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Full text of "Westdeutsche Zeitschrift für Geschichte und Kunst"

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Westdeutsche Zeitschrift 



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Geschichte und Kunst. 

Herausgegetu'M 

»nu 

Dr, F, Hettner Dr. K. Lampreeht 

Dlrei<!lor dtjt Pmviüziiihnui^unis a. o. TrofB^jör der Geschiebte 

in Trier. in Bonn. 



Jtihi'ganglV. 



fMck'i Mu(iMii(*tieia Jtlll. J»liFi»i*ir)^ 



■4^^?^4I^"^ 



TRIER. 

Verlag der Fr. li i n t t'schen ßarlilinmltunK 
188«. 






llfiftc u. 12 KorrmimidunMäütiv /u «lern Ahnnn^^m^jßfim'OWmfi^ 
letitipreis auf die KorreR|>oiH)aii/btatt«r apart 5 Mark.) ^ 




(ÄICAP) 



^5^^ , Inhalt 



Zum Dürkheimer - Dreifussfunde. Von Dr. Ingvald Undset in Christiania. 
(Hierzu Tafel 11). S. 233. 

Die römische Rheinbrücke von Köln. Von Prof. E. Hübner in Berlin. S. 238. 

Nochmals Castell Deutz und die Brücke. Von Muscumsdirektor Heltner. S. 244. 

Der angebliche römische Grenzwall im Spessart. Von Bibliothekar Dr. H. Haupt 
in Giessen. (Hierzu Tafel 12.) S. 248. 

Die schriftliche l'berlieferung über den angeblichen Neckararra von Heidel- 
berg zum Rhein. Von Th. Stromberger, Gymnasiallehrer in Weissen- 
burg i. Eh, S. 258. 

Recensionen : 

Dr. August Schricker. Älteste Grenzen und Gaue im Elsass. Ein 
Beitrag zur Urgeschichte des Landes, mit 4 Karten. — Angezeigt von 
von Oberlehrer Fritz Möller in Metz. S 264. 
Sphragistisches. — Angezeigt von Dr. Wilh. Diekamp. S. 270. 

1) Niederrheinische Städtesiegel des 12. bis 16. Jahrhunderts. Heraus- 
gegeben mit Unterstützung der Königlich Preussischen Archivver- 
waltung und der Provinzialständ. Verwaltung der Rheinprovinz von 
Dr. Bernhard Endrulat. 

2) Die westfälischen Siegel des Mittelalters. Mit Unterstützung der 
Landstände der Provinz herausgegeben vom Verein für Geschichte 
und Altertumskunde Westfalens. 

Westfälisches Urkundenbuch. Fortsetzung von Erhards Regcsta 
historiae Westfaliae. Herausgegeben von dem Vereine für Geschichte 
und Altertumskunde Westfalens. — Angezeigt von Dr. J. Hansen in 
Koblenz. S. 301. 

L. Quid de, Der Schwäbisch - Rheinische Städtebund im Jahre 1384 
bis zum Abschluss der Heidelberger Stallung. — Angezeigt von Dr. 
Wolfram in Strassburg S. 303. 

Karl Hartfelder, Zur Geschichte des Bauernkriegs in Südwestdeutsch- { 



land. — Angezeigt von Prof. E. Keller in Freiburg i. B. S. 308. 



Vom Korrespondenzbatt sind ansgegeben die Nnmmerii 
1~7, Nr. 8/9 liegt bei. 



Digiti: 



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I 



Die Lage des Bauernstandes am Ende des Mittel- 
alters, vornehmlich in SUdwestdeutschland. 

Von Dr. E. Gothein in Strassburg. 



Uralt in seinen Überlieferungen, ist der Bauernstand dennoch 
eines der jüngeren Kinder der socialen Entwicklung unseres Volkes. 
Erst das 12. Jahrhundert, jene Zeit, welche wohl als die einer volks- 
wirtschaftlichen Revolution bezeichnet worden, hat der deutschen Nation 
mit einer streng durchgeführten Scheidung der Stände jene organische 
Gliederung gebracht, die Jahrhunderte lang das gesamte Leben dieses 
Volkes beherrschen sollte und die noch unsere Zeit beeinflusst, wie sehr 
auch veränderte wirtschaftliche und politische Bedingungen die alte 
Gruppierung umgewandelt haben und weiter umwandeln. 

Damals erst bildete sich aus Freien und Unfreien, die durch eine 
gemeinsame Bildung, gleiche Lebensweise, zuletzt auch durch ein ge- 
meinsames Recht zusammengeschlossen wurden, der Ritterstand, der 
Adel, und spielt« seine glänzende, kurze Rolle. Damals erst, und wie- 
derum aus höchst ungleichartigen Elementen zusammengesetzt, erhob 
sich auf der Grundlage städtischer Erwerbsthätigkeit und städtischer 
Sitte das Bürgertum zu seiner Bedeutung. War es auch nicht im Stande, 
so rasch wie der Adel eine eigene, seiner socialen SteUung entsprechende 
geistige Kultur zu gestalten, so waren dafür die Grundlagen, die es für 
-eine solche legte, um so fester. Seihst der Klerus, einschliesslich des 
Gelehrtenstandes, der erst damals seine eigenartige Bildung, die Scho- 
lastik, recht folgerichtig durchführte, erfüllte sich erst in dieser Zeit 
mit dem höchsten, dem ausschliesslichen Standesbewnsstsein. 

Von dieser unaufhaltsamen Entwicklung waren weite Kreise des 
Volkes unberührt geblieben, gleichsam ein Rückstand, nachdem jene 
flüchtigei-en Bestandteile sich ausgeschieden hatten. Innerhalb der ar- 



\V«»»til. Zoitsclir. r, GßBch. n. KniiKt. 1 > » 



Ä-J ^ d-i ^ Digitized by VjOOQIC 



2 E. Gothein 

beitenden Landbevölkerung suchten sieb nicht wie in den andeni Stän- 
den die Genossen gleicher Bildung und gleichen Berufes auf; sie flössen 
nur zusammen. Zunächst geschah dies für das Auge der Aussenstehen- 
den, mit der Zeit aber wuchsen sie auch in Wahrheit zusammen. Unter 
sich hielten die Bauern wohl noch lange auf die ererbten Unterschiede 
der Freiheit, wie sie es noch heut mit den ererbten Unterschieden des 
Besitzes thun, aber nach Aussen hatten dieselben ihre rechte Bedeutung 
verloren. Alle jene mannichfachen Abstufungen von der Vollfreiheit 
bis zur Leibeigenschaft waren entweder altüberkommen oder hatten sich 
in dem letztvorhergegangenen Zeitraum zugleich mit dem Lehenswesen 
gebildet. Jetzt vermehrten sie sich nicht mehr, sie verminderten sich 
auch nicht, sie waren festgelegt, und viele von ihnen hatten kaum noch 
eine rechte Bedeutung. In Süddeutschland zumal sassen alle Gattungen 
nebeneinander und untereinander. Dem Adel waren sie einer wie der 
andere „gebüren". Ich weiss nur ein Beispiel, dass ein höfischer Dichter 
die Standesgleichheit zwischen dinglich abhängigen aber persönlich freien 
Bauern und den freien Herren betont, im armen Heinrich. Aber auch 
hier hatte Hartmann von der Aue eine FamilienOberlieferung alter Zeit, 
nicht die Gegenwart im Auge. Jene Gegenwart zeigt sich uns deut- 
licher in der ironischen Schilderung Wolframs, wonach der Bauer, dem 
sich das Naturkind Parzival unbefangen angeschlossen, nicht in die Nähe 
von König Artus Hof kommen darf. Die notwendige Folge war, dass 
die ursprünglich verschiedenen Bestandteile der arbeitenden Landbevöl- 
kerung sich je länger je mehr als einen zusammengehörigen Stand 
selber ansahen; und wenn gebüre und dörper höhnende Schimpfworte 
blieben, so keimte bei ihnen selbst in dem Worte vom „edlen Baumann ^ 
zuerst das stolze Gefühl der Arbeitsehre. 

Nicht mit einem Rückschritt, sondern mit einem bedeutenden 
Fortschritt war die Trennung von den andern Berufsständen verbunden. 
Vergegenwärtigen wir uns dessen hauptsächliche Gründe. Für viele Teile 
Deutschlands war die bäuerliche Auswanderung nach dem slavischen 
Osten vorteilhaft gewesen. Nicht von besitzlosen Proletariern, auch 
nicht von Unzufriedenen war sie vollzogen worden, sondern von wohl- 
habenden unternehmenden Leuten, zumeist wohl jüngeren Bauerssöhnen. 
Die Möglichkeit, ein unabhängiges tüchtiges Dasein im Nachbarlande 
zu gewinnen, wirkte auch auf das Mutterland zurück. 

In diesem selbst schlug die Hoffart des Adels, der die Arbeit 
Schande wähnte und ungemessene Ansprüche an Lebensgenuss stellte, 
zum Vorteil des Bauern aus. Jene Überhebung rächte sich frühzeitig. 



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bie La^e des Bauernstandes am Ende des Mittelalters. 3 

Der oft bemerkte Rückgang de.s Adels am Ende des 13. Jahrhunderts, 
der gerade in den Ländern, wo die ritterliche Bildung am höchsten 
stand : in Schwaben, Franken, Österreich, auch am stärksten auffällt, ist 
nur der Ausdruck der wirtschaftlichen Thatsache, dass dieser Stand es 
versäumt hatte, sich seinen Anteil an der wirtschaftlichen Arbeit der 
Nation zu erobern. Der Totengräber des Adels war nicht einmal der 
Bauer unmittelbar — nur etwa aus Österreich hören wir in dieser Zeit 
von einem zum Trotz gesteigerten Selbstgefühl der Bauern, der „Gäu- 
hOhner", das es nicht mehr rätlich für den Ritter erscheinen liess, 
unter ihnen zu wohnen. Unmittelbar vollzogen dies wirtschaftliche Gottes- 
gericht die Kloster, die als die bestorganisierte Kapitalmacht hierzu 
auch am meisten geeignet waren. Die gerade für diese Zeit überaus 
reichhaltigen Güterbücher und Kopialbücher der Klöster und Stifter 
gewähren uns einen Einblick in diesen Vorgang. Wir sehen, wie die 
Verschuldung grosser und kleiner Herren wächst, \rir lernen missglückende 
Spekulationen kennen, manche gedankenlose Schenkung und noch mehr 
Anleihen und Vorschüsse; wir sehen, wie Stück für Stück Güter und 
Rechte auf die geistlichen HeiTen übertragen werden, und verfolgen 
schlies-slich das Aussterben, nachdem man sich durch das übliche Mittel der 
Verzweiflung, die reiche Heirat, noch eine Weile über Wasser gehalten hat^ 

Aus vielen ihrer so erworbenen Güter bildeten die Klöster grosse 
Grangien, Musterwirtschaften, die von ihren tüchtigsten Leuten im Ei- 
genbau verwaltet wurden. Aber dies geschah von ihnen nur zur Zeit 
ihrer Blüte, und auch da nicht bei allem Erwerb ; die weitaus grössere 
Masse ward an Bauern verlehnt. Dieselbe Zeit unternahm grosse, oft 
sogar unproduktive Rodungen. Um ein Beispiel anzuführen, so ist der 
Schwarzwald nie mehr so dicht mit Höfen besetzt gewesen wie im 14. 
Jahrhundert. Auf diese Weise kam die Landwirtschaft immer mehr in 
die Hände der Bauern; und das war ausschlaggebend. 

Ähnlich der Rolle der Klöster war die des städtischen Besitzes. 
Die Versuche, durch das Pfahlbürgertum die freien Elemente des Land- 
volkes an die Städte zu knüpfen, scheiterten zwar an der Fürstengewalt 
und an der Abneigung des Adels ; für den Augenblick aber wirkten sie 
bedeutend und belebend. Minder wichtig war, dass viel adliger Besitz 
in die Hände städtischer Patrizier kam, denn diese fühlten sich doch 
immer dem Landadel wahlverwandt und gingen bei der ersten Verstim- 
mung, der sie einmal in der Vaterstadt ausgesetzt waren, zu diesem über 
und in ihm auf. Den oberdeutschen Städtern, obwohl sie viel bitterer 
angefeindet wurden, ist doch der eigensinnige Bürger-Berufsstolz der 

1* 

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4 E. Gothein 

Hanseaten immer fremd geblieben. Für die Bauern war das wichtigste, 
dass die Städte wiitschaftliche Mittelpunkte wurden, Märkte, die ihnen 
eine Verwertung ihrer Bodenerzeugnisse tlberhaupt erst in nennenswertem 
Masse ermöglichten. Freilich waren die Städte alsbald besorgt, hierbei 
den Vorteil möglichst für sich zu behalten und den Bauern nur wenig 
zukommen zu lassen; aber so lange der Reichszusammenhang noch nicht 
zu Gunsten der Landesherrlichkeiten zersprengt war, machte sich doch 
diese Engherzigkeit minder geltend als später. 

Diese erhöhte Regsamkeit des 13. und 14. Jahrhunderts hatte 
auch ihre starken Schattenseiten. Gerade in den fortgeschrittensten 
Gebieten zerfiel damals die alte Ackerverfassung; und mochte dies für 
den Augenblick ein Fortschritt sein, für die Dauer war es ein Nachteil. 
Man verfolgte namentlich Seitens der Klöster den Zweck der Güter- 
Abrundung und erreichte ihn für einige Geschlechter; dann aber zer- 
fielen diese künstlich zusammengelegten Gebreiten, oder wie man sie 
sonst nannte, erst recht in regellos dui'cheinander zerstreute Stückchen ; 
und man begnügte sich, blos den Schein der Einheit festzuhalten, indem 
man einen der Belehnten zum Vorträger ernannte, der den gesamten 
Zins ablieferte. So geschah es z. B. im Breisgau, wo man aus Ge- 
markungskarten und Lagerbüchern vergeblich den alten Zustand wie- 
derherzustellen versuchen möchte, während im Unterland noch die heu- 
tige Flurkarte eine weit ältere Verfassung als die des 13. Jahrhunderts 
erkennen lässt. 

Zugleich machte sich in manchen Gegenden geradezu eine wüste 
Spekulation in landwii-tschaftlichen Werten geltend. Der Rentkauf, wie 
er sich im 13. Jahrhundert in den Städten ausgebildet hatte, ist im 
14. auf dem Land schon ganz gang und gäbe. Die kirchlich-scholas- 
tische Bekämpfung des Zinswuchers war eine Gegenwirkung, aber eine 
ganz machtlose. Die Güter gerade in den besten Lagen wurden mit 
Zinsen und Gülten überhäuft, vertauscht, geteilt und wieder vereinigt, 
um schliesslich ganz zersplittert zu werden. Der Kaiserstuhl im Breis- 
gau z. B. hat noch jetzt unter den Folgen einer Spekulationsepoche 
des 14. Jahrhunderts zu leiden. 

So birgt ein glänzender Zustand schon die Keime des Verfalles 
in sich. Es war natürlich, dass diese deutlicher hervortraten, sobald 
jene Gründe des Aufschwungs sich schwächer geltend machten. Die 
geschichts-philosophische Ansicht, wie sie auf dem Höhepunkte des Mittel- 
alters Otto von Freising ahnungsvoll entwarf, das nielkis ad summuni 
quam in sntnmo^ hat sich wenigstens an diesem Mittelalter selbst bewährt. 



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Die Latre des Hauenistuudes am Kiido dos Mittelalters. 5 

Die Frage, ob sich im 15. Jahrhundert; zumal in dessen zweiter 
Hälfte, die Lage der Bauern verschlechtert habe, wii-d man im Grossen 
und Ganzen zu bejahen haben. Wie weit dabei die allgemeinen öko- 
nomischen Verhältnisse, die Schwankungen des Geldwertes mitgespielt 
haben, indem sie die Ablösungen zu einer Zeit beförderten, zur andern 
fast unmöglich machten, ist schwer zu sagen; als massgebend würde 
man sie kaum betrachten können. Ökonomische Gründe haben sicher- 
lich die Unzufriedenheit des Bauern veranlasst und genährt; aber es 
waren solche, die an Ort und Stelle entstanden waren, die man dort 
zu heben hoffen konnte. In erster liinie war es die fortschreitende 
Goterzersplitterung, die natürlich den Wohlstand jedes einzelnen Bauern 
herabdrflckte. ^) Freilich fand sich auch in Gebieten, wo die Höfe und 
Hufen nicht oder in geringem Masse zerfallen waren, die Unzufrieden- 
heit, so im Schwarzwald, im Allgäu, Tyrol; auch in diesen Strichen 
fand der Bauemanfruhr eine Stätte; aber meist lassen sich dann be- 
sondere Gründe aufweisen ; überhaupt verbreitet sich aber ein Gährungs- 
stoff leicht auf Massen, in denen er gar nicht entstanden ist. Jeden- 
falls sind die eigentlichen Herde dieser Gährung: das Tauberthal, der 
Brahrain, die Ortenau, das würtembergische Neckarthal, diese Schau- 
plätze der Bewegungen des Bundschuhs und des armen Konrad, auch 
die Gebiete der äussersten Güterzersplitterung. 

Diese selbst war nun freilich nur ein Faden aus einem grossen 
Gewebe von Missbräuchen. Zunächst hatte sich die wirtschaftliche Stel- 
lung des Adels in Süddeutschland seit den letzten Jahrhunderten gar 
nicht geändert. Die Adligen Frankens und Schwabens waren im 15. 
und 16. Jahrhundert sowenig Landwirte als im 13. luventarien mäch- 
tiger Adelsgeschlechter zeigen das mit einer erschreckenden Deutlichkeit. *) 
Grosse Geldkapitalien, die man entweder bei den Städten oder bei den 



*) Die grüssercu Höfe waren in den Ebenen und im Hügelland schon 
meistens dem Vortmgersystem verfallen, die sich noch hielten, gingen dem- 
selben Zustand rasch entgegen. Bald nach dem Bauernkrieg musste im ba- 
dischen Oberland schon verboten werden „die Güter in Riemen zu schneiden," 
da die alten für die Kleinhäusler zu gross gewordenen Gebäude verödeten 
und verfielen. 

*) Solche linden sich in süddeutschen Gebieten wenigstens seit der 
Mitte des 16. Jahrhunderts ; dass dort das Einkommen des Adels aus Kapital 
und nutzbaren Rechten, die oft kapitalisiert wurden, nie aber aus eigener 
Landwirtschaft hervorging, zeigen sämtliche Quellen von den Urkunden bis 
za den Lagerbüchem schlagend. 



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6 E. Gothein 

Fürsten zinstragend angelegt hatte, bildeten den Grundstock des Ver- 
mögens, der sich aber natürlich sehr leicht angreifen liess; aus unzäh- 
ligen, oft winzig kleinen Bodenzinsen und Naturallieferuugen, sowie aus 
den Gefällen der Gerichtsbarkeit setzte sich zusammen, was man im 
Hausbedai'f brauchte. Alles Land war in Lehen ausgethan, nui* die 
Rebhöfe zu Teilbau auf bestimmte Zeit; sonst besass man wohl auch 
noch Vieh, das verstellt wurde, genau so, wie es heut von wucherischen 
Viehhändlern, in denselben Gebieten zum Schaden der Landwirtschaft 
geschieht. So breitete sich auch in den Rebgegenden der Teilbau statt 
der festen Weingülte immer mehr aus, die romanische Wirtschaftsform 
bei der dem Süden entlehnten Kultui*. Auch wo die Kontrakte nicht 
ungünstig scheinen, sank der Rebmann durch die Vorschüsse, die er 
empfing, nach und nach in völlige Verschuldung und Abhängigkeit. 

Gewiss war die wirtschaftliche Unthätigkeit des Adels in früherer 
Zeit für den Bauern von Voi-teil gewesen, denn sie hatte ihm den Land- 
besitz in die Hände gespielt. Auf die Dauer nmsste dieselbe, selbst 
wenn sich, wie es doch oft der Fall war, die Anforderungen der Herren 
nicht erhöhten, eine Last und eine Fessel werden. Eine Gnindrente 
wurde bezogen, für die auch nicht die geringste wirtschaftliche Leist- 
ung erfolgte. 

Nicht anders verhielt es sich jetzt mit dem Einfluss des städtischen 
Kapitals. Die Verschuldung durch den Rentkauf war an vielen Stellen 
sehr bedenklich geworden ; und die Fälle, in denen das derart auf den 
Grundbesitz zur Verzinsung gewälzte Kapital zu Verbesserungen ver- 
wendet worden wäre, zählen zu den Seltenheiten. Die deutsche Volks- 
wirtschaft hat sich leider immer durch unproduktives Auffressen von 
bereits gesammeltem Kapital ausgezeichnet. In den aufreizenden Schriften 
aus der Bauernkriegszeit spielt der Rentkauf eine weit grössere Rolle 
als die Frohnden. Neben der typischen Figur des Karsthans steht auf 
den Titeln oft auch noch ein anderer Holzschnitt, der für sich redet: 
der arme Bauer, der mit dem Sack auf der Schulter, die Hand be- 
scheiden an der Mütze vor den Kaufherrn tritt, während dieser hinter 
seinem Zahltisch bequem und übermütig die Rente einzustreichen bereit 
ist. Es wäre ja lächerlich, in diesem Verhältnis selbst, der berechtigsten 
und zuverlässigsten Kapitalanlage, etwas Verwei'fliches zu finden; nur 
dass diese ersten Schritte der Geldwirtschaft für den Bauern gefährlich 
und drückend wurden, muss betont werden, gerade so, wie derselbe 
heute wieder den entwickelten Formen des Kredits ratlos und des- 
halb oft schutzlos gegenübersteht. Wie weit die Verschuldung des 



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Die Lage des BauernsUiudes am Ende des IMittelalteia. 7 

Landvolkes an das Grosskapital im 16. Jahrhundert ging, erkennt man 
z. B. beim Wollhandel. Es wurde in der Zeit des Bauernkrieges und 
ebenso späterhin als ganz selbstverständlich vorausgesetzt, dass der Woll- 
händler das ganze Jahr über den Bauern und Schäfern Vorschuss gab. 
Die Wolle war also, lange ehe sie gewachsen, schon verkauft und ver- 
zehrt. Es galt schon als ein grosser Fortschritt, dass die Fürsten 
durch Ausschüsse der verschiedenen Beteiligten jährlich den Preis, der 
bis zu einer bestimmten Frist innezuhalten sei, festsetzten, dass sie hin 
und wieder einzelnen ihrer Diener ein Privilegium des Wollankaufes 
gaben. So drückend nun aber eine solche wirtschaftliche Hörigkeit, die 
schlimmer ist als die rechtliche, sein musste, so betrachteten doch die 
BaueiTi diese Fürkäufer als ihre besten Freunde; sie waren noch viel 
übler di-an, wenn man ihnen den Absatz ihrer Produkte zu Gunsten 
der städtischen Handwerker beschränkte, wenn man sie diesen schlechten 
und kreditlosen Zahlern, diesen mäkelnden, von Standeshochmut erfüllten 
Bürgern überliess. Und doch war gerade dies meistens der Fall. 

Wie die Kapitalmacht der Städte, so war auch die der Kiixhe 
jetzt weit drückender geworden als früher. War bisher diese aufsteigende 
Wirtschaftsmacht gerade den Bauern zugute gekommen, so war sie jetzt 
in ihrer Stagnation ebenso lästig wie die des Adels. Keine Sophistik 
deutet die Thatsache fort, dass die Klöster in jener Zeit massenhaft 
Grundrente ganz unproduktiv verschlangen; und dazu blüht noch der 
Unfug, aus eitler Pi*unkbegierde allerlei neue Kapitel zu schaffen und 
Dutzende von Pfarren ihnen einzuverleiben, die aus dem Vermögen der 
Dörfer gestiftet waren. 

Doch das alles mag man vom wirtschaftlichen Standpunkt als 
Nebensache bezeichnen im Vergleich mit der einen alles beherrschenden 
Macht, die in der aufstrebenden fürstlichen Verwaltung lag. Da zeigt 
sich wieder die verhängnisvolle Tliatsache, unter der unser Volk mehr 
als irgend ein anderes zu leiden gehabt hat, dass alles, was ein gi-osser 
Fortschritt auf der einen Seite war, zur drückenden Last auf der an- 
deren wurde. Die Mehrzahl der Fürstentümer und Heri-schaften, nament- 
lich in Süddeutschland, hatte erst im 15. Jahrhundert einen einiger- 
massen festen Bestand gewonnen. Sie waren nicht viel anders zusammen- 
gebracht worden, als wie etwa heute ein Grossgrundbesitzer zu seinem 
ererbten Gut hier und da neues erwirbt und seinen Besitz durch Tausch, 
Zukauf, Heirat möglichst abzurunden sucht. Diese Art des Entstehens 
brachte es mit sich, dass die Fürstengewalt auf die wirtschaftlichen 
Verhältnisse der Untertanen bisher keinen besonderen Einfluss ausgeübt 



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S E. Gotheiii 

hatte. Aus den unzähligen Urkunden über Verpfändungen, Verkäufe, 
Einlösungen, Teilungen von Herrschaftsrechten ist nicht das mindeste zu 
entnehmen, als eben die Thatsache, dass man mit Heri-schaftsrechten 
Handel trieb. 

Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts wurde es anders. War die 
rechtliche Entwicklung des Reichsftlrstenstandes schon vorher ziemlich 
abgeschlossen, so begann die wirtschaftliche jetzt erst recht. Jedes 
Fürstentum und im Wetteifer mit diesen bald auch jede Herrschaft 
fühlte sich als ein einheitliches Ganzes. Es ist kein Zweifel, dass diese 
Änderung sich unter dem Einfluss der Ausländer, der Italiener und 
Burgunder, vollzog. Die Staatsweisheit, die Art von Verwaltungstechnik, 
wie sie sich in den italienischen Tyrannenstaaten gebildet hatte, wurde 
allerwärts mustergiltig für grosse und kleine Fürsten, ebenso wie es die 
nicht minder künstlich berechnete Verwaltung Venedigs für die Städte 
wurde. Jener Schreiberstand, der uns in seinen litterarischen Äusse- 
rungen so selbstbewusst entgegentritt, dessen Wahlspruch war: 

Aus Schreibern und Studenten 

Werden der Welt Regenten 
war der Träger der Neuerung. 

Hierzu entlehnte man von Burgund den hohen Hof- und Beamten- 
adel, eine sonderbare Vermengung mittelalterlicher und moderner Rich- 
tungen. Gegen diesen haben die Vertreter des alten Rittertums, Ulrich 
von Hütten an der Spitze, so nachdrücklich Verwahrung eingelegt. Aber 
welche Fülle bedeutender Köpfe von den Freunden und Helfern Maxi- 
milians, den Herberstein und Wolkenstein au bis zu den Diplomaten 
und Hofmeistern der Fürsten, den Neipperg und Carlowitz, erzeugte 
dieser Stand! Wem aber konnte derselbe in seiner doppelten Eigen- 
schaft: Adel und Beamtentum, gefährlicher sein als dem Bauern? Nicht 
als oh man mit Absicht übermütig gewesen wäre. Im Gegenteil: eine 
Ähnlichkeit zwischen diesen Fürsten samt ihren Beamten und den „auf- 
geklärten Despoten" des vorigen Jahrhunderts lässt sich nicht verkennen. 
Aber sie teilten mit diesen auch die Neigung zum Ordnen überall und 
überall, die Lust am Experimentieren. Da waren denn die Bauern 
zum corptis vile des Experimentes recht eigentlich bestimmt; und es 
war italienische Staatskunst, entstanden in einem Lande, das einen 
eignen Bauernstand kaum kennt, die man anwandte. 

Die ersten Schritte, die diese jugendlich starke, selbstbewusste Be- 
amtenschaft unter der Leitung geistvoller Fürsten that, waren auch die 
kräftigsten. Ich erinnere nur an jenen merkwürdigen Mann, der eine 



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Die Lapc des Haiiernsiaiides am Knie «Ics Mittelalters. <) 

ganz originelle Natur, doch auch gleichsam ein Compendium aller wider- 
streitenden Richtungen seiner Zeit war, an Albrecht Achilles. Was hat 
er nicht alles von Brandenburg aus in den frankischen Landen besorgt ! 
In wie wunderlicher Weise steht in seinen Briefen das Grösste und das 
Geringfügigste neben einander; wie zeigt sich an ihm, dass jene un- 
ruhige Vielgesch&ftigkeit, die man so oft Maximilian allein zum Vor- 
wurf macht, in Wahrheit ein Erzeugnis der gesamten damaligen Ver- 
hältnisse, ein Erbteil grade der besten Manner war. Die Landesord- 
nungen, welche zu eben jener Zeit die sächsischen Fürsten gaben, leisten 
in den Veranstaltungen, um die eigene Unterthanenschaft möglichst ab- 
zuschliessen gegen Fremde, schon das Äusserste. Das waren aber doch 
noch grosse Territorien; dasselbe Prinzip, angewandt auf die kleineren, 
musste viel stärkere Wirkungen hervorbringen. Wenn der Herzog Wil- 
helm von Sachsen - Thüringen seinen „armen Leuten** den freien Zug 
ausser Landes verwehrte, so war es doch erträglicher, als wenn ihn der 
Markgraf von Baden und der Bischof von Sti*assbnrg gegen einander 
und womöglich g^en jeden benachbarten Reichsritter verboten. 

Überall war es ein Bestreben der Fürsten, die milderen Formen 
der Hörigkeit in die Leibeigenschaft überzuleiten. Eine Verschlechtening 
der wirtschaftlichen Lage des Bauern war in Süddeutschland, so viel 
ich sehe, gar nicht einmal hiermit verbunden; man wollte nur die 
Heerde ganz unterwürfig bei einander haben. Deshalb ist der Kampf 
gegen die Leibeigenschaft, oder sagen wir lieber: für die Freizügigkeit 
im Bauernkrieg eine Hauptsache gewesen. Wo die Bauern, wie in der 
Ortenau, wenigstens in diesem Punkte einige Erfolge erstritten, da waren 
dieselben doch nicht imstande, der übermächtigen Entwicklung Einhalt 
zu thun ; als man den Ortenauer Vertrag im vorigen Jahrhundert wieder 
auffand, da war man ganz eretaunt aus ihm zu sehen, dass im 16. Jahr- 
hundert die Bauern überhaupt von einer Landeshen-schaft zur anderen 
gezogen seien. Nicht als ob die Herren von aller bäuerlichen Selbst- 
verwaltung ohne weiteres abgesehen hätten. Sie suchten dieselbe sogar 
zu verwerten; aber die Obhut des Amtmanns und die geldgierige Aus- 
beutung durch den geistlichen Fiskal machten diese Rüge- und Send- 
gerichte zu einer besonders widerwärtigen Einrichtung für die Bauern. 
Angeberei und Ausspürerei wurden in ihnen gi-ossgezogen ; davon reden 
nicht nur die satirischen Dialoge jener Zeit. 

Die wirtschaftliche Gesetzgebung erstreckte sich vor allem auf 
jene Gegenstände, die bisher und auch noch fürderhin die Grundlage 
der bäuerlichen Wirtschaft bildeten: auf Wald, Wasser und Waide. 



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C', 'S' ' ' 



10 E. Gotheia 

Die alten Markgenossenschaften, ob auch hörig geworden, bildeten noch 
immer die Grundlage des gesamten ländlichen Wirtschaftslebens; und 
sie waren ein Band, das die ünterthanen ganz verschiedener Landes- 
herren zusammenschloss. Gegen diesen alten Zusammenhang richtete 
die neue Laudesherrlichkeit ihre Angiiffe; ihn zu untergraben hat sie 
mit List und Gewalt gearbeitet. Es ist das erbärmlichste Kapitel in 
unsern Archiven: die Kondominatsstreitigkeiten. Erbärmlich nicht so- 
wohl um der Kleinlichkeiten und Rechtsverdrehereien willen, als darum, 
weil wir es hier mit Händen greifen, wie das Volk verdorben worden 
ist. Im Anfang, bis zum Bauernkrieg, wehrte sich der Bauer mit Hän- 
den und Füssen gegen diese neue Richtung — die Bewahrung der 
alten Markrechte ist ja in seinen Artikeln immer die vornehmste For- 
derung; und schon im 15. Jahrhundert verdanken wir diesem Wider- 
streben die Niederschrift vieler Weistümer. Aber bald, gewöhnt daran 
sich ausschliesslich als Unterthan seines Landes- und Leibesherrn zu 
betrachten, von seiner Regierung alles zu erwaiten, ging auch der 
Bauer auf jene Richtung ein. Was ein Band der Vereinigung sein 
sollte, wurde eine Quelle von tausend Eifersüchteleien und Vergewal- 
tigungen ^). Hier war es, wo das römische Recht, vertreten durch das 
Kammergericht, aufs Unheilvollste in die Volkswirtschaft eingriif. Schliess- 
lich erfolgte aus solchen Streitigkeiten die völlige Verwüstung von Wald 
und Waide, da jeder nui* trachtete, dem anderen so viel als möglich 
zu entziehen. 

Solche Waldverwüstung machte vielfach das wieder schlimm, was 
die Forstordnungen für sich allein vielleicht gut gemacht hätten. Diese 
an sich betrachtet bedeuten allerdings einen Fortschritt. Sicherlich ge- 
nügten die alten Wald- Weistümer nicht mehr, zumal seitdem sich auf 
Murg, Kinzig und Neckar ein schwunghafter Holzhandel entwickelt 
hatte. Hier fand also die Verwaltungsthätigkeit ein lohnendes Feld. 
Aber wie baute sie es an! Es ist nahezu unglaublich, was die Schrei- 
berweisheit des 15. Jahrhunderts hier für Kunststücke erfunden hat. 



•) Das zeigt sich besonders klar an fast sämtlichen Waldmarken des 
Oberrheins und seiner Zuflüsse. Zwischen Württemberg und Baden beginnen 
diese Streitigkeiten schon in der Mitte dos 15. Jahrhunderts. In der Ortenau 
und im Breisgau, wo es sich um mehr und kleinere Herren handelt, ist dann 
der Haupttummclplatz solcher Prozesse. Die landesfürstliche Forstgesetz- 
gebung, die auf Genossenschaften, die über ihren Bereich hinausgehen, nie 
Rücksicht nimmt, beginnt auch schon im 15. Jahrhundert und erreicht bald 
nach der Mitte des 16. ihren Höhepunkt. 



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Die Lage des Baueriistaudes am Eude des Mittelalters. 1 1 

Alle Phantasieen des grünen Tisches aus späteren Zeiten treten hinter 
Verorduangen zurack, wie die des Markgrafen Christoph von Baden für 
die Benatzung der Hardt, jenes sandigen, damals nur von wenigen 
Dörfern unterbrochenen Waldstrichs, in dem sich jetzt das spateste Kind 
der FQrstenlaune, die Stadt Karlsruhe, erhebt. Hier ward der schwer- 
f^gste Beamten - Mechanismus aufgebaut. Damit einer der Bauern 
aus den hoizungsberechtigten Döi-fern seine Klafter Brennholz erhalte, 
bedurfte es eines 4fachen Instanzenzuges und zweier Anweisungen des Hof- 
meisters in Baden. Selbstverständlich waren derartige Verordnungen gar 
nicht ausfahrbar; dazu hätte es eines Beamten- Apparates bedurft, über 
den man gar nicht verfügte. Eben das war das Schlimme. Gar kein 
Gresetz ist doch immer besser als eines, das unmögliche Forderungen 
stellt, das den Menschen erbittert, Gewaltthaten hervorruft, die Achtung 
vor der Staatsordnung untergräbt. Von Seiten der Fürsten und Beamten 
woUte man gar nicht die Nutzung des Waldas und der "Waide den Un- 
terthanen entwinden ; — das wäre, da von ihr die Wirtschaft noch ganz 
abhing, auch gar nicht gegangen — , man wollte sie nur in der Weise 
regeln, dass den Unterthanen alles aus der Herren Hand zukäme. 

Dazu kam,, dass gerade seit der Mitte des 15. Jahrhunderts die 
Jagdlust der Herren in bedenklicher Weise zunahm. Ist es doch schon 
dem alten Albrecht Achilles ärgerlich gewesen, dass sein Lieblingssohn 
Friedrich sehr viel lieber Schweine hetzte als im Rath sass. Im 16. 
Jahrhundert trieb das Unwesen schon üppige Blüten — es sollten frei- 
lich noch viel schlimmere Zeiten kommen. Nicht umsonst führen die 
Würtemberger in ihrem Wappen das Hirschhorn ; sie haben unter allen 
die massloseste Tyrannei geübt : auf 10 Jagdordnungen kam dort knapp 
eine Holzordnung. Anderewo war es aber auch nicht viel besser. 

Noch ein Punct wäre hier zu erwähnen : die sogenannte Reception 
des römischen Rechtes. Ein Urteil ist hier, wo sich die wissen- 
schaftliche Untersuchung — von Juristen mit üblicher Gründlichkeit und 
Umsicht jedoch langsam geführt — im Flusse befindet, noch zurückzu- 
halten. Die verhängnisvolle Wirkung, welche das römische Recht, ver- 
treten durch die höchstip Reichsjustiz, durch Missverstehen der Markge- 
nossenschaften geübt hat, habe ich schon erwähnt. Wichtiger ist wohl 
noch der ideelle Einfluss, der nicht ausbleiben konnte, wo das gelehrte 
Ricbtertum mit Unbehagen auf den hörigen Bauernstand blickte, den 
es samt seinen hergebrachten Ordnungen nicht in seine Kategorieen 
bringen konnte. Die Ausschliessung von der Rechtsbildung war für den 
Bauern das grössere Uebel, die wirtschaftliche Beeinträchtigung das geringere, 



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12 K. Golhcin 

Denn das muss ich entschieden bestreiten, dass der römische Eigen- 
tamsbegriif in Süddeutschland den bäuerlichen Grundbesitz geftihi-det 
habe. Das war im Osten der Fall, hier aber nicht. Dort, wo der Junker 
noch Landwirt war, haben ihm römische Rechtsbegriife zur willkom- 
menen Handhabe gedient, um sein Ackergut auf Kosten seiner ünter- 
thanen zu vergrössern. Im Süden ist mir bis jetzt nicht ein einziger 
Fall von Bauern-Legung vorgekommen. — Die Einziehung verfallener 
Lehengüter wird man selbstverständlich nicht mit diesem Namen belegen. 
Andrerseits aber finden sich sogar Vorschriften, welche den Verkauf von 
Gütern Leibeigner an Adlige verbieten, damit die der Herrschaft ge- 
bührenden Rechte nicht geschmälert werden. Die Klagen, die über das rö- 
mische Recht schon im 15. Jahrhundert laut werden, kommen viel mehr aus 
den Städten, als vom Lande. Dort suchte sich aber der Bürger bald 
durch die populäre Rechtslitteratur zu helfen. Der Bauer konnte das 
nicht, hatte es aber auch kaum nötig. Denn selbst der Leibeigne besass 
sein „frei und ledig eigen". Das war anerkannt; jedoch den bittern 
Hohn, den krassen Widerspruch, der hierin lag, hat man nie zu heben 
versucht. 

So viel, glaube ich, wird man betonen dürfen: Nicht die wirt- 
schaftlichen sondern die socialen Folgen, die aus dem römischen Recht 
hervorgingen , haben dem Bauern geschadet, haben bei ihm Erbitterung 
erzeugt. 

Überhaupt darf man die Folgen dieser wii*tschaftlichen Miss- 
stände nicht allzu hoch anschlagen. Sie häuften den Brennstoff auf, aber 
sie gaben weder den Zunder noch den Funken. Schliesslich geht es den 
Menschen doch eben immer und überall kümmerlich. Nach Goethes 
ewig wahrem Worte bringt es eben der Mensch, stelle er sich auch, 
wie er wolle, nicht weiter als sich zu nähren und zu kleiden, Kinder 
zu zeugen, und die, so gut es geht, zu nähren. Damit findet sich der 
Einzelne und ein ganzer Stand ab, zugleich übt das Bewusstsein, dass 
das Menschenleben erat dann köstlich gewesen ist, wenn es Mühe und 
Arbeit war, seine erhebende und sittigende Kraft. Wenn sich aber mit 
dem wirtschaftlichen Notstand auch der sociale verbindet, wenn ein 
Stand, ein Volk es empfindet, dass ilim neben dem materiellen Lohn 
der Arbeit auch der ideelle entgeht — das erweckt die Erbitterung, 
das führt zur gewaltsamen Umwälzung Mögen im Tagesleben die breiten 
Massen der materiellen Interessen allein wirksam erscheinen — in der 
Geschichte giebt doch der ideelle Zusatz den Ausschlag. 

Wie war hier der Stand der Rechnung zwischen den Baueni und 



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Die Lage des HaiierustandeR am Einle des Mittelalters. 13 

den flbrigen Grappen? Zunächst dem Adel, der noch immer eine Art 
socialer Alleinberecbtigang für sich forderte *). Man hat erst vor Kurzem 
wieder mit Recht darauf hingewiesen, dass der Adel damals durch eine Reihe 
grosser Niederlagen, die von Nicopolis bis Azincourt i-eichen, sein kriege- 
risches Übergewicht einbüsste, dass er damit seinen Anspruch auf eine Füh- 
rerroUe verwirkte, dass ein Fussvolk an seine Stelle trat, welches aus den 
Reihen der Bauern hervorging ! Das ist unzweifelhaft richtig ; doch fehlt ein 
bedeutendes Zwischenglied zu dem Schluss, dass sich so die Missachtnng und 
Erbitterung gegen die deutschen Bauern erkläre. Das biesse doch den 
deutschen Adel und die ihm innewohnende Kraft gewaltig unterschätzen, 
wollte man annehmen : so einfach habe sich diese Entwicklung vollzogen. 
Der Niedergang der Ritterehre liegt vor dem 15. Jahrhundert. Jene Nieder- 
lagen, unter denen für die deutsche Auffassung die durch die Hussiten 
entschieden, besiegelten den Verfall; sie rüttelten aber auch den Adel 
unerbittlich auf; und mit diesem Augenblick begann allerwärts ein selbst- 
bewusster Aufschwung, eine Renaissance des Adelswesens. An Albrecht 
Achilles und seiner Zeitgenossen Nameu knüpft sich dieselbe besonders. 
Die längst entschlummerten Turniere wurden wieder belebt und zugleich 
— eine dringende Notwendigkeit für den verwahrlosten Adel — zu 
Ehrengerichten ausgebildet. Vielleicht nie zuvor haben die Ritter eine 
solche Virtuosität in Kampf und Spiel, in Ernst und Scherz erreicht, 
aber auch nie zuvor hatten sie ihre Ansprüche so hoch gesteigert. Auch 
eine Renaissance der Ritterbildung, die sich zumal an Hermanns von 
Sachsenheim Namen knüpft, fehlt nicht. Nun erhob sich freilich zu 
gleicher Zeit das Landsknechtswesen und es folgte den Spuren der revo- 
lutionären Schweizer; aber es war auch von Anfang an, so zu sagen, 
eine Konkurrenzgründung gegenüber dem Monopol dieser Schweizer. Volks- 
mässig in ihrem Ursprung, wie sie es im Sinne ihres „Vaters** Maxi- 
milian immer blieben, wurden die I^ndsknechte als Berufsstand doch 
alsbald bauernfeindlich und adelsfreundlich. Ja, es war ihnen nichts 
verhasster als der wehrhafte Bauer, das Abbild des Schweizers ! So fan- 
den sie sich mit dem Adel auf halbem Wege; die beiden kriegserfahr- 
nen Stände ergänzten sich und waren nicht gewillt, andere an ihrem 
Vorrecht Teil nehmen zu lassen. Die ersten adligen Führer der Lands- 
knechte, wie jener Wilwolt von Schaumburg, der ganz in den Ideeen 
eines Ulrich von Lichtenstein lebte und webte, nahmen mit Widerwillen 



*) Dass dies nicht zu viel gesagt ist, zeigt die ganze Geschichte des 
Kampfes mit den Städten. 



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14 te. Oothein 

ihre Stellung ein ; schon die zweite Generation : die Jacob von Ems und 
Georg Frundsberg waren mit Leib und Seele dabei. Der Übergang vom 
Ritter zum Soldaten vollzog sich bei ihnen rasch und leicht; und der 
Übergang der Landsknechte von trotzigen Bauernhaufen zu dienstbe- 
reiten, wenn auch oft unbotm&ssigen Söldnerschaaren hatte sich schon 
früher vollzogen. 

Nun sagt man: die Führer der aufständischen Bauern waren alte 
Landsknechte Gewiss! — Wo dreingeschlagen wird, ist ein alter Soldat 
immer gern dabei. Aber wie verhielten sich diese Führer? — Es be- 
durfte nur des Aufrufs, der Erinnerung an die alte Brüderschaft von 
Seiten des vergötterten Frundsberg, und sie führten ihre Haufen in's 
Gebirge, um sie aufzulösen. Dieses Ereignis ist typisch für das ge- 
samte Verhältnis zwischen Bauern, Landsknechten und Adel: nicht 
der Niedergang des Adels war der Anlass einer tiefgehenden Unzufrie- 
denheit des Bauernstandes, sondern sein Wiederaufstreben, bei dem er 
sich mit den streitbarsten Elementen des Volkes, die er diesem gleich- 
sam entfremdete, verband. Der Bauer fühlte sich wieder wehrhaft — 
das lehrte ihn ein Blick auf die Schweizer — , aber er fühlte sich zu- 
gleich ausgeschlossen von dieser Wehrhaftigkeit. 

Unter den kulturgeschichtlichen Verdiensten des schwer zu ken- 
nenden Maximilian steht in erster Reihe, dass er, eine durch und durch 
volksmässige Natur, die Bedeutung des Bauernstandes für die Wehrver- 
fassung erkannte. Aber es wurde ihm, nicht ohne seine eigene Schuld, 
hier wie so oft zu Teil, dass seine Werke unvollendet statt zum Segen 
zum Unheil ausschlugen. Denn in Wirklichkeit wurde durch sein syste- 
matisches Aufrufen und Aufrütteln des Volkes der Unwille des Bauern- 
standes gegen die obern Stände ei*st recht gestärkt. In demselben Mass, 
wie während des 15. Jahrhunderts die Angst des Adels vor dem Bauern- 
stande gewachsen war, hatte sich dieses Selbstgefühl gehoben: jetzt er- 
reichten beide ihren Höhenpunkt. Wenn man die Kundgebungen des 
Adels in dieser Zeit durchgeht, so kann man sich kaum des Gedankens 
erwehren, dass so lange der Teufel an die Wand gemalt wurde, bis 
er zuletzt wirklich erschien. Die revolutionäre Schweiz witterte man 
überall und überall, — und wenn es auch nur in Heidingsfeld Krawall 
gab, so durchlief sofort der Angstschrei ob den „Heidingsfelder Schwei- 
zern" ganz Deutschland, als wenn hier der Funke in's grosse Pulverfass 
gefallen wäre. 

Nichts bezeichnet die socialen Verhältnisse Deutschlands im 15. 
Jahrhundert, so, als die Thatsache, dass während dieser ganzen Zeit die 



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Die Lage des Bauernstandes am Ende des Mittelalters. 15 

Baaern als revolutionärer Stand gefürchtet wurden — die Bauern, die 
doch unter gewöhnlichen Verhältnissen überall und immer konservativ 
gewesen sind und sein müssen. Misstrauen aber erweckt Erbitterung und 
nirgends mehr als beim Bauer. Zu alledem kam noch die Ausbildung 
des Hof- und Beamtenadels, die für den Bauern einen neuen Druck be- 
deutete; so ward das Verhältnis zwischen den beiden Ständen, die doch 
eigentlich zu einander gehörten, völlig zerrüttet. Noch unerquicklicher 
als das Verhältnis des Baueni zum Adel war jedoch das zur Geistlich- 
keit. Ganz deutlich war seine Erkenntnis, dass dieser Stand seine 
Arbeitspflicht nicht mehr erfülle, dass er also auch sein Brot nicht mehr 
mit Fug und Recht esse. Und gerade dieser Stand war es, der den 
grössten Besitz in Händen hatte, dessen Berechtigungen überall im Leben 
aufs Tiefste einschnitten. So verwildert die Pfarrgeistlichkeit auf dem 
Lande war, gegen sie hatte man wenig einzuwenden; darum hat auch 
die Reformation, selbst wo sie nicht durchdrang, dieser erhöhte Geltung 
verschafft. Mehr Unwillen erzeugten schon die vielen neugegründeten 
Kapitel, wahrhaft verhasst aber war der Bettelmönch, der geistliche Pro- 
letarier, der seine Augen und Ohren überall hatte, der zudringlich Eier 
und Käse erbettelte, und gegen den der Bauer nicht einmal Hausrecht 
üben durfte. Die Drohungen gegen diese lästigen Gäste klingen darum 
auch ganz besonders roh und erbittert; und doch, wenn es in diesen 
aufreizenden Schriften etwa heisst: der Bauer solle dem Bettelmönch 
statt eines Käses einen Stein nachwerfen, was ist das anders, als dass 
er sich das Recht nehmen will, den ihm Unbequemen auf die ihm ge- 
läufige Art zu vertreiben? 

Die gesamte Feindseligkeit gegen die Geistlichen war aber aus- 
schliesslich eine sociale, durchaus keine religiöse. So tief vorbereitet auch 
die grosse Wandlung des deutschen Geistes war, die wir Reformation 
benennen, im Bauernstand hat sie nicht ihre Wurzeln gehabt, wenn auch 
die beiden Führer Luther und Zwingli Bauern waren. Im alten Kir- 
chenwesen an und für sich fühlte sich das Landvolk ganz wohl, und 
als die Reformation eintrat, fasste es dieselbe ausschliesslich als sociale 
Umwälzung auf; ihr wenigstens diente das schöne Wort von der Pre- 
digt des lautem Evangeliums nur als Dekoration, oder erweckte nur 
eine flüchtige Begeisterung. Hatten sie denn damit von ihrem Stand- 
punkt Unrecht? Wer kann leugnen, dass die Reformation eine sociale 
Revolution in sich barg? Nur das sollen wir laut betonen, dass diese 
Umwälzung nicht der Zweck der Reformatoren war; aber das ändert 
nichts an der Thatsache, dass die plötzliche Umwandlung eines geschlos- 



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ifj ti. Gothciu 

senen, geistig und wirtschaftlich mächtigen Standes zu einem beratendeü, 
dienenden Amt eine der grössten Revolutionen war, mochte sie nun 
regelrecht von den Fürsten oder regellos von den Bauern vollzogen wenden. 
Die Bauern kehrten nur diese eine Seite hervor; das hat Luther so 
tief empört ; aber konnte man es anders von ihnen erwarten ? Als dann 
später auch in den katholisdi gebliebenen Landesteilen der Landpfarrer 
das Übergewicht erhielt und die Mönche wieder sittsame Leute geworden 
waren, da war auch der Bauer vollständig befriedigt mit seinen refor- 
matorischen Ansprüchen. 

Dass die wirtschaftlichen Beziehungen des Bauern zum Bürger keine 
befriedigenden waren, wurde oben gezeigt — von den socialen gilt das 
Gleiche. Die eifersüchtige Ausschliessung der Nicht-Bürgerlichen vom 
Handwerk begann entweder im 15. Jahrh. oder wurde jetzt erst drückend 
empfunden. Wohl finden wir bei den berufenen Vertretern des Klein- 
bürgertums selbst noch im 16. Jahrhundert, wie bei einem Hans Sachs, 
Wohlwollen und sogar eine gewisse Teilnahme an der Art und Weise 
des Bauern, an seiner Geselligkeit, seinem Recht, ja vielleicht ist das- 
selbe zu keiner Zeit so stark gewesen wie damals. — Das hat aber 
nicht gehindert, dass man den Bauern jetzt so fern wie möglich von 
dem eignen Kreise zu halten suchte. Man gönnte wohl dem Bauern 
Wohlbehagen innerhalb seines Standes; aber die Stände recht von ein- 
ander zu trennen, das war Bürgerweisheit des 15. und 16. Jahrhundert-s. 
Die städtischen Obrigkeiten haben sich ganz besonders beeilt, bei ihren 
ländlichen Unterthanen die Zügel recht straif anzuziehen. Ein unprak- 
tischer Gelehrter wie Mutianus mochte selbst im Bauernkriege glauben, 
dass hier wie immer die bösen Reichsstädte dahinter steckten ; in Wahr- 
heit aber haben diese damals so viel Angst wie Fürsten, Adel und Geist- 
lichkeit vor dem Stande gehabt, der seine sociale Gleichberechtigung 
auf dem Wege der Gewalt suchte. 

Wenn sich nun vor unserm Auge die wiitschaftlichen Missstände 
zu socialen umwandeln und dadurch erst recht gefahrdrohend erscheinen, 
so werden wir bei noch tieferem Eindringen auf die allgemein-geistigen 
Zustände, auf die Bildungsverhältnisse geführt. Ihre Wirkung zeigt sich 
nicht so offenkundig wie jene der wirtschaftlich-socialen, aber sie giebt 
in der Weltentwicklung doch immer den Ausschlag. In dieser Hinsicht 
nun war die letzte Hälfte des 15. Jahrhunderts die Zeit des beginnen- 
den Umschwungs, des grössten Umschwunges, den unser Volk je erlebt 
hat. Nicht aus politisch-geschichtlichen Gründen sondern ausschliesslich 
um dieser geistigen Umwälzung willen rechnen wir von da ab die Xeu- 



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Die Lajje des Bauernataiules am Endo des Mittelalters. 17 

zeit. Das Mittd]aiter, das die socialen Stände hervorgerufen hatte, war 
a«ch eine Zeit der Standesbildungen. So vielfach die Berührungen, so 
stark die wechelseitige Beeinflussung war, im Wesentlichen blieben doch 
die grossen Gruppen geistig von einander unterschieden. Auch die Bauern 
hatten eine solche Standesbildung; und es war eine der besten über- 
haupt. Was wir auch über den Anteil höfischer Dichter an unsern 
Volksepen denken mögen, die Thatsache bleibt bestehen, dass diese von 
ungenannten Dichtern gesungenen, in beständigem Fluss befindlichen 
Lieder Eigentum des ganzen Volkes blieben. Der alte Helmbrecht, 
der in seiner Jugend am Uofe von Herzog Ernst hatte singen hören, 
rechnet die französischen Stoffe mit zu dem fremden Krame, der ihm 
seinen Sohn entfremdet. Dass man in den ritterlichen Kreisen sich lieber 
den ihrem geistigen und sittlichen Gehalt nach so unendlich tiefer stehen- 
den französischen Romanen zuwandte, als den Stoffen, die man mit dem 
Bauern hätte teilen müssen, bleibt auch bestehen. Uns aber mundet 
jetzt wieder die Frucht vom urwüchsigen deutschen Stamme so viel 
besser als jene, welche das gälisch -französische Reis getragen, das auf 
diesen Baum gepfropft wurde. 

Nicht anders steht es mit Kunstgesang und Volksgesang. So hoch 
wir jenen auch stellen mögen — wer thut es nicht ? — er ist dennoch 
verklungen ; dieser aber gilt uns jetzt und künftig als echte Quelle aller 
liVrik. Gerade das 15. Jahrhundert war a^, in dem diese lyrische Be- 
gabung des Volkes, d. h. überwiegend des Bauernstandes, ihre schönsten 
Blüten trieb, eine Zeit also, die sonst an nationaler geistiger Triebkraft 
so arm ist wie kaum eine andere, die fast eine Lücke in unsrer Litte- 
raturgeschichte dai-stellt. Ein Stand, der ahnungslos und absichtslos diese 
Dichtung schuf, in der der ganze Reichtum des menschlichen Gemütes 
wie unter einem leichten Schleier, verhüllt und doch jedem reinen Auge 
sichtbar, liegt, ein solcher Stand ist gewiss geistig gesund und entwick- 
lungsfähig gewesen. Welche Entwicklung aber nahm er? Der grösste 
Fortschritt, den unsere Kultur je gemacht hat: die Schöpfung einer 
neuen, auf wissenschaftlicher Erkenntnis beruhenden Bildung, die nicht 
einem Stande angehört, die sich an den Menschen als Menschen wendet, 
und die doch von Anfang an national sein wollte und es war, — grade 
dieser Fortschritt hat die klaffende Wunde geschlagen, hat die grössere 
Hälfte des Volkes ausgeschlossen von dem geistigen Besitze, der allen 
gebührt. Die ersten Vertreter der neuen Bildung haben allerdings den 
Bauern mit Teilnahme betrachtet; man hat mit Grund bemerkt, dass 
diese herben, satirischen Naturen nirgends mit so viel Schonung reden, 

We$ta. Zoltichr. f. flüsch. u. Kunst. l\ ^ 1. 2 

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lä K. Oothein 

als wo es sich um die „armen Leute" — das ist die übliche Bezeich- 
nung der Bauern in jenex Zeit — handelt. Aber hat dem Baueni die^e 
Teilnahme genützt? Konnte er sich den Bildungsstoff, der ihm hier so 
überreich geboten wurde, aneignen? — Nicht einmal den Versuch hie- 
zu hat er gemacht, hat er machen können. Der Kleinbürger konnte 
es und that es. Von dem Augenblicke an, als in Strassburg Sebastian 
Brant den Reichtum antiker Sentenzen mit dem Schatze deutscher Spruch- 
weisheit zu verschmelzen wusste, und in harten scharfen Zügen ein Bild 
der menschlichen Natur umriss, als er mit mühsamem Studium ein ge- 
reinigtes Versraass und eine gereinigte deutsche Sprache zu erhalten 
suchte, da war auch die Brücke geschlagen vom Humanisten zum Hand, 
werker. Nichts stellt spater Hans Sachs so hoch, als diese ehrliche 
Bewältigung und Nutzbarmachung eines umfassenden Bildungsstoffes. Aber 
den Bauern Hess die Flutwelle, welche die anderen mit sich riss. zurück. 

Was das für ihn bedeute, hat er sich freilich selber nicht klar ge- 
macht; die Erkenntnis htltte ja schon eine Änderung bedingt. Solche 
Beschwerden stehen in keinen Artikeln ; aber das Gefühl, dass er keinen 
Teil habe an einer für alle anderen fruchtbaren Entwicklung hat dumpf 
auf ihm gelastet; es hat ihn im Bauernkriege getrieben und ist heut 
noch nicht von ihm gewichen. Und heut noch stehen wir ratlos diesem 
Zustande gegenüber. 

Jedoch begeben wir uns von diesem Gebiete, wo man den innigen 
Zusammenhang weit auseinander liegenden Erscheinungen wohl ahnen, 
niemals aber beweisen kann, auf das der augenscheinlichen Wirklich- 
keit zurück! fassen wir zum Schluss noch die politischen Gründe der 
Aufregung und des Ausbruches in's Auge. Im Vergleich zu den bisher 
dargelegteti halte ich sie nur für Anlässe nicht für Ursachen. Ich will 
aber Niemanden "das Recht bestreiten, sie auch an die Spitze zu stellen : 
das hängt ganz von der Art und Weise ab, wie man sich den Zusam- 
menhang der Weltbegebenheiten vorstellt. Darüber kann kein Zweifel 
herrschen, dass die politischen Ereignisse stets den tiefsten Eindruck 
machen, meist die gesamte Weiterentwicklung einschliesslich der gei- 
stigen bestimmen. In diesem Sinne wird die Geschichtsschreibung immer 
politische bleiben. Eine offene Frage aber ist es: ob die politischen 
Ereignisse ihrer eignen Gesetzmässigkeit, man möchte fast sagen : ihrer 
eigenen Willkür folgen oder ob vielmehr nur diejenigen unter ihnen 
wirksam sind und bleiben, die der Ausdruck einer^ bereits vorhandenen 
nationalen, socialen, wirtschaftlichen, geistigen Kraft sind. In diesem 
letzteren Sinne, in dem Sinne eines Aufsuchens dieser Kräfte wird, glaube 



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bic La.i?c de» Baucrnstanilos am Kiulc des Mittoklters. 19 

ich, die Goschichte immer mehr Culturgeschichte werden. Der grossert 
Mftnner bedarf es jederzeit im liCben der Völker ; von deneU kann keine 
Gcschichtsschreibang absehen ; aber ihre Grösse besteht eben darin, dass 
sie das Notwendige frei erkennen und durchführen. 

Unzweifelhaft ist es die politische Stellung der Schweizer, welche in 
Süd- und Mitteldeutschland die Ansichten Ober die Gefährlichkeit der 
Bauern Oberhaupt bestimmt hat. Sie waren der Sauerteig einer gährenden 
Masse. In Niederdeutschland nahmen die Dithmarschen eine ähnliche aber 
doch weit geringfügigere Stellung ein. Die Schweizer-Bauern selber hatten 
zwar langst daran Geschmack gefunden Ober andre Bauern zu herrschen; 
aber die Überlieferung, die in ihnen Befreier hoffte oder fürchtete, 
stärkte sich noch immer zusehends. Es war von Bedeutung, dass das 
trotzigste Demokratenvolk, die Appenzeller, den gefährdeten Gegenden 
auch am nächsten sass. Von der Hochwarte ihres I^andes aus über- 
schauten sie ganz Oberschwaben. Die immer erneute Eifersucht gegen 
die Habsburger, die geborenen Vertreter des oberdeutschen Adels, vor 
allem aber der Heldenkampf gegen Burgund erhöhten diese Meinung, 
die man von den Schweizern hegte. Denn eben in Heimzog Karl von 
Burgund fürchtete man bis in die tiefsten Kreise des Volkes hinab den 
geschworenen Feind und Zerstörer aller und jeder Volksfreiheit. 

Es war eine nationale Bewegung, wie sie in dieser Art noch nie 
durch alle Schichten der Nation gegangen war, als man. seinen Angriff 
auf den Kheinstrom abzuweisen, sich rüstete; und die Kunde, dass der 
gefürchtete Mann, in dem das Volk einen weltstürzenden Eroberer ahnte, 
den Haufen der Bauern schimpflich erlegen sei, ging begeisternd und 
erregend überall durch die Hütten. Dann schlugen die hochgehenden 
Wc^en der Politik in den nächsten Jahrzehnten ihre äussersten Kreise 
bis in diese Schichten, zumal seitdem Maximilian die Politik verfolgte, 
mit Hilfe nationaler Begeisterung den Reichstagen und ihrem hochsinui- 
gen Führer Berthold von Mainz Schach zu bieten'). 



*) Da« bleibt doch wohl trotz rimaun als Resultat meiner fri'ihcren 
irntersuchungcn bestehen. Von dem Rechte des Königs zu .,gcmeincn Zügen** 
aufzubieten als staÄlsrechtlichcm Gnmdsatz, etwa wie der goldneu Bulle, habe 
ich nie geredet. Die Thatsache aber, dass Maximilian mittelst seiner Mani- 
feste einen Druck auf die Reichstage auszuüben suchte, dass er sich bemühte 
unabhängig von diesen seine Truppen zusammenzubringen, scheint mir doch 
klar. Was ist denn überhaupt ,, Staatsrecht" im 15. Jahrhundert? Der Mei- 
nung Ulraanns: ich habe mich durch die Ereignisse der Gegenwart in meinem 
Urteil über die Vergangenheit bestimmen lassen, erwidere ich nur: dass aller«» 

2* 



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20 ^'. CTothein 

WeDn man bedenkt, wie schwer sich solche Wechselwirkung auf 
der Oberfläche der Ereignisse kund giebt, dann wird man die Anzeichen 
fQr den Zusammenhang der religiösen und socialen Volksbewegungen jener 
5teit mit. den politischen Ereignissen fttr bedeutsam genug halten. Hier, 
wo es sich um psychologische Vorgänge handelt, hat sicherlich auch der 
psychologische Schluss seine Berechtigung. Jedenfalls hatte sich seit den 
70er Jahren des 15. Jahrhunderts der Bauernstand daran gewöhnt, grosse 
politische Umwälzungen zu erwarten, und wenn diese Erwartung wieder 
einmal getäuscht war, hat sie sich in mehr oder minder convulsivischen 
Bewegungen Luft gemacht. 

Inmitten dieser Gewitterschwüle entstand der schwäbische Bund, die 
grosse Versicherungs-Anstalt aller derer, die im Besitz waren, gegen die, 
welche diesen Besitz gefährdeten. Der erste Krieg, zu dem die dem 
Bund innewohnende Triebkraft, trotz alles klugen Hemmens seitens der 
Häupter, drängte, war der Schweizerkrieg: Adel, Bürgertum, Lands- 
knechte wollten die ihnen allen gefährliche Bauern-Revolution ersticken, 
ehe sie ausgebrochen. Und später wiederum ergriff Ulrich von Würtem- 
berg sofort die Mittel der Bauern-Agitation und der Verbindung mit 
der Schweiz, als er den Bund sich als Feind gegenüber sah. 

Wenn man die Geschichte der 50 Jahre nach 1470 unter dem 
Gesichtspunkt verfolgt, wie die einzelnen Ereignisse auf das Volk wirkten, 
so kann man sich nur wundem, dass der Bauernkrieg nicht schon längst 



dings jeder Historiker aus der Betrachtung: der Gegenwart die Kräfte, die in 
der Vergangenheit wirken, erkennen lernt. Wie aber sonst eine Betrachtung 
der Gegenwart grade dem Habsburger Maximilian zu Gute kommen soll, ist 
mir nicht klar. Eine Rechtfertigung der Politik Maximilians, wie Ulmann 
meint, habe ich nie geben wollen, ich habe seine Schwächen und Fehler min- 
destens so vollständig wie Ulmann bezciclinet. Nur habe ich auch das prak- 
tische Verhalten der Reichsstände einer genauen Kritik unterzogen, und bin 
dabei zu dem Resultat gelangt, dass Berthold ein Feldherr ohne Truppen 
war. Mir haben freilich nicht so viel Reichstagsakten zu Gebote gestanden 
wie ülmann; ich glaube aber trotzdem, dass eine Prüfung, wie weit die Be- 
schlüsse durchführbar waren und wie weit sie durchgeführt wurden, einen 
grösseren Wert hat als die erschöpfende Mitteilung kleinlicher Roichtags- Ver- 
handlungen. Übrigens war mein Buch, wie schon der Titel „Politische und 
religiöse Volksbewegungen vor der Reformation" zeigt, wesentlich culturge- 
sckichtlich. Die Zustände des Volkes sollten nach ihren nächsten Ursachen 
darin untersucht werden, nicht die Politik jener Jahre. Um seiner culturge- 
schichtlichen Bedeutung willen erscheint bei mir Maximilian in günstigerem 
Licht als früher; über Maximilian als Politiker wird, von Einzelheiten abge- 
gehen, Rankes Urteil wohl immer das entscheidende bleiben. 



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Die Lage des Hauernstandes am Ende des Mittelalters. 21 

ausgebrochen war. Geweissagt ist er worden, wie kaum ein anderes 
Ereigne. Und doch kam schliesslich das tolle Jahr überraschend. 

Überschwängliche Hoflfnungen waren auf Karl V. bei seiner Wahl 
gesetzt worden, jubelnd bis in das kleinste Dorf hatte man sie begrttsst, 
and hatte sie, die wohl eine weltgeschichtliche Notwendigkeit aber doch 
wahrhaftig kein nationales Glück war,* als solches gepriesen. — Der 
Mann, der wie kein andrer das politische Gewissen der Nation verkör- 
perte, Ulrich von Hütten, allen voran. Und wer die hoffhungsvdle 
Freude nur etwas nachzuempfinden vermag, die bei dem Aufgang des 
neuen Tages, mit dem Auftreten Luthers und Huttens, in den Herzen 
des Volkes vom Höchsten zum Geringsten zitterte, wer dann das Gefühl 
würdigen kann, dass alles nun verloren und vergebens sei, der wird auch 
begreifen, dass jetzt der kleinste Funke genügte, um den Holzstoss zu 
entflammen, den ein ganzes Jahrhundert aufgeschichtet hatte. Der Bauern- 
krieg ist hie und da noch ein Rausch, ein hoffnungsfroher Taumel ge- 
wesen, im Grossen und Ganzen aber war er der gewaltsame Ausbruch 
wenn nicht der Verzweiflung so doch der Enttäuschung. 

Mit Vorliebe spürt man jetzt dem Verlaufe des wilden Jahres 
nach. Wenn bei einer Feuersbrunst die Flamme hin und her läuft, 
dann verfolgt die versammelte Menge mit höchster Spannung, wie sie 
von diesem zu jenem Stockwerk springt, hier verschwindet um im näch- 
sten Augenblick wieder aufzuschlagen. Wenn sich aber hinterher die 
Behörde mit dem Brande beschäftigt, dann sind ihr diese Dinge ganz 
gleichgiltig ; sie spürt den Ursachen der Verbreitung im Bau und in der 
Einrichtung des Hauses nach; und daraus bildet sie sich ihr Urteil. 
Aus den Büchern, die mit viel Ausführlichkeit von Ort zu Ort verfolgen, 
wie sich tobende und betrunkene Bauern benehmen, ist rein gar nichts 
zu lernen^). 

Der Bauernkrieg wurde gewaltsam niedergeworfen; der Versuch 
des Landvolks sich inmitten der Neugestaltung aller Dinge seinen eignen 
Platz zu erobern war gescheitert für immer. Die materielle Lage der 
Bauern hat sich durch die Niederwerfung des Aufstands nicht eben merk- 
lich verschlechtert. Diejenigen Gegenden, welche schon in den nächsten 
Jahrzehnten einen Rückgang zeigen, sind dieselben, die vom Bauernkrieg 
gar nicht betroffen waren, die, in welchen der Adlige selber Landwirt 
war oder es wieder wurde. Das friedliche 16. Jahrhundert ist sogar 



*) Dass ich kritische Qucllensammlungen liingegen in ihrem Wert zu 
schätzen weiss, brauche ich kaum zu bemerken. 



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22 

eine Zeit erhöhten Wohibtaudes für den Landmann geworden, so sehr 
auch alle jene oben geschilderten Hemmnisse dem Aufschwung im Wege 
standen. Hier aber gilt es, dass der Mensch nicht vom Brote allein 
lebt. Die geistige^Xahrung war dem Bauern geraubt; er blieb ausge- 
schlossen von der Geschichte der deutschen Geistescultur. Misstrauen 
und Verachtung vergifteten je länger je mehr das Verhältnis der Stände. 
Das entsetzliche Strafgericht des grossen Krieges, der das deutsche Volk 
an den Abgrund gedrängt hat, nahte. 

Es ist ein dunkles Bild, das ich hier entrollt habe. Wer auf den 
Höhen der Geschichte hinwandelt, der sieht in ihr die Gestaltung de^ 
Vernünftigen ; und ein milder Sonnenglanz vergoldet ihm wohl auch manch- 
mal das Verwerfliche. Wer von uns blickt nicht bewundernd auf zu 
diesem Optimismus, dieser Sonnenhöhe eines Goethe, eines Ranke ! Wer 
aber in die Tiefen hinabsteigt, und das Volk in seiner Arbeit belauscht, 
dem drängt die Geschichte aberwältigend das Bewusstsein auf, dass 9 
Zehntel des Lebens aus Not, Elend, Unverstand und Verworfenheit be- 
stehen, und das letzte Zehntel noch zur Hälfte aus Träumerei. Der 
Glaube an die Weiterentwicklung der Menschheit zum Guten, an den 
Sieg jeder überzeugungstreuen, wahren und deshalb unwiderstehlichen 
Idee bleibt dennoch. 

Die Zeit des Bauernkrieges ist auch die der Reformation gewesen, 
und diese hat nicht nur dem geistigen Leben der Nation neue Bahnen 
eröffnet, sie hat auch langsam und nachhaltig die Auffassung des eigenen 
und fremden Arbeitslebens umgestaltet, und den Segen, den sie den Zeit- 
genossen nicht spenden konnte, für spätere Geschlechter reifen lassen. 
Denn sie, die dem Einzelnen die sittliche und geistige Selbständigkeit 
sicherte, hat ihn auch zur wirtschaftlichen Selbständigkeit vorbereitet, 
und sie hat wiederum aus der Verdunklung des Mittelalters zu befreien 
gesucht, was das Ewige, das Menschlich - Göttliche im Christentum ist: 
die Liebe und die Arbeit. 




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Der Umfang des ältesten römischen Köln. 

Von Prof. Uciurich Düntzer in Köln. 

Steine des Anstosses, die dem Forscher im Wege liegen, darf er 
weder überspringen noch amgehen, er moss sie wissenschaftlich be- 
seitigen oder ihre Bedeutung anerkennen, was nicht selten zur richtigen 
Einsicht führt. So verhält es sich in Sachen des ältesten römischen 
Köln mit einer Angabe des Würzburger Karthäusers Erhard Wibheim in 
seinem 1607 zu Köln bei Bernhard Wolter*) erschienenen „Sacrarium 
Agrippinae Hoc est Besignatio Ecclesiarum Coloniens tum: 
Pnzecfpuarum Eeliquiarum : Qiiarundam itidem Äntiqultatum niemora- 
bilium, una cum Pcregrinatiom quam vocwit Bommia, coronidis loco 
adiuncfu; hinc imle, partim ex peruetiistis Monlmentis partim relatione 
Virorum fide digniss ; in gratiam tarn Ubiogernuinanim, quam pietatis 
causa ad Urhem conuohintium ; Ab olim oculato teste, nunc Wirceburgensi 
Cartusiano F. Erliardo Wiuheim AWimoenio colkcfa,'' In der vom 
10. Februar 1607 datierten Widmung an den Abt Hieronymus des 
Cistercienserklosters Ebrach erzählt er: als er vor sechzehn Jahren in 
Köln studiert, habe er für diese Schrift zu sammeln begonnen; da der 
Abt Hieronymus ihn 1597 zu wissenschaftlicher Thätigkeit aufgefordert, 



*) Nach Merlo (Annalcu des historischen Vereins für den Niederrhein 
XXX, 7) nannte er sich so auf dem Titelblatte einer bei ihm erschienenen 
deutschen Schrift; auf den von ihm verlegten lateinischen Büchern und in 
den Unterschriften seiner Widmungsbriefe findet sich Gualteriis, GuaUerius 
und GucdierL Wahi-scheinlich schwankte auch die deutsche Xamensform zwischen 
Wolter und Wolters. Merlo setzt die Zeit seiner Drucke zwischen 1604 und 
1637. Er wohnte nächst der Pfaifcnpfortc. 1637 findet sich die Firma 
Petrus CluAinus et haeredetf Bernardi GuaiHmri. Bei ihm erschienen mehrere 
Schriften über die Karthäuser, die er ganz bc8(mders verehrte. Auch Cholinus 
hatte 1Ü08 cm IJuch über die Karthäuscr herausgegeben. 



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24 H. Düntzer 

habe er beschlossen, die in Köln mit so vieler Liebe gesammelten Bruch- 
stücke zu bearbeiten; eben mit der Vollendung beschäftigt, sei er von 
dem Buchhändler Wolter, der ihm in Köln viele Wohlthaten er/eigt 
habe, aufgefordert worden, ihm etwas in Verlag zu geben ; wegen mancher 
Schwierigkeiten habe er sich an den beitlhmten Hauptherausgeber der 
vom Jahre 1572 an erschienenen Cmtates orbis tcrranuHy den Dechan- 
ten zu Maria ad Gradus, Dr. Georg Braun, gewandt, der ihm nicht 
blos die gewünschte Auskunft g^eben, sondern ihn dringend zur Voll- 
endung und Herausgabe der Schrift getrieben. Unter seinen Gönnern 
nennt er auch den ersten Bürgermeister von Köb, Johann Hardenrath, 
der ihn drei Tage in seinem Hause bewirtet habe. So war er denn 
in Köln wohl bewandert; während seiner Anwesenheit hatte er alles 
selbst gesehen oder von kundigen Männern vernommen, und seine 
Zweifel wurden auf briefliche Anfi-agen von einem der bedeutendsten 
Kenner der kölnischen Metropole gelöst. 

Winheim [gedenkt unter den Kapellen an erster Stelle der vor 
seiner Zeit abgerissenen Michaelskapelle an der Martpforte *). Sciendum 
qiiod Fanum illud supra porfam Bhenanum antiquissimum ä Marco 
Agrippa Marti consecratmn, anonon pietate in Oratorium i>. Michaelis 
Archattgeli cammutatuni, necessitate id podulante, anno 1544. Magistra- 
tus Äuthorüate amotum, ad antiquitatis conscruandam tnemorianiy duas 
staiuas S. MichaeJem et Martern tali inscriptione porta ipsa etiammim 
exhibente repraesentet Es folgen darauf die bekannten sechs lateinischen 
Distichen, welche dem der klassischen Sprache Kundigen erzählten, wie 
zwischen den beiden Häusern, an welchen die Bildsäulen und die Verse 
angebracht waren, einst das durch das Heiligtum (phannm) des Mars 
berühmte, von dem Stadtgründer Agrippa gebaute Thor gestanden ; hier 
habe der Degen des Julius Caesar und der Dolch gehangen, mit welchem 
sich Otho erstochen (nach Sueton, Vitell. 8, 10); zur christlichen Zeit sei 
die Pforte dem Michael geweiht worden, als sie aber unscheinbar (obscura) 
und für die Stadt unbrauchbar (imitilis) geworden, habe man sie ent- 
fernt und die Stelle geebnet. Die Inschrift schliesst mit dem selt- 
samen Wunsche: 

Vt iam Mavortis sunt diruta ntocnia purtae, 

Bextera sie urbem servet ab koste JDei^ 

da doch die Pforte selbst längst christlich und dem Erzengel Michael 



*) Brölmaim nennt in seinem Epideigma den dortigen Hügel (diüus) 
locus MartitiSy quem an bcr 9Wart^)fortcn rulgariter et cippum [Stock, von dem 
vor der Pforte liegenden Stockhause] iiosieriovcH vocavei-e. 



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Der ümfantf des ältesten römischen Köln. 25 

geweiht, dabei so verftDeu war, iiass sie vrie ein Spott auf den Kriegs- 
gott nnd jede kriegerische Abwehr der Feinde aussah; auch hatte die 
Stadt ja andere Festungswerke, deren Herstellung man gerade damals 
betrieb. Merkwürdig ist es, wie Aegidius Gelenius in seinem anspruchs- 
ToUen Weriie Dv admiramiay srnra, et civlU magniUuHine Colon iae 
Claudiae Afp'ippbmisis Claudiae Ubiorum Urbis Libri I\\ in dessen 
Yorrede es hdsst, Winheim habe einiges mit Unrecht geglaubt, anderes 
Vortreffliche übersehen, einen so argen Fehler begehen konnte, dass er 
achtnnddreissig Jahre nach Winheim die Michaelskapelle an der Mart- 
pforte mit der an der Salzgasse verwechselte und das, was von jener 
gilt, mit den Nachrichten von dieser wunderlich vermischte, was bei 
einem Köbier, der die Standbilder mit ihrer deutlichen Inschrift vor 
Augen sah und das Unsinnige erkennen musste, was in seiner Ortsbe- 
stimmung infra portam Martin sttpra vaput plafcae Salitiariae lag, fast 
unbegreiflich ist. Aber sein Ansehen war so gross, dass alle Spätem 
von seinem Irrtum mehr oder weniger angesteckt wurden. Schon an- 
fangs 1858 habe ich den Intum in den „Jahrbüchern des Vereins von 
Altertumsfreunden im Rheinlande ^ XXVI, 58 flf. nachgewiesen, welchen 
auch unabhängig von mir Merlo erkannt hatte, der das Richtige im 
„Domblatt" vom 6. Juni 1858 Nr. 158, 97 gab. Zu den von mir 
angeführten Beweisstellen ist jetzt hinzugekommen die Sthreinsurkunde 
von 1238 (Quellen und Urkunden II, 184): „Vomtis qmie tertia est a 
capella Michaelis »ttperioria versus domum cirinm'\ wo superior wohl 
den Gegensatz zur Kapelle an der Salzgasse bezeichnet *). Ein sacerdos 
de porta Martis oder de capHla sandi Mkliaelis kommt auf Schreins- 
karten vor. Vgl. Merlo im „Domblatt" 155, 33, 34. 158, 97. Es 
ist derselbe, «len Cäsarius von Heisterbach in seiner Jugend kannte. 
Im Jahre 1329 beschloss der Rat, so lange Riggolf Pfarrer von Alban 
sei, keine Messe in der zu seiner Pfarre gehörenden Kapelle der Mar- 
porze zu hören, in welcher sonst die Ratsmesse gelesen wurde. Vgl. 
Merlo Nr. 158, Eunens Geschichte der Stadt Köln II, 493 III, 784. 
Nach den Ausgabebüchern waren der Celebrant in der Marskapelle, in 
der Salzgassen- nnd in der Rheingassekapelle auf die Stadtkasse ange- 
wiesen (Ennens Geschichte der Stadt Köln III, 787). Die Kapelle auf 
der Marporze ist auch in der Urkunde von 1232 (Quellen II, 136) ge- 
meint (vgl. daselbst IV, 389), dagegen die in der Salzgasse Quellen II, 
129 und in der von mir erwähnten Urkunde der Gymnasialbibliothek, 

*) Ks soll wohl supeiir>re heissen, mag mm mperions Lese-, Druck- oder 
Schreibfehler sein. 



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26 n. Düutzer 

die Cardauns später (Aunalen XXXVIII, 17) hat abdrucken lassen. Nach 
den Ratsprotokollen wurde, wie Merlo nachweist, der Abbruch der sehr 
verfallenen Kapelle in der Salzgasse am 21. Februar 1590 beschlossen. 
Winheim kannte sie deshalb nicht, wogegen Gelen sie mit der auf der 
Marpoi'ze verschmelzt und sie 1544 abbrechen lässt. 

Über die Wegschaffung der Marporzenkapelle hat Merlo die Rats- 
protokolle am angefahrten Orte abdrucken lassen. Schon am Michaelstage 
1537 wurde die Kapelle geschlossen, „orsachen haluen der Capellaen 
daeselbs dae van die Ornamenten und andere beneff vast seer verbracht 
und entuyssert hait". Auch war schon die Rede vom Abbruche der- 
selben. Doch im folgenden Jahre hören wir nui- von einer Visitation 
der Kapelle und dem Auftrag an den Pfarrer von Alban, dafftr zu 
sorgen, dass „der gotzdienst verwart und niet gespoliert werde, wie 
biss her geschiet ist". Erst mehr als sieben Jahre später, am 1. Juni 
1545, wurde „hern Arnolden von Bruwiler unnd Thormeistern bevolhen 
mit dem Ofütiall zu handeln als eins ordinario. das man die Martporte 
affbreche nachdem die Bufellich ist". Im nächsten Jahre ward vom 
Erzbischof die Erlaubnis zum Abbruch derselben gegeben, und schon am 28. 
Juni war sie niedergelegt; denn an diesem Tage ward bestimmt : „Nachdem 
der Zeilouen [Ziegelofen] und auch die stein von der Martportzen vur- 
handen. das man die an kein ort verfuren und verbrauchen sali, sonr 
dem zu notturft der Statt gebew und festung zu behalten." So wurden 
diese Steine des alten Thores leider gleich n(u vermauert; verfuhr man 
ja überall mit den Resten der Römerzeit schon seit dem Mittelalter 
nicht besser. Hiermit ist die Geschichte der Martporze in den Rats- 
protokollen noch nicht zu Ende. Am 30. . September 1547 handelt es 
sich um die steinerne Treppe, die aus dem zunächst an der Martporze 
gelegenen Hause am Ecke der Judengasse zur Kapelle hinaufführte, auch 
vom Rate dazu benutzt worden war. „Als vor Jars die Capell der 
Martportzen affgebrochen unnd den noch eine steinen trapp durch Gelis 
Eifflers huiss uffgeht, die man sich versieht zu der Capellcn gehoerich 
sej So ist den Herrn Renthmeisteren befolhen die trap besichtigen und 
beleidenn zu lassen, wae sy der gemein zugehoer sollen die hern die 
steinen trap affbreclien und eine hultzene widder dar machen.^ Darauf 
hören wir am 3. April 1549, dass die anliegenden Häuser durch den 
Abbruch gelitteu. „Dweil vergangner Jar die Marportz affgebrochen, unnd 
den die heuser als EifHers, Platten und andere byliegende huser ge- 
buwet sein mu.ssen, umb unzierlichkeit willen der Statt, So habe unse 
herrn vara lUith befolheu mit den partheieu zuhendeln, das 



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Der Umfan:^ des ältesten römischen Köln. 27 

die fenster allenthalben gebawt werden oder jm fall sy sich des Widdern 
wurde ein Rath verursacht andere mittelwege vurzunehmen, dardurch 
die unzirlichkeit und bowefelligkeit jm hertzen van der Statt gebessert 
werde." Endlich wurde am 19. September 1554 gelegentlich auch daran 
gedacht, die Stelle, wo das Thor gestanden, durch ein Denkmal zu be- 
zeichnen. „Als Gilissen Eiftter sein huiss an der 'Martportzen uifbawet 
unnd der Balken so jn der Judengasse daran licht hat Er eim Rath 
zuerkennen geben und zuwissen begert, ob der daselbst solle ligen bleiben. 
Ist erlaubt denselben abzulegen, nachdem man nit weiss, was es meine, 
dass Er da liegt. Zu dem ist den hem Renthmeistern bevolhen, ein 
gedechtnußs dahin zu machen, damit man wissen möge das porta Martis 
daselbst gestanden habe." Damals also entstanden Bilder und Inschriften. 

Nicht ohne Wert, wenn auch nicht ganz zuverlässig, sind die An- 
gaben, die Hermann von Weinsberg, in dessen neunundzwanzigstes Jahr 
der Abbruch des Thores fiel, in seinem Gedenkbuch darüber macht. 
Er schreibt*): „Anno 1545 (?) hat eyn ersam rhaidt der Stadt Goln 
mit bewüligung der geisllicheit die Marportz (dar boven saut Michaeills 
capell war) im gründe laissen abbrechen, und die stein an der stadt 
baw gebraucht. Difze Marportz stunde unden an der Juden gassen, zu 
Rhein wartz, hatte zwein bogen, van Drachentiltzer steinen, und war 
seir unreinlich altzeit dar unden (dan ein jeder schütte syn unfelait dar 
unden), dan es gingen gein dürren dar unden uifz, und stanck ubell 
Etliche willeu es sulte porta Martis syn gewest, van dem Marfz genant. 
Mich bedunckt, es sol die portz umb del'z Martz willen also genant 
syn, dar sie nach beistunde. Als sei oben abgebrochen war, bilz uff 
die bogen, dar die capella sant Micheils gestanden, habb ich eyn tag 
die nachpan-n sehn sitzen uff den bogen, an eym disch essen und 
drincken, wolten der Marportzen die letz geben.** Weitei* berichtet er, 
ein Gewandschneider habe an der südlichen Seite der Pforte ein Haus 
von Grund aus neu aufbauen lassen, neben ihm hätten die Nachbarn 
ihre Häuser gebaut und Fenster und Thüren an der Strasse gemacht, 
wo früher keine gewesen, an der Judengasse aber habe Gilles Eifttei-, ein 
Eatsmann, eines Thürstebers Sohn, zwei schöne köstliche Häuser gebaut. 

Auffallend ist hier der Bericht, dass dieses Thor zwei Bogen und 
zwar von Drachenfelser Stein gehabt, wonach sie sich von dem noch 
bis zu unserer Zeit trümmerhaft erhaltenen römischen Stadtthore, diis 
jetzt an der neuen Schule in der Pipinstrasse seine Stelle gefunden, 
wes^tlich unterschiede ; denn nicht allein hat dieses, wie alle römischen 

*) Pinneu Jahrb. XLl, 61 giebt die Stelle nicht ganz genau. 

