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Westdeutsche Zeitschrift
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für
Geschichte und Kunst.
Herausgegetu'M
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Dr, F, Hettner Dr. K. Lampreeht
Dlrei<!lor dtjt Pmviüziiihnui^unis a. o. TrofB^jör der Geschiebte
in Trier. in Bonn.
Jtihi'ganglV.
fMck'i Mu(iMii(*tieia Jtlll. J»liFi»i*ir)^
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TRIER.
Verlag der Fr. li i n t t'schen ßarlilinmltunK
188«.
llfiftc u. 12 KorrmimidunMäütiv /u «lern Ahnnn^^m^jßfim'OWmfi^
letitipreis auf die KorreR|>oiH)aii/btatt«r apart 5 Mark.) ^
(ÄICAP)
^5^^ , Inhalt
Zum Dürkheimer - Dreifussfunde. Von Dr. Ingvald Undset in Christiania.
(Hierzu Tafel 11). S. 233.
Die römische Rheinbrücke von Köln. Von Prof. E. Hübner in Berlin. S. 238.
Nochmals Castell Deutz und die Brücke. Von Muscumsdirektor Heltner. S. 244.
Der angebliche römische Grenzwall im Spessart. Von Bibliothekar Dr. H. Haupt
in Giessen. (Hierzu Tafel 12.) S. 248.
Die schriftliche l'berlieferung über den angeblichen Neckararra von Heidel-
berg zum Rhein. Von Th. Stromberger, Gymnasiallehrer in Weissen-
burg i. Eh, S. 258.
Recensionen :
Dr. August Schricker. Älteste Grenzen und Gaue im Elsass. Ein
Beitrag zur Urgeschichte des Landes, mit 4 Karten. — Angezeigt von
von Oberlehrer Fritz Möller in Metz. S 264.
Sphragistisches. — Angezeigt von Dr. Wilh. Diekamp. S. 270.
1) Niederrheinische Städtesiegel des 12. bis 16. Jahrhunderts. Heraus-
gegeben mit Unterstützung der Königlich Preussischen Archivver-
waltung und der Provinzialständ. Verwaltung der Rheinprovinz von
Dr. Bernhard Endrulat.
2) Die westfälischen Siegel des Mittelalters. Mit Unterstützung der
Landstände der Provinz herausgegeben vom Verein für Geschichte
und Altertumskunde Westfalens.
Westfälisches Urkundenbuch. Fortsetzung von Erhards Regcsta
historiae Westfaliae. Herausgegeben von dem Vereine für Geschichte
und Altertumskunde Westfalens. — Angezeigt von Dr. J. Hansen in
Koblenz. S. 301.
L. Quid de, Der Schwäbisch - Rheinische Städtebund im Jahre 1384
bis zum Abschluss der Heidelberger Stallung. — Angezeigt von Dr.
Wolfram in Strassburg S. 303.
Karl Hartfelder, Zur Geschichte des Bauernkriegs in Südwestdeutsch- {
land. — Angezeigt von Prof. E. Keller in Freiburg i. B. S. 308.
Vom Korrespondenzbatt sind ansgegeben die Nnmmerii
1~7, Nr. 8/9 liegt bei.
Digiti:
zedby Google
I
Die Lage des Bauernstandes am Ende des Mittel-
alters, vornehmlich in SUdwestdeutschland.
Von Dr. E. Gothein in Strassburg.
Uralt in seinen Überlieferungen, ist der Bauernstand dennoch
eines der jüngeren Kinder der socialen Entwicklung unseres Volkes.
Erst das 12. Jahrhundert, jene Zeit, welche wohl als die einer volks-
wirtschaftlichen Revolution bezeichnet worden, hat der deutschen Nation
mit einer streng durchgeführten Scheidung der Stände jene organische
Gliederung gebracht, die Jahrhunderte lang das gesamte Leben dieses
Volkes beherrschen sollte und die noch unsere Zeit beeinflusst, wie sehr
auch veränderte wirtschaftliche und politische Bedingungen die alte
Gruppierung umgewandelt haben und weiter umwandeln.
Damals erst bildete sich aus Freien und Unfreien, die durch eine
gemeinsame Bildung, gleiche Lebensweise, zuletzt auch durch ein ge-
meinsames Recht zusammengeschlossen wurden, der Ritterstand, der
Adel, und spielt« seine glänzende, kurze Rolle. Damals erst, und wie-
derum aus höchst ungleichartigen Elementen zusammengesetzt, erhob
sich auf der Grundlage städtischer Erwerbsthätigkeit und städtischer
Sitte das Bürgertum zu seiner Bedeutung. War es auch nicht im Stande,
so rasch wie der Adel eine eigene, seiner socialen SteUung entsprechende
geistige Kultur zu gestalten, so waren dafür die Grundlagen, die es für
-eine solche legte, um so fester. Seihst der Klerus, einschliesslich des
Gelehrtenstandes, der erst damals seine eigenartige Bildung, die Scho-
lastik, recht folgerichtig durchführte, erfüllte sich erst in dieser Zeit
mit dem höchsten, dem ausschliesslichen Standesbewnsstsein.
Von dieser unaufhaltsamen Entwicklung waren weite Kreise des
Volkes unberührt geblieben, gleichsam ein Rückstand, nachdem jene
flüchtigei-en Bestandteile sich ausgeschieden hatten. Innerhalb der ar-
\V«»»til. Zoitsclir. r, GßBch. n. KniiKt. 1 > »
Ä-J ^ d-i ^ Digitized by VjOOQIC
2 E. Gothein
beitenden Landbevölkerung suchten sieb nicht wie in den andeni Stän-
den die Genossen gleicher Bildung und gleichen Berufes auf; sie flössen
nur zusammen. Zunächst geschah dies für das Auge der Aussenstehen-
den, mit der Zeit aber wuchsen sie auch in Wahrheit zusammen. Unter
sich hielten die Bauern wohl noch lange auf die ererbten Unterschiede
der Freiheit, wie sie es noch heut mit den ererbten Unterschieden des
Besitzes thun, aber nach Aussen hatten dieselben ihre rechte Bedeutung
verloren. Alle jene mannichfachen Abstufungen von der Vollfreiheit
bis zur Leibeigenschaft waren entweder altüberkommen oder hatten sich
in dem letztvorhergegangenen Zeitraum zugleich mit dem Lehenswesen
gebildet. Jetzt vermehrten sie sich nicht mehr, sie verminderten sich
auch nicht, sie waren festgelegt, und viele von ihnen hatten kaum noch
eine rechte Bedeutung. In Süddeutschland zumal sassen alle Gattungen
nebeneinander und untereinander. Dem Adel waren sie einer wie der
andere „gebüren". Ich weiss nur ein Beispiel, dass ein höfischer Dichter
die Standesgleichheit zwischen dinglich abhängigen aber persönlich freien
Bauern und den freien Herren betont, im armen Heinrich. Aber auch
hier hatte Hartmann von der Aue eine FamilienOberlieferung alter Zeit,
nicht die Gegenwart im Auge. Jene Gegenwart zeigt sich uns deut-
licher in der ironischen Schilderung Wolframs, wonach der Bauer, dem
sich das Naturkind Parzival unbefangen angeschlossen, nicht in die Nähe
von König Artus Hof kommen darf. Die notwendige Folge war, dass
die ursprünglich verschiedenen Bestandteile der arbeitenden Landbevöl-
kerung sich je länger je mehr als einen zusammengehörigen Stand
selber ansahen; und wenn gebüre und dörper höhnende Schimpfworte
blieben, so keimte bei ihnen selbst in dem Worte vom „edlen Baumann ^
zuerst das stolze Gefühl der Arbeitsehre.
Nicht mit einem Rückschritt, sondern mit einem bedeutenden
Fortschritt war die Trennung von den andern Berufsständen verbunden.
Vergegenwärtigen wir uns dessen hauptsächliche Gründe. Für viele Teile
Deutschlands war die bäuerliche Auswanderung nach dem slavischen
Osten vorteilhaft gewesen. Nicht von besitzlosen Proletariern, auch
nicht von Unzufriedenen war sie vollzogen worden, sondern von wohl-
habenden unternehmenden Leuten, zumeist wohl jüngeren Bauerssöhnen.
Die Möglichkeit, ein unabhängiges tüchtiges Dasein im Nachbarlande
zu gewinnen, wirkte auch auf das Mutterland zurück.
In diesem selbst schlug die Hoffart des Adels, der die Arbeit
Schande wähnte und ungemessene Ansprüche an Lebensgenuss stellte,
zum Vorteil des Bauern aus. Jene Überhebung rächte sich frühzeitig.
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bie La^e des Bauernstandes am Ende des Mittelalters. 3
Der oft bemerkte Rückgang de.s Adels am Ende des 13. Jahrhunderts,
der gerade in den Ländern, wo die ritterliche Bildung am höchsten
stand : in Schwaben, Franken, Österreich, auch am stärksten auffällt, ist
nur der Ausdruck der wirtschaftlichen Thatsache, dass dieser Stand es
versäumt hatte, sich seinen Anteil an der wirtschaftlichen Arbeit der
Nation zu erobern. Der Totengräber des Adels war nicht einmal der
Bauer unmittelbar — nur etwa aus Österreich hören wir in dieser Zeit
von einem zum Trotz gesteigerten Selbstgefühl der Bauern, der „Gäu-
hOhner", das es nicht mehr rätlich für den Ritter erscheinen liess,
unter ihnen zu wohnen. Unmittelbar vollzogen dies wirtschaftliche Gottes-
gericht die Kloster, die als die bestorganisierte Kapitalmacht hierzu
auch am meisten geeignet waren. Die gerade für diese Zeit überaus
reichhaltigen Güterbücher und Kopialbücher der Klöster und Stifter
gewähren uns einen Einblick in diesen Vorgang. Wir sehen, wie die
Verschuldung grosser und kleiner Herren wächst, \rir lernen missglückende
Spekulationen kennen, manche gedankenlose Schenkung und noch mehr
Anleihen und Vorschüsse; wir sehen, wie Stück für Stück Güter und
Rechte auf die geistlichen HeiTen übertragen werden, und verfolgen
schlies-slich das Aussterben, nachdem man sich durch das übliche Mittel der
Verzweiflung, die reiche Heirat, noch eine Weile über Wasser gehalten hat^
Aus vielen ihrer so erworbenen Güter bildeten die Klöster grosse
Grangien, Musterwirtschaften, die von ihren tüchtigsten Leuten im Ei-
genbau verwaltet wurden. Aber dies geschah von ihnen nur zur Zeit
ihrer Blüte, und auch da nicht bei allem Erwerb ; die weitaus grössere
Masse ward an Bauern verlehnt. Dieselbe Zeit unternahm grosse, oft
sogar unproduktive Rodungen. Um ein Beispiel anzuführen, so ist der
Schwarzwald nie mehr so dicht mit Höfen besetzt gewesen wie im 14.
Jahrhundert. Auf diese Weise kam die Landwirtschaft immer mehr in
die Hände der Bauern; und das war ausschlaggebend.
Ähnlich der Rolle der Klöster war die des städtischen Besitzes.
Die Versuche, durch das Pfahlbürgertum die freien Elemente des Land-
volkes an die Städte zu knüpfen, scheiterten zwar an der Fürstengewalt
und an der Abneigung des Adels ; für den Augenblick aber wirkten sie
bedeutend und belebend. Minder wichtig war, dass viel adliger Besitz
in die Hände städtischer Patrizier kam, denn diese fühlten sich doch
immer dem Landadel wahlverwandt und gingen bei der ersten Verstim-
mung, der sie einmal in der Vaterstadt ausgesetzt waren, zu diesem über
und in ihm auf. Den oberdeutschen Städtern, obwohl sie viel bitterer
angefeindet wurden, ist doch der eigensinnige Bürger-Berufsstolz der
1*
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4 E. Gothein
Hanseaten immer fremd geblieben. Für die Bauern war das wichtigste,
dass die Städte wiitschaftliche Mittelpunkte wurden, Märkte, die ihnen
eine Verwertung ihrer Bodenerzeugnisse tlberhaupt erst in nennenswertem
Masse ermöglichten. Freilich waren die Städte alsbald besorgt, hierbei
den Vorteil möglichst für sich zu behalten und den Bauern nur wenig
zukommen zu lassen; aber so lange der Reichszusammenhang noch nicht
zu Gunsten der Landesherrlichkeiten zersprengt war, machte sich doch
diese Engherzigkeit minder geltend als später.
Diese erhöhte Regsamkeit des 13. und 14. Jahrhunderts hatte
auch ihre starken Schattenseiten. Gerade in den fortgeschrittensten
Gebieten zerfiel damals die alte Ackerverfassung; und mochte dies für
den Augenblick ein Fortschritt sein, für die Dauer war es ein Nachteil.
Man verfolgte namentlich Seitens der Klöster den Zweck der Güter-
Abrundung und erreichte ihn für einige Geschlechter; dann aber zer-
fielen diese künstlich zusammengelegten Gebreiten, oder wie man sie
sonst nannte, erst recht in regellos dui'cheinander zerstreute Stückchen ;
und man begnügte sich, blos den Schein der Einheit festzuhalten, indem
man einen der Belehnten zum Vorträger ernannte, der den gesamten
Zins ablieferte. So geschah es z. B. im Breisgau, wo man aus Ge-
markungskarten und Lagerbüchern vergeblich den alten Zustand wie-
derherzustellen versuchen möchte, während im Unterland noch die heu-
tige Flurkarte eine weit ältere Verfassung als die des 13. Jahrhunderts
erkennen lässt.
Zugleich machte sich in manchen Gegenden geradezu eine wüste
Spekulation in landwii-tschaftlichen Werten geltend. Der Rentkauf, wie
er sich im 13. Jahrhundert in den Städten ausgebildet hatte, ist im
14. auf dem Land schon ganz gang und gäbe. Die kirchlich-scholas-
tische Bekämpfung des Zinswuchers war eine Gegenwirkung, aber eine
ganz machtlose. Die Güter gerade in den besten Lagen wurden mit
Zinsen und Gülten überhäuft, vertauscht, geteilt und wieder vereinigt,
um schliesslich ganz zersplittert zu werden. Der Kaiserstuhl im Breis-
gau z. B. hat noch jetzt unter den Folgen einer Spekulationsepoche
des 14. Jahrhunderts zu leiden.
So birgt ein glänzender Zustand schon die Keime des Verfalles
in sich. Es war natürlich, dass diese deutlicher hervortraten, sobald
jene Gründe des Aufschwungs sich schwächer geltend machten. Die
geschichts-philosophische Ansicht, wie sie auf dem Höhepunkte des Mittel-
alters Otto von Freising ahnungsvoll entwarf, das nielkis ad summuni
quam in sntnmo^ hat sich wenigstens an diesem Mittelalter selbst bewährt.
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Die Latre des Hauenistuudes am Kiido dos Mittelalters. 5
Die Frage, ob sich im 15. Jahrhundert; zumal in dessen zweiter
Hälfte, die Lage der Bauern verschlechtert habe, wii-d man im Grossen
und Ganzen zu bejahen haben. Wie weit dabei die allgemeinen öko-
nomischen Verhältnisse, die Schwankungen des Geldwertes mitgespielt
haben, indem sie die Ablösungen zu einer Zeit beförderten, zur andern
fast unmöglich machten, ist schwer zu sagen; als massgebend würde
man sie kaum betrachten können. Ökonomische Gründe haben sicher-
lich die Unzufriedenheit des Bauern veranlasst und genährt; aber es
waren solche, die an Ort und Stelle entstanden waren, die man dort
zu heben hoffen konnte. In erster liinie war es die fortschreitende
Goterzersplitterung, die natürlich den Wohlstand jedes einzelnen Bauern
herabdrflckte. ^) Freilich fand sich auch in Gebieten, wo die Höfe und
Hufen nicht oder in geringem Masse zerfallen waren, die Unzufrieden-
heit, so im Schwarzwald, im Allgäu, Tyrol; auch in diesen Strichen
fand der Bauemanfruhr eine Stätte; aber meist lassen sich dann be-
sondere Gründe aufweisen ; überhaupt verbreitet sich aber ein Gährungs-
stoff leicht auf Massen, in denen er gar nicht entstanden ist. Jeden-
falls sind die eigentlichen Herde dieser Gährung: das Tauberthal, der
Brahrain, die Ortenau, das würtembergische Neckarthal, diese Schau-
plätze der Bewegungen des Bundschuhs und des armen Konrad, auch
die Gebiete der äussersten Güterzersplitterung.
Diese selbst war nun freilich nur ein Faden aus einem grossen
Gewebe von Missbräuchen. Zunächst hatte sich die wirtschaftliche Stel-
lung des Adels in Süddeutschland seit den letzten Jahrhunderten gar
nicht geändert. Die Adligen Frankens und Schwabens waren im 15.
und 16. Jahrhundert sowenig Landwirte als im 13. luventarien mäch-
tiger Adelsgeschlechter zeigen das mit einer erschreckenden Deutlichkeit. *)
Grosse Geldkapitalien, die man entweder bei den Städten oder bei den
*) Die grüssercu Höfe waren in den Ebenen und im Hügelland schon
meistens dem Vortmgersystem verfallen, die sich noch hielten, gingen dem-
selben Zustand rasch entgegen. Bald nach dem Bauernkrieg musste im ba-
dischen Oberland schon verboten werden „die Güter in Riemen zu schneiden,"
da die alten für die Kleinhäusler zu gross gewordenen Gebäude verödeten
und verfielen.
*) Solche linden sich in süddeutschen Gebieten wenigstens seit der
Mitte des 16. Jahrhunderts ; dass dort das Einkommen des Adels aus Kapital
und nutzbaren Rechten, die oft kapitalisiert wurden, nie aber aus eigener
Landwirtschaft hervorging, zeigen sämtliche Quellen von den Urkunden bis
za den Lagerbüchem schlagend.
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6 E. Gothein
Fürsten zinstragend angelegt hatte, bildeten den Grundstock des Ver-
mögens, der sich aber natürlich sehr leicht angreifen liess; aus unzäh-
ligen, oft winzig kleinen Bodenzinsen und Naturallieferuugen, sowie aus
den Gefällen der Gerichtsbarkeit setzte sich zusammen, was man im
Hausbedai'f brauchte. Alles Land war in Lehen ausgethan, nui* die
Rebhöfe zu Teilbau auf bestimmte Zeit; sonst besass man wohl auch
noch Vieh, das verstellt wurde, genau so, wie es heut von wucherischen
Viehhändlern, in denselben Gebieten zum Schaden der Landwirtschaft
geschieht. So breitete sich auch in den Rebgegenden der Teilbau statt
der festen Weingülte immer mehr aus, die romanische Wirtschaftsform
bei der dem Süden entlehnten Kultui*. Auch wo die Kontrakte nicht
ungünstig scheinen, sank der Rebmann durch die Vorschüsse, die er
empfing, nach und nach in völlige Verschuldung und Abhängigkeit.
Gewiss war die wirtschaftliche Unthätigkeit des Adels in früherer
Zeit für den Bauern von Voi-teil gewesen, denn sie hatte ihm den Land-
besitz in die Hände gespielt. Auf die Dauer nmsste dieselbe, selbst
wenn sich, wie es doch oft der Fall war, die Anforderungen der Herren
nicht erhöhten, eine Last und eine Fessel werden. Eine Gnindrente
wurde bezogen, für die auch nicht die geringste wirtschaftliche Leist-
ung erfolgte.
Nicht anders verhielt es sich jetzt mit dem Einfluss des städtischen
Kapitals. Die Verschuldung durch den Rentkauf war an vielen Stellen
sehr bedenklich geworden ; und die Fälle, in denen das derart auf den
Grundbesitz zur Verzinsung gewälzte Kapital zu Verbesserungen ver-
wendet worden wäre, zählen zu den Seltenheiten. Die deutsche Volks-
wirtschaft hat sich leider immer durch unproduktives Auffressen von
bereits gesammeltem Kapital ausgezeichnet. In den aufreizenden Schriften
aus der Bauernkriegszeit spielt der Rentkauf eine weit grössere Rolle
als die Frohnden. Neben der typischen Figur des Karsthans steht auf
den Titeln oft auch noch ein anderer Holzschnitt, der für sich redet:
der arme Bauer, der mit dem Sack auf der Schulter, die Hand be-
scheiden an der Mütze vor den Kaufherrn tritt, während dieser hinter
seinem Zahltisch bequem und übermütig die Rente einzustreichen bereit
ist. Es wäre ja lächerlich, in diesem Verhältnis selbst, der berechtigsten
und zuverlässigsten Kapitalanlage, etwas Verwei'fliches zu finden; nur
dass diese ersten Schritte der Geldwirtschaft für den Bauern gefährlich
und drückend wurden, muss betont werden, gerade so, wie derselbe
heute wieder den entwickelten Formen des Kredits ratlos und des-
halb oft schutzlos gegenübersteht. Wie weit die Verschuldung des
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Die Lage des BauernsUiudes am Ende des IMittelalteia. 7
Landvolkes an das Grosskapital im 16. Jahrhundert ging, erkennt man
z. B. beim Wollhandel. Es wurde in der Zeit des Bauernkrieges und
ebenso späterhin als ganz selbstverständlich vorausgesetzt, dass der Woll-
händler das ganze Jahr über den Bauern und Schäfern Vorschuss gab.
Die Wolle war also, lange ehe sie gewachsen, schon verkauft und ver-
zehrt. Es galt schon als ein grosser Fortschritt, dass die Fürsten
durch Ausschüsse der verschiedenen Beteiligten jährlich den Preis, der
bis zu einer bestimmten Frist innezuhalten sei, festsetzten, dass sie hin
und wieder einzelnen ihrer Diener ein Privilegium des Wollankaufes
gaben. So drückend nun aber eine solche wirtschaftliche Hörigkeit, die
schlimmer ist als die rechtliche, sein musste, so betrachteten doch die
BaueiTi diese Fürkäufer als ihre besten Freunde; sie waren noch viel
übler di-an, wenn man ihnen den Absatz ihrer Produkte zu Gunsten
der städtischen Handwerker beschränkte, wenn man sie diesen schlechten
und kreditlosen Zahlern, diesen mäkelnden, von Standeshochmut erfüllten
Bürgern überliess. Und doch war gerade dies meistens der Fall.
Wie die Kapitalmacht der Städte, so war auch die der Kiixhe
jetzt weit drückender geworden als früher. War bisher diese aufsteigende
Wirtschaftsmacht gerade den Bauern zugute gekommen, so war sie jetzt
in ihrer Stagnation ebenso lästig wie die des Adels. Keine Sophistik
deutet die Thatsache fort, dass die Klöster in jener Zeit massenhaft
Grundrente ganz unproduktiv verschlangen; und dazu blüht noch der
Unfug, aus eitler Pi*unkbegierde allerlei neue Kapitel zu schaffen und
Dutzende von Pfarren ihnen einzuverleiben, die aus dem Vermögen der
Dörfer gestiftet waren.
Doch das alles mag man vom wirtschaftlichen Standpunkt als
Nebensache bezeichnen im Vergleich mit der einen alles beherrschenden
Macht, die in der aufstrebenden fürstlichen Verwaltung lag. Da zeigt
sich wieder die verhängnisvolle Tliatsache, unter der unser Volk mehr
als irgend ein anderes zu leiden gehabt hat, dass alles, was ein gi-osser
Fortschritt auf der einen Seite war, zur drückenden Last auf der an-
deren wurde. Die Mehrzahl der Fürstentümer und Heri-schaften, nament-
lich in Süddeutschland, hatte erst im 15. Jahrhundert einen einiger-
massen festen Bestand gewonnen. Sie waren nicht viel anders zusammen-
gebracht worden, als wie etwa heute ein Grossgrundbesitzer zu seinem
ererbten Gut hier und da neues erwirbt und seinen Besitz durch Tausch,
Zukauf, Heirat möglichst abzurunden sucht. Diese Art des Entstehens
brachte es mit sich, dass die Fürstengewalt auf die wirtschaftlichen
Verhältnisse der Untertanen bisher keinen besonderen Einfluss ausgeübt
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S E. Gotheiii
hatte. Aus den unzähligen Urkunden über Verpfändungen, Verkäufe,
Einlösungen, Teilungen von Herrschaftsrechten ist nicht das mindeste zu
entnehmen, als eben die Thatsache, dass man mit Heri-schaftsrechten
Handel trieb.
Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts wurde es anders. War die
rechtliche Entwicklung des Reichsftlrstenstandes schon vorher ziemlich
abgeschlossen, so begann die wirtschaftliche jetzt erst recht. Jedes
Fürstentum und im Wetteifer mit diesen bald auch jede Herrschaft
fühlte sich als ein einheitliches Ganzes. Es ist kein Zweifel, dass diese
Änderung sich unter dem Einfluss der Ausländer, der Italiener und
Burgunder, vollzog. Die Staatsweisheit, die Art von Verwaltungstechnik,
wie sie sich in den italienischen Tyrannenstaaten gebildet hatte, wurde
allerwärts mustergiltig für grosse und kleine Fürsten, ebenso wie es die
nicht minder künstlich berechnete Verwaltung Venedigs für die Städte
wurde. Jener Schreiberstand, der uns in seinen litterarischen Äusse-
rungen so selbstbewusst entgegentritt, dessen Wahlspruch war:
Aus Schreibern und Studenten
Werden der Welt Regenten
war der Träger der Neuerung.
Hierzu entlehnte man von Burgund den hohen Hof- und Beamten-
adel, eine sonderbare Vermengung mittelalterlicher und moderner Rich-
tungen. Gegen diesen haben die Vertreter des alten Rittertums, Ulrich
von Hütten an der Spitze, so nachdrücklich Verwahrung eingelegt. Aber
welche Fülle bedeutender Köpfe von den Freunden und Helfern Maxi-
milians, den Herberstein und Wolkenstein au bis zu den Diplomaten
und Hofmeistern der Fürsten, den Neipperg und Carlowitz, erzeugte
dieser Stand! Wem aber konnte derselbe in seiner doppelten Eigen-
schaft: Adel und Beamtentum, gefährlicher sein als dem Bauern? Nicht
als oh man mit Absicht übermütig gewesen wäre. Im Gegenteil: eine
Ähnlichkeit zwischen diesen Fürsten samt ihren Beamten und den „auf-
geklärten Despoten" des vorigen Jahrhunderts lässt sich nicht verkennen.
Aber sie teilten mit diesen auch die Neigung zum Ordnen überall und
überall, die Lust am Experimentieren. Da waren denn die Bauern
zum corptis vile des Experimentes recht eigentlich bestimmt; und es
war italienische Staatskunst, entstanden in einem Lande, das einen
eignen Bauernstand kaum kennt, die man anwandte.
Die ersten Schritte, die diese jugendlich starke, selbstbewusste Be-
amtenschaft unter der Leitung geistvoller Fürsten that, waren auch die
kräftigsten. Ich erinnere nur an jenen merkwürdigen Mann, der eine
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Die Lapc des Haiiernsiaiides am Knie «Ics Mittelalters. <)
ganz originelle Natur, doch auch gleichsam ein Compendium aller wider-
streitenden Richtungen seiner Zeit war, an Albrecht Achilles. Was hat
er nicht alles von Brandenburg aus in den frankischen Landen besorgt !
In wie wunderlicher Weise steht in seinen Briefen das Grösste und das
Geringfügigste neben einander; wie zeigt sich an ihm, dass jene un-
ruhige Vielgesch&ftigkeit, die man so oft Maximilian allein zum Vor-
wurf macht, in Wahrheit ein Erzeugnis der gesamten damaligen Ver-
hältnisse, ein Erbteil grade der besten Manner war. Die Landesord-
nungen, welche zu eben jener Zeit die sächsischen Fürsten gaben, leisten
in den Veranstaltungen, um die eigene Unterthanenschaft möglichst ab-
zuschliessen gegen Fremde, schon das Äusserste. Das waren aber doch
noch grosse Territorien; dasselbe Prinzip, angewandt auf die kleineren,
musste viel stärkere Wirkungen hervorbringen. Wenn der Herzog Wil-
helm von Sachsen - Thüringen seinen „armen Leuten** den freien Zug
ausser Landes verwehrte, so war es doch erträglicher, als wenn ihn der
Markgraf von Baden und der Bischof von Sti*assbnrg gegen einander
und womöglich g^en jeden benachbarten Reichsritter verboten.
Überall war es ein Bestreben der Fürsten, die milderen Formen
der Hörigkeit in die Leibeigenschaft überzuleiten. Eine Verschlechtening
der wirtschaftlichen Lage des Bauern war in Süddeutschland, so viel
ich sehe, gar nicht einmal hiermit verbunden; man wollte nur die
Heerde ganz unterwürfig bei einander haben. Deshalb ist der Kampf
gegen die Leibeigenschaft, oder sagen wir lieber: für die Freizügigkeit
im Bauernkrieg eine Hauptsache gewesen. Wo die Bauern, wie in der
Ortenau, wenigstens in diesem Punkte einige Erfolge erstritten, da waren
dieselben doch nicht imstande, der übermächtigen Entwicklung Einhalt
zu thun ; als man den Ortenauer Vertrag im vorigen Jahrhundert wieder
auffand, da war man ganz eretaunt aus ihm zu sehen, dass im 16. Jahr-
hundert die Bauern überhaupt von einer Landeshen-schaft zur anderen
gezogen seien. Nicht als ob die Herren von aller bäuerlichen Selbst-
verwaltung ohne weiteres abgesehen hätten. Sie suchten dieselbe sogar
zu verwerten; aber die Obhut des Amtmanns und die geldgierige Aus-
beutung durch den geistlichen Fiskal machten diese Rüge- und Send-
gerichte zu einer besonders widerwärtigen Einrichtung für die Bauern.
Angeberei und Ausspürerei wurden in ihnen gi-ossgezogen ; davon reden
nicht nur die satirischen Dialoge jener Zeit.
Die wirtschaftliche Gesetzgebung erstreckte sich vor allem auf
jene Gegenstände, die bisher und auch noch fürderhin die Grundlage
der bäuerlichen Wirtschaft bildeten: auf Wald, Wasser und Waide.
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C', 'S' ' '
10 E. Gotheia
Die alten Markgenossenschaften, ob auch hörig geworden, bildeten noch
immer die Grundlage des gesamten ländlichen Wirtschaftslebens; und
sie waren ein Band, das die ünterthanen ganz verschiedener Landes-
herren zusammenschloss. Gegen diesen alten Zusammenhang richtete
die neue Laudesherrlichkeit ihre Angiiffe; ihn zu untergraben hat sie
mit List und Gewalt gearbeitet. Es ist das erbärmlichste Kapitel in
unsern Archiven: die Kondominatsstreitigkeiten. Erbärmlich nicht so-
wohl um der Kleinlichkeiten und Rechtsverdrehereien willen, als darum,
weil wir es hier mit Händen greifen, wie das Volk verdorben worden
ist. Im Anfang, bis zum Bauernkrieg, wehrte sich der Bauer mit Hän-
den und Füssen gegen diese neue Richtung — die Bewahrung der
alten Markrechte ist ja in seinen Artikeln immer die vornehmste For-
derung; und schon im 15. Jahrhundert verdanken wir diesem Wider-
streben die Niederschrift vieler Weistümer. Aber bald, gewöhnt daran
sich ausschliesslich als Unterthan seines Landes- und Leibesherrn zu
betrachten, von seiner Regierung alles zu erwaiten, ging auch der
Bauer auf jene Richtung ein. Was ein Band der Vereinigung sein
sollte, wurde eine Quelle von tausend Eifersüchteleien und Vergewal-
tigungen ^). Hier war es, wo das römische Recht, vertreten durch das
Kammergericht, aufs Unheilvollste in die Volkswirtschaft eingriif. Schliess-
lich erfolgte aus solchen Streitigkeiten die völlige Verwüstung von Wald
und Waide, da jeder nui* trachtete, dem anderen so viel als möglich
zu entziehen.
Solche Waldverwüstung machte vielfach das wieder schlimm, was
die Forstordnungen für sich allein vielleicht gut gemacht hätten. Diese
an sich betrachtet bedeuten allerdings einen Fortschritt. Sicherlich ge-
nügten die alten Wald- Weistümer nicht mehr, zumal seitdem sich auf
Murg, Kinzig und Neckar ein schwunghafter Holzhandel entwickelt
hatte. Hier fand also die Verwaltungsthätigkeit ein lohnendes Feld.
Aber wie baute sie es an! Es ist nahezu unglaublich, was die Schrei-
berweisheit des 15. Jahrhunderts hier für Kunststücke erfunden hat.
•) Das zeigt sich besonders klar an fast sämtlichen Waldmarken des
Oberrheins und seiner Zuflüsse. Zwischen Württemberg und Baden beginnen
diese Streitigkeiten schon in der Mitte dos 15. Jahrhunderts. In der Ortenau
und im Breisgau, wo es sich um mehr und kleinere Herren handelt, ist dann
der Haupttummclplatz solcher Prozesse. Die landesfürstliche Forstgesetz-
gebung, die auf Genossenschaften, die über ihren Bereich hinausgehen, nie
Rücksicht nimmt, beginnt auch schon im 15. Jahrhundert und erreicht bald
nach der Mitte des 16. ihren Höhepunkt.
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Die Lage des Baueriistaudes am Eude des Mittelalters. 1 1
Alle Phantasieen des grünen Tisches aus späteren Zeiten treten hinter
Verorduangen zurack, wie die des Markgrafen Christoph von Baden für
die Benatzung der Hardt, jenes sandigen, damals nur von wenigen
Dörfern unterbrochenen Waldstrichs, in dem sich jetzt das spateste Kind
der FQrstenlaune, die Stadt Karlsruhe, erhebt. Hier ward der schwer-
f^gste Beamten - Mechanismus aufgebaut. Damit einer der Bauern
aus den hoizungsberechtigten Döi-fern seine Klafter Brennholz erhalte,
bedurfte es eines 4fachen Instanzenzuges und zweier Anweisungen des Hof-
meisters in Baden. Selbstverständlich waren derartige Verordnungen gar
nicht ausfahrbar; dazu hätte es eines Beamten- Apparates bedurft, über
den man gar nicht verfügte. Eben das war das Schlimme. Gar kein
Gresetz ist doch immer besser als eines, das unmögliche Forderungen
stellt, das den Menschen erbittert, Gewaltthaten hervorruft, die Achtung
vor der Staatsordnung untergräbt. Von Seiten der Fürsten und Beamten
woUte man gar nicht die Nutzung des Waldas und der "Waide den Un-
terthanen entwinden ; — das wäre, da von ihr die Wirtschaft noch ganz
abhing, auch gar nicht gegangen — , man wollte sie nur in der Weise
regeln, dass den Unterthanen alles aus der Herren Hand zukäme.
Dazu kam,, dass gerade seit der Mitte des 15. Jahrhunderts die
Jagdlust der Herren in bedenklicher Weise zunahm. Ist es doch schon
dem alten Albrecht Achilles ärgerlich gewesen, dass sein Lieblingssohn
Friedrich sehr viel lieber Schweine hetzte als im Rath sass. Im 16.
Jahrhundert trieb das Unwesen schon üppige Blüten — es sollten frei-
lich noch viel schlimmere Zeiten kommen. Nicht umsonst führen die
Würtemberger in ihrem Wappen das Hirschhorn ; sie haben unter allen
die massloseste Tyrannei geübt : auf 10 Jagdordnungen kam dort knapp
eine Holzordnung. Anderewo war es aber auch nicht viel besser.
Noch ein Punct wäre hier zu erwähnen : die sogenannte Reception
des römischen Rechtes. Ein Urteil ist hier, wo sich die wissen-
schaftliche Untersuchung — von Juristen mit üblicher Gründlichkeit und
Umsicht jedoch langsam geführt — im Flusse befindet, noch zurückzu-
halten. Die verhängnisvolle Wirkung, welche das römische Recht, ver-
treten durch die höchstip Reichsjustiz, durch Missverstehen der Markge-
nossenschaften geübt hat, habe ich schon erwähnt. Wichtiger ist wohl
noch der ideelle Einfluss, der nicht ausbleiben konnte, wo das gelehrte
Ricbtertum mit Unbehagen auf den hörigen Bauernstand blickte, den
es samt seinen hergebrachten Ordnungen nicht in seine Kategorieen
bringen konnte. Die Ausschliessung von der Rechtsbildung war für den
Bauern das grössere Uebel, die wirtschaftliche Beeinträchtigung das geringere,
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12 K. Golhcin
Denn das muss ich entschieden bestreiten, dass der römische Eigen-
tamsbegriif in Süddeutschland den bäuerlichen Grundbesitz geftihi-det
habe. Das war im Osten der Fall, hier aber nicht. Dort, wo der Junker
noch Landwirt war, haben ihm römische Rechtsbegriife zur willkom-
menen Handhabe gedient, um sein Ackergut auf Kosten seiner ünter-
thanen zu vergrössern. Im Süden ist mir bis jetzt nicht ein einziger
Fall von Bauern-Legung vorgekommen. — Die Einziehung verfallener
Lehengüter wird man selbstverständlich nicht mit diesem Namen belegen.
Andrerseits aber finden sich sogar Vorschriften, welche den Verkauf von
Gütern Leibeigner an Adlige verbieten, damit die der Herrschaft ge-
bührenden Rechte nicht geschmälert werden. Die Klagen, die über das rö-
mische Recht schon im 15. Jahrhundert laut werden, kommen viel mehr aus
den Städten, als vom Lande. Dort suchte sich aber der Bürger bald
durch die populäre Rechtslitteratur zu helfen. Der Bauer konnte das
nicht, hatte es aber auch kaum nötig. Denn selbst der Leibeigne besass
sein „frei und ledig eigen". Das war anerkannt; jedoch den bittern
Hohn, den krassen Widerspruch, der hierin lag, hat man nie zu heben
versucht.
So viel, glaube ich, wird man betonen dürfen: Nicht die wirt-
schaftlichen sondern die socialen Folgen, die aus dem römischen Recht
hervorgingen , haben dem Bauern geschadet, haben bei ihm Erbitterung
erzeugt.
Überhaupt darf man die Folgen dieser wii*tschaftlichen Miss-
stände nicht allzu hoch anschlagen. Sie häuften den Brennstoff auf, aber
sie gaben weder den Zunder noch den Funken. Schliesslich geht es den
Menschen doch eben immer und überall kümmerlich. Nach Goethes
ewig wahrem Worte bringt es eben der Mensch, stelle er sich auch,
wie er wolle, nicht weiter als sich zu nähren und zu kleiden, Kinder
zu zeugen, und die, so gut es geht, zu nähren. Damit findet sich der
Einzelne und ein ganzer Stand ab, zugleich übt das Bewusstsein, dass
das Menschenleben erat dann köstlich gewesen ist, wenn es Mühe und
Arbeit war, seine erhebende und sittigende Kraft. Wenn sich aber mit
dem wirtschaftlichen Notstand auch der sociale verbindet, wenn ein
Stand, ein Volk es empfindet, dass ilim neben dem materiellen Lohn
der Arbeit auch der ideelle entgeht — das erweckt die Erbitterung,
das führt zur gewaltsamen Umwälzung Mögen im Tagesleben die breiten
Massen der materiellen Interessen allein wirksam erscheinen — in der
Geschichte giebt doch der ideelle Zusatz den Ausschlag.
Wie war hier der Stand der Rechnung zwischen den Baueni und
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Die Lage des HaiierustandeR am Einle des Mittelalters. 13
den flbrigen Grappen? Zunächst dem Adel, der noch immer eine Art
socialer Alleinberecbtigang für sich forderte *). Man hat erst vor Kurzem
wieder mit Recht darauf hingewiesen, dass der Adel damals durch eine Reihe
grosser Niederlagen, die von Nicopolis bis Azincourt i-eichen, sein kriege-
risches Übergewicht einbüsste, dass er damit seinen Anspruch auf eine Füh-
rerroUe verwirkte, dass ein Fussvolk an seine Stelle trat, welches aus den
Reihen der Bauern hervorging ! Das ist unzweifelhaft richtig ; doch fehlt ein
bedeutendes Zwischenglied zu dem Schluss, dass sich so die Missachtnng und
Erbitterung gegen die deutschen Bauern erkläre. Das biesse doch den
deutschen Adel und die ihm innewohnende Kraft gewaltig unterschätzen,
wollte man annehmen : so einfach habe sich diese Entwicklung vollzogen.
Der Niedergang der Ritterehre liegt vor dem 15. Jahrhundert. Jene Nieder-
lagen, unter denen für die deutsche Auffassung die durch die Hussiten
entschieden, besiegelten den Verfall; sie rüttelten aber auch den Adel
unerbittlich auf; und mit diesem Augenblick begann allerwärts ein selbst-
bewusster Aufschwung, eine Renaissance des Adelswesens. An Albrecht
Achilles und seiner Zeitgenossen Nameu knüpft sich dieselbe besonders.
Die längst entschlummerten Turniere wurden wieder belebt und zugleich
— eine dringende Notwendigkeit für den verwahrlosten Adel — zu
Ehrengerichten ausgebildet. Vielleicht nie zuvor haben die Ritter eine
solche Virtuosität in Kampf und Spiel, in Ernst und Scherz erreicht,
aber auch nie zuvor hatten sie ihre Ansprüche so hoch gesteigert. Auch
eine Renaissance der Ritterbildung, die sich zumal an Hermanns von
Sachsenheim Namen knüpft, fehlt nicht. Nun erhob sich freilich zu
gleicher Zeit das Landsknechtswesen und es folgte den Spuren der revo-
lutionären Schweizer; aber es war auch von Anfang an, so zu sagen,
eine Konkurrenzgründung gegenüber dem Monopol dieser Schweizer. Volks-
mässig in ihrem Ursprung, wie sie es im Sinne ihres „Vaters** Maxi-
milian immer blieben, wurden die I^ndsknechte als Berufsstand doch
alsbald bauernfeindlich und adelsfreundlich. Ja, es war ihnen nichts
verhasster als der wehrhafte Bauer, das Abbild des Schweizers ! So fan-
den sie sich mit dem Adel auf halbem Wege; die beiden kriegserfahr-
nen Stände ergänzten sich und waren nicht gewillt, andere an ihrem
Vorrecht Teil nehmen zu lassen. Die ersten adligen Führer der Lands-
knechte, wie jener Wilwolt von Schaumburg, der ganz in den Ideeen
eines Ulrich von Lichtenstein lebte und webte, nahmen mit Widerwillen
*) Dass dies nicht zu viel gesagt ist, zeigt die ganze Geschichte des
Kampfes mit den Städten.
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14 te. Oothein
ihre Stellung ein ; schon die zweite Generation : die Jacob von Ems und
Georg Frundsberg waren mit Leib und Seele dabei. Der Übergang vom
Ritter zum Soldaten vollzog sich bei ihnen rasch und leicht; und der
Übergang der Landsknechte von trotzigen Bauernhaufen zu dienstbe-
reiten, wenn auch oft unbotm&ssigen Söldnerschaaren hatte sich schon
früher vollzogen.
Nun sagt man: die Führer der aufständischen Bauern waren alte
Landsknechte Gewiss! — Wo dreingeschlagen wird, ist ein alter Soldat
immer gern dabei. Aber wie verhielten sich diese Führer? — Es be-
durfte nur des Aufrufs, der Erinnerung an die alte Brüderschaft von
Seiten des vergötterten Frundsberg, und sie führten ihre Haufen in's
Gebirge, um sie aufzulösen. Dieses Ereignis ist typisch für das ge-
samte Verhältnis zwischen Bauern, Landsknechten und Adel: nicht
der Niedergang des Adels war der Anlass einer tiefgehenden Unzufrie-
denheit des Bauernstandes, sondern sein Wiederaufstreben, bei dem er
sich mit den streitbarsten Elementen des Volkes, die er diesem gleich-
sam entfremdete, verband. Der Bauer fühlte sich wieder wehrhaft —
das lehrte ihn ein Blick auf die Schweizer — , aber er fühlte sich zu-
gleich ausgeschlossen von dieser Wehrhaftigkeit.
Unter den kulturgeschichtlichen Verdiensten des schwer zu ken-
nenden Maximilian steht in erster Reihe, dass er, eine durch und durch
volksmässige Natur, die Bedeutung des Bauernstandes für die Wehrver-
fassung erkannte. Aber es wurde ihm, nicht ohne seine eigene Schuld,
hier wie so oft zu Teil, dass seine Werke unvollendet statt zum Segen
zum Unheil ausschlugen. Denn in Wirklichkeit wurde durch sein syste-
matisches Aufrufen und Aufrütteln des Volkes der Unwille des Bauern-
standes gegen die obern Stände ei*st recht gestärkt. In demselben Mass,
wie während des 15. Jahrhunderts die Angst des Adels vor dem Bauern-
stande gewachsen war, hatte sich dieses Selbstgefühl gehoben: jetzt er-
reichten beide ihren Höhenpunkt. Wenn man die Kundgebungen des
Adels in dieser Zeit durchgeht, so kann man sich kaum des Gedankens
erwehren, dass so lange der Teufel an die Wand gemalt wurde, bis
er zuletzt wirklich erschien. Die revolutionäre Schweiz witterte man
überall und überall, — und wenn es auch nur in Heidingsfeld Krawall
gab, so durchlief sofort der Angstschrei ob den „Heidingsfelder Schwei-
zern" ganz Deutschland, als wenn hier der Funke in's grosse Pulverfass
gefallen wäre.
Nichts bezeichnet die socialen Verhältnisse Deutschlands im 15.
Jahrhundert, so, als die Thatsache, dass während dieser ganzen Zeit die
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Die Lage des Bauernstandes am Ende des Mittelalters. 15
Baaern als revolutionärer Stand gefürchtet wurden — die Bauern, die
doch unter gewöhnlichen Verhältnissen überall und immer konservativ
gewesen sind und sein müssen. Misstrauen aber erweckt Erbitterung und
nirgends mehr als beim Bauer. Zu alledem kam noch die Ausbildung
des Hof- und Beamtenadels, die für den Bauern einen neuen Druck be-
deutete; so ward das Verhältnis zwischen den beiden Ständen, die doch
eigentlich zu einander gehörten, völlig zerrüttet. Noch unerquicklicher
als das Verhältnis des Baueni zum Adel war jedoch das zur Geistlich-
keit. Ganz deutlich war seine Erkenntnis, dass dieser Stand seine
Arbeitspflicht nicht mehr erfülle, dass er also auch sein Brot nicht mehr
mit Fug und Recht esse. Und gerade dieser Stand war es, der den
grössten Besitz in Händen hatte, dessen Berechtigungen überall im Leben
aufs Tiefste einschnitten. So verwildert die Pfarrgeistlichkeit auf dem
Lande war, gegen sie hatte man wenig einzuwenden; darum hat auch
die Reformation, selbst wo sie nicht durchdrang, dieser erhöhte Geltung
verschafft. Mehr Unwillen erzeugten schon die vielen neugegründeten
Kapitel, wahrhaft verhasst aber war der Bettelmönch, der geistliche Pro-
letarier, der seine Augen und Ohren überall hatte, der zudringlich Eier
und Käse erbettelte, und gegen den der Bauer nicht einmal Hausrecht
üben durfte. Die Drohungen gegen diese lästigen Gäste klingen darum
auch ganz besonders roh und erbittert; und doch, wenn es in diesen
aufreizenden Schriften etwa heisst: der Bauer solle dem Bettelmönch
statt eines Käses einen Stein nachwerfen, was ist das anders, als dass
er sich das Recht nehmen will, den ihm Unbequemen auf die ihm ge-
läufige Art zu vertreiben?
Die gesamte Feindseligkeit gegen die Geistlichen war aber aus-
schliesslich eine sociale, durchaus keine religiöse. So tief vorbereitet auch
die grosse Wandlung des deutschen Geistes war, die wir Reformation
benennen, im Bauernstand hat sie nicht ihre Wurzeln gehabt, wenn auch
die beiden Führer Luther und Zwingli Bauern waren. Im alten Kir-
chenwesen an und für sich fühlte sich das Landvolk ganz wohl, und
als die Reformation eintrat, fasste es dieselbe ausschliesslich als sociale
Umwälzung auf; ihr wenigstens diente das schöne Wort von der Pre-
digt des lautem Evangeliums nur als Dekoration, oder erweckte nur
eine flüchtige Begeisterung. Hatten sie denn damit von ihrem Stand-
punkt Unrecht? Wer kann leugnen, dass die Reformation eine sociale
Revolution in sich barg? Nur das sollen wir laut betonen, dass diese
Umwälzung nicht der Zweck der Reformatoren war; aber das ändert
nichts an der Thatsache, dass die plötzliche Umwandlung eines geschlos-
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ifj ti. Gothciu
senen, geistig und wirtschaftlich mächtigen Standes zu einem beratendeü,
dienenden Amt eine der grössten Revolutionen war, mochte sie nun
regelrecht von den Fürsten oder regellos von den Bauern vollzogen wenden.
Die Bauern kehrten nur diese eine Seite hervor; das hat Luther so
tief empört ; aber konnte man es anders von ihnen erwarten ? Als dann
später auch in den katholisdi gebliebenen Landesteilen der Landpfarrer
das Übergewicht erhielt und die Mönche wieder sittsame Leute geworden
waren, da war auch der Bauer vollständig befriedigt mit seinen refor-
matorischen Ansprüchen.
Dass die wirtschaftlichen Beziehungen des Bauern zum Bürger keine
befriedigenden waren, wurde oben gezeigt — von den socialen gilt das
Gleiche. Die eifersüchtige Ausschliessung der Nicht-Bürgerlichen vom
Handwerk begann entweder im 15. Jahrh. oder wurde jetzt erst drückend
empfunden. Wohl finden wir bei den berufenen Vertretern des Klein-
bürgertums selbst noch im 16. Jahrhundert, wie bei einem Hans Sachs,
Wohlwollen und sogar eine gewisse Teilnahme an der Art und Weise
des Bauern, an seiner Geselligkeit, seinem Recht, ja vielleicht ist das-
selbe zu keiner Zeit so stark gewesen wie damals. — Das hat aber
nicht gehindert, dass man den Bauern jetzt so fern wie möglich von
dem eignen Kreise zu halten suchte. Man gönnte wohl dem Bauern
Wohlbehagen innerhalb seines Standes; aber die Stände recht von ein-
ander zu trennen, das war Bürgerweisheit des 15. und 16. Jahrhundert-s.
Die städtischen Obrigkeiten haben sich ganz besonders beeilt, bei ihren
ländlichen Unterthanen die Zügel recht straif anzuziehen. Ein unprak-
tischer Gelehrter wie Mutianus mochte selbst im Bauernkriege glauben,
dass hier wie immer die bösen Reichsstädte dahinter steckten ; in Wahr-
heit aber haben diese damals so viel Angst wie Fürsten, Adel und Geist-
lichkeit vor dem Stande gehabt, der seine sociale Gleichberechtigung
auf dem Wege der Gewalt suchte.
Wenn sich nun vor unserm Auge die wiitschaftlichen Missstände
zu socialen umwandeln und dadurch erst recht gefahrdrohend erscheinen,
so werden wir bei noch tieferem Eindringen auf die allgemein-geistigen
Zustände, auf die Bildungsverhältnisse geführt. Ihre Wirkung zeigt sich
nicht so offenkundig wie jene der wirtschaftlich-socialen, aber sie giebt
in der Weltentwicklung doch immer den Ausschlag. In dieser Hinsicht
nun war die letzte Hälfte des 15. Jahrhunderts die Zeit des beginnen-
den Umschwungs, des grössten Umschwunges, den unser Volk je erlebt
hat. Nicht aus politisch-geschichtlichen Gründen sondern ausschliesslich
um dieser geistigen Umwälzung willen rechnen wir von da ab die Xeu-
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Die Lajje des Bauernataiules am Endo des Mittelalters. 17
zeit. Das Mittd]aiter, das die socialen Stände hervorgerufen hatte, war
a«ch eine Zeit der Standesbildungen. So vielfach die Berührungen, so
stark die wechelseitige Beeinflussung war, im Wesentlichen blieben doch
die grossen Gruppen geistig von einander unterschieden. Auch die Bauern
hatten eine solche Standesbildung; und es war eine der besten über-
haupt. Was wir auch über den Anteil höfischer Dichter an unsern
Volksepen denken mögen, die Thatsache bleibt bestehen, dass diese von
ungenannten Dichtern gesungenen, in beständigem Fluss befindlichen
Lieder Eigentum des ganzen Volkes blieben. Der alte Helmbrecht,
der in seiner Jugend am Uofe von Herzog Ernst hatte singen hören,
rechnet die französischen Stoffe mit zu dem fremden Krame, der ihm
seinen Sohn entfremdet. Dass man in den ritterlichen Kreisen sich lieber
den ihrem geistigen und sittlichen Gehalt nach so unendlich tiefer stehen-
den französischen Romanen zuwandte, als den Stoffen, die man mit dem
Bauern hätte teilen müssen, bleibt auch bestehen. Uns aber mundet
jetzt wieder die Frucht vom urwüchsigen deutschen Stamme so viel
besser als jene, welche das gälisch -französische Reis getragen, das auf
diesen Baum gepfropft wurde.
Nicht anders steht es mit Kunstgesang und Volksgesang. So hoch
wir jenen auch stellen mögen — wer thut es nicht ? — er ist dennoch
verklungen ; dieser aber gilt uns jetzt und künftig als echte Quelle aller
liVrik. Gerade das 15. Jahrhundert war a^, in dem diese lyrische Be-
gabung des Volkes, d. h. überwiegend des Bauernstandes, ihre schönsten
Blüten trieb, eine Zeit also, die sonst an nationaler geistiger Triebkraft
so arm ist wie kaum eine andere, die fast eine Lücke in unsrer Litte-
raturgeschichte dai-stellt. Ein Stand, der ahnungslos und absichtslos diese
Dichtung schuf, in der der ganze Reichtum des menschlichen Gemütes
wie unter einem leichten Schleier, verhüllt und doch jedem reinen Auge
sichtbar, liegt, ein solcher Stand ist gewiss geistig gesund und entwick-
lungsfähig gewesen. Welche Entwicklung aber nahm er? Der grösste
Fortschritt, den unsere Kultur je gemacht hat: die Schöpfung einer
neuen, auf wissenschaftlicher Erkenntnis beruhenden Bildung, die nicht
einem Stande angehört, die sich an den Menschen als Menschen wendet,
und die doch von Anfang an national sein wollte und es war, — grade
dieser Fortschritt hat die klaffende Wunde geschlagen, hat die grössere
Hälfte des Volkes ausgeschlossen von dem geistigen Besitze, der allen
gebührt. Die ersten Vertreter der neuen Bildung haben allerdings den
Bauern mit Teilnahme betrachtet; man hat mit Grund bemerkt, dass
diese herben, satirischen Naturen nirgends mit so viel Schonung reden,
We$ta. Zoltichr. f. flüsch. u. Kunst. l\ ^ 1. 2
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lä K. Oothein
als wo es sich um die „armen Leute" — das ist die übliche Bezeich-
nung der Bauern in jenex Zeit — handelt. Aber hat dem Baueni die^e
Teilnahme genützt? Konnte er sich den Bildungsstoff, der ihm hier so
überreich geboten wurde, aneignen? — Nicht einmal den Versuch hie-
zu hat er gemacht, hat er machen können. Der Kleinbürger konnte
es und that es. Von dem Augenblicke an, als in Strassburg Sebastian
Brant den Reichtum antiker Sentenzen mit dem Schatze deutscher Spruch-
weisheit zu verschmelzen wusste, und in harten scharfen Zügen ein Bild
der menschlichen Natur umriss, als er mit mühsamem Studium ein ge-
reinigtes Versraass und eine gereinigte deutsche Sprache zu erhalten
suchte, da war auch die Brücke geschlagen vom Humanisten zum Hand,
werker. Nichts stellt spater Hans Sachs so hoch, als diese ehrliche
Bewältigung und Nutzbarmachung eines umfassenden Bildungsstoffes. Aber
den Bauern Hess die Flutwelle, welche die anderen mit sich riss. zurück.
Was das für ihn bedeute, hat er sich freilich selber nicht klar ge-
macht; die Erkenntnis htltte ja schon eine Änderung bedingt. Solche
Beschwerden stehen in keinen Artikeln ; aber das Gefühl, dass er keinen
Teil habe an einer für alle anderen fruchtbaren Entwicklung hat dumpf
auf ihm gelastet; es hat ihn im Bauernkriege getrieben und ist heut
noch nicht von ihm gewichen. Und heut noch stehen wir ratlos diesem
Zustande gegenüber.
Jedoch begeben wir uns von diesem Gebiete, wo man den innigen
Zusammenhang weit auseinander liegenden Erscheinungen wohl ahnen,
niemals aber beweisen kann, auf das der augenscheinlichen Wirklich-
keit zurück! fassen wir zum Schluss noch die politischen Gründe der
Aufregung und des Ausbruches in's Auge. Im Vergleich zu den bisher
dargelegteti halte ich sie nur für Anlässe nicht für Ursachen. Ich will
aber Niemanden "das Recht bestreiten, sie auch an die Spitze zu stellen :
das hängt ganz von der Art und Weise ab, wie man sich den Zusam-
menhang der Weltbegebenheiten vorstellt. Darüber kann kein Zweifel
herrschen, dass die politischen Ereignisse stets den tiefsten Eindruck
machen, meist die gesamte Weiterentwicklung einschliesslich der gei-
stigen bestimmen. In diesem Sinne wird die Geschichtsschreibung immer
politische bleiben. Eine offene Frage aber ist es: ob die politischen
Ereignisse ihrer eignen Gesetzmässigkeit, man möchte fast sagen : ihrer
eigenen Willkür folgen oder ob vielmehr nur diejenigen unter ihnen
wirksam sind und bleiben, die der Ausdruck einer^ bereits vorhandenen
nationalen, socialen, wirtschaftlichen, geistigen Kraft sind. In diesem
letzteren Sinne, in dem Sinne eines Aufsuchens dieser Kräfte wird, glaube
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bic La.i?c de» Baucrnstanilos am Kiulc des Mittoklters. 19
ich, die Goschichte immer mehr Culturgeschichte werden. Der grossert
Mftnner bedarf es jederzeit im liCben der Völker ; von deneU kann keine
Gcschichtsschreibang absehen ; aber ihre Grösse besteht eben darin, dass
sie das Notwendige frei erkennen und durchführen.
Unzweifelhaft ist es die politische Stellung der Schweizer, welche in
Süd- und Mitteldeutschland die Ansichten Ober die Gefährlichkeit der
Bauern Oberhaupt bestimmt hat. Sie waren der Sauerteig einer gährenden
Masse. In Niederdeutschland nahmen die Dithmarschen eine ähnliche aber
doch weit geringfügigere Stellung ein. Die Schweizer-Bauern selber hatten
zwar langst daran Geschmack gefunden Ober andre Bauern zu herrschen;
aber die Überlieferung, die in ihnen Befreier hoffte oder fürchtete,
stärkte sich noch immer zusehends. Es war von Bedeutung, dass das
trotzigste Demokratenvolk, die Appenzeller, den gefährdeten Gegenden
auch am nächsten sass. Von der Hochwarte ihres I^andes aus über-
schauten sie ganz Oberschwaben. Die immer erneute Eifersucht gegen
die Habsburger, die geborenen Vertreter des oberdeutschen Adels, vor
allem aber der Heldenkampf gegen Burgund erhöhten diese Meinung,
die man von den Schweizern hegte. Denn eben in Heimzog Karl von
Burgund fürchtete man bis in die tiefsten Kreise des Volkes hinab den
geschworenen Feind und Zerstörer aller und jeder Volksfreiheit.
Es war eine nationale Bewegung, wie sie in dieser Art noch nie
durch alle Schichten der Nation gegangen war, als man. seinen Angriff
auf den Kheinstrom abzuweisen, sich rüstete; und die Kunde, dass der
gefürchtete Mann, in dem das Volk einen weltstürzenden Eroberer ahnte,
den Haufen der Bauern schimpflich erlegen sei, ging begeisternd und
erregend überall durch die Hütten. Dann schlugen die hochgehenden
Wc^en der Politik in den nächsten Jahrzehnten ihre äussersten Kreise
bis in diese Schichten, zumal seitdem Maximilian die Politik verfolgte,
mit Hilfe nationaler Begeisterung den Reichstagen und ihrem hochsinui-
gen Führer Berthold von Mainz Schach zu bieten').
*) Da« bleibt doch wohl trotz rimaun als Resultat meiner fri'ihcren
irntersuchungcn bestehen. Von dem Rechte des Königs zu .,gcmeincn Zügen**
aufzubieten als staÄlsrechtlichcm Gnmdsatz, etwa wie der goldneu Bulle, habe
ich nie geredet. Die Thatsache aber, dass Maximilian mittelst seiner Mani-
feste einen Druck auf die Reichstage auszuüben suchte, dass er sich bemühte
unabhängig von diesen seine Truppen zusammenzubringen, scheint mir doch
klar. Was ist denn überhaupt ,, Staatsrecht" im 15. Jahrhundert? Der Mei-
nung Ulraanns: ich habe mich durch die Ereignisse der Gegenwart in meinem
Urteil über die Vergangenheit bestimmen lassen, erwidere ich nur: dass aller«»
2*
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20 ^'. CTothein
WeDn man bedenkt, wie schwer sich solche Wechselwirkung auf
der Oberfläche der Ereignisse kund giebt, dann wird man die Anzeichen
fQr den Zusammenhang der religiösen und socialen Volksbewegungen jener
5teit mit. den politischen Ereignissen fttr bedeutsam genug halten. Hier,
wo es sich um psychologische Vorgänge handelt, hat sicherlich auch der
psychologische Schluss seine Berechtigung. Jedenfalls hatte sich seit den
70er Jahren des 15. Jahrhunderts der Bauernstand daran gewöhnt, grosse
politische Umwälzungen zu erwarten, und wenn diese Erwartung wieder
einmal getäuscht war, hat sie sich in mehr oder minder convulsivischen
Bewegungen Luft gemacht.
Inmitten dieser Gewitterschwüle entstand der schwäbische Bund, die
grosse Versicherungs-Anstalt aller derer, die im Besitz waren, gegen die,
welche diesen Besitz gefährdeten. Der erste Krieg, zu dem die dem
Bund innewohnende Triebkraft, trotz alles klugen Hemmens seitens der
Häupter, drängte, war der Schweizerkrieg: Adel, Bürgertum, Lands-
knechte wollten die ihnen allen gefährliche Bauern-Revolution ersticken,
ehe sie ausgebrochen. Und später wiederum ergriff Ulrich von Würtem-
berg sofort die Mittel der Bauern-Agitation und der Verbindung mit
der Schweiz, als er den Bund sich als Feind gegenüber sah.
Wenn man die Geschichte der 50 Jahre nach 1470 unter dem
Gesichtspunkt verfolgt, wie die einzelnen Ereignisse auf das Volk wirkten,
so kann man sich nur wundem, dass der Bauernkrieg nicht schon längst
dings jeder Historiker aus der Betrachtung: der Gegenwart die Kräfte, die in
der Vergangenheit wirken, erkennen lernt. Wie aber sonst eine Betrachtung
der Gegenwart grade dem Habsburger Maximilian zu Gute kommen soll, ist
mir nicht klar. Eine Rechtfertigung der Politik Maximilians, wie Ulmann
meint, habe ich nie geben wollen, ich habe seine Schwächen und Fehler min-
destens so vollständig wie Ulmann bezciclinet. Nur habe ich auch das prak-
tische Verhalten der Reichsstände einer genauen Kritik unterzogen, und bin
dabei zu dem Resultat gelangt, dass Berthold ein Feldherr ohne Truppen
war. Mir haben freilich nicht so viel Reichstagsakten zu Gebote gestanden
wie ülmann; ich glaube aber trotzdem, dass eine Prüfung, wie weit die Be-
schlüsse durchführbar waren und wie weit sie durchgeführt wurden, einen
grösseren Wert hat als die erschöpfende Mitteilung kleinlicher Roichtags- Ver-
handlungen. Übrigens war mein Buch, wie schon der Titel „Politische und
religiöse Volksbewegungen vor der Reformation" zeigt, wesentlich culturge-
sckichtlich. Die Zustände des Volkes sollten nach ihren nächsten Ursachen
darin untersucht werden, nicht die Politik jener Jahre. Um seiner culturge-
schichtlichen Bedeutung willen erscheint bei mir Maximilian in günstigerem
Licht als früher; über Maximilian als Politiker wird, von Einzelheiten abge-
gehen, Rankes Urteil wohl immer das entscheidende bleiben.
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Die Lage des Hauernstandes am Ende des Mittelalters. 21
ausgebrochen war. Geweissagt ist er worden, wie kaum ein anderes
Ereigne. Und doch kam schliesslich das tolle Jahr überraschend.
Überschwängliche Hoflfnungen waren auf Karl V. bei seiner Wahl
gesetzt worden, jubelnd bis in das kleinste Dorf hatte man sie begrttsst,
and hatte sie, die wohl eine weltgeschichtliche Notwendigkeit aber doch
wahrhaftig kein nationales Glück war,* als solches gepriesen. — Der
Mann, der wie kein andrer das politische Gewissen der Nation verkör-
perte, Ulrich von Hütten, allen voran. Und wer die hoffhungsvdle
Freude nur etwas nachzuempfinden vermag, die bei dem Aufgang des
neuen Tages, mit dem Auftreten Luthers und Huttens, in den Herzen
des Volkes vom Höchsten zum Geringsten zitterte, wer dann das Gefühl
würdigen kann, dass alles nun verloren und vergebens sei, der wird auch
begreifen, dass jetzt der kleinste Funke genügte, um den Holzstoss zu
entflammen, den ein ganzes Jahrhundert aufgeschichtet hatte. Der Bauern-
krieg ist hie und da noch ein Rausch, ein hoffnungsfroher Taumel ge-
wesen, im Grossen und Ganzen aber war er der gewaltsame Ausbruch
wenn nicht der Verzweiflung so doch der Enttäuschung.
Mit Vorliebe spürt man jetzt dem Verlaufe des wilden Jahres
nach. Wenn bei einer Feuersbrunst die Flamme hin und her läuft,
dann verfolgt die versammelte Menge mit höchster Spannung, wie sie
von diesem zu jenem Stockwerk springt, hier verschwindet um im näch-
sten Augenblick wieder aufzuschlagen. Wenn sich aber hinterher die
Behörde mit dem Brande beschäftigt, dann sind ihr diese Dinge ganz
gleichgiltig ; sie spürt den Ursachen der Verbreitung im Bau und in der
Einrichtung des Hauses nach; und daraus bildet sie sich ihr Urteil.
Aus den Büchern, die mit viel Ausführlichkeit von Ort zu Ort verfolgen,
wie sich tobende und betrunkene Bauern benehmen, ist rein gar nichts
zu lernen^).
Der Bauernkrieg wurde gewaltsam niedergeworfen; der Versuch
des Landvolks sich inmitten der Neugestaltung aller Dinge seinen eignen
Platz zu erobern war gescheitert für immer. Die materielle Lage der
Bauern hat sich durch die Niederwerfung des Aufstands nicht eben merk-
lich verschlechtert. Diejenigen Gegenden, welche schon in den nächsten
Jahrzehnten einen Rückgang zeigen, sind dieselben, die vom Bauernkrieg
gar nicht betroffen waren, die, in welchen der Adlige selber Landwirt
war oder es wieder wurde. Das friedliche 16. Jahrhundert ist sogar
*) Dass ich kritische Qucllensammlungen liingegen in ihrem Wert zu
schätzen weiss, brauche ich kaum zu bemerken.
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eine Zeit erhöhten Wohibtaudes für den Landmann geworden, so sehr
auch alle jene oben geschilderten Hemmnisse dem Aufschwung im Wege
standen. Hier aber gilt es, dass der Mensch nicht vom Brote allein
lebt. Die geistige^Xahrung war dem Bauern geraubt; er blieb ausge-
schlossen von der Geschichte der deutschen Geistescultur. Misstrauen
und Verachtung vergifteten je länger je mehr das Verhältnis der Stände.
Das entsetzliche Strafgericht des grossen Krieges, der das deutsche Volk
an den Abgrund gedrängt hat, nahte.
Es ist ein dunkles Bild, das ich hier entrollt habe. Wer auf den
Höhen der Geschichte hinwandelt, der sieht in ihr die Gestaltung de^
Vernünftigen ; und ein milder Sonnenglanz vergoldet ihm wohl auch manch-
mal das Verwerfliche. Wer von uns blickt nicht bewundernd auf zu
diesem Optimismus, dieser Sonnenhöhe eines Goethe, eines Ranke ! Wer
aber in die Tiefen hinabsteigt, und das Volk in seiner Arbeit belauscht,
dem drängt die Geschichte aberwältigend das Bewusstsein auf, dass 9
Zehntel des Lebens aus Not, Elend, Unverstand und Verworfenheit be-
stehen, und das letzte Zehntel noch zur Hälfte aus Träumerei. Der
Glaube an die Weiterentwicklung der Menschheit zum Guten, an den
Sieg jeder überzeugungstreuen, wahren und deshalb unwiderstehlichen
Idee bleibt dennoch.
Die Zeit des Bauernkrieges ist auch die der Reformation gewesen,
und diese hat nicht nur dem geistigen Leben der Nation neue Bahnen
eröffnet, sie hat auch langsam und nachhaltig die Auffassung des eigenen
und fremden Arbeitslebens umgestaltet, und den Segen, den sie den Zeit-
genossen nicht spenden konnte, für spätere Geschlechter reifen lassen.
Denn sie, die dem Einzelnen die sittliche und geistige Selbständigkeit
sicherte, hat ihn auch zur wirtschaftlichen Selbständigkeit vorbereitet,
und sie hat wiederum aus der Verdunklung des Mittelalters zu befreien
gesucht, was das Ewige, das Menschlich - Göttliche im Christentum ist:
die Liebe und die Arbeit.
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Der Umfang des ältesten römischen Köln.
Von Prof. Uciurich Düntzer in Köln.
Steine des Anstosses, die dem Forscher im Wege liegen, darf er
weder überspringen noch amgehen, er moss sie wissenschaftlich be-
seitigen oder ihre Bedeutung anerkennen, was nicht selten zur richtigen
Einsicht führt. So verhält es sich in Sachen des ältesten römischen
Köln mit einer Angabe des Würzburger Karthäusers Erhard Wibheim in
seinem 1607 zu Köln bei Bernhard Wolter*) erschienenen „Sacrarium
Agrippinae Hoc est Besignatio Ecclesiarum Coloniens tum:
Pnzecfpuarum Eeliquiarum : Qiiarundam itidem Äntiqultatum niemora-
bilium, una cum Pcregrinatiom quam vocwit Bommia, coronidis loco
adiuncfu; hinc imle, partim ex peruetiistis Monlmentis partim relatione
Virorum fide digniss ; in gratiam tarn Ubiogernuinanim, quam pietatis
causa ad Urhem conuohintium ; Ab olim oculato teste, nunc Wirceburgensi
Cartusiano F. Erliardo Wiuheim AWimoenio colkcfa,'' In der vom
10. Februar 1607 datierten Widmung an den Abt Hieronymus des
Cistercienserklosters Ebrach erzählt er: als er vor sechzehn Jahren in
Köln studiert, habe er für diese Schrift zu sammeln begonnen; da der
Abt Hieronymus ihn 1597 zu wissenschaftlicher Thätigkeit aufgefordert,
*) Nach Merlo (Annalcu des historischen Vereins für den Niederrhein
XXX, 7) nannte er sich so auf dem Titelblatte einer bei ihm erschienenen
deutschen Schrift; auf den von ihm verlegten lateinischen Büchern und in
den Unterschriften seiner Widmungsbriefe findet sich Gualteriis, GuaUerius
und GucdierL Wahi-scheinlich schwankte auch die deutsche Xamensform zwischen
Wolter und Wolters. Merlo setzt die Zeit seiner Drucke zwischen 1604 und
1637. Er wohnte nächst der Pfaifcnpfortc. 1637 findet sich die Firma
Petrus CluAinus et haeredetf Bernardi GuaiHmri. Bei ihm erschienen mehrere
Schriften über die Karthäuser, die er ganz bc8(mders verehrte. Auch Cholinus
hatte 1Ü08 cm IJuch über die Karthäuscr herausgegeben.
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24 H. Düntzer
habe er beschlossen, die in Köln mit so vieler Liebe gesammelten Bruch-
stücke zu bearbeiten; eben mit der Vollendung beschäftigt, sei er von
dem Buchhändler Wolter, der ihm in Köln viele Wohlthaten er/eigt
habe, aufgefordert worden, ihm etwas in Verlag zu geben ; wegen mancher
Schwierigkeiten habe er sich an den beitlhmten Hauptherausgeber der
vom Jahre 1572 an erschienenen Cmtates orbis tcrranuHy den Dechan-
ten zu Maria ad Gradus, Dr. Georg Braun, gewandt, der ihm nicht
blos die gewünschte Auskunft g^eben, sondern ihn dringend zur Voll-
endung und Herausgabe der Schrift getrieben. Unter seinen Gönnern
nennt er auch den ersten Bürgermeister von Köb, Johann Hardenrath,
der ihn drei Tage in seinem Hause bewirtet habe. So war er denn
in Köln wohl bewandert; während seiner Anwesenheit hatte er alles
selbst gesehen oder von kundigen Männern vernommen, und seine
Zweifel wurden auf briefliche Anfi-agen von einem der bedeutendsten
Kenner der kölnischen Metropole gelöst.
Winheim [gedenkt unter den Kapellen an erster Stelle der vor
seiner Zeit abgerissenen Michaelskapelle an der Martpforte *). Sciendum
qiiod Fanum illud supra porfam Bhenanum antiquissimum ä Marco
Agrippa Marti consecratmn, anonon pietate in Oratorium i>. Michaelis
Archattgeli cammutatuni, necessitate id podulante, anno 1544. Magistra-
tus Äuthorüate amotum, ad antiquitatis conscruandam tnemorianiy duas
staiuas S. MichaeJem et Martern tali inscriptione porta ipsa etiammim
exhibente repraesentet Es folgen darauf die bekannten sechs lateinischen
Distichen, welche dem der klassischen Sprache Kundigen erzählten, wie
zwischen den beiden Häusern, an welchen die Bildsäulen und die Verse
angebracht waren, einst das durch das Heiligtum (phannm) des Mars
berühmte, von dem Stadtgründer Agrippa gebaute Thor gestanden ; hier
habe der Degen des Julius Caesar und der Dolch gehangen, mit welchem
sich Otho erstochen (nach Sueton, Vitell. 8, 10); zur christlichen Zeit sei
die Pforte dem Michael geweiht worden, als sie aber unscheinbar (obscura)
und für die Stadt unbrauchbar (imitilis) geworden, habe man sie ent-
fernt und die Stelle geebnet. Die Inschrift schliesst mit dem selt-
samen Wunsche:
Vt iam Mavortis sunt diruta ntocnia purtae,
Bextera sie urbem servet ab koste JDei^
da doch die Pforte selbst längst christlich und dem Erzengel Michael
*) Brölmaim nennt in seinem Epideigma den dortigen Hügel (diüus)
locus MartitiSy quem an bcr 9Wart^)fortcn rulgariter et cippum [Stock, von dem
vor der Pforte liegenden Stockhause] iiosieriovcH vocavei-e.
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Der ümfantf des ältesten römischen Köln. 25
geweiht, dabei so verftDeu war, iiass sie vrie ein Spott auf den Kriegs-
gott nnd jede kriegerische Abwehr der Feinde aussah; auch hatte die
Stadt ja andere Festungswerke, deren Herstellung man gerade damals
betrieb. Merkwürdig ist es, wie Aegidius Gelenius in seinem anspruchs-
ToUen Weriie Dv admiramiay srnra, et civlU magniUuHine Colon iae
Claudiae Afp'ippbmisis Claudiae Ubiorum Urbis Libri I\\ in dessen
Yorrede es hdsst, Winheim habe einiges mit Unrecht geglaubt, anderes
Vortreffliche übersehen, einen so argen Fehler begehen konnte, dass er
achtnnddreissig Jahre nach Winheim die Michaelskapelle an der Mart-
pforte mit der an der Salzgasse verwechselte und das, was von jener
gilt, mit den Nachrichten von dieser wunderlich vermischte, was bei
einem Köbier, der die Standbilder mit ihrer deutlichen Inschrift vor
Augen sah und das Unsinnige erkennen musste, was in seiner Ortsbe-
stimmung infra portam Martin sttpra vaput plafcae Salitiariae lag, fast
unbegreiflich ist. Aber sein Ansehen war so gross, dass alle Spätem
von seinem Irrtum mehr oder weniger angesteckt wurden. Schon an-
fangs 1858 habe ich den Intum in den „Jahrbüchern des Vereins von
Altertumsfreunden im Rheinlande ^ XXVI, 58 flf. nachgewiesen, welchen
auch unabhängig von mir Merlo erkannt hatte, der das Richtige im
„Domblatt" vom 6. Juni 1858 Nr. 158, 97 gab. Zu den von mir
angeführten Beweisstellen ist jetzt hinzugekommen die Sthreinsurkunde
von 1238 (Quellen und Urkunden II, 184): „Vomtis qmie tertia est a
capella Michaelis »ttperioria versus domum cirinm'\ wo superior wohl
den Gegensatz zur Kapelle an der Salzgasse bezeichnet *). Ein sacerdos
de porta Martis oder de capHla sandi Mkliaelis kommt auf Schreins-
karten vor. Vgl. Merlo im „Domblatt" 155, 33, 34. 158, 97. Es
ist derselbe, «len Cäsarius von Heisterbach in seiner Jugend kannte.
Im Jahre 1329 beschloss der Rat, so lange Riggolf Pfarrer von Alban
sei, keine Messe in der zu seiner Pfarre gehörenden Kapelle der Mar-
porze zu hören, in welcher sonst die Ratsmesse gelesen wurde. Vgl.
Merlo Nr. 158, Eunens Geschichte der Stadt Köln II, 493 III, 784.
Nach den Ausgabebüchern waren der Celebrant in der Marskapelle, in
der Salzgassen- nnd in der Rheingassekapelle auf die Stadtkasse ange-
wiesen (Ennens Geschichte der Stadt Köln III, 787). Die Kapelle auf
der Marporze ist auch in der Urkunde von 1232 (Quellen II, 136) ge-
meint (vgl. daselbst IV, 389), dagegen die in der Salzgasse Quellen II,
129 und in der von mir erwähnten Urkunde der Gymnasialbibliothek,
*) Ks soll wohl supeiir>re heissen, mag mm mperions Lese-, Druck- oder
Schreibfehler sein.
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26 n. Düutzer
die Cardauns später (Aunalen XXXVIII, 17) hat abdrucken lassen. Nach
den Ratsprotokollen wurde, wie Merlo nachweist, der Abbruch der sehr
verfallenen Kapelle in der Salzgasse am 21. Februar 1590 beschlossen.
Winheim kannte sie deshalb nicht, wogegen Gelen sie mit der auf der
Marpoi'ze verschmelzt und sie 1544 abbrechen lässt.
Über die Wegschaffung der Marporzenkapelle hat Merlo die Rats-
protokolle am angefahrten Orte abdrucken lassen. Schon am Michaelstage
1537 wurde die Kapelle geschlossen, „orsachen haluen der Capellaen
daeselbs dae van die Ornamenten und andere beneff vast seer verbracht
und entuyssert hait". Auch war schon die Rede vom Abbruche der-
selben. Doch im folgenden Jahre hören wir nui- von einer Visitation
der Kapelle und dem Auftrag an den Pfarrer von Alban, dafftr zu
sorgen, dass „der gotzdienst verwart und niet gespoliert werde, wie
biss her geschiet ist". Erst mehr als sieben Jahre später, am 1. Juni
1545, wurde „hern Arnolden von Bruwiler unnd Thormeistern bevolhen
mit dem Ofütiall zu handeln als eins ordinario. das man die Martporte
affbreche nachdem die Bufellich ist". Im nächsten Jahre ward vom
Erzbischof die Erlaubnis zum Abbruch derselben gegeben, und schon am 28.
Juni war sie niedergelegt; denn an diesem Tage ward bestimmt : „Nachdem
der Zeilouen [Ziegelofen] und auch die stein von der Martportzen vur-
handen. das man die an kein ort verfuren und verbrauchen sali, sonr
dem zu notturft der Statt gebew und festung zu behalten." So wurden
diese Steine des alten Thores leider gleich n(u vermauert; verfuhr man
ja überall mit den Resten der Römerzeit schon seit dem Mittelalter
nicht besser. Hiermit ist die Geschichte der Martporze in den Rats-
protokollen noch nicht zu Ende. Am 30. . September 1547 handelt es
sich um die steinerne Treppe, die aus dem zunächst an der Martporze
gelegenen Hause am Ecke der Judengasse zur Kapelle hinaufführte, auch
vom Rate dazu benutzt worden war. „Als vor Jars die Capell der
Martportzen affgebrochen unnd den noch eine steinen trapp durch Gelis
Eifflers huiss uffgeht, die man sich versieht zu der Capellcn gehoerich
sej So ist den Herrn Renthmeisteren befolhen die trap besichtigen und
beleidenn zu lassen, wae sy der gemein zugehoer sollen die hern die
steinen trap affbreclien und eine hultzene widder dar machen.^ Darauf
hören wir am 3. April 1549, dass die anliegenden Häuser durch den
Abbruch gelitteu. „Dweil vergangner Jar die Marportz affgebrochen, unnd
den die heuser als EifHers, Platten und andere byliegende huser ge-
buwet sein mu.ssen, umb unzierlichkeit willen der Statt, So habe unse
herrn vara lUith befolheu mit den partheieu zuhendeln, das
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Der Umfan:^ des ältesten römischen Köln. 27
die fenster allenthalben gebawt werden oder jm fall sy sich des Widdern
wurde ein Rath verursacht andere mittelwege vurzunehmen, dardurch
die unzirlichkeit und bowefelligkeit jm hertzen van der Statt gebessert
werde." Endlich wurde am 19. September 1554 gelegentlich auch daran
gedacht, die Stelle, wo das Thor gestanden, durch ein Denkmal zu be-
zeichnen. „Als Gilissen Eiftter sein huiss an der 'Martportzen uifbawet
unnd der Balken so jn der Judengasse daran licht hat Er eim Rath
zuerkennen geben und zuwissen begert, ob der daselbst solle ligen bleiben.
Ist erlaubt denselben abzulegen, nachdem man nit weiss, was es meine,
dass Er da liegt. Zu dem ist den hem Renthmeistern bevolhen, ein
gedechtnußs dahin zu machen, damit man wissen möge das porta Martis
daselbst gestanden habe." Damals also entstanden Bilder und Inschriften.
Nicht ohne Wert, wenn auch nicht ganz zuverlässig, sind die An-
gaben, die Hermann von Weinsberg, in dessen neunundzwanzigstes Jahr
der Abbruch des Thores fiel, in seinem Gedenkbuch darüber macht.
Er schreibt*): „Anno 1545 (?) hat eyn ersam rhaidt der Stadt Goln
mit bewüligung der geisllicheit die Marportz (dar boven saut Michaeills
capell war) im gründe laissen abbrechen, und die stein an der stadt
baw gebraucht. Difze Marportz stunde unden an der Juden gassen, zu
Rhein wartz, hatte zwein bogen, van Drachentiltzer steinen, und war
seir unreinlich altzeit dar unden (dan ein jeder schütte syn unfelait dar
unden), dan es gingen gein dürren dar unden uifz, und stanck ubell
Etliche willeu es sulte porta Martis syn gewest, van dem Marfz genant.
Mich bedunckt, es sol die portz umb del'z Martz willen also genant
syn, dar sie nach beistunde. Als sei oben abgebrochen war, bilz uff
die bogen, dar die capella sant Micheils gestanden, habb ich eyn tag
die nachpan-n sehn sitzen uff den bogen, an eym disch essen und
drincken, wolten der Marportzen die letz geben.** Weitei* berichtet er,
ein Gewandschneider habe an der südlichen Seite der Pforte ein Haus
von Grund aus neu aufbauen lassen, neben ihm hätten die Nachbarn
ihre Häuser gebaut und Fenster und Thüren an der Strasse gemacht,
wo früher keine gewesen, an der Judengasse aber habe Gilles Eifttei-, ein
Eatsmann, eines Thürstebers Sohn, zwei schöne köstliche Häuser gebaut.
Auffallend ist hier der Bericht, dass dieses Thor zwei Bogen und
zwar von Drachenfelser Stein gehabt, wonach sie sich von dem noch
bis zu unserer Zeit trümmerhaft erhaltenen römischen Stadtthore, diis
jetzt an der neuen Schule in der Pipinstrasse seine Stelle gefunden,
wes^tlich unterschiede ; denn nicht allein hat dieses, wie alle römischen
*) Pinneu Jahrb. XLl, 61 giebt die Stelle nicht ganz genau.
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28 H. Düntzer
Stadtthore, wenn sie nicht grosse Prachtthore waren, nur einen Bogen
und zu einem Doppelbogen war hier kein Raum, sondern es ist auch
von Jurakalk, nicht von Drachenfelser Trachyt, den freilich die Römer
schon brauchten, wie die Weihesteine in unserm Museum II, 12. 14. 19,
das Relief II, 159 und das Kapital II, 75 beweisen, aber kaum zu
einem Thorbaue. Doch beide auffallenden Angaben erklären sich viel-
leicht durch das, was Weinsberg weiter berichtet. Dass das Thor noch
im fünfzehnten Jahrhundert geöffnet war, sehen wir aus dem Berichte
der Koelhoffschen Chronik von 1416. Zweier Gaddemen mit allerlei
kleinen Kramereien unter der Marporzen gedenkt Ennens „Geschichte der
Stadt Köln** (II, 594); später (11, 505) war verboten unter dieser und
andein Pforten einen Kram aufzuschlagen Nach jenem Berichte Weins-
bergs muss das römische Thor zu seiner Zeit unterbaut gewesen sein, weil
es baufällig war, man sich aber der Michaelskapelle wegen nicht entschliessen
konnte, es wegzuräumen, wie man später eher thün konnte, als man
ftkr die Ratsmesse die 1426 auf der Stelle der alten Synagoge erbaute
Jerusalemskapelle hatte. Weinsbergs Bericht lässt keine andere Erklä-
rung zu, als dass das Thor durch einen Unterbau in der Mitte gestützt
und dadurch der Verkehr der Strasse gehemmt war, wenigstens für das
Fuhrwerk, das einen andern Weg zum Rheine gefunden hatte, wenn
auch Fussgäuger noch etwa an den Seiten oder durch die Dopi^elthüren
der beiden am Thore gelegenen Häuser durchgehen konnten. Den so in
zwei Teile, einen östlichen und einen westlichen, geteilten Bogen mochte
Weinsberg als zwei Bogen bezeichnen, und den Drachenfelser Stein dieses
spätem Mittelbaues auf den Bogen selbst übertragen, wenn diese An-
gabe anders nicht auf blosser Verwechslung beruht.
Dass der Name porta Martls neben dem der frühere p(rrta fori,
auch porta ntercatomm steht, nur spätere Romanisiemng für Markt-,
Mart'^ Maatporzp sei, wie wir eine Martporte auch zu Boppard am
Markte finden, die man gleichfalls zur porta Marth gemacht (Jahrb.
L, 80), ist jetzt allgemein anerkannt, nachdem ich die Sache in grösserm
Zusammenhange Jahrb. XXVII, 35 erörtert habe. Dort ist auch be-
merkt, dass der Bau und die Einweihung der Michaelskapelle auf dem
Thore unter Erzbischof Pilgrim (1022—1035) fällt. Wenigstens schreibt
Mörckens im Conatits chronölogieus S. 89 von diesem : In ipsa J^tro-
polt Sacellum S, Michaelis Ärchangeli quod ftiU in porta Mafiis con-
struxitf doch führt er diese Thatsache im Index chronölogieus nicht auf,
bringt auch keine Beweismittel dafür bei, nicht einmal, wie er sonst
pflegt, die monunienta loci. Auf dieser Romanisierung zur porta Martin
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r>cr Urafanjy des ältesten römischen Köln.
2d
allein scheint die Sage za berohen, dass hier früher eine Kapelle des
Mars gestanden, was man mit dem delnhrum Mortis bei Sueton. Vit. 8
in Verbindang brachte, wie sonderbar auch ein jMarstempel auf einem Stadt-
thore sein mag, wogegen Michaelska|>ellen gern in der Höhe angebracht
wurden, wie selbst auf der alten Stadtmauer in Reims. Weiter wissen
wir von jenem Thore nichts; denn Brölmanns Zeichnung der Brücke
Constantins afano Mortis ad Diriteme castrtim von 1608 ist ein Hirn-
gespinnst. & v^inl schon sehr zerfallen gewesen sein, als man hier die
Michaelskai)elle baute; denn das gegen die Germanischen Völker ge-
richtete Rheinthor musste von l)edeutender Wehrkraft sein. Die Franken
scheint man bei ihreiu zweiten Erscheinen ziemlich ruhig durch das
Thor haben ziehen lassen (vgl. Jahrbücher LIII, 210); das Zerstörungs-
werk mögen die Hunnen und die Normannen auch hier vollbracht haben,
so dass nur wenig von der alten starken Befestigung übrig blieb.
Wir sind über der Verfolgung der porta Bheuana antiqumima
ganz von Winheira abgekommen. Dieser föhrt unmittelbar nach der
S. 24 angeführten Stelle also fort: Fnisse interim hanc S, Michaelis
ArckangeU tfitelarrw memoriaw Cohniensihfs in priinis gratam. vcl
inde constai, quod in dirersis cditinrilnis Jims, ianti patrotii vomithe in-
signia matwia, auorunt pictas instituorit, l't altera tirhis antiquae
porta, versus ineridiem ad S. Caeciliae monastfrifotty uhi cditiori in loco
S, Michaelis coenobium cjisfif. Dazu nehme man 8. 269 die Be-
merkung über die Eeclesia S. MidMcHs Sanctimonalitwt reJatarnw rc-
(ßilarmm August inianorum; Ijrlesia hacc propc S. CacciVam, supra
unam portam, pro maiornm consnetudmc (qui />. Michaelis oratoria in
edUiarihis locis constitnerunt) sita, a virginihus ordinis S, August in i
reguJaribus, utcunque augustc habitantihuSj modo occupatur, oJim pars
augusti illius ad S. Caeciliaw Tempi i. Der letztere Ausdruck kann nur
aneigentlich bezeichnen, dass die Kapelle früher zu Cäcilien gehört
habe. Entschieden berichtet Winheim, wie die Michaelskapelle an der
Marporzen auf dem Rheinthore der allen römischen Stadt gebaut ge-
wesen, so die bei Cäcilien auf dem südlichen Thore. Dies kann nicht
etwa eine Verwechslung mit dem Pfaifenthore sein, über welchem die
Lambertuskirche stand; denn wenn Winheira auch von dieser S. 307
nur sagt : „Supra portain ßamineam, rulgarifer ^faffenpor^'S so konnte
er doch beide Kapellen nicht mit einander verwechseln, und dass das
Pfaffenthor mit seiner auf den römischen Namen der colonia Claudia
Augusta A<irippinensis deutenden alten Inschrift zur römischen Stadt
gehört habe, konnte ihm, der auch in diesem Teil der Stadt, wo der
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Dom lag, wo der Dechant Braun und so viele gelelute Buchdruckei*,
vielleicht auch Wolter, wohnten, unmöglich entgehen ; er unterliess es nur,
bei der kurzen Beschi-eibung der Kapellen an Cäcilien und am Pfaffen-
thor auf den römischen Ursprung der beiden Thore hinzuweisen, weil
ihm hier darauf wenig atikam, wogegen es ihm bei Gelegenheit der
verschwundenen Michaelskapelle an der Marporze wichtig schien, darauf
hinzuweisen, dass diese, wie auch die bei Cäcilien, auf einem römischen
Stadtthore gebaut sei. Er rauss dieses gehört haben, da er Qbei-all bei
Kundigen Kachrichten einzog. Er selbst berichtet S. 116 von der Aus-
kunft, die ihm über den Ursprung der Cäcilieukirche der Canonicus in
Cäcilien Doctor Theodorus Phrearacus, der wie W'inheira, ein Karthäuser
war, ertdlt habe. Es muss allgemein im Cäcilienstifte geglaubt worden
sein, dass hier ein südliches Stadtthor gewesen. Freilich sucht« man
im Cäcilienstifte selbst diesem den allerält^ten Urspnmg, noch vor dem
Bomstifte,^ durch gefälschte Urkunden zu gewinnen, wie ich dies
Jahrb. Lllf, 216 ff. nachgewiesen, und so könnte mau auch jenes
römische Stadtthor für eine solche Erfindung leidenschaftlicher Ehrsucht
halten. Aber man sieht um so weniger, wie man, im Gegensätze zu
der allgemeinen Ansicht, die Hochpforto sei zur Römerzeit das Sttdthm'
gewesen, im Gegensatze zu den auf dem Bache uoch überall zu Tage
tretenden Resten der römischen Südmauer dazu hätt« kommen können,
als gerade hierdurch die Cäcilieukirche ausserhalb des ältesten Köln
verlegt, würde. Im Bezirke des Cäcilienklosters müss unter der Michaels-
kapelle ein älteres Bauwerk gelegen haben, das man als ein altes rö-
misches Stadtthor wie die Marporze ansprechen, ja für älter als die
bekannte Römermauer halten konnte?. Der Bau der ältesten Kirche und
des Klosters der heiligen Cäcilia reicht ins neunte Jahrhundert hinauf ^) ;
damals wird schon dieser römische Bau in der Immunität des Klosters ge-
legen, vielleicht auch schon, längst vor der Maqwrze, eine Kapelle des
heiligen Erzengels darauf gestanden haben. Einer prächtigen Herstel-
lung des Klosters finden wir 941 gedacht. Die jetzige Kirche gehört
der llauptanlage nach dem zwölften Jahrhundert an. Ton der altern
Geschichte der Kapelle wissen wir sehr wenig. ■ Nach einer Schreins-
urkunde von 1237 gab ein Pfarrer von St. Peter einem Canonicus von
Cäcilien Domum mm arca Capeifr N. MtfrhaeliH appendrntem jnre Imcro
difano für sechs solUV jährlich. Eine andere*) vom Jahre 1358 ge-
«) Vgl. J. B. I). Jost ,.zar Geschichte des (•äcilicnkloj.tors in Köln"
in den ^Studien und Mitteilungen des Bcncdictincr- und Cistcrcienser-Ordens**
(1883).
*) Beide schon in ( 'Jasons „Schrcini^praxis" S. 37.
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Der Umfang de« iiltestcn romischen Köln, äl
denkt eines Mathias Prcshi/ter dictus rnrlof de Amlernavo JlfHnr
capellae S, Michaela snjKr portam apud S, CfwcUiam, ri>er die Lage
der Kapelle belehrt uns die bisher ungednickte Genehmigung und An-
ordnung des Erzbiscbofs Fnedrich vom Jahre 1373. Unsere Gymnasial-
bibliothek besitzt die auf die Bestätigung und Erweiterung des Klosters
sich beziehende Urkunde des Erzbischofs Theoderich vom 30. Dezember
1458, in welcher der Wortlaut der früheren von Erzbischof Friedrich
wörtlich angeführt wird. Das Haus zum Kloster schenkte der schon
genannte Rector Mathias de Andernaco, und zwar nicht erst 1 480, wie
von Mering (die Bischöfe und Erzbischöfe der Stadt Köln II, 115) aus
Missverständnis der Äussei*nng des Gelen, im Widerspruch mit seinen
eigenen Mitteilungen schreibt. Ei-zbischof Friedrich beurkundet 1373:
Cum vi nobis innotnif diledus nobk in ("hrisfo Mathias de Andernaco
preslyUer Rector Cnpelle mncfi Michaelis aife infra *) EmuriiMem scch-
Iuris EcckAte mnctf (Wilie CoJonicnsiH Jttrfa candcm CapcUam extra
emunitatcm dicfc Fjccksie quandam domnm anU läborit^ns sumptihns
H cxpensis cdificari fccerit qtiftm dcrocionis causa in honorem dei cf
beatisHfwe Marie virginis tnatris eins de conscnsn et roluntafe renerabUis
Catherine de treuclhonen dicfc secularis Ecclesic mncte (Wilie Ahlm-
tissc et Conradi Jtectoris parochialis sanctc ecclesic saticti Mri ('oith-
nwnsis Infra cnins paroeJimn dicta domns est strucla sen cdilicata in
Inclusorittm sex pnellamm inibi includendarum scnmdum ordinem et
Regulam Canonicorton Itegnlarium vinenciHm in quantnm in eo est
depntare et ordinäre conccpit nt ibidem a imwdanis spedacnlis segregatc
quiec/ms rirtntum dmnino famuleniur Xos cinsdcm licet (tris denocionem
fauore rotentes proseqni gracia^^o ac prospicere nt fidel in m dcrrtcioet diuini
nonunis ndtns an^mentetnr sanctornm patrum resfigiis inherentes domnm
supradietam in luelnsorinm fncimus et in nomine domini insfituimns
per presentes rolenfes nt de cetero imperpetnum Sex jm'sonc note et
deuote puellc et non plnres que secnndum modum et formam inferins
insertos domino vostro iesn ehristo et beate rirgini ^ne mafri denoie
desiderent famnlari inibl more dehito inclndantnr que ritam dneant soJi-
tariam et debitam Tnehtsarnm sicqne nni eanim Scr pueAlarnm inrln-
dend^rum alie qninque in ej-hortacionibns ac monitis licititi et honestis
pareanfy que tarnen nnllatcuns officium prclacionis mieat nsnrpare Pre-
terea Inclndende prediete hahitn ntantur infra scripto ridelieet Tunica
atba lanea et reste alba linea snperpcttirio nnnntpntn desnpcr relo nigra
') Nach gangbarem Spracli^cbMuche im Sinne von intra,
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32 H. Diintzer
in mpitc ac Clamide seu mantello suhnigri coloris largo intanUim ut
ipse piielle induse rehä si forsan monkilh aliqua deuoeione intraret
pomni hahitum sunm qtwm ffcst^tre tenentur ipso clamide Megere seil
si ad ßmrsiram accederet alieni lociifura *) in eodein clantide corpus
domini suscipere rcmrent<ir Rector vero Capcllc sancfi Michaelis pre-
dictc quipro tempore fuerit curam eartan geiaf eisqmnnnistret'ecclesiastim
saeramenta a/- quociens in sepümana necessarium fuerit missam celebref
et Eucharistie sacratnenhim resernct. Kon mganms tarnen sacerdotibus
Religiosis rel Secularibus bone rite et notis quin aliquibus diebus in sei^ti-
mana in eadem Capella pro derocione missam calc/int cclebrare. Die geist-
liche und zeitliche Ftirsorge für das Inclusorium wurde dem Prior des
Klosters St. Maria Magdalena in Neuss ausserhalb der Stadt übertragen.
Die Einführung der sechs Jungfrauen, sowie neuer an die Stelle gestorbener
war dem Rector Mathias vorbehalten, nach dessen Tode sollte an seine
Stelle der Pfarrer von St. Peter treten. Erzbischof Theoderich ge-
stattete, dass in Zukunft, da das Gebäude der Klüse und die Einkünfte
derselben sich hinreichend vergrössert ^), die Zahl der Jungfrauen auf
zehn vermehrt werde, die Einführung aber sollte in Zukunft allein dem
Prior des Magdalenenklosters in Neuss zustehen.
Hiemach lag die Kapelle innerhalb der Immunität des Cäcilien-
klosters, reichte aber bis zu der die Immunität abschliessenden Mauer;
unmittelbar ausserhalb derselben, daneben, war das zur Klüse geschenkte
Haus, das gleichmässig mit einer Mauer umschlossen und mit einem
Gange zur Kapelle versehen wurde. Auf dem grossen Reichardtschen
Stadtplane liegt die Klüse etwa in der Mitte der östlich von der Kirche
*) Hier scheinen ein paar Worte in der Kedcr stecken geblieben zu sein.
') Quia Inclusorium prout reridica rcladoue didicimus in structura et
rcdditibus cotnpetentrr sit auginentaiuvi et ami)liatum. Gelen lässt Kaiser Fried-
rich in im Jahre 148 J den Umfang des Klosters vergrössern und ihm reiche
Freigebigkeit bezeigen. Aber nach einem Schreiben des päpstlichen Nuntius
an den Rat der Stadt Köln vom 5. März 1476, das von Mering (f, 115 ff.)
mitteilt, hatte der Kaiser, gerührt von den äusserst beschränkten Verhältnissen,
den Schwestern ein dem früheren Kloster Weycr zugehörendes, jetzt im Be-
sitze des Cäcilienstiftes befindliches Backhaus zu ihrer Wohnung bestimmt,
dessen Abtretung aber die Äbtissin von Cäcilien, obgleich sie durch ein an-
deres Haus entschädigt werden sollte, verweigert hatte. Vergebens hatte der
kaiserliche Gesandte; den Rat dringend gemahnt, auf Vollziehung des aller-
höchsten Willens zu halten. Der Nuntius forderte nun den Rat auf, darauf
Bedacht zu nehmen, dass der vom Papste bc«itätiirte kaiserliche Befehl sofort
ausgeführt werde.
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Der Umfang des ältesten römischen Köln. 33
bis zur Cäcilienstrasse gehenden ImmunitäUmaoer. Das Haus, welches
der Rektor Mathias geschenkt, lag in der Nähe der CiU^ilienstrasse ; es
wurde später zur Armenapotheke verwandt und steht als solche mit
No. 13 bezeichnet noch im Adressbuche vom Jahre 1841. Wenn Gelen
Yon der Michaelskapelle sagt : Incumbit portae immunUatis iUius guae oUm
apud S. Caecüiam et D. Fetrum MetropolUafm fuü, Eccksiae, so denkt
er an jene fabelhafte urälteste Kathedralkirche, die erst Hildebold auf
den Domhügel verlegt habe. Sie über den Eingang zur Immunität zu
▼erlegen, wurde er wohl durch ähnliche Kapellen bestimmt. Die
Michaelskapelle bei Severin lag nach Gelen (S. 643) stqn'd partam
immunUatis S. Severini inter basilicam enisdem et eccksiam S. JM.
Magdalenae, nach Winheim S. 304 apud S. Severinum in porta apud
pistrimm, wogegen er S. 309 in seiner kurzen Beschreibung der saceVa
principaliora sagt, sie befinde sich inter coemiierium et Templum 8. Se-
verini loco edUivri. Die Michaelskapelle bei Gereon war nach Gelen
supra ingressum amplae porticus S. Gereofiis. Wichtiger ist, was dieser
über die alte Lambertuskapelle beim Dome S. 625 sagt: Incumbü
angiporto vetusti anibitus Metrqpolitani, wogegen es in der Überschrift
heisst supra antiquum ambUum apud domum decandlem et portam
Paphiam *). Auch Winheim sagt, sie liege an dem Pfaffenthore. Beide
erwähnen hier nicht des römischen Ursprungs des Thores, doch hatte
Gelen, wo er vom römischen Köln handelt, desselben gedacht. Est veteris
urbis porta septenfrianaliSy sagt er S. 89, dagegen übergeht er dort
ganz das östliche Thor, das er ohne weitere Bemerkung porta Martis
S. 643 nennt, während er die fabelhafte y^Jovis porta, hodiedmn bic
ipopor^", die von Mercur benannte ^©^renporfe'' und die ganz ver-
schwundene Jani porta erwähnt. Nach Gelens Ungenau^eit, die wir bei
•) Nach den in der Kapelle vorhandenen Inschriften (bei Gelen S. 66)
hätte die Kapelle längst vor Erzbischof Hildehold bestanden, dieser aber sie
im Jahre 1076 von neuem geweiht, Erzbischof Siegfried sie am 23. September
1287 dem heiligen Lambertiis zugeeignet, der Rektor Laurentius Surius sie
1581 neu hergestellt. Wahrscheinlich verdankt sie ihren Ursprung dem Erz-
bischof Hildebold, wonach sie jünger wäre als die Michaelskapelle auf der
Marporze. Auch dieses römische Nordthor muss in den wilden Zeiten viel
gelitten gehabt haben. Nach den bei den Ausschachtungen an der Strassen-
ecke unter Fettenhennen gefundenen reich ausgeführten Stücken von Ge-
Simsen und Kapitalen (Jahrbücher XXXVII, 69 f.) muss es mit seinen beiden
Kandtürmen ein stattlicher Bau gewesen sein. Die aufgefundenen Stücke
sind ins Museum gekommen, aber man weiss nicht, welche jetzt vorhandene
es sind, ob etwa II, 75. 110*. 119*. 146. 161. 251.
Weatd. ZeiUobr. f. Gesob. u. Kunst. IV, I. 3
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34 H. Düntzer
der Michaelskapelle an der Marporzeim stärksten Lichte sahen, wird
man seiner Angabe, unsere Michaelskapelle habe auf dem Immunitäts-
thore gelegen, Winheim gegenüber, wenig Bedeutung zuschreiben dürfen.
Von Gelen scheint auch Glasen abhängig, wenn er (Schreinspraxis S. 37)
sagt, das Gebührhaus sei gewesen „neben der bei St, Cäcilien gestan-
denen Pforte, über welcher eine Kapelle zu Ehren des H. Michaels,
die der dabei gelegenen Klüsen den Namen gegeben, gebauet war".
Mering, der die Kapelle noch sah, berichtet (ü, 115), sie habe sich
einerseits an den Haupteingang zur Immunität des St. Cäcilienstiftes
und andererseits an den Eingang zur Immunität des Klösterchens selbst,
nahe an der Peterskirche, angelehnt. Demnach muss sie zwischen dem
Eingang in die Immunität des Cäcilienstiftes und dem vor der Mauer
gelegenen Klösterchen gelegen haben.
Dass die Kapelle auf einem römischen Baue gestanden, wird kaum
bezweifelt werden können, eher dass dieses ein römisches Stadtthor ge-
wesen, das älter als die in Resten erhaltene Römermauer gewesen.
Ganz unmöglich würde dieses sein bei der neuerdings wieder von
Michael Mertz in seinem höchst verdienstlichen „Beitrag zur Feststellung
der Lage und der jetzigen Beschaffenheit der Römermauer zu Köhi"
(1883) aufgestellten Ansicht, jene Reste rührten von der ältesten Mauer
her, deren der Abgesandte der Tencterer schon in einer von Tacitus
berichteten Rede gedenkt. So wenig wir auch bezweifeln, dass das
qppidum Ubiorum schon zur Zeit des Civilis ummauert gewesen, wenn
wir auch die Beweiskraft der Äusserung einer Rede bei Tacitus nicht
hoch anschlagen, wir vermissen jeden Grund zur Annahme, dass dieses
schon damals den Umfang gehabt, den jene Mauerreste bezeichnen, und
diese nicht einem spätem Baue angehören, wofür ganz entschieden die
Form der Buchstaben auf dem Bogen des nördlichen Stadtthores zeugt.
Vgl. meinen Museumskatalog S. 116 f. Aus dem Mangel an Spuren
einer altern Mauer lässt sich eben nichts erweisen; denn wenn solche
auch noch in fränkischer Zeit sich erhalten haben sollten, so mussten
diese doch bei der völligen Umgestaltung der Stadt gerade an den
Stellen, wo wir diese uns denken müssen, völlig, auch unter dem Bo-
den, verschwinden, wenn sie nicht etwa dadurch sich erhielten, dass
man sie zur Grundlage von Neubauten benutzte. Nicht blos im Mittel-
alter, auch in der Zeit der Antiquitätenliebhaberei seit dem sechzehnten
Jahrhundert, ja noch in unseren Tagen hat man die gemachten Auf-
grabungen äusserst nachlässig behandelt. Was wissen wir von den
Ausschachtungen beim Baue der neuen Peterspfarrschule, bei welchen
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Der Umfang des JÜtesten römischen Köln. 35
nach Ennen (Geschichte der Stadt Köln I, 90 f.) man zwei Bauperio-
den entdeckt haben will? Können sich hier nicht Spuren einer altem
römischen Stadtmauer gefunden haben ? denn wenn wirklich die Michaels-
kapelle auf einem römischen Stadtthor gestanden, würde die Mauer, zu
welcher es gehörte, gerade über diese Stelle nach Osten gelaufen sein.
Freilich würde bei der Annahme eines römischen Stadtthores bei Cä-
cilien nicht allein der Umfang des ältesten Köln bedeutend eingeschränkt
werden, sondern auch der Sti-assenzug, wenn wir die Lage der übrigen
Thore betbehalten, ein ganz anderer werden. Eine Verbindungsstrasse
zwischen dem südlichen und nördlichen Thore würde dann auf der
Columbastrasse die von Osten nach Westen gehende durchschnitten
haben. Aber aus diesem Thore würde die Fortsetzung des Verbindungs-
weges gerade zur ältesten Strassenverbindung Kölns, die nach Zülpich
und Reims führte. Von Veit lässt die Römerstrasse von der Hoch-
strasse über den Neumarkt durch das Weyerthor laufen (Jahrb. LXXV, 3),
wogegen der angegebene Weg sich mehr empfehlen würde. Doch wir
gehen auf diese und andere beim Mangel sicherer Haltpunkte schwer
zu lösende Fragen nicht ein, sondern verfolgen nur den Lauf, den die
südliche Mauer genommen haben müsste, wenn wirklich, was wir nur
ah eine Möglichkeit betrachten, das Thor der Michaelskapelle bei Cä-
cilien ein römisches Stadtthor gewesen wäre. Es würde die südliche
Stadtmauer sich in diesem Falle westlich durch die Lungengasse, öst-
lich durch die Blindgasse an der Pipinstrasse hingezogen haben. „Aber
wie wäre dies möglich?" wird man ausrufen. „Wie kann man nicht
blos die Cäcilienkirche, sondern auch Maria im Capitol vom ältesten
Köln ausschliessen?** Dass die Bezeichnung Maria in Capitolio eine
spätere unglückliche Romanisierung der früher Maria aUa genannten
Kirche gewesen, ein eben solches Phantom, wie die Wasserburg auf
dem Dorahügel, ist längst erwiesen, und dass die Gegend, wo sie liegt,
auch wenn wir auf das alte Stadtthor bei Cäcilien verzichten, doch
nicht im Bering der ältesten Mauern gelegen haben kann, dafür giebt
es einen andern, wir glauben, unanfechtbaren Beweis.
Das Verbot der Zwölftafelgesetze, die Toten in dem Bereiche
der Stadt zu verbrennen und zu begraben, ward in der Kaiserzeit streng
gehalten und wiederholt eingeschärft *), auch in den italischen und frem-
den Städten der Provinzen eingeführt. Dass man bei der Gründung
von Colonieen daran festhielt, beweist die lex coloniae Genetivae^). Zu
*) Marquardt, Privatleben der Römer 1, 3ö0 f. Dirksen, die scriptores
historiae Augustae S. 169 ff.
') Vgl Mommsen in der Ephemeris epigraphica III, 94. 110.
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36 H. DüDtier
Born gestattete man nur selten Ehi-enbegräbnisse auf dem can^ms Martiua,
Das Grabdenkmal des Cestius wurde erst durch die Aurelianische Mauer
in den Umfang der Stadt gezogen. Dem Sinne der Alten, welche sich
die Geister der Verstorbenen um das Grab schwebend, ja in ihm fort-
lebend dachten, das sie gern mit den Bildern vollen Lebensgenusses
schmückten, entsprach es, dass sie, wenn sie auch die Stadt durch die
Asche der Toten entweiht glaubten, doch ihre Grabmäler möglichst in
der Nähe an allgemein besuchten, mit dem frischen Leben in bew^ter
Verbindung stehenden Orten zu haben wünschten, und so schmückten
sie die belebtesten Landstrassen mit den Denkmälern ihrer Hingegangenen.
Auch die gemeinsamen cölumbaria finden wir an ihnen, wie in Rom
vor der porta Fincicma^ auf der via Appia und der via Ostiensis,
Natürlich schloss man sich auch in den beiden Germanien und im
belgischen Gallien, wo römische Sitte und Bildung, wenn gleich im
letzteren nach Hettners Nachweis^) weniger tief und das Volkstümliche
bewältigend, frühe eindrangen, in der Verbrennung und Bestattung dem
römischen Gebrauche an, wie ja die Grabsteine nicht allein römisch
sprechen, sondern auch in der äussern Form auf Rom hindeuten. So
verlöte man denn auch in Gallien und Germanien die Gräber an die
Landstrassen vor der Stadt In Trier beginnt die Gräberstrasse erst
nördlich von der Farta nigra^ welche hier die römische Stadt abschloss ;
jenseit derselben sind nie Gräber gefunden worden, und ebenso wenig
an irgend einer Stelle, die unzweifelhaft im Bereiche derselben gelegen ^.
Eben so wird es in Mainz gewesen sein. Leider hat Jac. Becker in
seinem sonst so vorzüglichen Museumskatalog darauf nicht geachtet. Dass
in Bonn eine Gräberstrasse vor dem Koblenzer Thore gewesen, hat schon
Lorsch erkannt '), wenn er auch meint, vielleicht hätte man später von
dem Glauben an eine Verunreinigung durch die Toten abgdassen, die
gewiss nur der einzige Grund der Bestattung vor den Thoren gewesen.
Aber die Angabe des Fundorts mancher dortigen Grabsteine ist so un-
sicher überliefert, dabei der Umfang des in der Nähe des castmm Bonna
sich bildenden Ortes bisher so wenig überzeugend nachgewiesen, dass uns
hier der Boden unter den Füssen weicht^).
Auch in Köln ist selbst seit den vierziger Jahren, wo Lorsch sich
') In dem lichtvollen Aufsatze „Zur Kultur von Germanien und Gallia
Belgica««, Wd. Zs. II, 1 ff.
«) Vgl. Hettner in Picks Monatsschrift VI, 346.
•) Jahrbücher I, 22. HI, 197.
«) Vgl. Freudenberg „Urkundenbuch des römischen Bonn** S. 44 f.
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Der Umfang des ältesten römischen Köln. 37
90 eifrig der römischen Inschriften annahm und der Verein von Alter-
tumsfreimden in Bonn seine Thätigkeit begann, so wenig auf die Fund-
stätte der Steine geachtet worden, dass man von manchen gar nicht
weiss, wann sie ausgegraben, von wo und wie sie in das Museum ge-
kommen, da sich keine Meldung in den Akten findet^). Aber glack-
Ucherweise genügt das, was wir von den Fundorten wissen, zur Entschei-
dung der Frage, wo die Südgrenze der Stadt gewesen, jenseit welcher
die Gräber begannen. Im Jahre 1848 wurde beim Ausschachten zu
Neubauten in einer Tiefe von acht bis neun Fuss unmittelbar südwärts
von der Pipinstrasse an der westlichen Seite des Kreuzganges der
Marienkirche, der man im Mittelalter den Namen in CapUolio beilegte,
nicht blos ein aus später römischer Zeit stammender "" Grabsein, sondern
auch ein mit Pinienzapfen verzierter Deckstein eines Grabmals gefunden ;
denn als solchen hat den von Lersch für ein Kapital gehaltenen Stein ^)
aus Grobkalk Braun ^ nachgewiesen. Ja Braun hat auch gezeigt, dass
der daselbst entdeckte Bogen zu einem columbarium gehört^ haben muss
oBd wir hier die Reste von Begräbniskammern vor uns haben, die an
dieser Stelle gebaut waren*). Wenn er (XVI, 55) den seiner Deutung
entgegenstehenden Satz, dass die Römer keine Gräber innerhalb der
Stadtmauern geduldet, mit der schon von Lersch gemachten Bemerkung
zurückweisen will, obgleich es der Regel nach keine Grabmäler inner-
halb der römischen Städte gegeben, so könne man doch die Ausnahmen
aufzählen, so würde man nicht blos dies zu thun, sondern auch die
besondem Verhältnisse der einzelnen Fälle festzustellen haben, ehe man
daraus einen Schluss zöge. Den weiter geäusserten Gedanken: „Man
könnte fragen, wo die südlichen Grenzen der Stadt Köln ursprünglich
gewesen", hat er eben sowenig verfolgt, als die Frage aufgeworfen, ob
*) Manche Grabsteine waren schon in der altem Blankenheimer Samm-
lung, so dass man gar nicht weiss, ob sie aus Köln stammen; in den zwan-
aiger Jahren finden wir darin schon die Grabsteme n, 149. 180; 1835 II, 179;
1839 II, 140. 143, wie auch die Aschenkrüge 173; 1844 ü, 141. 142. 144.
145. 231; 1847 ü, 181. Von II, 185. 215. 235. 241. 243. 253 können wir
nicht einmal eine so unbestimmte Zeitbestimmung geben.
«) .Jahrbücher XTV, 97 ff. nebst Tafel VI, im Museum Wallraf-Richartz
n, 94. 225.
') Daselbst XVI, 48 ff. Einen ähnlichen fand man in Amoldshöhe bei
Köhi in einer Gräberstrasse. Vgl. daselbst LXXII, 69. Ein dritter kam im
Jahre 1882 hei Niederlegung der alten Stadtmauer, also weit vor dem rö-
mischen Köln, zu Tage. Vgl. das Korrbl. zur Wd. Zs. I, 39.
«) Daselbst XIX, 65 ff.
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38 &- Dontzdr
nicht Id der Nähe Jener Grabkammern sich noch andere Spuren von
Gräbern gefanden. Und wir können dies bejahen. Aus der nahen
Marienkirche oder dem Ereuzgange derselben stammen zwei Sarkophage,
der noch erhaltene der Gattin des speculator Gallicanus (Katalog des
Museums II, 204) und der verkommene, den Valeria Prepis ihrem
Gatten weihte (Lersch I, 53. Brambach 366). Wollen wir nun auch
nicht behaupten, man habe sie gerade an dieser Stelle gefunden, so
musste es doch in nächster Nähe geschehen sein; sie wurden in die
nahe Kirche gebracht, wie mehrere Grabsteine in die Vorhalle der
G^reonskirche (Brambach 350 — 352), der Sarkophag der Apollonia
Victorina Bessula (Katalog des Museums II, 159) in die Ursulakirche,
da beide Kirchen auf einer Stelle standen, wo heidnische und christliche
Gräber sich fanden. Auch diese nach der Marienkirche geschafiften
Sarkophage können nur auf einer nahen Gräberstrasse gefunden wor-
den sein; nun aber gab es eine solche nicht an der nahen römischen
Rheinmauer und die in Resten noch erhaltene Südmauer liegt zu weit
von der Marienkirche ab, ja man würde die Särge eher in die Jakobs-
oder Georgskirche als auf diese Höhe gebracht haben. Da wir von
ganz nahen römischen Grabkammem wissen, so wird man nicht zweifeln
können, dass diese Sarkophage nicht weit davon gefunden worden. Auch
ein Stück eines andern grossem Grabsteins ist in der Nähe der Casino-
strasse an einer Stelle gefunden worden, die nach unserer Annahme
ausserhalb der ältesten Stadtmauer lag. Das im Katalog unter II, 149a
aufgeführte Bruchstück wurde im Frühjahr 1869 auf der Hochstrasse
ungefähr der Mündung der Blindgasse gegenüber mit mehrern von einem
römischen Gebäude stammenden architektonischen Resten gefunden. Den
sehr schweren Block wird man nicht aus der Ferne herbeigebracht
haben, sondern -man nahm ihn aus der Nähe, und so würde auch dieser
Grabstein, selbst wenn man ihn nördlich von der Blindgasse gefunden
haben sollte, noch zu Gunsten unserer Annahme zeugen, dass die Grä-
berstrasse unmittelbar südlich von der Blindgasse begonnen habe. Sollte
die Inschrift II, 210 wirklich, wie der junge Imhoff an Lersch berichtete,
im Cäcilienspital, nicht unter Gottesgnaden gefunden worden sein, so
wäre dieselbe ein neuer Beleg, dass die Gräberstrasse in dem Teile der
Stadt begann, der nördlich von der erhaltenen Sodmauer liegt. Ganz
unzweifelhaft spricht dafür das in dem Turm der Peterskirche einge-
mauert« Stück eines Grabsteins bei Brambach 361. Die Peterskirche
lag noch ziemlich weit von der über den Bach sich hinziehenden Süd-
mauer; es wäre seltsam, wenn man dieses Stück zu dem fernen Peters-
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Der Umfang des ältesten römischen Köln. 39
turm gebracht und dort eingemauert hätte, wogegen dies viel eher be-
greiflich, wenn man es in der Nähe fand. An der Mauer der Peters-
kirche wurde ein Stück des Gedenksteines der Wiederherstellung eines
Gebäudes aus den Jahren 392 — 394 (Brambach 360) angebracht, das
gleichfalls in der Nähe gelegen hatte, etwa von der altern Cäcilien-
kirche stammte. Vielleicht war der Stein in der Cäcilienkirche noch
vollständig, wurde erst bei der Zerstörung durch Brand oder beim Ab-
bruche derselben verstümmelt und blieb deshalb beim Neubaue liegen.
Ja man könnte glauben, auf diesem Steine habe die Behauptung beruht,
die Michaelskapelle stehe auf einem altrömischen Stadtthore, die dritte
Zeile sei zu ergänzen fportam vetustafje cofnlahsam, wonach das Thor
noch vor dem Ende des vierten Jahrhunderts hergestellt worden, so
dass der neue Mauerbau erst im fünften Jahrhundert erfolgt wäre.
Hierzu könnte man die schon von Lersch verglichene ähnliche Inschrift
anfcihren, die sich auf die Wiederherstellung der Mauern von Verona
bezieht. Aber das ist eben nur eine entfernte Möglichkeit, da statt portam
auch porlicumy domum u. a. hier gestanden haben kann.
Sehr wenig wissen wir von sonstigen römischen Resten zwischen
der Lungengasse, der Blindgasse und Pipinstrasse einerseits und der
vom Griechenthore den Bach herab sich ziehenden römischen Mauer.
Sie könnten zum Teil der spätem Zeit angehören, in welcher die Stadt
schon nach Süden erweitert war; aber wir bedürfen dieser Annahme
nicht, da man die freie Gegend um die Gräber, wenn man solche auch
in der Stadt nicht duldete, dadurch so wenig entweiht glaubte, dass
man hier selbst Weihesteine und Altäre aufzustellen, ja auch Tempel
zu bauen sich nicht scheute. Im Umgange der Marienkirche selbst
fanden sich Mosaikböden und eine Stuckwand (Katalog II, 188. 213).
Südwestlich von derselben traf man beim Abbruch der von Erzbischof
Heribert im Jahre 1009 geweihten Stephanskapelle (von keiner Kapelle
in Köln ist eine ältere Weihung überliefert) im Boden einen rings ab-
gebrochenen Stein eines Fronte Consularis, der den Schluss einer Grab-
schrift, aber auch einer Gedenktafel sein kann (Katalog II, 176). An
der Hochpforte soll der von einem Soldaten gesetzte Weihestein der
deae Malvisiae und des Süvanns (Katalog II, 33) gefunden worden
sein. Die Bezeichnung des Fundortes ist sehr unbestimmt, da ad portam
cUtam (auf der Hochpforte) die Strasse vom Bache bis zur Stephans-
kapelle heisst, scheint aber auf das spätere Römerthor zu deuten, so
dass man den Stein vor demselben ausgegraben haben könnte. In der
Lungengasse kamen ein Weihestein eines praefedus classis Germankae
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40 H. Düntzer
und ein unbekleideter weiblicher Torso zu Tage (Katalog II, 1. 78);
diese könnten ebensowohl dies- wie jenseits der Gräberstrasse gefunden
worden sein. Gleicher Zweifel besteht bei dem im Cäcilienspitale ein-
gemauerten Weihesteine des Mercurius Arvemus (Katalog II, 9), dem
im Garten desselben gefundenen Relief (Katalog n, 120) und dem
schon erwähnten Gedenkstein an der Peterskirche; wurden sie in der
Nähe gefunden, so konnte dies sowohl nach der Cä-cilienstrasse als nach
der entgegengesetzten Richtung hin geschehen. Die Mosaikböden I, 30
und II, 234 dürften jenseit der Gräberstrasse gelegen haben und vor
die Zeit fallen, wo dieser südliche Strich zur Stadt gezogen wurde. Ge-
wiss ist dies von dem Mosaikboden auf dem Griechenmarkt (Jahrbücher
XLI, 129 ff. Katalog II, 168).
Jenseit der noch in Resten erhaltenen Südmauer wurden
Grabsteine gefunden im Filzengrabeu (II, 104 a), beim Abbruch des
Annoturms Georgstrasse 7 (II, 139. 228), im Karmeliterkloster zum
Dan (n, 198. 203), in der Wilhelmstrasse (11, 180 a), in der Achter-
strasse (n, 208), an verschiedenen Stellen auf und bei der Severin-
strasse bis zum Thore zu (II, 178. 219. 233 a. 269. 260. Brambach
368. 370 — 372). Aus Gräbern, die an Severin gefunden wurden,
stammen auch viele kostbare Gläser (Jahrbücher LXVI, 162, LXXI,
114. 121) und andere Gefiisse (Brambach 369, Jahrbücher LXXI, 114).
Vor dem Severinsthore begegnen wir den Grabsteinen 209, Brambach
372. 377. 378, und die neuerdings im Severinswall gemachten Funde
deuten auf Gräber. In dieser ganzen Gegend sind sonst nur ein einen
Eber zerreissender Löwe und ein verzierter Fries gefunden worden (II,
86, 96). So sehr überwiegen in dieser Fortsetzung der ältesten Grä-
berstrasse die Grabdenkmale. Vor der südlichen Mauer fand man auch,
in der Waisenhausstrasse, die viel besprochenen 67 Schädel, von
denen 19 Nägel in der Stirn hatten (Jahrbücher XXXVI, 163 ff.), wie
es auch anderwärts, in Köln bei Severin (Jahrb. XLI, 117) vor-
kommt. Dass in dieser Gegend, von der Severinstrasse bis zum Ger-
berbache die Richtstätte gewesen, ist kaum zu bezweifeln. Man hat
auf der Severinstrasse auch das Skelett eines Gekreuzigten gefunden.
Auch die Christen hatten an Severin ihre Grabstätten, aber auch im
Westen und Norden, besonders an Gereon und auf dem ager Ursulanus.
Im ganzen Bereiche der römischen Stadtmauer mit Aus-
nahme der von uns bezeichneten Stelle gegen Süden finden sich keine
Grabsteine, obgleich es an andern Resten der römischen Zeit nicht
fehlt. So worden auf der Cäcilienstrasse zwei Altäre mit Reliefs ent-
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Der Umfang des ältesten romischen Köln. 41
deckt (n, 21. 124), also diesseit der Gr&berstrasse und vielleicht der
ältesten südlichen Stadtmaner. Zunächst der westlichen Römermaner
lassen sich keine sichern Funde nachweisen, da der Apemstrasse 17
(der Mauer gegenüber) aufgegrabene Weihestein des Jupiter (1, 2) und
die Mosaikbdden auf dem Apostelkloster (11, 196 a. 212. 257) vor der
Stadtmauer lagen. Um so grosser ist die Zahl der an der nördlichen
Stadtmauer gefundenen Weihesteine und der Reste römischer Skulptur
und Architektur, besonders auf der Burgmauer, wo man nicht allein
schon früher mehrere in der Nähe aufgegrabene Steine*in einen alten
Mauerturm geschafft hatte (II, 14. 81. 90. 147), sondern auch manches
einzeln gefunden wurde (II, 3. 10. 13. IG — 18. 41. 113. 134*),
auf dem nahen Appellhofsplatze (II, 92. 107. 117. 118. 125) und am
Pfaffenthore (11, 12), wogegen der wasserspeiende Löwe in der Komö-
dienstrasse (II, 95) und der Trankgasse 13 gefundene Weihestein der
matres Mediotautehae (II, 49) ausserhalb der alten Stadt lagen. An
der östlichen Stadtmauer hat man östlich vom Dome ausser den Trüm-
mern zweier Häuser manches aufgegraben (II, 7. 8. 27. 35. 163. 164.
Jahrbücher XLII, 79 if.) ; auch das meiste auf dem Frankenplatze Ge-
fundene (n, 15. 37. 148. 159. 162. 218) wird ursprünglich dieser
SteUe angehört haben. Sonst treffen wir zunächst der östlichen Stadt-
niauer den Gedenkstein der Wiederherstellung des Prätoriums (Brambach
331) in der ßürgerstrasse und einen auf den Neubau eines öffentlichen
Gebäudes unter Commodus bezüglichen (II, 223) unter dem Rathaus-
platze. Im Innern der Stadt hat man das meiste auf dem Wallrafs-
platze in der Nähe des Pfaffenthores aufgefunden, einen Altar des
Mercur (II, 11), einen abgebrochenen Stein mit dem in einer oben und
rechts erhaltenen Einfassung vertieft stehenden Namen des Severus
Maximus (II, 132 ist er ohne haltbaren Grund als Grabstein bezeich-
net) und mehrere Opfergeräte (Jahrbücher XLIII, 122, 60). Wenn
andere Stücke des zuletzt erwähnten nahe dem Rathansplatze ans Licht
gekommenen Gedenksteins sich wirklich unter dem Wallrafsplatze ge-
funden, so kann das nur in Folge einer frühern Ausgrabung auf dem
erstem geschehen sein. Der Weihestein des Sol Serapls (II, 26) war
in einem Hause auf dem Domhof eingemauert. Vor dem Westportal
des Doms wurde ein Kapital einer noch unentzifferten Inschrift aufge-
graben (Katalog des Museums S. 117), in der vor dem Pfaffenthore
nach dem Wallrafsplatze führenden Strasse unter Fettenhennen eine
Matroneninschrift und ein Relief (II, 38. 44), westlich von dieser Strasse
auf dem Margarethenkloster, ein Säulenstumpf (II, 120). In der Bu-
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42 U. Däntzer
dengasse wurde ein Weihestein des Dis und der Proserpina in beträcht-
licher Tiefe gefunden (U, 24). Auf dem Laurenzplatze waren der grosse
Torso eines Imperators und eine kolossale Flussmaske eingemauert (II,
56. 74). In der Glockengasse stiess man beim Ausschachten zum
Theaterbau auf einen Altar mit acht Reliefs (II, 103 a), zwischen der
Mörser- und der Röhrergasse auf einen Mosaikboden (II, 170), in der
nahen Elstergasse auf eine Granitsäule (I, 19), auf der Hochstrasse
Nr. 56 auf ein Reliefbild der Nehalennia (II, 46), endlich am Licht-
hofe auf eine Säule (II, 127*). Neuerdings ist noch manches gefunden
worden, ohne dass genaue Angaben des Ortes vorlägen. Vgl. Korre-
spondenzblatt I, 52 f.
Hiernach sind Grabsteine nur in dem von uns bezeichneten süd-
lichen Teile der Stadt und ausserhalb der vorhandenen römischen Um-
fassungsmauern nachzuweisen. Wie vor der Südmauer sich eine Gräber-
strasse hinzieht, so sind aucli sehr zahlreiche Grabsteine und Sarkophage
ausserhalb der Nord- und der Westseite zu Tage getreten. Vor dem
ersteren fanden sich solche in der Gegend der ürsulagaiten- und Salzma-
gazinstrasse, auf dem sogenannten ager Ursulanus (II, 177. 226. 230.
Brambach 323 — 327. 395. Jahrbücher XLII, 132. XLVH, 126 ff.
LV, 144. Stein „die Pfarre der heiligen Ursula"), wo aber auch Weihe-
steine zum Vorschein kamen (Brambach 313—317. Korrbl. I, 76), in
der Machabäerstrasse (II, 130. 169. 239), gleichfalls neben Weihe-
steinen (II, 25. 31), an der Cunibertskirche (U, 57. 181. 184. Bram-
bach 318), auf dem Eigelstein in der Nähe des Thores (H, 200. 206.
207. 220. 221), wie vor dem Thore (II, 175). Nicht geringer ist die
Zahl der Grabsteine und Särge nordwestlich und westlich von der
Stadtmauer, am KlingelpOtz im Arresthause (II, 172. 257), wogegen
auf der Eintrachtstrasse ein Weihestein sich fand (Brambach o84), be-
sonders aber um Gereon, auf der Gereon-, der Norbert-, Friesen- und
Magnusstrasse (H, 138. 199. 201. 205. 214. 225 a. Brambach 346.
347. 350. 352. Jahrbücher LXVIII, 152 f. LXXI, 121. Korrbl. II,
36 ff. u. a.), neben Weihesteinen u. a. (U, 40. 41 a. 43 a. 54. Korrbl. I,
76), auch vor dem Gereonsthore (II, 5. 121. 252), in der Benesis-
strasse (Brambach 354. Jahrbücher XII, 377), beim Schafenthore (II,
211), bei Mauritius bis zur Telegraphenstrasse (Brambach 356. 358.
359. 421), wo auch Weihesteine und ein Mosaik sich fanden (II, 3 a.
42 a — 192 a), vor dem Hahnenthore (Korrbl. II, 44), vor dem Weyer-
thore (106. 182. 193. Brambach 375. 376), wo auch ein Weihestein
(II, 45), und beim Pantaleonsthore (Korrbl. If, 23).
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ber Umfang des ältesten romischen I^öln. 43
So war auch das römische Köln wie Korn auf allen Landseiten
von Grübem umgeben, deren Lage wir leider, da die Fundberichte, wie
meist noch bis heute, mangelhaft sind, sie nicht einmal die Richtung der
Särge angeben, nicht genauer bestimmen können. Dass wir innerhalb
der jetzt noch in ihren Resten erhaltenen römischen Stadtmauern von
Gräbern nur in dem bezeichneten südlichen Teile Spuren finden, dürfte
uns, da dies kaum auf Zufall beruhen kann, die volle Berechtigung geben,
diesen von dem ältesten römischen Köln auszuscheiden. Auch die vor-
handene Römermauer umfasst keinen Raum von gleicher Länge und
Breite; selbst die Ostmauer ist nicht so lang wie die Nordmauer, die
beiden andern haben eine noch grössere Ausdehnung. Nach unserer
Aasscheidung würde die älteite Stadt in der Richtung von Norden nach
Süden an der schmälsten Seite, an der Südmauer, etwa ein Fünftel
der spätem Ausdehnung verlieren. Über die 1 höre der ältesten Römer-
stadt lässt sich nichts mit Sicherheit bestimmen, nur fällt es sehr auf,
dass an der spätem römischen Mauer sich kein nach der ältesten Strasse,
die durch das Ubierland über Zülpich nach Reims führte, hingerichtetes
Thor findet.
•^>^a€^^ —
Der oberrheinische Limes.
Vortrag, gehalten in der archäologischen Gesellschaft in Berlin.
Von Prof. Th. Momuisen in Berlin.
Die Erinnerung an diejenige Vergangenheit, welche nicht die
unseres eigenen Volkes ist und doch sowohl in ihrem Ausgang mit
dessen geschichtlichen Anfängen sich verflicht wie in ihrem Wiederer-
wachen dessen Kulturgeschichte ebenso gefördert wie gekreuzt hat, diese
Elrinnerung zu beleben und zu vertiefen ist die Aufgabe, welche unser
Verein sich gestellt und vielleicht nicht ganz vergeblich gestellt hat.
Es ist also natürlich, dass wir in ihm oft und von verschiedenen Seiten
auf diejenigen Thatsachen zu reden kommen, in welchen Römer und
Germanen sich direkt berührt haben, und dazu gehört in erster Reihe
die merkwürdige militärische Anlage, welche das römische Rheinland
an das römische Donauland anknüpft, der Limes.
Das Wort selbst hat seine in ihrer Bedeutung wenig verstandene
Geschichte. JAmes ist ein uralter technischer Ausdruck der römischen
IkCess- und Baukunst. Wie beim Hausbau cardo die Angel der in das
Gebäude führenden Thür und Ihnen die Querschwelle genannt wird, so
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44 Th. Mommsen
bezeichnet bei dem Kreazschnitt, auf dem die römische Feldmessung
bekanntlich beruht, cardo die Gresichtslinie des Messenden, litnes die
Querlinie, welche jene durchschneidet ; denn dies sind die ursprünglichen
correlaten Benennungen, wenn auch im gewöhnlichen Sprachgebrauch für
das letztere Wort die aus Umes decünanus verkfirzte Bezeichnung deci-
rnanus eingetreten ist. Da diese Kreuzlinifen die Ackerstücke abgrenzen, so
sind sie zugleich die Wege, und daher hat, während für cardo in diesem
Sinn via eintritt, lifnes diejenige Bedeutung angenommen, welche im
Sprachgebrauch der republikanischen Zeit am meisten hervortritt, die
des Qnerwegs, der via transversa, wie die Grammatiker der augustischen
Zeit das Wort erklären ; wesshalb dasselbe oft zu via im Gegensatz steht
als Nebenweg neben dem Hauptweg. Eine militärische Bedeutung und
eine Beziehung auf die Grenze hat das Wort in älterer Zeit nicht
gehabt.
Die neue Bedeutung des Wortes, welche zuerst bei Velleius
unter Tiberius gefunden wird, hängt zusammen mit wichtigen Änderungen
in der Reichsverwaltung. Die römische Republik kennt, abgesehen von
der Küste, eine commerciell und militärisch geschlossene Grenze streng
genommen nicht. Der Zoll ist wesentlich Hafenabgabe, wie auch die
Benennung portormm dies anzeigt. Ganz fehlen ZolLstationen an den
Landgrenzen allerdings nicht; im südlichen Gallien zum Beispiel wurde
der Wein, der über Toulouse nordwärts zu den Barbaren ging, an der
Grenze verzollt, und auch portus bezeichnet -nur vorzugsweise den
Hafen, daneben auch die binnenländische Zollstation. Aber in den wich-
tigsten Verkehrsgebieten dieser Epoche, in Italien, Sicilien, selbst in
Kleinasien ist in dieser Zeit nur von Küstenzöllen die Rede. Ähnlich
verhält es sich mit dem militärischen Schutz der Grenzen. Eine eigent-
liche Grenzbewachung kennt diese Zeit nicht; selbst nachdem eine ge-
wisse factische Stabilität der Armee eingetreten war, sind die Truppen
nicht in dieser Weise verwendet worden. Das wesentliche Mittel des
Grenzschutzes war damals die Beseitigung des allzu mächtigen Nachbar-
staats und die halbe Unterthänigkeit der mit dem unmittelbaren Reichs-
gebiet grenzenden Staaten ; man darf bei der Würdigung der Politik
der Republik Rom, gegenüber den Diadochenstaaten zum Beispiel, nie
vergessen, dass jener die stehende Armee fehlt, welche diese besitzen ;
und manche Gewaltsamkeit wird dadurch wenn nicht entschuldigt, doch
erklärt.
Mit dem Eintreten des Kaiserregiments wird dies alles im Funda-
ment wie in den Consequenzen verändert. Die stehende Armee tritt
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Der oberrheiuisclie Limes. 45
ein recht eigentlich zur Schliessung and zum Schatz der Grenzen; es
ist ihre hauptsächliche Aufgabe die s&mtlichen Strassen, welche über
die R^chsgrenze in das Ausland fahren, unter Aufsicht zu nehmen,
wozu selbstverständlich es mit gehOrt die Überschreitung der Grenze an
andern Punkten zu verhindern. Der Sicherheitszweck und das fiskalische
Interesse gehen dabei Hand in Hand. Dem Ausland gegenflber bildet
das Reich ein abgeschlossenes Yerkehrsgebiet ; es wird möglich, wie dies
denn auch später wenigstens geschah, die Ausfuhr gewisser Artikel ins
Ausland flberhaupt zu verbieten, anderswo den internationalen Verkehr
auf bestimmte Grenzörter zu beschränken. Wenn in diesen Fällen
mdir allg^nein politische Zwecke massgebend sind, so füllt die Yer-
allgemeinemng der bei der Elinfuhr und der Ausfuhr an allen Reichs-
grenzen zu entrichtenden Zölle die Kassen des Fiskus.
Das System der Grenzsperrung, das mit dem Kaiserreich eintritt,
stützt sich b^preiflicher Weise zunächst auf die grossen Ströme, wo mit
veriiältnismässig wenigen Leuten und mit geringen Kosten der Verkehr
auf die durch die Brücken oder sonst bezeichneten Übergangspunkte sich
beschränken lässt. Wie hier verfahren ward, zeigt deutlich das nieder-
rheinische Germanien, welches seit Claudius Zeit durch den Rhein be-
grenzt war. Die Kastelle folgen auf einander in der Entfernung von
etwa 18 Kil, so zum Beispiel im südlichen Teile Remagen, Bonn,
Wesseling, Deutz, Dormagen, Bürgel, Neuss, alle am linken Rheinufer
mit Ausnahme von Deutz, das als Ausfallsthor dient.
Aber nicht überall boten sich Flussgrenzen dar; und wo diese
fehlen, tritt für sie die Querstrasse ein, der Umes, Die Verwendung
des Wortes erklärt sich ohne Schwierigkeit. Auch dieser Umes ist der
Gegensatz der via: die nia ist der mit einem Grenzposten besetzte und
unter Kontrole dem Verkehr freigegebene Weg, der Umes der Weg zu beiden
Seiten, welcher dem Verkehr entzogen werden soll. Dass der Imies in
der That ein Weg und zunächst als Weg gedacht ist, zeigt sprachlich
die Thatsache, dass die Schriftsteller des ersten Jahrhunderts die für
den Wegebau technischen Ausdrücke aperircy mimire, agere regelmässig
auf den l'mes anwenden, auch wohl, wie Tacitus, limesy die Fahrstrasse,
und agger, den Strassendamm, coordinieren. Auch ist ohne Zweifel die
ursprüngliche Anlage des Limes darauf hinausgelaufen, dass die Strecken
zwischen Posten und Posten zum Patrouillieren eingerichtet, «also z. B.
im Walde die Bäume niedergeschlagen wurden, um den Überblick und
die Bewegung hier den Soldaten zu erleichtem. Fi*eilich hat in der weiteren
£ntwickelung der Limes vielfach aufgehört als Strasse zu dienen. Mili-
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46 Tb. Mommsen
Urisch kcrnnte dieser Spemreg in doppelter Weise entwickelt werden,
entweder zu einer befestigten nnd bes^zten Strasse od«* zn einer Weg-
sperre; und beides ist geschehen: der britannische Wall znm Beispiel
ist eine befestigte Querstrasse, der obergermanisch-raetische Pfahlgraben
ein gesperrter Weg; limifes sind beide.
Der Hadrianswall in Britannien, welcher gewöhnlich raüuiHr aber
auch limes heisst, läuft bekanntlich quer Über Nordengland von Meer
zu Meer, etwa von Xewcastle nach CariL«?le, in der L^age von 16 deut-
schen Meilen. Er besteht aus einer Kette von grösseren und kleineren
Kastellen, von welchen jene in Abständen von nicht ganz einer deutschen
Meile sich einander folgen, nordwärts geschützt durch eine gewaltige Stein-
mauer mit vorliegendem Graben, südlich durch einen doppelten Erdwall mit
dazwischen gezogenem Graben, ist also recht eigentlich eine von Osten nach
Westen laufende gegen Norden und Süden befestigte Querstrasse. — Sehr
ähnlich ist die etwa halb so lange Anlage, welche von der Donau bei Rassova
zum Meere geführt ist und die Dobrudscha abschneidend hier eine kürzere
nnd brauchbarere Verteidigungslinie herstellt als sie die Donau in ihrem
letzten Laufe gewährt. Ausser der Aufnahme, die vor bald 50 Jahren
in Gemeinschaft mit unserm jetzigen Feldmarschall v. Moltke Herr von
Vincke von dieser Anlage gemacht hat. liegen mir darüber durch Hm.
Zangemeisters freundliche Vermittelnng die interessanten Aufzeichnungen
eines jungen deutschen Philologen vor, des Herrn Dr. C. Schnchhardt
aus Hannover. Auch dieser Bau besteht aus zwei im Ganzen neben
einander herlaufenden IJnien, einem Steinwall und einem Erddamm,
hinter welchen in Abständen von beiläufig 750 Metern sich Kastelle
befinden ; auffallend ist nur, dass in der östlichen Hälfte der Erddamm,
in der westlichen der Steindamm der nördlichere ist. Also auch dieser
bei den Schriftstellern nicht erwähnte und seiner Entstehung nach un-
bekannte Bau ist eine befestigte Qnerstrasse. Nur wird man immer
festzuhalten haben, dass der Zweck eines jeden Limes mehr die Sperrung
ist als die Verbindung ; wenn an einer Stelle des Donaulimes ein Kastell
mit seiner Stirnseite die vordere, mit der Rückseite die hintere Linie
berührt, so ist damit freilich die unmittelbare Kommunikation innerhalb
der beiden Linien aufgehoben, aber dem Zwecke des Limes widerspricht
eine derartige Einrichtung nicht.
Andver Art ist der germanisch-raetische Limes. Es ist über den-
selben vor kurzem ein ausführliches mit zahlreichen Tafeln begleitetes
Werk von Hm. A. v. Cohausen erschienen; und wie sehr es auch zu
bedauern ist, dass dem Verfasser auch die oberflächlichste Kenntnis der
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Der oberrheinische Limes. 47
lateinischen Sprache wie der römischen KriegsaltertDmer abgeht und
auch sonst Beweise grosser Flüchtigkeit zur Vorsicht bei dem Gebrauche
mahnen; wie sehr es femer zu bedauern ist, dass der raetische Teil
des Limes wenig berücksichtigt ist und die so schwierige und so wichtige
Untersuchung der sehr verschiedenartigen und doch offenbar zusammen-
gehörenden Anlagen nicht in eine und dieselbe Hand hat gelegt werden
können^ so wird man dennoch, da weiter gehende Hoffnungen sich nicht
realisiert haben, in dem hier Gebotenen die erste grössere und zusam-
menfassende Arbeit wenigstens Ober den obergermanischen Bau mit Dank
entgegen nehmen. Was Ober diese Anlage zur Zeit feststeht, soll hier
kurz zusammengefasst werden, zum Teil im Anschluss, zum Teil im
Gegensalz zu den Urteilen des genannten Schriftstellers.
Es ist eines der wichtigsten Resultate der neueren Untersuchungen,
dass einerseits das nördliche Ende des Limes und sein Anschluss an
den Rhein festgestellt, andererseits der Grund ermittelt ist, wamm er
eben hier einsetzte. Allerdings ist beides nicht eigentlich neu ; schon
vor fünfzig Jahren hat vielleicht der beste der auf diesem Arbeits-
felde th&tig gewesenen Beobachter, Oberstlieutenant Schmidt, beides richtig
festgestellt. Aber es ist Cohausens Verdienst namentlich durch Unter-
suchung der Wasserl&ufe oberhalb Rheinbrohl eine Lücke in der Schmidt-
scheu Darlegung ausgefüllt und gezeigt zu haben, dass da, wo der Limes
aufhört, sich ein jetzt entsumpftes Terrain und ein seitdem trocken ge-
legter Rheinarm anschliessen, zwischen deuen nur ein schmales Defil6
durchführt. Unmittelbar gegenüber di^em Punkt fliesst der Vinxtbach
in den Rhein, welcher durch zwei dort gefundene Grenzsteine der ober-
und der niederrheinischen Legionen sich herausstellt als der Obrincafluss
des Ptolemaeus, die Grenze der beiden Germanien. Also nicht strate-
gische, sondern administrative Gründe haben den Anfangspunkt des Limes
bestimmt; und die geschichtliche Erklärung ergiebt sich nun ohne Schwie-
rigkeit. Das Wort des CJorbulo ist bekannt, wie beneidenswert einst
das Los der römischen Feldherren gewesen sei. Er sprach es als
Statthalter von Niedergermanien, als ihm der Befehl zugegangen war,
das rechte Rheinufer zu räumen und die Besatzungen alle auf das linke
zurückzunehmen. Dabei ist es für diese Provinz geblieben; die mili-
tärischen Anlagen der Römer, die sich hier finden, insbesondere die
Etappenstrassen an der Lippe gehören der ersten römischen Kaiser-
zeit an und sind wenn nicht früher, damals unter Claudius aufgegeben
worden. Aber für Obergermanien ist der gleiche Befehl nicht bloss
nicht ergangen, sondern hier ist im Laufe der Kaiserzeit die Grenze
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48 Th. Mommsen
vorge!5chobeü and befestigt worden ; und davon zeugt der obergermanibcbe
Limes.
Um die Entwickelung der Verhältnisse richtig zu verstehen, muss
man unterscheiden zwischen der Ziehung und der Sperrung der Grenze.
Jene geht auf Augustus zurück; seine germanischen Feldzüge endigten
wohl mit dem Verzicht auf weitere Eroberungen, aber nicht mit dem
Verzicht auf das rechte Rheinufer selbst ; vielmehr wurde dies wenigstens
insoweit festgehalten, dass den Germanen der Regel nach die Ansie-
delung am Fluss nicht gestattet ward. Aber ebenso wenig scheinen zu-
nächst die Römer sich dort festgesetzt zu haben ; wir wissen von keinem
Kastell, keiner Strasse, keiner Stadt, die dort unter der julischen oder
der claudischen Dynastie gegründet worden wären, und Tacitus bekannjter
Bericht über das Neckargebiet bestätigt durchaus, dass diese Gegend
damals im wesentlichen als Oedgrenze behandelt worden ist. Das älteste
Zeugnis einer staatlichen Anlage auf dem rechten Rheinufer ist der
Meilenstein, den ein auch sonst wohlbekannter Legat von Obergermanien
unter Vespasian um das J. 74 n. Chr. bei Offenburg im Badischen hat
setzen lassen; auch er ist seit nahezu einem halben Jahrhundert be-
kannt, aber erst in allerneuester Zeit von Hm. Zangemeister richtig
gelesen und bezogen worden. Alle weiteren Spuren und Zeugnisse be-
stätigen es, dass die Verwandlung der obergermanischen Oedgrenze auf
dem rechten Rheinufer in einen Teil der Provinz, die Gründung von
Kastellen, die Sicheining der Grenze ein Werk der flavischen Zeit, wir
düi*fen jetzt sagen, ein Gedanke Vespasians sind. Der Chattenkrieg
Domitians ist nur ein Teil der Durchführung desselben, nicht minder
die Wegebauten Traians, welche den Rhein und die Donau enger zu-
sammenschlössen .
Ich verweile nui* bei dem Wallbau. Der obergermanische Limes
kann in seiner ersten Anlage mit hoher Wahrscheinlichkeit dem Domitian
und Trajan beigelegt werden. Freilich ist daran nicht bloss beständig
gebaut, sondern es ist derselbe auch teilweise nicht so sehr verlegt als
verdoppelt worden. Es ist überall eine Eigentümlichkeit dieser römischen
Anlagen, dass sie mehrfach analoge Grenzsperren hinter einander auf-
weisen, die gleichzeitig in Gebrauch gewesen sind. Am deutlichsten
zeigt sich dies in England, wo der Hadriansmauer Newcastle-Carlisle
der wesentlich gleichartige Wall des Pins und des Severus vom Frith
of Clyde zum Frith of Forth vorgelegt ist ; hier sind nachweislich beide
Linien gleichzeitig mit Truppen belegt gewesen. Ebenso liegt der
moesischen Grenzsperre das Legionslager von Troesmis unweit Galatz
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Der oberrheüiisclie Limes. 49
hl der Weise vor, dass beide die gleiche Grenze schirmen. Analoge Ver-
hältnisse finden wir auch im Neckargebiet : hier ist die Grenzlinie teils
hinter, teils vor dem Neckai' gezogen. Um so weniger kann es befremden,
wenn anter verschiedenen Regiemngen an diesen Bauten gearbeitet ward ;
nachweislich ist hier dies namentlich unter Pius und Marcus geschehen.
Die obergermanisch - raetische Sperrlinie unterscheidet sich von
der britannischen und der moesischen vor allen Dingen durch ihre Aus-
dehnung : sie beläuft sich insgesamt auf 70 — 80 deutsche Meilen, wovon
zwei Drittel auf Obergermanien, ein Drittel auf Raetien entfallen. Sie
beginnt, wie gesagt, an der Nordgrenze der Provinz zwischen Ander-
nach und Remagen, biegt dann weit nach Osten aus, um das untere
Mainthal nebst den oberen Zuflflssen dieses Flusses einzuschliessen, und
hält sich von Hanau an auf längere Zeit an den Mainlauf. Vom Main ab
wird sie zwiefach : die eine wahrscheinlich ältere Anlage sucht vom Main
die kürzeste Verbindung zum Neckar und hält sich etwa von Wimpfen
ab hinter diesem. Die östlichere wahrscheinlich jüngere Linie läuft vom Main
geradewegs, meist schnurgei*ade, auf die Rems zu, einen Nebenfluss des
Neckar, den sie bei Lorch östlich von Cannstatt trifft. Hier schliesst
die raetische Linie sich an, welche von Lorch aus über die Altmühl
weg die Donau sucht und diese nahe vor Regensburg erreicht.
Wie durch den Anfangspunkt die Anlage sich als ein Werk der
Provinzialverwaltung herausstellt, so trägt sie auch in den beiden Pro-
vinzen, die sie begrenzt, einen verschiedenartigen Charakter. Die
obergermanische Grenzsperre besteht, wie die britannische und die
moesische, aus einer Kette von Kastellen, welche aber, der Ausdehnung der
Anlage entsprechend, beträchtlich weiter, zum Teil bis 15 Kil. von einan-
der abliegen. So weit möglich, sind für die Grenzsperre Flüsse benutzt,
namentlich der Main, so lange er in seinem mittleren Lauf eine der
Grenzsperre homogene Richtung einhält; ebenso der Neckar, soweit er
die gleiche Richtung hat. Wo diese Flusslinien versagen, sind die
Kastelle durch einen Erdwall mit vorgelegtem Graben verbunden, in
welchen kleinere Forts und Wachttürme eingelegt sind.
Der raetische Limes dagegen besteht aus einer einfachen Steinschüt-
tung, wenigstens so weit wir bis jetzt wissen. Wachttürme scheinen auch
hier vorhanden gewesen zu sein. Kastelle, wie sie bei dem ober-
germanischen Limes vorkommen, unmittelbar hinter demselben ange-
legt und mit einiger Regelmässigkeit sich folgend, fehlen bei dem raetischen
und sind hier nur in grösserer Entfernung in unregelmässigen Abstän-
den von der Sperrung nachweisbar.
Westd. Zcitschr. f. Oesch, u. Kunst. IV, i. 4
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60 Tli. Mommsea
Eine Grenzbefestigung, wie die britannische und die musische, war
der Pfahlgraben nicht. Es ist oft darauf hingewiesen worden, dass
dessen Tracirung ohne alle Rücksicht auf militärische Ausnutzung des
Terrains stattgefunden hat; überhöhende Stellungen, hinterliegende
Sümpfe begegnen überall. Indes ein einsichtiger Militär wie v. Yincke
bemerkt dasselbe auch hinsichtlich der Anlage in der Dobrudscha, und
es kann allerdings fraglich sein, wie weit bei dem damaligen Stande
der Kriegswissenschaft und dem militärischen Verhältnis der Römer zu
den Germanen aus solchen Wahrnehmungen Schlüsse gezogen werden
dürfen. Aber entscheidend ist das Verhältnis der verfügbaren Mann-
schaften zu den Erfordernissen einer solchen Anlage, wenn man sie als
Grenzverteidigung auffasst. Wir kennen die Truppenzahl der Provinz
genau ; es standen dort zu der Zeit Domitians und Traians vier Legio-
nen, von 20000 Mann und 10000 Mann Auxiliai-soldaten, zusammen
30000 M., im 2. Jahrh. dagegen nur zwei Legionen, also höchstens
20000 M. Das Aufgebot der Provinz kann nur für ausserordentliche
Fälle in Betracht kommen und auch dann nicht stark ins Gewicht ge-
fallen sein. Die Gresamtzahl der Kastelle bloss der äusseren Linie schlägt
Cohausen auf etwa 50 an; das einzelne fordert zur vollen Vertei-
digungsfähigkeit durchschnittlich mindestens eine Gehörte von 500 Mann.
Also war es unmöglich mit jener Armee sämtliche Kastelle gleich-
zeitig in verteidigungsfähigen Stand zu setzen, noch viel weniger
möglich die zwischenliegenden zum Teil ausgedehnten WaUstrecken auch
nur zu besetzen, ganz abgesehen von der Unvernunft eine Armee in
dieser Art in lauter kleine Detachements aufzulösen und dem Feind
so vereinzelt zu exponieren. Bei dem raetiscben der Kastelle ent-
behrenden Limes kann an eine Bestimmung zur Grenzwehr überall nicht
gedacht werden.
Also ist der überhaupt abenteuerliche Gedanke eine Linie wie
die hier beschriebene obergermanische als fortificatorische Circum-
vallation zu fassen ein für allemal abzulehnen und wird vielmehr
diese Anlage so aufzufassen sein, dass wohl das einzelne Kastell je
nach Umständen mit voller Besatzung versehen und als Festung ge-
braucht werden konnte, die Sperrung zwischen ihnen aber lediglich den
Zweck hatte für gewöhnliche Zeiten den Sicherheitsdienst zu erleichtem
und Räubern und Schmugglern das Geschäft zu erschweren. Für diesen
Zweck reicht sowohl die Anlage wie die Truppenzahl vdlständig aus;
auch lag es nahe die^Querstrassen , deren Überschreitung verhindert
werden sollte, anfangs vielleicht durch Verhaue, später durch einen zur
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Der oberrheinische Limes. 51
Postenstellung eingerichteten Wall zu sperren. Weniger klar ist der
Zweck des raetischen Steinwalles; doch wird er wahrscheinlich der
gleiche sein, nur dass die Aussetzung ständiger Posten hier nicht er-
forderlich schien, also die Verschiedenheit beider Anlagen darauf hin-
deutet, dass hier die Grenzverhältnisse friedlicher waren und die bereite
militärische Holfe eher entbehrt werden konnte.
Dazu stimmen auch die geschichtlich bekannten Verhältnisse. Der
obergermanische Limes muss in erster Eeihe sich bezogen haben auf
den Verkehr mit den Chatten, der raetische auf den mit den Her-
munduren. Nun hat allerdings in der Epoche, der der Grenzwall
wesenthch angehört, in dieser gesamten Gegend die Ruhe vorgeherrscht ;
oach dem Chattenkrieg Domitians, der wohl den unmittelbaren Anlass
zu der gesamten Anlage gegeben hat, erfahren wir nichts von Grenz-
kriegen in diesem Gebiet bis auf den gegen die Marcomanen, in
welchen die Chatten eingriffen, wenn sie auch nicht in hervoiTagender
Weise sich daran beteiligten. Aber wenn diesen gegenüber doch
immer Vorsicht geboten war, so verhält es sich bekanntlich anders
mit den Htjrmunduren. 'Der Gau der Hermunduren', sagt Tacitos,
'ist den Römern treu, und darum wii'd diesen allein von den Germanen
der Verkehr nicht blos am Ufer (oder vielmehr an der Grenze) ge-
stattet, sondern im Binnenland und in der angesehensten Pflanzstadt
der Provinz Raetien — das heisst in Augsburg. Sie überschi^eiten den
Fluss wie sie wollen und ohne Aufsicht; und wenn wir den übrigen
Ausländern bloss unsere Waffen und unsre Lager zeigen, so haben wir
diesen unsere Stadt- und Landhäuser aufgethan, ohne dass sie darum
bitten.' Darauf wird mit grosser Wahrscheinlichkeit bezogen werden
dürfen, dass die militärische Kontrole des Grenzverkehrs in Raetien weg-
gefallen zu sein scheint, da der Limes hierauf nicht eingerichtet ist.
Eine gewisse Grenzsperre, um die Zollerhebung zu erleichtem, kann
recht wohl auch hier stattgefunden und dafür diese Anlage gedient haben.
^<>^Q€^«
Die Mainzer Chronilc von 1459 — 1484.
Entgegnung von Prof. C. Hegel ^in Erlangen.
Herr Archivar Dr. A. Wyss hat seine Studie über meine Edition
der Mainzer Chroniken im letzten Heft Jhg. 1884 dieser Zeitschrift
fortgesetzt in Bezug auf die oben genannte Chronik.
4*
Digiti:
izedby Google
IW^W?^^'
52 C. Hegel
In dieser Chronik ist der hauptsächliche Bestandteil die gleich-
zeitige Erzählung eines Mainzers, worin so ansführlich wie glaubwürdig
flber die Verhandlungen des Rats der Stadt mit den beiden streitenden
Erzbischöfen, Diether von Isenburg und Adolf von Nassau, sowie mit
der Pfaffheit der Stadt berichtet und sodann der Überfall und die Er-
oberung von Mainz durch Adolf von Nassau am 28. Oktober 1462
und das darauf von dem Sieger über die Bürger verhängte Strafgericht
geschildert ist (s. die Einleitung).
Die neue Ausgabe und Bearbeitung der Chronik ist aus dem Ge-
sichtspunkt behandelt, dass ihr Wert lediglich in diesem Hauptstück,
worin sie eine wichtige geschichtliche Quelle ist, besteht. Nur um des-
willen habe ich sie in meine Sammlung der Städtechroniken aufgenommen.
Das Ganze der Chronik steUt sich als eine Compilation aus dem
17. Jh. dar, worin ausser jener Erzählung noch anderes, zum Teil
ebenfalls Gleichzeitiges, wie Aktenstücke und ein von dem Kampf in
Mainz handelndes Keimgedicht, zum Teil aus bekannten Druckschriften
Geschöpftes verarbeitet ist. Ihre Abfassung fällt um ungefähr 120 Jahre
später als die Dinge, von denen sie bis zum Schluss handelt. Es ist
so, wie wenn heutzutage Jemand eine interessante gleichzeitige Erzäh-
lung aus der Geschichte des siebenjährigen Krieges aufgefunden hätte
und diese mit einer Einrahmung aus bekannten Greschichtsbüchem ver-
öffentlichte.
Ich habe von den anderweitigen vom Compilator benutzten Quellea,
in Bezug auf den ersten und dritten Abschnitt der Schrift, in meiner
Einleitung S. 11 und 12 in der Kürze gehandelt und überdies in den
Anmerkungen zum Texte auf dieselben und andere verwandte Quellen-
schriften hingewiesen.
Den Zuthaten des Compilators, welche A. Wyss mit Recht als
*fiallast' bezeichnet, ist der Fleiss seiner Studie zugewendet, worin meine
Nachweisungen vervollständigt und die betreffenden Stellen der Chronik
zeilenweise nach dem Druck angegeben sind. Wenn aber hiermit die
Forderung verbunden und an den Herausgeber gestellt wird, dass er
solchen "Ballast' durch kleineren Druck für den Leser hätte unschädlich
machen sollen, so muss ich meinerseits erwidern, dass ich ein derartiges
Verfahren im vorliegenden Falle weder für nötig noch für richtig ge-
halten hätte, nicht für nötig, weil bereits in der Einleitung diegenigen
Teile der Chronik, wo sie als Quelle zu benutzen ist, genugsam be-
zeichnet sind, und nicht für richtig oder passend, weil die ganze
Compilation, abgesehen von einigen unbedeutenden Aeusserungen des
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hie Mainzer Chronik von l4&9— 1484. 63
Autors (s. Wyss S. 415) nichts als Entlehntes enthält und, wenn von
diesem nar das als solches Nachgewiesene im kleineren Druck, alles
flbrige aber im grösseren gegeben wäre, dann erst recht Unklarheit
über den ungleichen Wert des letzteren entstanden wäre, indem darin
das aus schlechten wie guten Quellen Geschöpfte als gleichbedeutend
erschiene.
Über einzelnes will ich noch folgendes bemerken; und zwar zu-
nächst, was sich mit dem Ort und der Zeit der Abfassung bertlhrt.
Zu dem Verzeichnis der Mainzer Verräter habe ich S. 59 ange-
merkt, dass es sich auch in der Frankfurter Reichscorrespondenz und
ähnlich in der Speierischen Chronik finde. Beide waren dem Oompilator
sicherlich unbekannt. Wyss hat es auch auf einem eingeklebten Blatt
in einer Hs. der Limburger Chronik gesehen. Es war demnach noch
sonst verbreitet und ohne Zweifel auch in Mainz zu finden. Denn es
ist nach Gegenstand und Inhalt der Chronik überhaupt als wahrschein-
lich anzunehmen, dass sie in Mainz verfasst worden sei.
Auf die wörtliche Übereinstimmung mit Serarius, rerum Mogunt.
L. V, und Benutzung desselben habe ich gleichfalls schon hingewiesen *)
und damit anerkannt, dass die Compilation erst nach 1604 verfasst
sein könne.
Ich habe femer behauptet, dass sie in ihrer ersten Redaktion A
vor dem J. 1612 verfasst sein müsse, weil ein Zusatz in der zweiten,
offenbar späteren Redaktion eben dieses Jahr als die Zeit ihrer Abfas-
sung bezeichnet. Damit steht jedoch im anscheinenden Widerspruch die
wörtliche Übereinstimmung eines in beiden Redaktionen befindlichen
Stücks mit Lehmanns Speierischer Chronik, die selbst erst 1612 im
Druck erschienen ist. Ich habe darum als möglich angenommen (Einl.
S. 11 Anm.), dass der Compilator die Erzählung über das Treffen bei
Pfeddersheim am 4. Juli 1460 und was weiter bis zum Friedensvertrag
vom 18. Juli darauf folgt (S. 15 Anm. 3), aus der gleichen Quelle
wie Lehmann geschöpft haben könne. Ich gebe diese Vermutung be-
reitwillig gegen eine bessere preis, kann aber die von Wyss aufgestellte
nicht für die bessere halten. Es hilft nichts, ein fingiertes Concept
des Verfassers vom J. 1612 an die Stelle der Redaktion A zu setzen,
aus welchem derselbe erst später, etwa 1619, sowohl A wie B ziem-
') Einl. S. 12: 'Einige Nachrichten über Diether's Regierung stimmen
beinahe wörtlich mit Serarius überein und lassen die Hand des späteren
Bearbeiters erkennen.' Dass unter dem späteren Bearbeiter eben der
Compilator zu verstehen sci^ ergiebt sich aus dem Vorhergehenden.
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64 C. fiegel
lieh gleichzeitig aasgearbeitet habe (WVss S. 413): das Verhältnis bei-
der Redaktionen und beider Schriftensammlungen, worin sie sich be-
finden (s. meine Einl. S. 6), zu einander und die nur in einem Zusatz
von B angegebene Abfassungszeit 1612 wird dadurch nicht verständlicher.
Lehmann giebt als Quelle seiner Erzählung von dem Treffen bei
Pfeddersheim eine 'bischöfliche Beschreibung' desselben an, die, wie es
scheint, wörtlich aufgenommen ist. *) Mit dieser zum Teil Obereinstim-
mend ist die Erzählung derselben Begebenheit in der von Mone heraus-
gegebenen Speierischen Chronik c\ 163. Doch unterscheiden sich beide
in der Form wie auch im Inhalt. Letztere giebt den Bericht des
Hauptmanns des Speierischen Fähnleins an den Rat und ist aber die
Vorgänge des Treffens viel kürzer gefasst als jene, welche den Anteil
des Pfalzgrafen weit mehr hervortreten lässt, weicht auch im einzelnen
wie bei der Aufzählung der gefallenen 6 oder 7 Grafen von ihr ab.
Ich kann demnach die von Wyss mir entgegengestellte Behauptung
(S 415), dass die bischöfliche Beschreibung in der Speierer Chronik
bei Mone vorliege, nicht als zutreffend gelten lassen, sondern denke
mir das Verhältnis zwischen beiden so, dass der Bericht des Stadt-
hauptmanns in der bischöflichen Beschreibung benutzt worden sei. letz-
tere verstehe ich als eine Beschreibung des Treffens, die der Bischof
Johann von Speier seinerseits in einem Ausschreiben oder irgend einer
schriftlichen Abfassung gegeben hat. Denn auch er war ebenso wie
die Stadt Speier bei dem Kriege und dem Treffen, beide als Verbündete
des Pfalzgrafen, beteiligt (s. die Chronik bei Mone c. 161, Quellen-
sammlung I S. 442, 443, und Eickhardt Artzt Weissenburger Chronik,
Quellen u. Frört. U. S. 179).
Über die mit der Mainzer Chronik gleichartige Compilation des
Domvicars Georg Helwich, Moguntia devicta, welche zuerst 1626 im
Druck erschienen und von Joannis Rer. Mogunt. T. II wieder abge-
druckt ist, habe ich Einleitung S. 13 gesagt, dass in ihr die Chronik
ausgeschrieben sei. Wyss zeiht mich des Irrtums und bemerkt, *die
Ähnlichkeit beruhe auf Benutzung gleicher Quellen, was sich mit Be-
stimmtheit nachweisen lasse.' Helwich selbst nennt im Eingang seiner
Schrift die von ihm benutzten Autoren und dazu lateinische und deut-
sche Manuskripte von Zeitgenossen, die er in seiner Dedikation an
Kurfürst Georg Friedrich bestimmter als mitlebende Mainzer Bürger
bezeichnet, deren einigermassen rohe Abfassungen er zwar nicht wöit-
') S. 933: 'Nachfolgende Erzählung ist aus der bischöflichen Speyer-
schcn Beschreibung hieher gesetzt.'
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bie Mainzer Chronik von 1459—1484. 55
hVh wiedergegeben, sondern bald erweitert, bald verkürzt und in an-
dere Ordnung gebracht habe. *). Aus seiner Darstellung selbst von
S. 155 des Abdrucks bei Joannis Bd. II an bis zum Schluss beim
Tode des Erzb. Diether 1482 (Sectio XV) ist in der That leicht zu
ersehen, dass darin nicht nur die gleichzeitige Erzählung unserer Chro-
nik, sondern auch, was diese noch darüber hinaus bis zum Schluss über
die zweite Regierung Diethers enthält, in der von ihm angedeuteten
WeL<e behandelt und ausgeschrieben ist.
Es sei noch erwähnt, dass ich in einem besondern Stück des 2.
Bandes, das als Anhang zur Chronik anzusehen ist, von anderen, und
iwar nur den der Sache und Zeit nach am nächsten stehenden und
darum vorzugsweise in Betracht kommenden Berichten über die Er-
oberung von Mainz gehandelt, und dazu eine sehr interessante, bisher
unbekannte niederdeutsche Erzählung von einem beteiligten Anhänger
Erzb. Adolfs aus einem Codex der Bibliothek des Collegium Theodo-
sianum in Paderborn und ein gleichfalls unbekanntes Carmen elegiacum
de Moguntinorum excidio aus der fürstlich Wallersteinischen Bibliothek
zu Maihingen mitgeteilt habe.
»-»^Cf^^«
Recensionen.
Der rVmische Grenzwall in Deutschland. Militärische und technische
Beschreibung desselben von A. v. Co hausen, Ingenieur-Oberst z. D.
und Conservator. Mit 52 Folio -Tafeln Abbildungen. Wiesbaden,
C. W. Kreidel's Verlag. 1884. — Angezeigt von Dir. F. Haug
in Mannheim.
Schon längst war bekannt, dass Herr von Cohaiisen mit einem Werk
über den römischen Grenzwall beschäftigt sei, und mit begründeter Spannung
durfte man demselben entgegensehen; denn es war unter den Erforschern
der heimischen Altertümer gewiss Einstimmigkeit darüber vorhanden, dass er
durch seinen Beruf als Ingenieur-Offizier, durch seine erfolgreiche Thätigkeit
auf dem realen Gebiete der Altertumswissenschaft und speziell durch seine
mehr als 3(>jährige persönliche Bekanntschaft mit dem Grenzwall mehr als
irgend ein anderer einzelner Mann dazu berufen war. Die hohen Erwartungen,
welche jedermann von dem Werke hegte, sind auch nach der technischen
*) — conscripta, ex quibus huraili ac impolita dictione pluriraa de-
sumsi, non quidem verbum e verho exprimcns — sed latius nonnunquam
contractiusve res ipsas explicans, ordinem(iue r^nim, sicubi commodius
Visum fuit, cnmmutans.
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56 Recensionen.
Seite hin in der HanpUache erfTilh worden. Wenn wir im Folgenden neheii
den grossen Verdiensten des Werkes auch einige Mingel and Lücken her-
vorheben, so thun wir es in dem Gedanken, dass es doch auf dem Gebiet,
auf welches es sich erstreckt, die Forschung bedeutend gefordert, teilweise
auch zum AbscUuss gebracht hat.
Es fehlt dem Vf. keineswegs an dem Bewusstsein, dass zu einer
umfassenden geschichtlichen Darstellung noch mehr gehören wurde, und dass
diese nur geschrieben werden könnte ^in Verbindung mit der Geschichte der
römisch-germanischen Kriege und mit Zurateziehen aller Schriftquellen*^, und
er fugt bescheiden hinzu : ^ Wir müssen uns darauf beschränken, diesen Gc-
schichtschreibem ein nicht zu übersehendes Material, eine technische und
militärische Beschreibung des Grenzwalls zu übergeben.** Noch eine andere
Beschränkung hätten wir gerne schon in den Titel des Werkes aufgenommen
gesehen : n^^^r römische Grenzwall vom Main bis zum Rhein." Es ent-
CaUen nämlich nach einer kurzen Einleitung und Übersicht auf den Limes
von Kelheim bis Lorch nur 18, von da bis Grosskrotzenburg 14 Seiten, und
dies ist etwa '/» des ganzen Zuges : dagegen die übrigen Vs sind auf 266
Seiten eingehend in einzelnen Abschnitten, je von einem Ksstell zum andera,
dargestellt Den Schluss des Textes bilden die interessanten Vergleichungen
mit andern Grenzwehren und die ebenfalls sehr bedeutsamen „Ergebnisse der
Untersuchung", nebst Namen- und Sach-Register. Damit haben wir aber nur
erst die eine Hälfte des ganzen Werks; die andere bildet ein Atlas, der
zu dem beschreibenden Wort im reichsten Masse- das anschauliche Bild hin-
zufugt Wir finden hier nach einer allgemeinen Übersichtskarte (Tafel I)
namentlich Grundrisse und Profile der Grenzkastelle, Wachtürme, Villen
Grabhügel von Grosskrotzenburg bis Xiederbieber (Tafel IV — XXIX), sodann
Detailkarten über den Lauf des Limes vom Main bis zum Rhein (Tafel
XXXIII — XXXIX) und eine grosse Anzahl von Profilen des Walls und Gra-
bens (Taf. XL— XLVin). Es erhellt, dass in diesen graphischen Darstel-
lungen ein Hauptwert des Buches liegt Man wird aber durch dieselben
auch daran erinnert, wie viel in Bayern und Württemberg noch geschehen
rouss, um dem, was durch Cohausen und seine Mitarbeiter für den rechts-
mainischen Limes geleistet ist, nachzukommen. Durch Männer wie Buchner,
Mayer, Paulus und neuestens Herzog und Ohlenschlager sind wir wohl über
den Zug des Limes genau unterrichtet, aber die Profile sind in Württemberg
nur spärlich, in Bayern so gut wie gar nicht aufgenommen, und fast alle
Kastelle harren noch der Ausgrabung von der Donau an bis Jagsthausen, ja
sie sind zum Teil in ihrer Lage noch nicht einmal festgestellt. In Baden und
am Main geschieht dies eben jetzt, besonders durch die eifrige Thätigkeit
Conrady's.
Ehe wir zum Einzelnen übergehen, sei noch eine allgemeine Bemerkimg
vorausgeschickt. Herr v. Cohausen hat mit einem andern verdienten Limes-
Forscher, dem älteren Paulus, das gemein, dass er die Litteratur nur
gelegentlich, aber nicht durchgängig und metliodisch benützt und ebenso nur
im Vorbeigehen citiert. So sagt v. Cohausen S. 1 kurz: „Wer sich mit der
Litteratur bekannt machen will, findet sie in den Bonn. Jahrb. LXIH 1878
von Professor Hübner zusammengestellt" Aber eben bei Hübner steht sehr
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tlecensionen. 6t
richtig (a. a. 0. S. 21) : „Diese ganze Litteratur in erschöpfender und me-
thodischer Weise auszunutzen hat noch niemand versucht." Dass diese For-
derung nicht blos eine Pedanterie der Stubengelehrten ist, erlauben vir uns
an einem evidenten Beispiel klar zu machen. Herr v. Cohausen sagt S. 325:
,Der trockenen Donaugrenze (d. h. dem rätischen Limes) fehlten, soviel bis
jetzt bekannt, alle Kastelle^. Nun haben aber in den Jahren 1818 ff. der
Professor Freudenreich imd der Obeijustizsekret&r Bnzorini in Ellwangen den
Grenzwall von Weiltingen bis Welzheim untersucht und eine Reihe von
Kastellen und grösseren Lagerplätzen gefunden, auch in den Württ. Jahrb.
von 1823 einen freilich sehr kurzen Bericht darüber gegeben. Sie waren es,
▼eiche Buchner den Weg wiesen, aber des letzteren schnell hingeworfenes
Buch: „Reise auf der Teufelsmauer** hat ihren kurzen Bericht in Schatten
gestellt und so zu sagen erdrückt. Der ältere Paulus hat zwar denselben an-
gefahrt (Württ. Jahrb. 1835, S. 154), aber nicht einmal die Namen der Ver-
fasser genannt, noch auch die von ihnen angegebenen Spuren weiter verfolgt.
Auch Herzog hat beide nur gelegentlich als Berater Buchners erwähnt. Erst
der jüngere Paulus ist wieder auf sie aufmerksam geworden und hat in den
Württ. Jahresheften für Landesgeschichte VH (1884), Heft 1 eine kurze Ab-
handlung veröffentlicht: „Die römischen Schanzwerke am Donaulimes**. Aber
auch hier vermissen wir die Nennung der beiden ersten Entdecker. So ist
also eine schon vor mehr als 60 Jahren gemachte Beobachtung durch Ver-
nachlässigung der vorhandenen Litteratur wieder so gut als verloren gegangen
and musste jetzt neu ans Licht gezogen werden.
Ein ähnlicher Fall aus dem Gebiete des von Cohausen eingehend be-
arbeiteten rechtsmainischen Limes ist mir allerdings nicht bekannt. Vielleicht
dürfte es sich aber doch empfehlen, die alten Karten nachzusehen, von welchen
Cohausen und Hühner nichts sagen, und die mir selbst auch nur aus den
Anfuhrungen Anderer bekannt sind, z. B. Fr. Zollmann, Karte von der Graf-
schaft Hanau 1728; Exactimnia Veterariae tabula, del. 0. C. Bunau (=- W.
C. Bunau, la Wetterane, Paris 1762?); Nie. Persona, Locorum Bheno adui-
cetOmm pars inferior; Karte der Wetterau von Müller, Hanau 1783. Auf allen
diesen soll der Limes verzeichnet sein; vielleicht hätten sich dieselben auf-
finden lassen und bei genauerer Betrachtung nützliche Wink% gegeben. Dass
auf der Strecke von Unter- Widdersheim bis Amsburg der Lauf des Limes
im einzelnen noch nicht durchaus sicher ist, geht aus Cohausens Darstellung
selbst hervor (vgl. S. 65. 70. 75). Der bedeutendste Vorgänger Cohausens,
der Oberst-Lieutenant F. W. Schmidt, hat auf dieser ganzen Strecke nichts
gefunden, Pfarrer Möbius in Traishorloff und Direktor Soldan in Giessen
ziehen den Grenzwall zum Teil etwas anders als H. v. Cohausen, und aus
einer Zeitungsnachricht entnehme ich, dass von dem Geschichts verein für
Hessen in diesem Sommer durch die Herren Fr. Kofler und Lehrer Bach
Ausgrabungen angestellt worden sind, Avonach der Pfahlgraben nicht, wie Co-
hausen annimmt, durch Bettenhausen gehen soll, sondern näher an Langsdorf
vorbei, wo die Grundmauern eines Kastells von 148' Länge und Breite mit
abgerundeten Ecken ausgegraben worden seien. Bei solchen Differienzen
wären vielleicht doch aus einer alten Zeichnung oder Nachricht Anhaltspunkte
zu gewinnen, da der Grenzwall natürlich früher viel besser erhalten war.
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68 tlecensidnen.
Eine vollständige und methodische Benutzung der vorhandenen Litteratur ist
die notwendige Ergänzung der eigenen Beobachtung, um so mehr, wenn, wie
hier, das Objekt der Forschung von Jahr zu Jahr mehr geschwunden ist.
Nach diesen allgemeinen Bemerkungen folgen wir dem Gang des
Werkes selbst. Die Länge des Grenzwalls wird von Cohausen so berechnet:
1) Der Limes Raeticus, von seinem Anfang oberhalb Kelhcim an der Donau
zuerst nordwestlich bis Gunzenhausen, dann südwestlich bis Lorch 174 km,
2) der rheinische Limes a) von Lorch bis zum Main bei Miltenberg 107 km,
b) der Lauf des Mains von Miltenberg bis Grosskrotzenburg 46 km, c) der
Grenz wall von da nördlich, dann im Bogen um die Wetterau hemm, dann
westlich auf dem Taunus hin, endlich nordw.estlich bis zum Rhein bei Rhein-
brohl 215,5 km, zusammen 542,5 km.
Den Limes Raeticus beschreibt Cohausen auf Grund der bekannten
Schriften Buchners und Mayers, 'sowie der freilich nicht näher eingehenden
Bemerkungen Ohlenschlagers in aller Kürze. Eine kleine Strecke, von Gun-
zenhausen bis Pleinfeld, hat er selbst im Sommer 1877 mit Conrady begangen;
über diese giebt er einen besonderen Bericht (S. 18 if.). — Den bayrischen
Limes, die sog. Teufelsmauer, beschreibt er nach Mayer als eine Trocken-
mauer, ohne Mörtel, wiewohl Coh. selbst an einer Stelle Mörtel gefunden
hat. Sie ist jetzt etwa 10' breit und 3 — 3Vf' hoch; hieraus schliesst Co-
hausen auf eine ursprüngliche Höhe von 2,50 m, was vielleicht etwas zu viel
ist, und sagt: höher sind auch die Mauern der Kastelle im Taunus nicht.
Einen Graben hat die Mauer nicht vor sich; nur läuft nach Mayer in einer
Entfernung von 17 X, d. h. „Schritt" (dies das Mass, mit welchem Cohausen
durchgängig misst, --^ '.•4 m) von der Donau an bis Kleinlellenfeld ein
schmaler, seichter Graben parallel vor der Mauer her. Hierin finden Mayer
und Ohlenschlager die letzte Spur einer Palissadenreihe, Cohausen dagegen
die Abgrenzung eines Pomeriums, eine Marke, wie weit der Wald von der
Mauer zurückgehalten werden sollte. Den Grund, warum die Römer hier
eine Mauer zogen anstatt Wall und Graben, findet Cohausen — und das ist
meines Wissens ein neuer und einleuchtender Gedanke — in dem geo-
gnostischen Untergrund (S. 11). „Der ganze Zug der Tenfelsmauer
geht durch die Juraformation, deren Flösse allenthalben plattenförmige Schich-
tungen und rechtwinklige Absondenmgen zeigen und daher leicht zu trockenen
Mauern aufgeschichtet werden können. ** Die „Festpunkte" beschreibt Mayer
als kreisförmige Schutthügel von 52 — 85 Schritt Umkreis oder 12 — 20 m im
Durchmesser: Cohausen hält dagegen eine quadratische Form der Türme mit
abgerundeten Ecken, ähnlich denen im Taunus, fi'ir wahrscheinlicher und ver-
sucht S. 13 eine Rekonstruktion derselben. Auflfallend findet er das Fehlen
der Kastelle. Dieselben fehlen aber eigentlich nicht, nur stehen sie in einem
weniger nahen Verhältnis zu dem Grenzwall ; denn die bis jetzt bekannten
Kastelle, wie Eining, Imsing, Pföring, Kösching, Pfünz, Imsingcn liegen 5—13
km hinter dem Wall, nur Gunzenhausen unmittelbar daran. Beigefi'igt ist
noch ein besonderer Abschnitt über die sog. römischen Warttürme mit
Bossen quadern, welche bei Mayer, Mone, Krieg von Hochfelden als
Dogma galten. Mit Recht bezeichnet Cohausen dieselben als Bergfriede des
12. u. 13. Jahrh. (vgl. auch Näher, Die baugcschichtliche Entwicklung der
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ßecension^tt. 53
Ritterburgen in Sudwestdeutscbland, Bonner Jahrb. LXXVI, S. 91 ff.). „An
römischen Bauten in Italien, sagt er, ßndet man bei weitem nicht so viele *
ßo8senquader*Ti'irme wie in Bayern, und wo man überhaupt in Italien Bossen-
qnader findet, sind sie ohne Randschlag", wie auch die Porta nigra in
Trier, während jene vermeintlich römischen Türme Bossen mit Randschlag
haben.
Über den württembergischen Teil des Limes Raeticus geht Co-
hausen sehr kurz hinweg. Nach den einheimischen Forschem hat derselbe
,(las Profil einer Strasse (nicht mehr einer Mauer), d. h. eine Unterlage
aas plattenförmigem Gestein, darauf eine Stückung von hochkantig gestellten
Sternen, überschüttet mit einer Schichte zum Teil weit hergeholten Klein-
schlags, und dieser zusammengebacken mit einem massenhaften Mörtelguss"
(S. 16). Aber von wo an ändert der Limes seine Konstniktion und wird aus
einer Mauer zur Strasse? Die blauweissen und schwarzroten Grenzpfähle
können es doch nicht ausmachen. Diese Frage bedarf also noch der ünter-
sachung. Ebenso ist ein anderer Punkt nicht völlig aufgeklärt: Freudenreich,
Bttzorini und Buchner Hessen den Grenzwall südlich von Iggingen und Her-
lighofen, Wustenried und Muthlangen, an Klein- und Hangen-Deinbach vor-
bei nach Lorch ziehen; der ältere Paulus und ebenso Herzog legten ihn
ans miütärischen Rücksichten auf die beherrschenden Höhen südlich vom
I^emthal, wo eine Hochstrasse nach Pfahlbronn hinführt; der jüngere
Paulus und Cohausen entscheiden sich wieder für die Lorcher Linie, wobei
letzterer bemerkt, dass andere Stellen des Grenzwalls zur Genüge beweisen,
dass die Römer nicht die Höhe eingehalten haben. Die oben angeführte Ab-
bandltmg des ji'mgeren Paulus war Cohausen noch nicht bekannt; derselbe
sieht die „Mörtelstrasse" nicht als die eigentliche Grenzlinie, sondern als den
nRückenmarksstrang des römischen Verteidigimgsgebiets" an, indem er auch
römische Schanzwerke ausserhalb dieser Strasse gefunden haben will. Letzteres
wird Cohausen durchaus bestreiten, da er mehrfach und nachdrücklich be-
tont, dass sich ausserhalb des Limes keine römischen Befestigungen finden
Übrigens glauben wir auch, dass manche der von Paulus als römisch be-
zeichneten „Burstel" (Burgställe) dem Mittelalter zuzuweisen sind, so der
jetzt noch 45' hohe Erdhügel bei Buch (S. 43). Auf das Ergebnis der von
Paulus beabsichtigten Ausgrabungen in jenen Gegenden darf man gespannt sein.
Gehen wir mm aber zu dem rheinischen Limes über, der bekannt-
lich aus Wall und Graben besteht, so ist keine Differenz über den Zug des-
selben von Pfahlbronn-Haghof an. Die Strecke von da bis Mainhardt hat zu
.\nfang unseres Jahrhunderts Pfarrer Prescher, das Stück von Mainhardt
bis Osterburken schon im vorigen Jahrhundert Hanssclmann annähernd
festgestellt. Die schnurgerade Linie hat der ältere Paulus erkannt und gegen
verschiedene Zweifel siegreich behauptet (mit Ausnahme des letzten Teils
von Walldürn an). Wenn auch nicht die ganze Linie erhalten ist, so liegt
doch der Beweis für die gerade Führung* nach Herzog (Die Vermessung des
römischen Grenz walls in seinem Lauf durch Württemberg, S. 22) darin, dass
alle noch erhaltenen ziemlich bedeutenden Reste in eine gerade Linie fallen.
Dieselben smd nach den Forschungen der hiezu benifenen Kommission in die
Flnrkarten des statistisch-topographischen Bureaus eingezeichnet und auf der
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60 Recenslon^ii.
Herzog'schen Karte übersichtlich dargestellt. — An dieser Linie, aber nicht
anmittelbar am Limes, liegen die durch Inschriften beglaubigten romischen
Gamisonsplätze Welzheim, Murrhardt, Mainhardt, Öhringen, Jagsthausen,
Osterburken und Walldürn. Das Kastell von Mainhardt ist durch den
jüngeren Paulus (Herzog Taf. n, hienach Cohausen Taf. XLIX), das von
Osterburken durch den Mannheimer Altertumsverein (Taf. L), das von
Walldürn durch Connuly ausgegraben worden, die andern harren noch ihrer
näheren Feststellung.
Von Walldürn an beginnen nun die höchst wichtigen Entdeckungen
Conrady^s. Während nämlich Paulus bekanntlich die gerade Linie bis an
den Main bei Freudenberg sich fortsetzen liess (wobei aber das Kastell von
Walldürn ausserhalb des Limes fiel), hat Conrady nach früheren Vermutungen
von Buchner und zuletzt von K. Christ durch die sorgfaltige und methodische
Ausgrabung von 21 Wachtürmen (vgl. Wd. Zs. III, 1884, S. 266 ff. mit einer
Karte) unwiderleglich nachgewiesen, dass der Orenzwall südlich von Wall-
dürn die gerade Linie verlässt und sich in mehreren Winkeln über Neusass,
Reichartshausen und Wenschdorf nach Miltenberg hinzieht und bei dem
Kastell Altstadt (vgl. Cohausen Taf. LI) den Main erreicht Diese Entdeck-
ungen hängen jedoch mit einer anderen Frage zusammen, welche Cohausen
nur im Vorbeigehen streift, nämlich mit dem von dem Baumeister K. Arnd
behaupteten „Probus wall^, der sich nach dessen Ansicht von Freudenberg
über die unwirtlichen Höhen des Spessarts und Vogelsbergs um die Orte
Gelnhausen, Birstein, Schotten herumzieht, also fast das ganze Gebiet der
Flüsse Kinzig, Nidder und Nidda einschliesst. Noch Hübner in seiner oben
angeführten Abhandlung hatte sich nicht ablehnend dagegen verhalten und
den Amd'schen Wall in die von Kiepert angefertigte Karte einzeichnen lassen,
obgleich die fraglichen Gegenden gar keine Spuren römischer Besiedelung
zeigen und etwaige von Probiis angelegte Verschanzungen doch nicht der
in Frage stehende Limes sein können. Daher trat Alb. Duncker in der
Schrift „Beiträge zur Erforschung und Geschichte des Pfahlgrabens ^ (1879)
nachdrücklich dagegen auf, und der imermüdliche Jakob Schneider gab iin
Anschluss an die Forschungen des Oberstlieutenants F. W. Schmidt und des
älteren Dieffenbach in der 12. Folge seiner „Neuen Beiträge^ (1879) den Lauf
des Limes in der Hauptsache ganz richtig an. Völlig beseitigt aber und
durch thatsächliche Funde widerlegt ist die Amd'sche Hypothese erst von
Conrady; denn wenn der Grenzwall bei Miltenberg den Main erreicht, so
kann er nicht in einer Spessartlinie seine Fortsetzung gefunden haben, son-
dern er muss von da an dem Main gefolgt sein, der hier in derselben Rich-
tung fliesst, oder der Main selbst muss die Grenze gebildet haben. Letzteres
nimmt auch Cohausen au, welcher die Strecke von Miltenberg abwärts mit
der Strecke von Passau bis KeUieim vergleicht und beide als „nasse Grenzen**
bezeichnet. Aus den neuesten Nachrichten Conrady's und G. Wolff's ist zu
entnehmen, dass dieselben einai^der entgegenarbeiten, um die Kastelle,
welche am linken Mainufer sich zwischen Miltenberg und Grosskrotzenburg
finden, Trennfurt, Obemburg, Niedemberg, Stockstadt, Seligenstadt, aufzu-
nehmen und dadurch den Nachweis zu vervollständigen, dass hier ^Tirklich
der Fluss die Grenze bildet.
