  de  los  Vcles, 
mit  denen  Khevenbüller  dann  verhandelte,  'habben  sie  warlich  aller  gebnr 
nach  finden  lassen,  und  das  si  alswol  Ew.  kais.  Maj.  als  gemeinem  wesen 
und  den  konig  selbs  zu  gueten,  was  an  ihnen  gelegen  sein  wirdet^  hierin  zu 
befurdern  nicht  uuderlassen  wellen  erpotten.' 

Weiter  hat  der  Marquese  d'Aguilar 'sich  generaliter  alles  gueton 
erpotten  und  das  er  alles  das,  was  seines  beduncken  zue  lob  gottes  und 
seines  khonigs  dienst  furtrcglich  sei,  do  er  darumben  befragt,  treulich  raicn. 
Der  Prior  Don  Antonio  aber  hat  wider  seinen  gebrauch  stark  und  vast 
auf  die  we^,  wie  der  herzog  von  Alba,  mit  mir  hierüber  expostulirt  und 
schier  zu  versteen  geben,  Euer  kais.  Maj  correspondirten  in  Belgicis  nicht 
der  grossen  lieb,  so  ihr  der  konig  trag,  beschult  aber  dessen  Ew.  Maj.  nicht, 
aber  ander  ubi  intentionirte,  dies  etwo  darzuo  weissen;  und  under  andern 
gesagt,  warumben  Euer  Maj.  nicht  sowol  erzherzog  Ferdinand  als  Carolum 
zue  dieser  tractation  furschlagen.  Ich  hab  ihn  aber  auf  aines  und  das  an- 
dere, was  ich  thuen  sollen,  notturftig  begegnet. 

2.   Atis  einem   Bencht   des  Madrider  Gesandten  Hans  von  Kher^enhUller  an 
Kaiser  Budolf  IL  Annahme  der  kaiserliclien  VermitÜungsangdxAe  durch 

Phüipp  IL 
Madrid,  1578  Juli  9. 
Nürnberg,  Germanisclies  Nationalmuseum  Msc,  49G1  fd,  135. 
Bald  nachdem  ich  [am  1.  Juli]  al  Escurial  kommen,  hat  sich  der  Mar- 
ques de  los  Veles  zu  mir  verfnegt,  mit  dem  ich  forderlicher  resolution  halber 
in  Belgicis  tractirt.     Der  hat  damals  under  den  zenden  gleichwol  so  vil  zn 
versteen  geben,   der  konig  mochte  darmit  E.  kais.  Miy.   begeren  nach  zue- 
lenden,  darbei  es  damals  verbliben.     Und  nachdem  ich  nach  essen  audienz 
bei  Ir  M^.  begcrr,   hat   sich  gedachter  Marques   zuvor  und  ehe  ich  dieselb 
gehabt,  widerumb  zue  mir  verfucgt,  anzaigt,   Ir  Maj.   haben  im  mir  in  Bel- 
gicis sovü  zu  vermelden  bevolhen,  das  unangesehen  ir  guete  mitl  und  weg. 


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Der  niederländische  Facificatioustag  zu  Köln  im  Jabre  1579.        271 

dieselb  erweitterung  mit  scherfe  zu  ort  zu  bringen  und  zu  erörtern  nit 
mangleten,  sein  si  doch  entschlossen,  in  erwegung  das  ja  seine  erbland  qnd 
mitglieder  sein,  E.  kais.  Maj.  treuen  furschlegen,  weil  si  ie  vermain,  diser 
weg  furtreglicher  als  der  ander  sei,  für  die  band  zu  nemen  und  derselben  die 
Sachen  auf  die  furgeschlagnen  weg  der  zwaier  geistlichen  chnrfursten,  weil  die 
andern  zwen  eingefuerter  nrsach  halber  ie  nit  muglicb,  zu  remitiern,  versehent- 
lich £.  kais.  Maj.  werden  hierin  als  wans  ir  aigne  sach  wer  handien,  für- 
nemblich  aber  reservir  Ir  Maj.,  damit  religioni  catholicae  Romanae  kaines 
wegs  also  auch  seiner  autoritet  in  diser  traction  vermug  £.  kais.  Mig.  er- 
pieten  selbs  nit  prejudiciert  wert;  darneben  wille  dem  konig  die  suspensio 
armorum,  weil  die  stend  die  vesten  all  in  henden,  beschwerlich  fallen,  glaub 
aud  verhoffe  aber,  die  tractation  selbs  werde  solches  geben.  Insonderheit 
aber  können  si  el  individuo  des  erzherzog  Mathias  person,  weil  er  sich  durch 
bewusste  weg  dabin  begeben,  gar  nit  leiden,  derhalben  ain  notturft  auf  ain 
andere  person  im  gubernement  zu  gehen,  und  sein  zufriden,  das  aine  von 
geplüet  sei.  Und  ob  er  gleichwol  nicht  gar  offen  geredt,  glaub  ich  doch  und 
las  mich  bednncken,  wurden  sie  mit  aim  andern  £.  kais.  Maj.  herm  bruedern, 
sonderlich  aber  erzherzog  Ernst,  zufriden  halten.  Auch  diesem  angehengt^ 
das  mau  aufs  ehist  ain  person  mit  volkomen  gewalt  dorthin  abfertigen  wer. 

Hirauf  hab  ich  gedachtem  marques  geantwort,  ob  die  königlich  reso- 
lution  gleichwol  nit  allerdings  E.  kais.  Maj.  furschlegen  gem&s,  erfrei  ich 
mich  doch,  das  man  hierin  ainen  anfang  gemacht  habe,  verhoffentlich  Ir 
Maj.  werden  si  im  übrigen  auch  weissen  lassen,  sonderlich  aber  dunkt  mich, 
könne  an  Suspension  armorum  durchaus  nichts  verriebt  werden,  und  seieder 
anstand  für  den  konig  wol  so  notturftig  und  villeicht  mer,  als  für  die  stend 
selbs.  Auf  erzherzog  Mathias  person  habbe  ich  (weil  ohn  das  der  verdacht 
dorthin  gros)  nicht  zu  vast  dringen  wellen,  dann  villeicht,  do  es  zu  tractireu 
k«m,  allerlei  guete  mitl  hierin  gefunden  werden.  Des  von  Oranie  person 
halber  hat .  er  durchaus  kain  meidung  gethon,  ich  auch  hierüber  nichts  mo- 
vi'en  wellen.  Schliesslich  hab  ich  mergedachten  marques  anzaigt,  weil  dises 
wie  wichtig  also  auch  kützUch  Sachen  sein,  darin  in  relatione  und  schreiben 
bald  zu  vil  und  zu  wenig  beschehe,  versehe  ich  mich,  Ir  M^j.  werde  nicht 
zuwider  sein,  was  mir  von  im  mundlich  vermeldt,  schriftlich  volgen  zu  lassen. 

Eben  und  vast  auf  diesen  weg  hab  ich  auch  hernach  mit  Ir  Maj.  ge- 
redt, die  si  aber  mit  allem  auf  dickgedachten  marquesen  referirt,  auch  schrift- 
lichen beschaid  hierüber  volgen  zu  lassen  erpotten  haben  ^^^). 

3.  Aus  einem  Bericht  des  Madrider  Gesandten  Hans  von  KhevenhüUer  an  Kaiser 

Budolf  IL    Urteil  der  spanischen  Begierung  über  den  Kölner  Becess  vom  13, 

'NwtmJber,    Granvdlas    Urteil  über  Erzherzog  Mathias  und  die  Bedeutung  der 

niederländischen  Unruhen. 

Madrid,  1579  Dezember  27, 

Nürnberg f  Germanisches  Nationalmuseum  Msc.  4961  fei,  274, 

Bei  whe  Belgica  steen,  ist  E.  kais.  M.  unverborgen.    Allhie  lassen  si 

inen   der  chur-  und  fursten  reces,   so  hierüber  gevolgt,  nicht  übel  gefallen, 

^•®)  Der  schriftliche  Bescheid  datiert  vom  24.  Juli  1678,  er  ist  Nun- 
tiaturberichte  III,  2  S.  ö7d  abgedruckt. 


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272  J.  Hansen. 

da  entzwischeii  aber  dunkt  mich  wellen  si  noch  auf  das  recht  mitl  mit  ver- 
sehung desselben  gubernemonts  nicht  geeu.  Erzherzog  Mathias  person  mögen 
si  nicht  hören  noch  sehen,  ujid  ob  gleichwol  die  herren  commissari  in  Ir 
fürst.  Durchlaucht  favor  geschriben,  vermainen  si  doch^  es  sei  alles  durch  £. 
kais.  Mt  und  dorther  incaminirt  worden.  In  diesen  confirmirt  si  des  grafen 
von  Schwarzenberg  firma,  so  auch  den  andern  beigestelt,  wais  nicht,  worauf 
sie  sich  hierin  resolviren  weem.  Ich  find  vor  gott  kain  mitl,  die  niderlen- 
leudischen  Sachen  (das  aber  allhie  anatema  ist)  aliquo  modo  zu  stillen,  als 
erzherzog  Mathias  im  selben  gubernement  zu  confirmiren.  Hab  den  heiligen 
Cristtag  lang  mit  Granvelano  hierüber  gestritten,  welcher  aber  diesen  so  vast 
als  der  hieigen  kainer  zuwider,  kan  in  summa  ihn  nicht  ausreden,  das  sich 
Ir  Durchlaucht  zu  disem  nit  mit  pester  intentiou  movirt  haben.  Sovil  bekent 
er  öffentlich  und  sagt,  unangesehen  sich  erzherzog  Mathias  zu  discm  mit  un- 
gleichen eifer  resolvirt,  hab  er  dennoch  dem  konig  hierin  dient,  und  gesteet, 
so  das  nicht  beschehen  wer,  das  dieselben  land  in  der  Franzosen  band  komen 
dürfen.  Auf  der  andern  Seiten  aber  lest  er  mitlaufen,  das  er  unangesehen 
alles  dessen  dem  konig  kains  wegs  rathen  kin,  das  er  ihn  zu  gubemator 
darin  coniirmire.  Und  als  ich  ihm  darauf  geantwort,  ich  setze  das  dem,  wie 
er  furgiebt,  (des  ich  doch  nicht  glaub),  also  sei,  ob  nicht  pesser  war,  aus 
zwaien  pösen  das  weniger  auszulesen,  erzherzog  Mathias  zu  confirmiren,  dar- 
durch  die  land  zu  boruebigen  und  zu  erhalten,  als  ihn  auszustossen  und  die- 
selben in  obiger  unrhue  und  besorglich  in  der  feind  band  zu  lassen,  wie  dem 
allen,  so  verbleibt  er  auf  seiner  mainung  und  schleust  ehe  auf  jedweder  der 
anderen  der  gebrueder  als  erzherzog  Mathias;  do  er  aber  dort  weckkäm, 
wolt  er  nicht  widerraten,  das  im  der  konig  mit  einer  statlichen  underhaltung 
entgegen  gieng.  Find  summariter,  das  si  all  zugleich  zum  höchsten  wider 
den  gueten  jungen  herrn,  nicht  wais  ich  ob  mit  genügsamen  grund,  verpittert 
sein.  —  Gedachter  cardinal  gesteet,  das  zum  höchsten  von  nöthen,  das  der 
konig  mit  den  niderlendischen  Sachen,  es  sei  gleich  auf  was  weeg  es  well, 
zu  ort  kumb,  sagt  auch  lauter,  do  es  nicht  beschehen  und  dieselben  in  frombd 
heiid  kemen,  Ir  M^  mit  der  weil  weder  hier  noch  in  India  sicher  sein  wur- 
den, item  das  er  durch  dieselben  allein  die  hiesigen  lande  im  zaumb  halten 
kin.  Und  hat  recht,  sonderlich  sie  stantibus  rebus.  Sie  sehen  allzugleich 
wol  und  spüren  die  krankheit,  wellen  aber  daneben  salutifera  remedia,  den 
incanzerirten  schaden  von  der  wurzl  zu  heben,  nit  zuelassen. 


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Museographie  über  das  Jahr  1893. 


1.  Schweiz,  Westdeutschland  und  Holland. 

Redigiert  von  Dr.  H.  Lehner. 


Scbjveiz* 

(^  ZDrich,  Sammlung  der  Antiquarischen 
Gesellschaft  II— IX. 

Den  verschiedenen  Sammlungen  sind, 
laut  Eingangsbuch,  in  den  Jahren 
1892/93  teils  durch  Schenkung,  teils 
durch  Kauf  nachfolgend  verzeichnete 
Gegenstände  hinzugefügt  worden. 

i.  Gerätschaften  u.  «.  uj,  Ä.  Schen- 
kungen, a)  Prähistorisches.  Von 
Herrn  Dörflinger,  Zürich :  Div.  Feuer- 
steinknollen, Dordogne,  Frankreich; 
von  Herrn  R.  Forrer  in  Strassburg: 
Kernstück  von  Obsidian  von  Mito. 

b)  Rumisches  und  Byzanti- 
nisches. Von  Herrn  Hanhart- Staub 
iti  Zürich:  Säulenbasis  aus  Kalkstein, 
Dietikon;  von  Hrn.  Dr.  Pick:  Perlen- 
schnur, Bronzeschlüssel,  bronzene  Rie- 
menschnalle aus  Panticapde,  Krim ;  von 
Tit.  Verwaltung  der  Stadt  Brugg :  krei- 
selformige,  zweihenklige  Bronzevase, 
cylindrische  Bronzebüchse,  zwei  ver- 
zinnte Knpferschalen,  kleine  Charniere, 
Stylus,  2  Ringe  von  Bronze,  Bronze- 
drahtkette, Thonlampe  mit  Marke 
FORTIS,  Scherben  von  Thon-  und 
Glasgefässen,  3  Leistenziegel,  Situa- 
tionsplan. 

c)  Alemannisches,  Mittelalter- 
liches und  Neueres.  Von  Hrn.  Dr. 
G.  Tobler  in  Bern:  Siegelstempel  des 
Petter  Fuessli  von  Zürich,  16.  Jahr- 
hundert; von  Hm.  Reg.-Rat  Wipf  in 
Martha!  en:  ein  Scramasax  und  zwei 
Lanzenspitzen  von  Marthalen ;  von  Hrn. 


Prof.  R.  Rahn:  Anbetung  der  Könige 
in  Holz  geschnitzt  von  Hirzel  bei  Wä- 
densweil ;  von  Präs.  Leuthotd  in  Masch- 
wanden:  Rinnenförmige  Beschläge  und 
Kastenschloss  von  Staad  bei  Masch- 
wanden;  von  Frau  Stadtrat  Runge  in 
Berlin:  Portrait  des  Pfarrers  Lavater; 
von  Hrn.  Pfarrer  Hottinger  in  Knonau : 
Brustbild  der  Madonna  aus  Yberg, 
Schwyz;  von  Hrn.  Architekt  Ernst, 
Zürich:  30  grüne  Kacheln,  15.  Jahr- 
hundert. Fragment  eines  Brouze- 
schwertes,  Kratz,  Zürich;  von  der 
Stadtbibliothek :  Hölzerne  Kassette. 
Von  Kirchenptlege  Grossmünster:  2 
eiserne  Wandleuchter. 

JB.  Ankäufe,  a)  Prähistorisches. 
Bronzene  Lanzenspitze,  Limmat,  Zürich 
(Stampfenbach);  eine  Phalera,  zwei 
Armbänder  mit  angehängten  Zierringen, 
sämtlich  von  Bronze,  Haumesser,  Wol- 
lishofen ;  Armspange  aus  Bronze,  Lim- 
mat, Zürich  (Stampfenbach);  Bronze- 
dolch, Limmat,  Glanzenberg ;  Hufeisen, 
Limmat,  Glanzenberg;  Oberteil  einer 
Bronzeschwertklinge,  Mönchhof,  Kilch- 
berg;  Steinbeil  von  der  Egg  bei  Ob.- 
Steinmaur ;  Bronzedolch  von  Dällikon, 
Zürich. 

b)  Römisches.  Thonlampe,  Zü- 
rich; kreiseiförmige  Bronzevase,  Wol- 
lishofeu;  Fragment  eines  Bronzekande- 
labers von  Fluntem,  Zürich;  Bronze- 
schlüssel, Kindli,  Zürich. 

c)  Alemannisches, Mittelalter- 
lich es  und  Neueres.     Abschnitt 


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274 


MuseograpLie. 


eines  eicbenen  Trottbaumes  mit  In- 
schrift von  Wädeosweil;  zwei  ungla- 
sierte Thonbecher,  ein  tbönemer  Spinn- 
wirtel,  verscbiedene  eiserne  Werk- 
zeuge, Bescbläge,  Viebglocken  und 
Geschützkugeln  aus  der  Ruine  Werdegg 
bei  Hittnau ;  sog.  Spitalerscbusselchen 
aus  Zinn  mit  Stempel  von  Zug;  ein 
Paar  fiisenschube,  15.  Jahrhundert, 
von  Pruntrut;  grün  glasiertes  Tinten- 
gefäss,  Ostschweiz ;  Eisendolch,  15.  Jahr- 
hundert, Limmat,  Zürich  (Sturopfen- 
bach) ;  kupfernes  Gebäckmodel,  Zürich ; 
lederner  Bucheinband,  Stadtbibliothek, 
Zürich ;  zwei  glatte  Bronzekugeln  vom 
Papiererwerd ,  Zürich;  Rappier,  16. 
Jabrh.,  Zürichberg;  kleines  Truhpu- 
schloss,  17.  Jahrb.,  Zürich;  vierfarbige 
Kachel,  Marthalen;  Sonnenuhr  aus 
Sandstein  mit  FuessHwappen,  Zürich; 
verziertes  Thürschloss,  17.  Jahrb., 
Oberrieden;  2  Thürklopfer,  2  grüne 
Kacheln,  Oberrieden ;  Vexiertrinkge- 
fäss  aus  Thon,  Tirol ;  tannene  Zimmer- 
thür  mit  Schloss,  Beschlag  15.  Jahr- 
hundert, Hausthürschloss  18.  Jabrh., 
Klopfer,  Thürknopf,  Schlüsselschild 
17.  Jahrb.,  Fensterbeschläge,  Fenster- 
flügel, Thürverkleidung,  Balken  und 
Hausteine,  Hängsäulen,  grüne  und  ge- 
malte Kacheln  und  Friesstücke,  vom 
Rohrhaus  Kloten;  Oberteil  eines 
Schwertes  15.  Jahrb.,  von  Malans ;  grosse 
Breitaxt ,  Niederweningen ,  Fayence- 
teller, weiss,  mit  blauem  Zwiebelmuster, 
Scheren  bei  Bendlikon;  Ansicht  von 
Zürich  im  17.  Jahrb.,  Medaillon  mit 
unbekanntem  Wappen  von  Somvix; 
Ölbild  ans  Vrin,  Graubünden,  6  durch- 
brochene Westenknöpfe ;  kugelförmiges 
Anhängschloss,  Thürklopfer  und  Thür- 
knopf von  Wiedikon,  Zürich;  zwei- 
zinkige  Gabel,  Zürich;  zwei  steinerne 
Kugeln  vom  Greifensee;  12  gemalte 
Kacheln,  Zürich;  Aus  der  Auktion 
Gubler:  3  Fayenceschüsseln,  Tabaks- 
dose, Glasbecher,  silberner  Humpen, 
bronzener  Kochtopf,  metallene  Stand- 
uhr, kupfernes  Normalmass,  Kalender- 
rahme aus  Messing,  doppelarmiger 
Leuchter  aus  Eisen ;  aus  Zinn :  Henkel- 
krug, 2  Tortenplatten,  1  sechseckiger 
Teller;  aus  Leder:  4  gotische  Kas- 
setten ;  Serpentinflasche ;  Pelzhaube, 
Hut  der  Schiffskompagnie,  Zweimaster 
eines  Stabsofüziers,  beide  Zürich,  Reise- 
schreibzeug, Bildnisrahme  des  Bürger- 
meisters   Bremi ,    Ballenausziehtisch, 


Modell  eines  Büffets,  kleiner  Kasten, 
Brettspiel;  Uniformen:  eines  Füsilier- 
offiziers von  1813,  eines  gemeinen 
Füsiliers  von  1813,  eines  holländischen 
Legionärs,  eines  Grenadieroffiziers  von 
1813,  alle  von  Zürich,  Grenadiermütze 
18.  Jahrb.,  Fluntern  (Zürich),  1  Reiter- 
stiefel, 2  Stiefelschäfte;  Modell  einer 
Hinterladerkanone,  Luntenschlossge- 
wehr,  Waidmesser,  4  Säbelgehänge, 
1  Jagd-Koller  samt  Hose  aus  Hirsch- 
leder, Weste  aus  Hirschleder,  Hand- 
schuh aus  Hirschleder,  Pferdegebiss, 
Bildnisse  des  H.  G.  Oeri,  J.  C.  Haeen- 
buch,  Locher  von  1622,  H.  H.  v.  Wel- 
lenberg, alle  von  Zürich,  tannene  Kas- 
sette von  Mdnnedorf,  Ohrring  von 
Bronze,  Perlenschnur,  Allemanischcs 
Grab,  Mettmenstetten. 

2,  Münzen.  Ankäufe,  Bronzemünze 
des  Vespasian,  Strafanstalt,  Zürich. 

(Nach  dem  XXXVIH.  Bericht  der 
Gesellschaft.) 

Mobenzollem. 

Sigmtringen,  FOrstl.  Hohenzollemsclies  3  \^ 
Museum  1  S.  256,  VI— VHl,  X,  XIL 
Hauptsächlicher  Zuwachs  seit  1893. 

A.  Skulptur:  1)  Relief,  Christus 
am  Ölberg;  Speckstein,  bemalt.  H.0,20, 
Br.  0,175  m.  Süddeutsch,  um  1500. 
2)  Zwei  Reliefs:  Simsen  den  Löwen 
bezwingend  und  Simson  mit  den  Thoreu 
von  Gaza;  Lindenholz.  H.  je  0,445, 
Br.  0,35  m.  Süddeutsch,  16  Jh.,  erste 
Hälfte.  3)  Christus  am  Kreuze  zwi- 
schen den  beiden  Schachern,  am  Fusse 
S.  Johannes  und  die  klagenden  Frauen. 
Runde  Gruppe,  in  Elfenbein  geschnit- 
ten. H.  0,34,  Br.  0,105  m.  Spanisch, 
16.  Jh. 

B.  Metallarbeiten:  1)  Drei  Finger- 
ringe, Silber  vergoldet.  Schweiz,  18.  Jh. 
2)  Marienkrone,  in  Silber  getrieben 
und  vergoldet.  Dm.  0,185,  H.  0,165  m. 
Spanisch,  Ende  des  15.  Jh.  3)  Buch- 
einband mit  zwei  Schliessen,  ganz  in 
Silber  getrieben.  Auf  der  Vorderseite 
die  Taufe  Christi,  auf  der  Rückseite 
das  Abendmahl.  (Eingebunden  ein  An^ 
dachtsbuch).  H.  0,16,  Br.  0,08  m. 
Augsburg,  um  1700.  4)  Plakette,  die 
Predigt  des  hl.  Johannes  in  der  Wüste, 
figurenreiche  Composition  in  Halbrelief. 
Bronze,  vergoldet  H.  0,185,  Br.  0,25  m. 
Spanisch,  Ende  des  16.  Jh. 

C.  Thonarbeiten:  1)  Palissy- 
schüssel,  oval;  im  Spiegel  Susanna  im 


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Moseographie. 


275 


Bade.  U.  0,245,  Br.  0,29  m.  Ende 
des  16.  Jh.  2)  Kreussener  Apostel- 
krag.  H.  0,16,  Dm.  d.  F.  0,155  m. 
17.  Jh.  3)  Kreisrunde  Schale  auf 
Ringfass;  Majolika,  vielfarbig.  Im 
Spiegel  ein  Satyr.  Dm.  0,135  m. 
Castelli,  17.  Jh.  4)  Bimförmige  Vase, 
achtmal  abgeflacht;  Fa'ience,  rot  und 
blau  bemalt.  H.  0,24  m.  Rouen,  18.  Jh. 
5)  Zuckerstreubüchse,  gestreckte  Bim- 
form  auf  hohem,  einbezogenem  Fusse. 
Faience,  rot  und  blau  bemalt.  H. 
0,235  m.  Ronen,  18.  Jb.  6)  Bim- 
formige  Flasche,  Fa'ience,  mit  viel- 
farbiger Bemalung.  H.  0,205  m.  Delfter 
Fabrikat,  17.  Jh.  7)  Zwei  Oefässe  in 
Form  von  hockenden  Bären.  Englische 
Faience  fine,  hell-  und  dunkelgrau. 
II.  je  0,23  m.    18.  Jh. 

D.  Textilarbeiten:  1)  Zwei  Wim- 
pel aus  dem  alljiidischen  Kultusleben ; 
Leinwand  mit  Seidenstickerei.  L.  des 
einen  2,58  m,  des  anderen  2,91  m; 
Br.  0,18  m.  Süddeutschland,  18.  Jh. 
2)  Messgewand  mit  Reliefstickerei  in 
der  Mitte  (Muttergottes,  St  Georg  und 
St.  Christoph).  Grüner  geschnittener 
Sammet,  Seiden-  und  Goldstickerei. 
L.  0,94,  Br.  0,61  m.    Um  1500. 

(Dr.  V.  Lehn  er,  Gröbbels). 

Baden» 

37     Konttanz,  Rosgarten  -  Museum   von  I 
S.  255  durch  alle  Jahre  bisher. 

Die  Erweiterung  der  Sammlungs- 
Raume,  der  Umbau  des  Nebenhauses 
am  „Rosgarten'',  schreitet,  mancher 
unvorhergesehener  Hindemisse  wegen, 
nur  langsam  weiter  und  es  konnte  die 
beabsichtigte  Neuordnung  nur  teil- 
weise, auf  die  Altzeit  beschränkt,  vor- 
genommen werden.  Doch  kann  ich 
von  manchem  beachtenswerten  Gegen- 
stande berichten,  den  die  neue  Sich- 
tung bisher  angesammelten  Materials, 
aus  dem  Kreise  des  Prähistorischen 
darbot. 

Vor  Allem  erwähne  ich  eines,  unter 
Uolzsachen  der  Pfahlbaufunde  von 
Bodmann  entdeckten,  P  h  a  1 1  u  8  b  i  l  d  e  s. 
Jahrelang  bewahr'  ich  dasselbe  schon 
unter  Schlägel  ähnlichen  Geräten,  die 
meist  teilweise  zerbrochen  oder  ver- 
modert sind,  und  vielleicht  noch  meh- 
rere derartige  Symbole  darstellen,  in 
carbolsäurehaltigem  Glycerin  im  Mu- 
seum und  habe  es,  mir  kaum  trauend, 


immer  wieder  bei  Seite  gelegt,  bis  ich 
die  Zweifel  überhoben  annehmen  konnte. 
Diese  Bildnerei  ist  von,  bei  Holzgegen- 
ständen dieser  Art,  selten  guter  Er- 
haltung, 38  cm  lang,  die  eingeschnit- 
tene Eichel  2,5  cm,  die  Hoden  je 
8,5  cm  im  Durchmesser.  Mit  Beil- 
schäften, Löffeln,  Schapfen  aus  Holz, 
Pfriemen,  Schabern,  Hacken,  Beilfas- 
sungen, Schäpfchen,  Dolchen  aus  Bein 
und  Hirschhorn,  Steinbeilen  und  Thon- 
scherben  der  verschiedensten,  vielfäl- 
tig ornamentierten  Weise  zu  Hunder- 
ten an  selber  Stelle  aufgefunden,  kann 
keine  Täuschung  in  Feststellung  der 
Zeit  obwalten.  Es  zeugt  dieses  „Kult- 
symbol der  zeugenden  Kraft^,  dass 
auch  bei  diesen  alten  Stämmen  die- 
selben Sinnbilder,  wie  in  den  Natur- 
religionen des  Orients,  im  ältesten 
Ägypten,  dann  bei  Festen  des  alten 
Hellas  und  Rom,  Geltung  hatten. 
Waren  es  ja  bei  den  griechischen 
Phallophorien  auch  „hölzerne^  Phallus, 
die  in  Prozessionen  umgetragen  wur- 
den. Und  als  Seitenstück  zeigt  der 
„Rosgarten^  nun  denkwürdige  Stier- 
gehörnbilder, Bruchstücke  aus  Thon 
aus  dem  Bodmanner  Pfahlbau,  vor 
Allem  aber  eine  den  sogenannten 
„Mondbildem''  verwandter  Pfahlbauten 
ähnliche  Bildnerei  aus  Thon  aus  dem 
Pfahlbau  Langenrain  unweit  Konstanz, 
dann  eine  kleine  bronzene  Stierfigur 
aus  dem  bepfählten  Ufer  bei  Hagnau. 
Es  ist  kein  Zweifel,  dass  auch  „Stier- 
bilder^  in  diesen  ältesten  Epochen 
heimatlicher  Geschichte,  ähnlich  wie 
der  „Apis^  bei  den  alten  Ägyptern, 
als  „Kultsymbole  physischer  Kraft''  auf- 
gestellt wurden.  Schon  im  Oktober 
1893  sind  vom  „Archiv  der  Anthro- 
pologie^ Berichte  über  Beides  mit  Ab- 
bildungen zur  Veröffentlichung  ent- 
gegengenommen worden,  und  ebenfalls 
ist  eine  kurze  Notiz  darüber  in  den 
„Fundberichten  aus  Schwaben'^  1893 
erschienen,  und  kann  ich  hier  darauf 
verweisen. 

Noch  erwähne  ich  eines  Holzgegen- 
standes von  den  Bodmanner  Funden, 
eines  Schiffchens,  wie  ein  Kleinbild 
eines  Einbaums,  13  cm  lang,  5,5  cm 
mittleren  Breitendurchmessers,  und 
eines  prächtig  erhaltenen,  ganz  voll- 
ständigen Pfeilbogens  aus  Eiben- 
holz, 1,5  m  lang,  inmitten  2  cm,  dann 
beiderseits  je  4  cm  Querdurchmessers, 


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276 


Maseographie. 


und  weiter  sich  verjüngend  bis  zu  den 
wieder  dickem  Anbindstellen  der  Sehne. 

Bei  Stein  und  Bein  hielten  sich 
unsere  Altvordern  an  Form  und  Eigen- 
art des  aufgefundenen  Materials.  Die 
Form  der  vorgefundenen  Gerolle,  Ge- 
schiebe, Knochen  und  Splitter  war  zu- 
nächst bestimmend  für  die  Form  von 
Geräten.  Es  wurde  wohl  nur  nach- 
geholfen, nachgesägt,  nachgeschliffen. 
Einzelne  Partieen  zeigen  meistens  noch 
die  ursprüngliche  Oberfläche.  Dann 
erst  kam  auch  Bein-  und  Gesteinssorte 
in  Betracht.  Man  hat  darauf  meist 
noch  zu  wenig  Rücksicht  genommen. 
Aufgabe  der  Lokalmuseen  ist  es  aber, 
liiebei  Klarheit  zu  schaffen.  Mit  eini-, 
gen  ausgesuchten  Einzelstücken  in  all- 
gemeinen Museen  kann  man  nicht  viel 
machen.  Ein  umfangreiches  Material 
heimatlicher  Funde  und  neben  Ur- 
sprungsmaterial muss  zu  Gebote  sein. 
Dann  wird  bei  Betrachtung  der  Ge- 
räte und  Waffen  auch  die  Material- 
wahl einleuchtend. 

Was  nun  zunächst  die  gewöhnlichen 
flachen  Steinbeile  betrifft,  so  habe 
ich  jetzt  8858  seit  Gründung  des 
„Ilosgartens"  (1870)  gesammelte,  hei- 
matliche, und  daselbst  jetzt  aufliegende 
gesichtet  (Westd.  Zeitschr.  XII  S.  379), 
und  es  ergaben  sich  als  Gesteinssorten: 
52  Gneis,  15  Amphibolgneis,  2  Augit- 
gneis,  31  Granit,  Granulit,  Aplit,  10 1 
Amphibolgranit,  2  Protogin,  12  Glim- 1 
merschiefer ,  61  Bündnerschiefer ,  6  | 
Kasannaschiefer,  8  Phyllit,  38  Quarzit 
und  Quarz,  41  Kieselschiefer,  26  Feuer- 
stein, 2  Talkquarzit,  48  Talkschiefer, 
28  Chloritschiefer,  140  chlori tischer 
Schiefer,  392  Thonschiefer  (davon  ge- 
hört wohl  der  grösste  Teil  der  mild- 
schwarzen, wegen  aufgefundener  Chon- 
driten,  in  den  Flysch).  1  Alaunschiefer, 
133  Amphibolschiefer,  472  Amphibolit, 
820  Nephrit,  92  Rhodonephrit,  459  ver- 
witterte Nephrite,  Aktinolithe,  Nephrit- 
nebengestein (zusammen  also  1371  Ne- 
phrit, der  seiner  Zähigkeit  wegen  auch 
Bohrer  und  Pfeilspitzen  lieferte),  1417 
Diorit,  11  Dioritschiefer,  20  Aktino- 
lith,  28  Quarzdiorit,  14  Glimmerdiorit. 
68  Dioritporphyrit,  116  Dioritaphanit, 
1  Orthoklas,  1  Kaolin,  13  Saussurit  und 
Saussuritgabbro,  32  Gabbro,  79  Eklo- 
git,  113  Syenit,  3041  Serpentin  und 
Serpentinoide ,  23  ausgesprochener 
Gabbro- Serpentin,  7  Eklogit-Serpentin, 


2  ChromitSerpentin ,  43  Jadeit,  46 
Chloromelanit,  3  üralitpoqihyr,  525 
Diabas,  23  Diabaspori)hyrit,  41  Vario- 
lit,  3  Vesuvian,  5  Pistazit,  13  Spilit, 
4  Wetzschiefer,  1  Häniatit,  4  Pyrit, 
2  Felsittuff,  2  Obsidian,  30  Basalt,  15 
Basalttuff,  7  Tephrit  und  Phonolith- 
tuff,  9  Lias-Bündnerschiefer,  19  Ldas- 
kalk  und  Liassandstein,  28  Calcit  und 
alpische  Kalke,  10  alpische  Kreide, 
22  glaukonitischer  Sandstein,  21  kalki- 
ger Sandstein  und  Dolomit,  20  Schrat- 
tenkalk, 8  Virgloriakalk,  11  eocäne 
Gesteine,  3  Flysch  (hiezu  ein  grosser 
Teil  der  Thonschiefer),  57  Mergel,  — 
aus  36  Pfahlbaustationen  der  Boden- 
seegegend. Eine  gewählte  Aufstellung 
unserer  Bodensee  -  Diluvialgeschiebe 
zeigt,  dass  die  Alten  das  Material  im 
Ganzen  nahmen,  wie  es  dalag.  Im 
GeröUe  und  den  Geschieben  der  Jetzt- 
zeit herrschen  aber  Flysch  und  die 
Amphibolschiefer  vor ;  Serpentin,  Dio- 
rit und  Diabas  sind  seltener  -,  Nephrit, 
Jadeit  und  Chloromelanit  finden  sich 
nicht  mehr.  Von  Serpentin  findet  man 
in  den  Pfahlbauten  viele  an-  und  ab- 
gesägte und  angebohrte  Stücke.  Es 
scheint,  als  ob  man  grössere  Blöcke 
verarbeitet  hätte.  Das  müssen  eben 
Prövinzialmuseen  aufklären.  Die  Ge- 
steinsart scheint  auf  Schliff  von  Beilen 
und  Schneide  und  Form  Einfluss  ge- 
übt zu  haben. 

Ich  verkenne  die  Schwierigkeit,  hic- 
bei  nach  Gesteinssorten  genau  zu  sor- 
tieren, nicht.  Ein  kleinerer  Teil  ist 
eingehend  chemisch  analysiert  und  in 
Dünnschliffen  untersucht,  und  ich  be- 
halte mir  vor,  noch  partieenweise  zu 
revidieren.  Auch  kann  die  Zahlenan- 
gabe nur  cinigcrmassen  gelten,  kann 
nur  auf  die  Stücke  im  „Rosgarten" 
und  den  jetzigen  Stand  des  Museums 
bezogen  werden.  Die  Verteilung  auf 
die  einzelnen  Stationen  ist  zu  lokal, 
als  dass  sie  hier  noch  Erwähnung 
finden  dürfte.  Aber  für  Lokalmuseen 
ist  sie  von  nicht  zu  unterschätzendem 
Wert. 

Von  218  Quetschern  und  Schlen- 
derkugeln sind  90  Quarzit,  9  Feuer- 
stein und  Hornstein,  12  Quarzconglo- 
merat,  1  Kicselschiefer,  5  Verrucano, 
1  Gneis,  16  Granit,  11  Amphibolit,  8 
Amphibolschiefer,  1  Nephrit,  1  Jadeit, 
1  Chloromelanit,  1  Serpentin,  2  Eklo- 
git,  15  Diorit,  1  Quarzdiorit,   1  Glim- 


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Museographie. 


277 


merdiorit,  1  Diabas,  1  Diabasporpliyrit, 
1  Aplit,  2  Arkose,  2  Variolit,  13  Sye- 
nit, 1  Bündnerschiefer,  2  Lias-Biind- 
nerschiefer,  6  glaukonitischer  Sand- 
stein, 3  kalkiger  Sandstein,  1  Sandstein, 
1  Calcit,  l  Schrattenkalk,  1  Dolomit, 
1  Thon,  1  Mergel,  2  eocäner  Sand- 
stein, 1  Flysch,  —  aus  17  Stationen. 
Hier  herrschen  die  Quarzite  vor. 

Von  5  Disco'iden  sind  2  Quarzit, 
1  Homstein,  1  glaukonitiscber  Sand- 
stein, 1  Arkose  —  aus  5  Stationen; 
im  Museum  lokal  auseinander  gehalten. 

Zu  durchbohrten  Plammeräx- 
ten  und  Hämmern  diente  vornehmlich 
Serpentin.  Der  „Rosgarten"  hat  deren 
110,  und  4  von  Spilit,  2  Amphibol- 
schiefer,  1  alpische  Kreide,  1  Dach- 
steinkalk,  IChloritschiefer,  ILias-Bünd- 
nerschiefer,  1  Thonschiefer  —  121  aus 
25  Stationen. 

Feuerstein,  der  sich  mehr  gleich- 
bleibende, diente  zu  Schneid-,  Stech- 
und  Sägwerkzeugen.  Wir  zählen  da 
874  Splitter,  623  Scherben,  642  Blät- 
ter, 2S2  Messer,  55  Speerspitzen,  73 
Lanzenspitzen,  398  Pfeilspitzen,  14 
Schaber,  591  Späne,  79  Stecher,  14 
Sägblätter  (darunter  11  noch  in  Fas- 
sung), 12  andere  noch  gefasste  Werk- 
zeuge, 191  Kerne  und  Knollen  —  aus 
17  Stationen;  aus  neolithischer  Zeit. 
Aus  archäolithischer  Zeit  haben  wir 
(aus  dem  Thayinger  „Kesslerloch") 
1068  Blätter,  299  Kerne  und  200  Split- 
ter imd  Schaber.  In  Feuerstein  -  Ge- 
räten des  Bodmanner  Pfahlbaus  und 
in  einem  Kerne  aus  dem  Thayinger 
Loch  fand  ich  Pecten  subtextorius 
Goldf.  verkieselt.  Es  ist  anzunehmen, 
dass  wohl  all  der  Feuerstein  unserer 
prähistorischen  Zeit,  gegen  bisherige 
Ansicht,  aus  Weiss -Jura  e  stammt. 
liier  also  4655  Stück.  Bei  Bein  und 
Knochen  ist  die  Eigenart  des  Materials 
weniger  als  die  Form  bestimmend. 
Hat  bei  Stein  und  Bein  und  Hirsch- 
horn Form  und  Art  des  Materials  das 
Gerät  mitbeeinüusst,  so  tritt  aber  frei 
im  Thon  FormschaflFung  und  Zierrat 
in  die  Erscheinung.  Und  da  habe  ich 
Gefässformen  und  Ornamentations- 
weisen  unserer  Vorfahren  aus  neolithi- 
scher Zeit  genetisch  auseinander  ge- 
sichtet und  zur  Aufstellung  gebracht. 
Von  den  einfachsten  Punkt-  und  Strich- 
und  Stich-  und  Zickzacklinien,  den 
Fingerspitzen-     und     Fingernagelein- 


drücken, den  Tupfen,  Zitzen,  bis  zum 
Blattkreis-  und  Moos-Ornament. 

Es  ist  eben  mein  Bestreben,  nun 
noch  die  Geschichte  des  Handwerks 
dieser  Periode  zur  Darstellung  zu 
bringen,  bereits  habe  ich  Leben  und 
Kult,  Jagd,  Fischerei  und  Kampf, 
Ackerbau  und  seine  Verwertung  zur 
Schau  gebracht,  habe  Schleiferei,  das 
Mahlen,  die  Arbeit  am  Herd  zu  zeigen 
versucht,  Flora  und  Fauna  aus  be- 
betreffenden Epochen,  wie  der  Vor- 
zeit, zusammengestellt.  Zur  Weberei 
sind  mir  ein  vollständiges  Weberschiff- 
chen mit  Faden,  Gespinnste,  ein  Spinn- 
wirtel  mit  Faden,  Filetnsideln,  zum 
Zeigen  geworden.  Zur  Töpferei  habe 
ich  auch  Formklötze  aufgefunden. 

Und  zur  Lichtung  der  La  T6ne-Zeit 
und  Mehrung  des  Römischen  graben 
wir  eben  im  Konstanzer  Boden,  jetzt 
bei  Sanct  Johann,  und  bringen  Ergän- 
zendes zum  früher  teilweise  schon  Be- 
schriebenen wohl  bald  zur  Mitteilung. 

Auch  die  Naturalien-  und  Münz- 
sammlungen sind  ansehnlich  vermehrt 
worden.  (Ludwig  Leiner). 

Oberlingen,  Kulturhlstorischet  und  Na- 38 
turalien-Kablnet  I  S.  256,  IV— VIII,  X, 
XI,  XII. 

Im  abgelaufenen  Jahr  wurden  neu 
erworben:  an  Pfahlbau- Gegen- 
ständ e  n :  einige  Nephritbeilchen, 
Thongeräte  und  Geweihartefakte  von 
Maurach,  eine  Bronzenadel,  ein  durch- 
bohrter Steinhammer  etc.;  an  römi- 
schen Funden:  zwei  ThongefUsse 
aus  der  Pfalz;  an  Stein  denkmäleru: 
ein  Denkstein  mit  der  Jahreszahl  1659 
und  dem  Wappen  des  Abtes  Thomas  II 
von  Salem,  gefunden  in  der  Erde  bei 
Salem  anlässlich  von  Kulturarbeiten; 
an  Metall  geraten:  mehrere  Stücke 
altertümliche  Hufeisen  von  Bondorf 
und  Owingen,  das  Gehäuse  und  Räder- 
werk der  Überlinger  Münsteruhr,  ein 
sehr  interessantes  Werk  der  Kunst- 
scblosserei  aus  dem  Anfang  des  16.  Jahr- 
hunderts, ein  Zinnpokal  mit  ornamen- 
tiertem Deckel  in  Eococcostil;  an 
Hausgeräten:  alte  Spielkarten  von 
Überlingen,  ein  sog.  Versehtüchlein 
aus  dem  16.  Jahrhundert,  eine  orna- 
mentierte Glasflasche,  ein  Messinstru- 
ment,  einige  grünlasierte  ornamentierte 
Ofenkacheln,  eine  Kollektion  Haushal- 
tungsgegenstände, aus  dem  Jäckle'schen 
Nachlass,  herrührend  von  der  ehemali- 


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278 


Müseographie. 


gen  Patrizierfamilie  v.  Mader,  nämlich 
Familien  •  Porträts,  Gemälde,  Spiegel, 
Kästchen,  Tische,  Bestecke,  Porzellan-, 
Glas-,  Zinn-  und  Messinggeräte,  eine 
Schatulle  mit  Schmuckgegenständen, 
Nippsachen,  Fächer,  Kleidungsstücke 
etc.;  an  Münzen:  Denkmünzen,  einige 
alte  Münzen,  gefunden  bei  St.  Leon- 
hard,  eine  römische  Bronzemünze  von 
Billafingen,  eine  silbervergoldete  Me- 
daille mit  d^^r  „Anbetung  der  hl.  drei 
Könige'*;  an  Gemälden,  Zeich- 
nungen etc.:  Kopie  eines  Plans  der 
ehemaligen  Reichsstadt  Überlingen  aus 
dem  Jahre  1634,  Orientierungskarte 
von  Überlingen,  und  Um)(ebung,  An- 
sichten von  Überlingens  Ludwigs- 
hafon  etc.  (Lach mann). 

41     Freiburg  i.  Br.,  Städtische  AltertUmer- 
sammtung  I  S.  256,  II -IX. 

Seit  der  letzten  Bekanntmachung 
(im  Jahre  1890,  s.  VII [  S.  286)  sind 
folgende  bedeutendere  neue  Erwer- 
bungen gemacht  worden: 

1)  an  kunstgewerblichem  Haus- 
rat, Handwerkszeug  u.  ä.:  ein 
Venezianerspiegel,  ein  Schlitten  mit 
einer  aus  Holz  geschnitzten  Darstel- 
lung des  Neptun,  altes  Zinngeschirr, 
ein  Messingmörser  von  1758,  Vasen, 
Porzellanschalen,  ein  geschnitztes  Re- 
liquienkästchen, ein  Waffeleisen  von 
1607  mit  Wappen  der  Familien  von 
Ilertenstcin  und  von  Rmck,  Bergwerks- 
keile und  eine  Bergwerkslampe,  mehrere 
Stand-  und  Wanduhren; 

2)  an  Bildern  und  Gemälden: 
die  in  Öl  gemalten  Originalporträts 
des  Freiburger  Stadtscbreibers  Dr. 
Franz  Ferdinand  Mayer  von  Fahnen- 
berg  (t  1741)  und  seiner  Gattin  und 
des  vorletzten  Abtes  von  St.  Blasien, 
Mauritius  Ribbele  (1793—1801),  Gene- 
ral Mirabeau-Tonneau  (f  1792)  mit 
seinem  Stab  in  Aquarell,  die  Bilder 
zweier  Herzoge  von  Zähringen,  des 
Grossherzogs  Leopold  und  eine  grössere 
Anzahl  Stahl-  und  Kupferstiche  der 
Stadt  und  hervorragender  Freiburger 
Persönlichkeiten; 

3)  an  Bildhauerarbeiten:  vier 
aus  Holz  geschnitzte  Heiligenfiguren 
und  ebenso  viele  in  Relief,  ein  Gips- 
abguss  vom  Prunkschilde  des  Benve- 
nuto  Cellini; 

4)  an  Waffen  und  Kriegsgerä- 
ten: ein  (moderner)  Kürass,  zwei  Helle- 
barden, Dolche,  Hirschfänger,  ein  Mor- 


genstern, das  Richtschwert  der  ehe- 
maligen Freiburger  Scharfrichterfamilie 
Ritter,  ein  Lunten-  und  mehrere  an- 
dere Gewehre,  Schwerter  (darunter  ei- 
nes aus  dem  16.  Jahrhundert),  die 
Waffensammlung  des  f  Oberstlieute- 
nants C.  Geres,  endlich  eine  Samm- 
lung von  Ausgrabungen  der  Burgen 
Liebeoeck,  Wisneck  und  Bergzabern, 
zusammen  21  Stücke,  darunter  ein 
Ritterschwert,  eine  Franziska,  ein 
Jagdmesser,  Dolche,  ein  Luntenschloss, 
ein  Anhängeschloss,  ein  Pferdegebiss, 
Schlüssel,  Pfeilspitzen  und  Geschosse; 
diese  ganze  Abteilung  wird  gegenwär- 
tig katalogisiert  und  ist  für  die  näcbst- 
jaübrigeMuseographie  eine  systematische 
Verzeichnung  vorgesehen ; 

5)  an  Münzen:  ein  Nürnberger 
Thlr.  von  1765,  ein  Ragusa-Thlr.,  ein 
Aug.  Spinola,  zehn  Denkmünzen  und 
andere  Gold-  und  Silberstücke,  zusam- 
men 50  Nummern,  ausserdem  etwa  400 
Kupfermünzen,  Jctons,  Amulette  (in 
Kupfer  und  Bronze); 

6)  eine  grössere  Anzahl  verschie- 
dener Gegenstände  als:  Felddienst- 
zeichen, eine  Zunftfahne  (der  Bäcker), 
eine  Zunftlade  (der  Seiler),  zwei  Zunft- 
schilde (der  Bierbauer),  eine  Trauben- 
presse, ein  Ulrichskreuz,  eine  Ofenplatte 
mit  Figurenornamentik  (des  IH.  Jahrb.). 

(Dr.  Albert,  Stadtarchiiar). 

Karlsruhe,    Grotherzogl.    Sammlungen  42 
fDr  Altertums-  und  Völkerkunde  I  S  2ö7, 
II -XII. 

Unternehmungen:  In  Gemeinschaft 
mit  dem  Karlsruher  Altertumsverein 
Ausgrabung  einer  römischen  Villa  in 
den  „ Frühmessgärten **  inWössingen, 
A.  Bretten,  mit  viel  Wandmalerei 
und  einzelnen  Kleinfunden  und  Unter- 
suchung der  Burgruine  des  „Turm- 
bergs"  bei  Durlach. 

Restaurieru  ng  der  Burgruine  Höh  en- 
Geroldseck  bei  Lahr  und  einiger 
kleinerer  Burgen. 

Zuwadis  ca.  160  Nummern,  darunter 
ein  Ziehbrunnen  aus  Sandstein,  deut- 
sche Renaissance  (zw.  1594  und  1600) 
mit  markgräfl.  Badischem  Wappen,, 
von  Sulzburg  bei  Badenweiler;  rö- 
mische Bildsteine  aus  Klein-Steinbach, 
A.  Durlach;  römische  Wandmalereien 
von  Wössingen. 

Die  Antiken-Sammlung  erfuhr 
zum  Teil  eine  Neu- Ordnung,  aber  keine 
wcscutlicbe  Bereicherung. 


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Maseographie. 


279 


Die  Sammlung  für  Völkerkunde 
(48CM)  Nummern)  hat  besonders  dnrch 
Schenkungen  des  Herrn  Dr.  £.  Holnb 
in  Wien  und  des  Herrn  Vogel  aus 
Karlsruhe  in  Durban  wertvolle  Berei- 
cherung an  Gegenständen  aus  Süd- 
Afrika  und  aus  China  erfahren. 

Die  Erweiterung  der  Sammlungs- 
räume  ist  von  den  Ständen  genehmigt 
-worden.  (E.  Wagner.) 

4.)  Mannheim,  Vereinigte  Sammlungen  des 
Grotsherzogl.  Antiquariums  und  des  Alter- 
tumtverelnt  I.  S.  268,  H-XII. 

Die  tlntemehmungen  beschränkten 
sieh  auf  Untersuchungen  des  im  vorig- 
jährigen  Bericht  erwähnten  Gräberfelds 
bei  Feudenheim  (A.  Mannheim), 
Reihengräber  der  Merowingerzeit.  Die 
Ausgrabungen  sind  noch  nicht  abge- 
schlossen, Bericht  folgt. 

Zuwachs :  Mehrere  Mammuthknochen 
aus  dem  Rhein  und  Neckar.  Flaches 
Steinbeil,  gef.  mit  rohen  Thonscherben 
bei  Heddesheim  (A.  Weiuheim).  Durch- 
bohrtes Steinbeil  aus  dem  Neckar  bei 
Mannheim.  Einzelfunde  aus  Sandhofen 
(A.  Mannheim) :  Bronzedolch,  16,5  cm 
lang,  mit  4  Nietnägeln,  Bronzenadel 
mit  flachem  Kopf,  13  cm  lang,  Bruch- 
stück einer  La  T^nefibel  von  Eisen. 
Römische  Münzen  unbekannten  Fund- 
orts. Reste  von  Wandmalereien  aus 
einer  röm.  Villa  bei  Wössingen  (A. 
Bretten),  Geschenk  von  Landesconser- 
Yator  Dr.  Wagner.  Kleine  Lekythos 
aus  Pompeji.  Reihengräberfund  von 
Schwetzingen :  Eisenmesser,  14  cm  lang. 
Eisenring,  fragm.  Eisenschnalle,  fragm. 
Muschel  (Cypraea),  kleiner  Bronzering 
und  5  Stück  Bronzebeschläge,  bunte 
Thonperlen.  Aus  Mittelalter  und 
Neuzeit:  Pergamenturkunden,  Kauf- 
rotel von  St.  Peter  bei  Freiburg  i.  B. 
vom  J.  1511,  sonstige  geschriebene 
and  gedruckte  alte  Archivalien,  Mann- 
heimer Druckwerke  und  Ansichten, 
Waffen  und  Militärausrüstungen,  Pfalzer 
Münzen,  Bilder  aus  dem  Franlt furter 
Parlament,  Portraitbüste  des  damaligen 
Abgeordneten  von  Soiron  hier,  Bro- 
schüren, Flugblätter  a.  d.  J.  1849, 
a.  d.  ISöOer  und  1860er  Jahren,  teil- 
weise Originalzeichnungen ;  alte  städti- 
sche Siegelstempel,  Architekturteile 
ans  im  Abbruch  befindlichen  monu- 
mentalen Bauten.  Ankäufe  für.  die 
Bibliothek. 

Für  das  Antiquarium  auf  städtische 


Kosten  erworben:  11  Terracotten  aus 
Athen,  Tanagra,  Theben,  Delos.  14 
Thongefässe  aus  Griechenland  (4  geo- 
metrischen Stils,  Dipylon,  2  korinthische, 
2  schwarzfig.  attische,  3  rotfig.  attische, 
2  böotische,  1  sog.  samischer  Napf  mit 
Reliefomament),  bunte  Glasperlen  aus 
attischen  Gräbern. 

Der  Bericht  über  das  VereiDsarchiv 
und  das  illustrierte  Verzeichnis  der 
Landkarten,  Pläne  und  Bilder  ist  er- 
schienen, ein  illustriertes  Verzeichnis 
der  Pfälzer  Münzen  und  der  Katalog 
der  Bibliothek  ist  im  Druck.  Der  Kata- 
log der  Siegelsammlung  und  ein  Führer 
durch  die  Sammlung  wird  zum  Druck 
vorbereitet. 

Im  kommenden  Winter  wird  die  Neu- 
aufstellung  der  Sammlung  in  den  be- 
deutend erweiterten  Räumlichkeiten 
vorgenommen  werden. 

(K.  Baumann). 

Mittelrbeln. 

Darmstadt,  Grossherzogliches  Museum  50 
I  S.  263,  III,  V-XII. 

Zugänge  in  1893194  der  archäolo- 
gischen, kunstgewerblichen  und  ethno- 
logischen Sammlung.  A.  Archäolo- 
gische Sammlung^).  1.  Römische 
(griechischeund  ägyptische)  Al- 
tertümer, a)  Ankäufe  und  Funde: 
4  Thonstat netten  (Frauengestalten)  aus 
Gräbern  von  Tanagra  in  Boeotien;  1 
Dachziegelplatte  ohne  Stempel,  eiserne 
Nägel,  Scherben  von  terra  sigillata 
(H.  V.),  aufgefunden  bei  der  Unter- 
suchung eines  römischen  Bauwerkes 
bei  Heppenheim  a.  d.  B,  Flur  „Alt- 
kirch'', von  Herrn  Bezirksfeldwebel 
Giess  daselbst  (vgl.  dessen  Bericht  in 
den  „Quartalblättern  des  histor.  Ver. 
f.  d.  Grossherzogtum  Hessen''  1893 
S.  394  ff.  und  Korrespondenzbl.  dieser 
Zeitschrift  1894,  68,  43),  6  grosse 
emaillierte  Knöpfe,  2  desgl.  kleine,  1 
Bruchst.  einer  emaillierten  Riechkap- 
sel, 1  desgl.  einer  Fibel  von  Bronze, 
1  Gerät  von  Br.,  2  Löffel  von  Br.,  6 
Nadeln  mit  Ösen  von  Br.,  19  Spiel- 
steine von  gebranntem  Thon,  4  Würfel 
mit  1-6  Kreischen,  1  Halbwürfel.  Die 
Gegenstände  stammen  von  dem  grossen 
Funde  in  Mainz ;  vgl.  diese  Zeitschrift 
1893  Tafel  V. 


1)  Die  mit  (H.  V.)  bezeichneten  Zngftnga 
sind  Eigentam  des  „Hiitoriachen  Vereins  für 
das  Orosshersogtam  Hessen". 


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280 


Museogt&pbiö. 


b)  Geschenke:  1  ßronzemüDze  des 
Antoninus  Plus,  gef.  im  „Hochstätten- 
thal" im  Odenwald  auf  dem  Unterbau 
einer  alten  Strasse,  Geschenk  des 
Herrn  Bezirksfeldwebels  Giess  (vgl. 
„Quartalbl.  d.  h.  V.  f.  d.  Grossherz. 
Hessen«  1893  S.  397  und  1894  S.  435^ 
—  1  Ziegelbruchstück  mit  dem  Teile 
eines  Längsstempels  der  XXII.  Legion, 
2  Bruchst.  von  Gefässen  aus  terra  si- 
ßillata,  gefunden  bei  der  Görbelheimer 
MQhle  in  der  Nähe  von  Friedberg.  — 
1  kl.  Altärchen  von  hellem  Sandstein 
(17  cm  hoch)  mit  der  Inschrift 

)CELSI 
F  V  I  I  R 

FcVhD 

(Centuriae  Cdsi  Fiavius  Verecundus), 
1  Bruchstück  eines  Gefässes  von  terra 
sigillata,  1  Boden  eines  hartgebrann- 
ten Gefässes  mit  einem  kleinen  Rund- 
stempcl  VITALMEF  (VitaJis  mefccit), 

1  Näpfchen  von  gebr.  Thon,  gef.  im 
Garten  der  Burg  zu  Friedberg,  über- 
wiesen vom  Kreisbauamte  daselbst, 
vgl.  Quartolbl.  1894  S.  43H  und  Taf.  13, 
Fig.  1. 

c)  Von  der  Reichslimeskommission 
vorläufig  überwiesen:  9  Ziegelstücke 
mit  Stempeln  der  20.  und  22.  Legion, 
sowie  der  I.  Cohorte  der  Bituriger. 

2.  Germanische  Altertümer. 
I.  Prähistorische,  a)  Ankäufe  und 
Funde :  Kin  Grabfund  aus  einem  Hügel 
des  von  Wamboldfschen  Waldes  bei 
Gross- Ums  tadt,  Distrikt  Wächtersbach : 

2  offene  Armringe  von  Bronze  mit 
Strichverzierungen ;  t  Gewandnadel  von 
Bronze  mit  abgeflachtem  Kopfe,  34  cm 
lang,  durch  Riefelung  und  Striche  or- 
namentiert; 1  Bruchstück  einer  klei- 
neren ähnlichen ;  2  Brillenspiralen  von 
schlichtem  Bronzedraht;  1  desgl.  mit 
Strichverzierung ;  Reste  kleiner  Ringe, 
1  enggewickelte  kleine  Spirale  von 
Bronze;  1  grosse  Bernsteinperle;  1 
grosses  und  1  kleines  Stück  Feuer- 
stein ;  1  Steinmeisseichen ;  eine  Anzahl 
Reibsteine ;  einzelne  Bruchstücke  meist 
roher  Thongefässe  ohne  Ornamente; 
vgl.  den  Ausgrabungsbericht  in  d.  Quar- 
talbl.  1893  S.  357  ff.  —  5  prähisto- 
rische Thongefässe,  gef.  bei  der  Rcuss- 
schen  Russenfabrik  in  Friedberg ;  vgl. 
Quarulblätter  1894  S.  432.  —  1  sehr 
schön  erhaltene  Steinaxt,  gef.  in  einem 
Grabe   zu   Jugenhoim   a.   d.   B.,   vgl. 


Quartalbl.  1894  S.  431  und  Tafel  13, 
Fig.  2. 

b)  Geschenke:  1  grosser,  hohler 
Halsring  von  Bronze,  mit  reicher  Or- 
namentation;  2  geschlossene  Armringe 
desgl.;  1  Spiralfihgerring  mit  einem 
durch  das  Bronzeoxyd  erbetenen  Gliede 
eines  Mittelfingers,  gef.  bei  der  Gör- 
belheimer Mühle  bei  Friedberg,  Ge- 
schenk des  Besitzers  derselben,  Herrn 
Heinrich  Schudt,  vgl.  Quartalblätter 
1894  Tafel  13,  Fig.  4  und  12. 

c)  Von  der  Reichslimeskommission 
vorläufig  überwiesen:  1  Grabfund  aus 
einem  Hüf^el  in  der  Nähe  des  Limes 
bei  Hoch- Weisel :  3  Bruchstücke  eines 
schlichten ,  geschlossenen  Halsringes 
von  Bronze,  2  schlichte  Armringe  von 
spitzovalem  Querschnitt,  offen,  die 
Enden  berühren  sich  beinahe  (Bronze), 

1  Schale  von  gebranntem  Thon,  mit 
der  Hand  geformt,  ohne  Ornamente, 
verschiedene  Gefössbruchstücke,  Teile 
eines  Schädels  und  andere   Knochen. 

H.  Fränkische.  Ankäufe:  Von 
einem  Grabfunde  aus  Nieder  •  Breisig 
am  Rhein :  1  grosse  goldene  Scheil)en- 
fibel  mit  Steinen  und  Filigran  reich 
besetzt.  Bruchstück  eines  Pilasters 
aus  Sandstein  mit  Ornamenten,  von 
Lorsch  a.  d.  B. 

B.  Kunstgewerbliche  Samm- 
lung, a)  Ankäufe  und  Funde:  1 
Crucifixus  und  2  Heilige,  aus  Holz  ge- 
schnitzt,  von  der  Gemeinde  Messet; 

2  blaue  Steinkrüge,  2  Fayencekrüge, 
4  Telfer  (Bauernmajolika) ;  Bruchstücke 
eines  romanischen  Gefässes  und  ein 
Gefässrand  (H.  V.) ,  von  der  Burg 
Waldau  bei  Wahlen,  von  Herrn  Be- 
zirksfeldwebel Giess  übergeben,  der 
im  Auftrage  des  historischen  Vereins 
die  Nachgrabungen  leitete,  vgl.  Quar- 
talblätter 1894  S.  428  ff.  und  Tafel  12; 
1  mittelalterlicher  goldener  Fingerring 
in  reicher  Arbeit,  gef.  in  Lorsch  a. 
d.  B.;  1  Ziegel bruchstück  mit  halb- 
kreisförmigem Stempel  A  H,  aus  Fried- 
berg. 

b)  Geschenke :  Figuren  und  Gruppen 
aus  Porzellan,  meist  Höchster  Fabrikat 
Figuren:  Knabe  mit  Hund,  Mädchen 
mit  Rummelsport,  Knabe  mit  Vogel- 
käfig, Knabe  mit  Blumengewinde,  desgl. 
mit  Vogelnest,  Folterknecht,  eine  Ve- 
nus, Fassbinder,  Schmied,  Psyche. 
Gruppen :  Tiere,  Liebespaar,  Schuster, 
Schustersfrau.  Ein  Wärmgefäss.  S&mt- 


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Maseographie. 


.281 


lieh  aas  Höchst.  2  Gruppen  aus  Lud- 
wigsburg: Bacchus  und  Faun;  Amo- 
retten an  einer  Urne.  2  Figuren  von 
dort:  Madonna,  Mädchen  mit  Schürze. 

1  Putte  mit  der  Marke  des  P.  Hanong. 

2  Gruppen  aus  der  Berliner  Manufak- 
tur, Musik  und  Astronomie  (Pendants), 
1  Urne  (Wedgwood),  1  Salzfass  (Frauen- 
iifrur)  aus  Nassau.  Geschenke  des  Herrn 
Rentners  Saly  Fürth  in  Mainz.  —  4 
Photographieen  der  Portale  und  eines 
Erkers  vom  Schlosse  zu  Merseburg, 
sowie  51  Stück  Gipsabgüsse  skulptier- 
ter  Architektnrstücke  desse1I)en,  Ge- 
schenk des  Herrn  Bauinspektors  Hof- 
mann,  Architekten  des  Reichsgerichts- 
gebäudes in  Leipzig.  —  1  eiserne  Ofen- 
platte mit  Doppelwappen  und  der 
Schrift:  VtvcU  Nassau- Orarden-Biez, 
überwiesen  ans  dem  Pfarrhause  der 
^[ayschcn  Stiftung,  Darmstadt,  Alexan- 
derstrasse 1.  —  1  Wetterfahne  von 
Bronze  mit  zugehörigem  Knopfe,  über- 
wiesen vom  Kreisbauamte  Friedberg. 
—  1  gebrannte  Thonmarke,  Beilage  zu 
Grenzsteinen  der  Gemarkung  KOnig- 
stein  im  Taunus,  mit  dem  Abdruck 
des  Künigsteiner  Gerichtssiegels :  Wap- 
pen, darunter  ein  K;  Umschrift:  GE- 
RICHT SIEGEL  ZV  KONIGSTEIN 
15—35,  Geschenk  des  Lehramtsasses- 
sors Henkel  in  Darmstadt.  —  1  kolo- 
riertes Buch  in  Ledereinband:  „Kräu- 
terbuch von  natürlichem  Nutz  etc.", 
gedruckt  bei  Christian  Egenolph  in 
Frankfurt  a.  M.  1550,  Geschenk  des 
Herrn  Apothekers  Münch  in  Nidda. 
1  eiserner  Schlüssel  (38  cm  lang),  1 
amorphisches  Stück  oxydierte  Bronze, 
Ref.  beim  Bau  der  Nebenbahn  Nidda- 
Srhotten  im  Walddistrikt  „Spiess**  der 
Gemarkung  Rainrod,  überwiesen  vom 
Finanzministerium. 

C.  Sammlung  hessischer  Lan- 
desgegenstände, a)  Ankäufe:  1 
Schrank  aus  Eichenholz  mit  bunten  ein- 
gelegten Füllungen  und  Schnitzwerken, 
mit  der  Jahreszahl  1665.  1  reich  ge- 
ziertes Spinnrad  mit  Ziergehänge,  1 
Haspel  dazu,  1  Lichtknecht  von  Holz 
mit  kupferner  Lampe.  1  Mörser  von 
Bronze  mit  Blattverzierungen  in  Relief 
und  der  Randumschrift:  LOF  •  GODT • 
VAN  •  AL  •  Ao  •  1613.  2  Zinnkannen, 
1  Zinnplatte,  1  Steinknig,  1  Fayence- 
krug. —  Kleidungsstücke  aus  der 
Wetteran  und  dem  hessischen  Hinter- 
lande: 1  gesticktes  Leibchen,  2  Frauen- 


hemden mit  Stickerei,  1  defigl.  Män- 
nerhemd, 2  Unterröcke,  1  Überrock, 
1  Jacke  (sog.  Mutze),  3  Bruststücke 
mit  bunter  Stickerei,  1  Schürze,  1 
Halstuch  (schwarz  und  weiss  gestickt), 
eine  Anzahl  Unter-  und  Oberhauben, 
1  Paar  Stauchen  mit  zugehörigen 
Handschuhen,  1  reich  gesticktes  Sei- 
dentuch, 1  mit  Gold  durch wirktes 
Tuch,  1  seidene  Männerweste  mit 
Stickerei,  1  Paar  Schuhschnallen,  1 
Paar  Schuhe,  1  desgl.  Strümpfe,  1 
weisses  Tuch  mit  Stickerei,  1  seidene 
Rococcoweste,  4  Stülpchen,  1  Halstuch, 
1  grünes  Leibchen,  3  Brusttücher,  1 
Hemd,  1  rotes  Kranztuch,  1  blaues 
Tuch,  1  bunt  besetzter  Unterrock,  1 
schwarzer  Rock,  2  Schürzen,  1  Paar 
Schuhe  und  Strümpfe,  1  Wams,  Strumpf- 
und  Hosenbänder,  1  „Leichenmantel^, 
Schnürriemen   und  Haubenbänder.   — 

1  alter  Frauenanzug,  aus  Münzenberg 
in  der  Wetterau :  1  blauleinener  Rock, 

2  Tuchjacken,  1  Schürze,  schwarzlei- 
nen mit  gestickten  Seidenbändern,  2 
Hauben  von  schwarzer  Seide  und  1 
Piqu^haube,   1  buntgestickter  Kragen. 

b)  Geschenke:  1  Tabaksbeutel  mit 
bunter  Perlenstickerei,  Geschenk  des 
Herrn  Apothekers  Münch  von  Nidda. 

D.  Münzsammlung,  a)  Ankäufe 
und  Funde:  1  Zehnmarkstück,  Ernst 
Ludwig  Grossherzog  von  Hessen  1893, 
1  desgl.  Zwanzigmarkstück.  —  1  grosse 
schwedische  Kupfermünze  aus  der  Zeit 
des  30jährigen  Krieges,  gef.  bei  Auer- 
bach a.  d.  B. 

b)  Geschenke:  1  Pfennig,  Hohen- 
zollern,  1740,  gef.  bei  Reichenbach  im 
Odenwalde,  Geschenk  des  jungen  Ja- 
kob Seeger  in  Schönberg. 

E.  Waffensammlung,  a)  An- 
käufe :  1  vierkantige  Pfeilspitze,  1  desgl. 
dreikantig  mit  Widerhaken,  gef.  im 
Auerbachor  Schloss. 

b)  Geschenke :  1  Wallbüchse,  8-kan- 
tiger  liauf  ohne  Schaft,  überwiesen 
vom  Grossherzoglichen  Rentamte  in 
Bingenheim  in  der  Wetterau. 

F.  Ethnologische  Sammlung. 
8  bemalte  Gipsfiguren,  das  Gesinde 
eines  Regenten  in  Westjava  darstel- 
lend, Geschenk  des  niederländischen 
Hauptmanns,  Herrn  E.  G.  Winckel. 

(Adamy.) 
Hanau,  Bezirksverein  fOr  hess.  Gesch.  52 
und  Landeskunde  I  S.  265,  II— XI. 
Unternehmungen:   Schon   im   Jahre 


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282 


Museographie. 


1886  wurden  bei  den  Baggerarbeiten 
im  Main  bei  Hanau,  einige  Meter  un- 
terhalb der  Mündung  des  Mainkanals, 
Pf&hle  und  Balken  eines  römischen 
Brückenpfeilers  gefunden  und  dem  Mu- 
seum überwiesen.  (Vgl.  G.  Wolff,  Das 
rumische  Lager  zu  Kesselstadt  bei 
Hanau.    Hanau  1890.    S.  19  ff.). 

Im  Frühjahre  und  Sommer  1893 
wurden  sodann  an  derselben  Stelle 
grössere  Baggerarbeiten  zwecks  An- 
lage einer  Quaimauer  vorgenommen 
und  bei  dieser  Gelegenheit  ausser 
Kesten  der  Römerbrücke  eine  Menge 
Fundstücke  römischen  Ursprungs, 
hauptsächlich  Eisengeräte,  Schmuck- 
sachen und  Münzen  in  vorzüglicher 
Erhaltung  zu  Tage  gefördert.  Da  die 
Uferarbeiten  längere  Zeit  in  Anspruch 
nahmen,  schien  für  unsern  Verein  der 
Zeitpunkt  gekommen  zu  sein,  ein- 
gehende Untersuchungen  über  die  Rö- 
merbrücke anzustellen.  Die  nunmehr 
auf  Kosten  des  Vereins  unternomme- 
nen Baggerarbeiten  hatten  das  Ergeb- 
nis, dass  die  Dimensionen,  die  Lage 
und  die  Konstruktion  des  Unterbaues 
zweier  Brückenpfeiler  festgestellt  wer- 
den konnten. 

Erwerbungen:  1.  Prähistorische 
Pfunde.  7  Thongefasse  aus  einem 
Hügelgrabe  bei  Ruckingen.  —  2  Bruch- 
stücke einer  grossen  verzierten  Urne, 
ausgegraben  bei  Hörstein.  —  1  grosse 
Urne  mit  Knochenresten  und  1  kleines 
flaches  Gefäss,  gefunden  bei  Langen- 
diebach. 

2.  Römische  Funde.  Ausgebag- 
gert an  der  Römerbrücke  bei  Hanau: 
Scherben  von  Thon-  und  Sigillatage- 
fässen,  Ziegel,  Glasscherben,  eiserne 
Lanzenspitzen,  Schifferhaken,  Beile, 
Äxte,  Stemmeisen,  Meissel,  grosse 
ßrückennägel,  Messer,  Schlüssel,  ein 
Bronze  -  Armband  mit  der  Inschrift 
DHERCVLI,  sowie  Haarpfeile,  eine 
Haarnadel,  eine  Durchziehnadel,  eine 
Pincette,  Zierknöpfc  und  fibulae  aus 
Bronze  und  26  Münzen  aus  Bronze 
und  Kupfer.  (Gefunden  wurden  über 
60  Münzen  an  dieser  Stelle,  die  aber 
zum  Teil   in  Privatbesitz   gelangten). 

3.  Aus  der  Neuzeit.  2  Ansichten 
vom  Paradeplatz  in  Hanau,  Ölgemälde 
von  Karl  Urlaub.  —  24  verzierte  Ofen- 
platten des  16.,  17.  und  18.  Jahrhun- 
derte aus  dem  Stadtschloss  zu  Hanau. 


—    1   Grenzstein   mit    dem   Hanauer 
Wappen  vom  Salisberg  bei  Kesselstadt. 
(Thormählen.) 

Wiesbaden,   Museum    der    Aitertflmer 50 
I  S.  267,  II-XIL 

Für  die  Räume  des  Museums,  wel- 
che kaum  mehr  eine  lehrreiche  Auf- 
stellung, sondern  nur  noch  eine  Ma- 
gazinierung erlauben,  waren  die  Er- 
werbungen nicht  unbedeutend.  Wenn 
wir  die  bisherige  Einteilung  beibehal- 
ten, so  sind  aus  der  ältesten,  etwa  der 
terra  mare-Zeit,  uns  durch  die  Gute 
des  Herrn  Dr.  Peters  in  Schier- 
stein eine  Anzahl  von  Mardellen- 
Funden  zugegangen,  die  in  hohem  * 
Grade  dankens-  und  beachtenswert 
sind,  weil  sie  uns  Formen  geben, 
welche  in  hiesiger  Gegend  nicht,  son- 
dern nur  etwa  in  den  Pfahlbauten  des 
Bodensees  und  auf  dem  Michelsberg 
bei  Bruchsal  zum  Vorschein  gekommen 
sind.  Es  sind  zwei  glockenförmige 
und  ein  ovales  Gefäss,  sowie  einige 
Werkzeuge  von  Hirschhorn,  Knochen 
und  Zahn.  Hieran  schliessen  sich, 
etwa  der  Hallstätter  Periode  ange- 
hörig, einige  Erzringe  für  den  Hals, 
Arm  und  Fuss,  die  wir  teils  aus 
Weidenbach  bei  Nastätten  er- 
worben, teils  im  Walddistrikte  Kippel 
bei  Dieden bergen  selbst  anagegra- 
ben haben.  Die  Funde  sind  nicht 
eben  bezeichnend,  weil  sich  trotz  eines 
Feuersteinmessers  auch  noch  eine 
Münze  von  Konstantin,  sowie  ein 
eiserner  Nagel  dabei  gefunden  bat. 
Aus  jener  Gegend  stammt  auch  ein 
eigentümlicher  Teil  eines  Mammut- 
zahnes, den  wir  dem  Herrn  Gärtner 
Zorn  aus  Hof  he  im  verdanken.  Un- 
bekannter Zeit,  aber  wohl  der  Um- 
gegend von  Frankfurt  a  M.  gehört 
ein  schönes  Bronze-Hammerbeil  und 
ein  Kelt  mit  Tülle  an.  Ein  wahres 
Prachtexemplar  einer  vorrömischen 
Urne  danken  wir  der  Güte  des  Herrn 
Dr.  A.  Remy  zu  Weissenthurm, 
in  dessen  Fabriketablissement  sie  ge- 
funden wurde;  vermittelt  wurde  das 
Geschenk  durch  Herrrn  Landgerichts- 
rat Düssell  hier. 

Interessanter  noch  waren  mehrere 
römische  Funde.  Im  Rbeingau  wird 
nur  wenig  gefunden,  trotz  seiner  alten 
und  reichen  Bevölkerung,  ohne  Zweifel, 
weil  in  dem  Abfall  zum  Rhein  schon 
früher  die  Wälder  ausgerodet  und  zu 


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Mttteographie. 


283 


Feld  kultiviert  waren  und  die  in  alter 
Zeit  entdeckten  Altertümer  schon  da- 
mals zerstreut  wurden.  Desto  ange- 
nehmer war  uns  ein  Fund,  der  1000  m 
westlich  von  Hallgarten  in  einem 
römischen  Brandgrab  gemacht  worden 
war.  Er  bestaiä  aus  zwei,  29  und 
24  cm  hohen  schwarzen  Urnen  mit 
Knochenasche,  11  gewöhnlichen  Wasser- 
krOglein,  2  Sigiliataschalen ,  einem 
kugelförmigen  Giasfläschchen  mit  Hen- 
kel, einer  erzenen  Gewandnadel  und 
drei  Münzen  von  Nerva,  Konstantin 
lind  Tetricns,  alle  aus  den  untereinan- 
der femgelegensten  Zeiten. 

Von  grossem  Interesse  auch  waren 
die  Gegenstände  aus  einer  in  der 
Gaugasse  in  Mainz  gefundenen 
Werkst&tte  eines  Gold-  und 
Schmelz-Arbeiters;  wenn  auch 
nicht  der  ganze  Fund,  so  ist  doch 
eine  Anzahl  von  charakteristischen 
Stücken  in  unser  Museum  gekommen, 
die  wir  bereits  im  XXV.  Annalenband 
pag.  30  beschrieben  und  auf  Tafel  IV 
abgebildet  haben,  nachdem  wir  schon 
im  Jahre  1873  in  unserem  XII.  Annalen- 
band eine  Beschreibung  des  Schmelz- 
Tcr&hrens  gegeben  hatten.  Wir  er- 
wähnen daher  hier  nur  noch  die  drei 
emaillierten  Zierscheiben  von  3,5  cm 
Durchmesser  in  der  Form  unserer 
heutigen  Manschettenknöpfe  und  die 
Kapellen,  die,  je  nachdem  sie  zum 
Abtreiben  von  Blei  aus  den  edlen 
Metallen  schon  benutzt  worden  sind, 
schwarz  oder  grau,  wenn  noch  unbe- 
natzt,  weiss  geblieben  sind.  Man  wird 
immer  mehr  erkennen,  dass  zum  Stu- 
dium des  Altertums  auch  die  Kenntnis 
der  neuen  Zeit  in  Kunst  und  Werk- 
weise  erforderlich  ist  Nahe  verwandt, 
wenn  nicht  derselben  Technik  ange- 
hörig, sind  verschiedene  Kratzen  und 
Schüppchen  von  Erz  und  eine  Schmiede- 
zange, die  wir  aus  Heddernheim 
erhalten  haben.  Nicht  ganz  sicher  ist 
mir  aber  die  Herkunft  zweier  schöner 
Bronzevasen,  welche  jedoch  wahr- 
scheinlich ans  der  Rheinpfalz  stam- 
men, die  eine  mit  zwei  kunstgerechten 
Seitengriffen  ist  38  cm,  die  andere 
mit  einem  Überhenkel  ist  24  cm  hoch. 

Für  die  römische  Topographie  un- 
seres Landes  ist  die  Auffindung  eines 
römischen  Bauwerkes,  da  wo  die  Felsen 
rechts  des  Wickerer  Buchs  dem  Main 
am  nächsten  kommen,  wichtig ;  es  wird 


durch  einen  skulpierten  Sandstein  und 
einige  Ziegel  der  LXXII.  C.  V.  be- 
stimmt, welche  wir  der  Aufmerksam- 
keit des  Uhrenfabrikanten  Herrn 
Hockel  in  Flörsheim  verdanken. 
Aus  einigen  schon  vor  mehreren  Jah- 
ren bei  Dotzheim  zerwühlten  rö- 
mischen Brandgräbern  empfingen  wir 
3  Scheren,  3  Messer,  sowie  einen 
Fingerring  von  Eisen  und  Schmelz- 
kamee, eine  Bronzefibula  und  eine 
Münze  der  Faustina  junior.  Wir  ver- 
zeichnen noch  einen  schönen  römischen 
Bronzehelm,  eine  römische  Schüssel 
und  Pfanne,  eine  Anzahl  von  Bronze- 
schmuckstückcn,  Fibeln  mit  Schmelz, 
teils  von  Köln,  teils  von  Heddern- 
heim. Von  erstgenanntem  Orte  aber 
heben  wir  hervor :  einen  sehr  schönen 
goldenen  Ohrring  mit  Filigran  und 
mit  einer  Berloque,  welche  unten  eine 
kleine  Kamee  trägt,  sowie  zwei  klei- 
nere goldene  Ohrringe,  dazu  noch 
einen  schwarzen  Becher  mit  aufge- 
spritzter Jagd. 

Aus  dem  Zug  des  Pfahlgrabcns  bei 
seinem  Übergang  über  die  Aar  bei 
Adolfseck  erhielten  wir  von  der  ein- 
stigen dortigen  Brücke  zwei  unbe- 
schlagene Pfahle.  Einen  gut  erhalte- 
nen Li  tu  US  (Heereshorn),  der  bei 
Flörsheim  durch  den  Baggermeister 
Schroeder  aus  dem  Main  gebaggert 
worden  und  mir  bestimmungsmässig 
durch  den  Herrn  Regierungs  -  Bau- 
meister Rössler  übergeben  worden 
war,  habe  ich  gleichfalls  bestimmungs- 
mässig, weil  er  in  Königlicher  Arbeit 
und  Arbeitsstelle  zu  Tage  gekommen 
war,  an  das  Königliche  Museum  in 
Berlin  gesandt,  nicht  ohne  einen  sehr 
guten  Gypsabguss  durch  die  Gefällig- 
keit des  Direktors  des  römisch-ger- 
manischen Museums  Herrn  Linden- 
seh  mit  für  unser  Museum  empfangen 
zu  haben. 

Was  wir  von  fränkischen  Fun- 
den zu  verzeichnen  haben,  ist  ein 
schwarzes  8\'i  cm  hohes  Töpfchen  mit 
einem  Schwert  und  einer  Pfeilspitze, 
welches  am  südlichen  Ausgange  von 
Erbenheim  bei  Fundamentarbeiten 
gefunden  wurde  und  eine  Bronze- 
schüsscl  aus  Köln.  Aus  dem  mehr 
oder  minder  späten  Mittelalter  und 
der  Renaissance  wurden  dem  Mu- 
seum einverleibt  ein  Vexierbecher  von 
Steinzeng  als  Geschenk  des  verstor- 


Wartd.  Zeitaehr.  f.  Q«soh.  n.  Kantt.    XIII,   III. 


20 


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284 


Museographie. 


benen  St  euerrats  vonWinkler.  Aus 
derselben  Masse  ein  Tintenfass,  einen 
Löwen  vorstellend.  Von  dem  Herrn 
Grafen  zu  Eltz  ein  eigentümliches 
flaschen förmiges  Thongefäss  ohne  Aus- 
lauf, aber  mit  vier  Seitenlöchern,  wie 
zum  Einstecken  von  Blumen;  sie 
finden  sich  öfters  in  den  Weinbergen 
in  Syrmien.  Eine  Anzahl  von  be- 
malten Glasscheiben  auer  dem  16. 
und  17.  Jahrhundert  vom  Niederrhein. 
Ein  Krug  von  Steinzeug,  sog.  Bart- 
mann, und  zwei  Butterständer  vom 
selben  Stoff,  einst  in  Wiesbaden  in 
Benutzung. 

Es  ist  ein  schöner  Gebrauch,  dass 
einige  Glashütten,  wie  die  von  Yil- 
leroy  und  Boch  in  Wadgassen  und 
die  von  Herrn  Rauter  in  Ehronfeld, 
wie  einst  früher  die  von  Tachi,  uns 
ihre  Nachahmungen  antiker  Gläser 
schenken.  So  erhielten  wir  eine  Art 
Diatreta  und  zwei  zierliche  Kannen 
von  ersterer  Firma  und  dann  von 
letztgenannter  Firma  die  Nachbildung 
eines  in  Ostpreussen  in  einem  Grabe 
bei  Ossewen  gefundenen  Glashumpens. 
Wir  sagen  beiden  unseren  besten  Dank. 
Eine  Spaltaxt  und  das  Zimmermanns- 
Zunftzeichen  erhielten  wir  noch  von 
dem  leider  hingeschiedenen  Zimmer- 
meister Herrn  Jakob  hier. 

Durch  die  Aufmerksamkeit  der  Kö- 
niglichen Wasserbaubeamten,  insonder- 
heit auch  des  Herrn  Banrat  Hensch 
und  des  Regierungsbaumeisters  Herrn 
Rüssler,  empfing  das  Museum  aus 
den  Baggerarbeiten  im  Main,  nament- 
lich bei  Höchst,  eine  Anzahl  sehr 
verrosteter  Wafi*en,  welche  aus  der 
siegreichen  Schlacht  daselbst  im  Juni 
1622,  die  der  Feldmarschall  Tilly 
gegen  den  Herzog  Christian  von  Braun- 
schweig schlug,  dort  verloren  worden 
sind.  Es  sind  Palasche,  Säbel,  Dolch- 
messer, Flinten  mit  Radschlössern, 
Sporen,  Pferdegeschirr  und  einige 
nicht  von  dieser  Niederlage  herrüh- 
rende Stücke. 

Von  Herrn  J.  Isenbeck  hier,  den 
wir  als  unseren  Münzwardein  ansehen 
dürfen,  empfingen  wir  eine  Münze  von 
Marokko  und  eine  von  Kongo;  von 
Herrn  Nie m er  eine  von  Kongo  und 
von  Finland;  von  Herrn  Direktor 
Spangenberg  in  Merzig  einen  Ger- 
manicus,  und  endlich  von  Herrn  Gaab 
hier,  der  unser  Münzkabinett  schon  mit 


so  vielen  wertvollen  Medaillen  berei- 
chert hat,  eine  solche  von  Gustav  Adolf, 
Maria  Theresia,  Grossherzog  Friedrich 
von  Baden,  Gutenberg  und  einen 
Silberthaler,  welcher  1796  in  Frank- 
furt aus  kirchlichen  und  bürgerlichen 
Gefässen  zur  Zahlung  der  franzö- 
sischen Kontribution  geschlagen  werden 
musste.  Von  Herrn  Maurice  Pron 
vom  Medaillen-Kabinett  der  Natinnal- 
Bibliothek  in  Paris  erhielten  wir  den 
Zinnfolien-Abdruck  einer  Münze  von 
Theoderich,  die  wir  auch  besitzen, 
aber  für  eine  Matasunda  gehalten 
hatten. 

Unsere  ethnographische  Samm- 
lung nimmt  eigentlich  nur  durch  Ge- 
schenke, darunter  aber  sehr  schätzens- 
werte, zu.  Wir  erwähnen  vorläufig 
zwei  Jericho- Rosen  (die  eine  erst  eben 
im  Aufblühen  begriffen  von  Herrn 
T  endelau),  dann  aber  eine  schöne 
Sammlung  von  der  Goldküste,  die  wir 
der  Frau  Mannheimer  verdanken: 
es  sind  schön  gearbeitete  schwarze 
Thonschalen  und  eine  Lampenschale 
mit  Kreuzgriff,  ein  Schüren  mit  ara- 
bischen Zeichen  auf  der  Klinge  mit 
Gehänge,  Zaumzeug,  Dinge,  welche 
die  Haussa- Hand  1er  aus  dem  Innern 
von  Afrika  bringen,  eine  Kalebasse, 
Bogen,  Pfeil  und  Köcher,  Wurfspiess, 
Matten  aus  Lagunengras.  Beigelegt 
sind  einige  Photographieen  aus  jenem 
Lande.  —  Von  Frau  Polizei-Haupt- 
mann Höhn  und  deren  Fränlein 
Tochter  empfingen  wir  ausser  einer 
Anzahl  wertvoller  indischer  und  japa- 
nischer Münzen  eine  Anzahl  von  Ge- 
genständen der  A'ino,  welche  die 
nördlich  von  Japan  gelegenen  Inseln 
bewohnen,  es  sind  namentlich  fünf 
Überröcke  mit  Stickerei,  Schürzen, 
Gürtel,  Stirnbinden  und  Leibbinden, 
Schneeschuhe  und  Schuhe  aus  Fisch- 
haut, Perlschnüre,  Löffel,  Messer«  Webe- 
geräte, Schilfmatten,  Bogen  und  Pfeile, 
ein  Fetisch,  der  Kopf  eines  Albatross. 

Allen  gütigen  Gebern  und  Geberin- 
nen wird  hiermit  nochmals  der  Dank 
unseres  Museums  ausgesprochen. 

Das  Museum  wurde  1892  von  3867, 
im  Jahre  1893  von  4668  Personen 
besucht. 

(Nach  dem  Bericht  des  Konservators 
Oberst  v.  Cohausen  in  den  Nass.  An- 
nalen  Band  26.) 


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Maseographie. 


285 


58     Speier,  Museum  I  S.  260,  II-XII. 

Encerhungen,  a)  Vorgeschicht- 
liche Zeit:  Steinmeissel  aus  nephrit- 
ähnlichem,  graugr&nem  Material  mit 
haarscharfer  Schneide,  gefunden  auf 
der  Hochstrasse  von  Johanniskreuz 
nach  Kaiserslautem.  —  Bronzekelt 
Ton  16,5  cm  Länge  mit  schmalen 
Schaftlappen,  gefunden  auf  der  Lambs- 
helmer  Heide.  —  17  vollständige  und 
7  zerbrochene  Armreife  aus  Bronze 
von  8—6  mm  Stärke,  teils  verziert, 
teils  unverziert,  aus  Schwarzenbach. 
—  1  massiver  Arm-  und  2  Fussreife 
von  Limbach.  —  Bronzefund  der  la 
Tone- Zeit  von  Hochdorf,  bestehend 
ans  einem  Halsreif,  2  Fnss-,  2  Ober- 
arm- und  2  Unterarm  reifen  mit  pet- 
sehaftähnlichen  Schlussknöpfen ,  der 
Habreif  ausserdem  mit  beiderseits  je 
5,  die  Armreife  mit  je  2  Knöpfen,  die 
durch  eingeschlagene  Kreise  wie  die 
Zfrischcnräumc  durch  Kerben  und 
Striche  verziert  sind.  —  Hübsches  Exem- 
plar einer  5  cm  langen  sog.  Certosa- 
Fibel,  gefunden  zwischen  Mutterstidt 
und  SchifTerstadt.  Der  hochgeschwun- 
gene Bügel  läuft  einerseits  in  eine 
breite  Nadelscheide  aus,  die,  aufwärts 
und  zurück  bis  zum  Bügel  gebogen, 
in  zwei  Knöpfe,  dnen  grösseren  und 
einen  kleineren,  endet.  Der  Bügel- 
draht macht  zuerst  zwei  Spiralwin- 
dnngeu  nach  links  auswärts,  geht  dann 
auf  die  andere  Seite  hinüber  und  macht 
wieder  zwei  Windungen  von  rechts 
einwärts,  worauf  er  in  die  Nadelspitze 
ausläuft.  Bügel  und  Knöpfe  sind  mit 
linearen  Ornamenten  versehen.  — 
Keltische,  nach  griechischem  Typus 
geprägte  Goldmünze  von  der  Grösse 
eines  Zwanzigpfennigstückes,  einerseits 
ein  m&nnlicher  Kopf,  andererseits  ein 
ziemlich  gut  gezeichneter  Pegasus, 
beide  von  rechts,  mit  5  gleichartigen 
Stücken  gefunden  in  Landau. 

b)  Römische  Zeit.  Gipsabguss 
des  römischen  Steindenkmals  im  Ens- 
heimer  Staatswald  bei  Sengscheid.  — 
Bruchstück  der  bekannten,  gewöhnlich 
als  Jupiter  im  Gigantenkampf  gedeu- 
teten Gruppe  aus  Eisenberg.  Länge 
des  Erhaltenen  —  liegende  Figur  und 
Hinterteil  des  Pferdes  —  52  cm,  Breite 
32  cm,  Höhe  30  cm.  —  2  verstümmelte 
Inschriftsteine  von  der  Heidenburg  bei 
Kreimbach  und  eine  Skulptur:  weib- 
liche, langgewandete  Figur,  von  der 


Brust  bis  zu  den  Knieen  72  cm  hoch.  — 
Reliefplatte  aus  Langmeil,  39  cm  hoch 
und  15—20  cm  breit,  mit  einer  fast 
rund  gearbeiteten  und  im  ganzen  wohl- 
erhaltenen, aber  ziemlich  rohen  Dar- 
stellung des  Apollo,  der  die  Rechte 
auf  den  Kopf  des  mit  aufgerichteten 
Flügeln  neben  ihm  sitzenden  Greifes 
stützt,  während  die  Linke  eine  grosse, 
auf  den  Boden  gestellte  Leier  hält.  — 
Achtgötteraltar  von  Weissenheim  am 
Sand,  gefunden  in  demselben  Acker, 
aus  welchem  der  in  den  40er  Jahren 
zum  Vorschein  gekommene  Sechsgötter- 
altar des  Speierer  Lapidariums  stammt, 
stark  verwittert  und  namentlich  die 
Attribute  der  Figuren  zum  Teil  abge- 
splittert. Es  folgen  sich  an  dem  ein 
Achteck  von  1,23  m  Höhe  und  2,63  m 
Umfang  darstellenden  Steine  in  0,80  m 
hohen  und  0,27  m  breiten  Nischen 
von  rechts  nach  links:  1)  Merkur  mit 
Fli\gelhut  und  Flftge'schuhen,  Sclilan- 
genstab  in  der  Linken  und  Geldbeutel 
in  der  Rechten,  2)  Ceres  (?),  in  der  er- 
hobenen Rechten  ein  Ährenbüsohel  (?), 
in  der  gesenkten  Linken  ein  kurzes 
Szepter  (?)  haltend,  3)  Herkules  mit 
Köcher  und  Löwenhaut,  4)  männliche 
Gestalt  in  kurzer  Tunika  mit  einem 
undeutlichen  Gegenstand  in  der  Lin- 
ken (Vulkan?  Silvan?),  5)  Minerva 
mit  Schild  (1.)  und  Lanze  (r.),  6)  Mars 
mit  Helm,  Lanze  (l.)  und  Schild  (r.),  7) 
Viktoria,  nach  rechts  gewendet,  mit 
Pdlme  in  der  Linken  und  Kranz,  in 
der  erhobenen  Rechten,  8)  Fortuna  mit 
Füllhorn  und  Ruder.  Unter  den  Nischen 
befinden  sich  Schilde,  diejenigen  unter 
den  männlichen  Gottheiten,  soweit 
erkennbar,  mit  einem  Greife,  die  unter 
den  weiblichen  mit  einer  Urne.  — 
3  Mahlsteine  vom  Donnersberg,  näm- 
lich ein  unterer  und  zwei  obere  nebst 
dem  Bruchstück  eines  vierten.  — 
Bleigewicht  in  Form  eines  7  cm  hohen 
Frauen- (Juno  ?)Kopfes,  männliche  mit 
dem  Pallium  bekleidete  und  einen  Fisch 
in  der  Hand  haltende  Figur  aus  Bronze, 
7  bzw.  8  cm  hoch,  und  Frosch  aus 
Bronze,  3  cm  lang,  alle  3  Stücke  an- 
geblich aus  Hassloch  stammend.  — 
Votivarm  aus  Bronze,  12  cm  lang,  und 
Votivfuss,  10  cm,  mit  Dorn  zum  Auf- 
stellen 13  cm  lang,  aus  Geinsheim.  — 
Schön  modelliertes  linkes  Bein  einer 
Bronzestatuette,  vom  Knie  bis  zur 
I  Sohle  7  cm  lang,  aus  einer  römischen 

20» 

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286 


Museograpbie. 


Villa  bei  Bubach.  —  Bronzelöffel  mit 
stilisiertem  Stilende,  14,3  cm  lang,  die 
Höhlung  4,3  cm  breit,  gefunden  am 
Einfluss  der  Queich  in  den  Rhein  bei 
Germersheim.  —  Zierliches,  nicht  zum 
Stellen  bestimmtes  Glas  von  30  cm 
Höhe  und  einem  grössten  Umfang  (in 
der  Mitte)  von  20  cm,  aus  einem  in 
Lambsheim  aufgedeckten  Steinsarge 
stammend.  —  Schöne  Terrasigillata- 
Vase  aus  Rheinzabem  von  18,5  cm 
Höhe  und  42,5  cm  Umfang,  der  Bauch 
mit  en  barbotine  aufgetragenen  Ephen- 
ranken  und  Farrenkrautblättem  ge- 
schmückt. —  Funde  vom  Schulhaus- 
bau am  Rossmarkt  zu  Speier,  worun- 
ter besonders  verschiedene  Terrasi- 
gillatagefÄsse,  n&mlich  eine  Patera  mit 
ausgeschnittenem  Rand  und  dem  Stem- 
pellVVENISFK,  ein  Krug  von  37,6  cm 
Umfang,  ein  halber  Napf,  der  in  zwei 
Reihen  oben  abwechselnd  ein  schrei- 
tendes Pferd  und  einen  springenden 
Löwen,  unten  je  einen  Bären  und 
einen  Hund,  beide  in  gestrecktem 
liaufe,  zeigt,  ein  Bodenstück  mit  dem 
Stempel  MATERNINVS  u.  s.  w.  — 
Grosser,  ca.  60  Nummern  umfassender 
Fund  eiserner  Werkzeuge,  wohl  die 
Ausstattung  einer  römischen  Schmiede- 
werkstätte darstellend  und  bei  der 
letzten  im  Auftrage  des  historischen 
Vereins  und  unter  Leitung  des  Herrn 
Dr.  Mehlis  vorgenommenen  Ausgrabung 
auf  der  Heidenburg  bei  Kreimbach 
zu  Tai^e  gefördert. 

c)  Neuere  Zeit  In  dieser  Abtei- 
lung war  der  Zugang  besonders  reich 
an  Stichen,  seltenen  Drucken,  Münzen 
u.  s.  w.  Unter  letzteren  machen  wir 
namhaft :  einen  Goldgulden  des  Grafen 
Adolf  von  Nassau  als  Bischofs  von 
Speier  und  Administrators  von  Mainz 
mit  dem  quadrierten  Schilde  von  Speier 
und  Nassau,  einen  unedierten  Achteis- 
thaler  des  Speierer  Bischofs  und  Kur- 
fürsten von  Trier  Philipp  Christoph 
von  Soetem  von  1623  und  eine  Tha- 
lerklippe  auf  das  Reformations-Jubi- 
läum der  Stadt  Speier  1617.  Von  den 
Dnicken  waren  die  wertvollsten  zwei 
ans  der  Offizin  von  Bernardus  Albinus 
in  Speier  gegen  Ende  des  16.  Jahr- 
hunderts hervorgegangene,  nämlich  XH 
primorum  Caesarum  et  LXHH  ipso- 
rum  uxorum  et  parentum  .  .  .  effigies 
atque  eorundem  earundemque  vitae  . . . 
collectae  per  Levinum  Hulsium  Gan- 


dauensem,  und  les  lamentations  et 
saincts  regrets  du  proph^te  J^n^mie 
.  .  .  par  Daniel  Toussain,  ferner  eine 
gleichzeitige,  mit  zahlreichen  Kupfer- 
stichen ausgestattete  Beschreibung  der 
pomphaften  Feierlichkeiten  bei  der  Ver- 
mählung des  Kurfürsten  Friedrich  V. 
von  der  Pfalz  mit  der  Prinzessin  Elisa- 
beth von  England.  Endlich  erwähnen 
wir  noch  ein  Manuskript :  Journal  de  la 
defense  de  Landau  en  1704,  eine  18  cm 
hohe  kurpfälzische  Fahnenspitze,  be- 
stehend in  einem  mit  dem  Meissel  ge- 
hauenen und  stark  vergoldeten  Löwen, 
der  in  den  Vordertatzen  das  farbig 
emaillierte  Wappen  h&lt,  und  eine 
farbige  Gruppe  Frankenthaler  Porzel- 
lans :  Schlfer  mit  Schaf  und  Schäferin 
mit  Blumenkorb 

(Prof.  Dr.  Harster.) 

Worms,    Paulus  •Museum   I   S.  261,67 
II-^XH. 

Von  September  1893  bis  August  1894. 

I.  Unternehmungen:  a)  Nachforsch- 
ung nach  Gräbern  der  Steinzeit  (neo- 
lithische  Periode)  in  der  Rhein  ge- 
wann bei  Worms  (s,  Erwerbungen). 

b)  Nachforschung  nach  Gräbern  der 
Spät-La  Töne- Zeit  in  der  Rheinge- 
wann, neben  der  Wormser  Dampf- 
ziegelei (siehe  Erwerbungen).  Beide 
Untersuchungen  werden  fortgesetzt. 

c)  Untersuchung  auf  den  Frdh-  und 
Spät -La  Töne -Grabfeldem  bei  Ost- 
hofen  (siehe  Erwerbungen). 

d)  Ausgrabung  rumischer  Gräber 
durch  die  Firma  ('omelius  Heyl  auf 
dem  Gebiete  der  Fabriken  (siehe  Er- 
werbungen). 

c)  Ausgrabung  auf  dem  Tafelacker 
der  Firma  Dörr  und  Reinhart  auf 
Kosten  derselben  zu  Gunsten  des 
Museums.  Es  wurde  ein  breiter  Gra- 
ben über  den  grössten  Teil  "des  Tafel- 
ackers von  der  Scheidtstrasse  aus  in 
nördlicher  Richtung  gezogen,  ausser- 
dem verschiedene  Gräben  nach  ande- 
ren Richtungen.  Aufgedeckt  wurden 
wieder  4  schon  bekannte  Römerstrassen 
in  ihrem  weiteren  Verlaufe,  ausserdem 
neuentdeckt  2  Diagonalstrassen;  dann 
wurde  eine  römische  Wasserleitung 
quer  über  das  ganze  Gebiet  des  Tafel- 
ackers bis  zum  städtischen  Wasserwerk 
verfolgt.  Dieselbe  liegt  2  m  unter 
der  Oberfläche,  zieht  von  Westen  nach 
Osten,  hat  ziemlich  starkes  Gefalle 
und  ist  auf  ihrer  Sohle  mit  gegenein- 


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Museographie. 


287 


ftnder  geneigten  Ziegelplatten  ausge- 
kleidet und  auf  beiden  Seiten  durch 
Kalksteinmauerwerk  begrenzt,  auf  wel- 
chem einst  Deckplatten  lagen,  die 
aber  später  entfernt  worden  sind,  bei 
welcher  Gelegenheit  die  ganze  Leitung 
mit  Schutt  ausgefüllt  worden  war. 
In  demselben  wurden  viele  Kleinalter- 
tümer gefunden,  unter  welchen  7  zum 
Teil  erhaltene  Kindersparbüchsen  aus 
Thon  besonders  interessant  sind. 

f)  Ausgrabungen  röm.  Gräber  auf 
dem  Gebiet  der  Firma  Valckenberg. 
Zaerst  an  der  Mainzerstrasse  bei 
der  Anlage  eines  Gartens,  wo  sich 
aber  das  Terrain  als  schon  im  Mittel- 
alter durchwühlt  erwies.  Sodann  auf 
demPestkirchhofeanderRehmayer- 
hof Strasse  bei  der  Anlage  eines 
Brunnens,  wo  drei  Steinsärge  ange- 
troffen wurden,  der  eine  durch  spätere 
Bestattungen  auf  dem  Friedhofe  zer- 
stört, die  beiden  anderen  wohl  erhal- 
ten, aber  wieder  ohne  jede  Bei- 
les be.  Der  letzte  war  ein  grosser 
Sarg,  enthielt  aber  nur  das  Skelett 
eines  Kindes  von  etwa  3  Jahren.  Das- 
selbe war  vollständig  mit  Gyps  be- 
deckt bis  auf  das  Gesicht,  welches 
sorgfaltig  frei  gelassen  worden  war. 
Auf  der  Gypsdecke  sieht  man  noch 
die  Abdrucke  der  Finger,  durch  welche 
der  Gyps  glatt  gestrichen  worden  war. 
Sarg  mit  Skelett  wurden  in  das  Mu- 
seum verbracht. 

g)  Untersuchung  röm.  Gräber  in 
Off  st  ein  auf  dem  spätrem.  Friedhofe 
am  Nordwestende  des  Dorfes.  Es 
wurden  einige  Gefässe,  ein  Glas  und 
eme  Fibel  gefunden. 

h)  Untersachung  röm.  Särge  auf  dem 
Domplatze  bei  Gelegenheit  der  Ka- 
nalisationsarbeiten.  Dieselben  befan- 
den sich  alle  nicht  mehr  in  ihrer  ur- 
sprünglichen Lage,  sondern  waren  im 
Mittelalter  behufs  Nachbestattungen 
dorthin  verbracht  worden. 

i)  Ausgrabung  auf  dem  fränk.  Fried- 
hofe von  Westhofen.  Es  wurden  5 
Graber  mit  und  32  Gräber  ohne  Bei- 
gaben aufgefunden  und  untersucht.  Die 
letzteren  bilden  die  Begrenzung  des 
Friedhofes  nach  Osten  lun. 

k)  Ausgrabung  auf  dem  fränk.  Grab- 
felde von  Gundersheim.  Es  wurde 
die  westliche  Grenze  desselben  unter- 
sucht, es  fanden  sich  aber  nur  einige 
zerstörte  Gräber. 


1)  Untersuchung  fränk.  Gräber  auf 
dem  Grabfelde  von  Gundheim. 

m)  Untersuchung  auf  einem  fränk. 
Grabfelde  bei  Dintesheim  (neuent- 
deckt. 

n)  Ausgrabung  auf  dem  fränk.  Grab- 
felde von  Dirmstein  (neuentdeckt). 
Es  wurden  92  unversehrte  Gräber,  zum 
Teil  mit  reichen  Beigabeo,  und  55  zer- 
störte Gräber  ausgegraben.  Die  Aus- 
grabung wird  in  diesem  Jahre  fortge- 
setzt werden. 

IL  Zuwachs:  a)  An  prähistori- 
schen Altertümern:  l)Steinzeit: 
Inhalt  eines  von  Arbeitern  aufgefunde- 
nen Grabes  in  der  Rheingewann  bei 
Worms  auf  dem  Gebiete  des  Wormser 
Filterplattenwerkes.  Es  enthielt  ein 
von  Westen  nach  Osten  gerichtetes 
Skelett  *)  mit  5—6  Gefässen,  von  wel- 
chen nur  grössere  und  kleinere  Bruch- 
stücke zur  Ablieferung  gelangten.  Ks 
konnten  daraus  4  Gefässe  zum  Teil 
wieder  zusammengesetzt  werden.  Die- 
selben sind  bedeckt  mit  eingeritzten 
und  mit  weisser  Paste  ausgestrichenen 
Verzierungen  in  Form  von  geometri- 
schen und  Pflanzenmotiven.  Sie  sind 
unten  rund  und  haben  zum  Teil  un- 
durchbohrte  Ilenkelansätze.  Sie  glei- 
chen vollkommen  den  neolithischen 
Gefässen  vom  Hinkelstein  bei  Mons- 
heim.  —  1  breiter  und  1  schmaler 
Steinmeissel  aus  dunkler  Gesteinsart 
aus  Gross  -  Rohrheim;  1  kleines 
Beilchen  von  hellfarbenem  Stein  aus 
Wolfs  kehlen;  1  Stück  eines  Beiles 
aus  Mölsheim;  1  Stück  eines  kleinen 
Meisseis  von  grünlichem  Stein  vom 
Weinsheimer  Zollhause;  1  Hand- 
mühlstein aus  Hessloch  und  ein  eben- 
solcher aus  Eimsheim. 

2)  Bronzezeit:  Inhalt  eines  Gra- 
bes, gefunden  beim  Bau  der  neuen 
Fabrik  von  Remy  auf  der  Wormser 
Rheingewann,  neben  der  Dampf- 
ziegelei, bestehend  aus  einer  grossen 
Urne,  welche  verbrannte  Knochen  und 
9 — 10  Beigefässe  enthielt.  Die  Urne 
war  0,40  m  hoch  und  mass  l,ö7  m  im 
Umfang.  Dieselbe  war  zerfallen  und 
konnte  nicht  wieder  hergestellt  werden, 
dagegen  gelang  es  noch  verschiedene 
der  Beigefässe,  Becher,  Schalen  und 
Teller  wieder  herzustellen.   Ein  Teller 


1)  Ob  dasselbe  in  hockender  Lage  beige- 
setst  worden  war,  konnte  nicht  mehr  feüge- 
Btellt  werden. 


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288 


Musoograpbie. 


ist  auf  dem  Rande  mit  Linien  in  Form 
von  Dreiecken  verziert,  welche  mit 
weisser  Faste  ausgestrichen  sind,  wäh- 
rend das  Innere  der  Dreiecke  eben- 
falls mit  weissen  Strichen  ausgefüllt 
ist  (Wolfszahnornament),  ein  Becher 
ist  mit  einem  Kranz  von  Strichen  am 
Halse  verziert,  eine  Schale  hat  zier- 
liche, kleine  Henkel;  ein  schon  vor 
längerer  Zeit  gemachter  Grabfund  aus 
Grossgerau,  bestehend  aus 5  kleinen 
und  1  grösseren  Spiralarmringe,  2  Ge- 
fässen  und  1  Kinderrassel  aus  Thon; 
aus  W  öl  Istein  1  Bronzenadel  mit 
rundem  Kopf  und  geripptem  Halse; 
aus  Mainz  eine  Bronzesichel;  aus  der 
Umgegend  von  Worms  eine  kleine 
Bronzelanze,  an  welcher  die  Spitze 
fehlt;  ausMölsheim  2  Gefässe;  aus 
Pfiffligheim  und  Eimsheim  Scher- 
ben aus  Trichtergruben. 

3)  La  Töne-Periode:  Aus  Ost- 
hof en  (Rheinchaussen)  Inhalt  von  5 
Früh-La  Töne-Gräbern,  bestehend  aus 
einer  Perlenkette  von  blauen  Glasper- 
len, 4  schön  verzierten  Halsringen,  7 
Armringen,  5  Fussringen,  einigen  Ohr- 
und  Fingerringen  aus  Bronze,  mehreren 
Gürtelhaken  aus  Eisen  und  2  Gefässen ; 
aus  Eimsheim  Inhalt  mehrerer  Grä- 
ber der  Mittel-La  Tene-Zeit,  bestehend 
aus  2  geperlten  Halsringen  und  9  ge- 
perlten und  anders  verzierten  Arm- 
ringen; aus  Bingen  ein  schon  vor 
langer  Zeit  gemachter  Grabfund  (firüher 
in  einer  Privatsammlung  in  Paris  ge- 
wesen) bestehend  aus  2  Mittel-La  Töne- 
Fibeln,  4  Armringen,  einer  kleinen 
Reiterfigur  aus  Bronze,  8  blauen  und 
6  andersfarbigen  Glasperlen  und  einem 
jener  bekannten  kleinen  Rädchen  aus 
Bronze  (Münze  ?) ;  Inhalt  eines  bei  der 
Anlage  der  neuen  Fabrik  von  Remy 
gemachten  Grabfundes  in  der  Worm- 
ser  Rheingewann,  bestehend  aus 
einem  Gefässchen,  Resten  zweier  schö- 
nen Spät-La  Tönefibeln  aus  Eisen  und 
einem  dolchartigen,  verbogenen  Messer 
aus  Eisen;  aus  Grünstadt  eine  gal- 
lische Münze  aus  Bronze. 

b)  An  römischen  Altertümern: 
Frührömische  Grabfunde  aus  Maria- 
Münster  auf  dem  Gebiete  der  Fa- 
briken von  Cornelius  Ilcyl,  bestehend 
aus  mehreren  Gläsern,  Urnen,  Tellern, 
Krügen,  Lampen,  Nadeln  und  Resten 
von  Fibeln.  Von  einer  auderen  Stelle 
1  Glasflasche  mit  langem  Halse,  wel- 


che noch  auf  letzterem  stehend,  bei 
einem  in  Gyps  gebetteten  Skelette  in 
einem  Steinsarge  gefunden  wurden; 
aus  Neuhausen  ein  Grabfund  aus 
der  Kiesgrube,  bestehen  1  aus  einer 
grossen,  jedoch  zerbrochenen  Urne 
und  2  Bronzefibeln;  aus  Abenheim 
1  Krug  und  1  Münze;  aus  WölLstein 
verschiedene  frührömische  Grabgefässe 
und  1  Lampe;  aus  Ingelheim  1  klei- 
nes, zierliches  Gläschen  und  3  kleine 
Krüge ;  aus  Bingen  verschiedene  früh- 
römische Gefässe;  im  Hofe  des  Gas* 
Werkes  in  Worms  wurde  in  der  Nähe 
der  Stelle,  welche  den  Altar  des  Mars 
Loucetius  barg,  (Korrbl.  VII,  76)  ein 
aus  Sandstein  gearbeiteter,  behelmter 
Kopf,  von  etwa  ein  Drittel  Ijebeos- 
grösse,  gefunden.  Am  Helme  erkennt 
man  noch  den  Helmkamm.  Unter  dem 
Helm  quillt  reiches  Lockenhaar  her- 
vor. Möglicherweise  der  Kopf  eines 
Standbildes  des  Mars  Loucetius  oder 
einer  Minerva;  aus  Hessisch  der 
Torso  einer  gut  gearbeiteten,  männ- 
lichen Statue  von  etwas  über  Lebens- 
grösse,  aus  Muschelkalk.  Der  Körper 
ist  grösstenteils  nackt,  nur  die  Chlamys, 
welche  auf  der  rechten  Schulter  durch 
eine  rosettenartige  Fibel  befestigt  ist, 
läuft  von  da  über  die  Brust  und  Schul- 
ter nach  links.  Nur  der  Rumpf  der 
Statue  ist  erhalten,  Kopf,  Arme  und 
Beine  bis  zum  Knie  fehlen.  Höchst 
wahrscheinlich  stellt  sie  den  Apolto 
dar.  Ein  zweiter  an  demselben  Orte 
gefundener  Torso  umfasst  nur  die 
Brustgegend  einer  wahrscheinlich  weib- 
lichen Gewandstatue.  Die  Fundsteile 
enthielt  noch  viele  Steine,  Platten  und 
Ziegel,  wahrscheinlich  Überreste  eines 
Tempels  oder  einer  Villa.  Erworben  wur- 
den aus  Mainz  ein  Teil  des  dort  ge- 
machten bekannten  Fundes  einer  so- 
genannten Emailwerkstätte,  bestehend 
aus  mehreren  Email  knöpfen,  Fibeln,  Ei- 
sengegenständen, Bronzenadeln,  Spiel- 
marken, Würfeln  u.  s.  w. ;  ferner  eine 
Kollektion  von  auf  dem  Grabfelde  von 
Ach  mim  (Panopolis)  in  Ägypten  ge- 
machter Funde,  darunter  2  vollstän- 
dige Gewänder,  viele  Gewandreste, 
verschiedene  Schuhe,  Sandalen,  Fibeln, 
Perlen,  verschiedene  Geräte  u.  s.  w.; 
aus  Perugia  mehrere  Schleuderbleie, 
c)  An  fränkischen  Altertümern: 
An  der  Merowingerstrasse  in 
Worms  wurden  beim  Bau  eines  Haa- 


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Museographie. 


289 


8es  wieder  verschiedene  Gräber  bios- 
gelegt, welche  sich  jedoch  als  ausge- 
raubt erwiesen  und  nur  Reste  von 
Beigaben  enthielten;  aus  G  und  heim 
Inhalt  verschiedener  Gr&ber,  bestehend 
aus  1  silbernen  Spangenfibel  mit 
Zacken,  2  Vogelfibeln  von  Silber,  1 
grossen,  schön  verzierten  Glasspindel, 
1  Armring  aus  Bronze,  1  Perlenschnur 
ans  Bemsteiuperlen ,  mehreren  Ge* 
fassen  und  Waffen.      (Dr.  Koehl.) 

Entwkkdung  der  anderen  AhteUwngen 
de»  Paulus- Museums  seit  September  1893. 
Von  der  Bibliothek  abgesehen,  ist  der 
Zugang  zu  den  anderen  Abteilungen 
des  Museums  nicht  sehr  bedeutend  ge- 
wesen, wenn  auch  nicht  wenige,  an 
und  für  sich  zwar  nicht  besonders 
wertvolle,  als  Ergänzung  der  vorhan- 
denen Sammlungen  aber  interessante 
und  für  das  Museum  wichtige  Stucke 
hinzugekommen  sind.  Namentlich  wur- 
den in  dieser  Weise  durch  zahlreiche 
Zugänge  die  Münzsammlung  und  die 
Sammlung  von  Siegeln  und  Siegel- 
stempeln bereichert,  ebenso  kamen  zu 
den  kulturhistorischen  Sammlungen  aus 
dem  17.  oder  18.  Jahrh.  mancherlei 
Geräte  und  Ornamente  aus  Stein, 
Theo,  Holz  und  Metali  hinzu.  Beson- 
dere Erwähnung  verdient  der  reiche 
Zuwachs  der  Sammlung  an  mittelal- 
terliehen Bodenfliesen  mit  den  ver- 
schiedensten Mustern,  teils  figiirlichen 
wie  Rittern,  phantast.  Tieren  u.  s.  w., 
teils  geometrischen.  Auch  verschie- 
dene gegossene  Ofenplatten  mit  bis 
dahin  im  Paulus-Museum  noch  nicht 
vertretenen  Figuren  verdienen  hier 
erwähnt  zu  werden. 

An  der  Aussenseite  der  Pauluskirche 
nach  Norden  hin  befindet  sich  an 
einer  Stelle,  an  der  ehedem  eine  Ka- 
pelle vorgebaut  war,  ein  altes  roma- 
nisches Wandgemälde,  die  Geburt 
Christi  darstellend.  Dasselbe  ist  durch 
den  Einfluss  der  Witterung  bereits  an 
verschiedenen  Stellen  abgeblättert,  an 
anderen  ist  der  Verputz  bereits  von 
der  Wand  losgelöst  und  droht  auch 
abzufallen.  Da  eine  Erhaltung  und 
Ausbesserung  des  Bildes  selbst  kaum 
möglich  sein  dürfte,  hat  der  Vorstand 
des  Altertumsvereins  eine  getreue  Ko- 
pie des  Bildes  in  seinem  heutigen  Zu- 
stande in  der  Grösse  des  Originals 
herstellen  und  im  Paulus- Museum  auf- 
st^en  lassen.   (Vgl.  £.  Wömer,  Kunst- 


denkmäler im  Grossherzogtum  Hessen, 
Kreis  Worms  S.  254  und  Abbildung). 

Von  den  Zugängen  des  Archivs  des 
Museums  wollen  wir  hier  nur  erwäh- 
nen eine  Zusammenstellung  der  Aus- 
stände des  Hospitals  zu  Pfeddersheim, 
angelegt  im  Anfang  des  16.  Jahrh. 
und  fortgeführt  bis  ins  17.  Jahrb.,  die 
der  zahlreichen  darin  vorkommenden 
Familien-,  Flur-  und  Gewannennamen 
wegen  besonderes  Interesse  erregt. 
Der  Band  war  in  eine  mit  etwa  dem 
11.  oder  12.  Jahrh.  angehörender 
Schrift  bedeckte  Pergementdecke  ein- 
gebunden. Bei  näherem  Zusehen  er- 
wies sich  der  Deckel  als  ein  Doppel- 
blatt einer  Handschrift  der  in  den 
Monum.  Germ  bist  Bd.  X  der  Scrip- 
tores  S.  552—572  abgedruckten  Vita 
Chrodegangi  episcopi  Mettensis  auc- 
tore,  ut  videtur,  Johanne  abbate  Gor- 
ziensi  ab  anonymo  Gorziensi  saeculo  X 
edita.  Diese  interessante  Vita  war 
bisher  nur  in  einer  in  W^olfenbüttel 
aufbewahrten  Handschrift  erhalten ; 
nun  ist  also  wenigstens  ein  Bruchstück 
einer  zweiten,  wahrscheinlich  älteren 
Handschrift  aufgefunden.  Zu  bemer- 
ken ist  noch,  dass  das  Pfeddersheimer 
St.  Georgskloster  eine  Filiale  von 
Gorze  war,  wodurch  der  Fund  sich 
sehr  einfach  erklärt. 

Auch  die  Sammlung  von  Wormser 
Porträts  ist  um  mehrere  schöne  Stücke 
bereichert  worden. 

Die  Bibliothek  hat  seit  dem  vorigen 
Bericht  einen  Zuwachs  von  mehr  als 
2O0O  Nummern  erhalten,  darunter  be- 
sonders wertvolle  Bereicherungen  der 
Sammlung  der  Wormser  Druckschrif- 
ten aus  dem  16.  Jahrh.  und  der  Luther- 
bibliothek des  Paulus-Museums.  Von 
den  ersteren  führen  wir  hier  nur  an 
die  Schrift  Theolojna  teutsch  mit  den 
Schlussreden  des  Wiedertäufers  Hans 
Deuk  gedruckt  zu  Worms  1528  durch 
Peter  Schöffer.  Die  wertvollste  Be- 
reicherung der  Lutherbibliothek  bildet 
ein  Exemplar  der  äusserst  seltenen, 
von  Luther  1529  herausgegebenen  la- 
teinischen Bibelausgabe. 

(Prof.  Aug.  Weckerling.) 

Mainz,  Sammlung  des  Vereins  zur  Er- 69 
fforschung  der  rheinischen  Geschichte  und 
Altertamer  I  S.  267,  H-IV,  VI-XH. 

Von  MiUe  1893  bis  Mute  1894.  I.  Aus- 
grabungen:  a.  Im  Herbst  des  Jahres 
1893  wurde  die  im  vorangegangenen 


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290 


Maseographie. 


Frühjahr  nicht  völlig  beendete  Unter- 
suchung des  fräukischeu  Grubfeldes 
zu  Köngernheim  in  Kheinhesseu  wie- 
der aufgenommen. 

Durch  die  von  dem  Ehrenconserva- 
tor  des  Vereins,  Herrn  Georg  Werther 
in  Mommcnheim  geleitete  Ausgrabung 
ergab  sich,  dass  in  dem  noch  übrigen 
für  eine  Untersuchung  zugänglichen 
Teil  des  Friedhofs  die  Gräber  grössten- 
teils durch  frühere  Beraubung,  nament- 
lich aber  durch  Ausbeutung  der  liChm- 
schichte  zu  Bauzwecken,  zerstört  waren. 

Drei  unberührte  Gräber  wurden  auf- 
gefunden. 

Das  Grab  Nr.  44  enthielt  die  Reste 
eines  Mannes,  sowie  einen  Topf  aus 
Thon  mit  einer  durch  das  Töpferrad 
hergestellten  Verzierung,  zwei  Schnal- 
len von  Bronze  und  eine  eiserne  Lanze. 
Geringer  waren  die  Beigaben  in  dem 
Männergrab  Nr.  45,  aus  welchem  nur 
ein  eisernes  Messer,  eine  eiserne  Gür- 
telschnalle und  ein  Gefäss  mit  einge- 
stempelter Verzierung  erhoben  wurde. 

Das  dritte  Grab  (Nr.  46)  dagegen 
lieferte  eine  reiche  Ausbeute.  Zwei 
silberne  vergoldete  und  mit  Almandi- 
nen  besetzte  Gewandspangen  lagen  zu 
Seiten  des  Skeletts  einer  Frau,  etwas 
unterhalb  der  Hüften,  weiter  abwärts 
fand  sich  eine  durchbohrte  Scheibe 
aus  Hirschhornkrone,  Zierrat  vom  Gür- 
telgebänge,  und  zu  Füssen  lagen  ein 
Thongefäss  mit  eingeritztem  Wellen- 
ornament verziert  und  ein  Becher  aus 
Glas.  Einige  Glasperlen  wurden  in 
der  Halsgegend  gesammelt. 

b.  Beim  Roden  der  auf  einem  Hügel 
zwischen  Dalsheim  und  Dexheim,  dem 
sog.  Schänzchen,  gelegenen  Felder 
wurden  ein  Mahlstein  (Getreide-Quet- 
Bcher)  und  viele  Reste  vorgeschicht- 
licher Thongefässe  und  Tierknochen  ge- 
funden. Der  Altertumsverein  stellte 
auf  dem  noch  unberührten  Teil  des 
genannten  Gebietes  eine  Nachforschung 
an,  welche  eine  Reihe  jener  kessel- 
artig in  den  Löss  vertieften  Gruben, 
wie  sie  in  dem  vorigen  Berichte  über 
die  Ausgrabungen  zu  Schwabsburg  und 
Köngernheim  beschrieben  wurden,  zu 
Tage  förderte.  Auch  hier  bargen  diese 
uralten  Feuerstellen  Holzasche,  Tier- 
knochen, Scherben  von  Thongefässen, 
doch  waren  die  Bruchstücke  auch  in 
unmittelbarer  Nachbarschaft  der  Gru- 
ben  umhergestreut.     Die   Fragmente 


stammen  zum  Teil  von  sehr  grossen 
Gefässen.  Die  Zusammenfugung  ein- 
zelner Randstücke  ergab  als  obere 
Weite  einiger  Bottiche  34  cm  und 
64  cm,  während  die  Dicke  der  Ge- 
f Asswände  zwischen  P/a  und  zwei  cm 
wechselt.  Unterhalb  des  wenig  nach 
aussen  gebogenen  und  glatten  Halses 
der  Gefösse  ist  meist  ein  Thonwulst 
aufgesetzt,  der  durch  Eindrücken  der 
Fingerspitzen  mit  runden  Vertiefungen 
verziert,  bald  nur  gekerbt  ist,  oder 
mit  schiefen  Einritzungen  versehen, 
ein  gedrehtes  Weidenband  nachzuah- 
men scheint.  Unter  den  Resten  von 
kleineren  Gefässen  befinden  sich  Scher- 
ben flacher  Schalen  und  Schüsseln, 
einige  davon  zeigen  Einbuchtungen  auf 
der  Kante  des  Raudes,  die  in  be- 
stimmten Abständen  wiederkehren.  Die 
kleinen  Gefässe  waren  ziemlich  dünn- 
wandig, meist  gut  geglättet  und  über- 
haupt sorgfältig  hergestellt,  aber,  mit 
wenigen  Ausnahmen,  un verziert.  Nur 
an  vier  Fragmenten  sind  Verzierungen 
wie  sie  die  grossen  Gefässe  zeigen, 
oder  regellos  eingerissene,  über  den 
Bauch  der  Krüge  verlaufende  Linien 
zu  beobachten. 

Die  aufgefundenen  Speisereste  be- 
stehen in  Knochen  von  Hirsch,  Rind, 
Pferd  und  Schwein;  Hundeknochen, 
welche  bei  Untersuchung  der  Kessel- 
gruben von  Köngernheim  mehrfach 
vorkommen,  fehlen.  Dagegen  zeigten 
sich  wiederum  die  Schalen  der  ess- 
baren Flussmuschel. 

Rundliche  Steine,  die  wohl  znm  Auf- 
schlagen der  Knochen  dienten,  wurden, 
wie  früher,  mehrfach  aus  den  Aschen- 
schichten erhoben,  ebenso  konnten  in 
den  obersten  Schichten  der  Gruben 
wiederum  Lehmbrocken  mit  Abdrücken 
der  Holzstäbe  und  des  Geflechts  der 
Hüttenwände,  welche  die  Feuerstelle 
umschlossen,  gesammelt  werden.  Ausser 
dem  oben  genannten  Mahlstein  wurde 
kein  aus  Stein  hergestelltes  Gerät  vor- 
gefunden. 

Die  Menschen,  welche  diese  Reste 
hinterliessen,  lebten  sowohl  von  den 
Ergebnissen  des  Ackerbaus,  wie  der 
Mahlstein  bezeugt,  als  auch  vom  Fleisch 
wilder  und  domesticierter  Tiere. 

Dem  Charakter  der  Gefässe  nach 
dürften  die  Ansiedelungen  dem  Ende 
der  jüngeren  Steinzeit  angehören. 

c.  Untersuchung  des  beim  Kanalbau 


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Moseographie. 


291 


in  Kastei  zu  Tage  gekommenen  alten 
Mauerwerks. 

Da  diese  Kaualarbeitfn  Strecken 
berührten,  wo  Spuren  der  römischen 
Kastellmauer  erwartet  werden  durften, 
so  wurden  die  aufgedeckten  Bautrüm- 
mer von  Seiten  des  Altertumsvereins 
untersucht.  Als  Resultat  konnte  fest- 
gestellt werden,  dass  der  Lauf  der- 
selben nicht  übereinstimmt  mit  der 
Richtung,  welche  durch  die  bereits 
sicher  nachgewiesenen  Reste  der  Be- 
festigung Air  den  gesuchten  Teil 
gegeben  ist,  und  dass  die  Art  der 
Herstellung  und  die  geringe  Festig- 
keit des  Mauerwerks  gegen  die  An- 
nahme rumischen  Ursprungs  spre- 
chen. Die  bei  Gelegenheit  des  Kaual- 
baues  in  der  Tiefe  von  ca.  2  m  im 
Schutt  gefundenen  Reste  römischer 
und  mittelalterlicher  Gefässe,  Geräte  etc. 
wurden  nach  Anordnung  des  Herrn 
Bürgermeister  Löffelholz  in  Kastei  in 
dankenswerter  Weise  dem  Museum  in 
Mainz  überwiesen.  Diese  Gegenstände 
sind  in  nachstehendem  Verzeichnis  der 
Geschenke  und  Erwerbungen  aufge- 
führt. 

II.  Vermehrung  der  Sammlungen 
durch  Ankäufe  und  Geschenke,  a.  Vor- 
geschichtliche Altertümer  aus 
Stein,  Hörn  uudThon:  Ein  becher- 
artiges Gefass  aus  Tbon  mit  einge- 
ritzten Verzierungen,  abgeb.  Taf.  V 
No.  h  Der  Thon  ist  durch  Rötel  ge- 
färbt und  der  Raum  zwischen  den 
Zierstreifen  glatt  poliert.  Dieses  zu 
Gabsheim  in  Rheinhessen  aus  einem 
leider  nicht  weiter  beachteten  Skeleit- 
grab  erhobene  Gefäss  zeigt  die  Glocken- 
form mit  abgerundetem  Boden,  welche 
für  die  sog.  neolithische  Zeit  so  be- 
zeichnend ist. 

Ein  15  cm  langes  Stück  von  einem 
kräftigen  Hirschgeweih  mit  der  Krone, 
die  Augensprosse  ist  abgeschnitten, 
gefunden  am  Rheinufer  gegenüber  Op- 
penheim 1  ^2  m  tief  im  Schlamm.  Das 
Uorn  ist  infolge  vorgeschrittener  Ver- 
witterung sehr  leicht  und  weich,  die 
Farbe  fast  weiss. 

Ein  ähnliches  grösseres  Stück  stammt 
vom  Mainnfer  bei  Kostheim,  es  ist 
besser  erhalten.  Die  Augensprosse  ist 
dem  Anscheine  nach  mit  einem  sehr 
unvollkommenen  Instrument  entfernt. 
Der  Stumpf  des  Geweihes  ist  der 
Länge   nach   angeschnitten  und  zum 


Teil  ausgehöhlt.  Beide  Fundstücke 
sind  als  unfertige  Geräte  verloren  oder 
weggeworfen  worden;  die  Oberfläche 
derselben  ist  nicht  abgerollt,  sie  sind 
au  der  Stelle  geblieben,  wo  sie  in 
dem  Schlamm  abgelagert  wurden. 

Da  auch  früher  schon  an  den  ge- 
nannten Orten  Scherben  sowohl  als 
auch  Steinwerkzeuge  gefundeu  sind, 
so  erscheint  es  wahrscheinlich,  dass 
dort  pfahlbauartige  Wohnstätten  vor- 
handen waren. 

Eine  Steinaxt  aus  Kieselschiefer,  ge- 
funden bei  Laubenheim  in  Rheiuhessen 
und  eine  fein  polierte  Axt  aus  gleichem 
Material  aus  dem  Rhein  bei  Mainz. 

Fünfzehn  Steinäxte  von  verschiede- 
ner Grösse,  aus  Kiefelschiefer  und 
Grünstein,  aus  Oberhesseu,  und  drei 
kleine  Keile  aus  dem  Ried,  Provinz 
Starkenburg. 

Drei  Harameräxte  von  verschiedener 
Grösse  mit  Schaftloch,  aus  dem  Rhein 
bei  Mainz.  Ein  grosser  Keil,  dessen 
Schaftloch  nicht  wie  bei  den  Äxten 
parallel  mit  der  Richtung  der  Schneide 
läuft,  sondern  die  Ebene  derselben 
im  rechten  Winkel  schneidet,  hat  wohl 
als  Hacke  oder  als  Setzkeil  zum  Spal- 
ten von  Holz  gedient;  er  ist  ein  Ge- 
schenk der  Erben  des  Herrn  Geh. 
Rat  Dr.  Wenzel.  Ein  gleiches  Werk- 
zeug, dessen  Spitze  abgesplittert  ist 
und  dessen  oberer  gleichfalls  zersplit- 
terter Teil  noch  eine  Breite  von  8  cm 
hat,  stammt  aus  Krummbach,  Provinz 
Starkenburg;  ein  kleineres  Exemplar, 
in  gleicher  Weise  beschädigt,  aus  dem 
Rhein  bei  Mainz. 

Eine  am  Schaftloch  abgebrochene 
Hammeraxt  mit  unvollendeter  zweiter 
Durchbohrung,  aus  Oberhessen.  Das 
Fundstück  ist  interessant,  weil  es  die 
Art,  wie  die  Durchbohrung  bewerk- 
stelligt wurde,  klar  macht.  Dieselbe 
erfolgte  vermittelst  einer  Röhre,  wahr- 
scheinlich eines  Knochens,  die  wohl 
in  eine  vorher  leicht  eingetiefte  kreis- 
förmige Rille  von  gleichem  Durch- 
messer eingesetzt  und  dann  unter  Be- 
nutzung von  Sand  und  Wasser  mit 
bohrender  Bewegung  umgedreht  wurde. 
Während  die  geschärften  Ränder  des 
Knochens  sich  tiefer  einschnitten, 
musste  ein  solcher  cylindrischer  Stol- 
len, wie  ihn  das  erwähnte  Beil  zeigt, 
inmitten  des  Kreises  bis  zur  völligen 
Durchbohrung  stehen  bleiben. 


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292 


Maseographie. 


Eine  Hammeraxt  mit  Schaftloch  aas 
Qrünberg  in  Oberhessea. 

Durch  die  stark  gewölbte,  nach  un- 
ten verlängerte  Schneide  und  die  ge- 
schweiften Seitenflächen  unterscheidet 
sich  diese  Waffe  von  den  geradlinigen 
keilartigen  Axtformen,  die  im  Rhein- 
land zahlreich  gefunden  werden;  sie 
entspricht  eioem  in  Norddeutschland 
häutig  vorkommenden  Typus,  der  jünger 
ist  als  das  einfache  gradlinige  Beil 
und  bereits  mehr  oder  weniger  aus 
der  Nachahmung  der  Formen  gewisser 
Metalläxte  hervorgegangen  sein  mag. 

Zwei  Werkzeuge  aus  Stein  mit  ei- 
ner sorgfätig  polierten  Fläche,  die 
vorn  leicht  gebogen  und  abgerundet 
ist,  gefunden  in  Rheinhessen ;  sie  kön- 
nen zum  Glätten  der  Thongefässe,  oder 
auch  der  Leitmverkleidung  der  Hiitten- 
wände  und  des  Estrich  gedient  haben. 

Ein  flaches,  im  Umriss  länglich  run- 
des, durchlochtes  Gerät  aus  Stein,  ge- 
funden im  Rhein  bei  Mainz. 

Eine  aus  Kalkstein  roh  zugeschlagene 
Scheibe,  in  der  Mitte  durchlocht,  ge- 
funden bei  Budenheim;  Geschenk  des 
Hrn.  Maurermeister  Fendrich  daselbst. 

Beide  Gegenstände  wurden  wahr- 
scheinlich als  Gewichte  zum  Versenken 
der  Fischer  netze  gebraucht. 

Ein  käseförmiges,  in  der  Mitte  durch- 
lochtes Gerät  aus  gebranntem  Thon, 
und  ein  am  spitzen  Ende  durchloch- 
ter  Kegel  aus  gleichem  Material,  dien- 
ten wohl  demselben  Zweck  wie  die 
erwähnten  Steingeräte,  oder  auch  als 
Gewichte  am  Webstuhl;  sie  sind  bei 
Mainz  gefunden  und  Geschenke  der 
Erben  des  Herrn  Geh.  Bat  Dr.  Wenzel. 

Zwei  grosse  Reibsteine  zum  Zermal- 
men der  Getreidekörner;  sie  haben  die 
Foren  des  Zweispitzhutes  und  werden 
im  Volksmund  Napoleonshut  genannt. 
Der  Fundort  ist  ein  ausgedehnter  vor- 
geschichtlicher Friedhof  auf  der  Höhe 
südlich  von  Nierstein. 

b.  Altertümer  der  frühen  Me- 
tallzeit. Bronzeschwert,  59,5  cm 
lang,  aus  dem  Rhein  bei  Mainz,  abgeb. 
Taf.  IV  No.  1.  Die  Schneiden  laufen 
parallel,  der  obere  Teil  der  flach  dach- 
förmig gestalteten  Klinge  ist  eingezo- 
gen und  gezahnt.  Die  Griffzunge  mit 
erhöhten  Rändern  war  zweifellos  mit 
Schalen  aus  Hörn  oder  Knochen  be- 
legt, welche  durch  zum  Teil  noch  vor- 
handenen Nieten  festgehalten  wurden. 


Die  Schwerter  mit  parallelen  Schnei- 
den und  flachen  Griffzungen  sind  zwar 
nicht  häufig,  doch  haben  sie  ein  aus- 
gedehntes Fundgebiet. 

Schliemann  erhob  aus  dem  Schutt, 
der  die  Akropolis  in  Mykenae  bedeckte, 
ein  Schwert,  dessen  Form  an  Fund- 
stücken aus  Ungarn,  Deutschland  und 
Frankreich  beobachtet  werden  kann 
und  auch  mit  dem  hier  abgebildeten 
Schwert  typisch  übereinstimmt.  Das 
letztere  unterscheidet  sich  nur  durch 
die  vorerwähnte  Zahnung,  die  im  all- 
gemeinen den  Waffen  mit  geschweifter, 
schilfblattförmiger  Klinge  eigentüm- 
lich ist. 

Die  Messer  sind  in  verschiedenen 
Formen  vertreten,  alle  zeigen  nur  Griff- 
angeln oder  kurze  Dome  zur  Befesti- 
guüg  am  Griff  von  Knochen,  Hörn 
oder  Holz. 

Messer  aus  Bronze,  gefunden  bei 
Bibesheim,  Rheinhessen,  abgeb.  Tat.  IV 
N«.  2.  Der  Griffdorn  bildet  mit  der 
Klinge  einen  stumpfen  Winkel,  die 
letztere  springt  beim  Anschluss  an 
den  Griff  in  einer  scharfen  Ecke  vor. 

Messer  aus  Bronze  von  gleichem 
Fundort,  abgeb.  Tat.  IV  No.  3,  die 
Klinge  ist  durch  kleine  aneinanderge- 
reihte Bogen  verziert. 

Aus  dem  Rhein  bei  Mainz  ein  Bronze- 
roesser  mit  geschweifter  Klinge,  abgeb. 
Taf.  IV  No.  4.  Die  Angel  ist  oben 
schleifenartig  umgebogen,  so  dass  sie 
die  Griffhülse  festhielt  und  zugleich 
das  Durchziehen  einer  Schnur  ge- 
stattete. 

Diese  Formen  kommen  sowohl  in 
der  Schweiz  wie  auch  in  Deutschland 
und  Frankreich  häufig  vor.  Eigenartig 
ist  dagegen  ein  schmales  22  cm  lan- 
fres  Messer  mit  vollständig  geradem 
Rücken  und  einer  Angel,  die  unteo 
stark  verdickt,  von  oben  her  auf  bei- 
den Seiten  eine  Hohlkehle  hat,  gefun- 
den im  Rhein  bei  Mainz. 

Ebendaher  ein  kleines  Bronzemesser 
mit  starker  nach  oben  abgeplatteter 
Angel;  die  Klinge  hat  die  Eigentüm- 
lichkeit, dass  sie,  obgleich  nur  ein- 
schneidig, doch  auf  beiden  Seiten  dach- 
förmig gestaltet  ist. 

Eine  kleine  zweischneidige,  dach- 
förmig gebildete  Klinge  mit  kurzer 
zweimal  durchlochter  Angel  stammt 
aus  EschoUbrücken,  Provinz  Starken- 
burg.   Da  die  Klinge  zu  schwach  und 


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Museographitt. 


293 


klein  ist,  um  als  Dolch  gedient  zu 
haben,  durfte  der  Gegenstand  vielleicht 
als  eine  Yotiv-Waffe,  ein  simulacrum, 
zu  betrachten  sein,  abgeb.  Taf.  IV  No.  5. 
Lanze  aus  Bronze,  gefunden  im  Rhein 
bei  Mainz,  abgab.  Taf.  IV  No.  6. 

Eine  Axtklinge  ans  Bronze  (sog. 
Palsub),  abgeb.  Taf.  IV  No.  7,  aus  dem 
Rhein  bei  Mainz;  eine  ähnliche,  gleichen 
Fundtirtes,  zeigt  am  stumpfen  Ende 
zwei  kleine  vorspringende  Haken. 

2^wei  Axtklingen  aus  Rronze  (sog 
Gelte  mit  Schaftlappen),  abgob.  Taf.  IV 
No.  8  und  9,  gef.  in  der  Umgegend 
von  Mainz.  Bei  dem  unter  No.  9  ab- 
gebildeten Stück  ist  die  eigenartige 
Bildung  des  stumpfen  Endes  bemer- 
kenswert; Geschenk  des  Herrn  Bau- 
meister Roos,  Mainz. 

Aas  der  Umgegend  von  Mainz  fer- 
ner ein  Hohlcelt  aus  Bronze  mit  vier- 
eckiger TulIe  zum  Einsetzen  des 
Schaftes,  und  einer  Öse,  abgeb.  Taf.  IV 
No.  10;  Geschenk  der  Erben  des  Hrn. 
Geh.  Rat  Dr.  Wenzel. 

Die  unter  No.  7,  8,  10  dargestell- 
ten Formen  zeigen  das  Metallbeil, 
welches  man  mit  dem  Namen  Celt  zu 
bezeichnen  pflegt,  auf  verschiedenen 
Stufen  der  Entwickelung. 

No.  7  ist  eine  Klinge  ohne  weitere 
Vorrichtung  zur  Befestigung  am  Schafte 
als  die  schmalen  Randleisten,  der  oben 
rechtwinkelig  vorspringende  Teil  des 
Schaftes  war  gespalten  zur  Aufnahme 
der  Klinge,  weldie  einige  Festigkeit 
in  ihrer  Lage  durch  Einklemmen  der 
beiden  Holz-Zungen  zwischen  die  Rand- 
leisten erhielt.  Durch  Umwickelung 
mit  Lederatreifen  oder  Hanfschnüren 
konnte  die  Festigkeit  erhöht  werden. 
Bei  No.  8  sind  die  Randleisten  von 
oben  und  unten  nach  der  Mitte  der 
Klinge  zusammengezogen,  wo  sie  zu 
förmlichen  Lappen  ausgebildet  sind, 
die,  umgebogen,  sehr  geeignet  erschei- 
nen, die  Holz -Zungen  des  Schaftes 
festzuhalten. 

Nr.  10  ist  oben  hohl,  gestattet  also 
die  Befestigung  des  nicht  mehr  ge- 
spaltenen Schaf lendes  auf  die  ein- 
fachste Art,  durch  Einfügung  dessel- 
ben in  die  Tülle,  und  gewährt  durch 
die  am  oberen  Ende  befindliche  Öse 
noch  den  Vorteil  einer  dauerhaften 
Befestigung  durch  Anbinden. 

Neben  den  Werkzeugen  und  Waffen 
sind  auch  die  Schmuckgeräte  durch 


einige  typische,  sowie  seltenere  For- 
men vertreten. 

Ein  goldenes  Armband,  abgab.  Taf.  IV 
No.  11,  gefunden  bei  Gensingen  bei 
Bingen.  Das  Gewicht  beträgt  70  gr., 
die  Verzierung  durch  drei  mit  dem 
Meissel  ringehauene  Strich  reihen  ist 
einfach,  fast  roh,  die  Form  zeugt  von 
hohem  Alter. 

Ein  zerbrochener  Halsring  aus  Bronze 
(torques),  gefunden  bei  Langenlonsheim. 

Ein  hohlgegossener  offener  Armring, 
abgeb   Taf.  IV  No.  12.  aus  Nierstein. 

Eine  Nadel  aus  Bronze  mit  grossem, 
schwerem  Kopf,  aus  dem  Rhein  bei 
Mainz,  abgeb.  abgeb.  Taf.  IV  No.  13. 

Eine  Bronzenadel  mit  schön  profi- 
liertem Kopf  und  reich  gegliedertem 
Hals,  abgeb.  Taf.  IV  No.  14,  gefunden 
in  Kastei,  Geschenk  des  Herrn  Dr. 
Wallenstein  daselbst,  und  eine  gleich- 
artige Nadel  aus  dem  Rhein  bei  Mainz, 
abgob.  Taf.  IV,  No.  15. 

Zwei  Nadeln  aus  Bronze  mit  starken 
Köpfen  in  Gestalt  von  abgeplatteten 
Kugeln  aus  dem  Rhein  bei  Mainz  und 
aus  Nierstein,  abgob.  Taf.  IV  No.  18. 

Aus  dem  Rhein  bei  Mainz  ferner: 
Eine  Nadel  mit  länglich  rundem,  durch 
horizontale  Linien  verziertem  Kopf, 
abgeb.  Taf.  IV  No.  17,  und  eine  Rad- 
nadel mit  kronenartigem  Aufsatz,  abgob. 
Taf.  IV  No.  18. 

Die  meisten  dieser  Nadeln  sind  leicht, 
sie  dienten  wahrscheinlich  zum  Auf- 
stecken der  Haare ;  jene  mit  schweren 
I  Köpfen,  wie  z.  B.  No.  13  und  No.  18, 
I  sind  wohl  nur  zum  Zusammenheften 
der  Gewänder  benutzt  worden ;  sie 
kamen  beim  Auftreten  der  Fibeln  bald 
ausser  Gebrauch,  wie  die  Grabfunde 
zeigen. 

Von  Genossen  dürften  hier  zu  nennen 
sein:  Zwei  naturfarbige  rohe  Becher, 
fast  cylinderförmig,  und  ein  schwarzer 
Napf  von  sehr  guter  Arbeit,  sorgfaltig 
geglättet,  mit  feinen  Linien  verziert, 
abgob.  Taf.  V  Nr.  2,  aus  einem  bei 
Flonheim  aufgedeckten  Grabe. 

Ein  gehenkelter  Krug,  abgeb.  Taf.  V 
No.  3,  aus  Budenheim. 

Ein  Gefässdeckel  von. eigentumlicher 
Form,  abgeb.  Taf.  V  No.  4,  aus  dem 
Rhein  bei  Mainz. 

c.  Der  sog.  Hallstätter-Zeit  mag 
ein  Fund  angehören,  welcher  bei  Dex- 
heim  gelegentlich  einer  Feldarbeit  ge- 
hoben wurde.    In  einer  dickwandigen 


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294 


Maseograpbie. 


grossen  Urne  wurde  eine  Anzahl  von 
kleinen  Bronzeplättchen  gefunden,  die 
sorgfältig  aufeinander  geschichtet  wa- 
ren. Ein  Teil  dieser,  aus  dünnem  Blech 
geschnittenen  Täfelchen,  124  Stück, 
gelangten  in  das  Museum  iu  Mainz. 
Sie  haben  die  Gestalt  eines  länglichen 
Vierecks  und  sind  in  zwei  verschie- 
denen Grössen  vorhanden,  die  grösse- 
ren sind  3  cm  breit  und  2  cm  hoch, 
die  kleinereu  2V2  cm  breit  und  IVa  cm 
hoch).  Die  zwei  kürzereu  Seiten  sind 
aufgerollt,  so  dass  kleine  Röhren  ent- 
standen zum  Durchziehen  einer  Schnur 
oder  eines  Lederstreifens,  der  die 
Plättchen  an  einander,  oder  auf  einer 
Unterlage  befestigte. 

Diese  Blechstücke  konnten  sowohl 
zum  Besetzen  von  Gewändern,  als 
auch  zur  üerstelluug  von  II  iisschmuck 
und  dergl.  benutzt  werden. 

Ein  Halsschmuck,  bestehend  aus 
ganz  ähnlichen  Täfelchen  und  kleinen 
Seemuscheln  wurde  früher  in  einem 
Grabe  bei  Oberolm  gefunden  und  ist 
im  Museum  zu  Mainz  aufbewahrt. 

Allem  Anscheine  nach  sind  diese 
bei  Dexheim  gefundenen,  noch  nicht 
zu  Schmuckstücken  verarbeiteten  Me- 
tallplättchen  in  der  Erde  versteckt 
worden;  Spuren  eines  Grabes  fanden 
sich  nicht. 

Von  Schmucksachen  sind  ferner  zu 
nennen:  Vier  Ohrringe  aus  Bronze- 
blech mit  eingestanzten  Rippen  und 
Perlreihen,  abgeb.  Taf.  IV  Nr.  19.  Da 
diese  Ohrringe  fest  in  einander  hängend 
gefunden  wurden,  so  kann  man  an- 
nehmen, dass  sie  von  einem  Händler 
verloren  wurden;  sie  stammen  aus 
dem  Rhein  bei  Mainz. 

Ein  Armring  aus  Bronze,  einmal 
aufgewunden,  aus  Nierstein. 

Eine  Schlangenfibula  aus  BroDze  aus 
Eschollbrücken,  Provinz  Starkenburg. 
Bei  dieser  Fibula  ist  es  bemerkens- 
wert, dass  der  in  mehrere  Schleifen 
gelegte  Bügel  nach  unteu  zur  Nadel 
zugespitzt  ist,  während  der  gestreckte 
Teil,  der  gewöhnlich  die  Nadel  bildet, 
in  diesem  Ausnahmefall  die  Nadel- 
scheide trägt.  . 

Ein  eisernes  Säbelmesser  mit  Resten 
eines  Griffes  aus  Bein,  gefunden  im 
Rhein  bei  Mainz,  bildet  den  Übergang 
zu  der  folgenden  Abteilung. 

d.  Altertümer  der  sog.  laTene- 
Zeit.    Zwei  verzierte  offene  Armringe 


aus   Bronze,   abgeb.   Taf.   IV    No.    20, 

Hälfte  eines  Halsrings  aus  Bronze  mit 
verziertem  pufferartigem  Schlussstück, 
Hälfte  eines  Armrings  von  gleichem 
Charakter  und  ein  einfacher  offener 
Armreif  aus  Bronze  aus  Langenlons- 
heim  an  der  Nahe. 

Zwei  offene  Armringe,  abgeb.  Taf.  IV 
Fig.  2t,  mit  verzierten  Endstücken, 
Teile  eines  hohlen  Halsrings  aus 
Bronze,  eine  Bronzefibel  mit  zurAck- 
gebogenem  und  angeheftetem  Fass, 
und  ein  Gefäss  aus  Thon  von  Flaschen- 
form,  abgeb.  Taf.  V  No.  5,  bilden  einen 
ges<'hlossenen  Fuud  aus  einem  Fiach- 
grabe  bei  Geinsheim. 

Von  gleichem  Fundorte  stammt  ein 
eisern<?s  Langschwert  und  eine  Uroe, 
aboeb.  Taf.  V  No.  6. 

Fünf  Thongefässe  aus  Flachgräbem 
zu  Pfaffenschwabenheim,  und  ein  Eisen- 
messer mit  ringförmigem  Griffende, 
Geschenk  des  Herrn  Bürgermeister 
Wetzel  iu  Pfuffenschwabenheim.  Vier 
dieser  Töpfe  siud  abgeb.  Taf.  V  No.  7, 
8,  9,  10;  sie  bilden  mit  No.  ö  eine 
charakteristische  Gruppe  kleinerer  Ge- 
fässe  aus  der  sog.  la  Tene-Zeit. 

Kleines  Tliongefäss  mit  flachem 
durchlochteu  Ausatz  statt  des  Henkels, 
Geschenk  des  Herrn  Dr.  Wallenstein 
in  Kastei. 

Bruchstücke  einer  Gürtelkette  aus 
Bronze  und  eine  eiserne  Fibula  mit 
zurückgebogenem  und  angeheftetem 
Fuss,  aus  einem  zerstörten  Grabe  bei 
Dalsheim. 

Aus  Nierstein  zwei  schön  verzierte, 
geschlossene  Armringe  aus  Bronze, 
abgeb.  Taf.  iV  No.  22,  und  ein  gleich- 
falls reich  und  eigenartig  dekorierter, 
offener  Armring,  abgab.  Taf.  IV  No.  23. 

Eine  eiserne  Lanze  mit  dünner  blait- 
förmij^er  Klinge  und  enger  Tülle,  aus 
dem  Rhein  bei  Laubenheim. 

e.  Römische  Altertümer:  In 
erster  Reihe  ist  ein  Fund  zu  nennen, 
der  aus  einem  vor  dem  Severinsthor 
in  Köln  gelegenen  römischen  Fried- 
hofe stammt  und  aus  einem  Skelett- 
grabe erhoben  wurde.  Er  besteht  ans 
Schwert,  Schildbuckel,  Schmuck  und 
Thongefässen. 

Da  die  Leiche,  entgegen  dem  römi- 
schen Brauch,  mit  den  Waffen  bestat- 
tet worden  war,  darf  man  wohl  an- 
nehmen, dass  die  anfgefundenen  Reste 


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Mnseographie. 


295 


von  einem  germanischen,  in  römischem 
Kriegsdienste  gestandenen  Söldner  her- 
rühren, und  die  prächtige  Ausstattung 
des  Schwertes  lässt  darauf  schliessen, 
dass  sein  Besitzer  ein  hervorragender 
Krieger  war. 

Form  und  Grösse  des  Schwertes, 
afefeb.  Tal.  VI  No.  1,  charakterisieren 
dasselbe  als  die  Spatha,  das  Lang- 
schwert, welches  bei  Zunahme  der 
germanischen  Hilfstruppen  im  römi- 
schen Heere,  als  eine  den  Nordländern 
besonders  zusagende  Waffe  von  den 
Römern  adoptiert  und  auch  in  die  Be- 
waffnung der  Legion  aufgenommen 
wurde. 

Die  Länge  des  zu  Köln  gefundenen 
Schwertes  beträgt  90  cm,  wovon  19  cm 
auf  den  stattlichen  Griff  entfallen,  der 
aus  Elfenbein  geschnitten  und  mehr- 
fach verziert  ist.  Die  Stelle,  wo  die 
Schwertangel  am  Knauf  vernietet  wurde, 
verdeckt  ein  rautenförmiger  Silber- 
knopf. Der  erhaltene  Teil  der  Schwert- 
scheide gewährt  besonderes  Interesse ; 
er  besteht  in  einer  11  cm  grossen  hoh- 
len Scheibe  aus  Silber,  geschmückt 
mit  reichen  Verzierungen  in  Goldplat- 
tiemng  und  Niello,  abgeb.  Taf.  VI  No.  2, 
2  a  uinI  2  b.  Vorder-  und  Rückseite 
der  Scheibe  sind  mit  gleichem  Material, 
jedoch  in  verschiedener  Zeichnung 
dekoriert. 

Dieses  eigenartige  kostbare  Schei- 
denbeschläg  musste  der  V\raffe  ein  un- 
gemein prunkhaftes  Aussehen  verleihen. 

Von  den  übrigen  zu  dem  Fund  ge- 
hörigen Gegenständen  aus  Metall  sind 
besonders  zu  erwähnen:  Eine  grosse 
Bronzespange  (Armbrustfibula),  abgeb. 
Taf.  VI  No.  3,  eine  silberne  Gürtel- 
schnalle mit  verzierter  Beschlagplatte, 
abgeb.  Taf.  VI  No.  4,  und  22  silberne 
Beschläge  vom  Gürtel  oder  Wehrge- 
häng,  abgab.  Taf.  VI  No.  5.  Von  dem 
eisernen  Schildbuckel  sind  nur  ein 
Randstfick,  abgeb.  Taf.  VI  No.  6,  und 
der  eiserne  Griff  erhalten. 

Fünf  Thongefässe  befanden  sich  in 
dem  Grabe,  nämlich:  Ein  schwarzer 
Trinkbecher  mit  aufgemalten  weissen 
Verzierungen  und  einer  Inschrift,  deren 
noch  lesbarer  Teil  lautet  BIBAMVS, 
abgeb.  Taf.  VI  No.  7.  Eine  Schüssel 
9 US  terra  sigillata  von  geringerer  Sorte, 
abgeb.  Taf.  VI  No.  8,  und  drei  Krüglein 
aus  hellem  Thon,  mit  seitwärts  vom 
Henkel   stehendem    Ausgiiss,     abgeb. 


Taf.  VI  No  9.  Eine  kugelförmige  Glas- 
flasche mit  trichterartigem  Hals  und 
ein  Becher  aus  Glas  vollendeten  die 
Grabausstattung.  Beide  Gegenstände 
wurden  bei  Ausräumung  des  Grabes 
zerbrochen  und  gelangten  nicht  in  den 
Besitz  des  Museums. 

Form  und  Herstellungsweise  der  Ge- 
fässe,  Ziergeräte  und  Waffen  gewähren 
Anhaltspunkte  zur  ungefähren  Bestim- 
mung des  Alters  derselben.  Die  Gegen- 
stände dürften  dem  dritten  oder  vierten 
Jahrh.  n.  Chr.  angehören.  Zu  dieser 
Annahme  stimmt  auch  die  Beobach- 
tung, dass  der  Friedhof,  auf  welchem 
die  beschriebenen  Altertümer  gefun- 
den wurden,  vorwiegend  Skelettgräber 
enthielt.  Die  Beisetzung  der  unver- 
brannten Leichen  wurde  erst  um  die 
Mitte  des  3.  Jahrb.  allgemeiner  ge- 
bräuchlich. 

Die  Bedeutung  des  Fundes  beruht 
sowohl  in  der  vorzüglichen  Erhaltung 
und  kunstvollen  Herstellungsweise  der 
hauptsächlichsten  zugehörigen  Gegen- 
stände, als  aujch  namentlich  darin,  dass 
in  dem  beschriebenen  eigenartigen 
Scheidebeschläge  eine  Form  vorliegt, 
die  seither  fast  nur  aus  norddeutschen 
Grabfunden,  aus  Schleswig  und  Bran- 
denburg, bekannt  war. 

Da  man  wohl  annehmen  darf,  dass 
in  Gallien  und  dem  Rheinlande  sich 
die  Fabriken  be&nden,  aus  welchen 
diese  und  manche  andere  im  Norden 
gefundene  Erzeugnisse  römischer  In- 
dustrie und  Kunstfertigkeit  stammen, 
so  musste  es  auffallen,  dass  die  Art 
von  Ausstattung  und  Verzierung  der 
Schwerter  bisher  nicht  an  entsprechen- 
den, in  den  genannten  Ländern  er- 
hobenen Fundstücken  nachgewiesen 
werden  konnte. 

Es  liegen  jetzt  zwei  dieser  Scheide- 
beschläge vor,  die  fast  gleichzeitig  im 
Rheinlande  geifunden  wurden  und  beide 
im  Museum  zu  Mainz  aufbewahrt  wer- 
den. Das  eine,  aus  dem  Rhein  bei 
Mainz  stammend,  besteht  aus  Eisen 
und  ist  mit  Gold  tauschiert,  abgeb. 
Mnseographie  1892/93  Tafel  III,  es 
gleicht  den  einfacheren  Exemplaren 
aus  dem  Nydonn-Moor  in  Schleswig. 
Das  andere,  in  Köln  gefunden,  über- 
trifft alle  bisher  bekannten  Verzierun- 
gen dieser  Art  durch  seine  reiche  und 
kunstvolle  Ausführung. 

Ein  Einzolfund  aus  dem  Rhein  bei 


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296 


Museographie. 


Mainz  beaDsprncbt  ebenfalls  besondere 
Beachtung;  es  ist  ein  lituus,  eine  rö- 
mische Signaltrompete  ans  Bronze, 
ftboeb.  Taf.  VII  No.  1. 

£twa  ein  Drittel  der  Rohre  mit  dem 
Mundstück  fehlt,  der  vorhandene  Teil 
stimmt  in  der  Form  genau  mit  der, 
wenige  Monate  früher  im  Main  ge- 
fundenen vollständig  erhaltenen  Trom- 
pete, welche  sich  jetzt  im  Kgl.  Anti- 
quarium  zu  Berlin  befindet;  zur  Er- 
gänzung des  fehlenden  Teils  ist  daher 
der  sicherste  Anhalt  geboten.  Rö- 
mische Trompeten  dieser  Art  sind 
ausserordentlich  selten.  Neben  den 
eben  erwähnten  Exemplaren  sind  uns 
nur  noch  zwei  solcher  Instrumente 
bekannt,  das  eine  ist  in  Frankreich, 
das  andere  in  England,  im  Flusse 
Witham,  Lincolnshire,  gefunden. 

Die  Kriegsgeräte  sind  ausserdem 
durch  drei  Lanzen  vertreten,  nämlich : 

Eine  Eisen lanze  mit  sehr  langem 
Hals  und  kurzer,  mit  starken  Wider- 
haken versehener  Spitze,  aus  dem 
Rhein  bei  Mainz,  abgeb.  Taf.  Yll  No.  2. 
Ähnliche  Formen  zeigen  sich  bn  dem 
berühmten  Massenfund  von  Waffen 
aus  dem  Nydam  Moor  in  Schleswig. 
Das  abgebildete  Stück  ist  bis  jetzt 
das  einzige  dieser  Art,  welches  das 
Museum  aufzuweisen  hat. 

Eine  Eiseulanze  mit  kurzer  Tülle 
und  durchaus  hohler  Klinge,  abrieb. 
Taf.  VII  No.  3.  Ein  scharfer  Grat  läuft 
von  der  Tülle  bis  zur  Spitze.  Die 
Waffe  ist  im  Gartenfeld  bei  Mainz, 
fünf  Meter  tief  im  Moorboden  gefun- 
den. Zwei  Lanzen  gleicher  Art  kamen 
früher  aus  der  i  ömischen  Bodenschicht 
des  Kästrich,  zugleich  mit  römischen 
Resten  verschiedenster  Art  zu  Tage. 

Spitze  eines  leichten  Wurfspiesses 
aus  dem  Rhein  bei  Mainz. 

Zahlreich  sind  die  aus  Gräbern  und 
dem  Schutt  von  Wobnstätten  erhobe- 
nen Geräte  aus  Thon,  Glas,  Metall 
und  Bein. 

Aus  Muschenheim  in  Oberhessen 
stammt  eine  kleine  Gruppe  von  Ge- 
genständen, die  einem  Kindergrab  ent- 
nommen wurden,  es  sind:  zwei  thö- 
nerne  Kinderklappcm  in  Gestalt  von 
Löwenfiguren,  abgab.  Taf.  VII  No.  4, 
und  zwei  kleine  Glasflaschen  von  blau- 
grüner  Färbung,  abgab.  Taf.  VII  No.  5 
und  6. 

Ein  Henkelkrüglein  ans  Glas,   mit 


kleeblattförmigcr  Mündunz,  am  oberen 
und  unteren  Teil  mit  weissen  Fäden 
umsponnen,  aus  Bingen,  abgob.  Taf.  Vli 
No.  7. 

Ein  kugelförmiges  Flaschen  mit  sehr 
hohem  röhrenartigem  Halse,  gefunden 
in  der  Gärtnergasse  in  Mainz. 

Eine  Gruppe  von  ThongefUssen  ver- 
schiedener Art  aus  Budenheim  bei 
Mainz,nämlich :  drei  Graburnen,  schwarz 
mit  hellen  Füssen,  zwei  bauchige  Trink- 
becher von  schwarzer  Farbe,  einer 
hat  gekörnte  Oberfläche,  sechs  Krüge 
mit  Henkeln  von  gewöhnlicher  Art, 
ein  Teller  aus  terra  sigillata  mit 
schönem  Firnis  und  dem  Stempel  OF  . 
VITA,  ein  sog.  Saugnäpfchen,  ein  Kriig- 
lein  von  edler  Form  mit  Epheublatt- 
Verzieruni;  und  Spuren  von  srninl ich- 
brauner Glasur,  abgeb.  Taf.  VII  No.  8, 
ein  ziegelfarbiger,  wohlgeglätteter  Tel- 
ler und  eine  naturfarbige  Schale.  Die 
Gefässe  gehören,  nach  der  Form  der 
Trinkbecher  und  Urnen  zu  urteilen, 
wohl  der  ersten  Hälfte  des  zweiten 
Jahrh.  an. 

Aus  Budenheim  stammen  femer  eine 
Schale  aus  terra  sigillata  mit  dem 
Stempel  cintiignatus,  ein  Ziegelstempel 
der  21.  Legion  und  ein  eisernes  Messer, 
dessen  GrifFangel  mit  flach  geschlage- 
nem Blcidraht  umwickelt  ist.  Die 
Gegenstände  sind  Geschenke  des  Hm. 
Ackermann  jun.  in  Budenheim. 

Eine  Schale  aus  terra  sigillata  mit 
dem  Stempel  OF* PRIMI,  gefunden 
bei  Laubenheim,  Geschenk  der  Herrn 
Baumeister  Roos  in  Mainz. 

Eine  Urne  von  grauer  Farbe,  mit 
dickem  Rand  und  glattem  Boden,  ge- 
funden nebst  einer  verzierten  Thon- 
lampe  in  einem  Ziegelgrab  unweit  der 
röm.  Wasserleitung  bei  Zahlbach,  Ge- 
schenk des  Herrn  Fritz  Dienst,  Kunst- 
gärtner. 

Fünf  Gefasse  verschiedener  Form, 
zum  Teil  verziert,  aus  terra  sigillata, 
von  feiner  Qualität,  zwei  natur&rbige 
Graburnen  mit  wulstigem  Rand,  sechs 
einfache  Henkelkrüge  aus  hellem  Thon, 
7  kleine  Salbentöpfchen  und  Näpfe, 
fünf  Lampen  aus  Thon  und  ein  Becher, 
gefunden  in  der  Umgegend  von  Mainz, 
Geschenk  der  Erben  des  Herrn  Geb. 
Rat  Dr.  Wenzel. 

Diese  Gefässe  stammen  natürlich 
aus  verschiedenen  Gräbern. 

Während  die  Grabumen  sicher  schon 


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Museographie. 


297 


dem  3.  Jahrh.  n.  Chr.  angeboren, 
dürfte  der  ziegelfarbige  feingeglättete 
Becher  mit  geschweiftem  Profil,  schlan- 
kem hohem  Fübs  und  flach  ausgeleg- 
tem Bande  aas  dem  1.  Jahrh.  her- 
rühren. 

Eine  grosse  Gesichtsarne  mit  drei 
um  den  Gefässrand  gruppierten  röhren- 
förmigen Aasgüssen,  abgeb.  Taf.  VII 
No.  9,  gef.  in  Kastei;  Geschenk  des 
Herrn  Dr.  Wallenstein. 

Das  groteske  menschliche  Gesicht 
auf  dem  oberen  Teil  des  Gefässbauches 
unterscheidet  sich  namentlich  durch 
die  weit  geöffneten  runden  Augen  und 
den  eingeritzten  Schnurr-  und  Wangpn- 
bart  von  der  auf  Gesichtsumen  ge- 
wöhnlichen Darstellung. 

Eine  Urne  aus  Bingen,  abgab.  Taf.  VII 
No.  10,  zeigt  das  Gesicht  in  seiner 
gebräuchlichsten  Bildung,  mit  fast  ge- 
schlossenen, weit  auseinander  stehen- 
den Augen,  kleiner  Nase  und  kaum 
angedeutetem  Mund. 

Von  gleichem  Fundort  wie  die 
grosse  Gesichtsume  stammen:  Ein 
Teller  aus  terra  sigillata  mit  dem 
Stempel  OF  •  ViTA,  eine  versilberte 
mit  concentrischen  Kreisen  verzierte 
Bronzescheibe,  wahrscheinlich  ein  Be- 
schläge, mehrere  Nadeln  aus  Bein, 
darunter  eine  in  Gestalt  eines  Thyrsus- 
stabes,  ein  kleiner  Löffel  aus  Bronze 
und  ein  Salbentöpfchen  aus  Thon.  Die 
Gegenstände  sind  Geschenk  des  Herrn 
Dr.  Wallenstein  in  Kastei. 

Ferner  wurden  in  Kastei  beim  Ka- 
nalbau die  folgenden  Altertumer  ge- 
funden und  durch  Vermittelung  des 
Herrn  Bürgermeister  Löffelholz  dem 
Museum  als  Geschenk  übergeben :  Eine 
graue  dickwandige  Graburne  mit  wulsti- 
gem Rand,  mehrere  Knochennadeln, 
zahlreiche  Fragmente  aus  terra  sigil- 
lata, eines  mit  dem  Stempel  VERVS. 
FEC,  ein  Ziegelstempel  der  XXH. 
Legion,  ein  schwarzer  Trinkbecher  mit 
eingedrücktem  Bauch,  ein  Amulet  aus 
Hirschkrone,  ein  Bruchstück  einer  Am- 
phora mit  dem  Stempel  F.  ALB.  LIC , 
thunerne  Röhren  von  Heizanlagen  und 
ein  Säulenknauf  aus  grauem  Sandstein. 

Heizröhren,  Ziegelplatten  und  Reste 
eines  römischen  Estrich,  gefunden  in 
Kastei,  sind  ein  Geschenk  des  Herrn 
Bauunternehmer  Grob  daselbst. 

Zahlreiche  Scherben  von  zum  Teil 
verzierten  Gefassen  aus  terra  sigillata 


und  von  kleineren  Amphoren  wurden 
beim  Bau  des  Kellers  unter  der  Turn- 
halle zu  Kdstel  zu  Tage  gefördert  und 
durch  Vermittelung  des  Herrn  Bau- 
meister Drechsler  dem  Museum  ge- 
schenkweise übergeben. 

Wahrscheinlich  befand  sich  an  der 
Fundstelle  eine  Abfallgrube,  denn  mit 
den  vielen  Scherben  gemischt  fanden 
sich  Thierknochen  von  Rind  und 
Schwein,  einige  Knochennadeln,  teils 
zerbrochen,  ein  zerbrochener  Pfriem 
aus  Bein  und  eine  defekte  Fibula  aus 
Bronze  mit  breitem  Fuss  und  Feder- 
rolle. 

Aus  den  roten  Scherben  konnten 
zwei  verzierte  Schüsseln  zusammenge- 
fügt werden,  sie  sind  dickwandig  und 
schwer,  haben  nur  schwachen  Firniss- 
nberzug  und  gehören  nach  Farbe  und 
und  Verzierungs weise  einer  späteren 
Zeit  an. 

In  WöUstein  wurde  ein  Grabfund 
erworben ;  er  besteht  aus  einer  grossen 
grauen  Graburne  mit  dickem  Rand 
und  starkem  ringförmigem  Wulst  am 
Halse,  einer  Schale,  einem  Napf  aus 
schwärzlichem  Thon  und  einer  email- 
lierten Bronzefibula,  abgeb.  Taf.  VII 
No.  11. 

Von  gleichem  Fundort  stammt  ein 
schüsselartiges  tiefes  GefUss,  dessen 
gradliniger,  mit  einigen  umlaufenden 
Strichen  verzierter  Körper  sich  von 
dem  schmalen  P^uss  nach  dem  Rande 
zu  stark  erweitert. 

Es  ist  aus.  feinem  blass  rötlichem 
Thon  hergestellt;  ein  zarter  ebenholz» 
schwarzer  Firniss  bedeckt  die  Ober- 
'  fläche.  Diese  schwarzen  Gefässe  (terra 
nigra)  sind  im  allgemeinen  seltener  als 
die  roten  (terra  sigillata),  und  in  dem 
Museum  zu  Maioz  nur  in  wenigen 
Exemplaren  vertreten. 

Aus  Wöllstein  ferner  fünf  kleine 
naturfarbige  Thonschalen  mit  flachem 
breitem  lUnde. 

Aus  Zahlbach  eine  dickwandige 
graue  Urne  und  zwei  Thonlämpchen 
(Ziegelgrab). 

Aus  Oberhill ersheim  ein  Teller  aus 
Thon  und  ein  Napf  von  schwarzgrauer 
Farbe. 

Eine  graue  Urne  mit  zwei  Henkeln 
aus  dem  Gartenfeld,  Mainz. 

Der  spätesten  römischen  Zeit  ge- 
hört ein  flaschenfurmiges  Thongefäss 
an,  abgab.  Taf.  VII  No.  12,  es  ist  mit 


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298 


Museographie. 


dunkelroter  Farbe  bemalt;  gefunden 
am  Flachsmarkt  in  Mainz. 

Spät  ist  auch  eine  dickwandige  Schale 
aus  terra  sigillata  mit  schlechtem  Fir- 
nissüberzug,  die  mit  einigen  Knochen- 
nadeln am  Eisgrubweg  in  Mainz  in 
der  Nähe  eines  kleinen  Pfahlrostes  zu 
Tage  kam. 

Ein  Henkelkrug  mit  weitem  Hals 
aus  gelblichem  Thon  stammt  aus  Mainz 
und  ein  grosser  Krug  mit  zwei  geripp- 
ten Henkeln  aus  Nackenheim. 

Eine  Schale  aus  terra  sigillata,  ge- 
funden in  Mainz,  Geschenk  des  Herrn 
Realgymtiasiallehrer  Geissner  und  ein 
Kumpen  aus  gleichem  Material  mit 
feinstem  Fimisüberzug  und  einer  eben 
so  reichen  als  geschmackvollen  Ver- 
Verzierung durch  Wasserpflanzen  und 
Wasservögel,  gefunden  bei  Bingen, 
abgeb.  Tai.  VII  No.  13,  schliessen  die 
Reihe  der  grösseren  Thongefässe. 

Unter  den  als  Einzelfunde  erworbe- 
nen Thonlampen,  zeigt  eine  als  Ver- 
zierung zwei  kämpfende  Gladiatoren, 
eine  andere  die  Gestalt  einer  bärtigen 
menschlichen  Figur,  die  in  einer  Hand 
eine  Traube,  in  der  anderen  einen  Re- 
benzweig trägt;  beide  Exemplare  sind 
in  Mainz  gefunden. 

Eine  kreisrunde,  mit  sechsteiliger 
Rosette  verzierte  Thonlampe  und  eine 
von  gewöhnlicher  Form  schenkte  Herr 
Realgymnasiallehrer  Geissner ,  beide 
stammen  aus  Mainz,  wie  auch  eine 
von  Herrn  Martin  Moritz  Mayer  über- 
gebene  Lampe. 

Schmuck-  une  Kleingeräte  verschie- 
dener Art  sind  ziemlich  zahlreich  ver- 
treten. 

Ein  Fingerring  aus  Silber  mit  klei- 
ner Gemme  aus  Cameol,  auf  welcher 
Amor,  auf  einem  Seepferd  reitend, 
dargestellt  ist,  angeblich  in  Mainz  ge- 
funden, ebendaher  ein  silberner  Finger- 
ring mit  Glaspaste. 

Ein  Fragment  eines  Ringes  aus 
gleichem  Metall,  mit  hellblauer  Glas- 
paste aus  Bingen. 

Während  die  Gemme  von  guter 
Arbeit  ist,  zeigt  die  Glaspaste  des 
zweiten  Ringes  den  Merkur  mit  Beu- 
tel und  Stab  in  jener  rohen,  fast  bar- 
barischen Art  der  Darstellung,  welche 
man  auf  den  gegossenen  Ring-Einlagen 
so  häufig  antrifft 

Besser  ist  das  Bild  auf  dem  Ring- 
fragment aus  Bingen,  eine  männliche 


Figur  in  langem  Gewände,  vor  einer 
Herme  sitzend. 

Eine  gelb,  weiss  und  grün  email- 
lierte Rundfibcl  aus  Bronze,  abg^b. 
Taf.  VII  No.  14,  gefunden  in  Mainz, 
Geschenk  der  Erben  des  Herrn  Geh. 
Rat  Dr.  Wenzel. 

Eine  in  gleichen  Farben  emaillierte 
Rundfibel  mit  erhöhtem  Knopf  in  der 
Mitte  und  sechs  um  den  Rand  grup- 
pierten kreisrunden  Ansätzen,  abgeb. 
Taf.  VII  No.  15,  gefunden  in  Mainz. 

Eine  Spangenfibel  mit  breitem  Fass 
und  Federrolle,  rot,  grün  und  orange- 
gelb emailliert,  angeblich  aus  Walluf 
im  Rheingau. 

Aus  Mainz,  vom  Hauptstein,  der 
Stätte  eines  ausgedehnten  römischen 
Friedhofs  mit  Brand-  und  Skelettgrä- 
bern, stammen  fiinf  bogenförmige 
Scharnierfibeln  aus  Bronze  mit  Schluss- 
knopf. 

Zwei  Fibeln  aus  Bronze  von  der- 
selben Form,  ferner  zwei  Fibeln  mit 
geknicktem  Biigel  und  Federrolle  und 
eine  mit  breitem  fiachem  Bügel  und 
durchbrochener  Nadelscheide  sind  Ge- 
schenke der  Erben  des  Herrn  Geh. 
Rat  Dr.  Wenzel;  sie  sind  wohl  alle 
in  Mainz  oder  in  der  nächsten  Umge- 
bung der  Stadt  gefunden. 

Eine  Spange  aus  Bronze  mit  breitem 
Bügel,  Mittelwulst  und  breitem  Fuss, 
an  dem  durchbrochenen  Kopf  stehen 
seitlich  zwei  kleine  Knöpfe  vor,  die 
Sehne  der  Federrolle  ist  durch  einen 
Haken  gehalten;  Fundort  angeblich 
Walluf  im  Rheingau. 

Eine  grosse  Bronze-  Fibula  mit  flachem 
und  breitem,  durch  vorstehende  Perl- 
stäbe verziertem  Bögel.  Der  Fuss  hat 
die  Form  eines  am  Rande  gelappten 
Blattes,  die  Nadel  ist  eingehängt, 
die  Nadelscheide  mit  kreisförmigen 
Löchern  durchbrochen;  gefunden  bei 
Bingen. 

Aus  Mommenheim  und  aus  Alzey  je 
eine  Bronzefibel  mit  flachem  B^gel 
und  Federrolle. 

Aus  Kleinwintemheim  eine  Fibola 
aus  Bronze  in  Gestalt  eines  Pferdes, 
abgeb.  Taf.  VII  No.  16. 

Von  anderen  Geräten  sind  zu  nennen: 
Ein  dreifacher  Phallus  aus  Bronze  zum 
Anhängen,  gefunden  in  der  Münster- 
gasse zu  Mainz,  und  ein  Phallus  aus 
Thon  mit  Öse,  abgeb.  Taf.  VII  No.  17, 
ans  Niederolm.     Ein  Bronzelöffel  mit 


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Jfus.  Mainz. 


Westd.  Zeilßchr.XniJaf.  N. 


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Mus.  Mainz. 


Westd.  Zeitßchr.  Xffljaf  V. 


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Mus.JIaim. 


Westd.  Zeilßclir  Xllljaf  V 


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Mus.  Mainz. 


Westd.  Zeitschr.  XDlJaf.  VI 


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Jfus,  Habit. 


Westd.  Zeilßchr  XOLTaf  VK 


3.  C^s.s, 


/y  .  Ö^^  94  ^^"^  ' 


^.  ^..r.r. 


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Mus,  Mainz. 


Westd.  Zeilßchr.  XIHTaf  K. 


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Westd.  Zeilßchr.  XHLTaf.X. 


Fig.  3. 


jy.!t 


Fig.  7. 


Flg.  6. 


Fig.  4. 

Trier 

Provinzialmuseum.     ^£ 

F-iy.S. 


Fig.  I. 


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DigitizedbydOOQlC 


Maseographiö. 


299 


gradem  Stiel  aus  Biugen,  nad  zwei 
Löffel  mit  abgesetzten  Stielen  aus 
Mainz;  G^eschenke  der  Herren  Bau- 
meister Roos  in  Mainz  und  Dr.  Wallen- 
stein, Kastei.  Ein  runder  Metalispiegel 
aas  Bingen.  Ein  chirurgisches  Instru- 
ment aus  Bronze,  Sonde  und  Eiter- 
lüffel,  gefunden  in  Mainz.  Ein  kleines 
Eisenmesser  mit  Beingriiff  ein  Zirkel, 
ein  Durcbsteckknopf,  ein  Fragment  ei- 
ner Schnell wa?e  aus  Bronze,  und  ein 
Stylus  aus  Eisen  von  Kleinwintern- 
heim.  Aus  Mainz  ein  Stylus  aus 
Bronze,  ein  Bronzegriff  von  einem  Ein- 
schlagmesser, in  Gestalt  eines  Löwen, 
der  in  den  Vordertatzen  ein  Stier- 
haapt  hält,  abgeb.  Taf.  VII  No.  18,  und 
ein  Bronzebeschläge  in  Gestalt  eines 
Delphin. 

Eine  Knochennadel,  deren  oberer 
Teil  mit  einer  weiblichen  Büste  ver- 
ziert ist,  aus  Mainz.  Ebendaher  eine 
Nadel  mit  roh  gearbeitetem  Menschen- 
kopf, Geschenk  des  Herrn  P.  Kessler, 
Mainz.  Zehn  einfache  Knochennadeln 
ans  verschiedenen  Fundstellen  in  der 
Stadt. 

Ein  sägenartig  gezahntes  Instrument 
ans  Knochen,  gefunden  in  Kastei  unter 
zahlreichen  römischen  Topfscherben, 
ist  ein  Geschenk  des  Herrn  Dr.  Wal- 
lenstein daselbst.  Die  Zahnung  ist 
nicht  scharf  und  das  Werkzeug  er- 
weist sich  daher  als  unbrauchbar  zum 
Durchsägen  eines  Gegenstandes,  da- 
gegen kann  es  sehr  wohl  zum  Ein- 
drücken kleiner  regelmässig  aneinan- 
der gereihter  Vertiefungen  in  den 
weichen  Töpferthon  und  zum  Ziehen 
jener  wellenartig  geschwungenen  Rillen 
gedient  liaben,  die  so  häufig  die  Ober- 
tläche  der  Ziegelplatten  bedecken. 

Ein  eisernes  Hängeschlösschen  aus 
dem  Rhein  bei  Mainz,  und  ein  eiser- 
ner Schlüssel  zu  einem  Hängeschloss, 
vom  Kästrich  in  Mainz. 

Ein  Schlossriegel  aus  Bronze,  ge- 
fnoden  im  Gartenfeld,  Mainz.  Ein 
rundes  Schlossblech  aus  Bronze,  wahr- 
scheinlich aus  Mainz,  Geschenk  des 
Herrn  P.  Kessler. 

Eine  Zimmeraxt  aus  Eisen,  gefun- 
den auf  dem  Kästrich  in  Mainz,  Ge- 
schenk des  Herrn  Ackermann  jim.  in 
Budenheim. 

Ein  sog.  Texel,  Schiffbauergerät, 
aus  Eisen,  aus  dem  Rhein  bei  Mainz. 


Ausser  den  früher  erwähnten,  mit 
anderen  Gegenständen  zusammen  ge- 
fundenen gestempelten  Ziegeln,  wur- 
den noch  vier  weitere  als  Geschenke 
übergeben,  nämlich : 

Bruchstück  eines  Ziegels  mit  zwei- 
zeiligem Stempel  der  22.  Legion,  ge- 
funden in  der  Eppichmauergasse  in 
Mainz,  Geschenk  des  Herrn  Professor 
Schienger  in  Mainz. 

Zwei  Ziegelfragmente  mit  Stempeln 
der  VIII.  Legion,  gefunden  bei  einem 
Wartturm  im  Odenwald,  und  ein  Ziegel 
mit  Stempel  der  IUI.  Legion  aus  dem 
Mauerwerk  der  römischen  Wasserlei- 
tung bei  Zahlbach,  unweit  Mainz ;  Ge- 
schenke des  Herrn  Nadoleczny  in  Mom- 
bach. 

In  die  Sammlung  römischer  Skulp- 
turen und  Inschriftsteine  gelangten 
folgende  Fundstücke: 

Ein  menschlicher,  bartloser  Kopf 
mit  langen,  bis  tief  in  den  Nacken 
fallenden  Haaren,  aus  grauem  Sand- 
stein roh  gearbeitet,  gefunden  bei 
Budenheim  in  Rheinhessen.  Der  Kopf 
könnte  von  einer  sog.  Gigantensäule 
herrühren.  Zwei  Bruchstellen  seitlich 
am  Hinterkopf  scheinen  auch  darauf 
hinzudeuten,  dass  dort  die  Vorder- 
beine des  springrenden  Pferdes  eine 
Stütze  hatten.  -Die  Höhe  des  Kopfes 
ist  12  cm,  das  ganze  Bruchstück  misst 
25  cm. 

Ein  kleiner  Votivaltar,  gefunden  bei 
Vertiefung  eines  Weinkellers  in  der 
Altenauergasse,  in  dem  Fundament 
einer  mittelalterlichen  Mauer.  Die 
durch  den  Steinmetz  fehlerhaft  einge- 
hauene Inschrift  ist  durch  die  Herren 
Professor  Zangemeister  in  Heidelberg 
und  Direktor  Hettner  in  Trier  wie 
folgt  ergänzt  und  gedeutet: 

D(eo)         l(nvicto)         M(ITHRAE) 
qTviNTVS)   VfALERIVS?)  l(VSTlNVS?) 
VOVIT     SOLVIT     L(iBENS)     l(aETVS). 