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28 H. Düntzer 

Stadtthore, wenn sie nicht grosse Prachtthore waren, nur einen Bogen 
und zu einem Doppelbogen war hier kein Raum, sondern es ist auch 
von Jurakalk, nicht von Drachenfelser Trachyt, den freilich die Römer 
schon brauchten, wie die Weihesteine in unserm Museum II, 12. 14. 19, 
das Relief II, 159 und das Kapital II, 75 beweisen, aber kaum zu 
einem Thorbaue. Doch beide auffallenden Angaben erklären sich viel- 
leicht durch das, was Weinsberg weiter berichtet. Dass das Thor noch 
im fünfzehnten Jahrhundert geöffnet war, sehen wir aus dem Berichte 
der Koelhoffschen Chronik von 1416. Zweier Gaddemen mit allerlei 
kleinen Kramereien unter der Marporzen gedenkt Ennens „Geschichte der 
Stadt Köln** (II, 594); später (11, 505) war verboten unter dieser und 
andein Pforten einen Kram aufzuschlagen Nach jenem Berichte Weins- 
bergs muss das römische Thor zu seiner Zeit unterbaut gewesen sein, weil 
es baufällig war, man sich aber der Michaelskapelle wegen nicht entschliessen 
konnte, es wegzuräumen, wie man später eher thün konnte, als man 
ftkr die Ratsmesse die 1426 auf der Stelle der alten Synagoge erbaute 
Jerusalemskapelle hatte. Weinsbergs Bericht lässt keine andere Erklä- 
rung zu, als dass das Thor durch einen Unterbau in der Mitte gestützt 
und dadurch der Verkehr der Strasse gehemmt war, wenigstens für das 
Fuhrwerk, das einen andern Weg zum Rheine gefunden hatte, wenn 
auch Fussgäuger noch etwa an den Seiten oder durch die Dopi^elthüren 
der beiden am Thore gelegenen Häuser durchgehen konnten. Den so in 
zwei Teile, einen östlichen und einen westlichen, geteilten Bogen mochte 
Weinsberg als zwei Bogen bezeichnen, und den Drachenfelser Stein dieses 
spätem Mittelbaues auf den Bogen selbst übertragen, wenn diese An- 
gabe anders nicht auf blosser Verwechslung beruht. 

Dass der Name porta Martls neben dem der frühere p(rrta fori, 
auch porta ntercatomm steht, nur spätere Romanisiemng für Markt-, 
Mart'^ Maatporzp sei, wie wir eine Martporte auch zu Boppard am 
Markte finden, die man gleichfalls zur porta Marth gemacht (Jahrb. 
L, 80), ist jetzt allgemein anerkannt, nachdem ich die Sache in grösserm 
Zusammenhange Jahrb. XXVII, 35 erörtert habe. Dort ist auch be- 
merkt, dass der Bau und die Einweihung der Michaelskapelle auf dem 
Thore unter Erzbischof Pilgrim (1022—1035) fällt. Wenigstens schreibt 
Mörckens im Conatits chronölogieus S. 89 von diesem : In ipsa J^tro- 
polt Sacellum S, Michaelis Ärchangeli quod ftiU in porta Mafiis con- 
struxitf doch führt er diese Thatsache im Index chronölogieus nicht auf, 
bringt auch keine Beweismittel dafür bei, nicht einmal, wie er sonst 
pflegt, die monunienta loci. Auf dieser Romanisierung zur porta Martin 



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r>cr Urafanjy des ältesten römischen Köln. 



2d 



allein scheint die Sage za berohen, dass hier früher eine Kapelle des 
Mars gestanden, was man mit dem delnhrum Mortis bei Sueton. Vit. 8 
in Verbindang brachte, wie sonderbar auch ein jMarstempel auf einem Stadt- 
thore sein mag, wogegen Michaelska|>ellen gern in der Höhe angebracht 
wurden, wie selbst auf der alten Stadtmauer in Reims. Weiter wissen 
wir von jenem Thore nichts; denn Brölmanns Zeichnung der Brücke 
Constantins afano Mortis ad Diriteme castrtim von 1608 ist ein Hirn- 
gespinnst. & v^inl schon sehr zerfallen gewesen sein, als man hier die 
Michaelskai)elle baute; denn das gegen die Germanischen Völker ge- 
richtete Rheinthor musste von l)edeutender Wehrkraft sein. Die Franken 
scheint man bei ihreiu zweiten Erscheinen ziemlich ruhig durch das 
Thor haben ziehen lassen (vgl. Jahrbücher LIII, 210); das Zerstörungs- 
werk mögen die Hunnen und die Normannen auch hier vollbracht haben, 
so dass nur wenig von der alten starken Befestigung übrig blieb. 

Wir sind über der Verfolgung der porta Bheuana antiqumima 
ganz von Winheira abgekommen. Dieser föhrt unmittelbar nach der 
S. 24 angeführten Stelle also fort: Fnisse interim hanc S, Michaelis 
ArckangeU tfitelarrw memoriaw Cohniensihfs in priinis gratam. vcl 
inde constai, quod in dirersis cditinrilnis Jims, ianti patrotii vomithe in- 
signia matwia, auorunt pictas instituorit, l't altera tirhis antiquae 
porta, versus ineridiem ad S. Caeciliae monastfrifotty uhi cditiori in loco 
S, Michaelis coenobium cjisfif. Dazu nehme man 8. 269 die Be- 
merkung über die Eeclesia S. MidMcHs Sanctimonalitwt reJatarnw rc- 
(ßilarmm August inianorum; Ijrlesia hacc propc S. CacciVam, supra 
unam portam, pro maiornm consnetudmc (qui />. Michaelis oratoria in 
edUiarihis locis constitnerunt) sita, a virginihus ordinis S, August in i 
reguJaribus, utcunque augustc habitantihuSj modo occupatur, oJim pars 
augusti illius ad S. Caeciliaw Tempi i. Der letztere Ausdruck kann nur 
aneigentlich bezeichnen, dass die Kapelle früher zu Cäcilien gehört 
habe. Entschieden berichtet Winheim, wie die Michaelskapelle an der 
Marporzen auf dem Rheinthore der allen römischen Stadt gebaut ge- 
wesen, so die bei Cäcilien auf dem südlichen Thore. Dies kann nicht 
etwa eine Verwechslung mit dem Pfaifenthore sein, über welchem die 
Lambertuskirche stand; denn wenn Winheira auch von dieser S. 307 
nur sagt : „Supra portain ßamineam, rulgarifer ^faffenpor^'S so konnte 
er doch beide Kapellen nicht mit einander verwechseln, und dass das 
Pfaffenthor mit seiner auf den römischen Namen der colonia Claudia 
Augusta A<irippinensis deutenden alten Inschrift zur römischen Stadt 
gehört habe, konnte ihm, der auch in diesem Teil der Stadt, wo der 



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Dom lag, wo der Dechant Braun und so viele gelelute Buchdruckei*, 
vielleicht auch Wolter, wohnten, unmöglich entgehen ; er unterliess es nur, 
bei der kurzen Beschi-eibung der Kapellen an Cäcilien und am Pfaffen- 
thor auf den römischen Ursprung der beiden Thore hinzuweisen, weil 
ihm hier darauf wenig atikam, wogegen es ihm bei Gelegenheit der 
verschwundenen Michaelskapelle an der Marporze wichtig schien, darauf 
hinzuweisen, dass diese, wie auch die bei Cäcilien, auf einem römischen 
Stadtthore gebaut sei. Er rauss dieses gehört haben, da er Qbei-all bei 
Kundigen Kachrichten einzog. Er selbst berichtet S. 116 von der Aus- 
kunft, die ihm über den Ursprung der Cäcilieukirche der Canonicus in 
Cäcilien Doctor Theodorus Phrearacus, der wie W'inheira, ein Karthäuser 
war, ertdlt habe. Es muss allgemein im Cäcilienstifte geglaubt worden 
sein, dass hier ein südliches Stadtthor gewesen. Freilich sucht« man 
im Cäcilienstifte selbst diesem den allerält^ten Urspnmg, noch vor dem 
Bomstifte,^ durch gefälschte Urkunden zu gewinnen, wie ich dies 
Jahrb. Lllf, 216 ff. nachgewiesen, und so könnte mau auch jenes 
römische Stadtthor für eine solche Erfindung leidenschaftlicher Ehrsucht 
halten. Aber man sieht um so weniger, wie man, im Gegensätze zu 
der allgemeinen Ansicht, die Hochpforto sei zur Römerzeit das Sttdthm' 
gewesen, im Gegensatze zu den auf dem Bache uoch überall zu Tage 
tretenden Resten der römischen Südmauer dazu hätt« kommen können, 
als gerade hierdurch die Cäcilieukirche ausserhalb des ältesten Köln 
verlegt, würde. Im Bezirke des Cäcilienklosters müss unter der Michaels- 
kapelle ein älteres Bauwerk gelegen haben, das man als ein altes rö- 
misches Stadtthor wie die Marporze ansprechen, ja für älter als die 
bekannte Römermauer halten konnte?. Der Bau der ältesten Kirche und 
des Klosters der heiligen Cäcilia reicht ins neunte Jahrhundert hinauf ^) ; 
damals wird schon dieser römische Bau in der Immunität des Klosters ge- 
legen, vielleicht auch schon, längst vor der Maqwrze, eine Kapelle des 
heiligen Erzengels darauf gestanden haben. Einer prächtigen Herstel- 
lung des Klosters finden wir 941 gedacht. Die jetzige Kirche gehört 
der llauptanlage nach dem zwölften Jahrhundert an. Ton der altern 
Geschichte der Kapelle wissen wir sehr wenig. ■ Nach einer Schreins- 
urkunde von 1237 gab ein Pfarrer von St. Peter einem Canonicus von 
Cäcilien Domum mm arca Capeifr N. MtfrhaeliH appendrntem jnre Imcro 
difano für sechs solUV jährlich. Eine andere*) vom Jahre 1358 ge- 

«) Vgl. J. B. I). Jost ,.zar Geschichte des (•äcilicnkloj.tors in Köln" 
in den ^Studien und Mitteilungen des Bcncdictincr- und Cistcrcienser-Ordens** 
(1883). 

*) Beide schon in ( 'Jasons „Schrcini^praxis" S. 37. 



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Der Umfang de« iiltestcn romischen Köln, äl 

denkt eines Mathias Prcshi/ter dictus rnrlof de Amlernavo JlfHnr 
capellae S, Michaela snjKr portam apud S, CfwcUiam, ri>er die Lage 
der Kapelle belehrt uns die bisher ungednickte Genehmigung und An- 
ordnung des Erzbiscbofs Fnedrich vom Jahre 1373. Unsere Gymnasial- 
bibliothek besitzt die auf die Bestätigung und Erweiterung des Klosters 
sich beziehende Urkunde des Erzbischofs Theoderich vom 30. Dezember 
1458, in welcher der Wortlaut der früheren von Erzbischof Friedrich 
wörtlich angeführt wird. Das Haus zum Kloster schenkte der schon 
genannte Rector Mathias de Andernaco, und zwar nicht erst 1 480, wie 
von Mering (die Bischöfe und Erzbischöfe der Stadt Köln II, 115) aus 
Missverständnis der Äussei*nng des Gelen, im Widerspruch mit seinen 
eigenen Mitteilungen schreibt. Ei-zbischof Friedrich beurkundet 1373: 
Cum vi nobis innotnif diledus nobk in ("hrisfo Mathias de Andernaco 
preslyUer Rector Cnpelle mncfi Michaelis aife infra *) EmuriiMem scch- 
Iuris EcckAte mnctf (Wilie CoJonicnsiH Jttrfa candcm CapcUam extra 
emunitatcm dicfc Fjccksie quandam domnm anU läborit^ns sumptihns 
H cxpensis cdificari fccerit qtiftm dcrocionis causa in honorem dei cf 
beatisHfwe Marie virginis tnatris eins de conscnsn et roluntafe renerabUis 
Catherine de treuclhonen dicfc secularis Ecclesic mncte (Wilie Ahlm- 
tissc et Conradi Jtectoris parochialis sanctc ecclesic saticti Mri ('oith- 
nwnsis Infra cnins paroeJimn dicta domns est strucla sen cdilicata in 
Inclusorittm sex pnellamm inibi includendarum scnmdum ordinem et 
Regulam Canonicorton Itegnlarium vinenciHm in quantnm in eo est 
depntare et ordinäre conccpit nt ibidem a imwdanis spedacnlis segregatc 
quiec/ms rirtntum dmnino famuleniur Xos cinsdcm licet (tris denocionem 
fauore rotentes proseqni gracia^^o ac prospicere nt fidel in m dcrrtcioet diuini 
nonunis ndtns an^mentetnr sanctornm patrum resfigiis inherentes domnm 
supradietam in luelnsorinm fncimus et in nomine domini insfituimns 
per presentes rolenfes nt de cetero imperpetnum Sex jm'sonc note et 
deuote puellc et non plnres que secnndum modum et formam inferins 
insertos domino vostro iesn ehristo et beate rirgini ^ne mafri denoie 
desiderent famnlari inibl more dehito inclndantnr que ritam dneant soJi- 
tariam et debitam Tnehtsarnm sicqne nni eanim Scr pueAlarnm inrln- 
dend^rum alie qninque in ej-hortacionibns ac monitis licititi et honestis 
pareanfy que tarnen nnllatcuns officium prclacionis mieat nsnrpare Pre- 
terea Inclndende prediete hahitn ntantur infra scripto ridelieet Tunica 
atba lanea et reste alba linea snperpcttirio nnnntpntn desnpcr relo nigra 



') Nach gangbarem Spracli^cbMuche im Sinne von intra, 

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32 H. Diintzer 

in mpitc ac Clamide seu mantello suhnigri coloris largo intanUim ut 
ipse piielle induse rehä si forsan monkilh aliqua deuoeione intraret 
pomni hahitum sunm qtwm ffcst^tre tenentur ipso clamide Megere seil 
si ad ßmrsiram accederet alieni lociifura *) in eodein clantide corpus 
domini suscipere rcmrent<ir Rector vero Capcllc sancfi Michaelis pre- 
dictc quipro tempore fuerit curam eartan geiaf eisqmnnnistret'ecclesiastim 
saeramenta a/- quociens in sepümana necessarium fuerit missam celebref 
et Eucharistie sacratnenhim resernct. Kon mganms tarnen sacerdotibus 
Religiosis rel Secularibus bone rite et notis quin aliquibus diebus in sei^ti- 
mana in eadem Capella pro derocione missam calc/int cclebrare. Die geist- 
liche und zeitliche Ftirsorge für das Inclusorium wurde dem Prior des 
Klosters St. Maria Magdalena in Neuss ausserhalb der Stadt übertragen. 
Die Einführung der sechs Jungfrauen, sowie neuer an die Stelle gestorbener 
war dem Rector Mathias vorbehalten, nach dessen Tode sollte an seine 
Stelle der Pfarrer von St. Peter treten. Erzbischof Theoderich ge- 
stattete, dass in Zukunft, da das Gebäude der Klüse und die Einkünfte 
derselben sich hinreichend vergrössert ^), die Zahl der Jungfrauen auf 
zehn vermehrt werde, die Einführung aber sollte in Zukunft allein dem 
Prior des Magdalenenklosters in Neuss zustehen. 

Hiemach lag die Kapelle innerhalb der Immunität des Cäcilien- 
klosters, reichte aber bis zu der die Immunität abschliessenden Mauer; 
unmittelbar ausserhalb derselben, daneben, war das zur Klüse geschenkte 
Haus, das gleichmässig mit einer Mauer umschlossen und mit einem 
Gange zur Kapelle versehen wurde. Auf dem grossen Reichardtschen 
Stadtplane liegt die Klüse etwa in der Mitte der östlich von der Kirche 



*) Hier scheinen ein paar Worte in der Kedcr stecken geblieben zu sein. 

') Quia Inclusorium prout reridica rcladoue didicimus in structura et 
rcdditibus cotnpetentrr sit auginentaiuvi et ami)liatum. Gelen lässt Kaiser Fried- 
rich in im Jahre 148 J den Umfang des Klosters vergrössern und ihm reiche 
Freigebigkeit bezeigen. Aber nach einem Schreiben des päpstlichen Nuntius 
an den Rat der Stadt Köln vom 5. März 1476, das von Mering (f, 115 ff.) 
mitteilt, hatte der Kaiser, gerührt von den äusserst beschränkten Verhältnissen, 
den Schwestern ein dem früheren Kloster Weycr zugehörendes, jetzt im Be- 
sitze des Cäcilienstiftes befindliches Backhaus zu ihrer Wohnung bestimmt, 
dessen Abtretung aber die Äbtissin von Cäcilien, obgleich sie durch ein an- 
deres Haus entschädigt werden sollte, verweigert hatte. Vergebens hatte der 
kaiserliche Gesandte; den Rat dringend gemahnt, auf Vollziehung des aller- 
höchsten Willens zu halten. Der Nuntius forderte nun den Rat auf, darauf 
Bedacht zu nehmen, dass der vom Papste bc«itätiirte kaiserliche Befehl sofort 
ausgeführt werde. 



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Der Umfang des ältesten römischen Köln. 33 

bis zur Cäcilienstrasse gehenden ImmunitäUmaoer. Das Haus, welches 
der Rektor Mathias geschenkt, lag in der Nähe der CiU^ilienstrasse ; es 
wurde später zur Armenapotheke verwandt und steht als solche mit 
No. 13 bezeichnet noch im Adressbuche vom Jahre 1841. Wenn Gelen 
Yon der Michaelskapelle sagt : Incumbit portae immunUatis iUius guae oUm 
apud S. Caecüiam et D. Fetrum MetropolUafm fuü, Eccksiae, so denkt 
er an jene fabelhafte urälteste Kathedralkirche, die erst Hildebold auf 
den Domhügel verlegt habe. Sie über den Eingang zur Immunität zu 
▼erlegen, wurde er wohl durch ähnliche Kapellen bestimmt. Die 
Michaelskapelle bei Severin lag nach Gelen (S. 643) stqn'd partam 
immunUatis S. Severini inter basilicam enisdem et eccksiam S. JM. 
Magdalenae, nach Winheim S. 304 apud S. Severinum in porta apud 
pistrimm, wogegen er S. 309 in seiner kurzen Beschreibung der saceVa 
principaliora sagt, sie befinde sich inter coemiierium et Templum 8. Se- 
verini loco edUivri. Die Michaelskapelle bei Gereon war nach Gelen 
supra ingressum amplae porticus S. Gereofiis. Wichtiger ist, was dieser 
über die alte Lambertuskapelle beim Dome S. 625 sagt: Incumbü 
angiporto vetusti anibitus Metrqpolitani, wogegen es in der Überschrift 
heisst supra antiquum ambUum apud domum decandlem et portam 
Paphiam *). Auch Winheim sagt, sie liege an dem Pfaffenthore. Beide 
erwähnen hier nicht des römischen Ursprungs des Thores, doch hatte 
Gelen, wo er vom römischen Köln handelt, desselben gedacht. Est veteris 
urbis porta septenfrianaliSy sagt er S. 89, dagegen übergeht er dort 
ganz das östliche Thor, das er ohne weitere Bemerkung porta Martis 
S. 643 nennt, während er die fabelhafte y^Jovis porta, hodiedmn bic 
ipopor^", die von Mercur benannte ^©^renporfe'' und die ganz ver- 
schwundene Jani porta erwähnt. Nach Gelens Ungenau^eit, die wir bei 



•) Nach den in der Kapelle vorhandenen Inschriften (bei Gelen S. 66) 
hätte die Kapelle längst vor Erzbischof Hildehold bestanden, dieser aber sie 
im Jahre 1076 von neuem geweiht, Erzbischof Siegfried sie am 23. September 
1287 dem heiligen Lambertiis zugeeignet, der Rektor Laurentius Surius sie 
1581 neu hergestellt. Wahrscheinlich verdankt sie ihren Ursprung dem Erz- 
bischof Hildebold, wonach sie jünger wäre als die Michaelskapelle auf der 
Marporze. Auch dieses römische Nordthor muss in den wilden Zeiten viel 
gelitten gehabt haben. Nach den bei den Ausschachtungen an der Strassen- 
ecke unter Fettenhennen gefundenen reich ausgeführten Stücken von Ge- 
Simsen und Kapitalen (Jahrbücher XXXVII, 69 f.) muss es mit seinen beiden 
Kandtürmen ein stattlicher Bau gewesen sein. Die aufgefundenen Stücke 
sind ins Museum gekommen, aber man weiss nicht, welche jetzt vorhandene 
es sind, ob etwa II, 75. 110*. 119*. 146. 161. 251. 

Weatd. ZeiUobr. f. Gesob. u. Kunst. IV, I. 3 

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34 H. Düntzer 

der Michaelskapelle an der Marporzeim stärksten Lichte sahen, wird 
man seiner Angabe, unsere Michaelskapelle habe auf dem Immunitäts- 
thore gelegen, Winheim gegenüber, wenig Bedeutung zuschreiben dürfen. 
Von Gelen scheint auch Glasen abhängig, wenn er (Schreinspraxis S. 37) 
sagt, das Gebührhaus sei gewesen „neben der bei St, Cäcilien gestan- 
denen Pforte, über welcher eine Kapelle zu Ehren des H. Michaels, 
die der dabei gelegenen Klüsen den Namen gegeben, gebauet war". 
Mering, der die Kapelle noch sah, berichtet (ü, 115), sie habe sich 
einerseits an den Haupteingang zur Immunität des St. Cäcilienstiftes 
und andererseits an den Eingang zur Immunität des Klösterchens selbst, 
nahe an der Peterskirche, angelehnt. Demnach muss sie zwischen dem 
Eingang in die Immunität des Cäcilienstiftes und dem vor der Mauer 
gelegenen Klösterchen gelegen haben. 

Dass die Kapelle auf einem römischen Baue gestanden, wird kaum 
bezweifelt werden können, eher dass dieses ein römisches Stadtthor ge- 
wesen, das älter als die in Resten erhaltene Römermauer gewesen. 
Ganz unmöglich würde dieses sein bei der neuerdings wieder von 
Michael Mertz in seinem höchst verdienstlichen „Beitrag zur Feststellung 
der Lage und der jetzigen Beschaffenheit der Römermauer zu Köhi" 
(1883) aufgestellten Ansicht, jene Reste rührten von der ältesten Mauer 
her, deren der Abgesandte der Tencterer schon in einer von Tacitus 
berichteten Rede gedenkt. So wenig wir auch bezweifeln, dass das 
qppidum Ubiorum schon zur Zeit des Civilis ummauert gewesen, wenn 
wir auch die Beweiskraft der Äusserung einer Rede bei Tacitus nicht 
hoch anschlagen, wir vermissen jeden Grund zur Annahme, dass dieses 
schon damals den Umfang gehabt, den jene Mauerreste bezeichnen, und 
diese nicht einem spätem Baue angehören, wofür ganz entschieden die 
Form der Buchstaben auf dem Bogen des nördlichen Stadtthores zeugt. 
Vgl. meinen Museumskatalog S. 116 f. Aus dem Mangel an Spuren 
einer altern Mauer lässt sich eben nichts erweisen; denn wenn solche 
auch noch in fränkischer Zeit sich erhalten haben sollten, so mussten 
diese doch bei der völligen Umgestaltung der Stadt gerade an den 
Stellen, wo wir diese uns denken müssen, völlig, auch unter dem Bo- 
den, verschwinden, wenn sie nicht etwa dadurch sich erhielten, dass 
man sie zur Grundlage von Neubauten benutzte. Nicht blos im Mittel- 
alter, auch in der Zeit der Antiquitätenliebhaberei seit dem sechzehnten 
Jahrhundert, ja noch in unseren Tagen hat man die gemachten Auf- 
grabungen äusserst nachlässig behandelt. Was wissen wir von den 
Ausschachtungen beim Baue der neuen Peterspfarrschule, bei welchen 



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Der Umfang des JÜtesten römischen Köln. 35 

nach Ennen (Geschichte der Stadt Köln I, 90 f.) man zwei Bauperio- 
den entdeckt haben will? Können sich hier nicht Spuren einer altem 
römischen Stadtmauer gefunden haben ? denn wenn wirklich die Michaels- 
kapelle auf einem römischen Stadtthor gestanden, würde die Mauer, zu 
welcher es gehörte, gerade über diese Stelle nach Osten gelaufen sein. 
Freilich würde bei der Annahme eines römischen Stadtthores bei Cä- 
cilien nicht allein der Umfang des ältesten Köln bedeutend eingeschränkt 
werden, sondern auch der Sti-assenzug, wenn wir die Lage der übrigen 
Thore betbehalten, ein ganz anderer werden. Eine Verbindungsstrasse 
zwischen dem südlichen und nördlichen Thore würde dann auf der 
Columbastrasse die von Osten nach Westen gehende durchschnitten 
haben. Aber aus diesem Thore würde die Fortsetzung des Verbindungs- 
weges gerade zur ältesten Strassenverbindung Kölns, die nach Zülpich 
und Reims führte. Von Veit lässt die Römerstrasse von der Hoch- 
strasse über den Neumarkt durch das Weyerthor laufen (Jahrb. LXXV, 3), 
wogegen der angegebene Weg sich mehr empfehlen würde. Doch wir 
gehen auf diese und andere beim Mangel sicherer Haltpunkte schwer 
zu lösende Fragen nicht ein, sondern verfolgen nur den Lauf, den die 
südliche Mauer genommen haben müsste, wenn wirklich, was wir nur 
ah eine Möglichkeit betrachten, das Thor der Michaelskapelle bei Cä- 
cilien ein römisches Stadtthor gewesen wäre. Es würde die südliche 
Stadtmauer sich in diesem Falle westlich durch die Lungengasse, öst- 
lich durch die Blindgasse an der Pipinstrasse hingezogen haben. „Aber 
wie wäre dies möglich?" wird man ausrufen. „Wie kann man nicht 
blos die Cäcilienkirche, sondern auch Maria im Capitol vom ältesten 
Köln ausschliessen?** Dass die Bezeichnung Maria in Capitolio eine 
spätere unglückliche Romanisierung der früher Maria aUa genannten 
Kirche gewesen, ein eben solches Phantom, wie die Wasserburg auf 
dem Dorahügel, ist längst erwiesen, und dass die Gegend, wo sie liegt, 
auch wenn wir auf das alte Stadtthor bei Cäcilien verzichten, doch 
nicht im Bering der ältesten Mauern gelegen haben kann, dafür giebt 
es einen andern, wir glauben, unanfechtbaren Beweis. 

Das Verbot der Zwölftafelgesetze, die Toten in dem Bereiche 
der Stadt zu verbrennen und zu begraben, ward in der Kaiserzeit streng 
gehalten und wiederholt eingeschärft *), auch in den italischen und frem- 
den Städten der Provinzen eingeführt. Dass man bei der Gründung 
von Colonieen daran festhielt, beweist die lex coloniae Genetivae^). Zu 

*) Marquardt, Privatleben der Römer 1, 3ö0 f. Dirksen, die scriptores 
historiae Augustae S. 169 ff. 

') Vgl Mommsen in der Ephemeris epigraphica III, 94. 110. 



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36 H. DüDtier 

Born gestattete man nur selten Ehi-enbegräbnisse auf dem can^ms Martiua, 
Das Grabdenkmal des Cestius wurde erst durch die Aurelianische Mauer 
in den Umfang der Stadt gezogen. Dem Sinne der Alten, welche sich 
die Geister der Verstorbenen um das Grab schwebend, ja in ihm fort- 
lebend dachten, das sie gern mit den Bildern vollen Lebensgenusses 
schmückten, entsprach es, dass sie, wenn sie auch die Stadt durch die 
Asche der Toten entweiht glaubten, doch ihre Grabmäler möglichst in 
der Nähe an allgemein besuchten, mit dem frischen Leben in bew^ter 
Verbindung stehenden Orten zu haben wünschten, und so schmückten 
sie die belebtesten Landstrassen mit den Denkmälern ihrer Hingegangenen. 
Auch die gemeinsamen cölumbaria finden wir an ihnen, wie in Rom 
vor der porta Fincicma^ auf der via Appia und der via Ostiensis, 
Natürlich schloss man sich auch in den beiden Germanien und im 
belgischen Gallien, wo römische Sitte und Bildung, wenn gleich im 
letzteren nach Hettners Nachweis^) weniger tief und das Volkstümliche 
bewältigend, frühe eindrangen, in der Verbrennung und Bestattung dem 
römischen Gebrauche an, wie ja die Grabsteine nicht allein römisch 
sprechen, sondern auch in der äussern Form auf Rom hindeuten. So 
verlöte man denn auch in Gallien und Germanien die Gräber an die 
Landstrassen vor der Stadt In Trier beginnt die Gräberstrasse erst 
nördlich von der Farta nigra^ welche hier die römische Stadt abschloss ; 
jenseit derselben sind nie Gräber gefunden worden, und ebenso wenig 
an irgend einer Stelle, die unzweifelhaft im Bereiche derselben gelegen ^. 
Eben so wird es in Mainz gewesen sein. Leider hat Jac. Becker in 
seinem sonst so vorzüglichen Museumskatalog darauf nicht geachtet. Dass 
in Bonn eine Gräberstrasse vor dem Koblenzer Thore gewesen, hat schon 
Lorsch erkannt '), wenn er auch meint, vielleicht hätte man später von 
dem Glauben an eine Verunreinigung durch die Toten abgdassen, die 
gewiss nur der einzige Grund der Bestattung vor den Thoren gewesen. 
Aber die Angabe des Fundorts mancher dortigen Grabsteine ist so un- 
sicher überliefert, dabei der Umfang des in der Nähe des castmm Bonna 
sich bildenden Ortes bisher so wenig überzeugend nachgewiesen, dass uns 
hier der Boden unter den Füssen weicht^). 

Auch in Köln ist selbst seit den vierziger Jahren, wo Lorsch sich 



') In dem lichtvollen Aufsatze „Zur Kultur von Germanien und Gallia 
Belgica««, Wd. Zs. II, 1 ff. 

«) Vgl. Hettner in Picks Monatsschrift VI, 346. 

•) Jahrbücher I, 22. HI, 197. 

«) Vgl. Freudenberg „Urkundenbuch des römischen Bonn** S. 44 f. 



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Der Umfang des ältesten römischen Köln. 37 

90 eifrig der römischen Inschriften annahm und der Verein von Alter- 
tumsfreimden in Bonn seine Thätigkeit begann, so wenig auf die Fund- 
stätte der Steine geachtet worden, dass man von manchen gar nicht 
weiss, wann sie ausgegraben, von wo und wie sie in das Museum ge- 
kommen, da sich keine Meldung in den Akten findet^). Aber glack- 
Ucherweise genügt das, was wir von den Fundorten wissen, zur Entschei- 
dung der Frage, wo die Südgrenze der Stadt gewesen, jenseit welcher 
die Gräber begannen. Im Jahre 1848 wurde beim Ausschachten zu 
Neubauten in einer Tiefe von acht bis neun Fuss unmittelbar südwärts 
von der Pipinstrasse an der westlichen Seite des Kreuzganges der 
Marienkirche, der man im Mittelalter den Namen in CapUolio beilegte, 
nicht blos ein aus später römischer Zeit stammender "" Grabsein, sondern 
auch ein mit Pinienzapfen verzierter Deckstein eines Grabmals gefunden ; 
denn als solchen hat den von Lersch für ein Kapital gehaltenen Stein ^) 
aus Grobkalk Braun ^ nachgewiesen. Ja Braun hat auch gezeigt, dass 
der daselbst entdeckte Bogen zu einem columbarium gehört^ haben muss 
oBd wir hier die Reste von Begräbniskammern vor uns haben, die an 
dieser Stelle gebaut waren*). Wenn er (XVI, 55) den seiner Deutung 
entgegenstehenden Satz, dass die Römer keine Gräber innerhalb der 
Stadtmauern geduldet, mit der schon von Lersch gemachten Bemerkung 
zurückweisen will, obgleich es der Regel nach keine Grabmäler inner- 
halb der römischen Städte gegeben, so könne man doch die Ausnahmen 
aufzählen, so würde man nicht blos dies zu thun, sondern auch die 
besondem Verhältnisse der einzelnen Fälle festzustellen haben, ehe man 
daraus einen Schluss zöge. Den weiter geäusserten Gedanken: „Man 
könnte fragen, wo die südlichen Grenzen der Stadt Köln ursprünglich 
gewesen", hat er eben sowenig verfolgt, als die Frage aufgeworfen, ob 



*) Manche Grabsteine waren schon in der altem Blankenheimer Samm- 
lung, so dass man gar nicht weiss, ob sie aus Köln stammen; in den zwan- 
aiger Jahren finden wir darin schon die Grabsteme n, 149. 180; 1835 II, 179; 
1839 II, 140. 143, wie auch die Aschenkrüge 173; 1844 ü, 141. 142. 144. 
145. 231; 1847 ü, 181. Von II, 185. 215. 235. 241. 243. 253 können wir 
nicht einmal eine so unbestimmte Zeitbestimmung geben. 

«) .Jahrbücher XTV, 97 ff. nebst Tafel VI, im Museum Wallraf-Richartz 
n, 94. 225. 

') Daselbst XVI, 48 ff. Einen ähnlichen fand man in Amoldshöhe bei 
Köhi in einer Gräberstrasse. Vgl. daselbst LXXII, 69. Ein dritter kam im 
Jahre 1882 hei Niederlegung der alten Stadtmauer, also weit vor dem rö- 
mischen Köln, zu Tage. Vgl. das Korrbl. zur Wd. Zs. I, 39. 

«) Daselbst XIX, 65 ff. 



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38 &- Dontzdr 

nicht Id der Nähe Jener Grabkammern sich noch andere Spuren von 
Gräbern gefanden. Und wir können dies bejahen. Aus der nahen 
Marienkirche oder dem Ereuzgange derselben stammen zwei Sarkophage, 
der noch erhaltene der Gattin des speculator Gallicanus (Katalog des 
Museums II, 204) und der verkommene, den Valeria Prepis ihrem 
Gatten weihte (Lersch I, 53. Brambach 366). Wollen wir nun auch 
nicht behaupten, man habe sie gerade an dieser Stelle gefunden, so 
musste es doch in nächster Nähe geschehen sein; sie wurden in die 
nahe Kirche gebracht, wie mehrere Grabsteine in die Vorhalle der 
G^reonskirche (Brambach 350 — 352), der Sarkophag der Apollonia 
Victorina Bessula (Katalog des Museums II, 159) in die Ursulakirche, 
da beide Kirchen auf einer Stelle standen, wo heidnische und christliche 
Gräber sich fanden. Auch diese nach der Marienkirche geschafiften 
Sarkophage können nur auf einer nahen Gräberstrasse gefunden wor- 
den sein; nun aber gab es eine solche nicht an der nahen römischen 
Rheinmauer und die in Resten noch erhaltene Südmauer liegt zu weit 
von der Marienkirche ab, ja man würde die Särge eher in die Jakobs- 
oder Georgskirche als auf diese Höhe gebracht haben. Da wir von 
ganz nahen römischen Grabkammem wissen, so wird man nicht zweifeln 
können, dass diese Sarkophage nicht weit davon gefunden worden. Auch 
ein Stück eines andern grossem Grabsteins ist in der Nähe der Casino- 
strasse an einer Stelle gefunden worden, die nach unserer Annahme 
ausserhalb der ältesten Stadtmauer lag. Das im Katalog unter II, 149a 
aufgeführte Bruchstück wurde im Frühjahr 1869 auf der Hochstrasse 
ungefähr der Mündung der Blindgasse gegenüber mit mehrern von einem 
römischen Gebäude stammenden architektonischen Resten gefunden. Den 
sehr schweren Block wird man nicht aus der Ferne herbeigebracht 
haben, sondern -man nahm ihn aus der Nähe, und so würde auch dieser 
Grabstein, selbst wenn man ihn nördlich von der Blindgasse gefunden 
haben sollte, noch zu Gunsten unserer Annahme zeugen, dass die Grä- 
berstrasse unmittelbar südlich von der Blindgasse begonnen habe. Sollte 
die Inschrift II, 210 wirklich, wie der junge Imhoff an Lersch berichtete, 
im Cäcilienspital, nicht unter Gottesgnaden gefunden worden sein, so 
wäre dieselbe ein neuer Beleg, dass die Gräberstrasse in dem Teile der 
Stadt begann, der nördlich von der erhaltenen Sodmauer liegt. Ganz 
unzweifelhaft spricht dafür das in dem Turm der Peterskirche einge- 
mauert« Stück eines Grabsteins bei Brambach 361. Die Peterskirche 
lag noch ziemlich weit von der über den Bach sich hinziehenden Süd- 
mauer; es wäre seltsam, wenn man dieses Stück zu dem fernen Peters- 



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Der Umfang des ältesten römischen Köln. 39 

turm gebracht und dort eingemauert hätte, wogegen dies viel eher be- 
greiflich, wenn man es in der Nähe fand. An der Mauer der Peters- 
kirche wurde ein Stück des Gedenksteines der Wiederherstellung eines 
Gebäudes aus den Jahren 392 — 394 (Brambach 360) angebracht, das 
gleichfalls in der Nähe gelegen hatte, etwa von der altern Cäcilien- 
kirche stammte. Vielleicht war der Stein in der Cäcilienkirche noch 
vollständig, wurde erst bei der Zerstörung durch Brand oder beim Ab- 
bruche derselben verstümmelt und blieb deshalb beim Neubaue liegen. 
Ja man könnte glauben, auf diesem Steine habe die Behauptung beruht, 
die Michaelskapelle stehe auf einem altrömischen Stadtthore, die dritte 
Zeile sei zu ergänzen fportam vetustafje cofnlahsam, wonach das Thor 
noch vor dem Ende des vierten Jahrhunderts hergestellt worden, so 
dass der neue Mauerbau erst im fünften Jahrhundert erfolgt wäre. 
Hierzu könnte man die schon von Lersch verglichene ähnliche Inschrift 
anfcihren, die sich auf die Wiederherstellung der Mauern von Verona 
bezieht. Aber das ist eben nur eine entfernte Möglichkeit, da statt portam 
auch porlicumy domum u. a. hier gestanden haben kann. 

Sehr wenig wissen wir von sonstigen römischen Resten zwischen 
der Lungengasse, der Blindgasse und Pipinstrasse einerseits und der 
vom Griechenthore den Bach herab sich ziehenden römischen Mauer. 
Sie könnten zum Teil der spätem Zeit angehören, in welcher die Stadt 
schon nach Süden erweitert war; aber wir bedürfen dieser Annahme 
nicht, da man die freie Gegend um die Gräber, wenn man solche auch 
in der Stadt nicht duldete, dadurch so wenig entweiht glaubte, dass 
man hier selbst Weihesteine und Altäre aufzustellen, ja auch Tempel 
zu bauen sich nicht scheute. Im Umgange der Marienkirche selbst 
fanden sich Mosaikböden und eine Stuckwand (Katalog II, 188. 213). 
Südwestlich von derselben traf man beim Abbruch der von Erzbischof 
Heribert im Jahre 1009 geweihten Stephanskapelle (von keiner Kapelle 
in Köln ist eine ältere Weihung überliefert) im Boden einen rings ab- 
gebrochenen Stein eines Fronte Consularis, der den Schluss einer Grab- 
schrift, aber auch einer Gedenktafel sein kann (Katalog II, 176). An 
der Hochpforte soll der von einem Soldaten gesetzte Weihestein der 
deae Malvisiae und des Süvanns (Katalog II, 33) gefunden worden 
sein. Die Bezeichnung des Fundortes ist sehr unbestimmt, da ad portam 
cUtam (auf der Hochpforte) die Strasse vom Bache bis zur Stephans- 
kapelle heisst, scheint aber auf das spätere Römerthor zu deuten, so 
dass man den Stein vor demselben ausgegraben haben könnte. In der 
Lungengasse kamen ein Weihestein eines praefedus classis Germankae 



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40 H. Düntzer 

und ein unbekleideter weiblicher Torso zu Tage (Katalog II, 1. 78); 
diese könnten ebensowohl dies- wie jenseits der Gräberstrasse gefunden 
worden sein. Gleicher Zweifel besteht bei dem im Cäcilienspitale ein- 
gemauerten Weihesteine des Mercurius Arvemus (Katalog II, 9), dem 
im Garten desselben gefundenen Relief (Katalog n, 120) und dem 
schon erwähnten Gedenkstein an der Peterskirche; wurden sie in der 
Nähe gefunden, so konnte dies sowohl nach der Cä-cilienstrasse als nach 
der entgegengesetzten Richtung hin geschehen. Die Mosaikböden I, 30 
und II, 234 dürften jenseit der Gräberstrasse gelegen haben und vor 
die Zeit fallen, wo dieser südliche Strich zur Stadt gezogen wurde. Ge- 
wiss ist dies von dem Mosaikboden auf dem Griechenmarkt (Jahrbücher 
XLI, 129 ff. Katalog II, 168). 

Jenseit der noch in Resten erhaltenen Südmauer wurden 
Grabsteine gefunden im Filzengrabeu (II, 104 a), beim Abbruch des 
Annoturms Georgstrasse 7 (II, 139. 228), im Karmeliterkloster zum 
Dan (n, 198. 203), in der Wilhelmstrasse (11, 180 a), in der Achter- 
strasse (n, 208), an verschiedenen Stellen auf und bei der Severin- 
strasse bis zum Thore zu (II, 178. 219. 233 a. 269. 260. Brambach 
368. 370 — 372). Aus Gräbern, die an Severin gefunden wurden, 
stammen auch viele kostbare Gläser (Jahrbücher LXVI, 162, LXXI, 
114. 121) und andere Gefiisse (Brambach 369, Jahrbücher LXXI, 114). 
Vor dem Severinsthore begegnen wir den Grabsteinen 209, Brambach 
372. 377. 378, und die neuerdings im Severinswall gemachten Funde 
deuten auf Gräber. In dieser ganzen Gegend sind sonst nur ein einen 
Eber zerreissender Löwe und ein verzierter Fries gefunden worden (II, 
86, 96). So sehr überwiegen in dieser Fortsetzung der ältesten Grä- 
berstrasse die Grabdenkmale. Vor der südlichen Mauer fand man auch, 
in der Waisenhausstrasse, die viel besprochenen 67 Schädel, von 
denen 19 Nägel in der Stirn hatten (Jahrbücher XXXVI, 163 ff.), wie 
es auch anderwärts, in Köln bei Severin (Jahrb. XLI, 117) vor- 
kommt. Dass in dieser Gegend, von der Severinstrasse bis zum Ger- 
berbache die Richtstätte gewesen, ist kaum zu bezweifeln. Man hat 
auf der Severinstrasse auch das Skelett eines Gekreuzigten gefunden. 
Auch die Christen hatten an Severin ihre Grabstätten, aber auch im 
Westen und Norden, besonders an Gereon und auf dem ager Ursulanus. 

Im ganzen Bereiche der römischen Stadtmauer mit Aus- 
nahme der von uns bezeichneten Stelle gegen Süden finden sich keine 
Grabsteine, obgleich es an andern Resten der römischen Zeit nicht 
fehlt. So worden auf der Cäcilienstrasse zwei Altäre mit Reliefs ent- 



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Der Umfang des ältesten romischen Köln. 41 

deckt (n, 21. 124), also diesseit der Gr&berstrasse und vielleicht der 
ältesten südlichen Stadtmaner. Zunächst der westlichen Römermaner 
lassen sich keine sichern Funde nachweisen, da der Apemstrasse 17 
(der Mauer gegenüber) aufgegrabene Weihestein des Jupiter (1, 2) und 
die Mosaikbdden auf dem Apostelkloster (11, 196 a. 212. 257) vor der 
Stadtmauer lagen. Um so grosser ist die Zahl der an der nördlichen 
Stadtmauer gefundenen Weihesteine und der Reste römischer Skulptur 
und Architektur, besonders auf der Burgmauer, wo man nicht allein 
schon früher mehrere in der Nähe aufgegrabene Steine*in einen alten 
Mauerturm geschafft hatte (II, 14. 81. 90. 147), sondern auch manches 
einzeln gefunden wurde (II, 3. 10. 13. IG — 18. 41. 113. 134*), 
auf dem nahen Appellhofsplatze (II, 92. 107. 117. 118. 125) und am 
Pfaffenthore (11, 12), wogegen der wasserspeiende Löwe in der Komö- 
dienstrasse (II, 95) und der Trankgasse 13 gefundene Weihestein der 
matres Mediotautehae (II, 49) ausserhalb der alten Stadt lagen. An 
der östlichen Stadtmauer hat man östlich vom Dome ausser den Trüm- 
mern zweier Häuser manches aufgegraben (II, 7. 8. 27. 35. 163. 164. 
Jahrbücher XLII, 79 if.) ; auch das meiste auf dem Frankenplatze Ge- 
fundene (n, 15. 37. 148. 159. 162. 218) wird ursprünglich dieser 
SteUe angehört haben. Sonst treffen wir zunächst der östlichen Stadt- 
niauer den Gedenkstein der Wiederherstellung des Prätoriums (Brambach 
331) in der ßürgerstrasse und einen auf den Neubau eines öffentlichen 
Gebäudes unter Commodus bezüglichen (II, 223) unter dem Rathaus- 
platze. Im Innern der Stadt hat man das meiste auf dem Wallrafs- 
platze in der Nähe des Pfaffenthores aufgefunden, einen Altar des 
Mercur (II, 11), einen abgebrochenen Stein mit dem in einer oben und 
rechts erhaltenen Einfassung vertieft stehenden Namen des Severus 
Maximus (II, 132 ist er ohne haltbaren Grund als Grabstein bezeich- 
net) und mehrere Opfergeräte (Jahrbücher XLIII, 122, 60). Wenn 
andere Stücke des zuletzt erwähnten nahe dem Rathansplatze ans Licht 
gekommenen Gedenksteins sich wirklich unter dem Wallrafsplatze ge- 
funden, so kann das nur in Folge einer frühern Ausgrabung auf dem 
erstem geschehen sein. Der Weihestein des Sol Serapls (II, 26) war 
in einem Hause auf dem Domhof eingemauert. Vor dem Westportal 
des Doms wurde ein Kapital einer noch unentzifferten Inschrift aufge- 
graben (Katalog des Museums S. 117), in der vor dem Pfaffenthore 
nach dem Wallrafsplatze führenden Strasse unter Fettenhennen eine 
Matroneninschrift und ein Relief (II, 38. 44), westlich von dieser Strasse 
auf dem Margarethenkloster, ein Säulenstumpf (II, 120). In der Bu- 



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42 U. Däntzer 

dengasse wurde ein Weihestein des Dis und der Proserpina in beträcht- 
licher Tiefe gefunden (U, 24). Auf dem Laurenzplatze waren der grosse 
Torso eines Imperators und eine kolossale Flussmaske eingemauert (II, 
56. 74). In der Glockengasse stiess man beim Ausschachten zum 
Theaterbau auf einen Altar mit acht Reliefs (II, 103 a), zwischen der 
Mörser- und der Röhrergasse auf einen Mosaikboden (II, 170), in der 
nahen Elstergasse auf eine Granitsäule (I, 19), auf der Hochstrasse 
Nr. 56 auf ein Reliefbild der Nehalennia (II, 46), endlich am Licht- 
hofe auf eine Säule (II, 127*). Neuerdings ist noch manches gefunden 
worden, ohne dass genaue Angaben des Ortes vorlägen. Vgl. Korre- 
spondenzblatt I, 52 f. 

Hiernach sind Grabsteine nur in dem von uns bezeichneten süd- 
lichen Teile der Stadt und ausserhalb der vorhandenen römischen Um- 
fassungsmauern nachzuweisen. Wie vor der Südmauer sich eine Gräber- 
strasse hinzieht, so sind aucli sehr zahlreiche Grabsteine und Sarkophage 
ausserhalb der Nord- und der Westseite zu Tage getreten. Vor dem 
ersteren fanden sich solche in der Gegend der ürsulagaiten- und Salzma- 
gazinstrasse, auf dem sogenannten ager Ursulanus (II, 177. 226. 230. 
Brambach 323 — 327. 395. Jahrbücher XLII, 132. XLVH, 126 ff. 
LV, 144. Stein „die Pfarre der heiligen Ursula"), wo aber auch Weihe- 
steine zum Vorschein kamen (Brambach 313—317. Korrbl. I, 76), in 
der Machabäerstrasse (II, 130. 169. 239), gleichfalls neben Weihe- 
steinen (II, 25. 31), an der Cunibertskirche (U, 57. 181. 184. Bram- 
bach 318), auf dem Eigelstein in der Nähe des Thores (H, 200. 206. 
207. 220. 221), wie vor dem Thore (II, 175). Nicht geringer ist die 
Zahl der Grabsteine und Särge nordwestlich und westlich von der 
Stadtmauer, am KlingelpOtz im Arresthause (II, 172. 257), wogegen 
auf der Eintrachtstrasse ein Weihestein sich fand (Brambach o84), be- 
sonders aber um Gereon, auf der Gereon-, der Norbert-, Friesen- und 
Magnusstrasse (H, 138. 199. 201. 205. 214. 225 a. Brambach 346. 
347. 350. 352. Jahrbücher LXVIII, 152 f. LXXI, 121. Korrbl. II, 
36 ff. u. a.), neben Weihesteinen u. a. (U, 40. 41 a. 43 a. 54. Korrbl. I, 
76), auch vor dem Gereonsthore (II, 5. 121. 252), in der Benesis- 
strasse (Brambach 354. Jahrbücher XII, 377), beim Schafenthore (II, 
211), bei Mauritius bis zur Telegraphenstrasse (Brambach 356. 358. 
359. 421), wo auch Weihesteine und ein Mosaik sich fanden (II, 3 a. 
42 a — 192 a), vor dem Hahnenthore (Korrbl. II, 44), vor dem Weyer- 
thore (106. 182. 193. Brambach 375. 376), wo auch ein Weihestein 
(II, 45), und beim Pantaleonsthore (Korrbl. If, 23). 



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ber Umfang des ältesten romischen I^öln. 43 

So war auch das römische Köln wie Korn auf allen Landseiten 
von Grübem umgeben, deren Lage wir leider, da die Fundberichte, wie 
meist noch bis heute, mangelhaft sind, sie nicht einmal die Richtung der 
Särge angeben, nicht genauer bestimmen können. Dass wir innerhalb 
der jetzt noch in ihren Resten erhaltenen römischen Stadtmauern von 
Gräbern nur in dem bezeichneten südlichen Teile Spuren finden, dürfte 
uns, da dies kaum auf Zufall beruhen kann, die volle Berechtigung geben, 
diesen von dem ältesten römischen Köln auszuscheiden. Auch die vor- 
handene Römermauer umfasst keinen Raum von gleicher Länge und 
Breite; selbst die Ostmauer ist nicht so lang wie die Nordmauer, die 
beiden andern haben eine noch grössere Ausdehnung. Nach unserer 
Aasscheidung würde die älteite Stadt in der Richtung von Norden nach 
Süden an der schmälsten Seite, an der Südmauer, etwa ein Fünftel 
der spätem Ausdehnung verlieren. Über die 1 höre der ältesten Römer- 
stadt lässt sich nichts mit Sicherheit bestimmen, nur fällt es sehr auf, 
dass an der spätem römischen Mauer sich kein nach der ältesten Strasse, 
die durch das Ubierland über Zülpich nach Reims führte, hingerichtetes 
Thor findet. 

•^>^a€^^ — 

Der oberrheinische Limes. 

Vortrag, gehalten in der archäologischen Gesellschaft in Berlin. 
Von Prof. Th. Momuisen in Berlin. 

Die Erinnerung an diejenige Vergangenheit, welche nicht die 
unseres eigenen Volkes ist und doch sowohl in ihrem Ausgang mit 
dessen geschichtlichen Anfängen sich verflicht wie in ihrem Wiederer- 
wachen dessen Kulturgeschichte ebenso gefördert wie gekreuzt hat, diese 
Elrinnerung zu beleben und zu vertiefen ist die Aufgabe, welche unser 
Verein sich gestellt und vielleicht nicht ganz vergeblich gestellt hat. 
Es ist also natürlich, dass wir in ihm oft und von verschiedenen Seiten 
auf diejenigen Thatsachen zu reden kommen, in welchen Römer und 
Germanen sich direkt berührt haben, und dazu gehört in erster Reihe 
die merkwürdige militärische Anlage, welche das römische Rheinland 
an das römische Donauland anknüpft, der Limes. 

Das Wort selbst hat seine in ihrer Bedeutung wenig verstandene 
Geschichte. JAmes ist ein uralter technischer Ausdruck der römischen 
IkCess- und Baukunst. Wie beim Hausbau cardo die Angel der in das 
Gebäude führenden Thür und Ihnen die Querschwelle genannt wird, so 



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44 Th. Mommsen 

bezeichnet bei dem Kreazschnitt, auf dem die römische Feldmessung 
bekanntlich beruht, cardo die Gresichtslinie des Messenden, litnes die 
Querlinie, welche jene durchschneidet ; denn dies sind die ursprünglichen 
correlaten Benennungen, wenn auch im gewöhnlichen Sprachgebrauch für 
das letztere Wort die aus Umes decünanus verkfirzte Bezeichnung deci- 
rnanus eingetreten ist. Da diese Kreuzlinifen die Ackerstücke abgrenzen, so 
sind sie zugleich die Wege, und daher hat, während für cardo in diesem 
Sinn via eintritt, lifnes diejenige Bedeutung angenommen, welche im 
Sprachgebrauch der republikanischen Zeit am meisten hervortritt, die 
des Qnerwegs, der via transversa, wie die Grammatiker der augustischen 
Zeit das Wort erklären ; wesshalb dasselbe oft zu via im Gegensatz steht 
als Nebenweg neben dem Hauptweg. Eine militärische Bedeutung und 
eine Beziehung auf die Grenze hat das Wort in älterer Zeit nicht 
gehabt. 

Die neue Bedeutung des Wortes, welche zuerst bei Velleius 
unter Tiberius gefunden wird, hängt zusammen mit wichtigen Änderungen 
in der Reichsverwaltung. Die römische Republik kennt, abgesehen von 
der Küste, eine commerciell und militärisch geschlossene Grenze streng 
genommen nicht. Der Zoll ist wesentlich Hafenabgabe, wie auch die 
Benennung portormm dies anzeigt. Ganz fehlen ZolLstationen an den 
Landgrenzen allerdings nicht; im südlichen Gallien zum Beispiel wurde 
der Wein, der über Toulouse nordwärts zu den Barbaren ging, an der 
Grenze verzollt, und auch portus bezeichnet -nur vorzugsweise den 
Hafen, daneben auch die binnenländische Zollstation. Aber in den wich- 
tigsten Verkehrsgebieten dieser Epoche, in Italien, Sicilien, selbst in 
Kleinasien ist in dieser Zeit nur von Küstenzöllen die Rede. Ähnlich 
verhält es sich mit dem militärischen Schutz der Grenzen. Eine eigent- 
liche Grenzbewachung kennt diese Zeit nicht; selbst nachdem eine ge- 
wisse factische Stabilität der Armee eingetreten war, sind die Truppen 
nicht in dieser Weise verwendet worden. Das wesentliche Mittel des 
Grenzschutzes war damals die Beseitigung des allzu mächtigen Nachbar- 
staats und die halbe Unterthänigkeit der mit dem unmittelbaren Reichs- 
gebiet grenzenden Staaten ; man darf bei der Würdigung der Politik 
der Republik Rom, gegenüber den Diadochenstaaten zum Beispiel, nie 
vergessen, dass jener die stehende Armee fehlt, welche diese besitzen ; 
und manche Gewaltsamkeit wird dadurch wenn nicht entschuldigt, doch 
erklärt. 

Mit dem Eintreten des Kaiserregiments wird dies alles im Funda- 
ment wie in den Consequenzen verändert. Die stehende Armee tritt 



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Der oberrheiuisclie Limes. 45 

ein recht eigentlich zur Schliessung and zum Schatz der Grenzen; es 
ist ihre hauptsächliche Aufgabe die s&mtlichen Strassen, welche über 
die R^chsgrenze in das Ausland fahren, unter Aufsicht zu nehmen, 
wozu selbstverständlich es mit gehOrt die Überschreitung der Grenze an 
andern Punkten zu verhindern. Der Sicherheitszweck und das fiskalische 
Interesse gehen dabei Hand in Hand. Dem Ausland gegenflber bildet 
das Reich ein abgeschlossenes Yerkehrsgebiet ; es wird möglich, wie dies 
denn auch später wenigstens geschah, die Ausfuhr gewisser Artikel ins 
Ausland flberhaupt zu verbieten, anderswo den internationalen Verkehr 
auf bestimmte Grenzörter zu beschränken. Wenn in diesen Fällen 
mdir allg^nein politische Zwecke massgebend sind, so füllt die Yer- 
allgemeinemng der bei der Elinfuhr und der Ausfuhr an allen Reichs- 
grenzen zu entrichtenden Zölle die Kassen des Fiskus. 

Das System der Grenzsperrung, das mit dem Kaiserreich eintritt, 
stützt sich b^preiflicher Weise zunächst auf die grossen Ströme, wo mit 
veriiältnismässig wenigen Leuten und mit geringen Kosten der Verkehr 
auf die durch die Brücken oder sonst bezeichneten Übergangspunkte sich 
beschränken lässt. Wie hier verfahren ward, zeigt deutlich das nieder- 
rheinische Germanien, welches seit Claudius Zeit durch den Rhein be- 
grenzt war. Die Kastelle folgen auf einander in der Entfernung von 
etwa 18 Kil, so zum Beispiel im südlichen Teile Remagen, Bonn, 
Wesseling, Deutz, Dormagen, Bürgel, Neuss, alle am linken Rheinufer 
mit Ausnahme von Deutz, das als Ausfallsthor dient. 

Aber nicht überall boten sich Flussgrenzen dar; und wo diese 
fehlen, tritt für sie die Querstrasse ein, der Umes, Die Verwendung 
des Wortes erklärt sich ohne Schwierigkeit. Auch dieser Umes ist der 
Gegensatz der via: die nia ist der mit einem Grenzposten besetzte und 
unter Kontrole dem Verkehr freigegebene Weg, der Umes der Weg zu beiden 
Seiten, welcher dem Verkehr entzogen werden soll. Dass der Imies in 
der That ein Weg und zunächst als Weg gedacht ist, zeigt sprachlich 
die Thatsache, dass die Schriftsteller des ersten Jahrhunderts die für 
den Wegebau technischen Ausdrücke aperircy mimire, agere regelmässig 
auf den l'mes anwenden, auch wohl, wie Tacitus, limesy die Fahrstrasse, 
und agger, den Strassendamm, coordinieren. Auch ist ohne Zweifel die 
ursprüngliche Anlage des Limes darauf hinausgelaufen, dass die Strecken 
zwischen Posten und Posten zum Patrouillieren eingerichtet, «also z. B. 
im Walde die Bäume niedergeschlagen wurden, um den Überblick und 
die Bewegung hier den Soldaten zu erleichtem. Fi*eilich hat in der weiteren 
£ntwickelung der Limes vielfach aufgehört als Strasse zu dienen. Mili- 



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46 Tb. Mommsen 

Urisch kcrnnte dieser Spemreg in doppelter Weise entwickelt werden, 
entweder zu einer befestigten nnd bes^zten Strasse od«* zn einer Weg- 
sperre; und beides ist geschehen: der britannische Wall znm Beispiel 
ist eine befestigte Querstrasse, der obergermanisch-raetische Pfahlgraben 
ein gesperrter Weg; limifes sind beide. 

Der Hadrianswall in Britannien, welcher gewöhnlich raüuiHr aber 
auch limes heisst, läuft bekanntlich quer Über Nordengland von Meer 
zu Meer, etwa von Xewcastle nach CariL«?le, in der L^age von 16 deut- 
schen Meilen. Er besteht aus einer Kette von grösseren und kleineren 
Kastellen, von welchen jene in Abständen von nicht ganz einer deutschen 
Meile sich einander folgen, nordwärts geschützt durch eine gewaltige Stein- 
mauer mit vorliegendem Graben, südlich durch einen doppelten Erdwall mit 
dazwischen gezogenem Graben, ist also recht eigentlich eine von Osten nach 
Westen laufende gegen Norden und Süden befestigte Querstrasse. — Sehr 
ähnlich ist die etwa halb so lange Anlage, welche von der Donau bei Rassova 
zum Meere geführt ist und die Dobrudscha abschneidend hier eine kürzere 
nnd brauchbarere Verteidigungslinie herstellt als sie die Donau in ihrem 
letzten Laufe gewährt. Ausser der Aufnahme, die vor bald 50 Jahren 
in Gemeinschaft mit unserm jetzigen Feldmarschall v. Moltke Herr von 
Vincke von dieser Anlage gemacht hat. liegen mir darüber durch Hm. 
Zangemeisters freundliche Vermittelnng die interessanten Aufzeichnungen 
eines jungen deutschen Philologen vor, des Herrn Dr. C. Schnchhardt 
aus Hannover. Auch dieser Bau besteht aus zwei im Ganzen neben 
einander herlaufenden IJnien, einem Steinwall und einem Erddamm, 
hinter welchen in Abständen von beiläufig 750 Metern sich Kastelle 
befinden ; auffallend ist nur, dass in der östlichen Hälfte der Erddamm, 
in der westlichen der Steindamm der nördlichere ist. Also auch dieser 
bei den Schriftstellern nicht erwähnte und seiner Entstehung nach un- 
bekannte Bau ist eine befestigte Qnerstrasse. Nur wird man immer 
festzuhalten haben, dass der Zweck eines jeden Limes mehr die Sperrung 
ist als die Verbindung ; wenn an einer Stelle des Donaulimes ein Kastell 
mit seiner Stirnseite die vordere, mit der Rückseite die hintere Linie 
berührt, so ist damit freilich die unmittelbare Kommunikation innerhalb 
der beiden Linien aufgehoben, aber dem Zwecke des Limes widerspricht 
eine derartige Einrichtung nicht. 

Andver Art ist der germanisch-raetische Limes. Es ist über den- 
selben vor kurzem ein ausführliches mit zahlreichen Tafeln begleitetes 
Werk von Hm. A. v. Cohausen erschienen; und wie sehr es auch zu 
bedauern ist, dass dem Verfasser auch die oberflächlichste Kenntnis der 



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Der oberrheinische Limes. 47 

lateinischen Sprache wie der römischen KriegsaltertDmer abgeht und 
auch sonst Beweise grosser Flüchtigkeit zur Vorsicht bei dem Gebrauche 
mahnen; wie sehr es femer zu bedauern ist, dass der raetische Teil 
des Limes wenig berücksichtigt ist und die so schwierige und so wichtige 
Untersuchung der sehr verschiedenartigen und doch offenbar zusammen- 
gehörenden Anlagen nicht in eine und dieselbe Hand hat gelegt werden 
können^ so wird man dennoch, da weiter gehende Hoffnungen sich nicht 
realisiert haben, in dem hier Gebotenen die erste grössere und zusam- 
menfassende Arbeit wenigstens Ober den obergermanischen Bau mit Dank 
entgegen nehmen. Was Ober diese Anlage zur Zeit feststeht, soll hier 
kurz zusammengefasst werden, zum Teil im Anschluss, zum Teil im 
Gegensalz zu den Urteilen des genannten Schriftstellers. 

Es ist eines der wichtigsten Resultate der neueren Untersuchungen, 
dass einerseits das nördliche Ende des Limes und sein Anschluss an 
den Rhein festgestellt, andererseits der Grund ermittelt ist, wamm er 
eben hier einsetzte. Allerdings ist beides nicht eigentlich neu ; schon 
vor fünfzig Jahren hat vielleicht der beste der auf diesem Arbeits- 
felde th&tig gewesenen Beobachter, Oberstlieutenant Schmidt, beides richtig 
festgestellt. Aber es ist Cohausens Verdienst namentlich durch Unter- 
suchung der Wasserl&ufe oberhalb Rheinbrohl eine Lücke in der Schmidt- 
scheu Darlegung ausgefüllt und gezeigt zu haben, dass da, wo der Limes 
aufhört, sich ein jetzt entsumpftes Terrain und ein seitdem trocken ge- 
legter Rheinarm anschliessen, zwischen deuen nur ein schmales Defil6 
durchführt. Unmittelbar gegenüber di^em Punkt fliesst der Vinxtbach 
in den Rhein, welcher durch zwei dort gefundene Grenzsteine der ober- 
und der niederrheinischen Legionen sich herausstellt als der Obrincafluss 
des Ptolemaeus, die Grenze der beiden Germanien. Also nicht strate- 
gische, sondern administrative Gründe haben den Anfangspunkt des Limes 
bestimmt; und die geschichtliche Erklärung ergiebt sich nun ohne Schwie- 
rigkeit. Das Wort des CJorbulo ist bekannt, wie beneidenswert einst 
das Los der römischen Feldherren gewesen sei. Er sprach es als 
Statthalter von Niedergermanien, als ihm der Befehl zugegangen war, 
das rechte Rheinufer zu räumen und die Besatzungen alle auf das linke 
zurückzunehmen. Dabei ist es für diese Provinz geblieben; die mili- 
tärischen Anlagen der Römer, die sich hier finden, insbesondere die 
Etappenstrassen an der Lippe gehören der ersten römischen Kaiser- 
zeit an und sind wenn nicht früher, damals unter Claudius aufgegeben 
worden. Aber für Obergermanien ist der gleiche Befehl nicht bloss 
nicht ergangen, sondern hier ist im Laufe der Kaiserzeit die Grenze 



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48 Th. Mommsen 

vorge!5chobeü and befestigt worden ; und davon zeugt der obergermanibcbe 
Limes. 

Um die Entwickelung der Verhältnisse richtig zu verstehen, muss 
man unterscheiden zwischen der Ziehung und der Sperrung der Grenze. 
Jene geht auf Augustus zurück; seine germanischen Feldzüge endigten 
wohl mit dem Verzicht auf weitere Eroberungen, aber nicht mit dem 
Verzicht auf das rechte Rheinufer selbst ; vielmehr wurde dies wenigstens 
insoweit festgehalten, dass den Germanen der Regel nach die Ansie- 
delung am Fluss nicht gestattet ward. Aber ebenso wenig scheinen zu- 
nächst die Römer sich dort festgesetzt zu haben ; wir wissen von keinem 
Kastell, keiner Strasse, keiner Stadt, die dort unter der julischen oder 
der claudischen Dynastie gegründet worden wären, und Tacitus bekannjter 
Bericht über das Neckargebiet bestätigt durchaus, dass diese Gegend 
damals im wesentlichen als Oedgrenze behandelt worden ist. Das älteste 
Zeugnis einer staatlichen Anlage auf dem rechten Rheinufer ist der 
Meilenstein, den ein auch sonst wohlbekannter Legat von Obergermanien 
unter Vespasian um das J. 74 n. Chr. bei Offenburg im Badischen hat 
setzen lassen; auch er ist seit nahezu einem halben Jahrhundert be- 
kannt, aber erst in allerneuester Zeit von Hm. Zangemeister richtig 
gelesen und bezogen worden. Alle weiteren Spuren und Zeugnisse be- 
stätigen es, dass die Verwandlung der obergermanischen Oedgrenze auf 
dem rechten Rheinufer in einen Teil der Provinz, die Gründung von 
Kastellen, die Sicheining der Grenze ein Werk der flavischen Zeit, wir 
düi*fen jetzt sagen, ein Gedanke Vespasians sind. Der Chattenkrieg 
Domitians ist nur ein Teil der Durchführung desselben, nicht minder 
die Wegebauten Traians, welche den Rhein und die Donau enger zu- 
sammenschlössen . 

Ich verweile nui* bei dem Wallbau. Der obergermanische Limes 
kann in seiner ersten Anlage mit hoher Wahrscheinlichkeit dem Domitian 
und Trajan beigelegt werden. Freilich ist daran nicht bloss beständig 
gebaut, sondern es ist derselbe auch teilweise nicht so sehr verlegt als 
verdoppelt worden. Es ist überall eine Eigentümlichkeit dieser römischen 
Anlagen, dass sie mehrfach analoge Grenzsperren hinter einander auf- 
weisen, die gleichzeitig in Gebrauch gewesen sind. Am deutlichsten 
zeigt sich dies in England, wo der Hadriansmauer Newcastle-Carlisle 
der wesentlich gleichartige Wall des Pins und des Severus vom Frith 
of Clyde zum Frith of Forth vorgelegt ist ; hier sind nachweislich beide 
Linien gleichzeitig mit Truppen belegt gewesen. Ebenso liegt der 
moesischen Grenzsperre das Legionslager von Troesmis unweit Galatz 



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Der oberrheüiisclie Limes. 49 

hl der Weise vor, dass beide die gleiche Grenze schirmen. Analoge Ver- 
hältnisse finden wir auch im Neckargebiet : hier ist die Grenzlinie teils 
hinter, teils vor dem Neckai' gezogen. Um so weniger kann es befremden, 
wenn anter verschiedenen Regiemngen an diesen Bauten gearbeitet ward ; 
nachweislich ist hier dies namentlich unter Pius und Marcus geschehen. 

Die obergermanisch - raetische Sperrlinie unterscheidet sich von 
der britannischen und der moesischen vor allen Dingen durch ihre Aus- 
dehnung : sie beläuft sich insgesamt auf 70 — 80 deutsche Meilen, wovon 
zwei Drittel auf Obergermanien, ein Drittel auf Raetien entfallen. Sie 
beginnt, wie gesagt, an der Nordgrenze der Provinz zwischen Ander- 
nach und Remagen, biegt dann weit nach Osten aus, um das untere 
Mainthal nebst den oberen Zuflflssen dieses Flusses einzuschliessen, und 
hält sich von Hanau an auf längere Zeit an den Mainlauf. Vom Main ab 
wird sie zwiefach : die eine wahrscheinlich ältere Anlage sucht vom Main 
die kürzeste Verbindung zum Neckar und hält sich etwa von Wimpfen 
ab hinter diesem. Die östlichere wahrscheinlich jüngere Linie läuft vom Main 
geradewegs, meist schnurgei*ade, auf die Rems zu, einen Nebenfluss des 
Neckar, den sie bei Lorch östlich von Cannstatt trifft. Hier schliesst 
die raetische Linie sich an, welche von Lorch aus über die Altmühl 
weg die Donau sucht und diese nahe vor Regensburg erreicht. 

Wie durch den Anfangspunkt die Anlage sich als ein Werk der 
Provinzialverwaltung herausstellt, so trägt sie auch in den beiden Pro- 
vinzen, die sie begrenzt, einen verschiedenartigen Charakter. Die 
obergermanische Grenzsperre besteht, wie die britannische und die 
moesische, aus einer Kette von Kastellen, welche aber, der Ausdehnung der 
Anlage entsprechend, beträchtlich weiter, zum Teil bis 15 Kil. von einan- 
der abliegen. So weit möglich, sind für die Grenzsperre Flüsse benutzt, 
namentlich der Main, so lange er in seinem mittleren Lauf eine der 
Grenzsperre homogene Richtung einhält; ebenso der Neckar, soweit er 
die gleiche Richtung hat. Wo diese Flusslinien versagen, sind die 
Kastelle durch einen Erdwall mit vorgelegtem Graben verbunden, in 
welchen kleinere Forts und Wachttürme eingelegt sind. 

Der raetische Limes dagegen besteht aus einer einfachen Steinschüt- 
tung, wenigstens so weit wir bis jetzt wissen. Wachttürme scheinen auch 
hier vorhanden gewesen zu sein. Kastelle, wie sie bei dem ober- 
germanischen Limes vorkommen, unmittelbar hinter demselben ange- 
legt und mit einiger Regelmässigkeit sich folgend, fehlen bei dem raetischen 
und sind hier nur in grösserer Entfernung in unregelmässigen Abstän- 
den von der Sperrung nachweisbar. 

Westd. Zcitschr. f. Oesch, u. Kunst. IV, i. 4 



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60 Tli. Mommsea 

Eine Grenzbefestigung, wie die britannische und die musische, war 
der Pfahlgraben nicht. Es ist oft darauf hingewiesen worden, dass 
dessen Tracirung ohne alle Rücksicht auf militärische Ausnutzung des 
Terrains stattgefunden hat; überhöhende Stellungen, hinterliegende 
Sümpfe begegnen überall. Indes ein einsichtiger Militär wie v. Yincke 
bemerkt dasselbe auch hinsichtlich der Anlage in der Dobrudscha, und 
es kann allerdings fraglich sein, wie weit bei dem damaligen Stande 
der Kriegswissenschaft und dem militärischen Verhältnis der Römer zu 
den Germanen aus solchen Wahrnehmungen Schlüsse gezogen werden 
dürfen. Aber entscheidend ist das Verhältnis der verfügbaren Mann- 
schaften zu den Erfordernissen einer solchen Anlage, wenn man sie als 
Grenzverteidigung auffasst. Wir kennen die Truppenzahl der Provinz 
genau ; es standen dort zu der Zeit Domitians und Traians vier Legio- 
nen, von 20000 Mann und 10000 Mann Auxiliai-soldaten, zusammen 
30000 M., im 2. Jahrh. dagegen nur zwei Legionen, also höchstens 
20000 M. Das Aufgebot der Provinz kann nur für ausserordentliche 
Fälle in Betracht kommen und auch dann nicht stark ins Gewicht ge- 
fallen sein. Die Gresamtzahl der Kastelle bloss der äusseren Linie schlägt 
Cohausen auf etwa 50 an; das einzelne fordert zur vollen Vertei- 
digungsfähigkeit durchschnittlich mindestens eine Gehörte von 500 Mann. 
Also war es unmöglich mit jener Armee sämtliche Kastelle gleich- 
zeitig in verteidigungsfähigen Stand zu setzen, noch viel weniger 
möglich die zwischenliegenden zum Teil ausgedehnten WaUstrecken auch 
nur zu besetzen, ganz abgesehen von der Unvernunft eine Armee in 
dieser Art in lauter kleine Detachements aufzulösen und dem Feind 
so vereinzelt zu exponieren. Bei dem raetiscben der Kastelle ent- 
behrenden Limes kann an eine Bestimmung zur Grenzwehr überall nicht 
gedacht werden. 

Also ist der überhaupt abenteuerliche Gedanke eine Linie wie 
die hier beschriebene obergermanische als fortificatorische Circum- 
vallation zu fassen ein für allemal abzulehnen und wird vielmehr 
diese Anlage so aufzufassen sein, dass wohl das einzelne Kastell je 
nach Umständen mit voller Besatzung versehen und als Festung ge- 
braucht werden konnte, die Sperrung zwischen ihnen aber lediglich den 
Zweck hatte für gewöhnliche Zeiten den Sicherheitsdienst zu erleichtem 
und Räubern und Schmugglern das Geschäft zu erschweren. Für diesen 
Zweck reicht sowohl die Anlage wie die Truppenzahl vdlständig aus; 
auch lag es nahe die^Querstrassen , deren Überschreitung verhindert 
werden sollte, anfangs vielleicht durch Verhaue, später durch einen zur 



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Der oberrheinische Limes. 51 

Postenstellung eingerichteten Wall zu sperren. Weniger klar ist der 
Zweck des raetischen Steinwalles; doch wird er wahrscheinlich der 
gleiche sein, nur dass die Aussetzung ständiger Posten hier nicht er- 
forderlich schien, also die Verschiedenheit beider Anlagen darauf hin- 
deutet, dass hier die Grenzverhältnisse friedlicher waren und die bereite 
militärische Holfe eher entbehrt werden konnte. 

Dazu stimmen auch die geschichtlich bekannten Verhältnisse. Der 
obergermanische Limes muss in erster Eeihe sich bezogen haben auf 
den Verkehr mit den Chatten, der raetische auf den mit den Her- 
munduren. Nun hat allerdings in der Epoche, der der Grenzwall 
wesenthch angehört, in dieser gesamten Gegend die Ruhe vorgeherrscht ; 
oach dem Chattenkrieg Domitians, der wohl den unmittelbaren Anlass 
zu der gesamten Anlage gegeben hat, erfahren wir nichts von Grenz- 
kriegen in diesem Gebiet bis auf den gegen die Marcomanen, in 
welchen die Chatten eingriffen, wenn sie auch nicht in hervoiTagender 
Weise sich daran beteiligten. Aber wenn diesen gegenüber doch 
immer Vorsicht geboten war, so verhält es sich bekanntlich anders 
mit den Htjrmunduren. 'Der Gau der Hermunduren', sagt Tacitos, 
'ist den Römern treu, und darum wii'd diesen allein von den Germanen 
der Verkehr nicht blos am Ufer (oder vielmehr an der Grenze) ge- 
stattet, sondern im Binnenland und in der angesehensten Pflanzstadt 
der Provinz Raetien — das heisst in Augsburg. Sie überschi^eiten den 
Fluss wie sie wollen und ohne Aufsicht; und wenn wir den übrigen 
Ausländern bloss unsere Waffen und unsre Lager zeigen, so haben wir 
diesen unsere Stadt- und Landhäuser aufgethan, ohne dass sie darum 
bitten.' Darauf wird mit grosser Wahrscheinlichkeit bezogen werden 
dürfen, dass die militärische Kontrole des Grenzverkehrs in Raetien weg- 
gefallen zu sein scheint, da der Limes hierauf nicht eingerichtet ist. 
Eine gewisse Grenzsperre, um die Zollerhebung zu erleichtem, kann 
recht wohl auch hier stattgefunden und dafür diese Anlage gedient haben. 

^<>^Q€^« 



Die Mainzer Chronilc von 1459 — 1484. 

Entgegnung von Prof. C. Hegel ^in Erlangen. 

Herr Archivar Dr. A. Wyss hat seine Studie über meine Edition 
der Mainzer Chroniken im letzten Heft Jhg. 1884 dieser Zeitschrift 
fortgesetzt in Bezug auf die oben genannte Chronik. 

4* 



Digiti: 



izedby Google 



IW^W?^^' 



52 C. Hegel 

In dieser Chronik ist der hauptsächliche Bestandteil die gleich- 
zeitige Erzählung eines Mainzers, worin so ansführlich wie glaubwürdig 
flber die Verhandlungen des Rats der Stadt mit den beiden streitenden 
Erzbischöfen, Diether von Isenburg und Adolf von Nassau, sowie mit 
der Pfaffheit der Stadt berichtet und sodann der Überfall und die Er- 
oberung von Mainz durch Adolf von Nassau am 28. Oktober 1462 
und das darauf von dem Sieger über die Bürger verhängte Strafgericht 
geschildert ist (s. die Einleitung). 

Die neue Ausgabe und Bearbeitung der Chronik ist aus dem Ge- 
sichtspunkt behandelt, dass ihr Wert lediglich in diesem Hauptstück, 
worin sie eine wichtige geschichtliche Quelle ist, besteht. Nur um des- 
willen habe ich sie in meine Sammlung der Städtechroniken aufgenommen. 

Das Ganze der Chronik steUt sich als eine Compilation aus dem 
17. Jh. dar, worin ausser jener Erzählung noch anderes, zum Teil 
ebenfalls Gleichzeitiges, wie Aktenstücke und ein von dem Kampf in 
Mainz handelndes Keimgedicht, zum Teil aus bekannten Druckschriften 
Geschöpftes verarbeitet ist. Ihre Abfassung fällt um ungefähr 120 Jahre 
später als die Dinge, von denen sie bis zum Schluss handelt. Es ist 
so, wie wenn heutzutage Jemand eine interessante gleichzeitige Erzäh- 
lung aus der Geschichte des siebenjährigen Krieges aufgefunden hätte 
und diese mit einer Einrahmung aus bekannten Greschichtsbüchem ver- 
öffentlichte. 

Ich habe von den anderweitigen vom Compilator benutzten Quellea, 
in Bezug auf den ersten und dritten Abschnitt der Schrift, in meiner 
Einleitung S. 11 und 12 in der Kürze gehandelt und überdies in den 
Anmerkungen zum Texte auf dieselben und andere verwandte Quellen- 
schriften hingewiesen. 

Den Zuthaten des Compilators, welche A. Wyss mit Recht als 
*fiallast' bezeichnet, ist der Fleiss seiner Studie zugewendet, worin meine 
Nachweisungen vervollständigt und die betreffenden Stellen der Chronik 
zeilenweise nach dem Druck angegeben sind. Wenn aber hiermit die 
Forderung verbunden und an den Herausgeber gestellt wird, dass er 
solchen "Ballast' durch kleineren Druck für den Leser hätte unschädlich 
machen sollen, so muss ich meinerseits erwidern, dass ich ein derartiges 
Verfahren im vorliegenden Falle weder für nötig noch für richtig ge- 
halten hätte, nicht für nötig, weil bereits in der Einleitung diegenigen 
Teile der Chronik, wo sie als Quelle zu benutzen ist, genugsam be- 
zeichnet sind, und nicht für richtig oder passend, weil die ganze 
Compilation, abgesehen von einigen unbedeutenden Aeusserungen des 

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hie Mainzer Chronik von l4&9— 1484. 63 

Autors (s. Wyss S. 415) nichts als Entlehntes enthält und, wenn von 
diesem nar das als solches Nachgewiesene im kleineren Druck, alles 
flbrige aber im grösseren gegeben wäre, dann erst recht Unklarheit 
über den ungleichen Wert des letzteren entstanden wäre, indem darin 
das aus schlechten wie guten Quellen Geschöpfte als gleichbedeutend 
erschiene. 

Über einzelnes will ich noch folgendes bemerken; und zwar zu- 
nächst, was sich mit dem Ort und der Zeit der Abfassung bertlhrt. 

Zu dem Verzeichnis der Mainzer Verräter habe ich S. 59 ange- 
merkt, dass es sich auch in der Frankfurter Reichscorrespondenz und 
ähnlich in der Speierischen Chronik finde. Beide waren dem Oompilator 
sicherlich unbekannt. Wyss hat es auch auf einem eingeklebten Blatt 
in einer Hs. der Limburger Chronik gesehen. Es war demnach noch 
sonst verbreitet und ohne Zweifel auch in Mainz zu finden. Denn es 
ist nach Gegenstand und Inhalt der Chronik überhaupt als wahrschein- 
lich anzunehmen, dass sie in Mainz verfasst worden sei. 

Auf die wörtliche Übereinstimmung mit Serarius, rerum Mogunt. 
L. V, und Benutzung desselben habe ich gleichfalls schon hingewiesen *) 
und damit anerkannt, dass die Compilation erst nach 1604 verfasst 
sein könne. 

Ich habe femer behauptet, dass sie in ihrer ersten Redaktion A 
vor dem J. 1612 verfasst sein müsse, weil ein Zusatz in der zweiten, 
offenbar späteren Redaktion eben dieses Jahr als die Zeit ihrer Abfas- 
sung bezeichnet. Damit steht jedoch im anscheinenden Widerspruch die 
wörtliche Übereinstimmung eines in beiden Redaktionen befindlichen 
Stücks mit Lehmanns Speierischer Chronik, die selbst erst 1612 im 
Druck erschienen ist. Ich habe darum als möglich angenommen (Einl. 
S. 11 Anm.), dass der Compilator die Erzählung über das Treffen bei 
Pfeddersheim am 4. Juli 1460 und was weiter bis zum Friedensvertrag 
vom 18. Juli darauf folgt (S. 15 Anm. 3), aus der gleichen Quelle 
wie Lehmann geschöpft haben könne. Ich gebe diese Vermutung be- 
reitwillig gegen eine bessere preis, kann aber die von Wyss aufgestellte 
nicht für die bessere halten. Es hilft nichts, ein fingiertes Concept 
des Verfassers vom J. 1612 an die Stelle der Redaktion A zu setzen, 
aus welchem derselbe erst später, etwa 1619, sowohl A wie B ziem- 



') Einl. S. 12: 'Einige Nachrichten über Diether's Regierung stimmen 
beinahe wörtlich mit Serarius überein und lassen die Hand des späteren 
Bearbeiters erkennen.' Dass unter dem späteren Bearbeiter eben der 
Compilator zu verstehen sci^ ergiebt sich aus dem Vorhergehenden. 



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64 C. fiegel 

lieh gleichzeitig aasgearbeitet habe (WVss S. 413): das Verhältnis bei- 
der Redaktionen und beider Schriftensammlungen, worin sie sich be- 
finden (s. meine Einl. S. 6), zu einander und die nur in einem Zusatz 
von B angegebene Abfassungszeit 1612 wird dadurch nicht verständlicher. 

Lehmann giebt als Quelle seiner Erzählung von dem Treffen bei 
Pfeddersheim eine 'bischöfliche Beschreibung' desselben an, die, wie es 
scheint, wörtlich aufgenommen ist. *) Mit dieser zum Teil Obereinstim- 
mend ist die Erzählung derselben Begebenheit in der von Mone heraus- 
gegebenen Speierischen Chronik c\ 163. Doch unterscheiden sich beide 
in der Form wie auch im Inhalt. Letztere giebt den Bericht des 
Hauptmanns des Speierischen Fähnleins an den Rat und ist aber die 
Vorgänge des Treffens viel kürzer gefasst als jene, welche den Anteil 
des Pfalzgrafen weit mehr hervortreten lässt, weicht auch im einzelnen 
wie bei der Aufzählung der gefallenen 6 oder 7 Grafen von ihr ab. 
Ich kann demnach die von Wyss mir entgegengestellte Behauptung 
(S 415), dass die bischöfliche Beschreibung in der Speierer Chronik 
bei Mone vorliege, nicht als zutreffend gelten lassen, sondern denke 
mir das Verhältnis zwischen beiden so, dass der Bericht des Stadt- 
hauptmanns in der bischöflichen Beschreibung benutzt worden sei. letz- 
tere verstehe ich als eine Beschreibung des Treffens, die der Bischof 
Johann von Speier seinerseits in einem Ausschreiben oder irgend einer 
schriftlichen Abfassung gegeben hat. Denn auch er war ebenso wie 
die Stadt Speier bei dem Kriege und dem Treffen, beide als Verbündete 
des Pfalzgrafen, beteiligt (s. die Chronik bei Mone c. 161, Quellen- 
sammlung I S. 442, 443, und Eickhardt Artzt Weissenburger Chronik, 
Quellen u. Frört. U. S. 179). 

Über die mit der Mainzer Chronik gleichartige Compilation des 
Domvicars Georg Helwich, Moguntia devicta, welche zuerst 1626 im 
Druck erschienen und von Joannis Rer. Mogunt. T. II wieder abge- 
druckt ist, habe ich Einleitung S. 13 gesagt, dass in ihr die Chronik 
ausgeschrieben sei. Wyss zeiht mich des Irrtums und bemerkt, *die 
Ähnlichkeit beruhe auf Benutzung gleicher Quellen, was sich mit Be- 
stimmtheit nachweisen lasse.' Helwich selbst nennt im Eingang seiner 
Schrift die von ihm benutzten Autoren und dazu lateinische und deut- 
sche Manuskripte von Zeitgenossen, die er in seiner Dedikation an 
Kurfürst Georg Friedrich bestimmter als mitlebende Mainzer Bürger 
bezeichnet, deren einigermassen rohe Abfassungen er zwar nicht wöit- 



') S. 933: 'Nachfolgende Erzählung ist aus der bischöflichen Speyer- 
schcn Beschreibung hieher gesetzt.' 



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bie Mainzer Chronik von 1459—1484. 55 

hVh wiedergegeben, sondern bald erweitert, bald verkürzt und in an- 
dere Ordnung gebracht habe. *). Aus seiner Darstellung selbst von 
S. 155 des Abdrucks bei Joannis Bd. II an bis zum Schluss beim 
Tode des Erzb. Diether 1482 (Sectio XV) ist in der That leicht zu 
ersehen, dass darin nicht nur die gleichzeitige Erzählung unserer Chro- 
nik, sondern auch, was diese noch darüber hinaus bis zum Schluss über 
die zweite Regierung Diethers enthält, in der von ihm angedeuteten 
WeL<e behandelt und ausgeschrieben ist. 