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Rerensionen. 61
Ehe wir aber weitergehen, habeu wir noch der Mümlinglinie zu ge-
denken, welche nach Courady (a. a. 0. 269) nicht von Obemburg, sondern
etwa« weiter südlich von Wörth aus gegen Süden sich an dem MümKngthal
hinzieht. Dieselbe ist neuerdings von einer hessischen Kommission näher
ontersacht worden. Sie besteht aber nicht aus einem fortlaufenden Wall,
sondern nur aus einer Reihe von Kastellen: Lützelbach, Heunhaus, Eulbach,
Wnreberg, Hesselbach, Schlossau, zwischen denen Wachtürme die Verbindung
herBteUten. In den letzten Jahren ist nun aber durch K. Christ, Geh. Hof-
nrt Wagner und Conrady nachgewiesen worden, dass diese Linie nicht,
wie Knapp annahm, sich gegen Osten in einem Bogen nach Mudau hinüber
wendet, sondern gerade südlich fortsetzt. In diese Richtung fiillt namentlich
das von Wagner und Conrady 1883 ausgegrabene Kastell Oberscheiden-
thal; weiter folgt Neckarburken, wo ebenfalls ein Kastell sich befand, und
€8 besteht grosse Wahrscheinlichkeit (vgl. Zangemeister, Westd. Korr. II,
Nr. 140), dass die Mümlinglinie in einer schon von dem älteren Paulus ange-
nommenen Neckarlinic sich fortsetzt über Gundelsheim, Wimpfen, Böckin-
gen, Benningen-Marbach bis Kannstatt, wo überall durch Inschriften Militär-
stationen nachgewiesen sind. Über das Verhältnis dieser Linie zum Limes
ist noch keine Klarheit hergestellt. War die Neckar-Mümlinglmie die frühere
Grenzlinie? oder ist sie als befestigte Strassenlinie im Innern angelegt wor-
den? Eine dritte Möglichkeit, dass sie in die letzte Zeit der Römerherrschaft
fallt und angelegt wurde, als man schon an der Verteidigung des Grenzwalls
verzweifelte, ist dadurch ausgeschlossen, dass schon im Jahre 148 nachweis-
bar in Böckingen eine Militärstation war und zwischen Würzberg und Eul-
bach eine Inschrift des Antoninus Pius, also ungefähr aus derselben Zeit, ge-
funden worden ist (Conrady a. a. 0. 286), femer dadurch, dass nach Con-
rady's Entdeckung (ebd. 277) die Kastellmauem der Mümlinglinie sauberer
und stattlicher gebaut sind, als die des Grenzwalls. Die erste Ansicht,
Priorität der Mümlinglinie vor der von Pfahlbronn - Miltenberg, hat Zange-
meister (a. a. 0. 270) mutmasslich geäussert. Cohausen aber sieht, und wir
glauben mit Recht, die Mümlinglinie als eine befestigte Strassenlinie für den
innem Verkehr an, welche eine gesicherte Truppen-, Boten- und Signal- Ver-
bindung vermitteln sollte. Älmlich Conrady a. a. 0. 283 f.
Von Grosskrotzenburg an folgen wir nun ganz der ausfx^hrlichen, auf
Autopsie gegründeten und sachkundigen Führung Cohausens selbst, der diesen
rechtsmainischen Teil seit mehr als 30 Jahren (vgl: S. 2 f.), unterstützt von
verschiedenen Altertumsfreunden, besonders dem jüngeren Dieffenbach, uner-
müdlich begangen, gemessen imd verzeichnet hat. Die Hauptvorgänger Co-
hausens in diesem Teil der Arbeit sind F. W. Schmidt, dessen Aufnahmen
in die Jahre 1833—1845 fallen, aber erst 1859 veröffentlicht wurden, und des
altem Dieffenbach mit seiner Geschichte der Wetterau (1843), sodann
für die Taunusgegenden K. Rössel, Die römische Grenzwehr im Taunus
(1876). Grössere Kontroversfragen sind hier nicht mehr zu besprechen ; dass
aber im Kleinen noch nicht alles klar und sicher ermittelt ist, wurde schon
oben gesagt (vgl. S. 57).
Um den südlichen Teil dieser Strecke hat sich in den letzten Jahren
der Hanauer Geschichtsverein namhafte Verdienste erworben, besonders Alb,
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62 RecejiaioneD.
Du Utk er, Dr. G. Wolff uud Architekt v. RösRler, welche die Ausgrabuuff
der Kastelle Grosskrotzenburg (vgl. Taf. IV), Rückingen (Taf. LH) und aller-
neustens Marköbel (vgl. Frankf. Didaskalia 1884 Xr. 249) geleitet haben-
in schnurgerader Richtung, und zwar fa«t genau von Süd nach Xoi-d (die
Spezialkalte Cohausem» Taf. XXXUI, Xr. 7. 8 ist nicht richtig orientiert)
läuft der Limes von Grosskrotzenburg, wo er den Main verlässt, nach
Rückingen, wo er die Einzig übersclireitet. Das früher hier aufgedeckte
Gebäude, über welches Duncker und Suchier in der Schrift „Das Römer-
kastell und das Totenfeld bei Rückmgen" (1873) berichtet liatteu, war aller-
dings nicht das Kastell selbst, sondern eme der häutig in der Xähe sich
findenden Villen — das Fragzeichen Hübners, über welches Duncker sich
vereifert hat, war demnach berechtigt — aber 1883 ist von Dr. Wolff und
Hauptmann Dahus das Kastell selbst aufgedeckt worden. Die gerade Rich-
tung setzt sich fort bis Marköbel, von wo der Limes nordnordwestlichc
Richtung nimmt, aber wieder in gerader Linie über die Xidder nach Alten-
stadt und weiter an Staden vorbei über die Xidda bis zur Bingenheimer
Mühle hinläuft. Von hier an, wo das Kastell Lochberg liegt, tritt wieder die
fast genau nördliche Richtung ehi ; der Pfalilgraben folgt dem Thal der Hor-
loff auf der Ostseite. Von Stemlieim an macht er eine starke Biegung nach
Westen, überschreitet zwischen Hungeu und lulieiden die Horloff und erreicht
bei Arnsburg die Wetter. Dass dieser letztere Teil von Steinheim oder
Unterwiddersheim an nicht ganz feststeht, wurde schon S. 67 nach dem Be-
richt Coliausens selbst bemerkt. Damit stimmen nun aber seine Spezialkarteu
insofern nicht überein, als hier die Grenzlinie so sicher und fest durchgezogen
ist, wie an andern Orten. Bei einer übersichtlichen Zeiclmung des Granzeii
muss es erlaubt sein, die Lücken auszufüllen, bei einer so emgehenden karto-
graphischen Darstellung aber, wie Cohausen sie giebt, war es unserer Ansicht
nach geboten, das Sichere imd das Unsichere zu unterscheiden.
Bei Arnsburg, wo das von Amtmann Fabricius ausgegrabene Kastell
Altenburg liegt (Tafel VI), lässt Cohausen auf eme kurze Strecke die Wetter
die Grenze bilden. Von hier an macht der Pfahlgraben um Grünlingen herum
einen Bogen, der in eine längere gerade südwestliche Linie ausläuft; er zieht
an Pohlgöns vorbei bis Butzbach, wo das Kastell Hunnenburg liegt. Von
hier au finden sich keine längeren geraden Strecken mehr. In einem Bogen,
aber im ganzen in südlicher Richtung, erreicht der Grenzwall Langenhain,
wo die Use übei-schritten wird, und zieht auf den waldigen Höhen des Taimus
weiter zur Capersbui;^, einem Kastell, das der historische Verem für das
Grossh. Hessen 1879 ausgraben Hess (Tafel IX, 2). Von hier gelangen wir
in südwestlicher Richtung an die Saalburg, bei der Cohausen mit besonderer
Vorliebe und warmem Anteil des Gemüts in Erinnerung an viele dort ver-
lebte erhebende Stunden verweilt (Pläne Tafel XIII. XIV). Bekanntlich
dürfen wir von Cohausen und Jakobi ein eingehendes Werk über dieses durch
seine treffliche Erhaltung einzig dastehende Römerlager erwarten.
Xach der Saalburg ist der nächste bedeutendere Punkt das Feldberg-
Kastell, 1842 von dem Oberförster Baimi im Auftrag des Nassauischeu Al-
tertumsvereins ausgegraben (Tafel XVU). Von diesem an zieht der Grenzwall
in westsüdwestlicher Richtung bis zur Altenburg bei lleftrich, tlann in
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^i^TT
Receriflioneu. 63
doppelter Linie zum Kastell Zuginautol (Tafol XXI), da» im Jahre 1853
vom NasHuiischeo Altertumsverein onternucht wurde. Dann folgt er in einigen
Biegungen scharf der Wasserscheide und gelangt nach Born, hierauf in west-
licher Richtung bei Adolfseck über das Tlial der Aar hinüber nach dem
Dorfe Kernel, das auf einem rumischen Kastelle liegt (Sitnationsplan Tafel '
XXIV). Von liier an ist die vorherrschende Richtung die nordwestliche, doch
kommen mehrere stärkere Krümmungen vor, die wir nicht im einzelnen auf-
zäUen. Übrigens ist von Kemel ab die Linie etwas unsicher bis in die Nähe
von üolzhausen, wo sich ein von Colmusen selbst 1874 au8gegraI»ones
Kastell befindet (Tafel XXV). Von da geht der Grenzwall an dem Dorfe
Pohl (- Pfahl) vorüber nach Hecheln, hierauf bei Ems über die liahn (Si-
tnationsplan Tafel XXVII), nachher an dem Kastell Äugst bei Arzbach, femer
an den Dörfern Höhr und Grenzliauscn vorbei, über die Brox und Sayn zum
Kastell Alteburg bei Heimbach, welches untersucht wurde von Oberstlieutenant
F. W. Schmidt (Tafel XXVIII). Nach dem Übergang über die Bieber folgt
sodann das bedeutendste aller Limeskastelle (vgl. die Zusammenstellung des
FÜcbeninhalts derselben Tafel XXXII), das von Niedcrbieber, ausgegraben
von Hauptmann Hoffmann (vgl. Dorow, Ilömin(*he Altertümer in und um Neu-
wied, 1826, hieuach Tafel XXIX). Endlich erreicht der Limes nach mehreren
starken Biegungen zwischen Rlieinbrohl und Hönningcu den Rhein, gerade
gegenüber der Mündung des Vinxtbachs, der ohne Zweifel die Grenze von
Ober- und Uutergermanien bildete (so nach F. W. Schmidt u. A. auch Co-
liausen, vgl. femer Zangemeister Wd. Zs. IIL, 8, S. 316).
Wie Cohausen am geeigneten Orte Abschnitte mit Digressioneu über
Heddemheim, Hoflieim, Wiesbaden etc. einschaltet, so lässt er nun, nachdem
er den Lauf des Limes bis zu seinem Ende verfolgt, noch mehrere sehr
dankenswerte Anhänge folgen. Zunächst handelt er von den .,.\^bspemingen
vom Weiherhof bis nach Menzenberg bei Honnefs* , welche von manchen, u. a.
von J. Schneider für Teile des Limes gehalten worden sind, von Cohausen
aber, wir glauben mit Recht, in spätere Zeit versetzt werden (Karte auf
Taf. XXX). — Ein ziemlich grosser Abschnitt bespricht sodami „die alten
Strassen in der Wetterau und auf der rechten Seite des Mains und Rheins
bis Rheinbrohl*^ (Tafel XXXI mit Übersichtskarte), wobei auf Uammeran,
Urgeschichte von Frankfurt, 1882 (Festschrift der Anthropologen - Versamm-
Imig) und auf Dr. Lotz's mündliche Mitteilungen verwiesen ist. Absichtlich
vermeidet hier Goliauseu den Ausdruck „Römerstrassen", da die Unterschei-
dung schwierig ist und jedenfalls schon vor der römischen Zeit Strassen vor-
handen waren.
Zwei weitere Abschnitte behandeln in sehr instmktiver Vergleichung
die beiden römischen Grenzwälle in Britannien nach Bmce und Hübner, die
Landwehr von Frankfurt a. M., die österreichische Militärgrenze, den böhmi-
schen Grenzwald, die russische Militärgrenze gegen den Kaukasus, die mssische
Westgrenze, die argentinische Grenzwehr gegen die Indianer.
Von besonderer Bedeutung aber sind im letzten Kapitel „Die Ergeb-
nisse der Untersuchung". Über den Zug des Limes bemerkt C^luinsen
richtig, dass eigentlich militärische Motive dabei kaum zu Omnde liegen
können, denn „von diesem Standpunkt aus ist er meistens geradezu schlecht
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64 lUcensionen.
ßcfülirt**. Auf der rechtomaiuisclici) Strecke tritt deutlich die Absicht hervor
das fruclitbare Gelände der Wetterau und des Neuwieder Beckens, die Salz-
quelieu von Traishorloff und Nauheim und die wannen Quellen von Ems her-
einzuziehen. Im Übrigen ist ^seine Richtunjr 8o\ieI als möglich eine gerade",
so namentlich in Württemberg, auch in Bayern, dann vom Main aus nord-
wärts, während auf dem Taunus und in dem rheinischen Gebirge „das Streben
hei-vortritt^ sich möglichst in den Berghorizontalen zu halten". — „Wie der
Pfahlgrabeu die Thalsohlcn durchschnitten hat, hat sich nirgends erhalten.**
— Die Kastelle sind „zuerst an wohlgewälüte Stellen gelegt und dann der
Pfahlgraben so gezogen worden, dass er nicht allzufem an ihnen vorüberging".
Uiezu bemerke ich, dass dies bei den längeren geraden Strecken, namentlich
in Württemberg, nicht zutreffen möchte ; liier ist offenbar die Wahl des Platzes
der Kastelle bedingt durch die gerade Linie, nicht umgekehrt — Von dieser
längsten geraden Linie dnrch Württemberg, über deren Konstruktion schon
Paulus and Herzog a. a. 0. S. 2S gehandelt haben, sagt Cohausen: „Sie ist
mit der Absicht auf Miltenberg zu treffen nur nach dem Instinkt gezogen
und bedurfte daher von W^alldüm an der Korrekturen, die wir kennen ge-
lernt haben". — „Eine Regel, nach welcher der Pfahlgraben auf der zum
Ausland oder aber auf der zum Inhind geneigten Gebirgsabdachung hinliefe *
ist nicht aufzustellen. Beide P'älle kommen vor", so z. B. an der Saalburg.
Walirscheinlich Hessen sich die Römer „hier im Detail durch Übereinkünfte
mit den angrenzenden Völkerschaften bestimmen".
Von den Profilen des Grabens und Walls hat Cohausen eine sehr
grosse Menge aufgenommen und sowohl nach euier von ilim konstruierten
Formel im Texte arithmetisch (vgl. S. 4), als auch auf den Taf. XL — XL VII
graphisch dargestellt. Er bemerkt von ihnen, dass sie bei dem rheinischen
Limes sich entfernt nicht unter ein Mass bringen lassen, wenn man auch der
Zeit und den Einflüssen von Regen, Frost und Wind allen Spielraum zuge-
stehe. Dies „ist um so auffallender, da man doch bei einer so grossartigen
Anlage erwartet hätte, dass sie nach einem Schema, nach einem Profil aus-
geführt worden wäre". — „Nie", heisst es femer, „hat der Erdwall einen Stein-
kem, weder einen gemauerten noch einen zusammengeworfenen, der nur mit
Boden überzogen wäre". Ob dies auch für die Strecke südlich vom Main
gilt, bleibt mir zweifelhaft; wenigstens ist auf der Ackerflur bei Osterburken
der Limes nur noch in Gestalt einer c. 4' breiten, jetzt von Humus bedeckten
Mauer erhalten. — Der Pfahlgraben „besteht jedoch auch oft nur aus einer
nach dem Ausland steil abfallenden Stufe oder Terrasse. Es fehlt ihm dann
oft der Graben, oft der Wall". Dagegen sieht Cohausen die hie und da vor-
kommende Verdopplung oder Verdreifachung von Wall und Graben als spätere
Zuthat an, aus der Zeit, da der römische Limes als mittelalterliche Landes-
grenze gedient liat. — Zu unserer Überraschung bestreitet er (S. 323 f.) die
bisher allgemein angenommene Verpalissadierung des Grenzwalls als einen
„militärisch und technisch monströsen Gedanken**; die bekannte SteUe des
Spartian in der vita Hadriani bezieht er nur auf die „Absperrung kurzer
Lücken". Auch von Resten einer Beptlanzung, Heckendickichten, Gebücken
erklärt er durchaus keine Spur gefunden zu haben, nicht einmal Unebenheiten.
So schwer es mir wird, einem gerade in einer solchen Frage höchst kompe-
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R^ceDsioiiiiL 05
teoten Beurteiler entgegenzutreten, so gestehe ich doch, dass ich das
gMonstrdse^ daran nicht finden kann. Die Grenzsperre wurde doch sicher-
lirh durch die Palissadenreilie viel wirksamer, als durch Wall und Graben
aiUein, und dass ihre Anlogimg mehr Mühe gekostet haben soll, als die Erd-
arbeit, kann ich mir nicht denken. Femer weist die Stelle des Spartianos
auf alle Strecken hin, wo eben limäes, nicht flumma die Grenze bildeten.
I)asR aber eingesteckte Pfälile jetzt noch Unebenheiten müssten hinterlassen
haben, kann ich nicht glauben, da dieselben ohne Zweifel oben am Abhang
des Walls angebracht waren, wo die Abflössung die Locher schneller ausfüllte.
Einschneidend und bedeutend sind die Beobachtungen Cohausens über
die Kastelle. Nördlich vom Main lagen sie etwa 8 km von einander ent-
fernt; anf der württembergisch-badischen Linie aber 12 — 14 km. — Sie Waren
ringsum zugänglich, nie auf Berggipfel oder an Felsen oder an Sümpfe oder
Gewässer gestellt Eine hohe Lage und freie Umsicht ist nirgends bevorzugt,
in charakteristischem Unterschied von den mittelalterlichen Befestigungen;
selbst wo Berge ganz in der Nähe waren, ist die Gelegenheit vcrschmfiht
worden. — Ihre Form ist immer ein Rechteck mit gerundeten Ecken oder
auch ein Trapez, nie aber ein Dreieck oder ein Kreis. — Sie liegen an
Strassen, die ins Ausland führen ; aber diese Strassen ziehen an den Kastellen
vorüber, nicht durch sie hindurch. Sie liegen endlich nicht unmittelbar am
Pfahlgraben, wie in Britannien am Hadrianswall, sondern meist 100—600 m,
selten weiter davon entfernt. — Aus der Grösse der Kastelle versucht Cohausen
sodann die für jedes derselben bestimmte Truppenzahl zu berechnen. Er
rechnet nämlich auf ein Kastell von 420 m Umfang, wie Holzhausen, 2 Ko-
horten k 360 Mann und schätzt „trotz manchem Wenn und Aber** die für
die Besetzung der Kastelle und Wachtüi-me des Limes nötige Mannschaft
auf 40,000 Mann Hilfstruppeu, während „4 Legionen a 3600 Mann als mobile
Armee zur Vcrfugimg des Feldhemi standen". Dabei stellt er die Beliaup-
tnngen auf, dass „gegen 100 Hilfskohorten aus Inschriften bekannt" seien, dass
dazu noch die 32 Kohorten der Voluntarier kommen, welche, „vorzugsweise
aas Landeseingeborenen bestanden", dass also mindestens 130 Hilfskohorten
ä 360 Mann, zusammen 46,800 Mann in Obergermanien zur Besetzung der
Grenze verwendet waren, was mit den 4 Legionen ein Heer von 60,000 Mann
ausmachen würde. Mit allen diesen Sätzen bewegt sich Cohaiisen in schwerem
Irrtum. In Obergermanicii sind keine 100 Hilfskohorten nachweisbar. Die
82 Kohorten der Voluntarier standen keineswegs alle dort, noch waren sie
Landeseingeborene. Die Legionen dienten nicht hauptsächlich als mobile
Armee, sondeni lagen wenigstens teilweise mit den Hilfstruppen auch am
Limes. Die Hilfskohorten sind nicht blos 360, sondern 500, zum Teil 1000
Mann stark, die Legionen zählten nicht 3600, sondern 5—6000 Mann; es
standen aber seit Marc Aurel, vielleicht schon seit Hadrian, nur noch 2 Le-
gionen in Obergermanien. Die Zahl der Hilfstruppen, Kohorten und Alen,
wird wohl nach sonstigem römischen Brauch die der Legionssoldaten nicht viel
überstiegen haben, so dass wir für Obergermanien in der früheren Zeit viel-
leicht 50,000, in der späteren höchstens 30,000 Mann annehmen dürfen. Hier-
nach muss in der Berechnung der Besetzung der Kastelle bei Cohausen ein
Fehler stecken.
Wefltd. Zeitsobr. f. Gesch. a. Kunst. IV, i. Ö
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66 R«C«08M>1I6IL
unter den Anlagen im Kastell and um das Kastell hebt Co-
baosen be«ODdera hervor ein vielfach vorkommendes, „mit mehr Luxus, mit
Hypokausten und Olasfenstem ausgestattetes Gebäude*', welches Conrady als
„Offizierskasino"" bezeichnet (Plane von solchen s. Tafel VII und sonst). Co-
hausen glaubt, dass es „nicht nur für den Lagerkommandanten und für
höhere Offiziere, sondern auch für die die Grenze bereisenden höheren Be>
amteo, ja den Kaiser selbst gedient hat**. — Der Graben war vor den Thoren
nicht ausgehoben, mau gehwgte ebener Erde zu denselben; vrir finden also
keine Zugbrücken. — Ebenso gab es keine Vorwerke, detachierte Forts
u. dgL, geschweige denn „Kastelle im Ausland", d. h. ausserhalb des limes-
— Ziemlich in der Mitte lag das Praetorium, besonders schon ausgeführt in
der SaaJburg, wo es genau dem römischen Nomuühaus entspricht Dasselbe
war aber nicht als Refugium, als innere Befestigung gebaut, nidit mit Wall
und Graben umgeben. Abzulehnon sind also nach Cohausen die Ideen von
Bergfrieden, Citadellen, Reduits aus der mittleren und neueren Zeit — Auch
keine Kasemenbauten finden sich, wohl aber ein freier Platz mit Feuerstellen,
ans denen man schliessen kann, dass die Besatzung in Hütten oder Zelten
untergebracht war, in deren Mitte das Feuer brannte. Die Höhe der Wälle
ist nach der Bodenmasse zu 2,30—2,70 m zu berechnen. Dazu kam die Höhe
der Brustmauer und der zur Deckung des Mannes nötigen Zinne, welche Goh.
zu 2,43 m berechnet
Die Warttürme oder Wachhäuser denkt sich Cohausen nach Art
der auf der Tra^lanssäule dargestellten (vgl. Tafel III); ^ie hatten 4—5 m
ins Gevierte und im Ganzen 12 m Höhe und waren mit einer (yalerie und
einem Dach versehen. Auf die Einrichtung im einzelnen können wir nidit
eingehen. Die Ansicht von Reuleaux, wonach die Pfahlgrabentürme beson-
ders den Zweck der Telcgraphie hatten, wird von Cohausen bekämpft Er
findet das von Reuleaux ausgedachte System zu künstlich „fär die roheu
Burschen, die verdammt waren, die einsamen Türme im Wald zu hüten"^, zu-
mal bei den vielfachen Störungen durch Wind und Wetter; auch die Lage
vieler Wachtürme würde nicht dazu passen. Er meint vielmehr, dass die
Signale nur in Rauch bei Tag und Feuer ^bei Nacht bestanden hätten. Wenn
er aber vermutet, dass bei den Türmen" die Familien der Wächter in Hütten
Unterkunft gefunden hätten, so würde ich mir die Besetzung der Türme lieber
nach Art unserer „Wachen" so denken, dass sie von Zeit zu Zeit, etwa täg-
lich, vom Kastell aus abgelöst wurden.
Über den Zweck des Pfahlgrab eus spricht sich Cohausen ganz
ähnlich aus, wie ich schon im Jahr 1872 („Wirtembergisch Franken" IX, 2)
in einer vielleicht zu wenig beachteten kleinen Abhandlung „Andeutungen über
den Zweck des römischen Grenzwalls" gethan habe. Der Zweck war nach
Coh. erstens „eine bestimmte, überall greifbare Mark" zu bilden, die niemand
in Zweifel Hess, was er thue, wenn er sie überschritt Ich habe dies die
politische Bedeutung des Walls genannt. „Nur da, wo offizielle Durch-
l^äiige vorhanden waren und durch Bchlagbäume geöffnet und geschlossen
werden konnten, war der Ein- und Ausgang unter gewissen Bedingungen ge-
stattet". Als zweiten Zweck sieht Cohausen den der Zollerhebung für
ein- und ausgehende Waren an. Dies ist gewiss ein richtiger und meines
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Recensioöen. 67
Wiwens auch neuer Gesichtspunkt. Ich habe seiner Zeit als zweiten Zweck
den polizeilichen genannt^ unter Hinweisung auf Tar. Germ. 41 und Hist.
4. 64, woraus sich crgiebt, das« das Eintreten der Germanen ins römische
(Gebiet mit Ausnahme der Hermunduren einer Kontrole unterworfen war.
AI»? dritten Zweck hezeidinet Cohansen den Schutz gegen räuberische Ein-
falle, aber nicht in dem Sinn einer auch im grossen Krieg wirksamen Ver-
teidigungslinie, Hondem nur einer für den kleinem Krieg wichtigen Schutz-
wehr. Allerdings denke ich mir dienclbe stärker, weil mit Palisnaden besetzt ;
namentlich war es für Kelterei unmöglich, Aber Graben, Wall und Palissaden
hinwegzukommen. Und so konnte der Limes auch im grossen Krieg die
Feinde wenigstens aufhalten.
Zum SchluHs behandelt ('ohausen noch kun; die Zeit der Erbauung
des Grenzwal Ih. Von den vielen Wällen und Gräben am Niederrhein, um
deren Erforschung sich bekanntlich der unermüdliche Professor Ür. Jakob
Schneider grosse Venlienste erworben hat (Neue Beiträge zur alten Geo-
graphie und Gcschicht45 der Rheinlande, 1.— 13. Folge. Düsseldorf 1860—80),
läSKt sich nach Cohansen nicht fest«tellcn, welche vorrömisch, römisch oder
mittelalterlich sind. Jedenfalls war nach der Hermannsschlacht das rechts-
rheinische Unter-Germanien aufgegeben und wurde nie wieder dauernd be-
setzt. Den von Frontin ei*wähnten Limes des Domitian in der Ausdehnung
von 120 Milien = 180 km (niclit 140, wie S. 349 steht) glaubt Cohansen in
dem rechtsmainisfhen Limes wiedci-zulinden, der übrigens 22 Milien oder 33 km
(genauer 35*/! km) länger sei. 'J'rotz dieser Differenz scheint auch mir aus
dem Zusammenhang der Domitianischcn Limesanlage mit dem Chattenkrieg
a. 82 (vgl. Asbach, Wd. Zs. lU, S. 6 und 20) unzweifelhaft hervorzugehen,
dass Domitian den Limes gegen die Chatten, also zum Schutz des von ihnen
zunächst bedrohten rechti^mainischen Gebiets gebaut hat. Es kann sein, dass
der nordwestliche Teil, etwa von der Ems an bis Rhembrohl, erst später ge-
baut wurde, so dass zunächst die Lahn die Grenze bildete (denn in Nieder-
bicber weist meines Wissens nichts auf das 1. Jahrhundert). Dann würde das
Mass von 120 Milien stimmen, welches ja doch nur als runde Zahl zu fassen
ist. Wenn aber Domitian den rechtsmainischen Limes anlegte, so spricht die
Natur der Dinge dafür, dass Trajan zunächst den Limes vom Main an bis
Pfahlbronn oder Lorch ausführen liess, der durch seine schnurgerade Rich-
tung als das Werk einer einheitlichen und kühnen Konception sich danstoUt.
Das ist auch Cohausens Ansicht Femer stimmen wir ihm auch darin zu,
dass der rä tische (irenzwall nicht der frühste Teil ist, wie manche meinen,
sondern der späteste. Jliefur möchten wir aber nicht den von ihm ange-
fiihrten Grund geltend machen, dass auch der Hadrianswall aus einer Mauer
bestehe — denn dieser hat auch Erdwall und Graben — , sondern einmal
das friedliche Verhältnis der Römer zu den Hermimduren, welches eine hand-
greifliche Grenze weniger nötig machte, und dann den Umstand, dass die
Kastelle am rätischen Limes, wenn sie gleich nicht fehlen, doch mit dem-
selben in keiner so engen Verbindung stehen; denn letzteres weist darauf
hin, dass die Kastelle vorher bestanden, ehe der Limes gezogen wurde. Dann
wird der rätische Limes in die spätei-e Zeit Tr«yans oder unter Hadrian zu
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&8
Recensionoir.
setzen sein. (Man vgl. über diese Frage auch die Erörterung Herzog«
a. a. 0. S. 38 ff., dem wir aber, wie aus dem Obigen erhellt, nicht in aUem
beistimmen können).
Wir scheiden von dem Werke Cohausens mit dem lebliaften Dank für
den reichen Schatz sorgfältiger Beobachtungen, der darin niedergelegt ist und
nach vielen Seiten hin klärend und anregend wirken wird.
Digiti:
izedby Google
Bibliographie.
Vorbemerkmig. Die Anordnung entspricht genau der dea Vorjahres. Zu-
saranienstelUmg und Korrektur hat Herr Dr. F. Wolff in Köln iibernommen.
Die Mitarbeiter sind dieseliien wie im Voijalire.
Verbesserungen und Ergänzungen zu den friiheren wie zur diesjährigen
Bibliographie sind erbeten nn«l werden dankbare Verwendung finden.
1 ' l'i r die R e d a c t i o n :
Dr. Lamprecht.
I. Zeitschriften.
Blsass-JLotlirinaen.
1 Strassburger Studien ; s. Tll. Nr. 1 f.
1 Band 2 (Schluss). 1) W. MankeL Die
Mundart des Münsterthals. S. 113—284.
2 — 2) Ä Fhike. Der Strassburger Elek-
tenprozess vor dem Constanzer Konzil.
(Forts, von III. Nr. 11.) U. S. 285—
304. III. S. 403—430. Erste Verhand-
lungen vor dem Konzil. König Sigmunds
Stellung. Kampf der Parteien im Konzil
3 und Freilassung des Bischofs. — 3) A,
Schricker. Älteste Grenzen und Gaue
im Elsass. Ein Beitrag zur Urgeschichte
des Landes. Mit 4 Karten. S. 305— 402.
Wichtige Arbeit über die ältere Geo-
graphie des Landes. Entwickelung der
Einzelgebiete des Landes vom Ausgang
der Römerzeit bis zum Beginn des Ver-
falls der alten Gauverfassung. Verhält-
nis der Diöcesan- und Archidiakonal-
grenzen gegenüber den alten römischen
und jüngeren germanischen Gaugrenzen.
Die Suggetenses, Campanenses und Tu-
retenses des Vertrags von 612 nicht
Saintois, Champagne und Thurgau, son-
dern im Oberelsass. Der Name Elsass
ursprünglich nur auf das Land nörd-
lich des Eckenbachs beschränkt. Ein-
zelheiten der Arbeit werden freilirh
ni,cht ohne Widerspruch bleiben. —
4) G. Knod, Zur Schlettstadter Schul- ,
Seschichte. S. 413-439. Über die Dauer
er Thätigkeit Dringenbergs (1441 bis
1477), Crato Hofmanns (1477 bis Ende
1501) und Gebwilers ^Ende 1501 oder
Anfang 1502 bis Ende 1509). — 5) J. .
Cmeger. Briefe von Schöpflin und an- '*
dem Strassburger Gelehrten an Bodmer
und Breitinger. S. 440—498. Die 32
Briefe von Schöpflin (30), Scherz, Elias
Stöber, Laniey, Müller betreffen die
Studien der Zürcher auf dem Felde
der mittelhochdeutschen Dichtung, de-
ren erste Benützung der Pariser Minne-
sängerhs., einige Strassburger Hss. aus
der Johanniterbibliothek u. geben Zeug-
nis von der umfassenden Thätigkeit
Schöpflins, seinen Keisen, Beziehungen
etc. — 6) Euppert, Strassburger Adel
in der Mortenau. 2) Die Liebenzeller, "
S. 499—500. Dies Geschlecht erscheint
nur von 1254— vor 1335. — 7) E(im9t)
M(aHin). Zum heiligen Namenbuch von 7
Konrad Dangkrotzheim. S. 501—504.
Korrekturen zur Pickeischen Ausgabe
nach emem neu aufgefundenen Drucke.
Mit diesem Hefte stellt die verdienst-
liche Zeitschrift ihr Erscheinen ein.
Die Unterbringung von umfassenden
Dissertationen ans dem Gebiete der
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70
ÖibliojcrÄphie,
germanischen Philologie in einer histo-
rischen Zeitschrift machte derselben,
die als deutsche so wie so schon einen
genügend schwierigen Stand im elsäs-
sischen Publikum hatte, die Existenz
unmöglich. Einigen Ersatz, wird die an
ihre Stelle tretende vom historisch-lit-
terarischen Zweigverein des Vogesen-
Clubs herauszugebende Zeitschr. bieten.
2 Revue d'Altace. Beifort 1883. III. Nr.
8 12 f. Tome 12. Octobre-D^cembre. 1) G.
Corbis, Recueil alphab^tiquedes croyan-
ces et superstitions, qui avaient cours
k Beifort et les environs. S. 433—464.
Bd. 13. S. 123— 134,267— 266 (Schluss).
9 2) Ch. Sdkmidt et L. BoescK Les im-
primeurs alsaciens avant 1520. S. 465—
492. Bd. 13. S. 46-67, 191-209. (t^orts.
der wichtigen Arbeit ni. Nr. 24). Behan-
delt die sämtlichen (bis 1520) Strass-
burger Drucker: Job. Mentelin, Heinr.
Eggestein, Johann Grüninrer, Hftphuff,
Knoblouch u. s. w., und im Anhang
lOHagenau und Schlettstadt. — ^) Arth.
BenoH. Les ex-libris dans les trois
dv^che^s Metz, Toul et Verdun. S. 493—
512. Bd. 13. S. 92—122. Fortsetzung
und Schluss von III. Nr. 14. Die Fort-
setzung betrifft das französische Luxem-
burg, Diedenhofen, Verdun, Chätillon.
114) P. E. Tueferd, L'Alsace artistique.
S. 518-557 u. Bd. 13. 68-91. 220—
249. Fortsetzung der langen Aufsatz-
reihe. Siehe III Nr. 13. Enthält in die-
sen jüngeren Teilen wenigstens hie und
da etwas, was man als Fortschritt be-
zeichnen kann; Biographien von Ohn-
12 macht, Zix u. a. — b) N. de Vecde des
chartes. Abjuration de Mlle Elisabeth-
Henriette Zorn de Bulach. Discours
du cardinal de Rohan qui a re^u Tab-
juration (1725) S. 558—561. Übertritt
13 zum Katholizismus. — 6) Aug. Stod>er.
Lettre in^dite de M. Edouard Labou-
laye ä Fr^^ric Schützenberger, maire
de la ville de Strasbourg. S. 562—664.
14 — Tome 13. Janvier- Juin. l)Aug, Stoe-
her, Recherches sur le droit d'asile
dans Tancienne lUfpublique de Mul-
house. S. 6—26. Enthält auch Nach-
richten zur Geschichte der beiden Ritter-
ordenshäuser in Mühlhausen. Aber eine
R^publique war doch das Mühlhausen
des vierzehnten Jahrhunderts nicht ! —
15 2) Fötkloristes, Folklorisme de PAlsace
Romande. Usages et traditions popu-
laires, qui se perdent. S. 27 — 45. 210—
219. Bienen. Ehe Tanz. Folkloristen
(von Volk u. Lernen bez. engl, folklore)
nennt sich ein Comit^, das sich das Stu-
dium der Sitten und der Sprache der
romanischen Reste in der elsässischen
Bevölkerung zur Aufgabe gemacht und
Proben eines Lexikons bietet. — 3) C7* 10
Cand, Recherches historiques sur IVtat
et le d^veloppement de Finstniction
primaire ä H^ricourt, depuis la fin du
moyen äge jusqu'ä nos jours. S. 145 —
190. Das unter Württemberg-MQmpel-
gard stehende H^ricourt gehörte nie
zum eigentlichen Elsass. — 4) Dr. Mus- 17
Um. ün po^te montb^liardais. Charles
Berber. S. 250— 256. Berger war Buch-
händler in Mümpelgard. Es werden
Proben seiner Gedichte mitgeteilt.
Biltetin de la toc\M pour la conter- 3
vation des monumentt kistoriquet d'Alsace.
II s^rie, XII volume, l livraison. Strass-
burg, Schultz 1884. 1) ScMosser. No- 1«
tice sur les tumulus de Schalbach (Can-
ton de F^n^trange). S. 1—18 u. 1 Tfl.
3 tumuli. Im ersten 6 Bestattungsgrä-
ber, teilweise mit Steinen umstellt, ei-
nige Beigaben von Bronzetorques, £i-
sengogenstände und Feuersteine, Arm-
bänder aus liignitc enthaltend. Im 2.
Tumulus ein Grab, Skelet mit 2 Arm-
bändern aus Lignite. Im 3. Tumulus
Fragmente von 6 — 7 Thonvasen, sämt-
lich auf der Drehscheibe hergestellt,
aber unvollkommen im Brand, ausser-
dem ein Fragm. eines Bronceschmuckes.
Die Lignitearmbänder finden sich nur
im alten Gallien. Die Gräber werden
den 2 letzten vorchristl. Jahrh. zuge-
wiesen. — 2) EmM Martin. Die Aus- 19
grabung des Göthehügels bei Sesenheim.
S. 19 — 29. In dem aus Wahrheit und
Dichtung als Friderikensruhe bezeich-
neten Hügel wurde bei einer Durch-
schachtung im J. 18S0 an einer prae-
hist Begräbnisstätte eine etruskische
Schnabelkanne und ein goldner Arm-
wie Fingerring gefunden. Ausserdem
von einem fränkischen Grab 2 Schild-
buckel und eine Münze Totila's. —
3) A. Benalt Les ex-libris de Schöpflin 20
S. 30—33. — 4J Ch. Schmidt. Notice 21
sur un manuscnpt du dixiäme si^cle,
qui jadis a fait partie de la biblio-
th^que de la cath^dralc de Strassbourg.
S.34— 42. Aus der Bibliothek von Firmin-
Didot jetzt in elsässischen Besitz (wo-
liin?) gekommenes Evangeliarium mit
Markbeschreibung des Bistums Strass-
bürg, stark beschädigtem Schats^ver-
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iW»^'^
Bibliographie.
71
zeichms un«1 Notiz über die Si'hlarht
bei BaseDteUo. Geschrieben ist der
22 Codex in St Gallen. — ö) r. ÄpeU.
Ai^ntoratum. Ein Reitrag zur Orts-
j^esehichte von Strassbnrg i. E. (S. 43—
83. Dazu zwei sehr d^te Plftne. Gute
Zosamnienfassung und Forschung Über
Strassbnrg cur Römerzeit. Restimmung
des Manemmfangs, Art der Refestigung,
Strassenzüge u. s. w. Auch separat er-
schienen. Die Plftne machen alle äl-
teren unbrauchbar, vgl.Wd. Korr. IV, 18.
t^— 6) Emesi Lehr, Guldenthaler alsa-
cien k IVffigie de Ferdinand I, empereur.
24 S. 84. 86. — 7) Sahmon. Notice sur
le Rrenscheckschlösslein. 8. 86 — 88.
2;')— 8) Sitzungsberichte Januar 1881 bis
Mai 1883. S. 1— 100, welche trotz der
unendlichen Rreite manche wertvollen
Notizen über Funde, Ausgrabungen,
Restaurationen u. s. w. enthalten.
4 AlMiamia s. U Nr. 131 III Nr. 33.
26 Jahrg. 12. 1} B, Stehle. Volkstümliches
il aus Hohenzollem S. 1—12. — 2) Ä. Bir-
2Shnger. Legenden S. 12—18 — 3) dto.
29 Sitten u. Gebräuche 8. 18—25. — 4) dto.
30 Aberglauben S. 26-31 . — 5) dto. Sprich-
31 Wörter S. 31—38. — 6) dto. Zu den
32 Volksbüchern S. 38—40 — 7) dto. Tier-
33 stimmen 8. 41—43. — 8) Crecdws.
Jakob Wimpheling und die Schwaben
348 44—68. — 9) BirUnger u. Creedms.
Zn des Knaben Wunderhom. X. 69 —
35 77. ~ 10) Biriinger. Sprachliches und
Aberglauben aus Heinrich Sander. S.
3680—82. — 11) dto. Eine alemannische
Qod eine bairische Gebrauchsanweisung
zn den Psalmen aus dem 12. und 13.
37 Jahrb. 82—96.— \2) BirUnger. Find-
38Knge- 98—101. — IS) Mündä. Volks-
tümliches aus dem Elsass. 101—114.
39 Sagen. — 14) Crecdius. Zwei Lieder.
40 1 14 - 117 — 16) BirUnger, Tibians gol-
4ldene Schmiede S. 117—122. — 16) dto.
Fryheiten der Vnniversitet ze Friburg
42 12i— 131. — 17) dto Von der Passauer-
kunst oder vom Fest- und Gefroren-sein.
43131-136. — 18) dto, Stadtbuch von
Sennheim. Oberelsass. S. 136—146.
Das Stadtbuch ist wesentlich ein Eid-
44 buch, 1502 redigiert. — 19) dto. Aus
dem Ablassbuche von Thann in Ober-
Elsass. 146—150. Genaue Übersicht
über die 1340-1499 der Kirche gege-
benen Ablässe und Freiheiten; zur Ge-
schichte der interessanten Kirche von
45 Wert. — 20) dto. Zum deutschen Wör-
4«terbuch N. S. 151-158. -- 21) dto.
Volkstümliches, Sagen, Sitten, Aber-
glauben. 159—167. — 2Z) Ldmer, Pa- 47
temoster und Avemaria. S. 167 — 169.
— 23) BirUnger» Ans ('onrad Dieterich 48
von Ulm, Volkstümliches aus Hessen.
S. 170—172. — 24) dto. Alte Recepte49
Ar Fisch- u. Krebsfang. S. 172—173.
— 25) dto. Legende von s. Idda von.^iO
Toggenburg. 8. 173—177. — 26) Cre-bl
cdius. Schwabenlied. S. 177—180. —
21) dto, Elsässische Volkslieder. S. 180 52
bis 189. Remerkungen zu K. Mündels
Ruch. — 28) BirUnger. Variarum na- 53
tionnm proprietates. S. 190—196. —
29) dto. Zur Litteraturgeschichte des 54
XVm. Jahrb. aus Heinrich Sanders
Reisen. S. 196—205. — 30) dto. Zu 55
Friedrich Kluge's Etymologischem Wör-
terbuche der deutschen Sprache. S. 205
—208. — 81) M. B. Bück. Rätische 56
Ortsnamen. S. 209—296. Sehr sorgfäl-
tige , streng wissenschaftliche Unter-
suchung, worin nachgewiesen wird, dass
aUe rätischen Ortsnamen nicht auf ur-
rätische, sondern auf lateinische bez.
deutsche Wurzeln zurückgehen. Ein Er-
gebnis, das für die Geschichte der Al-
pen und Süddeutschlands von der weit-
tragendsten Redeutung ist
BBAlen.
ZeHtchHft f. d. QetchicMe des Ober- 5
rhtint. Heraiitf efeben v. d. Gross lierzogl.
Qontral - Landetarohivo zu Karltrulie.
(Karisruhe. Rraun. 1884). S. III, 44 f.
Rd. 87. Hft. 2—4, 1) Fr. v. Wee<^. 57
Urkundenbuch der Cisteczienser-Abtei
Salem 1267-1274. S. 138-263. Fort-
setzung der Urkundenpublikation ge;
nannten Klosters. Entsprechend ihrer
Wichtigkeit sind sämtliche Urkk. in
ganzem Abdruck mit Siegclbeschreibung
mitgeteilt. — 2) J. Wüte. Analekten zur 58
Geschichte Oberdeutschlands, insbeson-
dere Württembergs in den Jahren 1534
bis 1540. S. 263—337. Abdruck von
Aktenstücken aus den Archiven von
Marburg u. München, welche die Dar-
stellung in Willems Ruch über die Re-
stitution des Herzogs Ulrich fortsetzen.
— 3) Both V, Schreckenstein. Über die 59
Notitia Fundationis des Klosters St.
Georgen auf dem Schwarzwalde, unter
besonderer Rerücksichtigung der darin
zur Rezeichnung der Geburtsstände u.
Standesverhältnisse dienenden Worte.
S. 838—384. Diese Notitia Fundationis
über das 1083 gegründete Kloster ist
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72
Bibliographie.
keine eigentliche Urkunde u. liegt uns
nicht mehr in der Urschrift vor. Be-
sprechung Yon dominus, dux, comes,
60princeps, capitaneus, miles etc. — 4)
PK Buppert. Regesten des mortenauer
Adels. L Neuenstein. S. 386 — 411. Die
Neuensteinersassen auf der Burg Neuen-
stein im Renchthal und gehurten einst
zu dem zähringischen Dienstadel. Eine
grosse Anzahl dieser Regesten sind aus
61 Archivalien gesammelt. — 5) Begiater,
62 S. 412—447. — 6) BerichUgungeti. S.
as 448. — 7) K HaHjdder. Badische Ge-
schichtslitteratur der Jahre 1880—1882.
p. I — LIX. Die Zusammenstellung zählt
gegen 600 Nummern. Auch separat
erschienen.
64 8)MiUeüungmderbcidi8chmhi8torischen
Commisskm, Nr. 2 u, 3. S. 31— lia
Berichte über die Plenarsitzung am 27.
Okt. 1883 und über die Anordnungen,
welche die Commission zum Zwedce
der Stadt-, Gemeinde- u. sonstigen Ar-
chive Badens getroffen hat. Inhalts-
Angaben der Archive zu Adelsheim,
Wertheim (Stadtarchiv), Biethingen,
Büsingen, Gailingen, Gottmadingen,
Oehningen, Randegg, Siegen, Öttlingen,
Weil bei Lörrach, Thumringen, Witt-
lingen.
65 Bd. 38. Hft. 1 u. 2. 1) Fr. v. Weech.
Urkundenbuch der Cisterzienser-Abtei
Salem. 1274—1281. S. 1^129. Forts.
()6der oben besprochenen Arbeit — 2)
Ph. Buppert. Regesten des mortenauer
Adels. I. Neuenstein. Schluss nebst
67 Stammtafel. S. 130—166. — 3) Barock.
Badische Studenten auf der Strassburger
Universität von 1616—1791. S. 167—
208. 1161 Namen. Sehr nützlich ist
das beigefugte alphabetische Register.
68 4) K. Hartfelder. Badische Geschichts-
litteratur des Jahres 1883. S. I— XXVI,
enthält 266 Nummern und ist auch in
Separatausgabe erschienen.
6 Schriften des Vereint fOr Geschichte
des Bodentee't und seiner Umgebung.
Bei Schluss der Redaktion noch nicht
erschienen. S. III, 48 f.
7 Das aKe Konttanz. Stadt u. Ditfcete
in Schrift und Stift dargettellt. Blätter
für Geschichte, Sage, Kunst u. Kunst-
handwerk. Organ des Münsterbanver-
eins. Redig. von F. Schober. Jhrg
69 II (1882) Hft. 1. 1) Vorwort mit einer
Initiale aus dem Missale des Bischofs
Hugo von Landenberg (1604) auf der
Überlinger Stadtbibliothek. S. 1. —
2) Wappen des Erhard Ratdolt aus 70
demselben Missale. S. 2. — 3) Sdiober. 71
Unserer lieben Frauen Münster in Con-
stanz (Mariae nascenti). Fortsetzung.
6. Das Münster im 19. Jahrh. S. 1— 11. 72
Die Münsterkirche wurde seit der Er-
richtung des Erzbistums Freiburg 1826
einfache Pfarrkirche, u. erst seit 1842
beginnen bedeutendere Renovationen an
dem ehrwürdigen Gebäude. — 4) Stand 7.H
der Restaurationsarbeiten des Konstan-
zer Münsters. Sw 12. Beschreibung der
Arbeiten in den Kapellen von St. Mau-
ritius, St. Josef, St. Magdalena, St. Anna
und St. Katharina. — 5) F, Schober, 74
Zwei Missale des Hugo vonllohenlanden-
berg. S.13 — 14. Dieser Bischof regierte
die Diözese Konstanz von 1496 — 1629.
Das eine Missale ist ein Druck von 1604,
das zweite eine Handschrift von 1510
von künstlerischem Werte. — 6) A.75
Essenwein. Gutachten über die Restau-
ration und Ausstattimg des Innern des
Münsters zu Konstanz. S. 16 — 16.
Hft. 2 u. 3. 7) F. Sdtober. Die 7(;
ersten neueren Restaurationsarbeiten
im Münster in Konstanz. Die St. Kon-
radikapelle. S.17— 24 S)K.Bey€He.ll
Zur Geschichte von Konstanz in frän-
kischer Zeit S. 26—28. In Konstanz
hat sich trotz der Stürme der Völker-
wanderung eine räto- romanische Ge-
meinde erhalten. — 9) F. Schober. Wand- 78
gemälde in Konstanz aus dem 14. Jh.
S. 29—67. Diese jetzt fast ganz zer-
störten Bilder beiden sich in dem
Messmerhause des ehemaligen Kollegiat*
Stiftes St. Johann. Eine aus dem Jahr
1866 stammende Arbeit Ettmüllers über
dieselben ist von dem Verfiasser zu
Grunde gelegt. Beigefugt sind 6 Tfin.
mit einem Bildefcyklus über die We-
berei. — 10) N. Schmidt Gutachten be- 79
treffend die Wiederherstellung des Mün-
sters zu Constanz. S. 37 — 38.
Schriften des Vereint f Qr Getchlchte und 8
Naturgetokichte der Baar und der angren-
zenden landetteile in Donauetchingen.
Bei Schluss der Redaktion noch nicht
erschienen.
Freiburger Ditf zetan-Archlv. Organ des 9
kirchlich-hist. Vereins für Geschichte,
Altertumskunde u. christliche Kunst der
Erzdiözese Freiburg mit Berücksichtig-
ung der angrenzenden Diözesen. Bd.
XVI. Freiburg i. B. 1883. 8^ XVI u.
844 S. S. m, 74 f. — 1) A. Pomsignon. 80
' Das Dominikaner- oder Predigerkloster
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Bibliographie.
73
zu Freiburg i. B. S. 1— 4i<. Eine auf
gedrucktem a. angedrucktem Material e
ruhende Geschichte dieses bedeutend-
sten aller Freiburger Klöster, in dem
auch Albertus Magnus gelebt hat. —
81 2)J. B. Trenkle. Beiträge zur Geschichte
derPfiuTeien in den Landkapiteln Gems-
bach u. Ettlingen ( Fortsetzung). S. 49—
63. Die Angaben beziehen sich auf die
zwei Orte Rothenfels u. Hauenebersteiu.
8 — 3) J. König. Die Statuten des Deut-
schen Ordens nach der Revision des
grossen Ordenskapitels zu Mergentheim.
1606. Nach einer Abschrift in dem Pfarr-
bache der ehemaligen Deutsrhordens-
Pfarrei Oberhausen. S. 65— lö6. Dem
Abdruck dfer revidierten Statuten sind
durch P. Benvenuto Stengel e die Pro-
tokolle i'iber die Inventaraufnahme der
dem deutschen Orden als Entschädi-
gung im J. 1802 zugewiesenen Klöster
83 des Linzgaues beigefügt. — 4) J. G,
Mt^yer. Beiträge zur Geschichte des
Klosters Gengenbach. L Fortsetzung
und Schluss der Monumenta von P.
Gallus Mezler. 4. Die Äbte von Gengen-
bach. S. 156-195. Aufzählung der Äbte
mit beigefugten historischen Notizen,
84 die bis 1699 reichen. — 5) Ph. Etipi)ert.
IL Abt Friedrich von Koppenbach und
der Versuch, das Kloster Gengenbach
in die Hände des Grafen Anton von
Salm zu bringen. S. 196—215, Giebt
urkundlichen Aufischlnss über bisher
85 fast ganz unbekannte Vorgänge. — 6)
A.IMiner, Catalogus possessionum mo-
nasterii Rhenaugiensis. Nach dem Ma-
nuskript des Frid. Waltenspül. S. 217
—238. Verzeichnis des Besitzes des
jetzt aufgehobenen Klosters Rheinau
^ nach Urkunden, Urbaricn etc. — 7) J.
N. VanoUi. Beiträge zur Geschichte
der Orden in der Diözese Rottenburg.
A. Ritterorden. 1. Der Deutsche Orden.
S. 239—25*^. Der Aufsatz behandelt die
Commenden zu Mergentheim, Heilbronn,
Kapfenburg, Ulm und Altshausen. Klei-
87nere Mitteilungen. — 8) F. ZdL Zur
Geschichte der Münsterpfarrei in Frei»
bürg. S. 253—256. Urkk. u. Regesten
88 von 1420-1476. — 9) C. Krieg. Urk.
über die Grundsteinlegung der Wall-
fahrtskirche zu Waghäusel vom 24. April
1683. Abdruck der Urk. für diesen bei
Philippsburg gelegenen Wallfahrtsort.
89— 10) Schüttle. Erste Begräbnisstätte
des berühmten Chronisten Hermannus
Contractus. S. 260— 265. Der Verfasser
sucht nachzuweisen, dass H. zuerst in
Aüeshausen am Federsee, später in
Altshausen (württemb. O.-A. Saulgau)
beigesetzt worden ist. — U) J. König. 9()
Expositio capituli omnis utriusque sexus.
S. 265—266. — 12) E. Schndl. Die frü- 91
here Klause Wammenthal unter dem
Schlosse Schalksbnrg. S. 266— 270. Re-
gesten von 1395 - 1517 aus dem fürstl.
Archiv zu Sigmaringen. — 13) StaSger. 92
Das ehemalige Kloster Wagenhauson.
S. 270 — 272. Wagenhausen am linken
Rheinufer bei Stein war einst ein Be-
nediktinerkloster. — 14) Ausserordent- 93
liehe Besteuenmg des Klerus. Aus dem
Pfarrbuch von Hoggenbeuren. S. 272.
— 15) Necrologium Friburgense. 1827 94
bis 1877. Verzeichnis der Priester, wel-
che im ersten Semisäculum des Bestan-
des der Erzdiözese Freiburg im Gebiete
und Dienste derselben verstorben sind,
mit Angabe von Jahr u. Tag der Ge-
burt, der Priesterweihe u. des Todes,
der Orte ihres Wirkens, ihrer Stiftun-
gen und litterarischen Leistungen. Bei-
trag zur Personalgeschichte u. Statistik
der Er/.diözese. Erste Abtlg.; 1827 —
1846. S 273— ;344.
Zeitschrift der Geteiltcliaft fOr Beftfr- 10
dtrung d. Qeschichtt«, Aitertumt- u. Volks-
kunde von Frsibiif§, dem Breisgau u. den
angrenzenden Landtckaften. Bei Schluss
der Redaktion noch nicht erschienen.
Schan-ins-Land. Allerlei vlssierung und 1 1
auch getchriebner ding an tag gegeben
vom Breisgau-Vereln „Scliau - ins • Land"
zu Freiburg i. B. 10 Jahriaif. 8. III, 75 f.
1) S.41. Gitter socM von der Kaiserkapelic^b
im Münster zu Freiburg i. B. — 2) Otto 9(>
WH Eisengrein. Kaiser Maximilian L
und seine Beziehungen zu Freiburg.
Eine historische Skizze. S. 41 — ö.ö.
Mit schönen Nachbildungen von Bildern
Maximilians von Albrecht Dürer, 11.
Burgkmair und aus dem Theuerdank.
Dazu ein Nachtrag von Gdges über
ein Kaiserfenster im Freiburger Mün-
ster. — 3) Geiges. Fragmente mittel- 97
alterlicher Töpferkunst. S. 67--62 (mit
I — IV). Dabei zahlreiche Abbildungen
von Kacheln, die sich in Freiburg und
benachbarten Schlössern gefunden ha-
ben. — A)Ä.Mümer. Buchholz. S. 6398
— 75. Eine Chronik dieses im nörd-
lichen Breisgau gelegenen Dorfes. —
5) Otto von Eisengrein. Der Markustag 99
des J. 1800. Ein Beitrag zur Gesch.
des Breisgaus. S. 76—77. Schildert den
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Biblio^nipbie.
tJberfall des Breisgaus und der Stadt
KM) Freiburg durch die Franzosen — 6)
Anhang. Jahresbericht. Mitglieden'er-
verzeichnis. Uechenschaftsbericht.
Jahrgang 11. Lieferung 1 u. 2.
10 1 1) l(^n. Hub. Der Kanonier von Frei-
los bürg. Gedicht. S. l. — 2) C. Geres.
Aus den Aufzeichnungen eines Arztes
in Eichstetten, einem Dorf am Kaiser-
lOa stuhl. S. 3. — 3) Fr. Geigen. Kacbcl-
fragmente aus dem XV. Jahrh. Zcicli-
nungen. (Nachtrag zu Schau-ins-Land
104 1883. S 57—63.) S. 5. — 4) A. Poin-
ittgnon. Die heilkräftige Quelle n. das
Haus des hl. Lazarus in Schlatt (Breis-
gau). Mit Zeichnungen von Fr. Geiges,
J. Kuhn u. Fr. Lederle. S. 7—17. —
lOö 5) Schmicdeiseme Wirtshausschilde aus
dem 18. u. 19. Jahrh. Zeichnungen von
106 Fr. Lederle. S. 18. — 6) Schmiedeiser-
nes Thorgitter aus dem ehemaligen
Baslcrhof, jetzigen Bezirksamtgebäude
zu Freiburg. Zeichnung von 0. Geiges.
107 S. 19. — 7) J. Bader. Die wilden Schnee-
berger. Mit einer Zeichnung von Fr.
108 Lederle. S. 20— M. — 8) Ratsbeschluss
bezi'iglich der Biirgermeisterwahl zu
10<) Freiburg im Juni 1501. S. 24. ~9) C
Gere«. Zur Geschichte des Frciburger
110 Theaters. S. 25—30. — 10) Fr. Geiges.
Das alte Freiburg, wie es war und wurde
von seiner Grimdung bis auf unsere
Tage. L Teil. Eine Skizze in Wort und
Bild. S. 43—58. Beilage: Idealbild des
Oberthors im 12. Jahrh.
Battelrhein.
12 Mitteilungen des historischen Vereins
der Pfalz; s. III Nr. 89 f.
111 Band 12, 1884. 1) Mehlis Text zur
archäologischen Karte der Pfalz (Vor-
wort; Übersicht u. Litteratur; Verzeich-
nis der Ortsnamen u. Funde). S 1 — 64.
112 — 2) Mehlin. Ein gallisch - römischer
Ringwall vom Mittelrhein. S. 65—70.
Beschreibt die 'Heideisburg' bei Wald-
ll 3 fischbach im Wes trieb. — 3) Schnoarz.
Zur Geschichte der Porzellanfabrik in
Frankenthal. Nach den Akten des kgl.
Kreisarchivs. S. 71—80. Verfolgt die
Geschichte der Fabrik von ihrer Grün-
dung bis zu ihrer Auflösung (1755 —
1141800). — 4) Mehlis. Archäologische
Karte der Kheinpfalz und der Nach-
bargebiete, vgl. Wd. Korr. III, 128.
1 3 Pfllzlschet Museum, Monatsschrift für
heimatl. Litteratur u. Kunst, Geschichte
u. Volkskunde.
L Jahrgang 1884. 1) (\ Mehlis.Ur>
Eine Römerbnrg im Westrich S. 5 u.
12, vgl. Wd. Korr. III, 128. — 2) Voll- 116
mar. Zu den Billigheimer Pfahlbauten
S. 7. — 3) Der Name von Pirmasens 117
8 7.- 4) Harster. Denarfund von 118
Minderslachen S. 11. Der Fund be-
steht aus 300.) St. aus der Hohenstati-
fenzeit, wahrscheinlich in den Abteien
Weissenburg u. Selz geprägt. — 5) K. 119
Christ. Der Name von Worms S. 14.
— 6) K. Chn'st. Hessisch -pftlrische 120
Wü8tungen(Lichtenklingen,Ga]]enbach)
S. 15, (Hennenhaus bei Würzberg, Hen-
nenhaus bei Vielbrunn) S. 20, (Eulbach)
S. 20, (der Pfaffenstein des Eginhard,
Gegend von Hirschhorn) S. ^7, (Gegend
von Weinheim) S. 54, (Siegfriedsbninnen
vor dem Odenwald) S. 70, 86, 95. —
7) Bieger. Die Schicksalsgöttinnen zu 121
Worms S. 32. — 8) Keiper. Pranzös. 122
Familiennamen in der Pfalz S 34, 53,
58, 67. — 9) Franck. Markward von 123
Annweiler, Reichstruchsess u. kaiserl.
Lehnsherr in Italien unter Heinrich VI
S. 42. — 10) Harster. Das rum. Grä- 124
berfeld bei MOhlbach am Glan S. 43,
(wichtig namentlich die in Gräbern
gefundenen römischen Waffen). —
11) A. r. V, Die Speierer Feuerord- 125
nuug aus dem J. 1728 S. 45. — 12) 126
Haege. Der Gaisbock von Lambrecht.
— \^)Leiningen-We8t€rhurg. Leiningen- 127
Westerburg'. u. Leiningen-Hartenburg'-
sehe Wahl- u. Denkspruche aus vier
Jahrhunderten. S. b9. — \^)Demnck. Die 128
Grabmonumente in dem St. Nikolaus-
Kirchlein zu Neidenfels S. 60. — 17) 129
Schret/er. Vom pfälzischen Hause S. 66.
— 18) Hfdl. Die Hohenburg bei Scho- 130
nau in der Pfalz S. 68—70, 76—78,
82—81 — 19) SchmiU. Der HohberglBl
bei Edenkoben S. 73—76. — 20) Glüd:. 132
Langwieden u. sein Kirchlein S. 94.
Korrespondenzblatt des Qesamtvereins 14
d. deutsch. Geschichts- u. Altertumsver-
eine, s. HI Nr. 120 ff.
Jährt?. 1883, Nr. 11—12. 1) MdJis. 133
Ein röm. gall. Uingwall S. 81—82. —
2) Gross-Umstadt, Restauration der Kir- 134
die u. bist. Denkwi^rdigkeiten S. 82 —
88. — 3) J. Keller. Zwei neue röm. 135
Inschr. aus Mainz, S. 88, vgl. Westd.
Korr. U, 223. — 4) Walleser. Römische 136
Meilensteine zu Ladenburg, vgl. W^estd.
Korr. III, 4.
Jahrg. 1884, Nr. 1—9. 1) Grab- 137
Schriften vou St. Qnintin in Mainz,
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Bibliographie.
76
S. 6 — 8. Bei den Restauratioiisarbciten
in der Qnintinskirche aufgefunden, aus
188 dem 16.— 17. Jahrh. — 2) F. Bimert.
Geschichte der Herren u. Grafen von
HeusensUmm, S. 8—10. 21—26, 32—
34, 38—41, 48—50, 54—56, 62-63.
Mit Siegelabbildungen u. vielen Urkk.
J.39— 3) J^^. Sichtung u. genauere Be-
zeichnung der Torrdmischen Metallfunde
14() Süddeutschlands, S. 13 — 15. — 4) Ders.
Über das Vorkommen bestimmter Fibel-
formen im mittleren Rheingebiet, S. 15.
141 — 5) Ders. Sind dem Lausitzer Typus
ähnliche Oeftsse, sowie die auf den
norddeutschen ümcnfeldcm vorkora-
menden Bestattungsarten am Mittelrhein
schon beobachtet worden? S. 15. —
1^2 6^ Ders. Über die GefaHse von der Art
der Wd. Zs. II, Tfl. IX, 5—11 abgebil-
143 deten. — 7) Ders. Die rüm. provinz. Me-
tall-Industrie ; ist zum Teil aus einer
Torrom., wahrscheinlich gall. Metall-
Industrie; ^hervorgegangen, S. 18. —
l-Wg) Ders. Über die Wormser (vesichts-
14ökrüge, S. 18. — 9» Ders. Über das
Wormser Doppclglas, abgeb. Wd. Zs.
146 D, Tfl. III, 3. — 10) Weckeding. Über
die Zangemeister'sche Erklärung der
Wormser Parcen, vgl. Wd. Korr. II, 128.
147— . ii> Ders. Wormser röm. Holzsärge.
148 _ 12) J. Tage, Wogastiburg, S. 26.
Mitteilnng einer Koigektur Sedlaceks
über den Namen und die Lage dieser
149 Butg, — 18) Lotz. Römische Strassen
11. Siedlungen in Frankfurts Umgegend.
Bei Bergen. Mit einem Plan, S. 29 —
15032. — 14) Wdff. Germanische Gräber
bei Hocbstadt, vgl. Korr. DI, 73. —
1*^1 15) LoU. Der Kuhhomshof bei Frank-
furt, eine röm. Fundstätte, S. 37—38.
152 — 16) /. Keßer. Zwei Metall inschriften
aus Mainz. 1. Ein neues röm. Militär-
diplom, S. 46—47, vgl. Wd. Korr. III,
84. IL Votivtafel für die Nemetona,
S. 61—62, vgl. Wd. Korr. III, 92. —
15317) B. Suckier. Münzen von Bergen
bei Frankfurt, S. 47—48. Zeigt, dass
der mehrerwähnte Münzfund, welcher
Münzen bis zum J. 380 enthielt, nie-
mals daselbst gemacht worden ist.
tS Archiv für Frankfurts Geschichte u. Kunst:
8. III Nr. 157 f.
Band 10. 1883. ilV,) 1.^6 S. Mit 3
I->1 Tafeln Abbildungen. Faulhubcr. Ge-
schichte der Post in Frankfurt a. M.
Nach archivalischen Quellen bearbeitet
16 MHteiliMgea an die IIH§lieder des Ver-
eins fir Geschichte u. Attertumticunde in
Fraalcfurt a. M.; s. III Nr. 22.
Band 7, Nr. 1— .3. 1) Creceliu», Aus
den Kölner Universit.-Matrikeln, S. 38.
Stellt aus den von Schmitz veröffent-
lichten Matrikeln die Studenten aus
Frankfurt zusammen. — 2} Becker. Nach-
trag zu dem Ne^jahrsblntt über die
Brücken-Kapellen (1880), S. 39-40.
Geschichtohlltter f. die mittelrheiniechen
BistOmer; s. III Nr. 199 ff.
1. Jahrg. Heft 2. 1) Ans dem I^-
ben des rheinisch. Clerus (15(i8— 1523).
Mitt. aus einem Pap. Fol. d. Bibl. d.
bisch. Priesterseminars in Mainz, wel-
cher die Protokolle der Sitzungen des
Clerus secundarius enthält. — 2) Bo-
nifatiusfest, -Reliquien und -Hymnen
(Schluss). — 3) Das Syntagma monu-
mentorum de« Domvicars G. Hei wich
(Fortsetzung). — 4) J. Zattn. Das Ter-
ritorium des Bisturas Limburg. — b)
Falk u. Heckmann. Die Karolingische
Säulenbasilika zu Höchst am Main. Von
Erzb. Otgar V. Mainz (826—847) erbaut.
— Q) Ein Brief Würdtweins über die
Fortsetzung seiner Dioecesis moguntina.
— 7) Boflt/. Eine mutmassliche Mis-
sionsstätte des h. Bonifatius in dem
Dorfe Selters bei Giessen. — 8) Be-
richt an den apostolischen Stuhl, be-
treffend Zustand des Erzstifts Trier
um 1694 (Fortsetzung). — 9) Aus dem
Leben einiger Dompfarrer zu Mainz
während des Mittelalters. Betr. Bar-
tholom. Zeheuder (f 1519), Job. Stumpf
(t 1Ö33), Job. Menzinger (f 1536). -
10) F. Woiff. Modus propinandi in festis
SS. Maximini videlicet et Agritii. Aus
j cod. 1626 der Trier. Stadtbibl. Pp. fol.
17. Jh. — 11) Zur Sprache und Sitte
der Kirche im Mittelalter, a) Not Got-
tes. Über „capella zu der noit gots"
a. d. Bergstrassc, u. Kloster Not Gottes
im Rheingau bei Marionthal, b) St. Anna
Mettertia Darst. von St. Anna, Maria,
Jesuskind, c) Grisgramen. d) Nebeling,
ein langes dünnes Wachslicht.
Heft 3. I) Die Verwüstung des
Klosters Kirschgarten durch die Worm-
ser J525. Übers, aus einer gleichzeit.
Papierlis. im Staatsarch. zu Darmstadt.
— 2) Zu den St. Valentinuswallfahrteu
am Niederrhein. Näheres über die Main-
zer Valentinsandacht in St. Christoph-
Mainz. — 3) Das Syntagma monumento-
rum des Domvicars G. Helwich. (Forts.)
— 4) Curiosa u. Raritäten in den Kir-
chen. — 5) Bericht an den päpstlich.
Stuhl, betreffend Zustand des Erzstifts
Trier um 1614. (Forts.) — 6) Zur Ge-
ir>5
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Bibliographie.
schichte der Verehrung des h. Paulinus
174 von Trier. Aus Litaneien. — 7) Aus
einem ungedrurkten Reliquienverzcich-
1 75 nis des Doms zu Mainz — • 8) Zur Ge-
scliichte der Fliichtung der Mainzer |
Archive (1792). Abdruck von Briefen
17() Peter Schunks. — 9) P. Gamj*. Die
letzten Mönche im Kloster Amorbach.
177— 10) Ein unbekannter Marienthaler
Druck in der kgl. Bibliothek zu Berlin.
Ein Breviarium estivale scd'm ordinem
et rubricam || wormacensem (1480). —
17H11) Kunst u. Altertum in Fritzlar. —
1 79 12) Noü. Der Reliquienschrein der hl.
Elisabeth in Marburg. Beschreibung u.
180 Geschichte desselben. — 13) H. Hdbig.
T>omvicar Georg Helwich (1580— 16H2).
Kurze Biographie. Aufzählung seiner
181 Werke. — 14; Dietenbergers Gi-ab u.
182 Bildnis. — 15) Zur Sprache und Sitte
der Kirche im Mittelalter. Clericus
coniugatus = bewibter Schreiber, nicht
Cleriker; Elemosyna = Seelenheil ; Fa-
brica = \) Bau; 2) Kirchenfond; Bumei-
ster = Kirchenvoratand; Pecia = Teil,
Stück.
183 4. Heft, l) Marx. Die älteste Re-
sidenz der Bischöfe von Trier. Auf
184 der Südseite der Domkirche. — 2) Die
Verwüstung des Klosters Kirschgarten
1 85 durch die Wormser 1526 (Forts.) — 3) Das
Syntagma monumentorum des Domvi-
18ß CÄrs G. Helwich (Forts.) — 4) Litanei der
Mainzer Kirche aus dem 8. — 9. Jahrh.
Abdruck einer Hs. aus der Münchener
187 Hof- u. Staatsbibliothek. — 5) Zur Ge-
schichte der Flüchtuug der Mainzer
188 Archive. 1792 (Schluss). — 6) Toten-
schilde in mittelalterlichen Kirchen.
Nachweis derselben in versch. Kirchen.
189 — 7) Bericht an den apostolischen Stuhl,
betreffend Zustand des Erzstifts Trier
190 um 1694 (Schluss). — 8) Die crurlfragae
Beinbrecher an alten Kirchhöfen. Gru-
ben zur Abhaltung der Tiere von Kirch-
191 höfen. — 9) Der Glockengiesser Dill-
mann von Hackenbarg. War 145 1 — 1 482
thätig; Aufzählung seiner Werke. —
19210) Domvicar G. Helwich. 1580—1632
193 (Forts.) — 11) Zur Kunstühung im Mit-
telalter. Betr. Erklärung der vereinten
Darstellung von St. Katharina, Barbara,
Margaretha, Dorothea.
18 Rhenus; s. HI, Nr. 212 ff.
194 1. Jahrgang. 4. Quart. 1) G. f.
Ledebur. Urkundliche Nachrichten über
die Familien von Lanstoin. Nr. 10—12.
I Stammtafel der Schilling v. Lanstein.
Mit Urkundenbeilagen. — 2) G. Ziüch, 195
Rechnung des Johannes Hirzfelt, Kell-
ners im Schloss Lahnstein 1444 — 1446.
Nr. 10^12. — 3) Widmann. Dudechin 196
von Lahnstein c. 1147. Nr. 10. — 4) 197
Miühr. Gerlach, Erzb. von Mainz, be-
fiehlt dem Peter seinem Zollschreiber
die Güter des deutschen Hauses von
Coblenz zollfrei passieren zu lassen.
Eltville 1360 März 13. Abtrennungs-
Urk. Horchheims von Niederlahnstein
von P. Innocenz HI 1214 Mai 7. Nr. 10.
5) G. Zfikh, Schöffenweistnm von Nie- 198
derlahnstein. 1631. Nr. 10. — 6) J. 199
Heilbach. Zur Greschichte des Königs-
stuhls u. der Wenzelskapelle. Nr. 11/12.
V. Olenschlagers Bild vom Königsstuhl
1775; Litteratur u. letzte Ereignisse in
der 2. Hälfte des 18 Jhs. — 7) J. Bonn. 2(K)
Aus dem Oberlahnsteiner Protokollbuch.
1663. Nr. 11/12. — 8) F. W.E.Both 201
F. W. E. Roths Fontes rerum Nassoi-
carum, Geschichtsquellen aus Nassau,
nnd sonstige bevorstehende Publikatio-
nen. Nr. 11/12. — 9) WÜMmi. Stif-202
tung einer Fri'ihmesse u. einer ständi-
gen Vicarie in der Pfarrkirche zu Brau-
bach. Nr. 11/12. Übers, einer Urk. von
1321. -- 10) R. Pid\ Der verunglückte 2<)3
Dachdecker (Niederlahnst. Sage). Nr.
11/13. — 11) G. Zülch. Wye der thomcs 204
uff dem zoll Lansteyn gerechent wurd.
Nr. 11/12. — 12) it. Picl'. Erzb. Hein- 205
rieh II. von Trier verleiht den Bewoh-
nern des bei der Burg Stolzenfels ge-
legenen Ortes (Capellen) die bürger-
lichen Freiheiten von Coblenz, 1275
Sept. 29. — 1.3) Berg. Churfurstl. Be- 2(K)
fehl das bey 50 rthlr. Straff kein Bür-
ger anderstwo mahlen solle als auf der
herrschaftl. Bannmühle (Oberlahnstein).
1699 Nr. 11/12. — 14) G Züldt. Ritter- 207
bürgermeister zu Oberlahnstein. 1606—
1631 Nr. 11/12. — 15) B. Pick. Kultur- 208
geschichtliches. 1) Der Hochzeitsthron
in Besselich. 2) Der Palmesel in Cob-
lenz. Nr. 11/12. — 16) G. ZiUeh. Menü 209
eines „Imsses" aus dem Ende des 16.
Jhs. Nr. 11/12. — \l)Hettbach. Kur- 210
mainzer Wappen auf Burg Eppenstein.
Nr. 11/12. — 18)6?. Zm/cä. Mahnung 211
der Lehensleuie. Nr. 11/12. Urk. Joh.
v. Mainz (1397—1419).
2. Jahrgang. 1. und 2. Quartal.
1) J. Hellbach. Zur Gesch. des König- 212
Stuhls u. der Wenzelskapelle. Nr. 1—3.
Zerstörung des Königstuhls (um 1795);
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BibHof;raphie.
77
Streit um den Baumgartcu bei Khcns
(1806—1807); snr Litteratur des Kö-
oigstahls im 19. Jh.; eiuleiteude Schritte
zam Wiederaufbau; der Wiederaufbau.
213— 2) F. W, E, Boih, Eine topograph.
Beschreibung des Mittclrbeins saec. 16.
Nr. 1. Enthalten in Kaspar Uedios
Chronik. Strassburg bei Crafft Myller.
214154a ^ 3) G. Zvich, Rechnung des
Johannes Uirszfelt, Kellners im Schloss
Lahnstein. 1444—1446 Nr. 1—3. —
2154] r. Ledebur. Urkundl. Nachrichten
über die Familien von Lanstein. Nr.
1 — 7. Schilling von Lanstein; Uuns-
Win von Lanstein; Bowe von Lanstein;
216 Brenner von Lanstein. — 5) F. W. E.
Roth, Ein mittelalteriges Sprachdenk«
mal aus dem Kloster Amstein. Nr. 1.
Auf dem Deckel einer Inkunabel der
Wiesb. Landesbibl. (Anglicus de Glan-
Villa. De proprietatibus rerum), ist
relig. Inhalts, niederdtsch., Mitte saec.
217 15. — 6) C. Koenen, Archaeologische
Bedeutuug der Horchheimer Gräber-
2l8fande. Nr. 2, 4—7. — 7) Pfr. MiUkr,
Drei Urkk. zur Geschichte von Camp.
Nr. 2. ürk. Rudolfs I. von 1273 Dez. 9;
Erzb. Johanns v. Trier von 1583 Febr. 7 ;
der Heimburger u. Geschworenen der
Gemeinden zu Camp von 1694 März 8
219 in Abschr. von März 9. — 8) K W. E.
Boffi. Zur Heilkunde u. Hauswirtschaft
des 16. Jhs. Nr. 2. Aus einem in einer
Incunabel d. Wiesb. Landesbibl. beündl.
220 Blatte saec. 16. — 9) A. v. ti Linde.
Die Königl. Landesbibl. zu Wiesbaden.
Nr. 3 — 5. Seit ihrem Ursprünge 1808
in ihrer bist. Entwickelung geschildert.
'221- 10) F. W. E, Both, Handschriften
des ehemaligen Klosters Camp a. R. in
222 Wien. Nr. 3. — 11) a. Zülch. Die
Rheinmühle (bei Oberlahnstein). Nr. 8.
Abdr. von 5 auf sie bezügl. Urkk. von
•223 1417. 1439. 1480. 1489 1494. — 12) B.
Pkk, Zollschreiber zu Oberlalmstein
224 Nr. 4. — 13) F. W. E. Both. Ein altes
musikalisches Druckwerk. Nr. 4. In
22.1 der Wiesb. Landesbibl. — 14) Ä. Pick,
Wappenstein der Abtei Heisterbach zu
Niederlabnstein ;Vallendarer Volkswitz.
226 Nr. 4. — 15) F, W. E. Both. Die Schick-
sale des Klosters Eberbach wälirend des
dreissigjährigen Krieges. Nr. 5 — 7. —
227 16) G. Zidch. Trierisch Ordnung, wie
sich die schützen im ausszugh mit ih-
rer gewere kleidung wachten huth und
aussziehen verhalten sollen. Nieder-
lahnstein. Nr. 5—7. Aus dem Pfarrar-
chiv Niederlahn!<tein. Schrift des saec.
17. — 17) F. W.E. BoÜ^. Rheingauer228
Re^esteu. Nr. 5—7. Von 1307—1618
Okt. 1. — 18) B, Pick. Aus dem Leben 229
des Zollschreibers Peter Wolff zu Ober-
lahnstein. Nr. 5. — 19) B. Pwk. Zwei 230
Grabsteine aus Niederlalinsteiu. Nr. 5.
— 20) Ä. Pick. Otto als Frauenname. 231
Nr. 6. — 21) Züddi. Entscheydt zwu-282
sehen amptman und zolschreiber zu
Lanstevn (über J«gdgerechtsame) von
1610. ~ 22) Zidch. Verkaufsurk. aus 233
Braubacli von 1377.
Rtieinproirlnz.
Jakrbadier des Vertins von AtteHwiif 19
freunden im Rheinlando; s. III Nr. 268 f.
Heft 76 (1883). 1) r. Veiüi. Die 234
Römerstrassen Cöln-Reims und Reims-
Trier. B. Strasse Reiras-Trier. S 1—20.
— 2) J. Schneider. Neue Forschungen 235
über die Römerstrassen zwischen Maas
u. Rhein. II. S. 20-27. — 3) J Schneider 23H
Zu den Ausgrabungen in Xanten S.
27—30. — 4) H. SchaapMuseH. Über 237
den röm. Isis-Dienst am Rhein. S. 31 —
62 u 1 TU. Bedeutung u. Entwickelung
des Isis -Dienstes, über Darstellungen
der Isis, mit besonderer Berücksich-
tigung der in St. Ursula- Köln aufge-
fundenen sitzenden Isis, vgl. Wd. Korr.
I, 270. — 5) E auft^mWeerÜi. Römische 238
Gläser mit Fadenverzierung u. aufge-
malten Figuren. S. 63—86 u. l TU. —
6) Zangemeiater. Zu einer Inschrift von 231)
SeligensUdt. S. 87—90. Auf derselben
steht Flavia Nemes; unter Flavia Ne-
metum sei wahrscheinlich nicht Novio-
magus (Speier), sondern die civitas,
deren Vorort Noviomagus war, zu ver-
stehen. — 7) NaeJier. Die baugeschicht- 240
liehe Entwickelung der Ritterburgen in
Südwest-Deutschland. S. 91—175. Be-
handelt: Altgerm. Befestigungen vorder
Rümerzeit, Ringwälle zur Zeit des ale-
mannisch-römischen Krieges, baulichen
Anlagen der Ringwälle, Wallburgeu der
ersten germ. Ansiedlungeu, Ritterbur-
gen des Feudaladels, Technik des mit-
telalterl. Burgbaues, Beschreibung der
einzelnen Teile, Burgfestungen späterer
Zeit. — 8) J.B. Nordhoff. Zur Gesch. 241
der Erzgiesserkunst. S. 176— 186. Er-
gänzungen u. Berichtigungen zu Hachs
„Zur Geschichte der Erzgiesserkunst".
— 9) L. Korth. Die Sekret-Siegel der 242
Stadt Bonn. S. 186—191. Die Tiere
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Bibliographie.
auf ihnen sind nicht Symbole iles tri-
umphierenden Christentums, sondern
gehören dem Mithra? - Cykhis an. —
243 10) F. ran VietUen. liCngsdorfer Miinz-
244fnnd. S. l*)2-200.— 11) L/W/?r«^/r. S.
201—218. Rezensionen von: Dr. Victor
Gross, lies Protohelvetes; Orimm, der
vom. Brückenkopf in ("astel hei Mainz
• n. die dortige Ronierbrücke (Seh wörbel);
Mayer, Stuttgarter Katalog, Reiheugrä-
herfmide (llaug) ; Beissel, Baugeschichte
der Kirche des hl. Victor zu Xanten
245 (v. Vleuten). — 12) Misceäen : 1) Zange-
meister: Leugensäulcn von Ladenbnrg
S. 219-223, sind die Wd. Korr. III, 4
besprochenen Steine; 2) dcrs., Zwei
neuerdings gefundene Ocuiistenstempel
S. 224. 225; H) ders.. Fragment einer
Meilcnsüule (vouHadrian, vennutlich
aus Eschweiler^ S. 225: 4) ders., Uu-
edierte Inschrift von Worms mit der
Erwähnung eines decurio civitatis Van-
gionum S. 22ft. 227: 5) Mehlis: Ein
gallisch-römisch. Ringwall S. 227—230.
Die „Heideisburg'* im Westrioh, im Ge-
biete der Blies; 6) Hermann: Johami
.loest V. Calcar u. die niederrheinische
Malersihule S. 230. 231. Sclireibt das
in Schirmbeck, Kreis Rees, betindliche
Altarbild, nicht Jan, sondern Johann
.loest von Calcar zu; 7; ders.. Zwei
Pokale aus dem J. 1578, Kölner Mei-
sters S. 232. 233; 8) aa«'m Weertli:
Neue Matronensteine der Asercinehae
aus Odendorf S. 233—235; 9) ders.,
Der Michelsberg S. 235. 236, enthält
röm. Reste; 10) dei*s., Metz. Grab-
kreuze von Blei im Dom S. 236—238;
11) den?., Albrecht Dürer, Schwert-
kliuge mit Dai-stellungen aus dessen
Triumphwagen S. 238.239; 12) Näher:
Reitende Matrone aus Bückig in Baden.
S. 235. 240; 13) Rhein. Kurier., Prae-
hist Fund in Niederwalluf S. 240. 241;
14) J. X.: Zur Limes-Fmge 8. 241—
243. Über Oberscheidenthal, Auszug aus
Wd. Korr. II, 140; 15) Asberg: Röm.
Funde daselbst S.243; 16) v. Vleuten:
Lengsdorfer Mtinzfund S. 243. P>gÄn-
zuug aus den ^Berliner Münzblättern^
von Adolf Weyl; 17) Klein: Fund in
Blankenheim (Eifel) S. 243. Weist die
Identität der Wd. Korr. III, 14 edierten
Inschrift mit ('. Rh. 439 nach; 18) Das
Museum der Altertümer in Wiesbaden
246 S. 244. 245. — 13) Beric/U über das
Winckelmannsfest in Bonn am 9. Dez.
24718a3. S. 246-250. — 14) Mitglieder-
Verzeichnis S. 251—262.
H e f t 77. 1) ^. Wiedemann. Win- 248
kelmauns IJrteilüber die ägypt. Kunst
u. die Protankunst der Ägypter. S. 1 —
13. •— 2) J. Klein. Denkmäler römisch. 249
Soldaten von Andernach. S. 14—44, vgl
Wd. Kon-. III, 142. — 3) L. Schivörbd. 250
Inschrift aus Deutz. S. 45 — 47, vgl.
Wd. Korr. HI, lö9. — 4) TT. Weiss- 2b\
hrodt. Griechische und lateinische In-
schrift von der rntermoecl. S. 48 — f6,
vgl. Wd. Korr III, 11. — 6) J. Klein. 2o2
Neue röm. Inschr. aus Köln S 57 — 6Ö,
vgl. Wd. Kon-. III, 140. — 6) C. Mehlis. 253
Die Ileidelsburg bei Waldfischbach u.
ihre Denkmäler. S 61— «7, vgl. Wd.
Korr. III, 141. — 7) Hennann. Der 254
Palast Kaiser Karls des Grossen zu
Nymwegen. S. 88— 122. Geschichte der
Burg, Schilderung der fränkischen u.
romanischen Kapelle, Versuch einer
Herstellung des Plans der Burg. —
8) J. J. Merlo. Meister Gerard Lange. 255
S. 12.5—141. Thätig als Goldschmied
in der 2. Hälfte des 14. Jhs. Auszüge
aus den Ausgabebücheni der Mitwochs-
Kentkammer von Köln. Als Anhang;
Die Statuten der Goldschmiede-Bruder-
scliaft zu Köln aus der ersten Hälfte
des 14. Jahriis. — 9) J. JB. NordJtqf, 256
Meister Eisenhuth. S. 142—165. Be-
richtigungen u. Ergänzungen zu frühe-
ren Arbeiten über den berühmten Me-
tallkünstler ; Nachrichten über seineu
Vorläufer David Knop. — 10) Litte fntur: 257
Koch, Gesch. der Stailt Eschweiler II
(van Vleuten), J. B. D. Jost, St. Ma-
rienkirche ani Malzbüchel zu Köln (van
Vleuten). — 11) Bericht über die An- 258
thropologen-Versammlung in Trier am
9—11. Aug. 1883 (Schaaifhausen) —
12) S. Jenny. Bericht über antiqua^ 259
rische Funde am Oberrhein und am
Bodensee. Prähistor. aus Vorarlberg;
Sonnenuhr, Normalmass, Venusstatuette
aus Bregenz, verschiedenes Kon*. IT,
1 besprochenes. — 13) Miscellen. 1) W. 260
Fussbahn. Andernach. Thongefässe mit
netzartiger Verzierung. 2) Terwelp . D ie
Kingmauern, Wchrtürme u. Tliore von
Andeniach. Gesch. derselben mit ur-
kundl. Belegen (Rechnungen). 3) Ders.
Brevc des Papstes Frban III (1185—
1187) nach einer deutschen (.'bersetzung
aus dem 15. Jh. Den Pfarrdienst An-
dernachs betr. 4) Koenen. Röm. Funde
in Andernach. 5) Seh. Ein spätröm.
Steinsargfund ui Bedburg. 6) Schaaff-
hausen. Bergbau- Altertümer. 7) J. K.
Bertrich. Gräberfund. Münzen u. email-
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BiblUtjrraphie.
79
liertc Brosche. ^\ Shaafthauscn. Rom.
Fände in Bonn u. ruro. Mas«. U) Seh.
Der Donoeriieil von Martha'» Hof in
Bonn u. die NephrittVage. 10) Hosbach.
Bonn. Mitt4»lAlterl. Inschrift «a. 1100,
in Munster in Bonn. 11) Seh. Hügel-
gräber am Rhein auf den Iluhcn zwi-
schen Boppard und St Goar. 12) J.
Klein. Buschdorf bei Bonn. (Irabfuud.
Schönes umsponnenes Fläschchen mit
MöBzen Maximians. 13) E Ilerstatt
Köln. Bericht über röm. Altert, in u.
bei Köln. Barbotingetliss mit Europa
auf Stier. 14) J. Kamp. Rom. Inschrift
am Piaffenthor, vgl. Wd. Kon*. III, 6i.
15) Naeher. Königsbach. Reitende Ma-
trone. 16) Fuss. Lipp (bei Bedburg).
Matroneninschrift an die Vatuimae (?)
17) V. Vleuten. Neuenahr. Über den
Graben der mittleren Burg. 18) Melius.
Rheinische [wohl Reihen-*?] Gräber u.
nordischer (joldschmuck aus der Pfalz.
Plattengräber bei Deidesheim und Rou-
dersheim, vgl. Westd. Koit. III, 9.
19) Mehiis. Neue röm. Altertümer aus
der westl. P6ilz. Skulpturen aus Nanz-
weiler, vgl. Westd. Korr. III, 60. 20)
Schaafihauseu. Neue römische Funde
in Remagen. 21) S. Rom. Fundamente
im Walde b. Roetgen, Reg.-Bez. Aachen.
22) Bissinger. Stettfcld. Reitende Ma-
trone, vgl. Wd.Korr. lU, 71. 2H) Köln.
Ztg. Die Ausgrabungen für das Pro-
vinzial-Museum in Trier. 24) Schaaff-
hauseu. Der Sarg des hl. Paulinus in
Trier. Gutachten über das Holz der
Lade u. den Sarginhalt. 25) </. Klein.
Nachträge und Berichtigungen zu deu
Ocnlistenstempeln. Vergl Heft 65 5H.
26) K. Zangemeister. Berichtigungen
zu Heft 76—14) Schaaflfhausen. Gene-
ralversammlung des Vereins am 6. Juli
1884.
20 ■Hteilimoen aus dem Stadtarchiv von
Kdln; s. III Nr. 807 f.
281 Heft 4. 1) Hölähaum.^ Vorbemerk,
des Heraosg. S. V— X. Über Archive.
262 1. L. Koiih. Das ürkk.- Archiv d. Stadt
Köha bis 1896. IL Abt. S. 1—49. Rc-
gesten der im Archiv aufbewahrten Ur-
kunden von 1275—1303, 295 Nrn. —
263 IL K. Keller. Die stadtkölnischeu Ko-
pieubücher H. Abt S. 51—111, 1373—
2641401. — HL Begister. S. 113-126.
265 Heft 5. i) HMbmm. Vorbemerk.
266 des Herausg. S. lU. IV. — I. L. Koiih.
Das Urkk.- Archiv der Stadt Köln bis
1396. IIL Abt. 8. 1—78. Rcgcstcn der
im Archiv aufbewahrten Urkk. v. 1:^04—
1330, 622 Nrn. — IL Ueybder. S. 79-^89. 2H7
Heft 6. \.L.Kortli Das Urkk.-.Vr- 2HS
chiv der Stadt Köln bis 1396. IV. Abt.
S. 1—74. Regesten der im Archiv auf-
bewahrten Urkk. von 1331—1350, 671
Nrn. — IL Kettstten. Die stadtkölnisch. 269
Kopienbücher. IIL Abt. S. 75 — 107.
1410 Juli 24-416 Jan. 2. - HL Eine 270
Hatkdsclmft zur Kölnischen Gesdüdde in
Deventer. S. 109. 110. Perg.-Hs. 16.
Jhs., entliält Vcrthlge, Testamente, Ak-
ten betr. die geistl. Stifter der Kölner
Diözese. — IV. linder. S. 111—128.271
JabretbericM Ober den Stand und die 272
Wirksamkeit des clirittliclieii Kimttvereint
dar Erzdidzest Kdln tttr das Jahr 1883;
8. Hl Nr. 31, Bespricht 6 in photo-
grapli. Abbildung beigegebene Cruci6xe
des crzbischöil. Museums in Köln.
Zeitschrift des Aachener Gesohiclitsver- 21
eins; s. HI Nr. 311 f.
Band 5. Heft 3 u. 4. 1^83 8) A273
V. Reumoiit. Uornel Peter Bock S. 157 —
190. Lebensbeschreibung, als Anhang:
C'hronologisches Verzeichnis der bedeu-
tenderen Arbeiten C. P. Bock's. — 9)274
L. Korth. Die Reisen des Rittei-s Ar-
nold von Harff in vVrabien, Indien und
Ostafrika, S. 191-218. Kurze Nach-
richten über Arnolds Vorfaliren und
ihn selbst, Beschreibung seiner Reise;
Kritik der letzteren ergiebt, da.s8 er
vum Sinai aus nicht nach dem Orient
gereist ist, sondern die in seinem Be-
richte angegebene Zeit in Italien ver-
lebt hat; der Bericht selbst ist beson-
ders auf Grund von Marco Polo abge-
fasst. Als Anhang 1) Urk. von 1496
April 28 aus dem Stadtaivhiv Köln;
Arnold v. HarfF bittet die Stadt Köln,
den Nachtpfeilfer Zander zur Auslie-
ferung eines entliehenen Ringes zu ver-
anlassen. 2) Die Grabst&tte des Ritters
Ai*nold V. HarÖ' (in der Kirche zu Loe-
venich). — 10) H, J. Giusa. Zur Ge- 275
schichte des Aachener Reiches. S. 219
— 24(». IL Eine Gemeinde vei-fassung
des Reiches. Abdruck einer Urkunde:
„Sendgerichts-. Schöffen-, Provisoren-,
Kirchmeisters-, Küsters- luid Lehrers-,
sanibt Sendboten-Ordnung in der Pfiirre
Laurensbcrg**, nach der ('0])ie des No-
tare Janssen etwa um 1721; Alter des
Originals ist nicht festzustellen. — 11)276
J. J. Michel. Die Ji'ilichsche Unterherr-
schaft Heiden. 8,241— 26L Geschichte
<lci*selbcn von der Entstehung (2. Hälfte
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Bibliogi^phie^
d. 13. Jbs.) bis zur Mediaüsierung zur
Zeit der Französischen Revolution. Als
Beilage: 1) Wrogen des Vogtgedinges
der Herrschaft Heiden. 2) Vögte der
Herrschaft Heiden seit 1080. 3) Das
Schöffengericht der Herrschaft Heiden.
4) Grenzen und Wrogen des Gerichts
Horbach. 5) Eid des Gcrichtssclireibers.
277 — 12) Schtcenger. Aachener Schuldra-
men des 18. Jhs. 8. 265—286. Bericht
über eine Sammlung derselben in der
Gymnasial-Bibliothek von Aachen aus
den JJ. 1736-1785; 14 Trauerspiele,
278 1 Lustspiel. — 13) C, Nönenberg. Eine
Aachener Hs. des XV. Jhs. S. 287—
271)294. Theologischen Inhalts. — 14)1;.
FcmIs. Hexenverbrennungen zu Aachen
in den JJ. 1630 u. 1649. S. 29ö— 301.
Auf Grund der Chronik des Aachener
Jesuiten-Collegiuros in der kgl. Bibl. zu
Beriin (vgl. Aach. Zs. V. S. 7ö £). —
280 15) Kleinere Mäteäimjen. S. 302—334.
1) C. Rhoen. Einiges über den Brand
des Aacliener Rathauses am 29. Juni
1883 mit Nachschrift der Redaktion
auf Grund der Schrift von Kessel: Die
Rathaustürme zu Aachen und ihre Wie-
derherstellung. 2) A. v. R(eumont). Die
Denkmünze auf den Aachener Friedens-
schluss v. 1668. 3) Keussen. Aachener
als Rektoren der Universität Basel.
4) Pauls. Reste einer Römerwarte bei
Friesenrath im Landkr. Aachen. 6) A.
V. R(eumont). G. A. Königsfeld. Bio-
graphie des 1883 verstorb. Hymnologen.
6) Litteratur: Rezensionen von Frey-
muth, Aachener Dichter u Prosaisten
(X.); Giersberg, Gesch. der Pfarreien
des Dekanates Grevenbroich (Loersch).
7) Aus Zeitschriften.
281 Bande. Heft 1. 2. 3. 1) Kad
u. Theod. Franz Oppenhoff. Die Straf-
rechtspßege d. Schönenstuhls zu Aachen
seit dem J. 1657. S. 1—64. Geschildert
auf Grund einer im Besitze des Aache-
ner Landgerichtes behndlichen Hand-
schrift: Protocollum Scabinatus Senten-
tiarum Criminalium ab Ad 1G57 altcro
post incendium Urbis, welche auf 123
Papierblättern 238 Entscheidungen von
1657 Febr. 10 bis 1776 Febr. 26 ent-
282 hält. — 2) Karl Rhoen, Die St. Sal-
vatorkapelle bei Aachen. S. 65 — 80.
Kurze Geschichte der von Ludwig dem
Frommen u. Irmgard gestifteten Ka-
pelle u. des 997 gegründeten Klosters.
283 Beschreibung der Kapelle. — 3) J.
Hansen. Beiträge zur Geschichte von
Schönau. S. 81—108. Begriff des Son-
nenlehns bildet sich für Schönau Mitte
des 14. Jhs. aus; Selbständigkeit erst
1760 aufgegeben ; Zusammenstellung
der Namen u. Daten, die auf die Fami-
lie Schönau -Schönforst sich beziehen;
Stammbaum der Besitzer von Schönau
von Raso Mascharell Ul. (c. 1350) bis
Ende 17. Jhs. Als Beilage Urkk. und
Regesten aus einem Aktenfascikel des
kgl. Staatsarchivs Münster: .^Das vom
Freiherm von Blanche als Herren der
reichsfreyen Herrscht^ Schönau pi*ä-
tendirte jus monetandi betreffend*" vom
J. 1756. — 4) Ä Pick. Pattern und 284
seine Beziehungen zu der ehemaligen
Pfarrkirche zu Geuenich. S. 109—132.
Der Beiname : G e u s e n-Pattem nicht auf
dort wohnende Protestanten (Geusen),
sondern auf das jetzt verschwundene,
seit dem 12. Jh. gen. Kercich zurück-
zuführen; die Kirche in Pattem war
Filiale der Rcmigius-Pfai'rkirche zu
Geuenich; Nachrichten über das gegen-
seitige Verhältnis. Als Beilage: Urk.
von c. 1450, behandelt die Beziehungen
der Kirche von Pattem zu der von
Geuenich, von 1410 April 20: Quittung
über ein von den Patterner Schöffen
von den Lombai'den in Düren aufge-
nommenes Darlehn, Bruchstücke aus
einem Kalendarium der Kapelle zu Pat-
tem 15. u. 16. Jh. — 5) E. con Oidt- 28ö
mann. Bollheim bei Zülpich und seine
Besitzer, insbesondere die Herren von
Hompesch. S. 133—180. Geschichte
von Bollheim seit Anfang d. 14. Jhs.,
im Besitze derer von Bollheim, von
Vlatteu, von Geisbusch (1415—1480),
jetzt Eigentum des Herzogs von Arem-
berg. Urkk.-Beilagen von 1379 Sept.
10 bis 1654 Juni 4. — 6) R. Pick. Urkk. 286
zur Geschichte des Pfarrdorfs Ratheim.
S. 181—198. Kurzer bist. Überblick,
Urkk. v. 1296 Jan. 26 bis 1702 Juli 11.
— 7) A. r. Reumont. Friedrich von der 287
Trenck in Aachen. 1765—1780. S. 199
— 226. Schildert besonders die publi-
cistische Thätigkeit Trencks. — 8) E. 288
Pauls. Aus der Zeit der Fremdherr-
schaft. S. 227—238. I) Der Tempel
der Vernunft in Aachen. Am 20. Dez.
1794 eröffnet. Auszüge aus den Be-
richten des Aachener Zuschauers von
17941795. H) Ein Militäraufstand in
Aachen. Fand im Sommer 1795 statt.
Bericht derselben Quelle wie in I). —
9) Kleinere MiUeäungen. S. 239—270. 289
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BibUograi)liie
81
1) K. Höhlbaum. Zur Geschichte der
Aachen£ihrt. Abdruck einiger Notizen,
hes, einer Urk. ans dem Stadtarchiv
von Kohl Ton 1403 Juni 13, in welcher
der Rat von Halberstadt um Fftrsprache
Kölns beim Bat von Aachen bittet in-
folge der Vergewaltigung von Pilgern
durch den Burggrafen von Montjoic. —
2) Brann. Bruchstück einer Meilensäule
aus dem Eschweiler Wald. Dort ist der
von 2^geraei8ter Bonner Jahrb. 76,
S. 222 besprochene Stein aufj^cfunden.
3) Ders. Römische Gräber bei Hilfarth
im Kreise Heinsberg. 10. Febr. 1883
aufgefunden, aber zerstört. 4) Loersch.
Das Denkmal zur Erinnerung an die
Erschlagung des Grafen Wilhelm von
Jülich nach einer alten Beschreibung.
Gegeben ans den von G. J. Freihcrm
von Knapp hinterlassenen hss. ^Bei-
trägen zur Jülich- u. Bergischen Lan-
desgeschichte,** verweisend auf Brosii
Ann. JuKae I p. 42. 5) Michel. Die
Aacheuei' Wetterhömer. Über ihren
Gebrauch im Volke. 6) E. v. Oidtmann.
Zur ältesten Geschichte der Güter Bon-
.gart, Bovenberg u. Holzheim bei Weis-
weiler. Waren im Besitze der Familie
Bongart-Heiden. Genealogie derselben.
7) R. Pick. Zur Gesch. der .Aachener
Glockengiesserfamilie von Trier. Führt
B neue Mitglieder der Familie mit Nach-
richten über ihre Thätigkeit auf. 8) E.
Pauls. Zur Geschichte der Heiligtümer
in der Theresiauerkirche zu Aachen.
Wurden ca. 1400 durch Ritter Heimann
von Randenrath nach Aachen gebracht.
9) Littenvtur: Rezensionen v. Scheins,
Gesch. der Jesnitenkirche zum hl. Mi-
chael in Aachen (Pick); Beissel, Bau-
geschichte der Kirche des hl. Victor
zu Xanten (Pick); Niederrh. Geschichts-
freund (?). Aus Zeitschriften.
290 Heft 4. 1) Ä. v. Beumont Kaiser
Karls V. Krönung in Aachen besclirie-
beu von Baidassar Castiglione. S. 271
—294. Darstellung nach einem Briefe
BaUlassars Castiglione an den Kardinal
Bemardo Bibbiana von Köln 1520
Xov. 2. nebst kurzen Notizen über
2^1 beide Männer. — 2) /. Hansen. Die
Wiedertäufer in Aachen und in der
.Uchener Gegend S. 295—338. Ihre
Thätigkeit fllllt in die Jahre 1528—
1632. BeUage: 1) Abdr. d. ürk. 1533
Ang. 16. Haus Mark. gedr. bei Keller,
Wiedertäufer S. 801. 2) Bischof Franz
von Münster bittet die Städte Aachen,
Wettd. ZaiUobr. f. Qetob. n. Kontt. IV,
Köln, Wesel, Werbungen gegen die
Münsterischen Wiedertäufer gestatten
zu wollen. Iburg 1534 Febr. 19. 3)
Bischof Franz von Münster ersucht
Johann von Verken, Herrn zu Puffen-
dorf um freies Geleit für Landsknechte,
die auf dem Zuge nach Münster von
ihm aufgehalten sind. Wolbeck 1534
April 4. 4) Hans Kaiffer an seine
Gattin Magdalene in Mähreu: Die
Leute sagten zum Teil, man werde sie
loslassen, aber zuerst „ausgeisseln**,
zum Teil, man werde sie töten. Der
Rat sei uneinig. Aachen 1558 Febr. 7.
5) Ders. an dies. Die Stunde sei jetzt
nahe. „Denn die zu Köln haben am
5. Märzi den Thomas, den Schweizer-
bander köpfen lassen, darauf wir achten,
dass die Stadt Aach auch schaut. Aachen
1558 März 1. 6) Hans Kaiffer an die
Gem. in Mähreu : am 10. April seien
sie inquiriert worden. Aachen 1558
Apr. 26. 7) Hans Kaiffer an seine
Gattin: Uneinigkeit des Rats, der Vüwt
von Jülich sei ihnen sehr feind. Aachen
1558 Mai 2ß. 8) Ders. an dies.: Be-
richt über seine Gefangenschaft. Ab-
schied. Aachen 1568 Aug. 5. 9) Ge-
dicht des Haus Kaiffer über seine
Schicksale in Aachen. 1558 August.
10) Beschluss der vereinigten Konsis-
torien der deutschen und wälschen
reformierten Gemeinde in Aachen gegen
die Wiedertäufer. 1595 Aug. 25. —
3) Kleinere MitUäungen. S. 339-344.292
1) L. Korth. Zur Orientreisc des
llittere Arnold von Harff. Bosch, d. v.
Ilartzlieim p. 328 erwähnten Hs., vom
Verf. wieder aufgef. in der Stadtbibl.
zu Trier; Ergänzungen GildcmeisterH
zu dem Aufs. Aach. Zeitschr. V, 191
—218. 2) Zu dem Aufsatz: Friedrich
von der Treuck in Aachen. Genealog.
Notizen. 3) Hansen. Übersicht über
die im Archiv der Aachener evang.
Gemeinde aufliewahrten Aktenstücke.
4) Ein Lied auf Kart den Grossen. 5)
Höhlbaum. Urk. aus dem Stadtarchiv
zu Kühl : Die Stadt Noyon stellt einem
Aachener, Hermann, Sohn des Bier-
brauers Colin von Rommans, ein Zeug-
nis aus. 1415 Apr. 17. 6) Litteratur.
Anz. von Koch, Reformation im Her-
zogtum Jülich (Hansen). Aus Zeit-
schriften (Pick). 7) Chronik des Aach.
Geschichts Vereins 1883/84.
Annalen dM hUtoritditn Vereint für 22
den Nfederrhein; s. IE Nr. 844 f. (Heft
6
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82
Bibliographte.
40 anter der Presse, eüth. Register zu
Bd. 1-39).
293 Heft 41. 1884. i) A, Kaufniatin,
Nachträge zu den Quellenangaben und
Bemerkungen zu Karl Simrock^s Rhein-
sagen (vgl. Ann. XIX, 37—60). S. 1—
294 66. — 2) J. J, Merlo. Die Häuser Saal-
ecke u. Mirweiler zu Köln. S. 57—71.
Das von de Xoel als Mirweiler-Uof be-
zeichnete Haus Unter Tascheumacher
15. 17 trägt in Wahrheit den Namen
Saalecke. Geschichte des Hauses Mir-
weiler, £ckc der Hochstrasse u. Grossen
Budengasse (jetzt Palantsches Kaffee-
295 haus). — 3) L, KortJi, ürkk. aus dem
Stadtarchiv von Köln. S. 72—108. Zur
Erläuterung der „Bestimmungen über
die Herausgabe handschriftlicher Texte.
Im Auftrage des Gelehrten- Ausschusses
der GeseUiBch. für Rh. Gesch. -Kunde
herausg. von Prof. Dr. Karl Menzel.*
Grösstenteils in den Mitt. a. d. Stadt-
296 archiv von Köln verzeichnet. — 4) U,
Cardaum, Ein Köhier Burgerhaus im
16. Jh. S, 109—141. Abdruck des im
Pfarrarchiv von St. Aposteln-Kölu be-
findlichen Inventars der Nachlassen-
schaft von Thonis Bertholt u. Grietgin
Hase a. d. J. 1519 (vgl. Wd. Zs. 1883
297Korr.-Bl. 1 Nr. 11). — o) Miscdleti,
S. 142—143. Kunkel. Burg Reiters-
dorf. S. 142, 143. Legt diesen Namen
dem Gebäude zu, dessen Fundamente
bei dem Bau der Villa des Hm. Geh.
Rath Bredt-Honnef aufgedeckt sind. —
R.Pick. Berichtigimgen u. Ergänzungen
zu den bisher erschienenen Heften der
„Annalen«. S. 143—148. — Anfrage.
148. 149. — Vereiiis-Angelegenheiten.
S. 150-182.
23 Niederrheiniftcher Geschichtsfraund; s.
in Nr. 355 f.
298 Jahrgang 1883. 4. Quart. 1) C.
Noever. Zur Gladbachcr Heiligtums-
299 fahrt 1867. Nr. 21. — 2) L. Henricha.
Lenth unter Preussen u. unter franz.
300 Fremdherrschaft. Nr. 21. 22. — 3) J,
B. B. Jo8t. P. Jos. Hartzheim. S. J.
Mit Aufzählung seiner Schriften. Nr. 21.
301 — 4) L, Henrichs. Beiträge zur nie-
derrhein. Kirchengeschichte. Nr. 21. 23.
m (vgl. HI. 424). Dekanat Geldern
302 oder Strälen. — 5) B. Schölten, Regg.
aus dem Xantener Kopialbuch, die Gü-
ter des Kapitels in Niftrich u. Wichen
3r3 betr. Nr. 22. vgl. m. 464. — 6) Tiöiis.
Ein bisher unbekannter Kölner Weih-
biscliof. Nr. 22. Ist Petrus de Zeric,
sein Erzbiscliof war Wilhehn <1349—
1363). Abdr. einer auf ihn bezuglichen
Urk. von 1357 ans dem Archive des
Freih. v. Beverförde-Werries. — 7) /. 304
J.SluyUr. Rheinläufe,Spycke,Uferböfe,
Furthe, Warde u. Horste. Nr. 23. 24. —
S)Terwelp, Hexenprozess in Andernach. 305
Nr. 23. 23. Auf Grund von Akten im
Andemacher Archiv. 17. Jh. — 9) I^ 306
Henrichs, Das Tertiarierinnen-Kloster
Thal Josaphat zu Wachtend«nk. Nr. 23,
vgl. HL 442. Beschäftigungen der Klo-
sterbewohner. — 10) Clecisdie Volks- 307
Sprüche u. Redeweisen. Nr. 23. 24. —
11) J. B. D. Jast. Aegidius Geleniu8.308
Nr. 24. Mit Angabe seiner Schriften.
— 12) Miscellen, Fragen, Antworten, 309
Litterarisches fast in jeder Nr.
Jahrgang 1884. 1. 2. 3. Quartal.
1) Die Verwaltung des Amtes Kricken- 310
beck. Nr. 1. Mitt. ^er Instruktion
der Rechenkammer von Roermond vom
30. Jan. 1663 an den Drosten Arnold
Huyn-Geleen. — 2) X. Henrichs. Das 311
Tertiarierinnen-Kloster Thal Josaphat
zu Wachtendonk. Nr. 1. a 10. 11, 13.
V. Das^Vermögen des Klosters. VI. Hi-
storische Nachrichten. — 3) Ä ScholUn. 312
Prozess des Xantener Stiftes gegen die
von Batenborg wegen der Donkscheu
zu seinem Sadelhof ten have in Ober-
mörmter gehörenden Güter von der
Hand des Notars Gent vai) der Schuren.
Nr, 1—3. Inhalt von Aktenstücken aus
dem Xantener Pfarrarchiv über diesen
1472 am Clevischen Hofgeiichte statt-
gehabten Prozess. — 4) J. J. Sluyter. 313
Rheinläufe, Spycke. üferhöfe, Furthe,
Warde u. Horste. Nr. 2. 3. 6. 11. 12.
14. 18. -- b) Die Herren von Lenih, 314
Nr. 2. Waren die Herren von Schaes-
berg zu Schloss Krickenbeck v. 1673
bis Ende vor. Jhs. — 6) Terwdp. Das 315
Josephs -Kloster der Servitessen oder
schwarzen Nonnen zu Andernach. Nr. 2.
1635 begründet, 1803 saecularisiert —
7) CWiÄCÄe Volkssprüche u. Redeweisen. 316
Nr. 2—4. 7. 9-16. 18.-8) Verpach.317
timg der Jagd zu Wcuihtendonk. 1814.
Nr. 2. — 9) Walraf Wühdm von Wü- 318
tenhorst. Nr. 3. Auszüge aus Schaabs
Geschichte der Bundesfestung Mainz.
— 10) Über Lenih, Nr. 3. Betr. den 319
Namen. — 11) J. Hoffmanm. Die Be- 320
Sitzungen der Klosterabtei Klosterrath
an der Ahr. Nr. 3. — 12) Cr. St. Maria 321
im Capitol. Nr. 3. Kunsthistorischer
ÜberbUck. — 13) Noe. Wert der Lei- 322
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Bibliographie.
83
329 den. Nr. 4. — 14) /. B. D. Joit, Die
Schriften von IJlenbcrg, Nigrinu8 und
324Badiu8. Nr. 4. — 15) Das Gerichtswesen
3£>LeHths, Nr. 4. — 16) L. Henrichs, Der
326 Oberhof Geer, Nr. 5. — 11) Schulwesen
Lenihs. Nr. 5. Von ca. Iö87 bis auf
327 unsere Zeit. — 18) Tmvdp. Die Schwe-
328 den in Andernach. Nr. i>--S. — 19) Die
jetzige protestantische, früher kathol.
Kirche Kirche in Rheydt. Nr. 6. Mit
besond. Rücksicht auf die Baugescli. —
32920) Fr. Verres. Nachtrag z. Geschichte
Oedts. Nr. (>. Die Säule zu Hagen.
Erste urkdl. Nacliricht von 1722, ab-
33 J gedruckt. — 21) J. Cremer. Über Klei-
Dcnbroich während der französ. Herr-
schaft. Nr. &— 12. Abdruck v. Schritt-
f^tücken betr. Einquartierung der franz.
331 Truppen und Contribution. — 22) Cr.
Die himmlischen Freuden. (Kloster Hei-
332gterbach.) Nr. 7. — 23) Terwdp. Die
Cäcilien - Bruderschaft zu Andernach.
Nr. 7. 1688 gestiftet, Nachrichten bis
333 1694 zusammengestellt. — 24) J. Kop-
pen. Die ehemal. Freihen-lichkeitNierst
3^Uu. deren Umgebung. Nr. 7. — 25) L.
Henrichs. Neue Verteilung der Sub-
sidiensteuer von 180000 holl. Gulden
über den preuss. Anteil des Obei*quar-
tiers Geldern im J. 1726. Nr. 7. --
335 26) L. Henrichs. Beiträge zur nieder-
rheinischen Kirchengescluchte. Nr. 7. 8.
336 ni. Dekanat Süchteln. — 27) Fischr
ZwcÄ, Der liL Aniold. Nr. 8—10. Gc-
337 dichte. — 28) J. J. Sluyter. Verschie-
denes. Nr. 8. Aus dem Salm-Salmschen
338 Archiv zu Schloss Anholt. — 29) Cr.
Höuingeu bei Grevenbroich. Nr. 8. Spe-
dücMion dessen was ich (J. A. Hagen,
Pastor in Höniugen) von dem Pastorat
339 zu Höningen empfangen. 1670. — 30)
L. Henridhs. Beschluss der Ritterschaft
imd Städte Gelderlands in Betreff der
durch den Herzog Wilhelm von Geldern
wegen seiner Gefangenschaft beantrag-
ten Bede. 1389 März 22. Nr. 8. —
340 31) Cr. Inschriften. Nr. 8. Aus Glehn,
341 Herzbroich, Morr b. Rheydt. — 32) J.
J. Sluyter. Dyt is des hauses Recht van
342 Aspell Nr. 9—39. — 33) L. Henrichs.
Herzog Wilhelm von Geldern beauftragt
Maes von Bellinghoven u. Johann StoTve,
im Amte Goch, die ihm von seinen Kit-
tem. Knappen u. Städten infolge seiner
Gefangenschaft bewilligte Bede zu er-
343 heben. 1392. Febr. 2. Nr. 9. — 34)
Kanftirkunde von Ürdingen von 1619
a44März 13. Nr. 9. — 35) Cr. Giesenkir-
eben. 1684. Nr. 9. Übersicht über Kriegs-
lasten. — 36) H. Lobbcrich. Nr. 9. Aus 345
der Domaineu- Rechnung des Landes
Kriekenbeck vom J. 1562. — 37) A. H. 346
Corschenbroich. Nr. 9. Inschriften. —
38) J. B. D. Jost. P. Josef Schneider. 347
Nr. 9. Biographie u. Angabe der Werke.
— 39) L. Henrichs. Die Grafen von 348
Geldern als Vögte des Herrenhofes
Straelen u. ihre Untervögte. Nr. 9. 10.
— 40) Recht des Hofes von Aspel. 349
Nr. 10., vgl. von Steinen, Geschichten
der Grafschaft Mark. S. 1774—1782.—
41) L. Henricht. Sühne zwischen dem 350
Herzog Wilhelm von Geldern u. Reinald
von Brederode, Herrn von Gennep 1385
Juni 7. Nr. 10. — 42) Kölner Mord- 351
sUtistik aus diesem Jh. Nr. 10. — 43) 352
H. Midier. Der Bürgelwald (Amolds-
weilcr). Nr. 11. Gedicht. — 44) X.353
Hemichs. Installationen im ehemaligen
Dekanate Kriekenbeck. Nr. 11. 13. 15.
Von 1763 Sept. 9 bis 1802 Juni 30. —
45) L. Henriäis. Natuir ind Eigenschap 354
der Kres-Guider in dat Ambt Asspell.
Nr. 12. — 46) Tenodp. Die Stadtver- 355
waltung von Andernach. Nr. 12 — 17. —
47) J. J. Sluyter. Hengemunda. Nr. 12. 356
— 48) J. Koppen. Einige Todesboten. 357
Nr. 12. — 49) Cr. Rees. Nr. 12. Auf- 358
forderung zur Meldung zu emer Vikarie
1782 Nov. 30. — 50) Cr. Lechenich. 359
Nr. 12. Abändenmg der Jahrmärkte
1782 März 14. — 51) L. Henrichs. Eine 360
Urk. über die Benediktiner- Abtei M.-
Gladbach. Nr. 13. Der Convcntuale Go-
dart von Broichhausen verlässt, weil er
die bursfelder Reformation nicht auer-
keimen will, die Abtei Gladbach u. be-
kommt eine Jahresrente. 1510 März 8.
— 52) Sühne zwischen dem Herzog Wil- 361
heim von Geldern u. dem Erzbischof
Friedrich von Köln. 1393 Sept. 2. Nr.
14. — 53) L. Henrichs. Verordnung des 362
Bischofs Berdolet nach der Verschwö-
ruug gegen den ersten Consul Bonaparte
1804. Nr. 14. — 54) X. Henrichs. He- 363
rongen. Nr. 15. Geschichtl. Notizeu. —
55) Vorsorge der Regierung bei emer 364
Viehseuche in Wachtendonk im J. 1798.
Nr. 15. — 56) B. Fick. Die Einfiihrung 365
des Pfarrers Arnold Palland zu Rhein-
berg. Nr. 15. Abdr. aus den Rheinber-
ger Rats-Protokollen. 1674 Jan. 11. —
57) Das Kloster St. Gertrudisthal in 366
Büderich. Nr. 15. Attest über die Ver-
mögenslosigkeit desselben v. 1796. Nov.
,10. — 58) J. J. Sluyter. Lohrward oder 367
6*
Digitized by VjOOQ IC
84
Bibliographie.
LaerwardV Nr. 17. Laei-ward, bedeutot
3B8 unbebaute lusel. — 59) ScMUn. Das
ehemalige Offenhaus YryliuchuHen in der
Hetter und die von Medevoi-den oder
von Meverden. Nr. 17. Zusauimenstel-
369 lung hist Nachrichten. — - 60) Ein alter
Xantener Codex. Nr. 17. Evangelien-
370 buch. — 61) P(ick), Zur Geschichte
der ehemaligen Herrschaft Budberg.
Nr. 17. Schriftßt. von 1690 April 24
371 — 62) B. Pick. Aus den Rheinberger
372 RÄtsprotokolIen. Nr. 17. — 63) Eydt
van eenen Raedts v^rwantc deser Stailt
Wachtendonk. Epitaphium Wenemari
373 de Wachtendonk. Nr. 17. — 64)Ä Pick.
Zur Geschichte der Stadt Üixlingen.
Nr. 18. Abdruck aus „Copia undt ex-
tractus, wass die arme statt Crding bey
vorigen gewessenen schiidtlichen Kricgs-
zeitten vor Unerträglichen schaden hat
leiden müssen alss folgt. De anno 1672
bis 1717", Hs. in Düsseldorf St.-Arch.
374 — 65) L. Hemichtt, Zum Schulwesen
in der französ. Zeit. Nr. 18. Abdruck
eines Briefes von 1809 März 27 : Mar-
cus Antonius, ep. Aquisgranensis etc.
Keverendo domino parocho in Wankum
ac reverendis dominispastoribus eiusdem
375 districtus. — 66) L. Henrichs. Wachten-
donk während der fi-anz. Fremdherr-
376 Schaft. Nr. 18. — 67) L. Henrichs. Zur
Geschichte des Steuerwesens im Ober-
quartier v. Geldern. Nr. 18. Schriftst.
377 V. 1592 Jan. 21. — 68) Der Amtmann
Tauwel stellt Nickels zum „Hospital-
meister** in Wachtendonk an. 5. Febr.
378 1772. Nr. 18. — 69) /. A. Wolf. Urkk.
aus d. Schlossarchiv zu Moyland. Graf
Otto von Cleve belehnt den Magister
u. Kleriker Jacob von Eger mit dem
Sdüoss Moyland nebst den dazu gehö-
rigen Gutem. Monrebcrg 1307 März 31.
Nr. 3. Graf Diederich von Cleve be-
lehnt den Knap))en Roland Haghedom
mit dem Gute Moyland und anderen
Ländereien 13.32 Sept. 23. Nr. 4. No-
tarielle Zeugenaussage über das Gericht
u. andere Gerechtsamen der Herrlich-
keit Moyland. Moyland 1578 Jimi 6.
Nr. 5. Frhr. Friedrich Wilhelm v. Spaen
wird vom Churfürsten Friedrich Wil-
helm, Markgraf zu Brandenburg, mit
der Civil- u. Criminal- Jurisdiktion zu
Moyland u. Till belehnt. Cleve 1693.
379 Nr. 6. — 70) Miscdlen, Fragen, Ant-
Worten, Litteratur fast in jeder Nr.
24 Beiträge zur Geschichte von Stadt und
Stift Esten; s. lü, Nr. 472 £
Hefte. 1883. Orecä. Übersicht der 3«0
Geschichte des Landkreises Essen.
Heft 7. 1884. Grecd. Die Militär- 381
oi'ganisation im Stift Essen; I) bis gegen
das Jahr 1560 ; II) von der Mitte des
16. bis Ende des 18. Jahrb.
Zeitschrift des DQsseldoHer Qeschichts- 25
vereine; s. HI, Nr. 473 ff.
Jahrg. 18-3. Heft 6. 1) W. HerdteH'dS2
hoch. Der Ursprung der Erzbruder-
schaft des heiligen Rosenkranzes zu
Düsseldorf. S. 124—127. — 2) Ders. 383
Dösseidorf als Festung. S. 238 — 143.
— 3) Aktenstücke in Schulfondsange- 384
legenheiten. S. 144— 146. Aus den
Jahren 1822/23.
^ÄTesttalen.
Zeitschrift fOr vaterländische Geschichte 26
und Altertumslcunde; s. III, 488 f.
Band 42. A. Münstersche Abtei-
lung. 1) GrafF.wnLandsbeiy-Vden^Sb
und Geinen: Geschichte der HeiTschaft
Gemen, ihrer Herren und deren Ge-
schlechter. S. 1 — 94. (Fortsetzung aus
Band 28 u. 41.) Führt die Geschichte
Heinrichs U. von Gemen vom J. 13ft)
ab weiter bis zum Tode des Ritters
1424 n. fügt Bemerkungen über das
Schloss u. die Burg Gemen hinzu. —
2) F. Beigers. Einige Beiträge zur Ge- 386
schichte der Stadt Bocholt u. des vor-
maligen Amts Bocholt. S. 95—153. Be-
handelt Huldigungen der Landesherren
in der Stadt Bocholt in früheren Jahr-
hunderten, das Kriegswesen der Stadt
Bocholt im 15. Jh., Stadt u. Amt Bocholt
in der Münsterischen Stiftsfehde 1450 —
1457. Schluss mid Anlagen sollen im
nächsten Bande folgen. — 3) W. Die- 388
kamp. Westfälische Handschriften in
fremden Bibliotheken u. Archiven. S.
153—157 (Forts, aus Bd. 41). Mitge-
teilt werden Hss. aus der k. k. Hof-
bibliothek zu Wien u. aus dem Geh.
k. k. Haus-, Hof- u. Staatsarchive zu
Wien. — 4) W. Diekamp. Beiträge zur 388
Geschichte der kathol. Reformation im
Bistum Münster. S. 158—175. Erörtert
zunächst Kaiser Rudolf II Stellung zum
Kampf um das Bistum im J. 1580, ins-
besondere seine Absicht, einem seiner
Brüder das Bistum zuzuwenden. Bei-
gedruckt sind Regesten u. Auszüge aus
kaiserl. Briefen, dem „Copeybuch durch
Herrn von Kurz zusammengeschrieben
anno 1620" im k. k. Geh. Haus-, Hof-
u. Staatsarchive zu Wien entnommen.
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Bibliographie.
85
Schliesslich ist noch ein bezü^^lich der
Visitationsfragen ftkr freiwelthche Da-
menstifter wichtiges Schriftstück von
1571 aus dem Pfarrarchire zu Borghorst
38Qmtget^i\t. — b)G.Ti4mbm. Übersicht
über die im J. 1883 zur westfal. Gesch.
erschienenen Beiträge. S. 176 — 185. —
3906) F. Darpe, Geschichte Horstmars, sei-
ner Edelherren u. Burgmannen. S. 186
bis 205 (Forts, u. Schluss zu Bd. 41).
Ausser einer Stammtafel der Edlen von
Horstmar werden 20 Urkk. meist nach
den Originalen, sowie Verzeichnisse der
Bürgermeister, der fürstlichen Stadt-
richter in Horstmar und der Gografen
des Vestes zum Sandwelle beigebracht.
391 — 7) Bericht des Vereins für Gesch.
n. .\ltertumskunde Westfalens. Abteil.
Münster. S, 206—216.
392 B. Paderborner Abteilung. 1)
H, Dürre. Die Ortsnamen der Tradi-
tiones Corbeienses. S. 1 — 84 (Schluss
zu Bd. 41). In der un vorigen Bande
angegebenen Weise ist die Arbeit sorg-
fältig in weiteren 239 Nummern, die
Ortsnamen Lengithi bis Ymminchusen
in alphabetischer Ordnung umfassend,
393 zuEnde gef&hrt — 2)i.^. Th.Holscker.
Die ältere Diözese Paderborn nach ih-
ren alten Grenzen, Archidiakonatcn,
Gauen u. alten Gerichten. S. 95 — 146.
(Cf. Band 37. 38. 39. 40. 41 der Zs.)
Beschreibt die Archidiakonatc Ilorhau-
sen u. Haidinghausen, den Ittergau u.
394 den üntergau Manfcld. — 3) J. B, Nord-
hoff. Nachlese zur Buchdnickergesch.
Westfalens. S. 147—168 (Forts, aus
Bd. 41). Behandelt Drucke zu Herford,
Hamm, Bielefeld, Berleburg, Iserlohn,
Unna, Arnsberg, Höxter, Bochum, Ha-
gen, Rietberg, Schwebn, Camen, Essen,
395 Osnabrikck — 4) fj. KortJt. Die Kolner
Globen des Kaspar Vopelius von Mede-
bach (1511—1561). S. 169—178. Be-
sprochen werden die noch in Köln be-
findlichen Himmelsgloben von 1532 u.
1536, sowie eine Erdkugel von 1542.
Danach muss dem Vopelius die Be-
herrschung des geographischen Wissens
seiner Zeit durchaus bestritten werden.
396 — 5) Chronik des Vereins. Abteilung
Paderborn. S. 179—143.
27 ZeHschrift des Vereins fUr die Gesch.
von Soest und der Börde. Vereinsjahr
1882^83. Soest. Nasse. 8.
391 1) Voyder. Einige Mitteilungen be-
treffend Gesundheitsverhaltnisäe, Kran-
kenpflege u. Heilkunde im alten Soest
S. 1—16. — 2) Vo^^. Beiträge zur 398
Geschichte von Soest u. Börde während
des 7jährigen Krieges. 8. 17—50. Be-
handelt zunächst nach gedruckten und
ungednickten Quellen die Schlacht bei
Vellinghausen am 15. u. 16. Juli 1761 ;
giebt dann den Bericht des Andreas
Schaflfetein, eines einfachen Colonen
auf dem Weringlo, über das was ihm
die Franzosen in der Fonragierung 1758
von Michaelis bis Martini abgenommen
haben, u. bringt schliesslich Nachrich-
ten über die Feier des Hubertusburger
Friedens in Soest. — 3) Vogder. Ge-399
brauche des ehemaligen Klosters Wel-
vcr. S. 51—55. — 4) Kui-ze Erzäh-400
lung der merkwürdigsten Vorfalle und
Begebenheiten, voniehmlich die Stadt
Soest und ihre Botmässigkeit betreffend,
seit der Besitznahme dieser Stadt durch
die Franzosen nach der Schlacht bei
Jena 1806. S. 56—88. Von Vogeler
nach dem Tagebuch eines Zeitgenossen
herausgeg. — 5) Einiges aus dem alten 401
Soester Eidbuch. Herausg. v. Vogeler.
S. 89—99. — 6) Einige ältere noch 402
angedruckte Urkk. S. 100—121. Mit
dem Abdr. von 15 Urkk. beginnt hier
Vogeler eine Publikation, die nach u.
nach die ältei-en im Soester Stadtarchive
u. an andern Orten befindlichen u. die
Soester Geschichte berührenden Urkk.
umfassen soll. — 7) Zwei Soester Rats- 403
Verordnungen aus dem 17. Jh. Ver-
öffentlicht von Vogeler. S. 122—131.
— 8) Kttrzer Jahreshendit S, 132 u. 133. 404
Blatter zur näheren Kunde Westfalens. 28
Organ des historischen Vereins für das
Herzogtum Westfalen. Herausgegeben
von Dr. K. Tücking. XX. Jahrg. 1882.
1) A. Hoeynck. Geschichtliche Nach- 405
richten über die Pfarrei Balve. S. 3—
45. Zu den Notizen von rein lokalem
Interesse giebt Tücking am Schluss noch
einige Zusätze, darunter einige Urkk.
aus dem Kirchenarchiv zu Balve. —
2) Viehzählung aus dem J. 1589 im 406
Amt Meeden. S. 46—48. — 3) Urk.407
vom 31. Juli 1671 ; Die Kanonie ^Ewig"
überträgt der Familie von Füratenberg
die Vogtei über ihre Güter; nach dem
Original im Archive der Kanonie ab-
gedruckt. S. 49 — 53. — 4) Grenzregu- 408
liemng zwischen dem Herzogtum West-
falen und dem Fürstentum Paderborn.
S. 54—81. Die mitgeteilten Urkk. sind
vom J. 1583, 1612, 1669 n. 1688.
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de
bit>liograptiie.
29 JahriNich 4m Vereins fflr Orts- u. Hei-
matMHmde im Sttdoriande. Herausg. im
Auftrage des Vereins von K. Mummen-
they. Mit 2 lithogr. Tafeln u. einer
Stammtafel.
Erster Jahrgang. Hagen 1882.
409G. Butz. lies. 8«. l)A.Danid. Der
Bau der neuen evangelischen Kirche in
Werdohl. 8. 1—8. Der Abhandlung
sind Skizzen der alten u. der in den
JJ. 1866—1868 im Stile der mittleren
Gothik erbauten neuen Kirche zu AVer-
410dohl beigefBgt. — 2) Altenaer Schul-
ordnimg aus den JJ. 1626 — 1642. S. 9
bis 13. Abgedr. aus einem alten Jjager-
buche der evangel.-luther. Gemeinde zu
Altena als Ergänzung zu den „Beilagen
zur Histoiie von Altena" in von Stei-
nen's Westfälischer Geschichte. Der
Schluss des Lehrplanes fehlt im Ma-
411 nuskript. — 3) „Teutsches Carmen"
von C. Rumpe. S. 14 — 25. Dem Ge-
dichte über Erbauung etc. von Altena
geht ein Stammbaum der Familie Uumpc
412 voraus. — 4) Briefe u. Abhandlungen
v. Fr.WüSte. S. 26—54. Inhalt: Über
den Namen Altena. Volks-Anekdoten.
Deutung einiger Ortsnamen des Kreises
Altena. Osemund. Iserlohner Bftrger-
buch V. 1663 ff. Die Herren von Altena.
Reime aus dem Yolksmunde; aus Al-
tena, oder auf Altena. Bemerkungen
413 zur vaterländischen Geschichte. — 5)
Nachrichten, Urkk., Berichte u. Pro-
tokolle über die Burg Altena. S. 55 — 82.
414 — 6) Die Ziele des Vereins und die
Geschichte seiner Entwickelung bis zum
416 J. 1880. S 83—95. — 7) Kleinere Mit-
teätingen. S. 96—102. a) Der Herschci-
der Hochaltar. Von A. Könne, b) Sü-
derländische Sagen, c) Ostergesang aus
dem Süderlande. d) Analyse von Eisen-
schlacken des Sliderlandes. e) Metco-
416 rologische Beobachtungen. — 8) Kata-
log der Bibliothek des Vereins. S. 103
— 113. — Verzeichnis der Mitglieder
für das Vereinajahi- 1880—81. S. 114
—117.
Zweiter Jahrgang. Hagen 1884.
Mit 1 lithograph. u. 2 autogi-aph. Tun.
417 148 S. S\ 1) Verordnungen, Proklama-
tionen, Briefe u. Berichte aus den JJ.
1793—1815. S. 1—81. Die meisten der
abgedruckten Schriftstücke sind jetzt
Eigentum des Vereins u. wurden kürz-
lich in der Kirche zu Ohle im mittle-
ren Lennethal und im Nachlasse des
verstorbenen Bürgermeisters Job. Casp.
Rumpe zu Altena aufgefunden. — 2) G,i\S
HolmMer. Die geologischen Schienten
in der Umgebung von Hagen. S. 82—93.
— 3) Meteorologische Elemente für 419
eine dereinstige Klimatologie des SQ-
derlandes. S. 93—108. — 4) Die Füel- 420
becker Teichanlage. S. 109—110. —
5) Sagen, Sitten u. Volksgebräuche aus 421
dem Südcriande. S. 110—123. — 6)422
Kleinere MiUeüungen, S. 123—128. —
7) Berichte über die Jahres\'er8amm- 423
lungen des Vereins in Arnsberg u. Ha-
gen. S. 128—142. — 8) Verzeichnis der 424
Mitglieder des Vereins. S. 143 — 148.
Schweizer. A^nsohluss.
Jahrbuch für Schweiz. GetchicMc. IX. 30
Bd. Zürich, S. Hohr, 1884. 8». XXIX u.
362 SS. (6 Mark.) S. IH, 504 f. Enthält : 425
Die Vorreformation in Bern. Von E.
Blösch, nebst Beilagen. — Die Stellung u. 426
die Geschicke des Kantons Schaffhausen
während des 30jährigen Krieges. Von
J. J. Metzger. — Aus J. von Müllers 427
handschriftl. Nachlass. Von K. Henking.
— Die Reformation von Stadt u. Kloster 428
Stein a. Rh. Von F. Vetter.
Anzeiger fQr Schweiz. Altertumelcunde. 31
1884. S. HI, 514 f. 1) Vouga, Station la- 429
custre de Tage de la pierre polie de Forcl
(I^ribourg) en 18&3. S. 1 u. 60. — 2) 430
Forrer, Pfahlbau Wollishofen bei Zürich
u. Pfahlbaute bei der Bauschanze. S, 3.
33. 85. — H)Messikommer. Zur Nephrit- 431
frage. — 4) Vouga, les stations lac. de 432
Cortaillod dans le canton de Neuchätel.
S. 36 u. 57. — 5) Ch'sL Sequani und 433
Räti in der Schweiz. S.81. — 6) JBrfwfr.434
Zwei keltische Münzen aus dem Torf-
moore von Wauwyl (Luzem). S. 86. —
7) Bäz. Fundberichte aus Martigny. 435
S. 5. 61. — 8) Tk. Burchhartk-Bieder'i^
'fnann. Römische Funde in Basel -Äugst.
S. 41. — 9)^;. Schmid. Fnndstück aus 437
Petinesca. S. 88.
Basler Jahrbudi. 1884. Hsgg. von A. 32
Burckhardt u. R. Wackernagel. Basel,
C. Detloff's Buchhandlung. 1884. kl. 8».
316 SS. 4,50 frs. S. III, 526 f. Enthält 438
U.A. : 1) Martin Vogt. Interessante Selbst-
biographie eines Organisten, dessen Ju-
gendzeit in das letzte Viertel des vorigen
Jhs. föUt. — 2) Fr. Geenng. Der Neubau 439
des Zunfthauses „Zum Schlüssel** durch
Roman Fäsch 1485—1488. — 3) P.440
Meuer. Basels Concertwesen im 18. u.
Anfang des 19. Jhs. —4) A.Burckhardt. 441
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Bibliographie.
87
Der Anteil Basels an dem Hussitenkrieg 1
1421. '
38 ZeHselHift für scliweizeritchet Recht.
Nene Folge UI. Bd. 2. Heft (Basel,
Detloff, 18484^".) 8. UI, 531. Enthält u.
442 A. : Rechtäquellen des Kantons Qraubün-
den, hsgg. von Dr. B. Wagner. I. Rechts-
quellen des obem oder granen Bnndes.
M Der Qesdiichttfrettntf; s. UI, 531 f.
443 Bd. 39. 1884. Enthält: 1) Die Regeln
des hl. Benedikt nach einer deutschen
Engelberger Hs. hsgg. von J. B. Trox-
4441er p. 1—72. — 2) Die Gotteshäuser
der Schweiz. Hist. ant. Forschungen.
I. Dekanat Cham, von C. Bfischeler,
445 p. 73—144. — 3) Der Medailleur J. H.
Uedlinger von J. Cemberger (lebte am
Ende des 17. u. Anf. 18. Jhs.) p. 145
446—252). — 4) Die Landammänner des
Undes üri. I. Abteil. 1422—1484 von
Fr. J. Schhftnann, p. 253 — 318. —
447 5) Litteratur der V Orte vom J. 1883,
von J. L. Brandstetter, p. 313 — 389.
35 Zürcher Taschenbuch auf das J. 1884 S.
448m, 538 f. Enth.u.a.: Bläumer,J.,mtXei'
449 hingen aus Briefen an L. Usteri. Zimmer-
schmuck im Schirm vogteiamt zu Zürich.
36 Argevia. Jahresschrift der hist. Ge-
sellschaft des Kts. Aargau. XV. Bd.
Aarau. H. R. Sauerländer. 8«. 1884.
45047 88. Enthält: Alt-Homberg, Burg
und Grafschaft im Frickthal. I. Teil.
451 Fundbericht über die im J. 1882—1884
dasiclbst aufgegrabene Burgruine.
37 Mitteilungen ssur Vaterländischen Gc-
rmhichte, hsgg. vom hist. Verein in St.
Gallen.
Heft XIX. St. Gallen, Huber & Co.
4521884. 8". 9 Mark. Enthält: I. Das
St Gallische VerbrOdeningsbuch und
das St. Gallische Buch der Gelübde,
453 hsgg. von E. Arbenz. U. Die anna-
listischen Aufzeichnungen des Klosters
454 St Gallen, hsgg. von i\ Henking. UI.
Das 2te St. Galler Totenbuch, hsgg.
von H. Wortmann.
455 Heft XXL (Dritte Folge. I.) St
Gallen, Huber & Comp. 1884. 8». Ent-
hält: Müller-Friedberg. Lebensbild ei-
nes Schweiz. Staatsmannes (1755-1836^.
Bearbeitet von J. Dierauer. Mit Mül-
ler-Friedbergs Portrait u. Briefen von
Joh. von Müller (dem Historiker). XX.
u. 482 SS. (Höchst wichtiger Beitrag
zur Geschichte des vorigen Jhs.)
Luxemburg 'belgischer
AMSOhluss.
38 Bulletin de TAccademle royale; s. Wd.
Zs. II, 510. 30 sdrie.
Band VI (1883). 1) Ed. Fäis. Sur4ö6
quelques autographes de Gr^try (S. 72-— 467
8»). — 2) St. Bormans. Sur quelques
autographes de Gr^tr>' (S. 189—197). — 458
S)Ht/mam. Unc sociöt^ de jnristes k
Bnixelles au si^cle demier (S. 750^-.
777).
Band VU (1884). l) Äug. Ctwfan. 459
L'un des peintres du nom de Cocxie
aux prises avec Tinquisition (S. 95 —
100). — 2) St. Bormam. Les dcrits460
po^tiques ac Jean des Prez, dit d'Outre-
meuse (S. 767—785).
Compte rendu des t^ances, etc.; s. 39
Wd. Zs. m, Nr. 550 f.
Sdrie IV Bd 11. (suite). 1) L. De- 461
vülera. Les chartes de Gerpinnes (S. 297
—306). — 2) GiTlmlts- Van Severen. Une 462
Episode de la lev^e du dixi^me donier
(1569-1572, S. 307—352). — 3) P/n- 463
Chart, Correspoudence du fomte de Co-
benzl, 3« fasciculc (S. 353—376). —
4) Qalesloot. La terrc de Houifalize en- 464
vahie et livr^c au pillage par Jean VIU,
comtc de Salm-ReifFcrscheid. ArrOt du
16 janvier 1529 (S. 377-384). — b)Aug. 465
Castan. Jean de Bruges et le roi d'Ang-
leterre Henri VUI (S. 385—388). —
6) Bra^art. Documenta concemant le^466
vovagc de Parchiduchesse Margu^rite
en'Espagne en 1497 (S. 389—406). —
7) Piot. tlne mission diplomatique des 467
Pavs-Bas espagnols dans le nord de
PEurope cu 1594 (S. 427-520).
Bd. 12. 1) Wauters. A propos de 468
deux documents apocryj)hes ou alt^rds :
rinscription de Conrad I, comtc de
liUxcmbourg, et la charte de fomlation
de Pabbayc de Laach en 1093. Originc
probable de la tradition de Gencviövc
de Brabant (S. 6—17). — 2) TindmH. 469
("orrcspondancc artistique du eomte de
Cobenzl, 4« fascicule (S. 18—53). —
3) Galesloot. \a rcUnstallation du con- 470
seil de Brabant en 1793 (S. 54—71).
— 4) BuNcnhcelc. La liegende de Ma- 471
rengcois (S. 72—90]. — 5) Pwe. Lc472
tcstament et les codicillos de Pinfantc
Isabelle (S. 108—122). — ^)Tkrauce. 473
Documents concemant la vic privt'c
d'Aitcvelde et de sa famillc (S. 123—
132).
Collectlen de Chroniques kelget ini^ditcs 40
publice par ordre du gouvernement.
Correspondauce du Cardinal de Gran- 474
velle. 1565—1583. IV, publik par Piot.
Bruxelles. F. Ilayez, 1884. 4«.
Bulletin des commiuiens; s. Wd. Zs. 41
ir, 513.
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88
Bibliographie.
476 B cL 22 (1883» Heft 5—12). — 5) Hey-
man». Note sur quelques oeuvres d'art
conserv^es en Flandfe et dan^ le Nord
476 de la France (S. 193—286). — 6) Schner-
mam. Cachct d'oculiste romain trouve
k Iloutaine FEv^que (S. 301—344). —
477 7) Gcäesloot, Le monument m^galithique
de Duysbourg (Brabant). L'emplace-
ment de l^glise de Couit-Saint-Etiennc
478 (S. 345—354). — 8) Schuennans, Verres
k la vänitieimc fabriques aux Pays-Bas.
479 2« lettre (S. 355—374). — 9) PinchaH.
Les fabriques de verres de Venise d'An-
vers et de Bruxelles au X\l« et au
XVn« siöcle. Suite (S. 383—401). —
480 10) Gal&ioot. Sur diff^rents groupes de
8ept tertres ou tumulus qui ont exist^
dans les environs de Louvain. 8. 402 —
409.
481 Bd. 23 (1884). H e f 1 1—4. 1) Schmer-
mans. Verres ä la „fa^on de Venise"
fabriques aux Pays-Bas (S. 9 — 50). —
482 2) E. L. Baphad, Le Mariage de la
483Vierge iS. 62—73). — 3) Schuermam.
Objets dtrusques d'Eygenbilsen, 5^ ar-
484ticle (S. 88—108). — 4) Ed. Fetts.
Nouvelles acquisitions du Mus(^e de
Bruxelles (S. 109—148).
42 Mettager; s. Wd. Zs. m, Xr. 561 f.
185 1883. Heft 4. Ä. De Decker. Les
Augustins d'Anvei*8 et la r^forrae (S.
373—389).
486 1884. Heft 1. 1) Betkune d€ Vitters.
L'ancicn couvent des Cannes cbauss^s
487 ä Gand (S. 1—34), — 2) De Limhury-
Stirum. Expedition des volontaires avcn-
turiers des Pays-Bas en France cn 1567
(S. 137—166).
43 Annalet de Tacad^ie d'archMogi« de
Belgique.
488 3« Serie Bd. VII (1881). 1) Ber-
nagrts. Etudes ätyniologiques et lin-
guistiques sur les noms de lieux romans,
et bas-allemands de la Belgiquc (8. 5
489—338). — 2) Van Cuydc. Nicolaus
Hoekox de jongere, burgemeester van
Antwerpen (S. 339—451).
490 Bd. VHI (1882). Gauchet. Topogra-
phie des voies romaines de la Qaulc-
Belgique (S. 5—432).
44 Analectet poiir servir k i'hittoire eccl<-
siattique de la Belgique. Louvain, Ch.
Peetcrs.
2« sdric Bd. I— HL Heft 2 (1881
491 —1884). 1) J. ei F. Barbier. Cartulaire
de Floreffe, 1121—1255 (I, S. 7—67).
492 — 2) Schoolmeesters. Documents concer-
nant T^glise et le village d^Ouffet (T,
S. 68—99). — 3) E. MaUkieu. Chartes 493
concemant le cbapitre noble de Mau-
beuge (I, S. 129—146). — 4) E. Ä!M-494
sens. Documents relatifis k Tancienne
üniversitd de Louvain (L 8. 149 — 252
et 326—392; H, 8. 58— ft8; 185—279,
et 376—435; HI, S. 84—158). — 5)495
HoMtcoeur. La liturgie cambr^ienne
au XVIII« siöcle (I, S. 253—324). —
6) Records eceldsiastiques de la Bei- 496
gique. Florennes et Fleurus (I, S. 435
— 450). — 7) Beuaen«. Liste des prieurs 497
et des chanoines regulier» du pricure
de Sept - Fontaines dans la foret de
Soignes (I, S. 451—469). — 8) Beusens. 498
Pouilld du doyennd de Louvain 1559 —
1569 (II, 8. 5—26). — 9) J. Barbier. 499
Statuts des coU^giales de Saint- Aubain
et de Notredame ä Namur (U, 8. 27 —
52). — 10) A. Jacobs. Documents re- 500
latifs k rabbaye de Florival (II, S. 119—
167). — 11) A Theumssens. Documents 501
relatifs a l'abbaye de Beaupr^ pr^s de
Grammont (H, 8. 167—179). — 12) J. 502
Barbier. Obituaire de Tabbaye de Brogue
ou de Saint-Gdrard (II, 8. 289—370).
— 13) Galesloot. Fondation du monas- 508
t^re du Tr6ne- de-Notre-Dame k Grob-
leendonck (III, 8. 5—35). — 14) law 504
Lommd. Kapport sur lYtat de la Cora-
pagnie de Jesus en Belgique cn 1585
(HI, 8. 37—70). — 15) V.Barbier. Les 505
Carmelites de Ciney (IH, 8. 177—215).
— 16) Notice sur la vie et les ti*avaux du 50(i
cbanoine Joseph Barbier (IH, S. 216
—220).
Revue de Tart chritien. 45
Nouvclle Sdric Bd. 1 (Brugcs,
De Brouwer, 1883), cn 4". l)Ļr&*cr507
de MofUauIt. Les postes de bronzc de
B^ndvent (8. 11— 53J. — 2) d^ÄvrU.WS
Quelques mots sur ics prd-Kapbaiv
listes (S. 54—61). — 3) Weale. Les tre- 5( 9
sors de Tart chretien en Angleterre
(S. 62-66; 193-195). — 4) CorMet. 510
L'autel chraien (S. 67—82; 136—146;
311—346; 519-536). — 5) Verhaegen. 511
Excursion de la Gilde de St-Thomas
et de St-Luc en Angleterre (8. 90 — 98).
— 6) Hdbig. Le nu dans Ja statuaire512
etla peinture (8. 147—156). — 7) ^aj--5I,^
bier de MontauU. Le symbolisme du
bdlier sur les crosses d'ivoire au moycn
kge (S. 157—179). — 8) Canicr. Cou- 514
verture d'dvangeliaire en ivoirc sculpte
(8. 180—185). — 9)deRßssi. Examen 515
de Pimage du pape Urbain H (8, 196—
224). — 10) Verhüegefi. Armoire de rd- 516
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Bibliogniphie.
Sd
£ednre k FuMge des Bäguines (S. 224
617 -226). — 11) Bkbig, üne veuvre de G^
nud Loyet, orfövre et valet de Charobre
da dnc. Charles de BourgORne (S. 271
518-278). — 12) Barfner de Montmdt.
L'eglise de Saint - Nicolas k Bari aux
Deux-SicUes (S. 279—308; 45Ö— 47()).
519 — 13} GrkHOuard de SrnfU-Laurent. Ico-
oographic de St-Joseph (S. 347—378}.
520— 14) De Lenw, Les disqucs onici-
feres, le flabellum et l'Umbella (S. 379
521-394; 477—518). — 15) Verhaeffen.
Le chäteau de Laame (S. 539 — 543)
522 Bd. 2. Heft 1—3(1884). — 16) De
Lenas. Les disques cruci^res (Suite)
523 (S. 33). — 17) BartnerdeMontaxdt L'e-
glise de Bari (Suite) (S. 34—58; 305—
524331). — 18) Hdbig, A queUe ^poque
remonteut les riefs-reliquaires de Maes-
triebt et de IJege? (S. 59—63). —
525 19) Festing. La galerie de tableaux
da Germanischeu Museum k Xurem-
623berg (S. 64—70). — 20) Dehaimes.
Audi^ Beauneveu, artiste du X VIe si^xle
527 (S. 1H5— 145). — 21) HeUepuUe. Ma-
t^riaux pour rhistoii*c des vases aux
5288aintes huiles (S. 146—153). — 22) CV-
hUt. Vases et utcnsiles euchariHtiqucs
529 (S. 154— laS). — 28) EohauH de Fleury.
Un reliquaire de la vraic croix (S. 265
530—269). — 24) de Farcy, Broderies et
tissus anciens a la cath^'drnlo d* Angers
(S. 270—290).
46 Anntlet du cercle arcMoloaique de Mont.
Bd. XVIII (1883). Mons, Dequesnc, in
531 8». 1) Dedere. Notes historiques et
582arch^logiques (S. 99—113). — 2) Ha-
chet. Dessins des chiiteaux de Toiur-
naisis au XVII« si^cle (S. 114—120).
533 — 3) de Bote, Lu proces jug^ ä la
pr^v6t^ royale d'Elougcs (S. 141—193).
534 — 4) de Bote. Sdpultiure gallo-roroaine
Saöd'Elouges (S. 203—205). — 5) De^^re,
536 Le \Tllage (Vobain (S. 211—278). — 6)
Hcmhourdm. Les silex tailloK a Stam-
537bruge8 (S. 279—284». — 7) Havl^.
Deecriptions, plans et vucs de Mons
(8. 325—436). —
47 DocumenU et rapports de Charleroi;
8. Wd. Zs. II, 532.
538 Bd. XII (1882). 1) Chquct, De la
udcessitc^ d'avoir une bonne classiücÄ-
lion surtout en arcb<5ologie prdhisto-
rique et protohititoriquc (S. 108 — 114).
539 — 2) Van Bastelaer, LVpoque franque
au point de vue des archdologues n'est
pas Ui m^me en France et en Belgii^ue
540 (S. 149—204). — 3) Van Bastelaer, Note
sur Toffrande de menus objets (S. 205 —
210). — 4) Ltjeune, Monographie de 541
Tancienne abbaye de Lobbes (S. 231 —
356). — 5) Tmm, Notice sur Tancienne 542
«iglise de Gosselies (S. 391— 396). —
6) FiSvet, Note sur les gr^s-c^rames 543
dmailles au teintes plates bleues de
Ferri^re-la-Petite (S. 415—443).
Bulletlndeü^O«; >«.Wd./s. lll, Nr.585. 48
Band 3. Li^gc. Grandmont - Don-
ders. 1883. 8'». 1) Crähay. De la d^.644
volution et de la mainpWire dans le
droit coutumier lidgeois (S. 1 — 32). —
2) Kurth. Nouvelles rerherches sur St- 545
Servais (S. 33—64). — 3) Du Bois,
Quelques mots sur les Agnus Doi (S. 546
134—164).
Bulidln Li^oit; s. III, 590 f. 49
Bd. 17. lieft 2 et 3. 1) Body, Jo-ö47
seph II aux eaux de Spa (S. 209 — 244).
— 2) Van de Casteele. L'ancienne 548
fayence lidgeoise (S. 245 — 2^8). —
3) J^. de Lmbourg. Fouilles arch^o-549
logiques k Theux (S. 289— 393). — 4) 550
Comic G. de Lodz. Sur les antiquit^s
franques df^couvertes k Moxhe (S. 304
— 314). — b) De Jardin, Cartes de 551
ranciennc duch«^ de Limbourg (S. 315
—364}. — 6) Baron de CheHrH, En- 652
core 1 ancienne faience liegeoise (S. 365
—372). — 7) Ph. de Limbourg. Fouilles 553
dans la commune de Theux en 1884
(S. 373—378). — 8) Van de Castede, 554
liCs tapisseries du cbiiteau d'Aigremont
(S. 379—398). — 9) Hetirotte. Kglisc 555
de Saint-Nicolas en Glain (S. 438—444).
MeiKOiret de la totXM hittorique et 50
lltt^raire de Tournai ; s. III, 609.
C''c8t la meme societd, que la societt»
du Ileinaut (111, i¥y^ squ.). U y a erreur
dans le titre du III n® 609. Au Heu
de du Hainaut il faut Uro de Tournai.
Ricn cn 1884.
Annalet du cercle arch^ologiqut du 51
paya de Waet.
Bd .IX (1882-1884). St. Nicolas-Edom,
8. 1) J. G. Vemieuwing van voorgebo- 556
den der Keuren van het knd van \Vaas,
Bc vercn, Dendcrmonde etc. (S. 27 - 160).
— 2) Van Raemdofick. La grande carte 557
de Flandre dress^e par Görard Mercator
cn 1540 (S. 173—200). ~ 3) VanRaetn- 558
donek. Heet armbcstiner te Sint-Niko-
laas in vroegcrc tgden (S. 209 — 218).
— 4) F. V. N. (Iironique de Fran^ois- 559
Joseph a Castro (S. 243—257).
M^moiret et publications de la So* 52
c\M des sciencet, des arb et des lett-
re! du Hainaut.
rV. Serie, Bd. MI. Mons, De-
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öö
ftiblioj^raphie.
560 quesne, 1882—1883. — 1) Prud 'komme.
Essai sur la chronolo^ric des comtes
561 de Ilainaut (S. 17—239). — 2) Lejeune.
Hintoirc de la ville de Binclic. 1. partic
(S. 260-562).
53 Annales de la Soci6ll arcli6ologN|ne
de Namur.
Bd. XVI (18K^{— 1884) lieft 1 u. 2
562 Namur, Wcsmacl-Chaiiier. 1) Xihoul.
Antiquit^s de (tiaiul-Lecz et des en-
563viroiw. (S. 1—13). — 2) Dd Mantwl.
Ancien paiais de» evdques ä Xanmr
5(i4 (S. 14 — 2()). — 3) A. Bequet. Nas
fouilles en 1881 et 1882 (1^. 21—36).
5^55 — 4) Yan de CaMede. Lc sculpteiir
Paul- Louis Cyfde et sa luanufacturc de
poreclainc ä liastieres - Lavaux (S. 37
566 — 60). — 5) ZW Marmol. Notions
sur radministration de la proviiice de
5«'»7 Namur (S. 61— 84V — (J) G. Van Ca-
1o€H. Lcs basreliefs de Maredsous.
568 (S. 65—93). — 7) G. Van Cohen. Le
cimeti^re fituic de Maredsous (S. 133
569—144). — H) Van de CasteeU. An-
ricunc fabncation des verres de Veiii-^e
k Namur (S. 202-2*18).
54 Annales de la Sociit6 archiologique
de rarrondissement de Nhrelles.
Bd. I et 11 (Nivelles, Despret, 1879
570 hl«« 1882). 1) Ctoquei. D^touvertes
prehistoriques dans rarromlissement
571 de Nivelles (I, S. 39—56). — 2) Lc
Bon. Nivelles, Son origine etc. (I,
572 S. 57—68). — 3) Jamart. Saint Feuillen
et Kon culte ä Nivelles (1, S. 69—84).
573 — 4) Lc Bon. D^es corps de m<?ticrs
574 ii Nivelles (I, S. a')— 1(¥)^. — 5) Le
Bon. I/ancien serment aes archers ä
575 Nivelles (I, S. 113-134). — (\) Hdh-
putte. Le pignon m(^ridional du haut
transept de Teglise Sainte-Gertrude (1,
576 S. 139—146). — 7) Cioquet. L'arch^o-
loj^ic prehistoriquc , ses diif^'rentes
phases et classitications (II, S. 9 — 31).
577 — 8) Ctoqnct. Tumulus du canton (le
Wavre, et ciracti('»re oeltiquc de Court-
578 Saint-Etienne (II, S. 32—54). — 9) Im:
Bon. Lc chapitrc de Nivelles (II,
579 S. 55—85). — 10) Hanon. Les an-
ciennes ii;i\dc:^ de tireurs do Nivelles
580(11, S. 86—133). — 11) Hanon. Note
sur les pensionnaires de Nivelles (II,
581 S. 134—139). — 12) Cliarlier. Noticc
sur la collc^giale de Sainte - Cfertnide
r>82 (ir, S. 36(J— 393). — 13) X<? Bon. Le
l>eigne dit de Sainte - Gertrude (II,
S. 394-398).
Arnales d« cercle arclitelegkiiie d^Eng« 55
hien. Bd. I (1880-1883). 1) E. Mat- 683
thieu. De IVrection de la tcrre d'Enghien
eu pairie. Sceau ^chevinal d^Enghien
(S. 1-4). — 2) Bosmans. La t^oda.584
lit^ au pavs d'Enphicn (S. 7—48 ; 120
-184; 265 — 348; 376 — 406). — 3)585
Fourmer. Le Mv8t^re de la Passion
repr^scnte k Enghien en 1698 (H. 49
—56). — 4) E. Matthicu. Note sur le 586
serment des an-hers de Saintes (S.
185-191). — 5) L. Eteraert. L'abbaye 587
de Cantimprd h, Bcllinghcn (S. 198—
221). — 6) Bosmam. Un triplyque688
attrilm^ aux fr^res Van Eyck (S. 225
—259). — 7) E. Maftkiett. Le collier589
du serment des arbali'triers d'Engfaien.
Liste des raembres (S. 355—366). —
8) Banmans. L'ameublement du ebä- 591)
teau d'Enghien au XVII siöclc (S.
407—463).
Bd. IL Heft 1 et 2. (1883 — 1884).
9) C. Monnier. Le combat de Steen-591
kcrque, 3 aoftt 1693 (S. 1—35). -
10) Bofnnans. La f^odalite au pavs 592
d'Enghien (Suite) (S. 36-114). — 11)693
M. Naimys. M^reaux ini^dits de la
C'onfratemitt' de Notrc- Dame et du
serment des arbal^^triers ä Enghien.
(S. 129— KiO), — 12) CloqiiH. Le ci- 594
metifere franc de Combreuil ä Ecaussi-
nes d'Enghicn (S. 176— 2(U). — 13)595
G.Dccamps. Castres. Notes bistoriques
et C'hoites (S. 205-240).
MoU&wl. A^nsohluas.
De Gide, 1883 Nr. IL 12, 1884, 1—10 56
Astcrd. V. Kampen, 1884. 8. S. UI, 666 f.
Inh. 1) Uman. Luther. — 2) Pieyte. 596
Eene geschiedenis van hct oosten. — 3) 597
Berg ran DHs.sen-Mntlkerk. De waalsrhe 698
kerken in de Nederlanden. I, IL — 4) 599
Vetgens. Oldenbamevelds graf. — 5) 600
BW. Heinrich von Kleist. — 6) lioo- 601
ses. Jan van Ryswyck. — 7) Hdwerda. 60j4
De kunst van Phidias. — 8) Fruin. 603
De oude verbalen van den moord von
Prins Willem I. — 9) Tide. De jongste 604
Nederlandsche werken over godsdtenst-
geschiedenis. — 10) Van der Heim. 605
De traktaten tot verdeeling der Spaan-
sche monarchie 1698 — 1700. — 11)606
Bode ran Henshroek. Christ. Plantin. —
12) Naber. Indogermaansche oudheden. 607
— 13) Brül Apologie von Holland. 608
— 14) De Hoop Scheffer. Onze lief- 609
dadigheidsgeschichten in de middeleeu-
wen. — 15) Bredins. De geschiedenis 610
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Bibliographie.
9i
611 der Hollaadscbe scbilden^chool. — 16)
Meyer, Luthers volgelingcn te Amster-
612 dam. — 17) Kuyper. Nederland als
613polderland. — lö) Van Doarninck.
ßl40ud-Holland. — Id) De Beauft>H, Jml.
615 van Lodenstein. — 20) JortJisen. Tit
de dagen der restauratie.
57 D« vri)e Fries, Bd. XV. 1,2- XVI. 1.
Leeuwarden, Kuipers, 1883. 8.
616 Inh. 1) Winkirr, Kleedenlracht der
617 Friexinnen. — 2) Beschrijving der
618 doq)en Beers cn Jellum. — B) M. ran
Stareren. Van- Haeften versus Engcma.
619 — 4) Dat boeck van den oorspronck,
uitgeg. door G. H. ran Borsnum Wacd-
iSOkes. — 6) Boktna en Colinjofi. De
Hermbuttorsche gemeente tc Akknim
631 in 1797. — 6) Pitjorini, De terpen van
622 Friesland. — 7) Pigorini. De eerst
bewoondc plaatsen van Friesland. —
6238) Dirht. Herinnenng van den knii}«-
624togt derFriezen. 1217. — ^) Beit»itm.
Een verstooteling van de kerk.
58 Vertlagen en mededeallngen der ko-
■inklijke akademie van Wetenscliappen.
Afd« liCtterknnde. 3. reeks. 1. dcel
1. cn 2. stuk (hl. 129—261 mct 1 ge-
lith. plaar.) Amsterdam. Job. Mfiller.
1884. gr. 8. tt. 1.2'». S. Ul, 692 f.
625 Inh. 1) Kern. Sanskrit opschriften
626 van 't Maleisclie schiereiland. — 2)
Hoehtra. De wangunsc der godcn op
bot geluk naar het Griekscho volks-
627 geloof tot de 5® eeuw. — 3) Hoek^ra.
Het vaderschap van het 6o Olympische
628zegelied van Pindarus. — 4) Hal)ets.
Ileelkimdige instrumenten te Maastricht
629 gevonden. — 5) Wi/nne. Vohaire's
630 Charles XII. — 6) Vomnaer. Het karak-
631 ter van Helena. — 7) Boot, Kritiek
632 van Plinins' natunrheschrijving. — 8)
BnU. Melis Stokc cn de strijd van
633graaf Dirk HI in 1018. — 9) Laml.
De nieuwe uitgave der werken en
634 portretten van Spinoza. — 10) v, d,
Berf^. Een oud Latijnscli opschrift.
59 Bijdnigeii voer vaderlandsche getchie-
dMis en oudkeidkande. 3. Reeks Dl. 1. 4,
IL 2. 's Gravenhage, Nijhoff. 1884. 8.
636 Inh. 1) Krom, Geheime resolutie
686 der Stn. Gen. — 2) Sioet. Reis v. her-
tog Will. V. Gelder naar Londen. 1390.
637 — 3) Slöthoutcer. Staatkundige woe-
638 lingen in Fricsland. 1672. — 4) Bhk.
Verslag der voomaamste werken over
vaderl. geschicdenis. 1880 — 1882. —
639 6) Mensinga. Frederikstad aan de Eider
640 in de 17 « eeuw. — 6) De Jager.
Brielsche kloosters. — 7) r. d, Bergh. 641
Mythologische sprokkelingen. — 8)642
Pieyte. Iconographie der grävcn van
Holland. — 9) Blök, De eerste regee- 643
ringsjarcn van hertog AI brecht v. Beye-
ren. 1358—74. — 10) Sloet, Verbete-644
ringen in het Oorkondenboek v. Gelre.
— 11) Gebhard, Pieter de Groot als 645
pensionaris v. Amsterdam.
Verslagen en mededeelingen der Yer- 60
•entging tet uitgave der brennen van het
oude vaderlandtche recht. Nr. IV (hl. 181
bis 721). *s Gravenhage, Martinus Nij-
hoff. 1884. roy. 8. fl. 1.50. 8. 111, 662 f.
Inh. 1) M, S, Pols, Oudste rechten 646
der stad Geen liet. — 2) M, S, Pols, 647
Keuren van Heenvliet. 1536. — 3)648
iS. Müller Fz. Uitkeering van haan-
koren. — 4) S. Muller Fr. Twee649
StichtRche Icenrechtcn. — 6) J. A. 650
Fmin. Han?ivest van Markerhoofd.
1404. — 6) J. A. Fmin. Dingtaal van 651
Zuid - Holland. — 1) L. ran Hassdt.^2
Ordonnantie voor het gerecht tc Lo-
pik. 1469.
Qeldertche volktalmanak. 1884. Am- 61
hem, Quint. 1884. 8. S. HC, 647 f.
Inh. 1) WeiTter. De roode toren, 653
— 2) ran Metirs. Twist over deSpit-654
holder bnig. — 3) Staats Etjers. De 655
ArnhemHche gilden. — 4) Kremer, De 666
oudste hof der graven tc Ambem. —
5) Het huis den Brielaer. 657
Archief voor de getchiedenit van het 62
aartsbitdom Utrecht. Bd. 11. Utrecht,
Van Rüssum. 1884. 8. S. HI, 638 f.
Inh. 1) Nccrologiura v. St. Salva-658
tor te Utrecht. — 2) de la Torre, Re- 659
latio Status religionis Cathol. in Hol-
landiaw 1666. — 3) De rekeningcn v. 660
kerkmeestcrs der Gecrtekerk te
Utrecht in de 15« eeuw.
Bijdragen voor de geschiedenit van 63
hst bitdom Haarlem. Bd. XI, XII. Haar-
lem. Kuppers. 1884. 8. S. IH, 610 f.
Inh. Bd. XI. 1) Gönnet, De Neder- 661
landsche hedevaarten. — 2) Bedevaart 662
naar Jenisalem door Arcnt Willemsz.
1525. — 3) Gönnet. D. hrocderscbap 663
van den H. Lande te Haarlem.
Bd. XII. 1) Bots, De parochie Nieuw- 664
koop. — 2) Klonne. Grenspalen der 665
ballingen te Amsterdam. — 3) 2>. ran 666
der Schueren. Confiscatie der geestc-
lijke goederen in Holland en Zeeland.
— 4) Vregt De kerkelijke goederen 667
en de staatsregeling van 1798. — 5)668
Th, de Cook. Regulae archipresbyte-
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9ä
BiWioffrapliie.
669rorum. — 6) A. i$an Lommd. Keuze
van een deken van St. Pancras te
Leiden en van een kapittel-deken in
670 Den Briel. 1551, 1545. — 7) Nabbe^
rdd. De parochie Ouddorp.
64 Bijdragen en mededeeHngen van het
hittoritch genooUchap, gevastigd te
Utrecht. 7 « dcel. iß en H90 bl.) Utrecht,
Kcmink en Zoon. 1884. rov. ti. 6.
S. III, ß32 f.
f»71 Inli. 1) De Bas, De overgavc der
Bataafeche vloot in 1795. — 2) Ver- 672
Blag van den Ambassadeur Franc. Mi-
cheli aan den Doge. 1638. — 3) 6ro-673
vestevns expeditie in de bisdommen
Metz,* Toul en Verdiin. 1712. — 4)674
Bricven van Borcel, gezant in Frank-
rgk. 1650, 61. — 6) Visitatie der ker- 675
kcn ten platten lande in het Sticht
van Utrecht. 1593. — 6) Stnkken uit67G
het archief van Oudewater.
-«i>^0€^«
II. BUcherschau.
I. VorrSmische u. römische Zeit.
EUass-Lothnngen.
677 — , Straflsburg zu rüui. Zeit. Alig Milit.
Zeit. 1884. H. 4, 5.
078 V. Apell, F. Argentoratum. Ein Bei-
trag zur Ortsgeschichte von Strassburg
i. E. Mit zwei photolithographierten
Plänen. (S.-A. a. d. Bulletin de la So-
ci<^t^ p. la conservation des monumcnts
historiques d^Alsace, t. XID. Berlin,
Mittler k Sohn. 1884. 8. M. 3.
Vgl. auch Xr. 18, 19. 22.
Wnrtteinherg.
679 Mllltr, K. Die römischen Begräbnis-
stÄtten in Württemberg. 50 S. Stutt-
gart, Wildt. 1884. 4. M. 1,40. Vgl.
\Vd. Korr. HI, 162.
r)80 Mehlit, C. Orabhügel und Vcrschau-
zungen bei Thalmüssing in Mittel fran-
ken. 26 S. Niiniberfir, Schräg. . 1884.
gr. 4. M. 2.
Baden.
()81 Naelier, J. Die diesjährigen Ausgra-
bungsarbeiten in der rumischen Nie-
derlassung, genannt die Altstadt bei
Messkirch. (Badische Landesztg. 1883.
Nr. 272. Bl. I). „
(]82 Biuinger, K. Übersicht über Urge-
schichte und Altertümer des Badischen
Landes. Karlsr., Bielefeld. 1883. 8.
S. 1 — 42. (Separatabdnick aus „Das
Grossherzogtum Baden in geographi-
scher, naturwissenschaftl. etc. Hinsicht
dargestellt"). Vgl. Wd. Korr. HI, 26.
683 Bitiinger, K. Die Eröifnung der
Tschamberhrthle bei Riedmatt (Karls-
ruher Ztg. 1884 Nr. 32. Vergl. dazu
Bad. Landesztg. 1884 Nr. 50, H).
Schenk, 8. Die Römischen Ausgra-684
bungen oei Stein a. Rh. (Konstanzer
Tagblatt Nr. 222, 223>.
Vgl. auch Nr. 245, i n. i«, 259,
260, 16, 2«.
Sigmojrmgen.
Baur. Ausgrabimg eines Grabhügels 685
bei Kappel. 6 S. (Mitt. des Vereins
für Gesch. u. Altertumskde. in Hohen-
zollern. XVH. 1883/4).
MiUdrhein
Mehlit, C. Eisenberg, eine römische 686
Industriestadt der Vergangenheit auf
deutschem Boden. Vom Fels zum Meer.
Mai 1881.
Mehlit, C. Die Heideisburg bei Wald- 687
fischbach und ihre Denkmäler. 27 S.
Nürnberg, Schräg. 1884. Lex. 8. M. 2.
Yieriing, A. llingwälle in der Ober- 688
pfalz. (Anthrop.Correspbl.1884 Nr. 6).
Yierling, A. Hochäcker im Nabthale. 689
(Anthropol. Correspbl. 1884, Nr. 6).
WoW, S. Die Aufdeckung eines Rö- 69i>
merkastells zu Marköbel bei Hanau.
(Frankf. Didascalia 249 u. 261).
Wolff, Q. Die Ausgrabungen des 691
Hanauer Geschichts Vereins am römi-
schen Grenzwall. (Berliner Philol.
Wochenschrift 1884, S. 1619 u. 1648).
— , Über die letzten Ausgrabungen des 692
Hanauer Geschichts Vereins in Gross-
Krotzenburg und Rückingen. (Deutsche
Bauzeitung 1884. 19/20).
Kofier, Fr. Über den angeblichen Pro- 69.S
buswall im Vogelsberg. (Archiv des
hess. bist. Vereins. XV, S. 678—700).
Vgl. Wd. Korr. III, 28.
V Cohayten, A. Ausgrabungen zu 694
Schwanheim. (Nassauer Festschrift
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Bibliographie.
93
zur Feier des 50. Jahrestages der Stif-
tong des Vereins für hes». G. u. Ldk.
zu Kassel. Wiesbaden). Vgl. Wd. Korr.
m 164. t
6d5 Iteiittr, K. Die Homer im >fattiaker-
laude. Mit 2 Tfln. 50 8. Wiesbaden,
Xicdner. 1884. Lex. 8. M. 2,40. Vgl.
Wd. Korr. ffl, 108.
696 V PMlIiiitz. IHe Kömerbrücke xn
Mainz. Diemer. 4. 15 S. Vergl. Wd.
Korr. in, 161.
Vgl. auch Nr. 111. 112, 114, 115,
116, 119, 121, 124, 183, 135, 136,
139-147, 149, 150, 152, 153, 217,
239, 245, 4, 5, IS, 14, 18. 258, 2(J0,
18 a. 19.
Bheinprovinz.
697 V. CokauMfi. Der Scblackenwatl Moii-
real. (Anthropol.Corrcspbl. 1884, Nr. 5).
698 Yirchow, R. Der Dietzenlei bei Gerol-
stein. (.\uthrop. Corrbl. 1884, I).
699 Mominten, Th. Bilingiie Inschiift von
der Mosel, (llirschfelder's Wochenschr.
förkUss-Phdologie, 1884, Nr.l, S. 26.
Wd. Korr. XU, 11).
700 Hettner« F. Das jüngst gefundene
Masenmosaik. (Trier. Ztg. 319 u. 322).
701 H«ttMr, F. Die diesjährigen Ausgra-
bongen in Neumagen an der Mosel.
(Köln. Ztg. 7. Sept. 1884).
702 — , römische Grabmonumente von Neu-
magen a. d. Mosel. (Deutsche illustr.
Zeitung 1884, Nr. 17).
703 Ewen, J. Trierische höhere Schulen
im Altertum. 19 S. Trier. Gymnasial-
programm. 4.
704 Wieteler, Fr. Über einige beachtens-
werte Bildwerke zu Trier. (Nachiichten
der Götting. Ges. der Wissenschaften.
1884. S. 473 bis 488).
Vgl. auch Nr. 234—236, 245, 3,8,9,
15.17, 249-252, 258, 260, 1,4,5,
7—14, 16, 17, ao, 21, »8, 21, 289, 2 a. 8.
Sdiweis.
705 Dokloff, i. Auf dem Trttmraeileldc
Aventicums des „('aput Ilelvetiorum**.
Eine Studie. Basel, B. Schuabe.
1884. 8.
Vgl. auch Nr. 428—437.
iMxembiirg-Bdgien.
706 Lemi^, J. R. Bous eine römische Nie-
derlassung und seine jetzigen Funde.
(Luxemburger Land 12, 14, 16, 20
und 26).
707 Mtety J. N. Merkwürdige Inschriften
an der ehemaligen Festung und öffent-
lichen Gebäuden in Luxemburg. (Luxem-
burger Land 18 u. 19).
Vgl. auch 475, 476, 479, 482, 489,
530, 533, 635, 537, 538, 548, 549,
552, 561, 5(>3, 567, 569, 575, 576,
593.
HoUand,
Vgl. 621, 622, 628.
Varia.
V. ColuiiMM, A. Der römische Grenz- 708
wall in Deutschland. 367 S. u. 52 Tfln.
Wiesbaden. Vgl. Wd. Zs. IV, S. 62.
Mehlit, C. Studien zur ältesten Ge- 709
schichte der Hheinlande. VIIL Heft.
Leipzig. Vgl. Wd. Koit. 111, 128.
MomaMen, Th. Die Conscription8ord-710
nung der römischen Kaiserzeit. (Her-
mes XIX S. 1—79 u. 210 — 234).
Scherer, W. Mars Thingsus. (Sitzungs- 711
bericht der Berlin. .Ikad. 1884. S. 571).
Deppe, A119. Die Teutoburg. 72 S.
Heidelberg. 8.
Qrotefend, H. Arminius war römischer 712
Bürger und hat im römischen Heere
gedient Antwort auf das Offene Send-
schreiben des Herrn August Schieren-
berg an den Vorstand des Vereins flh*
Geschichte und Altertumskunde zu
Frankfurt a. M. Beilage zum Kon*e-
spondcnzblatt des Gesamtvereins Jalirg.
1884, Nr. 3 u. 4. 19 S. 8.
Lindentchmit, L. Altertümer unserer 713
heidnischen Vor/eit. Bd. 4. Heft 2.
(Vgl. Wd. Korr. II, 105).
Lehmann, B. Das Volk uer Sueben von 714
Caesar bis Tacitus. Gvmn.-Programm.
D. Krone. 1883.
Schneider, J. Die alten Heer- und 715
Handelswege der Germanen, Römer
und Franken im deutschen lleiche.
3. Heft. 20 S. Leipzig. Wcigcl. gi\ 8.
1884. M. 1.
Maurer, Th. Und noch einmal die 716
(,'äsar-Brücke. 24 S. Mainz. Diemer.
1884. gr. 8. M —,60.
V. Trtfitsch, E. Fundstatistik der vor- 717
römischen Metallzeit im Kheingcbiete.
IV, 119 S. 6 Karten in Farbendruck.
Stuttgart Enke. 1884. M. 15.
Vgl. auch Nr. 227, 238.
II. Mittelalter.
Elsass-Lothnngen.
Werniing, B. Über die Vewuche der 718
französ. Könige d. 10. Jhdts., Lothrin-
gen f. Frankreich zu gewinnen, m. be-
sond. Berücksichtigung d. Darstellung
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94
Bibliographie.
Richers. 26 S. 1884. (Gymn.-Progr.
Hanau).
719 Ichultze, Walther. War Johannen
von Gorze historisrlier Schriftsteller V
Eine qaellenkritiMche Untersuchung.
(Neues Archiv für ältere deutsche
Geschichtskundc 9. S. 486—51^). Der
durch seine Reise als Gesandter Ottos I.
an den Hof Abderrhamans HI. be-
kannte Johannes von Gonee ist nicht
der Verfasser der Miracula s. Gorgonii
(entstanden in Gorze), der vita sanctae
Glodesindis und der Miracula s. Glo-
desindis (die vom Verfasser der Lebens-
beschreibung des Johannes von Gorzo
selbst herrühren) und wahrscheinlich
auch der Vita Chrodegangi (die sicher
in Gorze entstand).
720 Burchardf, (Joh.) Argentinensis Dia*
rium sivc rcrum urbanarum commen-
tarii (1483—1506). Texte latin publi(i
int^gralement pour la premierc fois
d'apres les Ms«, de Paris, de Rome et
de Florence, avec iutroductiou, notcs
etc. par L. Thuasne. 2 vols. Paris.
Leroux. 1884. gr. 8. 40 fr.
721 Cartülaire de Mulhouse. Par X. Moss-
raann. H. Band. VIH, 5t-8 S. [I. er-
schien 1883]. Strasbourg, Heitz. 1884.
4. M. 26.
722 V. Liebenau» Th. Murbachcr A ana-
len (Anzeiger fiir Schweizerische Ge-
schichte. 1883 Nr 4). Aus den No-
tizen der Mauriner Auszüge von Mur-
bacher Aufzeichnungen, welche im 15.
Jh. in Murbach aus allerhand illteren
klostergeschichtlichen Notizen zusam-
mengestellt wurden.
723 Schulte, Aloys. Die elsässische An-
nalistik in staufischer Zeit [Murbach,
Neuburg, Maureraüuster, StrassburgJ.
(Mitteil, des Instit. fi^r österr. Ge-
schichtsforschg. V, S. 513). Nicht die
Annales Argentinenses sind die Quelle
der späteren Geschichtschreibung, son-
dern jüngere Kompilationen. Das für die
Geschichtsschreibung wichtigste Kloster
ist Neuburg bei Hagenau, daneben auch
Aufzeichnungen in Murbach, Maurs-
münster, Altorf und jetzt verschollene,
deren Filiation nachgewiesen wird.
724 Herzberg*Frlliikel, S. Geschichte der
deutseben Reichskanzlei 1246—1308.
L Teil: die Organisation der Reichs-
kanzlei. (Mitteilnngen des Inst, für
österr. Geschichtsf. I. Ergänzungsheft,
5. 254—298). Enthält Nachrichten über
den späteren Straseb. Biscliof Jobann
von Dirbheira.
Fanta, A. Unedierte Diplome H. Mit 725
eisern Excurs über die Urkunden
Ludwigs n. für Montamiata. (Mittei-
lungen des Instituts für österr. Ge-
schichtsforschung. V. S. 388-416).
Bringt eine sehr wichtige Urkunde
Heinrichs IV. lur Othmarsheim von
1064 Mäne 1 nach einer Kopie von
Innsbruck. Das dürftige Material zur
Geschichte dieses Klosters erhält eine
auch für die Geschichte der Grafen-
geschlechter (Rudolphus coraes in pago
Scerron wohl ein Ahne der Zollern)
sehr wichtige Bezeichnung.
Glöckler, L. 6. Sauet Matemus, oder 72i>
Ursprimg des Christentums in Elsass
und in den Rheinlanden. [Mit Titel-
bild]. VH, 886 S. Rixheim, Sutter.
1884. 8. M. 3,70.
Vergl. auch Nr. 2—4, i\ 14, 21.
Baden
¥. Schubert, H. Die Unterwerfung der 727
Alamannen unter die Frankeu. Strass-
burg, Tnibner. 1884. 8. 222 S.
Naeher, J. und Maurer, H. Die Alt- 728
Badischen Bürger und Schlösser des
Breisgaus. Beiträge zur Landeskunde.
Emmendingen, Dölter. 1884. liex. 8.
VII a. 84 S. 4 Tafeln.
Franklin, 0* Die freien Herren und 72t)
Grafen von Zimmeni. Freiburg i. B.,
Mohr. 1884. M. ö.
Holzherr, C. (teschichte der Reichs- 730
freiherreii von Ehingen bei Rottenburg
a. N. Ein Beitrag zur Geschichte
Schwabens und seines Adels. (Die-
selben hatten auch Besitziuigen in
Baden). Stuttgart, Kohlhammer. 1884.8.
Groos, W. Die Zähringer als HeiTcn 731
und Allemannen als ihre Unterthanen
in der einst deutschen Grenzmark
Verona. (Karlsr. Ztg. 1884 Nr. 91—94).
V. Pflugk - Harttung. Scheinoriginale 732
deutscher Papsturkunden (Forschungen
zur deutscheu Geschichte Bd. 24. S. 426
—444). Behandelt auch eine Urkunde
für Hohenburg Leo IX, 1050 Dez. 17.
Quidde, L. Der schwäbisch-rheinische 733
Stüdtebund im Jahre 1384 bis zum
Abschluss der Heidelberger StaJlung.
Stuttgart, Cotta. 1884. 8. 237 S.
Wagner, F. Die ursprüngliche Ver-734
fassimg des schwäbischen Bundes.
(Württemberg. Vierteljahrshefte 18aS.
S. 81).
Qlteke, P. Die Hirschauer während 735
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Bibliographie.
95
d. iQvestiiturstreitefl. III, 17BS. Gotha,
Perthes. 1883. gr 8. M. 3.
Vgl. auch Nr. 36, 42, 57, 09, (K),
64—6(5, 68, 83, Sil, 86, 87, 89, 91,
92, 110.
MiUdrhem.
?36 Hahn, Heinr. Bonifaz nud Lul. Ihre
. angelsd^'iis. Corret^pondentea. I^eipzig,
Veit u. Co. 1883. gr. 8. M. 10.
737 Hdider-Eoger. Über die Vita Liilli
u. ihren Verf. pJ. Arch. f. alt. dtsch.
Geschichtskundc IV, 2).
738 Wtfmer, E. u. HeckmaM, M. Ortn-
iiud Landetibefestigungeu des Mittel-
alters mit lUicksicht auf Hessen und
die benachbarten Gebiete. Mit Abbil-
dungen. IV, 86 S. Mainz, Frey (Faber).
1884. gr. 8.
739 Roth, F. W. E. Die Visionen der
lil. Elisabeth von SchOnau und die
Äbte Ekbert und Kmecho von Schönau
35 Bg. Brunn. 1884. 8. M. 8.
740 Wyts, A. Hessisches Urkuudenbuch.
Erste Abteiliuig. Urkundeubuch der
Dentschordeus-Ballei Hessen. Zweiter
Band 1300—1359. (Publikalioneu aus
den K. Preussischen Stnatsarcliiven
19. Bd.). VI, 663 S. Leipzig, Hirzel.
1884. gl-. 8. M. 14.
741 Manzel, K. Geschichte von JJassau
V. d. Mitte d 14. Jhs. bis z. Gegen-
wart. 2. Bd, XIV, 566 S. Wiesbaden,
Kreide!- 1884. gi«. 8. M. 7.
742 Itotliy F. W. E. GeschichtsqucUen aus
Nassau. Die Geschichtsquellen den
Niederrheingau^s. Teil IV. Register
zu Teil I— III und Nachträge. 228 S.
Wiesbaden, Linibartk 1884. gr. 8. M. 12.
743 BargtngrOn, A. Die politischen Be-
ziehungen Deutschlands zu Frankreich
während der Regierung Adolfs v. Nassau.
IV, 114 S. Strassburg, Trübner. 1884.
gr. 8. M. 2,50.
744 Dtefanbach, J. Das Leben der heil.
Elisabeth v. Thüringen in Wort und
Bild. 40 S. mit 14 Photogr. Frank-
furt a. M., Foesser Nachf. 1884. gr. 8.
M. 15.
745 Megifihard von Fulda, De fide, varic-
tate symbolo et pestibus haeresium.
Abgedr. in Caspari, C. P., Kirchen-
historische Anecdota. I. Christiania.
Achehoug u. (Jie. 1883.
Vgl. auch Nr. 120, 123, 138, 148,
155, 158, 163, 165, 174, 182,
186, 228.
Jüiemprovinz,
746 Heydinger, J. W. Archidiaconatus,
tituli S. Agathes, in Longuiono, archi-
dioecesis Treverensis, in noveni decar
natus, nimirum in Arlunensem, Basel-
lensein, Ivodiensem, Invignieusom, Kyll- .
burgensem aut Bitliurgenseni, Louguio-
neusem, Lutzenburgensem, Merecheu-
sem et Remigcnsem divisi descriptio,
quam ex codicibus mss. saeculi XVI
primus eruit, animadversionibus iU
lustravit et indicibus auxit J. W. 11.
XVIII, 455 S. Trier, Groppe. gr. 8.
M. 6.
Yay, Th. Geschichte des Trechir- 747
gaues und von Oberwesel. V, 365 S.
Leipzig, Günther. 1885. gr. 8. M. 6.
Creceiius, W. Heisterbach. (Elberf.
Zeit. 1884 No. 165).
Wolff, F. Caesarius von Heisterbach. 748
(Elberf. Zeit. 1884 No. 165).
Aan der Heyden, E. Geschieht« des 749
Geschlechtes der Freiherren von Elver-
feldt. Im Auftrage des Gesamthauses
herausgegeben. I.Teil: Urkunden und
Regesten. 1. Bd. VIII, 315 S. Elber-
feld, Martmi u. Grüttefien. 1884. 8.
M. 6.
Blumberger, Fr. Altdüsseldorf. 1. Teil: 750
Die niederrheinische Fehde bis zur
Erhebung Dusseldorfs zur Stadt. Ja-
kobe von Baden. Programm des Real-
gymnasiums zu Düsseldorf. 1884. 28 8.
Düsseldoii; Voss u. Co. 1884. 4.
Scheint, M. Geschichte d. Jesuiten- 751
kirche z. hl. Michael in Aachen. 51 S.
Aachen, Barüi. 1884. gr. 8. M. 1,20.
Jost, J. B. D. Die St. Marienkirche 752
am Malzbürhel zu Köln. 16 S. KOln,
Hcberle. 1884. 8... M. 0,40.
Jost, J. 8. D. Über die Kommende 753
„.hingenbiescu". (Gen-Anz. f. Stadt- u.
I^ndkr. Köln. 18S4. No. 167).
Schelten, R. devische Chronik nach 754
der Üriginalhandschr. des Gert van der
Schuren. XXX, 275 S. Cleve, Boss.
1884.
Vgl. auch No. 166, 169, 173, 183,
196, 197, 199, 202, 205, 211, 212,
216, 218, 221, 227, 233, 242, 260,
2, 24, 261 f., 274, 275, 276, 281,
282, 283, 285, 286, 289, i, 4, 6, 7,
292, 1, 295, 301, 303, 312, 335,
339, 342, 350, 361, 369, 378.
Westfalen.
Diekamp, W. Die Gründungslegende 755
und die angebliche Stiftungsurkunde
des lüosters Freckenhorst (Forsch-
ungen zur deutschen Geschichte. 24 Bd.
S. 639—654).
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96
Bibliograph!«^.
756 Qrevel, W. Der Reichstag za Steclc
im Jahre 938. (Rhein. - Westf. Zeit.
1884 Nr. 167).
757 WattonbacH, W. Über Hermann von
Maienfeld aus Münster. (Herl. Sitzungs-
bericht. 1884. 8. 9).
758 ZHrbonsdR, Fr. Henuannus Zoestius
nnd «eine historisch-politischen Schrif-
ten. Nach handschriftlichen Quellen
des fünfzehnten Jahrhunderts. Pro-
gramm des Gymnasiums zu Waren-
dorf. 1884. 33 S. Warendoi-f, Schncü.
1884. 4.
759 ChrMicoo ('ampi 8. Maiiac in der
ältesten Gestalt. (1185—1422). Her-
ausgegeben von Dr. Fr. Zurbonscn.
(Münsterisclic Beiträge zur Geschichts-
forschung. Herausgegeben von Th.
liiudner. 5. Heft). 65 S. Paderboni,
Schöningh. 1884. 8. M. 1,80.
760 Undner, W. Actorum et diplomatum
ad historiam sacc. XIV et XV spec-
tantium pai*ticnla IH. (Index lectionum
Münster 1884. 14 S.) Der Verfasser
giebt im Anschlüsse an seinem Index
lectionum (Münster 1878) acht weitere
auf das Vehmgericht bezügliche Ur-
kunden, deren Originale, mit Ausnahme
eines, sich im Staats- .Vrchiv zu Münster
betinden.
761 6o«btl, 8. Kirchliche Zustände im
uördl. ViTestfalen 100 Jahre vor der
Reformation. (Kirchl.Monatsschr. III, 5).
762 Prinz, P. Studien über das Verhält-
nis Frieslands zu Kaiser und Reich,
insbesondere über die friesischen Grafen
im Mittelalter. (Jahrbü<"hcr der Ge-
sellschaft für bildende Kunst und
vaterländische Altertümer in Emden).
99 S. Emden, Hajuel. 1884. 8. M. 2.
Vgl. auch Nr. 385, 386, 390, 392,
393. 402, 413.
Sdupcä.
763 Dändliker, K. Geschiclitc der ScliAieiz.
Mit kulturhistorischen Illustrationen und
Plänen. I. Band. Zürich, Fr. Schult-
hcss. 1884. 8. 688 Seiten. (Reicht bis
zum Jahr 1400. Für ein weiteres Pub-
likum geschrieben, mit sorgfältiger Be-
nutzang der einschlägigen Litteratur;
etwas demokratisch geiärbt).
764 PupiKofer, J. Geschichte des Thur-
gaus. 2. Ausg. 1. u. 2. Lief. Frauen-
feld, Huber. 1884. 8.
765 Schuler, J. St. Fridolin. Sein Leben
und seine Verehrung. Mit 3 Bildern
und einem vollständigen Gebetbuch.
Säckingen, 1884. 8. XVI u. 328 S.
Werder, J. Der hl. Fridolin. Nach 766
den Quellen dargestellt (Stockers, Vom
Jura zum Schwarzwald I 62—67).
Libfl confraterniftitMm «ancti Galli, 767
Augieusis, Fabariensis ed. P. Piper in:
Mouumenta G. H. Berlin, Weidmann.
1884. 4. 549 S.
Afitelm, YaleriNt. Die Berner Chronik. 768
Herausgegeben vom bist. Verein des
Kantons Bern. I. Bd. Bern, K. J. Wyss.
1884. 8. Vm u. 441 8. (Neue kritische
vollKtändige Ausgabe des bedeutendsten
C'hronisteu der Schweiz).