Ein  seither  in  dem  kath.  Pfarrhofe 
zu  Nierstein  untergebrachter  Steinsarg 
mit  Inschrift  wurde  durch  Vermitte- 
lung  des  Herrn  Pfarrers  Wilhelm  von 
dem  Kirchenvorstand  zu  Nierstein  dem 
Museum  zur  Aufbewahrung  überlassen. 
Die  im  corpus  inscriptionum  rhenana- 
rum  unter  Nr.  920  veröffentlichte  In- 
schrift lautet: 


Wastd.  Zeitaohr.  f.  Gesch. ^n.  Knnst.    XIII,    TLl. 


21 


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300 


Museographie. 


memoriaeaeternitatislvganiae 
victorinaeconivgipvdicissimae 
adqvecastissimaepervincivsro 
mvlvsbfcosmaritvsstromanvsfLvs 
ob  inmensvrabilempietatemeivs 
Der  Sarg  besteht  ans  rotem  Sandstein. 

Beim  Abbruch  des  Neuthors  in  Mainz 
wurde  das  Fragment  einer  in  Versen 
abgefassten  Grabschrift  gefunden.  Bei 
nachstehender  Wiedergabe  der  Schrift 
sind  die  Zeilen  in  der  von  Herrn  Pro- 
fessor Zangemeirter  vorgeschlagenen 
Weise  ergänzt: 

redderep(atrono)  ? 
mvnerafacta(mihi)  ? 
perveniintene(bras)  ? 
ditisqadtartara(nigra)  ? 
e(l)vceereptvstri  .... 

f.  Frankische  Altertümer.  Waf- 
fen, Schmuck  und  Geräte  aus  einigen 
bei  Gumbsheim  in  Rheinhessen  aufge- 
deckten Gräbern.  Die  Waffen  sind 
vertreten  durch  sieben  Scramasaxe, 
sechs  Eisenlanzen,  eine  Streitaxt,  drei 
Pfeilspitzen  und  einen  Schildbuckel 
mit  zugehörigem  Griff.  —  Bei  den 
Schmuckgeräten  ist  vor  allem  eine 
prächtig  mit  Silber  eingelegte  eiserne 
Scheibenfibel  zu  nennen,  abgeb.  Taf.  VIII 
No.  1.  Weniger  gut  erhalten  ist  die 
Tauschierung  einer  zweiten  grösseren 
Broche  dieser  Art  Die  Zierplatten 
sind  auf  Bronzescheiben  aufgenietet, 
welche  noch  die  Nadelscheiden  und 
Teile  der  Federrollen  aufweisen. 

Eine  aus  Bronze  gegossene  Schei- 
benfibula gleicht  mit  ihrem  in  der 
Mittevortretenden  halbkugeligen  Buckel 
einem  Rundschild ;  sie  ist  mit  Kreisen 
mit  Centralpunkten  verziert. 

Von  einfacher  Art  sind  zwei  kleine, 
offene  Armringe  aus  Bronze,  ein  grosser 
Ohrring  aus  Bronzedraht,  eine  am  obe- 
ren Teil  gereifelte  Haarnadel  und  ein 
Fingerring  aus  Bronze,  der  mit  kleinen 
concentrischen  Kreisen  verziert  ist. 

Solche  Verzierung  zeigt  auch  der 
flache  zu  einer  Zierscheibe  gehörige 
Bronzering;  von  der  durchbrochenen 
Scheibe  selbst  ist  nur  ein  Fragment 
vorhanden. 

Fünf  reiche  Perlenschnüre  sind  durch 
grosse,  buntemaillierte  Perlen  ausge- 
zeichnet, deren  Vorkommen  verhält- 
nismässig selten  ist. 

Zwei  Gürtelschnallen  mit  Beschlägen, 
aus  Eisen,  und  zwei  einzelne  Beschlag- 


teile aus  gleichem  Material  zeigen 
wohlerhaltene  Silbertaoscbierun^. 

Eine  Bronzeschnalle  mit  Beschlag- 
platte, drei  mit  Gravierung  bedeckte 
Riemenzungen  und  eine  Anzahl  ver- 
zierter Bronzeknöpfe,  sowie  verschie- 
dene kleine  Zierbeschläge  aus  Brooze 
beschliessen  die  Reihe  der  zur  Tracht 
gehörigen  Gegenstände. 

Von  den  übrigen  Geräten  verdient 
eine  kleine  Büchse  aus  Bronze  beson- 
dere Beachtung.  Sie  hat  die  Gestalt 
einer  flachen  Trommel  und  besteht  aus 
zwei  Hälften,  die  sich  an  Scharnieren 
bewegen,  abgab.  Taf.  VIII  No.  2. 

Interessant  ist  diese  Kapsel  weniger 
ihrer  Form  wegen,  die  häufig  beobach- 
tet wurde,  als  in  Bezug  auf  ihren  In- 
halt. Das  Innere  fällte  nämlich,  zwar 
verdorrt  und  zusammengerollt,  sonst 
aber  noch  wohl  erhalten,  ein  Kraut, 
das  bei  genauer  Untersuchung  und 
Vergleichung  als  ein  Zweig  der  Anthe- 
mys  linctoria,  der  stark  duftenden 
Färberkamille,  erkannt  wurde.  Dass 
derartige  Kapseln,  auch  solche  aus 
spätrömischen  Gräbern,  oftmals  Pfian- 
zenreste  enthalten,  wurde  mehrfach 
festgestellt,  doch  erwiesen  sich  die 
Reste  stets  so  sehr  vermodert,  dass 
eine  Bestimmung  unmöglich  war. 

Femer  sind  zu  nennen:  Ein  Spinn- 
wirtel  aus  Glasfluss,  grün  mit  weissen, 
wellenförmigen  Verzierungen ,  zwei 
Spinnwirtel  aus  Thon,  ein  zweireihiger 
Kamm  aus  Bein,  ein  Wetzstein,  sechs 
kleine  Messer  aus  Eisen  und  drei 
Stähle  zum  Feuersch lagen. 

Die  Gefässe  sind  durch  eine  Schale 
und  einen  Becher  aus  Glas,  abgeb. 
Taf.  VIII  No.  3  und  4,  und  durch  fünf 
Töpfe  aus  Thon  vertreten.  Auf  Taf,  V 
unter  No.  11  und  No.  12  sind  zwei 
dieser  Gefässe  abgebildet.  No.  11  zeigt 
eine  in  fränkischen  Gräbern  des  5.  bis 
7.  Jahrh.  sehr  häufige  Form,  während 
die  Kannen,  wie  No.  12,  einer  verhält- 
nismässig späten  Zeit  angehören  und 
seltener  sind. 

In  den  Gräbern  fanden  sich  mehr- 
fach ziemlich  erhaltene  Teile  von 
Brettern  aus  Tannenholz.  Dass  die- 
selben nicht  von  sog.  Leichenbrettem, 
sondern  von  Särgen  herrühren,  bewei- 
sen die  eisernen  Sargbeschläge,  welche 
erhalten  sind. 

Aus  einem-  fränkischen  Friedhof  in 
Wörrstadt  stammen   die  nachstehend 


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Museographie. 


301 


l^enannten  Waffen  und  Geräte.  Drei 
Scramasaxe,  zwei  Langschwerter,  zwei 
eiserne  Lanzen,  zwei  Schildbuckel.  An 
den  oberen  Klingenteilen  der  Hieb- 
messer sind  noch  die  Mundstücke  der 
Scheiden  erhalten.  Während  in  dieser 
Waffengrnppe  kein  Stück  durch  be- 
sondere Ausstattung  auffällt,  befindet 
sich  nnter  den  Schmuckgeräten  eine 
Scheibenfibula  von  seltenster  Schön- 
heit und  vorzüglicher  Erhaltung,  abgab. 
Taf.  VIII  No.  5.  Die  eiserne  Platte  ist 
mit  einem  dichten  Netz  von  Silberein- 
lagen bedeckt,  die  im  Wechsel  ihrer 
Muster  einen  äusserst  reizvollen  Ein- 
druck machen.  Der  Umriss  neben  der 
Hanptansicht  No.  5  giebt  das  stark 
fregliederte  Profil  der  Broche  wieder. 
In  der  Mitte  erhebt  sich  ein  Wulst, 
der  unten  und  oben  mit  fein  geperl- 
tem  und  vergoldetem  Bronzedraht  ein- 
gefasst  ist.  Der  Wulst  ist  mit  Silber- 
ftden  gestreift;  auf  ihm  liegt  eine  an 
dem  Rainde  gewölbte,  kleine  Elfen- 
beinplatte, welche  als  Unterlage  für 
den  grossen  vergoldeten  Bronzeknopf 
dient.  Drei  gleiche  Bronzeknöpfe  sind 
auf  der  Scheibe  verteilt,  es  sind  die 
Köpfe  der  Nieten,  welche  die  eiserne 
Platte  auf  der  Unterlage  aus  Bronze 
festhalten.  Auf  der  Kückseite  sind 
ausser  Teilen  der  Federrolle  und  der 
Nadelscheide  zwei  kleine  Ösen  erhal- 
ten, welche  zum  Anheften  der  Broche 
an  einer  Ecke  des  Mantels  notwendig 
waren. 

Zwei  andere  Eisenfibeln  zeigen  ein- 
fachere und  weniger  gut  erhaltene 
Einlagen  aus  Silben 

Sechs  Riemenzungen  aus  Eisen  sind 
gleichfalls  mit  Silber  tauschiert,  bei 
einigen  ist  das  ungemein  sicher  und 
genau  ausgeführte  Spiralornament  be- 
merkenswert 

Unter  12  Riemenzungen  aus  Bronze 
sind  4  mit  rohen  Ornamenten  bedeckt, 
die  in  gleich  barbarischer  Weise  auch 
auf  den  14  verschiedenen  kleinen  Be- 
schlagteilen aus  Bronze  wiederkehren. 

Die  Gürtelteile  sind  nur  durch  eine 
Eisenschnalle  mit  Silberplattierung  und 
vier  leichte  Schnallen  aus  Bronze  mit 
länglichen   Beschlagplatten    vertreten. 

An  Schmuckgeräten  sind  noch  zu 
nennen:  Zwei  durchbrochene  Bronze- 
platten von  Gärtelgehängen,  mit  con- 
centrischen  Kreisen  verziert,  zwei 
Bronzeohrringe,  der  eine  mit  würfel- 


förmiger Bronzeperle,  der  andere  mit 
einer  Glasperle,  ein  zerbrochener 
flacher  Armreif  aus  Bronze,  zwei  ein- 
fache Fingerreife  aus  Bronze  und  drei 
Perlenschnüre  von  besonderer  Schön- 
heit Dieselben  zeigen  neben  zahl- 
reichen grossen  buntemaillierten  Perlen 
auch  längliche  Stücke  Bernstein  von 
ungewöhnlicher  Grösse. 

Von  anderen  Geräten  sind  vorhan- 
den :  Ein  Spinnwirtel  aus  grünem  und 
rotem  Glasfluss  und  ein  zweireihiger 
Kamm.  Unter  den  Bruchstücken  von 
Gefassen,  die  teils  mit  Stempeln,  teils 
mit  dem  Tupferrad  verziert  sind,  ist 
der  obere  Teil  einer  Kanne  mit  zwei 
Ausgüssen  von  Interesse. 

In  der  Umgegend  von  Bingen  sind 
zwei  schwere  12  cm  lange  Spangen- 
fibeln aus  Bronze  gefunden.  Die  vier- 
eckige untere  Platte  ist  mit  gebogter 
Borte  umrahmt.  Das  obere  und  un- 
tere Zierfeld  wie  auch  der  Bügel  sind 
mit  phantastisch  verschlungenen  Tier- 
körpem  bedeckt  Ebendaher  eine  Haar- 
nadel aus  Bronze  mit  facettiertem 
Bronzeknopf,  ein  Ohrring  aus  Bronze, 
abgeb.  Taf.  VIII  No.  6,  und  drei  Perlen- 
schnüre. 

Aus  der  Umgegend  von  Bingen  fer- 
ner: Zwei  Spangenfibeln  aus  Silber, 
vergoldet,  mit  Niello  verziert  und  an 
den  Knöpfen  wie  auch  am  oberen  Ende 
mit  Almandinen  besetzt,  abgeb.  Taf.  VIII 
No.  7,  zwei  Ohrringe  aus  Silber  von 
seltener  Form,  abgeb.  Taf.  VIII  No.  8,  ein 
einfacher  Ohrring  aus  Bronzedraht, 
eine  Perlenschnur,  ein  einfaches  Arm- 
band aus  Bronze  mit  leicht  verdickten 
Enden,  ein  zweireihiger  Knochenkamm, 
ein  Becken  aus  Bronze,  eine  mit  fei- 
nen Glasfäden  umsponnene  Glasschale. 

Zwei  kleine  zusammengehörige  Span- 
genfibeln aus  Bronze  von  sehr  altem 
Charakter  stammen  angeblich  aus 
Walluf  im  Rheingau,  und  ein  ein- 
facher ofi'ener  Armring  aus  Bronze  ist 
in  einem  zerstörten  Grabe  bei  Ileides- 
heim  gefunden. 

Ein  Trinkbecher  aus  Glas  in  Ge- 
stalt eines  spitzen  Kegels,  ohne  Stand- 
fläche, abgeb.  Taf.  VIII  No.  9,  gehört 
zu  einem  bei  Andernach  erhobenen 
Grabfunde,  dessen  übrige  Teile  nicht 
in  den  Besitz  des  Museums  gelangten. 

Um  den  oberen  Teil  des  Gefässes 
liegt  ein  dünner,  spiralig  gewundener 
Glasfaden ;  der  fast  in  eine  Spitze  zu« 

21* 

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302 


Maseographie. 


laufende  Kelch  ist  mit  feinen  seitwärts 
gerichteten  Kippen  verziert. 

Diese  Kegelbecher,  welche  im  Rhein- 
iande  und  in  Frankreich  weit  seltener 
als  alle  anderen  Becherformen  auf- 
treten, werden  im  skandinavischen 
Norden  in  den  Gräbern  des  8.  und  9. 
Jahrhunderts  häufiger  gefunden;  als 
Ursprungsland  gilt  unbestritten  das 
Frankenreich.  Das  verhältnismässig 
späte  Auftreten  dieser  Form  giebt  die 
Erklärung  für  ihr  spärliches  Vorkom- 
men im  Frankenland,  wo  der  Brauch 
einer  reichen  Ausstattung  der  Gräber 
bereits  geschwunden  war. 

Ein  reiches  Gürtelbeschläge  mit 
Schnalle  aus  Bronze,  abgab.  Taf.  VIII 
No.  10,  gefunden  bei  Alwig  in  Rhein- 
hessen. Ausser  dem  abgebildeten  Mit- 
telstöck  gehört  zu  diesem  Beschlag 
noch  eine  gleichartig  verzierte  Platte. 
Von  gleichem  Fundort  stammt  eine 
Gürtelschnalle,  deren  Ring  und  Be- 
schlag -  Platte  zusammenhängend  ge- 
gossen sind.  Der  Dorn  und  die  drei 
Nietnägel  auf  der  Platte  bestehen  aus 
Eisen;  die  Fläche  des  Beschlags  ist 
mit  barbarischen,  krausen  Linien  be- 
deckt. 

Aus  dem  Rhein  bei  Mainz  eine 
Gürtelschnalle  mit  länglicher  Beschlag- 
platte aus  Bronze. 

Zwei  eiserne  Lanzen  aus  Waller- 
städten, Prov.  Starkenburg,  eine  Eisen- 
lanze aus  Mommenheim  in  Rheinhessen 
und  eine  aus  Budenheim. 

Die  letztere,  welche  sich  durch  eine 
sehr  schmale  Klinge  und  starke,  weite 
Tülle  auszeichnet,  ist  ein  Geschenk 
des  Herrn  Ackermann  jun.  in  Buden- 
heim. 

Zwei  mit  dem  Töpferrad  verzierte 
Gefässe   aus   Zornheim,   Rheinhessen. 

Eine  Kanne  mit  Henkel  und  Aus- 
guss  und  ein  henkelloser  Krug  mit 
schmalem  Fuss  und  umgelegtem  Rand, 
aus  einem  Grabe  bei  Leeheim  in  der 
Prov.  Starkenburg.  Die  Kanne  ist  mit 
sog.  Wellenornament,  in  drei  Reihen, 
verziert.  Beide  Gefösse  sind  auf  der 
Scheibe  gemacht,  fest  gebrannt,  aber 
ungemein  dickwandig;  die  Oberüäche 
ist  rauh,  sandig.  Sie  gehören  einer 
späten  Zeit  an. 

Aus  dem  8.  Jahrh.  stammt  der  obere 
Teil  eines  im  Rhein  bei  Mainz  ge- 
fundenen Schwertes.  Die  kurze  Pa- 
rierstange   hat    dachförmig  gestaltete 


Seitenflächen  und  ist  mit  senkrech- 
ten dichtliegenden  Bronzestreifen  taa- 
schiert.  Die  Klinge  hat  eine  flache 
Kehlung  auf  beiden  Seiten. 

Dem  Ende  des  9.  Jahrh.  mag  das 
auf  Taf.  VIII  No.  11  abgebildete  Schwert 
angehören ;  es  ist  im  Rhein  bei  Kier- 
stein  gefunden.  Dem  Umstände,  dass 
die  Waffe  im  Flussbett  lag,  ist  die 
Erhaltung  der  hölzernen  Griffhülse  zu 
verdanken.  Die  Parierstange  ist  nar 
wenig  breiter  als  bei  den  Schwertern 
der  sog.  merovingischen  Zeit;  sie  be- 
steht aus  Eisen  und  ist  auf  der  obe- 
ren und  unteren  Fläche  mit  Bronze- 
blech belegt.  Die  Platte,  auf  welcher 
der  eigentliche  Knauf  festgenietet  ist, 
zeigt  ebenfalls  auf  beiden  Seiten  eine 
Bedeckung  mit  Bronzeblech.  Der 
Knauf  selbst  ist  in  sieben  Wulste  ^e* 
teilt,  gleichsam  abgeschnürt  durch  fein 
geperlte  Bronzedrähte.  Die  hierdurch 
entstandenen  Felder  sind  horizontal 
gerippt.  Die  Wafi'e  steht  in  ihrer 
Griffbildung  der  fränkischen  Spatha 
näher  als  den  Schwertern  des  10. 
und  11.  Jahrh.,  welche  eine  längere 
Parierstange  und  meist  eine,  an  den 
Enden  nach  oben  gebogene  Knauf- 
platte, im  Übrigen  aber  auch  den  ab- 
geschnürten Knauf  zeigen.  Dreiteilij; 
ist  der  letztere  bekanntlich  auch  bei 
der  meroving.  Spatha.  Da  im  9.  Jahr- 
hundert in  den  christl.  Ländern  die 
Waffen  im  Allgemeinen  nicht  mehr  in 
den  Gräbern  der  Krieger  niedergelegt 
wurden  und  demnach  heute  nur  als 
zufällig  verlorene  Gegenstände  hie  und 
da  angetroffen  werden,  darf  das  vor- 
liegende Schwert  zu  den  seltensten 
Fundstücken  gezählt  werden. 

Dasselbe  gilt  von  zwei  Sporen, 
abgeb.  Taf.  VIII  No.  12,  welche  unge- 
fähr der  gleichen  Zeit  angehören;  sie 
stammen   aus  dem   Rhein  bei  Mainz. 

Der  Bügel  besteht  aus  Bronzp,  der 
Dorn  aus  Eisen.  Der  Erstere  ist  durch 
feine  Silberdrähte  in  Felder  abgeteilt, 
die  mit  geperltem  Rahmen  umgeben 
und  mit  Tierornament  gefüllt  sinä ;  er 
endigt  mit  zwei  Ösen  zum  Einhängen 
der  Riemen  und  zeigt  noch  Spuren 
starker  Vergoldung.  Der  kurze  Stachel 
ohne  Hals  gleicht  noch  ganz  der  Spitze 
an  dem  Sporn  der  meroving.  Zeit. 

Zugleich  mit  den  Sporen,  und  durch 
eine  Kieshülle  mit  denselben  verbun- 
den,  wurde  eine  eiserne  42  cm  lange 


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Museographie. 


303 


LaQzenUiDge  aus  dem  Flussbett  ge- 
hoben. Von  der  Tolle  bis  zur  Spitze 
lauft  ein  kräftiger  Grat,  die  Schnei- 
den sind  zerfressen,  so  dass  sich  die 
Form  der  Klinge  nicht  mehr  feststel- 
len lässt. 

Das  Schwert  und  die  Sporen,  wel- 
che in  Gestalt  und  Verzierungsweise 
den  sog.  fränkischen  Altertumern  noch 
nahe  stehen,  bilden  den  Übergang  zur 
folgenden  Abteifung. 

R.  Gegenstände  aus  dem  Mit- 
telalter, der  neueren  und  der 
neuesten  Zeit.  Ein  Schwertfrag- 
ment aus  dem  Rhein  bei  Nierstein; 
der  erhaltene  obere  Teil  misst  45  cm. 
Der  Knauf  hat  die  Gestalt  eines 
stumpfen  Kegels,  die  Parierstange 
fehlt  Die  Klinge  hat  auf  beiden  Sei- 
ten zwei  schmale  nebeneinander  lau- 
fende Hohlkehlen,  welche  Spuren  von 
eingravierten  linearen  Verzierungen, 
sowie  von  Schrift  aufweisen.  Das 
Schwert  stammt  aus  dem  13.  Jahrb. 

Eine  Streitaxt  aus  Eisen  mit  langem 
Uolzschaft,  ganze  Länge  95  cm,  ge- 
funden im  Rhein  bei  Mainz.  Solche 
Streitäxte  wurden  im  11.— 18.  Jahrb. 
von  Kriegern,  die  zu  Fuss  kämpften, 
geführt.  Der  berahmte  Teppich  von 
Bayeux  zeigt  dieselben  in  den  Händen 
der  Angelsachsen  in  der  Schlacht  bei 
Hastings. 

Ein  Armbrustring  aus  Eisen,  aus 
dem  Rhein  bei  Mainz.  Am  Kopfende 
der  grösseren  Armbrüste  waren  solche 
Ringe  befestigt,  in  welche  beim  Span- 
nen der  Sehne  vermittels  einer  Winde 
der  Fuss  eingesetzt  wurde. 

Ein  eiserner  Sporn  aus  dem  12.  Jahr- 
hundert. Der  Bügel  ist  rund,  der 
kurze  kegelförmige  Stachel  sitzt  an 
langem  Hals;  gefunden  bei  Mommen- 
heim  in  Rheinhessen. 

Ein  Radsporn,  der  Bügel  besteht 
aus  Kupfer,  das  achtspitzige  Rad  aus 
Eisen,  gefunden  in  Köngernheim,  Rhein- 
)i  essen,  und  ein  eiserner  Radsporn  aus 
der  Umgegend  von  Nierstein;  Ge- 
schenk des  Herrn  Ludwig  Reichert 
in  Nierstein. 

Beide  Exemplare  stammen  aus  dem 
14.  Jahrh  Der  Bügel  hat  annähernd 
die  Form  des  Eselrückens  und  schloss 
sich  genau  dem  Fuss  an.  Der  Sporu- 
hals  ist  kurz,  das  Rad  verhältoismässig 
gross.  Der  Radsporn  wurde  erst  im 
14«  Jahrh.  allgemeiner  gebraucht. 


Ein  Sporn  aus  Eisen,  gefundeu  bei 
Laubenheim.  Das  Rad  ist  zerztört, 
der  Spornhals  rechtwinkelig  geknickt, 
so  dass  das  Rad  stark  nach  unten  ge- 
richtet ist,  eine  Form,  die  nament- 
lich in  England  im  16.  Jahrh.  gebräuch- 
lich war. 

Sporen  aus  Eisen,  gefunden  bei  Nier- 
stein im  Rhein.  Der  Bügel  ist  breit 
und  rund,  der  Sporenhals  lang,  leicht 
nach  oben  gebogen,  trägt  ein  verhält- 
nismässig kleines  achtspitziges  Rad. 
Der  runde  Bügel  ist  dem  Fersenteil 
des  schweren  Reiterstiefels  des  17.  Jahr- 
hunderts angepasst. 

Eine  Handkanone  mit  Haken  (Haken- 
büchse) aus  Bronze  gegossen,  abgab. 
Taff.  IX  No.  1.  Das  in  der  Nähe  des 
Zündlochs  abgebrochene  Rohr,  welches 
noch  ca.  50  cm  misst,  mag  eine  Länge 
von  80  cm  besessen  haben;  es  ist  ge- 
funden bei  Wörrstadt  in  Rheinhessen 
ö  m  tief  im  Schutt  eines  alten  Gebäu- 
des. Wie  an  wohlerhaltenen  Geschützen 
dieser  Art  zu  ersehen,  befand  sich  am 
Ende  des  Rohres  eine  Tülle  zum  Ein- 
setzen eines  Holzschaftes,  an  welchem 
dasselbe  gehalten  und  gerichtet  wurde. 
Der  Haken  diente  dazu,  die  Büchse 
auf  einem  zerlegbaren  Bock  aus  Holz 
zu  stützen.  Der  Schuss  war  natürlich 
sehr  unsicher. 

Diese  Handkanone  stammt  wahr- 
scheinlich aus  dem  15.  Jahrh. 

Dem  Anfang  des  16.  Jahrh.  gehört 
ein  zweihändiges  Schwert  an,  welches 
in  Kastei  3  m  tief  im  Schutt  gefunden 
wurde;  abgab.  Taf.  IX  No.  2.  Durch 
die  Vermittelung  des  Herrn  Bürger- 
meister Löftelhoiz  in  Kastei  gelangte 
diese  interessante  und  wohlerhaltene 
Waffe  als  Geschenk  in  das  Museum 
zu  Mainz. 

Das  Schwert  misst  von  der  Spitze 
bis  zum  Knauf  1  m  80  cm. 

Wegen  ihrer  Länge  wurden  diese 
Zweihänder  auf  dem  Marsch  auf  der 
Schulter  getragen,  wie  zahlreiche  alte 
Abbildungen  zeigen.  Sie  waren  aus- 
schliesslich bei  dem  Fussvolk,  den 
Landsknechten,  im  Gebrauch  und  wur- 
den von  Kriegern,  die  in  vorderster 
Reihe  des  Schlachthaufens  zwischen 
den  langen  Spiessen  der  Hintermänner 
standen,  geführt. 

Ein  sog.  Schnepper,  eine  Armbrust 
zum  Schleudern  von  Metallkugeln, 
abgab.  Taf.  IX  No.  3.      Geschenk   der 


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304 


Mttseographie. 


Erben  des  Herrn  Geh.  Rat  Dr.  Wenzel 
in  Mainz. 

Diese  Schnepper  dienten  als  Jagd- 
waffen, namentlich  in  der  zweiten 
Hälfte  des  16.  Jahrh.;  sie  sind  mehr- 
fach dargestellt  in  Jost  Ammans  Bil- 
dern zu  den  „Adeligen  Waidwerken". 
£ine  Eigentümlichkeit  dieses  deutschen 
Schneppers  ist  es,  dass  die  Säule  ganz 
aus  Eisen  besteht  und  nur  der  Kolben 
aus  Holz  gefertigt  ist. 

Das  Spannen  der  Sehne  erfolgte 
durch  eine  Hebelvorrichtung.  Die  Sehne 
ist  aus  zwei  durch  Stäbchen  auseinan- 
der gehaltenen  Strängen  gebildet,  die 
sich  erst  an  den  Stellen,  wo  sie  in  den 
Bogen  eingehängt  werden,  fest  ver- 
einigen. Ein  Flechtwerk  aus  Schnüren 
in  der  Mitte  der  Sehne,  einem  Säck- 
chen ähnlich,  nahm  die  Kugel  auf. 
Das  Zielen  wurde  durch  einen  beweg- 
lichen Aufsatz,  ähnlich  einer  Visier- 
klappe (auf  der  Abbildung  am  Ende 
des  Hebels  sichtbar)  und  durch  die 
Zielgabel  am  Kopf  der  Armbrust  er- 
möglicht. Die  Zinken  der  Gabel  wa- 
ren durch  einen  Draht  verbunden,  an 
welchem  eine  kleine  schwarze  Kugel 
als  „Korn"  befestigt  war. 

Zwei  sog.  Burgunderhelme  mit  star- 
kem Kamm,  Backenklappen,  Stirn-  und 
Nackenschild,  aus  dem  16.  Jahrb., 
abgeb.  Taf.  IX  No.  4,  zwei  schweize- 
rische Hellebarden  und  eine  deutsche 
Hellebarde  ebenfalls  aus  dem  16.  Jahrh. ; 
Geschenke  der  Erben  des  Herrn  Geh. 
Rat  Dr.  Wenzel. 

Denselben  Gebern  verdankt  das  Mu- 
seum folgende  Waffen  aus  dem  18. 
Jahrh. :  Zwei  Pistolen  mit  Feuerstein- 
batterien,  eine  Halbpike,  Sponton,  wie 
sie  die  Infanterie- Offiziere  dieser  Zeit 
führten,  einen  Pallasch  der  bayereuth. 
Gardes  du  corps  und  ein  interessantes 
Repetiergewehr.  Dieses  Jagdgewehr 
misst  vom  Kolben  bis  zum  Ende  des 
Laufs  1  m  78  cm  und  hat  vier  hinter 
einander  stehende  Feuersteinbatterieen. 

Von  anderen  ans  Metall  gearbeiteten 
Gegenständen  sind  zu  nennen: 

Ein  Fassbinder  -  Messer  aus  Eisen 
mit  facettiertem  Bronzegriff,  aus  dem 
Rhein  bei  Mainz;  es  mag  noch  dem 
15.  Jahrh.  angehören. 

Ein  schönes  spätgotisches  Zierbe- 
schläg  von  einem  Thürschloss,  aus 
Eisen  und  verzinnt,  abgeb.  Taf.  IX  No.  5, 
und  ein  durchbrochenes  eisernes  Thür* 


beschläge  aus  dem  18.  Jahrb.;  Ge- 
schenke des  Herrn  Baumeister  Roos 
in  Mainz. 

Ein  kunstvoll  gearbeiteter  eiserner 
Schlüssel  nebst  zugehörigem  Schloss- 
teil,  wahrscheinlich  ein  sog.  Gesellen- 
stück aus  dem  16.  Jahrb.,  mehrere 
kleinere  Schlüssel  und  eine  zweizinkige 
eiserne  Gabel,  deren  hölzerner  Stiel 
mit  Einlagen  aus  Bronze  verziert  ist; 
ebenfalls  Geschenke  des  Herrn  Bau- 
meister Roos  in  Mainz. 

Zwei  Thürschlösser  mit  teils  ge- 
triebener, teils  eingehauener  und  ge- 
ätzter Verzierung,  aus  Mainz;  sie  ge- 
hören dem  Ende  des  17.  Jahrh.   an. 

Aus  gleicher  Zeit  stammen  eine  ge- 
gossene eiserne  Herdplatte  mit  Dar- 
stellung der  Hochzeit  zu  Kana,  gefun- 
den in  Mainz,  und  ein  verzierter 
Becher  aus  Zinn,  aus  dem  Rhein  bei 
Mainz. 

Die  Gruppe  der  aus  Thon  gefertig- 
ten Gegenstände  bilden: 

Sechs  Krüge  und  Näpfe  mit  gerill- 
tem Bauch  und  welligem  Fuss,  gefun- 
den in  der  Pfandhausgasse  in  Mains, 
und  drei  gleichartige  aus  der  Frauen- 
lobstrasse. Diese  Gefässe,  welche  wohl 
aus  dem  13.  und  14.  Jahrh.  herrühren, 
scheinen  weniger  zum  Kochen,  denn 
als  Einmachtöpfe  gedient  zu  haben. 
Oft  werden  sie  in  Reihen  stehend  in 
alten  verschütteten  Kellerraumen  ge- 
funden. 

Ferner:  Ein  braunes  Krüglein  mit 
trichterförmig  erweitertem  Hals,  um 
den  vier  Henkel  mit  eingehängten  be- 
weglichen Ringen  gruppiert  sind;  Ge- 
schenk der  Erben  des  Herrn  Geh.  Rat 
Dr.  Wenzel, 

Eine  kleine  Figur,  einen  Schalks- 
narren mit  entblösster  Kehrseite  dar- 
stellend, gefunden  in  Mainz;  Geschenk 
des  Herrn  Baumeister  Roos. 

Eine  Form  für  eine  männliche  Fi- 
gur; die  gewonnenen  Abdrücke  dien- 
ten zur  Verzierung  von  Ofenkacheln. 
Die  Form  stellt  einen  behäbigen  Mann 
im  Herrenkostüm  vom  Ausgang  des 
16.  Jahrh.  dar,  mit  weiten  wattierten 
und  mit  kleinen  Puffen  verzierten  Knie- 
hosen, kurzem,  vorn  wattiertem  Wamms 
mit  weiten  Ärmeln,  einer  ärmellosen 
Überjacke  und  fein  gefältelter  Hals- 
krause. Die  Figur  ist  gut  und  leben- 
dig modelliert. 

Arbeiten  aus  Holz  sind  durch  acht 


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Museographie. 


305 


Formen  für  Backwerk  mit  verschiede- 
nen Darstellungen,  meist  Kostümfigu- 
ren  aus  dem  18.  Jahrh.,  vertreten. 

Au  Stein-Skulpturen  und  Inschriften 
wurden  dem  Museum  einverleibt :  Zwei 
wohlerhaltene  Säulensockel  aus  dem 
12.  Jahrh.,  gefunden  auf  dem  Jakobs- 
ber^e  (Citadelle)  in  Mainz. 

Ein  steinerner  Sargdeckel  von  glei- 
chem Fundort.  Der  Deckel  verjungt 
sich  nach  imten  und  trägt  an  der 
oberen  Seite  die  Inschrift  METUILT  * 
RVDOLF.  Die  Fläche  ist  mit  flecht- 
werkartigem ,  seicht  eingehauenem 
Strich  muster  bedeckt. 

Drei  Fragmente  gotischer  Skulptur, 
welche  beim  Abbruch  des  Neuthors 
iu  Mainz  aufgefunden  wurden.  Sie 
wareo  als  Mauersteine  verwendet  und 
mögen  von  dem  Kloster  St.  Alban 
stammen,  welches  einst  auf  der  Höhe 
vor  jenem  Thore  stand. 

Eine  gotische  Madonna  und  18  Stand- 
bilder, zum  Teil  Doppelfiguren,  von 
dem  Portal  der  ehemaligen  Liebfrauen- 
kirche in  Mainz.  Diese  Figuren  waren 
nach  Abbruch  der  Kirche,  am  Ende 
des  vorigen  Jahrh.  verschollen  und  im 
Laufe  der  Zeit  in  den  Besitz  eines 
auswärtigen  Sammlers  übergegangen, 
von  dem  die  Stadt  Mainz  sie  erwarb. 

Die  aus  grauem  Sandstein  gemeissel- 
ten  Bilder  sind  sicher  nicht  von  einer 
Hand  hergestellt,  denn  sie  sind  sehr  un- 
gleich in  ihrem  künstlerischen  Werte. 

Zu  den  besten  gehört  die  Madonna 
selbst.  Die  Haltung  der  Figur  ist  edel, 
der  anmutige  Kopf  hat  etwas  portrait- 
artig  Individuelles.  Der  Schleier,  wel- 
cher unter  der  Krone  hervorquillt,  in 
feinen  Falten  den  Oberkörper  umhüllt 
und  zu  beiden  Seiten  über  die  Arme 
abwärts  fällt,  erinnert  in  seiner  feinen 
Behandlung  an  Kunstwerke  aus  edlerem 
Material.  Die  kleinen  Standbilder 
stellen  zum  Teil  Apostel,  zum  T6i\ 
Fürsten,  Mönche  und  Krieger  dar. 

Grabplatte  eines  Priesters,  aus  dem 
Jahre  1460.  Das  Bildwerk  zeigt  eine 
über  Kelch  und  Patena  segnend  erho- 
bene Hand. 

Diese  Platte  und  ein  mittelalterlicher 
hebräischer  Grabstein  sind  ein  Geschenk 
des  Herrn  Aug.  Saintonges  in  Mainz. 

Epitaph  der  Äbtissin  Peetz,  aus 
schwarzem  nassauischem  Marmor,  aus 
dem  Jahre  1767.  Die  im  Styl  dieser 
Zeit  verzierte  Tafel  wurde  in  dem, 


seither  als  Militär  •  Spital  benutzten 
Altmünster  -  Kloster,  bei  Gelegenheit 
der  Wiedereinrichtung  des  Baus  zur 
Kirche,  gefunden  und  von  der  Mili- 
tärbehörde dem  Museum  als  Geschenk 
übergeben. 

Als  Ergänzung  zu  der  in  unserem 
voijährigeu  Bericht  stehenden  kurzen 
Bemerkung  über  Auffindung  mittelal- 
terlicher Glasgefässe  iu  Mainz  bietet 
die  Tafel  IX  7  Abbildungen  der  in 
jener  Gruppe  vertretenen  Hauptformen. 
Sämtliche  Gefässe  sind  grün  oder  we- 
nigstens grünlich,  welche  Farbe  über- 
haupt die  vorherrschende  bei  den 
deutschen  mittelalterlichen  Gläsern  ist. 
Von  dem  Rheinwein  heisst  es:  „Er 
scheint  durch  ein  Glas,  gröner  dann 
ein  Gras.*^  Krystallhelle  Gläser  sind 
sicher  sehr  selten  und  theuer  gewesen. 

Das  cylinderförmige  Gefäss  No.  6^ 
eine  sog.  Flöte,  ist  eine  der  im  16. 
Jahrh.  beliebtesten  Formen,  und  auf 
zahlreichen  Bildern  der  deutschen 
Kleinmeister  dargestellt.  Die  Flöte 
ist  bei  dem  Fund  mehrfach  vertreten, 
wie  auch  der  Römer  mit  angesponne- 
nem und  gewölbtem  Fuss,  No.  7.  Sel- 
ten ist  die  Form  des  Bechers  No.  8, 
dessen  grosse  aufgeschmolzene  Zapfen 
an  eine  Ananasfrucht  erinnern.  Das 
kleine  unter  No.  9  abgebildete  Glas 
scheint  nicht  als  Trinkgefäss  gedient 
zu  haben,  da  der  obere  Rand,  im  Ge- 
gensatz zu  den  übrigen  Bechern  ein- 
gezogen ist.  Die  durchbrochenen  Füsse 
wie  No.  10  einen  darstellt,  sind  in  vier 
verschiedenen  Mustern  gefunden.  Sie 
trugen  wahrscheinlich  Gefässe  in  Ge- 
stalt von  Kelchen  oder  Römern.  Eineu 
durchbrochenen,  angesponnenen  Fuss 
zeigt  auch  No.  11,  eine  Flasche.  Der 
rundliche  mit  erhabenem  Gitterwerk 
verzierte  Körper  ist  in  die  Form  ge- 
blasen. Der  gebogte  Kranz,  der  um 
den  Halsansatz  steht,  ist  angeschmol- 
zen, wie  auch  die  kleinen  Buckel  auf 
dem  Bauch  der  Flasche.  Der  leider 
abgebrochene  Hals  des  Gefässes  ist 
wohl  schlank  und  oben  trichterförmig 
erweitert  zu  denken.  No.  12  zeigt  die 
einfachste  der  bei  dem  Funde  vertre- 
tenen Formen. 

Die  mehr  oder  weniger  zerbroche- 
nen Glasgefässe  wurden  unter  dem 
Pfiaster  eines  an  der  Gaugasse  gele- 
genen Hofraumes  in  einer  alten  Ab- 


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306 


Maseographie. 


fallgrabe  gefunden.  Die  Menge  der 
Scherben  mag  von  20  grösseren  und 
kleineren,  meist  verschieden  geform- 
ten Gläsern  herrühren. 

Man  muss  dieser  Zahl  gegenüber 
nicht  notwendig  annehmen,  dass  in 
dem  betreuenden  Hause  der  Laden 
eines  Gläser- Händlers  bestanden  habe ; 
die  Gefässe,  deren  Reste  gefunden 
wurden,  können  auch  den  Kredenz- 
tisch eines  wohlhabenden  Bürgers  ge- 
ziert haben.  Die  Freude  an  schönem 
Trinkgerät  war  im  Mittelalter  sehr 
verbreitet,  und  selbst  in  der  schweren 
Zeit  des  30jährigen  Kriegs  nicht  er- 
loschen. Der  in  der  zweiten  Hälfte 
des  17.  Jahrh.  lebende  Reisende  Franc. 
Max.  Misson  sagt  z.  B. :  „So  sehr  man 
in  diesem  Lande  (Deutschland)  den 
Wein  liebt,  schätzt  man  auch  die  Glä- 
ser, überall  werden  sie  zur  Schau  ge- 
stellt und  stehen  wie  Orgelpfeifen  auf 
den  Borden/ 

(L.  Lindenschmit.) 
70     Mainz,  ROmisch-germanisches  Centrai- 
Museum  I  S.  268,  H— IV,  VI-XH. 

Vom  August  1893  bü  August  1894. 
Die  Sammlungen  des  Römisch-Germa- 
nischen Gentralmuseums  vereinigen 
jetzt  13760  Nachbildungen  von  Alter- 
tümern, welche  den  Entwickelungsgang 
der  Kultur  von  der  ersten  Besiedelung 
unseres  Landes  an  bis  auf  die  Zeit 
Karls  des  Grossen  erläutern. 

Die  Vermehrung,  welche  im  Lauf 
dieses  Jahres  erfolgte,  beziffert  sich 
auf  415  Nummern. 

In  die  Abteilung  vorgeschichtlicher 
Altertümer  konnten  rund  100  Gegen- 
stände eingereiht  werden,  durch  wel- 
che sowohl  die  Gruppen  der  geschlos- 
senen Funde,  als  auch  die  Serien  der 
typischen  Formen   bereichert  wurden. 

Unter  den  aus  Süddeutschland  stam- 
menden Grabausstattungen  erscheint 
ein  bei  Mühlthal  in  Oberbayern  aus 
einem  Hügelgrab  erhobener  Fund  von 
besonderer  Wichtigkeit,  da  er  Auf- 
klärung über  die  Verwendung  verschie- 
dener Ziergeräte  und  insbesondere 
über  die  Tracht  der  Frauen  in  der 
frühen  Metallzeit  gewährt. 

Nicht  minder  wertvoll  für  die  Samm- 
lung war  die  Nachbildung  der  aus 
einem  Grabhügel  in  Schleswig  erho- 
benen Beigaben,  sowie  des  neuerdings 
zu  Cronshagen  entdeckten  grossen 
Depotfundes,  dem,  neben  vielen  ande- 


ren Gegenständen,  wieder  einige  jener 
mit  vollendeter  Technik  hergestellten 
und  verzierten  Hängebecken  angehören. 

Eine  Anzahl  von  Bronzen  verschie- 
dener Zeitstellung,  aus  italienischen 
Fundorten,  bereicherten  das  Verglei- 
ehungs- Material  des  Museums  in  er- 
wünschter Weise. 

Von  den  Altertümern  aus  der  sog. 
jüngeren  Hallstattzeit  sind  namentlich 
die  Grabhügelfunde  aus  der  Oberpfalz 
zu  erwähnen,  interessant  durch  die 
Reste  feiner,  mit  Firnissfarben  bemal- 
ter Thongefässe,  die  in  Bayern  noch 
wenig  beobachtet,  im  Osten  Deutsch- 
lands, namentlich  in  Schlesien,  häu- 
figer vorkommen,  aber  wahrscheinlich 
weder  hier  noch  dort  ursprünglich 
heimisch  waren. 

Flachgräberfunde  aus  Bayern  und 
mehrere  vollständige  Grabausstattun- 
gen  aus  Urnenfriedhöfen  in  der  Pro- 
vinz Sachsen  vermehrten  die  Formen- 
gruppe aus  der  sog.  la  Tene-Zeit. 

Das  reichste  Wachstum  hat  auch  in 
diesem  Jahre  die  römische  Abteilung 
mit  235  Nummern  aufzuweisen. 

Der  Eisenfund  von  der  Heidenburg 
bei  Kreimbach  in  der  bayer.  Pfalz, 
der  über  100  verschiedene  Werkzeuge, 
wie  sie  Schmiede  und  Metallarbeiter 
brauchen,  aber  auch  anderes  Gerät  aus 
Eisen  vereinigt,  bildet  den  Mittelpunkt 
dieser  Gruppe. 

Der  Fund,  welcher  unter  Umständen, 
die  den  Zweifel  an  römische  Herkunft 
ausschliessen,  zu  Tage  gefördert  wurde, 
ist  wohl  der  erste  seiner  Art  in  Deutsch- 
land und  von  grosser  Wichtigkeit  für 
die  Kenntnis  der  Hilfsmittel  des  Hand- 
werks in  einer  fernen  Zeit.  Er  zeigt 
beim  Vergleich  seiner  Bestandteile  mit 
den  jetzigen  Schlosser-  und  Schmiede- 
geräthen,  dass  die  zweckdienliche  Form 
der  Werkzeuge  sich  ohne  wesentliche 
Veränderung  seit  mehr  als  1400  Jahren 
erhalten  hat. 

Wertvoll  für  die  Sammlung  war  auch 
die  Nachbildung  der  bei  Aufgrabung 
des  römischen  Castells  zu  Wcissenburg 
in  Mittelfranken  und  einer  Niederlas- 
sung bei  Faimingen  in  Schwaben  er- 
hobenen Funde  (meist  römisches  Klein- 
gerät aus  Bronze,  Silber,  Elfenbein 
und  Glas),  sowie  der  Beigaben  aus  den 
römischen  Brandgräberu  vom  Karls- 
berg bei  Reichenhall.  Diese  letztge- 
nannten  Altertümer,  eigenartige  Pro- 


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Museographie. 


307 


dtikte  römischer  Proviozialfabriken  in 
den  Alpenländern  und  den  Landschaf- 
teu  an  der  mittleren  Donau,  füllten 
eine  Lücke  in  der  römischen  Abteilung 
des  Museums. 

Dasselbe  gilt  für  eine  Gruppe  von 
Scb muckgerät en  aus  Gräbern  der  rö- 
mischen Kaiserzeit,  aus  Schleswig- Hol- 
stein,  die  alle  für  jene  Gegend  be- 
zeichnenden Formen  der  Gewandnadel, 
in  der  reichsten  wie  einfachsten  Aus- 
stattung vereinigt 

Unter  den  zur  Kriegsrüstung  gehö- 
rigen Einzelfunden,  welche  nachgebil- 
det werden  konnten,  verdient  eine  Sig- 
nal trompete  aus  Bronze,  die  aus  dem 
Mainbett  stammt,  wegen  der  Selten- 
heit derartiger  Funde,  besondere  Er- 
wähnung. 

Die  Altertümer  aus  der  sog.  Völker- 
wauderungszeit  sind  diesmal,  mit  80 
Nammern,  zwar  weniger  sahireich  als 
die  anderen  Abteilungen  vermehrt  wor- 
den, doch  kann  auf  einige  Gruppen 
hingewiesen  werden,  die  durch  ihren 
Wert  eine  grössere  Zahl  aufwiegen. 

Die  bayerischen  Reihengräberfunde 
sind  durch  mehrere  charakteristische 
Grabausstattungen  vertreten,  die,  bei 
wesentlicher  Cbereinatimmung  mit  den 
fränkischen  Formen  vom  Rhein,  doch 
gewisse  Eigentümlichkeiten  in  der  Ver- 
zierung und  Gestaltung  nicht  nur  an 
den  Thongeräten,  sondern  auch  in  den 
Metallarbeiten  zeigen. 

Unter  den  fränkischen  Altertümern 
des  Rheinlandes  sind  vor  allem  die 
eisernen,  mit  Silber  und  Bronze  ein- 
gelegten Geschmeide  zu  erwähnen,  die 
aus  dem  reichen  Grabfelde  \on  Ander- 
nach stammen. 

Diese  grossen  Schnallen  und  Be- 
schläge gehören  zu  dem  Schönsten, 
was  das  Rom  -german.  Museum  bis 
jetzt  an  Tauschierarheiten  aufzuweisen 
hat  Die  aus  den  zahlreichen  Reihen- 
gräberfeldern Rheinhessens  erhobenen 
gleichartigen  Zierstücke  können  den 
Vergleich  mit  ihnen  nicht  bestehen. 
Bemerkenswert  ist  es,  dass  überhaupt 
die  rheinabwärts  etwa  zwischen  Cob- 
lenz  und  Bonn  gelegenen  Friedhöfe 
fast  durchweg  reichere  Grabausstat- 
tungen aufweisen,  als  die  um  Mainz 
und  Worms  aufgedeckten  Grabfelder, 
and  dass  die  auf  den  erstgenannten 
gefundenen   Schmuckgeräte  von  einer 


vorgeschrittenen  Technik  und  feinerem 
Geschmack  zeigen. 

Die  interessanteste  Bereicherung  er- 
hielt die  Abteilung-  der  Altertümer  aus 
der  Völkerwanderungszeit  durch  die 
Erwerbung  der  Nachbildungen  des  be- 
rühmten Schatzfundes  von  Pietroassa 
in  Rumänien.  Obwohl  die  noch  vor- 
handenen Geräthe  nur  einen  Teil  des 
Bestandes  bilden,  welchen  der  Schatz 
bei  seiner  Auffindung  im  Jahre  ,1837 
hatte,  so  giebt  der  glänzende  Über- 
rest doch  immerhin  noch  einen  Begriff 
von  jenen  nach  Berichten  der  alten 
Schriftsteller  fast  unglaublich  grossen 
Massen  vernrbeiteten  Goldes  und  Sil- 
bers, welche  in  den  Kriegen  der  Völ- 
kerwanderungszeit in  den  Besitz  deut- 
scher Stämme  gerieten,  zumal  von  den 
Königsschätzen,  in  denen  sich  Schmuck- 
stücke und  kostbare  Geräthe  römischen 
und  byzantinischen  Ursprungs  zusam- 
mengehäuft fanden. 

Diese  kostbaren  Überreste  durften 
in  einer  Sammlung  nicht  fehlen,  welche 
das  umfassendste  Material  zur  Kennt- 
nis und  Beurteilung  von  Kunst-  und 
Handwerksübung  der  auch  kulturge- 
schichtlich so  bedeutsamen  Periode  der 
Völkerwanderung  vereinigen  soll. 

(L.  Lindenschmit.) 

Itlieinprovinz, 

Kreuznach,   Sammlumi  des  ant.-histor.  76 
Vereins  I  S.  268,  V,  VIII,  XI,  XII. 

Neuerwerbungen,  Aus  prähistorischer 
Zeit  8  grosse  Feuersteinmesser  und  1 
Bronzering,  im  Ackerland  bei  Dohrs- 
heim  (zwischen  Kreuznach  und  Binger- 
brück)  gefunden  f  aus  römischer  Zeit 
Münzen  der  Kaiserzeit,  Aesgrave  teils 
im  Original,  teils  in  Mainzer  Nachbil- 
dungen, ein  kleiner  runder  Handspiegel, 
bei  Norheim  oberhalb  Kreuznach  im 
Acker  gefunden ;  aus  der  Renaissance- 
zeit ein  versilbertes  Jagdemblem,  im 
Pfalz-Simmerschen  Hof  gefunden;  aus 
neuerer  Zeit  Münzen  und  kleinere  Ge- 
genstände von  nur  örtlichem  Interesse. 
Für  die  Bibliothek :  Cohen,  M^dailles 
Imperiales  2.  Aufl.,  Kunstdenkm.  der 
Rheinprovinz,  sowie  Drucksachen  und 
Bilder  von  örtlicher  Bedeutung. 

(Kohl.) 

Birkenfeld,  Sammlung  von  AltertQmern  76a 
im  Gymnasium  111,  IV,  X,  XI. 

Zuwachs  seit  dem  letzten  Berichte: 

Römische  Gegenstände:  Thon- 


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308 


Museographie. 


gef&sse  von  der  Begräbnisstätte  am 
„Rennwege''  bei  Burg-Birkeufeld,  und 
zwar:  drei,  welche  in  einem  Gräbchen 
im  Dreieck  standen;  ein  Grabkri\glein, 
eine  Urne  mit  weiter  Öffnung  und  ein 
Napf  von  grobem  Thon,  ferner  eine 
Schale  von  samischem  Thon  —  Dm. 
am  oberen  Rande  IIV»  cm,  Höhe  ö^s 
cm  — ,  ein  Grabkrüglein,  25^2  cm  hoch, 
22  cm  Dm.,  von  hellgelbem  Thon.  —  Aus 
der  „Subenau**  neben  der  ^Ringmauer** 
bei  Kirnsulzbach  ein  Bruchstück  eines 
glatten  Bechers  aus  samischem  Thon, 
6  cm  hoch,  am  Boden  6  cm  Dm.,  oben 
weiter.  —  Terracotta-Figürchen, 
Köpfe  von  dreien,  von  der  Tempelan- 
lage bei  Gusenburg  (Geschenk  des 
Pastor  Dr.  Veeck  in  Bremen).  —  Ein 
eisernes  Werkbeil,  12V2  cm  lang, 
an  der  Schneide  ÖV4  cm  breit,  mit 
Schaftlappen,  von  der  „Festung**  bei 
Kirschweiler. 

Aus  neuerer  Zeit:  Ein  grosses 
Bruchstück  einer  eisernen  Ofcnplatte 
mit  Bildwerk  und  der  Jahreszahl  1601 
(aus  Hirstein).  Eine  alte  Form  für 
Backwerk  mit  zierlichem  Bildwerk. 
(Back). 
80  Trier,  Provinzlal  -  Museum  I  S.  269, 
II— XII. 

Unternehmungen:  Die  Untersuch- 
ung der  römischen  Stadtmauer 
von  Trier  begann  am  11.  April  1893 
und  wurde  mit  zweimaliger  Unter- 
brechung bis  zum  Schluss  des  Etats- 
jahres fortgesetzt.  Zunächst  wurde 
die  Ausdehnung  des  römischen  Säd- 
thores  an  dem  Schnittpunkt  der 
Saar-  und  Ziegelstrasse  vollständig 
genau  festgestellt.  Das  Thor  zeigt  im 
Grundriss  genau  dieselbe  Anlage,  wie 
die  Porta  nigra,  auch  die  Ausdehnung 
stimmt  völlig  mit  der  des  nördlichen 
Stadtthores  überein.  Im  Einzelnen 
müssen  die  Verhältnisse  am  Südthore 
stellenweise  noch  massiger  gewesen 
sein  als  am  Nordthor,  soweit  sich  aus 
der  Fundamentanlage  schliessen  lässt. 
Der  Haupterfolg  der  diesjährigen  Gra- 
bung ist  die  Auffindung  der  Südwest- 
ecke der  ganzen  Stadtbefestigung  so- 
wie des  Verlaufes  der  letzteren  im 
Westen  der  Stadt  an  der  Mosel  ent- 
lang. Auf  dieser  Seite  ist  die  Mauer 
von  Süden  her  bis  dicht  an  das  Ufer 
des  sogenannten  Bärbel ner  Baches  am 
Südrande  des  Vorortes  St.  Barbara 
festgestellt.    Von  da  nach  Norden  Hess 


sich  trotz  einer  Menge  von  Versuchs- 
gräben,  deren  Anlage  infolge  der  starken 
modernen  Besiedelung  oft  mit  grossen 
Schwierij^keiten  verbunden  war,  der 
weitere  Verlauf  der  Mauer  noch  nicht 
ermitteln.  Da  die  Stadtmauer  auf 
dieser  Seite  nahe  an  den  römischen 
Bädern  von  St.  Barbara  vorbeigelaufen 
sein  muss,  so  schien  es  bei  dieser  Ge- 
legenheit zweckmässig,  die  westliche 
Abschlussmauer  des  unausgegrabenen 
Teiles  der  römischen  Bäder,  welche 
bisher  nur  vermutungsweise  festgestellt 
war,  aufzusuchen,  da  es  für  die  Be- 
urteilung der  Stadtanlage  von  Wich- 
tigkeit ist,  zu  wissen,  wie  nahe  so  be- 
deutende öffentliche  Bauten,  wie  die 
Thermen,  an  derStadtumwallung  lagen. 
Eine  Versuchsgrabung  führte  zu  dem 
gewünschten  Ziel.  Es  stellte  sich 
heraus,  dass  die  Abschlussmauer  that- 
sächlich  an  der  vermuteten  Stelle  lag, 
damit  ist  also  die  Annahme  symmet- 
rischer Anlage  der  Thermen  nun  auch 
durch  den  Augenschein  bestätigt.  Eine 
ausserordentlich  wichtige  Entdeckung 
wurde  in  der  oben  erwähnten  äussersten 
Südwestecke  des  römischen  Stadtbezir- 
kes gemacht.  Es  fand  sich  daselbst 
nämlich  eine  ausgedehnte  römische 
Töpferei,  deren  genaue  Untersuch- 
ung durchaus  im  Interesse  der  Stadt- 
mauerforschung lag  und  wegen  der 
günstigen  Lokalverhältnisse  auch  un- 
gehindert vorgenommen  werden  konnte. 
Es  wurden  im  Ganzen  11  Töpferöfen 
untersucht,  deren  Feuer  räume  aus 
Lehm  und  Backsteinen  teils  mit  vier- 
eckiger, teils  mit  runder  Grundform 
aufgemauert  noch  wohl  erhalten  waren. 
Die  Feuerräume  waren  mit  Backstei- 
nen überwölbt;  die  Gewölbe  waren 
noch  teilweise  erhalten.  Sie  waren 
bei  den  grösseren  Öfen  durch  eine 
Mauer  gestützt,  welche  mitten  durch 
den  Ofen  lief,  und  zeigten  eine  Reihe 
von  Öffnungen,  durch  welche  die  Hitze 
in  den  dar  überliegenden  Brennraum 
geführt  werden  sollte.  Dieser  war 
überall  grossen  teils  zerstört  Ausser 
grossen  Scherbenmassen,  welche  den 
ganzen  Platz  bedeckten,  fanden  sich 
in  einem  der  Öfen  noch  etwa  fünfzig 
grossenteils  vollständig  erhaltene  Ge- 
fässe,  welche  vermutlich  als  Ausschuss- 
ware  hier  liegen  geblieben  waren.  Es 
sind  Gefässe  von  früher,  zum  Teil  sehr 
roher  Form,  durch  welche  die  Anlage 


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Maseograi^hie. 


309 


der  Töpferei  mit  Sicherheit  in  den 
Anfang  des  1.  Jahrhunderts  n.  Chr. 
dauert  werden  kann.  Diese  früheste 
Anlage  befand  sich  so  dicht  an  der 
römischen  Stadtmauer,  dass  ein  gleich- 
zeitiges Bestehen  der  letzteren  mit 
der  ersteren  kaum  möglich  erscheint. 
£s  ist  vielmehr  anzunehmen,  dass  die 
Stadtmauer  erst  nach  dem  ältesten  Teil 
der  Töpferei,  vielleicht  erst  nachdem 
diese  verlassen  war,  angelegt  wurde. 
Etwas  weiter  nach  Norden,  also  von  der 
Stadtmauer  weiter  entfernt  fanden  sich 
Öfen  einer  wesentlich  jüngeren  Pe- 
riode, wie  die  Scherbenmassen  er- 
gaben. £s  waren  Gefässe  des  3.  Jahr- 
hunderts n.  Ghr,  welche  hier  gebrannt 
wurden.  Neben  terra  sigillata  fanden 
sich  hauptsächlich  Reste  von  schwar- 
zen Trinkbechern  und  Krügen  mit  Bar- 
botineverzierung. Einige  davon  Hessen 
sich  wieder  zusammensetzen.  Auch 
eine  Menge  von  Besten  der  Formen, 
welche  zur  Herstellung  der  Reliefver- 
zierung auf  Sigillata-Gefässen  benutzt 
wurden,  fonden  sich  vor.  Ein  Ofen 
scheint  hauptsächlich  zur  Herstellung 
von  Terrakottafigürchen  bestimmt  ge- 
wesen zu  sein,  wie  die  Funde  in 
seiner  Umgebung  beweisen.  Der  ganze 
Fand  ist  nicht  nur  für  die  Geschichte 
der  römischen  Stadtanlage  von  Trier, 
sondern  auch  der  römischen  Keramik 
von  grösster  Wichtigkeit.  Eine  aus- 
fuhrliche Publikation  der  Resultate  ist 
in  Vorbereitung. 

Etwa  80  Meter  südlich  von  der  Süd- 
westecke der  römischen  Stadtmauer  war 
in  der  Nähe  des  Moselufers  eine  Stelle 
schon  lange  aufgefallen,  au  welcher 
Spuren  römischen  Mauerwerkes  aus 
dem  Boden  ragten.  Da  die  Vermutung 
nahe  lag,  dass  es  sich  hier  um  ein 
Vorwerk  handeln  könnte,  so  wurde 
die  Stelle  untersucht.  Es  fand  sich 
eine  römische  Grabkammer  mit 
rechteckiger  Grundfläche  von  3,18  m 
Länge  und  2,72  m  Breite  bei  einer 
Höhe  von  2  m  im  Innern.  Ein  aus- 
führlicher Fundbericht  des  Unterzeich- 
neten ist  im  Korrespondenzblatt  der 
Westdeutschen  Zeitschrift  1894  Nr.  1 
erschienen. 

Die  Untersuchung  vorgeschicht- 
licher Grabhügel  bei  Hermes- 
keil wurde  in  der  Zeit  vom  9.  August 
bis  27.  September  1893  zum  Abschluss 
gebracht    Es  wurden  15  Hügel  unter- 


sucht, welche  sich  auf  verschiedene 
räumlich  getrennte  Gruppen  verteilen. 
Die  Ausbeute  an  Thongefässeu,  Bronze- 
und  Eisengegeuständen  war  wiederum 
selir  zufriedenstellend.  Es  wurden  24 
Thongefasse,  2  Eisenschwerter,  davon 
1  mit  Bronzescheide  und  Gürtelzier- 
rat aus  Bronze,  mehrere  eiserne  Dolche, 
Messer  und  Lanzenspitzen,  drei  grosse 
Bronzehalsringe,  22  Bronzearmringe, 
eine  Bronzefibel  und  eine  Fritperle 
gefunden.  —  Die  örtliche  Leitung  lag 
in  den  Händen  des  Herrn  Museums- 
assistenten Ebertz.  Ein  Ausgrabungs- 
bericht des  Unterzeichneten  erschien 
im  Korrespondenzblatt  der  Westdeut- 
schen Zeitschrift  1893  Nr.  136.  Die 
Gesamtpublikation  der  Hermeskeiler 
Funde  zusammen  mit  deuen  von  Meh- 
ren ist  gegenwärtig  im  Druck.  Sie 
erscheint  im  Jahresbericht  der  hie- 
sigen Gesellschaft  für  nützliche  For- 
schungen mit  ß  photolitographischon 
Tafeln. 

Im  Juli  1893  wurde  im  Gartenfeld 
in  Trier  ein  römischer  Mosaik- 
boden gefunden.  Er  wurde  durch 
das  Provinzialmuseum  freigelegt  und 
aufgenommen.  Da  er  nur  mit  den 
gewöhnlichen  linearen  Ornamenten 
verziert  und  ausserdem  sehr  zerstört 
war,  so  wurde  von  seiner  Erwerbung 
abgesehen. 

An  mehreren  Stellen  wurde  in  Trier 
bei  Fundamentausschachtungen  rö- 
misches Mauerwerk  gefunden.  Die 
Freileguug  wurde  vom  Museum  beob- 
achtet und  die  Mauerzüge  genau  auf- 
gemessen. 

Der  Zuwcuihs  der  Sammlung  beläuft 
sich  im  Ganzen  auf  634  Nummern. 

Ausser  den  Funden  von  Hermes- 
keil (19330—19408)  und  der  rö- 
mischen Töpferei  in  Trier  (19093 
bis  19730)  sind  folgende  Gegenstände 
erwähnenswert : 

Römische  Abteilung,  a)  Steiu- 
denkmäler:  Fragment  eines  Sand- 
steinblockes, 3ö  cm  L,  worauf  Inschrift: 
UkUßi?)  (19414),  gef.  Trier  Dampf- 
schifffahrtstrasse.  Christlicher  Grab- 
stein aus  Marmor,  gef.  an  der  Nord- 
allee in  der  Nähe  des  Bahnhofs  (19287, 
vgl.  Korrespondenzblatt  der  West- 
deutschen Zeitschrift  1894  Nr.  13,  7). 
Torso  eines  sitzenden  Jnppiter  aus 
Jurakalk,  gefunden  auf  dem  linken 
Moselufer  bei  Trier  (19286).    Fratze 


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310 


Maseographie. 


aus  Metzer  Kalkstein  (Eckakroteriou) 


uDd  jugendlicher  weiblicher  (?)  Kopf 
in  Hochrelief  aus  demselben  Material, 


1 : 7»/« 


beide  gefunden  in  St.  Mathias  bei 
Trier  (19562  und  19553),  neben  der 
Saarstrasse ,  vermutlich  von  Grab- 
denkmälern des  südlichen  Gräberfeldes 
stammend.  Bruchstück  einer  sitzen- 
den Fortunastatuette  aus  Jurakalk,  ge- 
funden in  der  Friedrich- Wilhelmstrasse 
in  Trier  (19588). 

b)  Grabfunde:  Bleisarg  mit  Kno- 
chenüberresten in  Gipsbettung,  gefun- 
den an  der  Maximiner- Allee  in  Trier 
(19250).  Urneugrabfunde  aus  dem 
Maar  bei  Trier  (19425-19441,  19451 
bis  19466),  darunter  eine  bemalte 
Terrakottafigur  einer  sitzenden  weib- 
lichen Gottheit  mit  einem  Löwen  im 
Schoss  (19307,  s.  Tal.  X,  Flg.  1),  und 
ein  Henkelkrug  mit  obscönem  Graffito 
(19306  vergl.  Korrbl.  1893  Nr.  105). 
Umengrabfunde  aus  dem  südlichen 
Gräberfeld  in  St.  Mathias  (19468— 
19551,  19554—19581). 

c)Kleinaitertümer:  a)  aus 
Bronze:  Hohlmass  aus  Bronzeblech 
getrieben,   ehemals  verlötet,   15,5  cm 


hoch,  gefunden  am  Markusberg  bei 
Trier,  1.  Moselufer  (19202,  s.  Tat.  X, 
Fig.  2).  Modellierwerkzeug,  4  cm  1., 
mit  Stempel:  ////vgäa^ga-v///,  gef.  in 
Trier  zwischen  Kaiserpalast  und  Mu- 
seum (19209,  s.  Taf.  X,  Fig.  3).  Zwei 
rhombisch  geformte  emaillierte  Fibeln 
mit  Knöpfeben  am  äusseren  Rand,  get 
bei  Thiergarten  in  der  Nähe  von 
Hermeskeil  (19291  und  19292,  s.  Taf.  X, 
Fig.  4).  Ein  Zirkel,  17  im  i.,  gef.  in 
St.  Barbara,  Trier  (19294).  Kleine 
Statuette  der  Fortuna  mit  Füllhorn 
unbek.  Fundortes  (19206).  ß)  aus 
Terracotta:  Ganymed  mit  Resten 
des  Adlers  unbek.  Fundortes  (19199, 
t.  Taf.  X,  Fig.  5).  Oberkörper  einer 
nackten  Veuusstatuette,  gef.  hinter 
dem  Museum  (19219,  t.  Taf.  X,  Fif.  6. 
y)  aus  Glas:  Henkelfläschchen  mit 
sechskantigem  Bauch,  gef.  bei  Thier- 
garten bei  Hermeskeil  (19290,  a.  Taf.  X, 
Flg.  7). 

Fränkische  Abteilung  Ein 
Schädelstück  und  eiserne  Waffen^  ge- 
funden bei  Nittel  (19442—19449). 

Mittelalterliche  und  moderne 
Abteilung.  Pietä,  bemalte  Terra- 
kottagruppe, gef.  bei  Clausen  (19328). 

Münzsammlung.  Einige  Münzen 
der  Trierer  Prägestätte  von  Maximia- 
nus  Hercules  (19274),  Theodora  (19275), 
Crispus  (19276  f.),  Constans  I  (19278), 
Consuntius  II  (19279  f.).  Valens 
(19881  ff.)  Theodosius  (19284).  Gold- 
münze Valentinians  I,  gef.  bei  Cochem 
(19285).  Kurtrierische  Münzen:  De- 
nar Johanns  1  (19264),  Bruno's  von 
Lauffen  (19265),  Alberons  von  Mon- 
treuil  (19266).  Goldgulden  Gunos  von 
Falkenstein  (19267—19270)  und  Wer- 
ners von  Falkenstein  (19271-19273). 

Zu  Pfingsten  wurde  der  Ferienkur- 
sus für  Gymnasiallehrer  der  west- 
lichen preussischen  Provinzen  durch 
Herrn  Professor  Dr.  Hettner  und  den 
Unterzeichneten  abgehalten. 

(Dr.  H.  Lehner.) 

Bonn,  Provinzlalmuseum  I  S.  274,  iy,83 
V,  XI,  XII. 

Utdernehmungen.  Von  August  bis 
Mitte  Januar  wurden  die  Grabungen 
im  Römerlager  bei  Neuss  fortge- 
setzt. Dieselben  brachten  zunächst 
die  gewünschte  Aufklärung  über  die 
Verteilung  der  Bauten  im  südwest- 
lichen Teile  des  Lagers,  indem  sie 
das   Vorhandensein   von   4  grösseren 


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Moseographie. 


311 


und  mehreren  kleineren,  darch  Wege 
von  einander  getrennten  Kasernen  er- 
gaben, deren  Anlage  im  Einzelnen 
rerschieden  war.  Bei  einigen  der 
grösseren  kam  vor  der  doppelten 
Zimmerreihe  ein  dritter  Ranm  in  der 
ganzen  Länge  des  Gebäudes  zum  Vor- 
schein, welcher  nach  den  in  regel- 
mässigen Abständen  vorgefundenen 
Sockelsteinen  zu  schliesseu  eine  auf 
Holzpfosten  ruhende  offene  Halle  bil- 
dete, eine  Anordnung,  welche  auch 
schon  bei  anderen  Bauten  des  Lagers 
beobachtet  worden  ist.  Die  diesmal 
zur  Verfügung  stehenden  Ackerpar- 
zellen gestatteten  femer  die  Auf- 
deckung des  die  via  sagularis  beglei- 
tenden Hauptkanals  auf  eine  Länge 
von  100  m,  sowie  der  Umfassungs* 
mauer  und  der  äusseren  Wallstrasse 
in  gleicher  Länge.  Eine  besondere 
Aufmerksamkeit  wurde  der  Erforschung 
der  beiden  Seitenthore  des  Lagers  zu- 
gewendet, welche  nach  der  Dispo- 
sition des  Ganzen  zum  Teil  unter  der 
Provinzialstrasse  liegen  mussten.  Die 
hier  unter  grossen  Schwierigkeiten 
ausgeführte  Ausgrabung  fönlerte  dann 
auch  Fandamentreste  von  Thorpfei- 
lem  von  1,80  m  Breite  und  1,60  m 
Tiefe  und  zwischen  ihnen  die  Spuren 
eines  1,40  m  breiten  Kanals  zu  Tage. 
Ein  befriedigendes  Bild  von  der  An- 
lage beider  Thore  konnte  indes  vor 
der  Hand  nicht  gewonnen  werden,  weil 
verschiedene  äussere  Umstände  hin- 
dernd entgegenwirkten.  Unter  den 
Funden  der  Grabungen  verdienen  eine 
sehr  schöne  Bronzelampe  mit  Maske 
(8900),  eine  sternförmige  Bronzever- 
zierung (8901),  ein  Hängeschmuck  in 
Gestalt  einer  Vase  (8823),  ein  Bronze- 
deckel in  durchbrochener  Arbeit  (8902) 
und  ein  Thonschlüsselchen  mit  Mar- 
morlasur (9138)  eine  besondere  Er- 
wähnung. 

Erfreuliche  Resultate  lieferte  auch 
eine  zweite  Ausgrabung,  welche  zu 
Niederbieber  im  Anschtuss  an  dort 
gemachte  und  für  das  Museum  erwor- 
bene Funde  (9039—9083)  in  den  Mo- 
naten Februar  und  März  veranstaltet 
wurde.  Sie  lehrte  zunächst,  dass  das 
von  einem  Feldarbeiter  angetrofifene 
Mauerwerk  einem  die  Umfassungs- 
mauer des  dortigen  Kastells  flankie- 
renden. 3,25  m  breiten  und  2,40  m 
tiefen   Turm    angehörte,   mit   dessen 


Aufnahme  sich  das  Museum  begnügte, 
da  die  Aufdeckung  des  Kastells  durch 
die  Keichs-Limes-Kommission  zu  er- 
warten ist.  Dagegen  wurden  auf  zwei 
nach  dem  Dorfe  hin  gelegenen  ge- 
nauer untersuchten  Parzellen  drei  bau- 
liche Anlagen  ermitUlt,  von  denen 
zwei,  da  sich  ihre  Mauern  in  die  be- 
reits mit  Frucht  bestellten  Nachbar- 
felder hinein  erstreckten,  nicht  ganz 
freigelegt  wurden.  Das  dritte  unmit- 
telbar an  die  nach  Melzbach  führende 
Strasse  anstossende  Gebäude  ergab 
sich  als  eine  beinahe  viereckige  12,25  m 
breite  und  9,50  m  tiefe  Anlage,  wel- 
che im  Innern  einen  gegen  die  West- 
mauer angelehnten,  3,70  m  breiten  und 
3,20  m  tiefen  ummauerten  Raum  um- 
schloss.  In  diesem  fanden  sich  ausser 
einer  Anzahl  Nägel,  Klammem  und 
Geräten  von  Eisen  mehrere  Bronze- 
gegenstände (9ü93~9i37),  darunter 
ein  hubscher  mit  Tierfiguren  verzier- 
ter Halbdeckel  euies  Gef&sses  (9129), 
ein  Medaillon  mit  der  Darstellung  des 
Gorgoneion  (9084),  und  zwei  vergol- 
dete Buchstaben  aus  Bronze  (9044, 
9130),  femer  als  kostbarstes  Fund- 
stück ein  in  zwei  Hälften  gebrochener 
41  cm  hoher  Bronzekopf  des  rö- 
mischen Kaisers  Gordianus  III 
(9132),  welcher  einen  der  wichtigsten 
Bestandteile  des  Museums  bilden  wird. 
Der  Kopf  im  Verein  mit  dem  eben- 
falls dort  ausgegrabenen  Fragment 
eines  Altärchens  aus  Tuffstein  (9093 1 
und  dem  Oberteil  einer  kleinen  ßronze- 
basis  mit  der  Inschrift  IN '  H  -  D  *  D 
(9045)  legen  die  Vermutung  nahe,  in 
dem  kleinen  Gebäude  eine  dem  Kultus 
gewidmete  Anlage  zu  erblicken. 

Der  Zuwachs  der  Sammlungen  be- 
b*ägt  412  Nummern,  wozu  noch  4  t 
Stück  kommen,  welche  als  Depositen 
der  Reichs-Linies-Kommission  in  be- 
sonderem Inventar  verzeichnet  wur- 
den. Unter  den  Erwerbungen  sind 
hervorzuheben :  Drei  prähistorische 
Steinhämmer  und  eine  Lanzenspitze 
aas  Bronze  (9032—9034),  ferner  an 
römischen  Gegenständen:  Grappe  des 
fliehenden  Aeneas  mit  Anchises  und 
Ascanius  (8731),  Altar  mit  der  Dar- 
stellung der  Matronen  und  einer  Opfer- 
sceue  aus  Kalkstein  f878ö),  Torso 
einer  weiblichen  Gewanafigur  aus  Mar- 
mor (8695),  zwei  Votivaltäre  an  den 
Juppiter    und  einer    an   bisher  nnbe- 


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312 


Moseographie. 


kannte  Matronen  (8786,  8787,  8788), 
Goldring  mit  Glasfluss  (8803),  zwei 
goldene  Medaillons  mit  Mosaikein- 
laiten  (8750,  8751),  aus  Bronze  eine 
Anzahl  verzierter  Beschläge  (87H3, 
8745,  8748,  8964,  9037),  darunter 
einer  eines  Kästchens  mit  mytholo- 
gischer Darstellung  (8736),  ein  hüb- 
sches, zugleich  als  Geldbörse  dienen- 
des Armband  (8870),  Figur  eines 
nackten  Jünglings  (8747),  aus  Thon 
14  Lampen  mit  bildlichem  Schmuck 
(8752—8762,  8768-8769.  8930),  und 
eine  in  Gestalt  eines  Schneckenge- 
hftuses  (8770),  drei  Becher  mit  In- 
schriften (8772,  8773,  8796).  endlich 
aus  Glas  zwei  fassfürmige  Flaschen 
mit  Inschrift  im  Boden  (8952,  8988), 
sowie  ein  mit  aufgeschmolzenen  blauen 
und  gelben  Ranken  reich  verziertes 
Flacon  (9028). 

An  Geschenken  wurden  dem  Museum 
zugewendet :  von  Frau  Alexander  Blank 
in  Elberfeld  ein  Votivaltar  des  Her- 
cules mit  Inschrift  aus  Brohl  (8774), 
von  der  Stadt  Bonn  eine  Anzahl  bei 
Kanalbauten  gefundener  Thongeflsse 
(8794—8801),  von  Herrn  Ollendorff- 
Wilden  ein  Fingerring  aus  Bronze 
und  mehrere  Nadeln  aus  Bein  (8775 
bis  8784),  von  Herrn  Hauptmann  a.  D. 
Th.  Hoifmann  eine  Anzahl  kleinerer 
Altertümei  aus  seinem  Besitze  (8930 
bis  8943),  von  Herrn  Wasserwerk-Di- 
rektor Tbomezek  ein  Rohr  der  alten 
von  Schweinheim  nach  Godesberg  füh- 
renden Wasserleitung  (8949),  von  dem 
Königlichen  Rentmeister  Herrn  Alexan- 
der von  Ciaer  eine  auf  seinem  Grund- 
stück gefundene  Aschenurne  mit 
Knochenresten  (9027),  von  Herrn  Th. 
Obladen  auf  Gut  Kühlseggen  bei  Wei- 
lerswist  ein  schwarzer  Thonbecher 
(9133)  und  von  Herrn  Birrenkoven  in 
Gross- Vernich  zwei  fränkische  Thon- 
gefässe  und  zwei  Bronzebeschlagstücke 
(9134—9137). 

Nachdem  die  Aufstellung  der  Samm- 
lungen im  neuen  Gebäude  im  Laufe 
des  Frühjahrs  bewerkstelligt  war,  ist 
das  Museum  am  12.  Juli  eröffnet  wor- 
den. An  Eintrittsgeldern  wurden  in 
der  Zeit  vom  19.  Juli  bis  31.  März 
blos  283,50  M.  erzielt,  was  auf  die 
in  den  Hauptreisemonaten  am  Rhein 
auftauchende  Cholera  und  den  da- 
durch verminderten  Fremdenverkehr 
zurückzuführen   ist.     An    den    freien 


Tagen,  besonders  den  Sonntagen,  war 
der  Besuch  des  Museums  durchgängig 
ein  sehr  reger.  (Klein.) 

( S.  Korrespondenzblatt  des  Gesammt- 
vereins  der  deutschen  Geschichts-  und 
Altertumsvereine  1894,  Nr.  7  S.  77  f.). 

K6ln,  Museum  Waliraf-Ricliartz  I  S.  271, 85 
IX,  X,  XI. 

Frühling  und  Sommer  d.  J.  1893 
waren  an  römischen  Funden  recht  er- 
giebig. Am  wichtigsten  ist  die  Anfang 
Mai  in  der  Luxemburgerstrasse,  auf 
einem  der  alten  Römerstrasse  nach 
Trier  angrenzenden  Gelände  unter  Lei- 
tung des  Museums  erfolgte  Ausgra- 
bung der  Reste  eines  Legionstempels ; 
er  zeigt  in  dem  fast  ganz  erhaltenen, 
aus  Kalksteinblöcken  zusammengefüg- 
ten Giebelfelde  die  von  2  Steinböcken 
des  Zodiacus  gehaltene  Weltkugel.  Die 
von  2  Pilastern  flankierte  Giebel- 
wand war  aus  Kalkstein  aufgemauert, 
die  Seitenwände  aus  Tuff.  Die  zahl- 
reichen architektonischen  und  Skulp- 
turreste des  Bauwerkes  harren  noch 
der  Aufstellung  im  Museum.  Mit  ihnen 
wurden  Geräte  aus  Thon,  Bronze  und 
Bein  zu  Tage  gefördert,  dann  aus  Stein- 
sarkophagen, die  dicht  neben  der 
Trümmerstätte  gefunden  wurden,  eine 
Reihe  wertvoller  Totenbeigaben,  von 
denen  genannt  sein  mögen:  Ein  Be- 
schlagstück aus  durchbrochenem  gold- 
tauschiertem  Silber  mit  spitzenartig 
feinem  Rankenmuster  und  der  Inschrift 
AVSONI  VI  VAS ;  ein  silbertauschiertes 
Tintenfass  aus  Bronze,  in  den  Ecken 
der  Platte  die  Buchstaben  HO  MV 
LI  IV  LV;  eine  grosse  trichterfor- 
I  mige  Kanne  aus  Glas  mit  silberartiger 
Iris  und  dickem  gefaltetem  Faden  auf 
der  Mündung;  eine  Bronzefibula  mit 
Grubenschmelz;  Bronzebeschläge  eines 
hölzernen  Kästchens  mit  gestanzten 
Löwenköpfen,  auf  dem  Mittelbeschlage 
die  altchristliche  Darstellung  einer 
Orans  zwischen  2  Männern;  eine  Cy- 
linderkanne  mit  aufgelegtem  geripptem 
Glasfaden  in  Schlangen  Windungen;  2 
Traubenkannen  und  eine  Muschelkanne 
aus  farblosem  Glase;  eine  Gylinder- 
kanne  mit  Stempel  FRON.  Die  Mün- 
zen waren  bis  auf  eine  Gordians  HI. 
unkenntlich.  Auf  demselben  Gelände 
wurden  im  Laufe  des  Sommers  bei 
Kanalbauten  noch  andere  Gräberfunde 
gemacht,  welche  das  Museum  zur  Fort- 
führung der  Ausgrabungen  in  der  Rich- 


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Museographie. 


313 


taag  nach  dem  Südbahnhofe  veran- 
lassten. Von  den  hiebei  gewonnenen 
FnndstQcken  sind  hervorzuheben :  Eine 
grosse  plattbanchige  Flasche  aus 
weissem  Glase  mit  Doppelhenkel,  ver- 
ziert mit  einem  reichen  Ornament  aus 
weissen,  azurblauen  und  goldenen  Fä- 
den, sowie  Bruchstücke  einer  zweiten, 
ebenso  reich  verzierten  Flasche;  ein 
Traubenfiäschchen  aus  opakgrünem 
Glase  mit  azurblauen  Henkeln;  ein 
Glasgefäss  in  Form  eines  Schweines, 
azurblau  mit  gelben  Fäden;  2  Bronze- 
Streifen  mit  eingestanzten  Imperatoren- 
köpfen;  eine  Amphora  ans  Thon  mit 
eingeritzten  rohen  Brustbildern  und 
Ornamentband;  Münzen  des  Antoninus 
Pius,  Trajans  und  des  Germanicus. 
Dicht  hinter  dem  Südbahnhofe  kamen 
bei  Neubauten  im  Augusta  -  Hospital 
Anfang  Juni  1894  eine  Reihe  vermo- 
derter Holzsärge  ohne  Steinsarkophage 
zu  Tage.  Die  interessantesten  der  Bei- 
gaben waren  leider  zertrümmert:  Ein 
Cantharus  aus  farblosem  Glase,  bemalt 
mit  roten  und  gelben  Punkten  und 
Keifen  in  Erdfarbe,  sowie  2  flache 
Glasschalen  mit  Griff,  verziert  mit 
Schlangenwindungen  in  weissen,  azur- 
blauen und  gelben  Glasfäden.  2  gut 
erhaltene  Stücke  desselben  Typus  be- 
sitzt das  Museum  bereits.  Ausserdem 
fanden  sich  Thongef&sse,  darunter  eine 
Gesichtsume,  und  Münzen  des  Trigan, 
Caracalla,  Postumus  und  Domitian.  — 
Aus  dem  benachbarten  Stadtteile  zwi- 
schen Luxemburger-  u.  Aachenerstrasse 
stammen  u.  A. :  Eine  gläserne  Kugel- 
flasche mit  senkrechter  Scheidewand 
(Schillingstrasse,  Mai  1893),  ein  Trink- 
becher ans  grünem  Glase  (Lindenstr., 
Sept.  1893),  Glasschale  mit  Untersatz, 
Spielsteine  aus  Bein,  Bronzeschloss 
mit  Schlüssel,  Münzen  des  Marc  Aurel, 
Antoninus  Pius,  Trajans,  der  Lucilia 
(Händelstr.,  August  93),  ein  Fussbecher 
aus  Sigillata  mit  gelben  Bändern,  eine 
grosse  stark  vergoldete  und  silbertau- 
scbierte  Bronzefibula  in  Armbrustform 
(Richard- Wagnerstr.,  Juni  93).  In  letzt- 
genannter Strasse  fand  man  im  Juli 
1894  zwei  Grabsteine,  der  eine  mit 
dem  Relief  eines  Totenmahles  und  der 
Inschrift : 

D  M 

LIBERE*  LIBERALIS 
FIL-riENTlSSIME 
OBITE-  PATER 
FECIT 


der  andere  mit  Giebelomament,  einer 
umgestürzten  Vase  und  der  Inschrift  : 

D  M 

S  E   N    E   C   I   O    N   I 

LIMOCINCTO 

GERON-FILIO 

PlISSIMO 

darunter  das  Relief  eines  Hundes.  — 
An  der  Bonner  Strasse  lieferte  dies- 
mal die  an  Römerfunden  ergiebige  Ar- 
noldshöhe den  Überrest  eines  Grab- 
males, ein  reich  verziertes  Sima  mit 
Consolen  und  2  silberne  Fibeln.  —  In 
den  nördlichen  Stadtteilen  fand  sich 
in  der  Maybachstrasse  vereinzelt  ein 
Grosserz  des  Septimins  Severus,  auf 
dem  Niehler  Damm  hinter  der  Flora 
eine  den  Rhein  entlang  laufende  Grä- 
berreihe und  die  Grundmauern  eines 
kleinen  Gebäudes  mit  Resten  von  Säu- 
len. Die  Gräber  waren  bereits  durch- 
wühlt, von  Beigaben  waren  nur  noch 
ganz  zerstörte  Bronzebeschläge,  un- 
kenntliche Münzen,  eine  Sigillatascberbe 
mit  Stempel  IREPTVS  und  eine  Kugel- 
schale mit  geschliffenen  Verzierungen 
vorhanden.  —  In  der  Altstadt  förder- 
ten die  Kanalisierungs-  und  Pflaster- 
arbeiten um  den  Dom  interessante 
Überreste  zu  Tage.  An  der  Ostseite 
hinter  dem  Chore  stiess  man  in  einer 
Tiefe  von  etwa  4  m  auf  eine  1  m 
dicke,  mittelalterliche  Mauer,  die  pa- 
rallel mit  dem  Rheine  lief  und  römische 
Baureste  enthielt,  ein  Gesimsstück  und 
2  Säulentrommeln  aus  Kalkstein.  Un- 
weit davon,  an  der  Kreuzung  der  Bi- 
schof sgarten- Gasse  fand  man  im  Juni 
1893  den  Marmortorso  eines  Ganymed, 
eine  vorzügliche  Arbeit,  etwas  unter 
Lebensgrosse,  in  der  Nähe  ein  Gross- 
erz Domitians,  ein  Stück  Mosaikbodens 
u.  A.  Unter  dem  Marmorboden  des 
Chores  vor  dem  Hochaltare  kam  neben 
Scherben  von  Sigillata  und  römischem 
Wand  verputz  ein  Ziegel  mit  dem  Le- 
gionsstempel EXGERINF  zum  Vor- 
schein. Anfang  Oktober  fand  man  an 
der  Westseite,  auf  dem  Domkloster, 
ein  römisches  Gesimsstück  aus  Kalk- 
stein mit  Eierstab  und  Zahnfries,  einen 
cylindrischen  Pfuhl  mit  einer  Rosette 
an  einer  Schmalseite,  von  einem  Grab- 
mal herrührend,  und  gegenüber  dem 
Domj(ässchen  auf  einem  Gelände,  dem 
das  Museum  schon  mehrere  Matronen- 
steine zu  verdanken  hat,  ein  neues 
Denkmal  dieser  Art,  das  einen  bisher 


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314 


Moseograpbie. 


unbekannten  Beinamen  der  Göttinnen 
aufweist.    Die  Inschrift  lautet: 

MATROhlS  •  VDRAVARINIHIS 

IVtA   •    PRISCI   •    F   •    ALLYA 

V  •  S  •  L  •  M 

Ausserdem  entdeckte  man  auf  dem 
Platze  3  in  regelmässigen  Abst&ndeu 
verteilte  Säulenbasen  aus  grauem  Sand- 
stein, die  dem  früheren  romanischen 
Dom  angeboren  dürften,  dem  auch  die 
grosse,  in  den  Anlagen  vor  dem  Mu* 
seum  aufgestellte  Säule  zugeschrieben 
^ird.  —  Als  Einzelfund  vom  Marien- 
platz ist  ein  silberner  Fingerring  mit 
einer  Nicologemme,  die  einen  Wagen- 
lenker zeigt,  zu  verzeichnen.  —  An 
der  Westseite  von  St.  Gereon  wurden 
im  Juni  1893  merovingische  Gräber 
aufgedeckt,  von  welchen  ein  Titulus 
aus  Kalkstein  mit  eingeschnittenem 
Triumpfkreuze  und  ««ine  Grabplatte 
aus  rotem  Sandstein  mit  Stabkreuz  auf 
einem  Halbrund  in  das  Museum  ge- 
bracht wurden.  Im  Frühjahr  1894 
stiess  man  daselbst  beim  Bau  des  neuen 
Archivgebäudes  auf  romanische  und 
gotische  Architekturreste,  sowie  in 
grösserer  Tiefe  auf  römische  Thonge- 
fässe.  —  Aus  der  nächsten  Umgebung 
der  Stadt  rühren  zahlreiche  römische 
Grabfunde,  welche  in  den  letzten  Jah- 
ren bei'  den  Befestigungsbauten  ge- 
macht und  von  der  kgl.  Fortifikation 
dem  Museum  überwiesen  wurden.  Im 
benachbarten  Hermülheim  (unweit 
Gläuel)  wurde  auf  dem  Gelände  der 
Kohlengrube  wieder  ein  Teil  der  be- 
kannten römischen  Wasserleitung  blos- 
gelegt,  die  von  den  benachbarten  Hü- 
geln ostwärts  nach  der  Alteburg  führte ; 
zugleich  fand  man  einen  Aschensarko- 
phag  von  Tuff  mit  Thongefässen  und 
Gläsern  des  3.  Jahrb.,  sowie  in  dem 
harten  Boden  Scherben  von  Urnen. 
Die  Fundstücke  kamen  als  Geschenk 
des  Herrn  Geh.  Rates  Michels  an  das 
Museum. 

Zu  den  Funden  innerhalb  der  Mauern 
Kölns  kommen  noch  2  bedeutende 
Münzfunde.  Der  eine  wurde  am  9.  Au- 
gust 93  vor  dem  neuen  Postgebäude 
gemacht  und  enthielt  durchwegs  Gold- 
münzen des  14.— 15.  Jahrh.,  darunter 
sog.  Schiffsnobel  Eduards  III.  und 
Richards  II.  von  England,  Chaises  d'or 
Philipp  VI.  und  Goldguldcn  Karls  V. 
von  Frankreich,   Doppelgondel lämmer 


Wilhelms  V.  von  Holland  und  Gold- 
gulden Wilhelms  III  von  Geldern, 
sämtlich  von  tadelloser  Erhaltung.  Ein 
Exemplar  jeder  Münzsorte  wurde  dem 
Museum  überwiesen,  der  übrige  grössere 
Teil  an  das  Reichspostamt  abgeliefert. 
Der  2.  Münzfund  wurde  Ende  Mars  94 
von  einem  städtischen  Arbeiter  am 
Eigcistein  gemacht  Er  enthielt  in 
einem  grossen  Topfe  22,100  Gold- 
und  Silbermünzen  des  16.— 17.  Jahrb., 
meist  Kölner  Präge,  doch  auch  andere 
deutscher,  spanischen,  französischer 
und  niederländischer  Herkunft,  so  un- 
ter den  Goldmünzen  einen  Züricher 
Dukaten  von  1622,  einen  Wormser  von 
1618,  einen  Dortmunder  Friedrich,  ei- 
nen Hanauer  Johann  Reinard  u.  A. 

Der  Zuwendung  Privater  verdankt 
das  Museum  eine  Anzahl  griechischer 
Terracotten  aus  Attica  und  Corintb, 
sowie  eine  grosse  Sammlung  römischer 
Altertümer,  die  im  Laufe  der  letzten 
10  Jahre  auf  dem  Grundstücke  des 
verstorbenen  Justizrates  Schenk  in  der 
Aachenerstrasse  gefunden  worden  wa- 
ren, darunter  wertvolle  gravierte  und 
filigranierte  Gläser,  grün  glasierte Thon- 
gefässe,  Sigillaten,  Barbotine-  nnd  In- 
schriftenbecher. Von  den  ans  dem 
Kunsthandel  erworbenen  römischen  Al- 
tertümern sind  hervorzuheben :  Büchse 
und  Kamm  aus  durchbrochenem  Elfen- 
bein; Glaskanne  mit  3facbem  Faden- 
henkel, schwarzes  Traubenglas;  2  Ala- 
bastra  aus  buntem  Glasfluss;  Schälcheii 
aus  Milletioriglas;  Becher  mit  gravier- 
ten Amoren ;  Kugelbecher  mit  metallisch 
grüner  Iris;  Kugelscbale  aus  olivgrü- 
nem Glase  mit  Längsrippen,  gegossen  ; 
Glas  in  Form  einer  Ente;  gelbglasier- 
ter Thonbecher  mit  Fadenverziernng ; 
grün  glasierte  Thonlampe  und  Schale; 
Barbotintöpfe  mit  Jagdszenen;  zahl- 
reiche Inschriftenbecher;  eine  grosse 
Sammlung  von  Thonlampen;  Sigillata- 
schale  mit  reliefierten  Handhaben  und 
Stempel  ARBO  '  FE ;  Sigillatascbale 
mit  eingeschnittenen  Ähren  verziert; 
eine  Sammlung  von  Bronzehenkeln  und 
Stempeln;  Bronzestatuetten  des  Her- 
cules mit  Keule  und  Tnnkhorn,  eines 
Jünglinges  mit  einem  Vogel,  der  For- 
tuna, Abundantia,  des  Sol ;  eine  beson- 
ders schöne  Jupiter-Statuette;  ein 
Bronzegriff  in  Form  eines  silberplat- 
tierten Seepanthers;  ein  Bronze-Rund- 
bescblag  mit  Ammonsmaske;  ein  Sera- 


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Museographie. 


315 


piakopf  aus  Chloritschiefer.  Hierza 
Kommt  eine  Reibe  fränkischer  Alter- 
tümer von  den  Totenfeldern  zu  Nieder- 
breisig  (Stiftung  des  Herrn  Emil  vom 
Rstb),  Müblbofen  und  Nettesheim, 
darunter  f^rosse  Scbeibenfibeln  aus 
Gold  mit  Filigran-  und  Edelsteinver- 
Kierung,  silbertauscbierte  Scbnallen, 
Zierscheiben,  Waffen  etc. 

Die  Gemäldegalerie  hat  bedeutende 
Neuerwerbungen  zu  verzeichnen.    Die 
hervorragendste   ist  die   des  grossen 
Gemäldes    ^Juno    und    Argus^     von 
Rubens,   welches   von   Kölner  Kunst- 
freunden fiir  46,000  Mark   erworben 
und   dem   Museum   geschenkt  wurde. 
Das   den  Metamorphosen  Ovids   ent- 
nommene Motiv  ist  sehr  geschickt  be- 
handelt   Juno,  eine  herrliche  Fraucn- 
f(cstalt  in   rotem  Seidengewande  und 
Brokatmantel  entnimmt  dem  Kopfe  des 
getöteten  Riesen,  der  im  Vordergründe 
liegt,  die  Augen,  um  sie  in  den  Pfauen- 
schweif einzusetzen.     Das  Colorit  ist 
von    grosser  Tiefe    und   Leuchtkraft, 
besonders  schön  ist  die  Actßgur  des 
Argus,    deren    goldiges    Fleisch    mit 
braunem  Schatten  modelliert  ist  und 
venezianischen  Einfluss  zeigt.  Das  Bild 
ist  unmittelbar  nach  der  Rückkehr  des 
Meisters  aus  Italien  um  1610  gemalt, 
vorzüglich  erhalten  und  bisher  noch 
nicht  reproduziert.     Seine  Geschichte 
ist  vollständig  sichergestellt.    Rubens 
selbst  erwähnt  es  in  einem  Briefe  vom 
11.  Mai  1611  an  Jacques  de  Bye.    Aus 
seiner   Werkstätte    kam    es    in    den 
Palazzo  Dnrazzo  in  Genua;  Buchanan 
entführte  es  nach  England,  wo  es  bis 
zu  diesem  Jahre  blieb,  zuletzt  in  der 
Galerie   Dudley.    —    Nächst    diesem 
ist  das  figurenreiche  Gemälde  der  Ge- 
fangennahme Simsons  von  Jan  Steen 
zu  nennen,  von  vortrefflicher  Charak- 
teristik,   interessant  durch   den   dem 
Meister  ungewohnten  biblischen  Stoff, 
in  der  Ausführung  zum  Teile  seinen 
besten  Bildern  kleinen  Formates  nahe- 
kommend.   Es  stammt  gleichfalls  aus 
England.    Auf  der  Auktion  Clavd-Bou- 
haben  wurde  eine  kleine  Madonna  mit 
St.  Bernhard  erworben,   dem  Meister 
des  Marienlebens  zugeschrieben,  eine 
der  köstlichsten  Perlen  der  altkölni- 
schen Malerschule   und   in   den  jetzt 
neu  hergerichteten  Räumen  derselben 
wohl  das  feinste  Stück  nach  Locheners 
Madonna  im  Rosenhag.    Ein  ebendort 


erworbenes  Sippenbild  von  Anton  von 
Worms  zeigt  den  Meister  auf  einer 
höheren  Stufe  des  Könnens  als  die 
beiden  bisher  im  Museum  vorhandenen 
Gemälde.  Zwei  ausgezeichnete  Bild- 
nisse von  Bartel  Bruyn  in  Medaillen- 
format, mit  Wappen  auf  den  Rück- 
seiten kamen  zu  dem  alten,  den  Meister 
in  allen  seinen  Wandlungen  vertreten- 
den Besitz  hinzu.  Als  Geschenk  des 
SchaaffbausenschenBankvereins  wurden 
dem  Museum  einige  Bilder  italienischpr 
Schulen  überwiesen:  Eine  Judith  von 
Matteo  Preti,  ein  Sebastian  aus  der 
Schule  Spagnolettos,  eine  Auferstehung 
und  eine  Goisseluiig  in  Blumenumrah- 
raung  aus  dem  17.  Jahrb.  Von  mo- 
dernen Meistern  wurde  erworben  eine 
Sommerlandschaft  von  Koekkoek  und 
die  wallachische  Post  von  E.  Schreyer. 

Die  Abteilung  der  christlichen  Skulp- 
turen wurde  durch  eine  vortreffliche 
Holzfigur  des  St.  Paulus,  Nürnberger 
Arbeit  des  15.  Jahrb.  und  eine  der 
St.  Katharina,  Arbeit  der  Moselgegend, 
15.  Jahrh.,  vermehrt.  Zu  der  Samm- 
lung von  Gypsabgüssen  kamen  als  Ge- 
schenke des  verstorbenen  Professors 
an  der  Düsseldorfer  Akademie,  A. 
Wittig,  dessen  grosse  Gruppe  „Hagar 
und  Ismael",  ein  Relief  der  Kreuzab- 
nahme und  die  Kolossalbüsten  von  Cor- 
nelius und  Schadow  hinzu. 

(Kisa) 

Aachen,  Städtisches  Suermondt-Museiim  89 
I  S.  270,  11— XII 

Im  Lauf  des  Jahres  1893  wurden 
die  Bestände  des  Museums  in  folgen- 
der Weise  vermehrt:  Stiche  und  Ra- 
dierungen vonScbongauer,  Dürer,  Rem- 
brandt  in  heliographischer  Nachbil- 
dung nach  den  Originalen  des  König- 
lichen Kupferstichkabinets  zu  Berlin 
mit  begleitendem  Text  von  J.  Janitsch 
und  A.  Lichtwark.  —  Heft  8  des  Ver- 
eins für  Original-Radierungen  zu  Ber- 
lin. —  Sammlung  alter  Cameen,  früher 
im  Besitz  des  Fürsten  Poniatowski, 
243  Abgüsse  in  Gips  nebst  ausfuhr- 
licher Beschreibung.  —  Alt  ägyptische 
Mumie  in  bemaltem  Holzsarge.  —  Alt 
ägyptisches  Mumienbildnis,  gefunden 
in  El  Fajum.  Geschenk  Graf  Stro- 
ganoff.  —  6  antike'  thönerne  Lampen 
mit  figürlichen  Darstellungen.  Brust- 
und  Rückenharnisch  von  Eisen,  ge- 
funden im  Graben  der  alten  Feste 
Scbönforst    bei    Aachen.      Geschenk 


WMtd.  ZaitMhr.  1  OMoh.  n.  Knnit.    XIII,  lU. 


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316 


Museographie. 


von  A.  Startz.  —  Einige  Teller  und 
Fruchtkorbe  aus  gelblicher  Fayence. 
Tiscbmesser  und  Gabel  mit  Griffen 
von  Hirschhorn.  Geschenk  Frau  Bart- 
hold Suermondt.  —  Alte  Garnhaspel, 
wie  sie  früher  in  der  Aachener  Tuch- 
fabrikation gebraucht  wurde.  Bruch- 
stück der  früheren  Armsünderglocke 
von  Aachen.  Geschenk  C.  Massiou.  — 
Büste  des  Königs  Friedrich  Wilhelm  IV. 
mit  säulenartigem  Untersatz.  Geschenk 
Frl.  Haslacher.  —  Abbildung  des 
alten  Fischmarktes  in  Aachen,  (Ölge- 
mälde von  Recker.  Geschenk  A.  Cou- 
mont.  —  Norwegischer  Fjord,  Ölge- 
mälde von  A.  Normann.  Geschenk 
Robert  Hasenclever.  —  5  Ölgemälde, 
davon  2  Bildnisse  gemalt  von  Hasten- 
rath,  1  Genrebild,  der  Schulmeister, 
Landschaft,  die  frühere  alte  Mühle  auf 
dem  jetzigen  Rchmplatz,  Judith,  Copie 
nach  dem  Bilde  von  Riedel  in  München ; 
die  3  letzteren  Bilder  gemalt  von  Franz 
Reiff.  Vermächtnis  Gerhard  Rehm.  — 
2  Ölgemälde,  Idylle,  gemalt  von  Al- 
bert Baur,  Rückkehr  vom  Vieh  markt, 
gemalt  von  Pet.  Bücken.  Vermächtnis 
Aloys  Kloth.  —  Büste  Schinkels,  Büste 
des  Baurat  Cremer,  sowie  dessen  Bild- 
nis in  Öl  gemalt.  Vermächtnis  Frau 
lein  Cremer.  (F.  Bern  dt). 

93     Elberfeld,  Sammlungen  des  Bergischen 
GeschichtsvereiRS  I  S.  274,  II,  VIII. 

I.  Römische  Altertümer.  Der 
Verein  erlangte  geschenkweise  im 
Laufe  des  letzten  Jahres  aus  der  Ge- 
gend von  Gotha  (Zeitschrift  des  Berg. 
Geschichtsvereins  Bd.  XIV  S.  196) 
folgende  römische  Altertümer :  2  weisse 
Thonfigürchen,  3  Bronzefibeln  (darunter 
eine  mit  Emaille  in  rautenförmigen 
Feldern),  mehrere  bronzene  und  eiserne 
Lanzen-  und  Pfeilspitzen,  verschiedene 
grössere  Eisenspitzen.  —  Ferner  gingen 
ihm  Münz-Kopieen  vom  Kastell  zu 
Neuss  und  Holzstücke  von  dem  röm. 
Bohlenweg  zwischen  Ems  und  Weser 
zu,  nebst  Zeichnungen  zu  letzterm. 

II.  Germanische  Altertümer. 
Der  Verein  erwarb  3  Urnen  der  La 
Töne-Zeit,  welche  unweit  Deufz(Dell 
brück)  ausgegraben  wurden,  3  vorzüg- 
lich erhaltene  Herdplatten  aus  dem 
Anfang  und  Ende  des  17.  Jahrhunderts 
und  verschiedene  alte  Waffen.  Femer 
wurde  eine  Steinkugel  aus  dem  ehe- 
maligen Schlossgraben  zu  Elberfeld 
überwiesen,  das  alte  Scheffensiegel  von 


Portz,   alte  Eunstschlossereien,   wert- 
volle Holzschnitzereien  und  Möbel. 
(0.  Schell.) 
Crefeld,  Sammlung  des  Museumsvereins  94a 
II— IX,  XII. 

A.  Vorrömische  und. römische 
Altertümer.  Über  diesen  Punkt  be- 
richtet Dr.  Siebourg  folgendes :  In  dem 
Berichtsjahr  hat  sich  unsere  Sammlun«^ 
der  vorrömischen  und  römischen  Alter- 
tümer nur  um  4  Nummern  vermehrt: 

1.  Einhenkliger  Krug,  aus  gelbem 
Thon,  bauchig  mit  weiter  Öffnun«^. 
Germanisch,  gefunden  in  einem  Grä- 
berfeld in  der  Lausitz. 

2.  Henkeltopf  von  schwärzlichem 
Thon,  qnergereift ;  germanisch,  gefun- 
den in  Eichow. 

3.  Einhenkliges  Krüglein  von  gelb- 
lichem Thon,  11  cm  hoch,  aus  Gcllcp. 

4.  Lämpchenaus  dunkelgelbcmThon ; 
10  cm  lang;  auf  dem  Boden  der  be- 
kannte Firmenstempel  EVCARPI. 
Fundort  Asberg. 

B.  Kunstgewerbliche  Samm- 
lung. Angekauft  wurden  73  Nummern. 
Unter  diesen  sind  hervorzuheben :  Ein 
Spieltischchen,  eingelegte  Arbeit  in 
farbigen  Hölzern,  bildlicJie  Darstellung 
eines  Spiels  Karten;  aus  dem  Anfang 
dieses  Jahrhunderts.  Zwei  Trnhen- 
bretter,  Nussbanm  geschnitzt,  ans  dem 

17.  Jahrb. ;  zwei  Altarlampen,  Kupfer 
versilbert,  getriebene  Arbeit,  Anfang 
des  18.  Jahrb.;  ein  Bilderrahmen,  ver- 
goldet mit  Relief  auf  blauem  Grund. 
Sansovino.  16.  Jahrb.  (Ober  -  Italien). 
Zwanzig  Fliese  niederrhein.  Bauern- 
töpferei, buntglasiert,  z.  T.  in  Relief 
mit  kirchlichen  Darstellungen  (Statio- 
nen) und  aus  dem  Volksleben,  aus  dem 

18.  Jahrb.  Eine  Sammlung  Gold-  und 
Silbermünzen  aus  den  Jahren  1570  bis 
1669,  die  beim  Abbruch  eines  Hauses 
in  Crefeld,  in  dessen  Kellerwölbung 
vermauert,  gefunden  wurden. 

C.  Geschenke  u.  Zuwendungen. 
Im  Jahre  1893  empfing  der  Verein  von 
20  Gönnern  die  hier  verzeichneten 
57  Nummern :  Dr.  P.  Bayerle,  Crefeld, 
5  Handzeichnungen  alter  Crefelder 
Bürger  v.  J.  1810.  C.  Bolten,  Crefeld, 
5  römische  Münzen  aus  Bronze.  E. 
Bosch,  Düsseldorf,  Leuchter  aus 
Schmiedeeisen  v.  J.  1691.  C.  W. 
Crous,  Crefeld,  Silber-  und  Bronze- 
Münzen.  Diepenbruck,  Crefeld.  2 
Pastell -Portraits,   Pfeifenkopf,  Elfen- 


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Museographie. 


317 


beul* Schnitzerei  und  Bügeleisen,  An- 
fang? da.  Jahrb.  £.  Feldmanu  und 
J.  List,  Crefeld,  Jacquard  -  Gewebe, 
eigenes  Fabrikat :  Columbus  nach  dem 
«iJde  von  Rüben.  Wwe  F.  J.  Fioeth, 
Crefeld,  2  illustrierte  Bücher  aus  dem 
18.  Jahrb.  W.  Fuchs,  Crefeld,  Aschen- 
kriigel,  Lämpchen  mit  Tupferstempel 
und  rumische  Münzen.  Gesellschaft 
für  Pommersche  Geschichts-  und  Alter- 
tumskunde, Stettin,  1  Band,  43.  Jahr- 
gang, Baltische  Studien  und  12  Monats- 
hefte pro  1893.  Gust.  Heilmann,  Bonn, 
Steingut- Humpen  mit  silbernem  Deckel, 
darin  Thaler  v.  J.  1549.  W.  Kappes. 
Crefeld,  4  Dokumente  aus  dem  17.  und 
18.  Jahrb.  C.  Kleingrothe,  Medan-Deli 
auf  Sumatra,  verschiedene  Albums  und 
Photographieen,  Ansichten  von  Land 
und  Leuten,  Speere,  Schilde,  Fetische, 
Gefässe,  Bücher  und  Stoife  der  Ba- 
taker.  H.  Koch,  Crefeld,  Tabakdose, 
6  Bronze  -  Ornamente  und  Schnallen, 
Anfang  ds.  Jahrb.  C.  Lüders,  Wirkl. 
Geh.  Ober-Regierungsrat,  Berlin.  Seine 
Abhandlung  über  das  Porzellan  der 
Berliner  Manufaktur  zur  Zeit  Fried- 
rich des  Grossen.  H.  Mink,  Crefeld, 
>Iappe,  das  Märchen  von  den  7  Raben, 
nach  M.  v.  Schwind.  Elise  Oppermann, 
Crefeld,  Ölgemälde  aus  dem  18.  Jahrb. 
W.Pastem,  Crefeld.  SeinWerk:  Kirchl. 
Dekorations  -  Malereien.  H.  Walger, 
Berlin,  10  Eisengussproben,  Ornamente, 
aus  der  Königl.  Eisengiesserei,  Anfang 
ds.  Jahrh.  Henkelkrug  und  Topf,  alt- 
(i^ermaniscbe  Funde  aus  Eichow.  W. 
Wetzler,  Crefeld,  Kaufakt  v.  J.  1775, 
Kupfermünzen  vom  18.  Jahrh.  Heinr. 
Weychardt,  Crefeld,  Besteck:  Messer 
und  Gabel  in  Lederkapsel  v.  J.  1764. 
(Nach  gedrucktem  Bericht.) 

Holland. 

Nymwegen,  Städtische  Sammlung  I  S. 
97275,  II— IX,  XI,  XII. 

A.  Yorgermanische  und  ger- 
manische Altertümer.  Frän- 
kisch: Gürtelschnalle,  9,5  cm  l., 
gef.  auf  dem  Hunerberg.  Germa- 
nisch: Aus  Stein:  Meissel  aus 
Feuerstein,  12  cm  1.,  gef.  im  Waal  bei 
Winseling.  —  Meissel  aus  grauem 
Stein,  8,5  cm  1.,  gef.  zu  Hatert.  — 
Beilhammer  aus  grauem  Stein,  an 
dem  einen  Ende  spitz,  am  anderen 
stumpf;  an  diesem  Ende  ist  das  Loch 
für  den  Stiel,  17  cm  1.,  gef.  im  Waal 
bei  Winseling.     Aus  Metall:   kup- 


ferner Meissel  mit  aufstehenden  Rän- 
dern, an  der  einen  Seite  fächerförmig, 
17  cm  L,  552  Gr.  schwer,  wahrschein- 
lich falsch,  angeblich  gefunden  zu  Ub- 
bergen.  —  Kupferner  Meissel,  11  cm 
l.,  236  Gr.  schwer,  gef.  zu  Hees.  — 
Kupferner  Meissel,  an  der  einen 
Seite  vierkantig  und  hohl,  11,5  cm  1., 
234  Gr.  schwer,  gef.  im  Waal  bei 
Winseling.  —  Kupferner  Meissel, 
14  cm  1.,  235  Gr.  schwer,  gef.  zu 
Bergendal.  —  Kupferner  Meissel, 
17  cm  1.,  517  Gr.  schwer,  gef.  zw. 
Wiehern  und  Nymwegen.  —  Goldener 
Frauenring  gotischen  Ursprungs  auf 
Platte  der  Buchstabe  Ä,  gef.  im  Waal 
bei  Winseling. 

B.  Römische  Altertümer.  1) 
Gemmen:  Nicolo,  Bonus  Eventus 
stehend,  nach  rechts,  in  der  1.  Hand 
zwei  Kornähren,  in  der  r.  eine  Opfer- 
schale,  gef.  im   Waal  bei  Winseling. 

—  Cornalin,  Hercules,  n.  l.  gehend, 
auf  der  Schulter  die  Keule,  am  linken 
Arm  einen  Mantel,  gef.  ebda.  —  dto. 
Fortuna,  nach  r.,  im  einen  Arm  ein 
Füllhorn,  mit  der  anderen  Hand  hält 
sie  das  Steuerruder,  gef.  bei  Nym- 
wegen.  —  dto.  dieselbe  Darstellung, 
auf  dem  Haupt  Modius,  gef.  ebda.  — 
dto.  nackter  Faun,  Blumen  pflückend, 
gef.  ebda.  —  dto.  knieender  Krieger, 
mit  Schild  und  Schwert,  gef.  ebda.  — 
dto.  Behelmter  Krieger  in  paludamen- 
tum,  in  der  erhobenen  Hand  ein 
Schwert,  steht  gegenüber  einer  Frau 
im  Chiton,  die  die  Hände  flehend  er- 
hebt, gef.  ebda.  —  Unbekannte  Stein- 
art. Kopf  eines  bärtigen  Mannes 
(griech.  Philosoph?),  an  dem  Hals 
Rest  einer  Toga  sichtbar,   gef.  ebda. 

—  Blauer  Jaspis.  Kopf  eines  rö- 
mischen Kaisers,  wahrscheinlich  Te- 
tricus,  gef.  ebda.  —  Cornalin,  Hase 
nach  rechts  laufend,  gef.  ebda.  —  dto. 
Wildschwein:  Aufschrift:  MLOR,  gef. 
ebda.  —  dto.  Minerva  (?)  gef.  ebda.  — 
Türkis  in  goldenem  Ring ;  eine 
gnostische  Figur  mit  dem  Leib  einer 
Fliege ,  Skorpionschwanz ,  Hahnen- 
kamm und  Hahnenkopf,  gef.  auf  dem 
Hunerberg. 

2)  Gegenstände  aus  Thon. 
a)  Graburnen:  Urne  aus  grauem 
Thon  mit  Knochen,  20  cm  hoch,  63  cm 
Umfang,  darauf  eine  Schüssel  von 
grobem  grauem  Thon,  3,5  cm  hoch, 
17  cm  Durchm.,  gef.  auf  dem  Huner- 


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318 


Museographie. 


berg.  —  b)  Gefässe  zum  Hausjire. 
brauch,  Trinkbecher  etc.  Eine 
kleine  Vase,  schwarz  auf  rot,  mit 
schmalem  Fuss,  17  cm  hoch,  Umfang 
am  Bauch  31,5  cm,  gcf.  auf  dem 
Ilunerberg.  c)  Kannen,  Tüpfchen, 
Ölkrügelchen.  Kanne  aus  grobem 
grauem  Tbon,  mit  einem  Henkel,  14  cm 
hoch,  34  cm  Umfang,  gef.  im  Waal. 
d)  Sigillata:  Schüssel  mit  nieder- 
gebogenem Rand  in  halber  Höhe,  8  cm 
hoch,  Durchm.  der  Öffnung  17  cm, 
Umfang  des  umgebogenen  Randes  63  cm, 
gef.  auf  dem  Hunerberg.  S  cb  ü  s  s  e  1  mit 
niedergebogenem  Rand  in  halber  Höhe, 
beschädigt  und  teilweise  ohne  Glasur, 
6,5  cm  hoch,  Öffnung  13  cm  weit,  Um- 
fang des  Randes  50  cm,  gef.  ebenda. 

3)  Gegenstände  aus  Glas.  Kleine 
Vase  mit  Füsschen  von  weissem  Glas 
mit  rundem  Bauch  und  trichterförmi- 
gem Hals,  7,5  cm  hoch,  14  cm  Umfang 
am  Hals,  11  cm  am  Bauch,  gef.  im 
Meerwyk.  Fläschchen  mit  rundem 
Bauch  und  langem  Hals,  14  cm  hoch, 
25,5  cm  Umfang,  gef.  auf  dem  Hunerberg. 

4)  Gegenstände  aus  Metall. 
Metallener  Fingerring  mit  Schild, 
worauf  undeutliche  Figur,  gef.  im  Waal 
bei  Winseling.  —  Einfache  Fibel  mit 
schöner  Patina,  5  cm  lang,  gef.  beim 
Fort  Kraijenhoff.  —  Schale  oder 
Pfanne  mit  schön  gearbeiteter  Hand- 
habe, 6,5  cm  hoch,  21,5  cm  Durchm., 

34  cm  Länge,  gef.  im  Waal  bei  Winse- 
ling. —  Näpfchen  mit  schön  geform- 
ter Röhre  (V)  und  kurzer  Handhabe, 
7  cm  hoch,  35  cm  Umfang,  auf  der 
Handhabe  die  Marke:  OPPF,  gef. 
ebenda.  —  Fragment  einer  Pfanne 
mit  schön  gearbeiteter  gravierter  Hand- 
habe, die  in  einen  Haken  ausläuft, 
Länge  28  cm,  Dm.  13  cm,  gef.  auf 
dem  Hunerberg.  —  Zwei  Beschläge 
eines  grösseren  kupfernen  Kessels, 
12  und  16  cm  lang,  gcf.  in  der  Meer- 
wyk. —  Zwei  Stücke  von  einem 
Kistenschloss,  8,5  cm  lang,  gef. 
auf  dem  Hunerberg.  —  Ovales  Löffel- 
chen mit  schön  gearbeitetem  Stil, 
17  cm  lang,  gef.  im  Meerwijk.  — 
Rundes  Löffelchen  mit  schön  ge- 
arbeitetem Stil,  16  cm  lang,  gef.  ebenda. 
—  Sonde  mit  Ohrlöffelchen,  12  cm 
lang,  gef.  ebenda.  —  Sonde  mit  ova- 
lem LöfFelchen,  14  cm  lang,  gef.  auf 
dem  Hunerberg.   —   Lanzenspitze, 

35  cm  lang,  gef.  im  Waal  bei  W7.n8eling. 


5)  Münzen:  Claudius,  Denar, 
Coh.  I,  46,  gcf.  zu  Bergendal.  — 
Agrippina  und  Claudius,  Denar, 
cf.  Coh.  I,  4,  gef.  am  Bergendalschen 
Weg.  —  Traian,  Denar,  Coh.  43, 
gef.  zu  Bergendal.  —  Traian,  Denare, 
Coh.  64  und  286,  gef.  ebda.  —  Ha- 
drian,  Denar,  Coh.  461,  gef.  bei 
Nymwegen.  —  Hadrian,  Denar,  Coh. 
479,  gef.  zu  Bergendal.  —  Antoni- 
nus  Pius,  Denare,  Coh.  123,  232,  317, 
gef.  ebda.  —  Commodus,  Denare, 
Coh.  150/151,  196,  gef.  ebda.  —  Cris- 
pina,  Denar,  Coh.  11,  gef.  ebda.  — 
Septimius  Severus,  Denare,  Coh. 
206/5,  217,  296,  297,  331,  344,  gef. 
ebda.  —  Plautilla,  Denar,  Coh.  5, 
gef.  ebda.  —  Geta,  Denare,  Coh.  15 
(Winseling),  77  (Bergendal).  —  Ela- 
gabal,  Denare,  Coh.  56,  116,  gef. 
ebda.  —  Alexander  Severus,  De- 
nare, Coh.  9,  63,  79,  85,  106,  120,  143, 
162, 156  (Quinar),  gef.  ebda.  —  G  o  r  d  i  a  - 
nus  Pius,  Denar,  Coh.  49,  gef.  ebda 
—  Philipp  US  I.,  Denar,  Coh.  103, 
gef.  ebda.  —  Traianus  Decius, 
Denar,  Coh.  2,  gef.  ebenda.  —  He- 
rennius,  Denar,  Coh.  10,  gef.  ebda.  — 
Trebonianus  Gallus,  Denar,  Coh. 
64,  gef.  ebda.  —  Volusianus,  Denar, 
Coh.  80,  gef.  ebda.  —  Valerianus  L, 
Billon,  Coh.  40,  gef.  ebda.  —  Post u- 
mus,  Billon,  Coh.  90,  gef.  ebda. 

(Nach  gedrucktem  Bericht). 

Drenthe,  Altertumsmuseum  XH  S.  404. 97a 

A.  Gegenstände  aus  Thon.  Ge- 
meinde Borger:  Fragment  von  Urnen, 
gef.  in  der  Nähe  der  Hünengräber 
unterhalb  Drouwen.  —  Eine  sehr  be- 
schädigte Urne,  17  cm  h.,  gef.  zu 
Buinerveen. 

Gemeinde  Edde:  Rundliche  Urne, 
mit  rundem  Boden  und  verengtem  Hals, 
aus  schwarzbraunem  Thon,  20  cm  h., 
gef.  im  Grossen  Yeen  unter  Paters- 
wolde.  —  Zwei  ähnliche,  von  25  und 
13  cm  Höhe,  gef.  ebda.  —  Rötlich- 
schwarze  Urne,  mit  einem  Fragment 
eines  Ohres  oder  Stiels,  12  cm  h.,  gef. 
ebda.  —  Fragmente  von  Urnen  u.  dgu 
u.  a.  zwei  Stiele  von  Pfannen,  gef. 
ebda. 

Gemeinde  Emmen:  Fragmente  von 
Urnen,  gef.  bei  dem  Hünengrabe  zu 
Westenesch,  darunter  verzierte. 

Gemeinde  HaveUe:  Fragment  einer 
verzierten  Urne,  gef.  bei  dem  klein- 


\ 


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Museographie. 


319 


sten  Hünengrab.  —  Fragmente  von 
Urnen,  worunter  verzierte,  gef.  ebda. 

Gemeinde  Odoom:  Grosse  Urne  von 
hellbraunem  Thon  mit  zwei  Ohren, 
26,5  cm  h.,  gef.  im  Ueidefeld  bei  der 
Yaltherschans  —  Sehr  kleines  roh 
gearbeitetes  Tupfchen  von  blass- 
rotem Thon,  4,5  cm  h.,  gef.  im  Feld 
zw.  Bainen  und  Exloo. 

Gemeinde  Bolde:  Fragment  einer 
Urne,  gef.  bei  dem  Hünengrab  unter 
Balioo. 

Gemeinde  Sleen:  Fragmente  von 
Urnen,  worunter  verzierte,  gef.  in 
der  Nähe  des  Hünengrabes  zw.  Noord- 
Sleea  und  Scboonoord.  —  Fragment 
einer  Urne,  gef.  unter  einem  der  Hü- 
neni^räber  bei  Noord-Sleen. 

Provinz  Drenthe:  Fragmente  von 
Urnen,  meist  verziert,  gef.  bei  ver- 
schiedenen Hünengräbern. 

B.Meissel,  Hammerbeile,  Pf  ei  1- 
und  Lanzenspitzen,  Messer  und 
der  gl.  Gemeinde  Duoingeloo:  Durch- 
bohrtes   Hammerbeil    aus    Stein, 


14,5  cm  1.,  spitz  auslaufend,  ge£  unter 
Lheebroeck. 

Gemeinde  Eelde:  Steinernes  Ham- 
merbeil in  flacher  Form,  nicht  durch- 
bohrt, 16,5  cm  ].,  spitz  auslaufend, 
gef.  im  Grossen  Veen  uuter  Paters- 
wolde. 

Gemeinde  Odoom:  Ein  Steinmeis- 
sel,  gef.  im  Feld  bei  Odooru,  17  cm 
1.,  5  cm  br.  —  Lanzenspitze  aus 
Feuerstein,  gef.  bei  einem  alten  Be- 
gräbnisplatz bei  jOdoorn,  10  cm  1.  — 
Durchbohrtes  steinernes  Hammer- 
bell,  gef.  im  Exloerveld,  15,5  cm  1., 
5  cm  br.  —  Steinernes  Hammer- 
beilchen,  durchbohrt,  mit  Resten  des 
Holzstiels,  gef.  im  Haidewald  bei  der 
Yaltherschans,  7,5  cm  1. 

Gemeinde  Sleen:  Stück  eines  Stein- 
me isseis,  gef.  unter  Diphoom. 

C.  Hausrat  etc.  Cremeinde  Edde: 
Vier  durchbohrte  Backsteine,  viel- 
leicht Netzbeschwerer,  gef.  unter  Pa- 
terswolde. 

(Nach  gedrucktem  Bericht.) 


2.  Decouvertes  d'antiquites  en  Beigique. 

Par  U.  Schaermans. 


Epoque  ant^-romaine.  Les  sa- 
vaats  beiges  se  livrent  en  ce  moment, 
en  plusieurs  endroits,  a  Tätude  des 
voies  antiques  qui  traversaient  le  pays, 
meme  avant  les  Romains. 

L'etude  des  anciennes  routes  de  la 
province  de  Liege,  est  entreprise  par 
M.  Comhaire,  de  Li^ge,  et  de  ceUes  du 
Luxembourg  par  M.  Jottrand,  avocat 
a  Bruxelles,  ancien  representant. 

Celui-ci  m'äcrit  qu'il  travaille  spdcia- 
Icment  ä  retrouver  la  continuation, 
vcTS  l'Ambleve,  de  la  voie  antd-ro- 
maine  de  la  Fagne,  ä  Spa,  pour  aller 
sur  Marche,  par  Werbomont,  Villers- 
Sainte-Gertrude,  la  tour  de  Lohdre 
(ä  Heid),  les  dolmens  de  W^ris  et  de 
Hotton.  Le  gud  de  Targnon  le  con- 
duit  ä  Ghession,  et  le  gu^  de  Nave 
(ou  Naze,  mauvaise  lecture),  ä  Lorc^. 

£n  outre,  il  suit  toute  une  vieille 
voie  partant  de  Hotton,  passant  par 
Benasse,  Samrä,  les  Tailles,  Bihain, 
bifurquant  ä  cet  endroit  (d'oü  son  an- 
cien nom  Bisanga),  et  allant  d'une 


part  vers  Bovigny,  Maldange  et  Saint- 
Vith,  et  d'autre  part  vers  Salm-Chä- 
teau  (avec  son  oppidum),  Malm^dy, 
la  Baraque-Michel  et  Aix-la-Chapelle. 

11  me  Signale  une  hache  en  bronze, 
ä  ailerons,  exhum^e  aux  Tailles,  dans 
une  tourbi^re,  et  il  me  demande  des 
renseignements,  que  malheu reusement 
je  ne  retrouve  pas,  sur  des  monnaies 
gauloises  signalees  par  moi  naguere, 
comme  decouvertes  k  Houffalize. 

Un  stat^re  gaulois  du  type  dit  ä 
TEpsilon  (de  la  Tour,  Atlas,  no.  8746) 
a  ete  trouv^  ä  Deume-lez-Anvers :  on 
Signale,  ä  ce  sujet,  la  raret^  des  Sou- 
venirs de  repoque  ant^-romaine  dans 
la  province  d'Anvers. 

Certain  cimetiere  fouille  ä  l'extr^- 
mite  N.  E.  du  territoire  de  Tamise 
(Flandre  Orientale),  est  attribuö  ä 
r^poque  romaine,  k  raison  de  la  po- 
terie,  comparativement  plus  soignde 
que  Celle  des  cimetiöres  germaniques 
ante-romains  du  pays  de  Waes  (Saint- 
Gilles,  Waesmunster),   k  raison  aussi 


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820 


Moseogniphie. 


de  la  trouvaille  de  fragments  d'un 
vase  ä  parois  d^licates,  en  terre 
blanche  et  &  couverte  bronz(^e. 

A  mon  avis,  si  ce  dernier  objet, 
d'ailleurs  nnique,  provient  d^ne  s^pul- 
ture,  celle-ci  a  pu  ^tre  dtablie  plus 
tard,  dans  le  cimeti^re  prdexistant, 
long^  präcisäment  par  une  voie  ro- 
maine;  des  autres  objets  exhames, 
aucun  ne  mUndique  IVpoque  romaine. 
Ce  sont: 

Grands  vases  contenant  des  osse- 
ments  brül^s,  avec  des  vases  plus  pe- 
tits;  des  objets  en  os  de  0™  02  ä 
0>»  03,  k  bords  rägulierement  denteles ; 
un  affectant  la  forme  d'une  Spirale; 
des  objets  en  bronze:  clou  recourb^, 
perle  et  bouton;  dalles  d'argile  cuite, 
au-dessus  des  urnes;  aucun  monnaie. 

Le  cimeti^re  de  Neerpelt  (Lim- 
bourg)  que  j'ai  r^cemment  däcrit 
comme  germanique,  a  r^v^i^  plusieurs 
antiques  analogues :  grands  vases  assez 
soignc^s,  orn^s,  meme  faits  au  tour,  en 
contenant  de  plus  petits  parmi  les  osse- 
ments  brüles,  clou  en  bronze  recourbe, 
objet  en  ^caille  ä  bords  denteles,  etc. 

L'oppidum  de  Gougnies  (Hainaut), 
remonte  k  IVpoque  ant^>romaine ;  on 
y  a  trouv^  divers  silex  taill^s,  entre 
autres  des  grattoirs,  de  petits  couteaux, 
un  bout  de  fieche  taill^,  des  morceaux 
de  lame,  un  racloir,  une  petite  bache, 
fragments,  etc. 

Un  tumulus  &  Gerpinnes  (Hainaut) 
form^  de  pierrailles  et  recouvrant  des 
tombes  en  pierres  säches,  contenait 
plusieurs  squelettes  de  grande  dimen 
sion.  Quoique  n'appartenant  pas  ä 
Tepoque  de  Tincinäration  des  morts, 
cette  tombe  est  rapportee  ä  T^poque 
ant^-romaine.  Ce  tombeau  est  analo- 
gue  ä  un  autre  däcouvert  k  Solre-sur- 
Sambre  (Hainaut)  en  1878,  oü  Ton 
n'a  trouvä  que  des  Instruments  en 
silex ;  celui-ci  est  anteneur  k  l'^poque 
ganloise,  ä  moins,  dit  on,  „qu^on  ne 
fasse  remonter  la  race  gauloise  ä 
Tage  de  la  pierre". 

Une  hache  de  pierre,  en  diorite,  a 
dtd  trouvee  k  Waesmunster  (Flandre 
Orientale):  cette  röche  qu'on  croyait 
d'origine  Orientale,  k  dtö  r^cemment 
reconnue  en  Norwege. 

Couillet  (Hainaut).  On  Signale  dans 
cette  commune  un  „camp  gaulois'',  oü 
Ton  a  trouve  des  polissoirs  et  des 
pierres  &  aiguiser. 


Thuillies  (Hainaut).  Cimeti^re  belgo- 
gcrmain  apj)artenant  encore,  dit-on,  k 
rage  du  bronze,  oü  Ton  a  trouvd  des 
silex  et  des  poteries  de  ce  dernier  äge. 

Court-Saint-Etienne  (Brabant),  com- 
mune d(^jä  signalde  par  la  trouvaille 
d'armes  de  Vkge  du  bronze,  en  aarait 
r^v^l«5,  m'affirme-t-on ,  de  nouvelles, 
meme  un  casque!  entr^  dans  la  col- 
lection  du  marquis  de  Wavrin. 

On  a  trouv^  des  „crahiats  de  Sar- 
razins", dans  le  Hainaut  et  la  province 
de  Naraur,  ä  Fraire,  Fairoul,  Laneffe, 
Cerfontaine,  Senzeilles,  Walcourt,  Yves, 
Silenrieux,  Vodecäe  et  PhilippeWlle, 
k  Mettet,  Oret,  Biesmer^e,  Florennes, 
Morville,  Villers-le-Gambon ,  Doische 
et  Hasti^re;  k  Saint-Eustacbe,  l^resles; 
Aiseau,  Villers-Potterie,  Biesmes,  Gou- 
gnies et  Gerpinnes;  dans  le  pays  de 
Chimay,  a  Olloy,  Ntmes,  Couvin,  Ma- 
tagne ,  Neuville ,  Boussi:  -  en  -  Fagne, 
Roly,  Thy-lc-Chäteau;  ä  la  Station 
d'Yves,  sur  la  ligne  de  Walcourt  ä 
Philippe ville,  on  a  du  d^tourner  la 
voie  ferr^e  sur  une  longueur  de  pres 
de  200  metres,  dans  Funiciue  but  de 
recueillir  les  scories  antiques  qui  avaient 
servi  ä  balaster  lavoie  primitive,  lors 
de  la  construction  du  railway.  Pen- 
dant vingt-cinq  ans,  on  a  exploite  un 
million  de  tonn  es  de  „erahiats  de 
Sarrazins",  recueillis  dans  tout  TEntre- 
Sambre-et-Meuse:  On  trouva,  dans 
les  amas,  quantite  de  tessons  (depuis 
la  poterie  dite  samienne  la  plus  deli- 
cate,  ju8(iu'i\  la  poterie  grossiere  des 
amphores),  des  outils  nombreux,  des 
monnaies  des  quatre  siecles  de  la  re- 
publique  au  Bas  empire. 

On  attribue  ces  ddpots  de  scories, 
däja  passees  au  foumeau  (et  encore 
riches  de  fer),  meme  ä  l'epoque  ante- 
romaine ;  on  assigne  cependant  la  plu- 
part  de  ces  amas  de  „crahiats  de  Sar- 
razins", par  exemple  celui  de  For- 
ges-lez-Chimay  (Hainaut),  ä  Tepoque 
romaine,  pendant  laquelle  on  a  Con- 
tinus certainement  cette  mani^re  de 
traiter  les  minerais,  ce  que  coniirment 
les  objets  romains  dScouverts  dans  les 
tas. 

Boussu-lez- Walcourt:  poteries  antd- 
romaines,  „plus  legeres  que  Teau". 

Epoque  romaine.  On  a  Signale 
les  localitSs  suivantes,  oü  des  dScou- 
vertes  de  cette  Spoque  ont  6te  f altes : 


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Museographie. 


321 


Acoz  (Hainaat)  Monnaies  de  N^ron 
h  Antonin. 

Aiseau  (Hainaut).  Cimetiere.  Po- 
teries:  plateau  k  marque  IV^i,  jattes 
dont  une  k  feuilles  de  lierrc,  urnes, 
vase  rose  „k  boutons",  etc.;  verre: 
flacon  de  forme  carr^e,  vase  k  rebord 
creox;  bronze:  fibules  et  bracelets; 
08 :  deux  fragments  de  petita  balustres 
toum^s  (joaets  d'enfant?);  picrres 
tailldes :  petit  couteau,  partie  du  trän- 
chant  d^ane  hache ;  monnaies  de  Nerva, 
Trajan,  Hadrien,  Antonin. 

La  marqae  of  cent,  d'une  pi^ce  de 
poteiie  ^samienne''  trouv^e  parrai  les 
däbris  d'an  four  de  potier  r omain,  k 
Arlon  (Luxembourg),  avait  fait  poser 
la  question:  ne  s'agirait-il  pas  d'une 
officina  centralis?  .  .  . 

Je  n'ai  pas  eii  de  peine  k  dissuader 
de  parcille  Solution.  Cent  (Centor, 
Cenitor)  n'est  autrc  que  Genitor, 
comme  le  prouvent  des  marques  de 
ces  noms  k  Ja  particularit^  rare  d'une 
interponctnation :  c-e-ni-to-r-f, 
g  -e  -n-i't'O  r  (Schuermans,  Sigles 
figulins,  no«  1250  et  2396).  Or  les 
poteries  de  Genitor,  treft  nombreuses, 
sont  r^pandues  partout,  en  France,  en 
Angleterre,  en  Allemagne,  comme  en 
Belgique,  et  un  däbris,  trouvd  k  Arlon, 
n'autorise  pas  k  placer  \k  le  centre 
de  la  fabrication. 

Au  surplus,  il  est  certain  que  nous 
avons  eu  dans  nos  conträes,  des  Eta- 
blissements cEraroiques  pour  tuiles 
(par  ex.:  hamsü)^  ou  pour  poteries 
^ossiäres  (par  ex. :  hrariatm);  mais 
jamais,  jusqu'ä  präsent,  on  n'a  trouvE 
chez  nous  la  fabrication  de  poterie 
rouge  fine. 

Au  Heu  dit  „la  Cav^e",  situE  dans 
les  campagnes  de  Beaumont  (Hainaut), 
le  soc  d'une  charrue  se  beurta  k  une 
large  pierre  recouvrant  une  vaste 
cavitä.  Le  souterrain  iit  apparaitre 
les  substructions  d'une  partie  de  18™  00 
8ur  12m  00;  d'autres  galeries  restent 
k  explorer. 

M.  Jottrand,  oitE  plus  baut,  me  Si- 
gnale des  restes  de  maisons  romaines 
brül^es,  au  milieu  des  taillis  dans  les 
bois  de  Saint-Pierre-Hez,  et  une  villa 
romaine  entre  Bovigny  et  Bebo  (Luxem- 
bourg),  par  od  passe  l'une  des  voies 
antiques  signalEes  par  lui. 

Belcele  (Flandre  Orientale).  Mon- 
naies belgo- romaines. 


BoufQoulx  (Hainaut),  M^dailles  ro- 
maines de  Domitien  k  Tetricus. 

La  Buissi^re  (Hainaut).  Cimetiere. 
Poteries  dont  un  fond  de  coupe  „sa- 
mienne'',  avec  la  marque  tarcf,  Bronze : 
äpingle  k  cbeveux,  fibules;  monnaie 
de  Constantin. 

Charleroy  (Hainaut),  k  Bosquetville 
(cimetiere):  d^bris  d'umes,  de plateaux, 
soucoupes. 

Ib.  rue  du  Spignat  (cimetiere).  Po- 
teries delicatement  fabriquEes  et  ayant 
la  forme  des  urnes  antiques,  morceau 
de  fibule  en  bronze.  On  y  fouilla 
seize  tombes  dont  le  mobilier  Etait  en 
g^n^ral  une  ume,  une  soucoupe  por- 
tant  une  lag^ne,  enfin  une  ume  conte- 
nant  des  cendres  avec  une  soucoupe 
plus  petite.  On  y  a  trouvE  (^galement 
un  grand  nombre  de  tuiles  romaines. 
Une  des  urnes  contenait,  parmi  les 
cendres,  une  bague  k  intaille,  de  fines 
paillettes  d'or  indiquant,  dit-on,  la  prd- 
sence,  dans  le  bücher,  d'objets  en  mdtal 
pr^cieux:  Stoffes,  coffrets  on  bijoux. 
L'intaille,  en  agatc,  reprdsente  deux 
lEvriers  au  repos,  semblant  foiüUer 
le  sol  sous  un  arbre  oü  est  un  oiseau. 

Courcelles  (Hainaut).  Au  milieu  des 
champs,  une  cave,  indice  de  substruc- 
tions romaines,  appuyE  de  ddcouvertes 
de  poteries  et  de  tuiles  k  rebords. 
Cimetiere  belgo  -  romain,  le  long  d'un 
tr^s  ancien  chemin  rejoignant  plus  loin 
la  cbaussde  romaine  de  Bayav  k  Ton- 
gres:  sEpultures,  contenant  des  vases 
et  autres  objets  fundraires;  k  cotd 
d^un  tombeau,  traces  du  bücber ;  dans 
les  environs,  monnaies  d' Auguste  (?) 
et  Domitien.  Vases  en  terre  fort 
simples  et  grand  nombre  de  ferrailles. 

A  propos  du  vase  de  verre  k  in- 
scriptions,  de  Couvin,  que  j'ai  ddcrit 
(Westd.  Zeitscbr.  1893,  p.  407),  je  dois 
aj outer  un  nouveau  spdcimen  de  verre 
k  gladiateurs  (c^est  un  cinqui^me  exem- 
plaire  allemand,  k  ajouter  k  ceux  qui 
j'ai  signalds) :  „Bonn,  musde  provincial. 
„Fragment  de  coupe  (en  verre):  Gla- 
„diateurs.  Trouvd  en  1862  proche  des 
„Thermes  romains  de  Trfeves"  (De  Linas, 
dans  Touvrage  sur  Tdmaillerie  qu'il  a 
dcrit  k  l'occasion  des  expositions  de 
Liäge  et  de  Dusseldorf,  en  1881,  p.  48). 

Donstiennes  (Hainaut).  Bronze :  An- 
neau  k  deux  petites  clefs  souddes  en 
sens  inverse;  instrument  de  Chirurgie 
ä  deux  cuillerons  opposds. 


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322 


Museographie. 


Farciennes,  villa  belgo-romaine. 

Fontaine- Valmont  (Hainaut).  Urne 
cin^raire  en  plomb,  contenant  des  os- 
sements  brül^s,  des  clous,  des  fibules 
en  bronze,  plus  un  Instrument  en  forme 
de  strigile. 

Gosselies  (Hainaut).  Villa :  Poteries 
en  debris,  dont  une  „samienne''  k 
oves,  avec  partie  d'un  Hon,  tuiles: 
Verre,  fragments,  perle  de  verre  noir, 
k  points  rouges  et  k  cordons  vcrts 
pos<^s  au  pinceau.  Culot  en  plomb  de 
408  gr.  Grand  bronze  de  Faustine- 
Jeune. 

Un  int(^re8sant  objet  a  H6  d(^cou- 
▼ert  dans  la  province  de  Liege,  sans 
que  je  sois  parvenu  a  connaitre  l'cndroit 
prdcis    de    la   trouvaille.     C'est    une 
bague  en  or  de  meme  fa^on  que  celle 
du  tumulus  de  Hakendover,  pres  de 
Tirlemont    (Westd.     Zeitschr.     1898, 
p.  418).    On  y  lit  deux  inscriptions : 
ajour^es,  Tune  devant: 
VTERE  jl 
FELIX 
L^autre  derriöre: 

GELASI  VIVAS  (ET)  1| 
AMERIS  A  NOBIS. 

M.  L.  Cavens  a  fait  don  de  cet  objet 
prdcieux  au  mus^e  royal  d'antiquitf^s, 
k  Bruxelles. 

Lompret  (Hainaut).  Un  trdsor  de 
400  petites  mddailles  romaines,  k  re- 
vers  tous  diff^rents,  de  H^lagabale  k 
Postnme,  fait  qu'on  a  remarquä  ^ga- 
lement  dans  les  tr^sors  de  Bons-Yillers 
(Libercbies),  des  Castelains  (Fontaine- 
Valmont). 

A  Lorcd  (prov.  de  Li6ge),  oü  Ton 
Signale  un  oppidum  ant^-romain, 
toutefois  encore  hypotb^tique,  on  vient 
de  d^couvrir  une  monnaie  romaine, 
petit  bronze. 

A  Macquenoise  (Hainaut),  au  Camp 
Matbot,  oh  ont  ^tä  ddcouvertes,  en 
1744,  une  douzaine  de  monnaies  im- 
periales en  or,  et  environ  500  en  ar- 
gent,  on  a  trouvä  un  grand  nombre 
de  meules  en  arkose,  pierre  provenant 
de  la  localitd. 

17  mddailles  imperiales  romaines  en 
bronze,  ont  ete  däcouvertes  aux  en- 
virons  de  Malines  (prov.  d'Anvers). 

La  marque  de  potier  IVLIANI  est 
inscrite  sur  une  poterie  conique,  en 
terre  dite  samienne,  trouv^e  k  Mar- 
chienne-au-Pont  (Hainaut),  ofiferte  rd- 
cemment  on  vente  au  Musde  do  Bruxelles. 


On  a  ddcouvert  sur  la  plage  de 
la  mer,  k  Mariakerke  pr^s  Ostende, 
(Flandre  occidentale)  une  sdrie  de  tes- 
sons  Präsentant  tous  les  caracteres  de 
la  poterie  romaine  et,  dans  les  danes 
voisines,  on  a  recueilli,  beaucoup  de 
ddbris  paraissant  provenir  d^m  ciroe- 
tifere  romain. 

On  a  trouvd  ä  Mesvin  (Hainaut),  au 
lieu  dit  „les  Sauvelons'^,  pr^s  de  la 
chaussde  Brunehaut,  des  debris  de 
poteries,  cols  debuire,  umes,  fragments 
dont  plusieurs  en  poterie  dite  samienne, 
des  monnaies,  etc.  ddnotant  en  cet 
endroit  l'existence  au  11«  si^cle  d'iixie 
villa  romaine.  Parmi  les  d^combres, 
on  Signale  trois  amphorcs  pointues, 
d'une  forme  dlanc^e  et  gracieuse,  en 
päte  grossiöre,  renfermant  des  frag- 
ments quartzeux,  saillant  a  la  surface. 

A  Monceau  -  sur  -  Sambre  (Hainaut). 
Cimetiere :  Ddbris  de  poteries  romai- 
nes, restes  de  tombes  fomides  de 
tuiles;  Tun  contenant  une  ume  cin^- 
rairc  grise,  une  cruche  grise  k  mince 
goulot  et  deux  soucoupes  rouges  dont 
la  plus  grande  avait  0«»  165  de  dia- 
m^tre;  meule  k  bras. 

Montignies  -  Saint  -  Christophe  (Hai- 
naut). Villa.  Tuiles,  conduits  d'hy- 
pocauste,  poteries  romaines  de  toates 
sortes,  fragments  de  marbre,  sallcs 
pavdes  de  bdton,  foyer,  escalicrs,  plu- 
sieurs salles  et  un  couloir ;  on  y  Signale 
une  cave  k  niches,  qui  aurait  servi 
de  columbarium  (idee  contre  la- 
quelle  s'eifeve  avec  Energie  le  savant 
conseiller  Zangemeister,  dans  une 
lettre,  absolument  ddcisive,  que  je 
publierai  quelque  jour),  plätras  ä  pein- 
tures,  blocs  taillds  en  calcaire  ooli- 
tique;  on  y  a  trouvd  une  bulla  en 
bronze  repoussd,  reprdsentant  un  siget 
lascif.  On  all^gue  Torigine  romaine 
d'un  pont  qui  existe  dans  se  rillagc; 
mais  cette  origine  est  contestde.  Enfin 
on  Signale  la  villa  comme  etant  ä 
proximite  du  cimetiere  belgo-romain 
du  Sarteau  (comm.  de  Thirimont)  et 
d'une  autre  villa  dite  de  la  Renoh^re. 

A  Montigny  (Hainaut),  sur  le  point 
culminant  de  la  Neuville,  dit  Vill^, 
une  villa  belgo-romaine  a  etd  fonillc^e. 

A  Robelmont  (Luxembourg),  on  a 
fouilld  un  tertre  au  Prd-Gilles,  tout  pres 
de  Tancien  chäteau  des  Sarrazins.  La, 
parmi  les  ruines,  qu'on  croit  d'un 
vieux   castol,   on   a  trouvd   de   nom- 


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Museographie. 


323 


Tireuses  pi^ces  imperiales  romaines. 
Les  fouilles  continnent;  elles  permet- 
tront  Sans  doiite  de  d^terminer  le 
caractöre  et  Tantiquit^  des  ruines. 

Des  fouilles  entreprises  k  Spiennes 
(Hainaut),  au  Heu  dit  „El  neuve  terre'' 
ont  mis  au  jour  des  vestiges  de  con- 
"StnictioDS  et  une  douzaine  de  tombes 
belgo-romaines,  dont  Tune  ayant  1™  2() 
de  long,  sur  Ona  90  de  large  et  0™  95 
de  profondeur,  avait  deux  niches  dans 
les  murs  nord  et  sud;  malheureuse- 
ment  cette  tombe  avait  ätä  viol^e  et 
ne  contenant  plus  que  des  d^bris. 

Les  antres  säpultures  contenaient 
•des  yases  yari^s,  des  bijoux  et  usten- 
siles  qui  seront  d^crits  ult^rieurement, 
plus  huit  monnaies  de  bronze,  de  Titus 
ä  Marc-Aur^le. 

Des  fragments  de  tuiles  romaines 
ont  ete  extraites  de  la  crique  de  l'Es- 
caut,  dite  Lange  Eil,  qui  ^tait  le  canal 
des  briquetiers  de  la  commune  de 
*Steendorp  (Flandre  Orientale). 

Str^e  (Hainaut).  Cimeti^re.  Poteries, 
-dont  une  soucoupe  „samienne''  ä  mou- 
lures;  monnaies  d' Antonin,  Marc-Aurele 
et  Faustine;  ä  proximit^,  un  aqueduc 
romain. 

Thirimont  (HainautV  Villa.  Places 
avec  hypocauste,  ä  pavements  super- 
pos^s  en  beton,  piles  carräes  et  rondes, 
-debris  de  plätras  peints  avec  luxe, 
aqueduc  en  gr^s  recouvert  de  dalles 
-de  pierre  bleue. 

Ib.  au  Bois  des  Menüs.  Cimetiere. 
•Cruche  funeraire,  cruche  rosee,  sou- 
coupe en  terre  grisätre. 

Ib.  au  „Fief  de  Sarteau".  Cimetiere. 
Des  urnes,  deux  bracelets,  une  fibule 
en  cuivre,  des  monnaies. 

Thuillies  (Hainaut).  Nombre  de  m^- 
dailles  romaines,  entre  autres  d'Alexan- 
•dre-Severe,  d'Honorius,  celle-ci  perc^e 
en  guise  d'amulette. 

Thuin  (Hainaut),  medailles  romaines 
de  Septime-Sävere,  trouv^es  dans  une 
nme;  prös  de  Thuin:  tr^sor,  de  Sep- 
timc-Severe  k  Gordien. 

Trazegnies  (Hainaut).  Pults  en  moel- 
lons  calcaires,  pave  de  ciment  romain. 
Parmi  les  tessons  tir^s  du  fond  du 
puits,  plusieurs  etaient  de  poterie 
xomaine. 

M.  Gomhaire,  de  Li^ce,  a  explorä 
-dans  le  Condroz,  pr^s  du  cbäteau  de 
"Vervoz  (comm.  de  Ciavier,  Liege)  une 


Villa  romaine,  tout  contre  Tantique 
Chaussee  qui,  venant  de  Tongres,  pas- 
sait  la  Meuse  k  Ombret,  et  de  \k  se  di- 
rigeait  vers  Vervoz,  Hotton  (sur  TOurte) 
et  Arlon.  Cette  villa  possedait  une 
galerie  dont  la  plafond  etait  soutenu 
par  des  colonnes  en  pierre  ou  en  bois 
dont  il  ne  reste  que  les  socles.  A  cöte, 
etaient  diverses  pi^ces  presentant  des 
traces  nombreuses  de  peintures  murales, 
un  hypocauste,  un  bain.  On  y  a  trouve 
une  grande  quantite  d'ardoises,  dites 
de  France,  utilisees  dans  la  construc- 
tion;  51  monnaies  romaines,  datant  du 
Haut  empire,  et  allant  jusqu'ä  Gallien. 

Poteries  en  grand  nombre,  dont 
plusieurs  „samiennes^;  marques  de 
patelles :  secvndmi,  tarvi,  prubcüs,  aa- 
natüsf,  g<Uü8,  minias,  .  .  .  /.  m. ;  de 
patöres:  aetem  .  .  .  (retr.),  agisäivs, 
bi(r)inicof,  hovd(v  .  .  i),  co  ,  .  .  KAS  (?) 
retr.  reg(e)td  •  m,  vitalisfecä;  bordsde 
me8:fr,.,.,n{oba...,  ..  VCVFC..)-, 
plus  deux  graffitti,  k  etudier  de  plus 
prfes;  tuile:  .  .  .  QVA  des  lettres  A 
et  V  paraissant  retrogrades).  Deux  po- 
teries „samiennes''  portent  ä  Texte- 
rieur,  dans  les  reliefs :  CINNAMl  (retr.) 
et  AD  ....  Menüs  objets  de  toi- 
lette,  dont  3  plaques  ä  tenons,  email- 
lees  (l'une  bien  conservee);  nombreux 
fragments  de  verre.  Les  fouilles  de 
Vervoz  ne  sont  pas  achevees. 

L'interet  des  fouilles  de  Vervoz  est 
singuli^rement  augmente  par  la  decou- 
verte,  k  proximite  de  Femplacement, 
d'un  edifice  consacre  au  culte,  ce  que 
demontre  un  ffit  de  colonne  de  plus 
de  0™  30  de  diam^tre,  sur  lequel  est 
sculptee  en  assez  fort  relief  une  Mi- 
nerve casquee,  le  bras  appuye  sur 
un  bouclier  et  portant  la  main  ä  la 
bouche,  fragment  faisant  actuellement 

Sartie  d'une  grotte  etablie  au  bord 
'un  etang  devant  le  chäteau  de  Ver- 
voz. A  Fendroit  d'oü  ce  füt  prove- 
nait,  on  a  extrait  des  modillons,  frag- 
ments de  chapiteaux  et  d'entablements 
d'assez  grandes  proportions,  et  en 
outre  des  pierres  avec  traces  de  let- 
tres, d'environ  0"»  10,  ayant  fait  partie 
d'inscriptions :  .  .  .  I .  .  . ,  et  .  .  .  NO  .  . 
La  lettre  0  est  plus  large  que  haute, 
indice  se  rapportant  k  la  deuxiäme 
moitie  du  !!•  si^cle,  puisque  Hüb- 
ner (Exempla  scripturae  epigraphicae 
p.  LXIII),  cite,  comme  tout  premiers 
exemples  de  cette  singularite,  des  in- 


Weitd.  Zeitiohr.  t  Gesch.  a.  Kunst.   XIII,    III. 


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324 


Museographie. 


scriptioDS  d'Espagne,  d'Afrique,  des 
ann^es  134  et  137,  et  encore  n'est-il 
pas  certain  que  Tune  d'elles  (CIL.,  VIII, 
799)  ait  ^t^  copide  fidälement. 

Yiesville  (Hainait).  Mädailles  ro- 
maines  en  bronze  de  Gordien  k  Gallien. 

A  Ways  (Brabant) :  fragments  d'une 
mosaique,  partie  d'un  plateau  en  terre 
grise,  d^bris  de  vases. 

Clefs  en  bronze,  trouväes  ä  Fon- 
taine-Valmont  (Hainaut),  Monceau-sur- 
Sambre  (ib.)»  Liberchies  (ib.). 

Tuyaux  de  poterie,  pour  condaite 
d'eau,  d^couverts  ä  Hantes-Wihäries, 
Arquennes,  Farciennes,  Morlanwelz, 
Elouges,  6ou88u-lez-Walcourt,  Aiseau 

Stoutes  localit^s  du  Hainaut);   tuyaux 
ie  plomb  ä  meme  usage,  d' Arquennes, 
de  Gerpinnes. 

Epoque  franke.     Un  cimetiäre 

frank  a  ^tä  signal^  a  Mesvin  (Hainaut), 

ä  proximitä  de  la  villa  romaine  cit^e 

ci-des8U8. 

On  Signale  la  d^couverte,  ä  Ouffet 

S Liege),  d^un  cimetiere  frank  compos^ 
le  tombes  taill^es  dans  le  schiste  ou 
construites  au  moyen  de  pierres  de 
gres  et  recouvertes  de  dalles  en  ar- 
doise.  Les  objets  recueillis  consistent 
en  douze  umes  de  poterie  noire  et 
grise  de  diff^rentes  grandeurs,  en 
haches,  d^bris  de  lances,  colliers  „en 
fausse  ^meraude''  (sans  doute  en  verre 
verd)  et  en  outre  „en  cäramique,  en 
r^sine'',  etc.  II  y  a  lieu  d'attendre 
une  description  plus  explicite  de  la 
d^couverte. 

On  attribue  ces  s^pultures  au  VI« 
siecle,  en  ajoutant  que  c'est  le  plus 
ancien  cimetiere  frank  qu'on  ait  dä- 
couvert  jusqu'ä  präsent  dans  la  pro- 
vince  de  Li^ge :  pour  contredire  cette 
assertion,  je  n'ai  qu'ä  ouvrir  le  Bul- 
letin de  1' Institut  arch^ologique  li^- 
geois,  II,  p.  460,  oü  k  propos  du  ci- 
metiere fhtnk  de  Seraing,  je  vois  qu'on 
parle  d^jä  du  V«  siäcle.  Comme  les 
seuls  indices  bien  faibles  de  christia- 
nisme  qu'on  Signale  pour  ce  demier 
cimetiere  sont  Porientation  des  s^pul- 
tures  et,  sur  une  coupe,  la  pr^sence 
d'ossements  en  forme  de  cercle  ren- 
fermant  une  croix,  il  est  permis  de 
faire  remonter  jusque  \k  Tage  des  tom- 
beaux  explor^s  k  Seraing,  d'autant 
plus  que  la  monnaie  la  moins  ancienne 
qu'on  y  a  trouväe,  est  de  Tan  217. 


On  m^affirme ')  que  des  fouilles  d'on 
cimetiere  frank  important  s'effectuent 
en  ce  moment  k  Ciply  (Hainaut). 

A  Gougnies.  Cimetiere  ä  ossements^ 
non  incindr^s :  on  a  d^couvert,  se  rap- 
portant  sans  doute  k  T Epoque  franke,, 
un  anneau  en  bronze,  aes  clous,  un 
bouton  k  piton  en  bronze,  deux  brac- 
t^ates,  des  „crahiats  de  Sarrazins*',, 
des  perles  en  päte  de  verre,  ane  in- 
taille  romaine,  des  poteries,  etc. 
L'anneau  est  k  chaton  form^  d'une 
agate  noire  k  couche  bleue  grisatre^ 
representant  le  Bonus  eventus,  per- 
sonnage debout  portant  une  gerbe 
pendante  (ou  deux  volailles)  et  de 
l'autre  main,  un  plateau  gami  d'un 
mets.  Les  bract^ates  sont  Pune  en 
or  portant  une  t^te  k  peine  ebauch^e 
et  dont  le  bord,  en  argent,  figure 
des  perles  faites  au  repoussä;  Tautre 
en  argent  repr^sente  quatre  animaux 
semblant  nager  ou  voler  autoor  d'une 
couronne  centrale  d'oü  partent  quatre 
rayons;  en  outre,  des  ferrailles  dont 
un  anneau;  le  bouton  en  bronze  est 
k  t^te  bombte  en  lentille  et  est  en- 
tourd  d'un  cercle  de  perles :  on  a  ren- 
contra  de  ces  boutons.  attach^  par 
trois  ou  par  quatre,  sur  le  fourreau 
de  glaives  franks. 

Un  cimetiere  frank  a  ^t^  fouill^  au 
Tombois,   sous  Marcinelle   HSainaut). 

Thirimont  (Hainaut).  Cimetiere. 
Urne,  scramasaxes,  boucles  om^es  de 
damasquinures,  lance,  boucle  de  cein- 
turon,  clous  d^omementation,  monnaie 
de  Tetricus. 

Ib.  au  Bois  Mazale.  Cimetiere.  Une 
remplace  de  tombes  ma^onn^es  en 
moeilons  ou  form^es  de  tuiles:  fiole,. 
tessons  de  plateaux  en  terre  „samien- 
ne",  deux  monnaies. 

Ib.  la  viila  romaine  signal^e  ci- 
dessus  avait  send  en  partie  ä  un  ci- 
metiere frank ;  un  emplacement  en  Pa- 
rallelogramme de  2m  40  sur  1«  80, 
avait  6t6  utilis^  comme  s^pultore; 
d^autres  tombes  avaient  ^t^  form^es- 
de  moeilons  emprunt^s  aux  fondations : 
poteries  de  divers  genres,  dont  plu- 
sieurs  de  types  romains;  plombs  de 
scellement;  gonds,  clous  en  fer,  coUier, 
lame  de  couteau,  un  äpieu  de  chasse^ 


1)  An  mom«nt  oü  eei  UgnM  sont  soii» 
prMse,  l«s  Jonmaaz  rapportant  U  Tlsito  dM 
membrei  du  Congrös  arehfologlqne  de  Mod» 
(aoüt  1874),  avz  foaUles  frankea  de  Olplj. 


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Museograpbie. 


325 


tambour  de  colonne,  carreaux  et  tuyaux 
d'bypocauste,  plätras  d^cor^s  de  pein- 
iure;  monnaie  de  Tetricus. 

Montignies  -  Saint  -  Christophe  (Hai- 
naut).  üimetiere.  Tombes  dont  plu- 
sieurs  reconvertes  de  dalles  en  pierre, 
qaelquefois  emmorailldes ;  aucun  mo- 
bilier  n'a  ^i6  trouv^  (sauf  des  d^bris 
dans  quelques '  unes,  fouill^es  il  y  a 
longtemps). 

Biesmes  (prov.  de  Namur)  au  lieu 
dit  Wagn^e:  Scramasaxes. 

Petite  hache  franke,  trouväe  ä  Str^e 
(Hainaut)  dans  un  cimeti^re  de  Täpoque 
romaine. 

Acoz  (Hainaut).  Cimeti^re.  Trois 
lames  de  glaive,  boucles  en  bronze, 
lance  k  crocbets,  scramasaxes ;  boucles, 
Plaques,  contre-plaques,  en  bronze. 

Forges-lez-Chimay  (Hainaut).  Cime- 
tiere.  Poterie  fine  et  ^l^gante  avec 
dessins  ä  la  roulette ;  clous,  crampons, 
anneau  en  fer;  scramasaxe,  couteau, 
hache,  pointe  de  lance ;  contre-plaque 
de  ceinturon  en  bronze  ciseld,  avec 
traces  d'ämail,  avec  croix  (varietd  de 
Zwastika);  boucle  de  ceinture  ^ta- 
mäe  en  bronze,  portant  une  croix 
termin^e  par  des  boules. 

Marcinelle  (Hainaut).  Cimetiere. 
Poteries  diverses  dont  une  tirelire, 
boucles  de  ceinturon  en  argent,  scra- 
masaxes, pointes  de  lance,  hachette, 
bouteroUe  en  bronze,  plaques  et  con- 
tre-plaques  de  ceinturon,  id.,  bracelet, 
en  cuivre,  plaque  de  bronze;  lance  k 
cTochets,  hachette  de  combat. 

Le  Buissiere  (Hainaut).  Cimetiere. 
Poteries  ä  dessins  k  la  roulette,  et 
autres ;  une  k  cercles  boudinäs ;  perles 
vitreuses.  Bronze:  fibule,  ^pingles  k 
chevenz,  boucles  et  rondelles,  bague, 
agrafes,  omements  de  ceinturon,  rivets, 
boutons,  boucles,  tiges.  Fer:  clous, 
briquets,  anneau,  fiche-patte;  haches, 
pointes  de  lance  et  de  fleche,  scrama- 
saxes, couteau ;  silex  de  briquet ;  mon- 
naies  de  Hadrien,  Tetricus  ou  Victo- 
rin,  Constans  (?). 

Boussu  -  lez  -  Walcourt  (Hainaut). 
Monnaies  d' Antonin,  Septime  -  Severe, 
£lagabale,  Licinius,  trouv^es  dans  un 
dmeti^re  frank. 

De  nouvelles  fouilles  (voir  Westd. 
Zeitschr.,  1892,  p.  260)  ont  4t6  op^r^es 
dans  les  sept  cimetiäres  franks  de 
Thuillies  (Hainaut). 

On  y  trouva  hon  nombre  de  ddbris 


romains,  entre  autres  de  tuiles,  et  de 
blocs  de  ciment  romain,  employ^s 
comme  moellons  dans  les  murailles  de 
tombes  ma^onnees ;  en  outre  des  umes 
en  poterie  fine,  grise  noire  et  grise 
grossi^re,  deux  anneaux  de  cuivre,  une 
bague  en  argent  avec  pierres  de  quartz ; 
d'autres  en  cuivre  rouge  avec  une 
croix  de  S.  Andr^,  en  cuivre  jaune 
avec  plaque  repr^sentant  un  oiseau; 
deux  bracelets  en  bronze  formant 
paire;  des  perles  en  päte  de  verre; 
une  plaque  en  plomb  Simulant  une 
agrafe,  des  clous  et  ferrailles;  des 
armes;  en  fer:  hache,  lame  de  cou- 
teau, plusieurs  scramasaxes,  bouts  de 
javelot,  trois  glaives;  une  ^p^e  dite 
de  commandement,  une  lance,  une  bou- 
teroUe de  lance,  un  umbo;  des  ome- 
ments :  boucle,  plaques,  contre-plaques, 
ferret  d'un  baudrier;  mddailles  (une 
bractäate  a  ^t^  signalde  par  Lelewel 
dans  la  Bevue  beige  de  numismatique, 
comme  trouv^e  ä  Ossogne  (hameau  de 
Thuillies). 

La  s^pulture  est  attribu^e  au  V» 
siäcle,  et  eile  est  consid^r^e .  comme 
chr^tienne,  abstraction  faite  de  cer- 
tains  omements  en  croix  de  S.  Andrd, 
auxquels,  avec  raison,  on  n'attache  pas 
de  portöe  d^cisive. 

Dans  la  commune  de  Noiseux  (Na- 
mur), präs  de  la  chauss^e  romaine 
allant  d'Arlon  k  Tongres,  une  colline 
nomm^e  Larmont,  ä  tr^s  peu  distance 
des  bords  de  l'Ourte,  est  signaläe 
comme  ayant  ^t^  Templacement  d'un 
camp  de  T^poque  carloringicnne. 

On  y  remarque,  sur  un  espace  de 
plus  de  1500  mätres,  une  quantit^  de 
fosses,  de  toute  forme  et  de  profon- 
deur  de  0«  50  ä.  1»  00,  dont  les  plus 
petites  contiennent  des  restes  de  pieux, 
et  les  plus  grandes,  des  cadres  de 
madriers  pour  soutenir,  sans  doute, 
les  montants  en  bois  d'un  ^difice.  Les 
tessons  de  poterie,  d'un  ton  gris  ar- 
doise,  sont  de  T^poque  signalle.  On 
y  a  trouva  aussi  des  tuiles  romaines 

Srovenant  peut-6tre  des  toitures,  oü, 
it  Pauteur  de  la  description,  on  les 
emplojrait  encore  au  IX«  si^cle;  elles 
pouvaient  aussi  provenir  d'un  champ 
voisin  oü  Ton  voit  encore  des  restes 
d'une  petite  constmction  de  caract^re 
romain. 

On  distingue  parfaitement  l'emplace- 
ment  de  la  cuisine;   le  foyer,  stabil 


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326 


Mnseographie. 


8ur  le  6ol,  etait  entour^  d'un  foss^, 
en  pente,  creus^  en  forme  de  bac, 
pour  r^coulement  des  eaux ;  plas  deux 
puits  de  1™  50  de  diam^tre  k  rorifice. 
Quant  a  rattribution  faite  ä  T^poque 
Carlo vingienne,  (avec  plus  de  pr^cision : 
au  temps  de  Lothaire,  fils  de  Charle- 
magne,   voy.  Westd.  Zeitschr.,   1892, 

§.  264),  je  ne  trouve  rien  qui  la  justifie; 
ans  la  description  faite  de  ce  camp: 
ni  monnaie,  ni  signe  de  christianisme ; 
les  tuiles,  m#me  en  admettant  par 
hypoth^se  la  Prolongation  de  leur 
usage  jusqu'au  XI«  siäcle,  fönt  plut6t 
präsumer  une  ^poque  rapproch^e  de 
r&ge  romain. 

Moyen  äge.  On  a  exhum^  une 
vieille  hache  d'armes  aux  environs  de 
la  commune  d^Eename  (Flandre  Orien- 
tale). Cette  hache  appartient  ä  la 
cat^gorie  des  „haches  ä  mail^  et  dif- 
färe  de  celles  qui  sont  munies,  du 
cöt^  oppos^  au  tranchant,  d'une  pointe 
rempla^ant  le  marteau. 

On  attribue  cette  hache  ä  des  „co- 
hortes  gauloises".  II  s'agit  simple- 
ment  d'une  arme  probablement  en  fer, 
du  moyen  äge:  je  remarque  en  eifet 
qu'on  parle  du  XV«  si^cle ;  mais  alors 
que  sont  ces  cohortes  gauloises? 

Le  Messager  des  sciences  historiques 
qui  rapporte  cette  trouvaille,  dans  les 
termes  cit^s,  mentionne  aussi  un  ,,vase 
ä  inscriptions  germaniques",  trouvd 
dans  la  ddmolition  de  T^glise  S*«  Ca- 
therine ä  Bruxelles.  Encore  un  abus 
dMn  mot  k  sens  pr^cis:  germanique. 
Fort  probablement,  c'est  lä  un  pot  de 
gres  de  Frechen,  du  XVI«  siede,  avec 
quelque  inscription  allemande,  comme : 
trinck  und  esB  got  nicht  vergess. 

C'est  ainsi  qu'on  parle,  comme  trouvd 
k  Bihain  (Luxembourg)  d'un  morceau 
d'  „urne"  sur  lequel  on  remarquait 
„un  magistrat  interrogeant  un  criminel 
escortä  de  deux  hommes  de  police^. 

J'ai  sous  les  yeux  un  vase  en  gr^s 
de  Raeren  (prfes  d'Aix-la-Chapellej  et 
le  dessin  de  la  pr^tendue  urne  res- 
semble,  ä  s'y  m^prendre,  k  la  premi^re 
partie  ducinqui^me  tableau  de  l'Histoire 
de  Suzanne,  fr^quemment  reproduite 
sur  ces  vases:  Le  juge,  assis  sur  son 
tröne  interroge  les  deux  vieillards  (Tun 
ä  droite,  l'autre  k  gauche),  et  deux 
tortionnaires,  de  l'aspect  le  plus  ef- 
frayant,  emmenent  chacun  des  condam- 


n(?s  (Compar.  Bull,  des  Comm.  roy. 
d'art  et  d'arch^ol.,  XIX,  p.  34. 

Voilä  k  quo!  se  rdduisent  ce  „gau- 
lois",  ce  „germanique**,  cette  „urne", 
d^nominations  bien  propres  k  indnire 
en  erreur. 

Si  je  revendique  pour  le  moyen  age 
ces  pr^tendus  objets  de  la  haute  an- 
tiquit^,  par  contre,  je  me  demande 
s'il  ne  faut  pas  faire  l'inverse,  pour 
certain  puits  form^  de  poutres  de 
ch^ne,  d^couvert  k  la  Tuilerie  de 
Potteiberg  (prös  de  Courtray,  Flandre 
occidentale).  II  se  trouve  qu'on  a 
assign^  ä  l'^poque  romaine  des  puits 
en  bois,  dans  le  castrum  Signale  ä 
Fethna,  pr^s  de  Vechten  (Pays-Bas); 
VOY.  Ann.  Acad.  arch^ol.  de  Belgique 
Anvers,  II«  S ,  IV,  p.  429. 

Quant  au  mors  de  cheval  en  argent 
massif,  incrustd  d'or,  trouv^  dans  le 
puits  de  la  Tuilerie,  il  peut  6tre  mo- 
derne et  avoir  6t^  jet^  dans  ce  puits 
encore  ouvert,  peut  ötre,  lors  de  la 
bataille  des  Eperons  d'or ;  au  surplus, 
sauf  la  matiere,  il  existe  des  mors  de 
cheval  d^  les  temps  ant^-romains :  U 
s'agirait  de  vdrifier  si  l'objet,  par  sa 
forme,  legitime  l'attribution  qu'on  en 
a  faite  au  commencement  du  XV«  siecle. 

A  WalefFes,  existe  un  immense  tertre 
(50"tt  de  long  sur  35"»  de  large)  qae 
Schayes,  conservateur  du  mus^e  de 
Bruxelles,  avait  fait  acqu^rir  par  l'Etat, 
en  le  reprösentant  comme  une  s^pul- 
ture  germanique. 

Schayes  n'avait  pas  fait  attention 
que  Tun  des  signes  de  pareilles  s^pul- 
tures,  est  leur  modestie :  les  ßermains, 
dit  Tacite  (Germ.,  29),  mdprisent  les 
monuments  de  facture  penible  et  ^levde, 
comme  trop  lourds  sur  les  morts;  ils 
se  contentent  de  recouvrir  les  s^pulcres 
d'un  simple  gazon.  .  .  . 

II  y  a  vingt  ans  d^jk,  j'ai  combattu 
cette  attribution  de  Schayes  (Bull,  des 
Comm.  roy.  d'art  et  d'arch^ol.,  IV, 
pp.  435  et  452)  en  soutenant  que  la 
„motte"  (comme  on  l'appelle)  de 
Walelfes  est  du  moyen  äge. 

Mon  opinion  vient  d'etre  confirm^e 
par  la  däcouverte  de  squelettes,  bien 
conservds,  k  Tun  des  bords  du  tertre 
qu'on  k  du  entamer,  pour  creuser  un 
foss^:  il  s'agit  des  Li^geois  tu^s,  au 
nombre  de  plusienrs  milUers  (les  histo- 
riens  varient  entre  10  et  30!),  dans 
r^pouvan table  massacre  de  ses  stgets 


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Mnseograpbie. 


327 


effecto^  k  Waleffes,  en  1347,  par  En- 
glebert  de  la  Marck,  pour  venger  la 
d^Mte  sabie  par  les  siens  k  Yottem. 
Une  d^coaverte  (je  la  consid^re 
comme  d^cisive)  a  614  faite  par  M. 
Jottrand:  ü  pense  que  le  Merigis 
frauplnm  de  la  d^limitation  du  do- 
maine  de  Theux,  en  898,  n'est  autre 
chose   que   Merigis   fraustum    (la 


fricbe  de  M^ddric):  je  trouve  cette 
d^nomination  bien  en  rapport  avec 
d'autres  de  cette  d^limitation  et  de 
Celle  de  Fan  667 :  Helmini  roboretum, 
Gerlaici  yenna,Wulfingi  fagus  (la  ch^naie 
d'Helmin,  la  p^cherie  de  Gerlach,  le 
h^tre  ou  la  plantation  de  b^tres  de 
Wulfing). 


WMtd.  Zeitoohr.  f.  QeBob.  n.  Kanat.   XIII,    ni. 


24 


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WesidZeUsvhrift  M.  MM 


KaniUchtBiliUUliu  ^' 

KUIN3STEINBACH,A.DUR).ACH.I«I0. 


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Römischer  Viergötterstein  und  reitender  Juppiter  aus 
Klein-Steinbach,  A.  Durlach,  Baden. 

Von  E.  Wa^er. 

(Hierzu  Tafel  11.) 

In  Hangs  trefflicher  Abhandlung  tiber  die  römischen  Viergötter- 
steine (Westd.  Ztschr.  X.  1891)  findet  sich  als  Fundort  unter  Nr.  26 
(p.  21)  Klein -Steinbach,  A.  Durlach,  mit  folgender  Notiz  aus  der 
Schrift  von  Jul.  Leichtlen  (Gr.  Bad.  Archiv-Registrator  in  Freiburg  i.  Br.) 
„über  die  römischen  Altertümer  in  dem  Zehendlande,  Freiburg  1818", 
aufgeführt : 

„Beim  Abbruch   der  alten,    jetzt  durch  einen  schönen  Tempel 
(in  Klein-Steinbach)  ersetzten  Kirche  fand  man  in  den  Grund- 
mauern  römische  Steine,    die  auf  die  Verehrung  der  Minerva 
deuten,   und  wovon  durch  Baudirektor  Weinbrenners  Vorsorge 
(Bau   der   neuen  Kirche  1810)   fünf  nach  Karlsruhe  gebracht 
wurden.     Dort  liegen  sie  im  Gr.  Fasanengarten,  halb  im  Boden 
versunken,  und  daher,  weil  sie  ohnedies  sehr  beschädigt  sind, 
schwer  zu  erkennen". 
Die  Steine  haben  sich   nun  in  der  That  im  Gr.  Fasanengarten, 
einer  an  das  Gr.  Schloss  angrenzenden  Parkanlage,    als  Staffage  einer 
künstlichen  Tempelruine  vorgefunden,    sind  also  nicht,    wie  noch  Haug 
glaubte,    verschollen,    sondern  nunmehr  durch  die  Huld  Seiner  Königl. 
Hoheit  des  Grossherzogs  der  Gr.  Staatssammlung  in  Karlsruhe   über- 
lassen, wo  sie  entsprechende  Aufstellung  gefunden  haben. 

Es  sind  ihrer  noch  immer  fünf;  zwei  derselben  gehören  zusam- 
men zu  einem  ungef&hr  in  mittlerer  Höhe  durchsagten  Viergötter- 
stein (Taf.  11,  Fig.  4,  A — D);  einer  ist  eine  viereckige  Gesimsplatte 
(Fig.  1);  ein  weiterer  mit  der  Darstellung  einer  Eule  (Fig.  2)  gehört 
einem  zweiten,  sonst  verlorenen  Viergötterstein  von  wenig  grösseren 

Wwtd.  Zeitaobr.  f.  Oesoh.  a.  Kunat.   XIII,   lY.  25 

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330  E.  Wagner 

Dimensionen  als  der  erste  an,  und  der  fünfte  (Fig.  3),  den  Leichtlen 
nicht  gesehen  zu  haben  scheint,  oder  vielleicht  mit  einem  anderen  ver- 
lorenen verwechselte,  ist  das  Fragment  des  Reiters  einer  Giganten- 
gruppe, welches  die  von  Haug  ausgesprochene  Möglichkeit,  dass  der 
Fund  auf  eines  der  Juppiter-Giganten-Denkmäler  hinweise,  in  willkom- 
mener Weise  bestätigt. 

Die  Beschreibung  der  einzelnen  Steine  lässt  sich  angesichts  der 
Abbildung  derselben  kurz  zusammenfassen. 

An  dem  Viergötterstein,  von  welchem  das  Fig.  2  abge- 
bildete Fragment  als  oberstes  Eckstück  allein  übrig  ist,  befanden  sich 
die  Götterbilder  in  rundbogigen  Nischen ;  nur  in  einer  derselben  U\  noch 
die  Eule  und  der  Bügel  vom  Helm  der  Minerva  erhalten. 

Der  Viergötterstein  Fig.  4  (A— D),  wie  die  übrigen  Stücke 
aus  dem  roten  Sandstein  des  Pfinzthales  gefertigt,  zeigt  bei  1,09  m  Höhe 
eine  fast  quadratische  Grundfläche  (0,72  m  zu  0,75);  von  seinem 
oberen  Teile  fehlt  leider  auf  einer  Seite  ein  grosses  Stück;  ein  auf 
der  oberen  Fläche  ungefähr  in  der  Mitte  eingehauenes  schmalas  3,5  cm 
tiefes  Wolfsloch  dürfte  späteren  Ursprungs  sein.  Auf  3  Seiten  befinden 
sich  die  folgenden  nicht  ohne  Geschick  ausgearbeiteten  Götterreliefs: 
der  jugendliche  Mars  (A)  mit  Helm,  Schild  und  Lanze,  deren  Schuh 
auf  dem  Boden  aufstösst,  Fortuna  (D)  in  faltenreichem  Gewand  mit 
Steuerruder  in  der  Rechten  und  Füllhorn  in  der  Linken,  und  Vic- 
toria (B),  den  linken  Fuss  auf  einer  Kugel,  mit  der  (fehlenden)  linken 
Hand  auf  einen  mit  der  rechten  gehaltenen,  nur  noch  im  Bruchstück 
vorhandenen  kleinen  Rundschild  deutend  oder  schreibend.  Die  vierte, 
der  Fortuna  gegenüberstehende  Fläche  ist  nur  in  der  unteren  Hälfte 
erhalten  und  zeigt  hier  eine  rechteckige,  leer  gelassene  InschrifttafeK 
über  welcher,  auf  dem  wagrecht  gelegten  Blitzstrahl  aufsitzend,  der  noch 
an  den  Fängen  und  den  Flügelspitzen  kenntliche  Adler  des  Juppiter 
angebracht  ist.  Auf  dem  fehlenden  Stücke  blieb  über  dem  Adler  zq 
einer  etwaigen  Widmung,  z.  B.  L  0.  M.,  noch  der  nötige  Raum*). 

Die  viereckige,  30  cm  hohe  Gesimsplatte  Fig.  1,  an  welcher 
nur  auf  einer  Seite  die  Profilierung  noch  erhalten  ist,  misst  an  ihrer 
Unterfläche   60  cm   im  Quadrat  und  zeigt  ungefthr  in  der  Mitte  der 


^)  Auf  einem  ähnlichen  Stein  vom  Heiligenberg  bei  Heidelberg, 
jetzt  im  Mannheimer  Hofantiquarium  (Haug  Nr.  39),  mit  Vulcan,  Fortana  and 
Victoria  befindet  sich  auf  der  4.  Seite  über  einem  am  Boden  sitzenden  Adler 
in  einem  Eichkranz  die  Widmung:  I.  0.  M.  IVL.  SECVNDVS  ET  IVL. 
lANVARIVS  FRATRES  V.  S.  L.  L.  M. 


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Hörn.  Viergötterstein  a.  reitender  Juppiter  aus  Klein-Steinbacb.       33 1 

letzteren  eine,  wie  es  scheint,  ursprüngliche,  rechteckige  Vertiefung, 
30  cm  L,  24  cm  br.,  8  cm  tief.  In  der  oberen  Fläche  mit  72  cm 
im  Quadrat  findet  sich  eine  ähnliche,  aber  kleinere  rechteckige  Ver- 
tiefung, 15  cm  1.,  11,5  br.  und  in  roher  Arbeit  8  cm  tief,  angebracht, 
und  in  der  Nähe  der  Mitten  ihrer  Langseiten  sieht  man,  offenbar  zur 
Aufnahme  von  Eisendübeln,  je  ein  kleineres  viereckiges  Loch  von  2, 
resp.  5  cm  Tiefe.  Zugleich  erscheint  auf  der  genannten  Fläche  noch 
deutlich  eingerieben  ein  Kreis  von  ca.  58  cm  Durchm.,  welcher  be- 
weist, dass  hier,  wie  bei  den  bekannten  Denkmalen  von  Heddemheim 
oder  Schierstein,   die  runde  Basis   einer  Säule   aufgesessen  haben  muss. 

Gehörten,  wie  wir  annehmen  dürfen,  unsere  Steine  zusammen  zu 
einem  solchen  Denkmal,  so  kann  unsere  Gesimsplatte  mit  ihrer  Unter- 
fläche von  60  cm  im  Quadrat  nicht  unmittelbar  auf  der  72  cm  mes- 
senden oberen  Fläche  des  Viergöttersteins  aufgesetzt  gewesen  sein;  es 
muss  vielmehr  über  letzterer  erst  eine  andere,  verlorene,  etwas  grössere 
Gesimsplatte  gelegen  haben.  Auf  dieser  hätte  dann  ein  zweiter,  in 
diesem  Falle  wohl  viereckiger  Körper  gestanden,  darauf  kam  unsere 
Platte  und  über  ihr  die  fehlende  Bundsäule,  über  deren  Kapital  end- 
lich die  Gigantengruppe  gestanden  haben  muss. 

Von  der  letzteren  ist  das  freilich  übel  zugerichtete,  aber  doch 
noch  vollkommen  deutliche  Bruchstück  Fig.  3  erhalten.  Man  sieht 
noch  den  Rumpf  des  Pferdes  mit  den  Ansätzen  des  linken  Hinter-  und 
Vorderfusses  und  den  linken  unteren  Teil  des  Reiters  mit  dem,  wie 
gewöhnlich,  nach  vorne  gestreckten  linken  Bein  und  der  unteren  Partie 
der  gesäumten  Tunika,  welche  nicht  nur  Falten,  sondern  auch  einge- 
grabene Linien  Verzierung  zeigt ;  rechts  sind  alle  Formen  weggeschlagen. 
Nach  den  vorhandenen  Resten  zu  schliessen,  war  die  Gruppe  einst  nicht 
ohne  Lebendigkeit  dargestellt;  an  Grösse  kam  sie  der  ähnlichen  von 
Heddemheim  nicht  ganz  gleich  (die  Länge  des  Pferderumpfes  ist  hier 
40  cm,  in  Heddemheim  entsprechend  etwa  55  cm);  entsprechend  dürfte 
auch  das  ganze  Denkmal  etwas  weniger  hoch  gewesen  sein. 