Es sei noch erwähnt, dass ich in einem besondern Stück des 2. 
Bandes, das als Anhang zur Chronik anzusehen ist, von anderen, und 
iwar nur den der Sache und Zeit nach am nächsten stehenden und 
darum vorzugsweise in Betracht kommenden Berichten über die Er- 
oberung von Mainz gehandelt, und dazu eine sehr interessante, bisher 
unbekannte niederdeutsche Erzählung von einem beteiligten Anhänger 
Erzb. Adolfs aus einem Codex der Bibliothek des Collegium Theodo- 
sianum in Paderborn und ein gleichfalls unbekanntes Carmen elegiacum 
de Moguntinorum excidio aus der fürstlich Wallersteinischen Bibliothek 
zu Maihingen mitgeteilt habe. 

»-»^Cf^^« 



Recensionen. 

Der rVmische Grenzwall in Deutschland. Militärische und technische 
Beschreibung desselben von A. v. Co hausen, Ingenieur-Oberst z. D. 
und Conservator. Mit 52 Folio -Tafeln Abbildungen. Wiesbaden, 
C. W. Kreidel's Verlag. 1884. — Angezeigt von Dir. F. Haug 
in Mannheim. 

Schon längst war bekannt, dass Herr von Cohaiisen mit einem Werk 
über den römischen Grenzwall beschäftigt sei, und mit begründeter Spannung 
durfte man demselben entgegensehen; denn es war unter den Erforschern 
der heimischen Altertümer gewiss Einstimmigkeit darüber vorhanden, dass er 
durch seinen Beruf als Ingenieur-Offizier, durch seine erfolgreiche Thätigkeit 
auf dem realen Gebiete der Altertumswissenschaft und speziell durch seine 
mehr als 3(>jährige persönliche Bekanntschaft mit dem Grenzwall mehr als 
irgend ein anderer einzelner Mann dazu berufen war. Die hohen Erwartungen, 
welche jedermann von dem Werke hegte, sind auch nach der technischen 



*) — conscripta, ex quibus huraili ac impolita dictione pluriraa de- 
sumsi, non quidem verbum e verho exprimcns — sed latius nonnunquam 
contractiusve res ipsas explicans, ordinem(iue r^nim, sicubi commodius 
Visum fuit, cnmmutans. 



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56 Recensionen. 

Seite hin in der HanpUache erfTilh worden. Wenn wir im Folgenden neheii 
den grossen Verdiensten des Werkes auch einige Mingel and Lücken her- 
vorheben, so thun wir es in dem Gedanken, dass es doch auf dem Gebiet, 
auf welches es sich erstreckt, die Forschung bedeutend gefordert, teilweise 
auch zum AbscUuss gebracht hat. 

Es fehlt dem Vf. keineswegs an dem Bewusstsein, dass zu einer 
umfassenden geschichtlichen Darstellung noch mehr gehören wurde, und dass 
diese nur geschrieben werden könnte ^in Verbindung mit der Geschichte der 
römisch-germanischen Kriege und mit Zurateziehen aller Schriftquellen*^, und 
er fugt bescheiden hinzu : ^ Wir müssen uns darauf beschränken, diesen Gc- 
schichtschreibem ein nicht zu übersehendes Material, eine technische und 
militärische Beschreibung des Grenzwalls zu übergeben.** Noch eine andere 
Beschränkung hätten wir gerne schon in den Titel des Werkes aufgenommen 
gesehen : n^^^r römische Grenzwall vom Main bis zum Rhein." Es ent- 
CaUen nämlich nach einer kurzen Einleitung und Übersicht auf den Limes 
von Kelheim bis Lorch nur 18, von da bis Grosskrotzenburg 14 Seiten, und 
dies ist etwa '/» des ganzen Zuges : dagegen die übrigen Vs sind auf 266 
Seiten eingehend in einzelnen Abschnitten, je von einem Ksstell zum andera, 
dargestellt Den Schluss des Textes bilden die interessanten Vergleichungen 
mit andern Grenzwehren und die ebenfalls sehr bedeutsamen „Ergebnisse der 
Untersuchung", nebst Namen- und Sach-Register. Damit haben wir aber nur 
erst die eine Hälfte des ganzen Werks; die andere bildet ein Atlas, der 
zu dem beschreibenden Wort im reichsten Masse- das anschauliche Bild hin- 
zufugt Wir finden hier nach einer allgemeinen Übersichtskarte (Tafel I) 
namentlich Grundrisse und Profile der Grenzkastelle, Wachtürme, Villen 
Grabhügel von Grosskrotzenburg bis Xiederbieber (Tafel IV — XXIX), sodann 
Detailkarten über den Lauf des Limes vom Main bis zum Rhein (Tafel 
XXXIII — XXXIX) und eine grosse Anzahl von Profilen des Walls und Gra- 
bens (Taf. XL— XLVin). Es erhellt, dass in diesen graphischen Darstel- 
lungen ein Hauptwert des Buches liegt Man wird aber durch dieselben 
auch daran erinnert, wie viel in Bayern und Württemberg noch geschehen 
rouss, um dem, was durch Cohausen und seine Mitarbeiter für den rechts- 
mainischen Limes geleistet ist, nachzukommen. Durch Männer wie Buchner, 
Mayer, Paulus und neuestens Herzog und Ohlenschlager sind wir wohl über 
den Zug des Limes genau unterrichtet, aber die Profile sind in Württemberg 
nur spärlich, in Bayern so gut wie gar nicht aufgenommen, und fast alle 
Kastelle harren noch der Ausgrabung von der Donau an bis Jagsthausen, ja 
sie sind zum Teil in ihrer Lage noch nicht einmal festgestellt. In Baden und 
am Main geschieht dies eben jetzt, besonders durch die eifrige Thätigkeit 
Conrady's. 

Ehe wir zum Einzelnen übergehen, sei noch eine allgemeine Bemerkimg 
vorausgeschickt. Herr v. Cohausen hat mit einem andern verdienten Limes- 
Forscher, dem älteren Paulus, das gemein, dass er die Litteratur nur 
gelegentlich, aber nicht durchgängig und metliodisch benützt und ebenso nur 
im Vorbeigehen citiert. So sagt v. Cohausen S. 1 kurz: „Wer sich mit der 
Litteratur bekannt machen will, findet sie in den Bonn. Jahrb. LXIH 1878 
von Professor Hübner zusammengestellt" Aber eben bei Hübner steht sehr 



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tlecensionen. 6t 

richtig (a. a. 0. S. 21) : „Diese ganze Litteratur in erschöpfender und me- 
thodischer Weise auszunutzen hat noch niemand versucht." Dass diese For- 
derung nicht blos eine Pedanterie der Stubengelehrten ist, erlauben vir uns 
an einem evidenten Beispiel klar zu machen. Herr v. Cohausen sagt S. 325: 
,Der trockenen Donaugrenze (d. h. dem rätischen Limes) fehlten, soviel bis 
jetzt bekannt, alle Kastelle^. Nun haben aber in den Jahren 1818 ff. der 
Professor Freudenreich imd der Obeijustizsekret&r Bnzorini in Ellwangen den 
Grenzwall von Weiltingen bis Welzheim untersucht und eine Reihe von 
Kastellen und grösseren Lagerplätzen gefunden, auch in den Württ. Jahrb. 
von 1823 einen freilich sehr kurzen Bericht darüber gegeben. Sie waren es, 
▼eiche Buchner den Weg wiesen, aber des letzteren schnell hingeworfenes 
Buch: „Reise auf der Teufelsmauer** hat ihren kurzen Bericht in Schatten 
gestellt und so zu sagen erdrückt. Der ältere Paulus hat zwar denselben an- 
gefahrt (Württ. Jahrb. 1835, S. 154), aber nicht einmal die Namen der Ver- 
fasser genannt, noch auch die von ihnen angegebenen Spuren weiter verfolgt. 
Auch Herzog hat beide nur gelegentlich als Berater Buchners erwähnt. Erst 
der jüngere Paulus ist wieder auf sie aufmerksam geworden und hat in den 
Württ. Jahresheften für Landesgeschichte VH (1884), Heft 1 eine kurze Ab- 
handlung veröffentlicht: „Die römischen Schanzwerke am Donaulimes**. Aber 
auch hier vermissen wir die Nennung der beiden ersten Entdecker. So ist 
also eine schon vor mehr als 60 Jahren gemachte Beobachtung durch Ver- 
nachlässigung der vorhandenen Litteratur wieder so gut als verloren gegangen 
and musste jetzt neu ans Licht gezogen werden. 

Ein ähnlicher Fall aus dem Gebiete des von Cohausen eingehend be- 
arbeiteten rechtsmainischen Limes ist mir allerdings nicht bekannt. Vielleicht 
dürfte es sich aber doch empfehlen, die alten Karten nachzusehen, von welchen 
Cohausen und Hühner nichts sagen, und die mir selbst auch nur aus den 
Anfuhrungen Anderer bekannt sind, z. B. Fr. Zollmann, Karte von der Graf- 
schaft Hanau 1728; Exactimnia Veterariae tabula, del. 0. C. Bunau (=- W. 
C. Bunau, la Wetterane, Paris 1762?); Nie. Persona, Locorum Bheno adui- 
cetOmm pars inferior; Karte der Wetterau von Müller, Hanau 1783. Auf allen 
diesen soll der Limes verzeichnet sein; vielleicht hätten sich dieselben auf- 
finden lassen und bei genauerer Betrachtung nützliche Wink% gegeben. Dass 
auf der Strecke von Unter- Widdersheim bis Amsburg der Lauf des Limes 
im einzelnen noch nicht durchaus sicher ist, geht aus Cohausens Darstellung 
selbst hervor (vgl. S. 65. 70. 75). Der bedeutendste Vorgänger Cohausens, 
der Oberst-Lieutenant F. W. Schmidt, hat auf dieser ganzen Strecke nichts 
gefunden, Pfarrer Möbius in Traishorloff und Direktor Soldan in Giessen 
ziehen den Grenzwall zum Teil etwas anders als H. v. Cohausen, und aus 
einer Zeitungsnachricht entnehme ich, dass von dem Geschichts verein für 
Hessen in diesem Sommer durch die Herren Fr. Kofler und Lehrer Bach 
Ausgrabungen angestellt worden sind, Avonach der Pfahlgraben nicht, wie Co- 
hausen annimmt, durch Bettenhausen gehen soll, sondern näher an Langsdorf 
vorbei, wo die Grundmauern eines Kastells von 148' Länge und Breite mit 
abgerundeten Ecken ausgegraben worden seien. Bei solchen Differienzen 
wären vielleicht doch aus einer alten Zeichnung oder Nachricht Anhaltspunkte 
zu gewinnen, da der Grenzwall natürlich früher viel besser erhalten war. 



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68 tlecensidnen. 

Eine vollständige und methodische Benutzung der vorhandenen Litteratur ist 
die notwendige Ergänzung der eigenen Beobachtung, um so mehr, wenn, wie 
hier, das Objekt der Forschung von Jahr zu Jahr mehr geschwunden ist. 

Nach diesen allgemeinen Bemerkungen folgen wir dem Gang des 
Werkes selbst. Die Länge des Grenzwalls wird von Cohausen so berechnet: 

1) Der Limes Raeticus, von seinem Anfang oberhalb Kelhcim an der Donau 
zuerst nordwestlich bis Gunzenhausen, dann südwestlich bis Lorch 174 km, 

2) der rheinische Limes a) von Lorch bis zum Main bei Miltenberg 107 km, 
b) der Lauf des Mains von Miltenberg bis Grosskrotzenburg 46 km, c) der 
Grenz wall von da nördlich, dann im Bogen um die Wetterau hemm, dann 
westlich auf dem Taunus hin, endlich nordw.estlich bis zum Rhein bei Rhein- 
brohl 215,5 km, zusammen 542,5 km. 

Den Limes Raeticus beschreibt Cohausen auf Grund der bekannten 
Schriften Buchners und Mayers, 'sowie der freilich nicht näher eingehenden 
Bemerkungen Ohlenschlagers in aller Kürze. Eine kleine Strecke, von Gun- 
zenhausen bis Pleinfeld, hat er selbst im Sommer 1877 mit Conrady begangen; 
über diese giebt er einen besonderen Bericht (S. 18 if.). — Den bayrischen 
Limes, die sog. Teufelsmauer, beschreibt er nach Mayer als eine Trocken- 
mauer, ohne Mörtel, wiewohl Coh. selbst an einer Stelle Mörtel gefunden 
hat. Sie ist jetzt etwa 10' breit und 3 — 3Vf' hoch; hieraus schliesst Co- 
hausen auf eine ursprüngliche Höhe von 2,50 m, was vielleicht etwas zu viel 
ist, und sagt: höher sind auch die Mauern der Kastelle im Taunus nicht. 
Einen Graben hat die Mauer nicht vor sich; nur läuft nach Mayer in einer 
Entfernung von 17 X, d. h. „Schritt" (dies das Mass, mit welchem Cohausen 
durchgängig misst, --^ '.•4 m) von der Donau an bis Kleinlellenfeld ein 
schmaler, seichter Graben parallel vor der Mauer her. Hierin finden Mayer 
und Ohlenschlager die letzte Spur einer Palissadenreihe, Cohausen dagegen 
die Abgrenzung eines Pomeriums, eine Marke, wie weit der Wald von der 
Mauer zurückgehalten werden sollte. Den Grund, warum die Römer hier 
eine Mauer zogen anstatt Wall und Graben, findet Cohausen — und das ist 
meines Wissens ein neuer und einleuchtender Gedanke — in dem geo- 
gnostischen Untergrund (S. 11). „Der ganze Zug der Tenfelsmauer 
geht durch die Juraformation, deren Flösse allenthalben plattenförmige Schich- 
tungen und rechtwinklige Absondenmgen zeigen und daher leicht zu trockenen 
Mauern aufgeschichtet werden können. ** Die „Festpunkte" beschreibt Mayer 
als kreisförmige Schutthügel von 52 — 85 Schritt Umkreis oder 12 — 20 m im 
Durchmesser: Cohausen hält dagegen eine quadratische Form der Türme mit 
abgerundeten Ecken, ähnlich denen im Taunus, fi'ir wahrscheinlicher und ver- 
sucht S. 13 eine Rekonstruktion derselben. Auflfallend findet er das Fehlen 
der Kastelle. Dieselben fehlen aber eigentlich nicht, nur stehen sie in einem 
weniger nahen Verhältnis zu dem Grenzwall ; denn die bis jetzt bekannten 
Kastelle, wie Eining, Imsing, Pföring, Kösching, Pfünz, Imsingcn liegen 5—13 
km hinter dem Wall, nur Gunzenhausen unmittelbar daran. Beigefi'igt ist 
noch ein besonderer Abschnitt über die sog. römischen Warttürme mit 
Bossen quadern, welche bei Mayer, Mone, Krieg von Hochfelden als 
Dogma galten. Mit Recht bezeichnet Cohausen dieselben als Bergfriede des 
12. u. 13. Jahrh. (vgl. auch Näher, Die baugcschichtliche Entwicklung der 



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ßecension^tt. 53 

Ritterburgen in Sudwestdeutscbland, Bonner Jahrb. LXXVI, S. 91 ff.). „An 
römischen Bauten in Italien, sagt er, ßndet man bei weitem nicht so viele * 
ßo8senquader*Ti'irme wie in Bayern, und wo man überhaupt in Italien Bossen- 
qnader findet, sind sie ohne Randschlag", wie auch die Porta nigra in 
Trier, während jene vermeintlich römischen Türme Bossen mit Randschlag 
haben. 

Über den württembergischen Teil des Limes Raeticus geht Co- 
hausen sehr kurz hinweg. Nach den einheimischen Forschem hat derselbe 
,(las Profil einer Strasse (nicht mehr einer Mauer), d. h. eine Unterlage 
aas plattenförmigem Gestein, darauf eine Stückung von hochkantig gestellten 
Sternen, überschüttet mit einer Schichte zum Teil weit hergeholten Klein- 
schlags, und dieser zusammengebacken mit einem massenhaften Mörtelguss" 
(S. 16). Aber von wo an ändert der Limes seine Konstniktion und wird aus 
einer Mauer zur Strasse? Die blauweissen und schwarzroten Grenzpfähle 
können es doch nicht ausmachen. Diese Frage bedarf also noch der ünter- 
sachung. Ebenso ist ein anderer Punkt nicht völlig aufgeklärt: Freudenreich, 
Bttzorini und Buchner Hessen den Grenzwall südlich von Iggingen und Her- 
lighofen, Wustenried und Muthlangen, an Klein- und Hangen-Deinbach vor- 
bei nach Lorch ziehen; der ältere Paulus und ebenso Herzog legten ihn 
ans miütärischen Rücksichten auf die beherrschenden Höhen südlich vom 
I^emthal, wo eine Hochstrasse nach Pfahlbronn hinführt; der jüngere 
Paulus und Cohausen entscheiden sich wieder für die Lorcher Linie, wobei 
letzterer bemerkt, dass andere Stellen des Grenzwalls zur Genüge beweisen, 
dass die Römer nicht die Höhe eingehalten haben. Die oben angeführte Ab- 
bandltmg des ji'mgeren Paulus war Cohausen noch nicht bekannt; derselbe 
sieht die „Mörtelstrasse" nicht als die eigentliche Grenzlinie, sondern als den 
nRückenmarksstrang des römischen Verteidigimgsgebiets" an, indem er auch 
römische Schanzwerke ausserhalb dieser Strasse gefunden haben will. Letzteres 
wird Cohausen durchaus bestreiten, da er mehrfach und nachdrücklich be- 
tont, dass sich ausserhalb des Limes keine römischen Befestigungen finden 
Übrigens glauben wir auch, dass manche der von Paulus als römisch be- 
zeichneten „Burstel" (Burgställe) dem Mittelalter zuzuweisen sind, so der 
jetzt noch 45' hohe Erdhügel bei Buch (S. 43). Auf das Ergebnis der von 
Paulus beabsichtigten Ausgrabungen in jenen Gegenden darf man gespannt sein. 

Gehen wir mm aber zu dem rheinischen Limes über, der bekannt- 
lich aus Wall und Graben besteht, so ist keine Differenz über den Zug des- 
selben von Pfahlbronn-Haghof an. Die Strecke von da bis Mainhardt hat zu 
.\nfang unseres Jahrhunderts Pfarrer Prescher, das Stück von Mainhardt 
bis Osterburken schon im vorigen Jahrhundert Hanssclmann annähernd 
festgestellt. Die schnurgerade Linie hat der ältere Paulus erkannt und gegen 
verschiedene Zweifel siegreich behauptet (mit Ausnahme des letzten Teils 
von Walldürn an). Wenn auch nicht die ganze Linie erhalten ist, so liegt 
doch der Beweis für die gerade Führung* nach Herzog (Die Vermessung des 
römischen Grenz walls in seinem Lauf durch Württemberg, S. 22) darin, dass 
alle noch erhaltenen ziemlich bedeutenden Reste in eine gerade Linie fallen. 
Dieselben smd nach den Forschungen der hiezu benifenen Kommission in die 
Flnrkarten des statistisch-topographischen Bureaus eingezeichnet und auf der 



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60 Recenslon^ii. 

Herzog'schen Karte übersichtlich dargestellt. — An dieser Linie, aber nicht 
anmittelbar am Limes, liegen die durch Inschriften beglaubigten romischen 
Gamisonsplätze Welzheim, Murrhardt, Mainhardt, Öhringen, Jagsthausen, 
Osterburken und Walldürn. Das Kastell von Mainhardt ist durch den 
jüngeren Paulus (Herzog Taf. n, hienach Cohausen Taf. XLIX), das von 
Osterburken durch den Mannheimer Altertumsverein (Taf. L), das von 
Walldürn durch Connuly ausgegraben worden, die andern harren noch ihrer 
näheren Feststellung. 

Von Walldürn an beginnen nun die höchst wichtigen Entdeckungen 
Conrady^s. Während nämlich Paulus bekanntlich die gerade Linie bis an 
den Main bei Freudenberg sich fortsetzen liess (wobei aber das Kastell von 
Walldürn ausserhalb des Limes fiel), hat Conrady nach früheren Vermutungen 
von Buchner und zuletzt von K. Christ durch die sorgfaltige und methodische 
Ausgrabung von 21 Wachtürmen (vgl. Wd. Zs. III, 1884, S. 266 ff. mit einer 
Karte) unwiderleglich nachgewiesen, dass der Orenzwall südlich von Wall- 
dürn die gerade Linie verlässt und sich in mehreren Winkeln über Neusass, 
Reichartshausen und Wenschdorf nach Miltenberg hinzieht und bei dem 
Kastell Altstadt (vgl. Cohausen Taf. LI) den Main erreicht Diese Entdeck- 
ungen hängen jedoch mit einer anderen Frage zusammen, welche Cohausen 
nur im Vorbeigehen streift, nämlich mit dem von dem Baumeister K. Arnd 
behaupteten „Probus wall^, der sich nach dessen Ansicht von Freudenberg 
über die unwirtlichen Höhen des Spessarts und Vogelsbergs um die Orte 
Gelnhausen, Birstein, Schotten herumzieht, also fast das ganze Gebiet der 
Flüsse Kinzig, Nidder und Nidda einschliesst. Noch Hübner in seiner oben 
angeführten Abhandlung hatte sich nicht ablehnend dagegen verhalten und 
den Amd'schen Wall in die von Kiepert angefertigte Karte einzeichnen lassen, 
obgleich die fraglichen Gegenden gar keine Spuren römischer Besiedelung 
zeigen und etwaige von Probiis angelegte Verschanzungen doch nicht der 
in Frage stehende Limes sein können. Daher trat Alb. Duncker in der 
Schrift „Beiträge zur Erforschung und Geschichte des Pfahlgrabens ^ (1879) 
nachdrücklich dagegen auf, und der imermüdliche Jakob Schneider gab iin 
Anschluss an die Forschungen des Oberstlieutenants F. W. Schmidt und des 
älteren Dieffenbach in der 12. Folge seiner „Neuen Beiträge^ (1879) den Lauf 
des Limes in der Hauptsache ganz richtig an. Völlig beseitigt aber und 
durch thatsächliche Funde widerlegt ist die Amd'sche Hypothese erst von 
Conrady; denn wenn der Grenzwall bei Miltenberg den Main erreicht, so 
kann er nicht in einer Spessartlinie seine Fortsetzung gefunden haben, son- 
dern er muss von da an dem Main gefolgt sein, der hier in derselben Rich- 
tung fliesst, oder der Main selbst muss die Grenze gebildet haben. Letzteres 
nimmt auch Cohausen au, welcher die Strecke von Miltenberg abwärts mit 
der Strecke von Passau bis KeUieim vergleicht und beide als „nasse Grenzen** 
bezeichnet. Aus den neuesten Nachrichten Conrady's und G. Wolff's ist zu 
entnehmen, dass dieselben einai^der entgegenarbeiten, um die Kastelle, 
welche am linken Mainufer sich zwischen Miltenberg und Grosskrotzenburg 
finden, Trennfurt, Obemburg, Niedemberg, Stockstadt, Seligenstadt, aufzu- 
nehmen und dadurch den Nachweis zu vervollständigen, dass hier ^Tirklich 
der Fluss die Grenze bildet. 



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Rerensionen. 61 

Ehe wir aber weitergehen, habeu wir noch der Mümlinglinie zu ge- 
denken, welche nach Courady (a. a. 0. 269) nicht von Obemburg, sondern 
etwa« weiter südlich von Wörth aus gegen Süden sich an dem MümKngthal 
hinzieht. Dieselbe ist neuerdings von einer hessischen Kommission näher 
ontersacht worden. Sie besteht aber nicht aus einem fortlaufenden Wall, 
sondern nur aus einer Reihe von Kastellen: Lützelbach, Heunhaus, Eulbach, 
Wnreberg, Hesselbach, Schlossau, zwischen denen Wachtürme die Verbindung 
herBteUten. In den letzten Jahren ist nun aber durch K. Christ, Geh. Hof- 
nrt Wagner und Conrady nachgewiesen worden, dass diese Linie nicht, 
wie Knapp annahm, sich gegen Osten in einem Bogen nach Mudau hinüber 
wendet, sondern gerade südlich fortsetzt. In diese Richtung fiillt namentlich 
das von Wagner und Conrady 1883 ausgegrabene Kastell Oberscheiden- 
thal; weiter folgt Neckarburken, wo ebenfalls ein Kastell sich befand, und 
€8 besteht grosse Wahrscheinlichkeit (vgl. Zangemeister, Westd. Korr. II, 
Nr. 140), dass die Mümlinglinie in einer schon von dem älteren Paulus ange- 
nommenen Neckarlinic sich fortsetzt über Gundelsheim, Wimpfen, Böckin- 
gen, Benningen-Marbach bis Kannstatt, wo überall durch Inschriften Militär- 
stationen nachgewiesen sind. Über das Verhältnis dieser Linie zum Limes 
ist noch keine Klarheit hergestellt. War die Neckar-Mümlinglmie die frühere 
Grenzlinie? oder ist sie als befestigte Strassenlinie im Innern angelegt wor- 
den? Eine dritte Möglichkeit, dass sie in die letzte Zeit der Römerherrschaft 
fallt und angelegt wurde, als man schon an der Verteidigung des Grenzwalls 
verzweifelte, ist dadurch ausgeschlossen, dass schon im Jahre 148 nachweis- 
bar in Böckingen eine Militärstation war und zwischen Würzberg und Eul- 
bach eine Inschrift des Antoninus Pius, also ungefähr aus derselben Zeit, ge- 
funden worden ist (Conrady a. a. 0. 286), femer dadurch, dass nach Con- 
rady's Entdeckung (ebd. 277) die Kastellmauem der Mümlinglinie sauberer 
und stattlicher gebaut sind, als die des Grenzwalls. Die erste Ansicht, 
Priorität der Mümlinglinie vor der von Pfahlbronn - Miltenberg, hat Zange- 
meister (a. a. 0. 270) mutmasslich geäussert. Cohausen aber sieht, und wir 
glauben mit Recht, die Mümlinglinie als eine befestigte Strassenlinie für den 
innem Verkehr an, welche eine gesicherte Truppen-, Boten- und Signal- Ver- 
bindung vermitteln sollte. Älmlich Conrady a. a. 0. 283 f. 

Von Grosskrotzenburg an folgen wir nun ganz der ausfx^hrlichen, auf 
Autopsie gegründeten und sachkundigen Führung Cohausens selbst, der diesen 
rechtsmainischen Teil seit mehr als 30 Jahren (vgl: S. 2 f.), unterstützt von 
verschiedenen Altertumsfreunden, besonders dem jüngeren Dieffenbach, uner- 
müdlich begangen, gemessen imd verzeichnet hat. Die Hauptvorgänger Co- 
hausens in diesem Teil der Arbeit sind F. W. Schmidt, dessen Aufnahmen 
in die Jahre 1833—1845 fallen, aber erst 1859 veröffentlicht wurden, und des 
altem Dieffenbach mit seiner Geschichte der Wetterau (1843), sodann 
für die Taunusgegenden K. Rössel, Die römische Grenzwehr im Taunus 
(1876). Grössere Kontroversfragen sind hier nicht mehr zu besprechen ; dass 
aber im Kleinen noch nicht alles klar und sicher ermittelt ist, wurde schon 
oben gesagt (vgl. S. 57). 

Um den südlichen Teil dieser Strecke hat sich in den letzten Jahren 
der Hanauer Geschichtsverein namhafte Verdienste erworben, besonders Alb, 



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62 RecejiaioneD. 

Du Utk er, Dr. G. Wolff uud Architekt v. RösRler, welche die Ausgrabuuff 
der Kastelle Grosskrotzenburg (vgl. Taf. IV), Rückingen (Taf. LH) und aller- 
neustens Marköbel (vgl. Frankf. Didaskalia 1884 Xr. 249) geleitet haben- 
in schnurgerader Richtung, und zwar fa«t genau von Süd nach Xoi-d (die 
Spezialkalte Cohausem» Taf. XXXUI, Xr. 7. 8 ist nicht richtig orientiert) 
läuft der Limes von Grosskrotzenburg, wo er den Main verlässt, nach 
Rückingen, wo er die Einzig übersclireitet. Das früher hier aufgedeckte 
Gebäude, über welches Duncker und Suchier in der Schrift „Das Römer- 
kastell und das Totenfeld bei Rückmgen" (1873) berichtet liatteu, war aller- 
dings nicht das Kastell selbst, sondern eme der häutig in der Xähe sich 
findenden Villen — das Fragzeichen Hübners, über welches Duncker sich 
vereifert hat, war demnach berechtigt — aber 1883 ist von Dr. Wolff und 
Hauptmann Dahus das Kastell selbst aufgedeckt worden. Die gerade Rich- 
tung setzt sich fort bis Marköbel, von wo der Limes nordnordwestlichc 
Richtung nimmt, aber wieder in gerader Linie über die Xidder nach Alten- 
stadt und weiter an Staden vorbei über die Xidda bis zur Bingenheimer 
Mühle hinläuft. Von hier an, wo das Kastell Lochberg liegt, tritt wieder die 
fast genau nördliche Richtung ehi ; der Pfalilgraben folgt dem Thal der Hor- 
loff auf der Ostseite. Von Stemlieim an macht er eine starke Biegung nach 
Westen, überschreitet zwischen Hungeu und lulieiden die Horloff und erreicht 
bei Arnsburg die Wetter. Dass dieser letztere Teil von Steinheim oder 
Unterwiddersheim an nicht ganz feststeht, wurde schon S. 67 nach dem Be- 
richt Coliausens selbst bemerkt. Damit stimmen nun aber seine Spezialkarteu 
insofern nicht überein, als hier die Grenzlinie so sicher und fest durchgezogen 
ist, wie an andern Orten. Bei einer übersichtlichen Zeiclmung des Granzeii 
muss es erlaubt sein, die Lücken auszufüllen, bei einer so emgehenden karto- 
graphischen Darstellung aber, wie Cohausen sie giebt, war es unserer Ansicht 
nach geboten, das Sichere imd das Unsichere zu unterscheiden. 

Bei Arnsburg, wo das von Amtmann Fabricius ausgegrabene Kastell 
Altenburg liegt (Tafel VI), lässt Cohausen auf eme kurze Strecke die Wetter 
die Grenze bilden. Von hier an macht der Pfahlgraben um Grünlingen herum 
einen Bogen, der in eine längere gerade südwestliche Linie ausläuft; er zieht 
an Pohlgöns vorbei bis Butzbach, wo das Kastell Hunnenburg liegt. Von 
hier au finden sich keine längeren geraden Strecken mehr. In einem Bogen, 
aber im ganzen in südlicher Richtung, erreicht der Grenzwall Langenhain, 
wo die Use übei-schritten wird, und zieht auf den waldigen Höhen des Taimus 
weiter zur Capersbui;^, einem Kastell, das der historische Verem für das 
Grossh. Hessen 1879 ausgraben Hess (Tafel IX, 2). Von hier gelangen wir 
in südwestlicher Richtung an die Saalburg, bei der Cohausen mit besonderer 
Vorliebe und warmem Anteil des Gemüts in Erinnerung an viele dort ver- 
lebte erhebende Stunden verweilt (Pläne Tafel XIII. XIV). Bekanntlich 
dürfen wir von Cohausen und Jakobi ein eingehendes Werk über dieses durch 
seine treffliche Erhaltung einzig dastehende Römerlager erwarten. 

Xach der Saalburg ist der nächste bedeutendere Punkt das Feldberg- 
Kastell, 1842 von dem Oberförster Baimi im Auftrag des Nassauischeu Al- 
tertumsvereins ausgegraben (Tafel XVU). Von diesem an zieht der Grenzwall 
in westsüdwestlicher Richtung bis zur Altenburg bei lleftrich, tlann in 



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^i^TT 



Receriflioneu. 63 

doppelter Linie zum Kastell Zuginautol (Tafol XXI), da» im Jahre 1853 
vom NasHuiischeo Altertumsverein onternucht wurde. Dann folgt er in einigen 
Biegungen scharf der Wasserscheide und gelangt nach Born, hierauf in west- 
licher Richtung bei Adolfseck über das Tlial der Aar hinüber nach dem 
Dorfe Kernel, das auf einem rumischen Kastelle liegt (Sitnationsplan Tafel ' 
XXIV). Von liier an ist die vorherrschende Richtung die nordwestliche, doch 
kommen mehrere stärkere Krümmungen vor, die wir nicht im einzelnen auf- 
zäUen. Übrigens ist von Kemel ab die Linie etwas unsicher bis in die Nähe 
von üolzhausen, wo sich ein von Colmusen selbst 1874 au8gegraI»ones 
Kastell befindet (Tafel XXV). Von da geht der Grenzwall an dem Dorfe 
Pohl (- Pfahl) vorüber nach Hecheln, hierauf bei Ems über die liahn (Si- 
tnationsplan Tafel XXVII), nachher an dem Kastell Äugst bei Arzbach, femer 
an den Dörfern Höhr und Grenzliauscn vorbei, über die Brox und Sayn zum 
Kastell Alteburg bei Heimbach, welches untersucht wurde von Oberstlieutenant 
F. W. Schmidt (Tafel XXVIII). Nach dem Übergang über die Bieber folgt 
sodann das bedeutendste aller Limeskastelle (vgl. die Zusammenstellung des 
FÜcbeninhalts derselben Tafel XXXII), das von Niedcrbieber, ausgegraben 
von Hauptmann Hoffmann (vgl. Dorow, Ilömin(*he Altertümer in und um Neu- 
wied, 1826, hieuach Tafel XXIX). Endlich erreicht der Limes nach mehreren 
starken Biegungen zwischen Rlieinbrohl und Hönningcu den Rhein, gerade 
gegenüber der Mündung des Vinxtbachs, der ohne Zweifel die Grenze von 
Ober- und Uutergermanien bildete (so nach F. W. Schmidt u. A. auch Co- 
liausen, vgl. femer Zangemeister Wd. Zs. IIL, 8, S. 316). 

Wie Cohausen am geeigneten Orte Abschnitte mit Digressioneu über 
Heddemheim, Hoflieim, Wiesbaden etc. einschaltet, so lässt er nun, nachdem 
er den Lauf des Limes bis zu seinem Ende verfolgt, noch mehrere sehr 
dankenswerte Anhänge folgen. Zunächst handelt er von den .,.\^bspemingen 
vom Weiherhof bis nach Menzenberg bei Honnefs* , welche von manchen, u. a. 
von J. Schneider für Teile des Limes gehalten worden sind, von Cohausen 
aber, wir glauben mit Recht, in spätere Zeit versetzt werden (Karte auf 
Taf. XXX). — Ein ziemlich grosser Abschnitt bespricht sodami „die alten 
Strassen in der Wetterau und auf der rechten Seite des Mains und Rheins 
bis Rheinbrohl*^ (Tafel XXXI mit Übersichtskarte), wobei auf Uammeran, 
Urgeschichte von Frankfurt, 1882 (Festschrift der Anthropologen - Versamm- 
Imig) und auf Dr. Lotz's mündliche Mitteilungen verwiesen ist. Absichtlich 
vermeidet hier Goliauseu den Ausdruck „Römerstrassen", da die Unterschei- 
dung schwierig ist und jedenfalls schon vor der römischen Zeit Strassen vor- 
handen waren. 

Zwei weitere Abschnitte behandeln in sehr instmktiver Vergleichung 
die beiden römischen Grenzwälle in Britannien nach Bmce und Hübner, die 
Landwehr von Frankfurt a. M., die österreichische Militärgrenze, den böhmi- 
schen Grenzwald, die russische Militärgrenze gegen den Kaukasus, die mssische 
Westgrenze, die argentinische Grenzwehr gegen die Indianer. 

Von besonderer Bedeutung aber sind im letzten Kapitel „Die Ergeb- 
nisse der Untersuchung". Über den Zug des Limes bemerkt C^luinsen 
richtig, dass eigentlich militärische Motive dabei kaum zu Omnde liegen 
können, denn „von diesem Standpunkt aus ist er meistens geradezu schlecht 



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64 lUcensionen. 

ßcfülirt**. Auf der rechtomaiuisclici) Strecke tritt deutlich die Absicht hervor 
das fruclitbare Gelände der Wetterau und des Neuwieder Beckens, die Salz- 
quelieu von Traishorloff und Nauheim und die wannen Quellen von Ems her- 
einzuziehen. Im Übrigen ist ^seine Richtunjr 8o\ieI als möglich eine gerade", 
so namentlich in Württemberg, auch in Bayern, dann vom Main aus nord- 
wärts, während auf dem Taunus und in dem rheinischen Gebirge „das Streben 
hei-vortritt^ sich möglichst in den Berghorizontalen zu halten". — „Wie der 
Pfahlgrabeu die Thalsohlcn durchschnitten hat, hat sich nirgends erhalten.** 
— Die Kastelle sind „zuerst an wohlgewälüte Stellen gelegt und dann der 
Pfahlgraben so gezogen worden, dass er nicht allzufem an ihnen vorüberging". 
Uiezu bemerke ich, dass dies bei den längeren geraden Strecken, namentlich 
in Württemberg, nicht zutreffen möchte ; liier ist offenbar die Wahl des Platzes 
der Kastelle bedingt durch die gerade Linie, nicht umgekehrt — Von dieser 
längsten geraden Linie dnrch Württemberg, über deren Konstruktion schon 
Paulus and Herzog a. a. 0. S. 2S gehandelt haben, sagt Cohausen: „Sie ist 
mit der Absicht auf Miltenberg zu treffen nur nach dem Instinkt gezogen 
und bedurfte daher von W^alldüm an der Korrekturen, die wir kennen ge- 
lernt haben". — „Eine Regel, nach welcher der Pfahlgraben auf der zum 
Ausland oder aber auf der zum Inhind geneigten Gebirgsabdachung hinliefe * 
ist nicht aufzustellen. Beide P'älle kommen vor", so z. B. an der Saalburg. 
Walirscheinlich Hessen sich die Römer „hier im Detail durch Übereinkünfte 
mit den angrenzenden Völkerschaften bestimmen". 

Von den Profilen des Grabens und Walls hat Cohausen eine sehr 
grosse Menge aufgenommen und sowohl nach euier von ilim konstruierten 
Formel im Texte arithmetisch (vgl. S. 4), als auch auf den Taf. XL — XL VII 
graphisch dargestellt. Er bemerkt von ihnen, dass sie bei dem rheinischen 
Limes sich entfernt nicht unter ein Mass bringen lassen, wenn man auch der 
Zeit und den Einflüssen von Regen, Frost und Wind allen Spielraum zuge- 
stehe. Dies „ist um so auffallender, da man doch bei einer so grossartigen 
Anlage erwartet hätte, dass sie nach einem Schema, nach einem Profil aus- 
geführt worden wäre". — „Nie", heisst es femer, „hat der Erdwall einen Stein- 
kem, weder einen gemauerten noch einen zusammengeworfenen, der nur mit 
Boden überzogen wäre". Ob dies auch für die Strecke südlich vom Main 
gilt, bleibt mir zweifelhaft; wenigstens ist auf der Ackerflur bei Osterburken 
der Limes nur noch in Gestalt einer c. 4' breiten, jetzt von Humus bedeckten 
Mauer erhalten. — Der Pfahlgraben „besteht jedoch auch oft nur aus einer 
nach dem Ausland steil abfallenden Stufe oder Terrasse. Es fehlt ihm dann 
oft der Graben, oft der Wall". Dagegen sieht Cohausen die hie und da vor- 
kommende Verdopplung oder Verdreifachung von Wall und Graben als spätere 
Zuthat an, aus der Zeit, da der römische Limes als mittelalterliche Landes- 
grenze gedient liat. — Zu unserer Überraschung bestreitet er (S. 323 f.) die 
bisher allgemein angenommene Verpalissadierung des Grenzwalls als einen 
„militärisch und technisch monströsen Gedanken**; die bekannte SteUe des 
Spartian in der vita Hadriani bezieht er nur auf die „Absperrung kurzer 
Lücken". Auch von Resten einer Beptlanzung, Heckendickichten, Gebücken 
erklärt er durchaus keine Spur gefunden zu haben, nicht einmal Unebenheiten. 
So schwer es mir wird, einem gerade in einer solchen Frage höchst kompe- 



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R^ceDsioiiiiL 05 

teoten Beurteiler entgegenzutreten, so gestehe ich doch, dass ich das 
gMonstrdse^ daran nicht finden kann. Die Grenzsperre wurde doch sicher- 
lirh durch die Palissadenreilie viel wirksamer, als durch Wall und Graben 
aiUein, und dass ihre Anlogimg mehr Mühe gekostet haben soll, als die Erd- 
arbeit, kann ich mir nicht denken. Femer weist die Stelle des Spartianos 
auf alle Strecken hin, wo eben limäes, nicht flumma die Grenze bildeten. 
I)asR aber eingesteckte Pfälile jetzt noch Unebenheiten müssten hinterlassen 
haben, kann ich nicht glauben, da dieselben ohne Zweifel oben am Abhang 
des Walls angebracht waren, wo die Abflössung die Locher schneller ausfüllte. 
Einschneidend und bedeutend sind die Beobachtungen Cohausens über 
die Kastelle. Nördlich vom Main lagen sie etwa 8 km von einander ent- 
fernt; anf der württembergisch-badischen Linie aber 12 — 14 km. — Sie Waren 
ringsum zugänglich, nie auf Berggipfel oder an Felsen oder an Sümpfe oder 
Gewässer gestellt Eine hohe Lage und freie Umsicht ist nirgends bevorzugt, 
in charakteristischem Unterschied von den mittelalterlichen Befestigungen; 
selbst wo Berge ganz in der Nähe waren, ist die Gelegenheit vcrschmfiht 
worden. — Ihre Form ist immer ein Rechteck mit gerundeten Ecken oder 
auch ein Trapez, nie aber ein Dreieck oder ein Kreis. — Sie liegen an 
Strassen, die ins Ausland führen ; aber diese Strassen ziehen an den Kastellen 
vorüber, nicht durch sie hindurch. Sie liegen endlich nicht unmittelbar am 
Pfahlgraben, wie in Britannien am Hadrianswall, sondern meist 100—600 m, 
selten weiter davon entfernt. — Aus der Grösse der Kastelle versucht Cohausen 
sodann die für jedes derselben bestimmte Truppenzahl zu berechnen. Er 
rechnet nämlich auf ein Kastell von 420 m Umfang, wie Holzhausen, 2 Ko- 
horten k 360 Mann und schätzt „trotz manchem Wenn und Aber** die für 
die Besetzung der Kastelle und Wachtüi-me des Limes nötige Mannschaft 
auf 40,000 Mann Hilfstruppeu, während „4 Legionen a 3600 Mann als mobile 
Armee zur Vcrfugimg des Feldhemi standen". Dabei stellt er die Beliaup- 
tnngen auf, dass „gegen 100 Hilfskohorten aus Inschriften bekannt" seien, dass 
dazu noch die 32 Kohorten der Voluntarier kommen, welche, „vorzugsweise 
aas Landeseingeborenen bestanden", dass also mindestens 130 Hilfskohorten 
ä 360 Mann, zusammen 46,800 Mann in Obergermanien zur Besetzung der 
Grenze verwendet waren, was mit den 4 Legionen ein Heer von 60,000 Mann 
ausmachen würde. Mit allen diesen Sätzen bewegt sich Cohaiisen in schwerem 
Irrtum. In Obergermanicii sind keine 100 Hilfskohorten nachweisbar. Die 
82 Kohorten der Voluntarier standen keineswegs alle dort, noch waren sie 
Landeseingeborene. Die Legionen dienten nicht hauptsächlich als mobile 
Armee, sondeni lagen wenigstens teilweise mit den Hilfstruppen auch am 
Limes. Die Hilfskohorten sind nicht blos 360, sondern 500, zum Teil 1000 
Mann stark, die Legionen zählten nicht 3600, sondern 5—6000 Mann; es 
standen aber seit Marc Aurel, vielleicht schon seit Hadrian, nur noch 2 Le- 
gionen in Obergermanien. Die Zahl der Hilfstruppen, Kohorten und Alen, 
wird wohl nach sonstigem römischen Brauch die der Legionssoldaten nicht viel 
überstiegen haben, so dass wir für Obergermanien in der früheren Zeit viel- 
leicht 50,000, in der späteren höchstens 30,000 Mann annehmen dürfen. Hier- 
nach muss in der Berechnung der Besetzung der Kastelle bei Cohausen ein 
Fehler stecken. 

Wefltd. Zeitsobr. f. Gesch. a. Kunst. IV, i. Ö 



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66 R«C«08M>1I6IL 

unter den Anlagen im Kastell and um das Kastell hebt Co- 
baosen be«ODdera hervor ein vielfach vorkommendes, „mit mehr Luxus, mit 
Hypokausten und Olasfenstem ausgestattetes Gebäude*', welches Conrady als 
„Offizierskasino"" bezeichnet (Plane von solchen s. Tafel VII und sonst). Co- 
hausen glaubt, dass es „nicht nur für den Lagerkommandanten und für 
höhere Offiziere, sondern auch für die die Grenze bereisenden höheren Be> 
amteo, ja den Kaiser selbst gedient hat**. — Der Graben war vor den Thoren 
nicht ausgehoben, mau gehwgte ebener Erde zu denselben; vrir finden also 
keine Zugbrücken. — Ebenso gab es keine Vorwerke, detachierte Forts 
u. dgL, geschweige denn „Kastelle im Ausland", d. h. ausserhalb des limes- 
— Ziemlich in der Mitte lag das Praetorium, besonders schon ausgeführt in 
der SaaJburg, wo es genau dem römischen Nomuühaus entspricht Dasselbe 
war aber nicht als Refugium, als innere Befestigung gebaut, nidit mit Wall 
und Graben umgeben. Abzulehnon sind also nach Cohausen die Ideen von 
Bergfrieden, Citadellen, Reduits aus der mittleren und neueren Zeit — Auch 
keine Kasemenbauten finden sich, wohl aber ein freier Platz mit Feuerstellen, 
ans denen man schliessen kann, dass die Besatzung in Hütten oder Zelten 
untergebracht war, in deren Mitte das Feuer brannte. Die Höhe der Wälle 
ist nach der Bodenmasse zu 2,30—2,70 m zu berechnen. Dazu kam die Höhe 
der Brustmauer und der zur Deckung des Mannes nötigen Zinne, welche Goh. 
zu 2,43 m berechnet 

Die Warttürme oder Wachhäuser denkt sich Cohausen nach Art 
der auf der Tra^lanssäule dargestellten (vgl. Tafel III); ^ie hatten 4—5 m 
ins Gevierte und im Ganzen 12 m Höhe und waren mit einer (yalerie und 
einem Dach versehen. Auf die Einrichtung im einzelnen können wir nidit 
eingehen. Die Ansicht von Reuleaux, wonach die Pfahlgrabentürme beson- 
ders den Zweck der Telcgraphie hatten, wird von Cohausen bekämpft Er 
findet das von Reuleaux ausgedachte System zu künstlich „fär die roheu 
Burschen, die verdammt waren, die einsamen Türme im Wald zu hüten"^, zu- 
mal bei den vielfachen Störungen durch Wind und Wetter; auch die Lage 
vieler Wachtürme würde nicht dazu passen. Er meint vielmehr, dass die 
Signale nur in Rauch bei Tag und Feuer ^bei Nacht bestanden hätten. Wenn 
er aber vermutet, dass bei den Türmen" die Familien der Wächter in Hütten 
Unterkunft gefunden hätten, so würde ich mir die Besetzung der Türme lieber 
nach Art unserer „Wachen" so denken, dass sie von Zeit zu Zeit, etwa täg- 
lich, vom Kastell aus abgelöst wurden. 

Über den Zweck des Pfahlgrab eus spricht sich Cohausen ganz 
ähnlich aus, wie ich schon im Jahr 1872 („Wirtembergisch Franken" IX, 2) 
in einer vielleicht zu wenig beachteten kleinen Abhandlung „Andeutungen über 
den Zweck des römischen Grenzwalls" gethan habe. Der Zweck war nach 
Coh. erstens „eine bestimmte, überall greifbare Mark" zu bilden, die niemand 
in Zweifel Hess, was er thue, wenn er sie überschritt Ich habe dies die 
politische Bedeutung des Walls genannt. „Nur da, wo offizielle Durch- 
l^äiige vorhanden waren und durch Bchlagbäume geöffnet und geschlossen 
werden konnten, war der Ein- und Ausgang unter gewissen Bedingungen ge- 
stattet". Als zweiten Zweck sieht Cohausen den der Zollerhebung für 
ein- und ausgehende Waren an. Dies ist gewiss ein richtiger und meines 



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Recensioöen. 67 

Wiwens auch neuer Gesichtspunkt. Ich habe seiner Zeit als zweiten Zweck 
den polizeilichen genannt^ unter Hinweisung auf Tar. Germ. 41 und Hist. 
4. 64, woraus sich crgiebt, das« das Eintreten der Germanen ins römische 
(Gebiet mit Ausnahme der Hermunduren einer Kontrole unterworfen war. 
AI»? dritten Zweck hezeidinet Cohansen den Schutz gegen räuberische Ein- 
falle, aber nicht in dem Sinn einer auch im grossen Krieg wirksamen Ver- 
teidigungslinie, Hondem nur einer für den kleinem Krieg wichtigen Schutz- 
wehr. Allerdings denke ich mir dienclbe stärker, weil mit Palisnaden besetzt ; 
namentlich war es für Kelterei unmöglich, Aber Graben, Wall und Palissaden 
hinwegzukommen. Und so konnte der Limes auch im grossen Krieg die 
Feinde wenigstens aufhalten. 

Zum SchluHs behandelt ('ohausen noch kun; die Zeit der Erbauung 
des Grenzwal Ih. Von den vielen Wällen und Gräben am Niederrhein, um 
deren Erforschung sich bekanntlich der unermüdliche Professor Ür. Jakob 
Schneider grosse Venlienste erworben hat (Neue Beiträge zur alten Geo- 
graphie und Gcschicht45 der Rheinlande, 1.— 13. Folge. Düsseldorf 1860—80), 
läSKt sich nach Cohansen nicht fest«tellcn, welche vorrömisch, römisch oder 
mittelalterlich sind. Jedenfalls war nach der Hermannsschlacht das rechts- 
rheinische Unter-Germanien aufgegeben und wurde nie wieder dauernd be- 
setzt. Den von Frontin ei*wähnten Limes des Domitian in der Ausdehnung 
von 120 Milien = 180 km (niclit 140, wie S. 349 steht) glaubt Cohansen in 
dem rechtsmainisfhen Limes wiedci-zulinden, der übrigens 22 Milien oder 33 km 
(genauer 35*/! km) länger sei. 'J'rotz dieser Differenz scheint auch mir aus 
dem Zusammenhang der Domitianischcn Limesanlage mit dem Chattenkrieg 
a. 82 (vgl. Asbach, Wd. Zs. lU, S. 6 und 20) unzweifelhaft hervorzugehen, 
dass Domitian den Limes gegen die Chatten, also zum Schutz des von ihnen 
zunächst bedrohten rechti^mainischen Gebiets gebaut hat. Es kann sein, dass 
der nordwestliche Teil, etwa von der Ems an bis Rhembrohl, erst später ge- 
baut wurde, so dass zunächst die Lahn die Grenze bildete (denn in Nieder- 
bicber weist meines Wissens nichts auf das 1. Jahrhundert). Dann würde das 
Mass von 120 Milien stimmen, welches ja doch nur als runde Zahl zu fassen 
ist. Wenn aber Domitian den rechtsmainischen Limes anlegte, so spricht die 
Natur der Dinge dafür, dass Trajan zunächst den Limes vom Main an bis 
Pfahlbronn oder Lorch ausführen liess, der durch seine schnurgerade Rich- 
tung als das Werk einer einheitlichen und kühnen Konception sich danstoUt. 
Das ist auch Cohausens Ansicht Femer stimmen wir ihm auch darin zu, 
dass der rä tische (irenzwall nicht der frühste Teil ist, wie manche meinen, 
sondern der späteste. Jliefur möchten wir aber nicht den von ihm ange- 
fiihrten Grund geltend machen, dass auch der Hadrianswall aus einer Mauer 
bestehe — denn dieser hat auch Erdwall und Graben — , sondern einmal 
das friedliche Verhältnis der Römer zu den Hermimduren, welches eine hand- 
greifliche Grenze weniger nötig machte, und dann den Umstand, dass die 
Kastelle am rätischen Limes, wenn sie gleich nicht fehlen, doch mit dem- 
selben in keiner so engen Verbindung stehen; denn letzteres weist darauf 
hin, dass die Kastelle vorher bestanden, ehe der Limes gezogen wurde. Dann 
wird der rätische Limes in die spätei-e Zeit Tr«yans oder unter Hadrian zu 



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&8 



Recensionoir. 



setzen sein. (Man vgl. über diese Frage auch die Erörterung Herzog« 
a. a. 0. S. 38 ff., dem wir aber, wie aus dem Obigen erhellt, nicht in aUem 
beistimmen können). 

Wir scheiden von dem Werke Cohausens mit dem lebliaften Dank für 
den reichen Schatz sorgfältiger Beobachtungen, der darin niedergelegt ist und 
nach vielen Seiten hin klärend und anregend wirken wird. 




Digiti: 



izedby Google 




Bibliographie. 



Vorbemerkmig. Die Anordnung entspricht genau der dea Vorjahres. Zu- 
saranienstelUmg und Korrektur hat Herr Dr. F. Wolff in Köln iibernommen. 

Die Mitarbeiter sind dieseliien wie im Voijalire. 

Verbesserungen und Ergänzungen zu den friiheren wie zur diesjährigen 
Bibliographie sind erbeten nn«l werden dankbare Verwendung finden. 

1 ' l'i r die R e d a c t i o n : 

Dr. Lamprecht. 

I. Zeitschriften. 



Blsass-JLotlirinaen. 

1 Strassburger Studien ; s. Tll. Nr. 1 f. 

1 Band 2 (Schluss). 1) W. MankeL Die 
Mundart des Münsterthals. S. 113—284. 

2 — 2) Ä Fhike. Der Strassburger Elek- 
tenprozess vor dem Constanzer Konzil. 
(Forts, von III. Nr. 11.) U. S. 285— 
304. III. S. 403—430. Erste Verhand- 
lungen vor dem Konzil. König Sigmunds 
Stellung. Kampf der Parteien im Konzil 

3 und Freilassung des Bischofs. — 3) A, 
Schricker. Älteste Grenzen und Gaue 
im Elsass. Ein Beitrag zur Urgeschichte 
des Landes. Mit 4 Karten. S. 305— 402. 
Wichtige Arbeit über die ältere Geo- 
graphie des Landes. Entwickelung der 
Einzelgebiete des Landes vom Ausgang 
der Römerzeit bis zum Beginn des Ver- 
falls der alten Gauverfassung. Verhält- 
nis der Diöcesan- und Archidiakonal- 
grenzen gegenüber den alten römischen 
und jüngeren germanischen Gaugrenzen. 
Die Suggetenses, Campanenses und Tu- 
retenses des Vertrags von 612 nicht 
Saintois, Champagne und Thurgau, son- 
dern im Oberelsass. Der Name Elsass 
ursprünglich nur auf das Land nörd- 
lich des Eckenbachs beschränkt. Ein- 
zelheiten der Arbeit werden freilirh 
ni,cht ohne Widerspruch bleiben. — 



4) G. Knod, Zur Schlettstadter Schul- , 

Seschichte. S. 413-439. Über die Dauer 
er Thätigkeit Dringenbergs (1441 bis 
1477), Crato Hofmanns (1477 bis Ende 
1501) und Gebwilers ^Ende 1501 oder 
Anfang 1502 bis Ende 1509). — 5) J. . 
Cmeger. Briefe von Schöpflin und an- '* 
dem Strassburger Gelehrten an Bodmer 
und Breitinger. S. 440—498. Die 32 
Briefe von Schöpflin (30), Scherz, Elias 
Stöber, Laniey, Müller betreffen die 
Studien der Zürcher auf dem Felde 
der mittelhochdeutschen Dichtung, de- 
ren erste Benützung der Pariser Minne- 
sängerhs., einige Strassburger Hss. aus 
der Johanniterbibliothek u. geben Zeug- 
nis von der umfassenden Thätigkeit 
Schöpflins, seinen Keisen, Beziehungen 
etc. — 6) Euppert, Strassburger Adel 
in der Mortenau. 2) Die Liebenzeller, " 
S. 499—500. Dies Geschlecht erscheint 
nur von 1254— vor 1335. — 7) E(im9t) 
M(aHin). Zum heiligen Namenbuch von 7 
Konrad Dangkrotzheim. S. 501—504. 
Korrekturen zur Pickeischen Ausgabe 
nach emem neu aufgefundenen Drucke. 
Mit diesem Hefte stellt die verdienst- 
liche Zeitschrift ihr Erscheinen ein. 
Die Unterbringung von umfassenden 
Dissertationen ans dem Gebiete der 



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70 



ÖibliojcrÄphie, 



germanischen Philologie in einer histo- 
rischen Zeitschrift machte derselben, 
die als deutsche so wie so schon einen 
genügend schwierigen Stand im elsäs- 
sischen Publikum hatte, die Existenz 
unmöglich. Einigen Ersatz, wird die an 
ihre Stelle tretende vom historisch-lit- 
terarischen Zweigverein des Vogesen- 
Clubs herauszugebende Zeitschr. bieten. 
2 Revue d'Altace. Beifort 1883. III. Nr. 

8 12 f. Tome 12. Octobre-D^cembre. 1) G. 
Corbis, Recueil alphab^tiquedes croyan- 
ces et superstitions, qui avaient cours 
k Beifort et les environs. S. 433—464. 
Bd. 13. S. 123— 134,267— 266 (Schluss). 

9 2) Ch. Sdkmidt et L. BoescK Les im- 
primeurs alsaciens avant 1520. S. 465— 
492. Bd. 13. S. 46-67, 191-209. (t^orts. 
der wichtigen Arbeit ni. Nr. 24). Behan- 
delt die sämtlichen (bis 1520) Strass- 
burger Drucker: Job. Mentelin, Heinr. 
Eggestein, Johann Grüninrer, Hftphuff, 
Knoblouch u. s. w., und im Anhang 

lOHagenau und Schlettstadt. — ^) Arth. 
BenoH. Les ex-libris dans les trois 
dv^che^s Metz, Toul et Verdun. S. 493— 
512. Bd. 13. S. 92—122. Fortsetzung 
und Schluss von III. Nr. 14. Die Fort- 
setzung betrifft das französische Luxem- 
burg, Diedenhofen, Verdun, Chätillon. 

114) P. E. Tueferd, L'Alsace artistique. 
S. 518-557 u. Bd. 13. 68-91. 220— 
249. Fortsetzung der langen Aufsatz- 
reihe. Siehe III Nr. 13. Enthält in die- 
sen jüngeren Teilen wenigstens hie und 
da etwas, was man als Fortschritt be- 
zeichnen kann; Biographien von Ohn- 

12 macht, Zix u. a. — b) N. de Vecde des 
chartes. Abjuration de Mlle Elisabeth- 
Henriette Zorn de Bulach. Discours 
du cardinal de Rohan qui a re^u Tab- 
juration (1725) S. 558—561. Übertritt 

13 zum Katholizismus. — 6) Aug. Stod>er. 
Lettre in^dite de M. Edouard Labou- 
laye ä Fr^^ric Schützenberger, maire 
de la ville de Strasbourg. S. 562—664. 

14 — Tome 13. Janvier- Juin. l)Aug, Stoe- 
her, Recherches sur le droit d'asile 
dans Tancienne lUfpublique de Mul- 
house. S. 6—26. Enthält auch Nach- 
richten zur Geschichte der beiden Ritter- 
ordenshäuser in Mühlhausen. Aber eine 
R^publique war doch das Mühlhausen 
des vierzehnten Jahrhunderts nicht ! — 

15 2) Fötkloristes, Folklorisme de PAlsace 
Romande. Usages et traditions popu- 
laires, qui se perdent. S. 27 — 45. 210— 
219. Bienen. Ehe Tanz. Folkloristen 



(von Volk u. Lernen bez. engl, folklore) 
nennt sich ein Comit^, das sich das Stu- 
dium der Sitten und der Sprache der 
romanischen Reste in der elsässischen 
Bevölkerung zur Aufgabe gemacht und 
Proben eines Lexikons bietet. — 3) C7* 10 
Cand, Recherches historiques sur IVtat 
et le d^veloppement de Finstniction 
primaire ä H^ricourt, depuis la fin du 
moyen äge jusqu'ä nos jours. S. 145 — 
190. Das unter Württemberg-MQmpel- 
gard stehende H^ricourt gehörte nie 
zum eigentlichen Elsass. — 4) Dr. Mus- 17 
Um. ün po^te montb^liardais. Charles 
Berber. S. 250— 256. Berger war Buch- 
händler in Mümpelgard. Es werden 
Proben seiner Gedichte mitgeteilt. 

Biltetin de la toc\M pour la conter- 3 
vation des monumentt kistoriquet d'Alsace. 
II s^rie, XII volume, l livraison. Strass- 
burg, Schultz 1884. 1) ScMosser. No- 1« 
tice sur les tumulus de Schalbach (Can- 
ton de F^n^trange). S. 1—18 u. 1 Tfl. 
3 tumuli. Im ersten 6 Bestattungsgrä- 
ber, teilweise mit Steinen umstellt, ei- 
nige Beigaben von Bronzetorques, £i- 
sengogenstände und Feuersteine, Arm- 
bänder aus liignitc enthaltend. Im 2. 
Tumulus ein Grab, Skelet mit 2 Arm- 
bändern aus Lignite. Im 3. Tumulus 
Fragmente von 6 — 7 Thonvasen, sämt- 
lich auf der Drehscheibe hergestellt, 
aber unvollkommen im Brand, ausser- 
dem ein Fragm. eines Bronceschmuckes. 
Die Lignitearmbänder finden sich nur 
im alten Gallien. Die Gräber werden 
den 2 letzten vorchristl. Jahrh. zuge- 
wiesen. — 2) EmM Martin. Die Aus- 19 
grabung des Göthehügels bei Sesenheim. 
S. 19 — 29. In dem aus Wahrheit und 
Dichtung als Friderikensruhe bezeich- 
neten Hügel wurde bei einer Durch- 
schachtung im J. 18S0 an einer prae- 
hist Begräbnisstätte eine etruskische 
Schnabelkanne und ein goldner Arm- 
wie Fingerring gefunden. Ausserdem 
von einem fränkischen Grab 2 Schild- 
buckel und eine Münze Totila's. — 
3) A. Benalt Les ex-libris de Schöpflin 20 
S. 30—33. — 4J Ch. Schmidt. Notice 21 
sur un manuscnpt du dixiäme si^cle, 
qui jadis a fait partie de la biblio- 
th^que de la cath^dralc de Strassbourg. 
S.34— 42. Aus der Bibliothek von Firmin- 
Didot jetzt in elsässischen Besitz (wo- 
liin?) gekommenes Evangeliarium mit 
Markbeschreibung des Bistums Strass- 
bürg, stark beschädigtem Schats^ver- 



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iW»^'^ 



Bibliographie. 



71 



zeichms un«1 Notiz über die Si'hlarht 
bei BaseDteUo. Geschrieben ist der 

22 Codex in St Gallen. — ö) r. ÄpeU. 
Ai^ntoratum. Ein Reitrag zur Orts- 
j^esehichte von Strassbnrg i. E. (S. 43— 
83. Dazu zwei sehr d^te Plftne. Gute 
Zosamnienfassung und Forschung Über 
Strassbnrg cur Römerzeit. Restimmung 
des Manemmfangs, Art der Refestigung, 
Strassenzüge u. s. w. Auch separat er- 
schienen. Die Plftne machen alle äl- 
teren unbrauchbar, vgl.Wd. Korr. IV, 18. 

t^— 6) Emesi Lehr, Guldenthaler alsa- 
cien k IVffigie de Ferdinand I, empereur. 

24 S. 84. 86. — 7) Sahmon. Notice sur 
le Rrenscheckschlösslein. 8. 86 — 88. 

2;')— 8) Sitzungsberichte Januar 1881 bis 
Mai 1883. S. 1— 100, welche trotz der 
unendlichen Rreite manche wertvollen 
Notizen über Funde, Ausgrabungen, 
Restaurationen u. s. w. enthalten. 
4 AlMiamia s. U Nr. 131 III Nr. 33. 

26 Jahrg. 12. 1} B, Stehle. Volkstümliches 

il aus Hohenzollem S. 1—12. — 2) Ä. Bir- 

2Shnger. Legenden S. 12—18 — 3) dto. 

29 Sitten u. Gebräuche 8. 18—25. — 4) dto. 

30 Aberglauben S. 26-31 . — 5) dto. Sprich- 

31 Wörter S. 31—38. — 6) dto. Zu den 

32 Volksbüchern S. 38—40 — 7) dto. Tier- 

33 stimmen 8. 41—43. — 8) Crecdws. 
Jakob Wimpheling und die Schwaben 

348 44—68. — 9) BirUnger u. Creedms. 
Zn des Knaben Wunderhom. X. 69 — 

35 77. ~ 10) Biriinger. Sprachliches und 
Aberglauben aus Heinrich Sander. S. 

3680—82. — 11) dto. Eine alemannische 
Qod eine bairische Gebrauchsanweisung 
zn den Psalmen aus dem 12. und 13. 

37 Jahrb. 82—96.— \2) BirUnger. Find- 

38Knge- 98—101. — IS) Mündä. Volks- 
tümliches aus dem Elsass. 101—114. 

39 Sagen. — 14) Crecdius. Zwei Lieder. 

40 1 14 - 117 — 16) BirUnger, Tibians gol- 

4ldene Schmiede S. 117—122. — 16) dto. 
Fryheiten der Vnniversitet ze Friburg 

42 12i— 131. — 17) dto Von der Passauer- 
kunst oder vom Fest- und Gefroren-sein. 

43131-136. — 18) dto, Stadtbuch von 
Sennheim. Oberelsass. S. 136—146. 
Das Stadtbuch ist wesentlich ein Eid- 

44 buch, 1502 redigiert. — 19) dto. Aus 
dem Ablassbuche von Thann in Ober- 
Elsass. 146—150. Genaue Übersicht 
über die 1340-1499 der Kirche gege- 
benen Ablässe und Freiheiten; zur Ge- 
schichte der interessanten Kirche von 

45 Wert. — 20) dto. Zum deutschen Wör- 
4«terbuch N. S. 151-158. -- 21) dto. 



Volkstümliches, Sagen, Sitten, Aber- 
glauben. 159—167. — 2Z) Ldmer, Pa- 47 
temoster und Avemaria. S. 167 — 169. 

— 23) BirUnger» Ans ('onrad Dieterich 48 
von Ulm, Volkstümliches aus Hessen. 

S. 170—172. — 24) dto. Alte Recepte49 
Ar Fisch- u. Krebsfang. S. 172—173. 

— 25) dto. Legende von s. Idda von.^iO 
Toggenburg. 8. 173—177. — 26) Cre-bl 
cdius. Schwabenlied. S. 177—180. — 
21) dto, Elsässische Volkslieder. S. 180 52 
bis 189. Remerkungen zu K. Mündels 
Ruch. — 28) BirUnger. Variarum na- 53 
tionnm proprietates. S. 190—196. — 
29) dto. Zur Litteraturgeschichte des 54 
XVm. Jahrb. aus Heinrich Sanders 
Reisen. S. 196—205. — 30) dto. Zu 55 
Friedrich Kluge's Etymologischem Wör- 
terbuche der deutschen Sprache. S. 205 
—208. — 81) M. B. Bück. Rätische 56 
Ortsnamen. S. 209—296. Sehr sorgfäl- 
tige , streng wissenschaftliche Unter- 
suchung, worin nachgewiesen wird, dass 
aUe rätischen Ortsnamen nicht auf ur- 
rätische, sondern auf lateinische bez. 
deutsche Wurzeln zurückgehen. Ein Er- 
gebnis, das für die Geschichte der Al- 
pen und Süddeutschlands von der weit- 
tragendsten Redeutung ist 

BBAlen. 

ZeHtchHft f. d. QetchicMe des Ober- 5 
rhtint. Heraiitf efeben v. d. Gross lierzogl. 
Qontral - Landetarohivo zu Karltrulie. 

(Karisruhe. Rraun. 1884). S. III, 44 f. 

Rd. 87. Hft. 2—4, 1) Fr. v. Wee<^. 57 
Urkundenbuch der Cisteczienser-Abtei 
Salem 1267-1274. S. 138-263. Fort- 
setzung der Urkundenpublikation ge; 
nannten Klosters. Entsprechend ihrer 
Wichtigkeit sind sämtliche Urkk. in 
ganzem Abdruck mit Siegclbeschreibung 
mitgeteilt. — 2) J. Wüte. Analekten zur 58 
Geschichte Oberdeutschlands, insbeson- 
dere Württembergs in den Jahren 1534 
bis 1540. S. 263—337. Abdruck von 
Aktenstücken aus den Archiven von 
Marburg u. München, welche die Dar- 
stellung in Willems Ruch über die Re- 
stitution des Herzogs Ulrich fortsetzen. 

— 3) Both V, Schreckenstein. Über die 59 
Notitia Fundationis des Klosters St. 
Georgen auf dem Schwarzwalde, unter 
besonderer Rerücksichtigung der darin 
zur Rezeichnung der Geburtsstände u. 
Standesverhältnisse dienenden Worte. 

S. 838—384. Diese Notitia Fundationis 
über das 1083 gegründete Kloster ist 



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72 



Bibliographie. 



keine eigentliche Urkunde u. liegt uns 
nicht mehr in der Urschrift vor. Be- 
sprechung Yon dominus, dux, comes, 
60princeps, capitaneus, miles etc. — 4) 
PK Buppert. Regesten des mortenauer 
Adels. L Neuenstein. S. 386 — 411. Die 
Neuensteinersassen auf der Burg Neuen- 
stein im Renchthal und gehurten einst 
zu dem zähringischen Dienstadel. Eine 
grosse Anzahl dieser Regesten sind aus 

61 Archivalien gesammelt. — 5) Begiater, 

62 S. 412—447. — 6) BerichUgungeti. S. 
as 448. — 7) K HaHjdder. Badische Ge- 

schichtslitteratur der Jahre 1880—1882. 
p. I — LIX. Die Zusammenstellung zählt 
gegen 600 Nummern. Auch separat 
erschienen. 

64 8)MiUeüungmderbcidi8chmhi8torischen 
Commisskm, Nr. 2 u, 3. S. 31— lia 
Berichte über die Plenarsitzung am 27. 
Okt. 1883 und über die Anordnungen, 
welche die Commission zum Zwedce 
der Stadt-, Gemeinde- u. sonstigen Ar- 
chive Badens getroffen hat. Inhalts- 
Angaben der Archive zu Adelsheim, 
Wertheim (Stadtarchiv), Biethingen, 
Büsingen, Gailingen, Gottmadingen, 
Oehningen, Randegg, Siegen, Öttlingen, 
Weil bei Lörrach, Thumringen, Witt- 
lingen. 

65 Bd. 38. Hft. 1 u. 2. 1) Fr. v. Weech. 
Urkundenbuch der Cisterzienser-Abtei 
Salem. 1274—1281. S. 1^129. Forts. 

()6der oben besprochenen Arbeit — 2) 
Ph. Buppert. Regesten des mortenauer 
Adels. I. Neuenstein. Schluss nebst 

67 Stammtafel. S. 130—166. — 3) Barock. 
Badische Studenten auf der Strassburger 
Universität von 1616—1791. S. 167— 
208. 1161 Namen. Sehr nützlich ist 
das beigefugte alphabetische Register. 

68 4) K. Hartfelder. Badische Geschichts- 
litteratur des Jahres 1883. S. I— XXVI, 
enthält 266 Nummern und ist auch in 
Separatausgabe erschienen. 

6 Schriften des Vereint fOr Geschichte 
des Bodentee't und seiner Umgebung. 
Bei Schluss der Redaktion noch nicht 
erschienen. S. III, 48 f. 

7 Das aKe Konttanz. Stadt u. Ditfcete 
in Schrift und Stift dargettellt. Blätter 
für Geschichte, Sage, Kunst u. Kunst- 
handwerk. Organ des Münsterbanver- 
eins. Redig. von F. Schober. Jhrg 

69 II (1882) Hft. 1. 1) Vorwort mit einer 
Initiale aus dem Missale des Bischofs 
Hugo von Landenberg (1604) auf der 
Überlinger Stadtbibliothek. S. 1. — 



2) Wappen des Erhard Ratdolt aus 70 
demselben Missale. S. 2. — 3) Sdiober. 71 
Unserer lieben Frauen Münster in Con- 
stanz (Mariae nascenti). Fortsetzung. 
6. Das Münster im 19. Jahrh. S. 1— 11. 72 
Die Münsterkirche wurde seit der Er- 
richtung des Erzbistums Freiburg 1826 
einfache Pfarrkirche, u. erst seit 1842 
beginnen bedeutendere Renovationen an 
dem ehrwürdigen Gebäude. — 4) Stand 7.H 
der Restaurationsarbeiten des Konstan- 
zer Münsters. Sw 12. Beschreibung der 
Arbeiten in den Kapellen von St. Mau- 
ritius, St. Josef, St. Magdalena, St. Anna 
und St. Katharina. — 5) F, Schober, 74 
Zwei Missale des Hugo vonllohenlanden- 
berg. S.13 — 14. Dieser Bischof regierte 
die Diözese Konstanz von 1496 — 1629. 
Das eine Missale ist ein Druck von 1604, 
das zweite eine Handschrift von 1510 
von künstlerischem Werte. — 6) A.75 
Essenwein. Gutachten über die Restau- 
ration und Ausstattimg des Innern des 
Münsters zu Konstanz. S. 16 — 16. 

Hft. 2 u. 3. 7) F. Sdtober. Die 7(; 
ersten neueren Restaurationsarbeiten 
im Münster in Konstanz. Die St. Kon- 
radikapelle. S.17— 24 S)K.Bey€He.ll 
Zur Geschichte von Konstanz in frän- 
kischer Zeit S. 26—28. In Konstanz 
hat sich trotz der Stürme der Völker- 
wanderung eine räto- romanische Ge- 
meinde erhalten. — 9) F. Schober. Wand- 78 
gemälde in Konstanz aus dem 14. Jh. 
S. 29—67. Diese jetzt fast ganz zer- 
störten Bilder beiden sich in dem 
Messmerhause des ehemaligen Kollegiat* 
Stiftes St. Johann. Eine aus dem Jahr 
1866 stammende Arbeit Ettmüllers über 
dieselben ist von dem Verfiasser zu 
Grunde gelegt. Beigefugt sind 6 Tfin. 
mit einem Bildefcyklus über die We- 
berei. — 10) N. Schmidt Gutachten be- 79 
treffend die Wiederherstellung des Mün- 
sters zu Constanz. S. 37 — 38. 

Schriften des Vereint f Qr Getchlchte und 8 
Naturgetokichte der Baar und der angren- 
zenden landetteile in Donauetchingen. 
Bei Schluss der Redaktion noch nicht 
erschienen. 

Freiburger Ditf zetan-Archlv. Organ des 9 
kirchlich-hist. Vereins für Geschichte, 
Altertumskunde u. christliche Kunst der 
Erzdiözese Freiburg mit Berücksichtig- 
ung der angrenzenden Diözesen. Bd. 
XVI. Freiburg i. B. 1883. 8^ XVI u. 
844 S. S. m, 74 f. — 1) A. Pomsignon. 80 
' Das Dominikaner- oder Predigerkloster 



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Bibliographie. 



73 



zu Freiburg i. B. S. 1— 4i<. Eine auf 
gedrucktem a. angedrucktem Material e 
ruhende Geschichte dieses bedeutend- 
sten aller Freiburger Klöster, in dem 
auch Albertus Magnus gelebt hat. — 

81 2)J. B. Trenkle. Beiträge zur Geschichte 
derPfiuTeien in den Landkapiteln Gems- 
bach u. Ettlingen ( Fortsetzung). S. 49— 
63. Die Angaben beziehen sich auf die 
zwei Orte Rothenfels u. Hauenebersteiu. 

8 — 3) J. König. Die Statuten des Deut- 
schen Ordens nach der Revision des 
grossen Ordenskapitels zu Mergentheim. 
1606. Nach einer Abschrift in dem Pfarr- 
bache der ehemaligen Deutsrhordens- 
Pfarrei Oberhausen. S. 65— lö6. Dem 
Abdruck dfer revidierten Statuten sind 
durch P. Benvenuto Stengel e die Pro- 
tokolle i'iber die Inventaraufnahme der 
dem deutschen Orden als Entschädi- 
gung im J. 1802 zugewiesenen Klöster 

83 des Linzgaues beigefügt. — 4) J. G, 
Mt^yer. Beiträge zur Geschichte des 
Klosters Gengenbach. L Fortsetzung 
und Schluss der Monumenta von P. 
Gallus Mezler. 4. Die Äbte von Gengen- 
bach. S. 156-195. Aufzählung der Äbte 
mit beigefugten historischen Notizen, 

84 die bis 1699 reichen. — 5) Ph. Etipi)ert. 
IL Abt Friedrich von Koppenbach und 
der Versuch, das Kloster Gengenbach 
in die Hände des Grafen Anton von 
Salm zu bringen. S. 196—215, Giebt 
urkundlichen Aufischlnss über bisher 

85 fast ganz unbekannte Vorgänge. — 6) 
A.IMiner, Catalogus possessionum mo- 
nasterii Rhenaugiensis. Nach dem Ma- 
nuskript des Frid. Waltenspül. S. 217 
—238. Verzeichnis des Besitzes des 
jetzt aufgehobenen Klosters Rheinau 

^ nach Urkunden, Urbaricn etc. — 7) J. 
N. VanoUi. Beiträge zur Geschichte 
der Orden in der Diözese Rottenburg. 
A. Ritterorden. 1. Der Deutsche Orden. 
S. 239—25*^. Der Aufsatz behandelt die 
Commenden zu Mergentheim, Heilbronn, 
Kapfenburg, Ulm und Altshausen. Klei- 

87nere Mitteilungen. — 8) F. ZdL Zur 
Geschichte der Münsterpfarrei in Frei» 
bürg. S. 253—256. Urkk. u. Regesten 

88 von 1420-1476. — 9) C. Krieg. Urk. 
über die Grundsteinlegung der Wall- 
fahrtskirche zu Waghäusel vom 24. April 
1683. Abdruck der Urk. für diesen bei 
Philippsburg gelegenen Wallfahrtsort. 

89— 10) Schüttle. Erste Begräbnisstätte 
des berühmten Chronisten Hermannus 
Contractus. S. 260— 265. Der Verfasser 



sucht nachzuweisen, dass H. zuerst in 
Aüeshausen am Federsee, später in 
Altshausen (württemb. O.-A. Saulgau) 
beigesetzt worden ist. — U) J. König. 9() 
Expositio capituli omnis utriusque sexus. 
S. 265—266. — 12) E. Schndl. Die frü- 91 
here Klause Wammenthal unter dem 
Schlosse Schalksbnrg. S. 266— 270. Re- 
gesten von 1395 - 1517 aus dem fürstl. 
Archiv zu Sigmaringen. — 13) StaSger. 92 
Das ehemalige Kloster Wagenhauson. 
S. 270 — 272. Wagenhausen am linken 
Rheinufer bei Stein war einst ein Be- 
nediktinerkloster. — 14) Ausserordent- 93 
liehe Besteuenmg des Klerus. Aus dem 
Pfarrbuch von Hoggenbeuren. S. 272. 
— 15) Necrologium Friburgense. 1827 94 
bis 1877. Verzeichnis der Priester, wel- 
che im ersten Semisäculum des Bestan- 
des der Erzdiözese Freiburg im Gebiete 
und Dienste derselben verstorben sind, 
mit Angabe von Jahr u. Tag der Ge- 
burt, der Priesterweihe u. des Todes, 
der Orte ihres Wirkens, ihrer Stiftun- 
gen und litterarischen Leistungen. Bei- 
trag zur Personalgeschichte u. Statistik 
der Er/.diözese. Erste Abtlg.; 1827 — 
1846. S 273— ;344. 

Zeitschrift der Geteiltcliaft fOr Beftfr- 10 
dtrung d. Qeschichtt«, Aitertumt- u. Volks- 
kunde von Frsibiif§, dem Breisgau u. den 
angrenzenden Landtckaften. Bei Schluss 
der Redaktion noch nicht erschienen. 

Schan-ins-Land. Allerlei vlssierung und 1 1 
auch getchriebner ding an tag gegeben 
vom Breisgau-Vereln „Scliau - ins • Land" 
zu Freiburg i. B. 10 Jahriaif. 8. III, 75 f. 
1) S.41. Gitter socM von der Kaiserkapelic^b 
im Münster zu Freiburg i. B. — 2) Otto 9(> 
WH Eisengrein. Kaiser Maximilian L 
und seine Beziehungen zu Freiburg. 
Eine historische Skizze. S. 41 — ö.ö. 
Mit schönen Nachbildungen von Bildern 
Maximilians von Albrecht Dürer, 11. 
Burgkmair und aus dem Theuerdank. 
Dazu ein Nachtrag von Gdges über 
ein Kaiserfenster im Freiburger Mün- 
ster. — 3) Geiges. Fragmente mittel- 97 
alterlicher Töpferkunst. S. 67--62 (mit 
I — IV). Dabei zahlreiche Abbildungen 
von Kacheln, die sich in Freiburg und 
benachbarten Schlössern gefunden ha- 
ben. — A)Ä.Mümer. Buchholz. S. 6398 
— 75. Eine Chronik dieses im nörd- 
lichen Breisgau gelegenen Dorfes. — 
5) Otto von Eisengrein. Der Markustag 99 
des J. 1800. Ein Beitrag zur Gesch. 
des Breisgaus. S. 76—77. Schildert den 



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74 



Biblio^nipbie. 



tJberfall des Breisgaus und der Stadt 
KM) Freiburg durch die Franzosen — 6) 
Anhang. Jahresbericht. Mitglieden'er- 
verzeichnis. Uechenschaftsbericht. 
Jahrgang 11. Lieferung 1 u. 2. 
10 1 1) l(^n. Hub. Der Kanonier von Frei- 
los bürg. Gedicht. S. l. — 2) C. Geres. 
Aus den Aufzeichnungen eines Arztes 
in Eichstetten, einem Dorf am Kaiser- 
lOa stuhl. S. 3. — 3) Fr. Geigen. Kacbcl- 
fragmente aus dem XV. Jahrh. Zcicli- 
nungen. (Nachtrag zu Schau-ins-Land 
104 1883. S 57—63.) S. 5. — 4) A. Poin- 
ittgnon. Die heilkräftige Quelle n. das 
Haus des hl. Lazarus in Schlatt (Breis- 
gau). Mit Zeichnungen von Fr. Geiges, 
J. Kuhn u. Fr. Lederle. S. 7—17. — 
lOö 5) Schmicdeiseme Wirtshausschilde aus 
dem 18. u. 19. Jahrh. Zeichnungen von 

106 Fr. Lederle. S. 18. — 6) Schmiedeiser- 
nes Thorgitter aus dem ehemaligen 
Baslcrhof, jetzigen Bezirksamtgebäude 
zu Freiburg. Zeichnung von 0. Geiges. 

107 S. 19. — 7) J. Bader. Die wilden Schnee- 
berger. Mit einer Zeichnung von Fr. 

108 Lederle. S. 20— M. — 8) Ratsbeschluss 
bezi'iglich der Biirgermeisterwahl zu 

10<) Freiburg im Juni 1501. S. 24. ~9) C 
Gere«. Zur Geschichte des Frciburger 

110 Theaters. S. 25—30. — 10) Fr. Geiges. 
Das alte Freiburg, wie es war und wurde 
von seiner Grimdung bis auf unsere 
Tage. L Teil. Eine Skizze in Wort und 
Bild. S. 43—58. Beilage: Idealbild des 
Oberthors im 12. Jahrh. 

Battelrhein. 

12 Mitteilungen des historischen Vereins 
der Pfalz; s. III Nr. 89 f. 

111 Band 12, 1884. 1) Mehlis Text zur 
archäologischen Karte der Pfalz (Vor- 
wort; Übersicht u. Litteratur; Verzeich- 
nis der Ortsnamen u. Funde). S 1 — 64. 

112 — 2) Mehlin. Ein gallisch - römischer 
Ringwall vom Mittelrhein. S. 65—70. 
Beschreibt die 'Heideisburg' bei Wald- 
ll 3 fischbach im Wes trieb. — 3) Schnoarz. 
Zur Geschichte der Porzellanfabrik in 
Frankenthal. Nach den Akten des kgl. 
Kreisarchivs. S. 71—80. Verfolgt die 
Geschichte der Fabrik von ihrer Grün- 
dung bis zu ihrer Auflösung (1755 — 
1141800). — 4) Mehlis. Archäologische 
Karte der Kheinpfalz und der Nach- 
bargebiete, vgl. Wd. Korr. III, 128. 

1 3 Pfllzlschet Museum, Monatsschrift für 
heimatl. Litteratur u. Kunst, Geschichte 
u. Volkskunde. 



L Jahrgang 1884. 1) (\ Mehlis.Ur> 
Eine Römerbnrg im Westrich S. 5 u. 
12, vgl. Wd. Korr. III, 128. — 2) Voll- 116 
mar. Zu den Billigheimer Pfahlbauten 
S. 7. — 3) Der Name von Pirmasens 117 
8 7.- 4) Harster. Denarfund von 118 
Minderslachen S. 11. Der Fund be- 
steht aus 300.) St. aus der Hohenstati- 
fenzeit, wahrscheinlich in den Abteien 
Weissenburg u. Selz geprägt. — 5) K. 119 
Christ. Der Name von Worms S. 14. 

— 6) K. Chn'st. Hessisch -pftlrische 120 
Wü8tungen(Lichtenklingen,Ga]]enbach) 

S. 15, (Hennenhaus bei Würzberg, Hen- 
nenhaus bei Vielbrunn) S. 20, (Eulbach) 
S. 20, (der Pfaffenstein des Eginhard, 
Gegend von Hirschhorn) S. ^7, (Gegend 
von Weinheim) S. 54, (Siegfriedsbninnen 
vor dem Odenwald) S. 70, 86, 95. — 
7) Bieger. Die Schicksalsgöttinnen zu 121 
Worms S. 32. — 8) Keiper. Pranzös. 122 
Familiennamen in der Pfalz S 34, 53, 
58, 67. — 9) Franck. Markward von 123 
Annweiler, Reichstruchsess u. kaiserl. 
Lehnsherr in Italien unter Heinrich VI 
S. 42. — 10) Harster. Das rum. Grä- 124 
berfeld bei MOhlbach am Glan S. 43, 
(wichtig namentlich die in Gräbern 
gefundenen römischen Waffen). — 
11) A. r. V, Die Speierer Feuerord- 125 
nuug aus dem J. 1728 S. 45. — 12) 126 
Haege. Der Gaisbock von Lambrecht. 

— \^)Leiningen-We8t€rhurg. Leiningen- 127 
Westerburg'. u. Leiningen-Hartenburg'- 
sehe Wahl- u. Denkspruche aus vier 
Jahrhunderten. S. b9. — \^)Demnck. Die 128 
Grabmonumente in dem St. Nikolaus- 
Kirchlein zu Neidenfels S. 60. — 17) 129 
Schret/er. Vom pfälzischen Hause S. 66. 

— 18) Hfdl. Die Hohenburg bei Scho- 130 
nau in der Pfalz S. 68—70, 76—78, 
82—81 — 19) SchmiU. Der HohberglBl 
bei Edenkoben S. 73—76. — 20) Glüd:. 132 
Langwieden u. sein Kirchlein S. 94. 