Fontes rerum Bementhim lY. 1. Liefg. 769
96 S. Bern, Dalp. Lex. 8. 1885.
M. 2,40.
Yitttrey, Mgr. Histoire des cv^ques 770
deBäle. Avec illustrations, portrait« etc.
Tom. I. Einsiedeln, C. u. N. Benziger.
1884. gr. 8. 260 S. 10 frs. (Schön
ausgestattet; die deutsche Litteratur
ignoriert; klerikal).
Chroniquet des ('hanoiues de Neu- 771
chätel, suivies des „Eutreprises du Duo
de Bourgogne contre les Suisses". Nou-
velle (^ition publ. par la soci^te
d*hi8toirc du Canton de Neucliätel.
Neuchätel, A. G. Berthoud. 1884. 18,
331 S. 3,50 frs.
M6moiret et documents publ. par ]a772
socit^te d'histoire de la Suisse Romande.
Tome XXXIII. Lausanne, G. Birdel.
1884. 8. CXV u. 562 S. Enthält: Do-
cumentH relatifs ä Thistoire du Vallais
rec. et publ. par Tabbe J. Gremaud.
Tome V. 1351-1375. (Wichtige Ur-
kundenpublikation).
Yolkmar, Chr. Die Chroniken Her- 773
maus, Bemolds und die epitome Saii-
gallensis in den ersten 5 Jahrhunderten.
(Forsch, z. deutscheu Gesch. Bd. XXIV
S. 81).
Segetter, die, zu Melliugen, Aarau 774
und Brugg 1250 — 1550. Stammesge-
schlechtor und Regenten. Bern, Wyss.
1884. 8. 340 S.
Dlektmp, W. Eine Original -Urkunde 775
Papst Leo IX. (Mitt. des Instituts
f. österr. Geschicht8foi*schimg V, 141
bis 143). Behandelt die undatierte
Bulle Leo's IX für Altorf, deren Ori-
ginal wiedergefunden wurde.
Vgl. auch Nr. 425, 441, 446, 450,
452-454.
Belgien-Luxeiitburg.
Vgl. Nr. 466, 468, 486, 491 f., 537,
541, 645, 560, 561, 571, 572, 578,
584, 587, 592.
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Bibliographie,
97
HoUand.
776 Colniloii, 6. Register van oorkouden,
die in het charterboek van Friesland
ontbreken, tot het jaar 1400. 8, 110
eu XV bl. Leenwarden, W. Eekhoff
eu ZooD. 1884. roy. 8. fl. 1,50.
777 Brosien, H. Der Streit nm Reichs-
Handej:n i. d. 2. Hälfte d. 13. Jh8.
32 S. Berlin, Gaertuer. 1884. gr. 4.
M. J.
778 KroNick, P. Die Klosterchronik von
St. Flobert und der Investitnrkampf in
Bistum Lutticli ziu: Zeit Kaiser Hein-
richs IV. Programm des Sophien-Real-
^mnasiunis zu Berlin 1884. 43 S.
Berlin, Oaertncr. 188.4. 4.
779 Stoppelaar, Mr. J. W. de. Invcntaris
van het oud ardiief der stad Middel-
Imrg. 1217—1501. XUV en 330 bl.
Middelburg, J. ('. en W. Altorffer.
1883. gr. 8. ti. 9,50.
780 Vereeniging tot beoefening van Over-
vftselsch regt en geschiedenis. Decrc-
tum Dominorum, alias Digestum vetus.
(Rechtsbuch von KampeuV 61 bl. met
10 gellth. platen. Zwolle, Erven J.
J. Tijl. 1878. rov. 8. fl. 1,40.
Vgl. auch Nr. "^254, 609, 622, 623,
632, 636, 640, 642, 643, 644, 656,
658, 660, 661, 663, 664, 670.
in. Neuzeit.
EUiasS'Lothringen.
781 Rdmer, M. Strassburg ii. Zürich in
den JJ. 1576 u. 1870. Hist. Reminisc.
der Bogenschützengesellschaft d. Stadt
Zürich auf das Hauptgebot von 1882
gewidmet. Zürich, Schulthess. 1884.
jn-. 8. 39 S. M. 1.
782 Utterl, H. Die Stellung der Strass-
burger Reformatoren Buch und Capito
zur Tauffrage. (Theol. Studien u. Kri-
tiken. 1884. 3).
783 V. Rtppoltstein, A. Elsass-Lothringen
1870—1884. Basel, Bemheim. 1884.
8. M. 1.
784 Staehling, Charles. Histoire contem-
poraine de Strasbourg et de PAlsace
(1830-1852). Xn. 433 S. Nice, Gau-
ther & Cie. 1884. 8.
785 Homing, Wllh, Friedrich Theodor
Homing, Pfarrer an der Jung St. Peter-
kirche. Lebensbild eines Strassburger
evang.-lntherischen Bekenners im 19.
Jahrh. Strassburg, Selbstverlag. 1882
bis 1884. 8.
Westd. Zeittohr. f. Gesch. u. Kirnst. IV, I.
Maass, M. Zeitbewegende Fragen. 786
IV. Was soll mit Elsass - Lothringen
werden? Leipzig, Kössling. 1884. ^.
82 S. M. 1.
Ott, Edm. Un mot d'histoire 8ur787
TAIsace et Strasbourg 496—1681, 1789,
1870—1884. Vin. 79 S. Paris, Berger-
Levrault. 1884. 8. M. —,80.
Lepape, Henri. Sur Torganisation et 788
les institutions militaires de la Lorraine.
452 S. mit 4 Tafeln. Paris, Berger-
Levrault k Cie. 1884. 8. frs. 7,50.
Dinago, F. L»entr<?e des Badois ä. Col- 789
mar le 14. septembrc 1870. Pari«,
Berger-Levrault. 1884. 8. frs. 1,25.
Cahen. Le rabbinat de Metx peu-790
dant la Periode frangaise. (1567—1871).
(Revue des etudes juives Nr. 13).
Vgl. auch Nr. 5, 9, 12, 13, 33, 673.
Bacün.
Ungelenk, L Geographie iukI Ge- 791
schichte des Grossherzogtimis Baden.
16 u. 8 S. Mannheim, Bender. 18a3.
gr. 8. M. 0,30.
Roder, Chr. Hemr. llugs Villinger792
Chronik von 1495 — 1533. Tübingen.
1888. 283 S. (Bd. 164 d. Biblioth. d.
litterar. Ver. in Stuttgart). Bespr. von
Fr. V. Weech Karlsr. Ztg. 1884 Nr. 90
Beil.
Ratlifeber. Die Sclücksale des Pro- 793
testantismns in Pfalzburg. (Deutsch.-
evang. Blätter 1883, Heft 11).
Braesselbach, J. Geschichte der ka- 794
tholischen Reformbeweguug in der Pfalz.
Kaiserslautern, Fussinger. 1883. gr. 8.
M. 1.
Muhlhäuser. Friedrich III. von der 795
Pfalz. (Evang. Kirchen- u. Volksbibl.
1884 Nr. 2). Wiederabdruck einer
altern Arbeit.
van Lennep, M. F. Gaspar van der 796
Hey den. Amsterdam. 1884. 8. (Amster-
dam. Dissert.). Zur Geschichte Fried-
rich lU. von der Pfalz.
Hartfelder, K. Zur Geschichte des 797
Bauernkriegs in Siidwestdeutschland.
Stuttgart, Cotta. 1884. 8. VIII u. 476 S.
Mehlhom. Zur Gesch. des Bauern- 798
kriegs in Südwestdeutschland. (Protest
Kirchenz. 1884. 15).
Eberlin, A. Die Diaspora der Diö- 799
zese Schopflieim. Ihre Entstehung u.
Geschichte. Eine Festgabe zum Luther-
jubiläum. Schopfheim, üehlin. 1883.
8. 32 S.
Vogt^ W. Die Correspondenz des 800
schwäbischen Bundeshauptmanns Ulrich
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w
HiMiojrraphio.
Arzt von Augsburg aus den Jahren
1524, 1525 u. 1Ö26. Abt. IV. (Zeit-
pchr. d. histor. Ver. f. Schwaben und
Neuburg X (1883) S. 298).
801 Schneider. Die Württemberg. Kirchen-
visitation i. d. 2. Hälfte des 16. Jhs.
(Theolog. Studien a. Wftrtcmb. V, J).
802 Briefe des Pfakgrafen Johann Ca-
simir. Mit verwandten Schriftstücken
gesammelt und bearbeitet von Friedr.
von Bezold. Bd. II. lo82-1586.
München. 1884. 8. 476 S. (Publik, d
Münchener histor. ('Omminsion)
803 Stieve, J. Die badischen Händel.
(Briefe u. Akten z. Gesch. d. 3()jähr.
Krieges. Band V. München. 1883.
S. 63—119).
804 Markgraf Georg Friedrich (\ on Baden).
(Bad. Landesztg. 1883 Nr. 273 I ff.).
805 Heigef, K. Th. Die Hochzeit Fried-
richs V. von der Pfalz (in Heigels
Neuen historischen Vorträgen u. .\uf-
sätzen. München, Gieger).
806 Holland, W. L. Schriften des Kur-
fürsten Karl Ludwig von der Pfalz u.
der Seinen. TObingen. 1884. 8. 55i S.
(Bd. 167 d. Biblioth. d. litter. Vcr. in
Stuttgart).
807 Gelger, L. Briefe der Elisabeth (;hai-
lotte von Orleans 1673—1715. Aus-
gewählt, mit Einleitung und Anmerk-
im^en von L. G. Stuttgart. 1883. 8.
240 S.
808 Sander, H. Die Fcldkircher Unruhen
von 1768. IV, 133 S. Innsbnick, Wag-
ner. 18a3. 8. M. 1,60.
800 Badens Truppen m den Kriegen Na-
poleons. (Bad. Landesztg.1884Nr.237 ff. )
810 Ktfnig, i. Beiträge zur Geschichte
der theologischen Facultät in Freiburg
am Schlüsse des vorigen und im Be-
ginne des jetzigen Jahrhunderts. 142 S.
Freiburg, Mohr. 1884. 4. M. 1,80.
811 Kolb, J. F. Kaspar Hauser. Altere
u. neuere Beiträge zur Aufstellung der
Geschichte des ('nglücklichen. Regens-
burg, Coppenrath. 1883. 8. Seitdem
in Folge •gerichtlicher Verhandlung
zurückgezogen.
812 Wllrtemberg unter dem Ministerium
Mittnacht-Hölder. (Preuss. Jahrb. 1884.
AprU).
813 Schmitz, M. Luise, Grossherzogin v.
Baden. 31 S. Wolfenbüttel, Zwissler.
1884. 8. M. 0,50.
814 Hermann Freiherr Rtfder v. Diertburg.
Beiträge z. Gesch. d. freiherrl. Familie
Röder von Diersburg. (Hildebrandts
Vierteljahrsschrift f. Hei-aldikXI [1873]
S. 145—180).
Naeher, J. Die Ettliuger Linien. (Bad. 815
Landesztg. 1884 Nr. 165 I ff.).
Fein. Geschichte des dritten badischen 816
Infanterie-Regiments Nr. 111. Berlin,
E. S. MitUer u. Sohn. 1884.
Zingeler, K. Th. Karl .Vntou von 81 7
HohenzoUem und die Beziehungen des
fürstlichen Hauses HohenzoUem zu dem
Hause Zähringen-Badeu. 1884.
Die Hohenzollern'sche goldene Hoch- 81 S
zeü (Karisr. Ztg. 1884 Nr. 237 Beil.).
Vgl. auch Nr. 38, 43, 53, 58, 67, 69,
82, 83, 84, 94, m, 99.
Mitteh'liein.
um, A. Das Sohäuzel bei Eden- 811)
koben in der bayerischen Pfalz oder
die Entscheidung des Feldzuges am
Mittelrhein im Jaln*e 1794. Mit einem
Plan. VUI, 72 S. Kari«i-uhe. Braun,
1885. gr. 8. M. 1,80.
Brieger, Th. Aleander und ]iUther82t>
1521. Die vervollständigten Aleander-
Depeschen, nebst Untersuchungen über
den AVormser Reichstag. 1. Abt. XVI,
315 S. Gotha, Perthes, gr. 8. M. 7.
Speyer, 0. Die Frankfurter Revolution 821
unter Vincenz Fettmilch 1612—1616,
54 S. Frankfurt a. M., Jacgcr 1883.
gr. 8. M. 1.
Schwarz, H. Landgraf Philipp von 822
Hessen und die Pack' scheu Händel.
Mit archivalischen Beilagen. Einge-
leitet von W. Maurenbrecher. (His-
torische Studien Heft 13). IV, 166 S.
Leipzig, Veit u. (.'omp. 1884. gr. 8.
M. 4,60.
Koldewey. Der erste Versuch einer 823
Rechtfertigiuig des Landgrafen Philipp
von Hessen. (Theol. Studien u. Kritiken.
1884. 3).
Wachenffeld, G. Die politischen Be-824
Ziehungen zwischen den Fürsten von
Brandenburg und Hessen - Kassel bis
zum Anfange des BOjäbrigen Krieges
nach archivalischen Quellen dargestellt.
Programm des Gymnasiums zu Hers-
feld 1884. 32 S. Hersfeld, Hoehl. 1884. 4.
Halwich. H. Johann Meroile. Ein Bei- 825
trag zur Geschichte des dreissigjähr.
Krieges. Mit einem Urk.-Anhang die
Schlacht bei Hessisch-Oldendorf betref-
fend. VII, 127 S. Leipzig, Duncker
IL Humblot. 1S85. M. 3.
Bruiiner, H. Kassel im siebenjährigen 826
Kriege. 193 S. Kassel, Huhn. 1884.
gr. 8, M. 2,50.
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HiMiogruphie.
W)
fö7 GMtfatnt. E. v. Aus dem Leben des
Kurf. Friedrich Wilhelm von Hessen.
42 S. Kassel Klaimig. 1883. 8. M. 0,50.
828 Beck, F. Geschichte d. grossherzogl.
lies». Feld- Artillerie- Regiments Nr. 25
und seiner Stumme 1460—1883. IX,
366 S. Beriin, Mittler u. Sohn. 1884.
jrr. 8. M. 7,50.
829 Alice, Groi-tsherzogiu von HeBsen imd
bei Khein, Prinzessin von ürossbritan-
nien u. Irland. Mitteilungen aus ihrem
I^ben und ans ihren Brieten. (Mit 2
Portrait» in Stahlstich). VII, 431 S.
Pannstadt, Bergstrilsser. 1883. 8. M. 7.
83t» LiMz. Handbuth für die evangelische
Kirche des (irossherzogtums Hessen,
neu hearb. von V. Habicht. I. Teil:
PersonalbesUnd vom 1. April 1884.
II. Teil : Die kirclilichen (lesetze, Ver-
ordnungen und Ausschreiben. 89 und
152 S. I)ann»ta<lt, Waitz. 1884. 8.
M. 2,20.
^31 SdilieiHiacke, F. W. Th. (Fortsetzer:
K. Menzel). Geschichte von Nassau von
den ältesten Zeiten bis auf die Gegen-
wart auf der Gmndlage urkundlicher
Quellenforschung. Bd. VI (Geschichte
von Nassau von der Mitte des 14. .Ths.
bis zur Gegenwart. Von K. Menzel.
Bd. II. XIV, 667 S). Wiesbaden, Kreidel.
1884. gr. 6. M. 6,30.
832 SpietSy W. Luthers Beziehungen zu
Nassau. VI, 30 S. Frankfurt a. M.,
Diesterwcg. gr. 8. 1884. M. 0,40.
Vgl. auch Nr. 122, 154, 157, 159,
KU), 164, 168, 170, 172, 175, 176,
180, 185, 186, 192, 228.
Hhtinprocinz.
833 Hoffmeitter. Hist. geneal. Handb. üb.
alle (trafen u. Fürsten v. Waldeck u.
Pyrmont seit 1228. X, 113 S. Kassel,
Klaunig. 1883. gr. 8. M. 2,50.
834 Wiesner, 0. Heinrich von Zütphen,
ein Märtyrer der Heformation. 59 S.
Berlin. Internat. Buchh. 1884. gr. 8.
M. 1,50.
835 Zur Geschichte des Kölnischen Krieges.
(Hist. polit Bl. XLIII, 11).
836 Pfölf. Der hayer. u. kais. General
Job. Freih. v. Werth im Verhältnis zu
seiner Zeit u. zur Gegenwart. (Streff-
leurR österr. milit. Ztschr. 1883. 9).
837 Jan van Weerth. Von einem Rhei-
nischen Antiquarius (I)r. Cardauus).
31 S. Köbi, Bachern. 1884. 12. M. 0,75.
838 Zur Kirchengeschichte der clevischen
Länder. (Katholik. 1883. Dezember).
839 Heigei. Kurfürst Joseph Klemens von
Köln und das Projekt einer Abtretung
Baiems an Oesterreich 1712-1715.
(MimcluSitzber. Phil. hist. Kl. 1883. III).
Denkschrift über die Belagerungszu- 840
stände in der Samt-Gemeinde Düssel-
dorf, den Kreisen Elberfeld und der
Stadt Wittlich. 1849. (Barmer Zeit.
1884 Nr. 151. Jubil.-Nr.).
Schreiber, A. Lebensbilder aus der 341
Hheinischeu Mission. 128 S. Barmen,
Wiemaun. 1884. 8. M. 1.
Geschichte des Rheinischen Pionier- 842
Bataillons Nr. 8. 94 S. (Beriin, Mitt-
ler), roblenz. 1883. gr. 8. M. 1,50.
Paulizkl, 0. und v. Woedtke, A. Oe- 843
schichte d. 4. Rhein. Infant.-Reg. Nr. 30
1815—1884. X, 600 S. Berlin, Mittler
u. Sohn. 1884. gr. 8. M. 12.
Michel, J. J. Die Jülichsche Unter- 844
herrschaft Heiden. 23 S. Aachen, ( 'remer.
gr. 8. 1884. M. 0,75.
Brockhuet. Das westdeutsche und 845
französiche TieÜand. Eine geogr. kiU-
turhist. Studie. Progr. d. kgl. kathol.
(lymn. a. d. Apostelkirche inKöhi. 1884.
Vgl. auch Nr. 164, 172, 189, 199,
206, 207, 212, 213, 218, 226, 229,
232, 273, 281, i, 2, 8, 6, 287, 288,
290, 291, 292, 2, 3, 299, 300, 808,
314, 823, 327, 330, 834, 343—346,
361, 353, 858, 360, 362, 365, 866,
370—373, 375.
Wetdfiden.
Schrtfder. Die Eiuführuug der Re-846
formation in Westfalen in dem Zeit-
räume von 1520 — 1540. Ein Beitrag
zur Lutherfeier. IV, 79 S. Minden,
Bruns. 1883. 8. M. 1,20.
Weskamp, A. Herzog diristian von 847
Braunschweig und die Stifter Münster
und Pailcri)oni im Beginne des dreissig-
jährigen Krieges (1618 — 1622). Inau-
gural-Dissertation aus Münster. 89 S.
Paderborn, Schöningh. 1884. 8.
Heller, Ad. Ch. C. An der Heerstrasse 848
des siebenjährigen Krieges. Ein Bei-
trag zu der Cieschichte der freien
Reichsstadt Dortmund und ihrer Um-
gebung aus den Jahren 1757 bis April
1763. 108 S. Dortmund, Krieger. 1883.
8. M. 1.
Verhandlungen des im Jahre 1884 849
abgehaltenen 27. westfälischen Pro-
vinzial-Landtags. Münster, Theissing.
1884. 4.
Vgl. auch Nr. 388, 394, 395, 398,
400, 403. 406, 407, 408, 417.
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löO
Bibliographie.
Schweiz.
850 Schickler, J. Neuer Versuch e. Lit-
teratur - Verzeichnisses zur Schweiz.
Iteformationsgeschichte, eutb. die zeit-
genöss. Litterat. (1521—1532). 81 S.
Zürich, Meyer u. Zeller. gr. 8. M. 2,50.
851 Tide, C. P. Uiüdreich Zwuigli 1484
bis 1884. Feestrede. 30 bl. Amster-
dam, P. N. van Kampen en Zoon. 1884.
roy. 8. fl. 0,50.
852 KOndig, J. P. Luther und die Refor-
mation in der Schweiz, namentlich in
Basel. 30 S. Basel, Dettloff. 1883.
gr. 8. M. 0,50.
853 Stociter, A. Was die alten Eidge-
nossen in kirchlidieu Dingen gedacht
und gethan haben. 68 S. Luzern, Geb-
hardt. 1884. M. 0,50.
854 Scbiclcler, J. Aktensammlung zur
Schweiz. Reformationsgeschichtc in den
Jahren 1521—1532. V. Bd. Nachträge
u. Register. 38 S. Zürich, Meyer u.
Zeller. 1884. gr. 8. M. 15.
855 Jecldin, C. Urkunden zur Verfassungs-
geschichte Graubündens. 2. Heft: die
Reformation. Als Fortsetzung von
Mohr's Codex dipl. V. Bd. Chur, Ilitz.
1884. gr. 8. 117 S. fr. 1,20.
856 Beitrige, Bemer, zur Geschichte der
Schweiz. Reformationskirchen. Von M.
Billeter, P. Flückigei-, S. Hubler, H.
Kasser, H. Marthaler, G. Strasser. Mit
weitem Beiträgen vermehrt und her.
von N. Nippold. Bern, K. J. Wyss.
1884. 8. 54 Seiten, fr. 7,50. Inhalt:
1. Zwingii's Beziehungen zu Bern von
P. Flückiger. 2. Der Bcmer Syllabus
vom J. 1532 von M. Billeter. 3. Der
Schweiz. Anabaptismus zur Zeit der
Reformation von G. Strasser. 4. Die
Contrareformation im Fürstbistum Basel
1575 — 1608 von H. Kasser. 5. Unious-
bestrebuugen des John Durie von S.
Hubler. 6. Amyrant als Ethiker von
H. Marthaler.
857 Quellen zur Schweizer Geschichte. VI
Bd. mit einer Karte. Basel, F. Schnei-
der. 1884. 8. 372 S. fr. 8,40. Enthält:
1. Conradi Fürst de situ Confoedera-
torimi Descriptio, her. von G. v. W.
u. H. W. — 2. Balii Descriptio Hel-
vetiae, her. von A. Bernoulli. — 3.
Fratris Felicis Fabri Descriptio Sueviae,
her. von N. .Escher. — 4. Job. Stumpf,
Reisebericht 1544, her. von N. Escher.
— 5. Nachtrag zu Fürst's Descriptio,
von E. Motta. — 6. Namenregister zum
Band. — 7. Schweiz. Adelsgeschlechter.
Hunziker, J. Henri IV, les Sui86e8 858
et la Haute-Italie 1598—1610. (Revue
historique 1883. Nov. bis Dez.)
Fall, Fr. Der Kluser Handel und 859
seine Folgen. 1632—1633. Diss. der
phil. Facultät Zürich. Zürich. 8. 198 S.
fr. 4. (Handelt über eine ganz unbe-
deutende Episode).
Kothing, M. u. KSHn, J. B. Die eid- 86(>
genössischen Abschiede aus dem Zeit-
raum von 1681—1712. (Amtl. Samml.
d. alt. eidg. Abschiede. VI, 2). 2 Teile.
XXVI, 2628 S. und Register 196 S.
Basel, Schneider. 1884. gr. 4. M. 24.
Herzog, E. Über Religionsfreiheit in 861
der helvetischen Republik m. besond.
Berücksicht. der kirchl. Verhältnisse
in den deutschen Kantonea 131 S.
Bern, Wyss. 1884. gr. 8. M. 1,60.
V. Wyss, F. Leben der beiden Zürch- 862
cherischen Bürgermeister David von
Wyss Vater und Sohn, aus deren
schriftl. Nachlass. 1. VHI, 564 S. Zü-
rich, Höhr. 1884. M. 6.
Rytz, D. A. Carl .\lbrecht ReinlioId863
Baggesen, Pfarrer am Münster zu Bern.
XII, 318 S. Basel, Riehm. 1884. gr. 8.
M. 4,50.
Baumgartiier, A. Erinnerungen an Dr. 864
Karl Johann Greith, Bischof von St
Gallen. VII, 113 S. Freiburg, Herder.
1884. gr. 8. M. 1,40.
Bluntschli, J. C. Denkwürdiges aus8B5
meinem Leben. Herg. von R. Seyerlen.
3 Bde. NördUngen, Beck. 1884. 8.
I. Band: Zürich.
Vgl. auch Nr. 425-428, 438, 440,
448, 455.
Belgien-Luxemburg,
Knaff. Die Belagcmug der Festung 8B6
Luxemburg durch die Franzosen i. J.
1684. (Neue milit. Blätter. 1883. Okt.)
Vgl. auch Nr. 456, 458, 462-465,
467, 470, 472—474, 485, 487, 4&i\
492, 547, 551, 559, 583, 591, 595.
Holland
ter Gouw, J. Geschiedenis van Amster- 867
dam. 4« dcel. Kaizer KarePs tjjd 1515
— 1555. lo — 3« stuk. bl. 1—288.
Amsterdam, Tj. van Holkema. 1883/4.
roy. 8. fl. 3,75.
Pierson, A. Nieuwe Studien over Jo- 868
hannesKalvyn (1536 — 1541). XVI en
238 bl. Amsterdam, P. N. van Kampen
en zoon. 1883. gr. 8. fl. 2,50.
van Lennep, D. ü. F. Caspar van der 869
Heyden. 1530—1586. Amsterdam, Jo-
hannes Müller. 1884. roy. 8. fl. 2,50.
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Bibliojrraphie.
ioi
870 FredeHkt, J. 6. De Moord van 1584.
Vorspronkelyke verbalen en gelijktg-
dige berichten van den moord gepleegd
op Prins Willem van Oraiye. Met
cenige belegen en aanteekcningen iiit-
gegeven. XIII en 154 bl. a'Gravenhage,
>lartinus Xyhoff. 1»84. kl. 8. fl. 3,25.
Op oud holl. papier gecart. Ü. 5.
871 Resolirtie der Regeering van Dord-
recht na den moord van den Prins van
Orai\je gcplecgt den 10 Juli 1585. Met
een woord vooraf van Dr. G. D. J.
Schotel. 16 bl. Dordrecht, J. P. Re-
vers. 1884. kl. 8. fl. —,25.
872 Brieven van Lionello en Soriano uit
den Haag aan doge en senaat van
Venetie in de jaren 1616, 1617 en
1618; benevens verslag van Trevisano
betreffende zijne zending naar Holland
in 1620. \1U en 472 bl. Utrecht,
Kemink & Zoon. 1883. roy. 8. fl. 6,10.
873 d'Avaux, comte. N^gociations pen-
dant les annäes 1693, 1697, 1698 d'ap-
res le manuscrit k la bibliothequc de
r Arsenal ä Paris par J. A. Wynne.
Tome 3ife»«, 2i*n»« partie. CXI en 194 bl.
Utrecht, Kemink en Zoon. 1883. rov. 8.
fl. 3,90.
874 Pttit, Louis D. Bibliotheek van Neder-
iaudsche pamfletten. Yerzamelingen van
de bibliotheek der Ryks - Universiteit
tc Leiden. 2« decl. 1649—1702. 4. en
331 bl. s'Gravenhage, Martinus Nyhofi^.
1884. 4. fl. 5,20.
875 Justo. La republique beige (1790).
Bruxelles, Office de pnblicit^. 1884. 8.
frs. 4,—.
876 Jorissen, Theod. De overgave van
Amsterdam im Januari 1795. X en
143 bl. Amsterdam, P. X. van Kampen
en Zoon. 1884. roy. 8. fl. 1,60.
877 Nuyens, Dr. W. J. F. Geschiedcnis
van het Nederlandsche volk van 1815
tot op onze dagen. 2« deel. VI en
285 bL Amsterdam, C. L. van Langen-
huysen. 1884. roy. 8. fl. 2,25.
878 Oyen, A. A. Vottermann van. Het
vorsteidiuis Ora^je - Nassau van de
vroegste tijden tot heden. XV en 179
bl. Leiden en Utrecht, A. W. Sijthoff
cn J. L. Beyers. 1884. 4. fl. 40,50. In
prachtb. verg. opsncde fl. 50, — .
879 de Bu, F. Prins PYederik der Neder-
landen en zyn tvjd. Met portretten,
platen en kaarten. 1« afl. bl. 1 — 80.
Schiedam, H. A. M. Roelants. 1884.
roy. 8. fl. 1,60.
880 Cardinal Decbamp«, Erzb. v. Mccheln.
(Katholik. 1883. Xov.)
Geldertcbe Volksalmanak voor 1834. 881
Hoofdredacteur J. C. W. Quark.
50« jaargang. Amhem, P. Gouda Quint.
1883. kl. 8. fl. 1,25.
Nieuwe Dranttche Vollcsalmanalc voor 88
1884, onder rcdartie van Dr. H. Har-
togh Heys van Zouteveen. 2« jaarg.
268 bl. met 1 gelith. plaalje. Assen,
van Gorcum en comp. 1883. 8. fl. 2,50.
Vgl. auch Nr. 599, 603, 611, 615,
620, 634, 637, 639, 645, 659, 662,
666—669, 671 f.
IV. Lokalhistorisches.
ElsasS'Lothringen.
Albrecht, K. Deutsche Könige und 883
Kaiserin Colmar; n. gleichz. Anfzeichn.
im Colmarer Stadtarchiv. 45 S. Colmar.
Barth, gr. 4. M. 2.
Kindier von Knobloch, J. Die Herreu 884
von Hohenstein im Elsass. Mit 1 Taf.
16 S. Sti-a8sburg, Trübner. 1884. 4.
M. 2,—.
Der Kreis MOhlhausen i. Elsass. \1II, 885
71 S. Mühlhausen i. Elsass, Buflet.
1884. 8. M. —,60.
Metzger. La Republique de Mulhouse, 886
son histoire, ses anciennes familles
bourgeoises. Paris, Lechavalier. 1884.
8. fr. 5.
Biriinger, A. Stadtbuch von Senn- 887
heim, Ober-Elsass. Bonn, Georgi. 1884. 8.
Erichson, A. Das Strassburger Uni- 888
versitätsfest vom Jahre 1621. 15 S.
Strassburg, Schmidt. 1884. kl. 8. M. 0,30.
Eggert, H. Kaiser Wilhelms-Universität 889
Strassburg. Institutsgebäude der natur-
wissenschaftlichen und mathematischen
Facultät. I. Das physikalische Institut.
7 S. Mit 9 Kupfertafeln. Berlin, Ernst
u. Korn. 1884. fol.
Festschrift zur Einweihung der Kai- 890
ser - Wilhelms - Universität Strassburg
1884 mit 14 photolithogr. Abbildungen
und mehreren Holzschnitten. 150 S.
Strassburg, Schmidt. 1884. 4. M. 10.
Reuss, R. Geschichte des Neuhofes 891
bei Strassburg. Eine historische Skizze
nach ungedruckten Dokumenten des
Stadtarchivs. 107 S. Strassburg, Schmidt.
1884. 8. M. 1,80.
See, J. Journal d'un habitant de 892
Colmar (Jouillet ä Nov. 1870) suivi du
cahier de M"« H . . XIH, 287 S.
Paris, Berger-Lcvrault. 1884. 8. frs. 7..^0.
Vgl. auch Nr. 6, 22.
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ioä
ftiblinjn'aplne.
Baden.
893 Weber, G. Ein Rückblick auf Hei-
delberg. Am Vorabend der 5. Säcular-
feier der Universität (Allpjem Ztg. 1884
Beil. I Nr. 20, 23, u. 25, II Nr. 112 ff.,
m Nr. 244 ff.).
894 Naeher, J. Das Neue Scliloss in
Baden. Mit einem Blatt Aufnahmen.
Baden-Baden, Rodrian. 1884. Lex. 8.
6 S.
895 Schuttem. Das alte Kloster Schut-
tem od. Offooszcll. (Bad. Landesztg.
1884 Nr. 157 II. Blatt).
H9G Sierert, A. J. Geschichte der Stadt
Müllheim im Markgräflerland. Müll-
heim. 1884. 8. Lfg. 1.
897 Clorer, A. Altbreisach. Seine Ver-
gangenheit und Gegenwart Ein ge-
schichtlicher Überblick nebst Beschrei-
bung der Stadt mit 16 Illusti-ationen.
Mit einem Vorwort von H. Langer.
Freiburg, Wächter. 1883.
898 KOrzel, A. Die Stadt Ettenheim u.
ihre Umgebung. Lahr, Schömperlec,
1883. 8.
899 Naeher, J. Die Stadt Pforzheim und
ihre Umgebung. Ein Beitrag zur Va-
torlandskunde. Mit 60 bildlichen Dar-
stellungen in 8 Blättern. Pforzheim.
Riecker. 1884. Lex. 8. 64 S.
900 Geschichte der Stadt Freiburg. (Ilist.
polit. Blätter XCU, 7).
901 Naeher, J. Die Burg Alt-Eberstein.
Mit einem Blatt Aufnahmen. Baden-
Baden, Rodrian. 1884. Lex. 8. 6 S.
902 Naeher, J. Das Schloss Neu-Eber-
stcin. Mit einem Blatt Aufnahmen.
Baden-Baden, Rodrian. 1884. Lex. 8.5S.
Naeher, J. Die Burg Hohcnbadcn.
903 Mit einem Blatt Aufnahmen. Baden-
Baden, Rodrian. 1884. Lex. 8. 7 S.
Naeher, J. Die Burgen Alt- u. Ncu-
904 Wiedeck. Mit einem Blatt Aufnahmen.
Baden-Baden, Rodrian. 1884. Lex. 8.
6 S.
Vgl. auch Nr. 43, 56, 57, 60, 64,
66, 80, 81, 83, 85, 87, 88, 91, 92,
98, 102, 108, 110.
Mttiärhein.
Diefenbach, K. Das Maingebiet. 40 S.
905 Fi-ankfurt a. M. , Jaeger. 1884. 8.
^I. 0,40.
Bahr, 0. Eine deutsche Stadt vor
90() sechzig Jahren (Cassel). 168 S. Leipzig,
Grunow. 1884. 8. M. 2,50.
Wilhehni. Mitteilungen aus der Ge-
9Ö7 schichte der Gemeinde Braubach. 50 S.
öheriahnstein, Schicke!. 1884. 8. M. 1.
Genth, A. Nachtrag zu der Schrift : 908
Geschichte des Kurortes Schwalbach.
3. Aufl. VI, 66 S. Wiesbaden, Juvanv
u. Hensel. 1884. gr. 8.
Gredy, H. Geschichte der ehemaligen 909
freien Reichsstadt Odemheim. Mit einer
Ansicht von Odernheim nach Merian
und den alten städtischen Siegeln. Aus
mehreren hundert bisher unbekannten
Urkunden und einigen bekannten zu-
sammengestellt. VIII u. 376 S. Mainz,
Faber (Frev). 1883. gr. 8. M. 4.
Vgl. auch Nr. 119, 125, 138, 154,
155, 176, 17a 180, 187.
Bheinprovmz.
CarHus, W. Kurzer Blick üb. d. gc- 910
schichtl. Entwickelung d. cvang. Gem.
zu Neuwied, n. d. Origin.-Akten. 31 S.
Neuwied, Heuser. 1884. gr. 8 M. 0,40.
Chronologische Obersicht der 800jäh-911
rigen Geschichte Baimens. (Barmer
Zeit. 1884 Nr. 151, Jubil.-Nr.).
Averdunk, H. Duisburg zur Zeit des 912
Jülich-Clever Erbfolgestreits. IL Teil.
Programm des Gymnasiums zu Duis-
burg 1884. 22 S. Duisburg, Nieden.
1884. 4. Enthält die Geschichte vom
Auszug der Spanier bis zur Besetzung
der Stadt durch die Niederländer
1621—1629.
Disselbeck. Zur Geschichte Bhcin- 913
bachs; II. Programm des Progvmna-
siums zu Rheinbach 1884. 20 S. Rhein-
bach, Heuser. 1884. 4.
Hempel, R. Geschichte der ovangel. 914
Gemeinde zu Werden an der Ruhr.
Zweite gänzlich umgearbeitete und sehr
vermehrte Auflage. 9(5 S. Langenberg,
.loost. ISaS. 8. M. 1,40.
Kessel, J. H. Das Rathaus zu .\achen 915
in seiner geschichtlichen Bedeutung.
IV, 82 S. Aachen, <remor. 1884. gr. H.
M. 1,60.
Vgl. auch Nr. 194 f., 242, 255, 2(H),
2, 10, 261 f., 284, 294, 296, 297,
315, 320, 327, ?29, 330, 332, 338,
363, 368, 375, 380, J382, 364.
Westfalcfi.
Michael Chronik der Stadt Bielc-916
feld. 1. Liefg. 32 S. Bielefeld, Vel-
hagen u. Klasing. 1884. gr. 8. M. 0,50.
Schwettmann, C. Gesch. d. Kirche 917
u. Gemeinde St. Jacobi auf der Rade-
wich in Herford. 2. Aufl. mit 3 Nach-
trägen über die Geschichte von Her-
ford u. Enger. 178 S. Herford, Mcnck-
ford. 12. M. 1.
Brockmann, H. Geschichtliche Mit- 918
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Hiblioffraphle.
löä
t«Uiingen aber die Stadt Billerbeck,
nebst einem Anhange enthaltend sta-
tistische Nachrichten über den Amts-
bezirk Billerbeck. Mit einer Zeichnung
des Fürstlichen Amts- oder Richthofes
zu Billerbeck. VIII, 180 S. Billerbeck.
Knüppel. 188:^. gr. 8.
919 Landsberg-Vtlen u. Gemen, Graf F. v.
Geschichte der Herrschaft Gemen, ihrer
Herren imd deren Geschlecht er. Münster,
Regensberg. 1884. 8. M 3.
«20 Deppe, A. Die Teutoburg. VIII, 72 S.
Heidelbei-g, Weiss. 1884. gr. 8. M. 2.
Vgl. auch Xr. mi 39(), 392, 397,
399, 40r>.
ScJnrets.
921 Tobler, G. Beitrag zur Geschichte
der Grafen von Kyburg. Beigabe zum
Jahresbericht über das städtische Gym-
nasium. Bcm, Stämfli. 1884. 4. 18 S.
922 RQgftr, J. (*hronik der Stadt und
I^andschaft SchaÜfhauscn. llersg. vom
bist.-antiq. Verein des Kantons Schaff-
hansen. Mit Abbildungen. Schaffhau-
sen, im Commission bei C Schock. 4.
1. Licfcnmg. 1880. S. 1—408. 2. Lief.
1884. S. 409— 785. (Sehr sorgfaltige
Arbeit mit reichlialtigem Commentar).
923 GStzinger, E. Die Stadt s. GalFsche
Herrschaft Bürglen im Thurgau. Ncu-
jahrsblatt 1884. Ilersg. vom bist. Verein
in S. Gallen. Mit 1 Tafel. S. Gallen,
Huber u. Cic. 1884. 4. 51 S. frs. 2,40.
924 Finsler, G. Zürich in der 2. Hälfte
des 18. Jahrb. VIH, 264 S. Zürich,
Oiell, Füssli u. (^o. gr. 8. M. 3,80.
920 Flores semisacculares Bcrucnscs,
disposnit domus quaedam vetus. VII,
125 S. Bern, Xydeggcr u. Bauuigart.
1884. 8. M. 2.
lidffien-Lxtaemlßurff.
926 Äbr^g^ chronoiogiquc de Thistoiro
de la ville de Iluy. <> et 7« i)arties.
Huy, Dcgraco. 1884. 8. fi*8. 4,—.
927 Justt. Bnixelles en ISlf). BruxcUcs,
Office de Publicity. 1884. 12. frs.— ,(30.
Vgl. auch Xr. 536, 537, 561.
Höaantl.
928 Castro, D. HenriqiMS de. Keur van
jH'afsteenen op de Ncderl. Portug. Israel.
Bcgraafplaats te Ouderkerk aan den
Amstel mit beachi-y vingen biographische
aanteekeningen etc. Tot inleiding: Een
er ander over deze en de vroegere bc-
graafplaats der Ncderl. Portug. Israel,
gemeente tc Amsterdam. Met platcn.
1<* bundol. XII en 126 hl. en 16 piaton
in lichtdruk. Leiden, E. J. Brill. 1884.
4. frs. 15,—.
Vgl. auch Nr. 653 f.
V. Rechts- nnd Wirtschafts-
geschichte.
ElsasS'Loth'mfen .
UrkundenbucJi der Stadt Strassburg. 929
HI. Band. Privatrechtliche Urkunden
und Amtslisten von 12(56 — 1332, be-
arbeitet von Aloys Schulte. XLVH,
451 S. Strassburg, Trübner. 1884. 4.
M. 24,—. (Der IL Band, die politi-
schen Urkunden von 12()() — 1332, be-
arbeitet von W. AVicgand, soll im Jahre
1885 erscheinen).
Eheberg. Strassburgs Bevölkonmgs- 930
zahl seit Ende des 15. .11 w. bis zur
Gegenwart, (.lahrb. für Nat-Ök. und
Statistik. VII. 4. M. 5,—).
Geigtl, F. Das französische u. reichs- 931
ländische Staatskirchenrecht (christliche
Kirchen und Israeliten) systematisch
bearbeitet und verglichen mit den
neuesten Gesetzen und der Rechtspre-
chung der deutschen Staaten. XX,
5()4 S. Strassburg, Triibner. 1884. 8.
M. 8,—.
Vgl. auch Nr. 3, 14, 21, 23.
Jiaden.
Schenkel, K. u. Gartis, C. Das Staats- 932
recht der Grossherzogtiimcr Baden und
Hessen. Freiburg u. Tiibingen. 1884.
8. (Aus Marquardsens Handbuch des
Staatsrechtes).
Huber, E. Das Kölnische Recht in 933
den zähringischen Stüdten. (Zeitschr.
f. schweizer. Recht. Bd. XXII).
Ney, C. E. Forst- und Waldordnung 934
der Pfaltzgi-aveschaft bey Rhein. 158().
(Supplement zur Forst- u. .Tagdzeitg.
1883. Bd. 12. Heft 1).
Schmitthenner, H. Das Amienwesen 935
in Baden. 27 S. Heidelberg, Winter.
1884. 8. M. —,«(). (Sammlung von
Vorträgen herg. v. W. Frommel und
Ferd. Pfaff. XI, H. 9).
Statistische Angaben iiber das Gross- 93()
herzogtum Baden nebst Gemeindever-
zeichnis. Karlsr., Braim. 1884. 8. 112 S.
(Aus dem Hof- u. Staats - Handb\ich
vom Jahre ISSH),
Buchenberger, Ad. Die Lage der bäuer- 937
liehen Bevölkerung im Grossherzogtum
Baden. (Abschnitt VI in dem Werke:
Bäuerliche Zustände in Deutsch lilnd.
hoipziir, Duncker u. Humblot. 188:^).
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104
Biblioprraplüe.
938 Bucbenberaer, A. Ergebnisse der Er-
hebungen über die Lage der Land-
wirtschaft im Grossherzogtum Baden.
1888. (Auszug aus der amtlichen Dar-
stellung des Ministeriums des Innern).
Karlsruhe, Braun. 1884. 8. 57 S.
939 V. 6le$t, 0. Praktische Verwertung
bisher wenig benutzter Naturprodukte
in Deutschland, speziell im Grossher-
zogtum Baden. 1884.
94() Sprenfler, A. E. Die I^age der Land-
wirtschaft in Baden. Eine l ' ntersuchung
über die durch das Grossh. Ministerium
des Innern veranstalteten landwirt-
schaftlichen Erhebungen. Karlsruhe,
Reuther. 1884. 8.
941 Gothein, E. Bilder aus der Geschichte
des Handwerks in Baden. 44 8. Karlsr.,
Braun, gr. 8. 1884. M. —,75.
942 Sievers, W. Über die Abhängigkeit
der jetzigen Konfessionsverteilung im
südwestlichen Deutschland von den
früheren territorialen Grenzen. Mit
einer Karte: 1: 700(XK). Göttingen,
PeppmüUer. 1884. 4.
Vgl. auch Nr. 43, 49, 56, 59, 85,
93, 98, 104.
Mittdrheiti.
943 Schreiber, C. Die Verwaltungsreform
in Hessen - Nassau. 45 S. Marburg,
Elwert. 1883. gr. 8. M. 1,—.
944 Beiträge zur Statistik des Grossher-
zogthums Hessen. Ilersg. v. der gross-
herzogl. ('entralstclle f. Landesstatist.
23. Bd. 2. Heft. 68 u. VIII, 32 S.
24. Bd. 1. Heft. 58 u. 27 S. gr. 4.
Darmstadt, Jonghaus. 1883.
945 Schütte, B. Die Durchführung der Zu-
sammenlegung der Grundstücke im Re-
gierungsbezirk Kassel. (Landwirtschaft!.
Jahrb. XHI. 1).
946 Wolff. Kurze Nachricht üb. die ge-
schichtl. u. rechtl. Verhältn. d. evang.-
reform, Stadt- u. Universitätskirche zu
Marburg. 12 S. Marburg, Ehrhardt.
1883. gr. 4. M. 0,25.
Vgl. auch Nr. 118, 120, 125, 153,
154, 156, 190, 191, 240.
Rheinprovinz,
947 Hoeniger, R. Der Rotulus der Stadt
Andernach 1173—1256. 60 S. Bonn,
Cohen. 1884. gr. 8. M. 1,40.
948 Gobbers. Die Erbleihe u. ihr Ver-
hältnis zum Rentenkauf im mittelalterl.
Köln des 12.— 14. Jhs. (Zeitschr. d.
Savigny- Stift, f. Rechtsg. Germanist.
Abteil. IV, 3).
94^ BeitrXge zur Geschichte der Stadt
Duisburg. Veröffentlicht durch die his-
toriscJie Kommission der Stadt. 2. Heft.
Inhalt: Die Duisburger Stadtrechnung
Ton 1417 herausg. imd bearbeitet von
Ludwig Stiefel. VII, LXXH, 95 S.
Duisburg, Ewich. 18a3. 8. M. 2,50.
Obeir die Entwicicelung der Verkehrs-
und Lehensverhältnisse — speciell in
Barmen. (Barmer Ztg. [Jubil.-Nr.] 1884.
Nr. 151).
Der Rl;ein. Gemehiderai MI. 192 S.
Düsseldorf, Schwann. 1883. gr. 8. M. 3.
Vgl. auch Nr. 169, 195, 197, 198,
204—206, 209, 213, 214, 219, 222,
223, 227, 232, 243, 245, is, 255,
260, 2, 6, 7, 270, 275, 276, 281, 283,
284, 289, 7, 296, 302, 304, 30(J,
310, 311, 313, 317, 320, 324, 325.
333, 338, 341, 345, 348, 349. 354,
355, 359, 364, 367, 381, 384.
Westfalen.
Vgl. Nr. 392, 393, 397, 401, 403,
406, 410.
Scktcei^.
Sternegg. Die Ansiedelungs-
950
951
formen in den Alpen. (Mitt. der K. K.
geogr. Ges. in Wien. 1884. Nr. 6).
A. V. Orelli. Grundriss zu den Vorle-
sungen über Schweizer Rechtsgeschichte
(mit Litteratur- u. Quellenangabe). 2.
Aufl. Zürich, Fr. Schulthess. 1884. 8.
24 SS.
Zeumer. „Cartam Icvare" in Sanct
Galler Urkunden. (Ztschr. der Savigny-
Stiftung für Rechtsgesch. Germanist.
Abt. IV. 3).
Huber, E. Die historische Grundlage
des ehelichen Güterrechts der Bemer
Handfeste. Basel, (\ Detloff. 1884. 4.
62 SS. 2,50 frs. (Programm der Uni-
versität. Wesentlicher Beitrag zur Ge-
schichte des ehelichen Güterrechts u.
zur Erläuterung des Verhältnisses der
verschiedenen Handfesten der Zäringi-
schen Gruppe zu einander.)
Argovia. Jahresschrift der bist. Ge-
sellschaft des Kantons Aargau. XIV.
Bd. Aarau, H. R. Saueriftnder. 1884.
8., enthält : Die Stadt Mellingen. Orts-
geschichte, Urkk. u. Chronik von Th.
V. Liebenau. (Seite 3 — 96 Mellingens
älteste Geschichte, S. 95—208 Urkk.-
Register 1045—1774. Die Gerechtig-
keit des Zwings von Mellingen p. 198
ff., Mellinger Stadtrecht XV. Jahrhs.
p. 201 etc.)
BOrlcli-üeyer, A. Geschichte der Zür-
cherischen Seidenindustrie vom Schlüsse
952
953
954
955
956
957
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bihliof^raphie.
io6
des XnL Jahrhs. an bis in die neuere
Zeit Im Auftrage der Aufsichtscom-
raission der Seidenwebschule. Zürich,
Orell, Fussü & Cie. 1884. 8. 246 S.
Vgl. auch Nr. 439, 442.
Belgten-Luxemburg.
Vgl. Xr. 458, 461, 466, 488, 498,
036, 544, 551, 556, 566, 673, 674,
679, 580, 584, 586, 692.
Holland.
958 LeMsch« re«htsbroiineii uit de midde-
leeawen. Uitgegeven door Dr. P. J.
Blök (Xm en 376 bl.). sTiravenhage,
Martinus Nyhoflf. 1884. roy. 8. &, 6,75.
i^) S. Gratama. Bü^rage tot de rechts-
geschiedenis van Drenthe. Assen, M.
Gratama. 1883. 8.
960 De middelaeuwsche recMilN'onnen der
stad Utrecht. Uitgegeven door Mr. S.
MuUer Fz., 2 dln. (8. en 409, 6 eu
541 bl.). s'Graveuhage, Martinus Nvjhoflf.
1883. roy. 8. fl. 15.
961 Ben», M. J. L. llet landrecht van
Veluwe en Veluwczoora van 1593. Op
nieuw uitgegeven en van aanteekenin-
gen voorzien. XVI en 141 bl. Arn-
hem, P. Gouda Qnint. 1884. rov. 8.
fl. 1,90.
962 De Frieeche stadrechten, uitgegeven
door M. A. Telting. XV en 250 bl.
1883. fl. 5.
963 Koepmaee, S. Ilet notariaat in Fries-
land voor 1811. Een schets. 4, XII
en 198 bl. Leeuwarden, A. Meyer,
flrma H. Kuipers en J. G. Wester.
1883. 8. fl. 1,50.
964 Vereeniging tot bcoefening van Over-
ysselsch regt en geschiedenis. Marke-
regt van Markclo. 26 bl. Zwolle,
Erven J. J. Tijl. 1882. roy. 8. fl. 0,35.
i^ Vereeniging- tot beoefening van Over-
ysselsch regt cn geschiedenis. Marke-
regt van Rande. 15 bl. ZwoIIe, Erven
J. J. Tijl. 1879. roy. 8. fl. 0,25.
966 Vereeniging tot beoefening van Over-
ysselsch regt en geschiedenis. Marke-
regt van Hengvonien. 21 bl. Zwolle,
Enen J. J. Tgl. 1879. roy. 8. fl. 0,35.
%7 Vereeeiging tot beoefening van Over-
Tsselsch regt en geschiedenis. Stadrecht
van Hasselt. 4 cn 122 bl. Zwolle, Er-
ven J. J. Tgl. 18a3. gr. 8. fl. 1,25.
Vgl. auch Nr. 612, 617, 622, (;36,
646-652, 65i^, 660, 665.
VI. KiiDstgesehiehte.
ElmsS'LoihringeH.
Kraus, F. X. Kunst u. Altertum in$)68
Elsass-Lothringen. Beschreibende Sta-
tistik im Auftrage des kaiserl. Minis-
teriums für Elsass-Lothringen. II. Bd.
3. Abteilung. (S. 417--719, Schlussd.
2. Bandes.) Strassburg, Schmidt. 1884.
gr. 8. M. 5.
Bauritt, ein alter, zu einem Turm- 969
heim am Strassburger Münster. lisgg.
V. d. Bern. Künstler- Gesellsch. Bern,
Dalp. 1833. gr. 4. 11 Seiten. 1,50 frs.
HorlMS deliciarum par Tabbcsse Her- 970
rade de Landsperg. U^production hc-
liographiquc d'une serie de miniatures,
calquees sur Foriginal de ce manuscrit
du XII. siecle. Texte par le chanoinc
A. Straub. Livr. 4. (Planches IL, 30,
30bis, 31—37.) Strasbourg, Trülmer.
1884. fol. M. 10.
Rebert. Francois-Henr}^ de Harau-971
court-Chambley, doyen du chapitre de
Metz — Monnaie de compte, dont il
se servait; son jeton et sa devise. (Re-
vue numism. II. 2).
Vgl. auch Nr. 21, 24.
Baden.
Kunst u. Kimstleben in Baden (Karlsr. 972
Ztg. 1883. Xr. 274 Beil., Xr. 293 Beil.)
V. Weecb, Fr. Siegel u. Urkk. aus 973
dem Grossh. General-Landesarchiv in
Karlsruhe. Ser. I. Frankfurt a/M. 1883.
AH, Th. Der Meister des Otto-Hein- 974
richsbaues. (Ztschr. fiir bild. Kunst
XIX. 4).
Alt, Th. Noch einmal der Meister des 975
Otto-Heinrichsbaucs (Beiblatt z. Ztschr.
f. bildende Kunst. 1884. Nr. 27 u. 28).
Cliriit, K. Zur Baugeschichte des Hei- 976
delberger Schlosses im Anschluss an
des Weinsbcrger Meistersingers Michel
Beheim Lob auf Heidelberg v. J. 1470,
von dem in der Heidelberger Univer-
sitätsbibliothek befindlichen Original
der „Reimchronik ^ kopiert und mit
erklärenden Anmerkungen versehen.
Heidelberg, Hanzelky. 1884. (Extra-
beilage zum pfölzischen Museum Nr. 6.)
Durm, J. Das Heidelberger Schlnss977
(Centralblatt d. Bauverwaltung. 1884.
Nr. 1—4). Auch als Separatabdruck
erschienen.
Zur Heidelberger Schlossfrage. (All- 978
gemeine Ztg. 1884. Beil. Nr. 43.)
Heidelberg. (Illustr. Ztg. Bd. m Nr. 979
2149).
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i06
Hibliojjrapliie
QgO I>a8 H«itfelb«r9«r SchlMs (Bad. Be-
obachter 1884. Nr. 114 ff.).
981 Mentzel, E. Die Kunstsammlung auf
dem Heidelberger Schlosse (Heidelber-
ger Familienblätter. 1884. Nr. SS ff.).
982 Wandgemälde in Eggenstein (Karlsr.
Ztg. 1884. Nr. 205 Beil.)
Vgl. auch Nr. 69, 71—76, 78, 79,
95—97, 103, 105, 108.
Mütärliein.
983 muther. Kardinal-Er/bischof Albrecht
V.Brandenburg als Kunstfreund. (Oronz-
boton 1884. 25).
984 Friedensburg. Die ersten Münzen der
Pfalzgrafen Otto, Heinrich u. Philipp.
(Ztsch. f. Nnmismat. XI. 2).
985 Cohn, A. Kin neuer Druck Outen-
bergs in deutscher Spraclie. (Neuer Anz.
f. Bibliogr. 1884. 1).
986 Von der Linde. Das Breviariuni Mo-
guntinum. Eine Studie. In: Quellen-
forschungen zur (teschichte der Ertin-
dung der Typogi^aphie. (IV), 82 (2) S.
Wicsbadcn/FellerttCfecks. 1884. gr.8.
987 L*Ettoque, M. v. Hessische Landes-
u. Städtewappcn. 17 S. Mit 8 Taf. in
Farbendr. Kassel, Frevschraidt. 1884.
4. M. 8.
988 SchOrmann, A. u. Luthmer, F. Oross-
hcKKogl. hcs8. Silberkammer. ^luMter-
gültigc Werke alter Edclschinicdekunst
aus dem 16—18. Jh. 5 Lfg. fol. n 5
Taf. mit 5 — 7 Bl. Text. Darnistadt,
Bergsträsser. 1884. a M. 7.
989 Kolbe, W. Die Erbauung der St. Eli-
sabethenkirche in Marburg. Zur Erin-
ncmng an die sechste Säkulaifeior ih-
rer Einweihung am 1. Mai l8R-i 41 S.
Marburg, El wert. 1883. gr. 8. M. 0,5().
99(1 BUcIcing, W. Das Innere der Kirche
der hl. Elisabeth zu Marburg vor ihrer
Itcstauration. Mit einem Plan der Eli-
sabethenkirche nebst rmgebnng. 40 S.
Marburg, Elwert. 1884. gr. 8. M. (),({().
991 Wameclie, F. Die mittelalterlichen
heraldischen Kamitfschilde in der St.
Elisabethkirche zu Marburg. Unter Be-
nutzung der von L. Bickel angefertig-
ten Auftiahmen u. Beschreibungen be-
arbeitet u. herausgegeben. Mit 21 Tfln.
in Lichtdruck sowie einem Titelblatt
u. Abbild, im Text, gez. von E. Döpler
demJ. Berlin, Hermann. 1884. M. 15.
Vgl. auch Nr. 113, 128, 130—132,
134, 137, 1Ö6, 161, 171, 174, 178,
179, 182, 188, 193, 240.
Rfieifiprorhu.
V)92 Beisiel, St. Die Baugeschichte der
Kirche des hl. Victor zu Xanten. Nach
den Originalrechnungen u. andern hand-
schriftlichen Quellen dargestellt. Mit
vielen Abbildungen. (Ergänzungsheftc
zu den „Stimmen aus Maria Laach",
23. 24) XII. 232 S. Freiburg, Herder.
18a3. gr. 8. M. 3.
Kessel, H. Da,s Rathaus zu Aachen 993
in seiner geschichtl. Bedeutung, .\achen,
C'remer. 1884. 8. M. 1,60.
Zur Frage der Wiederherstellung des 994
Bathauses zu Aachen. (Deutsche Bau-
Ztg. 1883. Nr. 87/88).
Kortli. rroldarbeiterrechnung für den 995
Her/og Wilhelm IV von Jülich u. Berg
aus dem J. 1480 u. 81. (Anz. f. Kunde
d. dtsch. Vorz. 1883. lieft 11. 12).
Bund. Kunstfunde in der Salvator- 996
kirche zu Duisburg. (Dtsch. Kunstblatt
1884. 11. 12).
Vgl. auch Nr. 183, 199, 210, 212,
224, 230, 241, 245, c, 7, u. 255,
25(J, 260, 2, 17, 272, 280, i, 282,
289, 4, 7, 321, 328.
Wefitfafen.
INithoff, H. Mittelalterl. Künstler u. 997
Werkmeister Niedersachsens u. West-
falens, lexikalisch dargestellt. 2. Ausg.
IX. 462 S. Hannover, llelwing. 1885.
gr. 8. M. 5.
Dom, der, seine Oemulde u. Bildwerke 998
u. der wesfälische Friedenssaal zu Mün-
ster im J. 1874. Von Tiresias redivi-
vus. (Ch. Schüter.) V. IK) S. Münster,
Schoningh. 1884. 16. M. 1.
üeyer, A. Die Münzen der Stadt 99«)
Dortunnid. 122 S. Wien (Berlin. Star-
gardt). gr. 8. 1884. S. Wd. Zs. III, 284 i.
Vgl. auch Nr. 409, 415.
Schweiz.
Neuwirth, J. Die Bauthätigkeit der lOOO
alamannischen Kloster St. Gallen, Kei-
chenau u. Petershausen (Sitzungsber.
d. Wiener Akad. philos.-hist. Klasse.
Bd. 106 [1884] S. 5).
Kraus, F. X. Die Wandgemälde in lOOl
der St. fteorgskirche in Oberzell auf
der Reichenau, aufgenommen von Frz.
Baer. Mit Unterstützung der grossh.
badischen Kegierung herausgeg. 22 S.
Text mit 3 chromo-lithograph. u. 13
lithograph. Tafeln nebst 4 Illustratio-
nen im Text. gr. fol. Freiburg, Herder.
1884. S. Wd. Zs. III, 201 f.
Kraus, F. X. Die Miniaturen d. codex 10(>2
Egberti in der Stadtbibliothek zu Trier.
27 S. mit ßO Tfln. Freiburg, Herder.
1884. hoch 4. :M. 36. S. Wd. Zs. HI, 201 f.
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Bibliopi'aphie.
lÖt
1003 A. Weiler. Die St. Niklausenkapelle
an der Aa bei Zug, mit Aufnahmen.
Zagerisches Nenjahrsblatt für das J.
ISS4, Zug, Buchdnickerei J. Zürcher.
1884.
10(4 Cembe, E. Le temple de Grandson.
Uusanne, G. Bridel. 1888. 8.
1O05 MHteiliiiiflen der antiquarischen Ge-
sellschaft in Zürich. 21. Bd. 5. Heft.
Zürich, Orell, Füssli & (He. 1884. 4.
mit Taf.: H. Zeller- Werdmtiller, Denk-
mäler aus der Feudalzeit im Lande Uri
(das Kästchen von Attinghausen).
I0l)6 Katalog der Sammlung des bist. Mu-
seums in Bern. Neu ausgefertigt 1884
durch E. v. llodt, Architekt u. Direk-
tor der Sammlung. Bcni. Buchdruckeroi
G. Michel. 1884. 8.
liX)7 Die Honegramme auf den Glasgemäl-
den der Schweiz. Landesausstellung in
Zürich. (Zeitschr. für Kunst- und Anti-
«luitätensammlcr. Bd. I. 18a8. Nr. 5).
1008 Rodt, E. V. Kunstgeschichtliche Denk-
mäler der Schweiz. 11. Serie. 25 Blatt
antogr. Federzeichnungen. S. Wd. Zs.
UI, Nr. 105H.
1()09 Die bildenden Künste an den Gestaden
des Bodensees ehemals u. jetzt. To-
pographie der Kunstwerke u. Museo-
graphie in den Kreisen Konstanz, Vil-
lingen u. Waldshut u. im Hohenzoller-
schen (Konstanzer Tagbl. 188.S. Nr.
2rj() ff.).
10 10 L'Arcbltecture en Suisse aux difft^rentcs
epoques. Fragments rccueillis et publ.
par A- Lambert et A. Rychnor arcbi-
tectes. Bale-Gcnäve, IL Georg. 1883.
folio. 57 Tafeln. 75 frs. (Sehr wertvol-
ler Beitrag zur Kunstgesch. d. Schweiz.)
loil Meyer, H. Die schweizer. Sitte der
Fenster- u. Wappenschenkung vom XV.
bis XVII. Jh., nebst Verzeichnis der
Zürcher Glasmaler von 1540 an und
Nachweis noch vorhandener Arbeiten
derselben. Eine kulturgeschichtliche
Studie. Frauenfeld, J. Huber. 1884. 8.
XX u. B84 SS. G frs. (Ein wichtiger
Beitrag zur Geschichte d. Glasmalerei.)
1012 Konttanz. Das Bürgermuseum in Kon-
stanz (Strassb. Post 1884. Nr. 267).
1013 Ralin, J. Rud. Bericht über Gruppe
.S8 der schweizer. Landesausstellung
Zürich, 1883: Alte Kunst. 67 S. Zürich.
Grell, Füssli Sc (ie. 1884. gr. 8. M. 1.
1014 Heimanni Contracti musica edit. W.
Brambach. 26 S. mit 2 Steintaf. Leip-
zig, Teubner. hoch 4. 1884. M. 3.
Vgl. auch Nr. 4H9, 440, 444, 445,
449, 450.
Bäffien-Luxemburff,
Bootet. Petrus- Paulus Rubens en Bai- 1015
thasar Moretus. Antwerpen, Victor De
Baeker. 1884. 8. fl. 8.
V. LOtzow, C. Ein Jugendwerk von 1016
Bamaert von Orlev. (Ztschr. f. bildende
Kunst. 1884. 7). *
Fr^d. F^tls. Catalogue des poteries, 1017
faiences et porcelaines du moyen&ge
et des temps modernes au musce royal
d'antiquites ä Bruxelles. Bruxelles,
Bruylant Christophe. 1884. 12. fr. 0,50.
Kentler et Wautert. Lestapisserieshis- 1018
toriees a TExposition nationale beige de
1880. Bnixelles, llavez. 1881—84. fol.
Vgl. auch Nr. 459, 469, 475, 478,
479, 481, 484, 511, 514, 517, 521,
524, 626, 530, 542, 543, 546, 548,
553 — 555, 562 — 565, 5f9, 575.
581, 582, 588-590.
Holland,
Tergatt. Die Münzen Ostfrieslands. 1019
1. Teil bis 146(>. XII, UiO S. Emden,
Hevnel. ISaS. Lexikon-8. M. 4,50.
Jaekel. Die friesische Wede. (Ztschr. 1020
f. Numismatik. XL 3).
Huet, Cd. Butken. Het land van Rem- 1021
brand. Studien over de Noord Neder-
landsche beschoving in de 17. eeuw.
2. deel. 1. hefft. (; en 447 hl. 1884.
rov. 8. i\. 4,70, in linnen H. 5,10.
'\'gl auch Nr. 254, 610, 642.
VII. Kultur- und Litteratur-
gesehichte.
ElsdSH-Loihringen.
Geiler v. Kaysersberg. Älteste Schrif- 1022
ten, hsgg. Y. L. Dacheux. 2. Abt. Krei-
burg i. Br., Herder. 18a3. gr. 8. M. 4,10.
Geiler v. Kaytertberg. Ausgewählte 1023
Schriften, hsgg. v. de Lorenzi. Bd. 3.
VI, 392 S., Bd. 4. VI, 400 S. Trier,
(iroppe. 1883. 8. k M. 3,(»0.
Wimpfellng, Germania. Übers, u. er- 1021
lüut. v. Ernst Martin. Mit uugedruck-
ten Briefen v. Geiler u. Wimpfcling.
118 S. Strassburg. Trübner. 1885. gr.
8. M. 2,50.
Rabany, Ch. Les Schweighauser. Bio- 1025
graphie d'une famille de savants alsa-
ciens d'aprös leur correspondance in-
<^dite. Paris, Berger- Levrault et (Me.
1884. 8. frs. 3,50.
Faick, P. Th. Friederike Brion von 1026
Sesenheim (1752—1813). Eine chro-
nologisch bearbeitete Biographie nach
neuem Material aus dem Lenz-Nach-
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108
Bibliographie.
lasse. Mit einem Portrait (dem angeb-
lichen Bilde Friederikens). 86 S. Ber-
lin, Kamiah. 1884. 8. M. 4.
1027 Pfannenschmid, H. Fastnachtsgebräu-
clie in Elsass- Lothringen. öO S. Col-
mar, Barth. 1884. gr. 8. M. 1,(K).
1()28 MOndel, C. Elsässische Volkslieder
gesammelt und herausgegeben. XIV,
802 S. Strassburg, Trübner. 1884. 8.
^I. (i. (Enthält nur ungedruckte bis
jetzt gänzlich unbekannte, zum Teil
historische VoHcslieder, wie solche im
Elsass gesungen werden. Ein zweiter
Band, die Melodien enthaltend, ist in
Vorbereitung).
1029 Weckerlin, J. B. Chansons populairos
de l'Alsace. Tom. 1. II. CXXVII, 335 S.,
.S81 S. Paris, Maisonneuvc. 18a3. 8.
frs. 16.
1030 Pfaiinonschmid, H. Weihnachts-, Neu-
jahrs- und Drei-Königslieder aus dem
Ober -Elsass. 26 S. Colmar, Barth.
1884. gr. 8. M. —,80.
Vgl. auch Nr. 4, 5, 7, 8—11, 15
bis 17, 20, 24, 26 f.
Badeii.
1031 Hartfelder, K. Badische Geschichts-
litteratur der J. 1880 bis 1882. III,
o9 S. Karlsi-uhe, Braun. 1883. gr. 8.
M. —,80.
1032 Hartfelder, K. Badische Geschichts-
litteraiur d. J. 1883. 26 ?. Karlsnihe,
Braun. 1884. gr. 8. :M. -,60.
1033 Toepke, 6. Die Matrikel der Uni-
versität Heidelberg von 1386 bis 1662.
Erster Teil, von 1386 — 1553. Nebst
einem Anhange, enthaltend I. Calcn-
danum acadcniicum vom Jahre 1387.
II. Juramcnta intitulandorura. III. Ver-
mögensverzeichnis der Universität vom
Jahre 1396. IV. Accessionskatalog der
Universitätsbibliothek von 1396 — 143 i.
Heidelberg, Selbstverlag des Verfassers
(Kommission von C. Winter). 1884. 8.
LXXVI u. 697 S.
1034 F. R. Münchener Studenten in Hei-
delberg 1810 u. 1812. (Allg. München.
Ztg. 1884. Beil. Nr. 2i3).
1035 Heinze, R. Heidelberger Universitäts-
jubiläre. Heidelberg 1884. 4. 53 S.
(Heidelberger Universitätsschrift).
1036 Hartfelder, K. Deutsche Übersetzun-
gen klassischer Schriftsteller aus dem
Heidelberger Huraanistenkreis. Heidel-
berg. 1884. 4. 34 S. (Progr.)
1037 Barack, M. Baden-Baden. Ein Sagen-
kranz. Stuttgart, Krabbe. 1884. 8
205 S.
TraMtmaiNi. Archivalische Nachrichten 1038
über die Theaterzustände der schwä-
bischen Reichsstädte im !(>. Jahrh.
(Archiv f. Litt.-Gcsch. XIH, 1).
Ein JubilKum des Schreckens (Eis- 1039
gang des Neckars 1784). (Heidelberg.
Familienblätter. 1884. Nr. 17).
BIrlinger, A. Reise eines Karlsruher 1040
Professors durch unsere Gegend (d. h.
die württembergische Donaugegend) vor
100 Jahren. (Heuberger Bote. 1884.
Nr. 103).
Leitschuh, Ferd. Beiträge zur Gc-1041
schichte des Hexenwesens in Franken.
82 S. Bamberg, Hübscher. 1883. gr. 8.
M. 1,20.
Halm, H. Skizzen aus dem Franken- 1042
land. VI, 114 S. Schw.-Hall. German.
1884. 8. M. 1,80.
Fecbt. Durlacher Schulmeisterord- 1043
nung von 1536. (Bad. Schulblätter I
(1884) Nr. 6).
Bestallimg des Schulmeistert zuUeber- 1044
lingen. (Abgednickt in Heft 12 u. 13
von Israel und J. Müllers Sammlung
selten gewordener pädagogischer Schrif-
ten. Zschopau. 1883. 8.)
Santer. Zur Hexenbulle 1484. Die 1045
Hexerei mit besonderer Berücksich-
tigimg Oberschwabens. 82 S. Ulm,
Ebner, gr. 8. 1884. M. 1,50.
Ein alter Himmelfahrtsfestgebrauch im 1046
kleinen Wiesenthal. (Süddeutsches
evang .- Protest. Wochenblatt. 1884.
Nr. 27).
Johannes Posthius. Ein Lebensbild 1047
des 16. Jhs. (Franconia II, Nr. 1).
Kelschner, E. Friedrich Hölderlin in 1048
seinen Beziehungen zu Homburg v. d.
Höhe. XIV, 40 S. Homburg v. d. H.,
Taunusbotenverlag. 1883. gr.8. M.l,ö().
Hebel, P.J. in seinen Briefen. (Grenz- 1049
boten Jahrg. 43. Nr. 7).
Pröhle, H. Job. Peter Hebel. (Sonn- 1050
tagsbeil.d. Vossischen Ztg. 1884. 15/17).
Stolz, Alb. und seine Werke. (Der
Katholik 1883. [Bd. 63] S. 650).
Stolz. Alb. (Auf der Höhe. 1883. 1051
Novemberheft).
Hagele, J. M. Alban Stolz. Nach 1052
authentischen Quellen. Mit Portrait
und einem Handschreiben von Alban
Stolz in Autotvpie. Freiburg, Herder.
1884. 8. VII u. 265 S. — ßespr. von
Baumgartner in Stammingers Litterar.
Rundschau 1884. Nr. 13.
Mayerhofer, J. Alb. Stolz nach seinen 1053
Schriften. Freiburg i. B. 1884. 8. 14 S
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'Bibliographie.
109
1054 V. R^tteck, K. W. Rede zum Antritt
des Rectorats der Universität Breslau
am 15. Okt. 1883 ^ehalteu von Dr.
R. Roepell. Breslau, Koebner. 1883.
8. 32 S.
l<)o5 Brocher, Cli. Notice nur la vie et les
ouvrapes de J. V, Bhmtschli. (Revue
du droit. I. Paris)
1056 SduMider, A. J. C. Bluntsclili. (Zeit-
schrift fiir schweizerische Gesch. und
Rpf. V.)
1<)57 V. HoHztndorff, F. J. V. Bluutschli
und seine Verdienste um die Stmits-
wissenscliaften. (Heftlßl der deutschen
Zeit- und Streitfraji^en. Berlin).
Vgl. auch Nr. 26 f., 67, 74, 89, 9(),
109,
Mittelrhein.
1068 Bauch. Johannes Rhagius Acsticam-
pianns in Krakau, seine erste Reise
nach Italien und sein Aufenthalt in
Mainz. (Arch.f. Litterat.-Gesch. XIl, 8).
1(69 Falk. Missale moguntinum, sine loco.
(Centralbl. f. Bibl. Wes. I, 2).
1060 Falk. Hat sich Joh. Fust zu Mainz
eines Nachdruckes Joh. Mentelin zu
Strassburg gegenüber schuldig gemach t ?
(Centralbl. f. Bibl. Wes. I, 6).
U)6l Klomiii, H. Johann Gutenbergs erste
Buchdruck-Presse vom J. 1441. 15 S.
Dresden, Klemm. 8. 1884. M. 0,50.
1062 Keichaer, E. Die Luther-Drucke der
Stadt - Bibliothek zu Frankfurt a. M.
1518 — 46 bibliogi*aphisch beschrieben.
41 S. Frankfurt a. M. 1888. 4.
1063 V. d. Linde. Die königl. Landesbiblio-
thek in Wiesbaden. (Centralbl. f. Bibl.
Wes. I, 1).
1064 Ackermaan, K. Bibliotheca Hassiaca.
Repertorium der landeskundlichen Lit-
teratur för den preussischen Regie-
rungsbezirk Kassel. 163 S. Kassel,
Kessler. 1884. gr. 8. M. 8.
1065 Ackermann, K. Die landeskundliche
Litteratur des Regierungsbezirks Kassel.
Programm der Realschule zu Kassel.
1884. 39 S. Kassel, Richartz. 1884. 4.
1066 Duncker, A. Der Verein für hessische
Geschichte u, Landeskunde in den ei-s-
ten 50 Jahren seines Bestehens. 1834
bis 1884. Mit dem Bilde der 4 Stifter
des Vereins (Rommel, Bemhardi, Schu-
bart, Landau). Festschrift zur Feier des
50. Stiftungstages am 16. August 1884
überreicht vom Vorstande des Vereins.
(Neue Folge. X. Supplem.). IV, 105 S.
Kassel, Freyschmidt. 1884. 4.
1067 Nlcky 6. Verzeichnis der Druckwerke
u. Handschriften der Bibliothek d. bist.
Ver. f. d. Grossherzogt. Hessen. Darm-
stadt, Klingelhötter. 188:1 gr. 8. M. 2.
MOnscher, F. Chronik d. Gymn. zu 1068
Marburg von 1838—1888. 55 S. Mar-
burg, Elwert. 1883. gr. 8. M. 1,80.
Bossler. Die Ortsnamen von Starken- 1069
bürg u.Rheinliessen. (Gcimania. 1884. 8).
V. Pfitter, H. Sagen luid .Vberglaube 1070
aus Hessen u. Nassau. Als Beitrag zu
vaterländischem Volkstume. XV, 172 S.
Marburg, Elwoit. 1885. 8. M. 1,50.
Vgl. auch Nr. 117, 119, 121, 122,
126, 127, 155, 158, 166, 167, 171,
177, 180, 182, 186, 188, 190-192.
Rheinprocinz.
Meyer, P. J. Geschichte des Königl. 1071
Gymnasiums zu Trier v. 9. Febr. 1561
bis Ostern 188.8. 56 S. Paulinus-Druk-
kerei. 1884. gr. 8. M. 0,80.
Stackeiberg, N. Freiin v. Aus Carmen 1072
Sylva's Leben. 221 S. Heidelberg, Win-
ter. 1885. gr. 8. M. 6.
Kaufmann, L. Bilder aus dem Rhem- 1073
land. Kulturgeschichtl. Skizzen. 266 S.
Köln, Bachem. 1884. 8.
Verzeichnis über den Nachlass des 1074
Kan. Gottfried von Gardapen zu Köln
1875. (N. Anz. f. Bibl. 1884, Juli).
Haupt, H. Joh. Malkaw aus Preussen 1075
u. seine Verfolgung durch die Iijqui-
sition von Strassburg u. Köln. 1880 —
1416. (Ztschr. f. Kirchengesch. VI, 8).
Korth. Schreiben eines Johaiuies Re- 1076
giomontanus an die Stadt Köln; d. d.
Erfurt. 1586 Febr. 22. (Anz. f. Kunde
Dtsch. Vorz. 1888. 9).
Toennles. Die Fakultätsstudien zu 1077
Düsseldorf von der Mitte des XVI. bis
zum Anfang des XIX. Jhs. Eui Bei-
trag zur Geschichte des Unterrichts-
weseus in Jülich -Berg. Teil l. Pro-
gramm der höheren Bürgerschule zu
Düsseldorf, 1884. 48 S. Düsseldorf,
Bagel. 1884. 8.
Geschichte d. Barmer Zeitung. (Bar- 1078
mer Ztg. 1884, Nr. 151. [Jubil.-Nr.])
Banner Dichter während der letzten 1079
50 Jahre. (Barmer Ztg. 1884, Nr. 151
[Jubil.-Nr.])
V. Lasaulx, A. Wie das Siebengebirge 1080
entstand. (Samml. von Vortr. von W.
Frommel u. F. Pfaff XII, 4. 5). 55 S.
Heidelberg, Winter. 1884. 8. M. 1.
Adolf Schmidt. Siegburger Tischzucht 1081
(aus Pap.-Hs. 88 der Hofbibliothek zu
Darmstadt) in Steinmeyer, Zs. f. deut-
sches Altertum, 28 (n. F. 16), 64.
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llü
Kibliof^aphie.
1082 Jellingliau$, H. Zur Einteilung der
niederdeutschen Mundarten. Ein Ver-
such. XVI, 84 S. Kiel, Lipsius & Ti-
scher. 1884. 8. M. 2,40.
1088 Cardaunt, M. Fricdr. Spee. (Fi-ank-
furter zeitgem. Broschüren V. 4) Hl S.
Fi-ankfurt a. 31., Ferres Nacht'. 1884.
gr. 8. M. 0,oO.
1084 Ntfmnberg, K. Studien zu den nic-
derrhein. Mundaiten. Inaugural- Dis-
sertation. Giessen. 51 S. Halle, Kar-
ras. 1884. 8.
Vgl. auch Nr. 161), 173, 203, 208, 209,
216, 219, 225, 231, 242, 260, 2,
274, 277, 278, 279, 289. 1, 5, 8,
292, 4, 293, 296, 298, 300, 305,
307, 3()8, 316, 323, 326, 347, 351,
374.
Westfalen.
1085 Jellinghaus, H. Die Laute u. Flexio-
nen der Ravensbergisch. Mundart. VIII,
156 S. Norden. 1885. Fischer. M. 4.
10^6 Holthausen, F. Studien zur Thidreks-
saga. Darin: 1) Soest in der Thidrek«-
saga. 2) Die Geographie der Thidrek«-
saga. 3) Namen der Heldensage in
westfälischen Urkunden. In: Beiträge
zur Geschichte der deutschen Sprache
und Litteratur. Herausg. v. Paul und
Braune. IX. Bd. S. 451-503. (Be-
rücksichtigt sind nur die Urkimdcn von
799-1290 nach Seibertz).
1087 Weddlgan, 0. und Harlmann, H. Der
Sagenschatz Westfalens. Mit einem
Titelbilde: „die Sage" nach Wilhelm
von Kaulbach. XXIV, 387 S. Minden.
Bruns. 1884. gr. 8. M. 4,50.
1088 Hartmann, M. Bilder aus Westfalen.
Neue Folge. Mit 6 Illustrationen in
'Phondi-uck. VIII. 305 S. Minden, Bnins.
1884. gr. 8. ;M. 4. (Der erste Ab-
schnitt handelt über westfälische Fest-
gebräuche und Volksfeste).
1089 Ciaassen, i. Anna Elisabeth Freiin
von Droste-IIülshoff, Leben und aus-
gewählte Dichtungen. Ein Denkmal.
Mit dem Bildnis der Dichterin und 8
Landschaftsbildern. 2. verb. u. verm.
Auflage. X, 608 S. Gütersloli, Bertels-
mann. 1883. 8. M. 4.
Vgl. auch Nr. 388, 394, 395, 399,
410—412, 415, 421.
Sdiweiz,
1090 Horawitz, Ad. Johann Heigerlin, ge-
nannt Faber (Konstanzer Generalvikar).
Wien, Gerold. 1884. 8. 140 S. (Se-
paratabdruck aus Bd. 107 der Wiener
Sitzungsberichte [phil.-histor. Klasse]).
Henkhig, G. Aus Johannas von Müllers 1091
handschriftl. Nachlass. 86 S. 1884.
(Gymn.-Progr. Schaffhausen).
Schwartz, F. Johannes v. Müller und 1092
seine Schweizergeschichte. 56 S. Basel,
Schwabe. 1884. gr. 8. M. 1.
V. Wyss, Fr. Leben der beiden Zu- 1093
richerischen Bürgenneister David von
Wyss Vater u. Sohn aus deren sclirift-
lichem Nachlass als Beitrag zur neuem
Geschichte der Schweiz geschildert.
1. Band bis 1813. Zürich, Uühr. 1884.
8. VIII u. 564 S.
Meyer von Knonau, L. Lebenserinne- 1094
rungen. 1769 - 1841. Herg. v. G. Meyer
von Knonau. Trauenfeld, J. Huber.
1883. 8. IX u. 518 S. (Wichtiger Bei-
trag zur Memoirenlitteratur).
Meyer von Knonau, G. Aus einer 1095
zu richerischen Familienchronik. Als
Einleitung zu den Lebenserinnerungen
von Ludw. M. v. K. (1769-1841) neu
herausg. VI, 101 S. Trauenfeld, Huber.
1884. gr. 8. M. 2.
Isaak Iselin u. Heiorich PesUlozzi. 38 1096
ungetlruckte Briefe Pestalozzis. Mitge-
teilt von J. Keller, Ilektor in Aarau.
(Pädagogische Blätter Bd XIII. 1884.
8. S. 72—100, 182-182, 268 — 274,
351— 3(>3).
Baumgarten. Erinnenmgen an Dr. K. 1097
J. Greith, Bischof von St. Gallen. Stim-
men aus Maria-I^aach. 1884. M. 5.
Berner Taschenbuch auf das Jahr 1098
1«84. Bern, B. F. Haller. kl. 8. Ent-
hält u. a. : Die Leute von (trandson
von B. Haller. Dr. A. Quinquercz,
Gelehrtenbild von H. Hagen.
Thoman, F. Die auf die Schweiz be- 1099
züglichen Handschriften der Universi-
tätsbibHothek zu Heidelberg. (Anzeiger
für schweizerische Geschichte. 1884.
Xr. 1).
Tobler, L. Schweizerische Volkslieder. IICK)
2. Bd. (Bibl. alt. Schriftwerke der
deutschen Schweiz. Bd. V). XXVUI,
264 S. Trauenfeld, Huber. 1884. gr.8.
M. 3,(iO.
Vgl. auch Nr. 443, 448, 452.
Ltueemburg.
Fontaine, E. de la. Luxemburger 1101
Sitten und Brauche gesammelt und
herausgegeben. V, 168 S. Luxemburg,
Bück. 1883. gr. 8. M. 4.
Vgl. auch Nr. 460, 471, 488, 579,
585.
HoUand.
' Franck, i. Mittelniederländ. Gr^un- 1102
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-tV^ffmw
Bibliogia]»lii«\
111
m&tik. X, 217 S. Leipzig?, Weigel.
1883. pr. 8. M. 7.
Ult3 Socütf bittoriqttt et archeolo^riquc
daos le duchö de Limbourjr. Reper-
toire alphab^tique de?» mt^moircs, no-
üces et articles, qui out parii daus le»
vinirt Premiers volumes des publicatioiis
de la «ocietc», suivi d'une table alpba-
b<^tique de« iiom« d'auteur et des gra-
vures et litbof^'^phies publies. 18<>3 -
1883. 56 bl. Maestricbt, F. .T. Teclen.
1884. roy. 8. fl. (),(X).
1104 Biidragen tot de gesiliicdeuis vau den
Nederlandschen boekhaudel. UitffCffeveu
door de Vcreeuigiug ter bevordering
van de belangen des boekhandels.
le deel. Lcvensschetten en verspreide
stukken. 8 en 544 bl. Amsterdam, P.
N. vau Kampen en Zoon. 1884. rov. 8.
ti. 3.
1105 BiMiOfraphisch ovtrzicbt vanbelang-
rijke werken on geschrilteu over (ie-
schied-, Oudheid-, (ieslacbt-, Wapen-
en Zegelkundc in het jaar 1882 in
dnik versehenen. 127 bl. s'Ciraven-
hage, C. van Doorn en Zoon. 1882.
roy. 8.
1106 Catalogus der bibliotheek van de
maatschappij der Nederlandscbe 1 otter-
kunde te Leiden. 2 gedeelte Drukwer-
ker. 1. ati. 8. 852 bl. in 2 kolommen.
Leiden, E. .1. Hrill. 1884. roy. 8.
Tiel« , P. A. Nederlandscbe Biblio- 1 107
gi-apbie vau land en volkenkuude 8.
en 288 bl. Amsterdam, Fred. Muller
en Comp. 1884. roy. 8. t\. 5.
Doxy, W. Ch. M. Het ver/.amelen vau 1108
uumten en pcnningon. Handboek voor
bet aaidcggeu vau eene muut- eu peu-
uiugverzameling. 4 en 200 bl. Leiden,
A. W. Sijthoff. 1884. post 8. H. 1,90.
Muller, Fr. W. S. (-atalogus von bet lli)l)
archicf dor stad rtrecbt. ^1 afd. 1795
bis 18ia. 4 en 131 bl. rtrecbt. J.
L. Hoi.jer^•. 1884. roy. 8. H. 2.
Roever, Arn. W. N. de. Het ver/.amelcn 1110
van handschrifteu. Handboek voor het
aanleggcu van eoue ver/ameliug van
haudschriftcn. 52 bl. met tigureu tus-
scheu den tckst. Lei<Ien. A. \V. S^jt-
hoff. 1884. post 8. ti. 0,45.
Vgl. auch Xr. (506, 616, 619, 620,
628, 634, 641, 661, 662.
Bibliographisches und Verwandtes:
Xr. 63, ()4, 68, 1(K), .162, 175. 187,
201, 220, 221, 246, 258, 270, 292, 3,
369, 388, 389, 391, 396, 416, 447,
604, 634, 638.
Digiti:
izedby Google
112
Erwiderung von A. Wyss in Darmstadt.
Herr Professor Hegel glaubt in seiner Einleitung zu der in Rede
stellenden Chronik diejenigen ihrer Teile, in welchen sie als (Quelle zu
benutzen ist, genugsam bezeichnet zu haben. Allein ei*st aus meiner
Zusammenstellung erhellt der ganze Umfang des aus bekannten Autoren
Entlehnten und somit auch der des als Quelle zu verwertenden Restes.
Dass innerhalb dieses nicht anderweitig nachweisbaren Restes noch
mindenvertige Bestandteile zu erkennen sind, habe ich selbst festge-
stellt (S. 415), und ich würde sie fttr das Auge de^ Benutze« — etwa
durch gesperrten kleinen Dnick — gleichfalls bemerklich gemacht
haben. Es scheint mir einleuchtend, da^s durch eine solche Behand-
lung die in der Compilation verarbeiteten alten Quellen dem Benutzer
deutlich entgegentreten würden, während er so Gefahr läuft, ein wert-
loses Stück, etwa aus Tnthemius, für die Nachridht eines Augenzeugen
zu halten.
Hat bereits Hegel in Seraiius eine Quelle des Compilators er-
kannt — die von ihm bemerkte wörtliche Übereinstimmung an einer
Stelle habe ich nicht unterlassen zu erwähnen ^) — , so begreife ich
nicht, wie er S. 10 die Entstehungszeit der Compilation nach rückwärts
durch das Jahr 1582 begi'enzen konnte^), da das Buch des Serarius
erst 1604 erschienen ist.
Dass in der Beschreibung des Treffens bei Pfeddersheim I^hmann
selbst und nicht dessen Quelle benutzt ist, das beweist schon allein die
von mir S. 415 nachgewiesene Wiederkehr des Druckfehlers 'Jesse' bei
dem Compilator. Ist also Lehmann benutzt, so kann die Redaktion A
nicht vor 1612 entstanden sein.
Die Identität des Pfeddei*sheimer Schlaclitberichtes bei Mone mit
der Beschi-eibung bei Lehmann in allen wesentlichen Stücken ist doch
unverkennbar. Mag also immerhin Lehmann einen bischöflich Speier-
ischen Bericht nennen, was bei Mone als Bericht des Speierer Stadt-
hauptmanns erscheint. Wie leicht werden solche als neue Zeitungen
verbreitete Nachrichten dem zugeschrieben, der sie weiter meldet, wie
leicht unterliegen sie kleinen Abänderungen! Lehmann wird eine Ab-
schrift aus der bischöflich Speierischen Kanzlei vor sich gehabt haben.
Was Helwich anlangt, so darf ich die voi-stehende Äussei-ung Hegels
wohl dahin deuten, dass er meiner Behauptung beigetreten ist.
•) S. 415 Amn. 1.
•) Ebenso S. 12 miten.
Digiti:
izedby Google
De rOrganisation des etudes d'histoire provinciale
et locale en Belgique').
Von Dr. Henri Pirenne in Lüttich-Berliii V-
Dans pen de pays Thistoire locale est ötudiee avec plus de zöle
qn'en Belgiqae. II n'y est plus aujourd'hui de chef-lieu de province
qui ne possede une societc historiqne et un Musee. Dans les derniers
temps, nombre de villes secondaires ont de mcme foDd6, pour un cercle
plus restreint d'etudes, des institutions analognes: c'est ainsi qu'ä la
suite de Li^e, de Brages, de Mons, de Namur et d'Anvei-s, Enghien,
Nivelles, St. Nicolas, Termonde etc. sont entrees dans le monvement.
Le trfes grand nombre de publications entreprises par ces socictes, les
fouilles dirigees par elles sur tous les points du territoire, le rapide
acoroissement de leurs collections, sont une maniue certaine de leur
vitalite et de la popularito dont elles jouissent. Peut-otre ne sera-t-il
pas sans interct pour les lecteurs allemands d'apprendre ä les connaitre
et d'ctre inities, en (|uelques pages, ä leur Organisation et ä leurs travaux.
*) Wir beabsichtigeil, im Laufe der Zeit äbuliche Überaichteu auch über
Holland, Ostfraukreich und die Schweiz zu bringen. Abgesehen von der
weitgehenden direkten Belehrung, welche der deutsche Leser aus solchen
Znsammenfassungen für seine Studien erhält, ist es sehr wichtig, zur Ver-
besserung und Erweiterung unserer provinzialgeschichtlichen Organisationen
die Leistungen der Nachbarn kennen zu lernen : um so mehr, als sie vielfach
als Vorbild zu wirken im Stande sind. Die Red. Lpt.
*) Qu'il me soit permis de remercier publiquement ici M» St. Bormaus
archiviste de l'Etat ä Liege, M' Alf. Bequet conservateur du Musee de Namur,
M«" Mathieu secretairc du cercle archäologique d'Eughien et M' L. Lahaye
docteur en droit k Liege, de Tobligeance dont ils ont fait preuve ä mon
«^gard en me communiquant bon nombre dMndications bibliographiqnes et de
renseignements sp^ciaux indispensables pour mon travail.
Weitd. Zoittohr. f. Gesoh. o. Konit IV, 1. 8
Digitized by VjOOQ IC
114 H. Pirenne
Toutefois il est indisiM^nsable de jeter toat d'abord an rapide eonp
d'oeil sar T^t des archives en Belgiqae, poisqa'anssi bien c'est nn
fait reconna qae de la bonne Organisation de Celles ci, dopend au plos
haut point le sncces des Stades d'histoire provinciale.
§1-
La creation des premiers depots d'archlves historiques en Belgique
remonte ä la conqut^te fran<;aise de 1794. Elle se ressentit naturelle-
ment de la hdte qnasi tievreose et du desir immodere d*innovation (ine
le gonvemement de la r^publique, dans son espoir d'effacer jasqa*anx
demiers vestiges de Tancien regime, appoilait ä tontes ses mesnres.
Le 30 Mars 1796 (10 Oerminal an V) un arrdte dn directoire decreta
la proclamation et la mise en vigneui* dans les neuf departements an-
nex6s de la loi dn 7 Messidor an II') (25 Juin 1794). Cette loi
statuait qne dans chaqne dt^partement il serait choisi nn certain nombre
de citoyens versös dans la connaissance des chartes et des mannscrits
et qui anraient ä trier les tUres appartenant ä TEtat. Ces titres com-
prenaient Tensemble des archives de Tancien gonvemement des Pays-
Bas autrichiens et de la principante de Liege, ainsi qne celles de tontes
les corporations, de tontes les commnnautes religienses ou laiqnes abolies
par la repnbliqne. Les commissaires trienrs devaient t^tre präsentes par
le comite des archives h Paiis et nommes par la Convention. Du reste
ces dispositions n'avaient pn etre encore appliquees en Belgiqne, lorsque
sept mois ä peine apres leur Promulgation, parat nne loi nonvelle et
plus prccise dont je cite textuellement les trois premiers articles.
Art. 1. Les administrations centrales des departements ferout
rassembler dans le chef-lieu du depaitement tous les titres et papiers
appartenant ä la repnbliqne.
Art. 2. Le directoire executif poui'ra autonser leur placement
provisoire dans des editices nationaux. Ce placement sera fait autant
') On sait que la Conveution avait divise le territoire des Pays-Bas
autrichiens et de la priucipaute de Liege eu 9 departements correspondaut
ä peu präs pour T^tendue — sauf les parties du Limbourg et du Luxembourg
cedt^es k laHollaude aprds 1880 — aux 9 provinces beiges actuelles. Les chef-
lieux de ces departements, ä part Luxembourg et Maestricht, etaieut les villes
qui sout aujourdhui capitales de province. II importe de ue point perdre de
vue ces d^tails pour comprendre comment les depdts d^archives de l'Etat beige
dans les provinces ne sont autres que les depots organis^s par la räpublique
dans les chef-lieux des departements r^uuis.
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I>e rOrganisation des ätudes d'histoire locale en Belgique. H5
qu'il sera possible dans les edirtces destines aux scances des admini-
^rations centrales da d^partement.
Art. 3. Le directoü-e executif fera proc^der immediatement an
triage des depdts existants dans les d^partements reunis ä Veffet de
recueiUU' des renseignenwiUs $ur la consistance des domaines fuitimiauj;.
Cette loi peut etre consideree comme le point de depart de la
formatioQ et de Torganisation des depdts d'archives de TEtat existant
a^jonrd'hoi dans les provinces beiges, En vertu de ses dispositions,
on uomma ä Bmxelles cinq proposes au triage, ä Liege et ä Mons
trois, ä Namur deux et ainsi de suite suivant Timportance et Taboa-
dance des documents ä examiner. Mais, comme il etait impossible de
laisser ä Tarbitraire des employes une Operation aussi delicate que
ceUe du triage des titres, au mois d'Avril 1798 (Grerminal au VI) deux
ans apres la Promulgation de la loi organique, fut aiT^tee une ^Instruction
preliminaire pour regier ks premihres Operations relatives au triage des
tUres dans ks iA departements reunis*^ ^). Malheureusement, cette ins-
tmction sacrifiait trop les int^r^ts de la science h. ceux de Tadminis-
tration. C'etait bien moins au point de vue de Thistorien qu'ä celni
du liaancier que s'6tait place son auteui* ^). La recherche des domaines
nationaux y etait presenU^ comme „Pun des principaux et plus esseptiels
objets de l'operation". L'Instruction condemnait au rebut ä Texception de
cinq pai' siecle les comptes des gi*ands etablissements : villes, provinces etc.
anterieurs ä la republi<iue. II en etait de möme pour les brevets et
commissions militaires, sauf pour les brevets de göneraux et de com-
mandants d'armee; enün toutes les nominations aux ben^üces, eures ou
chapelles, sauf celles des ev6ques et des abbes et celles qui emanaient du
pape ; toutes les provisions auciennes et les provisions gratuites, etc. etc.
etaient impitoablement condemnees au rebut. Si Ton ajoute que ces d^-
plorables Instructions s^adressaient ä des fonctionnaires absolument in-
comp^tents, recrutes au hasard et sans instmction scientüique d'aucune
Sorte , *) on se fera facilement une idee de Tetat de d^labrement oü
*) Elle etait Poeuvre du fameux couvcntiouuel Camus (1740—1804)
archiviste de la republique.
•) II u^avait fait en cela que se coDformer a la teudaoce gänärale.
Le fait que les archives dependirent d^abord du miuistere de la justice et
plus tard de celui des finances, prouve bien en effet que ce sont plutöt des
Services admiuistratifs que scieutiiiques que Ton en attendait.
') M' Gachard, dans son rapport au ministre de Tint^rieur sur la Si-
tuation des depöts d'archives de PEtat dans les provinces en Belgique
8*
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116 ü Fmnnt
durent t»e troavcr ä la tin üe la domioation fran^-ai^e le:» ilopöt^ d'ar-
chives dans les proviace^ beiges. Ce n'est qa'ä Tiiutiative privee qne
Ton doit la consenatioD de quelques pr^cieoses coDectioD:^ de doctunent^.
A Bnuelles par exemple. les preposes parvinrent k oUeoir la grace des
ardiives de la conr des comptes des Pays-Bas. qai eossent dn diqiaraitre
conformeineiit aiix termes de VltistrHction,. Et qiii peot dire ce que
seraient devenos les ioestimables regisU'es da conseil prive des princes
e\'6qnes et da chapitre de St. Lambert de Liege, si Tod n'eat pris, a
la mmvelle de ri4>proche des Fran^ais, la sage precaation de les mettre
ä Tabri en AUemagne?
Soas ce goavernement repablicain, ou les cbangements ^taient
l^res^ia^aassi freqaents dans la legislation qae dans les evenements^ la
loi de Germinal ne resta pas longtemps en >igaear. A pdne foncdon-
nait-elle, qa^an arret^ consalaire da 13 aviil 1801 la rempla^ par
ane Organisation tonte differente. U fnt decid^ entre antres, qae les
commissaires seraient d^sormais nommes par les prefets et qn'il ne ponr-
rait y en avoir plns de deax par departement. C*etait lä an pas dans
la voie de la d^centraüsation et en principe an moins ane mesare loa-
able. Les pr^ets ^taient certainement plas capables qae le directoire
de cbolsir et de sarveiller le personnel des depots d'archives. Da reste,
qaoiqn'ainsi modifi6e, la sitnation ne s'am^liora point. I>es commissahres
de 1801 ne valaient ga^re mieax qae les preposes de 1798. A Brages,
d'apW's Camas „ils ne savent pas an mot de latin et ont toates les
peines da monde ä lire le flamand et ä s'exprimer en lTan*;ais. *) Avec
de tels instraments la besogne natarellement n'avan^'ait gn^re. Les con-
mh avaient cependant fixC* la date de son achevement. I^ 7 Mars 1802
une (lecision ministerielle etablit en effet qae les travaax des com-
raissaires cesseraient le 1*' Floreal suivant. (21 Avril 1802.) C'otait
«lonc an an qai leur 6tait donn^ pour mener ä bien le triage d'ane
tmorme qnantit^ d'archives venant de partoat et empilees sans ordre
dans les bätiments oü le goavernement les avait fait rassembler. H fant
ajoater cependant que le ministre de rintcrieur -r- dans le departement
daqael les archives avaient passe apr^s avoir releve successivement de
ceax de la jastice et des ünances — chargeait en möme temps le garde
(1« D^cembre 1853) raconte que maintes fois, en examinaut des pieces mises
au rdnit par les commissaires de la r^publique, on y a reconnu de precieux
documents.
*) Voyage dans les d(^]>artement8 nouvellement reunia. Paris. 1803. 2
vol. in 18.
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■T«l'-
De rOrganisation des dtudes d'hiötoire locale en Belgique. \\^
gen^ral des archives de la r^pablique de se rendre en Belgique pour y
visiter les depOts et prendre ies mesures n^cessaires ä Tach^vement du
triage s'il y avait Heu. Camus pn^nta ie 8 Novembre 1802 un rap-
port au ministre sur cette mission. II y joignit un projet d'arr^t^ pour la
formation de d^pots d'archives d^partementales et commnnales ; un autre
sur Torganisation du triage des titres et un troisi^me enfin relatif aux
d^pöts de documents conserv^ apr^ le triage. Malheureusement rien
de tout cela n'aboutit. Les projets de Camus furent soumis aux consuls
et plus tard k Tempereur, mais sans succ^s. Peut ^tre — pense M. Gachard *)
— Bonaparte avait-il deja forme ä cette ^pocjue le plan qu'il d^voila dix
ans plus tard, par un d^cret du 21 Mars 1812, de faire affluer ä Paris,
dans un immense d^pot central, les pi^c^s les plus int<5ressantes ou les
plus importantes qui, apr^s une en(|uete minutieuse exerc^e par toute
r^tendue de Tempire, seraient trouviVs exister dans les archives de chaque
d^partement. Par bonlienr ce plan ne fut jamais r^alis^. I^a mission
de Tarchivist« Dupre en Belgique au mois de Septembre fut un com-
mencement d^execution mais demeura sans rosultat. lies administrations
locales, les prefets eux m^mes protest^rent, r6sist^rent et gagn^rent du
temps jusqu'au moment oü les ^v^nements politiques renvers^rent Na-
pol^n et sauv^rent ainsi les archives beiges de la mutilation.
A cette öpoque, la Situation de ces archives ^tait d^plorable. Le
classement entrepris n'etait pas achevo; les employ^s, dont les traite-
ments minimes n'^taient pas servis reguli^rement, abandonnaient les d^-
pöts pour chercher ailleurs des fonctions plus r^muneratrices ; les bäti-
ments oü tant bien que mal les coUections de documents avaient C*t('
reunies se trouvaient dans un ötat de d^labrement absoln. Quant au
public, pressure par la domination C^trangdre, ruin^^ par les guerres inces-
santes et par Tinvasion, 6tait-il possible de trouver alors chez lui un
mouvement d'opinion favorable h la bonne administration des trc^sors
bistoriques de la patrie et aux calmes ^tudes de reruditiönV A Bruxelles et
k Liege seulement, la bonne volonte et la vigilance des prefets parvint
ä maintenir les döpots d'archives dans un etat relativement satisfaisant.
On touchait heureusement ä une 6potiue.de räparation. Apr6s la
r^union de la Belgique h la Hollande, k la suite de la victoire defini-
tive des alliös sur Napol^n, le gouvemement ntolandais, qui ne cessa
de donner les preuves du zMe le plus intelligent iiour le progres des
etudes bistoriques, prit ä coeur d'organiser däfinitivement les d^puts
Rapport cite
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118 H- Pirennc
d'archives forraes par la repabliqae fnn^aise dans c«s chef-lieax de
d^partements, qui etaient devenas les chef-lieax de provinoes do noaveaa
royanme. Bruxellee, ok venaient d'6tre verses les papiers restitues par
rAntriche et par la France, fftt le renire naturel des d^pots d'ar-
chives de TEtat ^) pour les provinces m^ridionales. I^ d^pöt de li^.
le plus important aprte celoi de Brnxelles, fut proma au rang de depöt
royal et re^t le 1 Aout et le 24 Octobre 1825 et le 8 Aont 1826
des reglements spedaniL fl y fat ^bli ainsi i{vCk Mons an foii^servü'
teur nomme et payc par TEtat. Ce n'etaient lä d*aillenrs qne des ache-
mlnements vers one Organisation generale des arcliives dont le gouver-
nement jeta les bäses par an arrote da 23 Decembre 1826 et qu*il
complöta par an reglement da 4 Aout 1829. I^ revolution de 1830
vint natarellement saspendre Tex^ntion de ces mesares ä peine ^ict^s.
Heorensement , ici comme en tant d'aatres circonstances , le goaveme-
ment beige sut profiter des exemples da regime pr^e^ent et il reprit
pour son compte le plan d*organisation ^laboh* par le ministere da roi
Onillaame. A peine la revolation ötait-elle terminöe, qa'an arr^ti^ du
16 Octobre 1832 prescrivait an premier classement des archives exis-
tant dans les difft^rents döi)6ts de TEtat. Bientot apr^, les depots de
Oand, de Namar et d'Arlon farent r<V>rganis^s, cenx de Li^e et de
Mons amplifi^ et an d^pöt spc^cial fot cr^ ä Tonmai poar les docu-
ments interessant Tancienne province de Toarnaisis. Enfin, le 17 De-
cembre 1851 an arröt^ royal — (|ue j*ai cra, eu ^gard k son impor-
tance devoir reprodaire en appendice — dota la Belgiciae d'ane l^s-
lation complete en raati^re d'archives, la faisant devancer dans cette voie
la HoHande, TAllemagne et la France.
Toutefois, Tarrete de 1851 ne fat pas nne cröation nouvelle de
toates pi^ces et sans rapport avec les mesures qae nous avons vu
se succ^der jasqa'ici. Comme toates les lois bien faites, il se borna
ä am^liorer, k r^lariser ce qui existait d^ja avant lui. On i>ourra
s'en convaincre par Tanalyse rapide de ses principales dispositions.
„Les di^pots d'archives de TEtat k Arlon, Bruges, Gand, Li^'ge,
Mons, Namur et Tonmai, etablit-il en substance, sont conserv^s et
se composent essentiellement des pieces rassembl6es daas ces diffc^rentes
villes par les commissaires de la röpublique franc^ise et de celles
*) Au Heu d'employer toiyonM Texpression officielle : arehtres de VEtai
dam lesi j>ravwces, je dirai parfois plus simplomcnt dans les üf^es qui suivent:
archires des piviinceft ou arcliives de provinves. II sera bien entendu cependant
que c'est toiyours d'arcbives de TEtat qu'il s'agit.
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i)e l'Organisation des ^tudes triiistoiie lotale en Ael^ique. 119
de moroe f?enre que le gouvemement y fem transporter par la
snite'). Ces döp()ts ressortissent aux archives gen^rales du royaame
{k Broxelles) comme ä lenr centre commun. Ds sont plac^ sons la san^eillance
da goavernenr de la province. A chaciin d'eax est attach^ nn con-
servateur et s'il est Döcessaire un conservateur acUoint, nomm^s par le
rol Ces fonctionnaires sont subordoniK^s h rarchi\iste g^D^ral du
royatime avec lequel ils correspondent. Leur attribation principale
consiste dans le classement des archives, qui ne pourra se faire que
par fands. Les inventaires des fonds sont conserv^s en copie aux
archives du royaume. Gha(iue annee, au mois de janvier, les conser-
vateurs adressent au gouvemeur de la pro\ince et ä Tarchiviste g^n^ral
une copie de lYtat de leui^s archives; au moyen de ces documents, ce
demier rtmige un rapport (|u'il adresse au ministre de Tintörieur^).
Seule, une autorisation ministerielle peut autoriser les archivistes ä
ali^er une piöce quelconque de leur döpot, cette pi^e fut eile jug^e
de rebut. I/acc^ des travailleurs aux archives, aux jonrs et aux
*) Bien que chef Heu de dt^partement k IVpoque fran^aise et capitale
de la province de ce nom depuis 1815, Anvers n'a pas de d(^p6t d'archives
de WjXfkt. Cela vient de ce que cette ville ayant fait partie jusqu'en 1794 du
dnch^ de Brabant ^'tait adroinistrt^e de Bruxelles oCi se concentraient natnrel-
lement toiis les papiers d'Ktat. lie roanque d'archives de TKtat k Anvers est
da par consi^quent ä des causes historiques et je ne sais sMl est opportun —
comme on en a Tintention depuis plusieurs annt^es — de faire cesser cette
Situation en dotant Anvers d'un d^pAt qu'on ne pourrait erder qu'au ddtriment
de celui de Brnxelles ofi sont n^unies toutes les archives de Tancien Bra-
bant. — Ilasselt, capitale de la province beige de Limbourg, se tronvait en
1851 dans la Situation actuelle d^Anvers. I>e 1794 k 1880 en effet, c'est Maes-
tricht — c«^di^e k la Ilollande apr^s la rdvohition beige — qui avait seni de
rhef Heu au Limbourg et par consdquent de dc^pAt aux archives de cette cir-
conscription administrative. Le gouvemement beige a, ap^^8 1851 6iahVi \\n
d<<p6t ä Hasselt, si^ge de Tadministration provinciale de la partie du Lim-
bourg qui lui est drhue. — Un arr^t«^ royal du 27 FVvrier 1877 divise en
trois classes — suivant leur importance — les ddpftts d'archives de TEtat.
A la premi^re appartiennent Gand, Li^ge et Mons, k la secondc Bniges et
Namur, k la troisiome Arlon, Hasselt et Toumai. Le traitement des archi-
vistes varie suivant la classe k laquelle oppartient leur dc^pAt. Pour la pre-
mi^re il est de 4500 frs. (max. 5500), pour la deuxi^me de 3000 frs. (max.
4000) et pour la qnatri^me de 1400 frs. (Max. 2000). Les archivistes adjoints
qui n'existent que dans les deux premi^res classes ont respectivement 8000
frs. (max. 4000) et 2000 frs. (max. HOOO).
•) Depuis le mois de Juin 1884, les archives revMent du d(^partement
du ministre de ragriculture, de Tindustrie et des travaux publics.
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120 H. Pirenne
heares fix6s par le goaveniear de la province eet absolament libre et
n'exige aucnne formalit^: toute personne qui en fait la demande re^oit
imm^diatement dans la salle de lecture , sans frais ni deplacement,
les documents dont eile d^ire avoir communication ').
Tel est, dans ses principales dispositions, cet arret^ qui aigourd'hui
encore rfegle Torganisation des d^pöts d'arcliives de TEtat dans les pro-
vinces beiges. Ainsi, k partir de 1851, ces depots fnrent soumis ä
une li^gislation uniforme, ils entrörent tous dans un Systeme unique qui,
par une sage mesure entre la centralisation absolue et Töparpillement
complet, avait Tinappr^ciable m^rite de presenter ä r<5rudit, conoentr^es
sur un möme point, un ensemble de sources manuscrites interessant
un m^me territoire. 11 ne faudrait pas croire cependant, (jue ces
dC*p6ts, constituös il y aura bleutet uq si^cle sur des bäses jetees
ä la liäte par le gouvemement frangais, soient toujours strictement
completß au iK)int de vue historique. On se trom))erait grandement
par exemple, si Ton s'attendait ä trouver ä Li^ge foutes les
archives de l'ancienne principaut(^ öpiscopale, ü Namur hmfes Celles
de Tancien raarquisat, ä Mons fmdes Celles du comt<^ de Ilainaut,
k Gand (mfes celles du comtö de Flandres, ä Bruxelles m^me foufes
Celles du duchä de Brabant. £n eifet, les commissaires de la r^publique,
guides surtout dans leur trayail par la preoc^upation de rechercher les
biens nationaux, se pr6oc«up^rent fort peu de constituer hisiorique^ymü
les döpöts d'archives. Prenant pour bäse la division nouvelle du terri-
toire beige en d^partements, ils firent affluer dans les chef-lieux de
ceux-ci les documents tomb6s au pouvoir de TEtat, sans se pröoccuper
si, dans tel ou tel cas, par suite des enclaves si nombrenses avant
1794, les archives de teile communautö, de tel Etablissement religieiix
de Tun des neuf döpartements, ne devaient pas plutöt, au point de vae
historique, 6tre vers(^es au döpöt d'un döpartement voisin. Heureusement,
comme les capitales des vieilles provinc^ föodales de la Belgique furent
choisies par la r<^publi(iue comme chef-lieux de ses d^partements, les
depots cröös alors present^rent natnrellement dans leur ensemble un
caractöre d'homogänitE süffisant, en döpit de quelques lacunes regrettables.
I^a Constitution assez arbitraire du depot central d'archives ä Bruxelles
ach^ve d'expliquer ces lacunes. On rencontre en effet dans ce d^pot
nombre de documents et m^me de collections de documents qui seraient
mieux ä leur plac^ dans teile ou teile province. Cet Etat de choses
•) Le prdt au dehors des documents appartenant aux archives ne peut
s^eifectuer qu'apr^s une autorisation ministerielle speciale.
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De POrganisatiou des Stades d^histoire locale en Öelgique. I2i
peot s^expUqner en partie par des raisons historiqaes. C^)itale des Pays-
Bas depais la domination espagnole, Bruxelles re^^it natareUement pen
daot trois si^les, par snite do jeu r^lier de radministration, ane
foule de p^iers qui n'ont plus aHJourdhai qa'an int^r^t historiqüe pro-
Tinc^ial soit poar le Hainaut^ soit pour la Flandre, soit pour le
Namorois etc. Plus tard, quand la France et rAutriche ren-
dirent aa gouvememeat des Pays-Bas de precieuses coHections de docu-
fluents, c'est encore k Bruxelles qu^elles furent centrallsees. Eniin de
Qos jonrs, le d^pot de la capitale, bien plus favoris<^ par Tfitat (|ue
ceux des provinces, s'est accru par achats de nombreux mannscrits de
toute provenance dont la pr^»sence n\v est pas toivjours absolument
JQStifiee •),
Toutefois, depuis 1851 les arcbives des provincas n'ont cess^ de
s'organiser de plns en ])lus cx)m]>l^t^ment. Apr^s des enqu^tes faites
par leB archivistes dans les commnnes de leur provinco, tout ce qui,
en fait de documents bistori(|nes n^avait pas un rAracU^^re exclusivement
commanal, a ^t^ transportC' anx d^pots de TEtat. II en est ainsi par
exemple des r^gistres de plusieurs cours, des protocx)les de notaires etc.
etc. Cette besogne est d'ailleurs encore loins dVtre achevY^e et ne peut
s'accomplir que peu k \\en, D'autre part^ un triage oiW^r^ dans les
d^pots mcme de TEtat, tend k les rendre de idus en plns bomog^ues.
lies documents ötrangers k Thistoire de la province en sont autant que
possible retir^ et envoy^« par Tarchiviste aux döpöts oü ils trouveront
leur place naturelle. Au für et k mesure que s'accomplit le classement
des arcbives, le public est tenu au courant des progr^ de Tojie-
ration par la publication d^ Im^entaircH anah/fiqites des fonds mis
en ordre. I/initiative de cette exc^Uente mesure est due au gouveme-
ment. I^e 17 juillet 1834, le roi signa un arri^te dtVr^tant que „les
inventaires des difförentes coHections de titres dont sont fornuVs les
Arcbives du Royaume et les autres depots appartenant ä TEtat
*) Je desire que res remarques no soient pas prises par le lertour
dans un sens trop absolu. II ne peiit vcnir k Tesprit de personne en ßelgiqne
de voiiloir r^uire le d^pöt d'arrhives de Bnixelles ä ne i*enfermer que les
arcbives de l'ancien dwch^ de Brabant. II est trop evident que les arcbives
des gouvemements espagnol et antricbien, ainsi que celles des ducs de Bour-
gogne et en un raot toutes celles qui nnt un caract^re d'iht(*r^t g^ndral poiir
les anciens Pays-Bas ne peuvent <^tre k leur place que dans la capitale du pays.
Mais on ne comprend pas bien pourquoi tant de cartulaires du Hainaut, des
Flandres, du Luxembourg etc. sont conservc^s ä Bruxelles et non dans les d6'
p6ts d-arcbives de ces provinces.
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12ä ij- Piremie
seraieDt au für et ä mesure de leur confection, pablies aux frais du tresor et
que des exemplaires de ces importantes publications seraiet envoy^ ä tontes
les sociöt^ historiques et ä toutes les biblioth^ues publiques du pays" *).
I^es archives de TEtat 8ont ä proprement parier les seules archives
compl^tement organis^es en Belgique. Ind^pendamment de celles-ci, il
y existe cependant aussi des d^pöts (Tarehtves provüwiales et d'archives
communales, Les premi^res n'ont gu^re qu'une importance administrative.
Elles ne renferment que les actes eman^s de la r^gence de la province
depuis 1794. II ne faut donc s'att^ndre ä y trouver, en fait de docn-
ments historiques, que des pi^es relatives ä la domination fran^aise
en Belgique. Ces archives sont organis^es en dehors de toute inter-
vention de TEtat par les conseils provinciaux qui en nomment les
cx)nservateurs.
Quant aux archives communales, elles sont de valeur fort inegale.
A cöt6 des riches d^pöts des communes d'Ypres, de Gand, de Bruges,
de Bruxelles et d'Anvers, nombre de villes ne poss^dent que quelques
Hasses eparses dans les combles de leur h6tel de ville et sans classe-
ment d*aucune sorte. Ce sont en eifet surtout les archives communales
qui ont eu ä souffrir ä Tdpoque de la domination fran^aise. Dans une
foule de localit^s elles ont dtö vendues comme vieux papiers ou k jamais
dispersa. 11 va sans dire que les communes administrent elles m^mes
en toute ind^i)endance ce qu'elles ont conserv^ de leurs archives. I.ä
oü rimiK)rtance et le nombre des documents le m^ritent, les villes
nomment des conservateurs et fönt publier ä leurs frais des inventaires.
II en est ainsi par exemple ä Gand, ä Anvers, ik TiOuvain etc *). Dans
•) Je citerai par exemple rinventaire des archives de Tancien chapitre
de St. liambert, et oenx des abhayes de St. Martin et du Val St. liamhert,
publii^s ä Li^ge par Tancien archiviste Schoonbrodt.
*) Inventaire des archives d'Anvers publik siir Fonlre de Tadministra-
tion coinmiinal par P. Ordnard. — Id. de Bruges par Gilliodts. -- Id. d'Ath par
Kmm. Fourdiii — Inventaire chronologique et analytique des chartes et autres
documents sur parchemin appartenaut aux archives de la ville de Louvain
1164 — 1798 Louvain. Savono 1873. — Inventaire gdn«^ral des archives de
la ville et de IVglisc primairc de St. Nicolas publica par le eh. Schoutheete
der Tervarent. Bruxelles, Muquardt. 1872. — A Gand, la 80c.i(?td litt^raire
De Umü 18 gawtch JtH ixilk publie les comptes communaux de Täpoque des
Aitevelde. — Dans la province de Namur, le conseil provincial a pris Ini-
tiative de faire publier ä ses frais les cartulaires cmmnunaiur des principales
villes du Namurois. Ont dejä paru ceux de Bouvignes (2 vol.), de Fosses,
de Ciney, de Namur (3 vol.) de Couvin, un cnrtulaire des petites commune» et
entin celui de Dinant (3 vol.) dont j'ai rendu compte ici m^me. (Jahrgang III
Heft n. 160 sqq.)
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De l^Organisation des etades d'histoire locale en Belgique. 123
Ifö localit^ de moindre importance, le secretaire commnnal esf g^n^ra-
lement en m^rne temps Tarchiviste de la ville. A Dinant, il fait paraitre
cfaaqae ann^e ä la ^te de Texpos^ de la sitaation de la commune,
an inventaire des archives que sa pagination sp^iale permettra de
reunir plus tard en volume. C'est lä un mode peu couteux de publi-
caüon qui peut rendre de grands Services et qui i>ourrait ^tre imitö
par les villes qui ne disposent pas d*un budget fort considörable.
§ II.
Les tr^ mombreuses societ^ d'histoire locale que possede la
Belgique sont toutes post<^rieures ü la r^volution de 1830'). C'est au
') Voici la liste dress^e par provinces des socic^t^» existant en 1885.
Pr#v. d*Aiivart. Acadhnie d'arcMdiogie de Bdgique. Fondc^e eu 1842 k Anvers.
Brabant. Soeiete luMoHqiie de Van*ondii<setnent de Nirdles, Fond(''e en 1879.
Flandre occidMtale. Societi d'rmulatmt pour VhiMoire et les nntiquite» de la
Flandi-e occidentale. Fondue en 18S9 ä Bruges.
— — SociHe Itistonque, archeöloyique et litteraire de la ville d'Ypreft et de
Vancienne Wetst-Flandre, Fondue en 1861.
Flandre •rienUl«. Cerde arcMciogique du pays de Waes (Otidslieidhmdige kring
ran het laml van Waash Fond^ en ISftl k St. Nicolas.
— — Cerele archidlogique de la ville et de Vancien paya de Termnttde.
(Oudhtiddcundiffe kring der Mad en des roormaligen lands ran Der-
denfumde.) ¥oui\6 en 1862 k Terraonde.
Haiiiaiii Soeiete des sciences, des atis et des lätres du Haina^t. Fondue en 1833
k Mens.
— — SociHe historiqite et litthaire de Tonmai. Fond(^e en 1846.
— — Cercie archhitogigne de Mons. Fondo en 1856.
— — SociHe paleontniogique et histnrique de VarrondisHement adininistratif
de Charteroi. Fond<«c en 1863.
— — Cerele arcJMogiqne d^Enghien. Fondt^ eu 187H.
Prov. de Li^. Institttt archeologiqne liegeois. Fond<^ en 1852 k Li^ge.
— — Soeiete d'art et d'h'stoire du dioePse de Liege. Fond<''e en 1881 k Li^ge.
Limbourg. Soeiete seienHfique et litteratredn Limltourg. Fondt^e en 1851 k Tongres.
Uixemboarg. Instäut areheotogiqne du iMxe^nhourg. Fond<^ en 1846 k Arlon.
Prov. de Namur. Soeiete areheologique de Namur. Fondc^e en 1845.
C'es socidtc^s, k part celle des sriences des arts et des lettres du Ilai-
naut que j*ai cm cependant pouvoir faire figurer dans rette liste en ogard
aux excellents et nombrcux travaux d'^rudition qui ont paru dans ses uii^-
moires, sont purement histni-iques. II existe en outre en Belgique d'autres
soric^t(% qui, Inen que ne' s'adonnant par spt^cialement k IVnidition lui ren-
dent cependant des Services soit en organisant des concours, soit en dounant
de temps k autre dans leurs publications Phospitalitd k des monographies
dliistoire locale. Teiles sont la socii^t^ d'Emulation ä Li^ge (fond(^e en 1779),
la soci^t^ des Mälophiles de Hasselt (1864) la soci^t^ gantoise De taal is
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\2i tt. Pirennö
mouvement patriotique qui saivit celle ci que les premi^res de ces
socif^tös doivent lear existence. L'initiative partit du Hainaut oü d^s
1833 fut fond^e üi Mons une „Soci^ti des arts et des Scietwes*^. Vers
la meme epcxiue, ä Li^ge, M' Charles Grandgagnage publiait deux
brochures oü il pr^conisait vivement, au nom du patriotisme, la cr^tion
dans cette ^ille d'un cercle historique qui n*y fut fonde que vingt ans
plus tard. D'ailleurs, il faut le reconnattre, le moment ^tait mal
choisi i)our des entreprises de la sorte. Au lendemain du bouleverse-
ment qui venait de Tebranler si profondement , le pays avait tout
fl'abord ä r^^organiser ses universitös et ses archives avaut de pouvoir
s'altendre h voir se former dans ses provinres des sooi^t^s en ^»tat
d'al)order avec Sucres T^tude de rbistoire.
N^anmoins, d^ les premi{»res annees de Tindöpendance beige,
Tesprit public, dans le domaine littc^Taire, allait manifei?tement, avec
une pri^f^rence mar<iu(!^e, aux choses liistoriques. II sufüt, i)our s'en
couvaincre, de parcourir la publication p^riodique la jilus en vogue ä
cett^ ^pociue, je veux i)arler de la Bevue bekfe fond^ a Li^ en 1835.
Le nombre des articles qui y sont consacres ä Tbistolre et ä Tarch^-
logie temoigne en effet d^s Tabord de la prödilection dont ces sciences
^taient Tobjet. Ce n'etaient lä d'ailleurs que des articles de vulgari-
sation destinös au grand public et dans les(|uels le souci de la forme
litteraire l'importait je crois, sur celui de Texactitude scientifique *).
ffansch Itet rolk etc. Du reste je me bome ä signaler ccs 9oci(''td8 dont je ne
ra'orcuperai pas davantagc. Il faut encore riter pour memoire les diff<?rente8
societcs de bibliopliiles de Mons (1885), de Gand (1889), de Li^ge (18f)3),
de Bruxelles (1865), d'Anvers. ('es 8oci(^t(^8, qui se sont donne pour inission
de pnblicr des textes rares ou inc^dits, ne travaillent que pour lenrs membres
et ne tirent par consi^quent qu'a fort pcu d'exemplaires. Kn ontre, ellcB
cherrhcnt plnt6t ä faire parattre des auteurs curieux que des textes histo-
riques vraiment importants. — La soci^t«? de l'Histoiro de Belgiqne (fondee
ä Bnixellcs en 1858) qui se bome <^galement h pnblier, doune k ses Mitions
une publicitc beauconp plus grande. Cette socidt^ n'a imprime jusqu'aujonrdbui
que des chroniques mc^moires etc. sur le XVI« siecle, dont quelques uns sont
fort importants. Elle m^riterait mieux que cette sfeche mention en note, mais
la nature de ses travaux ne me peimet pas de la faire entrer dans le cadre de
cette (^tude.
•) ('ette mani^re d¥crire Thistoire alors fort en vogiie en Belgique ne
se montre nulle part aussi bien que dans VHistoire de Vanden paya de lÄege
de Polain (Li^ge 1847) oü la prt^occupation constante du pittoresque et l'inii-
tationmala droite du style dWugustin Thierr>' s'allient d'un bout ä Tautre, sans
profit pour la beaut^ litt<5raire, contre la cntique et la clartc^.
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De rOrganisation des ^tudei^ d'histoire locale en Belgique. 125
Mais je ne venx ici qae manjuer uue U»ndance, sans m'an-eter a ce
Premier mouvement. La i*echerehe patiente ne tarda pas ä Temiioiter
et de toutes parts on se luit re^lament a la besogne. Bientot, chaqne
provioce vit ä cdte de ses archives se former nn groupe de ti-availleure
üccupc ä en exploiter les ricbesses: aprfes Mons, Bmges, Anvers, Namur,
Toamai, Arlon, Hasselt et Liege eurent leui*s soci^s historiques. Plus
r^mnient, a la suite de ces premieres societt^s s'en sont fondc^ d'autres.
Mais tancUs qae Celles lü, se sont assign^ ponr champ d'activite Thistoii-e
de tonte une province, Celles ci, etablies dans des villes secondaires oü
n'existent point d'archives de TEtat, se sont bom«3 forct'*ment ä. Tetude
de rbistoire locale. Teiles sont les societes de 8* Nicolas, d'Ypres,
de Teniionde, de Charleroi, d*£nghien et de Nivelles Qnoique toutes
ces societes se soient assigne pour but de contnbuer aux progrds de
rbistoire soit d'une province, soit d'une ville, il en est quelques unes
cependant qui, nou contentes de se monvoir dans cette orbite forcement
restreinte, organisent üt certaines ^poques des concours dont les «luestions
interessant d'nne maniere generale rbistoire de la Belgique. La Sociötö
des arts et des Sciences du Hainaut et TAcademie d'Arcbeologie d'An-
vers sont dans ce cas. Au reste, je n'ai pas ä parier ici des concours
historiques. J'y reviendrai plus loin en m'occupant de TAcadi^mie.
En se pla^ant au point de vue de la direction (lu'elles donnent
ä leurs etudes, on pourrait diviser en deux groupes toutes les societes (|ue
je viens d'^nunierer: au premier appartiendraient les socit^tes bistoriques
proprement dites, au second, celles (lui sont plutot arcb^logiques. Ces
demieres n'entreprennent iias de publications de longue haieine. Leurs
bolletins ne renferment riue des rapjwits sur les fouilles organisees i)ar
elles et des monograpbies sur des points speciaux d'bistoii'e ou d*arcb6o-
logie provinciales. Bleu difTerentes sont la societes d'Emulation ü Bruges
et le Cercle bistorique de Tournai. A cote d'un BuHetm renfennant avec
les comptes rendus de ses seances, de courtes monograpbies speciales,
la societe de Tournai fait paraiti'e des Memoires oü sont publiees des
etudes bien plus consid^rables ainsi que de volumineuses sources bistoriques,
des annales, des cbroniques, des cartulaires etc. II en est de meme
ä Bruges on s'impriment ä la fois des Annaks in 8^ ))0ur les travaux
originaux des niembres, et une precieuse collection de sources de
rbistoire de Flandre dans le format in 4®. ^)
■) La sotiete de Touniai a public entre autres : Extrciäs atuüyiiqitw des
andern registrea des consaux de la viUe de Tournai (1395 — 1422) »uivis d'une
analyae de documents coticernatU le magistrut de 1211 ä 1400 p. H. van den Broek,
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126 H. Pirenne
Je ne piiis .songer ä donner ici, nicnie en abr^gö, un aperyu de
Torganisation sp<^ciale de chacune des societes que j'ai cite. Outre
qo'il serait fastidieax, ce travail ne prösenterait aucune ntilite, car
de m6me qu^elles se sont assigne le meme bat, toates ces institu-
tions scientifiqoes se sont aossi constituees, ä part de legeres variantes,
SOI* an plan uniforme. Je crois donc i>ouvoir me borner ä retracer dans
ses grandes lignes le type partout adopte.
Une sociötö historique beige se comiK)se generalement de diff^-
rentes catcgories de membi*es: 1® de membres eifectifs, 2® de membres
correspondants, 3^ de membres associes ou lionomires. Dans quelciues
unes cependant, ü Namur et ä S^ Nicolas par exemple, tous les membres
sont plac^s sur le möme rang. La oü il existe entre eux des diffei*ences,
les membres effectifs forment essentiellement la partie active de la
sociöte ') C'est d'eux presqu'exelusivement qu'^manent les publications,
c'est eux qui prennent Tinitiative des fouilles etc. Eux seuls ont d'ail-
leurs le droit de vota aux seances. Les autres membres n'ont que voix
consoltative. Pai* contre, leur cotisation annuelle est moins 61evee que
Celle des membres effectifs. *)
A la t^e de la sociöte se ti'ouve an bureau compose presque
toujours d'un President, d'un vice-president, d'une secrötaire, d'un con-
servateur, d'un bibliothecaire et d'un tresorier. Les fonctions sont an-
nuelles — sauf de rares exceptions — mais la reelection du bureau est
— Des Atwiennett hin criminelleH en iisage (latts la cäle de Tourtuu de 1313 ä
1553 p. 6. de Nädouchel. — Ixi nuigidrature tournaisienne (IITO—ITTI) siuvie
de la liste alphabHique des nutgistrats comnmnaux depuis la reforme de la loi
par CharleS'i^uifU; en 1522 p. H. van den Broek etc. — Les publications de
la societe d^Emulation de Bruges sont bien plus uombreuses. Elle« forment
3 series: lo^e gerie de J 889 ä 1842, 4 vol. 8*^, et 21 vol. 4^; 2« Serie de
1843 a 1865, 13 vol. 8* et 4 vol. 4*; la 3« serie est en cours de publicatiou.
En 1870 a paru un volume de tables pour les deux prenii^res säries. Ces
deux premieres sdries renfermeut surtout des dhivniques: la troisieme est
plutöt coDsacr^e aux chartes et Kernen de Tancienne Flaudre.
') II arrive d'ailleurs aussi que le uombre des autres membres seit
limite. Ainsi ä Anvere les membres correspondanis regnicoles, ne peuvent etre
plus de cinquante. II en est de meme ä Bruges pour les membres honoraires.
A Termonde, le nombre des membres effectifs est ilHmit^, tandisque celui
des correspondauts ne peut depasser vingt. — Quant aux membres effectifs,
le maxiroum du nombre auquel ils puissent atteindre est: ä Auvers 40, a Arlon
30, ä Liege 30, ä Bruges 50. Leur nombre est illimite a Mons, St. Nicolas,
Namur, Enghien, Ypres, Touruai et Charleroi.
*) A Mons et ü Enghien cependant les membres honoraires payent
20 in, tandisque la cotisation des effectifs li^est que de douze et de dix.
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De POrganisation de^ etudes d^hiMoire looale en Belgique. 127
permise. Ce burean n'a daos ses attributions eine ce qui concei-iie Tad-
ministration et les int^r^ts matöriels de la sociät6. C'est dans les as-
sembl^ gtoerales sealement — <iai reviennent au maximom une fois
par mois — que peuvent ötre prises les d^sions relatives aux travaax,
aox pablications etc. Ces derni^res soDt dirig^ par nne commission
(^ ä Tepoqne da renoavellemeDt da bureao: les manascrits destinös
ä paraitre dans le BoUetin sont examines re<;us on ecartös par eile.
C'est eile encore qai s'occape des gravares, photographies, fac-simile etie.
intercales dans le texte des pablications. £nlin C'est eile qai r^gle la
p^odiciU^ de ces pablications. ')
Le bndget de la societ^ consiste essentiellement dans les cotisations
des membres qai ne sont jamais bien ^levöes. *) Toatefois^ oatre cette
premi^re source de revenas, eile joai encore de l^ers sabsides accord^
par TEtat, par la province oa par la ville et parfois par les trois.
ensemble. La vente des pablications prodoit enün des fonds sappl^en-
taii*es qai ne sont pas ä dedaigner. ^)
Toates les societ^s historiqaes beiges sont en correspondance les
*) Les soci^t^ d'Anvers, de Mens et de Touruai publient uu Bulletin
renfermant les cqmptes rendus de ieurs seauces et des monographies peu eteu-
due«, ä cöte de Memoires ou iV Annales consacres aux ti*avaux de lougue
haieine. Les autres societes ue pnblient qu^un seu recueil sous le titre de
Bulletin oa plus souvent iVAnnoles.
La pdriodicite des publicatious n'est gencralemeut pas reguliere. Cela
provient de ce que les nombres effectifs, gt^ueral erneut peu nombreux, en sont
les seals fouruisseurs. 11 est bien rare que ron fasse appel a uu collabora-
teur etranger. Les societes d'Auvers, de Bruges, de Touruai, de Charleroi
et la socicte d'art et d^histoirc du diocese de Liege sont les seules qui fassent
paraitre regulieremeut chaque auuec uu volume in 8", soit en uue seule fois«
soit par fascicules.
•) Voici le moutant des cotisations daus quelques societes : Moiis 12 Irs.
(^lembres honoraires 20 frs.), Termoude 6 frs., St. Nicolas 10 frs., Liege 15
firs. (Membres honoraires 10 frs.), Namur 20 frs., Enghien 10 frs. (Membres
honoraires 20 frs.), Bruges 25 frs., Sociät^ des arts et des sciences du
Hainaut 15 frs., Ypres 8 frs., Toumai 25 frs. La oü il tfy a qu'un chiffre
onique, c'est que la cotisatiou est la meme pour tous les membres ä quelque
cat^gorie quUls appartiennent.
•) Je n'ai pu recueillir sur Torganisation du budget des societes archeo-
logiques que des donnees fort insuffisantes. Celui de Namur qui moute
a 5000 frs. est probablemeht le plus elevi?. Les autres vout genöralemcut de
1500 ä 2000 francs. Je trauscris ici deux comptes des recettes et des d^penses
du cercle archäologique de Li^ge. On pourra se faire par la une id^e asse%
exacte des ressources et des frais de ces sortes d'institutious.
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128
H. Pirenne
unes avoc le?> auti'es et avec bon nombrc de societcs des provinces
limitrophes» de Tetranger. Elles cchangent entre elles leurs publications et
TEtat leur envoit gratuitement Celles de rAcademie de la Ck)mmiss]on
joyale d'histoire etc.
De mdme que ces societos n'ont pas a payer d'abonnement aax
revues qu'elles re^^ivent, elles n'oot point iion plus ä payer de loyer
poor les locaux occapes par elles et par leurs coUections. Les provinces
oa les communes ont mis partout ä leur disposition des salles qui par
malheui' ue sont pas toT\jours bien appropriees a leur destination nouveUe.
Si le lecteur se i-appelle les pages qui prüc6dent, il aura remarciuc
Sans doute que la reorganisation des depöts d'archives a precede la
i'ormation des societos biston(iues et que les premidres en date parmi
Celles ci s'etablirent toutes dans des villes oü «xistait un d^pöt. 11 ne
pouvait d'ailleni's en etre autrement. Les ai*chives sont, peut-pn dire; la
raison d'6tre des societes dont nous nous occupons et en fait, partout
oü il en existe une, c'est toujoui*s Tarchiviste qui ostensiblement ou
non en dirige les travaux.
Malbem*eusement, si les societes archeologiques proiitent largement
du concours que leur apportent les archivistes, il existe d'autre pai't
entre elles et les nniversites une Separation i*adicale. L'insuffisance de
Aimee 1865.
Recettes.
Di^peuses.
En caisse au 1«' Jauvier
Subside de l'Etat ....
Subgide de la Proviiice.
Siibside de la Ville . . .
( otisatious des meuibres.
Vente du Bulletin ....
fr. 797,26
„ 40(),0()
„ 4(K),00
„ 200,()0
„ o40,()()
. . . „ 416,00
Total fr. 2748,26
Achats pour le Musöe. . . fr. 461,74
Iraprcssious etc „ 1976,70
Elitret ieii, fmis de bureau
etc „ 228,58
ToUl fr. 2667,02
Ami*se 1881.
Recettes.
Eu caisse au 1«' Jaiivier
Subside de TEtat . . . .
Subside de la Proviuce.
Cotisatioiis des membres.
Vente du Bulletin . . . .
fr.
778,98
500,00
500,00
720,00
. . . „ 285,(X)
Total fr. 2788,98
Depenses.
Achats pour le Musee. . . fr. 190,00
Impressious etc 986,50
Entretieu etc 287,00
Total fr. 1423,60
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r
De rOrganisation des etudes d'hisioire locale eu Belgique. 129
reoseignement sui)eriear de Thistoire en Belgiqne expliqae jnsqa*ä un
certain point cet etat de choses. La piaspart des hommes qui s'y
adonnent ä Tetnde de cette science se tronvent dans rimpossibilite ab-
solae de slnitier aatrement qae par enx m^mes de la critiqne la
rignear et aux exigences da metier. Epigraphie, Paleographie , Diplo*
matiqae, Numismatiqae etc.. aatant de connaissances qa'ils doivent
actio^rir sans aide ni conseil de personne! Aassi, dans le meillear
sens da mot, la grande partie des ^nidits beiges les plas disUngnt^s
n'est-ellö composee qae d'amatears oa si Ton veut, d'aatodidactes.
A plus forte raison en est il ainsi dans les socicU^ d'histoire locale!
Mais la bonne volonte, Tattachement an sol natal, Tcsprit d'association
compensent ce qa'ane teile sitaation peut avoir de föcheax. Malgr<^ toat
cependant, il faat bien avoaer qa'elle se fait encore sentir et deplorer
trop soavent. ')
§ III.
II n'existe guere aujoard'bui de sociötö historique beige qui ne
posscde an musce oa toat aa moins des collections archeologiques. En
18d8, M. Scbayes, dans un rapport aa Ministre de rint<^riear disait
d^ja : ^11 y a an quart de siecle, il n'y avait de musee provincial qu'fi
rUniversit^ de Gand. Depuis, se sont cr^^ le musee d'armures de la
porte de Hai (ä Bruxelles) et ceux de Li^e, de Namur, d'Arlon et de
Mons. En outre Gand, Anvers, Toumai, Louvain, Malines ont des mu-
sees communaux." ^ Depuis lors, le nombre de ces mas(3es n'a fait
*) C^ef^t je crois h, ce defaut de discipline scientifique qu^i) faut attri-
buer le manque absolu de plan d^ensemble dans les travaux et dans les re-
cherches qui est le vice le plus gräve des socidt^s historiques beiges. Chaque
membre a sa sp^cialit^ dont il ne »ort pas, sou champ qu'il fouille et retourne
couscieucieusement sans s'inquieter de ses collegues. 11 en räsulte que tel erudit
plus fecond que les autres accapare trop souvent le Bulletin ou les Annales
de la societ^ au d^trimeut de leur int^ret et de leur utilitd. Et ä cöt^ de
questions fort secondaires qui revienuent ainsi constamment ä Fordre du jour,
on laisse iuexplores des cliamps trop vastes pour Tactivitä d'un seul mais oü
le travail bien conduit de tous dounerait la moissou la plus abondante. Voila
pourquoi c'est aux institutions de TEtat et en particulier ä la Commission
royale d'histoire qu'tJchoient tant d'entreprises que pouiTaient aborder les so-
ciät^s provinciales si elles donnaient plus d'unit^ h, leurs vues et une
direction plus ferme a leurs recberches.
*) II existe des musäes locaux lä meine oü il n^y a pas de societes
archeologiques, par exemple ä Gand, ä Louvain, ä Malines, ä Verviers. Daus
ce cas, les couvers sont faits par Tadministration communale qui nomme et
retribue le conservateur.
Wettd. Zeittchr. t Gesch. n. Kautt. IV, I. 9
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130 H. Pirenne
qu'augmenter. Od peut citer parmi les nouveaux ceiix de St. Nicolas,
d'Engbicn, de Verviers et celui de Tlnstitut d'ai't et d'histoü-e du dio-
c^ de Liöge. Natai*ellement, la valeur de ces musees est fort inegale.
Une bonne Situation tinanciere est indispensable pour les conserver et
les augmenter et beaucoup de societes ue jouissant cjue d'un budget
fort restrein t ne peuvent se permettre le luxe des acliat« et leui*s
coUections ne renferment guere que des objets donnes gratuitement. Je me
bäte de dire qae d'ailleurs ces dons sont nombreux, sui'tout de la pai't des
administrations provinciales et communales: antiquites de toutes especes
dtomvertes dans leurs terrains, pierres torabales, statnes, enseignes que les
necessites de Taligfiement ou de Texpropriation fönt tomber en leur pou-
voir sont toujours imm^iatement transportees par leurs soins an musee
archöologique. Le goüt croissant du public pour le bric-ä-brac et les
coUections a naturellement rendu plus rares les dons des paiticuliers.
A Li^ge, en pi'esence de cet't^tat de choses, ou vient d'inaugurer le
Systeme des d^öts qui pennet au proprietaire d'un objet de Texiwser
au musee et d'en faii-e ainsi profiter tout le monde, sans devoir lui
meme en abandonner la propii^tc.
En genöral, les sociötes historiques achetent fort peu pour leui-s
musces, mais quelques unes, Liege et Namur surtout, ont organise de-
puis longtemps des fouilles qui ont donne les plus heureux resultats.
La seconde de ces villes possMe aujourd'hui des coUections qui, en fait
d'antiquites romaines et frankes, sont certainement les plus interessantes
de la Belgique. Le classement, dont Tinfatigable conservateui* M' Alf.
Be<iuet s'occupe avec un zele admirable, est aujourd'hui partout adoi)te
dans les autres mus«§€s locaux du pays. C'est en eifet au point de vue
de l'histoire de la province que ce classement a ote con<;u. Tous les
objets sont classes par ordre chronologique et groujies par lieu de proye-
nance. L'ensemble des objets jM'ovenant d'un mi^me endroit fournit ainsi
les renseignements les plus precieux ix)ur l'histoire de la localite et son
impoitance dans ranti(|uite. Les mömes principes ont ete appli(|ues
dans le classement du medailler. Celui ci se compose d'une serie de tiroii-s
portant les noms des vülages de la province suivant 1 'ordre alpbabetique.
Cbaque village a son nom sur un tiroir special oü ses monnaies sont
classees chronologiciuement. ^).
Les fouiUes sont entreprises individuellement par certains membres
des societes archeologiques ou sont decretees et dirigees par ces societes
*) La soci^to de Namur possede depuis 21 ans les deux meines oa-
vriers fouUleinrs. Cliaque annee ils commencent leura recherches vers le 1«'
Mars et les abondonnent a la fiu d'Octobre.
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De rOrganisation des ^tudes d'histoire locale en Belgique. 131
elles raemes. On s'attai'he suitout ä explorer les lieux dits (rhemin des
payens, chemin des Sarrasins, cliaussee du diable, les tombes etc.) dotat
les noms, comme l'a montri^ TexiH^rience, sont düs la phispait du temps
a des etablissements romains ou gallo-fi*ancs. Parfois, on s'adresse ä
radministration provinciale pour obtenir par eile les renseigncments ne-
cessaires. En 1857 Tlnstitut archeologi(iue liegeois obtint du gouverneur
Je la province Tenvoi d'une demande ofticielle aux commissaires d'ar-
rondissement de faire connaitre les iamnll qui i)ouvaient exister dans
lenr ressort. Ce prämier essai ne reussit pas: le vague des indications
demandees fut peut etre la cause de cet insucccs. Plus recemment, en
1883, la meme societö a fait inserer au Memorial administraiif de la
province une seconde circulaire par laciuelle eile invitait les bourgmestres
ä lui faire savoir „s'il existait daus leurs communes des tombes, mottes
ou tumuli^ des substructions de villas, des cimetieres romains ou francs,
des trontjons de voies romaines; si Ton y avait trouve des medailles,
des debris de vases en terre rouge, grise ou noire, des tuiles, des bronzes,
des verres, soit en labourant les champs, soit eu pratiquant des trän-
chces etc." U est triste de devoir avouer que sur 335 communes que
compte la pi-ovince, une douzaine seulement se sont donne la peine de
repondre.
A differentes rei)rises les societes archeologiques ont eu a lutter,
pour se conserver en iwssessiou d'objets decouverts par elles, contre de
deplorables tendauces centralisatrices qui auraient fait aftluer ä Bruxelles
les pieces les plus interessantes de leurs musees. Ce n'est qu'apros de
longues ncgociations que le musee de Liege a pu se maintenir en pos-
session des deux objets les plus precieux de ses coUections antiques:
un diplome militaiie de Trajan et une fontaine ronifiine trouvee au vil-
lage d'Angleur. ^)
S IV.
Toutes les societes dont je me suis occupc jusqu'ici se sont or-
ganisees. comme on Ta vu, en dehors de toute intervention de TEtat.
II mc reste jiour etre complet, avant de terminer cette otude, ä dire
un mot de VAcademic da BeUjique et de la Commlssion rof/ale dliistoire
patronnees et subsidioes toutes deux par le gouvernemeut.
L'Academie de Belgicpie doit son origine ä une simple soci^t^
littoraii-e fondee ä Bruxelles en 1769. Sons Tintiuence des idees de
•) Voyez sur ces deux objets la Westdeutsche Zeitschrift. Jahrg. IIL
Heft IL pp. 197. 198.
9*
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132 H. Pirenne
l'epoque et gräce aux conseils du priuce de Cobenzl. Marie Thöre^e
crigea cette societe en Academie imperiale et royale, par lettres patentes
da 16 decembre 1772. Je ne pais entrer ici dans des details sur Tac-
tivite de cette compagnie savante pendant la premiere periode de son
existence. II me soffira de dire qae lorsqae la republique fran^aise en
decreta la dissolntion, eile avait publik cinq volumes de memoires in
4® et Organist nn grand nombre de concours, principalement sur des
points d'histoire. *)
Ce n'est qu'apres la fin de la domination franyaise que TAca-
demie fut r^organisee par le gouvemement du royaume des Pays-Bas.
Des deux classes dont eile s'^tait composee jusque-lä, la classe des
Sciences et la classe des lettres, la seconde prit d^ lors — en raison
de la natui'e de ses travaux — le nom de classe d'histoire et de lit-
terature, La revolution de 1830 ne changea rieu ä la Situation. A partir
de 1832 rimportance croissante de TAcadömie engagea ses membres ä
faire paraitre an BuUeiin qui se publie encore aujourd'hui. £n outre,
depuis 1835, le secretaire perp^tuel fut Charge de rediger un Anmiaii'e
retra^ant les travaux de la compagnie pendant les douze mois ^coules.
L'organisation actuelle de TAcad^mie date enti^rement d'un an*(^te royal
du 1 dccembre 1845, qui la refondit sur un nouveau plan, en i*endit
independantes Pune de Pautre les deux classes d6ja existantes et y ad-
joiguit une classe des beaux arts. Je r^sume i*apidement cet arr^te.
Chacune des trois classes de PAcademie comprend au maximom
trente membres effectifs, cinquante associc^s ^trangers et dix cori*espondants
regnicole^. L'election ä une place vacante dans une classe est faite par
cette classe seule. Pour etre eligible, il faut etre auteur d'un ouvrage
impoitant relatif aux travaux de la classe. En outre, la residence en
Belgiqne est uecessaire pour ötre membre (effectif). — Chaque classe
nomme son directeur annuel. Ce directeur ne peut i^tre choisi deux
annees de suite parmi les membres etrangers ä la ville de Bruxelles. —
Le roi nomme un des trois directeurs ä la presidence annulle. — l^e
secretaire perpetuel est elu par les trois classes. II doit etre domicilie
ä Bruxelles. — Chaque classe forme son reglement Interieur. Le roi
döcröte un r^lement general — Chaque classe a une s^ance mensuelle
et une seance annuelle publique oü eile rend compte de ses travaux et
remet les prix aux lam*eats de ses concours. Les deux autres classes
a^istent ä cette seance. En outre, il y a au mois de Mai une seance
') M. de Mailly a publik il ya deux ans k Bruxelles mi livre trcs
complet sur Pancienne Acaddinie de Bcigiquc.
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t>e ^Organisation des (^tudes cPhistoire looale en Belgique. 13S
^n^rale des trois classes pour leurs intör^ts communs. — Les badgets
d^ trois classes sont arr^t^s par une commission administrative de sept
membres, com|)Os^ des trois directeurs, du secr^taire perp^tuel et d*un
membre ä d^igner annuellement dans ehaque classe. La r^partition
des fonds est faite d'apr^ les besoins de chacune par cette commission
administrative.
Des trois classes de TAcad^mie, la seulc dont nous ayons ä nous
occuper ici est celle des lettres, qui porterait raienx le titre de classe
d'Histoire et de Litterature qu'elle avait avant 1830. II suffit en effet
d'ouvrir le bnlletin de ses s^anc^s ou de parcourir la s^rie de ses m^-
moires, poor s'appercevoir que les (juestions historiques )' sont d^bat-
tute bien plns fr^quemment que Celles de philosophier ou m^me de pure
litt^rature. De m^me, presque tous les prix dont cette classe dispose,
sont affect^ aux lauri^ats de concours historiques organises par eile.
Ces prix sont de plusieurs sortes. A cöt^ du prix qinnqiwnfial d'histoire
(5000 frs.) cree par le gouvemement et accord^ au meilleur ouvrage
historique paru pendant une Periode de cinq ans, quatre prix perp^-
tnels ont ^te aflFectös par leurs fondateurs au laur^at d'un concours por-
tant sur une question spt^ciale. Ce sont: kn deitx prix de Sfassartf con-
sistant, le premier en une somme de 200 frs. accord^e tous les six ans
ä Tauteur d'une nötice sur un Beige cel^bre, le second en une somme
de 3000 frs., accord^ aprös les m^mes intervalles de temps au laur^at d'un
concours sur une question d'histoire nationale; le prix de Sf. Genois
et le pi'ix Anton Bergmann plus röcents, sont decemös tous les dix
ans, le premier li Tauteur d'un memoire historique on litt^raire en fla-
mand, le second ä celui d'une monographie flamande d'une ville flamande.
Outre ces prix perp^tuels, TAcad^mie organise entinf ehaque ann^^e.
au moyen de subsides accord^s par TEtat, des concours historiques
dont les questions sont arröt^es par ses membres. Ces concours, bien
plus importants et plus f^conds que les autres, ont produit nombre
d'ouvrages excellents imprimes dans une serie speciale de m^moires. ')
— L'activit^ historique de la classe des lettres de TAcadömie se ma-
nifeste donc surtout par les concours qu'elle organise. Mais, h. propre-
ment parier, on ne peut la consid^rer eile möme, malgr^ les nombreux
*) Depuis son r^tablissement par le gouvemement des Pays-Bas, TAca-
df^mie fait parat Ire trois s^ries de mdraoires : 1 " Noiiveaux mhnoires dt VAca-
demie royale des sciences et hd1e»-lettresy 4» ; 2^ Mhnoires eouronnes et unemoires
des ftarantft etrangern puhUh par VAcadhnie, 4" : .?" Memoiren eouronne« et autres
mhnoires puhliea par V Academky S".
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134 H- IMrenne
travaox de ses membres, comme une soci6t6 de pure Tradition et de
recherches. 11 en est tout autrement de la Commission royale d'histoire
dont les membres, depuis 1845, sont recrat^s dans la classe des lettres
de TAcad^mie.
Ici encore, r'est au gouvernement hoUandais, dont la soUicitude
pour les progr^s de la seience a tant profiti'» ä la Belpique, qu'est du
rhonneur de Tinitiative. Le 23 decembre 1826, un arrcMe royal jeta
les bases de Torganisation d'une commission cbargc*^ de rassembler les
sources de Thistoire des Pays-Bas. En Juillet 1827, le projet ayant
pris de la oonsistance, le gouvernement dösigna un grou|>e dY»rudits en vae.
de la publica tion d'un Corpus Bcrum lielgkannn, Le plan des travaux
etait ä i>eine trace, quand la revolution de 1830 vint tout interrompre.
Heureusement , le gouvernement beige ne laissa pas disjMiraitre Teutre-
prise. Le 23 Juillet 1834. une nouvelle commission de sept membres
fut cr(^öe dans le but „de reobercher et de mettre au jour les chroni(|ues
beiges inedites." Le but quavait vise le gouvernement hollandais (^tait.
on le voit, un peu deplace. Tandis(iue celui-ci avait voulu reunir
en une seule collection toutes les sources de Thistoire des Pays-Kas, il
ne s'agissait plus maintenant (lue de publier des textes inedits. Cest
ce que n'a cesse de faire la Commission royale d'histoire depuis cette
('»poque. Les Services (lu'elle a rendus ä l'histoire nationale par le nombre
de documents de toutes sortes qu'elle a mis au jour sont inestimables.
Depuis 1834. la Commission fail paraitre un buUetin sous le titre
de Cmnptes-rendus des smnces de la Commission JRot/a] d'ITistoire, De
t-outes les publications pt^riodiques beiges, celle lä, au i>oint de vue hlsto-
rique, est incontestablement le plus precieuse. A cöt^ des decisions prises
par la Commission en ses s^ances, on y trouve de nombreuses Communi-
cations des membres et de savant,s «^trangei's. Les dissertations propre-
ment historiques y sont fort rares. En revanclie, des descriptions de
manuscrits ou d'archives et surtout la publication de textes inedits for-
>) Si la Kommission royale d'histoire n*a pas cntrcpris la publication
d'un Coriwü Herum Belfficanwi proproiiient dit, eile nc fait paraitre ccpcndant
que des auteurs ou des documents d'un intc^rN gi^uoral pour toutc uue parlie
du pays ou une pc^riode historique, laissant aux 8ooi(^t(^8 savantes des provincos
les travaux plus spc^ciaux. Jo. citerai cntre autres parmi ses principalcs publi-
cations : J. J. de Smef, Kcrueil des chroniques de Flandre 4 vol. ; de Jicijfnt-
herg, Monuments pour servir k Thistoire des provinres de Namur, de Ilainaut
et de Luxembourg 8 vol.; ('hroniques relatives ä Phistoire de la Belgique
sous la domination des ducs de Bourgogne; Correspondance de Philippe U;
Cartulaire des comtes de Hainaut etc. etc.
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De r Organisation des etmtes iVln^toire locale en BelKique. iHo
nipnt de beaucoup la majeure partie du recueil. Ce bulletin n'a aucun
rapport avec les grandes publications entreprises \mv la Ck)mmission.
Celles ci sont confiees individuellement aux diff(^rents membres et pa-
raissent par leurs soins soit dans le formal in 4® soit en volumes in 8^.
I.es savants ^trangers ä la commission peuvent, apr^ avis favorable
de Celle ci. faire iraprimer dans ce demier format des textes re-
eeuillis et pr^par^s par eux. Les diverses publications de la Commission
n)yale d'histoire sont incontestablement, ä tous les ix)ints de vue, les plus
importantes <iui existent en Belgi<iue dans le doraalne historique et le
petit nombre de lignes que je leur ai consacre ici n'est certainement
j>as en rapix>rt avec leur mörite. Je n'ai pas cru cependant devoir
beaucoup m'etendre sur elles dans un article oü j'ai eu surtont en vue
de donner une idee de Torganisation des ctudes dliistoire purement
provinciale ^).
R^lemeiit poor les dipöts A*arehive8 de FEtat dans les provinees.
Eieopold II9 Bot den Belizes.
A tous pri^sents et t\ venir Salut.
Vu la loi du 5 bnimaire au V relative a la r^union, dans les chefs
licux de dc^partement, des titres et papiers appartcnant u l^Ktat;
Rcvu les roglements rainist^riels du 1"^ aout 1825, du 24 Ortobre 1825
et du 8 Aout 1826, pour le d(*pöt de Lit'ge:
Revu Tarrete ministoriel du 4 aout 1829, relatif aux rccherches liisto-
riques dans les archives;
Considi'rant que rexporienre a d<%ontre riusuffisanco des roglements
precit^s ;
Consid^rant aussi qu'il Importe de pourvoir par des dispositions r(^gle-
mcntaires a la surveillance et a Tadministration des d^pöts d'arcluvcs de TEtat
qni existent ä Arlon, ä Bruges, k Gand, tl Mons, k Namur et a Tournay;
Sur le rapport de Notre Ministre de Tintorieur
Nous avons arr^t^ et arrf'tons:
Art. 1. Les d^pöts d'archives de l'Etat qui existent ä Arlon, k Bniges
k Gand, k Li^ge, k Mons et k Namur sont maintenus. Le d(^p6t spi^oial etabli
ä Tournay pour les actes de Tancienne provincc de Tournaisis est (^galement
ronserv«'.
Art. 2. Les archives de l'Etat dans les provinees se romposent des
titi-es et papiers des d^p6ts, qui ont et^ rassembl^s dans les chefs lieux en
•) II ne faudrait pas croire qu'il y ait uu lien de Subordination quol-
conque cntrc la Commission royale d'histoiro et les socictcs histonques des
pro\ince8 La premiore est une institution de l'Etat, les autres sont des
assoriations privecs et rette diftVrence d'origine cxplique le manque d'entente
entre elles. Aussi la Commission nc peut eile t^tre considrree en aucune
manicre rominc la diroctrico des travaux d'invcsti^ation dans los provinees
dont j'ai täch^ de donner ici une id^e.
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136 H. Pirenne
vertu de Tart. 1«' de la loi du 5 brumaire an V, et des titres et papiers de
la inline nature, que le gouvernement y fera d^poser ult^rienrement
Art. 3. Les archives de TEtat dans les provinces ressortissent aux
archives g(^n<^rale8 du royaume comme k leur centre comraun.
Art. 4. Elles sont plact^es sous la surveillance du gouvemeur de la
province, qui prend les mesures n<^ces8aire8 pour leur sftret«^.
Oarde des depots et devoh's des consertmtmrs
Art. 5. II y a, pour chacun des dc^pftts des archives de TEtat dans
les provinces, un conservateur et, lorsque les nocessitt^s du Service Fexigent,
un conservateur a(\ioint.
Art. 6. Les conservateurs et les conservateurs adjoints sont nommc^s
par le Roi.
Les autrcs employc^s, s'il y a lieu, sont nomnu^s par le Ministre de
Tinti^rieur.
Les arr^t^s de nomination üxent le traitement des uns et des autres.
Art. 7. Les conservateurs sont subordonn^s ä rarchiviste du royaume,
avec lequel ils correspondent.
Art. 8. Les devoirs des conservateurs consistent principalement :
1" A classer et inventorier les documents confies ä leur garde;
2" A veiller ä ce quUl n'en soit distrait aucun;
3<* A fournir ä Tadministration et au public les renseigneraents qui
sont demandi^s.
Art. 9. Les conservateurs prennent pour r^gle dans le classement des
d<^pftts :
P De rassembler les difff'rents documents par fonds, c'est-ä-dire
former une collection particuliere de tous les titres qui provien-
nent du mdme corps, du m^mc (Etablissement, de la mOme ad-
niinistration ou de la meme communaut^, sans m^ler les actes
d'un Corps, d'un c^tablisscment etc. avec ceux d'un autre;
2" De classer dans chaquc fonds les documents siüvant leur naturc,
en coordonnant les mati^res sclon les cas, d'apr^s Tordre cbro-
uologique, topograpliique ou simpleraent a1phab(^tique.
Art. 10. Aussitöt apr^s la redaction d'un inventaire, üs en aciresscnt
copie ä Tadministration des archives genc'Tales du royaume, pour rester df^-
pos<^e dans cet Etablissement.
Art. 11. Toutes les chartcs, registres et autres documents du d(^p6t
sont, par les soins du conservateur, marquc^s d^me estampille portant dans
un encadrement ces mots: ÄrMces de VEtat a . . . ,
Dans les registres, cette estampille est placke au premier et au dernier
feuillet; eile peut ^tre rdp(^t(5e en d'autres endroits, selon la nature et Tim-
portance du document.
Elle est appliquEe, pour les chartes et les pi^ccs di^tach^es, sur le
blanc qui se trouve au bas ou sur les cfttc^s.
Art. 12. Les ouvrages imprim^s, donnc^s au d(Ep5t par le gouvcrnement,
Tadministration provinciale ou d'autres, sont c^galement estampillf^s.
Art. 13. Les conservateurs tiennent un livre dVntrc'e et de sortie des
pi^ces; ces livres sont cfttc^s et paraph^s ä chaquc feuillet.
Les entr^es et les sorties sont inscrites dans ces registres jour par jour.
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De rOrganisation des ^ides d^histoire locale en ßelgiqit^.
Il8 tieiment ägalement nn livre d'entr^e des ouvrages imprim^s qiii
sollt donn^s aa depöt.
Art. 14. Indäpendamment des livres mentionn^s en rarticie qui pr«'-
rWe, les cooservateurs tiennent im rejfistre des rommimications faites au
public. Ce registre mentionnc:
1* La date de la commnAication ;
2' La collection ä laqiielle appartiennent les dociiments communiqn^s ;
3* L'indication de oeux-ff;
4" Les noms et si^oifttiires des personnes ä qui les Communications
sont faites.
Aucun document n^est donnd en communication ä quelque personne
qne ce seit, qu'apr^8 avoir ^16 inscrit dans ce registre et apr6s que la per-
sonne qui en a fait la demande a appost"» sa signature dans la colonne du
refcistre k ce destincc.
Les documents, avant d'etre communiqu<^s, doivent toi\jours Mve rev^tus
de l'estampille du dcp5t.
Art. 15. II est interdit aux conservateurs de transporter ou de laisser
transporter hors des d^p5ts aucun registre dossier ou pi^ce <tuclconque, ä
inoins qu'ils n'y soient autorisf^s par Ic Ministre de Tinterieur, Ic gouvemeur
de la province, ou qu*une ordonnance du juge ne prescrive Tapport des pi^ces
au greffe des tribunaux.
Art. 16. Avant la sortie d'une pioce quelconque, les conservateurs
s'assnrent qu'elle est revötue de Pestarapille du depftt ; ils Tinscrivent ensuite
SWT le registre ä ce destinc^.
Ils ont le soin d'indiquer sur ce registre la dato de la restitution et
si la pi^ce est rentrc'e en hon ^tat.
Art. 17. Les personnes auxquelles des pi^ccs ont 6t6 communiqu(^es
avec deplacement, sont responsable« de la perte ou de la dc^t^rioration de
cellcs-ci.
II n'en sera plus conß^ ä quiconquc nc les aurait pas rendues ou les
aurait rendues en maavais ^tat, et ce sans prt^judice des dommagcs et intc^-
rMs qu'il y aurait lieu de rc^clamcr.
Art. 18. Les <;onservateurs ne peuvent vendre ou anc^antir aucuns
titres ni papiers, pas mdme ceux qui ont M' jugc^ fle rcbut, si ce n'est en
vertu d'une autorisation ministc^riclle.
Lorsque les papiers inutiles, insignifiants ou ä mettre au rebut Icur
paraissent devoir otre vendus ou an(^antis, ils en dressent un <^tat sommnire,
qn'ils fönt parvenir, avec leurs observations, ä l'archiviste du royaume.
Art 19. Au mois de Janvicr de cha<t\ie annde, les conservateurs adres-
sent k Tarchiviste du royaume un rapport sur les travaux qui ont ^t^ exc^cutt^s
Tannc^e pri^c^cnte et sur la Situation des d^pöts. Ils y fönt les propositions
qu*ils jugent nf^cessaires, et y joignent un ^tat des documents qui sont entr(^s
au d^p6t, ainsi que de ceux qui en sont sortis. Une copie de ce rapport est
adresst^e par eux au gouverneur de la province.
Chaque annc^e, dans le cours du preraier trimestre, Tarchiviste du roy-
aume adresse au Ministre d^ Tint^rieur un rapport g(^n<^ral sur la Situation
des däpots d*arcbives de TEtat dans les provinces.
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laß F. X. Kraus
Bapport4t des Conservateurs avec Je puftlic.
Art. 20. Les archives de l'Etat, dans les provinces, soiit ouvertcs au
public aux jours et aux heures qui sont fix^ , pour chaque d^p6t , par une
disposition du gouvemeur de la provinre, insc^ree dans le Memorial adininistratif.
Alt. 21. Toirte personne peut demander, aux jours et aux heures fix(%,
fommunication des pieccs que les archives renferment; eile lenr est donnee
»ans frais et saus dc^placement et avec les pr^cautions convcnables de snr-
veillance.
Art. 22. Lorsque des actes sont susceptibles d'affecter les inti^rf'ts d'un
tiers, les conservateurs n'cn donnent communication , exrrait ou exp<^dition,
qu'autant que celui qui les demande, justifie qu'il est lui - meme int<^ressc cn
uom direct ou ä titfe d'heritier, ou k celui d^ayant droit.
Ai*t. 23. Lh oü les localites Ic permettront, les documents demand(^8
par les particuliers leur scront comniuniqu(''S dans une salle s(»par<^e et des-
tini'^e ä cet usa^c. Ils nc scront point admis dans la salle des archives.
Bispositions Ghif'ralfs.
Art. 26. T/archiviste du royaume fait Tinspcction des [archives de
VEtat dans les provinces, apres cn avoir re^u Tautorisation du Ministrc de
rint(''ricur.
II rend compte au Miuistre de Tint^rieur de la sitimtion dans laquelle
il les a trouvces et lui souniet toutes les propositions qu'il juge nccessaircs
j)our la bonne conservation, ainsi que pour le classement de ces dc^pots.
Art. 27. Les reglemcnts minist^riels des 1«' aout, 24 Octobre 182;')
et 8 aout 1826 pour le d(^p6t de Li^ge, aiiisi que le rc^glement du 4 aout
1829, ce deiTiier en ce qui conceme les dc^pftts d'archives de FEtat dans les
provinces, sont rapport^s.
Art. 28. Xotre Ministre de Tint^^rieur est charge de Texc^cution du
pr^^sent arr^t(^.
Donnc ä Bruxelles, le 17 dccembre 1851.
Par le Koi
liO Ministre de rintoficur
Ch. Bogier.
♦^»^O^^«
Ein Diptychon der Abtei St. Maximin bei Trier.
Von Prof. Dr. Franz Xaver Kraaa in Freiburg i. B.
(Mit einer Tafel in Lichtdruck.)
Alexander Wiltheim hat in seinem Diptychon Leodiense (1659,
Annot. a. 1677; I part. cap. VII f. 29) ein Pergamentblatt bekannt
gemacht, welches, ehemals in ein Diptychon, d. h. zwischen zwei Elfen-
beintäfelchen, eiuEfeschlossen war und die Nameu hervorragender, der
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fcin Diptychon der Abtei St. Maxiinin bei Trier. 139
Zeit and zum Teil der Familie Kaiser Otto's des Grossen angehöi'ender
Personen enthielt (membranae . . . fragmentum antiqunm extat in
Bibliotheca Coenobii D. Maximini apud Treviros, qupd olim in Diptyclio
inclusum nomina comprehendebat vivonim hominum illustrium). Der
gelehrte Jesuit war nicht der Einzige, welcher die Bedeutung des Blattes
erkannte, das der Klasse der Diptycha vivorum angehörte und
bei der aussersten Seltenheit der dieser Kategorie angehörenden Denk-
mäler eine besondere Aufmerksamkeit verdiente. Seiii berühmter Ordens-
genosse Papebroeh besprach dasselbe wenige Jahre spater (1675) in dem
Propylaeum antiquarinm zum zweiten Aprilbande der Acta Sanctorum
p. IX. indem er auf der ersten Tafel ein Facsimile in Kupferstich
(Fragmentum Veteris Diptychi continentis, ut remur, nomina benefa-
ctonim imperialis monasterii s. Maximini prope Treviros in specimen
characteris circa an. DCCCCLXIV ibi usitati) beigab. Abgesehen von
der nur unvollkommenen Weise, in welcher der damalige Kupferstich
Handschriften zu reproducieren vermochte, giebt dies sog. Facsimile nur
die ersten fünf Zeilen des Textes in der Abteilung des Originals, wah-
rend es für die übrigen Namen eine willkürliche Zeileiiabteilung wählt
und statt einer fünf Kolonnen setzt.
Die namhaftesten Schriften über die Diptychen druckten Wiltheims
Text wieder ab; so Salig (De Diptychis Veterum tarn profanis quam
sacris. Halae Magdeburgicae 1731, c. 6, p. 108 if.), Doiiati (De*
Dittici degli Antichi profani e sacri Libri IIL Lucca 1753, libr. II.
c. 13, p. 104 if.), Gori (Thesaur. vett. Diptychorum, Florentiae 1759,
I, 48 (f.). In neuester Zeit hat Niemand von dem Denkmal Notiz ge-
nommen als Wattenbach, der indessen nur den Ab<iruck des Papebroeh
kennt (Deutschi. Geschichtsquellen I, 295, Anm. 1 : 'zwischen 9€3 und
965 wurde in S. Maximin das Diptyclton mit Namen der Ottonischen
Familie geschrieben' u. s. f.).
Was war unterdessen aus dem Original dieses in seiner Art in
Deutschland einzigen, im übrigen Europa vielleicht nur in den Diptychen
zu Brescia und im British Museum seines Gleichen findenden Monu-
mentes geworden?
Die Bibliothek und das Archiv der reichen und alten Abtei des
hl. Maxirainus ist in den Stürmen der Revolution teils zu Grunde ge-
iningen. teils zerstreut worden. Ich habe über die Schicksale der S.
Maximiner Handschriften anderwärts berichtet : ') hier sei nur bemerkt.
*
«) i'ber Trierisfhe Handschriften der Kaiserl. Bibliothek zu Parisi
Serapeum 18ü:i, Nr. 4 flf
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140 F. X. Kraus
dass der kostbarere Teil derselben auf Wagen von den vor den an-
rückenden Franzosen flQcbtigeii Möncben nach Mainz verbracht and
dort eine Beute der Franzosen wurde, welche die Bücher der National-
Bibliothek in Paris einverleibten. Nach dem Frieden von 1815 wurde
eine Anzahl Handschriften von den preussischen Kommissarien zurück-
gefordert und in der That ausgeliefert: diese Codices kamen auf dem
Rückwege bis Gent, wo sie aus unbekannter Ursache blieben und der
Univei-sitäls- Bibliothek zufielen. ') Was in Trier zurückgeblieben war,
wurde bei der Aufhebung der Abtei verschleudert. Ein Teil der Hand-
schriften gelangte — einige vielleicht unmittelbar, andere auf Umwegen
und nach mancherlei Schicksalen — in die unt^r Wyttenbachs Aufsicht
neuorganisiert-e Stadtbibliothek; vieles andere wurde als Makulatur ver-
kauft. Ein stattlicher Rest von gedruckti»n Büchern, Urkunden und
Handschriften kam als solche in die Hände des Kaufmanns Schal-
kenbach, *) von welchem sie der als Schriftsteller auf dem Gebiete der
Trierischen Geschichte bekannte Antiquar Dr. A. liinde erwarb. Als
dieser im Jahre 1863 starb, wurde mir von seiner Familie die ganze
Sammlung angetragen und käuflich überlassen. Unter den Urkunden
befand sich eine grössere Collection von Weistümern, welche ich später
dem kgl. Provinzialarchiv zu Coblenz abtrat, nachdem ich die älteren
derselben in Grimms 'Weisthümern' (Bd. VI) herausgegeben hatte. Der
Rest ist in meinem Besitz geblieben. Es befinden sich darunter wert-
volle Urkunden aus allen Jahrhunderlen, vom zehnten herab;*) Nekro-
logien, StMteordnungen (Coblenz) u. s. f. Das merkwürdigste Stück
aber in der Sammlung ist ein Pergamentblatt von 0,25 m Höhe und
0,18 m Breite, in welchem ich sehr bald das Original des von Wilt-
heim und Paiiebroch veröffentlichten Diptychons erkannte und welches
ich hier in Lichtdruck wiedergebe. Das Blatt ist nur auf einer
Seite (es ist die Feltseite) beschrieben. Wann es aufgehört hat, von
Elfenbeintafeln umschlossen zu sein, kann Niemand angeben; zu Wilt-
heims Zeiten war es, seiner Beschreibung zufolge, offenbar nicht mehr
in einem Diptychon bewahrt. Es hat zweifellos eine Zeitlang als Buch-
deckel gedient oder war in einen solchen eingeklebt; eine Hand des
•) Vgl. Bonn. Jahrbb. L, 204 f.
*) Anch Görres hat eine grosse Anzahl von alten Maximincr Hss. er-
worben, sie befinden sich jetzt teilweis in Koblenz, Gymnasialbibl., teilweis
in München; vgl. Westd. Zs. Bd. 1, 423 Nr. 154. Lpt
*) So das Original des Egbertischen Diploms von 9H(), welches Beyer
(Mittelrh. rrknmlenh. I, 310 f. Nr. 254) nicht besonders correct aus dem Di-
ploroatar von 8. Marien abgedruckt hat.
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Ein Diptychon der Abtei St. Maximin bei Trier. 141
14.-15. Jhs. hat den Inhalt diese^s Buchs iu einer mit tiefschwarzem
Atnunent mitten in das Blatt gesetzten Notiz angegeben: contlnet re-
gnlam v'de soUtariomm, N. 17, Eine etwas verschiedene Iland, eben-
falls des 15. Jahrhunderts, hat in blasserer Tinte beigesetzt: Codex
nwtioster'u sandl Majcimint. Endlich findet sich tiefer eine dem 18.
Jh. angehörende Bemerkung: Vide mp(itularki) Caroli Magni per
Amerhadi, p, :i4;j, dito Tom, :i, Concil GalL pag, :i01. Der Text des
Originals ist, wie man sich aus der beigefügten photegraphischen Re-
produktion (Firma Kraemer, Kehl) überzeugen kann, in der Minuskel
des ausgehenden zehnten Jhs. geschrieben ; die nähere Bestimmung seiner
£ntstehangszeit wird aus der Prüfung der in ihm aufgeführten Namen
sich ergeben.
Die Namen, welche unser Maximiner Diptychon aufführt, sind
zweifellos solche, deren Träger durch besondere Vei-anlassung, durch
dem Kloster zugewandte Wohlthaten, durch freundschaftliche oder ver-
wandtschaftliche Beziehungen in ein näheres Verhältnis zu der Abtei
gebracht waren und für welche in der letzteren ausdiilcklich gebetet
wurde. YieUeicht diente das Blatt, um während der Messe am Altar
aufgestellt und bei der Memone der Lebenden, zu Eingang des Kanons,
abgelesen zu werden; vielleicht auch, um bei dem Officium den Brüdern
diejenigen in tägliche Erinnerung zu bnngen, welche sich dem Gebet
derselben empfohlen oder welche in ihr Gebet namentlich einzuschliesseu
die Communität sich verpflichtet hatte.
Der Text ist in 48 2teilen geordnet, von denen 1 — 4 sechs bis
acht oder neun Namen enthalten und die Breite des Blattes fast aus-
füUen; die folgenden Zeilen enthalten mit Ausnahme von 15, welche
zwei bietet, je nur einen Namen. Ich kann nicht sagen, weshalb diese
vei-schiedene Anordnung des Textes beliebt ist; die Angehörigkeit an
die kaiserliche Familie kann nicht den Anlass gegeben haben, die betr.
Namen in die ersten vier Zeilen hineinzudrängen, denn diese enthalten
auch dem Kaiserhause nicht verwandte Personen, während Verwandte
der Ottonen auch Zeile 6, 47 u. s. f. vorkommen.
Von den älteren Editoren hat keiner den Text mit diplomatischer
Treue wiedergegeben. Die Editionen Gori's, Donati's und Salig's gehen
auf Wiltbeim zurück, neben welchem also nur Papebrochs Facsimile in
Betracht kommt. An mehreren Stellen ist der Text schwer oder gar
nicht mehr leserlich; es ist darum nicht überflüssig, auf die älteren
Ausgaben zurückzugehen. Ich lese wie nachstehend:
Digiti:
izedby Google
142 F. X. Kraus
amona (?)
1 otdo athalheit • otto • niahthild • uualdburg •
fritharun
2 amalric • ßicuuiii . Kicgouo • Baltharnui • eue-
rard . Bereiiger • / deiam
3 Heinric • erp • Heinric • uuinatheri • thedrauau .
nualthnsi • alfhusi • anr.:....
4 Uoda . blittrut • liutbraht • meginburg - risolf«
Ida • richild • Idishilt
linthard-
Bruno archi eps.
1 ErtfUs Wort: Ütdo so auch Fapdßi., cäle ander h Edd. Imben Otto.
1 amoua ist über das zweite und dritte Wort i'tbergesc/irieben : ich leac so mit
Papebivch, während Wilth., Sidig, Gori, Donati Aniolt j/^en. — frithainu,
so auch Papebr.j WUth., Gori; fritliarum Salitj, Ihnati. — uualdburg,
so attch Papebr., Walburj? Wdth., Gori. Salitj. Walaliurg DomUL
2 Kicuuüi. So auch Papcbr., Ricwiu alle iibi^en Edd. — Kicgouo. So aitcft
Papehr., das erste o ist mis u corrigieii. Riguuo WUtJi., Gori Riguuo
Sal., Don. — Balüiamm. So aucJi Papebr., Wiltli., GorL Baltliarm Scd.,
Don. — . //tlcram od^r /// derau. Das letzte Wort nad^ Berenger lassen
(die Edd. mit Austuümie Papehr. aus, welclier vor d eine Basur und ei»
IjiY amjibt. Die betr. Stelle des Meinbrans ist aber durch einen Wurni-
frass zerstört. Ich vermute Ederam (Ederam?) (Minuskel) — — —
3 lleiuric. erp. Diese beiden Worte fdden bei dien Edd. mit AusnaJune
PajtebrocJis. — uuinatheri mit Pai)ebr., alle Edd. drucken Winaüieri. —
uualthusi mit Papebr., Walthusi die übr. Edd. — tin:ii.... Von dem letzten
Wort der 3. Z. sind die beiden letzten Buchstidjen durch Wurmfrass ludb
zeratört. Mit AiisnaJime von Papebroch lassen alle Edd. dassdbe weg.
Ich vermute amulf oder amust.
4 Uöda. Alle EUl. Voda, docJi erkemit man einen Siculus tlber o. — Blittrut
mä Papebr., alle Edd. BUttrud. — liutbralit mit Papebr., Sal., luitbraht
Gori. Liubtraht Donati. — Meginburg mit all. Edd., nur Don. luvt Me-
gimbui"g. — Ida mit Papebr., Wdtli., Gori. Lola (siel) S(d., Don. —
Richild. So aucli Papebr., icäJirend (die amleren Edd den Namen ganz
audassen, ohne Angabe der Lücke.
b liuthard. Das Original lässt einen feinen Strich unter dem Woiie erkennen,
wddien kemer der Eid. angedeutet liat.
6 arclii eps. Alle Edd. (mä Ausnahme Papebr.) sciureiben das Wort aus:
archiepiscopus, wie Z. 7, H, D, 12 das eps ausgeschrieben erscheint:
episcopus.
Digitized by VjOOQ IC
Ein Diptychon der Abtei St. Maximin bei Trier. 143
VuiclVilit
eps
Gerhard
eps
Vuillehelm
eps
10
Folcmar •
Thiedirchc .
Eu'Taccar
eps
Reginbolt •
Vuerinheri .
15
Basco . Ahian .
Tezilin .
Vuihman •
Folraht •
Meginheri .
20 Vuerin .
Virdun .
Aluan • it-
Vualdolf .
Blizo .
25
Euotbraht •
Reginnolt •
7 Vuicfriht mit Papeör., So/., Von, Wicfrith Gvri.
8 Gerhard tnit Pajjebr. Berliardus Wilth., Gori. Beihardus SiU., Don.
9 Vuillehelm mit Pax)€hr, Willehelm die anderen Edd.
10 Folcmar vui Fapehr. Folemar alle übrigen Edd.
11 Tlüedirche. Thiedirchc Papebr. Tiediriclie Wäth., Gori. Tiedirihe
Sal., Don.
12 Euei-accar. Eueracear Papebr., Wäth., Gori, Sal, Don.
14 Vuerinlieri mit Papel/r. Alle Edd. Werinhcri.
16 Teziliu mit WilÜi., Gori. Mczelin Papebr. Tezitiu Sid., Don.
17 Vuihmau mit Papebr., alle anderen Ed<l. Wihmau.
18 Foh-aht mä Papebr. Tolraht Wilth., Gori. Taraht Scd., Don.
20 Vuerin mit Papebr., alle i'ibr. Edd. drudcen Weriu.
22 Aluan it. mit Papebr. ^ alle ühr. Edd. drucken Aluan item.
23 Vualdorf mit Papebr., Waldolf die übrigen Edd.
25 Ruotbraht die Edd., nur Gori hat Ruothrath.
26 Reginnolt mit Papebr., alle übrigen Edd. Reginolt.
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144 F. X. Kraus
Rapilo •
Erlolf .
xpian •
30 Vuicman monac •
Engilbraht monac •
Engilram manac • (sie).
Reginbolt •
Snidger manac •
35 Adalbold ps •
Gisilbertus m •
Richeri •
Crecanbraht •
Helmribc •
40 Athalbraht •
Richolf .
Suitger •
27 Jlapilo mit Papebr., alle übrigen Edd, Ropilo.
28 Erlolf. Papebr, JuU Erlgif; sein E (jleidU aber wie im Original mehr einem
F. Ergof* (cd Trigof) WüHl, Gori. Ei-gof Sal., Don,
29 xpiau mä Papebr, Alle übrigen Edd. Christian.
30 Vuicman monac. mä Papebr, Wicman Mouachus WUth., Gori, Sidig.
Wieman Monachus Donati.
31 monac. mit Papebr., alle anderen Edd, schreiben Monachus aus.
32 Engilram manac. mit Papebroch; das erste a in monac. offenbarer Schreib'
felder. Alle anderen Edd. schreiben Monachus aus. Sal. u. Don. Itaben
Engibram.
34 Suidger manac. So auch Papebr., mit dem luer wiederkel^renden Schreib-
fehler manac. Die übrigen Edd. 1ud}en Guidger Monachus.
35 Adalbold ps. Adalbold ps Papebr, (ohne den Horizoiüddrich im d,)
Adelboldus Episcopus alle übrigen Edd., mit falsclier Auflösung des ps
(presbyter) in episcopus.
36 Gisilbertus m. mit Papebr. AUe übrigen Edd. lösen auf: Gisilbertus Mo-
nachus.
38 Crecanbraht mit Papebr. AUe übrigen Edd. Crencanbraht
39 Helmrihc mä Papebr. AUe übrigen Edd. Helmrich.
40 Athalbraht mä Papebr. u. Don. Athalbraht Ghri, Sal.
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Ein Diptychon der Abtei St. Maxiaiin bei Trier. 145
Alfrat •
Bertsuint a^ •
45 Vuendilburh a^^ .
Heiluaig a^^ .
Gerbirli a^ .
Lant
Nachdem der Text aiif diese Weise, soweit thunlich, hergestellt,
handelt es sich nm Feststellung der in ilim genannten Personen. Die-
:>elbc ist mir nur mit einem Teile dei*selben gelungen ; Forscher, welche
sich mit der Ottonischen Zeit ganz speziell beschäftigt haben, werden
ohne Zweifel hier manches ergänzen können.
Adalbold ps (35). Man kann an Adelboldus «lenken, der lülO
Bischof von Utrecht wui-de (SS. 111 93) und 1025—1026 starb (vgl.
Watt«nbach D. GQ.-* I 312).
Alßmsi (3). Ich kann weder die Person noch den Namen nach-
weisen, der bei Förstemann fehlt, obgleich zahlreiche andere Namen
mit dem Stamm alf, bez. alp vorkommen (I 54).
Alf rat (43). Über diesen Frauennamen s. Förstemann 1 61.
Man wird nicht sowol an Alberada abbatissa de Molinbach, welche
1039 abdanken muss (SS. III 100, 102), noch an Alberada, Gemahlin
eines Grafen Waltger in Holland c. 1006 (AliHJit. SS. IV 104), als
an Alfrada, Tochter Hadewigs und Giselberts (SS. III 215, 407), Mutter
der Irmentrud (Grabschiift Duchesne II 629; vgl. Dttmmler Otto d. Gr.
100, A. 2) zu denken versucht sein.
Aluuan. Der Name begegnet zweimal. 15 und 22, das letztemal
mit dem Zusatz it(em) oder it(erum). Die Form fehlt bei Förstemann
und der Nachweis der beiden Pereonen ist mir nicht gelungen.
43 Alfrat mit Papebr., Wilth., Gori. Afrat Sui^ Ihn.
44 Bertsuiut a^. mit Papcbr. Bcrsuiut Sal.y Don, Alle Edd. schreiben ab-
batissa am.
45 Vueudilburch aj>r>- mit Papebr. Alle iibr. Edd. lassen die Zeile ganz aus.
46 Iloiliiuig a)5. mit Vapehv. Alk übr. Edd.: Heil w ig Abbatissa.
47 Gerbirh a^j^. mit Papebr. Gerbricli Abbatissa Wdtli., Gori. Gertrich
Abbatissa SaL, Don.
4S Lant mit Papeltr., der dem Worte indessen ein im Original felüetides Punkt
nachsetzt. Gori giebt nadi Wäih. mit Weglassuttg des Lant nur die feli-
lende Zelle mit — — — — — — — — an, Sal. und Don.
rerschtveigen die Existenz der Zeile gänzlich.
Es geht aus dieser Lectio varia)is hervor ^ me ungenügend die bisherigen
Atuigaben des Aktenstücks sind.
Wetid. Zeitschr. f. Getoh. u. Kuust. IV, u. 10
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146 F. X. Kraus
Amalric (2). Der Name begegnet in den Neurologien der Zeit
öfter (Necr. S. Maximin. V kal. febr., Kraus B. J. LYII 110: Amal-
ricus conversus nre congreg. — Piper Lib. Confr. etc., Berol. 1884,
Index p. 410. Man kann an den Conversus von S. Maximin, an Amalricus
raissiis Remensis ecclesiae bei Flod. (SS. III 381); nicht an Amalrich,
Bischof von Speier denken, der 940—946 sass.
Amoiia (1). Die Richtigkeit der Lesung vorausgesetzt, venuut-
lich ein Frauenname vom Stamm Arno, den Förstemann indess weder
zu I 82 noch 599 hat. Wäre Amota zu lesen, so fände sich ein
Beleg Piper 11 527iü.
Aniulf oder Ärnust (3). Die Lesung unsicher. Ist Amulf zu
lesen, so kann man an den Markgrafen Arnulf I von Flandern denken,
der 965, 27. März (964?) starb (vgl. Hirsch Heinrich I 1 518.
Dümmler 395, A. 2), oder an seinen Nachfolger, den 965 noch minder-
jährigen Enkel Arnulf H, der 968 Rozala (Susanna), die Tochter
K. Berengars heiratete (Dümmler 380, A. 2). Läse man Aniust, so
läge nahe Graf Ernst oder Eraust im Sualafeld zu vermuten, den
Parteigänger Liudolfs, der 959 in einer Urkunde Otto's I nobis maxinie
contrarius genannt wird, was freilich gegen seine Erwähnung in Ge-
sellschaft der Ottonen sprechen würde. Ein Ernest Comes wird übrigens
Necr. S. Max. V id. Aug. angeführt.
ÄtMlbraht (40). Man denkt natürlich zunächst an Adalbert den
Erzbischof von Magdeburg, gest. 981 (SS. III 65 if.); da Adalbert 968
Erzbischof wurde, wäre seine Erwähnung ohne den Beisatz archiep.
verständlich.
AthalheU (1). Zweifellos Rudolfs II von Burgund Tochter, die
Gemahlin Lothars und seit 951 Otto's d. Gr. Sie starb 999 zu Selz.
Baltharmn (2). Die verschiedenen Formen des Namens Förste-
mann I 209. Man wird zunächst an den Einsiedler Baltram denken,
der 959 Abt zu Lure am Oignon wurde (vgl. Schöpflin Als. dipl. I 113.
Dümmler a. a. 0. S. 319, 310, 527, 550). Er starb indessen schon 960.
Basco (15). Ich kann weder Person noch Namen nachweisen;
letztererstellt sich jedenfalls zu Bas, Baso, Basaco, Förstemann I 217.
Berenger (2). Es wird wegen der Nähe des Namens zu den
Ottonen an König Berengar gedacht werden können, der 963 gefangen,
966 6. Aug. in Bamberg starb (Ann. Hild. SS. III 80. Dümmler
a. a. 0. 380 f.). Eher als an Berengar, der 956 Bischof von Cambray
(Kamerik) wurde (Flod. a. 956, Dümmler a. a. 0. 283, 297, 374,
530, 560), und nach einem höchst turbulenten Episkopat 25. Nov. 962
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En niplvfhou der Abtei St. Maximin bei Trier. 147
m Köln starb. Der Bischof Bercngar von Verdnn sass t)40— 962 (vgl.
Gest. ep. Yird. SS. IV 45. Dümmler a. a. 0. 108, 157, 194, 226).
Vgl. nnten zu Uuicfrüit eps (7).
Brrtsuint a^^ (44) konnte ich nicht feststellen. Den Namen
s. Förstemann I 251.
BlUimt (4). Förstemann I 347 hat die Formen Blietrud, Blidd-
rnda; für den Stamm Blid s. eb. I 268. Bei Piper a. a. 0. I 3252,
34131 findet sich Blidrud. Eine Blitdruda, beatae Rachildae germana,
islrd zu 926 in Ilartmanni Vita Wiboi*adae (SS. IV 456) genannt.
Sie kann hier kaum in Betracht kommen.
Blizo (24). Der Xame fehlt bei Förstemann; er dürfte zu dem
Stamme Blid I 267 stehen. Die Terson unbekannt.
Bruno archi eps (6). Zweifellos der Bruder Otto's I, der grosse
Erzbischof von Köln, welcher von 753 Aug. bis 965, Okt. 10 sass. •
CrecanbrcüU (38) fehlt bei P'örstemann. Person unbekannt. Wäre
die Lesung nicht klar, so müsste man an Ercanberaht (Förstemann I
379) denken.
Christian (29). Das häufige Vorkommen des Namens macht es
unmöglich die ohnedies durch keinen Zusatz charakterisierte Persönlich-
keit festzustellen. Man kann an den Christianus denken, den Annal.
Mosomageus. (SS. III 161) erwähnen; kaum an den in LiOthringen
c. 924 auftretenden (Widukind SS. III 430); auch wol kaum an den
Christiauus Pataviensis episc, gest. 1013 (Ann. Hildesh. SS. III 94).
Eher an Christian, Abt zu S. Pantaleon in Köln, der 954 Lei Uuotger
Vit. s. Brun. (SS. IV 265) erwähnt wird; nach den Ann. Col. max.
wurde er 964 eingesetzt und starb 1001 (SS. XVII 740 f.); vgl.
Dümmler a. a. 0. S. 366, Anm. 1. Oder an den Grenzgrafen Christian
von Serimunt, der 965, wo sein Sohn Thietmar bereits als Graf er-
wähnt wird, schon tot war und im Magdeburger Dom bestattet wurde
(Dümmler a. a. 0. 70, 103, 143, 388, 499).
Edcram (2). Die Richtigkeit der Lesung vorausgesetzt, bieten
Förstemann I 370, Piper II 487, 3985i den Namen. Persoh nicht
nachzuweisen. Wäre vor dem E etwas mehr Platz, so könnte man
Aledram lesen und an den Markgrafen Aledram denken, der sich mit
Gerberga, einer Tochter K. Berengars vermählte pümmler 380).