Der  Fund  bietet  somit  mit  ziemlicher  Sicherheit  ein  neues  Bei- 
spiel für  die  Zusammengehörigkeit  eines  Viergöttersteins  mit  der  be- 
kannten Gigantengrappe.  Dabei  kann  die  sonst  seltene  Zusammenstel- 
lung der  Götterfiguren  am  Postament  als  eine  besonders  sinnige  be- 
zeichnet werden,  wenn  auf  einer  Seite  der  Adler  des  Juppiter  auf  den 
oben  aufgestellten  höchsten,  die  Geschicke  lenkenden  Gott  hinweist  und 
auf  den  3  anderen  Fortuna  mit  Steuerrader  und  Füllhorn  das  Glück 
für  diese  Lenkung  in  dem  von  Mars  dargestellten  Krieg  verbürgt,  dessen 

25« 

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332  £.  Wagner 

siegreiches  Ende  Victoria  verzeichnet.  Auch  der  Fundort  ist  bemer- 
kenswert. Elein-Steinbach,  nicht  allzuweit  von  Pforzheim,  liegt  in  einer 
Gegend,  in  welcher  eine  grössere  Anzahl  römischer  friedlicher  landwirt- 
schaftlicher Niederlassungen  ohne  allen  militärischen  Charakter  zerstreut 
lag;  aus  denselben  stammen  nicht  nur  mehrere  Yiergöttersteine  (bei 
Hang  Nr.  26 — 34),  sondern  nun,  mit  den  2  früher  gefundenen  von 
Pforzheim,  auch  drei  Gigantengruppen.  Sie  gehörten  zu  Privatdenk- 
malen, durch  welche  auch  der  friedlichen  Ackerbau  treibende  Römer 
seine  dankbare  Ehrfurcht  vor  dem  höchsten  Gott  bezeugte,  welcher  durch 
die  der  römischen  Weltmacht  verliehenen  Siege  sein  ruhiges  Leben  er- 
möglicht hatte'). 

Die  in  den  letzten  Jahren  durch  neue  Funde  in  so  anziehender 
Weise  geförderte  Erkenntnis  der  Bedeutung  der  rätselhaften  Giganten- 
gruppe gab  mir  Veranlassung,  auch  die  beiden  in  der  Karlsruher  Staats- 
sammlung befindlichen  Exemplare  von  Pforzheim  (von  mir  beschrieben 
und  abgebildet  in  der  Westd.  Ztschr.  Jahrg.  I  1882  S.  36  ff.)  aufs 
Neue  genauerer  Betrachtung  zu  unterwerfen.  Es  erschienen  dabei  zu- 
nächst einige  kleine  Berichtigungen  wünschenswert.  Wenn  nämlich  die 
Bemerkung  Donner  von  Richters  (Heddemheimer  Ausgrabungen, 
Frankfurt  1885  S.  16),  die  Heddemheimer  Gruppe  überrage  lun  ein 
so  Bedeutendes  das  Handwerksmässige  der  Pforzheimer,  auch  ohne 
Zweifel  eine  gewisse  Berechtigung  hat,  so  ist  doch  an  den  beiden  letz- 
teren gerade  auch  die  künstlerische  Auffassung  keineswegs  zu  unter- 
schätzen. Die  eine  allerdings  (a.  a.  0.  Taf.  1  Nr.  I)  erscheint  massig, 
in  einzelnen  Partieen  roh  und  im  ganzen  in  der  gedrungenen  Arbeit 
eines  Künstlers,  der  möglichst  wenige  Glieder  frei  herausragen  lassen  vnll, 
um  sie  vor  dem  Abbrechen  zu  schützen;  aber  sie  ist  wohl  proportio- 
niert, gut  ins  Gleichgewicht  gebracht  und  von  so  gelungener  Lebendig- 
keit und  Deutlichkeit  im  Ganzen  und  Einzelnen,  dass  der  geschilderte 
Vorgang  vollkommen  klar  vor  das  Auge  tritt.  Wesentlich  belebter  und 
ins  Einzelne  mehr  durchgearbeitet  ist  aber  die  leider  weniger  vollstän- 
dige Gruppe  Nr.  II,  welche  man  darum  vielleicht  etwas  später  als  die 
erstere  ansetzen  möchte;  sie  gehört  unzweifelhaft  zu  den  besten  der 
vorhandenen  entsprechenden  Darstellungen  und  ist  wahrscheinlich  gerade 
deshalb   mehr  beschädigt,    weil   die   feiner  gearbeiteten   und  freier  ab- 


^)  Dass  man  auch  im  Kriegslager  der  Verehrung  für  Juppiter  den- 
selben Ausdruck  zu  geben  wusste,  beweist  der  im  Lauf  des  Sommers  1893 
von  der  Limes  -  Kommission  gemachte  Fund  einer  neuen  Gigantengruppe  im 
römischen  Castmm  von  Neckarburken  an  der  Mämlinglinie. 


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Rom.  Viergötterstein  u.  reitender  Juppiter  aus  Klein-Steinbach.       333 

stehenden  Teile  dem  Brechen  mehr  ausgesetzt  gewesen  sind.  Ferner 
führte  mich  die  genauere  Durchsicht  des  bis  jetzt  bekannten  Materials 
zu  der  Überzeugung,  dass,  was  die  Vollständigkeit  der  Gruppe  betrifft, 
gerade  die  Pforzheimer  Exemplare  (besonders  Nr.  I)  zusammen  mit  dem 
im  Besitz  des  Herrn  Nessel  in  Hagenau  befindlichen  von  Seltz  in  erster 
Linie  zu  nennen  sind.  In  der  That  erscheinen  das  Pforzheimer  Stück 
Nr.  I  und  das  von  Seltz  ausser  der  Waffe  in  der  Hand  des  Reiters 
ganz  vollständig  erhalten;  beide  besitzen  die  höchst  wichtigen  Stücke 
des  Kopfs  und  des  rechten  Arms  mit  der  Hand  des  Beiters,  und  ich 
muss  darum  auch  meinem- verehrten  Freunde  Florschütz,  bei  aller 
Anerkennung  des  Werts  der  von  ihm  beschriebenen  Schiersteiner  Gruppe 
(die  Gigantensäule  von  Schierstein,  Wiesbaden  1890  S.  9),  entgegen- 
treten, wenn  er  sich  dahin  äussert,  es  sei  von  der  letzteren  so  vieles 
unversehrt  erhalten  geblieben,  wie  bis  jetzt  noch  bei  keiner  anderen. 
Endlich  sind  unrichtige  Deutungen  von  Einzelheiten  der  beiden  Denk- 
male in  der  neuesten  Schrift  über  den  Gegenstand  von  Dr.  Gust. 
A.  Müller  (die  Reitergruppe  auf  den  römischen  Gigantensäulen,  Strass- 
bnrg  und  Bühl  1893)  abzuweisen,  wenn,  wahrscheinlich  gestützt  auf 
eine  ungenügende  Abbildung,  S.  12  angegeben  wird,  auf  der  einen  der 
Pforzheimer  Gruppen  suche  sich  der  Gigant,  mit  der  r.  Fand  ein 
Schwert  (!)  in  der  Mitte  fassend,  vorübergebeugt  den  umschlingenden 
Beinen  des  Pferdes  zu  entziehen,  auf  der  anderen  (S.  15)  führe  seine 
Rechte  einen  Dolch! 

Gerade  die  Exemplare  von  Pforzheim  also,  zusammen  mit  dem 
von  Seltz,  scheinen  in  ihrer  Vollständigkeit  besonders  geeignet,  als 
Grundlage  zum  Studium  der  Gruppe  nach  ihrem  Gesamttypus,  oder 
doch  dem  weitaus  am  häufigsten  vorkommenden  Typus  zu  dienen,  wie 
er  in  jedem  wieder  mit  besonderen,  wenn  auch  nicht  sehr  bedeutenden 
Modifikationen  zur  Erscheinung  kommt. 

Ihre  Betrachtung  dient  nun  vor  Allem,  entgegen  der  1882  von 
mir  vorgeschlagenen  Deutung,  der  seither  durch  die  gefundenen  In- 
schriften (cf.  Hang  a.  a.  0.  S.  329  f.)  gewonnenen  Ansicht  als  Bestä- 
tigung, dass  der  Reiter  der  Gruppe  in  der  That  als  Juppiter  anzu- 
sprechen ist.  Von  unzweifelhafter  Beweiskraft  hiefür  erscheint  das 
Pforzheimer  Denkmal  Nr.  I,  an  welchem  der  unbehelmte  Kopf  des 
Beiters  besonders  deutlich  die  jovischen  Merkmale  der  nach  vom  ge- 
wölbten Stirn,  der  reichen,  überwallenden  Haarkrone  und  des  vollen 
Bartes  zeigt,  so  dass  noch  in  den  letzten  Tagen  einer  unserer  namhaf- 
testen Bildhauer  gleich  beim  ersten  Anblick  des  Bildes  unbefangen  be- 


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334  E.  Wagner 

merkte,  das  könne  kein  anderer  Kopf  sein  als  der  des  Juppiter.  Die 
wenigen  erhaltenen  Köpfe  des  Reiters  kommen  nun  aber  in  ihrer  mehr 
oder  weniger  sorgfältigen  Ausarbeitung  sämtlich  auf  diesen  Typus  hinaus ; 
sollte  etwa  der  von  Seltz  (wie  Dr.  Gust.  A.  Müller  a.  a.  0.  S.  27  an- 
giebt)  wirklich  mit  einem  Lorbeerkranz  umwunden  sein,  wessen  ich  mich 
nicht  mehr  erinnere  und  was  aus  meiner  vor  einigen  Jahren  von  dem 
Originale  gemachten  Skizze  nicht  deutlich  wird,  so  wäre  dieses  Attribut, 
wenn  es  sich  nicht  nur  um  undeutliche  Darstellung  der  Haare  handeln 
sollte,  wohl  einfach  mit  der  römischen  Rüstung,  in  welche  der  Reiter 
immer  gekleidet  erscheint,  in  Parallele  zu  stellen.  Ganz  abweichend, 
aber  bis  jetzt  einzig,  ist  allerdings  der  jugendlich  und  bartlos  gebildete 
Kopf  des  Denkmals  von  Ehrang  (Hettner,  die  röm.  Steindenkmäler  von 
Trier,  1893  S.  21,  Nr.  31  und  Korrbl.  d.  Westd.  Ztschr.  X.  1891 
Nr.  26),  der  aber  als  Ausnahme  nicht  so  schwer  ins  Gewicht  fallen  dürfte. 

Dass  aber  Juppiter  zu  Pferd  und  in  römischer  Rüstung  erscheint, 
bleibt  ungewöhnlich,  scheint  sich  indessen  durch  die  Erwägungen,  wie 
sie  Hang  a.  a.  0.  giebt,  in  plausibler  Weise  erklären  zu  lassen.  Im- 
merhin dürften  für  die  Frage,  was  der  Gott  eigentlich  thut,  oder  welcher 
Idee  entsprechend  er  aufgefasst  sein  will,  einige  weitere,  aus  der  ge- 
naueren Betrachtung  unserer  Denkmäler  sich  ergebende  Bemerkungen 
von  Interesse  sein. 

An  der  Gestalt  des  Reiters  ist  zunächst  zu  bemerken,  dass 
sein  linker  Arm  immer  im  oberen  Teil  abwärts,  im  unteren  mehr  oder 
weniger  nach  vom  gerichtet  ist  und  die  linke  Hand  die  Zügel  des 
Pferdes  etwas  anzieht.  Besondere  Beachtung  verdient  aber  der  rechte 
Arm,  der,  soweit  ich  ersehen  kann,  samt  der  rechten  Hand  bis  jetzt 
nur  bei  dem  Exemplar  I  von  Pforzheim,  bei  dem  von  Seltz  und  bei 
dem  von  Ehrang  erhalten  ist,  sonst,  me  bei  dem  Reiter  von  Pforz- 
heim II  oder  dem  von  Schierstein,  schon  von  der  Schulterbruchfläche  an 
fehlt  und  in  Gedanken  ergänzt  werden  muss.  In  allen  Fällen  ist  er 
erhoben,  aber,  wie  an  den  beiden  Pforzheimer  Stücken  zu  sehen,  in 
zweifacher  Art.  Bei  Nr.  I  steht  der  Oberarm  aufrecht,  der  Unterarm 
biegt  sich  fast  wagrecht  um,  die  Hand  hat  eine  Waffe  gehalten,  aber 
welche?  Dass  es  nicht  ein  Schwert  war,  ist  schon  aus  technischen 
Gründen  ersichtlich,  denn  es  wären  dann  Griff  und  Knauf  gewiss  mit 
der  äand  aus  einem  Stück  gearbeitet  und  die  Klinge  (etwa  aus  Bronze) 
oben  eingesteckt  worden,  was  noch  ersichtlich  sein  müsste;  Hand  und 
Waffe  waren  überhaupt  nicht  aus  einem  Stück  gefertigt,  da  die  fast 
senkrecht  abwärts  und  dann  wenig  nach  vom  und  nach  rechts  (vom 


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Rum.  Viergötterstein  u.  reitender  Juppiter  aus  Klein-Steinbach.       335 

Reiter)  verlaufende  Rinne  in  der  Hand  noch  deutlich  sichtbar  vorhanden 
ist.  Dieselbe  verläuft  nicht  gleichmässig,  weil  eine  Bohrung  von  oben 
nach  unten  in  der  zerbrechlichen  Hand  zu  gefährlich  gewesen  wäre. 
Man  hat  zuerst  mit  dem  Meissel  ein  Loch  von  unten  nach  oben  bis 
etwa  in  die  Mitte  der  Hand  eingeschlagen,  das  wegen  der  für  die  Arbeit 
unbequemen  Stellung  der  letzteren  etwas  gross  und  unregelmässig  aus- 
gefallen ist,  und  dann  ebenso  bis  zum  Zusammentreffen  von  oben  nach 
tinteu  gearbeitet,  so  dass  dann  ein  Stab  durchgesteckt  und  mit  Kitt 
oder  Mörtel  befestigt  werden  konnte.  Schwerlich  war  dieser  der  Stiel 
eines  Streithammers,  da  ein  solcher  weder  zu  Juppiter,  noch  zu  der 
römischen  RQstung  stimmen  will.  Am  nächsten  liegt  allerdings  der 
Gedanke  an  eine  Lanze  oder  einen  Wurfspeer  von  Bronze  oder  Eisen; 
dann  war  die  Waffe  sicher  abwärts  gerichtet  (gegen  die  Ergänzung  bei 
Florschütz),  wobei  aber  zu  bemerken,  dass  sie,  in  die  Rinne  eingelegt, 
bei  weiterem  Stosse  in  keinem  Falle  den  Giganten  getroffen  hätte,  son- 
dern hart  am  Knie  des  Reiters,  wenig  auswärts,  herabgegangen  wäre. 
Dasselbe  gilt  nach  meiner  Skizze  für  das  Exemplar  von  Seltz.  Etwas 
geändert  ist  die  Stellung  bei  dem  Pforzheimer  Exemplar  Nr.  U,  mit 
welchem  in  dieser  Beziehung  der  Reiter  von  Heddernheim  zusammenzu- 
stellen sein  dürfte.  Hier  ist  der  ganze  Oberkörper  des  Reiters  mit  der 
rechten  Schulter  stark  nach  rückwärts  gedreht  und  dem  entsprechend 
ohne  Zweifel  der  rechte  Ober-  und  Unterarm  zu  Stoss  oder  Wurf 
stärker  erhoben,  dann  aber  auch  der  Speer  mehr  wagrecht  liegend  zu 
denken.  Wurf  oder  Stoss  mit  dem  Speer  zerfällt,  wie  die  Fechtmeister 
lehren,  immer  in  zwei  Momente :  Zuerst  erhebt  man  die  Waffe  so,  dass 
sie  ungefähr  senkrecht  nach  unten  weist,  ohne  dass  man  noch  den 
Körper  dreht  —  dies  wäre  die  in  Nr.  I  aufgefasste  und  festgehaltene 
Stellung  —  dann  wendet  man  ausholend  mit  entsprechender  Drehung 
des  Körpers  die  Schulter  zurück  und  erhebt,  den  Arm  hoch  und  mehr 
nach  rückwärts  gehalten,  die  Waffe  in  die  mehr  wagrechte  Wurf-  oder 
Stossstellung ;  so  ist,  mit  kräftigerem  und  lebendigerem  Ausdruck,  Nr.  H 
gestellt.  Dass  es  auch  hier  nicht  auf  den  unten  liegenden  Giganten 
abgesehen  sein  kann,  lehrt  ein  erster  unbefangener  Blick.  Die  An- 
nahme einer  Lanze  oder  eines  Wurfsspeers,  wohl  eher  des  letzteren,  ist 
also  plausibel;  sie  passt  auch  ohne  Zweifel  zur  römischen  Rüstung;  ob 
sie  gerade  dem  Bilde  Juppiters  entspricht,  scheint  zweifelhaft,  da  wohl 
Mars,  aber  nicht  Juppiter  mit  solcher  Waffe  zu  erscheinen  pflegt  (Neptun 
hätte  in  diesem  Falle  den  Dreizack).  Viel  eher  ist  an  Juppiters 
eigenstes  Attribut,    den   Blitzstrahl'),    zu   denken;    für  ihn   würden 

*)  Auf  einem  Deckenbilde  aus  dem  Kloster  Gengenbach  in  der  Gr. 

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336  E  Wagner 

beide  Stellangen  passen  und  er  wäre  dann  wohl,  aus  Bronze  gedacht, 
von  beiden  Seiten  her  in  die  Hand  gesteckt  und  zusammengeschraubt 
oder  sonst  befestigt  worden. 

Der  linke  Fuss  des  Reiters  ist  bei  der  Pforzheimer  Gruppe  Nr.  I, 
wie  gewöhnlich  (auch  in  Schierstein),  nach  vorwärts  gestreckt,  um  dem 
Vorwärtswurf  oder  Stoss  das  Gegengewicht  zu  bieten.  Bei  Nr.  II 
werden  beide  Füsse  nach  rückwärts  dem  Rosse  in  die  Weichen  ge- 
stossen,  um  es  zum  Sprung  zu  bringen;  bei  Nr.  I  und  sonst  geschieht 
das  nur  mit  dem  rechten  Fuss,  wie  man  ein  Pferd  zum  Galoppieren 
anzutreiben  pflegt. 

Der  Panzer  ist  bei  Nr.  I  glatt  bis  zum  Gürtel  und  unter  dem- 
selben; bei  Nr.  II  erscheint  er  mehr  der  Muskulatur  des  Körpers  an- 
gegossen und  geht  unter  dem  Gürtel  in  kleine  Riemenzungen  aus. 
Schuhe  sind  in  beiden  Fällen  anzunehmen,  wenn  sie  auch  nicht  anders 
charakterisiert  sind,  als  dass  man  die  Zehen  der  Füsse  nicht  angedeutet 
sieht  (s.  dagegen  das  Exemplar  von  Heddernheim).  Der  Mantel  geht 
bei  Nr.  I  in  wallendem  Bogen  ohne  Falten  nach  rückwärts  und  dann 
abwärts,  um  auf  dem  Pferderücken  aufzuruhen  (ob  nicht  ursprünglich 
auch  in  Schierstein?);  bei  Nr.  II  bildet  er  schöne  Falten  auf  dem 
Rücken  des  Reiters,  wie  in  Heddernheim  (?)  und  an  dem  fein  aasge- 
arbeiteten Bruchstück  in  Trier  (Hettner,  röm.  Steindenkmäler  S.  24 
Nr.  34).  Schwert  oder  Schwertscheide  oder  Dolch,  sind  nirgends  vor- 
handen; das  Sattelzeug  ist  bei  Nr.  I  gar  nicht,  bei  Nr.  II  wenig  deut- 
lich charakterisiert. 

Die  Hinterfüsse  des  Pferds  sind  bei  Nr.  I  und  II,  wie  ziemlich 
bei  allen  Exemplaren  gleich  gestellt;  bei  I  ist  der  Festigkeit  wegen 
zwischen  beiden  der  Stein  stehen  gelassen,  bei  II,  wo  beide  Hufe  frei- 
stehend noch  zu  sehen  sind,  nicht;  Nr.  II  ist  überhaupt  leichter  und 
freier  gebaut  als  Nr.  I,  weswegen  wohl  auch  die  Fussplatte,  wie  das 
Loch  in  deren  Mitte  zeigt,  zu  festerem  Halte  noch  besonders  in  einen 
Zapfen  der  Unterlage  eingelassen  war. 

Die  Stellung  der  Vorderfüsse  des  Pferds  hängt  zusehr  mit  der 
Stellung  des  unter  ihnen  liegenden  Giganten  zusammen,  als  dass  nun 
nicht  erst  auf  diesen  das  Augenmerk  zu  richten  wäre.  Auf  beiden 
Exemplaren  von  Pforzheim  ist  er  unzweifelhaft  männlich,  bei  Nr.  I  un- 
bärtig, mehr  fleischig,  fast  weiblich,  auf  dem  entwickelteren  Typus  von 


Sammlung  führt  auch  der  Erzengel  Michael,  römisch  gerüstet  mit  Panzer 
und  Helm,  in  derselben  Weise  den  feurigen  Blitzstrahl;  derselbe  kommt 
übrigens  sonst  auch  mit  dem  Spieer  oder  mit  dem  Schwert  bewehrt  vor. 


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Köm.  Yiergötterstein  u.  reitender  Joppiter  aus  Klein-Steinbach.       337 

Nr.  II  mit  kräftigem,  männlichem,  bärtigem  Gesicht,  flbrigens  nicht 
gerade  mit  besonders  kampfbereitem  Ausdruck,  wie  denn  Ikberhaupt  bei 
der  Schilderung  des  Ausdrucks  bei  den  doch  im  ganzen  rohen  Gestalten 
der  Phantasie  nicht  zuviel  Spielraum  zu  gestatten  ist.  Ob  die  Figur 
auch  einmal,  z.  B.  auf  dem  Exemplar  von  Seltz,  wirklich  weiblich  ist, 
überlasse  ich  der  Beurteilung  der  Besitzer,  die  aber  angesichts  jener 
ersteren  (älteren?)  fleischigeren  Auffassung  immer  eine  schwierige  sein 
wird.  Der  Körper  des  Giganten  ist,  stets  mit  dem  Bauch  nach  unten 
oder  nach  vorne,  mehr  oder  weniger  aufgerichtet;  die  Beine  gehen 
immer  in  Schlangen  aus;  entweder  stellen  sich  diese  aufrecht  bis  zum 
Bauch  des  Pferdes  (Nr.  I),  oder  sie  verlaufen  nach  einer  Windung, 
oder  ohne  eine  solche,  wagrecht  auf  dem  Boden  (Nr.  II  und  Seltz);  ihr 
Rachen  ist  nie  geöffnet,  sie  beissen  entschieden  nicht,  was  doch  sonst 
nicht  eben  schwer  darzustellen  gewesen  wäre.  Der  Gigant  selbst  ist 
entweder  unbewaffnet  (Nr.  II  und  Seltz),  oder  er  besitzt  zwei  Keulen 
(Nr.  I  und  Schierstein).  Der  Dolch  bei  dem  Exemplar  von  Mainz 
(Heddernheimer  Ausgrabungen  Taf.  V.  8)  ist  eine  sonst  nicht  vorkom- 
mende Ausnahme,  auch  hier  wird  aber  die  Waffe  nicht  benützt.  Jeden- 
falls muss  ich  aber  wenigstens  unseren  Exemplaren  und  der  Mehrzahl 
der  sonst  bekannten  gegenüber  bestimmt  auf  meiner  schon  1882  ange- 
fahrten Wahrnehmung  bestehen,  dass  der  Gigant  nicht  kämpft,  sich 
nicht  gegen  den  Reiter  wehrt.  Davon  in  gewissem  Grad  abweichend 
finde  ich  bis  jetzt  nur  zwei  Exemplare,  das  von  Heddernheim,  wo 
der  Gigant  als  auf  dem  Rücken  liegend  geschildert  wird,  mit  der  einen 
Hand  den  Pferdehuf  haltend,  während  die  andere  dem  Fuss  des  Reiters 
als  Stütze  dient,  und  das  von  Mainz  (Heddernheimer  Ausgrabungen 
Taf.  V,  1  und  2),  wo  sich  zwei  Giganten  (männlich  und  weiblich?) 
nnter  dem  Pferd  befinden  und  allerdings  den  Eindruck  eines  letzten 
vergeblichen  Ringens  machen.  Indessen  bleibt  im  ersteren  Falle  immer- 
hin auffallend,  dass  die  liegende  Figur  mit  unnatürlich  verdrehtem 
Kopf  vorwärts  blickt  und  dass  die  Geschlechtsteile  nicht  wahrnehmbar 
sind,  so  dass  vielleicht  gerade  hier  die  Rückenlage  nur  scheinbar  und 
durch  die  rohe  Arbeit  zu  erklären  wäre,  die  sich  bei  den  ohnedies 
onter  dem  Pferd  für  den  Beschauer  nicht  sichtbaren  Körperpartieen 
entschuldigen  Hesse.  Aber  auch  wenn  Donner  von  Richters  feinsinnige 
Beobachtung  recht  behält,  gewinnt  man  doch  in  beiden  Fällen,  in  dem 
von  Heddernheim  und  dem  von  Mainz,  nicht  den  Eindruck,  dass  der 
Reiter  mit  den  unter  ihm  liegenden  Gestalten  kämpfend  dargestellt 
wird   (ganz   anders   auf  den  bekannten   römischen  Grabdenkmälern   in 


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338 


£.  Wagner 


Mainz),  sondern  nnr,  dass  er  über  sie  wegstürmt  und  dass  sie  nach 
etwa  versuchter  Hemmung  dieses  Weiterstürmens  unterliegen  oder  unter- 
legen sind.  Auf  unseren  Bildern  aber  und  auf  allen  andern  mir  be- 
kannten, auch  dem  von  Scbierstein,  erscheint  der  Gigant  nicht  nur 
nicht  als  kämpfend,  sondern,  wenn  auch  vielleicht  nach  vorangehend  zu 
denkendem  Überwundensein,  als  dem  Reiter  dienstbar.  £r  entwickelt, 
auch  auf  dem  Bauch  liegend,  Kraft,  und  zwar  eine  gewaltige,  aber  eine 
dienstbare  Kraft ;  er  trägt  mit  das  Pferd  und  damit  auch  den  Reiter, 
und  das  so  deutlich,  dass  bei  der  sonst  klaren  Ausführung  der  Gruppe 
man  sich  für  den  Beweis  des  Gegenteils  nicht  auf  das  Ungeschickte 
provijizialer  Künstlerarbeit  berufen  darf.  Entweder  nämlich  trägt  er 
gleic)imässig  und  offenbar  gutwillig  beide  Yorderfüsse  des  Pferdes  so, 
dass  deren  Hufe  auf  seinen  dazu  erhobenen  Hängen  aufstehen  (Pforz- 
heim Nr.  II),  oder  er  hat  das  ganze  Vorderteil  des  Pferds  samt  dessen 
über  die  Schultern  gebogenen  Beinen  breit  auf  dem  Rücken  liegen 
(SelUc),  oder  er  hält  mehr  oder  weniger  aufrecht  seine  beiden  Keulen 
mit  abwärts  gerichteten  Armen  in  den  Händen  (er  „stützt  sich"  aber 
nicht  auf  die  Keulen,  wie  Donner-von  Richter  a.  a.  0.  S.  13  annimmt) 
so,  dass  auf  deren  (der  Keulen)  oberen  Enden  die  Hufe  des  Pferds 
aufruhen  (Pforzheim  Nr.  I  und  wahrscheinlich  Schierstein),  oder  es  ist 
ihm  ein  Pferdehuf  auf  den  Kopf  gesetzt,  wie  das  von  dem  Denkmal 
von  Herten  berichtet  wird. 

Dafür,    dass   solche   eigentümliche  Darstellung    des   Tragens  dem 
antiken    künstlerischen  Schaffen   nicht   fremd   ist,    mag  als  Beweis   ein 

Beispiel  dienen,  das  (s.  bei- 
stehende Skizze)  den  antiken 
Denkmälern  des  Kais.  Deut- 
schen Archäol.  Instituts  Bd.  I 
1891  entnommen  ist.  Hier 
wird  das  Pferd,  von  dem  ein 
jugendlicher  Reiter  eben  ab- 
steigt, von  einem  ehrwürdigen 
fischschwänzigen  Triton  ge- 
tragen. Der  Kopf  des  letz- 
teren und  eine  Windung  seines  Fischschwanzes  dienen  als  Stützen  wie 
die  Schlangenköpfe  bei  unserem  Giganten  Nr.  I  von  Pforzheim,  .und  die 
Vorderhufe  des  Pferds  ruhen,  wie  dort,  auf  den  beiden  gleichmässig 
vorgestreckten  Händen  des  Tritonen.  Es  ist  eine  Marmorgruppe  vom 
Giebel  des  1889  ausgegrabenen  Tempels  von  Lokri  in  Calabrien;  eine 


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Rom.  Yiergötteretein  u.  reitender  Juppiter  aus  Klein-Steinbach.       339 

zweite  ähnliche,  das  Gegenstück  derselben,  ist  nur  in  Brachstücken  noch 
erhalten.  Man  erklärt  die  beiden  Jünglinge  als  die  Dioskuren,  wie  sie 
von  Sparta  her  wunderbar  über  das  Meer  kommen,  um  den  Lokrern 
im  Kampfe  gegen  die  Krotoniaten  beizustehen.  Statt  dass  sie  ein  Schiff 
benützten,  lässt  sie  Poseidon  durch  die  ihm  ergebenen  Tritonen  tragen. 
Unzweifelhaft  liegt  hier  der  Fall  ganz  anders;  immerhin  schien  die 
Analogie  in  der  schönen  Darstellung  der  griechischen  Gruppe  der  Auf- 
merksamkeit wert. 

Aus  den  bisherigen  Darlegungen  würde  sich  nun  für  die  weitere 
Deutung  der  Gigantengruppe  etwa  folgendes  gewinnen  lassen :  Sie  diente 
als  Standbild  Juppiters,  und  zwar  des  römischen  Juppiters,  wenn  auch 
in  gallischen  und  germanischen  Landen  verbreitet,  doch  römisch  gedacht, 
wahrscheinlich  auf  eine  ältere  verlorene  Darstellung  eines  reitenden  und 
bepanzerten  Juppiters  in  Relief  oder  Rundbild  zuiückgehend,  welche, 
wie  das  Vorbild  für  die  Mithrassteine,  selbst  aus  Italien  stammen  könnte. 
Es  ist  aber  nicht  eine  Scene  aus  der  Gigantomachie ;  nicht  „Juppiter 
im  Kampf  mit  dem  Giganten"  ist  die  zu  Grunde  liegende  Idee,  wie  auf 
bekannten  Gemmen  und  Münzen,  sondern  Juppiter  im  siegreichen  Kampf 
überhaupt  einherstürmend,  entweder  über  den  eben  zur  Unterwerfung 
gezwungenen  Giganten  weg  reitend,  wie  in  Heddemheim  und  Mainz, 
oder  indem  der  letztere  schon  dienstbar  gemacht  ist,  was  durch  sein 
Tragen  angedeutet  wird,  wie  bei  den  übrigen  Formen  des  Denkmals, 
wobei  man  indessen  nicht  bis  zum  Gedanken  einer  „Bundesgenossen- 
schaft" weiter  zu  gehen  braucht.  Da  nun  aber  ein  mythologisches 
Dienstbarkeitsverhältnis  des  Giganten  zu  Juppiter,  analog  dem  des  Tri- 
tonen zu  Poseidon,  sich  nicht  nachweisen  lassen  wird,  wenn  man  nicht 
mit  Hettner  den  germanischen  oder  celtischen  Mythenkreis  heranziehen 
will,  so  wird  man  mit  Hang  (a.  a.  0.  S.  334)  dabei  stehen  bleiben 
dürfen,  ihn  als  Allegorie  der  von  der  römischen  Macht  besiegten  Bar- 
barenwelt, insbesondere  Galliens  und  Germaniens,  des  Landes  mit  seiner 
wilden  Natur  wie  der  Volksstämme,  anzusehen.  Mit  der  Gruppe  wird 
dann  in  dem  durch  siegreiche  Eroberung  zu  dauerndem  Besitz  gewon- 
nenen Lande  der  höchste  Gott  als  allzeit  Bringer  des  Siegs,  als  Schutz- 
gott über  die,  das  Barbarentum  besiegt  habende  römische  Kaisermacht, 
verehrt,  indem  sie  darauf  hinweist,  wie  er  die  widerstrebenden  Gewalten 
in  Land  und  Volk  unterworfen  und  nun  bis  zur  Dienstbarkeit  gebracht 
hat.  Allerdings  sind  zwischen  den  Ideen  des  Kampfs,  der  eben  ge- 
schehenden oder  geschehenen  Unterwerfung  und  der  auf  ihr  beruhenden 
IHenstbarkeit  fliessende  Unterschiede,  die  schliesslich  in  den  einen,  eben 


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340  R  Knipping 

ausgesprochenen  Gedanken  zusammenlaufen;  aber  diese  Unterschiede 
kommen  nun  einmal  thatsächlich  in  den  verschieden  modifizierten  kfitist- 
lerischen  Darstellungen  zum  Ausdruck,  und  wenn  unter  ihnen  die  letzt- 
genannte als  die  weitaus  häufigere  erscheint,-  so  darf  allerdings  ange- 
nommen werden,  dass  die  Verfertiger  sich  ihr  deswegen  mit  Vorliebe 
zuwandten,  weil  sie  für  die  technische  Ausfahrung  die  wenigsten  Schwie- 
rigkeiten bot. 

o— «{3E}>— 0 

Das  Schuldenwesen  der  Stadt  Köln  im  14.  und 
15.  Jahrhundert. 

Von  Dr.  Riehard  Knipping  in  Köln. 

Je  mehr  sich  neuerdings  Spezialuntersuchungen  mit  der  Finanz- 
verwaltung der  deutschen  Städte  des  Mittelalters  beschäftigt  haben,  nm 
so  deutlicher  ist  die  auffallend  starke  Benutzung  des  öffentlichen  Kredits 
als  eine  bei  allen  städtischen  Gemeinwesen  ausnahmslos  wiederkehrende 
Erscheinung  zu  Tage  getreten ,  nicht  minder  aber  auch  die  grosse 
Gleichmässigkeit,  mit  der  diese  neue  Wirtschaftsform  die  Entwicklung 
der  Finanzverhältnisse  an  ganz  verschiedenen  Orten  beeinflusst  bat'). 
Dem  von  den  oberitalienischen  Handelsstädten  gegebenen  Beispiele 
folgend  betreibt  im  14.  und  15.  Jahrhundert  bald  auch  jede,  noch  so 
kleine  deutsche  Stadt  eine  üppige  Borgwirtschaft,  die,  wenn  ihr  nicht, 
wie  in  Basel,  eine  rationelle  Anwendung  der  direkten  Steuer  zur  Seite 
geht,  in  Folge  der  mangelnden  finanzpolitischen  Einsicht  der  städtischen 
Verwaltungen,  der  Unföhigkeit,  Mass  zu  halten,  mit  einer  mehr  oder 
weniger  starken  Zerrüttung  des  öffentlichen  Haushaltes  zu  enden  pflegt  ^. 


^)  Neben  den  das  städtische  Kreditwesen  des  Mittelalters  zum  ersten 
Male  an  dem  Beispiel  von  Basel  beleuchtenden  allgemeinen  Ausfuhrungen 
Schunbergs,  Finanzverhältnisse  der  Stadt  Basel  im  14.  und  15.  Jahrhundert, 
Tübingen  1879,  Bd.  I  90—104,  denen  bisher  die  für  den  IL  Band  versprochene 
eingehendere  Behandlung  dieser  Frage  leider  nicht  gefolgt  ist,  vgl.  nunmehr 
auch  K.  Rubel,  Dortmunder  Finanz-  und  Steuerwesen  I.  Bd.,  Dortmund  1892, 
und  vornehmlich  A.  v.  Kostanecki,  Der  öffentliche  Kredit  im  Mittelalter, 
Leipzig  1889. 

')  Wie  sehr  sich  diese  Borgwirtschaft  mit  ihren  üblen  Folgen  auch 
auf  kleine  und  kleinste  Städte  ausgedehnt  hat,  zeigen  folgende  Beispiele  vom 
Niederrhein:  1400  ist  Zülpich  zahlungsunfähig,  1401  kann  Duisburg  seinen 
Leibrentenverpflichtungen  nicht  mehr  entsprechen,  1417  hat  Düren  teilweise 
seine  Zinszahlungen  eingestellt.    Vgl.  Köln,  Stadtarchiv,  Briefbuch  IV  f.  69, 


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Das  Schuldenwesen  der  Stadt  Köln  im  14.  and  15.  Jahrh.         341 

Die  nachfolgende  Untersuchung  behandelt  das  Schuldenwesen  der 
Stadt  Köln  und  zwar  von  der  Mitte  des  14.  Jahrhunderts  bis  zum 
Jahre  1512.  Sie  will  nicht  das  statistische  Material  im  einzelnen 
geben'),  sondern  nur  in  allgemeinen  Zügen  den  Entwickelungsgang  der 
öffentlichen  Schuld  in  dieser  Zeit,  ihre  rechtlichen  Grundlagen  und 
fin&nztechnischen  Formen  darlegen.  Die  zeitliche  Begrenzung  der  Auf- 
gabe wird  einerseits  dadurch  bedingt,  dass  mit  dem  Jahre  1351  die 
finanzgeschichtliche  Überlieferung  fQr  Köln  einsetzt  und  dass  anderer- 
seits das  Jahr  1513  mit  der  Reform  der  Verfassung  zugleich  eine 
Reorganisation  der  Finanzwirtschaft  herbeiführt  und  so  schon  in  eine 
neue  Zeit  hinüberweist*). 

Was  den  Kölner  Finanzveiiiältnissen  in  dem  hier  zu  behandelnden 
Zeitraum  ihr  besonderes  Gepräge  verleiht,  ist  das  fast  vollständige 
Fehlen  der  direkten  Steuer.  Während  sich  dieselbe  früher  —  meist  in 
der  Form  der  Grundnutzungssteuer,  ausnahmsweise,  was  wenigstens  sehr 
wahrscheinlich  ist,  auch  als  Kopfsteuer  —  trotz  der  Dürftigkeit  der 
Quellen  öfters  findet'^),  lässt  sie  sich  in  der  Zeit  von  1370 — 1512 
nur  ein  einziges  Mal,  und  zwar  im  Jahre  1371,  nachweisen.  Wir 
nehmen  hierbei  die  Erhebung  des  gemeinen  Reichspfennigs  von  1427, 
1488  und  1496,  der  in  Ausführung  von  Reichsbeschlüssen  nach  den- 
selben Prinzipien  wie  in  den  anderen  Reichsstädten,  so  auch  in  Köln 
direkt  auf  die  Bürgerschaft  umgelegt  wurde,  als  eine  nicht  unmittelbar 
von  der  Stadt  und  zu  städtischen  Zwecken  vorgenommene  Besteuerung 
aus.  Aber  auch  mit  dieser  Beschränkung  steht  unsere  Behauptung 
scheinbar   in  Widerspruch   mit   dem  Bericht   der  erzählenden   Quellen. 


Brief  von  1401  Nov.  23,  sowie  Briefbuch  VI  f.  68.  Über  die  starke  Ver- 
schaldung Andernachs  vgl.  Annalen  des  historischen  Vereins  für  den  Nieder- 
rhein Heft  59,  S.  29  ff. 

')  Dies  statistische  Material,  auf  dem,  falls  keine  anderen  Quellen  an- 
gegeben werden,  die  hier  gegebenen  Zahlenangaben  fassen,  wird  in  nächster 
Zukunft  zusammen  mit  dem,  was  uns  in  Köln  sonst  an  mittelalterlichen  Rech- 
nungen erhallten  ist,  veröffentlicht  werden. 

*)  Ober  die  Quellen  zur  Geschichte  der  städtischen  Schuld  in  Köln 
vgl.  die  Zusammenstellung  derselben  in  den  Mitteilungen  aus  dem  historischen 
Archiv  der  Stadt  Köln  XXII  S.  215.  Das  im  folgenden  herangezogene  un- 
gedruckte Material  befindet  sich  ausschliesslich  im  historischen  Archiv  der 
Stadt  Köln. 

*)  Vgl.  R.  Höniger,  in  den  Annalen  des  histor.  Vereins  für  den  Nieder- 
rhein  Heft  46,  S.  94  und  A.  Henning,  Steuergeschichte  von  Köln  in  den  ersten 
Jahrhunderten  städtischer  Selbständigkeit  bis  zum  Jahre  1370.  Leipziger 
Dissertation  1891  S.  10  ff. 


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34^  tt.  Knippittg 

In  den  Kölner  Jahrbüchern  heisst  es  nämlich  zum  Jahre  1416:  In  der 
selver  zit  hoif  man  grois  gelt  np  in  der  stat  van  Coelne,  want  iecüch 
man  moist  geven  1  rinse  gülden,  der  so  viel  hadte,  want  we  id  neit 
geven  inwoulde,  der  moist  mit  sime  eid  behalden,  dat  hei  id  neit  in- 
hedte  ^),  Es  lautet  so,  als  ob  der  Chronist  von  einer  Kopfsteuer  spräche. 
Das  ist  aber  nicht  möglich,  denn  die  Bücher  der  Mittwochsrentkammer, 
in  die  eine  derartige  Einnahme  hätte  fliessen  müssen,  verzeichnen  nichts 
von  einer  direkten  Steuer,  und  auch  sonst  findet  sich  keine  Überliefe- 
rung, welche  auf  eine  solche  finanzielle  Massregel  hinwies.  Wohl  aber 
sind  am  16.  Febr.  1416  aus  einer  bei  der  gesamten  Bürgerschaft  auf- 
genommenen Anleihe  10  000  Gulden  in  die  Stadtkasse  eingeliefert 
worden,  und  es  kann  kein  Zweifel  darüber  bestehen,  dass  die  Nachricht 
der  Jahrbücher  auf  diese  Zwangsanleihe  geht,  die  in  der  Form  einer 
Kopfsteuer  erhoben  wurde'). 

Man  legte  das  Schwergewicht  der  städtischen  Finanzwirtschaft  im 
späteren  Mittelalter  auf  die  Accise,  die  indirekte  Verbrauchs-  und  Ver- 
kehrsteuer. Es  war  ein  Unternehmen,  das  nur  eine  Stadt  mit  dem 
ausserordentlich  reichen  Verkehrs-  uud  Produktionsleben,  wie  es  im 
mittelalterlichen  Köln  herrschte,  wagen  konnte.  Wie  war  allerdings 
auch  das  indirekte  Steuersystem  seit  dem  Anfang  des  1 3.  Jahrhunderts, 
wo  es  sich  zuerst  in  der  Form  der  Wein-,  Salz-  und  Biersteuer  zeigt, 
nach  allen  Richtungen  hin  ausgebildet  und  erweitert  worden!  Gegen 
Ende  des  14.  Jahrhunderts  fliessen  der  Stadt  aus  annähernd  150  ver- 
schiedenen Quellen,  worin  die  mannigfachen  Bussgelder  eingerechnet  sind, 
ihre   Einkünfte   zu.      Dieser    Einnahmeetat   genügte   zur   Deckung   der 


«)  Reo.  B.  in  Chronikon  der  Stadt  Köln  II  S.  62.  Rec.  C.  und  D. 
haben  die  Nachricht  nicht.  Vgl.  auch  die  KoelhofFsche  Chronik  a.  a.  0.  III S.  753. 

^)  Vgl.  Mittwochsrentkammer  Einnahmen,  Rechnungen  Bd.  16 II  zu  1416 
Febr.  19:  camera  recepit  a  dominis  nostris  videlicct  Rolande  de  Odendorp, 
reddituario,  Heynrico  Bunembergh,  Johanne  Schaitzavel,  Gotfrido  Batembergh, 
Ilinrico  Rait  et  Johanne  Lempgin  10,000  florenos,  quosquidem  florenos  pro- 
dicti  domini  nostri  ex  parte  civitatis  ab  concivibus  et  incolis  concesserunt, 
prout  nomina  et  cognomina  corundem  in  quadam  cedala  in  nova  camera  red- 
dituum  reperiuntur  et  predicti  domini  addixerunt  et  promiserunt  persolvcn- 
dum  predlctam  summam  nativitate  Johannis  adventura  ex  parte  civitatis 
=  34166  m.  80.  Leider  ist  die  erwähnte  Liste  der  Darleiher  nicht  erhalten, 
aber  auch  so  bietet  die  wahrscheinlich  abgerundete  Zahl  von  10,000  Gulden 
in  Verbindung  mit  der  Nachricht  der  Jahrbücher  über  den  Erhebungsmodus 
bei  dem  gänzlichen  Mangel  an  anderen  derartigen  Quellen  ein  beachtens- 
wertes Moment  zur  Gewinnung  der  Kölner  Bevölkerungsziffer  in  jenen  Jahren. 


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.  Das  Schuldenwesen  der  Stadt  Köln  im  14.  ond  16.  Jahrh.         343 

r^elmÄssigen  Ausgaben  fQr  die  städtische.  Verwaltung,  für  die  Ünter- 
haitung  der  Befestigungen  und  ihre  Bewachung,  fQr  den  Schutz  des 
handeltreibenden  Bttrgers  gegen  die  Angriffe  kleiner  Friedensstörer,  für 
die  Kosten  einer  friedlichen  auswärtigen  Politik,  nicht  jedoch  zur  Be- 
streitung der  ausserordentlichen.  Die  Störungen  des  Gleichgewichts  im 
Haushalt  der  mittelalterlichen  Stadtstaaten  waren  ungleich  häufiger  als 
in  den  Budgets  modemer  Staatswesen.  Der  Grund  dafür  lag  vor  allem 
in  der  Unsicherheit  der  politischen  Verhältnisse,  in  der  Häufigkeit  krie- 
gerischer Verwickelungen,  deren  Unberechenbarkeit  auch  die  Aufstellung 
eines  Voranschlags  oder  einer  vorläufigen  Bilanz  unmöglich  machte.  In 
Köln  war  zwar  die  Zeit  des  Ringens  um  die  Erlangung  der  städtischen 
Selbständigkeit  vorbei,  aber  jetzt  galt  es  den  schwer  erworbenen  Be- 
sitzstand gegen  die  ehemaligen  Stadtherren,  die  Erzbischöfe  von  Köln, 
welche  keine  Gelegenheit  zur  Erneuerung  ihrer  alten  Anrechte  vorüber- 
gehen Hessen,  mit  den  Waffen  in  der  Hand  zu  behaupten,  sich  femer 
der  Anfeindungen  benachbarter  Territorialfüi'sten  zu  erwehren,  deren 
wirtschaftliche  Interessen  naturgemäss  durch  das  Aufblühen  der  mäch- 
tigen Handelsstadt  Schaden  erlitten,  nicht  zuletzt  auch,  wie  im  Neusser 
Krieg,  das  Reich  und  sich  selbst  gegen  den  Angriff  fremdländischer 
Eroberer  zu  verteidigen. 

In  solchen  Fällen  blieb  nur  die  Wahl,  zumal  für  eine  Stadt,  die 
wie  Köln  ohne  Allmende  und  Vorland,  durch  dessen  Veräusserang  aus- 
nahmsweise auch  Geldmittel  aufzubringen  gewesen  wären  ^),  gewissermassen 
von  der  Hand  in  den  Mund  lebte,  zwischen  direkter  Besteuerung  und 
der  Aufnahme  von  Anleihen.  In  Köln  wählte  man  das  letztere.  Die 
kriegerischen  Untemehmungen  der  Stadt  bilden  deshalb  auch  die  ein- 
zelnen Etappen  in  der  Entwickelung  ihres  Schuldenwesens. 

Die  wirtschaftliche  Voraussetzung,  auf  der  sich  ein  gesundes  und 
reges  Kreditwesen  aufbauen  konnte,  nämlich  bewegliches  Kapital  in  ge- 
nügender Menge  innerhalb  der  eigenen  Bürgerschaft,  war  in  Köln  ge- 
geben. Der  eifrigen  Nachfrage  stand  in  der  Regel  ein  entsprechendes 
Angebot  gegenüber,    denn  Dank   der  frühen  Handelsblüte  Kölns  hatten 


B)  Der  durchschnittlich  nur  1000  Mark  (ca.  12600  Reichsmark)  Zinsen 
bringende  städtische  Besitz  an  Häusern  und  Hausstätten  fällt  nicht  ins  Ge- 
vicht.  Die  eingeklammerte  Zahl  bezeichnet  zur  bequemeren  Vergleichung 
mit  modernen  Verhältnissen  den  heutigen  Geldwert,  berechnet  nach  den  Zu- 
sammenstellungen von  Lamprecht  in  Conrads  Jahrbüchern  för  Nationalökonomie 
nnd  Statistik  N.  F.  Bd.  XI  S.  322  und  Kruse,  Kuhiische  Geldgescfaichte  bis  1386, 
Ergänzungsheft  IV  der  Westd.  Zeitschr.  für  Geschichte  und  Kunst  1888  S.  119. 


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344  K.  Knipping 

sich  hier  schon  eher  wie  in  den  meisten  anderen  deutschen  Städten 
grosse  Kapitalien  bilden  können.  An  Quellen,  die  uns  einen  unmittel- 
baren Einblick  in  mittelalterliche  Privatvermögensverhältnisse  gestatten, 
fehlt  es  in  Köln  nicht  gänzlich.  So  besitzen  wir  neben  zahlreichen 
hierhergehörenden  Eintragungen  in  den  städtischen  SchreinsbQchern  die 
aus  prozessualem  Anlass  angefeitigte  Aufzeichnung  über  die  Kapitalaos- 
stände des  Kölner  Juden  Simon  von  Siegbnrg  von  1376^,  die  aus 
demselben  Grunde  von  der  Stadt  konfiszierten  und  so  in  unsere  Zeit 
bintlbergeretteten  Haushaltungs-  und  Geschäftsbücher  des  Hermann  von 
Goch  von  1391—1394»®),  des  Johann  von  Jülich  von  ca.  1420"), 
der  Pferdegrosshändler  Johann  von  Neuss  und  Dietmar  Bungart  **),  sowie 
spezialisierte  Testamente,  darunter  vor  allem  das  des  Kölner  Stiftsherm 
Heinrich  vom  Hirtz'*).  Letzterer,  um  hier  einige  Beispiele  von  an- 
sehnlichen Vermögen  anzuführen,  ein  Spross  der  bekannten  Patrizier- 
familie, vermacht  im  Jahre  1358:  ein  ausgeliehenes  Kapital  von 
2000  Mark  (ca.  40  000  Reichsmark),  Einzellegate  in  genanntem  Be- 
trag von  ca.  1581  M.  (ca.  31620  Rm.),  Wertgegenstände,  die  auf 
4792  M.  (ca.  97  640  Rm.)  geschätzt  werden,  Erbrenten  in  der  Höhe 
von  399  M.  10  Schilling  (ca.  8000  Rm.),  ca.  120  Malter  und  10  Ohm 
an  Getreide-  und  Weinrenten,  2  Gutshöfe,  mehrere  Häuser  in  der  Stadt, 
ca.  100  Morgen  Ackerland,  eine  Menge  nicht  taxierter  Kostbarkeiten 
und  Bücher,  sowie  Legate,  deren  Höhe  nicht  berechnet  werden  kann. 
Die  ausstehenden  Kapitalien  des  Juden  Simon  von  Siegburg  betragen 
1376  etwa  27  000  M.  (ca.  330,000  Rm.).  Sein  Schuldner  ist  vor- 
nehmlich der  grosse  und  kleine  Adel  der  niederrheinischen  Lande. 
Johann  von  Jülich  bezieht  im  Jahre  1420  aus  seinem  zum  grössten 
Teil  sowohl  in  der  Stadt,  als  auf  dem  Lande  hypothekarisch  angelegten 
Vermögen  ein  jährliches  Einkommen  von  3250  M.  (ca  35000  Rm.)  in 
haar  und  zahlreiche  Naturairenten.  Mit  Hermann  von  Goch,  dem  be- 
kannten Finanzmann  des  Erzbischofs  Friedrich  von  Köln,  hat  die  Stadt 
keine  geldgeschäftlichen  Beziehungen  unterhalten.  Der  Grund  dafür  ist 
wohl  in  seinem  Verhältnis  zum  Erzbischof  und  anderen  Territorialherren 
zu  finden,  das  ihn  schon  früh  in  den  Verdacht  eines  hochverräterischen 
Intriganten  brachte  und  den  Rat  im  Jahre  1391  und  1393  zu  Gewalt- 


•)  Rechnungen  Bd.  1384». 
^0)  Rechnungen  Bd.  1385. 
")  Rechnungen  Bd.  1386. 
*«)  Rechnungen  Bd.  1387. 
>')  Annalen  des  historischen  Vereins  für  den  Niederrhein  20.  Heft  S.  72. 


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I)as  Schuldenwesen  der  Stadt  Köln  im  14.  und  15.  Jafarh.         345 

massregeln  gegen  ihn  veranlasste.  Auch  aus  den  Summen,  wielche  die 
Stadt  aus  den  Händen  ihrer  Bürger  als  Darlehn  empf&ngt,  kann  man 
Rflckschlflsse  auf  den  grossen  Reichtum,  der  sich  in  vielen  Kölner  Fami- 
lien angehäuft  hatte,  machen.  Denn  nur  ausserordentlich  bedeutende  Bär- 
vermögen  konnten  es  gestatten,  dass  Johann  Hirtzelin,  der  die  Rolle 
des  erzbischöflichen  Banquiers  spielte,  bevor  Herman  von  Goch  diese 
Stellung  einnahm**),  im  Jahre  1371  seiner  Vaterstadt  nicht  weniger 
als  16  730  Mark  2  Schillinge  (ca.  210  798  Rm.),  1376  die  Summe 
von  11122  M.  (ca.  140137  Rm.)  unentgeltlich  vorschoss,  dass  Hein- 
rich von  der  Eren  1383  zum  Wiederaufbau  von  Deutz  16  000  Gulden 
(ca.  695  862  Rm.)  darlieh"). 

Die  Formen,  in  denen  die  Stadt  Köln  ihren  Kredit  in  Anspruch 
nahm,  scheidet  man  am  füglichsten  in  kurzfristige  und  langfristige  An- 
leihen. Erstere  sind  verzinsliche  und  unverzinsliche  einfache  Anleihen 
and  bilden  die  schwebende  Schuld,  letztere  erscheinen  als  Erb-  und 
Leibrentenverkäufe  und  bilden  die  fundierte  Schuld.  In  der  Kölnischen 
Privatwirtschaft  war  der  reine  Personalkredit  schon  früh  im  Gebrauch, 
sodass  die  Stadt  als  Yermögensrechtssubjekt  diese  privatrechtlichen 
Kreditformen  nur  zu  übernehmen  nötig  hatte.  Insbesondere  der  Renten - 
kauf  scheint  sich  hier  auf  dem  klassischen  Boden  der  Erbleihe  aus  dieser 
in  natürlicher  Entwicklung  ohne  Übertragung  von  aussen  her  herausge- 
bildet und  schon  zeitig  seinen  ursprünglichen  immobiliaren  Grundcha- 
rakter abgestreift  zu  haben.  Um  die  Mitte  des  13.  Jahrhunderts  finden 
wir  ihn  bei  geistlichen  Instituten  bereits  in  lebhafter  Übung'®). 


1«)  Erzbischof  Wilhelm  von  Köln  verpfändete  ihm  1362  für  4450  Gold- 
schilde die  Kölner  Grut,  1364  für  9000  Goldschilde  den  erzbischöfiichcn  An- 
teil am  Molter  und  Thorgeld  zu  Köln.  Vgl.  Chroniken  der  Stadt  Köln  III 
S.  CXXVI. 

")  Vgl.  ürk.  Nr.  3517.  Quellen  zur  Geschichte  der  Stadt  Köln  V  Nr.  296. 

^')  So  verkauft  das  Kölner  Domstift,  um  für  den  Dombau  Geld  aufzu- 
nehmen, im  Jahre  1248  dem  Subdechanten  des  Stifts  für  25  M.  eine  Rente 
voQ  2  M.  (8  Vo),  die  nach  seinem  Tode  zu  einer  Memorie  für  ihn  verwandt 
werden  soU,  ebenso  an  den  Kanonikus  Johannes  für  50  M.  eine  Rente  von 
4  M.  (8  ^'o).  Vgl.  Lacomblet,  Archiv  für  die  Geschichte  des  Niederrheins  VI 
27  Nr.  16  und  Nr.  17.  Unter  denselben  Bedingungen  giebt  es  in  den  Jahren 
1285,  1288  und  1289  an  eine  Reihe  von  geistlichen  und  weltlichen  Personen 
Geldrentcn,  meist  zu  10  Vo,  einmal  auch-  zu  8V8  V«.  Vgl.  Quellen  III  218 
Nr.  252;  Korth,  Kopiar  des  Domstifts,  Ergänzungsheft  der  Westdeutschen 
Zeitschrift  III  258  Nr.  84,  Nr.  85,  Nr.  86,  Nr.  87;  Quellen  III  281  Nr.  309, 
283  Nr.  310,  293  Nr.  325.  Diese  Renten  können  sowohl  als  Leibrenten, 
veU  sie  nicht  abgelöst  zn  werden  brauchten  und  der  Schuldner  nach  dem 

Wattd.  ZolUohr.  f.  Oe«oh.  u.  Konit.    XIII,   IV.  26 

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34Ö  tt.  Itüipping 

Die  erste  Nachricht  über  ein  von  der  Stadt  Köln  abgeschlossenes 
passives  Kreditgeschäft  fällt  in  das  Jahr  1228").  Kaufleute  von  Siena 
quittieren  im  Oktober  dieses  und  im  November  des  folgenden  Jahres 
über  die  auf  den  Märkten  von  Provins  und  Bar  erfolgte  Zurückzahlung 
eines  Darlehns  von  insgesamt  612  Mark,  eine  Schuld,  die  wohl  im 
Zusammenhang  mit  den  politischen  Beziehungen  Kölns  zur  päpstUchen 
Kurie  .entstanden  war.  Dann  macht  die  Stadt  am  26.  Juli  1275  bei 
9  Bürgern  eine  Anleihe  von  1530  Mark,  die  am  2.  Oktober  des  Jahres 
auf  2704  Mark  angewachsen  ist  und  durch  Überlassung  des  Malzpfen- 
nigs an  die  Gläubiger  zurückgezahlt  wird^®).  Es  ist  wahrscheinlich, 
dass  auch  die  fundierte  Schuld  bis  in  das  13.  Jahrhundert  zurückreicht, 
denn  wir  hören  schon  von  ihr  im  Jahre  1312  durch  eine  Leibrenten- 
quittung, der  dann  auch  Urkunden  über  neue  Leibrentenverkäufe,  und 
1335  solche  über  Aufnahme  von  Erbrentenschulden  folgen*^).  Ein 
Gesamtüberblick  über  dieselbe  kann  aber  erst  im  Jahre  1351  gewonnen 
werden,  wo  das  älteste  uns  erhaltene  Rentenregister  einsetzt.  Es  lässt 
sich  aus  demselben  feststellen,  dass  in  diesem  Jahr  die  fundierte  Schuld 
der  Stadt  30  920  Mark  (ca.  692  608  Rm.)  betrug,  an  der  206  Gläu- 
biger partizipierten  und  die  mit  lOprozentigen  Renten  im  Betrag  von 
3092  Mark  jährlich  verzinst  werden  musste.  Da  die  Renten  aus- 
schliesslich Leibrenten  waren,  so  wurde  die  Schuld  durch  Todesfall  all- 
mählich amortisiert.  Sie  wuchs  jedoch  wieder  in  Folge  neuer  Verkäufe 
von  Renten  auf  Lebenszeit,  deren  Veranlassung  nicht  mehr  deutlich  er- 
kennbar ist,  so  im  Jahre  1355  um  8600  M.,  1356  um  12  785  M., 
1359  um  3420  M.,  1365  um  34  110  M.,  sodass  die  SUdt  im  Jahre 
1370  mit  einer  Schuld  von  102  560  M.  (ca.  1292  256  Rm.)  belastet, 
jährlich  an  249  Leibzüchter  10  256  M.  Renten  zu  entrichten  hatte. 

Doch  diese  Zahlen  gewinnen  ei-st  ihre  richtige  Beleuchtung,  wenn 


Tode  des  Gläubigers  in  den  Genuas  der  Rente  trat,  als  auch  als  Erbrenten 
angesehen  werden,  da  sie  auch  nach  dem  Ableben  des  Gläubigers  im  ideellen 
Sinne  zu  einer  Gedächtnisfeier  für  ihn  verausgabt  wurden.  Ein  frühes  Bei- 
spiel einer  reinen  Erbrente  findet  sich  bei  Korth  a.  a.  0.  III  250  Nr.  75,  wo 
die  Abtei  Gladbach  im  Jahre  1284  eine  8prozentige  Rente  in  perpetunm 
verkauft. 

'')  Vgl.  QueUen  II  116  Nr.  107  und  108. 

")  Vgl.  Quellen  III  80  Nr.  109  und  89  Nr.  113. 

")  Vgl.  Urk.  Nr.  779  b  von  1312  Oct.  1.  Verzeichnet  Mitteilungen 
IX  129;  Nr.  795  von  1313  Aug.  9  Quellen  IV  14  Nr.  14;  Nr.  918  von  1318 
Febr.  3  verz.  Mitteüungen  V  32;  ürkk.  von  1335  Mai  3  und  1335  Oct  2 
im  Liber  privilegiorum  der  Stadt  Köln  f.  91 1. 


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t)a8  Schuld enwesen  der  Stadt  Köln  im  14.  und  16.  Jabrh.         ^4^ 

sie  mit  dem  sonstigen  Ansgabenstand  des  städtischen  Haushaltes  ver- 
glichen werden  können.  Das  ist  für  das  Jahrzehnt  von  1370 — 1380, 
über  das  wir  in  der  kölnischen  mittelalterlichen  Finanzgeschichte  am 
besten  unterrichtet  sind,  und  in  beschränkterem  Masse  auch  für  die  Jahre 
von  1380—1392  möglich.  Denn  wir  besitzen  von  1370—1380  den 
vollständigen  Haushalt  und  von  1380—1392  die  gesamten  Einnahmen 
der  Stadt.  Da  ergiebt  sich  nun,  dass  die  Verzinsung  der  laufenden 
Schuld  mit  10  256  Mark  (ca.  129  225  Rm.)  nur  14'/«%  der  sich  in 
normalen  Jahren,  die  keine  ausserordentlichen  Ausgaben  für  Anforde- 
rungen der  innem  oder  äusseren  Politik  zu  leisten  hatten,  auf  ca. 
70  000  Mark  (ca.  882  000  Rm.)  belaufenden  Ausgaben  ausmachte  und 
aus  den  ungefähr  ebenso  viel  betragenden  regelmässigen  Einnahmen 
unter  gewöhnlichen  Umständen  bequem  gedeckt  werden  konnte.  Die 
Staatsschuld  stand  also  in  einem  durchaus  gesunden  Verhältnis  zu  dem 
Gesamtetat  der  Stadt. 

Die  Normaljahre  bilden  jedoch  die  Ausnahme  in  diesen  beiden 
fttr  die  Kölner  Geschichte  sehr  bewegten  Jahrzehnten,  vielmehr  steigen 
die  meisten  Jahresbudgets  auf  das  zweifache  und  zweiundeinhalbfache 
der  gewöhnlichen  Höhe.  Die  erste  Störung  erlitt  der  städtische  Haus- 
halt durch  die  Unruhen  der  Jahre  1370  und  1371.  Anfang  Juli  1370 
gelang  es  der  Demokratie  unter  Führung  der  Weberzunft,  den  Ge- 
schlechtern das  Regiment  der  Stadt  zu  entreissen,  jedoch  nur  für  kurze 
Zeit,  denn  schon  nach  nicht  ganz  Vl%  Jahren  vermochte  das  Patriziat 
sich  anter  blutigen  Strafgerichten  wieder  in  den  Besitz  der  alten  Macht 
zu  setzen.  Grosse  Kosten  verursachten  neben  diesen  Wirren  im  Innem 
auch  mehrere  Fehden  gegen  äussere  Feinde,  von  denen  besonders  der 
Zug  gegen  den  Burggrafen  Gerhard  von  Odenkirchen,  für  den  laut 
einer  Sonderabrechnung  allein  41  574  Mark  9  Schillinge  aufgewendet 
werden  mussten,  sowie  die  Teilnahme  an  dem  Kriege  des  Landfriedeus- 
bnndes  gegen  Herzog  Wilhelm  von  Jülich  zu  nennen  sind.  Die  Aus- 
gaben der  Jahre  1371  und  1372  heben  sich  dementsprechend  auf 
150  896  Mark  5  Schillinge,  und  104  614  Mark  6  Schillinge  9  Denare. 
Stärker  und  andauernder  wurden  aber  die  städtischen  Finanzen  durch 
die  im  Gefolge  des  sogenannten  Schöffenstreites  entstehenden  kriege- 
rischen Verwickelungen  mit  Erzbischof  Friedrich  von  Köln  belastet.  Im 
Frühjahr  des  Jahres  1375  Hess  sich  der  Kölner  Rat  einen  Eingriff  in 
das  dem  Erzbischof  unterstehende  hohe  Gericht  der  Stadt  zu  Schulden 
kommen  und  gab  diesem  damit  den  willkommeneu  Anlass,  alle  seine 
wirklichen   und  veralteten  Hoheitsrechte  aufs  neue  gegen  Köln  geltend 

26* 


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348  ^'  knipping 

za  machen.  Nachdem  er  beim  Kaiser  die  Acht  gegen  die  Stadt  and 
ihre  reichsgerichtliche  Verurteilnng  zu  einer  Busse  von  200  000  Mark 
erwirkt  und  im  Juli  1375  einen  verräterischen  Überfall  derselben  ver- 
sucht hatte,  der  aber  an  der  Wachsamkeit  und  dem  mannhaften  Wider- 
stand der  Bürgerschaft  scheiterte,  brach  im  folgenden  Jahre  der  offene 
Krieg  aus.  Um  den  feindlichen  Unternehmungen  einen  fQr  die  Stadt 
ge&hrlichen  Stützpunkt  zu  nehmen,  begnügten  sich  die  Kölner  nicht 
damit,  die  gegenüberliegende  erzbischöfliche  Feste  Deutz  zu  schleifen, 
sondern  sie  brannten  auch  die  dortige  Abtei  mit  Kloster-  und  Pfarr- 
kirche nieder.  Die  Folge  davon  war,  dass  Papst  Urban  VI  Köln  mit 
Bann  und  Interdikt  belegte.  Nach  einem  Kampf  mit  dem  Heere  des 
Erzbischofs  vor  dem  Severinsthore,  nach  zahlreichen  Streifzügen  der 
Kölner  in  das  erzbischöfliche  Gebiet  kam  es  am  16.  Febr.  1377  zam 
Frieden,  demgemäss  beide  Parteien  für  den  angerichteten  Schaden  auf- 
kommen sollten.  Von  der  Zahlung  der  200  000  Mark  an  den  Erz- 
bischof war  nicht  mehr  die  Rede,  dagegen  verstand  man  sich  im  fol- 
genden Jahre  dazu,  ihm  20  000  Gulden  zur  Begleichung  seiner  Schulden 
an  die  päpstliche  Kurie  zu  leihen.  Die  Zerstörung  der  Abtei  Deutz 
wurde  erst  im  Jahre  1382  unter  Vermittelung  des  Erzbischofe  durch 
eine  Übereinkunft  mit  dem  Konvent  gesühnt,  wonach  die  Stadt  erstens 
im  Laufe  von  ^  Jahren  einen  Schadenersatz  von  10000  Gulden  zahlen, 
femer  innerhalb  der  nächsten  5  Jahre  sowohl  die  Abt«igebäude  als 
auch  die  beiden  Kirchen  wieder  aufbauen  sollte.  Die  Kosten  dieses 
Krieges,  um  von  den  zahllosen  kleineren  Fehden  abzusehen,  in  welche 
die  Stadt  besonders  in  den  achtziger  Jahren  verwickelt  wurde,  waren 
enorm.  Am  deutlichsten  sprechen  wieder  die  Zahlen  des  städtischen 
Budgets:  im  Jahre  1376  betragen  die  Ausgaben  170  544  Mark  (ca. 
2046528  Rm.),  1377:  162226  M.,  1378:  157592  M.,  1379: 
98541  M.,  1380:  135941  M.,  während  die  der  Jahre  1381—1392, 
wenn  ein  Schluss  von  den  uns  nur  bekannten  Einnahmen  auf  dieselben 
gemacht  werden  kann,  die  durchschnittliche  Höhe  von  113  000  M. 
erreichen. 

Welche  Wege  hat  nun  die  Finanzverwaltung  eingeschlagen,  um  diesen 
ausserordentlichen  Bedürfhissen  Befriedigung  zu  verschaffen?  Das  demo- 
kratische Regiment  während  der  Weberherrschaft  schrieb  zur  Aufbringung 
des  ungewöhnlich  hohen  Finanzbedarfs  eine  direkte  Steuer,  wahrschein- 
lich in  der  alten  Form  der  Grundnutzungssteuer  aus,  die  am  25.  Juni 
1371  mit  55  666  Mark  2  Schillingen  und  4  Denaren  die  Stadtkasse 
füllte    und    legte    ausserdem    eine   Accise   auf   die  W^ineinfuhr,   zwei 


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Das  Schuldenwesen  der  Stadt  Köln  im  14.  und  15.  Jahrh.         349 

Massregeln,  mit  denen  es  zugleich  einen  empfindlichen  Schlag  gegen  die 
lerhassten  Geschlechter  führte,  in  deren  Reihen  sowohl  die  Grundbe- 
sitzer als  auch  die  Weingrosskaufleute  zu  finden  waren.  Dafür  rächten 
sich  diese,  wieder  ans  Ruder  gelangt,  indem  sie  das  Vermögen  der  ge- 
ächteten und  getöteten  Weber  konfiszierten  und  mit  drückenden  Accisen 
die  Tuchfahrikation  beschwerten  *®). 

Im  übrigen  hat  man  sich,  um  schnell  grosse  Summen  zu  be- 
schaffen, des  öffentlichen  Kredits  bedient.  Da  ist  es  aber  vor  allem 
bemerkenswert  und  macht  das  Bedeutsame  an  dieser  Finanzepoche  ans, 
wie  die  Finanzbehörde  sich  bemüht,  ihren  Verpflichtungen  ohne  eine 
Vergrösserung  der  fundierten  Schuld  gerecht  zu  werden.  Zwar  war  man 
hie  und  da  genötigt,  durch  Verkauf  von  Erbrenten  auswärts  Anleihen 
aufzunehmen,  so  1377  von  der  befreundeten  Stadt  Mainz  24  000  Gülden 
gegen  lOprozentige  Frbrente,  so  verkaufte  man  in  den  Jahren  1381 
bis  1392  mehrere  Erbgülten  an  Bürger  von  Lübeck,  Frankfurt  und 
Mainz,  deren  Zins  anfangs  zwischen  SVs  %,  ß'/s  %  und  5  %  schwankt, 
von  1388  ab  aber  fest  auf  5,55%  und  5%  steht,  aber  man  beeilte 
sich,  sich  dieser  Schulden  möglichst  bald  wieder  zu  entledigen.  Die 
an  Mainz  zu  zahlende  Erbrente  wurde  schon  1381  abgelöst,  eine  1383 
an  Heinrich  Koch  von  Lübeck  verkaufter  Zins  im  folgenden  Jahre 
zurückerworben,  gleiche  von  1384 — 1388  übernommene  Leistungen  an 
Mainzer  und  Frankfurter  Bürger  wurden  im  Jahre  1389  wieder  abge- 
stossen.  Das  Bestreben  der  Kölner  Finanzverwaltung  wird  deutlich 
sichtbar,  keine  daueiiide  Belastung  des  städtischen  Vennögens  zu  schaffen, 
und  es  unterliegt  keinem  Zweifel,  dass  man  nur  deshalb,  war  man 
einmal  zum  Rentenverkauf  gezwungen,  die  Erbrente  wählte,  weil  diese 
gegenüber  der  nur  durch  den  Tod  des  Rentners  erlöschende  Leibrente 
den  Vorzug  der  Ablösbarkeit  besass.  Man  sah  in  diesen  Erbrenten- 
verkänfen  so  wenig  eine  Vergrösserung  der  ständigen  Schuld,  dass  man 
sie  nicht  einmal  in  das  Rentenrepster  zu  den  laufenden  Verpflichtungen 
der  Stadt  eintrug.  Wir  sind  deshalb  auch  berechtigt,  in  diesem  Falle 
in  dem  Erbrentenverkauf  eine  kurzfristige  einfache  Anleihe  zu  sehen, 
die  Form,  in  der  die  Stadt  von  1370 — 1392  ausschliesslich  den  öffent- 
lichen Kredit  in  Anspruch  nahm. 

Die  Leibrentenschuld  nimmt  in  diesen  2  Jahrzehnten  nämlich  in 
Folge   voq  Todesföllen    langsam   ab   und   beträgt   im  Jahre   1382  nur 


*^)  Die  Accisen  de  panno  coloniensi  und  vom  Tirteyhaus  erscheinen 
zum  ersten  Mal  im  Jahre  1372,  die  Accise  von  der  Tucbballe  1373.  Vgl. 
Mittwochsrentkammer,  Einnahmen,  Rechnungen  Bd.  6^. 


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350  R   Knipping 

noch  76  820  Mark,  von  denen  201  Leibzüchter  jährlich  7682  Mark 
Renten  beziehen.  Eine  auf  die  schlimme  Finanzlage  des  Jahres  1^76 
folgende  partielle  Zahlungsstockung  wurde  vom  Jahre  1380  ab  wieder 
ausgeglichen  und  beseitigU  An  kurzfristigen  Anleihen  dagegen  hat  die 
Stadt  von  1370—1392  die  gewaltige  Summe  von  768  948  Mark 
5  Schillingen  (ca.  9  227  376  Rm.)  aufgenommen  und,  was  eine  hervor- 
ragende finanzpolitische  Leistung  war,  auch  pünktlich  zurückgezahlt.  Die 
grössten  Anteile  davon  entfallen  auf  die  Jahre  1376 : .  116  345  M.  7  Seh., 
1377:  90  274  M.,  1378:  68  700  M.  und  1383:  47  049  M.  2  Seh., 
der  kleinste:  2000  M.  auf  das  Jahr  1374,  während  man  1370,  1372 
und  1373  überhaupt  keine  Schulden  gemacht  hat.  Zur  weiteren  Cha- 
rakterisierung  dieser   Kreditgeschäfte   sei    bemerkt,    dass    591108   M. 

1  Seh.   (ca.  7  073  296  Rm.)   in    der  eigenen   Stadt,    177  840  M.   (ca. 

2  134  080  Rm.)  auswärts,  nämlich,  wie  schon  oben  gesagt,  bei  der 
Stadt  Mainz  und  bei  Lübecker,  Mainzer  und  Augsburger  ^Kapitalisten 
auf  dem  Wege  des  Erbrentenverkaufs  erhoben  worden  sind,  dass  ferner 
die  aus  der  Bürgerschaft  heraus  gegebenen  Darlehn  fast  sämtlich  unver- 
zinslich sind.  Nur  in  9  Fällen  lässt  sich  bei  den  in  diesem  Zeitraum  auf- 
genommenen 146  direkten  Anleihen  ein  Zins,  tisura  oder  auch  damjmim 
genannt,  nachweisen,  der  zwischen  9,73  %,  10%,  11,11%,  12V8®/o, 
13,66%  schwankt  und  einmal  als  Verzugszins  von  wöchentlich  0,69% 
(1  Denar  pro  Mark)  erscheint.  Die  Kölner  Kreditgeber,  die  ihre  dis- 
poniblen Kapitalien  dem  Gemeinwohl  zur  Verfügung  stellen,  sind  in  der 
Regel  einzelne  Personen,  oft  treten  aber  auch  kleine  Konsortien  zu- 
sammen, um  dem  Staate  in  pekuniären  Nöten  zu  helfen.  Am  häufigsten 
werden  als  solche  städtischen  Banquiers  Johannes  Hirtzelin,  Werner 
Panthaleon,  Heinrich  von  der  Eren,  Durgin  Hardevust,  Gobel  Walraven 
und  Johannes  Stollen  genannt.  Eine  Massenanleihe  ist  nur  ein  einziges 
Mal  im  Jahre  1376  „van  unsen  beirren  vamme  raide  ind  wijden  raide 
ind  vort  van  anderen  luden"  aufgenommen  werden.  Sie  erreicht  die 
Höhe  von  114  724  M.  Die  durchschnittliche  Grösse  der  von  einzelnen 
Personen  gewährten  Dariehn  beträgt  3000  M.,  das  höchste  von  allen 
ist  das  von  Heinrich  von  der  Eren  im  Jalire  1383  gemachte  im  Be- 
trage von  53  333  M.  4  Seh.  (ca.  605  863  Rm.).  Auch  die  Juden 
sind  von  der  Stadt  oft  zur  Aushülfe  in  finanziellen  Verlegenheiten 
herangezogen  worden. 

Es  lag  auf  der  Hand,  dass  man  trot»  grösster  Sparsamkeit  und 
Einschränkung  in  allen  sonstigen  Ausgaben  diese  sich  fast  in  jedem 
7ahre  und  in  so  hohem  Masse  wiederholenden  Belastungen  des  Budgets 


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Das  Schuldenwesen  der  Stadt  Köln  im  14.  und  15.  Jahrh.         351 

Dicht  mit  den  gewöhnlichen  Einkünften  wieder  abwälzen  konnte.  Die 
Finanzverwaltimg  half  sich,  indem  sie  sowohl  die  Erträgnisse  der  be- 
stehenden Accisen  durch  Erhöhung  des  Steuersatzes  steigerte,  als  auch 
neue  Verbrauchs-  und  Verkehrsabgaben  einführte.  Man  erhob  von  1376 
ab  wieder  die  nach  der  Niederwerfung  des  Weberaufstandes  abgeschaffte 
Accise  von  der  Weineinfuhr,  obwohl  dieselbe  das  herrschende  Patriziat 
am  meisten  drückte,  von  1378  an  die  Accise  vom  Gewandschnitt,  von 
1390  die  Accise  vom  „Kraut"  (d.  i.  Kolonial-  und  Eisenwaren)  und 
erhöhte  1 386  die  Mahlsteuer.  Dann  war  das  Gelingen  der  schwierigen 
Aufgabe  aber  auch  dem  rationellen  Verfahren  bei  der  Deckung  der 
schwebenden  Schuld,  der  Wahl  der  passendsten  Formen  für  die  Rück- 
zahlung zu  danken.  Man  wandte  erstens  das  Prinzip  der  Ratenzahlung 
an  und  schied  ferner  in  jedem  Jahre  eine  oder  mehrere  Einnahmequellen 
aus,  um  sie  ausschliesslich  für  die  Begleichung  der  städtischen  Schuld- 
verpflichtungen zu  verwenden.  Dem  Gläubiger  wurde  nun  entweder 
die  Erhebung  der  betreffenden  Accisen  bis  zur  Abtötung  der  Schuld 
selbst  überwiesen  oder  er  empfing  aus  der  Hand  eines  zu  ihrer  Ver- 
waltung eingesetzten  städtischen  Beamten  sein  Darlehn  in  wöchentlichen 
Raten  zurück.  War  die  Zahl  der  Darleiher  eine  grosse,  so  wurden 
besondere  Schuldentilgungskommissionen  zur  Regulierung  der  Forderung 
eingesetzt,  die  dann  aus  den  Erträgnissen  der  ihnen  zu  diesem  Zweck 
übergegebenen  Accisen  die  einzelnen  Gläubiger  befriedigten  und  später 
der  Rentkammer  Rechnung  ablegten.  **). 

Auf  solche  Weise  ist  es  einerseits  dank  der  Leistungsfähigkeit 
und  Opferwilligkeit  des  Kölner  Grosskapitals  und  andrerseits  dank  der 
Tüchtigkeit  und  Einsicht  der  patrizischen  Finanzverwaltung  möglich  ge- 
worden, den  ungewöhnlich  hohen  finanziellen  Anforderungen  dieser  beiden 
Jahrzehnte  ohne  dauernde  Belastung  des  städtischen  Haushalts  zu 
entsprechen. 

Bevor  die  Verwaltung  aber  im  Jahre  1396  dem  neuen  Regiment 
Platz  machen  musste,  sah  sie  sich  durch  die  politischen  Verhältnisse 
genötigt,  doch  zu  der  so  lange  vermiedenen  Vergrösserung  der  fundierten 
Schuld  zu  schreiten.  Das  Jahr  1394  brachte  die  Stadt  Köln  nämlich 
wieder  in  starke  pekuniäre  Bedrängnisse. 


»0  Vgl.  z.  B.  Quellen  IV  610  Nr.  510  1371  Febr.  9:  Köhi  weist  dem 
Johann  Hirtzelin  für  eine  Schuld  von  3000  M.  die  Einkünfte  vom  Molter  und 
Erahnen  an;  Mittwochsrentkammer,  Ausgaben,  Rechnungen  Bd.  7n:  1378 
Oct.  6  beginnt  ein  Ausschuss  von  4  Ratsherren  die  Rückzahlung  der  am 
22.  Sept.  desselben  Jahres  eingegangenen  Anleihe  von  20,000  Gulden  aus 
4  Accisen,  am  6.  März  1381  ist  alles  zurückgezahlt. 


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352  ß-  Knipping 

Das  Verhältnis  zwischen  Stadt  und  Erzbischof  war  wieder  ein 
sehr  gespanntes  geworden.  Aufs  neue  hatte  man,  durch  die  Vorspiege- 
lung des  ehrgeizigen  Parteigängers  Heinrich  vom  Stave,  dass  der  £it- 
bischof  das  Kloster  Deutz  befestigen  wolle,  verleitet,  die  eben  erst  her- 
gestellte Abteikirche  zerstört  und  die  Abtei  selbst  in  eine  Festung 
umgewandelt,  was  der  Stadt  wiederum  die  Reichsacht  und  das  päpst- 
liche Interdikt  eintrug.  Nach  der  am  11.  Juni  1393  erfolgten  Sohne 
mit  dem  Erzbischof  musste  Köln  die  Kirche  wieder  aufbauen,  dem  Abt 
einen  Schadenersatz  von  10  000  Gulden  leisten,  Söldner  und  Bandes- 
genossen, von  denen  der  Herzog  von  Geldern  allein  10  000  Gulden 
erhielt,  befriedigen,  sich  mit  4000  Gulden  aus  der  Reichsacht  und  mit 
noch  grösseren  Summen  bei  der  Kurie  vom  Interdikt  lösen**).  Neben- 
her lief  dann  noch  eine  kostspielige  und  unglücklich  geführte  Fehde 
gegen  die  Edelherren  von  Alpen,  denen  man  am  29.  Juli  1394  für  die 
Freilassung  von  gefangenen  kölnischen  Bürgern  nicht  weniger  als 
20  000  Gulden  zu  zahlen  sich  verpflichtete*^). 

Wie  hoch  sich  die  Ausgaben  der  Jahre  1393  und  1394  belaufen 
haben,  ist  nicht  zu  ermitteln,  da  die  Rechnungsbücher  dieser  Zeit  ver- 
loren gegangen  sind.  Wir  wissen  nur,  dass  man,  um  den  finanziellen 
Schwierigkeiten  zu  begegnen,  bei  der  Bürgerschaft  eine  Massenanleihe 
von  135  184  M.  (ca.  1  622  208  Rm.)  aufnahm  und  sich,  da  man  ausser 
Stande  war,  die  pünktliche  Zurückzahlung  derselben  aus  den  gewöhn- 
lichen Einnahmen  zu  leisten,  gezwungen  sah,  für  64  428  M.  Leibrenten 
zu  verkaufen. 

Zugleich  mit  dieser  Vermehrung  der  Zinsschuld  traf  man  aber 
noch  eine  für  das  Kölner  Finanzwesen  bedeutungsvolle  Einrichtung: 
man  schuf  eine  besondere  Verwaltung  für  die  fundierte  Schuld.  Während 
dieselbe  bisher  als  ein  Teil  der  Gesamtfinanzverwaltung  den  beiden 
Rentmeistern  und  den  Beisitzern  der  Mittwochsrentkammer  unterstellt 
gewesen  war,  richtete  man  jetzt  eine  besondere  Kammer  ein,  die  von 
ihrem  Hauptzahltag  die  Samstagsrentkammer,  von  ihrer  Lage  auch  wohl 
die  hinterste  Kammer  genannt,  eine  eigene  Kasse,  eigene  Buchführung 
und  eigene  Beamte,  nämlich  4  alle  2  Jahre  wechselnde  Beisitzer  erhielt, 
welche    den    Organen    der   Mittwochsrentkammer    nicht    untergeordnet, 


'')  Vgl.  H.  Eeussen,  Zwei  Kölner  Gesandtschaften  nach  Rom  im 
14.  Jahrhundert  in  Mitteilungen  aus  d.  h.  Arch.  XII  S.  67. 

")  Vgl.  ürkk.  Nr.  6305  und  5307,  QueUen  VI  262  Nr.  172  und 
857  Nr.  170, 


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Das  Schuldeowesen  der  Stadt  Köln  im  14.  und  15.  Jahrh.         353 

sondern  nebengeordnet  waren,  direkt  von  dem  Rat  der  Stadt,  als  der 
obersten  Finanzbehörde,  ihre  Anweisungen  empfingen  und  nur  vor  diesem 
Rechnung  ablegten.  Als  dauernde  Einnahmequellen  wurden  derselben 
die  schon  seit  längerer  Zeit  getrennt  von  den  sonstigen  Einnahmen  durch 
eine  besondere  Kommission,  und  zwar  gerade  an  den  Samstagen  ver- 
walteten Accisen  von  der  Weineinführ  und  dem  „ Kraut ^  zugewiesen, 
eine  Massregel,  die  nur  aus  administrativen  Rücksichten  vorgenommen 
wurde,  nicht  aber  als  eine  Fundierung  der  städtischen  Schuld  in 
dem  Sinne  aufgefasst  werden  darf,  dass  die  Rentengläubiger  nun  einen 
rechtlichen  Anspruch  auf  die  Erträgnisse  dieser  Accisen  gewonnen  hätten. 
Die  neue  Rentkammer  war  vornehmlich  für  die  Verzinsung  und  Tilgung 
der  fimdierten  Schuld  und  zwar  vorläufig  nur  der  im  Jahre  1394  ver- 
kauften Renten  bestimmt,  während  die  Mittwochsrentkammer  die  bisher 
von  ihr  ausgezahlten  Leibrenten  bis  zu  deren  Erlöschen  durch  Todes- 
ftill  weiter  verwaltete.  Jedoch  wurden  die  Überschüsse  der  Kammer 
gewöhnlich  auch  zur  Begleichung  der  direkten  kurzfristigen  Anleihen 
verwandt*^).      Diese    dezentralisierende  Tendenz,    die  durch   Schaffung 


^*)  Die  Richtigkeit  der  Behauptung,  dass  die  Samstagsrentkammer, 
deren  Existenz  zum  ersten  Mal  im  Jahre  1401  bezeugt  wird  (vgl.  Stein, 
Akten  zur  Geschichte  der  Verfassung  und  Verwaltung  der  Stadt  Köln  Bd.  II 
Xr.  93 :  eine  neu  eingeführte  Accise  auf  die  Wecbselgeschäfte  der  Lombarden 
soll  den  Beisitzern  auf  der  Rentkammer  „alle  satersdages  in  der  quatertemper" 
eingeliefert  werden  (Herr  Dr.  Stein  hatte  die  Liebenswürdigkeit,  mir  Ein- 
sicht in  das  Manuskript  zu  dem  jetzt  im  Druck  befindlichen  zweiten  Bande 
der  Akten  zu  gewähren),  deren  Bucher  jedoch  erst  von  1432  an  erhalten  ^ 
sind,  im  Jahre  1394  entstanden  ist,^ird  erstens  indirekt  dadurch  bewiesen,  /  j 
dass  die  Xamen  der  uns  zum  Teil  urkundlich  bekannten  Leibzücbter  von  1394 
(vgl.  Urkk.  Nr.  5342—44,  5343,  5350  und  Nr.  7830—34)  nicht  in  das  Renten- 
register von  1408  (Rechnungen  Bd.  15)  aufgenommen  worden  sind,  also  noch 
ein  anderes  Register  und  zwar  eben  seit  dem  Jahre  des  neuen  Leibrenten- 
verkaufs im  Gebrauch  gewesen  sein  muss.  Das  Rentenregister  von  1408,  das 
nur  die  auf  eine  sehr  kleine  Zahl  zusammengeschmolzenen  Leibrentner  aus 
dem  Rentenregister  von  1382  (Rechnungen  Bd.  11)  enthält,  giebt  nur  Aus- 
kunft über  die  der  Mittwochsrentkammer  noch  verbliebene  alte  laufende 
Schuld.  Sodann  sind  uns  2  Rechnungen  von  1394  und  vom  22.  Nov.  1395 
erhalten,  in  denen  wir  die  ältesten  Dokumente  der  Samstagsrentkammer  zu 
sehen  haben.  Es  sind  Jahresabrechnungen  über  Einnahmen  aus  der  Wein- 
und  Krautaccise  und  verkaufter  Leibzucht,  sowie  über  Ausgaben  an  Leibrenten» 
Bezahlung  von  direkten  Anleihen  und  Beamtenlohn,  also  einer  Finanzverwal- 
tung, deren  Geschäftsbereich  derselbe  ist,  wie  er  uns  als  deijenige  der 
Samstagsrentkammer  von  1432  an  aus  ihren  Rechnungsbüchem  entgegentritt. 
Vgl.  Rechnungen  Bd.  5». 


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354  K.  Knippiog 

einer  neuen  Rechnnngskammer  auf  Kosten  der  einheitlichen  Leitung 
der  Finanzen  eine  geordnetere  und  intensivere  Verwaltung  der  öffent- 
lichen Schuld  anstrebte  und  dadurch  ohne  Zweifel  zugleich  eine  Stär- 
kung des  städtischen  Kredits  bewirkte,  machte  sich  später  noch  einmal 
geltend,  als  man  der  Samstagsrentkammer  im  Jahre  1422  die  Freitags- 
rentkammer zur  Seite  setzte,  die  eigentlich  nur  eine  besondere  von  den 
Beisitzern  der  Samstagsrentkammer  verwaltete  Kasse,  aus  den  Erträg- 
nissen der  Weinzapfaccise  vorzugsweise  die  Schuldenkasse,  in  zweiter 
Linie  auch  die  Mittwochsrentkammer  speiste'^). 

Nachdem  1395  die  fundierte  Schuld  durch  Verkauf  von  Leib- 
renten noch  um  25  618  Mark  hatte  erhöht  werden  müssen,  war  der 
Stand  des  städtischen  Schnldenwesens  am  Ende  dieses  Jahres  folgender: 
von  der  direkten  Anleihe  des  Jahres  1394  waren  noch  zurückzuzahlen 
52  000  M.,  die  Zinsen  der  gesamten  laufenden  Schuld,  die  von  der 
Mittwochsrentkammer  verwaltete  eingeschlossen,  beliefen  sich  auf  unge- 
fähr 12  500  M.  Demgegenüber  betrugen  die  Einnahmen  der  Samstags- 
rentkammer aus  Wein-  und  Krautaccise  im  Jahre  1395  31262  M„ 
so  dass  also,  falls  diese  Einnahmen  sich  nicht  bedeutend  verringerten, 
nicht  allein  die  Zinsen  bequem  ausgezahlt,  sondern  auch  die  direkte 
Schuld  binnen  wenigen  Jahren  getilgt  werden  konnte.  Die  Finanzlage 
von  Köln  war  mithin  am  Vorabend  der  Revolution  in  Anbetracht  der 
ungewöhnlich  schweren  pekuniären  Anforderungen,  die  in  den  beiden 
letzten  Jahrzehnten  an  die  Stadt  herangetreten  waren,  eine  durchaus 
befriedigende  und  bot  den  Zünften  keinen  Anlass  zum  Sturm  gegen 
das  Geschlechterregiment.  Wohl  mochte  der  Umstand,  dass  die  Ver- 
waltung des  städtischen  Gutes  und  der  Einblick  in  die  Finanzlage  nur 
den  wenigen  herrschenden  Familien  vorbehalten  war,  wohl  mochten 
Vettemschaft  und  sträflicher  Eigennutz  einzelner  Personen,  sowie  der 
Dnick  der  indirekten  Abgaben  Unwillen  und  Erbitterung  in  den  breiten 
Massen  des  Volks  erregen,  die  Finanzverwaltung  der  Aristokratie  im 
allgemeinen  war  eine  für  mittelalterliche  Verhältnisse  vortreffliche  ge- 
wesen und  hatte  in  schwierigen  Lagen  mehr  finanzpolitische  Einsiebt 
und  mehr  Vertrauen  auf  die  eigene  wirtschaftliche  Kraft  gezeigt,  als 
die  nun  ans  Ruder  gelangende  demokratische  Regierung  im  folgenden 
Jahrhundert  unter  ähnlichen  Umständen  an  den  Tag  legte. 


")  Die  Accise  vom  Weinzapf  war  zwar  vorübergehend  schon  1417  auf- 
gelegt worden  (vgl.  Chroniken  der  Stadt  Köln  II  S.  116),  dauernd  wurde  ihre 
Erhebung  aber  erst  seit  1422.  Vgl.  die  Vorbemerkung  in  den  Einnahmen 
und  Ausgaben  der  Freitagsrentkammer,  Rechnungen  Bd.  26. 


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Das  Schaldenwesen  der  Stadt  Köln  im  14.  und  15.  Jahrh.         355 

Die  Revolution  von  1396  hat  keine  Störung  im  städtischen  Haus- 
halt hervorgerufen  trotz  der  grossen  Aufwendungen,  zu  denen  man  vor 
allem,  um  vom  Kaiser  und  vom  Erzbischof  die  Anerkennung  der  Ver- 
fassungsänderung zu  erlangen,  gezwungen  war.  Diese  besonderen  Aus- 
gaben in  der  Höhe  von  116  663  Mark  4  Schillinge  wurden  vollständig 
gedeckt  durch  die  Einnahmen  aus  der  Schätzung  der  überwundenen 
politischen  Gegner*^). 

Wie  sich  die  finanziellen  Verhältnisse  in  den  ersten  beiden  Jahr- 
zehnten der  neuen  Herrschaft  gestaltet  haben,  ist  bei  dem  Mangel  an 
Quellen  nicht  festzustellen.  Im  Jahre  1406  scheinen  sie  nicht  ungünstig 
gewesen  zu  sein,  obwohl  die  Stadt  noch  soeben  eine  schwere  Fehde  mit 
Graf  Adolf  von  Ravensberg  und  Berg  geführt  hatte,  denn  man  war  in 
der  Lage,  den  kostspieligen  und  prächtigen  Bau  des  Rathausturmes  zu 
unternehmen.  Auch  der  in  diesem  Jahr  erfolgende  Rückkauf  einiger 
eigentlich  unablösbarer  Leibrenten  nach  gütlicher  Vereinbarung  mit  den 
Inhabern  derselben  kann  als  Beweis  dafür  angesehen  werden*'). 

Ein  deutlicheres,  wenn  auch  nicht  vollständiges  Bild  des  städtischen 
Schuldenwesens  erhalten  wir  erst  wieder  in  den  Jahren  1414 — 1431, 
da  für  diese  Zeit  die  Bücher  über  die  Einnahmen  und  Ausgaben  der 
Mittwochsrentkammer  überliefert  sind,  während  die  Rechnungen  der 
Schuldenverwaltungskasse  fehlen.  In  Folge  dessen  sind  wir  zwar  über 
die  von  der  Stadt  aufgenommenen  direkten  kurzfristischen  Anleihen,  die 
sämtlich  der  Mittwochsrentkammer  zuflössen,  unterrichtet,  nicht  aber 
über  die  Vermehrung  der  fundierten  Schuld,  weil  die  Einnahmen  aus 
den  Rentenverkäufen  nur  zum  Teil  direkt  in  die  Kasse  der  Mittwochs- 
rentkammer geliefert  wurden,  zum  andern  Teil  dagegen  in  die  der 
Samstagsrentkammer  **). 

Der  Anlass  zu  Mehrausgaben  war  in  der  Budgetperiode  von 
f414 — 1431  häufig  genug  vorhanden.  Gleich  im  Jahre  1414  sah  sich 
die  Stadt  genötigt,  dem  soeben  gekrönten  König  Sigismund  für  die  Be- 
stätigung ihrer  Privilegien  ein  Ehrengeschenk  von  5000  Gulden  und  ein 
Darlehn  von  25  000  Gulden  zu  gewähren.  Doch  begann  das  leztere  in 
kleinen  Raten  sofort  schon  wieder  in  das  Stadtsäckel  zurückzulaufen,  da  es 
vom  Erzbischof  Dietrich  übernommen  und  zu  seiner  übrigen  Schuldsumme 


")  Vgl.  Rechnungen  Bd.  17. 

2^  Vgl.  ürk.  Nr.  7433  von  1406  Mai  15  und  ürk.  Nr.  7495  von 
1406  Nov.  22. 

'^)  Die  Verzinsung  der  direkten  in  die  Mittwochskammer  geflossenen 
Rentenschuld  war  gleichwohl  Sache  der  Samstagsrentkammer.  . 


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356  R-  Knipping 

geschlagen  wurde,  für  deren  Abtötung  er  nach  einer  endgültigen  Einigung 
im  Jahre  1415  der  Stadt  seine  in  Köln  gelegenen  Einkünfte  verpfändete. 
An  der  im  Jahre  1414  zwischen  dem  neugewählten  Erzbischof  Dietrich 
und  dem  Herzog  Adolf  von  Berg  entbrannten  Fehde  nahm  Kdln  erst 
Teil,  als  es  durch  die  Sperrung  des  Rheins  und  Yersagung  der  bis- 
herigen Zollfreiheit  ihrer  Bürger  im  Bergischen  empfindliche  Schädigung 
ihres  Handels  erlitt,  indem  es  im  Juni  1416  eine  Einigung  mit  dem 
Erzbischof  schloss,  in  der  man  sich  verpflichtete,  gemeinsam  Deatz  in 
eine  Festung  umzuwandeln.  Nach  Beendigung  dieses  Krieges  im  Früh- 
jahr 1417  musste  sich  die  Stadt  sofort  gegen  ihren  bisherigen  Bundesge- 
nossen, den  Erzbischof  von  Köln  und  dessen  Helfer,  die  oberrheinischen 
Kurfürsten,  wenden,  selbst  unterstützt  von  ihrem  früheren  Gegner,  dem 
Herzog  Adolf  von  Berg.  Besonders  grosse  Kosten  verursachte  neben 
den  Soldzahlungen  die  Befestigung  von  Deutz,  die,  in  dem  vorigen 
Kriege  begonnen,  jetzt  gegen  den  Erzbischof  vollendet  wurde*^).  Im 
Mai  des  Jahres  1419  machte  ein  Schiedsspruch  des  Erzbischofs  Otto 
von  Trier  dem  Streit  ein  Ende.  Sodann  hatte  die  Stadt  Köln  im 
folgenden  Jahrzehnt  mehrmals  ihren  Verpflichtungen  als  Reichsstadt  nach- 
zukommen. Sie  nahm  an  den  Hussitenzügen  der  Jahre  1421/22  und 
1431  durch  Aufstellung  eines  auf  eigene  Kosten  unterhaltenen  Kon- 
tingents teil,  während  sie  1427  statt  dessen  gleich  den  anderen  Reichs- 
städten die  allgemeine  Reichssteuer  aufbrachte. 

Um  nun  die  aussergewöhnlichen  Anforderungen  an  den  Stadthaus- 
halt, die  diese  politischen  und  kriegerischen  Verwickelungen  im  Gefolge 
hatten,  zu  bestreiten,  hat  die  städtische  Finanzverwaltung  in  den 
18  Jahren  dieser  Epoche  nicht  allein  354  728  Mark  6  Schillinge  an 
direkten,  kurzfristischen  Anleihen  aufgenommen,  sondern  auch  für  mehr 
als  478  627  Mark  8  Schillinge  Leib-  und  Erbrenten  verkauft,  insge- 
samt also  das  städtische  Budget  mit  mehr  als  833  335  M.  2  Seh.  (ca. 
9  200  280  Rm.)  belastet,  eine  Summe,  deren  grösste  Teilbeträge,  näm- 
lich 163  224  M.  und  159  784  M.  auf  die  Jahre  1418  und  1419  ent- 
fallen. Damit  hatte  man  den  Weg  verlassen,  den  die  Verwaltung  unter 
der  alten  Verfassung  mit  so  grossem  Erfolge  gegangen  war,  und  der 
darauf  hinaus  lief,  der  ausserordentlichen  Ausgaben  mit  möglichster 
Schonung  der  fundierten  Schuld  Herr  zu  werden.  Das  städtische  Kredit- 
wesen basierte  fortan  nicht  mehr  auf  der  schwebenden,  sondern  auf  der 


*•)  Spezialisierte  Sonderabrechnungen  über  die  aus  diesem  Anlass  ge- 
machten Aufwendungen  besitzen  wir  in  den  Rechnungen  Bd.  20,  21,  21», 
21^  210,  21  d. 


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bas  Schuldenwesen  der  Stadt  &öln  im  l4.  und  lo.  Jabrh.         357 

fdndierten  Schuld.  Die  Grflnde  dafür  mögen  zum  Teil  in  der  geringeren 
finanzpolitischen  Beföhigung  der  zeitigen  Leiter  des  Stadthaushaltes  zu 
Sachen  sein,  zum  Teil  liegen  sie  aber  auch  nach  einer  anderen  Richtung 
hin,  wie  eine  nähere  Betrachtung  der  direkten  Anleihen  ergiebt. 

Die  Anleihen  dieser  Finanzperiode,  die,  wie  es  scheint,  alle  unverzins- 
lich waren,  tragen  einen  ganz  anderen  Charakter  als  die  des  14.  Jahr- 
hunderts. Es  kommt  nur  sehr  selten  vor,  dass  einzelne  Personen  der 
Stadt  namhafte  Betrage  vorschiessen.  Grössere  Summen  werden  viel- 
mehr durch  Massenanleihen  aufgebracht.  So  wird  im  Kriegsjahre  1418 
eine  Siebenerkommission  eingesetzt,  die  durch  Kollekte  bei  den  sitzenden 
und  ehemaligen  Ratsmitgliedern  und  sonstigen  begüterten  Bürgern  in 
den  einzelnen  Kirchspielen,  insgesamt  425  Personen,  83  632  M.  9  Seh. 
6  Denare  zusammenbringt,  ind  den  luden  is  zogesacht,  wanlne  dat  man 
zo  vreden  kome,  dat  man  yr  dan  yr  gelt  weder  gheven  ind  bezalen 
soele.  Oder  man  muss  sogar  auf  dem  Zwangswege  vorgehen,  wie  1416, 
wo  iecklich  man,  der  so  viel  hadte,  1  Gulden  leihweise  in  die  Stadt- 
kasse zu  zahlen  verpflichtet  war'®).  Man  sieht  also,  dass  jetzt  nicht 
mehr,  wie  unter  dem  aristokratischen  Regiment  der  Finaftzverwaltung 
eine  Schaar  von  opferwilligen  Grosskapitalisten  zur  Seite  stand,  die  ihre 
flüssigen  Gelder  dem  Staate  jederzeit  zur  Verfügung  stellten.  Mit  den 
Geschlechtem  waren  auch  die  grossen  Vermögen  aus  der  Stadt  ge- 
trieben worden.  Die  Mitglieder  der  „alden  heerschaff",  soweit  sie  noch 
innerhalb  der  Mauern  Kölns  weilten,  hielten  sich  grollend  von  der 
Teilnahme  an  der  Regierung  fem  und  tmgen  freiwillig  nichts  zu  den 
Lasten  der  Verwaltung  bei,  während  auf  der  andern  Seite  das  neue 
Grosskapital  erst  in  der  Bildung  begriffen  war. 

So  nahm  denn  die  Stadt  ihre  Zuflucht  zum  Geldkauf,  indem  sie 
Renten  verkaufte.  Es  sind  auf  solche  Weise  von  der  direkt  in  die 
Mittwochsrentkammer  geflossenen  und  uns  nur  bekannten  Summe  von 
478  627  Mark  8  Schillingen  244  475  M.  8  Seh.  für  52  Erbrenten 
und  davon  wieder  51250  M.  auswärts,  nämlich  in  Frankfurt  und 
Mainz,  sowie  234  152  M.  für  251  Lebensrenten  aufgenommen  worden. 
Der  Kau^reis  der  Erbrente  verhält  sich  in  dieser  Zeit  zur  Rente  selbst 
durchgängig  wie  20  :  1,  d.  h.  die  Hauptsumme  muss  mit  5  %  '*)  verzinst 


w)  Vgl.  oben  S.  342. 

•*)  Die  Anwendung  des  Hundert  als  Geldwerteinheit  findet  sich  erst 
gegen  Ende  des  15.  Jahrhunderts  und  zwar  zum  ersten  Mal  in  einem  Rats- 
bischluss  von  1486  Sept.  11.    Vgl.  Stein  II  Nr.  438.' 


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358  ß.  Knipping 

werden.  Zwar  begegnet  uns  auch  einige  Male  ein  Kars  von  4  %,  aber 
gleichzeitig  mit  dem  za  5  %,  sodass  er  also  offenbar  auf  ganz  indivi- 
duelle Ursachen  zurückzufahren  ist  und  nicht  ein  Schwanken  des  Geld- 
preises überhaupt  bedeutet.  Auf  dem  Gebiete  des  Leibrentenwesens 
ging  die  Finanzverwaltung  im  Jahre  1416  mit  einer  prinzipiellen  Neue- 
rung vor,  indem  sie  neben  der  gewöhnlichen  noch  eine  ablösbare  Leib- 
rente schuf'*).  Man  liess  dieser  neuen  Rente  den  bisherigen  Zinsknrs 
von  10  Vo,  während  für  nicht  ablösbare  Leibrenten  fortan  nur  8Vs  *Vo 
gezahlt  wurden,  sodass  folglich  die  Inhaber  solcher  Leibrenten  für  das 
Risiko  einer  eventuellen  Ablösung  eine  jährliche  Prämie  von  l*/s  <Vo 
erhielten**).  Der  Grund  für  diese  Massregel  lag  darin,  dass  sich  die 
Stadt  die  Kraft  zutraute,  binnen  kurzem  wie  die  Erbrentenschuld,  so 
auch  die  Leibi-entenschuld  durch  Rückkauf  wieder  abstosseu  zu  können. 
In  Konsequenz  dieser  Auffassung  wurden  in  der  ersten  Zeit  fast  aus- 
schliesslich ablösbare  Leibrenten  verkauft.  Schon  bald  jedoch,  als  man 
erkannte,  dass  eine  solche  massenhafte  Ablösung  der  Leibrentenschuld 
bei  der  finanziellen  Lage  der  Stadt  unmöglich  war,  verlor  die  ablösbare 
Leibrente  an  Beliebtheit  und  man  beschränkte  ihren  Verkauf  auf  die 
Fälle,  wo  die  voraussichtlich  allzulange  Lebensdauer  des  kaufenden 
Leibzüchters  es  vorteilhaft  erscheinen  liess,  sich  die  Möglichkeit  einer 
Ablösung  vorzubehalten.  Diese  Erkenntnis  kam  den  leitenden  Personen 
zuerst  im  Jahre  1422,  denn  die  Stadt  verkaufte  in  diesem  Jahre  für 
91  793  M.  2  Seh.  Erbrenten  und  nicht  ablösbare  Leibrenten,  um  einen 
Teil  einer  direkten  Anleihe  zurückzuzahlen  und  „etzliche  lijfzuchtere, 
den  der  gülden  umb  10  gülden  verkouft  was,  die  up  afloesinge  stoynden, 
affzuloesen  off  mallich  2  gülden  up  eynen  leigen  sali"  **).  Man  ver- 
wandelte somit  —  es  ist  übrigens  die  erste  Ren tencon Version,  die  sich 
in  Köln  nachweissen  lässt  —  die  lOprozentige  Leibrente  in  8*'spro- 
zentige  Leibrente  bezw.  in  5prozentige  Erbrente,   indem  man  dieselben 


*')  Bewiesen  wird  dies  durch  eine  Reihe  von  Zustimmungserklärungen, 
welche  mehrere  Klöster  in  diesem  Jahre  der  Stadt  Köln  zu  der  Aufnahme 
des  Ablusungsparagraphen  in  die  von  ihren  Insassen  gekauften  Leibzucht- 
briefe geben.    Vgl.  Urkk.  Nr.  8620,  8637,  8644—8648,  8672,  8755. 

'*)  Diese  ablösbare  Leibrente  findet  sich  1436  und  1437  auch  in  Mainz. 
Vgl.  Chroniken  der  deutschen  Städte  Bd.  II  2.  Abteil.  S.  105.  Dort  steht 
sie  aber  zu  8V3  %  und  die  nicht  ablösbare  zu  10  V«,  wofern  die  Angaben 
richtig  sind. 

^*)  Vgl.  Mittwochsrentkammer  Einnahmen,  Rechnungen  Bd.  14  I  zu 
1422  Mai  13. 


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l)as  Scholdenvesen  der  Stadt  &6ln  im  14.  and  15.  Jahrh.         §50 

entweder  ablöste  oder  die  Inhaber  zwang,  zu  dem  ursprünglichen  Kauf- 
preis noch  für  jeden  Gulden  Rente  2  Gulden  hinzuzuzahlen,  wodurch 
sich  nämlich  das  Verhältnis  von  Kaufpreis  zur  Rente  von  10  :  1  in 
12  :  1  änderte  oder  mit  anderen  Worten  die  lOprozentige  Rente  zur 
8  Vs  prozentigen  wurde '^). 

Wie  sehr  die  fundierte  Schuld  durch  die  Rentenverkäufe  dieser 
Jahre  angewachsen  war,  zeigen  die  Rechnungsbücher  der  Samstagsrent- 
kammer, die  vom  Jahre  1432  an  erhalten  sind.  In  diesem  Jahre 
zahlte  die  Stadt  an  Renten  die  Summe  von  35134  M.  11  Seh.  6  De- 
nare (ca.  311085  Rm),  also  ungefähr  das  Dreifache  derselben  Aus- 
gabe im  Jahre  1375.  Damit  war  schon  die  Grenze  der  Leistungs- 
fähigkeit der  Schulden  Verwaltungskammer  überschritten,  denn  die  regel- 
mässigen Einkünfte  derselben,  zu  denen  jetzt  auch  die  Bieraccise  gehörte, 
betrugen  durchschnittlich  nur  30000  M.  Sie  war  deshalb  fortdauernd 
auf  die  Unterstützung  der  neuen  Hülfskasse,  der  Freitagsrentkammer, 
angewiesen,  um  so  mehr,  als  sie  selbst  auch  noch  über  ihre  eigentliche 
Aufgabe  der  Schuldenverzinsung  hinaus  in  mehr  oder  minder  hohem 
Masse  für  die  Verpflichtungen  der  Mittwochsrentkammer  in  Kontribution 
gesetzt  wurde.  Wollte  man  nicht  die  Kalamität  zu  einer  bedrohlichen 
Höhe  steigern,  so  galt  es  für  die  Finanzverwaltung  zu  sparen  und  vor 
allem  eine  Vermehrung  der  Schuld  zu  vermeiden. 

£s  ist  nicht  zu  bezweifeln,  dass  die  Rücksicht  auf  die  schwierige 
Lage  des  Stadthaushaltes  die  äussere  Politik  Kölns  in  den  nächsten  4 
Jahrzehnten  bis  zum  Ausbruch  des  Neusser  Krieges  entscheidend  beein- 
fiusst  hat. 

Wir  sehen,  wie  der  Rat  der  Stadt,  da  die  eigenen  Lebensinteressen 
nicht  bedroht  werden,  allen  kriegerischen  Verwicklungen  aus  dem  Wege 
zu  gehen  sucht,  wie  er  nur  sehr  lässig  an  dem  noch  immer  andauern- 
den Geldernschen  Erbfolgekrieg  teil  nimmt,  wie  er  alle  Anforderungen 
des  Reiches  zum  Schutze  Oberdeutschlands  gegen  die  Armagnaken  hart- 
näckig ablehnt,  wie  er  in  der  Soester  Fehde  trotz  der  eifrigen, 
von  beiden  Parteien  ausgehenden  Werbungen  strenge  Neutralität  wahrt. 


•*)  Beispiele  für  das  letztere  Verfahren  s.  Mittwochsrentkammer  Ein- 
nahmen zu  1422  Juli  1:  untfangen  van  Beatrix,  Diederich  Berken  doichter, 
ind  van  Druden,  Heynrich  Frentzen  doichter  van  Duysburch,  vur  verhoeginge 
mallich  sijnre  12*/«  G.  lijfzucht  ind  vur  eynen  nuwen  gülden  Ivjfzucht,  so  dat 
8ij  nu  mallich  haint  13  G.  lijfzucht  63  G.;  1423  April  7  wird  eine  lOpro- 
zentige Leibrente  von  20  G.  durch  Zuzahlung  von  40  G.  in  eine  solche  zu 
8^3  Vo  verwandelt. 


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360  ft-  Knlpping 

OhDe  jede  aassergewöhnliche  Belastang  des  städtischen  Budgets  ging  es 
jedoch  nicht  ab.  Besonders  gross  waren  die  Ausgaben  fdr  die  Er- 
neuerung und  Verstärkung  der  Festungswerke,  zu  der  die  Stadt  im 
Jahre  1444  durch  die  Furcht  vor  der  auch  dem  Niederrhein  drohenden 
Armagnakengefahr  veranlasst  wurde,  für  grosse  Darlehn  an  den  stets 
geldbedürftigen  ElelUen  Ruprecht  von  Köln  in  den  Jahren  1465  und 
1466,  sowie  für  die  Anlage  eines  Kriegsschatzes  ^^),  wozu  man  sich 
1468  entschloss.  Das  Gleichgewicht  zwischen  Ausgaben  und  Einnahmen 
wurde  zum  Teil  wieder  durch  direkte  Anleihen  bei  der  B&rgerschaft 
oder  bei  auswärtigen  Geldleuten,  zum  Teil  durch  Rentenverkanf  herge- 
stellt. Von  Aufnahme  auswärtiger  Kapitalien  lassen  sich  nur  2  Fälle 
nachweisen,  die  beide  darum  von  besonderem  Interesse  sind,  weil  sie 
zeigen,  dass  es  unter  dem,  wie  allerwärts,  so  auch  am  Rhein  an  be- 
ständiger Geldnot  leidenden  Adel  des  15.  Jahrhunderts  einzelne  kapital- 
kräftige Ausnahmen  gab.  So  leiht  die  Stadt  am  1.  Okt.  1439  bei 
dem  Grafen  Friedrich  von  Moers  6000  Gulden  (ca.  212  490  Rm.),  die 
bis  zum  10.  Febr.  1442  ratenweise  zurückgezahlt  werden'^),  am 
15.  April  1448  bei  Johann,  Herrn  zu  Gehmen,  sogar  16000  Gulden 
(ca.  566  640  Rm.)^^).  Da  die  Finanzverwaltung  es  aber  auch  jetzt 
nicht  verstand,  die  Tilgung  der  direkten  Anleihen  aus  den  regelmässigen 
Einkünften  zu  bewerkstelligen,  so  war  die  Folge,  dass  zu  diesem  Zwecke 
wieder  Geld  durch  Verkauf  von  Renten  aufgebracht  und  so  die  schwe- 
bende Schuld  in  eine  laufende  verwandelt  werden  musste.  Die  Ge- 
samtsumme, für  die  man  in  den  Jahren  1432 — 1473  Renten  verkauft 
hat,  erreicht  die  beträchtliche  Höhe  von  778  675  Mark,  wovon 
542  685  Mark  8  Schillinge  für  Leibrenten  und  335  989  Mark  9  Schil- 
linge für  Erbrenten  vereinnahmt  worden  sind. 

Man  sollte  nun  meinen,  auch  wenn  man  das  allmähliche  Abneh- 
men der  Leibrentenschuld  durch  Todesfall  in  Betracht  zieht,  dass  die 
Verzinsung  dieser  Summe  die  jährlichen  Verpflichtungen  der  Schulden- 
verwaltung um  ein  ansehnliches  hätte  steigern  müssen.  Dass  dem  in 
der  That  nicht  so  war,  ist  als  die  Wirkung  von  Massregeln  anzusehen, 


'®)  Derselbe  betrug  12900  Gulden  zo  behoefF  off  eyniche  kriechsnoede 
uper^tonden.  Vgl.  Samstagsrentkammer  Einnahmen,  Rechnungen  Bd.  44  zu 
1468  Oct.  29. 

")  Vgl.  ürk.  Nr.  11418,  verz.  Mitteilungen  XIX  41. 

•8)  Vgl.  ürk.  Nr.  12067  und  Quittung  über  pünktlichen  Rückempfang 
vom  15.  Sept.  1448  ürk.  Nr.  12122,  verz.  Mitteilungen  XIX  80  und  83.  Von 
Zinsen  ist  beide  Male  keine  Rede.  Für  Johanns  von  Gehmen  Finanzpolitik 
vgl.  Hansen,  Westfalen  und  Rheinland  im  15.  Jh.  I,  II  (bes.  II  S.  12*). 


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t)as  Schaldenwesen  der  Stadt  Huln  im  14.  und  15.  Jahrh.         361 

welche  die  Stadt  nel)cn  dem  in  ihrer  äusseren  Politik  zum  Ausdruck 
kommenden  Streben  nach  Schonung  ihrer  finanziellen  Kräfte  auch  iii 
positiver  Richtung  zur  Verminderung  der  laufenden  Schuld  getroffen  hat. 
Die  darauf  gerichteten  Finanzoperationen  setzten  sich  vornehmlich  die 
Amortisierung  der  Erbrentenschuld  durch  Umwandlung  derselben  in 
I^brentenschuld  zum  Ziel,  entsprechend  der  allgemeinen,  bei  jedem 
Rentenverkauf  hervortretenden  Tendenz,  möglichst  viel  Leib-  und  mög- 
lichst wenig  Erbrenten  zu  verkaufen.  Immer  wieder  ergeht  in  diesen 
Jahrea  der  Befehl  vom  Rate  an  die  Beisitzer  der  Samstagsrentkammer 
lijfrente  zo  verkouffen  ind  erfflich  gelt,  daie  die  stat  mit  besweirt  is, 
affzolegen''.  Nicht  minder  ist  man  bestrebt,  die  Rentencon vertierung 
zum  Zwecke  der  Zinsrednktion  vorzunehmen.  Der  Geldpreis  der  Erb- 
rente war  nämlich,  was  zum  Teil  auch  dem  wieder  wachsenden  Kredit 
der  Stadt  zu  danken  war,  gestiegen,  man  konnte  für  1  Gulden  Erb- 
rente in  dieser  ganzen  Periode  durchgängig  statt  20  Gulden  25  Gulden, 
hin  und  wieder  sogar  mehr  bekommen,  d.  h.  der  Zinskurs  der  Erb- 
rente war  auf  4^/0,  vorübergehend  sogar  auf  3V'4%  (1443),  ^^!%% 
(1472)  und  3%  (1473)  gesunken.  Die  Stadt  benutzte  nun  diese 
günstige  Konjunktur  auf  dem  Geldmarkt,  verkaufte  4prozentige  Erb- 
renten und  löste  mit  dem  Erträgnisse  5prozentige  ab.  Für  beide  Arten 
von  Rentenkonversionen  ist  in  diesem  Zeitraum  der  hohe  Betrag  von 
368974  Mark  7  Schillingen,  also  fast  die  Hälfte  des  Erlöses  der  ge- 
samten Rentenverkäufe,  aufgewendet  worden. 

Eine  andere  sehr  gewinnbringende  Finanzoperation  bestand  darin, 
dass  man  sich  die  fortschreitende  Münzverschlechterung  zu  Nutze  machte 
and  die  Renten  nicht  in  den  im  Umlauf  befindlichen  Goldgulden,  son- 
dern in  Rechnungsgulden  verkaufte  ^^.  Schon  seit  den  20er  Jahren 
des  15.  Jahrhunderts  ist  dies  Verfahren  in  ununterbrochener  Übung*®). 
Die  Stadt  hatte  sich  nämlich  seit  Einführung  der  Guldenwährung  in 
jeder  Rentenverschreibung  ausbedungen,  die  Bezahlung  der  Summe  auch 
in  Silbergeld  leisten  zu  können*').  Bis  zum  Jahre  1418  enthielt  der 
rheinische  Gulden  3  Mark  5  Schilling  kölnisch,  dann  stieg  der  Gnlden- 
kars  infolge  der  Verschlechterung  des  Silbergeldes  allmählich,  um  im 
Jahre  1432    die  Höhe   von   4  Mark   zu    erreichen.     Der   wirklich   im 


*«)  Vgl.  Kruse,  Kölnische  Geldgeschichte  S.  83  if. 

*®)  Über  einen  ersten,  aber  bald  gescheiterten  Versuch  nach  dieser 
Richtung  hin  vgl.  Kruse  a.  a.  0.  S.  84. 

^*)  Gulden  of  dat  wert  darvur  an  anderem  paymente  zor  tzijt  der  be- 
zalingen  bynncn  unser  stat  gcnge  ind  geve. 

Wtttta.  Zeittohr.  f.  Getcli.  d.  Kunst.   XIII,   IV.  27 

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362  ft.  Itnipping 

Umlaaf  befindliche  mehr  als  3  M.  5  Seh.  haltende  Goldgulden  erhielt 
den  Namen  „oberländisch**,  während  der  „rheinische*^  Gnlden  die  Be- 
deutung eines  Rechnnngs-  oder  Zählguldens  annahm,  d  h.  von  jetzt  ab 
nur  ein  anderer  Ausdruck  für  die  Summe  von  3  M.  5  Seh.  Silbergeld 
war.  Wenn  die  Stadt  nun  nach  dem  Jahre  1418  Renten  in  ober- 
ländischen Gulden  verkauft  haben  würde,  so  hätte  sie  die  YerpflicbtuDg 
auf  sich  genommen,  entweder  Gold  zu  zahlen  oder  die  jeweilig  ent- 
sprechende Menge  Silber,  also  den  Wechsel  des  Guldenkurses  mitzu- 
machen. Das  that  sie  jedoch  nicht,  sondern  sie  verkaufte  auch  ferner- 
hin die  Renten  in  rheinischen  Gulden,  d.  h.  Silbergeld  in  Zähleinheiten 
zu  je  3  M.  5  Seh.,  und  war  darum  auch  nur  gehalten,  die  Renten  in 
Silber  und  in  diesen  sich  stets  gleich  bleibenden  Zähleinheiten  zu  ent- 
richten. Auf  diese  Weise  zahlte  man  nominell  in  jedem  Jahr  denselben 
Betrag,  in  Wirklichkeit  aber  immer  weniger,  weil  in  immer  schlechter 
werdender  Silbermünze.  Dieselbe  Erscheinung  zeigt  sich,  als  im  Jahre 
1468  die  neue  Entwertung  des  Silbergeldes  eintritt,  der  oberländische 
dem  „bescheidenen **  Gulden  Platz  macht  und  selbst  zu  einem  Rech- 
nungsgulden wird.  Noch  bis  zum  Ende  des  Jahrhunderts  verkauft  und 
bezahlt  die  Stadt  ihre  Renten  fast  ausschliesslich  in  oberländischen 
Gulden  und  zwar  jetzt  mit  weit  grösserem  Gewinn,  weil  sich  d^  Ver- 
fall der  Silbermünze  in  viel  reissenderem  Masse  wie  früher  vollzieht**). 
Die  wohlthätigen  Folgen  dieser  sich  nach  verschiedenen  Rich- 
tungen hin  bethätigenden  Finanzpolitik  des  Rates  zeigten  sich  deutlich 
in  der  langsamen  aber  stetigen  Abnahme  der  fundierten  Schuld.  Für 
die  Verzinsung  derselben  zahlte  man  im  Jahre  1432  35 134  Mark 
11  Schillinge  6  Denare,  im  Jahre  1442  29  833  M.  3  Seh.  8  D.,  im 
Jahre  1452  24961  M.  11  Seh.  6  D.,  im  Jahre  1462  23846  M. 
11  Seh.  7  D.  Gegen  Ende  der  60er  Jahre  beginnt  sie  wieder  zu 
steigen.  Dem  Rentenregister  von  1470*^)  zufolge  hatte  die  Stadt  in 
diesem  Jahre  an  Erbrenten  5772  M.,  an  Leibrenten  25  337  M.  8  Seh., 
zusammen  31 129  M.  8  Seh.  zu  entrichten,  eine  Summe,  die  mit  rund 
4V2  %   bezw.    9  %   kapitalisiert   eine    auf  dem  städtischen  Vermögen 


**)  Von  Erzbischof  Dietrich  von  Köln  verlangt  die  Stadt  dagegen  im 
Jahre  1444,  dass  er  den  Rentgläubigern,  denen  gegenüber  sie  die  Zinsgarantie 
übernommen  hatte,  jeden  Nachteil,  der  ihnen  aus  dem  Sinken  des  Geldwertes 
erwachsen  werde,  ersetze.  Vgl.  ürk.  Nr.  11705,  verz.  Mitteilungen  XIX  59 
und  das  ähnliche  Gelöbnis  des  Erzbischofs  Hermann  vom  21.  Aug.  1491« 
Urk.  zum  Datum.. 

")  Vgl.  die  Urkunden  von  1434  Sept.  10  Nr.  11047—11053  und  11411, 
Mitteilungen  XIX  19  und  41. 


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t)as  Schuldenweseo  ier  Stadt  Ituln  im  14.  und  15.  Jahrb.         $63 

lasteade  Erbrentenschald  vou  128266  M.  (ca  1212  113  Rm.)  und 
eine  LeibreDtenschald  von  281744  M.  (ca.  2  662480  Rm),  insgesamt 
410010  M.  (ca  3  874  593  Rm.)  ergiebt  Im  Jahre  1474  sind  an 
Renten  31419  M.  3  Seh.  8  D.  gezahlt  worden. 

Aach  der  1441  begonnene  Lnxasbau  des  Tanzhaoses  Gürzenich 
zeagt  fOr  das  Erstarken  der  städtischen  Finanzkräfte.  Der  Kredit  der 
Stadt  war  während  dieser  Zeit,  wie  ja  aach  der  auf  4  %  gesunkene 
und  diesen  Stand  dauernd  behaltende  Erbrentenkurs  beweist,  gut  und 
fest.  Man  konnte  denselben  sogar  zu  politischen  Zwecken  ausnutzen, 
indem  man  ihn  in  den  Dienst  fremder  Mächte  stellte.  So  übernahm 
Köln  im  Jahre  1434  für  den  Pfalzgrafen  Ludwig,  der  bei  ihren  Bürgern 
für  10000  Gulden  Erbrente  verkauft  hatte,  die  Zinsgarantie  ^'*),  des- 
gleichen 1444  für  den  Erzbischof  Dietrich  von  Köln.  In  letzterem 
Falle  erhielt  die  Stadt  für  eine  in  Frankfurt  und  Köln  aufgenommene 
Summe  von  29  900  Gulden  von  neuem  die  erzbischöflichen  innerhalb 
ihrer  Mauern  gelegenen  Nutzungen  in  Pfandschaft,  um  aus  den  von  2 
Bürgern  verwalteten  Erträgnissen  derselben  die  Schuld  zu  verzinsen  und 
zu  tilgen,  ausserdem  für  ihre  Mühewaltung  eine  jährliche  Provision  von 
600  Gulden  aus  dem  Siegelamt  ^).  Dies  ist  der  Ursprung  der  erz- 
bischöflichen Pfandverschreibung,  der  sog.  Mühlentafelrechnung,  welche 
si)äter  wiederholt  durch  neue  Geldaufnahmen  bekstet,  wie  1448  mit 
21000  Gulden  ^^),  noch  Jahrhunderte  lang  die  Kölner  Erzbischöfe  bis 
zu  einem  gewissen  Grade  in  finanzieller  Abhängigkeit  von  der  Stadt 
gehalten  hat. 

So  war  im  Beginn  der  70er  Jahre  des  15.  Jahrhunderts  die 
Finanzlage  der  Stadt  Köln  eine  leidlich  befriedigende  zu  nennen.  Zwar 
verschlangen  die  Zinsen  der  fundierten  Schuld  noch  immer  die  regel- 
mässigen Einnahmen  der  Samstagsrentkammer  vollständig,  ja  überstiegen 
dieselben  sogar  zeitweise,  doch  konnte  man,  blieben  die  Zeitläufte  ruhig, 
auf  eine  weitere  Abnahme  dieser  drückenden  Verpflichtungen  rechnen. 
Da  aber  kam  die  schwere  Zeit  des  Neusser  Krieges,  der  wie  kein 
anderer,  soweit  unsere  Kenntnisse  der  kölnischen  Geschichte  reichen, 
der  Stadt  die  grössten  materiellen  Opfer  auferlegt  und  das  Gebäude  des 
öffentlichen  Haushaltes  in  seinen  Grundfesten  erschüttert  hat. 

In  dem  schon  eine  Reihe  von  Jahren  andauernden  Zerwürfnis 
zwischen  dem  Erzbischof  Ruprecht  von  Köln  einerseits   und  dem  Dom- 

*»*)  Vgl.  S.  362  Note  43. 

^)  Vgl.  ürk.  Nr.  11705  von  1444  Febr.  25,  verz.  Mitteüungen  XIX  59. 
«)  Vgl.  Urk.  Nr.  12065  von  1448  April  13,  verz.  Mitteilungen  XIX  80. 

♦27 

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364  t^-  Knipping 

Stift  und  den  Ständen  des  Erzstifts  andrerseits  hatte  der  Bat  der  Stadt 
Köln  sich  erst  zn  einer  entschiedenen  Stellungnahme  entschlossen,  als  er 
die  Gefahr   erkannte,    die  der  städtischen  Selbständigkeit  ans  der  An- 
näherung des  Erzbischofs  an  den  eroberungssüchtigen  Herzog  Karl  von 
Burgund  zu  erwachsen  drohte.     Am  5.  Juni  1473  ging  er  einen  Bund 
mit  dem  Domkapitel  und   den  Ständen  des  Erzstifts  ein,   am  24.  Jali 
desselben  Jahres  ebenfalls   mit  dem   Landgrafen   Heinrich   von  Hessen, 
dem  Bruder  des   zum  Schirmer  des  Stifts   erkorenen  Landgrafen  Her- 
mann von  Hessen.     Der  Verlauf  des  Krieges,   der  im  folgenden  FrQh- 
jahr,    nachdem   sich  Herzog  Karl   offen  auf  die   Seite  des   Erzbischofs 
Ruprecht   gestellt  hatte,    ausbrach,    die   fast  ein  Jahr  währende   hart> 
nackige  Belagerung  der  Stadt  Neuss  durch  den  Herzog,   die  saumselige 
HQlfeleistung   des   Kaisers  Friedrich   sind  bekannt,    nicht  weniger  aber 
auch  die  gewaltigen  Anstrengungen,  die  Köln,  wohl  wissend,  dass  nach 
dem   Fall    von   Neuss   das   feindliche   Heer   sich   gegen   seine   eigenen 
Mauern  wälzen  würde,  zum  Entsatz  der  benachbarten  Stadt  gemacht  hat. 
Das  Geld   für   die  enormen  Kosten  dieses  Krieges  hat  die  Stadt, 
allerdings   unter  Anspannung    der    ganzen    wirtschaftlichen   Kraft   ihrer 
Bürger,  wieder,  ausschliesslich  auf  dem  Wege  des  Kredits,  sowohl  durch 
direkte  unverzinsliche  Anleihen  wie  durch  Rentenverkauf  flüssig  gewacht. 
Eine   erste   grosse  Anleihe  wurde  im  Herbst  1474  von  den  vermögen- 
deren Bürgern  erhoben.     Sie  war  eine  freiwillige  gewesen,  wurde  aber 
in  eine  Zwangsanleihe  verwandelt  und  auf  jeden  Einwohner  ausgedehnt, 
als  sich  zeigte,  dass  nicht  alle  Bürger  mit  gleicher  Willfährigkeit  dem 
Ansuchen  ihrer  Obrigkeit  Folge  leisteten.     Am  7.  November  1474  be- 
schlossen alle  Räte  und  die  Vierundvierzig,   dass  man,  nachdem  etliche 
Bürger  grosse  Summen  geliehen  hätten,  die  dazu  föhigen  noch  um  wei- 
tere Darlehn  angehen.   Säumige,    die  ihr  früher  versprochenes  Darlehn 
nicht  innerhalb   der    nächsten   2  Tage   eingeliefert  haben  würden,  ge- 
fangen setzen   und  alle  anderen  Bürger  und  Eingesessenen,   die  sich  zu 
leihen   geweigert  hätten   oder  noch  nicht  darum  ersucht  worden  seien, 
ebenfalls  zu  dieser  Anleihe  heranziehen  solle.     Wer  behaupte,   es  nicht 
zu    können,    habe    unter  Eid   sein    Vermögen    anzugeben    und   binnen 
8  Tagen  den  10.  Pfennig  davon  leihweise  zu  entrichten.     Jeder  Wider- 
spenstige solle  ausgewiesen,    sein  Gut  beschlagnahmt   werden  ^^).     Das 


**)  Vgl.  Liber  rcgistrationum  senatus  IH  f.  31b,  Stein  H  Nr.  345.  Die 
Darstellung  dieser  finanziellen  Massrcgeln  bei  Enneo,  Geschichte  der  Stadt 
Köln  III  514  ist  nicht  richtig. 


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Das  Schaldenwesen  der  Stadt  Köln  im  14.  und  15.  Jahrh.         365 

pekuniäre  Ergebnis  dieser  Zwangsanleihe  ist  ebensowenig  bekannt  wie 
dasjenige  einer  zweiten,  zu  der  der  Rat  noch  vor  Ablanf  desselben 
Jahres  schritt.  Am  11.  Dezember  1474  wnrde  auf  allen  Gaffeln  ein 
von  einer  ausführlichen  Begründung  und  Darlegung  der  politischen  Lage 
begleiteter  Erlass  verlesen,  wonach  jeder  Bürger  und  Eingesessene  nach 
eidlicher  Selbsteinsch&tzung  von  allem  beweglichen  und  unbeweglichen 
Vermögen  den  20.  Pfennig,  d.  i.  5  %,  darleihen  müsse  *^).  Mit  der 
Erhebung  desselben  wurde  eine  Kommission  von  6  Ratsherren,  die  in 
den  folgenden  Monaten,  weil  die  Eintreibung  zu  langsam  vor  sich  ging, 
um  10  Herren  vermehrt  wurde  und  die  einzelnen  Stadtbezirke  unter 
sich  verteilte,  betraut  und  zugleich  verpflichtet,  wöchentlich  mindestens 
3  Tage  und  täglich  mindestens  4  Stunden  zu  diesem  Zwecke  thätig  zu 
sein,  sorgsam  Buch  zu  führen  und  über  die  offenbarten  Vermögensver- 
hältnisse der  einzelnen  Darleiher  sowohl,  wie  über  das  Erträgnis  der 
ganzen  Anleihe  Schweigen  zu  beobachtend^).  Die  Durchftlhrung  dieser 
Massregel  stiess  in  der  Bürgerschaft  zum  Teil  auf  heftigen  Widerstand. 
Am  20.  Januar  1475  beschliesst  der  Rat,  die  Ungehorsamen  bis  zur 
Bezahlung  in  den  Turm  zu  legen,  am  25.  April  ergeht  der  Befehl  an 
die  Turmmeister  und  Gewaltrichter,  eine  Anzahl  bezeichneter  Bürger  zu 
verhaften,  am  19.  Mai  wird  derselbe  wiederholte^).  So  war  die  Auf- 
nahme dieser  Anleihe  kaum  beendet,  als  man  sich  schon  wieder  ge- 
nötigt sah,  an  die  Opferwilligkeit  der  Bürgerschaft  zu  appellieren.  Im 
Juni  1475  galt  es  100  000  Gulden  (ca.  3  874500  Rm)  für  Sold- 
zahlung an  die  „reisigen  ind  voyssknechte,  die  bynnen  Nuyss  up  den 
Steynen,  zo  Zoentz,  zo  Hulkeroide,  zo  Duytzsch,  in  des  keysers  her  ind 
bynnen  deser  stat  in  der  stat  zoulde  geleigen  haint^,  zu  beschaffen. 
Diesmal  wandte  sich  der  Rat  nur  an  eine  beschränkte  Zahl  vermögen- 
der Leute,  auf  welche  die  100000  G.  je  nach  dem  Grade  ihrer 
Leistungsfähigkeit  umgelegt  wurden,  und  Hess  ihnen  auch  die  Wahl, 
anstatt  der  Gewährung  eines  kurzfristigen  unverzinslichen  Darlehns 
Renten  zu  kaufen*®).  Auch  jetzt  musste  wieder  von  dem  Zwangs- 
mittel  der  Gefangensetzung  Gebrauch   gemacht   werden.      Ja   mancher 


*^  Vgl.  Liber  registr.  senatus  III  f.  36—39:  Gedr.  bei  Ulrich,  Annalen 
des  historischen  Vereins  für  den  Niederrhein  49  S.  168;  künftig,  Stein  II 
Xr.  a50  und  Koelhoffsche  Chronik  in  Chroniken  der  Stadt  Köln  III  S.  836. 

")  Vgl.  die  Beschlüsse  von  1474  Dez.  2  bei  Klein  II  Nr.  346,  Nr.  347, 
Nr.  348;  von  1475  Jan.  10  und  Febr.  13  bei  Stein  II  Nr.  354. 

^»)  Vgl.  Stein  II  Nr.  353  und  358. 

«*•)  Vgl.  Stein  II  Nr.  360. 


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366  R-  Knipping 

suchte  sich  der  ihm  auferlegten  Verpflichtung  durch  AnswanderuDg  zu 
entziehen,  sodass  die  Stadt  zum  Verbot  derselben  für  jeden,  ^hey  en 
have  dan  yrst  voldaen  van  demgheme,  damp  hey  gesatzt  is  worden^^ 
veranlasst  wurde  ^^). 

Diese  mangelnde  Willfährigkeit  wird  erklärlich,  wenn  man  be- 
rücksichtigt, dass  unterdessen  wohl  ebenso  grosse  Summen,  wie  auf  dem 
Zwangswege,  der  Stadtkasse  aus  der  Bürgerschaft  freiwillig  durch 
Reutenkauf  zugeflossen  waren. 

Der  vermehrte  Rentenverkauf  begann  auf  der  Samstagsrentkammer 
im  Juli  1474,  er  nahm  bald  solche  Ausdehnung  an,  dass  man,  um  die 
Arbeit  bewältigen  zu  können,  auch  das  Personal  der  Mittwochskammer 
dazu  heranziehen  musste.  Der  Zinskurs  der  Erbrente  war  bei  dieser 
so  plötzlich  gewachsenen  Kreditbedürftigkeit  der  Stadt  sofort  auf  5  % 
in  die  Höhe  geschnellt,  nicht  viel  später  stieg  auch  die  nicht  ablösbare 
Leibrente  von  SVs  %  auf  10  %.  Je  länger  die  Geldnot  anhielt,  um 
so  grösser  wurden  auch  die  Schwierigkeiten,  neues  Kapital  zu  bekommen. 
Am  28.  Januar  1475  ermächtigt  der  Rat  die  Beisitzer  der  Schulden- 
verwaltungskammer, lOprozentige  Leibrenten  auf  zwei  Leben  mit  dem 
Vorbehalt  der  Ablösung  zu  verkaufen^*),  ein  Schritt,  den  man  bisher 
noch  niemals  zu  thun  gezwungen  gewesen  war.  Am  25.  März  desselben 
Jahres  versteht  man  sich  sogar  dazu,  den  Vorbehalt  des  Rückkaufs  für 
derartige  Renten  fallen  zu  lassen  ^^).  Auf  diese  Weise  ist  von  1474 
bis  1476  die  Summe  von  1 301  587  Mark  10  Schillingen  und  zwar 
für  420  Erbrenten  und  608  Leibrenten,  letztere  zumeist  auf  2  Leben, 
aufgenommen  und  damit  die  fundierte  Schuld  der  Stadt  im  Jahre  1477, 
wenn  wir  wieder  die  Erbrente  durchschnittlich  zu  4Vs  %,  die  Leibrente 
zu  9%  rechnen,  auf  1754  566  M.  (ca.  13  950  897  Rm.)  erhöht 
worden.  Fast  die  Hälfte  davon,  nämlich  818  911  M.,  entßült  auf  die 
Erbrentenschuld,  935  655  M.  auf  die  Leibrentenschuld.  Das  macht  auf 
den  Kopf  der  Bevölkerung,  nehmen  wir  die  damalige  Einwohnerzahl 
von  Köln  auf  50000  Personen   an,   was  der  Wahrheit  ziemlich  nahe 


")  Vgl.  Stein  H  Nr.  359  und  361. 

**)  Der  Überlebende  bezieht  die  ganze  Rente  weiter,  so  dass  eine  der- 
artige Leibrente  völlig  der  modernen  Tontine  entspricht.  Vgl.  Stobbe,  Hand- 
buch des  deutschen  Privatrechts  1870  III  347. 

*•)  Liber  registrationum  senatus  III  f.  42:  Ratsbefehl,  up  beyde  rent- 
kameren  zo  Urkunden,  lijffrente  zo  verkouffen  up  2  lyff,  den  pennynck  umb  10, 
ouch  off  sij  is  nyet  gebesseren  kunnen,  steedtzkouffs  up  2  lijff  umb  der 
groisser  noit  wille,  die  stat  yetzont  ynne  is. 


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Das  Schaldenwesen  der  Stadt  Köln  im  14.  und  15.  Jahrh.         367 

kommen  dürfte,  279  Rm.  ^).  An  Zinsen  müssen  im  Jahre  1477 
121061  M.  (ca.  972  422  Rm.)  gezahlt  werden,  das  ist  das  4 fache 
von  der  Zinssamme  des  Jahres  1474. 

Die  Kölnische  Finanzverwaltang  stand  also  nach  Beendigung  des 
Krieges  vor  der  Aufgabe,  einmal  eine  schwebende  Schuld  von  uns  un- 
bekanntem, aber  ohne  Frage  ausserordentlich  hohem  Betrage  in  kurzer 
Frist  zurückzuerstatten,  sodann  eine  laufende  Schuld  zu  tilgen,  deren 
blosse  Verzinsung  soviel  erforderte,  als  die  Gesamtausgaben  eines  Nor- 
maletats vor  dem  Neusser  Kriege  betragen  haben  mochten. 

Der  erste  Schritt  zur  Lösung  dieses  Finanzproblems  war  eine 
noch  im  Laufe  des  Jahres  1475  vorgenommene  Erhöhung  der  Yer- 
brauchsteuem  von  Wein,  Bier,  Brod  und  der  Verkehrsteuer  von  der 
„drugware**  ^^).  Die  beiden  letzten  Accisen,  von  denen  übrigens  die 
von  der  'drngware'  auf  die  Klagen  der  fremden  und  einheimischen  Kauf- 
lente  hin  schon  am  20.  März  1476  wieder  vom  50.  auf  den  100. 
Pfennig,  d.  h.  auf  ihre  alte  Höhe,  herabgesetzt  wurde  ^®),  dienten  der 
Mittwochsrentkammer  zu  der  von  ihr  übernommenen  Abstossung  der 
schwebenden  Schuld.  Wann  dieselbe  zu  Ende  geführt  worden  ist,  wissen 
wir  nicht,  es  ist  nur  sicher,  dass  die  schwebende  zum  Teil  in  Renten- 
schuld verwandelt  wurde;  denn  im  Jahre  1477  fliesst  der  Mittwochs- 
rentkammer aus  der  Schuldenverwaltungskasse  die  grosse  Summe  von 
338  456  M.  8  Seh.  zu. 

Der  letzteren  standen  zur  Zinszahlung  an  regelmässigen  Einkünften 
die  Erträgnisse  der  Weineinfuhraccise,  die,  was  auffallend  genug  ist, 
sei  es  aus  Rücksicht  auf  die  fremden  oder  auf  die  eigenen  Weinhändler, 
keine  Erhöhung  erfahren  hatte,  die  Accise  von  der  Drugware  und  das 
auf  das  doppelte  seines  bisherigen  Ertrages  gesteigerte  Biergeld  zur 
Verfügung.  Dazu  kamen  ferner  die  nunmehr  durchschnittlich  drei  Mal 
so  viel  wie  früher  ergebenden  Einnahmen  ans  der  Weinzapfaccise,  welche 
von  jetzt  ab  von  der  Freitagskasse   ungeteilt  der  Samstagsrentkammer 


^)  Im  Jahre  1893  betrug  die  Schuldenlast  der  Stadt  Köln  pro  Kopf 
ca.  70  Rm.  vgl.  den  Haushaltsetat  der  Stadt  Köln  für  das  Rechnungsjahr 
1894/95  Kohl  1894;  im  deutschen  Reich  ca.  35  Rm.  vgl.  Hubner,  Statistische 
Tabellen  1894.  Doch  wurde  es  nicht  unbedenklich  sein,  aus  diesen  Zahlen 
vergleichende  Schlüsse  zu  ziehen,  da  sie  nur  annähernde  Gültigkeit  bean- 
spruchen können,  und  wir  ferner  für  das  mittelalterliche  Köln  den  Stand  des 
Volks  Vermögens,  des  Gegengewichts  zur  Schuld,  nicht  kennen. 

^^)  Vgl.  Liber  registrationum  senatus  HI  f.  48  und  Prosarelation  über 
die  Unruhen  von  1481—1482  in  Chroniken  der  Stadt  Köln  IH  929. 

")  Vgl.  Stein  H  Nr.  374. 


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368  R  Kuippiiig 

zugeführt  wurden,  der  vom  Kaiser  der  Stadt  für  ihre  Kriegsaostrengangeii 
verliehene,  etwa  40  000  M.  bringende  Kölner  Zoll,  sowie  vom  Jahre 
li78  ab  der  Zoll  zu  Linn  und  Bruchteile  der  Zölle  zu  Bonn  und 
Andernach,  die  den  Kölnern  vom  Erzbischof  Hermann  von  Hessen  zur 
Tilgung  ihrer  auf  99  600  Gulden  berechneten  Auslagen  angewiesen  wor- 
den waren.  Alles  in  allem  ergab  dies  durchschnittlich  120  000  M., 
jedoch,  da  auch  fortdauernd  noch  die  Mittwochsrentkammer  mit  ansehn- 
lichen Summen  unterstützt  werden  musste,  nicht  genug,  um  die  Renten 
aus  der  fundierten  Schuld  zu  bestreiten.  Der  Rat  war  somit,  wollte 
er  nicht  zu  ungewöhnlichen  Massregeln  greifen,  vor  die  Notwendigkeit 
gestellt,  aus  neuen  Rentenverkäufen  das  Geld  zur  Bezahlung  der  alten 
Zinsen  herbeizuschaffen.  Indem  er  diesen  finanzpolitisch  äusserst  be- 
denklichen Schritt  that,  brachte  er  die  Stadt  in  den  Zustand  des  ver- 
steckten Bankerotts. 

Man  könnte  geneigt  sein,  dem  eifrigen,  wenn  auch  kurzsichtigen 
Bemühen  der  städtischen  Verwaltung,  um  jeden  Preis  ihren  Verpflich- 
tungen nachzukommen,  die  Anerkennung  nicht  zu  versagen,  wenn  es 
nicht  zu  deutlich  wäre,  dass  sie  hierbei  zum  guten  Teil  von  Interessen- 
politik geleitet  wurde,  denn  die  Hauptgläubiger  der  Stadt  waren  die, 
welche  am  Regiment  sassen.  Was  sie  aber  in  erster  Linie  erstrebte, 
das  war  die  Aufrechterhaltung  des  öffentlichen  Kredits,  und  diese  wurde 
auch  erreicht.  Das  grosse  und  kleine  Kapital,  welches  vielleicht  eine 
offene  Bankerotterklärung  seitens  der  Stadt  befürchtet  hatte,  blieb  ruhig 
und  behielt  das  Vertrauen  zu  ihrer  Leistungsfähigkeit,  als  es  sah,  wie 
die  Finanzverwaltung  nach  wie  vor  ohne  Stockung  die  Zinsen  der  Schuld 
auszahlte.  Der  beste  Beweis  dafür  liegt  darin,  dass  schon  im  Jahre  1478 
der  Zins  der  Erbrente  von  ö  %  auf  4  %,  derjenige  der  nicht  ablös- 
baren Leibrente  wieder  auf  8Vs  %  sank  und  dass  Leibrenten  auf  zwei 
Leben  nicht  mehr  verkauft  zu  werden  brauchten. 

Doch  diese  Erhaltung  des  „gelouvens**  der  Stadt,  die  den  An- 
schein erweckte,  als  ob  der  Gang  des  städtischen  Haushalts  sich  unge- 
stört in  seinen  alten  regelmässigen  Bahnen  bewegte,  geschah  um  theueren 
Preis,  nämlich  auf  Kosten  des  innern  Friedens.  Es  hatte  in  der  letzten 
Zeit  vieles  zusammengewirkt,  um  Unzufriedenheit  in  die  Bürgerschaft 
hineinzutragen.  Durch  ein  schweres  Zerwürfnis  der  Stadt  Köln  mit  der 
Hanse,  durch  die  Wirren  des  burgundischen  Krieges,  durch  eine  rapide 
Münzverschlechterung  war  in  den  letzten  Jahren  das  Kölnische  Erwerbs- 
leben auf  das  empfindlichste  geschädigt  worden.  Dazu  kam  die  Er- 
bitterung, welche  sich  in  den  Kreisen  des  Kleinbürgerstandes  gogen  das 


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Das  Schaldeawesen  der  Stadt  KöIq  im  14.  und  15.  Jahrb.         -{öQ 

städtische  Regiment  regte,  das  aaf  der  Grondlage  der  demokratischen 
Verfassung  von  1396  im  Laufe  des  15.  Jahrhunderts  allmählich  ein 
ganz  plntokratisches  Gepräge  angenommen  hatte,  denn  Mitgliedschaft  im 
Rat  und  Bekleidung  der  öffentlichen  Ämter  wechselten  nur  in  einem  kleinen 
Kreis  reicher  Kaufmannsfamilien.  Ausschktggebend  war  aber  die  schon 
erwähnte  Erhöhung  der  Accisen  von  den  Lebensmitteln,  wodurch  Tilgung 
und  Verzinsung  der  öffentlichen  Schuld,  also  die  Lasten  des  eben  be- 
endeten Krieges,  zum  erheblichsten  Teil  auf  die  Schultern  der  breiten 
Masse  der  Bevölkerung  gewälzt  war.  Drohende  Anzeichen  der  wachsen- 
den Unzufriedenheit  machten  sich  schon  im  Jahre  1477  bemerkbar,  als 
der  Rat  der  Stadt  diese  ursprünglich  nur  auf  3  Jahre  beschlossene 
Accisenerhöhung  nicht  abschaffte,  sondern  weiter  beibehielt.  Zum  offenen 
Ausbruch  kam  die  Empörung  jedoch   erst  im  Herbst  des  Jahres  1481. 

Von  den  Ämtern  der  kleinen  Handwerker  ging  die  Bewegung  aus, 
bald  schlössen  sich  auch,  freiwillig  oder  gezwungen,  die  flbrigen  Gaffeln 
an.  Man  setzte  dem  Rat  eine  Nebenregierung  zur  Seite,  welche  ihn 
terrorisierte  und  die  Erfüllung  der  in  der  Herabsetzung  der  Verzehrs- 
steuern und  Sistierung  der  Rentenzahlungen  gipfelnden  Forderungen  der 
Gemeinde  verlangte.  Die  erste  Forderung  wurde  erfüllt,  die  zweite,  die 
aus  dem  Munde  der  Besitzlosen  kam,  nicht.  Vielmehr  scheint  sie  vor 
allem  den  Umschwung  im  Verlauf  der  Dinge  veranlasst  zu  haben.  Die 
grosse  Menge  der  kleinen  Bürger,  die  ihre  Ersparnisse  in  der  Staats- 
schuld angelegt  und  auf  die  Zinsen  zu  verzichten  keine  Neigung  hatten, 
wurde  stutzig  und  wandte  sich,  als  eine  Durchsicht  der  städtischen  Rech- 
nungsbücher auch  die  vermuteten  Unterschleife  der  Finanzbehörden  nicht 
zu  Tage  förderte,  von  der  immer  radikaler  werdenden  Bewegung  ab. 
Sie  schloss  sich  an  die  Partei  der  reichen  Kaufleute  an,  die  naturge- 
mäss  von  vornherein  dem  revolutionären  Treiben  feindlich  gegenüber 
gestanden  waren,  und  gab  mit  dieser  zusammen  dem  Rat  die  Kraft, 
im  Frühjahr  1482  die  Empörung  mit  blutiger  Strenge  niederzuwerfen. 
Der  ehemalige  Zustand  wurde  wieder  hergestellt  und  die  Accisen  auf 
die  frühere  Höhe  gebracht.  Die  üble  Finanzlage  aber  erfuhr  dadurch 
keine  Besserung,   man  wirtschaftete  ruhig  in  der  alten  Weise   weiter. 

Die  fundierte  Schuld  wuchs  langsam,  aber  unablässig.  Im 
Jahre  1482  beträgt  sie  2  009  066  M.  (ca.  15  935  823  Rm),  nämlich 
899  755  M.  an  Erbrenten-,  1109  311  M.  an  Leibrentenschnld  und 
mnss  mit  140  327  M.  (ca.  1127  177  Rm.)  verzinst  werden,  1493: 
2  427  777  M.  und  zwar  1556111  M.  Erbrenten-  und  871666  M. 
Leibrentenschuld,  während  die  Zinsen  sich  auf  148  475  M.  10  Seh. 
belaufen. 


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370  R-  Knipping 

Wohl  machte  der  Rat  mancherlei  Versuche,  um  diesen  verhängnis- 
vollen Entwicklungsgang  aufzuhalten,  er  vermehrte  die  Zahl  der  Beisitzer 
auf  der  Schuldenverwaltungskammer  von  4  auf  6  ^^)  und  setzte  denselben 
im  Jahre  1484  eine  besondere  Schuldentilgungskommission  zur  Seite  ^^, 
verbot,  die  Samstagskammer  mit  andern  Verpflichtungen  als  solchen, 
die  zur  Tilgung  der  Schuld  dienten,  zu  belasten  ^^),  aber  man  war  nicht 
in  der  Lage,  auch  nur  für  kurze  Zeit  das  Verbot  zu  beachten  ^^),  er 
machte  Anläufe  zum  Sparen,  die  jedoch  zu  kleinlich  waren,  als  dass 
man  weit  damit  h&tte  kommen  können.  Mit  besonderem  Nachdruck 
aber  verlegte  sich  die  Finanzverwaltung  auf  das  Geschäft  der  Renten- 
konversion. Schon  gleich  nach  der  grossen  Belastung  der  fundierten 
Schuld  im  Jahre  1475  zeigte  sich  das  Bestreben,  die  unter  so  nn- 
günstigen  Bedingungen  eingegangenen  Verbindlichkeiten  in  erträglichere 
zu  verwandeln,  die  Leibrenten  auf  2  Leben  in  solche  auf  1  Leben, 
und  als  1478  der  Zinskurs  gesunken  war,  Leibrenten  zu  10  %  in 
solche  zu  SV's  %  ^^),  sowie  Erbrenten  zu  5  Vo  in  4prozentige  zu  kon- 
vertieren. Man  betrieb  das  Verfahren  unermüdlich  weiter,  auch  als 
die  Konversion  zum  niedrigeren  Kurs  durchgeführt  war,  indem  man  die 
Erbrentenschuld  durch  Verwandlung  in  Leibrentenschuld  zu  amortisieren 
suchte^*).     Es  sind  so  von  den  in  der  Zeit  von  1475—1512  verzins- 


»^)  1482  Mai  31.    Vgl.  Stein  I  S.  516. 

")  Vgl.  Stein  II  Nr.  421. 

")  1487  Aug.  6.    Vgl.  Stein  II  Nr.  443. 

*^)  Schon  im  folgenden  Jahre  1488  muss  die  Samstagsrentkammer 
wieder  136002  M.  6  Seh.  an  die  Mittwochsrentkammer  liefern. 

^>)  1486  wird  die  lOprozentige  Leibrente  sogar  ausnahmsweise  auch  in 
4prozentige  Erbrente  verwandelt.    Vgl.  Stein  II  Nr.  438. 

*^)  Die  fortwährend  hervortretende  Bevorzugung  der  Leibrente  vor 
der  Erbrente  legt  die  Frage  nahe,  ob  denn  das  Leibrentengeschäft  wirklich 
einen  grösseren  Vorteil  als  das  Erbrentengeschäft  bot,  ob  nicht  vielmehr  die 
Amortisationsquote  der  Leibrente,  d.  h.  die  Differenz  zwischen  Erbrentenzins 
und  Leibrentenzins  zu  gross  war.  Nehmen  wir  wieder  die  Leibrente  durch- 
schnittlich zu  9  o/o,  die  Erbrente  zu  47»  «/o  an,  so  betrug  bei  einem  Kapital- 
betrag von  100  M.  die  Summe  der  bei  einer  Leibrente  gezahlten  Zinsen  nach 
23  Jahren  207  M.,  die  Summe  der  bei  der  Erbrente  gezahlten  Zinsen  zu- 
sammen mit  dem  Ablösungsbetrag  103V2  M.  -f-  100  M.  =  203V2  M.,  nach 
25  Jahren  225  M.  bezw.  212V2  M ,  nach  30  Jahren  270  M.  bezw.  235  M., 
nach  40  Jahren  360  M.,  bezw.  280  M.,  nach  50  Jahren  450  M.  bezw.  325  M., 
d.  h.  erlebte  ein  Leibrentner  das  23.  Jahr  des  Zinsenbezugs,  so  hatte  man 
ihm  an  Renten  schon  mehr  gezahlt,  als  der  Betrag  der  Zinsen  für  eine  Erb- 
rente mit  der  Ablösungssumme  ausmachte.  Ausschlaggebend  war  also  die 
durchschnittliche  Lebensdauer  der  Rentner.    Ein  Beleg  dafür,  dass  man  beim 


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Das  Schnldenwesen  der  Sudt  Köln  im  14.  und  15.  Jabrh.         371 

lieh  aufgenommenen  5  977  750  M.  (ca.  39  453  150  Rm.)  nicht  weniger 
als  2  351  513  M.  (ca.  15  518  985  Rm.)  für  derartige  Rentenkonver- 
tiernngea  verwendet  worden.  Das  Anwachsen  der  fundierten  Schuld 
bat  durch  diese  Bemühungen  verzögert,  aber  nicht  verhindert  werden 
können,  wie  schon  das  Verhältnis  der  beiden  ebengenannten  Zahlen  zu 
einander  beweist.  Fort  und  fort  mussten  bedeutende  Beträge  an  die 
Mittwochsrentkammer  abgegeben,  mussten  schwebende  Schulden,  deren 
man  auch  jetzt  nicht  entraten  konnte,  in  fundierte  verwandelt  werden. 
Noch  trostloser  wurde  die  Lage,  als  im  Jahre  1490  die  Erträgnisse 
des  vom  Kaiser  verliehenen  Zolles  aufhörten,  der  Samstagsrentkammer 
znznfliessen  ^^)  und  man  nun  den  dadurch  entstandenen  Ausfall  für  die 


Leibrentenverkauf  Alter  und  Gesundheitszustand  des  Käufers  in  Betracht  zog, 
findet  sich  nicht  Andrerseits  ist  es  grade  sehr  häufig  der  Fall,  dass  Eltern 
f&r  ihre  Kinder  Renten  kaufen,  von  den  nicht  ablösbaren  Renten  auf  2  Leben 
ganz  zu  schweigen.  Heutzutage  (vgl.  6.  Rümelin,  Die  Bevölkerungslehre  in 
Schönbergs  Handbuch  der  politischen  Oekonomie  I  Bd.  1882  S.  1224)  beträgt 
die  mittlere  Lebenserwartung •  bei  einem  Alter  von  10  Jahren:  50,6  Jahre, 
von  20  J.:  42  J,  von  30  J.:  33,9  J.,  von  40  J.:  26,2  J.,  von  45  J.:  22,3  J. 
Man  hätte  also,  wäre  sie  damals  die  gleiche  gewesen,  niemanden  unter  45 
Jahren  Leibrenten  verkaufen  dürfen,  wenn  man  Aussicht  auf  Gewinn  haben 
wollte.  Wir  haben  nun  probeweise  bei  einer  Reihe  von  aufs  Geradewohl 
herausgegriffenen  Leibsüchtern  mit  Hülfe  der  Rentenregister  verfolgt,  wie 
lange  sie  die  Rente  bezogen  haben,  und  kamen  dabei  zu  folgenden  Ergeb- 
nissen :  von  den  90  Leibrenten,  die  von  1477  Febr.— 1478  Febr.  auf  1  Leben 
verkauft  worden  sind,  werden  51  (56,66  Vo)  noch  nach  23  Jahren  ausgezahlt, 
12  (13,330/0)  noch  nach  30  J,  8  (8,880/0)  noch  nach  35  J.,  4  (4,44 Vo)  noch 
nach  40  J.,  2  (2,22  Vo)  noch  nach  50  J.,  1  (1,11  ^/o)  noch  nach  70  Jahren. 
Von  den  1459  verkauften  25  Leibrenten  (vgl.  Rentenregister,  Rechnungen 
Bd.  35  zum  Termin  Martini-Pfingsten)  finden  sich  im  Rentenregister  von  1479, 
also  nach  20  Jahren,  noch  21  (84  0/0)  wieder,  von  den  1475  auf  1  Leben  ver- 
kauften 24  Leibrenten  werden  nach  23  Jahren  noch  13  (58,16  0/0)  ausgezahlt. 
Es  hat  also  den  Anschein,  dass  die  Stadt  aus  der  Bevorzugung  der  Leib- 
renten keinen  Nutzen  gezogen,  sondern  Schaden  erlitten  hat,  und  dass  es 
vielmehr  nur  der  Umstand,  dass  diese  Art  von  Rentenschuld  nicht  mehr  ab- 
gelöst zu  werden  brauchte,  war,  was  dieselbe  so  beliebt  gemacht  hat.  Gegen 
Ende  des  15.  Jahrhunderts  und  im  ersten  Jahrzehnt  des  folgenden  nimmt  die 
Zahl  der  Erbreateoverkäufe  im  Vergleich  zu  den  Leibrentenverkäufen  übrigens 
unverhältnismässig  zu,  sei  es,  dass  die  Vorliebe  der  Finanzverwaltung  für  die 
Leibrente  nachliess,  oder  das  kaufende  Publikum  dieselbe  nicht  mehr  neh- 
men wollte. 

**)  Der  Zoll  wurde  der  Stadt  zwar  erst  am  24.  Juni  1494  wieder  ge- 
nommen, seine  Einkünfte  sind  aber  von  1490  ab  in  den  Einnahmebüchern 
der  Samstagsrentkammer  nicht  mehr  verzeichnet.    Vielleicht  ist  in  Folge  der 


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372  R-  Knipping 

Zinszahlung  entsprechend  dem  bisher  geabten  Brauch  durch  vermehrte 
Rentenverkäufe  zu  decken  suchte. 

Helfen  konnten  hier  nur  noch  ausserordentliche  Mittel :  die  direkte 
Steuer,  Sistierung  der  Rentenzahlung  an  die  einheimische  Gläabiger- 
schaft  oder  ähnliche  die  Opferwilligkeit  der  besitzenden  Klassen  an- 
rufende Massregeln,  und  es  gab  verständige  Männer,  die  den  Rat  der 
Stadt  auf  diesen  Weg  wiesen. 

Wir  besitzen  aus  dem  letzten  Jahrzehnt  des  15.  Jahrhunderts 
eine  Reihe  von  Finanzreformvorschlägen,  die  von  einem  so  überraschen- 
den Verständnis  für  die  Lage  der  Dinge  und  die  Mittel  zu  ihrer 
Besserung,  von  einem  für  diese  Zeit  so  ungewöhnlichen  finanzmännischen 
Können  ihres  Urhebers  zeugen,  dass  sie  wohl  eine  nähere  Betrachtung 
verdienen.  Sie  sind  dem  scharfsinnigen  und  beweglichen  Geiste  des 
Kölner  Bürgers  Gerhard  von  Wesel  entsprungen,  eines  Mannes,  der  in 
einer  vielgestaltigen  amtlichen  Thätigkeit,  besonders  aber  als  Mitglied 
der  Schuldenverwaltung  und  als  Rentmeister  genugsam  Gelegenheit  ge- 
habt hatte,  die  Zerfahrenheit  der  finanziellen  Verhältnisse  und  vor  allem 
den  schlimmen  Stand  des  städtischen  Schuldenwesens  kennen  zu  lernen  ^*). 

Das   erste   dieser  Projekte,    das   dem  Jahre    1490    angehört  ^^), 

Gewaltmassregeln  der  oberrheinischen  Kurfürsten  gegen  den  Zoll  im  Jahre 
1490  nichts  eingekommeo,  während  von  1491  ab  die  Zollerträgnisse  wohl 
durch  den  an  die  genannten  Fürsten  zu  zahlenden  Anteil  von  5000  Gulden 
aufgezehrt  wurden. 

**)  Über  die  Lebensverhältnisse  Gerhards  von  Wesel  vgl.  Liber  re- 
gistrationuni  senatus  Bd.  IXE  von  1487  ab,  besonders  f.  242  und  259^,  die 
Ratsliste  von  1439—1622  und  die  Mühlentafelrechnung,  Rechnungen  Bd.  33. 
Seit  1487  war  er  als  Ratsherr,  Ratsrichter,  Mitglied  von  Schickungen,  und 
als  Gesandter  am  königlichen  Hofe  für  die  Stadt  thätig.  Von  1491—1494 
bekleidete  er  das  Amt  eines  Besitzers  auf  der  Samstagsrentkammer.  In  den 
Jahren  1494,  1497,  1502  und  1507  war  er  als  Bürgermeister,  149')/96  Rent- 
meister. Am  16.  März  1496  wurde  seiner  Bitte  um  Entlastung  von  den  Ge- 
schäften mit  Rücksicht  auf  sein  Alter  und  der  swachten  und  anmechticbeit 
syns  lyfs  willfahrt.  Von  1493—1501  verwaltete  er  als  Stellvertreter  der 
Stadt  die  erzbischöfliche  Pfandverschreibung.  1509  wurde  er  zum  letzten 
Mal  in  den  Rat  gewählt.  —  Die  Vorschläge,  die  sich  in  der  Abteilung  „Ver- 
waltungsakten" befinden,  sind  sämtlich  undatiert,  lassen  sich  aber  bestimmten 
Jahren  zuweisen.  Der  Name  Gerhards  von  Wesel  wird  in  den  mit  zahl- 
reichen Korrekturen  und  Zusätzen  versehenen  Entwürfen  nicht  genannt.  Dass 
sie  aber  von  seiner  Hand  herrühren,  beweist  ein  von  ihm  selbst  geschrie- 
bener und  seine  Unterschrift  tragender  Brief  vom  14.  Aug.  1459  in  der  Ab- 
teilung „Köln  und  das  Reich**. 

^<^)  Der  Kurs  des  bescheidenen  Guldens  zu  33  Albus  weist  auf  dies 
Jahr  hin. 


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l)as  Scholdenw^sen  der  Stadt  Köln  im  14.  and  15.  Jahrh.         373 

lautet  also:  1.  Man  verkaufe  für  20000  bescheidene  Gulden  off  dat 
gangber  wert  darvar,  nämlich  33  Albus  oder  5V2  Kölnische  Mark  pro 
Gulden,  10  prozentige  Leibrenten,  ebenso  für  50  000  bescheidene  Gulden 
4prozentige  Erbrenten  und  löse  mit  den  eingekommenen  70  000  besch. 
Gulden,  die  gleich  385  000  Mark  oder  96  250  oberl&ndischen  Gulden 
(der  Gulden  zu  4  M.)  sind,  4  prozentige  Erbrenten  in  oberl.  G.  ab, 
wodurch  der  Zins  der  Rentenschnld  um  3850  oberl.  G.  vermindert  wird; 

2.  die  neu  verkauften  Renten,  im  Gesamtbetrag  von  4000  besch.  G., 
sollen  nicht  der  Samstagsrentkaramer  zur  Last  fallen,  sondern  jährlich, 
und  zwar  vorläufig  6  Jahre  lang,  durch  Umlage  auf  die  Bürgerschaft 
aufgebracht  werden  ^bis  zo  der  zijt,  dat  dat  payment  zo  Colne  myt  der 
Kurfürsten  ind  anderrer  umbgelegenre  lande  muntze  concordierde  ind 
over  eyn  droge,  as  wale  mircklich  is  balde  gescheen  moes,  dadorch  as 
dan  de  stat  avelose  der  erffrenten  vurs.  myt  sulchen  swaren  marcken, 
der  stat  asdan  in  eren  incommenden  zijnsen,  pechten  ind  anderen  ge- 
rechticheiden  weurde,  des  de  bequemliger  doen  mochten,  nemlich  ickligen 
bescheidenen  Gulden  der  vurs.  erffrenten  myt  4  m  ind  4  s.  colsch,  as- 
dan genge  ind  geve,  aveloessen  ind  gelden,  so  verre  men  weulde,  onch 
vrere  aen  zwijvel,  der  lijffzucht  vurs.  enmoeste  eyndeils  bynnen  middelen 
zijden   affgestorven  sin,    solchs  queme  der   stat  ouch   asdan  zo   goede\ 

3.  Ist  aus  den  Einkünften  der  Stadt  neues  schweres  Geld  in  genügen- 
der Menge  eingelaufen,  alsdann  soll  man  die  4000  besch.  G.,  Vilch 
payment  na  gelegenheit  stijgen  moes  ind  nyet  affgain  enmach*,  jedenfalls 
aber  noch  mindestens  den  Kurs  von  5Va  M.  pro  Gulden  haben  wird, 
mit  den  neuen  schweren  Marken  ablösen,  d.  h.  für  jede  5Va  M.  ein- 
gezahlten Geldes  4  M.  4  Seh.  zurückgeben.  4.  Über  den  eigentlichen 
Zweck  dieser  Finanzoperation  dürfe  in  den  zur  Verwirklichung  derselben 
erforderlichen  Verhandlungen  mit  allen  Räten  und  den  Vierundvierzig 
nichts  verraten  werden,  Madorch  sich  yemantz  deshalven  zucken  ader 
verandronge  des  paymentz  sich  besorgen  dorfften  ind  daromb  sware  were 
zo  deser  zgt  myt  den  b.  g.  an  die  stat  zo  gelden' ^^). 

Der  Vorteil,  den  die  Stadt  aus  der  Realisierung  dieser  Vorschläge 
ziehen  musste,  war  also  ein  dreifacher  Er  entsprang  sowohl  aus  der 
Konversion  und  Rentenablösung  als  aus  der  6  Jahre  langen  Ersparung 
von  4000  b.  G.,  in  Summa  von  24  000  b.  G.  an  Zinsen.  Zum  Ver- 
ständnis der  Konversion  muss  bemerkt  werden,  dass  sich  das  kölnische 


*^  Weitere  Paragraphen,  die  davon  handeln,  wie  die  Finanzverhältnisse 
durch  sorgsamere  Einfordernng  der  Accisen  und  Bussen  und  ihre  eventuelle  Er- 
höhung zu  bessern  seien,  können  in  diesem  Zusammenhang  übergangen  werden. 


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374  R.  Knippinjf 

Silbergeld  seit  dem  Jahre  1468,  wo  ein  Goldgulden  4  Mark  Silber 
enthielt,  so  reissend  verschlechtert  hatte  ^^),  dass  im  Jahre  1490  schon 
öVt  Mark  auf  einen  Goldgulden  gingen,^  und  dass  diese  Tendenz  znr 
Yerschlechternng  noch  weiter  anhielt,  während  in  den  Gebieten  der  ober- 
rheinischen Kurfürsten,  mit  denen  die  Erzbischöfe  von  Köln  und  Trier 
1488  ihren  MQnzverband  erneuert  hatten,  eine  bessere,  sich  grosser 
Stabilität  erfreuende  Silbennanze,  von  der  4  M.  4  Seh.  einen  Gold- 
gulden ausmachten,  im  Umlauf  war.  Bei  der  ersten  Konversion  zahlte 
die  Stadt  nur  besseres  Silbergeld,  von  dem  4  Maik  auf  den  Golden 
gegangen  waren,  mit  schlechterem,  von  dem  b^lt  M.  dem  Gulden  an 
Wert  gleichkamen,  zurQck  und  gewann  dabei  also  96  250  X  iVs  M., 
die  Differenz  zwischen  dem  früheren  und  jetzigen  Gulden  =  144  375  M. 
Dieses  Verfahren  war  illoyal,  wurde  von  der  Stadt  aber  bei  jeder  Rent- 
ablösnng  angewendet.  Neu  jedoch,  und  darin  liegt  die  Bedeutung  des 
ganzen  Projekts,  war  der  Gedanke,  welcher  der  Ablösung  der  nenauf- 
genommenen  Renten  zugrunde  lag.  Mit  klarem  Blick  erkannte  Gerhard 
von  Wesel,  dass  der  Zustand  der  beständigen  Münzverschlechterung 
nicht  mehr  lange  andauern  könne,  dass  sich  Köln  binnen  kurzem  dem 
Münzverband  der  Kurfürsten  anschliessen  und  das  bessere  Silbergeld 
derselben  einführen  müsse.  War  dieser  Zeitpunkt  gekommen,  dann 
musste  die  Stadt,  das  war  die  Voraussetzung  für  die  Finanzoperation, 
bei  ihren  Einkünften  sich  an  den  bisherigen  Accise-  und  Pachtsätzen 
halten  und  die  Anzahl  Mark,  die  früher  in  leichter  Münze  zu  zahlen 
war,  jetzt  in  der  besseren  Münze  fordern.  Den  Gläubigern  gegenüber 
sollte  man  dagegen  nicht  ein  gleiches  Verfahren  anwenden,  vielmehr 
die  in  leichtem  Pagament  gegebenen  Rentenkaufsummen  anstatt  mit 
ebensoviel  schwerem  Silber  nur  mit  dem  entsprechenden  Äquivalent, 
d.  h.  den  Gulden  statt  mit  b^U  M.  mit  4  M.  4  Seh.  zurückzahlen. 
Der  zweite  Vorschlag  vom  Jahre  1493  geht  ebenfalls  auf  eine 
Münzoperation  hinaus  und  scheint  von  Gerhard  von  Wesel  in  seiner 
Eigenschaft  als  Mitglied  einer  Ratsschickung,  die  über  die  neueinzn- 
führende  Silbermünze  verhandeln  sollte,  gemacht  worden  zu  sein^. 
Was  er  im  Jahre  1490  vorausgesehen  hatte,  war  jetzt  eingetroffen. 
Die  Stadt  hatte  sich  endlich,  nachdem  der  Kurs  des  Guldens  auf  6  Mark 
gestiegen  war,  zu  einer  Münzreform  entschlossen  und  war  am  12.  März 
1493  mit  dem  Erzbischof  von  Köln  und  dem  Herzog  von  Jülich-Berg 


")  Vgl.  Kruse,  Kölnische  Geldgeschichte  S.  92. 

<>)  Vgl.  Liber  registrationum  senatus  III  f.  242  149.S  März  26. 


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l)as  Schuldenwesen  der  Stadt  tLö\n  im  14.  und  15.  Jahrh.         $75 

fibereiDgekommeu,  die  leichte  SilbermOnze  2u  beseitigen  und  eine  neue 
bessere,  von  der  4  Mark  auf  einen  Gnlden  gehen  sollten,  20  Jahre  lang 
auf  gleichen  Gehalt  za  schlagen.  Dieser  Beschluss  sollte  am  1.  Mai 
1493  in  Kraft  treten.  Gerhard  von  Wesel  empfiehlt  nun  erstens,  dass 
man,  bevor  die  neue  schwere  Münze  in  Umlauf  gesetzt  werde,  möglichst 
viel  Erbrenten  in  der  bisher  üblichen  und  sehr  profitablen  Weise  mit 
der  leichten  Münze  ablösen  solle,  da  man,  dies  ist  za  ergänzen,  wenn 
einmal  die  schwere  Münze  eingeführt  wäre,  aus  Mangel  an  minder- 
wertigem gezwangen  sein  würde,  mit  gutem  Gelde,  also  den  wirklichen 
Wert,  zurückzuzahlen.  Die  dazu  nötige  Ablösungssumme  könne  durch 
eine  Anleihe  bei  denjenigen  Bürgern  aufgebracht  werden,  die  der  Stadt 
noch  nicht  geliehen  hätten  'ind  nyemantz  vermögende  ader  van  State 
darinne  zo  schonen'.  Ferner  solle  man,  um  zu  verhüten,  dass  die  Stadt 
nach  Einführung  des  guten  Geldes  die  nicht  auf  diese  Weise  abgelösten 
Renten  jährlich  nach  ihrem  wirklichen  Werte  auszuzahlen  gezwungen 
sei,  alle  Inhaber  von  Renten,  besonders  diejenigen,  welche  sie  schon 
lange  Zeit  bezögen,  aufifordem,  die  älteren  Gulden  ihrer  Renten  in  be- 
scheidene Gulden  vom  augenblicklich  geltenden  Kurs  zu  6  Mark  zu  ver- 
wandeln, so  dass  z.  B.  jemand,  der  vor  Zeiten  eine  Rente  von  15  ober- 
ländiscben  Gulden  oder,  den  Gulden  zu  4  Mark  gerechnet,  60  Mark 
guten  Geldes  gekauft  hatte,  von  jetzt  ab  nur  60  Mark  schlechten  Gel- 
des oder  10  bescheidene  Gulden  zu  fordern  haben  sollte.  Dem  Wider- 
spenstigen wird  die  Rente  abgelöst.  Da  sich  voraussichtlich  viele 
weigern  werden,  so  müssen  die  Hennen  von  der  Samstagskammer  Voll- 
macht erhalten,  für  40 — 70  000  besch.  G.  Leib-  und  Erbrenten  zu 
verkaufen,  von  denen  man  die  Erbrenten,  wenn  nicht  zu  4  %,  so  doch 
sicher  zu  4V8  %  werde  bekommen  können. 

Mit  seinem  dritten  Projekt,  das  auch  in  das  Jähr  1493  gehört, 
wie  ans  einer  Bemerkung  über  den  Kurswert  des  Guldens  hervorgeht, 
trifft  Gerhard  von  Wesel  den  Kern  der  Sache,  indem  er  die  Einführung 
einer  direkten  Steuer  verlangt.  Es  ist  entstanden  anlässlich  der  Be- 
ratungen einer  Kommission  zur  Besserung  der  Finanzlage,  vielleicht  der- 
jenigen, welche  der  Rat  am  29.  Oktober  1492  einsetzte  ^^.  Gerhard 
von  Wesel  gehörte  zwar  nicht  zu  dieser  Kommission,  jedoch  ist  anzu- 
nehmen, dass  die  Beisitzer  der  Schuldenverwaltungskasse,  zu  denen  er 
damals  zählte,  an  den  Verhandlungen  einer  zu  solchem  Zwecke  einge- 
setzten Schickung   teilgenommen  haben.      Es  liegen   2  Ausfertigungen 


«»)  Vgl.  Stein  I  S.  541. 

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ä7ö  R-  Knipping 

dieses  Eotwarfs  vor,  beide  von  seiner  Hand.  Die  erste  scheint  er  der 
Kommission  vorgelegt  zu  haben,  die  ihn  dann  nach  Durchberatnng  der 
einzelnen  Punkte  beauftragte,  auf  ihrer  Grundlage  einen  zweiten  Ent- 
wurf mit  Offenlassung  der  Steuersätze  und  Entfernung  einiger  Paragraphen 
anzufertigen.  Diese  zweite  Ausfertigung  trägt  die  Überschrift:  Yerra- 
monge  der  ordenongen  up  de  erffschaff  ind  erffligen  zijnse  bynnen 
Colne  alzijt  up  verbesserongen  der  herren  gefounden.  In  dem  Entwurf 
lebt  nämlich  der  Gedanke  an  die  alte  Grundnutzungssteuer  wieder  auf, 
er  enthält  im  wesentlichen  das  Projekt  einer  kombinierten  Grund-  und 
Gebäudesteuer,  deren  wichtigste  Punkte  die  folgenden  sind :  Jeder  Haus- 
'  besilzer  zahlt  für  jede  Feuerstelle  oder  jeden  Schornstein  1  oberländischen 
Gulden^®),  ausserdem  12V2  %  von  dem  taxierten  Zinswert  des  selbst- 
bewohnten Hauses.  Vpn  einem  vermieteten  Hause  entrichtet  der  Grund- 
herr die  Fenerstellensteuer  und  12Vs  %  des  Mietzinses,  der  Mieter 
ebenfalls  12'/2  %  des  letzteren.  Ausserdem  giebt  der  „Vajrhere*' 
12V«  %  von  jeder  freien  Vayr  (Hypothek),  die  er  auf  einem  Hause 
hat.  Von  einem  unvermietet  und  leer  stehenden  Hause  zahlt  der  Grund- 
herr die  Feuerstellensteuer  und  der  Yayrhere  die  Hypothekensteuer. 
Von  den  ^brulofftzhuseren  iud  gebuyrhuseren,  de  men  zo  den  brulofften, 
doctoyrsessen,  broderschafftea,  ampten  ind  diensten  pliet  zo  huren'  giebt 
der  Grundherr  die  Fenerstellensteuer  und  6\U  %  des  Mietsertrags.  Die 
Bewohner  der  städtischen  und  geistlichen  Zinshäuser  zahlen  nur  12Vs  % 
des  Zinses.  Von  Erben,  die  auswärtige  weltliche  Personen  in  der  Stadt 
besitzen,  wird  Feuerstellen-,  Hypotheken-  und  Mietsteuer  erhoben,  und 
zwar  hält  sich  die  Stadt  an  dem  Bewohner  des  Hauses,  der  die  Aus- 
lagen von  seinem  nach  auswärts  zu  zahlenden  Mietzins  abrechnen  darf. 
Die  Frage,  wie  der  nicht .  bebaute  Grundbesitz  innerhalb  der  Manem 
und  das  in  die  Stadt  gehörende  Schreins-  und  Briefgut  vor  den  Thoren, 
ferner  wie  vermögende  Personen  ohne  Grundbesitz  zu  treffen  sind,  wird 
zur  weiteren  Beratung  offen  gelassen.  An  die  Geistlichkeit  soll  die 
Bitte  gerichtet  werden,  von  ihrem  Besitz,  der  ja  den  Schutz  der  Stadt 
geniesse,  und  ihren  Renten  eine  freiwillige  Beisteuer  zu  gewähren.  Die 
Dauer  der  Steuer  wird  auf  längstens  6  Jahre  in  Aussicht  genommen. 
Ihre  Erträgnisse  sollen  ausschliesslich  zur  Ablösung  von  Erbrenten  ver- 
wendet werden.  Der  erste  Entwurf  hatte  ausserdem  noch  eine  12V8pro- 
zentige  Steuer  auf  alle  Renten,  die  von  der  Stadt  zu  zahlen  sind,  in 
Vorschlag  gebracht. 


^^)  Die  Steuersätze  sind  der  ersten  Ausfertigung  entnommen. 

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l)as  Scbttldenwesen  der  Stadt  Köln  im  14.  und  l5.  Jahrh.         ^7? 

Endlich  bat  Gerhard  von  Wesel  noch  in  einem  vierten  Projekt 
leistnngsfähige  Bürger  zu  einer  freiwilligen  Beibülfe  zu  bewegen  gesacht : 
500  Borger  sollen  10  Jahre  lang  jährlich  25  Gulden,  in  Samma 
12  500  Golden  in  die  Stadtkasse  zahlen,  und  zwar  mögen,  da  so  viele 
schwerlich  zu  finden  seien,  die  „alrehaveselichsten*'  das  2-,  3-  oder 
4-facbe  geben '^). 

Keiner  von  diesen  Vorschlägen  ist  ausgeführt  worden,  und  die 
Aonahme  geht  nicht  fehl,  dass  in  dem,  was  ihnen  allen  gemeinsam  war, 
Dämlich  dem  Appell  an  die  reichen,  am  Regiment  sitzenden  Klassen  der 
Bevölkerung,  zur  Rettung  der  Stadt  aus  ihrer  f 'inanznot  opferwillig  mit- 
zawirken  —  denn  auch  die  direkte  Steuer  traf  diese  als  die  Hauptin- 
haber des  städtischen  Grundbesitzes  am  meisten  —  der  Grund  für  ihre 
NichtVerwirklichung  zu  suchen  ist.  Der  Rat  zog  es  vor,  in  sträflicher 
Leichtfertigkeit  den  Dingen  ihren  Lauf  zu  lassen. 

Über  den  weiteren  Entwickelungsgang  der  öffentlichen  Schuld  ist 
nicht  mehr  viel  zu  sagen.  Sie  wuchs  fort  und  fort,  nüd  immer  grösser 
worden  die  Summen,  die  zu  ihrer  Verzinsung  aus  neuen  Eentenverkäufen 
beschafft  werden  massten.  Die  offene  Bankerotterklärung  war  nicht  mehr 
lange  zu  vermeiden.  Im  Jahre  1506  beträgt  die  Zinssamme  161  089  M. 
7  Seh.,  die  Leibrentenschuld  840  400  M.,  die  Erbrentenschuld 
1898  955  M,  zusammen  2  739  355  M.,  im  Jahre  1512  die  Zius- 
samme  182  820  M.  3  Seh,  die  Leibrentenschuld  819  100  M.,  die 
Erbrentenschuld  2  424  444  M.,  zusammen  3  243  544  M.  Zu  dieser 
Zerrüttung  des  städtischen  Hanshaltes  gesellte  sich  dann  auch  noch  eine 
heillose  Misswirtschaft  im  Rechnungs-  und  Buchführungswesen.  Mit 
dem  Jahre  1497  hörte  jede  Rechenschaftsablage  auf.  Man  trug  zwar 
Einnahmen  und  Ausgaben  in  die  Hauptbücher  ein,  zog  aber  weder 
Wochen-  noch  Jahressnmmen,  wirtschaftete  also  offenbar  nach  den  Kon- 
zepten. Infolge  dessen  wurde  von  jetzt  an  die  Wahrheil  über  den  Stand 
der  städtischen  Schuldenlast  und  die  Art  und  Weise  ihrer  Verzinsung 
vielleicht  nicht  einmal  allen  Ratsmitgliedern,  sondern  nur  der  kleinen 
Zahl  der  sich  im  Amt  immer  wieder  folgenden  Finanzbeamten  bekannt, 
während   sie  weiteren  Kreisen   überhaupt  verborgen   blieb.     Nur  so  ist 


^*)  Also  zo  verstayn :  her  Goswin  [van  Stralen]  vur  4  bürgere,  her  Jan 
vamme  Hyrtz  vur  4,  her  Godart  [vamme  Wasservas]  vur  4,  her  Jan  van  Merlle 
vur  4,  her  Tilman  [van  Segen]  vur  4,  her  Ilynrich  Ilaich  vur  4,  her  Herraan 
Rynck  vur  4,  her  Jan  Broilman  vur  2,  her  Henrich  Sasse  vur  2,  her  Evert 
van  Sehydrich  vur  2  et  sie  ulterius  secundum  gaffelias,  quilibet  secundum 
estimacionem  ipsitis. 