Korrespondenzblatt des Qesamtvereins 14 
d. deutsch. Geschichts- u. Altertumsver- 
eine, s. HI Nr. 120 ff. 

Jährt?. 1883, Nr. 11—12. 1) MdJis. 133 
Ein röm. gall. Uingwall S. 81—82. — 
2) Gross-Umstadt, Restauration der Kir- 134 
die u. bist. Denkwi^rdigkeiten S. 82 — 
88. — 3) J. Keller. Zwei neue röm. 135 
Inschr. aus Mainz, S. 88, vgl. Westd. 
Korr. U, 223. — 4) Walleser. Römische 136 
Meilensteine zu Ladenburg, vgl. W^estd. 
Korr. III, 4. 

Jahrg. 1884, Nr. 1—9. 1) Grab- 137 
Schriften vou St. Qnintin in Mainz, 



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Bibliographie. 



76 



S. 6 — 8. Bei den Restauratioiisarbciten 
in der Qnintinskirche aufgefunden, aus 
188 dem 16.— 17. Jahrh. — 2) F. Bimert. 
Geschichte der Herren u. Grafen von 
HeusensUmm, S. 8—10. 21—26, 32— 
34, 38—41, 48—50, 54—56, 62-63. 
Mit Siegelabbildungen u. vielen Urkk. 
J.39— 3) J^^. Sichtung u. genauere Be- 
zeichnung der Torrdmischen Metallfunde 

14() Süddeutschlands, S. 13 — 15. — 4) Ders. 
Über das Vorkommen bestimmter Fibel- 
formen im mittleren Rheingebiet, S. 15. 

141 — 5) Ders. Sind dem Lausitzer Typus 
ähnliche Oeftsse, sowie die auf den 
norddeutschen ümcnfeldcm vorkora- 
menden Bestattungsarten am Mittelrhein 
schon beobachtet worden? S. 15. — 

1^2 6^ Ders. Über die GefaHse von der Art 
der Wd. Zs. II, Tfl. IX, 5—11 abgebil- 

143 deten. — 7) Ders. Die rüm. provinz. Me- 
tall-Industrie ; ist zum Teil aus einer 
Torrom., wahrscheinlich gall. Metall- 
Industrie; ^hervorgegangen, S. 18. — 

l-Wg) Ders. Über die Wormser (vesichts- 

14ökrüge, S. 18. — 9» Ders. Über das 
Wormser Doppclglas, abgeb. Wd. Zs. 

146 D, Tfl. III, 3. — 10) Weckeding. Über 
die Zangemeister'sche Erklärung der 
Wormser Parcen, vgl. Wd. Korr. II, 128. 

147— . ii> Ders. Wormser röm. Holzsärge. 

148 _ 12) J. Tage, Wogastiburg, S. 26. 
Mitteilnng einer Koigektur Sedlaceks 
über den Namen und die Lage dieser 

149 Butg, — 18) Lotz. Römische Strassen 
11. Siedlungen in Frankfurts Umgegend. 
Bei Bergen. Mit einem Plan, S. 29 — 

15032. — 14) Wdff. Germanische Gräber 
bei Hocbstadt, vgl. Korr. DI, 73. — 

1*^1 15) LoU. Der Kuhhomshof bei Frank- 
furt, eine röm. Fundstätte, S. 37—38. 

152 — 16) /. Keßer. Zwei Metall inschriften 
aus Mainz. 1. Ein neues röm. Militär- 
diplom, S. 46—47, vgl. Wd. Korr. III, 
84. IL Votivtafel für die Nemetona, 
S. 61—62, vgl. Wd. Korr. III, 92. — 

15317) B. Suckier. Münzen von Bergen 
bei Frankfurt, S. 47—48. Zeigt, dass 
der mehrerwähnte Münzfund, welcher 
Münzen bis zum J. 380 enthielt, nie- 
mals daselbst gemacht worden ist. 

tS Archiv für Frankfurts Geschichte u. Kunst: 
8. III Nr. 157 f. 
Band 10. 1883. ilV,) 1.^6 S. Mit 3 

I->1 Tafeln Abbildungen. Faulhubcr. Ge- 
schichte der Post in Frankfurt a. M. 
Nach archivalischen Quellen bearbeitet 

16 MHteiliMgea an die IIH§lieder des Ver- 
eins fir Geschichte u. Attertumticunde in 
Fraalcfurt a. M.; s. III Nr. 22. 



Band 7, Nr. 1— .3. 1) Creceliu», Aus 
den Kölner Universit.-Matrikeln, S. 38. 
Stellt aus den von Schmitz veröffent- 
lichten Matrikeln die Studenten aus 
Frankfurt zusammen. — 2} Becker. Nach- 
trag zu dem Ne^jahrsblntt über die 
Brücken-Kapellen (1880), S. 39-40. 

Geschichtohlltter f. die mittelrheiniechen 
BistOmer; s. III Nr. 199 ff. 

1. Jahrg. Heft 2. 1) Ans dem I^- 
ben des rheinisch. Clerus (15(i8— 1523). 
Mitt. aus einem Pap. Fol. d. Bibl. d. 
bisch. Priesterseminars in Mainz, wel- 
cher die Protokolle der Sitzungen des 
Clerus secundarius enthält. — 2) Bo- 
nifatiusfest, -Reliquien und -Hymnen 
(Schluss). — 3) Das Syntagma monu- 
mentorum de« Domvicars G. Hei wich 
(Fortsetzung). — 4) J. Zattn. Das Ter- 
ritorium des Bisturas Limburg. — b) 
Falk u. Heckmann. Die Karolingische 
Säulenbasilika zu Höchst am Main. Von 
Erzb. Otgar V. Mainz (826—847) erbaut. 

— Q) Ein Brief Würdtweins über die 
Fortsetzung seiner Dioecesis moguntina. 

— 7) Boflt/. Eine mutmassliche Mis- 
sionsstätte des h. Bonifatius in dem 
Dorfe Selters bei Giessen. — 8) Be- 
richt an den apostolischen Stuhl, be- 
treffend Zustand des Erzstifts Trier 
um 1694 (Fortsetzung). — 9) Aus dem 
Leben einiger Dompfarrer zu Mainz 
während des Mittelalters. Betr. Bar- 
tholom. Zeheuder (f 1519), Job. Stumpf 
(t 1Ö33), Job. Menzinger (f 1536). - 
10) F. Woiff. Modus propinandi in festis 
SS. Maximini videlicet et Agritii. Aus 

j cod. 1626 der Trier. Stadtbibl. Pp. fol. 
17. Jh. — 11) Zur Sprache und Sitte 
der Kirche im Mittelalter, a) Not Got- 
tes. Über „capella zu der noit gots" 
a. d. Bergstrassc, u. Kloster Not Gottes 
im Rheingau bei Marionthal, b) St. Anna 
Mettertia Darst. von St. Anna, Maria, 
Jesuskind, c) Grisgramen. d) Nebeling, 
ein langes dünnes Wachslicht. 

Heft 3. I) Die Verwüstung des 
Klosters Kirschgarten durch die Worm- 
ser J525. Übers, aus einer gleichzeit. 
Papierlis. im Staatsarch. zu Darmstadt. 

— 2) Zu den St. Valentinuswallfahrteu 
am Niederrhein. Näheres über die Main- 
zer Valentinsandacht in St. Christoph- 
Mainz. — 3) Das Syntagma monumento- 
rum des Domvicars G. Helwich. (Forts.) 

— 4) Curiosa u. Raritäten in den Kir- 
chen. — 5) Bericht an den päpstlich. 
Stuhl, betreffend Zustand des Erzstifts 
Trier um 1614. (Forts.) — 6) Zur Ge- 



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Bibliographie. 



schichte der Verehrung des h. Paulinus 

174 von Trier. Aus Litaneien. — 7) Aus 
einem ungedrurkten Reliquienverzcich- 

1 75 nis des Doms zu Mainz — • 8) Zur Ge- 
scliichte der Fliichtung der Mainzer | 
Archive (1792). Abdruck von Briefen 

17() Peter Schunks. — 9) P. Gamj*. Die 
letzten Mönche im Kloster Amorbach. 

177— 10) Ein unbekannter Marienthaler 
Druck in der kgl. Bibliothek zu Berlin. 
Ein Breviarium estivale scd'm ordinem 
et rubricam || wormacensem (1480). — 

17H11) Kunst u. Altertum in Fritzlar. — 

1 79 12) Noü. Der Reliquienschrein der hl. 
Elisabeth in Marburg. Beschreibung u. 

180 Geschichte desselben. — 13) H. Hdbig. 
T>omvicar Georg Helwich (1580— 16H2). 
Kurze Biographie. Aufzählung seiner 

181 Werke. — 14; Dietenbergers Gi-ab u. 

182 Bildnis. — 15) Zur Sprache und Sitte 
der Kirche im Mittelalter. Clericus 
coniugatus = bewibter Schreiber, nicht 
Cleriker; Elemosyna = Seelenheil ; Fa- 
brica = \) Bau; 2) Kirchenfond; Bumei- 
ster = Kirchenvoratand; Pecia = Teil, 
Stück. 

183 4. Heft, l) Marx. Die älteste Re- 
sidenz der Bischöfe von Trier. Auf 

184 der Südseite der Domkirche. — 2) Die 
Verwüstung des Klosters Kirschgarten 

1 85 durch die Wormser 1526 (Forts.) — 3) Das 
Syntagma monumentorum des Domvi- 

18ß CÄrs G. Helwich (Forts.) — 4) Litanei der 
Mainzer Kirche aus dem 8. — 9. Jahrh. 
Abdruck einer Hs. aus der Münchener 

187 Hof- u. Staatsbibliothek. — 5) Zur Ge- 
schichte der Flüchtuug der Mainzer 

188 Archive. 1792 (Schluss). — 6) Toten- 
schilde in mittelalterlichen Kirchen. 
Nachweis derselben in versch. Kirchen. 

189 — 7) Bericht an den apostolischen Stuhl, 
betreffend Zustand des Erzstifts Trier 

190 um 1694 (Schluss). — 8) Die crurlfragae 
Beinbrecher an alten Kirchhöfen. Gru- 
ben zur Abhaltung der Tiere von Kirch- 

191 höfen. — 9) Der Glockengiesser Dill- 
mann von Hackenbarg. War 145 1 — 1 482 
thätig; Aufzählung seiner Werke. — 

19210) Domvicar G. Helwich. 1580—1632 

193 (Forts.) — 11) Zur Kunstühung im Mit- 
telalter. Betr. Erklärung der vereinten 
Darstellung von St. Katharina, Barbara, 
Margaretha, Dorothea. 

18 Rhenus; s. HI, Nr. 212 ff. 

194 1. Jahrgang. 4. Quart. 1) G. f. 
Ledebur. Urkundliche Nachrichten über 
die Familien von Lanstoin. Nr. 10—12. 



I Stammtafel der Schilling v. Lanstein. 
Mit Urkundenbeilagen. — 2) G. Ziüch, 195 
Rechnung des Johannes Hirzfelt, Kell- 
ners im Schloss Lahnstein 1444 — 1446. 
Nr. 10^12. — 3) Widmann. Dudechin 196 
von Lahnstein c. 1147. Nr. 10. — 4) 197 
Miühr. Gerlach, Erzb. von Mainz, be- 
fiehlt dem Peter seinem Zollschreiber 
die Güter des deutschen Hauses von 
Coblenz zollfrei passieren zu lassen. 
Eltville 1360 März 13. Abtrennungs- 
Urk. Horchheims von Niederlahnstein 
von P. Innocenz HI 1214 Mai 7. Nr. 10. 
5) G. Zfikh, Schöffenweistnm von Nie- 198 
derlahnstein. 1631. Nr. 10. — 6) J. 199 
Heilbach. Zur Greschichte des Königs- 
stuhls u. der Wenzelskapelle. Nr. 11/12. 
V. Olenschlagers Bild vom Königsstuhl 
1775; Litteratur u. letzte Ereignisse in 
der 2. Hälfte des 18 Jhs. — 7) J. Bonn. 2(K) 
Aus dem Oberlahnsteiner Protokollbuch. 
1663. Nr. 11/12. — 8) F. W.E.Both 201 
F. W. E. Roths Fontes rerum Nassoi- 
carum, Geschichtsquellen aus Nassau, 
nnd sonstige bevorstehende Publikatio- 
nen. Nr. 11/12. — 9) WÜMmi. Stif-202 
tung einer Fri'ihmesse u. einer ständi- 
gen Vicarie in der Pfarrkirche zu Brau- 
bach. Nr. 11/12. Übers, einer Urk. von 
1321. -- 10) R. Pid\ Der verunglückte 2<)3 
Dachdecker (Niederlahnst. Sage). Nr. 
11/13. — 11) G. Zülch. Wye der thomcs 204 
uff dem zoll Lansteyn gerechent wurd. 
Nr. 11/12. — 12) it. Picl'. Erzb. Hein- 205 
rieh II. von Trier verleiht den Bewoh- 
nern des bei der Burg Stolzenfels ge- 
legenen Ortes (Capellen) die bürger- 
lichen Freiheiten von Coblenz, 1275 
Sept. 29. — 1.3) Berg. Churfurstl. Be- 2(K) 
fehl das bey 50 rthlr. Straff kein Bür- 
ger anderstwo mahlen solle als auf der 
herrschaftl. Bannmühle (Oberlahnstein). 
1699 Nr. 11/12. — 14) G Züldt. Ritter- 207 
bürgermeister zu Oberlahnstein. 1606— 
1631 Nr. 11/12. — 15) B. Pick. Kultur- 208 
geschichtliches. 1) Der Hochzeitsthron 
in Besselich. 2) Der Palmesel in Cob- 
lenz. Nr. 11/12. — 16) G. ZiUeh. Menü 209 
eines „Imsses" aus dem Ende des 16. 
Jhs. Nr. 11/12. — \l)Hettbach. Kur- 210 
mainzer Wappen auf Burg Eppenstein. 
Nr. 11/12. — 18)6?. Zm/cä. Mahnung 211 
der Lehensleuie. Nr. 11/12. Urk. Joh. 
v. Mainz (1397—1419). 

2. Jahrgang. 1. und 2. Quartal. 
1) J. Hellbach. Zur Gesch. des König- 212 
Stuhls u. der Wenzelskapelle. Nr. 1—3. 
Zerstörung des Königstuhls (um 1795); 



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BibHof;raphie. 



77 



Streit um den Baumgartcu bei Khcns 
(1806—1807); snr Litteratur des Kö- 
oigstahls im 19. Jh.; eiuleiteude Schritte 
zam Wiederaufbau; der Wiederaufbau. 

213— 2) F. W, E, Boih, Eine topograph. 
Beschreibung des Mittclrbeins saec. 16. 
Nr. 1. Enthalten in Kaspar Uedios 
Chronik. Strassburg bei Crafft Myller. 

214154a ^ 3) G. Zvich, Rechnung des 
Johannes Uirszfelt, Kellners im Schloss 
Lahnstein. 1444—1446 Nr. 1—3. — 

2154] r. Ledebur. Urkundl. Nachrichten 
über die Familien von Lanstein. Nr. 
1 — 7. Schilling von Lanstein; Uuns- 
Win von Lanstein; Bowe von Lanstein; 

216 Brenner von Lanstein. — 5) F. W. E. 
Roth, Ein mittelalteriges Sprachdenk« 
mal aus dem Kloster Amstein. Nr. 1. 
Auf dem Deckel einer Inkunabel der 
Wiesb. Landesbibl. (Anglicus de Glan- 
Villa. De proprietatibus rerum), ist 
relig. Inhalts, niederdtsch., Mitte saec. 

217 15. — 6) C. Koenen, Archaeologische 
Bedeutuug der Horchheimer Gräber- 

2l8fande. Nr. 2, 4—7. — 7) Pfr. MiUkr, 
Drei Urkk. zur Geschichte von Camp. 
Nr. 2. ürk. Rudolfs I. von 1273 Dez. 9; 
Erzb. Johanns v. Trier von 1583 Febr. 7 ; 
der Heimburger u. Geschworenen der 
Gemeinden zu Camp von 1694 März 8 

219 in Abschr. von März 9. — 8) K W. E. 
Boffi. Zur Heilkunde u. Hauswirtschaft 
des 16. Jhs. Nr. 2. Aus einem in einer 
Incunabel d. Wiesb. Landesbibl. beündl. 

220 Blatte saec. 16. — 9) A. v. ti Linde. 
Die Königl. Landesbibl. zu Wiesbaden. 
Nr. 3 — 5. Seit ihrem Ursprünge 1808 
in ihrer bist. Entwickelung geschildert. 

'221- 10) F. W. E, Both, Handschriften 

des ehemaligen Klosters Camp a. R. in 
222 Wien. Nr. 3. — 11) a. Zülch. Die 

Rheinmühle (bei Oberlahnstein). Nr. 8. 

Abdr. von 5 auf sie bezügl. Urkk. von 
•223 1417. 1439. 1480. 1489 1494. — 12) B. 

Pkk, Zollschreiber zu Oberlalmstein 
224 Nr. 4. — 13) F. W. E. Both. Ein altes 

musikalisches Druckwerk. Nr. 4. In 
22.1 der Wiesb. Landesbibl. — 14) Ä. Pick, 

Wappenstein der Abtei Heisterbach zu 

Niederlabnstein ;Vallendarer Volkswitz. 

226 Nr. 4. — 15) F, W. E. Both. Die Schick- 
sale des Klosters Eberbach wälirend des 
dreissigjährigen Krieges. Nr. 5 — 7. — 

227 16) G. Zidch. Trierisch Ordnung, wie 
sich die schützen im ausszugh mit ih- 
rer gewere kleidung wachten huth und 
aussziehen verhalten sollen. Nieder- 
lahnstein. Nr. 5—7. Aus dem Pfarrar- 



chiv Niederlahn!<tein. Schrift des saec. 
17. — 17) F. W.E. BoÜ^. Rheingauer228 
Re^esteu. Nr. 5—7. Von 1307—1618 
Okt. 1. — 18) B, Pick. Aus dem Leben 229 
des Zollschreibers Peter Wolff zu Ober- 
lahnstein. Nr. 5. — 19) B. Pwk. Zwei 230 
Grabsteine aus Niederlalinsteiu. Nr. 5. 

— 20) Ä. Pick. Otto als Frauenname. 231 
Nr. 6. — 21) Züddi. Entscheydt zwu-282 
sehen amptman und zolschreiber zu 
Lanstevn (über J«gdgerechtsame) von 
1610. ~ 22) Zidch. Verkaufsurk. aus 233 
Braubacli von 1377. 

Rtieinproirlnz. 

Jakrbadier des Vertins von AtteHwiif 19 
freunden im Rheinlando; s. III Nr. 268 f. 

Heft 76 (1883). 1) r. Veiüi. Die 234 
Römerstrassen Cöln-Reims und Reims- 
Trier. B. Strasse Reiras-Trier. S 1—20. 

— 2) J. Schneider. Neue Forschungen 235 
über die Römerstrassen zwischen Maas 

u. Rhein. II. S. 20-27. — 3) J Schneider 23H 
Zu den Ausgrabungen in Xanten S. 
27—30. — 4) H. SchaapMuseH. Über 237 
den röm. Isis-Dienst am Rhein. S. 31 — 
62 u 1 TU. Bedeutung u. Entwickelung 
des Isis -Dienstes, über Darstellungen 
der Isis, mit besonderer Berücksich- 
tigung der in St. Ursula- Köln aufge- 
fundenen sitzenden Isis, vgl. Wd. Korr. 
I, 270. — 5) E auft^mWeerÜi. Römische 238 
Gläser mit Fadenverzierung u. aufge- 
malten Figuren. S. 63—86 u. l TU. — 
6) Zangemeiater. Zu einer Inschrift von 231) 
SeligensUdt. S. 87—90. Auf derselben 
steht Flavia Nemes; unter Flavia Ne- 
metum sei wahrscheinlich nicht Novio- 
magus (Speier), sondern die civitas, 
deren Vorort Noviomagus war, zu ver- 
stehen. — 7) NaeJier. Die baugeschicht- 240 
liehe Entwickelung der Ritterburgen in 
Südwest-Deutschland. S. 91—175. Be- 
handelt: Altgerm. Befestigungen vorder 
Rümerzeit, Ringwälle zur Zeit des ale- 
mannisch-römischen Krieges, baulichen 
Anlagen der Ringwälle, Wallburgeu der 
ersten germ. Ansiedlungeu, Ritterbur- 
gen des Feudaladels, Technik des mit- 
telalterl. Burgbaues, Beschreibung der 
einzelnen Teile, Burgfestungen späterer 
Zeit. — 8) J.B. Nordhoff. Zur Gesch. 241 
der Erzgiesserkunst. S. 176— 186. Er- 
gänzungen u. Berichtigungen zu Hachs 
„Zur Geschichte der Erzgiesserkunst". 

— 9) L. Korth. Die Sekret-Siegel der 242 
Stadt Bonn. S. 186—191. Die Tiere 



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78 



Bibliographie. 



auf ihnen sind nicht Symbole iles tri- 
umphierenden Christentums, sondern 
gehören dem Mithra? - Cykhis an. — 
243 10) F. ran VietUen. liCngsdorfer Miinz- 
244fnnd. S. l*)2-200.— 11) L/W/?r«^/r. S. 
201—218. Rezensionen von: Dr. Victor 
Gross, lies Protohelvetes; Orimm, der 
vom. Brückenkopf in ("astel hei Mainz 
• n. die dortige Ronierbrücke (Seh wörbel); 
Mayer, Stuttgarter Katalog, Reiheugrä- 
herfmide (llaug) ; Beissel, Baugeschichte 
der Kirche des hl. Victor zu Xanten 

245 (v. Vleuten). — 12) Misceäen : 1) Zange- 
meister: Leugensäulcn von Ladenbnrg 
S. 219-223, sind die Wd. Korr. III, 4 
besprochenen Steine; 2) dcrs., Zwei 
neuerdings gefundene Ocuiistenstempel 
S. 224. 225; H) ders.. Fragment einer 
Meilcnsüule (vouHadrian, vennutlich 
aus Eschweiler^ S. 225: 4) ders., Uu- 
edierte Inschrift von Worms mit der 
Erwähnung eines decurio civitatis Van- 
gionum S. 22ft. 227: 5) Mehlis: Ein 
gallisch-römisch. Ringwall S. 227—230. 
Die „Heideisburg'* im Westrioh, im Ge- 
biete der Blies; 6) Hermann: Johami 
.loest V. Calcar u. die niederrheinische 
Malersihule S. 230. 231. Sclireibt das 
in Schirmbeck, Kreis Rees, betindliche 
Altarbild, nicht Jan, sondern Johann 
.loest von Calcar zu; 7; ders.. Zwei 
Pokale aus dem J. 1578, Kölner Mei- 
sters S. 232. 233; 8) aa«'m Weertli: 
Neue Matronensteine der Asercinehae 
aus Odendorf S. 233—235; 9) ders., 
Der Michelsberg S. 235. 236, enthält 
röm. Reste; 10) dei*s., Metz. Grab- 
kreuze von Blei im Dom S. 236—238; 
11) den?., Albrecht Dürer, Schwert- 
kliuge mit Dai-stellungen aus dessen 
Triumphwagen S. 238.239; 12) Näher: 
Reitende Matrone aus Bückig in Baden. 
S. 235. 240; 13) Rhein. Kurier., Prae- 
hist Fund in Niederwalluf S. 240. 241; 
14) J. X.: Zur Limes-Fmge 8. 241— 
243. Über Oberscheidenthal, Auszug aus 
Wd. Korr. II, 140; 15) Asberg: Röm. 
Funde daselbst S.243; 16) v. Vleuten: 
Lengsdorfer Mtinzfund S. 243. P>gÄn- 
zuug aus den ^Berliner Münzblättern^ 
von Adolf Weyl; 17) Klein: Fund in 
Blankenheim (Eifel) S. 243. Weist die 
Identität der Wd. Korr. III, 14 edierten 
Inschrift mit ('. Rh. 439 nach; 18) Das 
Museum der Altertümer in Wiesbaden 

246 S. 244. 245. — 13) Beric/U über das 
Winckelmannsfest in Bonn am 9. Dez. 

24718a3. S. 246-250. — 14) Mitglieder- 
Verzeichnis S. 251—262. 



H e f t 77. 1) ^. Wiedemann. Win- 248 
kelmauns IJrteilüber die ägypt. Kunst 
u. die Protankunst der Ägypter. S. 1 — 
13. •— 2) J. Klein. Denkmäler römisch. 249 
Soldaten von Andernach. S. 14—44, vgl 
Wd. Kon-. III, 142. — 3) L. Schivörbd. 250 
Inschrift aus Deutz. S. 45 — 47, vgl. 
Wd. Korr. HI, lö9. — 4) TT. Weiss- 2b\ 
hrodt. Griechische und lateinische In- 
schrift von der rntermoecl. S. 48 — f6, 
vgl. Wd. Korr III, 11. — 6) J. Klein. 2o2 
Neue röm. Inschr. aus Köln S 57 — 6Ö, 
vgl. Wd. Kon-. III, 140. — 6) C. Mehlis. 253 
Die Ileidelsburg bei Waldfischbach u. 
ihre Denkmäler. S 61— «7, vgl. Wd. 
Korr. III, 141. — 7) Hennann. Der 254 
Palast Kaiser Karls des Grossen zu 
Nymwegen. S. 88— 122. Geschichte der 
Burg, Schilderung der fränkischen u. 
romanischen Kapelle, Versuch einer 
Herstellung des Plans der Burg. — 
8) J. J. Merlo. Meister Gerard Lange. 255 
S. 12.5—141. Thätig als Goldschmied 
in der 2. Hälfte des 14. Jhs. Auszüge 
aus den Ausgabebücheni der Mitwochs- 
Kentkammer von Köln. Als Anhang; 
Die Statuten der Goldschmiede-Bruder- 
scliaft zu Köln aus der ersten Hälfte 
des 14. Jahriis. — 9) J. JB. NordJtqf, 256 
Meister Eisenhuth. S. 142—165. Be- 
richtigungen u. Ergänzungen zu frühe- 
ren Arbeiten über den berühmten Me- 
tallkünstler ; Nachrichten über seineu 
Vorläufer David Knop. — 10) Litte fntur: 257 
Koch, Gesch. der Stailt Eschweiler II 
(van Vleuten), J. B. D. Jost, St. Ma- 
rienkirche ani Malzbüchel zu Köln (van 
Vleuten). — 11) Bericht über die An- 258 
thropologen-Versammlung in Trier am 
9—11. Aug. 1883 (Schaaifhausen) — 
12) S. Jenny. Bericht über antiqua^ 259 
rische Funde am Oberrhein und am 
Bodensee. Prähistor. aus Vorarlberg; 
Sonnenuhr, Normalmass, Venusstatuette 
aus Bregenz, verschiedenes Kon*. IT, 
1 besprochenes. — 13) Miscellen. 1) W. 260 
Fussbahn. Andernach. Thongefässe mit 
netzartiger Verzierung. 2) Terwelp . D ie 
Kingmauern, Wchrtürme u. Tliore von 
Andeniach. Gesch. derselben mit ur- 
kundl. Belegen (Rechnungen). 3) Ders. 
Brevc des Papstes Frban III (1185— 
1187) nach einer deutschen (.'bersetzung 
aus dem 15. Jh. Den Pfarrdienst An- 
dernachs betr. 4) Koenen. Röm. Funde 
in Andernach. 5) Seh. Ein spätröm. 
Steinsargfund ui Bedburg. 6) Schaaff- 
hausen. Bergbau- Altertümer. 7) J. K. 
Bertrich. Gräberfund. Münzen u. email- 



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BiblUtjrraphie. 



79 



liertc Brosche. ^\ Shaafthauscn. Rom. 
Fände in Bonn u. ruro. Mas«. U) Seh. 
Der Donoeriieil von Martha'» Hof in 
Bonn u. die NephrittVage. 10) Hosbach. 
Bonn. Mitt4»lAlterl. Inschrift «a. 1100, 
in Munster in Bonn. 11) Seh. Hügel- 
gräber am Rhein auf den Iluhcn zwi- 
schen Boppard und St Goar. 12) J. 
Klein. Buschdorf bei Bonn. (Irabfuud. 
Schönes umsponnenes Fläschchen mit 
MöBzen Maximians. 13) E Ilerstatt 
Köln. Bericht über röm. Altert, in u. 
bei Köln. Barbotingetliss mit Europa 
auf Stier. 14) J. Kamp. Rom. Inschrift 
am Piaffenthor, vgl. Wd. Kon*. III, 6i. 
15) Naeher. Königsbach. Reitende Ma- 
trone. 16) Fuss. Lipp (bei Bedburg). 
Matroneninschrift an die Vatuimae (?) 
17) V. Vleuten. Neuenahr. Über den 
Graben der mittleren Burg. 18) Melius. 
Rheinische [wohl Reihen-*?] Gräber u. 
nordischer (joldschmuck aus der Pfalz. 
Plattengräber bei Deidesheim und Rou- 
dersheim, vgl. Westd. Koit. III, 9. 
19) Mehiis. Neue röm. Altertümer aus 
der westl. P6ilz. Skulpturen aus Nanz- 
weiler, vgl. Westd. Korr. III, 60. 20) 
Schaafihauseu. Neue römische Funde 
in Remagen. 21) S. Rom. Fundamente 
im Walde b. Roetgen, Reg.-Bez. Aachen. 
22) Bissinger. Stettfcld. Reitende Ma- 
trone, vgl. Wd.Korr. lU, 71. 2H) Köln. 
Ztg. Die Ausgrabungen für das Pro- 
vinzial-Museum in Trier. 24) Schaaff- 
hauseu. Der Sarg des hl. Paulinus in 
Trier. Gutachten über das Holz der 
Lade u. den Sarginhalt. 25) </. Klein. 
Nachträge und Berichtigungen zu deu 
Ocnlistenstempeln. Vergl Heft 65 5H. 
26) K. Zangemeister. Berichtigungen 
zu Heft 76—14) Schaaflfhausen. Gene- 
ralversammlung des Vereins am 6. Juli 
1884. 
20 ■Hteilimoen aus dem Stadtarchiv von 

Kdln; s. III Nr. 807 f. 
281 Heft 4. 1) Hölähaum.^ Vorbemerk, 
des Heraosg. S. V— X. Über Archive. 
262 1. L. Koiih. Das ürkk.- Archiv d. Stadt 
Köha bis 1896. IL Abt. S. 1—49. Rc- 
gesten der im Archiv aufbewahrten Ur- 
kunden von 1275—1303, 295 Nrn. — 
263 IL K. Keller. Die stadtkölnischeu Ko- 
pieubücher H. Abt S. 51—111, 1373— 
2641401. — HL Begister. S. 113-126. 

265 Heft 5. i) HMbmm. Vorbemerk. 

266 des Herausg. S. lU. IV. — I. L. Koiih. 
Das Urkk.- Archiv der Stadt Köln bis 
1396. IIL Abt. 8. 1—78. Rcgcstcn der 



im Archiv aufbewahrten Urkk. v. 1:^04— 
1330, 622 Nrn. — IL Ueybder. S. 79-^89. 2H7 

Heft 6. \.L.Kortli Das Urkk.-.Vr- 2HS 
chiv der Stadt Köln bis 1396. IV. Abt. 
S. 1—74. Regesten der im Archiv auf- 
bewahrten Urkk. von 1331—1350, 671 
Nrn. — IL Kettstten. Die stadtkölnisch. 269 
Kopienbücher. IIL Abt. S. 75 — 107. 
1410 Juli 24-416 Jan. 2. - HL Eine 270 
Hatkdsclmft zur Kölnischen Gesdüdde in 
Deventer. S. 109. 110. Perg.-Hs. 16. 
Jhs., entliält Vcrthlge, Testamente, Ak- 
ten betr. die geistl. Stifter der Kölner 
Diözese. — IV. linder. S. 111—128.271 

JabretbericM Ober den Stand und die 272 
Wirksamkeit des clirittliclieii Kimttvereint 
dar Erzdidzest Kdln tttr das Jahr 1883; 
8. Hl Nr. 31, Bespricht 6 in photo- 
grapli. Abbildung beigegebene Cruci6xe 
des crzbischöil. Museums in Köln. 

Zeitschrift des Aachener Gesohiclitsver- 21 
eins; s. HI Nr. 311 f. 

Band 5. Heft 3 u. 4. 1^83 8) A273 
V. Reumoiit. Uornel Peter Bock S. 157 — 
190. Lebensbeschreibung, als Anhang: 
C'hronologisches Verzeichnis der bedeu- 
tenderen Arbeiten C. P. Bock's. — 9)274 
L. Korth. Die Reisen des Rittei-s Ar- 
nold von Harff in vVrabien, Indien und 
Ostafrika, S. 191-218. Kurze Nach- 
richten über Arnolds Vorfaliren und 
ihn selbst, Beschreibung seiner Reise; 
Kritik der letzteren ergiebt, da.s8 er 
vum Sinai aus nicht nach dem Orient 
gereist ist, sondern die in seinem Be- 
richte angegebene Zeit in Italien ver- 
lebt hat; der Bericht selbst ist beson- 
ders auf Grund von Marco Polo abge- 
fasst. Als Anhang 1) Urk. von 1496 
April 28 aus dem Stadtaivhiv Köln; 
Arnold v. HarfF bittet die Stadt Köln, 
den Nachtpfeilfer Zander zur Auslie- 
ferung eines entliehenen Ringes zu ver- 
anlassen. 2) Die Grabst&tte des Ritters 
Ai*nold V. HarÖ' (in der Kirche zu Loe- 
venich). — 10) H, J. Giusa. Zur Ge- 275 
schichte des Aachener Reiches. S. 219 
— 24(». IL Eine Gemeinde vei-fassung 
des Reiches. Abdruck einer Urkunde: 
„Sendgerichts-. Schöffen-, Provisoren-, 
Kirchmeisters-, Küsters- luid Lehrers-, 
sanibt Sendboten-Ordnung in der Pfiirre 
Laurensbcrg**, nach der ('0])ie des No- 
tare Janssen etwa um 1721; Alter des 
Originals ist nicht festzustellen. — 11)276 
J. J. Michel. Die Ji'ilichsche Unterherr- 
schaft Heiden. 8,241— 26L Geschichte 
<lci*selbcn von der Entstehung (2. Hälfte 



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80 



Bibliogi^phie^ 



d. 13. Jbs.) bis zur Mediaüsierung zur 
Zeit der Französischen Revolution. Als 
Beilage: 1) Wrogen des Vogtgedinges 
der Herrschaft Heiden. 2) Vögte der 
Herrschaft Heiden seit 1080. 3) Das 
Schöffengericht der Herrschaft Heiden. 
4) Grenzen und Wrogen des Gerichts 
Horbach. 5) Eid des Gcrichtssclireibers. 

277 — 12) Schtcenger. Aachener Schuldra- 
men des 18. Jhs. 8. 265—286. Bericht 
über eine Sammlung derselben in der 
Gymnasial-Bibliothek von Aachen aus 
den JJ. 1736-1785; 14 Trauerspiele, 

278 1 Lustspiel. — 13) C, Nönenberg. Eine 
Aachener Hs. des XV. Jhs. S. 287— 

271)294. Theologischen Inhalts. — 14)1;. 
FcmIs. Hexenverbrennungen zu Aachen 
in den JJ. 1630 u. 1649. S. 29ö— 301. 
Auf Grund der Chronik des Aachener 
Jesuiten-Collegiuros in der kgl. Bibl. zu 
Beriin (vgl. Aach. Zs. V. S. 7ö £). — 

280 15) Kleinere Mäteäimjen. S. 302—334. 
1) C. Rhoen. Einiges über den Brand 
des Aacliener Rathauses am 29. Juni 
1883 mit Nachschrift der Redaktion 
auf Grund der Schrift von Kessel: Die 
Rathaustürme zu Aachen und ihre Wie- 
derherstellung. 2) A. v. R(eumont). Die 
Denkmünze auf den Aachener Friedens- 
schluss v. 1668. 3) Keussen. Aachener 
als Rektoren der Universität Basel. 
4) Pauls. Reste einer Römerwarte bei 
Friesenrath im Landkr. Aachen. 6) A. 
V. R(eumont). G. A. Königsfeld. Bio- 
graphie des 1883 verstorb. Hymnologen. 

6) Litteratur: Rezensionen von Frey- 
muth, Aachener Dichter u Prosaisten 
(X.); Giersberg, Gesch. der Pfarreien 
des Dekanates Grevenbroich (Loersch). 

7) Aus Zeitschriften. 

281 Bande. Heft 1. 2. 3. 1) Kad 
u. Theod. Franz Oppenhoff. Die Straf- 
rechtspßege d. Schönenstuhls zu Aachen 
seit dem J. 1657. S. 1—64. Geschildert 
auf Grund einer im Besitze des Aache- 
ner Landgerichtes behndlichen Hand- 
schrift: Protocollum Scabinatus Senten- 
tiarum Criminalium ab Ad 1G57 altcro 
post incendium Urbis, welche auf 123 
Papierblättern 238 Entscheidungen von 
1657 Febr. 10 bis 1776 Febr. 26 ent- 

282 hält. — 2) Karl Rhoen, Die St. Sal- 
vatorkapelle bei Aachen. S. 65 — 80. 
Kurze Geschichte der von Ludwig dem 
Frommen u. Irmgard gestifteten Ka- 
pelle u. des 997 gegründeten Klosters. 

283 Beschreibung der Kapelle. — 3) J. 
Hansen. Beiträge zur Geschichte von 



Schönau. S. 81—108. Begriff des Son- 
nenlehns bildet sich für Schönau Mitte 
des 14. Jhs. aus; Selbständigkeit erst 
1760 aufgegeben ; Zusammenstellung 
der Namen u. Daten, die auf die Fami- 
lie Schönau -Schönforst sich beziehen; 
Stammbaum der Besitzer von Schönau 
von Raso Mascharell Ul. (c. 1350) bis 
Ende 17. Jhs. Als Beilage Urkk. und 
Regesten aus einem Aktenfascikel des 
kgl. Staatsarchivs Münster: .^Das vom 
Freiherm von Blanche als Herren der 
reichsfreyen Herrscht^ Schönau pi*ä- 
tendirte jus monetandi betreffend*" vom 
J. 1756. — 4) Ä Pick. Pattern und 284 
seine Beziehungen zu der ehemaligen 
Pfarrkirche zu Geuenich. S. 109—132. 
Der Beiname : G e u s e n-Pattem nicht auf 
dort wohnende Protestanten (Geusen), 
sondern auf das jetzt verschwundene, 
seit dem 12. Jh. gen. Kercich zurück- 
zuführen; die Kirche in Pattem war 
Filiale der Rcmigius-Pfai'rkirche zu 
Geuenich; Nachrichten über das gegen- 
seitige Verhältnis. Als Beilage: Urk. 
von c. 1450, behandelt die Beziehungen 
der Kirche von Pattem zu der von 
Geuenich, von 1410 April 20: Quittung 
über ein von den Patterner Schöffen 
von den Lombai'den in Düren aufge- 
nommenes Darlehn, Bruchstücke aus 
einem Kalendarium der Kapelle zu Pat- 
tem 15. u. 16. Jh. — 5) E. con Oidt- 28ö 
mann. Bollheim bei Zülpich und seine 
Besitzer, insbesondere die Herren von 
Hompesch. S. 133—180. Geschichte 
von Bollheim seit Anfang d. 14. Jhs., 
im Besitze derer von Bollheim, von 
Vlatteu, von Geisbusch (1415—1480), 
jetzt Eigentum des Herzogs von Arem- 
berg. Urkk.-Beilagen von 1379 Sept. 
10 bis 1654 Juni 4. — 6) R. Pick. Urkk. 286 
zur Geschichte des Pfarrdorfs Ratheim. 
S. 181—198. Kurzer bist. Überblick, 
Urkk. v. 1296 Jan. 26 bis 1702 Juli 11. 
— 7) A. r. Reumont. Friedrich von der 287 
Trenck in Aachen. 1765—1780. S. 199 
— 226. Schildert besonders die publi- 
cistische Thätigkeit Trencks. — 8) E. 288 
Pauls. Aus der Zeit der Fremdherr- 
schaft. S. 227—238. I) Der Tempel 
der Vernunft in Aachen. Am 20. Dez. 
1794 eröffnet. Auszüge aus den Be- 
richten des Aachener Zuschauers von 
17941795. H) Ein Militäraufstand in 
Aachen. Fand im Sommer 1795 statt. 
Bericht derselben Quelle wie in I). — 
9) Kleinere MiUeäungen. S. 239—270. 289 



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BibUograi)liie 



81 



1) K. Höhlbaum. Zur Geschichte der 
Aachen£ihrt. Abdruck einiger Notizen, 
hes, einer Urk. ans dem Stadtarchiv 
von Kohl Ton 1403 Juni 13, in welcher 
der Rat von Halberstadt um Fftrsprache 
Kölns beim Bat von Aachen bittet in- 
folge der Vergewaltigung von Pilgern 
durch den Burggrafen von Montjoic. — 

2) Brann. Bruchstück einer Meilensäule 
aus dem Eschweiler Wald. Dort ist der 
von 2^geraei8ter Bonner Jahrb. 76, 
S. 222 besprochene Stein aufj^cfunden. 

3) Ders. Römische Gräber bei Hilfarth 
im Kreise Heinsberg. 10. Febr. 1883 
aufgefunden, aber zerstört. 4) Loersch. 
Das Denkmal zur Erinnerung an die 
Erschlagung des Grafen Wilhelm von 
Jülich nach einer alten Beschreibung. 
Gegeben ans den von G. J. Freihcrm 
von Knapp hinterlassenen hss. ^Bei- 
trägen zur Jülich- u. Bergischen Lan- 
desgeschichte,** verweisend auf Brosii 
Ann. JuKae I p. 42. 5) Michel. Die 
Aacheuei' Wetterhömer. Über ihren 
Gebrauch im Volke. 6) E. v. Oidtmann. 
Zur ältesten Geschichte der Güter Bon- 
.gart, Bovenberg u. Holzheim bei Weis- 
weiler. Waren im Besitze der Familie 
Bongart-Heiden. Genealogie derselben. 
7) R. Pick. Zur Gesch. der .Aachener 
Glockengiesserfamilie von Trier. Führt 
B neue Mitglieder der Familie mit Nach- 
richten über ihre Thätigkeit auf. 8) E. 
Pauls. Zur Geschichte der Heiligtümer 
in der Theresiauerkirche zu Aachen. 
Wurden ca. 1400 durch Ritter Heimann 
von Randenrath nach Aachen gebracht. 
9) Littenvtur: Rezensionen v. Scheins, 
Gesch. der Jesnitenkirche zum hl. Mi- 
chael in Aachen (Pick); Beissel, Bau- 
geschichte der Kirche des hl. Victor 
zu Xanten (Pick); Niederrh. Geschichts- 
freund (?). Aus Zeitschriften. 

290 Heft 4. 1) Ä. v. Beumont Kaiser 
Karls V. Krönung in Aachen besclirie- 
beu von Baidassar Castiglione. S. 271 
—294. Darstellung nach einem Briefe 
BaUlassars Castiglione an den Kardinal 
Bemardo Bibbiana von Köln 1520 
Xov. 2. nebst kurzen Notizen über 

2^1 beide Männer. — 2) /. Hansen. Die 
Wiedertäufer in Aachen und in der 
.Uchener Gegend S. 295—338. Ihre 
Thätigkeit fllllt in die Jahre 1528— 
1632. BeUage: 1) Abdr. d. ürk. 1533 
Ang. 16. Haus Mark. gedr. bei Keller, 
Wiedertäufer S. 801. 2) Bischof Franz 
von Münster bittet die Städte Aachen, 
Wettd. ZaiUobr. f. Qetob. n. Kontt. IV, 



Köln, Wesel, Werbungen gegen die 
Münsterischen Wiedertäufer gestatten 
zu wollen. Iburg 1534 Febr. 19. 3) 
Bischof Franz von Münster ersucht 
Johann von Verken, Herrn zu Puffen- 
dorf um freies Geleit für Landsknechte, 
die auf dem Zuge nach Münster von 
ihm aufgehalten sind. Wolbeck 1534 
April 4. 4) Hans Kaiffer an seine 
Gattin Magdalene in Mähreu: Die 
Leute sagten zum Teil, man werde sie 
loslassen, aber zuerst „ausgeisseln**, 
zum Teil, man werde sie töten. Der 
Rat sei uneinig. Aachen 1558 Febr. 7. 
5) Ders. an dies. Die Stunde sei jetzt 
nahe. „Denn die zu Köln haben am 
5. Märzi den Thomas, den Schweizer- 
bander köpfen lassen, darauf wir achten, 
dass die Stadt Aach auch schaut. Aachen 
1558 März 1. 6) Hans Kaiffer an die 
Gem. in Mähreu : am 10. April seien 
sie inquiriert worden. Aachen 1558 
Apr. 26. 7) Hans Kaiffer an seine 
Gattin: Uneinigkeit des Rats, der Vüwt 
von Jülich sei ihnen sehr feind. Aachen 
1558 Mai 2ß. 8) Ders. an dies.: Be- 
richt über seine Gefangenschaft. Ab- 
schied. Aachen 1568 Aug. 5. 9) Ge- 
dicht des Haus Kaiffer über seine 
Schicksale in Aachen. 1558 August. 
10) Beschluss der vereinigten Konsis- 
torien der deutschen und wälschen 
reformierten Gemeinde in Aachen gegen 
die Wiedertäufer. 1595 Aug. 25. — 

3) Kleinere MitUäungen. S. 339-344.292 
1) L. Korth. Zur Orientreisc des 
llittere Arnold von Harff. Bosch, d. v. 
Ilartzlieim p. 328 erwähnten Hs., vom 
Verf. wieder aufgef. in der Stadtbibl. 

zu Trier; Ergänzungen GildcmeisterH 
zu dem Aufs. Aach. Zeitschr. V, 191 
—218. 2) Zu dem Aufsatz: Friedrich 
von der Treuck in Aachen. Genealog. 
Notizen. 3) Hansen. Übersicht über 
die im Archiv der Aachener evang. 
Gemeinde aufliewahrten Aktenstücke. 

4) Ein Lied auf Kart den Grossen. 5) 
Höhlbaum. Urk. aus dem Stadtarchiv 
zu Kühl : Die Stadt Noyon stellt einem 
Aachener, Hermann, Sohn des Bier- 
brauers Colin von Rommans, ein Zeug- 
nis aus. 1415 Apr. 17. 6) Litteratur. 
Anz. von Koch, Reformation im Her- 
zogtum Jülich (Hansen). Aus Zeit- 
schriften (Pick). 7) Chronik des Aach. 
Geschichts Vereins 1883/84. 

Annalen dM hUtoritditn Vereint für 22 
den Nfederrhein; s. IE Nr. 844 f. (Heft 

6 



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82 



Bibliographte. 



40 anter der Presse, eüth. Register zu 
Bd. 1-39). 

293 Heft 41. 1884. i) A, Kaufniatin, 
Nachträge zu den Quellenangaben und 
Bemerkungen zu Karl Simrock^s Rhein- 
sagen (vgl. Ann. XIX, 37—60). S. 1— 

294 66. — 2) J. J, Merlo. Die Häuser Saal- 
ecke u. Mirweiler zu Köln. S. 57—71. 
Das von de Xoel als Mirweiler-Uof be- 
zeichnete Haus Unter Tascheumacher 

15. 17 trägt in Wahrheit den Namen 
Saalecke. Geschichte des Hauses Mir- 
weiler, £ckc der Hochstrasse u. Grossen 
Budengasse (jetzt Palantsches Kaffee- 

295 haus). — 3) L, KortJi, ürkk. aus dem 
Stadtarchiv von Köln. S. 72—108. Zur 
Erläuterung der „Bestimmungen über 
die Herausgabe handschriftlicher Texte. 
Im Auftrage des Gelehrten- Ausschusses 
der GeseUiBch. für Rh. Gesch. -Kunde 
herausg. von Prof. Dr. Karl Menzel.* 
Grösstenteils in den Mitt. a. d. Stadt- 

296 archiv von Köln verzeichnet. — 4) U, 
Cardaum, Ein Köhier Burgerhaus im 

16. Jh. S, 109—141. Abdruck des im 
Pfarrarchiv von St. Aposteln-Kölu be- 
findlichen Inventars der Nachlassen- 
schaft von Thonis Bertholt u. Grietgin 
Hase a. d. J. 1519 (vgl. Wd. Zs. 1883 

297Korr.-Bl. 1 Nr. 11). — o) Miscdleti, 
S. 142—143. Kunkel. Burg Reiters- 
dorf. S. 142, 143. Legt diesen Namen 
dem Gebäude zu, dessen Fundamente 
bei dem Bau der Villa des Hm. Geh. 
Rath Bredt-Honnef aufgedeckt sind. — 
R.Pick. Berichtigimgen u. Ergänzungen 
zu den bisher erschienenen Heften der 
„Annalen«. S. 143—148. — Anfrage. 
148. 149. — Vereiiis-Angelegenheiten. 
S. 150-182. 
23 Niederrheiniftcher Geschichtsfraund; s. 
in Nr. 355 f. 

298 Jahrgang 1883. 4. Quart. 1) C. 
Noever. Zur Gladbachcr Heiligtums- 

299 fahrt 1867. Nr. 21. — 2) L. Henricha. 
Lenth unter Preussen u. unter franz. 

300 Fremdherrschaft. Nr. 21. 22. — 3) J, 
B. B. Jo8t. P. Jos. Hartzheim. S. J. 
Mit Aufzählung seiner Schriften. Nr. 21. 

301 — 4) L, Henrichs. Beiträge zur nie- 
derrhein. Kirchengeschichte. Nr. 21. 23. 
m (vgl. HI. 424). Dekanat Geldern 

302 oder Strälen. — 5) B. Schölten, Regg. 
aus dem Xantener Kopialbuch, die Gü- 
ter des Kapitels in Niftrich u. Wichen 

3r3 betr. Nr. 22. vgl. m. 464. — 6) Tiöiis. 
Ein bisher unbekannter Kölner Weih- 
biscliof. Nr. 22. Ist Petrus de Zeric, 



sein Erzbiscliof war Wilhehn <1349— 
1363). Abdr. einer auf ihn bezuglichen 
Urk. von 1357 ans dem Archive des 
Freih. v. Beverförde-Werries. — 7) /. 304 
J.SluyUr. Rheinläufe,Spycke,Uferböfe, 
Furthe, Warde u. Horste. Nr. 23. 24. — 
S)Terwelp, Hexenprozess in Andernach. 305 
Nr. 23. 23. Auf Grund von Akten im 
Andemacher Archiv. 17. Jh. — 9) I^ 306 
Henrichs, Das Tertiarierinnen-Kloster 
Thal Josaphat zu Wachtend«nk. Nr. 23, 
vgl. HL 442. Beschäftigungen der Klo- 
sterbewohner. — 10) Clecisdie Volks- 307 
Sprüche u. Redeweisen. Nr. 23. 24. — 
11) J. B. D. Jast. Aegidius Geleniu8.308 
Nr. 24. Mit Angabe seiner Schriften. 

— 12) Miscellen, Fragen, Antworten, 309 
Litterarisches fast in jeder Nr. 

Jahrgang 1884. 1. 2. 3. Quartal. 
1) Die Verwaltung des Amtes Kricken- 310 
beck. Nr. 1. Mitt. ^er Instruktion 
der Rechenkammer von Roermond vom 
30. Jan. 1663 an den Drosten Arnold 
Huyn-Geleen. — 2) X. Henrichs. Das 311 
Tertiarierinnen-Kloster Thal Josaphat 
zu Wachtendonk. Nr. 1. a 10. 11, 13. 
V. Das^Vermögen des Klosters. VI. Hi- 
storische Nachrichten. — 3) Ä ScholUn. 312 
Prozess des Xantener Stiftes gegen die 
von Batenborg wegen der Donkscheu 
zu seinem Sadelhof ten have in Ober- 
mörmter gehörenden Güter von der 
Hand des Notars Gent vai) der Schuren. 
Nr, 1—3. Inhalt von Aktenstücken aus 
dem Xantener Pfarrarchiv über diesen 
1472 am Clevischen Hofgeiichte statt- 
gehabten Prozess. — 4) J. J. Sluyter. 313 
Rheinläufe, Spycke. üferhöfe, Furthe, 
Warde u. Horste. Nr. 2. 3. 6. 11. 12. 
14. 18. -- b) Die Herren von Lenih, 314 
Nr. 2. Waren die Herren von Schaes- 
berg zu Schloss Krickenbeck v. 1673 
bis Ende vor. Jhs. — 6) Terwdp. Das 315 
Josephs -Kloster der Servitessen oder 
schwarzen Nonnen zu Andernach. Nr. 2. 
1635 begründet, 1803 saecularisiert — 
7) CWiÄCÄe Volkssprüche u. Redeweisen. 316 
Nr. 2—4. 7. 9-16. 18.-8) Verpach.317 
timg der Jagd zu Wcuihtendonk. 1814. 
Nr. 2. — 9) Walraf Wühdm von Wü- 318 
tenhorst. Nr. 3. Auszüge aus Schaabs 
Geschichte der Bundesfestung Mainz. 

— 10) Über Lenih, Nr. 3. Betr. den 319 
Namen. — 11) J. Hoffmanm. Die Be- 320 
Sitzungen der Klosterabtei Klosterrath 

an der Ahr. Nr. 3. — 12) Cr. St. Maria 321 
im Capitol. Nr. 3. Kunsthistorischer 
ÜberbUck. — 13) Noe. Wert der Lei- 322 



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Bibliographie. 



83 



329 den. Nr. 4. — 14) /. B. D. Joit, Die 

Schriften von IJlenbcrg, Nigrinu8 und 

324Badiu8. Nr. 4. — 15) Das Gerichtswesen 

3£>LeHths, Nr. 4. — 16) L. Henrichs, Der 

326 Oberhof Geer, Nr. 5. — 11) Schulwesen 
Lenihs. Nr. 5. Von ca. Iö87 bis auf 

327 unsere Zeit. — 18) Tmvdp. Die Schwe- 

328 den in Andernach. Nr. i>--S. — 19) Die 
jetzige protestantische, früher kathol. 
Kirche Kirche in Rheydt. Nr. 6. Mit 
besond. Rücksicht auf die Baugescli. — 

32920) Fr. Verres. Nachtrag z. Geschichte 
Oedts. Nr. (>. Die Säule zu Hagen. 
Erste urkdl. Nacliricht von 1722, ab- 

33 J gedruckt. — 21) J. Cremer. Über Klei- 
Dcnbroich während der französ. Herr- 
schaft. Nr. &— 12. Abdruck v. Schritt- 
f^tücken betr. Einquartierung der franz. 

331 Truppen und Contribution. — 22) Cr. 
Die himmlischen Freuden. (Kloster Hei- 

332gterbach.) Nr. 7. — 23) Terwdp. Die 
Cäcilien - Bruderschaft zu Andernach. 
Nr. 7. 1688 gestiftet, Nachrichten bis 

333 1694 zusammengestellt. — 24) J. Kop- 
pen. Die ehemal. Freihen-lichkeitNierst 

3^Uu. deren Umgebung. Nr. 7. — 25) L. 
Henrichs. Neue Verteilung der Sub- 
sidiensteuer von 180000 holl. Gulden 
über den preuss. Anteil des Obei*quar- 
tiers Geldern im J. 1726. Nr. 7. -- 

335 26) L. Henrichs. Beiträge zur nieder- 
rheinischen Kirchengescluchte. Nr. 7. 8. 

336 ni. Dekanat Süchteln. — 27) Fischr 
ZwcÄ, Der liL Aniold. Nr. 8—10. Gc- 

337 dichte. — 28) J. J. Sluyter. Verschie- 
denes. Nr. 8. Aus dem Salm-Salmschen 

338 Archiv zu Schloss Anholt. — 29) Cr. 
Höuingeu bei Grevenbroich. Nr. 8. Spe- 
dücMion dessen was ich (J. A. Hagen, 
Pastor in Höniugen) von dem Pastorat 

339 zu Höningen empfangen. 1670. — 30) 
L. Henridhs. Beschluss der Ritterschaft 
imd Städte Gelderlands in Betreff der 
durch den Herzog Wilhelm von Geldern 
wegen seiner Gefangenschaft beantrag- 
ten Bede. 1389 März 22. Nr. 8. — 

340 31) Cr. Inschriften. Nr. 8. Aus Glehn, 

341 Herzbroich, Morr b. Rheydt. — 32) J. 
J. Sluyter. Dyt is des hauses Recht van 

342 Aspell Nr. 9—39. — 33) L. Henrichs. 
Herzog Wilhelm von Geldern beauftragt 
Maes von Bellinghoven u. Johann StoTve, 
im Amte Goch, die ihm von seinen Kit- 
tem. Knappen u. Städten infolge seiner 
Gefangenschaft bewilligte Bede zu er- 

343 heben. 1392. Febr. 2. Nr. 9. — 34) 
Kanftirkunde von Ürdingen von 1619 

a44März 13. Nr. 9. — 35) Cr. Giesenkir- 



eben. 1684. Nr. 9. Übersicht über Kriegs- 
lasten. — 36) H. Lobbcrich. Nr. 9. Aus 345 
der Domaineu- Rechnung des Landes 
Kriekenbeck vom J. 1562. — 37) A. H. 346 
Corschenbroich. Nr. 9. Inschriften. — 
38) J. B. D. Jost. P. Josef Schneider. 347 
Nr. 9. Biographie u. Angabe der Werke. 

— 39) L. Henrichs. Die Grafen von 348 
Geldern als Vögte des Herrenhofes 
Straelen u. ihre Untervögte. Nr. 9. 10. 

— 40) Recht des Hofes von Aspel. 349 
Nr. 10., vgl. von Steinen, Geschichten 
der Grafschaft Mark. S. 1774—1782.— 
41) L. Henricht. Sühne zwischen dem 350 
Herzog Wilhelm von Geldern u. Reinald 
von Brederode, Herrn von Gennep 1385 
Juni 7. Nr. 10. — 42) Kölner Mord- 351 
sUtistik aus diesem Jh. Nr. 10. — 43) 352 
H. Midier. Der Bürgelwald (Amolds- 
weilcr). Nr. 11. Gedicht. — 44) X.353 
Hemichs. Installationen im ehemaligen 
Dekanate Kriekenbeck. Nr. 11. 13. 15. 
Von 1763 Sept. 9 bis 1802 Juni 30. — 
45) L. Henriäis. Natuir ind Eigenschap 354 
der Kres-Guider in dat Ambt Asspell. 
Nr. 12. — 46) Tenodp. Die Stadtver- 355 
waltung von Andernach. Nr. 12 — 17. — 
47) J. J. Sluyter. Hengemunda. Nr. 12. 356 

— 48) J. Koppen. Einige Todesboten. 357 
Nr. 12. — 49) Cr. Rees. Nr. 12. Auf- 358 
forderung zur Meldung zu emer Vikarie 
1782 Nov. 30. — 50) Cr. Lechenich. 359 
Nr. 12. Abändenmg der Jahrmärkte 
1782 März 14. — 51) L. Henrichs. Eine 360 
Urk. über die Benediktiner- Abtei M.- 
Gladbach. Nr. 13. Der Convcntuale Go- 
dart von Broichhausen verlässt, weil er 
die bursfelder Reformation nicht auer- 
keimen will, die Abtei Gladbach u. be- 
kommt eine Jahresrente. 1510 März 8. 

— 52) Sühne zwischen dem Herzog Wil- 361 
heim von Geldern u. dem Erzbischof 
Friedrich von Köln. 1393 Sept. 2. Nr. 

14. — 53) L. Henrichs. Verordnung des 362 
Bischofs Berdolet nach der Verschwö- 
ruug gegen den ersten Consul Bonaparte 
1804. Nr. 14. — 54) X. Henrichs. He- 363 
rongen. Nr. 15. Geschichtl. Notizeu. — 
55) Vorsorge der Regierung bei emer 364 
Viehseuche in Wachtendonk im J. 1798. 
Nr. 15. — 56) B. Fick. Die Einfiihrung 365 
des Pfarrers Arnold Palland zu Rhein- 
berg. Nr. 15. Abdr. aus den Rheinber- 
ger Rats-Protokollen. 1674 Jan. 11. — 
57) Das Kloster St. Gertrudisthal in 366 
Büderich. Nr. 15. Attest über die Ver- 
mögenslosigkeit desselben v. 1796. Nov. 
,10. — 58) J. J. Sluyter. Lohrward oder 367 

6* 



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84 



Bibliographie. 



LaerwardV Nr. 17. Laei-ward, bedeutot 
3B8 unbebaute lusel. — 59) ScMUn. Das 
ehemalige Offenhaus YryliuchuHen in der 
Hetter und die von Medevoi-den oder 
von Meverden. Nr. 17. Zusauimenstel- 

369 lung hist Nachrichten. — - 60) Ein alter 
Xantener Codex. Nr. 17. Evangelien- 

370 buch. — 61) P(ick), Zur Geschichte 
der ehemaligen Herrschaft Budberg. 
Nr. 17. Schriftßt. von 1690 April 24 

371 — 62) B. Pick. Aus den Rheinberger 

372 RÄtsprotokolIen. Nr. 17. — 63) Eydt 
van eenen Raedts v^rwantc deser Stailt 
Wachtendonk. Epitaphium Wenemari 

373 de Wachtendonk. Nr. 17. — 64)Ä Pick. 
Zur Geschichte der Stadt Üixlingen. 
Nr. 18. Abdruck aus „Copia undt ex- 
tractus, wass die arme statt Crding bey 
vorigen gewessenen schiidtlichen Kricgs- 
zeitten vor Unerträglichen schaden hat 
leiden müssen alss folgt. De anno 1672 
bis 1717", Hs. in Düsseldorf St.-Arch. 

374 — 65) L. Hemichtt, Zum Schulwesen 
in der französ. Zeit. Nr. 18. Abdruck 
eines Briefes von 1809 März 27 : Mar- 
cus Antonius, ep. Aquisgranensis etc. 
Keverendo domino parocho in Wankum 
ac reverendis dominispastoribus eiusdem 

375 districtus. — 66) L. Henrichs. Wachten- 
donk während der fi-anz. Fremdherr- 

376 Schaft. Nr. 18. — 67) L. Henrichs. Zur 
Geschichte des Steuerwesens im Ober- 
quartier v. Geldern. Nr. 18. Schriftst. 

377 V. 1592 Jan. 21. — 68) Der Amtmann 
Tauwel stellt Nickels zum „Hospital- 
meister** in Wachtendonk an. 5. Febr. 

378 1772. Nr. 18. — 69) /. A. Wolf. Urkk. 
aus d. Schlossarchiv zu Moyland. Graf 
Otto von Cleve belehnt den Magister 
u. Kleriker Jacob von Eger mit dem 
Sdüoss Moyland nebst den dazu gehö- 
rigen Gutem. Monrebcrg 1307 März 31. 
Nr. 3. Graf Diederich von Cleve be- 
lehnt den Knap))en Roland Haghedom 
mit dem Gute Moyland und anderen 
Ländereien 13.32 Sept. 23. Nr. 4. No- 
tarielle Zeugenaussage über das Gericht 
u. andere Gerechtsamen der Herrlich- 
keit Moyland. Moyland 1578 Jimi 6. 
Nr. 5. Frhr. Friedrich Wilhelm v. Spaen 
wird vom Churfürsten Friedrich Wil- 
helm, Markgraf zu Brandenburg, mit 
der Civil- u. Criminal- Jurisdiktion zu 
Moyland u. Till belehnt. Cleve 1693. 

379 Nr. 6. — 70) Miscdlen, Fragen, Ant- 
Worten, Litteratur fast in jeder Nr. 
24 Beiträge zur Geschichte von Stadt und 
Stift Esten; s. lü, Nr. 472 £ 



Hefte. 1883. Orecä. Übersicht der 3«0 
Geschichte des Landkreises Essen. 

Heft 7. 1884. Grecd. Die Militär- 381 
oi'ganisation im Stift Essen; I) bis gegen 
das Jahr 1560 ; II) von der Mitte des 
16. bis Ende des 18. Jahrb. 

Zeitschrift des DQsseldoHer Qeschichts- 25 
vereine; s. HI, Nr. 473 ff. 

Jahrg. 18-3. Heft 6. 1) W. HerdteH'dS2 
hoch. Der Ursprung der Erzbruder- 
schaft des heiligen Rosenkranzes zu 
Düsseldorf. S. 124—127. — 2) Ders. 383 
Dösseidorf als Festung. S. 238 — 143. 
— 3) Aktenstücke in Schulfondsange- 384 
legenheiten. S. 144— 146. Aus den 
Jahren 1822/23. 

^ÄTesttalen. 

Zeitschrift fOr vaterländische Geschichte 26 
und Altertumslcunde; s. III, 488 f. 

Band 42. A. Münstersche Abtei- 
lung. 1) GrafF.wnLandsbeiy-Vden^Sb 
und Geinen: Geschichte der HeiTschaft 
Gemen, ihrer Herren und deren Ge- 
schlechter. S. 1 — 94. (Fortsetzung aus 
Band 28 u. 41.) Führt die Geschichte 
Heinrichs U. von Gemen vom J. 13ft) 
ab weiter bis zum Tode des Ritters 
1424 n. fügt Bemerkungen über das 
Schloss u. die Burg Gemen hinzu. — 
2) F. Beigers. Einige Beiträge zur Ge- 386 
schichte der Stadt Bocholt u. des vor- 
maligen Amts Bocholt. S. 95—153. Be- 
handelt Huldigungen der Landesherren 
in der Stadt Bocholt in früheren Jahr- 
hunderten, das Kriegswesen der Stadt 
Bocholt im 15. Jh., Stadt u. Amt Bocholt 
in der Münsterischen Stiftsfehde 1450 — 
1457. Schluss mid Anlagen sollen im 
nächsten Bande folgen. — 3) W. Die- 388 
kamp. Westfälische Handschriften in 
fremden Bibliotheken u. Archiven. S. 
153—157 (Forts, aus Bd. 41). Mitge- 
teilt werden Hss. aus der k. k. Hof- 
bibliothek zu Wien u. aus dem Geh. 
k. k. Haus-, Hof- u. Staatsarchive zu 
Wien. — 4) W. Diekamp. Beiträge zur 388 
Geschichte der kathol. Reformation im 
Bistum Münster. S. 158—175. Erörtert 
zunächst Kaiser Rudolf II Stellung zum 
Kampf um das Bistum im J. 1580, ins- 
besondere seine Absicht, einem seiner 
Brüder das Bistum zuzuwenden. Bei- 
gedruckt sind Regesten u. Auszüge aus 
kaiserl. Briefen, dem „Copeybuch durch 
Herrn von Kurz zusammengeschrieben 
anno 1620" im k. k. Geh. Haus-, Hof- 
u. Staatsarchive zu Wien entnommen. 



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Bibliographie. 



85 



Schliesslich ist noch ein bezü^^lich der 
Visitationsfragen ftkr freiwelthche Da- 
menstifter wichtiges Schriftstück von 
1571 aus dem Pfarrarchire zu Borghorst 

38Qmtget^i\t. — b)G.Ti4mbm. Übersicht 
über die im J. 1883 zur westfal. Gesch. 
erschienenen Beiträge. S. 176 — 185. — 

3906) F. Darpe, Geschichte Horstmars, sei- 
ner Edelherren u. Burgmannen. S. 186 
bis 205 (Forts, u. Schluss zu Bd. 41). 
Ausser einer Stammtafel der Edlen von 
Horstmar werden 20 Urkk. meist nach 
den Originalen, sowie Verzeichnisse der 
Bürgermeister, der fürstlichen Stadt- 
richter in Horstmar und der Gografen 
des Vestes zum Sandwelle beigebracht. 

391 — 7) Bericht des Vereins für Gesch. 
n. .\ltertumskunde Westfalens. Abteil. 
Münster. S, 206—216. 

392 B. Paderborner Abteilung. 1) 
H, Dürre. Die Ortsnamen der Tradi- 
tiones Corbeienses. S. 1 — 84 (Schluss 
zu Bd. 41). In der un vorigen Bande 
angegebenen Weise ist die Arbeit sorg- 
fältig in weiteren 239 Nummern, die 
Ortsnamen Lengithi bis Ymminchusen 
in alphabetischer Ordnung umfassend, 

393 zuEnde gef&hrt — 2)i.^. Th.Holscker. 
Die ältere Diözese Paderborn nach ih- 
ren alten Grenzen, Archidiakonatcn, 
Gauen u. alten Gerichten. S. 95 — 146. 
(Cf. Band 37. 38. 39. 40. 41 der Zs.) 
Beschreibt die Archidiakonatc Ilorhau- 
sen u. Haidinghausen, den Ittergau u. 

394 den üntergau Manfcld. — 3) J. B, Nord- 
hoff. Nachlese zur Buchdnickergesch. 
Westfalens. S. 147—168 (Forts, aus 
Bd. 41). Behandelt Drucke zu Herford, 
Hamm, Bielefeld, Berleburg, Iserlohn, 
Unna, Arnsberg, Höxter, Bochum, Ha- 
gen, Rietberg, Schwebn, Camen, Essen, 

395 Osnabrikck — 4) fj. KortJt. Die Kolner 
Globen des Kaspar Vopelius von Mede- 
bach (1511—1561). S. 169—178. Be- 
sprochen werden die noch in Köln be- 
findlichen Himmelsgloben von 1532 u. 
1536, sowie eine Erdkugel von 1542. 
Danach muss dem Vopelius die Be- 
herrschung des geographischen Wissens 
seiner Zeit durchaus bestritten werden. 

396 — 5) Chronik des Vereins. Abteilung 

Paderborn. S. 179—143. 
27 ZeHschrift des Vereins fUr die Gesch. 
von Soest und der Börde. Vereinsjahr 
1882^83. Soest. Nasse. 8. 

391 1) Voyder. Einige Mitteilungen be- 
treffend Gesundheitsverhaltnisäe, Kran- 
kenpflege u. Heilkunde im alten Soest 



S. 1—16. — 2) Vo^^. Beiträge zur 398 
Geschichte von Soest u. Börde während 
des 7jährigen Krieges. 8. 17—50. Be- 
handelt zunächst nach gedruckten und 
ungednickten Quellen die Schlacht bei 
Vellinghausen am 15. u. 16. Juli 1761 ; 
giebt dann den Bericht des Andreas 
Schaflfetein, eines einfachen Colonen 
auf dem Weringlo, über das was ihm 
die Franzosen in der Fonragierung 1758 
von Michaelis bis Martini abgenommen 
haben, u. bringt schliesslich Nachrich- 
ten über die Feier des Hubertusburger 
Friedens in Soest. — 3) Vogder. Ge-399 
brauche des ehemaligen Klosters Wel- 
vcr. S. 51—55. — 4) Kui-ze Erzäh-400 
lung der merkwürdigsten Vorfalle und 
Begebenheiten, voniehmlich die Stadt 
Soest und ihre Botmässigkeit betreffend, 
seit der Besitznahme dieser Stadt durch 
die Franzosen nach der Schlacht bei 
Jena 1806. S. 56—88. Von Vogeler 
nach dem Tagebuch eines Zeitgenossen 
herausgeg. — 5) Einiges aus dem alten 401 
Soester Eidbuch. Herausg. v. Vogeler. 
S. 89—99. — 6) Einige ältere noch 402 
angedruckte Urkk. S. 100—121. Mit 
dem Abdr. von 15 Urkk. beginnt hier 
Vogeler eine Publikation, die nach u. 
nach die ältei-en im Soester Stadtarchive 
u. an andern Orten befindlichen u. die 
Soester Geschichte berührenden Urkk. 
umfassen soll. — 7) Zwei Soester Rats- 403 
Verordnungen aus dem 17. Jh. Ver- 
öffentlicht von Vogeler. S. 122—131. 
— 8) Kttrzer Jahreshendit S, 132 u. 133. 404 

Blatter zur näheren Kunde Westfalens. 28 

Organ des historischen Vereins für das 
Herzogtum Westfalen. Herausgegeben 
von Dr. K. Tücking. XX. Jahrg. 1882. 

1) A. Hoeynck. Geschichtliche Nach- 405 
richten über die Pfarrei Balve. S. 3— 
45. Zu den Notizen von rein lokalem 
Interesse giebt Tücking am Schluss noch 
einige Zusätze, darunter einige Urkk. 
aus dem Kirchenarchiv zu Balve. — 
2) Viehzählung aus dem J. 1589 im 406 
Amt Meeden. S. 46—48. — 3) Urk.407 
vom 31. Juli 1671 ; Die Kanonie ^Ewig" 
überträgt der Familie von Füratenberg 
die Vogtei über ihre Güter; nach dem 
Original im Archive der Kanonie ab- 
gedruckt. S. 49 — 53. — 4) Grenzregu- 408 
liemng zwischen dem Herzogtum West- 
falen und dem Fürstentum Paderborn. 
S. 54—81. Die mitgeteilten Urkk. sind 
vom J. 1583, 1612, 1669 n. 1688. 



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de 



bit>liograptiie. 



29 JahriNich 4m Vereins fflr Orts- u. Hei- 

matMHmde im Sttdoriande. Herausg. im 
Auftrage des Vereins von K. Mummen- 
they. Mit 2 lithogr. Tafeln u. einer 
Stammtafel. 
Erster Jahrgang. Hagen 1882. 

409G. Butz. lies. 8«. l)A.Danid. Der 
Bau der neuen evangelischen Kirche in 
Werdohl. 8. 1—8. Der Abhandlung 
sind Skizzen der alten u. der in den 
JJ. 1866—1868 im Stile der mittleren 
Gothik erbauten neuen Kirche zu AVer- 

410dohl beigefBgt. — 2) Altenaer Schul- 
ordnimg aus den JJ. 1626 — 1642. S. 9 
bis 13. Abgedr. aus einem alten Jjager- 
buche der evangel.-luther. Gemeinde zu 
Altena als Ergänzung zu den „Beilagen 
zur Histoiie von Altena" in von Stei- 
nen's Westfälischer Geschichte. Der 
Schluss des Lehrplanes fehlt im Ma- 

411 nuskript. — 3) „Teutsches Carmen" 
von C. Rumpe. S. 14 — 25. Dem Ge- 
dichte über Erbauung etc. von Altena 
geht ein Stammbaum der Familie Uumpc 

412 voraus. — 4) Briefe u. Abhandlungen 
v. Fr.WüSte. S. 26—54. Inhalt: Über 
den Namen Altena. Volks-Anekdoten. 
Deutung einiger Ortsnamen des Kreises 
Altena. Osemund. Iserlohner Bftrger- 
buch V. 1663 ff. Die Herren von Altena. 
Reime aus dem Yolksmunde; aus Al- 
tena, oder auf Altena. Bemerkungen 

413 zur vaterländischen Geschichte. — 5) 
Nachrichten, Urkk., Berichte u. Pro- 
tokolle über die Burg Altena. S. 55 — 82. 

414 — 6) Die Ziele des Vereins und die 
Geschichte seiner Entwickelung bis zum 

416 J. 1880. S 83—95. — 7) Kleinere Mit- 
teätingen. S. 96—102. a) Der Herschci- 
der Hochaltar. Von A. Könne, b) Sü- 
derländische Sagen, c) Ostergesang aus 
dem Süderlande. d) Analyse von Eisen- 
schlacken des Sliderlandes. e) Metco- 

416 rologische Beobachtungen. — 8) Kata- 
log der Bibliothek des Vereins. S. 103 
— 113. — Verzeichnis der Mitglieder 
für das Vereinajahi- 1880—81. S. 114 
—117. 

Zweiter Jahrgang. Hagen 1884. 
Mit 1 lithograph. u. 2 autogi-aph. Tun. 

417 148 S. S\ 1) Verordnungen, Proklama- 
tionen, Briefe u. Berichte aus den JJ. 
1793—1815. S. 1—81. Die meisten der 
abgedruckten Schriftstücke sind jetzt 
Eigentum des Vereins u. wurden kürz- 
lich in der Kirche zu Ohle im mittle- 
ren Lennethal und im Nachlasse des 
verstorbenen Bürgermeisters Job. Casp. 



Rumpe zu Altena aufgefunden. — 2) G,i\S 
HolmMer. Die geologischen Schienten 
in der Umgebung von Hagen. S. 82—93. 

— 3) Meteorologische Elemente für 419 
eine dereinstige Klimatologie des SQ- 
derlandes. S. 93—108. — 4) Die Füel- 420 
becker Teichanlage. S. 109—110. — 

5) Sagen, Sitten u. Volksgebräuche aus 421 
dem Südcriande. S. 110—123. — 6)422 
Kleinere MiUeüungen, S. 123—128. — 
7) Berichte über die Jahres\'er8amm- 423 
lungen des Vereins in Arnsberg u. Ha- 
gen. S. 128—142. — 8) Verzeichnis der 424 
Mitglieder des Vereins. S. 143 — 148. 

Schweizer. A^nsohluss. 

Jahrbuch für Schweiz. GetchicMc. IX. 30 

Bd. Zürich, S. Hohr, 1884. 8». XXIX u. 
362 SS. (6 Mark.) S. IH, 504 f. Enthält : 425 
Die Vorreformation in Bern. Von E. 
Blösch, nebst Beilagen. — Die Stellung u. 426 
die Geschicke des Kantons Schaffhausen 
während des 30jährigen Krieges. Von 
J. J. Metzger. — Aus J. von Müllers 427 
handschriftl. Nachlass. Von K. Henking. 

— Die Reformation von Stadt u. Kloster 428 
Stein a. Rh. Von F. Vetter. 

Anzeiger fQr Schweiz. Altertumelcunde. 31 
1884. S. HI, 514 f. 1) Vouga, Station la- 429 
custre de Tage de la pierre polie de Forcl 
(I^ribourg) en 18&3. S. 1 u. 60. — 2) 430 
Forrer, Pfahlbau Wollishofen bei Zürich 
u. Pfahlbaute bei der Bauschanze. S, 3. 
33. 85. — H)Messikommer. Zur Nephrit- 431 
frage. — 4) Vouga, les stations lac. de 432 
Cortaillod dans le canton de Neuchätel. 
S. 36 u. 57. — 5) Ch'sL Sequani und 433 
Räti in der Schweiz. S.81. — 6) JBrfwfr.434 
Zwei keltische Münzen aus dem Torf- 
moore von Wauwyl (Luzem). S. 86. — 
7) Bäz. Fundberichte aus Martigny. 435 
S. 5. 61. — 8) Tk. Burchhartk-Bieder'i^ 
'fnann. Römische Funde in Basel -Äugst. 
S. 41. — 9)^;. Schmid. Fnndstück aus 437 
Petinesca. S. 88. 

Basler Jahrbudi. 1884. Hsgg. von A. 32 
Burckhardt u. R. Wackernagel. Basel, 
C. Detloff's Buchhandlung. 1884. kl. 8». 
316 SS. 4,50 frs. S. III, 526 f. Enthält 438 
U.A. : 1) Martin Vogt. Interessante Selbst- 
biographie eines Organisten, dessen Ju- 
gendzeit in das letzte Viertel des vorigen 
Jhs. föUt. — 2) Fr. Geenng. Der Neubau 439 
des Zunfthauses „Zum Schlüssel** durch 
Roman Fäsch 1485—1488. — 3) P.440 
Meuer. Basels Concertwesen im 18. u. 
Anfang des 19. Jhs. —4) A.Burckhardt. 441 



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Bibliographie. 



87 



Der Anteil Basels an dem Hussitenkrieg 1 
1421. ' 

38 ZeHselHift für scliweizeritchet Recht. 
Nene Folge UI. Bd. 2. Heft (Basel, 
Detloff, 18484^".) 8. UI, 531. Enthält u. 

442 A. : Rechtäquellen des Kantons Qraubün- 

den, hsgg. von Dr. B. Wagner. I. Rechts- 

quellen des obem oder granen Bnndes. 

M Der Qesdiichttfrettntf; s. UI, 531 f. 

443 Bd. 39. 1884. Enthält: 1) Die Regeln 
des hl. Benedikt nach einer deutschen 
Engelberger Hs. hsgg. von J. B. Trox- 

4441er p. 1—72. — 2) Die Gotteshäuser 
der Schweiz. Hist. ant. Forschungen. 
I. Dekanat Cham, von C. Bfischeler, 

445 p. 73—144. — 3) Der Medailleur J. H. 
Uedlinger von J. Cemberger (lebte am 
Ende des 17. u. Anf. 18. Jhs.) p. 145 

446—252). — 4) Die Landammänner des 
Undes üri. I. Abteil. 1422—1484 von 
Fr. J. Schhftnann, p. 253 — 318. — 

447 5) Litteratur der V Orte vom J. 1883, 
von J. L. Brandstetter, p. 313 — 389. 

35 Zürcher Taschenbuch auf das J. 1884 S. 
448m, 538 f. Enth.u.a.: Bläumer,J.,mtXei' 
449 hingen aus Briefen an L. Usteri. Zimmer- 
schmuck im Schirm vogteiamt zu Zürich. 

36 Argevia. Jahresschrift der hist. Ge- 
sellschaft des Kts. Aargau. XV. Bd. 
Aarau. H. R. Sauerländer. 8«. 1884. 

45047 88. Enthält: Alt-Homberg, Burg 
und Grafschaft im Frickthal. I. Teil. 

451 Fundbericht über die im J. 1882—1884 
dasiclbst aufgegrabene Burgruine. 

37 Mitteilungen ssur Vaterländischen Gc- 
rmhichte, hsgg. vom hist. Verein in St. 
Gallen. 

Heft XIX. St. Gallen, Huber & Co. 

4521884. 8". 9 Mark. Enthält: I. Das 

St Gallische VerbrOdeningsbuch und 

das St. Gallische Buch der Gelübde, 

453 hsgg. von E. Arbenz. U. Die anna- 
listischen Aufzeichnungen des Klosters 

454 St Gallen, hsgg. von i\ Henking. UI. 
Das 2te St. Galler Totenbuch, hsgg. 
von H. Wortmann. 

455 Heft XXL (Dritte Folge. I.) St 
Gallen, Huber & Comp. 1884. 8». Ent- 
hält: Müller-Friedberg. Lebensbild ei- 
nes Schweiz. Staatsmannes (1755-1836^. 
Bearbeitet von J. Dierauer. Mit Mül- 
ler-Friedbergs Portrait u. Briefen von 
Joh. von Müller (dem Historiker). XX. 
u. 482 SS. (Höchst wichtiger Beitrag 
zur Geschichte des vorigen Jhs.) 

Luxemburg 'belgischer 
AMSOhluss. 

38 Bulletin de TAccademle royale; s. Wd. 
Zs. II, 510. 30 sdrie. 



Band VI (1883). 1) Ed. Fäis. Sur4ö6 
quelques autographes de Gr^try (S. 72-— 467 
8»). — 2) St. Bormans. Sur quelques 
autographes de Gr^tr>' (S. 189—197). — 458 
S)Ht/mam. Unc sociöt^ de jnristes k 
Bnixelles au si^cle demier (S. 750^-. 
777). 

Band VU (1884). l) Äug. Ctwfan. 459 
L'un des peintres du nom de Cocxie 
aux prises avec Tinquisition (S. 95 — 
100). — 2) St. Bormam. Les dcrits460 
po^tiques ac Jean des Prez, dit d'Outre- 
meuse (S. 767—785). 

Compte rendu des t^ances, etc.; s. 39 
Wd. Zs. m, Nr. 550 f. 

Sdrie IV Bd 11. (suite). 1) L. De- 461 
vülera. Les chartes de Gerpinnes (S. 297 
—306). — 2) GiTlmlts- Van Severen. Une 462 
Episode de la lev^e du dixi^me donier 
(1569-1572, S. 307—352). — 3) P/n- 463 
Chart, Correspoudence du fomte de Co- 
benzl, 3« fasciculc (S. 353—376). — 
4) Qalesloot. La terrc de Houifalize en- 464 
vahie et livr^c au pillage par Jean VIU, 
comtc de Salm-ReifFcrscheid. ArrOt du 
16 janvier 1529 (S. 377-384). — b)Aug. 465 
Castan. Jean de Bruges et le roi d'Ang- 
leterre Henri VUI (S. 385—388). — 

6) Bra^art. Documenta concemant le^466 
vovagc de Parchiduchesse Margu^rite 
en'Espagne en 1497 (S. 389—406). — 

7) Piot. tlne mission diplomatique des 467 
Pavs-Bas espagnols dans le nord de 
PEurope cu 1594 (S. 427-520). 

Bd. 12. 1) Wauters. A propos de 468 
deux documents apocryj)hes ou alt^rds : 
rinscription de Conrad I, comtc de 
liUxcmbourg, et la charte de fomlation 
de Pabbayc de Laach en 1093. Originc 
probable de la tradition de Gencviövc 
de Brabant (S. 6—17). — 2) TindmH. 469 
("orrcspondancc artistique du eomte de 
Cobenzl, 4« fascicule (S. 18—53). — 
3) Galesloot. \a rcUnstallation du con- 470 
seil de Brabant en 1793 (S. 54—71). 
— 4) BuNcnhcelc. La liegende de Ma- 471 
rengcois (S. 72—90]. — 5) Pwe. Lc472 
tcstament et les codicillos de Pinfantc 
Isabelle (S. 108—122). — ^)Tkrauce. 473 
Documents concemant la vic privt'c 
d'Aitcvelde et de sa famillc (S. 123— 
132). 

Collectlen de Chroniques kelget ini^ditcs 40 
publice par ordre du gouvernement. 

Correspondauce du Cardinal de Gran- 474 
velle. 1565—1583. IV, publik par Piot. 
Bruxelles. F. Ilayez, 1884. 4«. 

Bulletin des commiuiens; s. Wd. Zs. 41 
ir, 513. 



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88 



Bibliographie. 



476 B cL 22 (1883» Heft 5—12). — 5) Hey- 
man». Note sur quelques oeuvres d'art 
conserv^es en Flandfe et dan^ le Nord 

476 de la France (S. 193—286). — 6) Schner- 
mam. Cachct d'oculiste romain trouve 
k Iloutaine FEv^que (S. 301—344). — 

477 7) Gcäesloot, Le monument m^galithique 
de Duysbourg (Brabant). L'emplace- 
ment de l^glise de Couit-Saint-Etiennc 

478 (S. 345—354). — 8) Schuennans, Verres 
k la vänitieimc fabriques aux Pays-Bas. 

479 2« lettre (S. 355—374). — 9) PinchaH. 
Les fabriques de verres de Venise d'An- 
vers et de Bruxelles au X\l« et au 
XVn« siöcle. Suite (S. 383—401). — 

480 10) Gal&ioot. Sur diff^rents groupes de 
8ept tertres ou tumulus qui ont exist^ 
dans les environs de Louvain. 8. 402 — 
409. 

481 Bd. 23 (1884). H e f 1 1—4. 1) Schmer- 
mans. Verres ä la „fa^on de Venise" 
fabriques aux Pays-Bas (S. 9 — 50). — 

482 2) E. L. Baphad, Le Mariage de la 
483Vierge iS. 62—73). — 3) Schuermam. 

Objets dtrusques d'Eygenbilsen, 5^ ar- 
484ticle (S. 88—108). — 4) Ed. Fetts. 
Nouvelles acquisitions du Mus(^e de 
Bruxelles (S. 109—148). 

42 Mettager; s. Wd. Zs. m, Xr. 561 f. 
185 1883. Heft 4. Ä. De Decker. Les 

Augustins d'Anvei*8 et la r^forrae (S. 
373—389). 