Engilbraht monac, (31). Den Namen betr. s. Förstemann 191.
Person unbekannt. Eine grössere Anzahl Gleichnamiger hat Piper,
s. Index S. 437.
10*
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148 ^' ^' J^raus
Emjilmm mouat: (32); den Xaiiien s. Försteiu^imi I 96. Eine
Reihe von Pei-sonen dieses Xauiens bietet Pipers Index S. 438.
Urlolf (28). Der Name ist in den Formen Eiiulf und Erlolf,
Herluif bekannt; Förstemann I 38ü f. Piper Index p. 440 selir oft.
Papebroch's früher auch von mii- gebilligte Lesung Erlgif giebt einen
sonst nicht nachgewiesenen Namen, der zu dem sMs. Stamm erl (vir
nobilis), Förtemann I 386 steht. Doch wäre freilich auch die Lesung
Erigif möglich, welcher, gleichfalls sonst nicht auftretende Name zu
St. hari (Förstemann 613 f.) zu stellen wäre.
Erp (3). Ich denke an Ei*p comes, der zu 1012 als Erp senior
erwähnt wird, Thietm. Chr. VI 46 (SS. III 828) oder eher noch an
Erp praei>ositus Bremensis, der 1)74 (Thietm. Chr. III 4 SS. III 760),
u. A. 976 (Dttramler a. a. 0. S. 392) Bischof von Verden wurde und
994 (Ann. Quedl. SS. III 69, 72), n. A. 993 sUrb.
Eaucramr eps (12). Gewiss der Bischof Everachar von iittttich
(Everaclus), der 959 (Ann. Lobiens., Laub., Leod., Dümmler 302 A. l
u. sof.) bis 971 (Ann. Leod. SS. IV 17) sass. Er war nach Aegid.
Aureaevall. claro Saxonum genere oriundus , was schon Wiltheini
notiert hat.
Emrard (2). Ich denke zunäclist au den Grafen Eberhai'd, Vater
Bischof Theodorichs von Metz (Sigeb. SS. IV 482) oder an dessen
Neffen Eberhard, der 978 starb (Sigeb. SS. IV 479, 480). Gleich-
zeitige Eberharde, an die wol nicht zu denken, sind der bei Flod.
(SS. IV 482 : Ileribertus comes, Ilammo Castro recepto Ebrardum cepit)
erwähnte, weiter der erste Abt von Einsiedeln (Ann. Meginradi zu 934 :
Eberhardus venit; SS. EI 138; er starb 958, Ann. Eins. SS. III
145) und der erste Bischof von Babenberg (1007 ordiniert; Ann. Eins.
SS. III 145, 1012 erwähnt Larabert. Ann. SS. III 93; er starb
erst 1040).
Fokmar (10). Ein in S. Maximin sehr häufig auftretender
Name. Folmarus successit als Abt von S. Maximin 987 (Ann. Max.
SS. IV 7). Ein Folmanis monachus obiit Patharbrunnensis episcopus
983 (Ann. Corb. III 5; vgl. Dümmler S. 312, A. 6; er hatte 960
den Stuhl von Paderborn bestiegen). Der Bischof Folcmar oder Poppo
von Utrecht sass 977 — 990 (SS. IV 350). Eher als er und der
Paderbomer dürfte Folcmar oder Poppo, als Diakon in Köln Bmns
vorzüglichster Helfer und sein Naclifolger (965 — 969, Juli 18) auf dem
erzbischöüichen Stuhle (vgl. Dümmler 392, 397, 403, 466) in Be-
tracht zu ziehen sein.
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fein i)ii)tyrhon «ler Ahtei St. Mftximin bei Trier. 14<)
Folrahf (18). Zum Namen s. Förstemann I 444 (Fulcerad, Ful-
rad, Folrad u. s. f.). Sehr oft bei Piper, s. Ind. S. 444. Person
nicht ermittelt. £in sonst unbekannter Folradus puer et monachos
mrd Necr. S.. Max. III id. Aug. erwähnt.
FrUluirun (1), weibl. Name, s. Förstemann I 429 f. (Frithurun etc.)
Der Name war in der sächsischen K6nigsfamilie ablich (DOmmler a. a. 0.
580). Man wird zunächst an Friderun, die Schwester der K. Mahthilde,
denken, deren Todestag das Necrol. bei Brower Ann. Trev. I 470,
lieibnitz Ann. II 240 : 4 id. Jan. Friderun soror Mahthild reginae,
deren Todesjahr 971 das Nocrol. Fuld mai. : Fridarum comitissa et
ancilla Christi II id. lan. bieten. Vgl. noch Gerhardi Vit. s. Udalrici
(SS. IV 379).
Gerbirk al^^ (47). Es kann nur an die Äbtissin von Ganders-
heira gedacht werden, die Tochter Herzog Heinrichs von Bayern,
Schwester der Herzogin Hadewig von Schwaben und Lehrerin der
Dichterin Hrotsuit (Praef. ad. \it. b. M.), welche 959 — 1001 dem
Kloster vorstand. Sie starb id. Nov. 1001 (Ann. Ilild. SS. HI 92).
Gerhard eps (8). Der heilige Gerhard, Bischof von Toul 963,
März 29 bis 994, Apr. 22. Er war ein Schüler Bruneis von Köln
und von diesem eingesetzt, zu Köln geboren und gebildet (Düramler S. 374).
Gmlberttis nu (36) nicht festzustellen. Auch Piper II 127io,
II 58*c, II 43014 u. s. f. hat den Namen.
llviluuig «5? (46). Dieser weibliche Name, zu Hai stehend
(Förstemann I 595) kehrt bei Piper (Ind. S. 456) oft wieder. Ich
konnte die Äbtissin nicht ermitteln.
Heinric Der Name findet sich durch Erp getrennt, Z. 3 zweimal.
Cnter der grossen Zahl seiner Träger denkt man zuerst an den Bischof
von Trier, einen Verwandten des K. Otto, welcher nach gewöhnlicher
Annahme (Görz Reg. d. Erz. S. 5. Ders. Mittelrh. Reg. I 283) am
3. Juli 964 starb, nach Ann. Hild. SS. IH 60 sogar 963. Zwei ürkk.
vom 17. Sept. 964 u. 5. März 965 scheinen diesem sonst beglaubigten
Todestag zu widersprechen (Görz Mittelrh. Reg. I 284, Nr. 998 f.).
Indessen spricht gegen den Bischof, dass jede Charakterisierung desselben
durch eps oder archieps fehlt: was bei dem Ordinarius loci nicht an-
zunehmen ist. Der Herzog Heinrich von Bayera, Otto's d. Gr. Brutler,
war 955 Nov. 1 bereits verstorben; sein Sohn Heinrich II war beim
Tode seines Vaters vier Jahre alt und starb 995 in Gandersheim beim
Besuche seiner Schwester der Äbtissin Gerberg; er ist zweifellos einer
der hier Genannten. Das Necrol. S. Maxim, erwähnt zum II kal. Mail;.
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150 t^ >^. Krans
eines Heinricus dux beate memorie: er kann weder der genannte Bayem-
herzog, noch sein Vater sein, da ersterer am 28. Aug., letzterer 1. Nov.
das Zeitliche segnete; Hontheim Hist. I 383 u. Prodr. II 971 identi-
ficiert den Heinrich des Necrologiums mit dem 1047 zu Trier verstor-
benen und dort beigesetzten (Herrn. Contr. z. j. 1047) Heinrich VII
von Bayern; aber auch dessen Todestag (14. Okt.) stimmt nicht. Der
Heinrich des Maximiner Nekrologs kann nur Heinrich V, Herzog von
Bayern, sein, der zwischen 993 — 996 die Vogtei von St. Maximin er-
hielt und am 27. oder 28. Febr. 1026 starb (Riezler Gesch. Bayerns
I 439. D. Biogr. XI 460). Er war der Sohn des Grafen Siegmund
Kunutz von I^ützelburg und könnte einer der in unserm Diptychon ge-
nannten Heinriche sein. Ausserdem lässt sich an Heinrich, den Sohn
K. Otto's und Adelheid's denken, der 952 oder 963 zur Welt kam und
schon als Kind, vor dem zweiten Sohn dieser Ehe, Brun (967) starb
(s. Dümmler a. a. 0. 213, 292); weiter an Heinrich, Sohn Hugos von
Francien (956) Herzogs von Burgund, nicht wol an den nur von Wi-
dukind II c 26, 33 erwähnten und schon 944 unmündig verstorbenen
Heinrich, Sohn Giselberts und Gerbergas. Ausserdem wird ein sach-
sischer Graf Heinrich zum Jahr 965 im Gefolge des Herzogs Herraan,
im Kampfe gegen die Slaven, genannt (s. Dümmler S. 250). Endlich
kann auch an Heinrich, Sohn der unten zu Voda (4) genannten Gräfin
Uda gedacht werden, der in der berührten Urkunde von 963 erwälint
wird. Eines Henricus laicus frat^r nostrae congregationis gedenkt das
Necrol. s. Maxim, zum VI. non. Mai.
Helmrihc (39). Der Name häufig, s. Förstemann I 657. Piper
Ind. p. 457. Ein Helmrich eps unbekannten Sitzes eb. II 384jß.
Nicht festzustellen.
Ida (4). Ohne Zweifel Ida, die schöne Tochter des Schwaben-
herzogs Hermann, schon 940 (946?) dem Sohne Otto's d. G. Liudolf
verlobt, 947 oder 948 (949?) diesem angetraut (Dümmler S. 150, a. l),
957 (Sept. 6) durch den Tod Liudolfs Witwe, 986 verstorben (986:
Ida quoque regalis domina, conlectalis Liudolfi filii magni Ottonis im-
peratoris obiit.' Annal. Quedl. SS. Hl 67). Eine Ida soror nostrae
congr. hat das Necr. s. Maxim, zum IUI non. Febr.
lälshihl (4). Ich kann die Person nicht nachweisen, auch den
Namen nicht, der bei Förstemann zu Idis (I 773) fehlt.
Lant (48). Das den Schluss des Verzeichnisses bildende Wort.,
in unserer Photographie nirht gut wiedergegeben, ist vermutlich ein
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Kill l)iptychon der Abtei St. >taximin l)ei trier. \t){
Franenname wie die vorherjifehenden. Försteraann I 830 hat zwar I.ant
nar als Mänoeruauie, doch ist kein Zweifel, dass die F'orm sowol =
Lande, m., als = Landa, f. (S. Toi. Irm. S. 55, 74 f.) ist. Person
nicht festzustellen.
LhäbraJU (4). Name bei Förstemann I 862. Ein Liutpcrt wird
als Vasall des in der Schlacht von 953 getöteten Grafen Adalbert von
Marchthal genannt (DOmraler S. 231). Zwei Weissenburger Mönche des
Namens bei Piper I 2 18 15, II 184^^. Unmöglich die Persoir festzustellen.
LmiJtard (5). Vielleicht der spätere Abt von Weissenburg, der
1002 eingesetzt wurde (Liuthardus successit, Ann. Wiss. SS. III 70)
und bis 1030 lebte.
MahthiU (1). Man kann an die Königin Mahthilde, die am 14.
März 968 (Dümmler S. 440, A, 1) in Quedlinburg starb, denken. Wahr-
scheinlich aber ist die Tochter Otto's d. Gr. und Adelheid's geraeint,
welche 955 geboren (ann. Quedl. SS. III 58), 966 im zwölften Jahre
stehend zur Äbtissin des Servatiusklosters in Quedlinburg eingesegnet
wurde und 999 starb (Thietm. IV 27. SS. lU 780). Auch könnte an
Mahthilde, Tochter IJudolfs und Ida's, die spätere Äbtissin von Essen
gaiacht werden.
Meffinfmrff (4) als Männer- und Frauenname bei Förstemann I
889. Nicht festzustellen. Piper hat den Namen einigemal, s. Index S. 478.
Megitüwrl (19). Der Name sehr gewöhnlich, s. Piper Index S.
479. Ein Bischof von Lausanne, Maginar, Magnerius (947 — 968:
Mainherus ordinatus est episcopus, Ann. Lauson. SS. III 152) könnte
in Betracht kommen.
Otdo und Otto (1). Der an erster Stelle, an der Spitze des ganzen
Verzeichnisses Genannte ist zweifellos der Kaiser, gest. 973, 7. Mai
(? n. A. nicht vor Aug.) zu Memleben (s. d. Belege Dümmler S. 510).
Auffallend ist der Unterschied in der Schreibung des Namens. Förste-
mann I 163 führt zwar die Form Odto, nicht aber Otdo an. An zweiter
Stelle ist gewiss K. Otto II genannt, der 954 als Sohn Otto's I und
der K. Adelheid geboren wurde (Dümmler S. 292, A. 2), 967 zum
Kaiser gekrönt, 973 Erbe seines Vaters, im J. 983 Dez. 7 starb.
Bapilo (27). Person unbekannt. Der Name fehlt bei Förstemann;
vielleicht identisch mit Roppulo, Roppulu bei Piper II 307^,3.
ReginboU (13 u. 33). Man könnte an Reginbald, des hl. Udal-
rich Schwestersohn denken, der indessen bereits 955 auf dem Lechfelde
liel (Gerhardi vita s. Udalr., SS. IV 402). Ein Reginbaldus comes
wird in Lantberts vita s. Ileriberti (SS. IV 741) als Ur.i<rossvater des
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152 ^' X. Ivraud
Kölner Erzbischofs, Vater von dessen Grossmutter Imma, genannt. Anch
an ihn kann hier kaum gedacht werden. Ebenso wenig an den S])eierer
Bischof Reginbold, der 946 den Stuhl bestieg und 950, 13. Okt, starb
(Ann. Wissemb. SS. III 59). Der Name ist überaus gewöhnlich (s. Piper
Index p. 496) und schon darum die beiden durch keinen Beisatz cha-
rakterisierten Personen schwer festzustellen.
BeginnoU (26). Der Name sehr häufig, s. Piper Index p. 497.
Zu spät fallen wohl ein Reinoldus, der 1023 Bischof von Altenburg
wird (ann. Hildesh. SS. III 96), und ein Abbas Mimil. Reinoldus (Thietm.
Vn 5 zu 1014, SS. m 839), der 1016 abgesetzt wird (eb. 846).
Siehe zu Vuerinhari (14).
Bicheri (37). Der Name öfter bei Piper s. Index p. 498, 499
in verschiedenen Formen. Man könnte an den um 982 ermordet^^n
Richerus, Neffen des Bischofs Wiefried von Verdun, denken (gest. ep.
Vird. SS. IV 46); vielleicht auch an den Geschichtsschreiber von St. Remi.
dessen Geburts- und Todesjahr nicht feststeht, der aber um 995—996
den Anfang seiner Chronik schrieb (Wattenbach D. GQ. I 332).
EichiM (4). Der Name oft in den Formen Richilt, Richild, Richi-
lint bei Piper, Ind. p. 499. Ich denke an Richilda, die Tochter Boso's
und Willa's der Altem (Liutprand. Antap. IV 10 zum J. 931, SS. III
318), deren Todesjahr mir allerdings unbekannt ist. Der Name kam
in den grossen lothringischen Familien auch sonst vor, ich erinnere an
die nach 910 verstorbene Kaiserin Richilde, die Gemahlin Karls des
Kahlen (Dümmler Ostfr. R. II 670).
Richolf (41). Der Name ist in seinen verschiedenen Formen Ri-
cohlf, Ricolf, Ricolfus, Riculfus häufig bei Piper vertreten. Vgl. Förste-
mann I 1052. Ich kann die Person nicht nachweisen.
Ricgmo (2). Nicht nachzuweisen. Der Name kommt in den For-
men Richgowo, Richgovoo, Richkow, Richoo öfter vor, s. Förstemann
I 1044, Piper n 190, (Richgouuo). Am nächsten lägen der Lacomblet I,
Nr. 97 zum J. 947, dann die SS. 111 395 (bei Flodoard), 603 (bei
Richer) Genannten.
Eicumn (2). Der Name ist so gewöhnlich (Förstemann I 1051,
Piper Index 499), dass eine Bestimmung schwer ist. Man denkt zu-
nächst an den in Sigeberts Miracula s. Maximini, also c. 966 (SS. I\'
234) als noch lebend aufgeführten Richwinus monachus.
Bisolf (4). Der Name nicht ganz selten (Föi-stemann I 1059 ;
Piper Ipd. p. 501). Ein dem 10. Jh. angehörender Risolf bei Dronke
Cod. dipl. Fuld. Nr. 709.
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fiin Diptychon der Abtei St. Maximin bei Trier. 153
RuMrahi (25). Die zahlreichen Formen des Namens s. bei
Förstemann I 720 f. unter Hrodebert; dazu Piper Ind. p. 505. Ob an
Kotbert, den Gegner Bruns um 959 (Dümmler Otto I 309) gedacht wer-
den kann? An den Erzbischof von Trier, Sohn König Rudolphs von
Burgund (931—956, Mai 19) wohl nicht, eher an Rothbertus oder
Rupert, der 970 Erzbischof von Mainz wurde und 975, Jan. 13 starb.
Er war nach dem bei Joannis I 447 angeführten Chron. Magdeburg,
ex nobiüssimo Saxonum (genere).
Suidgcr monac, (34) Ich denke an Suitger, der 993 Bischof
von Mimigardefort (Münster) wurde und 1011 starb. (Ann. Lamb. SS. III
69 zu 993: Dodo episcopus Mimigardevardensis obiit, cui Suigerus vir
illttstriß s. Halberstadensis ecclesiae coenobita successit. Vgl. SS. IV 799.
Todesjahr Ann. Quedl. SS. III 80 u. s. f.)
SuUger (42). Nicht nachzuweisen. Die Schreiliung verschieden
von dem Z. 34 genannten Mönch.
Tezilhi (16). Förstemann hat die Formen Tetzelin, Tecelyn aus
dem 11 Jh. Person unbekannt.
Tiiedhrauan (3). Ich kann weder Name noch Person nachweisen.
Der Name fehlt bei Förstemann und Piper.
ThiedirccJie (1). Ungewöhnliche Form eines bekannten Namens.
Man denkt an Theoderich, Bischof v. Metz (964, Dez. — 984, Dez. 14),
doch fehlt die Charakterisierung durch das beigesetzte episcopus; das-
selbe gilt von Theoderich, Bischof von Trier, welcher 955 — 977, Juni 5
sass. Sonst könnte an Theoderich gedacht werden, der seit 982 als
sachsischer Pfalzgraf erscheint (DQmmler 539 ; vgl. S. 264 : Thiadrich
Graf von Nordthüringen, zu 955). Eines Theodericus presbyter et abbas
gedenkt das Necrol. s. Maximini zum XVI. kal. April.
Uualdburg (1). Die verschiedenen Formen dieses bekannten Frauen-
namens geben Förstemann I 1241 und Piper Ind. p. 522. Die Person
nicht festzustellen; Papebroch vermutet eine Schwester Mahthilds, der
Äbtissin von Quedlinburg.
TJmldolf (23). Der Name häufig, s. Förstemann I 1248; Piper
Ind. p. 524. Person nicht festzustellen.
Utialthmi (3). Förstemann hat den Namen weder zu I 746 noch
1240. Ebenso fehlt er bei Piper. Person nicht nachzuweisen.
Umndühurh a^, (45). Der Name nicht ungewöhnlich: Förste-
mann I 1255, Piper Ind. p. 526. Man kann wohl nicht an Wendil-
burc denken, die ein gewisser Rihdat iu der Zeit Otto's d. Gr. mit
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1
[54 ^' ^- Krau?*
hrem Vater freilässt und dem Kloster der hl. Maria in Coblenz wachs-
zinspflichtig macht (Günther Cod. dipl. I Nr. 31, p. 94).
Uuerin (20). Der Name sowohl in der Form Wenn, als Verin,
Werino, Wirin, Hwarin, Varin, Warin häufig: Förstemann I 1264 f.,
Piper Ind. p. 526 f. Es li^ am nächsten, hier Warinus oder Werinus,
den spätem Erzbischof von Köln 976—984 (gestorben 985, Sept. 21),
der auch im Necr. s. Max. I kal. Oct. nicht fehlt, anzunehmen.
Uuorinheri (14). Vielleicht der 968 zum Abt von Fulda gewählte
Werinharius (ann. HUdash. SS. III 62 f., IV 411, 415, 417, 418);
vielleicht aber auch Werner, der mit seinem Bruder Reinald mit dem
Erbe ihre« Vaters Richar belehnt wurde, welch letzterer nach Ent^tzung
des Grafen Reginar von Hennegau durch Bruno mit dessen I^nde belehnt
worden war (958). In diesem Falle wäre Reginnolt (26) vielleicht
Werners Bruder Reinald (vgl. Dümmler S. 297). Ausserdem wären zu
not Iren Werinharius filius Liutharii, der sich 998 verheiratet (Thietm.
IV 25, SS. III 779) und Werinharius comes Lotharing., der 1016 stirbt
(Thietm. VII 32, SS. III 851). Beide fallen indessen etwas zu spät.
Ukfriht eps (7). Gewiss nicht Wichfried von Köln (923—953,
Juli 9; Flod. SS. III 402 f. u. s. f.). Man wird nur an Wiefried,
Bischof von Verdun denken, dessen Episkopat Gams 652 von 962 — 972,
deAsen Todestag derselbe 983, Aug. 31 angiebt — Zahlen, welche ge-
wiss nicht richtig sind, da eine Urk. von 959 ausgestellt ist anno or-
dinationis domni Wicfridi sanctae Virdunensis ecclesiae antistitis primo
(Ilist. de Metz IIP 74; Dümmler 339, A. 1. 431). Nach Thietm. IV
26 SS. III 779 hätte er 997 noch gelebt. Die Nennung Wiefrieds von
Verdun als Episcopus erklärte dann vielleicht, weshalb sein Vorgänger
Berenger nicht als solcher aufgeführt wird (Z. 2); er starb als Mönch
(Mabill. Anal. Bdct. 379, Dümmler 339 A. 1).
Uuianan manac (30). Der Name einigemal bei Pii>er, Ind. p. 528,
in verschiedenen Klöstern vertreten.
TTuillehelm eps (9). Ich denke hier mit Wiltheim nur an Wil-
helm, Erzbischof von Mainz, den unehelichen Sohn K. Otto's I, welcher
929 geboren, 954, Dez. 17 zum Erzbischof gewählt, 968, März 2
starb pümmler S. 8, 12, 271—73, 438—440), indem das Fehlen
dieses Ottonen sehr auffallend wäre. Papebroch S. IX will, weil der
Titel episcopus, nicht archiepiscopus lautet, einen Bischof Wilhelm von
Mimigardeford (Münster) annehmen. Ich finde einen solchen um diese
Zeit in Münster nicht; 967 stirbt der Bischof Wltlebald oder Ilildebold
von Münster; Papebroch scheint den Namen verwechselt zu hal>en.
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fcin Diptyclion der Abtei St. Maximin l)ci Trier. l5^
UuihtiMn (17). Vermatlich Graf Wichmann II, Sohn Wich-
numns I, von Sachsen, der 967, Sept. 22 seinen Untergang fand
(Widnlrind III 69, Dümmler 434, 579-82).
üuintxtheri (3). Der Name fehlt bei Förstemann nnd Piper,
wenigstens in dieser Form. Person unbekannt.
Umlun (21). Franenname, bei Förstemann I 1328. Vgl. Pijier
Ind. p. 531 (Vuirton, Uuirtun etc.). Person nicht nachzuweisen.
Ilofla (4). Frauenname (Woda, Förstemann I 1333). Zweifellos
die Vda comitissa, deren Todestag zum YI id. A])r. das Xecrol. S. Maxi-
mini (Honth. Prodr. 973, Kraus B. J. a. a. 0. 112) verzeichnet und
welche 963, Mai 18 dem Kloster des hl. Maximin ihr Erbgut Trisinga
im Rizzigau schenkte (Honth. Hist. I 297, Mittelrh. ÜB. II 625, Nr. 242,
Görz Mittelrh. Reg. I 280, Nr. 386).
Es ergiebt sich aus dem Vorstehenden nachfolgendes Resultat.
Von den 75 Namen de^ Verzeichnisses gehören zwölf gewiss, ausserdem
vielleicht zwei andere Frauen an; die übrigen sind Männernamen. Als
mit Bestimmtheit festgestellt werden zu betrachten sein sieben Manner
und sechs Frauen ; bei 24 Männern und 4 Frauen stellen sich wenigstens
be^rründete Vermutungen ein. Die festgestellten Persönlichkeiten sind:
Kaiser Otto I, gest. 973, Mai 7.
Kaiser Otto II, geb. 954, gest. 983, Dez. 7.
Bruno, Erzbischof von Köln 953, Aug. — 965, Okt. 10.
Euueracar, Bischof von Lattich 959 — 971.
Gerhard, Bischof von Toul 963, März 29 — 994, Apr. 23.
Wicfriht, Bischof von Verdun 959—983, Aug. 31 (?) bez. 997.
Wilhelm, Erzbischof von Mainz, geb. 929, reg. 954, Dez. 17 —
968, März 2.
Kaiserin Adelheid, Otto's I Gemahlin 951—999.
Alfrat, Tochter Gieselberts, starb ?
Friderun, Schwester der K. Mathild, gest. 971.
Gerberg, Äbtissin von Gandersheim 959 — 1001.
Ida, Witwe Liudolfs 957, gest. 986.
Uoda, Grätin, 963 urkundl. bezeugt.
Von den beigesetzten Daten sind, wie man sieht, für die Datie-
rung ausschlaggebend die Episkopate Bruns und Gerhards von Toul:
Bmn stirbt 965, Gerhard wird erst 963 Bischof. Unser Dokument
ist also zwischen 963 — 965 geschrieben, wozu alle tlbrigen Daten
stimmen. Papebroch hat das schon richtig gesehen. Dass der Bischof
von Trier Heinrich I (956 — 964 Juli 3), obgleich ein Verwandter des
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156 *''• ^- '^»*ft"s
Ottonischen Hauses, bez. sein Nachfolger Theoderich I (965 — 978),
fehlt, wird sich nicht aus dem schlechten Verhältnis der Abtei zum
Erzbischof von Trier (vgl. Chron. I. Maxim. Honth. Prodr. 1008 f.)
erklären, sondern aus dem Umstand, dass der Name des Bischofs im
Kanon von selbst seinen Platz hatte. Die besondere Eintragung der
Ottonen u. s. f. auf einem eigenen Diptychon konnte nicht befremden,
nachdem Otto I und seine Familie die Maxiiuiner- Abtei in so ganz be-
sonderer Weise in ihren Schutz genommen hatte (eb. 1108, Görz
Mittelrh. Reg. I 270, Nr. 956, 278, Nr. 981).
Zusätzlich zu den Mitteilungen des Herrn Prof. Kraus weise ich
auf eine dem Anscheine nach unedierte alte Namen reihe aus
S. Castor in Koblenz hin, welche sich in einem Evangeliar des
Stiftes aus dem Ende 9. Jhs., fol. Pgt. unfoliiert, jetzt Trierer Dombibl.
Nr. 136, befindet: freilich bin ich infolge anderweiter Beschäftigunj?
nicht in der Lage, zu der Erklärung derselben beizutragen, wie ich
auch meine im J. 1880 genommene Abschrift nicht nochmals mit dem
Gr. collationieren konnte, doch hat Herr Dr. Feiten in Trier freund-
lichst eine nochmalige Durchsicht meiner Abschrift übernommen.
Dem Text der Evangelien gehen in der Hs. wie gewöhnlich die
Canones voraus, beim Beginn derselben steht von der Hand des Schreibers
der ganzen Hs. : Yuaniggus peccator nomen habeo, in uite libro mei
memoriam condo. Vor den Canones standen Arcaden in der Art der
('anonesbogen ; von ihnen sind jetzt mindestens 2 Bll. weggeschnitten,
nur ein Blatt mit Arcaden ist noch erhalten. Diesas Blatt weist folgende
Namen 9. Jhs. auf:
|B1. 1*] Reginhart Rebuuuinus Reginardus Einait Guodouuinus
Sigifridus Pro oma *) eclesia. — Hildigunt Ruobraht Fuolhnant Heirbraht
Godebraht Meginsuuint Hohtbraht Reginbraht Folbraht Grimolht, Gerbolt
Wikarht Folbraht Reginmunt Nodinh Hehtdila Hasso Halderaht. — -
Vuolbret Vuillidrut Rubothart Thiederat Rathilt Vuanfrit Gunderat Elbui
Thiederat Rathilt Herfrit Starburc Uualburc Gerbrat Fegindrut Hiegooz
Liutuualt Rihat Rihat. — Herleuuin Reginsuint Nantere Gerbrat.*)
Eodem die, (juando fuit missa sancti Stephani, fit obitus Obertis.
Sanderat f- Huodila f. Heriger.
|B1. 1*»] Wolbolt Meginrat, Dicint Wifrit Woffo, Adelgel Volbertus.
•) So.
*) Von hier ab wenig späterer Nachtrag.
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Ein Diplychoii der Abtei St. Muximiii bei Trier. 157
Au5>:>er dieser Xamenreilie enthält die Hs. noch nacii dem Jo-
hanüesevangelium die folgende ungedruckte Aufzeichnung über die
Einweihung der Ca^itorskirche am 27. Juli 1208: Anno domini M" CC"
VHP epacta una luna XI* Yl* kaleuda^ augusti dominica die dedi-
eatum est hoc templam a venerabili patre lohanni archiepiscopo Treveriee
sedis in honore sancte et individue trinitatis, sanete dei genetricis Marie,
et saucti Castoris sacerdotis et confessoris et omnium sanctorum. in
maiori altare ipsins ecclesie sunt reli<iuie de capite et spiua dorsi
sancti Castoriä confessoris, de crepundiis Ihesu Christi, de lingno dominice
crucis, de vesübus sancte Marie virginis, de reliciuiis sanctorum Gor-
gonii Wagni Victoris Felicitatis martirum, de sudario sancti Thome
episcopi et martiris et sancti Liboni episcopi et aliorum plurimorum
sanctorum. in altare sancte cnicis et sancte dei genitricis sunt reliipiie
sancti Castoris et de ligno sancte crucis, de sei)ulchro douiini, sanctorum
Thebeonim martirum. in altare sancti lohannis ai)Ostoli sunt relitiuie
sancti Castoris, de colunipna, in qua Christus fuit ligatus et flagellatus,
et de sepulchro sancti lohannis eiusdem et de puKerc, «lui inde scaturit.
Diese Aufzeichnung war bisher nur aus einem Archivreimrtorium von
S. Castor 18. Jhs. bekannt (vgl. üörz MR. Heg. 2 Nr. 1041)), wohin
sie ex libro minori evangeliorum, d. h. aller Vermutung nach aus dem
jetzigen Trierer Codex, eingetragen war. La nip recht.
Die Ausgrabung des Limes-Kastells in Obernburg a. M.
Von W. Oonrady, Kreisrichter a. D. in Miltenberg.
(Mit Tafel 11 u. III.)
Im Verfolg meiner Forschungen nach den Überresten des rümisciieu
Limes entlang dem Maine, über deren seitherige Ergebnisse in der Westd.
Zeitschr. III, S. 266 ff. und im Wcstd. Korrbi. III, Nr. 72 bericiitet wurde,
ist es mir nun im veiHosseuen Herbste aucli gelungen, das vor zwei Jahren
vergeblich gesuchte Limeskasteli in Obernburg aufzutiudoii. ')
Schon bei der früheren Untersuchung war ich auf die inmitten des
unteren Stadtteiles etwa 225 Schritte vom Mainufer entfernt gelegene Wern'-
sciie Gerberei aufmerksam geworden, weil vor Jalu-eu dort bei der Anlage von
1) DMsoIbe ist mit ZugruudlegUDg der bayer. Kataster - Yormessuugskarte auf Uor
beigegebeneu Tafel II sowohl iu seiner Gesamtlage in nud zu dioscoi Städtchen mit der
n&cbstou Umgebung, als auch in vergrOssertem Massütabe dargestellt, und die beigefügten
Strasseunamen , Hausnummern etc. dürften die Orientierung beKttglich der nachfolgenden
DarsteUung wesentlich erleichtern.
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158 Courady
Lohgruben altes Mauerwerk augetroflfeu wordcu seiu sollte. Aach jetzt war man
hier wieder, wie ich leider erst anfani^s August erfuhr, schou im Frühjahr dieses
Jahres bei der Eiugrabung neuer Kufen auf ein angeblich mehr als meterdickes,
sehr festes Mauerfundament gestossen, hatte dasselbe aber gründlich ausge-
brochen. Seine (Jrestalt wurde übereinstimmend als bogenförmig bezeichnet, auf-
falligerweise aber selbst von dem bei der Wegränniung beteiligten Maurer gerade
in umgekehrter Richtung, als dieselbe sich in der Folge thatsächlich erwies,
wo es sich ergab, dass hier ein Stück der nordöstlichen Eckabrundung der
Frontmauer des Kastelies zerstört worden war. Zunächst schien die ange-
gebene Richtung gegenüber der vorhandenen Terraingestaltung einen der-
artigen Schluss nicht eben nahezulegen; auch hatten die ungesciilachten
Steine, welche als Kopfsteine aus jenem Fundament bezeichnet wurden, nidit
das Aussehen römischer Werkweise, und eine Eingrabung in möglichster
Nähe der Lohgruben förderte keinerlei römische Anhaltspunkte zu Tage
Das ungemein freundliche Entgegenkommen des Grundbesitzers und seines
Nachbars ermunterte jedoch, die durch die zwei unbestellten Baumgärten an
ihren Ilofraithen gebotene Gelegenheit zur Fortsetzung von Versuchen nicht
unbenutzt zu lassen. Hier zeigte sich denn in zwei, um 20 bzw. 30 m von
der Frühjahrsfuudstelle entfernten Einschnitten, unter metertiefer Auffüllung
von schwärzlicher Dammßrde und modernem Bauschutt, Mauergeröll, dessen
zuerst losen Mörtel- und Steinbrocken weiter unten in festerem Gefüge zu-
sammenhingen, so dass es den Anschein hatte, als sei die innere Füllung
einer kolossalen Mauer getroffen. Allein da sich selbst bei 4 m Breite der
(irube keine Mauerkanten nachweisen licsseu, so handelte es sich doch eben
nur um eine fast meterstarke Lage mörtelreichen Schuttes. Unter demselben
wunle auch zuletzt in der entfenitereu Eingrabung eine mehrere Centimeter
dicke Ilorizontalschichte von vei'witterter Ziegelmasse angetroffen, die über
einen auf dem „gewachsenen** Kiesboden auHiegenden Estrich von Steinbrocken
und Kalkmörtel gebreitet war. Das Aussehen von römischem Beton hatte
derselbe nicht, und auch die geringfügigen hier gefundenen Gefässsch erben
trugen keinen römischen Typus.
Anscliliessend an jenen Estrich kam nun ein noch in festem Mörtel-
verband sitzender Haustein, 1,20 m lang und 22 cm hoch, zum Vorschein,
der völlig einer Treppenstufe glich ; und hier gelang es denn nach mehrtägiger
Arbeit endlich, in 2,10 m Tiefe die gradlinig verlaufende Kante der untersten
Schichte eines Mauerfundamentes zu ermitteln. Seine Steine waren nicht
nach Art einer trockenen Rollierung aufrecht gestellt, wie dies bei römischen
Fundamenten gewöhnlich angetroffen wird, sondern lagen wagrecht in ge-
geschlossenem Kalkmörtelverband auf dem grobkörnigen Kiese des Urbodens.
Nach Wegräumung eines isolierten Mauerklotzes, welches in mehreren noch
zusammenhängenden Schichten vornübergestftrzt, fast den Anschein eines Ge-
wölbes bot, fand es sich denn, dass jener Fundamentrest zu einer kolossalen,
1,85 m dicken Mauer gehörte, welche staffelfürmig in der Art ausgebrochen
war, dass ihre entgegengesetzte Seite noch in 7 Steinlagen, nur 60 cm nnter
der Oberfläche, aufrecht stand. Diese Seite, deren Kante ziemlich genau
mit dem hohen Zaune zwischen dem Kümmerlichen und anstossenden Wohl-
beck'schen Besitztum zusammenfiel, war vorerst noch nicht zugänglich. Bei
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Die Ausgrabung des Lime»-Kaste'ls in ()l>crnl»urp a. M. 159
Torläaliger Untersucliung schien aber gerade hier eine sUirke Mauer recht-
winklig abzuzweigen. Durch entsprechende Erweiterung der vorhandenen,
»wie neue Erdeinschnitte in der Richtung des aufgefundenen Fundamentes
konnte zunächst auf eine gerade Erstreckung von 15 m die Forlsctzung der-
v^lben, einseitig bis auf die letzte Schichte zerstörten, anderseits noch mehr
erhaltenen Mauer konstatiert werden. Ül>er ilire Herkunft und Bedeutung
hatte sich bisher immer noch kein sicheres Urteil fällen lassen. Seinen vieles
lies seitherigen Befundes geradezu auf nicht römischen Urs]>rung hinzuweisen,
so lag doch auch wieder die Frage nahe, welches mittelalterliche, so gänzlich
ans jeder Erinnerung entschwundene Gebäude solch' massiges Trümmerwerk
hinterlassen haben könnte. — Nun wurde es jedoch plötzlich Licht. Es kamen
nämlich aus der Tiefe nicht blos verschiedene sauber ^abgerichtete Mauer-
steine zum Vorschein, die nach Grösse und Form vollkommen den charakte-
listiscben römischen Ko])fsteinen entsprachen, sondern auch das Fragment
einer Halbsäule mit leistenartiger Erbreiteruug der Basis, in welcher unzwei-
deutig einer jener nicht weniger tjiiischen römischen Zinnondeckel zu er-
kennen war. Ohne Bedenken durften jetzt auch zwei ausgegrabene, 21 cm starke
Sandsteinplatten mit ausgehauenem Kamies au der vorderen Schmalseite als
Teile eines römischen Mauergesimses angesi^rochen werden, und auch ein
Stück des üblichen abgeschrägten Uausteinsockels römischer Wehrbaute u
wurde entdeckt, dieses jedoch bemerkenswerter Weise als Füllbrockcn im
inneren Mauerkern verwendet.
Ohne Zweifel handelte es sich hier also um römisches Mauerwerk
und bei seiner Ausdehnung und der bedeutenden Stärke von fast 2 m konnte
wohl nur eine Kastellmaucr in Frage kommen. Folgeweise musste dann
aber auch der erwähnte rechtwinklige Maueransatz einem nach innen springen-
den Turm angehören, und dies bestätigte sich vollkommen. In dem Wohl-
beck'schen Gärtchen wurde nämlich, soweit es die zu schonende Bepflanzung
gestattete, ein um 2,45 m aus der Hauptmauer zurücktretendes, noch voll-
ständig festgefl'igtes Mauerviereck von 4 m Breite nur 60 cm „unter Terrain**
biosgelegt. Von seinen 1,12 m dicken Seitenwangen war die eine auflUllig
inkorrekt hergestellt ; die abschliessende dritte Wand zeigte nur 90 cm Stärke.
Zwischen Hauptmauer und Turm war ohne äusserlich sichtbare Fuge kein
innerer Verband durch Verzahnung der Steine hergestellt, ein Unterschied in
Behandlung oder Mörtel, der etwa auf eine ungleichzeitige Anlage hätte
schliessen lassen, jedoch nicht zu bemerken. Mit vollkommner Schärfe Hess
sich auch noch nachweisen, das» der Turm am Fundament der Ausscnmauer
einen Vorsprung von 40 cm gehabt hatte, der sich über Erde wohl auf 20 cm
gemindert haben mochte.
Selbstverständlich war es nun nächste Aufgabe, festzustellen, ob der
Turm etwa einem Thore (hier also der parta princip, sirMra) angehöre, oder
ob er ein einzelner Zwischenturm sei. Die Untersuchung ergab das letztere ;
denn nach der einen Seite hin konnte, zunächst nur mit dem Sondiereiseu
(wegen Gartengewächsen), und dann in 3,50 m Entfernung durch eine Ein-
grabung, welche jedenfalls die Seitenmauer eines korrespondierenden Turmes
hätte berühren müssen, so aber schon bei 55 cm Tiefe den Kiesuntergrund
traf, der Mangel jeglicher Mauerspur dargethan werden. Nach der anderen
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160 Courady
Kiehluiiff wui'de auf 4 m Lauge die llückseite der Hauptmauer, welche keine
Uuterbrecliiuig zeiirte, fast 1,5() m tief blosgclegt und weder an ihr uocJi
durch horisiontales Einstechen der Sonde einen ganzen Meter weiter das ge-
ringste Anzeichen einer Mauerahzweigung verspürt. Die Rückseite der Kastell-
mauer, hier nur von 80 — 40 cm Himius überlagert, fand sich zwar sehr fest
in reichlichem Kalkmuitel, abei ausserge wohnlich inkoirekt hergestellt. Die
plumpen, gänzlich unbearbeiteten Steine ohne richtige Lager- und Veitikal-
rtächen waren höchst unordentlich geschichtet und mehrfach sassen 3 — 4
breitklaffende Stossfugen direkt übereinander.
Sehr bemerkenswert schien es, dass der aus grobem Kiesgeröll be-
stehende l'rboden hier nur 55 bis 60 cm unter der Oberfläche lag, während
er vor der Aussenseite der Mauer erst bei 2 bis 2,20 m Tiefe angetroffen
wurde. Augenscheinlich war also die Kastellmauer längs dein Rande einer
etwa 1,50 m hohen Botlenwelle emchtct und diese als innere Wallbank be-
nutzt worden. Dadurch erklärte es sich denn auch, dass demnächst aussen
vor der Mauer nicht der übliche Wallgraben aufzufinden war: der natürliche
Uöhenuntersciücd des Terrains, welcher der gewöhnlichen (h-abentiefe gleich-
kam, hatte ihn offenbar überflüssig ei*scheinen lassen.
Etwa 25 m mainwärts von dem aufgefundenen Zwischeuturm ergab
sich in dem Wern'schen Lohhofe noch ein letztes zugängliches Plätzchen
zum Kingraben, und hier wurde denn 2,15 m unter der ObeiHäche ein scharf-
randiges Stück des gesuchton Mauerfuudamentes von 1,85 m Stärke und zwar
glücklicherweise gerade an der Stelle aufgefunden, wo in deutlidier Krüm-
mung die Eckabrundung begami. Letztere konnte wegen des beschränkten
Raumes leider nicht verfolgt, jedoch nadi dem blosgelegten kleinen Abschnitt
mutmasslich abgesteckt werden, und der so konstruierte Bogen stimmte nun
ganz wohl mit der Rundung des im Frühjahr in der etwa 12 m entfernten
Lohgrube ausgebrochenen Gemäuers zusammen, wie solche von einem in-
zwischen ermittelten weiteren Augenzeugen in offenbar richtigerer Auffassung
beschrieben wurde. Es konnte daraus mit einiger Sicherheit geschlossen
werden, dass die (an dieser Stelle wegen der Lohgruben und anstossender
Gebäude nicht zugängliche) Front mau er des Kastelies (welches ohne Zweifel
die nach dem Maine zu gerichtete gewesen war), migefähr 13 — 15 m weiter
vorwärts lag, die Entfernung derselben von dem Zwischenturme also beiläutig
40 m betrug.
Klar wurde es jetzt auch, dass der dicht vor der Kastellmauer ange-
troffene Estrich spätere Zuthat gewesen war. Ks mochte hier wohl nach
Zerstönmg des Kastells mit Benutzung der vorhandenen Flankenmauer irgend
eine Wohnstätte hergerichtet worden sein. Darauf deutete auch eine um-
fangreichere Feuerstellc hart am Mauerfuss hin, deren Schutt einige römische
ileizkai'heln enthielt, sowie eine einschichtige Quermauer, die mit blossem
iiohmverband in die ausgebrochene Haui)tmauer hineiugeflickt war und, im
schrägen Winkel zu ihr, erheblich weit aus ihrer Vordei^seite heraustrat, so
dass es anfänglich schien, es sei die Kastellmauer .etwa an dieser Stelle von
einem Wasserdurchlass durchbrochen.
In der Grube beim Beginn der Eckabrundung hatte sich noch ein Stück
wohlerhaltenen Karaiesgesimses ergeben. Überhaupt war nach und nach eine
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Die Ausgrabung des Limes-Kastells in Obernburg a. M. 161
Partie Mauerkopfsteine zusaronieu^efundeu worden, mit denen sich in mehreren
Lagen die gleichmässige Schichtung und der korrekte Verband der äusseren
Verkleidujig der Kastellniauer vor Augen stellen Hess. Diese Paramentsteiue
waren nicht blos „hammei'sauber'^, sondern mit Spitzeiseu oder Fläche zuge-
richtet und hatten die Stärke von 13—15 cm. Ks fiel jedoch auf, dass die-
selljen durchweg nicht in die übliche Dreieckslbrm gehauen, sondern fast
balkeuartig schmal waren. Sie konnten deshalb wohl sämtlich nur von dem
schmäleren Zinnenmauerwork hemdiren. Denn ein biosgelegtes Stück der
Hauptmauer zeigte bei 1,60 m Gesamthöhe treppenartig noch 7 abgeglichene
Hrockenschichten, die im Durchschnitt also fast 23 cm hoch waren, so dass
mithin die fehlenden Verkleidungssteiue 20—22 cm dick gewesen sein mussten,
was sich denn auch in der Folge vollkommen bestätigte.
Die einzige nähere zugängliche Stelle, wo eventuell die Fortsetzung der
Kastellmauer nachgewiesen werden konnte, war nun noch der schmale Zwischen-
raum zwischen zwei Nachbai'scheunen und hier fand sich auch 20 m von dem
Turme rückwärts in kaum Metertiefe das erwartete Mauerwerk vor; es er-
streckte sich jedoch beiderseits unter die Scheuneumauern und konnte des-
halb nicht näher untersucht werden.
In Folge des günstigen Zufalls der Auftindung des mehrei-wähnten
Zwiscbenturraes Hess sich schon jetzt der aimähernde Grundriss des Kastelles
mit grosser Wahrscheinlichkeit konstmieren. Lag dieser Turm nämlich un-
gefähr 40 m rückwärts von der Lagerfronte, so war etwa noch einmal so
weit, also etwa 80 m rückwärts, die Prinzipaljiforte zu veimuten. Da diese
aber erfahnmgsgemäss hierorts gcwöhulicli nicht in der Mitte der Flanke,
sondera in einem der Lagergrösse entsprechenden Abstand näher nach der
Frontseite zu liegen pflegte; so konnte der riukwärtige übrige Teil der
Flankenseite auf 90—100 m, die Gesamtlängenachse des Kastelles also auf
170—180 m geschätzt werden. Diese Aimahme wurde durch die von mehreren
Einwohnern bestätigte Nachricht unterstützt, dass vor Jahren bei dem Hause
No. 101 in der „Obercu Gasse** eine unter die Strasse verlaufende ungewöhn-
lich starke Mauer augetroifen worden sei. Dieses Haus No. 101 liegt aber,
ca. 160 m von der Fundstelle im Weru'schen Besitztum entfernt, genau in
der Richtung, welche nach aller Wahrscheinlichkeit die Frontmauer des
Kastelles einhalten musste, und es durfte deshalb eine Erstreckung der letz-
teren auf diese I>änge vermutet werden. Hiernach konnte demi um so eher
iiuf ein Lager von 175 bis 180 m Länge zu etwa 160 m Breite geschlossen
werden, als dieses Ausmass mit den Grössen Verhältnissen des verwandten
Limeskastelles in der Altstadt bei Miltenberg (rund 160 zu 170 m) fast
übereinstimmt
Der in Folge der bayerischen Katastervermessung auch von der
Stallt Obernburg vorhandene Grundplan im Massstab von 1 : 2500 gewährte
ungemeine Förderung für das ohne ein solches Hülfsmittel kaum durchführ-
bare Unternehmen, indem der vermutliche Zug der Kastellmauer in diesen
Plan eingezeichnet und darauf die weiteren Operationen gegrimdet werden
konnten. Als ein sehr günstiger Umstand schien es sich dabei zu erweisen,
dass von jener wenigstens nur die Fronte und der grössere Teil der Flanken
von den Gebäuden und Strassen des Städtchens bedeckt waren, dass dagegen
Westd. Zcitschr. f. Gesch. a. Kuust. IV, II. 11
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162 Conrady
die gan:(e Dekumaiiseile mit ihren Eckeuabruuduii^eu ausserhalb der SUdt-
mauer, welche Obemburg noch heute rings umschliesst, und vor den ehe-
maligen Wallgraben in freies Gelände fallen mnsste ")• In letzterem und
zwar in einer Wiesenparzelle wurde dann ungefähr 20 m vor der Ring-
mauer draussen neben dem am s. g. dicken Turm die letztere durchbrechen-
den Feldwege ein Einschnitt gemacht, der schon bei 65 cm Tiefe ein Mauer-
fundament in der auffalligen Breite von 2,20 m biosiegte. Dasselbe unter-
schied sich neben dieser grösseren Dicke auch dadurch wesentlich von dem
beschriebenen Mauerwerk der Flanke, dass sein kalkarmer MOrtel nicht mit
Main-, sondern mit rotem Schwemmsand bereitet und von sehr geringer
Bindekraft war •). Es blieb jedoch nicht der geringste Zweifel, dass das Fun-
dament der Kastellmauer angehöre, denn vor ihm konnte demnächst nach
Abräumung einer Berme von 70 cm Breite in dem bei l,öO m Tiefe ange-
troffenen Urboden, der hier aus gelbrotem Lehm bestand, durch Entfernung
der sich von ihm deutlich unterscheidenden Einlagerungen, sozusagen ganz
akademisch, ein Spitzgraben von 3,75 m Breite und 1,60 m Tiefe biosgelegt
werden. Seine Sohle wurde nicht durch den Winkel der zusammenstosseuden
Böschungsseiten, sondern durch eine 55 cm breite rinnenartige Vertiefung ge-
bildet, welche 15—20 cm unter jenen hinabreichte. Ein zweiter Graben
schien nicht vorhanden gewesen zu sein, da vor dem ersten auf mehr als
Meterbreite kein weiterer Grabenrand ennittelt wurde. Der Befund war
übrigens sehr eigentümlich. Während anderwärts der Wallgraben und na-
mentlich gerade in der untersten Tiefe regelmässig durch den Abraum der
Mauer, besonders Mauersteine, Fragmente von Zinueudeckeln, Gesims- und
Sockelteilen ausgefüllt war, zeigte er sich hier zu etwa Dreiviertel durch ver-
schiedene hellfarbige Schwemmschichten ohne Steine (es wurden 5 — 6 unter-
schieden) vollgeschlämmt. Diese waren durch eine, dem Rest der Graben-
vcrtiefuug entsprechend etwas muldenartige Humusschichte überlagert, und
nun erst folgte, eigentlich schon fast über dem Niveau der Grabenränder,
eine halbmeterdicke Lage mit Füllsteinbrocken, spärlichen Mörtelresten, Zie-
gelstücken und Gefässschcrbeu, welche bis zur Obei*fläche mit einer noch
ungefähr meterstarken schwarzen Humusschichte überdeckt war. Auch nicht
ein einziger Mauerkopfstein kam zum Vorschein, dagegen das Taf. II, Fig. 6
abgebildete 12 cm grosse Denkmalfragment mit fünf mehr oder minder ver-
1) Obwohl tohon Erasbischof Peter vou Maiuz nm 1313 damit umging, sein ofTenos
Dorf Obemburg in ein „f ortalitium" *n vorwandeln und diesem bereits 1317 Stadtrecht
verliehen wurde, so kam die Erbauung der Ringmauer doch erst um 1347 zu Stande. Es
muss damals das einstige Vorhandensein der römischen Kastellmauer gänzlich unbekannt
und letztere an der Dekumanseite wohl schon völlig beseitigt gewesen sein; es wäre sonst
schwer zu erklären, warum mau bei der neuen Wehranlage, welche an dieser Rückseite
mit wenigen Schritten Abstand dem Zug dar Kastellmauer parallel läuft und diese mit
ihrem breiten Wallgraben nahezu erreichte, wenn auch nicht das mächtige römische Fun-
dament und den Kastellgraben, so doch jedenfalls die vortrefflichen Mauersteine benutzt
haben sollte. So aber lässt sich in der Stadtmauer auch nicht ein einziger römischer
Quader entdecken.
Der Stadtgraben wurde unter Kurfürst Daniel (1555—1532) eingeebnet und das da-
durch gewonnene Land in gleichen Losen an die Btirger verteilt.
2) Dieser geringwertige rötliche Mörtel wurde an keiner weiteren Stelle mehr
angetroffen.
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Die Ausgrabung des Liraes-Kastells in Obernburg a. M. 163
stumrnelten Schriftzeifheu. Die korrekt eiugehaueneu Buchstaben mussten
crgränzt o cm hoch gewesen sein. Nach weiteren Teilen der Inschrift wurde
vergeblich gesucht. Ausserdem ergab die Grube neben einigen Terrasigillata-
scherbeu verschiedene Bruchstücke der charakteristischen römischen Dach-
ziegebi.
Zu dem Eiuscimitt war die präsumtive Mitte zwischen der linksseitigen
Lagerecke und der pnrta decumana gewählt worden, weil dort zugleich ein
Zwischenturm vermutet werden konnte. In der That fand sich denn auch
noch die letzte scharfkantige Lage seines Fundamentes, welches aber, ohne
einen Hohlraum zu umschliessen, nur 1,50 m aus der Hauptmauer hervortrat.
Die Breite konnte wegen des vorübertuhrenden Fahrweges nur bis auf 3,3() m
untersucht werden, dürfte aber nach Analogie des zuerst gefundenen Turmes
wohl 4 m betragen haben, und da au der Vorderseite auch noch ein Vor-
spnnig von 30 cm ermittelt wurde, die Tiefe sich also mit Inbegriff der
Hauptmauer (2,20 -{- 1,50 -f 0,30) ebenfalls auf 4 m berechnete, so scheint
der Turm lediglich aus einem quadratischen Mauerwürfel von dieser Seiten-
länge ohne Hohlraum bestanden zu haben.
Auf die Bloslegung der [jorta deciimana musste von voraherein ver-
zichtet werden, da an ihrer Stelle ein umfangreicher Bierkeller ausgegraben
worden war (bei dessen Anlage jedoch Mauerwerk nicht angetroffen wor-
den sein sollte). Dagegen schien es nach dem bisherigen Ergebnis ein
I-icichtes zu sein, in den überall mit grösster Bereitwilligkeit zur Verfügung
gestellten Acker- und Wiesenparzelleu den Zug der Kastellmauer nachzu-
weisen. Diese Hoffnung wurde jedoch gründlich getäusclit. Denn es ergab
?ich durch sieben, auf der ganzen Länge entsprechend verteilte erschöpfende
Eingrabnngen, dass die Mauer in förmlich frappierender, unerklärlicher Weise
meist bis auf die allerletzten unbedeutendsten Reste verschwunden war. Nur
in emer einzigen Grube in der Nähe der porta decumana schloss sich, 2,10 m
lief, das Getrümmer noch zu einer festen Fandamentschichte zusammen. Es
blieb deshalb nichts übrig, um Festpunkte für die Richtung der Mauerlinie
zu gewinnen, als an einzelnen Stellen den Grabenrand mit der Berme und
dahinter den Einschnitt für das Mauerfundament festzustellen. Dies gelang
auch — freilich nur mit mühseliger und zeitraubender Arbeit — vollkommen;
der rotgelbe Lehm des Urbodens, welcher auf der ganzen Strecke in der
gleichmässigen Tiefe von 1,90 — 2,10 m unter der Oberfläche angetroffen
wurde, hatte die ursprünglichen Foimen in ganz scharfen Umrissen bewahrt,
so dass, zumal bei der dunkleren Färbung der Auffüllung, die schief abfallende
Böschung des Grabens, die 70 — 75 cm breite Berme und dahinter ein vorn
senkrecht eingeschnittenes, nach hinten flach auslaufendes Bett zur Aufnahme
der untersten Steinlagen des Fundamentes unzweideutig unterschieden wer-
den konnte.
Auch bei der linksseitigen Eckabrundung war das Suchen nach einem
Mauerrest vergeblich; es wurden nur einige lose Mauersteine und häufigere
Mörtelbrocken angetroffen. Dagegen fanden sich ausser verschiedenen Ge-
fässscherben von Terrasigillata und gewöhnlichem Thon folgende zwei Back-
steinstempelfragmente vor:
1. IL EG xTil P^
11*
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164 Conrady
Die Tessera 23 mm hoch und soweit erhalten 78 mm lang; die Schriftzeicben
nicht korrekt, da das L einen stumpfen Winkel bildet, die Hasta des E oben
und unten erheblich über die Querbalken hinausreicht, das G missförmig ge-
staltet und die Kopfschlinge des P unverhältnismässig klein ist.
2. In kreisrundem, mit feinem Rundstabchen umrahmtem Medaillon vcm
82 mm Durchmesser in sauberer durch ein Epheublatt getrennter Schrift
von 16 mm Höhe (abgeb. Taf. III Fig. 7):
I YSTYs feclJ.
Aus einem der Einschnitte, in denen vergebücli nach der Spur eines
korrespondierenden Zwischenturmes geforscht worden war, kam denn auch
als die einzige bei der ganzen Ausgrabung gefundene Münze ein Denar des
Elagabal von dem bekannten, geringwertigen Weissmetall zu Tage, 18/19 mm
im Durchmesser, das Gepräge wohl erhalten : auf der Aversseite der Kopf
des Kaisers mit dem Lorbeer und der Umschrift IMPANTONINVSPIVSAVG,
auf dem Revers ein an bekränztem Altärchen opfernder Priester, neben ihm
ein Stern; Umschrift: SACERDDEISOLISELAGAB.
Erst bei der rechtsseitigen Eckabrundung, wo uneigeimützigst ein ganzer
Dikwurzacker der Forschung preisgegeben ward, wurden wieder, zum Teil
nur 40 — 50 cm „unter Terrain" zusammenhängende Mauerreste angetroffen.
Auch liier waren die Kopfsteine ausgebrochen, jedoch hatte die Fundament-
schichte hinreichend scharfe Contour, um danach wenigstens ein mehrere Meter
langes Stück des Bogensegments bei seinem Übergang in die grade Linie der
rechtsseitigen Flankenmauer und einen Teil der letzteren festzustellen. Für
den grösseren Teil der Rundung, sowie einen mit grösster Wahrscheinlichkeit
vorhanden gewesenen Eckturm komiten trotz umfangreicher Versuche ganz
sichere Anhaltspunkte nicht ermittelt werden, wenngleich der Befund an
den zwei Stellen der halbzerstörten Innenseite der Mauer, wo dem Vermuten
nach die beiden Seitenwaugen des Turmes hätten ansetzen müssen, sich von
den übrigen Teilen merklich durch tiefer hinabreichende Schutteinfülluug
unterschied und auf hier ausgebrochene Seitenmauern hinzudeuten schien.
Im ganzen hatten die Untersuchungen au der Decumanseitc gezeigt,
dass letztere sich um etwa 5 m weiter hinausschob, als vorher unterstellt,
die Längenachse des Kastelles also entsprechend grösser war.
Ungefähr 25 m von der letzterwähnten Fundstelle bot zunächst das
llausgärtchen des Sattlermeisters Volk (Hausnummer 6) innerhalb der Stadt-
mauer Gelegenheit zur Verfolgung der rechten Flankenmauer. Hier
konnte denn endlich 1 m unter der Oberfläche ein übenaschend schönes
Stück der Mauer mit drei Schichten noch ganz in ursprünglicher Beschaffen-
heit biosgelegt werden: stattliches Quaderwerk mit korrekten schari'en Hori-
zontal- und Stossfugen; auf einem um 8 — 10 cm vorspringenden Schrotten-
lager in Mörtelverband zunächst eine 20 cm hohe Quaderschichte, dann
ein 22 cm hoher Sockelsims mit 8 cm Vertikalplättchen und um 10 cm
zurückspringender Abschrägung von 19 cm Fläche, darauf dann noch zwei
Steinschichten von je 22 cm Stärke, die einzelnen Quader zwischen 38 luid
73 cm lang. — Der erfreuliche Anblick wurde noch erhöht, als gegen Er-
warten in so geringer Entfernung von der Decumanseite ein Turmvorsprung
sichtbar wurde und das scharfkantige Heraustreten der Quader aus der Mauer-
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T)ie Ausgrabung des Limes-Kastells in Obernburg a. M. Iß^
stime um 20 cm, sowie die saubere Verkn>pfunj( des Sockelsimses zur An-
schauung brachte. Wie zur Vervollständiguug ergaben sich dabei auch zwei
mächtige Stiicke des Kamiesgesimses und einige der oben beschriebeneu
glatten Zinnenmauei-steine. (Abgebild. Taf. 111 Fig. 4.)
Der gelbe Lehm der 70 cm breiten Berme lag 15 cm tiefer als die
»mterste Mauerkante, und es mochte dieser Zwischenraum einst wohl durch
Rasen verkleidet gewesen sein. Wegen beschränkten Raumes konnte der
sich deutlich öffnende Graben nicht verfolgt »md auch von dem Turme nur
eine der vorderen Ecken blosgelegt werden. Der Hauptköq^er der Mauer
erwies sich 2,10 m, mit dem Sockel 2,20 m dick und von ausserordentlicher
Festigkeit ; jedoch war auch hier die Ruckseite auiTUllig roh behandelt. Sehr
bemerkenswert ist der Umstand, dass die Paramentquader nicht nach der bei
den Kastellen der Mümlinglinie (Wörth, Li\tzelbach, Schlossau, Oberscheiden-
thal) übereinstimmend gefundenen Art in jene eigentümliche schmale Drciecks-
fonn gehauen und auch auf beiden Lagerflächeu nach der hinteren Spitze zu
erheblich verjüngt waren, sondern mehr nach heutiger Weise an den beiden
Stossseiten nur massige, auf den liagern kaum merkliche Verjüngung zeigten
und bei grösserer Breite durchgängig tiefer in die Mauer zurückreichten. —
Auch hier trat die Rückseite des Turmes nur um 1,50 m aus der Mauerlmie
vor, und es bestätigte sich dadurch, dass die Türme an der Dekuman- und
der hinteren Abteilung der Flankenseite wohl nur solide Mauerwürfel (etwa
mit Plattform für Wurfmaschinen) gewesen sein mochten. Die Tiefe des
letztgefundenen berechnete sich (2,10 -(- 0,20 -(- 1,50 m) auf 3,90 m und ebenso
wurde fast liniengenau seine Breite, wegen zu schonender Gartengewächse
wenigstens mit dem Sondiereisen, festgestellt.
Allem Anscheine nach setzt sich die Kastellmauer in ähnlicher Erhal-
tung unter der Yolk'schen Hofraithe her bis an die Hauptstrasse — etwa
45 m lang — fort. Denn bei Anlage einer Jauchengrube im Hofe war schon
vor Jahren eine Mauer geftmden und zur Grubeumschliessung mitbenutzt
worden, die man wegen ihres Quaderwerks und Hausteinsockels einer einge-
gangenen Kirche oder Kapelle zugeschrieben hatte. Und jetzt wurde in der-
selben Linie auf dem freien Winkel der Hauptstrasse vor dem Völkischen
Hause (Nr. 6) nur 70 cm unter dem Pflaster derselbe, hier 2,25 m dicke
Mauerkörper blosgelegt, jedoch bis auf einen der untersten Schichte ange-
hörigen Quader seiner ehemaligen Kopfsteine beraubt.
Die Frontmauer des Kastelles schien allem Veimuten nach dem
Rande einer massigen Terrainsenkung oder BiVschung (wahrscheinlich ein
prähistorisches Mainufer) zu folgen, welche quer durch den unteren Stadtteil
zieht und das plötzliche Abfallen der mainwärts führenden Strassen bedingt.
Vorerst wollte sich im Gewirr der hier am allerd ichtesten zusammengedrängten
Gebäuliohkeiten ein zugänglicher Angriffspunkt nur in dem freundlichst zur
Verfugung gestellten schmalen Gehöfte des Willibald Fad (Hausnummer 130
in der Badgasse) darbieten. Ein ehemaliges Gärtchen, jetzt Holzplatz, er-
leichterte die Eingrabung sehr, und schon 50 cm unter seiner Oberfläche
trat die gesuchte Mauer, hier in der bedeutenden Breite von 2,40 m noch
mit zwei Schichten, die untere 20, die obere 22 cm hoch, zu Tage. Die
Quader zeigten sich aber weit weniger sauber und exakt gearbeitet, als die
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166 Conracly
früher beschriebenea und schienen bis auf einen nur mit dem Mauerhammer
abgerichtet zu sein. Abweichend von der Struktur an der Flankenseite mussten
sich hier unter dem Sockelsims noch zwei Steinlagen (statt nur einer) befun-
den haben, luid dies bestätigte sich, als 6 m entfernt in einem zweiten Ein-
schnitt die Mauer weiter blosgelegt wurde und sich hier noch ein Stück wohl-
erhaltene Sockelgurte mit zwei Schichten darunter (die eine davon wieder
mit geflächten Steinen) im ursprünglichen Zustande vorfand. Die letzteren
sassen auf einem um 25 cm vorspringenden Fundament von 55 cm Höhe, aus
zumeist horizontal geordneten Steinbrocken in reichlichem Kalkmörtel. Vor
demselben senkte sich der gewachsene Kiesboden sanft abwärts und lag 2,50 m
unter der Oberfläche, während er hinter (inuerhalb) der flauer schon in
90 cm Tiefe erschien. Wie vermutet, war wegen dieser naturlichen Höhen-
differenz von 1,60 m auch hier der Wallgraben gespart worden. Es gelang
nicht, den durch die Mauenlickc von 2,40 m anscheinend angedeuteten Vor-
sprung eines in dieser Gegend, als der ungefähren Mitte zwischen porta prae.
ioria und der rechtsseitigen Flankenmauer, zu vermutenden Zwischenturmes
nachzuweisen. Die Mauerflucht schien vielmehr in den beiden Gniben, soweit
es sich zwischen hochgetürmten Beisighaufen abstecken und bzw. abschnüren
Hess, völlig gleichlaufend zu sein.
Der Zug der Frontmauer wurde im weiteren Verlaufe noch an vier
anderen Punkten festgestellt; zimächst in der Badgasse, welche ziemlich ge-
nau mit der Längenmittellinic des Kastells (bis zur via principalis) verläuft.
Hier mussten voraussichtlich am Bande der erwähnten Terrainsenkimg (zwi-
schen dem Haus Nr. 158 einer- und Nr. l.Sl andere rseit«) Spuren der porta
praetoria nachzuweisen sein. Die Enge der blos 7 m breiten Strasse gestattete
nur einen ganz schmalen Einschnitt abseits der Fahrbahn; derselbe genügte
jedoch, um nur 60 cm unter dem Pflaster einen Teil des Iniicnraumes des
(von aussen betrachtet) rechtsseitigen Thorturmos bloszulegen, bestehend aus
der 2 m langen Innenseite der zur Hälfte unter dem angrenzenden Hause
(158) liegenden rechten Wange mit den anschliessenden zwei Innenwinkeln.
'Die let5Jteren, wie auch die förmlich eingebauchte Wangenrückseite fanden
sich sehr ungenau hergestellt. Nur die (auffällige) Dicke der Turmrückwand
von 1,40 m Hess sich noch konstatieren. Letztere war, 46 cm neben der
Innenecke von einer scharfkantigen Thüröffnung durchbroclicn. Sass diese,
wie wohl anzunehmen, mit der gewöhnlichen Breite von 1 m in der Mitte,
so mochte das Tui*mgelass quadratisch gewesen sein, und es \^iirde also bei
gleicher Stärke der drei hinteren IJrafassimgsmaueni der Turm mit 8,40 m
Tiefe und 4,80 m Breite aus der Frontmauer zurückgetreten sein. AVie dick
die letztere an dieser Stelle war, welchen Vorsprung die Thortümie an der
Vorderseite gehabt hatten, die Breite des Intcrturriums, die Einrichtung des
Thorverschlusses — das Alles konnte teils wegen Baumniangels, teils wegen
der durch die Erbauung der nächstliegenden Häuser bewirkten Veränderungen
leider nicht mehr eniiert werden.
An der zweiten Stelle, in einem schmalen Winkelgässchen zwischen
der Badgasse und Oberen Gasse, vor dem Häuschen Nr. 105 und nur 20 m
von der Fundstelle im Fad'schen Hofe entfernt, war die Mauer kaum handhocb
vom Strassen-Schotter bedeckt und zeigte noch zwei Schichten (die obere ge-
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t)ie Ausgrabung des Limes-Kastells in Obernburg a. M. 167
flächte 23, die untere nur hammergerichtete 25 cm stark), nebst einem über-
einstimmenden Stück Sockelgesims. Die Mauerstärke betrug hier nur 2,25
(nicht 2,40), hatte also oberhalb des um 10 cm vorspringenden Sockels 2,15 m
gemessen.
Zuletzt war behufs Aufklänmg einer scheinbaren Abweichung der
Mauerrichtmig von der präsumtiven Linie, welche sich bei Einzeichnimg der
Ausgrabungsergebnissc in einem fimffach vergrösserten Stadtplan zu ergeben
schien, in dem bereitwilligst eingeräumten Höfchen des Johann Giggerich
(Haus Nr. 178 in der Kaisergasse), eine Eingrabung gemacht worden. Die-
selbe konstatierte, dass die Kastellmaucr nicht, wie es nach dem Kataster-
plan hätte scheinen mögen, jenes Höfchen blos an der äussersten Spitze bc-
nihre, sondern um einige Meter weiter frontwärts mitten durchschneide. Wegen
vorliegender Hindernisse konnte jedoch hier die nähere Beschaftenheit der
Mauer nicht weiter untersucht werden. Um ganz sicher zu gehen, wurde des-
halb noch iu diesem Monat (Dezember), wo der verminderte Verkehr es eher
gestattete, zwischen dem genannten Hause und Nr. 180 in der schmalen
Kaisergassc selbst die Frontmauer aufgesucht. Dieselbe zeigte sich schon
30 cm unter dem Pflaster in der Breite von 2,25 m mit noch einer, nicht ge-
flächten Quaderschichte von 18 cm Höhe. Eine aus ungewöhnlich derben
und regellos verbundenen Steinen bestehende Fundamentlage trat hier 85
bis 40 cm hervor.
Die an der Dekumanseite gemachte Erfahmng, dass die Längenaus-
dehnung, des Kastelies das vorausgesetzte Mass überstieg, legte die Vermutung
nahe, dass die Hauptstrasse des Städtchens, welche den ehemaligen Lagerraum
ungefähr 80 m rückwärts der Fronte durchschneidet und soweit mit dieser
parallel läuft, an der Stelle der ehemaligen via pnncipalis liegen möge, und
dass deshalb hier Spuren der Principalthore gefunden werden könnten. Ihre
Breite gestattete ohne erhebliche Verkehrsstömng beiderseits der Fahrbahn
beschränkte Eingrabungcu, und so wurde mit solchen bei der porta prindj).
fthiistra, zwischen dem Metzger Klimmerschen (Nr. 231) und Holzhändler
Deckelmann*schen (Nr. 289) Hause begonnen. Vor dem ersteren Hess sich
bis in 2 m Tiefe kein Mauerwerk verspüren. Etwa 70 cm unter dem Pflaster
hatte eine durchlaufende Schichte von Sandgeröll mit eigenartigen Steinen
den Eindruck einer ehemaligen Strasse gemacht. An der Stelle, wo die
Flankenmauer hätte angetroffen werden müssen, versperrte demnächst in nicht
ganz Metertiefe eine 15 cm dicke, 75 cm breite und mehr als 1,20 m lange
Sandsteinplatte, quer eingelagert, den Einschnitt. Sie war auf der Oberfläche
glatt, etwa wie abgetreten und erinnerte deshalb an dieser Stelle um so eher
an eine Thorschwelle. Sonst lieferte die Grube nur einige Amphorascherben,
sowie mehrere Bruchstücke einer Schuppensäule von 20 cm Durchmesser.
Der Einschnitt gegenüber, vor dem Deckelmann'schen Hause also, traf
dagegen zu grosser Genugthuung „haarscharf" etwal m tief unter dem Strassen-
pflaster auf eine wohlerhaltene Mauerkante, durch eine Schichte quaderartiger
Steine gebildet, die rechtwinklig zur Flankenrichtung verlief, also an dieser
Stelle jedenfalls einem Thorturme angehören musste. An ihrem inneren
(lagerwärts gerichteten) Ende erhob sie sich zu einem pfeilerartigen Aufbau
von zwei Steinlagen mit einem Sockelsiras darüber von ähnlichem Profil wie
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16Ö Conrady
an der Hauptmauer, und es zeijifte sich, dass dieser Pfeiler eine Art Mauer-
nische abschloss, welche durch eine auf der erstgefundenen Mauersrhichte
als ihrer Basis um 81 cm zurückspringende Hinterwand mit noch zwei und
teilweise drei Schichten gebildet und nach vorn bei 2,80 m Länge von einem
ähnlichen Pfeiler mit wohlerhaltenem Sockelsims begrenzt wurde. In die durch
letzteren gebildete Xischenecke cingcpasst lag horizontal, mit seiner längei*cn
Seite nach aussen, ein 50 zu 38 cm breiter, 60 cm. langer und 20 cm dicker
Stein, in dessen Oberfläche diagonal eine 15 cm breite und in der Ecke mit
einer nestartigen Rundung endigende Rinne ausgehauen war: ohne Zweifel
die Pfanne zur Aufnahme des hinteren Thorbalkens, welcher sich in ihr
drehte. Gegen Erwarten .dehnte sich der Anssenpfeiler zu einer Breite von
2,55 m aus und zeigte an der Vorderseite saubere Verkröpfung seines Sockel-
simses, der dagegen nach der Xiscbenseite zu, ebenso wie bei dem korrespon-
dierenden Pfeiler, stumpf abging. An dieser Nischenecke war die um die
Sockclausladung (10 cm) zurücktretende dritte Mauerlage noch durch einen
Quader vertreten. (Vgl. Taf. Hl Fig. 5.)
Es war also offenbar die dem Tborweg (IntertuiTium) zugekelirte,
6,20 m lange Seite des (von aussen gesehen) rechtsseitigen Turmes der
porta principaÜR siniMra aufgefunden. Dieser hatte sich seinen (berresten
nach einst in sauberem Quadermauerwerk in Schichten von 25 bis 19 cm
Stärke auf einem 66 cm hohen Sockel mit abgeschrägtem Fussgesims statt-
lich aufgebaut, und war mit einer Nische versehen gewesen, welche, in-
dem sie den zurückgeschlagenen Thorflügel in sich aufnahm, den Thorweg
vollständig freimachte. Die untei-ste Quaderschichte sass auf einer 19 cm
breiten, 25 cm hohen (in horizontalen Lagen gemauerten) Fundamentiening,
»md diese ndite auf einer weiteren, 30 cm vorspringenden Unterlage in Mur-
telg\isswerk, also eine ungemein sorgfältige und feste Bauweise.
Augenscheinlich konnte aber der vorgefundene Thorangelstein nicht der
urspiimglichen Anlage angehört, sondern nur einen flüchtigen Notbehelf ge-
bildet haben, wiewohl eine rundliche mit seinem ausgeriebenen Pfannenloch
korrespondierende Ausscheuening am anstossenden Quader bewiess, dass er
in dieser Lage einige Zeit benutzt worden sein musste. Er sass nämlich ohne
alle Verbindung lose in der Nischeneckc, war nur ganz roh zugehauen, von
ungleicher Breite und an seiner vor die Nischenbank heraustretenden Spitze
nicht einmal unterrttstet. Ausserdem hatte er jedenfalls auch, da er gegen
Erwarten auf der Nischenbank sass, statt in gleicher Ebene mit dei*selbeu,
das Thor um den Betrag seiner Dicke von 20 cm höber als sonst über das
Niveau der Fahrbahn emporgehoben, indem angenommen werden darf, dass
die unterste, mit der Fläche bearbeitete Quaderschichte der Turmmauer frei
(nicht unter der Thorwegdeckung) gelegen hatte. Der ursprüngliche Zustand
war vielmehr durch eine 77 cm breite Untermauerung angedeutet, welche mit
der betreflfenden Nischenecke bündig und in gleicher Höhe mit der obei^sten
Fundamentschichte rechtwinklig in die Thoröftnung hinein und wahrscheinlich
unter derselben durchzog, nm wohl einer starken Schwellenplatte, oder einem
Angelstein als Unterlage zu dienen, der jedenfalls sich mit der Nischenbank
auf gleichem Niveau befunden haben mochte. Jedoch Hess sich nach Besei-
tigung des provisorischen Angelsteins in der Ecke der Nischenbank keine
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Die Ausicrabung des Limes-Kastells in Obernhurg a. M. 1Ö9
Spur der ehemaligen Einrichtung erkennen. Die Voi-stellung von der letzteren
wurde aber überhaupt durch die aussergewöhnliche Tiefe des vorderen Pfeilers
erschwert. Derselbe bedmgte eine 2,50 m tiefe Vorhalle vor dem eigentlichen
Thonerschluss, die, wenn sie, wie wohl anzunehmen ist, überwölbt war, der
Verteidigung kaum zugänglich, dem Angreifer, der sie gUicklich erreicht hatte,
zur Forcienmg des Thores eher Schutz als Hindernis zu bieten schien. Be-
merkenswert war auch, dass der ganze Vordei'pfeiler ein entschieden neueres,
besser erhaltenes Aussehen hatte, als die übrigen Mauerteile.
Aus der Länge der Thomische (2,8() m) lässt sich übrigens ein Schluss
anf die Breite des Thorweges wohl nicht ziehen. Ein sie ganz ausfiiUender
Thorftiigel hätte wegen des nötigen Spiel i-aumes zu bequemer Handhabung
und für etwa vorstehende Riegel ungefähr 2,70 m breit sein dürfen und
hätte, wenn man ein einflügeliges Thor denken wollte, am gegenüberstehenden
Turme einen Anschlagpfeiler von 20—30 cm Vorspnmg erfordert. Die lichte
Thorweite hätte dann aber nur ungefähr 2,85 m betragen, und das ist offen-
bar für die Principalpforte eines so umfangreichen Lagers zu schmal. Zwei
FU'igel von je 2,70 m Breite würde dagegen selbst mit Abzug von 80 cm An-
schlag auf jeder Seite eine 4,80 m breite ThoW'>ffnung vorausgesetzt haben,
nnd eine solche unzweckmässige und durch kein einziges Beispiel gestützte
Weite ist ebensowenig anzunehmen.
Mit grösster Wahrscheinlichkeit darf deshalb die Frage nach Analogie
des Befundes der Principalthore an dem verwandten Miltenbei-ger Altstadt-
kastell entschieden werden, welche offenbar ganz nach demselben Principe
angelegt waren, nur dass hier die Thoi*flügelnischen nicht durch vollgemauerte
filiedemngen der Turmwand, sondern durch einfache in das Interturrium
voi-springendo Quaderpfeiler gebildet und die Mauerstärken durchweg bedeu-
tend geringer waren. Der Grundriss auf Taf. 11 Fig. 1 und 2 wird dies deutlich
machen. Da hier nun die Breite des Interturriums (auf beiden Flanken nicht
ganz übereinstimmend) rechts 4,63 m, links 4,52 m, die lichte Thorweite
rechts 3,90, links 3.78 m betnig, so wird man jedenfalls wetiig irren, wenn
man für das Obemburger Kastell ähnliche Zahlen und zwar etwa rund 4,60 m
für das Intertumum und 4 m für die ThoW»ffnüng annimmt. Es wird dies
wesentlich auch durch den Tmstand unterstützt, dass sich nachmals auf Ornnd
dieser Unterstellung bei der porta principalis dextra die erreichbare eine
Tumiecke genau in 4 m Abstand von der verlängerten Bichtlinie der be-
schriebenen Turmwand der })orta princ. sinu^ra vorfand. Der Grundriss der
letzteren darf desshalb mit grösster Wahrscheinlichkeit unter Zugnmdelegung
der bei der porta praetoria angetroffoneu Verhältnisse \\\\\\ Mauerstärkeu so
konstniiert werden, wie dies auf Taf. HI Fig. 3 dargestellt ist. Die zwei
Thorflügel, welche wohl jedenfalls von gleicher Grösse waren, mochten also
Vi Auch (las bei Knapp (KAin. Denkin. d. Odfliiir.) anf Taf. IV Fig. 1 abgebildete
Thor des kleinen £ulbacher Kaitelle» (an der Milmlinglinie, 45—50 m groai) hatte dieselbe
ThoTvenchlusaeinrichtung. Die Thorweite wird auf 9 Fusa, also nicht ganz 3 Meter
angegeben.
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170 Conrady
mit Rücksicht auf Anschlajr und Übereinanderfalzung je 2,80 bis 2,35 m breit
gewesen sein, und füllten sonacli ihre Nischen nicht ganz aus ').
Augenscheinlich war übrigens der grössere Teil des beschriebenen Thor-
turmes bei Erbauung des nicht 2 m entfernten Deckelmann'schen Hauses zer-
stört worden; jedoch Hessen sich in dessen Kellerräiuncn keine zur Verwendung
gekommene „römische" Steine entdecken.
Leider gewährte auch die ]x)rta princip. dcxtra , welche vor dem
Kaufmann Sator'schen Hause (Xr. 11) bei der Einmündung der Oberen
Oasse in die Hauptstrasse liegen musste, keine weiteren Aufschlüsse. Es
wurde dort allerdings, wie schon angedeutet, an zutreffender Stelle metertief
unter den^ Pflaster allem Anschein nach die dem Interturriimi zugewendete
Ecke des (von aussen betrachtet) rechtsseitigen Thortunnes mit einem Vor-
spning von 25—30 cm richtig aufgefunden; sie bestand jedoch nur noch aus
den zerbröckelnden Resten der untersten Kundamentschichte, und gleiche Zer-
störung ergab sich bei der Aufsuchung der Rückseite des anderen Turmes;
auch von ihr war — freilich richtig in dem entsprechenden Abstand von
6,20 m — in zuletzt schlanimiger Tiefe von 1,40 m eben nur noch ein
letzter Fundamentrest zu ermitteln. Weitere Versuche zur Gewinnung sicherer
Anhaltspunkte schienen deshalb um so mehr aussichtslos, als die Krönte des
linksseitigen Thorturmes unter das Sartor'sche Haus lallt.
Dagegen gelang es 55 m weiter unten in der Oberen Gasse vor der
Einfahrt des Hauses Xr. 98 nur 80 cm unter dem Pflaster noch ein Stück
der Innenseite der Flankcnmauer bioszulegen. Es war an dieser Stelle ein
dem ei-staufgcfundeiien im Wohlbeck'chen Gärtchen kon-espondiercnder Tunn
zu vermuten, und es ergab sich in dem Einschnitte auch eine scharf ausge-
prägte rechtwinklige Mauerecke. Sie schien aber der (nicht zugänglichen)
vermutlichen Vorderflucht der Hauptmauer zu nahe zu sein, um einem, wenn
auch nur um 1,50 m zurücktretenden Turmkörper angehören zu können. Die
Enge der Strasse verbot jedoch, zumal bei dem regen Verkehr der herbst-
lichen Ernteeinbringung, eingehendere Intei-suchung. Im Keller des gegen-
überliegenden Hauses (Xr. 58) wurde mir ein als Unterlage der Treppen-
waugen verwendeter noch wohlerhaltener römischer Zinnendeckel von 45 cm
Hreite und 20 cm mittlerer Höhe gezeigt, welcher bei der angeblich ganz in
aufgefülltem Grund erfolgten Ausgrabung des Kellers, also im ehemaligen
Wallgraben, gefunden und nach glaubhafter Angabe 1,50 m lang gewesen
und an beiden Enden mit sauberen Kanten versehen, zu seiner jetzigen Ver-
wendung jedoch etwa um 80 cm kürzer gemacht worden war. Wahrscheinlich
darf aus diesem urspriuiglichen Masse von 1,50 m ein Schluss auf die einst-
malige Breite der Zinnen überhaupt gezogen werden. Ein Versuch, in der
Oberen Gasse bei dem Haus Xr. 101 die dort vermutete Eckabnnidung nach-
zuweisen, konnte vorerst, da der ^lauerrest zu tief zu liegen schien, im In-
1) Obgleich aberall (in F.nlbaoh, Miltenberg nnd jetzt in Obernbarg) AngelBtoioe
nur auf einer Thoraeite nachgewiesen wurden, so ist doch etwa an nur einen ThorflUgel,
auch abgesehen von der Niachenbreite, nicht zu denken, weil ein solcher durch seine un-
gefüge Schwer« hOchst unbequem und jedenfalls zu unvermeidlichen Senkungen geneigt
gewesen wäre.
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Die Aus^rrabung des Limes-Kastells in Obernburg a. M. 17 1
teresse des Verkehrs nicht bis zu dem jrewünschteu Erfolge fortj^esetzt werdei^
Ihi jedoch gnidc hier wej^en der scheinbaren Differenzen bei der Karticrung
ein Festpunkt sehr enN'ünscht war, so wurde noch jüngst (im Dezember)
der Versuch wiederholt. Er ergab gegen Erwarten, dass die Mauer an dieser
Stelle vollständig entfernt ist. Ihr einstiger Platz Hess sich nur noch an dem
auch hier sich bemerkbar machenden Unterschied in der Tiefe des gewachse-
nen Bodens (0,70 m hinter, 2 m vor der Mauer) erkennen.
Nachdem auf diese Weise alle zur Feststellung des Zuges der Umfas-
sungsmauer des Kastells einstweilen zugänglichen Angrif&punkte erschöpft
schienen, galt es, soweit als thuidich auch etwaige Überreste des Prätoriums,
dessen einstiges Vorhandensein mit aller Sicherheit vorausgesetzt werden
durfte, zu konstatieren. Die einzige freie Stelle dazu bot sich in dem ge-
püasterten Hofe des Mott'schen Anwesens (Hausnummer 142), welches bei
der Kreuzung der Ha princqmh's mit der Längenachse des Kastells an der
liauptstrasse liegt. Einer lauggedehnten Einfahrt wegen konnten zwei Ver-
snchseinschnitte nur ca. 20 und bezw. :-K) Meter riickwärts der ria pnucipalis
gemacht werden. In der entfernteren Grube ergab sich bis zu 90 cm Tiefe
aufgefüllter dunkler Grund, zuletzt mit Steinschrotten und Mörtelbrocken ver-
mischt; darunter folgte der gewachsene gelbrote Lehmboden, welcher in der
rückwärtigen Lagerhälfte überall den Untergrund zu bilden scheint. In der
vorderen Eingrabung ging dagegen die Schutteinfüllung, welche einige rö-
mische Scherben und geringe Ziegelfragmente enthielt, bis zu 1,50 m Tiefe
hinab, und hier erst zeigte sich der unzweideutige Rest eines ^Lauerfunda-
mentes, welches aber nur noch aus einer leicht zerbröckelnden (leröllschichte,
durch reichlichen Kalkmörtel zusanmiengehalten, bestand. Sie schien anfäng-
lich einen bogenförmigen, an die Rundung einer Apsis erinnernden Verlauf zu
nehmen, erwies sich jedoch schliesslich als das letzte (berblcibsel einer in
mehr als Meterbreite grade und mit der ria priucipahs parallel verlaufenden
Mauersubstruktion. Gegenüber so dürftigen Spuren schienen sich aber wei-
tere Versuche, zumal in einem gepflasterten Teirain, nicht zu verlohnen.
Mehr zufällig war in dem zugehörigen, jedoch durch die zwischen-
liegende Scheune und die Einfahrt zu dem Nachbargehöfte getrennten Haus-
gärtchcn eine Sondicnmg vorgenonnnen, und da sich abgegrenzte Steinunter-
lagen verspüren Hessen, eine Eingi-abung gemacht worden. Unerwartet er-
schloss dieselbe in 1,20 m Tiefe einen mit überwiegender Mörtelmasse und
seltneren Steinbrocken hergestellten Estrich, der nach 2,40 m Länge von
einer Mauer begrenzt wurde, welche in gleicher Richtung mit der nur n m
entfernten Längenmittellinie des Kastells zog, aber wegen der darauf ruhen-
den NachbargebäuHchkeiten nicht weiter untersucht werden konnte. Von ihr
zweigte rechtwinklig nach der Gartenseite, eine 1,40 m dicke, zunächst auch
nicht weiter zu verfolgende Mauer ab, wodurch also der Innenraum irgend
eines Gebäudes angedeutet schien. Da die Fundstelle 65 m rückwärts der
ria lyrimiiHtlia liegt, so blieb es sehr zweifelhaft, ob es sich hier noch um
einen Bestandteil des Prätoriums handeln kann.
Auch an einer anderen ungewöhnlichen Stelle des Lagers, etwa 50 ra
von der Dekuman- und 80 m von der rechten Flankenseite entfernt, scheint
sich noch irgend eine Gebäulichkeit befunden zu haben, indem im Spitalgarten
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1 ^ä Conrad}'
beim Ausgi'aben eine» Banmes nach Mitteilung des betreffenden Arbeiters
ein „sauberer Plattenboden *^ melirere Fuss unter dem Rasen angetroffen worden
sein soll; doch blieb dies, da Versuche mit dem Sondicreisen keine nähere
Anhaltspunkte zu bieten schienen, vorerst auf sich beruhen.
Wie bereits angedeutet, war inzwischen ein fünffach vergrösscrtcr
Orundplan des betreffenden Stadtteiles ausgearbeitet worden, um in denselben
mit thunlichster Genauigkeit alle ermittelten Festpunkte, welche sorgfältigst
eingemessen wurden, eintragen und einen zuverlässigen Grundriss des Kastells
herstellen zu können. Zugleich sollte derselbe für etwaige künftige Funde,
deren sorgsame Beachtung von dem durch die Ausgrabung rege gewordenen
Interesse der Einwohner erwartet werden darf, zur Orientierung und dctai-
lierteren Veranschaulichung der in Frage kommenden Lokalitäten dienen.
Leider stellte sich hierbei gegen Erwarten heraus, dass einzelne Gebäulich-
keiten und Gegenstände, auf deren Grundlage die Einmessung der Funde
stattgefunden hatte, in dem Katasterplan nicht mit hinreichender Accuratesse
eingetragen waren. Es ergab sich dadurch anfilngjich ein Lagenimriss, dessen
Flankenseiten zwar mit 159 und bzw. 160 Metern Abstand bis auf l m genau
parallel verliefen, dessen Frontlinie dagegen mit der Flucht der Dekuman-
seite an der rechten Ecke um volle 20 m divergierte. Mühsame lokale Xach-
mes.sungen haben nun die letztere offenbare rnrichtigkeit bis auf eine Diffe-
renz von nur noch 3 m beglichen, und vielleicht würde auch diese, wenn
gleich verhältnismässig und nach anderwärtigen Erfahrungen nicht mehr er-
hebliche Unregelmässigkeit zu Gunsten einer noch korrekteren oder ganz
korrekten Lageranlage, wie sie nach der Sorgfaltigkeit der vorgefundenen
Bauten und dem gleichmässigen Terrain vermutet werden sollte, auflösen
lassen, wenn nicht die zwischenliegenden Gcbäulichkeiten einer absolut
richtigen Vermessung fast unüberwindliche Schwierigkeiten in den Weg stellten.
Nach dem immerhin mit aller unter diesen Umständen erreichbaren
Genauigkeit festgestellten Grundrisse des Kastelles nun, wie er auf Tafel 11
Figur 2 sich findet, misst die rechte Flankenseite 192, die linke 189 ni, die
Lagerbreite beträgt bei der Fronte 160 und an der Dckumanseito 159 m,
überall die Mauerdicke miteingerechnet. Die })orta praetorm liegt genau in
der Mitte der Frontseite, und von letzterer ist die Achse der Principalthorc
beiderseits genau 90 m entfernt; es befinden sich also auch hier die Flanken-
thore nicht in der Mitte der liangseiten, sondern um 10 m nach der Fronte
zu vorgerückt. Der zuerst aufgefundene Zwischenturm nimmt ebenwohl ziem-
lich genau die Mitte zwischen der Fronte und der fX)rta pn'nc. sinistra ein;
dagegen nähert sich der an der Dekumanseite nachgewiesene um 4 m mehr
der ]x>rfa decnm<ina. Der Abstand des im Volk'schen Gärtchen blosgelegten
Türmchens endlich von der Rückenmauer des Kastells bildet mit 81 m fast
genau ein Drittel des Zwischenraumes zwischen jener und der (rechtsseitigen)
Principalpforte, und es kann daraus mit Bestimmtheit geschlossen werden,
dass im anderen Drittel noch ein zweiter Zwischenturra gestanden habe.
Dem ganzen Anscheine nach darf bei diesem allseits so regelmässigen
Befunde, der auf eine sehr korrekte Gesamtanlage hinweist, angenommen
werden, dass das Kastell ausser 8 Thor- und 4 Ecktürmen auf der Front-
lind Dekumanseite mit je 2, auf den beiden Flanken mit je 3 Zwischentürmen,
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Die Ausgrabung des Limes-Kastells in Obernburg a. M. 173
im ganzen also mit der stattlichen Zahl von 22 Tiirmen versehen gewesen
sei. Aus den Mauerresten an der rechten Ecke der Dekumanseite hatte
glücklicherweise rait aller Sicherheit gefolgert werden können^ dass die Eck-
abnmdung mit einem Radius von 10,5() m konstruiert war, und dieser durfte,
zumal bei der annähernd quadratischen Form des liagers, unbedenklich auch
für die drei übrigen Kckrunduugeu angewendet werden. Ein (irund für die
aafiallige Erecheinun^, dass die linke Flankenmauer (soweit sie untersucht
werden konnte) um 85 cm schwächer ist als die übrigen Teile des Kastell-
umzugs, wurde bis jetzt nicht ermittelt. Aus dem einzigen in dieser Mauer
als Füllbrocken verwendet gefundenen Sockelsimsstück und dem mangelnden
Verbände zwischen dem erstaufgefundeueu Turme und der Hauptmauer auf
eine etwaige spätere Wiederherstellung in geringerer Stärke zu schliessen,
mochte immerhin allzugcwagt sein, und es musste, da gerade der grössere
Teil dieser Flankenmauer durch darauf liegende (^ebäulichkeiten etc. einer
eingehenden Untersuchung entzogen ist, dieser Umstand vorerst auf sich be-
ruhen bleiben.
Nach den im Obigen angegebenen Massen berechnet sich der Ge-
^arotflächeugehalt des Lagers unter Berücksichtigung der Eckenabrun-
dung (einschliesslich der Umfassungsmauer) abgerundet auf 29 270 (Quadrat-
meter, und es nimmt mit dieser hervorragenden (irösse das Obeniburger
Kastell den vierten Rang unter den bis jetzt erschlossenen Limes-
stationen ein, indem es nur von der Saalburg und den Kastellen bei Kernel
und Neuwied an Umfang übertroffen wird*). Entsprechend dehnt sich seine Ver-
teidigungslinie auf <)80 Meter aus, untl wenn man aus ihrer Länge nach der
üblichen Berechnungsweise, welche für je 1,87 m zwei Verteidiger zählt, mit
Zugabc einer entsprechenden Reservemannschaft und der Besatzung für die
Thore und Zwischeutürrae, sowie für den Wachtdienst auf der halben (irenz-
strecke bis zu den beiderseitigen Nachbarkastellen (Trennfurt und Niedernberg),
auf die Stärke der einstigen Gariiison schliessen will, so wird diese auf etwa
IIHX) Mann, also ungefähr 2 Uohorten (zu 500 Mann) zu schätzen sein.
Die Fronte des Kastells, wie immer eine der Schmalseiten, war selbst-
verständlich dem Maine als dem eigentlichen Limes zugekehrt und liegt von
dem heutigen Flussnfer 170 m entfernt. Von dem Zwischenland gehören
nur ungefähr '/s der regelmässigen Überschwemmungszone au, und der Ab-
stand vom Wasser scheint deshalb etwas grösser zu sein, als er nach meinen
bisherigen Eifahrungen bezüglich der Limeswehranlagen längs dem Maine
zu vermuten wäre. Findet dies nicht seine Erklänmg dadurch, dass vielleicht
ehedem ein Flussann, etwa in der Gegend des jetzigen mit nur 65 m Abstand
der Lagerfronte parallel dahinströmendcn Mühlbaches *), näher vorüberfloss ;
so mag wohl die günstige Terraingestal tuug durch den obenerwähnten Ufer-
1) Die Saalbnrg hat 32 4S7, das KasteU Victoria 49 765 Quadratmetor Flächongo-
halt. Dagegou weisou das AltstadtkastoII bei Milieuborg nur 26 640 und dasjcuige in Gr.
Krotzenburg nur 21 716 Quadratmeter auf. Das Kastoll Kcmol hat S.30 m Umfang.
2) Dieser, eine Ableitung des wneserreichen MUmlingbaches und in seiuom mehr-
fach unrogelm&ssigeu Laufe zwischen scheinbar natürlichen Ufern selbst vollkommen einem
Bache, nicht einem Kanal gleichend, ist gleichwohl urkundlich als eine künstliche Anlage
des angehenden 15. Jahrh. nachgewiesen.
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174 Conrady
rücken, welcher die Aiilape eines Wallgral)ens an dieser Seite unnötig maclite,
mit einer auch für die Befestigung des vorderen Abschnittes der linken Flanke
gunstigen Einbuchtung einst den Ausschlag für die Wahl des Platzes gegeben
haben. Von der Angriffsseite rückwärts dehnt sich die gleichmässige Lager-
fläche in kaum merkbarer Steigung gegen den Fuss der hier 125 m hohen
Odenwaldvorberge hin, von deren Kebenabhang die Decumanseite nur 160
Schritte entfernt ist. Das Kastell, ziemlich au der engsten Stelle zwischen
Berg und Fluss gelegen, vermochte also seiner Zeit den Verkehr auf dem
schmalen Ufersaum wirksamst abzusperren. Die noch nicht näher unter-
suchte alte Heerstrasse scheint im Kücken des Lagers vorübergezogen zu
sein; es befindet sich in dieser Richtung nicht blos oberhalb des Stadtchens
eine darauf hindeutende alte Absteinung, sondern es sind im gleichen Zuge
jüngst auch unterhalb bei Anlage neuer Bauten in ehemaliger Feldflur ent-
sprechende Spuren von einstiger Strasseuübcrschotteruug angetroffen worden.
Jedejifalls mögen aber wohl aus den beiden Principalpforten Verbindungs-
wege nach jener Hauptstrasse geführt haben ; denn längs deren vermutlichem
Zuge sind seit Jahren schon zahlreiche Begräbnisfnnde gemacht worden.
Die hervorragende Wichtigkeit des Kastellcs in Obernburg, die auch
in seinem bedeutenden Umfang und seiner mächtigen Mauerstärke Ausdruck
gefunden hat, springt in die Augen, wenn man seine Lage einerseits gegen-
über dem durch das tief in den Spessart eindringende Elsavatlial gebildeten
feindlichen Ausfallthore, andererseits am Eingang des den llücken der Oden-
waldlinie beherrschenden Mümlingsthales, sowie als Sperrfort sowohl des
Mainthalcs als auch der von hier über die Kleestadter Markung ') und Dieburg
nach Mainz ziehenden Heerstrassc in Ei-wägung zieht. Schon P. Jos. Fuch§
vindizierte in seiner „Alten Geschichte von Mainz** (1772, Bd. U S. 272 f.)
dem Orte ein „grosses starkes Kastell", (welches freilich „auf dem Berg an
gedachter Stadt** liegen sollte), und erwähnt als dortige römische Funde ausser
einem 1766 ausgegrabenen „Komptigniestein der XXH Legion aus gehauenem
Quater", die bekannten beiden Votivsteine, deren einer von L. Petronius
Florentinus, dem Präfekten der IV. aquitanischen Reitcrcohorte, wegen Ge-
nesung von schwerer Krankheit, der andere im Zusammenhang damit von
M. Kubrius Zosimus, dem Arzte dieser Uohorte, gestiftet worden sein sollten.
Das ersterc dieser Denkmale ist mit seiner wohlerhalteuen Inschrift an der
Vorderseite des oben erwähnten Mott'scheu Hauses auf der Hauptstrasse ein-
gemauert und könnte also leicht bei dessen Erbauung im Schutte des Prä-
toriums angetroffen worden sein').
Als späterer Fund wird dann (bei Steiner, Geschichte luid Topographie
des Maiugebietes etc. S. 200 f.), ausser römischen Münzen und (wahrschein-
lich Grab-) Gefässen, ein in einer Scheune eingemauerter Ziegelstempel der
1) Bei KleesUdt wurde bekanutlich ein Moilonstoiu des Maximiu goraudeu; cf. Brani»
bach CIR Nr. XXXIX, 1963.
2) Die beiden luscbrifteu stehen bei Brainbaob CIR No. 1747 und 1748 noch unter
Obernburg. Die zweite ist jedoch mittlerweile in die städtische AUertttmersammlung nach
Aschaffenburg verbracht worden. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass auch die weiteren in
der letzteren verwahrten Schriftdenkmale (Brambacb, 1. c. Xo. 1751—1758) der römischen
Niederlassung in Obemburg entstammen könnten.
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^ M.^
Die Ausgrabung des Limes-Kastells in Obernburg a. M. 175
IV Cohorte der Freiwilligen erwähnt, welcher indessen jetzt nicht mehr vor-
handen ist. Als neueste Schriftraale haben sich hierzu also, von dem oben
angetiihrten Bruchstück abgesehen, der Backsteinstempel der XXII Legion
und die Zieglerraarke IVSTVS FECIT gesellt. —
Gewiss darf aber erwartet werden, dass der Bedeutung des Kastelles
entsprechend auch sein obligater Begleitbau (der ., Offiziersbau"), dessen
Auffindung hoffentlich gelingen wird, sich als ein stattliches lunfangreiches
Gebäude darstellen und interessante Fundstücke liefern werde. Sicherlich
würden sich darunter nach den vorliegenden Andeutungen wenn nicht ver-
schiedene Lapidariuschrifteu, so doch ziihlrciche Ziegelstempel ergeben, von
welchen weitere Aufschlüsse über die einstigen Besatzungstruppeu dieser
wichtigen Limesstation erwartet werden könnten.
Aber nicht blos solche bedeutsame Überreste militärischer Anlagen
birgt der Schoss der Obernburger Erde, sondern es finden sich hier, wie ich
schon in meinem eingangs erwähnten früheren Berichte hervorhob, auch zahl-
reiche Spuren ausgedehnter bürgerlicher Niederlassung, und zu den da-
maligen Erhebungen über die vei-schiedenartigen, weit auseinanderliegenden
Fundstellen sind während meiner letzten Anwesenheit noch vielfache Mit-
teiluugeu und Xotizeu bezüglich neuer Untersuchungsobjekte hinzugekommen.
Es eröffnet sich demnach hier noch ein unabsehbares Arbeitsfeld, wenn ein
einigermassen ei*schöpfeudes Gesamtbild dieser Grenzstation in ihrer Bedeu-
tung an sich und in Bezug auf den römischen Limes, sowie die Entfaltung
römischer Macht und Kultur am Mittelmain entworfen werden soll.
Die gegenwärtige Darstellung wollte sich darum im wesentlichen nur
darauf beschränken, die Ergebnisse der jetzt erfolgten Ausgrabung des Kastelies
bekannt zu machen; und wenn dabei mehrfach in ermüdendes Detail einge-
gangen wurde, so lag dem die Meinung zu (irunde, dass in der Art und
Weise der Gesamtanlage, sowie der technischen Ausführung der römischen
Wehrbauten jedenfiills irgendwelche Fingerzeige für die Zeit ihrer Errichtiuig
gegeben sein möchten, und dass deshalb, so lang die Geschichte des Limes
und seiner einzelnen Bestandteile noch in solches Dunkel gehüllt ist, wie
dermalen, auch der scheinbar kleinste und nebensächlichste Umstand nicht
unbeachtet bleiben sollte, welcher zur umfassenden Kenntnis dieser Verhält-
nisse beitragen und der praktischen Forschung Anhaltspunkte zur Vergleichung
bieten kann. Wie schon oben angedeutet, sind aber gerade bezüglich dieser
Fragen der Gesamtanlage und Technik bei dem Kastell in Obemburg ver-
schiedene beachtenswerte Momente zu Tag getreten, die ihm eine eigenartige
Stellung anzuweisen scheinen. Ohne Zweifel schien die Vennutung berechtigt
zu sein, dass dasselbe als eine der Hauptstationen des Mainlimes mit dem
Altstadtkastell bei Miltenberg im wesentlichen couform und ganz besondei-s
bezüglich der Konstruktion und der Masse seines Mauerwerks einigennassen
übereinstimmend sein werde. Wider Erwarten haben sich aber hierfür nur
wenige Anhaltspunkte, dagegen um so mehr erhebliche Verschiedenheiten er-
geben. Dort also bei 160 zu 170 Metern Seitenlänge naliezu quadratische
Gestalt, aussergewöhnlich Hache Eckabrundungen mit fast 18 Metern Radius,
die Principalthore um 15 m nach der Angriffsseite vorgeschoben, die Um-
fassungsmauer nur 1,25 m stark und auf mörtelloser Stückung aus zwar
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176 Conrady
regelmässigen, aber nur mit dem Hammer abgerichteten kleinen Steinen von
durchschnittlich 10—13 cm Dicke errichtet; hier ein Unterschied von 30
Metern zwischen Länge und Hreite der Seiten, die Ecken mit einem Radius
von nur lOV'j Metern abgerundet, die Flankenthore blos 10 m voi*wärts der
Mittelachse liegend und die Wallmauer in der kolossalen Stärke von mehr
als 2 Metern auf mörtelreichem Fundament mit horizontalen Stebilagen, aus
geflächten Quailcru von durchschnittlich 22 cm Dicke ausgeführt. Eine immer-
hin vielleicht nicht unwesentliche Übereinstimmung wäre dann nur in der
ähnlichen Einrichtung der Thore, im Vorhandensein zahlreicher Zwischen-
türme und in dem Umstände begründet, dass die Stärke der Wallmauer sich
an den rückwärtigen Lagei-parlieen nicht vermindert (wie bei vei*8chiedeneu
Kastellen der Mümlinglinie).
Bei einer Vergleichung mit dem nächstliegenden Repräsentanten dieser
letzteren, dem nur 3 Kilometer entfernten Kastelle bei Wörth *) dagegen
dürfte ausser der eben genannten wesentlichen Verschiedenheit, sowie dem
P'ehlen von Zwischentürmeu und einem Hausteinsockelsims, nebst der an-
scheinend verschiedenen Thoreiin-ichtung, meines Erachteus namentlich die
schon oben hervorgehobene so charakteristische Verschiedenheit in der Be-
arbeitung der Mauerkopfsteine den Gedanken an Gleichzeitigkeit luid Zusam-
mengehörigkeit der beiden Kastelle ausst^hliessen.
Jedoch gilt es jedenfalls auch hier, bis unzweifelhafte Schlüsse gezogen
werden können, durch fortgesetzte Ausgrabung noch mehr Material zur Ver-
gleichung zu sammeln, und ganz besonders wird der Befund der Kastelle zu
Niedernberg, Stockstadt und Seligenstatlt, von welchen eins oder das andere
voraussichtlich schon im nächsten Jahre dem Schosse der Erde entrungen wer-
den dürfte*), für die Entscheidung der Frage massgebend sein, ob etwa der
Limesabschnitt zwischen der Mümling und Kleinkrotzenburg, wie es nach den
Ergebnissen in Obernburg und an dem „Oftizicrsbau" in Niedernberg^) viel-
leicht scheinen könnte, in der Ausstattung seiner Bauten besondere Eigen-
tümlichkeiten tur sich in Anspnich nimmt.
Nicht unerwähnt möge endlich bleiben, dass im Laufe der geschilderte»
Ausgrabung zwei Stellen im Felde, die eine ober- die andere unterhalb Obeni-
burg, ermittelt wurden, wo nach Angabe des Besitzers, des zur Zeit ältesten
Einwohners, vor Jahren Mauerwerk vei*spürt worden sein soll. Die Lage
beider Orte auf gleicher Höhe mit der Fronte «les Kastells und das zustim-
mende Mass ihrer respektiven Entfernungen von demselben macht es nicht
unwahrscheinlich, dass es sich hier um Wachthausreste handelt. Es musste
indessen von der näheren Untersuchung einstweilen abgesehen werden, da
Abhaltimgen eintraten, welche die Inangriffnahme neuer Objekte unzweck-
mässig erscheinen Hessen.
Die Ausgrabung hatte überdies bereits nahezu H Wochen (78 Eiuzel-
arbeitstage) in Anspruch genommen. Die Beschränktheit der zugänglicheu
1) Vgl. Wd. ZeitacUr. III, S. 270 ff.
2) In der That war es mir inzwischen bereits vorgüunt (im Marx) das Kastell bei
Stüokstadt aafxafloden nud aussugraben. Mit 167 xu 201 m Seitenlange kommt es dem
Umfang der Saalbnrg (740 m) bis anf wenige Meter gleich.
8) Vgl. Wd. Korr. III, Kr. 72.
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Rt'ceusionen. 177
Aogrififspunkte und die Notwendigkeit bestüüdiger Übei-wachuug der oft
speziellste Unterweisung und minutiöse Genauigkeit erfordernden ünter-
suchang gestattete fast durchweg nur die gleichzeitige Beschäftigung zweier
Arbeiter, und es konnte in Folge dessen, zumal da häutig so bedeutende Erd-
massen zu bewegen waren, der Fortgang der Arbeiten durchschnittlich nur
ein sehr langsamer sein.
Dass dabei einige zähe Ausdauer erfordert und trotz des lohnenden
Gesamterfolges die Geduld mehrfach auf harte Proben gesetzt wurde, bedarf
wohl keiner Versicherung, Es gereicht mir deshalb zu besonderer Genug-
thuang, zum Schlüsse meines gegeuwäiügen Berichtes rühmend und dankend
hervorheben zu diii*fen, dass die geschilderte Ausgrabung des Kastelles in
Oberuburg sich durchweg eines aussergewöhnlich freundlichen Entgegen-
kommens, liberalster Uueigenniitzigkeit und bereitwilligster Unterstützung
nicht bloss von Seiten der zunächst Beteiligten, sondern weiter Kreise der
Gesamtbevölkerung zu eri'reuen hatte, und dass dadurch die Durchführung
des mühevollen Unternehmens, wie vielfach überhaupt ermöglicht, so jeden-
falls wesentlich gefördert und erleichtert wurde.
9^'^^Q^^>
Recensionen.
Der rVmische Grenzwall bei Hanau mit den Casfellen zu RUckingen
und Markttbel. Von Dr. Georg Wolff, Gymnasialoberlehrer,
and Otto D a h m , Major in der Artillerie. Mit 4 lithographierten
Tafeln. Hanau, G. M. Alberti's Hofbuchhandlung. 1886. —
Angezeigt von Dr. A. Hammeran.
Den verdienstvollen Untersuchungen, welche der Hanauer historische
Verein dem römischen Castell zu Gross-Krotzenburg am Main gewidmet hat,
sind die Aufdeckungen der benachbarten, den nördlichen Zug des Limes be-
gleitenden Befestigungs-Anlagen in den letzten Jahren gefolgt. Consequente
ausdauernde Arbeit und vollkommene Beherrschung des archäologischen
Apparates sowohl nach der technischen wie nach der historischen Seite
zeichnen wiedenim diese Forschung vor vielen verwandten aus und haben ein
Ergebnis gehabt, das wohl als das wertvollste aller bisherigen Arbeiten des
Vereins gelten darf. Es ist diesmal ein gleichsam grundlegendes Werk, das
unternommen wurde: die Feststellung der bisher unsicheren Lage und Ab-
messung des Castells bei Rückingen, die Detail - Untersuchung der Limes-
Strecke Krotzenburg - Rückingen und Aufdeckung einer ganzen Reihe dazu
gehöriger Türme und Befestigungs - .Ajilagen, endlich die genaue Festlegimg
des Castells Marko bei. Die ersteren beiden Arbeiten sind allem Ermessen
nach in der Hauptsache absclüiessende zu nennen ; die letzte hatte vorwiegend
Aufklärungs-Charakter, bot aber ebenfalls durchaus neue und schöne Ergeb-
nisse, insoferne sie die (seither westlich von Marköbel angenommene) Po-
sition des Castells mit Sicherheit zur Hälfte in den Ort selbst verlegt hat.
Westd. ZeitBchr. f. Gesch. u. Kunst. IV, n. 12
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1 78 Recensioiien.
Diesen Untersachungen ist eiue dankenswerte Aufmerksamkeit in Form
pekuniärer Beihälfe von Seiten des Cultusministeriums und des Provinzial-
Schnlkollegiuros zu Teil geworden, wodurch dieselben ohne Frage auch zeit-
lich gefördert worden sind. Eine noch wertvollere Unterstützung ward dem
Verein durch die Mitarbeit eines kundigen Militärs, des Herrn Majors Dalim
entgegengebracht. Seine Abhandlung muss als der lehrreichste Teil der
Schrift bezeichnet werden, da namentlich die Frage der Besatzungsstärke der
Limes-Castelle, einer der wichtigsten Punkte der Limes- Forschung überhaupt,
hierin eine ganz neue licht\'olle Behandlung erfährt. Die Castelle ROckingeu
und Marköbel, sowie die Ziegel-Brennöfen bei (Tross-Krotzenburg schildert
G. Wolff, dessen unermüdlicher Thätigkeit die Forschung wiederum Anregung
und grössten Erfolg verdankt.
Es sei hier damit begonnen, die Untersuchungen Dalun's zu skizzieren,
soweit dies ohne Hülfe der erläuternden Grundrisse und Pläne möglich ist.
Gross-Krotzenburg ist bekanntlich der Endpunkt des Limes am Main, ein
mit Interturrien-System besonders bewehrtes Castell, und von ilim aus zieht
der Grenzwall in schnui*gerader Linie bis Marköbel, wo er einen westwärts
gewandten Winkel bildet. Die ganze Strecke durchläuft ein ebenes Terrain,
das durch zwei Sümpfe und das Überschwemmungsgebiet der Kinzig sehr
wesentlich bezüglich des Verkehrs beeinträchtigt wird. Der Limes ist, wie
die Untersuchung ergab, durch die Sümpfe nicht hindurchgebaut, vielmehr
bricht er an deren Rändern jedesmal, wo Türme liegen, mit kleinen, 20 m
langen Flankenfortsätzen im stumpfen Winkel ab und Dahm glaubt mit
Recht, dass der Sumpf bei jener Anlage zu jeder Jahreszeit unpassierbar ge-
wesen und darum als genügende Defcnsion betrachtet worden sei. Es han-
delt sich dabei um grosse Abschnitte, die nördlichere Sumpfstrecke (der sog.
Doppelbiergraben in der Bulau) ist 700 m breit. Auffallend ist immerhin,
dass die heutige Ausdehnung der Sümpfe trotz der doch notwendig anzu-
nehmenden Einschränkung ihres Gebietes in historischer Zeit (das südlich
bereits Torfstich geworden ist) auf der Karte genau dieselbe ist, wie sie die
Begrenzung der Limes -Anlage zeigt, wie sie also in römischer Zeit war.
Höchst interessant erscheint, wie jene intermittierende Bauweise selbst, die
von Dahm trefflich nachgewiesene Thatsache, dass eine Strasse in der Ver-
bindungslinie der Türme mit einem Abstand von SO bis 40 m hinter dem
Limes herlief, deren 6 m breiter Damm in den Waldungen noch gut erhalten
und bei Einschnitten durch die Bodeubcschaffenheit (Kies und Kiesel auf
durchweg lehmigem Terrain) dokumentiert erschien. Diese Strasse ist durch
den Sumpf nicht unterbrochen, der moderne Weg benutzt sie an zwei
Stellen, während ^er sonst den Limes selbst verfolgt. Ein Knüppeldamm, wie
ihn Dahm für die römische Anlage voraussetzt, ist sehr wahrscheinlich. Zur
Bestätigung dieser Parallel -Strasse hinter dem Wall, die ungemein wichtig für
die gesamte Betrachtung der Limes-Verteidigung erscheint, darf ich wohl
beifügen, dass auch unser trefflicher Frankfurter Forscher Friedrich Scharff
eine solche im Taunus-Limes vor Jahren konstatiert hat, ohne indess durch
eine Profil- Aufdeckung seine Entdeckung genauer zu erweisen.
Südlich der Kinzig hat Dahm eine Überbrückung der Lache festge-
stellt (Steinfundamente) und hier biegt die Strasse nach Westen ab. Weiter
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Recensiojien. 179
nördlich bis zum Castell Rückingen fehlt sie, ebenso der Limes, von wel-
chem der Verfasser nur Grabenspuren („eine auffällig breite flache
Mulde") gefunden zu haben erklärt. Er will eine Abschweramung durch die
häufig übertretenden Gewässer der Einzig annehmen. Es würde wohl auch
ein Yulliges Zuflössen des Grabens angenommen werden müssen, wenn der
Einflnss der Überflutungen ein so mächtiger war, und es eracheint mir nicht
ausgeschlossen, dass die Wasser -Verhältnisse in römischer Zeit an dieser
Stelle andere waren als lieute, so dass vielleicht der Limes hier ebenfalls als
entbehrlich oder imausführbar betrachtet wurde. Auffallend ist jedesfalls die
Wendung der Strasse, die leider in ihrem ferneren Verlauf nicht nachge-
wiesen ist. Es muss bemerkt werden, dass Dahm beim Castell Pfähle einer
Brücke über die Kinzig entdeckt hat (keine Pfahlschuhe); ob sie römisch ist,
lässt sich nach den angegebenen Indicieu keineswegs sicher entscheiden. Wenn
sie es ist, würde sich die Richtung einer dort angelegten Strasse, nicht aber
das Vorhandensein des Walls zwischen Kinzig und Lache daraus ableiten
lassen — vorläufig erscheint mir die Einzeichnung der betreffenden Limes-
Strecke auf der Karte gewagt. Setzen wir den Fall, dass das ganze Terrain
der sog. Nachbarswiesen in konstanter Überflutung sich befand oder durch
einen transversalen Wasserlauf gesperrt wurde, so war die Strasse einfach
hinter die Kinzig verlegt und eine Benutzung des Walls als Strasse, wie sie
Dahm voraussetzt, braucht nicht angenommen zu werden. Letztere Annahme
hat doch wohl vor Allem das gegen sich, dass die praktischen Römer, wenn
die Sache so einfach war, den Wall überall als Strasse benutzt und sich
den mühsamen Hau einer solchen erspart hätten. Gerade der schöne Nach-
weis Dahm^s, dass eine Kommunikation tiir sicheren Patrouillendienst, Ab-
lösung der Wachtganiisonen und Defensivbewegungeu hinter dem Wall
existierte, erschwert die Annahme seiner Vermutung. So lange fernerhin der
Wall selbst an jener Stelle nicht unzweifelhaft ist, dürfen wir keine Strasse
auf demselben supponiereu. Ich gehe noch weiter in meiner Scepsis: das bei
Nr. 20 auf der Karte angegebene isolierte Stückchen Strasse erscheint ganz
unverständlich, unvereinbar mit der Brücke bei Nr. 19. Auf S. 24 wird zur
Erläuterung gesagt, es sei „eine Spur" einer Strasse hier vorhanden ; Näheres
über den Befund (ob Kieskörper etc.) ist nicht augegeben, ausser der wich-
tigen Notiz, dass das Strassenstück sich „auffälliger Weise" in einem Winkel
an den Limes auf gleichem Niveau anschliesse. Ich muss gestehen,
dass mir das den Eindiiick macht, als habe man hier einen jener Abschlies-
sungswinkcl, jener Flankenfortsätze des Limes selbst vor sich, wie sie bereits
erwähnt wurden, und zwar würde sich die hier ausnahmsweise vorliegende
spitzwinklige Form desselben ganz folgerecht aus dem abgeböschten Terraiu
ergeben, das, wie die Karte zeigt, einen nördlich gerichteten Winkel unmög-
lich gemacht hätte. Ich mag das nur als eine tastende Vermutung aus-
sprechen; möglich dass hier noch ein Turm zu suchen ist, die Entfernung
trifft etwa zu. Wünschenswert wäre es jedesfalls, wenn von Dahm weiterhin
nachgewiesen würde, welcher Beschaffenheit die supponierte Strasse ist, ob
ihr Körper aus Kies und Kieseln besteht wie der südlichere Strassenkörper,
oder ob die Erhebimg in ihrem Durchschnitt dem Körper des Walles gleicht.
Ging die Strasse über den hier vorausgesetzten Wall, so muss man auf alle
12*
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180 Recensionen.
Fälle nach dem Grund dieser Abweichung fragen. Da der Verfasser als
solchen die enorme Arbeit der Anlegung eines in den tief liegenden Wiesen
mindestens 3 ro hohen, 700 m langen Dammes ganz einleuchtend geltend
macht, so kann nur noch eingewandt werden, ob nicht Strasse und Wall zu-
gleich durch die unaufhörlich gegen sie eindringende Überflutung der Einzig
aufs Äusserste gefährdet waren, eine Überflutung, die beide nach des Ver-
fassers Ansicht mit der Zeit total vernichtet und dem Boden gleich gemacht
hat. Endlich muss man fragen, ob die „auffällig breite flache Mulde"^
(sie ist 6—8 m breit!!) nicht vielleicht eine von den Römern hergestellte
Wasserverbindung, ein Kanal zwischen Lache und Einzig war, der ebenfalls
statt des Limes wirksam in das Defensions-System eingreifen konnte. Gewiss
ist es aufifallend, dass nach Dahms Angabe S. 13 diese Mulde in einen toten
Arm der Einzig „einmündet", was der Wallgraben doch wohl nicht gethau
haben könnte. Man könnte sogar auf die Idee kommen, dass die Einzig
selbst den IJmes hier ersetzte, da sie fast in einem Ereissegment verläuft.
Ich will nur betonen: die Richtung des Limes ist hier nicht zweifelhaft;
von Wert wäre aber zu ermitteln, ob nicht prinzipiell in permanenten Über-
schwemmungsgebieten, auch an anderen Stellen des Limes, ein abweichender
Modus befolgt und der Bau wie im Sumpfgebiet unterlassen oder modifiziert
wurde.
Dahm weist auf der Strecke Erotzenburg - Rückingen bis zur Bulau
7 Türme nach, fast durchweg neue Entdeckungen. Dagegen hat auf dem
nördlichsten Teil der Linie, vom Schenkenloch an, kein Turm gefunden wer-
den können, was abermals nicht für das Vorhandensein eines Walles zwischen
Lache und Einzig spricht. Dahm hält einen Turm auf dieser Strecke für
unbedingt nötig, um „das zuverlässige Funktionieren der Signallinie zu sichern.^
Trotz aller Bemühungen fand sich aber nichts, so dass Dahm auch hier
nötigenfalls die Überflutungen in Betracht gezogen wissen will. Die Wall-
breite soll hier eine aussergewöhnliche, der Graben ein nasser gewesen sein.
Die Türme sind in ziemlich regelmässigen Intervallen angelegt, die wechsel-
seitige Entfernung beträgt durchschnittlich 800—1000 m und es ist jedesmal
klar ersichtlich, aus welchen bestimmten Gründen das Intervall variirt. We-
nigstens erscheinen mir (die Entfernung des ersten Turmes an der Hessischen
Ludwigsbahn als Normale genommen) die grösseren Intervalle ^iwischen
Turm A und B, sowie zwischen E und F durch die Sümpfe motiviert, wäh-
rend die übrigen (bis auf das eine ungewöhnliche Intervall zwischen F und G)
sich normal verhalten* ). Einige der Türme hatten je einen Erdhügel ohne
Mauerwerk neben sich, welche Dahm ebenfalls für Barackenpositionen der
Turmwächter hält; sie enthielten Feuerstellen. Ein Turm ergab im Innern
Brandschutt, woraus gefolgert wird, dass nur seine Innenverkleidung von Holz
war ; auch zeigte sich Dachziegel-Deckung. Die Türme sind von verschiedenen
t) Die Karte aaf Tafel 2, welche sonit sehr instruktiv alle Verhältnisse dieser Linie
wiedergiebt, scheint bezüglich der Entfernungen der Tarmo (welche letztere freilich nn sich
relativ zu gross eingezeichnet sind) nicht ganz genau zu sein: Turm A i»t von Turm B
auf derselben ebensoweit entfernt wie Turm F von G, während ersteres Intervall nach dem
Text 1080 m, letzteres 1020 beträgt Auch andere Intervalle stimmen mit der Karte nicht
flberein.
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Hocensionen. \^\
Dimensionen (Turm D 5,50 m äussere Seitenlänge, Turm E 5,90 m; des be-
deutend KTosseren halb erhaltenen Turmes C Maasse sind im Text nicht an-
g^eben oder geschätzt) ; sie waren, ausser dem meist aus Basalt bestehenden
Fundament, teilweise noch in Resten der Obermauer erhalten. Bei Turm F
ergab sich eine Strassendurchbrechung des Limes, die nach dem alten Kalk-
steinbruch Wolfgang wies ; Dahm nimmt nicht unwahrscheinlich eine römische
Wegrerbindung mit demselben und seine Ausbeute zur Römerzeit an, worauf
in der That auch der ältere Xame des Forstreviers „Altstrass" hinweist.
(Die Benennungen Bulau, Pfaffendamm, Pfahltannen sind bekanntlich ebenfalls
alt und auf den Limes zu beziehen ; auch „an der Waldstrasse^ beim Castell
Xenwirthshaus könnte eine Wallstrasse bedeuten.) Der Durchbruch des
Walls zeigte sich mit einer Trockenmauer ausgelegt. Bei Turm E (Druck-
fehler für F?) will Dahm eine Art Lager von 30 — 40 m Ausdehnung gefun-
den haben, mit Feuerstellen, Knochen, verschlackten Steinen etc., woraus er
schliesst, dass die Soldaten, welche tagsüber im Steinbruch arbeiteten, hier
nachts gelagert hätten.
Ausser den Türmen liegt zwischen Krotzenburg und Rückingen ein
kleines Castell, Neuwirthshaus genannt, das längst bekannt, auch früher
schon fluchtig untersucht war. Es wurde im Frülyahr 1883 systematisch
ausgegraben. Eine Erdredoute von etwa 32 und 24 m Seitenlange, ähnlich
den mittelalterlichen, ist die Befestigung noch 2 m hoch erhalten, der erste
Graben ist fast verfiösst, der zweite gut erhalten. In der Mitte des Castolls
fand sich ein rechteckiger Hofraum, um welchen ringsum Reste von Mauern
aus Basalt mit starker Brandschicht, aber auch Mörtelbrocken erhoben wurden.
Man schloss auf Holzbaracken der Besatzung, wie etwa auf der Saalburg.
Für die Wallböschung wird eine Pallisadicrimg angenommen, Stufen werden
zum Wallgang führend gedacht. Selbst dem Thor des Castells liegen die
beiden tiefen Gräben vor ; jedesfalls war der Zugang überbrückt, worauf auch
Mauerreste hinwiesen. Einige Münzen und kleine I'^mdstücke (u. A. eine
emaillierte Zierscheibe) fanden sich.
Zu der Berechnung der Besatzungsstärke der Castelle übergehend^
bemerkt Dahm vollkommen richtig, dass zunächst alle auf SterblicJikeitspro-
zente und Grabfelder gegründeten Schätzungen durchaus trügerisch seien,
was er im Einzelnen darthut; er verwirft damit auch das vom Hanauer Ver-
eines. Z. bei Gross- Krotzenburg behauptete, von mir bestrittene exorbitante
Verhältnis zwischen Bestatteten und Besatzung. Ebenso erklärt er mit Recht
die Kalkulation v. Cohausens ft\r irrig, die sich auf eine spezielle Schätzung
der Aufstellungsfronten der Truppen und des gesamten Lagerraums gründet.
Der Gesamtraum des Lagers sei jedesfalls nicht in Betracht zu ziehen, son-
dern nur der eigentliche Soldatenwohnraum, im Wesentlichen die praetentura,
7,83 qm der Gesamtfläche. Ausserdem wechsle der Wert der Castelle im
Laufe der Zeit und die Herstellung des Gleichgewichts habe dann durch
Änderung der Besatzungsstärken geschehen müssen, wesshalb die ('astellgrösse
„unbedingt sichere Schlüsse weder auf die strategische Bedeutung, noch auf
die Besatzimgsstärke zulasse.^ Dahm setzt dabei allerdings f&lschlich voraus,
dass der Fall' einer Abänderung der Castellgrösse fast unerhört sei; er kennt
nur Osterburken in dieser Hinsicht, während doch auch die Saalburg einen
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182 ftecensioneii.
solchen Fall darstellt. (Das ältere Saalbarg - Castell schloss am Praetoriam
ab). Dass er aber Räumungen und Neuanlagen daraus herleitet, Inlands-
Castelle wie Wiesbaden und Hofheim nach der Limes-Anlage als möglicher-
weise unbesetzt erklärt (Wiesbaden hat Ziegel der 8. Legion!), könnte doch
etwas zu weit gehen; indess verdiente diese interessante Hypothese näher
geprüft zu werden. Die Zurückweisung der Cohausen'schen 1(K) Cohorten,
und der 32 Voluntarier - Cohorten, deren geschlossener Aufmarsch in Ober-
germanien berechtigtes Erstaunen hervorgermfen hat, ist allerdings auch damit
nicht zu leisten, dass man „etwa 50 — 60 Cohorten für weniger anfechtbar^
erklärt Denn mehr als 20 solcher haben keinesfalls in der ruhigen Zeit des
2. Jahrhunderts und noch später gleichzeitig bei uns gestanden, was weiter-
hin begründet werden soll; das Militärdiplom Trajans vom Jahre 116 zählt
deren 17 auf. Die Stärke der obergermanischen Armee ist allerdings im
1. Jahrhundert, für welches wir glücklicher Weise vollgültige Zeugnisse in
den Grabsteinen und Militärdiplomen besitzen, in leidlicher Progression ge-
wachsen, aber ganz gewiss nicht im 2. und wahrscheinlich nicht bedeutend
im 3. Jahrhundert. Dafür spricht vor allem die Herabsetzung der Armee
von vier auf zwei Legionen. Auch lässt sich bezüglich der Cohorteu und
Alen für die Zeit nach dem Limesbau, der das Land schützte, kein starkes
Anwachsen vermuten, selbst abgesehen von dem notwendigen numerischen
Verhältnis derselben zu den beiden Legionen, welchen wir für die £poche
Trajans höchstens noch die / adjutrix hinzurechnen können. Jedesfalls war
die Aufgabe der Verteidigung des rechten Rheinufers eher erleichtert als
erschwert, wie das Aufblühen der Städte unter Tr^yan {urbes tram Rhenum
in Germania reparavü, sagt Eutrop) deutlich zeigt und erst die Einbrüche
der Barbaren gegen die Mitte des 3. Jahrhunderts wurden gefahrvoll — aber
auch damals genügte, wie die Inschriften zeigen, die 8. und 22. Legion zur
Verteidigung.
Es erscheint die Erörterung dieser Verhältnisse so überaus wichtig,
dass ein kleiner Excurs zur Ermittlung des mutmasslichen Cohortenbestandes
hier gestattet sein möge. Dahm gründet, im Gegensatz zu seinen Vorgängern,
die Berechnung der Castellbesatzungen zunächst auf di^ Stärke der ober-
germanischen Armee, was unstreitig ein beachtenswerter, übrigens auch von
Cohausen angewandter Gesichtspunkt ist; ob er entscheidend und eine voll-
gültige Gegenrechnung sein kann, wird sich zeigen. Er unterscheidet alsdann
zwischen kriegsmässiger und Friedens-Besatzung und berechnet, mit Rücksicht
auf genügende Besetzung der Thore und Türme im Fall eüies Angriffs imd
die überall gleichmässige Verteilung der Truppen auf dem Wallgang, sowie
auf den anliegenden Limesstrecken, für je ein Zinnenfenster 1 Mann, so dass
ein mittleres Castell von der Grösse Krotzenburgs bei 600 m Umfang eine
Minimalstärke von etwa fiOO Mann beanspruchte; dabei ist eine Reserve von
einem Viertel der auf dem Wall befindlichen Truppen in Rechnung gebracht.
Als Gegen-Exempel taxiert der Verfasser die Gesamtstärke der obergermani-
schen Armee zu 32000 Mann (während Cohausen etwa 86000, nach der
Kopfstärke der Kaiserzeit eigentlich über 100000 Mann berechnet) und nimmt
dabei 35 Cohorten an. Diese Zahl ist viel zu hoch, der Fehler liegt in der
Cohortenziffer. Vor allem aber kommt hier ein anderes Moment in Frage.
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Rccensioneu. jgg
Wenn nämlich die Verteidigung der einzelnen Castelle knapp gerechnet auch
nicht mehr als die von Dahm angenommene Truppenzahl erfordern sollte,
90 hat er doch etwas sehr Wesentliches übersehen : die ausserhalb der Castelle
liegenden, an diese anschliessenden sog. bürgerlichen Colonieen, welche
zum grossen Teil eine Bevolkenmg beherbergten, die stets auf Kriegsfuss
stand, nämlich Veteranen und gallische oder andere barbarische Ansiedler. Für
deren Zahl haben wir bisher fast gar keine Schätzung, ausser etwa die Grösse
der bürgerlichen Ansiedlungen selbst, die noch wenig erforscht sind. Ganz
unzweideutig spricht die von Cohausen citierte wichtige Stelle des Anon. dU
reb. beü, ap, Scriver. 2, 101 von den „ländlichen Wachen" in den Castellen,
was durchaus keine „Kathederweisheit" ist, wie Dahm annimmt. Es ist eine
geläufige, aber nicht haltbare Annahme, dass diese Lagervorstädte am Limes
eine vorwiegend bürgerliche, also unkriegerische Bevölkerung gehabt hätten;
von den Frauen muss natürlich dabei abgesehen werden. Wo es sich um
ernstlichen Kriegsfall handelte, muss diese Bevölkerung und ihre Dienstmann-
schaft ohne Weiteres eingetreten sein; denn umsonst wohnte sie nicht
an so exponierten Punkten, teilweise hoch im unwirtsamen Ge-
birg. Wir können immerhin dabei einen Prozentsatz für die Händler und
Geschäftsleute abziehen, ihrer konnten für den Bedarf der Besatzung nicht
allzuTiele sein und die Ackerbauer waren, wie wir wissen, die Veteranen
selbst. Von der Bevölkerung des inneren rechtsrheinischen Landes sei eben-
falls ganz abgesehen, da sie bei momentaner Gefährdung der ('asteile nicht
zu beanspruchen war. Die eigentliche Besatzung war also jedenfalls sehr
klein, kleiner als die Verteidigungs-Berechnung für die AngrifFsfront sie erfordert
und dies ist nachzuweisen durch die thatsächliche Stärke der Armee.
Die Frage nach der Belegungsstärke der Castelle deckt sich nicht mit der
Frage nach der verfügbaren Armee. Der Cohorten sind keine 35, sondern
wie bereits bemerkt, höchstens 20, wahrscheinlich nur etwa 15. Bezüglich
der Stärke der Legionen befinden wir uns natürlich mit Dahm in Überein-
stimmung, da nichts einfacher sein kann, als auf Grund untriiglicher inschrift-
licher Zeugnisse für die massgebende Periode zwei Legionen mit 12000 Mann
Gesamtstärke zu konstatieren. Im 1. Jahrhundert stellt sich die Zunahme
der Cohorten (von den Alen, die sich von 6 auf 2 im Jahr 116 stetig ver-
mindern, sei hier abgesehen) nach den erhaltenen obergermanischen Militär-
diplomen wie folgt: im Jahre 74 sind es deren 12, unter Domitian (82) 9,
unter demselben Kaiser (90) 14, unter Trajan (116) 17. Nun ist zu beachten,
dass im Jahre 116 die Legionen vielleicht noch nicht auf zwei reduziert waren.
Aber auch bei gewissenhafter Erwägung dessen, was uns inschriftlich über-
liefert ist, wird sich die Zahl der Cohorten von Ti-ajan an eher vermindern
als erhöhen. Ich habe eine Zusammenstellung der inschriftlichen Überliefe-
rung Obergermanieus, soweit sie die Cohorten betrifft, versucht (die Diplome
lassen uns für die Spätzeit im Stich, auch das einzige spätere aus Heddem-
heim aus Grund seines fragmentarischen C-haraktcrs) und folgendes gefunden.
Die Zahl derjenigen Cohorten, welche die Militärdiplome nicht enthalten
und welche nur auf Steininschriften oder Stempeln erscheinen, ist an und
für sich eine auffallend geringe : es sind im Ganzen nur 19 Cohorten-Numem,
von denen noch emige zweifelhaft sind. Auszuscheiden sind von ihnen für
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Ig4 Hecensionen.
unseren Zweck alle fiühzeitlichen, jedesfalls die dem 1. Jahrhundert ange-
hörigen. Es entfallen damit 9, die ziemlich alle vor Vespasian zu setzen
sind, nämlich die Inschriften der coh. I Ituraeorum (Bramhach 1233, 1234,
1289), c, 1 Lucensium Hispanorum (1235), c. I Pannoniorum (740, 743, 1519),
cohars Baetarum (892, 1128, Korrhl. d. Wd. Zs. DI, Nr. 19 u. 142), coh. Baetomm
et Vinddicorum (895, 1236), c. I SagiUariorum (738, 739), coh. Thracum (897,
980), c. IV Thracum (1290, 1523), c. VI Thracum (990). Die „coh. Aesturerum
et CaUaecoi-um^* (1232) rechne ich nicht mit. Alle diese Truppenteile erscheinen
auf keinem der vier Militärdiplome und treten hier auf Steinen älteren Charak-
ters auf, wesshalb sie vor 74 fallen werden; damit stimmt vollkommen Ab-
fassung und Inhalt der Inschriften. Unter den 10 übrig bleibenden Cohorten
sind stark vertreten die Voluntarier - Cohorten, von welchen die 4., 24., 26.
und 32. bei uns auftritt. Sie alle müssen nach Trajan erst nach Oberger-
manien versetzt sein. Von drei anderen haben wir bestimmte Jahreszahlen:
die coh. I Hdvetiorum tritt zu Böckingen im J. 148 auf (Bramb. 1583), die
coh. IV Äquäanorum zu Mainz 210 (1284), die coh. Sequanorum et Raura-
corum zu Miltenberg 191 (1740) und 186 (Frankf, Mus.); von ihnen ist die
erst- und die letztgenannte auf keinem Diplom aufgeführt, während die
4. aquitanische vom Jahre 74 an von allen Diplome« erwähnt wird, also wohl
von Vespasian bis in die späteste Zeit in Obergermanien stationiert war.
Femer ist durch eine Krotzenburger Inschrift die coh. I eivium romanorftm eq.
um das Jahr 200 bezeugt, die schon unter Trajan auftritt. Diese war nach
Wolifs Nachweis (Krotzenb. S. 63) unter Caracalla sicher im Castell an-
wesend. Dem 2. Jahrhundert gehören, wie es scheint, die Steine der 32.
Voluntarier-Cohorte zu Heddemheim, der 1. praetorischen zu Mainz (1017)
und efniger anderer an, wozu noch der ältere der coliors VII Breucorum
zu Worms (897) genannt sei. Neuerdings soll eine coh. II Hispanorum^ die
bei Bramhach 1759 schon einmal vermutet wird, zu Stockstadt vorgekommen
sein, welche zu den obigen von Bramhach aufgeführten als Nummer 11 hin-
zutreten würde. Damit hätten wir alle irgendwo im obergermanischen Gebiet
für das 2. und 3. Jahrhundert bezeugten Cohorten beisammen. Man wird
zugeben, dass dies eine überraschend geringfügige Zahl ist, wenn man sie auf
zwei Jahrhunderte oder auch nur auf 150 Jahre verteilt und die von dem
Diplom Trs^ans ei-wähnten noch teilweise hinzunimmt. liCtzteres dürfen wir
keineswegs bei allen, denn gar nicht mehr bezeugt ist z. B. die coh, VII
Baetorumy auch die coh. II Baetorum ist meines Krachtens nicht lange Zeit
in DeutBchland geblieben. Ebenso ist die coh. I Ligurum et Hispanorumj
die coh. I Äquäanorum reterana nirgends mehr erwähnt. Von den 17 Co-
horten des Diploms von 116, unter welchen überhaupt nur 10 bezüglich der
Lesung feststehen, bleiben also vielleicht nur 6 für die spätere Zeit gesichert.
Unter diesen ist die 4. vindelicische (wenn sie in Trajans Diplom steht, wie
allerdings auch ihr Vorkommen in dem vom J. 90 wahrscheinlich macht) bis
in die späteste Zeit bezeugt. Es kann nun freilich der Zufall uns eine oder
die andere Cohorte nicht überliefert haben ; aber man wird hierin wenig Trost
finden können, da doch auch die Cohorten des 1. Jahrhunderts sich fast alle
ausser den Diplomen noch überliefert haben. Erhalten wir folglich mit
einer Zugabe von 3—4 Cohorten deren 20, so ist es klar, dass diese nicht
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T^-
ftecenslone«. 1 g5
alle gleichzeitig anwesend waren und dass die jeweilige Präsenzziffer diejenige
des Trajaniscben Diploms in keinem Falle erreicht*).
Die Gesamtstärke des obergermanischen Heeres wird sich demnach, die
quingenarüie in Betracht gezogen, auf 20 — 25(KX) Manu belaufen. Eine An-
nahme, die immer wiederkehrt, muss als ganz illusorisch bezeichnet werden:
dass nämlich Cohorten, deren Bauziegel man häufiger in den Castellen
findet, auch ein fiir allemal die dauernde Besatzung gebildet hätten. Damit
wird gleichsam ein Wechsel der Garnisonen ausgeschlossen. Beispielsweise
nimmt Dahm S. 41 fi'ir Rückingen die coJwrs III Datmatamm als Garnison
an: ich werde weiterhin zu begründen suchen, dass sie die früheste
Garnison war und das Castell hat erbauen helfen ; für die Spätzeit kommt sie
gar nicht in Betracht. Dass auch in späterer Zeit bei Restaurations-Bauten
mehrere Truppenteile gleichzeitig in den Castellen auftreten, beweist der
Fall der Villa in Miltenberg und ein gleicher von Krotzenburg (Leg. XXII
pr, p. f. Ant. und Ck>h. IUI Vind.). Wenn Miltenberg sogar drei Truppen-
korper gleichzeitig beherbergte, wie aus den in einem Gebäude nebeneinander
gefundenen Ziegeln ziemlich sicher zu srhliessen ist, so kann Mommscns Frage
nach dem kricgsmässigen Bestand der Castelle (S. 37 bei Dahm) nicht im
Sinne des Cohorten-Castells entschieden werden. Wolflf hat zu ausserordent-
lich künstlichen Annahmen greifen müssen, um seine einheitliche Garnison
an jedem Punkte aufrecht zu erhalten : für Krotzenburg nimmt er (S. 8) als
ständige Besatzung die 4. viudel. Cohorte an, welche in Miltenberg im 3. Jahr-
hundert aushülfsweise mitgebaut oder ihre Ziegel dorthin geliefert habe, ohne
dort gamisoniert zu haben. Abgesehen davon, dass Letzteres ein merkwürdig
nnröraischer Betrieb wäre (man fragt sich, wesshalb der thatsächlich bauende
Truppenteil fremde Ziegel nimmt, da er doch überall seine eigenen hat,
wesshalb er gleichsam ein Falsifikat begeht?), braucht doch nicht notwendig
ein speziell „Krotzenburger Stempel" der 4. Vindelizier bestanden zu
haben, den W. auch für Niedemberg in Anspruch nimmt, wenn man Folgen-
des im Auge behält: ein identischer Stempel der 22. Legion findet sich in
Rückingen und Friedberg und in diesem Fall verfolgt Wolif seine Theorie
80 weit, dass der Fabrikationsprt ganz bestimmt Friedberg sei. Ich weiss
nicht, ob er in den Museen Vergleichungen angestellt hat, wieweit der Stempel
noch vorkommt; er kann auch aus Wiesbaden oder Mainz stammen. Er
kommt auf der Saalburg thatsächlich vor. (Dicffenbach, Nass Ann. 14,
S. 297). Wird man bei den 3. Dalmatern, die nach Wolfl* permanent in Rückingen
waren und die in der That das Castell dort haben erbauen helfen, ebenfalls voraus-
setzendürfen, dass sie eines Gelegenheit^-Baues halber gleichzeitig eine Abteilung
1) Der hier belaaaene Spielranm ist etwas gross, da noch etwa 8 Numeri in Be-
tracht kommen (die verschiedenen Brittonen, die Cattharonser; Brarob. 694; 129.3, 1317, 1377,
I491e, 1497, 1550, 2001, 1592; 991, 1237; 1892, 1394, 1732, 1745; 15C3e; 1456; 1751, 1757). Nach
Mommsen Eph. ep. Y, B. 168 treten sie alle erst seit Mark Atirel auf (s. jedoch Bramb. 991).
Beebnen wir sie auf 2000 Mann, so würde mit den 7000 Manu der höchstens 12 gleich-
seitigen Cohorten und 12000 Mann Legionstruppen die Zahl 210C0 erreicht. Aber die
8 Numeri waren ebenfalls nie gleichseitig anwesend, 80 dass die Ziffer 2000 noch zu hoch
erscheiut. Mommsen nimmt in der lehrreichen Abhandlung über die (^ouscriptiousurdnung
in der römischen Kaiserzeit (Hermes 19, 8. 2i8 Note 1) an, dass die einzelnen Brittonen in
Deutschland eine einsige Truppe seien, die rerteilt war. Ihre StIIrke war sicher eine mindere.
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i 8H kecensioneü.
nach Wiesbaden entsandten, die ihre Ziegel mitnahm? Fast gleichzeitig ist ferner
durch Steinschriften die Gegenwart der 4. Vindelizier in Krotzenburg und
der Saalburg bezeugt (Dolichenus-Altar und Brambach 1424), aus den Jahren
212 und 220; um dieselbe Zeit müssen sie in Miltenberg gebaut haben.
Wohin führt unsjdas Alles? Eine identische Matrize wird bestanden haben,
woraus an verschiedenen Orten gleichzeitig von Abteilungen derselben Cohorte
Stempel gebrannt wurden. Der fruchtbarste Gedanke, der in WolfFs Aus-
führungen liegt, ist der, dass überhaupt von auswärts fertige Ziegel geliefert
und dass nicht alle in dem Castell, wo sie sich finden, gebrannt wurden.
Ein bestimmter Fabrikationsort, ein Depot gleichsam für den Truppenbedarf
wird supponiert werden dürfen; wo geeignete Thonlager sich fanden, fabrizierte
man, an andern Orten nicht. Nicht anders ist es mit den Töpferwaren ; aber
es besteht der Unterschied, dass die Truppe ihre Ziegel selbst brannte und
selbst verbaute. Hier war eine (bertragung durch den streng militärischen
Usus ausgeschlossen. Wolff konnte naturgemäss nicht überall seine Position
schützen: in der Krotzenburger Schrift (S. 66) ist die 22. Legion mit den
Vindeliziern dauernd im engsten Verband und beim Limesbau beteiligt —
in Rückingen stellt sich durch die Ausgrabung heraus, dass die 3. dalm.
Cohorte das Castell erbaut hat (S. 57). Das ist unzweifelhaft, da sie überall
an Thoren und Türmen vorkommt, selbst im Praetorium. Nun ist nach Dahm
in Rückingen nur für eine Cohorte Raum, Wolfi muss aber auch „eine kleine
Abteilung der 22. Leg." aufnehmen. In „allen Teilen des Castells", besonders
im Hypokaustbau, kommt fernerhin neben dieser die 4. vindel. Cohorte vor.
Aber diese ist gar nicht unterzubringen. Warum wird sie hier nicht für einen
dringenden Bau speziell abgeordnet? Antwort: sie wird zum Ziegelliefe-
ranten in Krotzenburg gemacht! Für die Vindelizier konnte Wolff keine
dauernde Garnison in Ilückingen brauchen, da sie in Krotzenburg dauernd
untergebracht waren. Die Situation ist viel einfacher: die Permanenz einer
und derselben ganzen Cohorte in einem C'astell während 1'/« — 2 Jahrhunderten
ist ein Unding, die Dalmater bauten Rückingen und es alternierten später
Abteilungen der Vindelizier und der 22. Legion, die gleichzeitig zugegen
waren, auch schon früh zugegen gewesen sein können. So behält auch
Urlichs mit dem früher von Wolff bekämpften Nebeneinander der 8. Leg. und
der Vindelizier in Miltenberg vollkommen Recht. Vindelizier und 22. Legion
haben häufig (auch zeitlich) zusammengestanden, so zwar dass erstere nie
ohne letztere (nicht auch umgekehrt) vorkommen. Wenn Wolff (Gr. Krotzen-
burg S. 66) nachweisen will, dass, wo erstere sich finden, auch die coh. I cir.
rom. auftrete und dass auch diese beiden „dauernd im engsten Zusammen-
hang" gestanden hätten, so ist das durchaus unrichtig. Die 4. vindel. Cohorte
erscheint am Limes in Niederbiber, Caslell Alteburg bei Heftrich (nicht Orlen,
wie Wolff annimmt), Saalburg, Friedberg (allerdings kein Limescastell, auch
ein nicht ganz gesichertes, obwohl wahrscheinliches Vorkommen, s. Nass. Ann.
14, S. 800), Rückingen, Gr. Krotzenburg, Miltenberg — soweit hat Wolff
Recht; nur ist noch beizufügen: Castell Altelmrg bei Holzhausen, Feldberg-
castell, Castell Angst bei Arzbach, neuerdings auch Niedernberg. „An allen
diesen Orten, mit Ausnahme von Friedberg, Rückingen, Miltenberg findet
»ich auch die coh. I civ. rom.,^ meint Wolft' weiter — ein seltsamer Paralle-
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ßecensionen. 1 g^
UslDos, der in der Differenz besteht. Das Thatsächliche ist aber nicht ein-
mal richtig: die Cohorte kommt auch nicht in Niederbiber, ebensowenig in
Orlen oder Heftrich vor; von den oben hinzugcfiißten nicht zu reden, unter
denen nur Castell Auj^t hinzutritt. Letzteres, die Saalburg und Krotzenburg
bleiben also fiir das Nebeneinander bestehen, 3 gegen 10. Daraus lässt
sich nichts folgern.
Falls wir für Krotzenburg, nach Wolffs und Dahms Vorschlag, zwei
Gehörten aimehnien, so erhebt das Vorkommen der 22. Legion in einem sicher
beobachteten gemeinschaftlichen Bau der Spätzeit (Ziegel der drei Tnippen-
körper) lauten Einwand gegen die Ajiwesenheit der beiden Cohorten in ihrer
Gesamtheit. Tnd wozu bedürfte es auch dieser Voraussetzung V Konnte doch
die 22. Legion ebenfalls nicht in einem Castell voreinigt sein und musste sie
in sehr ausgiebiger Weise auseinand orger issen werden, um der Limesbe-
setzung zu entsprechen; warum sollte es mit ihrer Ilülfstruppe anders sein?
Man hätte ihr gewiss die intakte Formation gerne gelassen, ('her den ganzen
Limes sind die 4. Vindelizier zerstreut, gewiss schon von Anfang an, und
speziell für die erste Hälfte des 3. Jahrhunderts glaube ich ihre gleichzeitige
Anwesenheit auf der Saalburg, in Krotzenburg, in Miltenberg nachgewiesen
zu haben. Die Cohorte muss am Limesbau in früher Zeit beteiligt gewesen
sein, die Diplome von 74, 90, 116 weisen sie nach, 82 fehlt sie.
Es kann nicht genug empfohlen werden, bei den Aufdeckungen der
Castellbautcn thunlichst genau festzustellen, in welcher Lage und welchem
gegenseitigen Verhältnis sich die Sicmpelsteine bctinden (auch Wolff hat
bereits, Krotzenb. S. 63 Note, darauf hingewiesen), ob an älteren oder
jüngeren Bauten, ob in Türmen oder Hypokausten, ob der Stempel auf
Kacheln, Platten oder Dachziegeln sich befindet, ob sein Typus auf ältere oder
jüngere Zeit deutet (Foim der Buchstaben), ob eine Restauration an der be-
treffenden Fundstelle wahrscheinlich ist oder der ursprüngliche Bau. Alles
das kann von der einschneidendsten Wichtigkeit sein, häufig ist es allein
entscheidend. Gewöhnlich erfahren wir nichts von solchen l'mstäuden und
sorgfältige Beobachter wie (j. Dieffenbach, der Nass. Ann. 14, S. 301 gewisse
Friedberger Stempel der coh. 1 FL Damasc. als älteres, von der 22. Legion
benutztes Material erkennen zu können glaubte, sind gar selten. Wie
Dieffenbach, wie in ähnlichen Fällen Jacobi, Wolff, Conrady, Wagner beobach-
tet haben, so sollte es überall sein; dann lässt sich hoffen, dass künftig so
viele controverse Fragen leichter zu lösen sein werden. Das Eine dürfen
wir behaupten: den Cohorten muss eine ganz hervorragende Beteiligung bei
den Bauten des Limes zugewiesen worden sein. Denn wenn der Ziegel,
welcher Art er auch sei, ein Produkt eben der Bauthäiigkeit ist, so sind die
ihrigen selbst den beiden in Frage kommenden Legionen gegenüber auf-
fallend stark vertreten und sie sind, mit geringfügigen Ausnahmen, fast nur
am Limes vertreten, was längst beobachtet ist. Es ist aber vielleicht auch
nicht unwichtig festzustellen, in wie hohem (trade Obergermanien bezüg-
lich des Vorkommens der ('ohorten eben durch den Limes vor Untergermanien
bevorzugt ist. Gegenüber der grossen Zahl in der ei*steren Provinz weist
die letztere ausser einigen Steinen in Holland (Bramb. 3, 6a, 6b) nur ein
Paar ältere Steine in Cleve (lö9), Asberg (232), Bonn (478), einen der
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188 Hecensioneti.
ältesten in Köln (4U), sowie die etwas jüngeren (310, 312, 315, 2033, 2034)
auf. Was aber die Ziegel betrifft, so ist es damit noch viel ärmlicher be-
stellt : von einer in Köln auch auf einem Stein (385) im Jahre 189 vertretenen
c. (V) germanica p. f. sind deren einige in oder bei Köln gefunden (436 g, h),
sonst kommen von denselben noch eine Anzahl in Holland vor (4 A, d;
4 A, a Z; 4 C, 24; 2'\). Schuermans deutet aber richtiger classis g. p, f. (s.
Bonn. J. 71, 107.) Aus Vechtcn sind 3 Ziegel der coh. 1 Flavia (60) und
aus Xanten ein einziger, voll ansgeschriebener, also jedesfalls sehr alter
{„cohors Breucorum^ ohne Zahl, 223 p) bekannt. Diese Geringfügigkeit be-
weist, dass die Cohorten , in Untergerraanien höchstens im 1. Jahrhundert
vertreten waren, wenn auch die Museen noch Einiges verstecken.
Major Dahm schliesst mit einigen allgemeinen Sätzen seine lehrreichen
Ausfi'ihningen iiber den Limes. Er besteht auf dem streng militärischen
Charakter des Werkes im Gegensatz zu Cohausen, der vorwiegend eine unmili-
tärische Zollgrenze aus ihm machen will. Er weist dies an dem rationellen
System der Verteidigung, den Terrainspemingen (wie in den Sümpfen der
Bnlau, wo die Abschlusswinkel des Walles bei einer Zollgrenze keinen Sinn
hatten), den Wachttürmen, der Militär-Strasse hinter dem Wall, dem Wall-
graben mit Gebück (einer Verteidigimgs - Anlage) nach — Alles weise auf
energische Defensions-Absichton für die Zeit des Krieges hin, während im
Frieden immerhin eine Zollgrenze dabei bestehen konnte. Auch spreche die
Geschichte deutlich genug, indem sie immer wiederholte Angriffe auf das
Limesgebiet berichte und uns die starke Widerstandsfähigkeit dieses Boll-
werks während zweier Jahrhunderte klar mache. 40 grosse Castelle mit
ihrer Offensivkraft zwangen den Feind zur Aufbietung grösserer Armeen, be-
drohten ihn bei Einfällen im Rücken, mussten erobert werden. Die Ver-
doppelung der Linie (Mümling-Position) spreche deutlich für die Verteidigimg,
gegen die Zoll- Idee — mit einem Wort, der Limes bilde insgesamt „eine
permanente, fortifikatorisch gesicherte, starke Vorpostenstellung, während die
Ilauptcastelle ausserdem die strategische Bedeutung von Grenzfestungen hatten."
Ich habe nichts hinzuzufügen, jedes Wort muss unterschrieben werden.
G. Wol ff schildert sodann die Aufdeckung des Castells bei Rückin-
gen. Die ungefähre Lage desselben war stets bekannt gewesen, vorzugs-
weise durch das 1802 gefundene und ausgegrabene sog. Römerbad neben ihm
(das man jetzt als „Offiziers-Casino" erklärt), obwohl man eine zcitlang das
letztere als das Praetorium des Castells betrachtete. An den Terrainver-
hältnissen (Strasspnknie und I^age des Totenfelds) erkannte man dann die
richtige Lage und die Ausgrabung ging von Anfang an sehr sicher und
systematisch vor. Das Römerfeld heisst auch hier wieder bei den Land-
leuten, die leider gar emsig Mauern ausgebrochen haben, die „alte Burg",
was doch ein Stückchen Tradition sein mag. Die Castellmauer zeigte sich
zutlächst sehr zerstört ; ihre Länge betrug 18(), die Breite 140 m (das Castell
steht mithin in Grösse zwischen der Saalburg und Krotzenburg), die Maner
war 1,8() m stark. Eine 7 m breite Wallanschüttung verbreiterte den Wehr-
nmgang. Innen schloss die via angularis an, woran die Soldatenbaracken
lagen. Vor der Mauer liefen zwei Spitzgräben von je 7 m Breite und nur
l*'t m Tiefe, welch letztere Dimension etwas unverständlich ist. Die vier
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Reoensionen. 1 89
Thore und die Türme liessen sich leicht konHtatiercn ; von erstereu war
ao^lender Weise die porUi principalüt dextra mit 4,3() m das breiteste, die
äeaimana hatte d,3() m, während die praetoria wie gewohnt sich als das
schmälste (3 m) erwies; vielleicht weil, nach Wolflfs Annahme, der Haupt-
Terkehr nach Süden (dem „Römerbad**) gerichtet war. Kleine, mitunter auch
grosse Unregelmässigkeiten kommen aber überall bei den Castellen vor, sie
sind zuweilen (wie bei Trennfurt und der Capersburg) wirklich staunener-
regend. So war auch ein Turm • der potia praetoria mehr als 1 m breiter
als die anderen, gewiss eine Hausünde und keine .Vbsicht der Wachen- Ver-
stärkung, wobei doch ein Mann nichts ausmacht. Sehr schön war der Ein-
gang eines Turmes der p. priitc, dextra erhalten, wie ich ihn noch wälirend
der Ausgrabung sah. Unter der porta praetoria und der decumana fand sich
Estrich, an ersterer besonders viele Ziegel der coh. III Dalmatarum, was fiir
die Erbauung wichtig ist. Via praetoria und pritwipalis, auch die qiiintana
wurden als chaussierte Kiesschotterungen festgestellt; erstere waren 6 m
breit. Neben der quintana fand sich in der retentura das praetorium,
mit halbkreisförmiger nach Westen geschlossener Exedra; nördlich eine
Uallenfortsetzung von 16 m Länge, 2,70 m. Breite, südlich eine von nur
5 m Länge und 3,20 m Breite. Diese Mauern brachen scharf ab. Die
Dimension ergiebt eine Anomalie, die Wolff durch die von vornherein wenig
plausible Vermutung erklärte, der Bau sei unvollendet geblieben; der erste
Bau konnte doch wohl nicht unvollendet sein und bei einem unvollendeten
Restaurationsbau würden sich noch die Fundamente des früheren gefunden
haben. Dass letzterer ein „Lehmbau mit Trockenmauem^ gewesen sein
könnte, darf im Ernst bei dem Praetorium eines Castells nicht angenommen
werden. Wolff hat inzwischen denselben Fall bei den Praetorien der Castelle
Mainhard und Wörth kennen gelernt, nimmt seine Ansicht zurück und be-
spricht die auffallende, nicht erklärbare Erscheinung ausführlich. Die Aus-
einanderf^etzung der Einteilung, wie sie das Praetorium darbot, ist sehr lehr-
reich und muss nachgelesen werden. Kin freier grosser Hof ist von Gebäuden,
resp. Säulenhallen umschlossen und dient als Sammel- und Exerzierplatz
der Truppen. Die Bezugnahme Cohausens auf die Einteilung des römischen
Hauses beim Praetorium verwirft Wolff oder erklärt sie wenigstens für uner-
weisbar. Für den Lagerkommandanten waren der Mittelpunkt des Praetoriums,
die halbrunde Exedra und die übrigen gedeckten Räume jedesfalls nicht als
Wohnung bestimmt. In der südlichen Praetentura fand sich ein Hypokaust-
Bau, wie an derselben Stelle in Niederbiber, der Saalburg und Krotzenburg.
Hier lagen die Platten und Kacheln der coh. IV Vindd. und der leg. XXII,
Von den Soldatenbaracken, die natürlich nicht rund sind, fanden sich geringe
Spuren. Wolff beobachtete bei diesen und allen leichten Bauten Schiefer-
bedachnng, bei den Türmen und den Massivbauten Ziegel; in einem Turme
fanden sich faustgrosse Holzkohlenstücke, wahrscheinlich vom Oberbau. Be-
züglich der Stempel macht Wolff noch darauf aufmerksam, dass ein solcher
der coh, III Aquitanorum nicht gefunden, auch nicht in der Bii-stein'schen
Sammlung (jetzt in Hanau) vorhanden sei. In der ersten Schrift über Rückin-
gen hatte Suchier ihn nach Schlereth aufgeführt und bezweifelt, in der Schrift
über Gh*. Krotzenburg für möglich erklärt; aber nach seiner neueren Mit-
teilung an mich ist er völlig apokryph.
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1 90 Receiisionen.
Kiuen bestimmten Widerspruch muss ich gegen die verfehlte Be-
trachtung über die Formen der Dalmater- Stempel erheben. Bekanntlich
hat Härtung, Rom. Auxiliartruppen am Rhein S. 31, erkannt, dass die
Schreibung Dalmatae (im Gegensatz zu Ddnvatae) einer frühen Zeit angehöre,
wenn er auch diese Zeit nicht ganz nchtig definiert hat. •) Duncker hat dies
bezweifelt und Wolff erklärt es unbedenklich für „sicherlich unhaltbar." Dabei
begegnen ihm zunächst verschiedene Irrtümer: im Militärdiplom Domitians
vom J. 90 steht nicht coh. III Dcdm., sondern Ddm.\ in demjenigen von 74
umgekehrt Dalm., nicht Ddm, ; Mommsen führt Ephcm. cp. 5, S. 183 keines-
wegs nur die Form Ddm. an, obwohl mehrere seiner Citate irrig sind wie
gerade die Rückinger und Wiesbadener Stempel. Das Merkwürdigste ist aber
die Behauptung WolflTs: „da die Militärdiplome die Form Bdni. aufweisen,
scheint sie die offiziell gebräuchliche gewesen zu sein". Die Diplome weisen
nicht ohne weiteres diese Form auf, sondern sie difl^erieren. Die früheren
haben Daltn., die späteren Ddm, Für die letztere Form ist gerade das neu-
gefundene Mainzer Diplom vom Jahr 90. bis jetzt die Grenze nach oben ; das
vom J. 74 hat Dalm. Die Diplome aus den Jahren 93, 103, 105, 116, 124 etc.
geben Ddm. Münzen Trajans zeigen die Umschrift y^inetalli Uljnani Ddm."^
(Eckhel 6, 445). Da Dalmatien in der Fnihzeit den Collectivnaraen lUyricum
trug, gebrauchen ältere Schriftsteller, wie Livius, den Xamen überhaupt
nicht. Die älteste Form des Namens lautet Ddmatia (l'olybios, sowie die
örtlichen Schreibungen z. B. der Name der Stadt Ddmtnium). Zwischen
1(X) und 50 v. Chr. ändert die Schreibung: das Monumentum Aiicyranum
(ed. Mommsen), lloraz, Ovid, Strabo, Vellejus, Plinius schreiben ohne
Ausnahme Dahnatia in den guten Handschriften. Das geht bis zu
Statins etwa (80—90), der auch noch Dalm. hat. (Silv. ed. Markland —
Sillig I 2, 153 u. IV 7, 14). Von hier an wechseln die Schriftsteller aber-
mals die Orthographie des Namens und sie befinden sich in Übereinstimmung
mit den Militärdiplomen (von etwa 80 bis gegen 300). Demgemäss schreibt
ganz ebenso Tacitus wie Flonis (Jahn), Appian wie Cassius Dion : Ddmatia.
Nur Sueton macht hier eine Ausnahme, er wechselt ab und bei seineu
archaisierenden Neigungen ist dies nicht überraschend; aber auch er hat
häufiger Ddm. als Dalm. (Oct. 20, 21, 22; Claud. 13; vielleicht auch Otlio 9).
Gegen 300 n. Chr. (etwa 280-90) wechselt die Form zum drittenmal. Alle
Schriftsteller dieser Spätzeit von Solin an, die Scriptores historiae ÄiiguMae,
die kleinen Geographen haben Dalm. Ich habe zahlreiche Belegstellen für
1) Man vergl. Oudendorp zu ßuet. Oct. 20; Orolli zu Cic. in Verr. U, 1, 39. 8. 199;
Mommson CIL lU, 1. S. 280. Letzterer h&It im Allgemeinen die Schreibung Dalm. far
„älter" und D e I m. in der Kaiserzeit mehr gebräuchlich, bemerkt aber schon, dass sowohl Cicero
wie Caesar sie haben und dass dagegen die Triumphaliuschriften aus den Jahren 155 und
117 V. Chr. sowie andererseits Inschriften und Münzen aus der Zeit Domitians und Triyaus
die Form De Im. aufweisen. Den anscheinenden Widerspruch habe ich oben durch deu
Nachweis scharfer Zeitgrenzeu aufgekl&rt. Mommsen hat ferner (CIL III, 2) bei Besprechnag
von Diplom 2r< mit Sicherheit den Beinamen peditata für die coh. III Dalm. beseitigt
und ffir diese Lesung Rössels die auch auf den Ziegeln au Rückingon vorkommenden Cogno-
mina pia fidelis substituiert. Wolff hfttte das beachten sollen; er hätte dann S. 60 nicht
der Yermuthungen bedurft und hätte nicht angenommen, dass die Inschrift von Mehadia
^sicherlich nicht auf unsere Cohorto zu beziehen sei, wenn nicht etc.''
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Rccensionen. 191
dieses merkwürdige Verhältnis, die hier aufzuführen nicht der Ort ist. Un-
xweifelhaft sind diese Varianten ein wichtiges allgemeines Zeit-C'riterium und
fhr unsere Inschriften gleichsam eine Oegenrechnung. Man sehe die schöne
Übereinstimmung mit den beiden alten Steinen von Mainz und Mainhard
iBrambach 1069, 1621.) Ich möchte nun geltend machen, dass die Beobach-
tung für den Limes sehr wichtig werden kann. Denn da nach dem Jahre
280 an ein epigraphisches Vorkommen der Dalmater in Deutschland nicht
gedacht werden kann, so müssen die Stempel vor dem Jahr 90 wenigstens
in der Matrize gefertigt sein. Da es aber Holzstempel sein müssen (denn
nirgends ist ein metallener gefunden), so können sie nicht lange, zu-
mal sie Urkunden vorstellen, in Gebrauch gewesen sein. Sainenti sat
Es folgt in der Schrift noch der Abschnitt über Marköbel und über
die Brennöfen von Gr. Krotzenburg. Ich kann hierüber kurz sein. Das
Castell Marköbel ist jetzt festgelej^t. Der Xame des Ortes gehört zu
denen, die ich bei Vilmar, Idioticon von Kurhessen, nicht gedeutet finde, auch
Arnold Ansiedl. S. 515 ist unsicher; aber ahd. marfÜM heisst die Grenze
and die am Limes häufigen Composita von Scheid (Hillscheid, Scheidwald bei
Oberbiber, der Langscheidsberg bei Arzbach, Lollschied, Lindschied, Ober-
scheidenthat) bedeuten meines Erachtens dasselbe — eine redt>nde Überliefe-
rung der Vorzeit. Der Limeszug Rückingen -Marköbel ist fast nicht mehr
erhalten. Das Castell liegt östlicher als es Cohausen angiebt, noch halb im
Ort. Zuerst suchte man es auf der sog. grossen und kleinen Burg — die
dortigen Häuser stellten sich aber bald als der Aussen-Kolonie angehörig heraus.
Die Castellmauer, 1,20—1,80 m dick, fand sich bald, zuerst im Norden des
Dorfs, auch die Wallgräben und die Stelle des linken Principalthors, aber
kein Turm. Im Graben lag ein Zinnenstein mit Dübelloch. Sehr schön con-
jicierte dann Wolff die Südseite des Castells aus dem Umstand, dass die
Windecker Strasse der gefundenen Mauerflucht parallel lief, weil sie der
südlichen Castellmauer auswich. Die Westseite der sog. Mittelgasse des
Orts ergab sich genau als die Ostfront des Castells. Westlich war die Mauer
meist zerstört; aber ein Fusspfad führte mitten durch die porta decumana
und hier wurde ein Thorturm aufgedeckt. (Aufnahme und Maasse fehlen).
Das Castell zeigte sich grösser als das Rückinger, 190 m lang, 150 m breit.
Seine Axe schneidet in der Verlängerung genau in den dort befindlichen
stumpfen Winkel des Limes. Von Praetorium, Türmen etc. ward weiter
nichts aufgedeckt ; nur der Hypokaustbau wie in Rückingen fand sich wieder
in der Praetentura mit opus signinum, leider keine Stempelplatten (wie über-
haupt nirgends). Ein aufwärts führender Kanal schien Rauchabzug zu sein.
Im Westen des Castells fand sich ein kleines sehr zerstörtes Haus mit Hypo-
kausten (darin ein Sandsteinfragment mit der Inschrift GENIO — eine AraV);
dann ein 80 m grosses hallenartiges Gebäude mit anscheinend hölzernen
Zwischenwänden (darin Stücke von „Zwergsäulen" [Tischfüsse ?] etc.). Wolff
hält letzteres eher für ein öffentliches Gebäude, etwa Magazin. Dicht vor
der decumana (da wo eigentlich die Castellstrasse laufen müsste) traf man
auf einen angeblichen Brennofen, der, verschieden von den Heddernheimer,
Heidelberger und Krotzenburger Oefen, aus Bruchstein - Fundament be-
stand. Ich zweifle etwas an seiner Tauglichkeit zum Brennofen. Die Parallel-
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192
Recensionen.
stücke, die Wolff in einer detaillirteu Vergleichung bespridit, sind zu wesent-
lich abweichend. Die Gewölbe fehlten. Der Fussboden war mit Platten
belegt. An den Wänden zeigte sich eine Art „Verputz**, die Steine waren
durch Feuer verschlackt. Ein kleiner Vorraum lag 1,3 m tiefer.
Wolft* glaubt, dass die Lagerstadt grossen Umfang habe und noch viel
Ausbeute verspreche. Die seitherigen Arbeiten galten nur der Rekognos-
cierung; das Castell selbst liegt leider grossenteils auf bebautem oder unzu-
gänglichem Terrain, scheint auch sehr zerstört. WoliT hat endlich in Gr.
Krotzenburg bei Aufijrabung der Brennöfen das Kndstftck des Limes auf-
gefunden, wenigstens bis zum Castell. Meine früher ausgesprochene Meinung,
dass es gewagt war, die Linie so zu ziehen, wie geschehen, ist jetzt be-
stätigt. Sie verläuft mehr östlich, nachgewiesenermassen bis zum ('ast«ll,
ich glaube sicher auch vor dem Castell. Der Limes muss die porta
praetor ia decken, die jetzt gefunden ist, oder es muss der Castell graben
bedeutend verstärkt sein. Dass jener an den äusseren Castellgraben der Nord-
ostecke „mit einer neuen Abschwenkung*^ anschliesse, behauptet "Wolff. Vom
Castell bis zum Main sollen Abschluss-Mauern existieren. Etwas spasshaft
macht es sich, dass die früher behauptete Limes-Linie jetzt als „ideelle Rich-
tung des Pfahlgiabens" auf der Karte weiter fungiert.
Schliesslich will ich noch für die zahlreichen Interessenten der treff"-
lichen Arbeit bemerken, dass im Juli bei Gelegenheit der in Hanau statt-
findenden diesjährigen Jahresvei-sammlung des Vereins für hessische Ge-
schichte, und Landeskunde ein wichtiger Nachtrag zu derselben erscheinen
soll, worin R. Such i er die gefundenen Stempel und Münzen ausführlicher
besprechen wird.
Digiti:
izedby Google
Maseographie über das Jahr 1884.
Redigiert von Dr. F. Hettner.
1. Schweiz, Westdeutschland, Holland.
' Schweiz.
3 Biel, Museum Schwab. Zwei Guss-
modelle aus Möringeu. [Lanz.]
4 Luzem, hist Verein der 5 Orte. Wenig
nennenswerte Bereicherungen: Siegel-
stempel: S. Heinrici Des Meiger de
Sursee. 12. Jahrh. — Ein messingenes
Becken mit getriebener Arbeit, einst
zu kirchlichen Zwecken dienend. —
Steinmeissel, gefunden bei Meggen un-
ter einer tiefen Torfschicht, wo sonst
keine Spur von Pfahlbauten.
[Prof. Brandstetter).
6 ZDrich, Sammlung der Antiquarischen
Gesellschaft, a) Publikationen. Das Neu-
jahrsblatt für 1885: „Das Ritterhaus
Bubikon**, von Hm. Zeller- Werdmüller,
bildet das sechste Heft von Bd. XXI
unserer „Mitteilungen''. Als letztes
Heft des Bandes ist die Veröffent-
lichung der so reichen burgundischen
Giäberfunde von Elisried (Kt. Bern),
durch Hm. Dr. von Fellenberg in Bern,
tür 1885 in Aussicht genommen. —
Vom „Anzeiger für schweizerische Alter-
tumskunde", unter Hm. Prof. Rahn's
Oberredaktion, erschien 1884 Jahrgang
XVn. — Das schweizerische Idiotikon
wird fortwährend durch einen jähr-
lichen Beitrag von 400 Fr. unterstützt,
b) UnterneJimungen. Der Vorstand
suchte mit aller Anstrengung, wenn
auch oft nur mit grosser Schwierig-
keit und in einigen Fällen erfolglos,
die Gelegenheit der Ausbeutung der
Pfahlbauten bei Zürich sich zu Nutze
zu machen, und scheute dabei keine
Opfer, in der Erwägung, dass nun die
letzte Möglichkeit vor der Vollendung
der Quaibauten hiefür geboten sei.
c) Der sehr reiche Zuwachs besteht
namentlich in Pfahlbaufunden.
[Nach 32. Ber. der Ges.]
Basel, Museum (Antiquarlum). Ein 8
paar I^egionsziegel und 2 Architektur-
stücke von Äugst, der Schuh eines
Brückenpfeilers von Zurzach.
[J. J. Bernoulli.]
JElsass-Lothrinffen und
Luxemburff.
Colmar, Museum. Gedmckter Be- 11
rieht über die Zeit vom 15. Juni 1883
bis 1884. In Ho rb u rg werden die Aus-
grabungen, so weit es die Mittel erlau-
ben, fortgeführt. Das röm. Castellum
mit vier Thoren ist unzweifelhaft ge-
funden; neulich ist man auf Funda-
mente gestossen, welche Reste eines
Tempels zu sein scheinen. Derselbe
war später zu einer christlichen Kirche
umgewandelt worden und war mit ei-
nem bis in das 13. Jahrh. benutzten
Friedhof umgeben ; unter dieser Schichte
von zahlreichen Skeletten ist man auf
alamannische und merovingische Stein-
särge gestossen, in welchen man einen
Ring in Gold mit einem schön gravier-
ten Stein fand, nebst einer goldenen
Schachtel von derselben Form, welche
in Abb^ Cochet, Normandie souterraine,
seconde edition, pag. 310 abgebildet
Wettd. Zeitichr. f. Gösch, u. Kunst. IV, II.
13
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194
Museographie.
ist. Es befanden sich noch darin eine
weibrauchartige Masse nebst zwei un-
versehrten Gewürznelken. Vgl. auch
Wd. Korr. ID, 58. 82. IV, 2. 44.
Es ist mir auch gelungen, ein aus
hiesiger Stadt stammendes Lustre,
Männchen mit Wappen, vollkommen
herstellen zu lassen. Auch haben wir
einen Grabstein erhalten von 1570,
welcher einen Schaffher der Abtei
Pairis, der hier im Stiftshause ansässig
war, vorstellt; er knieet vor dem
Crucifix mit Frau und Kindern. Die
Bildhauerai'beit ist sehr schön und er-
haben und verhältnismässig sehr wohl-
erhalten. [E. Fleischhauer.].
12 Strassburg, Sammlung des Vereins zur
Erhaltung der bist. Monumente. Wert-
voller Inschriftstein eines Soldaten der
leg. II Aug., gefunden in Königshofen.
Vgl. Wd. Korr. lU, 133 u. 147,
15 Metz, Museum der Stadt. Zuwachs im
J. 1884, — I. Römische Zeit.
1) Kopf einer Statue, vgl. Korr. III, 2, 2.
2) 4 Bruchstücke von Mosaikböden aus
der Villa von Tetingen (vgl. Korr. I,
3 u. 278, Wd. Ztschr. II, S. 202 b);
erhalten sind vorwiegend nur die Bor-
den, die mehr oder weniger zerstörten
Felder weisen Musterungen mit Drei-
und Vierecken, Sternen und asiati-
schen Schilden auf. — 3) 2 Totenurnen
von grauer geschlemmter Erde aus
Rhein- Hettingen. — 4) 6 Silbermünzen
(Traian, Pius, Marc Aurel, Faustina
iun., Philippus, Valerianus). — 5) 1
gallische Münze (behelmter Kopf n. 1.,
ft Pferd n. 1., zwischen den Beinen ^,
darunter ^. — 11. N e u z e i t. 1) Statue,
angeblich die des St. Livier. (Der Hei-
lige, nur mit einem Schurz bekleidet,
steht neben einem Block, an dem seine
Füsse angeschmiedet und durch den
seine Hände gesteckt sind). — 2) Bruch-
stück einer königlichen Krone aus
Stein. — 3) 4 Opferplatten mit den
Wappen von Frankreich und der Stadt
Metz. — 4) Grössere Anzahl von Gold-
und Silbermünzen von Karl VII von
Frankreich an bis zur zweiten Repu-
blik (darunter 7 Lothringer und Metzer
Münzen). — 5) Denkmünze für die Erhe-
bung Schleswig-Holsteins vom 24. Mai
1848. [Fritz Möller.]
^ÄTirtezaberff.
27 Mengen, Museum der Qesellsch. der
Altertumsfreunde. Zuwachs : Terra-Sigü-
lata mit Stempel MARNIVS • T
Unternehmungen: 1) Beim Kanalbau
wurden auf der Südseite Ennetachs
eine 3 m breite, 1,20 m tief liegende
Furt durch die Ablach mit Spuren
römischer Altertümer ausgegraben,
wahrscheinlich Übergangsstelle der Rö-
merstrasse in der Richtung Mengen. 2) In
der Nähe der Ennetacher Kirche, an-
schliessend an die Staatsstrasse, fand
sich ein 1,80 m tiefer alter Land gra-
ben mit römischem Schutte gefüllt, so-
mit war besagte Strasse ursprünglich
Römerstrasse in der Richtung nach
Scheer. Westlich an die Strasse schlies-
sen sich eine Reihe römischer Bauten
und Fundamente an. Die Funde, welche
hier gemacht wurden, sind folgende:
eine Anzahl Münzen, schwerleserliche
Sigillata- und Ziegelstempel und figür-
liche Thoufragmente. Leider kamen
diese Funde nicht in unsem Besitz. — Wir
begegnen hier also einem reichen Cul-
turleben, einer grösseren römischen
Niederlassung noch unbekannten Na-
mens. [Luib.]
Riedlingen, Altertumsverein. Über einem 28
eratischen gegen 80 Zentner schweren
Block (Granit), der in der Kiesgrube
bei Neufen, Vj Stunde von hier, zum
Vorschein kam, wurden alamannische
Reihengräber und am Fusse dieser
Kiesgnibe merovingische Gräber ge-
funden. Aus beiden Gräbern besitzt
der hiesige Altertumsverein verschie-
dene Gegenstände. [Conrad Setz.]
Rottenburg, Sammlung des Altertums- 31
Vereins. Bei den im Laufe des Jahres
von den IIH. Prof. Dr. Herzog und
General a. D. von Kailee an hiesigem
Orte gemachten Nachforschungen und
Ausgrabungen sind sehr interessante
Resultate zu Tage getreten in Betreff
der Lage und Ausdehnung des vor-
maligen Castrum romanum in der Nälie
der Stadt. Dieselben sind in der
Wd. Zs. m, S. 326 ff. näher zur Dar-
stellung gekommen.
[R i e s s , Dom-Kapitular.]
Stuttgart, Kgl. Staatssammlung vater-33
ländischer Kunst- und Altertumsdenkmale.
Eine schätzbare Bereicherung unserer
vorrömischen Abteilung verdanken wir
der bewährten Liberalität des Hm. 0.
L. G. R. Föhr, der im Spätsommer
1883 ausgedehnte Durchsuchungen von
Grabhügeln u. andern altgerman. Denk-
mälern auf der Schw. Mb, und zwar
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Museographie.
195
laf der Donauseite in der Gegend von
Riedlingen u. Blaubeuren, wie auf der
Nordseite bei Urach vornahm und sich
daraus die Oberzeugung von einem in
den Produkten ersichtlichen Kulturfort-
schritt vom Süden nach dem rauheren
and daher später bevölkerten Norden
des Albplateaus gewann. Der Ilaupt-
bestand seiner Funde, 20 Getässe von
60 cm Dm. und 50 cm Höhe bis zu
niedlichen Schälchen, rot und mit
Graphit gebrannt, glatt und mit geo-
metrischen Ornamenten, alle sorgfältig
wieder zusammengesetzt, bringen uns
dem mit altgermanischer Keramik so
schön versehenen Karlsruhe um einen
Schritt näher. Unter den gleichfalls
übergebenen Metallsachen wollen wir
nur ein eisernes wohlerhaltenes Schwert
vom La Tfene-Typus, mit kräftigem ei-
sernem Ortband erwähnen.
Die Ausgrabungen bei Rotten-
burg a. N, welche E. Herzog und E.
Kallee in den letzten Jahren ausführ-
ten und über deren Ergebnisse sie in
der Wd. Zs. IH (1884), S. 326 ff. be-
richtet haben, brachten auch mehrere
römische Fundstücke, die dort aufge-
führt sind; sie gehören nunmehr der
kgl. Staatssammlung, aus deren Mitteln
die Kosten jener Arbeiten bestritten
wurden. — Aus der Reiheugräberperiode
ist nicht viel erhebliches eingegangen.
— An Zunftsachen und Kostüm-
stücken, Silberarbeiten, Gläsern und
Fayencen, geschmiedetem und geschnit-
tenem Eisen hatten wir manches Gute
zu erwerben Gelegenheit Auf der Ge-
donschen Auktion, die im Juni in Mün-
chen stattfand, wurde neben anderen
wertvollen und gut bezahlten Stücken
ein grösserer Renaissance - Gobelin,
wahrscheinlich flandrischer Herkunft,
mit biblischer, künstlerisch geordneter
Darstellung und bemerkenswert schöner
Bordüre, erstanden. Zwei weitere, zu-
sammengehörige Wandteppiche aus der-
selben Epoche, mit Jagdscenen und reich
ausgefulu*ten Landschaften haben wir
vor kurzem von der Gemeinde Alts-
hausen in Oberschwaben erkauft. Sie
stammen ohne Zweifel aus dem dorti-
gen Schlosse, das den Landkomthuren
der BaUei Elsass und Burgund zum
Sitz diente. Beide Gobelins tragen als
Mittelverzierung der Bordüre Wappen
und Titel Hugo Dietrichs von Hohen-
landsberg, welcher der Bailei 1578 —
1600 vorstand. [L. Mayer.]
Hellbromi, SammluiHi des hitt. Vtreint . 34
a) Im J. 1883, 1) Aufdeckung eines
1,50 tief im Lehm liegenden germa-
nischen Grabes auf der Allee in der
Stadt; in demselben wurden gefunden
emige Skeletteile eines Weibes mit 2
gebuckelten, bronzenen Ringen; der
Kopf war nach Mittag gerichtet
2) Germ. Grab bei der neuen
Kaserne; in demselben wurden ge-
funden eine kleine Urne von schwar-
zem Thon, in welcher 2 Ringe von
Glas (?) lagen; mehrere Teller und
Schüsseln, die aufeinander lagen, teil-
weise Knochen und Kohle enthaltend;
1 Bronzenadel; ein gewundener Draht
mit Edelrost überzogen; Bruchstück
einer Nadel; 2 federnde Gelenkspan-
gen; ein Fingerring von Bronze. (Der-
selbe war in 2 ziemlich gleiche Teile,
wahi*scheinlich absichtlich zerbrochen,
als Zeichen der Trauer.) Die Innen-
fläche des Grabes war vom Feuer rot
gefärbt, ziegelfarben.
3)Röm. Grab inObereisesheim,
O.-A. Heilbronn, im Winkel der von
Heilbronu nachWimpfen führenden u.
der vom Neckar ms Ort heraufziehen-
den Strasse. In demselben fanden sich
eine 2henklige Grabume aus rotem
Thon, dabei verkohlte Knochenstücke; 3
kleinere Krüglein u. ein eisernes Mes-
ser mit Spuren eines beinernen Griffes.
4) Spuren eines römischen Ge-
bäudes (Ziegelstücke und anderes)
fand man beim Ackern des südlich an
Obereisesheim gelegenen grossen Fel-
des, östlich von der Strasse. Die Stelle
wurde aber von den Arbeitern wieder
zugeworfen u. eingeebnet. Ebenso fand
man Ziegelstücke, Steinplatten u. Scher-
ben nördl. vom Ort auf den Steinäckem.
b) 1883/84. Ausgrabung eines in
seinen Grundmauern noch fast vollstän-
dig erhaltenen römischen Gebäudes
(Wachthaus?) in der Kiesgrube auf
dem rechten Neckarufer in der Nähe
der Pumpstation, IVt km. nördlich von
Heilbronn, 250 m vom Neckar entfernt.
Länge im Lichten von Nord nach Süd
7,7 m, von Ost nach West 6,25 m.
Mauerbreite 1 bis 1,25 m. An der Ost-
seite und Westseite sind lauter regel-
mässige Sandsteine 20 — 25 cm breit
u. 10 cm hoch in Kalk eingesetzt mit
künstlichen Fugen. Darin randen sich
Ziegel und Platten, Basis einer Säule
von Sandstein (früher fand der Besitzer
dort ein „Figtirle", eine Art „Engel",
]8
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Museographie.
was aber verloren gegangen ist), einige
Amphoren, eine Lanzenspitze von Ei-
sen, eine Münze von Bronze (nicht
mehr erkennbar), eiserne Ketten mit
achtförmigen Gliedern, Mengen von
Tierknochen sowohl in dem in sich
zusammengestürzten Hause, als auch
daneben. — Diese Niederlassung ist
ausser der schon früher bekannten bei
Horkheim, die einzige im Heilbronner
Oberamt auf dem rechten Neckar-
ufer. Sie steht ganz im Kies und Sand.
[Prof. Dr. Dürr.]
Baden.
37 Konstanz, Rosgarten-Museum. Westd.
Zeitschr. 1, S. 255, U, S. 206 und lü,
S. 169.
Die Fortentwicklung dieser choro-
graphischen Sammlung im Jahre 1884
verbreitete sich hauptsächlich auf Ab-
ruudung des Ganzen und nähere Ver-
bindung ihrer Teile.
a) Den Boden der Heimat be-
treffend wurde die Gruppe für „Kon-
stanzer Trinkwasser-Erschlies-
snng'' vornehmlich erweitert Die
Bohrungen haben den Boden nun, auf
dem Konstanz steht, als meist alluvial
erwiesen. Die fixen Bestandteile der
Wasser, die Bohrproben, fanden an-
schauliche Aufstellung. Ein Renntier-
geweih wurde auch bei Dingeisdorf
ausgegraben. Das Graben im Bus-
senseeried förderte wieder ein paar
£mi/s turfa, zwei Schädel von Bos
hrachyceros und einen grossen eines
CaprecHiAs zu Tage. Von „Pfahlbau-
sachen" sind als eigentümlich hervor-
zuheben: Ein Beilchen von Untenihl-
dingen aus geschliffenem Pyrit (spec.
Gew. 4, 445) im Übergang zu Limonit;
wohl der Anfang von Metallgerät vor
Verwendung gegossener Metalle.
Dann ganz eigentümliche, aus Hirsch-
horn gearbeitete, vielleicht zum Netz-
fiechten benutzte, hohle Werkzeuge
mit vier Zinken; zwei davon einfach,
zwei mit entgegenstehenden Wider-
haken (abgeb. Tai. XIII, 6 in V4 nat.
Grösse), solche haben die Fundstätten
Bodmann und Markelfingen geliefert
Zwei schöne Radnadeln aus kupfer-
reicher Bronze mit dreimal längeren
Nadeln als v. Tröltsch sie in seiner „vor-
römischen Metallzeif* S. 36 abbildet,
aus dem Weiherried unweit Konstanz.
Aus Welschingen eine schöne Fibula
^ von Bronze (Zeit von La T6ne).
b) Im Saale für die Baustilarten
der Gegend habe ich durch Zusam-
mensetzimg von Böden aus den Trüm-
mern desZiegelparkets von „Tasgetium**
(vgl. meinen Bericht Wd. Zs. H, S. 206)
diese Art römischer Fliesse besser
zur Anschauung gebracht Durch Um-
rahmung des Reliefs vom alten Kon-
stanz mit Nischen fanden die römischen
Funde in Konstanz und Wollmatingen
(Westd. Zeitschr. H, S. 206) bessere
Aufstellung. Ebenso aufgefundene Reste
in den Grabhügeln alter Einwoh-
ne r s c h a ft bei Dettingen imweit Kon-
stanz. Dort am „Ameisenberge" habe
ich in einer Gruppe von 12 Hügeln
6 angeschürft. Das Terrain ist aber
weit ungünstiger als am „Gaisberg",
südlich von Konstanz. (Wd. Zeitschr.
III, S. 169). Eine Unterlage von Was-
ser nicht durchlassendem Thon Hess
mehrfach die ümenreste und Brand-
spuren zu einem wahren Mulm zer-
gehen. Beide Fundstellen sind der
Hallstatter conform. Ich werde noch
speziell darüber berichten. Aus späterer
Zeit (Renaissance) wurden Stücke
vom Umbau des Schlosses Hegne un-
weit Konstanz unter Bischof Marquard
Rudolph de Roth eingebracht
c) Der Saal für Verwendung der
Naturalien für Künste und Ge-
werbe hat am meisten in dieser Periode
gewonnen. „Bilder von Wechselarbeit
im Haushalte der heimatlichen Natur**,
von Insekten- und Pfianzenleben, brach-
ten die einzelneu Gruppen mehr iu
Verbindung, in Connex mit einer neu
daran gereihten technischen Sammlung
auf Konstanz bezüglicher Produkte.
Die Sammlungen einheimischer Con-
chylien und Käfer haben am meisten
Zuwachs bekommen.
d) Der den Geräten und Ver-
kehrsmitteln gewidmete Saal hat
nicht mindere Erweiterung erhalten;
Münzen, alamannische Schwerter und
Scramasaxe von Aliensbach und Ünter-
uhldingen; eine schöne Mumie aus
Kamak (Theben) mit Sarg und Sarg-
deckel, zur Vergleichung mit andern
Begräbnisarten ; ein bronzenes Götter-
bild (Seb) bei Windisch ausgegraben.
Dann hat hier die „Wappenrolle" der
adeligen Geschlechter der „Katze** nun
ihren festen Platz gefunden, die schon
einmal verloren gewesenen 2 Tafeln
der Wappen des Patriciats vom alten
Konstanz. [Ludwig Leiner.]
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Museographie;
19*?