WMtd.  Zeitsohr.  f.  Gesch.  tu  Kunst    XIII,    IV.  28 

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376  fe.  knipping 

es  erklärlich,  dass  die  Stadt  auch  jetzt  noch,  mochte  auch  der  Kars 
der  Erbrente  meist  wieder  auf  5  ^/o  stehen,  ihren  Kredit  behielt  und 
immer  neue  Rentenkapitalien  erhalten  konnte,  dass  femer  die  Gemeinde 
nicht  eher  dieser  finanziellen  Misswirtschaft  ein  Ende  bereitete. 

Erst  im  Dezember  des  Jahres  1512  brach  die  Katastrophe  über  das 
herrschende  Regiment  herein.  Nachdem  ein  nebensächlicher  Umstand 
den  Anlass  zum  Ausbrach  der  Empörung  gegeben  hatte,  erhob  sich  die 
ganze  Bürgerschaft  gegen  den  verhassten  Rat,  setzte  eine  neue  Regie- 
rung an  seine  Statt  und  übte  ein  blutiges  Strafgericht  an  einzelnen 
seiner  Mitglieder.  Die  anfänglichen  Forderungen  der  Gemeinde  lauteten 
auf  Herabsetzung  der  Yerzehrsteuern,  Rechnungsablage  vor  der  Bürger- 
schaft und  gesetzliches  Verfahren  bei  den  Ratswahlen.  Erst  im  Laufe 
des  folgenden  Jahres  wurde  der  böse  Zustand  des  städtischen  Vermögens 
völlig  offenbar.  Man  griff  sofort  zu  dem  Mittel,  welches  am  wirk- 
samsten helfen  konnte,  zur  direkten  Steuer.  Am  16.  August  1513 
wurde  die  Erhebung  einer  auf  5  Jahre  in  Aussicht  genommenen  Ver- 
mögenssteuer von  1  %  von  allem  beweglichen  und  unbeweglichen  Gut, 
sowie  einer  Kopfsteuer  von  1  Mark  für  arme  Leute,  die  aber  eigenen 
Hof  und  Herd  besitzen,  von  3  Albus  (V2  M.)  für  jeden  ^Dienstboten, 
von  1  Albus  (Ve  M.)  fQr  junge  Leute,  die  schon  zum  Sakrament  ge- 
gangen sind,  beschlossen.  Der  Ertrag  sollte  nur  zur  Ablösung  von  Erb- 
renten verwendet  werden'*).  Die  Verfassungsurkunde  der  neuen  Herr- 
schaft, der  Transfixbrief  vom  15.  Dezember  1513  brachte  dann  mit 
der  Erneuerung  und  Stärkung  des  demokratischen  Gedankens  auch  eine 
Reform  der  Finanzverwaltung,  insbesondere  des  öffeotiichen  Schulden- 
wesens. Die  betreffenden  Bestimmungen  lauten :  Die  Finanzverwaltung 
hat  alle  Vierteljahr  von  den  aus  allen  Gaffeln  hierzu  gewählten  Abge- 
ordneten, die  nicht  dem  Rat  angehören  dQrfen,  Rechenschaft  abzulegen. 
Fortan  soll  kein  Geld  von  einer  Rentkammer  auf  die  andeie  geliefert 
werden'^).  Erb-  oder  Leibrenten  dQrfen  nur  mit  Wissen  der  ganzen 
Gemeinde  ausgestellt  werden,  und  das  zur  Siegelung  derselben  nötige 
grosse  Stadtsiegel  wird  deshalb  unter  23  Schlüsseln  aufbewahrt,  von 
denen  jede  Gaffel  einen  erhält.  Die  5prozentige  Erbrente  soll  in 
4prozentige  konvertiert  werden.     Wenn   eine  Leibrente  erlischt,    ist  zu 


^')  Vg].  Ratsprotokolle  I  A  Redaktion  des  Sekretärs  Albertus  und 
Rechnungen  Bd.  119.  Rentbriefe  wurden  statt  Geld  in  Zahlung  genommen. 
Die  RecbnuDgsakten  dieser  Steuer  sind  verloren  gegangen. 

'')  Diese  Bestimmung  sollte  die  Schul denverwaltungskammer  von  den 
Zuschüssen  an  die  Mittwochsrentkammer  entlasten. 


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bas  Schuldenweden  der  Stadt  Köln  im  14.  und  16.  Jahrh.         37d 

demselben  Betrag  eine  neue  zu  verkaafen  und  fttr  den  Erlös  eine  Erb- 
rente znrückzaerwerben  ^^).  Damit  waren  auf  der  einen  Seite  die  Aus- 
sichten aof  eine  baldige  Besserung  der  finanziellen  Missstände  geschaffen, 
auf   der    anderen    die   Massnahmen    zur   Verhütung    ihrer  Wiederkehr 


Betrachten  wir  das  städtische  Schuldenwesen  auf  seine  volkswirt- 
schaftliche Bedeutung  hin,  so  drängen  sich  noch  folgende  bemerkens- 
werte Beobachtungen  auf.  Wer  waren  die  Gläubiger  der  Stadt?  Zum 
weitaus  grössten  Teil  die  eigenen  Barger.  Nur  in  Notfällen  versteht 
man  sich  dazu,  auswärts  Anleihen  aufzunehmen  und  den  Zins  aus  der 
Stadt  ins  „Ausland"  fliessen  zu  lassen.  Hat  es  jedoch  geschehen  mOssen, 
so  zeigt  sich  auch  sofort  das  Bestreben,  die  fremde  Schuld  entweder 
vollständig  abznstossen  oder  sie  in  heimische  zu  verwandeln''^). 

Innerhalb  der  einheimischen  Gläubigerschaft  nun  nehmen  die  Juden 
eine  hervorragende  Stelle  ein.  Ihr  Anteil  an  der  städtischen  Schuld, 
der  wohl  nicht  immer  ein  freiwilliger  war,  lässt  sich  zififermässig  nach- 
weisen. Von  1370—1392  und  von  1414—1424,  dem  Jahre  ihrer 
Austreibung  aus  Köln,  haben  sie  der  Stadt  163  221  Mark  8  Schillinge 
zinslich  und  unverzinslich  dargeliehen,  das  ist  22^29  %  der  gesamten 
direkten  Anleihen  während  dieses  Zeitraums,  ein  Beweis  von  der  Kapital- 
kraft der  kleinen  Kölner  Judengemeinde,  die  im  14.  Jahrhundert  aus 
durchschnittlich  12,  im  15.  aus  durchschnittlich  20  Familien  bestand. 
Als  Rentenglänbiger  finden  sich  dagegen  die  Juden  ebensowenig  wie 
die  Lombarden,  was  sich  daraus  erklärt,  dass  sie  im  Privatkreditver- 
kehr ihr  Geld  zu  höherem  Zins  auszuthun  Gelegenheit  hatten.  Letztere, 
die  an  Zahl  den  Juden  nicht  sehr  nachstehen  mochten,  spielen  bei  den 
Geldgeschäften  der  Stadt  eine  auffallend  geringe  Rolle.  Sie  sind  in  den 
Jahren  1370—1392  und  1414—1431  an  der  insgesamt  1  123  676  M. 
betragenden  Summe  an  direkten  Anleihen  nur  mit  7441  Mark  8  Schilling 
oder  0,66  %  beteiligt. 


'*)  Vgl.  den  Transfixbrief  in  Chroniken  der  Stadt  Köln  III  S.  CCXXXIX 
nnd  CCXL. 

^')  Vgl.  z.  B.  Einnahmen  der  Mittwochs  -  Rentkammer ,  Rechnungen 
Bd.  16^  zu  1420  Mai  29:  Dit  synt  die  gheene  mit  namen,  die  die  erfreute 
van  Franckfort  ind  van  Meentze  an  sich  geloist  haint:  Ailbrechtz  Ratzmuls 
sei.  huysfrauwen  100  gülden,  darvur  van  Neesgin  Schrijnmechers  2000  g., 
Johan  Prnysse  100  g.,  darvur  van  Gcrard  van  dem  Veehoyve  2000  g.,  Johan 
Bacherach  50  g.,  darvur  van  Wynrich  Moyntzen  1000  g.,  Johan  Moyntzen 
50  g.,  darvur  van  Eisgin  Petijtz  1000  g. 

28» 


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S80  &.  Knipping 

In  welchem  Masse  ferner  die  am  Ende  des  14.  JahrLunderts  ein- 
tretenden politischen  Veränderungen  und  sozialen  Verschiebungen  auch 
das  städtische  Schuldenwesen  sowohl  inbezug  auf  die  Person  der  Kredit- 
geber als  auf  die  Form  des  Ereditnehmens  beeinflusst  haben,  ist  schon 
oben  hervorgehoben  worden''^). 

Auf  dem  Gebiete  der  städtischen  Rentenschuld  macht  sich  im 
15.  Jahrhundert  eine  starke  Differenzierung  der  bürgerlichen  Vermögen 
bemerkbar.  Die  Eentenregister  zeigen,  wie  neben  dem  grossen  jetzt 
auch  das  kleine  Kapital  zur  gewinnbringenden  und  sicheren  Anlage 
drängt,  wie  Handwerker  und  selbst  Dienstboten  Rentengläubiger  der 
Stadt  werden.  Die  Finanz  Verwaltung  kommt  diesem  Streben  entgegen, 
indem  sie  neben  den  hohen  Stückgrössen  auch  Scheine  über  kleine  An- 
teile an  der  Staatsschuld  ausstellt.  Im  Verlauf  des  15.  Jahrhunderts 
werden  Rentenbeträge  von  1,  2,  3,  4  und  5  Gulden  immer  häufiger. 
Darin  liegt  die  grosse  volkswirtschaftliche  Wichtigkeit  speziell  der 
städtischen  Rentenschuld.  Dieselbe  wird  zur  allgemeinen  Sparbank  und 
Versorgungsanstalt  aller  Volksklassen.  Während  verfassungsgemäss  zu 
jedem  Renten  verkauf  die  Finanzverwaltung  durch  einen  Beschluss  des 
Rates  und  der  Vierundvierzig  ermächtigt  werden  rausste,  sehen  wir, 
dass  während  des  15.  Jahrhunderts  in  der  Praxis  diese  Ermächtigungen 
nur  bei  Rentenverkänfen  in  Masse  eingeholt  werden,  wogegen  Einzel- 
rentenverkäufe ohne  eine  solche  das  ganze  Jahr  hindurch  stattfinden. 
Die  Thüren  der  städtischen  Schuldenverwaltungskammer  standen  dem 
anlagesuchenden  Kapital  fortwährend  offen'').  Das  Publikum  machte 
von  dieser  Einrichtung  den  ausgedehntesten  und  verschiedenartigsten 
Gebrauch'®).      Neben    der    gewöhnlichen   Form   der    Erwerbung   einer 


")  S.  Seite  367. 

^^)  Man  wird  hierbei  an  das  im  heutigen  Frankreich  übliche  Verfahren 
erinnert. 

^^j  Kölnisches  Kapital  ist  auch  bei  der  Sobald  anderer  Städte  in  her- 
vorragendem Masse  beteiligt,  so  z.  B.  bei  der  Schuld  von  Aachen,  vgl.  Lau- 
rent, Aachener  Stadtrechnungen  1866  S.  197;  der  clevischen  Städte  1386 
Dez.  21,  vgl.  Quellen  V  535  Nr.  378;  von  Dortmund  am  Ende  des  14.  Jahr- 
hunderts, vgl.  llQbel,  Dortmunder  Finanz-  und  Steuerwesen  I  53  ff.;  von 
Zülpich  1400,  vgl.  Brief  buch  IV  f.  69;  von  Andernach,  vgl.  Annalen  des 
historischen  Vereins  für  den  Niederrhein  lieft  58,  welches  das  Archivreper- 
toriura  dieser  Stadt  bringt;  von  Lorch  1430,  vgl.  Brief  buch  XII  f.  22^;  von 
Düren  1435,  vgl.  Brief  buch  XIV  f.  100^;  von  Bresslau  1441,  vgl.  Brief  buch 
XV  f.  96i>  und  XVI  f.  22;  von  Mainz,  vgl.  Chroniken  der  deutschen  Städte 
XVII  95  ff.;  von  Rinteln  1443,  vgl.  Briefbuch  XVI  f.  114b. 


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Das  Schaldenwesen  der  Stadt  K6ln  im  14.  and  15.  Jahrh.         381 

Rente  für  die  eigene  Person  ist  es  sehr  beliebt,  dass  Eltern  ihre 
Kinder  als  Leibzüchter  bei  der  Stadt  einkaufen  mit  dem  Vorbehalt, 
während  der  Dauer  des  eigenen  Lebens  die  Rente  selbst  beziehen  zu 
dürfen,  dass  man  die  fflr  das  klösterliche  Leben  bestimmten  Kinder 
mit  einer  Leibrente  ausstattet,  dass  der  Mann  das  Leben  seiner  Frau 
durch  einen  Anteil  an  der  Staatsschuld  sichert  oder  der  Käufer  einer 
Erbrente  die  Verfügung  trifft,  dass  dieselbe  nach  seinem  Tode  als  Me- 
morienstiftung  in  den  Besitz  eines  geistlichen  Institutes  übergehen  soll  ^^). 

Die  Stadt  ist  auch  Vermittlerin  im  Geld-  und  Kreditverkehr, 
Zahlungsanweisungen  auf  die  Stadtkasse,  die  städtische  Gläubiger  an 
dritte  Personen  geben,  begegnen  uns  schon  sehr  früh®^.  Sie  waren 
besonders  beim  Rentenwesen  Bedürfnis  für  die  zahlreichen  auswärtigen, 
oft  weit  entfernt  wohnenden  Rentner,  zumal  die  Stadt  nur  sehr  selten 
von  dem  Grundsatz,  dass  Köln  Zahlstelle  sei,  abging. 

Für  den  Kreditverkehr  musste  es  von  der  grössten  Bedeutung 
werden,  dass  der  kölnische  Rentenbrief  Inhaberpapier  war,  allerdings 
nur  ein  Papier  mit  beschränkter  Inhaberklausel,  dessen  Weiterbegebung 
von  einer  schriftlichen  Willenserklärung,  dem  sogenannten  Willebrief, 
des  Begebers  begleitet  sein  musste®^).  Aber  auch  trotz  dieser  Beschrän- 
kung scheint  der  Verkehr  mit  städtischen  Schuldverschreibungen  ein 
sehr  lebhafter  gewesen  zu  sein,  wie  die  mannigfachen  Urkunden  über 
Verkauf,  Verschenkung,  Verpfändung  oder  Vererbung  derselben  und  die 
zahlreichen  Eintragungen  in  den  städtischen  Rentenregistern  über  er- 
folgten Besitzwechsel  bezeugen  ^^). 


^')  Beispiele  dafür  sind  in  den  Rentenregistern  und  Einnahmebüchern 
der  Samstagsrentkammer  sehr  zahlreich  zu  linden. 

®<*)  Vgl.  z.  B.  die  Anweisung  des  Grafen  Wilhelm  von  Jülich  von  1272 
Sept.  18,  Quellen  III  50  Nr.  67,  ferner  Quellen  III  235  Nr.  268  1286  Oet.  19; 
sodann  die  Anweisungen  von  1311  Oct.  24  verz.  Mitteilungen  V  13 ;  von  1369 
Aug.  28  verz.  Mitteilungen  XXII  83 :  Heinrich  Scroder  [von  Essen]  bittet  die 
Rentmeister  der  Stadt  Köln  um  Auszahlung  seiner  Rente  an  Gotscalc  v.  Rode 
oder  Heinr.  Russenberch;  von  1433  April  2,  Abteilung  „Briefe**:  Henne 
v.  Faitzbergk  zu  Frankfurt  ersucht  Köln,  seine  Leibrente  von  5  g.  an  Ileinr. 
V.  Adenau  zu  Köln  zu  geben,  da  er  diesem  so  viel  schulde.  Eine  sich  stark 
der  Wechselform  nähernde  Anweisung  ist  die  von  1432  Juni  11,  Abteilung 
„Urkunden** :  Coyn  Schymmelpennynck  erklärt,  dass  die  Stadt  Köln  seine 
Schuld  von  100  Mark  an  Herm.  v.  Glesch  zahlen  würde,  wie  auch  die  städ- 
tischen Rentmeister  versprochen  hätten.  Ein  Rentmeister  besiegelt  die  Er- 
klärung mit. 

")  S.  unten  S.  389. 

»«)  Vgl.  z.  B,  ürk.  Nr.   1334»  von   1331  Aug.  11,   verz.  Mitteilungen 


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382  R.  Knipping 

Noch  nach  einer  anderen  Richtang  hin  vollzog  die  Stadt  die  Ob- 
liegenheiten einer  Bank,  nämlich  durch  das  Depositengeschäft.  Nach- 
richten aber  Hinterlegung  von  grossen  Summen  in  Baar  und  von  Wert- 
papieren finden  sich  nicht  selten.  Besonders  die  benachbarten  Terri- 
torialherren sind  des  Glaubens,  dass  in  ge&hrlichen  Zeitl&nften  ihre 
Schätze  sicherer  in  den  Gewölben  der  Stadt  als  in  denen  ihrer  eigenen 
Burgen  ruhen.  So  empfängt  Herzog  Adolf  von  Cleve  am  21.  April  1433 
10000  Gulden  zurQck,  die  er  „hinder  die  ersamen  wgse  burgermeistere 
und  rait  der  stat  Coelne  in  gelouven  hadde  doin  leigen''  und  deponiert 
am  13.  Oct.  1436  wiederum  2  versiegelte  Geldsäcke  mit  ca.  5000 
Gulden®').  Herzog  Gerhard  von  JOlich-Berg  hinterlegt  am  11.  Juni 
1438  3000  Gulden  bei  der  Stadt  ®^).  Bischof  Heinrich  von  Mflnster 
hebt  am  10.  Oct.  1444  10000  Gulden  Depositen  ab  und  vertraut  im 
Jahre  1450  der  Stadt  Köln  wiederum  12  Pfandbriefe  zur  Aufbewah- 
rung an®*). 

Von  Yerzinslichkeit  der  Depositen  ist  nie  die  Rede,  ebensowenig 
von  einer  Vergütung  fQr  die  Aufbewahrung.  Ihre  Abhebung  ist  an 
keine  oder  an  eine  nur  sehr  kurze  KQndigungsfrist  gebunden  ®^,  sodass 
man  auch  nicht  annehmen  kann,  dass  die  Stadt  die  Barsummen  wäh- 
rend der  Dauer  der  Aufbewahrung  anderweitig  verwendet  habe.  Diese 
Art  von  Depositengeschäften  erscheint  vielmehr  als  reines  Ge&Uigkeits- 
geschäft  gegenüber  politischen  Freunden.  Anders  steht  es,  wenn  die 
Stadt  von   ihren  Bargern  Depositen   annimmt.     So  bescheinigt  sie  am 


XIX  97;  Urk.  Nr.  3873  von  1387  Nov.  13,  verz.  MitteUungen  IX  49:  Hcinr. 
V.  Gemunde,  Baumeister  des  Markgrafen  von  Mähren  bekundet,  dass  er  und 
seine  Erben  den  Cone  v.  Mauwenheim  und  Gottschalk  vom  Spiegel  mit  guden 
moitwillen  gemacht  haven  wislige  beheldere  eyns  offenen  besiegelden  brieft 
seiner  Frau  Drutgin  über  20  Gulden  Leibrente  bei  der  Stadt  Köln,  ind  ich 
gheven  den  varg.  Goynen  ind  Gotschalck  vur  mich,  myn  wijff  ind  unse  erven 
gantze  volkomen  macht  van  nu  vort  die  vurg.  20  g.  reute,  die  wijle  myn  w^ff 
leyft,  zo  heisschen,  upzobueren,  zo  untfangen  ind  den  vurg.  lyftzuchtbrief,  of 
sy  wyllent,  zo  mail  zo  verkouffen  ind  quytancien  davan  zo  gheven  gel^ch 
mir  selver.  Vgl.  auch  den  Brief  von  1400  Aug.  4,  verz.  Mitteilungen  XXII 
166,  Urk.  Nr.  6732  von  1401  Mai  5,  verz.  Mitteiungen  XIV  ö  und  die  Urk. 
von  1494  Aug.  11. 

")  Vgl.  ürk.  Nr.  10931  verz.  Mitteilungen  XIX  12;  Nr.  11210  verz. 
Mitteilungen  XIX  28. 

«*)  Vgl.  ürk,  Nr.  11340  verz.  Mitteilungen  XIX  37. 

w)  Vgl.  Urk.  Nr.  11 782  verz.  Mitteilungen  XIX  63  und  Briefbuch 
XVII  f.  21,  sowie  Urk.  Nr.  122Ö8. 

•«)  z.  B.  von  2  Tagen,  vgl.  ürk.  Nr.  11210. 


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Das  Schuldenwesen  der  Stadt  Köln  im  14.  und  15.  Jahrh.         383 

4.  März  1465,  von  Sander  Yoelenspoet  3800  Gulden  als  Depositum 
empfangen  zu  haben  und  gelobt,  dem  Genannten  oder  dem  Inhaber 
des  Briefes  mit  seinem  Wissen  und  Willen  das  Geld  spätestens  4  Wochen 
nach  Mahnung  wieder  auszahlen  zu  wollen.  Die  lange  Kündigungsfrist 
beweist,  dass  die  Stadt  das  hinterlegte  Geld  fOr  ihre  eigenen  Zwecke 
verwendete.  In  diesem  Falle  übernimmt  sie  auch  nicht  die  Yolle  Ga- 
rantie für  sichere  Aufbewahrung,  „doch  also  off  dat  vurg.  geld  mit 
anderem  unser  steide  gelde  durch  gotz  gewalt  off  herren  noit  verloiren 
oder  sus  entfjrnt  wurde,  dae  got  vur  sy,  so  soilen  wir  ind  unse  stat 
der  wederlieveronge  unbedadingt  s^n  ind  blvjven^®^). 

Die  Depositenschulden  scheinen  eine  Eigenschaft  mit  der  Renten- 
schuld zu  teilen:  sie  sind  geschützt  gegen  Pfändung.  In  mehreren 
Urkunden  heisst  es  wenigstens,  dass  das  Geld  „kommerlois**  ind  unbe- 
swert"  bleiben  soUe*®). 

Über  die  rechtlichen  Formen,  in  denen  sich  der  städtische  Ere- 
ditverkehr  abspielte,  erhalten  wir  Aufschluss  durch  die  Schuldurkunden 
and  zahlreichen  Rentenbriefe,  die  auf  uns  gekommen  sind.  Da  ist  zu- 
nächst bemerkenswert,  dass  die  kurzfristigen  unverzinslichen  Anleihen, 
von  denen  man  so  oft  und  so  ausgiebig  Gebrauch  machte,  in  der  Regel 
nicht  verbrieft  wurden.  Der  Darleiher  erhält  keinen  Schuldschein, 
sondern  muss  sich  damit  begnügen,  dass  sein  Name  und  der  Darlebns- 
betrag  in  das  Einnahmebuch  der  Rentkammer  oder  in  ein,  falls  die 
Zahl  der  Kreditgeber  gross  war,  zur  bequemeren  Übersicht  angefertigtes 
Register  eingetragen  wurde.  Im  Jahre  1493  schlägt  Gerhard  von 
Wesel  vor,  um  die  Bürger  zu  einem  grossen  Darlehn  an  die  Stadt 
reitwilliger  zu  machen:  wer  solchs  sijns  glienden  geltz  umb  leven  ind 
sterven  begerden  eyn  warzeichen  ader  zedel  van  bewijsen  van  der  rent- 
kameren  zo  haven,  seulden  men  em  gheven,  we  wale  solchs  ungewon- 
lieh  is®^).  Dieser  Kredit  ohne  Verbriefung  bezeichnet,  sofern  er  ein 
freiwilliger  war,  die  höchste  Stufe  des  Vertrauens  im  wirtschaftlichen 
Verkehr,  das  nur  im  engen  Kreise  derselben  politischen  Gemeinschaft 
denkbar   war   und  Zeugnis   dafür  ablegt,    wie  sehr  im  allgemeinen  das 


s")  Urk.  Nr.  12919.  Vgl.  auch  die  Rückzahlung  am  19.  Dez.  1466, 
ürk.  Nr.  12975. 

»»)  Vgl.  Brief  buch  XVH  f.  21;  ürk.  Nr.  12258. 

^')  Abteilung:  Verwaltungsakten,  Finanzreformvorschläge  des  Gerh. 
von  Wesel;  vgl.  S.  374. 


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384  R   Knipping 

das  (befahl  der  Identität  der  eigenen  Interessen  mit  denen  der  Gesamt- 
heit in  der  Bürgerschaft  lebendig  war. 

Wurde  jedoch  eine  Beurkundung  des  Kreditgeschäfts  gefordert, 
was  vornehmlich  bei  jadischen  und  auswärtigen  Gläubigern  und  aach 
bei  den  seltenen  \erzinslichen  Anleihen  von  kurzer  Frist  der  Fall  war, 
so  hat  die  Stadt  sowohl  reine  obligatorische  Schuldverschreibungen  mit 
Btlrgschafts-  und  Einlagerklausel  oder  Einräumung  des  eventuellen 
Pfilndungsrechts  ^^),  als  auch  dingliche  Schuldverschreibungen  mit  Über- 
tragung bestimmter  Pfandobjekte,  die  anscheinend  immer  in  städtischen 
Gefällen  bestanden  haben,  ausgestellt^*). 

Mit  besonders  starken  rechtlichen  Sicherheiten  hat  aber  die  Stadt 
entsprechend  der  Bedeutung  dieser  Art  der  Kreditbenutzung  für  ihre 
wirtschaftliche  Existenz  die  Forderungen  des  Rentengläubigers  umgeben. 

Die  dauernde  Belastung  des  städischen  Veimögens  auf  dem  Wege 
des  Renten  Verkaufs  konnte,  anders  wie  die  Kontrahierung  einer  ein- 
fachen Schuld,  nur  durch  Beschluss  aller  Räte,  bezw.  nach  dem  Jahre 
1396  nur  mit  Zustimmung  der  ganzen  Gemeinde,  vertreten  durch  die 
Vierundvierzig,  erfolgen,  eine  Verfassungsbestimmung,  die,  mochte  sie 
auch  in  erster  Linie  den  Schutz  der  Bürgerschaft  gegen  eine  leicht- 
sinnige Verwaltung  der  Finanzen  zum  Zweck  haben,  doch  auch  andrer- 
seits dem  Rentengläubiger  besondere  rechtliche  Garantieen  bot,  indem 
sie  ihm  gegenüber  ausdrücklich  betonte,  dass  die  Gesamtheit  für  die 
Schuld  hafte»«). 


»»)  Vgl.  z.  B.  die  Urkunden  von  1262  Juni  9,  Quellf  n  U  452  Nr.  433; 
1274  Sept.  29,  Quellen  III  65  Nr.  91;  1398  Juni  26,  Briefbuch  IV  f.  7,  vere. 
Mitteilungen  IV  86;  1439  Oct.  1  Urk.  Nr.  11418,  verz.  Mitteilungen  XIX  41 ; 
1448  April  15  Urk.  Nr.  12067,  verz.  ebenda  XIX  80. 

»*)  Vgl.  Urk.  von  1276  Juli  26,  Quellen  IH  80  Nr.  109:  Die  Stadt 
Köln  verpfändet  9  Bürgern  für  den  Fall  der  nichtpünktlichen  Zurückzahlung 
einer  Schuld  von  1530  Mark  den  Malzpfennig.  Pfandurkunden  aus  späterer 
Zeit  sind  nicht  bekannt,  denn  die  Urkunde  von  1898  Dez.  13,  Briefbuch  IV 
f.  29^,  verz.  Mitteilungen  IV  91  ist  nur  eine  nachträgliche  Einweisung  der 
Gläubiger  in  den  Genuas  einer  städtischen  Accise  zur  Abtötung  einer  nicht 
bezahlten  Schuld.  Indirekt  hören  wir  jedoch  von  Verpfändungen  für  Schuld 
aus  Eintragungen  in  den  Einnahmebüchern  der  Mittwochs-Bentkammer,  z.  B. 
1379  Oct.  5:  Johannes  Florin  concessit  civitati  2600  m.,  item  civitas  fuit 
debens  dicto  Johanni  400  m.  de  16  m.  hereditarii  census,  que  sibi  defec6- 
runt  an  deme  gewanthuss  itaque  summa  ipsius  ascendit  ad  3000  m.,  pro  quibus 
est  sibi  obligata  assissia  vau  deme  snide  de  panno  subcubiculorum,  super 
quibus  habet  litteras  civitatis. 

•3)  Vgl.  die  Eidbücher  von  1341,  Stern  Akten  I  S.  31 ;  von  1372 
Stein  I  S.  99;  von  1382  Stein  I  S.  119;  von  1395  Stein  I  S.  151;  den  Ver- 


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Das  Schaldenwesen  der  Stadt  Köln  im  14.  und  15.  Jahrh.         385 

Das  Rechtsverhältnis  zwischen  Gläubiger  nnd  Schuldner  im  ein- 
zelnen veranschaulicht  am  besten  eine  Analyse  der  uns  überlieferten 
Rentenbriefe ^*).  Der  Erbrentenbrief  und  der  Leibrentenbrief  machen, 
jeder  ffir  sich,  einen  besonderen  Entwickelungsprozess  durch.  Anfangs 
in  ihrer  Form  auseinandergehend,  nähern  sie  sich  einander  mehr  und 
mehr,  bis  sie  in  der  Mitte  des  15.  Jahrhunderts,  abgesehen  von  den 
in  der  Verschiedenheit  ihres  Wesens  begründeten  Unterschieden,  eine 
völlig  gleichmässige  Gestalt  annehmen. 

Der  älteste  bekannte  Leibrentenbrief  von  1313  Aug.  9®*)  hat 
folgenden  Rechtsinhalt:  Richter,  Schöffen,  Rat  und  die  übrige  Bürger^ 
Schaft  von  Köln  verkaufen  der  Nonne  Hadewigis  Overstoltz  eine  Rente 
auf  Lebenszeit,  zahlbar  am  2.  Februar  und  15.  August  jeden  Jahres 
bezw.  innerhalb  der  darauffolgenden  4  Wochen.  Wird  diese  Frist  ver- 
säumt, so  hat  Hadewigis  Anspruch  auf  feinen  Verzugszins  (capcio)^^) 
von  2  Schillingen  pro  Mark  und  Monat  (d.  i.  monatlich  16*/8  %)• 
Wenn  sie  oder  der  Inhaber  des  Briefes  (conservator  presencium  nomine 
suo)  ^^)  darum  ersucht,  werden  Rente  und  Verzugszins  ausgezahlt  werden. 
Mit  ihrem  Tode  erlischt  jegliche  weitere  Verpflichtung  der  Stadt.  Die 
folgenden  uns  erhaltenen  Leibrentenverträge  haben  bis  zum  Ende  des 
14.  Jahrhunderts  dieselbe  Form,  nur  der  die  Mahnung  bei  der  Mora 
betreffende  Paragraph  ist  näher  präzisiert:  dieselbe  soll  an  den  engen 
Rat,  bezw.  später  an  den  engen  und  weiten  Rat  und,  nach  der  Ver- 
fassungsänderung, an  den  Rat  überhaupt  erfolgen,  der  bei  seinen  der 
Stadt  geleisteten  Eiden  gehalten  ist,  innerhalb  14  Tagen  zu  zahlen  ^^). 


bandbrief  von  1396  Stein  I  S.  190.  Der  Rentenbrief  wird  dementsprechend 
auch  im  Gegensatz  zu  der  mit  dem  kleineu  Siegel  ad  causas  behangenen  ein- 
fachen Schuldurkunde  mit  dem  grossen,  dem  „meisten^  Stadtsiegel  versehen. 

'^)  Die  Stadt  scheint  mit  dem  Rentenverkauf  selbst  auch  seine  recht- 
lichen Formen  ans  dem  Privatkreditverkehr  übernommen  zu  haben,  man  ver- 
gleiche z.  B.  den  Rentenbrief  der  Abtei  Gladbach  von  1284  Feb.  27,  Eorth, 
Kopiar  des  Domstifts,  Ergänzungsheft  der  Westd.  Zeitschr.  III  250  Nr.  75. 

»*)  Urk.  Nr.  795  Quellen  IV  14  Kr.  14. 

'^)  Später  auch  pena  et  Interesse  genannt. 

^')  Die  Inhaberklausel  lautet  später:  vel  exhibitori  presencium  suo 
nomine  oder  off  deme  beheldere  des  brieffs  mit  sinen  willen. 

*^)  Et  insuper  concordavimus  et  statuimus,  quod  consules  uostri  in 
arto  consilio  pro  tempore  existentes  infra  quindenam,  postquam  requisiti 
fuerint  sub  tide  et  juramentis  eorum  prestitis  civitati  Coloniensi,  facient  de- 
narios  pro  termino  non  solutos  cum  pena  predicta  eidem  N.  N.  vel  presen- 
cinm  exhibitori  dari  et  pagari  sine  pertractione,  fraude  et  dolo  cessantibus 
penitus  in  premissis.    Vgl.  Urkk.  Nr.  918  von  1318  Febr.  3 ;  Nr.  2094  von 


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386  R-  Knipping 

Die  VerpflichtUDg  hierzn  war  in  das  Eidbach  von  1341  anfgenommeD 
worden  '^),  da  es  bei  der  Höhe  des  Verzngszinses  im  eigensten  Interesse 
der  Stadt  lag,  Saumseligkeit  nach  dieser  Richtung  hin  zu  vermeiden. 
Sodann  wird  von  1364  ab  nach  EinfUhruug  der  Gulden  Währung  in  das 
städtische  Rentenwesen  die  Höhe  des  Verzugszinses  eine  andere,  nämlich 
monatlich  pro  Gulden  4  Schillinge,  11^9%  pro  Monat  oder  133% 
pro  Jahr,  ein  Satz,  der  in  dieser  Form  fortan  zur  Regel  wurde,  sich 
aber  in  Wirklichkeit,  da  bei  der  fortschreitenden  Entwertung  des  Silber- 
geldes das  Verhältnis  zwischen  Gulden  und  Schilling  immer  grösser 
wurde,  stetig  zu  Gunsten  des  Schuldners  änderte.  So  betrug  er  bei- 
spielsweise 1380,  wo  der  Gulden  40  Schillinge  hielt,  nur  10  %,  1433 
bei  einem  Guldenkars  zu  48  Schillingen  nur  8V3  %  pro  Monat. 

Eine  Erweiterung  zeigt  dann  der  Leibrentenbrief  von  1394  da- 
durch, dass  die  Pfändungsklausel  in  denselben  eingefOgt  wird^^):  nach 
der  Mahnung  an  den  Rat  soll  dieser  unverzüglich  Zahlung  leisten, 
andernfalls  der  Rentner  bezw.  der  Briefinhaber  berechtigt  ist,  «ans, 
unse  bürgere  ind  ingesessene  zu  kumberen  ind  arresteiren  ind  sich  er- 
koevercn  ind  ervangen  an  uns  ind  an  dem  unsme,  wae  sie  daran 
koment  ind  wie  sie  beste  moigen  bijs  zu  volkomenre  betzalinge  der 
versessenre  renten  ind  der  penen  ind  darzu  alre  anderre  kenliger  coeste 
ind  schaden,  die  sich  darumb  ergiengen*' ;  die  Stadt  enthebt  der  in  dem 
Vertrag  eingegangenen  Verpflichtung  „gheyureleye  vrijheit,  die  wir  na 
hain  oif  naemails  krigen  moigen,  noch  gheyne  gesetze  unser  stede  noch 
verbuntnisse  noch  lantvrede  herren  noich  steede  noch  gheynreleye  kreich 
noch  kumber  noch  gebott  noch  verbott  noch  gheyne  ander  sache,  wie 
man  die  erdencken  mach,  geistlich  noch  werenüich^.  Diese  Form  be- 
hielt der  Leibrentenbrief  ein  halbes  Jahrhundert  bei,  abgesehen  davon, 
dass  gelegentlich  der  Einfahrung  der  ablösbaren  Leibrente  der  diesbe- 
zügliche, sonst  nur  der  Erbrente  eigentümliche  Passus  aufgenommen 
wurde  ^^^.  Im  Jahre  1452  ist  dann  der  Verzugszins  weggefallen,  und 
der  Leibrentenbrief  hat  damit  seine  endgültige  Gestalt  gewonnen  ^^^). 


1354  Febr.  5;  No.  2155  von  1356  Dez.  14;  Nr.  2282  von  1360-64;  Nr.  2398 
von  1364  Jan.  16  Quellen  IV  430;  Nr.  2400  von  1364  Febr.  14;  Nr.  2401 
von  1364  Febr.  14. 

••)  Eidbuch  von  1341  §  23  bei  Stein  I  S.  32. 

»»)  Urk.  Nr.  7433  von  1394  Juli  31. 

>••)  Vgl.  ürkk.  Nr.  8391  von  1415;  Nr.  8642,  8643  von  1416  Sept  9; 
Nr.  8750,  8751  von  1417  Jan.  1;  Nr.  9159  von  1418.  Dez.  20. 

"0  Vgl.  ürkk.  No.  12431»  von  1453  Aug.  10;  Nr.  12504  von  1453 
Oct  2;  Nr.  12914  von  1464  Dez.  24;  Nr.  13487  von  1479  April  20;  die 
Urkk.  von  1493  Oct  31,  1505  Jan.  20,  1512  Febr.  21. 

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Das  Schuldenwesen  der  Stadt  Köln  im  14.  und  15.  Jahrh.         387 

In  dem  ältesten  bekannten  Erbrentenbrief  von  1335  Mai  3  ver- 
kanfen  Richter,  Schöffen,  Rat  nnd  Bargerschaft  von  Köln  den  Kindern 
des  verstorbenen  Johann  Qnattermart  auf  Sandkaul  eine  Rente  von 
100  Mark,  zahlbar  halb  zu  Ostern  nnd  halb  zu  Remigii  jeden  Jahres 
oder  innerhalb  der  nächsten  4  Wochen,  widrigenfalls  ein  monatlicher 
Yerzngszins  von  2  Schillingen  pro  Mark  fällig  ist.  Erfolgt  darauf 
Mahnung  an  den  engen  Rat,  so  muss  derselbe  binnen  „veirzenaichten^ 
zahlen.  Die  Stadt  kann  die  Rente  jederzeit  mit  1000  Mark  und  einem 
dem  vom  Ablösungsjahr  schon  verflossenen  Zeitraum  entsprechenden 
Bruchteil  der  Rente  (na  marzalen  der  zijt)  ablösen.  Die  zeitlich  nächst- 
folgenden Erbrentenbnefe  vom  Jahre  1377,  in  denen  Köln  der  Stadt 
Mainz  Renten  von  1500  bezw.  900  Gulden  zu  10  Vo  unter  ausserge- 
wöhnlich  reichen  Sicherheiten  verkauft,  die  in  der  Persönlichkeit  des 
Gläubigers  und  der  Höhe  der  inbetracht  kommenden  Summen  ihre  Er- 
klärung finden,  stehen  offenbar  ausserhalb  der  Reihe  der  gewöhnlichen 
Erbrentenurkunden,  von  denen  jedoch  für  das  14.  Jahrhundert  sonst  keine 
erhalten  sind.  Hier  ist  der  Zahlort  die  städtische  Goldwage  zu  Mainz, 
die  Zahlfrist  beträgt  nur  14  Tage,  bei  deren  Überschreitung  die  pena 
zwiveltiger  gülte  eintritt.  Nach  weiteren  14  Tagen  müssen  sämtliche 
Kölner  Ratsherren  auf  die  Mahnung  der  Mainzer  Einlager  halten.  Er- 
folgt die  Zahlung  auch  innerhalb  der  nächsten  4  Wochen  nicht,  so  kann 
die  Rente  bei  Juden  oder  Kawerzen  auf  Kosten  von  Köln  zinslich  auf- 
genommen werden  und  nach  einem  ferneren  Monat  hat  Mainz  das 
Recht  der  Bekttmmerung.  Köki  darf  die  Rente,  nachdem  sie  fOr  das 
betreffende  Jahr  bezahlt  ist,  jedes  Jahr  vor  S.  Agnes  (Januar  21)  zu 
Mainz  ablösen.  Aber  auch  Mainz  hat  das  Recht  der  Kündigung,  der 
die  Rückzahlung  binnen  einem  halben  Jahr  folgen  muss,  wenn  die  Rente 
nicht  zu  einer  nie  mehr  ablösbaren  werden  solP^').  Von  1417  ab 
ist  wieder  eine  Anzahl  von  Erbrentenbriefen  auf  uns  gekonunen,  die 
in  ihren  Bestimmungen  grosse  Ähnlichkeit  mit  dem  von  1335  haben. 
Der  Yerzngszins  ist  jedoch  weggefallen,  statt  dessen  hat  der  Rentner 
das  Recht,  die  fällige  Rente  bei  Juden  oder  Christen  ^uff  gewoenlichen 
schaden*'  aufzunehmen,  sowie  der  Stadt  und  der  Kölner  Bürger  Gut  zu 
bekümmern,  während  andererseits  die  Rente  gegen  gerichtliche  Pfändung 
geschützt  wird:  und  en  saU  noch  en  mag  in  die  rente  an  uns  nyeman 


^®')  Liber  privilegiorum  der  Stadt  Köln  f.  91^;  vgl.  auch  die  Urkunde 
von  1335  Oct  2  ebenda  f.  91. 

"•)  Urkk.  Nr.  3030  von  1377  Jaq.  21,  QueUen  V  206  Nr.  167  und 
Nr.  3106  von  1377  Sept.  & 


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388  R-  Knipping 

bekommern  oder  verbieden  mit  geistlichem  oder  weirentlichem  gerichte 
noch  sy  anders  daran  hindern  in  dheyne  wyse.  Ihre  Ablösung  kann 
erst  nach  einer  Kündigung  erfolgen,  deren  Frist  in  den  einzelnen  Fällen 
zwischen  V«,  V2  und  einem  ganzen  Jahre  schwankt.  Der  Rentenbrief 
hat  die  beschränkte  Inhaberklausel:  oder  wer  diesen  brief  mit  yrme 
guden  willen  und  wissen  ynne  hat^^^).  Im  Jahre  1475  zeigt  sich  dann 
die  letzte  wesentliche  Änderung.  Die  Paragraphen  über  die  Zinsanf- 
nahme  bei  den  Juden  oder  Christen  und  aber  die  Nichtbekümmerbarkeit 
der  Rente  fehlen,  die  Ablösung  ist  an  keine  Kandigungsfrist  mehr  ge- 
bunden. Damit  ist  der  Erbrentenbrief  in  seiner  Klausulierung  dem 
Brief  über  ablösbare  Leibrente  von  1452  völlig  gleich  geworden,  beide 
haben,  auch  hierin  sich  dem  Wesen  des  modernen  Wertpapiers  nähernd, 
die  stereotype  Form  gefunden,  <lie  sie  Jahrhunderte  hindurch  beibe- 
halten haben.  Gerhard  von  Wesel  konnte  deshalb  1496  in  einem 
Prozessgutachten  sagen:  unse  herren  haynt  van  langen  jaren  her  eynen 
stilum  und  formen  gehat,  ere  rentbrieve  zo  machen,  den  ich  halden 
myt  groissen  walerdachten  vurraden  gemacht  und  vermert  is  geweist, 
darynne  nye  vranderonge  gebruicht  worden  is,  eynche  ungewonlige 
clauselen  inzosetzen  ^^*). 

Man  sieht,  wie  das  Schwergewicht  der  dem  Gläubiger  gewährten 
rechtlichen  Garantieen  immer  mehr  auf  das  Recht  der  Bekümmerung 
im  Falle  der  nicht  pünktlichen  Zahlung  der  Rente  gelegt  wird.  Das 
Gut  des  einzelnen  Bürgers  sowohl  wie  das  der  Gesamtheit  haftet  für 
die  Staatsschuld.  Während  sich  im  15.  Jahrhundert  sonst  das  Bestre- 
ben geltend  macht,  die  Pfändbarkeit  eines  Bürgers  für  fremde  Schuld, 
den  Rest  einer  alten,  den  Verhältnissen  der  Zeit  nicht  mehr  entsprechen- 
den Rechtsanschauung,  zu  beseitigen,  wird  sie  für  die  städtische  Renten- 
schuld noch  beibehalten.  Die  Stadt  Köln  giebt  im  Jahre  1442  den 
Mainzern  einjährige  Sicherheit,  d.  i.  Nichtpf&ndbarkeit,  in  ihren  Mauern, 
ausgenommen  gegen  Einforderung  von  persönlichen  Schulden  und  Leib- 
renten der  Stadt  Mainz  ^^^).     In  einem  am  Ende  des  15.  Jahrhunderts 

»«*)  Vgl.  z.  B.  Urkk.  Nr.  8856  von  1417  Sept.  14;  Nr.  9212  von  1419 
März  27;  Nr.  12501  von  1425  Nov.  12;  Nr.  10443  von  1428  März  15; 
Nr.  11725  von  1444  März  6;  Nr.  12118  von  1448  Aug.  14;  Nr.  13015  von 
1468  April  16. 

*<>*)  S.  Prozessakten  zum  Jahre,  ürkk.  Nr.  13408  von  1477  Sept  19; 
Nr.  13592  von  1480  Juni  23;  die  ürkk.  von  1493  Oct.  31;  1505  Febr.  1; 
1514  April  15. 

10«)  Vgl.  Brief  buch  XVI  f. ;  zu  1442  März  30.  Vgl.  auch  den  Brief 
an  Bresslau  von  1442  Mai  25  a.  a.  0.  f.  22. 


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Das  Schuldenwesen  der  Stadt  Köln  im  14.  und  15.  Jahrb.         380 

entstandenen  Entwarf  eines  Bündnisses  zwischen  Köln  and  .dem  Herzog 
Yon  Jülich-Berg  beisst  es,  dass  die  beiderseitigen  Unterthanen  nur  fttr 
eigene  oder  Bürgscbaftsschulden  gepfändet  werden  könnten,  nicht  fQr 
fremde,  uissgescheiden  doch  vur  alsulchen  erjQ[*  ader  lijffrenten,  welche 
die  Stadt  den  Unterthanen  des  Herzogs  oder  dieser  den  Kölner  Bürgern 
verschrieben  hätten  ^^^),  Noch  im  Jahre  1513  kommt  ein  solcher  Be- 
kümmerungsfall  vor^**®). 

Der  Rechtsgang  gegen  die  Stadt  geht  an  das  königliche  Hof- 
bezw.  Kammergericht  *^®). 

Der  Rentenbrief  war  eine  Urkunde  mit  beschränkter  Inhaber- 
klausel^^). Er  konnte  veräussert  werden,  aber  der  zweite  Inhaber 
musste  durch  den  Willebrief  des  ursprünglichen  Besitzers  den  Nachweis 
führen,  dass  er  auf  rechtmässige  Weise  in  den  Besitz  des  Rentenbriefes 
gelangt  sei.  Bei  der  Leibrente  war  überdies  noch  ein  Zeugnis  über  das 
Leben  des  ursprünglich  Berechtigten  erforderlich^^').  Für  die  Stadt 
bestand  keine  Verpflichtung,  jemandem  Zahlung  zu  leisten,  der  einen 
nicht  auf  seinen  Namen  lautenden  Rentenbrief  präsentierte,  ohne  sich 
durch  eine: Urkunde  über  die  Begebung  desselben  als  zum  Bezug  der 
Rente  berechtigt  zu  legitimieren.  Im  14.  Jahrhundert  verlangt  sie  auch 
einmal''^),   dass  die  Weitergebung   eines   Leibrentenbriefes   von   ihrem 

^0^)  Vgl.  Akten:  Köln- Jülich-Berg. 

108J  Yg]^  Samstagsrentkammer  Ausgaben  Bd.  110  zu  1513  Febr.  12:  as 
her  Johann  und  Peter  Beeck,  bürgere  zo  Aiche,  Tilmann  van  Nükircben  umb 
onbezalongpu  willen  yrre  renthen  bekümmert,  haint  myne  herren  dem  ge- 
nannten Tilmann  vur  uncost  darup  gegangen  gegeven  4  m. 

*®®)  Nachrichten  über  dort  erfolgte  Klagen  gegen  Köln  sind  nicht  be- 
kannt. Dagegen  kann  man  auf  das  Beispiel  der  im  Jülichschen  Pfandbesitz 
befindlichen  Reichsstadt  Düren  hinweisen,  die  1417  von  Dr.  Segeboide  Bers- 
wort  vor  das  Hochgericht  geladen  wird,  weil  sie  nur  den  4.  Teil  ihrer  Leib- 
renten auszahlt.    Briefbuch  VI  f.  68  vgl.  Mitteilungen  XXIV  S.  127. 

*^°)  Die  beschränkte  Inhaberklausel  findet  sich  auch  in  folgenden  ein- 
fachen Schuldscheinen:  Urk.  Nr.  11418  von  1439  Okt  1:  off  wer  diesen 
brieff  inhait  mit  syme  willen;  Nr.  12067  von  1448  April  16:  off  behelder 
dis  brieffs  mit  synen  guden  vryen  willen.  Einmal  erscheint  sogar  die  alter- 
native Inhaberklausel:  1444  Mai  2  Briefbuch- XVH  f.  19:  off  behelder 
diss  briefs. 

*")  Vgl.  Brunner,  Zur  Geschichte  des  Inhaberpapiers  in  Deutschland 
1878,  wieder  abgedruckt  in  Forschungen  zur  Geschichte  des  deutschen  und 
französischen  Rechts,  Stuttgart  1894  S.  631  ff.  und  A,  Heusler,  Institutionen 
des  deutschen  Privatrechts,  Leipzig  1885  S.  212  ff. 

"*)  Vgl.  Stein,  Akten  II  Nr.  69  [1340—1390]:  item  haint  unse  heren 
oeverdragen,   dat  sij  nyemant  gönnen  cn  soillen,  sijne  lijfftzucht,   die  hee  an 


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890  R-  Enipping 

eigenen,  der  Schuldnerin,  Willen  abh&ngig  sei,  anscheinend  aber  mit 
geringem  Erfolg,  denn  in  den  nns  erhaltenen  Urkunden  über  Renten- 
verk&ufe  und  Übertragungen  findet  sich  keine  Andeutung  über  eine 
Mitwirkung  der  Stadt  bei  diesem  Rechtsgeschäft'^*).  Es  geschah  nur 
aus  praktischen  Gründen,  wenn  der  Verwaltung  der  Rentkammer  von 
dem  erfolgten  Besitzwechsel  Anzeige  gemacht  wurde,  und  diese  dana 
eine  hierauf  bezügliche  Notiz  in  das  Rentenregister  zu  dem  betreffenden 
Namen  setzte  oder  wenn  der  Willebrief  auf  der  Rentkammer  deponiert 
wurde"*). 

Das  einzige  Recht,  welches  sich  die  Stadt  vorbehält,  und  welches 
den  Rentenverkauf  noch  allein  vom  reinen  Zinsdarlehn  unterscheidet,  ist 
die  Nichtkündbarkeit  der  Rente  durch  den  Gläubiger  und  das  einseitige 
Kündigungsrecht  des  Schuldners  bei  Renten,  die  überhaupt  ablösbar 
sind,  nämlich  Erbrenten  und  rückkauf baren  Leibrenten  ^^^).  Wie  dies 
Yorrecbt  beim  Rentenverkauf  auf  immobiliarer  Grundlage  für  denjenigen, 
der  eine  geborgte  Summe  im  Boden  angelegt  und  fixiert  hatte  und  nicht 
jederzeit  das  Kapital  wieder  aus  dem  Boden  herausziehen  konnte,  eine 
wirtschaftliche  Notwendigkeit  war,  so  musste  auch  die  Stadt  daran  fest* 
halten,  wenn  sie  nicht  Gefahr  laufen  wollte,  bei  jeder  durch  gefähr- 
liche politische  Verhältnisse  veranlassten  Störung  des  Kredits  ihren 
Bankerott  erklären  zu  müssen.  Ausnahmen  sind  nur  sehr  selten  und 
finden  in  besonderen  Umständen  ihre  Begründung,  wie  bei  dem  Renten- 
verkauf an  die  Stadt  Mainz  "^),  wo  dem  Gläubiger  auch  das  Kün- 
digungsrecht zugestanden  wird.  In  diesem  Falle  war  der  Kreditgeber, 
ebenfalls  ein  politisches  Gemeinwesen,  nicht  in  der  Lage,  das  verborgte 
Kapital  auf  unbestimmt  lange  Zeit  entbehren  zu  können.  Dass  man 
dagegen  den  Bitten  eines  Renteninhabers  um  Ablösung  der  Rente  nach- 
gab, kommt  öfters  vor,  ebenso  wie  man  hin  und  wieder  bezüglich  des 


der  steyde  hait,  an  eyniche  andere  personen  zo  wenden  off  zo  keren  in 
eyncherleye  w^se,  id  en  were  dan  myt  wist  ind  willen  unser  heren. 

"»)  Vgl.  ürkk.  Nr.  1334»  von  1331  Aug.  11  und  Nr.  3873  von  1387 
Nov.  13. 

^^*)  Die  Bemerkung:  mutatum  up  N.  N.  oder  N.  N.  levabit  zeigt  sich 
häufig  in  den  Bentenregistem.  Über  Deponierung  von  Willebriefen  vgl.  die 
Rentenregister  von  1482  Rechnungen  Bd.  61^  und  von  1493  Rechnungen  Bd.  80. 

1^')  Die  Einräumung  des  Kundigungsrechts  an  den  Rentenkänfer  stem- 
pelte nach  der  kirchlichen  Auffassung  den  Rentenkauf  zum  verbotenen  Wucher. 
Vgl.  Endemann,  Studien  in  der  romanisch  -  kanonischen  Wirtschafts-  und 
Rechtslehre  1883  Bd.  II  S.  104  ff. 

"•j  Vgl.  oben  S.  387. 


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t>as  Schuldenwesen  der  Stadt  Köln  im  14.  und  15.  Jahrh.         301 

Zeitpunktes  and  der  Art  des  Rflckkanfs  Verpflichtungen  einging,  z.  B. 
die  Rente  nicht  vor  dem  Tode  des  Inhabers  oder  genannter  Kinder 
oder  vor  Ablauf  einer  Reihe  von  Jahren  wiederzuerwerben,  oder  dass 
man  verspricht,  die  abgelöste  Rente  gegen  gute  Sicherheit  anderweitig 
nnterzabringen  ^^^). 

Über  die  Verwaltung  der  einfachen  direkten  Anleihen  in  finanz- 
technischer Hinsicht  ist  dem,  was  oben  in  einzelnen  Fällen  über  Auf- 
nahme und  Abtragung,  die  sich  in  den  auch  im  Privatkreditverkehr 
Ablieben  Formen  vollzogen,  gesagt  worden  ist,  nichts  mehr  hinzuzufügen. 
Dagegen  mag  über  die  Finanzlechnik  in  der  Verwaltung  der  fundierten 
Schuld  noch  Folgendes  bemerkt  werden. 

Wenn  zweckmässige  Einrichtung  der  Schuldenverwaltung  und  Sta- 
bilität ihrer  Formen  von  Einfluss  auf  die  Gestaltung  des  Staatskredits 
waren,  so  hatte  das  besondere  Geltung  für  die  fundierte,  die  Renten- 
schuld,  an  der  ein  Heer  von  ängstlichen  und  besorgten  mittleren  und 
kleinen  Kapitalisten  beteiligt  war.  In  Köln  mnsste  der  häufige,  fast 
ununterbrochene  Betrieb  des  Rentenverkaufs  im  15.  Jahrhundert  bald 
zur  Ausbildung  eines  festen,  gleichmässig  funktionierenden  Mechanismus 
in  der  Verwaltung  dieses  Zweiges  der  städtischen  Finanzen  führen. 
Einen  Einblick  in  denselben  verdanken  wir  für  die  zweite  Hälfte  des 
15.  Jahrhunderts  vornehmlich  dem  sog.  Siegelbuch  ^*^),  das  von  1477 
ab  die  Ausfertigung  und  Siegelung  der  Rentenbriefe  verzeichnet. 

Hatten  Rat  und  die  Vierundvierzig  die  Aufnahme  einer  Anleihe 
auf  dem  Wege  des  Rentenverkaufs  beschlossen,  so  wurden  die  Beisitzer 
der  Samstagsrentkammer  durch  2  Ratsherren  davon  in  Kenntnis  gesetzt 


"^)  Vgl.  Registraturen  an  die  Ssmstagsrentkammer,  Rechnungen  Bd.  46 
zu  1479  März  8.  —  Urk.  Nr.  12501  von  1425  Nov.  12;  das  Rentenregister 
von  1434,  Rechnungen  Bd.  30:  Roylande  hern  Coynen  Schymmelpennincks 
sone  30  g.  r.  vur  750  g.  r.,  die  ensall  man  bynnen  desen  neesten  12  jairen 
nyet  afloeaen,  anno  1426  gedadingt;  Registraturen  an  die  Samstagsrentkammer. 
Rechnungen  Bd.  84  zu  1499  Dez.  IL:  Der  Rat  bevollmächtigt  die  Beisitzer 
der  Rentkammer,  dat  sy  in  den  verschryvungen  der  erffrentbrievc,  dat  man 
des  anders  an  den  parthyen  nyet  avegesyn  künde,  moegen  laissen  setzen,  die 
reute  bynnen  etlichen  jaren  irer  10  adir  12  nyet  aflzuloesen,  off  id  wail  5 
vamm  100  were.  —  Urk.  Nr.  10443  von  1428  März  15:  die  Stadt  verkauft 
Stgngin  Schrijnmecher  eine  Erbrente  von  SSVs  g.  för  SSS'/s  g.  mit  der  Ver- 
pflichtung, dass  sie,  wenn  sie  die  Rente  ablösen  will,  das  Geld  vorher  an 
gudem  erve  bynnen  unser  stat  Coline  belegen  müsse. 

"^)  Rechnungen  Bd.  55. 


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392  B.  Knippbg 

und  der  betreffende  Bescbluss  wie  alle  anderen  vom  Rat  an  die  Rent- 
kammer ergehenden  Befehle  in  das  sog.  Urkandenbach^*^)  der  E^ammer 
eingetragen.  Derselbe  enthielt  die  Anweisung  aber  die  Höhe  der  Ge- 
samtverkaufssamme,  in  der  Regel  auch  aber  den  Zinsfuss,  zu  dem,  und 
die  Art  der  Renten,  ob  Erb-  oder  Leibrenten,  die  verkauft  werden  sollte. 
Doch  wurde  den  Beisitzern  in  Bezug  auf  die  letzten  beiden  Punkte  oft 
auch  unbeschränkte  Vollmacht  gelassen. 

In  Zeiten  grosser  Kauflust  genagte  ein  blosses  Bekanntwerden  der 
Absicht  des  Rates,  um  in  kurzer  Zeit  das  gewanschte  Geld  der  Rent- 
kammer zuzufahren.  Besondere  Massregeln  bedurfte  es  aber,  wenn  der 
städtische  Kredit  darniederlag,  oder  wenn  man  auf  auswärtiges  Kapital 
angewiesen  war.  So  wird  1416,  do  man  Duytze  begreyff,  eine  Kom- 
mission von  4  Herren  eingesetzt,  um  far  74  763  Mark  Leibrenten  zu 
verkaufen  ^'^),  1420  zu  demselben  Zweck  ein  Ausschuss  von  3  Rats- 
mitgliedem  ^**).  Im  Jahre  1417  schliessen  Heinrich  von  Geiresheym, 
Johann  Schaitzavel  und  Godard  Batenburch  auf  der  Herbstmesse  zu 
Frankfurt  Erbrenten  vertrage  ab"*),  1418  sind  Heinrich  von  Geires- 
heim  in  Frankfurt,  der  Stadtschreiber  Johann  von  Stommel  in  Mainz  "^, 
1419  Johann  Balke  in  Frankfurt  far  die  Stadt  in  solchen  Finanzge- 
schäften thätig"*).  Auch  gewerbsmässiger  Finanzmakler,  die  für  ihre 
Vermittelung  Provision  bezogen,  bediente  sich  die  Stadt,  nachweislich 
aber  nur  in  2  Fällen.  1454  erhält  Wynant  Jonghe,  underkouffer  zo 
underkouff  van  etzlichen  personeu,  die  lijfrenten  gegulden  haint,  van 
eicklichem  hundert  1  ort  =  12  Mark  ('/i  Vo)"^)  und  1492  giebt  man 
jemanden,  der  den  Rackkauf  einer  Erbrente  statt  far  2000  Gulden  för 
1800  Gulden  vermittelt  hatte,  16  Gulden,  d.  i.  8  %  des  Gewinns"*). 

Der  weitere  Verlauf  des  Rentenverkaufsgeschäfts,  nachdem  der 
Ratsbeschluss   aber   die  Aufnahme    einer  verzinslichen  Anleihe   bekannt 


11^)  Rechnungen  Bd.  46  und  74. 

»»"»j  Vgl.  Rechnungen  Bd.  20. 

^^')  Vgl.  Mittwochsrentkammer  Einnahmen,  Rechnungen  Bd.  16^  za 
14S0  Kehn  28. 

1^^)  Vgl.  ebenda  1417  Dez.  1. 

»»*)  Vgl.  ebenda  1418  April  13  und  Juni  15. 

>^*)  Vgl.  1419  Mai  31. 

^^'^)  Vgl.  Sarastagsrentkammer  Ausgaben,  Rechnungen  Bd.  29"  zu  1454 
Mal  23,  —  1401  März  18  bestimmt  der  Rat  für  den  Privatkreditverkehr, 
dass  fllo  Fro Vision  der  underkeufifer  der  financien,  erffs,  erfflichen  ind  lijift- 
Kuchiij^oii  renten  '/a  Procent  nicht  übersteigen  solle.    Stein,  Akten  II  Nr.  92. 

^^')  Vgl.  Samstagsrentkammer,  Ausgaben  Bd.  64  zu  1492  Juni  27. 


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t)a8  Schulcienweaen  der  Stadt  Köln  im  14.  und  15.  J^ahrh.         393 

geworden,  war  nun  folgender.  Der  Kaaflnstige  meldete  auf  der  Sams- 
tagsrentkammer an,  für  welche  Snmme  er  Renten  kanfen  wolle,  d.  h. 
er  zeichnete,  modern  ausgedrückt,  einen  Teil  der  Anleihe,  worauf  dann 
Yon  dem  Schreiber  der  Kammer  der  Rentbrief  ausgefertigt  wurde.  Der 
Brief  wanderte  nunmehr  auf  die  Mittwochsrentkammer,  um  von  den 
Rentmeistern  und  Beisitzern  derselben  mit  dem  grossen  Stadtsiegel  be- 
hangen zu  werden  und  von  dort  wieder  zurück  zur  Samstagskammer, 
die  ihn  dem  Käufer  aushändigte,  nachdem  derselbe  die  Kaufsumme  und 
das  sog.  Siegelgeld  als  Kosten  für  die  Anfertigung  des  Briefes  erlegt 
hatte.  Zahlt  der  Käufer  die  Kaufsumme  vor  der  Aushändigung  des 
Briefes,  so  erhält  er  eine  vorläufige  Empfangsbestätigung.  Die  blosse 
Zeichnung  der  Anleihe  verpflichtet  ihn  noch  nicht  zur  Zahlung,  denn 
es  kommt  hin  und  wieder  vor,  dass  er  vor  dem  das  Rechtsgeschäft 
perfekt  machenden  Empfang  des  Rentenbriefes  von  dem  Kauf  zurück- 
tritt oder  das  Kanfobjekt  vergrössert  bezw.  verkleinert.  Ein  durch 
irgend  einen  Unfall  verloren  gegangener  Brief  kann  nach  Einholung 
der  Erlaubnis  des  Rates  auf  Kosten  des  Inhabers  erneuert  werden  ''^). 
Das  Siegelgeld,  das  1444  durch  Ratsbeschluss  auf  1  oberländischen 
Golden  (4  Mark)  für  jeden  Brief  festgesetzt  wurde  *^^),  1494  aber  nur 
die  Hälfte  davon  betrug  *^^,  wurde  alljährlich  zu  gleichen  Teilen  zwischen 
den  Rentmeistem  und  Beisitzern  der  Mittwochsrentkammer  und  den 
Beisitzern  der  Samstagsrentkammer  geteilt. 

Die  Auszahlung  der  Rente  erfolgte  in  zwei  halbjährlichen  Raten  ^^^). 
Damit  sich  die  Verpflichtungen  der  Stadt  nicht  an  2  Tagen  des  Jahres 
zusammenhäuften,  sondern  sich  gleichmässig  über  dasselbe  verteilten, 
führte  man  für  neuverkaufte  Renten  auch  neue  Zahltermine  ein  und 
bedeckte  so  das  Jahr  mit  einem  Netz  von  jedesmal  ungefähr  6  Monate 
auseinanderliegenden  Fälligkeitstagen  *^'). 


>")  Vgl.  das  Siegelbach,  Rechnungen  Bd.  55  zu  1491  Aug.  und  1518. 

"•)  Vgl.  Stein  II  Nr.  189. 

1'«)  Vgl.  das  Siegelbach  a.  a.  0.  zu  1494  März  11. 

i'<>)  In  Mainz  werden  die  Gülten  alle  14  Tage  ausgezahlt.  Vgl.  Chro- 
niken der  deutschen  Städte  Bd.  XVIII  Anhang  S.  108. 

"*)  Im  14.  Jahrhundert  waren  16  Termine  im  Gebrauch:  Ostern— Re- 
migii  (Oct.  1);  Walburgis  (Mai  1)— Omnium  Sanctorum  (Nov.  1);  Pfingsten 
—Martini  (Nov.  11);  ürbani  (Mai  2.5)— Andree  (Nov.  30);  Johannes  nativitas 
(Juni  24)— Ghristtag  (Dez.  25);  Assumpcio  Marie  (Aug.  15)— Purificatio  Marie 
(Febr.  2);  Lamberti  (Sept.  17)— Gertrudis  (März  17);  Mathei  (Sept.  21)— 
Annunciatio  Marie  (März  25),  im  Jahre  1479  entsprechend  dem  Anwachsen 
der  städtischen  Schuld  sogar  32,  nämlich  ausser  den  genannten  noch  folgende: 

WMtd.  ZttitBchr.  t  OMch.  v.  Kantl    XIII,    IT.  29 

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394  R.  Knipping 

Zahlstelle  war  die  Rentkammer  der  Stadt  Köln,  wie  ja  überhaupt 
die  Zinse  im  Mittelalter  im  allgemeioen  HoLschulden  waren  ^'').  Nur 
bei  einzelnen  im  14.  und  im  Anfang  des  lö.  Jahrhunderts  in  Mainz, 
Frankfurt  und  Augsburg  verkauften  Erbrenten  wird  seitens  der  Stadt 
das  Zugeständnis  gemacht,  dass  die  Rente  in  Mainz,  bezw.  Frankfurt 
entgegengenommen  werden  könne  ^'^.  In  der  Folgezeit  hat  man  sich 
nicht  mehr  dazu  verstanden,  mit  Ausnahme  des  ganz  vereinzelten  Falles 
im  Jahre  1508  gegenüber  den  Töchtern  des  Mainzers  Konrad  Boeder, 
denen  die  Erbrenten  „zo  Maendtz  ader  zo  Franckfort  zo  lieveren^  sind  ^^*). 

Der  Rentner  erhält  sein  Geld  gegen  besiegelte  Quittung.  Die 
ßesiegelung  derselben  ist  unerlässlich,  doch  können  Personen,  die  kein 
Siegel  führen,  durch  einen  andern  quittieren  und  siegeln  lassen  **^). 
Wird  die  Rente  durch  eine  dritte  Person  erhoben,  so  hat  dieselbe  ent- 
weder die  Vollmacht  für  jeden  einzelnen  Fall  vorzuzeigen,  oder  aber 
den  Willebrief  des  ursprünglichen  Rentengläubigers  über  die  Begebung 
des  Rentenbriefes,  dies  jedoch  auch  nur  dann,  wenn  der  Willebrief 
nicht  auf  der  Rentkammer  deponiert  oder  der  Besitzwechsel  im  Renten- 
register nicht  vermerkt  worden  ist.  Die  Vorlegung  des  Hauptbriefes 
wird  dagegen  nur  verlangt,  wenn  sich  trotzdem  noch  Zweifel  an  der 
Berechtigung  einer  Persönlichkeit  regen  '•^).  Bei  Leibrenten,  die  durch 
einen  anderen  als  den  ersten  Käufer  erhoben  werden,  muss  ausserdem 
noch  der  Nachweis  geliefert  werden,  dass  der  Leibzüchter  auch  den 
Termin  wirklich  erlebt  habe.     Für  Einheimische  war  derselbe  in  Zweifels- 


Jan.  1— Juli  1;  Jan.  8— Juli  8;  Antonii  (Jan  17)— Margarete  (Juli  13); 
Agnetis  (Jan.  21)— Magdalene  (Juli  22);  Conversionis  Pauli  (Jan.  2d)'Jacolii 
(Juli  25) ;  Cathedre  Petri  (Febr.  22)— Vincula  Petri  (Aug.  1) ;  März  1  -  Sept.  1 ; 
April  6—  Sept  6. 

^^')  Vgl.  H.  Brunner,  die  fränkisch-romanische  Urkunde  in  Forschungen 
zur  Geschichte  des  deutschen  und  franzüsichen  Rechts  1894  S.  533  Note  3. 

^*')  Vgl.  oben  S.  349;  ausserdem  Urk.  Nr.  4345  von  1391  März  23: 
Der  Augsburger  Jost  Anesorge  erhält  sein  Geld  zu  Frankfurt;  Urk.  Nr.  8856 
vGn  1417  Sept.  14:  dem  Frankfurter  Bürger  Brand  Clobelauch  wird  die  Rente 
ebendort  ausgezahlt.  Von  der  Stadt  Aachen  war  ihren  Kölner  Renten- 
gläubigem Zahlung  in  Köln  zu  leisten.  Vgl.  Laurent,  Aachener  Stadtrech- 
nungen 1866  S.  197. 

*•*)  Vgl.  Rentenregister  von  1608  Rechnungen  Bd.  108. 

1")  z.  B.  die  Kinder  durch  den  Vater,  Urk.  Nr.  5866  von  1396  Nov.  30; 
die  Frau  durch  den  Mann,  Urk.  Nr.  2821  von  1373  Aug.  23:  der  Mönch 
durch  den  Abt,  Urk.  Nr.  6158  von  1398  März  2. 

136^  Vgl.  Prozessakten  des  Jahres  1496,  Erbrentenprozess  gegen  Lam- 
bois  und  Briefbuch  XIII  f.  26. 


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Das  SchulcleDwedeii  der  Stadt  Köln  im  14.  und  15.  Jahrh.         ^95 

fällen  darch  mündliches  Zeugnis  leicht  za  erbringen,  oder  es  wurden 
städtische  Diener  ausgesandt,  um  sich  durch  Augenschein  von  dem 
Leben  der  betreffenden  Person  zu  überzeugen"').  Bei  Auswärtigen 
bedurfte  es  aber  dazu  eines  schriftlichen  von  glaubwürdiger  Seite  aus- 
gestellten und  besiegelten  Dokuments"®)  Wiewohl  es  nicht  immer 
leicht  sein  mochte,  solche  Lebenszengnisse  zwei  Mal  im  Jahre  herbei- 
zuschaffen, zumal,  wenn  dieselben  weite  Wege  zu  durchlaufen  hatten, 
wie  von  Doi*pat  oder  gar  von  Ferrara  in  Italien  "^),  so  konnte  die 
Stadt,  wollte  sie  sich  nicht  der  Gefahr  betrügerischer  Schädigung  aus- 
setzen, doch  nicht  von  dieser  Forderung  abgehen.  Nur  einmal  hat  sie 
eine  Ausnahme  eintreten  lassen.  Auf  Drängen  ihrer  zahlreichen  Aachener 
Leibrentner  verzichtete  sie  im  Jahre  1418  diesen  gegenüber  auf  die 
Vorzeigung  des  Lebenszeugnisses,  sandte  vielmehr  einem  dortigen  Ver- 
trauensmanne,  Coyne  van  dem  Eychhorne,  eine  Liste  derselben  zu  und 
verpflichtete  ihn,  sowie  später  die  Stadt  Aachen  selbst,  unter  Siegel  ihr 
von  jedem  Todesfall  Kenntnis  zu  geben  ^^'^). 

Erlischt  die  Verpflichtung  zur  Rentenzahlung  durch  den  Tod  des 
Leibzüchters  oder  den  Rückkauf  der  Erbrente  bezw.  ablösbaren  Leib- 
rente, so  muss  der  Rentenbrief  zurückgegeben  werden.  Wenn  derselbe 
verloren  gegangen  ist,  so  wird'  von  dem  bisherigen  Rentenberechtigten 
bezw.  dessen  Erben  eine  urkundliche  Erklärung  darüber  verlangt  und 
die  Versicherung,  den  Brief  im  Falle  seiner  Wiederauffindung  zurück- 
zuliefem^^*).     Ausser  der  Rückgabe  des  Hauptbriefes  wird  zur  grösse- 


187J  Ygi  Rentenregister  von  1489  zu  Margareta  von  Adenau.  Man 
fugte  auch  wohl  zur  leichteren  Identifizierung  einer  Person  im  Rentenregister 
ihrem  Namen  besondere  körperliche  Kennzeichen  hinzu  z.  B.  Rentenregister 
von  1510:  Johannes  van  Lernen,  der  des  kleynen  vyngers  an  der  lyncker 
haut  niet  enhait. 

^^^)  Diese  Lebenszeugnisse,  meist  in  Briefform  ausgefertigt,  sind  in 
grosser  Zahl  erhalten.  So  bezeugt  eine  Stadt  das  Leben  ihres  Bürgers,  ein 
Kloster  das  ihres  Insassen,  die  Kirchspielsgemeinde  das  ihres  Pfarrers  oder 
dieser  bekundet,  dass  sein  Pfarrkind  an  dem  betreffenden  Termin  die  Beichte 
besucht  habe  u.  a.  m.  Vgl.  Urk.  Nr.  1555,  Papierurkunden  von  1408  Mai  16, 
1418  Jan.  3,  Briefe  von  1407  Dez.  9  und  sonst  oft. 

*'*)  Vgl.  ürk.  Nr.  2587  von  1369  Aug.  23  und  Papierurkunden  von 
1424  Sept.  26. 

^*<>)  Vgl.  Briefbuch  VII  f.  21  zu  1418  Juni  20  und  den  Brief  von  1418 
Juni  27,  sowie  Briefbuch  IX  f.  88  zu  1423  Aug.  6.  1438  wird  aber  auch 
von  den  Aachenern  wieder  das  Lebenszeugnis  verlangt,  vgl.  Samstagsrent- 
kammer Ausgaben,  Rechnungen  Bd.  29^  zu  1438  Mai  31. 

'")  Vgl.  Urk.  Nr.  3339  von  1380  Oct.  8,  verz.  Mitteilungen  IX  22. 

29* 

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396  R.  Knipping. 

ren  Sicherheit  noch  eine  besondere  Quittung  über  erfolgte  Ablösnng 
ausgestellt,  wenn  letztere  unter  nicht  normalen  Verhältnissen  stattge- 
funden hat.  So  erklärt  z  B.  am  15.  Mai  1406  Irmgard  von  Odin- 
dorp  vor  den  Schöffen,  dass  die  Stadt  ihr  einen  [nicht  ablösbaren] 
Leibzuchtbrief  abgelöst  und  sie  auf  jeden  weiteren  Ansprach  an  der 
Rente  „mit  munde,  hande  ind  mit  halme"  verzichtet  habe'**).  Der 
zurQckgelieferte  Brief  wird  auf  der  Rentkammer  durch  Zerschneiden  and 
Abnahme  des  Siegels  kanzelliert  "^).  Wie  für  den  Rentenverkauf  war 
auch  für  die  Ablösung  ein  jedesmaliger  Ratsbefehl  erforderlich,  ebenso 
werden  auch  hin  und  wieder  dazu  besondere  Kommissionen  eingesetzt  '^)' 
Mit  der  Entwickelung  des  Rentenwesens  hat  ^jsich  auch  die  Buch- 
führung vervollkommnet.  Abgesehen  davon,  dass  der  Verkauf  der  Rente 
und  die  jedesmalige  Auszahlung  derselben  in  den  Hauptbüchern  der 
Rechnungskammer  notiert  wurde,  gab  sich  die  Finanzverwaltung  noch 
in  folgender  Weise  Rechenschaft  über  die  laufenden  Verpflichtungen  der 
Stadt.  Die  Namen  der  Gläubiger  wurden  mit  der  ihnen  zustehenden 
Rente  in  Kleinfoliobänden  mit  Pergamentblättern  eingetragen,  und  zwar 
geordnet  nach  den  Fälligkeitsterminen  und  innerhalb  dieses  obersten 
Einteilungsprinzips  wieder  nach  der  Währung,  ob  Gulden  oder  Mark, 
in  der  die  Renten  ausgezahlt  wurden.  Verpflichtungen,  die  durch  Ab- 
lösung oder  Todesfall  erloschen  waren,  wurden  getilgt,  neue  Rentenver- 
käufe den  vorhandenen  angefügt.  Diese  Register,  die  Grundbücher  der 
städtischen  Schuld,  blieben  so  lange  im  Gebrauch,  als  ihre  Blätter  noch 
Raum  für  neue  Eintragungen  gewährten.  Waren  sie  bis  zur  letzten 
Seite  gefüllt,  so  wurde  ihr  Inhalt  mit  Ausnahme  der  erledigten  Rent-en 
in  einen  neuen  umfangreicheren  Band  übertragen.  Die  Rentenregister 
von  1350,  1370,  1381,  1408,  1434,  1449,  1455,  1469'*^)  zeigen 
dies  Verfahren,  das  sich  zwar  durch  grosse  Sorgfalt  und  Streben  nach 
systematischer  Anordnung  über  die  gewöhnliche  Unbeholfenheit  des  mittel- 

»")  Vgl.  Urk.  Nr.  7423  verz.  Mitteilungen  XIV  40,  auch  Nr.  7495, 
verz.  ebenda  XiV  42. 

148)  Das  Wachs  wird  umgegossen  und  von  neuem  verwandt  oder  auch 
in  grösseren  Mengen  verkauft;  vgl.  Samstagsrentkammer,  Einnahmen,  Rech- 
nungen Bd.  63  zu  1485  April  23:  van  aldem  Siegel wasse  der  afferstorven 
ind  affgeloister  rentbrieven  verkoaffi  vur  44  m.  3  sol. 

i**)  Vgl.  Urk.  4140  von  1389  Aug.  20.  QueUen  V  597  Nr.  427:  Ein- 
setzung einer  4er  Kommission  zur  Ablösung  von  Erbrenten  in  Mainz  und 
Frankfurt;  Urk.  Nr.  11887  von  1446  April  1:  Die  Stadt  bevollmächtigt  Jo- 
hann Rynck  zur  Ablösung  von  Erbrenten. 

»")  Rechnungen  Bd.  1,  2,  11,  15,  30,  34,  35. 


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Das  Schuldenwesen  der  Stadt  Köln  im  14.  und  15.  Jahrb.         397 

alterlichen  Schreibwesens  erhob,  aber  doch  nar  so  lange  für  leidlich 
brauchbar  gelten  konnte,  als  die  Zahl  der  Renten  Verpflichtungen  noch 
eine  verhältnismässig  geringe  war.  Es  musste  einer  übersichtlicheren 
Aafzeichnungsmethode  Platz  machen,  nachdem  die  fundierte  Schuld  im 
Gefolge  des  Neusser  Krieges  zu  so  ausserordentlicher  Höhe  angeschwollen 
war.  Der  Fortschritt  dieser  neuen  Buchführung  gegenüber  der  bis- 
herigen bestand  in  der  jährlichen  Erneuerung  der  Register  und  der 
Einfühlung  der  alphabetischen  Anordnung.  Vom  Jahre  1477  ab  liegen 
diese  sauber  geführten  Hefte,  nunmehr  aus  Papierblättern  in  Perga- 
mentnmschlägen  bestehend,  vor.  Oberstes  Einteilungsprinzip  sind  die 
Zahlungstermine  geblieben,  innerhalb  derselben  sind  die  langen  Reihen 
der  Rentengläubiger  nach  den  Vornamen  alphabetisch  zusammengestellt. 
Wiederholung  der  Jahreszahl  und  des  Termins  am  Kopfende  jedes 
Blattes  erleichtern  die  Orientierung.  Nicht  allein  die  Erledigung  einer 
Rentenschuld  durch  Ablösung  oder  Todesfall  wird  vermerkt,  sondern 
auch  die  Auszahlung  der  zwei  jährlichen  Rentenraten.  Auf  diese  Weise 
war  die  Kontrolle  sowohl  darüber  erreicht,  ob  ein  Rentenerheber  über- 
haupt, als  auch  ob  er  zur  Erhebung  der  betreifenden  Rentenrate  be- 
rechtigt war,  ein  Vorzug,  der  zusammen  mit  der  jetzt  ermöglichten 
schnellen  Auffindung  des  Namens  die  Register  für  den  praktischen  Ge- 
brauch so  geeignet  machte,  dass  man  noch  3  Jahrhunderte  hindurch  bis 
zum  Ende  der  reichsstädtischen  Zeit  an  diesem  Buchführungssystem 
festgehalten  hat. 


Die  Militär -Akademie  zu  NlUnster  i.  W. 

Von  Bibliothekar  Dr.  Bahlnann  in  Münster. 

Die  am  wenigsten  bekannte  Bildungsanstalt,  welche  dem  um  da^  ge- 
samte Erziehungs-  und  ünterrichtswesen  des  Münsterlandes  hochverdienten 
Minister  und  Generalvikar  Franz  Frh.  von  Fürstenberg  (1729—1810)  ihre 
Gründung  und  Entwicklung  verdankte,  ist  die  ehemalige  Militär- Akademie  in 
der  bischöflichen  Haupt-  und  Residenzstadt  Münster  ^).    Trotz  der  drückenden 


1)  Von  d«m  ohnehin  slamlloh  dOrftlgon  Aktonmaterial  flb«r  diM«lbe  sind  sehr 
wichtige,  nach  dem  betr.  Bepertorinm  des  kgl.  SteaU-Archlr«  za  Münster  (Fürst.  Mttnst. 
Gab.  Begist.  Militaria  XVII  Lit.  A  und  B)  früher  dort  befludliche  Schriftstücke  über  die 
Auf-  und  Einriohtung  der  Leibgarde,  die  Personalien  der  KapitAns,  Lieutenants,  Lehr- 
meister etc.,  die  Aufnahme  und  Anzahl  der  Oardisten,  die  Uniformen,  OehaltsverhAltnisse 
n.  •.  w.  Jetst  leider  nicht  mehr  vorhanden.  Die  ansführllche  nnd  wegen  der  Persönlichkeit 
des  Verfassers  auch  anbedingt  xaverlissige  Abhandlung  des  Artillerie-Lieutenants  Both- 
mann   »Von  der  Münsterschen  Garde"   (s.  Deutsches  Musenm  1779  II  pag.  546—660)  ist 


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398  Bafalmann 

Schttldenlast,  die  infolge  des  eben  erst  beendeten  siebenjährigen  Krieges  auf 
dem  Bistum  ruhte,  und  der  vielen  Ausgaben,  die  zur  Heilung  der  durch  jenen 
Krieg  geschlagenen  Wunden  unvermeidlich  waren,  wusste  der  bedeutende 
Mann  die  Landstände  seinen  die  Heranbildung  tüchtiger  Offiziere  bezwecken- 
den und  wohl  zumeist  auf  die  Anregung  des  Grafen  Wilhelm  zu  Schaumburg 
Lippe  ^)  zurückzuführenden  Plänen  geneigt  zu  machen.  Bereits  seit  Februar 
1763')  wurden  monatlich  lOOO  Thaler,  seit  dem  folgenden  Jahre  ^)  sogar 
1251  Thaler  25  Schillinge^)  für  eine  derartige  Anstalt  hergegeben,  die  in 
dem  am  12.  Sept.  1766')  angekauften  von  Mallinckrodtschen  Hofe')  ein 
festes  Heim  erhielt,  das  nach  der  auf  beiden  Seiten  des  Hauptthores  befind- 
lichen Inschrifk 

Maximäianus  Fridericus^) 
Bd,  Bd. 
lÜtistri  (üae  praetoriae 
ut  egregüs  pacis  hdUqut 
arUhus  excokretur 
domum  hanc 
auspicato  oondi  iussit 
MDCCLXVII 
sehr  bald  seinem  neuen  Zwecke  übergeben  und,  da  die  Zöglinge  die  „Hocb- 
fürstliche  Leibgarden-Kompagnie^  oder  „Leibgarde  zu  Pferde'^  bildeten,  nun- 
mehr „Gardehotel^  genannt  wurde. 

Das  Offizier-Corps  der  Kompagnie ')  bestand  aus  einem  Hauptmann 
—  bis  1778 :  Generalmajor  Philipp  Ernst  Graf  zu  Schaumburg-Lippe  etc.  ^^)^ 
von  1779  bis  1798:   Generalmajor  Clemens  August  Frh.  v.  Wenge,   später: 


W.  Etser  (Frans  v.  Fftrstanberg.  MQnster  1848  pag.  70—78)  und  B.  Pot«ii  (Gesob.  dM  Militär- 
Ersiehangs-  and  Bildangsweten  in  den  Landen  doutocher  Zunge  Bd.  II  —  Monumenta 
Germaniae  Faedagogioa  Bd.  XI  —  Berlin  1891  pag.  817—382)  entgangen 

8)  War  1759,  als  er  das  von  den  Franiosen  besetzte  Münster  einnahm,  mit  Fftrstenber^ 
bekannt  geworden,  hatte  1768  als  portugiesischer  Generalissimas  eine  Kriegs-  und  Artilleriy- 
schnle  in  Portugal  und  bald  darauf  auch  eine  Kriegsschule  in  dem  von  ihm  bei  Borden»ii 
im  Steinlinder  Meer  erbauten  Fort  Wilhelmstein  errichtet,  die  mit  seinem  Tode  (f  10. 9.  1777) 
einging.    Ein  Schüler  derselben  war  seit  1778  der  bekannte  General  v.  Soharnhorst  gewesen. 

8)  Kgl.  Staats-Arch.  Münster,  LandtagsprotokoUe  v.  J.  1764. 

4)  ibid.  1766. 

5)  Hierron  wurden  jedoch  auf  fürstUchen  Befehl  8  Thlr.  6  Schill.  11  Pfg.  an  die 
Invaliden-Kasse  abgegeben,  mithin  für  die  Garde  monatlich  nur  1849  Thlr.  18  SchiU.  1  Pfg. 
entrichtel 

6)  Am  80.  Not.  1769  wurden  die  Nebenhftuser  des  Marianerhanses  sur  Erweiterung 
des  Gardehotels  erworben. 

7)  Jetst  Kürassier-Kaserne,  Krummer  Timpen  Nr.  24. 

8)  Graf  v.  Königsegg-Rothenfels  war  am  6.  April  17K1  lum  Kurfürsten  von  KAln, 
am  17.  8«pt.  1768  sum  Bischof  von  Münster  erwählt,  und  am  18.  M&rs  1763  feierlich  in 
Münster  eingesogen.  Als  im  August  1780  der  österreichische  Ershersog  Maximilian  Frans, 
der  naoh  Maximilian  Friedrichs  Tode  (f  15.  April  1784)  die  Begierung  antrat,  »um  Koad- 
jutor  von  Köln  und  Münster  gew&hlt  war,  legte  Fürstenberg  sein  Amt  als  dirigierender 
Minister  nieder,  blieb  aber  Generalvikar  und  damit  Leiter  der  Unterrichtsanstelten. 

9)  Den  Personalbestand  ergeben  die  Münstorischen  Hof-  und  Adress  -  Kalender, 
welche  von  1776—1808  Jährlich  gedruckt  erschienen. 

10)  Wurde  1778  kommandierender  General-Lieutenant  en  ohef  und  Gouverneur  tob 
Münster;  gest.  18.  Febr.  1787. 


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Die  Militär-Akademie  zu  Münster  i.  W.  399 

vacat  — ,  1  Oberlieutenant  >^)  nnd  2  Unterlieutenants  ^'),  die  münsterische 
Stabsoffiziere  waren,  1  Wachtmeister  und  2  Quartiermeistem  ^'),  die  das 
Patent  als  Lieutenants  von  der  Kavallerie  besassen,  und  3  oder  4  Brigadiers  ^^), 
die  als  Komets^^)  der  Kavallerie  patentiert  waren.  —  Zum  Stabe  gehörten: 
1  Oberbereiter,  1  Auditeur  *•),  2  oder  3  Ärzte  und  Feldscherer  "),  je  1  Fecht-, 
Tanz-,  Voltigier-  und  Sprachmeister,  sowie  2  Trompeter. 

Aufgenommen  wurden  alle  gut  empfohlenen  jungen  Edelleute  —  die 
sog.  „Adlichen  Cadets^  —  und  solche  bürgerlichen  Kadetten,  die  sich  bei 
ihren  Regimentern  durch  gute  Führung,  Fleiss  und  Diensteifer  ausgezeichnet 
hatten,  —  die  sog.  „Garden^. 

Die  Uniform  war  glänzend.  Anfangs  trugen  die  Leibgardisten  blass- 
gelbe Röcke  mit  roten  Aufschlägen  und  Kragen,  die  mit  doppelten  schmalen 
Borten  von  Silber  besetzt  waren,  sowie  rote  Unterkleider,  später  (aber  schon 
vor  1779)  dem  Verderben  weniger  ausgesetzte  dunkelblaue  Röcke  mit  ge- 
zackten schmalen  silbernen  Schleifen  über  den  Knopflöchern  und  roten  Auf- 
schlägen und  Kragen,  sowie  blassgelbe  Westen  und  Beinkleider,  als  Gala- 
Uniform  ^^)  aber  scharlachrote,  reich  mit  silbernen  Borten  besetzte  Röcke 
mit  Aufschlägen  und  Kragen  aus  schwarzem  Sammet.  Die  Mäntel  waren 
weiss,  nnd  die  Griffe  und  Gefässe  der  Degen  gleich  den  mit  dem  Namenszuge 
und  Kurhut  des  Fürsten  gezierten  Koppelschlössern  aus  Silber  gefertigt.  Hut- 
cordon  nnd  Portepee  unterschieden  die  Garde  von  den  Kadetten  und  Unter- 
offizieren bei  den  Regimentern  ^*).  —  Alle  zwei  Jahr  erhielt  jeder  Gardist 
eine  vollständige  neue  Uniform,  sowie  ein  Paar  lederne  Beinkleider,  Stiefeln, 
etliche  Paar  Strümpfe,  Stiefelmanschetten,  Halstuch  und  Zopfbänder.  Auch 
lag  eine  Gala- Uniform  für  jeden  auf  der  Montierungskammer  bereit,  die  aber 
nach  dem  Gebrauch  stets  wieder  abgeliefert  werden  musste. 

Die  monatliche  Gage««)  betrug  pro  Kopf  2  Pistolen  ä  5  Thlr.,  doch 
wurde  davon  ausser  l'/s  Thlr.  für  Wohnung,  Feuer  und  Licht  noch  ein 


11)  Seit  1779  als  Premier-Lieutenant  beseiohnet,  seit  1794  nicht  mehr  ernannt. 

12)  Seit  1779  ale  Seoond-Llentenants  beseichnet 

13)  Ble  1788  incl.;  von  1784  bis  1787  war  nur  noch  ein,  später  gar  kein  Quartier- 
meister  mehr  yorhaaden. 

14)  Entsprechend  unseren  Inspektions-Offiiieren.  Es  sind  aufgeführt  1776:  4,  1777 
bis  1788:  3,  1784—1786:  4,  1787—1789;  8,  1790—1793:  2,  später  nur  1  Brigadier. 

15)  Kornet  hiess  der  Jaogste  Offisier  der  Schwadron,  der  die  Standarte  trug. 

16)  Bis  1792. 

17)  1776—1778:  8,  1779-1790:  2,  1791  und  1792:  1.  —  Über  den  1778  gestorbenen 
Arst  Dr.  Wirtensohn  s.  A.  L.  SchlOser,  Staats-Anseigen  Bd.  I  GOttingen  1782  pag.  377  f. 

18)  s.  Ch.  B.  Sehflcking,  Hfinster  vor  hundert  Jahren  (Münst.  Anseiger  1892  Kr.  298). 

19)  Alle  Offlxiere  ftthrten  kleine  Stäbe  aus  Ebenhols  mit  ElfenbeinknApfen ;  die 
Oberofflziere  (bis  einschl.  der  Unterlieutenante)  seiohneten  sich  durch  Hflte  mit  weissen 
Federn  aus. 

20)  Von  den  Offisieren,  Lehrern  etc.  erhielten  monatlich 

der    kommandierende    General-Lieutenant:    75    Thlr.    Gage   und   27    Thlr. 

Fferdegelder, 
der  Kapitän:  51   Thlx.   9  SchUL  4   Ffg.  Gage.    18  Thlr.  Pferdegelder  und 

6  Thlr.  Servis, 
die  Prem.-  und  See-Lieutenants:  je  5  Thlr.  Gage,  13  Thlr.  14  Schill.  Pferde 

g  eider  und  5  Thlr.  Servis, 
der  Wachtmeister:  15  Thlr.  Gage, 


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400  Bahlma&n 

Thaler  zurückbehalten,  der  erst  nach  erfolgtem  Avancement  dem  jungen 
Offizier  ausgehändigt  wurde,  der  nun  soviel  Thaler  empfing,  als  er  Monate 
bei  der  Garde  gestanden.  Zu  gleicher  Zeit  oder  nach  erbetenem  Abschied 
wurde  auch  das  Geld  zurückerstattet,  das  ein  jeder  bei  seiner  Aufnahme  für 
Degen  und  Koppelschloss  hatte  erlegen  müssen. 

Die  Wohnungen  im  Gardehotel  waren  sehr  bequem  eingerichtet.  Je 
vier  Zöglingen  waren  zwei  möblierte  Schlafzimmer  und  ein  Vorzimmer,  oder 
in  einem  Flügel  des  Hotels  je  zwei  Zöglingen  zwei  Zimmer  angewiesen;  die 
jüngeren  wohnten  in  der  Nähe  der  Brigadiers,  die  sie  bean&icbtigten.  An 
einer  abgelegenen  Seite  lag  das  Krankenzimmer,  wo  die  Kranken  auf  Kosten 
der  Kompagnie  eine  vorzügliche  Verpflegung  genossen,  noch  abgelegener  der 
Karzer,  in  dem  der  Arrestant  je  nach  Beschaffenheit  des  Fehlers  lang«  krumm 
oder  gar  nicht  geschlossen  seine  Strafe  verbüsste.  Des  Abends  um  halb  zehn 
Uhr  wurde  das  Hotel  verschlossen;  die  Schlüssel  wurden  an  den  Quartier- 
meister abgeliefert  und  die  Zimmer,  in  denen  nach  10  Uhr  kein  Licht  melir 
brennen  durfte,  von  dem  die  Aufsicht  führenden  Brigadier  revidiert  •—  Die 
Verpflegung  aller  Angehörigen  der  Garde  erfolgte  seit  1779  in  einem 
eigens  hierfür  errichteten  grossen  Nebenhause. 

Der  Dienst  der  Gardisten  galt  lediglich  der  Person  des  Fürsten;  ihr 
Posten  war  vor  dessen  Vorzimmer  und  an  der  Tafel  zu  dessen  Seiten.  Hielt 
der  Fürst  sich  nicht  in  Münster  auf),  so  gaben  sie  nur  zwei  Mann  Wache 
für  den  Stall  und  das  Hotel.  Einmal  in  jeder  Woche  wurde,  auch  ausser 
der  eigentlich  dazu  bestimmten  Zeit,  zu  Pferde  oder  zu  Fuss  exerziert.  Die 
Wartung  der  Pferde  besorgten,  von  der  Stallwache  abgesehen,  acht  dazu  an- 
gestellte Stallknechte  3^). 

„Neben  einem  schicklichen  und  Unserm  Hof  anständigen  Leib-Garde- 
Dienst*'  —  heisst  es  in  der  Stiftungs-  und  Schenkungsurkunde  Maximilian 
Friedrichs  vom  8.  Januar  1784'^')  —  „war  der  vorzügliche  Zweck  dieser 
Einrichtung  und  Instituts,  jungen  Leuten  von  Adel  und  auch  Andern 

die  QuArtiarmaiatar:  Ja  18  Thlr.  Oaga  (und  ev.  8  Thlr.  Sarvis), 

dia  BrigAdiars:  Ja  10  Tblr.  Gaga, 

dar  Obarbaraitar:  18  Tblr.  24  Scbill.  10  Pfg.  Gaga, 

dar  Attditanr:  5  Thlr.  Gaga, 

dar  Tans<  and  Fachtmeistar:  Ja  10  Thlr.  Gaga  und  8  Thlr.  SarTia, 

dia  Madiiinalparsonan :  cusamman  S  Tblr.  Gaga, 

dia  StaUknechta:  Ja  6  Thlr.  Gaga  und  9  Schill.  4  Pfg.  Sarria. 
81)  Dia  Biaohöfa  raaidiartan  nur  sehr  saltan  in  Mttnatar,  da  ihnen  dort  aait  nndauk- 
lichan  Zeltan  nur  aina  klaina  Miatswohnung  im  Fratarharmhauaa  —  anf  daaaan  Tarrun 
aioh  jatst  daa  v.  Galanaoha  Konvikt  baftndat  —  inr  Yarfagnng  stand;  maiat  labtan  ala  auf 
dan  LandachlÖMarn  odar  gani  ansaarhalb  dar  DlOoasa.    Salbst  nach  Erbannng  das  ffirat- 
liohan  Schlosaas,  daaaan  Grnndstaln  am  24.  Angnat  1767  galagt  wurda,   bliab  Bonn  der  ba- 
▼orsngta  WobnsiU.    Maximilian  Fians,  dar  dia  SUdt  nach  sainam  Bagiernngsantritta  über- 
haupt nur  auf  kursa  Zait  basuchte  und  dann  nicht  im  Schlossa,  aondam  in  ainam  von  ihm 
angakauftan  Hause  auf  dam  Domhofa  abstieg,   wallte  nur  das  latsta  Mal  linger  dasalbat, 
nämlich   ala   er  Bonn  wegen  des  Einmarschea   dar  Franioaan  im  Oktober  1794  hatte  rar- 
lassen  mttssen.    Ende  1796  aber  ging  er  auf  seine  deutochmeistariachen  Beaitxungan  Mar- 
gantheim  und  Ellingen,  und  im  FrUhJahr   1800  su  seinen  kaiserlichen  Verwandten  nach 
Wien,  wo  er  auch  am  27.  Juli  1801  starb. 
83)  bis  1799. 
88)  Easar  1.  o.  pag.  71 ;  Potan  1.  c  pag.  881. 


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Die  Militär- Akademie  zu  Münster  i.  W.  401 

Gelegenheit  zu  gebeo,  nebst  Erlernung  des  Militair-Dienstes  sich  mit  aller- 
hand nutzlichen,  sowohl  Krieges-  als  andern  Wissenschaften  und  Künsten 
bekannt  zu  machen,  und  sie  zum  Dienst  und  Besten  des  Landes,  sowie  zu 
ihrem  eigenen  Glück  wohl  auszubilden,  dann  insbesondere,  Unserm  dasigen 
Milit&r-Corps  eine  Pflanzschule  fähiger  junger  Offiziere  zu  verschaffen**. 

Demgemäss  war  der  theoretische  und  praktische  Unterricht  die 
Hauptsache.  Besonderer  Wert  wurde  auf  das  Studium  der  Mathematik  ge- 
legt, die  „im  ganzen  Lande  mit  grösserem  Eifer,  wie  vielleicht  irgendwo  in 
Deutschland**  ^*)  getrieben  wurde.  Nach  ihren  mathematischen  Kenntnissen, 
die  jährlich  durch  eine  Prüfung  festgestellt  wurden,  wurden  die  Gardisten 
und  solche  Kadetten  und  Unteroffiziere  der  Regimenter,  welche  an  diesem 
Unterricht  teilnehmen  und  sich  dadurch  den  Weg  zur  künftigen  Aufnahme  in 
die  Garde  bahnen  wollten,  in  drei  Klassen  geteilt;  in  der  unteren  wurden  die 
Rechenkunst,  die  Anfangsgründe  der  Algebra  und  etwas  praktische  Geo- 
metrie, in  der  zweiten  die  Elementargeometrie,  in  der  ersten  höhere  Mathe- 
matik und  deren  Anwendung  gelehrt.  Diesen  Stunden  wohnte  täglich  der 
die  Aufsicht  habende  Brigadier  der  Garde  und  ein  Hauptmann  der  Regimenter 
bei,  und  fast  alle  sechs  Wochen  waren  die  gemachten  Fortschritte  in  Gegen- 
wart des  Kompagnie-Chefs  und  des  Ministers  von  Fürstenberg,  der  die  An- 
stalt überhaupt  sehr  oft  besuchte,  nachzuweisen. 

Zu  den  öffentlichen  Vorlesungen  über  Taktik  ^^\  welche  für  das  ganze 
münsterische  Offizier-Corps  in  einem  Hörsäle  des  Hotels  gehalten  wurden, 
hatten  nur  die  Garden  der  ersten  mathematischen  Klasse  Zutritt 

Für  die  Zeichenübungen,  denen  auch  die  Kadetten  der  Regimenter  bei- 
wohnen konnten,  waren  täglich  zwei  Stunden  angesetzt.  Auch  hier  waltete 
die  Einteilung  in  Klassen  ob ;  in  der  unteren  wurde  der  mechanische  Zeichner 
gebildet,  in  der  zweiten  die  reguläre  und  irreguläre  Kriegsbaukunst  gelehrt, 
in  der  ersten  das  Situations-  und  sonstige  militärische  Zeichnen  im  vollen 
Umfange  betrieben,  und  die  Probe  des  wöchentlichen  Fleisses  im  Zeichnen 
wie  im  Schreiben  allsonntäglich  vor  dem  Garnison-Gottesdienste '')  in  Gegen- 
wart aller  Offiziere  in  grossen  Hörsaale  nachgesehen  und  beurteilt. 

An  jedem  Sonntagmorgen  fand  auch  die  Unterweisung  in  der  Moral 
statt,  die  sich  aber  nur  über  die  allgemeinen  christlichen  Pflichten  erstreckte. 

Dem  deutschsprachlichen  Unterricht  lag  Gottsched's  Sprachkunst  ^^) 
zugrunde ;  zur  Erlernung  des  Französischen  waren  die  Garden  in  zwei  Klassen 
geteilt,  die  derart  mit  einander  abwechselten,  dass  immer  die  eine  Klasse 
während  der  französischen  Stunde  der  anderen  dem  Tanze  huldigte. 


24)  D6iiUch«B  Masenm  1779  II,  480. 

25)  U.  a.  vorgetragen  von  Herrn.  Ant.  Flensberg,  der  aU  Plati-Major  und  OeneraI< 
Adjutant  1802  wie  fait  aUe  mQnitorischen  Offisiere  pensioniert  wurde  and  am  23  Jannar 
18M  «Urb.  —  Fttretenberg  echUgt  ihn  1791  in  seinem  Berichte  Aber  die  Unirer^itftt  (s.  Esser 
1.  o.  pag.  185)  dem  Kurfürsten  als  Dosenten  vor:  „Über  die  ganse  Kriegswissensehaft  würde 
der  Hauptmann  Flensberg  so  gut  lesen,  als  man  es  von  einem  Militalr,  der  sein  Handwerk 
mit  Applikation  getrieben,  viel  gedacht,  viel  gelesen,  aber  noch  keinen  Felds ug  gethan  hat 
erwarten  kann". 

26)  Dereelbe  fand  fOr  die  Katkoliken  in  der  St.  Lamberti-Kirohe  sUtt.  —  Oarnisons- 
Prediger  war  der  Unirertittts-Professor  Frani  Albers  (f  4.  8.  1808). 

27)  Zaent  1748  ersohlenen. 


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402  Bahlmann 

Ausser  dem  Tanze  gehörten  zu  den  Leibesübungen  noch  das  Reiten, 
Voltigieren  und  Fechten. 

Beim  Reiten  wurde  im  allgemeinen  nur  ein  natürlicher,  ungezwungener 
Sitz  und  sichere  Führung  des  Pferdes  verlangt,  eine  weitergehende  Ausbildung 
aber  nur  denen  gegeben,  die  sich  durch  besondere  Anlage  und  Geschicklich- 
keit auszeichneten.  Diese  wurden  dem  Oberbereiter  zur  Unterstützung  bei- 
gegeben und  später  zum  Teil  als  Kayallerie- Offiziere  verwandt 

Beim  Fechten,  dem  täglich  eine  Stunde  gewidmet  war,  war  die 
italienische  Stellung  und  die  französische  Art  gebräuchlich. 

Das  Voltigieren  wurde  gleichfalls  jeden  Tag  eine  Stunde  lang  betrieben 
und  durfte  zur  Verhütung  von  Unglücksfällen  nur  in  Gegenwart  des  Lehrers 
geübt  werden. 

Von  den  Lehrern  nennen  die  Hof-  und  Adress-Kalender,  deren  An- 
gaben aber  zuerst,  zumal  hinsichtlich  der  Militärlehrer,  äusserst  dürftig  sind : 
für  Mathematik;  1776—1788  Üniv.-Prof.  Caspar Zumkley  (f  17.  IL  1794)  »•), 
1786—1792  Inf.-Lieut.  Jos.  v.  Raesfeld«»),  Repetent   der 
1.  math.  Klasse, 
Art.-Lieut.  Joh.  Nep.  Rothmann  (f  6.  6.  1811), 
Prof.  u.  Repetent  der  2.  math.  Kl., 
Inf.-Lieut  Ferd.  Regensberg,  Professor   der 
3.  math.  Kl., 
„  Franz   v.  KorflF,  Repetent   der    3. 

math.  Kl., 
für  Geographie:  1786—1792:  Art-Lieut.  Rothmann  (s.  o.  und  Anm.  1), 
für  geogr.  Zeichnung:  1786—1792  Art.-Lieut.  Philipp  Ernst  Colson»<»), 
für  Physik:  1786 u.  1787  Üniv.-Prof.  Ludw.  Balzer  (f  22.  10.  1806), 

1788—1790  Lieut.  v.  Raesfeld  (s.  o.), 
für  Moral:    1780—1782  A.  Cordes, 

1783—1789  Univ.-Prof.  Alex.  Murarius  0.  S.  Fr.  (f  1791), 
für  Psychologie:  1786  u.  1787  Üniv.-Prof.  Ferd.  üeberwasser  (f  15.  1.  1812), 
1788 — 1792  Gymna8.-Lehr.  Heinr.  Brockmann  (t  27. 9. 1837), 
für  Geschichte:  1787  Gymnas. -Lehrer  Wilh.  Gerz  (f  30.  11.  1814), 

1788-1792  Üniv.-Prof.  Ant.  Matth.  Sprickmann  (t  22. 11. 1833), 
als  französ.  Sprachmeister:  1785-1792  Alexander  Ghampagnat ^^), 
als  Oberbereiter:  1776—1802  Msyor  Joh.  Nep.  v.  Weyrother"), 


28)  Seit  1786  als  Frofesior  der  1.  math.  KlasM  aufgeffihri 

89)  Seit  1790  Hauptmann. 

30)  1791  zam  Hauptmann  befördert.  Fttretenberg  wollte  ihn  nach  seinem  Bericht 
von  1791  (8.  Esser  L  c.  pag.  186)  an  die  Universität  Übernehmen :  ^Der  Artillerie- Haupt- 
mann Colson  würde  aber  Artillerie  nnd  Genie  gana  gnt  lesen,  and  hat  dameben  acbon 
viele  gute  Zeichner  gebildet;  er  konnte  also  diese  Schule  darneben  flbemehmen'*.  —  Ihm 
wie  dem  Lt  Begensberg  war  für  den  Zeichenunterricht  eine  monatliche  Vergütung  von 
5  Thlr.  bewUligl 

81)  Vorher  hatte  der  Fechtmeister  Miquel  den  fransOsischen  Unterricht  erteilt  und 
dafür  —  ebenso  wie  der  Qnartiermeister  Holtihaus  als  Sohreiblehrer  —  eine  monatliche 
Vergütung  von  V*  Thlr.  pro  Kopf  erhalten. 

82)  Über  ihn  berichtet  1791  Fürstenberg  (s.  Esser  1.  o.  pag.  184):  JDer  Sita,  welchen 
der  Herr  von  Weyrother  anweiset,  erhUt  die  Pferde  sehr.    Nur  wftre  wohl  nOtig,   einen 


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Die  Militär-Akademie  zu  Münster  i.  W.  403 

als  Fechtmeister:  1776—1792  Anton  Miqnel, 
als  Tanzmeister:  1776—1782  Franz  Claudius  Perrin, 
1783—1792  Johann  Fontaine"). 

Die  zur  Fortbildung  erforderlichen  Bücher  konnten  gegen  Empfangs- 
scheine ans  der  von  der  Gardekasse  unterhaltenen  Bibliothek  entliehen 
werden,  deren  Vervollständigung  durch  Neuanschaffungen  Fürstenberg,  der 
Truppen-Kommandeur  und  der  Kompagnie-Chef  bewirkten.  Viele  früher  dieser 
Bibliothek  angehörige  Bücher  —  leicht  kenntlich  am  Einbände  und  dem  dem 
oberen  Bücherdeckel  aufgeklebten  Papierstempel  mit  dem  kurfürstlichen 
Wappen  und  der  Unterschrift  „Leib-Garde  zu  Pferde**  —  befinden  sich  jetzt 
in  der  Kgl.  Paulinischen  Bibliothek  zu  Münster. 

Für  die  Beförderung  der  Gardisten  in  eine  frei  gewordene  Offizier- 
stelle gaben  in  der  Regel  die  erlangten  Kenntnisse  und  das  Dienstalter  den 
Ausschlag ;  die  anfangs  übliche  Bevorzugung  des  Adels  verschwand  in  späterer 
Zeit  immer  mehr  und  mehr. 

Die  Anzahl  der  Zöglinge  war  im  Verhältnis  zum  Truppen-Etat^^) 
eine  hohe.  Nach  den  vorhandenen  Adress-Kalendern  nämlich  gehörten  der 
Leibgarde  an: 


Ad 

liehe  Cadets 

Uebrig«  Gardi 

M                               Ad] 

liebe  Cadeto    U 

ebrige  < 

1776 

13 

17 

1784 

10 

17 

1777 

15 

12 

1785 

11 

17 

1778 

17 

11 

1786 

11 

16 

1779 

13 

11 

1787 

13 

14 

1780 

11 

15 

1788 

10 

10 

1781 

9 

20 

1789 

10 

8 

1782 

10 

19 

1790 

4 

6 

1783 

11 

17 

1791 

— 

4 

Im  Jahre  1792  sind  die  Gardisten  ganz  verschwunden  und  Auditeur, 
Arzt  und  Lehrer  zum  letzten  Male  genannt.  Abgesehen  vom  Hauptmann  und 
Premier -Lieutenant,  die  bis  1798  bezw.  1793  in  ihrer  Stellung  verblieben, 
werden  von  1793—1802  nur  noch  die  beiden  Second-Lieutenants,  ein  Wacht- 
meister, ein  Brigadier'^),  der  Oberbereiter  und  zwei  Trompeter  verzeichnet, 
so  dass  die  Akademie,  welche  ^die  Militär-  und  andere  nützliche  Kenntnisse 
vorbereitet,  vielen  um  eine  gute  Erziehung  ihrer  Söhne  bekümmerten  Eltern 
unter  die  Arme  gegriffen  und  manchem  jungen  Menschen,  sowohl  im  Lande 
als  auch  auswärts'*),   den  Weg  zu  seiner  Versorgung  und  zu  seinem  Glück 


«weiten  Bereiter  xn  beetimmen,  einen  Offlsier  eng  dem  Kavnllerie-Begiment  .  .  .,  denn  der 
Herr  M^or  ron  Weyrother  krftnkelt  oft". 

83)  Fflrstenberg  (ibid.)  arteilt:  n^o°^>^  i**  meiner  Meinung  nach  ein  Tansmeister 
ohne  Oleiohgewiclit.  Einen  guten  Tansmeister  und  sugleich  soliden  Mann  liabe  ich  in  aller 
der  Zeit  nicht  ansflnden  können". 

94)  Das  mflntterisohe  Heer  bestand  damals  aus  4  Infanterie-Begimentem,  1  Kaval- 
lerie-Begiment  nnd  1  Artillerie-Corps. 

86)  TXju  1793  noch  8  Brigadiers. 

36)  Ob  der  franaOsisohe  General  Kleber  (f  1800),  der  bereite  1776  Offliier  war,  wirk- 
lich, wie  behauptet  wird,  die  mflnsterisohe  Mllitir-Akademie  besuchte,  Iftsst  sich  bei  dem 
Mangel  älterer  Yerseichnisse  nicht  nachweisen;  keinenfUls  aber  kann  der  russische  General 
▼.  Oeismar  (f  1848),  der  erst  1783  geboren  wurde,  ein  Schttler  dieser  Anstalt  gewesen  sein. 


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404  Bahlmann. 

gebahnt,  sowie  dem  münsterischen  Militär -Corps  viele  fähige  Offiziere  ver- 
schafft hat''*^),  seit  1791  als  aufgelöst  gelten  kann**).  Aus  diesem  Jahre 
datiert  auch  höchst  wahrscheinlich  **)  schon  der  für  den  Bischof  Maxixnilian 
Franz  angefertigte  Bericht  Furstenbergs  über  die  Universität^*^),  der  u.  a. 
darüber  Vorschläge  macht,  wie  die  bisher  für  den  Unterhalt  der  Anstalt  be- 
stimmten Gelder,  der  sog.  „Gardefonds"^'),  zur  VervoUständigang  der  am 
16.  April  1780  feierlich  eingeweihten  Universität  Münster**)  verwandt  werden 
könnten*'),  —Vorschläge,  die  ohne  den  durch  die  Freiheitsraserei  der  Fran- 
zosen veranlassten  Krieg  und  den  frühzeitigen  Tod  des  Bischofs  wohl  auch 
zur  Ausführung  gekommen  wären. 


87)  Vgl  die  bereits  eitierte  Sohenkungsarkande  MazimilUn  Friedriche  vom  8.  Ja- 
nuar 1784. 

88)  Eine  fOrmliobe  Anflösuag  Ut  nioht  erfolgt. 

89)  Far  das  Jahr  1791  sprechen  die  in  dem  Bericht  gemachten  FersonalangAban. 
Jedenfalls  mnss  derselbe  nach  dem  12.  Nov.  1790  und  vor  dem  18.  Nov.  1798  abgefasst  eeln, 
da  darin  (s  Esser  1.  c.  Anlage  pag.  134  und  128  bezw  116)  der  Mediiinalrat  Fries  (f  18.  Nov. 
1790)  als  tot,  der  Prof.  Httffer  (f  18.  Nov.  \79i)  aber  als  kr&nklich  bezeichnet  wird. 

40)  8.  Esser  1.  o.  Anlage  pa«.  111-136. 

41)  Über  dessen  bisherige  Verwendung  geben  die  beiden  nachstehenden  Zusammen- 
stellungen (kgl.  St.-Arohiv  MttDster,  FUrst.  MQnst.  Cab.  Begist.  Militaria  XVII  Lit.  D)  einige 
Auskunft. 

1779. 

Gage  etc. 7879  Thlr.  l.*)  Schill.  8     Ffg. 

Fourage 165t    —      4      —     4»/«  — 

Beschlag 118     -      ,      —     9       — 

Notwendigkeiten  im  Hotel,  SUll 

und  Magazin 218    —      4      --5       — 

Medikamente 163    ^      9      —     1       — 

Equipiemng 685    —      6      —     7       — 

Extraordinäre  Ausgaben      ...      113    —      3      —     8       — 
Bttcher  zur  Bibliothek     ....        44    —    22—7       ~ 

BrennholB 249    —    21      —     „       — 

Bau 1183    —      8      —     IVt  — 


Ausgabe  12248    —    10      —     9>/6  — 
Einnahme  26648    —    27      —     l«/s  — 


1780. 

8157  Thlr  86  SchilL  2      Pfg. 

11150     —     20       —      6»;6    — 

102—8—2        — 


285  —  22—8  — 

217  —      9      —      9«.i  — 

1097  -_      5      _     51;,  _ 

79  —  27—5  — 

3  -       7      -      ,  - 

225  —  24      —      ,  — 

8194  —  20      —     7  — 


18864    —    26      —     9»/s    — 
82586    —      4      —       «;t    — 


Bestand  14396    —     16      —     4Vi    —      19881    —      6      _     2»/S    — 
Im  Jahre  1765  waren  828  Thlr.  88  Schill.  l»/5s  Pfg.  BesUnd  geblieben,   1766:   1381    Thlr. 
16  Schill.  11  pfg.,  1778:  11689  Thlr.  17  Schill.  9*/b  Pfg.,  1781:  17584  Thlr.  86  Schill.  77/10  Pfg. 
(bei  einer  Einnahme  von  34314  Thlr.  21  Schill.  5*,s  Pfg.  und  einer  Ausgabe  von  16788  Thlr. 
22  Schill.  9»/ao  Pfg.) 

42)  Nachdem  die  von  Maximilian  Friedrich  am  4.  August  1771  ausgestellte  Fuada- 
tiona-  und  Erriohtungs-Urknnde  am  28.  Mai  1778  die  pApstliohe  und  am  8.  Oktober  1773  die 
kaiserliche  Best&tiguug  erhalten  hatte,  wurden  1774  neben  den  unter  den  Exjesuiten  fort- 
blühenden philosophischen  und  theologischen  Studien  die  juristischen  und  medisinischaa 
Vorlesungen  eröffnet,  doch  konnten  noch  nicht  alle  in  der  Stiftungsurkunde  anfgex&hlt«n 
Lehrstuhle  besetzt  werden. 

48)  Beabsichtigt  waren  Lehrstflhle  für  Geschichte,  schöne  Wissenschaften,  ökonomia, 
Baukunst,  Kam  eral- Wissenschaft,  Land-  und  Forstwissenschaft  und  Militärwissenschaft,  die 
Errichtung  einer  Maler-  und  Bildhauer- Akademie  und  einer  Beitschule»  die  Anstellung  eines 
französischen  und  englischen  Spraobmeisters,  eines  Tanz-  und  eines  Feebilehrers,  aowie 
die  Ergänzung  der  Bibliothek. 


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,405 

Recensionen. 

Die  Reichspolitik  des  Erzbischofs  Balduin  von  Trier  in  den  Jahren 
1314  bis  1328.  Ein  Beitrag  zur  Geschichte  Kaiser  Ludwigs  des 
Baiern.  Von  Dr.  Julius  Priesack.  Göttingen,  Yandenhoeck  und 
Ruprecht,  1894.  (VI  u.)  196  S.  8.  —  Angezeigt  von  Dr.  Her- 
mann Diemar  in  Köln. 

Man  könnte  sich  den  Gegenstand  dieses  vortrefflichen  Bnches  gar  wohl 
in  der  Weise  behandelt  denken,  dass  man  von  der  Person  Balduins  ausginge, 
die  klerikalen,  territorialen  und  dynastischen  Bestrebungen  des  Erzbischofs, 
des  Landesherm,  des  Luxemburgers  ins  Auge  fasste,  von  hier  aus  die  Stel- 
lung des  Kurfürsten  zum  Reich,  zum  deutschen  Königtum  und  dessen  da- 
maligen Vertretern,  seinen  Anteil  an  den  deutseben  und  allgemeinen  Verwick- 
lungen verfolgte  und  so  die  Bestandteile  seiner  Politik  auseinanderlegend 
deren  reichsgeschichtliche  Bedeutung  zur  Anschauung  brächte.  Unser  Buch 
steht  auf  einem  anderen  Boden,  der  Nachdruck  liegt  auf  dem  Untertitel: 
Beitrag  zur  Geschichte  Ludwigs  des  Baiem.  Der  Verf.  bebandelt  die  Reich s- 
gescbichte  der  Jahre  1313  bis  1328,  die  Doppelwahl  von  1314,  den  Bürger- 
krieg um  die  Krone  in  Deutschland,  den  kirchenpolitischen  Kampf  zwischen 
König  Ludwig  und  Papst  Johann  XXII,  die  wechselvollen  Streitigkeiten  und 
Verschiebungen  der  grossen  Parteien,  die  diplomatischen  Schachzuge  des 
in  ihrer  Mitte  sich  durchringenden  Königs.  Nur  dass  dies  alles  mit  besonderer 
Beröcksichtigung  der  Politik  der  luxemburgischen  Partei  geschieht,  als  deren 
Hauptvertreter  Balduin  von  Trier  erscheint. 

In  dieser  Beziehung  hatte  nun  bisher  mehrfach  die  Ansicht  vei  lautet, 
'dass  Ludwig  der  Baier  von  Anfang  seiner  Regierung  an  eine  ihm  treu  ver- 
bündete Partei  in  Deutschland  gehabt  habe,  die  Luxemburger,  deren  Sym* 
pathieen  er  erst  nach  und  nach  durch  fortgesetzte  Missgriffe  und  Verletzungen 
verscherzte,  dass  ihm  vor  allem  in  Balduin  ein  Fürst  zur  Seite  gestanden 
habe,  der  uneigennützig  des  Königs  und  des  Reiches  Bestes  förderte,  bis 
Ludwigs  Verhalten  ihm  dies  unmöglich  machte'  (S.  6).  Eine  derartige  Vor- 
stellung der  Verhältnisse  zu  bekämpfen,  ist  das  Hauptanliegen  des  Verfassers, 
hierauf  ganz  besonders  richtet  sich  seine  scharfsinnige  Untersuchung.  Er 
kommt  dabei  zu  dem  Ergebnis,  Mass  es  im  Kurfürstenkollegium  eine  wittels- 
bachische  Partei  überhaupt  nicht  gegeben  hat',  dass  insbesondere  Kurfürst 
Balduin  vorwiegend  Hauspolitik  getrieben  hat 

Schon  bei  der  Wahl  König  Ludwigs  fällt  in  der  Darstellung  des  Verf. 
ein  neues  Licht  auf  Balduin.  Diese  Wahl  war  auf  seiner  Seite  nichts  als  ein 
Ausfluss  luxemburgischer  Politik,  um  ihretwillen  eben  war  der  Habsburger 
für  Balduin  unannehmbar.  In  diesem  Sinne  nennt  der  Verf.  die  Wahl  Lud- 
wigs eine  'Notwendigkeit'  für  Balduin.  Dass  aber  gerade  Ludwig  dem  habs- 
bnrgischen  Bewerber  entgegengestellt  wurde,  das  hat  sich  Balduin  Vie  ein 
freier  Verbündeter'  reichlich  bezahlen  lassen.  Er  hat  damals  den  neuen 
König  als  ein  Werkzeug  seiner  Familienpolitik  benutzen  wollen;  sobald  sich 
herausstellte,  dass  Ludwig  kräftig  und  gewandt  genug  war,  seine  eigene 
Politik  zu  treiben,  erkaltete  die  Freundschaft.    Ein  besonderer  Eifer,  die 


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406  Eecensionen. 

Sache  des  von  ihm  erhohenen  Königs  kräftig  zu  unterstützen,  ist  fortan  in 
Balduins  Handlungen  nicht  zu  verspüren ;  das  Fehlen  dieses  Eifers  erkennt 
man  bei  Betrachtung  der  politischen  Getriebe  jener  Zeiten,  in  denen  Jahre 
lang  der  Erzbischof  sehr  wenig  hervortritt:  fünf  Jahre  vergehen  einmal,  für 
die  kein  einziges  Zeugnis  unmittelbaren  Verkehrs  zwischen  Ludwig  und  Baldain 
vorliegt.  Dessen  Grundsatz  in  der  Reichspolitik  scheint  zu  sein,  'so  lange  wie 
möglich  abwartend  sich  abseits  zu  halten  und  nur  in  kritischen  Augenblicken 
einzugreifen'  (S.  136).  Veränderte  politische  Verhältnisse  haben  den  Erx- 
bischof  später  für  eine  Zeit  lang  zum  engen  Verbündeten  des  Königs  gemacht ; 
in  den  Jahren,  welche  unser  Buch  betrachtet,  ist  er  das  nicht  gewesen. 

Der  Verf.  kämpft  so  mit  vollem  Erfolg  an  gegen  naive  Vorstellungen, 
wie  die  von  der  'völligen  Reichstreue'  Balduins  in  jenen  Jahren.  Er  zer- 
stört die  Legende,  als  seien  die  Luxemburger  einfach  Parteigänger  Ludwigs 
gewesen;  er  zeigt,  dass  sie  damals  durchaus  ihre  eigene  Politik  getrieben 
haben.  Politik  aber  ist  nach  Ranke  der  Versuch,  inmitten  des  Konfliktes  der 
Weltmächte,  die  man  nicht  beherrschen  kann,  das  eigene  Interesse  zu  wahren 
und  zu  fördern.  Dass  unserem  Erzbischof  dies  eigene  Interesse  der  Luxem- 
burger obenan  gestanden  hat,  das  hat  der  Verf.,  'unbefangener,  als  es  bisher 
geschehen',  überzeugend  nachgewiesen. 

Nur  bedürfte  es  nun  noch  einer  Ergänzung  hierzu.  Die  vom  Verf. 
klargelegte  Politik  Balduins  inbezug  auf  das  Reich,  wie  sie  sich  von  aussen 
zeigt,  müsste  jetzt  von  neuem  aus  den  ihr  innewohnenden  Bedingungen  er- 
läutert und  auf  ihre  Berechtigung  untersucht  werden.  Hier  macht  sich  die 
Wahl  des  Ausgangspunktes  der  Untersuchung,  wovon  oben  die  Rede  gewesen 
ist,  geltend. 

Der  Verf.  nimmt  gewissermassen  das  Königtum  Ludwigs  von  Baiern 
als  das  Gegebene.  Dessen  Regierungszeit  habe  einem  Fürsten  in  der  Stel- 
lung Balduins  gewisse  reichspolitische  Aufgaben  zugewiesen,  denen  dieser 
aber  sich  geflissentlich  entzogen  habe.  Das  ist  wohl  hauptsächlich  dahin  zu 
verstehen,  dass  Balduin,  unbekümmert  um  Familienbande,  nur  als  Kurfürst 
des  Reiches  sich  fühlend,  die  Sache  des  Königtums  um  ihrer  selbst  willen 
hätte  fördern  sollen  und  können.  Aber  hätte  wirklich  auch  das  vollste  Ein- 
treten Balduins  für  Ludwig  damals  noch  das  wahre  Königtum,  die  Macht, 
welche  das  Auseinanderstrebende  zusammenhält  und  den  allgemeinen  Be- 
wegungen die  Bahnen  vorschreibt,  zur  Erscheinung  bringen  können?  Über 
ein  Parteikönigtum  war  damals  wohl  doch  nicht  hinauszukommen. 

Wie  aber  wenn  man  nun  den  anderen  Ausgangspunkt  wählt?  Nach 
Heinrichs  VII  frühem  Tode  gelang  es  Balduin  nicht,  den  Thron,  den  er 
seinem  Bruder  verschafft  hatte,  dem  Hause  zu  erhalten,  aber  die  Aussichten 
für  später  waren  damit  nicht  aufgehoben.  Sollte  das  einmal  königlich  ge- 
wordene Haus  alsbald  seine  Ansprüche  aufgeben  ?  Sollte  man  die  Rückkehr 
der  Krone  nicht  erhoffen,  wie  man  sie  später  wirklich  erreicht  hat?  Kurz 
ich  kann  es  nicht  als  unberechtigt  ansehen,  dass  auch  in  den  hier  betrach- 
teten Jahren  Balduins  Reichspolitik  luxemburgisch  gewesen  ist 

Wie  Balduin,  immer  als  Luxemburger,  sich  mit  der  Regierung  Ludwigs 
abgefunden  hat,  das  hat  der  Verf.  treffend  ausgeführt.  Je  selbständiger 
Ludwigs  Politik  wurde  —  wozu  sie  gewiss  das  vollste  Anrecht  hatte,  sodass 


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Receilsioneii.  407 

der  früher  erhobene  Vorwurf  der  Undankbarkeit  gegen  die  Luxemburger  ge- 
wiss 'absurd'  ist  — ,  um  so  mehr  musste  Balduin  sich  zurückziehen.  Ich 
meine  doch,  dass  man  hier  auch  von  einem  wirklichen  politischen  System 
(gegen  S.  4  und  S.  5  mit  Anm.  2)  wird  reden  müssen.  Und  dass  Balduin 
überhaupt  die  Entwicklung  der  Reichsangelegenheiten  im  Auge  behalten,  das 
hätte  wohl  kaum  ausdrücklich  zugestanden  zu  werden  brauchen.  Als  eine 
Art  von  Reichspolitik  *)  wird  man  es  schliesslich  (zumal  bei  Balduin,  wo  es 
die  aufs  Reich  gerichtete  Hauspolitik  ergänzt)  auch  ansehen  können,  was  der 
Verf.  bezeichnet  als  'Zusammenhalten  der  kurfürstlichen  Oligarchie  gegen- 
über allen  andern  Gewalten  in  und  ausserhalb  Deutschlands  zum  Schutze 
dessen,  was  sie  das  Reich  nannten'  (S.  3).  In  diese  Richtung  schlägt  das 
Kapitel  der  Beziehungen  Balduins  zu  den  Kurfürsten  von  Mainz,  ein  so  um- 
fangreiches und  wichtiges  in  Balduins  Politik,  dass  es  beiden  Abschnitten 
unseres  Buches  die  Namen  wie  einen  wesentlichen  Teil  des  Inhalts  gegeben 
hat:  der  erste  behandelt  Balduin  und  Peter  v.  Aspelt,  der  zweite  Balduin 
und  Mathias  v.  Buchegg,  je  bis  zum  Tod  der  beiden  Mainzer  Kirchenfürsten. 
Es  wird  wohl  auch  nach  der  neuen  Beleuchtung  der  Politik  Balduins 
gegenüber  Ludwig  dem  Baiem  (zumal  die  Zeit  vorher  und  nachher  noch  ein 
Wort  mitzusprechen  hat)  dabei  verbleiben,  dass  Balduin,  der  'gewiegte  Diplo- 
mat', der  'Fürst  von  hoher  Begabung  und  Thatkraft',  wie  der  Verf.  ihn  nennt, 
auch  zu  den  grossen  Hierarchen  des  Reichs,  die  man  einmal  zusammenstellen 
sollte,  gehört.  So  leicht  fallen  Rankesche  Urteile  nicht  über  den  Haafen. 
Volle,  nicht  nur  die  Thatsachen,  sondern  auch  das  Werturteil  annehmende 
Zustimmung  dagegen  müssen  wir  der  Darstellung  König  Ludwigs  des  Baiern 
in  unserem  Buche  zollen. 

Das  Verständnis  dieser  so  bedeutenden  Gestalt  wird  hier  sehr  wesent- 
lich gefördert,  der  Mann  wie  seine  Thaten  erhalten  manche  neue  Aufklärung. 
Die  Absicht  des  Verf.,  einen  Beitrag  zur  gerechteren  Würdigung  König  Lud- 
wigs zu  Hefern,  wird  vollauf  erreicht.  Gerade  Ludwig  gegenüber  hat  es  an 
naiven  Vorstellungen,  an  unkritischen  Vorurteilen  am  allerwenigsten  gefehlt. 
Glaubte  man  doch  z.  B.  noch  in  einem  neueren  Buche  unseren  König  wohl- 
wollend abfertigen  zu  können  als  den  einfachen  Soldaten,  der  die  Trag- 
weite seines  kirchenpolitischen  Kampfes  nicht  habe  bemessen  können  (Pastor, 
Geschichte  der  Päpste  I  S.  65).  Ganz  anders  zeigt  ihn  der  Verf.  Es  ist 
wohl  eher  umgekehrt  einmal  vorgekommen,  dass  Ludwig  einen  militärischen 
Misserfolg  politisch  wieder  ausgeglichen  hat  (vgl.  S.  97).  Er  kannte  sich  aus 
auf  den  gewundenen  Wegen  der  Diplomatie,  er  verstand  die  Personen  nach 
seinen  Absichten  zu  schieben,  er  hatte  den  sicheren  Blick  des  Staatsmannes 
und  wusste  auch  unter  schwierigen  Verhältnissen  sich  und  seine  Sache  glück- 
lich zu  behaupten.  Manches  hat  In  dieser  Beziehung  der  Scharfsinn  des 
Verf.  zum  erstenmal  ganz  klar  gestellt  und  richtiger,  als  es  bisher  geschehen, 
beurteilt.  Um  Einzelheiten  zu  erwähnen  sei  hingewiesen  auf  die  Ausfüh- 
rungen  S.  103  ff.   über  den  Münchener  Vertrag  von  1325  Sept.  5  und  die 


1)  Völlig  übers  Ziel  hinaas  schiesst  der  wohl  nur  versehentlich  in  dieser  allge- 
meinen  Form  stehengebliebene  Sats :  'Die  Bedeutung  Balduins  für  die  Entwicklung  der 
deutechen  Geschichte  ist  nur  eine  negative*  (8.  5). 


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4()d  l^censioneii. 

folgenden  Ereignisse,  namentlich  aber  auf  den  Nachweis  S.  117  ff.  (gegen 
Preger),  dass  die  Luxemburger  über  die  wahren  Ziele  des  Ulmer  Vertrages 
von  1326  Jan.  7  mit  seiner  geheimen  Gegenurkunde  nicht  eingeweiht  ge- 
wesen sind.  Die  Schlusssätze  S.  137  f.,  in  welchen  jener  Nachweis  gipfelt, 
sind  ein  Meisterstück. 

Auch  für  die  Politik  der  Kurie  hat  der  Verf.  ein  feines  Verständnis. 
Man  findet  überhaupt  bei  ihm  manche  gute  Bemerkung  von  allgemeiner  Be- 
deutung. Seine  ganze  Forschung  zeigt  grosse  Vorsicht  und  Umsicht,  immer 
ist  er  überlegungsvoll  und  gedankenreich.  Beachtenswert  ist  die  kritische 
aber  ausgiebige  Benutzung  der  Gesta  Baldewini  (s.  S.  29,  35,  44,  51,  54, 
56  ff.))  der  der  Verf.  so  wichtige  Aufschlüsse  verdankt,  wie  den  Beweis  für 
die  Nichtteilnahme  Balduins  an  der  Schlacht  bei  Mühldorf.  Kritischen  Unter- 
suchungen sind  besonders  noch  die  7  Beilagen  des  Buches  gewidmet,  anter 
denen  die  zweite,  die  dritte  und  die  fünfte  hervorragen,  die  die  luxemburgi- 
sche Thron-Kandidatar  1323  und  1324,  die  französische  1324  bis  1326  and 
die  Verhandlungen  zwischen  den  deutschen  Königen  und  Ständen  1325  (in 
denen  das  Aktenstück  der  sogenannten  Protestatio  eine  wichtige  Rolle  spielt) 
Bum  Gegenstande  haben. 

Geschichtlicher  Atlas  der  Rheinprovinz,  im  Auftrage  des  Provinzial- 
verbandes  herausgegeben  von  der  Gesellschaft  für  rheinische 
Geschichtskunde.  Erste  Lieferung.  Bonn,  Hermann  Behrendt. 
Gross  Folio.  4  Blatt  im  Format  45X65  cm  und  4  Seiten  Text. 
—  Angezeigt  von  Prof.  Dr.  Aloys  Schulte  in  Freibnrg  i.  Br. 

Die  verdienstreiche  Gesellschaft  für  rheinische  Geschichtskunde  ist  vor 
mehreren  Jahren  von  der  Provinzialverwaltung  mit  der  Ausgabe  eines  histori- 
schen Atlasses  für  die  Rheinproviuz  betraut  worden,  nachdem  Herr  Geh. 
Justizrat  Dr.  Loersch  derselben  im  November  1886  eine  Denkschrift  vorgelegt 
hatte,  in  welcher  die  Grundzüge  des  UnternebmeDS  festgelegt  waren,  dessen 
weitere  Leitung  alsdann  an  Herrn  Geheimrat  Professor  Dr.,  Nissen  überging. 

Im  Ganzen  nahm  jenes  Programm  12  Karten  in  Aussicht,  die  in  chrono- 
logischer Folge  von  den  praehistorischen  Zeiten  bis  zu  den  zwei  Jahrzehnten 
französischer  Verwaltung  führen  sollten.  Sehr  nahe  hätte  die  Versuchung 
gelegen,  mit  den  chronologisch  ersten  Blättern  zu  beginnen.  Eine  Karte  der 
praehistorischen  Funde,  sowie  eine  solche  über  die  Romerzeit  wäre  gewiss 
weiten  Kreisen  sehr  willkommen  gewesen;  aber  alsdann  hätte  das  Werk 
seinen  Gang  doch  verlassen  müssen.  Wer  es  einmal  versucht  hat,  eine 
politische  Karte  über  weiter  zurückliegende  Jahrhunderte  zu  zeichnen,  der 
weiss,  welche  enorme  Schwierigkeiten  sich  darbieten. 

In  dem  besten  Falle  ist  ein  gutes  Urbarbuch  die  Grundlage  für  ein 
abgeschlossenes  Gebiet;  wenn  man  da  also  wirklich  alle  politischen  Verhält- 
nisse darstellen  kann,  so  ist  die  nächste  Nachbarschaft  vielleicht  an  Quellen 
so  arm,  dass,  wenn  man  sich  nur  auf  gleichzeitige  Quellen  stützen  wollte, 
eine  weisse  Fläche  bleiben  müsste.  Ohne  eine  Anleihe  bei  späteren  Jahr- 
hunderten geht  es  da  gar  nicht,  erst  durch  sie  kann  man  die  Lücken  aus- 
füllen.   Aber  immer  werden  den  Karten  zur  Geschichte  des  Mittelalters  —  ja 


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EecensioDen.  409 

maocbmal  noch  denen  der  Reformationszeit  —  die  Unvollkommenheiten  an- 
kleben bleiben,  der  Schritt  von  der  graphischen  Wiedergabe  einer  einzelnen 
guten  Quelle   zum  Spiegelbild   aller  wirklich  vorhandenen  Verhältnisse  wird 
nie  gemacht  werden  können.    Es  scheint  mir  also  ganz  und  gar  richtig  zu 
sein,  wenn  ein  historisches  Kartenwerk  mit  dem  Znstande  beginnt,   wie  das 
betreffende  Gebiet  am  Ende  des  vorigen  Jahrhunderts  beschaffen  war.   In  den 
Grenzlinien  von  1789  drücken  sich  die  Ergebnisse  der  Jahrhunderte  aus,  in 
den  Grenzen   der  kleinen  Herrschaften   und  Gebietchen,   der  Gerichte  und 
Ämter  ist  das  Material  geboten,  welches  die  Lücken  früherer  Zeiten  mit  aus- 
füllen muss.     Hier  ist  eine  rückläufige  Geschichtsbehandlung  durchaus  am 
Platze.    So  wird   man  es   in   der  That  freudig  begrüssen   dürfen,   dass  die 
rheinische  Gesellschaft  mit  einer  Karte   des  Zustandes  von  1789  ihre  Yer* 
öffentlichung  anhebt,    ursprünglich  waren  dafür  zwei  Blätter  in  Aussicht  ge- 
nommen, wovon   die  Nordhälfte  die  grossen  Herzogtümer  des  Nordens  und 
den  Hauptteil  des  Kurfürstentum  Kölns  gebracht  haben  würde,  in  der  süd- 
lichen Hälfte  aber  vor  allem  das  grosse  Gebiet  von  Trier,  die  lothringischen, 
pfälzischen,  nassauischen  etc.  Stücke  dargestellt  worden  wären.    Es  war  dafür 
ein  Massstab  von  1 :  250  000  in  Aussicht  genommen ;  allein  auch  dieser  erwies 
sich  noch  als  zu  klein.    Wir  im  Südwesten  des  Reiches  sehen  zwar  in  der 
Kheinprovinz   schon  das  Land   der  grossen  Territorien;   den  ostweserischen 
Deutschen  erscheint  es  umgekehrt  schon  als  Vorbote  der  süd westdeutschen 
Zersplitterung.    Im  Ganzen  sind  es  nicht  weniger  als  110  Territorien,  welche 
zur  Darstellung  zu  bringen  sind,  mit  300  Ämtern,  800  Gerichten  und  6500 
Gemeinden.    Es  wurde  im  Verlaufe  der  Arbeit  der  Massstab  1 :  160  000  an- 
genommen.   Dadurch  ergab  sich  die  Notwendigkeit,  nicht  zwei  sondern  sieben 
Blätter  für  den  Zustand  von  1789   zu  bestimmen.    Von  diesen  liegen  nun- 
mehr drei  vor,  die  beiden  nördlichsten  Cleve-Düsseldorf  und  Elberfeld-Essen, 
sowie  das  vierte  Blatt  Trier.     Die  beiden  erstgenannten  erledigen  völlig  die 
preussischen  Distrikte :  das  Herzogtum  Cleve,  das  Fürstentum  Mors  und  den 
Anteil  an  Geldern,  ferner  den  grössten  Teil  der  durch  den  Erbstreit  gewon- 
nenen  kurpfälzischen   (bez.  bergischen)  Lande,   der  Herzogtümer  Jülich  und 
Berg.    Oesterreich  erscheint  mit  einem  Stückchen  des  Herzogtums  Geldern 
auch  hier  im  Nordwesten  als  Nachbar  Preussens.    Das   geistliche  Gebiet  ist 
durch  kurkölnisches  Land,  durch  die  Gebiete  der  Klöster  Essen,  Werden  und 
Elten  vertreten.    Relativ  gering  ist  auf  diesen  Blättern  die  Zahl  der  kleineren 
weltlichen  Herrschaften:  die  Reichsherrschaften  Mylendonk,  Wickrath-Schwa- 
nenberg,  Dyck,  das  kleine  Hörstgen  und  das  noch  winzigere  Stymm  sind  aber 
noch  immer  gross  im  Vergleich  zu  den  mikroskopischen  Staaten  auf  Blatt  6. 
Die  Entstehung  der  Herrschaft  Gimbom-Neustadt,  mit  welcher  Kurfürst  Georg 
Wilhelm  von  Brandenburg  seinen  bekannten  Minister,  den  Grafen  von  Schwarzen- 
berg,  nach  und  nach  beschenkte,  wird  durch  eine  Nebenkarte  erläutert    Das 
Hauptgewicht  dieser  beiden  Blätter  liegt  auf  der  Darstellung  der  administra- 
tiven Einteilung  dieser  Gebiete  und  der  Angabe  deijenigen  Distrikte,  welche 
als   „Herrlichkeiten^   oder   „Freiheiten^   noch   besondere  Rechtsverhältnisse 
aufwiesen.    Es  ist  ein  buntes  Durcheinander  von  Herrschaften,  Kirchspielen, 
Stadtgerichten,   Dingstuhlen,    Erbvogteien,    Herrlichkeiten,  Gerichten,   Herr- 
schaften, Quartieren,  Orteien,  Vogteien.    Für  das  Herzogtum  Cleve  ist  auf 

W«std.  Zeitoohr.  f.  Oesch.  u.  Kunst.    XIII,    IV.  30 


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410  Recensionen. 

einer  Nebenkarte  der  Zustand  von  1678  verdeutlicht.    Eine  andere  giebt  das 
Gebiet  der  Stadt  Ratingen. 

Einen  anderen  Eindruck  macht  das  Blatt  Trier.  Ei  tauchen  dort  die 
Güter  der  Reichsritterschaft  auf,  die  minimalen  Besitzungen  der  selbst  land- 
sässigen  Abtei  Echtemach,  der  Abteien  S.  Maria  ad  Martyres  und  S.  Irmin 
in  Öhren  zu  Trier,  welche  man  wohl  vergebens  in  B&schings  „Neuer  Erdbe- 
schreibung", bei  dem  trefflichen  Geographen  des  heiligen  römischen  Reiches, 
suchen  würde.  Die  Hauptmasse  sind  freilich  Stücke  des  Kurfürstentums 
Trier,  des  Herzogtums  Luxemburg,  wie  des  Herzogtums  Lothringen.  Hier 
war  ja  schon  vor  1871  die  französische  Grenze  wieder  zurückgeschoben  worden. 
Recht  verdienstlich  ist  auch  die  Beigabe  der  nordwestlichen  Ecke  von  Loth- 
ringen in  der  Zeit  von  1697  bis  zur  Neuorganisation  der  Ämter  1751.  Eine 
andere  Nebenkarte  giebt  die  nächste  Umgebung  von  Trier,  wenn  hier  die 
Hoheitsrechte  nach  Hektaren  umspringen,  so  ist  in  der  Gemeinde  Nenoig- 
Wies-Berg  Haus  für  Haus  die  Landeshoheit  festzustellen.  Mir  scheint  aber 
hier  die  Farbenerklärung  nicht  ausreichend  zu  sein,  ich  bin  wenigstens  nicht 
ganz  klar  geworden,  wer  das  glückliche  Staatsoberhaupt  für  dieses  oder  jenes 
Haus  gewesen  ist. 

Der  Rezensent  ist  überhaupt  vorläufig  in  der  misslichen  Lage,  ohne 
einen  begleitenden  Text  prüfen  zu  müssen.  Ein  solcher  ist  in  Aussicht  ge- 
stellt aber  noch  nicht  zur  Ausgabe  gelangt.  Die  Gründe  sind  ja  wohl  sehr 
gut  ersichtlich.  Der  Kommentar  kann  sich  kaum  an  die  einzelnen  Blätter 
anschlifssen,  sondern  muss  sogleich  die  ganze  Darstellung  von  1789  umfassen. 
Hoffentlich  wird  der  Kommentar  aber  nicht  länger  verzögert ').  Wenn  es  ein 
neuer  „Büsching"  wird,  so  werden  die  Benutzer  gewiss  nichts  dawider  ein- 
zuwenden haben.  Gerade  eine  systematische  Darstellung  der  „politischen 
Geographie"  wäre  sehr  nützlich. 

Die  drei  bisher  besprochenen  Blätter  geben  vom  Terrain  nur  die  Ört- 
lichkeiten, das  Strassen-  und  Flussnetz,  natürlich  in  dem  Zustande  von  1789. 
Namentlich  erscheint  der  Rhein  in  seinen  alten  Läufen.  Wäre  es  nicht  aber 
möglich  gewesen,  alle  alten,  auch  die  vor  1789  schon  verschwundenen  Arme 
anzudeuten?  Bei  dem  grossen  Massstabe  würde  das  auf  keinem  Blatte  so 
gut  möglich  gewesen  sein,  wie  auf  diesem.  Der  Historiker  wird  gern  diese 
Blätter  auch  für  weit  frühere  Zeiten  benutzen  wollen:  er  wird  dann  Duis- 
burg und  Neuss  sehr  weit  vom  Rheine,  Kaiserswerth  nur  durch  eine  Grenzlinie 
vom  rechten  Rheinufer  abgetrennt  finden.  Die  Zeichnung  schliesst  sieh  au 
die  etwas  altertümliche  Manier  der  älteren  Blätter  der  grossen  Reymannschen 
Karte  von  Deutschland  an. 

tm  Ganzen  erscheint  die  Karte  sehr  wohl  gelungen  und  macht  dem 
Zeichner  und  Bearbeiter  Dr.  Wilhelm  Fabricius  alle  Ehre. 

Äusserlich  gefälliger  ist  unfraglich  die  von  Constantin  Schulteis 
entworfene  Karte  der  Rheinprovinz  unter  französischer  Herrschaft  im  Jahre 
1813.  Man  kann  sich  kaum  einen  grösseren  Gegensatz  denken,  als  die  beiden 
Blätter  1789  und  1813!  Dort  die  eingefrorenen  Zustände,  wie  sie  die  Jahr- 
hunderte gebildet  hatten.    Fast  nichts  hat  in  sich  sein  Recht,  die  Begründung 


1)  Er  wird  im  Laufe  des  Jahre»  1895  erscheinen.    (Anm.  d.  Bed.) 


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Recensionen.  411 

wurzelt  in  grauer  Vergangenheit.  Die  Absurdität  geniesst  denselben  Schutz, 
wie  ihn  die  lebensvollen  Bildungen  haben.  Dort  herrscht  eine  utopische  Über- 
treibung der  Geschichte,  der  Legitimität ;  hier  eine  ebenso  utopische  Übertrei- 
bung des  voraussetzungslosen  politischen  Kalküls.  Nach  Prinzipien  ward  jetzt 
alles  vom  grüiien  Tische  aus  formiert,  was  vorher  in  wildester  Form-  und 
Regellosigkeit  neben  einander  bestanden  hatte.  Der  grösste  Teil  der  Rhein- 
provin^  war  ein  Glied  des  französischen  Kaiserreichs  geworden  und  musste 
4in  der  gewaltigen  Gleichmacherei  der  napoleonischen  Staatsorganisation  Teil 
nehmen.  Kein  historisches  Gebilde  hatte  vor  Napoleons  Augen  ein  Recht, 
Auch  in  den  Arrondissements  oder  Eantonsgrenzen  entdeckt  man  selten  die 
Züge,  welche  1789  massgebend  gewesen  waren.  Die  linksrheinische  Rhein- 
provinz zerfiel  in  die  drei  Departements:  Roer  (Aachen),  Sarre  (Trier)  und 
Rhin  et  Moselle  (Koblenz),  kleinere  Stucke  gehörten  zu  den  Departements 
Over-Ysse),  Meuse  infärieure,  Ourthe,  Forsts  und  Moselle. 

Auf  dem  rechten  Rheinufer  standen  die  nordwärts  der  Lippe  gelegenen 
Stücke  zum  Departement  Lippe  —  von  Wesel  verlief  ja  die  französische  Grenze 
in  nordöstlicher  Richtung  auf  Lübeck  zu  — ,  südwärts  schlössen  sich  die  Departe- 
ments des  Grossherzogtums  Berg  und  die  Ämter  des  Herzogtums  Nassau  an. 

Sehr  bemerkenswert  ist  es  auch,  dass  die  dem  Konkordate  entsprechende 
Einrichtung  der  Pfarrsprengel  auf  dem  rechten  Rheinufer  angedeutet  ist. 
Die  heutige  kirchliche  wie  die  bürgerliche  Einteilung  der  Rheinprovinz  ist 
ja  auf  diese  napoleonischen  Einrichtungen  gegründet.  Neben  den  Grenzen 
sind  auch  die  damaligen  Hauptstrassen  angegeben ;  vielleicht  wäre  es  thunlich 
gewesen,  die  unter  Napoleon  erbauten  oder  erweiterten  Uauptstrassen  beson- 
ders zu  kennzeichnen.  Durch  die  verschiedene  Gestalt  und  Grösse  des  Orts- 
kreises ist  auch  die  Höhe  der  Einwohnerzahl  angegeben  worden  Auf  diesem 
Blatte  ist  auch  das  Gebirgsterrain  angegeben;  ich  finde,  dass  es  etwas  un- 
gleichartig geschehen  ist.  Im  Münsterlande  wie  in  der  Ebene  am  Nieder- 
rhein sind  Höhen  markiert,  die  keinen  Anspruch  darauf  erheben  können,  da- 
gegen muss  die  Schraffierung  der  wirklichen  Gebirge  natürlich  abfallen.  Diese 
kleinen  Ausstellungen  sollen  aber  den  Wert  des  Ganzen  nicht  herabsetzen. 
Es  ist  eine  tüchtige  Leistung  zweier  jüngerer  Herren,  die  der  dornenvollen 
Aufgabe  Liebe,  Fleiss  und  Entsagung  entgegenbrachten  und  bei  vielen  Be- 
hörden und  zahlreichen  Privaten  —  ohne  deren  Hilfe  auch  der  beste  Wille 
nichts  gefruchtet  hätte  —  Unterstützung  fanden.  Der  Rheinischen  Gesellschaft 
wird  man  fär  ihre  Gabe  dankbar  sein  müssen.  Hier  und  dort  hat  die  Säku- 
larerinnerung an  die  Tage  der  französischen  Revolutionen  den  Anlass  ge- 
boten, Karten  von  einzelnen  Teilen  Deutschlands  zu  bieten.  So  haben  wir 
für  einen  Teil  des  typischen  Landes  der  Kleinstaaterei  (Schwaben)  vor  kurzem 
von  F.  L.  Baumann  eine  Karte  mit  beschreibendem  Texte  erhalten  (Badische 
Neigahrsblätter  1894,  die  Territorien  des  Seekreises  1800) ;  ein  Werk  von  dem 
Umfang  des  uns  hier  gebotenen  steht  aber  bisher  einzig  da. 

Nach  Erscheinen  weiterer  Lieferungen^)  sowie  des  Textes  werde  ich 
auf  das  Werk  erneut  zurückkommen. 


2)  Im  D«xember  1894  sind  die  vier  Schlussblfttter  der  Karte  von  1789  xur  Aasgabe 
«elsngt.    (Anm.  d.  Bed.) 

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der 

Westdeutschen  Zeitschrift  fQr  Geschichte  und  Kunst 

zugleich 

Orj^an  der  historiseh-antiqiiarisclieii  Vereine  zu  Birkenfeld,  Düsseldorf,  Frank- 

fart  a.  N.,  Karlsmhe,  Mainz,  Mannheim,  Metz,  Neuss,  Prüm,  Speyer,  Strassbur^, 

Trier,  Worms,  sowie  des  anthropologischen  Vereins  zn  Stattgart. 

Redigiert 


Prof.  F.  Hettner  Dr.  J.  Hansen 

Maseums-Director  in  Trier.  Archivar    der    Stadt    Köln. 


Jalirg;aiig;  XIII. 


TRIER. 

Verlag  der  Pr.  Lintz 'sehen  Buchhandlung. 
1894. 

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m  UNT2-8one  sueMDituoKEiiEi  in  rmtn. 


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Inhalt 

(Die  Citate  gehen  auf  die  Nummern  des  Korrespondenzblattes.   Die  mit  *  ver- 
sehenen Nummern  beziehen  sich  auf  das  Limesblatt). 


Wistanichafttidie  Mitcellanea. 

V.  Borch,  Zur  Ritterwürde  118,  136. 

Cumont,  Zum  sog.  Mithrasrelief  im 
Speierer  Dom  54. 

Diemar,  Über  Nikolaus  von  Butrinto 
139. 

Hansen,  Zur  Gegenreformation  im 
Erzstift  Köln  114. 

llaverfield,  Inschrift  aus  Carlisle 32. 

Kclleter,  Die  Erschlagung  des  Jü- 
licher Grafen  Wilhelm  IV.  zu  Aachen 
am  16.  März  1278  138. 

—  Heienareliquien  zu  St.  Gereon  in 
Kühl  137. 

—  Zur  Geschichte  des  Kölner  Kur- 
fürsten Johann  Clemens  115. 

Keussen,  Die  Rotuli  IV,  V  und  VI 
der  Kölner  Universität  14. 

—  Zur  Geschichte  Karls  des  Kühnen  15. 
Knlpping,   Zu  den  Farragines   des 

Gelenius  8. 

Lau,  Die  erzbischöflichen  Beamten  in 
der  Stadt  Köln  während  des  12. 
Jahrhunderts  144. 

Quilling,  Zum  Heddemheimer  Thon- 
gefass  65. 

Sauer,  Bericht  über  die  Entnahme 
des  Betrages  von  2682  Gulden  aus 
dem  im  Kammergewölbe  zu  Mar- 
burg hinterlegten  Schatze  des  Erz- 
bischofs Hermann  von  Köln  und 
Zahlung  dieses  Betrages  an  König 
Maximilian  1486  Juni  17  93. 

—  Zur  Geschichte  der  Justinuskirche 
zu  Höchst  33. 

Zangemeister,  Kastell  Ober-Schei- 
denthal 31. 

Praehiitoriicha  AltertDmer. 

Brandplätze  bei  Dürkheim  23. 
Gräber  am  Limes  in  Oberhessen  67*. 
Grabfunde    am    Limes    Rückingen- 

Marköbel  64*. 
Grabhügel  am  Limes  zw.  Hochweisel 

und  Grüningen  91*. 
Grabhügel   bei  Roesrath    128,   bei 

Niederbieber  61*. 
Kornquetscher,  Dürkheim  23. 
Ring  bürgen  in  Hohenzollem  116. 
Steinbeil   aus    der   Pfalz    69,    aus 

Worms  98. 


Steinmeissel  bei  Dönberg  101. 
Steinwerkzeuge   vom    Schweizers- 
bild 41. 
Wall  bürg  bei  Müngsten  46. 

RVmiiche  AltertOmer. 

Bauten, 

Absiedlung  am  Limes  Rückingen- 
Marköbel  6*. 

Bad  beim  Kastell  Alteburg  68*,  im 
Kastell  Neckarburken  89*,  im  Kastell 
Welzheim  96*. 

Befestigung  auf  dem  Hommerich 
bei  Birkenfeld  126. 

Begleithügel  am  Limes  67*. 

Brunnen  im  Zwischenkastell  .am 
Maisei"  85*. 

Doppelgraben  bei  Miltenberg  74*. 

Eraschanzeam  oberhessischen  Limes 
67* 

F  e  1  d  1  a  ff  e  r  beim  Kastell  Hillscheid  79*. 

Gebäude  bei  Heppenheim  43,  bei 
Köln  24. 

Gebäudereste  in  Hohenzollem  119. 

Graben  am  Kastell  Alteburg  68*, 
Hillscheid  79*. 

Grabkammer  bei  Trier  1. 

Gräbchen  am  Limes  im  Taunus  60*, 
am  Limes  Petersbuch-Kipfenberg  99*, 
auf  der  Strecke  Sayn-Oberbieber  61*. 

Grenzhügel  am  Limes  60*,  61*. 

Grenzmarkierung  bei  Miltenberg 
88*,  101*;  am  Pfahldöbel  und  bei 
Gleichen  94*. 

Grenzsteine  bei  Miltenberg  88*. 

Grenzversteinung  am  Limes  in 
Baden  65*. 

Kastelle:  Aalen  98*,  Alteburg  bei 
Amsburg  68*,  Alteburg  bei  Heft- 
rich  86*,  Feldberg  84*,  Friedberg  92*, 
Ilahlheim  102*,  Hammerschmiede  bei 
Dambach  66*,  72*,  Heidenburg  bei 
Kreimbach  68,  Hof  heim  90*,  Hunnen- 
kirchhof 67*,  Miltenberg  74*,  Neckar- 
burken 89*,  Oberflorstadt  62*,  Ober- 
scheidenthsil  31,  Okarben  100*,  Ren- 
delstein  beiOehringen95*,  Walheim 
97*,  Welzheim  96*. 

Limes  Gmünd- Schwabsberg  71*,  75*; 
Grauer  Berg- Alteburg  bei  Heftrich 
81*,  82*;  Grosskrotzenburg-Rückin- 


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gen  63*;  bei  Gunzenhausen  103'*'; 
Hochweisel  -  Grüningen  91*;  Höhr- 
Langenschwalbach  77*;  im  Kreiit- 
weiher  bei  Dambach  66*;  in  Ober- 
hessen 67*;  Petersbuch-Kipfenberg 
99*;  Rückingen-Marköbel  64* ;  Tol- 
naishof-Oehringen  70*;  Tolnaishof- 
Sindringen  94*;  bei  Wenschdorf 
87*,  93*. 

Limesanschluss  bei  Lorch  71*. 

Maassverhältnisse  am  Limes  im 
Taunus  60*. 

Mauer  auf  dem  Herapel  bei  Forbach  42. 

Meilenstein  in  Karlsruhe  120. 

Mithraeum  in  Kastell  Alteburg  86*, 
bei  Friedberg  117. 

Niederlassung  beim  Kastell  Alte- 
burg 68*. 

Pfahlgraben  am  oberhessischen  Li- 
mes 67*»   am  rätischen  Limes   76*. 

Pfahlreihe  bei  Gunzenhausen  103*. 

P  f  a  h  1  r  0  s  t  des  Limes  im  Kreutweiher 
bei  Dambach  66*. 

Praetorium  von  Keckarburken  89*. 

Rundturm  am  oberhessischen  Limes 
67*. 

Sacellum  von  Neckarburken  89*. 

Strassen  in  Aachen  47,  im  Kastell 
Alteburg  68*,  Heddernheim-Bergen 
100*,  Heddemheim  -  Mainz  90*,  in 
HohenzoUem  119,  Mainz- Butzbach 
68*,  bei  Miltenberg  87*,  bei  Nied 
100*,  bei  Wenschdorf  87*,  in  der 
Wetterau  69*,  Wiesbaden-Butzbacli- 
,     Friedberg  100*. 

Türme  am  Kastell  Alteburg  68*,  auf 
dem  Herapel  bei  Forbach  42,  zw. 
Höhr  und  Langenschwalbach  77*, 
am  Limes  Petersbuch-Kipfenberg  99*, 
am  Limes  Rückingen-Marköbel  64*. 

Turmstationen  am  Limes  67*. 

Übergang  des  Limes  über  die  Kir- 
nach (Baden)  65*. 

VersteinungamLimesimTaunusÖO*. 

Villen  bei  Heddemheim  69*,  bei 
Wössingen  121. 

Vorratshaus  im  Kastell  Alteburg  68*. 

Wallgraben  bei  Miltenberg  74*. 

Wandmalerei  in  Wössingen  121. 

Wohngebäude  auf  dem  Herapel  bei 
Forbach  42,  am  Kastell  von  Neckar- 
burken 89*. 

Ziegelofen  bei  Osterburken  65*. 

Zwisehenkastellc  zwischen  Höhr 
und  Langenschwalbach  7«*,  79*,  80*; 
Altes  Jagdhaus  83*;  Lochraühle  82*; 
am  Maisei  85* ;  bei  Rinschheim  65*. 

Skiäptur-  und  Architekturstäcke. 
Altäre:  Altar  aus  Pforzheim  97. 


Grabsteine:  Grabmalreste  in  Castel 
100. 

Götterfiguren:  Attiskopf  aus  der 
Pfalz  140;  Dadophorenrelief  aus 
Muschelkalk  in  Friedberg  117;  Ge- 
niusfitatue  vom  Kastell  Feldberg  84*; 
Mercurrelief  aus  Diiferten  45;  Mi- 
nervakopf vom  Herapel  42 ;  Mitfaras- 
relief  in  Friedberg  117;  Mithras- 
figurreste  im  Kastell  Alteburg  86*; 
Reiter  mit  dem  Giganten  aus  Differ- 
ten  45.  Viergötterstein  aus  liaa- 
weiler  67. 

Verschiedenes:  Akroterion  vom 
Kartell  Neckarburken  89*;  Archi- 
tekturstücke von  der  Heidenburg 
bei  Kreimbach  68;  Fuss  aus  Lias- 
sandstein  vom  Kastell  Hahlheim  102*; 
Gesichtshälfte  einer  Figur  in  Fried- 
berg 117;  Kopf  aus  Sandstein  bei 
Heidelberg  12 ;  Kopf  einer  jugend- 
lichen Figur,  Friedberg  117;  Löwe 
in  Relief,  Diiferten  45;  Säulentrom- 
meln aus  Kalkstein  und  Sandstein 
in  Köln  24;  Skulpturreste  aus  der 
Mosel  bei  Coblenz  81,  aus  der 
Pfalz  140. 

Inschriften. 

Aufschriften:  auf  Schiefertafelchen 
vom  Kastell  Feldberg  84*;  auf 
terra  sigillata  vom  Zwischenkastell 
am  Ferbach  bei  Höhr  78* ;  von  Fried- 
berg 117 ;  am  Limes  im  Taunus  91"^; 
Töpferstempel  von  Kastell  Alteburg 
86*;  von  Kastell  Feldberg  84*;  Zie- 
gelstempel von  Kastell  Altebiffg  bei 
Amsburg  68* ;  vom  Kastell  Altebnrg 
bei  Heftrich  86*;  vom  Zwischcn- 
kastell  Ferbach  78* :  vom  Zwischen- 
kastell am  Maisei  85* ;  von  Wal- 
heim 97*;  von  Welzheim  96*,  vom 
Limes  Grosskrotzenburg  -  Rückingen 
63*. 

Ehreninschriften:  an  Gordian  auf 
Meilenstein  in  Karlsruhe  120. 

Grabinschriften:  aus  Differten  45; 
aus  Trier  (christl.)  13. 

Votivin Schriften:  an  Juppiter  aus 
Pforzheim  97;  aus  Welzheim  96*; 
an  Mars  Ocelus,  Carlisle  32;  an 
Matronen,  Friedberg  117;  Mithras, 
Friedberg  117;  Quadriviae,  Fried- 
berg 117;  Sol,  Friedberg  117;  an 
unbekannte  Gottheit  vom  Kastell 
Alteburg  bei  Heftrich  ^*\  vom 
Kastell  Feldberg  84*;  aus  Trier»). 

Inschriftfragment:  von  der  Hei- 
denburg bei  Kreimbach  68. 


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Cohortes:  I  und  II  Aquitanorum  68*, 
92*,  I  Civ.  Rom.  68*,  III  Dalmata- 
nim  63*,  I  Damascenorum  92*,  I  F. 
Dam  X  92*,  IUI  Vindelicorum  92*, 
XXXII  Voluntarionim  62*. 

Legiones:  I  adintrix  90*,  VIII  96*, 
97*,  XI  92*,  XIV  68*,  90*,  92*, 
XXI  90*,  92*,   XXII  62*,  68*,  90*. 

Numeri:  Brittones  96*. 

Notabüia  varüt, 
Caraddounus  45.  Cardo  und  Decuma- 
nns  90*,  92*.  Catthar  und  N  Catthar 
Sß*,  Crescenis  117.  Deabus  Qua- 
drubis  117.  £xploratores  96*.  Mars 
Ocelus  32.  Quiescint  13.  Vic. 
Eque  ...  80. 

Bömische  Gräber. 
Aschenkiste  aus  Tuffstein  bei  Hermül- 
heim 127.  Brandgräber  beim  Kastell 
Alteburg  68*.  Gräber  bei  Burg  Bir- 
kenfeld 44.  bei  Heidelberg  12,  am 
Limes  in  Oberhessen  67*.  Särge 
aus  Tuffstein,  Kalkstein  und  Blei 
bei  Köln  24. 

Bomische  Kleinältertumer. 

Bein:  Elfenbein  Würfel,  Ober-Florstadt 
62*,  vom  Kastell  Alteburg  68*. 

Holz:  Tonne  ans  Eichenholz  mit  Eisen- 
reifen aus  Wössingen  121. 

Hörn:  Ortband  vom  Kastell  Alte- 
burg 86*. 

Glas:  Fensterglas  im  Kastell  Ober- 
Florstadt  62*.  Gefäss  aus  Friedberg 
117.  Gefäss  aus  Heddernheim  55. 
Geisse  bei  Köln  24.  Ringe  von 
einer  Kette  von  der  Alteburg  86*. 
Scheiben  von  der  Alteburg  86*. 

Metall.  Bronze:  Ärztliches  Instru- 
ment von  der  Altebnrg  86*.  Amu- 
lettbüchschen  von  der  Alteburg  86*. 
Bacchuskupfchen  von  der  Alteburg 
86*.  Fibeln  aus  Gräbern  beim  Kastell 
Alteburg  68*.  Halsring  vom  Limes 
Grauer  Berg-Alteburg  82*.  Schwert- 
scheideverzierung aus  der  Alteburg 
86*.  Senkel  von  der  Alteburg  86*. 
Stangenzaum  vom  Kastell  Feldberg 
84*.  Zierscheiben  vom  Kastell  Alte- 
burg 86*. 

Eisen:  Axt  vom  Feldbergkastell  84*. 
Axt  vom  Limes  Grauer  Berg- Alteburg 
82*.  Beil  vom  Silberich  bei  Kirsch- 
weiler 79.  Lampen  aus  dem  Kastell 
Alteburg  86*.  Lanzen  und  Pfeilspitzen 
aus  Ober-Florstadt  62*.  Maurerkelle 
vom  Limes  Grauer  Berg- Alteburg  82*. 
Nägel  im  Grenzgraben  am  Limes  61*. 
Opfermesser  im  Mithraeum  zu  Fried- 


berg 117.  Schildbuckel  von  der  Alte- 
burg  68*.  Schildbuckel  aus  Ober- 
Florstadt  62*.  Schlüssel  aus  Ober- 
Florstadt  62*.  Wage  aus  dem  Kastell 
Feldberg  84*. 

Silber:  Vergoldetes  Silberschälchen 
aus  Friedberg  117. 

Stein:  Handmühle  von  Burg  Birken- 
feld 99.  Mühlsteinstück  als  Grenz- 
marke am  Limes  60*.  Mühlsteine 
aus  dem  Wasgan  123.  Schleifsteine 
aus  dem  Wasgau  123. 

T  h  o  n :  Amphorenhenkel  vom  Zwischen- 
kastell Altes  Jagdhaus  83*.  Gefäss 
aus  Heddernheim  55.  Gesichtsume 
von  der  Alteburg  86*.  Lämpchen 
aus  Friedberg  117.  Leuchter  vom 
Silberich  bei  Kirschweiler  79.  Matro- 
nenstatuette von  der  Alteburg  86*. 
Scherben  als  Grenzmarken  am  Limes 
60*,  61*.  Sigillatagefäss  aus  Kastell 
Alteburg  86*. 

MOnzen. 

Caracalla  86*  Constantin  4  *.  Faustina 
24,  81*,  86*,  117.  Gordianus  85*, 
102*.  Julia  Maesa  86*.  Julia  Ma- 
maea  86*.  Julia  Paula  86*.  Marc 
Aurel  47,  86*,  117.  Nero  bis 
Nerva  (Münzfund)  70.  Philippus 
Arabs  84*,  86*.  Septimius  Severus 
83*,  86*.  Severus  Alexander  84*, 
86*.  Traian  82*,  85*.  Vespasian 
79*,  84*,  85*,  90*. 

Fundorte. 

Aachen  47;  Aalen  98*;  Alteburg  bei 
Arnsburg  68*;  Alteburg  bei,  Heft- 
rich  60*,  81*,  82*,  83*,  84*,  85*,  86*; 
Baden  65*;  Birkenfeld  44,  99,  126; 
Carlisle32;  Castel  100;  Coblenz81; 
Dambach  66*,  72*;  Differten  45*; 
Dönberg  101;  Dürkheim  23;  Feld- 
berg 84*;  Forbach  42;  Frankfurt 
a.  M.  69*,  100*;  Friedberg  92*,  117; 
Gleichen  94*;  Gmünd  71*,  75*; 
Grauer  Berg  60*,  81*,  82*,  83*,  84*, 
85*;  Grosskrotzenburg  63*;  Grünin- 
gen 91*;  Gunzenhausen  103*;  Hahl- 
heim  102*;  Heidelberg  12;  Heppen- 
heim 43;  Hermülheim  127:  Hill- 
scheid 79*,  80*;  Hochweisel  91*; 
Höhr  77»,  78*,  80*;  Hofheim  90*; 
Hohenzollern  116,  119;  Karlsruhe 
120;  Kipfenberg  99*;  Kirschweiler 
79;  Köln  24,  102,  129;  Kreimbach 
68;  Langenschwalbach  77*,  80*; 
Lorch  71*;  Mainz  141;  Marköbel 
64*;  >mtenberg  74*,  87*,  88*,  101*; 
Mönchsroth    76*;     Müngsten     46; 


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Neckarburken  89*;  überbieber  61*; 
Oberflorstadt  62*;  Oberhessen  67*; 
Oberscheidenthal  31;  Oehringen  70*, 
94*,  95*;  Okarben  100*;  Petersbuch 
99*;  Pfalz  69,  140;  Pforzheim  97; 
Kauweiler  67;  Roe8rath128;  Rückin- 
63*,  64*;  Sayn6l*;  Sindringen  94* ; 
Schwabsberg  71*,  75*;  Schweizers- 
bild 41;  Tolnaishof  70*,  94*;  Trier 
1,  13,  70,  80;  Waldau  125;  Wal- 
heim 97*;  Wasgau  122,  123,  124; 
Welzheim  96* ;  Wenschdorf  87*,  93* ; 
Wittenbach  76*;  Wössingen  121; 
Worms  98;  Württemberg  94*. 

Litteratur. 

Annalen  des  historischen  Vereins  für 

den  Niederrhein  134. 
Averdunk,  H.,  Geschichte  der  Stadt 

Duisburg  92. 
Bachmann,  A.,  Reichsgeschichte  zur 

Zeit  Friedrichs  III.  111. 
Below,  G.  V.,  Aktenstücke  aus  dem 

Jahre  1553  131. 

—  etc..  Aus  Westphalens  Vergangen- 
heit 7. 

Bissinger,  K.,  Beschreibung  einiger 
in  Baden  entdeckter  Münzfunde  103. 

Blümcke,  Berichte  und  Akten  der 
Hansischen  Gesandtschaft  nach 
Moskau  1603  84. 

Giemen,  P.,  Die  Kunstdenkmäler  der 
Stadt  und  des  Kreises  Düsseldorf  91. 

Daenell,  E.  R.,  Die  Kölner  Konfö- 
deration vom  Jahre  1367  und  die 
schonischen  Pfandschaften  83. 

Diemand,  A.,  Das  Ceremoniell  der 
KaiserliTünungen  von  Otto  I.  bis 
Friedrich  II.  27. 

Donner-v.  Richter,  0.,  Jahresbe- 
richt des  Vereins  für  das  historische 
Museum  zu  Frankfurt  a.  M.  25. 

Fester,  R.,  Die  Augsburger  Allianz 
von  1686  26. 

—  Regesten  der  Markgrafen  von  Baden 
und  Hochberg  1050—1515  143. 

Folnesics,  Über  eine  Gruppe  antiken 
Goldschmucks  (Mitteilungen  des 
k.  k.  österr.  Museums)  49. 

Fruin,  R.,  Uittreksel  uit  Francisci 
Dusseldorpii  annales  90. 

Gesellschaft  für  rheinische  Ge- 
schichtskunde: Geschichtlicher 
Atlas  der  Rheinprovinz  77. 

Hansen,  Nuntiaturberichte  aus 
Deutschland  105. 

Hansischer  Geschichtsverein, 
Das  Archiv  und  die  Bibliothek  der 
Stadt  Köln  71. 


Jung,  R.,'  Inventare  des  Frankfurter 
Stadtarchivs  108. 

Keuffer,  M.,  Beschreibendes  Ver- 
zeichnis der  Handschriften  der 
Stadtbibliothek  zu  Trier  72. 

Kirsch,  Die  päpstlichen  Collectorien 
in  Deutschland  während  des  14. 
Jahrhunderts  104. 

K  ö  n  i  g ,  L. ,  Die  päpstliche  Kammer  un- 
ter Clemens  V.  und  Johann  XXO.  29. 

Kühl,  J.,  Geschichte  der  Stadt  Jülich 
132. 

Mayer,  £.,  Über  ZkAl  etc.  zwischen 
Rhein  und  Loire  bis  in  das  13.  Jh. 
(in  den  Germanistischen  Abband- 
lungen zum  70.  Geburtstag  Konrad 
von  Maurers  109. 

Mayer  H.,  Geschichte  der  Universität 
Freiburg  i.  B.  133. 

Müller,  G.,  Die  Reitergruppe  auf 
den  römisch  -  germanischen  Gigan- 
tensäulen 3. 

Ohlen  schlag  er,  F.,  Die  Rumamen 
der  Pfalz  und  ihre  geschichtliche 
Bedeutung  2. 

Otto,  E.,  Die  Bevölkerung  der  Stadt 
Butzbach  während  des  Mittelalters  5. 

Philippi,  Zur  Verfassungsgeschichte 
der  westfälischen  Bischofsstädte  50. 

P  i  e  p  e  r ,  A.,  Zur  Entstehungsgeschichte 
der  ständigen  Nuntiaturen  28. 

Pohl,  J.,  Thomas  von  Kempen  ist  der 
Verfasser  der  Bücher  de  imitatione 
Christi  52,  76. 

Priesack,  J.,  Die  Reichspolitik  des 
Erzbischofs  Balduin  von  Trier  in 
den  Jahren  1314—1328  16. 

Rietschel,  S.,  Die  Civitas  auf  deut- 
schem Boden  bis  zum  Ausgang  der 
Karolingerzeit  85. 

Rhön,  Der  sogenannte  Karolingergang 
in  Aachen  106. 

Runge,  F.,  Niederdeutsche  Bischofs- 
chronik von  Osnabrück  bis  1553  89. 

Schaefer,  D..  Württembergische  Ge- 
schichtsquellen 82. 

S  c  h  a  e  f  e  r ,  F.,  Wirtschafts-  und  Finanz- 
geschichte der  Reichsstadt  Über- 
lingen am  Bodensee  in  den  Jahren 
15o0— 1628  nebst  einem  einleiten- 
den Abriss  der  Überlinger  Ver- 
fassungsgeschichte 73. 

Scheins,  M.,  Urkundliche  Beiträge 
zur  Geschichte  der  Stadt  Münster- 
eifel  und  ihrer  Umgebung  75. 

Schmitz,  H.  J.,  Über  den  Grosssiegel- 
bewahrer Prof.  Dr.  J.  G.  Kaufmans 
und  die  Universität  Köln  (histor. 
Jahrbuch  der  GörresgesellschaftXV 
1—50)  ÖL 


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Silberscbmidt,  W.,  Die  Entstehung 
des  deutschen  Handelsgerichts  74. 

Simons,  E.,  Eine  altkölnische  Seel 
soTgergemeinde  als  Vorbild  für  die 
Gegenwart  110. 

—  Die  älteste  evangelische  Gemeinde- 
armenpfiege  am  Niederrhein   110. 

Sixt,  Fundberichte  aus  Schwaben  18. 

Sommerlad,  Th.,  Die  Rheinzölle  im 
Mittelalter  30. 

Steindorf,  E.,  Dahlmann - Waitz' 
Quellenkunde  der  deutschen  Ge- 
schichte, 6.  Aufl.  107. 

Stieda,  W.,  Die  Hansisch  -  Venetia- 
nischen  Handelsbeziehungen  im  15. 
Jahrhundert  13ö. 

T^rey,  G.  v.,  Verzeichnis  der  Ge- 
mälde des  Hans  Baidung  genannt 
Grien  4. 

Werminghoff,  A.,  Die  Verpfändun- 
gen der  mittel-  und  niederrhei- 
nischen Reichsstädte  während  des 
13.  und  14.  Jhdts.  6. 

Wetzel,  P.,  Das  Zollrecht  der  deut- 
schen Könige  von  den  ältesten 
Zeiten  bis  zur  goldenen  Bulle  55. 

Wolff,  J.  A.  (t),  Geschichte  der  Stadt 
Calcar  während  ihrer  Blüte  mit 
Berücksichtigung  der  früheren  und 
späteren  Zeit  86. 

Mittoialtarliclia  und  spätere  Gegenttända. 

Cäcilienkirche  in  Köln  102, 129.  Claren- 
altar  in  Köln  87.  Fleckenstein  (Burg- 
raine) 122.  Helenareliquien  zu  St. 
Gereon  in  Köln  137.  Inschrift  in 
der  Stephanskirche  in  Mainz  141. 
Justinuskirche  zn  Höchst  33.  Earo- 
lingische  Pfalz  zu  Aachen  106.  Ma- 
thiaskirche in  Gobem  130.  Pfalz 
am  Laacher  See  112.  Eitterwürde 
118,  136.  Simsonrelief  im  Speierer 
Dom  54.  Waldau  (Burg)  im  Oden- 
wald 125.  Wandmalereien  in  der 
Cäcilienkirche  in  Köln  102.  Weglen- 
burg  im  Wasgau  124. 

Galehrto  Gatallichaftan^  Vereine. 

Badische  Historische  Kommission  9. 
Gesellschaft  für  rhein.  Geschichts- 
kunde 34.  Hansischer  Geschichts- 
verein 88.  Historische  Kommission 
bei  der  Kgl.  Bayrischen  Akademie 
der  Wissenschaften  94.  Kunsthisto- 
rischer Kongress  in  Köln  113.  Monu- 
menta  Germaniae  historica  56.  Mu- 
seum Wallraf-Richartz  in  Köln  142. 
Verein  für  das  historische  Museum 
zu  Frankfurt  25. 


BericblerttaMer  und  Mittrbetter. 

Anthes  43,  125.  Amtz  130.  Back  44, 
79,  99,  126.  V.  Borch  118,  136.  Car- 
tellieri  143.  Conrady  74*,  87*,  88*, 
93*,  101*.  Cumont  54.  Dahm  77*, 
78*,  79*,  80*.  Diemar  5,  75,  111, 
139.  Eidam  103*.  Goldmann  117. 
Hansen  28,  114.  Hang  97.  Haver- 
field  32.  Heimann  129.  Hettner  2, 
3,  48,  49,  70,  95*.  Jacobi  60*,  73*, 
81*,  82*,  83*,  84*,  85*,  86*.  John 
30.  Kelleter  106,  115,  137,  138. 
Keussen  14,  15,  51,  52,  133.  Kg.  109. 
Kisa  127,  128,  142.  Kn.  53.  85,  86, 
92,  132.  Knickenberg  116,  119. 
Knipping  6,  8,  29,  73,  74.  Koehl  98. 
Kofler62*,  67*,  68*,  91*,  92*.  Kohl 
66*,  72*,  76*.  Lau  144.  Lehner  1, 
13,  25,  45,  80,  103.  Loeschke  61*. 
Mehlis  23,  68,  122.  123.  124.  140. 
Mettler  96*,  97*.  Pohl  76.  Quil- 
ling  55.  Richter  112.  Sauer  33,  93. 
Schell  46,  101.  Schumacher  65*, 
89*.  Sixt  70*,  94*.  Steimle  71*, 
75*,  98*,  102*.  Steuemagel  24. 
W.  110.  Wagner  12,  120,  121. 
Winkelmann  99*.  Wolff  63*,  64*, 
69*,  90*,  100*.  Zangemeister  31. 

Varelntnadirichtan 

anter  Bedaktion  der  Yereinsvorst&nde. 

FYankfitfi 
10,  11,  60,  61,  62,  63,  64,  65. 

Generalversammlung  61. 

Beges,  Über  Geschichte  der  Frei- 
maurerei in  Frankfurt  10. 

Jung,  Frankfurter  Geschichte  61. 

Kuthe,  Das  3.  Mithraenm  in  Heddem- 
heim  64. 

Nathusius  Neinstedt,  Verschwun- 
dene Strassen-  und  Häusernamen 
in  Frankfurt  62. 

V.  Oven,  Geschichte  der  Frankfurter 
Mainbrücke  63. 

Padje  ra.  Über  Burgenbau  in  Deutsch- 
land 60. 

P al  1  m  an  n ,  Frankfurter  Malerzunft  65. 

Wolff,  Das  3.  Mithraeum  in  Heddem- 
heim  64. 

—  Über  Ergebnisse  der  Reichslimes- 
forschung  auf  der  Strecke  Hanau- 
Frankfurt  11. 

Karlsruhe  20,  21,  22,  35,  36,  37. 
Generalversammlung  35. 
Christ,    Gangolfskapelle    von    Neu- 

denau  22. 
Dürr,  Über  das  Forum  Romanum  20. 
Petzet,  Reise  nach  Island  37. 
Rosenberg,  Romanisches  Kreuz  36. 


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Schmitt,  Krypta  der  Galtusbasilika 

in  Ladenburg  21. 
Wagner,  Ausgrabungen  bei  Biichig  85. 

—  Limes  21. 

—  Verschiedenes  22. 
Weinbrenner,  Frübromanisches  22. 

Prüm  96. 
Seh  ad  er,   Baudenkmäler   Roms   des 
lö.— 19.  Jahrhunderts  96. 

Strasahurg  17,  18,  19,  38,  39,  40,  57, 

58,  59. 
Generalversammlung  17. 
Bechstein,  Ringmauer  bei  Ingweiler 

57. 
Bourgeois,  Über  einen  Grabstein  57. 
Dachen X,  Ansprache  17. 

—  Über  Frauenbüste  aus  Schlettstadt 
40. 

—  Über  Grabstein  57. 

—  Jahresbericht  58. 

—  Kirche  von  Berg  und  Kirchhof  zu 
Westhausen  39. 

—  Restaurierung  des  Kapitelsaales  zu 
Neuweiler  59. 

Degermann,  Kleine  Mitteilungen  57. 
Fastinger,  Kassenbericht  17. 
Henning,  Ausgrabung  von  Hallstatt- 
gräbern bei  Selz  18. 

—  Vorgeschichtliches  68. 


Ingold,  Über  Steingefasse  l6. 
Keller,  Ober  die  Kirche  von  Escban  39. 
Knoll,  Totenfeld  bei  Hochfelden  40. 
Marti n>  hortus  deliciarum  38. 

—  Über  Publikationen  17. 
Michaelis,  Kleine  Mitteilungen   40. 
Reinhard,    Ruckblick  auf  die    Gre- 

schichte  der  Gesellschaft  17. 

Reuss,  Inventarisierung  der  Chro- 
niken etc.  58. 

Salomon,  Erhaltung  histor.  Denk- 
mäler 17. 

—  Ruine  Birkenfels  38. 