486 1884. Heft 1. 1) Betkune d€ Vitters. 
L'ancicn couvent des Cannes cbauss^s 

487 ä Gand (S. 1—34), — 2) De Limhury- 
Stirum. Expedition des volontaires avcn- 
turiers des Pays-Bas en France cn 1567 
(S. 137—166). 

43 Annalet de Tacad^ie d'archMogi« de 
Belgique. 

488 3« Serie Bd. VII (1881). 1) Ber- 
nagrts. Etudes ätyniologiques et lin- 
guistiques sur les noms de lieux romans, 
et bas-allemands de la Belgiquc (8. 5 

489—338). — 2) Van Cuydc. Nicolaus 
Hoekox de jongere, burgemeester van 
Antwerpen (S. 339—451). 

490 Bd. VHI (1882). Gauchet. Topogra- 
phie des voies romaines de la Qaulc- 
Belgique (S. 5—432). 

44 Analectet poiir servir k i'hittoire eccl<- 
siattique de la Belgique. Louvain, Ch. 
Peetcrs. 

2« sdric Bd. I— HL Heft 2 (1881 

491 —1884). 1) J. ei F. Barbier. Cartulaire 
de Floreffe, 1121—1255 (I, S. 7—67). 

492 — 2) Schoolmeesters. Documents concer- 
nant T^glise et le village d^Ouffet (T, 



S. 68—99). — 3) E. MaUkieu. Chartes 493 
concemant le cbapitre noble de Mau- 
beuge (I, S. 129—146). — 4) E. Ä!M-494 
sens. Documents relatifis k Tancienne 
üniversitd de Louvain (L 8. 149 — 252 
et 326—392; H, 8. 58— ft8; 185—279, 
et 376—435; HI, S. 84—158). — 5)495 
HoMtcoeur. La liturgie cambr^ienne 
au XVIII« siöcle (I, S. 253—324). — 
6) Records eceldsiastiques de la Bei- 496 
gique. Florennes et Fleurus (I, S. 435 
— 450). — 7) Beuaen«. Liste des prieurs 497 
et des chanoines regulier» du pricure 
de Sept - Fontaines dans la foret de 
Soignes (I, S. 451—469). — 8) Beusens. 498 
Pouilld du doyennd de Louvain 1559 — 
1569 (II, 8. 5—26). — 9) J. Barbier. 499 
Statuts des coU^giales de Saint- Aubain 
et de Notredame ä Namur (U, 8. 27 — 
52). — 10) A. Jacobs. Documents re- 500 
latifs k rabbaye de Florival (II, S. 119— 
167). — 11) A Theumssens. Documents 501 
relatifs a l'abbaye de Beaupr^ pr^s de 
Grammont (H, 8. 167—179). — 12) J. 502 
Barbier. Obituaire de Tabbaye de Brogue 
ou de Saint-Gdrard (II, 8. 289—370). 

— 13) Galesloot. Fondation du monas- 508 
t^re du Tr6ne- de-Notre-Dame k Grob- 
leendonck (III, 8. 5—35). — 14) law 504 
Lommd. Kapport sur lYtat de la Cora- 
pagnie de Jesus en Belgique cn 1585 
(HI, 8. 37—70). — 15) V.Barbier. Les 505 
Carmelites de Ciney (IH, 8. 177—215). 

— 16) Notice sur la vie et les ti*avaux du 50(i 
cbanoine Joseph Barbier (IH, S. 216 
—220). 
Revue de Tart chritien. 45 

Nouvclle Sdric Bd. 1 (Brugcs, 
De Brouwer, 1883), cn 4". l)Ļr&*cr507 
de MofUauIt. Les postes de bronzc de 
B^ndvent (8. 11— 53J. — 2) d^ÄvrU.WS 
Quelques mots sur ics prd-Kapbaiv 
listes (S. 54—61). — 3) Weale. Les tre- 5( 9 
sors de Tart chretien en Angleterre 
(S. 62-66; 193-195). — 4) CorMet. 510 
L'autel chraien (S. 67—82; 136—146; 
311—346; 519-536). — 5) Verhaegen. 511 
Excursion de la Gilde de St-Thomas 
et de St-Luc en Angleterre (8. 90 — 98). 

— 6) Hdbig. Le nu dans Ja statuaire512 
etla peinture (8. 147—156). — 7) ^aj--5I,^ 
bier de MontauU. Le symbolisme du 
bdlier sur les crosses d'ivoire au moycn 
kge (S. 157—179). — 8) Canicr. Cou- 514 
verture d'dvangeliaire en ivoirc sculpte 

(8. 180—185). — 9)deRßssi. Examen 515 
de Pimage du pape Urbain H (8, 196— 
224). — 10) Verhüegefi. Armoire de rd- 516 



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Bibliogniphie. 



Sd 



£ednre k FuMge des Bäguines (S. 224 
617 -226). — 11) Bkbig, üne veuvre de G^ 

nud Loyet, orfövre et valet de Charobre 

da dnc. Charles de BourgORne (S. 271 
518-278). — 12) Barfner de Montmdt. 

L'eglise de Saint - Nicolas k Bari aux 

Deux-SicUes (S. 279—308; 45Ö— 47()). 
519 — 13} GrkHOuard de SrnfU-Laurent. Ico- 

oographic de St-Joseph (S. 347—378}. 
520— 14) De Lenw, Les disqucs onici- 

feres, le flabellum et l'Umbella (S. 379 
521-394; 477—518). — 15) Verhaeffen. 

Le chäteau de Laame (S. 539 — 543) 

522 Bd. 2. Heft 1—3(1884). — 16) De 
Lenas. Les disques cruci^res (Suite) 

523 (S. 33). — 17) BartnerdeMontaxdt L'e- 
glise de Bari (Suite) (S. 34—58; 305— 

524331). — 18) Hdbig, A queUe ^poque 

remonteut les riefs-reliquaires de Maes- 

triebt et de IJege? (S. 59—63). — 
525 19) Festing. La galerie de tableaux 

da Germanischeu Museum k Xurem- 
623berg (S. 64—70). — 20) Dehaimes. 

Audi^ Beauneveu, artiste du X VIe si^xle 
527 (S. 1H5— 145). — 21) HeUepuUe. Ma- 

t^riaux pour rhistoii*c des vases aux 
5288aintes huiles (S. 146—153). — 22) CV- 

hUt. Vases et utcnsiles euchariHtiqucs 
529 (S. 154— laS). — 28) EohauH de Fleury. 

Un reliquaire de la vraic croix (S. 265 
530—269). — 24) de Farcy, Broderies et 

tissus anciens a la cath^'drnlo d* Angers 

(S. 270—290). 

46 Anntlet du cercle arcMoloaique de Mont. 
Bd. XVIII (1883). Mons, Dequesnc, in 

531 8». 1) Dedere. Notes historiques et 
582arch^logiques (S. 99—113). — 2) Ha- 

chet. Dessins des chiiteaux de Toiur- 

naisis au XVII« si^cle (S. 114—120). 
533 — 3) de Bote, Lu proces jug^ ä la 

pr^v6t^ royale d'Elougcs (S. 141—193). 
534 — 4) de Bote. Sdpultiure gallo-roroaine 
Saöd'Elouges (S. 203—205). — 5) De^^re, 
536 Le \Tllage (Vobain (S. 211—278). — 6) 

Hcmhourdm. Les silex tailloK a Stam- 
537bruge8 (S. 279—284». — 7) Havl^. 

Deecriptions, plans et vucs de Mons 

(8. 325—436). — 

47 DocumenU et rapports de Charleroi; 
8. Wd. Zs. II, 532. 

538 Bd. XII (1882). 1) Chquct, De la 
udcessitc^ d'avoir une bonne classiücÄ- 
lion surtout en arcb<5ologie prdhisto- 
rique et protohititoriquc (S. 108 — 114). 

539 — 2) Van Bastelaer, LVpoque franque 
au point de vue des archdologues n'est 
pas Ui m^me en France et en Belgii^ue 

540 (S. 149—204). — 3) Van Bastelaer, Note 
sur Toffrande de menus objets (S. 205 — 



210). — 4) Ltjeune, Monographie de 541 
Tancienne abbaye de Lobbes (S. 231 — 
356). — 5) Tmm, Notice sur Tancienne 542 
«iglise de Gosselies (S. 391— 396). — 
6) FiSvet, Note sur les gr^s-c^rames 543 
dmailles au teintes plates bleues de 
Ferri^re-la-Petite (S. 415—443). 
Bulletlndeü^O«; >«.Wd./s. lll, Nr.585. 48 
Band 3. Li^gc. Grandmont - Don- 
ders. 1883. 8'». 1) Crähay. De la d^.644 
volution et de la mainpWire dans le 
droit coutumier lidgeois (S. 1 — 32). — 

2) Kurth. Nouvelles rerherches sur St- 545 
Servais (S. 33—64). — 3) Du Bois, 
Quelques mots sur les Agnus Doi (S. 546 
134—164). 

Bulidln Li^oit; s. III, 590 f. 49 

Bd. 17. lieft 2 et 3. 1) Body, Jo-ö47 
seph II aux eaux de Spa (S. 209 — 244). 

— 2) Van de Casteele. L'ancienne 548 
fayence lidgeoise (S. 245 — 2^8). — 

3) J^. de Lmbourg. Fouilles arch^o-549 
logiques k Theux (S. 289— 393). — 4) 550 
Comic G. de Lodz. Sur les antiquit^s 
franques df^couvertes k Moxhe (S. 304 

— 314). — b) De Jardin, Cartes de 551 
ranciennc duch«^ de Limbourg (S. 315 
—364}. — 6) Baron de CheHrH, En- 652 
core 1 ancienne faience liegeoise (S. 365 
—372). — 7) Ph. de Limbourg. Fouilles 553 
dans la commune de Theux en 1884 

(S. 373—378). — 8) Van de Castede, 554 
liCs tapisseries du cbiiteau d'Aigremont 
(S. 379—398). — 9) Hetirotte. Kglisc 555 
de Saint-Nicolas en Glain (S. 438—444). 

MeiKOiret de la totXM hittorique et 50 
lltt^raire de Tournai ; s. III, 609. 

C''c8t la meme societd, que la societt» 
du Ileinaut (111, i¥y^ squ.). U y a erreur 
dans le titre du III n® 609. Au Heu 
de du Hainaut il faut Uro de Tournai. 
Ricn cn 1884. 

Annalet du cercle arch^ologiqut du 51 
paya de Waet. 

Bd .IX (1882-1884). St. Nicolas-Edom, 
8. 1) J. G. Vemieuwing van voorgebo- 556 
den der Keuren van het knd van \Vaas, 
Bc vercn, Dendcrmonde etc. (S. 27 - 160). 

— 2) Van Raemdofick. La grande carte 557 
de Flandre dress^e par Görard Mercator 

cn 1540 (S. 173—200). ~ 3) VanRaetn- 558 
donek. Heet armbcstiner te Sint-Niko- 
laas in vroegcrc tgden (S. 209 — 218). 

— 4) F. V. N. (Iironique de Fran^ois- 559 
Joseph a Castro (S. 243—257). 

M^moiret et publications de la So* 52 
c\M des sciencet, des arb et des lett- 
re! du Hainaut. 

rV. Serie, Bd. MI. Mons, De- 



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öö 



ftiblioj^raphie. 



560 quesne, 1882—1883. — 1) Prud 'komme. 
Essai sur la chronolo^ric des comtes 

561 de Ilainaut (S. 17—239). — 2) Lejeune. 
Hintoirc de la ville de Binclic. 1. partic 
(S. 260-562). 

53 Annales de la Soci6ll arcli6ologN|ne 
de Namur. 

Bd. XVI (18K^{— 1884) lieft 1 u. 2 

562 Namur, Wcsmacl-Chaiiier. 1) Xihoul. 
Antiquit^s de (tiaiul-Lecz et des en- 

563viroiw. (S. 1—13). — 2) Dd Mantwl. 

Ancien paiais de» evdques ä Xanmr 
5(i4 (S. 14 — 2()). — 3) A. Bequet. Nas 

fouilles en 1881 et 1882 (1^. 21—36). 
5^55 — 4) Yan de CaMede. Lc sculpteiir 

Paul- Louis Cyfde et sa luanufacturc de 

poreclainc ä liastieres - Lavaux (S. 37 
566 — 60). — 5) ZW Marmol. Notions 

sur radministration de la proviiice de 
5«'»7 Namur (S. 61— 84V — (J) G. Van Ca- 

1o€H. Lcs basreliefs de Maredsous. 
568 (S. 65—93). — 7) G. Van Cohen. Le 

cimeti^re fituic de Maredsous (S. 133 
569—144). — H) Van de CasteeU. An- 

ricunc fabncation des verres de Veiii-^e 

k Namur (S. 202-2*18). 

54 Annales de la Sociit6 archiologique 
de rarrondissement de Nhrelles. 

Bd. I et 11 (Nivelles, Despret, 1879 

570 hl«« 1882). 1) Ctoquei. D^touvertes 
prehistoriques dans rarromlissement 

571 de Nivelles (I, S. 39—56). — 2) Lc 
Bon. Nivelles, Son origine etc. (I, 

572 S. 57—68). — 3) Jamart. Saint Feuillen 
et Kon culte ä Nivelles (1, S. 69—84). 

573 — 4) Lc Bon. D^es corps de m<?ticrs 

574 ii Nivelles (I, S. a')— 1(¥)^. — 5) Le 
Bon. I/ancien serment aes archers ä 

575 Nivelles (I, S. 113-134). — (\) Hdh- 
putte. Le pignon m(^ridional du haut 
transept de Teglise Sainte-Gertrude (1, 

576 S. 139—146). — 7) Cioquet. L'arch^o- 
loj^ic prehistoriquc , ses diif^'rentes 
phases et classitications (II, S. 9 — 31). 

577 — 8) Ctoqnct. Tumulus du canton (le 
Wavre, et ciracti('»re oeltiquc de Court- 

578 Saint-Etienne (II, S. 32—54). — 9) Im: 
Bon. Lc chapitrc de Nivelles (II, 

579 S. 55—85). — 10) Hanon. Les an- 
ciennes ii;i\dc:^ de tireurs do Nivelles 

580(11, S. 86—133). — 11) Hanon. Note 

sur les pensionnaires de Nivelles (II, 
581 S. 134—139). — 12) Cliarlier. Noticc 

sur la collc^giale de Sainte - Cfertnide 
r>82 (ir, S. 36(J— 393). — 13) X<? Bon. Le 

l>eigne dit de Sainte - Gertrude (II, 

S. 394-398). 



Arnales d« cercle arclitelegkiiie d^Eng« 55 
hien. Bd. I (1880-1883). 1) E. Mat- 683 
thieu. De IVrection de la tcrre d'Enghien 
eu pairie. Sceau ^chevinal d^Enghien 
(S. 1-4). — 2) Bosmans. La t^oda.584 
lit^ au pavs d'Enphicn (S. 7—48 ; 120 
-184; 265 — 348; 376 — 406). — 3)585 
Fourmer. Le Mv8t^re de la Passion 
repr^scnte k Enghien en 1698 (H. 49 
—56). — 4) E. Matthicu. Note sur le 586 
serment des an-hers de Saintes (S. 
185-191). — 5) L. Eteraert. L'abbaye 587 
de Cantimprd h, Bcllinghcn (S. 198— 
221). — 6) Bosmam. Un triplyque688 
attrilm^ aux fr^res Van Eyck (S. 225 
—259). — 7) E. Maftkiett. Le collier589 
du serment des arbali'triers d'Engfaien. 
Liste des raembres (S. 355—366). — 

8) Banmans. L'ameublement du ebä- 591) 
teau d'Enghien au XVII siöclc (S. 
407—463). 

Bd. IL Heft 1 et 2. (1883 — 1884). 

9) C. Monnier. Le combat de Steen-591 
kcrque, 3 aoftt 1693 (S. 1—35). - 

10) Bofnnans. La f^odalite au pavs 592 
d'Enghien (Suite) (S. 36-114). — 11)693 
M. Naimys. M^reaux ini^dits de la 
C'onfratemitt' de Notrc- Dame et du 
serment des arbal^^triers ä Enghien. 

(S. 129— KiO), — 12) CloqiiH. Le ci- 594 
metifere franc de Combreuil ä Ecaussi- 
nes d'Enghicn (S. 176— 2(U). — 13)595 
G.Dccamps. Castres. Notes bistoriques 
et C'hoites (S. 205-240). 

MoU&wl. A^nsohluas. 

De Gide, 1883 Nr. IL 12, 1884, 1—10 56 
Astcrd. V. Kampen, 1884. 8. S. UI, 666 f. 

Inh. 1) Uman. Luther. — 2) Pieyte. 596 
Eene geschiedenis van hct oosten. — 3) 597 
Berg ran DHs.sen-Mntlkerk. De waalsrhe 698 
kerken in de Nederlanden. I, IL — 4) 599 
Vetgens. Oldenbamevelds graf. — 5) 600 
BW. Heinrich von Kleist. — 6) lioo- 601 
ses. Jan van Ryswyck. — 7) Hdwerda. 60j4 
De kunst van Phidias. — 8) Fruin. 603 
De oude verbalen van den moord von 
Prins Willem I. — 9) Tide. De jongste 604 
Nederlandsche werken over godsdtenst- 
geschiedenis. — 10) Van der Heim. 605 
De traktaten tot verdeeling der Spaan- 
sche monarchie 1698 — 1700. — 11)606 
Bode ran Henshroek. Christ. Plantin. — 
12) Naber. Indogermaansche oudheden. 607 

— 13) Brül Apologie von Holland. 608 

— 14) De Hoop Scheffer. Onze lief- 609 
dadigheidsgeschichten in de middeleeu- 
wen. — 15) Bredins. De geschiedenis 610 



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Bibliographie. 



9i 



611 der Hollaadscbe scbilden^chool. — 16) 
Meyer, Luthers volgelingcn te Amster- 

612 dam. — 17) Kuyper. Nederland als 
613polderland. — lö) Van Doarninck. 
ßl40ud-Holland. — Id) De Beauft>H, Jml. 

615 van Lodenstein. — 20) JortJisen. Tit 
de dagen der restauratie. 

57 D« vri)e Fries, Bd. XV. 1,2- XVI. 1. 
Leeuwarden, Kuipers, 1883. 8. 

616 Inh. 1) Winkirr, Kleedenlracht der 

617 Friexinnen. — 2) Beschrijving der 

618 doq)en Beers cn Jellum. — B) M. ran 
Stareren. Van- Haeften versus Engcma. 

619 — 4) Dat boeck van den oorspronck, 

uitgeg. door G. H. ran Borsnum Wacd- 
iSOkes. — 6) Boktna en Colinjofi. De 

Hermbuttorsche gemeente tc Akknim 
631 in 1797. — 6) Pitjorini, De terpen van 
622 Friesland. — 7) Pigorini. De eerst 

bewoondc plaatsen van Friesland. — 
6238) Dirht. Herinnenng van den knii}«- 
624togt derFriezen. 1217. — ^) Beit»itm. 

Een verstooteling van de kerk. 

58 Vertlagen en mededeallngen der ko- 
■inklijke akademie van Wetenscliappen. 
Afd« liCtterknnde. 3. reeks. 1. dcel 
1. cn 2. stuk (hl. 129—261 mct 1 ge- 
lith. plaar.) Amsterdam. Job. Mfiller. 
1884. gr. 8. tt. 1.2'». S. Ul, 692 f. 

625 Inh. 1) Kern. Sanskrit opschriften 

626 van 't Maleisclie schiereiland. — 2) 
Hoehtra. De wangunsc der godcn op 
bot geluk naar het Griekscho volks- 

627 geloof tot de 5® eeuw. — 3) Hoek^ra. 
Het vaderschap van het 6o Olympische 

628zegelied van Pindarus. — 4) Hal)ets. 
Ileelkimdige instrumenten te Maastricht 

629 gevonden. — 5) Wi/nne. Vohaire's 

630 Charles XII. — 6) Vomnaer. Het karak- 

631 ter van Helena. — 7) Boot, Kritiek 

632 van Plinins' natunrheschrijving. — 8) 
BnU. Melis Stokc cn de strijd van 

633graaf Dirk HI in 1018. — 9) Laml. 

De nieuwe uitgave der werken en 
634 portretten van Spinoza. — 10) v, d, 

Berf^. Een oud Latijnscli opschrift. 

59 Bijdnigeii voer vaderlandsche getchie- 
dMis en oudkeidkande. 3. Reeks Dl. 1. 4, 
IL 2. 's Gravenhage, Nijhoff. 1884. 8. 

636 Inh. 1) Krom, Geheime resolutie 
686 der Stn. Gen. — 2) Sioet. Reis v. her- 

tog Will. V. Gelder naar Londen. 1390. 

637 — 3) Slöthoutcer. Staatkundige woe- 

638 lingen in Fricsland. 1672. — 4) Bhk. 
Verslag der voomaamste werken over 
vaderl. geschicdenis. 1880 — 1882. — 

639 6) Mensinga. Frederikstad aan de Eider 

640 in de 17 « eeuw. — 6) De Jager. 



Brielsche kloosters. — 7) r. d, Bergh. 641 
Mythologische sprokkelingen. — 8)642 
Pieyte. Iconographie der grävcn van 
Holland. — 9) Blök, De eerste regee- 643 
ringsjarcn van hertog AI brecht v. Beye- 
ren. 1358—74. — 10) Sloet, Verbete-644 
ringen in het Oorkondenboek v. Gelre. 

— 11) Gebhard, Pieter de Groot als 645 
pensionaris v. Amsterdam. 

Verslagen en mededeelingen der Yer- 60 
•entging tet uitgave der brennen van het 
oude vaderlandtche recht. Nr. IV (hl. 181 
bis 721). *s Gravenhage, Martinus Nij- 
hoff. 1884. roy. 8. fl. 1.50. 8. 111, 662 f. 

Inh. 1) M, S, Pols, Oudste rechten 646 
der stad Geen liet. — 2) M, S, Pols, 647 
Keuren van Heenvliet. 1536. — 3)648 
iS. Müller Fz. Uitkeering van haan- 
koren. — 4) S. Muller Fr. Twee649 
StichtRche Icenrechtcn. — 6) J. A. 650 
Fmin. Han?ivest van Markerhoofd. 
1404. — 6) J. A. Fmin. Dingtaal van 651 
Zuid - Holland. — 1) L. ran Hassdt.^2 
Ordonnantie voor het gerecht tc Lo- 
pik. 1469. 

Qeldertche volktalmanak. 1884. Am- 61 
hem, Quint. 1884. 8. S. HC, 647 f. 

Inh. 1) WeiTter. De roode toren, 653 

— 2) ran Metirs. Twist over deSpit-654 
holder bnig. — 3) Staats Etjers. De 655 
ArnhemHche gilden. — 4) Kremer, De 666 
oudste hof der graven tc Ambem. — 

5) Het huis den Brielaer. 657 

Archief voor de getchiedenit van het 62 
aartsbitdom Utrecht. Bd. 11. Utrecht, 
Van Rüssum. 1884. 8. S. HI, 638 f. 

Inh. 1) Nccrologiura v. St. Salva-658 
tor te Utrecht. — 2) de la Torre, Re- 659 
latio Status religionis Cathol. in Hol- 
landiaw 1666. — 3) De rekeningcn v. 660 
kerkmeestcrs der Gecrtekerk te 
Utrecht in de 15« eeuw. 

Bijdragen voor de geschiedenit van 63 
hst bitdom Haarlem. Bd. XI, XII. Haar- 
lem. Kuppers. 1884. 8. S. IH, 610 f. 

Inh. Bd. XI. 1) Gönnet, De Neder- 661 
landsche hedevaarten. — 2) Bedevaart 662 
naar Jenisalem door Arcnt Willemsz. 
1525. — 3) Gönnet. D. hrocderscbap 663 
van den H. Lande te Haarlem. 

Bd. XII. 1) Bots, De parochie Nieuw- 664 
koop. — 2) Klonne. Grenspalen der 665 
ballingen te Amsterdam. — 3) 2>. ran 666 
der Schueren. Confiscatie der geestc- 
lijke goederen in Holland en Zeeland. 

— 4) Vregt De kerkelijke goederen 667 
en de staatsregeling van 1798. — 5)668 
Th, de Cook. Regulae archipresbyte- 



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9ä 



BiWioffrapliie. 



669rorum. — 6) A. i$an Lommd. Keuze 
van een deken van St. Pancras te 
Leiden en van een kapittel-deken in 

670 Den Briel. 1551, 1545. — 7) Nabbe^ 
rdd. De parochie Ouddorp. 
64 Bijdragen en mededeeHngen van het 
hittoritch genooUchap, gevastigd te 
Utrecht. 7 « dcel. iß en H90 bl.) Utrecht, 
Kcmink en Zoon. 1884. rov. ti. 6. 
S. III, ß32 f. 

f»71 Inli. 1) De Bas, De overgavc der 



Bataafeche vloot in 1795. — 2) Ver- 672 
Blag van den Ambassadeur Franc. Mi- 
cheli aan den Doge. 1638. — 3) 6ro-673 
vestevns expeditie in de bisdommen 
Metz,* Toul en Verdiin. 1712. — 4)674 
Bricven van Borcel, gezant in Frank- 
rgk. 1650, 61. — 6) Visitatie der ker- 675 
kcn ten platten lande in het Sticht 
van Utrecht. 1593. — 6) Stnkken uit67G 
het archief van Oudewater. 



-«i>^0€^« 



II. BUcherschau. 



I. VorrSmische u. römische Zeit. 

EUass-Lothnngen. 

677 — , Straflsburg zu rüui. Zeit. Alig Milit. 
Zeit. 1884. H. 4, 5. 

078 V. Apell, F. Argentoratum. Ein Bei- 
trag zur Ortsgeschichte von Strassburg 
i. E. Mit zwei photolithographierten 
Plänen. (S.-A. a. d. Bulletin de la So- 
ci<^t^ p. la conservation des monumcnts 
historiques d^Alsace, t. XID. Berlin, 
Mittler k Sohn. 1884. 8. M. 3. 

Vgl. auch Xr. 18, 19. 22. 
Wnrtteinherg. 

679 Mllltr, K. Die römischen Begräbnis- 
stÄtten in Württemberg. 50 S. Stutt- 
gart, Wildt. 1884. 4. M. 1,40. Vgl. 
\Vd. Korr. HI, 162. 

r)80 Mehlit, C. Orabhügel und Vcrschau- 
zungen bei Thalmüssing in Mittel fran- 
ken. 26 S. Niiniberfir, Schräg. . 1884. 
gr. 4. M. 2. 
Baden. 

()81 Naelier, J. Die diesjährigen Ausgra- 
bungsarbeiten in der rumischen Nie- 
derlassung, genannt die Altstadt bei 
Messkirch. (Badische Landesztg. 1883. 
Nr. 272. Bl. I). „ 

(]82 Biuinger, K. Übersicht über Urge- 
schichte und Altertümer des Badischen 
Landes. Karlsr., Bielefeld. 1883. 8. 
S. 1 — 42. (Separatabdnick aus „Das 
Grossherzogtum Baden in geographi- 
scher, naturwissenschaftl. etc. Hinsicht 
dargestellt"). Vgl. Wd. Korr. HI, 26. 

683 Bitiinger, K. Die Eröifnung der 
Tschamberhrthle bei Riedmatt (Karls- 
ruher Ztg. 1884 Nr. 32. Vergl. dazu 
Bad. Landesztg. 1884 Nr. 50, H). 



Schenk, 8. Die Römischen Ausgra-684 
bungen oei Stein a. Rh. (Konstanzer 
Tagblatt Nr. 222, 223>. 

Vgl. auch Nr. 245, i n. i«, 259, 
260, 16, 2«. 
Sigmojrmgen. 

Baur. Ausgrabimg eines Grabhügels 685 
bei Kappel. 6 S. (Mitt. des Vereins 
für Gesch. u. Altertumskde. in Hohen- 
zollern. XVH. 1883/4). 
MiUdrhein 

Mehlit, C. Eisenberg, eine römische 686 
Industriestadt der Vergangenheit auf 
deutschem Boden. Vom Fels zum Meer. 
Mai 1881. 

Mehlit, C. Die Heideisburg bei Wald- 687 
fischbach und ihre Denkmäler. 27 S. 
Nürnberg, Schräg. 1884. Lex. 8. M. 2. 

Yieriing, A. llingwälle in der Ober- 688 
pfalz. (Anthrop.Correspbl.1884 Nr. 6). 

Yierling, A. Hochäcker im Nabthale. 689 
(Anthropol. Correspbl. 1884, Nr. 6). 

WoW, S. Die Aufdeckung eines Rö- 69i> 
merkastells zu Marköbel bei Hanau. 
(Frankf. Didascalia 249 u. 261). 

Wolff, Q. Die Ausgrabungen des 691 
Hanauer Geschichts Vereins am römi- 
schen Grenzwall. (Berliner Philol. 
Wochenschrift 1884, S. 1619 u. 1648). 
— , Über die letzten Ausgrabungen des 692 
Hanauer Geschichts Vereins in Gross- 
Krotzenburg und Rückingen. (Deutsche 
Bauzeitung 1884. 19/20). 

Kofier, Fr. Über den angeblichen Pro- 69.S 
buswall im Vogelsberg. (Archiv des 
hess. bist. Vereins. XV, S. 678—700). 
Vgl. Wd. Korr. III, 28. 

V Cohayten, A. Ausgrabungen zu 694 
Schwanheim. (Nassauer Festschrift 



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Bibliographie. 



93 



zur Feier des 50. Jahrestages der Stif- 
tong des Vereins für hes». G. u. Ldk. 
zu Kassel. Wiesbaden). Vgl. Wd. Korr. 
m 164. t 

6d5 Iteiittr, K. Die Homer im >fattiaker- 
laude. Mit 2 Tfln. 50 8. Wiesbaden, 
Xicdner. 1884. Lex. 8. M. 2,40. Vgl. 
Wd. Korr. ffl, 108. 

696 V PMlIiiitz. IHe Kömerbrücke xn 
Mainz. Diemer. 4. 15 S. Vergl. Wd. 
Korr. in, 161. 

Vgl. auch Nr. 111. 112, 114, 115, 
116, 119, 121, 124, 183, 135, 136, 
139-147, 149, 150, 152, 153, 217, 
239, 245, 4, 5, IS, 14, 18. 258, 2(J0, 

18 a. 19. 

Bheinprovinz. 

697 V. CokauMfi. Der Scblackenwatl Moii- 
real. (Anthropol.Corrcspbl. 1884, Nr. 5). 

698 Yirchow, R. Der Dietzenlei bei Gerol- 
stein. (.\uthrop. Corrbl. 1884, I). 

699 Mominten, Th. Bilingiie Inschiift von 
der Mosel, (llirschfelder's Wochenschr. 
förkUss-Phdologie, 1884, Nr.l, S. 26. 
Wd. Korr. XU, 11). 

700 Hettner« F. Das jüngst gefundene 
Masenmosaik. (Trier. Ztg. 319 u. 322). 

701 H«ttMr, F. Die diesjährigen Ausgra- 
bongen in Neumagen an der Mosel. 
(Köln. Ztg. 7. Sept. 1884). 

702 — , römische Grabmonumente von Neu- 
magen a. d. Mosel. (Deutsche illustr. 
Zeitung 1884, Nr. 17). 

703 Ewen, J. Trierische höhere Schulen 
im Altertum. 19 S. Trier. Gymnasial- 
programm. 4. 

704 Wieteler, Fr. Über einige beachtens- 
werte Bildwerke zu Trier. (Nachiichten 
der Götting. Ges. der Wissenschaften. 
1884. S. 473 bis 488). 

Vgl. auch Nr. 234—236, 245, 3,8,9, 
15.17, 249-252, 258, 260, 1,4,5, 
7—14, 16, 17, ao, 21, »8, 21, 289, 2 a. 8. 

Sdiweis. 

705 Dokloff, i. Auf dem Trttmraeileldc 
Aventicums des „('aput Ilelvetiorum**. 
Eine Studie. Basel, B. Schuabe. 
1884. 8. 

Vgl. auch Nr. 428—437. 

iMxembiirg-Bdgien. 

706 Lemi^, J. R. Bous eine römische Nie- 
derlassung und seine jetzigen Funde. 
(Luxemburger Land 12, 14, 16, 20 
und 26). 

707 Mtety J. N. Merkwürdige Inschriften 
an der ehemaligen Festung und öffent- 



lichen Gebäuden in Luxemburg. (Luxem- 
burger Land 18 u. 19). 

Vgl. auch 475, 476, 479, 482, 489, 
530, 533, 635, 537, 538, 548, 549, 
552, 561, 5(>3, 567, 569, 575, 576, 
593. 
HoUand, 

Vgl. 621, 622, 628. 
Varia. 

V. ColuiiMM, A. Der römische Grenz- 708 
wall in Deutschland. 367 S. u. 52 Tfln. 
Wiesbaden. Vgl. Wd. Zs. IV, S. 62. 

Mehlit, C. Studien zur ältesten Ge- 709 
schichte der Hheinlande. VIIL Heft. 
Leipzig. Vgl. Wd. Koit. 111, 128. 

MomaMen, Th. Die Conscription8ord-710 
nung der römischen Kaiserzeit. (Her- 
mes XIX S. 1—79 u. 210 — 234). 

Scherer, W. Mars Thingsus. (Sitzungs- 711 
bericht der Berlin. .Ikad. 1884. S. 571). 

Deppe, A119. Die Teutoburg. 72 S. 
Heidelberg. 8. 

Qrotefend, H. Arminius war römischer 712 
Bürger und hat im römischen Heere 
gedient Antwort auf das Offene Send- 
schreiben des Herrn August Schieren- 
berg an den Vorstand des Vereins flh* 
Geschichte und Altertumskunde zu 
Frankfurt a. M. Beilage zum Kon*e- 
spondcnzblatt des Gesamtvereins Jalirg. 
1884, Nr. 3 u. 4. 19 S. 8. 

Lindentchmit, L. Altertümer unserer 713 
heidnischen Vor/eit. Bd. 4. Heft 2. 
(Vgl. Wd. Korr. II, 105). 

Lehmann, B. Das Volk uer Sueben von 714 
Caesar bis Tacitus. Gvmn.-Programm. 
D. Krone. 1883. 

Schneider, J. Die alten Heer- und 715 
Handelswege der Germanen, Römer 
und Franken im deutschen lleiche. 
3. Heft. 20 S. Leipzig. Wcigcl. gi\ 8. 
1884. M. 1. 

Maurer, Th. Und noch einmal die 716 
(,'äsar-Brücke. 24 S. Mainz. Diemer. 
1884. gr. 8. M —,60. 

V. Trtfitsch, E. Fundstatistik der vor- 717 
römischen Metallzeit im Kheingcbiete. 
IV, 119 S. 6 Karten in Farbendruck. 
Stuttgart Enke. 1884. M. 15. 

Vgl. auch Nr. 227, 238. 

II. Mittelalter. 

Elsass-Lothnngen. 

Werniing, B. Über die Vewuche der 718 
französ. Könige d. 10. Jhdts., Lothrin- 
gen f. Frankreich zu gewinnen, m. be- 
sond. Berücksichtigung d. Darstellung 



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94 



Bibliographie. 



Richers. 26 S. 1884. (Gymn.-Progr. 
Hanau). 

719 Ichultze, Walther. War Johannen 
von Gorze historisrlier Schriftsteller V 
Eine qaellenkritiMche Untersuchung. 
(Neues Archiv für ältere deutsche 
Geschichtskundc 9. S. 486—51^). Der 
durch seine Reise als Gesandter Ottos I. 
an den Hof Abderrhamans HI. be- 
kannte Johannes von Gonee ist nicht 
der Verfasser der Miracula s. Gorgonii 
(entstanden in Gorze), der vita sanctae 
Glodesindis und der Miracula s. Glo- 
desindis (die vom Verfasser der Lebens- 
beschreibung des Johannes von Gorzo 
selbst herrühren) und wahrscheinlich 
auch der Vita Chrodegangi (die sicher 
in Gorze entstand). 

720 Burchardf, (Joh.) Argentinensis Dia* 
rium sivc rcrum urbanarum commen- 
tarii (1483—1506). Texte latin publi(i 
int^gralement pour la premierc fois 
d'apres les Ms«, de Paris, de Rome et 
de Florence, avec iutroductiou, notcs 
etc. par L. Thuasne. 2 vols. Paris. 
Leroux. 1884. gr. 8. 40 fr. 

721 Cartülaire de Mulhouse. Par X. Moss- 
raann. H. Band. VIH, 5t-8 S. [I. er- 
schien 1883]. Strasbourg, Heitz. 1884. 

4. M. 26. 

722 V. Liebenau» Th. Murbachcr A ana- 
len (Anzeiger fiir Schweizerische Ge- 
schichte. 1883 Nr 4). Aus den No- 
tizen der Mauriner Auszüge von Mur- 
bacher Aufzeichnungen, welche im 15. 
Jh. in Murbach aus allerhand illteren 
klostergeschichtlichen Notizen zusam- 
mengestellt wurden. 

723 Schulte, Aloys. Die elsässische An- 
nalistik in staufischer Zeit [Murbach, 
Neuburg, Maureraüuster, StrassburgJ. 
(Mitteil, des Instit. fi^r österr. Ge- 
schichtsforschg. V, S. 513). Nicht die 
Annales Argentinenses sind die Quelle 
der späteren Geschichtschreibung, son- 
dern jüngere Kompilationen. Das für die 
Geschichtsschreibung wichtigste Kloster 
ist Neuburg bei Hagenau, daneben auch 
Aufzeichnungen in Murbach, Maurs- 
münster, Altorf und jetzt verschollene, 
deren Filiation nachgewiesen wird. 

724 Herzberg*Frlliikel, S. Geschichte der 
deutseben Reichskanzlei 1246—1308. 
L Teil: die Organisation der Reichs- 
kanzlei. (Mitteilnngen des Inst, für 
österr. Geschichtsf. I. Ergänzungsheft, 

5. 254—298). Enthält Nachrichten über 



den späteren Straseb. Biscliof Jobann 
von Dirbheira. 

Fanta, A. Unedierte Diplome H. Mit 725 
eisern Excurs über die Urkunden 
Ludwigs n. für Montamiata. (Mittei- 
lungen des Instituts für österr. Ge- 
schichtsforschung. V. S. 388-416). 
Bringt eine sehr wichtige Urkunde 
Heinrichs IV. lur Othmarsheim von 
1064 Mäne 1 nach einer Kopie von 
Innsbruck. Das dürftige Material zur 
Geschichte dieses Klosters erhält eine 
auch für die Geschichte der Grafen- 
geschlechter (Rudolphus coraes in pago 
Scerron wohl ein Ahne der Zollern) 
sehr wichtige Bezeichnung. 

Glöckler, L. 6. Sauet Matemus, oder 72i> 
Ursprimg des Christentums in Elsass 
und in den Rheinlanden. [Mit Titel- 
bild]. VH, 886 S. Rixheim, Sutter. 
1884. 8. M. 3,70. 

Vergl. auch Nr. 2—4, i\ 14, 21. 
Baden 

¥. Schubert, H. Die Unterwerfung der 727 
Alamannen unter die Frankeu. Strass- 
burg, Tnibner. 1884. 8. 222 S. 

Naeher, J. und Maurer, H. Die Alt- 728 
Badischen Bürger und Schlösser des 
Breisgaus. Beiträge zur Landeskunde. 
Emmendingen, Dölter. 1884. liex. 8. 
VII a. 84 S. 4 Tafeln. 

Franklin, 0* Die freien Herren und 72t) 
Grafen von Zimmeni. Freiburg i. B., 
Mohr. 1884. M. ö. 

Holzherr, C. (teschichte der Reichs- 730 
freiherreii von Ehingen bei Rottenburg 
a. N. Ein Beitrag zur Geschichte 
Schwabens und seines Adels. (Die- 
selben hatten auch Besitziuigen in 
Baden). Stuttgart, Kohlhammer. 1884.8. 

Groos, W. Die Zähringer als HeiTcn 731 
und Allemannen als ihre Unterthanen 
in der einst deutschen Grenzmark 
Verona. (Karlsr. Ztg. 1884 Nr. 91—94). 

V. Pflugk - Harttung. Scheinoriginale 732 
deutscher Papsturkunden (Forschungen 
zur deutscheu Geschichte Bd. 24. S. 426 
—444). Behandelt auch eine Urkunde 
für Hohenburg Leo IX, 1050 Dez. 17. 

Quidde, L. Der schwäbisch-rheinische 733 
Stüdtebund im Jahre 1384 bis zum 
Abschluss der Heidelberger StaJlung. 
Stuttgart, Cotta. 1884. 8. 237 S. 

Wagner, F. Die ursprüngliche Ver-734 
fassimg des schwäbischen Bundes. 
(Württemberg. Vierteljahrshefte 18aS. 
S. 81). 

Qlteke, P. Die Hirschauer während 735 



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Bibliographie. 



95 



d. iQvestiiturstreitefl. III, 17BS. Gotha, 
Perthes. 1883. gr 8. M. 3. 
Vgl. auch Nr. 36, 42, 57, 09, (K), 
64—6(5, 68, 83, Sil, 86, 87, 89, 91, 
92, 110. 
MiUdrhem. 
?36 Hahn, Heinr. Bonifaz nud Lul. Ihre 
. angelsd^'iis. Corret^pondentea. I^eipzig, 
Veit u. Co. 1883. gr. 8. M. 10. 

737 Hdider-Eoger. Über die Vita Liilli 
u. ihren Verf. pJ. Arch. f. alt. dtsch. 
Geschichtskundc IV, 2). 

738 Wtfmer, E. u. HeckmaM, M. Ortn- 
iiud Landetibefestigungeu des Mittel- 
alters mit lUicksicht auf Hessen und 
die benachbarten Gebiete. Mit Abbil- 
dungen. IV, 86 S. Mainz, Frey (Faber). 
1884. gr. 8. 

739 Roth, F. W. E. Die Visionen der 
lil. Elisabeth von SchOnau und die 
Äbte Ekbert und Kmecho von Schönau 
35 Bg. Brunn. 1884. 8. M. 8. 

740 Wyts, A. Hessisches Urkuudenbuch. 
Erste Abteiliuig. Urkundeubuch der 
Dentschordeus-Ballei Hessen. Zweiter 
Band 1300—1359. (Publikalioneu aus 
den K. Preussischen Stnatsarcliiven 
19. Bd.). VI, 663 S. Leipzig, Hirzel. 
1884. gl-. 8. M. 14. 

741 Manzel, K. Geschichte von JJassau 
V. d. Mitte d 14. Jhs. bis z. Gegen- 
wart. 2. Bd, XIV, 566 S. Wiesbaden, 
Kreide!- 1884. gi«. 8. M. 7. 

742 Itotliy F. W. E. GeschichtsqucUen aus 
Nassau. Die Geschichtsquellen den 
Niederrheingau^s. Teil IV. Register 
zu Teil I— III und Nachträge. 228 S. 
Wiesbaden, Linibartk 1884. gr. 8. M. 12. 

743 BargtngrOn, A. Die politischen Be- 
ziehungen Deutschlands zu Frankreich 
während der Regierung Adolfs v. Nassau. 
IV, 114 S. Strassburg, Trübner. 1884. 
gr. 8. M. 2,50. 

744 Dtefanbach, J. Das Leben der heil. 
Elisabeth v. Thüringen in Wort und 
Bild. 40 S. mit 14 Photogr. Frank- 
furt a. M., Foesser Nachf. 1884. gr. 8. 
M. 15. 

745 Megifihard von Fulda, De fide, varic- 
tate symbolo et pestibus haeresium. 
Abgedr. in Caspari, C. P., Kirchen- 
historische Anecdota. I. Christiania. 
Achehoug u. (Jie. 1883. 

Vgl. auch Nr. 120, 123, 138, 148, 
155, 158, 163, 165, 174, 182, 
186, 228. 
Jüiemprovinz, 

746 Heydinger, J. W. Archidiaconatus, 



tituli S. Agathes, in Longuiono, archi- 
dioecesis Treverensis, in noveni decar 
natus, nimirum in Arlunensem, Basel- 
lensein, Ivodiensem, Invignieusom, Kyll- . 
burgensem aut Bitliurgenseni, Louguio- 
neusem, Lutzenburgensem, Merecheu- 
sem et Remigcnsem divisi descriptio, 
quam ex codicibus mss. saeculi XVI 
primus eruit, animadversionibus iU 
lustravit et indicibus auxit J. W. 11. 
XVIII, 455 S. Trier, Groppe. gr. 8. 
M. 6. 

Yay, Th. Geschichte des Trechir- 747 
gaues und von Oberwesel. V, 365 S. 
Leipzig, Günther. 1885. gr. 8. M. 6. 

Creceiius, W. Heisterbach. (Elberf. 
Zeit. 1884 No. 165). 

Wolff, F. Caesarius von Heisterbach. 748 
(Elberf. Zeit. 1884 No. 165). 

Aan der Heyden, E. Geschieht« des 749 
Geschlechtes der Freiherren von Elver- 
feldt. Im Auftrage des Gesamthauses 
herausgegeben. I.Teil: Urkunden und 
Regesten. 1. Bd. VIII, 315 S. Elber- 
feld, Martmi u. Grüttefien. 1884. 8. 
M. 6. 

Blumberger, Fr. Altdüsseldorf. 1. Teil: 750 
Die niederrheinische Fehde bis zur 
Erhebung Dusseldorfs zur Stadt. Ja- 
kobe von Baden. Programm des Real- 
gymnasiums zu Düsseldorf. 1884. 28 8. 
Düsseldoii; Voss u. Co. 1884. 4. 

Scheint, M. Geschichte d. Jesuiten- 751 
kirche z. hl. Michael in Aachen. 51 S. 
Aachen, Barüi. 1884. gr. 8. M. 1,20. 

Jost, J. B. D. Die St. Marienkirche 752 
am Malzbürhel zu Köln. 16 S. KOln, 
Hcberle. 1884. 8... M. 0,40. 

Jost, J. 8. D. Über die Kommende 753 
„.hingenbiescu". (Gen-Anz. f. Stadt- u. 
I^ndkr. Köln. 18S4. No. 167). 

Schelten, R. devische Chronik nach 754 
der Üriginalhandschr. des Gert van der 
Schuren. XXX, 275 S. Cleve, Boss. 
1884. 

Vgl. auch No. 166, 169, 173, 183, 
196, 197, 199, 202, 205, 211, 212, 
216, 218, 221, 227, 233, 242, 260, 
2, 24, 261 f., 274, 275, 276, 281, 
282, 283, 285, 286, 289, i, 4, 6, 7, 
292, 1, 295, 301, 303, 312, 335, 
339, 342, 350, 361, 369, 378. 
Westfalen. 

Diekamp, W. Die Gründungslegende 755 
und die angebliche Stiftungsurkunde 
des lüosters Freckenhorst (Forsch- 
ungen zur deutschen Geschichte. 24 Bd. 
S. 639—654). 



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96 



Bibliograph!«^. 



756 Qrevel, W. Der Reichstag za Steclc 
im Jahre 938. (Rhein. - Westf. Zeit. 
1884 Nr. 167). 

757 WattonbacH, W. Über Hermann von 
Maienfeld aus Münster. (Herl. Sitzungs- 
bericht. 1884. 8. 9). 

758 ZHrbonsdR, Fr. Henuannus Zoestius 
nnd «eine historisch-politischen Schrif- 
ten. Nach handschriftlichen Quellen 
des fünfzehnten Jahrhunderts. Pro- 
gramm des Gymnasiums zu Waren- 
dorf. 1884. 33 S. Warendoi-f, Schncü. 
1884. 4. 

759 ChrMicoo ('ampi 8. Maiiac in der 
ältesten Gestalt. (1185—1422). Her- 
ausgegeben von Dr. Fr. Zurbonscn. 
(Münsterisclic Beiträge zur Geschichts- 
forschung. Herausgegeben von Th. 
liiudner. 5. Heft). 65 S. Paderboni, 
Schöningh. 1884. 8. M. 1,80. 

760 Undner, W. Actorum et diplomatum 
ad historiam sacc. XIV et XV spec- 
tantium pai*ticnla IH. (Index lectionum 
Münster 1884. 14 S.) Der Verfasser 
giebt im Anschlüsse an seinem Index 
lectionum (Münster 1878) acht weitere 
auf das Vehmgericht bezügliche Ur- 
kunden, deren Originale, mit Ausnahme 
eines, sich im Staats- .Vrchiv zu Münster 
betinden. 

761 6o«btl, 8. Kirchliche Zustände im 
uördl. ViTestfalen 100 Jahre vor der 
Reformation. (Kirchl.Monatsschr. III, 5). 

762 Prinz, P. Studien über das Verhält- 
nis Frieslands zu Kaiser und Reich, 
insbesondere über die friesischen Grafen 
im Mittelalter. (Jahrbü<"hcr der Ge- 
sellschaft für bildende Kunst und 
vaterländische Altertümer in Emden). 
99 S. Emden, Hajuel. 1884. 8. M. 2. 

Vgl. auch Nr. 385, 386, 390, 392, 
393. 402, 413. 
Sdupcä. 

763 Dändliker, K. Geschiclitc der ScliAieiz. 
Mit kulturhistorischen Illustrationen und 
Plänen. I. Band. Zürich, Fr. Schult- 
hcss. 1884. 8. 688 Seiten. (Reicht bis 
zum Jahr 1400. Für ein weiteres Pub- 
likum geschrieben, mit sorgfältiger Be- 
nutzang der einschlägigen Litteratur; 
etwas demokratisch geiärbt). 

764 PupiKofer, J. Geschichte des Thur- 
gaus. 2. Ausg. 1. u. 2. Lief. Frauen- 
feld, Huber. 1884. 8. 

765 Schuler, J. St. Fridolin. Sein Leben 
und seine Verehrung. Mit 3 Bildern 
und einem vollständigen Gebetbuch. 
Säckingen, 1884. 8. XVI u. 328 S. 



Werder, J. Der hl. Fridolin. Nach 766 
den Quellen dargestellt (Stockers, Vom 
Jura zum Schwarzwald I 62—67). 

Libfl confraterniftitMm «ancti Galli, 767 
Augieusis, Fabariensis ed. P. Piper in: 
Mouumenta G. H. Berlin, Weidmann. 
1884. 4. 549 S. 

Afitelm, YaleriNt. Die Berner Chronik. 768 
Herausgegeben vom bist. Verein des 
Kantons Bern. I. Bd. Bern, K. J. Wyss. 
1884. 8. Vm u. 441 8. (Neue kritische 
vollKtändige Ausgabe des bedeutendsten 
C'hronisteu der Schweiz). 

Fontes rerum Bementhim lY. 1. Liefg. 769 
96 S. Bern, Dalp. Lex. 8. 1885. 
M. 2,40. 

Yitttrey, Mgr. Histoire des cv^ques 770 
deBäle. Avec illustrations, portrait« etc. 
Tom. I. Einsiedeln, C. u. N. Benziger. 
1884. gr. 8. 260 S. 10 frs. (Schön 
ausgestattet; die deutsche Litteratur 
ignoriert; klerikal). 

Chroniquet des ('hanoiues de Neu- 771 
chätel, suivies des „Eutreprises du Duo 
de Bourgogne contre les Suisses". Nou- 
velle (^ition publ. par la soci^te 
d*hi8toirc du Canton de Neucliätel. 
Neuchätel, A. G. Berthoud. 1884. 18, 
331 S. 3,50 frs. 

M6moiret et documents publ. par ]a772 
socit^te d'histoire de la Suisse Romande. 
Tome XXXIII. Lausanne, G. Birdel. 
1884. 8. CXV u. 562 S. Enthält: Do- 
cumentH relatifs ä Thistoire du Vallais 
rec. et publ. par Tabbe J. Gremaud. 
Tome V. 1351-1375. (Wichtige Ur- 
kundenpublikation). 

Yolkmar, Chr. Die Chroniken Her- 773 
maus, Bemolds und die epitome Saii- 
gallensis in den ersten 5 Jahrhunderten. 
(Forsch, z. deutscheu Gesch. Bd. XXIV 
S. 81). 

Segetter, die, zu Melliugen, Aarau 774 
und Brugg 1250 — 1550. Stammesge- 
schlechtor und Regenten. Bern, Wyss. 
1884. 8. 340 S. 

Dlektmp, W. Eine Original -Urkunde 775 
Papst Leo IX. (Mitt. des Instituts 
f. österr. Geschicht8foi*schimg V, 141 
bis 143). Behandelt die undatierte 
Bulle Leo's IX für Altorf, deren Ori- 
ginal wiedergefunden wurde. 

Vgl. auch Nr. 425, 441, 446, 450, 
452-454. 
Belgien-Luxeiitburg. 

Vgl. Nr. 466, 468, 486, 491 f., 537, 
541, 645, 560, 561, 571, 572, 578, 
584, 587, 592. 



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Bibliographie, 



97 



HoUand. 

776 Colniloii, 6. Register van oorkouden, 
die in het charterboek van Friesland 
ontbreken, tot het jaar 1400. 8, 110 
eu XV bl. Leenwarden, W. Eekhoff 
eu ZooD. 1884. roy. 8. fl. 1,50. 

777 Brosien, H. Der Streit nm Reichs- 
Handej:n i. d. 2. Hälfte d. 13. Jh8. 
32 S. Berlin, Gaertuer. 1884. gr. 4. 
M. J. 

778 KroNick, P. Die Klosterchronik von 
St. Flobert und der Investitnrkampf in 
Bistum Lutticli ziu: Zeit Kaiser Hein- 
richs IV. Programm des Sophien-Real- 
^mnasiunis zu Berlin 1884. 43 S. 
Berlin, Oaertncr. 188.4. 4. 

779 Stoppelaar, Mr. J. W. de. Invcntaris 
van het oud ardiief der stad Middel- 
Imrg. 1217—1501. XUV en 330 bl. 
Middelburg, J. ('. en W. Altorffer. 
1883. gr. 8. ti. 9,50. 

780 Vereeniging tot beoefening van Over- 
vftselsch regt en geschiedenis. Decrc- 
tum Dominorum, alias Digestum vetus. 
(Rechtsbuch von KampeuV 61 bl. met 
10 gellth. platen. Zwolle, Erven J. 
J. Tijl. 1878. rov. 8. fl. 1,40. 

Vgl. auch Nr. "^254, 609, 622, 623, 
632, 636, 640, 642, 643, 644, 656, 
658, 660, 661, 663, 664, 670. 



in. Neuzeit. 

EUiasS'Lothringen. 

781 Rdmer, M. Strassburg ii. Zürich in 
den JJ. 1576 u. 1870. Hist. Reminisc. 
der Bogenschützengesellschaft d. Stadt 
Zürich auf das Hauptgebot von 1882 
gewidmet. Zürich, Schulthess. 1884. 
jn-. 8. 39 S. M. 1. 

782 Utterl, H. Die Stellung der Strass- 
burger Reformatoren Buch und Capito 
zur Tauffrage. (Theol. Studien u. Kri- 
tiken. 1884. 3). 

783 V. Rtppoltstein, A. Elsass-Lothringen 
1870—1884. Basel, Bemheim. 1884. 
8. M. 1. 

784 Staehling, Charles. Histoire contem- 
poraine de Strasbourg et de PAlsace 
(1830-1852). Xn. 433 S. Nice, Gau- 
ther & Cie. 1884. 8. 

785 Homing, Wllh, Friedrich Theodor 
Homing, Pfarrer an der Jung St. Peter- 
kirche. Lebensbild eines Strassburger 
evang.-lntherischen Bekenners im 19. 
Jahrh. Strassburg, Selbstverlag. 1882 
bis 1884. 8. 

Westd. Zeittohr. f. Gesch. u. Kirnst. IV, I. 



Maass, M. Zeitbewegende Fragen. 786 
IV. Was soll mit Elsass - Lothringen 
werden? Leipzig, Kössling. 1884. ^. 
82 S. M. 1. 

Ott, Edm. Un mot d'histoire 8ur787 
TAIsace et Strasbourg 496—1681, 1789, 
1870—1884. Vin. 79 S. Paris, Berger- 
Levrault. 1884. 8. M. —,80. 

Lepape, Henri. Sur Torganisation et 788 
les institutions militaires de la Lorraine. 
452 S. mit 4 Tafeln. Paris, Berger- 
Levrault k Cie. 1884. 8. frs. 7,50. 

Dinago, F. L»entr<?e des Badois ä. Col- 789 
mar le 14. septembrc 1870. Pari«, 
Berger-Levrault. 1884. 8. frs. 1,25. 

Cahen. Le rabbinat de Metx peu-790 
dant la Periode frangaise. (1567—1871). 
(Revue des etudes juives Nr. 13). 

Vgl. auch Nr. 5, 9, 12, 13, 33, 673. 
Bacün. 

Ungelenk, L Geographie iukI Ge- 791 
schichte des Grossherzogtimis Baden. 
16 u. 8 S. Mannheim, Bender. 18a3. 
gr. 8. M. 0,30. 

Roder, Chr. Hemr. llugs Villinger792 
Chronik von 1495 — 1533. Tübingen. 
1888. 283 S. (Bd. 164 d. Biblioth. d. 
litterar. Ver. in Stuttgart). Bespr. von 
Fr. V. Weech Karlsr. Ztg. 1884 Nr. 90 
Beil. 

Ratlifeber. Die Sclücksale des Pro- 793 
testantismns in Pfalzburg. (Deutsch.- 
evang. Blätter 1883, Heft 11). 

Braesselbach, J. Geschichte der ka- 794 
tholischen Reformbeweguug in der Pfalz. 
Kaiserslautern, Fussinger. 1883. gr. 8. 
M. 1. 

Muhlhäuser. Friedrich III. von der 795 
Pfalz. (Evang. Kirchen- u. Volksbibl. 
1884 Nr. 2). Wiederabdruck einer 
altern Arbeit. 

van Lennep, M. F. Gaspar van der 796 
Hey den. Amsterdam. 1884. 8. (Amster- 
dam. Dissert.). Zur Geschichte Fried- 
rich lU. von der Pfalz. 

Hartfelder, K. Zur Geschichte des 797 
Bauernkriegs in Siidwestdeutschland. 
Stuttgart, Cotta. 1884. 8. VIII u. 476 S. 

Mehlhom. Zur Gesch. des Bauern- 798 
kriegs in Südwestdeutschland. (Protest 
Kirchenz. 1884. 15). 

Eberlin, A. Die Diaspora der Diö- 799 
zese Schopflieim. Ihre Entstehung u. 
Geschichte. Eine Festgabe zum Luther- 
jubiläum. Schopfheim, üehlin. 1883. 
8. 32 S. 

Vogt^ W. Die Correspondenz des 800 
schwäbischen Bundeshauptmanns Ulrich 



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HiMiojrraphio. 



Arzt von Augsburg aus den Jahren 
1524, 1525 u. 1Ö26. Abt. IV. (Zeit- 
pchr. d. histor. Ver. f. Schwaben und 
Neuburg X (1883) S. 298). 

801 Schneider. Die Württemberg. Kirchen- 
visitation i. d. 2. Hälfte des 16. Jhs. 
(Theolog. Studien a. Wftrtcmb. V, J). 

802 Briefe des Pfakgrafen Johann Ca- 
simir. Mit verwandten Schriftstücken 
gesammelt und bearbeitet von Friedr. 
von Bezold. Bd. II. lo82-1586. 
München. 1884. 8. 476 S. (Publik, d 
Münchener histor. ('Omminsion) 

803 Stieve, J. Die badischen Händel. 
(Briefe u. Akten z. Gesch. d. 3()jähr. 
Krieges. Band V. München. 1883. 
S. 63—119). 

804 Markgraf Georg Friedrich (\ on Baden). 
(Bad. Landesztg. 1883 Nr. 273 I ff.). 

805 Heigef, K. Th. Die Hochzeit Fried- 
richs V. von der Pfalz (in Heigels 
Neuen historischen Vorträgen u. .\uf- 
sätzen. München, Gieger). 

806 Holland, W. L. Schriften des Kur- 
fürsten Karl Ludwig von der Pfalz u. 
der Seinen. TObingen. 1884. 8. 55i S. 

(Bd. 167 d. Biblioth. d. litter. Vcr. in 
Stuttgart). 

807 Gelger, L. Briefe der Elisabeth (;hai- 
lotte von Orleans 1673—1715. Aus- 
gewählt, mit Einleitung und Anmerk- 
im^en von L. G. Stuttgart. 1883. 8. 
240 S. 

808 Sander, H. Die Fcldkircher Unruhen 
von 1768. IV, 133 S. Innsbnick, Wag- 
ner. 18a3. 8. M. 1,60. 

800 Badens Truppen m den Kriegen Na- 
poleons. (Bad. Landesztg.1884Nr.237 ff. ) 

810 Ktfnig, i. Beiträge zur Geschichte 
der theologischen Facultät in Freiburg 
am Schlüsse des vorigen und im Be- 
ginne des jetzigen Jahrhunderts. 142 S. 
Freiburg, Mohr. 1884. 4. M. 1,80. 

811 Kolb, J. F. Kaspar Hauser. Altere 
u. neuere Beiträge zur Aufstellung der 
Geschichte des ('nglücklichen. Regens- 
burg, Coppenrath. 1883. 8. Seitdem 
in Folge •gerichtlicher Verhandlung 
zurückgezogen. 

812 Wllrtemberg unter dem Ministerium 
Mittnacht-Hölder. (Preuss. Jahrb. 1884. 
AprU). 

813 Schmitz, M. Luise, Grossherzogin v. 
Baden. 31 S. Wolfenbüttel, Zwissler. 
1884. 8. M. 0,50. 

814 Hermann Freiherr Rtfder v. Diertburg. 
Beiträge z. Gesch. d. freiherrl. Familie 
Röder von Diersburg. (Hildebrandts 



Vierteljahrsschrift f. Hei-aldikXI [1873] 
S. 145—180). 

Naeher, J. Die Ettliuger Linien. (Bad. 815 
Landesztg. 1884 Nr. 165 I ff.). 

Fein. Geschichte des dritten badischen 816 
Infanterie-Regiments Nr. 111. Berlin, 
E. S. MitUer u. Sohn. 1884. 

Zingeler, K. Th. Karl .Vntou von 81 7 
HohenzoUem und die Beziehungen des 
fürstlichen Hauses HohenzoUem zu dem 
Hause Zähringen-Badeu. 1884. 

Die Hohenzollern'sche goldene Hoch- 81 S 
zeü (Karisr. Ztg. 1884 Nr. 237 Beil.). 

Vgl. auch Nr. 38, 43, 53, 58, 67, 69, 
82, 83, 84, 94, m, 99. 
Mitteh'liein. 

um, A. Das Sohäuzel bei Eden- 811) 
koben in der bayerischen Pfalz oder 
die Entscheidung des Feldzuges am 
Mittelrhein im Jaln*e 1794. Mit einem 
Plan. VUI, 72 S. Kari«i-uhe. Braun, 
1885. gr. 8. M. 1,80. 

Brieger, Th. Aleander und ]iUther82t> 
1521. Die vervollständigten Aleander- 
Depeschen, nebst Untersuchungen über 
den AVormser Reichstag. 1. Abt. XVI, 
315 S. Gotha, Perthes, gr. 8. M. 7. 

Speyer, 0. Die Frankfurter Revolution 821 
unter Vincenz Fettmilch 1612—1616, 
54 S. Frankfurt a. M., Jacgcr 1883. 
gr. 8. M. 1. 

Schwarz, H. Landgraf Philipp von 822 
Hessen und die Pack' scheu Händel. 
Mit archivalischen Beilagen. Einge- 
leitet von W. Maurenbrecher. (His- 
torische Studien Heft 13). IV, 166 S. 
Leipzig, Veit u. (.'omp. 1884. gr. 8. 
M. 4,60. 

Koldewey. Der erste Versuch einer 823 
Rechtfertigiuig des Landgrafen Philipp 
von Hessen. (Theol. Studien u. Kritiken. 
1884. 3). 

Wachenffeld, G. Die politischen Be-824 
Ziehungen zwischen den Fürsten von 
Brandenburg und Hessen - Kassel bis 
zum Anfange des BOjäbrigen Krieges 
nach archivalischen Quellen dargestellt. 
Programm des Gymnasiums zu Hers- 
feld 1884. 32 S. Hersfeld, Hoehl. 1884. 4. 

Halwich. H. Johann Meroile. Ein Bei- 825 
trag zur Geschichte des dreissigjähr. 
Krieges. Mit einem Urk.-Anhang die 
Schlacht bei Hessisch-Oldendorf betref- 
fend. VII, 127 S. Leipzig, Duncker 
IL Humblot. 1S85. M. 3. 

Bruiiner, H. Kassel im siebenjährigen 826 
Kriege. 193 S. Kassel, Huhn. 1884. 
gr. 8, M. 2,50. 



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HiMiogruphie. 



W) 



fö7 GMtfatnt. E. v. Aus dem Leben des 
Kurf. Friedrich Wilhelm von Hessen. 
42 S. Kassel Klaimig. 1883. 8. M. 0,50. 

828 Beck, F. Geschichte d. grossherzogl. 
lies». Feld- Artillerie- Regiments Nr. 25 
und seiner Stumme 1460—1883. IX, 
366 S. Beriin, Mittler u. Sohn. 1884. 
jrr. 8. M. 7,50. 

829 Alice, Groi-tsherzogiu von HeBsen imd 
bei Khein, Prinzessin von ürossbritan- 
nien u. Irland. Mitteilungen aus ihrem 
I^ben und ans ihren Brieten. (Mit 2 
Portrait» in Stahlstich). VII, 431 S. 
Pannstadt, Bergstrilsser. 1883. 8. M. 7. 

83t» LiMz. Handbuth für die evangelische 
Kirche des (irossherzogtums Hessen, 
neu hearb. von V. Habicht. I. Teil: 
PersonalbesUnd vom 1. April 1884. 
II. Teil : Die kirclilichen (lesetze, Ver- 
ordnungen und Ausschreiben. 89 und 
152 S. I)ann»ta<lt, Waitz. 1884. 8. 
M. 2,20. 

^31 SdilieiHiacke, F. W. Th. (Fortsetzer: 
K. Menzel). Geschichte von Nassau von 
den ältesten Zeiten bis auf die Gegen- 
wart auf der Gmndlage urkundlicher 
Quellenforschung. Bd. VI (Geschichte 
von Nassau von der Mitte des 14. .Ths. 
bis zur Gegenwart. Von K. Menzel. 
Bd. II. XIV, 667 S). Wiesbaden, Kreidel. 
1884. gr. 6. M. 6,30. 

832 SpietSy W. Luthers Beziehungen zu 
Nassau. VI, 30 S. Frankfurt a. M., 
Diesterwcg. gr. 8. 1884. M. 0,40. 

Vgl. auch Nr. 122, 154, 157, 159, 
KU), 164, 168, 170, 172, 175, 176, 
180, 185, 186, 192, 228. 
Hhtinprocinz. 

833 Hoffmeitter. Hist. geneal. Handb. üb. 
alle (trafen u. Fürsten v. Waldeck u. 
Pyrmont seit 1228. X, 113 S. Kassel, 
Klaunig. 1883. gr. 8. M. 2,50. 

834 Wiesner, 0. Heinrich von Zütphen, 
ein Märtyrer der Heformation. 59 S. 
Berlin. Internat. Buchh. 1884. gr. 8. 
M. 1,50. 

835 Zur Geschichte des Kölnischen Krieges. 
(Hist. polit Bl. XLIII, 11). 

836 Pfölf. Der hayer. u. kais. General 
Job. Freih. v. Werth im Verhältnis zu 
seiner Zeit u. zur Gegenwart. (Streff- 
leurR österr. milit. Ztschr. 1883. 9). 

837 Jan van Weerth. Von einem Rhei- 
nischen Antiquarius (I)r. Cardauus). 
31 S. Köbi, Bachern. 1884. 12. M. 0,75. 

838 Zur Kirchengeschichte der clevischen 
Länder. (Katholik. 1883. Dezember). 

839 Heigei. Kurfürst Joseph Klemens von 



Köln und das Projekt einer Abtretung 
Baiems an Oesterreich 1712-1715. 
(MimcluSitzber. Phil. hist. Kl. 1883. III). 

Denkschrift über die Belagerungszu- 840 
stände in der Samt-Gemeinde Düssel- 
dorf, den Kreisen Elberfeld und der 
Stadt Wittlich. 1849. (Barmer Zeit. 
1884 Nr. 151. Jubil.-Nr.). 

Schreiber, A. Lebensbilder aus der 341 
Hheinischeu Mission. 128 S. Barmen, 
Wiemaun. 1884. 8. M. 1. 

Geschichte des Rheinischen Pionier- 842 
Bataillons Nr. 8. 94 S. (Beriin, Mitt- 
ler), roblenz. 1883. gr. 8. M. 1,50. 

Paulizkl, 0. und v. Woedtke, A. Oe- 843 
schichte d. 4. Rhein. Infant.-Reg. Nr. 30 
1815—1884. X, 600 S. Berlin, Mittler 
u. Sohn. 1884. gr. 8. M. 12. 

Michel, J. J. Die Jülichsche Unter- 844 
herrschaft Heiden. 23 S. Aachen, ( 'remer. 
gr. 8. 1884. M. 0,75. 

Brockhuet. Das westdeutsche und 845 
französiche TieÜand. Eine geogr. kiU- 
turhist. Studie. Progr. d. kgl. kathol. 
(lymn. a. d. Apostelkirche inKöhi. 1884. 

Vgl. auch Nr. 164, 172, 189, 199, 
206, 207, 212, 213, 218, 226, 229, 
232, 273, 281, i, 2, 8, 6, 287, 288, 
290, 291, 292, 2, 3, 299, 300, 808, 
314, 823, 327, 330, 834, 343—346, 
361, 353, 858, 360, 362, 365, 866, 
370—373, 375. 

Wetdfiden. 

Schrtfder. Die Eiuführuug der Re-846 
formation in Westfalen in dem Zeit- 
räume von 1520 — 1540. Ein Beitrag 
zur Lutherfeier. IV, 79 S. Minden, 
Bruns. 1883. 8. M. 1,20. 

Weskamp, A. Herzog diristian von 847 
Braunschweig und die Stifter Münster 
und Pailcri)oni im Beginne des dreissig- 
jährigen Krieges (1618 — 1622). Inau- 
gural-Dissertation aus Münster. 89 S. 
Paderborn, Schöningh. 1884. 8. 

Heller, Ad. Ch. C. An der Heerstrasse 848 
des siebenjährigen Krieges. Ein Bei- 
trag zu der Cieschichte der freien 
Reichsstadt Dortmund und ihrer Um- 
gebung aus den Jahren 1757 bis April 
1763. 108 S. Dortmund, Krieger. 1883. 
8. M. 1. 

Verhandlungen des im Jahre 1884 849 
abgehaltenen 27. westfälischen Pro- 
vinzial-Landtags. Münster, Theissing. 
1884. 4. 

Vgl. auch Nr. 388, 394, 395, 398, 
400, 403. 406, 407, 408, 417. 



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löO 



Bibliographie. 



Schweiz. 

850 Schickler, J. Neuer Versuch e. Lit- 
teratur - Verzeichnisses zur Schweiz. 
Iteformationsgeschichte, eutb. die zeit- 
genöss. Litterat. (1521—1532). 81 S. 
Zürich, Meyer u. Zeller. gr. 8. M. 2,50. 

851 Tide, C. P. Uiüdreich Zwuigli 1484 
bis 1884. Feestrede. 30 bl. Amster- 
dam, P. N. van Kampen en Zoon. 1884. 
roy. 8. fl. 0,50. 

852 KOndig, J. P. Luther und die Refor- 
mation in der Schweiz, namentlich in 
Basel. 30 S. Basel, Dettloff. 1883. 
gr. 8. M. 0,50. 

853 Stociter, A. Was die alten Eidge- 
nossen in kirchlidieu Dingen gedacht 
und gethan haben. 68 S. Luzern, Geb- 
hardt. 1884. M. 0,50. 

854 Scbiclcler, J. Aktensammlung zur 
Schweiz. Reformationsgeschichtc in den 
Jahren 1521—1532. V. Bd. Nachträge 
u. Register. 38 S. Zürich, Meyer u. 
Zeller. 1884. gr. 8. M. 15. 

855 Jecldin, C. Urkunden zur Verfassungs- 
geschichte Graubündens. 2. Heft: die 
Reformation. Als Fortsetzung von 
Mohr's Codex dipl. V. Bd. Chur, Ilitz. 
1884. gr. 8. 117 S. fr. 1,20. 

856 Beitrige, Bemer, zur Geschichte der 
Schweiz. Reformationskirchen. Von M. 
Billeter, P. Flückigei-, S. Hubler, H. 
Kasser, H. Marthaler, G. Strasser. Mit 
weitem Beiträgen vermehrt und her. 
von N. Nippold. Bern, K. J. Wyss. 
1884. 8. 54 Seiten, fr. 7,50. Inhalt: 
1. Zwingii's Beziehungen zu Bern von 
P. Flückiger. 2. Der Bcmer Syllabus 
vom J. 1532 von M. Billeter. 3. Der 
Schweiz. Anabaptismus zur Zeit der 
Reformation von G. Strasser. 4. Die 
Contrareformation im Fürstbistum Basel 
1575 — 1608 von H. Kasser. 5. Unious- 
bestrebuugen des John Durie von S. 
Hubler. 6. Amyrant als Ethiker von 
H. Marthaler. 

857 Quellen zur Schweizer Geschichte. VI 
Bd. mit einer Karte. Basel, F. Schnei- 
der. 1884. 8. 372 S. fr. 8,40. Enthält: 
1. Conradi Fürst de situ Confoedera- 
torimi Descriptio, her. von G. v. W. 
u. H. W. — 2. Balii Descriptio Hel- 
vetiae, her. von A. Bernoulli. — 3. 
Fratris Felicis Fabri Descriptio Sueviae, 
her. von N. .Escher. — 4. Job. Stumpf, 
Reisebericht 1544, her. von N. Escher. 
— 5. Nachtrag zu Fürst's Descriptio, 
von E. Motta. — 6. Namenregister zum 
Band. — 7. Schweiz. Adelsgeschlechter. 



Hunziker, J. Henri IV, les Sui86e8 858 
et la Haute-Italie 1598—1610. (Revue 
historique 1883. Nov. bis Dez.) 

Fall, Fr. Der Kluser Handel und 859 
seine Folgen. 1632—1633. Diss. der 
phil. Facultät Zürich. Zürich. 8. 198 S. 
fr. 4. (Handelt über eine ganz unbe- 
deutende Episode). 

Kothing, M. u. KSHn, J. B. Die eid- 86(> 
genössischen Abschiede aus dem Zeit- 
raum von 1681—1712. (Amtl. Samml. 
d. alt. eidg. Abschiede. VI, 2). 2 Teile. 
XXVI, 2628 S. und Register 196 S. 
Basel, Schneider. 1884. gr. 4. M. 24. 

Herzog, E. Über Religionsfreiheit in 861 
der helvetischen Republik m. besond. 
Berücksicht. der kirchl. Verhältnisse 
in den deutschen Kantonea 131 S. 
Bern, Wyss. 1884. gr. 8. M. 1,60. 

V. Wyss, F. Leben der beiden Zürch- 862 
cherischen Bürgermeister David von 
Wyss Vater und Sohn, aus deren 
schriftl. Nachlass. 1. VHI, 564 S. Zü- 
rich, Höhr. 1884. M. 6. 

Rytz, D. A. Carl .\lbrecht ReinlioId863 
Baggesen, Pfarrer am Münster zu Bern. 
XII, 318 S. Basel, Riehm. 1884. gr. 8. 
M. 4,50. 

Baumgartiier, A. Erinnerungen an Dr. 864 
Karl Johann Greith, Bischof von St 
Gallen. VII, 113 S. Freiburg, Herder. 
1884. gr. 8. M. 1,40. 

Bluntschli, J. C. Denkwürdiges aus8B5 
meinem Leben. Herg. von R. Seyerlen. 
3 Bde. NördUngen, Beck. 1884. 8. 
I. Band: Zürich. 

Vgl. auch Nr. 425-428, 438, 440, 
448, 455. 
Belgien-Luxemburg, 

Knaff. Die Belagcmug der Festung 8B6 
Luxemburg durch die Franzosen i. J. 
1684. (Neue milit. Blätter. 1883. Okt.) 

Vgl. auch Nr. 456, 458, 462-465, 
467, 470, 472—474, 485, 487, 4&i\ 
492, 547, 551, 559, 583, 591, 595. 
Holland 

ter Gouw, J. Geschiedenis van Amster- 867 
dam. 4« dcel. Kaizer KarePs tjjd 1515 
— 1555. lo — 3« stuk. bl. 1—288. 
Amsterdam, Tj. van Holkema. 1883/4. 
roy. 8. fl. 3,75. 

Pierson, A. Nieuwe Studien over Jo- 868 
hannesKalvyn (1536 — 1541). XVI en 
238 bl. Amsterdam, P. N. van Kampen 
en zoon. 1883. gr. 8. fl. 2,50. 

van Lennep, D. ü. F. Caspar van der 869 
Heyden. 1530—1586. Amsterdam, Jo- 
hannes Müller. 1884. roy. 8. fl. 2,50. 



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Bibliojrraphie. 



ioi 



870 FredeHkt, J. 6. De Moord van 1584. 
Vorspronkelyke verbalen en gelijktg- 
dige berichten van den moord gepleegd 
op Prins Willem van Oraiye. Met 
cenige belegen en aanteekcningen iiit- 
gegeven. XIII en 154 bl. a'Gravenhage, 
>lartinus Xyhoff. 1»84. kl. 8. fl. 3,25. 
Op oud holl. papier gecart. Ü. 5. 

871 Resolirtie der Regeering van Dord- 
recht na den moord van den Prins van 
Orai\je gcplecgt den 10 Juli 1585. Met 
een woord vooraf van Dr. G. D. J. 
Schotel. 16 bl. Dordrecht, J. P. Re- 
vers. 1884. kl. 8. fl. —,25. 

872 Brieven van Lionello en Soriano uit 
den Haag aan doge en senaat van 
Venetie in de jaren 1616, 1617 en 
1618; benevens verslag van Trevisano 
betreffende zijne zending naar Holland 
in 1620. \1U en 472 bl. Utrecht, 
Kemink & Zoon. 1883. roy. 8. fl. 6,10. 

873 d'Avaux, comte. N^gociations pen- 
dant les annäes 1693, 1697, 1698 d'ap- 
res le manuscrit k la bibliothequc de 
r Arsenal ä Paris par J. A. Wynne. 
Tome 3ife»«, 2i*n»« partie. CXI en 194 bl. 
Utrecht, Kemink en Zoon. 1883. rov. 8. 
fl. 3,90. 

874 Pttit, Louis D. Bibliotheek van Neder- 
iaudsche pamfletten. Yerzamelingen van 
de bibliotheek der Ryks - Universiteit 
tc Leiden. 2« decl. 1649—1702. 4. en 
331 bl. s'Gravenhage, Martinus Nyhofi^. 
1884. 4. fl. 5,20. 

875 Justo. La republique beige (1790). 
Bruxelles, Office de pnblicit^. 1884. 8. 
frs. 4,—. 

876 Jorissen, Theod. De overgave van 
Amsterdam im Januari 1795. X en 
143 bl. Amsterdam, P. X. van Kampen 
en Zoon. 1884. roy. 8. fl. 1,60. 

877 Nuyens, Dr. W. J. F. Geschiedcnis 
van het Nederlandsche volk van 1815 
tot op onze dagen. 2« deel. VI en 
285 bL Amsterdam, C. L. van Langen- 
huysen. 1884. roy. 8. fl. 2,25. 

878 Oyen, A. A. Vottermann van. Het 
vorsteidiuis Ora^je - Nassau van de 
vroegste tijden tot heden. XV en 179 
bl. Leiden en Utrecht, A. W. Sijthoff 
cn J. L. Beyers. 1884. 4. fl. 40,50. In 
prachtb. verg. opsncde fl. 50, — . 

879 de Bu, F. Prins PYederik der Neder- 
landen en zyn tvjd. Met portretten, 
platen en kaarten. 1« afl. bl. 1 — 80. 
Schiedam, H. A. M. Roelants. 1884. 
roy. 8. fl. 1,60. 

880 Cardinal Decbamp«, Erzb. v. Mccheln. 
(Katholik. 1883. Xov.) 



Geldertcbe Volksalmanak voor 1834. 881 
Hoofdredacteur J. C. W. Quark. 
50« jaargang. Amhem, P. Gouda Quint. 

1883. kl. 8. fl. 1,25. 

Nieuwe Dranttche Vollcsalmanalc voor 88 

1884, onder rcdartie van Dr. H. Har- 
togh Heys van Zouteveen. 2« jaarg. 
268 bl. met 1 gelith. plaalje. Assen, 
van Gorcum en comp. 1883. 8. fl. 2,50. 

Vgl. auch Nr. 599, 603, 611, 615, 
620, 634, 637, 639, 645, 659, 662, 
666—669, 671 f. 



IV. Lokalhistorisches. 

ElsasS'Lothringen. 

Albrecht, K. Deutsche Könige und 883 
Kaiserin Colmar; n. gleichz. Anfzeichn. 
im Colmarer Stadtarchiv. 45 S. Colmar. 
Barth, gr. 4. M. 2. 

Kindier von Knobloch, J. Die Herreu 884 
von Hohenstein im Elsass. Mit 1 Taf. 
16 S. Sti-a8sburg, Trübner. 1884. 4. 
M. 2,—. 

Der Kreis MOhlhausen i. Elsass. \1II, 885 
71 S. Mühlhausen i. Elsass, Buflet. 
1884. 8. M. —,60. 

Metzger. La Republique de Mulhouse, 886 
son histoire, ses anciennes familles 
bourgeoises. Paris, Lechavalier. 1884. 
8. fr. 5. 

Biriinger, A. Stadtbuch von Senn- 887 
heim, Ober-Elsass. Bonn, Georgi. 1884. 8. 

Erichson, A. Das Strassburger Uni- 888 
versitätsfest vom Jahre 1621. 15 S. 
Strassburg, Schmidt. 1884. kl. 8. M. 0,30. 

Eggert, H. Kaiser Wilhelms-Universität 889 
Strassburg. Institutsgebäude der natur- 
wissenschaftlichen und mathematischen 
Facultät. I. Das physikalische Institut. 
7 S. Mit 9 Kupfertafeln. Berlin, Ernst 
u. Korn. 1884. fol. 

Festschrift zur Einweihung der Kai- 890 
ser - Wilhelms - Universität Strassburg 
1884 mit 14 photolithogr. Abbildungen 
und mehreren Holzschnitten. 150 S. 
Strassburg, Schmidt. 1884. 4. M. 10. 

Reuss, R. Geschichte des Neuhofes 891 
bei Strassburg. Eine historische Skizze 
nach ungedruckten Dokumenten des 
Stadtarchivs. 107 S. Strassburg, Schmidt. 
1884. 8. M. 1,80. 

See, J. Journal d'un habitant de 892 
Colmar (Jouillet ä Nov. 1870) suivi du 
cahier de M"« H . . XIH, 287 S. 
Paris, Berger-Lcvrault. 1884. 8. frs. 7..^0. 

Vgl. auch Nr. 6, 22. 



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ioä 



ftiblinjn'aplne. 



Baden. 

893 Weber, G. Ein Rückblick auf Hei- 
delberg. Am Vorabend der 5. Säcular- 
feier der Universität (Allpjem Ztg. 1884 
Beil. I Nr. 20, 23, u. 25, II Nr. 112 ff., 
m Nr. 244 ff.). 

894 Naeher, J. Das Neue Scliloss in 
Baden. Mit einem Blatt Aufnahmen. 
Baden-Baden, Rodrian. 1884. Lex. 8. 
6 S. 

895 Schuttem. Das alte Kloster Schut- 
tem od. Offooszcll. (Bad. Landesztg. 
1884 Nr. 157 II. Blatt). 

H9G Sierert, A. J. Geschichte der Stadt 
Müllheim im Markgräflerland. Müll- 
heim. 1884. 8. Lfg. 1. 

897 Clorer, A. Altbreisach. Seine Ver- 
gangenheit und Gegenwart Ein ge- 
schichtlicher Überblick nebst Beschrei- 
bung der Stadt mit 16 Illusti-ationen. 
Mit einem Vorwort von H. Langer. 
Freiburg, Wächter. 1883. 

898 KOrzel, A. Die Stadt Ettenheim u. 
ihre Umgebung. Lahr, Schömperlec, 
1883. 8. 

899 Naeher, J. Die Stadt Pforzheim und 
ihre Umgebung. Ein Beitrag zur Va- 
torlandskunde. Mit 60 bildlichen Dar- 
stellungen in 8 Blättern. Pforzheim. 
Riecker. 1884. Lex. 8. 64 S. 

900 Geschichte der Stadt Freiburg. (Ilist. 
polit. Blätter XCU, 7). 

901 Naeher, J. Die Burg Alt-Eberstein. 
Mit einem Blatt Aufnahmen. Baden- 
Baden, Rodrian. 1884. Lex. 8. 6 S. 

902 Naeher, J. Das Schloss Neu-Eber- 
stcin. Mit einem Blatt Aufnahmen. 
Baden-Baden, Rodrian. 1884. Lex. 8.5S. 

Naeher, J. Die Burg Hohcnbadcn. 

903 Mit einem Blatt Aufnahmen. Baden- 
Baden, Rodrian. 1884. Lex. 8. 7 S. 

Naeher, J. Die Burgen Alt- u. Ncu- 

904 Wiedeck. Mit einem Blatt Aufnahmen. 
Baden-Baden, Rodrian. 1884. Lex. 8. 
6 S. 

Vgl. auch Nr. 43, 56, 57, 60, 64, 
66, 80, 81, 83, 85, 87, 88, 91, 92, 
98, 102, 108, 110. 
Mttiärhein. 

Diefenbach, K. Das Maingebiet. 40 S. 

905 Fi-ankfurt a. M. , Jaeger. 1884. 8. 
^I. 0,40. 

Bahr, 0. Eine deutsche Stadt vor 

90() sechzig Jahren (Cassel). 168 S. Leipzig, 

Grunow. 1884. 8. M. 2,50. 

Wilhehni. Mitteilungen aus der Ge- 

9Ö7 schichte der Gemeinde Braubach. 50 S. 

öheriahnstein, Schicke!. 1884. 8. M. 1. 



Genth, A. Nachtrag zu der Schrift : 908 
Geschichte des Kurortes Schwalbach. 
3. Aufl. VI, 66 S. Wiesbaden, Juvanv 
u. Hensel. 1884. gr. 8. 

Gredy, H. Geschichte der ehemaligen 909 
freien Reichsstadt Odemheim. Mit einer 
Ansicht von Odernheim nach Merian 
und den alten städtischen Siegeln. Aus 
mehreren hundert bisher unbekannten 
Urkunden und einigen bekannten zu- 
sammengestellt. VIII u. 376 S. Mainz, 
Faber (Frev). 1883. gr. 8. M. 4. 

Vgl. auch Nr. 119, 125, 138, 154, 
155, 176, 17a 180, 187. 
Bheinprovmz. 

CarHus, W. Kurzer Blick üb. d. gc- 910 
schichtl. Entwickelung d. cvang. Gem. 
zu Neuwied, n. d. Origin.-Akten. 31 S. 
Neuwied, Heuser. 1884. gr. 8 M. 0,40. 

Chronologische Obersicht der 800jäh-911 
rigen Geschichte Baimens. (Barmer 
Zeit. 1884 Nr. 151, Jubil.-Nr.). 