8 (WliiigM, kttHiirbittor. Kabinet. Un-
sere Sammlnng, welche bisher im Bi-
bliothekgebäude (ehemalig. Zeughaus)
ontergebracht war, wurde behuß bes-
serer Placierung mit Beginn d. J. in
ein anderes städtisches Gebäude (das
sog. ^Steinhaus, ehemal. Absteigequar-
tier der deutschen Kaiser) transferirt
nnd ihr daselbst der erste und zweite
Stock angewiesen.
Der erste Stock besteht aus einem
grossen, von 3 Säulen gestützten Saal.
Hier wurde die zoologische, mineralo-
gische, geognostische etc. Sammlung auf-
gestellt; femer die Kollektion derPfahl-
baugegenstände (welche durch Ankäufe
?on Thongeschirr, Stein- u. Homarte-
fakte etc. aus den Stationen von Bod-
mann am See in letzter Zeit wesent-
lich bereichert worden), desgleichen die
Rümerfiinde; endlich alte Steindenk-
male, Statuen, Konsolen, Mauerverzie-
rungen, wie auch andere plastische
Arbeiten in Stein, Holz, Eisen, Thon
etc., überhaupt Gegenstände der Bild-
hauerei, Bildschnitzlerei, des Kunstge-
werbes, der Keramik etc. Aus diesem
Saal gelangt man mittelst einer Treppe
direkt in den zweiten Stock.
Der zweite Stock enthält drei mit
einander verbundene Gemächer: im
ersten Gemach (Kirchensaal) sind die
kirchlichen Gegenstände untergebracht,
wie Kirchengemälde, Altarflügel, Hei-
ligenstatuen u. Statuetten, Kruzifixe etc.
Das zweite Gemach vertritt das häus-
liche Leben und hat — gewissermassen
als bürgerliches Zimmer — die profa-
nen Möbel und Gemälde, Patrizierpor-
träts u. Kleidungsstücke, Trachten der
reichsstädtischen Zeit, Glas-, Porzellan-,
Zinn- und Elfenbeingefässe , Schmuck-
gegenstände, Uhren, Schlösser u. son-
stige Hausgeräte etc. aufgenommen.
Ebenso findet sich hier die Münzsamm-
lung, Gipspasten etc. Neu aufgestellt
sind 3 altertümliche Kachelöfen. Im
dritten Gemach, dem Waffensaal, sind
die kriegerischen Geräte: Waffen, Rüst-
ungen, Uniformen, Trophäen, Fahnen,
Wappen, Schlachtengemälde, Kaiserbil-
der, Stammbäume etc. untergebracht;
femer Kronleuchter aus Hirschgeweih
(Lüsterweibchen) etc.
[Lachmann.]
} Donaueschingen, FOrst Fürttenberg'sche
Sammlungen. Funde aus Heiligenberg
und von Altheiligenberg: Ein Thon-
teller, grün glasiert, mit gebrochenen
Rändern ; zwei Thonscherben ohne Or-
nament ; zwei Glasgefässe in Form von
Kölbchen; ein Eisenhenkel und Glas-
scherben aus den Gräbem des Schloss-
hofes ; Thouperlen ; Bronzenadeln,
Stecknadeln und Reste von Gewand-
nadeln; ein Stück eines Beinkammes;
Pfeilspitzen und Nägel aus Eisen; ein
kleines Stück einer Schwertklüige mit
einem Knochensplitter; Schwertgriff
mit Korb von Eisen; Lanzenspitzen
von Eisen ; Brakteaten von Silber ;
1 Stück Gusskupfer.
[A. Hopfgartner.]
Freiburg i. B., Städtische Altertümer- 41
Sammlung. Erwerbungen: Reste eines
Ofens, plastisch und polychrom, ver-
mutlich aus der Werkstätte des Hans
Knaut in Villingen; der Totentanz in
Basel, in Thon nachgebildet, 41 Grup-
pen, Zizenhausener Arbeit; 3 rheinische
Steingutkrüge ; 2 Römisch -germanische
Terracottakrüge, einfach; eine kleine
Sammlung von Stücken älterer Seiden-
weberei, zum Teil s. g. klassische We-
berei; desgl. gepresste Tapeten; eine
Reihe reichsstädtischer Münzen 16.
bis 19. Jahrb. [Poinsignon.J
Karlsruhe, Grossh. Sammlung vater-42
Iftndlscher Altertümer. Unternehmungen.
a) Aufdeckung des röra. Kastells bei
Schlossau und zweier 20 Min. entfernter
röm, Wachthäuser im fürstl. Leiningen'-
schen Parke ; im Schutt eines der letzte-
ren wurden Sandsteinskulpturen und ein
Inschriftstein gefunden. Vgl. Wd. Korr.
HI, 91, abgeb. Tal. IV u. V, Flg. 1—3.
b) Untersuchung römischer Strassen
in der Rheinebene durch Hrn. Ingenieur
Otto Ammon in Karlsruhe. Vgl. Wd.
Korr. IV, 13.
c) Aufgrabimg von Hügelgräbern bei
Buchheim A. Freiburg, bei Gottma-
dingen A. Singen, wo auch em ümen-
feld, bei Hügelsheim A. Rastatt. Vgl
Wd. Korr. IV, 22.
Zuwachs: 180 Nutamera; darunter
4764 Pieta' Gruppe, holzgeschnitzt,
Rococo, aus dem Kloster Schuttera;
4771—73 u. 4894—98 römische Gläser
aus Mainz; 4775—78 u. 4878—85 Grab-
hügelfunde von Buchheim ; 4780—4866
Sammlung von Pfahlbaufunden desNeu-
chateler Sees, von Dr. Gross in Neuve-
ville; 4868— 71 Sandstein - Denkmale,
römische, von Schlossau (s. o.) ; 4872
bis 4877 römische Reliefs u. Inschrift-
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Museographie.
steine von der Kirche von Waldmühl-
bach, Wd. Korr. ÜI, 146; 4903—4929
Grabhägel- u. ümenfeldfunde in Gott-
madingen.
Zuwachs der Bilder-Sammlung: 798
Nummern.
Die Antiken-Sammlung wurde durch
Terracotten aus Tarent, einige Vasen
und Bronzen aus italischen Fundorten,
einige Stücke aus Marmor bereichert.
Die ethnographische Sammlung (Zu-
wachs 446 Nrn.) zählt 3070 Nrn.
[E. Wagner.]
43 Heidelberg, städi Kunst- u. AltertOmer-
Sammlung auf dem Schloss.
I. Neuere Zeichnungen und Ölbilder
Heidelberg betr. 1) Grosses Ölge-
mälde, Anfang dieses Jhs., Heidelberg
vom Abhang des heiligen Bergs bei
Neuenheim darstellend, von Maler
Müller. 2) Das brennende Heidel-
berger Schloss 1689, mit Melac im
Vordergrund, Ölgemälde von Simon
imd Kirner. 5) Die Teufelskanzel
bei Heidelberg, Aquarell von Ernst
Fries. 4) Panorama von Heidelberg,
ungefähr aVs Meter lang, in Bleistift
und Douhe, von Verb as, 1843. Ausser-
dem noch mehrere andere.
H. 14 Ölgemälde, die badischen Sa-
gen der Trinkhalle in Baden-Baden
darstellend ; ursprünglich Farbenskizzen
zu diesen Fresken, aber nachträglich
vollständig ausgemalt, jedes 57 cm h.
und 44 cm br., von dem Heidelberger
Maler Götzenberger.
HI. Eine Sammlung von 180 histo-
rischen Zeitbildern und Einblattdrucken
aus dem 16. bis zum 19. Jh., Heidel-
berg und die Pfalz betr., danmter 120
zur Geschichte Kurfürst Friedrichs V
und des SQjährigen Kriegs; in dieser
Spezialität vielleicht die bedeutendste
Sammlung, welche existiert.
Der grösste Teil derselben ist einst-
weilen noch Privateigentum des Unter-
zeichneten. [A. May 8.]
45 Mannheim, Vereinigte Sammlungen des
Grotth. Antiquariums und des Altertums-
Vereins.
Unternehmungen, Infolge der im vor-
jährigen Bericht erwähnten Nachgrab-
ungen in Ladenburg wurden zwei
Kellerbauten aufgedeckt. Ausser den
Wd. Korr. HI, 4 besprochenen fünf
Leugensäulen ergaben sich noch fol-
gende Funde: 1 Silbermünze des Tre-
bonianusGallus, 5 Erzmtinzen, Scherben
von terra sigillata mit u. ohne Verzie-
rung, ungestempelt, andere Thonscher-
ben, Eberzähne und sonstige Knochen-
reste, mehrere Architekturstücke, unter
denen eine vollständige Thürgewandung,
bestehend aus 4 kolossalen Sandstein-
balken von 1,70 — 1,90 m Länge. Über
die bauliche Anlage wurde ein Plan
aufgenommen.
Ausgrabung eines römischen Baues
bei L o b e n f e l d (Amt Heidelberg). Auf
dem Höhenzug südl. des Dorfes dicht an
der Römerstrasse, die aus der Gegend
von Bammenthai nach Osten (gegen
Obrigheim am Neckar) fuhrt, wurden
Grundmauerzüge aufgedeckt. Ein quad-
ratischer Bau von 4,5 m Seitenlange
(0,60 m Mauerdicke) wird von einem
ebenfalls quadratischen Mauerzug von
11,5 m Seitenlänge (0,60-0,80 m Mauer-
dicke) in iiberall gleichem Abstand um-
geben. In dem hofartigen Zwischen-
raum wurden zahlreiche Ziegelplatten
und Hohlziegel (ohne Stempel) gefun-
den; dabei eine Skulptur von gelbem
Sandstein, Unterteil einer Gewandsta-
tuette, noch 15 cm hoch, geringe Arbeit.
Nach der Bergseite zu lag vor der Um-
fassungsmauer ein mit Lehm ausgeschla-
gener Graben. Ein Plan des Grundrisses
und Durchschnittes in der Sammlung.
Zutcacihs: Prähistorische Gräber bei
Heidelberg, vgl. Korr. lU, 93; abgeb.
Tal. XII. — Fränkische Gräber in
Schwetzingen, vgl. ebenfalls Korr.
HI, 98. Zu letztern kamen noch hinzu :
2 Schädel, 1 Franzisca, 2 Lanzenspitzcu,
3 Pfeilspitzen, 1 kleiner Sax, 1 Bronze-
zängchen, l ovale Bronzcschnalle, 1 Na-
del von einer Bronzefibel, 1 ornamen-
tiertes Töpfchen, 2 fragment. rohere
Töpfe. — Römisch - fränkische Funde
von Mau dach (Rheinbayem), Ende
der 70er Jahre: 1 Henkelkrug, 15 cm
h. ; 1 Ornament. Topf, 14 cm h. ; Löffel
von Blei (Composition?) mit omament.
Stiel, 15 cm lang; 1 eiserne Lanzen-
spitze ; 1 lanzettförmiges Eisen. — Funde
im Altneckarbett bei R h e i n a u , gegen-
über Altripp: Bruchstück eines römi-
schen Henkelkmgs, Hufeisen u. Schlüs-
sel (römisch?), mittelalterl. Steingut-
fragmente. — Römische Skulptur von
rotem Sandstein aus Ladenburgr.
Statuette der Minerva, stehend, Kopf
und rechte Hand ab, noch 34 cm hoch,
in langem Gewand, Aegis auf der Brost,
zur Linken der Schild auf dem Boden
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Museograpiiie.
199
stehend, zur Rechten ein kleiner Al-
tar, worauf die Eule. Leidliche Arbeit
Für die Pfälzer Sammlung erwor-
ben: eine grossere Anzahl pfälzische
Münzen, teilw. von einem Münzfund in
Alzei, besonders aber von Garthe in
Köln.
Für das Antiquarium (Städtischer
Besitz): 8 bemalte griechische Vasen
(unteritalisch) u. 2 Stück Goldschmuck
(a. Etrurien bezw. Tarent), femer Funde
aus indianischen Gräbern (Steinwerk-
zeuge, Thongeschirr) in Nordamerika.
[K. Baumann.]
Mittelrliein.
52 Hanau, Bezirksverein für hessische Ge*
schichte und Landesitunde. Untenief^-
mungen: a) In Grosskro tzenburg
wurde neben den im Winter 1883/84
aufgefundenen Zicgelöfen ein dritter
aufgedeckt und dicht hinter demselben
der durch seine Trümmer ausgefüllte
Graben des Grenzwalls aufgefunden.
Dadurch ist der früher zweifelhafte
Anschluss des letzteren an das Kastell
und an den Main nachgewiesen. Vgl.
Wd. Korr. Ill, 61 und Berliner phil.
Wochenschrift IV. Jahrg. Nr. 51 u. 52.
b) Bei Kleinsteinheim wurde im
Juli das im vorigen Jahre aufgefundene
römische Totenfeld (vgl. Wd. Zs. II,
S. 420 ff.) weiter aufgedeckt.
c) In Marko bei wurde das dritte
LimeskastcU aufgc fluiden und seine
Umfassungsmauer, sowie ein Hypokaust-
bau im Innern und eine Reihe von Ge-
bäuden der Niederlassung aufgedeckt.
Vorläufige Berichte brachte die Didas-
kalia, 1884, Nr. 240 und 251, sowie
die Berliner phil. Wochenschrift IV.
Jahrg. Nr. 51 und 52, eine kurze Notiz
das Wd. Korr. III, 160. Eine ausführ-
liche Bearbeitung der Marköbeler und
Rückinger Ausgrabungen von Dr. Wolff
und Major Dahm ist im Druck be-
griffen *).
d) Bei Ilochstadt wurden 3 ger-
manische Grabhügel einer grösseren
Gruppe ausgegraben. Vgl. Wd. Korr.
m, 73. [Dr. Georg Wolff.]
Zuwaclis durch die Fundstücke aus
den Hügeln bei Ilochstadt: abg. Taf. Yll
1) let nnterdei' orsohienen: G. Wolff
und O. D«hm, Der römische Grenz wall bei
Haoaa mit den Kastellen su Bückingen und
Marköbol. Hanau, 1SS5. 4. 86 8. mit 4 Tfln.
Zaglaich als Miit. 9 des Han. Bezirksvereins.
VgL oben S. 177 die Beoension dieser Schrift.
a) 3 grosse Nadeln mit radförmigera
Kopfe; 1 desgl. ohne Kopf (abgebro-
chen); b) 2 Armbänder, das eine ge-
brochen; c) 2 kleine, flache, offene
Ringe, wahrscheinlich Fingerringe; d)
1 kleines, schmales Schwert, Griff
fehlt; e) 2 Spiralarmringe, 6malige
Umdrehung; f) 1 Kopf einer Nadel,
radförmig, 1 Stück einer grossen Na-
del, sämtliche Stücke von Bronze; g)
1 kupferner Kelt; li) 1 blaue Glas-
perle; i) 1 flaches, 2raal durchbohr-
tes Stück Bernstein: k) 5 Bernstein-
perlen verschiedener Grösse ; 1) mehrere
Stücke von dünnem Bronzedraht gewun-
dener Röhrchen, nebst von ähnlichem
Drahte flach spiralförmig zusammenge-
rollter Endiguugen. Scherben von ver-
schiedenen Thongefassen.
Römisches Gräberfeld gegenüber Ha-
nau an dem jenseitigen Ufer des Mains
bei Kleinsteinheim: 2 grössere und
6 kleinere Urnen ; 2 kleine Salbentöpf-
chen; 1 Schale mit Ausguss u. 1 flache
kl. Urne; 6 gewöhnl. Krüge u. 1 Deckel;
1 Lämpchen u. 1 Münze von Iladrian.
In 10 Gräbern wurden genau die bei-
gegebenen Nägel gezählt. Es ergaben
sich folgende Zahlen: 36, 4, 3, 2, 8,
28, 16, 17, 2, 42; ausserdem fanden
sich Haken von Eisen, Bruchstücke
von Bronze etc. und 1 kleiner Bronze-
ring, ganz ähnlich jenem in den Hügeln
bei Hochstadt gefundenen.
Fundstücke bei Aufsuchung des Ka-
stells in Marköbel: 1 Schale von Si-
gillata, verziert; 8 Scherben von Sigil-
lata mit Töpferstempeln; 2 desgl. mit
Sgrafitten: 1 Scherbe eines Thonkrugs
mit Sgrafitten; 1 Glasscheibe (Bruch-
stück); 1 Stylus oder Sonde von Bronze,
desgl. verschiedene kleine Bruchstücke;
l Werkzeug für Töpferei von Eisen;
1 Spinnwirtel von Thon; 1 ähnlicher
Gegenstand von Knochen; 1 Pfeiler-
chen von Sandstein aus einem Hypo-
kaustum ; 1 gebrannte Fussboden-
platte ebendaher; 1 Inschrift GENIO
und 1 Säulenfussbruchstück.
Zufällige Funde : 1 Steinhammer (halb)
gef. in dem Bulauwalde bei Hanau; 1
Steinwerkzeug, gef. in Lehrhof bei Ha-
nau; 1 Steinkeil, gef. bei Ramholz; 1
halbe Gussform eines Anhängsel und
1 röm. Pfeilspitze, gef. auf dem 'Käst-
rich' bei Stockstadt a. M. an der mut-
masslichen Kastellstelle; 1 eisernes
einschneidiges Schwert (Scramasax) imd
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200
Museographie.
1 Lanzenschuh, gef. in dem Braon-
kohlenwerke bei Seligenstadt a. M.
[Hansraann.]
53 Frankfurt, hittor. Museum. Unterneh-
mungen, a) Die römische Ansied-
lung aaf der Höhe zwischen Bergen
und Vilbel, die im Volksmund ,,auf
dem Keller" (wegen der häufig dort
gefundenen Mauei^imdamente) genannt
wird, wurde durch Hr. Dr. med. Lotz
von hier und Hr. Pfarrer v. Starck
in Bergen, unter Beihilfe unseres Vor-
standsmitglieds, des Hr. Baumeisters
Thomas und des Hr. Dr. Hammeran,
näher untersucht. Es fanden sich eine
Anzahl Mauerzüge, deren bedeutend-
ster, ein rechter Winkel von ausser-
ordentlicher Länge der beiden Schen-
kel (100 resp. 95 m), nachdrücklich auf
eine Umschliessungsmauer hindeutete.
Eine militärische Anlage wird dadurch
unwahrscheinlich, dass diese Mauer eine
sehr geringe Breitendimension (0,45
Dicke) zeigt. Es fanden sich ausser-
dem einige teils anschliessende, teils
nach dem Innern des umfriedeten Rau-
mes liegende Gebäude - Complexe von
vorwiegend quadratischen Formen, so-
wie ein schön gemauerter Brunnen-
schacht, die indessen keine oder ge-
ringfügige Funde ergaben. Alles was
sich fand, war eine Anzahl Thongefass-
Trümmer (daiiinter Amphorenstücke),
einige eiserne Werkzeuge, eine eiserne
Speerspitze, grosse gelochte Schiefer
und einige Ziegelstempel von der 22.
Legion, deren einige schon in früherer
Zeit gefunden waren. Vgl. den ausfuhr-
lichen Bericht von Lotz in „Korr.-
Blatt des Gesamtvereins" 1884 Nr. 5.
Die Ausgrabung hat das bedeutsame,
wenn auch negative Ergebnis erzielt,
nachgewiesen zu haben, eine wie ge-
ringe Aussicht für Annahme eines Kas-
tells oder sonstiger grösserer befestig-
ter Anlagen diese Stelle gewährt Mit
grösster Wahrscheinlichkeit handelt es
sich vielmehr um ein einzeln liegendes
Gehöfte, und die nachgewiesenen röm.
Spuren im Osten dieser Niederlassung
am sogen. „Eselsweg" werden kaum
mehr Hoffnung auf befestigte Anlagen
eröffnen, wenn auch von dortigen Fun-
den grosser skulptierter Steindcnkmale
aus früherer Zeit erzählt wird und
daraus auf eine reichere Ansiedlimg
geschlossen werden darf. Durch die
Zuvorkommenheit des Vorstandes des
Hanau'schen Bezirksvereins erhielten
wir aus dem Archiv dieses Vereins die
handschriftlichen Aufzeichnungen des
Pfarrers Hermann über seine Aus-
grabungen auf demselben Terrain in
den JJ. 1802 u. 1803. Wir konnten
daraus die westliche Begrenzungsmauer
der ganzen Ansiedlung im Anschluss
an unsere Mauer/üge mit ziemlicher
Sicherheit konstruieren. Es handelt
sich um ein 120 Fuss langes Stück
Mauer, das sogar den stumpfen Winkel
der Strassenlinie aufweist, welcher dicht
östlich ein grosses Hypokaustum zur
Seite lag. Die angegebene Länge die-
ser Mauer erlaubte schon früher, sie
nur als eine Umfassung zu betrachten ;
für eine innere Quermauer, etwa Hof-
mauer, werden wir sie nicht halten dür-
fen, zumal auch die westliche Begren-
zung (weil damals herausgebrochen)
sich bei unserer Ausgrabung als nicht
vorfindlich erwies. Nahe ihrem süd-
lichen Ende fand sich neben der ehe-
maligen Mauer eine Steinlage oder
Stückung, vielleicht der Rest ihrer
Zerstörung.
b) Das unerschöpfliche „Heiden-
feld" bei Heddernheim hat uns im
verflossenen Winter hochbedeutsame
Funde eingebracht. Vgl. über die Ein-
zelfunde Wd. Korr. HI, Nr. 43 u. 74,
IV, 11. Einem ausführlichen Bericht
des Hr. Baumeisters Thomas entneh-
men wir : Vor dem wcstl. Stadtgraben,
am Thore der Strasse nach Praunheim,
wurde ein Gebäude angegraben und
seiner merkwürdigen Lage und kraf-
tigen Mauerkonstruktion halber ganz
ausgehoben. Vor Allem zeigt sich hier
die bekannte Kelleranlage mit schie-
fem Zugang, dieser aber hier — wie
sonst nur vermutet — vom Innern des
Hauses aus zugänglich ; das Licht und
Luft spendende Kellerfenster aber wie
sonst in einer der anschliessenden Aus-
senmauern, direkt ins Freie fühi*end.
Die Fortsetzung der äusseren Seiten-
mauer des Kellereinganges — zugleich
Aussenmauer des Gebäudes — führt
bis auf 1 m an den Hauptstrassengraben,
woselbst sie im rechten Winkel umbie-
gend nach 2V4m stumpf gemauert en-
digt. Hier hat man die Öfliuuig zu dem
der Strasse zunächst gelegenen 4,00 m
tiefen Raum — vielleicht offene Vor-
halle — welcher nach hinten durch eine
Querwand abgeschlossen ist. Hinter
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201
dieser befindet sich ein 7,50 ro tiefer
Raum, in den der schiefe Kellereingang
herein reicht, der Fussboden war ehe-
mals durch eine Balkenlage gebildet,
was noch genau durch den Absatz der
Seitenmauer kenntlich ist. Selbstver-
ständlich bedingt diese solide Balken-
lage einen ca. 50cm hohen, hohlen
Unterranm, der, sich nm die beiden
Kellerinnenmauern fortsetzend, durch
die in diesen angebrachten Ventila-
tionsufihnngen gegen fäulniserregendc
feuchte Luft, und da dieselben nicht
direkt ins Freie mündeten, im Winter
auch gegen Kälte geschützt war. Der
Keller selbst hatte auf gleicher Höhe
unzweifelhaft Balkenüberlage, welche,
sich seitlich fortsetzend, den hohlen
Fussboden weiterer Wohnräume bildete ;
es müssen diese als ehemals vorhanden
angenommen werden, da sonst die Ven-
tilationslöcher nach dem Keller keinen
Sinn haben. Diese Räume waren jeden-
falls auf einfache Weise mit Fachwerks-
wänden umschlossen, welche eben keine
Spur ihrer leichten Fundirung zurück-
gelassen haben. So zeigt auch die hin-
tere Anssenmauer des Kellers an jener
Seite keine Fortsetzung resp. Bruch-
stelle, sondern hört stumpf gemauert auf.
lieider ist der jenseitige Teil der vor-
deren, solid gemauerten, offenen Vorhalle
und des dahinter liegenden Raumes aus-
gebrochen, so dass sich Breite und An-
zahl der Räume nicht feststellen liess.
Es mag mm nicht zu bestreiten sein,
dass diese bauliche Anlage aus ihrem
besondem Zweck und Lage an der
Hauptstrasse und Thor hervorgegangen
Ist, es findet sich aber doch endlich
einmal hier unzweifelhaft der Eingang
zum Keller im bequem und fest ange-
legten \Vohnraum. Die ehemalige äus-
sere Terrainhöhe liess sich ziemlich
genau aus der Kellerfensteranlage, so-
wie aus der einhäuptigen Aussenmauer
bestimmen.
Schon mehrfach sind in früheren Jah-
ren Topf er Öfen aufgefunden und ge-
nau beschrieben worden. Dieselben sind
meist durch ihre gute Erhalt img und
sorgfältige Anlage recht geeignet, gros-
ses Interesse zu beanspruchen, beson-
ders da der ehemalige Brennprozess
selber sich unschwer aus dieser Anlage
ersehen lässt. Immerhin sind es nur
lose Blätter, welche uns keinen wei-
teren Aufschluss über das Zugehörige
{ der alten Töpferei gewähren. Es steht
j auch nicht zu erwarten, jemals eine
\ vollständige Anlage vorzufinden. Dainmi
I war es höchst erfreulich und von Wich-
tigkeit, als im vergangenen Winter die
I Stelle einer ehemaligen Töpferwerkstatt
mit Öfen biosgelegt wurde, welche mit
ihren Beigaben und kleinen Fundgegen-
ständen auf die frühere äussere Gestal-
tung schliesseu lässt.
Die beiden Töpferöfen sind so ge-
legen, dass deren Schüröfihungen im
Winkel einander zugekehrt sind, also
bequem von einem Arbeiter bedient
werden konnten. Der ehemalige Fuss-
boden liegt ca. 2 m unter dem umge-
benden Terrain, so dass die Öfen wie-
der in den anstehenden Lehmboden
eingebaut sind. Sie sind in Form und
Grösse, jedenfalls auch ihrem Zw^ecke
nach verschieden. Der zuerst ausge-
hobene ist kreisrund mit 1 ,40 m Durch-
messer. Zuunterst findet sich wieder
der, durch eine die gewölbte Decke
tragende Zunge in 2 gleiche Teile ge-
trennte Feuerraum, welcher durch 25
cylindrische Öfi'nungen mit dem oberen
eigentlichen Brennraum in Verbindung
steht. Dieser zeigt noch an seinem
obersten Teil den Beginn des kuppel-
artigen Abschlusses. Zur möglichst
gleichmässigen Einströmung der glü-
henden Gase hat man die LCtcher an
der Peripherie des Ofens weiter ge-
bohrt als in der Mitte. Es muss noch
erwähnt werden, dass diese Ofenanlage
aus einer Mischung von Lehmbrei mit
kurzem Stroh oder Strauchwerk frei
modelliert ist. Die hik'hst sinnreiche
Einführung von 14 hohlen Töpfen in
den dicksten, d. h. gewölbartig sich an
die Umfassungswände anschliessenden
Teil der Decke des Feuerraumes ver-
hindert allein ein Springen u. Reissen
der Anlage : das Austrocknen der neuen
Ofenanlage wird hierdurch ungemein ge-
fördert, ebenso ein rascheres Abkühlen
nach dem Brennverfahren. Im Gegen-
satz hiezu ist die grosse rechteckige
Anlage aus leichtgebrannten Lehmstei-
nen regelrecht aufgemauert. Die Lehm-
steine, welche eine Grösse von 20/20
auf 10 cm haben, zeigen wieder die
Beimischung von Pflanzenresten. Der
Feuerraum ist abermals durch eine
Zunge in 2 Teile getrennt, die Decke
gewölbt und diese in gleichmässigen
Abständen von 56 Löchern durchbohrt,
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Museographie.
so zwar, das» die mittleren Öffnungen
schief durch die stützende Zunge durch-
geführt werden mussten. Auch der
Brennraum dieses Ofens war so hoch
erhalten, dass man den Beginn des
gewölbten Abschlusses noch wahrneh-
men konnte.
Eine recht merkwürdige Thatsache
ist es, dass beide Öfen noch mit, aller-
dings zum grössten Teil verbrannten
Gefässen gefüllt waren, welche ziem-
lich späte Formen aufweisen. An 25
Stück hiervon wurden seiner Zeit für
das hiesige Museum erworben. Leicht
möglich, dass während des Betriebes
der Öfen die Vernichtung über die ganze
Stadtanlage hereingebrochen ist, oder,
dass die umgebenden Anlagen das Opfer
einer Feuersbrunst geworden sind, in
ihrem Zusammenbruch die gefundenen
Reste bis heute begrabend. In dem um-
gebenden Schutt, d. h. in dem tiefer
ausgegrabenen Teile vor den Schür-
öfihungen der Ölen fanden sich in meh-
reren Metern Fintfernung verschiedene
Gebrauchs - Gegenstände, welche sind:
eine grosse Sense, ein Dengcleisen,
ein Hohlbohrer, ein Spatel mit Bronze-
griff, zwei Beile, ein Kimerhenkel, eine
Lehmkratze und eine Kelle. Diese Ge-
genstände, sowie die schutzbedürftigen
Ofenanlagen lassen mit Sicherheit
auf eine ausgedehnte (Überdachung
schliessen, unter welcher seinerzeit
landwirtschaftliche u. gewerbliche Ge-
rätschaften, sowie die zum Trocknen
aufgestellten fertigen Töpfenn'aaren un-
tergebracht waren, rnwillkürlich wird
man hiebe! an die noch hie und da
auftretenden ländlichen Ziegeleien er-
innert, welche mit ihren primitiven Pro-
dukten sowohl als ihrer einfachen An-
lage kaum einen Fortschritt seit 1*/«
Jahrtausenden aufzuweisen haben. Die
wenigen Reste von event. steinernen
Untersti^tzungen der Pfosten, welche
nur auf den gewachsenen Boden auf-
gestellt zu sein brauchten, sind eben
bei Wiedcrurbarmachung u. Feldbebau-
ung längst über Seite geschafft worden.
c) Bei Bornheim westlich der
Günthersburg wurde gleichfalls eine
Untersuchung gefl'ihrt. Bereits früher,
sowohl östlich wie westlich der Gün-
thersburg, waren römische Fundamente
gefunden worden, worüber verschiedene
Bericht« vorliegen. 1827 wurde am
«rsteren Orte ein Hausfundament auf-
gedeckt, wobei sich ein grosses Thon-
gefäss, ein Stilus, Ziegel, Eisenwerk
etc. 'fanden. Nach einer auf der Stadt-
bibliothek noch befindlichen Skizze des
Geometers Kutt Hess sich genau die
Stelle ermitteln und auf dem Kataster-
Plan eintragen; sie befindet sich nicht
gar weit von der Nordostecke der Um-
grenzungsmauer der Günthersburg, et-
was südöstlich im Felde. Es war dies
ein erfreuliches Ergebnis bezüglich ei-
nes seither wenig gesicherten römischen
Fundgebietes in unmittelbarer Nähe im-
serer Stadt. Es zeigt, dass diese Höhen-
lage, mit Villen oder Höfen besetzt,
wohl die südliche Grenze römischer
Ansiedlungen nach der Richtung des
Mainthals darstellt, wie es früher be-
reits angenommen wurde, und dass die
fiiiber geäusserte Ansicht von Dr. Ham-
meran von der Unwahrscheinlichkeit
einer militärischen Station, eines Ka-
stells an dieser Stelle eine Unterstütz-
ung erhalten hat. Denn auch bei dem
zweiten (westlichen) Fundplatz, wo
mehrfach Einschnitte an der von Scharff
als Kastell-Mauer und -Graben bezeich-
neten Bodenanschwellung gemacht wur-
den, fand sich kein Mauerrest, keine
Spur einer ausgebrochenen Kastell-
mauer. Dagegen hat die Angabe Römer-
Büchners von dem Vorhandensein röm.
Giiindmauern auf den südlicher gele-
genen Äckern durch unsere Ausgrabung
eine vollkommene Bestätigung gefunden.
Zuwachs: Röm. Funde (Gruppe
Heddernheim). AusThon: 13Töpfe
mit Eindrücken aus dem runden Brenn-
ofen und 4 Ringe zimi Einsetzen der
Gefösse.
An Eisenwerk war die diesjährige
Ausbeute der Ausgrabungen in Hed-
dernheim besonders reich an interes-
santen Gebrauchsgegenständen u.Werk-
zeugen: eine sehr grosse Sensenklinge
mit Dengeleisen, eine Schuppe, Kelle,
Lehmkratze, ein Spatel mit Bronzegriff,
Chariereisen, 7 Meissel von verschie-
dener Form, ein Hohl- und ein Spitz-
bohrer, Hämmerchen, ein Stück Sägeu-
klinge, 9 Messerklingen von verscliie-
dener Form und Grösse und ein noch
gut erhaltenes Messer mit Homgriff,
1 Löffel, 1 Hängeschlosschen, 2 Schloss-
riegel und mehrere Schlüssel von ver-
schiedener Form.
Aus Bronze: Ein Verzieiiingsblech
mit einer Minervabüste und Adler in
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203
iretriebener Arbeit, 43 flache knopf-
förmige Lederbeschläge eines Pferdege-
schirres, Fragment einer kleinen Schrift-
tafel mit einem Soldatendiploni (vgl.
Wd- Korr. Ill, 74), Ortband einer
Dolchacheide, ein Kettchen, eine Fibula,
Anh&nger und 2 Zierscheiben mit far-
bigem Email. 5 einfache Fibeln, 4 chi-
nirgiache Instrumente, 2 Löffelchen u,
2 kleine Schnallen. An sonstigen Ge-
genständen erhielten wir noch aus Hcd-
demheim ein Glasfläschchen , Perlen,
einen Spinnwirtel und aus einer der
Grabeisten 20 kleine Goldperlen, eine
Anzahl kleiner Gegenstände aus Kno-
chen, dabei ein Kamm (ein sehr sel-
tener Fund) und mehrere Münzen. Von
baulichem Interesse sind mehrere Ver-
putzstucke mit farbig. Bemalung, Lehm-
bewurf mit eingeritzten Liniamenten
(Aussenseite des Hauses) und solche
mit farbigem Anstrich (Innenseite) und
ein Marmorpl&ttchen. Auch wurden von
den keilförmigen Lehmsteinen, aus de-
nen der Brennofen gebaut war, einige
in die Sammlung aufgenommen. End-
lich sind noch die 6 Stein -(.'isten zu
verzeichnen, welche auf dem Begräb-
nisplatze vor der Stadtmauer rtach
Praunheim hin gefunden wurden, sowie
ein grosser Stein mit einer eigenartig
geformten kleinen Fensteröffnung.
Aus späterer Zeit: Zwei Holzfigu-
ren (15. Jh.): der h. Christoph und die
h. Katharina; ein Baucnitisch (17. Jh.J
aus Oberhessen. Femer 2 grosse una
reichverzierte Schränke, beide wahr-
scheinlich Frankfurter Arbeit, 2 Glas-
pokale mit geschliffenen Verzierungen,
der eine mit dem Wappen der Bauer
von Eiseneck, der zweite mit den klei-
nen Porträts von Kaiser Karl VI und
den 7 Kurfürsten, einen reichverzierten
Herrenanzug aus der Mitte des 18.
Jahrb. in Seide und endlich das Selbst-
porträt von Theodor Roos.
[Auszug aus dem 8. Jahresber. des
Vereins f. d. h. M.]
55 Hom^mr^f Saalbiirg-Muteum. Dasselbe
ist bekanntlich zur Aufbewahrung der
bei den Ausgrabungen an der Saal bürg
gefundenen röm. Altertümer bestimmt
und erhält je nach den daselbst vor-
genommenen Arbeiten, die allerdings
in den letzten Jahren nicht von Belang
waren, einen Zuwachs. Über die im
vergangenen Jalir beim Ausgraben röm.
Brunnen in der bürgerlichen Nieder-
lassang vor dem Castell Saalburg ge-
machten Funde wurde bereits Wd.
Korr. ni, 119 Bericht erstattet, zur
Ergänzung desselben fugen wir eine
Abbildung Taf. Y, Fig. 4 und 4 a eines
Schuhes, der aus einem einzigen Stück
Leder besteht, hier bei •).
Weniger bekannt dürfte sein, dass
in dem Saalburg - Museum sich eine
Abteilung befindet, in welcher die vor-
römischen und römischen Altertümer,
die aus Homburg und seiner Umgebung
stammen, aufbewahrt werden. Diese
Abteilung, die durch zwei Collectiv-
funde reich an vorrömischen Bronzen
ist, erhielt durch eine im vergangenen
Jahre am ^Steinkritz** — 20 Minuten
südöstlich von Homburg — veranstaltete
Ausgrabung') eine ansehnliche Bereiche-
rung an römischen Gefassen, Eisen-
und Broncesachen. Von besonderem
Interesse sind die daselbst in einem
Keller aufgefundenen eisernen Werk-
zeuge, von welchen die bemerkens-
werten Taf. VI, Fig. 1—6 abgebildet
sind : Fig. 1 u. 2 eiserne Hobelgestelle,
die bei Flg. 2 angegebene punktierte
Linie stellt die mutmassliche Holzver-
kleidung des Hobels dar (Herr Dr.
Hammeran in Frankfurt a. M. besitzt
ein ganz ähnliches eisernes Hobelge-
stell, welches in Köln gefunden wurde).
Rg. 3 Schrubbhobeleisen, Flg. 4 Zahn-
hobeleisen, und Flg. 5 ein Nuthhobel-
eisen. Auf dem Zahnhobeleisen Fig. 4,
das wie die übrigen gut erhalten ist,
befindet sich ein mit einem Stempel
eingeschlagener Name (Flg. 4") SER-
GR(f)NVSF, welcher dreimal einge-
prägt ist.
In demselben Keller wurde ein Vor-
hängeschloss mit angenietetem Ketten-
stück gefunden, welches vorzüglich er-
halten ist und genauen Aufschluss über
die Konstruktion der römischen Dreh-
schlösser giebt. Flg. 6 perspektivische
Ansicht, Flg. 6* Längenschnitt, Flg. 6b
Querschnitt, Fig. 6« Riegel, und Flg. 6 d
Schlüssel, aus welchem die Herstel-
lungsweise und Mechanik des Schlosses
zu ersehen ist, und wäre zur weiteren
Erklärung nur noch etwa folgendes zu
1) Taf. V, Fig 4 und 4a i ^ natflrlictaer
Grösse, Taf. VI, Fig 1—5 « 5 nattirl. Grösse,
Flg. 6— Gd 1 ' 2 natQrl. Grösse.
2) N&heres Aanalen d. V. f. Na». Alter-
tamskunde B. XV III 8. 217 „Römische Bau-
werlce in der Nftbe von Hombnrg** von Kon-
servator V. Cohausen u. Baumeister L. Jacobi,
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Museographie.
bemerken : die Konstruktion des Schlos-
ses mit Feder zeigt noch eine beson-
dere Vorrichtung, die unser Interesse
erregt und zur Aufklärung von einer
auf der Saalburg häufig vorkommenden
Schlüsselart (F'ig. 6^), die an den Rin-
gen mit Spitzen (Fig. 6»-") versehen
sind, dient. Es befindet sich nämlich
eine Vexirvorrichtung Fig. 6— v ange-
bracht, mit welcher, nachdem der Hie-
gel vorgeschoben, festgestellt werden
kann, und zwar wird die Feder für
Fig. 6» mit dem beweglichen Stift mit
Haken in den Falz des Riegels ge-
drückt und festgehalten, wodurch es
unmöglich wird, das Schloss mit einem
gewöhnlichen Dietrich zu öffnen. Ähn-
liche Vorrichtungen finden sich auch
an unseren modernen Kassenschränken.
[L. Jacobi.]
56 Wietbaden, Muteum fUr AlteHUmer.
Unternehmungen: a) Untersuchung ei-
nes Ziegelfeldes bei Camberg.
b) Auf dem Eichelberg bei Holz-
haus en wurden 8 nur aus aufgewor-
fenen Steinen bestehende Grabhügel
untersucht und in denselben nichts,
nicht einmal eine Kohle oder Thon-
scherbe gefunden.
c) l^ntersuchung zweier Höhlen, der
grossen und kleinen Steinkammer bei
Erdbach. Vgl. Wd. Korr. HI, 150.
Ausführlichen Bericht bringen die Nass.
Ann. 19 B.
Zuwach»: a) an Praehis tori-
schem: Interessante Schlackenstücke
vom Wall von St Medard bei Meisen-
heim, vgl. Anthr. (Jorr. 1884, März-
April. — Ornamentiertes Töpfchen, gef.
in Wiesbaden. — Steinbeile von Erd-
bach, Steinmesser aus Andernach.
b) Römisches: Inschrift aus Hed-
demheim, vgl. Wd. Korr. IH, 6. — Zie-
gel der leg. XXII aus Bergen. — Töpfe
aus der Endstation des Pfahlgrabens
bei Rheinbrohl. — 28 Stück Silber-
münzen, gef. bei der Hammermühle,
teils aus der Zeit der Republik, teils
der Kaiser (die jüngste von Anton.
Pius). — Bronzestatuette des Hercules,
eiserne Fibula, angeblich aus Mainz
und Andernach.
c) Spätere Zeit: Interessante
Funde aus den Schlackenfeldem der
Umgegend, die wahrscheinlich aus der
karoling. Zeit stammen. — Interessan-
tes Mikroskop des vorigen Jhr. und
mehreres andere. (Nach dem Bericht
von v. Cohausen in Nass. Ann. 18 B.
S. 298 ff.)
Oberlahiitteiii, Die Sammlung des Lahn- 57
Steiner AHertumsvereint hat sich auch in
dem letzten Jahre um viele recht nette
Gegenstände vermehrt, welche aller-
dings meist lokales Interesse haben;
dieselbe befindet sich noch in dem
Hause der Frau Witwe Gosenbruch,
Hochstr. 5. Zu jeder Zeit ist der Zu-
tritt gestattet. — Fraglich ist es, ob
das Vereinsblatt „Rhenus" noch weiter
erscheinen wird, da sich finanzielle
Schwierigkeiten erheben; die nächste
Generalversammlung wird darüber ent-
scheiden. [G. Zülch.]
Speyer, Pfälzisches histor. Muteum.
I. Unternehmungen, 1) Die 1882 be-
gonnenen Ausgrabungen auf dem römi-
schen Urnenfelde bei Mühlbach am
Glan wurden in der Zeit vom 7. bis
10. und vom 16. bis 18. April durch
den Unterzeichneten wieder aufgenom-
men und dabei 52 Thongefässe, 1 wohl-
erhaltener Schildbuckel, eine zusam-
mengebogene Gladiusklinge, 6 Lanzen,
5 Beile und sonstige Eisengeräte nebst
einer Bronzemünze von Nero zu Tage
gefördert. Vgl. den Bericht im „Pfälzi-
schen Museum" 1884, Nr. 6.
2) Im Jungwald bei Aschbach
(Wolfstein) wurden durch Hrn. Be-
zirks-Ingenieur Göhring in Kaiserslau-
tem am 14. und 15. Mai und 9. und
10. Juli je 2 Grabhügel aufgedeckt.
Dieselben ergaben ausser zahlreichen
Umenfragmenten und einer schön erhal-
tenen Pfeilspitze aus grauem Feuerstein
32 verschiedene Bronzegegenstände,
darimter einen Halsreif von 160 mm
Dm. und 6 mm starkem Draht imd 2
andere von 140 mm W^eite aus ge-
windartig geschnittenem Draht von
4 mm Stärke, 2 prachtvolle Nadeln
von 160 mm Länge mit einem racl-
formigen Kopf von 63 mm Dm. u. s. w.
Eingehenden, von Karten und Plänen
begleiteten Bericht wird das nächste
(XIII.) Heft der „Mitteilungen des bist.
Vereins der Pfalz" bringen.
3) Drei weitere durch Hm. Dr. C.
Mehlis in Dürkhcim am 11. u. 12. Au-
gust im Kaiserslauterer Spital-
walde aufgedeckte vorrömische Tu-
muli enthielten keine hervorragenderen
Fundgegenstände.
4) Auf der Fundstätte der weiter
unten zu erwähnenden Leimershei-
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Museographie.
205
mer Bronzeiingc veranstaltete der Un-
terzachnete am 8. und 9. September
weitere Nachforschungen, bei welclien
zwar nur ein einziger neuer, aber kaum
hoch genug zu schätzender Fund ge-
macht wurde. Es ist dies ein Torques
Ton 145 : 157 mm Weite mit puflRpr-
artigen Schlussknöpfen von 25 mm Dm.
Zu beiden Seiten derselben befinden
sich je drei durch originell geformte
Verzierungen verbundene Rosetten aus
weissen Korallen, deren Mitte ein
Bronzestift mit breitem, von einem
anfgestampften Goldplättchen bedeck-
tem Kopfe einnimmt. Die glatte King-
hälfte ist mit eingepunkten Kreisen
und bandförmig verschlungenen Linien
geschmückt.
5) Im Anschluss an dieses Unter-
nehmen veranstaltete der Unterzeich-
nete Schürfungen am sog. Römer-
bade bei Rheinzaberu, wobei ein
römischer Ziegelofen aufgedeckt und
namentlich im Bette des Otterbaches
massenhafte Ziegelfragmente gefunden
wurden. Von diesen zeigen 2 resp. 3
den Stempel der leg, IUI Macedonka,
3 resp. 5 sind Hohlziegel, deren Stirn-
seite in der Form eines Akroterion
mit einfach stilisierten Blattranken
und einer phantastischen Tierfigur (Cap-
ricomus) geschmückt und mit dem
idlerdings nicht ganz deutlichem Stem-
pel der XnL Legion versehen ist. Das
Bruchstück eines Falzziegels endlich
trägt den gross und deutlich geschrie-
benen Namen PoRTS.
6) Ein ausgedehntes fränkisches
Gräberfeld bei Obrigheim wurde
durch Dr. C. Mehlis in Angriff genom-
men, der bis zum 18. November im
ganzen 18 eine reiche Ausbeute an
Waffen, Gefässen u. kleineren Schmuck-
gegenständen, namentlich Thonperlen,
enthaltende Grabstätten aufgedeckt hat
und mit Eintritt der besseren Jahres-
zeit die Ausgrabungen fortsetzen wird.
Vgl. den vorläufigen Bericht in Nr. 1
des „Pfalzischen Museums" von 1885.
IL Museum. Durch Überlassung
zweier neuer, grosser Säle an den
historischen Verein der Pfalz seitens
der Stadtverwaltung Speier war es
möglich, eine vollständige Neuaufstel-
lung der historischen Abteilung des
Museums vorzunehmen, die nunmehr,
abgesehen von dem Lapidarium, 9
grössere und kleinere Räumlichkeiten
umfasst.
Für die Vermehrung der Bestände
der Sammlungen waren ausser den
oben erwähnten Unternehmungen meh-
rere wertvolle Schenkungen wichtig,
imter welchen die der Sammlung des
Hm. Bez.-Ingenieurs Göhring den ersten
Platz einnimmt. Dieselbe umfasst 126
Nummern vorzugsweise praehistori-
scher und fränkisch • alemannischer
Fimde, nämlich Steinwerkzeuge, Bronze-
schmucksachen, Eisenwafien, Thonge-
räte, Tauschierarbeiten in Gold und
Silber u. s. w. Nicht minder bedeut-
sam war das Geschenk eines von Dr.
C. Mehlis in den Beiträgen für Anthrop.
und Urgeschichte Bayerns leider nicht
ganz korrekt abgebildeten und beschrie-
benen Halsreifes nebst 4 Arm- und 8
Fussringen und 2 Fibeln der la T^ne-
Zeit durch Hm. Lehrer Cammisar in
Leimersheim, zu welchen später noch
je 2 Arm- un«l Fussringe durch Kauf
erworben wurden. Eine Sammlung von
24 dem römischen Leichenfclde bei
Speier entnommener Gegenstände, wor-
unter schöne Terrasigillatagefässe und
eine zusammengebogene Gladiusklinge
schenkte Hr. Heinrich Weltz in Speier
und 20 weitere am gleichen Orte ge-
fundene Gegenstände die Familie des
verlebten Posthalters Hm. Franz Sick
daselbst.
Von Einzelerwerbungen durch Kauf
oder Schenkung heben wir als die
wichtigsten her\or diejenige verschie-
dener römischer Skulpturen (darunter
ein Matronenstein) aus Glanmönchwei-
1er, eines weitereu Exemplars der be-
kannten als Neptun im Gigantenkampfe
gedeuteten Gruppe aus Kusel, eines
tmnkene Genien darstellenden römi-
schen Reliefs aus der Burg Neu- Wolf-
stein und als eine der vorzüglichsten
Zierden unseres Lapidariums die-
jenige eines Denksteines aus Rhein-
zabem, den ein G. oder Gn, Gor-
(fias dem Mercurius Cissonius geweiht
hat, und der den Gott mit Flügelhut,
Schlangenstab und Geldbeutel, umge-
ben von Widder und Hahn, in vor-
tref^cher Ausfühmng zeigt.
Auch das Münzkabinett erhielt wie-
der zahlreiche und wertvolle Bereiche-
rungen, darunter als Prachtstücke ersten
Ranges eine Bronzemedaille mit dem
Bildnisse Friedrichs V von der Pfalz
und seiner Gemahlin von 1641 (Heraeus
44/25), ein ciseliertes Schaustück von
Wolfgang WilheUn von Pfalz-Neuburg,
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206
Museographie.
einen Wachenheimer Goldgulden von
Ludwig I von Pfalz-Zweibrücken, einen
Dickpfennig des Speierer Bischofs Mar-
quard von Hattstein, eine noch un-
edierte Medaille auf die Verwüstungen
der Franzosen in der Pfalz und zalü-
reiche andere.
Endlich mag nach der Erwerbung
von nahezu dritthalb Hundert dem
Neuenburger See entstammender Pfahl-
bautenfiinde der Bronze- und Eisenzeit
Erwähnung gethan werden.
[Prof. Dr. Harster.]
67 Worms, Paulut-Muteum. I. Unterneh-
mungen: a) Ausgrabung einer Strecke
der von Mainz über Worms nach
Strassburgziehendeu römischen
Militärstrasse, im Interesse des
Altertumsvereins vorgenommen von der
Firma Doerr & Reinhart, vgl. Korr.
III, 149. Ausser den dort erwähnten,
bei dieser Geleirenheit aufgefundenen
zwei reitenden Matronenfiguren abgeb.
Taf. X Nr. 5 u. 6 und zahlreichen
Spielsteinen, femer dem Korr. IV, 23
besprochenen, Taf. X, 1 abgtb. kleinen
Bronzelöwen (^M/ntim?) wurden folgende
Fimde gemacht: ans Bronze etwa
120 Münzen verschiedener Kaiser, ein
Massstab von 21 cm Länge und zwei
Bruchstücke von Massstäben, 14 Stück
Fibeln verschiedener Form, 1 Pin-
cette, mehrere Hinge, Nägel u. Knöpfe
und eine Haarnadel mit einem Bronze-
knopf, welcher mit Goldblech über-
zogen ist; aus Blei verschiedene Ge-
wichte und ein Maurersenkblei, meh-
rere Klumpen zusammengeschmolzenen
Bleies; aus Hörn Nadeln u. Latnm-
culi; viele Bruchstücke verschieden
geformter Gläser, und 2 Stücke von
Fensterglas i viele Bruchstücke von
Thon- und Sigillatagefassen (viele mit
Stempel), viele Hohl- und Flacliziegel,
alle ohne Stempel, ferner ein durch-
bohrter Öseitiger Thürbeschwerer und
mehrere Spindeln. Am zahlreichsten
sind die Eisensachen vertreten: ver-
schiedene Messer, mehrere Lanzen-
spitzen, grosse und kleine Nägel, zwei
Beile, mehrere Bandeisen, ein Schlüs-
sel, ein Feuerstahl und ein wohl sel-
ten vorkommendes Stück: ein Tret-
eisen, unseren noch jetzt gebräuchlichen
vollkommen ähnlich. Viele Bruchstücke
von Mühlsteinen aus Niedermendiger
Basalt, viele roh behauene Sandstein-
blöcke, ornamentierte Steine, darunter
verschiedene Säulenfragmente; eines
derselben hat eine L. von 1,20 m nnd
ö6 cm Dm. Alle Gegenstände wurden
in dem längs der Westseite der Strasse
hinziehenden Graben aufgefunden. Der
Stiassenkörper ^ hegt durchschnittlich
1 m tief unter der jetzigen Bodenober-
fläche und besteht aus einer 1 — 1,50 m
dicken Schichte fest gestampften roten
(Donnersberger-) Kieses und einer dar-
unter liegenden, etwa ebenso mächtigen
Schichte gestampften blau-grauen Let-
tens ; seine Breite beträgt 2Ö — 22 Fuss.
Nirgends fand sich eine Stückung oder
Einfassung mit Steinen. Der erwähnte
Graben ist 4 Fuss breit und diente
zum Wasserabfluss ; jenseits des Gra-
bens fand sich auf einer grossen Strecke
ein Banquette von ähnlichem Bau wie
der Strassenkörper. Die Ausgrabung
soll in diesem Sommer weiter fortge-
setzt werden.
b) Untersuchung einer Römer-
strasse beiPfeddersheim. In
unmittelbarer Nähe des Städtchens
wurde bei Erdarbeiten an einer Stelle,
an der früher schon römische und
fränkische Gegenstände gefunden wor-
den waren, eine alte Strasse aufge-
deckt. Bei näherer Untersuchung durch
den Verein zeigte sich, dass der Stras-
senkörper eine Dicke von etwa 1 m
besass. Derselbe war etwa 1 m unter
der Bodeniläche gelegen und bestand
in seinem unteren Teile aus gestampf-
tem Letten (30—40 cm) und in sei-
nem oberen aus einer etwa 60 cm
dicken Schichte zusammengestampfter
Bachkiesel, vermischt mit zahlreichen
Gefäss- und Ziegelstücken. Seine Br.
betrug ö m. Unter dem Strassenkör-
per fanden sich praehistorische Trich-
tergruben, die sich vielfach auf dem
ganzen Terrain zerstreut finden. Das
letztere ist an dieser Stelle eben und
bildet beinahe die tiefste Stelle des
Pfrimmthales. Obwohl diese Strasse
weniger sorgfältig gebaut war, als die
ersterwähnte, scheint sie doch nicht
unwichtiger gewesen zu sein. Sie zog
in gerader Richtung von Worms aus
über Pfeddersheim durch das Pfrimm-
thal, auf dem linken Bachufer hin,
ging nördlich des Dounersberges vor-
bei, überschritt das Alsenz- und Glan-
thal und scheint ehemals eine direkte
Verbindung zwischen Worms und Trier
hergestellt zu haben.
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Museographie.
207
c) Ausgrabung eines fränkischen
Grabfeldes bei Hochbeim. Die-
selbe Hess Hr. Geh. Commerzienrath
Doerr im Interesse des Vereins vor-
nehmen. Das Grabfeld befindet sich
auf der nördlich des Dorfes gelegenen,
sanft nach Säden zu abfallenden An-
höhe an der von Worms nach Alzey
führenden Römerstrasse. Bei Erdarbei-
ten in den letzten Jahren wurden
schon verschiedene Gräber aufgedeckt
und zerstört. Bei dieser letzten Aus-
grabung wurden noch 137 Gräber un-
tersucht und es scheint damit das
Grabfeld noch bei weitem nicht er-
schöpft zu sein. Das untersuchte
Terrain stellt ein längliches Viereck
dar, das von Westen nach Osten ge-
messen 29 m breit und von Süden
nach Norden 38 m lang erscheint.
Innerhalb dieses Raumes lagen dicht
neben und übereinander die meisten
Grabstätten, ausserhalb desselben wur-
den bis jetzt nur 8 Gräber untersucht.
Unter den 137 Grabstätten befanden
sich 24 Schichtengräber, meist Dop-
pclgräber, nur einmal kam eine terras-
senförmige Bestattung dreier Leichen
vor. Interessant ist die Beobachtung
über die Zahl der unversehrten im
Vergleich zu deijenigen der zerstörten
Gräber, sowie die Zahl der mit Bei-
gaben ausgestatteten zu denen ohne
Beigaben. Unter den 137 Grabstätten
fanden sich 50 unversehrte Gräber mit
Beigaben, 29 unversehrte olme Bei-
gaben und 58 ganz zerstörte Gräber.
Aus den letzteren wurden zwar noch
Fundstücke erhoben, manche auch
noch wohl erhalten, die meisten jedoch
waren zerstört und nicht mehr in ihrer
ursprünglichen Lage. Was die Dop-
pelgräber betrifft, so fanden sich bei
ihnen 4mal beide Gräber (unteres und
oberes) erhalten, s?mal beide zerstört,
13mal das untere zerstört, das obere
erhalten, und ömal das untere erhal-
ten und das obere zerstört. Von den
Einzelbestattnngen waren im Ganzen
38 zerstört gefunden worden. Walir-
scheinlich ist auch hier, wie auf so
vielen fränkischen Grabfeldem, einst
eine absichtliche wie imabsichtliche
Zerstörung geübt worden. Was die
die Art des Grabbaues anbelangt, so
ÜEuiden sich nur bei wenigen Leichen
Reste von Holz, 6mal kamen Platten-
gräber und 3mal römische Steinsärge
vor, doch waren letztere zu fränki-
schen Bestattungen benutzt. Die Aus-
grabung hat das Paulus - Museum um
mehrere hundert Nummern bereichert.
£s fanden sich 12 zum Teil sehr
grosse, starke und völlig wohlerhaltene
Scramasaxe. Einer derselben hat eine
Länge der Klinge von 43, des Griffes
von 22 cm, während die Breite der
Klinge 6 cm beträgt. Die meisten
zeigen eine schön geschweifte Spitze,
eine Zwinge von Eisen am Anfang des
Griffes (Imal am Ende desselben), und
deutlich sichtbare Blutrimien. Grosse
Messer, Saxe fanden sich 3, Lanzen
wurden 7 erhoben, die grösste dersel-
ben hat eine Länge von 64 cm. Fer-
ner fanden sich 1 Spatha von 84 cm
Länge und 6 cm Breite, ein Beil, viele
Pfeilspitzen , Messer , Feuerstähle,
Scheeren, Schnallen, Gürtelplatten und
Gürtelbeschläge aus Eisen, ferner
Schnalleu , Gürtelbeschläge , Nägel,
Pincetten und Knöpfe aus Bronze. Ein-
mal wurde eine ganz^ Garnitur ver-
zierter Beschläge mit Schnalle aus
Weissmetall und plattierter Bronze,
ein anderes Mal eine solche aus mit
Silber und Erz tauschiertem Eisen ge-
funden. Ausserdem wurden noch Haar-
nadeln, Gürtelringe, Finger- und Ohr-
ringe, sowie Fibeln, darunter eine von
vergoldetem Silber mit Almandinen
und grünem Glase besetzte, gefunden.
Perlenschnüre wurden 16 erhoben mit
zusammen 835 Perlen, darunter schöne
Millefiori-, Mosaik-, Amethyst- und
Bemsteinperlen. Ferner Spindeln, dar-
unter eine grosse in Facetten geschlif-
fene aus Bergkristall. An Thon-
gefässen war das Grabfeld ziem-
lich arm. Es fanden sich nur 17 Stück,
ferner wurden noch 2 röm. Krüg-
lein gefunden. Ebenso wurden nur
2 Gläser u. ein Bruchstück eines schö-
nen blauen Glases gefunden. In einem
Grabe ward ein kleiner Bronzekessel
mit eiserner Handhabe von 16 cm Dm.
und 9 cm Höhe gefunden. Der unter-
suchte Teil des Grabfeldes scheint nach
den Funden zu schliessen der jüngste
Teil desselben gewesen zu sein. Die
Ausgi'abung wird weiter fortgesetzt
werden.
II. Zuwadis. a) An prähist. Alter-
tümern: 1) Steinzeit: ausGolgen-
stein ein mächtiges, über 2 kg. wie-
gendes durchbohrtes Steinbeil aus Kie-
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208
MuPCOi^raphic.
selschicfer, gef. mit Bruchstücken eines
gössen bauchigen, mit dem Pseudo*
Schnurornament verzierten Gefasses,
dabei sollen mit Tiefomamcnten und
weisser Paste verzierte Gefässsch erben
gefunden worden sein. Aus F 1 o m b o r n
2 undurchbohrte Beile aus Kieselschie-
fer, aus Wull stein ein ebensolches
und ein kleiner Steinmeisel aus schwar-
zem Schiefer, aus Enzheim ein schö-
ne«, undurchbohrtes, grün marmoriert
aussehendes Beil.
2) Bronzezeit: aus Nieder-Olm
2 Hohlkelte u. 1 Hohlmeisel, eine mit
dem Zeichen III versehene lialbkreis-
förmig gebogene Sichel mit Oese zur
Befestigung des Stieles, wie bei Lin-
denschmit A. u. h. V. I, 12, 2.14, femer
2 Armringe, alles aus Bronze. Aus
dem Rheine bei Mainz eine kleine
zierliche Bronzelanze und eine Sichel
aus Bronze, letztere 5-förmig gekrümmt
und mit einem Knopf zur Befestigung
an den Stiel. Aus der Umgegend von
Mainz zwei 24 cm lange Haarnadeln
mit glattem Kopf, femer zwei weitere
Haarnadeln, die eine mit geripptem
Kopf, die andere mit aufgerolltem Ende,
in welchem ein Ring hängt. Aus W e i u -
heim bei Alzey ein sehr zierliches,
dünnwandiges, aus freier Hand gefer-
tigtes, bauchiges Gefäss mit weiter Öff-
nung. Ausserdem ergaben Ausgrabun-
gen von prähistorischen Wohnstätten
bei Pfeddersheim, Leiselheim u.
Weinsheim zahlreiche Gefässscher-
ben der Bronzezeit, Netzsenker, Fluss-
muschehi, Vögel- u. Säugetierknochen,
unter letzteren das in zwei Hälften ge-
spaltene untere Ende eines Femur vom
Rinde mit deutlich erhaltenen Schlag-
marken.
. 3) Hallstätter Periode: In die
t Übergangszeit zwischen dieser und der
vorhergehendenPeriode gehören schöne,
mit Graphit bemalte Gefässscherben,
die in einigen der vorhin erwähnten
prähistor. Wohnstätten bei P f e d d e r s -
heim zusammen mit 2 Kinderschädeln
gefunden wurden. Aus Nieder-Olm
stammen 2 ineinander hängende Ringe
(Doppclring) mit scharfen Rändern, ähn-
lich wie bei Lindenschmit A. u. h. V.
II. 10. 2, ferner 2 völlig geschlossene
Armringe mit Andeutung von Schluss-
knöpfen und mit Strichomament ver-
ziert aus Bronze. Aus der Umgegend
von Mainz ein oben offener, kleiner
Halsring mit Stnchoraamenten u. schö-
ner Patina.
4) La Töne-Periode: Ein Fund
aus Sörgenloch, bestehend aus vier
Gefasscn und einer grossen Hacke aus
Eisen. 3 Gefasse sind von jener schö-
nen auf der Drehscheibe gearbeiteten
Form, damnter eins mit Wellenlinien-
Ornament, das 4. ist ein grosser gerad-
wandiger, roh geformter Topf. Die
Hacke, vgl. Taf. VIII Nr. 4, zeigt eine
von der römischen abweichende Form.
Ans dem Rheine bei Mainz die obere
Hälfte eines eisernen Schwertes ohne
Scheide (Länge mit Griff 50 cm. Breite
5,5 cm.) mit geschweifter Parirstange.
Über die Mitte der Klinge verläuft ein
breiter aus lauter kleinen eingestanzten
Punkten bestehender Streifen, wie bei
Ferd. Keller, Pfahlbauten, 1. Bericht
Taf. IV Nr. 23. Von demselben Fund-
orte stammen 2 Fibeln des sog. Nau-
heim-Bibracte-Typus, die eine aus Sil-
ber (selten) vergl. Taf. VIII Hr. 8 die
andere aus Bronze. Eine dritte stammt
aus Klein-Winternheim. Aus Blö-
de s h e i m eine eingliedrige Bronzedraht-
tibel mit zurückgebogenem Schlussstück
und 3 schöne geperlte Armringe mit
hohlen Schlussknöpfen. Aus der Nähe
von Mainz 3 Armringe mit Strichoma-
menten und massiven Schlussknöpfen.
5) Gehört hierher eine reiche Samm-
lung graeco-italischer Gefässe u. etru-
rischer Bronzen, die in Italien ge-
funden und dem Museum durch die
Muniücenz des Hrn. Miyor Heyl über-
wiesen wurde. Sie besteht aus 11
griechisch-italischen Gefässen edelster
Form, darunter eine grosse schwarze
Vase mit roth er Bemalung, 2 kleinere
Gefässe mit polychromer Malerei und
ein Trinkhom in Gestalt eines Widder-
kopfes. Zu den etrur. Altertümern ge-
hört eine grosse Amphora (Bucchero)
mit eingeritzten Figuren. Die Bronzen
bestehen aus 10 grösseren u. kleineren
Gefässen, darunter eine Schnabelkanne,
zwei Spiegeln mit eingravierten Figu-
ren, der eine mit dickem vollständig
erhaltenem Elfenbeingriff, aus Gürtel-
haken, 1 Armring, Pfeilspitzen, klei-
nen mit seitlicher Öffnung, ornamentier-
ten Nägeln, 1 Schöpflöffel, l Seiher,
Haarnadeln und Verzierungen von Ge-
fässen, ferner einer interessanten Serie
altitalischer Fibeln. Dieselbe umfasst
verschiedene Arten der schlangenför-
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Museographie.
209
migen Fibel, eiue kahnförmige u. eine
Bogenfibel, letztere mit einer farbigen
Gbuiperle in der Mitte der Nadel. Dazu
kommen noch zwei zusammengehörige
Beschläge aus Elfenbein, 2 Schwanen-
köpfe darstellend.
b) An römischen Altertümern:
Zugleich mit der oben erwähnten rei-
chen Sammlung wurde von Hm. Major
Heyl dem Museum auch eine wertvolle
Kollektion römischer, in Italien ge-
fundener Altertümer übergeben. Die-
selbe nmfasst zunächst eine grosse An-
zahl (72 Stück) chirurgischer Instm-
mente ans Bronze, darunter viele Son-
den, Spateln, Pincetten, Nadeln, Löf-
felchen, 2 kleine Gabeln und eine Po-
lypenzange, ferner viele Gegenstände
aus Hom und Knochen, wie 10 Nadeln
mit Köpfen, 3 pfriemenartige Instru-
mente, 2 Löffelchen, 15 Haarnadeln,
meist mit Köpfen, 3 grosse Nähnadeln,
1 kleine Salbenbüchse oder Tintenfass
mit peckel und 5 Würfel verschiede-
ner Grösse, 1 kleine Schelle aus Bronze
und ein grosses Kupferas, dann eine
90 cm hohe Amphora aus Thon, ferner
verschiedene Gläser, darunter ein sel-
tenes Stück in Amphoraform und eiför-
migem Boden, woran noch eine kleine
massive Glaskugel sitzt, und ein klei-
nes kolbenförmiges Salbenfläschchen
von Emailglas.
Als seltenes Stück heimischen Ur-
sprungs wurde von demselben Spender
dem Museum ein im Kheine bei Mainz
gefundener römischer Helm überwiesen,
der eine wertvolle Ergänzung zu dem
in der vorigjährigen Museographie be-
schriebenen römischen Reiterhelme
bildet, abgeb. Taf. X Nr. 2 und 3.
Derselbe ist viel reicher mit Bronze
montiert als der ersterwähnte u. aus-
serdem noch mit Verzierungen aus
Bronze in Form von Adlern u. kleinen
Tempeln bedeckt. Die auf dem einen
Wangenbande befindliche Verzierung
zeigt noch Spuren einer früheren an-
derweitigen Verwendung; es lassen sich
noch Teile einer geflügelten Viktoria
auf derselben erkennen. Der Aufsatz
auf dem Helm zeigt einen Einschnitt
zur Befestigung der Helmzier.
Eine weitere wertvolle Bereicherung
bildet das Korr. IV, 6 besprochene
Militärdiplom des Kaisers Domitianus
aus dem J. 90. — Eine Ergänzimg zu
dem vielleicht als Cohortenzeichen an-
zusehenden Bronzelöwen bildet der im
Rhein bei Mainz gefundene und von
Hm. Major Heyl gestiftete, möglicher-
weise ebenfalls ein Signum darstellende
Gegenstand aus Bronze mit Spitze aus
Eisen, abgeb. Taf. X Nr. 4. In das mit
Klapperblechen versehene Gestell aus
Bronzeblech , dessen beide kürzere
Arme mit dem mittleren Arme durch
Chamiere verbunden sind, war wahr-
scheinlich ehemals eine Holz- oder El-
fenbeintafel mit Inschrift eingelassen
und das Ganze dann mit Schnüren oder
Kettchen an die Zacken des auf eine
Stange gesteckten Tridens aufgehängt
gewesen. — Ein weiteres militärisches
Emblem bildet der Griff eines Cen-
turiostabes, der ebenfalls im Rhein bei
Mainz gefunden wurde, abgeb. Taf. Vlll,
Nr. 5. Derselbe ist aus Bronze ge-
gossen und zierlich gedreht Ein Teil
des Stockes (litis) sieht noch aus dem-
selben hervor. Das Holz wurde mi-
kroskopisch untersucht und als das der
Weinrebe festgestellt. Zvrischen Holz
und Griffende liegen zwei kleine Bach-
kiesel, die beim Schütteln ein lautes
Rasseln hören lassen. — Ein weiteres
Stück der militärischen Ausrüstung bil-
det ein Dolch von Eisen in reich verzier-
ter Scheide, ebenfalls im Rhein bei
Mainz gefundea. Die Scheide ist reich
mit Bronze tauschiert in Form von Strei-
fen und Rosetten, die Felder zwischen
beiden sind ausserdem mit rotem Email
belegt. — Von demselben Fundorte
stammen femer 2 Lanzen von Eisen,
die eine mit breitem, geripptem Blatt,
die andere mit ganz schmalem, stark
geripptem Blatt, abgeb. Taf. IX, Nr. 3
und 4. — Wahrscheinlich einen Teil
eines Pferdeschmuckes bildet die Taf.
IX, Nr. 2 abgebildete, reich mit durch-
brochener Arbeit verzierte Scheibe
aus Bronze. Sie stammt ebenfalls aus
dem Rhein bei Mainz. Sie ist mit
concentrischen Ringen und kleinen
eingedrehten Kreisen, sowie durch-
brochenen Dreiecken und Kreisen ver-
ziert. Sie gleicht der bei Lindenschmit
A. u. h. V. H. 2. 12. abgebildeten Scheibe
mit dem unterschiede, dass bei der
unserigen auch das mittlere Stück er-
halten ist. Dasselbe besteht aus einer
frei auf der mittleren Öffiiung der gros-
sen Scheibe liegenden kleineren Scheibe
mit derselben Verzierungsweise. Auf
dieser liegt wiedemm, jedoch fest mit
Wastd. Zeitichr. f. Gesch. u. Kunst. IV, II.
14
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210
Museographie.
ihr verbunden, eine dritte, kleinere,
durchbrochene Scheibe bo, dass sie auf
ihr gedreht werden kann. Grosse und
kleine Scheibe sind durch zwei Nägel
resp. Ösen mit ihrer ehemaligen Unter-
lage verbunden gewesen.
Römische Gräberfunde vom
Sporkenheimerhof bei Ingelheim
und von Heddesheim bei Kreuznach.
Bei ersterem wurde die Brandbestat-
tuug in Dolien nachgewiesen. £8 fan-
den sich ausser vielen anderen Ge-
ßi^sen mehrere grosse Dolien von
76 cm Höhe und 1,85 m Umfang. Un-
ter den Gelassen ist die mit concentri-
schen und kleinen Kreisen in roter
Farbe bemalte Urne besonders be-
merkenswerth, ab^eb. Tat. VIII, Nr. 1.
Der zweite Fund besteht aus dem In-
halt eines oder mehrerer frührömischen
Gräber: Eisenbeschläge der Verbren-
uungskisten , mehrere Bronzefibeln,
eiserne Messer, mehrere Stili, 1 Schelle
und 1 Scheere aus Eisen, 1 Schloss-
riegel aus Bronze, Nadeln aus Bein,
dann ein kleines Beil, 1 kleine Lanze,
sowie mehrere Armringe, Knöpfe und
Beschläge aus Bronze.
An Gläsern vermehrte sich die
Sammlung durch 12 in der Nähe von
Alzey gefundene, darunter 1 Flasche
mit dem Stempel Front(inu8) femer
durch 2 in Worms an der Wieland-
strasse gefundene, schön irisierende
und mit aufgegossenen Glasfäden ver-
zierte Gläser, sowie durch eine grüne,
ungehenkelte Glasume aus K 1 e i n - W i n-
ternheim von 24 cm Höhe und 17 cm
Ofinungsweite. Von hervorragenden
Gefässen sind zu erwähnen: ein schö-
nes, schwarzes, weiss bemaltes Trink-
gefäss mit der Aufschrift vwanrns ab-
gebildet Tat. VIII, Nr. 2, aus der Um-
gegend von Mainz und 1 jener oft
genannten Wormser Gesichtskrüge ; fer-
ner eine schöne Lampe aus Thon
und 1 kleiner Stempel aus Thon mit
der Aufschrift sumtno, — Von Bronze
sind zu erwähnen: 1 Handspiegel mit
der Darstellung des Parisurteüs, an-
geblich in Mainz (???) gefunden, eben-
daher eine kleine Statuette des Her-
cules, sowie eine gut erhaltene Schnell-
wage; aus der Umgegend von Mainz
stammen einige besonders grosse früh-
römische Fibeln, sowie ein herzförmi-
ger Anhänger mit Phallen und Email
verziert, aus der Umgegend von Alzey
2 breite verzierte Armillen, ein Finger-
ring und 1 Schlüssel. Aus Worms
stammen ein mit Umwickelungeu von
Silberdraht verzierter Halsring, ein
scheibenförmiger , mit einem Buckel
und vielen Knöpfen verzierter Gegen-
stand, wahrscheinlich Pferdeschmuck,
sowie ein Schröpfkopf, abg. Taf. VIII,
Nr. 6. — Aus Ilom sind 4 in Worms
gefundene Kämme, wie bei Linden-
schmit A. u. h. V. H, 11, 4, i— s, so-
wie das Ortband eines Schwertes oder
Dolches, genau wie bei Lindenschmit
A. u. h. V. II 4. 3, I zu erwähnen. —
An Steinskulpturen erhielt das Mu-
seum den mit bandartigen Ornamenten
verzierten Deckel eines Sarkophages,
der vor langer Zeit schon in Neu -
hausen gefunden worden war. Das
Taf. IX, Nr. 1 abgeb. Relief (Minerva.
Mercur, Vulcan) wurde vor mehreren
Jahren mitten in der Stadt in einem
römischen Brunnen zusammen mit der
Taf. VIII, Nr. 3 abgeb. Hacke gefunden.
Beide Gegenstände befinden sich bis
Jetzt noch im Privatbesitz.
c) An fränkischen Altertümern :
Aus Bechtheim ein Fund, bestehend
in einer eisernen Rundfibel mit Erz-
und Silbertauschierung , 2 spangea-
förmigen Fibeln aus Bronze, 1 mit
Bronze gefasste Bergkristallkugel, ver>
schiedene Gürtelbeschläge, Schnallen
und Riemenzungen. Aus Obrigheim
aus einem zerstörten Grabe: ein be-
sonders grosser Scramasax, 1 grosser
Schildbuckel, der Bronzeknauf einer
Spatha, 1 Pfeilspitze mit Widerhaken,
1 Bronzepincette und mehrere Be-
schläge. Aus Albisheim von einem
solchen Funde : ein Scramasax, 2 Lan-
zen, mehrere Eisen- und Bronzebe-
schläge, ein gekrümmtes Messer (Hebe),
sowie eiserne Beschläge von einem Wa-
gen, femer 1 kleines Gefäss. Aus Pfed-
dersheim von einem ebensolchen
Fund 1 Scramasax. Aus der Umgegend
von Mainz 2 in fränkischen Gräbern
selten noch vorkommende Armringe
aus Bronze mit eigenartiger Verzie-
rung und leicht kolbig geformten Enden.
Aus Worms ein noch 22 cm langes
Bruchstück eines schönen Kammes, so-
wie verschiedene Beschläge. Von einem
Grabfeld bei Kreuznach ein schöner
Ohrring aus Gold in Gestalt eines
kleinen Fasses mit Filigran und Al-
mandinen verziert, abgeb. Taf. VIII Nr. 7.
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Museographie.
211
Die weiteren reichen Funde dieses Grab-
feldes werden später erwähnt werden.
Vor einii^n Tagen wurde ausge-
geben: A.Weckerling, Die römische
Abteilung des Paulus - Museums der
Stadt Worms, Worms 1885. 128 S.
und ö Tflu. [Dr. Koehl.]
d)Zudenaurda8Mittelalteru. die
neuere Zeit bezüglichen Abteilungen
des Paulus-Museums ist im verflossenen
Jahre abermals eine neue hinzugekom-
men: Die AbtcilungWormser Drucke
in der ehemaligen Sakristei der Paulus-
kirche. In dieser Abteilung sind ver-
einigt: 1) die meisten der zahlreichen,
jetzt alle ausserordentlich selten ge-
wordenen Druckschriften, die im 16.
Jh. bei den hiesigen Buchdruckern Pe-
ter Schöffer, Hans Meiel, Sebastian
Wagner, Gregorius Uofmann (Comian-
der) u. Ph. Köpffei gedruckt wurden,
u. a. z. B. die 1529 hier gedruckte
Bibel, eine hebräische Schrift des Se-
bastian Münster aus demselben Jahre,
die Murin von 1539, der Freidank in
der Bearbeitung des Sebastian Brant
von 1539, Schriften des Kaspar Scheidt,
eine Reihe von Schulbüchern, eine Aus-
gabe des Homer, eine lat. Grammatik,
eine Sammlung lateinischer Gespräche,
ein Abcdarium u. v. a.
2) Viele auf Worms bezügliche Schrif-
ten des 16. u. 17. Jhs., also aus der
Zeit vor der Zerstörung der Stadt durch
die Franzosen 1689.
3) Ein Ölgemälde u. zahlreiche Holz-
schnittillustrationen des im Anfang des
16. Jhs. in Worms geborenen Malers
Anton Wönsam, gewöhnlich genannt
Anton von Worms. Derselbe zog mit
seinem Vater, der gleichfalls Maler war,
nach Köln, wo er als Xylograph für
eine Reihe von Buchdruckern thätig
war. Das von Hm. .Major Heyl dem
Museum überlassene Ölgemälde ist das
auch von Merlo beschriebene, welches
3 Heilige, St. Anton den Eremit, die
iil. Barbara u. die hl. Katharina neben-
einander sitzend darstellt.
4) Eine Anzahl seltener, in der Nach-
barschaft von Worms, in Oppenheim
und Mainz teils Ende des 15., teils
Anfang des 16. Jhs. erschienener Druck-
schriften.
5) Eine Druckerpresse des 16. Jhs.
6) Die Sammlung der Wormser Mün-
zen nebst^ den Prägstöcken zu einer
Anzahl derselben.
7) Eine Fensterscheibe, auf die Göthe
bei einem kurzen Aufenthalt in hie-
siger Stadt seinen Namen u. die Jahr-
zahl 1769 eingeritzt hat
Sehr bedeutend ist ferner teils durch
Geschenke, teils durch Anschaffungen
die Bibliothek des Museums vermehrt
worden. Auch die andern Abteilungen
des Museums sind fast alle vielfach
ergänzt worden, wenn auch gerade
keine besonders hervorragende Berei-
cherung im verflossenen Jahre hinzu-
gekommen ist [Dr. Weckerling.]
Mainz, Verein zur Erfortcliung rheio.^
Getcliiclite und Atterhraiskunde. Unter-
nehmungen: 1) Römischer Friedhof
im Gartenfeld bei dem neu zu
erbauenden Kloster. Bei Aushe-
bung des Bodens zur Legnng des Fun-
daments der Pfeiler stiess man auf
römische Begräbnisse teils mit Leichen-
brand, teils mit Beisetzung in Holz-
särgen. Leider wurde durch Unvor-
sichtigkeit der Arbeiter einer der Holz-
särge aus starken Bohlen bis auf einige
Bruchteile zerstört, welche noch Zeug-
nis von der Haltbarkeit und Stärke des
Holzes ablegten. Die Wände waren
durch Schwalbenschwänze mit einan-
der verbimden und teilweise mit star-
ken Eisennägeln befestigt. Einige Ge-
fässe aus Brandgräbem, wie Terra-
Sigillata - Schalen, Thonumen , Gläs-
chen, sowie ein interessant geformter
Thonbecher wurden ebenfalls an Ort
und Stelle käuflich erworben. — Diese
Funde gaben die Veranlassung zur
Untersuchung des zu diesem Bau ge-
hörigen weiteren Gartenstücks, welches
uns auf Ansuchen bei der kirchlichen
Behörde bereitwilligst zu diesem Zweck
überlassen wurde. In einer Tiefe von
4 — 5 Meter sti essen wir wieder auf
Spuren von Begräbnissen, und zwar
waren es haufenweise zusammenge-
worfene zerbrochene Gefässe, ver-
mischt mit Tierknochen, allem An-
scheine nach die Reste eines Leichen-
mahls. Hierauf folgten Brandbestat-
tungen und zu Unterst in dem blauen
Letten erhielten wir die Beisetzungen
in Holzsärgen, hie und da noch unter-
mischt mit Brandbegräbnissen. Es wa-
ren 4 solcher Särge, welche zum Vor-
schein kamen, wovon einer leider beim
Aufziehen aus dem Schacht zerfiel.
Sie haben die Länge von 1,45 m bis
zu 2,10 m und m der Breite von 38 cm
14*
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212
Museographie.
bis zu 48 cm. Die Bestattungen ge-
hörten Mixern, Frauen und Kindern
an. Über die Bearbeitung dieser Särge
ist folgendes zu bemerken: Die Ver-
bindung der Längen- wie Schmal-Seiten
ist durch Einschnitte im Inneren an
den Enden der Langseiten hergestellt,
in welche die Schmalseiten eingelassen
waren und öfters durch Einschlagen
starker Nägel verstärkt wurde. An den
übrigen Särgen waren die verschiede-
nen Teile einfach durch Vemagelung
verbunden. — Auch einige Begräbnisse
auf einer blosen Bretterunterlage sind
noch anzuführen. Aus je zwei über-
einandergestellten roh gehauenen Boh-
len sind die Wände der Särge gefer-
tigt, ebenso auch die Böden, die noch
durch eine die ganze Länge der Särge
messende Latte verstärkt werden. Ei-
nen eigentlichen Deckel hatten die
Särge nicht, sondern ungefähr in der
Mitte des inneren Teils der Seiten-
wände derselben waren auf jeder Seite
eine Bohle auf herausstehenden Holz-
streben ruhend angebracht und zwar
so, dass in der Mitte der Särge ein
Spalt sich bildete, durch welchen Luft
in den inneren Raum eindringen konnte.
Hierdurch wurde es auch möglich, dass
die lehmige Erdmasse, in welcher diese
Holzkisten standen, nach und nach
sich in das Innere einflösste, und so
zuletzt den ganzen Raum ausfüllen
konnte, wobei auch zugleich alle die
Mitgaben der Leiche zerdrückt und
zerstört wurden. Selbst die Körper-
reste waren hierdurch an manchen
Begräbnissen zerstört und nur einige
Schädel gelang es uns zu erhalten. Es
sind zwei, der äusseren Form nach zu
urteilen, röm. Schädel (Kurzschädel),
während ein dritter die Mitte zwischen
Lang- und Kurzschädel hält. — Eine
ebensolche Zerstörung erlitten auch die
beigesetzten Gegenstände, wie Gläser,
Thongeschirre etc., die nur in Bruch-
stücken zum Vorschein kamen. Ausser
diesen Geschirren fand sich bei einer
Frauenlciche auch ein aus Bein ver-
fertigter Aufsteckkamm mit 4 Zinken.
Der Oberteil desselben ist mit durch-
brochener Arbeit verziert. In der
Mitte sind querlaufende Speichen an-
gebracht, die mit Lorbeerzweigen ein-
gefasst sind. Aus den Brandgräbern,
welche ohne weiteren Schutz in die
Erde versenkt waren, sind einige Ur-
nen, Salbgläschen, auch Terra-Sigillata-
Näpfchen zu erwähnen. Doch blieb
es eine Seltenheit, vollständige Exem-
plare zu erhalten, da der Druck der
Erde die meisten Gegenstände zer-
brochen hatte.
2) Aufdeckungder röm.Boden-
heizung an der Stephanskirche,
welche bereits eine ausfuhrliche Be-
sprechung im Korr. HI, 14 gefunden
hat Wir erlauben uns hier nur zu
bemerken, dass die Ausführung der
Fussbodenheizung im Vergleich zu an-
deren früher entdeckten Bauten nicht
von irgend bemerkenswerter Bedeu-
tung ist, und fast alles Material nur
aus kleinen Bruchstücken besteht. Ob
später eine Wiederaufstellung des Fuss-
bodens möglich sein wird^ hängt von
einer grossen Geduld und Mühewaltung
fordernden Ergänzung der Bruch-
stücke ab.
Der Zuwachs unserer Sammlung be-
steht aus 20 Nummern Altertümern der
vorhistorischen Zeit, 389 römischen,
108 merovingischen Gegenständen, so-
wie einer Anzahl mittelalterl. Waffen
und Geräte. Von Gegenständen der
ältesten Zeit sind ausser einigen
Waffen und Werkzeugen aus Erz, wie
Lanzen, Meissein, Dolchen auch ein
grösseres Exemplar eines Morgensterns
aus Erz, sowie ein Schildbuckel aus
Eisen fast in der Grösse wie jene von
Alesia zu verzeichnen. Alsdann ein
Eisenschwert in Form des Gladius,
jedoch ist die Klinge nicht eben, son-
dern hat in der Mitte einen leicht
erhabenen Grat, wie auch beim Ab-
schluss an dem Griff die Klinge nicht
geradlinig, sondern in einem Bogen
gegen die Angel zu ausläuft. — Auch
einige in einander geschlungene Ge-
winde aus Golddraht sind erwähnens-
wert. Sämtliche Gegenstände sind Erwer-
bungen bei den Baggerarbeiten im Rhein.
Aus der Umgegend wurde für das
Museum ein Grabfund gewonnen, be-
stehend in einem gekrümmten Eisen-
messer, einer Eisenlanze, mehreren
Eisenfibeln und einem Erzarmring. —
Femer aus einem Grabhügel ein Erz-
dreifuss in der Höhe von 20 cm. Die
Füsse sind in Gestalt derer der Ziege
und endigen gegen oben in Blattwerk.
Hierzu gehört ein kleines gehenkeltes
Erzfläschchen, sowie eine doppelhenke-
lige Erzschüssel im Dm. von 42 cm.
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MuseograpKie.
2lä
Die wertvollsten und reichsten Funde
sind unter den römischen Erwerbun-
gen anzuführen. So aus der Umgegend
anter einigen Gläsern gewöhnlicher
Form, Terra -Sigillata- und anderer
Thongeschirre ein vollständig wohler-
haltenes blaues gehenkeltes Glasfläsch-
chcn von 12 cm Höhe. Mehrere dop-
pelhenklige Glasumen in der Grösse
von 25 — 30 cm, kleinere Salbgläschen
nnd Phiolen, ein Krug, wie Lämpchen
aus Erz. Teller und Näpfchen aus
Terra-Sigillata und gewöhnlichem Thon,
sowie eine zur Hälfte schwarz gebrannte
Thonume. Eine goldene Haarnadel
von der feinsten Arbeit und ein Finger-
ring von demselben Metall. — Von
hohem Wert sind einige Fundstücke
aus einer röm. Niederlassung: eine
Erztafel mit 6 Zeilen Inschrift, vgl.
Wd. Korr. HI, 92 u. 117. Ein Gla-
dius mit verstärkter Spitze, zum Durch«
bohren des best geschmiedeten und
schwersten Panzers geeignet. Arbeits-
geräte und zwei Lanzenspitzeu aus
Eisen von 81 — 72 cm Länge, deren
ganz ungewöhnliche Grössenverhält-
bis jetzt noch keine unbedingt zu-
treffende Erklärung gefunden haben.
Die weitere Untersuchung des Feldes
hat sich der Verein vorbehalten.
Durch Ausbaggening seichter Stellen
des Rheins wurden unter anderem ge-
wonnen die eine Hälfte eines Militär-
diploms, dessen anderer Teil nach
Worms verkauft wurde und in den
Pfeilern der Römerbrücke aufgefunden
ward. Vgl. Wd. Korr. HI, 84 u. IV, 6.
Femer ein Brücken - Baustem der
XJV. Legion, vgl. Wd. Korr. HI, 151.
— Von anderen interessanten Gegen-
ständen sind zu erwähnen ein i-öm.
Schildbuckel aus Erz, ein Erzpfänn-
chen, ein Barren röm. Schmiedeeisens,
Eisenlanzen, sowie Werkzeuge aus
Eisen und ein chirurgisches Instru-
ment aus Erz. Bei den Grundarbeiten
am Neuthor wie Münsteithor wurden
durch das Baubüreau der Ludwigsbahn
dem Vereine folgende an Ort und
Stelle gemachte Funde zugestellt:
Mehrere Schalen und Näpfe aus ge-
wöhnlichem Thon und Terra-Sigillata,
l Erzkrug, 1 Bruchstück eines weissen
Marmorreliefs. Ferner Bruchstück ei-
nes römischen Ziegels mit Graphitin-
schrift, sowie Teile eines Wd. Korr.
rV 5 u. 21 besprochenen Inschrift-
steines. Aus den Kanalbauten erhiel-
ten wir durch das Stadtbauamt einen
röm. Grabstein mit roh eingehauener
Figur, dessen Inschrift leider abge-
schlagen war.
Merovingische, wie spätere
Fundstücke sind hauptsächlich durch
die Baggerarbeiten im Bette des Rhei-
nes zu Tage gekommen. Von den
fränk. Funden ist erwähnenswert ausser
einer Anzahl Schwerter, Lanzen und
Scramasaxe, 1 silberne Spangenfibel,
sowie ein Schwertgriff mit wohlerhal-
tener Holzbekleidung und Teil der
Klinge. — Dann ein Grabfund aus der
Umgegend, bestehend in mehreren
Thongefässen, einer Glasschale, Scrama-
saxen, Gürtelbeschlägen, einer röm. Fi-
bel in Radform, sowie einer Perlen-
schnur aus 65 Stücken der verschie-
densten Formen und Grössen. Die
mittelalterlichen Gegenstände bestehen
grösstenteils in Waffen: Lanzen, Dol-
chen, Schwertern und Beilen. Die
Schwerter sind teilweise mit aus Gold-
draht eingelegten Inschriftenwie Schmie-
dezeichen versehen.
[Friedr. Lindenschmit.]
Mainz, Rdmitch-Germanischet Central- 70
Museum. Zuwachs von 319 facsimilier-
ten Nachbildungen. Die Gesamtzahl
beträgt 9080 Nummern. Sehr zahlreich
sind die Fundstücke der ältesten Zeit
vertreten : 80 Stück Thongefässe, deren
Originale durch Hrn. Oberstudienrat
Müller in Hannover uns zur Herstellung
und Ergänzung anvertraut wiwden. —
Werkzeuge aus Weissmetall zum Ein-
schlagen von Ornamenten auf Erz,
Bmchstücke eines Panzerhemdes aus
Eisen, Erzschwert, dann Erzcelte imd
kleine Rasiermesser von Erz, aus der
Sammlung des Hrn. Dr. Hartmaon von
Marne in Holstein. — Von Hm. Dr.
Jacob in Roemhild aus seinen Ausgra-
bungen am Gleichberge eine Anzahl
interessanter Fibeln aus Erz, Dolche,
Gelte, Nadeln und Armringe aus dem-
selben Metall, Perlen aus verschieden-
farbigem Glas, Eisenschwert, eiserne
Pferdegebisse späterer Zeit, sowie einen
röm. Eisencelt und Hackenpfeile der
merovingischen Zeitperiode. — Ein sehr
merkwürdiger german. Grabfund ^us
der Sammlung des Hm. Dr. Fliedner
aus Monsheim, bestehend in einer Spi-
ralfibel, genau der Form wie die im
Norden so häufig vertretenen, 2 Arm-
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SU
Museograpbie.
bänder, je 3 Spangen, wovon 2 bei je-
dem Band ans gewundenem Draht Ter-
fertigt, durch Vernietung übereinander
befestigt, sowie 2 Erznadeln mit oralem
starkem Knopf; die Verzierung ist teil-
weise durch cüe Verrostung unkenntlich,
auch ist in dem Knopf der einen noch
der Kern aus gebranntem Thon erhal-
ten. Alles in denselben Formen, wie
die entsprechenden Fundstücke aus den
Pfahlbauten der Schweiz. — Aus der
Sammlung des Altertumsvereins von
Birkenfeld die Wd. Zs. m Tfl. K
abgeb. Gegenstände.
Aus der Worms er Sammlung einen
Grabfund von Heppenheim an der Wies,
bestehend in einem Eisenschwert und
Scheide aus gleichem Metall, Eisen-
lanze mit dazugehörigem Endbeschlag
des Schaftes, Eisenscheeren, Messern,
Pincetten von Eisen; einem Armring
aus Erz u. einer grossen blauen Glas-
perle mit teils aufgesetzten, teils ein-
gelegten gelben F^en. Verschiedene
Formen von Haarnadeln und Armrin-
gen aus Erz. Mehrere römische Gegen-
stände, sowie Funde des merovingisch.
Friedhofes von Flonheim ; eine grosse
Krystallspindel , ebensolche SchnäU-
chen; eine spangenförmige silberne
Gewandnadel wie Silberschnalle und ein
silberner Armring, dessen Enden mit
Goldblech und Almandinen verziei*t
sind.
Aus dem Speierer Museum: ein
röm. Fund aus Rheinzabem, bestehend
in einem Erzkrug mit reich verziertem
Henkel, einer hierzu gehörigen meister-
haft getriebenen Erzschüssel, mehreren
Pfannen und Kasserolen, wovon eine
mit schön graviertem Deckel eine Jagd-
scene darstellt; grössere roh getriebene
Gefässe der verschiedensten Formen. —
Femer die Grabfunde von Mühlbach,
in der Art bemerkenswert, dass hier
zum erstenmal bei römischen Bestat-
tungen Waffen beigegeben sind, und
zwar Schwerter, absichtlich durch Ver-
biegung zum ferneren Gebrauch untaug-
lich gemacht. Die Fundstücke bestehen
in einem Gladius, mehreren Lanzen-
spitzen mit erhabenem Grat in der Mitte,
femer Arbeitsgeräte wie Zangen, Beile
etc. Ein Erzhenkel einer Kiste in Ge-
stalt zweier Delphine mit der Büste
der Viktoria in ihrer Mitte.
Aus dem Frankfurter Museum ein
aus zwei Teilen bestehender, pracht-
voll verzierter, getriebener römischer
Erzhelm aus Heddernheim.
Von der Saalburg der Wd. Zs. FV
Taf. VI abgebildete Hobel.
Alsdann aus dem Museum zu Han-
nover eine Reihe Gefösse aus Sachsen-
gräbem des 4. bis 5. Jhs. mit reicher
Omamentation, sowie ein dabei gefun-
denes Erzgefässe, Erzscheeren, Schnal-
len, Fibeln und Pincetten von den Grä-
bern von Quelkhora und Wehden. —
Aus dem Augsburger Museum
imitierten wir eine Anzahl schön tau-
schierter meroving. Eisenarbeiten.
Aus dem Stuttgarter Museum
den Phahlheimer Sporn, abgeb. Wd.
Zs. m S. 229.
Abgüsse zweier Figuren, Göttinnen
darstellend, wie einer sitzendenMatroue,
als Geschenk des Wiesbadener Museums,
sowie den einer reitenden Matrone durch
das Karismher Museum.
Hr. Prof. E. Aus'm Weerth in Bonn
übersandte aus seiner Privatsammlung
eine grosse Anzahl Tauschierarbeiten,
einen Scramasax mit Resten der reich
verzierten Lederscheide, sowie eine
Eisenlanze mit durchbrochener Arbeit.
Gegenstände, deren Reinigung und Her-
stellung, wie bekannt, grosse Mühe und
Zeitopfer kosten.
Auch aus der Vereinssammlung von
Schwäbisch-Hall sind eine Anzahl
interessanter Fundstücke german., rom.
und fränk. Zeit zu erwähnen.
[Fried. Lindenschmit.]
Birkenfeld, Sammlung des Altertums- 76a
Vereins. Wurde neu aufgestellt. Zwei
Viergötteraltäre, von denen einer auf
jeder Seite je eine Figur (damnter
leicht erkennbar Hercules), der andere
je zwei Figuren (damnter leicht er-
kennbar Apollo und T)iana) enthält,
wurden vom Hambacher Bnmnen in
die Sammlung gebracht. Der Verein
erhielt neue Statuten. [F. Back.]
Rheinprovinz.
Mettlach, keramitchet Museum. (Bron- 78
ze-Medaille aus Brüssel 1880 und Ltit-
tich 1881).
Im Jahre 84—85 wurde dasselbe in
zwei bestimmte Gmppen eingeteilt und
zwar: a) in die Firmenabteilung von
Villeroy & Boch, und b) antike Abtei-
lung. In ersterer Abteilung sind die
früher gefertigten, nicht mehr verkäuf-
lichen > abrikate, sämtlicher ziu* Firma
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Museofrraphie.
215
Itehurenden and anverwandten Fabriken
aufgestellt. Die zweite Abteilung ist
Tertreten durch Fabrikate beinah aller
Erdteile und Zeiten bis zum 5. Jahrb.
ror Christus. Die Aufstellung ist mög-
lichst chronologisch nach Ländern und
Material geordnet.
Acquiriert wurden fürs Museum im
Terflossenen Jahre:
1) an antücen Fabrikaten: an Stein-
zeng 1 Humpen und 2 Salzk&nncben,
Nassau; 1 Krug, Frechen; an Fayen-
cen 1 Krug und 1 Barbierschüssel,
Talavera; 1 Untertasse, Marcelina; 1
Blnmenkorb, Würzburg ; 10 Stück, alt
Delft; 4 Kacheln (Hirschvogel); an
S teingut 2 Stück Wedgewood, 2 Stück
Wallermngen ; an P o r z e 1 1 a n 10 Stück
Toumav, 1 grösseres Stück, (chinesisch.
Hund darstellend), 9 Stück Venedig;
3 China ; 1 Stück Japan ; 1 Stück Japan
rot Porzellan;
2) an modernen Fabrikaten ; an S t ei n-
zeng 1 Krug, Paris; 1 Vase gr^s Ha-
veland; 2 Stück aus Höhr, 7 Stück
ans Grenzhausen ; an Porzellan
1 Schmuckschale aus Thüringen; an
Faien<;e 1 Terrine aus Marseille; an
Majoliken 1 Vase und 1 Schale aus
Turin. Aiisst; Terra cotta 4 Genre-
figürchen ebendaher.
Von Katalogen wurde ausgegeben:
F. Jännicke, Mettlacher Museum I. Abt.
Deutsches Steinzeug bis zum Ende des
18. Jhs. 91 S. u. XI Tfln., Mainz 1884.
(Vgl. Wd. Korr. HI, 127.)
[Weismüller.]
80 Trier, Provinzial-MutMim. Unterneh-
mungen: a) Freilegung der römi-
schen Thermen in St. Barbara.
Vom 1. Januar bis 31. Oktober wurde
ununterbrochen gearbeitet. Die Frei-
legung (vgl. den Plan Wd. Zs. I Tfl. HI)
der beiden Kreuzsäle B und C ward
vollendet, femer wurden der westliche
Hof 10 und der südlich von letzterem
gelegene Teil (wo zwei kleinere Höfe
10* und 10»» aufgefunden wurden), der
östliche Souterraingang, soweit er um
die Säle H, K und D läuft, der west-
liche Souterraingang, welcher den Kreuz-
saal C umgiebt und die östl. Räume
G, J, L L L vollkommen vom Schutte
befreit Auf dem vom östlichen Cal-
darium östlich und südlich gelegenen
Terrain wurde ein Complex kleinerer
Gebäulichkeiten gefunden. Die neu
aufgedeckten Räumlichkeiten sind ver-
hältnismässig gut erhalten. Besonderes
Interesse bieten die im Kreuzsaal C
noch liegenden Marmortäfeluogen und
ein in demselben Saale an der öst-
lichen Langseite erhaltenes Bassin.
Auch wurden viele Quader mit Stein-
metzzeichen freigelegt. — Soweit die
Thermen auf dem vom Museum er-
worbenen Terrain liegen, sind die
Ausgrabungen im wesentlichen beendet.
Um jedoch festzustellen, ob die in
emigen Teilen des Gebäudes zweifellos
vorhandene Symmetrie, in allen Teilen
durchgeführt war, müssen auf an-
grenzenden Privätgrundstücken noch
einige Gräben gezogen werden. — An
Einzelfunden wurden 638 Stück ge-
wonnen, meist Nadeln, Kämme, Instru-
mente aus Hom, kleine Bronzegegen-
stände, gestempelte Ziegel, Spielsteine
u. dgl. Hervorzuheben sind der Unter-
körper einer langgewandeten Figur aus
weissem Marmor, jetzige H. 61 cm,
(luv. 10858), und ein fein gearbeitetes
Köpfchen einer Isis, gleichfalls aus
Marmor, h. 19 cm (Inv. 10408). —
Zur besseren Conservierung des Mauer-
werkes wurden einige Stützmauern auf-
geführt; femer wurden, um die Besich-
tigung der Ruinen zu erleichtem, ei-
nige Böschungen, Wege und Brücken
hergestellt. Ein kleiner Gnmdrissplan
der Ausgrabungen in handlichem For-
mat ward lithographiert und an die
Besucher verkauft. Zwei grössere Pläne
des Gmndrisses und der Durchschnitte
im Massstab von 1 : 200 wurden, nach
nochmaliger sorgfältiger Nachprüfung
aller Masse, in Angriff genommen und
der Vollendung nahegebracht.
b) Die beiMesenichanderSauer
im J. 1883 begonnene Ausgrabung einer
römischen Villa wurde im April be-
endet. Es wurden noch eine Anzahl
Säulentrommeln und Kapitale, sowie
verschiedene Kleinaltertümer gefunden.
Nach vollendeter Aufnahme des Mauer-
werkes wurde dasselbe wieder zuge-
deckt.
c) Die im J. 1878 eingestellten Aus-
grabungen in Neumagen an der
Mosel wurden im April wieder aufge-
nommen und bis Ende Juli geführt.
Die Ausbeutung galt diesmal der Nord-
und Westmauer der alten Burg. Das
Resultat war, dass ans den Fundamen-
ten dieser Mauerzüge 95 Reliefs, 67
Architckturstücke und 10 Inschriften
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216
Museographi<3.
(ohne Berücksichtigung kleiner Frag-
mente) in einem Gewichte von 1700
Ctr. gewonnen wurden. An Kunstfer-
tigkeit und gegenstlUidlichem Interesse
stehen die neuen Fundstücke denen
des J. 1877/78 nicht nach, an Güte
der Erhaltung übertreffen sie dieselben.
Sämtliche Stücke gehören wieder zu
Grabmonumenten; eine Anzahl passt
sowohl untereinander zusammen, wie
an Stücke der früheren Ausgrabungen,
so dass von einigen Grabmonumenten
wenigstens eine teilweise Rekonstruk-
tion gelang. Eine vorläufige Notiz wurde
in der „Köln. Ztg." vom 7. Sept. veröf-
fentlicht Einen ausführlichen Bericht
wird eines der nächsten Hefte der Wd.
Zschr. bringen. Zur Aufstellung der
Fundstücke wurde, weil die Museums-
räumlichkeiten überfallt sind, ein Holz-
schuppen auf dem Ruinenterrain in St.
Barbara errichtet. Die nur aus Geld-
mangel abgebrochenen Ausgrabungen
werden ISSb fortgesetzt werden.
d) Freilegung und Aushebung eines
Mosaikbodeus, welcher am letzten
Oktober in Trier beim Kaiserpa-
last gefunden wurde. Vorläufige No-
tiz in Wd. Korr. III, 153 und in der
„Trier. Ztg.« Nr. 313 u. 322. Die No-
tizen sind dahin zu erweitem: im mit-
telsten Octogon steht zu oberst Monnus
fecfä]; darunter drei fast vollkommen
zerstörte Figuren, der mittelsten ist
beigeschrieben Omerus, der linken In-
genium, der rechten Cdüiope. Um diese
Octogone sind in acht Quadraten Por-
traitbrustbilder gestellt; von der Nord-
ostecke beginnend zunächst ein herr-
lich gearbeiteter bärtiger Profilkopf mit
Beischrift Esiodus, im folgenden Qua-
drat ist nur ein T * erhalten, was aber
mit grosser Wahrscheinlichkeit auf Ti-
tus Livius gedeutet werden kann ; dann
folgt ein gut erhaltener Enfacekopf mit
Beischrift Vergüius Maro; zu einem
der beiden folgenden Quadrate gehört
ein Fragment mit der Aufschrift Dio-
[genes?] y dann folgen [Tuljlius [Cicjero,
Men[an]d, Ennms. Um diese Portraits
waren im Kreis 8 Octogone gestellt.
Indes sind das der Nordostecke und das
nördliche vollkommen verschwunden,
von dem der Nordwestecke ist nur ein
Fragment von zwei Köpfen, auf wel-
chem neben dem männlichen [TJUam-
[yjfis steht, erhalten; auf dem west-
lichen sind die Figuren im wesentlichen
erhalten, neben dem Manne [EptJCAR-
(mus), neben der Muse Polymni; in dem
der Südwestecke Aratos neben Uroma,
im südlichen Cadmus neben C[l]io, in
dem der Südostecke Ägnis neben Eu-
terpe, während von dem östlichen nur
eine Maske erhalten ist. Um diese
acht Octogone sind in Quadraten und
Trapezen die Monatsgöttec mit beige-
schriebenen Monatsnamen gebildet, von
denen freilich nur wenige noch gut er-
halten sind; noch mehr zerstört ist der
äusserste Rand, in dessen vier Ecken
die vier Jahreszeiten sich befanden, wäh-
rend zwischenliegende Trapeze wahr-
scheinlich mit den Zeichen des Tier-
kreises ausgefüllt waren. — Die Tech-
nik des Bodens ist ausgezeichnet Eine
Publikation wird baldmöglichst erfolgen.
e) Bei Tholey (Kr. St Wendel)
suchte das Museum die von der Ge-
meinde in dem an römischen Alter-
tümern reichen Yaruswald vorgenom-
menen Arbeiten im archäologischen
Interesse zu verwerten. Es wurden
einige Mauern aufgedeckt und einige
interessanteEisengegenstände gefunden.
f) Die in der Stadt Trier vorge-
nommene Anlage einer Wasserleitung
gab mancherlei Aufklärungen für die
Topographie des alten Trier (nament-
lich auf der Johannis-, Neu- u. Brücken-
strasse, im Gartenfeld u. auf der Süd-
all^e^, obgleich ein durchschlagender
Erfolg nicht erzielt werden konnte, weil
die Sohle der Kanäle bei 1,80 nur sel-
ten die meist erheblich tiefer liegenden
Römerbauten berührte. Zahlreich wa-
ren die Einzelfunde an Münzen, rom.
Waagen, Beschlägen, Ziegelstempeln.
Auch stiess man auf der Böhmerstrasse
und Südall^e auf Mosaikböden, von
deren Hebung aber zur Zeit abgesehen
werden musste. Auch einige Steinskulp-
turen und Grabfunde wurden gemacht.
Die wertvolleren Stücke sind nachfol-
gend unter dem 'Zuwachs' verzeichnet,
bei denjenigen, deren Besitz för die
Sammlung noch nicht gesichert ist, ist
Wl = Wasserleitung beigeschrieben.
In Folge dieser Ausgrabungen und
vieler zufölliger Funde beläuft sich der
Zuwachs auf 1694 Nrn. Ausser dem
oben Genannten ist henorzuheben :
a) Praehistorisches: Schönes 13
cm langes Steinbeil aus Chalcedon, gef.
bei Wawem (Inv. 9305). Steinkeil aus
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Museographie.
öl?
Eieselscliiefer von geringen Dimensio-
nen, 4 cm lang, 27 mm an der Schneide
breit (9462). Meisselförmiges Werk-
zeug aus Kieaelschiefer, Form wie Lin-
denschmit A. u. L V. I, 2. i, k, lang
83 mm. Breite an der Schneide 25 mm
(9460), letztere beiden gefunden im
Saargau.
b) Römisches: 1) Steinmonumente.
Viele Fragmente aus Muschelkalk, her-
rührend von einer Pyramide, welche
als Bekröntmg eines in der Form der
Igeler Säule entsprechenden Grabdenk-
males diente, gefunden an der Igel-
Wasserbilliger Landstrasse, auf Lang-
surer Bann, Distrikt Bungert*) (Inv.
10859 ff.). Die Grundform der Pyra-
mide ist ein Bechteck von 65 cm Breite
und (wie aus der Form der Pyramide
berechnet werden konnte) 86 cm Länge.
An den Langseiten hatte diese Pyra-
mide, wie die der Igeler Säule, Giebel-
felder, die aber höchstens auf den nicht
erhaltenen mittelsten Teilen skulpiert
gewesen sein können. Die Pyramide
war mit Ausnahme der Rückseite mit
Pinienschuppen bedeckt; sie hatte, wie
aus ihrem Schwünge berechnet werden
konnte, im Ganzen eine Höhe von un-
gefähr 108 cm, sie ist bekrönt mit ei-
*) Die Fundstelle, wo aaoh riole Gr&ber
mit Beigaben gefunden sind (vgl. Korr. II
44 n. 90; Inv. 9518 f.) liegt in einem rechte
(fOr den von Igel kommenden) nnmittelb&r
neben der Landttraese befindlichen Weinberg
des CUsen ans WaM«rbillig. Die SteUe ist
insofern wichtig, all nach den bestimmten
Angaben des BigentQmers gerade hier die
direkte BOmerstrasae nach Neahaus sich ab-
Bweigt (vgl. Bonn. Jahrb. III 8. 56 f , ebenda
B. 76 8. 10); man stiess auf sie in den un-
tersten Teilen des Weinborgs, 50 cm unter
dem heutigen Boden, sie hatte die Richtung
auf das naheliegende Wirterhaus der Eisen-
bahn. Unmittelbar an der Strasse sollen, nach
der Angabe des Aufflnders, in schwarscm
Boden immer HAufchen von MQnsen, meist
etwa SU je 10 Stück gefunden worden sein.
Dieselben wurden nach Wasserbillig verkauft,
wo ich sie sah und notierte: 2 Augustus,
1 Nero, 2 Vespasian, 1 Trojan, 1 Anton. Pius,
1 Macrinus, 4 Claudius Oothious, 6 Tetrious,
1 Maximian, 22Con8Untini8CherZeit, 1 Valens,
1 Gratiaa, 1 Yalentinian. Etwas weiter berg-
«Irts als diese Mfinsfunde lagen die Stein-
fragmente, noch weiter die Brand- und Ske-
ietgrftber. — Dieser Stelle schrftg gegenüber,
auf der andern Seite der Landstrasse, am
Krensehea, wurde der Wd. Zs. II Tfl. XII,
Pig. 1 abgebildete Gladiator gef. ; es soUeu
ebenda die Grundrisse einer Villa, in der
auch Bleiröhren gefunden worden seien, ge-
legentlich sichtbar gewesen sein. 50 Schritt
weiter auf der Chaussee nach Wasserbillig
SU befindet sich eine gepflasterte Stelle, die
wahrscheinlich noch von der röm. Strasse
herrührt.
nem 25 cm h. Kapitale, an welchem an
drei Seiten sich je ein kleines weibliches
Köpfchen befindet, während die Rfick-
{ Seite unskulpiert ist ; über dem Kapital
ruht, als Abschluss des Ganzen, ein 40 cm
h. Pinienzapfen. — Wahrscheinlich zu
dem Unterbau desselben Monumentes
gehören einige andere Muschelkalk-
Fragmente von Gewandfiguren u. dgl.
Auf derselben Stelle wurden ferner
einige, wie das Material ausweist, zu
anderen Monumenten gehörige Frag-
mente gefunden. Zwei, wohl zusam-
mengehörige Inschriftsteile aus rotem
Sandstein a) iSTVS b) 8ATT0
11
Ferner aus grauem Sandslein ein Frag-
ment (10877)
S '»^ ^
;E T;
Statuette einer Epona (9616), gef. in
Dahlheim, Muschelkalk, jetz. H. 21 cm.
Die Göttin sitzt auf einem Sessel, rechts
und links neben demselben je ein Pferd
(oder verwandtes Tier). Sehr stark
verstümmelt; an der Göttin fehlen der
Kopf, die Füsse, die Hände, an den
Tieren der Hals und die Füsse. Die
Göttin lehnt den linken Arm gegen
den Hals des nebenstehenden Tieres. —
Statuette einer Muttergottheit (9873),
Muschelkalk, gef. in Trier auf der Feld-
strasse bei den Wasserleit.- Arbeiten.
H. 40 cm. Die Darstellung der Figur
ist flach gehalten, mehr in der Art
eines Reliefs, als einer freien Skulptur.
Die Göttin sitzt auf einem Stuhl mit
hoher Lehne, sie ist bekleidet mit ei-
nem auf der Brust unterbundenen Chi-
ton und darüber geschlagenem Mantel.
Im Schosse Blumen. — Teil von der
Bekrönung eines araförmigen Grabmo-
numentes (9816) aus Muschelkalk, gef.
bei der Wasserleitung vor dem Regie-
rungsgebäude. 74 cm breit und 1,11 cm
tief. Es ist mit einem Medusenhaupt und
Pinienschuppen geziert. — Säule aus
rotem Sandstein (Inv. 9907) mit Basis
und Kapital, h. 0,91), Umfang der Trom-
mel 9 cm, auf der Vorderseite in Re-
lief Bacchus, stehend, mit der erhobe-
nen Linken sich auf einScepter stützend,
in der gesenkten Rechten eine Traube
haltend. Gef. in Tholey. — Kalkstein-
chen (Inv. 10690) abgeb. Taf. XI, Fig. 8,
h. 14 cm, br. 53 mm, tief 30 mm, gef;
in Löwenbrücken ; auf der Vorder- iui4
Digitized by VjOOQ IC
2ld
Möseographie.
Rückseite je ein Minenabild, das der
RQckseite entsetzlich roh. Minerva hält
mit der Rechten eine Opferschale über
einen Altar, mit der Linken einen auf
der Schmalseite dargestellten Schild. —
Jugendlich-männlicher Portraitkopf aus
parischem Marmor (9815), 22 rm h.,
Nase und Kinn stark abgestossen, gef.
in Trier. — Hälfte einer kleinen Mar-
morbasis (Wl.), mit einer Inschrift an
.^fibUo Grannm PhoehuSy bespr. Wd.
Korr. III, 137. — Christliche Inschriften
aus weissem Marmor, gefunden in St.
Matthias 1) (Inv. 9799), h. 14 cm, br.
26 cm. Die Schmalseiten sind teilweise
Terstümmelt, die Inschrift selbst aber,
welche sehr exact geschrieben ist, ist
vollkommen erhalten:
9AMA8IY8 NVM*
HIC BENE QVI
ES CET IN 'p*
Punkte am Ende der 1. und 3. Zeile.
num = numerarius oder numulamts.
2) (Inv. 9828) 175 mm hoch, 215 mm
breit. Die linke untere Ecke fehlt.
Schrift undeutlich.
HIC QVIESCIT INPA
CE'QVI VIXIT ANVIii
EMEV CVI VI N ARD V8
PATER ET LVPERCAM
5. TER TETOLVMPOSVE
ru Vogel jj^ Vogel NT
Z. 1 N u. P. ligiert, Z. 3 mit dem
ersten E muss ein T ligiert gewesen
sein, wovon Reste aber nicht mehr
erhalten sind, ME = menaes ligiert,
S in V gesetzt, Z. 4 TE in pater und
ET ligiert, mit dem letzten ^f muss ein
jetzt nicht mehr sichtbares A = nutter
ligiert gewesen sein, Z. 5 MP ligiert.
3) (Inv. 9306). Erhalten nur die
rechte obere Ecke von 15 cm H. Die
Inschrift ist eingefasst durch ein Ran-
kenomament, in dessen Ecken sich je
eine Urne und zwei nebengestellte
Vögel befinden. Die Entzifferung der
Inschrift ist noch nicht gelungen.
LAC
;^i T
(N I 8 E T S
w,4^T E R E T P
aT
>-^
Aus Thon: ein Spinnwirtel (9231)
mit Aufschrift, vgl. Wd. Korr. III, 46,
abgeb. Taf. XI, Fig. 6. ~ 17 cm h. Trink-
becher (10116) aus rotem Thon mit der
Aufschrift bAe- — Lampe (9478) 11 cm
lang, worauf Amor auf Quadriga, gef.
auf der Paulinstrasse in Trier. —
Scherbe eines Doliums (9618) mit rück-
läufig eingestempelter Aufschrift DE^ o
STEN gef. in Dahlheim. — Rote Terra-
cotta (9690) eine Venus mit neben-
stehendem Amor darstellend. Es fehlt
der Kopf der Göttin. Jetzt 0,19 cm
hoch, gef. bei Tholey.
Aus Bronze: Sog. Mithrasvotive
(Schlange, Eidechse, 2 kammartige In-
strumente, 2 Waagebalken (9632—86,
10801), gef. in Trier jenseits der Mosel-
brücke in den Lehmgruben des Hrn.
Manderscheid. — Eiserner Waagebal-
ken (9358) mit Bronzebeschlägen an
einem Ende, 23 cm lang, zu welchem
als Gewicht eine 10 cm h. Büste einer
weibl. Göttin (Venus oder Juno?) ge-
hört, gef. bei Tholey, abgeb. Taf. XI,
Flg. 2. — Gefäss in Form eines Satyr-
köpfchens (9637), h. 62 mm, gef. in
Xeumagen beim Neubau Thomas, abgeb.
Taf. XI, Flg. 4. — Statuette eines Se-
cutor (10166); es fehlt das linke Bein
vom Knie ab, im übrigen trefflich er-
halten, gef. in Dahlheim, hoch 6 cm.
Schiene nur am rechten Bein, das
kurze Schwert ist nicht ganz gerad-
linig, abgeb. Taf. XI, Fig. 7. -- Gut
gearbeiteter Ziegenbock (9826), hoch
65 mm, gef. in St. Barbara bei Trier,
gegenüber den Thermen. — Ebendaher
stammt ein Pfeil (vielleicht ein Haar-
pfeil; 9827), oben geziert mit einem
kauernden Schwein, jetzige L. 76 mm.
— Kummetbeschlag (9898), laujp; 14 mm,
mit zwei inneren Ösen zur Befestigung
im Leder, während auf der Aussen-
seite sich nur ein Knopf befindet, gef.
bei den Wasserleitungsarbeiten in Trier,
Jüdemergasse. — Viele Fibeln, zum
Teil tauschiert und emailiert, meist
aus Tholey und Dahlheim.
Aus Blei: Rohes Figürchen (9833)
eines stehenden Mannes, h. 47 mm,
welcher die Linke in die Hüfte stützt,
die Rechte erhebt, gef. in Dahlhein,
abgeb. Taf. XI, Flg. 9. — Gewicht in
Form eines männlichen Kopfes (10095),
oben eine Bronzeöse, unbekannten
Fundorts.
Aus Silber: ein feinciseliertes Arm-
band (9809) in Form einer zweifach
gewundenen Schlange, deren Ende um
beide Reifen geschlungen ist. Auf dem
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Museographie.
219
Kopf der Schlange ein goldenes Plfttt-
cheo. Dm. 6 cm, gef. bei Mainz, abgeb.
Taf. XI, Fig. 1.
Aus Gold: ein Fingerring (9891)
abgeb. Taf. XI , Fig. 6, die Aufschrift
huitet Victo(riae) oder Victo(rinius)
Turpi(anus?) votum libenSf gef. in Me-
dard bei Trier. — Ein Aureus des Valens.
Geschnittene Steine. Intaglio,
Paste von blauer Ober-, schwarzer Un-
terlage (9308) von ovaler Form, gr. L.
13 mm. Darauf ein Jüngling, dessen
Chlamys im RQcken hängt, in der einen
gesenkten Hand ein Pedum, in der an-
deren vorgestreckten einen runden Ge-
genstand haltend.
Aus Knochen ein Haarpfeil (9896)
mit einer 3 cm hohen weibl. Büste, der
Kopf ist mit einem hohen Haarputz
und Diadem geschmückt, gef in Lö-
wenbrücken.
Zwei interessante röm. Grabfunde
wurden unmittelbar bei Trier gemacht.
In Zurlauben Nr. 33, Grundstück von
Peter Schwarz, kam eine Kiste aus
Muschelkalk zum Vorschein. Sie ist
60 cm lang und breit, und mit dem
27 cm hohen Deckel 66 cm hoch. Der
Verschhiss war durch eiserne, einge-
bleite Klammem hergestellt. Das
Innere ist zn einem Quadrat mit Apsis
ausgehauen. Ausser den Knochen, die
übrigens, wie mir berichtet wurde, nur
in geringer Anzahl vorhanden waren,
lag in der Kiste ein schöner Bronze-
spiegel mit Griif; an der einen Seite
des Spiegels (dessen Dm. 168 mm.)
haften noch Gewandreste; ferner ein
Bronzeschloss , Beschläge und Schlüs-
sel eines Kästchens, einfacher Bronze-
fingerring, c^ine Familienmünze u. ein
Mittelerz der republikanischen Zeit. —
Der andere Grabfund wurde bei der
Anlage der Wasserleitung auf der Maxi-
minstrasse in einem Sarkophag gemacht.
Die Öffnung desselben geschah ohne
Aufsicht, manche Objekte wurden an-
fönglich verschleppt, doch gelang es
dieselben wieder zu erhalten. Ein Be-
cher von grünlichem gewöhnlichen Glas,
176mm Höhe (Wl. 1). Nicht ornamen-
tierter Bronzearmreif (Wl. 4) Dm. 63,
einige Stücke Schwefel. Glaspaste von
dimkelkarminroter Unterlage und hell-
blauer Oberlage, ohne Darstellung
(Wl. 3). Glaspaste von dunkelgrüner
Unterlage und hellblauer oberen Lage
(Wl. 2), darauf eingraviert, aber schlecht
erhalten, eine nackte männl. Figur mit
Chlamys über der linken (in Siegelab-
druck) Schulter, welche einen runden
Gegenstand in der vorgestreckten
Rechten hält: also wohl Merkur mit
dem Beutel. Dunkelkarminrote Glas-
paste (9505) Intaglio: Bär u. Gladiator.
Grüne Glaspaste (9507), darauf ein Tier
(Wölfin?). Bernstein (9814) Intaglio:
Jüngling mit Gans. — Silberne Haar-
nadel mit einem vergoldeten weiblichen
Köpfchen (Wl. 3»). — Objekt aus
dunkelbraunem Glas (9506), von ovaler
Form, 25 mm lang, 15 mm breit, die
Unterseite ganz glatt, die Oberseite
hat an beiden Enden Riefen, während
das Mittelstück wie ein Weidengeflecht
ornamentiert ist. Der Gegenstand ist
auf den Seiten doppelt durchbohrt, um
auf eine Schnur aufgezogen werden zu
können. — Bronzehenkel eines Käst-
chens und mehrere andere kleine
Bronzeobjekte. Eiserne Scheere.
Aus dem Nachlasse eines viele Jahre
in Tholey stationierten Notares wurde
eine Sammlung Altertümer, welche
meist im Varuswalde gefunden sind,
erworben (Inv. 9523-9615, 9640-9661,
9673-9749, 9800); sie besteht in einer
grossen Anzahl Sigillatagefösse von un-
gewöhnlich weichem Brand, eisernen
Handwerkszeugen, einem eisernen Fin-
gerring mit einem Niccolo, auf welchem
ein die Doppelflöte blasender Satyr gut
eingraviert ist. Gagat- und Glasringe,
emaillierte Fibeln u. dgl.
c) Auch an fränkischen Alter-
tümern wurden einige gute Erwerbun-
gen gemacht; hervorzuheben ist na-
mentlich eine Rundfibel (10137) von
5 cm Dm., sie besteht aus einer blatt-
dünnen silbernen Ober- u. einer bron-
zenen Untorplatte, an welcher letzteren
noch die Ösen der Nadel haften ; zur
Ausfüllung ist eine rote Masse verwen-
det (Käse u. Kalk? Wd. Korr. IV 24,
Spalte 34). Auf der Silbcrplatte ist
ausgetrieben ein mit geschlungenen Bän-
dern verzierter, 13 mm breiter Rand.
Der innere Kreis von 24 mm Dm. ist
mit einem männlichen Brustbild en
face geschmückt. Die Figur hat einen
Kinnbart, eine, wie es scheint, bis zu
den Augen herabgehende mützenartige
Kopfbedeckung, von welcher neben
beiden Seiten des Gesichts breite Bän-
der herabhängen. Die linke Hand ruht
auf der Brust; ein Band zieht sich
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2^
Museographie.
über den linken Unter- nnd Oberann
und erweckt den Eindruck, als ob
der Dargestellte gefesselt wäre. Über
dem rechten Arm liegt eine Perlen-
schnur. — Fingerring aus Silber, abgeb.
Taf. XI, Flg. 3> o. ^. Das Monogramm
ist auf der Zeichnung falsch gestellt;
das D wird den Schluss bilden. Ein
sehr ähnliches Monogramm wird von
M. Deloche, Revue archeol. 1885 p. 168
als Kndeus gedeutet.
[F. Hettner.]
8 1 a Coblenz, SUUHitche Lang'tche Gemälde-
tammlung, vgl. Wd. Zcitschr. I S. 271.
Zuwachs: 1) Eifellandschaft von Hein-
rich Härtung für die Gallerie ange-
kauft im Jahre 1883. 2) Das caudi-
nische Joch, kopiert nach Gleyre von
Gerardet in Paris, Geschenk von Wwe
Grisar 1884. 3) Portrait des Kardinal
Antonelli, kopiert von Wagner, Rom
1867. 4) Johannes des Täufer, altes
italienisches Gemälde, Maler unbe-
kannt. 5) Christuskopf, altes Bild,
Maler unbekannt. 6) 5 Gemälde aus
dem Leben der Earthäuser, Maler un-
bekannt. Nr. 3—6 Geschenk von Hrn.
Grisar 1884. 7) Portrait des verstor-
benen Bauinspektor de Lassaulx, früher
hiesiger Stadt-Baumeister, gemalt von
Simon Meisten, Geschenk von Fräu-
lein de Lassaulx. [C. Hei sing.]
83 Bonn, Provinzialmuteum. Bericht über
das Etatfijahr 1883/84. Die Sammlung
ward in das ehemals HerterVhe Haus,
Baumschuler- Allee Nr. 34 provisorisch
untergebracht. Neben jenem Haus soll
ein Schuppen ftir grössere Objekte er-
richtet werden. — Ausgrabungen konn-
ten wegen dieser Umzugsarbeiten nicht
vorgenommen werden.
Zuwachs 413 Nrn. a) Praehistori-
sches: Inhalt germanischer [?] Grab-
hügel auf dem Hunsrück, bestehend in 22
bronzenen Arm-, Bein- und Halsriugen,
darunter einer jener seltenen stark ge-
wundenen blattförmigen Halsringe, die
aus einem kunstvoll hin und her ge-
drehten gekreuzten Bronzeblechstreifen
gefertigt sind; ferner 11 durch Form
und Verzierung bemerkenswerte Thon-
gefässe und mehrere grüne Glasperlen.
b) Römisches: Zwei sehr wichtige
Soldaten - Grabmonuraente aus Ander-
nach. [Vgl. Wd. Korr. III, 142 und den
ausführl. Bericht in Bonn. Jahrb. 77,
S. 14 ff.] — Ciselierter Widder von
Silber, zwei schön gearbeitete bronzene
Seepferde, Bronzekanne mit ornamen-
tiertem Henkel, zwei Bronzephalerae,
prachtvolle Bronzebüste der Minerva
auf runder Tülle, eine leider stark frag-
mentierte bronzene Traglateme, &
Stück Erzeugnisse einer römischen
Tbonwaarenfabrik bei Köln (Masken,
Figuren von Göttern, Menschen, Tie-
ren , Spielsachen und Gefösse der
verschiedensten Art [vgl. auch Wd.
Korr. rv, 7]. — Glasgefass in Form
eines Affen ; rotes Trinkgefäss mit Auf-
schrift Bibe. — An 50 aus den Trüm-
mern eines einzigen röm. Gebäudes
bei Weissen thurm hervorgezogene
Stücke verschiedener Marmorsorten.
Fundstncke aus spätrömischen
und fränkischen Gräbern aus
Andernach, aus denen hervorzuheben
sind : 5 Anhänger von Gold mit reicher
Filigranverzierung , eine silbertau-
schierte eiserne Gewandnadel, eine
goldene Gewandnadelscheibe, 9 durch
schöne Form hervorragende bronzene
Spangenfibeln mit Steinen besetzt und
mit Spuren starker Vergoldung, 3
Bronzebeschlagstücke in Vogelform,
ein Paar hübsch ornamentierter Kaset-
tengriffe.
[Nach dem Bericht der provinzial-
ständischen Verwaltung S. 93.]
Köln, Sammlung von Hm. E. Herstatt. 86
Doppelhenkliges Gefäss mit grüner
Glasur, vgl. Wd. Korr. HI, 93. Die
Form desselben ist in V* der Naturgrösse
abgeb. Taf. XII, Flg. 1. Dasselbe wurde
vor dem hiesigen Weierthor bei einem
grössern römischen Sarge gefunden.
Ausserdem erhielt ich 1) eine sehr
grosse Schale von terra sigillata, 35 cm
Dm., niu* mit Bingen verziert, in der-
selben lag ein schön erhaltenes Arm-
band, 4 cm breit, von Gagat, und zwei
Haarnadeln von Hörn mit goldenen
Knöpfen, gef. im Ferculum am Severin.
— 2) Grosse Spiral -Fibel, genau so
wie m Bonn. Jahrb. 64, Nr. 24. — 3)
Eine Minerva - Statuette von rötlich-
braunem Thon, 16 cm hoch. — 4) Eine
Lampe mit Gladiator mit vorgehaltenem
Schild und Schwert zum Angriff schrei-
tend. — 5) Ein romanischer Schlüssel
von seltener Schönheit. — 6) Ein ge-
schliffenes, reich verziertes römisches
Glas. — 7) Aus einer Ausgrabung an
der Melatener Chaussde einen Phallus
auf Hirschkrone geschnitten, schönes
Exemplar, 8 cm Dm. [E. Herstatt.]
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Museographie.
221
87 Köln, Sammliifig des Hrn. Fr. Merkent.
Gläser: 1) Kuppe aus leuchtendem
orangegelbem Glase, 75 mm br. und
70 mm h. Die Verzierungen sind in
Hochrelief aufgesetzt aus weissem opa-
ken Glas; sie ziehen sich allmählich
ins Glas hinein, um unter dem Glas
in einem vielfach verschlungenen Kno-
ten, der aber nicht Hochrelief, sondern
im Glase liegt, zu verschwinden. Ober-
rheinischer Fund, bei welchem auch
noch eine grössere Flasche, ebenfalls
von gelbem Glase, vorkam. — 2) Hen-
kelflasche mit einer aufgeschmolzenen
Nuppe am Bauch, h. 27 '/t cm. — 3)
Henkelflasche mit cylinderförmigem
Bauch mit einer aufgeschmolzenen
Nuppe, h. 20V« cm. — 4) Henkel-
fläschchen in Fassform ; der Bauch sich
von unten nach oben verjüngend, h.
16 cm, — 5) Glasfass, stehend, mit
aznrhellblauen Fäden umsponnen, h.
16 cm. — 6) Glaskuppe mit aufge-
schmolzenen Nuppen, grösste Dm. 12 cm«
h. 9 cm. — 7) Traubenglas, ein Henkel
abgebrochen. — 8) Doppelhenkeliges
Kugelglas mit eingeschliffenen Linien
und Kreisen aus weissem durchsich-
tigem Glas, h. 13 cm, abgeb. Taf. XII,
Fig. 5. — 9) Henkelflasche in Glas,
h. 25 cm, abgeb. Taf. XII, Fig. 2. —
10) Henkelflasche in Glas, der Kugel-
bauch mit Fäden umsponnen, 125 mm.
hoch. — 11) Flache Glasschale mit
concentrischen Kreisen, Dm. 185 mm
— 12) Schminkkugel, dunkelgrün mit
weissen Streifen. — 13 u. 14) Zwei grie-
chische Glasfläschchen, dunkelblau mit
gelbgrünen und weissen Verzierungen,
eines mit Henkeln ; abgeb. Taf. XII, Fig.
3 und 4. — 15) Blaues Glas mit grün-
lich- weissem Henkel, lOcrah., Oinochoö-
form. — 16) Fragment einer Glasschale,
mit bunten Arabesken bemalt, auf der
Aussenseite ein laufender Haase in
weiss, oben am Bande gemalte bunt-
farbige Edelsteine.
17) Thonhenkelkrug , schwarzer
Grund, darauf in weisser Barbotine
Traubcnguirlanden und die Umschrift
da tnertim, hoch 23 cm. — 18) Bruch-
stücke eines Ebers in weissem Thon,
hübsch modeliert, gef. in Köln; mit ihm
kamen sehr schön modellierte weisse
Thonfiguren zum Vorschein. — 19)
Cylindrischer Terrasigillatatopf mit
Gladiatoren, Dm. 14 cm, h. 11 cm. —
20) Terrasigillataschale mit scharf aus-
geprägten Epheuranken, 21 cm Dm.,
hoch 85 mm. — 21) Thonlampe mit
Triumphwagen. — 2'd) Trinkbecher aus
Thon, rot, wie aus Terrasigillata von
bekannter Form mit hochaufliegendem
Traubengewinde und der Aufschrift
vivas. — 23) Schwarzer Trinkbecher
mit Aufschrift VIV'M*) — 24) Cy-
lindrische Terrasigilfataschale mit Blatt-
ranken in Hochrelief feinster Qualität,
Dm. 13 cm, h. 11 cm.
25) Bronzemedaillon und Pferdege-
schirr aus Blariacum, vgl. Wd. Korr.
III, 104. — 26) Fibula mit eingeleg-
tem Blattwerk in Silber, schön pati-
niert. — 27) Bronzebüchse eines Arztes.
— 2^) Bronzebüchse, Form der Feder-
büchse, enthaltend eine Sonde, Silber
vergoldet oder Gold. — 29) Aureus
des Maximinus Daza Rv. soli invicto;
fleur de coin. -— 30) Aureus des Avitus.
[Fr. Merkens.l
Aachen, Suermondt-Museam. Seit der 89
1883 erfolgten Herausgabe des be-
schreibenden Verzeichnisses der Ge-
mälde imd des demselben angehängten
Nachtrages hat sich die Zahl der Bil-
der um 50 vermehrt, von denen 40,
welche in ihrer grossen Mehrzahl aus
der Suermond tischen Sammlung her-
rühren, von der Generalverwaltung der
Königlichen Museen in Berlin hierher
überwiesen und 10 geschenkt worden
sind. Drei Bilder dieser letztgenannten
sind weitere Geschenke des Herrn
Barthold Suermondt: ein Hauptwerk
\on Pieter Aertsen; ein geistreiches
Werk von A. Brouwer und ein feines
Seestück von Jan van Goyen. Eine
Landschaft von A. Cuyp, ein Haupt-
bild dieses Meisters, ist ein Geschenk
des Herrn August Startz. Herr Otto
Lamberts - Altgelt schenkte ein inter-
essantes altdeutsches Portrait und eine
Folge von 5 Bildern, die fünf Sinne
darstellend, von Bemard Fabritius,
dessen Werke selten sind. Hierüber
wurde ausgegeben ein zweiter Nach-
trag, 8", 27 Seiten. Aachen 1884.
Noch nicht im Katalog aufgenommen
sind : 1. Altdeutsches Portrait, Hol-
beinsche Schule, 2. Pi. Brugel 1608,
Landschaft im Winter imd Eisbahn.
Ausserdem besteht der Zuwachs in:
41 Kupferstichen, darunter Radierungen
der ersten modernen Meister wie Henri
*) Offenbar hat der Maler ein N vergessen
und ist vinum in lesen.
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222
Museograpbie.
quel Dupont, Leopold Flameng, Gail-
lard, Jtües Jarquemart, Chauvel, Unger
u. a. m. — Ferner : Gravierte Kupfer-
platte mit Darstellung der Huldigung
der Stadt Köln beim Einzug des Kaiser
Leopold 1660. — Femer: Römische
Ziegel mit Legionsstempeln, gefunden
beim Umbau eines Hauses neben dem
Münster. * [Fr. Berndt.]
90 Neuss, Sammlimg des Altertumsvereins.
Bei der Gartheschen Münzauktion ha-
ben wir einige interessante Neusser
Stadtmünzen aus dem 16. Jhr. ange-
kauft, einen sg. Quirinusthaler und
verschiedene Neusser Groschen und
Albus, von denen wir in unserer Samm-
lung auch noch die geschnittenen, teil-
weise noch sehr gut erhaltenen Origi-
nalstempel besitzen. Sodann ist es
mir gelungen, die grosse Amphora,
welche Herr Aidenkirchen in den Bonn.
Jahrbüchern, Heft 74 S. 88 beschrieben
hat, nebst einer zweiten der beschrie-
benen an Grösse und Form ähnlichen,
jedoch mit anderer Verzierung ver-
sehenen, vorbehaltlich des Eigentums-
rechts für die Quirinuskirche, für un-
sere städtische Sammlung zu erhalten.
Meiner Meinung nach stammen die-
selben aus frühchristlicher altfrän-
kischer Zeit und glaube ich, dass die-
selben, sowie der daneben liegende
Mosaikboden von einem christlichen
Kirchenbau herrühren, der vor dem im
9. Jhr. errichteten an dieser Stelle ge-
standen hat. [Dr. Sels.]
95 Xanten, Sammlung des Niederrheinisch.
Altertumsverein. Unternehmungen: Die
Aufdeckung der Mauerreste auf der
„alten Burg" (vgl. Museogr. Wd. Zs.
ni S. 190) konnte nicht fortgesetzt
werden, da die betr. Ackerstücke, wel-
che mit Saat bestellt waren, nicht zur
Verfügung standen. Es wurden Nach- j
grabungen angestellt auf einigen Acker-
stücken derselben Flur, südl. von der
im V. J. entdeckten Mauer. Es er-
gab sich überall röm. Schutt, Dachzie-
gel, Mauerbewurf, Tuffsteine, eine Säu-
lenbasis aus Kalkstein D. 0,50, Sigil-
latagefUsse, darunter ein Fragment mit
Rundstempel SEX - AMIVS - FELIX. Ein
Ziegelbruchstück mit Rundstempel:
in der äusseren Linie
TRAS * REN • . . . perEGRIN;
in der unteren Linie*)
*) Die Lesung Astnr ist kaum zu be-
Bweifeln; dagegen ist firagUoh ob I oder II da-
Torittht) da i^ber die erste 4er beiden Hasten
MIL CHOiT ASTVR!
1 Thonlampe mit 2 Dochtlöchem. 4
Mittelerze (J. Caesar. Rv. C. Clovi.
Praef ; Vespasian, Gallienns u. Constan-
tinus). 2 Denare der Republik 1) Äc.
Pallasbüste Rc. D. Silanus. Victoria
in Biga, oben XII. 2) Äv, Sabin. Kopf
n. r. Ec. L. Tituri: Raub der Sabine-
rinnen. 1 Denar des Vespasian. Klei-
nere Bronzesacheu, Fibulae, Nadeln,
Glöckchen. Spielsteine, Glasperlen.
Zuwachs: Durch Ankauf: ein stark
oxydiertes eisemesHandwerkszeug, vom
schaufeiförmig, 21 cm br., in der Mitte
ein Stielloch, hinten spitz auslaufend,
41 cm 1 — 6 Gemmen, 1 Bronzelöffel-
chen, F.-O. alte Burg. Verschiedene
röm. Münzen. Durch Geschenke: 1
Grosserz (J. Caesar u. Augustus). 2
Mittelerze (Domitian u. Nero).
Beim Umbau eines Hauses mitten
in der Stadt (Marsstrstr. 34) wurde in
einer Tiefe von 3 m ein röm. Grab
entdeckt, dessen Inhalt, 1 Topf von
terra sigillata ohne Stempel, 1 Thon-
krug u. Urne, 1 Thonlampe mit Stem-
pel EVCARjP dem Museum überwiesen
wurde. 1 Ölgemälde bez. Urbs Xan-
tensis 1753, die Ansicht der Stadt von
der N.-O.-Seite 1 üenkel von Bronze
in Schlangenköpfe verlaufend mit schö-
ner Patina, F.-O. Vetera castra.
Durch die Ausgrabungen die oben
erwähnten Gegenstände.
[Dr. Steiner.]
Holland.
Nlmegen, Städtische Sammlung. Jm 97
Jahre 1883: Zahlreiche röm. Funde
vom Uunerberg: Hand von einem
Apollobild aus Sandstein. Fragment ei-
nes Grabsteines: APKVALE
VONE
Viele Ziegel, darunter solche, auf de-
nen mit scharfem Instrument eingeris-
sen die Zahl XXXXII, femer LXG,
LGXV. LSN, LEGXV, LEGXA,
LXVPR, viele Thongefasse. Schöne,
grüne doppelhenklige Glasflasche mit
spitzen aufgesetzten Tupfen am Bauch,
h. 20 cm. Trinkhorn aus hellgrünem
Glas, umwunden mit Spiralfaden, 42 cm
lang. — 10 cm hohe Bronzstatuette ei-
nes Knäbchens, hoch an den Schultern
sind Flügel befestigt, eine Chlamys
nicht bi« aa die Horisontmle reicht, wird sie
nur ein groBtet InterpanktionsEeichen Bit be-
deuten haben, wie sich ein lolcbei auch nach
Astnr findet Fttr Germania inferior ist bis
Jetzt keine der beiden Cohorten nachgewiesen.
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Google
Museographie.
223
flattert vom Rücken, in der vorge-
streckten Rechten scheint er einen
G^enstand zu halten (antik V). Ver-
schiedene Bronzestücke, welche von
Kleidung und Hausgerät herrühren.
Bronzeperpendikel, auf dessen Ober-
seite mit einer Nadel eingeritzt:
3-C REPEROCENTI GORNELIADIVTR/////
Am Buch des Kegels steht:
)RVFC
Grosse Anzahl rüm. Münzen, ebendaher.
Im Jahre 1884 : Wiederum zahlreiche
Funde vom Hunerberg. Germanisches
Amulet aus grauer gebrannter Erde,
Dm. 9 cm, mit rohen Strichverzie-
rungen. Ebendaher eine Anzahl Ur-
nen. Ungewöhnlich geformter Bronze-
celt. Die bei Brambach Corp. 87 a— i
und Nr. 1929 aufgeführten Inschrift-
fragmente wurden auf Anraten Zange-
meisters ins Museum gebracht — Ge-
funden wurde auf dem Hunerberg : ein
Ziegel L X G. ein anderer mit SVB
mDl[o] lVLi[ano] CC. Fragment
einer Maske. Grosse Anzahl Thonge-
schirr. Feines Barbotingefäss, dessen
obere Hälfte mit Eichenranken geziert
ist, während auf der unteren zwei
Delphine neben einem Dreizack und
zwei Phallen dargestellt sind. Viele
Terrasigillata - Gefässe. Gewöhnliche
Lampen. 18 Wirtel, Glasgefässe, Per-
len. Aus Bronze eine Mars- und Mi-
nervastatuette, Spiegel , Armbänder,
Instrumente u. dgl. Viele Münzen.
(Nach gedruckten Berichten von Abe-
leven und van Voorthuijsen.)
98 Utrecht, Sammlung. ImJ. 1884: Teil-
weise Neuordnung. Eröffnung eines
neuen Saales. Die dem Museum ver-
machte Sammlung des Hm. Bosch von
Drakestein, welche Vechtener Alter-
tümer enthält, ward durch Pleyte und
Roest inventarisiert. Aus dieser ist
hervorzuheben : mehrere Komhand-
mühlensteine, auf einem die Inschrift
CERERI • ALVM • OPT • MAX, was als
Cereri cUumnae optimae maximae ge-
deutet wird *). Grosse Anzahl Thonge-
schirr, zum Teil mit Stempeln. Bronze-
griff eines Casserols, mit einer Victoria
in Relief. Lampen mit Darstellungen:
Tänzerin, Bacchantin, Amor, Gladiato-
1) Brambach CIBb. 58 giebt am Scbluat
noch ein 8 (— lacrnm). Jansien B. J. IX
S. 81 schreibt: „An der Achtheit itt nicht im
mindeiten xn Eweifeln", doch wird das Urteil,
r^ip. die Interpretation Zangemeisters abau-
¥rarten sein.
ren, Jäger mit Hund, bellender Hund,
Hirsch, Maske, 2 Fackeln. Verschiedene
Schlüssel, Glocken, Gewichte, Perlen,
Fibeln, Fingerringe aus geflochtenem
Silberdraht und aus gedrehtem Gold-
draht, silberner Ring mit Achatstein,
Bronzering mit Niccolopaste , einen
Adler darstellend.
Geschnittene Steine: Onyx, Jup-
piter auf Thron mit Scepter und Glo-
bus; Achat, Apollo mit Lorbeerkranz
und Lyra ; Niccolo , Minerva eine
Victoria haltend ; roter Achat, Minerva
eine Victoria haltend : Niccolo, behelmte
Büste mit Speer über der rechteu Schul-
ter; Niccolo, Mars; Niccolo, Mars mit
Schild und Speer; roter Jaspis, Mer-
cur mit Lorbeerkranz [?] und Cadu-
ceus; roter Achat, Mercur mit Beutel
und Caduceus; brauner Niccolo, zwei
Stück aus Achat, sämtlich mit dem
Bilde der Abundantia; grauer Achat,
zwei gehelmte Personen (Castor und
Pollux); roter Achat, Hercules mit der
r. Hand sich auf die Keule lehnend,
in der 1. eine Kugel [wohl Apfel];
roter Jaspis, Centaur als Bogenschütze ;
Niccolo-Paste, sitzende Person; dun-
kelroter Achat, Figur mit Lorbeerkranz
und Schwert ; Niccolo, laufende Figur
mit Schwert und Schild; roter Achat,
kauerndes Mädchen, Wasser schöpfend;
Niccolo - Paste, tanzendes Mädchen ;
roter Achat, Figur mit Speer u. Hund;
roter Jaspis, stehende Figur mit Ge-
fäss und Pflanzen; Niccolo, Figur neben
Altar, mit Scepter und Tuch, auf dem
Boden der Oberkörper einer Person;
roter Achat, Frauenbüste mit Schleier
auf dem Haupt ; Amethyst, eine Löwin;
Niccolo, Stier; roter Achat, Pferd;
Niccolo, Hippokamp ; roter Achat, ein
Bock neben einer Pflanze; roter Jas-
pis, ein Hund; roter Achat, Kranich;
schwarzer Achat, 2 kämpfende Hähne ;
roter Jaspis, Vogel auf einem Zweig ;
Niccolo, 2 Vögel; Niccolo, 2 Fische;
Glaspaste, zwei ineinander verschlun-
gene Füllhörner. — Sehr zierlich ge-
schnittenes, sechskantiges pyramidal ge-
formtes Steinchen mit der Aufschrift
auf den sechs Flächen : SI — VI — S
— VI — VA — M, obenauf ein Delphin ;
auf der unteren Fläche eine stehende
männliche Figur mit zwei Stäben in
den Händen. — Grosse Anzahl Spiel-
marken aus verschiedenfarbiger Glas-
paste. — Terracottafigur eines stehen-
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224
Mnseographie.
den, in einen Mantel gchülIten^ 1e«»cnden
Zwerge», h. 15 cm. Liegender Hund
aoH Bronze. Gewichte. Grosse An-
zahl Mönzen.
[Nach einem gedruckten Venlag over
het voorgevaUene in de gemeente ver-
zamelingen.]
09 lejitm, KMfl. NMedla^. Reidif-
Erwerbungen ron auf NiedeHän-
dwJiem Bfjden oder an den Grenjten ge-
fundenen AÜeriümern, 1884.
Provinz Nord - Brabant. Deurnc.
Einige Fragmente von röm. Ringen,
Nadeln, Stiften u. s. w. in Bronze. Eine
Pfeilspitze von Silex und einige Stöcke
Bernstein aus einem Gräberfelde, wo
vor vielen Jahren eine grosse Menge
Urnen mit Menschenknochen, auch viele
Gegenstände in Bronze entdeckt wur-
den, welche meistenteils ins Reichs-
museum aufgenommen worden sind. —
C u y k (Cerdum, Ceucum). Einige Frag-
mente von eisernen Beschlägen, Nägeln
und vier römische Kaisermünzen in
Bronze, 2« Gr. aus dem 1. Jh.
Provinz Gdderiand. Aalten. Urne
und Fragmente von Thongefässen mit
Menschenknochen. — Kesteren. Frag-
mente von Thongefässen, römisch und
einheimisch. — Nijmegen: Stein.
Ein Beil. L. 13,9, Br. 5,5, D. 3,5 cm;
T h o n. Bin Balsamtöpfchen mit nmdem
Bauche, weiter Öffnung und niedrigem
Halse; zwei Balsamflaschen, länglich
und schmal; eine Koralle. Bronze.
Statuette des Mercunus, mit Petasus,
Mantel und Geldbeutet. H. 8 cm, abg.
Taf. XIII, Fig. 1 ; Fussgestell eines Haus-
gerätes (?). Auf einer viereckigen Basis
mit Füssen, ein Baum mit rechts und
links von dem Stamme sich abzweigen-
den Ästen, eine runde, von einem
Rande eingeschlossene Platte, ähnlich
der eines Tisches tragend. Vor dem
Baume und unter der Platte steht, sich
an den Stamm anlehnend, ein schwer
verwundeter Krieger, dessen rechter
Arm und Hand mit Dolch nach unten
herabhängt. Die Ausftihrung des Ganzen
ist verdienstlich. H. 16 cm, abg. Taf. XIII,
Flg. 2; Oberster Teil eines grossen Ge-
fässes ; Kasserole mit Handgriffen ; Hand-
griff einer Kasserole ; zwei Glöckchen
von verschiedenen Formen, eines mit
Klöppel; viele Nadeln, Stifte; eine
Strigilis; 25 Fibeln in verschiedenen
Formen; eine Riechdose (capaula un-
guentarki): Schellen; Beschläge o. Ver-
zierungen von Pferdegeschirren n. an-
dere kleinere Gegenstande; halbkngel-
furmiger Helm mit Nackenschfld, worauf
mit punktierten Buchstaben, aber sehr
undeutlich 3 SEX DXXH rcenturia
Sexti Dumi) und T • \'Em. H. 18,
Dm. 20 n. n cm, abg. Taf. XIII, Fig. 3;
Grosser mnder Spiegel mit Griff, dessen
Ende fehlt, Dm. 17,7, L. mit Griff
26,3 cm; 126 röm. Mönzen: 8 silberne
Denare von Familien und Kaisem, 4
Bronze 1«' Gr., 29 2«' Gr., 5 3«' Gr.;
die übrigen 80 kleinem von den ersten
Kaisem bis zu den Konstantinen.
Provinz Zmd-HoOand, Voorburg
bei s^Gravenhage, auf dem Landgnte
Arentsbnrg und dem alten Forum
Hadriani (wo im J. 1827 u. folgenden
Jahren die römischen Baureste im Auf-
trage und für Rechnung der Regierung
unter Leitung des Professors Reuvens
aufgegraben sind), ein Senkblei fper-
j)endiculum) von Bronze in der Form
eines umgekehrten Kegels. H. 5,8 cm,
Gew. 96 Gr., abg. Taf. Xlil, Fig. 4.
Provinz Friesland. Hüls um. Die
Hälfte eines Steinbeiles und Fragmente
von Töpfen mit eingedruckten Verzie-
rimgen, aus einem „Terp" von Feits-
ma-State. — Hartwert. Fragmente
von 4 Kämmen aus Bein; Mnndstöck
einer Flöte aus einem „Terp."
Provinz Oceryssd. Ootmarsum. Ein
Messer und Fragmente von Pfeilspitzen
von Silex.
Provinz Groningen. Farmsum aus
einem „Terp". Zwei Urnen oder Töpfe,
eine mit eingedruckten Verziemngen;
3 Haarkämme aus Bein, und Knochen
eines Rindes fiir einen Schlitten; der
bleierne Kern eines hölzemen oder
thönemen Balles, als Spielzeug, viel-
leicht aus späterer Zeit, da dergleichen
mit Blei beschwerte Bälle auch jetzt
noch bei den Landleuten in Friesland
und Groningen in Gebrauch sind.
Provinz Drenthe. Hooghalen. Ein
Nucleus, oder Kern, von schwarzem
Silex ; ein Meissel, Pfeilspitze, Scheib-
chen, sog. Messer und Schraper, auch
Fragmente von Töpfen mit eingedrück-
ten Verzierungen.
Provinz Lindmrg. B 1 e r i k. Handmuhl-
stein von Anderaach'schem Tufstein;
Fragmente von röm. u. germ. Töpfen. —
Grubbenvorst. Zwei Töpfe oder
Urnen mit Knochen, in einem derselben
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Museographie.
225
ein kleines Tüpfchen; aus einem Felde
^der Rumer** genannt. — Venray. Zwei
Töpfe oder Urnen von der gewöhnlichen
Form, in dem einen ein kleineres Töpf-
chen, in dem andern ein kleines Schüs-
selchen, zwischen diesen Menschen-
knochen.
Deutsche Grenzen. Xanten. Etliche
kleinere Gegenstände von Bronze, na-
mentlich : ein phallisches Amulet in der
Form etwa eines Halbmondes, dessen
Enden rechts durch eine Hand mit
dem zwischen den zwei ersten Fingern
gesteckten Daumen, und links durch
einen Phallus gebildet werden; unten
in der Mitte ein serotutn mit Über-
resten eines Phallus; daneben rechts
und links Ringe zum Anhängen von
G^enständen, und oben in der Mitte
ein grösserer Ring, um das Amulet an
einer Kette oder sonst aufzuhängen.
Abg. Taf. XIII, Fig. 5. Auch noch Ver-
zierungen von Pferdegeschirr, Fibeln,
Nadeln, ein römisches Scheibchen mit
Silber bekleidet, vielleicht von einem
Spinnrocken, alles in Bronze ; Korallen
und sonstige kleinere Gegenstände von
Glas und Glaspaste; 77 gläserne und
3ö marmorne halbkugelfürmige, unten
platte Scheibchen; Gemmen: eine in
Komalin mit sitzendem Mars ; eine von
rotem Jaspis, mit einem stehenden
Manne, der in seiner rechten Hand ein
Schwert und eine Scheide hält; eine in
Komalin mit einer halbnackten, nie-
derhockenden Frau; eine in Komalin
mit einer nackten Figur, die einen
grossen ovalrunden Schild hält. Auch
noch 29 röm. Bronze - Kaisermünzen,
und einige Bruchstücke von Ziegeln
mit eingekratzten Linien.
Genborn bei Monterberg: ein
Ziegel mit EX • GE[R] INF, in einem
Zirkel. Fragmente von Gefässen aus
terra sigillata; Krüge, Kannen, Schüs-
seln u. s. w. von verschiedenen Töpfer-
waren.
Zuletzt sind auch noch einige Fac-
simile zu erwähnen von Originalen, die
für andere vaterländische Sammlun-
gen erworben waren: ein Senkblei
(perpenäiculum) von Bronze, vrie das
oben beschriebene, aber viel grösser
(H. 7,9, Gew. 490 gr.), und mit In-
schriften in punktierten Buchstaben;
bei Nijmegen gefunden und der Ge-
meindesammlung daselbst gehörig ; vgl.
den Bericht über die N^megener Samm-
lung oben S. 223.
Eine runde Scheibe in gebackeuem
Thon, auf der einen Fläche mit einer
Menge eingedrückter Linien verziert,
an dem Rande eine öffiiung zum Auf-
hängen an einem Faden, Fundort Nij-
megen u. jetzt in der Gemeindesamm-
lung daselbst, vgl. oben S. 223.
Drei phallische Amulette: eines in
Bronce, eine runde Scheibe mit einem
Phallus in Reliefarbeit ; ein Phallus auf
einer Kronenscheibe eines Hirschhorns
und ein Phallus in Bein. Alle aus Vech-
ten (Fectio) bei Utrecht und jetzt in
der Sammlung zu Utrecht befindlich.
[C. Lcemans.]
2. Die Sammlungen provinzialer Altertümer im
Königreich Bayern.
Von Prof. Ohlensehlager in München.
108 München. Unter dem Titel : Die Alter-
tumt-Saminliing des histor. Vereines von
Oberbayern ist von Hm. Oberstlieute-
nant Würdinger ein Verzeichnis der
antiquarisch. Gregenstände dieser Samm-
lung veröfifentlicht worden.
113 Landthut. In die Sammlung des hItL
Vereint fttr Niederbayern wurden die
Funde aus den röm. Gebäuden bei
Eining (Abusina) eingereiht, etwa 450
Nummern; Waffen und Geräte von
Wettd. ZeitBohr. f. Gesch. u. Kunst. IV,
Eisen, Schmuck von Gold, Silber,
Bronze und Bein, gestempelte Ziegel
und Gefässe mit und ohne Töpfer-
namen ; femer eine Anzahl von Gegen-
ständen, welche seit 1874 im Bereich
des römischen Lagers von Kimzing
(Quintanis) ausgegraben wurden, na-
mentlich Gefössbruchstücke, Münzen,
Bronzeringe und Geräte von Eisen.
Straubing, Stadtische Sammlung. Sei- 114
teuer ovaler muldenförmig gebogener
". 15
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Goc^le
r
226
Moseographie.
Fassring von Bronze, bei Rain gefan-l
den and 23 bei Salching ausgegrabene
rohe Bronzeringe, etwa 14 cm weit,
an den offenen Enden breit geschlagen
und zu einer Öse umgebogen. (Tausch-
mittel?) Gestempelte Ziegel [11. RA£T],
Münzen und Getässbruchstücke mit
vielen Töpfemamen vom Osterfelde bei
Straubing und ähnliche Funde von ei-
ner neuen Fundstelle nordwestlich
Lerchenhaide westlich von Straubing.
116 Auf tiHirg. Die im Maxiiiiilians-Mus^tim
aufgestellte Sammlung des Hm. Mag-
nus Soyter ist im Mai 1884 durch
Hm. Antiquar Kuczinsky versteigert
worden, der auch einen Anktionskata-
log der Sammlung ausgab. Nur wenige
Stücke wurden för das Maximilians-
Maseum angekauft.
118 Neuburg a. d. Donau. Die Sammlung
des hiii Vereint erhielt 1 Bronzefibel,
Urnen und Messer von einem Keller-
bau bei Rennertshofen ; femer eine
Spatha, 1 Scramasax und einzelne
Gegenstände aus Bronze und Silber,
gef. bei einem Strassenbau in der
Nähe von Nördlingen, ausserdem eine
Anzahl Münzen.
122 Regentbura. Museum zu St. Ulrich.
Die seit 18 yO der Sammlung des hist.
Vereins zugegangenen prähistor. und
römischen Altertümer sind besprochen
aber nicht einzeln aufgezählt im Re-
chenschaftsbericht im ÄXVIfl. Bande
der Verfi. des hist. Vereins für Ober-
pfalz und Regensburg 1884. S. XIX—
XXUI; hervorzuheben sind: Funde aus
der Steinzeit von Hellhofen, Reihen-
gräberfunde von Prüfening, römische
Funde aller Art aus Regensburg und
dessen näherer Umgebung.
Die letztjährigen Zugänge sind eine
Bronzelanze von Irating, eine Bronze-
langnadel von Riedenburg, Feuerstein-
splitter und eine Bronzenadel aus Grab-
hügeln bei Saalhaupt. Fundstücke aus
dem germanisch -slavischen Reihengrä-
berfelde bei Burglengenfeld, ein Bein-
kamm aus Reihengräbem bei Teugen
und verschiedene Waffen u. Schmuck-
gegenstände aus Grabhügeln vom Busch-
hof nördl. von Neumarkt in d. Oberpfalz.
130 WOreburg. Die Sammlung des hitt. Ver-
eins von Unterfranken erhielt: 1. Bmch-
stücke von Thongefässen u. Knochen-
überresten, ausgegraben auf dem Markt-
platz in Würzburg (Pfahlbau); JJ. eine
grosse Anzahl von praehistorischen Ge-
genständen, welche in dem sog. Kloster-
torste bei Mainsondheim in den Wald-
parzellen Knuck, Hnnoenhügelu. Lang-
wiese ausgegraben wurde, und 3. Beil
und Meissel aus Dioritschiefer, gelin-
den im Stettener Gemeindewalde.
Nürnberg. Das Germanische Museum 133
giebt seit Anfang 1884 einen Anzeiger
des Germanischen National -Museums,
8®, heraus, in welchem die Zugänge
mitgeteilt werden; dieselben bestehen
im letzten Jahre namentlich aus gold-
nen und silbemen Fibeln, Ohr- und
Fingerringen aus fränkisch-aliemanni-
schen Gräbern und 43 bei Andernach
gefundenen römischen Gefassen.
Die übrigen hier nicht aufgezählten
Sammlungen haben im letzten Jahre
keinen oder keinen namhaften Zuwachs
erhalten, dagegen müssen noch folgende
kleinere Sammhmgen erwähnt werden,
deren Bestand erst in dem letzten Jahre
bekannt wurde.
Oberbayern : Prien am Chiemsee. 109a
Sammhmg des Hrn. Hauptmann a. D. Lud«-
wig Auer. Gegenstände aus Stein und
Hom, 2 Bronzeschwerter, Kelte, Lan-
zen, Ringe, Fibeln und Messer von
Bronze, Schwerter, Lanzen, Messer,
Schlüssel u. dergl. von Eisen, meist in
der Umgebung des Chiemsees gefunden.
Der Besitzer hat dieselben fast alle
beschrieben und abgebildet in seiner
Schrift: Praehistorische Befestigungen
und Funde des Chiemgaues, archäo-
logisch-fortifikatorische Studie. Mün-
chen 1884. 8»*.
Schwaben. Kempten: Sammlung des 117a
Herrn Stadtrat A. Leichtle. 2 Keite, 2
Sicheln, 1 Lanzenspitze von Bronze,
gefunden in einem Grab bei Altusried.
Bes.-A. Kempten, dann ein römischer
Aschenbehälter aus Stein mit Inschrift
CIL. III, 5771 und das Bmchstück ei-
nes röm. Meilensteins von M. Aurelius
Antoninus (Caracalla?). Dann Geftss-
bruchstücke, Bronze- u. Eisenstücke,
sowie ein Bleistückchen (Anhängeeti-
quette?) mit der Aufschrift LVClVS
BORISI od. BORILI v. der Bleichem-
ösch, der wahrscheinlichen Lagerstelle
des römischen Campodunum.
Memmingen. Stadtitdi. Museum. Per- 117b
len, Ringe, Schnallen, Schwerter, Schild-
buckel, Scramasaxe, Lanzenspitzen aus
Eisen, Fibeln aus Bronze aus den Rei-
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Museographie.
227
hengräbern von Illertissen; G^fässe,
«iserne Schwerter, Lanzen und Ketten
aus den Reihengirabern vonBellenberg;
Bronzeringe, Knöpfe and Nftgel sowie
bemalte und unbemalte Gefässstücke
ana HOgelgräbem bei Volkratshofen,
1 Bronzekelt von Eisenburg, ausserdem
eine ziemliche Anzahl Gegenstände aus
Mittelalter und Neuzeh, wobei ein wert-
voller Altarschrank mit Gem&lden von
Bernhard Striegel.
3. Trouvailles faites en Belgique.
Par H. SeliAenuuur.
En 1884, les d^couvertcs d'antiquit^s
n^ont pas 4t4 bien nombreuses en Bel-
gique.
1) En Janvier 1884, k Eelen (pr^s
de Maeseyck, prov. de Limbourg), dans
le Zangerkamp, on a däcouvert plu-
«ieurs s^pultures romaines ; ony a trouv^
des umes et vases de tcrre, comme on
en troüve commun^ment, et ne Prä-
sentant gu^re de particularitäs que les
Buivantes: Une grande patöre en terre
samienne, avec un sigle qui a ätä lu
VVADY, et qui pourrait bien se räsoudre
en A[man]du8 (voir mes Sigles figu-
lins, n<» 254 et suiv.). — Une coupe
de forme hasse k rebords droits, gamie
k Pintärieur d'un tissu de lin ; dont les
fibres sont encore visibles. — Une ume
en terre jaune foncä, dont l'extärieur
€8t marquä de lignes circulaires. —
Biffärentes monnaies, tr^s frustes, qui
accompagnaient les depöts mortuaires,
ont ächappä k toute dätermination. —
M. le marquis de Wavrin a acqnis les
objets provenant de cette trouvaille et
a fait pratiquer de nouvelles fouilles
qui ont amenä, entre autrcs, la däcou-
verte d'nne iibule dont la partie su-
pöricure sur fond rouge, est ächiquetäe
de blanc, de bleu et d^une couleur qui
rappeile Tonyx: c*est encore \k sans
doute du verre travaillä eu m i 1 1 e f i o r i ,
par r^tirage de baguettes vitreuses juxta-
posäes, puis coupä en tranches fines,
comme on a trouvd de nombreux exem-
plaires dans nos conträes, au point de
considärer Pämaillerie comme un art
particulier aux Barbares de POcäan.
Mais Lindenschmit et v. Cohausen
ont depuis longtemps fait justice de l'in-
terprätation du texte de Philostrate,
sur lequel les Francis appuient cette
th^se. On sait du reste qu'cme fibule
du m^me genre a ^16 däcouverte k Este,
dans des säpultnresantä- romaines (An-
nali deir Instituto di corr. ar-
chfeol., 1882, pl. 9, iig. 6), et le soup-
5on qu'il s'agit \k d*un objet introduit
dans la säpulture postärieurement, est
encore k äclaircir (p. 104, ibid.)
2) La fontaine d^Angleur, dont j'ai
eu occasion de parier präcädemment,
m'a engagä k appeler l'attention sur
les monuments de Pdpoque romaine,
fabriquäs dans nos conträes, sous Pin-
Spiration de Part de Rome, mais avec
es types locaux. Je suis frappä, k
ce sujet, du caract^re particulier qui
pr^ente une töte de satyre, trou-
väe rdcemment ä Gronsveld, entre
Li^ge et Maestricht. Quoique cette lo-
calitä appartienne aujourd'hui k la Hol-
lande, eile peut Hre ätudiäe au point
de vue de Part beige k Pdpoque ro-
maine tor cette töte dessinöe en pleine
grandeur (Verslagen en mededee-
lingen der koninklijke akademie
van Wetenschappen (Amsterdam),
3d« Reeks, Deel Ii, pl. I de la notice
de M. H ab e ts), est une töte de satyre,
d'un type fort barbare, et au Heu de
pampres eile porte dans les cheveux
les feuilles et les baies trfes reconnais-
sables du houblon, plante qui sert k
la fabrication de la biöre; nous au-
rions donc ici un sp keimen de satyre
appliqud k Pusage de la biöre, dont
parle d'ailleurs Tacite (Germ. 23) k
propos des Germains: patui humor ex
hordeo aut frumerUo, in quandam si-
müüudmem vini corrupius, M. Habets
publie k ce sujet (I. cit.) d'intöressants
aper^us sur Pöpoque de introduction du
Phoublon dans la fabrication de la biöre.
Pour ne laisser aucun doute sur le
caractfere romain de la töte de satyrö
(servant de holte k onguent), trouvöe
ä M. Gronsveld, M. Habets cite diffd-
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t228
Museographie.
rents objets trouv^ en m^me temps,
des urnes contenant des cendres, des
lampcs, des vases en terre dite sa-
mieime et autres avec les sigles Mar-
tialis, Patäius, Fat , Patritia, cf
Calci j o . . , crfy [EJornio, . . . oim, dont
quelques unes me sont ioconnues.
Comme il est important däsormais de
faire dtat des produits artistiques de
r^poque romaine. fabriqu^s dans nos
contri^es, j'extrais de mes notes la de-
scription suivante d'un objet de la col-
lect ion Bodaert, vendue ä Gand ea
1856: „Xo 75. Bronze; un Taureaud^-
couvert ä Appels, pr^s de Termonde.
Le travail de cette piece est tres bar-
bare; le patine ne laisse rien ä d^sirer
(c'est ä dire sans doute: ne laisse au-
cun doute sur Pautheuticit^.)^
3) Puisque je cite des d^couvertes
faites dans le duch^ de Limbourg« qui
fit jadis partie des provinces beiges,
il est utile que je compl^te la citation,
en ajoutant que la notice de M. Habet s
parle, apr^s la d^couverte de Grons-
veld, de deux repr^sentations de divi-
nit^s pajennes , trouv^es rdcemment, en
des fouilles pour ^tablir de nouvelles
ma^onneries ä l'^glise d'O dilienbcrg,
presdeRuremonde: c'^taient Apol-
lon et Minerve sur deux faces d'une
pierre anciennement cubique, dont les
deux autres faces avaient ^t^ d^truites
pour les näcessit^s de la construction
oü Ton avait employ^ la pierre. C'^-
tait bien (^videnimeut un autel en l'hon-
neur de quatre divin it^s, autel dont les
d^bris ont servi k Clever la premiere
öglise chr<?tienne de la localit^. Odi-
lienberg a däjä dt6 signald par plu-
sieurs d^couvertes d'antiquit^s , dont
s^^tait notamment enrichi le cabinet
de feu le notaire Guillon k Ruremonde.
4) Theux doit avoir ^tö une impor-
tante Station de IMpoque belge-romaine;
on y a trouv^ plusieurs inscriptions dont
deux signaläes par Beger, dans son
spicilegium, et d^notant l'existence d^un
Mithraeum k Theux ; d^s lors il s'agissait
de porter une attention toute particu-
li^re k cette localitö.
Aussi M. de Limbourg qui habite
Theux, n'a-t-il ndgligö aucime oc-
casion de faire remuer le sol k la
Saison favorable: en un cimetiäre rä-
cemment explor^ par lui, il a trouv^
des fibules, des vases de terre cuite
avec les marques de potier: lucitism,
ürbanus, ÄgisüluSy [Cab]riüus, MoUusf,.
des fibules dont une ^maill^e en ächi-
quier, des fioles, et autres menus ob-
jets comme ceux qu^on trouve com-
mun^ment pour cette ^poque, d^ter-
min^e par des monnaies du Haut em-
pire. — Une reprise des fouilles a
procura la trouvaille d^un miroir cir-
culaire de 0«n076 de diam^tre, un fer-
moir de ceinturon, une fiole circulaire
et aplatie, une tablette rectangulaire
biseaut^e en marbre (comme Celles
dont on s^est occup(^ räcemment, ä
titre d'accessoires des pierres d'ocu-
liste), une cassolette en bronze emaill^,
contenant un petit de k jouer. — En.
f^vrier 1884, un compl^ment fui donnd
aux recherches, mais ne mit au jour
que de menus objets. D faut ajouter
que le cimetiere de Juslenville porte
des traces Evidentes de violations an-
t<?rieure8 et qu'il n'y avait, sauf peu
d'exceptions, d'espoir que de rencontrer
les objets negliges par Taviditd des
auteurs int^ress^s de ces violations.
b) Une trouvaille tres interessante
de l'^poque franke vient d'^tre faite
dans la province de Namur. II s'agit
d'un scramasax qui, le premier k moi
connu, porte une inscription que je liß
FIC$VSFICI(AC), les deux derni^res
lettres r<$unies en monogramme. Je
comprends des monnaies fabriquöes k
Fimitation de celles des Bas empire,.
par les barbares et oü les lettres sont
m^lang^es d'une maniäre arbitraire;
mais j'admets difficilement qu'alors qu'il
ne s'agissait pas de produire une imi-
tation, on ait songä k mettre des lettres
k la suite Pune de Pautre, sans inten-
tion de dire quelque chose de pr^cis.
Mais que signifie ceFicmsficiac? Comme
nom, voilä certes quelque chose d^assez
incompr^hensible, meme en le d^com-
posant Ficsus Ficiac: d'aiDeurs, je ne
connais pour les Franks que des noms
simples. Comme d^nomination gäogra-
phique, en admettant que Ficsus fftt
pour Fiscus ou Vicus, ou aurait Pab-
latif : Fisco Ficiaco Dans cette hy^
pothese, il pourrait s'agir d'une loca-
lit^ qui, d'apres Vivien Saint-Martin,-
est peut-etre ant^rieure ä Pabbaye que
les Franks y ätablirent au 8« si^cle:
Figeac, pr^s de Cahors, d^nomm^ par-
fois Figiacum, dans les anciens docu-
ments. Je n'ose pas conclure.
A la v^ritd, Pidde la plus simple
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Miiseographie.
229
serait de consid^rer le monogramme
(ac) comme un simple oraement, et
I OD aarait ainsi (comme me le sugg^re
M. Alf. B^uet): Vicsus fid^ (pour/«?i'
moi, Vicsns, j'ai fait cette arme).
6) La trouvaille la plns importante
qui ait ^t^ £ute en Belgique depuis
longtemps, est celle dont j'ai d^jä dit
deux mots, dans mon compte rendu
de Tan dernier.
A Sinsin (province de Namar), une
grotte a ^t^ r^cemment visit^e sur un
monticole auquel ^taient rapport^es des
Inendes et des traditions se rattachant
ä l'ordre religieux. On y a trouv^ des
objets qui — comme le ditM. Alf. Biquet
(Ann. de la soc. arch. de Namur, 16® vol.,
p. 227 sq.), dans Tint^ressante notice con-
sacr^e ä ces d^couvertes — ont ^t^peut-
^tre ,,fabriqu^8 dans Etrurie du nord:
depuis que M. Schuermans a montrd
k l'ävidence Torigine ^trusque de la
trouvaille d'Eygenbilsen, il paratt cer-
tain que notre pays poss^dait, d^s ces
^poques recul^es, des relations avec ces
pays lointains." (Je reproduis avec
complaisance le passage, non pour con-
Taincre leg arch^ologues rh^nans qui
savent depuis longtemps ä quoi s'en
tenir lä-dessus, mais ä Peffet de mon-
trer qu'en Belgique on commence enün
k se mettre au niveau de l'Allemagne,
en isolant de plus en plus les auteurs
beiges qui soutiennent encore que les
crucbes k bec en forme de proue, les
seaux cylindriques k cötes horizontales,
etc. sont des objets ägarös, k l'^poque
ronudne, par des amateurs d'anti-
quit^s.) Panni les objets d^couverts,
figurent comme les plus marquants:
1) Une de ces grandes ^pingles munies
d'une large töte plate avec bouton au
centre (cfr. v. Tröltsch, Fundstatistik der
vorrömisch. Metallzeit im Rheigebiete,
Nr. 74). 2) Un couteau de bronze
(id. n" 84b). (Jette ddcouverte a
rappelt la d^couverte d'un couteau
semblable, Signale nagu^re k Mohiville,
pr^s de Sinsin, par le regrettä arch^o-
logue, le juge de paix Hauzeur (Annales
de la soci^t^ arch^ologique de Namur,
Vn, p. 275, pl. I, flg. 5). 3) Une char-
mante paire de boucles d'oreiile en or,
qui est un nouvel exemple de ddcou-
verte d'objets de ce m^tal, se trouvant,
comme k Eygenbilsen, en contact avec
des objets de bronze ant^ - romains.
4) Un de ces objets qualifiäs de rasoirs,
de forme double, comme le no 85» de
von Tröltsch. M. Alf. Biquet se de-
mande si ce ne seraient pas lä des
tranchets ayant une destination reli-
gieuse, comme celle, peut-ötre, d'ou-
vrir les entrailles des victimes dans
certains sacrifices. Je me rallie tout
au moins au doute quMl ^mct, quant
k la destination commun^ment admise :
ils me paraissent tr^s peu convenables
pour raser. Une Observation interes-
sante de M. Biquet est la suivante:
tandis que les d^couvertes d'objets antt^-
romains sur les bords du Rhin, sont
souvent (au moins une centaine de
fois, d'apr^s von Tröltsch) accompag-
n^es d'objets d'ambre, jamais en Bel-
gique les trouvailles semblables n'ont
präsente ce fait: il en conclut fort
ing^nieusement que les antiquit^s de
Sinsin, comme celles d'Eygenbilsen,
sont dues uniquement au mouvement
commercial du midi vers le Nord, dont
une ramification se serait ^tendue vers
la Meuse, comme le propose M. von
Tröltsch dans la carte qui figure k la
fin de son ouvrage.
^:
VMtd. Zeittcbr. f. Oetch. n. Kanst. lY, II.
16
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^nckseih
Victoria 'Rückseite
A'arhnehe
^efnndUn in eüzem BrimneJi aiifderJaalluir^.
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Tiind^huke ans einem Keller auf Jtm ^ Sfein/triiz '
[romhche A'iederla^sun^Jiei J/o7rilurf k d J/üAe .
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie.
Von Wilhelm Sickel, Prof. des Rechts in Marburg.
Die fränkische Monarchie überragt alle germanischen Staaten
an welthistorischer Grösse, und im Vergleich mit ihr scheint jede andere
Verfassung älterer oder neuerer Zeit unbedeutend zu sein. Von ihr
ging eine staatsrechtliche Entwicklung der Völker des Abendlandes aus,
welche von längerer Dauer und tiefergehender Wirksamkeit sein sollte,
als alle sonstigen Gemeinschaften des staatlichen Rechts, welche den
Kontinent beherrscht haben. Es waren Deutsche, welche zu einer Zeit,
als die alte Civilisation Europas ihre schöpferische Kraft verlor und
die Kirche mitten in der Zerstörung und dem Verfall einen Teil der
geistigen Arbeit der Vergangenheit sammelte und bewahrte, auf dem
Lebensgebiet, das damals an realem praktischem Wert wohl voa keinem
anderen erreicht und sicher von keinem übertroffen wurde, die wahr-
haft neue Ordnung des Staats erschufen, — der erste und lange Zeit
der einzige grosse Beitrag, den sie der geistigen Kultur unseres Erd-
teils zu geben vermocht haben. In so ruhmvoller Gestalt nahm deutsches
Monarchenrecht zuerst seinen Platz in der Geschichte des öffentlichen
Rechtes ein.
Wie ist die Entstehung dieser Monarchie zu erklären? Das Er-
eignis, eines der folgenreichsten, scheint zugleich eines der unbekann-
testen zu sein, und vielleicht giebt es nirgends eine Umwälzung des
politischen Daseins von solcher Tragweite, über die wir gleich schlecht
unterrichtet sind. Das Schicksal hat nicht gewollt, dass uns über diese
grösste Zeit der deutschen Staatsbildung Nachrichten erhalten wären,
die uns gestatteten den Gang der Begebenheiten in die individuellen
Erscheinungen hinein zu verfolgen und die Männer, welche den Grund
zu diesem Bau gelegt haben, in der Mannigfaltigkeit ihrer Thätigkeit
Westd. ZeltBchr. f. Gesch. u. Kunst. IV, ni. 17
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232 W. Sickel
zu beobachten, in ihren Handlangen, ihren Mitteln, ihren Zwecken.
All die Einzelheiten sind uns verloren. Niemals wird es gelingen, ein
konkretes Bild von der Entwicklung des Staates in diesem Zeitalter zu
gewinnen und die Stufen nachzuweisen, welche die republikanischen
Häuptlinge überschritten, um zu monarchischer Grewalt zu gelangen. Der
deutsche Staat, den wir am Ende des ersten Jahrhunderts verlassen,
erscheint uns später als Monarchie wieder; beide Zeiten sind durch
einen vierhundertjährigen nachrichtlosen Zeitraum getrennt, während
dessen wir ausser Stande sind, die innere Geschichte des Übergangs
von der republikanischen zur monarchischen Verfassung Schritt für
Schritt zu begleiten.
Die Unerforschlichkeit des konkreten Verlaufs der grossen Beweg-
ung darf nicht dadurch verdeckt werden, dass man eine Eeihe von
Thatsachen oder Erörterungen vorführt, welche für einen Augenblick
oder für immer vergessen lassen könnten, von welcher Art unser Wissen
über den entscheidenden Vorgang ist. Man untersucht etwa, welche
Völker zu den Franken gehört haben, und bemüht sich insbesondere zu
ermitteln, aus welchen von ihnen der salische Stamm bestand; man
erzählt von ihren Kämpfen, ihren Bündnissen, ihren Wanderungen und
Eroberungen; man schildert ihr Privatleben, ihre Besitzverhältnisse, ihre
Sitten; man bemerkt, wie solche Völker auf römischem Boden festen
Wohnsitz erhielten, in welche Beziehungen sie zum Kaisertum traten,
und nnterlässt endlich nicht von den Motiven zu handeln, welche Chlo*
dowech bewogen haben möchten katholisch zu werden. Diese und ähn-
liche Ausführungen, wie lehrreich sie auch in anderer Hinsicht sein
mögen, gewähren uns keinen Aufschluss über die Kräfte, welche die
innere Bechtsveränderung bewirkt haben, oder sie geben uns ihre Aus-
kunft wenigstens nicht in dieser Gestalt. Müssen wir uns stets die
Frage gegenwärtig halten, welche Momente in der That ein rechtsge-
schichtliches Interesse besitzen, so haben wir vor allem vor vier Ab-
irrungen auf der Hut zu sein ; und gegen diese Gefahren wollen wir uns
zunächst wenden.
Aus welchen alten Völkern sich die fränkischen Stämme bildeten,
diese Thatsache zu wissen könnte für uns nur dann von Bedeutung
sein, wenn wir von einer besonderen Entwicklung des öffentlichen Rechts
innerhalb dieser Völkergruppe Kenntnis hätten. Denn in diesem Falle
würden wir vielleicht Rechte entdecken, welche die Merovinger nicht
sowohl dem germanischen Altertum als dieser späteren Zeit verdankt
haben. Wir müssen darauf verzichten auf diesem Wege Resultate über
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Die Entstehung dor fränkischen Monarchie. 233
die RechtserwerbuDgen der Merovinger zu gewinnen. Und nicht mehr
ist davon zu erwarten, dass die Entstehung des salischen Stammes klar-
gel^ wird. Was können wir hier erfahren? Deutsche wohnen jenseit
des Rheins und an den Mündungen des Flusses Jahrhunderte lang, ehe
der Name der Salier genannt wird. In Belgien, das wohl nur eine
unbedeutende und oberflächliche Färbung von römischer Kultur em-
pfangen hatte, sitzen sie in geschlossener Masse, in einer fruchtbaren
Ebene, die es ihnen erlaubt ihr bisheriges wirtschaftliches Leben, ihre
Viehzucht und ihren Ackerbau, fast unverändert fortzuführen; in dieser
günstigen Lage, abgeschlossen und isoliert, mögen sie sich consolidieren,
Kelten zu Franken machen und sich vorbereiten sowohl Gallo -Römer
als Deutsche zu unterwerfen.^) Dort in den Niederlanden liegt auch
das älteste nachweisbare Heimatsland der Salier. Gegen Mitte des
vierten Jahrhunderts treffen wir Deutsche dieses Namens in Batavien,
einer Landschaft, die an Flächeninhalt kaum dem Herzogtum Anhalt
gleichkommt. Dort also hat einst das Merovingervolk gewohnt, aber
ist es ein altansässiges und können wir eine genetische Verbindung
zwischen ihm und einem Volke des germanischen Altertums herstellen?
Beide Fragen sind zu verneinen, wenn kein Grund ist, eine Mitteilung
des Zosimus zu verwerfen. Die Salier, sagt er, bemächtigten sich, von
Stammesfremden aus ihren Sitzen verdrängt, der batavischen Insel, aber
auch hier im vierten Jahrhundert von Feinden beunruhigt trat ein Teil
von ihnen — er stand unter einem König — auf römisches Gebiet
über und Hess sich in den Reichsverband aufnehmen. ^ Ich weiss nicht,
weshalb wir diese Angaben für unglaubwürdig halten sollten. Das nach
*) Vgl. hierzu und zum Folgenden Lamprecht, Fränkische Ansiedlungen
und Wanderungen im Rheinland, in dieser Zs. Bd. 1, 123 f., auch W. Arnold
a. a. 0. S. 19 f.
•) Zosimus 3, 6, von Schröder in v. Sybels Zeitschrift 43, 36 und in
der Zeitschrift für Rechtsgeschichte 15, germ. Abt. S. 8 f. bekanntlich ver-
worfen, während Waitz 2, 1, 22, 23 sich vorsichtiger äussert ; vergl. etwa noch
Rosenstem in den Forschungen zur deutschen Geschichte 24, 389 f., 393 f.,
400 und Mommsen, röm. Geschichte V, 130 f., 149. Die vergeblichen Ver-
suche fränkischer Völker in jener Richtung vorzudringen, von denen uns
Panegyriker (S. 137 f., 151, 163, 211 der Ausgabe von Bährens) berichten,
beglaubigen doch Zosimus Nachricht. Dass er nur einen Teil der Salier
im Reiche belassen habe, schreibt Julian selbst an die Athener, opera I, 361
üertlein ; dazu Zosimus 3, 8. Ammian 17, 8, 3 nennt die Salier primos omnium
Francos, ob wegen ihrer geographischen Lage, wie Gantier, Renovation de
ITiistoire des Franks 1883 S. 54 f. meint, ist schwerlich mit Sicherheit zu
entscheiden, auch nicht gerade von Wichtigkeit.
17*
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234 W. Sickel
Süden vorgeschobene Saliervolk wird als der Ausgangspunkt der histo-
rischen Merovinger anzusehen sein.
Was lernen wir aus einer solchen Urgeschichte des Merovinger-
volkes? Man könnte an derartige Erlebnisse die folgenden Betrach-
tungen knüpfen. Das Volk hatte eine Zeit der Wanderung durchlebt;
angegriffen und angreifend, rastend und wieder aufbrechend, so war es
vorgerückt und hatte es sich ausgebreitet, bis es die Landschaft er-
reichte, in der es bleiben wollte und blieb. War, müssen wir fragen,
die Wirkung dieses Lebens, dass der Freistaat sich ausbildete und ver-
vollkommnete oder dass die H&uptlingsmacht sich verstärkte? Wem
kam der kr&itigende Einfluss, den die Wanderzeit auf den Gemeinsinn
üben musste, zu Gute? Ein Wandervolk bedarf ja eines festeren (Je-
horsams als ein ruhig wohnendes Volk, eine Erfahrung, die schon
Ariovists Gefährten gemacht hatten und die ein notwendiger Verlauf zu
sein scheint. Wir vermuten, dass es die Führer waren, die auf den
Zügen eine erweiterte Wirksamkeit gewannen. Wie in der Vorzeit die
eigenwilligen M&nner in der Gefahr des Krieges besser gehorcht hatten
als im Frieden, so musste auch jetzt in der unsicheren Lage der Sinn
der Nation sich fester auf den Führer richten; war eine stärkere
Leitung für alle wünschenswert und die Gemeinde gleichzeitig weniger
ÜMg für diesen Zweck selbst zu handeln, so wurde in der Zeit fort-
schreitender innerer Einigung ein mehr diktatorischer Wille geduldet;
war ohne Zusammenhalten, ohne Einheit und Disziplinierung nicht zu
siegen, war nach dem Siege nicht vorauszusehen, wie lange der Friede
währen würde, so wurde der Häuptling mehr Gebieter als Führer und
mehr Staatsmann als Krieger. Konnte er weitere militärische Befug-
nisse, Bechte, den Frieden im Innern zu bewahren und äussere Politik
zu treiben, entbehren, wenn er seine Aufgabe erfüllen sollte ? Was aber
etwa auf solche Weise in einem längeren Zeitraum erworben wurde,
wäre dadurch nicht wieder verloren gegangen, dass die Ursachen auf-
hörten, dass die Menschen nicht mehr lebten, deren Erfahrungen die
stärkere Gewalt entsprungen war, deren Bedürfhisse ein mächtigeres
Eingreifen gefordert hatten. Um das Geschehene, nachdem man zu
stetigen, denen der Urzeit ithnlicheren Verhältnissen zurückgekehrt war,
rückgängig zu machen, wären neue Umstände notwendig gewesen, wie
sie wenigstens bei den in das Beich aufgenommenen Saliern, soviel wir
wissen, nicht eingetreten sind, hier würde wohl die Herrschaft über die
Gesamtheit, wie sie durch die gemeinsamen Interessen ausgedehnt war,
der Häuptlingsstellung verblieben sein.
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I
bie Entstehung der fränkischen Monarchie. 2ä&
Allein zu einem wichtigen Punkte kann uns diese Erwägung nicht
fuhren. Sie erinnert uns an eine Möglichkeit, aber sie lässt uns auf
einem zu unsicheren Boden, als dass wir auf ihm auch nur Wahrschein-
lichkeitsgrQnde von Wert suchen dürften.
Demnächst richten wir uns gegen das militärische Verhältnis, in
wdchem die Salier lange Zeit zum römischen Staate gestanden haben,
ein Verhältnis, auf das man noch in neuester Zeit für die Einsicht in
die Entstehung der fränkischen Monarchie das höchste Gewicht gelegt
hat. Salier, sowohl die in Batavien als die südlichen, mussten den
Römern mit den Waffen dienen. Insbesondere waren die letzteren auf
Grund ihrer Dedition verpflichtet sich zu den Auxiliartruppen ausheben
zu lassen. Die Dedition hat sich später in ein Foedus umgebildet ; als
Foederati haben Salier Aetius gegen Attila beigestanden, noch Childirich
hat diesen Dienst geleistet. ^) Aber was ist aus diesen Verhältnissen
für die innere Verfassungsgeschichte zu entnehmen ? Wenn ein römischer
Beamter Mannschaften zum Dienst einberief, um aus ihnen die salischen
Kohorten zu formieren, so war dies eine äussere Einwirkung, der die
Reichsangehörigen nachgeben mussten; und wenn seit dem Anfang des
fünften Jahrhunderts, als das Salierland ausserhalb der Reichsgrenzen
lag, ein salischer König als Foederat in römischem Dienst an der Spitze
seiner Krieger auszog, so war es wie die Verpflichtung eines abhängigen
Staats, die, aus welchen Gründen es auch sei, erfüllt werden sollte.
Es war zu keiner Zeit eine volle verwaltungsmässige Vereinigung der
Salier mit dem Kaiserreiche durchgeführt; neben den einheimischen
Führern gab es keinen römischen Beamten, dessen Regierung die Salier
unterworfen gewesen wären, nicht einmal ein kaiserlicher Militärbeamter
war ihr ständiger militärischer Vorgesetzter ; ihr Häuptling war hingegen
nicht zu einem kaiserlichen Statthalter geworden, dem Rechte des Kaisers
über sein Volk übertragen wären, auch nicht militärische Befugnisse
waren ihm eingeräumt. Unter diesen Verhältnissen bestand ein nur
äosserlicher Zusammenhang, und das öffentliche Recht wurde ebenso
wenig romanisiert als die Sitte, der Glaube, die Sprache, die Wirtschaft.
Salisches Verfassungsrecht und salisches Verwaltungsrecht waren nicht
aufgehoben noch ihrer Fortbildungsfähigkeit beraubt. Die Gemeinde-
versammlung, das Verhältnis des Volks zu seinen Führern, die Bestim-
9iung über die Person des Häuptlings, die Regierung, das Gericht sind
*) Über Rekrutierung und Foedus vergl. Hübner in dieser Zs. Bd. 2
405, vor allem aber Th. Mommsen im Hermes 19, 211, 219, dessen Erörte-
rungen auch für die Salier aufklärend sind ; in der Beurteilung der Wirkung
des Foedus stimmt er ganz mit v. Sybel, Königtum 1881 S. 397, überein.