—  Verschiedenes  40. 
Schlosser,  Verschiedenes  40. 
Schricker,    Friedhofskirchlein    in 

Maursmilnster  40. 
Wiegand,     Aufrichtung    eines    röna. 
Meilensteins  19. 

—  Verschiedenes  40. 

Win  kl  er,  Ausgrabungen  18. 

—  Engelsburg  bei  Thann  17. 

—  Ringwälle  in  den  Vogesen  40. 

Trier  66,  78,  95. 

Hauptversammlung  78,  95. 
Lager,  Streit  Rabans  von  Helmstädt 
und  Ulrichs  von  Manderscheid  78, 95. 
L  e  h  n  e  r ,  Museumsbericht  78. 
Rosbach,  Egbert  von  Trier  95. 


-o-c^Ö^-o- 


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Voir5misch€  o.  RSmisch«  Z«lt 

TBdigiert  Ton 
Prol.  HcttiMr  n.  Dr. 
Trtor. 


MItUlaltar  und  NauztH 

redigiert  Ton 

Arohivar  Dr.  Hansan, 

K»ln. 


der 


Westdeutschen  Zeitschrift  für  Geschichte  und  Kunst, 

iigleicli  Organ  der  historiscli-antiqiiarisclieii  Vereine  zu  Backnang,  Birkenfeld,  Düssel- 

4arf,  Frankfnrt  a.  M.,  Karlsrnhe,  Mannheim,  Metz,  Nen»,  Prüm,  Speyer,  Strassbnrg, 

Trier,  Worms,  sowie  des  anthropologischen  Vereins  zn  Stuttgart 


Jannar. 


Jahrgang  XIII,  Nr.  1. 


1894. 


Das  Korreepondensblatt  erscheint  in  einer  Auflage  Ton  4000  Exemplaren.    Ineerate  k  85  Pfg.  fttr  die 

gtipaltene  ZeOe  werden  Ton  der  Verlagehandlnng  und  allen  Inaeraten-Bnreane  angenommen,  Beilagen 

nach  Uebereinknnft.  —  Die  Zeiteohrift  ereoheint  vlertelJUirlich,   dae  Eorrespondeniblatt  monatlioh.  — 

Aboanementspreie  15  Mark  far  die  Zeitschrift  mit  Eorrespondensblatt,  tut  letsteres  allein  5  Mark. 

1^^  Beiträge  fttr  die  vorrOmiscbe  und  rOmische  Abteilung  sind  an  Dr.  Lahnar  (Trier,  ProTinsialmnseam), 
far  Mittelalter  und  Neuzeit  an  Dr.  Hanaan  (Köln,  StadtarchiT)  zu  senden. 


Neue  Funde. 

Trier.  [Rdmischo  Grabkammer].  Im  An- 
schluss  an  die  Untersuchung  der  römischen 
Stadtmauer  von  Trier  (vgl.  Korrbl.  XII,  7), 
worüber  demnächst  ausfi'ihrlicher  berichtet 
werden  wird,  wurde  im  vergangenen  Herbst 
eine  etwa  80  m  südlich  von  der  Südwest- 
ecke des  römischen  Trier  gelegene  Stelle 
aufgegraben,  welche  schon  lange  die  Auf- 
merksamkeit der  Altertumsfreunde  erregt 
hatte,  ohne  dass  sich  bisher  Gelegenheit 
gefunden  hätte,  sie  zu  untersuchen. 

Der  Leinpfad  an  der  Mosel  entlang 
wird  nach  Osten,  also  der  Landseite  zu, 
von  einer  etwas  über  2  m  hohen  Böschung 
begrenzt,  welche  den  Abschluss  der  da- 
ran grenzenden  Äcker  bildet.  An  dieser 
Böschung  waren  auf  Bann  der  Gemeinde 
St.  Mathias,  südlich  von  Trier,  Spuren 
römischen  Mauerwerkes  sichtbar.  Nach- 
dem nun  in  so  geringer  Entfernung  nörd- 
lich der  südwestliche  Eckturm  der  römi- 
schen Stadtmauer  entdeckt  war,  so  lag  es 
nahe,  irgend  welchen  Zusammenhang  zwi- 
schen diesen  Mauerresten  und  der  Be- 
festigung anzunehmen,  und  die  Vermutung, 
dass  es  sich  hier  um  ein  Vorwerk  oder 
etwas  ähnliches  handeln  könnte,  ist  auch 
mehrfach  ausgesprochen  worden. 

Die  Nachgrabungen  ergaben  aber  das 
überraschende  Resultat,  dass  man  es  viel- 
mehr mit  einer  ziemlich  wohlerhaltcncn 
römischen  Grabkammer  zu  thun  hatte. 

IHe  Rückwand  der  rechteckigen  Kam- 


mer, im  höchsten  Teil  der  Böschung  ge- 
legen, ist  noch  1,70  m  hoch  erhalten,  die 
Seitenwände  sind  entsprechend  der  Nei- 
gung des  Böschungswinkels  (30®)  abge- 
brochen, die  Vorderwand  steht  nur  noch 
50  cm  hoch. 

Die  lichte  liänge  des  Gemaches  beträgt 
3,14,  die  lichte  Breite  2,72  m,  die  Höhe 
im  Innern  kann  auf  etwa  2  m  berechnet 
werden.  Die  Mauerstärke  der  Rückwand 
(Ost)  beträgt  63  cm,  die  der  Vorderwand 
78  cm,  die  der  Seitenwände  86  cm. 

In  den  beiden  Seitenwänden  sind  je 
zwei  überwölbte  Nischen  mit  halbkreis- 
förmigem Grundriss  angebracht.  Sie  sind 
48—54  cm  breit,  27—32  cm  tief  und  61,5 
bis  65  cm  hoch.  Ihre  unteren  Ränder 
sind  vom  Boden  33—39  cm  entfernt. 

Gedeckt  war  die  Kammer  mit  einem 
Tonnengewölbe,  dessen  Ansätze  an  den 
beiden  Seitenwänden  und  besonders  bei 
ihrem  Anschluss  an  die  Rückwand  noch 
in  ansehnlichen  Resten  erhalten  sind.  Die 
Wölbung  beginnt  schon  70  cm  über  dem 
Boden.  Bis  1,50  m  über  dem  Boden  ist 
sie  durch  IJberkragung  der  Wandsteine 
gebildet,  dann  beginnt  Keilgewölbe.  Das 
Material  der  Mauern  ist  roter  Sandstein. 
Nach  aussen  sind  die  Mauern  mit  Kalk- 
steinen verkleidet,  im  Innern  sind  sie  mit 
einem  feingeschliffenen  Mörtelstuck  mit 
Zusatz  von  kleinen  Ziegelstückchen  ver- 
putzt. Sämtliche  Fngen  der  Wände  gegen 
den  Boden   und  gegen   einander  sind  mit 


—    3    — 

einem  Viertelrundstab  aus  demselben  Stuck 
ausgefüllt,  welcher  3 — 4  cm  hoch  und 
breit  ist.  Er  diente  wie  der  Verputz  zur 
Abhaltung  der  Feuchtigkeit. 

Der  Boden  ist  mit  demselben  Stuck 
überzogen.  Darunter  befindet  sich  ein  dicker 
Estrich  mit  starkem  Ziegelbrockenzusatz, 
dann  kommt  eine  Lage  unbearbeiteter 
Sandsteine  und  dann  etwa  2,50  m  tief  auf- 
geschütteter Boden  mit  vielen  römischen 
Scherben  durchmischt,  worauf  die  natur- 
liche Schicht,  Flusskies  und  Wasser  eintritt. 

Zu  unserer  Überraschung  lagen  unter 
dem  Boden  der  Grabkammer,  unter  den  Sand- 
steinen, zum  Teil  zwischen  den  letzteren, 
ansehnliche  Skelettreste  von  drei  Leichen. 
Es  waren  zwei  Erwachsene  und  ein  Kind, 
wie  sich  aus  den  Schädelstücken  ergab. 
Dass  es  römische  Leichen  waren,  beweisen 
die  dabei  gefundenen  Scherben  und  die 
oben  erwähnte  tiefe  Aufschüttungsschicht. 

Es  handelt  sich  also  um  rumische  Ske- 
lettgräber, über  denen  die  Grabkammer 
errichtet  ist.  Da  in  der  Grabkammer 
selbst  ausser  Bauschutt  nur  eine  rohe 
Scherbe  und  einige  Tierknochen  gefunden 
wurden,  so  ist  diese  Beobachtung  fi'ir 
die  Datierung  wertvoll.  Bekanntlich  be- 
ginnt das  Skelettgrab  bei  den  Römern 
um  die  Mitte  des  3.  Jahrh.  allgemeiner  an 
die  Stelle  des  ümengrabes  zu  treten. 
Wenn  also  an  der  Stelle  bereits  Skelett- 
gräber gewesen  sind,  so  wird  man  nicht 
gleichzeitig  oder  sehr  bald  nachher  über 
diesen  eine  Grabkammer  errichtet  haben, 
sondern  man  wird  wohl  erst  einen  ge- 
wissen Zeitraum  annehmen  dürfen,  während 
dessen  die  alten  Gräber  in  Vergessenheit 
geraten  und  die  Leichen  verwest  sind. 
Wenn  wir  uns  so  also  mit  dem  Ansatz 
der  Grabkammer  der  Wende  des  3.  zum 
4.  Jahrh.  nähern,  so  stimmt  damit  sehr 
wohl  die  Mauerkonstruktion,  besonders  die 
starke  Verwendung  von  Ziegelbrocken  im 
Estrich  und  im  Verputz,  sowie  von  Sand- 
stein als  Mauermaterial  überein. 

Die  Grabkammer  diente  also  jedenfalls 
zur  Aufnahme  eines  oder  mehrerer  Sarko- 
phage, die  Nischen  zur  Aufstellung  von 
Büsten  *)  oder  von  sonstigen  Grabbeigaben. 

1)  Wie  OB  bei  der  Orabkammer  von  Weyden 
(Bonner  Jahrb.  III  1843  S.  184  ff.)  der  Fall  war. 


-     4     —     . 

Zu.  den  acht  Grabkammem  in  den 
Rheinlanden,  welche  Uettner  bei  Besprech- 
ung der  von  ihm  gefundenen  Grabkammer 
von  Ehrang  *)  aufzählt,  ist  also  eine  neunte 
gekommen,  welche  nicht  allzufern  von 
denen  liegt,  die  auf  dem  Kirchhofe  St. 
Mathias  gefunden  wurden.  Mit  der  ersten 
dieser  a.  a.  0.*)  aufgeführten  Kammern 
von  St.  Mathias  hat  die  neuentdeckte  den 
Verputz  aus  geschliffenem  Stuck  gemein. 
Ob  sie  auch,  wie  diese,  einen  seitlichen 
Eingang  durch  die  Vorderseite  (Westseite) 
hatte,  oder  ob  sie  von  oben  her  zugäng- 
lich war,  wie  es  bei  der  Ehranger  Grab- 
kamnier  der  Fall  gewesen  sein  muss*), 
lässt  sich  nicht  mit  voller  Sicherheit  ent- 
scheiden, da  die  Vorderseite  wie  gesagt 
bis  auf  den  Rest  von  50  cm  Höhe  abge- 
brochen war.  Die  Terrainverhältnisse  wür- 
den das  erstere  nicht  ausschliessen,  auch 
in  römischer  Zeit  konnte  die  Vorderseite 
gegen  die  Mosel  zu  freigelegen  haben,  aber 
ein  anderer  Umstand  lässt  mich  doch  ver- 
muten, dass  die  Grabkammer  wie  die  von 
Ehrang  auf  allen  vier  Seiten  geschlossen 
war.  Wollte  man  nämlich  in  der  Vorder- 
seite eine  Thür  anbringen,  so  würde  man 
schwerlich  die  Schwelle  derselben  ohne 
einen  ersichtlichen  Grund  mindestens  50  cm 
hoch  gemacht  haben,  was  ja  nach  dem 
Gesagten  angenommen  -werden  müsste. 

In  dem  mehrfach  angezogenen  Aufsatz 
(Sp.  98)  berichtet  Hettner  von  einem  in  der 
Grabkammer  von  Ehrang  gefundenen  Mör- 
telklotz, in  welchem  Wandheizungskästchen 
vermauert  sind.  Er  bezeichnet  die  Zuge- 
hörigkeit desselben  zu  der  Grabkammer  als 
in  hohem  Grade  fraglich.  Auffallend  ist  es 
aber  gewiss,  dass  auch  in  dem  neuent- 
deckten Gewölbe  Bruchstücke  solcher  Heiz- 
kästchen lagen,  zum  Teil  mit  anhaftendcji 
Mörtelresten  von  genau  derselben  Be- 
schaffenheit, wie  der  Mörtel,  der  bei  der 
Grabkammer  verwendet  wurde.  Die  fleiz- 
kästchen  in  dem  Mörtelklotz  von  Ehrang, 
welcher  sich  im  Museum  befindet,  sind  über- 
dies so  angebracht,  dass  eine  Verwen- 
dung zu  ihrem  eigentlichen  Zweck  ausge- 
schlossen   ist.     Es    macht    vielmehr  den 


2)  Korrbl.  X,  71. 
8)  a.  a.  O.  Sp.  199. 
4)  a.  a.  O.  Sp.  196. 


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—    5    — 


—    6    — 


Eindruck,  als  ob  sie  zur  Erleichterung  der 
Last  in  den  grossen  Mörtelbrocken  einge- 
backen wären,  welcher  sich  dann  doch 
wohl  in  dem  Gewölbe  befunden  haben  wird. 
Demselben  Zweck  würden  dann  auch  die 
tubuli  in  dem  Gewölbe  der  Trierer  Grab- 
kammer gedient  haben. 

Es  darf  freilich  nicht  verschwiegen 
werden,  dass  ganz  dicht  hinter  der  Grab- 
kammer wenig  tief  fundamentiert  römische 
Mauerreste  liegen,  die  noch  nicht  voll- 
ständig untersucht  werden  konnten,  aber 
allem  Anscheine  nach  zu  Wohngebäuden 
einer  späteren  Epoche  gehört  haben.  Es 
hat  den  Anschein,  als  ob  die  Yillenvorstadt 
schon  so  nahe  südlich  der  Stadtmauer 
begonnen  habe.  Die  Heizkacheln  konnten 
also  auch  diesem  Gebäude  angehört  haben. 
Aber  dagegen  spricht  der  Umstand,  dass 
innerhalb  der  erwähnten  Mauerreste  keine 
tubuli  gefunden  wurden  und  dass  sie  eben 
zum  Teil  mit  demselben  Mörtel  versehen 
waren,  der  bei  der  Grabkammer  verwendet 
war.  Gehörten  sie  zu  dem  Bauschutt  des 
dahinter  liegenden  Gebäudes,  so  hätten 
sich  zweifellos  in  der  Grabkammer  auch 
sonst  Reste  aus  diesem  gefunden,  es  würde 
sich  namentlich  von  der  Masse  von  Sigil- 
latascherben,  die  in  dem  oben  erwähnten 
Gebäudereste  lagen,  die  eine  oder  die  an- 
dere auch  in  die  Kammer  verirrt  haben, 
was  aber  absolut  nicht  der  Fall  war. 

Das  Gräberfeld  vor  der  südlichen  Stadt- 
mauer, zu  dem  auch  unsere  Grabkammer 
zu  zählen  ist,  ist  übrigens  sehr  alt,  es 
liisst  sich  durch  Gefäss-  und  Mnnzen- 
funde  bis  in  den  Anfang  des  1.  Jahrb. 
hinauf  verfolgen.  Ich  gedenke  darauf  aus- 
fiüirUcher  in  der  angekündigten  Besprech- 
ung der  Untersuchung  der  römischen  Stadt- 
mauer zurückzukommen. 
Trier.  Dr.  H.  Lehn  er. 


Chronik. 

2. ^- OhlMischlager,  Die  Flurnamen  der  Ffala 
und  ihre  geschichtli  che  Bedeutung. 
Speyer  189:«.  8».   95  8. 

Ohlenschlager  bereitet  eine  ausführliche 
Arbeit  über  die  pfälzischen  Flurnamen  vor, 
welche  sämmtliche  auch  die  nicht  amtlich 
niedergeschriebenen  vereinigen  soll.    Das 


vorliegende  Schriftchen  sucht  das  Publi- 
likum  für  diese  Arbeit  zu  interessieren, 
da  eine  annähernde  Vollständigkeit,  rich- 
tige Schreibung  und  Würdigung  der  Flur- 
namen nur  bei  weitgehender  Unterstützung 
seitens  der  gebildeten  und  dialektkundigen 
Bewohner  der  Pfalz  erzielt  werden  kann. 
—  Die  Art  wie  0.  an  einer  grösseren  An- 
zahl von  Beispielen  die  historische  Bedeu- 
tung der  Flurnamen  darlegt,  ist  auch  für 
wissenschaftliche  Kreise  anregend  und 
nachahmenswert.  —  In  der  zweiten  Hälfte 
ist  eine  Zusammenstellung  der  auffallen- 
den Flurnamen  nach  Kantonen  gegeben. 

Hr. 

Dr.  Gustav  A.  MQIIftr,  Die  Reitergruppe  auf 3. 
den   rOmisch-germanisohen    Gigan- 
tens&nlen,   SO   S.  in  8«  mit  2  Tafeln   in 
Lichtdruck   und   Lithographie.     Straesburg 
und  Btthl  1891. 

Die  allerverschiedensten  bis  jetzt  vor- 
getragenen Erklärungen  sucht  der  Ver- 
fasser zu  vereinigen ;  nach  ihm  sind  in  der 
Reitergruppe  bald  Juppiter,  bald  Neptun, 
bald  ein  römischer  Imperator  dargestellt; 
die  jeweiligen  historischen  und  lokalen 
Umstände  sollen  hierin  die  Wahl  getroffen 
haben.  —  Schwerlich  wird  dieser  vermit- 
telnde Urteilsspruch  auch  nur  eine  der 
streitenden  Parteien  zufriedenstellen. 

Hr. 

Das  Verzeichnis  der  Gemälde  des  Hans  4. 
Baidung  gen.  Grien,  welches  Gabriel  von 
Terey  herausgegeben  hat  (als  1.  Heft  des 
1.  Bandes  seiner  Studien  zur  Deutschen 
Kunstgeschichte,  Strassburg,  Heitz, 
1894)  ist  eine  Vorarbeit  zu  der  von  dem- 
selben Vf.  geplanten  grösseren  Publikation 
über  die  Handzeichnungen  Baidungs. 

Die  Bevölkerung  der  Stadt  Butzbich  (i.  d.  W^etterau)  5^ 
wlhrend  des  Mittelalters.    Von  Dr.  Eduard 
Otto.    Darmstadt  1893. 

Aufgrund  von  ungefähr  200  Stadtrech- 
nungen von  1397  bis  1620,  mit  Hinzuzieh- 
ung anderer  Quellen  (zwei  Abschriftbücher 
des  Kogelherrenstiftes,  hessische  Salbücher 
über  die  Stadt  und  anderes),  stellt  der 
Verf.  äusserst  eingehende  und  sorgfältige 
Untersuchungen  über  die  Bevölkerungsver- 
hältnisse von  Butzbach  an.  Da  er,  im 
Vollbesitz  der  rechtsgeschichtlichen  Vor- 
bildung, mit  guter  Kenntnis  der  einschlägi- 
gen Schriften,  streng  wissenschaftlich  und 


—    7    — 


—    8    — 


Yorsichtig  auf  dem  schwierigen  Buden  seiner 
Quellen  vorschreitet,  gelangt  er  zu  einer 
Fülle  dankenswerter,  nutzbarer  Ergebnisse. 
Einen  besonderen  Reiz  gibt  er  denselben 
durch  Vergleiche  mit  den  Ermittelungen 
von  Karl  Bücher  über  Frankfurt,  vor  allem 
in  dem  Buche  'Die  Bevölkerung  von  Frank- 
furt a.  M.',  Band  I,  Tübingen  1886.  — 
Welch  merkwürdiger  Gegensatz  zwischen 
diesen  beiden  wetterauischen  Städten !  Dort 
der  grosse  und  mächtige  Welthandelsplatz, 
des  Reiches  freie  Stadt,  der  Wahlort  seiner 
Könige,  hier  die  kleine  Landstadt  der 
Herren  v.  Falkenstein  -  Münzenberg,  drei- 
herrig  unter  ihren  Nachfolgern  Eppenstein, 
Solms  und  Hessen.  Vielleicht  schliesst 
der  Verf.  sich  dem  Vorbild  Büchers,  so 
nützlich  es  für  seine  Arbeit  gewesen  ist, 
manchmal  doch  zu  eng  an,  sowohl  in  Hin- 
sicht der  Methode  (vgl.  S.  41  und  S.  75 
Anm.  2),  wie  der  Ausführlichkeit  gegen- 
über einem  (innerlich  und  äusserlich)  so  viel 
engeren  Stofif.  In  Berechnungen  und  Grup- 
pierungen geschieht  wohl  zuweilen  etwas 
viel,  worunter  das  deutliche  Hervortreten 
des  Wesentlichen  naturgemäss  leiden  muss. 
Aber  man  kann  dem  hingebenden  Fleiss 
des  Verf.,  auch  wo  derselbe  dem  Leser 
ein  wenig  unbequem  wird,  die  Anerken- 
nung nicht  versagen.  —  Besonders  reich 
ist  das  1.  Kapitel,  welches,  um  die  Volks- 
zahl zu  ermitteln,  wertvolle  Untersuchun- 
gen über  die  Steuer-  und  Ständeverhält- 
nisse entwickelt.  Auch  das  2.  Ka^ntel 
beleuchtet  die  Stände  Verhältnisse,  indem 
es  den  Berufsarten,  namentlich  den  Gewer- 
ben, nachgeht.  Die  Anordnung  des  S.  41 
bis  45  gegebenen  Verzeichnisses  der  Berufe 
(die  alten  Ausdrücke  hätten  reichlicher  er- 
läutert werden  können)  wird  zum  Teil 
S.  48,  49  und  ß3  wesentlich  verbessert.  Das 
3.  Kapitel  ordnet  die  Herkunftsorte  der 
zugewanderten  Bevölkerung  erst  nach  der 
heutigen  politischen  Einteilung,  dann  nach 
der  von  1500,  mit  fast  spielender  Gruppen- 
bildung —  eine  einzige,  mehr  geographische 
Anordnung,  in  welcher  der  Umfang  der 
Wetterau  die  beiden  Hauptteile  be- 
stimmt hätte  (vgl.  S.  101),  würde  vorzu- 
ziehen sein,  i'brigens  liegt  auf  der  Hand, 
dass  der  Nachweis  der  Orte  (die  neuen 
Formen  sind  nur  teilweise  beigefügt)  nicht 


überall  als  sicher  gelten  kann  *),  was  je- 
doch dem  Werte  der  mühsamen  Aufstel- 
lungen des  Verf.  im  allgemeinen  wenig 
Eintrag  thut.  —  Alles  in  allem  ist  die 
besprochene  Schrift  auf  dem  Gebiete  der 
hessischen  Geschichtsforschung  eine  sebr 
erfreuliche  Erscheinung. 
Köln.  Dr.  Hermann  Die  mar. 

Albert  Wtrminghoff,  Die  Yerpfändangen  der6. 
mittel-  n.  niederrheinischenBeichB- 
Btftdte  während  de«  IS.  nnd  14.  Jahr- 
hunderts. (Oierke,  Unteriaohangen  lur 
deutschen  Staats-  und  Beehtsgeschicbia.  4S. 
Heft).    Breslau  1893. 

Der  Verfasser  behandelt  die  wichtige 
staatsrechtliche  Frage  der  den  politischen 
und  finanziellen  Niedergang  der  Eeichsge- 
walt  im  späteren  Mittelalter  so  deuthch 
kennzeichnenden  Verpfändung  von  Reichs- 
gut, und  zwar  im  besonderen  die  Ver- 
setzungen der  im  Gebiet  des  Mittel-  und 
Niederrheins  gelegenen  Reichsstädte  Ober- 
wesel, Boppard,  Sinzig,  Aachen,  Düren, 
Duisburg  und  Dortmund.  Indem  er  an 
ihnen,  gestützt  auf  eine  verhältnismässig 
reiche,  zum  Teil  ungedruckte  urkundliche 
Überlieferung,  das  Wesen  der  Verpfandung, 
sowie  die  Folgen  derselben  für  die  Stel- 
lung des  Pfandleihers,  des  Pfandnehmers 
und  des  Pfandobjektes  selbst  imtersucht, 
gelangt  er  zu  Ergebnissen,  die  Geltung  be- 
sitzen für  die  Verpfandung  deutscher 
Reichsstädte  überhaupt.  In  einer  Reihe 
von  Exkursen  legt  er  sodann  in  grösserer 
Breite  dar,  wie  sich  im  einzelnen  die  Ver- 
hältnisse der  verpfändeten  Städte  gestal- 
ten bis  zu  ihrem  völligen  Aufgehen  in  die 
Territorialherrschaft,  die  bei  allen  mit  Aus- 
nahme von  Aachen  und  Dortmund  er- 
folgte. Die  Rheinische  Geschichtsforschung 
muss  diese  tüchtige  Arbeit  wohl  beachten. 

Knipping. 

Die  Festschrift  für  die  im  September?. 
1892  in  Münster  geplante  Generalversamm- 
lung des  „Gesaramtvereins   deutscher  (»e- 
schichtsvereine"    (die    Versammlung  kam 
wegen   der  Choleragefahr  nicht  zustandei 


1)  Mau  greife  nur  als  Beispiele  heraus:  Bockin« 
heim  (S.  4»  Kr.  S),  Wetter  (S.  73  Nr.  30),  Hoim- 
berg  (S.  74e  Nr.  2),  Nuwestad  (S.  75  Nr.  10).  J« 
ferner  der  Ort,  desto  unsicherer  die  Bestimmnng; 
Wartburg  (S.  79  unten)  schwerlich  richtig  anfge- 
fasst ;  Berne  (S.  80  IV)  wohl  eher  «=  Bern. 

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—    9    — 


10    — 


ist  nacbtrüglich  unter  dem  Titel  Aus  West- 
falens Vergangenheit  erschienen  (Münster, 
Regensberg,  1893).  Sie  enthält  eine  An- 
zahl von  interessanten  Beiträgen,  auf 
welche  hier  besonders  aufmerksam  ge- 
macht wird,  nämlich: 

1)  Below,  Verhandlungen  iil)er  die  Ver- 
mählimg  des  Herzogs  Wilhelm  von 
Jülich-Gleve  mit  einer  Tochter  König 
Ferdinands. 

2)  Jostes,  Heinrich  Loder,  ein  west- 
fälischer Mönch  vor  500  Jahren. 

3)  Jostes,  Johann  von  Beveren.  Ein 
westfälischer  Ritter  vor  500  Jahren. 

4)  Detten,  Über  die  wirtschaftlichen 
Verhältnisse  Westfalens  im  Mittelalter. 

5)  D  e  t  m  e  r ,  Hermann  von  Kerssenbroich. 
Seine  Beschreibung  des  Münster'schen 
Doms. 

6)  Finke,  Das  Papsttum  und  Westfalen 
in  ihren  gegenseitigen  Beziehungen 
bis  zum  grossen  Schisma  (1378). 

7)  II gen,  Übersicht  über  die  Städte  des 
Bistums  Paderborn  im  Mittelalter.  (Die 
Gründung  des  Städtchens  Schwancy). 

S)  Effmann,  Der  ehemalige  Lettner 
(Apostclgang)  im  Dome  zu  Münster. 


Miscellanea. 

).  Zu  den  Farragines  des  Gelenius  (vgl. 
Mitteilungen  aus  dem  Kölner  Stadtarchiv 
XXIV,  208).  Als  der  Rat  der  Stadt  Köln 
im  Jahre  1659  die  Farragines  der  Brüder 
Johannes  und  Aegidius  Gelenius  käuflich 
erwarb  und  so  diese  für  die  rheinische 
Geschichtsforschung  unschätzbare  Quellen- 
saramlung  vor  Verschleuderung  rettete,  ge- 
langten von  den  30  Bänden  des  ganzen 
Werkes  nur  25  in  seinen  Besitz  *).  Doch 
kamen  im  Laufe  der  Zeit  von  den  5  ver- 
schwundenen Bänden  2  wieder  an  das 
Tageslicht,  denn  bei  einer  im  Jahre  1774 
durch  den  Registrator  Blankenheim  vor- 
genommenen Revision  wurden  nur  noch 
der  12.,  19.  und  23.  Band  vcrmisst.  Wäh- 
rend von  diesen  der  19.  Band  bis  jetzt 
verschollen  geblieben  ist,  der  23.  in  das 

1)  VgL  Hartcheim,  Bibliotheca  Colonieniis, 
Colonia«  1747.  Exelnplar  mit  hanflschriftlichen 
ZnsiUen  im  Stadtarchiv,  Chroniken  and  Darstel- 
langan  Kr.  90  S.  9  und  172  ff.,  und  Ennen  in  der 
Allgemeinen  Dentschen  Biographie  VII  S.  534. 


erzbischüfliche  Archiv  und  mit  einem  Teile 
desselben  um  die  Wende  des  vorigen  Jahr- 
hunderts in  die  Grossherzogliche  Ilofbiblio- 
thek  zu  Darmstadt  gelangte,  wo  er  sich 
noch  heute  befindet*),  ist  der  12.  Band, 
der  am  Ende  des  18.  Jahrhunderts  in  den 
Händen  des  kölner  Domherrn  und  Ge- 
schichtsforschers von  Hillesheim  auftauchte, 
dann  aber  wieder  verloren  ging,  und  an 
dessen  Stelle  ein  von  diesem  Manne  ge- 
schenktes Kartular  des  Apostelnstifts  in 
die  Sammlung  eingeschoben  wurde,  in 
diesen  Tagen  als  Geschenk  des  Herrn  Max 
Pflaum  aus  dem  Nachlass  des  Genealogen 
Fahne,  welcher  ihn  von  dem  Freiherm 
von  Mering  gekauft  hatte,  in  den  Besitz 
des  Stadtarchivs  gekommen  und  unter  der 
Bezeichnung  Band  12^  mit  den  übrigen 
Bänden  wieder  vereinigt  worden.  Er  ent- 
hält nicht,  wie  man  annahm,  das  Manuskript 
zu  der  Schrift  des  Aegidius  Gelenius,  de 
magnitudine  Coloniae,  sondern,  vorwiegend 
genealogischen  Inhalts  und  rheinische  Ver- 
hältnisse fast  gar  nicht  berührend,  1.  eine 
Abschrift  des  „Westphälisch  adelich  Stara- 
buch'*  von  Joliannes  von  Berswordt  mit 
einigen  Zusätzen,  2.  eine  bis  zum  Jahre 
1583  reichende  Ilildesheimer  Bischofschro- 
nik mit  nachfolgendem  Güterverzeichnis 
des  Stifts  und  der  Domkirche  zu  Uildes- 
heim,  3.  die  „Ilildesheimische  Cronica  von 
der  adlichen  Ritterschaft,  so  von  alters 
her  im  Stift  Hildesheim  ge wohnet  etc., 
beschrieben  durch  Joannem  Letzenerum 
Hardessianum"  in  alphabetischer  Ordnung. 
Ausserdem  sind  in  den  Band  noch  zwei 
Druckschriften  eingeheftet :  J.  Gans,  Arbo- 
retum gcnealogicum  .  .  .  exhibens  omnes 
.  .  .  descendentes  a  Rudolpho  I  impera- 
tore.  Coloniae  Agrippinae  1638,  und  Gas- 
paris Scioppii:  Stemma  illustrissimae  fa- 
miliae  Burgensis,  anno  domini  1629. 

Knipping. 

Badische  historische  Kommission. 

Die  zwölfte  Plenarsitzung  der  badischen  9. 
historischen  Kommission  wurde  am  23.  und 
24.  Oktober  1893  in  Karlsruhe  abgehalten. 

Seit  der  letzten  Plenarsitzung  (im  No- 

^)  Vgl.  Walther,  Neue  Beiträge  zur  Kenntnis 
der  Grossh.  Hofbibliothek  1871  S.  117.       ^i 

„. .  „  ,  ^oogle 


—  11  — 


12    — 


vember  1892)  sind  nachstehende  Veröffent- 
lichungen im  Buchhandel  erschienen: 

Obser,  K.,  Politische  Korrespondenz 
Karl  Friedrichs  von  Baden.  III.  Band 
(1797—1801).    Heidelberg,  Winter, 

Fester,  R.,  Regesten  der  Markgrafen 
von  Baden  und  Hachberg.  2.  und  3.  Lie- 
ferung.   Innsbruck,  Wagner. 

Brandi,  K.,  Quellen  und  Forschungen 
zur  Geschichte  der  Abtei  Reichenau  II. 
Band.  Die  Chronik  des  Gallus  Öhem. 
Heidelberg,  Winter. 

Krieger,  A. ,  Topographisches  Wör- 
terbuch des  Grossherzogtums  Baden.  Erste 
Abteilung.    Heidelberg.  Winter. 

Badische  Neujahrsblätter.  Drittes 
Blatt  1893.  Erdmannsdörffer,  B.,  Das 
badische  Oberland  im  Jahre  1785.  Reise- 
bericht eines  österreichischen  Kameralisten. 
Karlsruhe,  Braun. 

Zeitschrift  für  die  Geschichte 
desOberrheins.  Neue  Folge.  VIII.  Band, 
nebst  den  Mitteilungen  der  Badischen  His- 
torischen Kommission  Nr.  15.  Karlsruhe, 
J.  Bielefeldes  Veriag. 

Über  die  einzelnen  wissenschaftlichen 
Untersuchungen  des  Kommission  wurden 
Berichte  erstattet  und  Beschlüsse  gefasst, 
die  in  nachstehender  Übersicht  zusammen- 
gefasst  sind: 

MiUdalterliche  QueUeH-,  insbesondere  Be- 
gestenwerhe.  Von  den  Regesten  der 
Pfalzgrafen  am  Rhein,  bearbeites  von 
A.  Koch  und  J.  Wille,  wird  noch  im 
Laufe  dieses  Jahres  die  Schlusslieferung 
des  ersten  Bandes  (bis  1400),  die  das  von 
Prof.  Dr.  Wille  bearbeitete  Register  nebst 
Nachträgen  und  Einleitung  enthält  und 
deren  Druck  sich  in  unerwarteter  Weise 
verzögert  hat,  ausgegeben  werden.  An 
den  ersten  wird  sich  ein  zweiter  Band 
(1400—1508)  anschliessen ,  dessen  erste 
Lieferungen  die  Regesten  des  Königs  Rup- 
reclit  enthalten  werden.  Diesen  Band  wird 
Dr.  Wille  allein  bearbeiten.  —  Das  Ma- 
nuskript zu  der  von  Dr.  Müller  bearbei- 
teten Schlusslieferung  des  ersten  Bandes 
der  Regesten  zur  Geschichte  der 
Bischöfe  von  Konstanz,  und  der 
ersten  Lieferung  des  zweiten  Bandes,  be- 
arbeitet von  Dr.  Cartellieri  in  Karls- 
ruhe, sowie  zur  vierten  und  fünften  Liefe- 


rung der  Regesten  der  Markgrafen 
von  Baden  und  Hachberg,  bearbeitet 
von  Dr.  Fester  in  München,  sind  längst 
druckfertig,  doch  stellten  sich  der  Druck- 
legung durch  anderweitige  Inanspruch- 
nahme der  Wagnerischen  Universitätsbuch- 
druckerei zu  Innsbruck  Hindemisse  ent- 
gegen. Für  das  Jahr  1894  ist  ihr  Er- 
scheinen gesichert.  Dr.  Cartellieri  wie 
Dr.  Fester  arbeiten  an  der  Fortsetzung 
dieser  beiden  Regestenwerke  rüstig  weiter, 
so  dass  in  Zukunft  deren  Druck,  wenig- 
stens durch  Schuld  der  Bearbeiter,  keine 
Unterbrechimg  mehr  erleiden  muss.  Dr. 
Fester  hat  im  Herbst  1893  die  Archive 
zu  Würzburg,  Koblenz  und  Frankfurt  be- 
sucht —  In  der  Bearbeitung  der  Quel- 
len undForschungen  zur  Geschichte 
der  Abtei  Reichenau,  von  denen  noch 
ein  dritter,  die  Lehenbücher  behandelnder 
Band  in  Aussicht  genommen  ist,  wird  eine 
längere  Unterbrechung  eintreten  müssen, 
weil  der  Bearbeiter,  Dr.  Brandi  in  Mün- 
chen, durch  andere  Arbeiten  im  Auftrage 
der  Historischen  Kommission  bei  der  Kü- 
nigl.  bayerischen  Akademie  der  Wissen- 
schaften für  die  nächste  Zeit  ausschliess- 
lich in  Anspruch  genommen  ist  —  Von 
dem  Codex  diplomaticus  Salemita- 
nus,  dessen  Herausgabe  die  badische  his- 
torische Kommission  unterstützt,  befindet 
sich  die  dritte  Lieferung  des  dritten  Ban- 
des, mit  welcher  die  Urkunden  und  Re- 
gesten, die  bis  zum  Schlüsse  des  15.  Jahr- 
hunderts mitgeteilt  werden,  ihren  Abschluss 
finden,  unter  der  Presse  und  wird  in  den 
nächsten  Wochen  ausgegeben  werden.  Diese 
Lieferung  ist  wegen  Verhinderung  des 
Herausgebers,  Archivdirektor  Dr.  von 
Weech,  jedoch  unter  dessen  Mitwirkung, 
durch  Dr.  Peter  Albert  in  Karlsruhe 
bearbeitet  worden.  An  dem  Register  zum 
dritten  Bande  wird  gearbeitet  Die  Ver- 
öffentlichung der  Stadtrechte  und 
Weistümer  des  Oberrheins  wird  im 
nächsten  Jahre  durch  die  Bearbeitung  der 
Stadtrechte  von  Überlingen  ihren 
Anfang  nehmen.  Geh.  Hofrat  Professor 
Dr.  Schröder,  Archivrat  Dr.  Baumann, 
Archivdirektor  Professor  Dr.  Wiegand 
und  Professor  Dr.  Schulte  beschäftigen 
sich  auch  femer  mk^den  Yorarbeiten  für 

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--    13    — 

eine  umfassende  Publikation  dieser  Rechts- 
quellen.  —  Für  das  nächste  Jahr  beab- 
sichtigt Professor  Dr.  Schulte  die  infolge 
seiner  Berufung  als  ordentlicher  Professor 
der  Geschichte  an  die  Universität  Frei- 
bnrg  im  Jahre  1893  nicht  möglich  gewe- 
sene archivalische  Reise  zur  Sammhmg 
der  Urkunden  und  Akten  zur  Ge- 
schichte des  Handelsverkehrs  der 
oberitalienischen  Städte  mit  den 
Städten  des  Oberrheins  im  Mittel- 
alter anzutreten. 

QueUenpMikatwnen  zur  neueren  Ge- 
schichte. —  Von  der  politischen  Kor- 
respondenz Karl  Friedrichs  von 
Baden  ist  der  vierte  Band,  welcher  die 
Zeit  bis  Ende  1803  oder  Anfang  1804  um- 
fassen wird,  in  der  Bearbeitung  begriffen. 
Archivrat  Dr.  Obs  er  teilte  mit,  dass  der 
Druck  im  Laufe  des  Jahres  1894  beginnen 
kann.  An  ihn  wird  sich  dann  unmittelbar 
die  Fertigstellung  des  diese  Publikation 
abschliessenden  fünften  Bandes  im  Jahre 
1895  anreihen  können.  —  Ein  abermaliger 
mehrmonatlicher  Aufenthalt  in  Rom  hat 
auch  im  Jahre  1893  den  Archivdirektor 
Dr.  von  Weech  abgehalten,  die  Samm- 
lung der  Korrespondenz  des  Fürst- 
abtes Martin  Gerbert  von  St.  Bla- 
ssen in  erheblicherem  Masse  zu  fördern. 
Er  hat  aber  die  Absicht,  sich  im  Laufe 
des  Jahres  1894  nach  dem  Stift  St.  Paul 
in  Kämthen  zu  begeben,  um  die  dort  auf- 
bewahrten Korrespondenzen  des  Fürstab- 
tes, die  jedenfalls  den  wichtigsten  Bestand- 
teil der  Sammlung  bilden,  durchzuarbeiten. 

Bearbeitungen.  Von  dem  Topogra- 
phischen Wörterbuche  des  Gross- 
herzogtums Baden,  bearbeitet  vonAr- 
chivrat  Dr.  Krieger,  ist  die  zweite  Liefe- 
rung nahezu  druckfertig,  eine  dritte  wird 
im  Laufe  des  Jahres  1894  vollendet  werden. 
—  Professor  Dr.  Gothein  in  Bonn  hofft, 
dass  der  Druck  des  zweiten  Bandes  der 
Wirtschaftsgeschichte  des  Schwarz- 
waldes und  der  angrenzenden  Gaue 
in  der  zweiten  Hälfte  des  Jahres  1894  be- 
ginnen kann.  —  An  der  Sammlung  für 
Herausgabe  der  Siegel  und  Wappen 
der  badischen  Gemeinden  und  der 
Wappen  der  Territorien,  aus  denen  das 
heutige  Grossherzogtum  Baden  zusammen- 


-    U    - 

gesetzt  ist,  wird  unausgesetzt  fortgearbei- 
tet. —  Von  dem  Oberbadischen  Ge- 
schlechterbuch, dessen  Bearbeitung 
der  Königl.  preuss.  Major  a.  D.  Kind  1er 
V.  Knobloch,  Mitglied  des  Königl.  preuss. 
Heroldamtes  in  Berlin,  übernommen  hat, 
liegt  das  Manuskript  für  die  erste  Liefe- 
rung druckfertig  vor.  —  Die  dem  Dr.  A. 
Rössger  in  Stuttgart  übertragene  Studie 
über  die  Herkunft  der  romanischen 
Einwanderung  in  Baden  in  den  Jahren 
1665  ff.  und  die  Ausbreitung  der  Einwan- 
derer im  Lande  wird  in  einem  der  nächsten 
Hefte  unserer  Zeitschrift  veröffentlicht 
werden. 

Periodische  Publikationen.  Von  der 
Zeitschrift  für  die  Geschichte  des 
Oberrheins,  Neue  Folge,  die  vom  ach- 
ten Bande  an  in  J.  Bielefeld's  Verlag  in 
Karlsruhe  erscheint,  befindet  sich  das  erste 
Heft  des  neunten  Bandes  unter  der  Presse. 
Die  Mitteilungen  der  badischen 
historischen  Kommission  werden  auch 
fernerhin  die  Verzeichnisse  der  unter  Ober- 
leitung des  Archivrats  Dr.  Bau  mann  und 
der  Professoren  Maurer,  Dr.  Roder  und 
Dr.  Wille  von  unsem  Pflegern  geordneten 
Archive  und  Registraturen  der  Standes- 
und Grundherren,  Gemeinden  und  Pfarreien 
u.  s.  f.,  von  denen  nur  noch  verhältnis- 
mässig wenige  der  Durchforschung  und 
Verzeichnung  harren,  veröffentlichen.  — 
Das  Neujahrsblatt  für  1894  befindet 
sich  im  Drucke.  In  demselben  behandelt 
Archivrat  Dr.  Bau  mann  die  Territorien 
des  Seekreises  im  Jahre  1800. 


Verein8nachrich|en 

unter  Redaction  der  Vereinsvorstände. 

Frankfurt a.  M.  Verein  für  Geschichte  10. 
und  Altertumskunde.  Am  4.  Dez. 
hielt  Herr  B.  Beges  einen  Vortrag  über 
die  Geschichte  der  Freimaurerei  in 
Frankfurt.  Die  Anfänge  des  Frankfur- 
ter Logenwesens  fallen  in  das  Jahr  1742, 
als  bei  der  Wahl  Kaiser  Karls  VIT.  viele 
auswärtige  Freimaurer  hier  weilten;  am 
27.  Juni  1742  wurde  die  Loge  „zur  Einig- 
keit" (Union)  als  erste  gegründet  und  zwar 
unter  der  Grossloge  von  England,  wie  ja 
das  deutsche  Logenwesen  überhaupt  seinen 


^  1»  - 

Ursprung  in  England  hat,  von  wo  aus 
1737  die  erste  dciitsclie  Loge  in  Ilamluirg 
und  1741  die  zweite  in  Hannover  gegrün- 
det wurde.  In  der  ersten  Frankfurter 
Loge  waren  nur  die  higheren  Gesellschafts- 
klassen vertreten,  der  Mittelstand  fast  gar 
nicht;  die  offizielle  Sprache  war  die  fran- 
zösische. Die  folgenden  Logengründungen 
blieben  ohne  nachhaltigen  Erfolg;  neben 
den  offiziell  anerkannten  Logen  entstan- 
den auch  verschiedene  Winkellogen  ohne 
dauernden  Bestand;  1766  erhielt  die  Frank- 
furter Loge  das  Sprengelrecht,  welches 
ihr  ausschliesslich  die  Gründung  neuer 
Logen  in  einem  bestimmten  Bezirke  ge- 
stattete; 1783  sagte  sie  sich  von  dem  Ver- 
hältnis zur  englischen  Grossloge  los  und 
und  gründete  mit  der  Provinzialloge  in 
Wetzlar  den  sog.  eklektischen  Bund,  der 
nur  die  drei  Grade  Lehrling,  Gesell  und 
Meister  kannte,  aber  die  Annahme  höherer 
Grade  gestattete ;  im  gleiclien  Jahre  nahm 
sie  die  unter  dem  Protektorate  des  Land- 
grafen Karl  von  Hessen  stehende,  von 
Mainz  nach  Frankfurt  verlegte  Loge  .-zu 
den  „drei  Disteln"  in  sich  auf  und  trat 
1789—1823  wieder  in  ein  näheres  Ver- 
hältnis zur  englischen  Grossloge.  Die 
Revolutionszeit  war  dem  Logenwesen  un- 
günstig, besonders  da  der  Regensburger 
Reichstag  alle  Geheimbünde  verbot,  zu 
denen  man  auch  die  Logen  zählte.  1801 
wurde,  entgegen  dem  Sprengelrecht,  von 
Berlin  aus  die  Loge  „Sokrates  zur  Stand- 
haftigkeit"  gegründet,  welche  1811  dem 
eklektischen  Bunde  beitrat.  Auch  die  pri- 
matisclie  Regierung  stand  den  Logen  miss- 
trauisch  gegenüber.  1808  wurde  die  erste 
Loge  mit  Juden  von  Frankreich  aus  ge- 
gründet ;  der  Widerspruch  gegen  die  Teil- 
nahme von  Juden  Hess  1817  die  Loge 
„Karl  zum  aufgehenden  Licht"  entstehen, 
während  die  Gegner  in  der  Loge  „zur 
aufgehenden  Morgenröte"  verblieben.  1832 
entstand  die  jüdische  Loge  „zum  Frank- 
furter Adler",  1850  „Karl  zum  Lindenberg". 
In  der  freistüdtischen  Zeit  erfreuten  sich 
die  Logen  eines  bedeutenden  Ansehens 
und  einer  grossen  Blüte;  die  christliche 
Grundlage  wurde  durch  die  allgemein 
religiöse  ersetzt,  das  Humanitätsprinzip 
kam    mehr     und     mehr    zur    Herrschaft, 


-    16    — 

zahlreiche  auswärtige  Logen  wurden  ge- 
gründet, die  hiesigen  vielfach  von  bedeu- 
tenden auswärtigen  Brüdern,  besonders 
1848,  besucht.  Die  Frankfurter  Grossloge 
blieb  auch  nach  1866  als  solche  bestehen, 
obwohl  in  Preussen  nur  die  drei  Berliner 
Grosslogen  gestattet  waren.  1872  trat  sie 
mit  den  sieben  anderen  deutschen  Gross- 
logen in  den  Grosslogenbund  ein.  Von  den 
gemeinnützigen  Bestrebungen  der  Frank- 
furter Logen  verdient  der  in  das  Jahr 
1789  fallende  Plan  Erwähnung,  hier  eine 
Akademie  für  Kunst  und  Wissenschaft  aller 
Zweige  zu  errichten,  welcher  an  dem  Wi- 
derstände der  städischen  Behörden  schei- 
terte. Die  heutigen  Bestrebungen  der 
Logen  sind  hauptsächlich  wohlthätiger  und 
geselliger  Natur,  sie  befördern  weiter  die 
Verbreitung  von  Aufklärung  und  Bildung 
in  ihren  Kreisen,  zu  denen  jetzt  auch  der 
ganze  Mittelstand  zählt;  ihre  Geheimnisse 
beschränken  sich  nur  auf  Erkennungszei- 
chen und  Förmlichkeiten. 

Am  18.  Dez.  sprach  Herr  Professor  Dr.  11. 
G.  Wolff  über  die  bisherigen  Ergebnisse 
der  Reichs-Limesforschung  auf  der 
Strecke  Hanau-Frankfurt,  und  zwar 
zunächst  über  seine  Arbeiten  auf  der  Li- 
messtrecke Gross  -  Krotzenburg  -  Marköhel, 
einem  zweiten  Vortrage  die  Resultate  seiner 
Strassenforschung  im  Frankfurt- Hanauer 
Gebiete  vorbehaltend.  Wir  dürfen  uns  an 
dieser  Stelle  darauf  beschränken,  für  den 
Inhalt  des  höchst  interessanten  Vortra^res  i 
auf  die  verschiedenen  Berichte  des  Herrn 
Vortragenden  im  „Limesblatt"  hinzuweisen. 


Verlag  von  B.  G.  Teubner  in  Leipzig?. 


Das 

Rheinische  Germanien 

in  der 

antiken  Litteratur. 

Von 

Alezander  Biese. 

[VllI  n.  49C  S.J  gr.  8.     1892.     geh.  Jk  10.- 


Hierzu  als  Beilage:  Limesblatt  Nr.  7  8. 


nihy  Google 


DniolE  a.  Verlag  der  Vr.  Lints'Boben  Raohh*ndlang  In  Trier. ^ 


Vorrtaischt  u.  RBmltdie  Zelt 

redigiert  Ton 

Prof.  Htttnar  n.  Dr.  Lthntr, 

Trtor. 


MItttlaltar  und  HmnMX 

redigiert  Ton 
Arohirar  Dr. 
K»ln. 


der 


Westdeutschen  Zeitschrift  für  Geschichte  und  Kunst, 

ii^eick  Orghm  der  Ustoriscli-aBtiqaAriBclieii  Yereine  zu  Baekiaag,  Birkenfeld,  Diwel- 

dorf,  Fraskfvt  a.  M.,  Karlsrihe,  MamlieiM,  Metz,  Neu»,  Priiii,  Speyer,  Strassbirg, 

Trier,  Woms,  sowie  des  anthropologiselieii  Vereins  zi  Stmtt^art 

♦ 

Febraar.  Jahrgang  XIII,  Nr.  2.  1894. 

Dm  Korrespondensblatt  erscheiat  in  einer  Anflage  Ton  4000  Exemplaren.    Ineerate  i  26  Pfg.  für  die 

geepaltene  Zeile  werden  Ton  der  Verlagehandlnng  und  allen  Ineeraten-Bureant  angenommen,  Bellagen 

naoh  Uebereinknnfl.  —  Die  Zeitoclirirt  ertohelnt  yiertelj&hrlich,   daa  Korreepondeniblatt  monatlioh.  — 

Abonnementepreie  15  Mark  für  die  ZeiteohrUt  mit  Korreepondenablatt,  für  letsterea  allein  5  Mark. 

1^^  Beiträge  für  die  vorrö mische  und  rOmische  Abteilung  eind  an  Dr.  Lehnor  (Trier,  ProTiniialmneenm), 
für  Mittelalter  und  Nenieit  an  Dr.  HanMa  (KOln,  Stadtarohir)  in  eenden. 


Neue  Funde. 

12.  Heidelberg.  [Rdmische  Gräber].  Durch 
gütige  Vermittelung  des  Herrn  Dr.  Schö- 
tensack  in  Heidelberg  wurden  der  Gr.  Staats- 
Sammlung  in  Karlsruhe  von  Herrn  Zimmer- 
meister J.  Wissmeier  in  Heidelberg  einige 
römische  Grabfundstücke  zugewiesen. 
Auf  dieselben  war  man  im  Oct.  1893  beim 
Graben  von  Fundamenten  zu  einem  Neu- 
bau auf  der  nördlichen  Seite  der  Berg- 
heimer  Strasse  (N.  54),  in  der  Nähe  der 
früher  in  der  Thibautstrassc  entdeckten 
römischen  Gebäudereste,  gestossen,  wäh- 
rend schon  1879  etwa  70  m  nördlich  von 
der  Stelle  ein  in  schiefer  Richtung  nach 
dem  Neckar  verlaufendes  Strassen- 
pf  last  er  aus  behauenen  Sandsteinen  mit 
zahlreichen  römischen  Ziegelstücken  und 
Töpfscherben  aufgedeckt  worden  war. 

Unter  einer  vor  etwa  20  Jahren  auf- 
geschütteteten  jüngeren  Bodenschicht  von 
30  cm  Dicke  war  Lehmboden,  und  in 
diesem  erschienen,  1  m  tief,  fünf  unre- 
gelmässig zerstreute  Brandgräber 
mit  Aschenurnen,  in  denen  noch 
Knochenreste  lagen,  und  Henkelkrüg- 
chen  als  Beigefässen.  Erhalten  sind  noch 
12  Gefasse;  etliche  weitere  wurden  bei 
der  wegen  des  Frostes  rasch  zu  fördern- 
den Arbeit  zertrümmert,  ein  Thonkrug  und 
eine  Thonlampe  sind  verschleppt;  eine 
Kupfermünze  ist  nicht  mehr  erkennbar. 

Unmittelbar  auf  der  Südseite  anstossend 
fanden  sich,  ca.  40  cm  höher  liegend,  zwei 


Skelette   ohne  Beigaben,   das  eine,   mit 
dem  Kopf  gegen  Norden,   unbedeckt  im 


ja*^^ 


Lehmboden,  das  andere,  entfernter,  mit 
dem  Kopf  gegen  Süden,  mit  schweren 
Sandsteinstücken  belegt.  Dass  es  mit  den 
röm.    Brandbestattungen    als    gleichzeitig 


19 


—    20    — 


angenommen  werden  durfte,  schien  daraus 
hervorzugehen,  dass  gleich  grosse  Sand- 
steinbrocken auch  auf  einer  der  letzteren 
ruhten.  Der  noch  erhaltene  Schädel  ge- 
hörte einem  Manne  mittleren  Alters  an, 
ist  aber  nicht  mehr  messbar,  da  die  Reste 
zu  sehr  auseinander  gewichen  sind;  doch 
spricht  die  Form  der  Stirn  und  der  ganze 
Bau  für  einen  Germanenschädel. 

Besonders  merkwürdig  war  der  in  un- 
mittelbarer Nähe  der  Brandgräber  ge- 
machte Fund  des  Kopfes  einer  Figur 
aus  rotem  Sandstein,  dessen  Form 
besser  aus  vorstehender  Zeichnung,  als  aus 
einer  Beschreibung  deutlich  werden  dürfte. 
Die  Wülste  über  demselben  könnten  an 
Matronenköpfe  erinnern;  die  rohe  Arbeit 
macht  aber  nicht  den  römischen  Eindruck 
und  dürfte  später,  vielleicht  viel  später  (?), 
zu  setzen  sein.  E.  Wagner. 

13.  Trier.  [Christliche  Grabinschriften].  Zu 
Anfang  des  Jahres  1892  wurden  bei  den 
Fundamentausschachtungen  für  den  Neu- 
bau des  Pensionates  der  Ursulinerinnen 
(Ecke  der  Musthor-  und  Banthusstrasse) 
bedeutende  Beste  eines  römischen  Gebäu- 
des gefunden.  Es  Hessen  sich  fünf  ver- 
schiedene Räume  unterscheiden,  die  Wände 
waren  zum  Teil  noch  mit  farbigem  Verputz 
versehen,  ansehnliche  Reste  deuteten  auf 
Mosaikböden  und  Marmorbelag  der  Wände. 
Die  Fundstücke  wurden  von  den  Schwestern 
des  Klosters  aufbewahrt  und  sind  neuer- 
dings in  dem  Neubau  aufgestellt  worden. 
Die  wiederholte  Besichtigung  und  Ver- 
zeichnung der  Stücke  wurde  dem  Unter- 
zeichneten von  der  Oberin  ft-eundlichst 
gestattet.  An  Metallgegenständen  fanden 
sich  ausser  einem  hübschen  Bronzebe- 
schlag in  Radform,  drei  Fibeln  früher  Form 
und  eines  jener  zierlichen  Instrumente, 
welche  als  Salbenreiber  gedeutet  werden, 
bestehend  aus  einem  lanzettförmig  ge- 
schwungenen und  einem  viereckigen  Teil, 
in  welch  letzterem  sich  regelmässig  Eisen- 
reste von  einem  Messer  (?)  befinden.  Die- 
ser Teil  ist  bei  dem  neugefundenen  Exem- 
plar mit  einem  zierlichen  eingeritzten 
Rankenmuster  beiderseits  geschmückt.  Das 
ganze  Stück  ist  9,4  cm  lang  *).    Unter  den 

1)  Die  Form  iit  la  ersehen  ans  Bonn.  Jahrb. 
14   (1849)    Taf.   I  Fig.    10.     Ein    gans   besondere 


vielen  Gefässscherben  mag  der  Boden  eines 
Terrasigillata  -  Gefässes  mit  dem  Stempel 
BASSI  genannt  werden.  Aus  rotem  Thon 
fand  sich  das  Bruchstück  einer  Platte  mit 
Relief;  erhalten  ist  der  Unterkörper  einer 
sitzenden  bekleideten  Figur,  auf  deren 
Schoss  eine  unbekleidete,  anscheinend  er- 
wachsene Figur  sitzt  Von  letzterer  sind 
nur  die  Beine  erhalten.  Aus  weisser  Terra- 
kotta ist  die  Statuette  einer  Sitzfigur  mit 
Füllhorn  im  linken  Arm  zu  nennen,  von  der 
die  untere  HäUfte  erhalten  ist,  j.  8,ö  cm 
hoch.  Wenig  bedeutend  sind  die  Reste  von 
Glassachen.  Ausser  einigen  Scherben  eines 
schräggerippten  Bechers  ist  der  Hals  einer 
Flasche  mit  zierlich  geschwungenem  Henkel 
erwähnenswert.  Der  Vollständigkeit  halber 
seien  einige  Beinnadeln  und  das  Bruch- 
stück eines  beinernen  Büchschens,  sowie 
zwei  Spielsteine,  einer  aus  Thon  und  einer 
aus  weissem  Marmor  genannt.  Von  den 
wenigen  Münzen  ist  nur  eine  deutlich  er- 
kennbar, ein  Eleinerz  des  Licinius  iunior 
(Cohen  VH  S.  221  Nr.  64). 

Grössere  Wichtigkeit  besitzen  einige 
Fragmente  christlicher  Inschriften,  welche 
sich  vielleicht  aus  dem  nahen  Dom  oder 
der  Basilika  hierher  verirrt  hatten. 

1) 


H  I  C  Q.V  I  E  S  C  I  T  A  w  .^ 
V  S  Q.V  I  V  I  X'  I  T  •  A  N  L- 
X  X  X  •  M  A  R  I  N  V  S  C  O, 
TITVLVM       S;        POS 


Weisse  Marmorplatte  von  33  mm  Dicke 
aus  weichem  zuckerigem  Marmor.  Oben 
und  links  ist  der  Rand  erhalten.  Zwei 
Stücke  von  zusammen  23  cm  Breite  und 
12,5  cm  Höhe.  Buchstabenhöhe  25,5  mm. 
Die  ganze  Platte  muss  etwa  33  cm  breit 
gewesen  sein,  wie  sich  durch  die  wohl  die 
Mitte    markierende   Ranke    ungeföhr   be- 


BohOne«  Exemplar  unbekannten  Fundortes  befin- 
det sioh  in  der  fftrttUch  hohenzollernichen  Semo- 
lang  in  Bigmaringen.  Der  verzierte  viereckige 
Teil  seigt  einerseits  einen  Breifkits,  woraaf  eia 
Vogel  sitxt,  andreneiti  ein  weibliches  Brustbild 
mit  einem  eigentflmlichen  Kopfputs.  Die  V«r- 
sierung  ist  ans  Botkupfer  und  Silber  eingelegt 
Das  hiesige  Provinz ialmusenm  besitzt  ein  noTer- 
ziertes  Exemplar  (4961),  welches  angeblich  zu 
dem  Kaiserpalast  stammtr^.  t 

^gitizedbydOOQle 


—    21    — 

rechnen  lässt.  Dadurch  ergeben  sich  für 
die  Ergänzung  folgende  Verhältnisse: 

Hie  quiescä  Ä[ 

US  qui  vioDä  an(no8)  L'[äie8? 
XXX'  Mannus  co[.  .  .  . 
täuium  pos{uü 

r\  A 

Zur  Ergänzung  von  Zeile  2  wird  sich  wohl 
am  besten  dies  empfehlen.  Was  am  Ende 
von  Zeile  3  gestanden  hat,  ist  unsicher, 
an  co[iugi  oder  co[nüix  würde  man  ja  zu- 
nächst denken,  wenn  es  nicht  durch  das 
Geschlecht  des  Verstorbenen  ausgeschlos- 
sen wäre.  Man  könnte  an  consors,  cog- 
nato  denken,  auch  oampary  comäi  würde 
gehen,  cumpar  oder  conpar  kommt,  aller- 
dings, wie  es  scheint,  immer  im  Sinne 
von  coniuxj  öfter  in  christlichen  Inschrif- 
ten vor,  vgl.  Kraus,  christl.  Inschr.  der 
Kheinlande  I  Nr.  168.  Le  Blant,  Inscrip- 
tions  chr^tiennes  de  la  Gaule  II  546.  — 
Marinus  ist  häufig  vgl.  Hettner,  Steindenk- 
mäler Nr.  Ö37  =  Kraus  Nr.  100  und  die 
Anmerkung  des  letzteren.  Die  beiden 
Bucbstabenreste  in  Zeile  5  sind  unklar; 
bei  dem  ersten  konnte  man  an  Sl  denken, 
sicher  aber  ist  der  zweite  kein  A  gewesen. 


2) 


;:  QJV  I  E   S   C   I   VT) 
J  N   O  N  V  S   A   S   o\ 
!^   O   S   Villi  -E  ÄENS^ 


^'N    O   S   •   T    *      S  S  I  S  X' 


^ 


[S  V 


\ 


Arkaden 


Acht  Stücke  einer  Platte  aus  weissem 
zuckerigem  Marmor  mit  (wahrscheinlich 
durch  Feuer)  etwas  geschwärzter  Ober- 
fläche. Der  obere  Rand  ist  erhalten  in 
einer  Breite  von  17  cm,  die  grösste  er- 
haltene Breite  ist  26  cm,  die  grösste  Höhe 
30  cm.  Die  Dicke  der  Platte  ist  4,5  cm. 
Bacbstabenhöhe  24 — 29  mm.  Sieben  Stücke 
Hessen  sich  mit  Sicherheit  zusammensetzen, 
die  Stelle  des  achten,  welches  den  Best 
eines  Taubenschwanzes  enthält,  ist  nicht 
mehr  nachweisbar. 

Die  ursprüngliche  Breite  der  Platte 
lässt  sich  nicht  mehr  ermitteln.  Unter  der 
Inschrift  sind  Arkaden  angebracht.  Zwei 
von  einem  Pfeiler  ausgehende  Bogen  sind 


—    22    — 

teilweise  erhalten,  zwischen  ihuen  ist  ein 
ein  einfacher  Kreuz,  in  dem  zweiten  (von 
links),  der  durch  einen  Plorizontalstrich 
geteilt  ist,  ist  zweimal  eine  Rosette  :1t  an« 
gebracht. 

Ht]c  quieseint  [ 

.  .]t}onu8  Aao  [ qui  vkcit 

an]MOS  Villi  et  mens^is  ■—  et  NN  qui  vixä 
an]nos  [  F]  etm[e]n8is  X[ 

.   .]  SU 

Es  handelt  sich  um  mindestens  zwei  Ver- 
storbene, wie  aus  den  Altersbestimmungen 
hervorgeht,  daher  ist  mit  quiescint  wohl 
sicher  der  Plural  gemeint  und  es  ist  nicht 
etwa  für  quiescü  verschrieben.  Inschriften, 
welche  zwei  oder  mehreren  Verstorbenen 
gesetzt  sind,  smd  nicht  selten.  Vgl.  Kraus  I 
Nr.  36,  wo  allerdings  requiescU  steht,  Le 
Blant  II 479,  wo  requiescent  steht.  Bei  Kraus 
108  =  Hettner  358  und  bei  Kraus  121  = 
Hettner  348  steht  requiescunt.  Das  Ein- 
treten von  t  für  u  ist  nicht  ohne  Beispiel, 
vgl.  CIL.  XII  1915  posOt,  3254  harispici, 
häufig  tnonimentum,  doch  bleibt  es  mir  trotz 
dieser  Beispiele  zweifelhaft,  ob  quiescint 
eine  beabsichtigte  Form  ist  oder  nur  auf 
einem  Versehen  beruht,  mensis  Z.  4  findet 
sich  häufig.  Einen  mit  Aso  beginnenden 
Namen  auf  christlichen  Grabschriften  zu 
finden,  war  mir  nicht  möglich.  Der  Bruch 
schneidet  zwar  ein  Stück  des  0  ab,  aber 
trotzdem  ist  die  Lesung  gesichert  und  nicht 
etwa  C  anzunehmen. 

Zeile  4/5  wird  wohl  zu  ergänzen  sein: 
NN  titidum  pö]su[it. 

Auf  allen  Seiten  roh 
zu  einem  Spielstein  zu- 
gehauenes Stück  weissen 
Marmors  von  10  cm 
grösster  Breite,  9,6  cm 
grösster  Höhe  und  33  mm  Dicke. 

Hie]  pau8[at qu]i  vt'xit  [ ] 

tüu[lum  posu . 


*) 


I» 

0 

« 

Gefftss 

» 

0 


QJV 

E 

A  C 


'■; 


/ 


Zwei  Stücke  feinkörnigen  weissen  Mar- 
mors,  die  aneinander  passen,   zusammen 


—    24    — 


haben  sie  26  cm  grösste  Breite,  12  cm 
grösste  Höhe,  31  mm  Dicke,  Buchstaben- 
höhe 28  mm.  Der  linke  Rand  ist  erhalten. 
Die  Bruchlinie  läuft  längs  einer  dreifachen 
flachen  Hohlkehle.  Links  von  der  Hohl- 
kehle sind  zwei  Tauben  zu  beiden  Seiten 
eines  Gefässes,  mit  dem  Kopf  gegen  die 
Hohlkehle  gestellt,  ähnlich  wie  Le  Blant 
pl.  VH  Nr.  32,  pl.  X  Nr.  38,  pl.  LX  Nr.  362. 
Vor  dem  £  in  Z.  2  hat  sicher  nichts  ge- 
standen. 

qu{i  oder  äe  vixU 

e[ in  p] 

ac[e . 

5)  Rechtes  unteres  Eckstück  einer 
Platte  aus  weissem  Marmor,  10,7  cm  hoch, 
7,3  cm  breit,  33  mm  dick.  Buchstaben- 
höhe 25  mm. 


rv^  E  T 


r  Taaben- 
■chwanz. 


p08U]^  ? 


6) 


Kreisförmig  zugehauene  weisse  Mar- 
morplatte von  25,5  cm  Durchmesser  und 
4  cm  Dicke.  Auf  derselben  sind  4  Zeilen 
vorgezogen  von  25—29  mm  Weite.  Aber 
nur  der  erste  Buchstabe  H(ic  iacet?)  ist 
ausgeführt.  Die  Platte  wurde  also  wohl 
als  unbrauchbar  verworfen. 

Hier  mag  auch  noch  das  Fragment 
einer  christlichen  Inschrift  Platz  finden, 
welches  vor  wenigen  Wochen  im  Norden 
von  Trier,  in  der  Nähe  des  Bahnhofs,  bei 
einer  Kellerausschachtung  gefunden  wurde. 
£s  stammt  vermutlich  von  dem  Friedhof 
von  St.  Paulin  (vgl.  Hettner  Nr.  374  ff)  oder 
aus  St.  Maximin  (vgl.  Hettner  Nr.  392  ff.). 


7) 


HICI  ACETSCj 
V  S  Q,V  I  V  ij 
X  X  X  X  T  I  Ti 

SV   I  T  V  r; 
R  1  s  V  A  I  ^; 


Es  ist  die  linke  Hälfte  einer  weissen 
Marmorplatte  mit  giebelförmigem  oberem 
Abschluss,  oberer,  linker  und  unterer  Band 
sind  erhalten. 

Die  ursprüngliche  Breite  war  etwa 
30  cm,  die  Höhe  beträgt  27  cm,  die 
Dicke  26  mm.  Die  Schrift  ist  stellen- 
weise verschwommen  und  schwer  lesbar. 
Die  Buchstabenhöhe  beträgt  24  mm. 

Hie  iacä  So{ 

US,  qui  vi[xit  annos 
XXXX,  tä[ulum  po 

suit    ür[ 

RISVA  in[pac€? 

€9  [A? 

Der  Name  des  Verstorbenen  in  Z.  1 
Hesse  sich  beispielsweise  zu  So[froniol]us 
ergänzen.  Sofromus  steht  in  einer  christl. 
Inschrift  CIL.  XII,  931,  Sofronia  bei  Le 
Blant  Nr.  64,  SofromöUn  ebenda  Nr.  438. 
Sonstige  Namen,  die  mit  So  aufsogen, 
scheinen  in  christlichen  Inschriften  seltener 
zu  sein. 

Für  die  fünfte  Zeile  finde  ich  keine 
Erklärung.  Die  Buchstaben  RISVA  sind 
vollkommen  deutlich.  Darauf  folgen  zwei 
senkrechte  Hasten,  von  denen  die  erste  t 
zu  sein  scheint,  am  oberen  Ende  der  zwei- 
ten scheint  eine  schräge  Querhasta  anzu- 
setzen wie  von  einem  N,  es  wäre  demnacli 
am  einfachsten  zu  lesen  in  [pace.  Wenn 
das  RISVA  nicht  einen  Schreibfehler  ent- 
hält, so  dass  man  an  patjri  mo  oder 
ca]ris8uma  oder  etwas  ähnliches  denken 
könnte,  so  wird  man  es  als  Ende  des 
Namens  der  Weihenden  zu  betrachten  ha- 
ben. —  Die  Inschrift  ist  für  das  Pro- 
vinzialmuseum  erworben. 
Trier.  Dr.  H.  Lehner. 


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—    25    — 


—    26    — 


Chronik. 

14.  Die  Rotuii  IV,  V  und  VI  der  Ktflner  Uni- 
versität In  den  Mitteilungen  aus  dem 
Stadtarchiv  von  Köln  (Heft  20,  1—38)  habe 
ich  über  die  Rotuli  der  Kölner  Universi- 
tät gehandelt  und  dabei  dem  Bedauern 
Ausdruck  gegeben,  dass  mehrere  von  den 
Rotuli  si^h  im  Privatbesitz  befinden  und 
der  wissenschaftlichen  Benutzung  entzogen 
sind.  Durch  das  dankenswerte  Entgegen- 
Icommen  des  Herrn  Oberlandesgerichtsrates 
von  Kempis  auf  Haus  Kendenich  bei  Köln, 
iu  dessen  Besitz  Biancos  Nachlass  überge- 
gangen ist,  ist  es  mir  möglich  gewesen, 
diese  Rotuli  (3  an  der  Zahl)  zu  benutzen 
and  wissenschaftlich  auszubeuten.  £s  sind 
die  von  mir  als  IV  (1410),  V  (1417)  und 
YI  Rotulus  (1425)  bezeichneten  Suppliken 
der  Universität  Da  im  Historischen  Archiv 
der  Stadt  Köln  sich  die  Rotuli  I  und  H, 
ersterer  allerdings  in  einer  unvollständigen 
späteren  Abschrift,  befinden,  so  fehlt,  da 
der  VII  Rotulus  anscheinend  nicht  zustande 
gekommen  ist,  nur  mehr  der  III  Rotulus, 
der  in  die  Jahre  1405/06  fällt.  Die  Über- 
lieferung ist  also  bedeutend  reicher,  als 
beispielsweise  in  Heidelberg,  wo  von  6  Ro- 
tuli nur  einer  erhalten  ist.  Ich  beabsich- 
tige demnächst  an  anderer  Stelle  eingehen- 
der die  Kölner  Rotuli  vergleichend  zu  be- 
handeln. Hier  möge  nur  auf  einen  inter- 
essanten augenfälligen  Umstand  hingewiesen 
werden.  Der  2.  Rotulus  von  1403  nennt 
im  ganzen  134  Namen,  der  4.  193,  der  5. 
363,  der  6.  nur  145  Namen.  Diese  Zahlen 
können  sich  nicht  mit  der  einen  von  Hei- 
delberg 1401  überlieferten  Zahl  von  405 
Supplikanten  messen,  beweisen  also  neuer- 
dings meine  a.  a.  0.  aufgestellte  These,  dass 
die  Universität  Köln  in  den  ersten  Jahr- 
zehnten ihres  Bestehens  eine  mehr  lokale 
Bedeutung  besessen  habe.  Besonders  tritt 
die  grosse  Steigerung  der  Zahl  im  J.  1417 
hervor,  als  nach  Beseitigung  des  Schisma 
nene  Hoffnungen  auf  eine  bessere  Gestal- 
tung der  kirchlichen  Verhältnisse  erweckt 
wurden.  Die  Universität  war  auf  dem 
Konstanzer  Konzil  durch  den  Theologie- 
Professor  Dietrich  Kerkering  von  Münster 
^^rdig  vertreten.  Durch  seine  Verwen- 
dung beim  neu  gewählten  Papst  Martin  V 


gedachte  man  reichliche  Gnaden  für  die 
Universität  und  ihre  Angehörigen  zu  er- 
langen. Wie  weit  oder  wohl  richtiger,  wie 
wenig  die  kühnen  Hoffnungen  sich  verwirk- 
lichten,- ist  nicht  sicher  festzustellen.  Wie 
aber  eine  oberflächliche  Vergleichung  der 
verschiedenen  Rotuli  ergibt,  ist  die  grosse 
Mehrzahl  der  Pfründengesuche  anscheinend 
nicht  erfüllt  worden,  da  dieselben  Suppli- 
kanten bei  den  späteren  Rotuli  keine 
Pfründe  aufweisen,  die  sie  bei  einer  frühe- 
ren Veranlassung  erlangt  haben  könnten. 
Mir  scheint  die  relative  Ergebnislosigkeit 
der  Bitten  das  Aufhören  der  Rotuli  und 
die  geringere  Beteiligung  i.  J.  1425  wesent- 
lich mit  veranlasst  zu  haben.  Denn  der 
Rotulus  von  1425  fällt  noch  in  die  Zeit 
des  Aufschwungs  der  Kölner  Hochschule 
hinein,  welche  von  dor  kirchlichen  Einigung 
bis  zur  Gründung  der  Universität  Löwen 
anhielt  und  durch  den  schweren  Krieg  der 
Stadt  1418/19  und  die  grosso  Pest  1420 
nur  vorübergehend  unterbrochen  wurde. 
Die  geringe  Zahl  der  sich  ilir  den  letzten 
Rotulus  Einschreibenden  fällt  um  so  mehr 
auf,  als  die  Frequenz  der  Universität  1425 
nur  wenig  geringer  gewesen  sein  kann,  als 

1417  ^).  Besonders  wichtige  Ergebnisse  ver- 
spricht die  Durcharbeitung  dieser  Rotuli 
für  die  Bestimmung  des  Lehrkörpers  der 
Universität,  da  die  Anordnung  der  Namen 
ganz  sichere  Rückschlüsse  in  dieser  Hin- 
sicht zulässt.  Alles  nähere  muss  ich  mir 
für  eine  spätere  Bearbeitung  des  inter- 
essanten Stoffes  vorbehalten. 

K  e  u  s  s  e  n. 
Zur  Geschichte  Karls  des  Kühnen.  Über  IS. 
eine  Karl  den  Kühnen  verherrlichende 
gleichzeitige  Schrift,  von  welcher  der  Ver- 
fasser ein  Exemplar  im  März  1470  dem 
Kölner  Rate  einsandte,  berichtet  das  Me- 
morialbuch des  Kölner  Protonotars  Reiner 
von  Dalen  (Historisches  Archiv,  alte  Be- 
zeichnung: A  IV,  203),  Bl.  9a: 

1470  März  15.  Dominus  Symon  Moulart, 
decanus  Heynsberghensis,  scribit  offerendo 
dominis  quendam  librum  compositum  per 
eundem  metrice  rigmatice  et  prosaice  de 
ortu,  Victoria  et  triumpho  domini  Karoli 

1)  Immatrikalationen  fanden  statt:    1417  241, 

1418  94,    1419    126,    1420    70,    1421    304,    1422    248, 

1423  206,  1424  170,  1425  205. 

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—    27    — 


—    28    — 


ducis  Burgondie  moderni ;  propinatum  eidem 
18  quartalia  vini  cousulatus  ad  afFerendum 
ea,  quando  sibi  placuerit. 

Soviel  ich  sehe,  ist  dies  für  Köln  das 
erste  Beispiel  der  im  16.  und  17.  Jahrh. 
häufig  auftretenden  Sitte,  dass  auswärtige 
und  auch  einheimische  Schrifsteller  dem 
Rate  ihre  Bücher  überreichen ;  in  späterer 
Zeit  dankte  der  Rat  zumeist  durch  ein 
Geldgeschenk,  nicht  wie  im  vorliegenden 
Falle  durch  Überreichung  von  Ratswein. 

Der  Verfasser,  Simon  Moulart,  war 
Dechant  der  zum  Lütticher  Bistum  ge- 
hörenden Stiftskirche  in  Heinsberg.  In 
dieser  Eigenschaft  begegnet  er  zuerst  1.  J. 
1456,  als  er  sich  bei  der  juristischen  Fa- 
kultät der  Universität  Köln  einschreiben 
Hess  (Kölner  Matrikel  269,  7).  Er  scheint 
wenigstens  in  späteren  Jahren  am  burgun- 
dischen  Hofe  gelebt  zu  haben,  da  er  als 
Rat  Karls  des  Kühnen  im  Jahre  1473  zu- 
letzt auftritt.  Da  er  somit  wahrscheinlich 
als  Augenzeuge  den  stürmischen  Ereig- 
nissen jener  Zeit,  namentlich  der  Zerstö- 
rung Lüttichs  (1468)  nahegestanden  haben 
wird,  so  ist  der  Verlust  seiner  Schrift  um 
so  mehr  zu  bedauern.  Keussen. 

16.  iulfut  Prietack,  Die  Reichspolitik  des 
Erzbischofs  Balduin  von  Trier  in  den 
Jahren  1314-1328.  I.  Teil  (1314-1322). 
Diss.  Göttingen  1893.  Wir  behalten  uns 
vor,  näher  auf  diese  tüchtige,  aus  Prof. 
Weilands  Schule  hervorgegangene  Arbeit 
einzugehen,  sobald  sie  ganz  erschienen  ist, 
was  Verf.  für  die  nächste  Zeit  in  Aus- 
sicht stellt 


Vereinsnachrichten 

unter  Redaction  der  Vereinsvorstände. 
17.  Strattburg.  Gesellschaft  zur  PJr- 
haltung  der  historischen  Denkmä- 
ler. Generalversammlung  vom  13.  Juli 
1892,  in  den  malerischien  Räumen  des 
Museums  zu  Unterlinden  in  Colmar.  Die 
Strassburger  Mitglieder  hatten  vorher  in 
Schlettstadt  Halt  gemacht  und  unter  Füh- 
rung des  Baurats  Winkler  die  interes- 
santen Funde  betrachtet,  die  sich  bei  der 
Wiederherstellung  der  romanischen  Fides- 
kirche (vgl.  1892  n.  134)  ergeben  haben, 
vor  allem  die  unterirdische  Heiliggrabka- 


pelle und  die  Spuren  einer  älteren  Absis 
(vgl.  Winklers  Bericht  in  den  Mitt.  der 
Ges.,  XVI,  S.  8*  ff.).  Die  ebenda  vorge- 
fundene Mörtelgussabformung  eines  weib- 
lichen Oberkörpers  mit  gut  erhaltener 
doppelter  Gewandung  und  höchst  an- 
sprechenden, ausdrucksvollen  Gesichtszagen 
war  in  Colmar  ausgestellt  und  erregte  all- 
seitig das  höchste  Interesse ;  man  war  zu- 
nächst nicht  abgeneigt  darin  die  Reste  der 
Grätin  Hildegard  (Urgrossmutter  Barba- 
rossas), die  im  Verein  mit  ihren  Kindern 
1094  jene  Kirche  stiftete,  zu  erkennen 
(vgl.  weiter  unten).  —  Die  Versammlung 
selbst  eröffnete  der  Vorsitzende,  Herr 
Dacheux,  mit  einem  wannen  Hinweis 
auf  die  grossen  Verdienste  des  verstorbe- 
nen Leiters  Herrn  Straub,  der  gleichsam 
den  ganzen  Verein  in  seiner  Person  und 
Thätigkeit  zusammengefasst  hatte.  £r 
schloss  daran  einen  beredten  Appell  an 
den  Patriotismus  aller  Elsässer,  die  Zwecke 
der  Gesellschaft  durch  Beitritt  und  thä- 
tige  Teilnahme  zu  fördern.  —  Diese  An- 
sprache ward  durch  einen  längeren  Buck- 
blick auf  die  Geschichte  und  die  Leistungen 
der  Gesellschaft  seit  ihrer  Gründung  im 
J.  1855  ergänzt,  den  Herr  Reinhard  auf 
Grund  der  Veröffentlichungen  der  Gesell- 
schaft ausgearbeitet  hatte.  Der  Bericht 
erstreckte  sich  auf  die  zu  wissenschaft- 
lichen Zwecken  angestellten  Ausgrabungen, 
auf  die  Erhaltung  und  Sicherung  kirch- 
licher und  profaner  Denkmäler,  auf  die 
wissenschaftlichen  Abhandlungen  und  Be- 
richte, die  in  den  19  Bänden  der  Schriften 
der  Gesellschaft  erschienen  sind,  auf  die 
Sammlungen  der  Gesellschaft  in  ihrem 
Strassburger  Museum,  auf  die  Publika- 
tion des  Hortus  ddiciarum  der  Herrad 
von  Landsberg,  deren  Vollendung  nach 
Herrn  Straubs  Tode  Herr  Keller  über- 
nommen hat,  endlich  auf  eine  Erwähnung 
der  verdientesten  unter  den  im  Laufe  der 
Jahre  mit  Tode  abgegangenen  Mitglieder. 
—  Im  Anschluss  hieran  erinnerte  der  Vor- 
sitzende der  archäologischen  Sektion,  Herr 
Salomon,  an  das,  was  teils  durch  die 
Gesellschaft,  teils  aus  öffentlichen  Mitteln 
für  Erhaltung  historischer  Denkmäler  ge- 
schehen sei  und  geschehe,  und  sprach  der 
Regierung  hierfür  Dank  aus.  Als  Arbeits- 
„^ ,  _oogTe 


—    29    — 

ziele  der  Sektion  bezeichnete  er  eine  voll- 
ständige Inventarisierung  der  Denkmäler 
des  £lsa8s  in  Wort  und  Bild,  eine  Samm- 
lung der  historisch  oder  archäologisch  in- 
teressanten Inschriften  und  eine  archäo- 
logische Karte  des  Landes.  Der  Vorsitzende 
der  historischen  Sektion,  Herr  Martin, 
berichtete  über  die  „Mitteilungen",  die 
geplante  Fortsetzung  der  Herausgabe  el- 
sässischer  Chroniken,  die  Weiterführung 
des  Sortus  deUciarum,  eine  Neubearbei- 
tung des  von  Straub  entworfenen  Ver- 
zeichnisses abgegangener  Ortschaften,  end- 
lich die  von  Herrn  Beinhard  übernommene 
Herstellung  eines  Generalregisters.  —  Der 
Kassenbericht,  von  Herrn  Fastinger  er- 
stattet, giebt  zu  einigen  geschäftlichen  Er- 
örterungen Anlass,  die  sich  hauptsächlich 
auf  die  Gewinnung  weiterer  Mitgheder  be- 
ziehen. —  Herr  Winkler  spricht  über 
die  Engelsburg  bei  Thann,  für  deren  Er- 
haltung die  Gesellschaft  200  M.  bewilligt 
und  der  Bezirkspräsident  von  Oberelsass, 
Herr  Jordan,  weitere  öffeuthche  Mittel 
in  Aussicht  stellt.  —  Eine  Feststellung 
dos  Eigentumsrechts  an  den  einzelnen 
Iluinen  soll  veranlasst  werden.  —  Endlich 
werden  die  austretenden  Vorstandsmitglie- 
der Euting,  Nessel  und  Winckel- 
mann  wiedergewählt,  für  den  Colmarer 
Zweigausschuss  Herr  Klemm  an  Stelle 
des  verstorbenen  Herrn  Foltz  gewählt. 
t8.  Sitzung  vom  19.  Oktober  1892.  Auf- 
nahme von  26  neuen  Mitgliedern.  —  Herr 
Henning  erstattet  Bericht  über  die  von 
ihm  geleitete  Ausgrabung  mehrerer  Grab- 
hügel in  der  Umgegend  von  Selz.  Der 
erste,  bei  Surburg,  lieferte  eine  Anzahl 
von  Bronzegegenständen  der  Hallstätter 
Zeit.  In  der  überaus  tumulusreichen  Ge- 
gend von  Niederrödem  fanden  sich  in 
einem  grossen  Hügel  acht  Kriegergräber 
mit  Waffen  und  anderen  Geräten  der  La 
Tene  o  Periode ,  in  einem  zweiten  noch 
grösseren  Hügel  weit  dürftigere  Überreste 
ans  der  jüngeren  Hallstätter  Zeit.  Zwei 
kleinere  Hügel  boten  wenig  Erhebliches. 
Bei  Selz  ist  ein  römischer  Friedhof  aus 
dem  2.  Jb.  nach  Chr.  aufgefunden  worden, 
mit  Urnen,  Schalen  aus  terra  sigälatay 
einer  Münze  der  Faustina  u.  s.  w.  —  Herr 
Dacheux  legt  als  Geschenk  des  Herrn 


—    30    — 

M.  Schaff  er  aus  Oberehnheim  ein  zuge- 
spitztes Eisenmesser  vor,  das  mit  sieben 
anderen  zwischen  Bischofsheim  und  Kraut- 
ergersheim ausgegraben  worden  ist.  Ähn- 
liche roh  hergerichtete  Eisengeräte  finden 
sich  öfter  im  Elsass.  —  Ebenfalls  als  Ge- 
schenk wird  eine  Schrift  des  Herrn  E. 
Meininge r  über  die  Kirche  der  ehema- 
ligen Johanniterkomthurei  in  Mülhausen 
vorgelegt.  —  Herr  Winkler  berichtet 
über  Ausgrabungen  von  geringem  Ertrag 
bei  Munzenheim  und  bei  Algolsheim  (Mitt. 
XVI,  S.  3*  ff.  6*  ff.).  ~  Schriftenaustausch 
mit  drei  wissenschaftlichen  Gesellschaften 
in  Rochechouart,  Stockholm  und  Triest 
wird  beschlossen.  —  Das  bisherige  Bureau 
wird  wiedergewählt,  zu  Conservatoren  der 
vorrömischen  und  römischen,  bezw.  der 
mittelalterlichen  Abteilung  des  Museums 
die  Herren  Henning  und  Schricker 
ernannt.  —  Herr  Ingold  schenkt  einige 
bei  Benfeld  (röm.  Helleluift)  gefundene  ^ 
römische  Topfscherben.  —  Derselbe  ver- 
breitet sich  über  eine  Gattung  alter  Stein- 
gefässe,  welche  sich  im  Elsass,  in  der 
Schweiz  und  in  Frankreich  häufiger  finde 
und  die  auch  schon  die  Aufmerksamkeit 
Morels,  Longpdriers  u.  a.  erregt  habe. 
Er  knüpft  daran  Bemerkungen  über  das 
hohe  Alter  Colmars  und  über  die  grosse 
Zahl  in  Spuren  noch  nachweislicher  rö- 
mischer Stationen  im  Oberelsass,  die  ge- , 
nauerer  Erforschung  wert  sei. 

Sitzung  vom  23.  November  1892.  Auf- 19. 
nähme  24  neuer  Mitglieder.  —  Als  Ge- 
schenk wird  vorgelegt:  Ldvy,  Geschichte 
des  Klosters  und  Abtei  Gerbitzheim, 
Strassb.  1892.  —  Der  Staatssekretär  über- 
weist der  Gesellschaft  einige  beim  Bau 
der  St.  Margaretenkaserne  in  Strassburg 
gefundene  Gegenstände,  der  Bürgermeister 
von  Krautergersheim  noch  ein  zweites 
Eisenmesser  (vgl.  n.  18),  die  Direktion  der 
Reichseisenbahnen  einige  bei  Eisenbahn- 
bauten zum  Vorschein  gekommene  Waffen 
und  Geräte.  —  Herr  Barack  legt  den 
von  Dr.  Menz  aufgestellten  Katalog  der 
Bibliothek  der  Gesellschaft  vor.  —  Herr 
Wiegand  berichtet  von  der  nunmehr  er- 
folgten Wiederaufrichtung  des  römischen 
Meilensteins  im  Hagenauer  Forst  (1892 
n.  132).  —  Auf  Anregung  des  Herrn  Da- 


—    31     — 


32    — 


cheux  wird  nach  eingehender  Beratung 
beschlossen,  das  der  Gesellschaft  gehörige 
wertvolle  Madonnenbild  aus  Schöngauers 
Schule,  das  in  Gefahr  ist  zu  Gninde  zu 
gehen,  Herrn  Hauser  in  München  zur 
Restauration  zu  übergeben.  —  In  die  Re- 
daktionskommission wird  an  Stelle  des 
Herrn  Straub  Herr  Salomon  gewählt  und 
der  Kommission  die  Feststellung  der  vor- 
handenen Bestände  der  „Mitteilungen"  und 
des  llortus  ddiciarum  aufgetragen.  —  Herr 
Schricker  teilt  mit,  dass  das  Nikiaus 
von  Leyen  zugeschriebene  Bildwerk  (1892 
n.  133,  vgl.  die  Publikation  und  Besprech- 
ung von  Seyboth,  Mitt.  XVI,  S.  90  ff.)  von 
der  Stadt  Strassburg  erworben  sei.  Da- 
gegen ist  die  Stadt  auf  den  Wunsch  der 
Gesellschaft,  im  Kammerzellschen  Hause 
Aufnahme  zu  finden  (1892  n.  133),  nicht 
eingegangen.  (Forts,  folgt). 

20,  Karltruhe.  *  Altertumsverein.  Über 
die  Ausgrabungen  zu  Salem,  über  welche 
Geh.  Rat  Wagner  am  8.  Dez.  1891  vor- 
trug, ist  Korrbl.  d.  Westd.  Zs.  XI,  193  f. 
Bericht  erstattet  worden.  Am  3.  März 
1892  sprach  Fr.  Dürr  über  das  Forum 
Romanum  auf  Grundlage  der  durch  die 
neuesten  Ausgrabungen  festgestellton  To- 
pographie (Karlsr.  Zeitung  Beilage  1892 
März  3  Nr.  63). 

21,  Am  24.  Nov.  1892  hielt  Architekt  F. 
J.  Schmitt  einen  Vortrag  über  die  Krj'pta 
der  romanischen  Gallus-Basilika  in  Laden- 
burg am  Neckar,  wo  noch  alle  vier  Mono- 
lithsandsteinsäulen samt  Gurtbogen  und 
Kreuzgewölben  stehen,  mit  Würfelkapitä- 
len,  ohne  Deckelplatten  auf  den  Säulen- 
schäften ähnlich  wie  am  Ostchor  des 
Domes  zu  Mainz  (erste  Hälfte  11.  Jahrb.). 
Sie  gehört  mit  der  Michaelsbasilika  auf 
dem  Heiligen  Berge  bei  Heidelberg  zu  den 
Bauten,  auf  welche  die  Kunstübung  der 
Lorscher  Benediktiner  ihren  Einfluss  hatte. 
Die  Krypta  gehörte  dreischiffiger  Basilika 
zu.  Doch  wurde  der  frühgotische  Chor 
erst  etwa  1230  begonnen,  das  3schiffige 
Langhaus  entstand  als  got.  Säulenbasilika 
mit  4  Jochen  1412,  das  fünfte  ist  1858 
gebaut.  Die  Malereien  der  Kr}'pta  zeigen 
derbe  Umrisszeichnungen  des  12.— 14.  Jahr- 
hunderts. 


Geh.  Rat  Wagner  legte  Bilder  des 
röm.  Bades  von  Baden weiler  und  der  röm. 
Brücke  bei  Jestetten  vor.  Er  berichtete 
über  die  Arbeiten  der  Limeskommission 
(Karlsr.  Zeitg.  1892  Dez.  3  Nr.  333). 

Am  12.  Jan.  1893  sprach  Prof.  Wo  in -21 
brenn  er  über  Frühromanisches  im  An- 
schluss  an  Manchots  Werk  über  die  Kloster- 
kirche zu  Limburg  an  der  Hardt.  Das 
letztere  hat  —  wohl  nicht  mit  Glück  — 
den  beregten  Bau  aus  einer  Strassburger 
Schule  herzuleiten  gesucht.  W.  wirft  die 
Frage  auf,  ob  die  dort  gefundene  Quader- 
bearbeitung das  Ziel  technischer  Vollen- 
dung gewesen  sein  könne,  nicht  vielmehr 
für  Verputz  vorgerichtet  sein  könne.  Herr 
Manch ot  verteidigte  jedoch  erfolgreich 
seine  Annahme,  dass  die  figural  mit  Spitz- 
meissel  und  anders  verzierten  Steine  nar 
zur  Aufnahme  farbiger  Dekoration  gedient 
haben  können. 

Geh.  Rat  Wagner  legt  einen  bei 
Waldshut  gefundenen  Stein  mit  64  I^ö- 
chem,  in  8  Reihen  durchbohrt,  vor.  Ob 
Filter? 

Derselbe  berichtete  femer  über  die  in 
den  vierziger  Jahren  von  Dursch  ange- 
legte, in  der  St.  Lorenzkirche  zu  Rottweil 
aufgestellte  Sammlung  mittelalterlicher 
Holzschnitzwerke,  in  welcher  etwa  20  Num- 
mern badischen  Ursprungs,  dabei  wertvolle 
Holzschnitzwerke  des  15.  Jahrhunderts. 

Oberlandesgerichtsrat  Christ  lenkt  die 
Aufmerksamkeit  auf  die  frühromanisehe 
St.  Gangolfskapelle  von  Neudenan.  (Karlsr. 
Zeitung  1893  Febr.  4  Nr.  35).  — g. 

(Sohlnu  folgt). 


Verlag  von  B.  G.  Teubner  in  Leipzig. 


Das 

Rheinische  Germanien 

in  der 

antiken  Litteratur. 

Von 

Alexander  Siese. 

[VUI  u.  496  S.J  gr.  8.    1892.    geh.  Jü  10.- 


Hferzu  aft  Beilage:  Limetblatt  Nr.  9. 


Drnok  u.  y«rUg  der  Fr.  liinti 


Voirtaitdi«  n.  ftömitch«  Zeit 
rmligiert  tos 

Dr.  Lehner, 
Trier. 


Üitteiaiter  und  Neuzeit 

redigiert  tob 

Arohirar  Dr.  Hanten, 

Köln. 


der 


Westdeutschen  Zeitschrift  für  Geschichte  und  Kunst, 

ti|;ldc]i  Organ  der  historisch-antiqiiariselieii  Vereine  cn  Backnang,  Birkenfeld,  Düssel- 
dorf, Frankfurt  a.  N.,  Karlsrnhe,  Mannkeim,  Metz,  Nenss,  Prfim,  Speyer,  Strassknrg, 
Trier,  Worms,  sowie  des  antkropologiseken  Vereins  cn  Stuttgart 

♦ 

Min.  Jahrgang  XIH,  Nr.  3.  1S94. 


Des  KorreepondensbUtt  erscheint  in  einer  Auflage  ron  4000  Exemplaren.    Inserate  A  M  Pfg.  fOr  die 

gespaltene  Zelle  werden  ron  der  Yerlagshandlong  und  allen  Inseraten-Boreans  angenommen,  Beilagen 

Dsoh  Uebereinknnft.  —  Die  Zeitschrift  erscheint  rierteljfthrlich,   das  Korrespondensblatt  monatlich.  — 

Abonnementspreis  15  Mark  fftr  die  ZeiUchrift  mit  Korrespondensblatt,  für  letsteres  allein  6  Mark. 

H^   Beiträge  fflr  die  ▼orrOmische  und  römische  Abteilang  sind  an  Dr.  Leiiner  (Trier,  Provinsialmusenm), 
fflr  Mittelalter  nnd  Xenselt  an  Dr.  Hansen  (Köln,  Stadtarchiv)  xn  senden. 


Neue  Funde. 

23.      DOrkheim.   [Praehistorlsche  Funde.]    Der 

Roden  Dürkheims  hat  abermals  einen 
Zeugen  der  Vergangenheit  erstehen  lassen, 
einen  Fund,  der  zwar  fiir  den  Laien  un- 
sclieinbar  erscheinen  mag,  der  aber  für  die 
Wissenschaft  und  die  älteste  Geschichte 
der  Pfalz  von  Wert  ist.  -  Bei  landwirt- 
schaftlichen Arbeiten  am  Südwesthange 
des  „Halsberges"  (dieser  urkundlich  in 
Pfarrakten  „mons  salutis'^  =  „Heilsberg") 
stiessen  die  Arbeiter  des  Herrn  Gutsbe- 
sitzers Ph.  Zumstein  in  einer  Tiefe  von 
1,80  m  auf  eine  Kulturschicht  von  hohem 
Alter.  Die  Fundstelle  liegt  am  Fusse  der 
-Heidenmaucr".  Die  Schicht  besteht  in 
aufgeschlagenen  Tierknochen  —  Wild- 
schwein, Hirsch,  ein  Canide  lassen  sich 
unterscheiden  — ,  in  Gefässstücken,  teils 
roh  und  mit  Fingereindri'ickcn  verziert, 
teils  glänzend  schwarz  und  zum  Teil  von 
edler  Form.  Unter  letzteren  befindet  sich 
eine  flache  Schale  von  14  cm  Durchmesser, 
die  an  griechische,  speziell  unteritalische 
apulisch  -  campanische  Vorbilder  gemahnt. 
Ks  stimmen  damit  die  Felszeichnungen  am 
Hrunholdisstuhl,  die  ja  ohne  Zweifel  auf 
den  Verkehr  mit  Italien,  ja  mit  Griechen- 
land, hindeuten.  —  Weiter  fanden  sich 
Fragmente  der  bekannten  halbmondför- 
migen Kornquetscher  aus  Niedermendiger 
verschlacktem  Basalte.  Diese  Menschen 
der  la  Töne-Zeit  —  vorgeschichtlichen 
Perioden   gehören   die   Funde  an  —  be- 


nutzen neben  Metall  —  Bronze  und  Eisen 
—  auch  noch  Steinwerkzeuge.  Es  fanden 
sich  davon  1)  ein  keulenförmiger  Findling 
von  18  cm  Länge,  der  nach  seinen  Rillen 
zum  Aulhacken  der  Markknochen  benutzt 
ward.  2)  ein  Nucleus  aus  graugriinem 
Flintstein  von  4,5  cm  Länge,  von  dessen 
Seiten  deutlich  die  kleinen  Steinmesser 
und  Steinpfeile  abgesplittert  wurden.  — 
Weitere  Ausgrabungen  ergaben  mehrere 
Brandplätze  von  2  m  Durchmesser  und 
V«  Meter  Dicke,  die  wahrscheinlich  den 
Boden  verschwundener  Rundhütten  gebil- 
det haben,  wie  solche  noch  aus  späterer 
Zeit  auf  der  Trajan-Säule  zu  Rom  (Dakef- 
kriege!)  abgebildet  sind.  Diese  Funde 
entsprechen  genau  den  früher  vom  Alter- 
tumsverein auf  der  „Heidenmauer"  ge- 
machten. Das  Rätsel,  welches  bisher  die 
Bewohner  dieser  Befestigung  umgab,  ist 
damit  der  Lösung  näher  gebracht.  Unten 
standen  die  Hütten,  oben  erhob  sich  der 
schützende  Ringwall,  der  nichts  anderes 
war,  als  ein  gallo-germanisches  Oppidum, 
wie  sie  uns  von  Caesar  geschildert  werden. 
--  Obige  Funde  gelangten  als  Geschenk 
des  Herrn  Ph.  Zumstein  in  das  hiesige 
Museum.  Auch  befreundete  Museen  wer- 
den Proben  der  Dürkheimer  la  Tene-Zeit 
(4.  bis  1.  Jahrhundert  vor  Christus)  vom 
Vereins-Ausschuss  demnächst  zum  Ge- 
schenk erhalten.  Dr.  C.  Mehlis. 

Rtfmische  Funde  zwiichen  Köln  und  Niehl.24. 
In  Nummer  585  und  1012  der  Kölnischen 
"■" '  O' 


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—    36    — 


Zeitung  von  diesem  Jabre  ist  von  dem 
Unterzeichneten  bereits  über  die  römischen 
Funde  zwischen  Köln  und  Niehl  berichtet 
worden.  Unter  Zugrundelegung  dieser 
Yeröifentlichungen  ist  an  der  Hand  ge- 
nauer Aufnahmen  nachstehendes  mitzu- 
teilen : 

Bei  den  Strassenbau-  und  Eanalisations- 
arbeiten,  welche  im  vergangenen  Sommer 
im  Zuge  des  Mauspfadwegs  zwischen  Köln 
und  Kiel  vorgenommen  wurden,  sind  ver- 
schiedene römische  Funde  gemacht  wor- 
den, welche  für  die  Topographie  der  alten 
Colonia  von  Interesse  sind.  Der  Mauspfad 
ist  ein  uralter  Weg,  welcher  bereits  im 
Beinhardtschen  Stadtplan  verzeichnet  ist 
und  welcher  in  der  Kordostecke  von  Köln 
beginnend  nördlich  über  den  sog.  Zucker- 
berg nach  Kiehl  führt.  Er  durchquert 
dabei  die  tiefe  Terrainmulde,  welche  sich 
von  der  Mülheimer  Heide  aus  hinter  der 
Flora  her  nach  dem  Steinbergerschen  Teich 
zu  Kippes  hinzieht  und  überschreitet  so- 
dann den  Höhenrücken,  welcher  bei  Kiehl 
ausläuft  und  von  welchem  man  einen 
prächtigen  Überblick  über  das  rechte 
Rheinufer  und  die  Höhen  des  bergischen 
Landes  hat.  Die  Erdarbeiten,  welche  von 
der  neuen  Umwallung  bis  nach  Kiehl  vor- 
genommen wurden,  zeigen,  dass  sich  die 
ursprüngliche  Höhenlage  des  Geländes 
dortselbst  nur  sehr  wenig  geändert  hat, 
Anschüttungen  sind  nirgends  vorhanden, 
und  unter  einer  dünnen  Humuslage  folgt 
sofort  gewachsener  Lehmboden  oder  Puff- 
sand. Die  römischen  Funde  liegen  daher 
auch  alle  ganz  flach,  und  nur  die  Sargfunde 
gehen  mit  ihrer  Sohle  bis  zu  2  m  unter 
die  heutige  Geländeoberfläche  hinab.  Diese 
sehr  geringe  Tieflage  des  römischen  Kul- 
turbodens unter  dem  heutigen  lässt  auch 
kaum  erwarten,  dass,  obschon  dortselbst 
vielfach  römische  Ziegel  und  Dachpfannen 
zerstreut  umherliegen,  noch  etwa  grössere 
Mauerreste  aufgedeckt  werden,  da  diesel- 
ben voraussichtlich  längst  beim  Umpflügen 
und  Umgraben  der  Felder  beseitigt  worden 
sind.  Kur  dem  Umstände,  dass  der  Maus- 
pfad ein  uralter  Verkehrsweg  ist,  dürfte 
es  zuzuschreiben  sein,  dass  sich  im  Zuge 
desselben  noch  römische  Überreste  erhal- 
ten haben. 


In  der  Terrainmulde  nördlich  der  Flora 
wurde  nichts  vorgefunden  und  scheint 
dieses  jetzt  eingedeichte,  früher  aber  der 
Hochwasser  -  Ü  bersch wemmung  ausgesetzte 
Gebiet  von  den  Römern  gemieden  worden 
zu  sein.  Erst  auf  dem  weiter  nördlich  ge- 
legenen Höhenzug,  etwa  370  m  von  der 
Xantener  Strasse  entfernt,  wurde  der  erste 
Fund  aufgedeckt.  Es  fand  sich  daselbst 
0,50  m  unter  Terrain  ein  kleiner,  2  m 
langer,  0,70  m  breiter,  im  Innern  mit  eigen- 
artigen Vertiefungen  versehener  Kinder- 
sarg aus  Tuffstein.  Derselbe  ist  anschei- 
nend aus  späterer  Zeit,  enthielt  eine  stark 
verrostete  Münze  und  ist  dem  Wallraf- 
Richartzmuseum  übergeben  worden.  Femer 
wurde  40  m  weiter  nördlich  in  einer  Tiefe 
von  2,50  m  ein  Bleisarg  aufgedeckt,  in 
welchem  sich  einige  Knochenreste  fan- 
den. Derselbe  war  2  m  lang  und  1  in 
breit.  In  gleicher  Tiefe  mit  demselben 
lagen  vier  Salbengläschen  um  denselben 
herum,  mit  breitem  petschaftartigem  Fusse 
und  hohem,  dünnem  cylinderförmigem 
Halse,  sowie  zwei  runde,  halbkugelförmig 
geformte  Glasschalen.  Die  eine  derselben 
war  leider  zerbrochen,  die  andere  da- 
gegen sehr  wohl  erhalten  und  von  pracht- 
vollem, hellem  etwa  5  mm  dickem  Glas- 
fluss.  Sie  hat  12  cm  Durchmesser  and 
ist  auf  der  äusseren  Fläche  mit  einem 
eingeschliffenen  geometrischen  Muster  von 
höchster  Technik  geziert.  Um  den  oberen 
Rand  legen  sich  zwei  vertiefte  Bänder, 
welche  durch  tiefere  Kuten  vom  feinsten 
Schliff  getrennt  sind.  Das  Gefäss  ist  durch 
horizontale  Reihen  von  sauber  geschliffe- 
nen Kreisen  geziert,  welche  sich  durch  ein 
Ellipsenmuster  dem  bandartigen  Rande 
anschlicssen.  Etwa  15  m  weiter  fand  sich 
ein  zweiter  Kindersarg  aus  Tuffstein.  Die 
Sohle  desselben  lag  etwa  1,90  m  unter 
Terrain,  war  zerbrochen  und  enthielt  kei- 
nerlei Fundstücke.  Letzteres  war  auch 
mit  einem  Bleisarge  der  Fall,  welcher 
etwa  6,5  m  von  letzterem  weiter  nach 
Korden  lag.  Derselbe  war  1,90  m  lang, 
0,70  m  breit. 

Bei  der  späteren  Fortsetzung  der  Erd- 
arbeiten fand  sich  in  der  Kähe  des  zuerst 
gefundenen  Kindersarges  im  Zuge  des  Maus- 
pfads etwa  350  m  nördlich  der«  Xantener- 

„^ ,  _oogle 


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—    38    — 


Strasse,  etwa  1  m  unter  der  Geländeober- 
liäche  ein  1,85  m  langer  und  1  m  breiter 
Sarg  aus  Tuffstein.  Derselbe  war  be- 
schädigt, vollständig  leer  und  offenbar 
firüher  schon  durchsucht  worden.  Daneben, 
ebenfalls  etwa  1  m  tief,  fand  sich  ein  zwei- 
ter Sarg  aus  Maaskalkstein,  der  wegen 
seiner  gewaltigen  Grösse  auffällt;  er  ist 
2,45  m  lang,  1,05  m  breit  und  1,15  m  hoch. 
Der  Deckel  hat  eine  Stärke  von  25  cm, 
der  Boden  von  35  cm,  die  Seitenwände 
von  15  bis  20  cm.  Sarg  und  Deckel  sind 
je  aus  einem  einzigen  grossen  Stein  gear- 
beitet. Gestalt  und  Bearbeitung  sind 
äusserst  einfach ,  es  finden  sich  weder 
Gliederungen  noch  Ornamente.  Während 
alle  anderen  gefundenen  Särge  von  Osten 
nach  Westen  orientiert  waren,  lag  dieser 
von  Norden  nach  Süden,  so  dass  ange- 
nommen werden  darf,  dass  er  ungeachtet 
seines  grossen  Gewichts  aus  seiner  ursprüng- 
Uchen  Lage  gebracht  worden  ist,  worauf 
auch  eine  Yerschiebung  des  Deckels 
schliessen  lässt.  Der  Sarg  enthielt  meh- 
rere Bronzestücke,  eiserne  Nägel  und  ei- 
nen Ring,  anscheinend  Verzierungen  eines 
Schildes  oder  Schwertgehänges.  Glas-  oder 
Thongefasse  wurden  nicht  vorgefunden, 
dieselben  sind  wahrscheinlich  bei  einer 
früheren  Aufdeckung  entnommen  worden. 
Etwa  25  m  weiter  nördlich  von  diesem 
Sarge  fanden  sich  die  Fundamentmauem 
eines  kleinen  römischen  Gebäudes,  dessen 
Längsaxe  ungefähr  von  Osten  nach  Westen 
gerichtet  ist.  Es  hat  einen  recht- 
eckigen Querschnitt  von  7,75  m  Länge 
imd  5,40  m  Breite  und  ist  durch  eine 
Quermauer  in  zwei  Räume  geteilt,  in  einen 
vorderen  kleinen  von  1,57  m  und  einen 
hinteren  grösseren  von  4,74  m  lichter 
Tiefe.  Die  Fundamente  des  vorderen 
Raumes  beginnen  1,49  m  unter  der  heu- 
tigen oder  etwa  1,00  m  unter  der  rö- 
mischen Geländeoberfiäche  und  gehen  auf 
0,57  m  Tiefe  herunter.  Die  Mauern  des 
Hinterraumes  sind  bis  2,01  m  unter  der 
Bodenfläche  ausgebrochen  und  gehen  von 
da  ab  auf  0,80  m  Tiefe  herab,  sodass  die 
Fundamentsohle  desselben  0,75  m  tiefer 
liegt  wie  diejenige  des  Yorderraumes.  In 
dem  kellerartigen  Hinterraum  befinden  sich 
die    Spuren    eines   etwa    17    cm    starken 


Betonbodens  aus  Mörtel  mit  Ziegel-  und 
Tuffsteinbrocken.  Die  Zwischenwand  führte 
bis  zu  etwa  zwei  Fünftel  der  Gebäude- 
breite hindurch  und  war  hier  unregelmässig 
abgebrochen.  Da  auch  die  südliche  Längs- 
mauer glatt  durchgeführt  ist  und  die  Quer- 
mauer gegenüber  nur  Spuren  eines  Mörtel- 
bewurfs zeigt,  so  scheint  die  Quermauer 
überhaupt  nicht  durchgegangen  zu  sein 
und  dürfte  an  dieser  Stelle  ein  Ein- 
gang mit  Treppe  zu  dem  vertieften  Hinter- 
raum gewesen  sein.  Ausser  den  Mörtel- 
spuren an  der  südlichen  Längsmauer  weist 
auch  der  Umstand  hierauf  hin,  dass  die 
Längsmauer  auch  in  dem  Yorderraum 
auf  die  Tiefe  des  Hinterraums  durchgeführt 
ist,  sodass  dieselbe  als  Wangenmauer  für 
die  Treppe  dienen  konnte. 

Die  Umfassungsmauern  haben  eine  Wand- 
stärke von  53  cm  mit  Ausnahme  der  west- 
lichen Quermauer,  die  gleich  der  Zwischen- 
wand nur  eine  Stärke  von  45  cm  aufweist. 
Die  untere  Fundamentlage  besteht  aus  Ba- 
salten, das  obere  Mauerwerk  aus  Tuff- 
steinen, die  an  den  Innenwänden  der  Mauern 
in  regelmässigen,  etwa  11 — 13  cm  hohen 
Schichten  durchgeführt  sind.  An  einer 
Stelle  waren  Bruchstücke  von  römischen 
Dachpfannen  und  Ziegeln  eingemauert.  Die 
Mauerwerksaufführung  dürfte  auf  spätrö- 
mische Zeit  hinweisen,  worauf  auch  eine 
kleine,  auf  dem  Mauerwerk  gefundene, 
etwas  unkenntliche,  aber  wahrscheinlich 
dem  gallischen  Imperator  Tetricus  zugehö- 
rige Münze  schliessen  lässt.  In  dem  Bau- 
schutt, womit  der  hintere,  tiefere  Teil  des 
Bauwerks  ausgefüllt  war,  fand  sich  eine 
56  cm  lange,  schön  cannelierte  Kalkstein- 
säulentrommel von  35  cm  unterem  Durch- 
messer, eine  glatte  Säulentrommel  von 
25  cm  und  eine  Dreiviertelsäule  von  30  cm 
Durchmesser,  letztere  beide  aus  rotem, 
feinkörnigem  Sandstein,  femer  viele  Reste 
von  Wandputz  in  gelber,  roter  und  weisser 
Farbe,  sowie  ein  Architekturbruchstück 
aus  Kalkstein,  das  der  Umrahmung  einer 
Inschrifttafel  zugehören  mag.  Ob  das 
kleine  Gebäude  mit  dem  kellerartigen 
Hinterraum  und  dem  leicht  fundierten, 
voraussichtlich  einer  Säulenstellung  als 
Fundament  dienenden  Yorbau  einem  pro- 
fanen Zweck  gedient  hat  oder  etwa  eine 


—    40    ~ 


Grabkammer  gewesen  ist,  dürfte  schwer 
festzustellen  sein.  Für  die  letztere  An- 
nahme sprechen  unbedingt  die  zahlreichen 
um  dasselbe  herum  liegenden  Sargfunde. 

Zerstreut  um  diese  Funde  fanden  sich 
in  geringer  Tiefe  noch  einige  weisse  Töpf- 
chen, verschiedene  Ziegelstücke,  zwei  wohl- 
erhaltene Dachziegel,  leider  alle  ohne 
Stempel,  und  zwei  Münzen  mit  dem  Bilde 
der  jüngeren  Faustina,  der  Gemahlin  des 
Marcus  Aurelius.  Auch  nach  diesen  Mün- 
zen dürfte  das  Alter  der  Funde  auf 
frühestens  Ende  des  zweiten  Jahrhunderts 
zu  datieren  sein.  Sämtliche  Glas-,  Münz-, 
Bronzefunde  sind  dem  Wallraf-Richartz- 
muscnm  übergeben  worden. 

Weiter  abwärts  nach  Niehl  zu,  etwa 
440  m  von  der  Xantenerstrasse  entfernt, 
traf  man  kaum  30  cm  unter  Terrain  auf 
einen  Weg  welcher  ziemlich  rechtwink- 
lich  den  Mauspfad  kreuzt  und  auf  Breite 
des  letzteren  noch  gut  erhalten  war.  Der- 
selbe ist  5,30  ra  breit  und  besteht  aus 
einer  etwa  15 — 20  cm  starken  gewölbten 
Fahrbahn  aus  Eies  und  einzelnen  Brocken 
römischer  Ziegel,  welche  beiderseits  durch 
eine  80  cm  breite  und  40  cm  hohe  Grau- 
wackenpackung,  welche  nach  oben  ein 
Rinnenprofil  bildet,  gefasst  wird.  Nach 
der  Anlage  und  dem  verwendeten  Material 
ist  derselbe  als  römischer  Weg  anzusprechen. 

Weitere    Funde    sind    nicht    gemacht 
worden,    doch   fanden  sich  noch  bis  nach 
Niehl   hin  und  längs   dem    Bruchufer  an 
der  dortigen  Wiesenniederung  häufig  dicht 
tmter  der  Terrainoberfläche   Bruchstücke 
von  römischen  Krügen,    Schalen,    Mauer- 
ziegeln und  Hypokaustensteinen.  Ks  möchte 
aus   allem   diesem   der  Schluss   zu  ziehen 
sein,    dass    der   Höhenrücken   längs   dem 
Mauspfad,    von  welchem  man,   wie  schon   ! 
bemerkt,   eine  sehr  schöne  Aussicht  nach  I 
dem   rechten  Rheinufer  und  den  Höhen-  i 
Zügen  des  Bergischen  Ijandes  hat,  zur  rö-  1 
mischen    Zeit    mit    leichtem   villenartigen   ' 
Anbau  besetzt  war.     Ob  dieses  auch  mit 
dem    westlich    vom  Mauspfad    zu    beiden 
Seiten   der  Neusserstrasse,   der  alten   rö- 
mischen  Heerstrasse,   gelegenen  Gelände, 
dem  heutigen  Gebiete  von  Nippes  der  Fall 
war,  scheint  zweifelhaft.    Unseres  Wissens 
ist  bis  jetzt  dort  kein  römischer  Fund  zu 


verzeichnen  gewesen  und  ist  auch  bei  den 
umfangreichen  Kanalbauten,  welche  in  den 
letzten  Jahren,  sowohl  im  Tiefgebiete  von 
Nippes,  wie  auch  auf  den  hochgelegenen 
Sechzig  vorgenommen  worden  sind,  weder 
ein  Grabfund  noch  ein  einziger  rumiBcher 
Ziegel  vorgefunden  worden.  Die  Topo- 
graphie der  Umgebung  des  rumischen  Kölns 
dürfte  hierdurch  immerhin  eine  Erweite- 
rung gefunden  haben. 
Köln. 

Stadtbauinspektor  Steuernagel. 


Chronik. 

Im  siebenzehnten  Jahresbericht  des  V6r-25. 
eint  fOr  das  historische  Museum  zu  Frank- 
furt a.  M.  behandelt  0.  Donner -v.  Richter 
die  EröflFhung  des  neugeordneten  und  er- 
weiterten Museums  am  Donnersti^r  den 
7.  Dezember  v.  J.  In  den  erweiterten 
Räumen  sind  die  Sammlungen  so  angeord- 
net, dass  einesteils  die  Erinnerung  an  die 
militärische  Vergangenheit  tVankfurts, 
femer  die  ländlichen  Kostüme  der  Provinz 
Hessen  -  Nassau  möglichst  übersichtlich 
gruppiert  wurden,  andernteils  in  kultur- 
historischer Reihenfolge  ven  den  fernsten 
praehistorischen  und  historischen  Zeiten 
an  bis  in  die  jüngste  Vergangenheit 
die  Äusserungen  menschlichen  Kunst- 
und  Gewerbefleisses  in  Gebrauchsgegen- 
ständen jeder  Art  an  einander  gereibt 
wurden.  Vom  südöstlichen  Ecksaal  l»e- 
ginnend  folgen  sich  die  )>raehistorischen, 
ägyptischen ,  griechischen ,  altitalischen, 
ctrusldschcn  Gegenstände.  Im  Mittelsaale 
der  Südseite  haben  die  römischen,  mero- 
vingischen  und  frühmittelalterlichen  Fund- 
stücke ihren  Platz  gefunden.  Der  folgende 
Saal  führt  in  das  spätere  Mittelalter,  er 
enthält  die  Rüstungs-  und  Waifensamm- 
lung,  welche  Constantin  Fellner  geschenkt 
hat.  Durch  einen  mit  Glasmalereien  des 
1(5.  und  17.  Jahrb.  geschmückten  Verbin- 
dungsgang gelangt  man  in  eine  Vorhalle 
mit  Gegenständen  aus  dem  mittelalterlichen 
Frankfurt.  Es  folgen  die  Zeugen  der 
mittelalterlichen  kirchlichen  Kunstthatig- 
keit,  ferner  israelitische  Ritual  gegenstände, 
Zunftbücher  und  Werkzeuge,  geometrische 
und  optische  Instrumente,  Nonnalmasse 
und  Gewichte.      In  djem  neuen  Gemälde- 

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saal  kommen  die  aus  Kirchen  und  Klöstern 
.stammenden  Gemälde,  vor  allem  die  Altar- 
wcrke  von  Ilolbein  d.  Ä.,  Dürer,  Konrad 
Fioll,  Baidung  Grien,  die  Grisaillen  von 
Grunewald  und  einige  niederrheinische 
Bilder  erst  zur  verdienten  Geltung.  Ausser- 
dem enthält  der  Saal  die  Prehnsche  Samm- 
hing und  eine  Sammlung  von  Möbeln.  In 
dem  über  dem  Gemäldesaal  gelegenen 
Kaum  haben  die  modernen  Gemälde  Auf- 
stellung gefunden.  Ein  langer  Gang  ent- 
Iiält  eine  Reihe  von  Schaukasten,  die  einer 
abwechselnden  Ausstellung  von  Zeichnun- 
f!en,  Aquarellen,  Porträts,  alten  Siegeln, 
Stoffen,  Spielkarten  etc.  dienen  sollen. 
Kr  fuhrt  zu  einem  Raum,  der  gewerb- 
liche und  kunstgewerbliche  Gegenstände 
jeder  Technik  aus  Mittelalter  und  Neuzeit 
enthält.  Die  ethnographische  Sammlung 
schliesst  sich  an  die  der  praehistorischen 
(legenständc  an. 

Der  Bericht  geht  dann  zu  einer  Auf- 
zählung der  dem  Museum  im  verflossenen 
•lahr  zugekommenen  Geschenke  und  An- 
kaufe über.  Unter  den  ersteren  ist  vor 
allem  ein  silbernes  Vortragkreuz  burgun- 
disch-französischer  Arbeit  aus  dem  Ende  des 
15.  oder  Anfang  des  16.  Jahrh.  zu  nennen. 
Kerner  einige  Elfenbeinsachen  und  Ma- 
joliken. 

Die  Aufzählung  der  Erwerbungen  ge- 
schieht in  chronologischer  Reihenfolge. 
Neben  der  Sammlung  ncolithischer  Arte- 
fakte hat  namentlich  die  Gruppe  etrus- 
kischer  Bronzen  gewonnen.  Vor  allem  ist 
ein  grosser  Brustschmuck  zu  nennen.  Er 
hesteht  aus  einer  Halskette,  deren  einzelne 
zollgrossen  Glieder  aus  gewundenem  Bronze- 
draht bestehen;  zwischen  den  Gliedern 
sind  wechselnd  kreisrunde  Medaillons  und 
längere,  dem  Stössel  eines  Mörsers  ähn- 
liche Sti*i(*ke  angehängt,  und  in  der  Mitte 
an  einem  in  zwei  Spiralen  endigenden 
Drahtbügel  eine  länglich  viereckige  Bronze- 
platte, ganz  bedeckt  mit  Spiralen.  An 
den  unteren  schmalen  Randteilen  der  Platte 
sind  kleine  Ketten  eingehängt,  welche  wie- 
derum die  oben  erwähnten  stösselartigen 
Anhänge  tragen.  Sonst  sind  vier  weitere 
Halsketten,  eine  Spiralscheibenfibel,  ein 
kleiner  Kandelaber,  ein  Spiegel,  zwei  kreis- 
runde polierte   Platten,   eine  Schale  mit 


Deckel  und  eine  Panzerbnistplatte  aus 
Bronze  zu  nennen.  Die  Provenienz  ist 
nicht  bekannt.  Ein  derselben  Versteige- 
rung entstammender  griechischer  Luchs- 
kopf wurde  dem  Museum  geschenkt. 

An  römischen  Gegenständen  ist  eine 
Zierscheibe  aus  Bronze  mit  Darstellung 
zu  nennen;  ferner  einige  Glasgefässe,  ein 
Terrakottafigörchen  eines  röm.  Soldaten 
mit  Schild,  eine  Fibula  und  zwei  Gold- 
ringe. Aus  fränkischer  Zeit  wurde  eine 
Spatha  und  eine  Axt  erworben.  Aus  der 
romanisch-gotischen  Übergangszeit  ein  Vor- 
tragkreuz aus  vergoldetem  Kupfer.  Aus 
dem  Ende  des  16.  Jahrh.  stammt  eine  in 
Zinn  gefasste  dunkel  polierte  Cocosnuss 
auf  Zinnfnss  mit  Zinndeckel.  Unter  einigen 
schönen  Eisensachen  ist  namentlich  ein 
Eisenkistchen  mit  Reliefgoldleisten  an  den 
Kanten  und  geäztem  Ornament  auf  den 
Flächen  erwähnenswert.  Ein  vorzügliches 
Werk  der  Holzschnitzerei  aus  der  Zeit 
Louis  XVI  ist  eine  reich  verzierte  ver- 
goldete Pendule  mit  der  Figur  der  Leda. 
Auch  Höchster  Porzellan,  sowie  Höchster, 
Flörsheimer  und  französische  Fayencen 
wurden  erworben. 

Von  der  städtischen  Kommission  wurde 
der  griechische  Helm  der  ehemaligen 
Sammlung  Milani,  ein  venetianischer  Glas- 
pokal aus  dem  15.  Jahrb.,  die  Cocosnuss- 
kanne,  mehrere  Kircliengeräte,  Möbel  und 
Kostüme  erworben. 

R.  Festtr,  Die  Angsburger  Allianz  TüuieSS,  26. 
MOnohen,  M.  Kieger,  1893. 

Auf  Grund  von  durchgängig  neuem  ar- 
chivalischem  Material,  besonders  der  für 
die  neuere  Geschichte  im  allgemeinen  noch 
zu  wenig  beachteten  Akten  der  Reichs- 
kreisc,  untersucht  F.  die  bisher  bekannt- 
lich an  den  verschiedensten  Stellen  ge- 
suchte Entstehung  der  Augsburger  Allianz 
gegen  P>ankreich.  Er  stellt  ihre  Wurzel 
im  schwäbischen  und  fränkischen  Kreise 
fest.  An  dieser  Stelle  sei  besonders  des- 
halb auf  die  fleissige  Arbeit  aufmerksam 
gemacht,  weil  sie  aus  neuen  Quellen  man- 
ches Streiflicht  auf  die  französische  Politik 
der  rheinischen  Fürsten,  insbesondere  der 
geistlichen  Kurfürsten,  fallen  lässt. 


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43 


—    44    — 


27.  A:  DfMiand,  Das  Geremoniell  der  Kaiser- 
krOnungen  von  Otto  I  bis  Fried- 
rich IL  München,  LOneburg,  1894,  &  Jk 
(Hietoriache  Abhandlungen  hrsg.  Ton  Heigel 
und  Grauert,  Heft  IV). 

Im  Anschluss  an  die  älteren  Forsch- 
ungen von  G.  Waitz  und  J.  Schwarzer 
untersucht  D.  zunächst  von  neuem  die  vor- 
handenen Ordines  der  Kaiserkrönungen  und 
stellt  als  Resultat  drei  Perioden  hinsicht- 
lich der  Erönungsceremonielle  für  die  in 
Betracht  kommende  Zeit  fest.  Bei  der 
Neuerrichtung  des  Kaisertums  unter  Otto  I 
wurde  ein  neues  Ceremoniell  geschaffen; 
die  drei  Perioden  reichen  von  Otto  I  bis 
Heinrich  V,  von  Lothar  bis  Heinrich  VI, 
von  Friedrich  II  bis  Heinrich  VII.  Ein 
Vergleich  der  ältesten  Formeln  der  Kaiser- 
krönung mit  den  Formeln  der  deutschen 
Königskrönung  ergiebt,  dass  dieselben  fast 
gar  nicht  übereinstimmen ;  bei  den  jünge- 
ren Ordines  hat  aber  das  Ceremoniell  der 
deutschen  Königskrönung  einzelne  Elemente 
an  das  Ceremoniell  der  Kaiserkrönung  ab- 
gegeben. Die  Formeln  der  angelsächsischen 
Königskrönung  sind  schon  seit  dem  10.  Jh. 
von  denen  der  Kaiserkrönung  beeinflusst. 
Den  grösseren  Teil  der  Arbeit  D.s  (S.  50 
bis  104)  bildet  eine  auf  alle  Einzelheiten 
eingehende  Darstellung  des  Verlaufs  der 
Kaiserkrönungen  während  der  bezeichneten 
drei  Perioden;  ein  Exkurs  über  die  vom 
Kaiser  dem  Papst  zu  schwörenden  Eide 
schliesst  sich  an.  Die  Untersuchung,  die 
sich  auf  reiche  Quellen-  und  Litteratur- 
kenntnis  stützt,  ist  ein  wertvoller  Beitrag 
zur  Geschichte  des  Verhältnisses  zwischen 
Kaisertum  und  Papsttum  im  Mittelalter. 
Auf  die  aus  dem  Krönungsceremoniell  ent- 
springenden Momente,  welche  schon  bei 
den  Zeitgenossen  zu  einer  Verdunkelung 
und  falschen  Deutung  dieses  Verhältnisses 
führen  konnten,  ist  S.  106  f.  hingewiesen. 

28.  A.  Pieper,  Zur  Entetehungsgeechichte  der 
stftndigen  Nuntiaturen.  Freiburg 
Herder,  1891.    222  S.,  8,50  JL 

P.  behandelt  in  dieser  Arbeit  die  stän- 
digen Nuntiaturen  in  Deutschland,  Frank- 
reich und  Spanien  bis  zur  Mitte  des  16. 
Jhs.,  d.  h.  in  der  Zeit  ihrer  Entstehung 
und  ersten  Entwicklung.  Der  Vf.  beab- 
sichtigt, die  Untersuchung  späterhin  bis 
zur  Gegenwart  zu  verfolgen  und  zugleich 


die  Instruktionen  an  die  päpstlichen  Le- 
gaten und  Nuntien  von  Julius  III  bis  zum 
Anfang  des  17.  Jhs.  zu  veröffentlichen. 
Den  Begriff  der  ständigen  Nuntiatur,  der 
oftmals  durch  Heranziehen  unzutreffender 
juristischer  Unterscheidungen  falsch  inter- 
pretiert worden  ist,  erklärt  P.  richtig :  eine 
ständige  Nuntiatur  ist  eine  solche,  bei 
deren  Gründung  der  Kurie  der  Gedanke 
vorschwebte,  eine  für  eine  längere  Dauer 
bestimmte  Einrichtung  zu  treffen,  ohne 
dass  darum  eine  Gründungsurkunde  — 
solche  existieren  überhaupt  nicht  —  diese 
Absicht  zum  Ausdruck  brächte.  Das  Papst- 
tum folgte  bei  der  Einrichtung  dieser 
ständigen  diplomatischen  Vertretungen  dem 
Vorgang  der  übrigen  italienischen  Mächte, 
der  sich  seit  der  Mitte  des  15.  Jhs.  ver- 
folgen lässt  Die  erste  ständige  Nuntiatur 
ist  in  Venedig  im  J.  1500  begründet  wor- 
den. Auf  Grund  der  römischen  Archiva- 
lien  verfolgt  P.  die  Entwicklung  der  drei 
bezeichneten  Nuntiaturen  bis  zum  J.  1550. 
Sowohl  die  äusseren  Fragen  nach  den  Ge- 
hältern der  Nuntien,  ihren  Credenzen  und 
Fakultäten  als  auch  die  Bedeutung  ihrer 
Instruktionen  und  ihrer  diplomatischen 
Thätigkeit  werden  erörtert  In  Bezug  auf 
die  deutschen  Verhältnisse  decken  sich 
P.'s  Ausführungen  grossenteils  mit  denen 
Friedensburgs ,  die  sich  in  der  neuen 
Edition  der  Nuntiaturberichte  aus  Deutsch- 
land finden.  P.  hat  seine  Forschungen  in 
Rom  vor  dem  Erscheinen  dieser  Edition 
abgeschlossen,  und  so  erklärt  es  sich,  dass 
manche  seiner  Erörterungen  ausfuhrlicher 
sind,  als  nach  dem  Erscheinen  dieser 
notwendig  ist.  Schärfer  als  Friedensburg 
erscheint  P.  der  ständige  Charakter  der 
deutschen  Nuntiatur  seit  Lorenzo  Cam- 
peggi  (1513—17)  ausgeprägt,  allerdings 
traten  nach  dieser  Zeit  noch  mehrmals 
längere  Unterbrechungen  ein.  P.'s  Erör- 
terungen zeichnen  sich  durch  grosse  Aus- 
führlichkeit und  besonnenes  Urteil  aus. 
Wer  den  Beziehungen  des  Papsttums  zii 
den  drei  Mächten,  Deutschland,  Spanien 
und  Frankreich  während  der  ersten  Hälfte 
des  16.  Jhs.  nachgeht,  wird  gern  und  mit 
gutem  Erfolg  seine  Arbeit  zu  Rate  ziehen. 
Nur  scheint  mir  die  Nuntiatur  zu  einseitig 
als  diplomatische  Vertretung  aufgefasst  zu 


—    45    — 


—    46    — 


sein;  dem  Doppelwesen  der  Kurie  ent- 
sprechend ist  sie  zugleich  Organ  der  kirch- 
lichen Verwaltung.  Diese  Seite  tritt  aller- 
dings in  nachtridentinischer  Zeit  schärfer 
hervor,  als  vorher.  —  Den  Ausführungen 
sind  eine  Anzahl  von  Aktenstücken  aus 
römischen  Archiven  und  eine  dankenswerte 
chronologische  Übersicht  über  die  Nuntien 
1500— 1550  beigefugt.  Hansen. 

29. L  KBnig,  S.  J.,  Diei>äp8tliche  Kammer 
unter  Clement  Y  und  Johann  XXII. 
Wien,  Mayer  nnd  Cu.,  1894. 

Die  ersten  Jahrzehnte  des  14.  Jahr- 
handerts  sind  für  die  Gestaltung  des  päpst- 
lichen Finanzwesens  von  einschneidender 
Bedeutung  gewesen.  Zu  einer  Zeit,  wo 
sich  im  wirtschaftlichen  Leben  des  Mittel- 
alters durch  das  Heraufkommen  der  Geld- 
wirtschaft eine  vollständige  Umwälzung 
vollzog,  wo  der  Kurie  die  Einkünfte  aus 
ihrem  weltlichen  Besitz  in  Italien  nur  sehr 
simrlich  zuflössen,  haben  es  die  ersten  der 
in  Avignon  residierenden  Päpste  verstan- 
den, die  schon  bestehenden  Einnahme- 
quellen geistlicher  Natur  reicher  auszu- 
bilden und  einträglicher  zu  gestalten,  sowie 
neue  von  grösster  Ergiebigkeit  zu  schaffen. 
Auf  diese  Weise  strömten  gewaltige  Sum- 
men nach  Avignon,  sodass  die  päpstliche  Ver- 
waltung trotz  der  Kosten  einer  glänzenden 
Hofhaltung  und  mannichfachster  Ausgaben 
kirchlicher  iind  politischer  Art  in  dieser 
Zeit  ein  Defizit  nicht  kannte.  Für  die 
3*  2  Jahre  vor  dem  Konzil  von  Vienne  lässt 
sich  der  jährliche  Überschuss  auf  ungefähr 
282000  Goldgulden  berechnen.  Der  Ver- 
fasser behandelt  die  verschiedenen  Arten 
der  Einnahmen,  die  Beservationen,  Pro- 
visionen, die  Palliengelder,  Taxen,  frei- 
willigen und  gebotenen  Zehnten  u.  s.  w. 
recht  eingehend,  charakterisiert  dann  kurz 
die  Ausgaben  und  kommt  zu  interessanten 
Ergebnissen  bei  einem  Vergleich  der  Ein- 
nahmen und  Ausgaben.  Ein  Schlusskapitel 
bespricht  die  Stellung  und  Thätigkeit  der 
päpstlichen  Kammerbehörden.  Die  Arbeit 
fusst  vornehmlich  auf  dem  von  den  Bene- 
diktinern herausgegebenen  Regestum  Cle- 
mentis  Papae  V  und  einigen  bisher  ver- 
öffentlichten Bruchstücken  und  Notizen  aus 
den  Kammerrechnungen,  sie  kann  deshalb 


nicht  abschliessend  sein  *).  Etwas  seltsam 
ist  es,  wenn  der  Verfasser  (S.  4)  bei  der 
Aufzählung  der  für  die  Kurie  gelegentlich 
des  Reservations-  und  Provisionswesens 
massgebenden  Gesichtspunkte  den  finan- 
ziellen mit  Stillschweigen  übergeht  oder 
(S.  40)  der  Ansicht  ist,  dass  Clemens  V 
sich  alle  Erträgisse  erledigter  Benefizien 
in  England  reserviert  habe,  „um  die  Hab- 
gier der  englischen  Bichöfe  zu  unter- 
drücken". 
Köln.  Knipping. 

Theo  Sommerlad,  Die  Kheinzölle  im  Mittel-30. 

alter.    Halle  a.  S.,  Kämmerer  und  Co.,  1894. 

Der  Schwerpunkt  der  mit  grosser  Sorg- 
falt und  scharfsinnigem  Eindringen  in  die 
schwierige  Materie  des  mittelalterlichen 
Zollwesens  gearbeiteten  Darstellung  liegt 
in  den  rechtsgeschichtlichen  Forschungen, 
die  den  Verfasser  zu  einer  Reihe  wert- 
voller Ergebnisse  gefuhrt  haben.  Durch 
die  im  ersten  Kapitel  erbrachten  Gegen- 
beweise und  Widerlegungen  dürfte  der 
vielfach  noch  herrschenden  Ansicht  von 
einem  Zusammenhange  des  mittelalterlichen 
Zollwesens  mit  dem  römischen,  als  deren 
Hauptvertreter  Falke  (Gesch.  des  deutsch. 
Zollwesens,  Leipzig  1869)  gilt,  im  beson-' 
dem  der  Meinung,  dass  zwischen  den 
Rheinzollstätten  und  altrömischen  Zöllen 
am  Rheine  Beziehungen  bestanden  haben, 
für  immer  der  Boden  entzogen  sein.  In 
dem  folgenden  Kapitel  stellt  der  Verfasser 
Betrachtungen  über  die  Rheinzölle  als  Ver- 
kehr fördernde  Einrichtung  an.  Die  recht- 
liche Anschauung,  die  den  Grundcbarak- 
ter  des  mittelalterlichen  Zollwesens  in  der 
älteren  Zeit  bestimmt,  dass  nämlich  die 
Zolleinnahmen  lediglich  ein  Äquivalent  für 
die  Leistung  von  Verkehrs-  und  Sicher- 
heitsdiensten, so  für  die  Beseitigung  von 
Verkehrshindernissen  seien,  finden  wir  ge- 
rade bei  den  Rheinzöllen  des  frühen  Mit- 
telalters vertreten.  Hierauf  beruhte  das 
sogenannte  Gebührenprincip,  dessen  Auf- 
rechterhaltung jedoch  nur  möglich  war, 
solange  der  König  als  Grundherr  im  Be- 
sitze des  Reichsbodens  und  somit  auch  der 


1)  Vgl.  die  eindringlichen  Untersnchungen 
vonM.  Tangl  über  das  Taxwesen  der  .päpstlichen 
Kanslei  vom  13.  bis  snr  Mitte  des  15.  Jhs.,  in  den 
Mittheilnngen  des  österreichischen  Instituts  XTTT 
(1892),  8.  1—106. 


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—     48     — 


Handelsstrasse  des  Rheines  sich  befand. 
Im  Laufe  der  Zeit  trat  eine  Entfremdung 
der  einzelnen  Ilheinzollstätten  vom  Reiche 
durch  Verschenkung  oder  Verpfädung  der 
Zolle  seitens  des  Reichsoberhauptes  ein. 
Damit  schwand  das  alte  Gebuhrenprinzip, 
der  König  hatte  nur  noch  das  Oberzoll- 
regal, welches  von  dem  Zollregal  der  spä- 
teren Territorialherren  wohl  zu  unterschei- 
den ist.  Die  Gültigkeit  eines  Oberzoll- 
regals darf,  wie  Sommerlad  überzeugend 
nachweist,  erst  von  der  Mitte  des  elften 
bis  Anfang  des  13.  Jahrh.  angenommen 
werden. 

Seitdem  die  Rheinzölle  nicht  mehr  ein 
Ä(iuivalent  für  gewährte  Leistungen  waren, 
vielmehr  nur  als  landesherrliche  Finanz- 
quelle dienten,  bildeten  sie,  namentlich  in 
ihrer  stets  wachsenden  Zahl,  eine  Er- 
schwenmg  des  Rheinverkehrs,  die  den 
Rheinhandel  geradezu  lähmte.  Über  die 
verschiedenen  Zollstätten,  die  im  Laufe 
des  Mittelalters  am  Rhein  entstanden,  hat 
der  Verfasser  dank  fleissiger  Benutzung 
urkundlichen  Quellenmaterials  eine  Fülle 
von  Licht  verbreitet.  Zu  verwundem  ist, 
dass  er  den  der  Stadt  Köln  im  Jahre  1475 
vom  Kaiser  Friedrich  III.  verliehenen 
Rheinzoll,  über  den  eine  ausführliche  Ab- 
handlung existiert,  nicht  mit  einer  Silbe 
erwähnt.  Die  Zahl  der  Rheinzollstätten 
am  Ende  des -13.  Jahrh.  schätzt  er  auf 
mindestens  44,  am  Ende  des  14.  Jahrh. 
lassen  sich  sogar  62  Rheinzollstätten  nach- 
weisen. Ausführlich  handelt  Sommerlad 
über  die  zahlreichen  Verpfandungen  der 
Rheinzölle  und  die  daraus  hervorgegangenen 
Verwickelungen,  besonders  hinsichtlich  der 
Behandlung  der  Zolleinnahmen,  Verwicke- 
lungen, zu  denen  vor  allem  die  Einführung 
der  Turnosenrechnung  beitrug.  Der  An- 
sicht von  Bodmann  und  Lamprecht,  dass 
unter  Turnosen  intellektuelle  Zollanteile, 
etwa  nach  Art  der  heutigen  Bergwerks- 
kuxe, zu  verstehen  seien,  tritt  Sommerlad 
mit  Entschiedenheit  entgegen,  indem  er 
den  Tumos  in  der  mittelalterlichen  ZoU- 
gebahrung  einfach  als  das  auffasst,  was  er 
lursprünglich  war,  nämlich  als  den  grossus 
Thuronensis,  der  als  Zahlungsmittel  wegen 
seiner  besseren  Legierung  und  grösseren 
Handlichkeit  im  Gegensatz  zum  alten  Denar 


sehr  beliebt  war  und  im  14.  Jahrh.  viel- 
fach als  Abgabe  an  den  Rheinzollstätten 
erhoben  wurde.  Die  Verleihung  einer  be- 
stimmten Zahl  von  Turnosen  auf  eiaen 
Rheinzoll  bedeutet  daher  nichts  anderes, 
als  dass  der  Beliehene  in  die  Erhebung 
der  betreilenden  Anzahl  von  grossus  Thuro- 
nensis vom  Prüder  Wein  (das  nach  Sommer- 
lads  Meinung  jedenfalls  noch  im  14.  Jahrh. 
als  Grundlage  der  Tarifierung  galt),  ein- 
gesetzt wurde.  Eine  grosse  Ei-schwerung 
des  Verkehrswesens  bildeten  die  im  1-4. 
Jahrh.  immer  häufiger  auftretenden  Zoll- 
privilegien mit  ihren  verschiedenen  Modi- 
fikationen. Darin,  dass  die  meisten  Zoll- 
befreiungen im  Mittelalter  nur  bedingt  er- 
teilt wurden,  d.  h.  nur  für  die  Erzeugnisse 
eigener  Ernte  und  für  diejenigen  Waren, 
die  zu  eigenem  Bedarf  verfrachtet  wurden, 
erblickt  Sommerlad  mit  Recht  dieselbe 
kapitalfeindliche  Tendenz  wie  in  dem  Ver- 
bot der  mittelalterlichen  Zunftverfassung, 
nicht  selbstgefertigte  Waren  zu  verkaufen. 
Seit  dem  Beginn  des  14.  Jahrh.  hatten  die 
Zollplackereien  vielfache  Umgehungen  der 
Rheinzollstätten  zur  Folge,  indem  die  Kauf- 
leute für  den  Transport  ihrer  Waren  die 
Landstrasse  auf  beiden  Seiten  des  Stromes 
statt  des  Rheines  benutzten.  Dies  führte 
wieder  zur  Errichtung  sogen.  Wehrzölle 
und  zur  Ergreifung  anderer  Repressivmass- 
regeln seitens  der  Zollherren. 

Im  vierten  Kapitel  des  Sommerladschen 
Buches  werden  die  Bestrebungen  der  deut- 
schen Könige  und  Kaiser,  die  darauf  hin- 
ausgingen, die  schädlichen  Wirkungen  der 
Rheinzölle  aufzuheben,  femer  die  seit  Be- 
ginn des  13.  Jahrh.  datierenden  Versuche 
der  Päpste,  gegen  das  Zollwesen  am  Rhein 
einzuschreiten,  sowie  die  zur  Entlastimg 
des  rheinischen  Verkehrs  vereinbarten 
Landfriedensbündnisse  geschildert.  Wie 
die  von  königlicher  und  päpstlicher  Seite 
versuchte  Rheinzollreform  aus  mehrfachen 
Gründen  erfolglos  blieb,  so  auch  die  in 
den  Landfriedensbündnissen  zum  Ausdruck 
kommende  Selbsthülfe  der  Benachteiligten; 
im  Gegenteil  brachten  die  Landfriedens- 
bi'uidnisse  durch  die  Aufrichtung  von  sogen. 
Landfriedenszöllen  eine  neue  Verkehrsbe- 
lastung. Ohne  Zweifel  bietet  die  Arbeit 
Sommerlads    eine    Fülle   neuer   Gesichts- 

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—    49    — 


—    50    — 


punkte  für  die  Betrachtung  des  Rheinzoll- 
wesens und  vor  allem  enthält  sie  mehrere 
höchst  schätssbare  Berichtigungen  bisheriger 
Irrtömer.  Schade,  dass  der  Verfasser,  der 
allerdings  in  der  Vorrede  offen  ausspricht, 
dass  er  bei  der  Behandlung  mittelalter- 
licher Wirt  Schafts  Verhältnisse  der  rechts- 
<!cschichtlichen  Methode  eine  grossere  Be- 
deutung zuschreibt,  als  der  historisch- 
statistischen, auf  den  ganz  hervorragenden 
statistischen  Wert  der  in  Archiven  ver- 
streuten Kheinzoilakten  nicht  einmal  hin- 
gewiesen hat.  Hoffentlich  liefert  ein  For- 
scher bald  zu  Sommerlads  trefflichem  Buche 
die  historisch -statistische  Ergänzung.  Er 
würde  sich  nicht  nur  um  die  Geschichte 
des  Rheinzoll wesons,  sondern  auch  um  die 
Geschichte  des  deutschen  Handels  ein 
grosses  Verdienst  erwerben. 
Bonn.  Dr.  W.  John. 

Misceilanea. 

31.  Kattoll  Ober -Scheidenthal.  Dr.  Deppe 
hat  im  Anthropol.  Korrespondenzblatt  vom 
Juni  1893  S.  41  eine  Vermutung  über  den 
Zweck  der  Main  -  Neckarlinie  (der  sog. 
Mümlinglinie)  aufgestellt,  für  welche  er 
sich  u.  A.  auf  die  von  mir  in  der  Arch. 
Zeitung  41  (1883)  S.  267  gemachte  Mit- 
teilung stützt,  dass  die  Prinzipalthorc  des 
Kastells  Ober-Scheidenthal  näher  der  West- 
ais der  Ostfront  lägen.  Diese  meine  An- 
gabe beruhte  auf  dem  im  Juni  1883  nach 
den  damaligen  Ausgrabungen  aufgenomme- 
nen und  mir  mitgeteilten  Plane.  Die  wei- 
teren Ausgrabungen  haben  aber  ergeben, 
dass  die  Prinzipalthore  vielmehr  näher  der 
Ostseite  des  Kastells  liegen,  denn  so  zeigt 
sie  der  auf  Veranlassung  des  Geh.  Rat 
E.  Wagner  im  J.  188ö  hergestellte  Plan 
dieses  wichtigen  Kastells,  dessen  weitere 
Untersuchung  für  die  Reichs-Limesforsch- 
ung  nächstens  erfolgen  wird. 

Heidelberg,  März  1894. 

K.  Zangemeister. 

32.  Die  folgende  Inschrift  ist  vor  kurzem 
zu  Carilsle  in  Nord  -  England  (C.  VII 
p.  161)  gefunden  worden.  Der  Stein,  etwa 
4^5x1  V«  Euss,  befindet  sich  jetzt  im  neuen 
Museum  daselbst.  Hr.  Chancella  Ferguson 
hat  nur  Abklatsch  und  Phothographieen 
zugeschickt. 


I  ~ II 

ßcmjj   DEOMARTIOCELOET 
6  cm  1   NVMINIIJVPAJSXNDRIATG 


3"IVL»^ 


//////////■// 


n  n  M 


Z.  2  am  Ende  steht  wohl  STR  (entweder 
nastri  oder  cadivrum).  Im  allgemeinen 
vgl.  C.  VII  319  aus  dem  naheliegenden 
Plumptonwall  Deabus  m^nbiis  Iramarims 
et  N.  Imp,  Alexandri  Aiig.  et  luL.  Mammeae 
matriAug.  n  et  castrorum,  toUfque]  dotmu 
divinae  .  .  . 

Mars  Ocelus  ist  mir  unbekannt.  Der 
Ortsname  Ocelus  kommt,  wie  mir  mehrere 
Freunde  bemerkt  haben,  mehrfach  vor,  z.  B. 
an  der  Ostküste  Britanniens,  zweimal  in 
Spanien  u.  s.  w.  Irgendwo  in  der  Graf- 
schaft Cumberland  lag  das  Kastell  Tunno- 
celum  (Notitia  Dig.  Occ.  XI),  nach  meiner 
Meinung  eher  im  Süden  als  am  Wall 
(C.  VII  p.  164). 
Ch.  Ch.,  Oxford.  F.  Haverfield. 

Zur  Geschichte  der  Jttstinuskirche  zu  Hdchst.  33. 
Hiesige  Tagesblätter  brachton  in  letzter 
Zeit  mehrfach  Berichte  über  Arbeiten  zur 
Herstellung  der  Justinuskirche  zu  Höchst, 
welche  u.  a.  auch  zur  Auffindung  älterer 
Wandgemälde  in  derselben  führten.  Diese 
Mitteilungen  dürften  ein  weitgehendes  In- 
teresse mit  Recht  beanspruchen.  Die  alte 
karolingische  Basilika  zu  Höchst  gehört 
zu  den  baugeschichtlich  wichtigsten  Denk- 
mälern unseres  Landes  und  hat  dennoch 
bisher  weniger  Beachtung  gefunden,  als 
mancher  fi'ir  die  antiquarische  Forschung 
minder  erhebliche  Gegenstand.  Nach  einer 
Korrespondenz  aus  Höchst  vom  7.  d.  M. 
(Rheinischer  Kurier  Nr.  67)  ist  jetzt  ein 
weiteres  Wandgemälde  aufgefunden  und 
zwar  „auf  der  Vorderseite  unter  der 
Vierung  über  dem  Triumphbogen".  Das 
Bild  stellt  das  jüngste  Gericht  vor;  auf 
demselben  befindet  sich  das  Wappen  des 
Präzeptors  oder  Meisters  des  Antoniter- 
Hauses  zu  Höchst,  unter  dessen  Verwal- 
tung dasselbe  ausgeführt  wurde.  In  dieser 
Korrespondenz  ist  sodann  die  Vermutung 
ausgesprochen,  dass  das  Bild  unter  dem 
Meister  Goswin  von  Ortoy  (1468—1513) 
hergestellt  sei,  von  welchem  es  in  der 
Pfarrchronik  heisse:   Oniainmia  eccUaiae 

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—    51    — 

fieri  curavü.  Die  dort  versuchte  Deutung 
von  „Omamenta'^  als  Ausschmückung  durch 
Wandgemälde  ist  nicht  zutreifend,  und  es 
kann  die  Stelle  den  Beweis  für  die  An- 
nahme nicht  erbringen. 

Hier  ist  zunächst  richtig  zu  stellen, 
dass  Goswin  von  Wesel  aus  Orsoy  (nicht 
Ortoy)  nicht  1468—1513,  Meister  zu  Höchst 
war,  wie  auch  Siering,  die  Justinuskirche 
zu  Höchst,  S.  56,  dies  irrtümlich  angiebt, 
sondern  von  1488 — 1510. 

Der  Vorgänger  des  Goswin  von  Wesel 
war  Johann  von  Kollick,  Meister  vom  31. 
Januar  1461  bis  etwa  1488;  sein  Testa- 
ment ist  vom  21.  Juni  1487.  Johann  von 
Kollick  führte  im  Siegel  einen  aufrecht 
stehenden,  nach  rechts  gewandten  Hirsch 
(Sechsender),  der  sich  nach  der  Höchster 
Korrespondenz  auch  auf  dem  neu  entdeck- 
ten Wandgemälde  findet. 

In  seinem  Testamente  vom  21.  Juni 
1487  bestimmte  Meister  von  Kollick  die 
Kirche  seines  Hauses  zu  seiner  Grabstätte. 
Es  lässt  sich  demnach  vermuten,  dass  dies 
mit  seinem  Wappen  versehene  Wandge- 
mälde den  Schmuck  seines  Grabes  gebil- 
det hat.  In  dem  Testamente  vermachte 
er  der  Kirche  sein  nicht  unbeträchtliches 
Silbergeschirr,  aus  welchem  dann  sein 
Nachfolger  die  obengenannten  „Ornamenta" 
—  kirchliche  Geräte  —  wird  haben  an- 
fertigen lassen. 

Meister  Johann  von  Kollick  ist  für  die 
künstlerische  Ausschmückung  der  Kirche 
zu  Höchst  von  besonderer  Bedeutung  ge- 
wesen. Weitere  Nachrichten  über  ihn, 
sowie  überhaupt  über  das  Antoniter-Haus 
zu  Höchst  demnächst  an  geeigneter  Stelle 
zu  geben,  behalte  ich  mir  vor.  Wegen 
der  kunstgeschichtlichen  Bedeutung  des 
Gegenstandes  deshalb  hier  nur  die  Mit- 
teilung, dass  der  Präzeptor  Johann  im 
Jahre  1485  das  auf  dem  Hauptaltare  be- 
findliche Bild  zu  Worms  malen  Hess;  die 
auf  dem  Bilde  befindliche  Figur  des  h.  An- 
tonius war  von  einem  im  Jahre  1485  im 
Höchster  Ordenshause  verstorbenen  Kon- 
ventualen  Wigandus  gestiftet,  der  seinem 
Kloster  173  Gulden  vermacht  hatte. 

Ob  dieses  Bild  noch  vorhanden  oder 
bei  Errichtung  des  jetzigen  Hauptaltars, 
der  ein  Werk  des  17.  Jahrhunderts  ist, 


—    52    — 

zu   Grunde   gegangen   ist,   ist  mir   nicht 
bekannt. 

Siering,  Justinuskirche  S.  33,  macht 
Angaben  über  die  Geschicke  eines  früher 
in  der  Kirche  befindlich  gewesenen  Altar- 
bildes, welches  er  ohne  weiteren  Anhalts- 
punkt „vermutlich  ein  Werk  des  Mem- 
ling'^  nennt.  Dass  dieses  Bild  mit  dem 
unter  dem  Präzeptor  Johann  von  Kollick 
zu  Worms  gemalten  Altarbilde  identisch 
ist,  scheint  nicht  unwahrscheinlich,  mag 
aber  vorläufig  dahin  gestellt  sein,  jedenfalls 
aber  bleibt  der  Versuch,  dasselbe  Mem- 
ling  zuzuschreiben,  ein  kühner. 

Was  endlich  die  Entstehungszeit  der 
jetzt  entdeckten  älteren  Bemalong  der 
Kirche  betrifft,  so  war  diese  doch  wohl 
ein  Werk  der  Antoniter,  welche  die  vor- 
her dem  Mainzer  S.  Alban-Stifte  gehörige 
Kirche  vom  Erzbischofe  Diether  von  Mainz 
durch  Urkunde  vom  21.  September  1441 
für  ihre  zu  Höchst  neu  begründete  Nieder- 
lassung zum  Geschenk  erhielten. 
Wiesbaden.  Dr.  Sauer. 


Geseilschaft  für  Rheinische  Ge-34. 
Schichtskunde. 

Vgl.  Korrbl.  XII,  38. 
Seit   der   zwölften  Jahresversammlung 
gelangten  zur  Ausgabe: 

1)  Kölnische  Künstler  in  alter 
und  neuer  Zeit.  Johann  Jacob 
M erlös  neu  bearbeitete  und  erwei- 
terte Nachrichten  von  dem  liCben 
und  den  W^erken  Kölnischer  Künst- 
ler herausgegeben  von  Dr.  Eduard 
Firmenich-Richarts  unter  Mit- 
wirkung von  Dr.  Hermann  Keus- 
sen.  Mit  zahlreichen  bildlichen 
Beilagen.  Düsseldorf  1893.  Zweite 
bis  sechste  Lieferung.  (IX.  Publi- 
kation.) 

2)  Akten  zur  Geschichte  der  Ver- 
fassung und  Verwaltung  der 
Stadt  Köln  im  14.  und  15.  Jahr- 
hundert, bearbeitet  von  Walther 
Stein.  Erster  Band.  Bonn  1893. 
(X.  Publikation.) 

Von  den  Kölner  Schreinskarten 
befindet  sich  der  Schluss  des  zweiten 
Bandes  unter  der  Presse.    Die^  vorliegen- 

Digitized  by  VjOOQIC 


—    53    — 

den  ersten  10  Bogen  umfassen  die  Bürger- 
Verzeichnisse  und  die  Gildeliste ;  der  Druck 
des  Personenregisters  hat  begonnen.  Herr 
Dr.  Hoeniger  hofft  im  Verlaufe  dieses 
Jahrea  die  Publikation  abzuschliessen. 

Die  Arbeiten  am  ersten  Bande  der 
Rheinischen  Weistümer  mussten 
ruhen,  da  Herr  Geh.  Justizrat  Professor 
Dr.  Loersch  zur  Kräftigung  seiner  Ge- 
sondheit  seit  Herbst  in  Italien  weilt  und 
eine  Hülfskraft  für  die  Publikation  nicht 
zur  Verfugung  stand. 

Von  den  Aachener  Stadtrechnun- 
gen sind  die  ältesten  Stücke  des  14.  Jahr- 
hunderts im  Text  festgestellt  worden. 
Ausserdem  wurden  einige  neu  aufgefun- 
dene Rechnungen  des  14.  und  15.  Jahr- 
hunderts, leider  meist  nur  Bruchstücke 
Ton  Rechnungen  und  ähnlichen  zur  Finanz- 
verwaltung gehurigen  Aufzeichnungen  von 
Herrn  Stadtarchivar  Pick  abgeschrieben. 

Die  Herausgabe  der  rheinischen 
Urbare  erfolgt  jetzt  unter  Leitung  von 
Herrn  Prof.  Dr.  Lamprecht  in  Leipzig 
in  der  Weise,  dass  der  Niederrhein  an 
vier  verschiedenen  Stellen  von  verschiede- 
nen aber  nach  gemeinsamer,  bis  ins  ein- 
zelne gleichmässig  festgestellter  Methode 
arbeitenden  jungen  Gelehrten  in  Angriff 
genommen  ist. 

Die  Urbare  der  stadtkölnischen  Grund- 
herrschaften werden  von  Herrn  Dr.  Hil- 
liger in  Leipzig,  die  Urbare  der  stadt- 
aachener  Grundherrschaften  von  Herrn 
Kelleter  in  Köln,  die  Urbare  der  grossen 
ländlichen  Grundherrschaften  von  Herrn 
Dr.  Helmolt  in  Leipzig,  die  Urbare  der 
kleinen  und  minder  wichtigen  ländlichen 
Grundherrschaften  von  Herrn  Dr.  Bahr  dt 
in  Göttingen  bearbeitet. 

Leider  wird  Herr  Dr.  Helmolt  zu  Ostern 
aus  dem  Unternehmen  scheiden;  an  seine 
Stelle  tritt  Herr  Dr.  Kötzschke  I,  bis- 
her Gymnasiallehrer  in  Dresden. 

Der  Stand  der  Arbeiten  ist  augenblick- 
lich der,  dass  für  Köln  St.  Aposteln,  St. 
Pantaleon,  St.  Caecilien  und  Kloster  Weiher, 
Gross  St.  Martin  und  St.  Ursula  fast  vol- 
lendet vorliegen.  In  Aachen  handelt  es 
sich  vor  allem  um  die  Bewältigung  der 
ausserordentlich  reichen  Überlieferung  des 
Krönungsstifts ;  die  Arbeiten  sind  soweit 


—    54    — 

fortgeschritten,  dass  ihrem  Abscldusse  in 
diesem  Jahre  entgegengesehen  werden  kanii. 
Unter  den  grossen  Grundherrschaften  des 
platten  Landes  ist  zunächst  die  älteste 
und  bedeutendste,  Werden,  herausgegriffen 
worden.  Die  Arbeiten  sind  hier  für  die 
ältere,  besonders  reiche  Überlieferung  bis 
zum  Ende  des  13.  Jahrhunderts  fast  abge- 
schlossen, bedürfen  aber  noch  der  Inter- 
pretation aus  den  späteren  Quellen.  Von 
den  kleineren  Grundherrschaften  des  plat- 
ten Landes  sind  eine  ganze  Anzahl  mit 
geringer  Überlieferung  einstweilen  in  Ab- 
schriften dieser  Überlieferung  zusammen- 
gebracht und  einige  mit  grösserer  Tradi- 
tion, wie  Altenberg  und  Gerresheim,  von 
neuem  durchgesehen.  Ein  Abschluss  muss 
hier  aufgeschoben  werden,  bis  geurteilt 
werden  kann,  inwiefern  diese  kleineren 
Quellen  die  Lücken,  welche  die  Tradition 
der  grossen  Grundherrschaften  lässt,  wirk- 
sam zu  ergänzen  geeignet  sind. 

Üaer  die  Jülich-Bergischen  Land- 
tagsakten berichtet  Geh.  Rat  Prof.  Dr. 
Ritter  in  Bonn.  Der  Druck  des  ersten 
Bandes  hat  im  verflossenen  Jahre  begon- 
nen und  soll  im  laufenden  Jahre  zu  Ende 
geführt  werden.  Die  Einleitimg,  welche 
die  landständische  Verfassung  in  ihrer 
älteren  Gestalt  darlegt  und  in  ihrer  syste- 
matischen Anlage  doch  zugleich  eine  Ge- 
schichte der  Landtage  vom  Beginn  des 
15.  Jahrh.  bis  zum  Jahr  1537  enthält, 
liegt  in  10  oder,  mit  den  Aktenbeilagen, 
in  nahezu  15  Druckbogen  vor.  Die  Aus- 
gabe der  Akten,  beginnend  mit  Dezember 
1537,  schliesst  sich  an  und  wird  mit  25 
bis  30  Bogen  das  Ende  des  ersten  Bandes 
erreichen. 

Die  Bearbeitung  der  Jülich-Bergi- 
schen Landtagsakten  II.  Reihe  hat 
Herr  Dr.  Koch  in  Düsseldori*  unter  Lei- 
tung des  Herrn  Geh.  Archivrat  Dr.  Har- 
less  übernommen.  Bisher  sind  die  Land- 
tags-Kommissions-Akten  von  Jülich-Berg, 
1615 — 1624,  die  Verhandlungen  der  Bergi- 
schen Landstände  und  der  Ritterschaft  aus 
derselben  Zeit,  sowie  die  Landsteuerrech- 
nungen von  Jülich-Berg  bis  1619  durch- 
forscht und  registriert  worden.  Es  steht 
zu  hoffen,  dass  die  Arbeiten  energisch 
weiter  gefördert  werden. 


Googk 


55    — 


56 


Von  dem  II.  Bande  der  älteren  Ma- 
trikeln der  Universität  Köln  liegt 
die  Namenliste  bis  1510  in  Abschrift  vor. 
Da  seit  den  20er  Jahren  des  16.  Jahrh. 
eine  starke  Abnahme  des  Besuchs  der 
rheinischen  Hochschule  stattgefunden  hat, 
so  ist  zu  erwarten,  dass  die  Abschrift  der 
Matrikel  bis  1559  und  damit  gleichzeitig 
das  Hauptregister  bis  zum  nächsten  Jahre 
fertig  gestellt  werden  kann ;  dagegen  dürfte 
die  £rläuterung  noch  geraume  Zeit  bean- 
spruchen. Aus  den  artistischen  Dekanats- 
büchem  und  mehreren  bisher  unbekannten 
llotuli  der  Universität  sind  nachträglich 
wichtige  Ergänzungen  zu  dem  veröffent- 
lichten ersten  Bande  gewonnen  worden. 

Für  die  erste  Abteilung  der  von  Herrn 
Prof.  Menzel  bearbeiteten  erzbischöf- 
lich-kOlnischen  Regesten  bis  zum 
Jahre  1099  (dem  Antritt  Friedrichs  I)  ist 
die  Sammlung  der  von  den  Erzbischöfen 
und  tur  die  Erzbischöfe  angestellten  Ur- 
kunden, sowie  der  in  diese  Zeit  fallenden 
Briefe,  abgeschlossen.  Eine  reiche  Aus- 
beute an  Briefen  ergab  ein  Codex  der 
Trierer  Stadtbibliothek,  den  schon  Hein r. 
Jos.  Floss  (die  Papstwahlen  unter  den 
Ottonen)  benutzt  hatte.  Noch  etwa  50 
Originalurkunden,  die  sich  meist  in  Köln 
und  Düsseldorf  befinden,  sind  zu  verglei- 
chen und  zu  prüfen.  Viel  Zeit  und  Mühe 
verursachen  die  Untersuchungen  über  die 
ersten  Bischöfe  von  Köln  und  die  Ent- 
stehung des  Erzbistums.  Doch  wird  die 
Arbeit  in  diesem  Jahre  ihrer  Vollendung 
entgegen  gehen. 

Für  die  zweite  Abteilung  (1099—1304) 
war  Herr  Dr.  Rieh.  Knipping  haupt- 
sächlich damit  beschäftigt,  das  reichhaltige 
und  weit  zerstreute  chronikalische  Mate- 
rial zusammen  zu  tragen.  Daneben  wurde 
mit  der  Durchsicht  der  Urkundenlitteratur 
und  der  Sichtung  und  Bearbeitung  des 
schon  vorliegenden  Stoffes  fortgefahren. 
Bisher  unbekannte  Urkunden  konnten  noch 
den  Beständen  des  historischen  Archivs 
der  Stadt  Köln,  so  wie  der  zur  Reperto- 
risierung  der  kleinen  rheinischen  Archive 
angelegten  und  uns  freundlichst  zur  Ver- 
fügung gestellten  Sammlungen  aus  dem 
Kirchenarchiv  von  St.  Peter  in  Köln,  dem 
Klosterarchive    von   Grafenthal    und    den 


Stadtarchiven  von  Ahrweiler,  Duisburg, 
Goch,  Kempen  und  Kaikar  entnommen 
werden. 

Für  die  dritte  Abteilung  (1304—1414) 
war  Dr.  Moriz  Müller  thätig.  Seine 
Arbeit  bestand  hauptsächlich  darin,  die 
Urkunden  dieser  Zeit  aus  den  gedruckten 
Werken  zusammenzutragen  und  chrono- 
logisch zu  ordnen.  Bis  jetzt  sind  mehr 
als  3000  Xummem  zusammengebracht  und 
im  Hauptrepertorium  eingereiht. 

Voraussichtlich  wird  auch  die  vierte 
Abteilung,  die  die  Zeit  von  1414 — 1508, 
den  Schluss  des  ganzen  Werkes,  umfassen 
soll,  in  diesem  Jahre  durch  einen  weiteren 
Hilfsarbeiter  in  Angriff'  genommen  werden. 

Von  den  älteren  rheinischen  Ur- 
kunden wurden  im  Jahre  1893  die  Ur- 
kunden des  Klosters  Werden  a.  d.  Ruhr 
und  des  Marienstiftes  in  Aachen  durch 
Herrn  Prof.  Menzel  bearbeitet,  die  erste- 
ren  nach  dem  in  Leyden  beffndlichen  Co- 
dex Vossian.  Nr.  55,  die  letzteren  nach 
dem  in  Berliner  Codex  Lat.  quarto  Nr.  324. 
Mit  der  Bearbeitung  der  Urkunden  der 
grossen  Klöster  St.  Maximin,  Echternacli, 
Stablo,  Prüm  und  des  Erzstiftes  Trier 
wurde  fortgefahren.  Wenn  noch  etwa  60 
Urkunden,  die  an  zerstreuten  Orten,  in 
Coblenz,  Düsseldorf,  Köln,  Brüssel,  Paris 
aufbewahrt  werden,  verglichen  sind,  ist 
die  ganze  Sammlung,  die  sich  über  die 
Zeit  von  314 — KXK)  erstreckt,  abgeschlos- 
sen. Die  Vorlage  des  Manuskripts  wird 
ohne  Zweifel  noch  in  diesem  Jahre  er- 
folgen, so  dass  spätestens  zu  Anfang  des 
nächsten  Jahres  der  Druck  wird  beginnen 
können. 

Die  Stockung  in  der  Ausgabe  der  Z  u  n  f  t  - 
Urkunden  der  Stadt  Köln  konnte  aus 
dem  in  den  früheren  Berichten  erwähnten 
Grunde  nicht  beseitigt  werden. 

Das  Merlo'sche  Werk  ..Kölnische 
Künstler  in  alter  und  neuer  Zeit- 
ist in  sechs  Lieferungen  bis  zum  Artikel 
Kellerhofen  im  Buchhandel  erschienen; 
der  Druck  reicht  bis  zum  Buchstaben  M. 
Herr  Dr.  Lehrs  in  Dresden  hat  den 
Schluss  -  Abschnitt  über  die  ungenannten 
Monogrammisten  eingesandt,  womit  das 
ganze  Manuskript  dnickfertig  geworden  ist. 

Den  Beginn  des  Druckes  des  11.  Bandes 


-    57    - 

der  Akten  zur  Geschichte  der  Ver- 
waltung der  Stadt  Köln  im  14.  und 
15.  Jahrhundert  hat  Herr  Dr.  Walther 
Stein  in  Giessen  für  Pfingsten  zugesagt. 
Ihn  dem  I.  Bande  sofort  folgen  zu  lassen, 
wurde  er  durch  seine  Thätigkeit  für  den 
Hansischen  Geschichtsverein  gehindert. 

Die  Arbeiten  fiir  den  Geschicht- 
lichen Atlas  der  Reinprovinz  sind 
von  Herrn  Dr.  Wilh.  Fabricius  in  Darm- 
stadt eifrig  gefördert  worden.  Die  politische 
und  administrative  Einteilung  der  Rhein- 
lande im  Jahre  1789  liegt  in  7  Blättern 
teils  im  Reindruck,  teils  in  der  Zeichnung 
vor.  Eine  genaue  Prüfung  der  Karten 
durch  die  in  Frage  kommenden  Staats- 
archive in  Düsseldorf  und  Coblenz  und 
durch  berufene  Lokalforscher  erweist  sich 
aber  als  eine  dringende  Notwendigkeit  und 
wird  daher  das  Erscheinen  der  ersten 
Lieferungen,  jedoch  zum  Vorteil  des  Wer- 
kes, noch  etwas  verzögern.  Hr.  S c h  u  1 1  ei s 
ist  durch  die  Rücksicht  auf  seine  Gesund- 
heit veranlasst,  vorläufig  die  Arbeiten  an 
der  Karte  für  das  Jahr  1818  zurück  zu 
stellen.  Über  die  Fortführung  des  Atlas 
für  die  früheren  Geschichtsepochen  ist 
noch  kein  bestimmter  Plan  gefasst  worden ; 
die  Gesellschaft  wird  der  schwierigen  Frage 
erst  nach  Vollendung  der  in  der  Ausfüh- 
rung begriffenen  Karten  naher  treten. 

Bei  den  in  Angriff  genommenen  Vor- 
arbeiten für  die  von  Herrn  Geh.  Rat 
Ritter  geleitete  Ausgabe  der  Akten  der 
Jnlich-(-lcYischen  Politik  Kurbran- 
denburgs (161U  -1G40)  wurde  zunächst 
der  Zeitraum  vom  Fall  der  Festung  Jülich 
bis  zum  Xantencr  Vertrag  (IHIO  Sept.  bis 
1614  Nov.),  als  der  für  alle  späteren  Ent- 
wickelungen  grundlegende,  ausgeschieden 
und  vorzugsweise  ins  Auge  gefasst.  Der 
Leiter  des  Unternehmens  suchte  bei  einem 
mehrwöchentlichen  Aufenthalt  in  Berlin 
und  Dresden  und  bei  wiederholten  Be- 
suchen in  Düsseldorf  eine  Übersicht  über 
die  in  den  dortigen  Staatsarchiven  enthal- 
tenen Akten  zu  gewinnen.  An  der  Hand 
der  von  ihm  angelegten  Verzeichnisse  hat 
dann  Herr  Dr.  Löwe  die  Arbeit  des  Ex- 
cerpierens  und  Abschreibens  begonnen. 
Das  Material,  welches  er  zu  bewältigen 
hat,  ist  ein  sehr  umfassendes  und  bezieht 


—    58    — 

sich  ebensowohl  auf  die  inneren  Verhält- 
nisse der  Jülicher  Lande  —  die  Ausgleich- 
ung der  Ansprüche  der  drei  kirchlichen 
Bekenntnisse,  die  Organisation  der  landes- 
fürstlichen Verwaltung  und  ihr  Streit  mit 
den  Vertretern  der  alten  Ordnung  der 
Dinge,  die  bis  auf  den  endlichen  Bruch 
gespannten  Verhältnisse  der  brandenburgi- 
schen und  neubnrgischen  Regierung  — , 
als  andererseits  auf  die  auswärtige  Politik, 
in  der  Brandenburg  seine  Jülicher  An- 
sprüche vertritt.  In  letzterer  Beziehung 
wird  es  daher  für  uns  eine  willkommene 
Entlastung  sein,  wenn  recht  bald  die  von 
anderer  Seite  in  Angriff  genommene  Aus- 
gabe der  Protokolle  und  Gutachten  des 
kurbrandenburgischen  Geheimrats  fiir  diese 
Jahre  erfolgt  und  wir  hinsichtlich  der 
massgebenden  Gesichtspunkte  der  kurbran- 
denburgischen Politik  auf  die  dort  mitge- 
teilten Akten  verweisen  können. 

Über  die  Quellen  zur  ältesten  Ge- 
schichte des  Jesuitenordens  in  den 
Rheinlanden  (1543— 1582)  berichtet  Herr 
Stadtarchivar  Dr.  Hansen:  Im  Laufe  des 
Jahres  1893  wurden  die  Monats-,  Vier- 
monats-, Halbjahrs-  und  Jahresberichte  der 
Kölnischen  Jesuitenniederlassung  bis  zum 
Jahre  1582,  soweit  ihr  Inhalt  historisch 
wertvoll  ist,  durch  Abschriften  und  Aus-, 
zöge  für  die  Publikation  vorbereitet.  Ebenso 
wurde  ein  guter  Teil  der  Korrespondenzen 
von  P.  Leonhard  Kessel  und  P.  Johannes 
Rhetius  aus  den  Jahren  1543  1570  bear- 
beitet. Die  Gesichtspunkte,  nach  denen 
die  Auswahl  aus  dem  sehr  reichhaltigen 
Material  getroffen  wurde,  sind  einmal  der 
Anteil,  der  dem  Kölner  Kollegium  und 
seinen  Mitgliedern  an  der  inneren  Ent- 
wicklung des  Ordens  zukam,  auf  der  an- 
deren Seite  die  Wirksamkeit  des  Kölner 
Kollegiums  in  religiöser  und  pädagogischer 
Beziehung.  Das  Kölner  Material,  über 
das  ich  in  den  Mitteilungen  aus  dem  Köl- 
ner Stadtarchiv  XXIII,  283  ff.  eine  Zu- 
sammenstellung veröffentlicht  habe,  wurde 
durch  Nachforschungen  in  der  Stadtbiblio- 
thek in  Trier,  in  der  Gymnasialbibliothek 
zu  ('Oblenz,  sowie  in  der  Kempisschen 
Bibliothek  zu  Kendenich  ergänzt-,  wider 
Erwarten  ergab  die  Durchsicht  der  heute 
in  der  Mainzer  Stadtbibliothek  aufbewahr- 


—    59    — 

ten  Akten  des  Jesuitenkollegiums  zu  Mainz, 
in  welchem  früher  das  Archiv  der  rheini- 
schen Jesuitenprovinz  beruhte,  keine  Bei- 
träge fiir  die  Zeit  bis  1582,  die  zunächst 
allein  in  Betracht  kommt. 

Die  Veröffentlichung  des  Materials  wird 
voraussichtlich  im  nächsten  Jahr  erfolgen 
können. 

Zwei  neue  Veröffentlichungen  sind  im 
Verflossenen  Jahre  von  der  Gesellschaft  in 
Aussicht  genommen  worden: 

Ein  Katalog  der  im  Rheinlande 
entstandenen  Inkunabeln  wird  von 
Herrn  Bibliotheks- Assistenten  Dr.  E.  Voul- 
li^me  in  Bonn  bearbeitet.  Unzweifelhaft 
bildet  ein  Inkunabelkatalog  der  rheinischen 
Drucke  eine  für  die  Geschichte  des  Buch- 
druckes und  die  Kulturgeschichte  nicht  zu 
unterschätzende  Quelle.  Da  der  Schwer- 
punkt der  Arbeit  in  der  Vollständigkeit 
der  Bibliographie  liegt  imd  andererseits 
diese  selbst  das  Hauptmaterial  für  die  Dar- 
stellung der  geschichtlichen  Entwicklung 
des  Kölner  Buchdrucks  liefern  wird,  so 
hat  Dr.  Voulliäme  damit  begonnen,  ein 
sämtliche  bisher  bekannten  Drucke  ent- 
haltendes Repertorium  zusammenzustellen. 
Schon  jetzt  ergiebt  sich,  dass  Ennens 
Schätzung  der  Kölner  Inkunabeln  auf 
höchstens  800  Nummern  vielleicht  um  die 
Hälfte  zu  niedrig  gegriffen  ist.  300  Num- 
mern, der  Kölner  Stadtbibliothek  und  der 
Berliner  Kgl.  Bibliothek  angehörig,  sind 
bisher  völlig  bearbeitet  worden. 

Schliesslich  hat  der  Vorstand  den  Plan 
einer  von  Herrn  Prof.  Dr.  Gothein  be- 
absichtigten Herausgabe  von  Urkunden 
und  Akten  zur  Geschichte  des  Han- 
dels und  der  Industrie  in  Rhein- 
land und  Westfalen  gutgeheissen.  Eine 
nähere  Mitteilung  über  dieses  wichtige 
Unternehmen  bleibt  vorbehalten. 

Denkmälerstatistik  der  Bheinpromm.  Am 
7.  Dezember  1893  starb  zu  Köln  Herr 
Baumeister  Heinrich  Wiethase,  der 
der  Kommission  seit  dem  Beginn  ihrer 
Thätigkeit  angehört  hat. 

Seit  der  vorigjährigen  Hauptversamm- 
lung wurde  zunächst  im  Sommer  1893  das 
dritte,  Stadt  und  Kreis  Essen  behandelnde 
Heft  des  zweiten  Bandes  veröffentlicht. 
Ihm   sind   die   ausführlichen   Sachregister 


—    60    — 

und  Künstlerverzeichnisse  für  den  ganzen 
zweiten  Band,  dessen  Abschluss  es  bildet, 
beigegeben  worden. 

Soeben  erschien  das  erste  Heft  des 
dritten  Bandes,  welches  der  Stadt  und  dem 
Kreise  Düsseldorf  gewidmet  ist.  Die  wei- 
teren Hefte  dieses  Bandes,  die  die  Städte 
und  Kreise  Remscheid,  Barmen,  Elberfeld, 
Mettman  und  Solingen  zu  behandeln  haben, 
werden  ohne  Aufschub  zum  Druck  gelangen, 
so  dass  der  dritte  Band  jedenfalls  noch 
im  Laufe  dieses  Jahres  vollendet  wird. 

Die  Aufnahmen  in  den  für  den  vierten 
Band  bestimmten  Kreisen  Krefeld,  Glad- 
Neuss  und  Grevenbroich  wurden  im  Lanfe 
des  Jahres  1893  vollständig  fertiggestellt: 
auch  die  Bereisung  dieser  Kreise  hat  statt- 
gefunden und  der  Verfasser  des  Werkes, 
Herr  Dr.  Paul  Giemen,  ist  mit  der  Aus- 
arbeitung des  Textes  beschäftigt  Es  ist 
somit  begründete  Aussicht  dafür  vorhan- 
den, dass  das  erste  Heft  des  vierten  Ban- 
des noch  gegen  Ende  des  laufenden  Jahres 
veröffentlicht  werden  kann. 

Die  Aufnahmen  in  den  dem  fünften 
Band  überwiesenen  Kreisen  Bergheim,  Eus- 
kirchen, Rheinbach,  Bonn  und  Köln-Land 
sind  eifrig  gefördert  und  zum  Teil  bereits 
fertig  gestellt  worden.  Die  Bereisung  dieser 
Kreise  wird  im  Laufe  dieses  Jahres  be- 
ginnen. Auch  im  Siegkreise,  wie  in  den 
Kreisen  Mülheim  am  Rhein,  Wipperfürth, 
Gummersbach  und  Waldbroel,  die  im 
sechsten  Bande  zur  Bearbeitung  gelangen 
sollen,  wurden  einzelne  Aufiiahmen  gemacht. 

Die  Kommission  darf  mit  Genugthuiing 
hervorheben,  dass  die  bisherigen  Veröffent- 
lichungen ungeteilte  Anerkennung  und  viel- 
fache litterarische  Verwertung  gefunden 
haben;  wie  im  vorigen  Jahre  hat  sie  für 
das  Entgegenkommen  und  die  wirksame 
Hilfe  allen  von  ihr  in  Anspruch  genom- 
menen Behörden  und  Privatpersonen  aufs 
wärmste  zu  danken. 


Vereinsnachrichten 

unter  Redaction  der  Vereinsvorstande. 
Karlsruhe.    Altertumsverein.   Sains-35, 
tag    den    25.    Febr.    fand    die    General- 
versammlung des   Vereins    statt,   verbun- 
den   mit    Vorstandswahl.      Deiv  bisherige 


I.      I>eiv 
OOgU 


—    61    — 

Vorstand  wurde  wiedergewählt.  Geh.  Rat 
Wagner  referierte  über  seine  Ausgra- 
bungen bei  Buchig,  Amt  Bretten.  Schon 
1845  waren  dort  Funde  römischer  Her- 
kunft gemacht  worden.  Es  wurde  ein 
kleines  Gebäude  aufgedeckt,  5  ni  lang. 
Gefundene  Topfscherben  und  Beschläge 
gehören  dem  Mittelalter  an,  dem  auch 
wohl  der  Bau  zugehört. 

36.  Nach  der  Vertagung  über  den  Sommer 
hielt  Prof.  Rosenberg  am  30.  No?.  1893 
einen  Vortrag  über  ein  romanisches  Kunst- 
werk in  St.  Trudpert.  Es  handelt  sich 
um  ein  Kreuz  des  11.  Jahrhunderts.  Die 
Untersuchung  wird  im  „Schau  ins  Land** 
erscheinen.  Geh.  Rat  Wagner  berichtet 
vorläufig  über  in  Angriff  genommene  Aus- 
grabungen einer  römischen  Villa  mit  Fres- 
ken bei  Wössingen. 

37.  Am  14.  Dez.  1893  berichtete  Maler 
Petzet  über  eine  Reise  nach  Island  unter 
Vorweis  von  Bildern  und  Studien. 

38.  Strassburg.  Gesellschaft  zur  Er- 
haltung der  historischen  Denkmä- 
ler. Sitzung  vom  18.  Januar  1893.  Auf- 
nahme von  17  neuen  Mitgliedern.  —  Herr 
Martin  berichtet  über  die  vorhandenen 
sehr  ungleichen  Bestände  der  einzelnen 
Lieferungen  des  Hortus  ddiciarum  und  der 
^Mitteilungen^ ;  es  wird  beschlossen,  diese 
den  Mitgliedern  der  Gesellschaft  zu  er- 
mässigtem  Preise  abzulassen.  —  Herrn 
Kreisdirektor  Pöhlmann  in  Schlettstadt 
werden  300  M.  zur  Eröffnung  eines  Tu- 
malus  zur  Verfugung  gestellt.  —  Herr 
Salomon  berichtet  über  einige  notwen- 
dige Reparaturen  an  der  Ruine  Birkenfels, 
um  deren  Vornahme  die  Stadt  Oberehn- 
heim  als  Eigentümerin  zu  ersuchen  ist, 
sowie  über  den  basfatfigen  Zustand  der  in 
Privatbesitz  befindlichen  Ruine  Rathsam- 
liausen.  Die  auf  etwa  8000  M.  geschätz- 
ten Kosten  übersteigen  weit  die  der  Ge- 
sellschaft zu  Gebote  stehenden  Mittel.  — 
Auf  Vorschlag  des  Herrn  Dacheux  sollen 
dem  nächsten  Bande  [XVI]  der  Mitteilun- 
gen ein  Abdruck  der  Statuten,  ein  Mit- 
gliederverzeichnis und  eine  Übersicht  über 
die  Thätigkeit  der  Gesellschaft  beigegeben 
werden.     [Ist  geschehen.] 