Averdunk, H. Duisburg zur Zeit des 912 
Jülich-Clever Erbfolgestreits. IL Teil. 
Programm des Gymnasiums zu Duis- 
burg 1884. 22 S. Duisburg, Nieden. 
1884. 4. Enthält die Geschichte vom 
Auszug der Spanier bis zur Besetzung 
der Stadt durch die Niederländer 
1621—1629. 

Disselbeck. Zur Geschichte Bhcin- 913 
bachs; II. Programm des Progvmna- 
siums zu Rheinbach 1884. 20 S. Rhein- 
bach, Heuser. 1884. 4. 

Hempel, R. Geschichte der ovangel. 914 
Gemeinde zu Werden an der Ruhr. 
Zweite gänzlich umgearbeitete und sehr 
vermehrte Auflage. 9(5 S. Langenberg, 
.loost. ISaS. 8. M. 1,40. 

Kessel, J. H. Das Rathaus zu .\achen 915 
in seiner geschichtlichen Bedeutung. 
IV, 82 S. Aachen, <remor. 1884. gr. H. 
M. 1,60. 

Vgl. auch Nr. 194 f., 242, 255, 2(H), 
2, 10, 261 f., 284, 294, 296, 297, 
315, 320, 327, ?29, 330, 332, 338, 
363, 368, 375, 380, J382, 364. 
Westfalcfi. 

Michael Chronik der Stadt Bielc-916 
feld. 1. Liefg. 32 S. Bielefeld, Vel- 
hagen u. Klasing. 1884. gr. 8. M. 0,50. 

Schwettmann, C. Gesch. d. Kirche 917 
u. Gemeinde St. Jacobi auf der Rade- 
wich in Herford. 2. Aufl. mit 3 Nach- 
trägen über die Geschichte von Her- 
ford u. Enger. 178 S. Herford, Mcnck- 
ford. 12. M. 1. 

Brockmann, H. Geschichtliche Mit- 918 



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Hiblioffraphle. 



löä 



t«Uiingen aber die Stadt Billerbeck, 
nebst einem Anhange enthaltend sta- 
tistische Nachrichten über den Amts- 
bezirk Billerbeck. Mit einer Zeichnung 
des Fürstlichen Amts- oder Richthofes 
zu Billerbeck. VIII, 180 S. Billerbeck. 
Knüppel. 188:^. gr. 8. 

919 Landsberg-Vtlen u. Gemen, Graf F. v. 
Geschichte der Herrschaft Gemen, ihrer 
Herren imd deren Geschlecht er. Münster, 
Regensberg. 1884. 8. M 3. 

«20 Deppe, A. Die Teutoburg. VIII, 72 S. 
Heidelbei-g, Weiss. 1884. gr. 8. M. 2. 
Vgl. auch Xr. mi 39(), 392, 397, 
399, 40r>. 

ScJnrets. 

921 Tobler, G. Beitrag zur Geschichte 
der Grafen von Kyburg. Beigabe zum 
Jahresbericht über das städtische Gym- 
nasium. Bcm, Stämfli. 1884. 4. 18 S. 

922 RQgftr, J. (*hronik der Stadt und 
I^andschaft SchaÜfhauscn. llersg. vom 
bist.-antiq. Verein des Kantons Schaff- 
hansen. Mit Abbildungen. Schaffhau- 
sen, im Commission bei C Schock. 4. 
1. Licfcnmg. 1880. S. 1—408. 2. Lief. 
1884. S. 409— 785. (Sehr sorgfaltige 
Arbeit mit reichlialtigem Commentar). 

923 GStzinger, E. Die Stadt s. GalFsche 
Herrschaft Bürglen im Thurgau. Ncu- 
jahrsblatt 1884. Ilersg. vom bist. Verein 
in S. Gallen. Mit 1 Tafel. S. Gallen, 
Huber u. Cic. 1884. 4. 51 S. frs. 2,40. 

924 Finsler, G. Zürich in der 2. Hälfte 
des 18. Jahrb. VIH, 264 S. Zürich, 
Oiell, Füssli u. (^o. gr. 8. M. 3,80. 

920 Flores semisacculares Bcrucnscs, 
disposnit domus quaedam vetus. VII, 
125 S. Bern, Xydeggcr u. Bauuigart. 
1884. 8. M. 2. 
lidffien-Lxtaemlßurff. 

926 Äbr^g^ chronoiogiquc de Thistoiro 
de la ville de Iluy. <> et 7« i)arties. 
Huy, Dcgraco. 1884. 8. fi*8. 4,—. 

927 Justt. Bnixelles en ISlf). BruxcUcs, 
Office de Publicity. 1884. 12. frs.— ,(30. 

Vgl. auch Xr. 536, 537, 561. 
Höaantl. 

928 Castro, D. HenriqiMS de. Keur van 
jH'afsteenen op de Ncderl. Portug. Israel. 
Bcgraafplaats te Ouderkerk aan den 
Amstel mit beachi-y vingen biographische 
aanteekeningen etc. Tot inleiding: Een 
er ander over deze en de vroegere bc- 
graafplaats der Ncderl. Portug. Israel, 
gemeente tc Amsterdam. Met platcn. 
1<* bundol. XII en 126 hl. en 16 piaton 



in lichtdruk. Leiden, E. J. Brill. 1884. 
4. frs. 15,—. 
Vgl. auch Nr. 653 f. 



V. Rechts- nnd Wirtschafts- 
geschichte. 

ElsasS'Loth'mfen . 

UrkundenbucJi der Stadt Strassburg. 929 
HI. Band. Privatrechtliche Urkunden 
und Amtslisten von 12(56 — 1332, be- 
arbeitet von Aloys Schulte. XLVH, 
451 S. Strassburg, Trübner. 1884. 4. 
M. 24,—. (Der IL Band, die politi- 
schen Urkunden von 12()() — 1332, be- 
arbeitet von W. AVicgand, soll im Jahre 
1885 erscheinen). 

Eheberg. Strassburgs Bevölkonmgs- 930 
zahl seit Ende des 15. .11 w. bis zur 
Gegenwart, (.lahrb. für Nat-Ök. und 
Statistik. VII. 4. M. 5,—). 

Geigtl, F. Das französische u. reichs- 931 
ländische Staatskirchenrecht (christliche 
Kirchen und Israeliten) systematisch 
bearbeitet und verglichen mit den 
neuesten Gesetzen und der Rechtspre- 
chung der deutschen Staaten. XX, 
5()4 S. Strassburg, Triibner. 1884. 8. 
M. 8,—. 

Vgl. auch Nr. 3, 14, 21, 23. 
Jiaden. 

Schenkel, K. u. Gartis, C. Das Staats- 932 
recht der Grossherzogtiimcr Baden und 
Hessen. Freiburg u. Tiibingen. 1884. 
8. (Aus Marquardsens Handbuch des 
Staatsrechtes). 

Huber, E. Das Kölnische Recht in 933 
den zähringischen Stüdten. (Zeitschr. 
f. schweizer. Recht. Bd. XXII). 

Ney, C. E. Forst- und Waldordnung 934 
der Pfaltzgi-aveschaft bey Rhein. 158(). 
(Supplement zur Forst- u. .Tagdzeitg. 

1883. Bd. 12. Heft 1). 
Schmitthenner, H. Das Amienwesen 935 

in Baden. 27 S. Heidelberg, Winter. 

1884. 8. M. —,«(). (Sammlung von 
Vorträgen herg. v. W. Frommel und 
Ferd. Pfaff. XI, H. 9). 

Statistische Angaben iiber das Gross- 93() 
herzogtum Baden nebst Gemeindever- 
zeichnis. Karlsr., Braim. 1884. 8. 112 S. 
(Aus dem Hof- u. Staats - Handb\ich 
vom Jahre ISSH), 

Buchenberger, Ad. Die Lage der bäuer- 937 
liehen Bevölkerung im Grossherzogtum 
Baden. (Abschnitt VI in dem Werke: 
Bäuerliche Zustände in Deutsch lilnd. 
hoipziir, Duncker u. Humblot. 188:^). 



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104 



Biblioprraplüe. 



938 Bucbenberaer, A. Ergebnisse der Er- 
hebungen über die Lage der Land- 
wirtschaft im Grossherzogtum Baden. 
1888. (Auszug aus der amtlichen Dar- 
stellung des Ministeriums des Innern). 
Karlsruhe, Braun. 1884. 8. 57 S. 

939 V. 6le$t, 0. Praktische Verwertung 
bisher wenig benutzter Naturprodukte 
in Deutschland, speziell im Grossher- 
zogtum Baden. 1884. 

94() Sprenfler, A. E. Die I^age der Land- 
wirtschaft in Baden. Eine l ' ntersuchung 
über die durch das Grossh. Ministerium 
des Innern veranstalteten landwirt- 
schaftlichen Erhebungen. Karlsruhe, 
Reuther. 1884. 8. 

941 Gothein, E. Bilder aus der Geschichte 
des Handwerks in Baden. 44 8. Karlsr., 
Braun, gr. 8. 1884. M. —,75. 

942 Sievers, W. Über die Abhängigkeit 
der jetzigen Konfessionsverteilung im 
südwestlichen Deutschland von den 
früheren territorialen Grenzen. Mit 
einer Karte: 1: 700(XK). Göttingen, 
PeppmüUer. 1884. 4. 

Vgl. auch Nr. 43, 49, 56, 59, 85, 
93, 98, 104. 
Mittdrheiti. 

943 Schreiber, C. Die Verwaltungsreform 
in Hessen - Nassau. 45 S. Marburg, 
Elwert. 1883. gr. 8. M. 1,—. 

944 Beiträge zur Statistik des Grossher- 
zogthums Hessen. Ilersg. v. der gross- 
herzogl. ('entralstclle f. Landesstatist. 

23. Bd. 2. Heft. 68 u. VIII, 32 S. 

24. Bd. 1. Heft. 58 u. 27 S. gr. 4. 
Darmstadt, Jonghaus. 1883. 

945 Schütte, B. Die Durchführung der Zu- 
sammenlegung der Grundstücke im Re- 
gierungsbezirk Kassel. (Landwirtschaft!. 
Jahrb. XHI. 1). 

946 Wolff. Kurze Nachricht üb. die ge- 
schichtl. u. rechtl. Verhältn. d. evang.- 
reform, Stadt- u. Universitätskirche zu 
Marburg. 12 S. Marburg, Ehrhardt. 
1883. gr. 4. M. 0,25. 

Vgl. auch Nr. 118, 120, 125, 153, 
154, 156, 190, 191, 240. 
Rheinprovinz, 

947 Hoeniger, R. Der Rotulus der Stadt 
Andernach 1173—1256. 60 S. Bonn, 
Cohen. 1884. gr. 8. M. 1,40. 

948 Gobbers. Die Erbleihe u. ihr Ver- 
hältnis zum Rentenkauf im mittelalterl. 
Köln des 12.— 14. Jhs. (Zeitschr. d. 
Savigny- Stift, f. Rechtsg. Germanist. 
Abteil. IV, 3). 

94^ BeitrXge zur Geschichte der Stadt 



Duisburg. Veröffentlicht durch die his- 
toriscJie Kommission der Stadt. 2. Heft. 
Inhalt: Die Duisburger Stadtrechnung 
Ton 1417 herausg. imd bearbeitet von 
Ludwig Stiefel. VII, LXXH, 95 S. 
Duisburg, Ewich. 18a3. 8. M. 2,50. 

Obeir die Entwicicelung der Verkehrs- 
und Lehensverhältnisse — speciell in 
Barmen. (Barmer Ztg. [Jubil.-Nr.] 1884. 
Nr. 151). 

Der Rl;ein. Gemehiderai MI. 192 S. 
Düsseldorf, Schwann. 1883. gr. 8. M. 3. 
Vgl. auch Nr. 169, 195, 197, 198, 
204—206, 209, 213, 214, 219, 222, 
223, 227, 232, 243, 245, is, 255, 
260, 2, 6, 7, 270, 275, 276, 281, 283, 
284, 289, 7, 296, 302, 304, 30(J, 
310, 311, 313, 317, 320, 324, 325. 
333, 338, 341, 345, 348, 349. 354, 
355, 359, 364, 367, 381, 384. 
Westfalen. 
Vgl. Nr. 392, 393, 397, 401, 403, 
406, 410. 
Scktcei^. 

Sternegg. Die Ansiedelungs- 



950 



951 



formen in den Alpen. (Mitt. der K. K. 
geogr. Ges. in Wien. 1884. Nr. 6). 

A. V. Orelli. Grundriss zu den Vorle- 
sungen über Schweizer Rechtsgeschichte 
(mit Litteratur- u. Quellenangabe). 2. 
Aufl. Zürich, Fr. Schulthess. 1884. 8. 
24 SS. 

Zeumer. „Cartam Icvare" in Sanct 
Galler Urkunden. (Ztschr. der Savigny- 
Stiftung für Rechtsgesch. Germanist. 
Abt. IV. 3). 

Huber, E. Die historische Grundlage 
des ehelichen Güterrechts der Bemer 
Handfeste. Basel, (\ Detloff. 1884. 4. 
62 SS. 2,50 frs. (Programm der Uni- 
versität. Wesentlicher Beitrag zur Ge- 
schichte des ehelichen Güterrechts u. 
zur Erläuterung des Verhältnisses der 
verschiedenen Handfesten der Zäringi- 
schen Gruppe zu einander.) 

Argovia. Jahresschrift der bist. Ge- 
sellschaft des Kantons Aargau. XIV. 
Bd. Aarau, H. R. Saueriftnder. 1884. 
8., enthält : Die Stadt Mellingen. Orts- 
geschichte, Urkk. u. Chronik von Th. 
V. Liebenau. (Seite 3 — 96 Mellingens 
älteste Geschichte, S. 95—208 Urkk.- 
Register 1045—1774. Die Gerechtig- 
keit des Zwings von Mellingen p. 198 
ff., Mellinger Stadtrecht XV. Jahrhs. 
p. 201 etc.) 

BOrlcli-üeyer, A. Geschichte der Zür- 
cherischen Seidenindustrie vom Schlüsse 



952 
953 

954 
955 



956 



957 



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bihliof^raphie. 



io6 



des XnL Jahrhs. an bis in die neuere 
Zeit Im Auftrage der Aufsichtscom- 
raission der Seidenwebschule. Zürich, 
Orell, Fussü & Cie. 1884. 8. 246 S. 

Vgl. auch Nr. 439, 442. 
Belgten-Luxemburg. 
Vgl. Xr. 458, 461, 466, 488, 498, 
036, 544, 551, 556, 566, 673, 674, 
679, 580, 584, 586, 692. 
Holland. 
958 LeMsch« re«htsbroiineii uit de midde- 
leeawen. Uitgegeven door Dr. P. J. 
Blök (Xm en 376 bl.). sTiravenhage, 
Martinus Nyhoflf. 1884. roy. 8. &, 6,75. 
i^) S. Gratama. Bü^rage tot de rechts- 
geschiedenis van Drenthe. Assen, M. 
Gratama. 1883. 8. 

960 De middelaeuwsche recMilN'onnen der 
stad Utrecht. Uitgegeven door Mr. S. 
MuUer Fz., 2 dln. (8. en 409, 6 eu 
541 bl.). s'Graveuhage, Martinus Nvjhoflf. 
1883. roy. 8. fl. 15. 

961 Ben», M. J. L. llet landrecht van 
Veluwe en Veluwczoora van 1593. Op 
nieuw uitgegeven en van aanteekenin- 
gen voorzien. XVI en 141 bl. Arn- 
hem, P. Gouda Qnint. 1884. rov. 8. 
fl. 1,90. 

962 De Frieeche stadrechten, uitgegeven 
door M. A. Telting. XV en 250 bl. 
1883. fl. 5. 

963 Koepmaee, S. Ilet notariaat in Fries- 
land voor 1811. Een schets. 4, XII 
en 198 bl. Leeuwarden, A. Meyer, 
flrma H. Kuipers en J. G. Wester. 
1883. 8. fl. 1,50. 

964 Vereeniging tot bcoefening van Over- 
ysselsch regt en geschiedenis. Marke- 
regt van Markclo. 26 bl. Zwolle, 
Erven J. J. Tijl. 1882. roy. 8. fl. 0,35. 

i^ Vereeniging- tot beoefening van Over- 
ysselsch regt cn geschiedenis. Marke- 
regt van Rande. 15 bl. ZwoIIe, Erven 
J. J. Tijl. 1879. roy. 8. fl. 0,25. 

966 Vereeniging tot beoefening van Over- 
ysselsch regt en geschiedenis. Marke- 
regt van Hengvonien. 21 bl. Zwolle, 
Enen J. J. Tgl. 1879. roy. 8. fl. 0,35. 

%7 Vereeeiging tot beoefening van Over- 
Tsselsch regt en geschiedenis. Stadrecht 
van Hasselt. 4 cn 122 bl. Zwolle, Er- 
ven J. J. Tgl. 18a3. gr. 8. fl. 1,25. 
Vgl. auch Nr. 612, 617, 622, (;36, 
646-652, 65i^, 660, 665. 



VI. KiiDstgesehiehte. 

ElmsS'LoihringeH. 

Kraus, F. X. Kunst u. Altertum in$)68 
Elsass-Lothringen. Beschreibende Sta- 
tistik im Auftrage des kaiserl. Minis- 
teriums für Elsass-Lothringen. II. Bd. 
3. Abteilung. (S. 417--719, Schlussd. 
2. Bandes.) Strassburg, Schmidt. 1884. 
gr. 8. M. 5. 

Bauritt, ein alter, zu einem Turm- 969 
heim am Strassburger Münster. lisgg. 
V. d. Bern. Künstler- Gesellsch. Bern, 
Dalp. 1833. gr. 4. 11 Seiten. 1,50 frs. 

HorlMS deliciarum par Tabbcsse Her- 970 
rade de Landsperg. U^production hc- 
liographiquc d'une serie de miniatures, 
calquees sur Foriginal de ce manuscrit 
du XII. siecle. Texte par le chanoinc 
A. Straub. Livr. 4. (Planches IL, 30, 
30bis, 31—37.) Strasbourg, Trülmer. 
1884. fol. M. 10. 

Rebert. Francois-Henr}^ de Harau-971 
court-Chambley, doyen du chapitre de 
Metz — Monnaie de compte, dont il 
se servait; son jeton et sa devise. (Re- 
vue numism. II. 2). 

Vgl. auch Nr. 21, 24. 
Baden. 

Kunst u. Kimstleben in Baden (Karlsr. 972 
Ztg. 1883. Xr. 274 Beil., Xr. 293 Beil.) 

V. Weecb, Fr. Siegel u. Urkk. aus 973 
dem Grossh. General-Landesarchiv in 
Karlsruhe. Ser. I. Frankfurt a/M. 1883. 

AH, Th. Der Meister des Otto-Hein- 974 
richsbaues. (Ztschr. fiir bild. Kunst 
XIX. 4). 

Alt, Th. Noch einmal der Meister des 975 
Otto-Heinrichsbaucs (Beiblatt z. Ztschr. 
f. bildende Kunst. 1884. Nr. 27 u. 28). 

Cliriit, K. Zur Baugeschichte des Hei- 976 
delberger Schlosses im Anschluss an 
des Weinsbcrger Meistersingers Michel 
Beheim Lob auf Heidelberg v. J. 1470, 
von dem in der Heidelberger Univer- 
sitätsbibliothek befindlichen Original 
der „Reimchronik ^ kopiert und mit 
erklärenden Anmerkungen versehen. 
Heidelberg, Hanzelky. 1884. (Extra- 
beilage zum pfölzischen Museum Nr. 6.) 

Durm, J. Das Heidelberger Schlnss977 
(Centralblatt d. Bauverwaltung. 1884. 
Nr. 1—4). Auch als Separatabdruck 
erschienen. 

Zur Heidelberger Schlossfrage. (All- 978 
gemeine Ztg. 1884. Beil. Nr. 43.) 

Heidelberg. (Illustr. Ztg. Bd. m Nr. 979 
2149). 



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i06 



Hibliojjrapliie 



QgO I>a8 H«itfelb«r9«r SchlMs (Bad. Be- 
obachter 1884. Nr. 114 ff.). 

981 Mentzel, E. Die Kunstsammlung auf 
dem Heidelberger Schlosse (Heidelber- 
ger Familienblätter. 1884. Nr. SS ff.). 

982 Wandgemälde in Eggenstein (Karlsr. 
Ztg. 1884. Nr. 205 Beil.) 

Vgl. auch Nr. 69, 71—76, 78, 79, 
95—97, 103, 105, 108. 
Mütärliein. 

983 muther. Kardinal-Er/bischof Albrecht 
V.Brandenburg als Kunstfreund. (Oronz- 
boton 1884. 25). 

984 Friedensburg. Die ersten Münzen der 
Pfalzgrafen Otto, Heinrich u. Philipp. 
(Ztsch. f. Nnmismat. XI. 2). 

985 Cohn, A. Kin neuer Druck Outen- 
bergs in deutscher Spraclie. (Neuer Anz. 
f. Bibliogr. 1884. 1). 

986 Von der Linde. Das Breviariuni Mo- 
guntinum. Eine Studie. In: Quellen- 
forschungen zur (teschichte der Ertin- 
dung der Typogi^aphie. (IV), 82 (2) S. 
Wicsbadcn/FellerttCfecks. 1884. gr.8. 

987 L*Ettoque, M. v. Hessische Landes- 
u. Städtewappcn. 17 S. Mit 8 Taf. in 
Farbendr. Kassel, Frevschraidt. 1884. 
4. M. 8. 

988 SchOrmann, A. u. Luthmer, F. Oross- 
hcKKogl. hcs8. Silberkammer. ^luMter- 
gültigc Werke alter Edclschinicdekunst 
aus dem 16—18. Jh. 5 Lfg. fol. n 5 
Taf. mit 5 — 7 Bl. Text. Darnistadt, 
Bergsträsser. 1884. a M. 7. 

989 Kolbe, W. Die Erbauung der St. Eli- 
sabethenkirche in Marburg. Zur Erin- 
ncmng an die sechste Säkulaifeior ih- 
rer Einweihung am 1. Mai l8R-i 41 S. 
Marburg, El wert. 1883. gr. 8. M. 0,5(). 

99(1 BUcIcing, W. Das Innere der Kirche 
der hl. Elisabeth zu Marburg vor ihrer 
Itcstauration. Mit einem Plan der Eli- 
sabethenkirche nebst rmgebnng. 40 S. 
Marburg, Elwert. 1884. gr. 8. M. (),({(). 

991 Wameclie, F. Die mittelalterlichen 
heraldischen Kamitfschilde in der St. 
Elisabethkirche zu Marburg. Unter Be- 
nutzung der von L. Bickel angefertig- 
ten Auftiahmen u. Beschreibungen be- 
arbeitet u. herausgegeben. Mit 21 Tfln. 
in Lichtdruck sowie einem Titelblatt 
u. Abbild, im Text, gez. von E. Döpler 
demJ. Berlin, Hermann. 1884. M. 15. 
Vgl. auch Nr. 113, 128, 130—132, 
134, 137, 1Ö6, 161, 171, 174, 178, 
179, 182, 188, 193, 240. 
Rfieifiprorhu. 

V)92 Beisiel, St. Die Baugeschichte der 



Kirche des hl. Victor zu Xanten. Nach 
den Originalrechnungen u. andern hand- 
schriftlichen Quellen dargestellt. Mit 
vielen Abbildungen. (Ergänzungsheftc 
zu den „Stimmen aus Maria Laach", 
23. 24) XII. 232 S. Freiburg, Herder. 
18a3. gr. 8. M. 3. 

Kessel, H. Da,s Rathaus zu Aachen 993 
in seiner geschichtl. Bedeutung, .\achen, 
C'remer. 1884. 8. M. 1,60. 

Zur Frage der Wiederherstellung des 994 
Bathauses zu Aachen. (Deutsche Bau- 
Ztg. 1883. Nr. 87/88). 

Kortli. rroldarbeiterrechnung für den 995 
Her/og Wilhelm IV von Jülich u. Berg 
aus dem J. 1480 u. 81. (Anz. f. Kunde 
d. dtsch. Vorz. 1883. lieft 11. 12). 

Bund. Kunstfunde in der Salvator- 996 
kirche zu Duisburg. (Dtsch. Kunstblatt 
1884. 11. 12). 

Vgl. auch Nr. 183, 199, 210, 212, 
224, 230, 241, 245, c, 7, u. 255, 
25(J, 260, 2, 17, 272, 280, i, 282, 
289, 4, 7, 321, 328. 
Wefitfafen. 

INithoff, H. Mittelalterl. Künstler u. 997 
Werkmeister Niedersachsens u. West- 
falens, lexikalisch dargestellt. 2. Ausg. 
IX. 462 S. Hannover, llelwing. 1885. 
gr. 8. M. 5. 

Dom, der, seine Oemulde u. Bildwerke 998 
u. der wesfälische Friedenssaal zu Mün- 
ster im J. 1874. Von Tiresias redivi- 
vus. (Ch. Schüter.) V. IK) S. Münster, 
Schoningh. 1884. 16. M. 1. 

üeyer, A. Die Münzen der Stadt 99«) 
Dortunnid. 122 S. Wien (Berlin. Star- 
gardt). gr. 8. 1884. S. Wd. Zs. III, 284 i. 

Vgl. auch Nr. 409, 415. 
Schweiz. 

Neuwirth, J. Die Bauthätigkeit der lOOO 
alamannischen Kloster St. Gallen, Kei- 
chenau u. Petershausen (Sitzungsber. 
d. Wiener Akad. philos.-hist. Klasse. 
Bd. 106 [1884] S. 5). 

Kraus, F. X. Die Wandgemälde in lOOl 
der St. fteorgskirche in Oberzell auf 
der Reichenau, aufgenommen von Frz. 
Baer. Mit Unterstützung der grossh. 
badischen Kegierung herausgeg. 22 S. 
Text mit 3 chromo-lithograph. u. 13 
lithograph. Tafeln nebst 4 Illustratio- 
nen im Text. gr. fol. Freiburg, Herder. 
1884. S. Wd. Zs. III, 201 f. 

Kraus, F. X. Die Miniaturen d. codex 10(>2 
Egberti in der Stadtbibliothek zu Trier. 
27 S. mit ßO Tfln. Freiburg, Herder. 
1884. hoch 4. :M. 36. S. Wd. Zs. HI, 201 f. 



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Bibliopi'aphie. 



lÖt 



1003 A. Weiler. Die St. Niklausenkapelle 
an der Aa bei Zug, mit Aufnahmen. 
Zagerisches Nenjahrsblatt für das J. 
ISS4, Zug, Buchdnickerei J. Zürcher. 
1884. 

10(4 Cembe, E. Le temple de Grandson. 
Uusanne, G. Bridel. 1888. 8. 

1O05 MHteiliiiiflen der antiquarischen Ge- 
sellschaft in Zürich. 21. Bd. 5. Heft. 
Zürich, Orell, Füssli & (He. 1884. 4. 
mit Taf.: H. Zeller- Werdmtiller, Denk- 
mäler aus der Feudalzeit im Lande Uri 
(das Kästchen von Attinghausen). 

I0l)6 Katalog der Sammlung des bist. Mu- 
seums in Bern. Neu ausgefertigt 1884 
durch E. v. llodt, Architekt u. Direk- 
tor der Sammlung. Bcni. Buchdruckeroi 
G. Michel. 1884. 8. 

liX)7 Die Honegramme auf den Glasgemäl- 
den der Schweiz. Landesausstellung in 
Zürich. (Zeitschr. für Kunst- und Anti- 
«luitätensammlcr. Bd. I. 18a8. Nr. 5). 

1008 Rodt, E. V. Kunstgeschichtliche Denk- 
mäler der Schweiz. 11. Serie. 25 Blatt 
antogr. Federzeichnungen. S. Wd. Zs. 
UI, Nr. 105H. 

1()09 Die bildenden Künste an den Gestaden 
des Bodensees ehemals u. jetzt. To- 
pographie der Kunstwerke u. Museo- 
graphie in den Kreisen Konstanz, Vil- 
lingen u. Waldshut u. im Hohenzoller- 
schen (Konstanzer Tagbl. 188.S. Nr. 
2rj() ff.). 

10 10 L'Arcbltecture en Suisse aux difft^rentcs 
epoques. Fragments rccueillis et publ. 
par A- Lambert et A. Rychnor arcbi- 
tectes. Bale-Gcnäve, IL Georg. 1883. 
folio. 57 Tafeln. 75 frs. (Sehr wertvol- 
ler Beitrag zur Kunstgesch. d. Schweiz.) 

loil Meyer, H. Die schweizer. Sitte der 
Fenster- u. Wappenschenkung vom XV. 
bis XVII. Jh., nebst Verzeichnis der 
Zürcher Glasmaler von 1540 an und 
Nachweis noch vorhandener Arbeiten 
derselben. Eine kulturgeschichtliche 
Studie. Frauenfeld, J. Huber. 1884. 8. 
XX u. B84 SS. G frs. (Ein wichtiger 
Beitrag zur Geschichte d. Glasmalerei.) 

1012 Konttanz. Das Bürgermuseum in Kon- 
stanz (Strassb. Post 1884. Nr. 267). 

1013 Ralin, J. Rud. Bericht über Gruppe 
.S8 der schweizer. Landesausstellung 
Zürich, 1883: Alte Kunst. 67 S. Zürich. 
Grell, Füssli Sc (ie. 1884. gr. 8. M. 1. 

1014 Heimanni Contracti musica edit. W. 
Brambach. 26 S. mit 2 Steintaf. Leip- 
zig, Teubner. hoch 4. 1884. M. 3. 

Vgl. auch Nr. 4H9, 440, 444, 445, 
449, 450. 



Bäffien-Luxemburff, 

Bootet. Petrus- Paulus Rubens en Bai- 1015 
thasar Moretus. Antwerpen, Victor De 
Baeker. 1884. 8. fl. 8. 

V. LOtzow, C. Ein Jugendwerk von 1016 
Bamaert von Orlev. (Ztschr. f. bildende 
Kunst. 1884. 7). * 

Fr^d. F^tls. Catalogue des poteries, 1017 
faiences et porcelaines du moyen&ge 
et des temps modernes au musce royal 
d'antiquites ä Bruxelles. Bruxelles, 
Bruylant Christophe. 1884. 12. fr. 0,50. 

Kentler et Wautert. Lestapisserieshis- 1018 
toriees a TExposition nationale beige de 
1880. Bnixelles, llavez. 1881—84. fol. 

Vgl. auch Nr. 459, 469, 475, 478, 
479, 481, 484, 511, 514, 517, 521, 
524, 626, 530, 542, 543, 546, 548, 
553 — 555, 562 — 565, 5f9, 575. 
581, 582, 588-590. 
Holland, 

Tergatt. Die Münzen Ostfrieslands. 1019 

1. Teil bis 146(>. XII, UiO S. Emden, 
Hevnel. ISaS. Lexikon-8. M. 4,50. 

Jaekel. Die friesische Wede. (Ztschr. 1020 
f. Numismatik. XL 3). 

Huet, Cd. Butken. Het land van Rem- 1021 
brand. Studien over de Noord Neder- 
landsche beschoving in de 17. eeuw. 

2. deel. 1. hefft. (; en 447 hl. 1884. 
rov. 8. i\. 4,70, in linnen H. 5,10. 

'\'gl auch Nr. 254, 610, 642. 



VII. Kultur- und Litteratur- 
gesehichte. 

ElsdSH-Loihringen. 

Geiler v. Kaysersberg. Älteste Schrif- 1022 
ten, hsgg. Y. L. Dacheux. 2. Abt. Krei- 
burg i. Br., Herder. 18a3. gr. 8. M. 4,10. 

Geiler v. Kaytertberg. Ausgewählte 1023 
Schriften, hsgg. v. de Lorenzi. Bd. 3. 
VI, 392 S., Bd. 4. VI, 400 S. Trier, 
(iroppe. 1883. 8. k M. 3,(»0. 

Wimpfellng, Germania. Übers, u. er- 1021 
lüut. v. Ernst Martin. Mit uugedruck- 
ten Briefen v. Geiler u. Wimpfcling. 
118 S. Strassburg. Trübner. 1885. gr. 
8. M. 2,50. 

Rabany, Ch. Les Schweighauser. Bio- 1025 
graphie d'une famille de savants alsa- 
ciens d'aprös leur correspondance in- 
<^dite. Paris, Berger- Levrault et (Me. 
1884. 8. frs. 3,50. 

Faick, P. Th. Friederike Brion von 1026 
Sesenheim (1752—1813). Eine chro- 
nologisch bearbeitete Biographie nach 
neuem Material aus dem Lenz-Nach- 



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108 



Bibliographie. 



lasse. Mit einem Portrait (dem angeb- 
lichen Bilde Friederikens). 86 S. Ber- 
lin, Kamiah. 1884. 8. M. 4. 

1027 Pfannenschmid, H. Fastnachtsgebräu- 
clie in Elsass- Lothringen. öO S. Col- 
mar, Barth. 1884. gr. 8. M. 1,(K). 

1()28 MOndel, C. Elsässische Volkslieder 
gesammelt und herausgegeben. XIV, 
802 S. Strassburg, Trübner. 1884. 8. 
^I. (i. (Enthält nur ungedruckte bis 
jetzt gänzlich unbekannte, zum Teil 
historische VoHcslieder, wie solche im 
Elsass gesungen werden. Ein zweiter 
Band, die Melodien enthaltend, ist in 
Vorbereitung). 

1029 Weckerlin, J. B. Chansons populairos 
de l'Alsace. Tom. 1. II. CXXVII, 335 S., 
.S81 S. Paris, Maisonneuvc. 18a3. 8. 
frs. 16. 

1030 Pfaiinonschmid, H. Weihnachts-, Neu- 
jahrs- und Drei-Königslieder aus dem 
Ober -Elsass. 26 S. Colmar, Barth. 
1884. gr. 8. M. —,80. 

Vgl. auch Nr. 4, 5, 7, 8—11, 15 
bis 17, 20, 24, 26 f. 
Badeii. 

1031 Hartfelder, K. Badische Geschichts- 
litteratur der J. 1880 bis 1882. III, 
o9 S. Karlsi-uhe, Braun. 1883. gr. 8. 
M. —,80. 

1032 Hartfelder, K. Badische Geschichts- 
litteraiur d. J. 1883. 26 ?. Karlsnihe, 
Braun. 1884. gr. 8. :M. -,60. 

1033 Toepke, 6. Die Matrikel der Uni- 
versität Heidelberg von 1386 bis 1662. 
Erster Teil, von 1386 — 1553. Nebst 
einem Anhange, enthaltend I. Calcn- 
danum acadcniicum vom Jahre 1387. 
II. Juramcnta intitulandorura. III. Ver- 
mögensverzeichnis der Universität vom 
Jahre 1396. IV. Accessionskatalog der 
Universitätsbibliothek von 1396 — 143 i. 
Heidelberg, Selbstverlag des Verfassers 
(Kommission von C. Winter). 1884. 8. 
LXXVI u. 697 S. 

1034 F. R. Münchener Studenten in Hei- 
delberg 1810 u. 1812. (Allg. München. 
Ztg. 1884. Beil. Nr. 2i3). 

1035 Heinze, R. Heidelberger Universitäts- 
jubiläre. Heidelberg 1884. 4. 53 S. 
(Heidelberger Universitätsschrift). 

1036 Hartfelder, K. Deutsche Übersetzun- 
gen klassischer Schriftsteller aus dem 
Heidelberger Huraanistenkreis. Heidel- 
berg. 1884. 4. 34 S. (Progr.) 

1037 Barack, M. Baden-Baden. Ein Sagen- 
kranz. Stuttgart, Krabbe. 1884. 8 
205 S. 



TraMtmaiNi. Archivalische Nachrichten 1038 
über die Theaterzustände der schwä- 
bischen Reichsstädte im !(>. Jahrh. 
(Archiv f. Litt.-Gcsch. XIH, 1). 

Ein JubilKum des Schreckens (Eis- 1039 
gang des Neckars 1784). (Heidelberg. 
Familienblätter. 1884. Nr. 17). 

BIrlinger, A. Reise eines Karlsruher 1040 
Professors durch unsere Gegend (d. h. 
die württembergische Donaugegend) vor 
100 Jahren. (Heuberger Bote. 1884. 
Nr. 103). 

Leitschuh, Ferd. Beiträge zur Gc-1041 
schichte des Hexenwesens in Franken. 
82 S. Bamberg, Hübscher. 1883. gr. 8. 
M. 1,20. 

Halm, H. Skizzen aus dem Franken- 1042 
land. VI, 114 S. Schw.-Hall. German. 
1884. 8. M. 1,80. 

Fecbt. Durlacher Schulmeisterord- 1043 
nung von 1536. (Bad. Schulblätter I 
(1884) Nr. 6). 

Bestallimg des Schulmeistert zuUeber- 1044 
lingen. (Abgednickt in Heft 12 u. 13 
von Israel und J. Müllers Sammlung 
selten gewordener pädagogischer Schrif- 
ten. Zschopau. 1883. 8.) 

Santer. Zur Hexenbulle 1484. Die 1045 
Hexerei mit besonderer Berücksich- 
tigimg Oberschwabens. 82 S. Ulm, 
Ebner, gr. 8. 1884. M. 1,50. 

Ein alter Himmelfahrtsfestgebrauch im 1046 
kleinen Wiesenthal. (Süddeutsches 
evang .- Protest. Wochenblatt. 1884. 
Nr. 27). 

Johannes Posthius. Ein Lebensbild 1047 
des 16. Jhs. (Franconia II, Nr. 1). 

Kelschner, E. Friedrich Hölderlin in 1048 
seinen Beziehungen zu Homburg v. d. 
Höhe. XIV, 40 S. Homburg v. d. H., 
Taunusbotenverlag. 1883. gr.8. M.l,ö(). 

Hebel, P.J. in seinen Briefen. (Grenz- 1049 
boten Jahrg. 43. Nr. 7). 

Pröhle, H. Job. Peter Hebel. (Sonn- 1050 
tagsbeil.d. Vossischen Ztg. 1884. 15/17). 

Stolz, Alb. und seine Werke. (Der 
Katholik 1883. [Bd. 63] S. 650). 

Stolz. Alb. (Auf der Höhe. 1883. 1051 
Novemberheft). 

Hagele, J. M. Alban Stolz. Nach 1052 
authentischen Quellen. Mit Portrait 
und einem Handschreiben von Alban 
Stolz in Autotvpie. Freiburg, Herder. 
1884. 8. VII u. 265 S. — ßespr. von 
Baumgartner in Stammingers Litterar. 
Rundschau 1884. Nr. 13. 

Mayerhofer, J. Alb. Stolz nach seinen 1053 
Schriften. Freiburg i. B. 1884. 8. 14 S 



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'Bibliographie. 



109 



1054 V. R^tteck, K. W. Rede zum Antritt 
des Rectorats der Universität Breslau 
am 15. Okt. 1883 ^ehalteu von Dr. 
R. Roepell. Breslau, Koebner. 1883. 
8. 32 S. 

l<)o5 Brocher, Cli. Notice nur la vie et les 
ouvrapes de J. V, Bhmtschli. (Revue 
du droit. I. Paris) 

1056 SduMider, A. J. C. Bluntsclili. (Zeit- 
schrift fiir schweizerische Gesch. und 
Rpf. V.) 

1<)57 V. HoHztndorff, F. J. V. Bluutschli 
und seine Verdienste um die Stmits- 
wissenscliaften. (Heftlßl der deutschen 
Zeit- und Streitfraji^en. Berlin). 
Vgl. auch Nr. 26 f., 67, 74, 89, 9(), 
109, 
Mittelrhein. 

1068 Bauch. Johannes Rhagius Acsticam- 
pianns in Krakau, seine erste Reise 
nach Italien und sein Aufenthalt in 
Mainz. (Arch.f. Litterat.-Gesch. XIl, 8). 

1(69 Falk. Missale moguntinum, sine loco. 
(Centralbl. f. Bibl. Wes. I, 2). 

1060 Falk. Hat sich Joh. Fust zu Mainz 
eines Nachdruckes Joh. Mentelin zu 
Strassburg gegenüber schuldig gemach t ? 
(Centralbl. f. Bibl. Wes. I, 6). 

U)6l Klomiii, H. Johann Gutenbergs erste 
Buchdruck-Presse vom J. 1441. 15 S. 
Dresden, Klemm. 8. 1884. M. 0,50. 

1062 Keichaer, E. Die Luther-Drucke der 
Stadt - Bibliothek zu Frankfurt a. M. 
1518 — 46 bibliogi*aphisch beschrieben. 
41 S. Frankfurt a. M. 1888. 4. 

1063 V. d. Linde. Die königl. Landesbiblio- 
thek in Wiesbaden. (Centralbl. f. Bibl. 
Wes. I, 1). 

1064 Ackermaan, K. Bibliotheca Hassiaca. 
Repertorium der landeskundlichen Lit- 
teratur för den preussischen Regie- 
rungsbezirk Kassel. 163 S. Kassel, 
Kessler. 1884. gr. 8. M. 8. 

1065 Ackermann, K. Die landeskundliche 
Litteratur des Regierungsbezirks Kassel. 
Programm der Realschule zu Kassel. 
1884. 39 S. Kassel, Richartz. 1884. 4. 

1066 Duncker, A. Der Verein für hessische 
Geschichte u, Landeskunde in den ei-s- 
ten 50 Jahren seines Bestehens. 1834 
bis 1884. Mit dem Bilde der 4 Stifter 
des Vereins (Rommel, Bemhardi, Schu- 
bart, Landau). Festschrift zur Feier des 
50. Stiftungstages am 16. August 1884 
überreicht vom Vorstande des Vereins. 
(Neue Folge. X. Supplem.). IV, 105 S. 
Kassel, Freyschmidt. 1884. 4. 

1067 Nlcky 6. Verzeichnis der Druckwerke 



u. Handschriften der Bibliothek d. bist. 
Ver. f. d. Grossherzogt. Hessen. Darm- 
stadt, Klingelhötter. 188:1 gr. 8. M. 2. 

MOnscher, F. Chronik d. Gymn. zu 1068 
Marburg von 1838—1888. 55 S. Mar- 
burg, Elwert. 1883. gr. 8. M. 1,80. 

Bossler. Die Ortsnamen von Starken- 1069 
bürg u.Rheinliessen. (Gcimania. 1884. 8). 

V. Pfitter, H. Sagen luid .Vberglaube 1070 
aus Hessen u. Nassau. Als Beitrag zu 
vaterländischem Volkstume. XV, 172 S. 
Marburg, Elwoit. 1885. 8. M. 1,50. 

Vgl. auch Nr. 117, 119, 121, 122, 
126, 127, 155, 158, 166, 167, 171, 
177, 180, 182, 186, 188, 190-192. 
Rheinprocinz. 

Meyer, P. J. Geschichte des Königl. 1071 
Gymnasiums zu Trier v. 9. Febr. 1561 
bis Ostern 188.8. 56 S. Paulinus-Druk- 
kerei. 1884. gr. 8. M. 0,80. 

Stackeiberg, N. Freiin v. Aus Carmen 1072 
Sylva's Leben. 221 S. Heidelberg, Win- 
ter. 1885. gr. 8. M. 6. 

Kaufmann, L. Bilder aus dem Rhem- 1073 
land. Kulturgeschichtl. Skizzen. 266 S. 
Köln, Bachem. 1884. 8. 

Verzeichnis über den Nachlass des 1074 
Kan. Gottfried von Gardapen zu Köln 
1875. (N. Anz. f. Bibl. 1884, Juli). 

Haupt, H. Joh. Malkaw aus Preussen 1075 
u. seine Verfolgung durch die Iijqui- 
sition von Strassburg u. Köln. 1880 — 
1416. (Ztschr. f. Kirchengesch. VI, 8). 

Korth. Schreiben eines Johaiuies Re- 1076 
giomontanus an die Stadt Köln; d. d. 
Erfurt. 1586 Febr. 22. (Anz. f. Kunde 
Dtsch. Vorz. 1888. 9). 

Toennles. Die Fakultätsstudien zu 1077 
Düsseldorf von der Mitte des XVI. bis 
zum Anfang des XIX. Jhs. Eui Bei- 
trag zur Geschichte des Unterrichts- 
weseus in Jülich -Berg. Teil l. Pro- 
gramm der höheren Bürgerschule zu 
Düsseldorf, 1884. 48 S. Düsseldorf, 
Bagel. 1884. 8. 

Geschichte d. Barmer Zeitung. (Bar- 1078 
mer Ztg. 1884, Nr. 151. [Jubil.-Nr.]) 

Banner Dichter während der letzten 1079 
50 Jahre. (Barmer Ztg. 1884, Nr. 151 
[Jubil.-Nr.]) 

V. Lasaulx, A. Wie das Siebengebirge 1080 
entstand. (Samml. von Vortr. von W. 
Frommel u. F. Pfaff XII, 4. 5). 55 S. 
Heidelberg, Winter. 1884. 8. M. 1. 

Adolf Schmidt. Siegburger Tischzucht 1081 
(aus Pap.-Hs. 88 der Hofbibliothek zu 
Darmstadt) in Steinmeyer, Zs. f. deut- 
sches Altertum, 28 (n. F. 16), 64. 



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llü 



Kibliof^aphie. 



1082 Jellingliau$, H. Zur Einteilung der 
niederdeutschen Mundarten. Ein Ver- 
such. XVI, 84 S. Kiel, Lipsius & Ti- 
scher. 1884. 8. M. 2,40. 

1088 Cardaunt, M. Fricdr. Spee. (Fi-ank- 
furter zeitgem. Broschüren V. 4) Hl S. 
Fi-ankfurt a. 31., Ferres Nacht'. 1884. 
gr. 8. M. 0,oO. 

1084 Ntfmnberg, K. Studien zu den nic- 
derrhein. Mundaiten. Inaugural- Dis- 
sertation. Giessen. 51 S. Halle, Kar- 
ras. 1884. 8. 

Vgl. auch Nr. 161), 173, 203, 208, 209, 
216, 219, 225, 231, 242, 260, 2, 
274, 277, 278, 279, 289. 1, 5, 8, 
292, 4, 293, 296, 298, 300, 305, 
307, 3()8, 316, 323, 326, 347, 351, 
374. 
Westfalen. 

1085 Jellinghaus, H. Die Laute u. Flexio- 
nen der Ravensbergisch. Mundart. VIII, 
156 S. Norden. 1885. Fischer. M. 4. 

10^6 Holthausen, F. Studien zur Thidreks- 
saga. Darin: 1) Soest in der Thidrek«- 
saga. 2) Die Geographie der Thidrek«- 
saga. 3) Namen der Heldensage in 
westfälischen Urkunden. In: Beiträge 
zur Geschichte der deutschen Sprache 
und Litteratur. Herausg. v. Paul und 
Braune. IX. Bd. S. 451-503. (Be- 
rücksichtigt sind nur die Urkimdcn von 
799-1290 nach Seibertz). 

1087 Weddlgan, 0. und Harlmann, H. Der 
Sagenschatz Westfalens. Mit einem 
Titelbilde: „die Sage" nach Wilhelm 
von Kaulbach. XXIV, 387 S. Minden. 
Bruns. 1884. gr. 8. M. 4,50. 

1088 Hartmann, M. Bilder aus Westfalen. 
Neue Folge. Mit 6 Illustrationen in 
'Phondi-uck. VIII. 305 S. Minden, Bnins. 
1884. gr. 8. ;M. 4. (Der erste Ab- 
schnitt handelt über westfälische Fest- 
gebräuche und Volksfeste). 

1089 Ciaassen, i. Anna Elisabeth Freiin 
von Droste-IIülshoff, Leben und aus- 
gewählte Dichtungen. Ein Denkmal. 
Mit dem Bildnis der Dichterin und 8 
Landschaftsbildern. 2. verb. u. verm. 
Auflage. X, 608 S. Gütersloli, Bertels- 
mann. 1883. 8. M. 4. 

Vgl. auch Nr. 388, 394, 395, 399, 
410—412, 415, 421. 
Sdiweiz, 

1090 Horawitz, Ad. Johann Heigerlin, ge- 
nannt Faber (Konstanzer Generalvikar). 
Wien, Gerold. 1884. 8. 140 S. (Se- 
paratabdruck aus Bd. 107 der Wiener 
Sitzungsberichte [phil.-histor. Klasse]). 



Henkhig, G. Aus Johannas von Müllers 1091 
handschriftl. Nachlass. 86 S. 1884. 
(Gymn.-Progr. Schaffhausen). 

Schwartz, F. Johannes v. Müller und 1092 
seine Schweizergeschichte. 56 S. Basel, 
Schwabe. 1884. gr. 8. M. 1. 

V. Wyss, Fr. Leben der beiden Zu- 1093 
richerischen Bürgenneister David von 
Wyss Vater u. Sohn aus deren sclirift- 
lichem Nachlass als Beitrag zur neuem 
Geschichte der Schweiz geschildert. 

1. Band bis 1813. Zürich, Uühr. 1884. 
8. VIII u. 564 S. 

Meyer von Knonau, L. Lebenserinne- 1094 
rungen. 1769 - 1841. Herg. v. G. Meyer 
von Knonau. Trauenfeld, J. Huber. 

1883. 8. IX u. 518 S. (Wichtiger Bei- 
trag zur Memoirenlitteratur). 

Meyer von Knonau, G. Aus einer 1095 
zu richerischen Familienchronik. Als 
Einleitung zu den Lebenserinnerungen 
von Ludw. M. v. K. (1769-1841) neu 
herausg. VI, 101 S. Trauenfeld, Huber. 

1884. gr. 8. M. 2. 

Isaak Iselin u. Heiorich PesUlozzi. 38 1096 
ungetlruckte Briefe Pestalozzis. Mitge- 
teilt von J. Keller, Ilektor in Aarau. 
(Pädagogische Blätter Bd XIII. 1884. 
8. S. 72—100, 182-182, 268 — 274, 
351— 3(>3). 

Baumgarten. Erinnenmgen an Dr. K. 1097 
J. Greith, Bischof von St. Gallen. Stim- 
men aus Maria-I^aach. 1884. M. 5. 

Berner Taschenbuch auf das Jahr 1098 
1«84. Bern, B. F. Haller. kl. 8. Ent- 
hält u. a. : Die Leute von (trandson 
von B. Haller. Dr. A. Quinquercz, 
Gelehrtenbild von H. Hagen. 

Thoman, F. Die auf die Schweiz be- 1099 
züglichen Handschriften der Universi- 
tätsbibHothek zu Heidelberg. (Anzeiger 
für schweizerische Geschichte. 1884. 
Xr. 1). 

Tobler, L. Schweizerische Volkslieder. IICK) 

2. Bd. (Bibl. alt. Schriftwerke der 
deutschen Schweiz. Bd. V). XXVUI, 
264 S. Trauenfeld, Huber. 1884. gr.8. 
M. 3,(iO. 

Vgl. auch Nr. 443, 448, 452. 
Ltueemburg. 

Fontaine, E. de la. Luxemburger 1101 
Sitten und Brauche gesammelt und 
herausgegeben. V, 168 S. Luxemburg, 
Bück. 1883. gr. 8. M. 4. 

Vgl. auch Nr. 460, 471, 488, 579, 
585. 
HoUand. 
' Franck, i. Mittelniederländ. Gr^un- 1102 



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-tV^ffmw 



Bibliogia]»lii«\ 



111 



m&tik. X, 217 S. Leipzig?, Weigel. 
1883. pr. 8. M. 7. 
Ult3 Socütf bittoriqttt et archeolo^riquc 
daos le duchö de Limbourjr. Reper- 
toire alphab^tique de?» mt^moircs, no- 
üces et articles, qui out parii daus le» 
vinirt Premiers volumes des publicatioiis 
de la «ocietc», suivi d'une table alpba- 
b<^tique de« iiom« d'auteur et des gra- 
vures et litbof^'^phies publies. 18<>3 - 

1883. 56 bl. Maestricbt, F. .T. Teclen. 

1884. roy. 8. fl. (),(X). 

1104 Biidragen tot de gesiliicdeuis vau den 
Nederlandschen boekhaudel. UitffCffeveu 
door de Vcreeuigiug ter bevordering 
van de belangen des boekhandels. 
le deel. Lcvensschetten en verspreide 
stukken. 8 en 544 bl. Amsterdam, P. 
N. vau Kampen en Zoon. 1884. rov. 8. 
ti. 3. 

1105 BiMiOfraphisch ovtrzicbt vanbelang- 
rijke werken on geschrilteu over (ie- 
schied-, Oudheid-, (ieslacbt-, Wapen- 
en Zegelkundc in het jaar 1882 in 
dnik versehenen. 127 bl. s'Ciraven- 
hage, C. van Doorn en Zoon. 1882. 
roy. 8. 

1106 Catalogus der bibliotheek van de 
maatschappij der Nederlandscbe 1 otter- 
kunde te Leiden. 2 gedeelte Drukwer- 



ker. 1. ati. 8. 852 bl. in 2 kolommen. 
Leiden, E. .1. Hrill. 1884. roy. 8. 

Tiel« , P. A. Nederlandscbe Biblio- 1 107 
gi-apbie vau land en volkenkuude 8. 
en 288 bl. Amsterdam, Fred. Muller 
en Comp. 1884. roy. 8. t\. 5. 

Doxy, W. Ch. M. Het ver/.amelen vau 1108 
uumten en pcnningon. Handboek voor 
bet aaidcggeu vau eene muut- eu peu- 
uiugverzameling. 4 en 200 bl. Leiden, 
A. W. Sijthoff. 1884. post 8. H. 1,90. 

Muller, Fr. W. S. (-atalogus von bet lli)l) 
archicf dor stad rtrecbt. ^1 afd. 1795 
bis 18ia. 4 en 131 bl. rtrecbt. J. 
L. Hoi.jer^•. 1884. roy. 8. H. 2. 

Roever, Arn. W. N. de. Het ver/.amelcn 1110 
van handschrifteu. Handboek voor het 
aanleggcu van eoue ver/ameliug van 
haudschriftcn. 52 bl. met tigureu tus- 
scheu den tckst. Lei<Ien. A. \V. S^jt- 
hoff. 1884. post 8. ti. 0,45. 

Vgl. auch Xr. (506, 616, 619, 620, 
628, 634, 641, 661, 662. 

Bibliographisches und Verwandtes: 
Xr. 63, ()4, 68, 1(K), .162, 175. 187, 
201, 220, 221, 246, 258, 270, 292, 3, 
369, 388, 389, 391, 396, 416, 447, 
604, 634, 638. 




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112 

Erwiderung von A. Wyss in Darmstadt. 

Herr Professor Hegel glaubt in seiner Einleitung zu der in Rede 
stellenden Chronik diejenigen ihrer Teile, in welchen sie als (Quelle zu 
benutzen ist, genugsam bezeichnet zu haben. Allein ei*st aus meiner 
Zusammenstellung erhellt der ganze Umfang des aus bekannten Autoren 
Entlehnten und somit auch der des als Quelle zu verwertenden Restes. 
Dass innerhalb dieses nicht anderweitig nachweisbaren Restes noch 
mindenvertige Bestandteile zu erkennen sind, habe ich selbst festge- 
stellt (S. 415), und ich würde sie fttr das Auge de^ Benutze« — etwa 
durch gesperrten kleinen Dnick — gleichfalls bemerklich gemacht 
haben. Es scheint mir einleuchtend, da^s durch eine solche Behand- 
lung die in der Compilation verarbeiteten alten Quellen dem Benutzer 
deutlich entgegentreten würden, während er so Gefahr läuft, ein wert- 
loses Stück, etwa aus Tnthemius, für die Nachridht eines Augenzeugen 
zu halten. 

Hat bereits Hegel in Seraiius eine Quelle des Compilators er- 
kannt — die von ihm bemerkte wörtliche Übereinstimmung an einer 
Stelle habe ich nicht unterlassen zu erwähnen ^) — , so begreife ich 
nicht, wie er S. 10 die Entstehungszeit der Compilation nach rückwärts 
durch das Jahr 1582 begi'enzen konnte^), da das Buch des Serarius 
erst 1604 erschienen ist. 

Dass in der Beschreibung des Treffens bei Pfeddersheim I^hmann 
selbst und nicht dessen Quelle benutzt ist, das beweist schon allein die 
von mir S. 415 nachgewiesene Wiederkehr des Druckfehlers 'Jesse' bei 
dem Compilator. Ist also Lehmann benutzt, so kann die Redaktion A 
nicht vor 1612 entstanden sein. 

Die Identität des Pfeddei*sheimer Schlaclitberichtes bei Mone mit 
der Beschi-eibung bei Lehmann in allen wesentlichen Stücken ist doch 
unverkennbar. Mag also immerhin Lehmann einen bischöflich Speier- 
ischen Bericht nennen, was bei Mone als Bericht des Speierer Stadt- 
hauptmanns erscheint. Wie leicht werden solche als neue Zeitungen 
verbreitete Nachrichten dem zugeschrieben, der sie weiter meldet, wie 
leicht unterliegen sie kleinen Abänderungen! Lehmann wird eine Ab- 
schrift aus der bischöflich Speierischen Kanzlei vor sich gehabt haben. 

Was Helwich anlangt, so darf ich die voi-stehende Äussei-ung Hegels 
wohl dahin deuten, dass er meiner Behauptung beigetreten ist. 



•) S. 415 Amn. 1. 

•) Ebenso S. 12 miten. 



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De rOrganisation des etudes d'histoire provinciale 
et locale en Belgique'). 

Von Dr. Henri Pirenne in Lüttich-Berliii V- 



Dans pen de pays Thistoire locale est ötudiee avec plus de zöle 
qn'en Belgiqae. II n'y est plus aujourd'hui de chef-lieu de province 
qui ne possede une societc historiqne et un Musee. Dans les derniers 
temps, nombre de villes secondaires ont de mcme foDd6, pour un cercle 
plus restreint d'etudes, des institutions analognes: c'est ainsi qu'ä la 
suite de Li^e, de Brages, de Mons, de Namur et d'Anvei-s, Enghien, 
Nivelles, St. Nicolas, Termonde etc. sont entrees dans le monvement. 
Le trfes grand nombre de publications entreprises par ces socictes, les 
fouilles dirigees par elles sur tous les points du territoire, le rapide 
acoroissement de leurs collections, sont une maniue certaine de leur 
vitalite et de la popularito dont elles jouissent. Peut-otre ne sera-t-il 
pas sans interct pour les lecteurs allemands d'apprendre ä les connaitre 
et d'ctre inities, en (|uelques pages, ä leur Organisation et ä leurs travaux. 

*) Wir beabsichtigeil, im Laufe der Zeit äbuliche Überaichteu auch über 
Holland, Ostfraukreich und die Schweiz zu bringen. Abgesehen von der 
weitgehenden direkten Belehrung, welche der deutsche Leser aus solchen 
Znsammenfassungen für seine Studien erhält, ist es sehr wichtig, zur Ver- 
besserung und Erweiterung unserer provinzialgeschichtlichen Organisationen 
die Leistungen der Nachbarn kennen zu lernen : um so mehr, als sie vielfach 
als Vorbild zu wirken im Stande sind. Die Red. Lpt. 

*) Qu'il me soit permis de remercier publiquement ici M» St. Bormaus 
archiviste de l'Etat ä Liege, M' Alf. Bequet conservateur du Musee de Namur, 
M«" Mathieu secretairc du cercle archäologique d'Eughien et M' L. Lahaye 
docteur en droit k Liege, de Tobligeance dont ils ont fait preuve ä mon 
«^gard en me communiquant bon nombre dMndications bibliographiqnes et de 
renseignements sp^ciaux indispensables pour mon travail. 

Weitd. Zoittohr. f. Gesoh. o. Konit IV, 1. 8 

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114 H. Pirenne 

Toutefois il est indisiM^nsable de jeter toat d'abord an rapide eonp 
d'oeil sar T^t des archives en Belgiqae, poisqa'anssi bien c'est nn 
fait reconna qae de la bonne Organisation de Celles ci, dopend au plos 
haut point le sncces des Stades d'histoire provinciale. 

§1- 

La creation des premiers depots d'archlves historiques en Belgique 
remonte ä la conqut^te fran<;aise de 1794. Elle se ressentit naturelle- 
ment de la hdte qnasi tievreose et du desir immodere d*innovation (ine 
le gonvemement de la r^publique, dans son espoir d'effacer jasqa*anx 
demiers vestiges de Tancien regime, appoilait ä tontes ses mesnres. 
Le 30 Mars 1796 (10 Oerminal an V) un arrdte dn directoire decreta 
la proclamation et la mise en vigneui* dans les neuf departements an- 
nex6s de la loi dn 7 Messidor an II') (25 Juin 1794). Cette loi 
statuait qne dans chaqne dt^partement il serait choisi nn certain nombre 
de citoyens versös dans la connaissance des chartes et des mannscrits 
et qui anraient ä trier les tUres appartenant ä TEtat. Ces titres com- 
prenaient Tensemble des archives de Tancien gonvemement des Pays- 
Bas autrichiens et de la principante de Liege, ainsi qne celles de tontes 
les corporations, de tontes les commnnautes religienses ou laiqnes abolies 
par la repnbliqne. Les commissaires trienrs devaient t^tre präsentes par 
le comite des archives h Paiis et nommes par la Convention. Du reste 
ces dispositions n'avaient pn etre encore appliquees en Belgiqne, lorsque 
sept mois ä peine apres leur Promulgation, parat nne loi nonvelle et 
plus prccise dont je cite textuellement les trois premiers articles. 

Art. 1. Les administrations centrales des departements ferout 
rassembler dans le chef-lieu du depaitement tous les titres et papiers 
appartenant ä la repnbliqne. 

Art. 2. Le directoire executif poui'ra autonser leur placement 
provisoire dans des editices nationaux. Ce placement sera fait autant 



') On sait que la Conveution avait divise le territoire des Pays-Bas 
autrichiens et de la priucipaute de Liege eu 9 departements correspondaut 
ä peu präs pour T^tendue — sauf les parties du Limbourg et du Luxembourg 
cedt^es k laHollaude aprds 1880 — aux 9 provinces beiges actuelles. Les chef- 
lieux de ces departements, ä part Luxembourg et Maestricht, etaieut les villes 
qui sout aujourdhui capitales de province. II importe de ue point perdre de 
vue ces d^tails pour comprendre comment les depdts d^archives de l'Etat beige 
dans les provinces ne sont autres que les depots organis^s par la räpublique 
dans les chef-lieux des departements r^uuis. 



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I>e rOrganisation des ätudes d'histoire locale en Belgique. H5 

qu'il sera possible dans les edirtces destines aux scances des admini- 
^rations centrales da d^partement. 

Art. 3. Le directoü-e executif fera proc^der immediatement an 
triage des depdts existants dans les d^partements reunis ä Veffet de 
recueiUU' des renseignenwiUs $ur la consistance des domaines fuitimiauj;. 

Cette loi peut etre consideree comme le point de depart de la 
formatioQ et de Torganisation des depdts d'archives de TEtat existant 
a^jonrd'hoi dans les provinces beiges, En vertu de ses dispositions, 
on uomma ä Bmxelles cinq proposes au triage, ä Liege et ä Mons 
trois, ä Namur deux et ainsi de suite suivant Timportance et Taboa- 
dance des documents ä examiner. Mais, comme il etait impossible de 
laisser ä Tarbitraire des employes une Operation aussi delicate que 
ceUe du triage des titres, au mois d'Avril 1798 (Grerminal au VI) deux 
ans apres la Promulgation de la loi organique, fut aiT^tee une ^Instruction 
preliminaire pour regier ks premihres Operations relatives au triage des 
tUres dans ks iA departements reunis*^ ^). Malheureusement, cette ins- 
tmction sacrifiait trop les int^r^ts de la science h. ceux de Tadminis- 
tration. C'etait bien moins au point de vue de Thistorien qu'ä celni 
du liaancier que s'6tait place son auteui* ^). La recherche des domaines 
nationaux y etait presenU^ comme „Pun des principaux et plus esseptiels 
objets de l'operation". L'Instruction condemnait au rebut ä Texception de 
cinq pai' siecle les comptes des gi*ands etablissements : villes, provinces etc. 
anterieurs ä la republi<iue. II en etait de möme pour les brevets et 
commissions militaires, sauf pour les brevets de göneraux et de com- 
mandants d'armee; enün toutes les nominations aux ben^üces, eures ou 
chapelles, sauf celles des ev6ques et des abbes et celles qui emanaient du 
pape ; toutes les provisions auciennes et les provisions gratuites, etc. etc. 
etaient impitoablement condemnees au rebut. Si Ton ajoute que ces d^- 
plorables Instructions s^adressaient ä des fonctionnaires absolument in- 
comp^tents, recrutes au hasard et sans instmction scientüique d'aucune 
Sorte , *) on se fera facilement une idee de Tetat de d^labrement oü 



*) Elle etait Poeuvre du fameux couvcntiouuel Camus (1740—1804) 
archiviste de la republique. 

•) II u^avait fait en cela que se coDformer a la teudaoce gänärale. 
Le fait que les archives dependirent d^abord du miuistere de la justice et 
plus tard de celui des finances, prouve bien en effet que ce sont plutöt des 
Services admiuistratifs que scieutiiiques que Ton en attendait. 

') M' Gachard, dans son rapport au ministre de Tint^rieur sur la Si- 
tuation des depöts d'archives de PEtat dans les provinces en Belgique 

8* 



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116 ü Fmnnt 

durent t»e troavcr ä la tin üe la domioation fran^-ai^e le:» ilopöt^ d'ar- 
chives dans les proviace^ beiges. Ce n'est qa'ä Tiiutiative privee qne 
Ton doit la consenatioD de quelques pr^cieoses coDectioD:^ de doctunent^. 
A Bnuelles par exemple. les preposes parvinrent k oUeoir la grace des 
ardiives de la conr des comptes des Pays-Bas. qai eossent dn diqiaraitre 
conformeineiit aiix termes de VltistrHction,. Et qiii peot dire ce que 
seraient devenos les ioestimables regisU'es da conseil prive des princes 
e\'6qnes et da chapitre de St. Lambert de Liege, si Tod n'eat pris, a 
la mmvelle de ri4>proche des Fran^ais, la sage precaation de les mettre 
ä Tabri en AUemagne? 

Soas ce goavernement repablicain, ou les cbangements ^taient 
l^res^ia^aassi freqaents dans la legislation qae dans les evenements^ la 
loi de Germinal ne resta pas longtemps en >igaear. A pdne foncdon- 
nait-elle, qa^an arret^ consalaire da 13 aviil 1801 la rempla^ par 
ane Organisation tonte differente. U fnt decid^ entre antres, qae les 
commissaires seraient d^sormais nommes par les prefets et qn'il ne ponr- 
rait y en avoir plns de deax par departement. C*etait lä an pas dans 
la voie de la d^centraüsation et en principe an moins ane mesare loa- 
able. Les pr^ets ^taient certainement plas capables qae le directoire 
de cbolsir et de sarveiller le personnel des depots d'archives. Da reste, 
qaoiqn'ainsi modifi6e, la sitnation ne s'am^liora point. I>es commissahres 
de 1801 ne valaient ga^re mieax qae les preposes de 1798. A Brages, 
d'apW's Camas „ils ne savent pas an mot de latin et ont toates les 
peines da monde ä lire le flamand et ä s'exprimer en lTan*;ais. *) Avec 
de tels instraments la besogne natarellement n'avan^'ait gn^re. Les con- 
mh avaient cependant fixC* la date de son achevement. I^ 7 Mars 1802 
une (lecision ministerielle etablit en effet qae les travaax des com- 
raissaires cesseraient le 1*' Floreal suivant. (21 Avril 1802.) C'otait 
«lonc an an qai leur 6tait donn^ pour mener ä bien le triage d'ane 
tmorme qnantit^ d'archives venant de partoat et empilees sans ordre 
dans les bätiments oü le goavernement les avait fait rassembler. H fant 
ajoater cependant que le ministre de rintcrieur -r- dans le departement 
daqael les archives avaient passe apr^s avoir releve successivement de 
ceax de la jastice et des ünances — chargeait en möme temps le garde 

(1« D^cembre 1853) raconte que maintes fois, en examinaut des pieces mises 
au rdnit par les commissaires de la r^publique, on y a reconnu de precieux 
documents. 

*) Voyage dans les d(^]>artement8 nouvellement reunia. Paris. 1803. 2 
vol. in 18. 



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■T«l'- 



De rOrganisation des dtudes d'hiötoire locale en Belgique. \\^ 

gen^ral des archives de la r^pablique de se rendre en Belgique pour y 
visiter les depOts et prendre ies mesures n^cessaires ä Tach^vement du 
triage s'il y avait Heu. Camus pn^nta ie 8 Novembre 1802 un rap- 
port au ministre sur cette mission. II y joignit un projet d'arr^t^ pour la 
formation de d^pots d'archives d^partementales et commnnales ; un autre 
sur Torganisation du triage des titres et un troisi^me enfin relatif aux 
d^pöts de documents conserv^ apr^ le triage. Malheureusement rien 
de tout cela n'aboutit. Les projets de Camus furent soumis aux consuls 
et plus tard k Tempereur, mais sans succ^s. Peut ^tre — pense M. Gachard *) 
— Bonaparte avait-il deja forme ä cette ^pocjue le plan qu'il d^voila dix 
ans plus tard, par un d^cret du 21 Mars 1812, de faire affluer ä Paris, 
dans un immense d^pot central, les pi^c^s les plus int<5ressantes ou les 
plus importantes qui, apr^s une en(|uete minutieuse exerc^e par toute 
r^tendue de Tempire, seraient trouviVs exister dans les archives de chaque 
d^partement. Par bonlienr ce plan ne fut jamais r^alis^. I^a mission 
de Tarchivist« Dupre en Belgique au mois de Septembre fut un com- 
mencement d^execution mais demeura sans rosultat. lies administrations 
locales, les prefets eux m^mes protest^rent, r6sist^rent et gagn^rent du 
temps jusqu'au moment oü les ^v^nements politiques renvers^rent Na- 
pol^n et sauv^rent ainsi les archives beiges de la mutilation. 

A cette öpoque, la Situation de ces archives ^tait d^plorable. Le 
classement entrepris n'etait pas achevo; les employ^s, dont les traite- 
ments minimes n'^taient pas servis reguli^rement, abandonnaient les d^- 
pöts pour chercher ailleurs des fonctions plus r^muneratrices ; les bäti- 
ments oü tant bien que mal les coUections de documents avaient C*t(' 
reunies se trouvaient dans un ötat de d^labrement absoln. Quant au 
public, pressure par la domination C^trangdre, ruin^^ par les guerres inces- 
santes et par Tinvasion, 6tait-il possible de trouver alors chez lui un 
mouvement d'opinion favorable h la bonne administration des trc^sors 
bistoriques de la patrie et aux calmes ^tudes de reruditiönV A Bruxelles et 
k Liege seulement, la bonne volonte et la vigilance des prefets parvint 
ä maintenir les döpots d'archives dans un etat relativement satisfaisant. 

On touchait heureusement ä une 6potiue.de räparation. Apr6s la 
r^union de la Belgique h la Hollande, k la suite de la victoire defini- 
tive des alliös sur Napol^n, le gouvemement ntolandais, qui ne cessa 
de donner les preuves du zMe le plus intelligent iiour le progres des 
etudes bistoriques, prit ä coeur d'organiser däfinitivement les d^puts 



Rapport cite 

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118 H- Pirennc 

d'archives forraes par la repabliqae fnn^aise dans c«s chef-lieax de 
d^partements, qui etaient devenas les chef-lieax de provinoes do noaveaa 
royanme. Bruxellee, ok venaient d'6tre verses les papiers restitues par 
rAntriche et par la France, fftt le renire naturel des d^pots d'ar- 
chives de TEtat ^) pour les provinces m^ridionales. I^ d^pöt de li^. 
le plus important aprte celoi de Brnxelles, fut proma au rang de depöt 
royal et re^t le 1 Aout et le 24 Octobre 1825 et le 8 Aont 1826 
des reglements spedaniL fl y fat ^bli ainsi i{vCk Mons an foii^servü' 
teur nomme et payc par TEtat. Ce n'etaient lä d*aillenrs qne des ache- 
mlnements vers one Organisation generale des arcliives dont le gouver- 
nement jeta les bäses par an arrote da 23 Decembre 1826 et qu*il 
complöta par an reglement da 4 Aout 1829. I^ revolution de 1830 
vint natarellement saspendre Tex^ntion de ces mesares ä peine ^ict^s. 
Heorensement , ici comme en tant d'aatres circonstances , le goaveme- 
ment beige sut profiter des exemples da regime pr^e^ent et il reprit 
pour son compte le plan d*organisation ^laboh* par le ministere da roi 
Onillaame. A peine la revolation ötait-elle terminöe, qa'an arr^ti^ du 
16 Octobre 1832 prescrivait an premier classement des archives exis- 
tant dans les difft^rents döi)6ts de TEtat. Bientot apr^, les depots de 
Oand, de Namar et d'Arlon farent r<V>rganis^s, cenx de Li^e et de 
Mons amplifi^ et an d^pöt spc^cial fot cr^ ä Tonmai poar les docu- 
ments interessant Tancienne province de Toarnaisis. Enfin, le 17 De- 
cembre 1851 an arröt^ royal — (|ue j*ai cra, eu ^gard k son impor- 
tance devoir reprodaire en appendice — dota la Belgiciae d'ane l^s- 
lation complete en raati^re d'archives, la faisant devancer dans cette voie 
la HoHande, TAllemagne et la France. 

Toutefois, Tarrete de 1851 ne fat pas nne cröation nouvelle de 
toates pi^ces et sans rapport avec les mesures qae nous avons vu 
se succ^der jasqa'ici. Comme toates les lois bien faites, il se borna 
ä am^liorer, k r^lariser ce qui existait d^ja avant lui. On i>ourra 
s'en convaincre par Tanalyse rapide de ses principales dispositions. 
„Les di^pots d'archives de TEtat k Arlon, Bruges, Gand, Li^'ge, 
Mons, Namur et Tonmai, etablit-il en substance, sont conserv^s et 
se composent essentiellement des pieces rassembl6es daas ces diffc^rentes 
villes par les commissaires de la röpublique franc^ise et de celles 



*) Au Heu d'employer toiyonM Texpression officielle : arehtres de VEtai 
dam lesi j>ravwces, je dirai parfois plus simplomcnt dans les üf^es qui suivent: 
archires des piviinceft ou arcliives de provinves. II sera bien entendu cependant 
que c'est toiyours d'arcbives de TEtat qu'il s'agit. 



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i)e l'Organisation des ^tudes triiistoiie lotale en Ael^ique. 119 

de moroe f?enre que le gouvemement y fem transporter par la 
snite'). Ces döp()ts ressortissent aux archives gen^rales du royaame 
{k Broxelles) comme ä lenr centre commun. Ds sont plac^ sons la san^eillance 
da goavernenr de la province. A chaciin d'eax est attach^ nn con- 
servateur et s'il est Döcessaire un conservateur acUoint, nomm^s par le 
rol Ces fonctionnaires sont subordoniK^s h rarchi\iste g^D^ral du 
royatime avec lequel ils correspondent. Leur attribation principale 
consiste dans le classement des archives, qui ne pourra se faire que 
par fands. Les inventaires des fonds sont conserv^s en copie aux 
archives du royaume. Gha(iue annee, au mois de janvier, les conser- 
vateurs adressent au gouvemeur de la pro\ince et ä Tarchiviste g^n^ral 
une copie de lYtat de leui^s archives; au moyen de ces documents, ce 
demier rtmige un rapport (|u'il adresse au ministre de Tintörieur^). 
Seule, une autorisation ministerielle peut autoriser les archivistes ä 
ali^er une piöce quelconque de leur döpot, cette pi^e fut eile jug^e 
de rebut. I/acc^ des travailleurs aux archives, aux jonrs et aux 



*) Bien que chef Heu de dt^partement k IVpoque fran^aise et capitale 
de la province de ce nom depuis 1815, Anvers n'a pas de d(^p6t d'archives 
de WjXfkt. Cela vient de ce que cette ville ayant fait partie jusqu'en 1794 du 
dnch^ de Brabant ^'tait adroinistrt^e de Bruxelles oCi se concentraient natnrel- 
lement toiis les papiers d'Ktat. lie roanque d'archives de TKtat k Anvers est 
da par consi^quent ä des causes historiques et je ne sais sMl est opportun — 
comme on en a Tintention depuis plusieurs annt^es — de faire cesser cette 
Situation en dotant Anvers d'un d^pAt qu'on ne pourrait erder qu'au ddtriment 
de celui de Brnxelles ofi sont n^unies toutes les archives de Tancien Bra- 
bant. — Ilasselt, capitale de la province beige de Limbourg, se tronvait en 
1851 dans la Situation actuelle d^Anvers. I>e 1794 k 1880 en effet, c'est Maes- 
tricht — c«^di^e k la Ilollande apr^s la rdvohition beige — qui avait seni de 
rhef Heu au Limbourg et par consdquent de dc^pAt aux archives de cette cir- 
conscription administrative. Le gouvemement beige a, ap^^8 1851 6iahVi \\n 
d<<p6t ä Hasselt, si^ge de Tadministration provinciale de la partie du Lim- 
bourg qui lui est drhue. — Un arr^t«^ royal du 27 FVvrier 1877 divise en 
trois classes — suivant leur importance — les ddpftts d'archives de TEtat. 
A la premi^re appartiennent Gand, Li^ge et Mons, k la secondc Bniges et 
Namur, k la troisiome Arlon, Hasselt et Toumai. Le traitement des archi- 
vistes varie suivant la classe k laquelle oppartient leur dc^pAt. Pour la pre- 
mi^re il est de 4500 frs. (max. 5500), pour la deuxi^me de 3000 frs. (max. 
4000) et pour la qnatri^me de 1400 frs. (Max. 2000). Les archivistes adjoints 
qui n'existent que dans les deux premi^res classes ont respectivement 8000 
frs. (max. 4000) et 2000 frs. (max. HOOO). 

•) Depuis le mois de Juin 1884, les archives revMent du d(^partement 
du ministre de ragriculture, de Tindustrie et des travaux publics. 



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120 H. Pirenne 

heares fix6s par le goaveniear de la province eet absolament libre et 
n'exige aucnne formalit^: toute personne qui en fait la demande re^oit 
imm^diatement dans la salle de lecture , sans frais ni deplacement, 
les documents dont eile d^ire avoir communication '). 

Tel est, dans ses principales dispositions, cet arret^ qui aigourd'hui 
encore rfegle Torganisation des d^pöts d'arcliives de TEtat dans les pro- 
vinces beiges. Ainsi, k partir de 1851, ces depots fnrent soumis ä 
une li^gislation uniforme, ils entrörent tous dans un Systeme unique qui, 
par une sage mesure entre la centralisation absolue et Töparpillement 
complet, avait Tinappr^ciable m^rite de presenter ä r<5rudit, conoentr^es 
sur un möme point, un ensemble de sources manuscrites interessant 
un m^me territoire. 11 ne faudrait pas croire cependant, (jue ces 
dC*p6ts, constituös il y aura bleutet uq si^cle sur des bäses jetees 
ä la liäte par le gouvemement frangais, soient toujours strictement 
completß au iK)int de vue historique. On se trom))erait grandement 
par exemple, si Ton s'attendait ä trouver ä Li^ge foutes les 
archives de l'ancienne principaut(^ öpiscopale, ü Namur hmfes Celles 
de Tancien raarquisat, ä Mons fmdes Celles du comt<^ de Ilainaut, 
k Gand (mfes celles du comtö de Flandres, ä Bruxelles m^me foufes 
Celles du duchä de Brabant. £n eifet, les commissaires de la r^publique, 
guides surtout dans leur trayail par la preoc^upation de rechercher les 
biens nationaux, se pr6oc«up^rent fort peu de constituer hisiorique^ymü 
les döpöts d'archives. Prenant pour bäse la division nouvelle du terri- 
toire beige en d^partements, ils firent affluer dans les chef-lieux de 
ceux-ci les documents tomb6s au pouvoir de TEtat, sans se pröoccuper 
si, dans tel ou tel cas, par suite des enclaves si nombrenses avant 
1794, les archives de teile communautö, de tel Etablissement religieiix 
de Tun des neuf döpartements, ne devaient pas plutöt, au point de vae 
historique, 6tre vers(^es au döpöt d'un döpartement voisin. Heureusement, 
comme les capitales des vieilles provinc^ föodales de la Belgique furent 
choisies par la r<^publi(iue comme chef-lieux de ses d^partements, les 
depots cröös alors present^rent natnrellement dans leur ensemble un 
caractöre d'homogänitE süffisant, en döpit de quelques lacunes regrettables. 
I^a Constitution assez arbitraire du depot central d'archives ä Bruxelles 
ach^ve d'expliquer ces lacunes. On rencontre en effet dans ce d^pot 
nombre de documents et m^me de collections de documents qui seraient 
mieux ä leur plac^ dans teile ou teile province. Cet Etat de choses 



•) Le prdt au dehors des documents appartenant aux archives ne peut 
s^eifectuer qu'apr^s une autorisation ministerielle speciale. 



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De POrganisatiou des Stades d^histoire locale en Öelgique. I2i 

peot s^expUqner en partie par des raisons historiqaes. C^)itale des Pays- 
Bas depais la domination espagnole, Bruxelles re^^it natareUement pen 
daot trois si^les, par snite do jeu r^lier de radministration, ane 
foule de p^iers qui n'ont plus aHJourdhai qa'an int^r^t historiqüe pro- 
Tinc^ial soit poar le Hainaut^ soit pour la Flandre, soit pour le 
Namorois etc. Plus tard, quand la France et rAutriche ren- 
dirent aa gouvememeat des Pays-Bas de precieuses coHections de docu- 
fluents, c'est encore k Bruxelles qu^elles furent centrallsees. Eniin de 
Qos jonrs, le d^pot de la capitale, bien plus favoris<^ par Tfitat (|ue 
ceux des provinces, s'est accru par achats de nombreux mannscrits de 
toute provenance dont la pr^»sence n\v est pas toivjours absolument 
JQStifiee •), 

Toutefois, depuis 1851 les arcbives des provincas n'ont cess^ de 
s'organiser de plns en ])lus cx)m]>l^t^ment. Apr^s des enqu^tes faites 
par leB archivistes dans les commnnes de leur provinco, tout ce qui, 
en fait de documents bistori(|nes n^avait pas un rAracU^^re exclusivement 
commanal, a ^t^ transportC' anx d^pots de TEtat. II en est ainsi par 
exemple des r^gistres de plusieurs cours, des protocx)les de notaires etc. 
etc. Cette besogne est d'ailleurs encore loins dVtre achevY^e et ne peut 
s'accomplir que peu k \\en, D'autre part^ un triage oiW^r^ dans les 
d^pots mcme de TEtat, tend k les rendre de idus en plns bomog^ues. 
lies documents ötrangers k Thistoire de la province en sont autant que 
possible retir^ et envoy^« par Tarchiviste aux döpöts oü ils trouveront 
leur place naturelle. Au für et k mesure que s'accomplit le classement 
des arcbives, le public est tenu au courant des progr^ de Tojie- 
ration par la publication d^ Im^entaircH anah/fiqites des fonds mis 
en ordre. I/initiative de cette exc^Uente mesure est due au gouveme- 
ment. I^e 17 juillet 1834, le roi signa un arri^te dtVr^tant que „les 
inventaires des difförentes coHections de titres dont sont fornuVs les 
Arcbives du Royaume et les autres depots appartenant ä TEtat 



*) Je desire que res remarques no soient pas prises par le lertour 
dans un sens trop absolu. II ne peiit vcnir k Tesprit de personne en ßelgiqne 
de voiiloir r^uire le d^pöt d'arrhives de Bnixelles ä ne i*enfermer que les 
arcbives de l'ancien dwch^ de Brabant. II est trop evident que les arcbives 
des gouvemements espagnol et antricbien, ainsi que celles des ducs de Bour- 
gogne et en un raot toutes celles qui nnt un caract^re d'iht(*r^t g^ndral poiir 
les anciens Pays-Bas ne peuvent <^tre k leur place que dans la capitale du pays. 
Mais on ne comprend pas bien pourquoi tant de cartulaires du Hainaut, des 
Flandres, du Luxembourg etc. sont conservc^s ä Bruxelles et non dans les d6' 
p6ts d-arcbives de ces provinces. 



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12ä ij- Piremie 

seraieDt au für et ä mesure de leur confection, pablies aux frais du tresor et 
que des exemplaires de ces importantes publications seraiet envoy^ ä tontes 
les sociöt^ historiques et ä toutes les biblioth^ues publiques du pays" *). 

I^es archives de TEtat 8ont ä proprement parier les seules archives 
compl^tement organis^es en Belgique. Ind^pendamment de celles-ci, il 
y existe cependant aussi des d^pöts (Tarehtves provüwiales et d'archives 
communales, Les premi^res n'ont gu^re qu'une importance administrative. 
Elles ne renferment que les actes eman^s de la r^gence de la province 
depuis 1794. II ne faut donc s'att^ndre ä y trouver, en fait de docn- 
ments historiques, que des pi^es relatives ä la domination fran^aise 
en Belgique. Ces archives sont organis^es en dehors de toute inter- 
vention de TEtat par les conseils provinciaux qui en nomment les 
cx)nservateurs. 

Quant aux archives communales, elles sont de valeur fort inegale. 
A cöt6 des riches d^pöts des communes d'Ypres, de Gand, de Bruges, 
de Bruxelles et d'Anvers, nombre de villes ne poss^dent que quelques 
Hasses eparses dans les combles de leur h6tel de ville et sans classe- 
ment d*aucune sorte. Ce sont en eifet surtout les archives communales 
qui ont eu ä souffrir ä Tdpoque de la domination fran^aise. Dans une 
foule de localit^s elles ont dtö vendues comme vieux papiers ou k jamais 
dispersa. 11 va sans dire que les communes administrent elles m^mes 
en toute ind^i)endance ce qu'elles ont conserv^ de leurs archives. I.ä 
oü rimiK)rtance et le nombre des documents le m^ritent, les villes 
nomment des conservateurs et fönt publier ä leurs frais des inventaires. 
II en est ainsi par exemple ä Gand, ä Anvers, ik TiOuvain etc *). Dans 

•) Je citerai par exemple rinventaire des archives de Tancien chapitre 
de St. liambert, et oenx des abhayes de St. Martin et du Val St. liamhert, 
publii^s ä Li^ge par Tancien archiviste Schoonbrodt. 

*) Inventaire des archives d'Anvers publik siir Fonlre de Tadministra- 
tion coinmiinal par P. Ordnard. — Id. de Bruges par Gilliodts. -- Id. d'Ath par 
Kmm. Fourdiii — Inventaire chronologique et analytique des chartes et autres 
documents sur parchemin appartenaut aux archives de la ville de Louvain 
1164 — 1798 Louvain. Savono 1873. — Inventaire gdn«^ral des archives de 
la ville et de IVglisc primairc de St. Nicolas publica par le eh. Schoutheete 
der Tervarent. Bruxelles, Muquardt. 1872. — A Gand, la 80c.i(?td litt^raire 
De Umü 18 gawtch JtH ixilk publie les comptes communaux de Täpoque des 
Aitevelde. — Dans la province de Namur, le conseil provincial a pris Ini- 
tiative de faire publier ä ses frais les cartulaires cmmnunaiur des principales 
villes du Namurois. Ont dejä paru ceux de Bouvignes (2 vol.), de Fosses, 
de Ciney, de Namur (3 vol.) de Couvin, un cnrtulaire des petites commune» et 
entin celui de Dinant (3 vol.) dont j'ai rendu compte ici m^me. (Jahrgang III 
Heft n. 160 sqq.) 