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236 W. Sickel
durch jene Unterordnung nicht betroffen, sie konnten ebenso gut auf
der germanischen Grundlage beharren als sich wesentlich verändern,
unabhängig davon, ob die Unterwürfigkeit behauptet oder die Selbstän-
digkeit wiedergewonnen ward. Das Verhältnis des Königs zum römischen
Staate ist nicht dies, dass er dessen Rechte erworben hätte. Wie er
die Abgabe, welche die Salier wegen der Dedition den Römern zahlen
mochten, nicht für sich forterheben konnte, als der bisherige Gläubiger
sie nicht mehr einforderte, so konnte er auch nicht andere Rechte des
Reichs für sich ausüben, als dieses selbst deren Besitz verlor, oder weil
das Volk sich gewöhnt hätte ein derartiges Herrschen zu dulden. Für
sich die Soldaten vereidigen, zum Kriege aufbieten, über die Truppen
disponieren, endlich in eigenem Interesse Krieg beginnen, ein der-
artiger Eintritt in die Rechte des Reichs steht in schroffem Wider-
spruch mit der Tradition des salischen Volkes. Mit welchem Stolz
haben sich noch die späten Nachkommen erinnert, dass ihre Vorfahren
das harte Joch der Römer abgeworfen haben ! Sie hatten nicht vergessen,
dass es eine den Fremden geschuldete Last gewesen war, die sie zu tragen
hatten, eine äussere Hülle, die sie gesprengt haben. Wäre der Zustand
nicht eine Episode gewesen, welche an ihrem öffentlichen Recht vorüber-
gegangen war ohne römische Rechte darin zu hinterlassen, hätte das
Gefühl der Befreiung so hoch gehen können ? Wir finden in dem frän-
kischen Militärrecht keine Spur, die auf römische Abkunft hindeutet.
Ist es aber richtig, dass eine solche Kontinuität oder Verbindung nicht
bestanden hat, so folgt noch nicht mit Notwendigkeit, dass das Ver-
hältnis ohne allen Einfluss geblieben sei, nur dass der Einfluss Ent-
wicklung und Weiterbildung des Königtums aus sich selbst betraf. Es
wird als wahrscheinlich gelten müssen, dass dem König die Macht, die
ihm als Foederatenführer zukam, zur Verstärkung und Erweiterung seiner
eigenen Stellung förderlich gewesen ist, indem er leichter auch in eigenen
Angelegenheiten Folgsamkeit fand, seit ihm die Krieger in römischem
Dienst den Gehorsam nicht weigern durften. Aber was sich dergestalt
gewohnheitsrechtlich innerhalb des deutschen Königtums vollziehen mochte,
ist wesentlich verschieden von einer Einführung römischen Staatsrechts
in den salisch-fränkischen Staat.
Wie das Verhältnis zum weströmischen Kaisertum für das Innere
des fränkischen Staats nicht grundlegend oder auch nur von juristischer
Bedeutung gewesen ist, so hat auch die Beziehung, in welche Chlodo-
wech gegen das Ende seiner Laufbahn zu Byzanz trat, in der Entwick-
lung des Monarchenrechts rechtlich keine Stufe gebildet. Chlodowech
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l)ie Ifintstehung der fränkischen Monarchie. 237
hatte schon längst Syagrios besiegt, einen Fürsten, der so selbständig,
so onabbängig von Byzanz über seine Gallo-Bomanen geherrscht hatte,
dass er als König der Römer bezeichnet werden konnte, er hatte sein
Land erobert und war im Kriege mit den Westgothen, die gleich-
faUs dem Reiche nicht untergeordnet waren, begriffen, als ihm Anastasius
den Titel Prokonsul verlieh. Er nahm ihn an. Sofort erfüllte er die
Ehrenpflichten seines neuen Ranges, indem er nach römischer Sitte den
feierlichen Umzug hielt und Münzen unter das Volk verteilte. Eine
solche Auszeichnung, wie sie andere Männer vor ihm empfangen hatten,
setzte auf keiner Seite voraus ein Recht zu geben oder zu erhalten.
Die Absicht des Kaisers konnte nicht darauf gerichtet sein, auf diesem
Wege den Eroberer zu seinem Statthalter zu machen, da jenes Mittel,
das er ergriff, hierzu ganz untauglich gewesen wäre; Chlodowech, der
bereits auf das Beste berechtigt war, konnte nicht durch eine Titulatur
sein teils ererbtes, teils selbsterworbenes eigenes Herrscherrecht in ein
abgeleitetes Recht verwandeln, und nirgends erscheint sein Reich in
Abhängigkeit von Byzanz. Ein Besitz in fremdem Namen, der nicht
Pflichten gegen den Kaiser enthalten hätte, wäre ohne rechtliche Reali-
tät gewesen. Der Kaiser hätte vergeben, was er nicht besass, oder der
König auf das verzichtet, was er behielt. Und dass die Zeitgenossen
die Handlung nicht unter dem Gesichtspunkt einer Änderung der
Rechtsgrundlage aufgefasst haben, dafür spricht der Umstand, dass
sie fortfuhren das Reich ein Reich der Franken zu nennen, dass sie
mithin in Abrede stellten, dass Chlodowech die römische Herrschaft
übernommen und fortgesetzt habe. War aber durch jenen Akt keine
juristische, nicht einmal eine formelle Verbindung zwischen beiden
Monarchen anerkannt oder eingeführt, so kann noch weniger eine innere
Einwirkung auf die Organisation des gallischen Länderbesitzes dadurch
bewirkt worden sein. . Der Eroberer musste die Verhältnisse zu den
Provinzialen Jahre lang bereits geordnet haben, und wie dies gesohehen
war, erfahren wir später aus der Thatsache, dass sie nicht anders als
die Germanen regiert wurden. Der ganze Vorgang, der sich in dem
Ehrennamen ausspricht, hat für die damalige Zeit nichts auffallendes.
Es ist eine Verbindung, die gewiss von Interesse ist, deren Interesse
jedoch ausserhalb des Rechtsgebiets liegt, weil sie zu dem geltenden
fränkischen Staatsrecht kein neues Moment hinzugefügt hat. ')
") Nur als neuesten Vertreter der unrichtigen, auch von Fustel de
Coiilanges geteilten Ansicht nenne ich Gautier, Pr^cis de Fhistoire du droit
frangais 2« äd. 1884 S. 88: Clovis se regarda comme un d^l^guä de rautoritä
romaine repr^sentee par les empereurs d'Orient. Die reale Rechtsfrage wird
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i
ä38 W. Sickel
Der vierte und ohne Zweifel wichtigste Punkt, gegen den wir
uns wenden, ist die Reichsgründung, ürsprungsfrage und Datumsfrage
scheinen so eng mit einander verknüpft zu sein, dass man glauben
möchte, die eine mit der anderen beantworten zu können. Allein auf
diesem Wege ist es uns nicht vergönnt, den Gegenstand zu erledigen,
weil die Datierbarkeit der meisten Königsrechte fehlt. Die rechtsge-
schichtliche Bedeutung des Grossstaats ist daher sehr schwer zu beur-
teilen, und wenn es uns auch gelänge, diejenigen Bestandteile auszu-
scheiden, welche für uns deshalb nicht in Betracht kommen, weil sie
nicht die Grundlegung, sondern die Bereicherung und Fortbildung der
Monarchie betreffen — eine Unterscheidung, ohne welche wir unsere
Aufgabe nicht lösen könnten — , so bleibt doch bei den inneren Kri-
terien, an die wir uns zu halten haben, eine grosse Meinungsverschie-
denheit möglich. Unser ganzer Aufsatz wird eine Beantwortung dieser
Hauptfrage sein, aber einige Bemerkungen können wir nicht unterlassen
vorauszuschicken. Der Grossstaat ist nicht mit einem Schlage entstanden,
sondern in allmählichem, durch Grenerationen fortgesetztem Anwachsen.
Clojo hat Cambrai genommen und sein Reich bis zur Somme ausge-
dehnt. Childirich, dessen Vorfahren Könige gewesen waren, ist in
römischem Dienst durch Gallien gezogen, er hat gegen Westgothen und
Sachsen gekämpft, ist bis nach Paris ^) vorgedrungen und hat auch im
Bunde mit einem Sachsen die Alemannen besiegt. Sein Lohn war
schwerlich gering. Jene Verbindung mit dem Römerstaat in Gallien
hatte nicht nur seinen Unternehmungsgeist belebt und ihm die Schwäche
derjenigen, denen er zu Hülfe zog, gezeigt, sondern ihm auch die
Sympathieen der Gallier, die er mit seinen Waffen verteidigt hatte,
gewonnen, und vielleicht in Gegnern der Arianer die Hoffnung erweckt,
dass sie, wenn es glückte einen solchen Heiden zu ihrem Glauben zu
von diesen Schriftstellern gar nicht berücksichtigt. Von concessa per litteras
potestate regnandi sprach schon Radolfus de Diceto, Mon. Germ., SS. 27, 271.
— Dass die Merovinger den Titel wie ein Familiengut behandelt und ihn
also eine Zeit hindurch fortgeführt haben, hat Sohm, Zeitschrift für Rechts-
geschichte 14, germ. Abt. S. 8 bemerkt, und Ranke, Weltgeschichte 4, 2, 358 f.
hat darauf hingewiesen, dass sich früh und selbst bei den Gallo-Romanen die
Ideeen von Consulat, Patriciat und Kaisertum vermischt haben. Augustus hat
sich ein König genannt, wie seine Münzen zeigen, Forschungen zur deut-
schen Geschichte I, 608, 615 ; auch Procop, bell. Goth. HI, 33 ist belehrend.
^) Über das noch unentschiedene Verhältnis zu Paris ausser v. Sybel
a. a. 0. 296 ff. und Waitz 2, 1, 34, 40 J. Havet, Bibliothäque de Täcole des
Chartes 43, 525.
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bie Entstehung der fränkischen Monarchie. 239
bekehren, über ihre Feinde triumphieren würden^). Endlich war er
ohne Zweifel auch nicht ohne realen Vorteil aus seinem thätigen Leben
davongegangen; aber wir wissen nicht genau, in welchem Umfang er
die Grenzen seines Erblandes gegen Westen vorgerückt hat. Das
nördliche und auch ein Teil des mittleren Galliens, gegen das er sie
ausdehnen mochte, war immer noch ein Land, welches von der römischen
Kultur mehr berührt als durchdrungen war, wo noch immer keine grossen
Städte die Mittelpunkte des Lebens waren, sondern keltische Bauern,
Jäger und Hirten in Dörfern oder vereinzelt lebten und auch eine regel-
rechte römische Verwaltung nicht zur Durchführung gekommen war ^).
Hätte ein solches Gebiet Childirich veranlasst, seinen Staat zu romanisieren?
Chlodowech hat ihn beerbt. Diese mächtige Gestalt, die am
Eingang des fränkischen Reiches steht, ein Fürst torrens et pulcher:
von so gewaltiger Energie und Entschlossenheit, dass er alles nieder-
warf, was ihm entgegenstand; ein König, der sein Kriegsvolk zu be-
stimmen weiss über zwei Jahrzehnte hindurch für ihn zu erobern und
sich selbst mit Beute zu begnügen ; der das Foedus abwirft und alsbald
als eine kriegerische Grossmacht erscheint; der die neuen Landesteile,
mochten sie national sein was sie wollten, mit seinem Erblande unter
völliger Aufhebung der selbständigen Fortdauer desselben zu einem
einheitlichen Staate vereinigt, in dem er alle ünterthanen sich zu
gleichem Dienst vei-pflichtet ; der Tournai, seine Vaterstadt, verlässt,
um zunächst wohl in Soissons und schliesslich in Paris zu residieren,
sich so von seinem Stammvolke ablösend: diese Kraft, die so nach
aussen wirkte, konnte auch im Inneren nicht ruhen und musste in dem
Reiche zwischen dem Rhein und den Pyrenäen, in dem sie fest und
kraftvoll die Herrschaft führte, vernichten und schaffen. Aber welche
Ordnungen hat Chlodewech begründet? Weder ihn noch einen der
früheren Könige begleiten wir in seiner staatsbildenden Thätigkeit; von
den Königsrechten, welche die Lex Salica gelegentlich erwähnt, haben
wir keinen Grund zu glauben, dass sie neu gewesen wären.
Auf diesen Wegen suchen wir umsonst die Genesis der Monarchie
chronologisch zu verfolgen. Wir sehen wohl, dass Zeit und Anlass zu
grossem Handeln gegeben war, aber wie sie benutzt sind, steht bei
») Vergl. Gregor von Tours 2, 23. 35. 36. 10, 31 § 7; vitae patriim 4, 1.
•) Über diese nicht unwichtigen Zustände s. Hettner in dieser Zs.
Bd. 2, 6; Hirschfeld, Commentationes in honorem Th. Momraseni 1877 S. 445,
Lyon 1878 S. 4. 5 und Wiener Sitzungsberichte 103, 312. 314. 318 f. ; Momm-
sen, rOm. Geschichte V, 92 f., 103. In lehrreicher Weise bestätigt auch Gregor
von Tours 6, 9 die Vei-schiedenheit der Bildung.
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040 W. sickcl
Historikern nicbt geschrieben. Wir mOssen uns an andere Zeugen
wenden. Die Rechtssätze sind es, die wir fragen, nnd sie erzählen
uns mit vemdimbarer Deotlichkeit von dem Grande und dem Zwecke
ihres Daseins; in ihrer Sprache sind in grossen und einfachen Zügen
die Gedanken zu lesen, deren Wirksamkeit die Monarchie geschaffen
hat. Wir erklären einen Rechtssatz oder die Yeränderong, die er
durch eine modificierende Anwendung erlitten hat, indem wir sie auf
ihren Zweck zurückführen; wir schliessen von dem Rechtssatz des Ge-
wohnheitsrechts auf das Thun und von dem Thun auf das Wollen, und
finden so den voraufgegangenen Zustand heraus. Ein Staat, der seine
Entstehung der zufälligen Thatsache verdankt, dass er zu gross gewor-
den war, um mit den alten Mitteln regiert zu werden, musste ein
anderes Aussehen gewinnen als der Staat, der aus inneren Umwälzungen
im salischen Volke hervorgegangen war oder der dadurch emporkam,
dass er Unterthanen erwarb, die nur monarchisch leben konnten und
die so zahlreich waren, dass er durch sie die alte Freiheit überwältigte.
Sobald wir uns an die Institutionen wenden, verändert sich der Bestand
des Mitteilbaren in hohem Mass. Wir betrachten nicht mehr gleich-
gültige Begebenheiten und unbelehrende Episoden der politischen Gre-
schichte, weil uns der Anblick solcher äusseren Vorgänge in der Er-
kenntnis dessen, worauf es ankommt, nur stören würde, sondern richten
unsere Aufmerksamkeit ungeteilt auf das Innere des Staats, von dem
allein wir noch Aufschlnss hoffen können.
Wenden wir das Gesagte auf unseren Gegenstand an. Die Auf-
hebung des Freistaats durch die Monarchie hat sehr reale Gründe ge-
habt. Um das Geschehene zu begreifen, besitzen wir zwei feste An-
haltspunkte : wir haben vor uns das alte und das neue Staatsrecht. Unsere
Untersuchung kann demnach nur darauf gerichtet sein zu sehen, ob sich
zwischen beiden eine innere Verbindung ergiebt. Indem wir ein jedes
für sich prüfen, suchen wir in dem einen die Anlage zu Veränderungen
und in dem anderen die Ursachen seiner Entstehung, und indem wir
sodann beide Ergebnisse mit einander vergleichen, halten wir für er-
reichbar durch Vor- und Rückschlüsse den Kreis der Möglichkeiten,
der für ihr Verhältnis an sich denkbar wäre, soweit zu verengem, dass
wir schliesslich der Monarchie ihren festen genetischen Platz anweisen
dürfen. Was sich vielleicht von einem abstrakten, von den realen
Voraussetzungen absehenden Standpunkt in Zweifel oder Abrede stellen
liesse, kann sich einer genetischen realen Auffassung als historisch zu-
verlässig ergeben. Und um so sicherer werden wir den allgemeinen
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 241
Gang der Yerändernng erkennen, je einfacher und geringer an Zahl
die Faktoren waren, die bei der Wandelang mitzuwirken hatten. Aller-
dings kann mit derartigen Beweismitteln der Verlauf der Entwicklung
nur in sehr allgemeinen Umrissen gezeichnet werden; es ist verwehrt,
das Ideal unserer Greschichtschreibung, die Erzählung, zur Anwendung
zu bringen. Es ist in der That ein schwerer Verlust, dass uns die
werdende Monarchie nicht mehr in ihrer konkreten Lebendigkeit sicht-
bar wird, aber wir würden den Verlust nur vermehren, wenn wir die
uns gebliebenen Materialien nicht vollständig ausbeuteten; benutzen wir
das zur Verfügung stehende Recht, so dflrfen wir hoffen, uns einem voll-
kommeneren Verständnis der umfassendsten Umbildung, die unser öffent-
licher Rechtszustand jemals erfahren habe, zu nähern. Und ist es
denn hier allein, dass uns das einzelne fast aberall verborgen bleibt?
Hinge die Einsicht in die Menschenwerke von der Kenntnis des Einzel-
lebens ab, so würde uns der grösste und nicht der wertloseste Teil der
Greschichte, die Geschichte von Sprache, Wirtschaft, Religion, Recht
und Volksdichtung unverständlich sein. In die konkreten Erlebnisse
der Mithandelnden braucht unser Blick nicht zu dringen. Ein Gegner
würde mit kaum schlechterem Rechte fordern, dass wir, um die Ent-
wicklung der Tiere und der Pflanzen zu verstehen, der Kunde der ani-
malischen und vegetabilischen Einzelwesen bedürfen.
Haben wir nach Massgabe der vorigen Erörterungen aus dem
Zustande, den uns die Nachrichten über die beiden Staaten vor Augen
stellen, den Gang der Entwicklung zu finden, und beginnen wir damit,
dass wir uns das politische Leben der Germanen, an dem ja auch die
Vorfahren der Salier beteiligt waren, vergegenwärtigen, um zu erwägen,
ob Bedingungen für eine Veränderung, wie wir sie später als vollzogen
antreffen, vorhanden waren, so scheinen unsere Voraussetzungen sich von
Anfang an auf einen Thatbestand von äusserst unsicherer Beschaffenheit
stützen zu müssen. Denn jene Vergangenheit, ohne deren Kenntnis wir
auf den rechten Einblick in die Entstehung der Monarchie verzichten
müssen, ist niemals Gegenstand so zahlreicher, ernster und gewichtiger
Kontroversen gewesen, wie in der Gegenwart. Da es unmöglich ist an
dieser Stelle die Streitfragen über den altdeutschen Staat wieder auf-
zunehmen, bleibt uns nichts übrig, als von den Ergebnissen der bis-
herigen Untersuchungen, die uns gesichert scheinen, auszugehen ^). Wir
•) Über das Nähere habe ich zuletzt gehandelt in dem Aufsatz: Zur
germanischen Verfassungsgeschichte, Mitteilungen des Instituts für öster-
reichische Geschichtsforschung, Ergänzungsband I, 7 — 50. Die Schrift von
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ä42 ^. Sickel
brauchen ans hierbei nicht auf sämtliche Gebiete des öffentlichen
Lebens einzulassen, noch einen jeden G^enstand gleichmässig zu be-
handeln, sondern es wird genügen, wenn wir aber einige flQchtig hin-
weggehen und nur länger bei denen verweilen, weldhe fÄr die Entwick-
lungsfähigkeit des germanischen Staats in der uns interessierenden Rich-
tung bedeutsam sind, also vor allem bei dem Verhältnis der souveränen
Volksgemeinde zu ihren Machthabem und bei dem Inhalt der Ftkhrung.
Wir befinden uns bei dieser Darstellung in der Epoche um den Anfang
unserer Zeitrechnung.
Der germanische Staat gehört zu den Republiken. Die Volks-
gemeinde war es, welche die Staatsgewalt besass. Das Grundinstitnt
der Verfassung war die Regierungsversammlung der Volksleute, durch
welche der Staat handelte. Die Volksgenossen versammelten sich, um
ihre Gemeinschaft sichtbar zu bethätigen und Ober ihre Angelegenheiten
zu beschliessen, ihre Machtvollkommenheit war uneinschränkbar, und
was sie beschlossen, war für den Unterthan rechtsverbindlich. Das Recht
der Rede stand jedem Manne zu.
Es würde jedoch sehr irrig sein, wenn wir der Volkssouveränetat
demokratische Gesinnungen unterlegen wollten. Wohl war der staats-
rechtliche Verband der Volksleute auf die Prinzipien der Gleichheit und
der Gegenseitigkeit gegründet, aber in der praktischen Bethätigung schob
sich ein aristokratisches Element ein, ohne dessen Würdigung uns das
politische Dasein des Germanen in einem unrichtigen Lichte erscheinen
würde. Dieses Element ist der Adel. Je nr.ehr wir in den germa-
nischen Staat eindringen und seines realen Wesens inne werden, um so
bedeutender erscheint uns die politische Funktion des Volksadels. Seine
Stellung beruht auf öffentlichem Verdienst. Wer der Nützlichste in der
Gemeinschaft ist, ist auch der Beste, und Niemand hat in diesen Jahr-
hunderten mehr gethan, was zum Wohle des Volkes dient, als der
Adlige. Sein Leben gehört dem öffentlichen Wirken; nicht zum Ge-
niessen und Gehorchen, sondern zum Handeln und Gebieten ist er ge-
boren. Adlige kämpfen an der Spitze der Volksleute, verteilen den
Acker, unterhandeln mit dem Ausland, sie reden vor allen in der
grossen Versammlung und pflegen deren Entschlüsse zu bestimmen.
Und nicht nur Angelegenheiten der Gemeinschaft fallen in ihren Bereich,
auch mit Einzelnen beschäftigen sie sich, indem sie fehdende Ge-
Voss, Republik und Königtum im alten Germanien, 1885 (in Wirklichkeit
1884), erschienen nach Einsendung des vorliegenden Aufsatzes an die Re-
daktion, giebt keinen Anlass zu einer Änderung.
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 243
schlechter zur Versöhnung nötigen und unter Streitenden Recht spiechen.
Bei allen Völkern bestanden solche Herrschergeschlechter, noch ehe <lie
Versammlungen aus ihnen Einzelne zu Fflhrern erkoren. FQr einen
sdchen Volksakt haben wir in der Gegenwart keine Analogie mehr,
und es ist daher schwer denselben richtig aufzufassen. Der Häuptling
empfing nicht seine Macht durch den Volksbeschluss, dieser Akt war
nicbt ein Akt der Rechtsübertragung, der ihm eine staatliche Vollmacht
gegeben hÄtte im Namen des Volkes zu handeln, sondern er bezeichnete
den herrschenden Mann, dem als Mitglied eines der bevorzugten Ge-
schlechter die Leitung der Gesamtheit zukam. Der Häuptling fQhi*te
nicht die Geschäfte des Volkes, weil dieses ihn für den Ersten erklärt
hatte und wollte, dass er es sei, sondern weil er in der That der Eiste
war, weil er eine Stellung in der Gemeinde einnahm^ die diese weder
geben noch nehmen konnte. Die persönlichen Eigenschaften, an welche
die Häuptlingswürde geknüpft wurde, waren noch in historischer Zeit
unbedeutend im Vergleich mit dem Gewicht der adligen Abkunft.
Der Gemeinde gegenüber war allerdings die Wirksamkeit der
Führer nur eine thatsächliche. Ihre Vorschläge an das Volk waren
Ratschläge, deren dasselbe rechtlich nicht bedurfte; durch ihr Beispiel,
ihr Wort, ihr Ansehen mussten sie die Volksleute bestimmen, und selbst
der Befehlshaber des Volksheeres verdankte seine hauptsächliche Wirkung
noch seinem eigenen Verhalten. Aber wir dürfen iXher dieser rechtlichen
Lage nicht vergessen, dass die Völker ihre volle und sichere Handlungs-
fähigkeit erst durch ihre Führer gewannen. Ohne uns Häuptlinge,
sagte Segestes zu Varus, werden die Cherusker nicht wagen etwas zu
thun. So gross war die Bedeutung dieser Männer für den Zusammen-
halt der Menschen, die sich doch noch durch verwandtschaftliche Bande
verknüpft fühlten, dass ihr Tod zuweilen genügt hat, die politische
Existenz eines Volkes zu beendigen und dasselbe zur Unterwerfung unter
ein anderes Volk und zum Aufgeben der selbständigen Fortdauer zu
bewegen. Hätten jene Machthaber nur durch den Willen des Volkes
ihre Stellung erhalten, so würde unerklärlich sein, wie sich die Auf-
traggeber so stark an sie gebunden fühlten, dass ihre gewaltsam ver-
ursachte Abwesenheit zur Unthätigkeit zwang oder ihr Fall den Fall
des Staats bewirkte. Nicht zur Gültigkeit des Volksbeschlusses war ihre
Thätigkeit notwendig, nicht in ihnen bestand der Staat, aber sie waren
ein reales Bedürfnis, um einen Entschluss hervorzubringen und den Staat
zu erhalten. Deshalb musste auch die Würde bei bestimmten Familien
bleiben.
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244 W. Sickel
Die Unentbehrlichkeit der Leitiiiig zeigt sich noch auf einer andern
Seite, die nns die natoriiche Ratlosigkeit jener Menschen vergegenwär-
tigt nnd zugleich bestätigt, wie wenig aus der Menge des Volkes selbst
die Initiative zu Handlungen hervorzugehen pflegte, wie Führen und
Gefbhrtwerden uraltes und unerschQtterliches Herkommen war. Re-
ligiöse Veranstaltungen, vorgenommen zur Vorbereitung von Volksbe-
schlQssen, lassen uns in die Stimmung der Masse blicken, in ihre Un-
sicherheit, ihre Unentschlossenheit und Planlosigkeit Der Priester, der
Vermittler des Verkehrs zwischen (jott und Volk, zerschneidet einen
Zweig in Stäbchen, ritzt in sie Runen ein und wirft sie auf ein weisses
Gewand. £r hebt dreimal einen Stab auf und deutet seine Zeichen.
Fallen die Auslegungen günstig aus, so zögert die Versammlung dennocli,
sie lässt die Deutungen durch Vorzeichen beglaubigen. Vögel werden
beobachtet; heilige Pferde werden umhergefahrt und wenn diese schnauben
oder wiehern, so geben sie den Menschen Selbstvertrauen und verleihen
ihnen Mut einen £ntscbluss zu wagen. Es ist nicht der Regierungsakt
selbst, der im Namen eines Gottes vollzogen wird, aber ihn entscheidet
der souveräne Volkswille, aber dieses souveräne Volk sucht in Qberir-
discbeu Äusserungen Auskunft, ob es verhandeln und beschliessen solle.
Wie gross musste die UnschlOssigkeit der Volksmassen sein, wenn sie
sich in solchen festen Grestaltungen ausgeprägt hat! Unter diesen Um-
ständen begreift sich leichter, dass Adlige als notwendige Lenker das
Volk leiten und ihm durch ihre eigene Thatkraft ermöglichen mOssen
zu handeln.
Allein das Volk gebrauchte seine Häuptlinge nicht bloss, um die
Fähigkeit zu gewinnen sich zu entscheiden nnd etwa seinen Beschluss
ausführen zu lassen, sondern noch immer, obgleich es längst begonnen
hatte durch seine Versammlung sich selbst zu regieren, ttberliess es
ihnen eigene selbständige Handlungen vorzunehmen, die in ihrer Wirkung
den Volkshandlungen nicht nachstanden. Es gab freie Thaten der
Herrschenden, welche das Volk gelten liess, eigenmächtige Entschliess-
ungen in öffentlichen Angelegenheiten. Wenn etwa ein Häuptling den
Acker verteilte, einen Freien wehrhaft machte oder mit einem Volke
einen Bündnisvertrag abschloss, so mochte seine Handlung nicht gerin-
geren Erfolg haben, als wenn die Gemeinde selbst über sie beschlossen
hätte. Die Selbstentscheidungen der Leiter waren allerdings beschränkt,
aber die Schranke entsprang nicht ihrem Willen, sondern ihrem Können.
Dieser Umstand ist von hoher Bedeutung.
Von dieser Art war die Funktion des Häuptlings. Er war nicht
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Die Eiitstehunj^ der fränkischen Monarchie. 245
darauf beschränkt Yolksbeschlüsse zu veranlassen nnd zur Ausführnng
2u bringen, sondern so stark war noch das angeborene Selbstvertranen,
welches er durch den altererbten unbestrittenen Besitz der vorwaltenden
Stellung erworben hatte, und so gross war noch die Fflgsamkeit und
Anhänglichkeit der Yolkslente, dass er vermochte aus eigener Macht
Yolkssachen mit voller Wirkung zu erledigen. Und diese allgemeine
öffentliche Th&tigkeit stand jedem Häuptling zu. Der Inhalt der Häupt-
lingsroacht, der in der Urzeit alles öffentliche Thun von Volkshäuptern
umfasst hatte, war fast noch ungeteilt geblieben. Diese unbestimmte
Allgemeinheit der socialen Wirksamkeit ist es, die das Wesen des
Häuptlings charakterisiert; wir würden dasselbe verkennen, wenn wir
es durch die Aufzählung einzelner Seiten der Thätigkeit bestimmen
wollten. £s gab keine Kriegshäuptlinge neben Friedeoshäuptlingen,
keine Yolksberater neben weltlichen Richtern für die Volksversammlung.
Allerdings war eine Ausscheidung einzelner Funktionen begonnen. Die
obrigkeitlichen Befugnisse des Priesters griffen jedoch in die Staatsregie-
mng nicht unmittelbar ein, sondern waren auf das sacrale Gebiet be-
schränkt; seine Strafrechtspflege, die er im Namen des Gottes übte,
enthielt ein Recht zu gebieten und unterschied sich daher von der
weltlichen Rechtspflege, welche mit Vermittelung von Vergleichen ange-
fangen hatte und bei der in Folge dessen öffentliche Bussen aufgekom-
men waren. Die Gefahr einer fortschreitenden Absonderung weiterer
Aufgaben, welche die Häuptlinge entkräftet haben würde, wurde ver-
mieden, wo anstatt der mehreren Führer der älteren Zeit ein einziger
an die Spitze des Volkes trat. Derselbe Mann, der alle im Frieden
leitete, befehligte sie jetzt auch in der Zeit des Krieges. Es war eine
höhere Aufiiassung, dass ein einheitlicher Wille das Ganze lenkte, aber
an sich wurde das Wesen der Stellung durch die Einsetzung nur eines
Oberhaupts nicht verändert. Jedoch auf die Dauer wurde die Gewalt
des Einen leichter eine andere als die Mehrerer, denn seine Macht
war in wie ausserhalb der Volksversammlung eine weit grössere, und
ihm, der ohne seines Gleichen dem Volke gegenüberstand, war eine
Überlegenheit über die Volksleute gegeben, der sie sich thatsächlich
mehr und mehr unterwerfen mochten. Kein Volksmann war für sich
stark genug den Anforderungen des Königs zu widerstehen. Dieser
Fortschritt der Herrschaft ist, wie schon Tacitus bemerkt, auch darin
zu Tage getreten, dass Könige Freigelassene, die sonst eine niedrige
Stellung einnahmen, nicht nur über Freie, sondern selbst über Adlige,
die doch vormals das Volk mitgeleitet hatten, zu erheben vermochten.
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246 W. Sickel
Schon zeigt sich also die Bedeutung von Königshof und Königsdienst
und jene dynastische Gesinnung, welche die Macht zu eigenem Vorteil
ausbeuten will.
Es ist ein merkwürdiger Kontrast, dieses Zusammenwirken der
zwei artverschiedenen Faktoren, aus denen das politische Leben des
Germanen entspringt, das rechtliche Herrschen und das faktische Folgen,
das Regieren und Geleitetsein. Das Volk war souverän, und kein
Souverän kann allmächtiger sein, als dieser es war; keine der Hand-
lungen, die es vornahm, war in ihrer RechtsgOltigkeit durch einen be-
stimmten Inhalt oder durch die Einhaltung gewisser Formen bedingt
und keine bedurfte einer vorgangigen Begutachtung oder nachträglichen
Genehmigung Einzelner — aber noch bestand in diesen sich selbst re-
gierenden Völkern eine ältere Gewalt, eine Macht von socialer Natur.
Das Walten des Häuptlings geschah aus eigener Kraft, er war
noch nicht ein Beamter der Gemeinde geworden. Wie der Hausherr
über die Seinen auf Grund einer Gewalt, die er nicht vom Volke ab-
leitete, herrschte, wie der Priester ohne A^olksauftrag gebot und kraft
göttlicher Gewalt sein Urteil vollstreckte, so besassen die Geschlechter
eine Autorität, die ihnen kein Volksbeschluss zu entziehen vermochte.
Wohl war der Häuptling wie jeder Volksmann der Gemeindeversamm-
lung als dem Organ des Souveräns unterworfen, aber er erwartete
freiwillige Folgsamkeit und war gewohnt sie zu finden. Er war in der
That mehr als der bloss Oberredende Leiter der Gemeinde.
Die Einheit solcher Gegensätze ist offenbar ein Übergangsstadium.
Mit dem Antagonismus von Volksregierung und Adelsmacht ist nicht
sowohl die Möglichkeit als vielmehr die Notwendigkeit einer Verände-
rung dieses Zustandes gegeben. Denn jene Eintracht, die unerlässliche
Bedingung des alten politischen Lebens, war auch ohne die Absicht die
Regierungsform zu ändern unhaltbar, weil das Volk anderes erstreben
musste als der Adel, und der Mangel des Bewusstseins dieser Lage bei
den Beteiligten war hierfür völlig gleichgültig. Wer von dem geschil-
derten Zustand in die Zukunft blickt, von diesen entwicklungsfähigen
und entwicklungsbedürftigen Bestandteilen des volksstaatlichen Daseins,
der erkennt leicht, dass eine Änderung der umfassendsten Art bevorsteht,
die früher oder später eintreten mag, aber zu irgend einer Zeit ein-
treten muss, oder das Leben wäre geschichtslos verlaufen. Die Ver-
änderlichkeit der Verfassung ist nicht ein Zeichen der Schwäche, sondern
der Jugendlichkeit derselben.
Die Neuerung selbst kann den einen wie den andern Faktor be-
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 247
treffen, sowohl das Volk als der Führer kann der veränderliche Teil
sein, aber es ist ein innerer Zwiespalt, den der dargelegte Zustand
enthält: eine Versammlung, welche die gegebene Gegnerin des Häupt-
lingtums, und der Häuptling, welcher der geborene Widersacher des
Cremeinderechts ist; jene Versammlung, die eine rechtliche Vereinigung
mit ihren Häuptern sucht, und diese Häupter, denen der Trieb sich ihr
gegenüber rechtlich selbständig zu machen eingeboren ist, sie müssen
zu einer Auseinandersetzung gelangen, in der sie einen vollendeteren
Ausdruck für ihr gegenseitiges Verhältnis gewinnen. Diesem Streit sind
die Teilnehmer ohne ihre Wahl, durch ihre Greburt zugeteilt: die zwei
Kräfte unterliegen ihrer Natur nach verschiedenen Tendenzen. Der
Volkswille, fortgesetzt gebraucht, muss an Stelle des socialen Bandes,
das ihn mit seinem Führer verbindet, ein rechtliches setzen, denn er
müsste seine Natur verleugnen, wenn er ertragen könnte, dass ein ge-
borener Herrscher die Menschen leitet, der mehr Volksherr als Volks-
diener ist, der zeitlich unbestimmt und inhaltlich schrankenlos waltet,
der allen neuen Aufgaben gewachsen ist und bereit ist aXig zu über-
nehmen. Der Volkswille muss danach verlangen, dass seine Vorsteher
ihre Befugnisse üben auf Grund der Erteilung einer Vollmacht und im
Namen der Gemeinde, dass die Dauer ihrer Thätigkeit begrenzt und
der Umfang ihrer Geschäftsführung eingeschränkt wird, indem die ver-
schiedenen Aufgaben unter mehrere Bevollmächtigte verteilt werden, und
schliesslich muss er ihr Handeln kontrollieren wollen. Auf der andern
Seite hat der Führer die Neigung, die allgemeine Leitung des Volkes
aus einer socialen zu einer rechtlichen umzubilden. Sein Regiment,
das seine Vorfahren besessen haben und dessen Dasein noch unentbehr-
lich ist, um den politischen Verhältnissen Stetigkeit zu verbürgen, besitzt
noch einen Umfang und eine Beständigkeit, dass es nur einer günstigen
Zeit zu harren scheint, um zur rechtmässigen Herrschaft zu werden. Noch
mag der Häuptling sicher sein, dass das Volk ihm folgt, wohin er es führt;
seine allgemeine Wirksamkeit befähigt ihn eine steigende Geschäftigkeit
zu entfalten, die sich jedem neuen Bedürfnis anpasst, jede neue Auf-
gabe erfüllt, und die Freiheit der Bewegung, die ihm das Lieben ge-
stattet, macht es ihm möglich durch eigenmächtiges Handeln Ordnungen
hervorgehen zu lassen, die für ihn eine Rechtssphäre neben der des
Volkes begründen. Fügen sich die Volksleute in das Geschehene, so
kann durch die reale Geltung solcher Machtäusserungen das Selbstbe-
stimmungsrecht der Gemeinde eingeschränkt und durch Gewöhnung ein
gewisses Verhalten rechtliche Pflicht werden, und um so mehr wird
Westd. Zeitsohr. f. Gesch. u. Kaust. IV, UL 18
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248 W. Sickel
durch das Machtgebiet der Gremeindevorsteher die Selbstth&tigkeit der
Gemeinde geschmälert werden, je seltener eine Regierangsversammlung
gehalten wird. Wie viel Hessen eine oder zwei Versammlungen in jedem
Jahre zu thun übrig ! Die Entwicklung dieses Faktors wird Minderung,
Verwandlung oder Aufhebung des Gemeinderechts sein.
So hatten einst Häuptlinge die Vorfahren derjenigen geleitet, von
denen die Herrschaft der Merovinger ihren Ausgang nahm, auch sie
hatten in einem Staate gelebt, der jene zwei Kräfte in sich geborgen
hatte. Aber war dies Gemeingut unseres Altertums der äusserste Höhe-
punkt, bis zu dem sie gelangt sind, oder gab es noch einen späteren?
Haben sie sich noch eine Zeit lang in der Bahn der republikanischen
Freiheit weiterbewegt, ehe sie die Richtung auf das Königsrecht ein-
schlugen? Und mit welchem Erbteil zweigte sich das ürvolk der Me-
rovinger von seinem Stamm volk ab? Wir müssen anerkennen, dass die
Entscheidung ungewiss ist. Es sind wohl nur drei Notizen, an die ^ir
uns hier halten könnten, Notizen, die zwar gute germanische Züge
wiedergebep, die jedoch grade auf die Punkte, auf die es uns hier am
meisten ankommen muss, nur ein geringes und überdies etwas unsicheres
Licht werfen. Wir erfahren, dass die alten Salier während der Wan-
derzeit noch unter Vielherrschern standen, dass sie dann jenseit des
Rheins sich in Königreiche teilten, in denen alle Fürsten einem und
demselben Adelsgeschlecht angehörten. Spricht die Dauer der Vielherr-
schaft nicht für eine frühe und beträchtliche Weiterbildung der Volks-
verfassung, so fällt hierfür auch die Einführung des Königtums nicht
ins Gewicht, weil ihr die Volkseinheit, soviel wir sehen, nicht im Inte-
resse allein des Volkes, sondern eher des Adelsgeschlechts, geopfert
wurde. Zwar erkoren die Völker noch ihre Könige, aber was bedeu-
tete dieser Akt? Und war die Wahl ein Teil des Rechts den Staat
zu regieren oder hatten sich Wahlrecht und Regierungsrecht geschieden
und behauptete sich etwa noch jenes, während dieses erloschen war?^)
Wir wissen es nicht. Es liegt eine unübersehbar lange Reihe staat-
licher Entwicklungen zwischen dem Freistaat, den Tacitns schildert,
und der ältesten erkennbaren Ordnung des Merovingerstaats. Wir
finden hier sofort, bei dem ersten Auftreten in der Geschichte, das
Wesentliche fertig vor, der Kampf der Faktoren ist beendigt und mit
') Gregor 2, 9 und Gesta Francorum Kap. 4, vergl. unten. Eine
ribuarische Vielherrschaft, die mein angeführter Aufsatz S. 28 erwähnt, er-
kennt auch an Howorth, The Journal of the anthropological Institute XIII,
1884, S. 225.
Digiti;
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 249
sicherer Ruhe geht das Königtam seinen Weg inmitten der gährenden
Gesellschaft. Der Urzustand dieses Staats, über den unsere historischen
Quellen nicht hinaufreichen, der Zustand des fünften und sechsten Jahr-
hunderts ist es, den wir dem altdeutschen Staate gegenüberstellen.
Die Staatsverfassung ist monarchisch geworden. In dem I^ben,
das die Zeitgenossen umgiebt, kehrt in vielen und grossen Rechtswir-
kungen der König als das alleinherrschende Element wieder. Wir
tinden dasselbe im Heer, im Rechtsschutz, in der Friedensbewahrung,
wir entdecken es im Auswärtigen und in den Regierungsämtern. Und
diese Rechte sind das eigene erbliche Recht eines Einzelnen, der wegen
des Gebrauchs, den er von ihnen macht, von Niemandem zur Rechen-
schaft gezogen werden kann. Das ist Monarchie.
Das Recht auf den Besitz dieses Herrscherrechts gehört dem
merovingischen Geschlecht, das Volk ist nicht befugt die Verbindung zu
lösen. Das Monarchenrecht, das der Regent inne hat, ist ein völlig
anderes, als in der Gegenwart. Der Merovinger hat sein öffentliches
Individualrecht als ein subjektives Eigentum. Dieser folgenschwere
Rechtssatz tritt uns mit unverkennbarer Deutlichkeit entgegen in der
Thronfolge, die eine wirkliche Erbfolge ' ist, und in der freien Disposition
des Monarchen über seine Befugnisse. Der Staat ist ein durch Erb-
recht teilbares Gut wie ein anderes Besitztum, und die Berechtigungen
sind dem individuellen Willen des Regierenden unterworfen wie ein
anderes Besitztum. Die Rechtssätze, welche über die Wiederbesetzung
des Thrones entscheiden, stehen mit denen, welche die Ausübung des
Inhalts des Monarchenrecbts bestimmen, in innerem, genetischem wie
positivem, Zusammenhang, sie sind die grössten Konsequenzen einer und
derselben rechtlichen Auffassung. Bringen wir uns hier die freie Ver-
wendbarkeit der Rechte näher zum Bewusstsein. Aus dem Satz, dass
die zu Recht bestehenden Befugnisse gemäss ihrer subjektiven Natur
subjektiv willkürlicher Ausübung überlassen sind, folgt unter Anderem,
dass das Verfassungsrecht einen weiteren Faktor für die Bildung des
Staatswillens als den König nicht kennt. Denn wenn der Souverän
nicht rechtlich allein handeln dürfte, würde er nicht mehr das Recht
haben seinen Willen frei zu fassen und frei zu äussern. Es ist eine
andere Seite dieser Eigenschaft des Königsrechts, dass eine Sonderung
in der Königsgewalt nach Gesetzgebung, Rechtsprechung und Regierung,
welche etwas anderes wäre als eine thatsächliche oder eine verwaltungs-
mässige Differenzierung, nicht durchgeftlhrt ist. Das Verordnungsrecht
des Königs ist eine Äusserung seiner Regierungsgewalt und steht daher
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250 W. Sickel
nicht unter besonderen Rechtssätzen. Wohl kann es ein Verwaltongs-
recht geben, aber dasselbe vermag nur Behörden and Unterthanen, nicht
den Monarchen za binden; wohl giebt es Gesetze über staatliche An-
gelegenheiten, aber sie treffen nicht den König mit verpflichtender Kraft,
eine Gesetzgebong aber die Königsgewalt giebt es nicht. So ist, da
die Verfassung keine Bechtssätze enthält, welche die Behörden bestim-
men, durch welche der König verwaltet, sondern lediglich der Satz gilt,
dass der König verwaltet, die ganze Verwaltung ein freies Mittel des
Königs, dem die volle Befugnis verbleibt, seine Geschäfte selbst zu fohren
wie Ämter einseitig zu bilden, abzuändern und aufzuheben. Die ganze
Idee einer Verfassungsgesetzgebung wäre diesen Menschen fremd und
unfassbar gewesen.
Ein merkwürdiger persönlicher Staat! Aber entspricht dem Ab-
solutismus in der Regierung ein Absolutismus in der Verfassung? Durfte
der Monarch das Bereich seiner Herrschaft selbst bestimmen, so wtkrde
ihm mit dieser Kompetenz über seine Kompetenz die vollkommene Des-
potie gegeben sein. Hier ist der entscheidende Punkt, welcher die
Monarchie zu einer verfassungsmässigen macht. Der Merovinger waltet
nicht nach seinem Willen über das ganze I^bensgebiet, sondern der
Umfang seiner Gewalt ist ein gemessener, nur innerhalb der Grenzen
seiner Macht herrscht er frei, nur innerhalb seiner Zuständigkeit ver-
pflichtet sein rechtlicher WiUe den Unterthan. Mit dieser Abgrenzung
der Staatsgewalt hat es das Verfassnngsrecht allein zu thun. Wer
könnte jedoch das, was der König auf Grund der von ihm besessenen
Rechte thun, was er gebieten, verbieten, anordnen darf, positiv be-
stimmen? Es ist ein unerschöpfliches Gebiet, das sich zwar andeuten
lässt, dessen Begrenzung aber nur durch Aufsuchung der Seiten des
Lebens gefunden werden kann, von denen der König ausgeschlossen ist.
Vor allem sind es zwei Rechte, die am meisten dem Missbrauch aus-
gesetzt sind, welche seine Herrschaft nicht enthält, absolute Gtesetz-
gebnngsgewalt und Besteuemngsgewalt. Hätte der König das Recht
nach seinem WUlen das Recht zu bestimmen, so würde er ja ein un-
umschränkter Monarch sein. Diese oberste, mächtigste Gewalt, die der
Staat haben kann, ist ihm versagt. Die Rechtsbildnng im Allgemeinen
ist nicht Aufgabe der Staatsgewalt. Der Individualwille des Königs
kann kein Recht setzen, durch welches das Privatrecht einschliesslich
der Privatklagen und des Privatstrafrechts normiert würde. Er kann
nicht befehlen, dass Ehegatten in Gütergemeinschaft leben, das Weib
gleich dem Manne erben, die Privatstrafen aufhören sollen. Wohl
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Die Entstehimg der fränkischen Monarchie. 251
kann er eine Redaktion veranlassen and zu diesem Zweck die Rechts-
kundigen aaswählen, welche das Recht weisen sollen, damit es fftr alles
Volk anfgezeichnet werde, aber hier liegen nicht Rechtssätze vor, welche
deshalb gelten, weil der König sie will. Femer ist die Gewalt des
Staats, welche die gefährlichste von allen ist, die Bestenerungsgewalt,
nicht vorhanden, weil sie keine Bedingung für die Erhaltung eines
Staates ist, der die Unterthanen persönlich das leisten lässt, was er
bedarf, ohne ihnen fär die Leistung eine Entschädigung zu gewähren.
Der König kann also keine Auflagen nach seinem Wunsche machen, er
darf nicht das Privatvermögen nach seinem Ermessen fQr sich in An-
spruch nehmen, indem er verordnet, dass ihm der Gutsbesitzer einen
Teil seines Gewinns oder der Kaufmann einen Teil seines Erwerbes zahle. ^)
Dies waren die grössten Schranken der königlichen Gewalt. Was
garantiert ihre Einhaltung? Die Notwehr des öffentlichen Rechts. Es
besteht kein anderes rechtliches Mittel, um die Staatsgewalt in ihren
Schranken zu halten, als das Recht des eigenmächtigen Widerstandes.
Fordert der König einen andern als den verfassungsmässigen Gehorsam,
so braucht ihn der Unterthan nicht zu leisten, und wendet der König zur
Durchführung seines widerrechtlichen Willens Gewalt an, so kann der
Unterthan Gewalt mit Gewalt beantworten, und auch die thun nicht
Unrecht, die ihn in der Verteidigung seiner Rechte unterstützen. Diese
Gewähr der Verfassung war wirksam, so lange der Herrscher kein
stehendes Heer besass.
In diesem Staate hat der Gedanke des Volkskönigtums keinen
Raum, kein rechtlich wirksames Dasein mehr. Die Idee ist so völlig
erloschen, dass sie auch in den Königreichen, deren Unterthanen zu-
föUig ein Volk ausmachten, nicht zurückkehrt, nur in dem Volksher-
zogtum kann der Volksgedanke noch versuchen sich zur Geltung zu
bringen. Das Königreich ist ein persönlich bedingter Staat, dessen
Dauer rechtlich auf der des Geschlechts und dessen Einheit auf dem
Dasein nur eines Erben beruht. Es ist die Person des Königs, dieser
einzelne Mann, dem die Unterthanen angehören, dem sie huldigen und
dienen, dem sich Besiegte unterwerfen und durch dessen Willen ein
Freigelassener Staatsgenosse wird; er ist es, der die Individuen zur
") Von den schlechthin unterwürfigen Worten, die Gregor 2, 27 den
Kriegern, quorum erat mens sanior, in den Mund legt, sagt Monod zu Jung-
hans 1879 S. 128: sorU mm deute une invention malheureuse du gallo-romain
Grigoire. Wie dem auch sei, für eine absolute Staatsgewalt geben sie keinen
Beweisgrund ab.
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252 W. Sickcl
staatlichen Gemeinschaft verbindet. Er beherrscht sie unmittelbar. Fflr
ihn sind Volk und Geschlecht, Dorf und Mark nicht vorhanden, er be-
dient sich solcher Verbände für die Zwecke seiner Verwaltung nicht,
sondern zieht die Unterthanen direkt mittels seiner eigenen Werkzeuge
zur Verwirklichung seiner Aufgaben heran, und die persönlichen I^is-
tungen, die er von ihnen fordert, machen es ihm leicht, sie me eine
Summe gleichartiger Wesen zu behandeln, so lange die Leistungen nicht
besondere Eigenschaften voraussetzen. Er ist ihr Herr. Er ist der
Herr schlechthin, denn er herrscht Ober den grössten und allgemeinsten
Verein, und Jedermann weiss, wer gemeint ist, wenn man von Gesetzen,
Aufträgen, Kriegsleuten oder Besitzungen des Herrn spricht. *)
Die Gegenstände, auf welche sich die Herrschaft erstreckte, waren
zahlreich und bedeutend. Eines der wichtigsten Reclite war das auf
militärischen Dienst; wie hoch das militärische Interesse noch immer
geschätzt wurde, lehrt uns der Rechtssatz, dass der Unten han als
solcher wehrpflichtig war. Das Militärrecht ist Königsrecht. Auf
Grund desselben bestimmt daher der König die auszuhebende Mann-
schaft, er beruft sie ein, setzt ihre Formation fest, wofür er natürlich
seine eigenen Verwaltungsbezirke verwendet, und bestellt die Anführer;
übernimmt er selbst den Oberbefehl, so ist es seine freiwillige Hand-
lung. Nicht minder steht seine Kechtsprechung in unbestrittener Gel-
tung. Auch sie ist ganz Königsrecht. Er richtet also Alle, das
salische Gesetz sieht sich nur genötigt der falschen Anklage bei ihm
mit einer Strafbestimmung entgegenzutreten, aber er richtet als König.
Sein Richten ist mithin nicht ein Richten im Sinne der Gerichtsver-
fassung, sondern eine Rechtspflege im Sinne der Regierung, und als
Regent fungiert er auch hier ohne eine Garantie der Gerechtigkeit. Er
fällt demnach seinen Machtspruch gültig zu jeder Zeit, an jedem Orte,
in jeglicher Rechtssache; er ist selbst und allein Urteiler, und wenn er
beliebige Personen um ihre Meinung fragt, so ist er an ihren Rat nicht
gebunden; da ihm bewiesen wird, er sich von der Rechtmässigkeit
•) Ein Wort wie dominus form. Andec. 37 und Gregor 2, 42 ; 3, 22 ;
7, 38 oder dominium das. 2, 27 ist natürlich auch von anderen Personen
und Verh^tnissen gebraucht als von dem König und dem Königreich, aber
dort setzt es eine nähere Beziehung voraus. Dominicus ist nach römischem
Vorgang seit dem salischen Gesetz für regius gebraucht, das ist instruktiver,
weil deutlicher; dass es lex Alamann. 32 oder Indic. Amon. S. 17, Breves
Notitiae S. 33 (Keinz) für herzoglich steht, ist der in Sybels Zeitschrift 52,
407—490 dargelegten königsartigen Natur des Volksherzogs gemäss.
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 253
des Anspruchs flberzeugen will, so steht ihm frei die Mittel zu be-
stimmen, die ihn hierfür geeignet danken, der Prozess vor ihm wird
ohne den Formalismus, den das Volksrecht fordert, verhandelt, der
Eönigsprozess kennt keinen Formfehler, wohl aber ein Fragen und
Untersuchen seitens des Königs; endlich darf er nach Billigkeit ent-
scheiden, weil kein Rechtssatz über ihm steht, der ihn verpflichtete
den Rechtssatz zu suchen, den er zur Anwendung zu bringen hätte.
Auf diese Weise befreit sich hier der Prozess von der Th&tigkeit der
Parteien und wird in höherem Masse als früher zum öffentlichen Recht.
So wichtig war diese Th&tigkeit des Königs, dass für ihre geschäftliche
Behandlung, insbesondere auch für die Beurkundung des Urteils in der
Kanzlei, in dem Pfalzgrafenamt eine besondere Behörde errichtet wurde.
In der Verwaltung des Innern nimmt die Friedensbewahrung die her-
vorragendste Stelle ein; der König realisiert seinen Schutz abwehrend
und vorbeugend, aufhebend und strafend. Im Auswärtigen sind die
staatlichen Akte Akte des Königs. Er sendet und empfängt Gesandte,
schliesst Verträge*), beginnt und beendigt den Krieg, und die Erobe-
rungen, die er macht, sind nach seinem Willen Erweiterungen seines
Landes. Kein Geschlecht, kein Einzelner darf mehr einen friedlichen
oder feindlichen Verkehr mit dem Auslande unterhalten, der in diese
Machtsphäre des Königs eingriffe. Auf dem Gebiete des Vermögens-
rechts kann es den Rechtsbegriff des Fiskus nicht geben, und Staatsgut
und Privatgut müssen eine Einheit bilden, nicht weil die Scheidung
beider Vermögensmassen zu schwierig gewesen wäre, sondern weil so
die Konsequenz des Monarchenrechts war; es hiess nur den Begriff
dieses Königtums in das Finanzwesen einführen, wenn der König als
Herr und als Individuum nicht unterschieden wurde, denn der König
war nicht Organ, sondern Eigentümer der öffentlichen Gewalt. Er ver-
wendet deshalb die pekuniären Erträge seiner Herrseberrechte ebenso
für Privatzwecke, wie er die Einkünfte aus seinem Privatgut für den
öffentlichen Aufwand verbraucht. Der Umstand, dass alles Gut zu
seiner beliebigen Verfügung steht, bestätigt nur die Freiheit seines
übrigen Handelns, die hier zuerst zu Veräusserungen öffentlicher Rechte
vorgeschritten sein mag. Es war eine glänzende finanzielle Lage, in
der sich die alten Merovinger befanden. Ihr Grundbesitz war der
grösste im Lande ; die Einnahmen, die sie aus den Strafgeldern bezogen,
müssen sehr beträchtlich gewesen sein, da sie zu deren Erhebung meh-
•) Schon Childirich, Gregor 2, 19.
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264 W. Sickel
rere Diener bei jeder Yolksgerichtsstätte za bestellen liegten ; Gebühren,
iSOUe, Landabgaben und Geschenke standen ihnen zu Gebote ; sie hatten
das Recht auf ihren Reisen unentgeltlich bewirtet zu werden, and diese
allgemeine Pflicht zu Naturalleistungen ist auch Von ihren Dienern in
Anspruch genommen. Nur eine Erwerbsart fehlte, aber es war gerade
die, welche die spezifisch staatliche ist, die allgemeine Steuer, weil die
Staatstbätigkeit damals ohne Zwangsbeiträge auszufahren war. Unge-
achtet dieser gflnstigen Verhältnisse, der grossen Einnahmen und der
geringen notwendigen Ausgaben, hat die freie königliche Wirtschaft,
welche nach Belieben und zu persönlichen Zwecken ausgiebt, binnen
kurzer Zeit dahin geführt, dass ein Merovinger den Fiskus für verarmt
erklären konnte, — die natürliche Folge der verfassungsmässigen Finanz-
wirtschaft jener Zeit.
Diese seine Rechte vermochte der König nicht wahrzunehmen,
ohne Gehülfen zu benutzen, aber die Einrichtungen, die er zu diesem
Zweck getroffen hat, sind von grösserer Einfachheit, als man bei der
Fülle der Befugnisse erwarten sollte. Der Staat in seiner obersten
Aktion stellt sich am Hofe dar. Hier leben zahlreiche Männer im
Dienste des Königs, dem das Streben nach Besitz, Grenuss und Stand,
das sich der Menschen bemächtigt hatte, leicht gemacht hat, viele an
sich zu fesseln. Der Hof war ein Feld des Ehrgeizes, denn wer
jetzt eine grosse Laufbahn machen wollte, war an den König gewiesen,
der Ehren, Ämter und Reichtümer verteilte. Dort wurden Söhne der
ersten Familien erzogen, um befördert zu werden; dort waren die
Freuden der Geselligkeit, der Tafel, der Pracht. Freie und Unfreie,
Germanen und Romanen, ohne Rücksicht auf Geburt und Nation,
sammeln sich dort und stehen dem Herrn ganz zu Gebote. Als alter-
tümlichsten Bestandteil in diesem Kreise bemerken wir das Gefolge:
Männer, die dem Könige geschworen haben treu und dienstfertig zu
sein, die er schützt, unterhält und belohnt, Diener, die fast ohne Staat
nur für den Herrn leben. Alle diese Hofleute sind für den König nur
ein Mittel zu regieren ; er beruft sie, damit sie ihm raten, er verwendet
sie als Boten und als Vertreter, er benutzt sie im Hause und im Staat.
Die Solbstregierung läuft Gefahr zu einer Palastregierung zu werden,
gegen welche die Beteiligung der Provinzialbeamten an der Leitung der
Geschäfte vieUeicht ein Gegongewicht bilden wird. Von diesem Centrum
des Staats sieht sich der Unterthan als solcher ausgeschlossen.
Verlässt der Unterthan den Königshof, so bleibt ihm doch die
Thätigkeit des Königs gegenwärtig, da die umfassende Wirksamkeit
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 255
demselben nicht mehr gestattet, jede Angelegenheit persönlich zu ent-
scheiden. Während er am Hofe grosse und kleine Sachen selbst zu er-
ledigen gewohnt blieb und sich damit begnügte, sich faktischer Gehülfen
von Fall zu Fall zu bedienen, konnte er die vielseitige und stetige Ar-
beit in den Provinzen nicht ohne ständige Beauftragung und rechtlichen
Beistand bewältigen. Da er jedoch nur durch das physische Nicht-
können gezwungen worden ist, Beamte im I.Ande anzustellen, so hat er
sich nicht der rechtlichen Möglichkeit begeben, ein anderes Mittel zur
Reali^rung der übertragenen Aufgabe zu gebrauchen. Wie ein jeder
Gegenstand, der zum Inhalt der königlichen Herrschaft gehört, mög-
licher Inhalt eines Amtes ist, so ist auch ein jeder, der gewöhnlich von
Beamten besorgt wird, möglicher Gegenstand persönlicher königlicher
Vornahme oder besonderer kommissarischer Erledigung. Alle diese Be-
amten führen den Befehl des Königs aus. Er stellt sie an, instruiert,
beaufsichtigt sie, nur ihm schulden sie Dienst und sind sie verantwort-
lich; die Anstdlung ist widerruflich und das Entlassungsrocht unbe-
schränkt; es sind keine rechtlichen Eigenschaften vorgeschrieben, die
derjenige besitzen musste, dem der König einen Teil seiner Arbeit über-
lassen wollte: um zum königlichen Beamten ernannt zu werden, musste
man weder ein Freier noch ein Franke sein. Aus der Verbindung mit
der Hofregierung sind die Provinzialbeamten nicht völlig abgelöst; der
König pflegte solche zu sich zu berufen, um gleich den Ilofleuten thätig
zu werden, Versammlungen, die, weil sie den Willen des Königs be-
stimmen, den Schein hervorrufen können, als ob dieser Wille rechtlich
nicht frei herrsche. Und doch kann über den beratenden Charakter
der Beamtenversammlungen ebenso wenig ein Zweifel sein, als über den
einer Versammlung von Hofleuten. Die Beamten üben ihre Funktion
weder als Individuen noch als eine Klasse des Volkes, keiner wird Mit-
glied des Königsrats durch Abkunft oder Reichtum, sondern sie sind
thätig als Diener des Königs, deren Machtstellung lediglich von dem
Herrn abhängt und daher mit dessen, nicht mit Interessen der Gemeinde
verknüpft ist. Die Berufenen sind infolge davon auch in kein beson-
deres Verhältnis zu den Volksversammlungen getreten. Sie haben die
Pflicht, Rat zu erteilen; sie bilden weder eine selbständige Verwal-
tungsbehörde, noch einen Gerichtshof, aber sie dienen dazu, die Einheit
der Reichsverwaltung zu verstärken.
Die Provinzialverwaltung war einfach wie die Verfassung und
einheitlich wie sie. Da die später erworbenen Länder dadurch, dass
ihnen die im alten Staate geltende Unterthanenpflicht auferlegt wurde.
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256 W. Sickel
in die politische Gemeinschaft aufgenommeD waren, war kein Grand,
ihnen eigene Einrichtungen zu belassen oder zu erteilen. Das haupt-
sächliche Mittel der königlichen Regierung war die Grafschaft. Das
ganze Königreich zerfiel seit vorhistorischer Zeit in Statthaltereien,
welchen ein Einzelbeamter vorgesetzt war, den der Dienstherr mit
einer beträchtlichen Anzahl seiner Regierungsrechte ausgestattet hatte.
Er sollte die Truppen seines Bezirks anfahren, für Frieden sorgen, pri-
vate Rechtsansprflche durch Pfändung des Schuldners befriedigen, die
Polizei handhaben und fiskalische Einnahmen erheben. So war er ein
vielbeschäftigter Mann, dem der Unterthan oft begegnete und bei dessen
Verwaltung er nicht unbemerkt lassen konnte, dass es sich lediglich um
Rechte des Königs handle, wo ohne Grafschaftsversammlnng und unab-
hängig vom Volke für den König und auf dessen Befehl verwaltet
wurde. Neben diesem mächtigen Regierungsbeamten sah das sechste
Jahrhundert noch zwei Beamte des Königs, welche ihre EinfQhrung
fiskalischen Interessen verdankten. Der eine, der Sacebaro, repräsen-
tierte die königliche Gewalt an einer Stelle, wo sie sonst ganz unver-
treten gewesen sein würde, im Volksgericht. Er hatte den Auftrag
dort anwesend zu sein, um von den Personen Kenntnis zu nehmen,
welche dem König ein Strafgeld schuldig wurden, und diese Bussen
hatte er zu erheben. Allerdings durfte das Geld auch gültig an den
Grafen gezahlt werden, und man würde daraus schliessen mögen, dass
er dessen Beamter war, wenn wir nicht wüssten, dass er ursprünglich
ein unmittelbarer Königsbeamter war und dass er die Stellung eines
Unterbeamten der Grafschaftsverwaltung erst später eingenommen hat.
Das andere Amt ist das des Domesticus, unter welchem ein Komplex
des zerstreuten Domänenbesitzes vereinigt war. Der Zweck des Amts
war nicht das Bedürfnis, den Gegensatz der öffentlichen Verwaltung und
der privaten Gut»verwaltung zum Ausdruck zu bringen, sondern die
Trennung von der Grafschaft war im praktischen Wirtschaftsinteresse
erfolgt, um dem Krongut mit seinen Leuten einen von den Ansprüchen
der Provinzialregierung ungestörten Wirtschaftsbetrieb zu sichern. Der
Domesticus hatte keine militärische Aufgabe, damit seine Thätigkeit
nicht durch den Krieg unterbrochen würde; er übte eine Gerichtsbar-
keit über die Hintersassen und erhob öffentliche Einkünfte. Für die
Sicherheitspolizei bildete jedoch die Domäne, wie ein Polizeigesetz im
sechsten Jahrhundert ausdrücklich festgestellt hat, keinen eximierten ge-
schlossenen Bezirk.
Inmitten der einförmigen königlichen Landesverwaltung bestand
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Die Entstehung der fi'änkischen Monarchie. 257
eine merkwürdige Anomalie. Während das öffentliche Dasein von dem
Königtum durchdrangen war, nahmen die Gerichte eine von ihm un-
abhängige Stellung ein. Die Zeugnisse, welche vorliegen, lassen keinen
Zweifel über die Thatsache, dass zwischen Yolksgericht und König kein
Zusammenhang war, eine lliatsache, die dadurch erklärlicher wird, dass
der Kreis der Gerichtsgeschäfte auf Privatrechte beschränkt und ein
Gemeinsinn von staatlicher Bedeutung hier nicht zu äussern war. Grund-
lage für die Gerichtsverfassung war die alte Hundertschaft. Der Vor-
sitzende war ihr Beamter und die ^achinburgen, welche das Gemeinde-
urteil vorzubereiten hatten, ihre Vertrauensmänner; beide Klassen von
Genchtspersonen sind auf unbekannte Art und für unbekannte Zeit zu
ihrer Stellung berufen, aber so viel ist wohl sicher, dass die Regierang
hierbei nicht mitzuwirken hatte. War von den Hundertschaftsmännern
das Urteil gefällt, so war ihre Thätigkeit beendigt und die des Staats
konnte beginnen, — das Recht der Vollstreckung stand nicht dem Ge-
richt, sondern dem König zu.
Aber vor unseren Augen vollzieht sich eine Umgestaltung des
Gerichts. Die Veränderang verdient, obgleich sie nicht als Voraus-
setzung für die Entstehung der Monarchie angesehen werden kann, Er-
wähnung, weil sie ein lehrreiches Beispiel für die Rückwirkung bietet,
welche die neuen Provinzen auf das alte Recht geübt haben. Sobald
die Merovinger ihre Herrschaft auf Länder ohne Volksgericht ausge-
dehnt hatten, sahen sie sich plötzlich im Besitz der Gerichtsgewalt. Hier
war ihr Regierungsbeamter der Richter, hier nahm das Gericht wieder an
der Entwicklung des Staates Teil. Wohl nötigten mehrere Gründe, die
Gerichtseingesessenen zu Gerichtsdiensten heranzuziehen, und es entstanden
Einrichtungen, welche mehr oder weniger den salischen ähnlich waren,
aber anstatt dass das salische Gericht es war, das in Neustrien itnd in
Burgund eingeführt wurde, war es vielmehr dieses neue Gericht, das
nach dem salischen Lande vordrang und dadurch, dass es den staat-
lichen Richter auch hier durchsetzte, eine Veränderang in dem Gerichte
hervorbrachte, die gross genug war, um beide Entwicklungen wieder zu
vereinigen und ihnen im Schöffengericht den Abschluss zu geben ^).
Wenden wir uns wieder zu dem alten Monarchenrecht, so haben
wir noch eine Erscheinung ins Auge zu fassen, die sich zu dem Wesen
•) Das Nähere in meiner Abhandhing über die Entstehung des Schuifen-
gerichts, Zeitsclirift für Rechtsgeschichte Band 19. Für das gräfliche Unter-
beamtentum habe ich einen analogen Entwicklungsgang in den Mitteilungen
des österreichischen Instituts 4, 028-630 nachzuweisen versucht.
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258 W. Sickel
seiner Rechtsmacht, dieser einseitigen, materidl zwar gebundenen, aber
formell freien Herrschaft etwa so verhält, wie das Klagerecht zum
Privatrecht. Dem Königsrecht zu befehlen entspricht das Königsrecht
das Befohlene zn erzwingen; der Zwang ist ein rechtsnotwendiger Teil
der Gewalt, Recht und Zwang sind gleich alt. Wohl macht der Zwang
vielleicht erst eine Berechtigung als solche bemerklich, aber neu ist die
Befugnis zu zwingen auch hier nicht; wohl kann der Zwang als Mittel
dienen, eine Berechtigung herzustellen, aber hier li^ ein wesentlich
anderer Zwang vor als der, welcher uns beschäftigt, ein thatsächliches
Zwingen, das für die Bildung des Gewohnheiterechts wirksam ist, aber
nicht ein Zwang, der einen rechtausQbenden Willen dadurch zur Aus-
führung bringt, dass er das rechtswidrige Handeln so gut, als es mög-
lich ist, aufhebt ; wohl kann der König im Bereich seiner Gesetzgebungs-
gewalt neue Rechtssätze schaffen und gleichzeitig die Rechtsfolgen zu
Gunsten des neuen Rechtssatzes so bestimmen, dass der äussere ma-
terielle Erfolg der Wirkung des Zwanges im Sinne eines Distriktions-
mittels gleich wird, aber auch in diesem Falle ist ein Bann von an-
derer Art vorhanden, der mit dem Bann, der uns hier interessiert,
nicht unter einen Begriff fldlt. Der Bann in der Bedeutung, die wir
verfolgen, ist dem Königsrecht immanent; er steht nicht neben den
übrigen Gewalten wie eine besondere Gewalt, sondern er ist eine Thätig-
keitsform eines jeden Königsrechts, bei dem überhaupt eine derartige
Gefährdung und Durchsetzung denkbar ist. Er gleicht altdeutschem
Privatrecht. Wie der Eigentümer berechtigt war, seine Habe gegen
jeden unbefugten Eingriff zu verteidigen, so war der König berechtigt,
seine Ansprüche, seinen gültigen Befehl zu schützen, aufrecht zu er-
halten und zwangsweise zu realisieren. Dieses Recht ist ihm mit dem
Rechte, verbindliche Anordnungen zu erlassen, gegeben. Demnach kann
für die Gültigkeit dieses seines Bannes keine weitere Voraussetzung ver-
langt werden, als dass der Inhalt der Forderung ein materiell berech-
tigter sei; soweit die Rechtmässigkeit des Anspruchs reichte, war der
König wieder der Selbstordner seiner Rechtsmacht ; eine andere Schranke
hatte dieses Bannrecht nicht. Zur Begründung seines Bannes genügte,
dass er befohlen hatte, eine Handlung solle geschehen, dass er ein
Recht auf diese Handlung hatte ^) und dass dieselbe rechtswidrig unter-
blieben war. Die Zwangsmittel selbst konnten bei der Verschiedenheit
*) Mehr sagt auch nicht lex Ribuaria 65, 1. Zeumer, Göttingische gel.
Anzeigen 1885, S 106 f. unterscheidet nicht genug.
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 259
der Pflichten, deren ErftkUong sie schätzen sollen, nicht von einer ein-
zigen Art sein. War die Leistung selbst unmöglich geworden, etwa
der Kriegszag beendigt, zu dem der aufgebotene Unterthan nicht ge-
kommen war, so hatte der Pflichtige nur dafQr einzustehen, dass er ein
Surrogat leistete, eine Strafe erduldete, in der allein diese und ähn-
liche Pflichtverletzungen ihre passende Lösung fanden. Immer aber
war eine solche Bannbusse die secundäre Leistung, welche an Stelle
der primär gewollten Leistung trat, und der Zweckgedanke in diesen
Strafen war die Antreibung zur Leistung.
Wenn nun der König, wie es nicht ausbleiben konnte, seine
Zwangsmittel regelte, also bestimmte, wie er seinen gültigen Befehl
durch seine eigene Macht sichern werde, und etwa die Geldstrafe, das
Mittel, das er von seinem praktischen Standpunkt aus als das brauch-
barste erkannt hatte, nach Thatbeständen abstufte, so waren dies doch
stets nur Normen, welche die Unterthanen oder die Beamten verpflich-
teten, aber ihn selbst nicht banden. Er durfte ein gebotswidriges Ver-
halten als ein strafbares behandeln, auch wenn er ein Rechtsgebot ohne
Strafklausel erlassen hatte, er durfte anders strafen, als er in Aussicht
gestellt hatte und andere Schutzmittel ftkr seine Berechtigung in An-
wendung bringen. Er konnte hart und grausam sein, aber Unrecht
thun konnte er hierbei ursprünglich nicht.
Zum Schluss erinnern wir an ein uraltes Recht der Volksver-
sammlung, das wir jetzt in den Händen des Königs wiederfinden.
Um die Gebote der Staatsgewalt durchzusetzen, war derselbe im Besitz
eines furchtbaren Rechts: er durfte friedlos machen. Mit dieser Er-
klärung traf er den Menschen in seiner rechtlichen Totalität, in seinem
gesamten Rechtszustande, ohne zwischen seiner privaten und öffentlichen
Persönlichkeit zu unterscheiden. Der Mensch wurde rechtlos. Das
Gesetzbuch erwähnt einen Fall, in dem von dieser Befugnis Crebrauch
gemacht werden soll, nämlich wenn eine Partei umsonst an den Hof
geladen ist. Aber dieser Fall, der Privatrechte schützen will, war nicht
der einzige. Die Strafe entsteht jetzt durch den Willen des Königs,
nur ausnahmsweise ist sie volksrechtliche Selbstfolge eines Verbrechens.
Wenn der König das Vermögen einziehen und erlauben darf, dass jeder
den Friedlosen ungestraft erschlage, so kann er auch einzelne Bestand-
teile aus dieser primitiven Macht herausnehmen und so unter Anschluss
an die Urzeit monarchisches Strafrecht entwickeln. In dieser Berech-
tigung gelangte zum deutlichen Ausdruck, dass der König über die Volks-
leute herrsche: wem er seinen Schutz nahm, der verlor allen Schutz.
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260 W- Wickel
So war der Zustand des öffentlichen Rechts in der alten Monarchie
der Merovinger. Massen wir uns mit der Konstatiemng seines Daseins
begnügen, vermögen wir nur den jaristischen Inhalt der einzelnen In-
stitutionen und ihr rechtliches Verhältnis unter einander kennen zu
lernen, ohne imstande zu sein, sie auf ihre Ursachen zurflckzufOhre^?
Wir würden in diesem Falle kein volles Verständnis der grossen Ver-
änderungen in unserem Staatswesen gewinnen. Zum Verständnis bedarf
es des Nachweises der historis<*hen Bedingungen, unter denen sie sich
vollzogen, der socialen öffentlichen Kräfte, die älter sind als das Recht,
und aus deren Bethätigung die Ordnungen des Gemeinlebens hervorge-
gangen sind. So lange wir nicht bis zu dieser Stelle vorgedrungen
sind, kann die Aufgabe, die Entstehung der fränkischen Monarchie zu
erklären, nicht als gelöst angesehen werden. Erst wenn wir aufgefunden
haben, was die damalige Gesellschaft mit jener Rechtsänderung bezweckte,
werden wir die Ereignisse begreifen. Wohl sind es die Erfahrungen,
Erlebnisse, Bedürfnisse von Individuen, die zu der Gesamtleistung des
Staatsvolks führen, und daher können wir nie die Gründe der Umbil-
dung in aller ihrer persönlichen Gebundenheit und Verwicklung sehen;
wir beurteilen auch kaum das Mass der Macht eines jeden Grundes
mit einer an Zuverlässigkeit grenzenden Wahrscheinlichkeit ; die wechsel-
seitige Verstärkung der Einflüsse durch ihr zeitliches oder persönliches
Zusammentreffen entzieht sich einer sicheren Berechnung, und vielleicht
entgeht uns endlich der eine oder andere Beweggrund ganz. Aber so
gewiss als sich die Veränderungen des Staats nicht von denen der Ge-
sellschaft trennen lassen, werden wir in den socialen Umwälzungen in
allgemeinen und grossen Zügen die Zwecke lesen können, welche für
die Entstehung der fränkischen Monarchie die Faktoren sind.
Indem wir es unternehmen die Ursprungsstätte der Rechte zu
suchen, haben wir uns der Beantwortung von zwei Fragen zuzuwenden.
Wir haben uns zuerst mit den Motiven zu beschäftigen, welche die
Unterthanen veranlasst haben eine so gebieterische Herrschaft über sich
entstehen zu lassen und zu ertragen, während sie doch die Kriegsmacht
des Königs nicht zu fürchten hatten. Sodann müssen wir uns fragen,
durch welche Mittel es so kam, welche Materialien es sind, die bei
dem Aufbau der neuen Monarchie Verwendung fanden. Bei der socialen
Frage, auf die wir zuvörderst stossen, liegt eine doppelte Schwierigkeit
vor. Die Quellen, aus denen wir uns das Zusammenleben zu veran-
schaulichen und im Einzelnen zu vergegenwärtigen haben, reichen nicht
bis in die Zeit hinauf, in der die Neuerungen begannen, vielleicht auch
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 261
nicht einmal in die, wo sie ihre entscheidende Richtung empfingen.
Welch eine Veränderung seit dem ersten Jahrhundert stellt uns mit
einem Schlage das salische Gesetz im ftlnften Jahrhundert vor Augen!
Und wie viel mehr lässt es ahnen ! £s wai* das erste Mal, dass Deutsche
den Entschlnss fassten ihr Recht aufzuzeichnen, und was auch der
nächste äussere Anlass , gewesen sein mag — wäre es selbst das Be-
dürfnis die Bussen ftlr Franken und Romanen auf einheitlicher Grund-
lage zu regeln — so ist doch das Werk ein Symptom von lebhaft
empfundenen inneren Bewegungen. Und nur ft^r Salier ist es bestimmt !
Weder die Rücksicht auf die Römer, die nur wenige nebensächliche
Artikel betreffen, noch das Königsrecht brachte die Nötigung, sondern
das Privatrecht der Salier, dem die meisten Sätze gewidmet sind. Die
Völker salischen Stammes, für die es galt, erweisen sich als die ersten,
die vorgeschrittensten unter den Deutschen. Wer möchte bezweifeln,
dass die Umbildung des germanischen Volkszustandes hier im Westen
sich in einem langsamen und allmählichen Fortgang entwickelt hat?
Uns aber werden diese Veränderungen erst aus Zeuguissen bekannt,
deren Alter jünger ist als die Umwandlung der germanischen Uäupt-
lingsmacht im Hause der Merovinger. Zu dieser chronologischen Un-
sicherheit kommt zweitens die geographische. Die Landschaft, auf die
sich manche Überlieferungen beziehen, ist undeutlich, wir wissen nicht
immer, ob wir salische oder gallo-romanische Gesellschaft vor uns haben.
Die letztere, altmonarchisch, durch die Merovinger zunächst mehr ad-
ministrativ als social verändert und erst infolge der neuen Ziele der
neuen Pflichten und der neuen Freiheit sich verjüngend, kann uns die
Interessen, denen das neue Staatswesen seine Aufgaben und seine Be-
rechtigung entnahm, nur in dem Fall kennen lehren, wenn wir die
Entstehung desselben in die Zeit nach den grossen Eroberungen zu
verlegen hätten; wir würden hingegen die Lebenszwecke, welche die
Provinzialen der neuen Monarchie günstig stimmten, für uns nicht ver-
werten dürfen, wenn diese schon früher, also unabhängig von ihnen,
zur Entstehung gekommen wäre und nur ein fertiger Staat von dort
her Kraft zu weiteren Handlungen empfangen hätte. Allein wie sehr
auch durch solche Bedenken die Benutzung der Quellen schwieriger und
unser Material lückenhafter werden mag, ohne Aussicht auf Resultate
wird die Untersuchung nicht sein, wenn sie von einer richtigen Frage-
stellung ausgeht. Unsere Aufgabe muss nun nach dem Gesagten sein
zu erkennen, wie die Salfranken lebten, um zu ermitteln, was sie für
ihr Leben bedurften. Finden wir, dass es für das Dasein eines Monarchen
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262 W. Sickel
spricht, so wird die weitere Frage sein, ob diese Möglichkeit als Wirklichkeit
anzuDehmen ist. Sollte unser Ergebnis sein, dass die Salfranken monarchisch
regiert wurden, ehe Eroberungen den Merovingerstaat umbilden konnten,
so wird die Provinzialbevölkerung ausser Betracht zu bleiben haben.
Grosse Wirkungen sind ohne Zweifel von dem Wirtschaftsleben
der Salier, der Güterverteilung und der Gttterproduktion ausgegangen.
Fassen wir diese VerhJdtnisse zuerst ins Auge.
Auf das heroische Zeitalter war eine friedlichere, arbeitende Zeit
gefolgt. Der Germane hatte sorglos dahingelebt. Von Zeit zu Zeit
hatte er sich am öffentlichen Leben beteiligt, an einer Volksversamm-
lung, einem Gericht, Krieg und Fehde hatten ihn zum Manne ge-
bildet, aber Arbeit hatte er wenig gehabt. Der Ackerbau wurde nach-
lässig betrieben, da er nur einen geringen Teil des Unterhalts zu liefern
hatte, und ein rechter Mann flberliess ihn der Frau, den Kindern, den
Sklaven. Der Nachkomme f^nd ungeachtet der extensiven Wirtschaft
noch Land übrig, das er roden konnte. Keine abgesonderten Wiesen,
keine Obstpflanzungen, keine Gärten sah der Römer in Germanien. Die
Heerden, der einzige und liebste Reichtum, fanden auf den Wiesen nnd
in den Wäldern ihre Nahrung und forderten kaum wirkliche Arbeit.
Die Jagd hatte Lebensmittel, der Krieg Beute geliefert. So wuchs der
Germane auf in dem Gedanken, dass es für ihn rühmlicher sei, statt
durch Arbeit mit den Waffen zu erwerben, und da sich sein inneres
Leben in einem sehr beschränkten Kreise bewegte und ohne Zwiespalt
und ohne den Wunsch eines anderen und höheren Genusses war, so
hatte er Unlust zu jeder fortschreitenden mühevollen Veränderung gehabt.
Seit die Vorfahren der Salier ein solches Leben geführt hatten,
waren grosse Veränderungen vor sich gegangen. Die Salier, welche von
Batavien aus nach Süden vorgedrungen waren, hatten ein bevölkertes
Land occupiert, in dem Sondereigen, Sonderwirtschaft und besserer
Landbau bestanden und Grossgrundbesitzer neben Bebauem von Staats-
ländereien sassen. Hier, wo sie zu bleibender Sesshaftigkeit gelangten,
die Unstetigkeit und den Wandertrieb einbüssten und sich verhältnis-
mässiger Ruhe erfreuten, ging ihnen die Müsse des Altertums verloren.
Sie mussten jetzt durch friedliche Thätigkeit erwerben, um ihr ma-
terielles Dasein zu erhalten, und aus Sorge um die Nahrung Arbeiten
verrichten, die das Kriegervolk mit Recht verachtet hatte. Man er-
blickte jetzt den wehrhaften Mann auf dem Acker, weil er nicht mehr
den wehrlosen Leuten diese Quelle des Unterhalts allein überlassen
konnte. Er hörte noch nicht auf Krieger zu sein, aber er fing an
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Die Entstehung der frankischen Monarchie. 263
Bauer za werden. Auf dem Acker hat er arbeiten gelernt, tmd so
schwer drflckte ihn bei seinen schlechten Werkzeugen diese Thätigkeit,
dass er die Feldarbeit schlechthin als Arbeit bezeichnet hat, wie auch
sein Gesetzbuch labor und ktborare in diesem engen Sinne gebraucht.
Die Welt der Arbeit hat sich verändert. Der Salier hat sich Gärten
angelegt, er zieht sich Obstbäume, er hält Geflügel, und obschon er
noch Heerden auf den gemeinen Weiden hat und Jagd und Fischfang
manches materielle Bedürfnis befriedigen, so nimmt doch in der Wirt-
schaft das Feld immer mehr die erste Stelle ein. Jetzt war der
Acker der liebste Besitz und jede Arbeit auf ihm wird ängstlich ge-
schützt. Man fühlt in den zahllosen wirtschaftlichen Notizen des Ge-
setzbuchs, welches Interesse der Salier an diesen Besitztümern nahm.
Die Anstrengung, der Fleiss, die Sparsamkeit gewinnen jetzt Vermögen
and Bedeutung, die Yergleichung der äusseren Lage spornt zu Wetteifer,
zu Verbesserungen an. Man lässt den Acker nicht m6hr so lange wie
früher unbestellt, man nutzt ihn voUständigei* aus. Je mehr man die
Erfahrung machte, dass die landwirtschaftliche Arbeit, wie es die Natur
des Ackerbaues ist, immer ergiebiger werde und immer besser lohne,
gewannen jetzt bei der Mehrzahl der Menschen Neigungen die Ober-
hand, welche diejenigen nicht hatten erwerben können, welche als
Hirten, Jäger oder Krieger ihr I^ben hinzubringen gewohnt waren.
Wie geringen Vorteil hatten Jäger und Hirt von ihrei: vermehrten
Tbätigkeit gehabt, wie unsicher war der Erfolg und wie erregt ging
das Leben des Jägers, des Kriegers dahin! Das Volk, das jetzt ein
landwirtschaftlich beschäftigtes Volk geworden war, das durch die
Schwierigkeit des Lebens, die sich nicht ohne Mühe erleichtem liess,
gezwungen aus seiner Trägheit, seiner Unlust zu wirklicher Arbeit her-
ausgerissen ward, verfolgte Zwecke und nahm Gesinnungen an, welche dem
anders erwerbenden Grermanen gefehlt hatten. Der Salier wurde ein ruhigerer
Grundbesitzer. Wohl wusste er noch die Waffen zu führen, er bewahrte noch
die alten Eigenschaften der Tapferkeit und Kühnheit, aber den Krieg selbst
musste er bald mit anderen Augen ansehen, seit derselbe aus einem Volks-
kriege zu einem Kriege wurde, den die Könige für ihr Interesse führten.
Seit sie den Wert des Bodens kennen gelernt hatten, neigten
die Ackerbauer zu immer grösserer Exclusivität *). Das Land, welches
•) Die Schrift vou Deuman W. Ross, The early lüstory of land-holdiug
amouy the Germans, London, 1883, habe ich nicht sehen können. Lamprecht,
Deutsches Wirtschaftsleben I, 3 — 60 kann nur noch nachträglich angeführt,
aber nicht mehr verwertet werden.
Westd. Zeitschr. f. Gösch, n. Kunst. IV, III 19
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264 W. Sickel
das Volk bewohnte, stand nicht mehr im Eigentum des Volkes, dessen
ökonomischer Zusammenhang war längst gelöst, das Volksland hatte
Vereinigungen von Grundbesitzern den Platz geräumt So selbständig
hatten sich die Einwanderer auf dem römischen Boden eingerichtet.
Der Verband, der keine anderen Interessen als landwirtschaftliche zur
Grundlage hat und daher auch nicht in Verbindung mit der Hundert-
schaft oder der Staatsverwaltung tritt, zeigt durch sein blosses Dasein,
wie gross die Bedeutung dieser Wirtschaft war. Mit höchstem Eifer
hält der Verein darauf, dass kein Fremder sich in seiner Mitte an-
siedelt. Alle Markgenossen mflssen ausdrücklich oder durch eii^ähriges
Dulden — dies wirkte wohl wegen der ehemaligen jährlichen Landan-
weisung als Aufnahme — ihre Einwilligung zu seiner Niederlassung geben,
und wenn auch nur einer von ihnen Widerspruch erhob, so berechtigte
ihn die Zustimmung der übrigen nicht zur Aufnahme. Es galt diese
Bestimmung wohl auch in dem Fall, dass der Zuwanderer nur einen alten
Hof erwerben woUte, obwohl hier eine unmittelbare Geföhrdung der
Interessen durch eine Vermehrung der Anteilbaber gar nidit vorhanden
zu sein brauchte, sondern nur etwa das Heimfallsrecht geschmälert
werden mochte.
Wie die Markgenossenschaft sich das anbaufähige Land möglichst
vorbehielt, weil der Acker eine Quelle socialer Stdlung weiteren Er-
werbes und neuer Genüsse geworden war, so rückte auch in ihr selber
die Ausschliesslichkeit des Besitzes stetig vor. Die Sonderberechtigung
des Märkers enthielt nicht mehr den Anspruch auf einen ideellen Anteil
am Gemeindeland bei wechselnder Neuverteilung, sondern der Markmann
besass feste Felder in den Gewannen, die ihm so dauernd verblieben, dass
es sich lohnte sie nicht nur einzuzäunen, sondern auch Bäume darin zu
pflanzen. Das Land gehörte ihm nicht mehr bloss auf Lebenszeit, er
vererbte es bereits im fünften Jahrhundert auf Verwandte. Allerdings
war der Kreis der Landerben noch sehr beschränkt, nur Nachkommen
wurden zugelassen und auch von ihnen nur der Mannsstamm — in
dessen Ermangelung fielen die Hufen dem Verbände heim — und femer
war das Recht am Acker nicht so weit individualisiert, dass sich der
Gläubiger aus dem Landgut des Schuldners befriedigen konnte, aber
der einmal begonnene privatwirtschaftliche Sinn stand hierbei nicht lange
still. Schon unter König Chilperich I. wurde die Einschränkung, welche
das salische Gesetz zu Gunsten der Markgenossen aufrecht erhalten
hatte, dahin vermindert, dass ihnen das Grundstück nicht mehr ledig
werden sollte, wenn der Märker auch nur weibliche Descendenten oder
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 265
Geschwister hinterliesse. Indem man den Heimfall von Markgenossen-
land in dieser Weise seiner praktischen Bedeutung beraubte, wurden
ohne Zweifel die Wünsche der Mehrheit der Salier erfOUt. Mit der
Zulassung der Weiber war die Zerstörung des alten Verbandes offen
erklärt. Das Privatrecht sollte den Acker occupieren, die Idee des
Sonderrechts die Grundlage der I^and Wirtschaft werden, und die wenigen
Felder, die durch das Heimfallsrecht verfQgbar wurden, konnten das
frtthere Gemeininteresse nicht bewahren. Ein jeder wollte lieber fOr
sich und seine Erhaltung selbst sorgen, wie er schon längst gewohnt
gewesen war f&r sich selbst zu wirtschaften, den Acker zu bestellen
und zu ernten, weil er glaubte auf diesem Wege seine Bedürfnisse
besser zu befriedigen. Diese ganze wirtschaftliche Bewegung verrät
nicht, dass es die Erwerbung römischen Gebietes war, welche den Zu-
stand in dieser Hinsicht verändert hat.
Allein die Neuerungen, die im Besitz eingetreten waren, waren
noch viel beträchtlicher. Neben den Gütern, die in Feldgemeinschaft
standen, gab es andere, die aus allem agrarischen Verbände ausgeson-
dert waren. Der Umstand, dass dieselben auch Wiesen umfassten und
sogar auf Waldungen ausgedehnt waren, zeigt uns wohl, dass es nicht der
grössere Arbeitsaufwand war, der ihnen die Exemption verschafft hatte.
Ausser den romanischen Gutshöfen, die bestehen blieben, waren es, wie
es scheint, bei den Saliern zuerst die merovingischen Besitzungen, welche
sich von der Landgemeinschaft befreit hatten, aber viele dieser Güter
waren mit ihrem Recht in die Hände königlicher Leute übergegangen.
Solche Ländereien müssen sehr zahlreich gewesen sein. Denn Chilpe-
richs Verordnung klassifiziert den Grundbesitz nach Massgabe seines
Verhältnisses zur Markgenossenschaft und aus eben diesem Gegensatz
ergiebt sich, dass viele markfreie, Güter im alten Salierlande lagen, da
Marken von dieser Verbreitung nicht in Gallien zu suchen sind. Der
König nahm Anlass diese Güter zu berühren, um zu bemerken, dass
für sie die neue Erbfolge nicht Geltung haben solle, sondern sie dem
Könige nach wie vor ledig würden, wenn der Mannsstamm fehlte.
Jetzt war die alte Einfachheit und Gleichmässigkeit des Besitzes
vorüber. Mit dem Privatland war die Gleichartigkeit verloren, durch
den Erbgang war die Ungleichheit vermehrt. Nachdem die Eroberungen
für die Volksleute geschlossen waren, fanden sie selten noch Raum
neue Dörfer anzulegen und neue Äcker anzubauen. Das Erbrecht
mochte jetzt bald viele Grundstücke in einer Hand vereinigen, bald
alle Miterben arm machen. Ohne Zweifel gab es noch lange nicht
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266 W. Sickel
bloss zahlreiche kleine, sondern auch viele mittlere Besitzer unter den
Markgenossen, Bauern, die frei von aller privatherrschaftlichen Ab-
hängigkeit waren, aber die grossen Güter, die sich neben den kleinen,
far den Unterhalt weniger genügenden Ackerwirtschaften aasdehnten,
brachten eine immer zunehmende Änderung hervor. Das Gresetzbuch
der Salier lässt uns in einen solchen Grutshof blicken. £s ist eine aus-
gedehnte Wirtschaft, in der wir Leibeigene als Hausdiener, Handwerker
und landwirtschaftliche Arbeiter sehen. Bei der geringen Technik und
der Handarbeit bedurfte eine grössere Wirtschaft mehr Arbeitskräfte
nur um ihre Leute zu nähren und zu kleiden, als heute eine kleine
Stadt gebraucht. Unter den Handwerkern bemerken wir sogar Grold-
schmiede. Das Handwerk ist noch hofhörig, und obgleich wir vielleicht
Moller antreffen, die das Mahlen als Gewerbe treiben, so kann sich doch
ein selbständiger Handwerkerstand noch nicht entwickeln ; auf diese Weise
ist die ErwerbsfälHgheit dem landlosen Manne verschlossen. Bei dieser
wirtschaftlichen Lage, in der die auf flrwerb gerichtete Thätigkeit not-
wendiger und mannigfaltiger geworden war, sollten wir erwarten, dass
die Arbeit Gregenstand von Verträgen geworden sei, aber umsonst
scheinen wir nach Bestimmungen dieser Art im salischen Gesetz selbst
zu suchen und erst aus späterer Zeit Aufschluss darüber zu erhalten,
dass die Neubildung der Verhältnisse Salier genötigt hat Land zu leihen,
in Dienst zu treten und Schutz zu erwerben. Zunächst giebt uns eine
andere QueUe Auskunft. Das ribuarische Gresetz hat uns eine Mitteilung
hinterlassen, welche der persönlichen Herrschaft eines Unterthans Ober
einen andern gedenkt. Was nun bei dem nächstverwandten Stamme,
der nicht unter ungünstigeren Verhältnissen lebte, nicht nur bereits im
Anfang des sechsten Jahrhunderts vorkam, sondern auch schon die Auf-
merksamkeit des Gesetzbuchs auf sich gezogen hatte, kann den Saliern
nicht unbekannt gewesen sein. Ein freier Mann, so verordnet das
ribuarische Gesetz, der im Obsequium eines Anderen steht, wird von
seinem Herrn prozessualisch gleich einem Sklaven vertreten. Welche
bitteren Erfahrungen waren vorausgegangen, ehe dieser Rechtssatz zur
Entstehung kam ! Was auch der Rechtszweck der Unterworfenheit sein
mag und wie beliebig die Beweggründe sein können, aus denen ein
solcher Vertrag geschlossen wird, mag es ein Schuldner sein oder ein
armer Mann, der einen Ernährer, oder ein Schutzloser, der einen Herrn
sucht, es ist uns hier ein Einblick in innere Vorgänge vergönnt, der
weiter reicht als bis zur Konstatierung des Gewaltrechts selbst.
Wir würden um so mehr berechtigt sein, einen entsprechenden
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 267
ZustaDd für die Salier des fünften Jahrhunderts anzunehmen, wenn wir
imstande wären zu ermittebi, dass sie zur Zeit der Abfassung ihres
Gesetzbuches eine dingliche Abhängigkeit von Freien gekannt haben.
Titel 46 beschränkt das Verfttgungsrecht des Märkers zu Gunsten
seines Verbandes, indem er eine Disposition desselben an die EinwiUigung
der Gemeinde bindet, von welcher Art jedoch die ihm nicht freistehende
Handlung ist, wird sich mit einer jeden Zweifel ausschliessenden Sicher-
heit kaum entscheiden lassen. Entweder ist es die Erwerbung des
vollen Markreehts, die ohne (Genehmigung der Genossenschaft untersagt
wird, oder den Märkern ist die rechtliche Fähigkeit entzogen, von ihrem
Lande nach Belieben an Ausmärker zu leihen*). Der Ausdruck super
oHerum migrare kann wohl beides bedeuten; er fordert nicht, dass der
alter aufhört Märker zu sein und der Einwanderer an seine Stelle
tritt; die Worte sprechen vielleicht eher dafür, dass der Märker in der
Genossenschaft verbleibt, aber einem Fremden gestattet, sich auf seinem
Boden als Ackerbauer niederzulassen, so dass dieser das geliehene Land
als Zinsgut besass und Märker minderen Rechtes war. Wir hätten ein
Rechtsverhältnis vor uns, das mehr an das des römischen Colonen, der
als Bmnanus tributarius unter den Saliern lebte, als an das des Liten
erinnerte, ohne doch einem von ihnen nachgebildet oder aus beiden zu-
sammengesetzt zu sein. Ein altes, salische Verhältnisse ordnendes
Kapitular scheint nun dazu zu nötigen, der zweiten Erklärung unseres
Titels den Vorzug zu geben. Es kennt zwei Arten von Markge-
nossen, bessere und geringere Geschlechter, eine Klassification , die
wohl nur auf die beiden agrarischen Besitzformen des Freiguts und des
Zinsguts gegründet war. In den Zinsgutsbesitzern dieses Denkmals
glauben wir die landlosen, Land suchenden und erwerbenden Salier, die
das Gesetzbuch ihres offenbar häufigen Vorkommens wegen eingehend
behandelt hat, wiederfinden zu müssen, und wenn dies richtig ist, so
sehen wir, wie alt die materielle Notlage war, aus der eine Klasse von
Freien entstand, deren rechtliche Zurücksetzung der Benachteiligung im
Besitz auf dem Fusse gefolgt ist.
') Schröder, der in der Zeitschrift für Rechtsgeschichte 15, germ. Abt.
S. 55 ff. unseren Titel 45 am besten erörtert hat, übergeht die zweite Deu-
tung, auf die doch auch v. Inama-Stemegg, Wirtschaftsgeschichte 1, 95 hinwies,
und ist infolge davon abgehalten, S. 53 f., die salischen Minofiidi den spä-
teren alemaimischen gleichzustellen. Für die im Text geäusserten Ansichten
vgl. Hermann in Gierkes Untersuchungen 17, 107 f. ; anders Cosack, Eidhelfer
1886 S. 32; vgl. noch Lamprecht a. a. 0. I, 46. Zum obsequium Heuster,
Privatrecht I, 121, 126 und Brunner, Mithio 1885 S. 13—15.
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268 W. Sickd
Die Isolierung der Wirtschaften, wie sie bei den Germanen be-
stand, war im Abnehmen begriffen. Die einzelne Wirtschaft produzierte
nicht mehr alles, was der Einzelne für seine BedOrfoisse forderte; ein
Gflterverkehr kam auf, der die Produkte der Arbeit verteilen sollte.
Zwar sind es noch immer wenige Yertragsformen, mit denen man sich
behilft, aber die zwei, welche das Gesetz erwähnt, Barleistung und
formelles Versprechen, behandelt es nicht ohne Wichtigkeit. Jedoch
war die Verbindung, welche durch derartige wirtschaftliche Thätigkeiten
unter den Teilnehmern geknüpft wurde, nicht eine Annäherung, die
dem Freistaat zu Gute gekommen wäre, sondern die neue Gemeinschaft
musste dem wirtschaftlichen Leben, welches zur Bildung von Reichtum
fahrte, Kraft verleihen und so Bestrebungen erwecken und fördern,
welche die Lebensbedingungen der altfreien Gesellschaft untergruben.
Der Gegensatz von reich und arm, noch fortwährend wachsend,
hatte bereits eine Bedeutung angenommen, welche der Vorzeit unbe-
kannt gewesen war und der Gegenwart in dieser Art fremd ist. Die
Lage eines grossen Teils der Bevölkerung verschlechterte sich stetig.
Die grossen Güter schmälerten mehr und mehr die Bedingungen, auf
denen der Wohlstand der Freien beruht hatte. Die verhältnismässige
Gleichheit der Kraft, auf welche die Freiheit gegründet war, war gefährdet.
Die unentgetltlichen Zwangsdienste, die dem Unterthan oblagen, trafen
ihn jetzt in immer steigender Ungleichmässigkeit, weil die Mittel die
Dienste zu leisten immer ungleicher wurden, ohne dass die Unge-
rechtigkeit genügt hätte darauf hinzuwirken, dass man eine Ausgleichung
zwischen Besitz und staatlichen Leistungen versuchte, so lange die An-
forderungen an die Qualität der Leistung nicht ihr gebieterisches Wort
sprachen. In der Lex Salica tritt uns Reichtum und Armut als Gegen-
satz noch nicht entgegen, nur gelegentlich wird er einmal bei den Ro-
manen angeführt, aber bald erscheint er in einer solchen Ausdehnung,
dass wir ihm ein weit höheres Alter zuschreiben müssen, und wenn er
auch bei den Provinzialen von Alters her in weit höherem Masse ent-
wickelt ist, so ist er doch auch unter den Saliern vorhanden gewesen.
Er war wenig schädlich, so lange er nur auf die Lebensweise und die
Achtung wirkte. Wohl hatte auch der wohlhabende Germane noch mehr
als der unbemittelte sein Leben genossen, ^) ein Gleichheitstrieb war
hier ihm fremd geblieben, aber in der Urzeit hatte über Allen wie ein
Naturgesetz eine Gemeinschaft von Wille und Neigung, von Geist und
') torpor procenim, das grössere Nichtsthun, das Tacitus Germania
Kap. 46 erwähnt, bezieht sich zwar auch auf Germanen, weicht aber von der
allgemeinen germanischen Sitte ab.
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Die Entstehung der fr&nkischen Monarchie. 269
Empfindung gelegen, ans welcher kein Einzelner in der Heimat sich
befreien konnte. Jetzt bot das Vermögen diesen lebensfrohen und ge-
nossfähigen Menschen neue Vorteile dar, es stellte dem Besitzer andere
Aufgaben als dem geringen Freisassen, gab ihm neue Interessen und
begann seine Bildung von der der Ackerleute zu scheiden. Der Reiche
fahrte nicht selbst den Pflug. Die individuelle Verschiedenheit wuchs
infolge der grösseren Mannigfaltigkeit der Lebensverhältnisse, und die Ro-
manen, die unter den Saliern wohnten, mussten auch dann noch fort-
fahren sie zu steigern, als sie nicht mehr lateinisch redeten. Der Un-
terschied zwischen bäurisch und gesittet, der ihnen vertraut war, wurde
auch fOr die Salier zu naturgemäss, als dass er nicht, obschon in seinem
Inhalt verändert, auch bei ihnen hätte Geltung gewinnen sollen. Das
Vermögen war in der That ein nicht unwichtiger Klassifikationsfaktor
geworden. Schon damals hätte die Frage aufgeworfen werden dürfen,
ob ein Mann gesellschaftliche Achtung beanspruchen könne, der ohne
Vermögen sei. Es war ebenso germanisch als gallo-romanisch den
Reichtum hoch zu schätzen. Der Reiche war nach der Sprache des
sechsten Jahrhunderts ein guter, der Arme ein schlechter Mann. Allein
diese Vorgänge waren nicht die wichtigsten, die reale Tragweite des Unter-
schiedes lag vielmehr in der socialen Gefährdung der Besitzlosen durch die
Besitzenden. Der Reiche ist ein vielvermögender Mann, ein Potens, der
Arme ein Schwacher, ein Debilior, welcher die Macht des Starken kennt
und fürchtet. Der Reiche missbraucht seine Kraft, er will sie ausnutzen,
um den Geringen sich zu unterwerfen ; ihm ist jede Not willkommen, die
ihn in der Ausbeutung seiner wirtschaftlichen Überlegenheit begünstigt : der
Krieg, der den Landmann von der Arbeit ruft, die Hungersnot, die den
Armen zu seinem Schuldner macht, die Unsicherheit, die ihn ängstigt und
vielleicht in seine Schutzherrschaft treibt. Die Gesetze hören nicht auf
gegen die Unfolgsamkeiten, die von den Potentes zu besorgen, die Ver-
gewaltigungen, die von ihnen zu erwarten sind, anzukämpfen^). Offen-
•) nistioiores Gregor 5, 34 vgl. 10, 25 sind Romanen, mala ancilla
Gregor 9, 39 S. 393, malus homo Boretius, Capit. 1, 10 c. 8. 10, meliores
Behrends Lex Salica S. 91 c. 9. Begüterte Franken Gregor 3, 15, Vornehme
das. 4, 22. 8, 16. 31. Ven. Fortunatus 2, 8, 21 ff., 27 S. 37 : Launebodis —
vir barbarica prole — coniuge cum propria Berethrude, cui genus egregium
fulget de stirpe potentum; 4, 26, 13 f. S. 95 Vilithuta: sanguine nobilium
generata Parisius urbe Romana studio, barbara prole fuit. Debitier, Boretius
das. 1, 17, 8; potentes a. a. 0. 1, 6 c. 12. 21 c. 3. 22 f. c. 14 f. 19 f., deren
einer Kirchengut bedroht Gregor 9, 42 S. 402, können zugleich auch Beamte
sein. Dies war im Rumerreich nicht anders gewesen, s. v. Sybel, Königtum
S. 438 ff., ist aber doch nicht eine Eigentümlichkeit der Provinzialen.
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270 W. Sickel
bar haben die Neigungen zu Verbrechen g^en die Person und das
Eigentum so grosse und ge&hrlicbe Dimensionen angenommen, dass
ihnen nicht mehr mit germanischer SelbsthOlfe und Freiheit, sondern
nur durch eine gemeinsame Macht, deren höherem Willen sich der
Einzelne beugt, mit Erfolg zu widerstehen ist.
Während das neue Wirtschaftsleben so grossen und nachhaltigen
Einfluss auf die Interessen und den Charakter der Bevölkerung flbte,
trat' ein Ereignis ein, das die im vorigen dargestellten Entwicklungen
in ihrer politischen Wirkung verdoppeln masste. Der germanische Ge-
schlechterverband hatte sich unfähig gezeigt, der neuen Bewegung zu
folgen. Er hat keine neuen Zwecke aufgenommen, ja nicht einmal die
alten festgehalten. Seine wirtschaftliche Bedeutung hatte er bei den
Saliern längst eingebüsst, er besass weder rechtlich das Feld, noch
vereinigte er seine Mitglieder zu gemeinsamer wirtschaftlicher Thätig-
keit; er bildete keine Heerhaufen mehr*); er hatte keine politische
Funktion, er war also dem Staate gegenüber, der ja nicht eine Ver-
einigung der (Geschlechter, sondern der Volksleute gewesen war, nicht
weiter entwickelt, und der König hatte keine Verbindung mit ihm ge-
sucht, da er ihm keine seiner Befugnisse Qberliess, noch ihn als solchen
seiner Aufsicht unterwarf. Das wesentliche aber war, dass die Selbst-
hülfe, welche die Urzeit im (Jeschlecht genossenschaftlich organisiert
hatte, an Inhalt und Festigkeit verloren hatte. Das Geschlecht hatte
aufgehört das Hauptinstitut für den persönlichen Schutz zu sein, dieses
Hemmnis für die Ausbildung einer starken staatlichen Hülfe war be-
seitigt. Nicht das Geschlecht nötigte den Schuldner durch Pfändung
zur Erfüllung seiner Pflicht, sondern der König. Der Verletzte und
sein Geschlecht besassen nicht mehr das Recht, sich an dem Übelthäter
und seiner Verwandtschaft persönlich zu rächen, das Fehderecht hatte
schon zu der Zeit, als die Salier ihr Recht aufzeichneten, seinen Unter-
gang gefunden. Das Recht auf Privatstrafe hatte es verdrängt, der-
artige Forderungen waren nötigenfalls wie andere Schulden durch eine
gerichtliche Privatklage geltend zu machen. So ausnahmslos war dieser
Satz bereits durchgeführt, dass auch bei Totschlag der Anspruch der
Verwandten auf nichts als eine Geldsumme und nur zuletzt auf Si^huld-
knechtschaft des Friedensbrechers ging. Wie weit war auch hier das
salisch-fränkische Recht dem Recht der Friesen und der Sachsen voraus,
wo noch Jahrhunderte später der Verletzte zwischen Fehdegang und
') Mauricius Strateg. 10, 4 kann es wohl nicht beweisen, da er Tacitus
Germania Kap. 7 nachschreibt.
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 271
Rechtsgang wählen durfte ! Racheakte hatten freilich auch hei dem vor-
geschrittensten Volke nicht aufgehört. Im Salierlande kam es vor^ dass
der in Fehde YerstOmmelte ohne Hände und FOsse auf einen Kreuzweg
gelegt wurde, wodurch seine Feinde erklärten, dass sie ehrlich an ihm
gehandelt hätten, aber auch eine so begangene That war jetzt strafbar ^).
Was alles mnssten die Menschen seit den Tagen des Tacitus
erlebt haben, ehe sie solche Rechtssätze schaffen konnten! Was aber
war die Ursache des Nachlassens der Fehden und seiner Folge, des
Yerschwindens des Fehderechts? Kann es eine andere sein, als dass der
Abkauf der Rache längst aufgehört hatte Ausnahme und unehrenhaft zu
sein, dass die Beteiligten ihn vorgezogen hatten, weil sie das Geld mehr
liebten als die Ehre, den Frieden mehr als den Kriegszustand, in dem
sie freilich jetzt mehr Besitztümer zu verlieren hatten, als ihre fehdebe-
reiten Vorfahren? Die Nützlichkeit der Sühne war so einleuchtend ge-
worden, sie war überdies, da der König mit dem Kompositionsanspruch
sein eigenes Friedensgeld schützte, so sicher zu ei'langen, dass hier die
Selbstsucht des Einzelnen dem Interesse des Gemeinwesens, das die
Verhütung schädlicher Gewaltthat und Unparteilichkeit forderte, wie den
Wünschen des Königs entgegenkam. Aber noch mehr ! Der Zusammen-
halt der Verwandten hatte so abgenommen, dass sie Schwierigkeiten
machten, zu dem Strafgeld beizutragen: von den entfernteren war keine
Unterstützung mehr zu erwarten. Es wurde erlaubt, dass ein insolventer
Totschläger durch einen juristischen Akt sich so von seiner Familie
trennte, dass die Wergeidgläubiger sich schliesslich, wenn auch die
nächsten Magen zahlungsunfähig waren, nur an seine Person halten
konnten. Es hatte jetzt auch keinen Sinn mehr, die Verwandtschaft
allgemein auf die Bussen zu berechtigen. Die aktive und passive Be-
teiligung an der Komposition wurde zerstört, als die Fehdepflicht unter-
ging, aus der sie entstanden war.
*) Indem das salische Gesetz 41, 8 verfugt, dass, wer einen solchen
Menschen tötet, sein halbes Wergeid zahle, setzt es eine weitere Zahlungspflicht
der Verletzenden voi-aus, bei der die Haftung der Verwandtschaft eine be-
schränkte ist, Titel 58, die aber auch so nicht blieb, Boretius, Capit. I, 16, 5.
Dass bei den Saliern das Fehderecht aufgehört hatte, scheint mir auch aus
Lex Salica 14 Zusatz 5. 55, 2. 56. 58 vergl. Capit. I, 5, 3 entnommen werden
zu müssen ; so auch Bethraann-HoHweg, Civilprocess 4, 464 ff. und Sohm, Ge-
richtsverfassung I, 61. 104. Dagegen haben sich für ein eingeschränktes
Fehderecht neuerdings ausgesprochen Thonissen, Lei Salique 1882 S. 155 ff. ;
Brunner bei Holtzendorff I*, 203, in der Zeitschrift für Rechtsgeschichte 16,
germ. Abt. S. 37. 43 und Mithio S. 10; Lamprecht a. a. 0. I, 23. 26 f
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272 W. SickeL
So gross war der Abstaad von dem Zeitalter des Freistaats, das
Tacitns beschreibt. Tbatsächliche Yoranssetzangen des alten Staats
waren im Verschwinden oder bedroht. Er war von der Selbständigkeit
des Untertbans ausgegangen. Der Freie, der durch seine Gebart un-
abhängige Mann, hatte sich, die Seinen und das Seine selbst geschützt,
und nur wer sein Recht selbst zu erhalten im Stande war, war nach
germanischer Vorstellung ein selbstberechtigter Mann. Damals war Frei-
heit das Principale gewesen, der subjektive Wille führte die Herrschaft
und konnte unter den gegebenen Verhältnissen herrschen. Es genügte,
wenn die Selbsthülfe durch die Thätigkeit des Geschlechts ergänzt wurde,
nur äussersten Falls trat der Staat ein. Für dieses starke Leben waren
die Nachkommen zu schwach. Aus der Verwandtschaft wich das Ge-
meingefühl, diese uralte Organisation der Unabhängigkeit starb ab.
Während es einst um so besser gewesen war, je zahlreicher die Bluts-
verwandtschaft war, wurde jetzt die rechtlich wirksame Verwandtschaft
beschränkt und der Einzelne war nicht mehr auf ihren Schutz und ihre
Hülfe angewiesen. Die öffentliche Gewalt war selbst in die Familie einge-
drungen und ihr Wille konnte den des privaten Mundwalds ersetzen ^). Der
auf Gegenseitigkeit gegründete Verband war schon lange in rückläufiger
Bewegung, weil die Erfahrung von seiner unzureichenden Kraft belehrt,
ein besser informierter Egoismus den Gemeinsinn erweitert hatte. Die zu-
nehmende Ungleichheit der Machtverhältnisse der Geschlechter mochte
dazu beigetragen haben, Gegenmassregeln wie die Aufhebung des Fehde-
rechts, den Zwang vor Gericht zu erscheinen, die obrigkeitliche Pfändung
hervorzurufen, welche die Ungleichheit ausgleichen sollten. Wie der
Verfall der Verwandtschaftskreise das Gefühl der Vereinzelung vermehrt
hatte, so hatte auch das fortschreitende Sondereigen, das jenem Vorgang
förderlich war, ein Gefühl grösserer Selbständigkeit gebracht, ohne doch
die Unabhängigkeit zurückzugeben. Der Sinn für das individuelle Dasein
nahm überall im Rechte zu. Er äusserte sich in dem ausschliesslichen
Ackerbesitz, im Erbrecht, in der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, in
Schutzverhältnissen, welche das Individuum von seinem Geschlecht be-
freiten. Eine Einzelperson stand jetzt neben der andern, ohne einem
Gesamtrecht, einem Gesamtwillen der Genossen unterworfen zu sein.
Die Zeit des Individuums schien gekommen.
(Schluss folgt im nächsten Hefte).
>) Vergl. neuster a. a. 0. I, 109 ff. über die auf volksrechtlichem
Boden entstandene Mundialgewalt des Königs.
*^>^&^o^O-
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-•rj:^*^^
Eine alte Zeichnung des Aachener Persephone-
sarkophags.
Von Prof. C. Robert ia Berlin.
(Hierzu T»f XIV.)
Das älteste unzweideutige litterarische Zeugnis, welches von der
Existenz des Persephonesarkophags im Aachener Münster und von der
ihn mit dem Grabmal KarPs des Grossen in Verbindung setzenden
Legende etwas weiss, hat Fritz Berndt in seiner sorgfältigen Abhand-
lung ,Der Sarg KarPs des Grossen" (Ztschr. d. Aachener Geschichts-
vereins 1881) aus Beeck's Geschiclite der Stadt Aachen vom Jahre 1620
beigebracht. Ein wahrscheinlich um mehrere Jahrzehnte älteres bild-
liches Zeugnis haben mich meine Vorarbeiten für die Gesamtpublikation
der römischen Sarkophage kennen lehren. Unter den als Codex
Coburgensis berühmten Handzeichnungen nach Antiken, die sich gegen-
wärtig im Besitz des Herzogs von Coburg-Gotha befinden, und die ich,
dank der ausserordentlichen Liberalität des fürstlichen Besitzers, während
einer Reihe von Monaten auf dem Kupferstichkabinet des hiesigen
Museums benutzen durfte, befindet sich auch die auf Taf. XIV im
Lichtdruck wiedergegebene Zeichnung, deren Veröffentlichung in dieser
Zeitschrift nach einer für den Sarkophagapparat angefertigten Photo-
graphie die hohe Central-Direktion des kaiserlich deutschen archäologischen
Instituts mit freundlichster Bereitwilligkeit gestattet hat. Dass die
Zeichnung den Aachener Sarkophag darstellt, lehrt eigentlich schon der
erste Blick; zum Ueberfluss mag noch ausdrücklich darauf hingewiesen
werden, dass die geringfügigen Verletzungen, welche der Sarkophag
erlitten hat, genau übereinstimmend auf der Zeichnung angegeben sind;
so die Verstümmlung des rechten Hinterbeins des vordersten Pferdes
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Goot
274 C. Robert
und der Brach des Zftgels am Gespann des Pinto; die w^^gebrochene
linke Hand nnd das gebrochene obere Ende der Fackel des Eros Ober
diesem Gespann; endlich die verstümmelte rechte Hand der Persephone
in der linken Eckscene.
Fr. Matz, dem das Verdienst gebohrt, die Cobnrger Handzeich-
unngen zuerst genau beschrieben, in ihrem wissenschaftlichen Wert
erkannt nnd insbesondere als die Originale fftr einen grossen Teil der
im Codex Pighianus enthaltenen Zeichnungen nachgewiesen zu haben
(Monatsber. d. köoigl. prenss. Akad. d. Wissensch. zu Berlin 1871
S. 446 f.), hat diese Zeichnung noch nicht gekannt, da sie mit einer
Anzahl anderer Blatter erst später von demselben römischen Kunst-
händler, wie die fibrigen Blätter des Coburgensis in Rom erworben worden
ist \ Diese neu hinzugekommenen Blatter enthalten folgende Zeichnungen :
fol. 126 (bis) a) Sarkophag mit Circusreitem aus Cattaio = Pigk.
fol. 365 (vgl. 0. Jahn Ber. d. sächs. Ges. d. Wissensch. 1868
8. 227 No. 225), abgeb. bei Spon Mise. p. 309, Monfaucon Ant.
expl. lU 163, vgl. Cavedoni Indic. 46. Eine vom Coburg, unab-
hängige Zeichnung findet sich in einem Sammelband des Berliner
Kupferstichkabinets fol. 3, den Th. Schreiber (bei Conze, in den histo-
rischen und philologischen Aufsätzen für E. Curtius S. 161) grössten-
teils dem Girolamo Ferrari aus Genua zuschreibt; nach einer dieser
Zeichnung beigeschriebenen Notiz befand sich der Sarkophag damals
in rasa di Ms, Baolo Antonio Soder ini nel Mausoleo d* August o;
ebendort sah und beschrieb ihn auch schon U. Aldroandi Statue p. 199.
b) der Aachener Sarkophag,
fol. 213 der Atlas Farnese = Pigh. fol. 221a (0. Jahn a a. 0.
8. 174 No. 7).
fol 214. 215 sind nicht vorhanden.
fol. 216 a) die rechte Ecke des capitolinischen Sarkophagdeckels mit
der Schmiede des Hephaest (abgeb. Mus. Cap. IV p. 77, Mori
Mus. Cap. II. 22, vgl. Nuove descrip. d. Mus. Gap. p. 319. No. 30)
— Pigh. fol. 262 (0. Jahn a. a. 0. S. 213 No. 160 c). Der
übrige Teil des Deckels ist auf fol. 18 (No. 153 bei Matz) ge-
zeichnet. Beide Zeichnungen schliessen unmittelbar an einander
an. Im Pighius enthält fol. 262 oben die Copie von Oob. fol. 18,
darunter die von Cob, fol. 216; Beger bell. Troi. p. 22 hat nur
erstere publiziert (b u. c bei Jahn).
») Ich verdanke diese Notiz Herrn Dr. A. Trendelenburg, der zur Zeit
des Ankaufs dieser Blätter in Rom anwesend war.
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£iiie alte Zeichnung des Aachener Persephonesarkophags. • 275
b) Copie der Zeichnung von fol. 186 (No. 165 bei Matz),
Erotensarkophag in den Uffizien (DQtschke III, 336, abgab, bei
Gerhard Ant. Bildw. 89); die Copie ist auf Watman-Papier (Wasser-
zeichen erhalten) in den letzten Jahrzehnten des vorigen Jahr-
hunderts ausgeführt.
c) die Ära des T. Albanins Principianos, vgl. CIL VI 830.
fol. 217--219 der Globus des AUas Farnese = Pigh. fol. 221 r. 222.
223 (No. 7 bei Jahn).
Äusserlich sehen diese hinzugekommenen Blätter den früher er-
worbenen vollständig gleich ; auch hier sind die alten Zeichnungen knapp
beschnitten auf grossen Bogen von derselben Papiersorte und demselben
Format, wie jene, aufgeklebt. Aus dem in einigen dieser Bogen sicht-
baren Wasserzeichen mit der Jahreszahl 1806 hat Matz die unabweis-
liche Folgerung gezogen, dass diese Procedur erst in unserem Jahr-
hundert stattgefunden hat. Eine der neuen Zeichnungen bildet die un-
mittelbare Fortsetzung einer der früher bekannt gewordenen; mit Aus-
nahme der Ära des Pricipianus, des Eroten- und Persephonesarkophags
sind sämtliche Zeichnungen für Pighius kopiert worden; mit Ausnahme
der beiden zuletzt genannten Zeichnungen rühren alle übrigen, auch die
der Ära, von demselben Zeichner her, der die überwiegend grössere
Anzahl der Coburger Zeichnungen gefertigt hat und, wie Matz nach-
gewiesen hat, auch bei der Herstellung des Cod. 'üghianus beteiligt
war. Yon allen diesen Zeichnungen darf also als ausgemacht gelten,
dass sie gleichzeitig mit dem übrigen Bestand des Cob, und im Auftrag
desselben römischen Altertumsfreundes — Matz nennt vermutungs-
weise den Cardinal da Carpi — angefertigt sind. Eine Ausnahme macht
nur die Zeichnung des Erotensarkophags, die nach einer Originalzeich-
nung der Sammlung copiert und aus unerfindlichen und für unsre Be-
trachtung gleichgültigen Gründen gleichfalls der Sammlung eingereiht
wurde. Nur bei der Zeichnung des Aachener Sarkophags, die von
einer sonst weder im Coburgensis noch im Pighianus nachweisbaren
Hand herrührt und überdies auch auf eine Papiersorte gezeichnet ist,
die sich sonst im Coburgensis nirgends verwandt findet, können über
die ursprüngliche Zugehörigkeit Zweifel aufkommen. Zunächst steht
nur so viel fest, dass sie zu der Zeit, als die Zeichnungen beschnitten
und auf grössere Bogen aufgezogen wurden, also zu Anfang dieses
Jahrhunderts, schon zur Sammlung gehört haben muss. Weiter aber
macht es der zerknitterte und beschmutzte Zustand, den die Zeichnung
mit vielen andern des Cob. gemein hat, wahrscheinlich, dass sie das
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276 • C. Robert
Schicksal der Sammlung schon vorher geraume Zeit getdlt hatte.
Andererseits ist dieselbe, wenn nicht genau zu der gleichen 2^it, so
doch nicht viel später hergestellt worden, als die Zeichnungen des Cobur-
gettsis. Den Zeitpunkt der Anfertigung der letzteren hat Matz zwischen
1550 und 1555 fixiert. Die Zeichnung des Aachener Sarkophags kann
nach dem sachkundigen Urteil der Herren Direktor Fr. Lippmann
und Direktor W. Bode nicht vor der Mitte und nicht nach dem Ende
des 16. Jahrhunderts gefertigt sein; wahrscheinlich ist aber, dass sie
mehr gegen das Ende des genannten Zeitraums f^t. Welcher Schule
der Zeichner angehöre, lässt sich nach dem Urteil derselben Kenner
nicht bestimmen; es könne ebensowohl ein Italiener als ein Deutscher
oder Holländer gewesen sein. Erwägt man femer, dass die Zeichnung
zwar in anderem Stil, aber genau in derselben Technik angefertigt ist
wie die Qbrigen Co6eir^en5t^-Zeichnungen und auch das Format dasselbe
ist, welches bei jenen mit einer gewissen Rigorisität selbst auf Kosten
der einheitlichen Wiedergabe der Monumente durchgeführt ist, so ge-
winnt die Annahme ihrer ursprünglichen Zugehörigkeit zu der Sammlung
bedeutend an Wahrscheinlichkeit.
Der singulare Charakter dieses Blattes erklärt sich daraus, dass
das ausserhalb Rom 's befindliche Monument nicht von den gewöhnlichen
Zeichnern jenes römischen Kunstfreundes aufgenommen werden konnte.
Denn dass der SaVkophag sich damals bereits in Aachen befand, die
Zeichnung also dort gefertigt sein muss, stellen die Worte Beeck's ausser
Zweifel. Wäre der Sarkophag später als 1550 nach Aachen gekommen,
so könnte ein so ungewöhnliches Ereignis nicht schon nach siebenzig
Jahren so völlig in Vergessenheit geraten sein, dass sich die Legende
bilden konnte celatam hatte antiquüatem raram artem praeferentem ex
manuhiis omando Atigmti Caesaris sepukhro apposUam fuisse.
Die Zeichnung eines in Deutschland befindlichen Sarkophags in der
sonst prinzipiell auf stadtrömische Monumente beschränkten Sammlung
eines römischen Altertumsfreundes bleibt immerhin eine merkwürdige
Erscheinung; sie erklärt sich aber hinlänglich durch die Stellung und
Persönlichkeit des Pighius. Dass dieser dem ursprünglichen Besitzer
des Cöburgensis sehr nahe gestanden haben muss, ist allgemein aner-
kannt. Ob sich aus seinen Briefen ergiebt, dass er in Aachen war und
dort den Sarkophag gesehen hat, kann ich augenblicklich nicht fest-
stellen; aber es würde verwunderlich sein, wenn es anders wäre. Was
ist nun natürlicher, als dass Pighius seinem römischen Freunde von
jenem vereinzelten römischen Sarkophag in seiner Heimat, den die
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Eine alte Zeichnung des Aachener PersephQnesarkophags. 277
liegende noch mit einem besonderen Nimbus umgab, einzahlte und fflr
ihn diese Zeichnung anfertigen liess, wobei noch besonders darauf ge-
halten wurde, dass sie in Technik und Format mit den übrigen Blättern
der Sammlung abereinstimmte. £s kann dies ebensowohl nach seinem
ersten römischen Aufenthalt, als er in Brüssel als Sekretärs Granvella's
lebte (1555 — 1574), wie nach seinem zweiten, als er Domherr in
Xanten war (1575 — 1604), geschehen sein.
Für die Erklärung des Sarkophags giebt die Zeichnung kein
neues Moment ab; sie zeigt ihn wesentlich in demselben Zustand, in
dem er sich noch heute befindet. Auch bedarf es dessen nicht, da die
vortreffliche Erhaltung über keinen Punkt einen Zweifel lässt Der
Platz, den das Monument in der langen Reihe der Persephonedarstellungen
einnimmt, ist im Wesentlichen schon von Overbeck, Kunstmythologie III,
S. 620; R. Förster, Raub der PersephoneS. 173 undPffilologus IV. Supp.-
B. S. 691 festgestellt worden. Auch über die Trennung und Deutung
der einzelnen Scenen kann ein ernsthafter Zweifel nicht bestehen; nur
für einzelne Nebenfiguren ist eine befriedigende Benennung noch nicht
gefunden. Die Erscheinung wiederholt sich auch bei andern Sarkophag-
darstellungen aus dem Kreis der Götter- und Heldensage und ist zum
Teil in der Entwickelung der Sarkophagcompositionen begründet. Während
nämlich die Sarkophage des zweiten Jahrhunderts, meist mit Anlehnung
an gute malerische Vorbilder, sich auf wenige, bei der Handlung wesent-
lich beteiligte Figuren beschränken und die Scene möglichst charakte-
ristisch gestalten, wird auf den Sarkophagen des dritten und vierten
Jahrhunderts die Darstellung in demselben Masse mit nebensächlichen
Figuren überladen, als sie an Charakteristik verliert. Man würde fehl-
geben, wollte man dies Beiwerk auf bildliche, denselben Stoff behan-
delnde Vorlagen oder auf eine litterarische Neugestaltung des Mythus
zurückführen; diese Füüfiguren sind Gemeingut aller Künstler oder
Handwerker und werden von ihnen in die Darstellung jedes beliebigen
Mythus mit mehr oder minder geschickter Auswahl eingefügt. Ent-
nommen sind sie der poetischen oder richtiger rhetorischen An-
schauungsweise jener Periode. Es sind vorzugsweise Naturgötter
und Naturpersonifikationen, Okeanos und Tellns, Uranos und die Winde,
Helios und Selene, die vier Jahreszeiten u. a., aber auch Personi-
fikationen abstrakter Begriffe, wie Honos und Virtus. In diesen Kreis
gehören von den Figuren des Aachener Sarkophags — abgesehen von der
kleinen geflügelten Wagenlenkerin der Demeter, deren richtige Benen-
nung nur im Zusammenhang einer ausführlichen, die Grenzen dieser
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278 • C. Robert
MitteihiDg weit fiberschreitenden Untersachnng gegeben werden könnte —
namentlich die unter dem Ge^»ann des Pinto angebrachten Gestalten,
links die gelagerte Tellns, rechts ein bis znr Bmst ans der Erde anf-
tauchender, die Arme aosbreitoider bärtiger Mann, neben welchem die
Köpfe des Cerbems sichtbar werden. Die besten Po^ephonesarkophage,
der Petersborger (abgeb. Stephani Parerga arch. XXVI im Ball. d.
TAcad. d. scienc. d. St. P^tersb. 1868), der Pariser (Clarac 214, 33,
Overbeck, Knnstmytbologie, Atlas XVIL 6) and der ans Ostia (Ann. d.
Inst. 1866 tav. S ). lassen, hierin gewiss das malerische Vorbild getren
wiedergebend, das (respann des Pluto in die Erde versinken, so dass
darunter in der Regel kein Platz f&r eine weitere Fignr mehr bleibt.
Nor anf dem dieser Gruppe nahestehenden vatikanischen Bruchstftck
(abgeb. Pistolesi V, 31, Overbeck a a. 0. XXVII, 2) wird unter dem
Gespann die aas*dem Boden aufsteigende, die Arme wie zum Empfang
ausbreitende Tellus bis zur Brust sichtbar, ein Motiv, das auch auf
einem Sarkophag in Villa Giustiniani (abgeb Gall. Giustin II, 106,
Matz-Duhn 3072) und einem unedierten Fragment in Florenz wieder-
kehrt. Als man, ohne Zweifel von dem Bestreben geleitet eine grössere
Obereinstimmung mit der Demetergruppe herzustellen, das Gespann
des Pluto nicht mehr versinkend, sondern einfach nach rechts galop-
fiierend darzustellen begann, wurde unter demselben zur RaumfOllung
regelmässig Tellus oder, namentlich in Fällen, wo diese Göttin schon
för den Platz unter dem Gespann der Demeter verwandt war, Okeanos *)
angebracht Noch weitere Figuren wurden im dritten Jahrhundert hin-
zugefügt: der Cerbems, der schon auf Sarkophagen des zweiten Jahr-
hunderts zuweilen vor dem Gespann des Pluto sitzend dargestellt wird
(z. B. auf dem vatikanischen Sarkoph., Visconti Pio Cl. V, 5, Overbeck
a. a. 0. XVII, 20 und auf dem Sarkophag in Pal. Ricasoli-Ridolfi in
Florenz, Overbeck a. a. XVÜ, 21), erhält nun seinen Platz unterhalb
») So haben schon Zoega und Gerhard die Figur vollkommen richtig
benannt. Die von R. Förster, Raub d. Perseph. 161 vorgeschlagene Deutung
auf den See Pergus hängt mit seiner Auffassung der gleich zu besprechenden
Figur als Fnkelados und der dadurch bedingten Anschauung, dass die Sarko-
phagarbeiter sicli den Vorgang in Sicilien denken, zusammen und lallt mit
dieser. Eine Gestalt wie der Pergus liegt überdies weit über den Vorstellungs-
kreis der Sarkophagarbeiter hinaus imd die Benennung würde nur dami zu-
lässig sein, wenn sich nachweisen Hesse, dass die Figur schon auf der Origi-
nalcomposition vorhanden war, was, wie ihr Fehlen auf den ältesten und
besten Sarkophagen beweist, sicher nicht der Fall gewesen ist. Auch das
Ruder, das die Figur wiederholt in der Hand trägt, hätte vor der Deutung
auf den Gott eines Landsee's warnen sollen.
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Eine alte Zeichnung des Aachener Persephonesarkophajfs. 279
de» Gespannes, und zwar so, da^s nur seine drei Köpfe aus dem Boden
hervorragen. Bald erscheint er allein unmittelbar neben Okeanos, so
auf dem Saikopbag Mattei (Matz-Duhn 3070, abgeb. Mon. Mattb. III, 5)
nod Cavaceppi (Matz-Duhn 3068, abgeb. Overbeck a. a. 0. XVII, 8),
bald wird neben ihm ein bärtiger !Mann sichtbai*, der gleichfalls aus
der Erde aufzutauchen scheint; so, ausser auf dem Aachener, auch
auf den Sarkophagen in Wien (Braun, Ant. Marmorbilder n, 4, Over-
beck a. a. 0. XVII, 22) und in Gerona (beschr. von R. Föi*ster im
Philologus IV. Suppl.-B. S. 693 f.). Letztere Figur erscheint aber auch
zuweilen allein ohne den Cerberus, so auf den Sarkophagen in Messina
(Overbeck S. 627 No. 21, Förster S. 179 No. 2) und in Villa Medici
(Matz-Duhn 3058), einmal, auf dem capitoliuischen Sarkophag (Mus.
Cap. IV, 55, Overbeck a. a. 0. XVII, 9), der indessen überhaupt eine
ganz singulare Stellung einnimmt, ist sie von Cerberus durch andere
Figuren getrennt. Auf allen diesen Monumenten, mit alleiniger Aus-
nahme des Aachener Sarkophags, bäumen sich neben den Haften dieses
Mannes, gerade an der Stelle, wo die Terrainandeutung seinen Unter-
körper den Blicken entzieht, zwei kleine Schlangen gegen das Gespann
des Pluto empor. Es lag in der That nahe, diese Schlangen mit dem
Körper des Mannes in organische Verbindung zu biingen und sich den-
selben schlangenfttssig, also als Giganten vorzustellen. Das hat auch
R. Förster, Raub der Persephone S. 16 J, gethan und, indem er sich
erinnert, dass man seit Kallimachos sich den Giganten Enkelados unter
SiciUen liegen dachte, diesen in der auftauchenden Figur erkennen wollen,
eine Deutung, die bei Overbeck a. a. 0. S. 623 Zustimmung, bei
Wieseler, Denkm. d. a. Kunst II ^ S. 134 Widei-spruch gefunden hat.
In der That stehen ihr nicht geringe Bedenken entgegen. Denkt man
sich diese kleinen Schlangen an den mächtigen Oberköri)er statt der
Beine angesetzt, so kommt eine ganz unerträgliche Missbildung heraus,
die von den sonst vorhandenen Gigantenbildungen auf römischen Bild-
werken — von den pergamenischen ganz zu schweigen — aufs Grellste
absticht. Dass ferner hier der unter der Last des Aetna stöhnend
nihende Gigant sich frei emporheben und gewissermasseu als Repräsen-
tant des Aetna aufgefasst sein sollte'), das ist doch eine keineswegs
>) Ganz anders und der mythologischen Vorstelhnig entsprecJiend wird
der Eindi-uck, den der Raub der Köre auf Enkelados macht, in der von
Förster citirten Stelle des Claudian II, 156 geschildert. Ihn drückt die durch
das Gespann des Pluto überlastete Insel und vergebens sucht er sich zu be-
wegen, um durch Veränderung seiner Lage etwas Erleichterung zu gewinnen.
WeBtd. Zeitschr. f. Geach. u. Kunst. IV, m. 20
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280 C:« Robert
leicht verständliche Umbildung der mythologischen Vorstellung — oder soll
ich sagen Freiheit der künstlerischen Gestaltung — und eine eingehende,
wo möglich durch Analogieen gestützte Begiündung dieser Auffassung
wird man ungern vermissen. Mag man aber dergleichen immerhin der
späteren Kunstperiode, der diese Sarkophage angehören, zu Gute halten,
den Ausschlag giebt, dass auf keiner der Iraglichen Darstellungen die
organische Verbindung der Schlangen mit dem Körper des Mannes
wirklich dargestellt oder auch nur denkbar ist. Sowohl auf den Origi-
nalen, soweit ich dieselben zu untersuchen Gelegenheit hatte, als auf
den mir vorliegenden Zeichnungen und Photographieen ist es ganz deut-
lich, dass sich der Mann aus einer Oeflfnung in der Erde emporhebt
und dass neben ihm die beiden Schlangen sich emporbäumen; manch-
mal sieht es aus als ob ihn die Schlangen umwinden. Gegen Enkelados
spricht endlich die Bewegung der Figur; sie streckt keineswegs, wie
Förster sagt, beide Arme zur Abwehr gegen die Rosshufen und Wagen-
räder aus: vielmehr ist es auf allen Sarkophagen, namentlich auch auf
dem Aachener, deutlich, dass sie die Arme ausbreitet, um Pluto zu
empfangen, gerade wie auf dem vatikanischen Fragment die Tellus.
Zoega hatte, wie immer, das Gefühl des Richtigen, wenn er in ihr einen
ünterweltsgott erkannte. Nur in dem Namen Tartaros vergriff er sich.
Die Figur, die hier aus dem von Schlangen bewachten Eingang der
Unterwelt, neben sich den Cerberus, auftaucht, um ihren Herrn und
die von ihm geraubte Braut zu empfangen, ist kein anderer, als der
Wächter der Unterweltsthüre und Hüter des Cerberus, der ianitor Orci.
Ueber diese Figur ist in letzter Zeit mehrfach gehandelt worden,
und täglich mehren sich die litterarischen und monumentalen Belege
für ihre Popularität in der Kaiserzeit. Inschriftlich bezeugt ist die
Figur zum ersten Mal auf einem in Ostia gefundenen, jetzt im Lateran
befindlichen Grabgemälde bekannt geworden (abgeb. Mon. d. Inst. VHI,
28, vgl. Benndorf und Schoene, Lateran S. 401 No. 599); sie ei-scheint
dort als unbärtiger Jüngling, den Cerberus am Strick haltend. Dass
die Vorstellung auch in Athen im 5. Jahrh. geläufig war und die in
unsein Handschriften als Aiakos bezeichnete Person in Aristophanes
Fröschen nach der Absicht des Dichtei's kein anderer als dieser Thür-
hüter der Hölle ist, haben Hiller in Hermes VIH, 453 und A. Kiessliug
Anal. CatuU. (Ind. lect. aest. Gryph.) p. 9 gezeigt. Ob auch bei Horaz
Od. ni, 11, 13 diese Figui* gemeint ist, wie Wilamowitz bei Kiessling
vermutet, hängt von dem Urteil über die Aechtheit der folgenden,
vielfach verdächtigten SU'ophe ab. Ebenso muss ich es unentschieden
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Eiue alte Zeichnung des Aachener Persephonesarkophags. 281
lasiieo, ob Kiessling mit Recht deu Begleiter des Protesilaos auf dem
.Neapler Sarkophag von St. Chiara (Mon. d. Inst. III, 40 A) als den
ianitor bezeichnet hat oder ob dieselbe nicht doch richtiger als Charon
zu deuten ist Eine unzweideutige Erwähnung des ianitor hat indessen
Fr. Spiro ik Euripidis Plioetmsis (diss. htati^ur, Berol. 1884) p. 55
n, 82 bei Stat. Tlieb. VI. 498 nachgewiesen. Mit derselben Zuversicht
darf auf dem Ileraklessarkophag des Brittischen Museums (abgeb. Ann.
d. Inst. 1868 tav. F) in der kleinen Figur, die sich ängstlich versteckt,
während Hei*akles den Cerberos entführt, der ianitor erkannt werden,
der hier wie auf dem Grabgemälde aus Ostia in jugendlicher Bildung
erscheint.
Dagegen mochte ich davor warnen, auch die linke Ecktigui* des
vatikanischen Alkestissarkophags (abgeb. Gerb. Ant. Bildw. XXYIII) als
Miiitor zu bezeichnen. Dass sie den Thanatos des euripideischen Drama's
vertritt und eben in das Haus des Admet hineingeht, während Apollo
es verlässt, haben Viele schon bemerkt. Allein die Attribute, der ge-
schulterte Si>eer und der an der Leine geführte Hund, kommen dem
ianitor schlechterdings nicht zu, finden sich aber in bewerkenswerter
Weise auch bei der Mittelfigur des Deckels des Hochzeitssarkophag in
S. Lorenzo (Matz-Duhn 3090), die gewöhnlich Pluto genannt wird und
in der That ein Untei*weltsgott sein muss. Da auf dem Alkestissarko-
phag an der rechten Ecke Pluto in der gewöhnlichen Bildung erscheint,
kann dieser Name für die linke Eckfigur nicht gebraucht werden. Xui*
so viel scheint klar, dass ein italischer Gott, dessen Benennung ich den
Kennern italischer Religion überlasse, hier an die Stelle des Thanatos,
dort an die des Pluto getreten ist.
Das Amt des ianitor^ den Cetberus an der Kette zu halten, versieht
auf dem Neapler Promethenssarkophag (Gerhard A. Bildw. 61) eine
nach Körperbildung, Haaitracht und Gewandung entschieden weibliche
Figur, deren Costüm, kurzer Chiton und Jagdstiefel, an das der Eri-
nyen erinnert. Für die Benennung dieser Figui* fehlt es bis jetzt an
jedem Anhalt; doch ist es ohne Zweifel dieselbe, die auf dem Perse-
phonesarkophag in Barcellona (abgeb. Laborde Voyage pitt. de TEsp.
1, 11, vgl. Förster, Philol. IV. Suppl.-B. S. 701) an Stelle des ianitor
neben dem Cerberos aus dem von Schlangen bewachten Höllenthor auf-
steigt und von Gerhard, Welcker und Förster für Skylla gehalten wird.
Dieselbe Figur scheint auf dem Sarkophag von Gerona neben dem
ianitor dargestellt zu sein, s. Förster a. a. 0. S. 698. Ob die vom
ianitor abgewandte, gleichfalls nur mit dem Oberkörper aus dem Boden
20*
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Goode
282 C. Robert.
hervorragende weiblicbe Figor des capitolinischen Sarkophmgs, die die
linke Hand an die Lippen legt, aach in diesen Zusammenhang gehört,
mnss ich anentschieden lasstm. Dr. Ed. Reuter hat in einer seiner
Dissertation de dialedo Thessalica (BerL 1885) angehängten These fQr
diese Figur mit Berufung auf Plut. de Ei apud Velphoa p. 394 A die
Benennung Siope vorgeschlagen. Ich wdrde die Deutung auf St\*x
vorziehen.
£ine ähnliche Bewandtnis, wie mit dem bisher verkannten ianitor
Orci^ hat es mit den drei Knabentiguren der rechten Schmalseite. Ausser
dem Lichtdruck in dem III. Band der Zeitschrift des .Vachener Geschichts-
vereins li(^ mir von diesem Teil des Monuments eine sorgfältige Zeich-
nung von E. Eichler. der seit mehr als zehn Jahren mit der Herstellung
der Zeichnungen fQr die Sarkophagpublikation betraut ist, vor. Auf
beiden Sat ganz kUir, dass die mittlere Figur in dem Bausch ihrer
Chlamys nicht Kömer, sondern Blumen trägt, dass die linke Nebenligur,
wie auch Förster richtig gesehen hat, in der Hand eine Sichel hält
und im Haar einen Kranz — und zwar von Kornähren — trägt, und
dass die rechte Nebenfigur, wie gleichfalls Förster zutreffend bemerkt,
in der linken Hand einen Thyrsosstab trägt. Förster's Deutung der
Mittelfigur auf Triptolemos, die er durch eine mehr als oberflächliche
Aehnlichkeit mit dem Triptolemos des Sarkophags von Wiltonhouse zu
stotzen sucht, beruht auf der irrigen Annahme, dass die in dem Bausch
enthaltenen Gegenstände Saatkörner seien, und fällt mit dieser; ebenso
die dadurch bedingte, auch nur mit grosser Reserve vorgebrachte Deu-
tung der rechten Nebenfigur auf Ikarios. Die drei Knaben sind die
Repräsentanten von Jahreszeiten, der mit den BlQten der Frtlhling, der
mit Sichel und Aehrenkranz der Sommer, der mit dem Thyrsos, den
auch die freilich beharrlich verkannte Herbsthore auf dem Veroneser
Phaethonsarkophag (abgeb. Mus. Veron. LXXI, 1) trägt, der Herbst.
Der Winter fehlt; denn nur die drei Jahreszeiten, während deren
Persephone auf der Oberwelt weilt, sollten dargestellt werden; und
diesem Gedanken entsprechend senkt der Herbst, in dessen Periode der
Abschied der Persephone fldlt, traurig den Kopf und legt die Hand
klagend an die Wange.
► <^^ö^^«
Digiti:
izedby Google
283
Das römische Urnenfeld bei MUhlbach am Glan.
Von Prof. W. Harster in Speier.
(Hier«« Taf. XV— XVIII.)
Die Bedeutung de^ in den Jahren 1882 und 1884 durch den
historischen Verein der Pfalz ausgegrabenen römischen Urnenfeldes bei
Mühlbach am Glan beruht nicht sowohl auf der immerhin nicht unbe-
deutenden Zahl und noch weniger auf dem materiellen Wert der Fund-
Gegenstände als auf der Thatsache, dass hier zum ersten Male, so viel
bekannt, in römischen Gräbern Waffen als Leichenbeigaben in
einem Umfange sich vorgefunden haben, wie man sie sonst nur in
Gräbern des fränkisch-alamannischen Zeitraumes anzutreffen gewohnt ist.
Zwar sagt Marquardt in seinem „Privatleben der Römer" S. 354 ff.,
dass, weil das Grab nach der übereinstimmenden Ansicht des Altertums
eine Wohnung war, in welche der Verstorbene einzog, und welche somit
auch einer bestimmten häuslichen Einrichtung bedurfte, dem Toten
Kleider, Geld, Schmuck, ein Ameublement, Lebensmittel und Ess- und
Trinkgeschirre mitgegeben wurden, dem Krieger seine Waffen, dem
Handwerker oder Künstler sein Handwerkszeug, der Frau ihre Toiletten-
gegenstände sowie Toilettenkästchen, dem Kinde sein Spielzeug u. s. w.
Aber wenn Marquardt zur Illustrierung von Waffenfunden in römischen
Gräbern nach Dennis*) auf die Gräber von Bomarzo, Tarquinii, Vulci
und Perugia hinweist, so wird durch diese etruskischen Grabfunde
offenbar nichts für eine nationale Sitte der Römer, die zu allen Zeiten
und an allen Orten, speziell auch während der Kaiserzeit und diesseits
der Alpen von ihnen geübt worden wäre, bewiesen.
Zu einem gleich negativen Resultate bezüglich der Frage von
Waffenfunden in wirklich römischen Gräbern führt eine Prüfung der
ebenfalls von Marquardt angezogenen Stelle bei Raoul-Rochette *). Der-
selbe sagt zwar zu Anfang S. 608, dass die meisten antiken Waffen
unserer Museen aus griechischen und römischen Gräbern entnommen
seien. Die spezielle Aufzählung der Fundstätten aber erwähnt nur
Panticapaeum, Aegina etc. und eine Reihe von Orten von Gross-Griechen-
land, um mit den Funden in den etruskischen Nekropolen von Corneto,
Vulci etc. zu schliessen. S. 621 sagt er dann, man habe la prewr
•) The cities and cementeries of Etmria.
*) Trofsi^me memoire sur les antiquit^s chrc^tiennes des C'atacombes in
Mto. de TAcad. des Inscr. Vol. XIII. (1838) p. 529—788, speziell p. 606—621.
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284 ^V. Ilareter
incrmiestfü/U qtu^ rhe^ leg peuples leg plus eclairrs de J*anti-
qnite,, 1e mobil ier funrrairr de h fftmbr se cotnp<isad ^ pfmr Jes
guerrier», den armeH qui arviienf He /> Imr uMuie etc. F'Qr die Römer
jedoch beweu4 aarh diese allgemeioe Bemerkaog nichts.
Xoch an einer andern Stelle seines Boches, S. 368 f., erwähnt
Marquardt d^r ^fitgabe von Waffen in das Grab, lieziefanngswelse aof
d^n Scheiterhaufen, indem er saj?t. da.vs dem Verstorbenen, was er im
I>*ben ^braucht oder lieb gehabt hatte. Kleider, Schmock. Geschirre,
Waffen und Jagdgerätschaften, Pferde, Hunde und Vögel auf den Rogus
mitgegelien wurden. Zum Beweis für das Mit verbrennen von Waffen
wird hier ein Testament (Wilmanns n. 315) angeftihrt^ worin ein leiden-
schaftlicher Freund der Jagd und des Vogelfanges bestimmt, dass <las
ganze namentlich aufgezählte Geräte, das ihm zur Betreibung dieses
Sportes gedient hatte, darunter auch Lanzen. Schwerter und Messer,
mit ihm verbrannt werden sollten. Aber erstlich handelt es sich hier
um einen Jäger und Vogelsteller, nicht um einen Krieger, und zweitens
um die I^aune eines Sonderlings, nicht um einen allgemein geübten
Gebrauch, da der Verstorbene sonst nicht nötig gehabt hätte, das
Mitverbrennen seiner Waffen und Geräte mit allen Einzelheiten testa-
mentarisch anzuordnen.
L. Lindenschmit seinerseits erwähnt in seinem Handbuch der deutschen
Altertumskunde I, S. 196 die Auffindung von zwei Äxten kleinster Gat-
tung, welche er für Kinderwaffeu erklärt, auf den Totenfeldem römischer
Zeit bei Kastei und Ingelheim und zieht daraus im Zusammenhalt mit
den bei der Aufdeckung des fränkischen Friedhofs von Samson in
Belgien gemachten Wahrnehmungen, wo aus offenbaren Kindergräbern
Beilchen von nur 7 — 8 cm Länge erhoben wurden, den Schluss, dass
die Sitte der Mitgabe von Waffen selbst in Kindergräbern bei der
rheinischen Bevölkerung schon in die Zeit der römischen
Herrschaft und deshalb gewiss in noch weitere Frülizeit hinauf-
reicht. Aber er hat dabei nur die germanische, an den vaterländischen
Überlieferungen und Gebräuchen festhaltende, nicht die römische oder
romanisierte Bevölkerung des Rheinlandes im Auge und betont überall
den heidnisch-germanischen Charakter des Mitgebens von Waffen in das
Grab, einer Sitte, die nur sehr allmählich durch den wachsenden Fiin-
flass des Christentums verdrängt wurde, bei einzelnen Stämmen aber,
namentlich den Alamannen und Bayern bis in die ersten (neuntes bis
elftes) Jahrhunderte <les Mittelalters sich erhielt. Deshalb stellt er auch
unter der P^üUe der mannigfaltigen Gegenstände, welche die Ausstattung
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t>as römische ümenfeld bei Mühlbach am Glan. 285
der Toten in raerovingischer Zeit bilden, die Waffen voran, vorzugs-
weise weil sie die wichtigsten, nirgends fehlenden Beigaben der Männer-
gräber sind nnd nach ihrer Zahl und Form ein leicht erkennbares
Unterscheidungsmerkmal von den GrabaltertOmem früherer und späterer
Zeit gewähren '), und sagt an einer anderen Stelle ^, dass die Menge
der Waffenbeigaben sofort schon die Verweisung dieser Gräber in die
Zeit der römisiihen Herrschaft oder gar in eine noch frühere Periode
beseitigen müsse.
Auch der Konservator des römisch-germanischen Centralmuseums
in Mainz, Herr Fr. Lindenschmit. bestätigte durch gütige Zuschrift dem
Verfasser auf seine Anfrage, dass Werkzeuge und Waffen bis jetzt sehr
selten, fast könnte man sagen nie, bei römischen Begiübnisstätten auf-
getaucht seien, abgesehen von einem Beile, das in einem römischen
Grabe des Friedhofes an der Anlage bei Mainz sich vorfand, und von
Waffen in dem Friedhofe von Andernach, bei welchen es aber wegen
der Form der mitgefundenen Gefässe sehr zweifelhaft sei, ob die Be-
erdigten nicht Germanen und nur nach römischem Brauche bestattet
waren.
Es gilt nun zu beweisen, dass wir es bei dem Mtthlbacher Urnen*
felde thatsächlich mit einer römischen Begräbnisstätte zu thun haben,
und dieser Nachweis scheint sich uns zu ergeben einmal aus der topo-
graphischen Zugehöngkeit des Fundgebietes im weiteren Sinne, femer
aus der Anlage des Begräbnisplatzes und der Beschaffenheit der einzelnen
Gräber, hauptsächlich aber aus dem Charakter der aufgefundenen Waffen
und Geräte selbst.
Werfen wir zunächst einen Blick auf die archäologische Karte
der Rheinpfalz und der Nachbargebiete*), so sehen wir, dass in dem
durch die Orte Glan-Münchweiler, Lichtenberg, St. Julian und Kollweiler
gebildeten Vierecke, also etwa zwischen 25^ und 25** 15' östlicher
Länge und zwischen 49^ 28' und 49® 36' nördlicher Breite bei einer ver-
hältnismässig geringen Anzahl prähistorischer und nahezu vollständigem
Mangel fränkisch-alamannischer Fundstätten^) eine für dieses in römischer
•) A. a. O. S. 146.
») Ehcndaselbst S. 7ö.
^) Bearbeitet von Dr. ('. Mchlis im XII. lieft (1884) der Mitteilungen
des historischen Vereines der Pfalz.
*) Nur bei Bosenbach werden römisch-fränkische Denkmäler an der
Wolfskirche und hei Forkenberg ein Burgwall aus römisch-fränkischer Zeit
auf dem Kremelherg erwähnt.
Digiti:
izedby Google
286 ^'- Harster
Zeit schwerlich besonders einladende Bergland ungewöhnlich grosse Zahl
von römischen Niederlassungen und Fundplätzen verzeichnet ist. Zwischen
den grossen römischen Strassenzügen gelegen, welche, durch ein viel-
verschlungenes Netz von Querstrassen mit einander verbunden, von Metz
und Trier nach Worms, Mainz und Bingen zum Rheine führten, war
die Gegend um den Potzberg und den Remigiusberg dicht besetzt mit
römischen Ansiedelungen, unter welchen wir hervorheben: Horschbach,
Ilermannsberg, Essweiler, liichtonberg, das von MOhlbach nur durch den
Glan getrennte Altenglan und Glan-Münchweiler, ferner die römischen
Urnenfelder bei Kollweiler, Theisbergstegen und Haschbach, St. Julian
als Fundort der schönsten in der Pfalz überhaupt zum Vorschein ge-
kommenen Steindenkmäler*), Aschbach, Wolfstein, Rossbach, Rutsweiler,
Elzweiler, Bosenbach, Neunkirchen, Quimbach, Rehweiler und Kusel,
wo gleichfalls ein oder mehrere römische Denkmäler gefunden wurden,
endlich das Römerkastei bei Gimbsbadi am Südabhango des Potzberges
und die beiden gleichfalls als Kastelle bezeichneten „Heidenburgen^^ l>ei
Kreimbach und bei Oberstaufenbach.
Namentlich die letztere, an der Ostseite des Potzberges auf einer
steilen Anhöhe gelegen, die seit einem Äfenschenalter als Älelaphyrbruch
ausgebeutet und gegenwärtig bereits zur Hälfte abgetragen ist, hat so-
wohl schon früher römische Denksteine geliefert, von denen zwei in der
Sammlung des historischen Vereines der Pfalz sich befinden, abgesehen
von den bei der Auffindung aus Mutwillen zerstörten oder den in
Häusern der Umgegend eingemauerten, als auch in allerletzter Zeit ein
Seitenstück zu den aufsehenerregenden Funden auf der Heideisburg bei
Waldfischbach*) geboten durch die gleichzeitige Aufdeckung von acht
grossen, bis auf einen mit figürlichem Schmucke versehenen Denksteinen,
welche, ganz wie dort, mit Architekturstücken zusammen in die Mauern
einer spätrömischen oder frühmittelalterlichen Burg vermauert waren
und auch im Charakter den Waldfischbacher Steinen sehr ähnlich sind.
Wir sehen: das später so genannte Remigsland um Kusel und
Altenglan, welche beide der mächtige Frankenkönig Chlodwig dem
hl. Remigius, der ihn in Rheims getauft, zum Geschenke machte, ist
klassischer Boden und die Vermutung spricht von vornherein dafür,
dass ein hier zum Vorschein kommendes Urnenfeld kein anderes als
eben ein römisches sein kann.
») Mitteihmgen des historischen Vereines der Pfalz, Heft IX (188()).
*) Mehlis in den Jahrbüchern des Vereines von Altertumsfreunden im
Rheinlande Bd. 77, S. 61—87.
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Das Wimische Umenfeld bei Miihlbarh am Glan. 287
Hier nun an dem das Glanthal b^ierrschenden, ziemlich steil ab-
fallenden Nordwestabhange des 1738' hohen Potxberges, des höchsten
Berges der Westpfalz, nnge&br 120' über der Tbalsohle war es, wo
merst im FrOhjahre 1882 Strassenarbeiter beim Kiesgraben anf Urnen
fttiessen, dieselben aber aach sofort zerschlagen. • Als dann die Funde
sieh mehrten und namentlich auch eiserne Waffen und Werkzeuge zum
Vorscheine kamen, begannen die gebildeten Kreise der Gegend sich fQr
die Sache zu interessieren und erstatteten dem historischen Vereine der
Pfalz Anzeige. Dieser ordnete die Fortsetzung der Ausgrabungen an,
sah sich aber nach einem glQckverheissenden Anfange durch ein Gebot
der Gemeinde Mühlbach, der jener Platz gehörte, zur Einstellung der
Arbeiten genötigt, ohne dass jedoch von der Gemeinde selbst etwas
weiteres in der Sache geschah. Nach Verlauf von zwei Jahren traf
eine vom Verfasser dieses gegebene Anregung auf eine günstigere Stim-
mung seitens der Gemeindevertretung von Müblbacb, und so war es
demselben vergönnt, Ostern vorigen Jahres durch eine siebentägige Aus-
grabungsthätigkeit den Bestand der bisherigen Metallfhnde zu vei*dop-
peln, denjenigen an Thongefässen aber zu verdreifachen*).
Die Art der Beisetzung, wie sie namentlich bei diesen spateren
Ausgrabungen beobachtet wurde, ist eine von der in fränkisch-alaman-
nischen Keihengräbem durchgängig angewandten sehr verschiedene und
eher an die in prähistorischen Grabhügeln übliche erinnernde. Hinsicht-
lich der früheren Ausgrabungen freilich sind wir, was diesen Punkt be-
trifft, auf mündliche Mitteilungen angewiesen, denen zufolge die auf-
gefundenen Urnen r^elmässig von je vier unbearbeiteten Steinen um-
stellt waren, eine Bedeckung aber nicht wahrgenommen wurde; die
Tiefe, in welcher damals die Gegenstände angetroffen wurden, war meist
eine sehr beträchtliche, wie denn ein vorzüglich erhaltenes, keine Spur
von Rostansatz zeigendes Beil in einer Tiefe von 2,10 m ausgegraben
wurde. Genaueres jedoch über die Zahl der aufgedeckten Gräber und
die Art, wie die gefundenen Gegenstände auf die einzelnen Gräber sich
verteilten, war aus Mangel an schriftlichen Aufzeichnungen nicht mehr
zu erkunden.
Bei der Fortsetzung der Ausgrabungsarbeiten im Jahr 1884 so-
dann wurden auf einem Baume von 136 Quadratmetern im ganzen 11
deutlich begrenzte Grabstätten angetroffen, darunter 6 mit Eisenbeigahen,
eines jedoch ohne .jede Beigabe, nur aus 4 im Viereck über einer wag-
*) Vgl. den vorläntigen Fundberirht in Nr. 6 des I. Jahrganges (1884)
des Pfälzischen Museums.
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288 W. Ihntet.
reehten Platte aofgestellten Steinen bestehend, zwischen die eine Menge
verbrannter Knochen fjeschüttet war; der eine der senkrechten Steine
ragte mit einer Ecite noch über die Oberfläche hervor. Ebenfalls dicht
unter dem Rasen befand sich eine andere ans fflnf ca. 50 cm breiten
und 35 cm hohen Platten gebildete Steinkiste, deren 40 cm hinger
spitzzulanfender Deckstein dazwischen gcstörzt war und eine grosse,
ganz mit Knochen ohne Beimischung von Asche oder Erde gefällte
Urne und drei kleinere Gefilsse vollständig zerdrückt hatte; in der
dicken russahnlichen Aschenschicht, auf der die Tmen standen, fanden
sich zwei Stückchen blauen Glases, wie solches von weisser und grün-
licher Färbung noch an zwei anderen Stellen des Gräberfeldes vorkamen,
und \m dem Wegräumen des Schuttes eine jedenfalls auch zu diesem
Grabe gehörige Mittelbronzemünze von Nero. Eine andere, gleichfalh;
der julisch-claudischen Dynastie angehörige Bronzemünze mit dem Namen
CAESAR im Felde war bereits 1882 gefunden worden. Eine einzelne
Aschenume stand auf einer wagrecht liegenden Platte ohne Seitenplatte,
in einem andern Falle waren die besonders zahlreichen Thongefässe
(von 10 wurden 7 gerettet) zwischen vier grosse ins Viereck gerichtete
Platten ohne Boden- und Deckstein gestellt, eine Axt und eine Lanze
seitwärts obenauf, wie in anderen Fällen daneben oder darunter gelegt.
Die beiden am reichsten ausgestatteten Gräber, von denen das eine an
Metallbeigaben ein wohlerhaltenes Schwert, eine Lanze und den eisernen
Henkel eines Bronzegefässes mit noch anhaftenden dicken Bronzeklumpen,
«las andere ausser 9 verschiedenen Thongefässen einen Schildbuckel, eine
Lanze, ein Messer und verschiedene Beschläge und Scharniere nebst
einem Schlüssel enthielt, befanden sich in brunnenähnlich in das dichte
Gestein gegrabenen Vertiefungen, 1,8 resp. 1,5 m unter der Oberfläche
auf gewachsenem Felsboden. In andern Fällen dagegen sassen die Urnen
«0 dicht unter der Oberfläche, dass der Rasen in dieselben hineinge-
wachsen war, und zwar diese, wie auch einige tiefer beigesetzte ohne
jeden Schutz darumgestellter Steine. Ausserdem fanden sich Thon-
scherben, Nägel, verbrannte Knochen, Holzkohlen und Hohsasche (letztere
einmal in einer 27 cm dicken kompakten Masse ziemlich nahe der
Oberfläche) in allen Tiefen, besonders aber dicht unter dem Rasen
allenthalben auf diesem Gebiete, auch ohne dass ein Grab in der Nähe
war; auch eine Handvoll in der Mitte gespaltener und verkohlter Eicheln
kam in dieser Weise ohne unmittelbaren Zusammenhang mit einem
Grabe vor.
Auffallend ist bei dieser Bestattungsart besonders die geringe
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Das römische Umcnfeld bei Mühlhach am ftlan. 289
Sorgfalt, womit die in der Tiefe zosammengehäoften Urnen und sonstigen
GefjEtsse nach oben zu geschützt wurden, indem, wie wir gesehen, nur
in einem einzelnen Falle die Umfassung eines Grabes einen Deckstein
hatte, wenn derselbe tlberhaupt ein solcher war, da er als zu kurz
thatsäcblich seinen Zweck nicht erfüllte, während sonst anscheinend
ganz achtlos Erde und Steine auf die Gef^isse geworfen und infolge
dessen viele vermutUch schon bei der Beisetzung zerstört wurden. Dieser
Mangel an Sorgfalt und andererseit>s die Willkür, mit der bald ein wie
mit blosser Hand aufgewühltes seichtes Loch zur Aufnahme einer Toti»n-
ome genügend befunden wurde, bald mit grösster Anstrengung ein 2 m
tiefer S(*hacht in die aus zentnerschweren Steinen gefügten nat-ürlichen
Felsmauem gegraben wurde, erinnern an die Unacht.samkeit und Plan-
losigkeit, mit der in sogenannten Hünengräbern oft die Beigaben zwischen
den Steinen verstreut und Urnen, auch abgesehen von der geringen
Widerstandsfähigkeit prähistorischer Thongebilde, gewöhnlich schon durch
das Gewicht der auf ihnen lastenden Steine zerdrückt sind. Es lässt
sich in dieser Beziehung kein grösserer Gegensatz denken, als der
zwischen der Regellosigkeit der geschilderten Begräbnisse und der
strengen Regelmässigkeit fränkisch-alamannischer Reihengräber, welche,
wie dies noch bei unseren Friedhöfen der Fall ist, in gleichen Abstän-
den unter sich reihenweise hintereinander angelegt sind, und in welchen
sozusagen die Stelle jeder einzelnen Beigabe durch Gewohnheit festge-
stellt ist.
Diese Ähnlichkeit mit prähistorischer Bestattungsweise im Gegen-
satz zu spät- oder nachrömischer wird aber auch durch die Beschaffenheit
der aufgefundenen Gefässe bestätigt. Dieselben sind nämlich fast aus-
nahmslos nur äusserst schwach gebrannt, ja zum Teil, wie es scheint,
nur in der Sonne getrocknet, so dass sie bei der Aufdeckung mit Feuch-
tigkeit förmlich getränkt waren und das helle Wasser aus jeder Bruch-
stelle floss, weshalb denn auch oft noch eine erhalten gebliebene Schüssel
oder ein Teller beim vorsichtigsten Niedei'setzen auf den Boden in
Trümmer ging. Das Material ist teils hellgelber, teils blaugrauer, in
einem einzelnen Fall bei einer zierlichen Schale glänzend schwarz ge-
erbter, bei den primitivsten und am schlechtesten gebrannten Gefössen
dagegen ein stark mit Sand gemischter, schmutzig grauer oder ol»er-
flächlich mit Russ geschwärater Thon. Die besseren, aus hellgelbem oder
blaugrauem Thon gefertigten Gefösse sind von einer ausserordentlichen
I^ichtigkeit, die in Form und Material roheren dagegen zugleich sehr
dickwandig. Bringt man Geftsse der ersten Art in das Wasser, so
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290 W. llmtet
entweicht die Lioft zischend aus ihren Poren, die einem Schwämme
gleich das Wasser einsangen; beim Reinigen lösen ^\ch leicht kleinere
nnd grössere Stacke der Oberfläche ab, oder dieselbe verwischt sich
wie bei eben erst in der Formung befindlichem Thon, nnd das Wasser,
in dem eines der hellgelben Gefässe gewaschen worden, nimmt eine
intensiv gelbrote Farbnng an. Giesst man dann in eines derselben,
nachdem es gut ausgetrocknet ist, Wasser, so schlägt dasselbe sofort
durch die Wämle des Gefösses durch, das dann einen starken Erdge-
ruch verbreitet und längei-er Zeit bedarf, um wieder völlig tnx'ken
zu werden.
Alle diese Umstände führen auf die Vermutung, dass sämtliche
Gewisse, nicht bloss die wirklichen Aschennmen, sondern auch die ab
Beigaben dienenden E**s- und Trinkgeschirre wie Teller, Näpfe, Becher
und dergleichen fQr den besonderen Zweck der Mitgabe in das Grab,
nicht für den täglichen Gebi-auch gearbeitet und deshalb so leicht oder
gar nicht gebrannt waren. Aber wenn sie so an die Zerbrechlichkeit
der Erzeugnisse vorgeschichtlicher Töpferei gemahnen, so braucht man
doch nur die Hauptformen unter den mehr als 70 geretteten Thonge-
fössen von Mühlbach, welche die folgenden Tafeln XVI — XVIII im
Masstab von 1:4,2 uns vorführen, zu betrachten, um daraus sofort
den acht römischen Charakter zu erkennen. Denn wenn dieselben auch
von den landläufigen Formen der in den Rheingegenden so massenhaft
sich findenden römischen Grabumen und Aschenkrüge teilweise nicht un-
wesentlich abweichen, so zeigen sie doch andererseits eine so grosse
Verwandtschaft in der meist edle und gefällige Linien gebrauchenden
Formengebung und in der Einfachheit der ausschliesslich aus parallelen
Kreisen, senkrechten und rautenförmig sich schneidenden Strichen und
leichten Schrafilerungen bestehenden Omamentierong'), dass wiederum
der l'nterschied sowohl zwischen pi^ähistorischer als zwischen fränkisch-
alamannischer Töpferei deutlich in die Augen springt. Dabei ist, nament-
lich angesichts der geringen Sorgfalt, womit diese Gefässe gebrannt sind,
die Erfindungsgabe ihrer unbekannten Verfertiger zu bewundern, inso-
fern von sämtlichen Stücken kaum zwei in Gestalt und Grösse einan-
der vollständig gleich sind und ebenso unter den zu Grunde gegangenen
der Verlust mancher originellen Form zu beklagen ist.
Wir sehen, um nicht zu ermüden, von einer Beschreibung der
einzelnen Gefässe ab nnd geben zum Vergleiche nur die Masse der
•) Eine solche findet sich ührij?ens ausschliesslich bei Gefässen von
blaugrauer oder grünlicher Farbe.
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Das römische Urnenfeld bei Miihlhach am Glan. 29 t
beiden grössteu der abgebildeten GefAssse: das eine (Taf. XVI, 5) ist
ein weitbanchiger Krug aus gelbem Thon mit kurzem lials und breitem
Henkel und bat bei einer Höhe von 36,5 cm einen Umfang von 102 cm,
das andere (l'al'. XVIII, 7) eine ovale Urne aus besonders feinem, bell-
rotem Thon, 32 cm hoch und 72 cm im Umfange messend; dagegen
bat das kleinste der von uns wiedergegebenen üefässe (Taf. XVIII, 10),
ein wulstförmiges Schüsselchen aus blangrauem Thon, bei nur 4,6 cm
Höhe einen Umfang von 24,5 cm.
Noch deutlicher jedoch beweisen den römischen Charakter der uns
beschäftigenden Grabfunde die Gegenstände aus MetalK deren Inventai*
wir im folgenden geben (vgl Taf. XV): ein Schildbuckel, zwei Gladius-
küngen, das Bruchstück eines Pilums, nenn andere Lanzen, dreizehn Beile,
drei Messer oder messeraitige Werkzeuge, eine Schmiedezange, eine Schaf-
scbeere, ein eiserner Schlüssel, ein grosser eiserner, wohl um einen
Bronzekessel gelegter Reif, zwei eiserne Henkel von Bronzegefässen, der
gedrehte Boden eines Bronzekruges gleich dem in Kheinzabern ge-
fundenen *), Teile von wenigstens zwei mit Stielen versehenen, bronzeneu
Seihgef^sen gleich den aus Kheinzabern stammenden *), vier Fibeln, wovon
zwei versilbert, nebst der zu einer der grössten Art gehörigen Nadel, eine
Bronzeschnalle nebst zwei kleinen Ringen, ferner Scharniere, Beschläge,
Nägel und kleinere Fragmente aus Eisen und Bronze in grosser Zahl.
Unter den angeführten Gegenständen erregen besonders die beidep
Gladiusklingen unsere Aufmerksamkeit: die eine derselben (Taf. XV, 7 u. 8)
ist einmal zusammengebogen und an der Biegungsstelle durchgebrochen, das
obere Stück 27 cm lang, wovon 7,5 cm auf die am Ende abgebrochene Angel
entfallen ; die rechtwinklig ausspringende Klinge, welche am oberen Ende
4,5 cm breit ist, trägt an dieser Stelle starke Spuren des einstigen Bronze-
beschläges ; das untere Stück ist 35 cm lang, in der Nähe der Bruchstelle
3,5 cm, weiter unten dagegen, ehe es in die sehr lange und scharfe,
in der Mitte gewölbte Spitze ausläuft, 3,9 cm breit. Der zweite Gladius
(Taf. XV, 1) ist doppelt und zwar bis auf einen Zwischenraum von
3 cm zwischen dem ersten und dritten Stücke (Ansatz der Klinge und
Beginn der Spitze) zusammengedrückt; die Klinge ist 65 cm lang und
durchschnittlich 4 cm breit, der hier vollständig erhaltene, oben etwas
umgebogene Klingendom 14 cm lang und zwischen 1 und 2 cm breit
Zur Vergleichung möge ein drittes, angeblich aus dem römischen
Leichenfelde bei Speier stammendes und gleichfalls in der Sammlung
•) Wd. Zs. I Taf. VII, Seite 487—93.
«) Ebendaselbst S. 484 f.
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izedby Google
292 W. Rarster
des historischen Vereines der Pfalz betindliches Exemplar dienen, das
spiralförmig zusammengewunden, dabei aber sehr gut erhalten ist, auch
das Bronzebescbläg noch besitzt. Seine ganze Länge beträgt 71 cm,
wovon 14 cm auf den am Ende nicht ganz unbeschädigten Griff kommen«
die foeite der Klinge am oberen Ende 6,4 cm, in der Mitte 4,6 cm
und so auch noch vor dem Auslaufen in die Spitze. Dsls Beschlag ist
6,5 cm lang und zwischen 1,5 und 2 cm breit und besteht aus einem
Bronzeblech, dessen Ränder überall 0.5 cm hoch umgebogen sind, und
das in der Mitte einen 2,3 cm langen Schlitz zum Dui'chstecken der
Augel hat.
Der Schildbuckel (Taf. XV, 9) hat im Innern einen Durchmesse!'
von 18 cm. die konvexe Wölbung einen solchen von 16,5— 17,5 cm,
der Rand eine Breite von 3 cm ; befestigt war dei^selbe mit 4 rundköpfigen
Nägeln, wovon 3 noch an Ort und Stelle sich befinden; bei dem
vierten, über die Obei-fläche des Randes empoiragenden ist auf der
Innenseite noch das unterlegte viereckige Eisenplättchen erhalten.
Von den Lanzen ist die schönste und am besten erhaltene (Taf. XV, 2)
28,7 cm lang, wovon 8,2 cm auf die Tülle treffen; das in der Mitte von
einer starken Rippe durchzogene Blatt ist 5,4 cm breit, die Erhaltung des
blau-schwarz schimmernden Eisens eine verhältnismässig vorzügliche. Da-
gegen ist die folgende (Taf. XV, 6) 3,6 cm br. und 28 cm 1. Lauze stark
veiTostet und sehr brüchig. Von den beiden anderen auf Taf. XV, 3 u. 4
abgebildeten blattförmigen Lanzenspitzen misst die eine 19,5 cm bei einer
grössten Breite des Blattes von 3,7 cm, die andere ca. 17 cm in der
Länge und 3,1 cm in der Breite; bei -letzterer ist das Blatt in der
Mitte gewölbt, bei ei-sterer am Rande der Tülle noch der durchgehende
Nagel (elavus hastae) vorhanden, womit die Spitze auf dem Schafte be-
festigt war. Die Taf. XV, 5 abgebildete kleinste der aufgefundenen
Lanzen misst in der Länge nur 12,7 cm, während die grösste Breite
der Spitze gegenwärtig 2,3 cm, ursprünglich vermutlich etwas mehr
betrug. Das erwähnte Bruchstück eines Pilums ist 21 cm lang, die
Tülle im Innern 6,5 cm tief, der vom Rost angefressene Stab 3,1 cm stark.
Die zierlich geformte (Taf. XV, 17), mit Bronzerost überzogene Zange
(Schmiedezange, wie sie Vulcan auf seinen Abbildungen führt) ist 24 cm
lang ; bei der Auffindung war eine Si>eerspitze fest dazwischen geklemmt.
Die Schafscheere misst 25 cm, die Schneide 13,8 cm in der
Länge und 3 cm in der Breite; der eine Arm ist an der Spitze abge-
brochen, der andere mit einem durch zwei Nägel befestigten eisernen
Streifen geflickt.
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Das römische Urnenfeld bei Mühlbach am Glan. 293
Von den Beilen ist das grösste (Tat*. XV, 14) 18 cm laug, an der
Schneide 6 cm, am Stiel 4 cm br., mit nicht ganz i*nndem, sondern etwa«
elliptischem Stielloch. Bei einem zweiten (Tat'. XV, 11) 14 cm 1. und
zwischen 3 und 5.5 cm br. Beile ist die herzförmige Stielöffnung 3,4 X
3,8 cm weit. Ein weiteres (Taf. XV, 16) zwischen 2 und 5,8 cm br. Beil
ist charakteristisch durch seine schräg abfallende Schneide, indem die Länge
zwischen dem oberen Ende der Spitze und dem Axthelme 11,7 cm, unten
gemessen dagegen nur 10,4 cm beträgt. Das bereits erwähnte am tiefsten
gefundene und zugleich am besten erhaltene Beil (Taf. XV, 15) hat eine
Länge von 15,8 cm, eine Breite von 2 X 5,7 cm und ist, wie ausser-
dem noch drei andere mit einem Zapfen zu beiden Seiten der Stielöff-
nung, oben sowohl als unten, versehen, jedenfalls um dem Stiele noch
grösseren Halt zu verleihen. Lindeuschmit bezeichnet in seinem Hand-
buch I. 195 diese an der Öse nach oben und unten vorstehenden
Kappen ausdrücklich als Kennzeichen römischer Äxte und Werkzeuge
und knüpft daran die Bemerkung, dass einige namentlich der grössei-en
Beile der fränkischen Gräber entweder wirklich von römischer Arbeit
oder römischen Mustern genau nachgebildet sind. Das kleinste, gleich-
falls mit Kappen versehene Beilchen (Taf. XV, 12) ist nur 9,7 cm lang
und zwischen 2,1 cm und 4,5 cm breit, die Schneide schräg nach ein-
wäils abfallend. Bei einem anderen hier nicht abgebildeten Beile ist
die Schneide zwar ebenfalls eingezogen, so dass die untere Länge 8,5, die
obere ca. 11,2 cm beträgt, dabei aher nicht gerade abfallend, sondern
abgerundet bei einer grössten Länge von 12 cm in der Mitte.
Zu diesen Beilen gewöhnlicherer Art gesellen sich zwei Werkzeuge
von seltenerer Form; das eine (Taf. XV, 13) ähnelt dem von den Schiffs-
zimmerleuten gebrauchten Täxel, könnte aber füglicherweise auch als Hacke
bezeichnet werden. Dasselbe ist 17 cm lang, bis zum Stielansatz, der zu-
gleich als Hammer gebi-aucht werden konnte, 13 cm; die 7,7 cm breite
Schneide ist scharf und bis auf 4,5 cm vom Roste nicht angegriffen; in
dem ziemlich viei'eckig gebildeten Stielloche stak ein jetzt abgebrochener
eiserner Schaft, was nach dem von Lindeuschmit a. a. 0. S. 190 f.
Ober angebliche Äxte mit Eiseuschäften Gesagten wohl als eine Selten-
heit zu betrachten ist. Am interessantesten aber ist (Taf. XV, 10) eine
Verbindung von Beil und Spitzhammer oder Meissel, womit man die
von Lindeuschmit S. 197 abgebildeten und in Bezug auf ihre iirtüm-
liche Bezeichnung als Doppeläxte oder bipennes besprochenen Werkzeuge
vergleiche, von denen er sagt, dass sie, obwohl unzweifelhaft auch als
Waffen benützt und deshalb ihren fränkischen oder alamannischen 6e*
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294 ^ • Hamter
ftitzern in dai> Grab gelegt, doch ihre teils genau ftbereiostimmenden,
teib nur in den Mabsverhältnis^jen nnwesentlich abweichenden Vorbilder
unter den römischen Werkzeugen der Zimmerleote, Steinhaner und Stein-
brecher haben. Die ganze I..änge des Instmmenteä beträgt 18.3 cm.
diejenige des Beiles einschliesslich des Stielloches 11,6 cnt, des Spitz-
hammers oder Meisseis 6J cm, die Breite des letzteren 1,4 X 2,3 cm.
des Beiles 2,4 X 5,8 cm.
Von den Messern ist «las grösste 22 cm lang und 4 cm breit,
ein zweites, einem Rasiermesser ähnliches mit abgebrochener Spitze hat
eine J^änge de?» Erhaltenen von 1H,4 cm bei einer Breite von 2,2 cm.
das dritte endlich, eine Art Rebmesserklinge, vorne mit einem Knöpf-
chen versehen und ebenfalls abgebroi'ben, mi:^st im jetzigen Znstande
8,5 cm 'in der I^nge und zwischen 0,6 und 2 cm in der Breite und
diente vielleicht als chirurgisches Instrument.
Von den Fibeln sind zwei 5,2 cm lauge, völlig gleichartige von
zierlicher Bildung versilbert, die beiden andern gehören zu der Gattung
der von Lindenschmit in seinen „Altertümern unserer heidnischen Vor-
zeit« B. II. H. XU. T. 3 abgebildeten.
Auch der 6,5 cm lange eiserne Schlüssel mit seinen drei (ein
vierter ist wahrscheinlich abgebrochen) in einen Viertelkreis gestellten
Zacken hat die gewöhnliche römische Form, und das Gleiche gilt, nur
noch in höherem Grade, von den oben erwähnten Küchengeräten aus
Bronze.
Ziehen wir nunmehr die allgemeinen Schlüsse aus dem Gesagten,
so scheint nach der grossen Zahl römischer Funde der Glangegend bei
nahezu absolutem Mangel von solchen aus fränkisch-alamannischer Zeit,
nach der von nachrömiscber Sitte abweichenden Ait der Gräberanlage,
endlich nach dem mit der römischen Fonnengebung und Ornamentiening
übereinstimmenden Stile der ThongetUsse, namentlich aber nach dem
Charakter der mitgefundenen Metallgegenstände, der Geräte sowolü
(KüchengeschiiTe aus Bronze, römische Beilformen, Zange und Scheei-e)
als der Waffen (unter diesen besonders die beiden Gladiusklingen) und
der Schmuckgegenstände (Bionzelibeln) der römische Ursprung dieser
Gräber ausser Frage zu stehen.
Fraglich dagegen bleibt die Zeit, welcher wir dieselben zuzuweisen
haben. Wii* besitzen hiefür als Anhaltspunkte zunächst nur die beiden
Bronzemünzen aus dem Beginne der Kaiserzeit und etwa noch die
beiden bandartigen Fibeln, über welche Lindenschmit im allgemeinen
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Das römische Urueufeld bei Mühlbach ain Glau. 295
bemerkt:^) ^Über die Altersstellong der vorliegenden Form ist noch
wenig Gewissheit erlangt; so viel ist immerhin zu beachten, dass die
barbarische (jestaltnng der Löwenfignr bei Nr. 3 wie die verhältnis-
mässige Rohheit der Töpferwaren, welche hei Nr. 4 gefanden wurden,
auf eine späte Zeit hinweisen, für welche auch der Umstand eine be-
stätigende Andeutung gewährt, dass in fränkischen Gräbern noch ein-
zelne wohlei'haltene Exemplare dieser Gattung der römischen Fibula
gefunden werden (das germanische Totenlager bei Selzen p. 19).^
Zwingende Kraft hat, wie man sieht, diese Annahme nicht, und andere
Umstände deuten viehnehr auf eine ziemlich frOhe Entstehungszeit dieser
Gräber hin, nämlich auf den Übergang unsei'er Gegenden aus der vor-
römischen in die römische Periode, mit anderen Worten: in die Zeit
der Organisierung der römischen Herrschaft am Rhein.
Dafür spricht ausser demjenigen, was oben im allgemeinen über die
^Ähnlichkeit urgeschichtlicher Bestattungsweise mit der von uns bei den
Mühlbacher Gräbern beobachteten besonders erwähnt ist, das Vorkommen
zweier zusammengewandener Schweitklingen, wie sie sich in Gräbeiii der
La-Töne-Zeit in Nauenheim und anderen Oiten fanden, und wie deren auch
das Speierer Museum zwei besitzt, das eine aus einem Grabhügel des
Stumpfwaldes bei Eisenberg, das andere, ganz ähnlich unserem zweiten
wiederholt und enge zusammengedrückt, aus Alzey stammend. Zwai'
erwähnt auch Lindenschmit ^ einer zusammengebogenen Schwertklinge,
die in dem Massengrabe von Schwetzingen zusammen mit anderen
Schwertern, Speeren, Schilden, gläsernen und irdenen Gefässen, einer
Erzvase und einigen Römermünzen gefunden wurde, aber er bezeichnet
dies auch als die einzige ungewöhnliche Eischeinung unter diesen Ver-
hältnissen und in dieser Umgebung, während die sonstigen Fundstücke
vollkommen mit denen der übrigen Friedhöfe aus merovingischer Zeit
übereinstimmen. Dazu kommt die Beschaffenheit der Thongef^tsse, die,
wie sie einerseits fast ausnahmslos an die schwachgebrannten Erzeug-
nisse prähistorischer Töpferei erinnern, so andererseits durch die Man-
nigfaltigkeit der Formen und die grösstenteils sehr edlen Umrisse
schöpferische Kraft und feines Formgefühl bekunden, wie sie schwerlich
die spätere Kaiserzeit, deren Signatur auf allen Gebieten der Kunst und
des Handwerkes Mangel an Erfindungsgabe und Plumpheit der Formen
•) Altertümer unserer heidnischen Vorzeit zu Tafel 3 des XII. Heftes
des n. Bandes.
«) Handbuch I. 88 f.
Weitd. Zeitoobr. t Geioh. a. Konit. IV, HL 21
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296 W. Barster
ist, noch dazu in der mit so offenbarer Sorglosigkeit gebandhabten Yer-
arbeitimg geringen Materiales zn bethätigen vermochte. Unter den von
Lindenschmit ^) abgebildeten gleichen denselben am meisten die aof
Tafel 4 des VI. Heftes des III. Bandes, weniger die auf Tafel 6 (tes
VI. Heftes des I. Bandes dargestellten, von denen jene als romano-
germaniscbe Thongefösse, diese als Gefässe der rheinischen Bevölkemng
römischer Zeit bezeichnet sind. Anch das Speierer Musenm besitzt
zahlreiche Exemplare der einen wie der anderen Gattung, aber alle
von einer Härte, dass die Bodenfeuchtigkeit allein ihrer Erhaltung nicht
den geringsten Eintrag gethan hat.
Einigermassen auffallen könnte der Umstand, dass von den bei den
Römern so beliebten samischen Gefässen in diesen Gräbern, die doch,
wie die ziemlich zahlreichen Reste von Bronzegefässen zeigen, keiner
ganz armen Bevölkerung angehört haben können, nicht die geringste
Spur zu Tage gekommen ist. Aber es kann dieser Umstand dem üb-
rigen Beweismaterial gegenüber nicht als Grund gegen den römischen
Ursprung dieser Gräber geltend gemacht werden, sondern beweist nur,
dass die ausgedehnten Lager feinen Thones in der Gregend von E^n-
berg und Rheinzabem damals noch nicht erschlossen und jene zahl-
reichen Töpfereien namentlich an dem letzteren der genannten Orte noch
nicht eingerichtet waren, welche späterhin einen grossen Teil der Rhein-
lande, wie wir annehmen dürfen, mit der spezifisch römischen roten
Töpferware versorgten.
Dass das Mühlbacher Umenfeld in eine verhältnismässig frühe
Zeit zu versetzen sei, dafür dürfte schliesslich auch die allgemeine Ei--
wägung sprechen, dass es doch wohl nur in der Übergangszeit aus dei*
kelto-germanischen in die römische Epoche erklärlich war, wie gegen-
über dem allgemeinen römischen Gebrauch eine hinsichtlich des Stiles
ihrer Waffen, Geräte und Schmuckgegenstände schon vollständig roma-
nisierte oder für den Bezug derselben von den Römern abhängig ge-
wordene Bevölkerung ihren Toten nach altgermanischer Sitte ihre Waffen
mit in das Grab gab. Denn dass wir es nicht etwa nur mit einzelnen
nach heimischer Art zwischen Römern bestatteten germanischen Kriegern,
sondern mit einer gleichmässig diese Sitte teilenden Bevölkerung zu thun
haben, beweist die Menge der Waffen und Geräte bei einer verhältnis-
mässig geringen Zahl aufgedeckter Gräber.
Beachtenswert ist auch, dass, von den Fibeln abgesehen, welche
*) Altertümer unserer heidnischeu Vorzeit.
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Das nimische Unienfeld bei Mühlbach am Glan. 297
ebensogut von Männern wie von Frauen getragen werden konnten, keinerlei
spezifischer Frauenschmuck in diesen Gräbern gefunden wurde, so dass
auch diese Thatsache im Zusammenhalt mit unseren sonstigen Beobach-
tungen zu der Annahme hinleitet, dass das Geschlecht, das hier am
Westabhange des die Gegend beherrschenden Potzberges seine Toten
begrub, die germanische Besatzung eines Römerkastelles gewesen sei,
welche von den römischen Handwerkern und Kaufleuten ihre teilweise
luxuriösen Geschirre und täglichen Grebranchsgegenstände bezog und
wenigstens die Thongefässe wohl auch nachbilden lernte, im übrigen
aber der überlieferten Sitte gemäss verstorbenen Kriegskameraden vor-
zugsweise ihre Waft'en mit in das Grab legte.
Was die in besonders grosser Anzahl zum Vorschein gekommenen
Beile betrifft, so ist kaum zu bezweifeln, dass dieselben, wie nachher
bei den Franken, auch schon in römischer Zeit der keltisch-germani-
schen Bevölkerung des linken Kheinufers zugleich als Werkzeug und
als Waffe dienten; für die Vorliebe aber, welche die einheimische Be-
völkerung unserer Gegenden zur Römerzeit für dieses Geräte hegte,
sind ein Beweis die bereits erwähnten gallisch-römischen Steindenkmäler
von der Heideisburg bei Waldtischbach, auf denen zwei von den drei
in Laudestracht dargestellten Männern — vom dritten ist nur der Kopf
erhalten — Beilstäbe führen. Die Form dieser Beile ist mit der der
Mühlbacher ganz übereinstimmend, und zwar beträgt auf dem vollständig
erhaltenen Denkmal bei einer Grösse des Mannes von etwas über 1,20 m
die Länge des an einem 26 cm langen Stiele befestigten Beiles 6 cm,
die Breite 4 cm, auf dem nur zur Hälfte erhaltenen Denkmal dagegen
bei einer Länge des männlichen Oberkörpers von 52 cm die Länge des
mit einem hammerartigen Fortsatze versehenen Beiles, oben gemessen
11, unten 9 cm, die Breite der Schneide aber 4,5 cm. ^)
Wir erwähnen bei dieser Gelegenheit auch der Darstellung zweier
Äxte auf dem einen der beiden älteren von der Heidenburg bei Ober-
staufenbach stammenden und im Speierer Museum befindlichen Inschrift-
steine, einer Darstellung, die wie bekannt, besonders auf gallischen und
») Nach dem kiu-zeii >>tiele sind diese Beile, Mehlis (Bonner Jahrbücher
Bd. 77 S. 74) zufolge, als Wurfbeile aufeufassen, uud wäre derselbe geneigt,
sie bei ihrem häutigen Vorkommen auf Denkmäleru der Mediomatriker und
Äduer als Xatioualwaffe anzusehen, als die mataris, von welcher die Medio-
matriker den Namen führen. Dagegen glaubt Lindenschmit (Handbuch etc. I,
207), dass Iloltzmanu das richtige getroffen habe, wenn er in der mataris
oder matara das Wurfiiiesser wiederünde.
21*
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298 W. Haretcr.
vorzagsweise wiedaram auf Lyoner Denkmälern mit der vielgedeuteten
Formel: sab ascia dedkavU (S. A. D.) oder einer ähnlichen^) ab-
wechselnd sich findet. Das eine Beil ist 16 cm hing, an der Schneide
12 cm breit mit einem 3,5 X 4,5 cm breiten Axtheim nnd einem
50 cm langen Stiele, der 7 cm Ober das Stielloch nach oben hervor-
ragt; das andere ist ein dem oben von nns beschriebenen ganz ähnlicher
Täxel mit 35 cm langem gleichfalls über die Öse hervorragenden Stiele ;
die Länge des hackenförmigen Teiles beträgt 14 cm, seine Breite 6 cm,
die Länge des wagrechten Teiles 13,5 cm, wovon 6 cm anf den
zwischen 2 and 3 cm breiten hammerförmigen Fortsatz fallen.
Wären daher nur die 13 Beile zusammen mit Zange, Scheere
u. dgl. in den Gräbern von Mohlbach gefunden worden, so stände der
Annahme nichts im Wege, dass wir es mit einer ortseinheimischen
CivilbevOlkerung, nicht mit einer schwerlich dauernd hier stationierten
militärischen zu thun haben. Aber dagegen streitet eben das Vor-
handensein des Schildbuckels, der beiden Gladiusklingen, des Pilums
und der 9 übrigen Lanzen, namentlich aber das gemeinsame Auftreten
von Lanzen und anderen Waffen mit Äxten, wodurch der Charakter
derselben als Waffen ausser Frage gestellt zu werden scheint. Diesem
Überwiegen von Waffenfunden aber in doch sonst offenbar römischen
Gräbern wissen wir keine bessere Erklärung abzugewinnen, als die durch
die obige Annahme einer wahrscheinlich aus germanischen Hilfstruppen
bestehenden Besatzung eines Römerkastelles versuchte.