39.  Sitzung  vom  8.  März.  Herr  Dacheux 
verweist  auf  den  ausgestellten  Gipsabguss 


—    62    — 

der  Frauenbüste  von  St.  Fides  (n.  17).  — 
Die  Bewilligung  von  500  M.  seitens  der 
Regierung  zur  Restaurierung  der  Heiden- 
mauer unter  Aufsicht  des  Oberförsters 
Herrn  Koch  legt  die  Befürchtung  zu  tief 
eingreifender,  den  Charakter  des  Bauwer- 
kes beeinträchtigender  Vornahmen  nahe, 
daher  die  Gesellschaft  ein  Gesuch  an  die 
Regierung  richtet,  vor  Beginn  der  Arbeiten 
über  die  geplante  Restauration,  deren  Not- 
wendigkeit und  Art  gehört  zu  werden.  — 
Auf  den  Bericht  des  Herrn  Keller  über 
die  an  bemerkenswerten  Kunstwerken  reiche 
Kirche  von  Eschau  wird  beschlossen,  der 
Regierung  deren  Aufnahme  unter  die  histori- 
schen Denkmäler,  sowie  deren  Restaurie- 
rung zu  empfehlen.  —  Desgleichen  soll, 
auf  Antrag  des  Herrn  Dacheux,  die  Re- 
gierung um  Erhaltung  des  romanischen 
Turms  und  des  gotischen  Chors  der  Kirche 
von  Berg  bei  Saar-Ünion  ersucht  werden; 
ebenso  verdient  der  erhöhte  und  befestigte 
Kirchhof  an  der  zum  Abbruch  bestimmten 
Kirche  zu  Westhausen  bei  Benfeld  als 
merkwürdiges  Beispiel  einer  ländlichen  Be- 
festigung in  der  Ebene  erhalten  zu  werden. 

—  Herr  Dacheux  legt  verschiedene  beim 
Bau  des  Strassburger  Hafens  zum  Vor- 
schein gekommene  und  von  den  Herren 
Winterhalter  und  Stadtbaurat  Ott  mit- 
geteilte Altertümer  römischer  Zeit  vor 
(Ringe,  Münzen,  Bruchstücke  von  Statuet- 
ten u.  s.  w.).  Ein  Finger  einer  kolossalen 
Erzstatue  ist  mit  manchem  Andern  unter 
der  Hand  verkauft  worden.  Herr  Ott  wird 
zum  korrespondierenden  Mitgliede  ernannt. 

—  Anerbieten  von  Schriftenaustausch  wer- 
den teils  angenommen  (Nancy),  teils  in 
Erwägung  gezogen  (französ.  Unterrichts- 
ministerium). —  Herr  Architekt  Clauss 
hat  der  Gesellschaft  einige  früher  bei  Neu- 
bauten im  Bürgerspital  gefundene  Antiqui- 
täten übermittelt.  —  Zehn  neue  Mitglieder 
werden  aufgenommen.  —  Frhr.  v.  Müllen • 
heim-Rechberg  hat  seine  Schrift  „Das 
Geschöll  der  Müllenheim  und  Zorn,  Strass- 
burg 1893",  Herr  Pfarrer  Walter  die 
seinige  „T/n  vülage  tUsparu,  Bibletiheim'', 
Molsh.  1890,  geschenkt.  —  Das  Anerbie- 
ten des  Herrn  Majors  Kindler  v.  Knob- 
loch in  Berlin,  das  von  ihm  gesammelte 
Material  zu  einem  Elsässisrhen  Geschlech- 


—    63    ~ 

terbuch  zu  bearbeiten,  soll  der  Regierung 
empfohlen  werden,  sobald  ein  Voranschlag 
über  die  Kosten  vorliegt.  -  Eine  von 
Herrn  Winterhalter  angeregte  Beteili- 
gung der  Gesellschaft  an  der  Spitzerschen 
Auktion  in  Paris  hinsichtlich  der  dort  etwa 
vorhandenen  Alsatica  muss  bei  der  Be- 
schränktheit der  Mittel  aufgegeben  werden. 
40.  Sitzung  vom  26.  April.  Aufnahme  von 
16  neuen  Mitgliedern;  Herr  Major  Kind- 
ler V.  Knobloch  wird  zum  korrespon- 
dierenden Mitgliede  ernannt.  —  Eine  auf 
Anregung  der  Regierung  unternommene 
Besichtigung  der  Heidenmauer,  an  der 
Herr  Wiegand  teilgenommen  hat,  lässt 
die  geplanten  Restaurationsarbeiten  (n.  39) 
als  höchst  harmlos  erscheinen.  Herr 
Salomon  warnt  dagegen,  unter  Hinweis 
auf  frühere  Ermittelungen  und  Gutachten, 
vor  jeglichem  Eingriff  und  jeglicher  Er- 
gänzung des  gegenwärtigen  Bestandes,  wäh- 
rend Herr  Michaelis  wenigstens  die  Ber- 
gung der  herabgefallenen  oder  herabge- 
stossenen  Blöcke  wünschenswert  findet. 
Schliesslich  wird  Herr  Winkler  ersucht, 
bei  den  bevorstehenden  Arbeiten  darüber 
zu  wachen,  dass  keine  willkürlichen  Neu- 
bauten an  der  Heidcmmauer  stattfinden.  — 
Die  Ausstellung  eines  von  Herrn  Stienne 
ergänzten  Abgusses  der  Schlettstädter 
Frauenbüste  (n.  17)  gibt  zu  einer  Be- 
sprechung über  die  dargestellte  Persönlich- 
keit Anlass.  Herr  Dacheux  legt  dar, 
dass  es  nicht  die  zur  Zeit  des  Baues  der 
Kirche  (1094)  etwa  TOjährige  Hauptstifte- 
rin  Gräfin  Hildegard  sein  könne,  vielleicht 
aber  deren  etwa  vierzigjährige  Tochter  und 
Mitstifterin,  Gräfin  Adelheid  (vgl.  Mitth. 
XVI,  S.  15  *  ff.,  mit  den  Bemerkungen 
Herrn  Seders  über  die  Gewänder  ebda. 
S.  11*  ff.  und  4  Tafeln).  Andere  hielten 
auch  eine  spätere  Persönlichkeit  nicht  für 
ausgeschlossen.  —  Eine  Anzahl  der  Ge- 
sellschaft gelÄiriger  Gegenstände  wird  be- 
hufs einer  Ausstellung  clsässischer  Denk- 
mäler und  Kunstgegenstände  im  Karomer- 
zellschen  Hause  der  hiesigen  Gesellschaft 
von  Kunstfreunden  leihweise  zur  Verfügung 
gestellt.  —  Der  Schriftenaustausch  mit 
Paris  (n.  89)  wird  beschlossen.  —  Herr 
Salomon  wird  ersucht,  einen  romanischen 
Täufstein  in  Bläsheim,  auf-  den  Herr  Ed. 


--    64    - 

Schneegans  in  Heidelberg  die  Aufmerk- 
samkeit gelenkt  hat,  zu  untersuchen.  — 
Herr  Wink  1er  spricht  über  die  in  den 
Vogesen  häufigen  Ringwälle,  in  denen  oft 
Schmelzmassen  vorhanden  seien,  und  be- 
antragt eine  Ausgrabung  am  Sommerberg 
bei  Kaisersberg,  die  für  den  Sommer  in 
Aussicht  genommen  wird.  —  Herr  Knoll 
lenkt  die  Aufmerksamkeit  auf  ein  sehr 
umfassendes  und  ergiebiges  Totenfeld  bei 
Hochfelden,  sowie  auf  Spuren  einer  römi- 
schen Strasse  ebenda.  —  Herr  Schricker 
berichtet  über  das  von  Herrn  Dacheux 
und  ihm  jüngst  untersuchte  frühgotische 
Friedhofskirchlein  in  Maursmünster,  mit 
einem  besonders  bemerkenswerten  Flügel- 
altar, und  wünscht  dessen  Aufnahme  unter 
die  historischen  Denkmäler  des  Reichslan- 
des. Zunächst  werden  auf  Antrag  des 
Herrn  Dacheux  200  M.  zu  Arbeiten  an 
der  Kapelle  zur  Verfügung  gestellt.  —  I>a 
die  Stadt  Oberehnheim  wohl  das  Holz  zu 
den  Gerüsten,  aber  nicht  das  Geld  ftir  not- 
wendige Reparaturen  an  der  Ruine  Birken- 
fels (vgl.  n.  38)  zu  bewilligen  geneigt  ist, 
beschliesst  die  Gesellschaft  auf  Antrag  des 
Herrn  Salomon  500  M.  für  diesen  Zweck 
auszuwerfen.  —  Herr  ('hristmann  schenkt 
der  Gesellschaft  zwei  photographische  Auf- 
nahmen der  Büste  von  St.  Fides  (n.  17). 
—  Herr  Schlosser  berichtigt  einen  Irr- 
tum in  der  Aufstellung  eines  Sarges  von 
Rimsdort  (1892  n.  188)  im  Museum  der 
Gesellschaft,  und  übergibt  im  Namen  des 
llerni  Wack  in  Rosheim  eine  Anzahl 
dort  in  einer  Sandgrube  gefundener  Gegen- 
stände. 

Verlag  der  Fr.  Lintz'schen  Bachhandlung  in  Trier : 

Def  Dom  8^«  Trier 

in  seinen  drei  Hauptperioden: 

der  RinischeD,  itr  f riDkisckfD,  der  lUnuisdiei, 

beschrieben  und  durch  86  Tafeln  erlAntert 
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J.  N.  von  Wilmowsky. 

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Pr«f.  Htttnar  n.  Dr. 
Tri«. 


Mm«lalt«r  und  NMzalt 

redigiert  Ton  . 

Arohirar  Dr.  Hantm, 

K5IIL 


der 


Westdeutschen  Zeitschrift  für  Geschichte  und  Kunst, 

m^Meh  Organ  der  historiscIi-aitiqiariMlieA  YereiB«  cn  Baeksang,  BirkenfeU,  DiLwel- 

dorf,  Fraakfirt  a.  N.,  Karlsrmke,  Manilieiii,  Neti,  Neass,  Prüm,  Bftjtr,  Strasskarg, 

Trier,  Woras,  sowie  des  anthropologiseliea  Vereins  in  Stattgart 

♦ 

1894. 


April  &  Mai. 


JahrgMS  Xni,  Mr.  4  &  5. 


Des  Korreepondensblatt  enobeint  in  einer  Auflege  von  4000  Exemplaren.    Inserate  4  tt  Pfg.  fttr  die 

gtepAltene  Zeile  werden  Ton  der  Terlagshandlnng  and  allen  InseraUn-Bureans  angenommen,  Beilagen 

nach  Uebereinknnll.  —  Die  Zelteohrift  ereoheint  Tierteljfthrlieh,  da«  Korretpondensblatt  monatlich.  «- 

Abonnementapreit  15  Mark  für  die  Zeiteehrift  mit  Korreepondeniblatt,  für  leUUrei  allein  5  Mark. 

91^   Beiträge  fttr  die  YorrOmlBche  und  rOmlBcbe  Abteilang  sind  an  Dr.  Lehner  (Trier,  Provinaialmasenm)! 
für  Mittelalter  and  Neaseit  an  Dr.  Hmmii  (Köln,  Stodtarchir)  sa  senden. 


Neue  Funde. 

41.  Sehr  interessante  prähistorische  Funde 
hat  Dr.  Nu  e  seh  aus  Schaff  hausen  auf 
dem  Gebiete  des  dortigen  Kantons  am  Aus- 
gang des  Freudenthals,  am  Schweiiers- 
bild  gemacht.  Dreissig  Meter  über  dem 
Thalgrund  am  Fuss  einer  überhängenden 
Felswand  hat  Dr.  Nüesch  in  den  Jahren 
1802  und  1893  in  sorgfältigen  Ausgrabun- 
gen eine  Kulturschicht  nach  der  anderen 
al^ehoben  und  dabei  folgende  Reihenfolge 
verschiedener  Besiedlungen  festgestellt : 
Unmittelbar  über  dem  jüngsten  Gletscher- 
scbutt  finden  sich  Gesteinstrümmer  ge- 
mengt mit  gelbem  Lehm,  welcher  erfüllt 
ist  mit  Knochen  kleiner  Nagetiere,  die  in 
heutiger  Zeit  nur  noch  die  Tundragebiete 
Nordsibiriens  bevölkern,  Lemminge,  Ziesel, 
Zwerghamster,Pfeifha8e.  Über  dieser  Schicht 
folgt  ein  neues  Lager  von  Gesteinstrüm- 
mem  und  spdann  eine  40  cm  dicke  Schicht, 
enthaltend  eine  Masse  zerschlagener  Tier- 
knochen imd  Artefakte  aus  Stein,  Hom 
undKnochen ;  die  Knochen  gehören  grössten- 
teils dem  Renntier  an,  femer  dem  Wild- 
pferd, dem  sibirischen  Steppencsel,  dem 
Schneehasen,  dem  Eisfuchs  u.  a.  Als  Ar- 
*  tefakte  erscheinen  Hämmer,  Messer,  Bohrer, 
Pfeil-  and  Lanzenspitzen,-  aus  Feuerstein 
geschlagen,  Dolche,  Nadeln  und  Pfriemen 
aus  Hom  und  Knochen.  Am  merkwür- 
digsten sind  mehrere  eingeritzte  Zeich- 
nungen auf  Renntierhorn  und  Kalkstein, 
das  Renntier,  den  Wildesel,  das  Pferd  dar- 


stellend. Alles  das  ist  bedeckt  von  einem 
mächtigen  Lager  Gesteinsschutt ,  ohne 
Fundstücke,  und  nun  folgt  eine  Schicht 
humusreichen  Gerölls  mit  den  Überresten 
einer  neuen  Tierwelt  und  einer  neuen 
Kulturepoche.  An  die  Stelle  der  Bewoh- 
ner der  Tundren  und  Steppen  treten  die 
Bewohner  des  europäischen  Waldes,  Hirsch, 
Reh,  Bär  und  Wolf  neben  Rind  imd  Torf- 
schwein, und  die  menschlichen  Überreste 
sind  polierte  Steinäxte  und  Steinbeile,  wie 
man  sie  in  den  Pfahlbauten  findet.  Diese 
Schicht,  in  welcher  sich  einzelne  Menschen- 
gräber befinden,  geht  in  den  modernen 
Humus  über,  in  dem  ab  und  zu  Gegen- 
stände aus  Bronze  und  Eisen  liegen.  Wie 
das  Gutachten  von  drei  schweizerischen 
Fachmännern  bemerkt,  hat  bis  jetzt  keine 
andere  Fundstelle  die  Reihenfolge  der 
ältesten  Kulturepochen  in  so  klarer  Weise 
gezeigt  und  zugleich  auch  den  Wechsel 
des  Klimas,  der  Vegetationsdecke  und  der 
Tierwelt  des  Landes  vor  Augen  geführt. 
Zugleich  wird  heim  Schweizersbild  er- 
sichtlich, dass  die  Zeiträume,  welche  die 
Gegenwart  des  Renntierjägers  von  derje- 
nigen des  primitiven  Pfahlbauers  trennen, 
grösser  sind  als  diejenigen,  welche  zwischen 
unserer  Kultur  und  derjenigen  der  Pfahl- 
bauten liegen.  [Zeitungsbericht]. 

Foibach.   [ROmische  Ausgrabungen.]   Auf  42. 
dem  Herapel  bei  Forbach  in  Lothringen 
werden  seit  einigen  Wochen  grössere  Aus- 
grabungen   vorgenommen.      Der    Herapel 
'"■" '  O' 


-    67    -^ 

ist  eine  aus  dem  von  Spicbern  bis  St.  Avold 
sich  hinziehenden  Höhenrücken  scharf  vor- 
springende,  nach  drei  Seiten  steil  abfal- 
lende Anhöhe,  die  schon  seit  Jahrhunder- 
ten als  eine  Fundstätte  fOr  römische  Alter- 
tümer bekannt  ist.    Zu  verschiedenen  Zei- 
ten, zuletzt  noch  1884,  haben  Ausgrabun- 
gen  stattgefimden.     Durch  dieselben   ist 
festgestellt  worden,  dass  die  Anhöhe  früher 
eine   römische   Befestigung    zum   Schutze 
der    hier    befindlichen    Strassenkreuzung 
trug.    Die  südwärts  von  Metz  über   Be- 
ningen kommende  Strasse  teilte  sich  näm- 
lich  am  Ostausgange   der  Befestigung  in 
zwei  Arme,  in  einen  noch  erhaltenen  rech- 
ten, der  an  Falkenberg  vorbei  über  Teut- 
lingen  nach  Strassburg  ging,  und  in  einen 
linken,  der  sich  über  Morsbach  nach  der 
Saar  zuwandte.     Durch  jene  Ausgrabun- 
gen ist  weiterhin  festgestellt  worden,  dass 
die    Befestigung    aus    einer    mit    Türmen 
wohlbewehrten  festen  Umfassungsmauer  in 
Form  eines  Dreiecks  bestand.  Der  schmale 
Sattel,   durch   den   die  Anhöhe   mit   der 
Hochfläche  zusammenhängt,  war  ausserdem 
noch  durch  einen  Erdwall  geschüt/t.    Auf 
dem  höchsten  Punkte  des  Hcrapols  stand 
ein   dem  Apollo   gewidmeter  achteckiger 
Tempel,    dessen    gewaltige    Grundmauern 
1884  blosgelegt  wurden.    Dabei  entdeckte 
man  zahlreiche  römische  Waffen,  Münzen 
und  Urnen,  ferner  ein  Apothekerlahorato- 
rium,   eine    Schmiede werkstättc    und   den 
vor  dem  Ostausgange  gelegenen  Gräber- 
platz der  Besatzung,   der  eine  besonders 
reiche  Ausbeute  an  Waffen  und  gläsernen 
Gefässen  lieferte.     Durch   die   gegenwär- 
tigen Ausgrabungen  ist  nun  der  nördliche 
Eckturm  des  Heerlagers,  femer  ein  Stück 
der  Schutzmauer   biosgelegt   worden,   die 
sich  im  Zickzack  nach  Rossbrücken  hin- 
zieht.   Hinter  der  Mauer  sticss  man  auf 
die  Grundmauern  von  Wohngebäuden,   an 
deren  Freilegimg    jetzt   gearbeitet  wird; 
dabei  wurde  auch  ein  gut  erhaltener  Brun- 
nen entdeckt.     Die  Ausgrabungen  haben 
schon  zahlreiche  Münzen  (meist  mit  dem 
Bildnisse   des  Kaisers  Konstantin),   einen 
Minerva-Kopf,  femer  Werkzeuge  aller  Art, 
Spangen,  Ringe,  Nadeln,  Schlüssel,  Lanzen- 
spitzen  zu  Tage  gefördert. 

[Zeitungsbericht]. 


--    68    — 

Rdmltche  GeMudereste  bei  Heppenheim  43 
an  der  Bergstrasse.  Im  Auftrag  des  llistor. 
Vereins  f.  d.  Grossh.  Hessen  untersuchte 
Herr  Giess  von  Heppenheim  die  südlich 
von  der  Stadt  am  Abhang  des  Odenwalds 
gelegene  Flur  Altkirch,  auf  der  der  Sage 
nach  die  älteste  Kirche  von  Heppenheim 
gestanden  haben  soll.  Die  Ausgrabungen 
ergaben  in  1  m  Tiefe  die  Reste  eines  rö- 
mischen Gebäudes,  die  von  einem  tiefen 
Hohlweg  von  Norden  nach  Süden  durch- 
schnitten werden.  Auf  1,18  m  breitem 
Fundament  erhebt  sich,  an  manchen  Stellen 
noch  erhalten,  eine  0,90  m  breite  Schichten - 
mauer,  die  auf  der  Westseite  des  Hohl- 
wegs nach  2  Seiten  hin  auf  12,5  und  15  m 
verfolgt  werden  konnte.  Blosgelegt  wurde 
die  Südwestecke  mit  einer  merkwürdigen 
Verstärkung  nach  Aussen.  Sigillataschcr- 
ben  und  zahlreiche  Bruchstücke  von  grossen 
Ziegeln  erwiesen  den  röm.  Ursprung  des 
Gebäudes.  Östlich  vom  Hohlweg  wurde 
die  südöstliche  Ecke  blosgelegt  und  da- 
durch festgestellt,  dass  die  südliche  Mauer- 
linie eine  Länge  von  18,60  m  aufwies. 
Am  Einspruch  der  Gmndeigentümcr  schei- 
terte der  Plan,  die  ganze  Anlage  weiter 
auszugraben  und  einen  genauen  Grundriss 
des  Gebäudes  zu  gewinnen.       Anthes. 

Burg  Birkenfeid.  [RSmisciier  Begräbnis- 44. 
platz.]  An  dem  im  Korrbl.  ven  1892  Nr.  96 
näher  beschriebenen  Platze  neben  dem 
„Rennweg"  sind  abermals  durch  Zufall 
beim  Kiesgraben  alte  Gefasse  und  zwar 
zum  grossen  Teil  von  unzweifelhaft  rö- 
mischer Art  zum  Vorschein  gekommen,  in 
einer  Zahl,  wie  man  sie  kaum  nach  den 
früheren  zufölligen  und  planmässigen  Aus- 
grabungen noch  erwartet  hätte.  Während 
die  meisten,  Kruge,  Urnen,  Teller,  nur  in 
kleinen  Bnichstücken  aufgelesen  worden 
sind,  ist  ein  Teller  von  sorgfältiger  Arbeit 
imgewöhnlich  gut  erhalten;  ziemlich  gut 
ein  einhenkliges  Grabkriiglein,  26  cm  h., 
22  cm  Dm.  Besondere  Beachtung  ver- 
dient eine  kleine  Schale  von  terra  sigillata 
—  Fuss  5*/»  cm  Dm.,  grösste  Weite  vom 
oberen  Rande  IV jt  cm,  Höhe  5'/s  cm  — 
von  gefalliger  Form  mit  dem  Tupferstem- 
pel OF  aSSI.  Wie  von  dem  mutmasslichen 
F  die  Querbalken  nicht  mehr  erkennbar 
sind,  so  ist  der  folgende  Buchstabe  gsuiE 


tcrwischt,  A  aber  trotz  der  Verstümmö- 
hing  oben  unzweifelhaft.  So  wird  denn 
wohl  der  bekannte  Stempel  OFBASSI 
(officina  Bassi)  anzunehmen  sein. 

Birkenfeld.  Back. 

45.  Differten,  Kreis  Saarloiüs.  [RSmitcbe 
Fmide.]  Vor  einigen  Wochen  wurde  beim 
Abbruch  der  alten  Kirche  von  Diiferten, 
einem  etwa  8  km  sudlich  von  Saarlouis 
gelegenen  Orte,  eine  starke  Mauer  aus 
Kalkbrnchsteinen  entdeckt,  in  deren  Fun- 
dament mehrere  rumische  Skulptursteine 
eingemauert  waren.  Es  fand  sich  ausser 
einigen  anderen  Fragmenten,  woninter  etwa 
die  sehr  zerstörten  Reste  eines  Reiters 
mit  dem  Giganten  hervorzuheben  wären, 
ein  Block  aus  gelblichem  Sandstein,  jetzt 
70  cm  breit,  36  cm  hoch,  27  cm  dick,  auf 
dem  ein  nach  links  schreitender 
Löwe  in  ziemlich  flachem  Relief  darge- 
stellt ist.  Die  Bestimmung  des  Blockes 
ist  nicht  mehr  zu  erkennen;  auf  allen 
Seiten  abgebrochen,  wird  er  wohl  ur- 
sprünglich zu  einer  grösseren  Darstellung 
gehört  haben. 

Wichtiger  ist  ein  anderes  vollständiger 
erhaltenes  Steindcnkmal,  welches  wir  hier- 
ncben  in  Abbildung  in  .  Vis  der  Original- 
grösse  wiedergeben.  Eine  Platte  aus 
grauem  Sandstein  von 
96  cm  Höhe,  28  cm 
Breite  und  10  cm  Dicke, 
in  der  Form  an  eine 
Stele  erinnernd,  trägt 
auf  der  Yorderseite  das 
Bild  des  M  er  cur,  deut- 
lich erkennbar  an  dem 
Hcroldstab,  den  er  in 
der  Linken,  und  dem 
Beutel,  den  er  in  der 
Rechten  trägt.  Das  Ge- 
sicht ist  fast  ganz  zer- 
stört, die  Füsse  sind  ab- 
geschlagen, die  ganze  Ar- 
beit ist  sehr  roh.  Inter- 
essant ist  die  Darstellung 
durch  die  Gewandung 
des  Gottes.  Während  Mercur  sonst  auch 
auf  unsern  provinzialen  Darstellungen,  z.  B. 
auf  den   Yiergöttcrsteinen  ^),    regelmässig 

1)  Vgl.  Haag,   Wd.  Ze.  X,   S.  9  flf.,  beaon.lcra 
S.  807. 


-     70     - 

ftilr  mit  der  Chlamys  bekleidet  ist,  er- 
scheint er  hier  im  Sagum,  der  gallischen 
Nationaltracht.  Die  Ärmel  des  hemdar- 
tigen Gewandes  und  der  dreieckige  Schlitz 
für  den  Hals  sind  vollkommen  deutlich 
zu  erkennen.  Von  Flügeln  an  den  Füssen 
oder  einem  geflügelten  Petasns  ist  keine 
Spur  zu  entdecken.  Mercur  im  Sagum  ist 
selten,  aber  nicht  ganz  ohne  Beispiel. 
Eine  solche  Darstellung  findet  sich  bei 
Wiltheim,  Luciliburgensia  pl.  42  Nr.  166 
rechts  abgebildet,  allerdings  mit  geflügel- 
tem Kopf.  Sie  befindet  sich  auf  einem 
Viergötterstein  aus  Amberloup  *).  Ein  zwei- 
tes Beispiel  ist  auf  einem  Viergötterstein 
der  Karlsruher  Sammlung  aus  Remchingen 
(A.  Durlach),  beschrieben  von  Hang')  „Mer- 
kur, bis  unter  die  Knie  bekleidet  (in  der 
celtischen  Weise),  mit  dem  Schlangenstab, 
der  auf  dem  Boden  aufsteht,  in  der  Rech- 
ten, während  die  Linke  den  Beutel  gegen 
die  Brust  drückt".  Auf  einem  Viergötter- 
stein aus  Eisenberg  (A.  Kirchheim-Bolan- 
den)  *)  erscheint  Mercur  ebenfalls  „in  kel- 
tischer Tracht,  Rock  bis  zu  den  Knieen, 
Wulst  um  den  Hals;  mit  geflügeltem 
Schlangenstab  in  der  L.,  Beutel  in  der 
R.  und  Flügelhut".  Auch  die  Darstellung 
Mcrcurs  auf  einem  Kalksteinwürfel  des 
Mainzer  Museums*)  gehört  hierher.  Der 
Gott  ist  dargestellt  „in  langem  Gewände 
mit  Beutel  und  Schlangenstab". 

Namentlich  im  Elsass  erscheint  Mercur 
in  galhscher  Tracht  auch  auf  einzelnen 
Relief bildcrn «).  Ein  solches  Einzelbild 
ist  auch  der  neugefundene  Mercur  aus 
Diff'erten.  Denn  sicher  hat  die  Platte  nie 
zu  einem  Yiergöttcrstein  gehört,  sondern 
ist  wohl  als  ein  Votivbild  zu  betrachten 
mit  der  Bestimmung,  frei  aufgestellt  oder 
eingemauert  zu  werden.  Auf  der  Rück- 
seite ist  die  Platte  roh  abgespitzt.  Mercur 
war  in  unseren  Gegenden  einer  der  be- 
liebtesten klassischen  Götter.  Er  erscheint 
häufig  auch  mit  einheimischen  Gottheiten, 
z.  B.  mit  Rosmerta,  zusammengestellt.  So 
fallt  es  denn  nicht  auf,  dass  er  gelegent- 

2)  Haag  a.  a.  O.  S.  148,  Nr.  187. 

3)  Haug  a.  a.  O.  S.  21  Nr.  87. 

4)  Haag  a.  a.  O.  S.  62  f.  Nr.  110. 

5)  Haag  a.  a,  0.  S  GO  Anm   Nr.  S. 


0)  Haug  a.  a.  O.  8.  807    ^ 


Google 


-    71    -- 


-    72    - 


lieh  durch  die  Tracht  auch  äusserlich  zum 
nationalen  Gotte  gestempelt  wurde. 

In  der  Nähe  dieses  Steines  fand  sich 
ein  Fragment  von  dem  halbkreisför- 
migen Deckel  einer  Aschenkiste  aus 
grauem  Sandstein,  von  der  bekannten 
Form '). 

ATIILLVSCOTIRAI 
IrARADDOVNVSII: 
^  O  <;  VIT 

Die  rechte  HäUte  der  Inschriftfläche 
ist  erhalten,  der  ganze  Stein  ist  jetzt  80  cm 
breit,  28  cm  hoch,  46  cm  tief.  Buch- 
stabenhöhe 8  cm.  Über  der  ersten  Zeile 
ist  noch  ein  Raum  von  8  cm  Höhe  er- 
halten, auf  dem  sicher  nichts  gestanden  hat. 

1. Atdius  CoUrai 

2.  m? ]  Caraddautius  I . . . 

3. ]  posuU 

Auf  dem  oben  abgebrochenen  Teil  wird 
wohl  zunächst  D(is)M(anibus)  gestanden 
haben.  Das  posuit  am  Ende  von  Zeile  S 
deutet  wohl  sicher  darauf  hin,  dass  dies  die 
letzte  Zeile  der  Inschrift  war,  ebenso  dass 
nur  eine  Person  die  Grabschrift  gesetzt 
hat.  Es  ist  femer  wahrscheinlich,  dass 
die  Zeile  1  den  Anfang  der  Inschrift  bil- 
dete, denn  sonst  wäre  der  grosse  freie 
Raum  über  dieser  Zeile  unerklärlich.  Von 
den  Zeilenlängen  fehlt  etwa  die  Hälfte. 
Es  wird  daher  nicht  wohl  möglich  sein, 
den  Wortlaut  herzustellen  und  die  Be- 
ziehung der  drei  erhaltenen  Namen  zu 
einander  zu  ermitteln. 

Die  Lesung  ATIII^I^VS  ist  ziemlich 
sicher,  obgleich  die  schrägen  Hasten  der 
beiden  L  nur  sehr  schwer  erkennbar  sind. 
Das  zweistrichige  E  passt  zu  dem  cursiven 
Charakter  der  Inschrift.  Ob  in  dem  Atellus 
der  ganze  Name  oder  nur  die  Endung 
eines  solchen  zu  erkennen  ist,  ist  unsicher. 
Von  COTIRAI  sind  die  ersten  vier  Buch- 
staben zweifellos.  Das  R  ist  nicht  ganz 
deutlich,  es  könnte  auch  P  sein.  Nach 
dem  I  am  Ende  der  ersten  Zeile  folgte 
sicher  nichts  mehr.  Wenn  man  in  diesem  I 
ein  T  erkennen  dürfte,  dessen  Querhasta 
vergessen  oder  verwischt    ist  (die  Quer- 


7)  Vgl.  s.  B,  Hettner,  Steindenkmiler  Nr.  193  f. 


Striche  der  T  sind  alle  sehr  undeutlich), 
so  Hesse  sich  vielleicht  Cati  p€U[er  er- 
gänzen. Cotus  ist  ein  häufiger  gallischer 
Name. 

Vollständig  sicher  ist  die  Lesung  des 
Namens  Caraddounus  in  Zeile  2.  Die 
beiden  d  sind  natürlich  durchstrichen 
zu  denken,  die  Striche  sind  aber  in 
unserer  Inschrift,  ebenso  wie  die  Quer- 
hasten  der  A,  weggelassen.  Der  keltische 
Name  ist  in  dieser  und  ähnlicher  Form 
als  Gognomen  nicht  selten.  Eine  Garad- 
douna  (mit  durchstrichenen  d)  nennt  eine 
Grabschrift  aus  Metz*).  Ein  Votivstein 
an  Juppiter  in  St.  Germain  ist  von  einem 
Garassounus  geweiht ').  Carassounius  kommt 
in  zwei  firanzösischen  Inschriften  vor*®). 
In  einer  Metzer  Inschrift  erscheint  ein 
Julius  Garathounus  unter  den  seviri  Au- 
gustales "). 

Die  verschiedenen  Schreibungen  des 
Namens  mit  zwei  durchstrichenen  d,  zwei 
s  oder  th  waren  in  Bezug  auf  den  Klang 
nicht  verschieden.  Es  war  immer  dieselbe 
Dentalaspirata,  die  wir  im  griechischen  9 
und  im  englischen  th  haben  ^*). 

Nach  dem  Namen  folgt  noch  eine  sichere 
senkrechte  Hasta  und  vollkommen  undeut- 
liche Spuren  von  zwei  oder  drei  weiteren 
Buchstaben.  Am  Ende  der  Zeile  ist  eine 
kleine  Vertiefung  im  Stein,  welche  aber 
wohl  kaum  einen  Pimkt  bedeuten  soll. 
In  Zeile  3  stand  auf  dem  Raum  vor  posiiit, 
soweit  er  erhalten  ist,  nichts,  ebenso  nach 
diesem  Wort. 

Die  Steine  sind  für  das  Provinzialmn- 
seum  zu  Trier  erworben. 
Trier.  Dr.  H.  Lehn  er. 

Eine  alte  WaHburg  bei  MDiifisiM,  unweit  4$. 
Remscheid.     So   viel  auch  das  Bergische 
Land  durchstreift  worden  ist,  um  die  Spu- 
ren  der  Vorzeit  aufzufinden,   so    scheint 
doch  die  Wallburg  bei  Müngsten  bisher 


8)  Robert- C»giiAt,  Epigraphte  gallo -romaine 
de  U  Moselle,  fatc.  8  p.  60—61. 

9)  Bulletia  de  la  Sooi^tö  des  Antiqaairoa  de 
France  1888  p.  268 

10)  CIL.  Xn  3807  und  XUI  &887. 

11)  Bobert-Cagnat  fasc.  8  p.  16-^19  pl  VI, 
4,  Tgl.  Holder,  Altoelt.  Sprachschatz  s.  v.  Stamm 
oar-ad  ff. 

12)  Vgl.  Zeusi,  Gramm.  Celt*  p.  77  und  Hett- 
ner, Steindeakmftler  Xr.  48. 


ooglc 


—    73    - 


—    74     - 


den  Argusaugen  der  Forscher  entgangen 
zu  sein.  Dieselbe  liegt  auf  dem  Bergrücken, 
der  sich  zwischen  Morsbach,  Müngsten  und 
Reinshagen  erhebt  und  ist  so  wohl  erhal- 
ten, dass  ein  besseres  Muster  einer  solchen 
im  Bergischen  zur  Zeit  kaum  noch  vor- 
handen sein  dürfte.  An  einer  ziemlich 
steilen,  mit  dürftigem  Gehölz  bestandenen 
Berglehne,  unweit  der  Kammhöhe,  befindet 
sich  diese  alte  Befestigung,  ein  nnregel- 
massiges  Viereck  mit  gradlinigen  Grenzen. 
Bezüglich  der  Grösse  sei  auf  die  beige- 
gebene Skizze  verwiesen.     Der  Wall  er- 


hebt sich  nur  */2— '/4  m  über  das  innen 
angrenzende  Terrain,  fällt  dagegen  nach 
Aussen  2 — 2^2  m  steil  ab.  Er  hat  eine 
Breite  von  etwa  3  m.  Er  ist  im  wesent- 
lichen überall  gleich.  Bei  einer  auf  meine 
Veranlassung  vorgenommenen  Ausgrabung 
ergab  es  sich,  dass  ein  Steinkem  den 
Wällen  fehlt.  Scheinbar  führte  nur  ein 
Zugang,  hart  an  einer  Ecke,  zu  dieser 
Umwallung,  welcher  annähernd  4  m  breit 
war.  Der  kaum  erkennbare  Weg,  der 
heute  hinanfuhrt,  mnss  nach  der  ganzen 
iokalen  BeschaiTenheit  auch  früher  ziem- 
lich dieselben  Serpentinen  beschrieben 
haben.  An  demselben,  in  nicht  zu  grosser 
Entfernung  von  der  Wallburg,  sind  deut- 
liche Spuren  noch  nicht  lang  versiegter 
Quellen  nachweisbar. 

Der  schmale  Graben,  welcher  dsuB  be- 
festigte Viereck  umgiebt,  ist  noch  heute 
so  scharf  und  deutlich  als  sogenannter 
Spitzgraben  zu  erkennen,  die  Wälle  sind 
so  wohl  und  gleichmässig  erhalten,  die 
Ecken  so  scharf  umbiegend,  dass  es  kaum 
einem  Zweifel  unterliegen  kann,  dass  man 


bis  in  die  Neuzeit  herab  dieser  Wallburg 
eine  fürsorgliche  Aufmerksamkeit  zu- 
wandte, um  selbige  wohl,  wie  vielerorts, 
in  Zeiten  der  Not  als  Zufluchtsstätte  zu 
benutzen. 

Und  nun  zur  mutmasslichen  Entstehung 
dieser  Befestigung;  ist  dieselbe  römischen 
oder  germanischen  Ursprungs? 

Die  Lage  am  Abhang  eines  Berges 
scheint  schon  zunächst  für  römischen  Ur- 
sprung zu  sprechen.  Aucli  der  Umstand, 
dass  dichter  Wald  dort  niemals  vorhanden 
sein  konnte,  da  der  felsige  Untergrund 
kräftigen  Baumwuchs  unmöglich  machte, 
scheint  diese  Annahme  zu  stützen  (vgL 
0.  Müller,  Römisches  Lagerleben,  Güters- 
loh 1892).  Auch  die  unregelmässige  Vier- 
ecksform ist  bei  römischen  Marsch-  und 
Standlagem  nicht  selten  erwiesen.  Nimmt 
man  dazu  mit  Fahne  (Zeitschrift  des 
Bergischen  Geschichtsvereins  Bd.  14  S.  201), 
dem  Prof.  Schneider  (in  seinen  „alten 
Heer-  und  Handelswegen  der  Germanen, 
Römer  und  Franken  im  deutschen  Reiche^) 
folgt,  an,  dass  eine  alte  Römerstrasse  von 
Köln  über  Wermelskirchen  führte,  so  ge- 
winnt diese  Auffassung  scheinbar  immer 
mehr  an  Boden. 

Aber  doch  ist  das  alles  nur  scheinbar. 
Die  unregelmässige  Vierecksform,  die  hier 
durch  die  lokalen  Verhältnisse  ganz  und 
gar  nicht  bedingt  war,  die  geringe  Breite 
der  Wälle,  die  verhältnismässig  unbedeu- 
tende Höhe  derselben  und  endlich  die 
scharf  umbiegenden  Ecken  lassen  es  ausser 
allem  Zweifel  erscheinen,  dass  wir  hier 
eine  germanische  Wallburg  vor  uns  haben, 
wohin  unsere  Vorfahren  zur  Zeit  der  Not 
flohen,  wo  ihre  Greise,  Weiber  und  Kin- 
der Schutz  suchten,  während  die  Männer 
von  dort  herab  den  Feind  zu  überwältigen 
suchten.  Immerhin  mag  aber  zugegeben 
werden,  dass  römischer  Einfluss  an  dieser 
Umwallung  bemerklich  ist,  denn  es  ist 
längst  erwiesen,  dass  die  Germanen  auch 
nach  dieser  Seite  hin  ihre  grossen  Gegner 
zu  Vorbildern  nahmen.  0.  Schell. 

Aach«ii,  10.  Mai.    Bei  den  städtischen  47. 
Kanalisations-Arbeiten  in  der  Franzstrasse 
traten  jüngst  für   die  lokale   Geschichte 
sehr    bemerkenswerte  Altertümer    zu 
Tage.    Unfern  der  Stelle,  wo  die  Mathias- 


-    76    — 


—    76    — 


Lofstrasse  in  die  Franzstrasse  einmündet, 
stiess  man  nämlich  in  der  Tiefe  von  1,80 
bis  2  m  auf  eine  alte  Strasse,  die  sich 
in  der  Richtung  nach  dem  Marschirthor 
fortsetzte.  Dieselbe  bestand  oben  aus 
einer  Kiesdecke  von  40  und  mehr  cm  Höhe, 
darunter  lag  aufgeschütteter  oder  gewachse- 
ner Boden,  meist  lehmiger  Sand  oder 
„Quelm^,  wie  er  im  hiesigen  Yolksmund 
genannt  wird.  Die  Breite  der  Strasse  be* 
trug,  so  viel  sich  bisher  feststellen  liess, 
5—6  m.  Dass  wir  es  hier  mit  einer  rö- 
mischen Strasse  zu  thun  haben,  darf 
man  schon  aus  der  Beschaffenheit  und  tiefen 
Lage  des  aufgefundenen  Stückes  vermuten. 
Die  Annahme  erhält  aber  auch  eine  that- 
sächliche  Unterlage  durch  den  Fund  einer 
römischen  Münze,  die  gegenüber  dem  Hause 
Franzstrasse  Nr.  53  in  der  Eiesdecke  der 
Strasse  zum  Vorschein  kam.  Sie  ist  ein 
Mittelerz  des  Kaisers  Marc  Aurel  und 
zeigt  auf  der  Vorderseite  den  bärtigen 
Kopf  des  Kaisers  mit  einer  Strahlenkrone 
und  die  Umschrift:  M.  ANTONINVS  AVG. 
TR.  P.  XXim.  Auf  der  Rückseite  ist 
eine  stehende  weibliche  Figur  dargestellt, 
in  der  Linken  einen  Stab  oder  Speer,  in 
der  vorgestreckten  Rechten  eine  Scbale 
haltend,  vor  ihr  ein  Altar,  auf  dem  sich 
eine  Schlange  windet.  Die  Umschrift  der 
Rückseite  lautet:  SALVTI  AVGVSTL  Im 
Felde  steht :  S.  C.  Die  Münze  ist  vortreff- 
lich erhalten  und  wird,  wie  alle  andern 
auf  städtischem  Terrain  gemachten  Alter- 
tumsfunde, dem  Suermondt-Museum  über- 
wiesen werden.  Das  in  der  Franzstrasse 
aufgedeckte  Stück  Römerstrasse  gehört  zu 
dem  grossen  römischen  Heerweg,  welcher 
von  der  Maas  bei  Roermond  herkommend, 
über  Heinsberg,  Geilenkirchen,  Boschelen, 
Würselen  und  Aachen,  dann  durch  den 
Aachener  Stadtwald  an  Linzensbäuschen 
vorbei  über  Eynatten  und  Eupen  in  der 
Richtung  auf  Maison  Hestreux  zum  hoben 
Venn  ging  und  wahrscheinlich  bei  Elsen- 
born in  eine  nach  Trier  führende  römische 
licerstrasse  einmündete.  Eine  Beschrei- 
bung des  Laufes  dieser  Strasse  haben  Pro- 
fessor Schneider  und  der  unlängst  ver- 
storbene General  v.  Veith  in  der  Zeit- 
schrift des  Aachener  Geschichts  -  Vereins 
(Bd.  Vit,  S.  175  und  Bd.  VIII,  S.  109)  ge- 


geben. Der  jetzt  gesicherte  Nachweis 
der  Strasse  in  Aachen,  deren  Bestehen 
man  hier  mehrfach  angezweifelt  hat,  wirft 
in  Verbindung  mit  den  zahlreichen  und 
teilweise  sehr  wertvollen  Funden,  welche 
bisher  bei  den  Kanalisierungs  -  Arbeiten, 
namentlich  auf  dem  Münsterplatz,  Fisch- 
markt und  Chorusplatz,  sowie  in  der  Edel- 
strasse,  Schmiedstrasse  und  Kleinmarscbir- 
strasse  zu  Tage  kamen,  auf  die  Bedeutung 
unserer  Stadt  zur  Rumerzeit  ein  neues, 
überraschendes  Licht.       (Zeitungsbericht). 


Chronik. 

FHndberIcbt«  tut  Schwaben,  amfasseiid  die  vorgo-48. 
sohiohtlioheD,  rOmisohen  nndmerowingischen 
Alteiiflm«r;  herausgegeben  Tom  Warttem- 
bergitchen  Authropologiachen  Verein  nnter 
Leitung  Ton  Prof.  Dr.  O.  8 ixt  in  Stuttgart. 
I.  Jahrg.  (1893)  8«  64  S. 

Dem  Prospekte  entsprechend,  auf  wel- 
chen wir  im  Korrbl.  XII,  Nr.  70  hinge- 
wiesen haben,  ist  vor  kurzem  das  erste 
Heft  der  „Fundberichte  aus  Schwaben** 
ausgegeben  worden. 

Sehr  zweckmässig  beginnt  dasselbe  mit 
einer  Fundchronik  über  die  J.  1888—1892 
von  M.  Bach  und  über  das  J.  1893  von 
Major  a.  D.  vonTroeltsch,  nach  den  Rubriken 
Yorrömische,  Römische,  Merovingische  Zeit 
und  im  einzelnen  nach  geograpliischen  Ge- 
sichtspunkten geordnet.  Im  Laufe  der  Zeit 
werden  diese  Fundchroniken,  die  zweifellos 
sich  jährlich  wiederholen,  eine  treffliche 
Unterlage  für  archäologische  Forschungen 
bilden.  -^  Über  Pfahlbautenfunde  berichten 
Ludwig  Leiner  in  Constanz  und  G.  Strass 
in  Meersburg.  —  Dr.  E.  Fraas  giebt  eine 
kurze  Notiz  über  neolithische  Wohnstätten 
bei  Hof  Mauer,  in  welchen  grosse  Brand- 
stätten mit  Resten  von  Tliongefassen,  Feuer- 
steinmesser, Beile  sowie  mehrere  liand- 
mühlen  (sg.  Napoleonshüte)  gefunden  wur- 
den. —  V.  Troeltsch  behandelt  einen  hoch- 
interessanten, im  J.  1892  zufallig  beim  Torf- 
stechen im  Lissenried  bei  Schussenried  zu 
Tage  geförderten  De])Otfund  von  Kupfer- 
gegenständen. —  Major  z.  D.  J.  Steiner 
giebt  unter  Beifügung  einer  Zeichnung  eine 
genaue  Beschreibung  „des  lleidengrabens^, 
jener  Abschnittswälle,  mittels  derer  die 
Hochebene    von    Erkenbrechtsweiler    und 


—    77    — 

Grabenstetten  (nördlich  von  Urach)  in  prä- 
historischer Zeit  zu  einer  gewaltigen  Zu- 
fluchtsstätte umgewandelt  wurden.  —  Dr. 
£.  Kapff  berichtet  über  seine  Nachgra- 
bungen an  verschiedenen  Stellen  unweit 
Cannstatt  —  Nestle  bringt  einen  ziemlich 
amfangreichen  Nachtrag  zu  seinem  kürz- 
lich erschienenen  Schriftchen  „Funde  an- 
tiker Münzen  im  Königreich  Württemberg^ 
(vgl.  Wd.  Korr.  XII,  71),  der  sich  zum 
grossen  Teil  auf  Ergänzungen  von  Prof 
K.  Miliar  gründet.  Festgestellt  wird  unter 
anderem,  dass  der  angeblich  in  Wolfegg, 
0.  A.  Waldsee  gemachte  Münzfund  viel- 
mehr in  Oberankenreute,  O.  A.  Bavensburg 
zum  Vorschein  kam.  48  neue  Fundorte 
werden  festgestellt,  wodurch  drei  bisher 
durch  gar  keinen  Münzfund  vertretene 
Oberämter  (Blaubeuren,  Crailsheim,  Gail- 
dorf) hinzukommen.  Ausserhalb  des  Limes 
haben  Ellwangen,  Ellenbei^,  Hall,  Künzels- 
au,  Neuenstein,  Kirchenkimberg,  Mönch- 
hof, Schönbronn,  Gschwend  röm.  Münzen 
aufzuweisen.  —  G.  Sixt  behandelt  kurz, 
aber  lehrreich  die  mithraeischen  Darstel- 
lungen auf  römischen  Reliefen  von  Besig- 
heim  imd  Hölzern,  indem  er  eine  Abbil- 
dung des  Besigheimer  Monumentes  beifugt, 
welche  nach  einem  im  Lapidarium  in  Stutt- 
gart befindlichen  Gipsabguss  angefertigt 
ist.  Das  Original  selbst  hat  kürzlich  durch 
eine  Feuersbrunst  und  durch  Übermalung 
mit  Ölfarbe  entsetzlich  gelitten,  so  dass 
der  vor  dem  Brande  genommene  Gipsab- 
guss jetzt  einen  grösseren  Wert  besitzt 
als  das  Original  selbst.  —  H.  Edelmann 
beschreibt  Reihengräber  von  Hedingen-Sig- 
maringen. —  Den  Schluss  machen  einige 
Litteraturangaben.  Hr. 

49  Feines ic 8  behandelt  in  einem  kurzen 
Artikel  der  Mitteilungen  des  k.  k.  öster- 
reichisehen  Museums  IX  (1894)  S.  38  fg. 
jene.Gruppe  aiitik«n  Goldschmucket,  die  man 
gemeiniglich  als  *spätrö misch'  bezeich- 
net. Es  ist  Dutzendware,  die  so  billig  und 
rasch  wie  möglich  angefertigt  wurde.  Durch- 
weg bildet  der  Stein  oder  die  künstlerisch 
gleichwertige  Perle  den  Mittelpunkt,  im 
G^ensatz  zu  den  griechischen  Schmuck- 
arbeiten, wo  der  Stein  nur  nebensächlich 
auftritt.  Der  Gemmenschmuck  der  alexan- 
drinischen  und  augustischen  Zeit  vermit- 


—    78    — 

telte  den  Übergang.  —  Um  den  Stein 
ist  in  der  Regel  eine  Rosette  aus  Gold 
geformt,  und  unter  dieser  liegt  meist  ein 
Querstab ^.  von  welchem  Anhängsel,  am 
häufigsten  aus  Perlen,  herabhängen.  Tech- 
nisch sind  die  Leistungen  immer  gering. 
Die  Lötharbeit,  bei  den  reizenden  Granu- 
lierungen früherer  Zeit  mit  so  grossem 
Geschick  angewendet,  ist  auf  ein  Minimum 
beschränkt,  die  Drahtverbindungen  sind 
grösstenteils  auf  kaltem  Wege  hergestellt, 
die  Drahtringelchen  der  Anhängsel  sind 
nicht  zusammengelöthet ,  sondern  mittels 
einer  feinen  Zange  zusammengebogen. 
Löthung  ist  nur  da  angewandt,  wo  sie 
schlechterdings  nicht  zu  umgehen  war. 
Das  zur  Umrahmung  der  Steine  verwendete 
Goldblech  ist  in  der  Regel  sehr  dünn. 
Die  Goldblechstückchen  sind,  wie  es  der 
Stein  verlangte,  rund  oder  viereckig  aus- 
geschlagen. Letzteres  war  namentlich  bei 
Smaragden  der  Fall,  weil  man  sich  mit 
dem  schwierigen  Umformen  und  Schleifen 
eines  Krystalls  von  so  bedeutender  Härte 
nicht  viel  Mühe  gab;  nur  bei  tadellosen 
Stücken  lohnte  die  langwierige  Arbeit  des 
Schliffes,  bei  blassgrünen  Exemplaren, 
welche  Flecken  und  Wolken  hatten,  be- 
hielt man  einfach  die  natürliche  hexagonale 
Säulenform  bei,  schnitt  den  Krystall  in 
entsprechend  lange  Stücke,  durchbohrte 
ihn  und  fasste  ihn  auf  Draht.  Hie  und 
da  ist  der  Edelstein  durch  eine  Glaspaste 
ersetzt  und  zwar  an  Stücken,  die  gleich- 
zeitig ächte  Steine  enthalten.  —  Zwei 
dieser  Gegenstände  lassen  sich  sicher  auf 
die  Wende  vom  2.  zum  3.  Jahrb.  datieren 
und  so  nimmt  Folnesics  an,  dass  dies 
die  Entstehungszeit  der  ganzen  Gattung 
sei.  —  Die  Yerbreitong  dieser  Schmuck- 
artikel war  eine  sehr  allgemeine  in  allen 
Teilen  des  römischen  Weltreiches.      Hr. 

In  seinem  Buche:  Zur  Verfassungsge- 50. 
schichte  der  Westfälischen  Bischofsstadte.  Mit 
urkundlichen  Beilagen  und  vier  geschicht- 
lichen Stadtplänen.  Osnabrück,  1894,  sucht 
Philipp!  ein  Gesamtbild  der  Entwicke- 
limg  der  4  Bischofsstädte  Münster,  Osna- 
brück, Minden  und  Paderborn  zu  ent- 
werfen. Sein  wichtigstes  Ergebnis  ist  kurz: 
Die  Städte  seien  erwachsen  aus  den  Land- 
gemeindcU)  indem  der  ständige  Handels- 

Digitized  tj ^-n-  — 


—     79 


—    80    — 


verkehr  der  Handwerker  mit  ihren  selbst- 
verfertigten Waren  auf  den  Märkten  die 
Erweiterung  der  Landgemeinde  zur  Stadt 
bedingte.  In  der  Hauptsache  sei  das 
Stadtrecht  modifiziertes  Landrecht.  Die 
Heimat  des  Weichbildrechts  findet  Ph.  im 
Munsterlande;  er  erklärt  es  wörtlich  als 
Erbzinsleihe  nach  Stadtrecht,  womit  die 
Pflicht  zur  Tragung  der  städtischen  Lasten 
verknüpft  gewesen  sei.  Der  Vf.  will  nur 
auf  Urkunden  gegründete  Aufstellungen 
geben  und  meidet  die  Polemik  mit  anderen 
Forschern,  weil  er  nicht  in  einen  Streit 
hineingezogen  sein  will,  der  „in  einer  der 
Förderung  der  wissenschaftlichen  Erkennt- 
nis jedenfalls  nicht  zuträglichen  Form  ge- 
fuhrt wird".  n. 
51.  Im  Historischen  Jahrbuch  der  Görres- 
Gesellschaft  XV  1-— 50  veröffentlicht  Weih- 
bischof Dr.  H.  J.  Schmitz  eine  verdienst- 
volle Studie  über  den  Gross-Siegelbewahrer 
Professor  Dr.  J.  G.  Kauf f maus  und  die 
Universität  Köln  während  ihrer  letzten 
fünfzig  Jahre.  Die  Darstellung  ist  zum  Teil 
aus  dem  litterarischen  Nachlasse  Eanff- 
mans'  geschöpft;  es  wäre  zu  wünschen, 
dass  dieser  einem  öffentlichen  Archive  an- 
vertraut würde.  Dankbar  ist  es  zu  be- 
grüssen,  dass  der  Vf.  die  Schilderung  der 
Zustände  der  Universität  über  K.s  Ab- 
leben hinausgeführt  hat;  denn  über  die 
Haltung  der  Universität  in  der  let^^en 
trüben  Zeit,  namentlich  gegenüber  den  Ex- 
Jesuiten und  der  Gründung  der  Bonner 
Hochschule,  besitzen  wir  noch  keine  be- 
friedigende Darstellung.  Es  ist  freilich  ein 
sehr  trauriges  Bild,  welches  S.  zu  ent- 
werfen genötigt  ist.  Auch  das  Leben  K.s, 
der  eine  geraume  Zeit  der  geistige  Führer 
der  Hochschule  war,  ist  durch  starke 
Schatten  entstellt;  die  leidige  Geldnot 
verdarb  eben  nicht  nur  den  Charakter  der 
Universität,  sondern  auch  den  ihrer  Glie- 
der. —  Mehrfach  unrichtig  sind  S.  4  die 
Angaben  über  die  Pfründen  der  Universi- 
tät. Die  durch  Papst  Nikolaus  V  geän- 
derte zweite  Pfründenverleihung  schloss  die 
Professoren  der  philosophischen  Fakultät 
nicht  aus,  ebensowenig  wie  dieser  die  dritte 
Pfründengabe  1559  (nicht  1558)  ausschliess- 
lich zu  Gute  kam ;  letztere  Verleihung  be- 
zog sich  auf  die  Monate  März,  Juli  und 


November  (nicht  Sept.).  S.  43  heisst  der 
Professor  de  Ginetti,  nicht  Giretti.  Die 
Frage,  ob  die  Pfründen  ^salvis  precibns 
caesariis'  verliehen  seien  (S.  45)  war  durch 
eine  Bulle  Alexanders  VI  1492  bereits  zu 
Gunsten  der  Universität  entschieden  wor- 
den. Eine  Beilage  giebt  die  erneuerte 
theologische  Promotionsordnung  von  1750. 

Eeussen. 

Pohl,  Jos.,   Thomas  von  Kempen  ist  der  VerbMser  52 
der  Bftcher  De  imitetione  Christi. 

Der  Vf.,  seit  dem  Dezember  1889 
Direktor  des  Gymnasium  Thomacum  in 
Kempen,  hat  in  der  Abhandlung  zum  Jah- 
resbericht dieser  Anstalt  über  das  Schul- 
jahr 1893/94  den  Versuch  gemacht,  die 
seit  drei  Jahrhunderten  schwebende,  durch 
persönliche  Angriffe  und  Verdächtigungen 
verbitterte  Streitfrage  nach  der  Autorschaft 
der  Imitatio  Christi  durch  eine  planmässige 
Untersuchung  endgültig  aus  der  Welt  zu 
schaffen.  Die  Methode  seiner  Beweisfüh- 
rung, mit  fast  übergrosser  Akribie  durch- 
geführt, ist  die  richtige,  und  erscheint  der 
Nachweis,  dass  Thomas  der  Verfasser  des 
weltberühmten  Werkes  sei,  dem  Ref. 
durchaus  gelungen.  Pohl  stellt  fest,  dass 
das  in  dieser  Frage  ausschlaggebende 
Quellenzeugnis  die  ausdrückliche  Angabe 
im  Ghronicon  Windesheimense  des  Johannes 
Busch  ist.  Durch  persönliche  Vergleich- 
ung  der  Handschriften  (bis  auf  2)  ermit- 
telt P.,  dass  2  verschiedene  Redaktionen 
des  Ghronicon  existieren.  Die  erste,  nur 
in  einer  Gaesdoncker  Handschrift  erbalten, 
erweist  sich  als  eine  Chronik  des  Klosters 
Windesheim,  welche  sich  in  der  zweiten 
Redaktion  zu  einer  Chronik  des  Windes- 
heimer  Kapitels  erweitert  Während 
allerdings  in  der  ersten  Redaktion  jene 
Nachricht  über  die  Imitatio  fehlt,  bringen 
sämtliche  Handschriften  der  zweiten  Re- 
daktion die  Stelle  über  die  Autorschaft 
des  Thomas  von  Kempen  in  unverdäch- 
tigem Zusammenhang,  und  zwar,  wie  Pohl 
gegenüber  der  Behauptung  von  Wolfe- 
gruber  erhärtet,  in  aUen  Handschriften  im 
fortlaufenden  Text  ohne  jede  Einschiebung 
oder  Rasur.  Pohl  weist  endlich  nach,  dass 
die  2.  Redaktion  mehrfach  solche  Zusätze 
litteraturgeschichtlicher  Art  entliält,  sodass 
der  Zusatz  über  Thomas  von  £empen  gar 

„^ ,  _oog[e 


—    81    — 


nicht  auffallen  kann.  Da  Busch  die  zweite 
Redaktion  spätestens  im  Jahre  1465  abge- 
schlossen hatte,  also  wenigstens  7  Jahre 
von  Thomas'  Tode,  so  lässt  dies  einen 
Zweifel  an  der  Glaubwürdigkeit  seiner  An- 
gabe kaum  aufkommen.  In  einem  kurzen 
Schhissabschnitt  fertigt  der  Verf.  diejenigen 
kurz  ab,  welche  ohne  zwingende  Gründe 
die  Stelle  bei  Busch  nicht  auf  die  Imitatio, 
sondern  auf  einen  anderen  Traktat  be- 
zogen wissen  wollen,  indem  er  die  Beweis- 
last selbstredend  ihnen  zuschiebt. 

Eeussen. 

53.  W«t2el  Erich,  Dm  ZoUreoht  d«r  deutschen  Könige 
Ton  den  ftltesten  Zeiten  bis  sor  goldenen 
Balle  (Oierke's  üntersnchnngen  sur  deut- 
schen Staats-  und  Rechtsgeschiehte,  Heft  43) 
BresUn  189S. 

Vf.  giebt  die  Entwickelung  des  deut- 
schen Zoilrechts  bis  z.  J.  13ö6;  er  zeigt 
im  einzelnen,  wie  das  allgemeine  Zollrecht 
der  Könige  allmählich  durch  den  Konsens 
der  Fürsten  beeinträchtigt  wurde.  Aber 
auch  am  Schlüsse  der  behandelten  Zeit  galt 
noch  das  Zollrecht  durchaus  als  Regal, 
wenn  der  König  auch  in  der  Ausübung 
beschränkt  war.  En. 


Miscellanea. 

54.  Im  Korrbl.  der  Westd.  Zeitschr. 
S.  179—182  hat  Herr  Ohlenschlager  ein 
kleines  Relief  besprochen,  das  sich  im 
Dom  zu  Speier  befindet,  und  gewöhnlich 
als  eine  Mithrasdarstellung  erklärt  wird. 
U.  Ohlenschlager  bekämpft  mit  Recht  diese 
Ansicht  und  sagt  dazu  „Vielleicht  sollte 
das  Bild  den  israelitischen  Helden  Simson 
darstdlen,  der  nach  Richter  14,  6  einen 
Löwen  zerriss'^.  Diese  Deutung  ist  ohne 
Zweifel  richtig.  Eine  ähnliche  Darstel- 
lung ist  zwischen  zwei  anderen  Scenen  aus 
dem  Leben  Simsons  über  dem  Thore  der 
alten  romanischen  Kirche  von  Nivelles  in 
Brabant  zu  sehen  (vgl.  neuerdings  Annales 
de  la  soc.  d'Arch^ol.  de  Bruxelles  1894 
S.  17,  Fig.  1).  Es  ist  allerdings  möglich, 
dass  der  Typus  dem  des  stiertötenden 
Mithras  nachgeahmt  ist. 

Gent.  Cumont. 

55,  Zu  meinen  Ausfuhrungen  über  das  Hed- 
dernheimer  Thongefäst  mit  graffito  (Westd. 
Zeitschr.  XII,  S.  256—268)  sei  nachträg- 
lich noch  folgendes  bemerkt: 


Es  findet  sich  daselbst  S.  2d7  die  Stelle: 
„Aus  den  beiden  angeführten  Gfuiidtypen 
(Taf.  IV,  l  und  4)  .  .  .  entstehen  die  an- 
deren, so  z.  B.  Fig.  3  aus  Fig.  4  durch 
stärkere  Veijüngung  nach  unten;  Fig.  5 
ist  in  seiner  Form,  wenn  auch  etwas  bauchi- 
ger (so  doch  im  allgemeinen),  gleich  Fig.  4, 
der  Hals  aber  gleich  dem  von  Fig.  1  u.  s.  w." 

Wie  eine  Illustration  für  diese  Typen- 
entwicklung sieht  nun  ein  Ge^s  aus,  auf 
welches  ich  erst  nach  Abschluss  meiner 
Arbeit  aufmerksam  wurde,  nämlich  das 
Glasgefäss  (Merkenssche  Sammlung)  Bonn. 
Jahrb.  81  Taf.  I  Nr.  5.  Es  erscheint 
gleichsam  künstlich  zusammengesetzt  ans 
drei  Teilen :  einem  an  und  für  sich  schon 
selbständigen  becherartigen  Gefässe  mit 
ovalen  Einbuchtungen,  Hals  und  Fuss.  Der 
Eindruck,  als  sei  die  Vase  in  der  ange- 
gebenen Weise  entstanden,  aus  einem  fer- 
tigen Gefässe  durch  Ansatz  von  Hals  und 
Fuss  umgestaltet  zu  einem  unserem  Graffito- 
Gefässe  ähnlichen  Trinkbecher,  wird  noch 
dadurch  wesentlich  verstärkt,  dass  der 
obere  umgeschlagene  Rand  jenes  ursprüng- 
lichen Gefasses  auch  bei  dem  neuerstan- 
denen beibehalten  und  plastisch  ange- 
geben ist. 

Bone  beschreibt  im  Text  S.  57  unser 
Gefäss  folgendermassen :  „Höhe:  15  cm, 
Farbe:  weiss,  schön  patiniert,  Fundort: 
Köln.  Der  Becher  hat  acht  Einbuchtun- 
gen ;  der  Ring,  welcher  um  den  Hals  sicht- 
bar ist,  ist  nicht  aufgelegt,  sondern  aus 
der  Körperwand  hervorgebildet  und  mit 
dieser  von  gleicher  Wandstärke  .  . .  Auch 
hier  sind  Analogien  unter  dünnwandigen 
Thongefässen  nicht  selten''. 

Die  Inschrift  unseres  Gefasses  setze  ich 
S.  267  in  Parallele  zu  einer  früher  gefun- 
denen, welche  ein  Ziegelstein  aus  Dortel- 
weil  trägt.  Gewiss  sind  die  beiden  In- 
schriften einander  ähnlich  im  Wortlaute, 
ein  wesentlicher  Unterschied  bleibt  aber 
bestehen :  die  Dortelweiler  ist  in  den  noch 
feuchten  Thon  vor  dem  Brande,  also  wahr- 
scheinlich von  der  Hand  des  Ziegelbren- 
ners selbst,  eingeritzt,  der  Heddemheimer 
graffito  hingegen  ist  nach  dem  Brande 
mit  einem  spitzen  Instrumente  eingekratzt. 
Möglich  also,  dass  er  gar  nicht  von  dem 
Töpfer  selbst  herrührt,  sondern  von  irgend 


einem  beliebigen  Aquilo,   welcher  seiner 
Gattin  bei  irgendwelcher  festlichen  Gelegen- 
heit unser  Gefäss  zum  Geschenke  machte. 
Wahrscheinlich  von    derselben   Hand, 
sicher  aber  aus   derselben  Zeit  wie  der 
grafüto  an  dessen  Ualse,  stammt  ein  auf  der 
Fusssohle  eingeritztes  Zeichen  {,   dessen 
Bedeutung  mir  nicht  klar  geworden  ist. 
Zu  Anfang  meines  Aufsatzes  (S.  265, 
Anm.  1)  weise  ich   hin   auf  den   Bericht 
über  die  Ausgrabungen  des  Vereins  für 
das  historische  Museum  zu  Frankfurt  a.  M. 
auf  dem  christlichen  Heddernheimer  Fried- 
hofe im  Winter  1891/92  und  Sommer  1892. 
Dieser  Bericht  ist  jetzt  erschienen  als  erste 
Arbeit  der   ^^Mitteilungen   über  römische 
Funde    aus   Heddemheim",    welche    der 
Frankfurter   Verein   für    Geschichte    und 
Altertumskunde  in  zwangloser  Folge  her- 
ausgiebt.    Ich  mache  bei  dieser  Gelegen- 
heit auch  an  dieser  Stelle  aufmerksam  auf 
folgende  auf  der  vierten  Seite  des  Um- 
schlages abgedruckte  Bemerkung: 
„Behufs   einer    .   .  .  Zusammenstellung 
sämtlicher  nachweislich  in  Heddern- 
heim  und  dessen  Umgebung  gefundenen 
römischen  Münzen,  welche  für  die 
Datienmg  der  dortigen  Römeransiedlung 
von  hoher  Wichtigkeit  sind,   ersuchen 
wir  Besitzer  solcher  Münzen  (Museen, 
Vereine,  Private)   um  gütige  Mitteilung 
ihrer  Adressen. 

Verein  für  Geschichte  und 

Altertumskunde 

zu  Frankfurt  am  Main.^ 

Zum  Schlüsse  sei  noch  ein  Druckfehler 
berichtigt:  Die  Inschrift  (Fig.  1  auf  Taf  IV) 
ist  nicht,  wie  dortselbst  falschlich  ange- 
geben ist,  in  V'i,  sondern,  wie  es  im  Texte 
(S.  266  oben)  richtig  heisst  in  V*  ^er 
natürlichen  Grösse  gezeichnet. 
Frankfurt  a.  M.  Quilling. 


56.MonumentaGermaniae  historica. 

Vgl.  Korrbl.  XII,  81. 

20.  Plenarversammlung,  5.  bis  7.  April 

1894.    Im  Laufe  des  Jahres  1893/94  er- 

schienen  in  der  Abteilung  Auetores  anti- 

quissimi: 

1.    Casaiodori  Senatoris  Variae  ed.  M  o  ra  m- 

sen.      Accedunt   I.    Epistolae    Theo- 


—    84    — 

doridanae  variae.  IL  Acta  aynodofum 
hahüa/rum  Banuie  499.  50L  502.  III. 
Casshdori    oraUonum    rdiquiae     ed. 
Traube  (=  A.  a.  XII); 
in  der  Abteilung  Scriptoretfi 

2.  LamperU  Uersfddenm  opera  recogn. 
Holder -£gger.  Acced.  Anna!. 
Weissenburg,  als  Handausgabe  in  8**; 

in  der  Abteilung  Leges: 

3.  Capüularia  regum  Franoorum  t.  U, 
2  ed.  Krause; 

4.  ConMutkmes  et  acta  pMica  impera- 
iorum  et  regum  ed.  Weiland  t.  I; 

in  der  Abteilung  Dipiomata: 

5.  Die  Urkunden  der  deutschen  Könige 
und  Kaiser  II,  2.  Die  Urkunden 
Otto  des  Dritten,  herausg.  von  Sickel; 

in  der  Abteilung  Epistoiae: 

6.  Epistolae  t  II,  1  Gregorii  I  Begütri 
l  VIII— IX  ed.   Lud.  Hartmann; 

7.  von  dem  Neuen  Archiv  der  Gesell- 
schaft Band  XIX,  herausgegeben  von 
Bresslau. 

Unter  der  Presse  befinden  sich  ein 
Folioband,  7  Quartbände,  2  Octavbände. . 

In  der  Sammlung  der  Auetores  anti- 
quissimi  ist  durch  das  Erscheinen  der 
Variae  Gassiodors  (mit  dem  von  Traube 
verfassten  mdex  verborum)  eine  der  seit 
langen  Jahren  am  .  schmerzlichsten  em- 
pfundenen Lücken  ausgefüllt  worden.  Der 
2.  Band  der  kleinen  Chroniken,  zu  dessen 
Vollendung  nur  noch  wenige  Bogen  fehlen, 
bringt  in  seiner  zweiten  Hälfte  die  schwie- 
rigen Chroniken  Isidors  von  Sevilla,  der 
dritte  dagegen,  dessen  Druck  ebenfalls 
bereits  begonnen  hat,  führt  uns  mit  Gildas, 
Nennius  und  Beda  nach  Britannien  hinüber 
und  wird  voraussichtlich  diese  Reihe  ab- 
schliessen. 

In  der  Abteilung  Scriptores  hat  Herr 
Archivar  Er u seh  die  vormerowingischen 
Heiligenleben  und  Passionen  sowie  einen 
Teil  der  merowingischen  insoweit  vorbe- 
reitet, dass  der  Druck  des  ersten  dieser 
beiden  Bände  im  nächsten  Herbst  beginnen 
kann.  Wenn  auch  genauere  Prüfung  der 
handschriftlichen  Grundlagen  den  fast 
durch  wog  jüngeren,  karolingischen  Ursprung 
dieser  angeblich  zeitgenössischen  Quellen 
herausgestellt  hat,  so  darf  dennoch  dies 
zum  guten  Teile  negative  Ergebnis  als  ein 


—    85    — 


—    86    — 


namhafter  Gewinn  für  die  Wissenschaft 
betrachtet  werden.  Für  die  Bereitwillig- 
keit, mit  welcher  uns  besonders  für  diese 
Abteilung  Handschriften  französischer  Bib- 
liotheken anvertraut  wurden,  sind  wir  der 
französischen  Begierung  sowie  Herrn 
Delisle  zu  wärmstem  Danke  verpflichtet. 

Für  den  3.  Band  der  Schriften  zum 
Investiturstreit  sind  einige  weitere  Vor- 
arbeiten ausgeführt  worden  und  namentlich 
hat  Hr.  Dr.  Dieterich  für  zwei  Werke 
des  sog.  Honorius  von  Autun  die  Hss.  von 
München,  Melk,  Eremsmünster  und  Lüttich 
verglichen.  Der  30.  Folioband,  von  Herrn 
Prof.  Holder-Egger  herausgegeben  und 
Ergänzungen  für  das  stauiische  Zeitalter 
enthaltend,  hat  längere  Zeit  geruht,  ist 
aber  jetzt  wieder  in  Fluss  gekommen  und 
wird  ausser  den  grossen  thüringischen 
Chroniken  des  13.  Jahrh.  u.  a.  namentlich 
auch  die  neu  entdeckte  Väa  Paulinae 
Sigebotoa  und  bisher  unbekannte  Annalen 
von  St.  Afra  und  Ulrich  in  Augsburg  nebst 
anderen  Nachtragen  bringen.  Daneben 
sind  die  Vorbereitungen  für  den  31.  im 
Quartformat  zu  veröffentlichenden  Band 
italienischer  Chroniken  des  13.  Jahrh.  fort- 
gesetzt worden  und  Hr.  Dr.  Simons feld 
in  München  hat  dafür  die  Chroniken  von 
Faenza  des  Tolosanus  und  Petrus  Canti- 
nelli  grossenteils  vollendet  Von  den  Hand- 
ausgaben werden  die  Annales  Einhardi  und 
Laurissenses,  bearbeitet  von  Dr.  Kurze, 
im  nächsten  Winter  unter  die  Presse 
kommen,  vollendet  ist  dagegen  durch  Hrn. 
Prof.  Uolder-Egger  die  neue  Sonder- 
ausgabe von  Lamperti  Hersfdd,  opera,  die 
mit  den  Annalen  nicht  nur  die  F.  Ltdli 
und  die  Auszüge  aus  der  Hersfelder  Klostcr- 
geschichte  sowie  die  verwandten  Weissen- 
burger  Annalen  verbindet,  sondern  auch  die 
umfassendsten  Nachweisungen  über  den 
Sprachgebrauch  Laraperts  und  seine  An- 
lehnungen bietet.  Die  weiteren  auf  ihn 
bezüglichen  Fragen  sind  im  neuen  Archiv 
ausführlich  erörtert  worden.  Für  eine 
spätere  Handausgabe  der  Erfurter  Annalen 
wurde  ebenfalls  vorgearbeitet,  wie  nicht 
minder  für  das  sog.  Chronic.  Ottenbwanum. 

Um  die  Förderung  dieser  Arbeiten 
machten  sich  ausser  vielen  Bibliotlieksvor- 
ständen  namentlich  noch  die  IUI.  Bloch 


in  Strassburg,  P.  Czernj  in  St.  Florian, 
von  Heine  mann  in  Wolfenbüttel,  Dr. 
Bud.  Schachinger  in  Melk,  P.  Hugo 
Schmidt  in  Eremsmünster,  Simonsfeld 
in  München,  Vehrt  in  Bamberg  durch 
mancherlei  schätzbare  Nachweisungen  und 
Vergleichungen  verdient 

Für  den  1.  Band  der  Deutschen  Chro- 
niken ist  schon  längst  eine  Ergänzung  im 
Werke,  die  in  diesem  Sommer  endlich  zum 
Drucke  gelangen  soll,  bestehend  aus  dem 
Annoliede,  welches  Hr.  Prof.  Bödiger 
herausgiebt,  und  der  Silvesterlegende,  die 
Hr.  Dr.  Kraus  in  Wien  übernommen  hat 
Enikels  Fürstenbuch,  von  Hm.  Prof. 
Strauch  in  Halle  bearbeitet,  wird  im 
Spätherbst  druckfertig  sein  und  mit  dem 
Landbuch  und  den  Registern  den  3.  Band 
abschliessen.  Hr.  Prof.  Seemüller  in 
Innsbruck,  der  verdiente  Herausgeber  Otto- 
kars, hat  seit  kurzem  sich  der  Aufgabe 
gewidmet,  einen  weiteren  Band  mit  öster- 
reichischen und  bairischen  Chroniken  des 
13.  und  14.  Jahrh.  herzustellen.  Eine 
Beise  nach  Wien  und  München  in  diesen 
Osterferien,  der  im  Herbst  eine  zweite 
folgen  soll,  diente  zur  vorläufigen  Sichtung 
des  aufzunehmenden,  noch  wenig  geord- 
neten Stoffes,  der  ein  sehr  reichhaltiger 
zu  werden  verspricht.  Als  Ergänzung  zu 
den  Chroniken,  aber  als  selbständige  Samm- 
lung, wird  femer  eine  Ausgabe  der  po- 
litischen Sprüche  und  Lieder  in  deutscher 
Sprache  bis  1500  geplant,  die  in  umfassen- 
der Weise  Hr.  Prof.  Rot  he  in  Göttingen 
mit  Hülfe  des  Hrn.  Dr.  Heinr.  Meyer 
zu  veranstalten  gedenkt. 

In  der  Abteilung  der  Leges  ist  die 
Handausgabe  der  leges  Visigathorum,  die 
der  grösseren  zur  Grundlage  dienen  soll, 
soeben  vollendet  worden  und  für  diese 
werden  sich  nun  weitere  handschriftliche 
Studien,  zumal  in  Paris,  anschliessen.  Von 
dem  durch  Hrn.  Dr,  Krause  bearbeiteten 
zweiten  Bande  der  Capitularien  ist  das 
2.  Heft  erscliienen,  das  den  eigentlichen 
Text  zu  Ende  führt,  gedruckt  sind  auch 
bereits  die  Anhänge,  Walahfrids  Büchlein 
de  exordiis  et  incrcmentis  rerum  ecdesiasU- 
carum  und  Hincmar  de  ordine  palatü,  doch 
wird  das  Schlussheft,  da  es  ausserdem  das 
Register  für  beide  Bände  und  die  umfang- 


-    87    - 

liehe  Einleitung  enthalten  soll,  vor  nächstem 
Winter  nicht  zur  Vollendung  kommen 
können.  Hincmars  kleine,  aber  sehr  wich- 
tige Schrift  wird  auch  in  einer  Sonder- 
ausgabe erscheinen. 

Von  den  Reichsgesetzen  seit  dem  Ende 
der  Karolinger  hat  Hr.  Prof.  Weiland 
den  ersten  stattlichen  Band  veröffentlicht, 
der  von  Konrad  I.  bis  auf  Heinrich  VII. 
(1197)  herabreicht  Wie  der  Doppeltitel 
desselben  andeutet,  ist  nach  dem  Vorbilde 
von  Pertz  der  dürftige  Stoff  der  Gesetze 
vielfach  durch  andere,  namentlich  urkund- 
liche, Aufzeichnungen  ergänzt  worden  und 
haben  besonders  auch  die  Synoden  eine 
noch  eingehendere  Berücksichtigung  er- 
fi&hren.  An  dem  zweiten  Bande,  der  bis 
1273  reichen  soll,  wird  bereits  eifrig  ge- 
druckt und  für  die  folgenden  bis  zur  gol- 
denen Bulle  wird  durch  Herrn  Dr.  S  c  h  w  a  1  m 
vorgearbeitet,  der  das  weit  zerstreute  Ma: 
terial  auf  zwei  Beisen  zu  vervollständigen 
gedenkt.  Die  als  Vorarbeit  für  eine  künf- 
tige Ausgabe  bestimmten  Regesten  der 
Gerichtsürkunden  sind  durch  Hm.  Dr. 
Hübner  in  einem  zweiten  Hefte  zu  Ende 
geführt. 

Von  den  Urkunden  des  sächsischen 
Kaiserhauses  ist  endlich  die  lange  ersehnte 
zweite  Abteilung  des  zweiten  Bandes,  die 
Urkunden  Ottos  III.  nebst  beachtenswerten 
Nachträgen  für  seine  beiden  Vorgänger 
und  den  Registern,  ausgegeben  worden. 
Ilr.  Hofrat  von  Sickcl,  durch  seine  Über- 
siedelung nach  Rom  in  dieser  Arbeit,  bei 
welcher  ihm  die  HH.  Erben  und  Tan  gl 
Hülfe  leisteten,  vielfach  gehemmt,  hat  da- 
mit seiner  langjährigen  Th&tigkeit  für  die 
Monumenta  Germaniae  einen  rühmlichen 
Abschluss  gegeben  und  fiir  eine  ihrer 
wichtigsten  Abteilungen  festen  Grund  gelegt. 
Sein  unmittelbarer  Fortsetzer  Hr.  Prof. 
Br esslau,  unterstützt  durch  Hm.  Dr. 
Bloch,  beabsichtigt  im  nächsten  Herbst  mit 
dem  Dmcke  der  Urkunden  Heinrichs  II. 
(und  Arduins)  sich  anzuschliessen,  für  welche 
ein  eigner  Band  vorgesehen  ist.  Ausser 
den  vielen  aus  deutschen  Archiven  nach 
Strassburg  entsandten  Diplomen,  deren 
Benutzung  Hr.  Archivdirektor  Wiegand 
nach  Möglichkeit  erleichterte,  suchte  der 
Herausgeber  andere  an  ihren  Fundstätten 


-    88    — 

bis  nach  Nordfrankreich,  Oberitalien  und 
Österreich  auf  wiederholten  Reisen  auf. 
Besonders  gefällig  erwiesen  sich  ihm  neben 
vielen  anderen  Förderern  unserer  Arbeiten 
Hr.  P.  Wilibald  Hauthaler  in  Salzburg 
Hr.  Leitschuh  in Bamberg,Hr.Könnecke 
in  Marburg  und  die  fürstl.  Leiningensche 
General  Verwaltung  in  Amorbach. 

Nicht  minder  emsig  ist  an  der  erst 
später  in  Angriff  genommenen  Abteilung 
der  Karolingerarkunden  fortgearbeitet 
worden.  Während  Hr.  Prof.  Mnhlb ach  er 
in  Wien  mit  dem  Beistande  des  Hm.  Dr. 
Tan  gl  das  deutsche  Material,  welches  ihm 
zu  einem  sehr  grossen  Teile  zugesandt 
wurde,  für  die  Ausgabe  durcharbeitete  und 
überdies  die  Regesten  der  italienischen 
Karolinger  vorbereitete,  befand  sich  sein 
Mitarbeiter  Dr.  Dopsch  seit  Anfang  De- 
zember in  Frankreich,  wo  er  bei  systema- 
tischer Durchmusterung  der  grossen  band- 
schriftlichen Urkundensammlungen  des  16. 
bis  18.  Jahrhunderts  auf  der  National- 
bibliothek schon  eine  Reihe  glücklicher 
Funde  gemacht  hat.  Ausserdem  sind  von 
ihm  Nancy  und  Chaumont  besucht  worden. 
Die  Fortsetzung  der  Arbeiten  in  Paris,  die 
von  den  HH.  Delisle,  H.  Omont  und 
A.  Giry  in  liebenswürdigster  Weise  ge- 
fördert wurden,  sowie  der  Besuch  der 
Archive  der  Departements  wird  sicher  noch 
Monate  erfordem.  Was  in  Deutschland 
unversendbar  war,  gedenkt  Hr.  Prof,  M  ü hl- 
b ach  er  selbst  auf  einer  Reise  nach  dem 
Westen  zu  erledigen.  Die  Frage,  ob  und 
inwieweit  die  Urkunden  der  westfränkischen 
Karolinger  von  840  an  einbegriffen  werden 
sollen,  darf  in  Erwartung  der  in  Frank- 
reich geplanten  Ausgabe  derselben  vor- 
läufig unentschieden  bleiben. 
•  In  der  Abteilung  Epistolae  ßihrte  Hr. 
Dr.  Hartmann  den  Druck  des  Begistrum 
Oregorü  weiter,  so  dass  das  achte  und 
neunte  Buch  als  erstes  Heft  des  zweiten 
Bandes  ausgegeben  werden  konnte.  Bei 
ununterbrochener  Fortsetzung  der  Arbeit 
darf  man  das  Ende  für  nächsten  Winter 
erhoffen.  Inzwischen  hat  seit  dem  Herbst 
auch  der  Druck  des  vierten  Bandes  der 
Epistolae  angefangen,  welcher  der  Zeit 
Karls  des  Grossen  gewidmet  ist  und  zu 
zwei  Dritteln  durch  Alchvin  ausgefüllt  wird. 


Er  wird  sicher  im  Jahre  1895  erscheinen. 
Der  durch  die  Versetzung  des  Heraus- 
gebers, des  Hm,  Prof.  Rodenberg,  nach 
Kiel  zeitweise  unterbrochene,  sehr  in- 
haltreiche dritte  und  letzte  Band  der 
Begesta  ponüficum  saec.  XIII  ist  im  Texte 
fertig  gedruckt  und  kann  in  wenigen 
Wochen  hervortreten.  Die  dazu  gehörigen 
Register  werden  dem  neuen  Mitarbeiter, 
Hm.  Dr.  Hampe,  verdankt. 

In  der  Abteilung  AtUiquäaies  hat  Hr. 
Prof.  Herzberg-Fränkel, ebenfalls  durch 
seine  Berufung  nach  Czemowitz  längere 
Zeit  in  der  Arbeit  gestört,  nunmehr  wieder 
Hand  an  das  noch  fehlende  Register  des 
zweiten  Bandes  der  Necrologia  Germamae 
gelegt  und  für  das  Ende  des  Jahres  den 
Wiederbeginn  des  Druckes  verheissen. 
Von  dem  dritten  Bande  der  Pöetac  Caro- 
Um  wird  durch  Hm.  Dr.  Traube,  mit 
Beihülfe  des  Hm.  Dr.  Neff  in  München, 
ein  letztes  Heft  vorbereitet,  für  welches 
Johannes  Scotus  und  Milo  von  St.  Amand 
bestimmt  sind,  nebst  eiiügen  Nachträgen 
zu  den  früheren  und  dem  Register.  Ein 
vierter  Band  soll  endlich  den  so  überaus 
reichen  Stoff  der  karolingischen  Zeit  er- 
schöpfen. Das  neue  Archiv  ist  in  etwas 
gefälligerer  Ausstattung  bis  zum  19.  Bande 
fortgeschritten. 


Vereinsnachrichten 

unter  Redaction  der  Vereinsvorstände. 
7.  Stratsburg.  Gesellsc^^aft  zur  Er- 
haltung der  historischen  Denkmä- 
1  e  r.  Sitzung  vom  21.  Juni.  Acht  neue  Mit- 
glieder werden  aufgenommen.  —  Die  Re- 
gierung zeigt  an,  dass  die  Arbeiten  an  der 
Heidenmauer  (n.  40)  aus  finanziellen  Grün- 
den aufgegeben  worden  seien.  —  Herr 
Bourgeois  in  Leberau  macht  auf  den 
Grabstein  eines  tnäes  de  Eckerich  in  seinem 
Garten  aufmerksam.  —  Auf  Antrag  des 
Herm  Dacheux  werden  die  Mittel  be- 
willigt, um  den  Grabstein  des  elsässischen 
Generals  Scherb  aus  der  Zeit  des  ersten 
Kaiserreichs  von  dem  alten  Kirchhof  in 
Wcsthofen  auf  den  neuen  zu  schaffen.  — 
Herr  Bechstein  spricht  über  die  Ring- 
mauer auf  dem  Rothberg  bei  Ingweiler.  — 
Herr  Dacheux  legt  zwei  vergoldete  Ci- 


—    90    - 

borien  aus  dem  15.  u.  16.  Jh.  vor,  über 
deren  Kauf  der  Beschluss  vorbehalten  bleibt. 

—  Die  Vorlage  des  Budgets  durch  Herrn 
Kurtz  führt  zu  einigen  finanziellen  Er- 
wägungen. —  Herr  Dacheux  weist  ein 
von  Herrn  Deger mann  aus  Markirch  ge- 
fundenes merkwürdiges  Schloss  vor.  — 
Herr  Bechstein  erinnert  an  den  früheren 
Beschluss  (1892  n.  112),  von  dem  in  Epi- 
nal  aufbewahrten,  vom  Donon  stammenden 
Grabstein  des  Bellicus  Surbur  einen  Ab- 
guss  zu  besorgen. 

Generalversammlung  vom  19.  Juli.  Nach  58. 
einer  kurzen  Ansprache  des  Vorsitzenden, 
Herrn  Dacheux,  verliest  der  Schriftführer 
Herr  Reuss  einen  sehr  eingehenden  Jahres- 
bericht. Er  beklagt  die  Beschränktheit 
der  finanziellen  Mittel  und  hofft  auf  eine 
weitere  Zunahme  der  mittlerweile  auf  un- 
gefähr 400  gestiegenen  MitgUederzahl ;  er 
giebt  eine  Übersicht  über  die  Thätigkeit 
hinsichtlich  der  Sammlungen,  über  Aus- 
grabungen und  Erhaltungsarbeiten,  erinnert 
an  den  Fund  von  St.  Fides,  und  weist  auf 
begonnene  weitere  Arbeiten  hin.  Vom 
Hortus  ddiciarum  ist  die  fünfte  Lieferung 
durch  Herm  Keller  fertig  gestellt,  die 
folgenden  in  Arbeit;  jedes  neu  eingetretene 
Mitglied  erhält  die  Lieferungen  von  der 
fünften  ab  unentgeltlich  und  kann  die 
früheren  für  je  5  M.  erwerben.  Von  den 
„Mitteilungen^  ist  die  ältere  Serie  (4  Bde.) 
ganz  vergriffen,  die  zweite  (bisher  16  Bde.) 
nur  noch  in  wenigen  Exemplaren  vollstän- 
dig vorhanden;  für  den  Bezug  einzelner 
älterer  Bände  und  Lieferungen  sind  eben- 
falls billigere  Bedingungen  gestellt  worden. 
Herr  Reuss  berichtet  weiter  über  die  bis- 
herigen Bemühungen  zur  Inventarisierung 
elsässischer  Chroniken,  Hausbücher,  kirch- 
licher Notizen  und  Register,  Selbstbio-  - 
graphieen  u.  s.  w.  und  spricht  die  dringende 
Bitte  aus,  alles  derartige  Material,  wenn 
auch  nur  auf  kürzeste  Zeit,  zur  Einsicht 
an  die  Stadtbibliothek  zu  Strassburg  (Prof. 
Dr.  R.  Reuss)  zu  senden.  Herrn  Straubs 
Arbeit  über  die  eingegangenen  Ortschaften 
des  Elsasses  wird  von  Herrn  Herm.  v.  Jan 
neu  bearbeitet,  ein  Generalregister  über 
die  bisher  erschienenen  Gesellschaftsschrif- 
ten von  Herm  Reinhard  ausgeführt  werden. 

—  Herr  Winkler  erstattet  Bericht  über 

„^ ,  _oogle 


-^    91    - 

die  vallständige  Restanration  der  Fides- 
kirche in  Schlcttstadt  (Mitt.  XVI,  S.  8  *  ff.). 

—  Herr  Henning  knüpft  an  eine  Dar- 
legung der  von  ihm  geleiteten  Ausgrabun- 
gen (n.  18)  eine  eingehende  und  klare 
Schilderung  der  vorgeschichtlichen  Knltur- 
periodcn  und  ihrer  Zeugnisse  im  Elsass; 
sie  wird  in  den  „Mitteilungen''  erscheinen. 

—  Bei  der  teilweisen  Neuwahl  des  Vor- 
standes werden  die  Herren  Barack,  Mar- 
tin, Rcuss,  Schricker  fiir  Strasslmrg 
und  Fleischhauer  für  Colmar  als  Mit- 
glieder, durch  Akklamation  Herr  Dacheux 
als  Vorsitzender  wiedergewählt.  —  Die 
Rechnungsal)lage  erfolgt,  in  Vertretung  des 
Herrn  Kurtz,  durch  Herrn  Fastinge r. 

59.  Sitzung  vom  26.  Juli.  Das  Bureau  wird 
in  der  bisherigen  Weise  wiedergewählt, 
13  neue  Mitglieder  aufgenommen.  —  Herr 
Reinhard  schenkt  seine  Schrift  Trois- 
J^pis,  Strassburg  1892,  Herr  Forr er  seine 
Beiträge  zur  prähistorischen  Archäologie, 
Strassburg  1892,  sowie  einige  beim  Strass- 
burger  Hafenbau  gefundene  Stücke  ver- 
goldeter Bronze.  —  Der  Vorschlag  des 
Herrn  Dacheux,  der  Regierung  die  Restau- 
ration des  schönen  Kapitclsaales  zu  Neu- 
weiler (12.  und  13.  Jh.)  und  der  Kirche 
zu  St.  Johann  bei  Zabern  zu  empfehlen, 
findet  Zustimmung.  —  Die  Frage,  ob  von 
der  Gesellschaft  Vorträge  veranstaltet  wer- 
den sollen,  bleibt  weiterer  Erwägung  vor- 
behalten. —  Der  Vorstand  des  litterari- 
schen Bureaus  beim  Ministerium,  Graf 
Wartensleben,  hat  sich  erboten,  Zei- 
tungsartikel über  Funde  und  andere  in 
den  Bereich  der  Gesellscliaftsthätigkeit 
fallende  Vorkommnisse  zu  sammeln  und 
der  Gesellschaft  zu  übermitteln.  —  Die 
Herren  Martin  und  Wieg  and  werden 
ermächtigt,  die  Gesellschaft  demnächst  bei 
dem  Congress  der  historischen  Vereine 
Deutschlands  in  Stuttgart  zu  vertreten. 

60.  Frankfurt  a.  M.  Verein  für  Geschichte 
und  Altertumskunde.  Am  8.  Januar 
1894  sprach  Herr  E.  Padjera  über  den 
Burgenbau  in  Deutschland.  Das 
Wiedererwachen  des  Nationalgefühls,  am 
Anfang  dieses  Jahrhunderts,  rief  auch  das 
Interesse  an  den  Burgen  Deutschlands 
wieder  wach.  In  den  30er  und  40er  Jah- 
ren werden  am  Rheine   und  anderwärts 


-    02    - 

Wiederherstellungen  von  Bargen  vörgö- 
nommcn,  die  aus  Mangel  an  gründlicher 
Kenntnis  der  Wehrhaftigkeit  solcher  An- 
lagen unnatürlich  ausfallen  („Rheinbnrgen- 
styl").  Mone  und  Krieg  von  Hochfelden 
sind  die  ersten  Forscher  auf  dem  Gebiete 
des  deutschen  Burgenbanes,  ihre  Ver- 
dienste sind  geschmälert  durch  die  An- 
nahme römischen  Ursprunges  der  deut- 
schen Burg.  Erst  Oberst  von  Cohaiisen 
und  Andere  weisen  den  deutschen  Ur- 
sprung der  Burg  zweifellos  nach.  Die 
ältesten  Wehrbauten  in  Deutschland  sind 
die  Ringwälle,  die  den  Nachweis  einer 
ziemlich  entwickelten  Kriegsbaukunst  He- 
fern. Die  Befestigungsweise  derselben  geht 
zunächst  auf  die  Adelssitze,  die  Meier- 
höfc,  über,  die  im  Thale  zu  Wasserburgen 
werden.  Bei  grösseren  Anlagen  wird  nur 
das  herrschaftliche  Wohnhaus  befestigt 
und  bildet  so  die  Burg  in  einfachster  Form. 
Die  Lehenslcnte  errichten  solche  Burgen 
im  Thal,  durch  Wassergräben  geschützt 
oder  im  Berglandc  auf  möglichst  unzu- 
gänglichen Felskuppen.  Reste  solcher  aus 
Holzbauten  und  Erdwällcn  hergestellten 
Anlagen  sind  vielfach  nachgewiesen  wor- 
den. Die  Vergänglichkeit  des  Holzes  ver- 
anlasst, zunächst  am  Rhein,  an  römische 
Tradition  knüpfend,  den  Steinbau.  Solche 
Wehrtürme  in  Stein  mit  einer  Mauer  um- 
geben sind  nachzuweisen  in  der  Ober-  imd 
llnterburg  zu  Rüdesheim,  der  sog.  Pfalz  zu 
Egisheim  u.  a.  m.  Mächtigere  Burgherren 
vcrgrössern  ihre  Burg  durch  Errichtung  von 
Wehr- Wirtschaftsgebäuden,  Ställen  u.  s.  w. 
Bis  zum  12.  Jahrh.  stellt  sich  die  Burp 
als  roher,  aber  massiver  Steinbau  dar, 
ohne  Einrichtung  für  vertikale  oder  hori- 
zontale Bestreichung.  Dtirch  die  Kreuz- 
züge bringen  die  Kreuzfahrer  grössere  Er- 
fahrungen aus  dem  Morgcnlande  mit,  die 
bei  den  Burgen  fortan  zur  Verwertun«? 
kommen.  Vermehrte  Anwendung  der  Zwin- 
ger, Thorbauten,  Werke  zu  vertikaler  und 
horizontaler  Verteidigung  sind  die  Kenn- 
zeichen dieser  Periode,  welche  mit  sorg- 
fältiger Wahl  der  Baustelle  Hand  in  Hand 
gehen.  Im  15.  Jahrh.  veranlassen  die  Feuer- 
waffen wieder  Aendemngen.  Die  breiten 
Zinnenfenster  verschwinden  und  schmale 
Schiessschlitze  treten  an  ihre  Stelle,  vor* 
"■" '  O' 


-    9n    - 

gelegte  Zwingermauern  werden  verstärkt, 
um  Geschfitzaufstellung  zu  crmöghchen ; 
grössere  Burgen  werden  mit  starken  Tür- 
men zum  gleichen  Zwecke  umbaut.  Das 
16.  Jahrh.  bildet  den  Höhepunkt  dieser 
Bestrebungen,  die  durch  ihre  bedeutenden 
Kosten  nur  wohlhabenden,  mächtigen  Burg- 
herren möglich  waren.  Im  17.  Jahrh.  ver- 
sucht man  mit  Bastionierimgen  —  Bastionen 
und  Kurtinen  in  Erde  erbaut  —  die  Burgen 
teilweise  widerstandsfähig  zu  machen;  sie 
gleichen  damit  imsercn  modernen  Cita- 
dellen.  Die  grossen  Armeen,  die  im 
3()jähr.  Kriege  auftreten,  bringen  auch 
diese  Anlagen  zu  Fall  und  setzen  der  Un- 
bezwinglichkeit  der  Burg  für  immer  ein  Ziel. 

61.  Ans  dem  in  der  Generalversamm- 
lung am  22.  Januar  verlesenen  Jahresbe- 
richte ist  zu  entnehmen,  dass  der  Verein 
demnächst  das  erste  lieft  einer  Reihe  von 
Schriften  veröffentlicht,  welche  „Mittei- 
lungen über  römische  Funde  in 
Heddernheim'^  bringen  sollen;  ausser- 
dem wird  für  das  laufende  Jahr  das  Er- 
scheinen des  vierten  Bandes  der  „Inven- 
tarc  des  Frankfurter  Stadtarchivs*^ 
in  Aussicht  gestellt.  —  In  dem  Vortrage 
dieser  Sitzung  gab  der  Vorsitzende,  Herr 
Stadtarchivar  Dr.  R.  Jung,  einen  gedräng- 
ten Überblick  über  die  mit  der  letzten 
Jahreswende  abgelaufenen  elf  Jahrhun- 
derte Frankfurter  Geschichte. 

62.  Am  12.  Febr.  hielt  Herr  Dr.  H.  v.  Na- 
thnsius  Neinstedt  einen  Vortrag  über 
verschwundene  Strassen-  und 
Uäusernamen  in  Frankfurt  imter 
Weglassung  aller  Veränderungen,  die  erst 
im  Laufe  des  letzten  Jahrhunderts  geschehen 
sind.  Die  wichtigsten  Quellen  für  Strassen- 
nnd  Häusemamen  sind  das  etwa  1350  auf- 
gestellte Strassenverzeichnis  des  Kanonikus 
Baldemar  von  Petterweil  und  die  um  die 
Wende  dieses  Jahrhunderts  verfasste  Topo- 
graphie des  Kanonikus  Battonn.  An  der  Hand 
beider  Verzeichnisse  ging  der  Vortragende 
die  einzelnen  Stadtteile  der  Alt-  und  Neu- 
stadt, sowie  Sachsenhausens  durch,  indem 
er  nur  die  wichtigsten  Namen  anführte, 
und  konnte  feststellen,  dass  nur  ganz  ver- 
einzelte Strassen  den  Namen  nie  gewechselt 
haben,  während  für  viele  nacheinander 
bis  zu  .  sieben  nnd  acht  verschiedene  Be- 


-    94    -« 

nenmmgen  vorkommen,  die  meistens  von 
in  den  Strassen  wohnenden  Zünften  und 
einzelnen  Personen  oder  von  bedeutenderen, 
meist  kirchlichen  Gebäuden  hergeleitet 
wurden.  Die  Häusemamen  mussten  aus 
Zeitmangel  fast  ganz  unberücksichtigt  blei- 
ben, doch  konnte  festgestellt  werden,  dass 
viele,  auch  auffallendere  Namen  häufig 
vorkommen.  Für  die  Geschichte  der  Ent- 
wicklung der  Stadt  sind  die  Namen  von 
grösster  Bedeutung;  um  so  mehr  ist  es 
zu  bedauern,  dass  dieselben  auf  den  amt- 
lichen Strassenschildem  ohne  allen  Gnmd 
vielfach  willkürlich  geändert  werden. 

Am  5.  März  sprach  Herr  Senator  Dr.  $3. 
E.  V.  Oven  über  die  Geschichte  der 
Frankfurter  Mainbrückc,  indem  er 
zunächst  die  einzelnen  Daten  aus  der 
Brückengeschichte  anführte  und  erläuterte 
(Kriegks  Geschichte  von  Frankfurt  S.  16  ff.), 
und  dann  an  der  Iland  einer  handschrift- 
lichen, mit  interessanten  Plänen  versehenen 
Darstellung  des  Ingenieurs  Johann  Fried- 
rich V.  Uffenbach,  welche  sich  im  Stadt- 
archive befindet,  auf  die  grosse  Brücken- 
reparatur in  den  Jahren  1744—1754  näher 
einging.  Dem  nördlichen  Brückenturme, 
welcher  1801  abgebrochen  wurde,  widmete 
der  Redner  unter  Vorlage  einer  bisher  un- 
bekannten Abbildung,  welche  die  reiche 
Ausschmückung  des  Turmes  aus  dem  Jahre 
1609  darstellt,  eine  besondere  Betrachtung. 

Am  19.  März  sprachen  die  Herren  $4, 
Oberstabsarzt  Dr.  K.  Th.  Kuthe  und  Pro- 
fessor Dr.  G.  Wolff  über  das  dritte 
Hcddernheimcr  Mithraeum,  über 
welches  soeben  die  Herren  Wolff  und 
Cumont  eine  ausführliche  Darstellung  in 
der  „Westdeutschen  Zeitschrift"  veröffent- 
licht haben,  weshalb  hier  von  einer  Wie- 
dergabe beider  sehr  interessanter  Vorträge 
abgesehen  werden  darf. 

In  der  Sitzimg  am  2.  April  tnig  Herr  $5. 
Dr.  H.  Pallmann  über  die  Frankfurter 
Malerzunft  im  17.  und  18.  Jahrhun- 
dert vor.  In  der  Einleitung  bemerkte  der 
Vortragende,  dass  Frankfurt  als  Kunst- 
stadt hinter  den  grossen  Reichsstädten 
Süddeutschlands  weit  zurückgestanden  habe 
und  dass  man  erst  im  17.  Jahrhundert  hier 
von  einer  Nachblüte  der  Malerei  sprechen 
könne.     Zu   seinem  Thema>Hibergehend 

Digitized  by  VJJ> ^-~ 


-    95    — 

gab  er  auf  Grund  von  Aktenstücken  im 
hiesigen  Stadtarchive  folgende  Darstellung : 
Bis  1612  waren  die  Frankfurter  Maler 
freie  Künstler,  wenn  sie  sich  auch  dem 
Handwerksbrauche  der  Lehr-  und  Wander- 
zeit unterwarfen.  Infolge  des  sogenannten 
Bürgervertrags,  der  während  des  Fett- 
milchschen  Aufstandes  am  21.  Dez.  1621 
zwischen  Bat  und  Bürgerschaft  zustande 
gekommen  war  und  der  unter  anderen 
Bestimmungen  auch  die  enthielt,  dass  alle 
Bürger  sich  in  Zünfte  und  Gesellschaften 
begeben  sollten,  stellten  auch  die  Maler 
14  Artikel  auf,  die  aber  nicht  die  Ge- 
nehmigung des  Rates  fanden.  Sie  schlössen 
sich  deshalb  der  neugegründeten  Zunft 
der  Diamant-  und  Rubinschneider  an,  der 
sie  bis  zum  28.  Febr.  1616  angehörten. 
An  diesem  Tage  wurden  nämlich  durch 
das  sogenannte  Transfix  verschiedene  Be- 
stimmungen des  Bürgervertrags  aufgehoben, 
wodurch  auch  sämtliche  Zünfte  ihr  Ende 
fanden.  An  ihre  Stelle  traten  unter  Bei- 
behaltung der  alten  Bezeichnung  reine 
Gewerbevereine,  die  in  jeder  Beziehung 
vom  Rate  abhängig  waren.  Unter  solchen 
Umständen  hatten  weder  die  Diamant- 
schneider noch  die  Maler  Lust,  neue  Ge- 
sellschaften zu  gründen.  Erst  als  die 
Konkurrenz  der  Weissbinder  (Tüncher)  zu 
mächtig  wurde,  suchten  die  Maler  beim 
Rate  darum  nach,  ihnen  eine  eigene  Ord- 
nung zu  geben,  wie  sie  ihre  Genossen  in 
anderen  Reichsstädten  hätten.  Am  2.  Sept. 
1630  trat  diese  Ordnung  mit  15  Artikeln 
ins  Leben,  doch  wurden  damit  nicht  die 
Beschwerden  gegen  die  Weissbinder  be- 
seitigt, und  ebenso  traten  nun  häufig 
Klagen  auf  gegen  Maler,  die,  von  aus- 
wärts hierhergekommen,  entweder  die  Be- 
stimmungen der  Zunft  ^nicht  erfüllt  hatten 
oder  sich  ihnen  nicht  fügen  wollten.  An 
der  Hand  verschiedener  Beispiele  wurde 
dann  nachgewiesen,  dass  der  Rat  soviel 
wie  möglich  tüchtigen  fremden  Malern  hier 
die  Niederlassung  zu  erleichtem  suchte 
und  die  Ordnung  der  Maler  möglichst 
locker  handhabte.  Nach  vielfachen  Be- 
schwerden sah  er  sich  zuletzt  doch  ge- 
nötigt, im  Jahre  1757  der  alten  Ordnung 
noch  9  Artikel  nach  Vorschlag  der  Zimft 
beizufügen.    Damit  ward  aber  auch  nicht 


-    96    — 

viel  erreicht;  die  wirklichen  Maler  such- 
ten durch  Gründung  einer  Akademie  die 
Zustände  zu  bessern,  die  Zunftmaler  san- 
ken immer  mehr  zu  Handwerkern  herab. 
Am  Schlüsse  des  Vortrages  wurde  dann 
nach  dem  Einnahmebuch  des  „Kunst-  und 
Staffirmahlers"  Samuel  Hund  (1724—1794) 
die  Thätigkeit  eines  derartigen  Zunftmalers 
geschildert,  der  sowohl  Bildnisse,  Altar- 
gemälde u.  dergl.  malte,  als  auch  die  ge- 
wöhnlichsten Anstreicher-  und  Lackiererar- 
beiten durch  seine  Gesellen  ausfuhren  liess. 

Trier.  Gesellschaft  für  nützliche66. 
Forschungen.  Sitzung  am  19.  April 
1894.  Der  Vorsitzende,  Herr  Regierungs- 
präsident von  Heppe  gedenkt  der  verstor- 
benen Mitglieder  Justizrat  Bettingen,  Ge- 
heimen Regierungs-  und  Baurat  Seyffarth, 
Professor  Dr.  Steeg  und  Geheimen  Regie- 
rungsrat Tobias.  Zu  ordentlichen  Mit- 
gliedern werden  gewählt  die  Herren :  Dom- 
kapitular  Aldenkirchen,  Domkapitular  Dr. 
Lager,  Regierungsrat  Dr.  Michaelis  und 
Professor  Rosbach.  Zum  zweiten  Sekretär 
wird  an  Stelle  von  Herrn  Professor  Steeg 
Herr  Professor  Dr.  van  Hoffs  gewählt.  Die 
übrigen  Vorstandsmitglieder  werden  wieder 
gewählt.  Der  Rechner,  Herr  Besselich 
legt  den  Kassenbericht  vor.  Es  wird  die 
Summe  von  500  Mark  für  die  Bibliothek 
bewilligt.  Der  demnächst  erscheinende 
Jahresbericht  soll  zum  Preise  von  1  M. 
den  Mitgliedern  zur  Verfugung  stehen. 
Es  wird  beschlossen,  die  Hauptversamm- 
lung der  Gesellschaft  am  Montag  den 
11.  Juni  d.  J.  V«  12  Uhr  im  Provinzial- 
museum  abzuhalten.  Es  werden  Vorträge 
der  Herren  Lager,  Lehner  und  Rosbach 
in  Aussicht  genommen.  Alsdann  soll  ein 
gemeinschaftliches  Mittagsmahl  stattfinden. 

Soeben  erschien: 

R.  Forrer,  Die  Zeugdmcke 

der   t)y8antizü80heii,   romanlsohen, 
ffotlBolieii  und  späteren  Kunatepo- 

Chen.   67  Tafeln  in  relohstem  Gold-,  Silber- 
und Varbendrnok,  in  Lithographie  u.  Licbt- 
drack,  nebst  Clioh^abbildnngen  im  TexL  ~ 
Elegant  gebunden  Mk.  75,—  franco. 
Wichtig   far   Teztilf orscher ,    Museen, 
knnstffewerbllohe   Anstalten,    beeonders 
aber  auch  fttr   die  älteste  Gtoschlchte    der 
Druokerkanst  und  des  Knnstdraeks. 
Strastburg  1.  Elt.,  Steinring  1. 

S.  Forrer. 

Hierzu  alt  BeUas«:  LinittMatt  Nr.  10. 


Dmok  u.  VerUg  der  Fr.  Iiinta'iohen  Baohhandlmig  in  Trier.      0~ 


VörrfailtCht  ■.  ftÖnltclM  2tlt 
radlgiart  Ton 

'  Q.  Dr.  LehMr, 
Trtor. 


Mlttalaltor  und  Nfiizelt 

r6digl«rt  Toa 
ArcMrar  Dr. 
K5III. 


der 


Westdeutschen  Zeitschrift  für  Geschichte  und  Kunst, 

ngleich  Orgaa  der  histeriseh-antiqnarisehen  Vereine  lu  Birkenfeld,  Düsgeldorf,  FraHk- 

firt  a.  M.,  Karlsrihe,  Maiaz,  Mannheim,  Meti,  Neuss,  Prim,  Speyer,  Strassbnrg, 

Trier,  Worms,  sowie  des  antkropologisehen  Vereins  xn  Stnttgart 


Jani. 


Jahrgang  XIII,  Nr.  6. 


1894. 


Dm  KomspondoubUtt  «nehaiat  in  «intf  Auflag«  Toa  4000  Ez«mplar«n.  Inserate  k  86  Pfg.  für  die 
gtipalteae  Zeile  werdea  Toa  der  Verlagthaadlaag  and  allen  laieratea-Bareaai  aageaemmeai  Beilagea 
aeeh  Uebereiakanft.  —  Die  Zeitiebrift  ereoheial  Tierteljährlich,  dM  Konrespoadeaablatt  moaatlich.  — 

Abonnemeatapreii  15  Mark  für  die  Zeitoöhrifk  mit  Korreipoadensblatty  Ar  letsteret  alleia  6  Mark. 

-   ■■■  —   -  ,        ■     ■  .  .  ■  -  ■         ..-- 

1^^  Beitr&ge  fax  die  vorrOmische  und  rOmische  Abteilung  sind  an  Dr.  Lehner  (Trier,  ProYinsialmnseam), 
fttr  Mittelalter  aad  Kenseit  an  Dr.  Htiltan  (KOln,  StadtarohiT)  sn  leaden. 


Neue  Funde. 

Rauweilor,  Elsass- Lothringen.  [Steinstrg.] 

Nächst  den  zwischen  Schalbach  (Kanton 
Finstingen)  und  hiesigem  Orte  gelegenen 
Ruinen  des  bereits  Yor  dem  30jährigen 
Kriege  eingegangenen  Dorfes  Bützel  wurde 
neulich  an  einer  Stelle,  „im  Kirchhofe" 
genannt,  ein  aus  zwei  Sandsteinen  zusam- 
mengefügter Steinsarg  zu  Tage  gefördert, 
der  ein  gewisses  Interesse  bietet  und  des- 
halb Yon  der  Gesellschaft  für  Erhaltung 
der  geschichtlichen  Denkmäler  im  Elsass 
dem  hier  wohnhaften  Finder,  Landwirt 
Heinrich  Frantz,  abgekauft  worden  ist. 
Dieser,  vermutlich  zu  Anfang  der  mero- 
wingischen  Zeit  verfertigte  Sarkophag  wurde 
nämlich  zur  Hälfte  aus  einem  damals  noch 
aufrecht  stehenden  römischen  Viergötter- 
stein gebildet,  der  zu  diesem  Zwecke  der 
Länge  nach  tief  ausgehöhlt  wurde.  Auf 
den  drei  noch  erhaltenen  senkrechten  Sei- 
ten des  letzteren  Denkmals  erscheinen  als 
Flachreliefs  in  rechteckigen  Nischen  nach- 
folgende, allerdings  ziemlich  roh  gearbei- 
tete Götterfiguren:  auf  der  Vorderseite 
Juno  mit  der  Opferschale,  dann  —  von 
links  nach  rechts  gehend  —  Mercur  mit 
der  Flügelkappe  und  dem  Geldbeutel,  und 
zuletzt  Apollo  mit  der  Leier.  Die  ur- 
sprünglich auf  der  dritten  (später  ausge- 
höhlten) Seite  zwischen  Mercur  und  Apollo 
befindliche  Göttergestalt  ist  spurlos  ver- 
schwunden. Von  den  auf  den  Viergötter- 
steinen gewöhnlich  abgebildeten  Gottheiten 


—  Juno,  Mercur,  ,Hercules,  Minerva  — 
sind  somit  nur  die  ersten  zwei  hier  vor- 
handen. Besagter  Fund  ist  um  so  inter- 
essanter, da  solche  Votivmonumente,  die 
im  ehemaligen  Gebiete  der  Triboker  (eigent- 
liches Unterelsass)  bereits  öfter  aufgefun- 
den worden  sind,  in  demjenigen  der  Medio- 
matriker  (Lothringen  und  transvogesischer 
Teil  des  Ünter-Elsass)  äusserst  selten  zum 
Vorschein  kommen  und  im  früheren  Lande 
der  Kauriker  (Ober-Elsass)  sogar  gänzlich 
fehlen.        (Antiquitätenzeitung  26.  6.  94). 

Neue  Ausgrabungen  zu  Kreimbach  auf  der  68. 
„Heidenburg"  In  der  Pfalz.  Die  Ausgra- 
bungen auf  der  „Heidenburg**  bei  Kreim- 
bach wurden  mit  Erfolg  seit  Ostern  fort- 
gesetzt. Auch  auf  der  Westseite  des  Rö- 
mercastelles  fand  sich  in  1  m  Tiefe  ein 
Barackenstein  vor.  Doch  war  derselbe 
nicht  2,30  m  von  der  Innenkante  der  Um- 
fassungsmauer entfernt,  sondern  nur  1,50  m, 
so  dass  hier  wahrscheinlich  nur  ein  Wall-, 
gang  bestanden  haben  kann.  Dass  auch 
hier  in  der  Nähe  ein  innerer  Eingang 
bestand,  beweist  ein  1,30  m  langer  und 
50  cm  starker  Quader,  der  nach  einer 
Rinne  und  einer  Klobenlochung  wohl  zur 
Aufnahme  eines  Thürflügels  bestimmt  war. 
Zahlreiche  Münzen  (meist  Konstantiner)  und 
viele  weibliche  Schmuckstücke,  als  Haar- 
nadeln, Ohrringe,  Armspangen  u.  s.  w.  dürften 
beweisen,  dass  an  dieser  gesicherten  West- 
seite, welche  an  manchen  Stellen  40—50® 
Böschung  besitzt,  die  Frauen  und  Kinder 


--    99    - 

der  Besatzung  in  Holzhütten  iiaiiäteü.  -^ 
Von  Architekturstiicken  sind  bemer- 
kenswertb : 

1.  Der  Sockelstein  einer  viereckigen 
Wandsäule  oder  eines  Thorgewändes 
(gef.   neben  dem  obigen  Thorstein). 

2.  Ein  Gesimsstuck  von  1  m  Länge, 
50  cm  Breite,  30  cm  Höhe. 

3.  Der  Rest  eines  Cippus  (obere,  rechte 
Ecke). 

Von  der  Inschrift  sind  die  Enden  dreier 
Zeile  erhalten: 

....  orio 
....  evir 
a{^)n. 

Sollte,  wie  nicht  unwahrscheinlich, 
. .  eüir  mit  sevir  zu  ergänzen  sein,  so  hät- 
ten wir  hier  auf  der  Heidenburg  das  erste 
Grabmal  eines  städtischen  Beamten  vor 
uns,  der  als  Mitglied  des  ordo  Augustalium 
—  in  der  Gallia  Narbonensis  und  Lugdu- 
nensis  —  den  Gottesdienst  des  Augustus 
und  der  nachfolgenden  Gaesaren  offiziell  zu 
besorgen  hatte  (vgl.  Marquardt,  Rumische 
Staatsverwaltung  I,  S.  512 — 516)..  —  Dieser 
Sevir  gehörte  einem  Municipium  oder  einem 
Yicus  an,  von  dessen  Gräberstrasse  dieser 
Grabstein,  wie  zahlreiche  andere,  zum  Bau 
des  CastcUes  im  4.  Jahrb.  verwendet  wur- 
den. Nach  der  guten  Form  der  Buch- 
staben gehört  die  Inschrift  dem  2.  bis 
3.  Jahrb.  an.  —  Von  den  vorhandenen 
Architekturstiicken  wurde  hoch  oben  auf 
dem  Plateau  der  „Heidenburg"  ein  4^«  m 
hohes  Lapidarium  in  Form  eines  vier- 
vierseitigen Obelisken,  gekrönt  von  einer 
römischen  Steinkugel,  kunstvoll  gebildet. 
Neustadt  a.  d.  H.,  im  Juni  1894. 

Dr.  C.  Mehlis. 
Q9.  Aus  der  Pfalz,  28.  März.  Ein  wertvoller 
Fund  wurde  jüngst  in  einem  Dorfe  bei 
Bergzabern  gemacht.  Herr  Dr.  Mehlis 
fand  daselbst  bei  einem  Ökonomen  ein 
Steinbeil,  das  derselbe  als  einen  „Don- 
nerkeil" wie  ein  Heiligtum  verwahrte.  Dies 
wohl  erhaltene  und  hübsch  geschliffene 
Beil  misst  13  cm  in  der  Länge  und  5  cm 
in  der  Breite.  Auf  seiner  Oberfläche  sind 
in  dasselbe  vier  runenartige  Zeichen 
eingeschnitten  und  zwar  mit  einem  eisernen 
Werkzeug.  Dieser  Fund  steht  bisher  ohne 
Analogon  da.    Es  ist  beabsichtigt,  dieses 


-    lÖÖ    - 

seltene  fieil  dem  nächsten  Anthropologetl' 
kongress  in  Vorlage  zu  bringen. 

Trier,  18.  JunL  [MUnzfund.]  In  Trier  70 
wurde  vor  Kurzem  auf  der  Petrusstrasse 
ein  Fund  von  67  Mittelerzen  und  4  Gross- 
erzen von  Nero  bis  Nerva  —  nämlich  ein 
Mittelerz  von  Nero,  10  Mittelerze  von 
Vespasian,  55  Mittelerze  und  4  Grosserze 
von  Domitian  und  ein  Mittelerz  von  Nerva 
—  gemacht,  der  eine  kurze  Erwähnung 
verdient 

Die  Münzen  sollen  nach  anscheinend 
zuverlässiger  Angabe  in  der  Form  von 
Rollen  in  der  Hüftengegend  eines  Skelettes 
gelegen  haben,  welches  ohne  Reste  eines 
Sarkophages  und  ohne  Beigaben  in  freier 
Erde  lag.  Da  die  beutige  Petrusstrasse 
einen  Teil  des  römischen  Gräberfeldes  aus- 
macht, welches,  sich  nördlich  vor  der 
Porta  nigra  weithin  ausdehnend,  Brand- 
und  Skelettgräber  enthält,  so  ist  die  Ört- 
lichkeit des  Fundes  nicht  auffallend,  auch 
lässt  sich  die  Beifügung  von  grösseren 
Münzmassen  in  den  Gräbern,  wenn  auch 
nicht  bei  Rheinischen  Gräbern,  so  doch 
durch  solche  von  Regensburg  belegen.  — 
Aber  in  hohem  Grade  auffallend  ist, 
dass  eine  Münzmasse,  die  offenbar  unter 
Nerva  in  die  Erde  gekommen  ist,  sich 
neben  einer  Leiche  befand,  da  das  Begra- 
ben in  unserer  Gegend  erst  mit  dem  An- 
fang des  3.  Jahrb.  beginnt,  und  häufiger 
erst  seit  der  Mitte  jenes  Jahrb.  wird.  Um 
eine  reguläre  Bestattimg  scheint  .es  sich 
nicht  zu  handeln,  da  auch  nicht  die  ge- 
ringsten Spuren  eines  Sarges  beobachtet 
wurden. 

Dass  die  Münzen  nur  zufallig  neben 
die  Leiche  gekommen  seien  und  einen 
vergrabenen  Schatz  bildeten,  ist  auch  ab- 
gesehen von  dem  Fundbericht  sehr  un- 
wahrscheinlich. Hiergegen  spricht  die  ge- 
ringe Anzahl  der  Münzen  und  vor  allem 
der  Umstand,  dass  Eupferschätze  aus  dieser 
Zeit  kaum  vorkommen  (vgl.  Mommsen,  Rum. 
Münzwesen  S.  775). 

Sicher  ist  nur,  was  sich  aus  der  Zu- 
sammensetzung der  Münzen  ergiebt,  dass 
sie  gleichzeitig  in  die  Erde  gekommen 
sind  und  zwar  unter  Nerva.  Die  Münzen 
Nervas  und  Domitians  sind  erheblich  besser 
erhalten,  als  die  Vespasians.    Auffallend 


—    101    - 


—    102    — 


ist,  d&Bs  auch  nicht  eine  Münze  von  Titus 
sich  im  Funde  befindet.  —  Im  Einzelnen 
besteht   derselbe  aus  folgenden  Stücken: 

1.  Nero 

B.  Genio  AugusU  Cohen  100. 

2.  Yespasian 

a)  R.  Provideni;  cos.  VIII  anni  77/78, 
Cohen  400. 

b)  R.  Adler  cos.  VIII  an.  77/78,  Coh. 
482  zwei  Stück;  Coh.  843. 

c)  R.  Victoria  ....  cos.  VIII  an. 
77/88.  Nähere  Bestimmung  unmög- 
lich wegen  schlechter  Erhaltung. 

d)  R.  unkenntlich  5  Stück. 

3.  Domitian 

a)  Fidei  pMicae  Fides  nach  links. 
Rv.  COS.  XII  an.  86,  fehlt  bei  Coh. 

b)  Fortunae  AugusH  cos.  XIV  an. 
88/89  Coh.  128,  cos.  XV  an.  90/91 
Coh.  131  und  132  2  Stück,  cos. 
XVI  an.  92/94  Coh.  133  2  Stück 
mit  Strahlenkranz,  4  Stück  mit 
Lorbeerkranz;  mit  unkenntlichem 
Consulat  2  Stück;  im  Ganzen 
12  Stück. 

c)  Moneta  Augusti  cos.  XI  an.  85 
Coh.  325  u.  326,  cos.  XV  an.  90/91 
Coh.  332  5  Stück,  cos.  XVI  an. 
92/94  Coh,  333  5  Stück,  mit  un- 
kenntlichem Consulat  1  Stück;  im 
Ganzen  13  Stück. 

d)  Mars  cos.  XI  Coh.  427. 

e)  DomUian  von  einer  Victoria  be- 
kränzt cos.  XI  an.  85  Coh.  505,  cos. 
XIV  an.  88/89  Coh.  512,  cos.  XV 
an.  90/91  Coh.  513  2  Stück.  4  Gross- 
erze. 

f)  Tällas  tr.  p.  cos.  VII  des.  VIII, 
an.  81  Coh.  562,  cos.  VIII  des. 
Villi,  an.  82  Coh.  589. 

g)  Victoriae  Augustae  cos.  XI  Coh. 
639  und  641. 

h)  Virtuti  Augusti  cos.  XIII  Coh.  650 
2  Stück,  COS.  XV  Coh.  656  sieben 
Stück  und  Coh.  657  sechs  Stück, 
COS.  XVI  Coh.  658  drei  Stück  und 
Coh.  659  zwei  Stück,  cos.  XVII 
Coh.  690,  Consulat  undeutlich  zwei 
Stück;  im  Ganzen  23  Stück. 

i)  ein  undeutlicher  Revers. 


4.  Nerva 

R.  Liberalitaa  publica  cos.  II  an.  96 
Coh.  108.  Hr. 


Chronik. 

Gelegentlich  der  23.  Jahresversamm- 71. 
lung  des  Hansischen  Geschichts- 
vereins, welche  in  der  Pfingstwoche 
dieses  Jahres  in  Köln  tagte,  ist  eine  Fest- 
schrift unter  dem  Titel:  Das  Archiv  und 
die  BIbliothelc  der  Stadt  Köln  (Köln,  1894, 
Du  Mont-Schauherg)  erschienen,  welche 
u.  a.  eine  vollständige  Übersicht  über  die 
Bestände  des  Kölner  Stadtarchivs  enthält. 
Die  *Miteilungen  aus  dem  Stadtarchiv  von 
Köln'  sind  bis  zum  25.  Heft  vorgeschritten. 
Die  letzten  Hefte  enthalten  besonders  ein- 
gehende Übersichten  über  die  das  Ver- 
hältnis Kölns  zum  Reich  (bis  1474)  be- 
treffenden Akten,  sowie  Untersuchungen 
über  das  alte  Kölner  Patriziat. 

Das  soeben  erschienene  dritte  Heft  des  72. 
Beschreibenden  Verzeichnisses  der  Hand- 
schriften der  Stadtbibliothelc  zu  Trier,  von 
Max  Keuffer,  Trier,  Lintz,  1894,  führt 
in  der  aus  den  ersten  Heften  bekannten 
sorgfältigen  Weise  die  Predigthandschriften 
(Nr.  215—353)  auf.  Sie  stammen  der 
Mehrzahl  nach  aus  S.  Alban,  Eberhards- 
klausen und  S.  Matthias;  aus  dem  10.  Jh. 
stammen  zwei,  aus  dem  11.  Jh.  drei,  aus 
dem  12.  Jh.  vier»  aus  dem  13.  Jh.  14, 
aus  dem  14.  Jh.  24,  aus  dem  15.  Jh.  94 
Handschriften. 

Friedr.  Sehlfer,  Wirtsohafts-  uud  Finanzgetchiohte  73, 
der  Reichsstadt  Überlingen  am  Bodensee  in 
den  Jahren  1550 — 1638,  nebst  einem  einlei- 
tenden AbrisB  der  Überlinger  VerfasBangs- 
geschiohte.  (Untersuchnngen  zur  deutschen 
Staats-  und  Bechtsgeschichte  heransgeg.  von 
O.  Gierke  44.  Heft )    Breslau  189S. 

Überlingen  gehörte  zu  den  zahlreichen 
kleinen  Reichsstädten  Oberdeutschlands, 
deren  wirtschaftliche  Bedeutung  nie  in 
rechtem  Verhältnis  zu  ihrer  politischen 
Sonderstellung  stand.  Doch  ragte  die  Stadt, 
wenn  zwar  vornehmlich  Ackerbaustadt, 
unter  den  anderen  durch  einen  schwung- 
haften, besonders  nach  der  nördlichen 
Schweiz  gerichteten  Fruchthandel  hervor. 
Der  Verf.  leitet  seine  Arbeit  mit  einer 
kurzen  Untersuchimg  der  Verfassungs-  und 


—    103    — 

wirtschaftsgeschichtlichen  Verhältnisse  im 
mittelalterlichen  Überlingen  ein  und  giebt 
dann,  auf  eine  reichere  Überlieferung  ge- 
stützt, für  die  Zeit  von  der  Mitte  des  16. 
Jahrhimderts  bis  in  das  erste  Jahrzehnt 
des  dreissigjährigen  Krieges  ein  abgerun- 
detes und,  wie  es  scheint,  den  Quellen- 
stoff  erschöpfendes  Bild  des  Finanz-  und 
Wirtschaftslebens  der  Stadt.  Neben  der 
Stadtwirtschaft,  die  hier,  wie  allerwärts  in 
der  Finanz  Verwaltung  früherer  Jahrhun- 
derte, eine  zum  Bankerott  führende  Un- 
fähigkeit und  Saumseligkeit  der  Behörden 
in  der  Handhabung  des  öffentlichen  Schul- 
denwesens zeigt,  wird  auch  die  Privatwirt- 
schaft in  den  Bereich  der  Untersuchung 
gezogen.  Bemerkenswert  sind  hierbei  be- 
sonders die  Ergebnisse  bezüglich  der 
Wohlhabenheitsverhältnisse  und  Yermö- 
gensverteilung  innerhalb  der  Bevölkerung. 

Enipping. 

74,  W.  SilbtrtChfiridt,   Die   Entstehung   det   deatschen 
Handelsgerichts.    Leipsig  1894. 

Dem  Bedürfnis  des  Handels  nach  einem 
die  Formen  des  ordentlichen  Prozesses 
abkürzenden  und  vereinfachenden  Ver- 
fahren für  seine  Rechtsstreitigkeiten  kam 
das  Mittelalter  schon  früh,  wie  in  den 
benachbarten  Ländern,  so  auch  in  Deutsch- 
land durch  ein  besonderes  Marktrecht, 
durch  die  Sondergerichte  der  kaufmänni- 
schen Genossenschaften,  durch  die  Ein- 
richtung von  Gastgerichten  entgegen.  Die- 
sen Bildungen  machte  die  Beception  des 
römischen  Rechts  ein  Ende.  Doch  regte 
sich  gegenüber  dem  neuen  schleppenden 
Prozessgang  mit  seinem  schriftlichen  Ver- 
fahren und  den  mannigfachen  Appellationen 
bald  wieder  das  Streben  nach  einem  be- 
sonderen Gerichtsstand  und  beschleunigten 
Rechtsgang  für  Handelssachen.  So  ent- 
stand unter  Einwirkung  des  italienischen 
Rechts  im  16.  Jahrhundert  in  Nürnberg 
das  Bankgericht,  1625  das  Bozener  Markt- 
gericht. Die  Bestimmungen  des  letzteren 
wurden  dann  vom  Braunschweiger  Mess- 
gericht nachgeahmt,  während  diese  drei 
bestehenden  Gerichte  in  Handelssachen 
zusammen  die  Bildung  des  ersten  wirk- 
lichen, ordentlichen  und  ständigen  Handels- 
gerichts zu  eigner  Instanz  in  Leipzig  beein- 
flussten,  von  wo  aus  sich  die  Einrichtung 


—    104    — 

auf  deutschem  Boden  immer  weiter  aus- 
breitete. Knipping. 

UrkvndUche  Beltrig«  zurGMChlcht«  dtrSUdt  Mliitl«--  75, 
•Ifel   und  ihrtr  Ufflgebung.     Heraasgegeben 
von    Dr.    Martin   S  oh  eins.     Erster   Band« 
MAnstereifel  1894.    Im  Selbstrerlag.    243  S. 

Ein  merkwürdiges  Buch,  geeignet,  das 
Ansehen  der  geschichtlichen  Lokal  forschung 
zu  schädigen,  der  Wissenschaft  sehr  wenig 
dienlich.  Was  hier  als  Anfang  eines  sehr 
umfangreich  gedachten  Quellenwerkes  zur 
Gesch.  von  MünstereLfel,  Kr.  Rheinbach, 
Rgbz.  Köln,  geboten  wird,  ist  ein  grossen- 
teils  fast  ganz  wertloser  Stoff.  Die 'Original- 
Urkunden  auf  Pergament'  welche  hier  in 
unglaublicher  Buchstabentreue  *)  und  Voll- 
ständigkeit, mit  allem  möglichen  Beiwerk  ') 
abgedruckt  werden,  behandeln  meistens 
ganz  unbedeutende  Geldgeschäfte.  Zudem 
entstammen  nur  12  von  ihnen  dem  15.  Jahrb., 
27  dem  16.,  9  erst  dem  17.  Zu  ihnen 
treten  noch  6  Stücke  des  17.  Jahrb.  in 
Regest.  Auf  die  Form  der  Regesten*) 
sei  nicht  weiter  eingegangen.  Als  zweite 
Fundgrube  (denn  nach  solchen,  nicht  zeit- 
lich werden  die  Quellen  geordnet)  wird 
das  'Hospitalsbuch'  ausgebeutet,  wir  er- 
halten aus  ^ihm  ganze  2  Auszüge  für  das 
15.  Jahrb.,  worauf  es  in  das  16.,  in  das 
17.  und  in  das  18.  Jahrb.  hineingeht,  nicht 
nach  der  Zeit-,  sondern  nach  der  Blatt- 
folge. Demnach  scheint  der  Hauptzweck 
zu  sein,  ein  möglichst  genaues  Bild  des 
kostbaren  Codex  zu  geben,  was  aber  kei- 
neswegs erreicht  wird,  denn  vielfach  bleibt 
es  unklar,  ob  in  der  Vorlage  ein  Text 
oder  nur  ein  Vermerk  steht.  Der  dritte 
Teil  des  Quellenwerkes  ist  den  Hospitals- 
rechnungen 1455  bis  1793  gewidmet.  Er- 
freulicher Weise  beginnt  er  mit  einer  Zu- 
sammenstellung einiger  durch  Bearbeitung 
gewonnener  Ergebnisse,  dann  aber  folgen 
wieder  viele  Seiten  unverdauten  'Quellen'- 
Stoffes^).      Mit   Hospitalsprotokollen   von 


1)  Man  hat  sich  fortwährend  *u  plagen  mit 
Wörtern  wie  'erue,  vys,  gelouen,  beaoilnis.  vysier, 
gren7nne\ 

2)  Man  erhftlt  dasselbe  nicht  einmal  gleich  an 
Ort  und  Stelle  ansammen,  s.  S.  108  —  Anf  B.  111, 
113,  114  findet  sich  Krgftnzendes  an  einigen  Ur- 
kunden; es  BU  diesen  selbst  zn  stellen,  verbot  das 
System  des  Herausgebers. 

8)  Spätere  Abdrucke  von  Urkunden  erscheinen 
ohne  Begesten,  s.  B.  117,  182. 

Digitized  by  VjOOQIC 


--    106    - 

1782  bis  1799  schliesst  dieser  'erste  Baaif 
ab,  der  als  solcher  auf  jegliches  Register 
verziehtet.  Von  der  Absicht  des  Uerausg., 
sein  "eng  umgrenztes'  Gebiet  *nach  der 
Tiefe  hin  zu  bearbeiten',  ist  vorläufig  wenig 
zu  spuren.  In  den  folgenden  Bänden  sollen 
erst  weitere  Bestände  des  Stadtarchivs, 
dann  andere  Archive,  jedes  für  sich,  an 
die  Reihe  kommen.  Ob  diese  neue  An- 
ordnung nach  Fundorten  den  Benutzern 
besonders  angenehm  sein  wird,  erscheint 
fraglich.  —  Unerfreulich  wirkt  die  Art, 
wie  der  Herausg.  im  Vorwort  sich  mit 
seinem  Vorgänger  Katzfey  beschäftigt, 
dessen  Gesch.  von  Munstereifel  (mehr 
Stoffsammlung  als  Darstellung)  ja  viele 
und  grosse  Mängel  hat,  aber  auf  dem  jetzt 
eingeschlagenen  neuen  Wege  doch  so  bald 
noch  nicht  ersetzt  werden  wird.  Dass  Katz- 
fey's  Mitteilungen  aus  nngedruckten  Quellen 
selten  über  das  Jahr  1600,  fast  nie  über 
1500  hinaus'  zurückgehen  sollen,  ist  eine 
völlig  irrtümliche  Behauptung«  Zu  der 
Erörterung  im  Vorwort  S.  III  unten  dürfte 
vielleicht  an  das  'Verzeichnis  der  benutzten 
Schriften'  bei  Katzfey  erinnert  werden. 
Köln.  Dr.  Hermann  Diemar. 

76.  Zur  Frage  nach  dem  Verfasser  der  Imitatio 
Christi.  Der  Unterzeichnete,  mit  Studien 
zur  Lösung  der  Frage  nach  dem  Verfasser 
der  Bächer  De  imitatione  Cliristi  beschäf- 
tigt, würde  dankbar  sein,  wenn  man  ihn 
auf  etwa  noch  nicht  veröffentlichte  Hand- 
schriften der  Imitatio,  von  Werken  des 
Thomas  von  Kempen  und  von  Johannes 
Busch,  De  viris  illustribus  (Teil  des  Chro- 
nicon  Windeshemense)  gütigst  aufmerksam 
machen  wollte. 

Kempen  (Rhein). 

Dr.  Pohl,  Gymnasialdirektor. 

77.  Von  dem  Geschichtlichen  Atlas  der  Rhein- 
provinzy  im  Auftrage  des  Pro vinzial Ver- 
bandes herausgegeben  von  der  Gesellschaft 
für  rheinische  Geschichtskunde  sind  soeben 
die  ersten  vier  Karten  erschienen.  Wegen 
der  grossen  Bedeutung,   die  das  Erschei- 

4)  Dasi  1791/93  iwei  arme  Kinder  mehrere 
KleidongestOcke  gesoheDkt  erhalten,  ist  gottsei- 
dank  nichts  merkwürdiges.  Kicht  einmal  amtlich 
ist  der  abgedrnokte  Brief  ron  1786,  lant  dessen 
eine  Hospitalmeisterstocbter  einen  bösen  Finger 
hatte  nnd  Ton  ihrem  Vater  etwas  Tach  und  Geld 
wAnsehte. 


—    106    — 

nen  dieses  monumentalen  Werkes  für  die 
gesamte  rheinische  Geschichtsforschung  be- 
ansprucht, übernehmen  wir  hier  aus  dem 
Prospekt  des  Werkes  die  folgenden  Aus- 
führungen. 

Das  Rheinland  dürfte  diejenige  Provinz 
des  preussischen  Staates  sein,  welche  die 
grusste  Zahl  von  vormals  selbständigen 
Territorien,  sei  es  ihrem  vollen  Umfange 
nach,  sei  es  teilweise  in  sich  vereinigt. 
Greifen  wir  hundert  Jahre  zurück,  so  um- 
fasst  sie  nicht  weniger  als  60  reichsstan- 
dische  Territorien,  im  Burgundischen,  Kur- 
rheinischen, Oberrheinischen  und  Nieder- 
rheinisch  -  westfälischen  Kreise  gelegen, 
femer  den  Kanton  Niederrhein  der  rhei- 
nischen Reichsritterschaft  fast  ganz  und 
einige  Herrschaften  des  Kantons  Mittel- 
rhein mit  etwa  75  Besitzern  geschlossener 
Güter.  Dazu  kommen  noch  13  geistliche 
und  20  weltliche  reichsunmittelbare  Herr- 
schaften, die  zu  keinem  dieser  Bezirke 
zählten.  Endlich  gehurt  ein  nicht  unbe- 
trächtliches Stück  zu  dem  der  Krone 
Frankreich  unterworfenen  Herzogtum 
Lothringen  und  zu  dem  diesem  Staat 
ebenfalls  einverleibten  Baillage  de  Saar- 
louis, während  die  vereinigten  Niederlande 
nur  einige  kleine  Ortschaften  auf  dem 
Boden  der  Provinz  besassen.  Auf  einem 
Flächenraum  von  reichlich  500  Quadrat- 
meilen beträgt  die  Summe  der  einzelnen 
Territorien  über  110  und  diese  zerfielen 
in  300  Ämter,  800  Gerichte,  5500  Ge- 
meinden. Wer  heutigen  Tages  zum  Zweck 
amtlicher  Feststellung  oder  wissenschaft- 
licher Forschung  sich  über  die  staatliche 
und  administrative  Zugehörigkeit  eines 
einzelnen  Ortes  oder  Distrikts  der  Provinz 
in  der  Vergangenheit  vergewissern  will, 
kann  aus  so  wertvollen  Werken  wie  z.  B. 
Büschings  Erdbeschreibung  und  die  Ho- 
mannischen  Atlanten  sind,  nach  längerem 
Studium  und  zeitraubender  Arbeit  die  ge- 
wünschte Auskunft  gewinnen.  Allein  in 
vielen  Fällen  versagt  das  gedruckte  Ma- 
terial und  muss  die  Antwort  auf  die  zu 
lösenden  Fragen  in  den  Archiven  gesucht 
werden.  In  den  Kreisen  der  Praxis  wie 
der  Wissenschaft  ist  daher  längst  ein 
Wegweiser  vermisst  worden,  der  ohne 
weitläufige  mehr  oder  weniger  selbständige 


—    107    — 

Untersuchung  eine  rasche  und  sichere 
Orientierung  in  der  Vergangenheit  ge- 
stattet, d.  h.  ein  auf  urkundlicher  Grund- 
lage beruhender,  zweckmässig  eingerich- 
teter geschichtlicher  Atlas  der  Provinz. 
Die  Erwägung,  dass  ein  solcher  der  Ver- 
waltung ein  willkommenes  Hülfsmittel,  den 
Geschichtsfreunden  eine  unschätzbare  Gabe 
bieten,  den  Gelehrten  bei  der  Weiterfüh- 
rung orts-  und  landesgeschichtlicher  For- 
schungen die  besten  Dienste  leisten  werde, 
bestimmte  1887  den  Provinzialverband,  die 
Herstellung  ins  Auge  zu  fassen  und  damit 
die  Gesellschaft  für  rheinische  Gescliichts- 
kunde  zu  betrauen. 

Die  Schwierigkeiten  der  Aufgabe,  eine 
ungeheure  Fülle  wechselvoller  Erscheinun- 
gen in  eine  nicht  allzu  lange  ßeihe  geo- 
graphischer Bilder  zu  bringen,  gewisse 
praktische  Rücksichten  mit  den  Anforde- 
rungen der  Wissenschaft  zu  vereinigen, 
konnten  um  so  weniger  verborgen  bleiben, 
als  ein  ähnlicher  Versuch  bisher  von  an- 
deren Provinzen  oder  Ländern  nicht  unter- 
nommen worden  ist,  auch  die  Vorarbeiten 
auf  dem  speziellen  Gebiete  geschichtlicher 
Landeskunde  der  Rheinlande  wenig  zahl- 
reich sind.  Man  beschloss  zunächst  von  . 
kultur-  und  wirtschaftsgeschichtlichen 
Karten  abzusehen  und  das  Hauptgewicht 
auf  die  Darstellung  der  politischen  Ver- 
hältnisse (wozu  auch  die  Verwaltung  der 
Territorien  gerechnet  wird)  zu  legen. 
Weiter  wurde  die  durchgreifende  Bearbei- 
tung auf  den  Umfang  der  Rheinprovinz 
einschliesslich  der  oldenburgischen  Enclave 
Birkenfeld  beschränkt,  während  die  an- 
grenzenden Provinzen  und  Staaten  nur, 
insoweit  der  territoriale  Zusammenhang  es 
erfordert,  andeutend  behandelt  sind.  End- 
lich stand  von  vornherein  fest,  dass  die 
Arbeit  mit  der  Neuzeit  zu  beginnen  habe. 
Der  Ausbruch  der  französischen  Revolu- 
tion bezeichnet  den  Anfang  der  Ereignisse, 
welche  zur  Auflösung  des  heiligen  Rö- 
mischen Reichs  deutscher  Nation  und  zur 
heutigen  Gestaltung  der  Karte  Deutsch- 
lands geführt  haben.  Vorher  haben  auch 
so  starke  Erschütterungen,  wie  die  Refor- 
mation, der  dreissigj  ährige  Krieg  und  die 
Kriege  Ludwig's  XIV.,  in  der  territorialen 
Gestaltung  wohl  Spuren  hinterlassen,  aber 


—    108    — 

entfernt  nicht  so  eingewirkt  wie  die  Be- 
setzung des  linken  Rheinufers  durch  die 
Franzosen,  die  schon  1797  eine  völlig 
neue,  lediglich  nach  verwaltungstechnischen 
Gesichtspunkten  aufgebaute  I^andeseintei- 
lung  in  dem  grösseren  Teil  der  Provinz 
durchführten.  Der  von  ihnen  vorgefun- 
dene Zustand  ist  das  letzte  Stadium  einer 
langen  stetigen  Entwickelung,  die  mit  dem 
12.  Jahrhundert  beginnend,  im  14.  zur 
Bildung  der  landesherrlichen  Territorien 
gelangt,  im  16.  im  Wesentlichen  vollendet 
war  und  mit  der  im  westfälischen  Frieden 
erklärten  Souveränetät  der  Reichsfursten 
ihren  Abschluss  fand.  Die  genaue  Kennt- 
nis und  eingehende  Darstellung  dieses 
Endergebnisses  bildet  naturgemäss  die 
Grundlage  für  die  Erforschung  der  frühe- 
ren Epochen.  Indem  über  den  Fortgang 
des  Unternehmens  späterer  Bericht  vorbe- 
halten bleibt,  kann  das  Erscheinen  des  die 
Neuzeit  behandelnden  Teiles  nunmehr  an- 
gezeigt werden. 
Er  umfasst 
I.  drei  Übersichtsblätter  in  dem  für 
den  ganzen  Atlas  gewählten  Mass- 
stab 1 :  500  000  (Grösse  4öx:65  cm), 
nämlich 

1.  die  Rheinprovinz  im  J.  1789  mit 
besonderer  Hervorhebung  der 
Reichskreise ; 

2.  die  französische  Herrschaft  im 
J.  1813; 

3.  die  Anfange  der  preussischen 
Verwaltung  im  J.  1818. 

II.  Karte  der  politischen  und  admi- 
nistrativen Einteilung  der  heutigen 
preussischen.  Rheinprovinz    im    J. 
1789.     Massstab  1:160000  nebst 
14  Nebenkarten,  sieben  Blätter. 
III.  Erläuternder   Text    mit    Ortsver- 
zeichnis, Bevölkerungsstatistik  und 
I'bersicht  der  Quellen,  ca.  30  Bogen. 
Die    Bearbeiter    haben    es    sich    zur 
Pflicht  gemacht,   überall  das  vorhandene 
gleichzeitige  und  zwar,  wenn  es  erreichbar 
war,  amtliche  Material  topographischer  und 
chorographischer  Art   zu   benutzen.     Es 
wurden  mithin  ausser  den  besten  gedruck- 
ten Karten  und  Länderbeschreibungen  die 
in    den   Archiven   aufbewahrten  Amtsbe- 
schreibungen, Ortschaftsverzeichniase,  sta- 


tistischen  Aufnahmen,  ferner  Amtsrech- 
nungen,  Lagerbücher,  Steaerdescriptionen, 
ausserdem  die  Akten  der  Grenzstreitig- 
kelten und  kartographische  Originalzeich- 
nungen herangezogen.  Akten  und  Karten 
lieferten  die  Staatsarchive  zu  Berlin,  Kob- 
lenz, Düsseldorf  und  Wiesbsiden,  das  Kreis- 
archlY  zu  Speyer,  das  Generallandesarchiv 
zu  Karlsruhe,  das  Hof-  und  Staatsarchiv 
yon  Darmstadt,  das  Begierungsarchiv  von 
Luxemburg,  die  Stadtarchive  von  Köln, 
Aachen  und  Trier,  die  fürstliche  Rent- 
kammer KU  Neuwied,  die  Bibliotheken  zu 
Strassburg,  München,  Mainz,  Darmstadt, 
sowie  des  grossen  Generalstabs  in  Berlin. 
Da  Karten  mit  Gemeindegrenzen  nur  für 
einen  Teil  des  Arbeitsgebietes  vorlagen, 
wurde  die  Erlaubnis  des  Finanzministers 
zur  Benutzung  der  Übersichtskarten  des 
Katasters  eingeholt:  die  Regierungen  in 
Düsseldorf,  Köln,  Aachen,  Koblenz  und 
Trier  haben  dieses  und  anderes  vorzüg- 
liche Material  bereitwilligst  zur  Verfugung 
gestellt.  Gleiches  Entgegenkommen  be- 
wiesen die  Finanzministerien  der  Nieder- 
lande und  Luxemburgs.  Überhaupt  hätte 
die  Arbeit  nicht  ohne  die  vielseitigste 
nachhaltigste  Unterstützung  von  Behörden 
und  Privatleuten  zu  Ende  geführt  werden 
können.  Die  lange  Liste  der  Förderer 
und  Gönner  des  Werkes  wird  den  Text 
schmücken. 

Die  Übersichtsblätter,  das  Terrain  ent- 
haltend, sind  in  Randkolorit,  die  Special- 
karten von  1789  in  Flächenkolorit  ausge- 
führt. Die  Flächenfarben  dienen  einer- 
seits zur  Bezeichnung  des  staatlichen  Zu- 
sammenhangs, anderseits  zur  Unterschei- 
dung der  Rheinprovinz  mit  Einschluss 
Birkenfelds  von  auswärtigen  Teilen  der 
Karte,  die  nur  durch  breite  Ränder  be- 
grenzt, sonst  aber  weiss  gelassen  sind.  Die 
zu  demselben  Staatsverband  gehörigen 
Territorien  (Provinzen)  sind  durch  schmale, 
meist  kräftiger  gefärbte  Ränder  getrennt. 
Die  Anwendung  von  Schraffuren  in  ver- 
schiedener Richtung  gestattete,  die  Be- 
sitzungen der  einzelnen  Linien  der  Fürsten- 
undGraf engeschlechter  kenntlich  zu  machen. 
Ausserdem  werden  durch  Schraffur  gleich- 
artige Bildungen  unterschieden.  Condo- 
minien   und   strittige  Stücke    tragen  die 


-    110    - 

Farben  der  daran  beteiligten  Territorien: 
erstere  in  nebeneinanderstehenden,  letztere 
in  schräg  sich  kreuzenden  Streifen.  Die 
Unterherrschaften  sind  heller  geförbt  als 
die  dem  liandesherrn  zuständigen  Gebiete. 
Wo  Konkurrenz,  Gemeinschaft  und  Compc- 
tenzteilung  der  landesherrlichen  und  patri- 
monialen  Gerichtsbarkeit  stattfindet,  ist  die 
nämliche  Bezeichnungsart  angewandt  wie 
bei  den  Condominien.  In  den  Ländern, 
wo  der  Grundsatz  des  französischen  Lehen- 
rechts ^nulle  terre  sans  seigneur"  gilt,  wie 
in  Lothringen  und  Luxemburg,  bezeichnet 
die  hellere  Färbung  die  „terres  franches", 
im  Stift  Essen  die  sog.  Nebenkontribuenten. 
Der  Massstab  1:160000  (die  Hälfte  der 
Generalstabskarte)  genügte,  um  die  ver- 
wickelte Verwaltung  und  Gerichtsverfassung 
des  ausgehenden  Reiches  zu  veranschau- 
lichen und  sämtliche  Gemeinden,  ferner 
manche  sonstigen  Wohnplätze,  besonders 
Rittersitze,  Burgen  und  Klöster,  namhaft 
zu  machen.  Die  Hervorhebung  der  Pfarr- 
dörfer ist  hier  absichtlich  unterblieben, 
weil  die  kirchlichen  Verhältnisse  des  Reiches 
den  Gegenstand  einer  besonderen  Darstel- 
lung abgeben  werden.  Die  14  Nebenkar- 
ten sollen  teils  Verhältnisse,  für  die  der 
Massstab  der  Karte  zu  klein  war,  klar 
legen,  teils  die  früheren  Zustände  und 
deren  Übergang  zu  den  späteren  erläutern. 

Der  geschichtliche  Atlas  der  Rhein- 
provinz erscheint  im  Verlage  von  Her- 
mann Behrendt  in  Bonn.  Der  Preis 
für  die  einzelne  Übersichtskarte  beträgt 
4  Mark  50  Pfg.,  für  die  sieben  Blätter  der 
der  Spezialkarte  von  1789  30  Mark. 

Erschienen  sind  bis  jetzt  aus  der  Ab- 
teilung I  das  Blatt  Nr.  2,  bearbeitet  von 
Konstantin  Schulteis,  und  aus  der 
Abteilung  II  die  Blätter  1,  2  (Cleve— Elber- 
feld)  und  6  (Trier),  bearbeitet  von  Dr. 
Wilhelm  Fabricius. 


Vereinsnachrichten 

unter  Redaction  der  Vereinsvorstände. 

Trier.  Gesellschaft  für  nützliche  78, 
Forschungen.  Hauptversammlung 
am  Montag  den  11.  Juni  1894,  V2 12  Uhr 
im  Provinzialmuseum.  Der  Vorsitzende, 
Herr  Regierungspräsident  von  Ileppe,  be- 
"■" '  O' 


^  111  - 

gl^üsst  die  Versammlung  und  teilt  mit,  dass 
die  Gesellschaft  gegenwärtig  aus  14  Ehren- 
mitgliedern, 24  ordentlichen  und  236  ausser- 
ordentlichen Mitgliedern  bestehe.  Sodann 
erteilt  er  das  Wort  Herrn  Dr.  Lehn  er 
zu  einem  Vortrag  über  die  Unterneh- 
mungen und  Erwerbungen  des  Pro- 
vinzialmuseums  inv  Jahre  1893/94. 
Nach  einer  Einleitung  über  den  Bing  von 
Otzenhausen  und  dessen  Datierung  ging 
Redner  auf  die  im  vergangenen  Jahre  be- 
endigte Ausgrabung  yorgeschichtlicher 
Grabhügel  bei  Hermeskeil  näher  ein  und 
zeigte,  wie  durch  die  Untersuchung  dieser 
Gräber  neue  Gesichtspunkte  für  die  Be- 
urteilung des  benachbarten  Ringes  gewon- 
nen worden  sind.  Dann  ging  er  zur  Be- 
sprechung der  Untersuchung  der  römischen 
Stadtmauer  von  Trier  und  hauptsächlich 
einer  bei  dieser  Gelegenheit  gefundenen 
römischen  Töpferei  über,  woran  sich  eine 
Besprechung  der  Einzelerwerbungen  schloss. 
Das  Wesentliche  wird  der  museographische 
Bericht  im  3.  Heft  der  Westdeutschen 
Zeitschrift  bringen. 

Darauf  sprach  Herr  Domkapitular  Dr. 
Lager  über  den  Streit  Raba'ns  von 
Helmstädt  und  Ulrichs  vonMander- 
scheid: 

Nach  dem  Tode  des  KurfTirsten  Otto 
von  Ziegenhain,  Febr.  1430,  erhoben  Jakob 
von  Sierck  als  der  vom  Domkapitel  recht- 
mässig Gewählte  und  Graf  Ulrich  von  Man- 
derscheid,  dieser  sich  auf  den  mächtigen 
trierischen  Adel  stützend,  Anspruch  auf 
den  erzbischöflichen  Stuhl  von  Trier.  Der 
Papst  jedoch  ernannte,  mit  Übergehung 
beider,  RaUan  von  Helmstädt,  Bischof  von 
Speier.  Jakob  fügte  sich,  nicht  so  Ulrich 
und  das  Domkapitel.  Um  sein  Wahlrecht 
aufrecht  zu  erhalten,  trat  letzteres  in  einer 
zweiten  Wahl  auf  Seite  Ulrichs.  Die  Ver- 
hängung der  Exkommunikation  über  sie 
und  des  Interdiktes  über  das  ganze  Land, 
um  Raban  Anerkennung  zu  verschaffen, 
blieben  vorläufig  ohne  Erfolg.  Jahre  lange, 
oft  blutige  Kämpfe  zwischen  beiden  Geg- 
nern, von  denen  Ulrich,  da  auf  seiner 
Seite  ausser  dem  grössten  Teile  des  trieri- 
schen Adels  auch  eine  beträchtliche  Anzahl 
fremder  Fürsten  und  Herren  stand,  der 
mächtigste  war,  vernichteten  das  Land  und 


^    112    - 

besonders  die  Umgegend  von  Trier.  Alle 
Versuche  Ulrichs,  sich  der  Bischofestadt 
zu  bemächtigen,  selbst  eine  zweimalige 
Belagerung  derselben,  scheiterten  an  dem 
energischen  Widerstände  der  Bürgerschaft, 
welche  anfangs  sich  weder  für  ihn  noch 
für  Raban  erklären  wollte.  Die  Androhung 
des  Interdiktes,  sowie  Ulrichs  gewaltthätiges 
Vorgehen  bewog  sie  indes,  entschieden 
Partei  für  Raban  zu  ergreifen.  Aach  das 
Domkapitel,  welches  noch  besondere  Ur- 
sache hatte,  mit  Ulrich  unzufrieden  zu 
sein,  da  er  keine  der  bei  seiner  Wahl  ihm 
gegebenen  Zusagen  gehalten,  erkannte  bald 
Raban  als  Erzbischof  an.  Er  sowohl  wie 
die  Stadt  Trier  hatten  sich  an  das  Konzil 
von  Basel  um  Beistand  gegen  den  Be- 
drücker gewandt.  Das  Konzil  forderte 
Raban  sowohl  wie  Ulrich  vor  sein  Forum 
Ende  des  Jahres  1433.  Da  Ulrich  lange 
zögerte,  der  Vorladung  Folge  zu  leisten, 
wurde  das  Urteil  erst  im  Mai  des  folgen- 
den Jahres  gesprochen.  Wie  er  voraus- 
gesehen, lautete  es  gegen  ihn,  Raban  wurde 
als  der  rechtmässige  Erzbischof  aneriouint, 
und  Kaiser  Sigismund,  der  ebenfalls  in 
Basel  anwesend  war,  gebeten,  ihm,  nötigen- 
falls mit  bewaffneter  Macht,  zur  Erlangung 
des  Erzbistums  behülflich  zu  sein.  Sigis- 
mund unterstützte  das  Konzil  in  so  weit, 
dass  er  auch  seinerseits  allen  Unterthancn 
des  Erzstifts  gebot,  Raban  anzuerkennen, 
jede  Hülfeleistung  an  Ulrich  untersagte 
und  diesen  in  die  Acht  erklärte. 

(Schluas  folgt.) 

Soeben  erschien: 

R.  Forrer,  Die  Zeugdrucke 

dar   bysantlnlBolien,   romanl wehen, 
£roti8Chen  und  späteren  Kunstepo- 

Ohen.   o7  Tikfein  in  reiohstem  Ould-,  SilD«r- 

uud  F*rbendrack,  In  Lithographie  u.  Liicht- 

druck,  uebet  Clicb^abbildungen  im  Text.  — 

Elegant  gebunden  Mk.  75, ~  franco. 

Wichtig    far   Textllforsoher,    Moseen, 

kiinstfirewerbllche    Anstalten ,    beeunder« 

aber  auch  for  die  älteete  Oeaohichte   der 

Druckerkunst  und  des  Konstdraoks. 


Strastburg  I.  Eis.,  Steinring  1. 


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¥iii»«lw>i  IL  RSmlsclM  Un 

redigltrt  ron 

Tri«. 


Illtttlaltar  und  Ntazttt 

redigiert  rön 

Archirar  Or.  HUMiiy 

K9IA. 


der 


Westdeutschen  Zeitschrift  für  Geschichte  und  Kunst, 

n^eiek  Org$M  der  UrtoriMk-antiqiarisekeii  Yereine  ra  Birkenfeld,  Dfineldoiff  Fraik« 

firt  a.  M.,  Karlsrike,  Mainz,  MaiuüieiM,  Mets,  Neus,  Prüm,  Speyer,  Straesbar^, 

Trier,  Woms,  sowie  des  antbropologisckea  Yereins  ra  Stat^rt 

♦ 


Jnli. 


Jahraus  Xm,  Kr.  7. 


1894. 


Du  Korreepondensbljrtt  eneheint  in  eliier  Anfluge  ron  4000  Exemplaren.    Ineerate  k  S5  Pf g.  für  die 

gespaltene  Zeile  werden  ron  der  Verlegehandlnng  vnd  allen  Insemten-Bnreane  angenommen^  Beilagen 

aaeh  Uebereinknnft.  —  Die  Zeitaehrift  eraohelnt  yierteljthrlieli,  dat  Korretpondenablatt  monatUeh. — 

Abonnementepreii  15  Mark  Mr  die  Zeitsehrlft  mit  Korretpondenablatt,  fftr  letaterei  allein  6  Mark. 

Pl^  Beitr&ge  für  die  TorrOmisohe  und  rOmisohe  Abteilung  «Ind  an  Dr.  Leiiner  (Trier,  Provinaialmnienm)» 
für  Mittelalter  und  Xeuteit  an  Dr.  HtnMn  (Köln,  SUdtoroblT)  an  lenden. 


Neue  Funde. 

79.  R0mis€ber  Fund  in  der  ,,Fettung"  auf  dem 
Silberich  bei  Kirtcliweiier  (Fürstentam  Bir- 
kenfeld). Die  „Festung''  auf  dem  Silbe- 
rich hoch  über  dem  „Katzenloch**  im  Idar- 
thale,  deren  örtlichkeit  und  Befestigungen 
F.  Kofi  er  in  seinem  verdienstlichen  Auf- 
satze „Vier  Kingwälle  im  Hunsrück''  (Wd. 
Zs.  YIII,  S.  311  ff.)  genau  beschrieben 
hat,  ist  bis  jetzt  nicht  anders  angesehen 
worden,  denn  als  eine  yorgeschichtliche 
Befestigung,  die  auch  in  später  Zeit  noch 
als  Zofluchtstätte  gedient  haben  soll.  Nun 
sind  im  J.  1893,  als  der  Yerschönerungs- 
Terein  von  Eirschweiler  durch  einen  all- 
mählich sich  emporwindenden  Pfad  die 
steile  Höhe  zugänglicher  machte  und  im 
Inneren  der  „Festung"  etwas  aufräumte, 
römische  Gegenstände  gefunden  worden. 
Nämlich  in  der  Einschlussmauer :  ein  zier- 
liches eisernes  Beil,  12^2  cm  lang,  an 
der  Schneide  5^4  cm  breit,  bei  dem  Schaft- 
ioch  2Vt  cm  dick,  welches  nach  dem  freund- 
lichst abgegebenen  Urteil  des  Herrn  L. 
Lindenschmit,  Conservator  am  Römisch- 
Oermanischen  Gentralmuseum  in  Mainz, 
wie  durch  die  allgemeine  Form,  so  beson- 
ders durch  die  am  Schaftloch  stehenden 
Lappen  als  ein  römisches  Werkbeil  ge- 
kennzeichnet ist.  Femer  in  der  offenen 
Stelle  des  mauerartig  aufragenden  Fels- 
grates, durch  welche  man  aus  der  südlichen 
Hälfte  der  Umwallung  nach  der  nördlichen 
gelangen  kann,  fanden  sich  unter  einem 


Felsblock,  der,  früher  wohl  über  dem 
Durchgang  liegend,  später  herabgestürzt 
ist:  ein  Bruchstück  eines  Thongerätes, 
nach  dem  Urteil  des  Herrn  Lindenschmit 
der  Fuss  eines  einfachen,  ganz  durch- 
lochten Leuchters,  wie  man  sie  in  rö- 
mischen Fundschichten  in  Mainz  neben  fei- 
nerem Tbongeräte  häufig  findet;  ausserdem 
zahlreiche  Scherben  von  sehr  hart  ge- 
brannten grösseren  Thongefässen  von 
schwärzlich  grauer  und  graugelber  Farbe. 
(Herr  Lehrer  Brill  von  Kirschweiler  hat 
die  Gegenstände  der  Birkenfelder  Samm- 
lung zugeführt).  Yen  vorgeschichtlichen 
Funden,  die  in  oder  bei  der  Festung 
gemacht  worden  wären,  ist  bis  jetzt  nichts 
bekannt. 
Birkenfeld.  F.  Back. 

Trier.  [Fragment  einer  rOmischen  Weili-80. 
inscIirifL]  Yor  kurzem  wurde  hier  beim 
Abbruch  der  mittelalterlichen  Stadtmauer 
an  der  Südallee  in  der  Nähe  des  ehema- 
ligen Neuthores  ein  roh  zum  Mauerstein 
zugehauenes  Stück  Jurakalkstein  ausge- 
brochen, welches  einen  Inschriftrest  ent- 
hält und  ausserdem  noch  Spuren  einer 
früheren  anderweitigen  Yerwendung  zeigt 
Es  stellt  sich  nämlich  dar  als  das  Stück 
einer  Säule,  deren  Kanneluren  auf  der 
Rückseite  noch  deutlich  erkennbar  sind 
(vgl.  die  umstehende  Abbildung  des  Durch- 
schnittes). Sie  bestehen  aus  flachgewölb- 
ten Rundstäben,  zwischen  denen  sich 
kantige  Stege  befinden.    Aus  der  Rundung 


—    115    — 


—    116    — 


liess  sich  der  ursprüngliche  Durchmesser 
der  Sftule  auf  60—70  cm  berechnen.    Von 


einer  Trommel  der  Sftule  war  nun  ein  Ab- 
schnitt mit  17  cm  Dicke  abgespalten  wor- 
den, dessen  gerade  Innenfläche  a  zur  An- 
bringung der  Inschrift  benutzt  wurde.  Er- 
balten ist  die  linke  Hälfte,  welche  zeigt, 
dass  das  linke  äusserste  Ende  b  recht- 
winklig gegen  die  Inschriftfläche  abge- 
schnitten war.  Nimmt  man  an,  was  sehr 
wahrscheinlich  ist,  dass  dies  auch  an  dem 
rechten,  verlorenen  Ende  b^  der  Fall  war, 
so  erhält  man  für  die  Inschriftfläche  eine 
Breite  von  45  cm.  Wir  werden  sehen, 
dass  diese  Berechnung  für  die  Ergänzung 
wichtig  ist 

Das  erhaltene  Stück  der  Inschriftfläche 
ist  21  cm  breit,  12  cm  hoch.  Die  In- 
schrift lautet: 

I  E  T  •  N  V  M  I' 

Iv  I  C  •  E  QJV  e| 

Der  freie  Raum  über  der  ersten  erhaltenen 
Zeile  ist  4  cm  hodi,  die  Buchstabenhöhe 
beträgt  3  cm,  der  Raum  zwischen  den  bei- 
den Zeilen  1,5  cm ;  unter  der  letzten  Zeile 
ist  noch  2  cm  freier  Raum.  Die  Buch- 
stabenformen  sowie  die  i  longa  in  der 
zweiten  Zeile  weisen  auf  verhältnismässig 
frühe  Zeit. 

1)  [I(ovi)  (Xptimo)  M(aximoy] 

2)  et  numi{ni  ÄuffH^or(um)  od.  Äugu8ti?'\ 

3)  Vic(ciu8  7)  Eque[8ter  v.  s.  l  m..»]. 
Die  ungefähre  Ergänzung  von  Zeile  1 

und  2  ergiebt  sich  aus  zahlreichen  Ana- 
logieen.  Die  nächstliegende  ist  eine  In- 
schrift des  hiesigen  Provinzialmuseums  ^), 
welche  merkwürdigerweise  nahe  bei  unserer 
Inschrift,  nämlich  an  der  Ostseite  des  Neu- 
thores,  eingemauert  war.  Ob  in  Zeile  2 
tttfffit{m  Augustor(um)  oder  ÄugusU  oder 
nam^nibus  Äug,  oder  Augg,  zu  lesen  ist, 
wird  sich  nicht  mit  Sicherheit  sagen  lassen, 


1)  Htttn^r,  Stclndenkmftlcr  Kr.  117. 


denn  die  angedeutete  Breite  des  Steines 
lässt  alle  diese  Ergänzungen  zu*). 

Grössere  Schwierigkeit  verursacht  die 
Erklärung  der  letzten  Zeile.  Man  wird 
wohl  in  dem  vic,  eque\  einen  Personenna- 
men zu  erkennen  haben,  dann  würde  in 
dem  Vic  das  Gentile,  in  dem  Eque  das 
Gognomen  zu  suchen  sein.  Ein  Victorius 
EquesUr  findet  sich  z.  B.  in  einer  Inschrift 
aus  Mainz  im  Museum  zu  Wiesbaden  *). 
Aber  eine  Abkürzung  von  Vidorius  in  Vte 
ist  nicht  angängig,  es  müsste  mindestens 
Vkt  heissen  ^).  Wahrscheinlich  ist  zu  ]e«en 
Vic(du8)  Equester.  Ein  T.  Viccms  T.  /. 
steht  z.  B.  in  einer  Inschrift  aus  Zahlbach 
bei  Mainz  ^),  und  dass  dieser  Name  die  Ab- 
kürzung Vic  verträgt,  beweist  die  Inschrift 
der  Schiersteiner  Qigantensäule ,  welche 
von  Vic(cius)  Seneca  gesetzt  ist*),  sowie 
CIL.  VII,  879,  wo  Ftcfc»;  Severo  steäit. 
Auch  sonst  ist  der  Name  Vicdus  häufig. 

Eine  andere  Möglichkeit,  auf  welche 
ich  wenigstens  hinweisen  möchte,  ist,  in 
dem  vic  die  Abkürzung  von  vicm  zu  er- 
kennen, dessen  Namen  dann  in  dem  Equc 
stecken  würde.  Bei  der  Wichtigkeit,  welche 
diese  Ergänzung  haben  würde,  darf  aber 
nicht  unterlassen  werden,  auf  ein  Bedenken 
hinzuweisen,  welches  sich  dagegen  erhebt 
Das  Wort  vieus  wird  nämlich  nur  äusserst 
selten  abgekürzt.  Unter  der  grossen  Menge 
von  Fällen,  wo  ich  das  Vorkommen  des 
Wortes  feststellen  konnte,  ist  mir  nur  eift 
ganz  sicherer  Fall  der  Abkürzung  vic.  be> 
gegnet,  nämlich  der  vic(u8)  Cun(tinu8)  CIU 
V,  7868.  Nicht  ganz  sicher  ist  CIL.  V,. 
1829  mag(i8ter)  vic.  Ein  sicherer  Fall  für 
vik  liegt  vor  im  CIL.  VII,  346  add.  Wahr- 
scheinlich ist  CIL.  XII,  2449  ex  v[ic(avHmim} 
d(€creto)  p(omit)  zu  lesen.  Zweimal  fand 
ich  eine  Abkürzung  von  vicus  durch  ein- 
faches t?,  nämlich  CIL.  II,  453:  d(e)  v(ico} 
Taiabara  und  CIL.  IX,  3435  v(iei).  la 
allen  übrigen  Fällen  fand  ich  vicus  und  vi- 
canus  samt  ihren  Flexionsformen  vollstän- 
dig ausgeschrieben,   selbst  in  solchen  In- 

ü)  numini  AuguMorHm,   i.  auch  CIL.  XII,  414« 
imminibttt  Aug.  CIL.  XII,  8224. 

3)  Bnimbftcta,  CIRh.  1027. 

4)  Vgl.  Brambach  GIBh.  991,is  o.  CIL.  VU,  58. 

5)  Bnunbach  1204. 

6)  Florichats,  Die  Gigftnteos&nle  Ton  Schier- 
■t«in  1890.    S.  8.  nr^r^n]i> 


—    117    — 

tchriften,  die  sonst  Tiele  Abkürzungen  ent- 
halten. Dieser  Thatbestand  mahnt  zur 
grössten  Vorsicht  bei  dem  Wunsche,  die 
bisher  so  sp&rliche  Zahl  der  bekannten 
Trierer  tnd  um  einen  neuen  bereichert 
XU  sehen. 
Trier.  Dr.  H.  Lehn  er. 

8t.  Llltzel*Coblenz.  Mittelst  des  Taucher- 
sehachtes  wurde  hier  aus  der  Mosel  nahe 
dem  Badehaus  wieder  eine  Anzahl  schwerer 
Steine  römischer  Herkunft,  die  mit 
Skulpturen  versehen  sind,  ans  Tageslicht 
gefördert  Die  Steine  liegen  auf  der 
Parallelkrippe  im  Hafen.  Auch  grosse 
Pfähle  fanden  sich,  welche,  nach  ihrer  Be- 
Khaffenheit  zu  urteilen,  Teile  einer  Pfahl- 
bracke waren.  Die  Pfähle  waren  durch 
eine  Steinumlagerung  befestigt  Über  ähn- 
hcbe  frühere  Funde  vgl.  Bonner  Jahr- 
böcher  XLII  1867  S.  1  ff.,  besonders  von 
S.  7  an.         (Nach  einer  Zeitungsnotiz). 

Chronik. 

82.«lrtlMb«r9ieclw  GwcMeMHMNeii.  Im  Auftrag« 
der  Wartt«mbtrglioh«n  Kommission  fttr 
Landwgesohictate  hsransgcgebcn  Ton  Diet- 
rich Schftfor.  Erster  Btad,  Stattgart. 
W.  Kohlhammer,  1894. 

Die  im  J.  1891  gegründete  Württem- 
bergische Kommission  iQr  Landesgeschichte 
hat  die  Absicht,  neben  den  Yierte^ahrs- 
heften  für  Landesgeschichte  eine  Reihe 
Ton  Württembergischen  Geschichtsquellen 
herausgegeben  und  dabei  das  Augenmerk 
besonders  auf  die  Herausgabe  bisher  un- 
edierten  Materials  zu  richten.  Der  vor- 
liegende erste  Band,  der  in  sehr  sorgfäl- 
tiger durch  Christian  Eolb  bewirkter 
Bearbeitung  die  Geschichtsquellen  der  Stadt 
Schw&bisch-Hall  enthält,  bietet  aUer- 
dings  nur  zum  Teil  Neues,  die  folgenden 
Bände  aber,  für  welche  Traditionsbücher, 
Urknndensammlungen,  Akten  des  vatika- 
nischen Archivs  und  anderes  bestimmt 
lind,  werden  durchweg  unbekannte  Quellen 
der  Benutzung  zugänglich  machen.  In  dem 
ersten  Band  werden  zunächst  die  Werke 
des  bekannten  Pfarrers  und  Reformators 
Johann  Herolt  neu  herausgegeben,  und 
zwar  seine  viel  benutzte  Chronik  von  Hall 
not  ihrem  interessanten  Anhang  über  die 
Vorgänge  des  Bauernkriegs  in  der  Haller 
Gegend,  sowie  das  Zinsbuch  von  Herolts 


—    118    — 

Pfarre  Reinsberg.  Der  neuen  Ausgabe 
liegen  zahlreiche  Handschriften  zu  Grunde ; 
die  Einleitung  orientiert  gut  über  Herolts 
Leben  und  Schriftstellerei,  die  Selbständig- 
keit seiner  Werke  gegenüber  der  Wid- 
manschen  Chronik  wird  betont,  seine  Ge- 
schichtschreibung erfährt  verständige  Wür- 
digung. Ausserdem  enthält  der  Band  des 
Haller  Stadtschreibers  Hermann  Hoffmann 
Darstellung  des  Bauernkriegs,  sowie  die 
Erklärung  des  Pfarrers  Wolfgang  Eirschen- 
esser  über  seine  gezwungene  Teilnahme 
am  Bauernkrieg.  Sorgfältige  Register  er- 
leichtem die  Benutzung  des  Bandes. 

Daeneli,  Ernst  Rob.,  Die  Kölner  Eon- 83. 
fDderation  vom  Jahre  1367  und  die  schoni- 
schen  Pfandschaften.  Hansisch  -  dänische 
Geschichte  1361—1385  (Leipziger  Studien 
aus  dem  Gebiet  der  Geschichte  I),  Leipzig 
1894,  giebt  eine  eingehende  Schilderung 
der  hansischen  Politik  gegen  Dänemark  zu 
Ende  des  14.  Jahrh.  mit  scharfer  Polemik 
gegen  die  Arbeit  von  Denicke,  welche  die 
Jahre  1369—76  früher  behandelt  hatte. 
Wichtig  ist  der  angehängte  Exkurs  über 
die  rechnerischen  Ergebnisse  des  schoni- 
schen  Zolls  von  1368  ab.  n. 

BlUmcke',  Berichte  und  Akten  der  84« 
Hansischen  Gesandtschaft  nach  Moskau 
i.  J.  1603  (Hansische  Geschichtsquellen  YII), 
Halle  a.  S.  1894,  giebt  das  reiche  Material, 
welches  sich  über  die  grosse  Gesandtschaft 
an  den  Hof  des  Grossfursten  Boris  Godunow 
erhalten  hat,  die  Korrespondenzen  der 
Städte,  die  Relationen  Lübecks  und  Stral- 
sunds, welche  infolge  der  Lübischen  Son- 
derbestrebungen stark  von  einander  ab- 
weichen, Reisekostenrechnungen  und  Akten- 
Auszüge.  In  ihrer  Gesamtheit  geben  die 
Akten  beredtes  Zeugnis  von  der  beschleu- 
nigten Zersetzung  des  Hansebundes.  Der 
Kölner  Standpunkt,  für  die  allgemeinen 
Interessen  nichts  zu  bewilligen,  was  nicht 
unmittelbaren  Nutzen  für  den  einzelnen 
bringe,  war  ganz  zur  Herrschaft  gekom- 
men, n. 

RiettChel,  Siegfried,  Dr.  inr.,  Die  Giritas  auf  deiit-35^ 
soham  Bodon  bis  xnm  Ausgange  der  Karo- 
lingerzeit. Ein  Beitrag  zur  Oesoliiohte  der 
deuteeben  Stftdte.  (Ansgewftblte  Doktor- 
dissertationen der  Leipaiger  Jnristenfakal- 
Ut)  Leipsig  1894. 

Der  Vf.  hat  sich  die  Aufgabe  gestellt, 

"■" '  o~ 


—     119    — 

die  Verhältnisse  der  Übergangszeit,  welche 
zwischen  dem  Untergange  der  alten  römi- 
schen Munizipalgebilde  und  dem  Entstehen 
der  deutschen  Stadtverfassung  liegt,  klar- 
zustellen, da  sie  die  rechtlichen  und  wirt- 
schaftlichen Grundlagen  fiir  die  letztere 
gebildet  haben.  Mit  vielem  Fleisse  ist  die 
umfangreiche  Litteratur  (S.  7—14)  durch- 
gearbeitet worden.  Der  Vf.  gelangt  zu 
vielen  beachtenswerten  Ergebnissen;  die 
wichtigsten  sind:  Ein  Weiterbestehen  der 
römischen  Munizipalverfassung  in  der  Karo- 
lingerzeit erscheint  ausgeschlossen.  Die 
Stadt  hatte  damals  weder  in  rechtlicher 
noch  in  kommunaler  Beziehung  eine  be- 
vorzugte Stellung  vor  dem  platten  Lande. 
Der  Sprachgebrauch  von  civitas  wird  in 
mühevoller  Untersuchung  festgestellt.  Civi- 
tates  sind  nur  die  12  alten  Bischofsstädte 
der  ersten  Merowingerzeit  und  Begens- 
bürg,  die  Residenzstadt  der  bairischen 
Herzoge.  Kn. 

86.Wclff,  J.  A.  (t),  GesobichU  der  SUdt  Gftlcar  wfth- 
rttnd  ihrer  Blüte  mit  Berftoksichtigung  der 
früheren  and  ipftteren  Zeit.  Frankfart  %.  M. 
1898. 

Die  Nachrichten  über  die  Stadtgeschichte, 
Verfassung  und  Verwaltung,  Kirchen-  und 
Schulwesen  und  Kunstgeschichte  sind  über- 
sichtlich zusammengestellt.  Das  frühere 
1880  erschienene  Werk  Wolffs  über  die 
St.  Nikolaus  -  Pfarrkirche  ist  zum  grossen 
Teil  wörtlich  in  diese  neuere  allgemeine 
Darstellung  aufgenommen  worden.  Leider 
hat  der  ungenannte  Herausgeber  die 
Clemen'schen  Kunstdenkmäler  des  Kreises 
Cleve,  in  welchen  die  Calcarer  Kunst  die 
Hauptstelle  einnimmt,  nicht  zum  Vergleich 
herangezogen.  Den  Beschluss  bilden  Cal- 
carer Begesten,  meist  aus  dem  Material 
des  Stadtarchivs  gewonnen.  Kn. 

87.  Köln.  [Clarenaitar.]  Zwischen  demBömer- 
turm  und  der  Strasse  Auf  dem  Berlich  zu 
Köln  stand  früher  die  Kirche  des  St.  Clara- 
Klosters,  deren  Gründung  in  das  Jahr  1306 
fällt.  Nach  dem  Beinhardt'schen  Stadt- 
plan hatte  der  Bau  etwa  41  m  Länge  und 
11  m  Breite  und  zeigte  aller  Wahrschein- 
lichkeit nach  die  entwickelten  Formen  des 
gotischen  Stils.  Wie  so  manches  kirch- 
liche Gebäude  wurde  auch  dieses  1821  zum 
Abbruch  bestimmt,  der  grösste  Teil  seiner 
Kunstschätzc  zerstreut  und  zerstört.  Glück- 


—    120    — 

licherweise  hat  sich  ein  ganz  hervorragen- 
des Stück  der  früheren  Kirchen  -  Ausstat- 
tung auf  unsere  Zeit  hinübergerettet:  der 
sogenannte  Claren-Altar,  welcher  als 
ein  Geschenk  der  Gebrüder  Boisser^e  der 
St.  Johannis  -  Kapelle  des  Domes  zur  be- 
sondern Zierde  gereichte.  Wie  schon  in 
Nr.  336  der  Kölnischen  Volkszeitung  ge- 
meldet, ist  derselbe  kürzlich  behufs  gründ- 
licher Beinigung,  sowie  photographischer 
Aufnahme  von  seinem  bisherigen  Stand- 
ort entfernt  worden,  wobei  die  Gelegen- 
heit sich  bot,  die  Einzelheiten  dieses  wun- 
dervollen Altarwerkes  in  der  Nähe  ein- 
gehend betrachten  zu  können. 

Erst  jetzt  bei  ausgiebiger  Beleuchtung 
erschliesst  sich  die  Fülle  der  mannigfachen 
Schönheiten,  welche  der  Flügelaltar  an 
Architektur,  Plastik  und  Malerei,  wie  solche 
in  der  zweiten  Hälfte  des  14.  Jahrhunderts 
hierorts  zur  hohen  Blüte  gelangt,,  in  sich 
vereinigt,  und  hierin  übertrifft  er  alle  ver- 
wandten Werke,  auch  die  zu  Oberwesel, 
Marienstadt  und  Gronau.  In  dem  harmo-, 
nischen  Zusammenwirken  aller  drei  bilden- 
den Künste  zu  vollendetem  Gesamt -Ein- 
druck liegt  die  Bedeutung  des  Altarauf- 
satzes. Dieselbe  gewinnt  noch  durch  die 
organisch  eingefugte  Anordnung  eines  £x- 
positions-Tabemakels,  welche  in  Anbetracht 
der  Entstehungszeit  des  Werkes  immerhin 
zu  den  Seltenheiten  zählt.  Dasselbe  nimmt 
in  einer  Breite  von  55  cm  die  Mitte  des 
Ganzen  ein,  welcher  sich  die  1,39  m  brei- 
ten und  2,85  m  hohen  durch  doppelte 
Flügel  überdeckten  Seitenteile  anfügen, 
in  denen  eine  Zweiteilung  nach  der  Höhe 
hin  überall  durchgeführt  ist.  Bei  völlig 
geschlossenem.  Zustande  erblickt  man  in 
zwei  über  einander  angeordneten  Reihen 
die  Bildnisse  verschiedener  Heiligen,  welche 
die  Darstellung  des  inmitten  der  Leidens- 
werkzeuge sitzenden  Erlösers  und  seiner 
Kreuzigung  umgeben.  Die  obere  Reihe 
enthält  nur  männliche,  die  untere  weib- 
liche Heilige,  und  zwar:  Antonius  von 
Padua,  Ludwig  von  Toulouse  (mit  Wappen, 
Goldlilien  auf  blauem  Grund),  Franziskus 
von  Assisi,  Johannes  der  Täufer,  Nikolaus 
imd  Laurentius,  —  Maria  Magdalena,  Elisa- 
beth, C'lara,  Katharina,  Agnes  und  Bar- 
bara.   Jede  der  80  cm  hohen  Figuren  hebt 


—    121    — 

sich  wirksam  von  dem  roten  Grande  einer 
Ton  gotischer  Architektur  umrahmten  Blende 
ab,  deren  Formen  ungeschickt  komponiert 
und  gezeichnet  sind,  damit  in  auffälligem 
Gegensatz  zu  den  Bildern  selbst  stehen, 
welche,  wenn  auch  nicht  meisterlich,  bei 
ihrer  dunkeln  Farbengebung  und  stellen- 
weise harten  Zeichnung  gemalt,  doch  immer- 
hin die  Hand  eines  in  der  Schule  eines 
tüchtigen  Meisters  gebildeten  Künstlers 
verraten.  Freilich  halten  sie  nicht  im 
entferntesten  einen  Vergleich  mit  dem 
Bilder-Cyklus  aus,  welcher  dem  Beschauer 
beim  Öffnen  der  Flügel  entgegentritt. 