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De l^Organisation des etades d'histoire locale en Belgique. 123 

Ifö localit^ de moindre importance, le secretaire commnnal esf g^n^ra- 
lement en m^rne temps Tarchiviste de la ville. A Dinant, il fait paraitre 
cfaaqae ann^e ä la ^te de Texpos^ de la sitaation de la commune, 
an inventaire des archives que sa pagination sp^iale permettra de 
reunir plus tard en volume. C'est lä un mode peu couteux de publi- 
caüon qui peut rendre de grands Services et qui i>ourrait ^tre imitö 
par les villes qui ne disposent pas d*un budget fort considörable. 

§ II. 
Les tr^ mombreuses societ^ d'histoire locale que possede la 
Belgique sont toutes post<^rieures ü la r^volution de 1830'). C'est au 



') Voici la liste dress^e par provinces des socic^t^» existant en 1885. 
Pr#v. d*Aiivart. Acadhnie d'arcMdiogie de Bdgique. Fondc^e eu 1842 k Anvers. 
Brabant. Soeiete luMoHqiie de Van*ondii<setnent de Nirdles, Fond(''e en 1879. 
Flandre occidMtale. Societi d'rmulatmt pour VhiMoire et les nntiquite» de la 
Flandi-e occidentale. Fondue en 18S9 ä Bruges. 

— — SociHe Itistonque, archeöloyique et litteraire de la ville d'Ypreft et de 

Vancienne Wetst-Flandre, Fondue en 1861. 
Flandre •rienUl«. Cerde arcMciogique du pays de Waes (Otidslieidhmdige kring 
ran het laml van Waash Fond^ en ISftl k St. Nicolas. 

— — Cerele archidlogique de la ville et de Vancien paya de Termnttde. 

(Oudhtiddcundiffe kring der Mad en des roormaligen lands ran Der- 
denfumde.) ¥oui\6 en 1862 k Terraonde. 
Haiiiaiii Soeiete des sciences, des atis et des lätres du Haina^t. Fondue en 1833 
k Mens. 

— — SociHe historiqite et litthaire de Tonmai. Fond(^e en 1846. 

— — Cercie archhitogigne de Mons. Fondo en 1856. 

— — SociHe paleontniogique et histnrique de VarrondisHement adininistratif 

de Charteroi. Fond<«c en 1863. 

— — Cerele arcJMogiqne d^Enghien. Fondt^ eu 187H. 

Prov. de Li^. Institttt archeologiqne liegeois. Fond<^ en 1852 k Li^ge. 

— — Soeiete d'art et d'h'stoire du dioePse de Liege. Fond<''e en 1881 k Li^ge. 
Limbourg. Soeiete seienHfique et litteratredn Limltourg. Fondt^e en 1851 k Tongres. 
Uixemboarg. Instäut areheotogiqne du iMxe^nhourg. Fond<^ en 1846 k Arlon. 
Prov. de Namur. Soeiete areheologique de Namur. Fondc^e en 1845. 

C'es socidtc^s, k part celle des sriences des arts et des lettres du Ilai- 
naut que j*ai cm cependant pouvoir faire figurer dans rette liste en ogard 
aux excellents et nombrcux travaux d'^rudition qui ont paru dans ses uii^- 
moires, sont purement histni-iques. II existe en outre en Belgique d'autres 
soric^t(% qui, Inen que ne' s'adonnant par spt^cialement k IVnidition lui ren- 
dent cependant des Services soit en organisant des concours, soit en dounant 
de temps k autre dans leurs publications Phospitalitd k des monographies 
dliistoire locale. Teiles sont la socii^t^ d'Emulation ä Li^ge (fond(^e en 1779), 
la soci^t^ des Mälophiles de Hasselt (1864) la soci^t^ gantoise De taal is 



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\2i tt. Pirennö 

mouvement patriotique qui saivit celle ci que les premi^res de ces 
socif^tös doivent lear existence. L'initiative partit du Hainaut oü d^s 
1833 fut fond^e üi Mons une „Soci^ti des arts et des Scietwes*^. Vers 
la meme epcxiue, ä Li^ge, M' Charles Grandgagnage publiait deux 
brochures oü il pr^conisait vivement, au nom du patriotisme, la cr^tion 
dans cette ^ille d'un cercle historique qui n*y fut fonde que vingt ans 
plus tard. D'ailleurs, il faut le reconnattre, le moment ^tait mal 
choisi i)our des entreprises de la sorte. Au lendemain du bouleverse- 
ment qui venait de Tebranler si profondement , le pays avait tout 
fl'abord ä r^^organiser ses universitös et ses archives avaut de pouvoir 
s'altendre h voir se former dans ses provinres des sooi^t^s en ^»tat 
d'al)order avec Sucres T^tude de rbistoire. 

N^anmoins, d^ les premi{»res annees de Tindöpendance beige, 
Tesprit public, dans le domaine littc^Taire, allait manifei?tement, avec 
une pri^f^rence mar<iu(!^e, aux choses liistoriques. II sufüt, i)our s'en 
couvaincre, de parcourir la publication p^riodique la jilus en vogue ä 
cett^ ^pociue, je veux i)arler de la Bevue bekfe fond^ a Li^ en 1835. 
Le nombre des articles qui y sont consacres ä Tbistolre et ä Tarch^- 
logie temoigne en effet d^s Tabord de la prödilection dont ces sciences 
^taient Tobjet. Ce n'etaient lä d'ailleurs que des articles de vulgari- 
sation destinös au grand public et dans les(|uels le souci de la forme 
litteraire l'importait je crois, sur celui de Texactitude scientifique *). 



ffansch Itet rolk etc. Du reste je me bome ä signaler ccs 9oci(''td8 dont je ne 
ra'orcuperai pas davantagc. Il faut encore riter pour memoire les diff<?rente8 
societcs de bibliopliiles de Mons (1885), de Gand (1889), de Li^ge (18f)3), 
de Bruxelles (1865), d'Anvers. ('es 8oci(^t(^8, qui se sont donne pour inission 
de pnblicr des textes rares ou inc^dits, ne travaillent que pour lenrs membres 
et ne tirent par consi^quent qu'a fort pcu d'exemplaires. Kn ontre, ellcB 
cherrhcnt plnt6t ä faire parattre des auteurs curieux que des textes histo- 
riques vraiment importants. — La soci^t«? de l'Histoiro de Belgiqne (fondee 
ä Bnixellcs en 1858) qui se bome <^galement h pnblier, doune k ses Mitions 
une publicitc beauconp plus grande. Cette socidt^ n'a imprime jusqu'aujonrdbui 
que des chroniques mc^moires etc. sur le XVI« siecle, dont quelques uns sont 
fort importants. Elle m^riterait mieux que cette sfeche mention en note, mais 
la nature de ses travaux ne me peimet pas de la faire entrer dans le cadre de 
cette (^tude. 

•) ('ette mani^re d¥crire Thistoire alors fort en vogiie en Belgique ne 
se montre nulle part aussi bien que dans VHistoire de Vanden paya de lÄege 
de Polain (Li^ge 1847) oü la prt^occupation constante du pittoresque et l'inii- 
tationmala droite du style dWugustin Thierr>' s'allient d'un bout ä Tautre, sans 
profit pour la beaut^ litt<5raire, contre la cntique et la clartc^. 



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De rOrganisation des ^tudei^ d'histoire locale en Belgique. 125 

Mais je ne venx ici qae manjuer uue U»ndance, sans m'an-eter a ce 
Premier mouvement. La i*echerehe patiente ne tarda pas ä Temiioiter 
et de toutes parts on se luit re^lament a la besogne. Bientot, chaqne 
provioce vit ä cdte de ses archives se former nn groupe de ti-availleure 
üccupc ä en exploiter les ricbesses: aprfes Mons, Bmges, Anvers, Namur, 
Toamai, Arlon, Hasselt et Liege eurent leui*s soci^s historiques. Plus 
r^mnient, a la suite de ces premieres societt^s s'en sont fondc^ d'autres. 
Mais tancUs qae Celles lü, se sont assign^ ponr champ d'activite Thistoii-e 
de tonte une province, Celles ci, etablies dans des villes secondaires oü 
n'existent point d'archives de TEtat, se sont bom«3 forct'*ment ä. Tetude 
de rbistoire locale. Teiles sont les societes de 8* Nicolas, d'Ypres, 
de Teniionde, de Charleroi, d*£nghien et de Nivelles Qnoique toutes 
ces societes se soient assigne pour but de contnbuer aux progrds de 
rbistoire soit d'une province, soit d'une ville, il en est quelques unes 
cependant qui, nou contentes de se monvoir dans cette orbite forcement 
restreinte, organisent üt certaines ^poques des concours dont les «luestions 
interessant d'nne maniere generale rbistoire de la Belgique. La Sociötö 
des arts et des Sciences du Hainaut et TAcademie d'Arcbeologie d'An- 
vers sont dans ce cas. Au reste, je n'ai pas ä parier ici des concours 
historiques. J'y reviendrai plus loin en m'occupant de TAcadi^mie. 

En se pla^ant au point de vue de la direction (lu'elles donnent 
ä leurs etudes, on pourrait diviser en deux groupes toutes les societes (|ue 
je viens d'^nunierer: au premier appartiendraient les socit^tes bistoriques 
proprement dites, au second, celles (lui sont plutot arcb^logiques. Ces 
demieres n'entreprennent iias de publications de longue haieine. Leurs 
bolletins ne renferment riue des rapjwits sur les fouilles organisees i)ar 
elles et des monograpbies sur des points speciaux d'bistoii'e ou d*arcb6o- 
logie provinciales. Bleu difTerentes sont la societes d'Emulation ü Bruges 
et le Cercle bistorique de Tournai. A cote d'un BuHetm renfennant avec 
les comptes rendus de ses seances, de courtes monograpbies speciales, 
la societe de Tournai fait paraiti'e des Memoires oü sont publiees des 
etudes bien plus consid^rables ainsi que de volumineuses sources bistoriques, 
des annales, des cbroniques, des cartulaires etc. II en est de meme 
ä Bruges on s'impriment ä la fois des Annaks in 8^ ))0ur les travaux 
originaux des niembres, et une precieuse collection de sources de 
rbistoire de Flandre dans le format in 4®. ^) 



■) La sotiete de Touniai a public entre autres : Extrciäs atuüyiiqitw des 
andern registrea des consaux de la viUe de Tournai (1395 — 1422) »uivis d'une 
analyae de documents coticernatU le magistrut de 1211 ä 1400 p. H. van den Broek, 



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126 H. Pirenne 

Je ne piiis .songer ä donner ici, nicnie en abr^gö, un aperyu de 
Torganisation sp<^ciale de chacune des societes que j'ai cite. Outre 
qo'il serait fastidieax, ce travail ne prösenterait aucune ntilite, car 
de m6me qu^elles se sont assigne le meme bat, toates ces institu- 
tions scientifiqoes se sont aossi constituees, ä part de legeres variantes, 
SOI* an plan uniforme. Je crois donc i>ouvoir me borner ä retracer dans 
ses grandes lignes le type partout adopte. 

Une sociötö historique beige se comiK)se generalement de diff^- 
rentes catcgories de membi*es: 1® de membres eifectifs, 2® de membres 
correspondants, 3^ de membres associes ou lionomires. Dans quelciues 
unes cependant, ü Namur et ä S^ Nicolas par exemple, tous les membres 
sont plac^s sur le möme rang. La oü il existe entre eux des diffei*ences, 
les membres effectifs forment essentiellement la partie active de la 
sociöte ') C'est d'eux presqu'exelusivement qu'^manent les publications, 
c'est eux qui prennent Tinitiative des fouilles etc. Eux seuls ont d'ail- 
leurs le droit de vota aux seances. Les autres membres n'ont que voix 
consoltative. Pai* contre, leur cotisation annuelle est moins 61evee que 
Celle des membres effectifs. *) 

A la t^e de la sociöte se ti'ouve an bureau compose presque 
toujours d'un President, d'un vice-president, d'une secrötaire, d'un con- 
servateur, d'un bibliothecaire et d'un tresorier. Les fonctions sont an- 
nuelles — sauf de rares exceptions — mais la reelection du bureau est 



— Des Atwiennett hin criminelleH en iisage (latts la cäle de Tourtuu de 1313 ä 
1553 p. 6. de Nädouchel. — Ixi nuigidrature tournaisienne (IITO—ITTI) siuvie 
de la liste alphabHique des nutgistrats comnmnaux depuis la reforme de la loi 
par CharleS'i^uifU; en 1522 p. H. van den Broek etc. — Les publications de 
la societe d^Emulation de Bruges sont bien plus uombreuses. Elle« forment 
3 series: lo^e gerie de J 889 ä 1842, 4 vol. 8*^, et 21 vol. 4^; 2« Serie de 
1843 a 1865, 13 vol. 8* et 4 vol. 4*; la 3« serie est en cours de publicatiou. 
En 1870 a paru un volume de tables pour les deux prenii^res säries. Ces 
deux premieres sdries renfermeut surtout des dhivniques: la troisieme est 
plutöt coDsacr^e aux chartes et Kernen de Tancienne Flaudre. 

') II arrive d'ailleurs aussi que le uombre des autres membres seit 
limite. Ainsi ä Anvere les membres correspondanis regnicoles, ne peuvent etre 
plus de cinquante. II en est de meme ä Bruges pour les membres honoraires. 
A Termonde, le nombre des membres effectifs est ilHmit^, tandisque celui 
des correspondauts ne peut depasser vingt. — Quant aux membres effectifs, 
le maxiroum du nombre auquel ils puissent atteindre est: ä Auvers 40, a Arlon 
30, ä Liege 30, ä Bruges 50. Leur nombre est illimite a Mons, St. Nicolas, 
Namur, Enghien, Ypres, Touruai et Charleroi. 

*) A Mons et ü Enghien cependant les membres honoraires payent 
20 in, tandisque la cotisation des effectifs li^est que de douze et de dix. 



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De POrganisation de^ etudes d^hiMoire looale en Belgique. 127 

permise. Ce burean n'a daos ses attributions eine ce qui concei-iie Tad- 
ministration et les int^r^ts matöriels de la sociät6. C'est dans les as- 
sembl^ gtoerales sealement — <iai reviennent au maximom une fois 
par mois — que peuvent ötre prises les d^sions relatives aux travaax, 
aox pablications etc. Ces derni^res soDt dirig^ par nne commission 
(^ ä Tepoqne da renoavellemeDt da bureao: les manascrits destinös 
ä paraitre dans le BoUetin sont examines re<;us on ecartös par eile. 
C'est eile encore qai s'occape des gravares, photographies, fac-simile etie. 
intercales dans le texte des pablications. £nlin C'est eile qai r^gle la 
p^odiciU^ de ces pablications. ') 

Le bndget de la societ^ consiste essentiellement dans les cotisations 
des membres qai ne sont jamais bien ^levöes. *) Toatefois^ oatre cette 
premi^re source de revenas, eile joai encore de l^ers sabsides accord^ 
par TEtat, par la province oa par la ville et parfois par les trois. 
ensemble. La vente des pablications prodoit enün des fonds sappl^en- 
taii*es qai ne sont pas ä dedaigner. ^) 

Toates les societ^s historiqaes beiges sont en correspondance les 



*) Les soci^t^ d'Anvers, de Mens et de Touruai publient uu Bulletin 
renfermant les cqmptes rendus de ieurs seauces et des monographies peu eteu- 
due«, ä cöte de Memoires ou iV Annales consacres aux ti*avaux de lougue 
haieine. Les autres societes ue pnblient qu^un seu recueil sous le titre de 
Bulletin oa plus souvent iVAnnoles. 

La pdriodicite des publicatious n'est gencralemeut pas reguliere. Cela 
provient de ce que les nombres effectifs, gt^ueral erneut peu nombreux, en sont 
les seals fouruisseurs. 11 est bien rare que ron fasse appel a uu collabora- 
teur etranger. Les societes d'Auvers, de Bruges, de Touruai, de Charleroi 
et la socicte d'art et d^histoirc du diocese de Liege sont les seules qui fassent 
paraitre regulieremeut chaque auuec uu volume in 8", soit en uue seule fois« 
soit par fascicules. 

•) Voici le moutant des cotisations daus quelques societes : Moiis 12 Irs. 
(^lembres honoraires 20 frs.), Termoude 6 frs., St. Nicolas 10 frs., Liege 15 
firs. (Membres honoraires 10 frs.), Namur 20 frs., Enghien 10 frs. (Membres 
honoraires 20 frs.), Bruges 25 frs., Sociät^ des arts et des sciences du 
Hainaut 15 frs., Ypres 8 frs., Toumai 25 frs. La oü il tfy a qu'un chiffre 
onique, c'est que la cotisatiou est la meme pour tous les membres ä quelque 
cat^gorie quUls appartiennent. 

•) Je n'ai pu recueillir sur Torganisation du budget des societes archeo- 
logiques que des donnees fort insuffisantes. Celui de Namur qui moute 
a 5000 frs. est probablemeht le plus elevi?. Les autres vout genöralemcut de 
1500 ä 2000 francs. Je trauscris ici deux comptes des recettes et des d^penses 
du cercle archäologique de Li^ge. On pourra se faire par la une id^e asse% 
exacte des ressources et des frais de ces sortes d'institutious. 



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128 



H. Pirenne 



unes avoc le?> auti'es et avec bon nombrc de societcs des provinces 
limitrophes» de Tetranger. Elles cchangent entre elles leurs publications et 
TEtat leur envoit gratuitement Celles de rAcademie de la Ck)mmiss]on 
joyale d'histoire etc. 

De mdme que ces societos n'ont pas a payer d'abonnement aax 
revues qu'elles re^^ivent, elles n'oot point iion plus ä payer de loyer 
poor les locaux occapes par elles et par leurs coUections. Les provinces 
oa les communes ont mis partout ä leur disposition des salles qui par 
malheui' ue sont pas toT\jours bien appropriees a leur destination nouveUe. 

Si le lecteur se i-appelle les pages qui prüc6dent, il aura remarciuc 
Sans doute que la reorganisation des depöts d'archives a precede la 
i'ormation des societos biston(iues et que les premidres en date parmi 
Celles ci s'etablirent toutes dans des villes oü «xistait un d^pöt. 11 ne 
pouvait d'ailleni's en etre autrement. Les ai*chives sont, peut-pn dire; la 
raison d'6tre des societes dont nous nous occupons et en fait, partout 
oü il en existe une, c'est toujoui*s Tarchiviste qui ostensiblement ou 
non en dirige les travaux. 

Malbem*eusement, si les societes archeologiques proiitent largement 
du concours que leur apportent les archivistes, il existe d'autre pai't 
entre elles et les nniversites une Separation i*adicale. L'insuffisance de 



Aimee 1865. 



Recettes. 



Di^peuses. 



En caisse au 1«' Jauvier 
Subside de l'Etat .... 
Subgide de la Proviiice. 
Siibside de la Ville . . . 
( otisatious des meuibres. 
Vente du Bulletin .... 



fr. 797,26 

„ 40(),0() 

„ 4(K),00 

„ 200,()0 

„ o40,()() 

. . . „ 416,00 

Total fr. 2748,26 



Achats pour le Musöe. . . fr. 461,74 

Iraprcssious etc „ 1976,70 

Elitret ieii, fmis de bureau 
etc „ 228,58 



ToUl fr. 2667,02 



Ami*se 1881. 



Recettes. 



Eu caisse au 1«' Jaiivier 
Subside de TEtat . . . . 
Subside de la Proviuce. 
Cotisatioiis des membres. 
Vente du Bulletin . . . . 



fr. 



778,98 
500,00 
500,00 
720,00 
. . . „ 285,(X) 

Total fr. 2788,98 



Depenses. 



Achats pour le Musee. . . fr. 190,00 

Impressious etc 986,50 

Entretieu etc 287,00 

Total fr. 1423,60 



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r 



De rOrganisation des etudes d'hisioire locale eu Belgique. 129 



reoseignement sui)eriear de Thistoire en Belgiqne expliqae jnsqa*ä un 
certain point cet etat de choses. La piaspart des hommes qui s'y 
adonnent ä Tetnde de cette science se tronvent dans rimpossibilite ab- 
solae de slnitier aatrement qae par enx m^mes de la critiqne la 
rignear et aux exigences da metier. Epigraphie, Paleographie , Diplo* 
matiqae, Numismatiqae etc.. aatant de connaissances qa'ils doivent 
actio^rir sans aide ni conseil de personne! Aassi, dans le meillear 
sens da mot, la grande partie des ^nidits beiges les plas disUngnt^s 
n'est-ellö composee qae d'amatears oa si Ton veut, d'aatodidactes. 
A plus forte raison en est il ainsi dans les socicU^ d'histoire locale! 
Mais la bonne volonte, Tattachement an sol natal, Tcsprit d'association 
compensent ce qa'ane teile sitaation peut avoir de föcheax. Malgr<^ toat 
cependant, il faat bien avoaer qa'elle se fait encore sentir et deplorer 
trop soavent. ') 

§ III. 
II n'existe guere aujoard'bui de sociötö historique beige qui ne 
posscde an musce oa toat aa moins des collections archeologiques. En 
18d8, M. Scbayes, dans un rapport aa Ministre de rint<^riear disait 
d^ja : ^11 y a an quart de siecle, il n'y avait de musee provincial qu'fi 
rUniversit^ de Gand. Depuis, se sont cr^^ le musee d'armures de la 
porte de Hai (ä Bruxelles) et ceux de Li^e, de Namur, d'Arlon et de 
Mons. En outre Gand, Anvers, Toumai, Louvain, Malines ont des mu- 
sees communaux." ^ Depuis lors, le nombre de ces mas(3es n'a fait 

*) C^ef^t je crois h, ce defaut de discipline scientifique qu^i) faut attri- 
buer le manque absolu de plan d^ensemble dans les travaux et dans les re- 
cherches qui est le vice le plus gräve des socidt^s historiques beiges. Chaque 
membre a sa sp^cialit^ dont il ne »ort pas, sou champ qu'il fouille et retourne 
couscieucieusement sans s'inquieter de ses collegues. 11 en räsulte que tel erudit 
plus fecond que les autres accapare trop souvent le Bulletin ou les Annales 
de la societ^ au d^trimeut de leur int^ret et de leur utilitd. Et ä cöt^ de 
questions fort secondaires qui revienuent ainsi constamment ä Fordre du jour, 
on laisse iuexplores des cliamps trop vastes pour Tactivitä d'un seul mais oü 
le travail bien conduit de tous dounerait la moissou la plus abondante. Voila 
pourquoi c'est aux institutions de TEtat et en particulier ä la Commission 
royale d'histoire qu'tJchoient tant d'entreprises que pouiTaient aborder les so- 
ciät^s provinciales si elles donnaient plus d'unit^ h, leurs vues et une 
direction plus ferme a leurs recberches. 

*) II existe des musäes locaux lä meine oü il n^y a pas de societes 
archeologiques, par exemple ä Gand, ä Louvain, ä Malines, ä Verviers. Daus 
ce cas, les couvers sont faits par Tadministration communale qui nomme et 
retribue le conservateur. 

Wettd. Zeittchr. t Gesch. n. Kautt. IV, I. 9 

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130 H. Pirenne 

qu'augmenter. Od peut citer parmi les nouveaux ceiix de St. Nicolas, 
d'Engbicn, de Verviers et celui de Tlnstitut d'ai't et d'histoü-e du dio- 
c^ de Liöge. Natai*ellement, la valeur de ces musees est fort inegale. 
Une bonne Situation tinanciere est indispensable pour les conserver et 
les augmenter et beaucoup de societes ue jouissant cjue d'un budget 
fort restrein t ne peuvent se permettre le luxe des acliat« et leui*s 
coUections ne renferment guere que des objets donnes gratuitement. Je me 
bäte de dire qae d'ailleurs ces dons sont nombreux, sui'tout de la pai't des 
administrations provinciales et communales: antiquites de toutes especes 
dtomvertes dans leurs terrains, pierres torabales, statnes, enseignes que les 
necessites de Taligfiement ou de Texpropriation fönt tomber en leur pou- 
voir sont toujours imm^iatement transportees par leurs soins an musee 
archöologique. Le goüt croissant du public pour le bric-ä-brac et les 
coUections a naturellement rendu plus rares les dons des paiticuliers. 
A Li^ge, en pi'esence de cet't^tat de choses, ou vient d'inaugurer le 
Systeme des d^öts qui pennet au proprietaire d'un objet de Texiwser 
au musee et d'en faii-e ainsi profiter tout le monde, sans devoir lui 
meme en abandonner la propii^tc. 

En genöral, les sociötes historiques achetent fort peu pour leui-s 
musces, mais quelques unes, Liege et Namur surtout, ont organise de- 
puis longtemps des fouilles qui ont donne les plus heureux resultats. 
La seconde de ces villes possMe aujourd'hui des coUections qui, en fait 
d'antiquites romaines et frankes, sont certainement les plus interessantes 
de la Belgique. Le classement, dont Tinfatigable conservateui* M' Alf. 
Be<iuet s'occupe avec un zele admirable, est aujourd'hui partout adoi)te 
dans les autres mus«§€s locaux du pays. C'est en eifet au point de vue 
de l'histoire de la province que ce classement a ote con<;u. Tous les 
objets sont classes par ordre chronologique et groujies par lieu de proye- 
nance. L'ensemble des objets jM'ovenant d'un mi^me endroit fournit ainsi 
les renseignements les plus precieux ix)ur l'histoire de la localite et son 
impoitance dans ranti(|uite. Les mömes principes ont ete appli(|ues 
dans le classement du medailler. Celui ci se compose d'une serie de tiroii-s 
portant les noms des vülages de la province suivant 1 'ordre alpbabetique. 
Cbaque village a son nom sur un tiroir special oü ses monnaies sont 
classees chronologiciuement. ^). 

Les fouiUes sont entreprises individuellement par certains membres 
des societes archeologiques ou sont decretees et dirigees par ces societes 

*) La soci^to de Namur possede depuis 21 ans les deux meines oa- 
vriers fouUleinrs. Cliaque annee ils commencent leura recherches vers le 1«' 
Mars et les abondonnent a la fiu d'Octobre. 



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De rOrganisation des ^tudes d'histoire locale en Belgique. 131 

elles raemes. On s'attai'he suitout ä explorer les lieux dits (rhemin des 
payens, chemin des Sarrasins, cliaussee du diable, les tombes etc.) dotat 
les noms, comme l'a montri^ TexiH^rience, sont düs la phispait du temps 
a des etablissements romains ou gallo-fi*ancs. Parfois, on s'adresse ä 
radministration provinciale pour obtenir par eile les renseigncments ne- 
cessaires. En 1857 Tlnstitut archeologi(iue liegeois obtint du gouverneur 
Je la province Tenvoi d'une demande ofticielle aux commissaires d'ar- 
rondissement de faire connaitre les iamnll qui i)ouvaient exister dans 
lenr ressort. Ce prämier essai ne reussit pas: le vague des indications 
demandees fut peut etre la cause de cet insucccs. Plus recemment, en 
1883, la meme societö a fait inserer au Memorial administraiif de la 
province une seconde circulaire par laciuelle eile invitait les bourgmestres 
ä lui faire savoir „s'il existait daus leurs communes des tombes, mottes 
ou tumuli^ des substructions de villas, des cimetieres romains ou francs, 
des trontjons de voies romaines; si Ton y avait trouve des medailles, 
des debris de vases en terre rouge, grise ou noire, des tuiles, des bronzes, 
des verres, soit en labourant les champs, soit eu pratiquant des trän- 
chces etc." U est triste de devoir avouer que sur 335 communes que 
compte la pi-ovince, une douzaine seulement se sont donne la peine de 
repondre. 

A differentes rei)rises les societes archeologiques ont eu a lutter, 
pour se conserver en iwssessiou d'objets decouverts par elles, contre de 
deplorables tendauces centralisatrices qui auraient fait aftluer ä Bruxelles 
les pieces les plus interessantes de leurs musees. Ce n'est qu'apros de 
longues ncgociations que le musee de Liege a pu se maintenir en pos- 
session des deux objets les plus precieux de ses coUections antiques: 
un diplome militaiie de Trajan et une fontaine ronifiine trouvee au vil- 
lage d'Angleur. ^) 

S IV. 

Toutes les societes dont je me suis occupc jusqu'ici se sont or- 
ganisees. comme on Ta vu, en dehors de toute intervention de TEtat. 
II mc reste jiour etre complet, avant de terminer cette otude, ä dire 
un mot de VAcademic da BeUjique et de la Commlssion rof/ale dliistoire 
patronnees et subsidioes toutes deux par le gouvernemeut. 

L'Academie de Belgicpie doit son origine ä une simple soci^t^ 
littoraii-e fondee ä Bruxelles en 1769. Sons Tintiuence des idees de 



•) Voyez sur ces deux objets la Westdeutsche Zeitschrift. Jahrg. IIL 
Heft IL pp. 197. 198. 

9* 



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132 H. Pirenne 

l'epoque et gräce aux conseils du priuce de Cobenzl. Marie Thöre^e 
crigea cette societe en Academie imperiale et royale, par lettres patentes 
da 16 decembre 1772. Je ne pais entrer ici dans des details sur Tac- 
tivite de cette compagnie savante pendant la premiere periode de son 
existence. II me soffira de dire qae lorsqae la republique fran^aise en 
decreta la dissolntion, eile avait publik cinq volumes de memoires in 
4® et Organist nn grand nombre de concours, principalement sur des 
points d'histoire. *) 

Ce n'est qu'apres la fin de la domination franyaise que TAca- 
demie fut r^organisee par le gouvemement du royaume des Pays-Bas. 
Des deux classes dont eile s'^tait composee jusque-lä, la classe des 
Sciences et la classe des lettres, la seconde prit d^ lors — en raison 
de la natui'e de ses travaux — le nom de classe d'histoire et de lit- 
terature, La revolution de 1830 ne changea rieu ä la Situation. A partir 
de 1832 rimportance croissante de TAcadömie engagea ses membres ä 
faire paraitre an BuUeiin qui se publie encore aujourd'hui. £n outre, 
depuis 1835, le secretaire perp^tuel fut Charge de rediger un Anmiaii'e 
retra^ant les travaux de la compagnie pendant les douze mois ^coules. 
L'organisation actuelle de TAcad^mie date enti^rement d'un an*(^te royal 
du 1 dccembre 1845, qui la refondit sur un nouveau plan, en i*endit 
independantes Pune de Pautre les deux classes d6ja existantes et y ad- 
joiguit une classe des beaux arts. Je r^sume i*apidement cet arr^te. 

Chacune des trois classes de PAcademie comprend au maximom 
trente membres effectifs, cinquante associc^s ^trangers et dix cori*espondants 
regnicole^. L'election ä une place vacante dans une classe est faite par 
cette classe seule. Pour etre eligible, il faut etre auteur d'un ouvrage 
impoitant relatif aux travaux de la classe. En outre, la residence en 
Belgiqne est uecessaire pour ötre membre (effectif). — Chaque classe 
nomme son directeur annuel. Ce directeur ne peut i^tre choisi deux 
annees de suite parmi les membres etrangers ä la ville de Bruxelles. — 
Le roi nomme un des trois directeurs ä la presidence annulle. — l^e 
secretaire perpetuel est elu par les trois classes. II doit etre domicilie 
ä Bruxelles. — Chaque classe forme son reglement Interieur. Le roi 
döcröte un r^lement general — Chaque classe a une s^ance mensuelle 
et une seance annuelle publique oü eile rend compte de ses travaux et 
remet les prix aux lam*eats de ses concours. Les deux autres classes 
a^istent ä cette seance. En outre, il y a au mois de Mai une seance 



') M. de Mailly a publik il ya deux ans k Bruxelles mi livre trcs 
complet sur Pancienne Acaddinie de Bcigiquc. 



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t>e ^Organisation des (^tudes cPhistoire looale en Belgique. 13S 

^n^rale des trois classes pour leurs intör^ts communs. — Les badgets 
d^ trois classes sont arr^t^s par une commission administrative de sept 
membres, com|)Os^ des trois directeurs, du secr^taire perp^tuel et d*un 
membre ä d^igner annuellement dans ehaque classe. La r^partition 
des fonds est faite d'apr^ les besoins de chacune par cette commission 
administrative. 

Des trois classes de TAcad^mie, la seulc dont nous ayons ä nous 
occuper ici est celle des lettres, qui porterait raienx le titre de classe 
d'Histoire et de Litterature qu'elle avait avant 1830. II suffit en effet 
d'ouvrir le bnlletin de ses s^anc^s ou de parcourir la s^rie de ses m^- 
moires, poor s'appercevoir que les (juestions historiques )' sont d^bat- 
tute bien plns fr^quemment que Celles de philosophier ou m^me de pure 
litt^rature. De m^me, presque tous les prix dont cette classe dispose, 
sont affect^ aux lauri^ats de concours historiques organises par eile. 
Ces prix sont de plusieurs sortes. A cöt^ du prix qinnqiwnfial d'histoire 
(5000 frs.) cree par le gouvemement et accord^ au meilleur ouvrage 
historique paru pendant une Periode de cinq ans, quatre prix perp^- 
tnels ont ^te aflFectös par leurs fondateurs au laur^at d'un concours por- 
tant sur une question spt^ciale. Ce sont: kn deitx prix de Sfassartf con- 
sistant, le premier en une somme de 200 frs. accord^e tous les six ans 
ä Tauteur d'une nötice sur un Beige cel^bre, le second en une somme 
de 3000 frs., accord^ aprös les m^mes intervalles de temps au laur^at d'un 
concours sur une question d'histoire nationale; le prix de Sf. Genois 
et le pi'ix Anton Bergmann plus röcents, sont decemös tous les dix 
ans, le premier li Tauteur d'un memoire historique on litt^raire en fla- 
mand, le second ä celui d'une monographie flamande d'une ville flamande. 

Outre ces prix perp^tuels, TAcad^mie organise entinf ehaque ann^^e. 
au moyen de subsides accord^s par TEtat, des concours historiques 
dont les questions sont arröt^es par ses membres. Ces concours, bien 
plus importants et plus f^conds que les autres, ont produit nombre 
d'ouvrages excellents imprimes dans une serie speciale de m^moires. ') 
— L'activit^ historique de la classe des lettres de TAcadömie se ma- 
nifeste donc surtout par les concours qu'elle organise. Mais, h. propre- 
ment parier, on ne peut la consid^rer eile möme, malgr^ les nombreux 

*) Depuis son r^tablissement par le gouvemement des Pays-Bas, TAca- 
df^mie fait parat Ire trois s^ries de mdraoires : 1 " Noiiveaux mhnoires dt VAca- 
demie royale des sciences et hd1e»-lettresy 4» ; 2^ Mhnoires eouronnes et unemoires 
des ftarantft etrangern puhUh par VAcadhnie, 4" : .?" Memoiren eouronne« et autres 
mhnoires puhliea par V Academky S". 



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134 H- IMrenne 

travaox de ses membres, comme une soci6t6 de pure Tradition et de 
recherches. 11 en est tout autrement de la Commission royale d'histoire 
dont les membres, depuis 1845, sont recrat^s dans la classe des lettres 
de TAcad^mie. 

Ici encore, r'est au gouvernement hoUandais, dont la soUicitude 
pour les progr^s de la seience a tant profiti'» ä la Belpique, qu'est du 
rhonneur de Tinitiative. Le 23 decembre 1826, un arrcMe royal jeta 
les bases de Torganisation d'une commission cbargc*^ de rassembler les 
sources de Thistoire des Pays-Bas. En Juillet 1827, le projet ayant 
pris de la oonsistance, le gouvernement dösigna un grou|>e dY»rudits en vae. 
de la publica tion d'un Corpus Bcrum lielgkannn, Le plan des travaux 
etait ä i>eine trace, quand la revolution de 1830 vint tout interrompre. 
Heureusement , le gouvernement beige ne laissa pas disjMiraitre Teutre- 
prise. Le 23 Juillet 1834. une nouvelle commission de sept membres 
fut cr(^öe dans le but „de reobercher et de mettre au jour les chroni(|ues 
beiges inedites." Le but quavait vise le gouvernement hollandais (^tait. 
on le voit, un peu deplace. Tandis(iue celui-ci avait voulu reunir 
en une seule collection toutes les sources de Thistoire des Pays-Kas, il 
ne s'agissait plus maintenant (lue de publier des textes inedits. Cest 
ce que n'a cesse de faire la Commission royale d'histoire depuis cette 
('»poque. Les Services (lu'elle a rendus ä l'histoire nationale par le nombre 
de documents de toutes sortes qu'elle a mis au jour sont inestimables. 

Depuis 1834. la Commission fail paraitre un buUetin sous le titre 
de Cmnptes-rendus des smnces de la Commission JRot/a] d'ITistoire, De 
t-outes les publications pt^riodiques beiges, celle lä, au i>oint de vue hlsto- 
rique, est incontestablement le plus precieuse. A cöt^ des decisions prises 
par la Commission en ses s^ances, on y trouve de nombreuses Communi- 
cations des membres et de savant,s «^trangei's. Les dissertations propre- 
ment historiques y sont fort rares. En revanclie, des descriptions de 
manuscrits ou d'archives et surtout la publication de textes inedits for- 



>) Si la Kommission royale d'histoire n*a pas cntrcpris la publication 
d'un Coriwü Herum Belfficanwi proproiiient dit, eile nc fait paraitre ccpcndant 
que des auteurs ou des documents d'un intc^rN gi^uoral pour toutc uue parlie 
du pays ou une pc^riode historique, laissant aux 8ooi(^t(^8 savantes des provincos 
les travaux plus spc^ciaux. Jo. citerai cntre autres parmi ses principalcs publi- 
cations : J. J. de Smef, Kcrueil des chroniques de Flandre 4 vol. ; de Jicijfnt- 
herg, Monuments pour servir k Thistoire des provinres de Namur, de Ilainaut 
et de Luxembourg 8 vol.; ('hroniques relatives ä Phistoire de la Belgique 
sous la domination des ducs de Bourgogne; Correspondance de Philippe U; 
Cartulaire des comtes de Hainaut etc. etc. 



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De r Organisation des etmtes iVln^toire locale en BelKique. iHo 

nipnt de beaucoup la majeure partie du recueil. Ce bulletin n'a aucun 
rapport avec les grandes publications entreprises \mv la Ck)mmission. 
Celles ci sont confiees individuellement aux diff(^rents membres et pa- 
raissent par leurs soins soit dans le formal in 4® soit en volumes in 8^. 
I.es savants ^trangers ä la commission peuvent, apr^ avis favorable 
de Celle ci. faire iraprimer dans ce demier format des textes re- 
eeuillis et pr^par^s par eux. Les diverses publications de la Commission 
n)yale d'histoire sont incontestablement, ä tous les ix)ints de vue, les plus 
importantes <iui existent en Belgi<iue dans le doraalne historique et le 
petit nombre de lignes que je leur ai consacre ici n'est certainement 
j>as en rapix>rt avec leur mörite. Je n'ai pas cru cependant devoir 
beaucoup m'etendre sur elles dans un article oü j'ai eu surtont en vue 
de donner une idee de Torganisation des ctudes dliistoire purement 
provinciale ^). 

R^lemeiit poor les dipöts A*arehive8 de FEtat dans les provinees. 
Eieopold II9 Bot den Belizes. 

A tous pri^sents et t\ venir Salut. 

Vu la loi du 5 bnimaire au V relative a la r^union, dans les chefs 
licux de dc^partement, des titres et papiers appartcnant u l^Ktat; 

Rcvu les roglements rainist^riels du 1"^ aout 1825, du 24 Ortobre 1825 
et du 8 Aout 1826, pour le d(*pöt de Lit'ge: 

Revu Tarrete ministoriel du 4 aout 1829, relatif aux rccherches liisto- 
riques dans les archives; 

Considi'rant que rexporienre a d<%ontre riusuffisanco des roglements 
precit^s ; 

Consid^rant aussi qu'il Importe de pourvoir par des dispositions r(^gle- 
mcntaires a la surveillance et a Tadministration des d^pöts d'arcluvcs de TEtat 
qni existent ä Arlon, ä Bruges, k Gand, tl Mons, k Namur et a Tournay; 

Sur le rapport de Notre Ministre de Tintorieur 
Nous avons arr^t^ et arrf'tons: 

Art. 1. Les d^pöts d'archives de l'Etat qui existent ä Arlon, k Bniges 
k Gand, k Li^ge, k Mons et k Namur sont maintenus. Le d(^p6t spi^oial etabli 
ä Tournay pour les actes de Tancienne provincc de Tournaisis est (^galement 
ronserv«'. 

Art. 2. Les archives de l'Etat dans les provinees se romposent des 
titi-es et papiers des d^p6ts, qui ont et^ rassembl^s dans les chefs lieux en 

•) II ne faudrait pas croire qu'il y ait uu lien de Subordination quol- 
conque cntrc la Commission royale d'histoiro et les socictcs histonques des 
pro\ince8 La premiore est une institution de l'Etat, les autres sont des 
assoriations privecs et rette diftVrence d'origine cxplique le manque d'entente 
entre elles. Aussi la Commission nc peut eile t^tre considrree en aucune 
manicre rominc la diroctrico des travaux d'invcsti^ation dans los provinees 
dont j'ai täch^ de donner ici une id^e. 



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136 H. Pirenne 

vertu de Tart. 1«' de la loi du 5 brumaire an V, et des titres et papiers de 
la inline nature, que le gouvernement y fera d^poser ult^rienrement 

Art. 3. Les archives de TEtat dans les provinces ressortissent aux 
archives g(^n<^rale8 du royaume comme k leur centre comraun. 

Art. 4. Elles sont plact^es sous la surveillance du gouvemeur de la 
province, qui prend les mesures n<^ces8aire8 pour leur sftret«^. 
Oarde des depots et devoh's des consertmtmrs 
Art. 5. II y a, pour chacun des dc^pftts des archives de TEtat dans 
les provinces, un conservateur et, lorsque les nocessitt^s du Service Fexigent, 
un conservateur a(\ioint. 

Art. 6. Les conservateurs et les conservateurs adjoints sont nommc^s 
par le Roi. 

Les autrcs employc^s, s'il y a lieu, sont nomnu^s par le Ministre de 
Tinti^rieur. 

Les arr^t^s de nomination üxent le traitement des uns et des autres. 
Art. 7. Les conservateurs sont subordonn^s ä rarchiviste du royaume, 
avec lequel ils correspondent. 

Art. 8. Les devoirs des conservateurs consistent principalement : 
1" A classer et inventorier les documents confies ä leur garde; 
2" A veiller ä ce quUl n'en soit distrait aucun; 
3<* A fournir ä Tadministration et au public les renseigneraents qui 
sont demandi^s. 
Art. 9. Les conservateurs prennent pour r^gle dans le classement des 
d<^pftts : 

P De rassembler les difff'rents documents par fonds, c'est-ä-dire 
former une collection particuliere de tous les titres qui provien- 
nent du mdme corps, du m^mc (Etablissement, de la mOme ad- 
niinistration ou de la meme communaut^, sans m^ler les actes 
d'un Corps, d'un c^tablisscment etc. avec ceux d'un autre; 
2" De classer dans chaquc fonds les documents siüvant leur naturc, 
en coordonnant les mati^res sclon les cas, d'apr^s Tordre cbro- 
uologique, topograpliique ou simpleraent a1phab(^tique. 
Art. 10. Aussitöt apr^s la redaction d'un inventaire, üs en aciresscnt 
copie ä Tadministration des archives genc'Tales du royaume, pour rester df^- 
pos<^e dans cet Etablissement. 

Art. 11. Toutes les chartcs, registres et autres documents du d(^p6t 
sont, par les soins du conservateur, marquc^s d^me estampille portant dans 
un encadrement ces mots: ÄrMces de VEtat a . . . , 

Dans les registres, cette estampille est placke au premier et au dernier 
feuillet; eile peut ^tre rdp(^t(5e en d'autres endroits, selon la nature et Tim- 
portance du document. 

Elle est appliquEe, pour les chartes et les pi^ccs di^tach^es, sur le 
blanc qui se trouve au bas ou sur les cfttc^s. 

Art. 12. Les ouvrages imprim^s, donnc^s au d(Ep5t par le gouvcrnement, 
Tadministration provinciale ou d'autres, sont c^galement estampillf^s. 

Art. 13. Les conservateurs tiennent un livre dVntrc'e et de sortie des 
pi^ces; ces livres sont cfttc^s et paraph^s ä chaquc feuillet. 

Les entr^es et les sorties sont inscrites dans ces registres jour par jour. 



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De rOrganisation des ^ides d^histoire locale en ßelgiqit^. 

Il8 tieiment ägalement nn livre d'entr^e des ouvrages imprim^s qiii 
sollt donn^s aa depöt. 

Art. 14. Indäpendamment des livres mentionn^s en rarticie qui pr«'- 
rWe, les cooservateurs tiennent im rejfistre des rommimications faites au 
public. Ce registre mentionnc: 

1* La date de la commnAication ; 

2' La collection ä laqiielle appartiennent les dociiments communiqn^s ; 

3* L'indication de oeux-ff; 

4" Les noms et si^oifttiires des personnes ä qui les Communications 
sont faites. 

Aucun document n^est donnd en communication ä quelque personne 
qne ce seit, qu'apr^8 avoir ^16 inscrit dans ce registre et apr6s que la per- 
sonne qui en a fait la demande a appost"» sa signature dans la colonne du 
refcistre k ce destincc. 

Les documents, avant d'etre communiqu<^s, doivent toi\jours Mve rev^tus 
de l'estampille du dcp5t. 

Art. 15. II est interdit aux conservateurs de transporter ou de laisser 
transporter hors des d^p5ts aucun registre dossier ou pi^ce <tuclconque, ä 
inoins qu'ils n'y soient autorisf^s par Ic Ministre de Tinterieur, Ic gouvemeur 
de la province, ou qu*une ordonnance du juge ne prescrive Tapport des pi^ces 
au greffe des tribunaux. 

Art. 16. Avant la sortie d'une pioce quelconque, les conservateurs 
s'assnrent qu'elle est revötue de Pestarapille du depftt ; ils Tinscrivent ensuite 
SWT le registre ä ce destinc^. 

Ils ont le soin d'indiquer sur ce registre la dato de la restitution et 
si la pi^ce est rentrc'e en hon ^tat. 

Art. 17. Les personnes auxquelles des pi^ccs ont 6t6 communiqu(^es 
avec deplacement, sont responsable« de la perte ou de la dc^t^rioration de 
cellcs-ci. 

II n'en sera plus conß^ ä quiconquc nc les aurait pas rendues ou les 
aurait rendues en maavais ^tat, et ce sans prt^judice des dommagcs et intc^- 
rMs qu'il y aurait lieu de rc^clamcr. 

Art. 18. Les <;onservateurs ne peuvent vendre ou anc^antir aucuns 
titres ni papiers, pas mdme ceux qui ont M' jugc^ fle rcbut, si ce n'est en 
vertu d'une autorisation ministc^riclle. 

Lorsque les papiers inutiles, insignifiants ou ä mettre au rebut Icur 
paraissent devoir otre vendus ou an(^antis, ils en dressent un <^tat sommnire, 
qn'ils fönt parvenir, avec leurs observations, ä l'archiviste du royaume. 

Art 19. Au mois de Janvicr de cha<t\ie annde, les conservateurs adres- 
sent k Tarchiviste du royaume un rapport sur les travaux qui ont ^t^ exc^cutt^s 
Tannc^e pri^c^cnte et sur la Situation des d^pöts. Ils y fönt les propositions 
qu*ils jugent nf^cessaires, et y joignent un ^tat des documents qui sont entr(^s 
au d^p6t, ainsi que de ceux qui en sont sortis. Une copie de ce rapport est 
adresst^e par eux au gouverneur de la province. 

Chaque annc^e, dans le cours du preraier trimestre, Tarchiviste du roy- 
aume adresse au Ministre d^ Tint^rieur un rapport g(^n<^ral sur la Situation 
des däpots d*arcbives de TEtat dans les provinces. 




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laß F. X. Kraus 

Bapport4t des Conservateurs avec Je puftlic. 

Art. 20. Les archives de l'Etat, dans les provinces, soiit ouvertcs au 
public aux jours et aux heures qui sont fix^ , pour chaque d^p6t , par une 
disposition du gouvemeur de la provinre, insc^ree dans le Memorial adininistratif. 

Alt. 21. Toirte personne peut demander, aux jours et aux heures fix(%, 
fommunication des pieccs que les archives renferment; eile lenr est donnee 
»ans frais et saus dc^placement et avec les pr^cautions convcnables de snr- 
veillance. 

Art. 22. Lorsque des actes sont susceptibles d'affecter les inti^rf'ts d'un 
tiers, les conservateurs n'cn donnent communication , exrrait ou exp<^dition, 
qu'autant que celui qui les demande, justifie qu'il est lui - meme int<^ressc cn 
uom direct ou ä titfe d'heritier, ou k celui d^ayant droit. 

Ai*t. 23. Lh oü les localites Ic permettront, les documents demand(^8 
par les particuliers leur scront comniuniqu(''S dans une salle s(»par<^e et des- 
tini'^e ä cet usa^c. Ils nc scront point admis dans la salle des archives. 

Bispositions Ghif'ralfs. 

Art. 26. T/archiviste du royaume fait Tinspcction des [archives de 
VEtat dans les provinces, apres cn avoir re^u Tautorisation du Ministrc de 
rint(''ricur. 

II rend compte au Miuistre de Tint^rieur de la sitimtion dans laquelle 
il les a trouvces et lui souniet toutes les propositions qu'il juge nccessaircs 
j)our la bonne conservation, ainsi que pour le classement de ces dc^pots. 

Art. 27. Les reglemcnts minist^riels des 1«' aout, 24 Octobre 182;') 
et 8 aout 1826 pour le d(^p6t de Li^ge, aiiisi que le rc^glement du 4 aout 
1829, ce deiTiier en ce qui conceme les dc^pftts d'archives de FEtat dans les 
provinces, sont rapport^s. 

Art. 28. Xotre Ministre de Tint^^rieur est charge de Texc^cution du 
pr^^sent arr^t(^. 

Donnc ä Bruxelles, le 17 dccembre 1851. 

Par le Koi 

liO Ministre de rintoficur 

Ch. Bogier. 

♦^»^O^^« 

Ein Diptychon der Abtei St. Maximin bei Trier. 

Von Prof. Dr. Franz Xaver Kraaa in Freiburg i. B. 

(Mit einer Tafel in Lichtdruck.) 

Alexander Wiltheim hat in seinem Diptychon Leodiense (1659, 
Annot. a. 1677; I part. cap. VII f. 29) ein Pergamentblatt bekannt 
gemacht, welches, ehemals in ein Diptychon, d. h. zwischen zwei Elfen- 
beintäfelchen, eiuEfeschlossen war und die Nameu hervorragender, der 



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fcin Diptychon der Abtei St. Maxiinin bei Trier. 139 

Zeit and zum Teil der Familie Kaiser Otto's des Grossen angehöi'ender 
Personen enthielt (membranae . . . fragmentum antiqunm extat in 
Bibliotheca Coenobii D. Maximini apud Treviros, qupd olim in Diptyclio 
inclusum nomina comprehendebat vivonim hominum illustrium). Der 
gelehrte Jesuit war nicht der Einzige, welcher die Bedeutung des Blattes 
erkannte, das der Klasse der Diptycha vivorum angehörte und 
bei der aussersten Seltenheit der dieser Kategorie angehörenden Denk- 
mäler eine besondere Aufmerksamkeit verdiente. Seiii berühmter Ordens- 
genosse Papebroeh besprach dasselbe wenige Jahre spater (1675) in dem 
Propylaeum antiquarinm zum zweiten Aprilbande der Acta Sanctorum 
p. IX. indem er auf der ersten Tafel ein Facsimile in Kupferstich 
(Fragmentum Veteris Diptychi continentis, ut remur, nomina benefa- 
ctonim imperialis monasterii s. Maximini prope Treviros in specimen 
characteris circa an. DCCCCLXIV ibi usitati) beigab. Abgesehen von 
der nur unvollkommenen Weise, in welcher der damalige Kupferstich 
Handschriften zu reproducieren vermochte, giebt dies sog. Facsimile nur 
die ersten fünf Zeilen des Textes in der Abteilung des Originals, wah- 
rend es für die übrigen Namen eine willkürliche Zeileiiabteilung wählt 
und statt einer fünf Kolonnen setzt. 

Die namhaftesten Schriften über die Diptychen druckten Wiltheims 
Text wieder ab; so Salig (De Diptychis Veterum tarn profanis quam 
sacris. Halae Magdeburgicae 1731, c. 6, p. 108 if.), Doiiati (De* 
Dittici degli Antichi profani e sacri Libri IIL Lucca 1753, libr. II. 
c. 13, p. 104 if.), Gori (Thesaur. vett. Diptychorum, Florentiae 1759, 
I, 48 (f.). In neuester Zeit hat Niemand von dem Denkmal Notiz ge- 
nommen als Wattenbach, der indessen nur den Ab<iruck des Papebroeh 
kennt (Deutschi. Geschichtsquellen I, 295, Anm. 1 : 'zwischen 9€3 und 
965 wurde in S. Maximin das Diptyclton mit Namen der Ottonischen 
Familie geschrieben' u. s. f.). 

Was war unterdessen aus dem Original dieses in seiner Art in 
Deutschland einzigen, im übrigen Europa vielleicht nur in den Diptychen 
zu Brescia und im British Museum seines Gleichen findenden Monu- 
mentes geworden? 

Die Bibliothek und das Archiv der reichen und alten Abtei des 
hl. Maxirainus ist in den Stürmen der Revolution teils zu Grunde ge- 
iningen. teils zerstreut worden. Ich habe über die Schicksale der S. 

Maximiner Handschriften anderwärts berichtet : ') hier sei nur bemerkt. 

* 

«) i'ber Trierisfhe Handschriften der Kaiserl. Bibliothek zu Parisi 
Serapeum 18ü:i, Nr. 4 flf 



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140 F. X. Kraus 

dass der kostbarere Teil derselben auf Wagen von den vor den an- 
rückenden Franzosen flQcbtigeii Möncben nach Mainz verbracht and 
dort eine Beute der Franzosen wurde, welche die Bücher der National- 
Bibliothek in Paris einverleibten. Nach dem Frieden von 1815 wurde 
eine Anzahl Handschriften von den preussischen Kommissarien zurück- 
gefordert und in der That ausgeliefert: diese Codices kamen auf dem 
Rückwege bis Gent, wo sie aus unbekannter Ursache blieben und der 
Univei-sitäls- Bibliothek zufielen. ') Was in Trier zurückgeblieben war, 
wurde bei der Aufhebung der Abtei verschleudert. Ein Teil der Hand- 
schriften gelangte — einige vielleicht unmittelbar, andere auf Umwegen 
und nach mancherlei Schicksalen — in die unt^r Wyttenbachs Aufsicht 
neuorganisiert-e Stadtbibliothek; vieles andere wurde als Makulatur ver- 
kauft. Ein stattlicher Rest von gedruckti»n Büchern, Urkunden und 
Handschriften kam als solche in die Hände des Kaufmanns Schal- 
kenbach, *) von welchem sie der als Schriftsteller auf dem Gebiete der 
Trierischen Geschichte bekannte Antiquar Dr. A. liinde erwarb. Als 
dieser im Jahre 1863 starb, wurde mir von seiner Familie die ganze 
Sammlung angetragen und käuflich überlassen. Unter den Urkunden 
befand sich eine grössere Collection von Weistümern, welche ich später 
dem kgl. Provinzialarchiv zu Coblenz abtrat, nachdem ich die älteren 
derselben in Grimms 'Weisthümern' (Bd. VI) herausgegeben hatte. Der 
Rest ist in meinem Besitz geblieben. Es befinden sich darunter wert- 
volle Urkunden aus allen Jahrhunderlen, vom zehnten herab;*) Nekro- 
logien, StMteordnungen (Coblenz) u. s. f. Das merkwürdigste Stück 
aber in der Sammlung ist ein Pergamentblatt von 0,25 m Höhe und 
0,18 m Breite, in welchem ich sehr bald das Original des von Wilt- 
heim und Paiiebroch veröffentlichten Diptychons erkannte und welches 
ich hier in Lichtdruck wiedergebe. Das Blatt ist nur auf einer 
Seite (es ist die Feltseite) beschrieben. Wann es aufgehört hat, von 
Elfenbeintafeln umschlossen zu sein, kann Niemand angeben; zu Wilt- 
heims Zeiten war es, seiner Beschreibung zufolge, offenbar nicht mehr 
in einem Diptychon bewahrt. Es hat zweifellos eine Zeitlang als Buch- 
deckel gedient oder war in einen solchen eingeklebt; eine Hand des 

•) Vgl. Bonn. Jahrbb. L, 204 f. 

*) Anch Görres hat eine grosse Anzahl von alten Maximincr Hss. er- 
worben, sie befinden sich jetzt teilweis in Koblenz, Gymnasialbibl., teilweis 
in München; vgl. Westd. Zs. Bd. 1, 423 Nr. 154. Lpt 

*) So das Original des Egbertischen Diploms von 9H(), welches Beyer 
(Mittelrh. rrknmlenh. I, 310 f. Nr. 254) nicht besonders correct aus dem Di- 
ploroatar von 8. Marien abgedruckt hat. 



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Ein Diptychon der Abtei St. Maximin bei Trier. 141 

14.-15. Jhs. hat den Inhalt diese^s Buchs iu einer mit tiefschwarzem 
Atnunent mitten in das Blatt gesetzten Notiz angegeben: contlnet re- 
gnlam v'de soUtariomm, N. 17, Eine etwas verschiedene Iland, eben- 
falls des 15. Jahrhunderts, hat in blasserer Tinte beigesetzt: Codex 
nwtioster'u sandl Majcimint. Endlich findet sich tiefer eine dem 18. 
Jh. angehörende Bemerkung: Vide mp(itularki) Caroli Magni per 
Amerhadi, p, :i4;j, dito Tom, :i, Concil GalL pag, :i01. Der Text des 
Originals ist, wie man sich aus der beigefügten photegraphischen Re- 
produktion (Firma Kraemer, Kehl) überzeugen kann, in der Minuskel 
des ausgehenden zehnten Jhs. geschrieben ; die nähere Bestimmung seiner 
£ntstehangszeit wird aus der Prüfung der in ihm aufgeführten Namen 
sich ergeben. 

Die Namen, welche unser Maximiner Diptychon aufführt, sind 
zweifellos solche, deren Träger durch besondere Vei-anlassung, durch 
dem Kloster zugewandte Wohlthaten, durch freundschaftliche oder ver- 
wandtschaftliche Beziehungen in ein näheres Verhältnis zu der Abtei 
gebracht waren und für welche in der letzteren ausdiilcklich gebetet 
wurde. YieUeicht diente das Blatt, um während der Messe am Altar 
aufgestellt und bei der Memone der Lebenden, zu Eingang des Kanons, 
abgelesen zu werden; vielleicht auch, um bei dem Officium den Brüdern 
diejenigen in tägliche Erinnerung zu bnngen, welche sich dem Gebet 
derselben empfohlen oder welche in ihr Gebet namentlich einzuschliesseu 
die Communität sich verpflichtet hatte. 

Der Text ist in 48 2teilen geordnet, von denen 1 — 4 sechs bis 
acht oder neun Namen enthalten und die Breite des Blattes fast aus- 
füUen; die folgenden Zeilen enthalten mit Ausnahme von 15, welche 
zwei bietet, je nur einen Namen. Ich kann nicht sagen, weshalb diese 
vei-schiedene Anordnung des Textes beliebt ist; die Angehörigkeit an 
die kaiserliche Familie kann nicht den Anlass gegeben haben, die betr. 
Namen in die ersten vier Zeilen hineinzudrängen, denn diese enthalten 
auch dem Kaiserhause nicht verwandte Personen, während Verwandte 
der Ottonen auch Zeile 6, 47 u. s. f. vorkommen. 

Von den älteren Editoren hat keiner den Text mit diplomatischer 
Treue wiedergegeben. Die Editionen Gori's, Donati's und Salig's gehen 
auf Wiltbeim zurück, neben welchem also nur Papebrochs Facsimile in 
Betracht kommt. An mehreren Stellen ist der Text schwer oder gar 
nicht mehr leserlich; es ist darum nicht überflüssig, auf die älteren 
Ausgaben zurückzugehen. Ich lese wie nachstehend: 



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142 F. X. Kraus 

amona (?) 

1 otdo athalheit • otto • niahthild • uualdburg • 
fritharun 

2 amalric • ßicuuiii . Kicgouo • Baltharnui • eue- 
rard . Bereiiger • / deiam 

3 Heinric • erp • Heinric • uuinatheri • thedrauau . 
nualthnsi • alfhusi • anr.:.... 

4 Uoda . blittrut • liutbraht • meginburg - risolf« 
Ida • richild • Idishilt 

linthard- 

Bruno archi eps. 



1 ErtfUs Wort: Ütdo so auch Fapdßi., cäle ander h Edd. Imben Otto. 

1 amoua ist über das zweite und dritte Wort i'tbergesc/irieben : ich leac so mit 
Papebivch, während Wilth., Sidig, Gori, Donati Aniolt j/^en. — frithainu, 
so auch Papebr.j WUth., Gori; fritliarum Salitj, Ihnati. — uualdburg, 
so attch Papebr., Walburj? Wdth., Gori. Salitj. Walaliurg DomUL 

2 Kicuuüi. So auch Papcbr., Ricwiu alle iibi^en Edd. — Kicgouo. So aitcft 
Papehr., das erste o ist mis u corrigieii. Riguuo WUtJi., Gori Riguuo 
Sal., Don. — Balüiamm. So aucJi Papebr., Wiltli., GorL Baltliarm Scd., 
Don. — . //tlcram od^r /// derau. Das letzte Wort nad^ Berenger lassen 
(die Edd. mit Austuümie Papehr. aus, welclier vor d eine Basur und ei» 

IjiY amjibt. Die betr. Stelle des Meinbrans ist aber durch einen Wurni- 
frass zerstört. Ich vermute Ederam (Ederam?) (Minuskel) — — — 

3 lleiuric. erp. Diese beiden Worte fdden bei dien Edd. mit AusnaJune 
PajtebrocJis. — uuinatheri mit Pai)ebr., alle Edd. drucken Winaüieri. — 
uualthusi mit Papebr., Walthusi die übr. Edd. — tin:ii.... Von dem letzten 
Wort der 3. Z. sind die beiden letzten Buchstidjen durch Wurmfrass ludb 
zeratört. Mit AiisnaJime von Papebroch lassen alle Edd. dassdbe weg. 
Ich vermute amulf oder amust. 

4 Uöda. Alle EUl. Voda, docJi erkemit man einen Siculus tlber o. — Blittrut 
mä Papebr., alle Edd. BUttrud. — liutbralit mit Papebr., Sal., luitbraht 
Gori. Liubtraht Donati. — Meginburg mit all. Edd., nur Don. luvt Me- 
gimbui"g. — Ida mit Papebr., Wdtli., Gori. Lola (siel) S(d., Don. — 
Richild. So aucli Papebr., icäJirend (die amleren Edd den Namen ganz 
audassen, ohne Angabe der Lücke. 

b liuthard. Das Original lässt einen feinen Strich unter dem Woiie erkennen, 
wddien kemer der Eid. angedeutet liat. 

6 arclii eps. Alle Edd. (mä Ausnahme Papebr.) sciureiben das Wort aus: 
archiepiscopus, wie Z. 7, H, D, 12 das eps ausgeschrieben erscheint: 
episcopus. 



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Ein Diptychon der Abtei St. Maximin bei Trier. 143 





VuiclVilit 


eps 




Gerhard 


eps 




Vuillehelm 


eps 


10 


Folcmar • 
Thiedirchc . 






Eu'Taccar 


eps 




Reginbolt • 






Vuerinheri . 




15 


Basco . Ahian . 




Tezilin . 






Vuihman • 






Folraht • 






Meginheri . 




20 Vuerin . 






Virdun . 






Aluan • it- 






Vualdolf . 






Blizo . 




25 


Euotbraht • 
Reginnolt • 





7 Vuicfriht mit Papeör., So/., Von, Wicfrith Gvri. 

8 Gerhard tnit Pajjebr. Berliardus Wilth., Gori. Beihardus SiU., Don. 

9 Vuillehelm mit Pax)€hr, Willehelm die anderen Edd. 

10 Folcmar vui Fapehr. Folemar alle übrigen Edd. 

11 Tlüedirche. Thiedirchc Papebr. Tiediriclie Wäth., Gori. Tiedirihe 
Sal., Don. 

12 Euei-accar. Eueracear Papebr., Wäth., Gori, Sal, Don. 
14 Vuerinlieri mit Papel/r. Alle Edd. Werinhcri. 

16 Teziliu mit WilÜi., Gori. Mczelin Papebr. Tezitiu Sid., Don. 

17 Vuihmau mit Papebr., alle anderen Ed<l. Wihmau. 

18 Foh-aht mä Papebr. Tolraht Wilth., Gori. Taraht Scd., Don. 
20 Vuerin mit Papebr., alle i'ibr. Edd. drudcen Weriu. 

22 Aluan it. mit Papebr. ^ alle ühr. Edd. drucken Aluan item. 

23 Vualdorf mit Papebr., Waldolf die übrigen Edd. 

25 Ruotbraht die Edd., nur Gori hat Ruothrath. 

26 Reginnolt mit Papebr., alle übrigen Edd. Reginolt. 



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144 F. X. Kraus 

Rapilo • 

Erlolf . 

xpian • 
30 Vuicman monac • 

Engilbraht monac • 

Engilram manac • (sie). 

Reginbolt • 

Snidger manac • 
35 Adalbold ps • 

Gisilbertus m • 
Richeri • 
Crecanbraht • 
Helmribc • 
40 Athalbraht • 
Richolf . 
Suitger • 



27 Jlapilo mit Papebr., alle übrigen Edd, Ropilo. 

28 Erlolf. Papebr, JuU Erlgif; sein E (jleidU aber wie im Original mehr einem 
F. Ergof* (cd Trigof) WüHl, Gori. Ei-gof Sal., Don, 

29 xpiau mä Papebr, Alle übrigen Edd. Christian. 

30 Vuicman monac. mä Papebr, Wicman Mouachus WUth., Gori, Sidig. 
Wieman Monachus Donati. 

31 monac. mit Papebr., alle anderen Edd, schreiben Monachus aus. 

32 Engilram manac. mit Papebroch; das erste a in monac. offenbarer Schreib' 
felder. Alle anderen Edd. schreiben Monachus aus. Sal. u. Don. Itaben 
Engibram. 

34 Suidger manac. So auch Papebr., mit dem luer wiederkel^renden Schreib- 
fehler manac. Die übrigen Edd. 1ud}en Guidger Monachus. 

35 Adalbold ps. Adalbold ps Papebr, (ohne den Horizoiüddrich im d,) 
Adelboldus Episcopus alle übrigen Edd., mit falsclier Auflösung des ps 
(presbyter) in episcopus. 

36 Gisilbertus m. mit Papebr. AUe übrigen Edd. lösen auf: Gisilbertus Mo- 
nachus. 

38 Crecanbraht mit Papebr. AUe übrigen Edd. Crencanbraht 

39 Helmrihc mä Papebr. AUe übrigen Edd. Helmrich. 

40 Athalbraht mä Papebr. u. Don. Athalbraht Ghri, Sal. 



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Ein Diptychon der Abtei St. Maxiaiin bei Trier. 145 

Alfrat • 

Bertsuint a^ • 
45 Vuendilburh a^^ . 
Heiluaig a^^ . 
Gerbirli a^ . 
Lant 

Nachdem der Text aiif diese Weise, soweit thunlich, hergestellt, 
handelt es sich nm Feststellung der in ilim genannten Personen. Die- 
:>elbc ist mir nur mit einem Teile dei*selben gelungen ; Forscher, welche 
sich mit der Ottonischen Zeit ganz speziell beschäftigt haben, werden 
ohne Zweifel hier manches ergänzen können. 

Adalbold ps (35). Man kann an Adelboldus «lenken, der lülO 
Bischof von Utrecht wui-de (SS. 111 93) und 1025—1026 starb (vgl. 
Watt«nbach D. GQ.-* I 312). 

Alßmsi (3). Ich kann weder die Person noch den Namen nach- 
weisen, der bei Förstemann fehlt, obgleich zahlreiche andere Namen 
mit dem Stamm alf, bez. alp vorkommen (I 54). 

Alf rat (43). Über diesen Frauennamen s. Förstemann 1 61. 
Man wird nicht sowol an Alberada abbatissa de Molinbach, welche 
1039 abdanken muss (SS. III 100, 102), noch an Alberada, Gemahlin 
eines Grafen Waltger in Holland c. 1006 (AliHJit. SS. IV 104), als 
an Alfrada, Tochter Hadewigs und Giselberts (SS. III 215, 407), Mutter 
der Irmentrud (Grabschiift Duchesne II 629; vgl. Dttmmler Otto d. Gr. 
100, A. 2) zu denken versucht sein. 

Aluuan. Der Name begegnet zweimal. 15 und 22, das letztemal 
mit dem Zusatz it(em) oder it(erum). Die Form fehlt bei Förstemann 
und der Nachweis der beiden Pereonen ist mir nicht gelungen. 

43 Alfrat mit Papebr., Wilth., Gori. Afrat Sui^ Ihn. 

44 Bertsuiut a^. mit Papcbr. Bcrsuiut Sal.y Don, Alle Edd. schreiben ab- 
batissa am. 

45 Vueudilburch aj>r>- mit Papebr. Alle iibr. Edd. lassen die Zeile ganz aus. 

46 Iloiliiuig a)5. mit Vapehv. Alk übr. Edd.: Heil w ig Abbatissa. 

47 Gerbirh a^j^. mit Papebr. Gerbricli Abbatissa Wdtli., Gori. Gertrich 
Abbatissa SaL, Don. 

4S Lant mit Papeltr., der dem Worte indessen ein im Original felüetides Punkt 
nachsetzt. Gori giebt nadi Wäih. mit Weglassuttg des Lant nur die feli- 
lende Zelle mit — — — — — — — — an, Sal. und Don. 

rerschtveigen die Existenz der Zeile gänzlich. 

Es geht aus dieser Lectio varia)is hervor ^ me ungenügend die bisherigen 
Atuigaben des Aktenstücks sind. 

Wetid. Zeitschr. f. Getoh. u. Kuust. IV, u. 10 



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146 F. X. Kraus 

Amalric (2). Der Name begegnet in den Neurologien der Zeit 
öfter (Necr. S. Maximin. V kal. febr., Kraus B. J. LYII 110: Amal- 
ricus conversus nre congreg. — Piper Lib. Confr. etc., Berol. 1884, 
Index p. 410. Man kann an den Conversus von S. Maximin, an Amalricus 
raissiis Remensis ecclesiae bei Flod. (SS. III 381); nicht an Amalrich, 
Bischof von Speier denken, der 940—946 sass. 

Amoiia (1). Die Richtigkeit der Lesung vorausgesetzt, venuut- 
lich ein Frauenname vom Stamm Arno, den Förstemann indess weder 
zu I 82 noch 599 hat. Wäre Amota zu lesen, so fände sich ein 
Beleg Piper 11 527iü. 

Aniulf oder Ärnust (3). Die Lesung unsicher. Ist Amulf zu 
lesen, so kann man an den Markgrafen Arnulf I von Flandern denken, 
der 965, 27. März (964?) starb (vgl. Hirsch Heinrich I 1 518. 
Dümmler 395, A. 2), oder an seinen Nachfolger, den 965 noch minder- 
jährigen Enkel Arnulf H, der 968 Rozala (Susanna), die Tochter 
K. Berengars heiratete (Dümmler 380, A. 2). Läse man Aniust, so 
läge nahe Graf Ernst oder Eraust im Sualafeld zu vermuten, den 
Parteigänger Liudolfs, der 959 in einer Urkunde Otto's I nobis maxinie 
contrarius genannt wird, was freilich gegen seine Erwähnung in Ge- 
sellschaft der Ottonen sprechen würde. Ein Ernest Comes wird übrigens 
Necr. S. Max. V id. Aug. angeführt. 

ÄtMlbraht (40). Man denkt natürlich zunächst an Adalbert den 
Erzbischof von Magdeburg, gest. 981 (SS. III 65 if.); da Adalbert 968 
Erzbischof wurde, wäre seine Erwähnung ohne den Beisatz archiep. 
verständlich. 

AthalheU (1). Zweifellos Rudolfs II von Burgund Tochter, die 
Gemahlin Lothars und seit 951 Otto's d. Gr. Sie starb 999 zu Selz. 

Baltharmn (2). Die verschiedenen Formen des Namens Förste- 
mann I 209. Man wird zunächst an den Einsiedler Baltram denken, 
der 959 Abt zu Lure am Oignon wurde (vgl. Schöpflin Als. dipl. I 113. 
Dümmler a. a. 0. S. 319, 310, 527, 550). Er starb indessen schon 960. 

Basco (15). Ich kann weder Person noch Namen nachweisen; 
letztererstellt sich jedenfalls zu Bas, Baso, Basaco, Förstemann I 217. 

Berenger (2). Es wird wegen der Nähe des Namens zu den 
Ottonen an König Berengar gedacht werden können, der 963 gefangen, 
966 6. Aug. in Bamberg starb (Ann. Hild. SS. III 80. Dümmler 
a. a. 0. 380 f.). Eher als an Berengar, der 956 Bischof von Cambray 
(Kamerik) wurde (Flod. a. 956, Dümmler a. a. 0. 283, 297, 374, 
530, 560), und nach einem höchst turbulenten Episkopat 25. Nov. 962 



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En niplvfhou der Abtei St. Maximin bei Trier. 147 

m Köln starb. Der Bischof Bercngar von Verdnn sass t)40— 962 (vgl. 
Gest. ep. Yird. SS. IV 45. Dümmler a. a. 0. 108, 157, 194, 226). 
Vgl. nnten zu Uuicfrüit eps (7). 

Brrtsuint a^^ (44) konnte ich nicht feststellen. Den Namen 
s. Förstemann I 251. 

BlUimt (4). Förstemann I 347 hat die Formen Blietrud, Blidd- 
rnda; für den Stamm Blid s. eb. I 268. Bei Piper a. a. 0. I 3252, 
34131 findet sich Blidrud. Eine Blitdruda, beatae Rachildae germana, 
islrd zu 926 in Ilartmanni Vita Wiboi*adae (SS. IV 456) genannt. 
Sie kann hier kaum in Betracht kommen. 

Blizo (24). Der Xame fehlt bei Förstemann; er dürfte zu dem 
Stamme Blid I 267 stehen. Die Terson unbekannt. 

Bruno archi eps (6). Zweifellos der Bruder Otto's I, der grosse 
Erzbischof von Köln, welcher von 753 Aug. bis 965, Okt. 10 sass. • 

CrecanbrcüU (38) fehlt bei P'örstemann. Person unbekannt. Wäre 
die Lesung nicht klar, so müsste man an Ercanberaht (Förstemann I 
379) denken. 

Christian (29). Das häufige Vorkommen des Namens macht es 
unmöglich die ohnedies durch keinen Zusatz charakterisierte Persönlich- 
keit festzustellen. Man kann an den Christianus denken, den Annal. 
Mosomageus. (SS. III 161) erwähnen; kaum an den in LiOthringen 
c. 924 auftretenden (Widukind SS. III 430); auch wol kaum an den 
Christiauus Pataviensis episc, gest. 1013 (Ann. Hildesh. SS. III 94). 
Eher an Christian, Abt zu S. Pantaleon in Köln, der 954 Lei Uuotger 
Vit. s. Brun. (SS. IV 265) erwähnt wird; nach den Ann. Col. max. 
wurde er 964 eingesetzt und starb 1001 (SS. XVII 740 f.); vgl. 
Dümmler a. a. 0. S. 366, Anm. 1. Oder an den Grenzgrafen Christian 
von Serimunt, der 965, wo sein Sohn Thietmar bereits als Graf er- 
wähnt wird, schon tot war und im Magdeburger Dom bestattet wurde 
(Dümmler a. a. 0. 70, 103, 143, 388, 499). 

Edcram (2). Die Richtigkeit der Lesung vorausgesetzt, bieten 
Förstemann I 370, Piper II 487, 3985i den Namen. Persoh nicht 
nachzuweisen. Wäre vor dem E etwas mehr Platz, so könnte man 
Aledram lesen und an den Markgrafen Aledram denken, der sich mit 
Gerberga, einer Tochter K. Berengars vermählte pümmler 380). 

Engilbraht monac, (31). Den Namen betr. s. Förstemann 191. 

Person unbekannt. Eine grössere Anzahl Gleichnamiger hat Piper, 

s. Index S. 437. 

10* 

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148 ^' ^' J^raus 

Emjilmm mouat: (32); den Xaiiien s. Försteiu^imi I 96. Eine 
Reihe von Pei-sonen dieses Xauiens bietet Pipers Index S. 438. 

Urlolf (28). Der Name ist in den Formen Eiiulf und Erlolf, 
Herluif bekannt; Förstemann I 38ü f. Piper Index p. 440 selir oft. 
Papebroch's früher auch von mii- gebilligte Lesung Erlgif giebt einen 
sonst nicht nachgewiesenen Namen, der zu dem sMs. Stamm erl (vir 
nobilis), Förtemann I 386 steht. Doch wäre freilich auch die Lesung 
Erigif möglich, welcher, gleichfalls sonst nicht auftretende Name zu 
St. hari (Förstemann 613 f.) zu stellen wäre. 

Erp (3). Ich denke an Ei*p comes, der zu 1012 als Erp senior 
erwähnt wird, Thietm. Chr. VI 46 (SS. III 828) oder eher noch an 
Erp praei>ositus Bremensis, der 1)74 (Thietm. Chr. III 4 SS. III 760), 
u. A. 976 (Dttramler a. a. 0. S. 392) Bischof von Verden wurde und 
994 (Ann. Quedl. SS. III 69, 72), n. A. 993 sUrb. 

Eaucramr eps (12). Gewiss der Bischof Everachar von iittttich 
(Everaclus), der 959 (Ann. Lobiens., Laub., Leod., Dümmler 302 A. l 
u. sof.) bis 971 (Ann. Leod. SS. IV 17) sass. Er war nach Aegid. 
Aureaevall. claro Saxonum genere oriundus , was schon Wiltheini 
notiert hat. 

Emrard (2). Ich denke zunäclist au den Grafen Eberhai'd, Vater 
Bischof Theodorichs von Metz (Sigeb. SS. IV 482) oder an dessen 
Neffen Eberhard, der 978 starb (Sigeb. SS. IV 479, 480). Gleich- 
zeitige Eberharde, an die wol nicht zu denken, sind der bei Flod. 
(SS. IV 482 : Ileribertus comes, Ilammo Castro recepto Ebrardum cepit) 
erwähnte, weiter der erste Abt von Einsiedeln (Ann. Meginradi zu 934 : 
Eberhardus venit; SS. EI 138; er starb 958, Ann. Eins. SS. III 
145) und der erste Bischof von Babenberg (1007 ordiniert; Ann. Eins. 
SS. III 145, 1012 erwähnt Larabert. Ann. SS. III 93; er starb 
erst 1040). 

Fokmar (10). Ein in S. Maximin sehr häufig auftretender 
Name. Folmarus successit als Abt von S. Maximin 987 (Ann. Max. 
SS. IV 7). Ein Folmanis monachus obiit Patharbrunnensis episcopus 
983 (Ann. Corb. III 5; vgl. Dümmler S. 312, A. 6; er hatte 960 
den Stuhl von Paderborn bestiegen). Der Bischof Folcmar oder Poppo 
von Utrecht sass 977 — 990 (SS. IV 350). Eher als er und der 
Paderbomer dürfte Folcmar oder Poppo, als Diakon in Köln Bmns 
vorzüglichster Helfer und sein Naclifolger (965 — 969, Juli 18) auf dem 
erzbischöüichen Stuhle (vgl. Dümmler 392, 397, 403, 466) in Be- 
tracht zu ziehen sein. 



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fein i)ii)tyrhon «ler Ahtei St. Mftximin bei Trier. 14<) 

Folrahf (18). Zum Namen s. Förstemann I 444 (Fulcerad, Ful- 
rad, Folrad u. s. f.). Sehr oft bei Piper, s. Ind. S. 444. Person 
nicht ermittelt. £in sonst unbekannter Folradus puer et monachos 
mrd Necr. S.. Max. III id. Aug. erwähnt. 

FrUluirun (1), weibl. Name, s. Förstemann I 429 f. (Frithurun etc.) 
Der Name war in der sächsischen K6nigsfamilie ablich (DOmmler a. a. 0. 
580). Man wird zunächst an Friderun, die Schwester der K. Mahthilde, 
denken, deren Todestag das Necrol. bei Brower Ann. Trev. I 470, 
lieibnitz Ann. II 240 : 4 id. Jan. Friderun soror Mahthild reginae, 
deren Todesjahr 971 das Nocrol. Fuld mai. : Fridarum comitissa et 
ancilla Christi II id. lan. bieten. Vgl. noch Gerhardi Vit. s. Udalrici 
(SS. IV 379). 

Gerbirk al^^ (47). Es kann nur an die Äbtissin von Ganders- 
heira gedacht werden, die Tochter Herzog Heinrichs von Bayern, 
Schwester der Herzogin Hadewig von Schwaben und Lehrerin der 
Dichterin Hrotsuit (Praef. ad. \it. b. M.), welche 959 — 1001 dem 
Kloster vorstand. Sie starb id. Nov. 1001 (Ann. Ilild. SS. HI 92). 

Gerhard eps (8). Der heilige Gerhard, Bischof von Toul 963, 
März 29 bis 994, Apr. 22. Er war ein Schüler Bruneis von Köln 
und von diesem eingesetzt, zu Köln geboren und gebildet (Düramler S. 374). 

Gmlberttis nu (36) nicht festzustellen. Auch Piper II 127io, 
II 58*c, II 43014 u. s. f. hat den Namen. 

llviluuig «5? (46). Dieser weibliche Name, zu Hai stehend 
(Förstemann I 595) kehrt bei Piper (Ind. S. 456) oft wieder. Ich 
konnte die Äbtissin nicht ermitteln. 

Heinric Der Name findet sich durch Erp getrennt, Z. 3 zweimal. 
Cnter der grossen Zahl seiner Träger denkt man zuerst an den Bischof 
von Trier, einen Verwandten des K. Otto, welcher nach gewöhnlicher 
Annahme (Görz Reg. d. Erz. S. 5. Ders. Mittelrh. Reg. I 283) am 
3. Juli 964 starb, nach Ann. Hild. SS. IH 60 sogar 963. Zwei ürkk. 
vom 17. Sept. 964 u. 5. März 965 scheinen diesem sonst beglaubigten 
Todestag zu widersprechen (Görz Mittelrh. Reg. I 284, Nr. 998 f.). 
Indessen spricht gegen den Bischof, dass jede Charakterisierung desselben 
durch eps oder archieps fehlt: was bei dem Ordinarius loci nicht an- 
zunehmen ist. Der Herzog Heinrich von Bayera, Otto's d. Gr. Brutler, 
war 955 Nov. 1 bereits verstorben; sein Sohn Heinrich II war beim 
Tode seines Vaters vier Jahre alt und starb 995 in Gandersheim beim 
Besuche seiner Schwester der Äbtissin Gerberg; er ist zweifellos einer 
der hier Genannten. Das Necrol. S. Maxim, erwähnt zum II kal. Mail;. 



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150 t^ >^. Krans 

eines Heinricus dux beate memorie: er kann weder der genannte Bayem- 
herzog, noch sein Vater sein, da ersterer am 28. Aug., letzterer 1. Nov. 
das Zeitliche segnete; Hontheim Hist. I 383 u. Prodr. II 971 identi- 
ficiert den Heinrich des Necrologiums mit dem 1047 zu Trier verstor- 
benen und dort beigesetzten (Herrn. Contr. z. j. 1047) Heinrich VII 
von Bayern; aber auch dessen Todestag (14. Okt.) stimmt nicht. Der 
Heinrich des Maximiner Nekrologs kann nur Heinrich V, Herzog von 
Bayern, sein, der zwischen 993 — 996 die Vogtei von St. Maximin er- 
hielt und am 27. oder 28. Febr. 1026 starb (Riezler Gesch. Bayerns 
I 439. D. Biogr. XI 460). Er war der Sohn des Grafen Siegmund 
Kunutz von I^ützelburg und könnte einer der in unserm Diptychon ge- 
nannten Heinriche sein. Ausserdem lässt sich an Heinrich, den Sohn 
K. Otto's und Adelheid's denken, der 952 oder 963 zur Welt kam und 
schon als Kind, vor dem zweiten Sohn dieser Ehe, Brun (967) starb 
(s. Dümmler a. a. 0. 213, 292); weiter an Heinrich, Sohn Hugos von 
Francien (956) Herzogs von Burgund, nicht wol an den nur von Wi- 
dukind II c 26, 33 erwähnten und schon 944 unmündig verstorbenen 
Heinrich, Sohn Giselberts und Gerbergas. Ausserdem wird ein sach- 
sischer Graf Heinrich zum Jahr 965 im Gefolge des Herzogs Herraan, 
im Kampfe gegen die Slaven, genannt (s. Dümmler S. 250). Endlich 
kann auch an Heinrich, Sohn der unten zu Voda (4) genannten Gräfin 
Uda gedacht werden, der in der berührten Urkunde von 963 erwälint 
wird. Eines Henricus laicus frat^r nostrae congregationis gedenkt das 
Necrol. s. Maxim, zum VI. non. Mai. 

Helmrihc (39). Der Name häufig, s. Förstemann I 657. Piper 

Ind. p. 457. Ein Helmrich eps unbekannten Sitzes eb. II 384jß. 
Nicht festzustellen. 

Ida (4). Ohne Zweifel Ida, die schöne Tochter des Schwaben- 
herzogs Hermann, schon 940 (946?) dem Sohne Otto's d. G. Liudolf 
verlobt, 947 oder 948 (949?) diesem angetraut (Dümmler S. 150, a. l), 
957 (Sept. 6) durch den Tod Liudolfs Witwe, 986 verstorben (986: 
Ida quoque regalis domina, conlectalis Liudolfi filii magni Ottonis im- 
peratoris obiit.' Annal. Quedl. SS. Hl 67). Eine Ida soror nostrae 
congr. hat das Necr. s. Maxim, zum IUI non. Febr. 

lälshihl (4). Ich kann die Person nicht nachweisen, auch den 
Namen nicht, der bei Förstemann zu Idis (I 773) fehlt. 

Lant (48). Das den Schluss des Verzeichnisses bildende Wort., 
in unserer Photographie nirht gut wiedergegeben, ist vermutlich ein 



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Kill l)iptychon der Abtei St. >taximin l)ei trier. \t){ 

Franenname wie die vorherjifehenden. Försteraann I 830 hat zwar I.ant 
nar als Mänoeruauie, doch ist kein Zweifel, dass die F'orm sowol = 
Lande, m., als = Landa, f. (S. Toi. Irm. S. 55, 74 f.) ist. Person 
nicht festzustellen. 

LhäbraJU (4). Name bei Förstemann I 862. Ein Liutpcrt wird 
als Vasall des in der Schlacht von 953 getöteten Grafen Adalbert von 
Marchthal genannt (DOmraler S. 231). Zwei Weissenburger Mönche des 
Namens bei Piper I 2 18 15, II 184^^. Unmöglich die Persoir festzustellen. 

LmiJtard (5). Vielleicht der spätere Abt von Weissenburg, der 
1002 eingesetzt wurde (Liuthardus successit, Ann. Wiss. SS. III 70) 
und bis 1030 lebte. 