Auffallen mag auf den ersten Blick allerdings ein so weit hinter
der römischen Verteidigungslinie am Rhein in einer einsamen Bergland-
schaft gelegenen und von römischen Truppen besetzten Kastelies, ohne
welche wir diese Gegend gar nicht mehr zur römischen Militärgrenze,
den beiden Germanien, sondern zu dem gleich dem (kbrigen Gallien schon
im Laufe des ersten Jahrhunderts unserer Zeitrechnung vollständig romani-
sierten und von Truppen entblössten belgischen Gallien zu rechnen geneigt
wären. Aber auch dieser Umstand zwingt uns, die Entstehung der Mühl-
bacher Gräber in eine möglichst frtlhe Periode der römischen Herrschaft
auf dem linken Rheinnfer zu verlegen, wo es zum Schutze der rück-
wärtigen Verbindungen der römischen Standlager am Rhein noch nicht
überflüssig erscheinen mochte, einzelne Punkte des von den römischen
Heerstrassen durchzogenen Berglandes durch Anlage kleinerer Befestigungen
zu sichern.
') S. Forcellini s. v. ascia.
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299
Zur Geschichte des Geheimmittelwesens.
Ein Brief aus dem 15. Jahrhundert.
Die Handschrift Nr. 45 der Stadtbibliothek Kolmar stammt ans
dem Benediktinerkloster Murbach im Elsass. Der Abt des Klosters
Bartholomäus von Andlau in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts
sammelte Schriftstücke, die ihm in der einen oder andern Beziehung
wichtig erschienen — besonders wenn sie die Tagesgeschichte beleuch-
teten — und vereinigte sie in jenem Sammelband, der jetzt in Kolmar
ist. Der Aufbewahrung würdig wurde auch ein Brief (oder vielleicht
eine Erzählung in Briefform) eines Benediktiners Sigmund über einen
von ihm selbsterlebten mysteriösen Vorfall befunden. Wer ist dieser
Mönch Sigmund? Vergleicht man die Handschrift mit derjenigen in
Cod. Monac. lat. Nr. 472 f. 94» und 270, so ist gar kein Zweifel,
dass wir Sigmund Meisterlin vor uns haben. Es ist dies der bekannte
Chronist von Nürnberg (Chronik der Reichsstadt Nürnberg, herausg. in
Chroniken der deutschen Städte 3) und von Augsburg, ein Humanist von
untergeordneter Bedeutung, anstellig und vielgereist, ein nicht ungewandter
Erzähler, schreibkundig und mit seiner Gelehrsamkeit gerne prunkend.
Dem Kloster Murbach, für dessen Abt er die unten folgende
Aufzeichnung verfasste, hat Meisterlin eine Zeit lang angehört. Er ist
identisch mit jenem Bruder Sigismund, welcher die kürzlich von Th.
V. Liebenau im Anzeiger für schweizerische Geschichte 14, 167 — 176
herausgegebenen Annalen verfasst, und der eine Beschreibung des die
Geschichte der Abtei Murbach illustrierenden Teppichs (vgl. a. a. 0.
167 und 170 nt. 1) geliefert hat. Über Meisterlins Persönlichkeit,
Lebensgeschichte und schriftstellerische Bedeutung findet man eine Keihe
von Nachrichten zusammengestellt in der Einleitung zu der Ausgabe seiner
Chronik der Reichsstadt Nürnberg (Chron. d. D. Städte 3, 1 f. ; vgl. 4,
201) und in Forschungen zur Deutschen Geschichte 12, 659 f.
Die Sprache unseres gelehrten Mönchs ist nicht selten recht ge-
sucht schwulstig und dunkel, seine Handschrift nachlässig. So kommt
es, dass auch im vorliegenden Stück manches mehr erraten werden musste,
als gelesen werden konnte; der Sinn wird, wie wir hoffen, meist ge-
troffen sein; einiges blieb unverständlich.
Reverendo ac eximio patri dominoque Bartliolomeo abfoati Morba>
censi * etc. frater Sigiatnundua monacellas yestre pcUemitatia capellanus cum
omni subjeccione sc ipsum commendatum. postquam a vestra paternitate
») 1447—1477; vgl Lünig Beichsarch, 19, 945 und Mossmann, Mwr-
hoch et Chuebweüer 69—74.
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300 ^ur Geschichte des Ocheiraraittelwesens.
recedens me ad diversarum provinciamm climata transtull, noticiam comitis
Udalrici de Ottingen * adeptus familiaris eciam tandem factus ac secretarius
varia percipiens relacione digna, qne yestre ^atemüaii insinuare ciincta diffu-
sum opus faceret, unam tarnen historiam recitaho stilo quo potero celeriori,
in qua fidem mihi adhiberi a plerisque diffido, nee forsitan sine causa: nam
et vix relacione consimili lectoris animus lunquam oblectatus est. me tarnen nil
finxisse certe scio. venere littere nuper eidem domino meo generoso in
hunc modiun: ^Generoso ac strennuo domino Udalrico de Ottingen comiti suo
domino gracioso Anthonius Mutileno arcium phisiceque doctor sacre theologie
baccalaureus fotmatus. generöse etc. inclinatus magno affectu ad vestro
persone ac rerum dominiique utilitatem aput me pro incremento eanindem
hahens quedam secrcta calamo minirae tradenda, ex quibus magna resultabunt.
mittere igitur velitis mox unum ex doctis vestris capcllanis aut secrctariis
fidis vobis, cui ea tradam perferenda. isque nullo modo faciat mencionem ^d
bis scriptis, nee litteras aput se habeat ex quibus aliquid percipi possit, si
(ut liac terra et tempestate üt) in latrones inciderit. sitque proximo festo
nativitatis alme virginis [8ept, &] in Werthaim in domo hospitis Mfiller dicti.
nee de me interroget sed prestoletur etc. datum ibidem die decollacionis
Johannis etc. 69 [1469 At^g, 59]". quas litteras mihi mox dominus mens
tradidit. quibus perlectis, Augustam mox in aliis mihi commissis causis adii.
reversus, jussit, ut juxta litterarum tenorem ad Werthaim rae transferrem. ad
quod ego: „viam nescio, nee Mutilenum nosco, nee causas scio ego." inquit
dominus tantum, et quod sit mero unum est^ ^o Sigismunde! nosti, quod
medicus cubile subintrat, et nunc magnus conventns procenim in Haydelperg
fuit, multosque emulos habeam. quid! si iste aliqua percepit^! vade ergo et
imum famulnm tibi a^jungito, qui equos provideat". „novi", inquam ego,
„quam inikia gens Franconim viatoribusque infesta. plus timet sanctum
Valentinum quam deum. unde ^us sanctuarium seile appendam solusque ibo".
et feci ut institueram. hospicium intravi. nemo verbum loquebatur. tandem
summo manc die sabati [ßept 9] famulus advenit dicax et totus Davus * ,
me ut sensit aliquem expectare, eduxit per vicos occnltos tandemque in
domum vetule venimus oflFendimusque solitariam. ibi, eo recedente, mansi.
cram autem lassus et fame confectus, quia per duos dies cibum aptum non
inveneram propter vigiliam et feriam sextam ^, pecii, ut pulmentum regium
ferculum conficeret. et fecit anus immundissima ita ut cdere non valerem.
post horarum spacia famulus reversus me rursus eduxit, ac hincinde per
compages vianim de industria ducens tandem domum magnam intramus, in
qua funiculi canopeii hincinde extensi viam prohibebant. in quibus pendebant
carte bis verbis inscripte: ;,benedicta sit eterna trinitas in sua gloriosa
*) Graf Ullrich von Oettingefi stirbt 1477, vgl. v. Löffelholz Oettingana
im Stammbaum,
«) Unverständliche Stelle: tantum — - est.
3) D. h, wenn er sich bestechen und sxi einem Angriff auf mich ge-
winnen liess.
*) Bekannte Figur aus der Bosnischen Komödie.
») Der 7. und der 8. September.
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Zur Geschichte des Geheimmittelwesens.
mijestate^. incurvatus tandem cubiculum intravi. vidi hominem macrum parve
stature senem stantem nigris vestibus et talaribus indutum. habebat in manu
litteras missivas. stabant juxta eum famulus unus gladiiun deauratum tenens,
alter peram cum cultro eque deaurato maguus admodum, ipse auro redimitus.
illud mihi mox occurrebat Yergilii „omnia auro plena^. conversus ad me
inquit „sitis beneventus" ! colloquio inito cur quare venissem, nil a me andire
potuit nisi: familiärem comitis cujusdam in Swevia esse, si quis mihi loqui
aliquid vellet etc. tandem in hec verba prorupit: „dominus vester vir est
prudens et litteris imbutus mirifice; hoc, cum prius audierim, nunc verum
esse sencio, cum talem habeat capellanum. cum aliis vestris virtutibus eciam
obedienciam habete hancque cartam dictionibus sillabis grecis latinis bar>
baris etc. ut vultis repletam, prandio sumpto, ad me deferatis". cgo stoma-
chando intra me ad hospicium vetule rediens, ne negligens aput comitem
iudicarer simulque laborem tanti itineris perderem, feci que jussus eram.
accersitus post mcridiem a famulo audivi: „videbitis nunc virum talem cui in
scienciis mundus non habet similem''. at ego inquam: „puto eciam me vidisse
doctos tam in Germania quam Ytalia". „nee tamen huic vidistis" famulus
dicebat „similem". „videbo ergo", introductus me secretum duxit in locum.
et ecce indutus erat albo longo pallio cruceque signatus nigro. stabat, et circa
eum tres pulcherrime juvencule, ut post comperi, omnes ejus concubine.
detestatus hominem in me vera esse illa vulgaris poete metra dixi: „in vita
lusca barbati sub cmce fusca hostes sunt veri" *. ignorabam enim eum in
sacris. jussit exire animalla illa bipedalia mecum sermonem incepit et ora-
cionem clegantissimo stilo per duas continuas horas habuit persuasit vehemen-
tissime ornate et graviter. tota vis oracionis in eo consistebat, ut probarct,
phisicam non vacasse, quasi maximo studio eciam de remediis conseiTativis et
preser^ativis similiter confortativis memorie hominis provideret, intellectumque
hominis iniinitum. allegavit nedum auctoritates sed semivoliunina pro se
recitabat exempla et Femandi et Ludwici de Roma Luce Mediolanensis pro-
bans iterum ex Tullio et suo Awiceima Ypocrate Galieno Mesue etc. „tandem
ut", inquit, „fiat experiencia! detis cedulam per vos scriptam." dedi cartam
centum et quadraginta sillabis diccionibus incognitis incoherentibus etc. occu-
patam. quam inspiciens cxtrinsecus non aperiens mox mihi cedulam parvam
dedit complicatam, dixitque: „cum ergo vestram apperuero, vos illam meam
inspicite et quam velociter in ea scripta tenaci memorie committite". et feci.
sex enim tantum mihi verba scripserat. apperuit meam, inspexit tantum nee
legit nee ultra spacium angelicc salutacionis in manu retinuit moxque mihi
reddidit. deinde per mediam horam fabulatus est. dixit tantem: „ne putaretis,
me tunc cum vidissem scire vestra scripta, nunc dicam". recitavit totum,
omnes lineas retrograde, omnes sillabas eodem modo, tandem litteras omniuni
sillabanim, nee in uno titubavit. „tandem", inquit, „eamus! auditori enim
eollaeio debetur de liquore Bachi". ita factum est. jussit afferri musicalia
instrumenta decem. in omuibus lusit. cantavit, pinxit, et fabrieavit ex erc
subtilissime aurifabrieaturam exereuit. „eundum est" ego inquam horripilaeionc
quadam repletus. domum abii stupidus de vita ejus seereto perscrutando.
*) Die Stelle können irir nicht nachweisen.
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'■fi
Jk
302 H. Haupt
quam spurcissimam reperi. altero die evocatus ad prandium po8t duas con-
cubinas mihi locum dedit. eo finito advenit quidam peritissimus honestus vir
Johannes Keller dictns licenciatus et canonicus * oppidi Werthairo. michi in
roanud volumeu Tullii ^de ofificiia" dedit, alten decretales; ipse bibliam accepit.
jussit no8 duos alta voce legere, ut et ubi placeret. legi primam lineam
deinde tcrciam post quintam semper saltum feciens. alter similiter nunc
textum deinde apparatum alterius decretalinm. ipse simm leccionem continua-
Vit. post „hospiti", inquit „debet* primus honor". recitavit per me lecta,
obmisit obmissa; deinde alteri sua post que ipse legerat. et fateor, pater
reverendissime, sompnum a me reeessisse et vix post aliquot menses aliqua-
nter recuperasse vel ex presencia alicujus Spiritus vel re inconeueta. ut finem
faciaml relacionem comiti feci, quid promitteret, et qualiter vellet mihi et
eidem eandem memoriam facere etc., quid postularet etc. comes novitate rei
percussus simul spe inductus vana qnod eum a podagra qim vehementer afflig^-
batur relevaret et pulveres appellatas „conservatorium vite** traderet, que
Sanum incolumem in omnibus membris in placidam usque mortem conser-
varent* me quinque viribus ad Werthaim misit cum maxima summa tun.
recepi ungwenta etc. nil profeci. nam, in convencione supcrsticiosa natureque
contraria ne fierent, specificaveram. ex me fatuo pene insanum fccerat, ipse
post aliquot menses captus a gubematoribus ordinis Spire et fame interfectus
ut dicitur ob alchimie practicam. nam quadringentos üorenos ex taJi auro
confererat, dum ego ultra non afferrem peccunias. vesti-e patemitati de ingenio
illa scribere statui, quod meum excedit quantum distat celum a terra, valeat
^estra dominacio felix!
Aus Kolmar Stad&nbl Fonds de Murbach cod. msc. no. 45 f. 180'* 183 <"
Chart, coev.; Sammelband von 317 Blättern ^ der Stücke der verschieden-
sten Art, als historische Aufzeichnungen^ Zeitungen^ Urkunden und
Akten, kirchenpolitische Streitschriften j zumeist aus deti Jahren 1450
bis 1470 enthält. — Benutzt wurde er in Alsatia 1873—74 S. 321 und
von Menzel, JOiether von Xsenburg 63 nt. 31.
Ein zeitgenössischer Bericlit über den Reicliskrieg
gegen Ludwig den Reiclien von Baiern im Jahre
1461—1462.
Mitgeteilt von Dr. H. Haupt in Wi'irzburg.
Die Handschrift No. 45 der Colraarer StÄdtbibliotliek * (chart.
saec. XV. in 4^), eine äusserst reichhaltige Sammlung von Briefen.
■) Laut gefälliger Mitteilung des Herrn Archivrats Kaufmann in Wert-
heim ist für das J. 1480 ein Joh. Keller Vikar z. hl Geist in Wertheim und
für 1489 ein Joh. Berchtold Keller Chorherr und Schclastihis daselbst urkund-
lich nachzuweisen,
«) Oder ist detur zu lesen.
^) Vorl. add. traderet.
*) Herr Oberbibliothekar Dr. Kerler hatte die Freundlichkeit, mich auf
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Ein zeitgenössischer Bericht nher den Reichskrieg i. J. 1461 — 1462. 303
Akten und chronikalischen Notizen, welche von Sigmund Meisterlin für
das Benediktinerkloster zu Murhach zusammengestellt wurde, enthält
ausser anderen intwessanten ungedruckten Stöcken auf fol. J.12** — 115*
die Abschrift eines Briefes, welchen der Angsburger Patrizier Sigmund
Gossenbrot am 20. Mai 1462 an Meisterlin geschrieben bat. Wie uns
der Eingang des Briefes zeigt, unterhielten Gossenbrot und Meisterlin
um jene Zeit einen ständigen Briefwechsel, was angesichts der seit
Jahren zwischen beiden bestehenden engen persönlichen Beziehungen
nicht zu verwundem ist: auf den Wunsch Gossenbrots hatte Meisterlin
im Jahre 1456 seine „Chronographia Augustensium" verfasst und sie
seinem Freunde, der damals die BürgermeisterwQrde in Augsburg be-
kleidete, dediciert; abermals auf die Anregung Gossenbrot 's hin wurde
dann diese Chronographia von Meisterlin im Jahre 1457 ^zu einem
gemeinen nutz^ ins Deutsche übersetzt und neu bearbeitet ^, in welcher
Gestalt sie dann im Jahre 1522 gedruckt worden ist. Unser
Brief beweist, dass Gossenbrot die historischen Studien seines Freundes
auch nach dessen Abschied von Augsburg mit Interesse verfolgt und
dieselben zu fördern gesucht hat. Nachdem er mit wenigen Worten
der Schicksalsschläge, von denen er jüngst betroflfeh worden, Erwähnung
gethan, bemerkt er, dass Meisterlin als Historiker vermutlich über die
neuen Ereignisse in Deutschland unterrichtet zu sein wünsche und knüpft
hieran eine DarsteUung der Hauptmomente des Krieges, der seit dem
13. Juli 1461 zwischen Kaiser Friedrich HI, Markgraf Albrecht Achilles
von Brandenburg, Graf Ulrich von Württemberg, den schwäbischen
Reichsstädten und anderen Bundesgenossen einerseits und dem Herzog
Ludwig dem Reichen von Baiern, Pfalzgraf Friedrich dem Siegreichen,
Herzog Albrecht von Oesterreich und ihren Verbündeten andererseits
entbrannt war. Es ist natürlich nicht zu erwarten, dass unsere Kennt-
nis von den Hauptthatsachen dieses Krieges, über die uns sehr umfang-
reiche Quellen, vor allem die Berichte der beiden Augsburger Burkhard
Zink und Johannes Frank vorliegen, durch Gossenbrot's Brief erheblich
erweitert würde; der hauptsäcliliche Wert der in ihm enthaltenen An-
gaben liegt vielmehr darin, dass in ihnen die Empfindungen das Schrei-
Gossenbrot's Brief anfmerksatn zu machen. Dank der Güte des Herrn Biblio-
thekars Waltz in folmar konnte ich die Handschrift hier längere Zeit be-
nutzen. Vgl. oben S. 299.
') Vgl. Kerler'ö Einleitung zu Htüdtechroniken Bd. III (Nürnberg Bd. III)
S. 6 und Frensdorifs Einleitung zu Städtechroniken Bd. IV (Augsburg Bd. I)
s. xxxvni.
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304 H. Hsrapt
bers, der, wie es scheint, bei der Abfassung seiner £{Hstel mehr als
einmal durch kriegerischen Tumult unterbrochen wurde, sich getreu wider-
spiegeln. das.s er zuweilen sich in ausführlicheren Detailschilderungen er-
geht, an einigen wenigen Stellen die Iftckenhaften Berichte der Augs-
burger Annalisten ergänzt oder dieselben gegenüber anderen wider-
sprechenden Versionen bestätigt. Das Letztere gilt besonders von den
Angaben über das Gefecht bei Gundelfingen am 24. März 1462, das,
obwohl zweifelsohne siegreich für die Kaiserlichen verlaufen, von Herzog
Ludwig zu einem Siege der Baiem gestempelt wurde. Interessant sind
daneben Gossenbrot's Mitteilungen aber den Übertritt der Grafen von
Öttingen auf die Seite Ludwigs des Reichen, aber die ausgezeichnet^^
Manneszucht und KriegstQchtigkeit der schweizerischen Söldner und aber
den Vandalismus der österreichischen Brüderrotten ; da diese österreichi-
schen „Brüder" nach Gossenbrot noch schlimmer als die böhmischen
Söldner in Kirchen und an anderen ^ heiligen Orten hausten, so wird
man gut tbun, die den Böhmen zur I>ast gelegte Zerstörungswut, die
sich besonders gegen den Besitz der Kirche richtete, nicht ausschliess-
lich auf religiöse Motive zurückzuführend Bei der ungünstigen Wen-
dung, welche der Krieg mit dem Aufgeben der Belagerung Gundelfingens
für die kaiserliche Partei genommen und die namentlich für die Augs-
burger verhängnisvoll wurde — rings um ihre Stadt mussten sie ihre
Dörfer und Landhäuser, unter ihnen auch das Gossenbrots, in Asche
sinken sehen — , ist es erklärlich, dass sich Gossenbrots eine äusserst
ernste, ja düstere Gemütsstimmung bemächtigte: in Erkenntnis der Un-
beständigkeit jedes irdischen Glücks richtet er alle seine Hoffnungen
auf das Jenseits, das ihn für die schweren Prüfungen, die er bestanden,
wie er hofft, entschädigen soll. Wenn Gossenbrot gleichwohl noch auf
einen für Augsburg günstigen Ausgang des Krieges rechnete, so veran-
lasste ihn hiezu vor Allem das Vertrauen auf die imponierende Persön-
lichkeit des Markgrafen Albrecht Achilles, der, wie in den meisten
zeitgenössischen Quellen, so auch in Gossenbrot's Bericht in äusserst
günstigem Lichte erscheint. Wie hätte freilich auch der Augsburger
Patrizier ahnen können, dass wenige Wochen nach dem Abgang seines
Briefes Albrecht Achilles, der gefürchteteste Heerführer seines Jahrhun-
derts, bei Giengen vollständig aufs Haupt geschlagen, seine Wagenburg
erstürmt, sein Heer in wilde Flucht zersprengt werden würde?
») (her die „ketzerischen" bömisehen Söldner der Bischöfe Johann II.
und Johann III. von Würzburg vgl, Fries, Historie der Bischoffen zu Wirtzburg
in Ludewig's fteschichtsrhrciber von dem Bischofthnm Wirtzburg S. 753.
754 828. H'M.
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Ein zeitgenössischer Bericht über den Reichskrieg i, J. 146 t — 1462. 305
Beilage.
Prestanti ac perito viro, domino Sigisraundo ^leysterlin, religioso or-
(tinis sancti Bcnedicti, in opido Sancti Galli' moranti in cenobio ibidem, sno
tamquam fratri colendo Sigismundns Gossenprot civis Augustensis scUutan
^urimam dicü. aliquot elapais nuper diebus misivulara avide expecta-
tam abs te acrepi, amiconim probatissime, in qua te incohimem et cum Sancto
Gallo vitam felicitcr edoctus sum. gaudeo tuam semper adoptans fortunam,
cottidiana sub spe • modo usus dego, ut e patria ad Rheni fines me recipiam •.
sed adversa fortuna, que ubique terrariun potenter dominatur, neque mc
preterit sed rigidius velis nolis me amplexatur; tiliam nam meam karissimam
Ui*3ulam e vita migravit in cena domini, quam et ciyus aniraam tibi fidcliori
quam possum conatu commendo. perplexus uudique a mari Üuctuum tem-
pestato concucior desiderans faustum videre diem, qua e patria pro dei amorc
discedam etc. rcrum novanim, quia historiographus es, avidum te scio, undc
aliqua tibi hie pandam et paucis multa perstringam; longa enim scries esset
enumerare, que a festo natalium Christi in Baioaria Sweviaque gesta simt.
credo te audivisse bellum, primo gcstum inter ducem liudowicum Baioarie
marchionemque Albertum Brandenbiurgensem , ubi sepenimiero atrocissime
cedes, horribilissima incendia in summa frigoris tempestate commissa sunt,
prcterca dux ipse circa Michahelis preteritum festum* potencia sua et liga,
quam cum rege Bohemie ducequc Alberto Austrie et duce Sigismundo Atesis
conspiraverat, confisus bellum imperatori ex parte fratris indixit, qua ex re
neque immer ito imperator iracnndia conmotus a marchioneque exactissime
pulsus omnes civitates imperio subiectas ad suscipiendum bellum adversus
ducem compellere litteris primo petitoriis ccpit, postmodum preceptoriis,
tandem minatoriis sevissimisque penis et mandatis tociens multiplicatis, ut
tanquam subditi et obedientes e vestigio omni mora seclusa lese imperiali
corone, ut utique sine contradiccione tenerentur, annuerent*. qui tandem
imperator pluribus evasionibus racionabilibus mitigatus a civitatibus pro-
positis, per quas dilacio absquc dampno civitatum et suspensio . . .,
*) In St, Gallen war Meisterlin zeiUceüig Navüenineister, Vgl. Ker-
ler^s Biographie Meisterlin' s in SUidtechrmtiken Bd. III (Nürnberg III) S. /5,
Anm. 6,
«) Es. se.
') Auf einen späteren Aufenthalt Gossenbro^s im Elsass scheint der
Eintrag im Nekrologium des Dominikanerinnenklosters von Unterlinden zu
Cohnar (cod. Cölmar. Nr. 570 f. 31 unier dem 3. September) hinzuweisen:
Anniversarium domini Sigjszmundi Gosszenbrot iunioris eiusque legittimc
oonthoralis Anne ac Ursule Gosszenbrotin eonindem lilie, parentum, fratrum,
sororum, amicorum, benefactoris racione cuius conventus recepit IV (• florenos
aureos et multa alia beneticia.
♦) Das Datum : um 29. S^t. 1461, ist unrichtig. Die Kriegserklärung
mtr schon am 13. Juli erfolgt. KluckJtohn, Ludwig der Beiche S. 189.
*) Über die Haltung der Städte im Kriege gegen Herzog Ludfrig im
JaJire 1461 vgl Kluckhohn a. a. O. S. 372. Städtecitroniken Bd. X. (Nüm-
lierg IV) S. 395 ff.
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306 H. Hmnpt
dietam * aid respondendtnn civiüUibiis opus habebant dare marehio et impenuor.
tandem cinii nulle excnaaciones ciTitattini InvareoU honorem pocins quam res aot
rorpora se senare decrevemnt, liti imperator» adherere et litem dnci tneque
partif adintoribns trifnnta dne ciritates indixemnt. marchlo itaque Albertos
ab imperatore generalis capitanetts mm vexillo imperii creatos exercitnm a
cititatibns periit, Atifoutenses raille pedites viros eleetos egregieqoe armatos
dncentos4|ae eqoites splendidissimos ei misernnt: ita et singnle alle ciritate«
feremnt, nerdnm Svitenses advenerant. qua re audita dox ipse tanto terrore
percalaos est, qnod non in campL<, sed pociiu civitatibos suis vivere malebat.
nondnm advenerant Bohemi alieque gentes ex diversis loci» coadonate, qnas
fratres wlfi^o vodtant:* postea dnx in propria persona in territorinm eomm
»e recipiendo eot addnxit. ' qui inarmati homines panperrimi cmdeliores
Bohemis in rlenim et ccclesias erant, ita qnod in bis non sit aliqua fides ant
pietas nee aliqua religio, non enim contentantur, ceden committere nepbandas
atque direprione». sed cciam ccclesias locaque sacra diruere fünditusque
evertere nituntur. vidc, quis renim hoc tempore cventus esse debeat, cum
dux ipse non christiamis, sed pocius paganus appcllandus in hniusmodi here-
ti<:is »pem siiam collocet victoriamque cum eis se reportaturum credat. marchio
itaqne congregato in Werdea maximo exercit« versus opidum Monheim iter
suum habuit ibique ordinata obsidione castra metatus est tantiun cum suo et
Angustensium cxercitu illicoque in expiignacione oppidi cottidie bombardis
atque machinis bellicis res agebatur. craut Bohemi in opido, qui strennui in
muris in propellendo* hostes audaces dcgebant. tandem ob impetum bom-
bardanim murus ruinam dedit, expungnacio, wigaviter stunn, ibidem peracta
est, oppidani nullam salutem sperantes sc tradiderunt, misericordiam postn-
lanint, quam obtinuerunt, relictis ibidem rebus abienint. marchio vero capto
oppido menia eins divellere iussit atque caBtellum^ ex alia parte comes
de Wirtcmperg cum aliis civitatibus superioribus, videlicet Ulmensibus, Mem-
mingen, Kempten, Gmünd et aliis, Haydenhaim oppidum in obsidione cepit
una cum castcllo Holenstain.* ex altera et prius tacta parte marchio opi-
dum Graspach capiendo dicioni sue adiunxit. ' postquam ita predicta oppida
•) Hs. dietim. Nach dem vorausgehenden suspensio scheint ein Verbum,
vielleicht exeusabatur, ausgefallen.
») Über diese „Brüderrotten*" vgl. Kluckhohn a. a. 0. S. 311. S^.
Frank, Chronica (1531) fol. 209, J. Frank, Augsburger Ännalen, in Steichele's
Archiv für d. Gesell, des Bistums Augsburg II S. 111 ff. Über die besonders
gegen den kirchlichen Besitz sich hehrende Zerstörungslust der böhmischen
Söldner Ludwigs vgl Zink, Chronik, in Städtechroniken Bd. V (Augsburg
Bd. II) S. 2U.
•) Vgl Zink a. a. 0. 261, 1-3. Kluckhohn a. a. O, S. 201 Anm.
*) Hs. propello.
*) Weniger ausführlich berichtet über die Eroberung Monheims Zink
a. a. (). S. 257 f. Vgl Städtechroniken IV (Augsburg I) S. 241.
•) Vgl Zink a. n. 0. S. 258 und Städtechroniken IV (Augsburg I)
S. 241.
») Vgl Zink a. a. 0. S. 259 und Städtechroniken IV (Augsburg I)
S. 241.
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Ein zeitgeuössisi'her Bericht über Jeu Reirhskrieg i. J. 1461—1462. 307
m
capta snnt, ambo cxcrcitus tarn comitis quam marchiouis civitatem versus
GTuidelimgen iter arripiuut eamquc per mensem obsederuut et profecto capta
tiiisset, ut aiuut hi qui presentcs fuere, si copia magnanim bombardarum
affnitfset, quibus homnibus urbanis terror incutitur. cum hec agerentur, iu
medio mensis • poteucia ducis ad oppidum Laugingen venit, coutiguum alteri
obsesso, scilicet Guudelfingen, iu quo satis eciam maguura, priusquam obside-
retur, belligeratorum locaverat numerum. cum itaque dux in Laugiugen cum
sua potencia esset, Guudellingen melius munire cepit non solura armigeris,
sed eciam bellicis iustrumentis. dux autem senciens marcbionem in obsidione
persevcrare viam excogitavit, qua exercitum marchiouis aliqua calamitate
afficeret, disposuitque cum suis in oppido seu ci vi täte Laugingen, ut omnes
parati esscnt et illi de Gundelfingen cum potencia erumpei*ent atquc custodes
bombardarum magnarum profligarent, et dum agenda forent, vexillum in apice
turris cuiusdam in Gundellingcn volare sincrent et subito ipse dux cum excr-
citu et potencia sua permagna ex Laugiugen eis obviando adiutorium
prestaret, quod et ita factum est. cum bombarde maiores semper prope urbem
expugnandam vicinius quam* poterit, locantur multumque ut distent ab
exercitu oportet et magnam requirant custodiam, puta treccntos ferme viros,
et ibi ferme quingentos propter fordtudinem obsessorum, qui sub tuguriorum
machinis et clippeis latitaut, ne a meniis detrimentum accipiant, isti igitur
ex Gundellingen cum magna potencia subito enimpunt, custodes bombardarum
invadiuit, alii bombardas rapiendo auferre conantur, dux^ue ex alia parte ex
civitate Laugingen cum copia exercitus castra marchiouis, wlgariter die wagen-
purg, infringere et tentoria cum toto exercitu marchionis spargere, fugare,
occidere tentat'. custodes itaque prius bombardarum cum alteris de Gundel-
fingen manum conserunt fortique animo se defendunt coniidentes subsidia se
babituros ex castris tocius exercitus, quemadmodum ex strepitu castroriun,
armorum clangoreque tubarum habuerunt, et cum illi ex civitate Gundelfingen
ex resistencia territi pene de adiutorio principis desperati tempestive conaren-
tur reverti, abstulerunt tantum unam bombardam, quam tameu nullomodo im-
portare urbem poterant, ad fos^am civitatis in fuga proiecerunt et uostri eos
insequentes ducentos occiderunt, circa quinquaginta tmptivavenmt. cum haue
profligacionem cruentam dux sensit, cum suo exercitu sub silencio abscessit
») Mars 1462. Vgl v. Hassdholdt - Stockheim , Herzog Albrecht IV.
Bd, I S. 238.
*) Hs, quo aus quam corrigiert,
») Nach der Speierischen Chronik (Quellensammlung zur badischeti
Landesgeschichte Bd, 1 S, 469) und 2Sink a. a. 0. S. 26 t haben zwei Aus"
faUsgef echte vor Gundelfingen, das eine zwischen dem 14.— 20. März, das
andere am 24. März, stattgefunden, die von Gossenbrot zusammengeworfen
werden. Dass das Gefecht vom 24, März ein für die Baiern ungünstiges
gewesen, berichtet ausser Zink und Gossenbrot auch Frank a. a. 0. 110 und
der Marschall von Pappenheim in einem Berichte an Kaiser Friedrich III
(Hasselhdldt'Stockheim S. 239), Kluckhohn (a. a, 0. S. 212) hat daher woM
mit Unrecht das zweite Gefecht als einen entscheidenden Erfolg Ludwig*s be-
zeichnet Vgl. auch Gemeiner, Begensburgische Chronik Bd. IU, S, 356,
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308 H. Haupt
uec ca^tra obsideDcium ultra invadere tcmptavit. inter hec veniuut Switeuses ^
coudncti Augnstani) qui omnem obtinent laudem. sunt humiles in ecciesüs,
maiixaeti in plateis et humaui et strenuissimi in campo doctissimique. Baioarii
ita visis eis terruntur', ut putent sc spiritus infernales contra se venientes
videre. humani sunt in confabulacionibus, uon iuraut, uou blaspkemant, nou
bilingwes, non dolos!, ita ut videar mihi per^uadere, n'i primo congressu litis
eo8 liabuissemus, oppidnm Fridperg trans Licum ex opposito civitatis facillinie
captum fuisset. ad propositum rcdeo. marchio paulo post ciun toto exerciUi
ab obsidione recessit, duplicem, ut aiunt, propter causam; primo comes de
Wirtemperg cum suis nuilomodo manere voluit et ita cxercitus equestrium
ad obsidionem nimis debilis fuisset; sui nam omnes iu vindemiis suas possi-
dent substancias, quas modo tempus ent crigere et plantare. 2» causa: uec
stramen nee fenum poterat haberi pro equis, quouiam modo denique nulle
floruerunt pratc et oranes circum quamque vastate et combuste sunt ville'.
Augustam itaque marchio provectus ab obsidione, ubi, ne penitus ocio tor-
pescerct, magna cum poteucia civium, tam pedestrium, quam equestrium,
Switensibus stipendariis ^ Baioariam ingressus est, ubi villas heu plus quam
bissenas' wlc^ino tradidit predam ingenteni reporturunt, ut et sepius solum
antea a civibus actum est. ebdomadam demum sacram et festa ])ascalia marchio
Auguste quievif, ubi civitatum convcntum comitumque de Wirtemperg exer-
citum expectabat et cum venisseut, nichil egerunt. sed cum marcliio festa
pascalia cum suis letissime peregisset, supervenerunt ecce nova, quod dux,
cum cum maxima poteucia Rheciam ingrederetur, et quia eam patriam ingredi
vix datur facultas, nisi per loca angusta, marchio ei reversionem prohibere
volens Werdeam veniens propcrando media uocte ab Augusta discedens cum
toto exercitu festinavit et vestigia ducis Ludwici sequi statuit. sed dux ipso
vix Rheciam inspexei-at caputque intulerat, comitem Ludwicum etc. concor-
dantes pro seciuitate Rhecie pro millc quingentis floreuis habuit*^, ut videli-
cet exercitum reducerc possit, ipse denique coniitatus nil de cetero cum lite
se implicaret excepto oppido Wemdiugen, quod obedire imperatori wlt et
comes üdalricus cum eodem oppido. bis ita actis dux oppidum Wertungen iuvasit,
quod se ante, quam nobis innotuit, ad graciam dedit. reccssit iiide aliquibus
captis rebusque ablatis. postea villam Naw, que Wlmensibus attinet, wlcano dedit ^ ;
*) Über die schweizerisclien Söldner Augsburgs vgl. B. Zink a. a. O,
S. 258 Anm. 6, Frank a. a. 0. S. HO, über den Schrecken^ den die Schweizer
den Baiern einjagten vgl, Zink a. a. O, S. 267, 1 f.
«) Hs, Sic.
') Andere Motive des Abzugs der Wüi'ttemberger werden angegeben
bei Zink S. 364, Frank S. 110. Vgl Stalin, WirtetnbergiscJie Geschichte
S. 534 und von Hasselholdt- Stockheim S. 240.
*) Hs. Sic.
*) Vgl Zink a. a. 0. S. 266 und Frank a. a. 0. S. 112, deren An-
gaben unter sich und von denen Gossenbrots differieren.
•) Von der Zahlung einer solchen Kriegsentschädigung wissen unsere übiigen
Quellen nichts; doch ist die Notiz wohl nicht ahne weiteres von der Hand zu
weisen. Vgl Zink a. a. 0. S. 272 Anm. 1, v. Hasseiholdt^ Stockheim S. 240.
') Die Eroberung von Wertingen und Langenau fällt vor Ludwigs Zug in
das Ries. Vgl Zink S. 267, Frank S. 111. Speierische Chronik a. a. O. S. 470.
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Ein zeitgenössischer Bericht über den Reichskrieg i. J. 1461—1462. 309
decus ville rusticis semper magna latna fuit. uecnon et alie multe ville cremate
sunt, presertim nostre civitati attinentes, et proch dolor liabitacio nostra acha^
demica, in qua nostrum desudavit quam sepe Ingenium, dura tedium uos afKceret
urbis, igne absumptum * est '. nostri eciam ab oppido Rain usque ad ter-
ritoriiun superiorum ducum Monaci omnia cremavenmt predaque honusti
redierunt. unde hodie, dum hec scribo, die Urne, sancte cnicis invencionc, '
qningenti equestres et tria milia pedestrium viginti villas una die wlcano tra-
dideront.^ hec sufticiant; quid liac futurum estate aut aput (juos tandem
Victoria remaneat, providere nullus mortalium potest^ presertim, ut Cicero
noster inquit, incertus est beUonim exitus. sed de marchioue ipso Branden*
burgensi, cuius promptitndinem in rebus bellicis cum aniraadverterem, nullo-
modo poteram dicere illud poete : minuit presencia famam ; imo auxit, semper
enim in acie versatur bonique imperatoris strenuique militis officium exequitur.
quid dicam de eins in re militari virtute et in administranda hac nostra pro-
vincia magnanimitate et in omni genere prudencia, quam explicare ego non
valeo, sed eam relinquo peritissimo aliquando historiographo, qui et ingenio
et dicendi copia ut tu polleat. dominus cardiualis episcopus noster et suum
capitulum adhuc se neutraliter tenent, quamvis ex raptu incendioque multa
paciantur dampna^ comitem Oswaldum nomine de Dieratain stipendiatum
hie habemus cum triginta equis, item alios quam plures nobiles, niter quos
Wilhelmus de Rechperg, HUpoldus Knoringer, Wilhelmus de Walleufels, Sdgis-
mundus Marschalck, Ilainricus Trucksess et Andreas Trucksess, quorum qui-
Übet cum sex aut septem equis conductus est. ^ de sedicione contra decanum
ecclesie cathedralis per Aiidream Trucksess et spoliacioue domus eins et re-
stitucione bonorum per c^nsules procurata,^ credo, te iuformatum habeo, inl
quibus te defatigo legendo, me dictando. sed tui ob amorem et benivolenciam
recordatus quam plurimorum- graviorum laborum, quos sepius ob mei amorem
tulisti, hec utiquc tibi accepta sciipsi. interea que ad honorem tuum et
favorem pertinent diligeuter curabo. te eciam rogo ut memoriam mei, quam
litterulis signiticas, conserves. imum adicio: omnia aput nos commestibilia
sunt in optimo foro. de rebus bellicis non plura ! clare tamen nobis ostenditur
mutabilium remm raiserias conflictacionesque, seculi nostris ex demeritis
uecessario debere pati, ut corum consideracione ad regnum Christi quietum
tendamus. sed honim nichil attendimus^, qui mundo cadenti tamquam
») Hs. Sic.
*) Über die Verwüstung der Augsburgischen Besitzungen vgl Kluck-
höhn S. 220,
«) d, t. am 3. Mai 1462.
*) Anders berichtet Frank S. 114. Die Angaben Zinks sind leider
durch den Ausfall dUer Nachrichten vorn 1. Mai—ü, August verloren gegangen.
») Über die FriedettsoermiUelungen des Cardinais und Bischofs Peter
von Augsburg vgl. Zink S. 281.
•) Über die adeligen Söldner Augsburgs vgl. Zittk S. 249 Anm. 1,
S. 253 Anm. A>, S. 262 Anm. 3, S. 263 Anm. 2.
') Zink S. 268 f und Städtechroniken Bd. IV (Augsburg Bd. 1) S. 329
wo irrigerweise die Schweizer unter den Einbrechern genannt werden,
•) Hs. attendius.
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i
310 ^-V. Schmitz
stabil! iuheremus ; cadimus itaque cum cadeute, labiinur cum labeute, volvimui"
cum rotante, postrcmo perimus cum pereunte. civitas autem Christi fundata
super tirmam petram malis et tempestatibus non concutitur, sed ftrma per-
mauct, quam nobis tamquam eiiisdem civitatis membns concedat is, qui solum
polnm asti*a cunctaque regit, vale et denuo vale, Sigismunde su^vissime. ad
Jovis 20 Maji 62 «.
•-»•»Ö^o«
Der Bauernkrieg und die mit demselben zusammen-
hangenden stadtkölnischen Unruhen.
Gleichzeitiger Bericht, mitgeteilt von Gymuasialdirektor Dr. W. Scbwitz in Köln.
Das aof die Jahre 1500 — 1565 beztlgliche Dekanatsbueh der
Artistenfakultät der ehemaligen Kölner Universität, aus welcbem ich in
meinen "Beiträgen zur lateinischen Sprach- und Litteraturkunde' S. 321
die für des Justus Lipsius Kölnische Studienzeit nicht unwichtigen Mit-
teilungen veröffentlicht habe, enthält auf fol. 160"" and 16V aus dem
Jahre 1525 einen Bericht des Dekans Wilelmus de Zons über den
Bauernkrieg. Wenn man auch Ober Charakter und Ausbreitung
jener grossen Bewegung, soviel ich sehe, wesentlich Neues nicht ert'ährt,
so verdient die Aufzeichnung doch als frisch und lebendig geschriebener
gleichzeitiger Stimmungsbericht und als Zeugnis für die mit
dem Kriege in Verbindung stehenden stadtkölnisohen Un-
ruhen m. E. eine Veröffentlichung. Den Versuch einer Mitteilung hat
freilich schon Bianco im I. Bande seiner Geschichte . der Universität
Köln S. 406 ff. gemacht: aber dieser Versuch ist nach Form und In-
halt nicht genügend, hauptsächlich allerdings, und dieser Umstand ge-
reicht Bianco zm* Entschuldigung, infolge der sehr schwer zu lesenden
Handschrift des Dekans; auch mir sind einzelne, für den Sinn jedoch
unwesentliche Wörter nicht deutlich geworden. Der Text lautet:
[Fol. 160":] Capiat poRteritas, quod post brumam anui preeedentis 24
incepit in presentem dlem meuse augusto perseveran« horribilis ac lamenta-
bilis in Almauia superiori seditio torrensque tumultuarius, scmentum * habens
fomentumque trahens, virus inextingwile , ut timeo, 6ugen8 ex Lutherana
heresi pessima, quam hie Martinus Lutherus edidit in lingwa latina et ver-
nacula quasi collectaneum omnium heresium et errorum et precipue contra
potestatem ecclesiasticam ecclesieque monarchiam et<^.
Nam layci, villani scilicet et opidani, in magna caterva et multitudine
per varias diversasque turbas catervatim', vicatim opidatimque, coniuratione
*) Es. 62 in 63 von gleichzeitiger CO Sand corrigiert.
') gUich semen.
') Us, contervatim.
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Der Bauernkrieg. 311
sub specie veritatis evangelice conglobati insurrexerunt hautnon* arraa
sumpserunt contra superiores suos utriusque Status, tarn ecclesiasticos prin-
cipes quam secularcs, volentes prorsus vivere in libertate iuris naturalis
salvo modico rensu annuo prestaudo superiori pro competeutia iuxta gradum
et quantitatem dignitatis cius aut Status sui. volebant etiam libere frui aerc,
aqua et terra, venatu, aucupio et piscatu, eque i)ro sua sponte cum prin-
cipibus suis prohibitione censendi [?] aut acione gaudere. item telonia.
pedagia, vectigalia, ceterum id genus prorsus auferri. similiter senitutem
toUi, Silvas ceduas aut saltus, lucos non commimes etc., multa alia, quae
longnm est narrare, pollicentes, sibi inviolatam libertatem ex evangelica doctrina
Christi, et non hominibus, sed soli Deo serviendnm fore, ymmo nominantes sc
iinos evangelicos, estimantes nos ethnicos et hereticos seu publicanos.
[Fol. 161':] Item impugnainint omnem iurisdictionem ecclesiasticam,
excommunicationem sprevenint, pontificem Romunum antichristum appellanmt,
omnem ritum ecclcsie et ceremonias, decreta patrum cunctasque ecclesie chato-
lice sanciones fedas invenciones et bumanas üctiones appellarunt. dei templa
destruxerunt , eorum vasa ornamenta distraxenint et dissipanint cunctaque
Sacra prophanarunt, ouncta praedia ecclesiarum ecclesiasticonimque bona in
suum usnm converterunt, decimas non admiserunt, dare recusarunt; ecclesiasti-
cas personas utriusque sexus, tarn seculares quam religiosas, non volentes
continent^r vivere, nubere et matrimoniiun contrahere iussenmt, aut quan-
doque cogerunt. ' monacbi et moniales monasteria egredientes matrimonium
inter se aut cum aliis contraxemnt, cuncti fremebant libidine, ymmo et ipse
Lutberus cum moniali conti*axit. ingressura religionis • prohibuenmt. imagines
sanctorum combusserunt, nullum honorem cultumque sanctis aut eorum yma-
ginibus exhibendum censuerunt, ut iam verificatum illud Baptiste Mantuani:
religio contempta iacet spretusque deorum cultus' etc. altaria in templis confre-
gerunt, soliun unuin statuentes, quo dumtaxat dominicis diebus, aliis festis spretis
sanctorum, missam in vulgari lingwa legerunt hautnon cecinerunt. qua finita
dioebat sacerdos functus officio altaris: *qui vult, accedat ad communionem et
fractioncm panis', premissis confessione generali et pnvata deo et non homini factis.
et credo, quod panis erat fermentatus. habuerunt corruptos pseudoapostolos et
presbiteros, qui in suis concionibus ad sensum Lutheri, scripture sacre adver-
sum, populum simplicem a vero sensu veraque fide averterunt etc.
Diffuse serpsit hec pestifera tabes et dilatavit se in fines ten*arum,
inprimis ab Hercinia silva et Helvecia usque ad fines Schitie, sc. Russiam^,
liivoniam, Prussiam aut Prutenam, Rigam atque Revaliam. licet apud
Brabantinos Hollandosque in abscondito sub clamidc erat , nemo tamen
metu pene a principe edicte in publicum audebat quid attemptare.
fuenmt enim in Brabantia tres religiosi flamma et flumiue morte puniti*.
*) gleich necnon.
«) Hs. sie.
=») D. h. 'Eintritt in den Mönchsstand*.
*) Von jüngerer Hand darüber geschrieben: Reutheniam.
^) Ohne Zweifel dieselben, über die Luthers Schrift: *Der Actus vnnd hend-
lung der Degradation vnd verprennung . . d« Christliche dreyen Ritter vnd
Merterer, Augustiner ordes geschehen zu Brüssel Anno 1523 prima lulij* handdt
Weatd, Zeitarhr. f. Oesch. u. Kunst IV, m. 22
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312 W. Schmitz.
ciinctis interdicta fait hec prantas sab pena mortis et publicäcionis omDium
bonorum etc.
Principes multi utriusque Status in Almania superiori ad hanc insaniam
stupefacti perterritique, concilium ineuntes, armaturam equestrem, pedestri
non confidentes, movcmnt adversus* hos catervarios rusticos, ita ut ceteris
narrantibus accepi fere ducenta milia rusticorum diversis locis et temporibus
fuisse cesos. autores primores huius cedis fuerunt Palatinus * et dux Lotrin-
gie ' cum ceteris arma auxiliumque suppeditantibus •..•[?]* descendam ad
periculum partis nostre.
Ad exemplum horum cives nostri Colonienses iniquo spiritu seviebant
contra universitatem et^ clerum per turbas, sodalicia et, ut aiunt, gaffieas
suas, auferentes ab eis omnem libertatem, qua huc usque gavisi fuerunt. abstu-
lerunt molendina^ de emunitatibus ecclesiarum et monasteriorum hautnon
de et ex singulis collegiis seu, ut aiunt, bursis, per quorum ablationem con ....
abant [?] et compellebant universos et singnlos, exceptis nobilibus et illustribus
sexus utriusque, exsolvere quaeque onera et gravaraina; que accysara appel-
lant, de omnibus esculentis et poculentis et quae usui humano conveniunt, et
sie privilegiorum decor in confusionem utriusque corporis ablatus eat^.
qui vincit omnem maliciam, disponat pro bonitate sua omnia suaviter.
■) Ha. aduersos.
») Kurfürst Ludwig v. ä. 'Pfalz,
^) Herzog Anton v. Lothringen,
*) Igitur Bianco,
^) Hinter et ist contra in der Hs, durchgestrichen,
•) Über diese 'Mühlen' vgl. Bianco a. a. O. S, 472,
•) Zur Seite der auf diese stad^dlnischen Unruhen bezüglichen Steile
befindet sich von späterer Hand die Randbemerkung: In autores seditionis
Coloniensis postea in sequenti quadragesima animadversum est gladio. quorum
unus apprehensus Antwerpie ibi iudicatus, tres Colonie truncati: lacobus
Bestia, Senator urbis Col., alter Crukenlapper, Senator, et quidam alius ple-
bejus. Über Jakob von Biest, Ludioig von der Strassen gen. Kruchenlepper
und den "Pkb^er Tihnann Waidmesser vgl Ennen, Gesch. der Stadt Köln,
Bd. 4, S. 221—2S:>. Der in Antwerpen Ergriffene war Wilhelm Kirspdl
gen, Krieger. De»- Kölner Bat ersuchte die Antwerpener Behörden, den
Gefangenen zu verhören. Als von Anttoerpen darauf die Aufzeiclinung der
Bekenntnisse des Angeschuldigten eingeschickt umrde, sandte der Kölner Bat
*die besiegelte Kundsdiaff an Greven und Schöffen behufs weiteren Vei--
fahrens. Vgl, Copienbuch des hiesigen Archivs No. 54 fol. 74% 11. Aug., und
fcH. SP, 28. Aug. 152.^}. Wenn nun Enf^en, dessen Citate und In/taUsangaben
a. a. 0, nicJU genau sind, sagt: * Wir erfahren nur, dass Krieger m Ant-
werpen verhört, nicht aber, ob bezügUcJi zu welcher Strafe er verurteilt worden\
so geht doch aus den obigen Worten animadversum est gladio und ibi indi-
catus deutlich genug hervor, dass auch KirspeU, gen, Krieger, mit dem Schwerte
hingerichtet worden ist.
-•-o-»ö^^<
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-4
Sc^J.V^M
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie.
Von Wilhelm Siekel, Prof. des Rechts in Marburg.
(Scbluts).
Aber wie sollten die Menschen leben? Sie mussten arbeiten, um
sich zu ernähren, und der Arbeiter kann sich nicht gleichzeitig ver-
teidigen. Er will Sicherheit seines Daseins, seiner Thätigkeit, seines
Erwerbes. Sein Besitz, seine Gerätschaften sind wertvoller, sein Haus
nicht so leicht gebaut als vormals. Was sind ihm seine Rechte, wenn
er nicht ihrer Verwertung sicher ist und weiss, dass ihm das zugute
kommen wird, was er sich durch seinen Fleiss erworben und durch
seine Sparsamkeit angesammelt hat? Aber die Unsicherheit ist gestiegen,
Räuberscharen ziehen durch das Land. Armut und Schutzlosigkeit
haben sich Hand in Hand vermehrt. Der zunehmende Wohlstand auf
der einen, die wachsende Armut auf der anderen Seite haben Übel
erzeugt, von denen die Germanen im Zustande des einfachen Naturvolks
befreit gewesen waren. Während für die arbeitende Bevölkerung das
Bedürfnis nach Sicherung, war für die wohlhabende die Neigung zu
Verbrechen im Wachsen. Der Klassenkampf hatte begonnen. Und
welch ein Gemälde hat der Historiker des sechsten Jahrhunderts von
seinen Zeitgenossen entworfen. Alle Leidenschaften scheinen in ihnen
entfesselt zu sein. Menschen von ungebändigtem wildem Mut, sinnlich,
grausam, gewaltthätig, treulos; ein Geschlecht, erfüllt von individuellem
Egoismus, — Männer und Frauen, Könige und Unterthanen, Priester
und Laien, Germanen und Romanen ! Wohl mögen romanische Züge das
Bild noch düsterer machen, aber die Salier haben ihre Anlage zu gleichen
Thaten früh entwickelt und Chlodowechs Eigenschaften müssen, wenn
auch in geringerer Grösse, um so mehr salische gewesen sein, als die
Volkstradition an ihnen keinen Anstoss nahm. Wo ist in dieser selbst-
Westd. Zeitechr. t Gesch. u. Kunst. IV, IV. 23
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314 W. Sickel
süchtigen und bösen Welt noch Gemeingefübl und Pflichtbewusstsein ?
Hat sich hier nicht die germanische Freiheit überlebt?
Eine derartige Umgestaltung in den Verhältnissen der Salier ist
weit älter als das Reich und weit grösser, als die Aufzählung der Ver-
änderungen wahrnehmen lässt. Alle diese Neuerungen dürfen wir nicht
für sich allein denken, wir müssen ihre Gesamtheit in ihrer Verkettung
und wechselseitigen Triebkraft anschauen, in dem Zusammenhang, in
dem sie den Menschen verändert haben. So verschieden als ein alter
Salier von dem Germanen war, der unter Armin gefochteu hatte, mochte
auch der Merovinger von den Häuptlingen sein, die mit Varus verkehrt
hatten. Denn es ist gewiss, dass die soziale Umwälzung staatliche Con-
sequenzen nach sich zog und dass sie ihren Einfluss auf das politische
Leben noch vor der Zeit zu üben begann, welche anfing, einzelne Punkte
zu regeln. Obgleich unsere dürftigen Nachrichten nicht so weit zurück-
reichen, um die Zeit zu berechnen, seit der sie wirkte, und den Grad,
in dem sie mächtig wurde, so darf ungeachtet einer solchen Unbe-
stimmtheit an ihrer Wirksamkeit überhaupt nicht gezweifelt werden.
Hätte die salische Gesellschaft den germanischen Bestand behauptet, so
würde mit dem alten Grunde der Beherrschung auch der Inhalt und
die Art der Herrschaft unabänderlich und eine starke und dauernde
Monarchie unmöglich gewesen sein. Aber bei der Wechselwirkung, in
der Volksleben und Staat stehen, haben die wachsenden Schwierigkeiten
mit zwingender Notwendigkeit zu Veränderungen in den Rechten des
Staats gedrängt.
Als das Individuum zu einer freieren Entwicklung gelangte, konnte
es nicht anders sein, als dass es diesen Gewinn mit einer Unterordnung
unter eine öffentliche Gewalt bezahlte, die ihm das Verlorene in zeit-
gemässerer oder vollkommenerer Gestalt ersetzte. Die fortschreitende
Individualisierung setzte eine umgekehrt fortschreitende Concentration
voraus. Der Abnahme des Vertrauens auf die eigene Kraft und dem
Schwinden des Sicherheitsgefühls entsprach die Zunahme des Abhängig-
keitsgefühls. Das Recht wollte Sicherung, und wo es sie nicht mehr
durch Selbstbehauptung fand, hatte sich der Einzelne in eine andere
Stellung zur Gesamtheit zu fügen und ihr die Mittel zu gewähren, welche
erforderlich waren, um seinen Zweck, die Verwirklichung des Rechts,
zu erreichen. Was das Geschlecht nicht vermocht hatte, die Herstel-
lung einer Verschiedenheit der Leistungen, indem der Eine dient und
der Andere schützt, war im Staate zu gewinnen. Waren die Menschen
nicht mehr im Besitz der Eigenschaften, welche der Freistaat voraus-
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Die Eutstehung der fränkischen Monarchie. 3 15
gesetzt hatte, so wareu sie doch fähig, einen Staat zu bilden, in welchem
die Folgen der sozialen Umformung zur Geltung kamen. Indem sich
die Gesellschaft einer weitergehenden Beheri^schung zuneigte, also von
der Gesamtheit neue Leistungen forderte, war auch der Einzelne, der
sich in immer höherem blasse auf die Gemeinschaft angewiesen sab,
genötigt, ihr selbst neue Leistungen zu machen und sich in den Bahnen,
in denen er si(;h frei bewegen durfte, zu beschränken. Die Frage
war nicht mehr, ob der Staat verändert, sondern wie er verändert
werden solle.
Es geschah, ohne dass die Freiheit aufhörte die Grundlage zu
sein. Die Unterschiede in den Verhältnissen der Unterthanen waren
am Privatrecht wirkungslos vorübergegangen, im Strafrecht fand die
soziale Stellung nur selten Beachtung und selbst der Königsdienst ver-
mochte nicht die rechtliche Einheit der Freien zu zerstören. Noch
unterlag die Freiheit nicht, aber ehe sie unterlag, schuf sie die
Monarchie.
Die vorigen Ausführungen hatten den Zweck, die Ursachen zur
Anschauung zu bringen, die mit unauHialtsamer Macht zu grossen staat-
lichen Neuerungen drängten, um die folgende Erörterung, welche sich
den Faktoren selbst zuwendet, vorzubereiten. Rückwirkungen der sozialen
Umgestaltungen auf den Staat waren unausbleiblich, aber von welcher
Art sollten sie sein V Das vorhandene Staatsleben wies ihnen ihre Rich-
tung an ; durch das, was im Bereich der unmittelbaren Möglichkeit lag,
war bestimmt, wie die neue Ordnung sicher und fest zu begründen sei.
Oder hätten sich jene dunkel treibenden Zwecke und die in dem Volke
gährenden Elemente an Kräfte wenden können, die das bestehende
öffentliche Leben nicht bot? Aber wieder hat uns kein Schriftsteller
von diesem Stadium des Volkes erzählt, die Resultate müssen unsere
Quellen sein, deren Äusserungen über die Realisierung der gemeinsamen
Aufgaben jedoch von unangreifbarer Zuverlässigkeit sind. Es kommt
nur darauf an, ihre Sprache zu verstehen und richtig auszulegen.
Hatten die gesellschaftlichen Umwälzungen den Staat in einer
Zeit getroffen, wo er durch die Versammlung der Volksleute thätig zu
werden pflegte, so ist denkbar, dass die Gemeinde eine umfassende Reform
mit Energie und Consequenz durchzuführen unternahm. Die Aufgabe,
den gesamten Volksleuten gestellt, war schwer zu lösen. Wollten sie
mit den Veränderungen des Volkes Schritt halten und die Leistungen,
welche die neue Zeit von dem Staate begehrte, erfüllen, so genügte es
nicht, dass die Unterthanen in ihrer Mehrheit bereitwilliger waren, sich
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316 W. Sickel
den Anforderungen, die das Ganze an sie erhob, zu unterwerfen, sondern
es kam auf eine lange, praktische, organisatorische Arbeit der Volks-
versammlungen an. Um die innere und äussere Sicherheit soweit her-
zustellen, als es Bedtlrfhis war, hatten sie Gresetze zu geben, Institutionen
zu errichten, den Schutz nach Innen durch Gericht, Polizei und Exe-
kution auszubilden, die Selbsthülfe, durch die nach altem Recht das
Einzelrecht zu wahren und zu verfolgen war, und die freie Selbstbe-
stimmung einzuschränken, Zwangsmittel zu vermehren und zu regeln.
Die Idee der schützenden Staatsherrschaft, obwohl dem germanischen
Altertum nicht fremd, hatten sie erst jetzt wahrhaft fruchtbar zu machen.
Sie konnten beschliessen, befehlen, ermächtigen, aber nicht die einzelnen
Akte der Verwaltung ausführen, denn solches Handeln ist an Einzelne
gebunden. Sie hätten also Beamte anstellen müssen, die sie natürlich
auch unter Aufsicht zu halten hatten. Hier hätte sich ihre Thätigkeit
zunächst gegen ihre Häuptlinge richten müssen. Waren aber die
Menschen, die in der freien Urzeit so wenig fähig waren, ohne geborene
Führer zu handeln, jetzt, während des beunruhigenden sozialen Um-
schwungs, imstande mit grösserer Sicherheit die Initiative zu ergreifen
und für sich durch sich selbst thätig zu werden, vollends diese Salier,
denen überdies ihre Massnahmen durch die alleinherrschende Familie
erschwert waren? Liess sich von ihnen die Ausführung einer gemein-
samen stetigen Arbeit, von der Schwierigkeit, wie die Erweiterung und
Organisation der Staatshülfe ist, erwarten <^
Die Geschichte lehrt, dass der Gemeindeversammlung der Mero-
vinger die Schöpferkraft versagt gewesen ist. Ja in historischer Zeit
ist die Regierungsversammlung der Volksgenossen, dieses Grundinstitut
der Volksverfassung, gar nicht mehr vorhanden^) und der Staat stellt
sich damit sofort als ein wesentlich neuer dar. Jene Versammlung ist
verschwunden. Zu welcher Zeit? Auf welche Weise? Unsere Quellen
sagen es nicht, aber über einen weit wichtigeren Punkt verweigern sie
uns die Auskunft nicht: die Volksversammlung hat nichts gethan für
den neuen Staat. Es giebt keinen Rechtssatz, kein Institut, das wir
ihr zuweisen müssen. Das Volksgericht, obgleich wir es wegen seiner
ausseimonarchischen Stellung für vormonarchisch zu halten haben, ver-
rät wohl durch keinen Zug, dass es durch die Staatsgewalt gestaltet
sei, vielleicht ist der Tunginus nie von der Landesversammlung erkoren,
') Ich gehe hier über diesen Gegenstand, so wichtig er ist, rasch hin-
weg, da ich ihn in den Mitteilungen des Instituts für österreichische Ge-
schichtsforschung 1886 behandle.
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Die Entstellung der fränkischen Monarchie. 31 7
sondern die Institution ganz der Ausbildung in den untersten Kreisen
überlassen geblieben. In dem Monarchenrecht suchen wir umsonst nach
Bestimmungen, die auf Yolksbeschlttsse zurückzuführen wären. Die
Thronfolge, bei der sich das Volk vielleicht noch äusserte, nachdem es
schon nicht mehr das Recht besass, den Staat zu regieren oder das
Recht, sich an der Regierung des Monarchen zu beteiligen, ist durch
die Volksakte dem Eigenrecht des merovingischen Hauses nicht ent-
zogen, und die bis in seine letzte Consequenz, die Teilbarkeit, durch-
geführte Ausbildung des Erbrechts widerspricht einer lange dauernden
bedeutenden Volkshandlung. Die rechtliche Grenze, in welche der
Inhalt der Königsgewalt eingeschlossen ist, ist offenbar nicht durch
Volksbeschlüsse gezogen und ebenso steht die neue Aristokratie, welche
der Ausübung der Herrschaft eine thatsächliche Schranke setzte, mit
der Regierungsversammlung in keiner genetischen Verbindung. Das
königliche Beamtentum, obwohl neu, tief in das Leben eingreifend und
ein Mittel, die Königsmacht zu steigern, wie es kein zweites gab, zeigt
nirgends die ordnende Hand der Gemeinde. Unser Ergebnis ist dem-
nach das folgende. Wenn wir keinen Rechtssatz zu entdecken ver-
mögen, der aus der Thätigkeit der Regierungsversammlung entsprungen
ist, so ist die Annahme verboten, dass die Versammlung bis an die
Grenze der historischen Zeit gedauert habe und dass sie etwa erst dem
Reiche zum Opfer fiel. Eine so lange Wirksamkeit ihr zuschreiben,
hiesse eine lebendige und doch tote Kraft, einen nicht regierenden Re-
genten behaupten. Wir gewinnen freilich kein festes chronologisches
Datum, wann das älteste Organ der Regierungsgewalt bei den Germanen
in den Staaten der Merovinger zu Grunde ging, aber die Meinung,
dass erst Chlodowechs Grossstaat es aufgehoben habe, setzt sich mit
dem Inhalt des öffentlichen Rechts, mit den Rechtsgrundlagen der frän-
kischen Monarchie in Widerspruch.
Es gab eine Bedingung, unter der eine Entwicklung jener Ver-
sammlung, die so naturgemäss und notwendig erscheinen mag, unter-
bleiben konnte. Die Gemeinde würde auf ihre Thätigkeit nicht in dem
Masse haben verzichten können, wenn nicht ein Regent vorhanden ge-
wesen wäre, der besser war als sie, weil er leichter und sicherer die
Voraussetzungen herstellte, unter denen die Gemeinde zu bestehen ver-
mochte. Dieser Faktor der erweiterten öffentlichen Thätigkeit ist der
Häuptling. Nur durch eine sehr alte Ausdehnung seiner Macht ist das
frühzeitige und spurlose Eingehen der regierenden Versammlung zu er-
klären. Erlitten die Salier einen - wirklichen Verlust? Was bedeutete
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318 W. Sickel
für diese realistisch gesinnten Franken der Umstand, dass sie eine Ver-
fassung verloren, wenn sie dafQr eine Verwaltung erhielten, welche das
Recht zu verwirklichen den Willen und die Kraft halte? Der Zweck
des Staats war ihnen ja nicht die Konservierung der Verfassung, sondern
die Herstellung einer Verfassung, welche iliren konkreten Lebensverhält-
nissen entsprach. Ein dauernder und erfolgreicher Widerstand gegen
den Mann, der ihnen die eigene Thätigkeit abnahm, hätte bessere Gründe
haben müssen. Dem Mann, der seinen Willen als Willen des Gemein-
wesens zu behandeln gewohnt war, dessen Funktion sich auf alle Staats-
genossen erstreckte und von jeher eine gemeinnützige war, waren jene
sozialen Verhältnisse weit günstiger als der Gemeinde, und so war er
es, der an die Spitze der Staatsbildung trat und den Schwerpunkt der-
selben aus der Versammlung an den Hof verlegte.
Man ist darüber einverstanden, dass das Geschlecht der Mero-
vinger ein Adelsgeschlecht von echt germanischem Gepräge gewesen ist.
Der altsalische Mytlius von dem Ursprung der Familie, der uns als
Ahnherrn derselben einen Gott zeigt, welcher als Tier dem Wasser ent-
stiegen war, ist in seiner Bedeutung kaum zu verkennen *). Femer
bestärkt uns in der Überzeugung, dass die Dynastie ein uraltes Adels-
geschlecht war, die Thatsache, dass der Merovinger sich durch lange
auf den Rücken herabfallende Haare von den freien Franken unter-
schied. Die Mitteilung Gregors, dass die Salier aus diesem Geschlecht
ihre Fürsten entnahmen, hat daher mehr als sagenhafte Gewähr, da
wir wissen, dass Adelsgeschlecht und Häuptlingsgeschlecht ui*sprünglich
identisch waren. Da endlich die von Gregor erzählte Verwandtschaft
salischer Könige, die noch in historischer Zeit ihr gegenseitiges Thron-
erbrecht begründete, ohne Zweifel richtig ist, so muss es eine Zeit ge-
geben haben, wo die Merovinger allein über ein Volk regierten, dem
sie auch dann noch die Fürsten gaben, als es sich teilte. Nicht die
Erinnerungen an Siege und Eroberungen haben jenem Geschlecht die
herrschende Stellung verliehen, sondern seit unvordenklicher Zeit war
dasselbe, dem an Würde, Ehre und Macht kein anderes im Volke
gleichkam, so sehr im Besitz der gebietenden Führung gewesen, dass
aus ihm allein die Volkshäupter entstammten. Dort haben nicht mehrere
Geschlechter um die Obergewalt gekämi)ft. Ohne Zweifel ein beileutender
Vorteil, mochte er nun auf Zufall oder überwältigendem Verdienst be-
*) Zu bist. epit. c. 9^ Bouquet 2, 396, sind Mülleiihoifs gewichtige Worte
in der Zeitschrift für deutsches Altertum 6, 434 f. zu vergleichen.
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i)ie Entstehung der fränkischen Monarchie. 319
ruhen. Denn damit fehlten im Lande der Merovinger die Männer, die
durch ihre Geburt berufen und befähigt gewesen wären, die Ausbreitung
der Merovingermacht zu hemmen und zu beschränken, indem sie ihr
mit ihrer Autorität und ihren Anhängern widerstrebten.
Mit der Erkenntnis der politischen Wirksamkeit des Adels ist
Einsicht in die Bildungsstätte der neuen Monarchie gewonnen und das
Zwischengliod gefunden, das beide Epochen unseres Staatswesens ver-
knüpft. Die Anlage zu einer wesentlichen Umbildung, die der Adel in
der Zeit des Volksstaats in sich trug, war hier nach Massgabe der ge-
gebenen Verhältnisse dahin entwickelt, dass die Kraft der Merovinger
durch ein Generationen fortgesetztes Herrschen, ein eigenmächtiges Ge-
bieten auf der Basis des Adels durch einen Zustand der Thatsäclüich-
keit und Gewaltsamkeit hindurch sich eigene Rechte begründete und die
Verwandlung ihres Wesens so lange fortsetzte, bis sie das Monarchen-
recht für sich erwarb. Damit hatte der Adel seine Bahn vollendet.
Wenn wir aber in dieser sozialen Machtstellung und realen Überlegenheit
der Merovinger die Grundlage ihres Schaffens und die faktischen Mittel
um Herrscherrechte sich anzueignen zu erblicken und in diesem bei der
Errichtung der Monarchie thätigen Element den Anschluss an die Urzeit
herzustellen haben, so müssen wir uns das Verhältnis von Adel und
Volk noch näher vergegenwärtigen. Wir werden gern den Vorwurf auf
uns nehmen, mit ermüdender Ausführlichkeit von dem Adel zu reden,
wenn es uns gelingt, die Aufmerksamkeit auf einen Punkt zu lenken,
von dem uns das Verständnis des grossen Ereignisses bedingt erscheint.
Indem wir den Entwicklungsgang der Monarchie von dieser Seite
aus ins Auge fassen, betrachten wir den machtbildenden Faktor vereinst
für sich, ohne auf die Mittel Rücksicht zu nehmen, deren er sich bei
der Ausführung seiner Staatsgründung bedient hat. Erst nach dieser
Erörterung wird es unsere Aufgabe sein, zu untersuchen, ob sich die
Merovinger mit ihrer altererbten populären Maclit einen Staat nach
ihrem eigenen Sinne geschaffen haben, oder ob sie von ihrer Gewalt
den Gebrauch machten, dass sie nach ausländischen Vorbildern ge-
stalteten oder umbildeten und sich Einrichtungen aus der Fremde holten.
In den Nachrichten von dem altnationalen Adel der Merovinger
haben wir einen siclieren Anhalt, um ihre ursprüngliche Stellung zu er-
kennen. Die Dauer des Geschlechts giebt einen Beweisgrund dafür,
dass seine Herrschaft sich allmählich von innen heraus zu grösserer Stärke
entwickelt hat. Denn da ein Stillstand am wenigsten bei den Völkern
des Westens glaublich ist, ein Fortgang in der populären Richtung aber,
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320 W. Sickel
wie wir sahen, niemals in bedeutenderer Ansdehnung stattgefunden hat,
so kann nur die Aristokratie im Zunehmen gewesen sein. Hatte die
Gemeinde ihr Selbstbestimmnngsrecht nicht dahin ausgenutzt, dass
sie die Adelszeit durch eine Volksbeamtenschaft überwand, indem
sie den Vorstehern, die sie regierten, eine Amtsvollmacht erteilte, so
hatten ihre adligen Führer ihrerseits eine Stellung erwerben müssen,
welche an Festigkeit und Inhalt die des alten Häuptlingtums weit über-
traf und sich lange vor den grossen Eroberungen mehr oder weniger
ausgeprägt haben musste. Jene kleinen Eepubliken an der Waal und
an der Scheide wurden auf Grund des überlieferten Machtbestandes des
Adels mehr und mehr zu Fürstentümern, welche den Freistaat, nach-
dem sie ihn entwertet hatten, schüesslich vernichten und den Inhaber
der höchsten Gewalt, der noch immer ohne Volksvertretung, Zwischen-
gewalt oder Nebenamt herrschte, als Monarchen anerkennen mussten.
Der Adel selbst setzte sich mit den Grundlagen seines Daseins nicht
in Widerspruch, wenn er seine Herrschaft vermehrte und verwandelte.
Aus der Thatsache, dass sie von Adel waren, entnehmen wir das
Älteste Wirken der Merovinger. Denn wenn sie mit dem germanischen
Volksadel in Verbindung stehen, so haben sie auch vormals dessen
Eigenschaften besessen, und was wir so für ihre sonst unbekannte Vor-
zeit voraussetzen dürfen, haben wir auch für dieselbe zu verwenden.
Sie haben bei ihrem Volke einst denselben bedeutsamen Platz einge-
nommen, wie der Adel im altgermanischen Leben überhaupt, es waren
die nämlichen Anschauungen, mit denen sie einst betrachtet worden
sind. Das Wesentliche ist: so wenig als ihre Vorgänger sind sie ohne
eigene Kraft im staatlichen Leben gewesen. Auch sie besassen jenes
Kraftgefübl, das denen angeboren war, die, gestützt auf eine lange mit
der politischen Geschichte des Volkes verknüpfte Vergangenheit, gewohnt
waren zu herrschen; auch sie waren zu grosser Thätigkeit geboren,
voraus bestimmt zu Volksherrschern, und richteten daher ihre Kraft auf
bessere Gegenstände als die Erwerbung von Schätzen und den Genuss
des Lebens ; auch sie vereinigten Fortschritt mit Stetigkeit, die Energie
des Strebens mit der Achtung vor dem unvordenklichen Altertum. Und
yie Herrscherkraft und Regierungsfähigkeit auch ihr Erbteil geworden
war, so haben auch sie die staatserhaltende und staatsbildende Fähig-
keit des Adels auf das glänzendste bewährt. Sie waren im Besitz der
Eigenschaften, um mit Festigkeit und Sicherheit diesen Weg zu ver-
folgen; halb gebietend, halb leitend, allgemein herrschend, erfüllt von
dem lebenslangen Gefühl der völligen Überlegenheit und von volkstüm-
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 321
lieber Kraft, waren sie realistisch der Welt und ihren nächsten Auf-
gaben zugewendet. Sie kannten und teilten den Charakter des von
ihnen geführten Volkes; sie besassen dessen Regsamkeit und Neigung
zum Fortschritt. Der realistische Sinn, den die alten Franken tragen,
verkörperte sich in ihnen. Sie wussten so gut die vorhandenen Inter-
essen für sich und für das Volk zu benutzen und ihren Familienruhm
und Vorteil mit der Förderung des Gesamtwohls zu vereinigen. Mit
dem realistischen Verständnis der Dinge und der nüchternen Auffassung
der Verhältnisse verbanden sie eine rücksichtslose Kühnheit in der Wahl
ihrer Mittel, kriegerische Begabung, Grefühl für Grösse und für Macht-
entfaltung, wie sie den Adel der Urzeit ausgezeichnet hatten. Könnte
der politische Blick und Verstand, den die ersten uns bekannten Glieder
der Dynastie zeigen, ihren Ahnen gefehlt haben, haben nicht vielmehr
diese sie den Nachkommen hinterlassen? Endlich kam ihnen zugute,
dass ihr Staat ohne Priester war.
Die Natur ihrer Stellung machte ein allmähliches Übergreifen mög-
licJi. Wie alle sozialen Machthaber hatten sie die Neigung, ihre Wirk-
samkeit über den ursprünglichen Kreis auszudehnen. Wir können es
nicht mehr in den anfänglichen Handlungen beobachten, wie sie sich je
nach den Ereignissen in neuer Thätigkeit zeigten, ohne gleichwohl ihre
Natur zu wechseln, wie sie einen Zwang gegen Widersetzliche übten,
ohne dass ihre Anordnungen, obschon sie über das altgewohnte Gebiet
hinausgingen, von dem Volke als nichtig behandelt wären. Denn es
war an sich keine missbräuchliche Anwendung der Macht, sondern es
entsprach dem allgemeinen Vertrauen so zu wirken. Die Notwendigkeit
zu weiterem Vorgehen wird nicht einleuchtender begründet werden
können, als wenn man sich die Mittel vergegenwärtigt, welche dem
Staate zu Gebote standen, um thätig zu werden. Ein Feind bedrohte
das Land, der König bot die Leute zum Kriege auf, setzte Zeit und
Ort der Versammlung fest und sie kamen. Er befahl ihnen, Räuber zu
verfolgen und unschädlich zu machen. Er hatte kein Recht auf den
Dienst, aber er schlug den Feind und tötete den Räuber. Die Leute
billigen seine Handlung, sie tadeln die Unterlassung, sie begehren sie,
unter gleichen Umständen fühlen und wünschen sie das gleiche. Sie
unterstützen ihn unabsichtlich, ohne Verabredung, sie handeln so unwill-
kürlich, damit der Zweck verwirklicht werden soll, und je mehr sie in die
Lage kommen können, dass sie seine Hülfe bedürfen, um so mehr
unterstützen sie seine Bestrebungen. Hier, wo das Gefühl der eigenen
Ohnmacht ein stärkeres Gemeingefühl entwickelte, als dasjenige war, das
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3ää ^. Sickel
sich vormals bei geringeren Interessen und grösserer eigener Kraft ausge-
bildet hatte, und das durch den Umstand nicht in entsprechendem Masse
gesteigert war, dass an ihm eine lebendigere Sympathie Anteil hatte, be-
gegnete den Hülfsbedürftigen als der natürliche Vereinigungspunkt ein
Machthaber, der gewohnt und gewillt war, ihre Interessen wie seine eigenen
zu behandeln. Allerdings waltet hier persönliche Thatkraft, aber die
starken Männer, welche in der ersten liistorisdien Zeit «lie widerstreben-
den Willen sich unterwerfen und durch Furcht und Schrecken Wider-
setzliche bändigen, wir dUi-fen sie nicht mit unseren schwachen morali-
schen Augen ansehen, sondern müssen wie die Zeitgenossen ihre Stärke
bewundern. Und eine Thätigkeit dieser Art, die von dem Häuptling
gefordert wurde, je mehr sich die Volkszustände veränderten, die Ent-
faltung einer reicheren und gebieterischen Gewalt im Innern erwuchs
aus dem Grunde des Adels von selbst.
Eine Adelsherrschaft von dieser Art, Jahrhunderte hindurch vor-
geschoben, während die Volksversammlung sich zurückzog, war, da sie
von der Führung ausging, wohl längere Zeit unbestimmt, wie diese,
aber in langsamen Übergängen, in leisem aber unablässigem Verändern
und Abweichen musste sie sich schliesslich selbst verwandeln. Die gleichen
beständigen Akte sucliten ihre Formen, die persönliche Macht Institutionen,
und so gewann der begrenzt« dauernde Hen-schaftsinhalt schliesslich auch
Gestalt. Wenn der Mero\inger die für staatliche Aufgaben thätige
Macht für bestimmte Zwecke verwendete und stark genug war, seinen
Willen durchzusetzen, wenn sein Nachfolger die brauchbaren Regierungs-
handlungen wiederholte und die neuen, die er hinzufügte, ebenfalls Nach-
ahmung fanden, sie aber niemals aufhörten, Grenzen zu beobachten und
Rechte anzuerkennen, sei es, weil ihr eigenes Interesse nicht weiter
reichte, sei es, weil sie Widerstand besorgten, so musste eine Zeit
kommen, welche den festen Bestand der Königsmacht von den vergäng-
lichen persönlichen Willkürhandlungen des Einzelnen untei'schied und von
jenem die Ansicht gewann, dass er Recht des Königs sei. Das stetige und
zusammenhängende Wirken nach einem Ziele, die Festigkeit einer Macht,
dei*en Anfänge den Zeitgenossen nicht mehr sichtbar waren und die
über die uns beglaubigte Zeit weit hinaufreichen, konnte nicht ohne
rechtliche Folge bleiben. Hatten die Einen gehorcht, weil sie es so
für zweckmässig hielten, Andere, weil sie dem Beispiel jener folgten,
Dritte vielleicht aus Furcht oder schlechteren Motiven, so mussten die
Nachkommen gehorchen, weil ihre Vorfahren gehorcht hatten, und die,
welche der Häuptling früher durch sein Beispiel gelenkt hatte, lenkte
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Die Entstehuuf? der fränkischen Monarchie. $^23
er liier jetzt durch seinen Willen. Denn was immerwährend befohlen
und geleistet war, musste schliesslich aufhören Ansuchen einer freiwilligen
Leistung zu sein, und was der König fortgesetzt ausgeübt hatte, musste
sein Recht werden. Jene Gesamtstimmung zum Gehorsam, Ober die
man nicht weiter reflektierte, bedurfte sie einer besseren Rechtfertigung,
als dass es so sei, weil es so sei oder weil es so recht sei? Und Be-
fehlen und Gehorchen wurde da erleichtert, wo der Befehlshaber nicht
mehr selbst mit den Befohlenen am Werke thätig war, sondern in neuer
Weise ihnen gegenüberstand, wenn er etwa nicht mehr selbst sich am
Kampfe beteiligte, sondern das Volksheer durch seinen Feldherrn an-
führen Hess ^).
Eine solche Macht war der Zeit als Rechtsmacht denkbar. Das
freie Gebot, die Gewalt in persönlicher Thfttigkeit, es ist die niedrigste
Stufe des eigenberechtigten Herrschens. Mit der Erwerbung von Rechten
war das Streben der Könige ein anderes geworden. Ihre Politik hatte
nicht bloss umfassendere, sondern auch neue Ziele, ihre Energie wurde
durch den in Aussicht stehenden Gewinn gesteigert und immer neue
Aufgaben kamen der zunehmenden Machtfülle entgegen. Der Macht-
aufschwung hat die Könige zu weiteren Entwicklungen geführt.
Was veranlasste die Beteiligten, die tha'sächlich geübte Königs-
macht anzuerkennen? Wie vermochte der Eine den Gehorsam von
Tausenden tapferer Männer zu gewinnen? Dadurch, dass er seine
Macht in den Dienst ihrer Interessen stellte, dass er sie auf die Ge-
genstände richtete, die dem damaligen Gemeinwesen die nützlichsten
waren, dass sein Gebieten und Zwingen mit der Wirkung allge-
meiner Vorteile geschah. Wie sehr auch die Leichtigkeit des Ge-
bietens durch die Gewohnheit des Folgens erhöht sein mag, der Gewalt-
akt fand eine Rechtfertigung doch nur in der Nützlichkeit, die Unter-
ordnung darin, dass sie die Erhaltung der Ordnung bedingte, und das
Pflichtbewusst.sein in der praktischen Notwendigkeit. Aus Führern und
Geführten sind Herrscher, und Beherrschte geworden, weil die Geleiteten
sich die Befehle ihres Vorstehers gefallen Hessen, um ihm die Mittel
zu gewähren, ihre Interessen zu pflegen und zu schützen. Hatte die
Volksgemeinde verzichtet, eine dahin gehende Änderung des öffentlichen
Rechts zu bewirken, so war überhaupt in den damaligen Verhältnissen
kein Gegengewicht gegen das herrschende Thun des Mannes zu finden,
*) Das älteste bekannte Beispiel giebt freiHch erst Gregor 2, 37 S. 101,
die näclisten sind das. 3, .^ 21.
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324 W. Sickel
der im Besitz von Autorität und weitreichendstem Einfluss war. Weil
dieser Mann die Bedürfnisse eines beträchtlichen Teils der Bevölkerung
befriedigte, war er stark genug, seinen Willen gegen einzelne Wider-
strebende durchzusetzen, und weil sein Handeln gewollt wurde, wurde
sein Zwang rechtlich. Aber seinem erzwingbaren Gehorsam ist ein frei-
williger vorausgegangen und nur soweit, als es ihm gehorchte, hat sich
das Volk ihm verpflichtet, nur soweit hat er in der Folge aus eigener
Macht den Willen seiner Unterthanen bestimmt.
Diese neue Entwicklung der Gewalt konnte die Zeitgenossen nicht
mit Abneigung und Besorgnis erftülen, da sie von den Truppen, die
dem Könige zu Gebote standen, nichts zu fürchten hatten und der
Herrscher nicht im Stande war ihnen Lasten aufzuerlegen, von denen
sie nicht glaubten, dass sie ihrem eigenen Interesse zugute kommen
würden. Und was forderte er von ihnen? Forderte er viel mehr als
der Freistaat? Er verlangte das Opfer des Lebens in der Kriegspflicht,
weil sie notwendig, überdies altherkömmlich, ehrenvoll und einst ge-
winnbringend war; er begehrte Polizeidienste, Achtung seines Rechts-
schutzes und jeden rechtmässigen Gebots und freie Beherbergung, aber
er forderte kein Geld, er Hess individuelle Freiheit und das private
Recht und schrieb nicht vor, was der Unterthan glauben, denken und
in seinem Privatleben thun solle. Wo die Unterthanen die Empfindung
hatten, dass das, was ihr Machthaber wollte, in keinem Zusammenhang
und Verhältnis stand mit dem, was sie wünschten und bedurften, wie
sollte er sie zwingen ? Ohne ihre Thätigkeit konnte er ja nicht regieren.
Wäre es nicht der Gesichtspunkt des Zweckmässigen, Nützlichen gewesen,
der sie so fügsam machte, sondern der eines überwältigenden königlichen
Zwingens, die Furcht und eine Armee aus Provinzialen, die Rechtssätze,
die so in das Leben gerufen wären, würden es uns sagen, auch wenn
kein Historiker die einzelnen Begebenheiten aufgezeichnet hätte. Die
Rechtssätze aber antworten, dass sie den Lebenszwecken der Salier ent-
sprungen sind. In der That war die Bedrohung seitens der Regierung
von so geringer Gefährlichkeit und Ausdehnung, dass das Volk keine
besonderen Schutzmittel gegen dieselbe suchte und vertraut mit der
Eigenmächtigkeit und freien Bewegung des Führers sich an der Be-
grenzung der Staatsherrschaft und seinem Recht des Widerstandes ge-
nügen Hess. Wohl half der König nicht immer und nicht jede Mass-
regel mochte geeignet sein, aber die Willkür eines Gebieters, wenn auch
gemissbraucht, war nicht imstande so grosse Übel hervorzubringen, als
die Gemeinschaft^genossen gegenseitig sich zugefügt haben würden, wenn
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 325
jetzt nicht eine mächtige und harte Hand auf ihnen gelastet hätte.
Der Leiter förderte die Interessen der Geleiteten mehr, als eine Miss-
regierung sie jemals zu schädigen vermochte, und die Herrschaft, die
er sich als der Mächtigste angeeignet hatte, schuf in jenen Zeiten mehr
Gutes als Böses.
Sind wir berechtigt das geschilderte* Verhalten mit dem Adel in
Zusammenhang zu bringen, so haben wir damit auch die ursprüngliche
Allgemeinheit der Herrschaft erschlossen. Wie der Häuptling seinem
Berufe nach die Angelegenheiten des Volkes im Allgemeinen zu leiten
hatte, so umfasste auch der Wirkungskreis des Merovingers ungeteilt
die Gresamtheit in ihren öffentlichen Beziehungen, und wie die Führung
nicht von einzelnen Akten sich allmählich zur Allgemeinheit entwickelt
hatte, so ging auch die sich in Recht verwandelnde Merovingergewalt
nicht in dem Sinn von einer einzelnen Berechtigung aus, dass ihr von
dort her ein weiteres Vordringen gelang. Vielmehr kam jedes einzelne
Recht aus der universellen Stellung hervor, es gründete sich auf eine
allgemeinere Ansicht und war mithin nicht Ursprung, sondeni Vorläufer
der nahenden allgemeinen Veränderung im öffentlichen Recht. Es ist
daher auch nicht von entscheidender, das Verständnis bedingender Wich-
tigkeit zu wissen, wo die neue Auffassung zuerst zum Durchbruch ge-
langt ist, ob das Heeresaufgebot des Königs den Unterthan früher ver-
pflichtete, als ihn seine Vereinbaiung mit dem Ausland band, oder ob
sein Rechtsspruch zuerst Geltung erhielt. Alles dies chronologische
Verhältnis ist uns verborgen, ohne dass wir dadurch einen grossen Ver-
lust erlitten hätten. Weil aber dergestalt die Befugnisse des Monarchen
nicht auf besonderen Rechtsgründen beruhten, erscheinen sie auch nicht
als eine Summe, sondern als die Seiten einer Königsgewalt, die eine
ihrem Wesen nach einheitliche Rechtsmacht ist, und deshalb unterliegen
sie als Bestandteile derselben einer rechtlich gleichen Behandlung. Das
Staatsbewusstsein, das Bewusstsein einer herrschenden und damit einigen-
den Macht, hatte sich jetzt im Königtum konzentriert.
Unter den Thätigkeiten des Königs muss eine unsere besondere
Aufmerksamkeit auf sich ziehen, nämlich diejenige, welche mit den so-
zialen Veränderungen in dem engsten Zusammenhang steht und welche
als der Avichtigste Schauplatz der staatlichen Neuerungen anzusehen ist,
auf dem der Umschwung der Anschauungen vom öffentlichen Recht
erfolgte. Es ist der Schutz. Wie altertümliche Elemente auch der
Königsschutz enthalten mag, in seiner fränkischen Entwicklung wird
er ein Werk der Merovinger sein. Indem sie ihrer Herrschaft
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326 W. Sickel
socialistische Bestandteile hiazuffigten und gleichsam za Königen der
ärmeren und am meisten hülfsbedttrftigen Leute wurden, gewannen sie
die Stimmung des Volkes für ihre weitere neuer nde Thätigkeit. Es ist
die Masse und ihre Anhänglichkeit, auf der ihr Herrscherrecht ruhte,
von ihren Zwecken cmptingen sie die Richtung für ihr Uaudclu, und
was das Bedürfnis dieser Gemeinschaft war, wurde Inhalt ihrer Staats-
gewalt. Je mehr die Volksleute, die Unzulänglichkeit der eigenen Kraft
empfindend, die Befriedigung ihrer Interessen in der Verbindung suchten,
umsomehr waren sie bereit, dem Fürsten die Gegenleistungen zu machen,
welche für das zu Ejreichende erforderlich waren, und zu gehorchen,
wo sie fühlten, dass es zur Herstellung des Friedens notwendig sei.
Auch hier wurde mit dem grösseren Inhalt, der reicheren Thätigkeit
des Königs die ersehnte Sicherheit de^ Daseins noch nicht gewonnen,
wenn nicht eine Berechtigung hinzugekommen wäre, da ohne dieselbe
ein gleichmässiges Wirken nicht zu ermöglichen und eine Kraft nicht
herzustellen war, die allen anderen an Stärke überlegen war. Der
Rechtsgrund dieser Befugnis konnte aber unter den gegebeneu Verhält-
nissen nicht Amt, sondern musste Herrschaft sein.
In einer Rede, welche Gregor Chlodowcch in den Mund legt,
fordert der König die Rheinfranken auf, zu seinen Gunsten ihre po-
litische Selbständigkeit zu opfern. „Wendet euch zu mir", sagt er,
j^auf dass ihr unter meinem Schutze seid." Er erinnert sie an das-
jenige Element seiner Herrschaft, das nach allgemeiner Ansicht das
wohlthätigste ist und ihm im eigenen Lande die Zuneigung sichert.
Die Angeredeten folgen und bestätigen ihm hierdurch die Zweckmässig-
keit seines Handelns. Die späteren Könige hören nicht auf, diese
Staatsidee zu wiederholen, die Idee, dass ihre innere Herrschaft auf
den Rechtsschutz gerichtet sei, dass das die rechte Stätte ihrer Wirk-
samkeit bleibe, und ein Dichter preist den König mit den Worten:
pro poptili requle fe pia cum temt oder edomites sacvos, tuearis amore
fideles. *) Rechtsschutz war in der That das grösste Gut, das der Staat
damals den Unterthanen leistet und leisten kann, und wäre kein Un-
friede unter den Menschen, so hätte man im Mittelalter glauben mögen,
dass die Existenz des Staats überflüssig sei. So unbedeutend waren im
Vergleich mit der Wahrung des Friedens die übrigen Staatszwecke.
Der Staat blieb wegen der Freiheit und Selbst thätigkeit eine schützende,
nicht eine fördernde Ordnung, welche jederzeit populär war, wo sie Un-
recht hinderte, überwältigte oder aufhob.
') Ven. Fortunatus 6, 1, 26. 9, 1, 143; S. 130. 205 Leo.
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Die Eutstehung der fränkischen Monarchie. 327
Erst die Erfahrung konnte zeigen, welcher Anwendung diese
Funktion fähig sei. Schon vor der Gründung des Reiches sind die
Könige in unzweifelhaft selbständigen Schöpfungen produktiv gewesen in
der Entwicklung der Hülfe. Die Lex Salica zeigt uns mit einem
Male eine reiche Entfaltung und sie schliesst weitere Ordnungen
auf diesem Gebiete nicht aus. Sie beginnt mit der Bestimmung, da^s
der König das Erscheinen vor Gericht auf Ladung der Partei geboten
habe und demnach ein unentschuldbares Ausbleiben strafbar sein solle.
Femer erscheint der königliche Rechtsschutz in dem Gesetzbuch in den
Anordnungen über obrigkeitliche zwangsweise Rechtsverwirklichung. Das
Hundertschaftsgericht gewährte seinen Ausspruch über das Dasein des
behaupteten Re«hts, aber seine Hülfe ei*streckte sich nicht auf die
Durchsetzung des Urteils. Wie wenig war aber dem geringen Manne
gegen den mächtigen geholfen, wenn die Leistung seiner Forderung
nicht erzwungen wurde! Es war ein unermesslicher Fortschritt in der
Idee der Gerechtigkeit, dass nicht mehr ein Recht wegen eines ver-
letzten Recht43 verletzbar werde, sondern statt Rache das Fehdegeld zu
fordern sei, aber wie unvollkommen war er ausgeführt ! Erst eine Macht,
welche den Willen und die Fähigkeit hatte zum Fehdegeld zu verhelfen,
machte dem Rachereeht ein praktisches Ende und gab dem Recht die
Alleinherrschaft, die es beansprucht hatte. Der König war es, der seine
Macht zur Verfügung stellte, indem er seinen Grafen gebot, auf Be-
gehren der Partei die Exekution auf Höhe des angegebenen Schuld-
betrages voraunehmen. So gross war der Wert, den er auf pflichttreue
Ausführung dieses Befehls legte, dass er seine Beamten bei schwerer
Strafe, Leben oder Wergeid, anwies, ihren Beistand bei der Auspfän-
dung eines säumigen Schuldners zu leisten. Es verdient hervorgehoben
zu werden, dass dieses Einschreiten nach seinem Willen auch in dem
Fall stattlinden sollte, wenn ein fiskalischem Interesse nicht vorhanden,
der Fredus zum Beispiel bereite entrichtet sei. Hier hatte er sich zu
der Auffassung erhoben, dass er das Recht als solches schützen müsse.
Aber noch hatte er die gräfliche Vollstreckung davon abhängig gemacht,
dass der Schuldner ein formelles Erfüllungsgelöbnis abgelegt hatte. Diese
Lücke ergänzte er dadurch, dass er sich bereit erklärte, den Verklagten,
der auf Verlangen des Klägers nicht zum Volksgericht gekommen war
oder das ihm durch Urteil auferlegte Schuldversprechea nicht abgegeben
hatte, an seinem Hofe zu richten und denselben 'friedlos zu machen,
falls er ausbleiben sollte. Die Römer hatten natürlich eine Zwangs-
vollstreckung, aber wie urwüchsig ist doch diese altsaiisciie, wie un-
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i
328 W. Sickel
denkbar ist eine Entlehnung der Idee! Aber es giebt noch einen
wichtigen Satz in dem salischen Volksrecht, der uns den König zwar
nur als Privatmann, als Muntherrn, kennen lehrt, aber zugleich, indem
er die Wirksamkeit seiner Privatherrschaft ausdrflcklich feststellt, einen
Weg zeigt, auf dem der Freie den besten Gewalthaber . gewinnen kann.
Es ist ein einzelner Anwendungsfall, welcher die EntfQhrung eines unter
Königsmunt stehenden freien Weibes betrifft, merkwürdig auch dadurch,
dass die Strafe noch die des Volksrechts ist.
Mit wie viel mehr Interessen war jetzt das Königtum verflochten !
Die verschiedensten Bedürfnisse, die des Schutzsuchenden, des Gläubigers,
des Besitzers trafen in ihm zusammen. Das Ackerbauvolk hatte eine
grössere Sicherheit seines Eigentums und seiner Person gewonnen. Her-
ausgetreten aus der Enge selbstgenttgsamer Einfachheit, nach Besitz,
Beruf, Gesittung sich scheidend, mit neuer socialer Not und Bedrängnis
kämpfend, war den Franken der Wunsch nach einer schützenden Herr-
schaft entstanden. Diese Gesinnung, das Erzeugnis eines geschichtlichen
Lebens der Individuen, ihrer Erfahrungen, Anschauungen und Zwecke,
zuerst in Einzelnen aufsteigend, dann sich in den Nachkommen wieder-
holend und immer weiterer Kreise sich bemächtigend, hatte sich an den
König gewendet und den Unterthan aus socialer Notwendigkeit zu dem
Mächtigsten, der seinen Schutz unentgeltlich gewährte, in neue Beziehung
gesetzt. Das Königtum hatte sich zu der Vorstellung erhoben, dass es
das Recht zu erzwingen habe, und das Volk war zu der Einsicht ge-
langt, dass seine Interessen durch einen derartigen Zwang gefördert
würden. Recht und Staat waren in eine neue, nicht wieder aufzu-
hebende Verbindung getreten. In der Gemeinsamkeit des Friedensbe-
dürfnisses der Schwachen hatte die Monarchie ihren Ursprung.
So haben die Merovinger gehandelt nach einer durch die Ver-
hältnisse bestimmten klaren, einfachen und festen Politik. Sie sind,
soviel wir sehen, ohne eine wahrhaft individuelle Thätigkeit, ihre ein-
zelnen Thaten verschwinden unter dem Typischen und die Handlungen
der Individuen gehen in das Allgemeine auf.
Was aber wollen sie? Wozu kämpfen, arbeiten, sorgen sie? Haben
sie es für Niemanden gethan als für sich und ihr Geschlecht? Wohl
mochte erst spät jene Sympathie, die einst den Adel mit den Volks-
freien verknüpft hatte, in ihnen ganz erlöschen und nur die Selbstsucht
übrig bleiben. Der innere Drang zu handeln und zu herrschen, die
Kraft, die sie bethätigen, der Besitz, den sie mehren, das Ansehen und
die Ehre, die sie geniessen, mochten sie treiben, aber es gab wohl noch
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 329
einen Zweck, welcher über allen anderen stand und die reale und un-
vergängliche Grundlage enthielt: die Selbsterhaltung. Von ihrem In-
teresse gingen die Ilerrschaftsbestrebungen der Merovinger aus. Um sich
in ihrer Stellung zu behaupten, mussten sie sich als die Mächtigsten im
Lande erweisen, sie durften nicht dulden, dass Andere über Leute des
Volkes, dessen Vorsteher sie waren, unrechtmässig schalteten, wenn sie
die Anhänglichkeit derselben sich bewahren wollten. „Ein schwacher
Grott, der den Seinen nicht hilft." Diese Worte, welche die kirchliche*
Tradition Chlodewech beilegt, charakterisieren die Auffassung der Re-
gierung. Die Fürsten würden nicht als die gegebenen rechtmässigen
Beschützer jedes einzelnen Volksmanns gehandelt haben, wenn dessen
Vorteil nicht auch ihr Vorteil gewesen wäre. Jede Gewaltthat erschüt-
terte ihre Autorität, aber sie konnten sie nur dadurch beseitigen, dass
sie deren Abwendung an Stelle der Einzelnen übernahmen. Äussere
Sicherung durch Krieg, innere durch Rechtspflege waren die Mittel, die
Herrschaft zu erwerben und zu behaupten. Wie das Verhältnis des
Führers zu den Geführten in der Urzeit zu gegenseitigem Vorteil ge-
wesen war, so hatte jetzt das neue Verhältnis beiden mit seinem rei-
cheren Inhalt grösseren Gewinn gebracht. So fand sich in jenem Zu-
stande der Gesellschaft, als sich alte Verhältnisse lockerten und lösten
und der Schwache dem Mächtigen preisgegeben sein würde, wenn es
nicht eine Herrschaft gegeben hätte, die durch Festigkeit und Ordnung
ihrer Macht stärker war als die Einzelnen, mit den Gefahren auch das
Mittel, dieselben zu vermindern, weil das Interesse eines Mannes be-
teiligt war, der Hülfe leisten konnte.
Was für ein Staat musste aus dieser Entwicklung hervorgehen?
War es möglich, diese Gewalt, die im Dienste dauernder Zwecke der
Gemeinschaft entstanden war, zu einer juristischen Person, deren Organ
der Monarch wäre, zu objektivieren? Liess sich der Staat dem Könige
gegenüber als ein berechtigtes Ganzes ansehen, das für sich unabhängig
sein Dasein habe, dessen Willensföhigkeit durch den Willen des Königs
nur vermittelt wurde? Mit dieser Frage sind wir bei einem Punkte
angelangt, wo wir eine der charakteristischen Wirkungen des Adels-
regiments zu erkennen glauben. Wir finden ein Wesen der königlichen
Gewalt, das wir nur aus dem Adel zu erklären vermögen. Erinnern
wir uns, dass die Volksgemeinde nicht Männer bestellt hatte mit der
rechtlichen Verpflichtung, ihre Interessen wahrzunehmen, dass die Macht-
haber, welche das Vertrauen erkor, durch ihre Anlage verhindert waren,
sich selbst aus eigenem Antriebe zu den ersten Dienern des Volkes um-
Weitd. Zeitaohr. f. GMoh. n. Konit. IV, IV. 24
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330 W. Sickel
zabilden, und dass das Volk der Merovinger keine Yeranstaltang getroffen
hatte, welche geeignet gewesen wäre, eine solche Verwandlang zu be-
wirken, so müssen wir folgern, dass hier, als die Führer aus der Macht,
die sie als eigene besassen, sich Rechte schufen und schliesslich das
Monarchenrecht erwarben, ein höchstpersönlicher Staat zur Entstehung
gelangte, in dem eine Rechtsschranke nur in dem Inhalt der Rechts-
macht selber liegen konnte. Wohl war diese Monarchie nicht der be-
wusste vorbedachte Zweck gewesen, sondern das unbewusste Resultat
langer Bestrebungen, die aus faktischem Herrschen Gewalten, und aus
diesen Hoheitsrechte gemacht hatten; als die oberste Herrschaft einer
Volksversammlung keinem mehr erkennbar war, war der Gegensatz von
Unterthan und Obrigkeit auf das Verhältnis zwischen Volksmann und
König übergegangen, da hier ein Herrscher vorhanden war, der thätig,
der anerkannt war, dessen Herrschen also eine Pflicht entsprach; aber
dieser unbewusste Verlauf konnte eine volle Ausprägung des Wesens
der schaffenden Kraft in dem neuen Staate nicht schmälern.
Entwicklungsgeschichtlich war die Möglichkeit ausgeschlossen, dass
die Zwecke und Interessen der Personengesamtheit sich zu Rechten einer
Anstalt objektivierten, welche unabhängig von dem Willen ihres Schöp-
fers bestand, es war vielmehr notwendig, dass diese Rechtsordnung und
ihre Erhaltung ganz in dem Eigentümer des Monarchenrechts steckten.
Der Führer, der, ohne Vollmacht von der Gemeinde zu besitzen, Rechte
erworben hatte, hatte ja, da er nicht juristisch im Namen des Volks
gehandelt hatte, die Rechte sich und nicht dem Volke erworben. Wie
seine Machtübung, welche die Rechte einführte, auf seinen subjektiven
Willen zurückging, so galten auch die dergestalt ohne Regierungsauftrag
entwickelten Rechte als seine Rechte. Für sich wollte er die Herr-
schaft, von sich und seinen Ahnen, die er beerbt hatte, von Niemand
anders leitete er seine Befugnisse ab. Die Monarchie war das unmit-
telbare Erzeugnis einer freien königlichen Thätigkeit, und wie das Volk
den Volksstaat schuf, so der König das Königreich. Denn wenn der
Träger der reformierenden Rechtsgedanken nur da gesucht werden kann,
wo die neue Berechtigung zu finden ist, so hatte hier die Macht des
Überlegenen, welche die Gemeinzwecke förderte, den Staat gesetzt, in
dem sie nur für sich Rechte begründet hatte.
Wohl hatten die Volksleute, da sie als Glieder des Ganzen han-
delten, durch ihre Unterwerfung eine Pflicht für das Ganze begründet,
aber die Herrschaft, die sie so aus einem ihren Staatsbedürfnissen ent-
sprechenden Verhalten entstehen Hessen, hatte der Herrscher doch nicht
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 331
durch einen Willen des Volkes, der mit dem Rechtswillen der Volks-
versammlung vergleichbar wäre. Willkürlich oder ohne Absicht, dann
durch Gewohnheit geleitet hatte die Masse so gehandelt, aber nicht als
Kechtssubjekt hatte sie sich beteiligt, es war nicht das Volk als Ge-
samtheit, das sich durch Einzelne geäussert hatte. Die Monarchie war
also nicht eine Schöpfung des Staatswillens, der Staatsgewalt. Unter
diesen Umständen konnte die monarchische Staatsgewalt nur ein subjek-
tives Recht des Inhabers sein in der Art, dass es ein von ihm verschie-
denes Subjekt des Gemeinwesens nicht gab. Die Gewalt des Königs
war die Staatsgewalt, der staatliche Wille der Wille dieses individuellen
Mannes. So gemeinnützig auch dieser Staat in seinen Ursachen und
seinen Wirkungen war, die Volksgenossen hatten doch keinen Anteil
an ihm erworben, sie bildeten nicht eine Vereinigung, welche als selb-
ständiges Gemeinwesen die Dynastie tiberdauert hätte.
Nur darin, dass dieses Herrscherrecht direkt die Staatsgewalt,
nicht die Organschaft eines anstaltlichen Gemeinwesens traf, kann das
Recht den entsprechenden Ausdruck für eine Reihe von Erscheinungen
finden. Wir wollen nicht dabei verweilen, dass die Kriege des Königs
nur als seine Kriege, die Einkünfte als seine Einkünfte*), die Beamten
als seine Diener galten, nicht als die des Staats, und dass, weil die
Eroberungen jetzt ihre Eroberungen waren, die Merovinger lange vor
Chlodowech ihr Land zu vergrössern strebten, während der Freistaat
solche Ziele nicht gekannt hatte, aber zwei Merkmale, die wir schon
S. 249 berührt haben, müssen wir hier eingehender verfolgen. Dass
der die Gesamtheit beherrschende Mann eigenberechtigter Inhaber seiner
Rechte war, erkennen wir deutlich aus seiner Verfügungsgewalt. Die
Menschen erfahren es dadurch, dass er die ihm gehörigen Befugnisse
für seine Interessen ausübt, und der freie Gebrauch, den er von ihnen
macht, muss diese Rechtsansicht immer neu befestigen. Es würde ein
innerer Widerspruch sein, das Dasein von Rechten anzunehmen, die einer
ideellen Gesamtheit zustehen, die aber nicht als objektives Recht ausser-
halb der Willkür des Königs gestellt sind. Ein König, der nicht Eigner,
sondern blosser Inhaber des Rechts des Staats gewesen wäre, konnte
nicht befugt sein, zu Gunsten beliebiger Personen auf die Geltendmachung
gewisser Rechte zu verzichten oder ihnen die Wahrnehmung derselben
*) Hcusler, Institutionen des deutschen Privatrechts 1, 308 if. Dass der
König allein in die Einnahmen der früheren Herrscher auf römischem Boden
succedierte, ohne dass sein Volk Anteil daran hatte, ist ein nicht unerheb-
licher Beweisgrund für das Alter der merovingischen Monarchie.
24*
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332
W, Sickel
zu eigenem Nutzen zu übertragen, aber einem König, der Recbtssabjekt
war und der seine Gewalt zu eigenem Recbt besass, war die Verwen-
dungsart ebensowenig vorgeschrieben, wie dem freien Eigentümer die
Benutzung seines Grundstücks. Einer solchen Rechtsansicht war es ganz
gemäss, dass bei der Ausübung der öffentlichen Rechte der finanzielle
Gesichtspunkt betont wurde, wie bei der Veräusserung eines Feldes der
Ertrag geschätzt werden wird, nach dem sich ja die Möglichkeit be-
misst, durch denselben andere Genüsse zu gewinnen. Eine Regierungs-
pflicht als Rechtspflicht gab es daher im Merovingerstaate nicht.
Die entsprechende rechtliche AuiFassung des Königtums verkündet
sich auch in der Thronfolge. Wir haben hier das Seitenstück zu der
vorigen Äusserung desselben Gedankens : er gilt unter Lebenden wie von "
Todeswegen. Die Ausbildung des Verfügungsrechts wurde durch das
Thronfolgerecht begünstigt und begünstigte wiederum dessen Entwicklung,
indem sie beide immer gegenwärtig hielten, dass die Herrscherrechte
merovingisches Eigentum seien.
Sobald das Dunkel, das uns die älteren Merovingerstaaten ver-
deckt, sich allmählich aufhellt, erblicken wir das Thronfolgerecht fertig
abgeschlossen '). Es bestehen Königreiche, in denen das Erbrecht die
ünterthanen vereinigt. Es giebt nur einen rechtlichen Erwerbsgrund
der Herrschaft und dieser ist das Erbrecht, eine andere Meinung kann
man von Gregors Vorstellung nicht gewinnen. Childirich " hinterliess
sein Reich seinem Sohn und dieser tötete regierende Verwandte, um sie
zu beerben. Wer ein Recht Monarch zu werden behaupten wollte,
musste daher seine Verwandtschaft mit der Dynastie behaupten und auf
Grund derselben ein Erbrecht für sich in Anspruch nehmen. Da diese
Staaten ein Einheitsinteresse, das sich für sich Geltung verschaffte,
nicht durchdringt, das Dasein eines objektiven Staates dieser Zeit un-
bekannt ist, so folgt, dass der Staat nur so lange besteht, als es Erben
unter den Merovingem giebt, und dass seine Existenz rechtlich mit dem
königlichen Hause erlöschen muss. Mit welchem Gefühl war eine Be-
völkerung an die Dynastie geknüpft, von deren Erhaltung ihre staat-
liche Ordnung abhängig war!
*) Den eigentlichen Streitpunkt der zwei merovingischen Brüder um
die Mitte des fünften Jahrhunderts sehen wir nicht, nur soviel erhellt, dass
der Gegenstand das Reich des verstorbenen Vaters ist, Priscus c. 8, S. 152,
Niebuhr=I)indorf, historici Graeci 1, 329. Zuletzt hat Fahlbeck, royautd 1883
S. 15 diese Brüder für Clojos Söhne erklärt. — Regnum eorum sagt Gregor
2, 41 von Vater und Sohn, ungenau zwar, aber beachtenswert, und Childirichs
Vertreibung stellt er 2, 12 als Gewaltakt dar. Die Teilung ist eine freiwillige
Handlung der Erben, die sie unterlassen können, 2, 42.
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Die Entstehung der fr&nkischen Monarchie. 33ä
Bei dieser Staatsgewalt, die nicht subjektlos fortbestehen konnte,
war die Thronsuccession wie ii^ Gebiete des Privatrechts an den Todes-
fall gebunden. In dem Moment, wo das eine Subjekt wegfiel, trat das
andere ein, es gab keine Zeit des Interregnums, die das Volk in die
Notwendigkeit hätte versetzen können, sich selbst zu helfen. Der Platz
des Monarchen wurde nicht erledigt, so lange ein Erbe vorhanden war,
mochte er auch für die Regierung zu jung, zu alt, körperlich oder
geistig zu schwach sein. Noch besser äussert sich jedoch das subjektive
Recht in einem Rechtssatz, der keiner anderen Deutung fähig ist. Das
Erbreich unterlag einer unbeschränkten Teilbarkeit unter gleich nahen
Erben; die Teile waren gleich, zu gleichem Recht und selbständig.
Kein Merovinger hat je gedacht die Unteilbarkeit festzustellen. Es wäre
nicht ohne Wichtigkeit zu wissen, ob die Teilbarkeit kraft Erbrechts
erst nach der Reichsgründung zur Geltung gelangt ist, aber, so lange
wir vergeblich auf neue Quellen warten, vermögen wir nicht, es zu er-
mitteln. Wir können nur sagen, dass die Teilung im Jahre 511 der
erste nachweisbare, aber nicht nachweisbar der erste Fall ist. Es war
so wenig die Vernichtung einer Lebensaufgabe, als dieses grosse Reich
nach Chlodowechs Tode in vier Staaten zerfiel, als der Lebenszweck des
Mannes, dem der Zufall vergönnt hat, Reichtümer zu erwerben, zer-
stört sein würde, wenn seine Kinder den Nachlass unter sich teilen.
Mit der Teilung ist die rechtliche Verbindung unter den Erben
inbetreff der Königreiche aufgehoben, nur verwandtschaftliche Rechte
und Pflichten bestanden unter ihnen fort. Wohl sprach man von einem
Reiche der Franken, aber treffender war die seltene Bezeichnung Reich
der Merovinger. Wollen wir den wirklichen Rechtssinn erkennen, so
haben wir uns nicht an Worte, sondera an Rechtssätze und Rechts-
handlungen zu halten, und der Rechtssatz von der absoluten Teilbarkeit
widerlegt jede reale Bedeutung eines Frankenreichs. In diesem Staate
konnte das Volk kein Recht auf die Dauer der Staatseinheit oder auf
das Bestehen einer rechtlichen Verbindung unter den aus einem Staate
hervorgegangenen Staaten geltend machen. Auch für dieses Thronerb-
recht hatte der Adel die brauchbare Grundlage gegeben.
So war der neue Staat entstanden, eine Rechtsordnung, passend für die
verschiedensten Nationen, worin die beiden grundlegenden Fragen, was der
König als solcher wollen und wie er seinen Willen äussern dürfe, in Zusam-
menhang mit einander gelöst waren. Dieser Staat, der nur durch den Herrscher
und nur im Herrscher vorhanden war, hatte einen beschränkten Inhalt der
Gewalt, aber nicht eine beschränkte Ausübung derselben erhalten können.
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334 W. Sickel
Ist es uns gelungen, die Zwecke, welche den neuen Staat hervor-
trieben, aufzufinden und den Faktor, der ihn gründete, richtig zu er-
kennen, so bleibt uns zur Erreichung der rechtsgeschichtlicheii Einsicht
noch übrig, die Mittel zu bestimmen, welche der König für Befriedigung
der neuen Bedürfnisse zur Anwendung gebracht hat. Hier ist die
Frage, welche Bedeutung die römische Welt für die Grundlegung der
Monarchie besessen hat. War in der That hier eine Einwirkung vor-
handen oder von welcher Art war die Einwirkung? Wir werden gut
thun, diese Beziehungen zunächst in ihre verschiedenen Seiten zu zer-
legen, um eine klare Fragestellung zu erzielen.
Der Eintritt in die Kulturwelt des Altertums, der für die Deutschen
der Ausgangspunkt eines neuen Lebens werden sollte, ist das Werk
vieler Jahrhunderte gewesen. Es hat fremde Einflüsse gegeben, welche
Germanen noch in der Zeit des Freistaats auf eine höhere Stufe der
Entwicklung erhoben haben, und unter den Deutschen haben die Istä-
vonen, die nachmaligen Franken, diese Einwirkungen am frühesten und
meisten erfahren, weil sie durch ihre Lage denselben am stärksten aus-
gesetzt gewesen sind. Während die Völker des Nordens und Ostens
längere Zeit auf der gemeingermanischen Kulturstufe stehen blieben,
lernten die des Westens von den Kelten, und die Römer haben ihre
weitere Bildung fortgesetzt. Nicht mit einem Schlage sind sie in die
fremde Welt hineingeworfen, sondern langsam aber anhaltend wirkte
das Ausland, das sie im Vordiingen gehemmt hatte, auf sie ein. Der
Soldat, der Kaufmann, der Beamte, das Standlager, die Stadt haben
bei diesen Völkern lange Zeit römische Gesittung verbreitet. Bis tief
in das Innere Deutschlands erstreckte sich dieser Einfluss, unter Augustus
hatte Roms Macht bis zur Elbe gereicht. Der geistige Einfluss des
Überlegenen, die Erweiterung der Weltkenntnis, alltägliche Beobachtungen
und Erfahrungen, die zu machen waren, neue Interessen, eine gesteigerte
Regsamkeit des Menschen beeinflussten Generationen hindurch die Ge-
staltung des äusseren und inneren Lebens. Die KulturfUhigkeit dieser
Völker hatte bereits Cäsar bei den Ubiern beobachtet, und spätere
Schriftsteller wie Tacitus und Cassius Dio haben ihre Empfänglichkeit
für Fremdes und die Begabung zu lernen in weiterem Umfang bemerkt.
In langem Verkehr, kriegerischem wie friedlichem, drangen fremde Kultur-
elemente in unzähligen und unmessbaren Wirkungen ein. Subordination im
Heere, materielle Verbesserungen, technische Fortschritte, Beseitigung der
Menschenopfer und der Priester können wir etwa konstatieren, aber die
tieferen Vorgänge im Geiste der rheinischen Völker, welche dieselben zu den
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J)ie Entstellung der fränkischen Monarchie. 335
. vorgeschrittensten unter den Deutschen gemacht hahen, entziehen sich einer
unmittelbaren Beobachtung, sie lassen sich nnr aus den Folgen erraten.
Auch die Salier, mochten sie Rom bekämpfen oder ihm dienen,
im Kriege wie im Frieden haben sie von ihm gelernt. Wie viele von
ihnen waren in ihrer langen Dienstzeit unter den Auxiliartrnppen im
Reiche weit umhergekommen! Wenn sie nach der Entlassung in ihre
Heimat zurückkehrten, was hatten sie alles von den Wundern zu er-
zählen, die sie gesehen hatten, von dieser Pracht, diesem Handel und
Gewerbe, dieser Ordnung in der Verwaltung und der militärischen Kunst !
Und als sie als Sieger in Gallien einzogen, fuhren sie noch lange fort
von den Besiegten zu lernen; ohne erbitterten Völkerkampf, ohne Hass
gegen die Romanen, hatten sie sich zu Herren gemacht, und da sie
nicht zerstören wollten, so übte die vor ihren Augen sich ausbreitende
Civilisation noch ferner ihre stille Macht. Hätte es sich jedoch nur
darum gehandelt, unter fremder Führung den Naturzustand zu verlassen
und sich eine Bildung anzueignen, die sie nicht so rasch, so leicht oder
überhaupt nicht aus sich selbst gewonnen haben würden, und hätten
darauf diese Fortschritte, die sie halb unfreiwillig gemacht hatten, die
materiellen wie die geistigen, sie auch getrieben staatlich fortzuschreiten,
so würden wir denselben eine grundlegende Bedeutung bei der Entstehung
der fränkischen Monarchie nicht zusprechen können. Es wäre eine
Wirkung auf die Staatsbildung, welche etwa mit dem späteren Einfluss
der Kirche oder mit dem des Westens auf Russland verglichen werden
könnte, eine indirekte Einwirkung, die auf die Nationalität oder das
Privatrecht und Privatleben nicht weniger gewirkt hätte als auf das
öffentliche Recht. Wie fest war das fränkische Volkstum gegründet
trotz der geographischen Lage, der Jahrhunderte währenden Beziehungen
zum Kaiserreich! Aus seinem Gesetzbuch spricht der Stamm zu uns:
sein Privatrecht, seine Gerichtsverfassung, sein Prozess, seine Strafen
sind sein eigenes selbsterworbenes Recht, frei von fremden Bestandteilen,
und doch stehen sie ohne Zweifel auf einer höheren Stufe als das gleich-
zeitige Recht der Friesen und Sachsen, — aus keinem anderen Grunde
als in Folge jener Erlebnisse. Die Franken der Lex Salica sind längst
nicht mehr die Germanen des Tacitus.
Hatte sich nun die Entwicklung des Staats von dem allgemeinen
in der Naction vollzogenen Fortschritt entfernt und, während das Staats*
Volk ein deutsches blieb, einen besonderen Gang genommen? Wir können
Einwirkungen auf den Staat denken, welche von keiner andern Art sind
als die, welche die allgemeine fränkische Kultur trafen. Der Germane
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336 W. Sickel
hatte nicht aufgehört das Kaiserreich mit Ehrfurcht zu betrachten. Ein
anderes Staatswesen als in der Heimat stand hier vor seinen Augen.
Das Bild eines absoluten Herrschers, einer berechneten Regierungskunst
und alles, was dort ein Wille vermochte, musste am stärksten auf den
Sinn derjenigen unter den Deutschen wirken, welche ihre Völker zu
führen hatten. Der republikanische Häuptling, mochte er bewusst oder
unbewusst seine Stellung mit einer römischen vergleichen, empfand jetzt
wohl lebhafter die Kraft des eigenen Willens, die Fähigkeit zu regieren,
die Grewalt und die Kunst zu befehlen. Der Einfluss solcher An-
schauungen hatte schon Marobod den Antrieb gegeben, sein Königtum
mächtiger zu entfalten, und auch andere, auch salische Häuptlinge werden
von neuem Kraftgefühl und zunehmendem Bewusstsein der eigenen Herr-
schaft erfüllt worden sein. Aber ist das eine Romanisierung des Staats ?
Wenn auf jene Weise der Herrschersinn mächtiger wurde in den Adligen
und ein fügsameres Geschlecht unter ihnen heranwuchs, so war doch
hier nichts anderes vorhanden, als eine indirekte Vermehrung oder
Änderung der politischen Gesittung, und der Staat wurde nicht mehr
entnationalisiert, als die Umbildung im Fehderecht eine Romanisierung
bedeuten würde. Ein solcher Zusammenhang zwischen Kultur und
Recht, Leben und Rechtsbildung, jene Anregungen, die das politische
Fühlen und Wollen empfing, die Impulse, welche die Merovinger vom
römischen Staate erhielten, diese unausbleiblichen Folgen der Verhältnisse
sind, wie hoch wir auch ihr thatsächliches Walten anschlagen mögen,
juristisch unfassbar, sie stehen ausserhalb der Rechtsgeschichte, da sie
wohl den Menschen bilden helfen, aber nur mittelbar den Staat.
Anders wäre es, wenn die Merovinger fremde Rechte bei der
Gründung ihrer Monarchie in der Weise benutzt hätten, dass sie ihre
Macht in einer bestimmten Richtung ausübten, weil sie dergestalt Rechte
im römischen Staate in Geltung sahen. Hier hätte dieser in der That
den Merovingerstaat während seiner Entstehung und in einer Art er-
reicht, dass wir anerkennen müssten, dass der adlige Fürst bei seinem
Bau fremde Materialien verwendet hätte. Nicht dass die Monarchie
kam, sondern dass sie so gestaltet wurde, wäre das Fremde. Ganz ver-
schieden würde es sein , wenn derartige Machtäusserungen nicht zur
Entstehung der Monarchie beigetragen, sondern neue Bestandteile bei
der Fortführung der bestehenden Monarchie eingefügt hätllen. Allein
wir müssen bei der Annahme von Nachahmungen und Entlehnungen auf
der Hut sein. Wir glauben wohl eine Romanisierung wahrzunehmen,
wenn wir staatliche Einrichtungen im fränkischen Reiche antreffen, die
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 33?
der germanische Staat nicht besass, die sich aber im römischen ähnlich
vorfinden. Ein Beispiel bieten die Ämter. Der germanische König
kannte sie nicht, der römische wie der merovingische Monarch hatten sie.
Ist es aber eine romanisierende Staatsanffassung, dass die Merovinger
sich entschlossen Vertreter zu bestellen, ist es nicht ein ganz allgemeiner
Vorgang, wo ein Berechtigter nicht alle ^ seine Rechte persönlich ausüben
will und kann? Wohl war das erste Bild eines Beamtenstaats für den
Germanen Rom, aber da, wo amtliche Hülfsthätigkeit ein unabweisbares
Bedürfnis geworden ist, können wir aus dem blossen Dasein der Stell-
vertretung eine Reception nicht entnehmen; wir würden nur in dem
Fall berechtigt sein, die Selbständigkeit der merovingischen Schöpfung
in Abrede zu stellen, wenn ihre Ämter römische Eigenschaften besitzen.
Ebenso wenig kann in der Monarchie an sich ein Entscheidungsgrund
gesucht werden, wo Vorgänge in der salfränkischen Bevölkerung zu ihr
führen mochten, oder in der qualitativ gleichen Behandlung der Vergehen
gegen den Monarchen, welche nur ein Ausdruck der Rechtsstellung war.
Bei Rechten von solcher allgemeiner Art genügt nicht ihr Dasein im
römischen und fränkischen Staat, ihr Fehlen im germanischen, um ab-
zunehmen, das altdeutsche Königtum sei hier so verändert vermittelst
des römischen Staats. Was Rom früher als der Franke besass, ist
deshalb bei diesem noch nicht römisch.
Die Schwierigkeiten, welche sich der konkreten Vergleichung rö-
mischer und salischer Rechte entgegenstellen, sind sehr gross, und mit
dem Beweismaterial, das uns zu Gebole steht, werden sie nicht voll=
ständig gehoben werden können. Wir kennen weder das spätrömische
noch das altfränkische Staatsrecht genau genug, um die Beziehung zwi-
schen ihnen in allen ihren Einzelheiten erledigen zu können. Nur die
vielseitigste und eindringendste Detailforschung vermag eine abschlies-
sende Auskunft zu geben. Ist nun aber bei der Unausführbarkeit einer
vollständigen Vergleichung die Erörterung überhaupt wissenschaftlich zu-
lässig? Sie wird ohne Zweifel unvollkommen ausfallen, aber wir werden
ungeachtet dessen, was für jetzt, vielleicht auch für immer unentschieden
bleibt, ein Gesamtergebnis gewinnen können. Wir dürfen schon gegen-
wärtig ein Urteil fällen, wenn das Übrige, wie es auch beschaffen sei,
das erreichbare Resultat nicht wesentlich zu ändern vermag. Denn
offenbar ist auch hier das Erwiesene und das Unerwiesene nicht zu
zählen, sondern in seinem Wertverhältnis abzuwägen. Wenn die Be-
standteile, die noch nicht eingerechnet werden können, und die Punkte,
über deren Richtigkeit gestritten werden mag, in Abzug gebracht sind,
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338 W. Sickel
so kann immer noch ein Ergebnis flbrig bleiben, bei dem das Unent-
schiedene nicht geeignet ist, ein allgemeines Urteil zu verbieten. Ein
Teil der Fragen wird anlösbar sein, weil wir die Heimat der betreffen-
den Rechte, ein anderer, weil wir deren Zeit nicht kennen, und nur
zufällig wird die eine Frage mit der anderen beantwortet sein. WQssten
wir etwa, dass die fränkische Domanialverwaltung bereits im alten Salier-
lande entwickelt war, so dürften wir sie trotz äusserer ÄhnHchkeit«n
noch nicht auf die kaiserliche Gutsverwaltung zurflckfübren , weil sie,
soviel wir bis jetzt sehen, kein öffentliches Recht enthält, was nicht
aus Interessen und Befugnissen des Merovingers abzuleiten wäre *). Liesse
sich hingegen erweisen, dass sie erst nach der Einverleibung römischer
Gebietsteile und der Erwerbung dortiger Domänen aufgekommen sei,
so möchte das vielleicht genügen, um darzuthun, dass hier eine Herüber-
nahme vorliege ; dass darauf, nachdem sie der merovingischen Königsge-
walt assimiliert war, aus ihr eine ganz neue unrömische Entwicklung
hervorging, würde für uns von sekundärer Bedeutung sein. Solche Ein-
richtungen aber, mögen sie nun einheimisch oder fremd sein, können, für
«ich betrachtet, sowohl Verwaltungsmassregeln sein, welche die Monarchie
voraussetzen, als Akte, die das Monarchenrecht mit zur Entstehung bringen.
Wir sind der Ansicht, dass die Rechte, die wir mit Erfolg auf ihre
Herkunft prüfen können, hinreichen, um ein Resultat darüber zu ermög-
lichen, woher die grundlegenden Gewalten der Monarchie entstammen.
Vergleichen wir zuvörderst den spätrömischen und den fränkischen
Staat in ihrem allgemeinen Wesen, so finden wir sie darin in Überein-
stimmung, dass die Regenten die alleinigen Besitzer der monarchischen
Machtfülle sind, dass beide Monarchen frei herrschen und über alle
Unterthanen die nämliche Gewalt haben. Ist jedoch der Blick des
Franken bei der Erwerbung der Monarchie auf den römischen Staat
gerichtet gewesen, hat er diese Idee von dorther entlehnt? Wir treffen
auf Verschiedenheiten in beiden Staaten, die über ihr Verhältnis in
dieser Hinsicht keinen Zweifel aufkommen lassen. Der römische Staat
ist eine abstrakte, ideelle Einheit, er ist ein Rechtssubjekt für sich, so
') Es giebt noch andere Gründe fiir die römische Abkunft als die,
welche v. Sybcl, Königtum 1881 S. 489 f., dafür geltend macht, aber ein
Urteil kann ich in dieser Frage jetzt noch nicht abgeben. Die Schwierigkeit
der Sache liegt sowohl im römischen Recht, das zuletzt Kariowa, römische
Rechtsgeschichte 1, 1885, S. 843—845 dargelegt hat, als darin, dass die Rechte
des Königs über die freien Fiscaliuen, die er als Regent hat, von denen, die
er als Privatherr besitzt, schwer zu sondern sind. Ich komme hierauf dem-
nächst an einem anderen Orte zurück.
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Die £lnt8tehiing der fränkischen Monarchie. 3^3
dass der Monarch dessen Organ ist, der fränkische ist eine persönliche
Herrschaft. Wohl hat das Verfügungsrecht des Merovingers äussere
Ähnlichkeit mit dem des Römers, aber wenn wir ITironfolge und Dis-
positionsbefugnis des fränkischen Königs als Ausflüsse einer und der-
selben Rechtsauffassung ansehen müssen, so hat diese ihre historische
Wurzel nicht im römischen Staat, weil die Erblichkeit eine Entwicklung
aus germanischem Grunde ist. Das Erbrecht der Dynastie war dadurch
entstanden, dass Verwandte aufeinander gefolgt waren, weil sie Verwandte
waren, das Eigenrecht dadurch, dass die Fürsten nach einander einen
Herrschaftsinhalt, der als rechtmässig galt, für sich ausgeübt hatten.
In beiden Richtungen waren die Konsequenzen des Eigenrechts gezogen
und es gab keinen von den Personen unabhängigen Staatszweck, der
die Nachfolge zur Individualsuccession , die Regierungsrechte zur Selb-
ständigkeit hätte führen können. Die persönliche Berechtigung wurde
bei den Saliern disponibel, vererblich und teilbar, ohne dass der römi-
sche Staat als Vorbild gedient hätte. Wir übergehen die Verschieden-
heit, dass der Kaiser als Stellvertreter Gottes, das Kaisertum als gött-
liche Institution galt, wogegen der König ein irdischer Herr war, der,
wenn er auch seine Abkunft auf einen Gott zurückführte, sich doch nicht
ausserhalb des rein menschlichen Handelns stellte und seine Herrschaft
nicht von einer höheren Macht ableitete, um bei einem Gegensatz zu
verweilen, der beide Monarchien als wesentlich ungleichartige erscheinen
lässt. Der römische Staat ist eine unumschränkte Herrschaft, welche
also auch über dem Gesetze steht, das Königtum ist eine begrenzte
Machtfülle. Dem Römer ist die Staatsordnung die Gesamtheit des
Rechts, dem Franken ist sie ein Teil des Rechts. Die fränkische Mo-
narchie belässt dem Einzelnen seine selbständige Rechtssphäre, sie stellt
die Rechte des Freien ebenbürtig neben ihre eigenen, so dass Staats-
recht dem Privatrecht nicht vorgeht. Hier gilt der Rechtssatz, dass
die verpflichtende Wirkung eines königlichen Befehls an die Voraus-
setzung eines Inhalts gebunden ist, der innerhalb der materiellen
Befugnis liegt, ohne dass in der königlichen Gewalt eine gesetz-
gebende Gewalt im römischen Sinn vorhanden ist. Das Königtum setzt
ein freies Volk voraus, e^ ist nicht die Gesamtheit, nicht der Staat,
der das subjektive Recht und die Freiheit des Einzellebens gewährt.
Eine besondere Äusserung dieser Freiheit ist es, dass der Freie seine
Freiheit durch seinen Willen verlieren kann. Diese selbständige Berech-
tigung der im Staate vereinigten Menschen, die der antiken Idee von
dem Verhältnis des öffentlichen Willens zum Privatwillen auf das tiefste
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34Ö W. Sickel
widerstreitet ^), kann bei den DeatscheD nur ein £rbteil der gemuuiischen
Freiheit sein, and dieses germanische Wesen, das den Einzelnen nicht
dem Ganzen opferte und dem Umüang des Monarchenrechts Schranken
zog, hat zu einer politischen Entwicklang geführt, die von den Bahne»
des alten enropäischen Staatsrechts immer weiter abgewichen ist.
Die Selbständigkeit, welche die Merovinger den ihnen nnterthänigen
Provinzialen gegenüber behauptet haben, zeigt sich anch darin, dass sie
durch dieselben nicht bestimmt worden sind, das Yolkswohl allgemein
zum Gegenstand ihrer Thätigkeit zu machen. Diese Ausschliessung der
Fürsorge für die Kulturinteresseu haben die Deutscheu verursacht, hier
ist die Staatsthätigkeit nicht verschieden wegen verschiedener Kulturen,
sondern wegen verschiedener politischer Ideeen. Die Idee, welche die
Merovinger verfolgen, die Schutzherrschaft, ist keine römische, die Haupt-
aufgabe ihres wie des republikanischen Staats ist äussere Sicherung durch
das Heer und innere durch den Rechtsschutz geblieben.
Richten wir unseren Blick von der Art und dem Inhalt der Staats-
gewalt auf das Verhältnis des Monarchen zu den Unterthanen, so treffen
wir auf einen Begriff, der ohne Zweifel ein einheimisches Erzeugnis ist,
auf die Treue. Diese Vorstellung ist, mag auch eine Meinungsverschie-
denheit über ihre Bedeutung bestehen, den Römern vollkommen fremd,
aber sie ist so mächtig in der Anschauungsweise der Salier, dass sie
die entgegenstehende römische Ansicht überwältigt. Auch hier wurde
der Romane staatlich fränkisch, nicht der Franke staatlich romanisch.
Treue und Treupflicht sind früher gewesen als der Treueid. IMe Un-
terthänigkeit des Franken war aus einer freiwilligen Befolgung der An-
forderungen hervorgegangen, und die ihr zu Grunde liegende Gesinnung
hatte ihren rechtlichen Wert nicht dadurch verloren, dass die Freiwil-
ligkeit aufgehört hatte. Die Könige hielten daran fest, dass der Unter-
than die Gesinnung haben solle, nach bestem Wissen und Können ihnen
seine Schuldigkeit zu leisten, und in der That kam in einem Staat, der
auf persönliche Dienste gegründet war, die Gesinnung in weit höherem
Masse in Betracht als in einem Staat, der, wie der römische, zumeist
von Steuern lebte. Ein Dienst, ungern geleistet, ist ein schlechterer
Dienst; eine Steuer, gern oder ungern gezahlt, wirkt immer gleich.
Nur in einem Punkte Hesse sich denken, dass die Eroberung eine
'; In Gallien galt jedoch nach römischem Vulgarrecht Freiheitsverlust
durch Vertrag, vergl. Mommsen und Brunner, Juristische Abhandlungen, Fest-
gabe für Beseler, 1885. S. 266 f.
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 341
Neuerung mit sich geführt hat, nämlich in der Abnahme eines aus-
drücklichen Versprechens, treu zu sein. Wohl ist es möglich, dass ein
alter salischer König bei dem Akte der formellen Mitwirkung des Volkes
bei dem Antritt der Regieiiing an die Leute die Frage richtete, ob sie
ihm treu sein wollten wie seinem Vorganger, eine Zustimmung, die nicht
verweigert wurde und nach einigen Wiederholungen nicht mehr verwei-
gert werden durfte, und dass sich aus solchen Vorgängen die eidliche
Zusicherung entwickelte. Später mochte der Regent, wie es von dem
Prätendenten Munderich erzählt wird, durch das Land ziehen um sich
huldigen zu lassen, bevor er seine Beamten anwies, für ihn die Ver-
eidigung vorzunehmen. Es ist aber auch denkbar, dass der Schwur
früher von Einverleibten als von Einheimischen gefordert wurde, weil
dort ein dringender Anlass vorlag, und dass er sich erst so auf die
Gesamtheit verbreitete. Eine Entscheidung ist nicht möglich, aber
auch nicht sehr wichtig.
Die Unterthanenpflicht beruht auf Rechtssatz, die rechtliche Not-
wendigkeit verpflichtet den Einzelnen auch zum persönlichen Geloben
der Treue. Es ist ein einseitiges Versprechen, das sich auf das Ge-
waltverhältnis gründet und dessen Zweck nicht darin besteht, eine ju-
ristische Verbindlichkeit mehr zu schaffen, sondern vielmehr dem Dasein
der Herrschaft rechtlichen Ausdruck zu verleihen. Ein treues Handeln-
wollen, ein solches Inneres wird bei dem Einzelnen als vorhanden an-
genommen, auch wo es vielleicht in Wirklichkeit nicht vorhanden ist,
weil es von Rechtswegen vorhanden sein soll, und bei dem Provinzialen
konnte es ursprünglich gar nicht vorhanden sein. Wäre aber der Treueid
etwas anderes gewesen als eine Gewähr für die unterthänige Anhäng-
lichkeit, so wäre unerklärlich, weshalb die Merovinger zuweilen nur
einen Teil der Unterthanen vereidigt hätten. So wenig, als es dem
Unterthan frei stand zu schwören oder den Eid zu verweigern, stand
es ihm frei zu dienen oder nicht.
Der grosse Gegensatz zwischen dem römischen und dem fränkischen
Staat kommt zu deutlichem Ausdruck in der Unterthanenpflicht. Auch
der monarchische Staat der Franken befriedigt wie vor ihm der republi-
kanische seine Bedürfnisse durch die persönlichen Leistungen seiner
Unterthanen, die er ohne Entgelt in Anspruch nimmt, und noch immer
hat er die Gleichheit der Unterthanen zur Grundlage, ohne eine der
Verschiedenheiten anzuerkennen, welche das Römertum ausgebildet hatte.
Der grösste Satz der Ileerverfassung, die allgemeine Wehrpflicht, ist
nicht römisch, er ist auch nicht fränkisch, sondern er ist germanisch;
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342 W. Sickel
der Merovingerstaat hat ihu bewahrt. Die persönliche Pflicht des Freien
znm Kriegsdienst begann in jungen Jahren ^) — für den Salier mit
Vollendong des zwölften Lebensjahres — und dauerte das Leben. Der
Dienst war wie in der Urzeit zu leisten ohne Sold und Geschenk, ohne
Ausrüstung und Unterhalt, und der König behandelte um so lieber jeden
Unterthan als Pflichtigen, als kein finanzielles Opfer für ihn damit ver-
bunden war. Der Franke hatte aufgehört für das Gemeinwesen zu
kämpfen, er war ein Werkzeug in der Hand des Königs geworden.
Weil der König gewohnt und berechtigt war, solchen Dienst im alten
Laude für sich zu for/dern, nur deshalb konnte er die Absicht fassen
und zur Ausführung bringen, die gallo-römische Bevölkerung sich wehr-
pflichtig zu machen.
Es war eine der folgenreichsten und tiefgreifendsten Umwälzungen
im Zustande der Provinzialen, als an die Stelle des Berufsheers das
Unterthanenheer trat. Die, welche die Waffen nicht mehr führten,
wurden wieder zu Kriegern, und durch den neuen, den kriegerischen
Geist, erfüllte sich ihnen der Staat, der ihnen ein lästiger Steuerforderer
gewesen war, wieder mit persönlichen Beziehungen.
Die Heerverwaltung hatten die Merovinger selbständig durchge-
führt. Mit Übergehung der Hundertschaft hatten sie die Truppen nach
ihren Regierungsbezirken organisiert, sie bestimmten allein ihre An-
führer und ordneten die Disziplin*-^. Dass alle diese ihre Rechte
älter sind, als deren erstes Auftreten in unseren Quellen, ist eine un-
abweisbare Annahme, und es wird nicht bezweifelt werden können, dass
die militärische Stellung des Königs aus der eigenen salisch-fränkischen
Entwicklung hervorgegangen ist. Allerdings ist das Recht, ohne den
Beschluss der Gemeinde aufzubieten, ebenso ungermanisch, als das davon
verschiedene Recht, ohne Volksbeschluss über den Krieg zu entscheiden,
germanisch ist nur die Feldherrngewalt des Königs, aber aus der per-
sönlichen Führung des Volksheers hat sich das Recht entwickelt, weitere
Anführer zu ernennen, die Mannschaft zu gliedern, allein aufzubieten
*) Erstes Beispiel sind Clojo's Krieger, von denen ApoUinaris Si-
donius, Carm. 7, 249 f. S. 526 Baret sagt: puerilibus annis est belli maturus
amor. Das sind weder junge Grundbesitzer noch lauter Freiwillige. — Dass
ein Aufgebot nicht stets an Alle erging, die in dem in Anspruch genommenen
Landesteil kriegspflichtig waren, zeigen quellenmässig Hervorhebungen Gre-
gors 5, 26. 6, 31 S. 270. 7, 42 und Fredcgars Kap. 74. Vergl. Boretius, Kap. I,
165, 3. 5. 32Ö, 3. 330, 1.
*) in pace nostra, Boretius, Kap. I S. 2.
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 343
und frei zu verwenden, und im Zusammenbang mit den übrigen Ver-
änderungen war die Wehrpflicht eine Pflicht geworden, die nicht mehr
dem Volke, sondern dem Könige zu leisten war. Die Treue war es,
welche auch diese ünterthanenpflicht enthielt.
Es war ein weites Gebiet, auf dem so der Merovinger ohne Auf-
nahme römischer Elemente die Herrschaft gewann, und einmal in dieser
Richtung begriffen, hat er später Polizeidienst und Gerichtsdienst allen
seinen Unterthanen aufzuerlegen vermocht.
Der Gegensatz der beiden Staaten tritt uns in noch schärferem
Lichte entgegen, wenn wir uns vergegenwärtigen, wie die Merovinger
die bedeutendste Pflicht der Provinzialen behandelt haben. Die Eroberer
hatten Länder erworben, in denen Grundsteuer und Kopfsteuer bestan-
den, und es hätte nicht der Wichtigkeit, welche die finanzielle Macht
für die politische hatte, bedurft, um sie zu bewegen, diese Einkünfte
möglichst aufrecht zu erhalten *). Sie hatten wohl den Willen, sie fort-
dauernd zu erheben und auch von dem Rechte, sie willkürlich zu er-
höhen, Gebrauch zu machen, aber unter ihren Händen verwandelte sich
diese Befugnis in eine Forderung einzelner Abgaben. Hier zeigte es
sich, dass es unüberschreitbare Grenzen der Entwicklungsfähigkeit für
die Deutschen gab und dass es unausführbar war, die staatsbürgerliche
Natur der Steuer zu erhalten, wo die antike Idee bei den Germanen
unaufnehmbar und bei den Romanen im Erlöschen war. Wohl ver-
standen die Merovinger, dass ein Grundbasitzer verpflichtet sein könne,
dem Könige Geld zu zahlen, aber den Zusammenhang dieser Pflicht mit
einer grossen Gemeinwirtschaft vermochten sie sich nicht anzueignen
und daher konnten sie die Besteuerungsgewalt auch nicht im römischen
Sinne foitführen. Die Provinzialen selbst sahen im Gefühl einer neuen
Zeit die Steuerpflicht als unhaltbar an und die Ungleichheit, dass sie
steuerten und dienten, während der Salier nur dienstpflichtig war*),
mochte in ihnen die Empfindung, dass dem Staate, dem sie jetzt ange-
hörten, eine Steuer fremd sei, verstärken^). Auch hier bewährte sich
•) Die beste Erörterung ist noch immer die Roths, Benefizialwesen
S. 85 ff. ; dazu etwa Loning, Kirchenrecht 2, 161 ff. und Tardif, jfctudes 1881
S. 215 ff. Kurze wie immer verständige Bemerkungen macht Zeumer, Göt-
tingische gel. Anzeigen 1885 S. 105 f.
*) Die Steuerfreiheit der Salier geht auch aus der sagenhaften Mit-
teilung hervor, dass Childirich die Steuer, welche Aegidius auferlegt hatte,
nicht forterhoben habe. Ilist. epit. c. 11, Bouquet 2, 396. Gregor 5, 28. 34
ergiebt nicht eine Steuerpflicht der Salier als solcher.
») Wie die öffentliche Meinung die Steuer auffasste, hat Gregor 5, 34
dramatisch dargestellt
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344 W. Sickel
im Reiche der Merovinger die Assimilationskraft deutscher Auffassung,
und das übernommene römische Recht verlief bedeutungslos für die
Rechtsgeschichte des Staats. Und ebenso sind andere finanzielle Rechte,
die ihm zugekommen waren, wie Zoll und Münze, entartet.
Von nicht geringerer Selbständigkeit ist die Entwicklung, welche
sich im merovingischen Königsdienst vollzogen hat. Auch er stellt sich
als eine Fortbildung auf Grundlagen dar, welche das germanische Alter-
tum gelegt hatte. Die Hofhaltung hat unleugbar an germanische Tra-
ditionen angeknüpft, sie zeigt weder die Pracht des römischen Palastes,
noch jene Compliziertheit und Centralisation der Greschäfte. Sie ist von
einer Einfachheit, in der nur dringendes Bedürfnis einzelne festere Ge-
staltungen hervorruft. Das Gefolge verbindet friedlichen Dienst mit
kriegerischen Geschäften. Der Haushalt wird von Ämtern geleitet, wie
sie auch bei Privatleuten bestehen mögen, die Vorsteher der Hausämter
werden nicht dadurch in römische Würdenträger verwandelt, dass auf
sie römische Namen angewendet werden. Wir bemerken sehr wenige
mit bestimmten Staatsgeschäften betraute Personen, aber nur eine Klasse
ist unter ihnen, welche entlehnt ist, die Klasse der Schreiber. Bei dem
Kanzleipersonal dauern, da die offizielle Schriftsprache die römische
ist, römische Gebräuche fort, allein der Vorsteher dieser Abteilung der
königlichen Hof Verwaltung, der Referendar, wird nicht blos bei dem
Beurkundungsgeschäft verwendet, sondern in den allgemeinen Dienst
hineingezogen. Seine Dienstpflicht ist eine weit umfassendere, er hat
dem Könige zu raten und kann auch mit dem Oberbefehl über ein Heer
betraut werden. Der grösste Teil der Hofleute stand ohne amtliche Stel-
lung dem König zur Disposition, um in den verschiedensten Angelegen-
heiten gebraucht zu werden. Ihr Dienstherr konnte sie gebrauchen am
Hofe in Ämtern und im Rat, in den Gauen als Vertreter und als Boten,
er konnte ihnen befehlen ein Heer anzuführen oder eine Gesandtschaft
zu übernehmen.
Das Handeln des Königs am Hofe ist gleichfalls von Erinnerungen
sowohl an den Kaiser als an die Officia der Beamten frei. Der Kaiser
hatte die Rechtssachen, in denen er angerufen werden durfte, sehr be-
schränkt und die, welche er erledigte, bearbeitete er mit Hülfe eines
festen Kollegiums, des Konsistoriums. Das Richten des Merovingers,
das wir S. 252 f. dargestellt haben, ist ein durchaus verschiedenes;
es ist von germanischer Herkunft, freilich nicht mehr eine Rechtspflege,
wie sie der Häuptling übte, aber die Veränderungen sind doch nicht
beträchtlicher, als es die Folge der allgemeinen Wandlung der Verhält-
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 345
nisse war. Die Triebkraft dieses einheimischea Rechts sollte erst jetzt
sich in der Entwicklung eigenartiger fränkischer Institute bekunden.
Diesen Hof müssen wir uns gegenwärtig halten, wenn wir au das
Beamtenrecht herantreten. Als sich die Hofregierung zum Mittelpunkt
des Staatslebens erhob, behielt der König noch die Männer bei, welche
ihm einst in den Kampf gefolgt waren, weil er in ihnen die beste
Beihülfe besass, um seine neuen Aufgaben zu erfüllen. In seinen An-
trustionen hatte er Diener, denen er jede Dienstleistung befehlen durfte,
die ehrbar war. Es war nicht die Übernahme eines Auftrags, welche
für den Ausgewählten die Pflicht begründete, den Willen des Auftrag-
gebers auszuführen und für denselben zu handeln, sondern er empfing den
Befehl einen Dienst zu thun, ohne dass es einer Annahme bedurfte. *)
Auch ein Amt war eine Verwendungsart nach dem Willen des Dienst-
herm, die Übernahme des Amts war für den Antrustio Pflicht. Dass
jedoch der König Antrustionen angestellt hat, ist ebenso zweifellos als
für uns gleichgtütig. Es fragt sich nur, ob das Amtsdienstrecht
Rechtssätze aus dem Dienstrecht des Gefolges aufgenommen hat,
weil wir, wenn wir das bejahen müssten, auch hier eine eigenartige
Entwicklung des Königsrechts konstatieren würden, eine Entwicklung,
welche nicht nur unabhängig vom römischen Recht, sondern auch unab-
hängig vom Volksrecht vollzogen wäre. Wir glauben nun in der ältesten
Dienststellung sowohl der Hofbeamten als der Provinzialbeamten, unge-
achtet der vorgeschrittenen Ausbildung, noch einzelne Züge wahrzuneh-
men, welche eine Abstammung vom Gefolgschaftsrecht verraten. Gleiche
Rechtssätze, welche wir für beide in Geltung finden, werden nicht bei-
derseits ursprüngliche sein, sondern die späteren im Amt die früheren
bei dem Institut des Gefolges zur geschichtlichen Voraussetzung haben.
Die Gründe dieser Annahme sind die folgenden.
Erstens und vor allem steht der Beamte in einem allgemeinen
Dienst, seine Dienstpflicht erschöpft sich nicht mit dem Inhalt des von
ihm auszuübenden Amts, sondern sie verpflichtet ihn in einem Umfang,
der eine andere Grundlage als ursprüngliche voraussetzt. Wäre das
Amtsverhältnis als ein neues für sich bestehendes Verhältnis, auf Grund
dessen der Beauftragte diese zählbaren Dienste schuldete, anzusehen,
so würde die Übernahme anderweitigen Dienstes eine freiwillige sein
und die Aufforderung dazu nicht in der Form des Dienstbefehls, son-
>) Der Antrustio ist daher oft unterwegs, Septem cauaae 8, 7 S. 131.
Behrend.
Wettd. Zeltschr. t Gesch. u. Kunst. IV, rv. 25
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346 W. Sickel
dem des Antrags ergehen. Statthalter hatten als Gesandte, Ratgeber,
Feldhenen zu dienen, Hofbeamte als Heerführer oder in der Steuerver-
waltung thätig zu werden. ^) Offenbar erschöpft sich das Dienstver-
hältnis nicht in dem concreten Amt; wem Hausdienst obliegt, liegt auch
Staatsdienst ob, und wer in der Provinz ein Amt versieht, hat auch
in anderen königlichen Geschäften zu fungieren. Der Beamte ist weit
über den Umfang seiner besonderen Thätigkeit verpflichtet, und seine
verschiedenartigen dienstlichen Handlungen stellen sich uns als Äusser-
ungen einer Dienstpflicht dar. Es scheint notwendig, diesen bedeuten-
den Satz des königlichen Dienstrechts aus dem Gefolgschaftsrecht abzu-
leiten. Denn aus diesem ergab sich leicht, dass ein Mann, mit dem
der König nicht einen Vertrag schloss, durch den er sich ihn verpflichtete
ein Amt zu übernehmen, sondern dem er als-einem ihm bereits zu Dienst
verpflichteten den Befehl erteilte, amtsweise thätig zu sein, auch neue
Arbeiten übernehmen und thun musste, was die königliche Anweisung
hinzufügte. Einmal dergestalt begründet, nahm dann das Beamtenrecht
seinen besonderen Weg.
Diesem Ausgangspunkt würde es ferner entsprechen, dass Beamte
ohne ihr Verschulden und wider ihren Willen nicht nur des Dienstes
enthoben, sondern auch versetzt und mit einem anderen Amte betraut
werden dürfen. Denn ihre Dienstleistungen gründen sich auf den kö-
niglichen Auftrag und verändern sich mit ihm. Aus dem Provinzial-
dienst entlassen, mögen sie wieder an den Hof berufen werden, um hier
in anderer Weise ihren Dienst fortzusetzen. *)
Sodann erscheint es auffallend, dass eine besondere Verleihungs-
form für die Ämter lange Zeit nicht erwähnt wird. Das Schweigen ist
freilich kein Läugnen, aber es treten Umstände hinzu, welche einen
solennen Anstellungsakt ausschllessen dürften. Wenn nämlich bei den
Statthaltern statt auf einen Amtseid auf den Unterthaneneid Bezug ge-
nommen wird, *) so dürfen wir wohl folgern, dass man einen für sich
•) Ausser Heiligenleben und Königsurkunden bieten die Geschiclit-
sclireiber zahlreiche Beispiele. Gregor 4, 40. 50. 5, 28. 7, 10. 14. 9, 18. 30.
10, 9. 28; de virtutibus S. Martini 4, 7. Fredegar Kap. 6. 25. 30. 38. 40.
78. Über den Ilofdienst der Statthalter s. Mitteilungen des Instituts für
Österreich. Geschichtsforschung, Ergänzungsband 1, 229.
») Z. B. Gregor 4, 24. 7, 13. 9, 7. 10, 19; auf Zeit 4, 42, anders 5,
36 und Vitae patrum 7, 1 die Regel. Ein Domesticus erhält Befehl (itissU)
vom König, unter die Tischgenossen einzutreten, Ven. Fortunatus VII, 16,
41. S. 171 Leo.
*) Varocus, Gregor 5, 26, der 5, 16 als Statthalter angesehen ist, sa-
cramentum se cotustritixity qiiod fiddis regi Chilperico esse deheret. 6, 11. 7, 38.
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 347-
bestebenden Amtseid, wie ihn die Römer besassen, nicht kannte, und
wir wüssten eine so merkwürdige Lücke nur daraus zu erkKraren, dass
von Männern, welche ein königliches Amt bekleideten, ein Eid nicht
gefordert wurde, weil sie ursprünglich denselben als Gefolgsleute ge-
schworen hatten. Dieses historisch vorausgehende und rechtlich, wie wir
glauben, dem Amte zuerst zu Grunde liegende Verhältnis hätte eine be-
sondere Vereidigung kaum gestattet und sicher entbehrlich gemacht.
Endlich wollen wir nicht unterlassen, auf einen Punkt hinzuweisen,
der freilich unsere Ansicht nicht erheblich unterstützen wird, auf die
gleiche Behandlung des Gefolges und des Beamtentums im Wergeid.
Königsdienst aller Art, Gefolgschaftsdienst, Hofdienst, Beamtendienst
verdreifacht das Wergeid; mag der Diener das Leben im Dienst oder
ausser Dienst verlieren, jene persönliche Eigenschaft übt ihre Wirkung
überall, und eine derartig bevorrechtete Stellung musste auf die Zeit-
genossen einen Eindruck hervorbringen, dessen Stärke wir uns nicht
leicht vergegenwärtigen können. Dass die ersten, denen das Vorrecht
zu Teil wurde, die Gefolgsleute waren, leidet wohl keinen Zweifel, bei
ihnen entsprang eine solche Steigerung naturgemäss aus dem Herren-
schutz, wii- würden jedoch überrascht sein, eine solche Bestimmung bei
dem Grafen zu finden, wenn wir nicht wüssten, dass sie schon früher in
Gebrauch gekommen war. Die übereinstimmende Stellung scheint leichter
genetisch als praktisch erklärbar zu sein, aber einen sicheren Schluss
wollen wir aus ihr nicht ziehen.
Zuletzt mag noch ein allgemeiner Unterschied der römischen und
der merovingischen Beamten erwähnt werden. Während jene eine feste
Besoldung hatten, dienten diese ohne Fixum auf Gnade, und auch die
Quote der Gerichtsgelder, die der Graf später bezog, kann ihm nicht
ursprünglich zugekommen sein, da er ja nicht der ordentliche Erhebungs-
beamte derselben war. Diese Unbestimmtheit der Vergütung erinnert
uns nochmals an das Gefolge. Wie der Dienstmann ausser dem
Unterhalt für guten Dienst besonderen Lohn durch gelegentliche Ge-
schenke empfing, so bestand der Gehalt des Beamten in analogen
Dotationen, die ihm jetzt natürlich oft in Grundstücken gegeben
8, 3. 6, wo das Vergehen unter den Gesichtspunkt der Unterthanenuntreue fällt.
Auch Marculf 1, 8 hat nur fidem ivHibata cmtodias (ebenso bei dem Bischof
Zeumer, Formulae 1, 109 vgl. Gregor 8, 7) und fordert für die Anstellung
bewährte fides. Schriftliche Bestallungen, wie sie hier die Formel uns vor-
führt, erwähnt schon von Gregor 8, 18, sind vielleicht nach Vorgang der
Urkunden für Bistumsbesetzungen (Gregor 6, 7. 8, 20. 22) m Gebrauch ge-
kommen.
25*
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348 W. Sickel
wurden *). Jedermann weiss , wie verhängnisvoll dieses System ge-
worden ist.
Wir haben nns bisher damit beschäftigt, Thatsachen kennen zu
lernen, von denen die Frage nach der Herkunft des Beamtenrechts ab-
hängig ist. Wir müssen jetzt die Ämter selbst aufsuchen. Denn der
im Vorigen aufgestellte Zusammenhang zwischen Rechtssätzen der Ge-
folgschaft und des Amtes würde die Möglichkeit nicht ausschliessen,
dass der Kieis der Geschäfte, welche amtsweise verwaltet werden sollten,
nach Massgabe römischer Ämter begrenzt worden wäre. Hier war offen-
bar ein Gebiet, bei dem ältere deutsche Gewohnheiten nicht wirken
konnten, auf dem eine völlige Neuschöpfung ausgeführt werden musste
und daher erwartet werden könnte, dass bekannte römische Einrichtungen
zum Vorbild genommen wären. Eine Stellvertretung des Führers war
der republikanischen Ordnung fremd gewesen und war in der That mit
seinem Wesen unvereinbar, aber als die Natur des Merovingers eine
andere geworden, als er in Besitz von Rechten gelangt war und seine
Thätigkeit immer umfangreicher, beständiger und unerlässlicher wurde,
sah er sich genötigt, Werkzeuge zu schaffen, die für ihn seinen Willen
realisierten. Da dies nun erst zu einer Zeit, als ihm römische Ämter
bekannt waren, geschah, ist es höchst belehrend zu beobachten, ob er
zu römischen Formen griff. Betrachten wir seine ältesten Ämter. Der
Sacebaro ist ein eigentümlich merovingischer Beamter, welcher in dem
römischen Staat keinen verwandten Beamten haben kann. Der Graf
stellt sich dadurch zu den römischen Statthaltern in Gegensatz, dass
er von der Ununterschiedenheit der Civilverwaltung und der militärischen
ausgeht. Die römischen Provinzialbehörden zerfielen in bürgerliche und
militärische, die Trennung beider Verwaltungen war durch alle Instanzen
durchgeführt; der Graf ist von Hause aus eine bürgerliche und mili-
tärische Behörde, wir können nicht die eine oder die andere Thätigkeit
als die ursprünglich einzige annehmen, die Grafschaft ist eine Gebiets-
teilung des Landes für Zwecke des Heeres, des Friedens, der Exekution,
der Finanzen. Der Oberstatthalter, der Amtsherzog, ist noch nicht ein-
geführt, aber auch er sollte keine Sclieiduug der Funktionen bringen.
Eine Ausnahme macht vielleicht der Domesticus, jedoch höchstens inso-
fern, dass die Exemtion der königlichen Güter, die seiner Stellung
*) Älteste Aiiwendungsfälle, die wir kennen, bei Gregor 4, 44. 8, 21.
9, 38. imd Marculf I, 14. 17. 31. Pertz, Dipl. 1 S. 57. 100; ein Domesticus hat
Kleider und ein Wehrgehänge vom König zum Geschenk erhalten Gregor 7, 15.
Auch einem Cubicularius und einem Nutritor sind Grundstücke verliehen
das. 7, 22. 8, 22, vgl. 5, 3.
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 349
zugrunde lag, auf römische Verhältnisse zurückging, es bedarf aber
keiner Bemerkung, dass dieses Amt für die Entwicklungsgeschichte des
Königtums bis zur Monarchie keine hervorragende Bedeutung haben
konnte, wenn es überhaupt jener Zeit noch angehört. So decken sich die
wenigen salischen Ämter ihrem Inhalt nach nicht mit römischen Ämtern-
und ihre Koordination steht im Gegensatz zu der römischen Hierarchie.
Und wohin der merovingische Staat vordringt, verschwinden aus der
Staatsverwaltung alle römischen Ämter, die Stadtgemeinden mit ihren
Magistraten hören auf für den Monarchen zu funktionieren und jene
einfache aber entwicklungsfähige Landesverwaltung, welche in der belgi-
schen Heimat entstanden sein mochte, greift Platz. Wenn aber die
Könige, denen wir doch Kenntnis des römischen Staats werden zu-
schreiben müssen, Beamte einsetzten, ohne sich an das fremde Ver-
waltungsrecht anzulehnen, so dürfen wir daraus abnehmen, wie wenig
sie für ihr Schaffen der Führung und des Vorbildes bedurft haben. Sie
haben wohl bei ihrem Vorgehen gar nicht an den römischen Staat gedacht.
Wir schliessen unsere Beweisführung mit dem Hinweis auf das
Verhältnis zwischen Staat und Kirche. Die Neuerungen auf diesem
Gebiet kommen für uns nur deshalb in Betracht, weil auch sie die
selbständige Haltung der Könige zeigen; von dem fränkischen Kirchen-
recht hat ein neuerer Schriftsteller geurteilt, dass es besser als das
römische sei '). Wir begnügen uns jedoch auf dieses Gebiet nur auf-
merksam zu machen, weil die dortigen Rechte und Rechtsausübungen
nicht beigetragen haben, die Monarchie zu schaffen.
Wir wenden unseren Blick auf die geschilderte Entwicklung zurück.
Wir haben gesehen, dass die Monarchie entstand, weil infolge der sozialen
Veränderung die Notwendigkeit eingetreten war, eine neue staatliche
Thätigkeit ins Leben zu rufen und diese Interessen eine Verfassung vor-
gefunden hatten, welche nicht geeignet war, die gestellten Aufgaben in
zureichendem Masse zu erfüllen. So waren jene Aufgaben Aufgaben des
Mannes geworden, dessen Geschlecht seit unvordenklicher Zeit das Volk
leitete und dessen Zwecke sich mit denen der Bevölkerung hinlänglich
deckten. Während er herrschen wollte, wollte sie beherrscht sein. Das
Schutzbedürfnis des schwächeren Teiles der Unterthanen gestattete und
forderte die Hülfe eines Anderen, der, indem er zur Ausführung brachte,
was alle bedurften, aber nicht anders gewannen, ihr Herr werden
') Vergl. Lüning a. a. 0. 2, 16—41. 157 f. Ilauck, die Bischofswahlen
unter den Merovingern 1883 S. 1 f. 53,
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350 W. Sickel
musste. Wo der Inhalt seiner Herrschaftsübung mit dem Bedürfnis der
meisten Volksleute zusammentraf, war es unausbleiblich, dass die Staats-
genossen sich seinen Anordnungen unterwarfen, und die von Geschlecht
zu Geschlecht angesammelten Rechte wurden sein eigen. Die Umwand-
lung dauerte vielleicht lange, aber der Ausgang war nicht zweifelhaft.
So war die Monarchie im Entstehen oder bereits entstanden, als
ein Ereignis eintrat, welches über ihr Wesen entscheiden sollte. Alle
jene Vorgänge, der Umschwung der sozialen Zustände, die unermüdliche,
bedeutende und gemeinnützige Thätigkeit der Herrscher, die Erwerbung
persönlicher Rechte, die vorteilhafte Thronfolge hätten zwar hingereicht,
aus dem republikanischen Königtum ein monarchisches zu schaffen,
allerdings nicht so, dass sie dasselbe juristisch fortbildeten, sondern
indem sie es aufhoben und ersetzten, aber sie würden nicht genügt
haben, eine Monarchie dieser Art hervorzubringen, wenn nicht noch
eine Veränderung erfolgt wäre. Dieses Ereignis betraf die Volksver-
sammlung. Sie hat nicht blos. aufgehört zu regieren, sondern sie hörte
auch auf den Monarchen in seiner Regierung zu beschränken. So wurde
der König zum Monarchen, der Monarch zu einem freien Alleinherrscher,
dessen Recht als privater Besitz der willkürlichen Verfügung und einer
wirklichen Beerbung unterlag.
Wir haben eine Reihe von Momenten kennen gelernt, welche auf
ein höheres Alter des neuen Königtums hinweisen, als Chlodowechs Zeit.
Wäre die Monarchie erst inmitten der grossen Eroberungen durch die
überwältigende faktische Macht neuer Provinzen ins Dasein gerufen,
ohne wenigstens soweit in dem führenden salischen' Staate vorbereitet
zu sein, dass nur die letzte äussere Hülle der Volksversammlung noch
abzuwerfen war, um sie zu vollenden, so müssten ihre Einrichtungen es
uns sagen. Eine Monarchie, dadurch entstanden, dass ein republikani-
scher Häuptling sie von dem Besitz römischer Befugnisse aus, in den
er eingetreten war, begründete, mithin eine thatsächliche Machtfolge
und von dem Standpunkt des Saliers aus ein blosser Zufall, könnte
keinen anderen als einen romanisierenden Typus tragen. Man könnte
zugeben, dass erst die Eroberung die Macht erteilt habe die Volksver-
sammlung zu vernichten, und doch läugnen, dass das Wesen des neuen
Staats dadurch aufhörte, salisch zu sein. Die Eroberung gab ohne
Zweifel neue Macht, aber nicht notwendig eine Macht, welche nur be-
fähigte, zu recipieren und zu romanisieren, sondern auch eine Macht,
vermittelst deren die bestehenden Rechte weiterzubilden und auszu-
führen waren. Eine wirkliche Mischung aus beiden Bestandteilen, aus
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Die EJntstehung der fränkischen Monarchie. 351
römischen und salischen, denen eines hochentwickelten reflektierten Staats
und denen eines primitiven und unbewussten, konnte unmöglich einen
Staat wie den fränkischen ergeben, dessen Wesen ein einheitliches ist.
Was sich der Merovinger von römischen Rechten aneignete, wie Steuer,
Zoll und Münze, unterlag der Attraktionskraft seines Staats ; solche aus
ihrem ehemaligen Zusammenhang gelösten Stücke waren unproduktiv im
römischen Sinn, sie verloren ihre römische Natur. Das Reich wurde
ein Reich salisch-fränkischen Rechts. * Das römische Amtsgericht machte
einem halb populären Gerichte Platz, der Berufssoldat wurde durch
den Unterthan ersetzt, und dasselbe Schauspiel wiederholt sich in dem
Amt des Sacebaro und dem Amt des Grafen. So unrömisch war der
Staat, dass er die römische Gesellschaft vernichtete und die mittel-
alterliche entstehen Hess.
Die Eroberung hat den Fortgang der monarchischen Verwaltung
geändert und ihren Umfang vermehrt, ohne sie gleichwohl zu romani-
sieren, aber die Monarchie hat sie in Wirklichkeit nicht geschaffen,
noch ihre Verwaltung begründet. Alle die kleinen Rechte von un-
zweifelhaft römischer Abkunft, die der Merovinger seit dem fünften
Jahrhundert durch die Ausdehnung seines Gebietes erwarb, der Zoll,
das Recht Märkte zu bewilligen, Münzen zu prägen, Gefangnisse zu
halten, Steuern zu erheben, gehören nicht zu den elementaren Grund-
lagen der neuen Monarchie, wir könnten sie uns hinwegdenken, ohne
dass uns dieselbe wesentlich anders erscheinen würde, und wir wissen
von keinem derselben, dass es zur Grundlegung der Monarchie ge-
dient hätte.
Es ist ein vergebliches Bemühen, die neuen Rechte im einzelnen
allgemein aus den alten zu erklären, wohl aber lässt sich die Entstehung
des neuen Zustandes aus dem älteren verständlich machen. Wir haben
eine doppelte Art von deutschen Rechten zu unterscheiden. Die einen
stammen aus dem Freistaat. Sie sind von zweifacher Natur. Entweder
gehen sie wie das Volksgericht unberührt durch das Königtum in die
neue Zeit über, oder sie gehören zwar ihrem Inhalt nach wie die Wehr-
pflicht derselben Epoche an,* erleiden aber einen Wechsel des Subjekts.
Die zweite Art ist von den Fürsten ganz neu hervorgebracht, und wie
weit auch einzelne Befugnisse derselben, wie Rechtspflege und auswärtige
Vertretung, in die Zeit des Freistaats zurückreichen mögen, so sind sie
hier nur Vorboten der Änderung, welche den König zum Allein-
herrscher machen sollte.
So sind wir berechtigt dem Staate der Merovinger eine nationale
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352
Bezeichnung zu geben. Er ist germanisch-fränkisch, germanisch in seinen
letzten Grundlagen, fränkisch in deren Ausgestaltung und Weiterbildung
und in dem eigenen Erwerb. Denken wir uns etwa Slaven oder Magyaren
genau unter denselben Verhältnissen, nach dem Rheindelta verschlagen,
nach Süden vordringend und weiter erobernd, würden sie dieselbe soziale
Kraftverteilung und politische Denkweise, diese Thronfolge, diesen Inhalt
des Verhältnisses des Königs zum Unterthan und eine solche Verwaltungs-
ordnung erworben haben? Wir stehen hier überall in einer Sphäre der
nationalen politischen Gesittung.
Der Untergang des Freistaats war so wenig eine zufällige Ka-
tastrophe, als die Entstehung der Monarchie eine willkürliche That. Die
Zwecke eines deutschen Volkes waren die Kraft, welche zerstört und
geschaffen hat. Volksführem aus dem Adelsgeschlecht der Merovinger
war es gelungen, die politische Macht, die ihnen das staatliche Leben
des Freistaats gewährte, zu einer monarchischen Gewalt, deren alleiniger
und formell unbescliränkter Eigentümer der König war, zu entwickeln,
weil die Freien bei ihnen ihre Erhaltung suchten. Die erste grosse
Organisation der neuen Gesellschaft war die Monarchie, die zweite war
die Grundherrschaft.
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Das Römerbad in Rückingen bei Hanau.
Ein Reconstructions versuch.
Von Architekt 0. von Rössler in Nienburg a. d. Weser.
(Hierzu Taf XIX )
Die von A. Hammeran in seiner interessanten Abhandlung „Die
Badeanlagen der römischen Castelle" (Westd. Korrbl. IUI, Nr. 111)
zusammengestellten Inschriften werden sich erst dann mit Sicherheit
auf die fraglichen Bauten beziehen lassen, wenn auch die technischen
Verhältnisse der letzteren sich mit dem angenommenen Zweck in Über-
einstimmung erweisen.
Aus diesem Grunde dürfte eine vom Unterzeichneten im März
1883 dem Verein für Geschichte in Hanau vorgelegte Deutung des
sogenannten Römerbades in Rückingen bei Hanau, welche aus technischen
Gründen zu dem Resultat kommt, dass das Gebäude Thermen gewesen
seien, zur Klarstellung der SacV.e umsomehr beizutragen geeignet sein,
als die bei Hammeran mit „gar niciit übel" bezeichnete Deutung von
Schlereth ^), weil ohne Verständnis für die architektonischen Eigentümlich-
keiten des Bauwerks unternommen, unhaltbar ist und deshalb verwirrend
wirkt. Nach Schlereth *) hatten die einzelnen Räume folgende Bestim-
mung: Fig. 1. a. Eingang, b. vestibtiJum, c. apodt/teriuni, d. sphaeris-
ierhim oder xifshis, o. umtuarium auch canisterhwi, f. fepidariuni,
g. und h. praefurnmm und Aufenthaltsort für den Heizer, i. entweder
caldariam oder Jaconicunty in letzterem ein labrum, n. frigidarmm,
0. Ankleidezimmer, p. durch den Kanal q. gespeister grosser Wasser-
behälter, z. Schwimmbad oder Raum zur Aufbewahrung der Badegeschirre.
') Die Römer und deren Denkmäler im Kinzijrthale, in Arndts Zeitschr.
für die Provinz Hanau I S. 197 ff. — Vgl. auch Duncker, das Römercastell
und das Totenfeld hei Rückingen, S. ItS.
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354 G. V. Rössler
Hierbei ist Qberseben, dass nur ein Teil der in dem erhaltenen
Sockelgeschoss vorhandenen Innenmanern als Scheidemauern anzusehen
sind, ein anderer Teil diente nur zur Begrenzung der Hypokaustraume
(Fig. 2). Letztere müssen weggelassen werden, um den Grundriss vom
Hauptgeschoss (Fig. 3), zu erhalten.
Hiemach reduzieren sich die von Schlereth angenommenen 13 Rftume,
zu deren Benennung sogar die Palaestra teilweise das Material geliefert
hat, auf 4 Haupt- und 3 Nebenraume.
Die Haupträume lassen sich benennen: I. caldarium, ü. tepi-
dariumy HI. fn^idarium, IV. apodyterium, I., H. und IV. entsprechen
ihren Dimensionen und ihren augenscheinlich für Überwölbung berech-
neten Grundrissformen nach im wesentlichen den gleichen Räumen der
Thermen von Pompeji. Das kalte Bad dagegen tritt nicht wie dort
als ein dem apodißterium angebauter Kuppelsaal auf, sondern bildet
einen mit Tonnengewölben und anschliessenden Halbkuppeln überdeckten
zwischen apodj/termm und tepidarhtm eingeschalteten Raum. Sachlich
steht dem nichts entgegen, da die Reihenfolge der Gemächer von ihren
Temperaturen abhängt und Kaltbad und Ankleidezimmer die gleiche
Temperatur haben mussten. Hier waren also Variationen möglich.
Die im „Römerbad'' auftretende Anordnung dürfte die normale sein,
die in Pompeji eine Concession an den beschränkten städtischen Bau-
platz, eine dritte Variation zeigen die Frauenabteilungen der pompejani-
schen Thermen, dort dient ein mit einem Badebecken versehener Raum
als apodifterium und frigidarium zugleich.
Der Eingang des Gebäudes war nach einem Weg gerichtet, welcher
an seiner Ostseite vorbei nach dem südlichen Principalthor des Castells
führte (Wolff-Dahm, römischer Grenzwall bei Hanau, Tafel III); man
gelangte durch einen zum Schutz gegen Zug und als Aufenthalt des
Badewärters dienenden Vorraum IV in das apodyterium.
Wie in Pompeji findet sich an das caldarmm ein Raum für die
Kessel zum Erwärmen des Badewassers angebaut. Die ihm anschliessen-
den starken Fundamentkörper deuten auf gemauerte Wasserreservoire.
Man kann sich über dem in der Mitte gelegenen Feuerheerd den
Kessel für heisses, rechts und links von diesem zwei Kessel für laues
und über den Fundamentkörpern 2 Reservoire für kaltes Wasser an-
gebracht denken (Vitruv V, X, 1.) Die Reservoire waren vielleicht wie
ein in Saintes in Frankreich gefundenes bei Caumont, Abecedaire (^re
gallo-roraaine S. 167) beschriebenes Reservoir unterpfeilert und mit
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/
Das Kömerbad in Hückiagen bei Hanau. 355
kleinen Feuerungen zum Vorwärmen und namentlich um die Behälter im
Winter vor dem Einfrieren zu schützen, versehen.
Mehr als in Pompeji sind dem deutschen Klima entsprechend die
Heizanlagen entwickelt. Das caUarium empfing seine warme Luft von
der Kesselfeuerung aus, welche von einem zwischen den Reservoiren
belegenen praefurnium (p.) aus geheizt wurde. Ein zweites auch
bei der Ausgrabung als solches erkanntes praefurnium (p. 1) diente
zum Heizen des tepidarium und frigidarium. Von einem dritten prae-
fumium (p. 2) aus wurde die Feuerung des apodi/t^rium bedient.
Besonders merkwürdig ist der Anbau am tepidarium (VH). Die
Tepidarien der pompejanischen Thermen zeigen nichts dergleichen, da-
gegen giebt vielleicht die Stelle des Vitruv V, X, 5, wo von der
Anlage der Schwitzbäder die Rede ist, über seine einstige Bestimmung
Auskunft. Nach Vitruv müssen die Schwitzbäder mit dem lauen Bad
in Verbindung stehen, sie sollen so breit sein, als sie in der Höhe bis
zum Scheitel der halbkreisförmigen Wölbung messen. In der Mitte
dieser Wölbung befinde sich eine Lichtöflfnung, von welcher an Metall-
ketten eine metallene Scheibe herabhängt, durch deren Zurückziehen und
Herablassen der Hitzegrad des Schwitzbades bestimmt werden kann.
Der Raum VII hat die geforderte Verbindung mit dem tepidarium^
auch seine Lage unmittelbar über dem Ofen spricht für den ver-
muteten Zweck.
In der halbrunden Nische des cdldarium wird man sich wie in
Pompeji das labrum, in dem Anbau gegenüber in den Boden vertieft
und mit Sitzstufen ringsum versehen das warme Bad denken müssen;
in gleicher Einrichtung in den Nischen des tepidarium' und frigidarium
die lauen und kalten Bäder.
Zur Versorgung der Bäder mit kaltem Wasser führte ein bei der
Ausgrabung des Gebäudes aufgefundener Kanal q bis unter den nicht
unterpfeilerten Teil des Auskleidezimmers. Von hier aus wird das
Wasser durch bleierne oder thönerne Verteilungsröhren nach den Bädern
geleitet worden sein.
Wie bereits bemerkt, ist die Form der Säle augenscheinlich für
gewölbte Decken berechnet. Die halbrunden Nischen waren mit Halb-
kuppeln, die anschliessenden Räume mit halbkreisförmigen Tonnen so
überdeckt, wie es die Thermen in Pompeji veranschaulichen. Nimmt
man letztgenannte Anlage zum Vorbild, so lässt sich das Gewölbesystem
des Bauwerks mit Sicherheit reconstruieren, da alle hierzu nötigen
Masse aus dem Grundriss hervorgehen.
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,356 ^- V. Rössler
Für die übrigen Teile des Aufbaues sind die Gewölbe bestimmend ;
man kann also ein wenigstens der Hauptsache nach richtiges Bild der
Gesamtanlage wiedergewinnen. In einem für die Gesamterscheinung
allerdings sehr wesentlichen Punkt wird man von dem pompejanischen
Vorbild abgehen müssen.
Die pompejanischen Thermen, wenigstens die sogenannten älteren
Thermen, haben nämlich keine Dächer, sondern ihre Gewölbe sind in
der Weise der Gewölbebauten des Orients übermauert, so dass eine
begehbare Plattform entsteht, aus der nur die Kuppel des frigidarium
etwas hervorragt. Da die Römer zunächst italische Baugewohnheiteji
nach dem Norden übertrugen, ist eine ähnliche Anordnung keineswegs
ausgeschlossen und es zeigen in der That einzelne der unserer Anlage
verwandten Grundrisse eine auffallend geringe Rücksichtnahme auf
bequem herstellbare Dachformen, (namentlich die Anlage auf der Saal-
burg, siehe v. Cohausen, d. röm. Grenzwall, Taf. VII). Die Schwierigkeit,
derartig flach abgedeckte Gewölbe im Winter auf die Dauer wasserdicht
zu halten, musste notwendig dahin führen, sie durch Dächer wirksam
zu schützen. Der Grundriss der Anlage bei Rückingen ist so disponiert,
dass sich einfache Dachformen ergeben, auch weisen zahlreiche Bruch-
stücke von Platt- und Uohlziegeln, die zwischen den Trümmern des
Bauwerks liegen, direkt auf das Dach und seine Eindeckung hin.
Aus der verschiedenen Höhenlage der Gewölbescheitel ergiebt sich
von selbst eine Gruppierung des Aufbaues in der Weise, dass die Dächer
der grossen Halbrunde mit dem Dach des Hauptkörpers in gleicher
Höhe liegen, während die kleineren und darum niedrigeren Anbauten
mit ihren Dächern an die Wand des Mittelbaues anlehnen.
Nach den entwickelten Gesichtspunkten sind die Ansichten und
Durchschnitte Fig. 4 bis 10 entworfen. Die Beleuchtung der grossen
Säle ist wie in Pompeji durch hochgelegene Fenster bewirkt. Von daher
ist auch die Construktion der Gewölbe Widerlager der grossen Säle ent-
nommen, welche aus den Durchschnitten Fig. 4 und 8 ersichtlich ist.
Auf starken Steinplatten sind niedrige, durch einen Architrav verbundene
Pfeiler, deren Stirnen in Pompeji mit Atlanten dekoriert sind, zur Auf-
nahme des Gewölbes ausgekragt. Nach Overbeck, Pompeji 3. Aufl.
S. 183 dienten die entstehenden Nischen um die Kleider der Badenden
aufzubewahren. Die eigentliche Bedeutung der Anordnung scheint in
konstruktiven Rücksichten zu suchen zu sein. Durch ein Auskragen der
Widerlager wird zunäclist die Spannweite des Gewölbes etwas verringert-,
namentlich aber, und das ist wichtiger, wurde bewirkt, dass die Linie,
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^^fjff:
Das Kömerbad in Rückingen bei Hanau. 357
nach welcher sich der Druck im Gewölbe fortpflanzt, die sogenannte
Drucklinie innerhalb vom Widerlagskörper bleibt und damit eine Haupt-
bedingung für die Stabilität des Gewölbes erfüllt. Über den Scheide-
mauem, wo der Druck der Gewölbe von beiden Seiten wirkt und sich
aufhebt, wurde durch die Auskragung eine breite Sohle für die Gewölbe-
hintermauerung (abg. Fig. 8) gewonnen und dadurch einer dem Ge-
wölbe schädlichen Keilwirkung dieses Mauerteils vorgebeugt.
Mit Hülfe solcher Construktionen konnte man schwere Steingewölbe
zwischen verhältnismässig schwache Widerlager spannen. Das Gewölbe
über IV hat 7,4 m Spannweite und 1,1 m, also etwa V? dieser Spann-
weite zur Mauerstärke. Die pompejanischen Thermen zeigen ähnliche
Verhältnisse.
— — O-o-^ßi^-o «
Inschriften von Waldfischbach.
Von Prof. K. Zan^emeister in Heidelberg.
Auf der Heideisburg bei Waldfischbach (nördl. von Pirmasenz)^)
hat Mehlis i. J. 1883 eine Anzahl römischer Grabdenkmäler entdeckt
und sich dadurch gewiss ein dankbarlichst anzuerkennendes Verdienst
erworben. Die Inschriften erheben über allen Zweifel, dass an der
Fundstelle oder, falls die Steine verschleppt sein sollten, in der Nähe
derselben sich eine augenscheinlich nicht ganz unbedeutende römische
Ansiedelung befand, von deren £xistenz man bis dahin keine Kunde
gehabt hatte. Und darin beruht der Hauptwert dieser Denkmäler, we-
niger in dem Inhalte der Inschriften, da dieselben wesentlich nur aus
Namen bestehen. Ich würde daher die von Mehlis wiederholt ^), wenn
auch nicht korrekt, veröffentlichten Texte nicht jetzt noch einmal ab-
drucken, wenn ich nicht von der Redaktion dieser Zeitschrift darum
gebeten worden wäre und nicht Mehlis selbst in den Bonner Jahr-
büchern 76 S. 229 (= Corr.-B. Ges.-Ver. S. 82 = Mitteil. XH S. 69
= Anthropol. C.-B. S. 29)^), 77 S. 63 u. 80 in einer Weise meiner
*) Ungefähr 4 geogr. Meilen von dem westlichen Rande des Rhein-
thals entfernt.
•) Z. B. Strassburger Post 13. Oktober 1883, II; Corresp.-Blatt des
Ges.- Vereins 1883 S. 81 f.; Pfalz. Museum 1884, 1 u. 2; Bonner Jahrb. 76
(1883) S. 227 ff. und 77 (1884) S. 61 ff. mit Taf. V— VII; Anthropol. Corresp.-
Blatt 1884, S. 27 ; Mitteilungen des bist. Vereins der Pfak XII (1884) S. 65 ff.
*) Mehlis sagt : „Mit Hilfe von Prof. Zangemeister zu Heidelberg lesen
wir : Marini Jamiarü et Vctidonnetae filiis Tertia Scäi filta natis vwa posuif^*
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358 K. Zangeraeister
Hilfe gedacbl hätte, dass ich für seine fehlerhaften Lesungen and
Erirfärnngen mit verantwortlich gemacht werden kann. Meine persön-
liche^ „Hilfe" hierbei hat indes, um dies hier gleich auszusprechen,
lediglich daiin bestanden, dass ich ihm für den Schluss der Inschrift
Marini lanuari u. s. w. die für jeden Epigraphiker auf der Hand
liegende Erklärung viva p(osuit) angab, während er die Buchstaben VA
hatte v(ixit) a(nnos) auflösen wollen. Ausdrücklich habe ich noch
betont, dass ich weitere Vermutungen auf Grund seiner Abschriften
nicht wagte und mindestens erst Papierabklatsche zur Verfügung haben
müsste ; die Einsendung derselben ist aber nicht örfolgt. Übrigens macht
die Entzifferung und Deutung der Inschriften allerdings hier und da
Schwierigkeit, und es ist daher leicht erklärlich, wenn Mehlis .nicht
immer das Richtige getroffen hat.
Die Inschriften sind von mir in dem Museum zu Speier, welchem
sie einverleibt sind, untersucht worden und lauten nach meinen Ab-
schriften also:
1. M ,1^ R I N I • I A N V
ARIELVETIDO
NNETIFILIS-
TERTI A • SCITI
FILNATISVI
VA P
Das 2., 3. u. 4. a haben die eigentümliche Form tJ^» welche im
Texte nicht wiedergegeben werden konnte; die beiden a zu Anfang von
Z. 1 und in Z. 5 sind oben, bezw. unten beschädigt und können des-
halb die gleiche Form gehabt haben. — Die n sind schlecht geformt:
bei dem 1., 4. und 5. ist der dritte Strich, bei den zwei übrigen so-
wohl der erste als auch der dritte Strich nicht senkrecht, sondern oben
nach rechts geneigt. — Der Horizontalstrich der t ist sehr kurz. —
In der 6. Zeile ist die Mitte des P durch ein Loch zerstört, dieser
Buchstabe ist indessen völlig sicher.
Zu erklären wird sein : Mariniy Ianuari({), (H)elveti(i) — JDonneti
fili(i)s — Tertia Sciti ßl(ia) natis viva p(osuit). Die Namen der drei
Verstorbenen Marinus, lanuarius und Helvetius, der Söhne des Donnetus,
welchen ihre Mutter Tertia, Tochter des Scitus, dieses Denkmal gesetzt
hat, sollten dem ßUis entsprechend im Dativ stehen oder es hätte
filiorum statt filiis gesetzt werden müssen. Derartige Redaktionsfehler
gehören aber in Grabinschriften keineswegs zu den Seltenheiten. Ein
bei dem Genetiv vorschwebender Dativ wie dis Manibus, inemoria^
oder dgl. konnte leicht zu dem Dativ in dem appositiven filiis verführen.
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i
Inschriften von Waldfischbach. 359
Der Name Domtelus scheint sonst nicht vorzukommen; auch
A. Holder, welcher sich eine Sammlung gallischer und germanischer
Eigennamen angelegt und mir aus derselben einige der nachstehenden
Nachweisungen gütigst mitgeteilt hat, kennt kein anderes Beispiel. Ver-
glichen werden können : Donmts Corp. III und V, Donnliis u. Donncius
(oder Donneus) Herzog, Gallia Narb. n. 359 = Corp. XII n. 647,
Donnedo Corp. V und JDonnaiictts Corp. VIT. — Der Name Scitus
findet sich z. B. im Corp. V mehrere Male.
2. SIINNAIIINDY
d. h. Sennae Indu — Das im Texte nicht genau wiederge-
gebene a hat im Original einen gelösten Mittelstrich, welcher dem
Aufstrich parallel läuft. Die untere Hälfte desselben ist beschädigt.
— Eine Interpunktion ist hinter Sennae nicht vorhanden. Von der
2. Z. sind nur zwei Fragmente übrig : erstens zu Anfang die Spitze einer
Hasta (denn es scheint dies keine zufällige Vertiefung zu sein und es
würde also der 1. Buchstabe kein T gewesen sein können); zweitens
unter dem e (II) der oberste Teil eines oder Q.
Der männliche Name Senna findet sich z. B. Corp. V 5928 und
Bramb. 825, HI Z. 10.
3. C^TONIOCA
TVLLINO MF
ET VXSORI//////
•H- -P-/////////
Catonio CatuUino M. [f.] et iixsori [eiicsfj h(eres) p(osuit) — oder
h(eres) pfanendum) fc(uravit)J,
Die beiden a wie in Inschrift 2 ; die Querstriche der l sind nicht
horizontal, sondern nach unten geneigt — Zu Ende der 2. Z. ist der untere
Horizontalstrich des F unsicher. Die Nennung des Vaters hinter dem
Cognomen ist unrömisch, aber in Provinzialinschriften nicht unerhört.
— Z. 3 hinter itxsorl existiert eine Vertiefung wie der oberste Teil
eines E oder S, sie kann aber auch zufällig sein. Wenn hier über-
haupt etwas gestanden hat (was an sich nicht nötig ist anzunehmen),
so lässt sich an Edus denken. — Ob die 3. Z. mit -P* schloss oder
noch ein *C* folgte, lässt sich nicht entscheiden.
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360 K. Zangemeister
I
4. A M M N
DR A rro^_
Ammoni Drapponis f[il(io)]
Z. 1 ist der Schlussstrich des N uicht, wie es bei einer solchen
Ligatur in der Regel geschieht, nach oben verlängert, sondern der Stein-
metz hat ein kleines I abgesondert darüber gesetzt. — Z. 3 zu Ende
steht nicht der Rest eines A, vielmehr ist nach fil zu vermuten : IV
oder LV.
Der Name Ammon findet sich im Corp. II und III. Drappo ist
nicht nachzuweisen , aber Drapon ' kommt auf einem Luxemburger
Töpferstempel vor (Fröhner 1013 = Schürmans 2020); vgl. Drappus
(ebendaselbst 1015 fg. = 2021 fg.) und Drappes bei Hirtius b. Gall.
VIII 30 ff. 1).
5. o^O V^xl V
niiiTpvs
Tri- DSP
Couruni et Pustri d(e) s(uo) p(osHit) oder p(osuerunt).
Die Zeilen stehen je auf einer vorgezogenen Linie. Die Striche
der Buchstaben sind, wie auch sonst bei späten Inschriften, nicht keil-
förmig, sondern parallel vertieft. Die Buchstaben der 1. Zeile sind
grösser als die der übrigen. Die t haben sehr kurze Querstriche.
Beide Namen, deren Lesung übrigens unzweifelhaft ist, kommen,
wie es scheint, sonst nicht vor.
Courunus und Puster oder Piistrus (denn so werden die Nominative
wohl gelautet haben) sind vielleicht als die Verstorbenen anzunehmen
und die Genetive als abhängig z. B. von einem memoriae zu denken.
Die Inschrift begann etwa mit der Nennung der Person oder der Per-
sonen, welche das Grabdenkmal gesetzt haben. Es bedarf kaum einer
Erwähnung, dass die Formel de suo posuit sich auch sonst in Grab-
inschriften findet, z. B. Brarab. 951 und 1079.