Eine  zierliche  Architektur  —  plastisch 
und  gemalt  —  welche  die  entwickelten 
Formen  der  Gothik  des  14.  Jahrhunderts 
zur  Schau  trägt,  wie  wir  sie  in  den  Glie- 
derungen und  Malereien  in  den  Chor- 
schranken, sowie  in  den  Wandgemälden 
der  Kapellen  des  Domes  besitzen,  scheidet 
die  einzelnen  Bilder  von  einander.  Ihr 
Goldgrund  ist  durch  Musterung  belebt,  und 
zwar  auf  den  mit  Leinwand  überzogenen 
Flögein  plastisch,  durch  eine  Bearbeitung 
des  aus  Leim  und  Kreide  aufgetragenen 
Untergrundes  mittels  verschiedener  Stem- 
pel, während  in  den  Tafeln  des  Mittel- 
schreines eingepunzte  Verzierungen  vor- 
herrschen. Ganz  besonders  erregt  unsere 
Aufmerksamkeit  die  Behandlung  des  Orna- 
mentes in  den  Flügeln,  welche  sich  lediglich 
in  Linien  bewegt  und  dabei  unter  Verwen- 
dung von  Laubwerk  eine  überraschend 
grosse  Fülle  abwechselnder  Motive  an 
Bogen,  Wimpergen  und  Fialen  darbietet, 
welche  als  treffliche  Vorbilder  für  Flächen - 
Dekoration  gelten  können.  Die  untere 
Reihe  der  Bilder  hat  Ereignisse  aus  der 
Jugend  des  Heilandes  bzw.  aus  dem  Leben 
der  Gottesmutter  zum  Gegenstand  der  Dar- 
stellung, und  zwar :  Verkündigung,  Besuch 
bei  Elisabeth,  Gang  nach  Bethlehem,  Ge- 
burt Christi,  Anbetung  der  Hirten,  Bad 
des  Christuskindes,  Anbetung  der  Könige, 
Aufopferung  im  Tempel ,  Flucht  nach 
Aegypten,  Mord  der  unschuldigen  Kinder, 
Bückkehr  nach  Xazareth,  Christus  lehrend 
im  Tempel.  Die  oberen  Bilder  schildern 
das  Ende  der  irdischen  Laufbahn  des  Er- 
lösers und  seine  Leiden:  Christus  am  Öl- 
berge,  seine  Gefangennahme,  das  Verhör 


—    122    — 

vor  dem  Hohenpriester,  Geisselung,  Domen- 
krunung,  Kreuztragung ,  Kreuzabnahme, 
Grablegung,  Auferstehung,  Abstieg  zur 
Hölle,  Erscheinung  im  Garten  und  die 
Himmelfahrt  des  Herrn. 

Bilder  kleinern  Umfanges,  die  vier 
Evangelisten,  Maria  mit  dem  Jesusknaben 
und  ihre  Krönung,  sind  in  den  Wimpergen 
über  der  unteren  Reihe  von  Darstellungen 
enthalten.  Letztere  übertreffen  die  obem 
durch  die  genialere  Auffassung  des  Gegen* 
Standes  sowohl,  als  auch  in  Ansehung  der 
Zeichnung  und  technischen  Ausführung  der 
Malerei  um  viieles.  Während  in  den  Pas- 
sions-Scenen  das  Derbe,  Abstossende  in 
Bewegung  und  Ausdruck  der  handelnden 
Personen  vorwiegt,  ist  über  die  Gestalten 
in  den  Bildern  aus  dem  Leben  Maria  eine 
Fülle  von  Anmut  und  Lieblichkeit  verbrei- 
tet, welche  in  den  schlanken,  wohlpropor- 
tionierten, massig  bewegten  Figuren,  dem- 
edel  behandelten  Faltenwurf  der  Gewänder,' 
den  trefflich  durchgeführten  Köpfen  uud 
der  naiven  Wahrheit,  mit  der  die  Vor-i 
gänge  zur  Schilderung  gelangen,  ihren 
Ausdruck  findet.  Letztere  begleiten  in: 
jedem  Bilde  eine  Anzahl  kleiner  Engels-' 
gestalten,  musizierende,  betende  und  Sym- 
bole tragende  —  wie  z.  B.  drei  Bischofs- 
Mitren  bei  der  Anbetung  der  Könige  — 
von  entzückender  Schönheit.  Die  Folge 
der  unteren  Darstellungen  wird  unterbro- 
chen durch  eine  solche  auf  der  Tafel, 
welche  das  Expositions-Tabemakel  schlicsst 
und  die  Darbringung  des  Messopfers  zum 
Gegenstande  hat.  Auf  den  Goldgrund  sind 
die  Temperafarben  zart  und  dünn  aufge-: 
tragen  mit  fein  verteilten  Lichtern;  eine 
spätere  Zeit  hat  alles  mit  einem  Firniss-. 
Überzug  versehen,  so  dass  die  Bilder  auf 
den  ersten  Eindruck  hin  als  Ölgemälde 
erscheinen.  Kunstgeschichtlich  sind  sie 
von  ganz  besonderer  Wichtigkeit,  da  sie 
nicht  nur  als  das  hervorragendste  Werk 
der  Tafelmalerei  des  14.  Jahrhunderts  gel- 
ten, sondern  auch  zum  Teil  auf  Meister 
Wilhelm,  das  Haupt  der  Kölner  Maler- 
schule, zurückzuführen  sind.  Der  Kunst- 
forschung steht  in  dieser  Hinsicht  noch 
eine  dankbare  Aufgabe  zu  lösen  bevor. 

Wesentlich  verschieden  ist  der  Ein- 
druck, welchen  der  völlig  geöffnete  Altar 


—    123    — 

ausübt,  wenn  die  mit  den  eben  beschrie- 
benen Gemälden  ausgestatteten  Mittelflägel 
zurückgeschlagen  werden;  dann  erscheint 
das  Altarwerk  als  ein  einziges  grosses, 
streng  architektonisch  gegliedertes  in  Ver- 
goldung strahlendes  Ganze,  bei  welchem 
die  Malerei  vollends  ausgeschlossen  ist, 
während  sie  sonst  doch  überall  in  den 
Vordergrund  tritt.  Frei  vor  der  Rück- 
wand ragt  nun  das  Tabernakel  empor,  und 
erstere  ist  in  zwei  Beihen  von  Nischen 
aufgelöst,  eine  Anordnung,  welche  in  den 
Flügeln  ihre  Fortsetzung  findet.  Die  Archi- 
tektur ist  sehr  edel  gehalten  und  verleug- 
net ihre  Heimstätte  keineswegs;  es  ist 
beste  Kölner  Arbeit.  Die  oberen  Nischen 
nehmen  die  (teilweise  neuen)  Standbilder 
der  Apostel  und  des  Heilandes  in  der 
Mitte  auf;  an  Stelle  der  letztgenannten 
Darstellung  wird  früher  wohl  eine  solche 
der  Krönung  Maria  vorhanden  gewesen 
sein,  welche  dem  breiten  Raum  sich  auch 
angemessener  einpasste.  Die  unteren 
zwölf  Nischen  enthalten  neuere  Bildwerke, 
deren  Gegenstand  dem  Leben  der  Gottes- 
mutter entnommen  ist;  Maria  Opferung 
und  Vermählung,  die  Verkündigung,  der 
Besuch  bei  Elisabeth,  Christi  Geburt,  Dar- 
stellung im  Tempel,  Flucht  nach  Aegypten, 
der  lehrende  Jesusknabe,  Abnahme  vom 
Kreuz,  Tod,  Himmelfahrt  und  Krönung 
Maria.  Aller  Wahrscheinlichkeit  nach 
sollten  die  unteren  Nischen  ursprünglich 
als  Standort  grösserer  Reliquienbehälter 
(Hermen)  dienen,  wie  denn  auch  die 
sonstige  Einrichtung  des  Altars  die  Be- 
stimmung zur  Aufnahme  von  Reliquienbe- 
ständen klar  erkennen  lässt.  In  solcher 
Ausstattung  und  bei  der  durchweg  ange- 
wandten Vergoldung  aller  Teile  des  Schreins 
ist  derselbe  in  der  That  im  Stande,  die 
Wirkung  des  Festlichen  und  Prächtigen 
in  denkbar  weitestgehendem  Masse  zu 
steigern. 

Bei  einem  Werk,  welches  so  viel  Eigen- 
artiges, künstlerisch  Vollendetes  und  wie- 
derum den  praktischen  Bedürfnissen  Ent- 
sprechendes in  sfch  vereinigt,  konnte  es 
nicht  ausbleiben,  dass  es  die  Aufmerksam- 
keit in  so  fem  besonders  auf  sich  lenkte, 
als  es  geeignet  erschien,  die  so  wichtige 
Frage  der  künftigen  Gestaltung  des  Hoch- 


—    124    — 

altars  im  Kölner  Dom  der  Losung  einen 
Schritt  näher  zu  bringen.  Die  Forderun* 
gen,  welche  hierbei  in  ritueUer,  praktischer 
und  künstlerischer  Hinsicht  unter  Benutzung 
des  vorhandenen  mächtigen  Altartisches 
gestellt  werden,  sind  so  vielseitige  und 
weitgehende,  dass  jeder  Versuch,  durch 
ein  Werk  der  Alten  denselben  zu  ent- 
sprechen, nur  mit  Genugthuung  aufgenom- 
men werden  muss.  Ein  solcher  ist  die 
probeweise  Aufstellung  des  in  Rede 
stehenden  Schreinwerks  auf  der  Mensa  des 
Hochaltars,  dessen  4,54  m  lange  Platte  es 
in  geöffnetem  Zustande  noch  79  cm  beider- 
seits überragt,  während  seine  Bekrönung 
über  dem  Kirchenfiissboden  etwa  5  m  liegt, 
also  in  einer  Höhe,  welche  gleich  ist  der- 
jenigen der  Bekrönung  der  Chorschranken, 
und  noch  etwa  85  cm  geringer  als  die  Ent- 
fernung der  Figuren  -  Konsolen  an  den 
Pfeilern  des  Langschiffes  vom  Fussboden. 
Ist  hiemach  der  Altar-Aufsatz  seinen  Ab- 
messungen  nach  den  Örtlichkeiten  schon 
angepasst,  so  ist  auch  seine  Wirkung  so- 
wohl vom  nahen  wie  vom  fernen  Stand- 
punkt aus  befriedigend.  Die  Abhaltung 
des  Gottesdienstes  wird  nun  ergeben  müssen, 
ob  rituelle  Bedenken  gegen  die  Neuemng 
zu  erheben  sind. 

Freilich  wird  es  an  Stimmen  nicht  feh- 
len, welche  der  einfachen,  nicht  überbauten 
Mensa  und  dem  allerseits  freien  Blick  in 
den  Chorumgang  den  Vorzug  geben  und 
jede  horizontale  Unterbrechung  der  auf- 
strebenden Inner -Architektur  des  Gottes- 
hauses als  störend  bezeichnen,  wie  solche 
durch  die  Form  des  Claren-Altars  hervor- 
gerufen wird,  selbst  wenn  ihm  die  erfor- 
derliche leichte  Bekrönung  in  Form  eines 
durchbrochenen  Kammes  und  hochragenden 
Baldachins  über  dem  Tabernakel  zu  T^l 
wird.  Dem  kann  entgegengehalten  werden, 
dass  der  Meister  des  Domes  in  seinem  Plan 
die  Fortsetzung  der  Chorschranken  um 
den  Altar  herum  vorgesehen  und  auch 
zur  Ausführung  gebracht  hatte.  Der  Van- 
dalismus  des  verflossenen  Jahrhunderts  zer- 
störte sie,  und  die  wieder  aufgefundenen 
Reste  bekunden,  welchen  Verlust  wir  zu 
beklagen  haben.  Unschwer  lassen  sich  die 
durchbrochenen  fein  gegliedert  Maaswerk-- 
schranken  nach  den  alten  Mustern  wieder 

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—    125    — 

kerstellen,  und  hoffentlich  ist  die  Zeit  nicht 
fem,  daas  dies  geschieht.  Dann  tritt  die 
Horizontale  in  der  Architektur  des  Dom- 
innern  auch  wieder  in  ihr  Recht,  und  in 
ihrer  Wirkung  wird  sie  durch  das  Altar- 
verk  wesentlich  unterstützt  werden,  ohne 
die  Gesamterscheinung  des  Chorahschlusses 
zu  beeinträchtigen. 

Vorerst  bildet  der  Schrein  des  Ciaren- 
Altars  —  eine  wahre  Pala  d^oro  über  der 
alten  Mensa,  der  Stiftung  des  Erzbischofs 
Vrilhelm  von  Gennep,  die  ihres  ursprüng- 
lichen prächtigen  Schmuckes  leider  1766 
beraubt  wurde  —  für  das  Chor  unseres 
Domes  den  hervorragendsten  Schmuck,  der 
an  Kunstwert  seines  gleichen  sucht. 

(Köln.  Yolksztg.,  1894  Juni  28). 
S8.  Ifauisitch«r  GMChichttvorein.  SS.  Qene- 
ralversammlung  zu  Köln  am  15.  Mai  1894 
(vgL  Korrbl.  XII  Nr.  77).  Während  in 
der  vorigjährigen  Versammlung  berichtet 
werden  konnte,  dass  die  von  Professor 
von  derRopp  bearbeite  zweite  Abtei- 
lung der  Hans erec esse  mit  dem  Er- 
scheinen des  siebenten  Bandes  zum  Ab- 
schlösse gebracht  sei,  kann  heute  mitge- 
teilt werden,  dass  vor  wenigen  Tagen  von 
der  dritten  Abteilung,  deren  Herausgabe 
Professor  Dr.  Schäfer  übernommen  hat, 
der  fünfte  bis  zum  Jahre  1510  reichende 
Band  im  Drucke  vollendet  ist,  so  dass 
auch  diese  Arbeit,  die  bis  zum  Jahre  1530 
reichen  soll,  sich  ihrem  Ende  nähert. 

Die  Fortsetzung  des  Hausischen 
Urkandenbuches  unter  der  Leitung  von 
Professor  Dr.  Höhl  bäum,  dem  Heraus- 
geber der  ersten  Abteilung  (bis  1360),  hat 
Dank  den  Bemühungen  des  Dr.  Karl 
Kunze  und  des  Dr.  Walther  Stein  in 
Oietsen  im  verflossenen  Verein^ahr  er- 
hebliche und  sichtbare  Fortschritte  ge- 
macht. Für  den  ersten  Teil  der  zweiten 
Abteilang,  der  den  Zeitraum  1361^1400 
omfasst,  hat  Dr.  Kunze,  wie  schon  im 
22.  Jahresbericht  bemerkt  ist,  ein  um- 
fangreiches, aber  noch  unfertiges  Maflu- 
skript  aus  fremden  Händen  übernommen. 
Seine  Hauptaufgabe  ist  es  zunächst  ge- 
wesen^  ans  diesen  weitschichtigen  Samm- 
langen den  Stoff  herauszufinden,  der  für 
das  hansische  Urkundenbach,  fär  eine 
Fortsetzung   der   drei    ersten   Bände   im 


—    126    — 

Sinne  dieser  Bände  und  im  Einklang  mit 
dem  hier  durchgeführten  Plan,  in  Betracht 
kommen  kann.  Eine  neue  Bearbeitung 
des  Gegenstandes,  eine  durchgreifende 
Umgestaltung  des  übernommenen  Manu- 
skripts ist  erforderlich  geworden;  über 
die  massgebenden  Gesichtspunkte  wird 
sich  Dr.  Kunze  in  der  Einleitung  zum 
vierten  Bande  auslassen.  Mit  der  Neube- 
arbeitung hat  sich  eine  wiederholte,  selb- 
ständige Durchsicht  der  einschlägigen  Lit- 
teratur  verbinden  müssen.  In  solcher 
Weise  haben  in  dem  verflossenen  Jahre 
nur  die  hansisch-englischen  und  die  han- 
sisch-flandrischen Beziehungen  seit  dem 
Jahre  1361  für  die  Fortsetzung  des  Ur- 
kundenbnches  zurechtgelegt  werden  kön- 
nen; es  ist  aber  begründete  Hoffiiung 
vorhanden,  dass  Dr.  Kunze  den  neuen, 
vierten  Band  noch  vor  Ablauf  eines  Jahres 
bis  zum  Druck  führen  wird.  Für  den 
Abschnitt  1401—1460,  der  von  vornherein 
ihm  allein  anvertraut  gewesen,  hat  er  seit 
dem  letzten  Yorstandsbericht  im  Spätsom- 
mer 1893  eine  längere  Forschungsreise 
durch  die  mittel-  und  nordniederländischen 
Archive  ausgeführt,  überall  von  freund- 
lichem und  verständnisvollem  Entgegen- 
kommen seitens  der  Archivvorstände  und 
Behörden  unterstützt  Über  die  reichen 
Ergebnisse  seiner  Untersuchungen  in  Ut- 
recht, Amsterdam,  Kampen,  Haag  u.  s.  w. 
wird  er  in  einem  besonderen  Bericht  unter 
den  „Nachrichten^  des  Vereins  in  den 
„Qeschichtsblättem''  Rechenschaft  ablegen. 
Eine  neue  Forschungsreise  für  denselben 
Abschnitt  hat  Dr.  Kunze  vorbereitet;  sie 
hat  das  südliche  Niederland  und  Belgien 
zum  Ziel  und  wird  in  der  zweiten  Hälfte 
dieses  Sommers  angetreten  werden. 

Die  Vorarbeiten  für  die  dritte  Abtei- 
lung des  Werks,  1451 — 1500,  sind  von 
Dr.  Walther  Stein  weiter  geführt.  Wie 
er  in  der  Zwischenzeit  die  auch  für  die 
handeis-  und  hansegeschichtlichen  For- 
schungen ergiebigen  „Aktien  zur  Geschichte 
der  Verfassung  und  Verwaltung  der  Stadt 
Köln«*  (Bd.  I)  veröfientlicht  hat,  so  haben 
sich  seine  Vorarbeiten  für  die  Fortsetzung 
des  hansischen  Urkundenbuchs  wie  von 
Anfang  an,  hauptsächlich  wiederum  an  das 
Kölner   Archiv    und    dessen_?ahlreische 

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—    127 


—    128 


hansische  Urkundon  and  Akten  anlehnen 
müssen.  Ans  diesem  westhansischen  Haupt* 
archiy  haben  auch  seine  Sammlungen  einen 
umfang*  und  inhaltreichen  Zuwachs  em- 
pfangen ;  von  den  Urkunden  seien  nur  die 
Yertr&ge  mit  Burgund»  Frankreich  und 
der  Bretagne,  sowie  mit  Brügge,  Antwer- 
pen, und  Bergen  op  Zoom  hier  besonders 
hervorgehoben.  Das  Kölner  Material  ist 
von  ihm  zum  grössten  Teil  erledigt;  es 
bildet  den  Grundstock  für  die  weiteren 
Sammlungen  aus  den  Archiven  des  In- 
lands und  des  Auslands.  Von  ersteren  hat 
Dr.  Stein  die  niederrheinischen  im  Spät- 
sommer 1893  bereist;  mit  der  Durch- 
forschung niederländischer  ist  er  beim 
Abschluss  dieses  Vereinsjahrs  beschäftigt. 
Über  beide  Archivreisen  wird  er  wie  Dr. 
Kunze  in  den  „Geschichtsblättern''  be- 
richten; an  dieser  Stelle  sei  nur  bemerkt, 
dass  auch  seine  Ausbeute  in  den  Nieder- 
landen ansehnlich  gewesen  ist,  und  dass 
er  gleich  allen  früheren  Mitarbeitern  des 
Vereins  dort  stets  die  willigste  Unter- 
stützung gefunden  hat. 

Von  den  durch  Professor  Dr.  Höhl- 
baum  angeregten  hansischen  Inventa- 
ren  des  .16.  Jahrhunderts  wird  zu- 
nächst die  Abteilung  veröffentlicht  werden, 
die  die  Hanseatica  des  Kölner  Archivs 
umfasst.  Sie  ist  von  Professor  Höhl- 
baum unter  Mitwirkung  von  Dr.  Her- 
mannKeussen  in  Köln  bearbeitet.  Dem 
ursprünglichen  Plane  gemäss  wird  sie  in 
einer  Einleitung  eine  sachliche  Einführung 
in  die  Eigentümlichkeiten  der  kölnischen 
Überlieferungen  zur  Hansegeschichte  des 
16.  Jahrhunderts  (seit  1531),  unter  beson- 
derer Berücksichtigung  der  Teilnahme 
Dr.  H.  Suder manns  an  den  Geschicken 
der  Hanse,  bieten,  sodann  das  Inventar 
selbst,  in  dem  die  Erfahrungen  auf  dem 
Gebiete  archivalischer  Inventarisierungs- 
arbeit verwertet  werden  sollen,  zum  Ab- 
druck bringen,  in  einem  Anhange  die  wich- 
tigsten Aktenstücke  in  vollem  Wortlaut 
und  die  Bezesse  in  ,  Auszügen  mitteilen, 
endlich  den  gesamten  Inhalt  in  einem  voll- 
ständigen Register  nachweisen.  Die  Dnick- 
legung  des  ersten  Bandes,  für  den  vorigen 
Winter  geplant,  hat  wegen  Erkrankung 
des  Bearbeiters  vertagt  werden   müssen. 


Da  nur  geringe  Ergänzungen  und  die  for* 
melle  Schlnssredaktion  des  Manuskripts 
noch  ausstehen,  so  wird  mit  dem  Druck 
dieses  Bandes,  der  eine  neue  Reihe  voa 
Vereinspublikationen  eröfben  soll,  voraus- 
sichtlich in  einigen  Monaten  begonnen 
werden  können. 

Das  Inventar  der  Hanseatica  des  16. 
Jahrhunderts  im  Braunschweiger  Archiv, 
im  Anschluss  an  die  Kölner  Abteilung  von 
Dr.  Heinrich  Mack  in  Braunschweig^ 
bearbeitet  und  vollendet,  wird  sich  alsbald 
anreihen.  Mit  der  Fortsetzung  seiner  Ar- 
beit ist  Dr.  Mack  schon  in  das  erste 
Viertel  des  17.  Jahrhunderts  vorgedrungen, 
doch  wird  er  hier  nur  langsam  weiter- 
gehen können. 

Über  das  Inventar  der  Hanseatica  des 
16.  Jahrhunderts  im  Danziger  Archiv 
von  Dr.  Eugen  Remus  in  Danzig  wird 
der  Vorstand  im  Laufe  des  nächsten  Ver- 
einsjahrs zu  beschliessen  haben.  Ebensa 
wird  er  der  Frage  nach  einer  Ausdehnung 
des  Inventarisierungswerks  auf  die  übrigen 
Hanse-Archive,  die  von  dem  Antragsteller 
von  vornherein  ins  Auge  gefasst  war,  im 
Interesse  der  hansischen  Forschung  im 
Laufe  der  Zeit  nähertreten  müssen.  Für 
die  Erweiterung  seiner  Aufgaben  in  dieser 
Richtung  wird  der  Verein  einer  Erweite- 
rung seiner  finanziellen  Mittel  bedürfen^ 

Von  den  hansischen  Geschichts- 
quellen wird  ein  siebenter  Band  unmit- 
telbar nach  Schluss  unserer  Versammlung 
zur  Ausgabe  gelangen.  In  ihm  werden  die 
von  Dr.  Blümcke  in  Stettin  bearbeiteten 
Aktenstücke  der  im  Jahre  1603  nach  Mos- 
kau abgeordneten  hansischen  Gesandtschaft 
veröffentlicht  werden. 

Mit  dem  Drucke  eines  neuen  Heftes 
der  hansischen  Geschichtsblätter 
ist  bereits  begonnen. 

Von  den  Osnabrilcker  Qetcl|fchtsqaeiien,  89L 
herausgegeben  von  dem  Historischen 
Verein  zu  Osnabrück,  der  seit  kurzer 
Zeit  durch  das  Verdienst  des  Staatsarchi- 
vars Dr.  Philippi  eine  sehr  fruchtbare 
Thätigkeit  entfaltet,  ist  der  zweite  Band 
(Osnabrück  1894,  Rackhorstsche  Buch- 
handlung) erschienen.  Derselbe  enthält 
die  Niederdeutsche  Rischofschronik  von* 
Osnabrück    bis    1553   (Übersetzung    und 


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—    129    — 

Fortsetzung  der  im  ersten  Band  herausge- 
gebenen Hiteinisclien  Chronik  Ertwin  Ert- 
mans  durch  Bernhard  von  Horst  und  den 
Iburger  MOnch  Dietrich  Lilie),  herausgeg. 
von  F.  Bunge.  Die  umfangreiche  Ein- 
leitung orientiert  über  das  Leben  Lilies 
und  über  die  ziemlich  reiche  handschrift- 
liche Überlieferung  seines  Werkes,  sowie 
über  die  Quellen  desselben.  Lilies  Chro- 
nik ist  selbständige  Quelle  erst  seit  dem 
Regierungsantritt  des  Osnabrücker  Bischofs 
Erich  II  (1508—1532),  sie  reicht  bis  zum 
Tode  des  Bischofs  Franz  von  Waldeck 
(1532 — 1553);  am  wertvollsten  sind  ihre 
Nachrichten  über  die  Einführung  der  Re- 
formation in  Osnabrück.  Die  Ausgabe  ist 
mit  einem  guten  Inhaltsverzeichnis  und 
mit  Glossar  versehen;  in  dem  kritischen 
Apparat,  auf  den  viel  Eifer  und  Sorgfalt 
▼erwendet  worden  ist,  hat  sehr  viel  Über- 
flüssiges Aufnahme  gefunden;  es  stört  die 
Benutzung  einer  Edition,  wenn  man  durch 
den  Herausgeber  von  Zeile  zu  Zeile  immer 
wieder  auf  die  gleichgültigsten  Varianten 
verwiesen  wird. 

90.  R,  Fniin  hat  u.  d.  T.  UHtrektel  uit  Fran- 
cisci  Dutsetdorpii  annales  1566—1616  in 
den  Werken  uitgegeven  door  het  Historisch 
Genootschap  gevestigd  te  Utrecht  IIT,  1 
(Haag.  Martinus  Nyhoif,  1893)  einen  län- 
geren Auszug  aus  den  Annalen  des  Frans 
van  Dusseldorp  veröffentlicht,  die  eine  sehr 
eingehende  Schilderung  der  niederlän- 
dischen Zustande  in  der  grossen  Zeit  des 
Kampfes  (1559—1613)  vom  katholischen 
Standpunkt  enthalten  und  besonders  auf 
die  Lage  der  katholischen  Kirche  in  den 
Niederlanden  in  diesem  Zeitraum  Rücksicht 
nehmen.  Dusseldorpius  lebte,  aus  den 
Niederlanden  ausgewiesen,  von  1615 — 1630 
in  Köln,  seine  Annalen  verfasste  er  dort 
in  den  Jahren  1615  und  1616;  für  den 
ersten  Teil  derselben  benutzte  er  Auf- 
zeichnungen des  Ratsherrn  von  Gouda, 
Jacob  Stempelius,  der  im  16.  Jahrhundert 
gleichfalls  als  niederländischer  Emigrant 
längere  Zeit  in  Köln  sich  aufhielt. 

91.  Di«  KvnttdMfcmllar  der  SUdt  und  dM  Kreises  DQwel- 

dorf,  im  Auftrage  des  Provinsielverbendes 
der  Bheinprovinz  herausgegeben  Ton  Feul 
Giemen.  Düsseldorf  1894.  Idit  8  Tafeln 
nnd  77  Abbildnngen  im  Text. 

Das  neueste  Heft  (III 1)  der  verdienst- 


—     130    — 

vollen  Denkmälerstatistik  der  Rheinpro- 
vinz schiesst  sich  den  früheren  Publikatio- 
nen würdig  an.  In  der  Stadt  Düsseldorf 
hat  die  kurfürstliche  Hofhaltung  unter 
Johann  Wilhelm  die  Kunst  bedeutend  ge- 
fördert. Im  Landkreise  ziehen  Gerresheim 
und  Ratingen,  Kaiserswerth  imd  Hilden 
die  Augen  des  Kunstfreundes  auf  sich 
durch  ihre  ehrwürdigen  Kirchen  und  ihren 
wertvollen  Schmuck.  Unter  den  zahl- 
reichen Schlössern  ragt  Hugenpoet  durch 
seine  Kunstschätze  hervor. 

Averdunk,  Heinr,  Geschichte  der  SUdt  Daisburg  92:. 
bis   zur   endgnltigen  Yereinigung  mit   dem 
Hanse  Hohensollern  (1666)  mit  einem  alten 
Stadtplan.    I.  Abteilung.    Duisburg  1894. 

Das  Werk  zeichnet  sich  durch  eine 
umfassende  Verwertung  der  Duisburger 
Archivalien  und  des  zerstreuten  urkund- 
lichen Materials  aus.  Sehr  dankenswert 
ist  die  eingehende  Inhalts -Übersicht  über 
verschiedene  Duisburger  Archive  S.  14 — 22.: 
Vorab  werden  die  topographischen  Frage» 
eingehend  erörtert.  Die  Streitigkeiten  we- 
gen der  wilden  Pferde  im  alten  Königs- 
forst  erfahren  allerdings  eine  allzu  detail-^ 
lierte  Darstellung.  Die  Beschreibungen 
der  Grenzen  und  der  einzelnen  Teile  des 
Stadtgebietes  nehmen  einen  grossen  Teil 
des  Bandes  ein.  Bei  den  Kirchen  sind  die 
geschichtlichen  Nachrichten  zugefügt.  Die 
äussere  und  innere  Geschichte  der  Stadt 
wird  bis  zur  Reformation  geführt,  vielfach 
freilich  der  Rahmen  der  eigentlichen  Stadt- 
geschichte verlassen.  Die  fleissige  Arbeit 
ist  mit  Dank  zu  begrüssen.  Unbekannt 
geblieben  ist  dem  Vf.  die  Arbeit  von 
Werminghoff,  Die  Verpfandung  der  mittel- 
und  niederrheinischen  Reichsstädte  wäh- 
rend des  13.  und  14.  Jahrb.,  Breslau  1893, 
mit  einem  besonderen  Abschnitt  über 
Duisburg.  Kn. 

Miscellanea. 

Bericht  über  die  Entnahme  des  Betrags  w)»93l 

2683  Gulden  aus  dem  im  KammergewÖlhe 

zu  Marburg  hinterlegten  SdujLtzes  des  Erz- 

bischofs  Hermann  von  Köln  und  ZaJdung 

dieses  Betrages  an  König  Maximilian^). 

1486  Juni  17. 

Zu  wissen  als  unser  gnedigster  herre 

1)  Am  9.  April  1486  hatte  der  Ersbischof  Her> 
mann  von  Köln  den  RGnig  Maximilian  zu  Aachcik 

„^ ,  _oogle 


—    131    — 


132    — 


von  Collen  uns  nachbenanten  Hansen  von 
Doringenberg  hofmeister,  Johann  Scheng- 
ken  zu  Sweynsperg  marschalk,  Herman 
Hüne  Yon  EUershusen  auch  hofmeister  und 
•Johansen  Stesm  cantzler  geschreben,  auch 
unsern  einsteils  muntlichen  bevolhen  halt, 
•das  gewelbe  uff  unsers  gnedigen  heim  von 
Hessen  Camern  zu  Marpurg,  da  siner 
gnaden  gelt,  schätz  und  cleynoid  inn  ver- 
^8lo88en  ist,  uff  zu  slyessen  und  etlich  gelt 
darusz  zu  langen  nach  lüde  desselben  un- 
sers gnedigsten  herrn  von  Collen  schrift, 
die  sin  gnade  uns  mitsambt  dem  slussel 
zu  solichem  gewelbe  gehörig  zugeschigkt 
hat.  Dem  naich  haben  wir  obgenanten 
Hans,  Joban,  Herman  und  Johannes  das 
vorgemeldt  gewelbe  usz  bevelhe  und  uff 
«olichs  Schrift  des  vorgen.  unsers  gnedigsten 
herrn  von  Collen  in  bywesen  und  geinwer- 
tigkeit  unsers  gnedigen  herrn  von  Hessen, 
auch  mit  siner  gnaden  raite  und  geheisze 
und  in  bywesen  hem  Johan  Flecken,  ca- 
merschribers  und  hem  Johan  Sengers 
-secretarien  uff  huth  datum  hirunderge- 
schreben  geöffnet  und  das  hemachgeschre- 
ben  gelt  an  golde  und  silbemgelde  darusz 
gelangt,  das  dann  mit  anderm  unserm  gne- 
digsten herrn  dem  Romischen  Eonige  wor- 
•den  und  uff  schrift  und  geheisz  des  vorgen. 
unsers  gnedigsten  herrn  von  Collen  der 
königlichen  Maiestat  camerschriber  zu 
^ant  Gewere  *)  geschigkt  und  gelibbert  ist. 
Nemlich  drittehalbtusent  anderthalbhon- 
•dert  und  zwen  und  driszig  gülden  an  golde 
und  an  albus,  als  her  nachiglichs  in  son- 
"derbeit  verzeichnet  stet.  Sonderlich  zum 
«rsten  ist  der  gewest  vierhondert  und  dry 
und  virtzig  gülden  an  golde,  dar  under 
«int  etliche  aide  gülden  gewest.  Item  vier- 
hondert und  eyn  und  sechstzig  guder  Bin- 
scher  gülden.  Item  aber  vierhondert  und 
eyn  und  nuntzig  guter  Rinscher  gülden, 
sint  usz  dem  zolle  zu  Sant  Gewere  komen 
in  eynem  tzwifeltigen  ledern  sacke.  Item 
tusend  gülden  sint  in  dem  andern  Teile 
-desselben  ledern  sackes  gewest.  Item 
-drittebalbhondert  und  sieben  und  driszig 

«ekrOnt.      Die    Zahlung    h&ngt    wohl    snsammen 
«nit  der  Übertragung  des  Zolls  sn  Lins  am  Rhein 
«uf  Kb.  Hermann  durch  Ksiser  Friedrich  III  (Tgl. 
-Chmol,  Kegesten  Friedrichs  IV.    Kr.  7851. 
S)  St.  Goar. 


gülden  an  albus,  ye  XXVII  reder  albus 
vor  den  gülden,  sint  von  Hoenstain  komen 
und  usz  kom  geloist.  Item  so  hat  unser 
gnediger  herre  von  Hessen  eynen  Mertins- 
gulden,  der  an  eynen  Ungerischen  gülden 
geacht  und  gerechnet,  auch  darzu  ein 
stucke  golds,  das  an  eynen  halben  Unge- 
rischen gülden  geacht  und  gerechnet  und 
under  den  Ungerischen  gülden  und  ducaten 
fonden  ist,  behalten,  also  das  nicht  mehir 
von  gelde  in  dem  gewelbe  und  in  dem 
Kasten,  darynnen  das  gelt  gelegen  hait, 
bieben  ist  dann  hondert  und  achtzig  Un- 
gerische  gülden  und  ducaten,  darzu  sieben 
breyde  gülden  und  eylff  kleyn  stucke  goldes, 
das  wir  obgenanten  hofmeister,  marschalk 
und  cantzler  also  in  bywesen  des  vorge- 
nanten unsers  gnedigen  herrn  von  Hessen 
und  der  andern  vorgenanten  siner  gnaden 
diener  widder  in  das  obgedacht  gewelbe 
gelegt  haben  mitsambt  dem  instrument, 
das  wir  darby  fonden,  und  den  vorgerurten 
unsers  gnedigen  herrn  von  Collen  heisz- 
brieven,  die  man  by  sulchem  gelde  auch 
finden  sal.  Des  zu  Urkunde  sint  dieser 
zedel  zwene  glichs  luds  usz  einander  ge- 
snydden,  eyner  by  solich  gelt  gelegt  und 
der  ander  dem  vorgen.  unsern  gnedigen 
herren  von  Collen  geschigkt. 

Gescheen  und  gegeben  uff  Sonnabint 
nach  Sant  Yits  tag  anno  domini  m  ^  cccc  * 
LXXX  ^  sexto. 

Kerbzettel  im  Dülenburger  Urkunden- 
archive, Staatsarchiv  Wiesbaden. 
Wiesbaden.  Arcbivrat  Dr.  Sauer. 


Historische  Kommission       94. 

bei  der  kgi.  bayer.  Akademie  der  WissentchafteiL 
Vgl.  XII  Nr.  98. 

ÜSnclien,  im  Juni  1894.  Die  35.  Ple- 
narversammlung  hat  in  der  Pfingstwoche 
am  17.  18.  19.  Mai  stattgefunden. 

Seit  der  letzten  Plenarversammlung, 
Mai  1893,  sind  folgende  Publikationen 
durch  die  Kommission  erfolgt: 

1.  Allgemeine  deutsche  Biographie.  Band 
XXXVI  und  Lieferung  1  des  Bandes 
XXXVII. 

2.  Deutsche  Reichtagsakten,  jüngere 
Reihe.  Band  I :  Die  Reichstagsakten 
unter  Kaiser  Karl  V.    I.  Band. 

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—    133    — 

3.  Die  Recesse  und  andere  Akten  der 
Haaftetage  von  1256^1430.  Band  YII. 

4.  Jahrbücher  des  deutschen  Reichs 
unter  Heinrich  IV  und  Heinrich  V. 
Band  H. 

Die  Hanserecesse  gehen  ihrer  Vol- 
lendung entgegen.  Der  Herausgeber,  Dr. 
£oppmann,  Archivar  der  Stadt  Rostock, 
▼orubergehend  durch  Krankheit  und  an- 
dere Arbeiten  gehindert,  wird  binnen 
kurzem  die  Arbeit  an  dem  8.  Band  wieder 
^aufiiehmen,  mit  welchem  das  Unternehmen 
«einen  Abechluss  erreichen  soll. 

Die  Jahrbücher  des  deutschen 
Reichs  unter  Heinrich  IV.  und  V.  werden 
ohne  Unterbrechung  von  Professor  Meyer 
Ton  Knonau  fortgesetzt,  der  jetzt  mit 
dem  dritten  Band  beschäftigt  ist.  Dr. 
Uhlirz  arbeitet  fortdauernd  an  den  Jahr- 
'büchem  unter  Otto  II.  und  III.  Professor 
TVinkelmann  ist,  nachdem  er  1889  den 
-ersten  Band  der  Jahrbücher  unter  Fried- 
rich II.  hatte  erscheinen  lassen,  teils  durch 
Krankheit,  teils  durch  die  Verzögerung  im 
Fortgang  der  Böhmer-Ficker'schen  Reichs- 
regesten, an  der  Fortsetzung  des  Werks 
gehindert  worden.  Jetzt  aber,  nachdem 
er  -selbst,  im  Interesse  der  Jahrbücher, 
-die  Regestenarbeit  übernommen  und  durch- 
geführt hat,  gedenkt  er  mit  aller  Kraft 
wieder  an  die  Geschichte  Friedrichs  II.  zu 
gehen. 

Von  der  Geschichte  der  Wissen- 
schaften in  Deutschland  sind  nur 
wenige  Bände  noch  im  Rückstand.  Zu- 
nächst ist  die  Geschichte  der  Geologie 
Ton  Professor  von  Zittel  zu  erwarten. 
Die  Geschichte  der  Physik  liegt  in  den 
Händen  des  Professors  Karsten,  der, 
von  langer  und  schwerer  Krankheit  ge- 
nesen, von  neuem  mit  £ifer  dieser  Auf- 
gabe sich  widmet.  Die  Vollendung  der 
-Geschichte  der  Rechtswissenschaften  von 
Professor  Landsberg  steht  über  einige 
■Jahre  in  Aussicht. 

Von  der  Allgemeinen  deutschen 
Biographie  sollen  im  nächsten  Etats- 
jahr ausser  den  noch  fehlenden  Liefe- 
rungen des  27.  Bandes  zwei  weitere  Bände 
erscheinen.  Die  Herausgeber,  Freiherr 
von  Liliencron  und  Geheimrat  Wege]  e, 
lialten  ausserdem  noch  drei  Bände  und 


—    134    — 

zwei  Bände  Nachträge  erforderlich ,  um 
das  ganze  Werk  zum  Abschluss  zu  bringen. 
Ein  Namensverzeichnis  aller  behandelten 
Personen,  welches  beigegeben  werden  soll, 
ist  in  Angriff  genommen  und  in  raschem 
Fortgang  begriffen. 

Von  den  Chroniken  der  deutschen 
Städte,  unter  Leitung  des  Geheimen  Rats 
von  Hegel,  ist  Band  XXIII  im  Druck 
weit  vorgeschritten  und  wird  demnächst 
erscheinen.  Derselbe  ist  der  rierte  Band 
der  Chroniken  der  Stadt  Augsburg,  bear- 
beitet von  Dr.  Friedrich  Roth,  und  ent- 
hält die  Chronik  des  Clemens  Sender, 
die  im  Anschluss  an  die  im  vorhergehen- 
den Band  erschienene  Chronik  des  Hektor 
Mülich  (bis  1487)  bis  1536  reicht;  da- 
neben noch  andere  Fortsetzungen  der 
Mülich'schen  Chronik  von  Demer,  Wal- 
ther und  Wilhem  Rem.  Clemens  Sen- 
der, Mönch  zu  S.  Afra  in  Augsburg,  ge- 
storben bald  nach  1536,  ist  Gegner  der 
Reformation.  Auf  der  entgegengesetzten 
Seite  steht  die  „Chronica  neuer  Geschich- 
ten'' von  1515  bis  1526,  die  für  den 
nächsten  Augsburger  Band  bestimmt  ist 
—  Die  Herausgabe  des  schon  im  vorigen 
Jahr  angekündigten  neuen  Bandes  der 
westfälisch  -  niederrheinischen  Chroniken, 
der  eine  Verfassungsgeschichte  der  Stadt 
Soest  von  Archivar  Dr.  II gen  in  Münster, 
chronikalische  Aufzeichnungen  des  Stadt- 
rats von  Soest  und  eine  Chronik  von 
Duisburg  bringen  wird,  ist  dadurch  ver- 
zögert worden,  dass  Dr.  Ilgen  sich  ver- 
anlasst fand,  noch  weitere  Forschungen 
im  Stadtarchiv  von  Soest  und  im  Düssel- 
dorfer Prorinzialarchiv  anzustellen.  Der 
Druck  des  Bandes  wird  voraussichtlich  im 
nächsten  Herbst  beginnen  könnee. 

Für  die  Reichstagsakten  der 
älteren  Serie  sind  die  gewohnten  Ar- 
beiten fortgesetzt  worden,  die  Durcharbei- 
tung des  Münchner  und  des  von  andern 
Orten,  diesmal  namentlich  von  Wien, 
Frankfurt,  Strassburg,  Mainz,  Lüttich, 
Pommersfelden  und  Würzburg,  eingeliefer- 
ten Materials,  die  Durchsicht  und  Be- 
nutzung der  Litteratur,  und  die  Arbeit  in 
fremden  Archiven  und  Bibliotheken.  In 
diesen  verschiedenen  Richtungen  wurde, 
wie  es  bisher  geschehen  und  wie  es  un- 

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—    135 


—    136    — 


vermeidlich  ist,  auch  während  des  ver- 
gangenen Jahres  die  Sorge  f&r  das  ganze 
Unternehmen  und  alle  noch  übrigen  Teile 
desselben  festgehalten,  aber  es  wurde  vor- 
zugsweise auf  die  Herstellung  des  zehnten 
Und  des  elften  Bandes  Zeit  und  Mühe 
verwandt.  So  hat  die  Heise,  die  Dr.  B  e  c  k  • 
mann  im  vorigen  Herbst  nach  Düsseldorf, 
Köln,  Aachen,  Lüttich,  Brüssel,  Frankfurt, 
Mainz,  Marburg,  Giessen,  Darmstadt,  Würz- 
burg, Nürnberg  machte,  neben  der  allge- 
meinen Orientierung  ganz  besonders  die 
Lücken  im  Auge  gehabt,  welche  frühere 
Reisen  für  die  Jahre  1430 — 1440  gelassen 
hatten.  In  München  aber  wurde  vorzugs- 
weise an  der  Herstellung  des  Manuskripts 
für  die  beiden  Bände  gearbeitet.  Diese 
sollen  die  Zeit  von  1432—1437  umfassen; 
nur  muss  im  zehnten  Band  um  der  Rom- 
zugsfrage willen,  die  in  den  vorhergehen- 
den Bänden  absichtlich  bei  Seite  gelassen 
worden  ist,  noch  in  die  Jahre  1426—1431 
zurückgegriffen  werden.  Die  Einteilung 
ist  in  der  Art  festgesetzt,  dass  der  zehnte 
Band  mit  der  Kaiserkrönung  Sigmunds  im 
Mai  1433  schliesst,  die  Verhandlung  zwischen 
Kaiser  und  Papst  bis  zur  Rückkehr  Sig- 
munds und  der  Kurfürstentag  zu  Frank- 
furt im  September  1433  dem  elften  Band 
zugewiesen  wird,  der  bis  1437  reichen  soll. 
Der  zehnte  Band,  bearbeitet  von  Dr.  Heere, 
kann  voraussichtlich  bereits  im  gegenwär- 
tigen Sommer,  der  elfte,  bearbeitet  von 
Dr.  Beckmann,  ein  Jahr  später  fertig- 
gestellt werden.  Aber  der  Herausgeber, 
Professor  Quidde,  glaubt  die  Veröffent- 
lichung nicht  beginnen  zu  dürfen,  ehe 
nicht  die  dem  Konzil  gewidmete  Manu- 
skripte der  beiden  grossen  Bibliotheken 
Westeuropas,  der  Pariser  Nationalbiblio- 
thek und  des  British  Muteum,  auf  ihren 
Inhalt  an  Reichstagsakten  geprüft  und 
ausgebeutet  sind.  Nach  Ausführung  beider 
Arbeiten  und  daneben  noch  einer  Nach- 
lese in  Mailand,  Venedig  und  Florenz, 
wird  der  zehnte  Band  fertig  gestellt  wer- 
den und  in  den  ersten  Monaten  des  näch- 
sten Jahres  sein  Druck  beginnen ;  ein  Jahr 
später  der  des  elften  Bandes. 

Die  Reichstagsakten  der  jünge- 
ren Serie  sind  nach  dem  Tode  des  Pro- 
fessors von  Kluckhohn  unter   die  Lei- 


tung des  Dr.  Wrede,  der  von  Anümg  ii^ 
hervorragender  Weise  an  dem  Unterneh- 
men beteiligt  gewesen  ist,  gestellt  worden. 
Ausserdem  ist  Dr.*  Bernays,  seit  dem 
1.  Januar  1894  von  Simancas  nach  Göt- 
tingen zurückgekehrt,  vollständig  in  den 
Dienst  der  Reichstagsakten  getreten.  Vor- 
erst hat  Dr.  Wrede  das  Register  zu  den> 
ersten  Band  abgefasst  und  im  August 
diesen  Band  erscheinen  lassen.  Darauf 
wurde  die  Redaktion  des  zweiten  Bandes 
in  Angriff  genommen,  der  die  Zeit  von  der 
Kaiserwahl  bis  zum  Schluss  des  Wormser 
Reichstags  umfassen  wird.  Dr.  Bernays 
wird  in  einer  darstellenden  Einleitung  die 
Zeit  von  der  Wahl  bis  zum  Ausschreiben 
des  Reichstags  behandeln.  Darauf  folgen 
die  Akten  des  Reichstags,  in  Gruppen  ge- 
ordnet nach  den  Verhandlungsgegenstän- 
den ;  jede  Gruppe  durch  eine  kurze  Über- 
sicht eingeführt:  Aussphreiben  und  Eröff- 
nung, Verhandlungen  über  die  Kammer- 
gerichtsordnung, Landfriede  und  Polizei- 
ordnung, Sendung  zu  den  Eidgenossen,. 
Romzugshilfe,  Reichsanschläge  und  Reichs- 
zoll, Religionssache,  Abschied.  Hierauf 
wird  eine  Präsenzliste  gegeben,  mit  mög- 
lichst genauem  Nachweis  über  Ankunft 
und  Abreise  der  einzelnen  Fürsten.  Dann 
folgen,  chronologisch  geordnet,  die  Kor- 
respondenzen, namentlich  die  Briefe  der 
Gesandten  von  Strassburg,  Frankfurt^ 
Augsburg,  und  des  venetianischen  Gesand- 
ten Contarini.  Die  Depeschen  des  Nuntius 
Aleander  werden  nur  in  aller  Kürze  Be- 
rücksichtigung finden,  da  sie  an  andern 
Orten  veröffentlicht  und  allgemein  zugäng- 
lich sind.  Dagegen  lässt  sich  der  Wieder- 
abdruck der  auch  anderwärts  gedruckten 
grossen  Reichsgesetze  nicht  vermeiden. 
Derselbe  wird  dadurch  von  besonderem 
Nutzen  sein,  dass  die  verschiedenen  Fas- 
sungen festgestellt  werden  sollen,  welche 
diese  Ordnungen  in  den  Beratungen  de& 
Ausschusses  und  der  Stände  nach  einander- 
durchgemacht  haben,  und  überdies  nach- 
zuweisen versucht  werden  soll,  was  davon- 
wörtlich  aus  früheren  Reichsgesetzen 
herübergenommen  worden  ist.  Bis  zum 
Herbst  wird  hoffentlich  das  ganze  Manu- 
skript des  zweiten  Bandes  druckfertig  sein. 
Die  ältere  Pfälzische  Abteilung^ 

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—    137    — 

^er  Witteisbacher  Korresponden- 
zen erwartet  ihren  Abschluss  und  die  Be- 
endigung des  Drucks  des  dritten  Bandes 
«der  Briefe  des  Pfakgrafen  Johann  Casimir 
nicht  schon  im  Jahr  1895,  wie  in  Aus- 
sicht genommon  war,  sondern  erst  ein 
-Jahr  später,  da  der  Herausgeber,  Professor 
Yon  Bezold,  durch  seine  Wahl  zum  Pro- 
rektor der  Universität  Erlangen  verhindert 
war,  die  Vorarbeiten  für  den  Band  zu 
£nde  zu  fuhren. 

F&r  die  älltere  Bayerische  Abtei- 
Jung  der  Witteisbacher  Korrespon- 
denzen, unter  Leitung  des  Professors 
liossen,  sind  Dr.  Brandi  und  Dr.  Götz 
fortdauernd  thätig  gewesen.  Dr.  Brandi 
iiat  seine  Vorarbeiten  f&r  den  vierten  Band 
der  Beiträge  zur  Reichsgeschichte  fortge- 
•setzt  und  mit  einem  vierwöchigen  Aufent- 
Jialt  in  Wien  abgeschlossen.  Der  Druck 
des  vierten  Bandes  hat  begonnen.  Gemäss 
^em  im  vorigen  Jahr  festgesetzten  Plan 
wird  derselbe  die  Sammlung  von  D ruf- 
fei s  in  dem  von  diesem  den  früheren 
Bänden  gegebenen  Umfang  bis  zum  Ende 
des  Jahres  1554  führen.  Für  die  Jahre 
1555  und  56  wird  sich  die  Publikation  auf 
Briefe  und  Akten  zur  Geschichte  der 
bayerischen  Politik  und  des  Heidelberger 
Bundes  beschränken  und  damit  dem  Unter- 
nehmen des  Dr.  Götz  die  Hand  reichen, 
der  für  die  Geschichte  des  Landsberger 
Bundes  seit  1556  fortgefahren  hat,  die 
Münchner  und  daneben  die  Nürnberger 
Archivalien  durchzuarbeiten,  und  wenn  er 
mit  den  Münchner  Akten,  wie  er  hofift,  im 
Laufe  des  Jahres  1894  zu  Ende  kommt, 
die  Archive  von  Augsburg,  Innsbruck, 
Wien  zu  besuchen  gedenkt. 

Die  jüngere  Bayrisch-Pfälzische 
Abteilung  der  Witteisbacher  Kor- 
respondenzen, die  Briefe  und  Akten 
zur  Geschichte  des  dreissigjährigen 
Kriegs,  unter  Leitung  des  Professors 
Stieve,  verdankt  dem  halbjährigen  Auf- 
enthalt des  Dr.  Mayr-Deisinger  in  Si- 
mancas,  von  April  bis  September  1893, 
die  schönsten  Ergebnisse.  Derselbe  hat 
für  die  Zeit  von  1608—1620  die  Instruk- 
tionen für  die  spanischen  Gesandten  am 
kaiserlichen  Hof  und  ihre  Berichte,  die 
Staatsrat -Protokolle  und  Beschlüsse,  da- 


—    138    — 

neben  die  gleichzeitigen  Korrespondenzen 
und  Verhandlungen  mit  Rom,  ^Frankreich 
und  den  Niederlanden .  ausgebeutet.  Das 
von  ihm  gewonnene  Material  gewährt  be- 
deutsame Auskunft  über  die  deutschen 
Verhältnisse  und  Persönlichkeiten  der  Zeit, 
höchst  überraschende  Aufschlüsse  über  die 
spanische  Politik  in  deutschen  Angelegen- 
heiten, und  stellt  die  handelnden  Staats- 
männer auf  spanischer  Seite,  die  Gesand- 
ten, vor  allen  den  einflussreichen  4ind 
geistig  hervorragenden  Baltasar  de  Züniga, 
dann  den  Erbherzog  Albrecht,  Regenten 
der  Niederlande,  und  den  Bischof  Philipp 
Christoph  von  Speier  in  das  volle  Licht 
der  Geschichte:  ein  um  so  höher  anzu- 
schlagender Gewinn ,  je  deutlicher  die 
Forschung  jenes  Gelehrten,  der  früher 
Gelegenheit  gehabt  hat,  dieselben  Siman- 
cas-Papiere  zu  benutzen,  sich  als  leicht- 
fertig und  irreführend  herausstellt.  Der 
Frühling  1894  brachte  dem  Unternehmen 
eine  andere  höchst  erfreuliche  Gabe  durch 
die  Güte  des  Landhofmeisters  von  Preussen, 
Burggrafen  Richard  Friedrich  zu  Dohna- 
Schlobitten,  der  die  Papiere  seines 
Familienarchivs  zu  Schlobitten  mit  hoch- 
herzigem Vertrauen  in  die  Hände  der 
Kommission  gelegt  hat.  Die  Kommission 
ist  diesem  Gönner  zu  lebhaftem  und  ehrer- 
bietigem Dank  verpflichtet.  Aus  der  um- 
fangreichen Korrespondenz  der  fünf  da- 
mals lebenden  Brüder  Dohna,  namentlich 
aber  aus  den  Mitteilungen,  Tagebüchern, 
Berichten  Abrahams  und  Achaz'  von  Dohna, 
von  welchen  der  erste  in  kurbrandenbur- 
gischen,  der  andere  in  kurpfalzischen 
Diensten  hervorragend  thätig  war,  em- 
pfangen die  ersten  Jahrzehnte  des  17.  Jahr- 
hunderts an  vielen  Stellen  willkommene 
Aufschlüsse  und  eine  energische  Beleuch- 
tung. 

Der  Druck  des  sechsten  Bandes  der 
„Briefe  und  Akten^,  der  den  Anfang  der 
Jahre  1608—1610  enthält,  die  der  Heraus- 
geber, Professor  Stieve,  selbst  zu  be- 
sorgen übernommen  hat,  sollte  schon  im 
Jahre  1893  begonnen  werden,  ist  aber 
durch  die  unerwartete  Auffindung  der 
lange  vergebens  gesuchten  bayerischen 
Akten  zum  Jülicher  Erbstreit  und  ihre 
Verarbeitung  verzögert  worden.     Er  hat 


—    139    — 


—    140 


im  Februar  1894  begonnen  und  wird  seit- 
dem  rasch  gefördert.  Die  Masse  des 
ßtoffs  ist  so  ausserordentlich  angewachsen, 
dass  es  sich  als  notwendig  herausgestellt 
hat,  die  für  den  österreichischen  Haus- 
streit gesammelten  Papiere  auszuscheiden 
und  zurückzulegen.  Auch  nach  dieser 
Erleichterung  werden  zwei  Bände  nicht 
genügen,  sondern  Band  VI,  YII  und  VIII 
den  Jahren  1608 — 1610  gewidmet  werden. 
Der  Herausgeber  hofft  im  kommenden 
Etatsjahr  den  sechsten  Band  und  den  An- 
fang des  siebenten  gedruckt  vorlegen  zu 
können. 

Die  Zeit,  welche  nicht  von  Simancas 
und  den  Schlobittner  Archivalien  in  An- 
spruch genommen  war,  haben  die  Mitar- 
beiter des  Professors  Stieve,Dr.  Chroust 
und  Dr.  Mayr-Deisinger,  auf  die  Fort- 
setzung ihrer  gewohnten  Arbeiten,  der 
erste  für  die  JiAre  1611—1618,  der  an- 
dere für  die  Jahre  1618—1620  verwandt. 
Dr.  Chroust  hat  sich  zunächst  im  we- 
sentlichen auf  die  Jahre  1611 — 1613  be- 
schränkt, für  diese  die  bayerischen,  Eur- 
pfälzer  und  Pfalz-Neuburger  und  die  von 
Berlin  mitgeteilten  Ansbacher  Akten  be- 
arbeitet. Er  wird  demnächst  nach  Wien 
gehen.  Dr.  Mayr  hat  die  Bearbeitung 
der  bayerischen  und  Eurpfälzer  Akten  des 
Münchner  Staatsarchivs  fortgesetzt.  Pro- 
fessor Stieve  hat,  um  seinen  Mitarbei- 
tern die  Wege  weiterhin  zu  ebnen,  die 
Archive  zu  Coblenz,  Düsseldorf,  Dres- 
den besucht  und  dort  die  Akten  aufge- 
zeichnet, deren  Mitteilung  seiner  Zeit  er- 
beten werden  soll. 


Vereinsnachrichten 

unter  Redaction  der  Yereinsvorstände. 
95.       Trier.   Gesellschaft  für  nützliche 
Forschungen.  Hauptversammlung 
am  Montag  den  11.  Juni  1894. 

Herr  Domkapitular  Dr .  L  a  g  e  r  über  den 
Streit  Rabans  von  Helmstädt  und 
Ulrichs  von  Manderscheid  (Schhiss). 

Trotzdem  setzte  Ulrich  den  Kampf 
gegen  Raban  fort.  Es  konnte  nicht  aus- 
bleiben, dass  ein  solcher  Zustand,  unter 
welchem  das  ganze  Land  litt,  die  allge- 
meine   Unzufriedenheit    erregen    mnsste. 


Die  Kurfürsten  drängten  entschieden  auf 
einen  Compromiss  zwischen  beides  Gegnern 
hin.  So  verstanden  denn  diese  sich  end- 
lich dazu,  die  Schlichtung  des  Streites^ 
einem  Schiedsgericht,  bestehend  aus  den 
Erzbischöfen  von  Köln  und  Mainz  und 
dem  Bischof  von  Worms,  zu  übertragen,. 
St.  Goar,  7.  Dez.  1436,  ein  aussergewöhn- 
liches  Auskunftsmittel,  zu  dem  auch  der 
Papst,  aber  erst  nach  langem  Zögern,  seine 
Zustimmung  gab.  Dieses  Schiedsgericht 
sprach  nach  eingehender  Untersuchung- 
durch  eine  besondere  Kommisson  Raban 
das  Erzstift  zu,  im  Februar  des  folgenden 
Jahres.  Ulrich  wurde  eine  Jahresrente 
von  200O  Gulden  und  das  Schloss  Stolzen- 
fels  zum  Aufenthalt  angewiesen.  Auf  einer 
zweiten  Reise  nach  Rom,  wo  er  nochmals- 
den  Versuch  machen  wollte,  den  Papst 
für  sich  zu  gewinnen,  starb  er  bald  nach- 
her. Raban  dankte  nach  seiner  wenig^ 
segensreichen  Regierung  1639  zu  Gunstea 
Jakobs  von  Sierck  ab  und  zog  sich  nach 
Speier  zurück,  woselbst  er  noch  in  dem- 
selben Ji^re  starb. 

Endlich  hielt  Herr  Prof.  Rosbach 
einen  Vortrag  über  Erzbischof  Egbert 
von  Trier. 

Egbert,  Sohn  des  Grafen  Theoderich  n 
von  Holland,  trat  verhältnismässig  spät  in 
den  geistlichen  Stand ;  seine  politische  Lauf- 
bahn begann  er  in  der  kaiserlichen  Kanzlei ; 
nachdem  er  etwa  zwei  Jahre  Kanzler  ge- 
wesen, ward  er  durch  Otto  H  auf  den  erz- 
bischöil.  Stuhl  von  Trier  erhoben.  Als- 
bald wandte  er  sein  Augenmerk  auf  Wie- 
derherstellung der  klösterlichen  Anstalten 
seines  Sprengeis  und  Besserung  ihrer  Ver- 
mögensverhältnisse; das  Stift  St  Paulin 
und  die  Benediktinerabteien  St  Marien 
und  St  Euchar  erfreuten  sich  seiner  Für' 
sorge,  und  mit  Eifer  unterstützte  er  den 
Neubau  der  Abteikirche  des  h.  Eucharius. 
Mit  Otto  II  zog  er  980  nach  Italien  und 
verweilte  dort  mehrere  Jahre  mit  dem 
Kaiser.  Ottos  II  aUzufrüher  Tod  stelltei 
den  Fortbestand  der  kaum  begründeten 
Dynastie  ernstlich  in  Frage,  da  der  un- 
unruhige Heinrich  von  Baiem  gleich  nach 
Ottos  n  Tod  vom  Erzbiechof  von  Köb 
aus  der  Haft  entlassen,  unter  dem  Vor-> 
wände  der  Vormundschaft  über  den  jungen 


—    141     — 

König  Otto  III  die  Hand  nach  der  Krone 
ausstreckte.  Erzbischof  Egbert  neigte  sich 
suerst  zu  Heinrichs  Partei.  Einziges  Zeug- 
nis hierfür  ist  in  Gerberts  Briefen  ein 
Schreiben  des  Erzbischofs  Adalbero  von 
Reims,  in  dem  dieser  der  Landsmannschaft 
und  der  innigen  Freundschaft  gedenkend, 
die  ihn  mit  Egbert  verbinde,  sein  Bedauern 
sowie  seine  Entrüstung  darüber  ausspricht} 
dass  durch  den  Einfluss  gewisser  schlechter 
Leute  die  politischen  Verhältnisse  in  sei- 
ner Heimat  unsicher  wurden.  Der  Wohl- 
thaten  der  Ottonen  eingedenk  möge  er 
nicht,  nach  griechischer  Weise,  einen 
Kebenkönig  aufstellen;  fühle  er  sich  in 
Trier  nicht  sicher  genug,  so  biete  Reims 
ihnen  beiden  hinreichenden  Schutz.  Von 
einem  thätigen  Vorgehen  Egberts  für  Hein- 
rich fehlt  jede  Spur,  aber  sicher  ist,  dass 
nunmehr  seine  Politik  ganz  die  Adalberos 
und  Gerberts  ist ;  er  ist  in  ihre  Pläne  ein- 
geweiht, wie  dies  aus  den  Briefen  Ger* 
berts  hervorgeht,  und  in  wichtigen  Dingen 
ist  ftir  Adalbero  Egberts  Bat  massgebend. 
König  Lothar  von  Frankreich  wusste  sich 
während  dieser  Wirren  der  Stadt  Verdun 
zu  bemächtigen,  welche  in  kirchlicher  Be- 
ziehnng  dem  Erzbistum  Trier  unterstand. 
Da  gerade  der  bischöfliche  Stuhl  von  Ver- 
dun erledigt  war,  kam  es  zum  Streite  um 
dessen  Besetzung.  Als  endlich  die  deut- 
sche Partei  Adalbero,  den  Neffen  des  Erz- 
bischofs von  Keims  aufstellte  und  letzterer 
die  Sache  seines  Neffen  förderte,  erreichte 
die  Spannung  zwischen  dem  König  Lothar 
und  dem  Erzbischofe  von  Reims  einen 
hohen  Grad ;  des  Metropoliten  Egbert  vor- 
sichtiges Zögern,  unter  diesen  Verhält- 
nissen Adalbero  zu  weihen,  trug  ihm  von 
Seiten  des  Erzbischofs  von  Reims  den 
Torwurf  ein,  er  wolle  auf  die  Seite  des 
Königs  von  Frankreich  treten.  Die  Weihe 
ward  ermöglicht,  aber  erst  nach  Lothars 
Tod  kam  Verdun  an  Deutschland  zurück; 
in  den  durch  die  Kaiserin  Theophanu  ge- 
führten Verhandlungen,  die  zum  endgül- 
tigen Frieden  führten,  war  Erzbischof  Eg- 
bert der  Vermittler.  Wiederholte  Gunst- 
beweise Ottos  gegen  Egbert  bezeugen  das 
beständige  gute  Einvernehmen  zwischen 
dem  Könige  und  dem  Erzbischofe.  Be- 
sonders hervorragend  ist  die  Bedeutung 


—    142    — 

Egberts  für  das  geistige  Leben  seiner  Zeit^ 
besonders  für  Kunst  und  Kunstgewerbe. 
Abgesehen  von  den  Nachrichten  über  die 
zahlreichen  Gegenstände  der  Goldschmiede- 
kunst und  Werke  der  Weberei,  mit  denen 
Egbert  Kirchen  ausstattete,  bezeugen  seine 
Wirksamkeit  auf  dem  Gebiete  der  Kunst 
noch  jetzt  vorhandene  Werke,  zu  denen 
er  in  engster  Beziehung  steht;  die  Kapsel 
für  den  Stab  Petri,  den  er  für  seine  Kirche 
wiedergewann,  in  getriebener  Arbeit,  mit* 
Filigran,  Edelsteinen  und  Zellenemail  reich 
geschmückt,  jetzt  zu  Limburg;  das  Trag- 
altärchen  mit  Reliquien  des  h.  Thomas, 
im  Dome  zu  Trier,  eines  der  ausgezeich- 
netsten Werke  frühmittelalterlicher  Gold- 
schmiedekunst. Dem  kunstsinnigen  Erz- 
bischofe verehrte  man  in  Reichenau  ein 
reich  ausgestattetes,  mit  vielen  Malereien 
geziertes  Evangeliar,  das  er  dem  Stifte 
St.  Paulin  schenkte;  dieser  jetzt  in  der 
Stadtbibliothek  zu  Trier  befindliche  Codex 
Egberti  bezeichnet  den  Höhepunkt  süd- 
deutscher Buchmalerei  des  10.  Jahrhun- 
derts und  hat  bedeutenden  Einfluss  auf 
die  Buchmalerei  in  den  Rheinlanden  aus- 
geübt. Von  ähnlichen  Werken,  Büchern 
bei  denen  Goldschmiedekunst  und  Malerei 
vereint  zum  Schmucke  beitragen,  sind  zwei 
nachweislich  von  Egbert  veranlasst:  eine 
Handschrift  der  Briefe  des  Papstes  Gregor* 
(nur  mehr  zwei  Blätter)  auf  der  Bibl.  zu 
Trier,  und  ein  mit  Bildnissen  Trierer 
Bischöfe  gezierter  Psalter  zu  Cividale  in 
Friaul.  Der  ausführende  Künstler  war 
Ruodbrecht,  in  dem  man  den  Trierer  Ghor- 
bischof  Ruodbrecht  erkennen  will;  das 
prachtvolle  Echtemacher  Evangeliar,  jetzt 
zu  Gotha,  ein  Geschenk  der  Theophanu. 
und  Ottos  UI,  dessen  Deckel  ein  hervor* 
ragendes  Werk  der  Goldschmiedekunst  ist,, 
und  dessen  Malereien  hohes  kunstgeschicht- 
liches Interesse  haben,  ist  jedenfalls  auch, 
in  Trier  oder  in  der  Nähe  von  Trier  ent- 
standen. In  das  damals  im  Rufe  hoher 
Gelehrsamkeit  stehende  Kloster  Mettlach 
berief  Egbert  den  arzneikundigen  Lioffin 
aus  England  als  Abt;  unter  diesem  ward 
nach  dem  Muster  der  Aachener  Pfalz- 
kapelle die  noch  jetzt  erhaltene  polygo» 
nale  Kapelle  erbaut;  gelehrte  Mönche  im 
Kloster  Mettlach  regte  Egbert  zu  littera-^ 


—    143    — 


144    — 


rischer  Thätigkeit  an.  —  Erzbischof  Eg- 
bert von  Trier  ist  nicht  bloss  von  Interesse 
für  die  Lokalgeschichte;  er  verdient  eine 
•Stelle  in  der  Geschichte,  besonders  in  der 
Kulturgeschichte  unseres  Vaterlandes. 

Der  Vorsitzende  dankte  den  Bednern 
und  schloss  darauf  die  Sitzung.  Ein  ge- 
meinsames Mittagsmahl  vereinigte  die  Teil- 
nehmer im  Civilcasino. 


■^ö»  PrOm,  Gesellschaft  für  Altertums- 
kunde. In  der  am  8.  Mai  abgehaltenen 
Jahresversammlung  wurde  der  bisherige 
Vorstand  wiedergewählt.  Ausser  einigen 
kleineren  Bronzestücken,  die  anscheinend 
aus  einem  Kömergrabe  herrührten,  wurden 
eine  seltene  Form  des  Wappens  der  Reichs- 
'Sbtei  Prüm  vom  Jahre  1792  und  ein  sauber 
-ausgeführter  Freihermbrief  einer  Familie 
von  Gobel  (im  Jahre  1766  von  Max  Joseph 
•von  Bayern  ausgestellt)  vorgezeigt  und  er- 
klärt. Sodann  sprach  Herr  Ereisbaumeister 
-Schrader  über  eine  neue  Publikation  des 
Wasmuthschen  Verlages  (Berlin  1891),  die 
im  Anschluss  an  die  früher  in  diesen 
Blättern  angezeigten  «Baudenkmäler  des 
antiken  Rom*  von  Prof.  H.  Strack  heraus- 
gegebenen «Baudenkmäler  Roms  des  15.  bis 
19.  Jahrhunderts  nach  photographischen  Ori- 
.^nalaufnahmen   als   Ergänzung  zu  Leta- 


rouilly,  Edifices  de  Rome  moderne^  Dieses 
monumentale  Werk  wurde  1868  in  Paris 
mit  770  Seiten  Text  und  3  Atlasbänden, 
sowie  354  Stahlstichtafeln  publiziert.  Das 
vorgezeigte  Werk  umfasst  100  Blätter,  von 
denen  17  neu  aufgenommen  sind.  Die  Folge 
der  Blätter  ist  chronologisch,  und  alle  bil- 
den ein  ausgezeichnetes  Studienmaterial 
für  Architekten  und  Kunsthistoriker.  Kurze 
Erläuterungen  teilen  vom  ausfuhrlichen 
Texte  Letarouillys  das  wesentlichste  im 
Auszuge  mit.  Sie  enthalten  die  wichtigsten 
Angaben  über  die  Geschichte  der  auf  den 
Tafeln  dargestellten  Monumente.  Der  Vor- 
tragende verweilte  länger  bei  zwei  Denk- 
mälern der  Hochrenaissance,  bei  der  Can- 
celleria  und  dem  Palazzo  Famese,  von 
den  Bauten  der  Spätrenaissance  wurde 
St.  Peter,  und  im  Anschluss  daran  die 
Bauthätigkeit  Rafaels  und  Michel  Angelos 
eingehender  besprochen. 

Vorlag  der  Fr.  Lintz'tohen  Baebhandlnng  in  Trier: 

niieiivii  m  Greiifnehiliri^^ 

ErzbUchof  und  KurfDrtt  von  Trier  151 1— 153f . 

Ein  Beitrag  sur  Specialgetehichte  der  Bheinlaadt 
▼on 

Dp.  Jnl.  Wegeier. 

Mit  einer  Tafel.    Preii  M.  1.&0. 


i 


Art,  Institut  Prell  Fflssli,  Verlag,  Zflrlche 

G.  Audrans's  Proportionen  des  measohllohen  Körpers  in  28  Tafeln, 

darstellend  die  schönsten  Stataen,  die  uns  aus  der  Blütezeit  der  griechischen 
Kunst  verblieben.  Neu  herausgegeben  von  C.  Fenner.  cplt  in  9  Lief. 
k  M.  1,40. 

Gladbach,  E.  G.,  Professor,  Die  Kolsarohitektnr  der  Sohweix.  2.  Auflage. 
Mit  111  Originalzeichnungen.    4^.    118  S.   brosch.  M.  7,—. 

Häuselmann,  J.,  Stadien  und  Ideen  ttber  Umpmnff,  Wesen  und  Stil 
des  Ornaments  für  Kunsthandwerker,  Kunstfreunde  und  Künstler.  Mit 
über  80  Illustrationen.    M.  2,80. 

NVthlIng,  Ernst,  Formenlehre  der  Banlranst.  Leitfaden  zum  Selbststudium 
für  Bautechniker  und  angehende  Architekten.  Mit  288  Figuren  auf  29  litho- 
graphierten und  drei  Farbendruck- Tafeln.    Zweite  Auflage.    M.  5,—. 

Nütcheler,  Arnold,  Dr.,  Die  GotteAänser  der  Sohweix.  Historisch-antiqua- 
rische Forschungen.  1.  Bd. :  Bistum  Chur.  II.  Bd. :  Bistum  Constanz.  I.  Abtg. : 
Archidiakonate  Breisgau,  Klettgau,  vor  dem  Schwarzwald  und  Thursau. 
III.  Bd.:  Bistum  Constanz.  II.  Abtg.:  Archidiakonat  Zürichgau.  1864—1873. 
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maler und  Professor  in  München.  1.  Lief.  Vollständig  in  6  Lieferungen 
zu  8  Tafeln  ä  3  M. 


Drook  u.  TorUg  der  Fr.  Li nt ■'•oben  Baohhandliug  ia  Tritr. 


redigiert  Ton 

Prof.  Htttner  n.  Dr.  Lebnor, 

Trier. 


Mlttelaltar  und  Neuzeit 

redigiert  tob 

Arohirar  Dr.  Htnsen» 

KMn. 


der 


Westdeutschen  Zeitschrift  für  Geschichte  und  Kunst, 

sigleieli  Orgai  der  historiseh-aiitiqnarisclieii  Vereine  sn  Birkenfeld,  Dfisseldorf,  Frank- 

Ikrt  a.  M.,  Karlsrnlie,  Mainz,  Mannheim,  .Mets,  Nengs,  Prüm,  Speyer,  Strassbnrß, 

Trier,  Worms,  sowie  des  anthropologischen  Vereins  in  Stntt|^art 

♦ 

August.  Jahrgang  XIII,  Nr.  8.  1894. 

Dm  Korrespondensblatt  erscheint  in  einer  Auflage  Ton  4000  Exemplaren.    Inserate  4  86  Pfg.  fttr  die 

gespaltene  Zeile  werden  Ton  der  Yerlagehandlnng  vnd  allen  Interaten-Bnreaut  angenommen,  Beilagen 

aneh  Uebereinknnit.  —  Die  Zeitsohrift  erscheint  TierteUfthrlich,  das  Korrespondensblatt  monatlich.  — 

Aboanementspreis  16  Mark  fflr  die  Zeitschrift  mit  Korrespondeniblatt|  fOr  letsteres  allein  6  Mark. 


Neue  Funde. 

In  Pforzheim  warde  im  Juli  beim  Graben 
eines  Brunnenschachts  in  der  Holzgarten- 
strasse (Altstadt,  nahe  bei  der  Enz)  durch 
Stadtbaumeister  Dettling  ein  römischer 
Altarstein  gefunden,  der  sich  jetzt  im 
Hofe  des  alten  Schulgcbäudes  befindet. 
Die  Breite  und  Tiefe  beträgt  85,  die 
Höhe  36  cm;  das  Material  ist  Kalkstein. 
IMe  Vorderseite  trägt  die  Inschrift: 


I 

N    HD 

D 

I 

O 

M 

c 

•I^GR 

M 

Beiträge  für  die  TorrOmische  und  römische  Abteilung  sind  an  Dr.  Lehner  (Trier,  ProTinsialmuseum), 
für  Mittelalter  und  Neuseit  an  Dr.  Hansen  (Köln,  Stadtarchir)  xu  senden. 

■ 

das  Dollenloch  auf  der  oberen  Fläche. 
Das  Ganze  war  also  ein  aus  mehreren 
Schichten  aufgebautes  Monument,  wie 
solche  auch  im  Stuttgarter  Lapidarium 
vorhanden  sind.  Nach  dem  ganzen  Charak- 
ter des  Denkmals  könnte  man  an  den 
Sockel  oder  Zwischensockel  eines  der  be- 
kannten, vielbesprochenen  Monumente  den- 
ken, deren  Krönung  der  Heiter  mit  dem 
Giganten  bildete.  Dagegen  spricht  aber 
die  Nachricht,  dass  auch  die  obere  Ver- 
zierung des  Altars  mit  Frontispitz  gefun- 
den worden  sei.  Diese  soll  auffallender- 
weise wieder  in  die  Erde  eingeworfen  wor- 
den sein;  noch  unglaublicher  aber  klingt 
es,  dass  auch  Steine  mit  Inschriften,  welche 
beim  Dohlengrabcn  gefunden  waren,  so- 
gleich wieder  mitvermauert  wurden.  Hoffent- 
lich tragen  diese  Zeilen  dazu  bei,  derartige 
Vorkommnisse  künftig  zu  verhüten.  Die 
Kenntnis  des  interessanten  römischen  Denk- 
steins verdanken  wir  dem  Redakteur  und 
Besitzer  des  Pforzheimer  Beobachters 
Max  Klemm. 

(F.  Haug  im  Schwab.  Merkur). 
Worms.  [Neue  Funde  sogen,  edler  Stein-  g 
belle.]  Bekanntlich  sind  die  Waffen  oder 
Werkzeuge  aus  Nephrit  und  nephritähn- 
lichen Gesteinsarten,  dem  Jadeit  und 
Chloromelanit,  den  sogen,  edlen  Gesteinen, 
in  Deutschland  sehr  selten.  In  den  letz- 
ten Jahren  wurde  die  Sammlung  der  Stein- 
waffcix  des  Paulusmuseums  um  einige  schöne 
Stiicl^^  dieser  Art  bereichert,  welche  wir 

Digitized  by  VjOOQIC 


D.  h.  In  honorem  domus  divinae  lovi  opUmo 
maximo  Gaius  Nigrin  .  .  .  Die  Inschrift- 
tafel ist  getragen  von  zwei  geflügelten 
Genien.  Auf  jeder  der  beiden  Nebenseiten 
ist  der  untere  Teil  eines  Pferdes  und  einer 
männlichen  Gestalt  mit  Stab  oder  Lanze 
erhalten,  auf  der  hinteren  Seite  der 
untere  Teil  einer  Frauengestalt  in  der 
Stellung  der  Venus  von  Milo  mit  Schild 
zu  ihrer  linken  Seite,  der  von  einem  Genius 
mit  emporgehobenen  Händen  getragen 
wird.  Die  beiden  Männergestalten  sind 
ohne  Zweifel  als  Castor  imd  PoUux,  das 
Frauenbild  als  die  auf  den  Schild  schrei- 
bende Viktoria  zu  deuten.  Die  Inschrift 
zeigt,  dass  unten  noch  ein  bedeutendes 
Stück  fehlt,  die  drei  Heliefs  auf  den  an- 
deren Seiten,  welche  übrigens  auch  unten 
nicht  vollständig  sind,  beweisen,  dass  oben 
noch  ebensoviel  fehlt;   dafitr  zeugt  auch 


—    147    — 

in    Nachstehendem    bcschreihcn    und  zur 
Abbildung  bringen  wollen. 

1)  Grosses  Jadeit-Flachbeil  aus 
Westhofe n  (Kreis  Worms)  siehe  Fig.  1. 

/ 


Dasselbe  misst  26  cm  in  der  Länge  und 
12,3  cm  in  der  gross tcn  Breite  an  der 
Schneide.  Die  Dicke  beträgt  an  der 
dicksten  Stelle,  12  cm  von  dem  spitzen 
Ende  entfernt,  22  mm.  Es  ist  722  Gramm 
schwer  und  das  spez.  Gewicht  beträgt  3,00. 
Der  Jadeit  muss  wasserhaltig  sein,  da  er 
sich  an  dem  Lötrohr  schmelzen  lässt. 
(Die  Abbildung  ist  im  Verhältnis  zu  den 
anderen  Beilen  zu  klein  ausgefallen,  da  sie 
nicht  einmal  V*  der  natür.  Grösse  beträgt). 
Das  Beil  zeigt  die  Farbe  und  charak- 
teristische Form  der  Jadeit  -  Flachbeile, 
namentlich  die  hinten  zugespitzte  Form 
und  die  flache  Schneide. 

Die  Spitze  ist  etwas  beschädigt  (der 
quer  über  das  spitze  Ende  verlaufende 
Sägeschnitt  ist  neueren  Ursprunges),  ebenso 
die  Schneide,  auch  sind  einige  Beschädig- 
ungen auf  der  einen  Fläche  bemerkbar  in 
Form  kleiner  Vertiefungen.  Dieselben 
stellen  jedoch  keine  mechanischen  Ver- 
letzungen dar,  sondern  sind  offenbar  durch 
die  Verwitterung  von  Quarzkörnern,  welche 
in  den  Jadeit  eingesprengt  waren,  entstan- 
den. Von  der  diese  Flachbeile  auszeich- 
nenden glänzenden  Politur  sind  bei  dem 
unserigen,  namentlich  auf  der  einen  Seite, 
noch  grössere  Reste  erhalten  geblieben. 
Gefunden  wurde   das   Beil   vor   mehreren 


—    148    — 

Jahren  beim  Pflügen  eines  Ackers  in  der 
Gemarkung  von  Westhofen  und  vor  kurzem 
dem  Museum  zum  Geschenk  gemacht 
Leider  konnte  der  Fundort  nicht  mehr 
genau  festgestellt  werden,  und  es  war  so- 
mit auch  nicht  möglich,  die  näheren  Fimd- 
verhältnisse  zu  ermitteln,  oder,  was  beson- 
ders zu  beklagen  ist,  Nachgrabungen  in  der 
Nähe  des  Fundplatzes  zu  veranstalten. 

Unser  Beil  ist  eines  der  grössten,  wenn 
nicht  das  grösste  aller  bis  jetzt  in  Deutsch- 
land gefundener  Jadeitflachbeile.  Von  derv 
in  der  Litteratur  verzeichneten  wird  es  an 
Grösse  nur  von  dem  in  Grimmlinghausen 
bei  Neuss  gefundenen  übertrofl'en,  welches 
36  cm  in  der  Länge  misst.  Doch  soll  es 
nach  Virchow  fraglich  sein,  ob  dasselbe 
wirklich  aus  Jadeit  besteht.  D^  zweit- 
grösste,  das  von  Frankenhausen  in  Thü- 
ringen, ist  dem  unserigen  an  Länge  gleich, 
nicht  aber  in  der  Breite  der  Schneide. 
Von  den  im  Museum  zu  Kassel  beflnd- 
lichcn  misst  das  grösste  auch  36  cm,  docli 
sollen  dieselben  aus  keinem  deutschen 
Fundort,  sondern  von  der  Insel  Seeland 
stammen. 

Der  bekannteste  und  grösste  Fund 
solcher  Jadeitflachbeile  in  Deutschland 
stammt  ebenfalls  aus  imserer  Provinz  und 
wurde  vor  Jahren  auf  dem  sogen.  Kästrich 
in  der  Nähe  von  Gonsenheim  bei  Mainz 
gemacht.  Er  ist  abgebildet  in  den  „  Alterth. 
uns.  heidn.  Vorzeit"  von  Lindenschmit 
Bd.  I  Heft  II  Taf.  1  Fig.  19—23  und  be- 
findet sich  in  dem  Museum  von  Mainz. 
Er  besteht  aus  vier  Jadeitflachbeilen  von 
verschiedener  Grösse  und  einem  Beil  aus 
anderer  Gesteinsart.  Es  soll  nach  Linden- 
schmit in  dem  Flugsand  der  Fundstelle 
eine  Art  von  Besteck  oder  Futteral  aus 
lieder,  in  welchem  die  Instrumente  an 
Spannriemen  befestigt  waren,  vollständig 
erkennbar  erhalten  gewesen  sein.  Sie 
sollen  in  demselben  nebeneinander,  Spitze 
und  Schneide  abwechselnd  nach  einer 
Richtung  hin,  gelegen  haben.  Ich  habe 
nun  unser  Beil  im  Originale  mit  den 
Gonsenheimern  verglichen  und  fand,  dass 
das  grösste  derselben  an  Grösse  und  Breite 
ziemlich  hinter  dem  unserigen  zurücksteht. 
Es  misst  nur  23  cm  in  der  Länge  und 
9,7  cm  in  der  Breite  der  Schneide,   wäh- 


—    149    — 

rend  das  Gewicht  514  Gramm  beträgt. 
Die  übrigen  wiegen  360,  317  und  250 
Gramm.  Was  die  Gonsenheimer  Beile 
aber  vor  dem  unserigen  voraus  haben,  ist 
die  tadellose  Erhaltung  und  ihre  wirklich 
prachtvolle  Politur. 

Was  die  Fimde  solcher  Beile  aus  be- 
nachbarten südwestdeutschen  Gebieten  be- 
triift,  so  wurden  in  der  Pfalz  schon  ver- 
schiedene schöne  Exemplare  gefunden,  un- 
ter welchen  namentlich  das  Beil  aus  dem 
Alsenzthal  besonders  bemerkenswert  ist. 
Virchow  hat  sehr  eingehend  über  die  Ver- 
breitung dieser  Beile  in  den  Verhandlungen 
der  Berliner  anthropologischen  Gesellschaft 
vom  Jahre  1881  gesprochen  (siehe  Zeitschr. 
für  Ethnologie  1881  S.  283:  „Über  das 
Vorkommen  der  flachen  Jadeitbeile,  nament- 
lich in  Deutschland"),  ebenso  hat  derselbe 
in  den  folgenden  Jahren  Nachträge  dazu 
geliefert.  Auch  Fischer  in  seinem  grossen 
Werk :  „Nephrit  und  Jadeit"  behandelt  die 
Verbreitung  dieser  Beile,  in  neuerer  Zeit 
Dr.  0.  Schötensack  in  der  Zeitschr.  für 
Ethnologie  1891. 

Im  Museum  von  Speyer  fand  ich  vor 
zwei  Jahren  einige  bisher  in  der  Litteratur 
noch  nicht  bekannt  gewordene  edle  Beile, 
unter  welchen  namentlich  ein  grosses  Flach- 
beil aus  Jadeit  besondere  Beachtung  ver- 
dient. Im  Elsass  sind  gleichfalls  verschie- 
dene derartige  Flachbeile  gefunden  wor- 
den. Eines  derselben  stammt,  wie  das 
unserige,  aus  einem  Dorfe,  welches  den 
Namen  Westhofen  trägt.  Kleinere  Exem- 
plare dieser  Form  finden  sich  femer  noch 
in  verschiedenen  Museen  Deutschlands, 
vergleiche  Virchow  a.  a.  0.  Nach  ihm  er- 
streckt sich  der  Verbreitungsbezirk  dieser 
Beile  von  den  Pyrenäen  bis  zum  Meridian 
von  Erfurt,  östlich  der  Elbe  soll  noch 
keines  gefunden  worden  sein.  Die  Pro- 
venienz der  angeblich  von  der  Insel  See- 
land stammenden  Beile  im  Museum  von 
Kassel  soll  nämlich  noch  keineswegs  fest- 
stehen. Die  Jadeitbeile  schienen  demnach 
von  Südwesten  her  nach  Deutschland  ge- 
kommen zu  sein,  da  sie  sich  besonders 
zahlreich  in  Frankreich  fänden.  Nach 
Virchow  scheinen  diese  Beile  eher  Kultus- 
oder Amtsgeräte  gewesen  zu  sein,  als  Ar- 
beitsgeräte oder  WaiFen.   -Sie  können  aber 


*-    150    — 

auch  zu  beiden  Verrichtungen  gebraucht 
worden  sein.  Bewundernswert  ist  an  diesen 
Beilen  die  Meisterschaft,  mit  welcher  die 
Steinzeitleute  ohne  Metallwerkzeuge  das 
harte  Gestein  zu  behandeln  verstanden, 
denn  nach  Fischer  ist  Jadeit  „schauderhaft 
zähe  und  quarzhart,  derselbe  spottet  keck 
unserer  besten  Stahlhämmer".  Besondere 
Bewunderung  verdient  es  namentlich,  wie 
man  diese  schöne  Politur  zu  erzeugen  ver- 
standen hat. 

2)  Chlor  omelanit-Beil  aus  Worms, 
siehe  Figur  2. 


Dasselbe  wurde  vor  mehreren  Jahren 
bei  der  Kanalisation  der  Speyererstrasse 
in  einem  römischen  Wasserlauf  gefunden. 
Bei  diesen  Arbeiten  stiess  man  nämlich  an 
der  Einmündung  der  Magnusgasse  in  die 
Speyererstrasse  zuerst  auf  eine  von  Süd- 
westen nach  Nordosten  ziehende  Römer- 
strasse und  gleich  jenseits  derselben  auf 
ein  15  m  breites,  eingetrocknetes  Bach- 
bett, welches  durch  eine  aus  grossen  Stein- 
pfeilern und  darüber  gelegten  Dielen  be- 
stehende Brücke  übersi)annt  war.  Es 
führten  über  diese  Brücke  die  von  Westen 
aus  dem  Eisthal  und  von  Südwesten  von 
der  Haart  kommenden  Römerstrassen  in 
die  Stadt.  In  dem  Sand  dieser  Bach- 
sohle wurde  das  Beil  zusammen  mit  rö- 
mischen Resten  gefunden. 

Es  ist  von  auffallender  Schwere  und 
eigentümlicher,  blaugrüner  Farbe.  Herr 
I>r.  Schötensack  aus  Heidelberg,   welcher 


—    151    — 

bald  nach  der  Auffindung  das  Beil  sah, 
hielt  es  sofort  für  ein  Chloromelanit-Beil 
und  riet  mir,  das  spez.  Gewicht  bestimmen 
zu  lassen.  Herr  Chemiker  Peters  von  hier 
hatte  die  Freundlichkeit  diese  Bestimmung, 
wie  auch  die  der  anderen  Beile,  vorzu- 
nehmen. Es  beträgt  nach  dieser  Bestim- 
mung das  spez.  Gewicht  genau  3,00.  Es 
konnte  infolge  dieser  Gewichtsbestimmung 
von  einer  mikroskopischen  Untersuchung 
des  Stückes  Abstand  genommen  werden, 
um  dasselbe  nicht  zu  verletzen.  Es  ist 
13,5  cm  lang,  die  Breite  der  Schneide  be- 
trägt 5,5  cm  und  das  Gewicht  349,50 
Gramm.  Der  beiderseits  gegen  die  Flächen, 
besonders  in  der  Nähe  der  Schneide  ganz 
scharf  absetzende  Rand  misst  an  seiner 
breitesten  Stelle  2  cm  in  der  Dicke.  Die 
Schneide  ist,  was  man  auch  an  der  Ab- 
bildung erkennen  kann,  stark  gewölbt  und 
ganz  scharf  zugeschliffen.  Dieselbe  ist 
gegen  das  Licht  gehalten  schön  grt'm 
durchscheinend.  Ein  Teil  der  Spitze 
fehlt  und  unterhalb  derselben  ist  beider- 
seits das  Beil  rauh  gehalten,  um  es  in  der 
Schäftung  besser  befestigen  zu  können, 
was  auch  bei  vielen  Nephritbeilen  vorzu- 
kommen pflegt.  Mit  Ausnahme  dieser 
Stellen  zeigt  es  einen  sehr  schönen  Glanz 
und  fühlt  sich  eigentümlich  fettig  an. 

Wir  sehen  bei  dem  Fund  unseres  Beiles 
auch  wieder  das  merkwürdige  Zusammen- 
vorkommen mit  Gegenständen  römischer 
Provenienz,  welches  schon  häufig  bei  edlen 
Beilen  beobachtet  worden  ist.  Es  verdient 
diese  eigentümliche  Erscheinung  einmal 
näher  untersucht  zu  werden  und  zu  diesem 
Zwecke  wird  es  notwendig  sein,  vorerst 
die  bis  jetzt  in  der  Litteratur  bekannt  ge- 
wordenen Fälle  festzustellen.  Es  sind  dies 
folgende:  1)  Ein  Jadeitbeil,  gefunden  in 
der  bekannten  römischen  Niederlassung 
von  Heddernheim  bei  Frankfurt.  2)  Ein 
Jadeitbeil  von  Vilbel  bei  Frankfurt  (Zeit- 
schrift für  Ethnologie  1888  S.  554).  Prof. 
Dr.  NoU  berichtet  dort  von  diesem  Fund 
von  Vilbel  „einem  Orte,  den  die  Römer 
bewohnten*'  und  fragt  zugleich :  „Was  macji- 
ten  die  Römer  mit  dem  Jadeit?"  3)  Der 
Fund  der  vier  Jadeitbeile  von  dem  Kästrich 
bei  Gonsenheim,  „einem  Fundplatze  zahl- 
reicher römischer  Altertümer".     4)   Das 


—    152    — 

Beil,  welches  in  einer  Cisterne  des  römi- 
schen Castrums  zu  Mainz  gefunden  wurde. 
5)  Das  Chloromelanitbeil  von  Wesselingen 
zwischen  Bonn  und  Köln,  „neben  römischen 
Sachen  in  der  Erde  gefunden".  6)  Das 
grosse  Jadeitbeil  von  Grimmlinghausen  bei 
Neuss,  woselbst  ein  römisches  Castrum  be- 
stand, welches  gegenwärtig  aufgedeckt  wird. 
7)  Ein  Jadeitbeil  aus  dem  Castell  Orten 
(Orlen?),  Amt  Wehen  in  Nassau,  im  Mu- 
seum von  Wiesbaden.  8)  Ein  solches  ge- 
funden auf  der  Saalbnrg  bei  Homburg  t.  d.  H. 

Bei  näherer  Untersuchung  dürfte  es 
sich  herausstellen,  dass  noch  mehr  solcher 
Beile  mit  römischen  Gegenständen  zusam- 
men angetroffen  worden  sind. 

Ist  dieses  Vorkommen  nun  ein  nur  zu- 
fälliges oder  war  den  Römern  die  Selten- 
heit dieser  edeln  Gesteinsarten,  der  Chloro- 
melanit-  und  Jadeitbeile,  bekannt  gewesen  ? 
Es  ist  dieses  eine  Frage,  welche  sich  mit 
Sicherheit  noch  nicht  beantworten  lässt. 
Schon  Virchow  a.  a.  0.  spricht  inbezug 
auf  die  Jadeitbeile  die  Ansicht  aus :  „Man 
könnte  daran  denken,  dass  die  Römer  die 
Flachbeile  eingefiihrt  hätten.  Indess  möchte 
ich  dieses  nicht  ohne  weiteres  schliessen'^. 
Man  müsste  dann  natürlich  auch  den  Rö- 
mern die  Einführung  der  Chloromelanitbeile 
zuschreiben.  Wahrscheinlich  werden  die 
Römer  demselben  Glauben  über  die  Her- 
kunft der  Steinbeile  gehuldigt  haben,  wie 
er  durch  das  ganze  Mittelalter  hindurch 
und  bis  in  die  Neuzeit  hinein  herrschend 
gewesen  war  und  wie  er  noch  jetzt,  nicht 
allein  in  einzelnen  Teilen  von  Europa, 
sondern  auch  in  anderen  Weltteilen,  wie 
überhaupt  bei  den  meisten  auf  niederer 
Kulturstufe  stehenden  Völkern,  gilt,  dass 
nämlich  diese  Geräte  himmlischen  Ur- 
sprunges seien,  wesshalb  sie  mit  dem  Na- 
men „Donnerkeil"  belegt  und  ihnen  geheime 
Zauberkräfte  zugeschrieben  wurden.  War 
dieses  der  Fall,  dann  ist  es  leicht  erklär- 
lich, warum  gerade  die  schön  geformten 
Beile  der  seltenen  Gesteinsarten  von  den 
Römern  besonders  bevorzugt  worden  sind. 

3)  Nephrit -Beilchen,  angeblich 
in  der  Nähe  von  Worms  gefunden, 
siehe  Figur  3. 


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—    153    — 


154    — 


Dasselbe  ist  5,5  cm 
lang,  die  Breite  der 
Schneide  beträgt  4  cm 
und  das  spez.  Gewicht 
3,35.  Es  ist  43,70  Gramm 
schwer.  Es  hat  eine  ziem- 
lich hellgrüne  Farbe,  et- 
was weisslich  geflecktes 
(wolkiges)  Aassehen,  der  Rand  der  Schneide 
ist  schön  durchscheinend  und  nur  leicht 
beschädigt. 

Die  Angabe,  es  sei  in  der  Nähe  von 
Worms  gefunden  worden,  muss  mit  gerech- 
tem Zweifel  aufgenommen  werden,  beson- 
ders da  nichts  Sicheres  mehr  über  die 
Fund  Verhältnisse  festgestellt  werden  kann. 
Es  hat  die  Form  der  zahlreich  in  den 
Schweizer  Pfahlbauten  gefundenen  kleine- 
ren Nephritbeile  und  wird  höchstwahr- 
scheinlich von  dort  importiert  worden  sein. 
Bekanntlich  sind  nach  Fischer  (a.  a.  0.) 
nördlicher  als  Freibarg,  Nördlingen  und 
dem  Stamberger  See  noch  keine  Nephrite 
in  Deutschland  gefunden  worden,  auch  im 
übrigen  Europa  sollen  Nephrite  jenseits 
dieser  Linie  noch  nicht  gefunden  worden 
sein.  Dagegen  erstreckt  sich  nördlich 
dieser  Linie  der  Verbreitungsbezirk  der 
Jadeite  und  Chloromelanite.  Denn  wo  die 
letzten  beiden  Gesteinsarten  vorkommen, 
werden  für  gewöhnlich  keine  Nephrite  ge- 
funden. Fischer  verlegt  den  Ursprung  des 
Nephrites  nach  Asien.  Nach  ihm  sollen 
auch  die  Jadeite  und  Chloromelanite  von 
dort  stammen,  obwohl  nach  Virchow  von 
Chloromelanit  ein  natürliches  Vorkommen 
noch  nicht  bekannt  geworden  ist.  In  neuerer 
Zeit  ist  man  jedoch  der  Ansicht,  die  zahl- 
reichen in  der  Schweiz  gefundenen  Nephrite 
seien  alpinen  Ursprunges ;  sodann  sind  zwei 
Funde  im  Norden  Deutschlands  bekannt 
geworden,  welche  für  ein  natürliches  Vor- 
kommen des  Nephrites  in  Deutschland 
selbst  sprechen.  Es  wurde  ein  Nephrit 
in  Suckow  in  der  Uckermark  gefunden  und 
neuerdings  einem  in  Ohlau  in  Schlesien 
gefundenen  Nephritbeile  von  Dr.  Schöten- 
sack  in  Heidelberg  heimischer  Ursprung 
zugeschrieben.  Schötensack  hat  in  einer 
sehr  interessanten  Arbeit  (Zeitschrift  für 
Ethnologie  1891,  S.  596)  durch  eine  genaue 
Untersuchung  mit  Sicherheit  festgestellt. 


dass  das  letztere  Stück  aus  dem  bei  Jor- 
dansmühle in  Schlesien  natürlich  vorkom- 
menden Nephrit  gefertigt  ist.  Es  ist  dieses 
überhaupt  der  einzige  bis  jetzt  bekannt 
gewordene  Nephrit,  dessen  Ursprung  ge- 
nau festgestellt  werden  konnte.  Somit  ist 
durch  diese  Untersuchung  jetzt  endlich 
etwas  Licht  in  die  bisher  so  dunkle  Ne- 
phritfrage gekommen.  Dr.  Koehl. 

RVmische  HandmDhIe  von  der  Burgruine  99. 
Birkenfeld.  Im  August  1893  entdeckten 
Schüler  des  Birkenfelder  Gymnasiums  in 
dem  Fundamente  einer  zerstörten  Garten- 
mauer an  der  Südostseite  der  Burg  einen 
grossen,  kreisrunden,  auf  der  Unterseite 
flach  gearbeiteten,  auf  der  oberen  erhaben 
gewölbten  Stein  mit  aufrecht  stehendem, 
aber  grösstenteils  abgeschlagenem  Bande 
und  einem  nach  unten  abgedachten  Aus- 
schnitt; diesem  gegenüber  ist  auch  ein 
Stück  der  Rundung  abgeschlagen.  Der 
Stein  wurde  bei  der  Sammlung  im  Gym- 
nasialgebäude untergebracht.  Als  er  dann 
im  Juli  d.  J.  bei  der  Generalversammlung 
des  Vereins  für  Altertumskunde  gezeigt 
wurde,  machte  ein  Mitglied,  Herr  Sanitäts- 
rat Dr.  Cornelius,  jetzt  in  St.  Wendel, 
früher  in  Birkenfeld  wohnhaft,  auf  einen 
Stein  aufmerksam,  der  wohl  zu  dem  vor- 
liegenden passen  könnte  und  mit  ihm  zu- 
sammen eine  römische  Handmühle  bilden 
würde,  und  stellte  zugleich  aufgrund  siche- 
rer Kenntnis  fest,  dass  der  auf  dem  Hofe 
eines  früher  Schadt'schen,  jetzt  Cullmann'- 
schen  Hauses  liegende  Stein  seiner  Zeit 
mit  Baumaterial  von  der  Burg  Birkenfeld 
heruntergebracht  worden  sei.  Die  jetzige 
Besitzerin  des  Hauses,  Frau  Wwe.  Philipp 
CuUmann,  Hess  sich  gern  bereit  finden, 
den  sehr  wohl  erhaltenen  Stein  dem  Ver- 
ein als  Geschenk  zu  überlassen. 

Es  ergab  sich  nun,  dass  dieser  Stein 
wirklich  die  Form  und  Einrichtung  des 
oberen  Steines  oder  Läufers  einer  grösse- 
ren römischen  Handmühle  hat,  und  dass  er 
ganz  zu  dem  anderen  Steine  als  dem  zu- 
gehörigen Bodensteine  passt;  wie  näm- 
lich sein  Durchmesser  ungefähr  1  cm 
kleiner  ist,  als  der  Durchmesser  der  inne- 
ren Rundung  des  letzteren  und  also  gerade 
den  nötigen  Spielraum  lässt,  so  schliesst 
sich    auch   seine    hohl    gewölbte   untere 

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—    155    — 

Fläche  mit  der  erhaben,  und  zwar  kegel- 
förmig gewölbten  oberen  Fläche  des  Bo- 
densteines genau  zusammen.  Das  Material 
ist,  wie  unser  ^Mitglied,  Herr  Landesgeo- 
loge Dr.  Leppla,  festgestellt  hat,  Nie- 
dermendiger  Lava,  wie  das  der  ähn- 
lichen römischen  Mühlsteine  im  Provinzial- 
museum  zu.  Trier  (s.  Hettner,  Die  römischen 
Steindenkmäler  des  Provinzialmuseums  Nr. 
610  ff.)  und  der  kleineren  römischen  Hand- 
mühlsteine, die  häufiger  in  den  einst  rö- 
mischen Bheinlanden,  meist  in  Bruch- 
stücken, gefunden  werden  und  auch  in  der 
Birkenfelder  Sammlung  mit  mehreren 
Exemplaren  vertreten  sind. 

Aber  die  Form  dieser  römischen  Hand- 
mühle ist  eine  eigentümliche,  von  den  im 
Trierer  Museum  aufbewahrten  Handmühl- 
steinen in  mehreren  Stücken  abweichende 
und  namentlich  durch  die  ungewöhnliche 
Höhe  sehr  ansehnlich.  Auch  ist  der  Fall 
selten,  dass  zwei  zusammengehörige  Steine 
sich  beisammen  finden,  wie  sie  hier  durch 
eine  Reihe  von  glücklichen  Zufällen  wieder 
vereinigt  worden  sind. 


XV- 


Uiiiliriil 


'1M5. 


1  ^x: 


Der  Bodenstein  ist  napfförmig,   wie 
zwei  im  Trierer  Museum  (Nr.  610  und  611), 


—     156    — 

deren  Durchmesser  aber  nur  44  bez.  42  cm 
beträgt.  Fir  hat  einen  äusseren  Durch- 
messer von  72  cm,  einen  inneren,  inner- 
halb des  6V2  cm  breiten  Randes,  von 
59  cm  und  ist  neben  dem  Rande  14  cm 
dick.  Die  Höhe  des  Randes  lässt  sich 
nicht  bestimmen,  weil  er  ringsum  mehr 
oder  weniger  abgeschlagen  ist,  kann  aber 
nach  der  Analogie  des  besser  erhaltenen 
Trierer  Steines  (610)  und  den  sonstigen 
Massverhältnissen  auf  21  cm  angenommen 
werden.  Der  Ausschnitt  zum  Ablauf  des  ge- 
mahlenen Getreides  ist  12  cm  breit  und  hat 
vor  dem  Rande  Leisten  von  3  cm  Breite. 
Die  Spitze  der  kegelförmigen  Wölbung, 
welche  ohne  Zweifel  einen  eisernen  Zapfen 
—  oder  ein  eisernes  Zapfenloch  —  trug, 
ist  mit  diesem  Eisen  abgeschlagen;  sie 
erhob  sich  über  der  niedrigsten  Fläche 
innerhalb  des  Randes  13 — 14  cm,  während 
der  Halbmesser  des  Kegels  29  cm  misst. 
Die  Wölbung  der  Trierer  Steine  ist  durch- 
weg flacher. 

Der  Läufer  hat  von  aussen  die  Form 
eines  Cylinders  mit  wagerechter  Oberfläche 
und  schön  abgerundeter  oberen  Kante, 
einen  Durchmesser  von  58  cm  und  eine 
Höhe  von  28  cm.  In  der  Mitte  der  Ober- 
fläche ist  eine  trichterförmige  Vertiefung 
mit  einem  Umfang  von  28  cm  Dm.  und 
einer  Öffnung  auf  dem  Grunde  von  12  cm 
Dm.  zum  Einfüllen  der  Getreidekömer. 
Zu  beiden  Seiten  dieser  Öffnung  sind  an 
der  hohlkegelförmigen  unteren  Seite  des 
Steines  Fugen  von  ca.  2  cm  Breite  imd 
ca.  10  cm  Länge,  in  welchen  mit  Blei, 
von  dem  noch  Reste  festsitzen,  offenbar 
eine  Eisenstange  befestigt  war;  an  deren 
Mitte  befand  sich  das  Zapfenloch,  womit 
der  Läufer  auf  dem  Zapfen  des  Boden- 
steines ruhte  und  sich  drehte,  oder  wenn 
dieser  einZapfenloch  trug,  der  entsprechende 
Zapfen.  Während  die  Steine  sehr  regel- 
mässige Arbeit  zeigen,  stehen  die  beiden 
Fugen  nicht  ganz  genau  einander  gegen- 
über. Auf  der  Oberfläche  des  Läufers 
sitzen  noch  zu  beiden  Seiten  des  Trichtern 
die  Stümpfe  der  aus  einer  dünnen  Stange 
zusammengebogenen,  mit  Blei  eingegossenen 
Eisen,  welche  (wohl  mit  Ösen)  den  Schwen- 
gel hielten,  mit  dem  der  Läufer  in  Be- 
wegung gesetzt  wurde. 

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—    157    — 


—    158    — 


Um  die  Einrichtung  der  Handmüble 
noch  anschaulicher  zu  machen,  als  sie  noch 
an  den  Steinen  sich  zeigt,  soll  das  Eisen- 
werk erneuert  werden. 

Strahlenförmige  Rillen,  wie  sie  auf 
dem  Kegel  des  Bodensteines  und  an  den 
Wandungen  des  Hohlkegels  des  Läufers 
angebracht  zu  werden  pflegten,  sind  wohl 
infolge  starker  Abnutzung  an  dem  Boden- 
stein nicht  mehr,  an  dem  Läufer  nur  mehr 
schwach  zu  erkennen.  Am  äusseren  Rande 
des  Bodensteines  sind  mit  gleichen  Ab- 
ständen von  dem  Ablauf  (ca.  25  cm)  Fugen 
angebracht,  offenbar  für  Eisen  zur  Be- 
festigung des  Bodensteines  auf  einem 
Untersatz. 

Der  Fund  dieser  grossen,  schönen  rö- 
mischen Handmühle  ist  nicht  unwichtig  für 
die  Vorgeschichte  der  Burg  Birkenfeld. 
In  Verbindung  mit  den  früher  nachgewiese- 
nen Umständen  (s.  Back,  Römische  Spuren 
und  Überreste  etc.  S.  45  ff.)  —  wozu  noch 
anscheinend  römische  Gefäss-  und  Glas- 
scherben hinzukommen,  die  bei  einer  Weg- 
anlage an  der  Nordwestseite  der  Ruine 
zum  Vorschein  kamen  —  lässt  dieser  Fund 
eine  ansehnliche  Römerstätte  erkennen,  die 
nach  der  Natur  und  Lage  des  Ortes  wohl 
nichts  anderes  als  ein  Kastell  mit  zuge- 
höriger Ansiedelung  gewesen   sein  kann. 

F.  Back. 
100.  Cattel  bei  Mainz.  [RVmitcher  Fund.]  In 
Castel  wurde  bei  einer  Erdaufgrabung 
etwa  1,60  m  unter  der  jetzigen  Strassen- 
höhe  der  obere  Teil  eines  sehr  inter- 
essanten, gut  erhaltenen  römischen 
Grabmals  gefunden.  Es  stellt  eine  aus 
grauem  Sandstein  gearbeitete  Halle  mit 
steilem  Dach  dar;  die  Ziegeldeckung  ist 
täuschend  nachgebildet.  Der  Innenraum 
ist  flach  gewölbt,  67  cm  tief  und  breit  und 
75  cm  hoch.  An  den  vier  Ecken  der  Halle 
stehen  über  die  Wandflächen  vorspringende, 
mit  Pflanzenzierat  versehene  kräftige  Pfei- 
ler. An  der  einen  Giebelseite  ist  eine 
Öffnung  in  Form  eines  Thores  angebracht, 
über  welchem  sich  in  einem  dreieckigen 
Felde  eine  menschliche  Halbfigur  zeigt, 
deren  Hüfte  in  Rankenwerk  ausläuft.  Auch 
auf  den  anderen  drei  Seiten  zeigen  sich 
auf  den  Aussenwänden  Reliefbilder,  die 
den  bessern  römischen  Bildhauerarbeiten, 


welche  in  dortiger  Gegend  gefunden  wur- 
den, beizurechnen  sind.  Zum  Teil  zeigen 
dieselben  noch  Spuren  roter  Bemalung. 
Auf  der  Rückseite  sieht  man  Juno  mit 
Scepter  und  Schale,  den  Pfau  zu  ihren 
Füssen ;  auf  der  dritten  Seite  ist  Herkules 
zu  schauen  mit  geschwungener  Keule,  den 
dreiköpfigen  Hund  an  der  Kette  nach- 
ziehend; auf  der  vierten  Seite  Castor  und 
Pollux  mit  den  Pferden.  Das  Thor  war 
durch  eine  Platte  verschliessbar.  Die  Halle 
ruhte  jedenfalls  auf  einem  steinernen  Un- 
tersatz, der  wohl  die  Inschrift  trug  und 
in  seinem  Innern  die  Grabume  barg;  der 
obere  Teil  mag  zur  Niederlegung  von 
Opfern  gedient  haben.  (Köln.  Ztg.) 

DOnberg  bei  Elberfeld.  Im  Sommer  1892  101. 
fand  man  bei  der  Ausrodung  eines  Baumes 
im  Dönberg,  unweit  Horath,  hart  an  der 
Grenze  von  Rheinland  und  Westfalen,  etwas 
unter  der  Kammhöhe  des  Gebirgszuges, 
einen  interessanten  Stein-Meissel  von 
I6V2  cm  Länge ;  die  grösste  Breite  beträgt 
6  cm.  Das  Werkzeug  ist  glatt  geschliffen 
und  besteht  aus  feinkörnigem  Sandstein. 
Es  befindet  sich  in  Privatbesitz. 

0.  Schell. 

KVIn,  $.  Cadlia.  Bei  Restaurationsar- 102. 
beiten,  welche  augenblicklich  in  der  Cä- 
cilienkirche  zu  Köln  vorgenommen  werden, 
sind  im  Chor  unter  dem  Verputz  bedeu- 
tende Reste  alter  Wandmalereien,  und 
zwar  mehrere  Schichten  übereinander,  zum 
Vorschein  gekommen.  Die  ältesten  dieser 
Malereien ,  lebensgrosse  Heiligenfiguren, 
die  mit  Ausnahme  der  Köpfe  wohl  erhal- 
ten sind,  stammen  aus  romanischer  Zeit, 
die  jüngsten  aus  dem  16.  Jahrhun- 
dert. Wir  werden  näher  auf  diesen  Fund 
zurückkommen,  sobald  die  Arbeiten  abge- 
schlossen sind. 


Chronik. 

K.  BItfInger,  Beschreibung  einiger  im  Gebiete  des  103. 
Grossherz ogtums  Baden   entdeckten  Mttnz- 
funde  (aus  dem  15.  bis  17.  Jahrhundert).  Bei- 
lage  cum  Programm   des  Orossh.  Progym- 
nasiums SU  Donaueschingen«  1894. 

Die  vier  in  diesem  Programm  beschrie- 
benen Münzfunde  stammen  aus  dem  Be- 
sitze des  früheren  Badischen  Altertums- 
vereins.   Nach  Auflösung  des  Vereins  gin- 

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159 


—     160    — 


gea  seine  Sammlungen  in  die  Grossherzog- 
liche Sammlung  vaterl.  Altertümer  üher. 
Leider  wurden  die  Münzfunde  nicht  unge- 
teilt zusammengehalten,  sondern  zahl- 
reiche Stücke  an  andere  Sammlungen  und 
Liebhaher  abgegeben  und  nur  der  Rest 
in  der  Vereinssammlung  aufbewahrt.  Ein 
genaues  Verzeichnis  dieser  Münzfunde,  so- 
weit sie  noch  vorhanden  waren,  wurde 
durch  den  Verf.  i.  J.  1877  hergestellt  und 
durch  die  in  den  Vereinsakten  erhaltenen 
Fundnachrichten  ergänzt. 

1)  Fund  von  B euren  bei  Salem,  Bz.-A. 
Überlingen,  gef.  1851,  bestand  urspr.  aus 
429  Stück  Silbermünzen,  von  dem  der 
Altertumsverein  im  Ganzen  47  Stücke  er- 
erwarb. 1  Schilling  der  Stadt  Ravensburg, 
Anf.  des  15.  Jahrb.,  Böhmische  Groschen 
und  Münzen  des  Herzogtums  Mailand  aus 
dem  14.  Jahrb. 

2)  Fund  von  Memprechtshofen, 
Bz.-A.  Kehl,  gef.  1853,  bestehend  aus  79 
Silbermünzen,  die  sämtlich  in  Besitz  des 
Vereins  kamen.  Vorwiegend  Strassburger 
Münzen,  daneben  solche  von  schwäbischen 
und  Bodenseestädten,  sowie  vom  Mark- 
grafen von  Baden  und  Grafen  von  Württem- 
berg, sämtlich  des  15.  Jahrb. 

3)  Fund  von  Balg,  Bz.-A.  Baden,  gef. 
1852,  bestand  aus  124  Silbermünzen,  wovon 
46  in  die  Vereinssammlung  kamen.  Kipper- 
münzen von  Anspach,  Bayreuth,  Hanau, 
Lichtenberg,  Hohenlohe  Langenburg  und 
Waidenburg,  Pfalz  Neuburg,  Reuss,  Kurf. 
Job.  Georg  v.  Sachsen,  Herzöge  v.  Sachsen- 
Altenburg,  Eisenach,  Koburg,  Grafen  v. 
Schwarzbnrg-Rudolstadt  und  HohenzoUern- 
Hechingen,  Stadt  Campen  und  Canton  Zug, 
meist  von  1620 — 1622  geprägt.  Vergraben 
wahrscheinlich  1622. 

4)  Fund  von  Kuppenheim,  Bz.-A. 
Rastatt,  gef.  1851.  1  Goldmünze  und  646 
Silbermünzen,  503  Silbermünzen  kamen  in 
die  Vereinssammlung.  Erzbistum  Trier, 
Erzbistum  Mainz,  sonst  Münzen  der  mittel- 
und  oberrheinischen,  der  süddeutschen  und 
österreichischen  Gepräge  des  17.  Jahrb. 
Es  fehlen  die  eigentlich  mitteldeutschen 
und  norddeutschen  Gepräge,  die  anderem 
Münzsystem  angehörig,  in  jenen  Gegenden 
nicht  gangbar  waren.  Die  jüngste  Münze 
ist  von  1688.    Der  Fund  ist  entweder  1688 


oder  1689  vergraben.   1689  wurde  Kuppen- 
heim von  den  Franzosen  niedergebrannt. 

H.  L. 

Als  3.  Band  der  Quellen  und  For-1(M 
schungen  aus  dem  Gebiete  der  Ge- 
schichte, hrsg.  von  der  Görresgesellschaft 
ist  soeben  erschienen:  Kirsch,  Die  pipst- 
liehen  Coüectorien  in  Deutschland  wahrend 
des  U.  Jahrhunderts  (Paderborn,  Schöningh, 
1894).  Der  Band  enthält  nach  den  Vor- 
lagen im  Vatikanischen  Archiv  die  Rech- 
nungsberichte der  päpstlichen  Collectoren 
in  Deutschland  1302—1377.  Wir  werden 
eingehender  auf  diese  Ausgabe  zurück- 
kommen. 

Der  zweite  Band  der  Nuntiaturberichte  lOi 
aus  Deutschland  1572—1585,  bearbeitet  von 
J.  Hansen  (Berlin,  A.  Rath,  1894)  ent- 
hält u.  a.  die  Berichte  des  Nuntius  Johann 
Baptista  Castagna  vom  niederländischen 
Paciiicationstag  zu  Köln  im  J.  1579.  Vgl. 
Westd.  Zs.  1894  S.  227  ff.  Im  Anhang 
bringt  derselbe  als  Ergängung  zu  Band  I 
eine  Anzahl  von  Akten  betr.  den  Abfall 
des  Kölner  Erzbischofs  Gebhard  Truchsess 
von  der  katholischen  Kirche. 

Karofingische  Pfalz  in  Aachen.  In  einem  10( 
kurzlich  erschienenen  litterarischen  Mach- 
werk betitelt  der  sog.  Karolingergang, 
fuhrt  Architekt  Bhön  seinen  Lesern  vor 
Angen,  dass  man  das  zwischen  Münster- 
kirche und  Rathaus  liegende  Gewölbe  mit 
Unrecht  als  karolingisch  bezeichne.  Nach 
Bhön  ist  dieser  Irrtum  allerdings  noch  sehr 
jung  und  erst  entstanden  durch  blindes 
Nachbeten  der  diesbezüglichen  Ansicht 
Nolten*8,  der  in  seiner  archäologischen 
Studie  über  das  Aachener  Münster  das 
fragliche  Gewölbe  für  karolingisch  ausge- 
geben habe.  Diese  Beschuldigung  ist  sehr 
bezeichnend  fürRhöns  „wissenschaftliche*' 
Art.  Denn  der  städtische  Archivar  Meyer 
hat  bereits  im  18.  Jahrb.  und  der  Stifts- 
herr a  Beeck,  welcher  im  17.  Jahrb.  über 
die  Münsterkirchc  und  den  alten  Gang 
schrieb,  hat  bereits  zu  seiner  Zeit  den  von 
Rhön  dem  unschuldigen  Nolten  zugeschrie- 
benen Irrtum  gehegt,  ebenso  wie  auch 
leider  die  amtlichen  Rats-  und  Reliquien- 
protokolle der  Stadt  Aachen,  welche  dem 
17.  und  18.  Jahrb.  angehören,  von  dieser 
ketzerischen  Ansicht  Kunde  geben.   Dass, 

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—    162 


in  Erinnerung  an  die  Gewohnheit  Karls 
d.  Gr.,  denselben  Gang  als  Kirch  weg  zu 
beschreiten,  der  Aachener  Kat  bis  in  unsere 
Zeit  hinab  an  festlichen  Tagen  diesen  Weg 
einschlug,  wenn  er  dem  Gottesdienst  in 
corpore  anwohnte,  wäre  also  nach  Rhön 
auch  wohl  nur  auf  Nolten's  Irrtum  zurück- 
zufuhren. Wie  Bhön  die  Nachrichten  der 
neueren  Zeit  vornehm  ignoriert,  ebenso 
geringschätzig  verhält  er  sich  gegenüber 
den  aus  karolingischer  Zeit  stammenden 
Quellen,  welche  zu  dieser  Frage  sprechen. 
Auch  von  diesen  sind  die  meisten  ihm  un- 
bekannt. Seine  Hauptquelle  ist  Einhart 
und  bei  diesem  giebt  ihm  der  dem  klassi- 
schen Latein  entlehnte  und  auf  eine  karo- 
lingische  Eigentümlichkeit  frei  angewandte 
Ausdruck  „porticus*'  Gelegenheit  den  sog. 
Karolingergang  unter  Zuhülfcnahme  von 
Vitmv  (!)  ins  rechte  Licht  zu  stellen.  Die 
thatsächliche  Einrichtung  und  der  Zweck 
der  Anlage,  die  sich  aus  den  karolingischen 
Quellen  genügend  ermitteln  lassen,  sind 
Rhön  vollständig  fremd. 

Wollen  wir  Pfalzanlagen  verstehen,  so 
müssen  wir  zunächst  auf  deutschem  bezw. 
fränkischem  Boden  und  in  christlich-ger- 
manischer Kultur  bleiben.  In  Goslar  ist 
die  Nachahmung  der  Aachener  Pfalz  noch 
heute  erhalten.  Dort  sind  die  drei  Haupt- 
teile einer  Pfalz:  Regia,  Portikus,  oder 
richtiger  Solarium,  und  Centralkirche  noch 
heute  zu  finden.  So  war  es  in  Aachen 
und  müsste  es  auch  wieder  sein. 

Köln.  Dr.  Heinrich  Kelleter. 

107.  Von  Dahlmann  -  Waitz'  Quellenkunde  der 
deutschen  Geschichte  ist  soeben  die  6.  Auf- 
lage, bearbeitet  von  E.  Steindorf  (Göt- 
tingen, Dieterich,  1894)  erschienen.  Dieses 
unentbehrliche  Hülfsmittel  für  jeden  Ge- 
schichtsforscher ist  in  der  neuen  Auflage 
(die  5.  erschien  im  J.  1883)  von  3753  auf 
6550  Nummern  angewachsen;  die  neuen 
Erscheinungen  sind  auf  allen  Gebieten 
gleichmässig  berücksichtigt,  so  dass  die 
sehr  fühlbar  gewordene  Lücke  in  unserer 
bibliographischen  Litteratur  nun  wieder 
auf  das  glücklichste  ausgefüllt  ist. 
108.  Mit  dem  kürzlich  erschienenen  vierten 
Bande  ist  die  erste  Abteilung  der  'Inven- 
tare  des  Frankfurter  Stadtarchivs',  hrsg.  von 
R.  Jung  (Frankfurt,  K.  Ph.  Volcker,  1894) 


zum  Abschluss  gelangt.  Diese  erste  Ab- 
teilung enthält  diejenigen  Archivalien, 
welche  die  auswärtige  Politik  Frankfurts 
vor  dem  J.  1500  behandeln.  Der  vierte 
Band  enthält  a)  die  Münzakten  (1350— 
1499),  b)  die  Akten  betr.  Acht  und  Aber- 
acht (1394—1497),  c)  Nachträge  zu  den 
drei  ersten  Bänden  (1275—1499).  Ein  von 
H.  von  Nathusius-Neinstedt  sehr  sorg- 
fältig gearbeitetes  Begister  über  die  bis- 
her erschienenen  vier  Bände  schliesst  den 
Band. 

Die  Germanistischen  Abhandlungen  zum  109. 
70.  Geburtstag  Konrad  von  Maurers,  Göttin- 
gen, 1893,  enthalten  eine  Abhandlung  von 
E.  Mayer,  über  Zoll,  Kaufmannschaft 
undMarkt  zwischenRheinundLoire 
bis  in  das  13.  Jahrhundert,  die  einen 
höchst  wichtigen  Beitrag  zur  Lösung  der 
vielumstrittenen  Frage  nach  der  Entsteh- 
ung der  Stadtverfassung  liefert.  Die  Unter- 
suchungen, die  auf  breiter  Grundlage  ge- 
führt werden  und  alle  städtischen  Bildun- 
gen im  Gebiet  des  fränkischen  Rechts  in 
ihren  Bereich  ziehen,  erweisen  wieder  den 
engen  Zusammenhang  zwischen  Stadtrecht 
und  Marktrecht.  Besonders  aufmerksam 
gemacht  sei  auf  die  neue  Erklärung  der 
Entstehung  und  des  Wesens  zweier  Kölner 
Rechts  Institutionen,  der  Richerzeche  und 
der  Pfarroffizialen.  Kg. 

Eine  aJtkSlnItche  Seeltorgegemeinde  alt  Vorbild  fOr  HO. 
dio  Gegenwart    AntrittsTOrlesang,  gebalten 
am  28.  Oktober  1893,  von  Lic.  Ed.  Simons, 
Friratdosent  in  Bonn.    Berlin,  Verlag  Ton 
Beuther  und  Boichard.    1894.    27  S. 

Dert.,  Die  Uteete  evangelisohe  Gemeindearmen- 
pflege  am  Niederrhein  und  ihre  Bedeutung 
für  unsere  Zeit.  Bonn,  Verlag  von  Emil 
Strauss.    1894.    166  S. 

Die  erste  Schrift  kennzeichnet  kurz  die 
Bedeutung  der  vier  protestantischen  Ge- 
meinden, welche  seit  den  letzten  Dezen- 
nien des  16.  Jahrhunderts  in  Köln  bestan- 
den, und  schildert  dann  die  Wirksamkeit 
des  Konsistoriums  der  niederländischen 
Gemeinde,  abgesehen  von  der  Armenpflege, 
seine  allumfassende,  auch  in  das  ausser- 
kirchliche  Leben  des  Einzelnen  eingrei- 
fende Sorge,  wodurch  diese  Gemeinde  eine 
wirkliche  Seelsorgegemeinde  und  ein  Vor- 
bild für  die  Gegenwart  wurde. 

Die  evangelische  Armenpflege  der  nie- 

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—    163    — 

derrheiuischen  Gemeiudeu  überhaupt  findet 
dann  in  der  zweiten  Schrift  eine  eingehende 
geschichtliche  Darstellung.  Nachdem  der 
Verfasser  in  den  bezuglichen  Synodalbe- 
Btimmungen  die  Grundlagen  der  Armen- 
pflege der  niederrheinischen  Gemeinden 
dargelegt  hat,  weist  er  nach,  wie  dieselben 
in  den  einzelnen  Gemeinden  ihre  Verwirk- 
lichung gefunden  haben:  in  den  Gemein- 
den Kölns,  Aachens,  der  clevischen  und 
bergischen  Gemeinden.  Zuletzt  zieht  er 
aus  der  geschichtlichen  Betrachtung  als 
Lehre  für  unsere  Zeit  die  Forderung  einer 
wirklichen  Gemeindearmenpflege  mit  von 
der  Gemeinde  gewählten  Diakonen. 

Schreibt  der  Verfasser  in  erster  Linie 
auch  fiir  den  praktischen  evangelischen 
Theologen,  so  sind  seine  Schriften  doch 
auch  für  den  Historiker  nicht  ohne  Wert, 
zumal  die  zweite.  Einmal  wegen  der  Be- 
ziehungen ihres  bedeutungsvollen  Gegen- 
standes zur  Sozial-  und  Wirtschaftsge- 
schichte, die  ja  heute  ein  ganz  besonderes 
Interesse  in  Anspruch  nimmt ;  sodann  weil 
durch  die  Sonderbetrachtung  der  Gemein- 
den und  die  Nachweise  ihrer  vom  Ver- 
fasser in  so  umfangreichem  Masse  be- 
nutzten Litteratur  die  Kenntnis  dieser  Ge- 
meinden, ohne  welche-  das  soziale  und 
geistige  Leben  der  betreffenden  Gemein- 
wesen gegen  Ende  des  16.  Jahrhunderts 
nicht  voll  erfasst  werden  kann,  wesentlich 
gefördert  wird.  Liess  doch  z.  B.  für  die 
Kölner  Gemeinden  die  Darstellung  Ennens, 
die  zwar  unmittelbar  aus  den  Akten  des 
Kölner  Stadtarchivs  geschöpft  ist,  doch 
vom  Verfasser  mit  Recht  als  eine  „etwas 
eilig  zusammengeraffte"  bezeichnet  wird, 
eine  klare  Sonderung  vermissen  und  er- 
weckte sie  doch  die  Anschauung,  als  habe 
es  eine  Gemeinde  mit  ausgeprägt  luthe- 
rischem Charakter  in  Köln  gegen  Ende 
des  16.  Jahrhunderts  nicht  gegeben,  ob- 
schon  aus  den  Verhören  einer  Anzahl  im 
Jahre  1579  zur  Untersuchung  gezogener 
Augsburger  Konfessions  verwandten  (Joh. 
Bennonius,  Joh.  Bruckmann,  Nikolaus  von 
der  Bank  u.  s.  w.)  ganz  deutlich  sich  die 
lutherische  Gemeinde  und  ihr  Gegensatz 
zu  den  calvinistischen  Gemeinden  Kölns 
erkennen  lassen.  Im  Zusammenhange  hier- 
mit möge   zu   S.   70  Nr.   2  der  zweiten 


—    164    — 

Schrift  erwähnt  sein,  dass  es  fraglich  ist, 
ob  die  nach  Köln  geflüchteten  Niederlän- 
der in  Rahlenbecks  (Les  Bannis  etc.)  Ver- 
zeichnis alle  der  niederländischen  Gemeinde 
angehört  haben.  Auch  die  lutherische  Ge- 
meinde zählte  Niederländer  zu  ihren  Mit- 
gliedern; sicher  gehörte  ihr  der  berühmte 
Kupferstecher  Franz  Hagenberg  aus  Mecheln 
an,  wie  sich  aus  den  vorhin  erwähnten 
Untersuchungsakten  ergiebt  Der  Ver- 
fasser hat  auch  für  die  Kölner  Gemeinden 
unter  den  archivalischen  Quellen  fast  aus- 
schliesslich die  für  seinen  Zweck  aller- 
dings wichtigsten  Gemeindeakten  benutzt; 
er  hätte  aber  hier,  wo  die  Ausübung  des 
protestantischen  Bekenntnisses  auf  so 
grossen  Widerstand  von  selten  der  stad- 
tischen Obrigkeit  stiess,  aus  den  umfassen- 
den Religionsakten  sowie  den  Turmbüchem 
des  städtischen  Archivs  so  recht  die 
Schwierigkeiten  der  damaligen  Armenpflege 
beleuchten  können,  durch  welche  ihr  Bei- 
spiel für  die  Gegenwart  noch  wirksamer 
erschienen  wäre. 
Köln.  W. 

Ober  Reichsgeschichte  zur  Zeit  Fried- 111. 
richs  ill.  Adolf  Bachmann  hat  dem  1884 
erschienenen  1.  Bande  seiner  Deutschen 
Reichsgeschichte  im  Zeitalter  Friedrichs  III 
und  Max'  I,  welcher  die  Jahre  1460/61 
bis  1467/68  behandelte  (der  früheren  Zeit 
Kaiser  Friedrichs  waren  mehrere  Einzel - 
Schriften  des  Verf.  gewidmet  gewesen), 
jetzt  1894  den  2.  Band  folgen  lassen,  wel- 
cher statt  des  ursprünglich  geplanten  2. 
und  3.  das  Werk  zu  Ende  führt,  von 
1466/67  bis  1486.  Der  Verf.  erklärt  einen 
ersten  Versuch  machen  zu  wollen,  die  Ent- 
wicklung der  deutschen  Geschicke  in  der 
2.  Hälfte  des  15.  Jahrhunderts  (das  üb- 
rigens auf  italienisch  nicht  Cinquecento 
heisst),  vom  gesamtstaatlichen  Standpunkte 
aus  darzustellen,  eine  Reichsgeschichte 
dieser  Zeit  zu  schreiben.  Er  will  ein  Ge- 
samtbild geben  und  doch  seinen  Gegen- 
stand nach  allen  Seiten  hin  erörtern.  Frei- 
lich spricht  er  selbst  seinen  Zweifel  aus, 
dass  es  ihm  gelingen  könne,  diese  Aufgabe 
ganz  zu  lösen. 

Um  die  Schwierigkeiten,  die  sich  dem 
entgegenstellen,  zu  würdigen,  mag  man 
sich  an  eine  der  schönsten  und  tiefsten  Be- 


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tracUtungen  von  Ranke  (s.  W.  VII  S.  103  f.) 
erinnern,   die  zwar   einen  späteren  Zeit- 
raum im  Auge  hat,  aber  eine  allgemeinere 
Geltung  in  sich  trägt.    Ranke  äussert  sich 
dort  über  Reichsgeschichte  im  Gegensatz 
zu  allen  Territorialbestrebnngen,  nachdem 
er  ausgeführt  hat,  ein  wie  grosses  Unter- 
nehmen es   sein  würde,  die  von  ihm  nur 
überschauten  Jahre  in  ihren  Einzelheiten 
zu   erforschen  und  sie  dann  in  ihrer  Ge- 
samtheit ausführlich   darzustellen.     Hier- 
bei,  so  führt  er  aus,    nimmt  man  allent- 
halben eigengeartete  Lebensformen  wahr, 
die  sich  in  den  mannigfaltigsten  Schattie- 
rungen von  einander  abheben,  fortwährend 
mitberührt  von  den  grossen  Bewegungen 
des  Jahrhunderts.    Die  europäischen  Er- 
eignisse finden  in  Deutschland  lebendige 
Teilnahme,   ausländische   Fürsten   spielen 
eine  Rolle  in  der  deutschen  Geschichte. 
Die  Territorialstaaten   haben   nach   innen 
und  nach  aussen  ihre  eigentümliche  Stel- 
lung, die  grossen  Fürstentümer,   weltliche 
wie  geistliche,  ihre  besonderen  Standpunkte 
und  politischen  Interessen.     Indem   man 
nun  dem  Einzelnen  nachgeht,   läuft  man, 
wenn  jenes  auch  allezeit  auf  das  Ganze 
Bezug  hat,   doch  Gefahr,   das  Allgemeine 
aus  den  Augen  zu  verlieren.    Denn  dieses 
geht  nicht  etwa  aus  dem  Besonderen  und 
Mannigfaltigen  hervor,  sondern  ist  wieder 
etwas  Besonderes.    Auch  nicht  in  der  Ge- 
schichte  der   Kaiser   findet  man   das   so 
ohne  weiteres,   weil   da  wieder  das  Inte- 
resse der  Erblande  des  Hauses  Österreich 
eine    zu    grosse    Rolle    spielt.      Auf  den 
Reichsversammlungen,   obgleich  auch  hier 
jeder  Einzelne   seine   Ansprüche    erhebt, 
tritt  noch  am  ersten  das  Reichsgeschicbt- 
Hche  unmittelbar  in  die  Erscheinung,   in 
den  auf  Ausgleich  der  Streitigkeiten,   ge- 
meinsame Ordnungen,  wohl  selbst  auf  eine 
gemeinsame  That  gerichteten  Bemühungen 
von  Kaiser  und  Ständen. 

Wie  sehr  gilt  dies  doch  alles  auch  für 
den  von  Bachmann  behandelten  Zeitraum. 
Es  giebt  kaum  einen,  in  dem  das  Allge- 
meine gleich  sehr  durch  das  Besondere 
zurückgedrängt  wird.  Denn  wie  sich  dieses 
aller  Orten  in  ungewöhnlicher,  trotziger 
Kraft  und  reichster  Lebensfülle  zur  Gel- 
tung  bringt,   so   liegt  jenes   gänzlich  zu 


Boden.  Das  Kaisertum  ist  ohnmächtig, 
vor  Rom  hat  es  sich  völlig  gebeugt,  mit 
den  Ständen,  mit  denen  es  zusammenwir- 
ken müsste,  liegt  es  in  unablässigem  Hader, 
diese  handeln  auf  eigene  Faust.  Die  Ein- 
wirkungen von  aussen  sind  stärker  denn 
je.  So  zeigt  das  Reich  als  solches  nur 
Schwäche  und  Verwirrung;  Anläufe  zur 
Reichsordnung  bleiben,  soweit  sie  über- 
haupt versucht  werden,  vergeblich.  Erst 
mit  der  Königswahl  Maximilians  kommt 
ein  besserer  Zug  in  diese  Dinge.  Mit  ihr 
aber  gerade  schliesst  unser  Buch  ab. 

Man  sieht,  wie  unendlich  schwierig  es 
sein  müsste,  eine  deutsche  Reichsgeschichte 
unseres  Zeitraumes  in  dem  Rankeschen 
Sinne  zu  schreiben.  An  eine  solche  hat 
auch  in  der  That  Bachmann  nicht  im 
Ernste  gedacht.  Das  zeigt  schon  im  Titel 
seines  Werkes  der  Zusatz  'Mit  besonderer 
Berücksichtigung  der  österreichischen  Staa- 
tengeschichte' und  der  Name  Maximilians ; 
das  zeigt  ebenso  die  ganze  Anlage  des 
Werkes.  DieEntwicklungsgeschichte  Öster- 
reichs kommt  in  ihm  zu  vorwiegender  Gel- 
tung. Die  mannigfaltigen  Verwicklungen 
in  und  mit  Böhmen,  Ungarn,  Burgund 
nehmen  einen  breiten  Raum  ein.  Der  Ein- 
fluss  von  Rom,  Polen,  der  nordischen 
Union,  der  Eigenossenschaft  wird  vor  Augen 
geführt.  So  viel  als  möglich  wird  Kaiser 
Friedrich  als  Mittelpunkt  festgehalten,  um 
den  sich  alles  in  buntem  Wechsel  dreht. 
Aber  gerade  dass  der  Kaiser  nach  keiner 
Seite  hin  die  Verhältnisse  beherrscht,  son- 
dern von  ihnen  beherrscht  wird,  das  zeigt 
immer  von  neuem  die  Schwierigkeit,  die 
vielgestaltigen  Erscheinungen  des  politi- 
schen Lebens  jener  Jahre  zu  einem  wirk- 
lich einheitlichen  Bilde  innerlich  zu  ver- 
binden. 

Es  ist  nicht  die  Absicht,  auf  den  über- 
aus reichen  Inhalt  des  Bachmannschen 
Werkes  näher  einzugehen.  Man  muss  er- 
staunen über  die  Arbeitsleistung  einem  so 
gewaltigen  Stoffe  gegenüber,  wie  er  hier 
bewältigt  wird.  Denn  die  vorhandenen  Vor- 
arbeiten gewährten  dem  Verf.  nur  eine  ver- 
hältnismässig geringe  Hülle.  Er  kam  auf 
Schritt  und  Tritt  in  die  Lage,  sich  der 
von  Ranke  betonten  Gefahr  aussetzen  zu 
müssen,   indem   er   die  territorialen  Vor- 

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gänge  klarzustellen  unternahm.  Er  weist 
selbst  darauf  hin,  dass  er  vielfach  erst  die 
Bausteine  zu  beschafifen  hatte.  Neben 
mühsamen  Einzeluntersuchungen  und  der 
Durchforschung  einer  gewaltigen  Menge 
zum  Teil  entlegener  Druckwerke  hat  er 
eine  grosse  Reihe  von  Archiven  für  seine 
Zwecke  ausgebeutet.  (Eine  Frucht  der 
Archivforschungen  besonders  für  den  2. 
Band  sind  des  Verfassers  Urkundliche 
Nachträge  zur  österreichisch-deutschen  Ge- 
schichte im  Zeitalter  Kaiser  Friedrichs  III, 
Wien  1892  =-  Fontes-rerum  Austriacarum 
Band  46,  eine  wichtige  Veröffentlichung). 
Unter  diesen  Umständen  verdient  es  volle 
Anerkennung,  dass  es  überhaupt  so  weit 
gelungen  ist,  auch  gleich  die  einheitlichen, 
beherrschenden  Momente  der  Reichsge- 
schichte zu  erkennen  und  festzuhalten. 
Köln.  Dr.  Hermann  Diemar. 

1t  2.  Die  alte  Pfalz  am  Laacher  See.  „Die 
Pellenz*'  —  so  heisst  noch  heute  der  öst- 
lichste Teil  des  sogenannten  Maifeldes 
zwischen  den  Thälern  von  Rhein,  Brohl 
und  Nette,  zur  Erinnerung  an  jene  Zeiten 
der  deutschen  Kaiser  sächsischen  und 
salischen  Stammes,  als  die  Pfalzgrafen  in 
den  benachbarten  Gauen  zu  beiden  Seiten 
des  Rheins  die  Stützpunkte  ihrer  Macht 
besassen  und  in  Krieg  und  Frieden  sich 
bethätigten.  Es  waren  die  lothringischen 
Pfalzgrafen,  die  von  der  alten  Kaiserpfalz 
zu  Aachen  ihren  Namen  und  bald  eine 
alle  andern  Pfalzgrafen  des  Reiches  über- 
ragende Stellung  hatten.  Leicht  mögen 
ihre  Inhaber  vom  10.  bis  in  die  Mitte  des 
12.  Jahrhunderts  die  Glieder  einer  und 
derselben  Familie  gewesen  sein,  ohne  dass 
•wir  heute  den  ersten  Ursprung  und  die 
verwandtschaftlichen  Beziehungen  immer 
unzweifelhaft  feststellen  können.  Dass 
aber  grade  innerhalb  jener  Grenzen  der 
alte  Name  noch  heute  im  Volksmunde 
lebt,  nachdem  seit  fast  750  Jahren  mit  der 
Übertragung  der  Pfalzgrafenwürde  an  den 
Hohenstaufen  Konrad  (1155)  der  Mittel- 
punkt der  pfalzgräflichen  Macht  nach 
Rheinfranken  verlegt  wurde  und  bald  in 
Heidelberg  einen  dauernden,  weithin  be- 
rühmten Sitz  fand  —  das  hat  seinen  guten 
Grund.  Hier  lebte  in  der  zweiten  Hälfte 
des   11.   Jahrhunderts,    nachweislich   seit 


1075,  Heinrich  von  Laach.  Er  war  ein 
einflussreicher  und  viel  geltender  Mann  im 
Reiche  Heinrichs  IV.  und  besass  das  Pfalz- 
grafentum  wohl  infolge  seiner  Verwandt- 
schaft mit  den  altem  Pfalzgrafen  von 
1085 — 1095.  Ihm  folgte  sein  Stiefsohn 
Siegfried,  der  1113  auf  dem  Schlachtfelde 
starb.  Als  er  kurze  Zeit  vor  seinem  Tode 
die  Klosterstiftung  seines  Vaters  —  die 
seit  20  Jahren  vergessen  war  und  nur 
auf  dem  Pergament  der  Stiftimgsurkunde 
existierte,  das  heutige  Maria-Laach  —  von 
neuem  bestätigte  und  begabte,  hat  er  seine 
Burg,  castcllum,  in  der  Nähe  der  neuen 
Kirche,  zerstört,  auf  die  Ruhe  der  Kloster- 
brüder bedacht,  wie  er  ausdrücklich  er- 
klärte. Das  Land  hörte  auf,  der  Sitz  des 
pfalzgräflichen  Geschlechts  zu  sein,  doch 
blieb  ihm  der  Name  erhalten.  In  neuerer 
Zqit  spricht  man  von  der  Stätte  der  alten 
Pfalzgrafenburg  nur,  um  mit  einem  Frage- 
zeichen zu  endigen.  Wenn  an  dieser  SteUe 
die  Frage  von  neuem  aufgeworfen  wird, 
so  geschieht  es  in  der  Absicht,  sie  zu  er- 
ledigen. 

In  Form  einer  Ellipse  dehnt  sich  der 
See  in  seinem  geheimnisvollen  Becken  aus. 
Im  Südwesten,  wo  heute  vor  Kirche  und 
Gebäuden  sich  fruchtbares  Gelände  brei- 
tet, spülten  im  11.  Jahrhundert,  bevor  noch 
im  zwölften  der  südwärts  laufende  Abzugs- 
kanal angelegt  und  in  unserm  Jahrhundert 
vertieft  worden  war,  die  dunkeln  Wasser 
des  Sees.  Immerhin  gestatteten  die  hier 
zurücktretenden  Berge  den  Bau  von  Kirche 
und  Klostergebäuden  und  Hessen  Raum 
für  einiges  Ackerland  in  nächster  Umge- 
bung, nicht  ohne  die  stete  Gefahr  der 
Überschwemmung  bei  steigendem  Wasser. 
Gegen  Süden  öffnet  sich  der  Gebirgskessel; 
die  Höhen  flachen  ab  und  vereinzeln  sich 
in  getrennte  Kuppen.  Hier  ist  noch  heute 
der  Hauptzugang  zum  See  von  der  Strasse 
her,  die  Andernach  und  Mayen,  uralte 
Orte,  miteinander  verbindet.  Aber  in 
nächster  Nähe  der  Senkung,  in  südöstlicher 
Richtung,  baut  sich  das  Waldgebirge  land- 
wärts am  schroffsten  auf  und  hat  seine 
höchste  Erhebung  im  Krufter  Ofen. 

Hier  nun,  von  Südosten  her,  springt 
eine  Landzunge  fast  rechtwinklig  in  den 
See  vor  mit  ungehindertem  Ausblick  anf 


-    169    - 

den  ganzen  üferrand  in  der  Rande.  Über 
dem  schmalen  Strandsaum  wächst  das  Ge- 
lände plötzlich,  sei  es  durch  Kunst  oder 
Natur,  um  etwa  2  m  und  verläuft  mit  der 
Umrisslinie  mehr  oder  weniger  parallel 
der  Uferlinie:  wie  eine  Bastion  liegt  der 
Land vorsprun fit  da,  und  grade  hier  ent- 
decken wir  kunstlich  geschichtetes  Gestein, 
bewachsen  und  versteckt,  planlos  umher- 
liegende grosse  und  kleine  Steine,  mit  den 
Spuren  der  Bearbeitung :  hier  befand  sich 
ein  Turm,  trotzig  hinausschauend,  den  See 
beherrschend,  und  nach  beiden  Seiten  hin 
zog  sich  Mauerwerk,  dessen  Keste  sich 
zeigen.  Dass  eine  zweite  äussere  Mauer 
die  Schenkel  der  kleinen  Halbinsel  unmit- 
telbar am  üferranit  einfasste,  kann  nur 
als  eine  Möglichkeit  hingestellt  werden. 
Von  dem  Eckturm  in  grader  Richtung 
landeinwärts,  etwa  30  Schritte  zurück,  er- 
hebt sich  die  Uferhöhe,  in  ihrem  östlichen 
Verlaufe  bis  auf  sieben  Schritte  dem 
Mauerrand  sich  nähernd;  in  einem  ziem- 
lich steil  ansteigenden  Berge,  der  von  dem 
weiter  ansteigenden  Waldgebirge  durch 
eine  Schlucht  getrennt  ist,  findet  sie  ihren 
ersten  Gipfelpunkt.  Das  war  die  innerste 
und  letzte  Verteidigungsstellung  der  be- 
lagerten Burg,  hier  befand  sich  der  „Berg- 
fried". Während  am  See  der  Eckturm 
vorsprang,  Wasser  und  Mauer  schützte, 
wehrte  landwärts  der  viereckige  Haupt- 
turm hinter  Mauer  und  Graben  und  weiter 
die  drohende  Wildnis  des  Waldgebirges, 
aus  dem  der  Kopf  des  „Krufter  Ofens" 
als  ein  Auslug  aufragte. 

Mehr  ist  mit  Bestimmtheit  nicht  zu 
sagen.  Vermuten  lässt  sich,  dass  der 
eigentliche  Pallas  und  die  übrigen  Burg- 
gebäude zwischen  Berg  und  See  auf  der 
geräumigen  westlichen  Seite  gestanden 
haben  —  wo  heute  Steine  und  Geröll  am 
anfälligsten  lagern  —  und  dass  die  Land- 
befestigung hier  in  der  Richtung  des  süd- 
lichen Gehölzrandes  verlaufen  sein  mag. 
Noch  weiter  südwärts  wird  der  Wirtschafts- 
hof seine  Stelle  gehabt  haben ;  Jahrhun- 
derte lang  tragen  hier  gelegene  Kloster- 
baulichkeiten den  Namen  Borstall  oder 
Borstell,  Burgstall,  und  einige  Fluren  füh- 
ren daher  noch  heute  ihre  unverstandene 
und  vererbte  Bezeichnung.   Die  stolze  Pap- 


-    170    - 

pelreihe,  die  in  grader  Linie  aus  der  un- 
gefähren Richtung  der  Abtei  auf  das  den 
ehemaligen  Burgplatz  bedeckende  Gehölz 
führt,  säumt  vielleicht  dieselbe  Strasse 
ein,  die  einst  die  Pfalzgrafenburg  mit  der 
Aussenwelt  verband.  Es  ist  fast  schon 
zuviel  der  Vermutungen.  Über  die  ganze 
Ausdehnung  und  Stärke  der  Burg  nach 
dem  blossen  Augenschein  ein  Urteil  zu 
äussern,  hiesse  vollends  die  Phantasie  ihre 
billige  Arbeit  verrichten  lassen. 

Denn  die  Jahrhunderte  nach  der  Nie- 
derlegung der  Burg  haben  alles  gethan, 
um  ihre  Reste  zu  beseitigen.  Kirche  und 
Kloster,  die  damals  erst  im  Entstehen 
waren,  mögen  das  meiste  Baumaterial  dem 
Wohnsitz  der  Stifter  verdankt,  die  benach- 
barten Bauemgemeinden  genommen  haben, 
was  sie  brauchen  konnten;  in  dem  Tuflf 
der  Berge  hat  man  gegraben.  Schliess- 
lich, wohl  erst  in  unserm  Jahrhundert,  er- 
schien der  übrig  gebliebene  Stumpf  des 
Bergfriedes  als  geeignetes  Fundament  für 
eine  „Jägerhütte",  die  nun  auch  schon 
verfällt  und  die  alten  Trümmer  um  neue 
vermehrt. 

Doch  hat  man  bis  in  unser  Jahrhun- 
dert die  Erinnerung  an  „die  alte  Burg  der 
Fundatores"  im  Kloster  und  beim  Volke 
bewahrt  gehabt  und  den  Berg,  auf  dem 
„des  Schlosses  Rudera"  sich  befinden,  wohl 
gekannt.  Auch  von  der  Form  der  Burg, 
der  Zahl  und  Beschaffenheit  der  Türme 
und  Thore  machten  sich  die  Mönche  im 
17.  Jahrhundert  ihre  Vorstellungen,  die 
für  uns  ohne  andere  Mittel  der  Erkennt- 
nis eben  nur  den  Wert  zufälliger  Gedan- 
ken haben.  Heute  aber  ist  keinerlei  Er- 
innerung mehr  lebendig,  weder  beim  Volke 
noch  bei  den  Schriftstellern.  Nur  ganz 
dunkel  dämmert  wohl  bei  dem  einen  und 
anderen  Eingesessenen,  wenn  er  von  diesen 
Dingen  hört,  die  Erinnerung  an  ähnliche 
Erzählungen  alter  Leute  auf,  die  nun 
schon  lange  tot  sind.  Diesen  „alten  Leu- 
ten" wird  der  Geometer  seine  Kenntnis 
verdankt  haben,  der  die  Katasterkarte 
von  1820  entwarf  und  jene  Halbinsel  mit 
dem  Flurnamen  „auf  der  alten  Burg" 
bezeichnete  —  einem  Namen,  von  dem 
heute  keine  Spur  mehr  vorhanden.  Wenn 
endlich  Stramberg  in  seinem  Rheinischen 


—    171    — 

Antiquarius  (3.  Abt.  V.  431)  die  kurze 
Bemerkung  macht,  dass  an  des  Sees  ^öst- 
lichem Rande,  auf  steilem  Bergvorsprung" 
Pfalzgraf  Heinrich  seine  Burg  besessen 
habe,  so  wird  er  an  den  hier  nachge- 
wiesenen Platz  gedacht  haben,  sei  es 
du^ch  den  Augenschein  oder  durch  andere 
Nachrichten  belehrt.  Beachtung  hat  seine 
Notiz  nie  gefunden. 

Wertvolle  Aufschlüsse  wären  zu  ge- 
winnen, wenn  man  mit  Grabscheit  und 
Hacke  dem  alten  .Pfalzgrafenbau  nach- 
spürte. Eine  deutliche  Vorstellung  von 
dem  Umfang  und  der  Stärke  der  Burgan- 
lage wäre  für  die  Beurteilung  der  Stellung 
und  Bedeutung  wie  der  materiellen  Mittel, 
welche  die  pfalzgräflichen  Burgherrn  be- 
sassen,  höchst  wünschenswert.  (Vgl.  Köln. 
Ztg.  Nr.  563). 

Coblenz.  Dr.  Paul  Richter. 

113.  Kunsthistorischer  Kongress  in  Köln  1894. 
Der  kunsthistorischc  Kongress  in  Nürnberg 
hat  in  seiner  Sitzung  vom  27.  September 
1893  den  einstimmigen  Beschluss  gefasst, 
den  nächsten  Kongress  im  Herbst  des  Jah- 
res 1894  in  Köln  abzuhalten.  Bestimmend 
für  diesen  Beschluss  waren  vor  allem  die 
Erwägungen,  dass  dadurch  dem  mit  Erfolg 
wieder  ins  Leben  gerufenen  Gedanken  sol- 
cher periodischer  Versammlungen  der  Fach- 
genossen neue  Kräftigung  verliehen  werde 
und  dass  die  Wahl  einer  im  Norden  des 
deutschen  Reichs  gelegenen  Stadt  auch 
den  im  vorigen  Jahre  fem  gebliebenen 
Kollegen  den  Besuch  des  diesjährigen  Kon- 
gresses erleichtern  möge. 

Der  ständige  Ausscbuss  der  kunsthisto- 
rischen Kongresse  und  der  geschäftsfüh- 
rendc  Ausscbuss  des  Kölner  Lokalkomitd's 
laden  somit  alle  Vertreter  der  Kunstge- 
schichte, Professoren,  Dozenten,  Vorstände 
von  Museen  und  Beamten  an  solchen  In- 
stituten, sowie  alle  Privatgelehrten  des 
Faches  freundlichst  ein,  sich  vom  30,  Sep- 
tember bis  3.  Oktober  d.  J.  in  Köln 
versammeln  und  ihre  Teilnahme  an  dem 
bevorstehenden  Kongress  bis  zum  31.  Au- 
gust d.  J.  dem  Vorsitzenden  des  geschäfts- 
führenden Ausschusses  des  Kölner  Lokal- 
komitd's,  Hm.  Thewalt,  anzeigen  zu  wollen. 

Namens  der  Stadt  Köln  wird  der  Kon- 
gress auf  dem  Rathause  bogrüsst  und  wer- 


—    172    -^ 

den  demselben  für  seine  Verhandlongcn 
die  Säle  des  Gürzenich  zur  Verfugung  ge- 
stellt. Ausser  der  Besichtigung  der  stadti- 
schen Museen  und  Sehenswürdigkeiten  wird 
auch  die  der  Kirchen  sowie  der  hervor- 
ragendsten Privatsammlungen  durch  den 
Kongress  in  Aussicht  genommen. 

Für  die  Verhandlungen  des  Kongresses 
ergiebt  sich  als  Material  zunächst  die  Be- 
richterstattung über  den  Stand  aller  der- 
jenigen Angelegenheiten,  welche  der  vorige 
Kongress  dem  ständigen  Ausscbuss  oder 
besonderen  Komitd's  zugewiesen  hatte. 
Dazu  kommt  die  Diskussion  und  Beschluss- 
fassung über  den  Ort  des  nächsten  Kon- 
gresses und  über  eventuelle  in  der  Ver- 
sammlung zu  stellende  Anträge. 

Im  Interesse  baldiger  Aufstellung  des 
Programme«  für  die  wissenschaftlichen  Ver- 
handlungen werden  alle  Fachgenossen, 
welche  Vorträge  zu  halten  oder  kürzere 
Mitteilungen  zu  machen  geneigt  sind,  höf- 
lichst ersucht,  dies  bis  15.  August  dem 
oben  genannten  Vorsitzenden  des  Kölner 
Ausschusses  zur  Anzeige  zu  bringen. 

Die  gemeinsame  Sache  sei  damit  allen 
Vertretern  und  Freunden  der  kunsthistori- 
schen Wissenschaft  wärmstens  ans  Herz 
gelegt ! 


Miscellanea. 

Zur  Gegenreformation   im   Erzstift  Köln.  M 

Die  vatikanischen  Akten  zur  Geschichte 
des  Kampfes  um  das  Erzstift  Köln  unter 
dem  Erzbischof  Gebhard  Truchsess  habe 
ich  im  J.  1892  in  den  Nuntiaturberichten 
aus  Deutschland,  Abteilung  III  (1572  bis 
15S5)  Band  I  herausgegeben.  Die  Berichte 
der  päpstlichen  Abgeordneten  über  die  am 
23.  Mai/ 2.  Juni  erfolgte  Wahl  Ernsts  von 
Bayern  zum  Kölner  Erzbischof  befinden 
sich  dort  S.  581  ff.  Der  freundlichen  Ver- 
mittlung des  Herrn  Pfarrers  Dr.  Ehses  in 
Carweiler  verdanke  ich  eine  Abschrift  des 
folgenden  Briefes,  welchen  zwei  Tage  nach 
seiner  Wahl  der  Elect  Ernst  von  Bayern 
an  den  päpstlichen  Nuntius  Johann  Franz 
Bonomi,  Bischof  von  Vercelli,  richtete; 
der  Brief  ist  auch  neben  den  Nuntiaturbe- 
richten von  Interesse  zur  Erkenntnis  der 
Pläne,  welche  durch  Ernsts  Wahl  in  diesem 
selbst  wie  bei  der  kathoUschon  Rostaura* 


—    173    — 


^    174 


tionspartei  überhaupt  lebendig  wurden. 
Die  Vorlage  dieser  Abschrift  beruht  in 
Cremona ;  sie  ist  eine  notariell  beglaubigte 
Abschrift  des  Originals. 
JErnst  von  Bayern,  Elekt  von  Köln,  an  den 
NunUus  Jolumn  Fram  Bonomi.  Bittet  um 
Unterstützung  bei  seinen  Beinuhutigen  zur 
Eestauraiion  des  Katholtcismus  im  Erzstift. 
Köln  1583  Mai  25. 
Dapoi  ch'c  piacciuto  a  Dio  di  mettere 
sopra  le  spalle  mie  questa  chiesa  in  questi 
Gosl  pericolosi  et  cosi  fastidiosi  tempi,  ho 
da  cercare  da  tutte  le  parti,  chi  metta  la 
mano  per  allegerirmi  cosI  grave  carica. 
£  perö  si  come  ho  piü  volte  pregato  Yostra 
Signoria  Ill^a  a  bocca,  cosl  hora  ne  la 
presente  lettera,  nel  ponto  che  sto  per 
partire  di  Colonia,  le  preg(^  per  quella 
parte  che  puö  provcnire  da  lei  ad  aiu- 
tanni  in  sostenere  il  peso  in  tutto  quelle 
ch'ella  vedrä  convenire,  ma  specialmente 
in  purgare  il  capitolo  della  metropol itaua 
dein  soggetti  heretici,  quali  sono  parecchi, 
e  cosl  aDCO  di  qualche  prclato  inimico 
della  nostra  religione,  perch^  se  questo 
non  si  fa  in  questa  congiontura,  non  si 
farä  mai  piü,  et  se  costoro  restano  membri 
della  chiesa,  io  non  havrö  mai  pace  con 
loro.  Saranno  ancho  molti  altrl  bcni,  che 
V.  S.  IIlmA  mcdiante  la  prndenza  et  au- 
toritii  ma  poträ  fare  in  servitio  di  questa 
chiesa  et  in  alleviamento  dal  carico  mio, 
quali  la  prego  con  tutte  le  forze  deir 
animo  mio  a  procurare,  massime  circa  la 
reforma  del  clero  et  introduttione  di  nuovi 
ordini  buoni,  con  che  si  come  V.  S.  111»» 
farä  servitio  a  Dio  et  alla  religione,  cosl 
farä  cosa  a  me  gratissima,  che  mi  sarä  in 
perpetua  memoria  et  Obligo.  Et  per  fine 
le  bacio  la  mano. 

Ex  curia  Coloniensi  archiepiscopali  a 
25.  di  Maggio  1583. 

Emesto  eletto  di  Colonia. 

Hansen. 
115.  Zur  Geschichte  des  Kölner  KurfOrsten 
Johann  Clemens.  Für  die  Geschichte  der 
beiden  Kölner  Kurfürsten  Joseph  Clemens 
(1688—172.3)  und  Clemens  August  (1723 
bis  1761)  ist  von  Belang  eine  kleine  Samm- 
lung von  originalen  Briefen  und  Akten- 
stücken aus  den  Jahren  1701 — 1729,  welche 
ans  dem  Besitz  des  Freiherrn   von  Nott* 


hafft,  ehemaligen  kurkölnischen  Gouver- 
neurs von  Bonn,  stammen  und  durch  irgend 
einen  Zufall  ihren  Weg  ins  Kölner  Stadt* 
archiv  gefunden  haben.  Dieselben  sind 
bisher  unbenutzt  geblieben  ^).  Die  Stücke 
beanspruchen  zunächst  ein  militärisches 
Interesse,  da  sie  von  den  Kurfürsten  und 
Hüchstkommandierenden  an  Notthafft,  als 
Obersten  der  kurfürstlichen  Leibdragoner, 
gerichtet  sind  —  das  gilt  besonders  für 
die  Zeit  des  spanischen  Erbfolgekrieges  — ; 
sie  sprechen  aber  auch  von  diplomatischen 
Angelegenheiten  und  bieten  nebenher  lehr- 
reiche Blicke  in  die  Eigenart  des  unglück- 
lichen Erzbischofs  Joseph  Clemens,  wel- 
cher sein  Leben  lang  zwischen  aussichts- 
losen Feldzugsprojekten,  unausführbaren 
Regicrungsplänen  und  wirklich  ernsten 
und  trefflichen  Massnahmen  hin  und  her 
schwankt,  eine  Beute  seines  stark  ent- 
wickelten Gefühles  für  Gottesgnadentum 
und  seines  unüberwindlichen  Hanges  zu 
Leichtsinn  und  Verschwendung.  Der  Fürst 
selbst  war  sich  dieser  Schwächen  wohl 
bewusst.  Mit  Rücksicht  auf  letztere  That- 
sache  sind  im  Folgenden  einzelne  kürzere 
Stücke  zur  weiteren  Kenntnis  gebracht, 
welche  einer  näheren  Erläuterung  kaum 
bedürfen.  Der  erste  dieser  Briefe  ist  ganz 
von  der  Hand  des  Kurfi'irsten  geschrieben, 
die  folgenden  von  der  Hand  eines  Sekretärs. 

Joseph  Clemens  an  Baron  Notthafft^), 
Namur  (1703]  den  4.  Merz. 

Lieber  Notthaflft.  Ich  habe  mich  ent- 
schlossen, den  dermaligen  dragonermarsch 
auf  der  tromel  mit  dem  bayrischen  zu 
verendern,  iedoch  dergestalt,  das,  wan  die 
hautbois  blasen,  mein  alter  march  dannoch 
darzu  accompagnirt  werden  solle  von  den- 
nen  tambourn,  ausser  deme  aber,  wo  keine 
hautbois  nicht  spillen,  so  gehet  durchaus 
der  bayrische  dragoner').  Damit  also  du 
es  bey  deinem  comendierenten  regiment 
kanst  besser  in  execution  setzen,  als 
schikhe  ich  dir  disen  tambour  zu  solchem 
ende,  damit  du  mein  bevchl  vollziehen 
mögest.  Ich  verstehe  es  also,  das,  wan 
das  regiment  marchirt  mit  hautbois  alter- 
nativem ent,  iedoch  mit  in  einem  continuo 
der  bayrische  und  cöllnischc  march  gehen 


1)  Eigenhändig. 

8)  d.  h.  der  MarachDigitized  by 


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—    175    — 


—    176    — 


solle,  nemblich,  man  fanget  ahn  2mahl 
den  bayrischen  march  zu  schlagen,  die 
tambour  allein,  alsdanden  cöllnischen  Imahl 
mit  denen  hauthois,  hernach  wider  den 
bayrischen  2mahl  und  also  fort  wider  den 
cöllnischen  oinmahl.  So  aber  ein  com- 
pagnie  oder  das  ganze  regiment  allein 
ohne  hauthois  marchirt,  alsdan  so  bleibt 
der  bayrische  march  durchaus  ohne  den 
colinischen.  Ich  hoffe  du  wirst  sowoll  als 
obrister  nicht  allein  meinen  willen  genueg- 
samt  in  dein  stirzköpfle  hinein  verstanden 
haben,  sondern  auch  als  musicant  dieses 
woU  capirt  haben,  worin  absonderlich  die 
gescheide  einfalt  des  bey  dir  habenden 
Höhenfurchs  Null  dir  ahn  die  handt  wirdt 
gehen  können. 

Worauf  dan  mich  verlasse  und  ahn- 
ebens  dir  in  ein  ohr  vertraue^  das  ich 
mich  abermahl  iberaus  woll  gehalten  habe, 
nemblichen  vorgestert  habe  ich  200  pistolen 
verspillt.  0  huntsfutt,  die  ich  bin,  ich 
mochte  mich  schir  zerreissen,  schuft,  bestia, 
Canaille,  die  ich  bin,  und  iber  das  noch 
darzu  bekome  ich  zeitung  das  der  5^« 
prinz  Wilbelmb  in  Bayren,  mein  neven, 
gestorben  ist  und  den  14.  passato  bey 
dennen  p.  p.  Theatinis  in  München  be- 
graben worden').  Es  ist  ein  engel  im 
himel.  Ich  versichere  ahnbey  dich  meiner 
gnaden  J.  Clemens. 

P.  S.  Der  könig  in  Poln  ist  detronirt 
worden  von  dennen  Polakhen,  welche  mich 
zum  könig  machen  wollten;  behiet  aber 
mich  gott  darvur. 

Dersdbe  an  densdben. 
Yalenciennes,  1708  Okt.  5. 

Lieber  alter  herr  von  Notthafft:  Es 
hat  mir  zu  gnedisten  gefallen  gereicht, 
dafs  du  so  fleissig  bist  gewesen  und  hast 
mich  in  abwesenheit  defs  grafen  von  S. 
Maurice  von  einem  und  anderen  berichtet, 
welcher  sonsten  auch  in  seinen  berichten 
nit  wohl  reglirt  ist,  wie  ich  es  wohl 
wünsche  und  verlange. 

Mir  ist  sonsten  recht  leid  für  dich,  dafs 
dafs  alter  auch  |  wie  ich  vernimme  |  dir 
dafs  gehör  will  angreiffen  und  von  dir  ab- 
weichen, es  werden  aber  noch  schon  mittel 
können  gefunden  werden,   dir  zu  helffen, 

S)  Vgl.  Goim,  Stammtafeln  Nr.  47,  welcher  den 
16.  Februar  als  Todestag  angiebl 


wan  es  dafs  alter  zulasset,  gedalt  mein 
lieber  alter  herr.  Ich  will  schon  auf  dich 
wass  aussinnen,  wie  ich  dich  kan  ein- 
stellen, wie  man  die  finckhen,  wan  sie 
blindt  sein,  einsperrt.  Ich  getraue  mir 
dannoch  noch  3  heyl.  sacramenta  dir  mit- 
zutheilen,  nemblichen,  der  ehe,  der  Ordi- 
nation und  der  letzten  oelung,  mit  welchen 
letztem  aber  ich  mir  und  dir  wünsche, 
dass  es  noch  100  iahr  mag  anstehen. 

Womit  versichere  dich,  dass  ich  dir 
iederzeit  mit  gnaden  stets  wol gewogen 
verbleibe.    Valenciennes  den  B.  oct.  1708. 

J.  Clemens. 

Dersdbe  an  densdben. 
Yalenciennes,  1710  Sept.  10. 

Meinen  gnädigen  gruefs  zuvor  lieber 
baron  von  Notthafft.  Wan  die  Brüsseler 
Zeitungen  wahr  seynd,  so  werden  die 
Alliirte  Aire  und  S.  Venant  zugleich  an- 
greifen und  bey  solcher  beschaffenheit 
eine  circumvallation  von  neun  französischen 
meilen  machen  müssen,  wordnrch  wir  viel- 
leicht die  gelegenheit  haben  werden,  we- 
nigstens dismahl  wider  den  feind  einen 
versuch  zu  thuen. 

Man  schreibt  aufs  Holland,  dafs  Milord 
Revers  dem  churfursten  zu  Hanover  im 
nahmen  der  königin  Anna  das  commando 
der  armde  in  Flandern  antragen  und,  wann 
es  dieser  churfürst  nicht  annehmen  will, 
solches  selbst  an  statt  des  duc  de  Marl- 
borough  führen  solle,  welcher  letztere  nach 
London  abgerufen  worden.  Man  glaubt, 
dafs  der  könig  in  Schweden  endlich  mit 
40  m.  Türken  und  vielen  Tartaren  von 
Bender  abgereist  sey.  Ich  verbleibe  dir 
mit  churf.  gnaden  wohlgewogen. 
Valenciennes  den  10.  sept  1710. 

J.  Clemens. 

Auf  die  Bedeutung  der  übrigen  Briefe 
(ca.  öO  Stück)  für  die  Oeschichte  des  spa- 
nischen Erbfolgekriegs  und  zwar  für  die 
Ereignisse  auf  dem  niederländischen  Kriegs- 
schauplatz^) werde  ich  bei  späterer  Ge- 
legenheit eingehen. 
Köln.  Dr.  Heinrich  Kelleter. 


4)  Vgl.  Ennen,  Joseph  Clemene  nnd  Noorden, 
Der  spanische  Brbfolgekrieg.  Die  im  Anhang  det 
Ennenschen  Werkes  abgedruckten  Aktenstftcke 
werden  dareh  diese  Korrespondenx  in  willkom* 
mener  Weise  ergftnst.  (^QOQJp 


Dmok  u.  VwUg  der  7f.  LintiUoh«»  Buohbandlimg  in  Trier. 


VofTSmteche  u.  RUmlteht  Zeit 

r«digl«rt  Ton 

Prof.  H«ttiiar  n.  Dr.  Lehn«r, 

Trl«r. 


Miittlalter  ond  Neuzvit 

redigiert  ron 

Archirar  Dr.  HanMn, 

KOIn. 


der 


Westdeutschen  Zeitschrift  für  Geschichte  und  Kunst, 

ngleif  h  Organ  der  historisch-antiquarisclieii  Vereine  cn  Birkenfeld,  Dfisseldorf,  Frank- 
furt a.  IL,   Karlsrnlie,  Mainz,  Mannkeim,  Mets,  Nenm,  Prfim,  Speyer,  Strassbnrg, 
Trier,  Worms,  sowie  des  antkropologiseben  Vereins  zn  Stuttgart. 

♦ 

September.  Jahrgang^  Xm,  Nr.  9.  1894. 

Dm  Korr««pondenxbl*tt  ersoheint  in  einer  Anfluge  ron  4000  BxempUren.    Inserate  k  S6  Pfg.  für  die 

geepalt«ne  Zelle  werden  Ton  der  Verlagshandlnng  nnd  allen  Inseraten-Bureaue  angenommen,  Beilagen 

aaeh  Uabereinknnfk.  —  Bie  Zeiteohrift  enobeint  Tierteljthrlicb,  dae  Korretpondenablatt  monatlieb.  — 

Abonnamentspreis  15  Mark  fOr  die  Zeiteobrift  mit  Korretpondenablatt,  für  letateree  allein  6  Mark. 

1^^  Beiträge  fOr  die  TorrOmisohe  nnd  rOmischo  Abteilang  sind  an  Dr.  Lehner  (Trier,  FroTlnsialmntenm), 
für  Mittelalter  nnd  Nenaeit  an  Dr.  Hansen  (KOln,  8tadtarohlT)  an  senden. 


ne. 


Neue  Funde. 

Hohenzoilern.  [Germanische  Ringburgon.] 

Die  „Höh.  V.-Ztg."  yeröffentlicht  in  einer 
Eeike  von  Artikeln  verschiedener  Verfasser 
neue  archäologische  Funde   auf  frühger- 
manischem    Gebiete.     Zunächst   eine  be- 
deutende Ringburg  bei  B euren  im  Donau- 
thale  oberhalb  Sigmaringen,  die  allerdings 
schon  lange  bekannt,  aber  nicht  beschrie- 
ben   war.      Ein    gewaltiges    Felsviereck 
springt  hier  von  Süden  her  zum  Donau- 
thal vor,   die  Wände  nach  Ost,  Nord  und 
West    erheben    sich    senkrecht    zu    fast 
schwindelnder  Höhe  aus  dem  Flusse.  Hier 
ist  ein  Erklimmen  unmöglich;  noch  heute 
liegen  zudem  an  geeigneten  Stellen  Haufen 
von  Blöcken  bereit,  die  nur  wenige  Schritt 
bis  zum  Bande  gerollt  zu  werden  brauch- 
ten.    Auf  der  Südseite  gegen  die  Hoch- 
ebene hin  ist  dieses  Viereck  durch  einen 
120  m  langen,  noch  stattlichen  Steinwall 
abgeschlossen,  eine  Linie,  die  von  verhält- 
nismässig wenig  Kriegern  verteidigt  werden 
konnte  und  eine  treffliche  Übersicht  über 
das  Vorgelände   bietet.   Interesse  gewäh- 
ren etwa  20—25  sorgfaltig  geschichteter 
Steinhügel,  die  sich  innerhalb  der  Burg 
befinden :  auf  dem  Boden  liegt  zuerst  eine 
Schicht  Geröll,  dann  mehrere  grosse  Blöcke, 
endlich  kleinere,   pyramidenförmig   aufge- 
baut.   Die  Untersuchung  zeigte  wohl  Spu- 
ren von  Feuer,  aber  weder  Scherben  noch 
Metallreste  noch  Knochen. 

Zahlreiche   Grabhügel    liegen    in   der 


Umgebung  zerstreut.  —  Etwa  12—14  km 
Donauabwärts,  in  der  Ecke,  wo  die  Schmeie 
bei  Dietfurt  mündet,  erfahren  wir  von  . 
einer  zweiten  bisher  unbekannten  altger- 
manischen  Befestigung.  Man  wählte  dies- 
mal einen  in  der  Thalsohle  rechts  des 
Flusses  freistehenden  Hügel,  dessen  Ost- 
und  Nordseite  ebenfalls  schroff,  aber  nur 
etwa  20 — 30  m  in  die  Donau  abstürzen. 
Um  die  zwei  anderen  Seiten  läuft  ein  aus 
Steinen  errichteter  Wall  von  etwa  IV«  m 
Höhe  und  5  m  unterer  Breite.  Er  nm- 
schliesst  ein  Viereck  von  beiläufig  80  zu 
65  m  Grösse.  Reste  eines  zweiten  Walles 
Hessen  sich  etwa  15  m  unterhalb  des  ersten 
erkennen.  Auch  auf  dieser  Volksburg 
fanden  sich  eine  Anzahl  Steinhügel  und 
eine  besonders  grosse  Steinanhäufung  in 
der  Südwestecke,  die  den  Eindruck  einer 
Warte  macht  —  Ein  gänzlich  neuer  Fund 
ist  der  einer  kleinen,  aber  interessant  be- 
festigten Burg  südöstlich  von  Sigmar  In- 
gen. Ein  kleiner  Hügel  an  dem  rechten 
Donauufer,  nicht  weit  von  der  bekannten 
römischen  Niederlassung,  gewährt  zwar 
treffliche  Ausschau,  entbehrt  dagegen  der 
natürlichen  Befestigung  und  wurde  darum 
mit  nicht  woniger  als  sieben  ringförmigen 
Wällen  und  Gräben  umzogen. 

Nicht  zum  Thale  der  Donau  gehören 
die  übrigens  ebenfalls  schon  bekannten 
Burgen  an  der  Lauchert  bei  Bingen  nnd 
amAndelsbach  beiOtterswang.  Letztere 
ist  noch  trefflich  erhalten  und  wird  von 


—    179    — 

zwei  200  m  langen  Wällen  umzogen.  An 
ihrem  Fasse  wurde  im  Sumpf  das  jetzt 
Karlsruher  römische  Feldzeichen  (fliegen- 
der Drache)  gefunden.  Neu  ist  die  Be- 
schreibung eines  etwa  V«  Stunde  thalab- 
wärts  angelegten  stark  befestigten  Vor- 
postens, des  „Burstels''.  Ein  jäh  von  der 
Thalsohle  aufsteigender  Hügel  von  20  m 
oberem  Dnrchmesser  wurde  nach  der  Hoch- 
fläche hin  durch  einen  riesigen  Graben  von 
6 — 8  m  Tiefe  abgetrennt  und  ausserdem 
noch  durch  Wall,  Bermen  u.  a.  vorzüglich 
befestigt. 

Da  zur  Zeit  für  die  Inventarisation  der 
Altertümer  in  HohenzoUern  grössere  Mit- 
tel zur  Verfügung  stehen,  kann  erwartet 
werden,  dass  wir  in  der  Lage  sind,   über 

I     noch  mehr  derartige  Funde  berichten  zu 
können. 
Bonn.  Dr.  F.  Knickenberg. 

117.  Ein  Mithraeum  In  Friedberg  I.  d.  W.  Bei 
Kanalarbciten  am  Ausgang  der  Gr.  Kloster- 
gassc,  ehe  sie  auf  die  Bahnhofstrasse  mün- 
det, stiess  man  Ende  Juni  d.  J.  auf  ein 
Mithrasrelief.  Es  gab  dies  dem  Gemeinde- 
rat von  Friedberg  sofort  die  Veranlassung 
zu  beschliessen,  dass  das  Gebiet,  soweit 
es  städtisch  ist,  in  der  vollen  Strassen- 
breite  einer  sorgföltigen  Durchforschung 
unterzogen  werden  solle,  weil  man  mit 
Recht  vermutete,  hier  noch  weitere  Spuren 
des  Mithraeums  finden  zu  können,  dessen 
Existenz  an  dieser  Stelle  schon  aus  fri'ihe- 
ren  Funden,  die  beim  Hausbau  an  der 
Südecke  der  Bahnhofstr.  und  Gr.  Kloster- 
gasse und  an  einer  anderen  Stelle  ge- 
macht wurden,  bekannt  war.  Die  Aus- 
grabungen wurden  nun  auch  unter  der 
Leitung  des  um  die  Sammlung  Fricdberger 
Altertümer  wohlverdienten  Stadtverordne- 
ten Falk  und  des  Stadtbaumeisters  Zörb 
unternommen*)  und  rechtfertigten  die  ge- 
hegten Erwartungen  in  vollem  Masse. 

Eine  abschliessende  Behandlung  des 
Fricdberger  Mithraeums  ist  zwar  jetzt  noch 
nicht  möglich,  weil  der  eine  kleinere  nörd- 
liche Teil  (Apsis)  auf  fiskalischem  Grund- 
stück liegend,  noch  nicht  genügend  imter- 
sucht  werden  konnte.     Femer  ist  es  not- 

1)  Dem  erateren  Herrn  verdanke  ich  die  ge- 
naueren Mitteilungen  ttber  die  Fundstellen  und 
Masse,  diesem  die  beigefügten  Skizzen. 


^    ISO    — 

wendig,  alle  Überlieferungen  über  die  in 
früherer  Zeit  an  dieser  Stelle  gemachten 
Funde  zu  sammeln  und  mit  den  jetzigen 
Funden  zu  kombinieren,  um  so  ein  voll- 
ständiges Bild  des  Mithraeums  zu  erhalten. 
Wir  behalten  uns  diese  Arbeit  für  si>äter 
vor  und  geben  heute  nur  einen  Bericht 
über  den  diesmaligen  Fund'). 


I.  Bauliche  Anlage  des  Mith- 
raeums. Wie  andere  Mithracen  ist  auch 
das   Friedberger  etwa   von  Norden    nach 


2)  Es  handelt  sich  um  Funde  aus  swei  ver- 
schiedenen Perioden  und  an  zwei  versch.  Stallen. 

1.  Beim  Fundamentgraben  do8  iririch^schen 
Mausos  im  Jahre  1849  (Ecke  der  Gr.  Klosterf^as^ie 
und  Bahnhofstrasse)  kamen  die  ersten  Spuren 
eines  Mithrasheiligtnms  zn  Tage;  über  diese  Kunde 
vergl.  Phil.  Dieffcnbach:  Über  den  Gott  Cauto- 
pates  u.  s.  w.  Archiv  für  hess.  Geschichte  VI,  243  ff. 

3.   Im   Herbst  1R81    fanden    in    dem    oben    er- 
wähnten fiskalischen  Grundstack  an  der  nordwestl. 
Ecke  des  Mithraeums  durch  6.  Dieffenbaoh  Nach- 
grabungen statt,  Über  die  in  Dieffenbachs  Katalog 
sich  folgende  swei  Fundnotieen  finden;    1.  Stück 
einer    Mithrasdarstellnng     aus    weissem    Marmor 
(cf.  Wolf,   Korrespondenzblatt  des  Gesamt  vereine 
der  deutsch.  Geschichts-  und  Altertums  vereine  1881 
Nr.  11  und  18    und  dazu    ibid.  Nr.  9).      2.  Bruch- 
HtUck  eines  Gefässcs  aus  blass  gelbbraunem  Thon 
mit  weisser  teilweiscr  Überfärbnng.      Randdnrch- 
messer  38,6  cm,  Boden  31,6  cm,  Höhe  7,7  cm.   Auf 
der  oberen  Fläche    des  Kandes   liegt    ein  grosser 
Teil    einer    Schlange,    vor    derselben     ein    hoher 
Gegenstand  (was    derselbe  vorstellt,   ist  mir  noch 
unbekannt).      Dann   erkennt  man  noch,   daso    auf 
dem  Rande  der  Schüssel  ein  anderer  Gegenstand 
sich  befunden  hat.      Auf  der  inneren  Seitenwand 
scheint  mir  ein  Hase    auf   den  hellbraunen  Thon 
gemalt   eu  sein       Bei  Einsicht  des  Stückes  ergab 
sich  folgendes:  Der  hohe  Gegenstand  ist  ein  2  cm 
hoher,  die  Form   des  spitzen  Endes   einer  Hasel- 
nuss  zeigender  Ansatz  auf  dem  Rande  der  Schale, 


—    181    — 

Süden  orientiert.  Eine  Abschlussmauer 
(F)  wurde  nur  auf  der  Westseite  in  der 
Stärke  von  56  cm  über  dem  Podium,  in 
der  Fundamentierung  von  65  cm  konsta- 
tiert; der  verwendete  Stein  ist  Quandt 
aus  dem  Taunus.  Ihre  Länge  konnte  nur 
auf  4,50  m  festgestellt  werden,  reicht  aber, 
wie  beobachtet  wurde,  in  das  fiskalische 
Grundstück  hinein,  wo,  wie  oben  bemerkt, 
der  nördliche  Abschluss  des  ganzen  Hei- 
ligtums gesucht  werden  muss;  wie  weit, 
ist  noch  unbekannt. 

Der  Innenraum  des  Heiligtums  besteht 
auch  hier  aus  einem  vertieften  Mittel- 
raum (N)  und  zwei  Seitenpodien  (P).  Der 
Boden  war  mit  einer  Sandschicht  bedeckt 
und  festgestampft,  ohne  Plattenbelag ;  nur 
hinter  den  mit  G  bezeichneten  Fimdament- 
steinen  für  Votivaltare  sind  Spuren  eines 
rohen  Plattenbelags  zu  Tage  gekommen; 
Sicherheit  wird  hier  erst  eine  weitere 
Ausgrabung  geben.  Spuren  von  Mauern 
an  der  Innenseite  der  Podien,  wie  bei  dem 
Ileddemheimer  Mithraeum*)  und  sonst, 
wurden  nicht  gefunden.  Eben  deshalb 
waren  auch  die  Abmessungen  schwierig, 
weil  der  weiche  Boden  bei  der  offenbaren 
Zerstörung  des  Heiligtums  vielfach  nach- 
gegeben hatte.  Die  Masse  sind  unter 
diesem  Vorbehalt  ca.  1,50  für  die  Podien, 
ca.  1,90  für  den  vertieften  Mittebaum,  so 
dass  also  die  Breite  des  Mithraeums  im 
Lichten  4,90  m  betrug.  Der  Boden  stieg 
nach  der  Nordseitc  d.  h.  nach  dem  Bilde  hin 
allmählich  an.  Noch  muss  bemerkt  werden, 
dass  das  westliche  Podium,  wie  es  schien, 
nicht  so  weit  nach  Norden  reichte,  wie 
das  östliche,  sondern  dass  hier  eine  Nische 
war,  wie  in  Heddemheim;  dieser  Punkt 
ist  darum  nicht  ganz  sicher,  weil  gerade 
hier  an  der  Stelle  (B)  eine  Reihe  von 
Fundstücken   zu  Tage   gefördert  wurden. 


auf  dessen  anderer  Seite  ebenfaUs  eine  Schlange 
liegt.     Von  dem  Hasen  ist  nichts  au  sehen. 

Der  in  der  obigen  Abhandlung  von  Wolf  be- 
handelte Torso  des  StiertOters  stammt  sicher  aus 
dem  jetsigen  Mithraeum  nicht,  lässt  also  auf  das 
Vorhandensein  noch  eines  zweiten  derartigen 
Heiligtums  schliessen. 

3)  Wolff,  Das  dritte  Heddernheimer  Mithraeum, 
West.  Zeitschr.  Xin,  I,  49  flf.,  ebenso  in  Ober- 
Florstadt  (Adamy,  Korrespondenabl.  des  Oesamt- 
vereins  1888  Kr.  10). 


—     182     — 

was  die  Beobachtung  des  Bodens  erschwerte, 
und,  wie  schon  obeo  bemerkt,  eine  innere 
Podienmauer,  die  den  sicheren  Anhalt  ge- 
währt hätte,  fehlte.  Von  dem  Wandver- 
putz fanden  sich  Stücke  mit  weisser  und 
roter  Farbe  vor.  Über  Strassen,  die  an 
dem  Mithraeum  vorbeigeführt  haben,  ist 
nichts  bekannt^). 