6. jH L il^TiTTri lX^
FILIA FILIEORVMFEC eV;
Die Buchstaben der ersten Zeile sind höher als die der zweiten.
*) Bei Orosius VI, 11 § 20 ist der Name dieses Mannes in Draptes
▼erderbt.
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Inschriften von Waldftschbach. 361
Die Horizontallinie der l ist sehr kurz; in dem a zweigt sich von
dem Anfang des Querstriches ein senkrechter Strich nach unten ab ; vgl.
oben Nr. 1.
Z. 1 nach DA kann sowohl C als G gestanden haben ; da weder
Dacillus noch Bagillus sonst vorkommt, so ist keine Entscheidung mög-
lich. — Der letzte Buchstabe der 1. Z. scheint eher N als M gewesen
zu sein. — Zu Anfang der 2. Zeile steht sicherlich nicht filiaej sondern
film; so lautete meine Abschrift, und von Herrn Dr. Harster wird mir
auf Befragen diese Lesung noch ausdrücklich bestätigt.
films Dafcjillus — oder JDafgJilltcs — Se filia.
FUi(i) eorum fecerfuntj.
Eine sichere Erklärung des Fragmentes ist nicht wohl möglich.
Vermutlich stand in der über fiUus fehlenden Zeile der Vor- und
Gentilname (oder nur der Gentilname) des Dacillus oder Dagillus und
darauf der Name seines Vaters; dann folgte der Name der Se
und derjenige ihres Vaters. Die (nicht genannten) Kinder dieser Beiden
haben das Denkmal .gesetzt.
7. riA^TTsrVQfOTTTNI
. . . clannus (die ersten 2 Buchstaben können auch g, bezw. l
gewesen sein) Co.,, ni, vielleicht Coflljini, in welchem Falle die Quer-
striche der l sehr kurz gewesen sein würden.
Dies Fragment ist nicht mit dem Nr. 6 zu verbinden; die Zu-
sammengehörigkeit beider Stücke ist mindestens sehr zweifelhaft.
8. ^^ ^^cXi I k rrl^ ÖTl v1gi
rii I V s H D r R V
( UJIIÜIULUJIUJJIU
Dieses Bruchstück eines Grabdenkmales ist als Baustein zuge-
hauen worden und infolge davon ist die Inschrift von eingepickten
Löchern und senkrechten Linien durchzogen, so dass kein Buchstabe
unversehrt geblieben ist. In der 1. Zeile ist noch coniugi (das kleine i
steht innerhalb des g) und zu Anfang der 2. Z. vielleicht filius (mit
kursivem / = Corp. IV tab. I Col. IV 4) zu erkennen ; die Lesung des
Übrigen bleibt völlig unsicher. — Die obere Fläche des Quaders ist
ziemlich regelmässig behauen, dies ist aber offenbar erst geschehen bei
der späteren Verwendung desselben; defekt ist diese Seite ebenso wie
die untere. Auf dem Rande links und rechts sind noch Spuren von
Verzierungen vorhanden.
Wostd. Zeitachr. t Geach. u. Kunst. IV, rV. 26
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362 K. Zängemeister
Sämtliche Denkmale bestehen aus rotem Sandstein. Schon dieser
Umstand macht es wahrscheinlich, dass dieselben einer späteren Zeit
angehören, denn ich habe beobachtet, dass man in dem Gebiete des
Buntsandsteines in den ersten beiden Jahrhunderten zwar nicht ausschliess-
lich, aber doch vorwiegend den besseren gelben oder grauen Sandstein
verwendet hat. Auch die Schrift weist etwa auf das 3. Jahrhundert hin.
Die einzige Person mit Grentilicium und Cognomen ist Catmims
(htullinus M. f. Die übrigen führen nach peregriner Sitte nur einen
Namen, welchem sie den des Vaters beifügen. Dieses aus einem Cog-
nomen abgeleitete Gentilicium weist ebenfalls auf spätere Zeit hin. Das
einzige bei Brambach vorkommende Beispiel desselben (Nr. 231) ge-
hört, wie es scheint, in das Jahr 230.
Eine von Metz (dem oppidum Divodurum, Vorort der civitas
Mediamatricorum) nach Speier {Noniomagus, Vorort der dvUas Nemetum),
gezogene gerade Linie lässt die Fundstelle nur sehr wenig nördlich;
wir dürfen vielleicht vermuten, dass hier eine Strasse von Metz nach
Speier vorbeizog, welche übrigens weder in den Itinerarien vorkommt,
noch bis jetzt aus Resten nachgewiesen ist*).
Die Grenze zwischen der Belgica und Germania superior, welche
das Gebiet der Treveri und Mediomatrici von dem der Vangiones und
Nemetes schied, lief vermutlich durch diese Gegend, die Wasserscheide
zwischen Rhein und Mosel, von Norden nach Süden. Ob aber diese
römische Ansiedelung dem Gebiete der Nemetes, Mediomatrici oder
Treveri angehörte, lässt sich gerade deshalb nicht entscheiden, weil
die Grenze zwischen diesen drei civüates wahrscheinlich nicht sehr weit
von dieser Fundstätte lief, aber nicht genau bestimmbar ist. Schwer-
lich kann hierbei übrigens noch die civitas Tribocorum konkurrieren.
Ihre Nordgrenze kennen wir zwar nicht, aber andererseits ist auch
kein nördlicherer Punkt von derselben bekannt als Niederbronn 2) und
*) Ob die von Aug. Heintz in seinem verdienstlichen Buche „Die
Bayerische Pfalz unter den Römern" 1865 S. 80, 88 und auf der Karte hier
angegebenen Strassen römisch sind, ist keineswegs sicher. Heintz (welchem
die arch. Karte von Mehlis v. J. 1884 folgt) nimmt dies nur aus dem Grunde
an, weil diese (nicht modernen) Strassen die Namen „Hauptstrasse" oder
„Hundsstrasse", bezw. „Gauwes"- oder „Gaustrasse" führen.
') Die Inschrift der Wasenburg bei Niederbronn (Brambach Nr. 1842)
habe ich neuerdings selbst untersucht. In der 4. Z. steht deutlich C • T, wie
schon der erste Herausgeber Speckle las, nicht C • F. Zu erklären sind diese
Buchstaben, wie ich bereits in den Bonn. Jahrb. 76 (1883) S. 227 bemerkt
habe, ävis Tribocus, und schon die Abkürzung spricht dafür, dass die In-
schrift innerhalb des Territoriums der Triboci gewidmet wurde.
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Inschriften von Waldfischbacli.
363
Kanflfenheim (südlich bei Selz) *), und bis zur Entdeckung eines ent-
gegenstehenden Zeugnisses ist vorläufig als die wahrscheinlichste An-
nahme die zu betrachten, dass der Selzbach*), die alte Grenze des
Speier- und Hagenauer Gaues, auch einst die Triboci von den Ne-
metes schied.
Nachtrag.
Im vergangenen Sommer habe ich mit den Herren Dr. Harster
aus Speier und Direktor Dr. Hettner die Heideisburg besucht. Von
Resten einer mittelalterlichen Burg, zu deren Bau diese Inschriften-
steine verwendet worden wären, haben wir nichts finden können. Auch
ist es nicht wahrscheinlich, dass sie von dem tiefem Thale herauf ver-
schleppt worden sind, da selbst jetzt noch dort oben an Steinen kein
Mangel ist. Andererseits lässt sich durch blosse Betrachtung der Fund-
stätte nicht feststellen, ob sie an ihrer ursprünglichen Stelle lagen oder
(was allerdings vorläufig das Wahrscheinlichere ist) hierher aus der
Nähe zusammengetragen worden sind, etwa zu Verteidigungszwecken.
Auch noch andere und für die Altertumsforschung recht wichtige Fragen
stellt dieses interessante Plateau mit seinen gewaltigen Mauern, welche
dasselbe an allen nicht schon durch schroffen Fels genügend gedeckten
Stellen umziehen, seinen beiden Eingängen und der grossen Cisteme.
War es ein befestigter Vicus oder nur ein Refugium für die Zeit der
Gefahr? Aus welcher Zeit stammt die ursprüngliche Anlage? Schon
aus vorrömischer Zeit oder etwa erst aus den Stürmen der Völker-
wanderung? Die Lösung dieser principiell wichtigen und anderer, auf
Einzelheiten bezüglicher Fragen ist aber ohne eingehendere Nachgra-
bungen nicht möglich; denn die von Mehlis vorgenommene Ausgrabung
hat sich, abgesehen von einer üntei-suchung des westlichen Walles,
auf das (immerhin ja dankenswerte) Herausholen der ziemlich offen
daliegenden Denksteine beschränkt. Der historische Verein der Pfalz in
Speier würde sich daher ein grosses Verdienst erwerben, wenn er sich
dieser dankbaren Aufgabe widmete und das Terrain sowohl des
Plateaus als auch, behufs Auffindung der Strasse, der nächsten Um-
gebung genau durchforschte. Es würde dies in unserer Gegend die
erste derartige uralte Befestigung sein, deren Anlage näher bekannt
») Der Meilenstem Bramb. 1953; vgl. Morlet, Bull. Als. IV, 1 p. 83.
») Vgl. die sehr dankenswerte Arbeit von A. Schricker, älteste Grenzen
und Gaue im Blsass. (Strassburger Studien II 4, 1884).
26*
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364 K. Zangemeister
Würde, und um so mehr würde sich der Pfidzer Verein den Dank der
wissenschaftlichen Welt verdienen.
[Den im Wd. Korr. DI, 141 über die Heideisburg und ihre Denk-
mäler von mir vorgetragenen Bemerkungen möchte ich, nachdem ich im ver
gangenen August Fundstätte und Fundstücke besichtigt habe, bei dieser Ge-
legenheit Einiges hinzufügen. Das Westthor, welches wegen seiner verhältnis-
mässig noch guten Erhaltung den interessantesten Teil der Anlage bildet,
verdient sorgfältig aufgenommen imd sorgfältig erhalten zu werden. Die
Angabe von Mehlis (Bonn. Jahrb. 77, S. 65, es bestehe aus 'gestossenen, nicht
behauenen Sandsteinquadem', ist irrtümlich, was berichtigt werden muss, weil
diese Angabe gegen den röm. Ursprung dieses Bauwerkes Zweifel eiregen könnte.
Die Zweispitzhiebe sind noch heute vollkommen deutlich. — Auch die Reste
am östlichen Eingang, welche an der rechten Felswand in vier runden, an
der linken in zwei viereckigen und zwei dazwischen liegenden runden Löcheni
mit kanalartigen, zum Einschieben der Yerschliessstangcn bestimmten Öff-
nungen bestehen, verdienen eine Aufnahme. Bezüglich der im Norden am
Schutthügel vorgenommenen Ausgrabungen sollte Mehlis einen ganz detail-
lierten, von Zeichnungen begleiteten Bericht nachliefern, welcher Aufschluss
darüber giebt, in welcher Lage die am Nordrande des Turmes entdeckten
Monumente sich befanden, worin die Beweise für das hier angenommene Thor
und die Brücke liegen, ob die vielen aufgefundenen Mörtelreste als Reste
des aufgehenden Mauerwerkes ■ anzusehen sind und ob vermutet wird, dass die
Quaderverkleidung einst rings um den Schuttkegel führte. Aus dem mitge-
teilten Material vermag ich nicht einen befriedigenden Schluss zu ziehen.
Wenn, wie ich mit Mehlis glaube, hier ein Turm lag, fiir welchen die
römischen Monumente den Panzer bildeten, so ist das an der Nordseite be-
findliche Thor schwer erklärlich, weil, wie schon der Schuttkegel beweist,
der Thurm in seinem unteren Teile nicht hohl war und überhaupt die Lage
eines Thores an dieser Stelle sehr auffällig wäre. — Mehlis betrachtet selbst
(S. 66) seine Ausgrabungen als nicht beendet; möge die Ausschachtung der
Cistenie und die Nachsuchung nach Gebäulichkeiteu vom historischen Verein
der Pfalz ja nicht unterlassen werden ; gerade der Umstand, dass die Heidels-
burg in ihrer praehistorischen Anlage zu den kleineren Befestigungen dieser
Art gehört, erleichtert die Auffindung der praehistorischen Wohnstätten und
Fundstücke.
Bezüglich der Sculpturen ist im Allgemeinen zu bemerken, dass sich
die Vermutung, die am Halse der Männer befindlichen Wulste seien nicht
Torques, sondern breite Säume der Gewänder, bestätigt hat. Der Wulst an der
Figur VI, 5 ist nicht so gross und bei dieser Figur wie bei Taf. VI, 3 nicht
so gleichmässig gewunden (was an gallische Goldringe erinnerte), wie die
Zeichnungen es darstellen. Bei der Figur VII, 6 befindet sich der Wulst
am Untergewand. — Im Einzelnen geben die Zeichnungen manches falsch
wieder, was übrigens nicht Schuld des Hrn. Professor Schubart ist, sondern
des archäologischen Herausgebers, der, nicht unterstützt durch Kenntnis ähn-
licher Monumente, eine Erklärung für die undeutlichen und verschwommenen
Linien der Waldfischbacher Sculpturen nicht fand. Taf. VI, 1 ist Deckel
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Inschriften von Waldfischbach. 365
emer Aschenkiste. — Auf Taf. VI, 2 u. 3 trägt der Mann keine Chlamys
über der rechten Schulter, sondern ist ganz in das Sagum eingehüllt, dessen
charakteristische Ärmel beide erhalten sind. Das Beil hat nicht die geringste
Ähnlichkeit mit einer Francisca. Von der rechten Hand sind noch deutliche
Spuren erhalten. Die Frau trägt eine Perrücke aus zwei Reihen Löckchen,
eine gegürtete lange Tunica und hierüber einen Überwurf (Sagum?), in der
rechten Hand hält sie einen langgestreckten Gegenstand, in der linken ein
Henkelkörbchen. Die beiden Schmalseiten, wie die Rückseite des Monumentes
sind nicht sculpiert, sondern rauh behauen. — Taf. VI, 4. Die Frau trägt
gewelltes Haar, darüber eme Haube, deren zwei Bänder auf die Schultern
herabfallen. — Taf. VU, 5 u. 6. Das Beil des Mannes ist kürzer und gerad-
linig. Die Frau trägt eine Haube mit breiten auf die Schultern herabfallen-
den Bändern, ausserdem liegt eine kurze Locke rechts neben dem Hals,
während eine lange neben der linken Haubenschleife sichtbar wird. Voll-
kommen missverstanden ist das Jüngelchen im Cucullus, welches sich auf einer
der Schmalseiten des eben besprochenen Monumentes befindet und Taf VII, 1
abgebildet ist. Der Kopf ist weit mehr nach der linken Schulter geneigt
^ und ruht auf der erhobenen linken Hand. Auf Taf. VH, 3 ist das Altärchen
weniger breit. Das auf S. 76 auf den Kopf gestellte Clichd stellt den Ab-
schluss einer Nische dar. — Das angeblich turmartige Bauwerk auf S. 77
ist ein Haus mit schrägem Dach; die linke Seitenwand desselben Steines zeigt
nicht vier, sondern fünf Gegenstände : einen Eimer, eine einhenklige Flasche,
einen kleinen kugelförmigen zerstörten Gegenstand, einen bauchigen einhenk-
ligen Krug und eine ovale Schale mit verzierten Enden. — Hettner],
«o^SI€^«
Juppitersäulen.
Von Museumsdirector P. Hettner in Trier.
In dem wegen seines vorzüglichen Sandsteins weit bekannten
Dörfchen Udelfangen bei Trier wurde in den ersten Monaten dieses
Jahres ein altes Kapellchen abgerissen, welches am Abhänge eines
Höhenzuges etwas höher als die Häuser des Dorfes lag. Ende Februar
stiess man inmitten des Mauerwerkes des Altars auf eine römische
Viergötterara ^).
Die Höhe derselben beträgt im Ganzen 105 cm. Von diesen fallen
95 cm auf den im Grundriss quadratischen Teil, bestehend aus der
Basis, den Bildflächen und dem Gesims, während die übrigen 10 cm
die Höhe eines über dem Gesims liegenden achteckigen Sockels bilden.
*) Sie liegt noch heute, Wetter und Kinderhänden ausgesetzt, neben
der unterdess neu erbauten Kapelle. Eine Erwerbung für das Museum
scheiterte bis jetzt an dem geforderten Preis von 500 Mark.
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F. Hettner
Die Breite der Ära beträgt an der Basis 75 cm, an der Bildfläche
51 cm, am Gesims 60 cm, am grössten Dorchmesser des achteckigen
Sockels 49 cm. Auf der Unterseite der Basis befindet sich ein Zapfen-
loch, während ein solches auf der Oberseite des Sockels fehlt. Mörtel-
reste sind hier erhalten, scheinen aber nicht römischen Ursprungs zu sein.
Basis und Gesims sind mit einem schlechten Akanthus, der
Sockel mit einer Inschrift, die vier Bildflächen mit Götterfiguren in
Relief versehen. Zählt man die Götter in der Reihenfolge auf, die der
Lauf der Inschrift bezeichnet, so sind es Minerva, Ceres, Mercur und
Hercules.
Minerva steht etwas nach rechts gewendet, mit gegürtetem
Chiton und einem Umschlagetuch bekleidet; letzteres bedeckt den Unter-
körper, das Ende ist über den linken Oberarm geschlagen und hängt
längs der linken Seite des Körpers herab. Auf dem Kopf der Helm.
Mit der erhobenen Linken hält sie den Speer, mit der gesenkten Rechten .
den auf dem Boden aufgestellten Schild.
Ceres ist etwas nach links gewendet. Ihr Kopf ist mit einem
Tuch bedeckt, dessen Enden auf beide Schultern herabfallen. Sie ist
gleichfalls mit einem gegürteten Chiton und einem in gleicher Weise
umgelegten Mantel bekleidet. Die erhobene Linke hält das Scepter, die
Rechte eine Fackel. Neben ihrem rechten Fuss steht ein Thymiaterion,
auf welchem ein Feuer flackert; neben ihrem linken Fuss sitzt ein
Vogel, der am meisten einer Krähe oder einem Raben gleicht, vielleicht
aber auch eine Taube darstellen soll.
Mercur ist etwas nach links gewendet. Um den linken Arm
ist die Chlamys geschlungen, der Arm selbst wird grösstenteils durch
den Caduceus bedeckt, welchen die Hand gefasst hält. Auf der vorge-
streckten rechten Hand trägt er den Beutel. Neben seinem rechten
Fuss der Hahn, neben seinem linken ein vierfüssiges Tier, dessen Vorder-
körper zerstört ist: der Widder oder Bock.
Hercules steht etwas nach rechts. Wie bei Mercur die Chlamys,
ist bei ihm um den linken Arm das Löwenfell geschlungen. Mit der
gesenkten rechten Hand hält er die Keule, die auf eine Kugel auf-
gestützt ist.
Die Reliefs von Minerva und Mercur bieten nichts Auffälliges.
Bei Hercules ist die am Boden liegende Kugel ungewöhnlich. Bei Ceres
ist der Vogel nicht häufig. Auf den Viergötteraltären sind lediglich aus
Symmetrie zum Adler des Juppiter, zum Pfau der Juno, zur Eule der
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Juppitersäulen. 367
Minerva, zum Hahn des Mercur auch manchen Göttern Vögel beigegeben,
denen ein derartiges Attribut sonst in bildlichen Darstellungen zu fehlen
pflegt. So finden wir mehrfach den Raben bei Apollo *) und einen noch
nicht sicher gedeuteten Vogel bei Hercules ^), je einmal einen Adler bei
Mars^), und einen nur halb erhaltenen Vogel bei Diana*).
Ein Vogel bei Ceres findet sich ausser auf diesem Altar auch
auf einem Altar aus Dunzweiler im Speyerer Museum Nr. 65 und auf
den bei Wiltheim, Luciliburgensia Nr. 178 und 364 abgebildeten Reliefs;
auf den beiden letzten ist die Göttin eilend — Kora suchend — mit
der Fackel und der Schlange in den Händen dargestellt. Wiltheim
benennt p. 287 den Vogel Taube, indem er an die der Demeter Melaina
von Phigalia beigegebene Taube erinnert. Ob er Recht hat, möchte ich
bei dem schlechten Zustande der Reliefs, resp. der Zeichnungen und
dem Mangel anderweitiger Nachrichten der antiken Schriftsteller unbe-
antwortet lassen. Für Proserpina ist die Taube bezeugt (Preller, Griech.
Myth. l^ S. 662, Matz-Duhn, antike Bildwerke Roms Nr. 3090 S. 322).
Wohl keine andere Gottheit ist auf den Viergötteraltären in so
mannigfachen Variationen dargestellt worden als Ceres. — Mit Scepter
und Fackel wie der Udelfanger Altar zeigen sie eine von der Ahr
•) a) auf einem Altar des Karismher Lapidarium, auf welchem ausser-
dem Hercules mit der Amazone, Minerva und Juno dargestellt
sind. Roter Sandstein, H. 1,22 m.
b) auf einem Altar in Mannheim aus Godramstein. Hang hat in
seinem Kataloge der römischen Denksteine in Mannheim unter
Nr. 77 die betreffende Figur irrtümlich für einen Mercur erklärt,
in dem im dortigen Museum ausliegenden Exemplar aber den
Fehler bereits berichtigt.
c) auf einem Altar in Speyer. Apollo stützt sich mit dem linken
Arm auf die auf ein Postament aufgestellte Leyer; auf einem
links neben ihm stehenden hohen Sockel der Rabe; an den
anderen Seiten Juno, Miner\a, Hercules.
«) a) Wiltheim, Luciliburg. Nr. 179, bespr. p. 192.
b) Wiltheim, Lucil, Nr. 472, Viergütteraltar in der Kirche zu Ethe,
besprochen p. 320.
c) Altar im Trierer Museum G. 37 unbekannten Fundortes.
An dem Trierer Altar lässt sich die Gattung des Vogels nicht be-
stimmen. Wiltheim nennt ihn, gestützt auf die Erwähnungen bei Athenaeus
IX, 392 d und X, 411 f bald Wachtel, bald Moeve.
•) Auf einem Altar aus Iggelheim, Nr. 40 des Mannheimer Altertums-
vereins. Jäger im 1. Jahrb. des bist. Vereins der Pfalz S. 44 hielt den Vogel
für einen Specht.
*) Wiltheim Nr. 145 und p. 183.
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368 F- Hettner
stammende Ära des Trierer Museums (CIRh. 810) und eine aus Lorenz-
weiler (Wiltheim Nr. 399 und p. 301); auf beiden ist der Kopf ver-
schleiert und auf der ersten sicher, auf der zweiten wahrscheinlich mit
einer Stephane geziert. — Fackel und Schlange hält die Göttin, ausser
auf den schon erwähnten Altären Wiltheim 's 178 u. 364, auch auf einem
ebenda als Nr. 156 veröffentlichten und auf einem in der Luxemburger
Sammlung befindlichen Altar aus Amberloup (Publ. de la soc de
Luxembourg I Taf. 1; bespr. p. 26). Eine eilend dargestellte Ceres
auf einem Speyerer Altar 69 aus Eisenberg, deren linker Arm zerstört
ist, hält mit der rechten Hand zwei gewundene Schlangen ; freilich sind
deren Köpfe so auffallend breit, dass man an der Erklärung zweifeln
kann. Auch die von mir (Wd. Z. III. Tfl. 1) als Hygia gedeutete
Göttin des Theleyer Altars, welche in der rechten Hand eine im Zickzack,
aber gerade aufschiessende Schlange hält, wird vielmehr eine Ceres sein.
Eine Schale in der gesenkten Rechten, ein mit einer Schlange umwun-
denes oder schlangenförmig gebildetes Scepter in der Linken hält die
Göttin auf den zwei Speyerer Altären Nr. 65 und 168; und bei im
übrigen gleichartiger Bildung trägt sie einen Stab, der sich oben dolden-
artig erweitert und vermutlich als nicht brennende Fackel anzusehen ist,
auf dem Speyerer Altar 148 aus Niederwurzbach. — Zwei derartige
Fackeln, auf den Boden aufgestellt, von denen die eine mit einer Schlange
umwunden ist, hält eine verschleierte und matronal gebildete Ceres des
Mainzer Altars, Becker 21^) in den Händen.
Während diese Figuren wohl mit ziemlicher Sicherheit auf Ceres
bezogen werden können, scheinen die folgenden als Proserpina bezeich-
net werden zu müssen: eine Göttin jugendlichen Aussehens mit Fackel
in der Rechten und Scepter in der Linken auf einem Welschbilliger
Altar des Trierer Museums ; femer die im allgemeinen ähnlich gebildete
Figur des schönen Altars der vicani Mogontmcenses (Keller, im Nach-
trag zu Becker 22a), welche durchaus jugendlichen Aussehens auf dem
Kopf einen kleinen Kalathos trägt und bei anmutiger Faltung des Himations
*) Becker hat diese Figur niclit benannt. Die von ihm als Fortuna mit
Füllhorn gedeutete Figur derselben Ära ist eine den Schild haltende Victoria.
Auf dem Schild stehen zweifellos einige Buchstaben ; bei sehr ungünstiger Be-
leuchtung glaubte ich VIc | AYg \ zu erkennen. — Die von mir für Ceres
gehaltene Figur ist so entschieden matronal, dass trotz der zwei Fackeln,
die sich sonst hei Ceres nicht finden (Overheck, Demeter S 514 u. Friedrichs-
Wolters, Bausteine Nr. 1182 S. 372), eine Deutun«? auf Proserp ina nicht ge-
stattet scheint.
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JuppitersÄulen. 369
in der Linken eine lange, scepterartige Fackel, in der Rechten eine kurze
Fackel hält. Auch auf dem Brötzinger Altar des Karlsruher Museums
(Froehner 23) wird neben Vulcan, Sol (nicht Mercur), Leda auf
der vierten Seite in der jugendlichen, mit Kalathos versehenen Göttin,
welche in der gesenkten Linken eine Schale hält, Proserpina zu er-
kennen sein. — Ein und dieselbe Seite eines bei Wiltheim als
Nr. 146 abgebildeten Altares zeigte vermutlich Ceres und Proserpina
neben einander stehend; die ganz erhaltene Figur mit den zwei kleinen
Schlangen war wohl Proserpina.
Auf dem achteckigen Sockel des Udelfanger Altars befindet sich,
wie schon bemerkt, eine Inschrift. Dieselbe ist auf sieben Seiten
folgendermassen verteilt :
CVM I COI//; I VM/// I IUI in I ÄRA | POS | VIT |
Die achte Seite ist frei. Der Anfang, welcher den Namen des Gottes und
des Stifters, sowie den Hauptgegenstand der Widmung enthalten hat, war
an dem einst auf die Ära gestellten Stück angebracht. Der erhaltene
Teil giebt zunächst der Erwägung Raum, ob es ctwi columnis et ara
oder cum columna gehiessen habe. Die Ergänzung des Plural ist schon
wegen der äusserlichen Beobachtung wenig wahrscheinlich, dass auf
allen übrigen Seiten des Sockels nur drei Buchstaben stehen ; man würde
die vier Buchstaben IS • ET vermutlich unter Benutzung der achten Seite
auf zwei Seiten verteilt haben. Der Plural ist nur bei Stiftung eines
Tempels oder einer Aedicula denkbar, aber bei einer solchen würde es
aram heissen müssen. Da sich mm sowohl auf coJumnllJ wie auf ara
bezieht, gehören die Säule und die Ara zu einem und demselben
dritten Gegenstand; dies führt auf fsipmmj cum coJumnfa ejt ara^
auf die Dedication eines Götterbildes, welches auf eine Säule gestellt
war, die einen Viergötteraltar zur Basis hatte.
Dass die Viergötteraltäre Basen für Götterbilder gewesen seien,
ist eine sehr glückliche Vermutung Haug's (vgl. Westd. Korr. III, 26).
Die Begründung steht freilich noch aus, sie wird in der von Hang vor-
bereiteten ausführlichen Besprechung der Viergötteraltäre gegeben werden.
Schon Klein (Zeitschr. des Mainzer Altertumsvereins I S. 491) sprach
aus, dass wohl oft Juppiterstatuen auf diesen Altären stehen mochten.
Dieser Ausspruch muss verallgemeinert werden. Auf allen Vier-, re^p.
Dreigötteraltäreii, welche nach der Inschrift Juppiter gewidmet sind,
sowie auf denjenigen, welche den Gott an der Basis nicht darstellen,
standen Juppiterstatuen. Mit Ausnahme der Juno Regina, die vielleicht
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370 F. Hettner
gelegentlich dem Juppiter beigesellt war, waren andere Götter von der
Aufstellung auf diesen Altären ausgeschlossen. Den Beweis im einzelnen
trete ich nicht an, weil ihn Hang vermutlich schon vorbereitet hat.
Auch der Udelfanger Altar, auf dem Juppiter nicht dargestellt ist,
muss Juppiter dediciert gewesen sein; laut der Inschrift stand aber das
Götterbild nicht unmittelbar auf dem Altar, sondern auf einer Säule.
Derartig aufgebaute Monumente waren im Altertum in unseren
Gegenden nicht selten. Zu dem in Udelfangen gefundenen, welches
ich als Nr. 1 zähle, treten folgende hinzu:
2) Monument aus Kalkstein, bestehend aus Altar, Säule und
Juppiterstatue, gefunden 1880 in Mainz auf der Stadthausstrasse in den
Trümmern eines grossen römisclien Gebäudes. Besprochen von J. Keller
in den Bonn. Jahrb. 70 S. 1 ff. (abgebildet daselbst Taf. I) und im
Nachtrag zum Becker 'sehen Katalog 4 a. Jetzt im Museum. Der Altar
hat bei einer Höhe von 50 cm eine Breite und Tiefe von 31V2 cm;
auf der Vorderseite die Inschrift I(ovi) o(pthno) m(aximo) M. F. P.
V, s. J. l m. Unmittelbar auf dem Altar kann die Statue nicht ge-
standen haben, wie schon das Massverhältnis beider zu einander und
fenier ein grosser Eisenzapfen lehrt, welcher unmöglich mit Keller als
zur Befestigung eines Adlers bestimmt angesehen werden kann. Zwischen
Altar und Statue ist die gleichzeitig aufgefundene Säule — und ver-
mutlich unter dieselbe noch ein SockeP) — einzuschieben. Die Säule,
die mehrfach gebrochen und nicht ganz erhalten ist, hatte einschliess-
lich der Basis bei einem oberen Durchmesser von 18 cm etwa eine
Höhe von 1,40 m; sie ist mit Schuppen und auf der Vorderseite mit
den drei übereinander gestellten Bildern der Juno, der Minerva und des
Mercur geziert. Darüber gehört ein 20 cm hohes, mit Akanthus ge-
ziertes Kapital, dessen quadratische Platte 19^2 cm Seite hat. Die
Oberfläche des Kapitals, wie die Unterseite der Säulenbasis (letztere hat
einen Dm. von 29 Vs cm) haben Zapfenlöcher, mit denen einerseits das
Bild, andererseits die Säule auf den Sockel, resp. auf die Ära befestigt
war. Das Götterbild hat eine hintere Sesselbreite von 20 cm, was
zur Dimension des Kapitals passt, während die nicht mehr erhaltene
') Auch bei dem Udelfanger Monument wird zwischen Altar und Säule
über dem niedrigen luschriftsockel noch ein höherer Sockel vorhanden ge-
wesen sein. Die Säule kann schwerlich auf ihrer Unterlage ohne Zapfenloch
befestigt worden sein, ein solches fehlt aber auf der Oberseite der Ära.
Anderseits ist der vorhandene Sockel viel niedriger als bei allen andern
Monumenten dieser Art.
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Juppitersäulen. 371
Seitenausdehnung der Figur vermutlich über das Kapital hervorstand;
auf diese Weise wurden auch die Füsse des Gottes und der Adler
sichtbar.
3) Altar von Niederstotzingen , bespr. von Hang im Königr.
Württemberg S. 146 Nr. 9. Nach Haugs freundlicher Mitteilung wurde
derselbe in der Kirchhofsmauer eingemauert gefunden. Jetzt in Ulm.
Auf der Vorderseite die Inschrift : [i] o fmj et lunonfi reg] aram T, Fl.
Cu[riof] et Bufr[ia] Nonnullu e . , , qui et columnfamj j)(osuerunt)
l(ibentes) l(aeti) m(erUo), Auf dem Altar muss die in der Inschrift
erwähnte Säule gestanden haben. Zapfenlöcher derselben können nicht
konstatiert werden, da die Oberseite des jetzt einen Meter hohen Altares
verstümmelt ist, wie mir Herr Landesgerichtsrat Baziiig mitteilt. I)ie
drei übrigen Seiten des Altars waren nicht verziert.
4) Mit Pinienblättern gezierte Säulentrommel (Dm. 37 cm) mit
Basis und einem unter derselben befindlichen würfelförmigen, 46 cm
hohen Sockel. Jetzt im Lapidarium zu Karlsruhe (Froehner 43),
stammt aus Gengenbach, wo sie Schoepflin noch auf dem Kastelberg
sah und Alsatia illustr. I Taf. VII, 4 abbildete. Die seitdem ver-
stümmelte Inschrift (ClRh. 1681) las Schoepflin, im einzelnen wohl
fehlerhaft : /. o, m. Baibkis Bahiique ßlii suL
5) Zu Niederbronn sah Schoepflin das Fragment einer Säule mit
Basis und würfelförmigem Sockel. Auf letzterem las er die Inschrift
J. 0. m, August ürsiilu T AVC. Abgebildet Alsatia illustr. I Taf. VII, 8,
vgl. ClRh 1844.
6) „In monte Dononis dedicata olim lovi epigraphe fuit votiva,
quam Theodoricus Ruinartus adhuc vidit, ego frustra quaesivi. In frag-
mento columnae ibi tum legebatur: L o. m. C. Ltmdlns [sie] Lepidimis
V. s. l w," Schoepflin Als. illustr. I, p. 473.
7) Säule im Metzer Museum, gefunden 1868 vor der Citadelle.
Besprochen bei Lorrain, catalogue de la gal. archöol. nr. 90, und
Robert, ^pigr. de la Moselle I p. 39, abgeb. ebenda Taf. II, 2. —
Die Säule, welche aus Kalkstein besteht, hat eine Gesamthöhe von
1,59 cm, der Schaft ist in der Mitte durch ein Band geteilt (Umfang
an dieser Stelle 76 cm), die obere Hälfte ist mit fallenden, die untere
mit steigenden Pinienblättem geziert. Das Kapital ist auffallend niedrig
und hat eine Abacusseite von 30 cm. Am Sockel der Basis steht auf
zwei sich gegenüberliegenden Seiten J. o. m. Auf der Oberfläche des
Kapitals ein Zapfenloch, 'ün autre trou visible sous la base semblerait
prouvcr que le petit monolithe etait scelle ä un socle'.
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I
• M
ET
IVNO
NI
RE6I
372 F, Hettner
8) Säulchen aus graugelbem Sandstein, im Museum zu Mainz,
unbekannten Fundortes und wie es scheint, noch nicht besprochen. Es
hat eine Gesamthölie von 83 cm, von denen 54 cm auf den Schaft,
12 cm auf das flach gehaltene Kapital, der Rest auf die Basis fallen.
Der Schaft ladet in seiner unteren Hälfte weit aus, so dass das Ganze
einem Kegel gleicht. Auf der Vorderseite ist die untere Hälfte des
Schaftes zu einer oberhalb rechteckigen, nach unten in einen Halbkreis
auslaufenden Fläche geglättet, auf welcher in später und kleiner Schrift
folgende Inschrift steht:
Da alle Hasten starke Querstriche haben, ist in Z. 5
nicht sicher zu entscheiden, ob der 2. Buchstabe ein F
oder E ist ; ersteres scheint aber wahrscheinlicher. M • C * F
N A E • M ' ^^ ^^^ Anfangsbuchstaben der drei Namen. I weist auf
Q . p . j 'die gerade bei diesen Monumenten häufige Formel in suo^
wogegen das folgende S zu der Formel s(tia) p(eciinia)
p(osuit) zu gehören scheint ; vermutlich ist ein S ausge-
fallen. — Zapfenlöcher an beiden Enden der Seite be-
weisen, dass dieselbe tragend und getragen war.
9) ^) Säulchen aus Sandstein, gefunden auf der Saalburg. Jetzt im
Museum in Homburg. Besprochen von Hamraeran, die Inschriften der
Saalburg, in diesem Hefte Nr. XH. Abgebildet in dem demnächst er-
scheinenden Werke über die Saalburg Taf. XXIV, 2. Das Säulchen
mit kleinem Kapital und Basis versehen, hat eine Höhe von 61 cm;
es steht auf einem aus dem gleichen Stück gearbeiteten, 8 cm hohen
viereckigen Sockel. Auf der Oberseite des oben gewölbten Kapitälchens,
wie an der Unterseite des Sockels befinden sich — nach Jacobi's
freundlicher Mitteilung — Zapfenlöcher. Etwa in der Mitte der Vorder-
seite des Schaftes ist gleichsam angeheftet eine Tafel mit einer Juppiter-
dedication. Die Wölbung des KapitiXlchens zeigt, dass die Statuette,
*) Nach Pighius gab es zu Xanten eine dem Juppiter geweihte Säule,
vgl. CIRh. 213. Möglicherweise sind nur die drei letzten Zeilen gefälscht,
und liat doch die Süule mit der Aufschrift I • • M bestanden, da Pighius
vermutlich die Verbindung zwischen Juppiter und Säulen nicht gekannt hat.
— Eine gleichfalls nicht gesicherte Inschiift aus llarmesbach (Baden) im
CIKh. 1682 kommt liier nur insoweit in Betracht, als sie angeblich auf
einem hohen unbehauenen Sandstein in Form einer Säule angebracht, für die
Vorliebe für die Säule im Juppiterkult Zeugnis ablegen würde; mit der zu
behandelnden Monumentengattung kann die rohe Säule in keinem Bezug ge-
standen haben.
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Juppitersauleü. 373
welche schwerlich gefehlt hat, auf einem besonderen, auf dem Kapitälchen
befestigten Sockel gestanden hat.
Bei Nr. 4, 5 u. 7 befinden sich die Inschriften am S&ulensockel ;
um sie lesbar zu machen, musste die Säule auf eine hohe Basis gestellt
sein. Bei Nr. 8 u. 9 sind die Inschriften etwas höher, am Schaft, ange-
bracht, aber dass auch diese Säulen auf einen Unterbau gestellt waren,
beweisen die Zapfenlöcher. Auf den Säulen standen selbstverständlich
Juppiterbilder ; erhalten ist keines derselben. Dagegen tritt ergänzend
hier ein
10) die Statue eines sitzend gebildeten Juppiters, welcher im Jahre
1878 bei Igstadt gefunden, von Albert Duncker in den Nassauer Annalen
B. 15 eingehend behandelt worden ist. Diese Figur ist zweifellos für
eine hohe Aufstellung berechnet. Nur bei einer solchen finden der viel
zu lange Oberkörper und der grosse Kopf ihre Erklärung ; ausserdem
ist gleichzeitig mit der Statue, ausser andern vermutlich zum Tempel
gehörigen Säulenfragmenten, ein Kapital zum Vorschein gekommen, welches
schon Duncker als Träger der Statue angesprochen hat.
Das Material zur Erkenntnis der Monumentenklasse des lovis
Signum cum columna et ara würde hiermit, soweit ich dasselbe über-
sehe, erschöpft sein, wenn uns nicht ein Heddernheimer Fund jüngsten
Datums gelehrt hätte, dass die in unsern Gregenden vielfach vorkommende
Gruppe eines Reiters mit einem Giganten ein Juppiter wäre. Diese
Thatsache ermöglicht eine weitere Umschau.
Der betreffenden Gruppe ist bekanntlich von E. Wagner im
1. Bande dieser Zeitschrift S. 36 — 49 eine eingehende Besprechung zu
Teil geworden. Wagner hat das gi-osse Verdienst, durch Zusammen-
stellung der ihm bekannten Exemplare ^) die Häufigkeit der Gruppe und
*) Das Wagner'sche Verzeichnis ist nicht vollständig, was dei\jenigen
nicht Wunder nehmen wird, der den gänzlichen Mangel an guten Museums-
katalogen, die Zersplitterung der Litteratur und das geringe Interesse, welches
den Steinmonumenten in unseren Gegenden entgegengebracht wird, kennt.
Ich notiere im folgenden die Exeinplare, die mir ausser den von Wagner
aufgeführten gelegentlich in der Litteratur und in den von mir kürzlich aufs
Neue besuchten Museen von Mannheim, Karlsnihe, Speyer und Mainz auf-
gestossen sind, unter welchen die Mainzer Gruppe mit den zwei Giganten und
die stehenden Figuren in Mannheim, Mainz und Rottweil ein ganz besonderes
Interesse bieten. Ein vollständiges Verzeichnis dieser zweifellos sehr ver-
breiteten Gruppe wird nur durch allseitige Unterstützung zu erreichen sein.
1) Gefunden in Cannstatt auf dem Steigkirchhof, Fragment einer
Reiterfigur, welches wahrscheinlich wie das Rottenburger Exemplar zu er-
gänzen ist. Haug, im Königr. Württemberg S. 157 Nr. 13.
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374 F. Hettner
ihre vorwiegende Verbreitung über Südwestdeutschland und Nordwest-
frankreich gezeigt, sie der historischen Deutung, an der Stark (Bonn.
2) Gefunden in Weil im Scliönbuch, Statue eines Reiters, der über ein
weibliches Ungetüm hinsprengt. Haug, im Königr. Württemberg S. 158 Nr. 8.
3) Die jüngst in Heddernheim gefundene Gruppe, bespr. von Hammeran,
Westd. Korr. IUI Nr. 3, vgl. oben S. 378.
4) Wieder verloren gegangene Gruppe aus Heddernheim; bei Fuchs,
Geschichte von Mainz II, Taf. VII, 3 abgebildet, in ihrer Bedeutung zuerst
von Hammeran, Wd. Korr. IIH, Nr. 3 Sp. 4 erkannt. Obgleich Fuchs im
Text S. 70 ausdrücklich sagt, der Kopf des Reiters fehle, so ist er auf der
Abbildung vorhanden und mit einer eigenartigen Mütze bedeckt. Der Heraus-
geber der erst nachträglich ausgegebenen Tafeln notiert hierzu: „Obschou
P. Fuchs behauptet, dass die Figur ohne Kopf gefunden worden sei, glaubte
man sie doch auf die nämliche Art zeichnen zu müssen, wie man sie gegen-
wärtig sieht, besonders da man keine Spuren der Ansetzung dieses seltsamen
Hauptschmucks bemerkt und P. Fuchs sich daher geirrt zu haben scheint".
So befremdlich diese Angabe ist, so muss man doch im Hiublick auf die
übrigen erhaltenen Köpfe die Authenticität dieses Kopfes bezweifeln.
5 — 9) Fünf Exemplare des Mainzer Museums, welche schon seit Jahren
Jakob Keller im Mainzer Museum ermittelt und zum Gegenstand einer bis
jetzt leider nicht veröffentlichten Abhandlung gemacht hat.
ö) Gruppe mit 2 Giganten aus weichem Kalkstein. Nach gütiger Mit-
teilung Kellers, zur Heppscheu Sammlung, welche nur Pfälzer Altertümer ent-
hält, gehörig. Schlechte Arbeit und sehr schlechte Erhaltung. Es fehlen
der Kopf und die Arme des Reiters und der Kopf des Pferdes. Das Gesicht
des rechten (vom Reiter aus gerechnet) Giganten ist bis zur Unkenntlichkeit
abgerieben, das des linken vollständig verstümmelt; bei letzterem fehlt der
linke Arm. Jetzige grösste H. 60 cm, die grösste L. beträgt 80 cm. Beide
Giganten liegen, mit dem Oberkörper sich erhebend, unter den Vorderfussen
des springenden Pferdes unmittelbar neben einander, Schulter an Schulter;
die Köpfe und Körper sind beide etwas nach auswärts gedreht, der rechte
Arm des rechten Giganten ist zur Unterstützung des Pferdehufes erhoben. Das
Geschlecht der Giganten bleibt zweifelhaft.
6) Gruppe. Sandstein. Es fehlt der Kopf und der r. Arm des Reiters
und der Kopf des Pferdes. Grösste L. 80 cm, jetzige H. 90 cm. Der Reiter
ist mit einem Gewand, das einer gegürteten Ärmeltunica gleicht, bekleidet.
Der rechte Arm des Reiters war nach rückwärts erhoben, die linke Hand,
welche am Pferdehals anliegt, hielt den Zügel. Der Gigant hält in der rechten
Hand eine nur noch teilweise erhaltene Keule, auf welcher vermutlich ein
Huf, wie bei den Pforzheimer Exemplaren, geruht haben wird, der linke Unter-
arm ist dagegen nach oben gebogen; die nicht mehr vorhandene Hand wird den
linken Huf gehalten haben. Das Gesicht des Giganten ist männlich und
bärtig, aber ohne jeden Ausdruck. Der Schwanz ringelt sich unter dem
ganzen Leib des Pferdes hin. Die Arbeit des Ganzen ist roh.
7) Kleine Gruppe von verhältnismässig guter Arbeit Nach Kellers
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Juppitersäulen. 375
Jahrb. 44 S. 27 ff.) und Prost (Revue arch. ß. 37 \). 1 ff) festhielten,
entrückt und in den Kreis der Mythologie eingestellt zu haben. Er bezog
Angabe in Heidesheim zwischen Mainz und Bingen gefunden, Es fehlt der
Oberkörper des Reitei*s und der Kopf des Pferdes. Grösste L. 38 cm,
grosste IL 32 cm. Der Reiter trägt ein ähnliches Gewand wie der auf Nr. 6.
Der Gigant liegt, wie üblich, unter dem Pferde; seine Schlangenbeine, an
denen die Köpfe besonders deutlich erhalten sind, ringeln sich vorwärts nach
seinem Oberkörper. Beide Arme sind gesenkt, die rechte Hand hält einen
kurzen, schwer deutbaren Gegenstand, die linke greift, um sich zu stützen,
auf die Platte über. Der Gigant ist zweifellos männlich, hat lange Haare
und einen schmalen Backenbart. Das Pferd legt ihm beide Beine über die
SchuJteni.
8) Kleines Fragment einer Gruppe aus Sandstein. Erhalten nur der
Hinterteil eines Pferdes und die Beine des Reiters mit den Stiefeln.
9) Fragment einer Gruppe, zu gross in den Dimensionen, um zu
Nr. 8 gehören zu können. Sandstein. Grösste H. 22 cm. Erhalten nur der
vorwärts gebeugte Oberkörper des Giganten, auf dessen linker Schulter der
Pferdehuf und neben dessen rechter Schulter die Keule sichtbar werden.
Beide Arme waren gesenkt. Das Gesicht ist breit, die Haare lang herab-
hängend, der Kinnbart voll, Stülpnase und Stirnbildung wie die eines Satyrs.
Durch Erhaltung wie Arbeit zeichnet sich dieses Stück vor den übrigen aus.
10 u. 11) Zwei im Museum in Speyer befindliche Gruppen (Inventar
131» und 131b) aus rotem Sandstein, welche, nach gütiger Mitteilung Harsters,
1857 in der Gemarkung von Neunkirchen bei Kusel zugleich mit Inv. 130 a
'angeblich Teile eines antiken Säulenaltars aus rotem Sandstein' gefimden wurden.
10) (Inv. 13 la). Nur der Vorderteil des Pferdes und der Oberkörper
des Giganten sind erhalten. Das Pferd hat die Vorderbeine über die Schul-
tern des Giganten gelegt, welcher die Hufen auf beiden Händen trägt.
11) (Inv. 131^). Grösste L. 44 cm, grösste H. 42 cm. Es fehlt der
Oberkörper des Reiters, im übrigen ist die Gruppe gut erhalten. Das Pferd
legt die Vorderbeine auf die Schultern des Giganten. Letzterer liegt lang
gestreckt auf dem Bauch, während der Oberkörper scharf in die Höhe ge-
richtet ist; in der rechten gesenkten Hand hält er eine Keule, während er
mit der erhobenen linken den Huf des Pferdes unterstützt. Die Schlangen-
köpfe, in welche die Beine endigen, liegen in der Weichengegend des Pferdes.
Der Gigant ist weiblich, die Brüste sind gross, lange zurückgestrichene Haare
fallen auf die Schultern herab, die Gesichtsbildung und der Ausdruck gleicht
der einer Mänade. Der Kopf der Gigantin ist nach rechts und nach oben
gewendet und blickt freundlich den Reiter an.
12) Arg verstümmelte Gruppe im Trierer Museum. Inv. G. 36. Schon
lange aufgefunden, unbekannten Fundortes, Muschelkalk. Grösste L. 33 cm,
erhalten sind nur der Oberkörper des Giganten, die Beine des Reiters und
das Pferd. Das letztere setzt seinen linken Vorderfuss auf die Keule des
Giganten, alles übrige ist nicht erkennbar.
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376 F. Hettner
die Gruppe auf Neptun im Gigantenkampf. Die Beweise erschienen
einleuchtend, obwohl sie, sämtlich griechischen Monumenten entlehnt,
13, 14) Zwei Exemplare in Zabern, im dortigen Katalog (1872) p. 10
nnzulänglich beschrieben ; 15) ein Exemplar in Val^risthal bei Saarburg i. E.,
erwähnt im Zabemer Katalog p. 11 ; 16) ein Exemplar von Oberbronn, ,17) ein
Exemplar in Domach, aus Brumath stammend; von Prost, Rev. arch. B. 37
p. 68 und p. 69 Anm. erwähnt (deshalb von Wagner nicht eingehend aufgeführt).
Das von Prost p. 69 Anm. erwähnte Terracottarelief mit derselben
Darstellung im Museum von Domach lasse ich bis zur Autopsie bei Seite,
da die Vermutung, es sei eine Rheinzaberner Fälschung, nahe liegt.
Die Anzahl der bis jetzt bekannten deutschen Exemplare stellt sich
somit auf 30 Stück, wozu noch die von Prost aufgeführten französischen
Exemplare zuzuzählen sind.
Hieran möchte ich die Besprechung von vier Monumenten reihen,
welche einen Gott neben einem schlangenfüssigen Wesen stehend zeigen.
a) Reliefbild eines Yiergötteraltars des Mannheimer Museums, unbe-
kannten Fundorts. Der Altar ist bei Hang, d. rum. Denksteine des Anti-
quariums 58 erwähnt, die betreffende Seite aber, welche erst bei der Neuauf-
stellung des Museums sichtbar wurde, von ihm irrtümlich als Mercur mit
einem Knaben erklärt worden. Eine vollkommen nackte männliche Figur
steht mit beiden Füssen fest auf, an den Füssen trägt sie Schuhe, wie solche
dem reitenden Juppiter eigen sind. Auch weist das vom Haupte herab wal-
lende Haar auf diesen Gott. Der rechte Arm ist seitwärts gehoben und
im Ellenbogen nach oben gebeugt ; in der Hand ist ein kurzer Stiel sichtbar.
Der linke Arm hängt herab, die Hand liegt auf dem Kopfe einer daneben
kauernden schlangenfüssigen Figur. Die Scblangenbeine derselben sind zu-
nächst nach innen geschlimgen, während die Enden, an denen Köpfe nicht
sichtbar sind, nach auswärts genchtet sind. Die Arme hängen an der Seite
des Körpers herab. Der Gegenstand, welchen der Gott in der Rechten trag»
ist nicht mehr zu. bestimmen. Der Stein ist, wie sämtliche Stücke des alten
Mannheimer Bestandes, stark überarbeitet.
b) Im Museum von Mainz liegt im Saal III neben der Inschrift 180
ein Statuenfragment, jetzt unetikettiert, aber zweifellos das von Becker als
Nr. 331 — freilich sehr ungenügend beschriebene Stück. Es ist der Torso
eines Mannes in der Blüte der Jahre aus rotem Sandstein, dem der Kopf, das
ganze rechte Bein und das linke von etwas unter dem Knie ab fehlt. Jetzige
Höhe 43 cm. Der rechte Arm ist in Scliulterhöhe seitwärts gebogen und der
Unterarm in gleicher Linie vorwärtsgebeugt; die Hand fehlt, muss aber eine
Lanze oder ein ähnliches Attribut gehalten haben. Eine Chlamys, welche auf
der rechten Schulter zusammengeknöpft ist, bedeckte den Rücken sowie die
linke Brast und hängt über den linken gesenkten Arm herab, während die Hand
auf dem Kopf einer kleinen daneben befindlichen Figur ruht. Von letzterer
ist nur der Oberkörper erhalten; beide Arme hängen ähnlich wie bei dem
eben unter a beschriebenen Schlangenmenschen am Körper herab. Man er-
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Juppitersäulen. 377
die Frage aufdrängten,, wie diese Gruppe des den Giganten bekämpfen-
den Poseidon gerade im Norden und zwar auf einem so bestimmt ab-
kennt au der Haltung des Oberkörpers, dass der Unterkörper zurückgebeugt
war und da für eine menschliche Bildung keiu genügender Raum vorhanden
ist, wird man sich denselben als in Schlangenbeine endigend zu denken haben.
c) Das Museum in Mannheim bewahrt unter den Ladenburger Funden
ein von Stark, Bonn. Jahrb. 44 Taf. II*> Fig. 3 publiciertes und S. 43 be-
sprochenes Fragment eines linken Beines ; neben demselben befindet sich eine
kleine männliche Figur, auf deren lockiges Haupt die grosse Figur ihre Hand
legt. Stark hielt das Bein für weiblich und dachte an Venus mit einer
Priapusfigur oder eine weiche Bacchusgestalt mit Silen. Aber das Bein zeigt
noch die Reste eines Stiefels, wie er dem Juppiter eigen ; das männliche und,
wie Baumann mitteilt, bärtige Gesicht gleicht, wenigstens nach der Abbildung,
dem Gigantentypus. Der bandartige Streifen, welcher sich über den Ober-
schenkel der kleinen Figur legt, wurde von Stark für den Rest von Beklei-
dung gehalten, ich vermute in ihm einen Schlangenschwanz. Derselbe würde
freilich, wie Baumann auf meine Anfrage bemerkt, nicht in Schlangenköpfe ge-
endigt haben können ; aber die Köpfe waren auch bei dem Schlangenmenschen
des unter a erwähnten Altares nicht vorhanden. Da an der Hauptfigur unten
nur die Höhe eines Fusses fehlt, ist die Darstellung von menschlich gebildeten
Unterschenkeln und Füssen bei der kleinen Figur vollständig ausgeschlossen,
bei Annahme einer Schlangenbildung, die erst von den Beinen abwärts be-
ginnt, lässt sich dagegen eine Reconstniction der Gruppe gewinnen.
d) Haug's Güte verdanke ich folgende Mitteilung: In Rottweil befindet
sich eine Statue, 112 cm hoch, von grobem Keupersandstein. Auf einem
Fussgestell eine mit dem 1. Fuss ausschreitende männliche Gestalt, ganz nackt.
Die erhobene rechte Hand hielt ohne Zweifel einen Speer, da sie durch-
löchert ist; die 1. Hand ist abgeschlagen, auch Gesicht und Hinterkopf ver-
stümmelt. Den 1. Schenkel umfasst mit beiden Händen eine nackte männ-
liche Gestalt ohne Hals, menschlich bis zu den Knieen, dann mit Fischschwanz
endigend. So meine Notiz vom Jahr 1878, welche freilich unklar lässt, ob
ein Fischschwanz oder zwei anzunehmen sind. Jaumann (Nachtrag II, 22)
schreibt: „eine Statue mit erhobener R., Hand ist abgebrochen, wahrschein-
lich mit einer Keule bewaffnet, während die linke ein Ungeheuer mit einem
gekrümmten Schweif festhält, etwa ein Hercules mit der Lernäischen Hydra".
Für den Fischschwanz kann ich nicht unbedingt einstehen, es könnte auch
ein Schlangenleib sein. Jedenfalls hat die Darstellung grosse Ähnlichkeit mit
der auf dem hiesigen Altar Nr. 58 (oben a).
Die Darstellung des Gottes auf dem Altar a würde eine Deutung auf
Juppiter zulassen, hingegen weist die Chlamys und die jugendliche Körper-
bildung der Statue b und das angeblich weibliche — wohl jugendliche — Bern
aus Ladenburg mehr auf Mercur. Man wird von Feme an den Mercur mit
dem (aber nicht sohlangenfüssigen) Knaben auf dem Meniraltar von Kemuz-
en-Pont TAbb^ (abgeb. Rev. arch. 37, pl. HI) erinnert. Es muss mehr imd
besser erhaltenes Material, welches vermutlich unsere Museen noch bergen,
Wörtti. ^«itBchr. f. Üoach. u. Kuust. IV, IV. 27
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378
F. Hettner
gegrenzten Bezirke eine solche Verbreitung gewinnen konnte. Anch
sprach der Kopf des von Wagner auf Taf. I, 1 publizierten Pforz-
heimer Exemplars mehr far Juppiter als Neptun.
Die jüngst in Heddernheim aufgefundene Säule hat die Frage
nach der Benennung entschieden. Der reitende Gott ist Juppiter, wie
Hammeran Wd. Korr. IIII, 3 sofort richtig aus der am Monumente
angebrachten Inschrift folgerte. Das Heddernheimer Monument ist fol-
gendermassen gegliedert: zu unterst ein Altar, an dessen Vorderseite
eine dem Juppiter und der Juno Regina gewidmete Inschrift angebracht
ist, während die drei andern Seiten mit Reliefbildern der Juno, Minerva
und des Hercules geziert sind; darüber ein sechsseitiger, mit kleinen
Götterbildern dekorierter Sockel; es folgt die Säule, die mit einem mit
vier Köpfen geschmücktem Kapital abgeschlossen wird; auf demselben
steht die Gruppe. Da an dem Monumente sonst Juppiter nicht darge-
stellt ist, kann der in der Inschrift erwähnte Gott nur in dem Reiter
gefunden werden.
Durch die Inschrift ist die Richtung für die Deutung gegeben,
nicht die Lösung; eine Erklärung für diese ungewöhnliche Darstellung
des Gottes ist zur Zeit noch nicht gefunden.
Hammeran denkt an Sabazios. Die Beweise soll erst eine spätere
Abhandlung bringen. Ob sie zu erbringen sind? Ein Sabazios ohne
jede Andeutung asiatischer Kleidung, nicht mit dem Hammer, sondern
wie deutlich das Diedenkopfer Exemplar ^) (bei Wagner Nr. 7) zeigt, mit
der Lanze bewaffnet! Wie sollte man die starke Verbreitung dieses
Gottes im nordwestlichen Frankreich und Westdeutschland und zwar in
gesammelt werden, bis ein Urteil gewagt werden kann, ob es sich bei diesen
stehenden und reitenden, von Giganten begleiteten Göttern nur um ähnliche
VorstelÄingen handelt oder ob etwa dieselbe mythologische Vorstellung eines
einheimischen Volkes von den Römern bald durch Juppiter, bald durch Mercur
zur Darstellung gebracht worden ist. An einen Giganten der griechisch-rö-
mischen Mythologie kann jedenfalls bei dem an den Gott sich anschmiegenden
Schlangenmännchen nicht gedacht werden.
») Starks Angabe (Bonn. Jahrb. 44 S. 27), bei dem Ladenburger Exem-
plar sei in der rechten Hand noch ein Stück Speer erhalten, ist irrtümlich.
Dies zeigen schon die den Stark'schen Aufsatz begleitenden Abbildungen.
Ausserdem schreibt mir Baumann: „Von einem Speer ist nichts zu sehen,
da der rechte Arm überhaupt fehlt ; am Hals des Pferdes sind nur die Zügel
angegeben, eine Bruchfläche, die auf einen ursprünglich vorhandenen Speer-
ansatz schliessen lassen könnte, ist nicht bemerkbar. Unter den kleinen
Fragmenten in unserer Sammlung ist nichts entsprechendes zu finden."
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Juppitersäuleu. 379
einer typischen Bildung, die sonst nirgends jnehr vorkommt, erklären,
während sich die Mediomatricer und Treverer sonst von der Verehrung
der ausländischen, namentlich asiatischen Kulte so fern gehalten hahen,
wie wenig andere Stämme? Auch würde bei dem orientalischen Gotte
der Beiname Sabazios auf den Inschriften nicht fehlen können.
Eine neue Deutupg soll hier nicht gewagt, sondern nur auf emige
Punkte hingewiesen werden, die für eine solche als nicht ganz unwichtig
erscheinen.
Der Gigant ist nicht immer männlich. Das weibliche Greschlecht
ist ganz zweifellos an dem in der Anmerkung als No. 1 1 beschriebenen
Neunkirchener Exemplar; auch erschien es mir, wie einst schon Jä^er,
klar angedeutet auf der schon vielfach besprochenen Altriper Gruppe
des Speyerer Museums (bei Wagner Nr. 8). Für die Rottenburger
(bei Wagner Nr. 3) und die Weiler (S. 374 Anm. 2) wird 'das gleiche
Geschlecht von Haug hervorgehoben.
Der Gigant befindet sich nicht im Kampfe mit dem Reiter; dies
lehrt am deutlichsten ein Vergleich mit den von Stark (Bonner Jahrb.
44 S. 29) nicht glücklich angezogenen Grabreliefs des einen Barbaren
vom Pferde herab bekämpfenden römischen Soldaten. Beim Kampf
wird der Reiter nicht über, sondern neben dem zu Bekämpfenden reiten,
der Bekämpfte sich gegen Ross und Reiter wehren. Bei unserer Gruppe
aber liegt der Gigant behaglich und ruhig unter dem Pferd, und trägt
fröhlichen Gesichtes seine Last. Auf der Mannheimer Gruppe (Wagner
S. 38 No. 1) kauert der Gigant behaglich unter dem Pferde, indem
er seine Schlangenbeine nach vorn ineinandergeschlungen hat, wie ein
Ausruhender die Arme ineinanderlegt. Bei den anderen Exemplaren liegt
der Unterkörper der Länge nach unter dem Pferde, aber weder umwinden
die Schlangenbeine feindlich Ross und Reiter, noch zeigt der Oberkörper
eine verschränkte Lage, wie sie einem sich Entwindenden eigen ist
und die bekämpften Barbaren der römischen Grabmonumente zeigen.
Der Gigant stützt sich entweder mit beiden Händen auf die Platte auf,
um die Last des Pferdes, welches ihm beide Vorderbeine auf die Schultern
gelegt hat, leichter tragen zu können (Altrip bei Wagner 8; Seltz bei
Wagner S. 42; Hepp'sche Gruppe oben S. 374 Anm. No. 7); oder er
trägt die beiden Hufe der ihm über die Schultern gelegten Pferdebeine
auf seinen Händen, wobei niemals die Absicht, sich dieser Hufe zu
entledigen, zum Ausdruck gebracht ist (2. Pforzheiraer Exempl. bei Wagner
S. 38 ; Rheinzabemer bei Wagner Nr. 5 ; Diedenkopfer bei Wagner Nr. 7 ;
Neunkirchener oben S. 375 Anm. No. 10); oder der Gigant trägt in beiden
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380 F. Hettner
Händen Keulen und auf die Spitzen derselben sind die Hufe des Pferdes
— gewiss ein Zeichen friedlichen Übereinkommens — gesetzt (1. Pforz-
heimer Exempl. bei Wagner S. 37), oder der Gigant hält mit der Hand
eine Keule, ohne sie zu benutzen (Ladenburger Expl. bei Wagner No. 2 ;
Neunkirchener oben S. 375 Anm. 11)*). Hierzu kommt der fröhliche
Gesichtsausdruck des Giganten auf dem einen Pforzheimer (Wagner S. 37)
und dem einen Neunkirchener Exemplar (oben S. 375 Anm. 11.) Und
der Reiter sitzt weder vorgebeugt, noch hält er seine Waffe nach unten ;
die Lanze befindet sich auf dem Diedenkopfer Exemplar deutlich in
wagerechter Lage.
Dieser friedliche Gesamtausdruck der Darstellungen ist auch von
Anderen nicht verkannt worden. Wagner schreibt S. 43: „Die an-
scheinende Ruhe des Giganten und der Mangel an Gegenwehr von seiner
Seite könnte fast glauben machen, beide Gestalten seien verbündet und
die eine helfe der anderen etwa bei einem Angriff gegen einen gemein-
schaftlichen Feind." Aber Wagner glaubt diesem unmittelbaren Ein-
druck nicht Rechnung tragen zu dürfen. Ein beiden gemeinsamer Feind
sei nicht vorhanden, was solle das Ungetüm dem Reiter helfen? So
schiebt Wagner den friedlichen Eindruck dem Ungeschick des Künstlers zu.
Aber warum muss der Feind dargestellt gewesen sein? Der auf
seinem Ross dahin brausende Gott macht alles nieder, was sich ihm
widersetzt. Warum soll der Gigant dem Reiter nicht helfen können?
Haben sich nicht die Götter der deutschen Mythologie erfolgreich der
Riesen und Eiben bedient?
Bewahrheitet es sich auch bei noch genauerer Durchforschung
des Denkmälervorrates, dass die Reitergruppe fast ausschliesslich in
Südwestdeutschland und Nordwestfrankreich verbreitet war, dann muss zu
deren Bildung eine lokale Anschauung den Anlass geboten haben und
wird ihre Erklärung nur aus germanischem oder vielleicht celtischem
Mythenkreise zu gewinnen sein. Ein Hauptgott der hier wohnenden
Völkerschaften ist in römischer Kunstsprache als Juppiter zum Ausdruck
gebracht, ein ihm unterthäniger, ihm getreuer Riese oder Elbe hat im
wesensgleichen Giganten seine Darstellung gefunden. Die inschriftliche
Benennung des Gottes als Juppiter lässt zunächst an Donar denken.
*) Auffällig ist der auf den Kopf des Giganten aufgestellte Pferdehuf
bei dem Mertener Exemplar (Prost p. 15) ; aber im Hinblick auf die übrigen
Darstellungen vermag ich auch diese — freilich unsanfte — Berührung nicht
als Beweis des Kampfes anzusehen.
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-V
Juppiteraäalen. 381
aber Donar ist seinem ganzen Wesen nach ein fahrender, mit Stein-
keolen bewaffneter Gott ; der reitend gedachte Gott, welcher auf weissem
Ross dahinstürmend die Winterstürme bekämpft, ist Wodan. Ihm sind
auch der Speer nnd der Mantel eigen und in seinem Dienste scheinen
die Zwerge (Pfannenschmid in Pfeifer's Germania X S. 15, Grimm Myth.
S. 384) gestanden zu haben. — Ob es aber möglich ist, an Wodan
zu denken, wenn die Inschriften nicht von Mercur reden, müssen Andere
entscheiden.
Das Interesse, welches dem Reiter und Giganten seit Jahren ent*
gegengebracht wn-d und durch den Heddernheimer Fund neu belebt ist,
wird diese Abschweifung rechtfertigen. Für unsere Untersuchung über
die Juppitersäulen genügt die Thatsache, dass der Reiter inschriftlich
Juppiter genannt wird.
Die Gruppe muss stets auf einem hohen und nicht breiten Posta-
ment aufgestellt gewesen sein, sonst würde der Gigant nicht zur An-
schauung kommen. Diese Erwägung liegt so nahe und ist so zwingend,
dass man bei der Auffindung der Gruppe von Portieux^) sofort vermu-
tete, man müsse noch eine Säule finden. Und man fand sie — eine
sechs Meter hohe Säule, die im Museumsgarten von Epinal reconstruiert
aufgestellt ist. Manche ähnliche Funde bestätigen im vollen Masse die
Aufstellung der Gruppe auf einer Säule und zeigen zum Glück teilweise
noch die architektonische Gliederung derselben. Zählen wir die Säule
von Portieux als No. 11 der Beweisstücke für die Juppitersäulen, so
ergeben sich femer noch folgende Nummern:
12) Die Mertener Säule (vgl. besonders Kraus, Bonn. Jahrb. 64
S. 94 fg. und Prost, Revnie archöol. B. 37 p. 1), stark fragmentiert,
weist ausser der Gruppe, ein mit vier Köpfen geziertes Kapital, den
Säulenschaft, einen achtseitigen Sockel mit kleinen Figuren und zu
unterst einen Viergötteraltar auf.
13) Das besterhaltene Stück ist das schon oben (S. 378) be-
schriebene Monument von Heddernheim, welches wiederum das vierköpfige
Kapital, den sechseckigen Sockel und darunter den Viergötteraltar zeigt.
14) Die Gruppe von La Jonchöre (Puy de Dome) zugleich mit
einer Säulentrommel von 45 cm Dm. gefunden; vgl. Prost p. 71.
14) Die Gruppe von Seltz bei Lauterburg, zugleich mit einem mit
vier Köpfchen verziertem Kapital und dem anschliessenden Oberteil einer
*) Vgl. Voulut, cataloguo des coUections du musde d^partemental des
Vosges. Epinal 18.S0 p. 59.
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382 F. Hettner
geschuppten Säule gefunden (Prost, bull, de la soc. des antiq. 1879
S. 82 mit Abbildg.).
16) Eine zweite Gruppe von LAUterburg, mit dem Unterteil und
der Basis einer Schuppensäule gefunden. Abgeb. im 1. Bericht des
bist. Ver. der Pfalz Taf. UI, 4^).
Die Zusammenstellung dieser 16 Monumente beweist, wie häufig
in unseren Gegenden Juppiterdedicationen in Form eines Signum ctm
columna et ara dargebracht wurden. Gleichgültig, ob eine sitzende,
stehende oder reitende Figur des Gottes gestiftet wurde, war die Form
der Säule im wesentlichen gleich. Wie das mit einer sitzenden Statue
geschmückte Mainzer Monument (2) aus Ara, vermutlich Sockel, Säule
und Kapital besteht, so zeigen die Mertener und Heddernheimer Säule,
welche als Postamente eines reitenden Juppiters dienten, dieselbe Gliede-
rung. Man wird demnach beim Fehlen des Götterbildes aus den übrigen
Teilen des Monumenten nur selten schliessen können, ob dasselbe mit
einem sitzenden oder reitenden Gott abgeschlossen war. Nur e i n Schluss
scheint gestattet : hat die Säule einen Durchmesser von nur etwa 18 cm,
das Kapital eine Breite von nur etwa 20 — 25 cm, so scheint eine
Reitergruppe nicht darauf gestanden haben zu können, da selbst die
kleinste der bis jetzt aufgefundenen (siehe S. 374 Anm. 7) eine Platten-
breite von 32 auf 38 cm aufweist. Dagegen müssen nicht alle grösseren
Kapitale durchweg Reitergruppen getragen haben; enthalten ja unsere
Museen eine ganze Reihe grösserer Statuen sitzender Juppiterfiguren.
Für Säulen wie die oben S. 371 als Xo. 4 u. Xo. 7 erwähnten (von 5
und 6 sind die Durchm. nicht bekannt) kann man demnach die Art
der bekrönenden Statue nicht angeben, Xo. 8 und 9 dagegen werden
als Träger für sitzende oder stehende Figuren in Anspruch genommen
werden dürfen.
Einzelne Glieder dieser Juppitersäulen scheinen noch in
grosser Anzahl in unsem Museen vorhanden zu sein. Die mir be-
*) Auch das Monument von Altrip (1. Jahrb. des histor. Vereins der
Pfalz S. 41, 42, 54, abgeb. Taf. III 2») wurde mit einer geschuppten Säule
und einem mächtigen Kapital zusammen gefunden, da aber die Altriper
Monumente m den Fundamenten eines spätrömischen Baues als Baumate-
rial verwandt gefunden worden sind, so kann man aus dem Fundort nicht
ohne Weiteres auf ehemalige Zusammengehörigkeit der zugleich aufgefundenen
Stücke schliessen. — Die vielgenannte Säule von Cussy gleicht in ihrem Aufbau
vollkommen den Juppitersäulen, da sie aber als solche weder durcli eine In-
schrift, noch durch eine Statue gesichert ist, musste sie aus der obigen Zu-
sammenstellung ausgeschlossen bleiben.
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Juppitersäulen. 383
kannten stelle ich im folgenden zusammen. Freilich ist ja für ver-
schiedene Stacke eine mehrfache Verwendung denkbar und ein fester
Anhalt, ob diese einst zu Juppitersäulen gehört haben, nur selten zu
gewinnen. Technische Beobachtungen und genaues Studium der Fund-
notizen werden indes doch einige Aufschiasse geben. Die Fachgenossen
werden deshalb gebeten, nach diesen Richtungen die nachfolgenden Auf-
stellungen zu prüfen und das beigebrachte Material thunlichst zu er-
weitem.
Der untere Teil des Säulenmonumentes besteht aus der bald mit
Götterbildern (1. 12. 13), bald nur mit Inschrift (2. 3) versehenen Ära
und dem darüber befindlichen achteckigen (1. 12), sechseckigen (13)
oder viereckigen (4. 5) Sockel.
Es ist anzunehmen, dass eine grosse Anzahl der in unsern Museen
befindlichen würfelförmigen Sockel, wie z. B. :
a) der Mannheimer (Hang, Katalog 1) mit Juppiterinschrift und
Reliefen von Sol und Luna;
b) der mit Juppiter- und Junodedication sowie Darstellung der
sieben Wochengötter von Godramstein (CIRh. 1811) in Speyer;
c) ein ähnlicher, mit den Wochengötterbildern gezierter, gleichfalls
aus Godramstein (1. Bericht der Pfalz Taf. II 3 a— c), in
Speyer;
d) der in Iggelheim gefundene Sockel mit Dedication an Juppiter
und Juno und der Darstellung zweier Victorien, vgl. 1. Jah-
resber. der Pfalz S. 19 und S. 43, Taf. V, 3a u. b ; auch
CIRh. 1795 1);
e) der Trierer, mit der vom Vicus Voclannionum an Juppiter
gerichteten Inschrift (CIRh. 794), auf dessen linker Schmal-
seite ein Adler im Kampfe mit zwei Schlangen dargestellt ist ;
f) vermutlich auch eine Anzahl der sechsseitigen und runden
Wochengötteraltäre
') Dieser Sockel gehört vielleicht auf den schönen Viergötteraltar des
Mannheimer Museums (Altertumsverein 40) mit der Darstellung der Juno,
des Mars mit dem Adler, des Vulcan und der Victoria — welcher zusammen
mit dem Sockel auf einem Felde in der Nähe von Iggelheim in einer brimnen-
ähnlichen Vertiefung gefunden wurde. — Gleichzeitig mit diesem Viergütter-
altar kamen zwei Säulentrommeln, die untere von 52 cm Dm., in das Mann-
heimer Museum, welche aus gleichem Material wie der Altar bestehen; die-
selben ehemals auf den Sockel gestellt zu denken, erschwert der Umstand, dass
dieser Säulen im Pfalzer Jahresbericht nicht Erwähnung geschieht.
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384 F. Hettner
auf Juppiter gewidmeten Altären gestanden haben, wie mehrfach solche
würfelförmige, polygone oder runde Sockel vorhanden sind, welche aus
einem Stück mit Juppiteraltären gearbeitet sind, so
g) der Mannheimer Altar des Mansuetus (Haug 83);
h) der Mainzer Altar mit Dedication an Juppiter und den Reliefen
dreier Götter und darüber befindlichem rundem, nicht verzier-
tem Sockel (Becker No. 6, Lehne Taf. 14, 36);
i) der Mainzer Altar mit Dedication und Reliefen dreier Götter und
achteckigem Sockel, welcher auf einer Seite die Namen des
Juppiter und der Juno enthält, während er auf den übrigen
nur ornamentiert ist (Becker No. 22, Lehne Taf. III, 6);
k) der Mainzer Altar mit Dedication an Juppiter und Juno, darauf
ein viereckiger Würfel und über diesem ein achteckiger Sockel,
beide unverziert (Becker No. 9);
1) der Mainzer Altar mit Dedication an Juppiter und Juno und
den Reliefen dreier Götter und darüber befindlichem achtseitigen
Sockel (Becker 20, Lehne Taf. 14, 37);
m) in der Vorhalle des Mainzer Museums aufgestellter, 82 cm
hoher Viergötteraltar, mit den Bildern von Juno, Mercur,
Hercules und Mars, welcher oben mit einem achtseitigen, nur
ornamentierten Sockel versehen ist. (Bei Becker nicht auf-
geführt) ').
Die Sockel sind oft glatt bearbeitet, oft einfach ornamentiert.
Unter den reliefierten zeigt der Mannheimer Würfel (a) Sol und Luna.
Wie hier der Wechsel von Tag und Nacht zur Darstellung gekommen
ist, so scheint eine besonders beliebte Decoration dieses Baugliedes die
demselben Ideenkreise entnommene Darstellung der sieben Wochen-
götter zu sein. Freilich lässt sich dies bis jetzt nur vermuten. Denn
als Beweisstücke stehen nur zur Verfügung der Würfel von Godram-
stein (b ; vermutlich auch c) und die sehr wahrscheinliche Deutung, welche
Prost dem Sockel der Mertener Säule gegeben hat. Prost glaubt, dass die
an sieben Seiten erhaltenen Füsschen auf die Wochengötter, die an der
achten Seite erhalteneu Spuren einer Kugel auf Fortuna hinweisen. —
Der Metier Siebengötteraltar (Robert, cpigr. I. Tfl. II, 2) ist zu gross,
*) Die mit Sockel versehenen Mainzer Altäre beweisen, dass die Römer
nicht, wie wir es thun würden, jedem mit polygoncm oder nmdem Aufbau
versehenen Altar eine quadratische Grundform gaben, denn h hat 30 cm
Breife auf 2o cm Tiefe, i 39 auf 34, k 3S auf 33, 1 20 auf 24.
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Juppitersäulen. 385
um als Sockel ^) betrachtet werden zu können, aber die an ihm wie an
dem Siebengötteraltar von Agnin (Isäre, vgl. de Witte, gaz. arch. III
p. 78) erhaltene Dedication zeigen den Bezug dieser Darstellungen auf
den höchsten Gott. Auch die Form des Mainzer Altares (bei Becker
90, Lehne Tfl. I, 2). welcher unten eine glatt bearbeitete Ära, darüber
einen achteckigen Wtlrfel mit der Dedicationsformel In h, d, d, und
die Siebenwochengötter enthält, gleicht so durchaus den Mainzer Jup-
piteraltären, dass er als eine Widmung an diesen Gott wird angesehen
werden dürfen, — Betreffe der anderen Siebengötteraltäre vermag ich
zur Zeit nur zu sagen, dass sie selbständige Aren nicht gewesen
sein können und sich gut als Sockel auf Aren eignen würden.
Ob aber diese Arae mit dem daraufgestellten Sockel immer eine
Säule getragen haben, oder in der Regel unmittelbar über dem Sockel
die Statue, das ist eine sich mit Gewalt aufdrängende Frage, für deren
Entscheidung es zur Zeit nur wenige Anhaltspunkte giebt. Das Vor-
handensein oder Nichtvorhandensein eines Zapfenloches auf der Ober-
seite des Sockels wird hier eine wichtige Rolle spielen. Wo ein solches
fehlt, wie z. B. bei den Mainzer Altären (i und k), darf an eine
daraufgestellte Säule wohl nicht gedacht werden ; w^o dasselbe vorhanden
ist, wie bei den oben als h, 1 und m erwähnten Mainzer Altären,
ist sie möglich. Bei h spricht auch schon die runde Form und der
geringe Durchmesser des Sockels sehr entschieden für eine Säule.
Ein weiterer Anhaltspunkt ist aus den Fundnotizen zu gewinnen ; so
spricht für das Vorhandensein von Säulenmonument^n : bei einem der Rotten-
burger Viergötteraltäre die gleichzeitige Auffindung eines Siebengötter-
altares und einer Gruppe des reitenden Juppiter (Hang im Königr. Württem-
berg S. 151) ; bei den Kreuznacher Altären die gleichzeitige Auffindung von
Schuppensäulen, Kapitalen und einer Figur eines sitzenden Juppiter.
Ebensowenig als bei dem Unterbau lässt sich für die Glieder des
Mittelbaues der Säulenmonumente eine allgemeine Regel aufstellen, welche
der in unseren Museen befindlichen Säulenschäfte und Kapitale zu den
Juppitermonumenten gehört haben müssen. Es waren ebensowenig alle
Schuppensäulen Teile von Juppitermonumenten, als alle Juppitersäulen
geschuppt waren. Für die Säulen grösserer Dimension scheint nur die
gleichzeitige Auffindung anderer zu den Juppitermonumenten gehöriger
•) Vermutlich war bei dem Monumente, zu dem der Metzer Altar ge-
hörte, das Verhältnis umgekehrt; der Siebengütteraltar bildete die Ära, ein
Viorgütteraltar den Sockel; dieses Arrangement kann öfter beliebt worden
sein, wie die vielen kleinen Viergütteraltäre nahe legen. ^
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386 F. Hettner
Stücke entscheiden zn können. Bei kleineren Säulen von geringem
Darclimesser und einer Höhe von nicht über iVi m, wie sich solche
vielfach in den Museen finden (drei Stück aus Rbeinzabern in Speyer;
einige in Kreuznach, vgl. Engelmann, das Castell bei Kreuznach Taf. 4.
5. 8; mehrere im Mainzer Museum beim Ausgang vom II. in den III.
Saal aufgestellte Stücke, darunter eines von einem Durchmesser von
18 cm), wird, da eine architektonische Verwendung ausgeschlossen
scheint, die Aufstellung von Götterstatuen ^) immer in Erwägung ge-
zogen werden müssen. Ferner scheinen nach Massgabe des eingangs
beschriebenen Monumentes Nr 2 diejenigen Säulen, an denen übereinander-
stehende Götterfiguren dargestellt sind — und zwar sind es gerade
die auch an den Viergötteraltären häufig erscheinenden Götter — viel-
fach als Juppitersäulen gedient zu haben, so das Kreuznacher Säolen-
fragment mit Minerva (Engelmann Taf. 6, 3), das Speyerer Stück
(Inv. 96, abgeb. 2. Jahrb. der Pfalz Taf. II, 3, Dm. 28 cm, weisser
Kalkstein), und die Mainzer Säule, welche von Becker unter Nr. 28
ungenügend beschrieben ist. Von der Mainzer aus Muschelkalk bestehen-
den Schuppensäule, die einen Dm. von 23 cm hat, ist nur der unterste
40 cm hohe Teil mit einem Relief der Minerva erhalten; unter der
Säule befindet sich ein gleich breiter 40 cm hoher viereckiger Sockel
mit den Darstellungen des Mercur, Apollo, Herculös und der Fortuna
— also ein kleiner Viergötteraltar; ein auf dessen Unterseite befind-
liches Zapfenloch zeigt, dass die Säule noch einen Unterbau hatte ^.
Das Kapital ist bei der Mertener (12), Heddemheimer (13)
und Seltzer (15) Säule mit vier Köpfchen geziert. An dem Mertener
Kapital sind freilich nur noch 2 Köpfchen erhalten: ein bekränzter,
männlicher, bartloser, aber nicht jugendlicher Kopf und an der daneben
befindlichen Seite der einer ältlichen Frau, welche ein Tuch über den
Kopf gezogen hat. Bei dem Heddemheimer Exemplar bezeichnet
Hammeran die Köpfe als den eines Jünglings, eines Mannes, einer
älteren Frau und einer alten verschleierten Frau. Das Kapital einer
1828 in Rbeinzabern ausgegrabenen Säule, Nr. 113 des Speyerer
') Wenn auch nicht so häufig wie dem Juppiter, so wurden doch auch
anderen Göttern Statuen auf Säulen geweiht, so z. B. dem Genius vici CIBh.
1891, dem Mars Bonn. Jahrb. 71 Taf. VI, der Victoria (Ära von Lyon).
•) Die kleine Mainzer Säule Becker 314 gehört nicht hierher. Die drei
Figuren (es waren niemals vier Figuren) stellen zwei Tänzerinnen und einen
Jungling mit Fruchtkorb und Weintraube dar. Das Säulchen gehört zu einem
bacchischen oder Grabmonument.
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Juppitersäulen. 387
Museums scheint dieselben Köpfe, wie das Heddernheimer Kapit&l zu
enthalten, aber in anderer Reihenfolge : dem Jünglingsköpfchen folgt das
weibliche, dann das des Mannes und der verschleierten Frau ; es könnte
also das Mertener Kapital mit dem Rheinzaberner übereingestimmt
haben. Hammeran und Kraus vermuten in den Köpfchen die Vier-
jahreszeiten, wobei Bedenken erregt, dass die Römer sonst die Jahres-
zeiten als Amoretten oder Hören darsteUten. Im allgemeinen ähnliche
Kapitale giebt es noch viele, z. B. in Mainz, Karlsruhe (Wd. Zs. I,
S. 42 Anm.), Speyer; aber schablonenhaft gearbeitet, gleichen sich
oft, wenn nicht alle vier, so wenigstens je zwei Köpfchen. — Auch
diese Kapitale können nicht ohne anderweitigen Beweis als zu Juppiter-
säulen gehörig angesehen werden; gleiche Bildungen, wenn auch, so
weit ich sehe, mit quadratischer Grundform, kommen auch an Grab-
monumenten vor. Ebensowenig haben die Juppitersäulen ausschliesslich
dieses Kapital, wie die Mainzer (2) und Igstadter (10) Säule zeigen.
Die Juppitersäulen scheinen vielfach inschriftlos gewesen zu sein.
Vielfach waren sie nur mit den Buchstaben I • • M versehen ; denn
wo sich diese Formel, welche nur Anfang, nicht Mitte oder Ende der
Inschrift gewesen sein kann, an der Leiste des Viergötteraltares befindet,
kann sie eine Fortsetzung nicht gehabt haben. Waren aber diese
Monumente teilweise Hausaltäre (vgl. Klein, Mainzer Ztschr. I S. 488 if.
und Hang, Mannheimer Katalog S. 44 Anm.), wie aus dem in suo posuif
der Säulen 8 und 13 und den oben erwähnten Mainzer Altären folgt,
so war eine Nennung des Dedicanten nicht nötig. Die Abkürzung der
Namen auf den Monumenten 2 und 8 findet hierdurch ebenfalls ihre
Erklärung. — Andere Monumente scheinen an öffentlichen Orten auf-
gestellt gewesen zu sein, wie auf Bergeshöhen, so in Niederungen in
der Nähe von Brunnen.
Datiert ist unter den gesicherten Juppitersäulen nur die Heddern-
heimer (12), welche aus dem Jahre 240 stammt; von den vermutungs-
weise als Basen von Juppitersäulen angesehenen Altären des Mainzer
Museums, sind h und 1 in den Jahren 242 und 225 errichtet'). Unge-
fähr auf dieselbe Zeit weist der Ductus der Inschriften 8 und 9 und
die Arbeit der üdelfanger Ära (1). Dass die Exemplare der Gruppe
des reitenden Gottes dem 3. Jahrhundert zuzuweisen sind, ist schon
') Von den oben erwähnten Sockelaltären, welche, wenn sie nicht zu
Juppitersäulen gehörten, jedenfalls mit dieser Gattuujr nahe verwandt sind,
stammt i aus dem J. 2-16.
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388 A. Hammdran
von Prost p. 79^) und Wagaer S. 46 hervorgehoben worden. Ver-
mutungsweise darf man also das 3. Jahrhundert als die Zeit, wo haupt-
sachlich die Juppitersäulen emchtet wurden, ansehen.
Der Verbreitungsbezirk der Viergötteraltäre, der Gruppe des reiten-
den Juppiter, der Juppitersäulen, im wesentlichen auch der Wochen-
götteraltäre scheint sich zu decken.
Doch bevor man auf diese Beobachtungen weitere Schlüsse baut,
müssen diese selbst erst mehr gesichert sein; zunächst bleibt Haug's
Abhandlung abzuwarten.
-•-o^GfC-«^-
Die Inschriften der Saalburg bei Homburg.
Von A. UamiReran.
n.*)
VII. Im Schlosshof zu Homburg befindet sich, am sog. weissen Turme
auf Befehl des Landgrafen Friedrich Jacob eingemauert, die 11-zeilige im
Jahre 1723 in den Fundamenten der Saalbm*g gefundene datierte Inschrift aus
Basalt (Bramb. 1424), welche seither der 4. vindelizischen Cohorte zugeeignet
wurde. Da die Stelle der Inschrift (8. und 9. Zeile), worin der Truppe Er-
wähnung geschieht, zum besten Teil, deren Name und Zahl, abgesprengt und
verloren, der Beiname Antoniniana aber noch erhalten ist, so lag die höchste
Wahrscheinlichkeit vor, dass die genannte Cohorte zu ergänzen sei; sie ist
im Castell reichlich vertreten und jener Beiname ist für sie durch anderwärtige
inschriftliche Zeugnisse ziemlich ausser Zweifel gestellt. Ich selbst habe
aus diesem Grunde die schon von Xeuhof (in der Ausgabe von 1780) ange-
nommene Ergänzung kaum in Zweifel gezogen und im ersten Abschnitt dieser
Zusammenstellung Bezug darauf genommen ; Lehne, Steiner, Becker u. A., denen
die Bezeugung des Cognomens für die 4. Vindelizier noch nicht so ausgiebig
vorlag, waren derselben Meinimg. Gleichwohl erschien es mir, als ich im
Laufe des August d. J. die genauere Aufnahme des Steines in Angriff nahm,
durchaus erforderlich, denselben einer vorgängigen Reinigung zu unten^'erfen,
da mir namentlich die drei unteren Zeilen infolge von Mörtelaufguss bei der
Vermauerung oder einer späteren Erneuerung derselben nicht intakt geblieben
zu sem schienen. Ich nahm mit einigem Erstaimen wahr, dass alle früheren
Revisionen, auch diejenige Beckers und spätere, sich bei der scheinbaren
Integrität des sichtbaren Zustandes beruhigt hatten. Herr Baumeister Jacobi
hatte die Freundlichkeit, die fraglichen Stellen des Steins mittels Salzsäure
von den Kalkhüllen befreien zu lassen und es zeigten sich alsbald auf den-
*) Prost's Hypothese, die Reitergruppe beziehe sich auf einen Sieg des
Probus, widerlegt das Errichtungsjahr der lleddernheimer Säule.
♦) Nr. T siehe Korrbl. der Wd. Zs. IV, 8 und 9 Nr. 112. t»'>n deu rtchluM der Ab-
haudlung ungeteilt briiiKeu zu köuueu, empfahl sieh desseu Auraahme in die Zeitschrift. Bed.]
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Die Inschriften der Saalburg bei Homburg.
389
selben einzelne Buchstabeu-Uestc, die gerade für die nähere Feststellung der
Truppe von grösstcr Wichtigkeit sind. Es ergab sich, dass die Vindelizier
nicht die Dedikanten sein können. Ich lasse zunächst den jetzt festgestellten
Wortlaut der Inschrift, in genauer Wiedergabe des gesaraten Zustandes der-
selben, hier folgen:
NT
NTl
AE
INO-
C/^VG • P O
X-ßRlTAN'M
THICO-M
BVNIC-PO'IE
'R.
^ATIS'XV'COS-
?'P'P>\OCOS-COI
ANTO
V O Ä-NVt
K-
J
Die seitherigen Ergänzungen der sechs oberen Zeilen unterliegen keinem
Zweifel und es kann sich höchstens darum handeln, festzustellen, wieviel
Buchstaben je an den beiden Seiten des Steines fehlen mögen. Er ist leider,
wie bereits bemerkt, in die äussere Turmtreppe eingemauert und seine Tiefe
(Dicke) Hess sich bei der jetzt geschehenen Herstellung nur bis auf 30 cm
verfolgen, dabei kamen aber seine beiden Seitenflächen zur Wahrnehmung.
Mit Bestimmtheit konnte ich, unter Beihülfe des Herrn Baumeisters Jacohi,
feststellen, dass auf der linken Seite an allen Punkten, wo die Bruchfläche
am meisten nach aussen ausgreift und ziemlich vertical verläuft, also Zeile
2 — 7, kein Buchstabe fehlt und nur bezügliche Teile des ersten Buchstabens
zu ergänzen sind, sowie dass auf der rechten Seite höchstens ein Buchstabe
in derselben äussersten Senkrechten weggefallen ist, also in Zeile 4 — 8. Wir
vermochten dies, da wir die Seitenflächen des Steins mit Bleistift und Lineal
abreissen konnten, an der erlaubten Kaumbemessung für die fehlenden Buch-
staben ausser Zweifel zu stellen. Es ergab sich hieraus zunächst die wich-
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390 A. Hammeran
tige Folgerung, dass die Ergänzung der oberen Zeilen nicht links, sondern
rechts stÄttzufinden hat, dass demnach z. B. abzuteilen isti PIO-FE | UCI,
nicht etwa PIO | FELICI oder POTES | TATIS, nicht POTE | STATIS. Hier-
nach lässt sich nun die (übrigens auch an und für sich wahrscheinliche) Er-
gänzung der Consulats - Ziffer in Zeile 7 mit Lehne und Brambach als III,
nicht als Uli, wie Neuhof wollte, herstellen und damit das Jahr 212 gewinnen.
Es ist dies darum von Wichtigkeit, weil selbst in neuerer Zeit noch
der Versuch gemacht worden ist, die Dedikatiou des Steines mit dem Feldzug
Caracallas im Jahre 213 in Verbindung zu bringen und einen Aufenthalt dieses
Kaisers auf der Saalburg daraus abzuleiten, so dass die Dedikation etwa als
eine Folge des Feldzugs anzusehen wäre. Hierfiir liegt nicht nur kein Grund
vor, sondern die Annahme ergiebt sich bestimmt als eine irrige. Von der
Ziffer ist erhalten : II, der zweite Strich steht dicht am Rande und ist schwach,
aber noch vollkommen erhalten; den Zahlstrich über den beiden Zeichen
habe ich erst nach der Reinigung entdeckt, er war bisher nicht zu sehen
gewesen und ist nirgends verzeichnet. Raum ist nur für einen weiteren
Strich vorhanden. (Die Wiedergabe der Stelle bei Brambach ist durchaus
ungenau). In der nächsten Zeile beginnen die Schwierigkeiten. Zwar ist das
halbierte erste P von VCatri) Viatriae) einfach zu retouchieren, wie auch
das R von proco(n)8(uli), obwohl im Bruch des Steins verloren gegangen,
sich von selbst liest; aber der Schluss der Zeile erfordert Aufmerksamkeit.
Hier hat man bisher, seitdem Neuhof und Lehne die coh. IV Vindelicorum
ergänzt haben, die ganze Zahl gesucht, wie es z. B. Rössel, Die Rom. Grenz-
wehr im Taunus S. 18, zum Ausdruck brachte. Dass dies nicht möglich ist,
ergab die Abmessung; es bleibt, wie in der vorausgehenden Zeile, höchstens
noch für einen Strich Platz. Von H ist der erste Vertical strich mit einem
Teile des Horizontal Strichs erhalten, für ein weiteres Zeichen als den an-
hängenden zweiten Verticalstrich ist kein Platz vorhanden. Die Zahl kann
also nicht an dieser Stelle stehen, sondern muss in der nächsten Zeile ge-
sucht werden. Dass aber in letzterer „///I • Fiwd." gestanden haben könnte,
ist nach genauer Abmessung des verfügbaren Raumes nicht möglich. Zu dem
gleichen Ergebnis führt die Betrachtung der nächstfolgenden Zeile. Nach dem
Beinamen ATUoninia(na) folgt nämlich in Zeile 10 die von den neueren Her-
ausgebern festgehaltene Lücke, die in meiner Herstellung durch das gefundene
Bruchstück zum Teil ausgefüllt ist. Es ist bemerkenswert, dass die alten
Herausgeber diese Stelle wie auch die Überbleibsel der 11. Zeile wiedergeben,
einfach weil sie ihnen vorlag und noch nicht durch den Mörtel verdeckt war,
und dass Niemand Wert darauf gelegt hat; im Gegenteil hielt man ihre
Lesung für einen Irrtum. Brambach erklärte sogar die Wiedergabe des
Wortes EFVS bei Neuhof für eine Vermutung, da, wie er sagt, der Stein
wegen seiner Einmauerung kaum soviel verlieren konnte. Er kam nicht auf
den Gedanken, dass die Zeile verkleistert sein könne, obwohl er den Stein
selbst sah und abschrieb. Das Bruchstück der 10. Zeile war aber sogar bei
der späteren Restauration oberhalb seines ursprünglichen Platzes quer einge-
kittet und völlig mit Mörtel überkleidet worden. Schon die erste Ausgabe
von Elias Neuhofs „Nachricht von den Alterthümem in der Gegend und auf
dem Gebürge bey Homburg vor der Höhe", welche 1777 erschien, giebt die
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Die Inschriften der Saalburg bei Homburg. 391
Stelle ziemlich genau, wenn auch ohne die richtigen Abstände, wieder. R li
steht vor VOTA. NVM. und in Zeile 11 EIVS. U. Selbst das letzte rätselhafte
Zeichen ist, allerdings etwas weniger gerundet, auf dem Stein vorhanden und
Neuhof hat nur den Fehler begangen, in der zweiten Ausgabe seiner Schrift
(1780) dem R der 10. Zeile die auf dem Stein vollkommen erhaltene Schleife
wieder zu nehmen, indem er den Buchstaben offenbar als ein D zu deoota
ziehen wollte. Die Lücke und der Punkt nach R erlaubt das nicht. Auf-
fallender Weise hatte indes Neuhof in einer längst vor 1777 von ihm heraus-
gegebenen Schrift „Abgefasste Briefe von unterschiedlichen Materien, 1. Stück",
Homburg 1747 (also volle 30 Jahre zuvor) jene Fragmente ganz weggelassen.
Brambach kennt diese Schrift nicht (auch die erste Ausgabe der anderen
ist ihm fremd geblieben), es ist ein einziges Exemplar derselben bekannt und
auf der Homburger Stadtbibliothek befindlich. Aus der Weglassung jener
Stellen könnte gefolgert werden, dass die Buchstaben damals nicht vorhanden
gewesen und etwa erst später beigebracht sein möchten, wenn nicht eine
gleichzeitige Publication des Steines sie aufwiese. Der von J. H. Dielhelm
herausgegebene „Wetterauische Geographus", Frankf. a. M. 1747, giebt unter
Homburg S. 203 unsere Inschrift. Ich halte dies für die edäio princeps^ da
sie selbständig ist. Sie hat u. a., richtiger als Neuhof, Zeile 3 LIC, wo jener
CIC hat; femer hat sie Z. 8 PROCOS, Neuhof PIOCOS. Zeile 10 giebt sie:
RE. VOTA und Zeile 11: L. C. Während demnach Dielhelm die Inschrift
nicht aus Neuhof abgeschrieben haben kann, kann andererseits dieser den
ersteren noch nicht vor sich gehabt haben, da er sich sonst verbessert hätte.
Es ist entweder eine gleichzeitige Herausgabe beider aus dem Jahre 1747
datierten Publikationen anzunehmen oder Neuhof war eine Kleinigkeit später;
wenigstens ist die Vorrede Dielhelms aus dem März datiert, diejenige Neuhofs
aus dem Juni. In der Schrift von 1777 hat Letzterer die Herausgabe des
Ersteren als „ganz unrichtig" bezeichnet, was sich aber wohl nur auf die
Angabe des Fundorts (Altkönig) bezieht. (Auch sagt Dielhelm, der Stein
sei „vor ca. 8 Jahren", 1739, gefunden). Obwohl auch Dielhelm bei Bram-
bach nicht erwähnt wird, ist er doch wegen seines Zeugnisses für die frag-
liche Stelle ebenso wichtig wie Neuhof und es ist mit Sicherheit anzunehmen,
dass die Stelle im J. 1747 lesbar war. Aber selbst das Wort EIVS scheint
damals nicht besser überliefert gewesen zu sein, als heute, wie Dielhelms
Abschrift bezeugt, und Neuhof mag 1777 vielleicht von einem gelehrten
Freunde ») die Deutung der Trümmer nach der Analogie anderer Kaiserinschriften
übernommen haben ; im übrigen bewegt er sich noch in argen Phantasieen und
will z. B. Zeile 8 einen j^proconsiil colonia&^ mit dem verlorenen Namen der
Saalburg herauslesen.
Das R der 10. Zeile ist ein neuer Faktor für die Kritik der Inschrift,
Der hier festgestellte Platz dieses Bruchstücks ist unzweifelhaft, da dasselbe
genau in das untere Randstück mit einer Ecke sich einsetzt. Wenn das
nach R folgende Zeichen nichts anderes als der untere Winkel von D sein
kann, das zu devota erfordert wird (das fehlende E passt genau in die Lücke),
1) P. W. Oerokeo, Beisen daroh Sohwaben, Bayern etc. IV S. 259, berichtet i. J. 1788
tlber die Inschrift. £r erklärt, sie selbst so gelesen zu haben» wie sie bei Neahof iteh«.
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392 ^ ^- Hammeran
80 stört dagegen das unablehubare R die Cirkel der seitherigen und jeder
ähnlichen Deutung. Von zwei Seiten wird die Möglichkeit der Vindelizier-
Hypothese angegriffen : in der vorausgehenden ZeDe reicht der Raum für den
Namen nicht aus und hier erscheint ein neuer unerklärbarer Beiname*). Es
ist wenig Auswahl unter den Cohorten der. Saalburg. Wenn wir von den
Yindeliziern absehen müssen — die coh. I dv. rotiuxnorum^ in einem jetzt
verlorenen Stempel gefunden, kommt gar nicht in Frage — bleiben nur die
coh. I Flavia Damaacenorum und die coh. II Raetorum übrig. Die erstere
kommt nur auf einer einzigen Stempel- Varietät in einigen Exemplaren vor,
die Cognomina würden nicht auf sie passen und, selbst wenn wir die mög-
lichste Kürzung der Schreibung annehmen (etwa „I * FL • DAM • ")» so wäre
auch für sie der Raum nicht ausreichend. Es bleiben somit nur die Ra et er
übrig und damit stimmt völlig das R als zu dem für sie in dieser Zeit zu
beanspruchenden Beinamen (civium) R(omanorum) gehörig überein. In der
That wüsste ich diesem Buchstaben an dieser Stelle keine andere Deutung
zu geben. Dem Raum nach kann vor demselben nur ein Buchstabe, also C
gestanden haben. Oben stand in der Lücke II • RAET • , wobei A und E
oder E und T ligiert zu denken sind, um den Raumverhältnissen zu genügen.
In der untersten Zeile stand EIVS, von dessen E noch zwei Striche erhalten
sind; davor vielleicht NI als Schluss von Numini, dessen erstes I mit M
ligiert ist, was verschiedene frühere Herausgeber, selbst Brambach, übersehen
haben. Nach EIVS scheint ein S zu folgen, dessen unterer Teil in sehr un-
sicherer Form (vielleicht Steinverletzung) sichtbar ist. Was aus dem letzten
Zeichen zu machen ist, wage ich nicht zu entscheiden: es stellt ein Kreis-
segment dar, das bestimmt nicht als der Rest eines (wie es Neubof dar-
stellt) zu deuten ist, da der vorhandene Raum rechts noch die fernere kreis-
förmige Rundung eines solchen aufweisen müsste, sondeni vielmehr C gelesen
werden muss. Innerhalb desselben steht ein rätselhafter Buchstabe, halb A
halb E oder L, am wahrscheinlichsten beide ligiert. Das Ganze erscheint
durchaus nicht als Verletzung des Steins, sondern macht (auch nach des Hm.
Baumeisters Jacobi Urteil) den Eindruck sorgfältig gehauener Schrift. Ich
habe an eine Zeitbestimmung gedacht, etwa CXL(endis .,..), was Bramb.
1551 ebenfalls am Schlüsse einer Dedikations - Insclirift steht. Dann wäre S
als sacrat zu deuten. Bemerken muss ich dagegen, dass am Schlüsse von
Zeile 4 ein nach M folgender Querstrich ein Spnmg des Steins, kein Buch-
stabe ist, wie Neuhof annahm. •
Der Stein ergiebt nunmehr folgende Lesung: [im]p(enUon) caes(an)
m(arco) \aur{elio)'] antonino pio [fe]lic[i] aug(ii8to) })ontif[ict] inax(inu)) brUan-
(nico) m[ax(imo)] parthico m\ax(inio) t]ribumc(iae) pote[s]tatis XV co(n)s(idi)
1) Unerklärbar ueune ich ihn für die Viudelizier, weil er ihnen bisher nirgends
zukummt, zuversichtlich nicht auf den einzig beweiskräftigen sp&tzeitUcheu Stempeln vun
Miltenberg und Qr. Krotzenburg. (S. Conradj, Nass. Ann. 14 S. 381 und Taf. 8, a^^wie
Suchier, ROmorcastell Gr. Krotzenburg, dessen Münzen, Stempel etc. S. 22). Mhu kann in
der 4. und 5. Zeile dieser noch nicht sicher gelesenen schlechtgeschnitten on Stempel sehr
Verschiedenes heraus buchstabieren, nur kein G. R. Das allein beweist lohon, data die
Cohorte auf unserem Stein nicht genannt sein kann; denn die Stempel sind sicherlich nicht
früher aU da« 3. Jahrhundert, wahrscheinlich erst aus dessen zweitem Drittel.
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Die Inschriften deF Saalbufg bei Homburg. 393
Il[I] p(aM) p(atriae) p[r}Dco(n)8(uli) coh(or8) [II raet(omm)] antoninia[(na)
c(iüium)] r(omanorum) [de]oota ntmi[ni] ei[u]s . . . c. Die Truppe erscheint
hier zum erstenmale mit dem Beinamen Antonmiana. Sie tritt in aufiallend
später Zeit hier auf, wofür bisher keine Anzeichen vorhanden wai'^n, da ihre
Stempel einen älteren Charakter tragen. Die Höhe der Buchstaben ist in
der ganzen Inschrift nahezu die gleiche, 5— 5Va cm.
VIU. Zwei Bruchstücke, Sandstein, von hellgrauer Färbung.
Die beiden Fragmente, 1877 gefunden, gehören zu einer Inschrift,
der ursprüngliche Rand des Steins ist nirgends erhalten, auch nicht auf der
rechten Seite von Fragm. 2. Die Schrift ist nachlässig; namentlich sind die
Buchstaben von Fragm. 2 in Zeile 2 nicht exakt und von ungleicher Grösse.
Mit Fragm. 1 ist nicht viel anzufangen, wenn man in dem OH nicht etwa
eine Cohors suchen will, was sich aufdrängt, aber wenig Wert hat. Das
AVG in Fragm. 2 giebt das Recht, die Inschrift als Eaiserinschrlft anzu-
sehen, umsomehr, da in der dritten Zeile ziemlich sicher BRYT(tanmcus) zu
lesen ist, wie Herr Baumeister Jacobi mit geübtem Blick erkannt hat. Die
Zeit ist damit freilich wenig bestimmt, der Kaiser kann ebensowohl Commodus
wie Septimius Severus oder ein späterer sein. Die schlechte Schrift rät aber
dazu, das dritte Jahrhundert, vielleicht Severus oder Cai*acalla anzunehmen.
IX. Als Kaiser-Inschrift ist schliesslich eine länglich schmale profilierte
Basis aus rotem Sandstein zu betrachten, die nur die letzte Zeile einer
grösseren Inschrift zeigt. Dieselbe ist bereits im vorigen Jahrhundert gefunden.
EIVS-VSLLM
Die volle Votivformel, die auf eine Ära hinzuweisen scheint, kommt
ebensowohl, wenn auch selten, auf Dedikationen vor (z. B. CIL 7, 875:
numini moQestatique ßjm v. 8. l. l. m.) und das vorausgehende ^us legt einen
ähnlichen Ausdruck nahe. Ohne Bedenken möchte ich daher die Inschrift
im allgemeinen ebenso als Kaiserinschrift bezeichnen wie Nr. VI, die, wenn
auch nicht als einfache Dedikation, doch im weiteren Sinne als solche gelten
darf und sich nur bestimmter als Votiv-Inschrift charakterisiert. Ich glaube
aus diesem Grunde 8 Dedikationen annehmen zu dürfen. Zwei derselben sind,
wie im ersten Abschnitte bereits bemerkt, nicht unbedingt erweislich, aber
höchst wahrscheinlich.
Die Maasse der vorbesprochenen Steine, in der Reihenfolge der Dimen-
sionen Höhe, Breite, Tiefe (Dicke) sind die folgenden: I cm 12, 55, 52.
U 84, 41, 15. m a (links oben) 51, 40, 40; b (rechts oben) 40, 31, 36;
Westd. ZeiUchr. f. Gesch. u. Kunat IV, IV. 28
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394 A. Hammeran
c (links unten) 41, 41, 41. IV a (rechts oben) 80, 12, 12 Vt; b (rechts unten)
13, 8, 6; c (links) 12, 8, 9. V a 9, 13, 7; b 12, 20. 9; c 16, 21, 5; d 25,
20, 20; e 21, 34, 16; f 16, 17, 5; g 9, lOVt, 9 Vi. VI 24, 30, 21. VU 106,
74, (30-?). VIII a 14, 15, 6; b 20, 17, 8. IX 13, 53, 7. An unregelmässig
gebrochenen Steinen ist überall die grösste Linie der betreffenden Dimension
gemessen.
Votiv-Insctariften.
So auffällig und bedauernswert es ist, dass die Saalburg, wie ich es
für alle Limes-Castelle nachgewiesen habe, keine Grabsteine besitzt, so sehr
wird dieser Mangel durch eine mannichfaltige und relativ bedeutende Hinter-
lassenschaft von Votiv - Steinen aufgewogen, die namentlich wieder auf die
Pflege orientalischer Culte, wie des Dolichenus hinweisen. Von letzterem
sind zwei gut erhaltene Inschriften vorhanden, ein oder zwei Bruchstücke
sind mit Wahrscheinlichkeit darauf zu beziehen. Auch die Fortuna hat, wie
es an so schwieriger Vorposten-Stellung sehr natürlich sich ergab, hier ihre
Verehrer, in erster Linie den Cohorten - Präfekten selbst, der vielleicht vor
einem ernsten Feldzug ins germanische Gebiet der Göttin bedurfte; einen
zweiten glaube ich wahrscheinlich machen zu können. Dagegen habe ich die
Angabe der Saalburg - Schrift (S. 23, I. Ausg.), dass „die gefundenen Stein-
bildwerke alle den genms loci darstellen** und dass aus einigen Bruchstücken
„die Widmung an den genius loci erraten werden könne", nicht zutreffend
gefunden, wie die nachfolgende Bearbeitung zeigen wird. Nur ein sicheres
Denkmal, das dem genius loci neben einer anderen Gottheit (s. oben Nr. VI)
gewidmet ist, Hess sich auffinden, während die mit dem Füllhorn begabten
opfernden Genien, deren mehrere in der Skulptur vollkommen erhalten sind,
nach Massgabe von mindestens vier daran vorkommenden Inschriften auf den
gemus cetUuriae, vielleicht auch auf noch andere Genien zu beziehen sein
werden. Einmal kommt selbst Mercurius auf einem Altare vor, einmal
Juppiter. Wenn ich bemerkte, dass die Zahl der Aren eine relativ bedeutende
sei, so ist es selbstverständlich, dass sie hinter derjenigen Heddemheims,
einer Stadtgemeinde, zurücksteht ; aber sobald man die Limes-Castelle durch-
mustert, so ist die Zahl von etwa 20 erhaltenen Votivsteinen (wenn man
selbst die verlorenen nicht beachtet) weitaus die bedeutendste ; man vergleiche
nur wieder Niederbiber, Miltenberg, Oehringen, Krotzenburg, wo überall nur
ein paar Steine dieser Gattung vorliegen.
Aus den seitherigen Veröffentlichungen der Saalburg - Inschriften ist
allerdings die Zahl und Mannichfaltigkeit derselben nicht zu entnehmen. Bram-
bach giebt nur 3 erkennbare Votivsteine, die Saalburg-Schrift giebt deren 6.
Der Grund dieser kargen Darbietungen liegt weniger darin, dass neue Funde
seither hinzukamen (deren sind etwa nur ein halbes Dutzend Aren), als darin,
dass man nicht nur die Bruchstücke, soweit sie sicher als zu Votivsteinen
gehörig betrachtet werden dürfen, sondern selbst schwer lesbare längst ge-
fundene unzerstörte Inschriften (wie Nr. XIII) unbeachtet gelassen hat. Auch
blieb mangelnde Erklärung oder mangelndes Erkennen (wie bei Brambach
1429, 1, der in der Saalburg-Schrift fehlt) ein Hindernis.
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Die Inschrifteu der Saalburg bei Homburg. 395
X. Der schönste und fast unversehrt erhaltene Votivstein der Saal-
burg ist der eines Präfekten der 2. raetischcn Cohorte, der früher lange Zeit
an dem Gräberhaus beim Castell eingemauert war, jetzt aber sehr zu seinem
Besten im Museum untergebracht ist. Er ist 103 cm hoch, 50 breit, 25 tief ;
Sandstein. Gefunden ist er Aug. 1854, als Bedeckung eines Kanals. Die
Schrift ist sorgfältig und schön, 6V« cm hoch; sie zeigt etwa auf Beginn oder
Mitte des 2. Jahrhunderts. Beide Seitenflächen sind erhalten, die Schrift
tritt dicht an die Ränder und an dem Wortlaut der Inschrift fehlt nicht das
Mindeste. Auf der Oberfläclie zeigt sich die Opferschale und an der oberen
Kante ein Teil der walzenförmigen Voluten mit einer Rosette in der Front
und geschuppter Oberfläche. Seltsam ist es, dass auch hier, bei voller Les-
barkeit der Schrift, jeder Herausgeber den Namen falsch gegeben hat. Der
Dedikant heisst nicht C, MogüUmus Priscianus, sondern Priscanus,
FORTVNAE
C - M G I L L
N I V S - P R I S C
A N V S • P R A
E F • CoH • II • R A ^
CRV-8LLÜ-
Der Inhalt der Widmung ist so einfach und klar, dass nur auf das
Cognomen der Truppe aufmerksam zu machen ist; es gewährt keine aus-
schlaggebende Zeitbestimmung, da die in Obergermanien liegenden 2. Raeter
nach Domitians Diplom im Jahre 90 dasselbe noch nicht, dagegen bereits im
Jahre 116 fuhrten und der Altar ohnehin kaum vor Trsgan gesetzt sein kann.
Was den Namen des Präfekten betrifft, so hat Brambach wohl auch gesehen,
dass kein I am Schlüsse von Zeile 3 zu erkennen war; er giebt jedoch, nach
dem Vorgange der Lesungen von Rössel (Nass. Ann. 5, 1, S. 46; auch noch
Rum. Grenzwehr im Taun. S. 19) und Becker den Buchstaben wieder, aber
als Fragment angedeutet und fügt hinzu: er sei „sehr unsicher**. Ich kann
versichern, dass keine Spur eines I sichtbar ist, dass auch nie ein solches
dastand und dass der Raum dafür gar nicht vorhanden ist. So dicht
nämlich überall die Schrift an die Ränder tritt (wie Zeile 2 und 5), so ist sie
doch nirgends derart angeschlossen, wie es beim Vorhandensein eines
I hier der Fall sein müsste und fernerhin erscheint in sämmtlichen Zeilen
die Schärfe und Tiefe der Buchstaben vo» züglich ausgebildet, so dass beim
Mangel jeder äusseren Verletzung dieser Stelle ein ehemals hier gestandener
Buchstabe nicht völlig verschwunden sein könnte. Der Name heisst demnach
PriscamiSy eine Form des Cognomens, die mir neben dem gallischen Gentil-
namen durchaus am Platze zu sein scheint.
XI. Ein zweiter Altar, wie ich glaube der Fortuna gewidmet, ist um
das Jahr 1 355 von Babel gefunden und bei Brambach 1429, 1 ziemlich genau
wiedergegeben. Das erhaltene ist leider gar fragmentarisch ; das Material ist
Sandstein, die Dimensionen 38, 39, 29 cm. Der Rand ist nirgends erhalten.
Das Ganze hat folgendes Aussehen:
28*
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396 A. Hammeran
Ich halte dafür, dass in der obertiten Zeile, welche ursprünglich nicht
die oberste gewesen sein mag, das Wort Fortuna^ stand, dass darunter als
Dedicant etwa ein Sextim (als Gentile) folgt, dessen amtliche oder militärische
Würde in der dritten Zeile zu suchen ist. Ob vielleicht ex exado cons^ zu
ergänzen ist, kann nicht erraten werden. Nur möchte ich einen Bezug
auf einen Truppenteil vermtfien und in Zeile 4 (coh. II) Ba(etorum) lesen.
Alles das bleibt mehr oder weniger unsicher. Bestimmt ist Zeile 3 das letzte
Zeichen gewesen, nicht C, wie es bei Bramb. erscheinen könnte. Ebenso
ist die von diesem gegebene Ligatur von N mit I in Zeile 1 nicht vorhanden,
das benachbarte V ist kleiner als die übrigen Buchstaben. Selten ist das
Vorkommen einer Liniierung der Zeilenreihen wie auf christlichen Inschriften
der Frankenzeit am Rhein und in Gallien.
XII. Eine kleine Säule aus Sandstein, von 16 cm Durchmesser und
69 cm Höhe, deren Fuss 8 cm hoch, 28 cm breit, 22 cm dick ist, zeigt auf
der unteren Ilälfte ihres Umfangs eine viereckige Inschrift-Tafel (Dimens. 12,
15, 2) mit ö Zeilen, deren Buchstaben in der obersten und untersten Zeile
je 1,5 cm, in den übrigen 1,3 cm hoch sind. Sie wurde aufrecht stehend in
einem Grabe gefunden. Die Schrift ist von geringer Sorgfalt und spätzeitlich.
I • ///// M '
C N D L L I
V 8 • M A R ////
VS'VS L L
M
Die Saalburg-Schrift und Becker, Nass. Ann. 13 S. 233 haben I • O • M,
aber steht nicht auf dem Stein, sondern ist durch Verletzung weggefallen.
Das Cognomen möchte ich nicht ohne weiteres mit Becker als einen gallischen
Mar(c)us lesen; nach R folgt allerdings anscheinend die Lücke eines Buch-
stabens infolge von Verletzung des Steins, aber der Name kann auch anders
gelautet haben. Spät ist der seltene und zierliche Stein auch deshalb, weil
ein Praenomen fehlt.
Xin. Im Jahre 1874 fand sich in der Praetentura des Castells der
rechte Teil eines Altars aus grauem Sandstein mit Profilen (Dim. 67, 10,
34 cm). Auf der Seite des Steins ist ein Opfermesser eingehauen, darüber
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ttie Inschriften der Saalburg bei Homburg.
S9?
eine radförmige Figur (Kreis mit eingezeichnetem liegendem Kreuz.) Das
Bruchstück hat folgendes Aussehen:
Es lässt sich ans diesen vereinzelten Buchstaben nichts
Zusammenhängendes gewinnen« Als mögliche, aber keineswegs
sichere Combination möchte ich Zeile 1 und 2 vorschlagen:
[i ' ' m ' d]
[liehe] H
[0 . . . .]
Hierbei ist wenigstens die Buchstaben - Zahl der beiden Zeilen
gewahrt. Der Name des Widmenden ist nicht zu erraten. Am
Schlüsse deutet die Ziffer auf ein Consulat, wie schon Becker
sah. Er hat, Nass. Ann. 13 S. 350, in Z. 1 Mercurio vormutet.
XIV. Ein gesicherter Dolichenus- Altar ist der beim Bau der üsinger
Landstrasse bereits i. J. 1816 am Castell gefimdene Stein (Sandst.), welchen
sowohl Becker wie Brambach geben. (Dim. 67, 43, 41 ; Buchstaben nach der
Zeilenfolge 4, 3*/2, 37t, 3 cm gross).
I o ' ^/i
DOLiCI-EN
;CLTIBfIUi
sfCANDlDVf
Es ist zu bemerken, dass zu diesem Stein im Jahre 1884 die fehlende
rechte Hälfte der Bekrönung gefunden wurde und zwar ziemlich an derselben
Stelle (unmittelbar an der üsinger Strasse, vor dem Castell), wo der Stein
selbst entdeckt ward. Durch dieses nach rechts weiter ausgreifende Stück
ist die ehemalige Breite des Steins festzustellen und es erhellt leicht, dass
rechts der Raum eines oder zweier Buchstaben an der Inschrift fehlt, so dass
für Zeile 2 sich noch das fehlende 0, für Z. 3 VS ergiebt. Auf der linken
Seite fehlt in Zeile 3 und 4 ebenfalls nicht viel. Der nahezu erhaltene Name
des Dedikanten kann nicht einfach Tiberius Claudius Candiäm gelautet haben,
wie in der Saalburg - Schrift zu lesen ist, da vor Candidus in der 4. Zeile
noch etwas stand. Fäius ist ausgeschriebeil. Zeile 5 ist das auch von Bram-
bach angenommene M nicht ausser allem Zweifel.
XV. Pem vorbeschriebenen Steine verwandt ist ein dritter Dolichenus-
Altar, der besterhaltcne nächst dem Mogillonius - Stein. Sein Material ist
Sandstein, die Fundzeit der 2. August 1884; Dimensionen 62, 41, 37 cm.
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398
A. Uammeran
Der FuDdort ist ein Brunnen, etwa 100 m östlich vom Caslell. Etwas über
ein Drittel, die rechte Seite der Inschrift fehlt; die ursprüngliche Breite der
Inschrift-Tafel ist indessen nach der Bekrünung leicht zu berechnen, letztere
zeigt die Opferschale auf ihrer Oberfläche.
VeröfFentlicht ist die Inschrift bereits
Korrbl. der Wd. Zs. III 9 No. 119. Dort ist
in Zeile 4 als letztes Zeichen E gegeben, der
Buchstabe ist jedoch mit Sicherheit I zu lesen.
Wir gewinnen hierdurch keinen Namen (der
an dieser Stelle überhaupt nicht zu suchen ist),
sondern die Charge: einen cormculariusj sei es
nun den Adjutanten des Kommandierenden oder
wessen sonst. Er könnte T. Flarius Süvinus
oder Süvanus geheissen haben; ein kürzerer
Name ist immerhin wahrscheinlicher, da der
obige ausgeschrieben keinen Platz fände. Dolkh-
[eno] und cornifad.] ist gut dem Uaume nach
zu ergänzen, M in der 1. Zeile. In dem frag-
mentierten Raum unter Zeile 4 wird wohl noch
eine Zeile gestanden haben, worin der Comi-
cularius näher charakterisiert, resp. seine Truppe
bezeichnet war; sicher und notwendig ist dies
nicht, obwohl die Formel r(otnm) s(usceptum)
sfölmt) . . . sonst unerlaubt weit vom übrigen Text getrennt stünde. Die
Schrift des Steines ist sorgfältig und schön. Die Inschrifttafel misst 32, 29,
23 cm.
XVI. Kaum zu bezweifeln als Dolichenus - Inschrift ist endlich ein
Fragment, obere linke Ecke mit den 5 cm hohen Buchstaben:
I
DOklC
T'Fk'5I
CORN
V'5'5-
Das Bruchstück ist zu gleicher Zeit wie der vorige Stein, in der Nähe des
genannten Brunnens gefunden und ebenfalls 1. c. veröflfentlicht.
XVII. Ein dritter Stein, von derselben Stelle, enthält am linken oberen
Rand einer Ära nur den Buchstaben D
XVIII. Dem Mercurius gilt eine Ära, die, zwischen Begräbnisplatz
und ('astell, in der Nahe der Strasse nach Heddernheim 1872 gefunden, in
der Saalburg - Schrift wiedergegeben ist. (Sandstein; Dimensionen: 46, 30,
26 cm; oberste Zeile 3'/i cm Buchst.-Höhe, die übrigen 3.)
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bie tnschriften der Saalburg bei Homburg.
399
^MEROÄIO
foNI
D vP * P
Die Schrift ist nachlässig, spät, die sind fast zugespitzt, aram in der
2. Zeile ist leicht zu ergänzen. Warum aber, wie Becker Nass. Ann. 13 und
die Saalburgschrift will, der Name des Weihenden Antonius heissen soll, sehe
ich nicht ein. Die Auswahl von Namen, die auf -onius enden, ist doch allzu
gross und in der 4. Zeile scheint ein Cognomen zu folgen, das mit rius oder
pms endigt. (Das erste Zeichen fehlt in der Saalburgschrift und bei Becker).
Vor Mercurio stand dem Räume nach das Wort Deo.
XIX. Es folgen die Widmungen an den Genius der Centurie. Auf
der Basis einer Sandstein-Sculptur, die nur noch den untersten Teil der Figur
(Fuss) zeigt und die in den Jahren 18ö4— 57 bei Habeis Ausgrabungen ge-
funden wurde, steht eine äusserst schlecht geschriebene zweizeilig^ Inschrift.
Die Basis misst 16, 23, II cm; die Buchstaben sind nur 1,8 — 2 cm gross.
Der linke Rand der Inschriftfläche ist erhalten, der rechte abgebrochen.
Mehrere dicke Kiesel sind im Stein eingebacken und sitzen mitten zwischen
den Buchstaben. £s ist etwa folgendes erkennbar:
U E N I d il - I A f:
lv<•p^'«AV8s Lin/f/i
Die Widmung „genio centuriae*' ist nicht zu bezweifeln. Der Name kann etwa
Titus Adius Pausa heissen, wenn der Strich über A, wie es den Anschein
hat, nicht zum Buchstaben gehört Am Schlüsse der 2. Zeile fehlt wohl nur L M.
XX. Ein ganz kleines, schmales Altärchen (Dim.UO, 4, 5), Teil einer
grösseren Skulptur, deren seitlichen Altar mit Opferschale es bildete (der
Armteil des opfernden Genius ist erhalten), Sandstein,' fand sich 1874 im
Castell. Die Buchstaben sind nur 1 cm gross. Die Schrift ist nachlässig
hingeworfen und lautet :
Becker hat, wie es scheint, den Stein für unten abgeschlossen gehalten und
„Genio Centuriae Silvini Atti^ gelesen. Dies ist aber nicht erlaubt, da der
Stein abgebrochen ist und der Name also auch Attianus, AUiciiSj AJttülus,
Atticinus oder wie sonst geheissen haben kann.
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400 A. Hammeräö
XXI*. Ein um dieselbe Zeit in der Praetentura des Castells gefundenes
kleineres Bruchstück einer Sandstein-Ara (Dini. 30, 16, 33) gewährt nur die
obere linke Ecke: G E
Q
Auch hier ist wohl Gmio zu ergänzen, ohne dass etwas Specielleres hinzu-
gefügt werden könnte.
XXn. Dem Genius Centuriae gehört eine vielversuchte rescribierte
Basis aus Sandstein an, die noch die beiden Fasse der darauf befindlich ge-
wesenen Figur aufweist. Sie ist von Habel um das Jahr 1855 gefunden.
Maasse : 21, 36, 25. Die zweite Inschrift ist kaum einem Zweifel unterworfen :
IN-HD'DGENIO
C • S CVPITI -
PRIMIV8- AVSO
•OPTIO • P08IT-
Die erste Schrift befindet sich* nur imter Zeile 2 und 3, so dass es allerdings
den Anschein hat, als habe der zweite Schreiber Zeile 1 und 4 stehen lassen
und wenigstens die erste für sich benutzt. Von der ersten Schrift, die Bram-
bach genauer giebt als Becker, ist sicher zu lesen das Wort [cjettturiae (mit
Ligatur von N und T). Den Namen SaUmms vermag ich nicht sicherzu-
stellen, .attonius steht vielleicht da, doch ist selbst die Ligatur von T
und unsicher. Das folgende ist weder A-A AS wie Brambach, noch
AN • AS wie Becker will ; ich erkenne : AN///AS. Vor N aber scheint die
Lücke eines Buchstabens zu sein. Es folgt das Centurionenzeichen und PO.
— Die Schrifthöhe von Zeile 1 betrat 2,8 cm, der zweiten Zeile 2,8, der
dritten 3, der vierten 2.
XXni*. In Bezug auf Schwierigkeit der Lesung nimmt unter allen
Saalburg-Inschriften die erste Stelle eine im Jahr 1882 gefundene Ära aus
Sandstein ein, die im Freien gegen die Wetterseite gestanden haben muss
und deren Schriftseite dadurch bedauerlich abgescheuert ist, so dass die
Buchstaben teilweise mehr erraten als gesehen werden können. Die Skulptur
des opfernden Genius ist gut erhalten ; derselbe ist 50 cm hoch. Die Schrift-
tafel der Basis hat folgende Dimensionen: 12 Vt, 37'/«, 15 cm. Auf dem neben
dem Genius befindlichen kleinen Altarchen steht:
n I
3
Es folgen alsdann auf der Basis vier Zeilen, die noch Niemand völlig cnt-
ziflfert hat. Unzweideutig ist in der ersten Zeile:
IN H D D 6bMu 3
also : in lumorem donttw diHnae gento centuriae. In der 2. steht der Name des
('enturienführers, der etwa Attiavi lautet, dann folgt ein A, worauf: ATTENP
oder ähnlich. In Zeile 3 habe ich festgestellt: IN SVO POSVö^; . . . LX.
Zeile 4: IMP D N ANT" /!.... Wir haben also hier die Zeitbestimmung:
tmp. d(om.) n. Änt(on.) i . ,, einen der Antoninc, oder etwa Caracalla. Die
Schrift ist nachlässig, ohne irgend eine sichtbare Interpunktion.
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Die Inschriften der Baalburg bei Homburg. 401
XXIV. Ein ganz unbestimmbares Bruchstück ist 1854 gefunden (Sand-
stein; Maasse: 18, 18, 21) und bereits von Brambach 1429, 5 mitgeteilt. Es
hat folgendes Aussehen:
• 11 /-
• Q-Ä
ib R
▼
Der Stein hat nirgends den ursprünglichen Rand. Brambachs Wiedergabe
der Buchstaben ist nicht genau. Es wird aber nichts helfen, bei so frag-
mentarischen Resten eine Restitution zu versuchen, etwa Zeile 3 den (Kaiser?) -
Namen (Alexa)ndr(o) herzustellen, solange andere Möglichkeiten vorliegen.
XXV*. Zwei Sandstein-Bruchstücke, die anscheinend zu demselben
Stein gehören, sind ebenso unbrauchbar, a hat folgende Maasse : 17, 25, 10 ;
b 10, 27, 12. Die Buchstaben sind bei Beiden 6*/t cm gross.
a) L I A L b) \H K
Bei a könnte man allenfalls an Iu(h'a) B[omna) denken. Die Stücke sind
1877 gefunden.
• XXVL Es erübrigen einige Bruchstücke, die nur geringfügige Buch-
stabenreste bieten. Ein dicker Basalt (Dini. 24, 15, 19), 1873 in der Prae-
tentura des Castells gefunden, hat nichts als:
C
XXVII. Ein Sandstein (von gleichem Fundort und gleicher Fundzeit;
Dim. 21, 18, 12) gewährt einige Striche, die jedoch derart unsicher geformt
und nicht einmal unbedingt als Schriftzeichen erscheinen, dass ich sie nur
der Vollständigkeit halber unter Vorbehalt geben kann:
L L I
B I
XXVIII. Sandstein. Maasse: 22, 27, 9, mit 4«/« cm grosser Schrift.
\
C
XXIX. Obere linke Ecke einer Sandstein- Ära (Maasse: 20, 24, 12) mit
Bekrönung, 1877 gef. ; der linke Rand ist erhalten:
XXX. Zum Schlüsse sei die auf einer Ziegelplatte befindliche, 1882
gefundene Inschrift in griechischer Schrift erwähnt, deren Abbildung bereits
Korrbl. d. Wd. Zs. II 1, Nr. 4 gegeben ist. Eine gesicherte Lesung derselben
liegt noch nicht vor. Aus dem Fundverhältnis glaubt Herr Baumeister Jacobi
auf einen sehr frühzeitigen Ursprung der Schrift schliessen zu dürfen.
Es hat vielleicht einigen Werth, bezüglich des Truppen- Verhält-
nisses auf der Saalburg die Thatsache hervorzuheben, dass keine der Stein-
Inschriften von einem Legions - Soldaten herrührt. Weder die ilberall am
Limes und auch hier (nach ihren Ziegeln) gegenwärtige 22. Legion, noch die
8. hat Anteil an den Votivsteinen und, wenn auch hierbei der Zufall mit-
spielen mag, so ist doch das Zahlenverhältnis der Cohorten-Steine ein so auf-
fälliges, dass nothwendig an ein quantitatives Vorwiegen der Hülfstruppen-
Abteilungen im 2. und 3. Jahrhundert gedacht werden mnss. Unter diesen
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402 ^ H&mmeraA
wiederum zeigen uns die Steine eine Ausschliesslichkeit der 2. Raeter-
Cohorte, die in Erstaunen setzt. Die Yindelizier finden sich, wenn man
ihnen nicht Nr. V zuerteilen will, in sicherer Weise nirgends als Dedikanten.
Für die Raeter hatte man bisher einen * einzigen erklärten Stein, den des
Praefekten Mogillonius Priscanus. Ich glaube durch die obigen Untersuchun-
gen deren vier (II, III, VII, X) erwiesen, einen weiteren (XI) wahrschein-
lich gemacht zu haben und vielleicht infoige der Herstellung des Caracalla-
Steins jetzt auch Nr. V als solchen ansprechen zu dürfen. Zwei Jahres-
zahlen haben sich für die Raeter feststellen lassen : durch die Emendation
der grossen Kaiser-Inschrift (III) haben wir, statt des bisher angenommenen
Jahres 119, das Jahr 139 gewonnen, durch den (/aracalla-Stein (VII), der
seither den Vindeliziem gehörte, das Jabr 212. Da ausserdem ein wegen
der Schönheit und Grösse seiner Schriftzuge als alt anzusprechender
Stein (II) in Begleitung zahlreicher alter Ziegelstempel jener Truppe vorliegt,
so ist es nunmehr "gestattet anzunehmen, dass dieselbe vielleicht von der Er-
bauung des Castells bis in späteste Zeit, mindestens bis in das erste Drittel
des dritten Jahrhunderts, einen Bestandteil der Garnison bildete. Wichtig
ist hierbei der Umstand, dass die 2. Raeter-Cohorte, die in der Spätzeit An-
tmiiniana heisst, ausser in Wiesbaden rechts des Rheins nirgends mehr auftritt,
was ebenfalls für die Permanenz ihrer Garnison spricht — ein Fall, der
sicher zu den aussergewöhnlichen gehört, vielleicht ganz vereinzelt steht,
wenn man die Zersplitterung, ja Allgegenwart anderer Cohorten am deutschen
Limes in Betracht zieht. Zwei hohe militärische Chargen, ein Cohorten-Prä-
fekt und ein Comicular finden sich auf den Inschriften des Castells vertreten,
der letztere ist neu gewonnen und nach meinem Dafürhalten nicht zweifelhaft
Es könnte scheinen, dass bezüglich der Raeter ein zeitlicher Wider-
spruch mit einem anderweitigen Vorkommen auf zwei rätischen Diplomen
(Dipl. 24, ^S^ Weissenburg imd Regensburg) vorliege. Auf beiden erscheint
(aus den Jahren 107 und 166) eine Cohors II Baetorum in Raetien. Ohlen-
schlager hat, Rom. Truppen im rechtsrhein. Bayern S. 56, dieselbe für identisch
mit der in Obergermanien stationierten erklärt. Dass dies unstatthaft ist,
kann ich leicht nachweisen. Der Mangel des Cognomens cwium ronMnorum
auf den beiden rätischen Diplomen ist kein Zufall. Denn da die oberger-
manische Cohorte im Jahre 116 (auf dem Wiesbadener Diplom) dasselbe be-
reits führt, auch im Jahre 212, wie wir sahen, noch bewahrt, so kann sie im
J. 166 auf einem Diplom nicht gut ohne solches aufgeführt sein. Ohlen-
schlager meint: „den Beinamen erwirkte sie sich wahrscheinlich durch [?]
das Diplom des Domitian vom J. 82.^ Aber das inzwischen gefundene Main-
zer Diplom (Domitian) vom J. 90 widerlegt dies. Damals hat sie ebenfalls
noch keinen Beinamen. Der Laubenheimer Stein (CIR 935), sowie einer der
Wiesbadener (1521) fallen eben vor das Jahr 116, während 1520 und 1522, die
das Cognomen aufweisen, bestimmt nach 90 zu setzen sind ; die obergerma-
nischen Steine widersprechen sich also nicht. Der viermalige Wechsel der
Garnison zwischen Obergermanien und Raetien, wie ihn , Ohlenschlager an-
nimmt, wäre jedoch für so engumschriebeoe Zeit eine seltsame Erscheinung
und Mommsen hat richtig gesehen, als er (Hermes 19, S. 215^Note)Isich da-
für aussprach, dass der Annahme der Verschiedenheit der Cohorten'^das allein
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Die Inschriften der Saalburg bei Homburg. 40ä
in Obergermanien bezeugte Vorkommen des Beinamens günstig sei. Er hätte
positiver sagen dürfen : die Annahme sei durch das Fehlen des Beinamens in
Raeiien in später Zeit unabweislich ; denn wenn auch die Truppe im J. 107
noch nicht den Beinamen zu führen brauchte, so kann ein offizielles Akten-
stück des Jahres 166 denselben nicht vermissen lassen. Militärdiplome und
Steininschriften sind in dieser Hinsicht genau; mit den Ziegelstempelu ist es
etwas anderes, sie lassen gelegentlich die Beinamen weg. Auch müsste, nach
Massgabe unseres Caracalla-Steins von der Saalburg, ein fünfmaliger Orts-
wechsel stattgefunden haben. Die 2. Cohorte der Raeter in Obergermanien
und die gleichnamige in Raetien sind demnach zwei verschiedene Truppen-
körper, und die Saalburg-Cohorte hat, soweit sich erkennen lässt, ihre Garnison
nicht gewechselt*).
-O-o^ef^o-C
Nachtrag zu Seite 274.
Von Prof. C. Robert in Berlin.
Eine erneute Vergleichung des Cohurgensis mit der Beschreibung von
Matz hat ergeben, dass zu den neu hinzugekommenen Blättern noch drei
weitere gehören; dieselben rühren von demselben Zeichner her, wie die
meisten Cohurgenm'B\9.ii^v und sind sämtlich im Pighiarms copiert:
fol. |XX} (sie!) der vatikanische Rundaltar mit Charou (Visconti Pio-Clem.
IV 35) = Pigh. fol. 329 (0. Jahn Nr. 307).
fol. 100 (bis) a) Dreifussbasis mit Eroten =-- Pigh. fol. 39 (0. Jahn Nr. 100).
b) Cippus des Q. Caecilius Ferox = Pigh. fol. 41 b (0. Jahn
Nr. 83).
fol. 214 ♦) Nackte Knabenfigur in Vorder- und Rückansicht = Pigh. fol 369
(0. Jahn Nr. 8).
Bei derselben Gelegenheit konnte ich konstatieren, dass auf einem der
schmalen Papierstreifen, welche die Zeichnungen mit dem umrahmenden Bogen
verbinden, und zwar auf der Rückseite von fol. 188 deutliche Reste deutscher
Drucklettem vorhanden sind. Die Annahme von Matz, dass sich die Samm-
lung schon früher einmal in Deutschland befunden und hier ihr gegenwärtiges
Aussehen bekommen habe, gewinnt dadurch eine neue Bestätigung. Nach dem
sehr modernen Aussehen der Typen zu urteilen, muss übrigens das Aufkleben
eher in der Mitte als im Anfang unseres Jahrhunderts stattgefunden haben.
1) Es sei hior noch bemerkt, dass Clichö II zn Nr. III (1. Abschnitt, Korresp.>BI. IV
B. 132) einer kleinen Berichtigung bedarf. In der 5. Zeile hat das letzte Zeichen nach dem
Worte AE[L] • einen Punkt, keinen Strich Torzustellen.
*) Früher von mir irrtümlich als fehlend beKeichnet.
Digiti:
izedby Google
4Ö4
Recensionen.
Weitere ritmische MUnzen und Stempel aus der Nähe von Hanau,
verzeichnet von Reinhard Snchier. (Festgabe zu der in Hanau
am 29. Juli 188ö stattgehabten Jahresversammlung des Vereins fflr
hessische Geschichte und Landeskunde). Mitteilungen des Hanauer
Bezirksvereins No. 10. [Mit 4 Tafeln]. Hanau 1885. — Ange-
zeigt von Dr. A. Hammeran.
Eine willkommene Ergänzung zu den von Wolff und Dahm bekannt
gegebenen neuesten Limesforschungen bei Hanau, welche in Heft 2 des
laufenden Jahrgangs dieser Zeitschrift besprochen wurden, verdanken wir
dem unermüdlichen Fleisse Reinh. Suchiers, der seit Jahren zahlreiche und
wertvolle Arbeiten zur ältesten Geschichte jener Gegend geliefert hat. Die
Nachlese umfasst ein Quartheft von 40 Seiten und ist durch 4 sauber aus-
geführte Tafeln erläutert, worauf die besprochenen Stempel und Graffitte
dargestellt sind. Die letztere Zugabe ist namentlich bezuglich der Legions-
und Cohorten-Stempel erfreulich ; gerade auf diesem Gebiete war man seither
allzusehr den Wortbeschreibungen überlassen, während bei den Untersuch-
ungen über identisches Vorkommen oft die kleinsten Varianten von Wichtig-
keit sind. Erst in neuerer Zeit wird dies erkannt, leider vielfach zu spät;
für den Untersuchenden sind mit wenigen Ausnahmen (dazu gehören die alten
Veröffentlichungen Hansselmanns und Habeis) die früheren Funde, die zum
Teil gerade die wichtigsten sind, so gut wie verloren, da man sie oft unbe-
achtet Hess oder gänzlich ungenügend edierte. Speziell die Limesforschimg
ist in der Lage, über die notwendig einmal vorzimehmende Chronologie der
Militär-Stempel und damit vieler Verhältnisse des römischen Truppenbestandes
in Germanien Aufschlüsse zu geben, da es immer klarer wird, wie bevorzugt
sich das Limesgebiet hinsichtlich dieser primären, urkundlichen Zeugnisse
erweist. Die Anwesenheit der einzelnen Truppenkörper, welche die Stempel
bekunden, an den Fundorten kann und darf nicht bezweifelt werden, wenn
wir nicht alle Verhältnisse auf den Kopf stellen wollen, und es erscheint als
eine verhängnisvolle Verkennung der natürlichen Voraussetzungen römischer
Militärbauten, sich die Ziegel und Backsteine von anderen Werkleuten als
den darauf bezeichneten verbaut zu denken. Ich bin erstaunt zu sehen, dass
selbst Cohausen in einer Notiz des „Korresp.-BIattes des Gesamtvereins der
deutschen Altertumsvereinc" die bezügliche Aufstellung Wolfts annimmt; er
hält sie für eine gleichsam bereits erwiesene, freilich unerfreuliche Thatsache.
Sie wäre, wenn sie erwiesen würde, geradezu eine Vernichtung des histo-
rischen Zeugnisses, ja teilweise des epigraphischen Wertes der Stempel. In
ähnlicher Weise beinahe könnten Mir uns die Votivsteine von Abwesenden
gesetzt denken und wir müssten fragen, weshalb überhaupt der Stempel die
Truppe bezeichnete. Die grosse Varietät, das auffallende Einzelvorkommen
bestimmter Gattungen an nur wenigen Orten wäre nicht zu erklären. Wenn
so massenhafte fabrikmässige Herstellung an Centralpunkten für alle Stempel
— die Theorie ist für einzelne Fälle annehmbar — und Verwendung durch
beliebige Truppenteile stattfand, warum haben gewisse Cohorten, wie 1. Aqui-
taner und 3. Dalmater, nur in je zwei oder drei Castellen diese Zeugnisse
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Kecensionen. 405
hinterlassen, die 2. Kaeter gar nur in einem, warum sind diese wieder in
diesen wenigen unter sich verschieden? Derartige Fragen lassen sich eine
ganze Reihe aufweifen. Vor Allem: woher überhaupt die grosse Zahl der
Varianten und das so sehr verschiedene Material der Stempelsteine, wenn
etwa Mainz oder Wiesbaden der Lieferant war? Zahlreiche grössere Fabri-
kationsstätten im Innenlande anzunehmen, ist nicht wohl mOglich, da dies
jeder militärischen Organisation widerspräche. Wir mtissten uns doch vor
Allem im Hauptquartier Mainz eine Fabrikationsstätte und grössere Magazin-
bestände denken, wo Truppen wie Vindelicier, Raeter, Dalmater Stempel-
steme formten, die am Truppenorte selbst gar nicht vorkommen.
Mit Genugthuung darf man es begrüssen, dass in dieser kapitalen
Frage Suchier der Aufstellung WolfFs nicht beitritt Er polemisiert nicht
gegen dieselbe , ausser S. 21 , wo er das Verschicken fertiger Steine
summarisch leugnet; aber er lässt sie ganz ausser Betracht. Die künstliche
Combination der Wolff'schen Schrift über Castell Rückingen wirft er um,
indem er auf Grund der dortigen Dalmater-Stempel S. 27 die Cohorte aus
Wiesbaden oder Oberscheidenthal hierher kommen lässt, einige Jahre nach-
dem die Vindelicier das Castcll erbaut hatten. Diese Ansicht ist mit Dem,
was ich in der Besprechung der Hauptschrift bezüglich der Dalmater aus-
führte, nicht ganz vereinbar, aber man sieht, wie schroff sie derjenigen Wolffs
gegenübersteht, der den Vindelicier-Stempeln in Rückingen eine so seltsame
Rolle zuweist. Nach des Letzteren Theorie brauchen wir überhaupt keinem
Stempel mehr Glauben zu schenken ; wenn er die Vindelicier noch in Krotzen-
burg auf Grund ihrer Stempel festhalten will, was hindert uns, ihn beim
Wort zu nehmen und auch dies für einen Irrtum zu erklären?
Suchier hält sich nicht viel mit Hypothesen auf. Die Stärke seiner
Schrift ist die Sorgfalt für das Einzelne und die praecise Behandlung des
Thatsächlichen. Nur hie und da versucht er eine Erklärung wie S. 22. Er
giebt zunächst die neuen Erwerbungen und Funde aus der ganzen Umgegend
von Hanau, nicht nur vom Limes. In dem älteren Bestand findet sich ein
isolierter Stempel der 8. Legion; der Verfasser hält ihn für zufällig von der
Saalburg hergebracht. Von Stempeln der 22. Legion fanden sich noch meh-
rere, meist schon bekannte und zwei neue in Gr. Krotzenburg; eine grössere
Zahl in Rückingen, von denen 27 nicht in Krotzenburg vorkamen. Es sind
darunter viele sehr alte, besonders Rimdstempel wie sie schon Habel beschrieb,
einige ornamentierte und auch 4 Namensstempel. Bei den letzteren, deren
namhaftes Alter sich ebenfalls wahrscheinlich machen lässt, hätte Suchier
vielleicht gut gethan, die analogen Funde wenigstens in den Rheinlanden an-
zuführen, da diese Gattung so überaus selten und sparsam auftritt. Es genügt
nicht, zu wissen, dass em^B.me Primus bei Schuermans alsTüpfemame vorkommt,
was ganz indifferent erscheint ; dass aber der Namenstempel der 22. Legion lulius
Primus nicht weniger als sechsmal am Mittelrhein vorkommt (Mainz, Heddern-
heim, Saalburg, Nied, Bierstadt, Rückingen), dass der Kreuzstempol Sempro-
nius Frontinus sogar siebenmal (Mainz, Bingen, Rückingeu, Saalburg, Arns-
burg, Hof heim, Mosbach) zu constatieren und der häufigste unter der Zahl
der Namenstempel ist, das ist doch von Interesse und zum Teil selbst aus
Brambach zu ersehen. Der Stempel Br&jiia ... ist am Mittelrhein bisher
nur noch auf der Saalburg gefunden, QVT. . . . (Fragment) gehört nur Rückingen
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406 Recensionen.
an. Die häufige Bezüguahme Suchiers auf Nameu der Töpferstempel ist mir
hierbei unverständlich, da diese doch naturgcmäss meist der letzten Zeit der
römischen Occupatiou, also dem 3. Jahrhundert angehören, die Namensstempel
aher grossenteils aus der Zeit der Erbauung des Gastells stammen werden.
Dass QVI ... als QtUrinus gelesen werden könne, dazu bedürfen wir nicht
eines Töpferstempels bei Schuermans; er kann auch QuietuSy Quintas, Quin-
tinius u. dgl. gelesen werden. Wollte man gar in Erwägung ziehen, ob nicht
auf Stempeln und Thongefässen ein und dieselbe Person steht, (wie es Suchier
S. 16 Note vei-sucht), so ist gar kein Halt; denn was kann es bedeuten, so
geläufige Namen wie die angeführten Crratus, Sabdlus, Saturmnm (nicht Sa-
Uimus) mit den gleichen auf Thongefässen als Mutmassung der Identität zu-
sammenzuhalten ? Eine genauere Untersuchung der Namenstempel kann einen
sehr wichtigen Beitrag zur Fabrikationsfrage abgeben. Wie mir scheint, ist
ihr weites Verbreitungsgebiet ganz besonders beweiskräftig für die Thatsache
grosser Central- Werkstätten und eines Armee-Magazins der Ziegelfabrikation.
Man muss wohl unterscheiden: für diesen Betrieb sprechen verschiedene
Grimde, für den daneben bestandenen gesonderten Betrieb in den Castellen
andere nicht minder deutliche. Damit wird die Hauptsache, die Anwesenheit
der auf den Stempeln genannten Truppe am Fundort, nicht beseitigt. Den
Centralbetrieb erweist schon die bei Besprechung der Frage meist nicht be-
achtete Existenz der magistri figtdorum. In Geldern hat uns die merkwürdige,
von Janssen erforschte Niederlassung auf Holledoorn, ein ofi'enbares Fabn-
kations-Centrum des Niederrheins, nicht nur einen solchen magister (Bramb.
lOö), sondern auch die Grifi'el - Schriften der daselbst angefertigten Ziegel
(110—114) überliefert mit den Registraturen der einzelnen Setzreihen {straturae
CIR. 1397) grosser und kleiner Platten. Ein solcher magister bestand sicher-
lich nicht in den kleinen Castellen als besonderes Amt; dort war ein ein-
facher centurio Aufseher der Arbeiter. Und wenn der Ziegel mit dem Namen
des Stempelschneiders, den dieser in eine Holz form einschnitt, einen so
ausgedehnten Verbreitungsbezirk gewinnt, so bleibt keine andere Erklärung,
als dass der Genannte in einer Central - Werkstätte arbeitete und dass die
dort gebrannten Ziegel nach allen Seiten versandt wurden, es müsste denn
die Form andernfalls auf irgend eine Weise vervielfältigt worden sein. Der
letztere Modus ist immerhin denkbar, daraus ergäbe sich die Erklärung für
das häufig vorkommende verkehrte Bild, das Negativ der Matrize.
Die Namenstempel fanden sich in Rückingen nur im „Römerbad^ und
im Hypokaust-Bau, also in den alten Gebäuden; ebenso die einzeiligen
Stempel, welche Suchier für älter hält als die zweizeiligen. Im Ganzen er-
hob man im Castell 35 Varianten von Legions-Stempeln, in 90 Exemplaren.
Von Marko bei war nur ein einziges kleines Stempel-Fragment zu erlangen,
das indessen Suchier glücklich auf die 22. Legion deutet: es ist ein Rund-
stempel (vielleicht derjenige mit dem Capricorn) mit 2 P, so dass wenigstens
dieser Teil der Besatzung feststeht. Auch die Stempel der 22. Legion,
welche in Bergen gefunden sind (mindestens 4 Varianten) bespricht der Ver-
fasser beiläufig. — Die Vindelicier-Stempel, die in der Krotzenburger Schrift
behandelt sind, fanden sich teilweise auch in Rückingen, ausserdem 6 neue
Varianten. Diese zeigen vorwiegend gute alte Schrift, besonders ein drei-
zeiliger Rundstempel und ein zweizeiliger Längsstempel. Die Schrift des
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Keceusionen. 407
letzteren spricht sehr gegen Suchicr's Meinung, dass die zweizeiligen jünger
seien; sie haben die vollere Form VINDELI. Es erscheint wesentlich, her-
vorzuheben, dass an den Thortürmen des Castells sowohl die ältesten Vinde-
licier- wie die Dalmater-Stempel vorkamen, dass also beide Truppenteile am
CasteU gebaut haben; die 22. Legion fand man dort, wenn die Angaben
Suchiers vollständig sind, fast gar nicht. Die Behauptung Wolffs von der
Constanten Zusammengehörigkeit der Yindelicier mit Coh. I civ. rom. nennt
Suchier „wohlberechtigt" ; er hat sie offenbar nicht im Einzelnen geprüft.
Dass sie unbegründet ist, habe ich bereits nachgewiesen. (Westd. Zeitschr. IV
S. 186). — Auch zu den Stempeln der Coh. I civ, romanorum in Krotzenburg
kamen noch einige hinzu. Die grösste und wertvollste Ausbeute ergaben
aber die Ausgrabungen in Rückingen für die Dalmater-Cohorte. Unter
den Fundamenten des Praetoriums» demnach sicher nicht aus einer späteren
Zeit des Castells, traf man auf das Bruchstück einer grossen Steininschrift
mit dem Namen der Cohorte; an den Thoren war sie überall auf Stempeln
zugegen. Ich gehe nicht mehr auf Suchiers Zeitstellung der Dalmater ein,
nachdem ich meine Ansicht darüber bereits ausgesprochen habe. Er glaubt
sie „einige Jahre" nach den Vindeliciem hierher verlegt. Nicht weniger als
70 Stempel mit 8 Varianten von ausgezeichnet sorgfältiger Schrift sind ge-
funden, ein kostbares Ergebnis gegenüber der früheren geringfügigen Kenntnis.
— Das ehedem behauptete Vorkommen der Coh. III Aquüanorum in Rückingen
glaubt der Verfasser auf einen Irrtum Schlereth's zurückführen zu können.
Die gefundenen Münzen und Töpferstempel, sowie die Grafitte
sind in besonderen Abschnitten sorgfältig behandelt. Es kann natürlich hier
nicht in das Detail eingegangen werden. Bezüglich eines von Steiner er-
wähnten spätzeitlichen Münzfundes in Bergen bestreitet Suchier die Glaub-
würdigkeit. Eine Namensverwechslung (Heiuemann — Hermann) zugegeben,
ist aber die Verwerfung eine zu positive : dass der Pfarrer die Münzen „ver-
mutlich von Speyer mitbrachte", beruht nur auf dem „vermutlich" und ist
eine „Wahrscheinlichkeitsrechnung" (eigene Bezeichnung), aber es giebt dies
kein Recht zu sagen: „diese Münzen sind der fragliche Fund" und S. 27
„falscher Münzfund". Die Angabe der „Periodischen Blätter" ist vielleicht
eine irrige, aber auch Suchiers Erklärung ist nur eine Vermutung und
jene sind nicht widerlegt. Ein bedeutender Irrtum ist die These (S. 7), dass
bereits unter Maximin um 237 „das Grenzgebiet", also die Limes - Castelle
geräumt worden sei, weil die späteste Münze der zusammenhängenden Fund-
reihe von 235 datiert. Wenn im Castell Altenstadt am Limes eine Stein-
in Schrift (CIR 1410) im Jahre 242 gesetzt wird, kann doch wohl von
Räumung keine Rede sein. Dass sich Münzen aus der Zeit nach Severus
Alexander spärlich finden, beweist nur, dass das Geld auch in den Händen
der Römer nicht immer neugemünztes war (wie abgegriffen zeigt es sich oft !)
und gerade sowohl ein Jahrzehnt und mehr kursierte wie bei uns. Das
Fehlen derselben Klasse von Münzen bis zum Ende des Jahrhunderts und
einem Teil des folgenden im inneren Germanien erklärt der Verfasser sehr
gut aus dem Aufhören der Handelsbeziehungen.
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Archiv.
1) Beschreibung der Rheingaaer Gemeinde- und PfarrarcUve.
Von F. W. E. Roth in Frankfurt a. M.
Die Rheingauer Gemeinde- und Pfarrarchive bieten des historischen
Materials genug, um einer Besprechung gewürdigt zu werden. Ich habe solche
im Herbste 1879 sämtlich besucht und seitdem fiir meine Rheingauer Ge-
schichte eingehend benutzt. Leider ist der Zutritt schwierig, die Benutzung
noch schwieriger, obgleich mir die Akten und Bücher stets anvertraut wurden.
Es wäre zu wünschen, duss das Staatsarchiv zu Wiesbaden mit den einzelnen
Gemeinden Verhandlungen wegen Aufbewahrung der Gemeindearchive ein-
ginge, um die für den Rheingau keineswegs reichen Bestände des Staats-
archivs zu vermehren und so allgemeiner zugänglich zu machen. Eine Auf-
zeichnung wie die gegenwärtige hat zudem einen Wert darin, dass sie die
Sachen vor Verschleppung zu bewahren geeignet ist. Näheres über einzelne
Akten bin ich gerne bereit den Interessenten mitzuteilen. Ich beginne die
Beschreibung mit Eltvil und gehe so den Rhein abwärts.
durch schleunige Flucht der verdienten
Strafe.
Pfarrarchiv. Unbedeutend. Unter
dem geistl. Rat Schütz stark vermin-
dert besitzt dasselbe einen von Stadt-
kaplan H. Kausse im vorigen Jh. an-
gelegten dünnen Abschriftenband der
Stadtkaplaneiurkunden, meist in Roth,
Fontes 1, 2 gedruckt, ein Mspt. über
statistische Verhältnisse des Erzstifts
Mainz, teilweise in Pick, Monatsschrift
1877, 326 gedruckt, einige Packe Akten
über geistliche Verhältnisse, Klosterper-
sonen, Stipendien von Gross und Bacher,
Sachen über die Nonne Rosalia Bacher
I und den Landdechanten Elias Gross.
! Pfarrbibliothek. Jetzt unbedeu-
I tend, ehedem reich an älterer histor.-
I theologischer Litteratur und Kirchen-
! Vätern, setzte sich aus den Bibliotheken
des Stadtpfarrers Euler und des Kaplans
Weil zusammen, kam aber in den 50er
Jahren nach Limburg an das Seminar,
, darunter mehrere Eltviller Druckwerke.
1. Eltvil. Stadtarchiv. Die Stadt-
gemeinde Eltvil gab in den 185üer
Jahren beim Umzüge aus dem alten in
das jetzige Rathaus ihre Pergament-
und älteren Papierurkunden an das
Staatsarchiv Idstein, jetzt Wiesbaden,
ab, wo solche noch sind, meist Sachen
des 15. und 16. Jhs., kirchliche Ver-
hältnisse , Schuldverschreibuntren an
Kirche und Hospital betreffend. Das
meiste im Auszuge in Roth, Fontes, 1, 1.
gedruckt.
Derzeit besitzt das Stadtarchiv das
Mitte des 16. Jhs. angelegte Oberamts-
buch, Papier, gross folio mit Einträgen
bis ins IH. Jh. und grösstenteils in
Roth, Fontes 1, 3 gedruckt. Ferner
sind vorhanden ein Protokollbuch folio
seit 1689 bis ins 18 Jh. reichend, so-
wie mehrere weitere Protokollbücher.
Die wertvollen älteren Flurbücher und
Akten verkaufte in den 50er Jahren
ein Ungetreuer an die Eltviller Metzger
als Wurstpapier und entzog sich nur
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Archiv.
409
2. Rauenthal. Gerne Lud carchiv,
sehr reich, aber aller Orig.-Ürk. ent-
behrend. Vorhanden: Gerichtsproto-
kolle von 1586 an, folio, desgleichen
solche 1630—1658 folio, ein Band mit
Schröterordnungen, die für den Wein-
handel von hoher Bedeutung sind
(saec. 15/16.) gr. folio, Gemarkungs-
bücher und Gemeinderechnungen, so-
wie als ein Kleinod der Rheingauer
Geschichte ein Copialbuch, enthal-
tend die Briefschaften zwischen Kur-
mainz, den Franzosen contra Khein-
gau während der Kriegsepoche 1689
bis 1698, mehrere hundert Briefe,
meist aus dem Französischen übersetzt.
Dieses Buch ist ein offizielles Exem-
plar der Kurmainzer Ret^istratur und
ward jedenfalls durch Verschleppung
nach R. gebracht. Leider defekt. Ich
besitze Abschrift davon, der Inhalt
bildet den besten Teil meiner dem-
nächst der Presse zugehenden Schrift :
Beiträge zur polit. Geschichte des Erz-
stiffcs Mainz.
Pfarrarchiv. Unbedeutend, einige
Orig.-Ürkk. saec. 17 und 18.
Pfarrbibliothek. Sehr reich, na-
mentlich an älteren Drucken. Unge-
ordnet.
B Erbach. Gemeindearchiv. Reich,
aber ohne Originalurkunden. Proto-
kollbücher seit 1563 bis ins 18. Jh.,
reich au älteren Urkundenabschriften,
von wesentlicher Bedeutung für die
Geschichte Eberbachs im 16. u. 17. Jh.,
für die Geschichte des 3Qjähr. Kriegs
im Rheingau ; die Zeitperiode von
1689—1694 ist durch ein Päckchen
Originalreskripte , wie solche jeder
Rheingauort von Mainz oder dem Ober-
amt Eltvil erhielt, vertreten, meist
Kriegsbefehle über Lieferungen und
Stellung von Schanzarbeitern nach
Mainz an die Franzosen. Sodann sind
vertreten die für den 30jährigen Krieg
höchst wertvollen Schaizungsregister,
Bände mit gerichtlichen Verlegungen,
wichtig zur Geschichte des in Erbach
ansässigen Adels: v. Diez, Ardeck,
Molzberger, Horradam, Ried, Birken-
stock, Allendorf, Reifenberg. Es ist
anzunehmen, dass die Gerichtsproto-
kolle von 1563 an complet sind, da
das Rathaus, das die Akten jetzt birgt,
bereits im 16. Jh. im Gebrauche war,
und kein Umzug stattfand. Alle Ge-
Westd. Zeitschr. f. Qeach. u. Kunat. IV,
meindeu mit alten Rathäusern sind
nämlich im Rheingau noch im Besitz
üirer älteren Sachen, wo aber Umzüge,
wie in Eltvil stattfanden, wurden solche
bei dieser Gelegenheit verschleppt.
Pfarrarchiv. Unzugänglich, der
jetzige Pfarrer hat keinen Sinn dafür.
Soll chronikalische Aufzeichnungen von
Pfarrer Neubigs Hand enthalten.
i. Hattenheim. Gemeindearchiv.
Sehr reich und gut erhalten. An Orig.-
Urkk. nur wenige des 16. Jhs. vorhan-
den. Seelbuch der Gemeinde saec. 15.
4". Papier (gedruckt Roth, Fontes 4),
ein weiteres saec. 17 der Leonards-
bruderschaft und ein drittes der Lieb-
frauenbruderschaft, für Adelsgeschichte
interessant. Das älteste Buch ist das
Rechnungsbuch der Bürgermeister, um
1470 begonnen und bis ins 16. Jh. fort-
gesetzt, enthält ein Verzeichnis der
Bürgermeister, Glöckner, Ohmer etc.,
nebst deren Rechnungsablage, nebst-
dem etliche ältere Urkk. Eine Menge
Protokollbücher vom 16.— 18. Jh., fast
lückenlos erhalten und auf Kosten der
Gemeinde neu gebunden, reich an his-
torischen Details über die Verfassung
des Rheingaus; Gieflftbuch mit den
Eiden der Beamten, Aufzeichnung der
Abgaben seitens des Ortes; Band mit
gerichtlichen Testamenten, ein anderer
mit Versteigerungssachen, für Güter-
geschichte des ansässigen Adels von
Ingelheim , Schönbom , Greifenclau,
Cronberg, Scharfenstein , Langwerth,
Fackenhofen etc. wichtig (saec. 16/17);
fast lückenlos erhalten sind die Ge-
meinderechnungen und Schatzungsre-
gister seit 16(K)— 180); Schulsachen,
Pfarreiakten, ein Prozess mit dem Leh-
rer Weber, Streitigkeiten mit Eber-
bach wegen der Schülzengerechtigkeit
mit Abschriften bis 1346 zurück, Akten
über Bergbau, Kriegsbefehle aus den
I Jahren 1689— 16i^5 und 1792-1803.
Eine Merkwürdigkeit bieten mehrere
I von dem Ratschreiber Vincenz Birken-
stock im 17. Jh. angelegte Bände, wo-
rin derselbe auch fremde Aktenstücke
eintrug, um an ihnen den Canzleistil
zu lernen, es haben sich dadurch Kur-
mainzer Korrespondenzen mit Sachsen
und Fritzlar erhalten, manche Akten-
stücke entbehren leider des Datums.
Erhalten sind ferner noch Sachen über
die Beziehungen Bleidenstatts zu Hat-
tenheim während des 3Qjährigen Kriegs,
IV.
29
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410
Archiv,
das Original eines erst 18*^0 abgelösten
Weistums zwischen Eberbach und
Hattenheim, Akten über Auen, Wald-
teilung, Gebück, Landgraben 1521 bis
1810, Kirchenrechnungen, Inventare.
Pfarrarchiv. Nur eine Orig.-Urk.
von 1316 bietend, nebstdem das Seel-
buch der Nikolaus- oder Schiflferbruder-
schaft saec. 15, Pergament, und ein
PfaiTbuch saec. 17 in 4®.
5. Hallgarten. Gemeindearchiv.
Arm. Nur Protokolle und Gemeinde-
rechnungen saec. 17—18, von Orig.-
Urkk. nichts.
Pfarrarchiv. Arm. Eine ürk. des
17. Jhs. die Pfarrei betreffend, nebst
etwas Kirchenrechnungen.
6. Ostrich. Gemeindearchiv. Reich,
aber für ältere Zeiten nichts an Orig.-
Urkk. bietend. Dagegen sind ca. 30
bis 40 Perg.-Orig.-Ürkk. aus den Jahren
1600—1750 von dem daselbst ansässig
gewesenen Adel vorhanden, an Büchern :
Folioband , kurfürstliche Protokolle
1671—82; gerichtliche Verlegungen
1626 fF. ; in einem Folianten die Ver-
handlungen des Landtags zu Östrich
am 25. Nov. 1694 (wichtig für kur-
mainzer Geschichte) und andere Lan-
desangelegenheiten ; Gemarkungsbuch
von 1739; ein Foliant mit der Schützen-
ordnung, Eichereid, Hebammeneid etc. ;
Fragment eines Protokollbuchs saec.
16/17. mit Urkk. von Gottesthal, von
1505 au ; Akten der Mittelamtversamm-
lung (Mittelheim 20. Juni 1758); Kir-
ch euinventarien der St. Martinskirche
zu Östrich; Heberegister und Rech-
nungen in Halbfolio; Gemarkungsbü-
cher in Menge, Hypothekenbücher bis
in dieses Jh., einige Urkk. von Eber-
bach, darunter ein Orig. von 1738,
30. April, und ein 17(M abgelöstes
Weistum über eine Gerechtsame zu
Reichartshausen und Neuhof-Eberbach.
7. Mittelheim. Gemeindearchiv.
Im besten Zustande und reich. Etliche
Perg.-Urkk. saec. 17. Gottesthal be-
treffend. Sodann das für die Rhein-
gauer Geschichte wichtige Protokoll-
buch, im 15 Jh. begonnen, mit dem
Weistum des Orts, die Mittelheimer
Chronik enthaltend (gedruckt, Roth,
Fontes, 1, 3). Vorhanden sind mehrere
Stössc Akten, die fi'ir den Übergang
Gottesthals an den Staat von Bedeu-
tung sind, desgleichen solche über Güter
und Zinsen des Mainzer Clerus in
Mittelheim und deren Ablösung. In
einem Gemarkungsbuch kommt ver-
schiedene Male General Jean v. Werth
als Gutsbesitzer vor, er erhielt die Gü-
ter jedenfalls als kaiserliches Geschenk.
Für Geschichte des ansässigen Adels
sind belangreiche Materialien vorhan-
den, die Schatzungsregister und Ge-
meinderechnungen bieten Interessantes
für Gottesthal, die Lieferungen und
Drangsale der Gemeinde selbst. Reich
an gedruckten Kurmaiuzer Verordnun-
gen, ebenso an Akten über die Nassauer
Truppen von 1806 — 1828 und die
Rheingauer Kriegsschulden und deren
Ablösung.
8 Gelsenheim. Stadtarchiv. Sehr
reich und trefflich erhalten. Perg-
Original-Urkunden von 1399 an bis ins
18. Jh., in Roth, Fontes 1, im Auszuge
gedruckt, aber meist des ganzen Drucks
würdig, namentlich eine Menge des
15 Jhs., meist gut erhalten. Eine
Menge Protokollbücher, Rechnungen,
Gemarkungsbücher, Inventarien, Frag-
ment eines Copiars saec. 15, Huldig-
ungsakten und Akten die 13 herfahrt der
navarrischen Kriegs Völker bei Nieder-
walluf 1572 betreffend, Rechnungen dar-
über, Beschwerden der Gemeinden, na-
mentlich Rauenthals,Schulsachen, Rech-
nungen des 1612 bereits vom Spital
getrennten Armenhauses, über den
Orgelbau 1615, Glockenguss 1642, den
Brand des Kirchturmes 1634, Plünde-
rung der Hessen im gleichen Jahre,
Geisenheimer Jahrmärkte, Einfuhrung
des Pfortenzehntens am 31. Aug. 1676,
ein Band : Privilegien des Landes Rhin-
jraw, alter Vertrag bei der Huldigung.
Erlass Erzb. Sebastians, die Pallieu-
gelder im Rheingau betreffend, dessen
Erlass die Privilegien des Rheingaus
betreffend, Revers der Landschaft über
den Vertrag mit Albrecht (1546), Rhein-
gauer Artikel aus dem Bauernkriege
(gedr. Nass. Annal. 12, 76), Akten über
ansässigen Adel, Kl. Eberbach, die
Eberbacher Kapelle in Geisenheim,
Hospital, Schulwesen, 2 Abschriften
über Marienthal, Rheinauen, Akten
über die Schweden 1634, die Jahre
1689—1694, die Franzoseiyahre 1790
bis 1815, Bergbauakten, Sachen über
den Geisenheimer Pfefferzoll, teilweise
ältere Abschriften. Ein Geschichts-
schreiber der Stadt Geisenheim wäre
wahrlich nicht um Material verlegen.
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Archiv.
411
Pfarrarchiv, au älteren Sachen
unbedeutend, besitzt Teile des Severus'-
schen Nachlasses in einer grünen Mappe,
betreffend das ganze Erzstift Mainz,
namentlich aber die Gegend von Wall-
dürn und Niederfranken.
9. Lorch. Stadtarchiv. Sehr be-
deutend. Die Sachen lagen bis vor
einem Jahrzehnt in einem Haume neben
der Orgelbühne, wo solche Hr. Rentier
A. Keuchen auffand und ins Rathaus
verbringen Hess. Vorhanden sind ca.
62 Perg.-Urkk. 15.— 17. Jhs. teilweise
mit Siegeln, im Auszuge bei Roth,
Fontes 1, 1 gedruckt, aber teilweise des
vollständigen Abdrucks wert. Der beste
Teil des Archivs ist ein Copialbuch,
folio Papier, Holzband, 113 nicht
chronologisch geordnete Urkk. 1352 bis
1506 enthaltend, die für die kirch-
lichen Verhältnisse Lorchs von Bedeu-
timg und fast alle im Orig verloren
sind. Der Schrift nach gehört das
Buch ins Ende des 15.. Jhs. und ent-
hält eine Menge des schätzbarsten
Materials für Adel, Schultheissen, be-
nachbarte Bürger, Zunftverhältnisse etc.
— Stadtbuch, Papier, folio saec. 15.
exeunt., auf der Decke mit 1536 be-
zeichnet, mit Aufzeichnungen bis ins
17. JIl Inhalt: Aufzeichnungen über
das Haingericht, Schöffenwahlen, Ge-
meindeämter, Beamteneide, Huldigung,
Kleiderordnungen,Hochzeitsordnungen,
Bedemeister, Thorwart, Gebück, Land-
graben, Türkensteuer, Zahl der Be-
hausungen des Rheingaues, eine her-
vorragende Quelle für Rheingauer Ver-
fassungskundo. Zwei Gerichtsbücher
von 1621 — 39 (537 Blatt folio) und
1660—1682 (am Schluss defekt, ohne
Rückdeckel). In einem Folianten von
ca. 600 Blatt : Begang und Vermessung
der Lorcher Mark am 24. April 1652 ;
Foliant von ca. 400 Blatt: Beschrei-
bung der bürgerlichen Güter in und
bei Lorch 1660. Ein Band in kl. folio,
Papier, dessen 10 erste Blätter fehlen,
enthält : Schatzungsregister saec. 15 ex.,
sodann lokale Aufzeichnungen 1614
bis 30, Haingerichts- und Gemeinde-
ämtersachen. Ratsprotokolle 1662 bis
1822, nur die wichtigeren Ratssitzun-
gen (Foliant). Band mit Akten aus
der Franzosenzeit 1793 — 1811 (folio).
Folioband mit Sachen über Gemeinde-
ämter 1686-^1735. Codicillbuch des
Lorcher Gerichts 1640 — 1759, folio.
306 pag., enthaltend Abschriften von
Testamenten, Protokolle über Verkäufe
1563—1596 Gerichtsprotokolle 1682
bis 1718 (folio). Versteigerungsproto-
kolle 1748—55. Gerich tsverordnungen
1764—66. Gerichtsakten 1600—1750
(Erbschaften, Concurse, Inventarien,
Abrechnungen etc.) Gemeinderech-
nungen 1556—1768, bis 1661 in Halb-
folio, dann in Folio, nicht mehr lücken-
los erhalten. Kriegskostenrechnungen
1562—1801, sowie 1792-^-95. Quittun-
gen 1568 — 1750, ein Packet Schuld-
briefe 1474—1575. Weiter sind vor-
handen : Bedebücher , Contributions-
register, Friedenssteuerregister 1569 bis
1743, Sachen über den Personenstand
Lorchs und Lorchhausens von 1718,
30, 41, 45, 1807, über Geld- und Wein-
gefälle an das Mainzer Hospital, die
Edlen von Schönbom , Greifenclau,
Walderdorf Hospital und Orgel in
Lorch, die Klöster Jakobsberg bei
Mainz, Schönau, Eberbach, Aulhausen,
Gronau, Engelthal 1550—1784. Cataster
der freien Teilgüter zu Lorch 1811,
Akten über Zehnten und Zehntabtei-
lung 1728 — 1740. Grenzbestimmung
und Waldteilung zwischen Lorch und
Lorchhausen 1773, zwischen Lorch und
Presberg 1785. Akten über den Brand
zu Lorch 1612. Verzeichnis der Häu-
ser in Lorch, die von altersher die
Feuergerechtigkeit besitzen, 1701. Ak-
ten betreffend die Herstellung des Sal-
hofs (jetzt rhein. Hof) 1764; über
Zinswein, Zoll von Weinen 1731 bis
46, Taxordnungen für Müller, Bäcker,
Weinschröter, Taglöhner, Fuhrleute,
Wingertsleute 1641—1709, nebst Zunft-
sachen, Akten über die Herstellung
des Leinpfads am Rhein und an der Wir-
belley, nebst Karte 1755 — 86, Über
HolzÜösserei auf der Wisper und das
dasige Mühlenwehr 1731 — 37, über
Landwirtschaft, Zugvieh, Dungausfuhr,
1740 — 76, über Jahrmärkte in Lorch
1688—1718, darunter zwei kurfüi-st-
liche Originaldekrete über Juden in
Lorch 1668—1769, Akten über rück-
ständige Bede und Schätzung in Nie-
derheimbach, Caub, Bacharach 1585
bis 1701, wichtig für Geschichte des
dreissigjährigen Kriegs , Pfarreiakten
über Lorch, Lorchhausen, Presberg,
Ransel, Espenschied 1576 — 1813. Visi-
tationsberichte des 17. Jhs., Inven-
tarien der Kirche 1562— 1575. Repara-
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412
Archiv.
tur der Kirche und Orgel 1732 — 43, i
p]rbauung des Tabernakels 1729, des I
Messglockeniürmchens 1732, über'
Schul- und Organistendienst 1649—93,
Kirchen- und Ilospitalrechnungcn 1524
bis 1736, Sachen über Schuljunker-
schaft 1629—1755, Heingerichtsproto-
kolle 1649—1718. Generalhaingericht
des Rheingaus 1684—1794, Particular-
haiugericht zu Lorch 1569—1749, Ak-
ten über den Kammerforst 1662—1809.
An Briefschaften : eine Copie 17 saec.
des Rheingauer Landesweistums, Brief
Erzb. Albrechts von Mainz aus der
Zeit des Bauernkriegs, Gerichtsordnung
saec. 16, Sachen über das Hüttenwerk
zu Löhnberg 1641, Briefe des Land-
grafs von Hessen 1687, Georgs von
Nassau 1628, Greifenclau 1620, 1725,
von Ingelheim 1685, Wolf Heinrich
von Breitbach 1618, J. E. v. Schön-
born 1689, M. A. Mühl von rimen,
Äbtissm auf Rupertsberg 1714, Got-
fried v. Stein 1663. Sachen über die
Hilgen von Lorch 1506 — 1620, Ab-
schrift des Waldecker Burgfriedens
(1422) saec. 17. Sachen über Waldeck
1663 mit älteren Copieen, Absteinung
des Patvester Hofs 1626—1723, öi)
Aktenstücke über die Zolle zu Frohn-
born, Essrod, Ransel und Diebach
1453—1732, über Besitzungen des Kl.
Aulhausen 1448 — 1808, über den Ani-
steiner Hof zu Lorch 1692—1802, Be-
sitz des Kl. Schönau zu Lorch 1689
bis 1692, rrkundenabschriften über
Lorchhauscn 1408—1753, 9 Urkk. über
Presherg 1561—1748, eben^oviele über
Ransel 1643—1753, über Niederheim-
bach 1575—1650, über Burg Sancck
1702, über die Heimburg 1681 — 82.
2) Kreuznacher Archiv.
Eine jüngst durch das bereitwillige
Entgegenkommen des Herrn Bürger-
meisters Scheibner ermöglichte und
unter freundlicher ^>itwirkung des
Herrn Oberlehrers Dr. Kohl vorgenom-
mene Durchmusterung der Archivalieu
der Stadt Kreuznach hat leider er-
geben, dass drei der in Bd I der Wd. Zs.
(S. 425 Nr. 160) erwähnten, seiner Zeit
durch Beyer verzeichneten Urkunden
vorläufig nicht wieder aufzufinden sind.
Ebensowenig konnten die an der ge-
dachten Stelle im einzelnen angeführ-
ten archivalischen Hss. und Akten, ja
nicht einmal das von Beyer angelegte
Repertorium ermittelt werden. Es ist
aber, wie von zuständiger Seite ver-
sichert wird, bestimmt zu erwarten, dass
diese Bestände, welche wegen Mangels
an Raum wahrscheinlich an unzugäng-
licher Stelle untergebracht worden sind,
wieder zum Vorschein kommen werden.
Bei der demnächst erfolgenden Erwei-
terung der der städtischen Verwaltung
dienenden Räumlichkeiten soll auch für
zweckmässige Unterbringung der Ar-
chivalien Sorge getragen werden. Er-
freulich war die Auffindung von zwei-
hundert Pergamenturkunden und eini-
gen die Fischerinnung betreifenden Ak-
ten in einem mit Papierabfällen ge-
füllten Korbe. Von diesen Urkunden
gehören 11 dem 15., 100 dem 16., 87
dem 17. und nur 3 dem 18. Jahrhun-
dert an. Meist sind es Kauf-, Renten-
und Pfandbriefe, alle von Bedeutung
für die Topographie der Stadt, die Fa-
miliengeschichte u. s. w., ausgestellt
durch das Kreuznacher Schöffengericht.
Die von Beyer repertorisierten wie die
neu aufgefundeneu Urkunden sind nun-
mehr in Pappkästen geborgen und einst-
w ilen im Arbeitszimmer des Herrn
Bürgermeisters untergebracht. Die Pro-
tokoll- und Urteilsbücher des Kreuz-
nacher Gerichts, aus deneu so vieles
abschriftlich in den Protokollen des
Ingelheimer Oberhofs, bei welchem jenes
zu Haupt ging, erhalten ist, scheinen
völlig vernichtet zu sein, wahrscheinlich
sind sie untergegangen bei dem Brande,
der in den fünfziger Jahren das alte
Rathaus am Eiermarkt zerstörte.
Bonn. (Loersch).
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Archit.
m
S) KVluische Urkunden in der Nationalbibliotliek zn Paris.
Mitgeteilt von Leonard Korth in Köln.
Im Oktober 1882 entnahm Hen* Dr. S. Löwenfeld einem von Leopold
Delisle verfassten handschriftlichen „Inventaire de chartes", welches in der
Pariser Nationalbibliothek dem Pablikum zur Benutzung offen liegt, das unten
abgedruckte Vei-zeichnis kölnischer Urkunden und stellte dasselbe mit dankens-
werter Freundlichkeit unserm Stadtarchive zur Verfügung. Bei der gegen-
wärtigen Veröffentlichung habe ich mir eine Abändenmg der Löwenfeld'schen
Niederschrift insofern gestattet, als ich gelegentlich gekürzt, die Stücke
datiert, innerhalb der einzelnen Gruppen nacli der Zeitfolge geordnet und ihnen
hie und da knappe Erläuterungen beigegeben habe. Die mit * bezeichneten
Papsturkunden ( — 1304) sind bei Jaff^ und Potthast nicht aufgeführt.
1. MS. lat. 9270 (^74.) Stadt und
Diöcese Köln.
* (1.)— 9.__1152 Jan. R Segni. --P.
Eugen III. für Kloster Kamp.
(6 id ian., ind. 15. a. d. Hol
p. a. 7.) [Kamp, Cistercienser-
kloster, Kr. Mors.] — Vgl. An-
nalen d. h. Ver. 20 S. 272.
(2.) —1. _c. 1200. Hrz. Heinrich [lU.]
v. Limburg nimmt die neue Abtei
S. Agatha in seinen Schutz.
(3.)— 10. —1213 Nov. 8. Lateran. —
P. Innocenzin. für Kloster Kamp.
(6. id. nov., ind. 2. a. d. 1213,
p. a. 16.) [Unvollständig gedr.:
Lacomblet 2. n. 45; — Potthast
4846.]
(4) -2. —1216 — Bischof Hugo v.
Lüttich beurkundet eine Schen-
kung Hrz. Heinrichs [III] v. Lim-
burg für Abt Wido v. S. Agatha.
iGedr. : Ernst, bist, du Limbourg
M. 6 S. 187.]
* (5.) -11. — 1232 Sept. 25. Anagni.
— P. Gregor IX. fordert den
Abt V. Kamp zu einer Visitations-
reise auf. (7. kal. oct., p. a. &.)
* (6.) —5. — 1237 Juli 28. Viterbo. —
P. Gregor IX. für Kloster Epping-
hoven (Aula s. Mariae.) (5. kal.
aug. 1231., p. a. 11). — [Epping-
hoven, Cistercienserkloster, Kr.
Neuss.]
* (7.)— 6— 1249 Febr. 11. Lyon. —
P. Innocenz IV. für Kloster Bür-
venich (3. id. febr., p. a 6.) —
[Bürvenich, Cistercienserkloster.
Kr. Düren.]
(8.) —12. — 1262. ürk. Erzb. Ar-
nolds [Hl v. Trier.
(9 ) —7. — 1324 Nov. Avignon. —Ab-
lassbrief für Kloster Bürvenich
(mense novbr., p. d. Johannis p.
XXIL a. 9.)
MS. lat. 9271.
*(10.) -20. — 1159 Mai 23. — P. Had-
rian IV. für Kloster Königsdorf
[Königsdorf, Ldkr. Köln.]
*(11.)— 28. — 1256 Juli 7 Anagni. —
P. Alexander IV. für Kloster
Marienborn (de Fönte s. Mariae.)
(non. iul., ind. 14 , a. d. I2ö6
p. a. 2.) — [Föns s. Mariae,
Marienborn, Kr. Siegen.]
*(12.)— 2L — 1295 Sept. 19. Anagni.
— P. Bopifaz VHI. über die Feier
der Apostel-, Evangelisten- u.
Kirchenlehrerfeste. (In einem ,
Transsumpt des Minoritengene-
rals Johann d. d. 1296 Juli 1.)
*(13.)~20»— 1301 April 10. Lateran.
— P. Bonifaz VIII. für Kloster
Königsdorf. (4. id. april., p. a. 7.)
(14.)_27. — 1333. Ablassbrief für die
S. Dionysius-Kirche in Burtbeye
[? Borbeck, Kr. Essen.]
(15.)— 24. — 1338 Juni 15. Avignon.
— P. Benedikt XII. für die Kreuz-
brüder zu Köln. (17. kal. iul., p.a.4).
(16.)— 26. — 1351 Jan. 28. P. Cle-
mens VI. für'? (5. kal. febr. p.
a. 9 )
(17.) -L25. — 1449. — Ablassbrief des
Kardinallegatcn Johann für die
Krenzbrüder in Köln.
MS. lat. 9272.
*(!«.) —32. — 1263 Febr. 7. Orvieto. —
P. Urban IV. für St. Maria im
Kapitol (7. id. febr., p. a. 2.)
(19.) -34. — 1514. Ablassbricf für die
Marienkapelle in Marsdorf [bei
Frechen, Ldkr. Köln.]
MS. lat. 9273.
(20.) —39. — 1323 Dec. 20. — Ablass-
brief für S. Mauritius in Köln.
MS. lat. 9274.
(21.) —46. — 1251 Dec. 23. — Kardi-
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Archiv.
nallegat Hugo für das Marien-
gartenkloster in Köln. (9. kal.
dec, p. [d. Innocentii p. IV.] a. 9).
*(22.) —58. — 1303 Nov. 13 Lateran. -
P. Benedikt XI. für Mei8ter[in]
u. Konvent des Prämonstraten-
scrinnenklosters Fiissenich (das
Verzeichnis hat: Wsinch). (id.
nov. p. a. 1.) — [P'nssenich, Kr.
Düren.]
;?. MS. laf. 0:278. — S. A})osteln.
*(23.) —2. — 1255 Sept. 7. Anagni. —
P. Alexander IV. (7. id. sept.,
p. a. 1.)
(24.)— 1. — 1316 Okt. 11. Avignon.
— P. Johann XXII. an den Dekan
V. S. Gereon für S. Aposteln.
(5. id. oct. p. a. 1.)
(25.)— 3. — 1316 Nov. 24. Avignon.
— P. Johann XX IL (8. kal. dec,
p. a. 1.)
3. MS. lat. 9279. — S. CaeciUa.
*(26.) —1. — 1224 April 9. Lateran. —
P. Honorius III. für Äbtissin u.
Konvent. (5. id. april. p. a. 8.)
*(27.)— 2. — 1258 Okt. i. Viterbo. —
P. Alexander IV. (kal. oct., p.
a. 4.)
♦(28.) -3. — 1-290 Okt. 17. Orvieto. —
P. Nikolaus IV. (16. kal. nov.,
p. a. 3.)
4. MS. lat. 9280. — S. Clara.
«(29.)— 6. — 1296 Juni 9. Anagni. —
P. Bonifaz VIII. (5. id. iun. p.
a. 2.)
<-(ao.)— 1. — 13C4 März 9. — P. Bene-
dikt XL (7. id. mart. p. a. 1.)
(31.)— 2. — 1304 Juni 4. Perugia. —
P. Benedikt XL (2. non. iun. p.
a. 1.) — [Gedr.: Wadding, An-
nales minorum tom. VI. p. 447
n. 14. — Potthast n. 25439.]
(32.)— 8. —1317 April 13. Avignon.
— P. Johann XXIL. (id. april.
p. a. 1.)
(33.) —5. — 1323 Nov. 20. Ablassbrief.
(34.)_7. — 1330 März 5. Avignon.
— P. Johann XXII. (3. non. mart.,
p. a. 15.)
(35.)— 4. — 1343 Sept. 19. Avignon.
— P. Clemens VI. (13. kal. oct.
p. a. 2.)
36.)— 3. —1442. Kaiser Friedrich IIL
5 3IS. lat. 9281. — S. Gertrud.
♦(37.) —8. — 1257 Nov. 13. Viterbo. —
P. Alexander IV. (id. nov., p. a. 3 )
*(3:Ji.)— 4. _ 1257 Nov. 27. Viterbo. —
P. Alexander IV. (5. kal. dec,
p. a. 3.)
*(39.) —9. — 1263 Sept. 17. Onieto. —
P ürban IV. (15. kal. oct., p. a. 3.)
♦(40.) —7. - 1265 Aug. 1. Perugia. —
P. Clemens IV. (kal. aug., p. a. 1.)
*(41.)— 10. — 1272 März L Lyon. —
P. Giegor X. (kal. mart., p. a. 3.)
♦(42.) —3. — 1297 Juli 18. Orvieto. —
P. Bonifaz VIIL (15. kal. aug.,
p. a. 3.)
(43.) — 5. — 13(K). Ablassbrief mit 11
Siegeln.
(44.)— 11. —1307 Okt. 11. Poitou. —
P. ("lemens V. (.5. id. oct , p. a. 2.)
(45.) —1. — (1362—70.) — P. Urban V.
(46)— 2. — (1417— 31.)— P.Martin V.
(47.)— 6. — 1468. P. Paul IL
0. MS. lat. 9282 — S. Maria ad
ffradus.
*(48.) —4. — 12.55 Mai 14. Neapel. —
P. Alexander IV. (2. id. maii,
p. a. 1.)
*(49.) —2. — 1255 Mai 15. Neapel. —
P. Alexander IV. (id. maii, p. a. 1.)
(50.)— 6. — (1370 — 78.) — P. Gre^
gor XL
(öl.)— 3. —(1394-1417.^ — P. Bene-
dikt XIII.
(52.) —9. — 1420 Dec. 5. - P. Martin V.
(non. dec )
(53.)— 5. — 1480. Ablassbrief.
(5L)— 7. — (1534—49.) — P. Paul III.
(55.)— 8. — (1605—21.) — P. Paul V.
(56.)— 1. — (1623 — 44.) — P. ür-
ban Vllf.
r. MS. lat. 9283. - S. Maj-imin.
♦(57.)— 1.-1288 Juli 18. Rieti. —
P. Nikolaus IV. (15. kal. aug.,
p. a. 1.)
(58.)— 2. — 1300. Ablassbrief mit 9
Siegeln.
(59.)- 3. — 1316. dto. mit 11 Siegeln.
(60.)— 4. — 1467 — P. Paul IL
6'. MS. lat. 9284 .— S. Fantaleon.
(61.)— 1. — 1117. —Erzb. Friedrich L
V. Köln.
(62.)— 2. — 1118. — Bischof Otbert
V. Lüttich.
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Archiv.
415
*(63.) —3. —1215 Okt. 22. -- P. Inno-
cenz III. bestätigt den Besitz des
Klosters. (11. kal. nov., p. a. 18.)
*(64.)— 7. — 1246 Juli 28. Lyon. —
P. Inuocenz IV. (5. kal. aug.,
p. a. 4.)
(65.)— 8. — 1248 Okt. 9. Lyon. — P.
Innocenz IV. (7. id. oct. p. a. 6.)
— [Gedr.: Binterim u, Mooren,
Erzdiözese Köln Bd, 3 n. 117. —
Potthast n. 13044».]
(66.)— 6.— 1321. Ablassbrief des Pa-
triarchen Isenard v. Antiochien
ra. Transfix Erzb. Heinrichs von
Köln.
(67.)— 10. — 1328 Juli 21. Avignon.
P. Johann XXII. (12 kal. aug.,
p. a. 12.)
(6S.)-9. — 1463. — P. Pius II.
(69.)— 4. — 1470. — P. Paul III.
(70.)— 5. —1503 Sept. 30. — Kardi-
nalpriester Raimund.
9. MS. lat d'J85. — S. llmda.
*(71 .) —2. — (914 -936.) — P. Johann X
oder XI.
♦(72.)— 7. — 1159 Mai 23. — P. Had-
rian IV. (10. kal. iun). Alte
Kopie.
(73.)— 5. — 1174. — Erzb. Philipp v.
Köln bestätigt Verfügungen der
Aebtissinnen Gepa u. dementia.
(74.) —3. — 1215. — Urk. der Aebtissia
Gerbergis v. S. Maria im Kapitol.
(S. Mariac in Malzebuchele.)
(75.)— 4. — 122^ Mai 5. Viterbo. —
P. Honorius III. (3. non. maii,
p. a. 4.)
(76.)— 6. — 1236. Urk. der Aebtissin
Christine von Marienbom (Föns
(77.)— 1.— 1327 Mai 12. Avignon. —
P. Johann XXII. (4. id. raaii,
p. a. 11.)
(78. 79.) — 8. 9. nicht näher bezeichnet.
Den Inhalt von 9270—74 hat Delisle
nicht vollständig angegeben.
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spfma, 1904
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