II.  Fund  stücke.  Der  erste  Gegen- 
stand, der  zu  Tage  gefördert  wurde  und 
die  Veranlassung  zu  weiteren  Nachforschun- 
gen gab,  war  das  grosse  Relief  des  Stier- 
töters  und  zwar  die  untere  Platte,  in 
drei  Stücke  zerbrochen.  Sie  zeigt  den 
grössten  Teil  der  bekannten  Darstellung, 
während  die  obere  Platte  mit  dem 
Kopfe  des  Stiertöters  und  vielleicht  den 
Darstellungen  der  Sternbilder  des  Tier- 
kreises bis  jetzt  noch  nicht  gefunden  wurde ; 
vielleicht  liegt  sie  hinter  den  mit  G 
bezeichneten  Fundamentsteinen  in  der  noch 
nicht  genügend  untersuchten  Apsis  des 
Heiligtums.  Die  Platte  besteht  aus  Naum- 
burger *)  Sandstein  (mehr  Conglomerat  und 
sehr  stark  mit  grossen  Quarzstücken  durch- 
setzt) ;  die  Erhaltung  ist,  wie  bei  dem  ge- 
ringwertigen Material  natürlich,  schlecht: 
der  Stein  ist  stark  verwittert,  verbröckelt 
und  manches  nur  undeutlich  zu  erkennen. 
Die  Masse  sind  folgende:  Breite  1,87 '/i  m, 
Höhe  1,15  m,  der  Rand  rechts  und  links 
misst  in  seiner  Höhe  29  Vs  cm  und  hat  in 
seiner  ganzen  Länge  in  der  Mitte  Rinnen 
von  2—3  cm  Tiefe ;  auf  der  unteren  Seite, 
der  Standfläche,  ist  in  der  hinteren  Hälfte 
der  Platte  ein  5  cm  starker  Ansatz  stehen 
geblieben  (Vorrichtungen  zur  Befestigung 
des  Bildes  in  der  Wand).  Die  Darstellung 
zeigt  den  Stiertöter  in  der  bekannten 
Situation:  das  Haupt  des  Stieres,  der  im 
Begriff  ist  zusammen  zu  brechen,  ist  stark 
zurückgebogen  durch  die  Linke  des  Stier- 
töters, der  dem  Tiere  in  die  Nüstern  greift; 
der  nach  oben  gebogene  Hals  bildet  eine 
parallele  Linie  zu  der  Randleiste.    So  zeigt 

4)  Es  mttsste  denn  sein,  dass  eine  rOmische 
StragBc,  die  schon  frUher  von  Falk  und  auch  jetat 
wieder  von  Kofler  im  Osten  der  Stadt  in  der  Rich- 
tung auf  den  Schwalheimer  Sauerbrunnen  siehend 
gefunden  wurde,  nach  dem  Mithraeum  führte.  Wei- 
tere Nachforschungen,  die  eben  angestellt  werden, 
werden  dies  sicherstellen. 

5)  Bei  Kaichen  unweit  Friedberg. 


oogle 


dieses  Bild  eine  etwas  fortgeschrittenere 
Situation  als  das  Heddemheimer  Relief, 
auf  dem  der  Stier  noch  im  Sprunge  er- 
scheint. Links  und  rechts  sind  die  beiden 
Dadophoren  besonders  stark  verwittert; 
links  (vom  Beschauer)  der  mit  gesenkter 
Fackel  und,  wie  es  scheint,  gebückter  Hal- 
tung, rechts  der  mit  der  erhobenen  Fackel; 
unten  am  Rande  des  Bildes  ist  die  Schlange 
in  ihrem  hinteren  Teile  zu  erkennen,  ebenso 
wie  der  Skorpion  an  den  Hoden  des  Tieres 
und  ein  kleines  HUndchen,  das  nach  dem 
Blute  des  getroffenen  Stieres  leckt.  Ob 
mit  der  Schlange  noch  andere  Darstellun- 
gen vereinigt  waren,  lässt  sich  bei  der 
starken  Zerstörung  des  Steines  gerade  an 
dieser  Stelle  nicht  mehr  erkennen.  Links 
oben  befindet  sich  ein  Medaillonbild,  mit 
dem  Profil  nach  dem  Stiertöter  gewendet, 
wohl  Helios,  obwohl  von  einer  Strahlen- 
krone nichts  mehr  zu  erkennen  ist. 

Die  Gestalt  des  Stiertöters  mit  dem 
langwallenden  Mantel  ist  nicht  ohne  Ge- 
schick gearbeitet.  Sein  Oberkörper  war 
vielleicht  doppelt  bekleidet  mit  einem 
leichten  Untergewand  und  einer  Art  Kol- 
ler, das  auf  der  rechten  Hüfte  noch  stär- 
kere Falten  zeigt.  Koller  und  Unterge- 
wand werden  durch  einen  Gürtel  zusam- 
mengehalten. Auch  die  Beine  zeigen  ein 
faltiges  Beinkleid.  Der  hochgehobene 
Schweif  des  Stieres  hat  auch  hier  die  drei 
Ähren. 

Wir  führen  nun  zunächst  diejenigen 
Fundßtücke  an,  die  offenbar  und  zweifel- 
los zu  dem  Mithraskult  in  bestimmten  Be- 
ziehungen standen.  Auf  den  mit  Nr.  3  be- 
zeichneten Fundamentsteinen  festgerostet 
lag  der  obere  Teil  eines  grossen  Opfer- 
messers, während  sich  die  anderen  Stücke 
erst  in  einer  Entfernung  von  1  m  etwa 
nach  Osten  zerstreut  fanden.  Es  sind  im 
ganzen  5  Stücke,  die  insgesamt  eine  Länge 
von  38  cm  haben.  Ferner  fand  sich  auf 
der  mit  B  bezeichneten  Fundstelle  der 
Rest  einer  grossen  Opferschale  von  ca. 
40  cm  Durchmesser  und  mit  einem,  aussen 
gemessen  8  cm,  innen  5  cm  hohen  oben 
mit  einer  gewundenen  Schlange  verzierten 
Rande;  auch  der  Boden  zeigt  einen  vor- 
stehenden Rand.  Das  Material  ist  hell- 
gelb-brauner Thon  und  zeigt  Spuren  von  Be- 


-    184    - 

malung  ^).  Auf  der  in  dem  Grundriss  mit 
D  bezeichneten  Stelle  fand  sich  der  untere 
Teil  —  halbe  Figur  —  des  einen  Dado- 
phoren und  zwar,  wie  aus  der  rechten 
Hand  mit  dem  darin  ruhenden  Fackelende 
hervorgeht,  desjenigen,  der  die  gehobene 
Fackel  trug.  Die  Figur,  Relief  mit  erha- 
benem Rande,  der  als  Pilaster  behandelt 
ist  und  unten  mit  einer  Basis  versehen 
war,  ist  gut  gearbeitet  und  aus  Jura-Oolith 
(Muschelkalk)  hergestellt.  Es  ist  also 
offenbar  importierte  Ware.  Die  Stellung 
der  ganz  bekleideten  Figur  ist  die  gewöhn- 
liche mit  übergeschlagenem  rechten  Beio. 
Die  Rückseite  ist  nicht  glatt,  sondern  zeigt 
in  der  Mitte  und  zwar  17^2  cm  vom  un- 
teren Rande  beginnend  eine  10  cm  breite 
Leiste  nach  oben  ziehend  aus  der  Platte 
herausgearbeitet  Das  Fragment  ist  28  Vt  cm 
hoch  und  28  cm  breit  ^. 


6>  Dass  diesoB  Fragment  mit  dem  oben  (Sp.  180) 
aus  der  Dieffonbach^Achen  Sammlnag  erwähnten 
KU  einer  Schale  snBammengehört,  ist  nichtzweifel- 
haft. Material,  Masse  und  sonstige  Ausstattunff 
stimmen,  ja  auch  die  Fundstellen  liegen  ganz 
nahe  bei  einander.  Wir  bemerken  noch,  dass  auf 
dem  Friedberger  Stack  der  grössere  Teil  des 
Kopfes  mit  den  tief  eingebohrten  Angen  und  dem 
stark  eingerissenen  geschlossenen  Bachen  der 
Schlange  gut  au  sehen  ist. 

7)  Aus  den  früheren  Funden  aus  dem  Jahre 
1849  sind  in  Darmstadt  im  Museum  an  Dadopho- 
ren 1.  ein  Paar  sich  entsprechender  kleinerer  Fi- 
guren aus  Sandstein,  der  eine  vollständig  mit  der 
bekannten  Inschrift  deo  nwieto  ititkrae  (knUafoti, 
der  andere  fragmentarisch  mit  fehlendem  Posta- 
ment und  Inschrift.  2.  Zwei  Fragmente  aus  Jnra- 
Oolith.  Der  eine  mit  der  gesenkten  Fackel  ohne 
Kopf  und  sonst  ira  oberen  Teile  und  an  den  Sei- 
ton beschädigt.  Der  andere,  ein  kleineres  StQck, 
der  obere  Teil  der  Figur  ohne  Kopf  mit  erhalte- 
nem linken  Arm  (rechte  Schulter  und  Arm  fehlen) 
mit  dem  in  die  Höhe  gehenden  Fackelschaft.  Dies 
letstere  Stück  passt  auf  das  jetst  in  Friedberg 
gefundene  oben  beschriebene  Stück.  Der  Dado- 
phore  hat  also  —  was  auch  sonst  vorkommt  — 
Bwei  Fackeln  gehalten.  Bei  dem  anderen  mit 
der  gesenkten  Fackel  lässt  sich  die  doppelte 
Fackel  infolge  der  Beschädigung  nicht  mehr  nach- 
weisen. So  haben  wir  also,  da  diese  beiden  Frag- 
mente Kusammengehören,  noch  ein  Paar  von 
Dadophoren,  so  dass  im  gansen  in  dem  Heiligtum 
dreimal  die  Paare  sich  wiederholten,  1.  auf  dem 
grossen  Relief,  2.  die  oben  erwähnten  kleine- 
ren Figuren  aus  Sandstein  mit  Inschrift,  3.  die 
grösseren  Figuren  aus  Jura-OoUth.  Auch  in  dem 
Heddemheimer  Mithraeum  fanden  sich  mehrers 
Darstellungen  der  Dadonl^oren, 
Digitized  by ' 


Lonl^oren. 

/Google 


—    185    — 

Auf  der  mit  E  bezeichneten  Fundstelle 
kamen  mehrere  Lämpchen  und  Reste  eines 
rOm.  Glases  zu  Tage;  ausserdem  wurden 
in  dem  mittleren  vertieften  Raum  N  an 
verschiedenen  Stellen  Knochen  von  Geflügel, 
auch  Eberzähne  gefunden.  Hier  erwähne 
ich  noch  verschiedene  andere  Gefusse  teils 
von  roher  Arbeit,  teils  aus  ganz  feiner 
terra  sigillata;  unter  den  letzteren  ein 
Fragment  (tassenartig)  mit  Stempel  SE- 
CVNDIN  F. 

Den  wohl  wichtigsten  Bestandteil  des 
ganzen  Fundes  bilden  die  Inschrift- 
steine, sämtlich  aus  dem  oben  erwähnten 
Naumburger  Stein.  Zunächst  kam  auf  der 
Fundstelle  A,  wo  die  verschiedenen  Teile 
des  Mithrasbildes  lagen,  die  obere  Hälfte 
eines  Steines  zu  Tage  von  im  ganzen  34  cm 
Hohe ;  an  den  vier  Ecken  tragen  Pilaster, 
deren  Schäfte  aber  nur  auf  der  Vorder- 
seite völlig  ausgebildet  sind,  eine  Deck- 
platte, die  auf  der  Vorderseite  als  In- 
schriftfläche benutzt  ist  und  die  Höhe  von 
18 '/s  cm,  die  Breite  von  54  cm  hat.  Auf 
der  unteren  Seite  zeigt  der  Stein  ein  Dübel- 
loch von  10  zu  23  cm,  was  der  Erhöhung 
auf  der  unteren  Hälfte  des  Steines,  die  nicht 
gefunden  wurde,  entsprochen  haben  muss. 
Die  Fläche  zwischen  den  Pilastem  ist  sehr 
roh  in  der  Arbeit  gehalten,  woraus  wohl 
geschlossen  werden  darf,  dass  hier  ein 
Relief  eingelassen  war,  auf  das  die  folgende 
Inschrift,  die  sich  auf  dem  Architrav  be- 
findet, Bezug  hatte.  Die  Inschrift;  besteht 
aus  drei  Zeilen,  von  denen  die  untere  sehr 
zerstört  ist  und  an  einer  Stelle  nicht  mit 
Sicherheit  gelesen  werden  kann ;  auch  die 
zweite  Zeile  zeigt  am  Anfang,  wo  die 
ganze  Ecke  abgebrochen  war,  eine  Lücke ; 
wir  geben  nur,  was  sicher  steht: 

d  e  a  b  v  s  q_vd  r  v  b  i  s 
m//h  fanivspervin 

C//I/////--////POSVIT 

Der  dritte  Buchstabe  der  zweiten  Zeile 
wurde  für  P  gelesen  und  als  Name  des 
Weihenden  M,  Campamus  Pervvncus  ver- 
mutet. So  sicher  die  Ergänzung  in  der 
dritten  Zeile  ist  (Peroincua  ist  der  Ver- 
fertiger des  Vilbeler  Mosaiks),  so  unsicher 
scheint  mir  die  in  der  zweiten  Zeile.  Ein- 


—    186    — 

mal  ist  die  Form  des  schiefgestellten  m 
neben  dem  sicheren  Anfangs  M  auffallend, 
und  dann  ist  die  Lesung  des  P  nicht  sicher ; 
hier  sitzt  zwischen  dem  Längsstrich  und 
dem  Haken  ein  Quarzsteinchen,  und  was 
man  als  Haken  angesehen  hat  und  ansehen 
konnte,  kann  auch  ein  Ausbruch  im  Steine 
sein;  auch  bei  anderen  der  gefundenen 
Steine,  musste  mit  dieser  Thatsache,  die 
mit  der  geringen  Güte  des  Materials  zu- 
sammenhängt, gerechnet  werden.  Es  mag 
gestattet  sein,  eine  Vermutung  zu  äussern : 
M.  Maianius  Perotncus ').  Auf  der  unteren 
Zeile  sind  die  Buchstaben  nur  in  der  obe- 
ren Hälfte  erhalten  und  nur  Anfang  und 
Ende  sicher  zu  lesen.  In  der  Mitte  sind 
nur  die  Reste  eines  V  und  0  sicher.  Ver- 
mutet wurde:  IN  SVO  •).  Welche  Beziehung 
der  Stein  zum  Mithraeum  hatte,  ist  nicht 
klar;  möglich  und  zunächst  am  wahr- 
scheinlichsten ist,  dass  er  keine  Beziehung 
dazu  hatte  und  bei  einer  gewaltsamen  Zer- 
störung, die  zweifellos  vorliegt,  von  der 
benachbarten  Strasse,  die,  wenn  auch  jetzt 
noch  nicht  nachgewiesen,  doch  zweifellos 
dagewesen  sein  muss,  hier  hereingeworfen 
wurde.  Unter  dem  Stein  der  Kreuzweg- 
gottheiten lag  ein  grösserer  Votivstein, 
beim  Sturz  in  zwei  Stücke  zerbrochen,  der 
in  das  Heiligtum  gehörte.  Der  ganze  Stein 
misst  in  der  Höhe  83  cm,  die  Inschrift- 
fläche zeigt  40  zu  35^/2  cm.  Die  Inschrift 
ist  gut  gehauen  und  zeigt  folgenden  Wort- 
laut: 


8)  Der  Oentilname  IfaianiuB  ist  im  corpus 
inscr.  lat.  mehrfach  beseagt,  so  VI,  21860,  X,  8263 
und  X,  G558,  wozu  vergl.  Forcellini  onom.  IV  2HI 
unter  Maiania.  Auf  republ.  Münzen  aus  den  Jah- 
550 — 60»)  d.  St.  kommt  ein  magistrtUtu  miunetarins 
C.  MLVl(VS)  vor  CIL.  1.  Aufl.  287  dasu  Mommsen 
(tosch.  des  rOm.  Mttnxwesens  82  (S.  515). 

Der  Beiname  Fervincus  ist  ebenfalls  ausser 
auf  dem  Yilbeler  Mosaik  (im  Museum  zu  Darm- 
stadt) an  folgenden  Stellen  aberliefert:  Brambach 
CIRh.  aus  Trier  (826)  in  der  verstammelten  Form 
VINCO,  vgl.  übrigens  Uettner,  Steindenkmftler 
Nr.  498;  aus  Worms  (900)  Q.  Vindillius  Pervincus 
1  aus  Mainz  (1021)  ebenfalls  verstümmelt  ERVINC 
und  ebendaher  (1088)  L.  Sextius  Pervincus.  Als 
TOpferstempel  findet  er  sich  von  der  Saalburg  als 
PITBVINC    (Nass.   Annalen  XIH,  852)    und    von 

Friedberg  fragmentarisch  PIIR (ib.  XIV.  289, 

72),  wobei  wir  noch  ein  Citat  finden  Orelli  I,  127 
aus  Äugst  PURVINIF. 


9)  Vielleicht  ex]i;o[/o  ?    H.  L. 

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-    187    — 

SOLI 
I  N  V  I  C  T  O 

I  M  P 
C   P    A   V   L   I 
N  I  V  S   I  V  S 
I  V  S  »  Co  S^") 

Auf  der  rechten  Seite  des  Steines 
(v.  Beschauer)  ist  ein  Messer  und  Beil  ein- 
gehauen, die  andere  Seite  ist  frei. 

Als  man  von  dieser  Fundstelle  A  im 
Grundriss  hei  der  Grahung  weiter  nach 
Norden  kam,  wurde  eine  ausserordentlich 
interessante  Thatsache  konstatiert,  man 
stiess  auf  die  mit  G  bezeichnete  Stelle  und 
fand  hier  die  Fundamentsteine  1.  2.  3. 
Der  Stein  1  lag  ca.  20  cm  höher  und 
zeigte,  als  er  gehoben  wurde,  eine  beson- 
dere Steinfundamentierung,  in  dieser  lag 
in  Scherben  ein  silbernes,  innen  vergoldetes 
Schälchen  von  ca.  6  cm  Durchmesser  mit 
zwei  Münzen,  von  denen  die  eine  während 
der  Arbeiten  verloren  ging;  die  andere 
zeigt  die  Faustina  II.  Auf  Stein  2,  der 
in  seinen  Grössenverhältnissen  dem  Steine  1 
entspricht,  fand  man  nur  etwas  verrückt 
und  in  dem  oberen  Drittel  gebrochen,  aber 
noch  aufrechtstehend,  einen  zweiten  Stein 
desselben  Dedikators  fast  in  denselben 
Grössenverhältnissen ,  die  Inschriftfiäche 
ist  etwa  1  cm  breiter  und  4 — 5  cm  höher. 
Der  Charakter  der  Inschrift  ist  wie  oben. 
Sie  lautet: 

V   I    R   T   V  T   I 

I    N    V    I    C    T   I 

I    M    P 


P  A  V  L I N  1 VS 
I  V  S  T  V  S   » 
COS 

Auf  den  beiden  Seitenflächen  sind  noch 
Darstellungen:  links,  in  Relief  herausge- 
arbeitet, ein  eigentümliches  Instrument, 
durch  den  Stein  in  der  Länge  der  In- 
schriftfläche gehend,  einem  Bootshaken 
ähnlich,  wie  ihn  die  Schiffer  gebrauchen, 
rechts  ganz  flach  nur  eingehauen  eine 
Opferschale  mit  Stil  und  darunter  eine 
Kanne. 

Der  Stein  3  lag  nicht  direkt  an  Stein  2, 

10)  Der  AnfangsbnchBtabe  der  letsten  Zeile  ist 
ein  I  statt  T. 


—      188     — 

sondern  etwa  20  cm  davon  entfernt;  der 
Zwischenraum  war  mit  Erde  ausgefüllt; 
unter  diesem  Stein  lag  eine  Münze  von 
Marc  Aurel,  worüber  weiter  unten.  Dass 
auf  dem  einen  der  beiden  leeren  Posta- 
mente der  andere  Stein  des  Paulinius  ge- 
standen hat,  ist  wohl  zweifellos;  aber 
welcher  Stein  auf  dem  dritten  gestanden 
haben  mag,  ist  nicht  mehr  festzustellen. 
Die  beiden  Steine  des  Paulinius  sind  dem 
Mithras  geweiht,  der  hier  als  imperator 
intictus  bezeichnet  wird.  Der  Dedikator 
ist  ein  beneficiariwt  considaris,  ein  von  den 
gewöhnlichen  Diensten  befreiter  gemeiner 
Soldat  ^^).  Es  ist  wohl  oonstdaris  nicht  conr 
sidis  aufzulösen,  weil  er  diese  Vergünstigung 
dem  in  dem  Range  eines  Konsularen  stehen- 
den Statthalter  Obergermaniens,  nicht  aber 
einem  Konsul  in  Rom  verdankte. 

Auf  der  im  Situationsplan  mit  C  be- 
zeichneten Stelle  fand  sich  ein  kleiner 
Votivaltar  von  im  Ganzen  35  cm  Höbe, 
Inschriftfläche  17  zu  18  cm.  Über  der 
Inschriftfläche  liegt  ein  19»/»  cm  breiter 
Architrav,  der  in  seinem  ornamentalen 
Schmuck  den  Charakter  von  Holzarchi- 
tektur zeigt.  Die  Inschrift  ist  schlecht 
gehauen  und  zeigt  folgenden  Wortlaut: 

M     A    T    R   o    N 

I  s 

C  •  IVL-  CRESCE 

N  I  S   P  R  O  • 

P  ESPECTO 

V  ö  L  L  M 

Für  Cresc$ni8  ist  wohl  Crescens  zu 
lesen.  Auch  die  Beziehung  dieses  Stei- 
nes zu  dem  Mithrasheiligtum  ist  nicht 
klar.  Matron^nsteine  werden  bekanntlich 
in  Untergermanien  häufig,  in  Obergerma- 
nien seltener  gefunden ;  ob  er  im  Heiligtum 
gestanden,  oder,  wie  oben  für  den  Stein 
der  Kreuzweggottheiten  vermutet  wurde, 
bei  der  Zerstörung  hereingeriet,  muss  vor- 
läufig unentschieden  bleiben.  Hier  mag 
noch  der  obere  grössere  Teil  eines  kleinen 
Altärchens  ohne  Inschrift  erwähnt  werden, 
das  Spuren  von  Bemalung  mit  weisser  und 
roter  Farbe  zeigt.  Es  wurde  auch  inner- 
halb des  Mithräums  gefunden. 

Auf  der  mit  B  bezeichneten  FundsteUe 


11)  Vgl.  Pftuly,  Bealen^ycl.  II.  Aufl.  I,  2,  2316 

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—    189    — 

kamen  noch  zwei  Skulpturen  zu  Tage,  aus 
demselben  Material  gearbeitet  wie  die  an- 
deren Fundstücke  1.  der  ganze  Kopf  und 
Hals  einer  jugendlichen  männlichen  Figur 
mit  nach  vom  gestrichenem,  in  konventio- 
nelle Löckchen  gelegtem  Haar;  vom  Kinn 
bis  zum  Scheitel  gemessen  14  cm,  von  Ohr 
zu  Ohr  11  ^/s  cm.  Die  Augen  sind  tief 
gebohrt,  der  ^opf  zeigt  eine  Neigung  nach 
links,  2.  die  vordere  und  untere  Gesichts- 
hälfte (bis  zu  den  Augen)  einer  anschei- 
nend ebenfalls  männlichen  Figur.  Der 
Mund  zeigt  einen  stupiden  Ausdruck,  so 
dass  man  geneigt  ist  an  eine  Karrikatur 
zu  denken.  Die  Breite  von  Ohr  zu  Ohr 
gemessen  beträgt  10  cm. 

Münzen.  Böm.  Münzen  wurden  im 
Ganzen  4  gefunden,  von  denen  eine,  wie 
oben  erwähnt,  während  der  Ausgrabungs- 
arbeiten verloren  gegangen  ist.  Die  Fund- 
art zweier  Münzen  ist  oben  bereits  kurz 
angedeutet:  1.  Unter  Stein  1  (G  auf  dem 
Plan)  lag  in  der  Steinfundamentierung  in 
einem  silb.  Schälchen  ein  Mittelerz  der 
Faustina  II  mit  jener  verlorenen  Münze. 
2.  Unter  Stein  3  lag  die  Münze  des  M. 
Aurel.  3.  Ein  Grosserz  der  Faustina  II 
lag  noch  an  der  im  Plane  mit  M  bezeich- 
neten Stelle.  Die  Fundart  der  unter  1 
und  2  gefundenen  Münzen  ist  einzig  und 
hochbedeutend,  und  es  imterliegt  wohl 
keinem  Zweifel,  dass  wir  es  hier  mit  einer 
Grundsteinlegung  zu  thun  haben,  d.  h. 
dass  die  Münzen  in  direktem  Bezug  stehen 
zur  Gründling  des  Heiligtums.  Die  einzige 
auf  das  Jahr  datierbare  Münze  ist  die  des 
Marc  Aurel,  sie  gehört  in  sein  letztes 
Lebensjahr,  das  Jahr  180  p.  Ch.  Es 
dürfte  wohl  nicht  zu  gewagt  sein  anzuneh- 
men, dass  dieses  Jahr  auch  das  Grim- 
dungsjahr  des  Mithrashoiligtums  war.  Es 
folgt  nun  noch  die  genaue  Lesung  und 
Beschreibung  der  Münzen,  die  Herr  Dr. 
Quilling  in  Frankfurt  so  liebenswürdig  war 
uns  zu  geben.  Iliefür  sei  ihm  auch  an 
dieser  Stelle  freundlich  gedankt. 

1.  M.  Aurelius.  M.  AVREL.  ANTO- 
NINVS  AVG.  TR.  P.  XXXIIII.  Kopf  des 
Kaisers  in  Lorbeerkranz  nacli  rechts.  E. 
VIRTVS  AVG.  IMP.  X.  COS.  IH.  P.  P. 
S.  C.  Virtus  mit  Lanze  und  Schwert  nach 
rechts  sitzend.    Gross-Bronze.    Jahr  180 


—    190    — 

n.  Ohr.  Cohen,  m^dailles  imperiales  I. 
Aufl.  IL  568.  803,  IL  Aufl.  HL  100.  1004. 

Faustina.  FAVSTINA  AVGVSTA. 
Büste  der  Kaiserin  nach  rechts.  E.  AV- 
GVSTI  PII  FIL.  S.  C.  Weibl.  Figur  mit 
Schale  und  Füllhorn  nach  links  stehend. 
G.  B.  Cohen  IL  592.  125,  IL  Aufl.  HL 
137.  16. 

3.  Faustina  IL  Dieselbe  Münze  in 
Mittel-Bronze.  Cohen  ibid.  126.  resp.  17. 
Friedberg  i.  H.  Gold  mann. 

Miscellanea. 

Zur  RitterwDrde.  In  Deutschland  war  118. 
der  Ritterstand  ^),  mit  Ausnahme  der  we- 
nigen zu  erwähnenden  Fälle,  nicht  (wie 
bei  den  Römern)  erblich  und  bedeutete 
nichts  anderes,  als  eine  persönliche  Aus- 
zeichnung für  Tapferkeit,  welche  wohl 
nicht  vor  dem  11.  Jahrhundert  in  den 
Urkunden  nachweisbar  sein  dürfte:  es  ist 
daher  bedeutungslos,  wenn  Kaiser  Otto  I 
einmal  im  Codex  Anhaltinus  Karl  den 
Grossen  als  mües  bezeichnet.  Leider  ist 
dieses  Wort  später  sehr  zweideutig  und 
wird  auch  eben  so  oft  für  den  berittenen 
Vasallen  gebraucht. 

Im  Heeresgesetz  Kaiser  Friedrichs  I 
(Dr.  E.  Weiss,  das  Heeres-Strafnclit  I,  43) 
für  den  ersten  Krieg  gegen  Mailand  im 
Jahre  1158  erlassen,  heisst  es  Art.  1: 
Kriegsgoschrei  bei  entstandenem  Streite 
wurde  an  dem  Ritter  mit  dem  Ausstossen 
aus  dem  Heere  und  Verlust  seiner  Rüstung, 
an  dem  Knechte*)  mit  Haut  und  Haaren, 
Brandmarkung  an  der  Kinnlade  bestraft; 
doch  konnte  ihn  sein  Herr  samt  seiner 
Rüstung  (Schwert,  Schild  und  Beil,  vergl. 
gesta  Friederici  imp.  II,  Cap.  12)  auslösen ; 
Art.  19  sagt:  Schmähungen  zwischen  Rit- 
tern mussten  mit  Geldbusse  von  10  Pfund 
der  gangbaren  Münze  gesühnt  werden,  falls 

1)  lu  der  ZeiUohrift  fOr  dl«  gesamte  Staats- 
wissenBchsft,  1893,  8.  667  ff.  Jx%h9  ich  Aber  den 
Reiterdienst  nach  Hafenzahl  und  das  nOtige  Ge- 
folge „der  Ritter''  mich  geftnssert.  Dass  auch 
Fttreten  (wie  s.  B.  Meklenbnrg  1280  nnd  1882) 
den  Rittertitel  führten  und  andererseits  Grafen 
(wie  B.  B.  Hallermnnd  1286)  hinter  gewöhnlichen 
Rittern  qSls  Knappen**  stehen,  habe  ich  schon 
früher  in  meinen  Beitrftgen  sur  Rechtsgeschichte 
nachgewiesen. 

2)  Es  sind  Reisige  von  niederer  Herkunft  hier 
gemeint. 


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Googl( 


—    191    — 

der  Bcßcliuldiglo  sich  nicht  durch  Eid 
reinigen  wollte. 

Die  Strafe  des  Art.  1  scheint  dem  Ver- 
lust der  Ritterwürde  gleichzukommen,  denn 
das  Rüstzeug  war  sehr  teuer,  so  z.  B. 
überweist  der  Fürst  1329  im  Mecklenb. 
Urkb.  Nr.  5023  sein  Streisross  (dextrarium), 
welches  100  Mark  Silber  wert  ist,  an 
Kloster  Dobbran.  Hundert  Mark  waren 
aber  =  2000  Schilling  und  „360"  der 
letzteren  erlegte  man  —  etwa  hundert  Jahre 
früher  —  nach  dem  Sachsenspiegel  lib.  III, 
Art.  45,  §  1  für  die  Tötung  eines  Fürsten. 

Sehr  merkwürdig  ist  es,  dass  (nach  den 
Protokollen  der  deutschen  Geschichts- 
und Altertumsvereine  1891  S.  151)  schon 
seit  Mitte  des  15.  Jahrhunderts  eine  so- 
genannte Quaternionen  -  Ritterwürde  be- 
kannt war,  denn  Malleolus»)  sagt:  Item 
mnt  quattucyr  miläes  aut  müitareaprincipales: 

1.  miles  de  Anddo, 

2.  „    de  Strongendoch. 

3.  „    de  Mddingen. 

4.  „  de  Freudetiberg, 
Dagegen  bringt  Lepsius  (Kleine  Schriften, 
Iir,  200-  204  und  215)  statt  des  letzteren 
Namens  „Fraunberg"  und  sagt,  dass  Kaiser 
Maximilian  I  auf  dem  Reichstag  zu  Augs- 
burg die  Y.  Weissenbach  an  Stelle  der  er- 
loschenen V.  Meldingen  in  die  Erbritter 
aufnahm,  wie  Karl  V  13.  Jänner  1552  die 
V.  Carlowitz  für  die  ausgestorbenen 
V.  Strandeck  (oben  von  Malleolus  „Stron- 
gendoch« genannt).  Stieler  (der  Spate, 
Spalte  1601,  Nürnberg  1691)  nennt  Fraun- 
berg,  Weissenbach,  Frankenberg  und  Car- 
lowitz; nach  Frisch  (Teutsch-Lateinisches 
Wörterbuch,  S.  230,  Berlin  1741)  hiessen 
die  Familien  Weissenbach,  Frankenberg 
und  Carlowitz.  Diese  letzteren  Angaben 
verdanke  ich  der  gütigen  Mitteilung  von 
Herrn  Archivrat  Dr.  Jacobs  in  Wernige- 
rode. Ohne  mich  weiter  auf  diese  Unsicher- 
heiten einzulassen,  bemerke  ich,  dass  Mon. 
Boica,  Band  V,  S.  451  urkundlich  zum 
Jahre  1481  zu  lesen  ist:  Ich  Joerg  von 
Fraunberg  zu  Haidenburg,  des  Heil.  Roemis. 
Reichs  Erbritter,  bekenn  etc.  J.  Grimm 
scheint  aber  in   seinem  Wörterbuch   den 

8)  Vgl.  über  das  QtiaternionenByitem  auch 
Korth  in  den  Mitteilungnn  aus  dem  Kölner  Stadt- 
archir  XIV,  117  ff. 


—     192     - 

obigen  Angaben  nicht  getraut  zu  haben, 
denn  er  übersetzt  Erbritter  dort  mit  y^ecpies 
judiciarüts^  Allein  die  beiden  kaiserlichen 
Ernennungen  „zum  Erbritter"  fallen  zu 
sehr  in  das  Gewicht  und  erschweren  es, 
eine  andere  Erklärung  haltbar  zu  machen, 
selbst  nicht  etwa  diejenige,  dass  die  ersten 
Träger  dieses  Titels  jener  Familien  mit 
ihrem  Besitz  einem  Ritterbündnisse  ange- 
hört hätten. 

Übrigens  habe  ich  ja  selbst  schon  an 
anderer  Stelle  nachgewiesen,  dass  die 
Fürsten  von  Fürstenberg  seit  10.  Novem- 
ber 1642  das  Recht  hatten,  „den  Ritter- 
titel auf  ewig  zu  fuhren  und  den  Ritter- 
schlag zu  erteilen".  Möglich  ist  es 
also,  dass  die  vier  Erbritter  den  gleichen 
Vorzug  geniessen  sollten.  Auch  vermoch- 
ten mir  weder  Rechtslehrer  noch  Biblio- 
theken eine  Erklärung  für  Grimm's  eques 
judiciarms  zu  geben. 

Ansbach.  Frhr.  L.  v.  Borch 

(Sohlnss  folgt). 

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redigiert  ron 

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Westdeutschen  Zeitschrift  für  Geschichte  und  Kunst, 

iigleieh  Organ  der  historiseh-antiqniriMlieii  Vereine  in  Birkenfeld,  Diweldorf,  Frank- 
furt a.  M.,  Karlsrnhe,  Mains,  Mannheim,  Mets,  Nenss,  Prfini,  Speyer,  Strawbnrg, 
Trier,  Worms,  towie  des  antkropolo^chen  Vereins  in  Stntt|;art 

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«ktob.  &  Novenib.      Jahrgang  XIII,  Mr.  10  &  II.  1894L 

Dm  KorrespondensbUtt  ersohelnt  in  einer  Anfluge  Ton  4000  Exemplaren.    Inserate  k  86  Pfg.  fttr  dl« 

gespaltene  Zeile  werden  Ton  der  Yerlagshandlong  nnd  allen  Inieraten-Bnreant  angenommen,  Beilagen 

naeh  Uebereinknnft.  —  Die  Zeiteohrifk  enoheint  rlertelj  Ehrlich,   das  Korrespondenablatt  monatUdh.  — 

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fj^^  Beitrage  für  die  TorrOmische  nnd  rOmische  Abteilang  sind  an  Dr.  Lehner  (Trier,  FrovinsialmateiuB), 
fOr  Mittelalter  und  Nenseit  an  Dr.  Hanaen  (KOln,  8tadtarchlT)  in  senden. 


Neue  Funde. 

119^  Hohenzollern.  [Rtf mische  Strasse.]  Die 
Kömerstrasse  Rottweil-Rottenburg 
trifft  Hohenzollern  nach  den  neuesten  Mit- 
teilungen Zingelers  in  der  Schwäbischen 
Kronik  nördlich  von  Binsdorf,  O.-A.  Rottweil, 
bildet  auf  dominierenden  Höhen  erst  die 
Landes-,  dann  die  Markungsgrenze  zwischen 
Hospach  und  0  wingen  als  Damm  von  1—1^2  ni 
Höhe  mit  etwa  ö  m  Grundlinie  und  3,60 
bis  3,80  m  Fahrbahn.  Dann  überschreitet 
sie  die  Eyach  in  der  Flur  „Unter  der 
Brück*',  lässt  Stetten  und  Haigerloch 
links  liegen,  läuft  dann  nordöstlich  ein 
Stück  weit  längs  der  Strasse  Haigerloch- 
Rangendingen,  letzteren  Ort  rechts  lassend, 
nnd  verlässt  in  nördl.  Richtung  nach  Über- 
schreitung der  Starzel  Hohenzollern  süd- 
lich von  Hirrlingen.  Stellenweise  verbrei- 
tert sich  hier  die  Strasse  auf  4,60,  ja 
sogar  auf  5,80  m.  Allenthalben  aber  ist 
4iie  als  ausserordentlicher  Wall  mit  star- 
kem, oft  mauerartig  geschichtetem  Ealk- 
«teinsatz  gefunden  worden  und  hält  sich 
möglichst  auf  aussichtreichen  Höhen.  Be- 
merkenswert ist  die  Erscheinung,  dass  die 
Strasse,  wo  sie  nicht  heutzutage  die  Lan- 
des- oder  Markungsgrenze  bildet,  Allmand- 
gut  wird.  Bisher  legte  man  übrigens  die 
Strasse  Vindonissa-Reginum  der  Peut.  Tafel 
weiter  westlich  über  Iflingen  ( Arae  Flaviae  ?)- 
Salz;  doch  schon  früher  haben  Forscher 
Auf  die  von  Zingeler  jetzt  abermals  unter« 


suchte  Strecke  aufmerksam  gemacht.  — 
Von  Einzelfunden  mag  eine  Trajanmünze 
erwähnt  sein.  Einige  rechts  und  links  der 
Strasse  gelegene  römische  Gebäudereste 
scheinen  bisher  noch  nicht  untersucht  zu 
sein.  Ebensowenig  die  Aussichtspunkte 
Lorettoberg  bei  Binsdorf  und  der  „Posten- 
bühl" bei  Rangendingen. 

Es  soll  übrigens  an  dieser  Stelle  nicht 
unerwähnt  bleiben,  dass  schon  in  früherer 
Zeit  der  um  die  Erforschung  vaterlän- 
discher Altertümer  in  Hohenzollern  hoch- 
verdiente verstorbene  Pfarrer  Baur  von 
Yeringen  die  Erforschung  des  römischen 
Strasseanetzes  namentlich  im  südlichen 
Hohenzollern  mit  Eifer  und  Erfolg  be- 
trieb. Seine  reichen  handschriftlichen  No- 
tizen über  die  Ergebnisse  harren  vorläufig 
noch  der  Verwertung. 

Bonn.  Dr.  F.  Enickenberg. 

Karlsruhe.  Die  Gr.  Altertümer -Samm- 120. 
lung  ist  neuerdings  in  den  Besitz  eines 
im  Lauf  des  Jahres  im  Rheinthal  an  der 
Strasse  von  Sinzheim,  A.Baden  nach 
Steinbach,  ungefähr  in  der  Mitte  zwi- 
schen beiden  Orten  gefundenen  römischen 
Meilensteins  gesetzt  worden.  Derselbe 
ist  aus  rotem  Sandstein,  von  der  gewöhn- 
lichen cylindrischen  Gestalt,  1,45  m  hoch 
bei  42  —  43  cm  Durchmesser,  mit  vier- 
eckigem Fussstück  von  55  cm  Höhe.  Er 
ist  unversehrt  und  trägt  am  oberen  Teil 
in  0,6  cm  hohen  Buchstaben  die  Inschrift; 

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—    195 


—    196 


IMP'CäS'M'AN"' 
CORDIANO'PIO-FE 
A^G-PON'-TR.I-P-P-P« 
COS»  «ROCO"-REST- 


ORBIS   •    A 
L  •    IUI 


AQj 


Bemerkenswert  ist  für  Gordian  der  auf 
einer  Steininschrift  zum  ersten  Mal  vor- 
kommende Titel  Restitutor  Orbis,  der  sich 
auf  die  Bekämpfung  des  Perserkönigs 
Sapores  beziehen  wird. 

Der  Stein  wurde  bei  Drainierungsarbei- 
ten  1,60  m  tief  in  grauem  schlammigem 
Wiesboden  liegend,  aber  ohne  Zweifel  an 
ursprünglicher  Stelle,  gefunden.  Er  schien 
von  einem  an  derselben  Stelle  aufgedeck- 
ten wagrechten  Lager  von  starken  Eichen* 
bohlen  (ca.  1,50  m  ins  Gevierte),  die  ihn 
wahrscheinlich  vor  weiterem  Versinken  im 
weichen  Boden  bewahren  sollten,  abge- 
stürzt. Von  der  römischen  Strasse,  an 
welcher  er  gestanden  haben  muss,  und 
welche  dem  Grünbachthal  entlang  zwischen 
dem  Fremersberg  und  der  Yburg  nach  dem 
eine  Wegstunde  entfernten  Baden-Baden 
geführt  haben  dürfte,  wurde  bei  den  fast 
2  m  tief  geführten  Drainierungsgrabungen 
keine  Spur  gefunden,  was  vielleicht  ange- 
sichts des  schlammigen  Terrains  nicht  zu 
verwundem  ist.  Oder  sollten  die  Eichen- 
bohlen in  Beziehung  zu  ihr  zu  setzen  sein? 

Der  Fund  gewinnt  noch  dadurch  be- 
sonderes Interesse,  dass  die  Grossh.  Alter- 
tümersammlung bereits  drei  weitere 
Meilensteine  besitzt  von  Caracalla 
(Fröhner,  Monum.  Altertümer  1860  Nr.  70), 
Elagabalus  (Fröhner  Nr.  73),  Alexander 
Severus  (Fr.  Nr.  75),  welche  alle  mit  der 
Bezeichnung  A.  Aquis  Leugae  IUI  zwischen 
Sinzheim  und  Steinbach  (Zwei  von  ihnen 
schon  1586)  gefunden  sind.  Der  Stand- 
ort der  4  Meilensteine  aufeinanderfolgen- 
der Kaiser  wäre  demnach  nun  durch  die 
Entdeckung  des  Gordianischen  genau  fest- 
gestellt E.  Wagner. 
121.  WSssingen,  Amt  Bretten.  [ROmische 
Funde].  Nachdem  seitens  des  Karlsruher 
Altertumsvereins  im  April  vorigen 
Jahres  ein  römisches  Gehöft  in  den  „Stein* 
mäuerles  Äckern",  20  Minuten  südöst- 
lich von  Wössingen  ausgegraben  worden 


war  (s.  darüber  Korrbl.  XII,  8  und  9,  Nr.  82),. 
wandte  sich  derselbe  im  November  1893^ 
einer  andern  Stelle,  den  „Frühmessgär- 
ten", einer  Wiese  an  einem  gegen  Nordea 
abfallenden   Abhang   hart   an    demselben. 
Dorfe  zu,  unter  deren  Boden  man  auf  eine 
ausgedehnte  römischeVilla  stiess,  deren 
Mauern  zum  Teil  noch  bis  zu  l^s  m  Höhe 
erhalten    waren.     AYegen    der    grösseren 
Ausdehnung  der  Trümmer  und  der  Tiefe^ 
in  der   sie  erst  zu  Tage   traten,   konnte 
auch  bei  der  im  Frühjahr  1894  fortgesetz- 
ten Arbeit  nur  ein  Teil  derselben  blosge- 
legt  werden.     Es  war   eine  Anzahl  vier- 
eckiger  Gemächer,   welche   sich   um   ein 
quadratisches  Atrium  gruppierten.    Östlich 
und  westlich    von   letzterem    zogen    sich 
zwei  symmetrisch  gelegene  Gänge,   17  m 
lang  und  2,50  m  breit,  hin,  südlich  fugten 
sich  zwei   quadratische  Zimmer   und   ein: 
länglich  rechteckiger  Raum  an.     Nördlich 
konnte   die  Ausgrabung  wegen   eines  an- 
stossenden  Bauernhauses  und  Gartens  nicht 
weiter  verfolgt  werden ;  mehr  gegen  Westen 
gebot  die  grosse  Tiefe,  in  der  die  Mauern 
erst  zu  Tage  traten,  Halt.     Gegen  Osten 
hin  hatte  schon  früher  grosse  Zerstörung, 
u.  a.  durch  wiederholt  versuchtes  Schatz- 
graben,   stattgefunden.     Immerhin  tratea 
noch  mehrere  B^ume  in  ihren  Umfassungs- 
mauern mehr  oder  weniger  vollständig  zu 
Tage.    Der  rechteckige,  gegen  Süden  ge- 
legene zeigte  namhafte  Reste  von  doppel- 
tem Cementboden  und  einen  Feuerungs- 
kanal, dabei  einige  Heizröhren  und  längs 
der  Wände  cementierte  Bänke,  welche  den 
Gedanken   nahe   legen  konnten,    dass  er 
als  Pflanzenhaus   gedient  haben  mochte. 
Freilich  fehlten  Hypokausten  und  die  Kon- 
struktion erschien  teilweise  gründlich  zer- 
stört, hatte  auch  schon  in  römischer  Zeit, 
wie  eine  zugemauerte  Thür  bewies,  wesent- 
liche Veränderungen  erlitten.    Unter  einer 
Cementbank ,     vollständig    abgeschlossen, 
fand  man  u.  A.   eine   stehen   gebliebene 
cylindrische   Tonne    von   Eichenholz   mit 
starken  Eisenreifen,  welche  noch  mit  weissem 
Kalk   vollgefüllt  war.     östlich   stiess  ein 
Zimmer  mit  Feuerungsraum  an,  in  welchem 
eine     zurückgelassene     Hypokaustens&ule 
aus  Sandstein  beweist,  dass  hier  ursprüng- 
lich eine    entsprechende  Heizung  einge- 

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—    197 


198    — 


richtet  gewesen  sein  musste.    Südlich  von 
diesem  waren  2  weitere  Bäume  in  mittel- 
alterlicher  Zeit,    wie   gefundene    Gefäss- 
scherben  andeuteten,  stark  verändert  wor- 
den.   Fast  sämtliche  aufgedeckten  Bäume 
des  Gebäudes  hatten   bemalte  Wände 
besessen;  auffallend  gut  erhalten  zeigten 
sich  aber  die  Wandmalereien  in  Fresco 
m  dem  östlichen  und  zum  Teil  auch  noch  in 
dem  westlichen  langen  Gange.  Im  östlichen 
erschienen   an  den   unteren  Partieen  der 
Wände  noch  auf  langer  Fläche  und  in  einer 
Höhe  von  bis  zu  1,10  m  vom  Boden  erhal- 
tene rote,  rechteckige,  durch  52  cm  breite 
gelbe     Bänder    von    einander    getrennte 
1,25  m  breite  Felder;   die  gelben  Bänder 
waren  mit  einfachen  Kreisomamenten,  rot, 
grün  und  weiss  verziert;  je  in  der  Mitte 
der   röten   Felder   traten    noch    deutlich 
kleine  Genrebilder   (ca.  50  cm  breit  und 
20  cm  hoch),   alle  kulinarischen  Inhalts, 
ein  gebratenes  Huhn  auf  einer  Schüssel 
samt  Messer,  ein  Schinken,  2  Vögel  mit 
einem  Messer,  zu   Tage.     Der  Wandbe- 
•warf  über  diesen  unteren  Feldern  war  ab- 
gefallen; aus  den  vielen  im  Schutt  gefun- 
denen Stücken  konnten  aber  noch  zusam- 
menhängende Kreisverzierungen  (mit  Krei- 
sen von  76  und  26  cm  Durchm.),  rot  und 
grün  auf  weissem  Grund,  zusammengesetzt 
werden.    Die  thunlich  sorgsam  abgenom- 
menen Bilder  befinden  sich  jetzt,  in  Bah- 
men  in  Gyps  wieder  zusammengesetzt,  in 
der  Gr.  Altertümersammlung  in  Karlsruhe. 
Im  westlichen  Gange  waren  —  leider  viel 
weniger  gut  erhalten,  entsprechende  Genre- 
darstellungen, Gefässe  aus  Metall  und  Glas 
n.  dergl.,  auf  schwarzem  Grund  von  brei- 
ten  roten  Bändern   umsäumt;   im  Schutt 
fanden   sich    ausserdem   Stücke  mit  ver- 
schiedenartigen Ornamenten,  mit  Darstel- 
lungen von  Vögeln  und  selbst  von  mensch- 
lichen Gestalten,  der  behelmte  Kopf  eines 
Heros,  Teile  nackter  Körper  u.  dergl.,  die 
sich    leider   nicht   mehr    zusammensetzen 
Hessen.    Ausser  einigen  bedeutsamen  Kon- 
stmktionsstücken ,    Thorschwellen,    Heiz- 
röhren 12.  dergl.,   dann  römischen  Thon- 
scherben   von   Gefössen   in    Formen    des 
2.  Jahrhunderts,  Beschlägstücken  und  Nä- 
geln  von   Eisen,   einem   aus  Bronzeblech 
ausgeschnittenen    und   vergoldeten  Buch- 


staben T,  ergaben  sich  keine  weiteren 
Fundstücke  von  Belang.  Um  so  wichtiger 
erscheinen  die  Wandmalereien,  die  wenig- 
stens aus  Baden  in  solcher  Vollkommenheit 
bis  jetzt  nicht  bekannt  waren. 

Wie  die  Villa  selbst  gegen  Westen  sich 
noch  weiter  ausdehnt,  so  soll  sich  nach 
Aussage  der  Landleute  auch  in  den  be- 
nachbarten Äckern  noch  viel  Mauerwerk 
verborgen  finden.  Man  dürfte  es  demnach 
mit  einer  grösseren  röm.  Niederlassung  zu 
thun  haben,  welche  am  Anfang  des  B.  Jahr- 
hunderts bei  dem  Ansturm  der  Alemannen 
verlassen  worden  sein  dürfte. 

E.  Wagner. 
Aus  dem  Wasgau,  25.  Juli.  Zu  deni22. 
grossartigsten  Burgruinen  des  Wasgaues 
gehört  der  eine  halbe  Stunde  von  Schönau 
gelegene  Fleckenstein.  Oberhalb  des 
gotischen  Eingangstores  befindet  sich  auf 
dem  Schlussstein  eine  im  Brande  des  Jah- 
res 1680  nicht  verletzte  Steininschrift. 
Diese  war  bisher  nicht  oder  falsch  gelesen 
worden.  Oberlandesgerichtsrat  Christ  von 
Karlsruhe,  Dr.  Karl  Christ  von  Heidel- 
berg, Dr.  C.  Mehlis  von  Neustadt  haben 
gestern  von  einem  eigens  dazu  aufgeschla- 
genen Gerüste  aus  dieselbe  Buchstaben 
für  Buchstaben  nach  langer  und  heisser 
Arbeit  entziffert.    Sie  lautet: 

diese  furpoH  und  der  earck  ist  gemäht 

toorden 
in  dem  jar  do  man  zdtt  nach  xr  (Christi) 

gebuH  MCCÖC 
XXV IUI  jar,  da  galt  ein  sester  kom 

X.  8.  d.  und 
ein  omwinV  (?)  IUI  s,  d.  und  X  heter. 
Thorwarte  und  Umfassungsmauer  wurden 
demnach  erbaut  im  Jahre  1429,  als  ein 
Sester  Korn  (=  Va  Malter)  10  Schilling- 
denare (=s  >/s  Pfund  Silber)  und  ein  Ohm 
Wein  9  (?)  Schillingdenare  imd  10  Heller 
galt,  d.  h.  als  das  Mass  von  Kom  (==  Sester) 
und  das  Mass  von  Wein  (=  Ohm  =  50 
Liter)  beinahe  gleiche  Preise  (=  10  Schil- 
ling) hatten.  —  Die  in  gotischen,  schwer- 
leserlichen Minuskeln  eingehauene  und  jetzt 
festgesetzte  Inschrift  ist  von  Wert  für 
die  Architektonik  der  Wasgauburgen  und  für 
die  Wertverhältnisse  des  ersten  Drittels  des 
16.  Jahrhunderts.  Die  Länge  des  betref- 
fenden Schlusssteines  beträgt  1,65  m»  die 

„^ ,  _oogle 


—    199    — 


—    200    — 


Höhe  desselben  0,30  m.  Die  Ruine  gehurt 
der  Frau  Kreisdirektor  v.  Sticbaner,  geb. 
Jordan  von  Deidesheim. 

i.  A.  Dr.  C.  Mehlis. 

t23.  Aus  dem  Wasgau,  3.  August.  Auf  der 
Banngrenze  zwischen  Rumbach  und  Bruch- 
weiler im  „Scheidtbusch"  fand  Forst- 
assessor Lyncker  die  Reste  von  drei  oder 
mehr  durchlocbten  römischen  Mahl- 
steinen. Der  besterhaltene  misst  27  cm 
im  Durchmesser  und  8  cm  an  Höhe.  Zwei 
andere  haben  11  und  9,5  cm  Höhe.  Bei 
weiteren  durch  den  Unterzeichneten  ver- 
anlassten Nachforschungen  fand  sich  ne- 
ben weiteren  Mahlsteinbruchstiicken,  die 
alle  aus  Donnersberger  Porphyr  be- 
stehen, ungefähr  200  m  von  der  ersten 
Fundstelle  entfernt  das  Fragment  eines 
eigenartigen  Schleifsteines  aus  feinem,  röt- 
lichem Sandstein  vor.  Dasselbe  hat  die 
Form  eines  halben  menschlichen  Ober- 
armes und  noch  12  cm  Länge  bei  4  cm 
Höhe  und  5  cm  Breite.  Einen  Schleif- 
stein ähnlicher  Form  grub  der  Ref.  früher 
auf  dem  Römerkastelle  oberhalb  Bieber- 
mühle  auf.  —  Ohne  Zweifel  sind  hiermit 
die  Rudera  einer  römischen  Ansiedlung  im 
entlegensten  Teile  des  Westrichs  aufge- 
funden worden.  Dr.  C.  Mehlis. 

124.  Aus  dem  Wasgau^  20.  Aug.  Die  von 
Unterzeichnetem  im  Auftrage  des  Pfalz. 
Verschönerungs-Vereins  seit  drei  Wochen 
geleiteten  Ausgrabungen  auf  der  alten 
Reichsfeste  Weglenburg,  die  bis  gegen 
1680  den  Sitz  eines  herzoglich  Zwei- 
brückischen Amtmannes  gebildet  hat,  fanden 
heute  ihren  Abschluss.  Der  doppelte  Zweck, 
der  zu  erreichen  war,  die  Freilegung  der 
unteren  Umfassungsmauer,  sowie  die  Frei- 
stellung des  zur  Verteidigung  des  Aufgan- 
ges auf  der  Kordwestseite  angebauten 
Turmes  wurde  erreicht.  Der  Zingel  um- 
zieht den  ganzen  Felsen,  auf  welchem  sich 
die  zweite  und  dritte  Etage  der  Weglen- 
burg erhebt,  und  zwar  in  einer  Länge  von 
216  Meterschritten.  Es  gelang,  180  Meter- 
Bchritte  dieser  äusseren  Umfassungsmauer 
freizulegen.  An  manchen  Stellen  hat  diese 
noch  2,30  m  Höhe,  an  anderen  Stellen 
besteht  sie  nur  aus  1 — 2  Schichten.  Es 
sind  in  ihr  vorzugsweise  Bossenquadem 
verwendet.    Nach  dem  Einsätze  von  glatten 


Quadern  zu  schliessen,  wurde  dieser  Zingd 
in  späterer  Zeit  mehrfach  renoviert.  Von 
Steinmetzzeichen  findet  sich  hier  ein  ^ 
und  ein  ^^.  Auf  der  Südseite  deckte  man 
zwei  in  paralleler  Richtung  laufende,  1,20  m 
starke,  noch  1,15  m  hohe  Quermauem  auf, 
deren  Zwischenmauer  im  Licht  4  m  be- 
trägt. Hier  stand  offenbar  ein  viereckiger 
Turm,  der  im  Südosten  die  Flanken  der 
Reichsburg  ebenso  deckte,  wie  der  sechs- 
seitige Eingangstnrm  im  Nordwesten.  Die 
Stärke  der  Umzingelung  beträgt  1,70  m, 
ihre  Entfernung  vom  Felsen,  an  dem  nach 
vorhandenen  Balkenlöchem  verschiedene 
Holzbauten  angebracht  waren,  2 — 4  m.  — 
Die  Nordwestseite  der  Burg  deckte  ein  6- 
seitiger  Bastionturm,  dessen  Grundlinie  auf 
16  Meterschritte  Länge  vom  gewachsenen 
Fels  gebildet  wird.  Die  ganze  bisher  von 
haushohem  Schutte  bedeckte  Westfeste 
dieses  den  Eingang  mit  einer  oder  zwei 
Geschützlücken  deckenden  polygonen  Be- 
festigungswerkes wurde  freigelegt.  Nach 
den  unregelmässigen  Mauerwerken  za 
schliessen,  sowie  nach  dem  Steinmetz- 
zeichen -fgg  auf  der  Nordseite  war  dieser 
Turm  wohl  zu  Ende  des  15.  Jahrh.  oder 
erst  zu  Beginn  des  16.  Jahrh.  dem  Haupt- 
bau  angefügt.  Durch  seinen  ganzen  Aof- 
bau  führt  der  Aufgang  von  der  untersten 
zu  der  mittleren  Burg-Etage,  der  durch 
drei  Thoreingänge  vermittelt  wird.  Die 
beiden  unteren  sind  in  Spitzbogen  au^ 
führt,  der  oberste  alte  Eingang  ist  im 
Rundbogenstil  hergestellt.  Vor  diesem 
Turme  befand  sich  der  jetzt  gleichfalls 
freigelegte  äussere  Burgzwinger.  Derselbe 
misst  jetzt  17  m  an  Länge,  8  m  grösste 
Breite;  seine  ursprünglichen  Masse  waren 
wohl  20  m  Länge  auf  10  m  grösste  Breite. 
Auch  an  die  Felsen,  die  diesen  Zwinger 
im  Südosten  umgeben,  lehnten  sich  nach 
bestimmten  Anhaltspunkten  (besonders  Bal- 
kenlöchem) Holzgebäude  (Stallungen  ?)  an. 
Oberhalb  dieses  Burghofes,  den  ursprünglich 
gleichfalls  der  Zingel  umschloss,  wird  jetzt 
der  obere  Zwinger  sichtbar,  den  auf  seiner 
Aussenseite  eine  wieder  hergestellte  Band- 
mauer umgiebt.  Er  misst  10  m  in  seiner 
Länge  und  5  m  in  seiner  Breite.  In  seiner 
Südwestspitze  ist  die  Cisteme  eingegraben. 
An  architektonischen  Fundstücken  —  Ge- 


—    201    — 

Brände  Ton  Fenstern  in  Spitzbogen  kon- 
struiert, Säulenstumpf,  Kämpfer  mit  zwei 
Voluten  als  Ornament,  Tragsteine  fiir  Holz- 
^lerieen,  zwei  Geschütz-  oder  Rundfenster- 
dffhnngen  —  war  die  Aasgrabung  nicht 
unergiebig.  Diese  Fondstücke  sind  im 
unteren  Burgzwinger  und  am  Eingang  zur 
Aufstellung  durch  den  Referenten  gekom- 
men. Von  kleineren  Fundstücken,  welche 
an  das  Kreismuseum  nach  Speier  gelangten, 
nnd  erwähnenswert:  grünglasierte  Ofen- 
kacheln, Fragmente  im  Renaissancestile, 
mit  den  DarsteUungen  des  Zweibrücker 
Wappens,  von  Drache,  Lautenschläger, 
Rind,  Venus  (?)  u.  s.  w.,  ferner  zahlreich 
glasierte  und  unglasierte  Gefässscherben, 
mehrere  Butzenscheiben,  Eisensachen  als 
Pfeilspitze,  Messer,  Stücke  eines  Eimers, 
Werkzeuge,  Nägel,  Kloben  u.  s.  w.  Zwei 
Fragmente  von  thönemen  Tabakspfeifen 
—  Holländer  —  wovon  das  eine  die  Auf- 
schrift: „ausStofe"  trägt,  legen  ein  Zeugnis 
ab  von  der  Unterhaltungsart  der  letzten 
Bargmannen  anno  1680,  als  der  französische 
General  Montclar  auch  hierher  auf  die 
Weglenburg  seine  Raubscharen  und  Brand- 
borden führte.  —  Im  Ganzen  gewinnt  der 
Besucher  der  Weglenburg  jetzt  nach  Frei- 
l^ping  der  unteren  Burgpartieen  ein  rich- 
tiges Bild  vom  Umfang  und  den  Yerteidi- 
gungsmitteln  der  Weglenburg,  deren  Burg- 
fels bisher  nur  als  südptälzisches  Luginsland 
gedient  hat.  Von  der  Bedeutung  der  Ruine 
Weglenburg  kann  man  erst  nach  Durch- 
lobrang  der  eben  skizzierten  Aufräumungs- 
arbeiten mit  Fug  und  Recht  sprechen ;  sie 
ist  nicht  die  kleinste  im  burgenreichen 
Pfalzerlande.  Dr.  G.  Mehlis. 

2.  Vorstand  des  Pf.  V.-V. 
125.  Burg  Waldau  Im  Odenwald.  Die  Burg 
dea  wahrscheinlich  im  13.  Jahrh.  erlosche- 
nen freien  Herrengeschlechts  v.  Waldau, 
das  nur  in  einer  einzigen  Urkunde  (von 
1255)  genannt  wird,  wurde  unter  Leitung 
des  Herrn  Giess  auf  Veranlassung  des 
Hist.  Ver.  f.  d.  Gr.  Hessen  und  des  Oden- 
waldclubs durch  Ausgrabung  festgestellt. 
Die  vorher  völlig  unbekannte  Burg  lag  in 
einer  Wiesenfläche  westlich  vom  Dorfe 
Wahlen  im  südlichen  Odenwald.  Die  Fun- 
damentmauer eines  im  Inneren  der  Wasser- 
burg gelegenen  Gebäudes  wurden  als  die 


—    202    — 

Reste  einer  kleinen  Kapelle  mit  runder 
Apsis  erkannt.  Die  Mauern  ruhen  auf 
festen  Gussmassen,  die  geeignet  sind,  das 
Grundwasser  abzuhalten.  Von  der  Ring- 
mauer fand  man  zahlreiche  mit  Randschlag 
versehene  grosse  Quader  lose  herumliegen. 
Zwei  tiefe,  oben  etwa  8  m  breite  con- 
centrische  Gräben  umzogen  in  kreisförmiger 
Richtung  die  Anlage.  Bei  der  Ausräumung 
der  inneren  Grabensohle  legte  man  an  der 
Stelle  des  Thors  eine  aus  gewaltigen 
Eichenstämmen  erbaute  Bockbrücke  frei. 
Eine  Ringmauer  war  auch  zwischen  den 
beiden  Gräben  nicht  zu  finden,  und  das 
eindringende  Grundwasser  verhinderte  über- 
haupt in  die  Tiefe  zu  gehen  und  u.  A. 
festzustellen,  ob  die  Mauern  auf  einen 
Pfahlrost  aufgesetzt  sind.  Zwei  Gewölbe- 
schlusssteine, 16  Kugeln  von  Sandstein  von 
12 — 16  cm  Durchmesser,  viele  mittelaltrigc 
Scherben,  sowie  wohlerhaltenes  Holzwerk 
wurde  dem  Bauschutt  und  den  Gräben 
entnommen.  Angesichts  der  Fundergeb- 
nisse erscheint  es  wahrscheinlich ,  dass 
mit  Ausnahme  der  Kapelle  die  Gebäude 
der  inneren  Burg  aus  Holzbauten  bestan- 
den. Funde,  aus  denen  man  das  Alter 
der  Anlage  bestimmen  könnte,  fehlen. 
(Grundriss  in  Quartalbl.  d.  Hist.  Ver.  f. 
Hessen  Nr.  13).  Anthes. 

Eine  Befestigung  auf  dem  Hommerich  bei  126. 
Birlcenfeld-NeubrOcic.  Der  mächtige,  auf  allen 
Seiten  steil  abfallende,  schön  bewaldete 
Bergstock,  der  sich  bei  dem  rechten  Ufer 
der  Nahe  zwischen  Nohfelden  und  .der 
alten  von  Birkenfeld  nach  Wolfersweiler 
führenden  Strasse  erhebt,  führt  auf  seinem 
höchsten,  nördlichen  Teile  den  Namen 
„Hommerich".  An  seiner  Nordostecke, 
bei  dem  Endo  des  höchsten  Zuges  und 
nicht  weit  von  dem  höchsten  Punkte 
(508  m),  tritt  ein  etwas  gesenkter  Vor- 
sprung heraus,  der,  zu  dem  „Hangwalde'' 
gehörig,  den  besonderen  Namen  „auf  der 
Spritz"  hat.  An  dessen  Nordwestseite  zieht 
sich  der  „Spritzengraben"  zur  Nahe  unter- 
halb der  Neubrücker  Mühle  hinab.  Der 
Bergvorsprung  besteht  aus  einem  schmalen, 
zur  Spitze  hin  nur  wenig  geneigten  Rücken, 
dessen  obere  Fläche  eine  Breite  von  un- 
gefähr 24  m  hat ;  während  der  Nord-  und 
der  Ostabhang  gleich  steil  abfallen,   geht 

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—    203    — 


—    204    — 


der  Südabhang  allmählich  von  einer  sanf- 
teren Abdachung  zu  einer  ebenfalls  sehr 
steilen  über.  An  dem  westlichen  Ende 
stösst  der  Bücken  an  den  sanft  sich  er- 
hebenden Berg.  Auf  dieser  Seite  nun, 
welcher  die  natürliche  Festigkeit  fehlt, 
zieht  sich  quer  über  den  von  West  nach 
Ost  (genauer  WSW.  nach  ONO.)  streichen- 
den Bücken  ein  von  Süd  nach  Nord  (SSO. 
nach  NNW.)  gerichteter  Wall  von  regel- 
mässiger Form. 

Eine  von  dem  Vorstände  des  Birken - 
felder  „Vereins  für  Altertumskunde"  am 
24.  August  1894  veranstaltete  Aufgrabung 
und  Messung  hatte  folgende  Ergebnisse. 
Der  Wall  reicht  von  dem  steilen  Bande 
der  Nordabdachung  bis, zu  dem  Südrande, 
hier  wegen  der  anfangs  sanfteren  Abdach- 
ung etwas  weiter  hinausgezogen,  mit  einer 
Länge  von  26  m.  Er  hat  im  mittleren 
Drittel  auf  einer  Strecke  von  ungefähr 
8  m  die  höchste  Höhe  und  senkt  sich  im 
nördlichen  und  südlichen  Drittel  ungefähr 
je  7  m  weit  ganz  allmählich,  nahe  den 
Bändern  auf  der  letzten  Strecke  von  je 
2  m  rascher. 

Um  die  innere  Beschaffenheit  des  Walles 
und  sein  Querprofil  festzustellen,  wurde 
bei  dem  höchsten  Teile  ein  1  m  breiter 
Durchstich  bis  zur  Sohle  gemacht  Es 
ergab  sich,  dass  der  ganze  Wall  aus  auf- 
geschüttetem Erdreich  gebildet  ist,  wel- 
ches, wie  der  Augenschein  erkennen  lässt, 
vor  der  Westeite  und  zwar  namentlich 
dem  Südende  gegenüber  ausgehoben  wor- 
den ist.  In  einer  Tiefe  von  70  cm  fand 
sich  an  einer  Stelle  viel  Kohle.  Die  Breite 
des  Walles  beträgt  in  dem  mittleren  Teile, 
an  der  Sohle  gemessen,  12  m,  beim  Süd- 
ende ungefähr  ebenso  viel,  bei  dem  Nord- 
ende 10  m.  Vielleicht  hat  hier  eine  Ab- 
grabung  an  der  Aussenseite  stattgefunden. 
Der  innere  Fuss  des  Walles  liegt  c.  76  cm 
tiefer  als  der  äussere,  sodass  die  wage- 
rechte obere  Fläche,  während  sie  sich 
1,25  m  über  dem  äusseren  Fusse  erhebt, 
2  m  höher,  als  der  innere  Fuss  liegt.  Die 
innere  Abdachung  ist,  wagerecht  gemessen, 
6  m,  die  äussere  4  m  lang.  Vor  dem 
äusseren  Fusse  fand  sich  gewachsener 
Boden.  Demnach  ist  ein  tiefer  einge- 
schnittener Graben  nicht  vorhanden;  nur 


die  flache,  durch  den  geringen  Abhub  tob 
Erdreich  entstandene,  ungefähr  6  m  breite 
Mulde,  jenseits  deren  der  Berg  zunächst 
ganz  sanft  ansteigt,  diente  als  Graben. 

Ein  Eingang  war  nicht  durch  den  Wall 
hindurchgeführt;  ein  solcher  wird  vermut- 
lich an  der  Südseite  sich  befunden  haben, 
die,  wie  die  Nord-  und  Ostseite,  da  sich 
Spuren  einer  anderen  Befestigung  an  ihnen 
nicht  finden,  wohl  nur  durch  einen  starken 
Pfahlzaun  verwahrt  war.  Der  Wall  an 
der  Angriffsseite  des  kleinen  befestigten 
Platzes,  dessen  Länge  vom  inneren  Wall- 
fusse  bis  zum  Ostende  des  Bückens  c.  35  m 
beträgt,  bot  immerhin  den  Verteidigern, 
wenn  ein  Flechtwerk  an  dem  vorderen 
Bande  der  oberen  Fläche  hinzukam  -> 
von  einer  Mauer  fand  sich  keine  Spur  — , 
einen  ziemlich  günstigen  Stand  gegen  An- 
greifer vom  Berge  her.  Der  Gedanke  an 
eine  Volksburg  oder  Zufluchtsstätte  er- 
scheint wegen  dieses  geringen  Grades  von 
Sicherheit  an  der  Angriffsseite,  wie  auch 
wegen  des  kleinen  Umfangs  des  befestig- 
ten Platzes  und  der  Begelmässigkeit  der 
Wallanlage  ausgeschlossen.  An  eine  in 
einem  Kriege  der  neueren  Zeit  entstandene 
Schanze  ist  ebensowenig  oder  noch  weniger 
zu  denken.  Es  bleibt  nur  die  Annahme 
einer  kleinen  römischen  Befestigung  für 
einen  Wachtposten  in  der  Nähe  eines 
Kastells,  einer  römischen  Warte,  die  inner- 
halb der  Befestigung  noch  einen  Holztorm 
gehabt  haben  mag. 

Der  Berichterstatter  hat  in  seiner  Schrift 
„Bömische  Spuren  und  Überreste  im  obe- 
ren Nahgebiete''  S.  66  ff.  dargethan,  dass 
der  namentlich  in  dieser  Gegend  und  ihrer 
Nachbarschaft  häufige  Name  „Hommerich^, 
der  aus  „Hohenberg"  entstanden  ist,  nur 
in  hochgelegenen  Befestigungen  (Berg  » 
Burg)  seine  Erklärung  finden  kann,  und 
es  wahrscheinlich  zu  machen  gesucht,  dass 
die  „Hommerich"  des  oberen  Nahgebietes, 
wie  auch  andere  in  der  Nähe,  kleinen  rö- 
mischen Befestigungen^  römischen  Hoch- 
warten, ihren  Namen  verdanken.  Dabei 
sprach  er  die  Vermutung  aus,  dass  der 
„Hommerich^  bei  Neubrück  von  einer  za 
der  römischen  Militärstrasse  Birkenfeld-St 
Wendel  gehörigen  Hochwarte  benannt  sei, 
nnd  setzte  diese  in  Beziehung  zu  dem  an 


—    205    — 

'der  anderen  Seite  der  Strasse  gelegenen 
ICastell  auf  der  viel  niedrigeren  Höhe,  die 
man  jetzt  „Nohfels"  nennt.  Von  einem 
tjberrest  einer  Befestigung  auf  oder  an 
dem  „Hommerich"  war  nichts  bekannt, 
•eine  Nachforschung  an  Ort  und  Stelle  vor- 
behalten. Da  führte  kürzlich  die  Mittei- 
lung von  einem  vermeintlichen  Hügelgrab 
iim  „Hangwalde'^  zur  Entdeckung  des  Be- 
festigungswalles, und  zwar  ungefähr  da, 
wo  der  Berichterstatter  auf  der  jener 
Schrift  beigegebenen  Karte  mutmasslich 
-die  Stelle  der  Hoch  warte  angegeben  hatte, 
nicht  auf  dem  höchsten  Punkte  der  „Hom- 
merich"  genannten  Höhe,  aber  in  geringer 
Entfernung  auf  dem  etwas  niedrigeren 
^nordöstlichen  Vorsprung,  dem  „Nohfels" 
gerade  gegenüber. 

Es  war  ganz  natürlich,  dass  man  die 
Höhe,  an  deren  östlichem  Ende  der 
^Hohenberg^  (die  hochgelegene  kleine 
Durg)  sich  befand,  als  „am  Hohenberg^ 
.gelegen  oder  kurzweg  mit  dem  Namen 
„Hohenberg"  bezeichnete,  und  ebenso, 
•dass,  nachdem  der  Name  diese  weitere 
Bedeutung*  angenommen  hatte,  man  dem 
Platze  der  kleinen  Befestigung  selbst  wie- 
«der  einen  besonderen  Namen  gab. 

So  liegt  denn  nun,  abgesehen  von 
Homburg  oder  nach  der  Volksbenennung 
^Hommerich"  in  Lothringen,  der  zweite 
Fall  vor,  dass  an  einem  so  benannten 
Tunkte  eine  alte  Befestigung  sich  noch 
vorfindet.  Der  erste  ist  der  des  „Mom- 
merich"  oder  früher  „Hommerich"  bei 
-der  Bliesquelle  (vgl.  Back,  Römische  Spu- 
ren etc.  S.  129  f.  und  Korrespondenzblatt 
der  Westdeutschen  Zeitschrift  IX  Nr.  136). 

Die  Zusammengehörigkeit  der  Hoch- 
-warte  am  „Hommerich'^  mit  dem  Kastell 
auf  „Nohfels"  leuchtet  ein,  wie  die  des 
Tömischen  Kastells  an  Stelle  der  Frauen- 
l>urg  und  der  auf  dem  „Nahkopfe^  anzu- 
nehmenden Hochwarte  bei  dem  Übergang 
•einer  schon  durch  F.  Schmidt  bekannten 
Hömerstrasse  über  die  Nahe.  Wahrschein- 
lich besteht  das  gleiche  Verhältnis  zwischen 
dem  „Kastelskopf^ ,  dessen  Kastell  den 
Durchgang  der  Birkenfeld -St.  Wendeler 
Strasse  durch  das  Nahthal  bei  Neubrück 
an  der  Nordseite  deckte,  und  dem  „Stei- 
nert«  (Rom.  Spuren  etc.  S.  88). 


—    206    — 

Die  Bedeutung  des  Kastells  auf  „Noh- 
fels*'  selbst  ist  durch  eine  am  Nachmittag 
desselben  24.  August  gemachte  Entdeckung 
in  ein  neues  Licht  gerückt  worden.  Wäh- 
rend das  kleine  Bergköpfchen  von  „Noh- 
fels^  an  der  Nordseite  steil  zu  der  flach 
am  rechten  Nahufer  gelegenen  „Kämpes- 
wiese" und  ähnlich  an  der  Ost-  und  West- 
seite zu  den  beiden  Seitenthälchen  des 
Nahthaies  abfällt,  schliesst  sich  an  seine 
Südseite  in  etwas  mehr  als  halber  Höhe 
ein  Rücken  an,  über  den  wahrscheinlich 
ein  Anschlussweg  von  dem  südlichen  Fusse 
des  Kastells  nach  der  Birkenfeld-St.  Wen- 
deler Strasse  ging.  Eine  Strecke  dieses 
Weges  ist  über  den  natürlichen  Boden  be- 
trächtlich aufgedämmt  mit  einer  oberen 
Breite  von  4V2  m.  Querschnitte  ergaben 
nur  Aufschüttung  von  sandigem  Erdreich 
bis  zu  40  cm  Höhe  über  dem  gewachse- 
nen Boden;  wahrscheinlich  ist  eine  darü- 
ber befindliche  Steinung,  nachdem  sie 
zerfahren  war,  weggeräumt  worden.  Nahe 
bei  dieser  Strecke  nach  „Nohfels"  zu 
glaubten  die  ortskundigen  Leute  Strassen- 
pflaster  zeigen  zu  können.  Eine  Unter- 
suchung aber  ergab  vielmehr  Mauerreste 
in  ziemlich  weiter  Ausdehnung  mit  viel 
Stücken  von  hellgelbem,  am  Orte  nicht 
vorkommendem  Sandstein  und  anderen 
Steinen.  Vielleicht  wird  eine  eingehendere 
Untersuchung  noch  die  Mauerlinien  eines 
grösseren  oder  mehrerer  Gebäude  fest- 
stellen können,  bei  denen  ein  anderer  Ur- 
sprung als  in  römischer  Zeit  im  Zusam- 
hang  mit  dem  Kastell  auf  der  Höhe  nichV 
wohl  gedacht  werden  kann. 
Birken  feld.  Back. 

Funde  bei  HermUiheiin.  In  der  Kohlen- ^27. 
grübe  Theresia,  westlich  von  dem  Köln 
benachbarten  Hermülbeim  wurde  anfangs 
April  1.  J.,  dicht  an  der  von  Köln  nach 
Reims  führenden  Römerstrasse  in  der  Tiefe 
von  172  m  eine  Aschenkiste  aus  Tuffstein 
gefunden.  Sie  enthielt  2  sechseckige  Kan- 
nen aus  grünem  Glase,  einen  Glasnapf 
mit  Bronzering,  Thonschüsseln  und  Knochen- 
reste. 2  m  westwärts  lagen  im  Lehmbo- 
den 3  Thonkannen,  2  schwarzgefirnisste 
Becher  und  ein  Ziegelbruchstück,  das  lei- 
der vor  meiner  Besichtigung  der  Fund- 
stätte bereits  abhanden    gekommen   war 

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—    207    — 

wnäj  wie  mir  versichert  wurde,  den  Stem- 
pel der  10.  Legion  trag.  Ziegelstempel 
dieser  Legion  sind  meines  Wissens  in  Köln 
nnd  der  nächsten  Umgebung  bisher  noch 
nicht  gefunden  worden.  Sie  war  gegen 
Ende  des  Bataverkrieges  aus  Spanien  zur 
Verstärkung  herbeigekommen,  hatte  nach 
zahlreichen  Stempelfunden  zu  schliessen, 
ihre  Winterquartiere  am  längsten  in  Nym- 
wegen  und  kam  unter  Hadrian  oder  An- 
toninus  Pius  nach  Pannonien  (Brambach, 
CIR.  Vorw.,  B.  Jahrb.  77,  90).  Abteilun- 
gen von  ihr  standen  zeitweilig  in  süd- 
lichen Teilen  der  Germania  Inferior,  auch 
im  Brohlthale,  als  Arbeiter  in  den  Stein- 
brüchen. Fünf  daher  stammende  Weihe- 
altäre, davon  2  im  Bonner,  1  im  Kölner 
Museum,  beweisen,  dass  in  dieser  Legion 
der  Kultus  des  Hercules  Saxanus  gepflegt 
wurde.  Auf  dem  grossen  merkwürdigen 
Altare  des  Kölner  Museums  ist  als  Statt- 
halter von  Niedergermanien  Quintus 
Acutius  genannt,  der  im  Jahre  100  Kon- 
sul war.  Westlich  gegen  den  Höhenzug, 
die  „Ville"  zu,  am  Nordrande  der  Strasse, 
wurden  während  meiner  Anwesenheit 
sahireiche  Bruchstücke  von  Urnen,  Ge- 
issen und  Ziegeln  bei  Erdarbeiten  aus 
dem  sehr  harten  Boden  hervorgebracht. 
Parallel  mit  der  Strasse  geht  der  sog. 
Hürther  Kanal,  der  vom  Quellgebiete  des 
Baches  Hürth  auf  der  Ville  über  Hermül- 
heim und  Efifem  durch  das  jetzige  Schaaffen- 
thor  und  den  Marsilstein  nach  Köln  hinein- 
führte (v.  Veith,  B.  Jahrb.  75,  17).  Er 
kreuzt  sich  in  Hermülheim  mit  dem  der 
alten  Bonner  Strasse  parallel  laufenden 
Eifelkanal.  Vor  etwa  einem  Jahre  wurde 
unweit  der  Villa  Stell  (des  Besitzers  der 
Grube  Theresia)  ein  neuer  Rest  des  erst- 
genannten Kanales  aufgefunden,  der  sich 
etwa  2  m  weit  verfolgen  lässt. 

Kisa. 
128.  Germanische  Gräber  bei  Roesrath.  Auf 
Anregung  des  Herrn  J.  G.  König  in  Köln 
veranstaltete  ich  auf  dessen  Grundstücke 
bei  Roesrath  an  der  Wahner  Haide  im 
Laufe  dieses  Sommers  Ausgrabungen,  die 
leider  nur  geringe  Ergebnisse  hatten.  Das 
Grundstück,  etwa  60  Morgen  gross,  heisst 
mit  dem  angrenzenden  Gehöfte  Boxhohn 
nnd    der  Volksmund    spricht  von   einem 


—    208    — 

grossen  Schwedengeneral  gleichen  Namena^ 
der  dort  mit  vielen  Schätzen  begraben  liege. 
Es  ist  ein  mit  Haidekraut  und  Zirbelkiefern- 
bewachsenes  Hochplateau,  das  sich  in  die 
Wahner  Haide  vorstreckt  und  freie  Über- 
sicht südwärts  nach  dem  Siebengebirge^ 
nordwestlich  nach  Köln  eröffnet.  Es  ist  förm- 
lieh  übersäet  mit  Hügelgräbern,  die  jedoch 
fast  alle  die  Kennzeichen  früherer  Aus- 
grabungen tragen,  eine  trotz  des  über- 
wuchernden Haidekrautes  kenntliche  Ein- 
Senkung  und  Auflockerung  der  Erde  am 
Gipfel.  Nur  ein  Hügel  zeigte  keine  Spur 
von  Eingriffen.  Er  hatte  einen  Umfang^ 
von  42  Schritten  und  war  1,20  m  hech. 
In  der  Mitte  stand,  von  schwarzer  Erd& 
bedeckt,  in  der  angegebenen  Tiefe  die  Urne^ 
deren  Fuss  im  Kreise  von  kleinen  Kiesel- 
steinen umgeben  war.  Den  Untergrund 
des  Hügels  bildete  feuerfester  Kiesboden. 
Die  Urne  war  kugelbauchig,  unten  abge- 
plattet, mit  eingezogenem  Halse,  der  Deckel 
hatte  die  gewöhnliche  Form  einer  umge- 
kehrten Schüssel.  Das  Material  war  brau- 
ner geglätteter  Thon  ohne  Verzierung.  Sie 
war  gefüllt  mit  Knochenresten  und  Holz- 
kohlen, von  welchen  sich  einzelne  Stück» 
auch  ausserhalb  der  Urne  zerstreut  fanden. 
—  Auf  späteren  Ausflügen  untersuchte 
ich  mit  dem  ortskundigen  Lehrer  C.  Rade- 
macher, welcher  in  der  Gegend  zwischen 
Sieg  und  Wupper  schon  viele  Ausgrabun- 
gen verao staltet  hatte,  die  Langgräber  des- 
Geländes, 15  an  Zahl.  Ebenso  viele  be- 
finden sich  auf  den  anstossenden  Grund- 
Grundstücken,  zu  deren  Öffnung  ich  jedocb 
nicht  befugt  war.  Sie  haben  alle  die  Rich- 
tung von  0.  nach  W.,  liegen  zumeist  dicht 
nebeneinander  parallel,  ihre  Länge  wechselt 
von  30—  60  Schritt.  Obwohl  sie  unberührt 
schienen  und  ich  Gräben  durch  ihre  ganze 
Länge  ziehen  Hess,  fanden  sich  in  ihnen 
weder  Urnen  noch  sonstige  Spuren  von 
Bestattung.  Kisa. 

KOin.  [Funde  in  8.  CäcHIen.]  Die  Restau-  129t. 
rationsarbeiten  an  der  Cäcilienkirche  zu 
Köln,  die  von  der  städtischen  Verwaltung 
veranlasst  sind,  haben  bereits  eine  Reihe 
merkwürdiger  Funde  zu  verzeichnen.  Zu- 
nächst hat  sich  ergeben,  dass  der  ursprüng- 
liche Fussboden  des  Langschiffes  und 
Chores  etwa  40  cm  tiefer  als  der  vorhan- 

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dene   gelegen  hat,    worauf  übrigens   der 
Umstand  schon  hinweist,  dass  an  den  Pfei- 
lern nur   ein  geringer  Teil  der  architek- 
tonisch wohl  durchgebildeten  Basis  sicht- 
bar ist.     Den  alten  Fussboden  wiederher- 
zustellen  und  damit  die  Kirche  in  ihrem 
richtigen  innern  Verhältnisse  zu  gestalten, 
wird  eine   der  Hauptaufgaben  der  bevor- 
stehenden Wiederherstellungsarbeiten  sein. 
An   einigen  Stellen  wurden   Grabgewölbe 
gefunden,  so  ein  grösseres  neben  dem  süd- 
lichen Seitenaltar,  mit  Gebeinen  und  Stoff- 
resten gefüllt,  vielleicht  die  letzte  Kuhe- 
stätte   des  1650  als  Pfarrer  von  Hermül- 
heim gestorbenen  Bischofs  von  Osnabrück 
Casparas  Munsterus.    Auch  die  Überliefe- 
rung, dass  an  dem  nun  abgetragenen  Hoch- 
altar   drei    Priester    zugleich    celebrieren 
konnten,  erhielt  durch  das  Vorhandensein 
dreier    Altarsteine    mit    wohlversiegeltem 
Sepulcrum    volle    Bestätigung.     Die    vom 
Patz   zum    Teil   entblössten   Mauern   und 
Gewölbe  zeigen  deutlich  die  verschiedenen 
Erbauungszeiten    des    Gotteshauses    mit 
zahlreichen  interessanten  Einzelheiten,  aber 
auch  in  welcher  Weise  die  Verganjrenheit 
ihren  Zerstörungsgeist  hat  walten  lassen, 
der  sich  nicht  gescheut,  die  Fenster  der 
Chornische,   um  mehr  Licht   zu  schaffen, 
ohne  Rücksicht  auf  die  Konstruktion  des 
Gewölbes  übermässig  zu  vergrössern,   Ge- 
simse abzuschlagen,  Balken,  Consolen  und 
Stützen  zur  Herstellung  seitlicher  Galerien 
einzufügen.    Die  Gewölbe  und  Umrahmun- 
gen   der    Fenster   sind    daher   in    einem 
Znstande,   welcher    die  Erneuerung   bzw. 
Ergänzung   dringend    geboten    erscheinen 
lasst,  da  starke  Risse  sie  allerwärts  durch- 
ziehen und  die  eingelegten  Deckhölzer  ver- 
fault sind. 

Da  eine  stilgerechte  Ausmalung  der 
Kirche  beabsichtigt  ist,  lag  es  nahe,  zu- 
nächst durch  umfassende  Nachforschungen 
feststellen  zu  lassen,  ob  nicht  etwa  noch 
Spuren  der  einstigen  Ausschmückung  vor- 
handen seiem  Diese  Untersuchungen  sind 
bis  jetzt  von  überraschendem  Erfolge  be- 
gleitet gewesen.  Die  Hoffnung,  Gemäide- 
reste  in  der  Apsis  zu  finden,  war  zwar 
eine  trügerische;  die  Bilder  des  tüchtigen 
Kölner  Malers  F.  X.  Schweitzer,  welcher 
1773  starb  und  hier  wie  in  den  Kirchen 


—    210    — 

St.  Pantaleon,  Aposteln  und  Ursula  Werko- 
in  grosser  Auffassung  wie  flotter  Behand- 
lung schuf,  sind  überaus  lose  auf  den  Putz 
aufgetragen,  so  dass  mitunter  selbst  eine 
Berührung  sie  vernichtet.  Unter  denselben 
hat  sich  bis  jetzt  nichts  Altes  gefunden, 
so  dass  man  wohl  auf  eine  bei  Ausgang 
des  Mittelalters  stattgefundene  Erneuerung- 
des  Gewölbes  scbliessen  muss.  Dagegen 
hat  die  Entfernung  der  massenhaften  Tünche^ 
an  den  Langseiten  des  Chores  ein  sehr 
interessantes  Ergebnis  zur  Folge  gehabt,, 
indem  hervorragende  Malereien  zweier- 
Kunst-Epochen  sich  über  einander  vorfan- 
den. Zunächst  eine  solche  aus  dem 
16.  Jahrhundert,  welche  an  der  Nordseite 
einzelne  überlebensgrosse  Heiligenfiguren 
darstellt,  darunter  eine  Gruppe  von  drei 
Bischöfen,  mehrere  Kardinäle  und  die 
h.  Barbara  mit  entsprechenden  Inschriften,, 
auf  der  Südseite  eine  umfangreiche  Kom- 
position der  Anbetung  durch  die  drei 
Weisen,  zu  deren  Gefolge  zahlreiche  Ritter, 
darunter  St.  Gereon,  zählen.  Zeigt  ersteres 
Gemälde  bei  sicherer  Zeichnung,  aber 
wirkungsvoller  einfacher  malerischer  Bp- 
handlung  ein  verhältnismässig  ruhiges  Ge- 
präge, so  tritt  im  Gegensatz  hierzu  in  der 
letztgenannten  Darstellung  grossartige  Grup- 
pierung der  Massen  und  lebhafte  Hand- 
lung hervor. 

Die  Erhaltung  dieser  Gemfllde  Hess 
sich  nicht  ermöglichen,  da  einesteils  die- 
selben so  lose  auf  dem  Wandverputz  haf- 
teten, dass  sie  nach  Beseitigung  der  Tünche 
fast  abblätterten,  andemteils  weil  unter- 
ihnen  ein  ganzer  Cyclus  frühmittelalter- 
licher Darstellungen  sich  vorfand.  Man 
hat  sich  deshalb  damit  begnügen  müssen, 
farbige  Gopieen  in  der  Grösse  der  Original- 
Gemälde  zu  fertigen,  welche  den  Bestän- 
den des  städtischen  Museums  einverleibt 
werden  sollen. 

Die  erwähnten  älteren  Darstellungen 
sind  in  übereinander  geordneten  Reihen 
gruppiert,  von  denen  jederseits  3  erhalten 
sind;  ob  ursprünglich  noch  ein  viertes  in- 
dem  unteren  Teil  der  Wand  sich  diesen 
angeschlossen,  lässt  sich  mit  Sicherheit 
nicht  bestimmen,  da  hier  infolge  früher* 
vorhandener  Gallerie-Einbauten  der  Wand- 
putz  zerstört   ist.    Die  einzelnen  Reihen^ 

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—    211 


—    212    — 


-sind  horizontal  durch  Streifen  und  In* 
Schriften  von  einander  getrennt,  w&hrend 
die  vertikale  Teilung  der  verschiedenen 
-Gruppen  durch  architektonische  Motive 
»bewirkt  wird.  Die  Inschriften  sind  nicht 
mehr  vollständig,  teilweise  sehr  verstüm- 
melt, indessen  ist  nicht  ausgeschlossen, 
dass  bei  aller  Schwierigkeit,  welche  sowohl 
dieser  Umstand,  als  auch  die  Entzifferung 
•der  zahlreichen  Abbreviaturen  bietet,  es 
doch  gelingen  wird,  den  Zusammenhang 
•und  damit  auch  den  Gegenstand  der  Dar- 
stellungen selbst  festzustellen.  Es  gilt 
dies  namentlich  von  der  nördlichen  Wand, 
wo  in  einer  Reihe  von  Bildern  Begeben- 
heiten aus  dem  Leben  eines  oder  mehrerer 
Heiligen  (Maternus?)  geschildert  werden. 
Einzelne  derselben  •  sind  vollständig  erhal- 
ten, so  eine  Kathversammlung,  eine  Tauf- 
handlung, bei  welcher  die  eigentümliche 
Form  des  Taufbeckens  bemerkenswert  er- 
scheint, und  vor  allem  das  Martyrium  ei- 
nes Heiligen,  eine  lebensvolle  Darstellung, 
die  sich  namentlich  in  der  Stellung  und 
Bewegung  der  Keulen  schwingenden  Mör- 
der kundgiebt.  —  Die  gegeuuberliegende 
südliche  Wand  ist  mit  Darstellungen  aus 
dem  Leben  des  Heilandes  geschmückt. 
Erkennbar  sind:  Verkündigung  Maria, 
'Geburt  Christi,  Aufopferung  im  Tempel, 
Taufe,  Hochzeit  zu  Kana,  Erweckung  der 
Toten,  Heilung  der  Kranken,  Wunder  der 
Brod  Vermehrung,  Versuchung  in  der  Wüste, 
Einzug  in  Jerusalem,  Abendmahl,  Geth- 
semane,  Gefangennahme  und  Verhör  vor 
Kaiphas.  In  ikonographischer  Hinsicht  er- 
regen die  Bilder  unsere  Aufmerksamkeit 
insofern  ganz  besonders,  als  der  Künstler 
in  einzelnen  Abteilungen  seines  Cyclus 
•mehrere  gleichartige  Handlungen  zu  einer 
einzigen  Szene  vereinigt.  So  z.  B.  zeigt 
•das  Bild  der  Toten  Auf  erweckung :  Christus 
mit  seinen  Jüngern,  und  vor  ihm  sowohl 
den  aus  dem  Grabe  erstehenden  Lazarus, 
•als  auch  den  Jüngling  zu  Naim,  welcher 
auferweckt  seine  Tragbahre  verlässt,  und 
•Jairi  Tüchterlein,  die  sich  genesen  vom 
Lager  erhebt.  Ebenso  sind  die  übrigen 
Wunder  behandelt,  und  auch  die  Szene 
im  Garten  Gethsemane  zeigt  durch  die 
dreifache  übereinstimmende  Darstellung 
•des   leidenden   Erlösers    die  Vereinigung 


einer  gleichen  Anzahl  Handlungen  in  einem 
Bude. 

Die  Gruppierung  der  einzelnen  Gemälde 
ist  meisterhaft  komponiert,  die  etwa  1,10  m 
hohen  Figuren  sind  gut,  mitunter  sehr 
edel  gezeichnet,  überaus  schlank  (12  Kopf- 
längen !),  wohl  mit  Rücksicht  auf  perspek- 
tivische Wirkung  im  engen  Chorraum, 
wirkungsvoll  durch  den  Fluss  der  Linien  in 
den  Gewandungen,  durch  die  Bewegungen 
und  Behandlung  der  Köpfe,  deren  Gesichter 
fast  durchweg  verblichen  sind.  Die  farbige 
Behandlung  ist  sehr  decent  gehalten;  die 
umrisse  sind  rot  gefärbt,  der  Grund  ist 
blau,  sonst  wenig  Farbe  verwandt,  Gold 
nur  in  den  Nimben.  Alles  dieses,  vornebm- 
lich  aber  die  Formen  der  umgebenden  Archi- 
tektur lassen  darauf  schliessen,  dass  der 
Cyclus  dem  Ende  des  13.  bzw.  Anfang  des 
14:.  Jahrhunderts  entstammt,  und  er  somit 
die  ältesten  Wandbilder  gotischer  Stilrich- 
tung in  Köln  aufweisen  durfte.  Bestärkt 
wird  diese  Annahme  noch  durch  die  orna- 
mentale Behandlung  des  Triumphbogens, 
dessen  Leibungen  und  Pfeiler  die  Darstel- 
lungen der  klugen  uud  thörichten  Jung- 
frauen enthalten  und  zwar  in  einzelnen 
Rundbildern,  welche  durch  rautenförmige 
Muster  mit  stilisiertem  Laubwerk  zu  einem 
ebenso  wirkungsvollen  als  technisch  eigen- 
artig behandelten  Ornament  verbunden  sind. 
Köhi.         Stadtbaurat  F.  C.  Heimann. 


Chronik. 

Cobem.     [St.  Mathiaskapelle.]     Die  St  130. 

Mathiaskapelle  auf  der  oberen  Burg  Cobem 
a.  d.  Mosel  wurde  in  diesem  Jahre  einer 
eingehenden  Aufnahme  und  baugeschichl- 
lichen  Untersuchung  unterzogen  und  auf 
Grund  der  gewonnenen  Ergebnisse  im 
Rahmen  der  verfügbaren  Mittel  wieder  in 
Stand  gesetzt;  letztere,  im  Betrage  von 
rd.  10000  M.  sind  von  S.  Majestät  dem 
König  gespendet  worden.  Die  Bauarbeiten 
bezweckten  im  wesentlichen  eine  Sicherung 
des  Bestandes,  welcher  teils  durch  zeit- 
weisen Mangel  jeder  Aufsicht,  vornehmlich 
aber  durch  frühere  bauliche  Eingriffe  in 
die  Substanz  so  erheblich  gelitten  hatte 
dass  behufs  dauernder  Erhaltung  zu  einer 
AbStützung  des  bedrohtesten  Ecken  ge- 

Digitized  tj ,r^-  — 


—    213    — 

-schritten  werden  musste.  Sichere  Stütz- 
punkte für  die  nach  dem  Vorbild  von  St 
-Oereon  gewählten  Stützbögen  bot  die 
^wieder  aufgedeckte,  und  bis  Brüstnngshöhe 
^eder  hochgeführte  Ringmauer,  welche 
-die  einstige  Burgkapelle  an  3  Seiten  zwin- 
senförmig  umechliesst  Auch  das  Innere 
-der  letzteren  erfuhr  eine  Wiederbemalnng 
im  Charakter  der  Erbauungszeit;  obwohl 
•bereits  in  den  30ger  Jahren  eine  gründ- 
liche Neuverputzung  (der  frühere  Kalkputz 
war  beim  Bruchsteinmauerwerk  auf  Lehm- 
putz aufgetragen)  erfolgte,  boten  doch 
glücklicherweise  die  aufgedeckten  Farb- 
«pnren  an  den  Baugliedern  sicheren  An- 
halt genug  für  eine  historische,  zwar  ein- 
fache, aber  wirksame  Ausmalung  in  3 
Hauptfarben  (weiss,  rot,  gelb),  welche  die 
Baum  Wirkung  erweitert,  die  Architektur- 
formen verstärkt  und  das  phantasievolle, 
plastische  Ornament  klar  zur  Geltung 
bringt.  —  Als  Ergänzung  der  näheren  Um- 
gebung des  einzigen  Bauwerks  dürfte  sich 
die  geplante  Instandsetzung  des  in  3  Ge- 
schossen erhaltenen  Bergfriedes  empfehlen. 
Cobem.  Landbauinspektor  Arntz. 
^31^  In  der  Deutschen  Zeitschrift  für  Kirchen- 
recht IV,  121  ff.  veröffentlicht  G.  von  Be- 
low  eine  Anzahl  von  Aktenstücken  aus 
dem  J.  1553,  welche  dem  Düsseldorfer 
Staatsarchiv  entnommen  sind  und  die  Ein- 
schränkungen der  geistlichen  Gerichtsbar- 
keit beleuchten,  welche  seitens  der  Her- 
zöge von  Jülich  in  ihrem  Territorium  seit 
dem  15.  Jahrhundert  vorgenommen  wur- 
den. Der  Kölner  Erzbischof  hatte  allen 
Einftnss  auf  die  Sendgerichtsbarkeit  ver- 
loren, und  es  war  verboten,  kölnische 
Mandate  und  Ladungen  im  Herzogtum 
Jülich  zu  publizieren.  Den  Urteilen  des 
durch  die  Pfarrer  und  Landdechanten  ge- 
handhabten Sends  lieh  dagegen  die  her- 
zogliche Regierung  den  weltliehen  Arm 
(vgl.  dazu  Varrentrapp,  Hermann  von  Wied, 
II,  S.  ö  und  Hansen,  Westfalen  und  Bhein- 
land  im  15.  Jh.  I,  Einl.  S.  5,  138  ff.). 

132.  Kühl,  Jos.,  Geschichte  der  Stadt  Jülich,  insbeson- 
dere des  frftheren  Gymnasiums  bq  Jfllich. 
in.  Teil:  1742—1816.    Jalich  1894. 

Der  Verf.  erfüllt  die  Erwartungen,  mit 
welchen  man  an  sein  Buch  herantritt,  voll- 
auf.    Er  führt  die  politische  Geschichte 


—    214    — 

der  Stadt  in  steter  Anknüpfung  an  die 
allgemeinen  Zeitereignisse  in  fesselnder 
Darstellung  bis  zur  Huldigungsfeier  für 
Preussen  1815.  Die  zweite  Hälfte  des 
Bandes  ist  von  grosser  Wichtigkeit  für  die 
Geschichte  des  Unterrichtswesens  der 
Jesuiten;  die  grosse  Zahl  der  Theater- 
und  Prüfungsprogramme,  welche  sich  ge- 
rade für  Jülich  erhalten  hat,  ist  ausgiebig 
verwertet  worden.  Unrichtigkeiten  laufen 
nur  vereinzelt  unter  j  z.  B.  heisst  der 
Bischof  von  Nantes  S.  59  richtig  Carl 
Eutrop  de  la  Laurencie ;  S.  279  werden  die 
Kölner  Luxusordnungen  nur  bis  zum 
16.  Jahrh.  zurückgeführt,  während  sie 
schon  im  14.  Jahrh.  notwendig  waren. 

Kn. 
Mayer,  Herrn.,  Geschichte  der  Uni- 133. 
versität  Freiburg  in  Baden  in  der 
ersten  Hälfte  des  19.  Jahrh.  H.  Teil 
1818—1830,  Bonn  1893,  giebt  einen  Ein- 
blick in  die  kümmerlichen  Verhältnisse 
einer  deutschen  Universität  in  den  ersten 
Jahrzehnten  dieses  Jahrhunderts.  Die  rein 
quellenmässige  Darstellung  gründet  sich 
auf  die  Akten  der  Hochschule  und  teilt 
manche  bemerkenswerte  Einzelheit  mit. 
Das  Buch  zerfällt  in  8  Kapitel :  I.  Patro- 
natsrechte    und    auswärtige    Besitzungen, 

II.  Veränderungen    in    der   Organisation, 

III.  Allgemeine  Finanzlage,  IV.  Lehrange- 
legenheiten, V.  Die  Lehrerkollegien  der 
einzelnen  Fakultäten,  VI.  Institute,  VII. 
Die  Studenten  und  ihre  Vereinigungen, 
VIII.  Festlichkeiten.  Keussen. 

Von  den  soeben  erschienenen  Heften  134. 
der  Annalen  des  Historischen  Vereins  für  den 
Niederrhein  bringt  Heft  57,  2.  Abt.  das 
Inventar  des  Archivs  zu  Harff  zum  Ab- 
schluss ;  Heft  29  enthält  die  Inventare  der 
Stadtarchive  von  Andernach,  Duisburg  und 
Linz.  Heft  28  bringt  abgesehen  von  einigen 
kleineren  Beiträgen  besonders  die  Chronik 
des  de  vischen  Registrators  Johannes 
Turck,  bearb.  von  Ferd.  Schroeder 
zum  Abdruck.  Die  zu  Antang  des  17.  Jhs. 
verfasste  Chronik  behandelt  teils  die  sagen- 
hafte Urzeit  der  clevischen  Hauses,  teils 
ist  sie  eine  Fortsetzung  der  clevischen 
Chronik  des  Gert  von  der  Schuren;  der 
letztere,  wertvollere,  auf  Urkunden  gegrün- 
dete Teil  umfasst  die  Zeit  von  1452-y1609, 

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—    215    — 

also  bis  zum  Erloschen ,  des  clevischen 
Hauses. 
135.  Als  Festschrift  der  Universität  Rostock 
zur  zweiten  Säcularfeier  der  Universität 
HaUe  hat  Wilh.  Stieda  die  Hansisch- 
vanetianischen  Handeisbeziehungen  Im  15.  Jahr- 
hundert soeben  dargestellt  (Rostock,  Stiller, 
1894).  Ausgehend  von  der  Sperre,  welche 
K.  Sigmund  in  Folge  seines  im  J.  1411 
begonnenen  Kriegs  mit  Venedig  über  den 
deutsch  -  venetianischen  Handel  verhängte, 
betont  St.  die  Bedeutung,  welche  nament- 
lich Köln  und  Brügge  für  den  deutschen 
Handel  nach  Venedig  seit  dem  14.  Jahr- 
hundert besassen,  während  von  den  nord- 
deutschen Hansestädten  nur  Lübeck  nach- 
weislich Handeisbeziehungen  dorthin  unter- 
halten hat.  Der  Versuch  des  Kaisers,  den 
deutschen  Handel  nach  Mailand  und  Genua 
statt  nach  Venedig  zu  lenken,  misslang; 
die  Kaufleute  hielten  entgegen  den  po- 
litischen Erwägungen  des  Kaisers  an  der 
altgewohnten  Verbindung  fest,  und  der 
yenetianische  Handel  erhob  sich  bald  zur 
höchsten  Blüte.  Aus  dem  2.  Abschnitt 
des  Stiedaschen  Buchs:  Hansisch-venetia- 
nische  Handelsgesellschaften,  heben  wir 
zunächst  die  Erörterung  über  eine  um  1409 
begründete  Gesellschaft  hervor,  welche  den 
Handel  zwischen  Brügge  und  Venedig  betrieb 
und  u.  A.  einige  Mitglieder  in  Köln  zählte. 
Ihr  Zweck  war,  in  Venedig  Waren  einzukau- 
fen und  die  aus  den  Hansestädten  kommen  den 
Artikel  daselbst  zu  verkaufen.  Die  wechsel- 
Yollen  Gesckicke  dieses  mutigen  Unterneh- 
mens verfolgt  St.  an  der  Hand  reichen  im 
Anhang  abgedruckten  Materials  eingehend ; 
sie  endeten  mit  dem  Zerfall  der  Gesell- 
schaft. Auf  die  weiteren  lehrreichen  Aus- 
iuhrungen  über  den  Charakter  der  Han- 
delsbriefe, die  Schnelligkeit  der  Briefbe- 
förderung, die  Handelsmarken,  den  Geld- 
nnd  Wechselverkehr ,  die  Masse  und 
Gewichte,  sowie  auf  die  sorgfältigen  alle 
einzelnen  Artikel  berührenden  Erörterun- 
gen über  den  Warenverkehr  sei  hier  we- 
nigstens kurz  verwiesen,  um  den  reichen 
Inhalt  des  Stiedaschen  Buches  anzudeuten. 
—  Weitere  Quellen  zur  Geschichte  der 
Handelsbeziehungen  zwischen  Deutschland 
und  Ober-Italien  werden  ohne  Zweifel  die 
Kachforschungen  ans  Licht  bringen,  wel- 


—    216    — 

che  augenblicklich  im  Auftrag  der  Ba- 
dischen  Historischen  Kommission  Prot 
Alois  Schulte  in  italienischen  Archiven 
anstellt. 


Miscellanea. 

Zur  RltterwDrde.  (Schluss,  vgl.  Nr.  118).  13& 
Ich  möchte  vermuten,  dass  er  entweder 
einfach  annahm,  der  Erb  rieh  ter,  welcher 
ja  häufig  Ritter  war,  habe  diesem  Titel 
den  Vorzug  gegeben,  oder,  dass  diese  vier 
Erbritter  immer  zur  Besetzung  des  Reichs- 
kammergerichts  „als  judiciarü*^  beßlhigt 
sein  sollten.  Erst  seit  1521  mussten  es 
ja  bekanntlich  gelehrte  Juristen  sein,  „wenn 
man  sie  haben  könne''.  Dass  für  die 
Erbritter  das  Quaternionentum  „eine 
Spielerei**  war^  scheint  mir  nicht  wahr- 
scheinlich :  sonst  würden  auch  für  die  üb- 
rigen Stände,  wie  bei  diesen,  sich  kaiser- 
liche Ernennungen  finden. 

Dass  der  Ritterstand,  wie  bei  den  Rö- 
mern, so  auch  in  Deutschland,  „nicht 
aber  der  Adelsstand  daselbst**  verloren 
werden  konnte,  hoffe  ich  an  anderer  Stelle 
durch  Beispiele  nachgewiesen  zu  haben. 

Und  nun  noch  einige  Worte  über  die 
Reichsritterschaft.  Kaiser  Siegismund 
nennt  (nach  A  Buchner,  Geschichte  von* 
Bayern  VI,  280)  am  28.  April  1434  in  dem 
Schreiben  an  die  Stände  des  Reiches  über 
die  Achterklärung  Ludwigs  von  Ingolstadt 
hinter  den  freien  Herren  drei  Gesellschaf- 
ten von  Rittern,  nämlich:  St.  Görgen  Schild^ 
St.  Wilhelms  Schild  und  die  Gesellschaft 
mit  dem  Einhorn.  Die  letztere  bestand: 
in  Franken,  die  erstere  in  Schwaben  und 
der  Wilhelms -Schild  gehörte  dem  Rhein- 
lande an:  somit  haben  wir  hier  die  erste- 
staatliche  Anerkennung  der  späteren  Kan- 
tone der  Reichsritterschaft.  Die  obige- 
Urkunde  Siegismunds  über  dieselbe  fehlt 
aber,  wie  ich  höre,  in  dem  grossen,  schö- 
nen Werk  «von  Frhr.  Roth  v.  Schrecken- 
stein und  ich  will  hier  nur  bemerken,  dass- 
es  den  obigen  Genossenschaften  niemals 
gelungen  ist,  eine  Stimme  in  den  Reichs- 
tagen zu  erhalten.  Zu  vergleichen  ist 
darüber  der  Aufsatz  von  Professor  Sarayes- 
Bd.  V  der  Zeitschrift  für  deutsches  Recht. 
Ansbach.  Frbc  L.  v.jBorch. 

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—    217    — 

37.       Helenareliquien    zu  S.  Gereon   in    Kffln. 

Ein  durch  die  Güte  des  Herrn  Dompropstes 
Dr.  Berlage  mir  zugänglich  gewordenes 
Kollektar  des  12.  Jahrh.,  ehemals  der 
Stiftskirche  S.  Gereon  und  gegenwärtig 
dem  Domarchiv  zugehörig,  hat  auf  fol.  65  ^ 
nachstehenden  Vermerk: 

In  hac  capsella,  que  vocatur  Corona 
8.  Helene,  continentur  he  reliquie:  De 
ligno  et  sepulchro  domini;  de  colnmna, 
•ubi  dominus  ligatus  et  flagellatus  fuit;  de 
yestimento  et  sanguine  Johannis  babtiste, 
>de  sepnlchro  eiusdem ;  de  cineribus  Andree 
apostoli ;  de  reliquiis  Petri  et  Pauli  aposto- 
lorum;  Sebastian!  martiris;  Pantaleonis 
jmartiris;  Quintini  martiris;  Yictoris  mar- 
tiris; Martini  confessoris;  Maximian!  con- 
fessoris;  Elise!  prophete;  de  reliquiis  beate 
Helene  regine,  videlicet  de  ossibus,  de 
•came  balsamatica,  de  velo,  in  quo  fuit 
•balsamata. 

Anno  MGXXXV,  indictione  XIII,  epacta 
IUI,  tertio  Nonas  Novembris  facta  est 
separatio  reliquiarum  a  corpore  s.  Helene, 
Christian issime  regine,  matris  Constantini 
imperatoris,  dominice  crucis  inventricis, 
4studio  et  supplicatione  Gerardi  Yeronensis 
archidiaconi.  Cuius  et  fratrum  Yeronen- 
«tum  benevolentia  pars  earundem  reliquia- 
mm  nobis  transmissa  reposita  est  in  cap- 
sella, quam  vocamus  Coronam  s.  Helene, 
ipso  festivitatis  digno  deo  matrone. 

Die  an  und  für  sich  leicht  verständ- 
liche  Fassung  dieser  Nachricht  lässt,  wie 
die  meisten  frühen  Meldungen  über  die 
Schicksale  der  Reliquien,  manches  unge- 
nau und  unbestimmt.  So  ist  vor  allem  der 
Ort,  wo  die  Trennung  der  Reliquien  vom 
Körper  stattgefunden  hat,  nicht  angegeben. 
Bonn  ist  es  nicht.  Denn  auf  die  Bitte 
des  Bonner  Archidiakonen  Gerhard,  übri- 
gens einer  vielgenannten  geschichtlichen 
Persönlichkeit,  findet  erst  die  Abtrennung 
der  Reliquien  vom  Körper  ab.  Letzterer 
befand  sich  aber  nicht  in  Bonn;  Gerhard, 
der  Dechant  und  später  Propst  des  Gassius- 
etiftes  von  Bonn  ^),  bewirbt  sich  erst  für 
«einen  Ort  om  Helenareliquien.    Nachdem 


1)  Der  Archidiftkon  Gerhard  ist  Dechant  und 
Propst  von  S.  Cassius  von  1181—1166.  VgL  La- 
comblet  I,  894.  Günther  Codex  dipU  1 104  ff.  Jörres 
ürkb.  T.  S.  Gereon  9. 


—     218     — 

er  solche  erhalten  hat,  überlassen  er  und 
seine  Mitbrüder  einige  Partikeln  derselben 
an  die  Stiftsherren  von  Gereon.  Weil  bei 
den  Gereonreliquien  von  „einbalsamiertem** 
Fleisch  und  der  Mumienhülle  der  Heiligen 
Rede  ist,  und  nach  den  Bollandisten  der 
einbalsamierte  Körper  derselben  zu  Haute- 
villers  rastete,  so  darf  man  schliessen, 
dass  die  kurz  vorher  erwähnte  separatio 
reliquiarum  a  corpore  eben  in  Hautevillers, 
Erzdiözese  Rheims,  vor  sich  gegangen  ist. 
Nach  der  Translatio^)  befand  sich  der 
ganze  Körper  der  Helena  ebenda,  die 
Acta  SS.')  erwähnen  aber  auch  noch  an- 
dere Aufbewahrungsorte. 

Ein  anderer  Mangel  unserer  Nachricht 
ist  der,  dass  zwar  das  Datum  der  sepa- 
ratio sehr  genau,  1135  November  11,  an- 
gegeben wird,  dagegen  für  die  Zeit  der 
Hinterlegung  der  Reliquien  in  den  Schrein 
zu  Gereon  einfach  nur  der  Festtag  der 
Heiligen,  Aug.  18  ohne  Jahreszahl.  Sei- 
tens des  Cassiusstifts  konnte  die  Schenkung 
an  Gereon  erst  nach  Nov.  11  des  J.  1135 
erfolgen,  die  repositio  reliquiarum  in  Ge- 
reon kann  also  frühestens  erst  1136  Aug.  18 
stattgefunden  haben.  Sicher  ist  sie  nicht 
viel  später  anzusetzen,  weil  der  Charakter 
unsrer  Handschrift  noch  den  ersten  De- 
zennien des  12.  Jahrh.  zuzuweisen  ist. 

Als  Hauptergebnis  stellt  aber  die  ganze 
Notiz  die  Thatsache  fest,  dass  die  Stifter 
S.  Cassius  in  Bonn  und  S.  Gereon  in  Köln 
erst  nach  1135  in  Besitz  von  Helenareli- 
quien gekommen  sind.  Über  Verbleib  bezw. 
Existenz  des  gleichfalls  als  damals  ent- 
standen zu  denkenden  Reliquienschreines 
„Corona  s.  Helene"  in  Gereon  konnte  ich 
bisher  nichts  erfahren. 

Auf  derselben  Seite  des  oben  genann- 
ten Kollektars  befindet  sich  eine  zweite 
Eintragung  von  einer  Hand  der  2.  Hälfte 
des  12.  Jahrh.  über  die  Überbringung  der 
Körper  der  h.  3  Könige  sowie  der  h.  h. 
Felix  und  Nabor  nach  Köln.  Diese  Stelle 
vermehrt  die  Anzahl  der  vielen  gleichzei- 
tigen ähnlichen  Nachrichten  über  densel- 
ben Gegenstand^)  und  lautet:   Anno  do« 


2)  Sanerland,  Trierer  Gesohichtsqaellen  S.  liOff. 
und  S.  212. 

8)  Aag.  18  S.  605. 

4)  Ficker,  Seinald  t.  Dassel  S. 


'•6bgle 


—    219    — 


—    220    — 


minice  incarnacionis  MCLXIIIP  IX^  Kai. 
Aug.  allata  suDt  Coloniam  corpora  ss.  triam 
magorum  Baltasar,  Melchior  et  corpora 
88.  martirum  Felicis  et  Naboris  a  Henaldo 
venerabili  arcbiepiscopo. 
Köln.  Dr.  H.  Eelleter. 

138.  Die  Erschlagung  des  JUIIcher  Grafen  Wil- 
helm IV  zu  Aachen  am  16.  März  1278.  Auf 
fol.  66*  des  in  der  vorigen  Nummer  bezeich- 
neten Eollektars  befindet  sich  eine  ge- 
schichtliche Nachricht,  welche  den  tJber- 
fall  Aachens  durch  Graf  Wilhelm  IV  von 
Jülich  erzählt.  Auch  dieser  Passus  ist 
eine  mit  genanntem  Ereichnis  gleichzeitige 
Aufzeichnung  und  berichtet  Folgendes: 

Anno  incamacionis  dominice  M^  CC^ 
LXXVII^  in  die  beati  Heriberti  episcopi 
Wilhelmus  comes  Juliacensis,  qui  multo 
tempore  demolitus  fuit  episcopatum  Colo- 
niensem  et  ipso  anno  clerum  Goloniensem 
et  alios  religiosos  quamplurimos  sua  an- 
nona  spoliaverat,  subintrans  pene  cum 
quingentis  tam  nobilibus  quam  ignobilibus 
hominibus  civitatem  Aquensem  volens  quos- 
dam  cives  ibidem  capere  et  devastare  (!). 
Qui  cum  universitate  contra  ipsum  insur- 
gentes  ipsum  W(ilhelmum)  comitem  et 
Wilhelmum  primogenitam  suum  et  alios 
filios  suos  et  quadringentos  homines  et 
XXYII  tam  nobiles  quam  ignobiles  ex 
divina  permissione  interimerunt  et  pene 
LXXY  captivi  sunt  ibidem  detenti.  Sezto 
autem  die,  scilicet  abbatis  Benedict!,  do- 
minus Sifridus  archiepiscopns  Goloniensis 
opsedit  civitatem  Juliacensem  conflictum 
habens  cum  hominibus  ipsius  civitatis  et 
pluribus  aliis  ibidem  congregatis  et  inter- 
fectis  dominus  archiepiscopis  triumphavit, 
civitatem  predictam  cum  suo  ezercitu  sub- 
intravit,  spoliavit,  homines  ibidem  fugavit, 
multas  divicias  ibidem  invenit,  cum  ipsam 
civitatem  sibi  subiugaverat  cum  Aquensi- 
bu8,  et  cum  multo  exercitu  civitatem  Du- 
rensem  opsedit.  Saltem  homines  illius 
civitatis  se  subicientes  gracie  domini  epis- 
copi predicti  illesi  permanserunt  et  ipsum 
dominum  episcopum  protectorem  elegerunt. 
Castrum  vero  Betbure  et  plurima  alia 
castra  in  confinio  sita  sunt  penitus  de- 
vastata.  Quia  comes  predictus  cum  suo 
primogenito  et  aliis  multo  tempore  sen- 
tencia  papali  excommunicatns  [erat],  eo- 


rum    corpora   longo    tempore  intumnlata. 
permanserunt  in  civitate  Aquensi  predicta. 

Ans  don  vielen  neuen  hier  gebotenen 
Nachrichten  hebe  ich  hervor  die  bestimm- 
ten Angaben  über  die  Stärke  der  Beglei- 
tungsmannschaft des  Grafen,  die  Anzahl 
der  Getöteten  und  Gefangenen,  die  Hülfe,, 
welche  die  Aachener  dem  Kölner  Erz- 
bischof bei  der  Einnahme  von  Jülich  leistea 
und  schliesslich  die  Thatsache,  dass  die^ 
erschlagenen  Jülicher  Grafen  noch  lange 
unbestattet  zu  Aachen  gelegen  haben. 

Was  dann  besonders  die  Beweggründe  ^) 
betrifft,  aus  welchen  Wilhelm  IV  sich  ver- 
anlasst fühlte  zu  seinem  tollen  Handstreich 
gegen  das  kräftige  Aachen  des  13.  Jahrh.,. 
so  ist  der  Graf  nach  unsrer  Quelle  heim- 
lich in  Aachen  eingefallen,  um  gewisse- 
Bürger  gefangen  zu  nehmen  und  an  ihrem 
Eigentum  zu  bestrafen.  Wilhelm  erscheint 
nicht,  wie  das  Chronicon  Sampetrinum  und 
die  Continuatio  Martini  Goloniensis  es  dar- 
stellen, von  Übermut  oder  Habgier  ge- 
trieben; seinem  Vorgehen  liegt  vielmehr 
Rachsucht  (namentlich  allerdings  aus  po- 
litischen Motiven)  zu  gründe.  Die  Kol- 
mar  er  Annalen  sagen  über  Wilhelms  Ab-^ 
sichten  und  Motive  nichts.  Dass  die 
Aachener  Bürger,  welche  der  Graf  zu 
strafen  gedenkt,  sich  mit  der  Gesamtheit 
oder  mit  der  ganzen  Gemeinde  gegen  ihn 
zur  Wehr  setzen,  lässt  auch  nicht  darauf 
schliessen,  dass  der  Anhang  des  Jülichers 
in  der  Bürgerschaft  selbst  bedeutend  ge- 
wesen ist. 

Im  übrigen  liegt  der  besondere  Wert 
dieser  Aufzeichnung  darin,  dass  sie  in 
nächster  Nähe  Aachens  entstanden  und 
die  einzige  nachweisbare  Quelle  für  dieses 
Ereignis  ist,  deren  Niederschrift  unter  dem 
unmittelbaren  Eindruck  desselben  erfolgte. 
Köln.  Dr.  H.  Kelleter. 

Ober  Nikolaus  von  Butrinto.  Zu  dem,  was  139^ 
über  die  Lebensgeschichte  und  die  Na- 
tionalität des  Predigermönchs  Nikolaus, 
Bischofs  von  Butrinto  in  Albanien,  E.  Heyck 
in  seiner  Ausgabe  der  Relatio  de  Heinrici  VII 
imperatoris  itinere  Italico  (Innsbruck  1888) 
zusammengebracht  hat,  war  schon  der 
Nachweis    hinzugetreten,    dass   Nikolaus 


1)  Vgl.  Ernst,  Histoirof^  Limbourg  8.  896. 

„.gitized  byVJJ^ ^-~ 


—    221    — 

seine  Bischofswürde  1311  Mai  23  (Avignon) 
durch  Ernennung  von  Papst  Clemens  Y 
erhalten  hat  (Begestum  Clementis  V  cura 
ordinis  s.  Benedicti  Nr.  68öl).  Jetzt  haben 
A.  Cartellieri  (Zeitschr.  für  die  Gesch. 
des  Oberrheins  N.  F.  Bd.  IX  S.  321)  und 
G.  Sommerfeldt  (Jahrb.  der  Gesellsch.  für 
lothring.  Gesch.  u.  Altertumsk.  Jahrg.  V 
S.  223)  neue  Beiträge  geliefert.  Cartel- 
lieri bringt  die  wichtige  Thatsache  bei, 
dass  Nikolaus,  Bischof  von  Butrinto,  1314 
Nov.  24  noch  vorkommt  und  zwar  als 
Generalvikar  des  Bischofs  Peter  von  Lau- 
sanne ^),  als  welcher  er  im  Kloster  Gott- 
stadt im  Kanton  Bern  weilt  und  einen 
Ablass  erteilt,  zusammen  mit  dem  General- 
Tikar  des  Bischofs  Gerhard  von  Konstanz, 
Johannes  episcopus  Yallamensis.  Er  er- 
scheint also  ganz  wie  ein  episcopus  in 
partibus  infidelium,  einer  jener  Hülfs- 
hischöfe,  welche,  meistens  Ordensbrüder, 
zu  jener  Zeit  in  Scharen  auftreten,  seit 
dem  Ende  des  13.  Jahrhunderts  vorwiegend 
nach  dalmatinischen,  macedonischen,  thra- 
cischen  und  morgenländiscben  Diözesen 
benannt.  Es  sind  die  Vorläufer  unserer 
Weihbischüfe,  nur  dass  das  Verhältnis  zu 
ihren  Amtsbrüdem,  zu  deren  Unterstützung 
sie  wirken,  kein  so  dauerndes  ist,  ihre 
Thätigkeit  nicht  ausschliesslich  auf  ein 
Bistum  beschränkt  zu  sein  braucht  (Hin- 
schius,  Kirchenrecht  II  S.  171  ff.).  Som- 
merfeldt zielt,  wenn  ich  ihn  recht  ver- 
stehe, auf  eine  Bekämpfung  des  Satzes 
bei  Cartellieri  ab,  dass  Nikolaus  seinen 
Bischofssitz  kaum  jemals  aufgesucht  haben 
dOrfte.  Wenn  er  nun  hierbei  ganz  all- 
gemein behauptet,  die  Frage  nach  der 
Entstehung  derTitularbistümer,  'derjenigen 
wenigstens,  die  in  ihrer  Form  dem  heu- 
tigen Institut  der  Weihbischüfe  entsprechen', 
sei  eine  bisher  nicht  völlig  geklärte,  so 
kann  ich  dem  nicht  zustimmen.  Und  dass 
nicht  unter  Clemens  V  (vgl.  über  ihn 
Hinschius  S.  173)  *die  Anfänge  dieser  Ein- 
richtung fallen',  zeigen  schon  die  zahl- 
reichen Urkunden  der  römischen  und 
avinionischen  Ablassgesellschaften,  auf  die 


1)  'Besüglich  der  Lebensschicksale'  kommen 
wir  doch  hiermit  über  das  bisher  Bekannte  hin- 
aus; ich  verstehe  nicht,  wie  Sommerfeldt  S.  22S 
das  beaweifeln  kann. 


—    222    — 

sich  auch  Cartellieri  bezieht.  Was  da- 
gegen Butrinto  im  besondern  betrifft,, 
so  mag  ja  immerhin  die  Möglichkeit: 
nicht  von  vom  herein  als  ausgeschlossen 
erscheinen,  dass  man  dieses  Bistum  nicht 
als  ein  geradezu  in  partibus  gelegenes  an- 
gesehen, sondern  Versuche,  es  zu  vergal- 
ten, gemacht  habe.  Eine  derartige  Mög- 
lichkeit scheint  Sommerfeldt  im  Auge  zu 
haben. 

Was  wir  von  unserem  Butrinter  wissen,, 
bietet  in  dieser  Beziehung  keinerlei  An- 
I  haltspunkt.  Der  Wortlaut  seiner  Ernen- 
nung von  1311  (siehe  oben),  welchen  jetzt 
Sommerfeldt  in  seinem  Aufsatz  abdruckt, 
bringt  uns,  wie  überhaupt,  so  auch  in 
diesem  Punkt  nicht  weiter.  Sommerfeldt 
legt  Wert  darauf,  zu  vermuten,  dass  jener 
Johannes  episcopus  Vallamensis,  welcher 
1314  neben  unserem  Nikolaus  vorkommt 
(siehe  oben)  und  welchen  Cartellieri  (als- 
Vallaniensis)  nach  Valanea  in  Turkomanien 
setzt,  Bischof  von  Avlona  oder  Valona  in 
Albanien  (Valloniensis)  gewesen  sein  möchte. 
Dann  wären  also  die  gleichzeitigen  General- 
vikare von  Konstanz  und  Lausanne  ihren. 
Bischofssitzen  nach  Nachbarn.  Aber  ich 
finde  nicht,  dass  damit  viel  gewonnen  sein« 
würde.  Weiter  könnten  die  Nachrichten, 
über  den  Vorgänger  unseres  Nikolaus  in. 
Butrinto,  er  hiess  ebenfalls  Nikolaus,  in 
Betracht  kommen.  Cartellieri  hat  über 
diesen  die  nicht  unerhebliche  Mitteilung 
gemacht,  dass  er  *samt  anderen  auswärtig» 
gen  Bischöfen'  für  die  Ursuskirche  in  Solo- 
thum  einen  1301  Sept.  1  durch  Bischof 
Heinrich  von  Konstanz  bestätigten  Ablass- 
brief ausgestellt  hat»).  Aus  dieser  That-^ 
Sache  zieht  nun  Sommerfeldt  den  Schluss, 
jener  ältere  Nikolaus  sei  damals  wohl 
Generalvikar  von  Konstanz  gewesen.  Aber 
dieser  Schluss,  abgesehen  davon,  dass  er 
höchst  sonderbar  ist  (mit  demselben  Recht 
könnte  man  ja  doch  sämtliche  'anderen 
auswärtigen  Bischöfe'  der  Urkunde  zu  Kon^ 
Stanzer  Generalvikaren  machen),  weisst  ja 
gerade  wieder  auf  Titularbistum  hin,  wie 
Sommerfeldt  auch  selbst  sich  eingesteht. 
Nun  ist  dieser  ältere  Nikolaus  von  Butrinto 


2)  Was  Cartellieri  hierbei  'an  korrigieren  ha^ 
ben'  soll,  wie  Sommerfeldt  S.  227  meint,  ist  mir- 
nicht  klar  geworden.  /^-^  i 

„gitizedbyLiOOgle 


—    223    — 

nachher  durch  Clemens  V,  der  in  der  Er- 
nennung des  Nachfolgers  ausdrücklich  hier- 
auf Bezug  nimmt,  ad  ecciesiam  Avellinen- 
«em  versetzt  worden,  1311  Fehr.  16  (Ke- 
gestum  a.  a.  0.  Nr.  7127).  Man  dachte 
hierbei  bisher  an  Avellino  in  Italien,  ob- 
gleich man  wusste,  dass  für  diesen  Sitz 
ein  1310  bis  1326  waltender  Bischof  Got- 
fried  überliefert  ist.  .  Sommerfeldt  dagegen 
setzt  auch  diesen  Nikolaus  nach  demselben 
Avlona  in  Albanien,  für  das  er  zu  1314 
Jenen  Johannes  in  Anspruch  nahm').  Merk- 
würdiger Weise  macht  er  jedoch  von  seiner 
Vermutung  nicht  den  Gebrauch,  den  man 
erwarten  sollte.  Er  benutzt  sie  nur  zu 
neuen  luftigen  Verknüpfungen  über  Kon- 
«tanzer  und  Lausanner  General  vikariat 
•(S.  230).  Der  Schluss,  den  man  aus  einer 
etwaigen  Versetzung  von  Butrinto  nach 
Avlona  ziehen  müsste,  wäre  doch  wohl  der, 
dass  wenigstens  das  zweite  dieser  albani- 
-schen  Bistümer  schwerlich  in  partibus  ge- 
legen habe.  Dann  aber  würde  es  in  der 
That  Bedeutung  haben,  etwaigen  Ähnlich- 
keiten in  der  thatsächlichen  Stellung  der 
Vertreter  beider  Bistümer  nachzuspüren. 
Was  die  Nationalität  unseres  Nikolaus 
von  Butrinto  betrifft,  so  herrscht  Überein- 
stimmung in  der  Annahme,  dass  seine 
Muttersprache  ebenso  wie  die  Kaiser  Hein- 
richs VII,  über  den  er  berichtet,  die  fran- 
zösische gewesen  sei.  Seine  Thätigkeit  als 
Generalvikar  von  Lausanne  weist,  wie 
Cartellieri  hervorhebt,  von  neuem  hierauf 
hin.  Deshalb  aber  brauchen  wir  nicht 
-seine  Heimat  *in  den  südwestlichen  Grenz- 
marken des  Reichs  zu  suchen'.  Was 
Cartellieri  für  diesen  seinen  Vorschlag 
ins  Feld  führt,  überzeugt  nicht,  und  die 
Beziehungen  zwischen  dem  Kaiserhofe  und 
Lausanne,  über  die  er  uns  belehrt,  könn- 
ten Nikolaus  ebensogut  von  dort  nach 
hier,  wie  von  hier  nach  dort  geführt  ha- 
hen.    Dass  er  vom  Kaiserhofe  nach  Lau- 


S)  D.  Battinger  nennt  Hist.  Jahrb.  XV  S.  77 
•einen  Bischof  Waldebrun  von  Avlona  und  Gla- 
winica  in  Albanien  (Avellonensis  et  Olavinicensis) 
ca  1287.  Zn  1289  finde  ich  einen  'Waldebrannus 
Avellonensig'  mehrmals  bei  Ennen,  Quellen  aar 
Oesch.  der  Stadt  Köln  in,  Nr.  316  und  Nr.  S38. 
Oatans  (Series  episc.  S.  854)  fahrt  an  demselben 
-Jahre  1289  einen  Valdemnns  als  Bischof  von 
Avellino  in  Italien  anf. 


—    224    — 

sänne  gekommen  wäre,  würde  ich  dann 
doch  für  das  wahrscheinlichere  halten. 
Dagegen  *wie  er  zu  seiner  höchst  eigen- 
artigen Stellung  bei  dem  Kaiser  gelangt 
sei\  darüber  wird  man  insofern  derselben 
Ansicht  sein  mit  Cartellieri,  als  dieser  die 
Begründung  jener  Stellung  in  die  vor- 
königliche Zeit  Heinrichs  verlegt.  Nur 
brauchen  wir  der  etwas  künstlichen  Ver- 
mutung gemeinsamen  Studiums  in  Paxis 
nicht  zu  folgen,  da  wir  eine  weit  ein- 
fachere Annahme  zur  Verfügung  behalten 
haben :  die  alte  Annahme,  dass  die  Heim  at 
der  Luxemburger  auch  die  Heimat  unse- 
res Nikolaus  von  Butrinto  gewesen  sei. 
Die  Verteidigung  dieser  alten  Annahme  ist 
ein  Punkt,  in  dem  wir  den  Ausführungen 
Sommerfeldts  beipflichten  dürfen. 
Köln.  Dr.  Hermann  Diemar. 


Soeben  erschien   im  Commissionsverla^e    der 
Fr.  Xilnts'Bchen  Buchhandlung  in  Trier: 


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für  ntttzliche  Forschungen  erhalten  die  Fabli- 
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ihre  Bestellungen  unter  Einsendimg  des  Betra^ea 
gefälligst  an  Herrn  N  Besselich,  Rechner  der 
Gesellschaft,  Trier,  Kesselstattsches  Palai«,  richten. 

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TOffonwolM  s.  nonilsoM  Zwt 

redigiert  Ton 

Prof.  Hottner  «.  Dr.  Lahner, 

Trier. 


MKteleHtr  und  Neuzeit 

redigiert  ron 

ArohiTar  Dr.  Hansen, 

KOIn. 


der 


Westdeutschen  Zeitschrift  für  Geschichte  und  Kunst, 

ngleieli  Organ  der  historiseli-aBtiquarigelien  Vereine  zn  Birkenfeld,  Düsseldorf,  Frank- 
furt a.  M.,  Karlsrnke,  Mainz,  Mannheim,  Meti,  Neuss,  Prftm,  Speyer,  Strassbnrg, 
Trier,  Worms,  sowie  des  anthropologischen  Vereins  in  Stuttgart. 

♦- 

Dezember.  Jahrgang  Xin,  Nr.  12.  1894. 

Dm  KorTMpondeiublatt  ereoheint  in  einer  Auflage  von  4O0O  Exemplaren.    Ineerate  k  üb  f  fg.  fftr  die 

geepaltene  Zeile  werden  Ton  der  Verlagehandlnng  and  allen  Ineeraten-Boreaae  angenommen,  Beilagen 

naeh  Uabereinknnft.  —  Die  Zeitachrift  erscheint  Tierteljfthrllch,  das  Korrespondensblatt  monatlich.  ~ 

AbonnemenUpreis  15  Mark  ffir  die  Zeitschrift  mit  Korrespondensblatt,  fflr  letateres  allein  6  Mark. 

P^^  Beiträge  fOr  die  TorrOmisohe  und  rOmische  Abteilung  sind  an  Dr.  Lahnar  (Trier,  Provinsialmusenm), 
für  Mittelalter  and  Neuseit  an  Dr.  Hansen  (Köln,  StadtarchiT)  su  senden. 


Neue  Funde. 

40.       Aus  der  Pfalz.     [Archäologischer  Fund.] 

In  nordwestlicher  Kichtung  von  Rothsel- 
berg fand  ein  Landwirt  bei  landwirt- 
schaftlichen Arbeiten  mehrere  römische 
Skulpturen,  und  zw9,r  an  einem  Platze 
„Allenkirchen''  genannt,  der  schon  seit 
geraumer  Zeit  durch  Spuren  von  Lang- 
und  Quermauem,  durch  Treppen,  Gewölbe, 
Heizziegel,  römische  Münzen  und  andere 
Anzeichen  römischer  Abkunft  die  Aufmerk- 
samkeit archäologischer  Kreise  auf  sich 
gelenkt  hat.  Die  Langmauer  des  hier  ge- 
standenen Gebäudes  zieht  sich  auf  etwa 
100  m  von  Süden  nach  Norden,  und  dort, 
wo  sie  am  Ende,  eines  alten  Weges  von 
einer  etwa  eben  so  langen  Quermauer  ge- 
schnitten wird,  befindet  sich  der  Fundplatz 
obiger  Skulpturen.  Diese  bestehen  1)  in 
einer  ursprung- 
lich an  einen 
Fels  gelehnten 
Figur  eines  mit 
der  phrygischen 
Mütze  bedeck- 
ten Hirtenkna- 
ben von  ca.  70cm 
Höhe.  Nach  al- 
len Indizien  ha- 
ben wir  in  dieser 
Darstellung,  von 
derdas  klassisch 
schöne  Köpfchen  als  Einzelstück  und  das 
linke  Bein,  gelehnt  an  den  Felsboden,  er- 


halten sind,  die  Darstellung  des  klein- 
asiatischen Gottes  AUis  oder  Aiht/s  zu  er- 
blicken, dessen  Kultus  im  Rheinlande  durch 
Denkmäler  aus  dem  3.  bis  4.  Jahrhundert 
bezeugt  ist.  Über  zwei  aus  dem  Rhein- 
lande schon  bekannte  Darstellungen  des 
Attis,  von  denen  das  eine  zu  Rottenburg 
am  Neckar,  das  andere  bei  Bonn  sich  vor- 
fand, vgl.  B.  J.  18  S.  224  u.  229, 19  S.  160  ff., 
23  S.  49—56  u.  Tafel  I,  2.  Beide  Dar- 
stellungen des  Attis  gehören  zu  Grab- 
denkmälern (vgl.  unsere  Zeichnung). 
2)  Ober-  und  Unterschenkel  eines  Reiters, 
der  mit  ccUigae  (==  Stiefel)  bekleidet  ist. 
Ob  zu  diesem  Stücke  Nr.  3  und  4,  Teile 
von  einem  männlichen  Oberkörper  gehören, 
oder  nicht,  muss  noch  festgestellt  werden. 
Nr.  5  besteht  in  einem  Rumpfe,  der  ein 
leichtgegürtetes  Gewand  trägt.  Leider 
entbehrt  der  Rumpf  des  Kopfes  wie  der 
Arme.  Vielleicht  Reste  einer  Diana? 
Nr.  6  und  7  sind  zwei  Gesimsstücke,  von 
denen  das  grössere  90  cm  Länge  und  30  cm 
Höhe,  das  kleinere  35  cm  Länge  und  24  cm 
Höhe  misst.  Beide  gehörten  zu  einem 
Grabdenkmal. 

Ob  sämtliche  Architekturstücke  zu  ein e m 
Denkmal  oder  mehreren  gehörten,  läsät 
sich  schwer  bestimmen.  Das  Bonner  (B. 
J.  23,  Taf.  I,  2  abgebildete)  Grabmal  mit 
vorstehendem  Gesims  bietet  starke  Analo- 
gien zu  dem  Rothselberger  Attis,  zu  wel- 
chem event.  eines  der  obigen  drei  Gesims- 
stücke, wahrscheinlich  das  erste,  gehören 


—    227    — 


—    228    — 


würde.  —  Bei  Nachgrabungen  an  dieser 
Stelle,  welche  der  Kef.  im  Sept.  leitete, 
stiess  man  in  40  cm  Tiefe  auf  ein  drit- 
tes Gesimsstück  von  67  cm  Länge  und 
25  cm  Höhe,  welches  wiederum  ein  vom 
1.  und  2.  Gesims  verschiedenes  Profil  auf- 
weisst.  Die  reichste  Gliederung  —  Platte, 
Hohlkehle,  Platte,  2  Hohlkehlen  —  weist 
das  1.  Gesimsstück  von  90  cm  Länge  auf. 
Ausserdem  grub  man  hier  aus  eine  12  cm 
lange  eiserne  Lanzenspitze  römischer  Form, 
zahlreiche  Backsteine,  wie  sie  zu  römischen 
Bauten  verwendet  werden,  Mauersteine 
u.  s.  w.  —  Da  das  betreffende  Grundstück 
schon  bestellt  ist,  so  mussten  weitere  Gra- 
.  bungen  auf  das  nächste  Jahr  verschoben 
werden.  Das  aber  lässt  sich  jetzt  schon 
sagen,  dass  in  diesen  Überresten  einer 
grösseren  römischen  Ansiedelung  noch 
mancher  wertvolle  Gegenstand  zu  finden 
sein  wird.  —  Obige  Fundstücke  gelangten 
nach  durch  den  Bef.  vollzogenem  Ankauf 
in  das  Kreismuseum  nach  Speier  und  bilden 
zu  den  in  einer  römischen  Tempelanlage 
zu  Dunzweiler  (Kanton  Waldmohr)  vor  22 
Jahren  gefundenen  Architekturstücken,  über 
welche  der  Referent  gleichfalls  seinerzeit 
berichtet  hat,  ein  wertvolles  Pendant. 
Dr.  C.  Mehlis. 
141.  Mainz.  [Inschriftenfund  in  der  Stephans- 
Itirche;]  Bei  Herstellung  der  Kanäle  für 
die  Heiz-Einrichtung  der  St.  Stephans- 
kirche wurde  ein  Steinsarg  gefunden, 
dessen  Deckel  eine  zweizeilige  metrische 
Inschrift  trägt.  Die  Inschrift  enthält 
keine  Namensangabe,  sondern  erfleht  blos 
für  den  Bestatteten  die  Barmherzigkeit 
Gottes  in  einer  rührenden  Bitte  durch  die 
Fürsprache  des  vorübergehenden  Mitbru- 
ders: sie  ist  also  wohl  einem  Kanoniker 
des  Stiftes  gewidmet  und  augenscheinlich 
von  ihm  selbst  verfasst  Die  Beschaffen- 
heit der  konischen  Steinkiste  und  die 
Schriftzüge  der  Aufschrift  lassen  das  Alter 
des  Begräbnisses  auf  die  erste  Hälfte  des 
zwölften  Jahrhunderts  bestimmen.  Die 
epigraphischen  Merkmale  stimmen  nämlich 
mit  der  Adalberts-Inschrift  auf  den  eher- 
nen Thüren  des  Domes  in  so  entscheiden- 
den Punkten  zusammen,  dass  die  annähernd 
gleiche  Entstehungszeit  für  beide  Inschrif- 
ten angenommen  werden  darf.    Der  Sarg 


ist  nicht  erhoben  worden ;  wohl  aber  wird 
die  merkwürdige  Inschrift  im  Kreuzgang 
der  Stephanskirche,  wo  sich  übrigens  be- 
reits eine  Inschrifttafel  aus  ähnlich  früher 
Zeit  befindet,  ihre  bleibende  Aufstellung 
erhalten.  Merkwürdig  ist,  dass  Sarg  und 
Inschrift  die  grossen  Umgestaltungen,  wel- 
che doch  beim  Neubau  des  Kreuzganges 
am  Ende  des  fünfzehnten  Jahrhunderts  an 
dieser  Stelle  Platz  griffen,  überdauert  haben. 
Allerdings  war  das  Grab  geöffnet  und  die 
Platte  bei  dieser  Gelegenkeit  zerbrochen 
und  teilweise  verkehrt  aufgelegt  worden ; 
allein  im  Ganzen  war  das  Grab  unversehrt. 
Die  Auffindung  desselben  beweist,  dass  der 
ursprüngliche  Kreuzgang  mit  der  Begräb- 
nisstätte der  Stiftsgeistlichen  an  derselben 
Stelle  sich  befand  und  auch  annähernd 
gleiche  Ausdehnung  mochte  besessen  haben. 
Der  Neubau  der  Kirche  im  dreizehnten 
und  vierzehnten  Jahrhundert,  wie  des  Kreuz- 
ganges  um  ein  Jahrhundert  später  schlös- 
sen hiermit  in  engster  Weise  an  die  Lage 
und  die  Ausdehnung  der  ersten  Gründung 
von  St.  Stephan  durch  den  heil.  Erz- 
bischof Willigis  ums  Jahr  1000  an.  Der 
neugefundene  Sarg  mit  seiner  Inschrift  ist 
seinerseits  um  mehr  ¥rie  ein  Jahrhundert 
älter,  als  alles,  was  von  Baulichkeiten  bei 
St.  Stephan  heute  vorhanden  ist.  Die  In- 
schrift iiat  folgenden  Wortlaut: 

t  FRATER  •  QVI  •  TRANSIS  •  HVIAILI  •  STA  • 

VOCE  •  PRECANTIS  •       • 
NE  •  MICH!  •  PROPICIVS  •  DIFFERAT  •  ESSE  • 
DEVS  • 

(Mainzer  Journal). 


Chronik. 

Museum  Wallraf  -  Richartz  In  K5ln.    [Die  142 
neue  Aufstellung   der  rOmischen  AltertOmer.] 

Die  archäologische  Abteilung  war  unter 
den  früheren  Leitern  das  Stietkind  des 
Museums.  An  systematisches  Sammeln 
dachte  man  nicht,  die  Ausgrabungen  wur- 
den ohne  Eontrolle  des  Museums  vorge- 
nommen, die  zufällig  bei  städtischen  Bau- 
ten gemachten  oder  von  Privatleuten  ge- 
schenkten Funde  meist  im  Depot  unter- 
gebracht. Nur  die  Steindenkmäler  und 
einige  besonders  hervorragende  Stücke  der 
Kleinkunst  waren  dem  Studium  zugänglich 


—    229    — 


—    230 


gemacht,  von  Düntzer  geordnet  und  kata- 
logisiert worden.  Direktor  Aldenhoven 
begann  bald  nach  Übernahme  seines  Amtes 
hier  Abhilfe  zu  schaffen;  er  sorgte  für 
genügende  Kontrolle  bei  Ausgrabungen, 
bez.  für  Leitung  derselben  durch  die  Mu- 
seumsverwaltung, für  Mittel  zu  Ankäufen 
aus  dem  Kunsthandel  und  übertrug  mir 
die  Inventarisierung  und  Neuordnung  der 
Sammlung.  Nach  mehrjähriger  Arbeit 
konnte  anfangs  September  d.  J.  die  neue 
Abteilung  des  Museums  eröffnet  werden, 
welche  die  römische  Kleinkunst,  die  her- 
vorragenderen plastischen  Arbeiten,  die 
fränkischen  und  dann  auch  einige  griechische, 
ägyptische  und  praehistorische  Altertümer 
umfasst.  Sie  füllt  zwei  lange  Flügel  des 
oberen  Kreuzganges,  während  der  weitaus 
grösste  Teil  der  Steinsammlung  in  den 
unteren  Bäumen  verblieben  ist,  wo  auch 
er  baldiger  Neuordnung  entgegensieht. 

Die  kleinen  römischen  Altertümer  sind 
mit  vereinzelten  zufalligen  Ausnahmen 
stadtkölnische  Funde ;  bei  Neuerwerbungen 
ist  die  kölnische  Herkunft  Vorbedingung. 
Ungefähr  die  Hälfte  der  Gegenstände  ge- 
hört zum  alten  Bestände,  die  andere  ist 
in  den  wenigen  Jahren  seit  dem  Wechsel 
in  der  Museumsleitung  hinzugekommen. 
Die  Anordnung  erfolgte,  wie  bei  kunstge- 
werblichen Sammlungen,  nach  dem  Material, 
mit  Unterabteilungen  nach  Typen,  nach 
Technik  und  Dekorationsweisen.  Dabei 
ist  jedoch  auf  gefällige  Zusammenstellung 
möglichst  Bücksicht  genommen,  bei  den 
Gläsern  z.  6.  sind  die  einzelnen  Gruppen 
durch  Einfügung  wertvoller  Schaustücke 
von  anderem  Typus  unterbrochen,  sowohl 
um  Abwechslung  zu  erzielen,  als  um  eine 
Häufung  von  wertvollen  Stücken  einer- 
seits, von  minderwertigen  andererseits  zu 
vermeiden.  Auch  die  Raumverhältnisse 
bedingten  hie  und  da  eine  Durchbrechung 
des  Systemes.  Da  bei  dem  Charakter 
des  Museums  als  kunsthistorischer  Samm- 
lung der  rein  antiquarische  Gesichtspunkt 
zurückzutreten  hatte,  ist  auf  die  Ausstel- 
lung von  Gesamtfunden  verzichtet,  diese 
vielmehr  nach  Material  und  Typen  ge- 
trennt, so  dass  jeder  einzelne  Gegenstand 
auf  seinem  Platze  unter  gleichartigen  er- 
scheint    In   den  Fachinventaren  ist  die 


Zusammengehörigkeit  der  Funde  aber  ge- 
nau vermerkt  und  ein  Auffinden  derselben 
leicht  möglich.  Als  kulturgeschichtliche 
Ergänzung  und  Erläuterung  der  sytema- 
tischen  Sammlung  sollen  im  unteren  Kreuz- 
gange  die  verschiedenen  Arten  römischer 
und  fränkischer  Bestattungsweisen  zur  An- 
schauung gebracht  werden  und  zwar  nicht 
durch  Miniaturmodelle,  sondern  durch 
Originalfunde,  die  an  sich  keinen  höheren 
Wert  haben. 

Die  beiden  Flügel  des  oberen  Kreuz- 
ganges sind  von  dem  Winkel,  in  dem  sie 
zusammenstossen,  ohne  Hemmnis  mit  einem 
Blicke  zu  übersehen,  da  sie  nicht  durch 
Zwischwände  in  kleinere  Bäume  abgeteilt 
sind.  Sie  sind  reichlich  mit  Seitenlicht, 
an  den  drei  Ecken  auch  mit  Oberlicht 
versehen,  die  Wände  haben  hellen,  blau- 
grauen Anstrich,  zum  Teile  Stoffüberzug 
von  gleicher  Farbe,  die  dem  Charakter 
des  Bauwerkes  entsprechend  gotisierten 
Schränke  sind  schwarz  gestrichen.  Beson- 
dere Sorgfalt  ist  auf  ihre  innere  Einrich- 
tung gelegt.  Die  Gläser,  die  Barbotine- 
und  Inschriftenbecher  sind  in  grossen,  all- 
seitig verglasten  Vitrinen  frei  aufgestellt, 
die  Zwischenbretter  mit  bordeauxrotem 
Plüsch  überzogen  und  von  leichten  schmiede- 
eisernen Stützen  getragen.  Hervorragende 
Stücke  sind  durch  Untersätze  mit  gleichem 
Überzuge  hervorgehoben.  Die  Thonge- 
fässe  und  Statuetten  stehen  in  Wandschrän- 
ken mit  rotbraunem  Tuchausschlag  in 
Stufen  übereinander,  die  Sigillaten  in  ei- 
nem Schranke  und  auf  Wandbrettern  mit 
grünem  Überzug,  die  Lampen  in  Pult- 
kasten mit  gleichfarbigem  Ausschlag.  Ge- 
wöhnliches Thongeschirr  ist  dekorativ  auf 
Wandregalen  an  den  Fensterpfeilern  an- 
geordnet. Für  die  Bronzestatuetten  ist 
ein  achteckiger,  freistehender  Schrank  ge- 
wählt, gleichfalls  in  der  behördlichen  Go- 
tik, mit  dunkelrotem  Tuchausschlag;  die 
kleinen  Bronzen  sind  in  einem  langen 
Wandschrank  auf  einzelnen  ebenso  über- 
zogenen Brettern  befestigt.  Für  die  Ar- 
beiten aus  Bein  ist  dunkelrotes,  für 
Schmucksachen  und  Münzen  grünes  Tuch, 
für  Gagat  und  Goldarbeiten  roter  Plüsch 
als  Untergrund  gewählt.  Die  Etikettie- 
rung  ist   sehr   eingehend.     Jede  Gruppe 


—    231 


ist  durch  einen  Ges&mttitel  gekennzeich- 
net,   ausserdem  hahen  alle  Gegenstände, 
deren  Fundumstände  gesichert  sind,  einen 
Zettel  mit  kurzer  Bezeichnung  und  An- 
gabe der  Herkunft  erhalten,   wertvollere 
Stücke  unbekannten  Fundortes  eine  Be- 
zeichnung des  Zweckes,  der  Technik  und 
der  Dekoration,   geschenkte  Gegenstände 
den  Namen  des  Stifters;  bei  Lampen  und 
Sigillaten  giebt  der  Zettel  die  Darstellung 
des  Reliefs,  Fundumstände  und  Stempel  an, 
bei  Inschriftenbechem   die  Devise.     Alle 
Aufschriften  sind  mit  Blattgold  auf  schwar- 
zen Karton  gedruckt.     Die  Etikettierung 
musste  durchgreifender  sein  als  in  anderen 
archäologischen  Sammlungen,   weil  durch 
genaue  Angabe  der  Fundumstände  einer- 
seits dem  Fachmanne  eine  Entschädigung 
für  die  Trennung  der  Gesamtfunde  gebo- 
ten,   andererseits     im    grossen  Publikum 
das   lokale  Interesse   wachgerufen   wird; 
auch  ist  damit  ein  vorläufiger  Ersatz  für 
den   gedruckten  Katalog  geschaffen,   der 
nicht  vor  Vollendung  der  ganzen  Abtei- 
lung, d.  h.  vor  Neuordnung  der  Steinsamm- 
lung erfolgen  kann.    Das  Bedürfnis  nach 
einem  neuen  Kataloge  der  römischen  Alter- 
tümer ist  unabweisbar.    Düntzers  vortreff- 
liche Arbeit  berücksichtigt  ja  vorwiegend 
die  Inschriften ;  sie  bedarf  wegen  der  vielen 
Neuerwerbungen  aber  auch  darin  der  Er- 
gänzung,  bezüglich  der  Skulpturen  einer 
durchgreifenden  Umarbeitung;  die  Samm- 
lung der  kleinen  Altertümer  war  zur  Zeit 
der  Abfassung  so  gut  wie  nicht  vorhanden 
und    müsste   als   neuer  Abschnitt   hinzu- 
treten. 

Was  die  Behandlung  der  einzelnen  Ge- 
genstände betrifft,  so  sind  Ergänzungen 
fehlender  Teile  nur  bei  wertvolleren  Stücken 
vorgenommen  und  auf  dem  Zettel  vermerkt. 
Bei  Bronzen  ist  die  Patina  konserviert, 
der  rauhe,  fressende  Grünspan  durch  Aus- 
glühen unschädlich  gemacht;  bei  Eisen- 
sachen haben  wir  den  dicken,  chocolade- 
artigen  Schellacküberzug,  wie  ihn  manche 
Museen  anwenden,  vermieden  und  uns  da- 
mit begnügt,  die  Stücke  vor  weiterem  Ver- 
rosten zu  schützen. 

Die  Sammlung  zählt  heute  ca.  10000 
Nummern,  von  welchen  über  1000  auf  die 
in  6  grossen  Vitrinen  untergebrachte  Glas- 
sammlung fallen,   darunter  viele  hochbe- 


deutende Stücke.  Ich  will  hier  weder  einen 
summarischen  Überblick  über  die  Samm- 
lung geben,  noch  Einzelnes  hervorheben, 
kann  aber  nicht  unterlassen,  nochmals  da- 
rauf hinzuweisen,  dass  sie  prinzipiell  nur 
Kölner  Funde  vereint  In  dieser  Beschrän- 
kung liegt  ihr  grösster  Wert  und  ihre 
Existenzberechtigung  gegenüber  den  beiden 
Provinzialmuseen.  Nur  bei  den  fränkischen 
Altertümern  hat  man  eine  Ausnahme  ge- 
macht Da  fränkische  Funde  in  Köln  selten 
sind,  waren  wir  genötigt,  auf  Grabfeldem 
anderer  Rheingegenden  und  der  Eifel,  spe- 
ziell in  Nettersheim,  Mühlbofen  bei  Engers 
imd  Niederbreisig  Umschau  zu  halten,  um 
wenigstens  die  hervorragendsten  Typen  zu- 
sammenzubringen. Sonstige  germanische 
Altertümer,  die  nicht  kölnischen  Ursprunges 
sind,  wie  Steinbeile,  stammen  noch  aus 
Wallrafs  Nachlass. 
Köln,  im  November  1894. 

Dr.  A.  Kisa. 

R«gMt«ll  der  Markgrafen  von  Baden  und  Mach-  |43, 
berg    1050—1515,    herausgegeben    von    der 
Badischen  Historischen  Kommission,  bear- 
beitet  von  Richard  Fester.     1.— 5.  Lfg. 
Innsbruck  (Wagner)  1892-1894.    (20  M.). 

In  ihrer  6.  Vollversammlung  des  Jahres 
1887  beschloss  die  Badische  Historische 
Kommission  auf  Antrag  des  Archivdirek- 
tors Dr.  F.  von  Weech,  Regesten  der 
Markgrafen  von  Baden  und  Hachberg 
vom  Markgrafen  Hermann  I  an  bis  zur 
sogenannten  pragmatischen  Sanktion  des 
Markgrafen  Christof  (1515)  herauszuge- 
ben, und  betraute  den  Antragsteller  mit 
der  Oberleitung  der  Arbeit.  Heute  liegen 
7  Lieferungen  des  gross  angelegten  Wer- 
kes vor,  das  neben  der  Geschichte  der 
Herzoge  von  Zähringen  und  den  Pfalzer 
und  Konstanzer  Begesten  bestimmt  ist,  die 
sichere,  quellenmässige  Grundlage  der 
älteren  badischen  Geschichte  zu  bilden. 
Es  würde  verfrüht  sein,  ein  abschliessen- 
des Urteil  über  die  dauerverheissende  Ver- 
öffentlichung schon  jetzt  gewinnen  zu 
wollen,  da  der  1.  Band  noch  nicht  abge- 
schlossen ist,  und  demnach  die  Einleitung, 
die  eine  ausfuhrliche  Darlegung  der  Grund- 
sätze der  Bearbeitung  bringen  soll,  noch 
aussteht.  Da  aber  laut  Bericht  der  heu- 
rigen Kommissionssitzung  (1894)  für  das 
nächste  Jahr  2  Lieferungen  versprochen 
sind,    wird   man  nicht  lange  darauf  zu 


warten  haben.  Der  Bearbeiter,  tlichard 
Fester,  den  Fachgenossen  bereits  durch 
geschichtlich-philosophische  und  politisch- 
militärische Studien  zum  17.  und  18.  Jahr- 
hundert bekannt,  verdient  für  seine  mühe- 
volle Leistung  schon  jetzt  Dank  und  An- 
erkennung. Es  sei  gestattet,  vorläufig  blos 
auf  Plan  und  Anlage  der  Markgrafenre- 
gesten  hinzuweisen.  Wir  stützen  uns  dabei 
zum  Teil,  um  die  fehlende  Einleitung  zu 
ersetzen,  auf  die  in  den  „Mitteilungen  der 
Badischen  Ilistorischen  Kommission"  Nr.  9 
zu  1888  bis  Nr.  16  zu  1894  gemachten 
Angaben  über  den  l'ortgang  des  Unter- 
nehmens. Zunächst  sei  betont,  dass  die 
Anordnung  des  Stoffes  rein  chronologisch 
ist,  um  die  Wiederholung  desselben  Re- 
gestes,  die  der  häufigen  Landesteilungen 
wegen  nötig  wäre,  zu  vermeiden.  Nur  die 
Nebenlinie  der  Markgrafen  von  Ilach- 
berg,  die  mit  Markgraf  Heinrich  I,  dem 
Sohne  des  Markgrafen  Hermann  IV  im  Jahre 
1218  abzweigt,  erfährt  gesonderte  Behand- 
lung, indem  jeder  Lieferung  ein  oder  meh- 
rere Bogen  Uachberger  Regesten  (jeder 
Seite  und  Nummer  ist  hier  ein  h  vorge- 
setzt) beigegeben  werden.  Das  Register 
wird  beiden  Linien  gemeinsam  sein.  Erst 
dieses  dürfte  es  jedermann  ermöglichen, 
aus  dem  Werke  vollen  Nutzen  zu  ziehen. 
Jetzt  ist  es  nicht  ganz  leicht,  sich  unter 
den  zeitgenössischen  Fürsten  des  Hauses 
zurecht  zu  finden.  Am  besten  würde  es 
sein  —  und  das  sei  dem  Bearbeiter  drin- 
gend ans  Herz  gelegt  —  wenn  er  dem 
1.  Bande  ausfuhrliche  Stammbäume  bei- 
gäbe, besonders  da  die  von  E.  v.  Chrismar 
in  seiner  „Genealogie  des  Gesamthauses 
Baden*'  aufgestellten  mit  den  Ergebnissen 
Festers  nicht  mehr  ganz  übereinstimmen 
und  durch  ihr  grosses  Format  rasches 
Nachschlagen  sehr  erschweren.  Man  möchte 
wünschen,  dass  Fester  im  Anschluss  an 
die  von  Ottokar  Lorenz  aufgestellten  Grund- 
sätze seinen  Regesten  so  zu  sagen  einen 
genealogischen  Schlüssel  beigäbe,  der  zum 
Verständnis  der  verwickelten  Familienbe- 
ziehungen badischer  und  auswärtiger  Fürsten 
führte.  Da  hier  von  der  viel  geschmähten 
Genealogie  die  Rede  ist,  sei  daran  erinnert, 
dass  von  Markgraf  Herman  I  bis  Bern- 
hard 1  die  12  Generationen  sich  ziemlich 
genau  über  400  Jahre  erstreckt  haben. 


—    234    — 

Ward  doch  der  Erstere  nach  Heyck,  Ge- 
schichte der  Herzöge  von  Zähringen  S.  99, 
in  den  vierziger  Jahren  des  11.  Jahrhim- 
derts  geboren,  während  Bernhard  1431 
starb.  Noch  ein  weiterer  Wunsch  (wel- 
cher Benutzer  hätte  deren  nicht  mehr  als 
übergenug?)  drängt  sich  beim  Lesen  auf: 
ein  Verzeichnis  der  benutzten  Quellen  und 
Hilfsmittel ;  es  dürfte  um  so  wesentlichere 
Dienste  leisten,  so  lange  es  an  einer 
„Bücherkunde**  der  badischen  Geschichte 
fehlt.  —  Die  Gesamtzahl  der  jetzt  vor- 
liegenden Regesten  beträgt  3876  Nummern, 
wovon  auf  die  Baden  er  3319  Nummern 
von  1050  bis  1421  auf  344  Seiten,  auf  die 
Hachberger  557  Nummern  von  1218  bis 
1414  auf  56  Seiten  kommen.  Wie  der 
Stoff  gewachsen  ist,  lässt  sich  schlagend 
daraus  ersehen,  dass  Hermann  I  von  1050 
bis  1074  fünf,  Bernhard  I  nach  dem  Tode 
seines  Bruders  Rudolf  VU  von  1391  bis 
1421  achtzehnhundert  Nummern  hat.  Die 
künftige  6.  Lieferung  dürfte  daher  mit  dem 
letzten  Jahrzehnt  der  Regierung  Bern- 
hards zum  grösseren  Teile  ausgefüllt  wer- 
den. Erst  mit  diesem  Fürsten  greift  die 
Markgrafschaft  als  solche  in  die  Rcichs- 
angelegenheiten  ein,  und  es  ist  hoch  er- 
freulich, dass  Fester  selbst  diesen  wich- 
tigen Abschnitt  der  badischen  Geschichte 
in  dem  Badischen  Neujahrsblatt  für  1896 
zu  einer  abgerundeten  Darstellung  formen 
wird.  Für  das  11.  bis  14.  Jahrhundert 
liegt  der  Hauptwert  der  Regesten  in  der 
vollständigen  kritischen  Sammlung  eines 
weit  zerstreuten  Materials.  Sind  doch  über 
ein  Dutzend  auswärtiger  Archive  des  Elsass, 
Luxemburgs,  Oesterreichs,  Preussens,  der 
Schweiz  und  Württembergs  um  Sendungen 
von  Archivalien  angegangen  und  zum  Teil 
bereist  worden.  > 

Einige  kleine  Ausstellungen  sind  hier 
und  da  zu  machen.  Von  Druckfehlem  ist 
das  Werk  ziemlich  frei.  Bei  „Bäle"*  fehlt 
aber  mehrfach  der  accent  circonfiexe, 
während  „Registre'*  anscheinend  durch- 
gängig den  in  deutschen  Werken  gelegent- 
lich auftauchenden,  aber  durch  nichts  ge- 
rechtfertigten aigu  erhalten  hat.  In  Nr.  130 
muss  es  heissen:  „Wittums"  statt  „Wit- 
tumr".  Sodann  sei  eine  Frage  erwähnt,  in 
der  Fester  allerdings  die  berufensten  For- 
scher, vor  allem  Böhmer,  den  Vater  der 


—    236    — 


Regesten»  auf  seiner  Seite  hat:  ich  meine 
die  Frage,  ob  die  Aufenthaltsorte  des  Ur- 
kundenausstellers in  der  diese  enthalten- 
den Spalte  links  vom  Texte  nach  der  ur- 
kundlichen, oder  der  modernen  Form 
wiedergegeben  werden  sollen.  Fester  hat 
das  erstere  Verfahren  eingeschlagen,  mir 
scheint  das  letztere  richtiger,  und  ich  habe 
es  bei  den  Begesten  der  Bischöfe  von 
Konstanz  durchgeführt,  wie  es  übrigens 
vor  mir  die  Bearbeiter  der  Regesten  der 
Pfalzgrafcn  am  Rhein  gethan  hatten.  Die 
urkundliche  Form,  auf  die  ja  Topographen 
und  Philologen  Wert  legen,  braucht  da- 
rum noch  nicht  aufgeopfert  zu  werden, 
sondern  findet  im  Regest  selbst,  sei  es  am 
Anfang,  sei  es  am  Ende,  leicht  Flatz. 
Wohl  dem,  dessen  geographische  Kennt- 
nisse ihm  gestatten,  sich  aus  urkundlichen 
Namenformen  ein  Bild  des  Itinerars  eines 
kleinen  Fürsten  ^u  machen  (  Und  das  ist 
doch  der  Zweck  der»  Ortsspalte.  Pester 
sieht  sich  selbst  veranlasst,  wenig  bekannte 
Orte  im  Regest  zu  erklären,  z.  B.  in  Nr.  6, 
90,  108,  147,  161,  was  entschieden  um- 
ständlich ist.  Fehlt  aber  die  Erklärung 
wie  bei  „Peroltesholt"  in  Nr.  4  und  ist 
der  angeführte  Druck  nicht  leicht  zu  haben, 
so  muss  man  das  Register  erwarten. 

Erfreulich  wäre  es  gewesen,  wenn  Fester, 
wie  er  es  einige  Male  gethan  hat,  beim 
Tode  eines  Fürsten  seine  Gemahlinnen  und 
Kinder  zusammengestellt  hätte,  damit  auch 
hier  vor  Erscheinen  des  Registers  das 
Aufsuchen,  einzelner  Personen  möglich 
würde.  Desgleichen  hätte  er  mit  Fett- 
und  Sperrdruck  freigiebiger  sein  können, 
um  die  Übersichtlichkeit  zu  erhöhen.  In 
Nr.  1  scheint  Fester  betreffs  der  Herkunft 
Richwara's,  der  Gattin  des  Markgrafen  Her- 
mann I,  mehr  zu  Baumanns  Vermutung 
zu  neigen,  der  sie  für  eine  Urenkelin  des 
Herzogs  Hermann  H  von  Schwaben  (f  1003) 
hält.  Wenn  Richwara  und  Hermanns 
zweite  Frau  Beatrix  Kinder  von  Halbge- 
schwistern waren,  dürfte  Hermann  für  seine 
Ehe  mit  Beatrix  doch  wohl  vom  Papste 
Dispens  erhalten  haben.  Zu  1353  Dez.  9 
ist  eine  bei  Öchli,  Anfänge  der  schweize- 
rischen Eidgenossenschaft  312  Nr.  834 
registrierte  Urkunde  nachzutragen. 
Karlsruhe.  AI.  Cartellieri. 


Miscellanea. 

Die  erzbischOflidien  Beanten  in  der  Stadt  144 
K«ln    während    des    zwölften    JahrhundMis. 

I.  Im  Oktoberheft  der  Mitteilungen  aus  der 
historischen  Litteratur  S.  413 — 15  hat 
Herr  Dr.  Varges  (Ruhrort)  meine  vor  drei 
Jahren  erschienene  Dissertation,  die  den 
obengenannten  Titel  führt,  einer  Kritik 
unterzogen,  die  im  Gegensatze  zu  dem 
sonstigen  Brauch  dieser  Zeitschrift,  objek- 
tiv gehaltene  Referate  zu  veröffentlichen, 
einen  stark  subjektiven  Charakter  trägt. 
Wenn  ich  mich  zu  einer  Erwiderung  auf 
diese  Kritik  entschlossen  habe,  so  geschah 
es  aus  dem  Grunde,  dass,  abgesehen  von 
meinem  persönlichen,  es  auch  im  Interesse 
der  Wissenschaft  liegt,  die  Art  und  Weise 
der  Yargesschen  Kritik  und  die  Zuver- 
lässigkeit seiner  mit  grosser  Bestimmtheit 
aufgestellten  Behauptungen  zu  prüfen  und 
nach  ihrem  wahren  Werte  klarzulegen. 
Nebenbei  bietet  sich  mir  dabei  die  ge- 
wünschte Gelegenheit,  aus  dem  mir  seitdem 
neu  bekannt  gewordenen  Material  einige 
Ergänzungen  zu  bringen.  Die  Angriffe 
Varges'  richten  sich  im  wesentlichen  gegen 
meine  Auffassung  der  folgenden  vier  Be- 
amten: 1)  des  Burggrafen,  2)  des  Stadt- 
vogts, 3)  des  Untervogts  und  4)  des  Unter- 
grafen. Aus  Rücksicht  auf  den  mir  hier 
zur  Verfügung  stehenden  Raum  sehe  ich 
mich  genötigt,  meine  Entgegnung  in  zwei 
Abschnitte  zu  teilen.  Der  nachfolgende 
erste  Teil  behandelt  den  Edel-  oder  Stadt- 
vogt und  seinen  Unterbeamten,  den  Unter- 
vogt, der  zweite,  in  einer  der  nächsten 
Nummern  des  Korrespondenzblattes,  soll 
den  streitigen  Fragen  über  das  Burggrafen- 
und  Untergrafenamt  gewidmet  sein. 

Der  Vorwurf,  welchen  Varges  gegen 
meine  Auffassung  des  Edel-  oder  Stadt- 
vogtes erhebt,  hat  folgenden  Wortlaut: 
„Die  Stellung  des  Stadtvogtes  hat  Lau 
ebenfalls  ^)  nicht  erkannt.  Er  identifiziert 
den  Stadtvogt,  den  advocatus  huius  urbis 
oder  advocatus  secundus,  der  Bürger  ist 
und  im  Burding  über  die  Liegenschaften 
de  hereditatibus  urteilt,  also  nicht  öffent- 
licher, sondern  kommunaler  Beamter  ist, 
einfach  mit  dem  Edelvogt  von  Köln,  dem 
nobilis  advocatus,  obwohl  1127—1165  zwei 
Vögte,  von  denen  der  eine  als  Stadtvogt  be- 

1)  d.  h.  ebenso  wie  die  des  Burggrafen. 


zeichnet  wird,  nebeneinander  vorkommen.^ 
Die  letztangegebene  Zahl  beruht  wohl  auf 
einem  Versehen.  Richtig  ist,  dass  in  der 
Zeit  von  1127—39*)  zwei  Vögte  Conrad 
und  Almar  neben  einander  vorkonimen  und 
dass  ersterer  einmal  als  huius  civitatis 
advocatus  *)  bezeichnet  wird.  Diese  Amts- 
bezeichnung wird  aber  auch  weit  später 
noch  sicher  als  solchen  erkennbaren  Edel- 
vögten  ^)  beigelegt.  In  keiner  einzigen  mir 
damals  oder  jetzt  bekannten  Urkunde  wird 
Conradus  als  advocatus  secundus  oder  gar 
als  Bürger  bezeichnet,  sondern  stets  nur 
als  Ministerial  des  Erzbischofs,  in  dessen 
Gefolge  er  sich  z.  B.  auch  einmal  in  Neuss  ^) 
befand.  Stadtbewohner  von  Köln  ist  er 
allerdings,  ebenso  wie  sein  Amtskollege 
Almer,  gewesen,  und  darauf  ist  auch  die 
Erwähnung  seines  Todes  in  einer  Schreins- 
karte®) zurückzufuhren,  ebenso  wie  auch 
Almar  im  Hinblick  darauf  in  einer  Ur- 
kunde^) zu  den  urbani  (Einwohnern)  ge- 
rechnet wird.  Das  gleichzeitige  Vorkom- 
men zweier  Vögte  in  diesen  Jahren  findet 
seine  einfache  Erklärung  durch  den  Satz 
in  der  Bestallungsurkunde  ^)  für  Gerhard 
von  Eppendorf  als  Erbvogt,  dass  es  bis 
dahin  Sitte  der  Erzbischöfe  gewesen  sei, 
singulis  annis  infestobeat^Margareth^locare 
advocatum  in  sede  iudicii  nostr^  civitatis 
Coloniensis,  quemcumque  voluissent.  Da 
nun  der  Titel  advocatus  civitatis  sicher 
auch  dem  Edelvogt  zukommt,  da  femer 
Conrad  nie  als  advocatus  secundus  ge- 
nannt wird  und  seine  bürgerliche  Standes- 
qualität sich  nicht  erweisen  lässt,  so  ist 
der  mir  von  Varges  gemachte  Vorwurf 
seinem  ganzen  Inhalt  nach  unbegründet. 
Es  unterliegt  gar  keinem  Zweifel,  dass  der 

2)  Vgl.  meine  Bissert.  (D)  S.  65.  Vogt  Almar 
kommt  ttbrigena  nocli  1144  in  einer  ungedruokten 
Urkunde  (Abschrift  Mus.  Alfteriannm  Bd.  23 
p.  57/58)  vor.  Er  ist  also  noch  1189— 4i  neben 
Herman  von  Eppendorf  nachweisbar. 

8)  Mart   2  lY  1. 

4)  GerarduB  urbis  advocatus  1172  (Quell.  I 
Nr.  82)  Gerardua  advocatus  civitatis  .  .  ministe- 
rlalis  8.  Petri  1182  (Zeitsohr.  des  Bergischen  Oe- 
Schichtvereins  22  p.  246/47)  =  Oerardus  de  Ep- 
pendorf Edelvogt  1161—80.  Ygl.  D.  S.  67.  Der 
gleichseitige  advocatus  secundus  ist  Theodericus 
Ungmaze  1172— 12U0  (vgL  D.  S.  74). 

5)  Urkb.  des  Oeschl.  Ton  Elverfeldt  Nr.  64  (1182). 

6)  Laur.  1  VH  1. 

7)  Lac.  I  Nr.  823. 

8)  Lac.  I  Nr.  434. 


-      2M      - 

Edelvogt  von  Köln  zugleich  der  erzbischdf- 
fliehe  Stadtvogt')  gewesen  ist. 

Neben  diesem  erzbischöflichen 
Stadtvogte  wäre  wohl  auch  noch  ein 
bürgerlicher  Stadtvogt,  ein  Gemeinde- 
beamter,  denkbar.  Einen  solchen  Beam- 
ten glaubt  Varges  gefunden  zu  haben, 
deshalb  wirft  er  mir  vor:  „Aus  dem  ad- 
vocatus secundus,  der  nichts  anders  als 
der  Stadtvogt  selbst  ist,  macht  Lau  einen 
besonderen  Untervogt  des  Stadtvogtes." 
Man  sollte  nach  dem  Tone  dieses  Vor- 
wurfs annehmen,  dass  ich  als  erster  diese 
Ansicht  ausgesprochen  hätte.  In  Wirk- 
lichkeit habe  ich  aber  mit  meiner  Defini- 
tion durchaus  nichts  Neues  geboten.  Schon 
vor  mir  hatten  Ennen  "),  Hegel "),  Kruse  ") 
und  Below^')  diesen  Beamten  in  ganz 
gleichem  Sinne  aufgefasst;  letzterer,  trotz- 
dem diese  Anschauungsweise  ihm  für  seinen 
Satz,  dass  die  Ordnung  von  Mass  und  Ge- 
wicht Gemeindesache  sei,  unbequem  sein 
musste.  Es  wird  also  Varges  obliegen, 
einen  bündigen  Beweis  für  seine  obige 
Behauptung  zu  erbringen.  Im  übrigen  er- 
hellt schon  aus  der  vorhergehenden  Be- 
weisführung ohne  weiteres,  dass  dieselbe 
sich  von  vorneherein  in  ihrer  ganzen  Be- 
stimmtheit nicht  aufrecht  erhalten  lässt. 
Der  Edelvogt  ist  nämlich  auch  ein 
Stadtvogt,  wenn  auch  ein  erzbischöf- 
licher. Varges  fuhrt  in  seiner  Becension 
drei  Belegstellen  an,  die  doch  wohl 
den  Charakter  des  Untervogtes  als  Bur- 
dingrichters erweisen  sollen.  Betrachten 
wir  dieselben  aber  näher,  so  zeigt  sich, 
dass  dieselben  recht  unglücklich  gewählt 
sind.  1)  Die  ürk.  von  1146—61")  be- 
handelt den  vom  Eb.  bekundeten  und  im 
„iudicio  curie  nostre''  erfolgten  Verzicht 
zweier  Brüder  auf  Zinsgefölle  von  Martin, 
also  eine  Gerichtshandlung  vor  dem  auf 
dem  Hofe  (in  curia)  ^')  tagenden   öiTent- 

9)  Hegel,  Ghron.  Bd.  14  (Köln  8)  8.  87  im 
gleichen  Sinne. 

10)  Ennen,  Gesch.  I  S.  579. 

11)  Hegel  1.  c.  S.  89. 

12)  Kruse,  Richerseche  Savigny-Zeitsohr.  O.  A. 
IX  S.  204. 

13)  Below,  Ursprung  S.  41:  Er  erUftrt  die 
Zusiehnng  der  ersbischOflichen  Beamten  in  dem 
bekannten  Stiftungsbriefe  der  B^ttsiechenweber- 
Eunft  Ton  1149  als  ein  sporadisches  Eingreifen 
der  Öffentlichen  Gewalt. 


14)  D.  S.  14,  15. 


15)  Quell.  I  Nr.  117. 


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liehen  Schöffengericht.  Von  einem  Bar- 
ding kann  nicht  die  Rede  sein.  Weshalb 
ist  also  der  advocatos  secundus  dieser 
Urkunde  ein  kommunaler  Beamter  ?  2)  Eben- 
sowenig beweist  die  von  Yarges  angefahrte 
Urkunde  von  1106  (1119)  "j  etwas  für 
seine  Auffassung.  Der  Inhalt  bietet  kei- 
nen sicheren  Anhaltspunkt,  dass  überhaupt 
eine  Verhandlung  vor  dem  Burding  statt- 
gefunden hat.  In  der  Zeugenreihe  werden 
hinter  Burggraf  und  Edelvogt,  Untergraf 
und  Untervogt  genannt,  darauf  heisst  es 
weiter  „et  universi  ministri  episcopi'',  dann 
erst  folgen  die  urbani.  Ohne  Voreinge- 
nommenheit kann  man  daraus  doch  nur 
schüessen,  dass  die  beiden  Unterrichter 
als  ministri  episcopi  galten.  Wiederum 
fehlt  jeder  Beweis  fbr  die  von  Varges  be- 
hauptete Amtsqualität  des  Unterrichters. 
8)  Eine  dritte  Stelle,  die  zugleich  nach 
Varges  ein  Beispiel  fär  die  an  mir  geta- 
delte übermässige  Konstmktionssucht  bil- 
den soll,  ist  eine  Schreinseintraguilg.  Sie 
lautet"):  Domus  Alberonis  Rufi,  que  in- 
vadiata  fuerat  ab  ipso  Alberone  Ileinrico 
Lato-oculo  in  proprietatem  Ileinrici  pre- 
notati  cessit,  inducentibus  ipsum  urbis  pre- 
fectis  Herimanno  comite  et  advocatoKicolfo, 
presentibns  magistris  parochi^  s.  Martini. 
Hieraus  soll  sich  nach  Varges  ergeben, 
dass  „eine  Eigentumsübertragung  vor  den 
prefectis  urbis  Herimanno  comite  et  ad- 
vocato  Ricolfo,  also  vor  dem  Burggrafen 
im  öffentlichen  Gericht,  im  Witziggeding, 
und  vor  dem  bürgerlichen  Stadtvogt  im 
Burding*^  erfolgt.  Woraus  folgert  Varges 
das  ?  Es  giebt  vorerst  gar  keinen  sicher  ^^) 
nachweisbaren  Burggrafen  des  Namens  Her- 
mann im  ganzen  zwölften  Jahrhundert,  und 
selbst  wenn  es  einen  gäbe,  woraus  würde 
sich  dann  ergeben,  dass  der  Vogt  Bicholf 
nicht  ebensowohl  ein  öffentlicher  Richter 
ist,  wie  der  Burggraf.  Wir  finden  nun  in 
den  Jahren  1147*')— 1155  in  mehreren 
Urkunden  den  Untergrafen  Hermann  und 
Untervogt  Richolf  nebeneinander  genannt, 
ich  hatte  deshalb  vollkommenen  Grund, 
die  hier  genannten  Richter  mit  diesen  zu 

16)  Lac.  I  Mr.  269. 

17)  Mart.  2  111  19.  j'^ 

18)  D.  S.  63. 

19)  ic.  S.  71,  S.  81.    Beide  kommen  auch  Scab.  1 
1  2  vor. 


-    240    — 

identifizieren.    Jedenfalls  ist  es  eine  grosse 
Willkührlichkeit,  wenn  Varges  den  Unter- 
vogt hier  als  communalen  Burrichter  auf- 
ge&sst  wissen  will.    Aus  dieser  Stelle  folgt 
dies  wiederum  keineswegs.     Es  erübrigt 
noch   Varges   zu   erklären,   was  ich   mir 
unter    einem    Untervogt    des    Stadtvogtes 
denke,   was  ihm   „unklar^    geblieben  ist. 
Wir  wissen,   dass  der  Edelvogt  als  erz- 
bischöfiicher  Stadtvogt  den  Mitvorsitz  in 
allen    Gerichten**^),    mit    Ausnahme    des 
echten  Dinges  neben  dem  Burggrafen  hatte. 
Es  ist  femer  nachzuweisen,  dass  der  Edel- 
vogt  öfters*^)   im   Gefolge   seines  Herrn 
von  Köln  abwesend  war.    Für  diesen  Fall 
ergab  sich  die  Notwendigkeit  eines  Stell- 
vertreters  von    selbst,    wenn    nicht    eine 
Stockung  des  Gerichtsverfahrens  eintreten 
sollte.    Dass  man  dabei  einen  Mann  bür- 
gerlichen Standes  wählte,   ist  ganz  natür- 
lich.    Nur   ein   solcher  bot   durch   seine 
Sesshaftigkeit  die  Gewähr  für  regelmässige 
Anwesenheit,  was  bei  einem  anderen  Mi- 
nisterialen  nicht   zutreffen   konnte.     Den 
von  Varges  in  Bremen,   Hildesheim  und 
Braunscbweig  gefundenen  Burdingrichtern 
entsprechen  die  dienenden  Burmeister  der 
einzelnen  Parochien  und  die  öffentlichen 
Richter  bürgerlichen  Standes  konnten  dies 
kommunale    Amt    recht    wohl    am  ihres 
bürgerlichen  Standes  willen  als  Nebenamt 
bekleiden**).    Darum  ist  aber  weder  das 
Untervogtamt    noch    das    Untergrafenamt 
an  sich  ein  kommunales.     Ich  finde  mich 
deshalb  durch   die  Vargesschen  Behaup- 
tungen nicht  veranlasst,    meine  Ansicht 
über  das  Amt  des  Edel-  und  Stadtvogtes 
und  des  Untervogtes  auch  nur  im  geringsten 
zu  ändern. 
Köln.  Dr.  Friedrich  Lau.      , 

20)  Lac.  I  Nr.  434.    D.  8.  2d.  ' 

21)  118?  X.  B.  in  lUlien  ib.  S.  85. 

88)  B.  B.  Mart.  8  1  10  (c.  1148^66)  corain  ee-    I 
nioribas  magistris  Bigewino  comite  eto.  'I 


I 


XT^.^-  T  Fatent-Zietlienk  (nen  verbe«) 
IMßlJ  I  Thatsaohlich  V.  Jedem  in  1  Stunde 
-■^^  **  *  nach  d.  vorsflgL  Schnle  IT  Ohne 
Ii6lirer  nnA  ohne  W'^^trf^yk'ifp"*'-"*''*'^  "^ 

erlernbar.    Grösse  56X86  cm,  «8  Saiten,  hoch-    | 

fein   und   haltbar    gearbeitet.    Ton    | 
wundervolL    (Praohtlnstr.).   Preis  nor 
Mk.    6.—    mit    Schule     und    allem   Zubehör.    I 
Preisl.  gratis.    O.  O.  F.  Mietbar,  Instmoi-    | 
Fabr.,   HaUieTOr  A.    Händler  flberall  ge»- 

Hierzu  alt  Beilage:  LimetUatt  Nr.  13. 


Drook  e.  y«rUg  dar  Vr.  LlatB^iohaa  Bnohhandlaaf  In  Triar. 


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