MahthiU (1). Man kann an die Königin Mahthilde, die am 14. 
März 968 (Dümmler S. 440, A, 1) in Quedlinburg starb, denken. Wahr- 
scheinlich aber ist die Tochter Otto's d. Gr. und Adelheid's geraeint, 
welche 955 geboren (ann. Quedl. SS. III 58), 966 im zwölften Jahre 
stehend zur Äbtissin des Servatiusklosters in Quedlinburg eingesegnet 
wurde und 999 starb (Thietm. IV 27. SS. lU 780). Auch könnte an 
Mahthilde, Tochter IJudolfs und Ida's, die spätere Äbtissin von Essen 
gaiacht werden. 

Meffinfmrff (4) als Männer- und Frauenname bei Förstemann I 
889. Nicht festzustellen. Piper hat den Namen einigemal, s. Index S. 478. 

Megitüwrl (19). Der Name sehr gewöhnlich, s. Piper Index S. 
479. Ein Bischof von Lausanne, Maginar, Magnerius (947 — 968: 
Mainherus ordinatus est episcopus, Ann. Lauson. SS. III 152) könnte 
in Betracht kommen. 

Otdo und Otto (1). Der an erster Stelle, an der Spitze des ganzen 
Verzeichnisses Genannte ist zweifellos der Kaiser, gest. 973, 7. Mai 
(? n. A. nicht vor Aug.) zu Memleben (s. d. Belege Dümmler S. 510). 
Auffallend ist der Unterschied in der Schreibung des Namens. Förste- 
mann I 163 führt zwar die Form Odto, nicht aber Otdo an. An zweiter 
Stelle ist gewiss K. Otto II genannt, der 954 als Sohn Otto's I und 
der K. Adelheid geboren wurde (Dümmler S. 292, A. 2), 967 zum 
Kaiser gekrönt, 973 Erbe seines Vaters, im J. 983 Dez. 7 starb. 

Bapilo (27). Person unbekannt. Der Name fehlt bei Förstemann; 
vielleicht identisch mit Roppulo, Roppulu bei Piper II 307^,3. 

ReginboU (13 u. 33). Man könnte an Reginbald, des hl. Udal- 
rich Schwestersohn denken, der indessen bereits 955 auf dem Lechfelde 
liel (Gerhardi vita s. Udalr., SS. IV 402). Ein Reginbaldus comes 
wird in Lantberts vita s. Ileriberti (SS. IV 741) als Ur.i<rossvater des 



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152 ^' X. Ivraud 

Kölner Erzbischofs, Vater von dessen Grossmutter Imma, genannt. Anch 
an ihn kann hier kaum gedacht werden. Ebenso wenig an den S])eierer 
Bischof Reginbold, der 946 den Stuhl bestieg und 950, 13. Okt, starb 
(Ann. Wissemb. SS. III 59). Der Name ist überaus gewöhnlich (s. Piper 
Index p. 496) und schon darum die beiden durch keinen Beisatz cha- 
rakterisierten Personen schwer festzustellen. 

BeginnoU (26). Der Name sehr häufig, s. Piper Index p. 497. 
Zu spät fallen wohl ein Reinoldus, der 1023 Bischof von Altenburg 
wird (ann. Hildesh. SS. III 96), und ein Abbas Mimil. Reinoldus (Thietm. 
Vn 5 zu 1014, SS. m 839), der 1016 abgesetzt wird (eb. 846). 
Siehe zu Vuerinhari (14). 

Bicheri (37). Der Name öfter bei Piper s. Index p. 498, 499 
in verschiedenen Formen. Man könnte an den um 982 ermordet^^n 
Richerus, Neffen des Bischofs Wiefried von Verdun, denken (gest. ep. 
Vird. SS. IV 46); vielleicht auch an den Geschichtsschreiber von St. Remi. 
dessen Geburts- und Todesjahr nicht feststeht, der aber um 995—996 
den Anfang seiner Chronik schrieb (Wattenbach D. GQ. I 332). 

EichiM (4). Der Name oft in den Formen Richilt, Richild, Richi- 
lint bei Piper, Ind. p. 499. Ich denke an Richilda, die Tochter Boso's 
und Willa's der Altem (Liutprand. Antap. IV 10 zum J. 931, SS. III 
318), deren Todesjahr mir allerdings unbekannt ist. Der Name kam 
in den grossen lothringischen Familien auch sonst vor, ich erinnere an 
die nach 910 verstorbene Kaiserin Richilde, die Gemahlin Karls des 
Kahlen (Dümmler Ostfr. R. II 670). 

Richolf (41). Der Name ist in seinen verschiedenen Formen Ri- 
cohlf, Ricolf, Ricolfus, Riculfus häufig bei Piper vertreten. Vgl. Förste- 
mann I 1052. Ich kann die Person nicht nachweisen. 

Ricgmo (2). Nicht nachzuweisen. Der Name kommt in den For- 
men Richgowo, Richgovoo, Richkow, Richoo öfter vor, s. Förstemann 
I 1044, Piper n 190, (Richgouuo). Am nächsten lägen der Lacomblet I, 
Nr. 97 zum J. 947, dann die SS. 111 395 (bei Flodoard), 603 (bei 
Richer) Genannten. 

Eicumn (2). Der Name ist so gewöhnlich (Förstemann I 1051, 
Piper Index 499), dass eine Bestimmung schwer ist. Man denkt zu- 
nächst an den in Sigeberts Miracula s. Maximini, also c. 966 (SS. I\' 
234) als noch lebend aufgeführten Richwinus monachus. 

Bisolf (4). Der Name nicht ganz selten (Föi-stemann I 1059 ; 
Piper Ipd. p. 501). Ein dem 10. Jh. angehörender Risolf bei Dronke 
Cod. dipl. Fuld. Nr. 709. 



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fiin Diptychon der Abtei St. Maximin bei Trier. 153 

RuMrahi (25). Die zahlreichen Formen des Namens s. bei 
Förstemann I 720 f. unter Hrodebert; dazu Piper Ind. p. 505. Ob an 
Kotbert, den Gegner Bruns um 959 (Dümmler Otto I 309) gedacht wer- 
den kann? An den Erzbischof von Trier, Sohn König Rudolphs von 
Burgund (931—956, Mai 19) wohl nicht, eher an Rothbertus oder 
Rupert, der 970 Erzbischof von Mainz wurde und 975, Jan. 13 starb. 
Er war nach dem bei Joannis I 447 angeführten Chron. Magdeburg, 
ex nobiüssimo Saxonum (genere). 

Suidgcr monac, (34) Ich denke an Suitger, der 993 Bischof 
von Mimigardefort (Münster) wurde und 1011 starb. (Ann. Lamb. SS. III 
69 zu 993: Dodo episcopus Mimigardevardensis obiit, cui Suigerus vir 
illttstriß s. Halberstadensis ecclesiae coenobita successit. Vgl. SS. IV 799. 
Todesjahr Ann. Quedl. SS. III 80 u. s. f.) 

SuUger (42). Nicht nachzuweisen. Die Schreiliung verschieden 
von dem Z. 34 genannten Mönch. 

Tezilhi (16). Förstemann hat die Formen Tetzelin, Tecelyn aus 
dem 11 Jh. Person unbekannt. 

Tiiedhrauan (3). Ich kann weder Name noch Person nachweisen. 
Der Name fehlt bei Förstemann und Piper. 

ThiedirccJie (1). Ungewöhnliche Form eines bekannten Namens. 
Man denkt an Theoderich, Bischof v. Metz (964, Dez. — 984, Dez. 14), 
doch fehlt die Charakterisierung durch das beigesetzte episcopus; das- 
selbe gilt von Theoderich, Bischof von Trier, welcher 955 — 977, Juni 5 
sass. Sonst könnte an Theoderich gedacht werden, der seit 982 als 
sachsischer Pfalzgraf erscheint (DQmmler 539 ; vgl. S. 264 : Thiadrich 
Graf von Nordthüringen, zu 955). Eines Theodericus presbyter et abbas 
gedenkt das Necrol. s. Maximini zum XVI. kal. April. 

Uualdburg (1). Die verschiedenen Formen dieses bekannten Frauen- 
namens geben Förstemann I 1241 und Piper Ind. p. 522. Die Person 
nicht festzustellen; Papebroch vermutet eine Schwester Mahthilds, der 
Äbtissin von Quedlinburg. 

TJmldolf (23). Der Name häufig, s. Förstemann I 1248; Piper 
Ind. p. 524. Person nicht festzustellen. 

Utialthmi (3). Förstemann hat den Namen weder zu I 746 noch 
1240. Ebenso fehlt er bei Piper. Person nicht nachzuweisen. 

Umndühurh a^, (45). Der Name nicht ungewöhnlich: Förste- 
mann I 1255, Piper Ind. p. 526. Man kann wohl nicht an Wendil- 
burc denken, die ein gewisser Rihdat iu der Zeit Otto's d. Gr. mit 



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1 



[54 ^' ^- Krau?* 

hrem Vater freilässt und dem Kloster der hl. Maria in Coblenz wachs- 
zinspflichtig macht (Günther Cod. dipl. I Nr. 31, p. 94). 

Uuerin (20). Der Name sowohl in der Form Wenn, als Verin, 
Werino, Wirin, Hwarin, Varin, Warin häufig: Förstemann I 1264 f., 
Piper Ind. p. 526 f. Es li^ am nächsten, hier Warinus oder Werinus, 
den spätem Erzbischof von Köln 976—984 (gestorben 985, Sept. 21), 
der auch im Necr. s. Max. I kal. Oct. nicht fehlt, anzunehmen. 

Uuorinheri (14). Vielleicht der 968 zum Abt von Fulda gewählte 
Werinharius (ann. HUdash. SS. III 62 f., IV 411, 415, 417, 418); 
vielleicht aber auch Werner, der mit seinem Bruder Reinald mit dem 
Erbe ihre« Vaters Richar belehnt wurde, welch letzterer nach Ent^tzung 
des Grafen Reginar von Hennegau durch Bruno mit dessen I^nde belehnt 
worden war (958). In diesem Falle wäre Reginnolt (26) vielleicht 
Werners Bruder Reinald (vgl. Dümmler S. 297). Ausserdem wären zu 
not Iren Werinharius filius Liutharii, der sich 998 verheiratet (Thietm. 
IV 25, SS. III 779) und Werinharius comes Lotharing., der 1016 stirbt 
(Thietm. VII 32, SS. III 851). Beide fallen indessen etwas zu spät. 

Ukfriht eps (7). Gewiss nicht Wichfried von Köln (923—953, 
Juli 9; Flod. SS. III 402 f. u. s. f.). Man wird nur an Wiefried, 
Bischof von Verdun denken, dessen Episkopat Gams 652 von 962 — 972, 
deAsen Todestag derselbe 983, Aug. 31 angiebt — Zahlen, welche ge- 
wiss nicht richtig sind, da eine Urk. von 959 ausgestellt ist anno or- 
dinationis domni Wicfridi sanctae Virdunensis ecclesiae antistitis primo 
(Ilist. de Metz IIP 74; Dümmler 339, A. 1. 431). Nach Thietm. IV 
26 SS. III 779 hätte er 997 noch gelebt. Die Nennung Wiefrieds von 
Verdun als Episcopus erklärte dann vielleicht, weshalb sein Vorgänger 
Berenger nicht als solcher aufgeführt wird (Z. 2); er starb als Mönch 
(Mabill. Anal. Bdct. 379, Dümmler 339 A. 1). 

Uuianan manac (30). Der Name einigemal bei Pii>er, Ind. p. 528, 
in verschiedenen Klöstern vertreten. 

TTuillehelm eps (9). Ich denke hier mit Wiltheim nur an Wil- 
helm, Erzbischof von Mainz, den unehelichen Sohn K. Otto's I, welcher 
929 geboren, 954, Dez. 17 zum Erzbischof gewählt, 968, März 2 
starb pümmler S. 8, 12, 271—73, 438—440), indem das Fehlen 
dieses Ottonen sehr auffallend wäre. Papebroch S. IX will, weil der 
Titel episcopus, nicht archiepiscopus lautet, einen Bischof Wilhelm von 
Mimigardeford (Münster) annehmen. Ich finde einen solchen um diese 
Zeit in Münster nicht; 967 stirbt der Bischof Wltlebald oder Ilildebold 
von Münster; Papebroch scheint den Namen verwechselt zu hal>en. 



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fcin Diptyclion der Abtei St. Maximin l)ci Trier. l5^ 

UuihtiMn (17). Vermatlich Graf Wichmann II, Sohn Wich- 
numns I, von Sachsen, der 967, Sept. 22 seinen Untergang fand 
(Widnlrind III 69, Dümmler 434, 579-82). 

üuintxtheri (3). Der Name fehlt bei Förstemann nnd Piper, 
wenigstens in dieser Form. Person unbekannt. 

Umlun (21). Franenname, bei Förstemann I 1328. Vgl. Pijier 
Ind. p. 531 (Vuirton, Uuirtun etc.). Person nicht nachzuweisen. 

Ilofla (4). Frauenname (Woda, Förstemann I 1333). Zweifellos 
die Vda comitissa, deren Todestag zum YI id. A])r. das Xecrol. S. Maxi- 
mini (Honth. Prodr. 973, Kraus B. J. a. a. 0. 112) verzeichnet und 
welche 963, Mai 18 dem Kloster des hl. Maximin ihr Erbgut Trisinga 
im Rizzigau schenkte (Honth. Hist. I 297, Mittelrh. ÜB. II 625, Nr. 242, 
Görz Mittelrh. Reg. I 280, Nr. 386). 

Es ergiebt sich aus dem Vorstehenden nachfolgendes Resultat. 
Von den 75 Namen de^ Verzeichnisses gehören zwölf gewiss, ausserdem 
vielleicht zwei andere Frauen an; die übrigen sind Männernamen. Als 
mit Bestimmtheit festgestellt werden zu betrachten sein sieben Manner 
und sechs Frauen ; bei 24 Männern und 4 Frauen stellen sich wenigstens 
be^rründete Vermutungen ein. Die festgestellten Persönlichkeiten sind: 

Kaiser Otto I, gest. 973, Mai 7. 

Kaiser Otto II, geb. 954, gest. 983, Dez. 7. 

Bruno, Erzbischof von Köln 953, Aug. — 965, Okt. 10. 

Euueracar, Bischof von Lattich 959 — 971. 

Gerhard, Bischof von Toul 963, März 29 — 994, Apr. 23. 

Wicfriht, Bischof von Verdun 959—983, Aug. 31 (?) bez. 997. 

Wilhelm, Erzbischof von Mainz, geb. 929, reg. 954, Dez. 17 — 
968, März 2. 

Kaiserin Adelheid, Otto's I Gemahlin 951—999. 

Alfrat, Tochter Gieselberts, starb ? 

Friderun, Schwester der K. Mathild, gest. 971. 

Gerberg, Äbtissin von Gandersheim 959 — 1001. 

Ida, Witwe Liudolfs 957, gest. 986. 

Uoda, Grätin, 963 urkundl. bezeugt. 

Von den beigesetzten Daten sind, wie man sieht, für die Datie- 
rung ausschlaggebend die Episkopate Bruns und Gerhards von Toul: 
Bmn stirbt 965, Gerhard wird erst 963 Bischof. Unser Dokument 
ist also zwischen 963 — 965 geschrieben, wozu alle tlbrigen Daten 
stimmen. Papebroch hat das schon richtig gesehen. Dass der Bischof 
von Trier Heinrich I (956 — 964 Juli 3), obgleich ein Verwandter des 



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156 *''• ^- '^»*ft"s 

Ottonischen Hauses, bez. sein Nachfolger Theoderich I (965 — 978), 
fehlt, wird sich nicht aus dem schlechten Verhältnis der Abtei zum 
Erzbischof von Trier (vgl. Chron. I. Maxim. Honth. Prodr. 1008 f.) 
erklären, sondern aus dem Umstand, dass der Name des Bischofs im 
Kanon von selbst seinen Platz hatte. Die besondere Eintragung der 
Ottonen u. s. f. auf einem eigenen Diptychon konnte nicht befremden, 
nachdem Otto I und seine Familie die Maxiiuiner- Abtei in so ganz be- 
sonderer Weise in ihren Schutz genommen hatte (eb. 1108, Görz 
Mittelrh. Reg. I 270, Nr. 956, 278, Nr. 981). 



Zusätzlich zu den Mitteilungen des Herrn Prof. Kraus weise ich 
auf eine dem Anscheine nach unedierte alte Namen reihe aus 
S. Castor in Koblenz hin, welche sich in einem Evangeliar des 
Stiftes aus dem Ende 9. Jhs., fol. Pgt. unfoliiert, jetzt Trierer Dombibl. 
Nr. 136, befindet: freilich bin ich infolge anderweiter Beschäftigunj? 
nicht in der Lage, zu der Erklärung derselben beizutragen, wie ich 
auch meine im J. 1880 genommene Abschrift nicht nochmals mit dem 
Gr. collationieren konnte, doch hat Herr Dr. Feiten in Trier freund- 
lichst eine nochmalige Durchsicht meiner Abschrift übernommen. 

Dem Text der Evangelien gehen in der Hs. wie gewöhnlich die 
Canones voraus, beim Beginn derselben steht von der Hand des Schreibers 
der ganzen Hs. : Yuaniggus peccator nomen habeo, in uite libro mei 
memoriam condo. Vor den Canones standen Arcaden in der Art der 
('anonesbogen ; von ihnen sind jetzt mindestens 2 Bll. weggeschnitten, 
nur ein Blatt mit Arcaden ist noch erhalten. Diesas Blatt weist folgende 
Namen 9. Jhs. auf: 

|B1. 1*] Reginhart Rebuuuinus Reginardus Einait Guodouuinus 
Sigifridus Pro oma *) eclesia. — Hildigunt Ruobraht Fuolhnant Heirbraht 
Godebraht Meginsuuint Hohtbraht Reginbraht Folbraht Grimolht, Gerbolt 
Wikarht Folbraht Reginmunt Nodinh Hehtdila Hasso Halderaht. — - 
Vuolbret Vuillidrut Rubothart Thiederat Rathilt Vuanfrit Gunderat Elbui 
Thiederat Rathilt Herfrit Starburc Uualburc Gerbrat Fegindrut Hiegooz 
Liutuualt Rihat Rihat. — Herleuuin Reginsuint Nantere Gerbrat.*) 
Eodem die, (juando fuit missa sancti Stephani, fit obitus Obertis. 
Sanderat f- Huodila f. Heriger. 

|B1. 1*»] Wolbolt Meginrat, Dicint Wifrit Woffo, Adelgel Volbertus. 



•) So. 

*) Von hier ab wenig späterer Nachtrag. 



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Ein Diplychoii der Abtei St. Muximiii bei Trier. 157 

Au5>:>er dieser Xamenreilie enthält die Hs. noch nacii dem Jo- 
hanüesevangelium die folgende ungedruckte Aufzeichnung über die 
Einweihung der Ca^itorskirche am 27. Juli 1208: Anno domini M" CC" 
VHP epacta una luna XI* Yl* kaleuda^ augusti dominica die dedi- 
eatum est hoc templam a venerabili patre lohanni archiepiscopo Treveriee 
sedis in honore sancte et individue trinitatis, sanete dei genetricis Marie, 
et saucti Castoris sacerdotis et confessoris et omnium sanctorum. in 
maiori altare ipsins ecclesie sunt reli<iuie de capite et spiua dorsi 
sancti Castoriä confessoris, de crepundiis Ihesu Christi, de lingno dominice 
crucis, de vesübus sancte Marie virginis, de reliciuiis sanctorum Gor- 
gonii Wagni Victoris Felicitatis martirum, de sudario sancti Thome 
episcopi et martiris et sancti Liboni episcopi et aliorum plurimorum 
sanctorum. in altare sancte cnicis et sancte dei genitricis sunt reliipiie 
sancti Castoris et de ligno sancte crucis, de sei)ulchro douiini, sanctorum 
Thebeonim martirum. in altare sancti lohannis ai)Ostoli sunt relitiuie 
sancti Castoris, de colunipna, in qua Christus fuit ligatus et flagellatus, 
et de sepulchro sancti lohannis eiusdem et de puKerc, «lui inde scaturit. 
Diese Aufzeichnung war bisher nur aus einem Archivreimrtorium von 
S. Castor 18. Jhs. bekannt (vgl. üörz MR. Heg. 2 Nr. 1041)), wohin 
sie ex libro minori evangeliorum, d. h. aller Vermutung nach aus dem 
jetzigen Trierer Codex, eingetragen war. La nip recht. 



Die Ausgrabung des Limes-Kastells in Obernburg a. M. 

Von W. Oonrady, Kreisrichter a. D. in Miltenberg. 

(Mit Tafel 11 u. III.) 

Im Verfolg meiner Forschungen nach den Überresten des rümisciieu 
Limes entlang dem Maine, über deren seitherige Ergebnisse in der Westd. 
Zeitschr. III, S. 266 ff. und im Wcstd. Korrbi. III, Nr. 72 bericiitet wurde, 
ist es mir nun im veiHosseuen Herbste aucli gelungen, das vor zwei Jahren 
vergeblich gesuchte Limeskasteli in Obernburg aufzutiudoii. ') 

Schon bei der früheren Untersuchung war ich auf die inmitten des 
unteren Stadtteiles etwa 225 Schritte vom Mainufer entfernt gelegene Wern'- 
sciie Gerberei aufmerksam geworden, weil vor Jalu-eu dort bei der Anlage von 

1) DMsoIbe ist mit ZugruudlegUDg der bayer. Kataster - Yormessuugskarte auf Uor 
beigegebeneu Tafel II sowohl iu seiner Gesamtlage in nud zu dioscoi Städtchen mit der 
n&cbstou Umgebung, als auch in vergrOssertem Massütabe dargestellt, und die beigefügten 
Strasseunamen , Hausnummern etc. dürften die Orientierung beKttglich der nachfolgenden 
DarsteUung wesentlich erleichtern. 



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158 Courady 

Lohgruben altes Mauerwerk augetroflfeu wordcu seiu sollte. Aach jetzt war man 
hier wieder, wie ich leider erst anfani^s August erfuhr, schou im Frühjahr dieses 
Jahres bei der Eiugrabung neuer Kufen auf ein angeblich mehr als meterdickes, 
sehr festes Mauerfundament gestossen, hatte dasselbe aber gründlich ausge- 
brochen. Seine (Jrestalt wurde übereinstimmend als bogenförmig bezeichnet, auf- 
falligerweise aber selbst von dem bei der Wegränniung beteiligten Maurer gerade 
in umgekehrter Richtung, als dieselbe sich in der Folge thatsächlich erwies, 
wo es sich ergab, dass hier ein Stück der nordöstlichen Eckabrundung der 
Frontmauer des Kastelies zerstört worden war. Zunächst schien die ange- 
gebene Richtung gegenüber der vorhandenen Terraingestaltung einen der- 
artigen Schluss nicht eben nahezulegen; auch hatten die ungesciilachten 
Steine, welche als Kopfsteine aus jenem Fundament bezeichnet wurden, nidit 
das Aussehen römischer Werkweise, und eine Eingrabung in möglichster 
Nähe der Lohgruben förderte keinerlei römische Anhaltspunkte zu Tage 
Das ungemein freundliche Entgegenkommen des Grundbesitzers und seines 
Nachbars ermunterte jedoch, die durch die zwei unbestellten Baumgärten an 
ihren Ilofraithen gebotene Gelegenheit zur Fortsetzung von Versuchen nicht 
unbenutzt zu lassen. Hier zeigte sich denn in zwei, um 20 bzw. 30 m von 
der Frühjahrsfuudstelle entfernten Einschnitten, unter metertiefer Auffüllung 
von schwärzlicher Dammßrde und modernem Bauschutt, Mauergeröll, dessen 
zuerst losen Mörtel- und Steinbrocken weiter unten in festerem Gefüge zu- 
sammenhingen, so dass es den Anschein hatte, als sei die innere Füllung 
einer kolossalen Mauer getroffen. Allein da sich selbst bei 4 m Breite der 
(irube keine Mauerkanten nachweisen licsseu, so handelte es sich doch eben 
nur um eine fast meterstarke Lage mörtelreichen Schuttes. Unter demselben 
wunle auch zuletzt in der entfenitereu Eingrabung eine mehrere Centimeter 
dicke Ilorizontalschichte von vei'witterter Ziegelmasse angetroffen, die über 
einen auf dem „gewachsenen** Kiesboden auHiegenden Estrich von Steinbrocken 
und Kalkmörtel gebreitet war. Das Aussehen von römischem Beton hatte 
derselbe nicht, und auch die geringfügigen hier gefundenen Gefässsch erben 
trugen keinen römischen Typus. 

Anscliliessend an jenen Estrich kam nun ein noch in festem Mörtel- 
verband sitzender Haustein, 1,20 m lang und 22 cm hoch, zum Vorschein, 
der völlig einer Treppenstufe glich ; und hier gelang es denn nach mehrtägiger 
Arbeit endlich, in 2,10 m Tiefe die gradlinig verlaufende Kante der untersten 
Schichte eines Mauerfundamentes zu ermitteln. Seine Steine waren nicht 
nach Art einer trockenen Rollierung aufrecht gestellt, wie dies bei römischen 
Fundamenten gewöhnlich angetroffen wird, sondern lagen wagrecht in ge- 
geschlossenem Kalkmörtelverband auf dem grobkörnigen Kiese des Urbodens. 
Nach Wegräumung eines isolierten Mauerklotzes, welches in mehreren noch 
zusammenhängenden Schichten vornübergestftrzt, fast den Anschein eines Ge- 
wölbes bot, fand es sich denn, dass jener Fundamentrest zu einer kolossalen, 
1,85 m dicken Mauer gehörte, welche staffelfürmig in der Art ausgebrochen 
war, dass ihre entgegengesetzte Seite noch in 7 Steinlagen, nur 60 cm nnter 
der Oberfläche, aufrecht stand. Diese Seite, deren Kante ziemlich genau 
mit dem hohen Zaune zwischen dem Kümmerlichen und anstossenden Wohl- 
beck'schen Besitztum zusammenfiel, war vorerst noch nicht zugänglich. Bei 



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Die Ausgrabung des Lime»-Kaste'ls in ()l>crnl»urp a. M. 159 

Torläaliger Untersucliung schien aber gerade hier eine sUirke Mauer recht- 
winklig abzuzweigen. Durch entsprechende Erweiterung der vorhandenen, 
»wie neue Erdeinschnitte in der Richtung des aufgefundenen Fundamentes 
konnte zunächst auf eine gerade Erstreckung von 15 m die Forlsctzung der- 
v^lben, einseitig bis auf die letzte Schichte zerstörten, anderseits noch mehr 
erhaltenen Mauer konstatiert werden. Ül>er ilire Herkunft und Bedeutung 
hatte sich bisher immer noch kein sicheres Urteil fällen lassen. Seinen vieles 
lies seitherigen Befundes geradezu auf nicht römischen Urs]>rung hinzuweisen, 
so lag doch auch wieder die Frage nahe, welches mittelalterliche, so gänzlich 
ans jeder Erinnerung entschwundene Gebäude solch' massiges Trümmerwerk 
hinterlassen haben könnte. — Nun wurde es jedoch plötzlich Licht. Es kamen 
nämlich aus der Tiefe nicht blos verschiedene sauber ^abgerichtete Mauer- 
steine zum Vorschein, die nach Grösse und Form vollkommen den charakte- 
listiscben römischen Ko])fsteinen entsprachen, sondern auch das Fragment 
einer Halbsäule mit leistenartiger Erbreiteruug der Basis, in welcher unzwei- 
deutig einer jener nicht weniger tjiiischen römischen Zinnondeckel zu er- 
kennen war. Ohne Bedenken durften jetzt auch zwei ausgegrabene, 21 cm starke 
Sandsteinplatten mit ausgehauenem Kamies au der vorderen Schmalseite als 
Teile eines römischen Mauergesimses angesi^rochen werden, und auch ein 
Stück des üblichen abgeschrägten Uausteinsockels römischer Wehrbaute u 
wurde entdeckt, dieses jedoch bemerkenswerter Weise als Füllbrockcn im 
inneren Mauerkern verwendet. 

Ohne Zweifel handelte es sich hier also um römisches Mauerwerk 
und bei seiner Ausdehnung und der bedeutenden Stärke von fast 2 m konnte 
wohl nur eine Kastellmaucr in Frage kommen. Folgeweise musste dann 
aber auch der erwähnte rechtwinklige Maueransatz einem nach innen springen- 
den Turm angehören, und dies bestätigte sich vollkommen. In dem Wohl- 
beck'schen Gärtchen wurde nämlich, soweit es die zu schonende Bepflanzung 
gestattete, ein um 2,45 m aus der Hauptmauer zurücktretendes, noch voll- 
ständig festgefl'igtes Mauerviereck von 4 m Breite nur 60 cm „unter Terrain** 
biosgelegt. Von seinen 1,12 m dicken Seitenwangen war die eine auflUllig 
inkorrekt hergestellt ; die abschliessende dritte Wand zeigte nur 90 cm Stärke. 
Zwischen Hauptmauer und Turm war ohne äusserlich sichtbare Fuge kein 
innerer Verband durch Verzahnung der Steine hergestellt, ein Unterschied in 
Behandlung oder Mörtel, der etwa auf eine ungleichzeitige Anlage hätte 
schliessen lassen, jedoch nicht zu bemerken. Mit vollkommner Schärfe Hess 
sich auch noch nachweisen, das» der Turm am Fundament der Ausscnmauer 
einen Vorsprung von 40 cm gehabt hatte, der sich über Erde wohl auf 20 cm 
gemindert haben mochte. 

Selbstverständlich war es nun nächste Aufgabe, festzustellen, ob der 
Turm etwa einem Thore (hier also der parta princip, sirMra) angehöre, oder 
ob er ein einzelner Zwischenturm sei. Die Untersuchung ergab das letztere ; 
denn nach der einen Seite hin konnte, zunächst nur mit dem Sondiereiseu 
(wegen Gartengewächsen), und dann in 3,50 m Entfernung durch eine Ein- 
grabung, welche jedenfalls die Seitenmauer eines korrespondierenden Turmes 
hätte berühren müssen, so aber schon bei 55 cm Tiefe den Kiesuntergrund 
traf, der Mangel jeglicher Mauerspur dargethan werden. Nach der anderen 



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160 Courady 

Kiehluiiff wui'de auf 4 m Lauge die llückseite der Hauptmauer, welche keine 
Uuterbrecliiuig zeiirte, fast 1,5() m tief blosgclegt und weder an ihr uocJi 
durch horisiontales Einstechen der Sonde einen ganzen Meter weiter das ge- 
ringste Anzeichen einer Mauerahzweigung verspürt. Die Rückseite der Kastell- 
mauer, hier nur von 80 — 40 cm Himius überlagert, fand sich zwar sehr fest 
in reichlichem Kalkmuitel, abei ausserge wohnlich inkoirekt hergestellt. Die 
plumpen, gänzlich unbearbeiteten Steine ohne richtige Lager- und Veitikal- 
rtächen waren höchst unordentlich geschichtet und mehrfach sassen 3 — 4 
breitklaffende Stossfugen direkt übereinander. 

Sehr bemerkenswert schien es, dass der aus grobem Kiesgeröll be- 
stehende l'rboden hier nur 55 bis 60 cm unter der Oberfläche lag, während 
er vor der Aussenseite der Mauer erst bei 2 bis 2,20 m Tiefe angetroffen 
wurde. Augenscheinlich war also die Kastellmauer längs dein Rande einer 
etwa 1,50 m hohen Botlenwelle emchtct und diese als innere Wallbank be- 
nutzt worden. Dadurch erklärte es sich denn auch, dass demnächst aussen 
vor der Mauer nicht der übliche Wallgraben aufzufinden war: der natürliche 
Uöhenuntersciücd des Terrains, welcher der gewöhnlichen (h-abentiefe gleich- 
kam, hatte ihn offenbar überflüssig ei*scheinen lassen. 

Etwa 25 m mainwärts von dem aufgefundenen Zwischeuturm ergab 
sich in dem Wern'schen Lohhofe noch ein letztes zugängliches Plätzchen 
zum Kingraben, und hier wurde denn 2,15 m unter der ObeiHäche ein scharf- 
randiges Stück des gesuchton Mauerfuudamentes von 1,85 m Stärke und zwar 
glücklicherweise gerade an der Stelle aufgefunden, wo in deutlidier Krüm- 
mung die Eckabrundung begami. Letztere konnte wegen des beschränkten 
Raumes leider nicht verfolgt, jedoch nadi dem blosgelegten kleinen Abschnitt 
mutmasslich abgesteckt werden, und der so konstruierte Bogen stimmte nun 
ganz wohl mit der Rundung des im Frühjahr in der etwa 12 m entfernten 
Lohgrube ausgebrochenen Gemäuers zusammen, wie solche von einem in- 
zwischen ermittelten weiteren Augenzeugen in offenbar richtigerer Auffassung 
beschrieben wurde. Es konnte daraus mit einiger Sicherheit geschlossen 
werden, dass die (an dieser Stelle wegen der Lohgruben und anstossender 
Gebäude nicht zugängliche) Front mau er des Kastelies (welches ohne Zweifel 
die nach dem Maine zu gerichtete gewesen war), migefähr 13 — 15 m weiter 
vorwärts lag, die Entfernung derselben von dem Zwischenturme also beiläutig 
40 m betrug. 

Klar wurde es jetzt auch, dass der dicht vor der Kastellmauer ange- 
troffene Estrich spätere Zuthat gewesen war. Ks mochte hier wohl nach 
Zerstönmg des Kastells mit Benutzung der vorhandenen Flankenmauer irgend 
eine Wohnstätte hergerichtet worden sein. Darauf deutete auch eine um- 
fangreichere Feuerstellc hart am Mauerfuss hin, deren Schutt einige römische 
ileizkai'heln enthielt, sowie eine einschichtige Quermauer, die mit blossem 
iiohmverband in die ausgebrochene Haui)tmauer hineiugeflickt war und, im 
schrägen Winkel zu ihr, erheblich weit aus ihrer Vordei^seite heraustrat, so 
dass es anfänglich schien, es sei die Kastellmauer .etwa an dieser Stelle von 
einem Wasserdurchlass durchbrochen. 

In der Grube beim Beginn der Eckabrundung hatte sich noch ein Stück 
wohlerhaltenen Karaiesgesimses ergeben. Überhaupt war nach und nach eine 



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Die Ausgrabung des Limes-Kastells in Obernburg a. M. 161 

Partie Mauerkopfsteine zusaronieu^efundeu worden, mit denen sich in mehreren 
Lagen die gleichmässige Schichtung und der korrekte Verband der äusseren 
Verkleidujig der Kastellniauer vor Augen stellen Hess. Diese Paramentsteiue 
waren nicht blos „hammei'sauber'^, sondern mit Spitzeiseu oder Fläche zuge- 
richtet und hatten die Stärke von 13—15 cm. Ks fiel jedoch auf, dass die- 
selljen durchweg nicht in die übliche Dreieckslbrm gehauen, sondern fast 
balkeuartig schmal waren. Sie konnten deshalb wohl sämtlich nur von dem 
schmäleren Zinnenmauerwork hemdiren. Denn ein biosgelegtes Stück der 
Hauptmauer zeigte bei 1,60 m Gesamthöhe treppenartig noch 7 abgeglichene 
Hrockenschichten, die im Durchschnitt also fast 23 cm hoch waren, so dass 
mithin die fehlenden Verkleidungssteiue 20—22 cm dick gewesen sein mussten, 
was sich denn auch in der Folge vollkommen bestätigte. 

Die einzige nähere zugängliche Stelle, wo eventuell die Fortsetzung der 
Kastellmauer nachgewiesen werden konnte, war nun noch der schmale Zwischen- 
raum zwischen zwei Nachbai'scheunen und hier fand sich auch 20 m von dem 
Turme rückwärts in kaum Metertiefe das erwartete Mauerwerk vor; es er- 
streckte sich jedoch beiderseits unter die Scheuneumauern und konnte des- 
halb nicht näher untersucht werden. 

In Folge des günstigen Zufalls der Auftindung des mehrei-wähnten 
Zwiscbenturraes Hess sich schon jetzt der aimähernde Grundriss des Kastelles 
mit grosser Wahrscheinlichkeit konstmieren. Lag dieser Turm nämlich un- 
gefähr 40 m rückwärts von der Lagerfronte, so war etwa noch einmal so 
weit, also etwa 80 m rückwärts, die Prinzipaljiforte zu veimuten. Da diese 
aber erfahnmgsgemäss hierorts gcwöhulicli nicht in der Mitte der Flanke, 
sondera in einem der Lagergrösse entsprechenden Abstand näher nach der 
Frontseite zu liegen pflegte; so konnte der riukwärtige übrige Teil der 
Flankenseite auf 90—100 m, die Gesamtlängenachse des Kastelles also auf 
170—180 m geschätzt werden. Diese Aimahme wurde durch die von mehreren 
Einwohnern bestätigte Nachricht unterstützt, dass vor Jahren bei dem Hause 
No. 101 in der „Obercu Gasse** eine unter die Strasse verlaufende ungewöhn- 
lich starke Mauer augetroifen worden sei. Dieses Haus No. 101 liegt aber, 
ca. 160 m von der Fundstelle im Weru'schen Besitztum entfernt, genau in 
der Richtung, welche nach aller Wahrscheinlichkeit die Frontmauer des 
Kastelles einhalten musste, und es durfte deshalb eine Erstreckung der letz- 
teren auf diese I>änge vermutet werden. Hiernach konnte demi um so eher 
iiuf ein Lager von 175 bis 180 m Länge zu etwa 160 m Breite geschlossen 
werden, als dieses Ausmass mit den Grössen Verhältnissen des verwandten 
Limeskastelles in der Altstadt bei Miltenberg (rund 160 zu 170 m) fast 
übereinstimmt 

Der in Folge der bayerischen Katastervermessung auch von der 
Stallt Obernburg vorhandene Grundplan im Massstab von 1 : 2500 gewährte 
ungemeine Förderung für das ohne ein solches Hülfsmittel kaum durchführ- 
bare Unternehmen, indem der vermutliche Zug der Kastellmauer in diesen 
Plan eingezeichnet und darauf die weiteren Operationen gegrimdet werden 
konnten. Als ein sehr günstiger Umstand schien es sich dabei zu erweisen, 
dass von jener wenigstens nur die Fronte und der grössere Teil der Flanken 
von den Gebäuden und Strassen des Städtchens bedeckt waren, dass dagegen 

Westd. Zcitschr. f. Gesch. a. Kuust. IV, II. 11 



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162 Conrady 

die gan:(e Dekumaiiseile mit ihren Eckeuabruuduii^eu ausserhalb der SUdt- 
mauer, welche Obemburg noch heute rings umschliesst, und vor den ehe- 
maligen Wallgraben in freies Gelände fallen mnsste ")• In letzterem und 
zwar in einer Wiesenparzelle wurde dann ungefähr 20 m vor der Ring- 
mauer draussen neben dem am s. g. dicken Turm die letztere durchbrechen- 
den Feldwege ein Einschnitt gemacht, der schon bei 65 cm Tiefe ein Mauer- 
fundament in der auffalligen Breite von 2,20 m biosiegte. Dasselbe unter- 
schied sich neben dieser grösseren Dicke auch dadurch wesentlich von dem 
beschriebenen Mauerwerk der Flanke, dass sein kalkarmer MOrtel nicht mit 
Main-, sondern mit rotem Schwemmsand bereitet und von sehr geringer 
Bindekraft war •). Es blieb jedoch nicht der geringste Zweifel, dass das Fun- 
dament der Kastellmauer angehöre, denn vor ihm konnte demnächst nach 
Abräumung einer Berme von 70 cm Breite in dem bei l,öO m Tiefe ange- 
troffenen Urboden, der hier aus gelbrotem Lehm bestand, durch Entfernung 
der sich von ihm deutlich unterscheidenden Einlagerungen, sozusagen ganz 
akademisch, ein Spitzgraben von 3,75 m Breite und 1,60 m Tiefe biosgelegt 
werden. Seine Sohle wurde nicht durch den Winkel der zusammenstosseuden 
Böschungsseiten, sondern durch eine 55 cm breite rinnenartige Vertiefung ge- 
bildet, welche 15—20 cm unter jenen hinabreichte. Ein zweiter Graben 
schien nicht vorhanden gewesen zu sein, da vor dem ersten auf mehr als 
Meterbreite kein weiterer Grabenrand ennittelt wurde. Der Befund war 
übrigens sehr eigentümlich. Während anderwärts der Wallgraben und na- 
mentlich gerade in der untersten Tiefe regelmässig durch den Abraum der 
Mauer, besonders Mauersteine, Fragmente von Zinueudeckeln, Gesims- und 
Sockelteilen ausgefüllt war, zeigte er sich hier zu etwa Dreiviertel durch ver- 
schiedene hellfarbige Schwemmschichten ohne Steine (es wurden 5 — 6 unter- 
schieden) vollgeschlämmt. Diese waren durch eine, dem Rest der Graben- 
vcrtiefuug entsprechend etwas muldenartige Humusschichte überlagert, und 
nun erst folgte, eigentlich schon fast über dem Niveau der Grabenränder, 
eine halbmeterdicke Lage mit Füllsteinbrocken, spärlichen Mörtelresten, Zie- 
gelstücken und Gefässschcrbeu, welche bis zur Obei*fläche mit einer noch 
ungefähr meterstarken schwarzen Humusschichte überdeckt war. Auch nicht 
ein einziger Mauerkopfstein kam zum Vorschein, dagegen das Taf. II, Fig. 6 
abgebildete 12 cm grosse Denkmalfragment mit fünf mehr oder minder ver- 



1) Obwohl tohon Erasbischof Peter vou Maiuz nm 1313 damit umging, sein ofTenos 
Dorf Obemburg in ein „f ortalitium" *n vorwandeln und diesem bereits 1317 Stadtrecht 
verliehen wurde, so kam die Erbauung der Ringmauer doch erst um 1347 zu Stande. Es 
muss damals das einstige Vorhandensein der römischen Kastellmauer gänzlich unbekannt 
und letztere an der Dekumanseite wohl schon völlig beseitigt gewesen sein; es wäre sonst 
schwer zu erklären, warum mau bei der neuen Wehranlage, welche an dieser Rückseite 
mit wenigen Schritten Abstand dem Zug dar Kastellmauer parallel läuft und diese mit 
ihrem breiten Wallgraben nahezu erreichte, wenn auch nicht das mächtige römische Fun- 
dament und den Kastellgraben, so doch jedenfalls die vortrefflichen Mauersteine benutzt 
haben sollte. So aber lässt sich in der Stadtmauer auch nicht ein einziger römischer 
Quader entdecken. 

Der Stadtgraben wurde unter Kurfürst Daniel (1555—1532) eingeebnet und das da- 
durch gewonnene Land in gleichen Losen an die Btirger verteilt. 

2) Dieser geringwertige rötliche Mörtel wurde an keiner weiteren Stelle mehr 
angetroffen. 



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Die Ausgrabung des Liraes-Kastells in Obernburg a. M. 163 

stumrnelten Schriftzeifheu. Die korrekt eiugehaueneu Buchstaben mussten 
crgränzt o cm hoch gewesen sein. Nach weiteren Teilen der Inschrift wurde 
vergeblich gesucht. Ausserdem ergab die Grube neben einigen Terrasigillata- 
scherbeu verschiedene Bruchstücke der charakteristischen römischen Dach- 
ziegebi. 

Zu dem Eiuscimitt war die präsumtive Mitte zwischen der linksseitigen 
Lagerecke und der pnrta decumana gewählt worden, weil dort zugleich ein 
Zwischenturm vermutet werden konnte. In der That fand sich denn auch 
noch die letzte scharfkantige Lage seines Fundamentes, welches aber, ohne 
einen Hohlraum zu umschliessen, nur 1,50 m aus der Hauptmauer hervortrat. 
Die Breite konnte wegen des vorübertuhrenden Fahrweges nur bis auf 3,3() m 
untersucht werden, dürfte aber nach Analogie des zuerst gefundenen Turmes 
wohl 4 m betragen haben, und da au der Vorderseite auch noch ein Vor- 
spnnig von 30 cm ermittelt wurde, die Tiefe sich also mit Inbegriff der 
Hauptmauer (2,20 -{- 1,50 -f 0,30) ebenfalls auf 4 m berechnete, so scheint 
der Turm lediglich aus einem quadratischen Mauerwürfel von dieser Seiten- 
länge ohne Hohlraum bestanden zu haben. 

Auf die Bloslegung der [jorta deciimana musste von voraherein ver- 
zichtet werden, da an ihrer Stelle ein umfangreicher Bierkeller ausgegraben 
worden war (bei dessen Anlage jedoch Mauerwerk nicht angetroffen wor- 
den sein sollte). Dagegen schien es nach dem bisherigen Ergebnis ein 
I-icichtes zu sein, in den überall mit grösster Bereitwilligkeit zur Verfügung 
gestellten Acker- und Wiesenparzelleu den Zug der Kastellmauer nachzu- 
weisen. Diese Hoffnung wurde jedoch gründlich getäusclit. Denn es ergab 
?ich durch sieben, auf der ganzen Länge entsprechend verteilte erschöpfende 
Eingrabnngen, dass die Mauer in förmlich frappierender, unerklärlicher Weise 
meist bis auf die allerletzten unbedeutendsten Reste verschwunden war. Nur 
in emer einzigen Grube in der Nähe der porta decumana schloss sich, 2,10 m 
lief, das Getrümmer noch zu einer festen Fandamentschichte zusammen. Es 
blieb deshalb nichts übrig, um Festpunkte für die Richtung der Mauerlinie 
zu gewinnen, als an einzelnen Stellen den Grabenrand mit der Berme und 
dahinter den Einschnitt für das Mauerfundament festzustellen. Dies gelang 
auch — freilich nur mit mühseliger und zeitraubender Arbeit — vollkommen; 
der rotgelbe Lehm des Urbodens, welcher auf der ganzen Strecke in der 
gleichmässigen Tiefe von 1,90 — 2,10 m unter der Oberfläche angetroffen 
wurde, hatte die ursprünglichen Foimen in ganz scharfen Umrissen bewahrt, 
so dass, zumal bei der dunkleren Färbung der Auffüllung, die schief abfallende 
Böschung des Grabens, die 70 — 75 cm breite Berme und dahinter ein vorn 
senkrecht eingeschnittenes, nach hinten flach auslaufendes Bett zur Aufnahme 
der untersten Steinlagen des Fundamentes unzweideutig unterschieden wer- 
den konnte. 

Auch bei der linksseitigen Eckabrundung war das Suchen nach einem 
Mauerrest vergeblich; es wurden nur einige lose Mauersteine und häufigere 
Mörtelbrocken angetroffen. Dagegen fanden sich ausser verschiedenen Ge- 
fässscherben von Terrasigillata und gewöhnlichem Thon folgende zwei Back- 
steinstempelfragmente vor: 

1. IL EG xTil P^ 

11* 

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164 Conrady 

Die Tessera 23 mm hoch und soweit erhalten 78 mm lang; die Schriftzeicben 
nicht korrekt, da das L einen stumpfen Winkel bildet, die Hasta des E oben 
und unten erheblich über die Querbalken hinausreicht, das G missförmig ge- 
staltet und die Kopfschlinge des P unverhältnismässig klein ist. 

2. In kreisrundem, mit feinem Rundstabchen umrahmtem Medaillon vcm 
82 mm Durchmesser in sauberer durch ein Epheublatt getrennter Schrift 
von 16 mm Höhe (abgeb. Taf. III Fig. 7): 

I YSTYs feclJ. 

Aus einem der Einschnitte, in denen vergebücli nach der Spur eines 
korrespondierenden Zwischenturmes geforscht worden war, kam denn auch 
als die einzige bei der ganzen Ausgrabung gefundene Münze ein Denar des 
Elagabal von dem bekannten, geringwertigen Weissmetall zu Tage, 18/19 mm 
im Durchmesser, das Gepräge wohl erhalten : auf der Aversseite der Kopf 
des Kaisers mit dem Lorbeer und der Umschrift IMPANTONINVSPIVSAVG, 
auf dem Revers ein an bekränztem Altärchen opfernder Priester, neben ihm 
ein Stern; Umschrift: SACERDDEISOLISELAGAB. 

Erst bei der rechtsseitigen Eckabrundung, wo uneigeimützigst ein ganzer 
Dikwurzacker der Forschung preisgegeben ward, wurden wieder, zum Teil 
nur 40 — 50 cm „unter Terrain" zusammenhängende Mauerreste angetroffen. 
Auch liier waren die Kopfsteine ausgebrochen, jedoch hatte die Fundament- 
schichte hinreichend scharfe Contour, um danach wenigstens ein mehrere Meter 
langes Stück des Bogensegments bei seinem Übergang in die grade Linie der 
rechtsseitigen Flankenmauer und einen Teil der letzteren festzustellen. Für 
den grösseren Teil der Rundung, sowie einen mit grösster Wahrscheinlichkeit 
vorhanden gewesenen Eckturm komiten trotz umfangreicher Versuche ganz 
sichere Anhaltspunkte nicht ermittelt werden, wenngleich der Befund an 
den zwei Stellen der halbzerstörten Innenseite der Mauer, wo dem Vermuten 
nach die beiden Seitenwaugen des Turmes hätten ansetzen müssen, sich von 
den übrigen Teilen merklich durch tiefer hinabreichende Schutteinfülluug 
unterschied und auf hier ausgebrochene Seitenmauern hinzudeuten schien. 

Im ganzen hatten die Untersuchungen au der Decumanseitc gezeigt, 
dass letztere sich um etwa 5 m weiter hinausschob, als vorher unterstellt, 
die Längenachse des Kastelles also entsprechend grösser war. 

Ungefähr 25 m von der letzterwähnten Fundstelle bot zunächst das 
llausgärtchen des Sattlermeisters Volk (Hausnummer 6) innerhalb der Stadt- 
mauer Gelegenheit zur Verfolgung der rechten Flankenmauer. Hier 
konnte denn endlich 1 m unter der Oberfläche ein übenaschend schönes 
Stück der Mauer mit drei Schichten noch ganz in ursprünglicher Beschaffen- 
heit biosgelegt werden: stattliches Quaderwerk mit korrekten schari'en Hori- 
zontal- und Stossfugen; auf einem um 8 — 10 cm vorspringenden Schrotten- 
lager in Mörtelverband zunächst eine 20 cm hohe Quaderschichte, dann 
ein 22 cm hoher Sockelsims mit 8 cm Vertikalplättchen und um 10 cm 
zurückspringender Abschrägung von 19 cm Fläche, darauf dann noch zwei 
Steinschichten von je 22 cm Stärke, die einzelnen Quader zwischen 38 luid 
73 cm lang. — Der erfreuliche Anblick wurde noch erhöht, als gegen Er- 
warten in so geringer Entfernung von der Decumanseite ein Turmvorsprung 
sichtbar wurde und das scharfkantige Heraustreten der Quader aus der Mauer- 



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T)ie Ausgrabung des Limes-Kastells in Obernburg a. M. Iß^ 

stime um 20 cm, sowie die saubere Verkn>pfunj( des Sockelsimses zur An- 
schauung brachte. Wie zur Vervollständiguug ergaben sich dabei auch zwei 
mächtige Stiicke des Kamiesgesimses und einige der oben beschriebeneu 
glatten Zinnenmauei-steine. (Abgebild. Taf. 111 Fig. 4.) 

Der gelbe Lehm der 70 cm breiten Berme lag 15 cm tiefer als die 
»mterste Mauerkante, und es mochte dieser Zwischenraum einst wohl durch 
Rasen verkleidet gewesen sein. Wegen beschränkten Raumes konnte der 
sich deutlich öffnende Graben nicht verfolgt »md auch von dem Turme nur 
eine der vorderen Ecken blosgelegt werden. Der Hauptköq^er der Mauer 
erwies sich 2,10 m, mit dem Sockel 2,20 m dick und von ausserordentlicher 
Festigkeit ; jedoch war auch hier die Ruckseite auiTUllig roh behandelt. Sehr 
bemerkenswert ist der Umstand, dass die Paramentquader nicht nach der bei 
den Kastellen der Mümlinglinie (Wörth, Li\tzelbach, Schlossau, Oberscheiden- 
thal) übereinstimmend gefundenen Art in jene eigentümliche schmale Drciecks- 
fonn gehauen und auch auf beiden Lagerflächeu nach der hinteren Spitze zu 
erheblich verjüngt waren, sondern mehr nach heutiger Weise an den beiden 
Stossseiten nur massige, auf den liagern kaum merkliche Verjüngung zeigten 
und bei grösserer Breite durchgängig tiefer in die Mauer zurückreichten. — 
Auch hier trat die Rückseite des Turmes nur um 1,50 m aus der Mauerlmie 
vor, und es bestätigte sich dadurch, dass die Türme an der Dekuman- und 
der hinteren Abteilung der Flankenseite wohl nur solide Mauerwürfel (etwa 
mit Plattform für Wurfmaschinen) gewesen sein mochten. Die Tiefe des 
letztgefundenen berechnete sich (2,10 -(- 0,20 -(- 1,50 m) auf 3,90 m und ebenso 
wurde fast liniengenau seine Breite, wegen zu schonender Gartengewächse 
wenigstens mit dem Sondiereisen, festgestellt. 

Allem Anscheine nach setzt sich die Kastellmauer in ähnlicher Erhal- 
tung unter der Yolk'schen Hofraithe her bis an die Hauptstrasse — etwa 
45 m lang — fort. Denn bei Anlage einer Jauchengrube im Hofe war schon 
vor Jahren eine Mauer geftmden und zur Grubeumschliessung mitbenutzt 
worden, die man wegen ihres Quaderwerks und Hausteinsockels einer einge- 
gangenen Kirche oder Kapelle zugeschrieben hatte. Und jetzt wurde in der- 
selben Linie auf dem freien Winkel der Hauptstrasse vor dem Völkischen 
Hause (Nr. 6) nur 70 cm unter dem Pflaster derselbe, hier 2,25 m dicke 
Mauerkörper blosgelegt, jedoch bis auf einen der untersten Schichte ange- 
hörigen Quader seiner ehemaligen Kopfsteine beraubt. 

Die Frontmauer des Kastelles schien allem Veimuten nach dem 
Rande einer massigen Terrainsenkung oder BiVschung (wahrscheinlich ein 
prähistorisches Mainufer) zu folgen, welche quer durch den unteren Stadtteil 
zieht und das plötzliche Abfallen der mainwärts führenden Strassen bedingt. 
Vorerst wollte sich im Gewirr der hier am allerd ichtesten zusammengedrängten 
Gebäuliohkeiten ein zugänglicher Angriffspunkt nur in dem freundlichst zur 
Verfugung gestellten schmalen Gehöfte des Willibald Fad (Hausnummer 130 
in der Badgasse) darbieten. Ein ehemaliges Gärtchen, jetzt Holzplatz, er- 
leichterte die Eingrabung sehr, und schon 50 cm unter seiner Oberfläche 
trat die gesuchte Mauer, hier in der bedeutenden Breite von 2,40 m noch 
mit zwei Schichten, die untere 20, die obere 22 cm hoch, zu Tage. Die 
Quader zeigten sich aber weit weniger sauber und exakt gearbeitet, als die 



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166 Conracly 

früher beschriebenea und schienen bis auf einen nur mit dem Mauerhammer 
abgerichtet zu sein. Abweichend von der Struktur an der Flankenseite mussten 
sich hier unter dem Sockelsims noch zwei Steinlagen (statt nur einer) befun- 
den haben, luid dies bestätigte sich, als 6 m entfernt in einem zweiten Ein- 
schnitt die Mauer weiter blosgelegt wurde und sich hier noch ein Stück wohl- 
erhaltene Sockelgurte mit zwei Schichten darunter (die eine davon wieder 
mit geflächten Steinen) im ursprünglichen Zustande vorfand. Die letzteren 
sassen auf einem um 25 cm vorspringenden Fundament von 55 cm Höhe, aus 
zumeist horizontal geordneten Steinbrocken in reichlichem Kalkmörtel. Vor 
demselben senkte sich der gewachsene Kiesboden sanft abwärts und lag 2,50 m 
unter der Oberfläche, während er hinter (inuerhalb) der flauer schon in 
90 cm Tiefe erschien. Wie vermutet, war wegen dieser naturlichen Höhen- 
differenz von 1,60 m auch hier der Wallgraben gespart worden. Es gelang 
nicht, den durch die Mauenlickc von 2,40 m anscheinend angedeuteten Vor- 
sprung eines in dieser Gegend, als der ungefähren Mitte zwischen porta prae. 
ioria und der rechtsseitigen Flankenmauer, zu vermutenden Zwischenturmes 
nachzuweisen. Die Mauerflucht schien vielmehr in den beiden Gniben, soweit 
es sich zwischen hochgetürmten Beisighaufen abstecken und bzw. abschnüren 
Hess, völlig gleichlaufend zu sein. 

Der Zug der Frontmauer wurde im weiteren Verlaufe noch an vier 
anderen Punkten festgestellt; zimächst in der Badgasse, welche ziemlich ge- 
nau mit der Längenmittellinic des Kastells (bis zur via principalis) verläuft. 
Hier mussten voraussichtlich am Bande der erwähnten Terrainsenkimg (zwi- 
schen dem Haus Nr. 158 einer- und Nr. l.Sl andere rseit«) Spuren der porta 
praetoria nachzuweisen sein. Die Enge der blos 7 m breiten Strasse gestattete 
nur einen ganz schmalen Einschnitt abseits der Fahrbahn; derselbe genügte 
jedoch, um nur 60 cm unter dem Pflaster einen Teil des Iniicnraumes des 
(von aussen betrachtet) rechtsseitigen Thorturmos bloszulegen, bestehend aus 
der 2 m langen Innenseite der zur Hälfte unter dem angrenzenden Hause 
(158) liegenden rechten Wange mit den anschliessenden zwei Innenwinkeln. 
'Die let5Jteren, wie auch die förmlich eingebauchte Wangenrückseite fanden 
sich sehr ungenau hergestellt. Nur die (auffällige) Dicke der Turmrückwand 
von 1,40 m Hess sich noch konstatieren. Letztere war, 46 cm neben der 
Innenecke von einer scharfkantigen Thüröffnung durchbroclicn. Sass diese, 
wie wohl anzunehmen, mit der gewöhnlichen Breite von 1 m in der Mitte, 
so mochte das Tui*mgelass quadratisch gewesen sein, und es \^iirde also bei 
gleicher Stärke der drei hinteren IJrafassimgsmaueni der Turm mit 8,40 m 
Tiefe und 4,80 m Breite aus der Frontmauer zurückgetreten sein. AVie dick 
die letztere an dieser Stelle war, welchen Vorsprung die Thortümie an der 
Vorderseite gehabt hatten, die Breite des Intcrturriums, die Einrichtung des 
Thorverschlusses — das Alles konnte teils wegen Baumniangels, teils wegen 
der durch die Erbauung der nächstliegenden Häuser bewirkten Veränderungen 
leider nicht mehr eniiert werden. 

An der zweiten Stelle, in einem schmalen Winkelgässchen zwischen 
der Badgasse und Oberen Gasse, vor dem Häuschen Nr. 105 und nur 20 m 
von der Fundstelle im Fad'schen Hofe entfernt, war die Mauer kaum handhocb 
vom Strassen-Schotter bedeckt und zeigte noch zwei Schichten (die obere ge- 



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t)ie Ausgrabung des Limes-Kastells in Obernburg a. M. 167 

flächte 23, die untere nur hammergerichtete 25 cm stark), nebst einem über- 
einstimmenden Stück Sockelgesims. Die Mauerstärke betrug hier nur 2,25 
(nicht 2,40), hatte also oberhalb des um 10 cm vorspringenden Sockels 2,15 m 
gemessen. 

Zuletzt war behufs Aufklänmg einer scheinbaren Abweichung der 
Mauerrichtmig von der präsumtiven Linie, welche sich bei Einzeichnimg der 
Ausgrabungsergebnissc in einem fimffach vergrösserten Stadtplan zu ergeben 
schien, in dem bereitwilligst eingeräumten Höfchen des Johann Giggerich 
(Haus Nr. 178 in der Kaisergasse), eine Eingrabung gemacht worden. Die- 
selbe konstatierte, dass die Kastellmaucr nicht, wie es nach dem Kataster- 
plan hätte scheinen mögen, jenes Höfchen blos an der äussersten Spitze bc- 
nihre, sondern um einige Meter weiter frontwärts mitten durchschneide. Wegen 
vorliegender Hindernisse konnte jedoch hier die nähere Beschaftenheit der 
Mauer nicht weiter untersucht werden. Um ganz sicher zu gehen, wurde des- 
halb noch iu diesem Monat (Dezember), wo der verminderte Verkehr es eher 
gestattete, zwischen dem genannten Hause und Nr. 180 in der schmalen 
Kaisergassc selbst die Frontmauer aufgesucht. Dieselbe zeigte sich schon 
30 cm unter dem Pflaster in der Breite von 2,25 m mit noch einer, nicht ge- 
flächten Quaderschichte von 18 cm Höhe. Eine aus ungewöhnlich derben 
und regellos verbundenen Steinen bestehende Fundamentlage trat hier 85 
bis 40 cm hervor. 

Die an der Dekumanseite gemachte Erfahmng, dass die Längenaus- 
dehnung, des Kastelies das vorausgesetzte Mass überstieg, legte die Vermutung 
nahe, dass die Hauptstrasse des Städtchens, welche den ehemaligen Lagerraum 
ungefähr 80 m rückwärts der Fronte durchschneidet und soweit mit dieser 
parallel läuft, an der Stelle der ehemaligen via pnncipalis liegen möge, und 
dass deshalb hier Spuren der Principalthore gefunden werden könnten. Ihre 
Breite gestattete ohne erhebliche Verkehrsstömng beiderseits der Fahrbahn 
beschränkte Eingrabungcu, und so wurde mit solchen bei der porta prindj). 
fthiistra, zwischen dem Metzger Klimmerschen (Nr. 231) und Holzhändler 
Deckelmann*schen (Nr. 289) Hause begonnen. Vor dem ersteren Hess sich 
bis in 2 m Tiefe kein Mauerwerk verspüren. Etwa 70 cm unter dem Pflaster 
hatte eine durchlaufende Schichte von Sandgeröll mit eigenartigen Steinen 
den Eindruck einer ehemaligen Strasse gemacht. An der Stelle, wo die 
Flankenmauer hätte angetroffen werden müssen, versperrte demnächst in nicht 
ganz Metertiefe eine 15 cm dicke, 75 cm breite und mehr als 1,20 m lange 
Sandsteinplatte, quer eingelagert, den Einschnitt. Sie war auf der Oberfläche 
glatt, etwa wie abgetreten und erinnerte deshalb an dieser Stelle um so eher 
an eine Thorschwelle. Sonst lieferte die Grube nur einige Amphorascherben, 
sowie mehrere Bruchstücke einer Schuppensäule von 20 cm Durchmesser. 

Der Einschnitt gegenüber, vor dem Deckelmann'schen Hause also, traf 
dagegen zu grosser Genugthuung „haarscharf" etwal m tief unter dem Strassen- 
pflaster auf eine wohlerhaltene Mauerkante, durch eine Schichte quaderartiger 
Steine gebildet, die rechtwinklig zur Flankenrichtung verlief, also an dieser 
Stelle jedenfalls einem Thorturme angehören musste. An ihrem inneren 
(lagerwärts gerichteten) Ende erhob sie sich zu einem pfeilerartigen Aufbau 
von zwei Steinlagen mit einem Sockelsiras darüber von ähnlichem Profil wie 



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16Ö Conrady 

an der Hauptmauer, und es zeijifte sich, dass dieser Pfeiler eine Art Mauer- 
nische abschloss, welche durch eine auf der erstgefundenen Mauersrhichte 
als ihrer Basis um 81 cm zurückspringende Hinterwand mit noch zwei und 
teilweise drei Schichten gebildet und nach vorn bei 2,80 m Länge von einem 
ähnlichen Pfeiler mit wohlerhaltenem Sockelsims begrenzt wurde. In die durch 
letzteren gebildete Xischenecke cingcpasst lag horizontal, mit seiner längei*cn 
Seite nach aussen, ein 50 zu 38 cm breiter, 60 cm. langer und 20 cm dicker 
Stein, in dessen Oberfläche diagonal eine 15 cm breite und in der Ecke mit 
einer nestartigen Rundung endigende Rinne ausgehauen war: ohne Zweifel 
die Pfanne zur Aufnahme des hinteren Thorbalkens, welcher sich in ihr 
drehte. Gegen Erwarten .dehnte sich der Anssenpfeiler zu einer Breite von 
2,55 m aus und zeigte an der Vorderseite saubere Verkröpfung seines Sockel- 
simses, der dagegen nach der Xiscbenseite zu, ebenso wie bei dem korrespon- 
dierenden Pfeiler, stumpf abging. An dieser Nischenecke war die um die 
Sockclausladung (10 cm) zurücktretende dritte Mauerlage noch durch einen 
Quader vertreten. (Vgl. Taf. Hl Fig. 5.) 

Es war also offenbar die dem Tborweg (IntertuiTium) zugekelirte, 
6,20 m lange Seite des (von aussen gesehen) rechtsseitigen Turmes der 
porta principaÜR siniMra aufgefunden. Dieser hatte sich seinen (berresten 
nach einst in sauberem Quadermauerwerk in Schichten von 25 bis 19 cm 
Stärke auf einem 66 cm hohen Sockel mit abgeschrägtem Fussgesims statt- 
lich aufgebaut, und war mit einer Nische versehen gewesen, welche, in- 
dem sie den zurückgeschlagenen Thorflügel in sich aufnahm, den Thorweg 
vollständig freimachte. Die untei-ste Quaderschichte sass auf einer 19 cm 
breiten, 25 cm hohen (in horizontalen Lagen gemauerten) Fundamentiening, 
»md diese ndite auf einer weiteren, 30 cm vorspringenden Unterlage in Mur- 
telg\isswerk, also eine ungemein sorgfältige und feste Bauweise. 

Augenscheinlich konnte aber der vorgefundene Thorangelstein nicht der 
urspiimglichen Anlage angehört, sondern nur einen flüchtigen Notbehelf ge- 
bildet haben, wiewohl eine rundliche mit seinem ausgeriebenen Pfannenloch 
korrespondierende Ausscheuening am anstossenden Quader bewiess, dass er 
in dieser Lage einige Zeit benutzt worden sein musste. Er sass nämlich ohne 
alle Verbindung lose in der Nischeneckc, war nur ganz roh zugehauen, von 
ungleicher Breite und an seiner vor die Nischenbank heraustretenden Spitze 
nicht einmal unterrttstet. Ausserdem hatte er jedenfalls auch, da er gegen 
Erwarten auf der Nischenbank sass, statt in gleicher Ebene mit dei*selbeu, 
das Thor um den Betrag seiner Dicke von 20 cm höber als sonst über das 
Niveau der Fahrbahn emporgehoben, indem angenommen werden darf, dass 
die unterste, mit der Fläche bearbeitete Quaderschichte der Turmmauer frei 
(nicht unter der Thorwegdeckung) gelegen hatte. Der ursprüngliche Zustand 
war vielmehr durch eine 77 cm breite Untermauerung angedeutet, welche mit 
der betreflfenden Nischenecke bündig und in gleicher Höhe mit der obei^sten 
Fundamentschichte rechtwinklig in die Thoröftnung hinein und wahrscheinlich 
unter derselben durchzog, nm wohl einer starken Schwellenplatte, oder einem 
Angelstein als Unterlage zu dienen, der jedenfalls sich mit der Nischenbank 
auf gleichem Niveau befunden haben mochte. Jedoch Hess sich nach Besei- 
tigung des provisorischen Angelsteins in der Ecke der Nischenbank keine 



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Die Ausicrabung des Limes-Kastells in Obernhurg a. M. 1Ö9 

Spur der ehemaligen Einrichtung erkennen. Die Voi-stellung von der letzteren 
wurde aber überhaupt durch die aussergewöhnliche Tiefe des vorderen Pfeilers 
erschwert. Derselbe bedmgte eine 2,50 m tiefe Vorhalle vor dem eigentlichen 
Thonerschluss, die, wenn sie, wie wohl anzunehmen ist, überwölbt war, der 
Verteidigung kaum zugänglich, dem Angreifer, der sie gUicklich erreicht hatte, 
zur Forcienmg des Thores eher Schutz als Hindernis zu bieten schien. Be- 
merkenswert war auch, dass der ganze Vordei'pfeiler ein entschieden neueres, 
besser erhaltenes Aussehen hatte, als die übrigen Mauerteile. 

Aus der Länge der Thomische (2,8() m) lässt sich übrigens ein Schluss 
anf die Breite des Thorweges wohl nicht ziehen. Ein sie ganz ausfiiUender 
Thorftiigel hätte wegen des nötigen Spiel i-aumes zu bequemer Handhabung 
und für etwa vorstehende Riegel ungefähr 2,70 m breit sein dürfen und 
hätte, wenn man ein einflügeliges Thor denken wollte, am gegenüberstehenden 
Turme einen Anschlagpfeiler von 20—30 cm Vorspnmg erfordert. Die lichte 
Thorweite hätte dann aber nur ungefähr 2,85 m betragen, und das ist offen- 
bar für die Principalpforte eines so umfangreichen Lagers zu schmal. Zwei 
FU'igel von je 2,70 m Breite würde dagegen selbst mit Abzug von 80 cm An- 
schlag auf jeder Seite eine 4,80 m breite ThoW'>ffnung vorausgesetzt haben, 
nnd eine solche unzweckmässige und durch kein einziges Beispiel gestützte 
Weite ist ebensowenig anzunehmen. 

Mit grösster Wahrscheinlichkeit darf deshalb die Frage nach Analogie 
des Befundes der Principalthore an dem verwandten Miltenbei-ger Altstadt- 
kastell entschieden werden, welche offenbar ganz nach demselben Principe 
angelegt waren, nur dass hier die Thoi*flügelnischen nicht durch vollgemauerte 
filiedemngen der Turmwand, sondern durch einfache in das Interturrium 
voi-springendo Quaderpfeiler gebildet und die Mauerstärken durchweg bedeu- 
tend geringer waren. Der Grundriss auf Taf. 11 Fig. 1 und 2 wird dies deutlich 
machen. Da hier nun die Breite des Interturriums (auf beiden Flanken nicht 
ganz übereinstimmend) rechts 4,63 m, links 4,52 m, die lichte Thorweite 
rechts 3,90, links 3.78 m betnig, so wird man jedenfalls wetiig irren, wenn 
man für das Obemburger Kastell ähnliche Zahlen und zwar etwa rund 4,60 m 
für das Intertumum und 4 m für die ThoW»ffnüng annimmt. Es wird dies 
wesentlich auch durch den Tmstand unterstützt, dass sich nachmals auf Ornnd 
dieser Unterstellung bei der porta principalis dextra die erreichbare eine 
Tumiecke genau in 4 m Abstand von der verlängerten Bichtlinie der be- 
schriebenen Turmwand der })orta princ. sinu^ra vorfand. Der Grundriss der 
letzteren darf desshalb mit grösster Wahrscheinlichkeit unter Zugnmdelegung 
der bei der porta praetoria angetroffoneu Verhältnisse \\\\\\ Mauerstärkeu so 
konstniiert werden, wie dies auf Taf. HI Fig. 3 dargestellt ist. Die zwei 
Thorflügel, welche wohl jedenfalls von gleicher Grösse waren, mochten also 



Vi Auch (las bei Knapp (KAin. Denkin. d. Odfliiir.) anf Taf. IV Fig. 1 abgebildete 
Thor des kleinen £ulbacher Kaitelle» (an der Milmlinglinie, 45—50 m groai) hatte dieselbe 
ThoTvenchlusaeinrichtung. Die Thorweite wird auf 9 Fusa, also nicht ganz 3 Meter 
angegeben. 



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170 Conrady 

mit Rücksicht auf Anschlajr und Übereinanderfalzung je 2,80 bis 2,35 m breit 
gewesen sein, und füllten sonacli ihre Nischen nicht ganz aus '). 

Augenscheinlich war übrigens der grössere Teil des beschriebenen Thor- 
turmes bei Erbauung des nicht 2 m entfernten Deckelmann'schen Hauses zer- 
stört worden; jedoch Hessen sich in dessen Kellerräiuncn keine zur Verwendung 
gekommene „römische" Steine entdecken. 

Leider gewährte auch die ]x)rta princip. dcxtra , welche vor dem 
Kaufmann Sator'schen Hause (Xr. 11) bei der Einmündung der Oberen 
Oasse in die Hauptstrasse liegen musste, keine weiteren Aufschlüsse. Es 
wurde dort allerdings, wie schon angedeutet, an zutreffender Stelle metertief 
unter den^ Pflaster allem Anschein nach die dem Interturriimi zugewendete 
Ecke des (von aussen betrachtet) rechtsseitigen Thortunnes mit einem Vor- 
spning von 25—30 cm richtig aufgefunden; sie bestand jedoch nur noch aus 
den zerbröckelnden Resten der untersten Kundamentschichte, und gleiche Zer- 
störung ergab sich bei der Aufsuchung der Rückseite des anderen Turmes; 
auch von ihr war — freilich richtig in dem entsprechenden Abstand von 
6,20 m — in zuletzt schlanimiger Tiefe von 1,40 m eben nur noch ein 
letzter Fundamentrest zu ermitteln. Weitere Versuche zur Gewinnung sicherer 
Anhaltspunkte schienen deshalb um so mehr aussichtslos, als die Krönte des 
linksseitigen Thorturmes unter das Sartor'sche Haus lallt. 

Dagegen gelang es 55 m weiter unten in der Oberen Gasse vor der 
Einfahrt des Hauses Xr. 98 nur 80 cm unter dem Pflaster noch ein Stück 
der Innenseite der Flankcnmauer bioszulegen. Es war an dieser Stelle ein 
dem ei-staufgcfundeiien im Wohlbeck'chen Gärtchen kon-espondiercnder Tunn 
zu vermuten, und es ergab sich in dem Einschnitte auch eine scharf ausge- 
prägte rechtwinklige Mauerecke. Sie schien aber der (nicht zugänglichen) 
vermutlichen Vorderflucht der Hauptmauer zu nahe zu sein, um einem, wenn 
auch nur um 1,50 m zurücktretenden Turmkörper angehören zu können. Die 
Enge der Strasse verbot jedoch, zumal bei dem regen Verkehr der herbst- 
lichen Ernteeinbringung, eingehendere Intei-suchung. Im Keller des gegen- 
überliegenden Hauses (Xr. 58) wurde mir ein als Unterlage der Treppen- 
waugen verwendeter noch wohlerhaltener römischer Zinnendeckel von 45 cm 
Hreite und 20 cm mittlerer Höhe gezeigt, welcher bei der angeblich ganz in 
aufgefülltem Grund erfolgten Ausgrabung des Kellers, also im ehemaligen 
Wallgraben, gefunden und nach glaubhafter Angabe 1,50 m lang gewesen 
und an beiden Enden mit sauberen Kanten versehen, zu seiner jetzigen Ver- 
wendung jedoch etwa um 80 cm kürzer gemacht worden war. Wahrscheinlich 
darf aus diesem urspriuiglichen Masse von 1,50 m ein Schluss auf die einst- 
malige Breite der Zinnen überhaupt gezogen werden. Ein Versuch, in der 
Oberen Gasse bei dem Haus Xr. 101 die dort vermutete Eckabnnidung nach- 
zuweisen, konnte vorerst, da der ^lauerrest zu tief zu liegen schien, im In- 



1) Obgleich aberall (in F.nlbaoh, Miltenberg nnd jetzt in Obernbarg) AngelBtoioe 
nur auf einer Thoraeite nachgewiesen wurden, so ist doch etwa an nur einen ThorflUgel, 
auch abgesehen von der Niachenbreite, nicht zu denken, weil ein solcher durch seine un- 
gefüge Schwer« hOchst unbequem und jedenfalls zu unvermeidlichen Senkungen geneigt 
gewesen wäre. 



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Die Aus^rrabung des Limes-Kastells in Obernburg a. M. 17 1 

teresse des Verkehrs nicht bis zu dem jrewünschteu Erfolge fortj^esetzt werdei^ 
Ihi jedoch gnidc hier wej^en der scheinbaren Differenzen bei der Karticrung 
ein Festpunkt sehr enN'ünscht war, so wurde noch jüngst (im Dezember) 
der Versuch wiederholt. Er ergab gegen Erwarten, dass die Mauer an dieser 
Stelle vollständig entfernt ist. Ihr einstiger Platz Hess sich nur noch an dem 
auch hier sich bemerkbar machenden Unterschied in der Tiefe des gewachse- 
nen Bodens (0,70 m hinter, 2 m vor der Mauer) erkennen. 

Nachdem auf diese Weise alle zur Feststellung des Zuges der Umfas- 
sungsmauer des Kastells einstweilen zugänglichen Angrif&punkte erschöpft 
schienen, galt es, soweit als thuidich auch etwaige Überreste des Prätoriums, 
dessen einstiges Vorhandensein mit aller Sicherheit vorausgesetzt werden 
durfte, zu konstatieren. Die einzige freie Stelle dazu bot sich in dem ge- 
püasterten Hofe des Mott'schen Anwesens (Hausnummer 142), welches bei 
der Kreuzung der Ha princqmh's mit der Längenachse des Kastells an der 
liauptstrasse liegt. Einer lauggedehnten Einfahrt wegen konnten zwei Ver- 
snchseinschnitte nur ca. 20 und bezw. :-K) Meter riickwärts der ria pnucipalis 
gemacht werden. In der entfernteren Grube ergab sich bis zu 90 cm Tiefe 
aufgefüllter dunkler Grund, zuletzt mit Steinschrotten und Mörtelbrocken ver- 
mischt; darunter folgte der gewachsene gelbrote Lehmboden, welcher in der 
rückwärtigen Lagerhälfte überall den Untergrund zu bilden scheint. In der 
vorderen Eingrabung ging dagegen die Schutteinfüllung, welche einige rö- 
mische Scherben und geringe Ziegelfragmente enthielt, bis zu 1,50 m Tiefe 
hinab, und hier erst zeigte sich der unzweideutige Rest eines ^Lauerfunda- 
mentes, welches aber nur noch aus einer leicht zerbröckelnden (leröllschichte, 
durch reichlichen Kalkmörtel zusanmiengehalten, bestand. Sie schien anfäng- 
lich einen bogenförmigen, an die Rundung einer Apsis erinnernden Verlauf zu 
nehmen, erwies sich jedoch schliesslich als das letzte (berblcibsel einer in 
mehr als Meterbreite grade und mit der ria priucipahs parallel verlaufenden 
Mauersubstruktion. Gegenüber so dürftigen Spuren schienen sich aber wei- 
tere Versuche, zumal in einem gepflasterten Teirain, nicht zu verlohnen. 

Mehr zufällig war in dem zugehörigen, jedoch durch die zwischen- 
liegende Scheune und die Einfahrt zu dem Nachbargehöfte getrennten Haus- 
gärtchcn eine Sondicnmg vorgenonnnen, und da sich abgegrenzte Steinunter- 
lagen verspüren Hessen, eine Eingi-abung gemacht worden. Unerwartet er- 
schloss dieselbe in 1,20 m Tiefe einen mit überwiegender Mörtelmasse und 
seltneren Steinbrocken hergestellten Estrich, der nach 2,40 m Länge von 
einer Mauer begrenzt wurde, welche in gleicher Richtung mit der nur n m 
entfernten Längenmittellinie des Kastells zog, aber wegen der darauf ruhen- 
den NachbargebäuHchkeiten nicht weiter untersucht werden konnte. Von ihr 
zweigte rechtwinklig nach der Gartenseite, eine 1,40 m dicke, zunächst auch 
nicht weiter zu verfolgende Mauer ab, wodurch also der Innenraum irgend 
eines Gebäudes angedeutet schien. Da die Fundstelle 65 m rückwärts der 
ria lyrimiiHtlia liegt, so blieb es sehr zweifelhaft, ob es sich hier noch um 
einen Bestandteil des Prätoriums handeln kann. 

Auch an einer anderen ungewöhnlichen Stelle des Lagers, etwa 50 ra 
von der Dekuman- und 80 m von der rechten Flankenseite entfernt, scheint 
sich noch irgend eine Gebäulichkeit befunden zu haben, indem im Spitalgarten 



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1 ^ä Conrad}' 

beim Ausgi'aben eine» Banmes nach Mitteilung des betreffenden Arbeiters 
ein „sauberer Plattenboden *^ melirere Fuss unter dem Rasen angetroffen worden 
sein soll; doch blieb dies, da Versuche mit dem Sondicreisen keine nähere 
Anhaltspunkte zu bieten schienen, vorerst auf sich beruhen. 

Wie bereits angedeutet, war inzwischen ein fünffach vergrösscrtcr 
Orundplan des betreffenden Stadtteiles ausgearbeitet worden, um in denselben 
mit thunlichster Genauigkeit alle ermittelten Festpunkte, welche sorgfältigst 
eingemessen wurden, eintragen und einen zuverlässigen Grundriss des Kastells 
herstellen zu können. Zugleich sollte derselbe für etwaige künftige Funde, 
deren sorgsame Beachtung von dem durch die Ausgrabung rege gewordenen 
Interesse der Einwohner erwartet werden darf, zur Orientierung und dctai- 
lierteren Veranschaulichung der in Frage kommenden Lokalitäten dienen. 
Leider stellte sich hierbei gegen Erwarten heraus, dass einzelne Gebäulich- 
keiten und Gegenstände, auf deren Grundlage die Einmessung der Funde 
stattgefunden hatte, in dem Katasterplan nicht mit hinreichender Accuratesse 
eingetragen waren. Es ergab sich dadurch anfilngjich ein Lagenimriss, dessen 
Flankenseiten zwar mit 159 und bzw. 160 Metern Abstand bis auf l m genau 
parallel verliefen, dessen Frontlinie dagegen mit der Flucht der Dekuman- 
seite an der rechten Ecke um volle 20 m divergierte. Mühsame lokale Xach- 
mes.sungen haben nun die letztere offenbare rnrichtigkeit bis auf eine Diffe- 
renz von nur noch 3 m beglichen, und vielleicht würde auch diese, wenn 
gleich verhältnismässig und nach anderwärtigen Erfahrungen nicht mehr er- 
hebliche Unregelmässigkeit zu Gunsten einer noch korrekteren oder ganz 
korrekten Lageranlage, wie sie nach der Sorgfaltigkeit der vorgefundenen 
Bauten und dem gleichmässigen Terrain vermutet werden sollte, auflösen 
lassen, wenn nicht die zwischenliegenden Gcbäulichkeiten einer absolut 
richtigen Vermessung fast unüberwindliche Schwierigkeiten in den Weg stellten. 

Nach dem immerhin mit aller unter diesen Umständen erreichbaren 
Genauigkeit festgestellten Grundrisse des Kastelles nun, wie er auf Tafel 11 
Figur 2 sich findet, misst die rechte Flankenseite 192, die linke 189 ni, die 
Lagerbreite beträgt bei der Fronte 160 und an der Dckumanseito 159 m, 
überall die Mauerdicke miteingerechnet. Die })orta praetorm liegt genau in 
der Mitte der Frontseite, und von letzterer ist die Achse der Principalthorc 
beiderseits genau 90 m entfernt; es befinden sich also auch hier die Flanken- 
thore nicht in der Mitte der liangseiten, sondern um 10 m nach der Fronte 
zu vorgerückt. Der zuerst aufgefundene Zwischenturm nimmt ebenwohl ziem- 
lich genau die Mitte zwischen der Fronte und der fX)rta pn'nc. sinistra ein; 
dagegen nähert sich der an der Dekumanseite nachgewiesene um 4 m mehr 
der ]x>rfa decnm<ina. Der Abstand des im Volk'schen Gärtchen blosgelegten 
Türmchens endlich von der Rückenmauer des Kastells bildet mit 81 m fast 
genau ein Drittel des Zwischenraumes zwischen jener und der (rechtsseitigen) 
Principalpforte, und es kann daraus mit Bestimmtheit geschlossen werden, 
dass im anderen Drittel noch ein zweiter Zwischenturra gestanden habe. 

Dem ganzen Anscheine nach darf bei diesem allseits so regelmässigen 
Befunde, der auf eine sehr korrekte Gesamtanlage hinweist, angenommen 
werden, dass das Kastell ausser 8 Thor- und 4 Ecktürmen auf der Front- 
lind Dekumanseite mit je 2, auf den beiden Flanken mit je 3 Zwischentürmen, 



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Die Ausgrabung des Limes-Kastells in Obernburg a. M. 173 

im ganzen also mit der stattlichen Zahl von 22 Tiirmen versehen gewesen 
sei. Aus den Mauerresten an der rechten Ecke der Dekumanseite hatte 
glücklicherweise rait aller Sicherheit gefolgert werden können^ dass die Eck- 
abnmdung mit einem Radius von 10,5() m konstruiert war, und dieser durfte, 
zumal bei der annähernd quadratischen Form des liagers, unbedenklich auch 
für die drei übrigen Kckrunduugeu angewendet werden. Ein (irund für die 
aafiallige Erecheinun^, dass die linke Flankenmauer (soweit sie untersucht 
werden konnte) um 85 cm schwächer ist als die übrigen Teile des Kastell- 
umzugs, wurde bis jetzt nicht ermittelt. Aus dem einzigen in dieser Mauer 
als Füllbrocken verwendet gefundenen Sockelsimsstück und dem mangelnden 
Verbände zwischen dem erstaufgefundeueu Turme und der Hauptmauer auf 
eine etwaige spätere Wiederherstellung in geringerer Stärke zu schliessen, 
mochte immerhin allzugcwagt sein, und es musste, da gerade der grössere 
Teil dieser Flankenmauer durch darauf liegende (^ebäulichkeiten etc. einer 
eingehenden Untersuchung entzogen ist, dieser Umstand vorerst auf sich be- 
ruhen bleiben. 

Nach den im Obigen angegebenen Massen berechnet sich der Ge- 
^arotflächeugehalt des Lagers unter Berücksichtigung der Eckenabrun- 
dung (einschliesslich der Umfassungsmauer) abgerundet auf 29 270 (Quadrat- 
meter, und es nimmt mit dieser hervorragenden (irösse das Obeniburger 
Kastell den vierten Rang unter den bis jetzt erschlossenen Limes- 
stationen ein, indem es nur von der Saalburg und den Kastellen bei Kernel 
und Neuwied an Umfang übertroffen wird*). Entsprechend dehnt sich seine Ver- 
teidigungslinie auf <)80 Meter aus, untl wenn man aus ihrer Länge nach der 
üblichen Berechnungsweise, welche für je 1,87 m zwei Verteidiger zählt, mit 
Zugabc einer entsprechenden Reservemannschaft und der Besatzung für die 
Thore und Zwischeutürrae, sowie für den Wachtdienst auf der halben (irenz- 
strecke bis zu den beiderseitigen Nachbarkastellen (Trennfurt und Niedernberg), 
auf die Stärke der einstigen Gariiison schliessen will, so wird diese auf etwa 
IIHX) Mann, also ungefähr 2 Uohorten (zu 500 Mann) zu schätzen sein. 

Die Fronte des Kastells, wie immer eine der Schmalseiten, war selbst- 
verständlich dem Maine als dem eigentlichen Limes zugekehrt und liegt von 
dem heutigen Flussnfer 170 m entfernt. Von dem Zwischenland gehören 
nur ungefähr '/s der regelmässigen Überschwemmungszone au, und der Ab- 
stand vom Wasser scheint deshalb etwas grösser zu sein, als er nach meinen 
bisherigen Eifahrungen bezüglich der Limeswehranlagen längs dem Maine 
zu vermuten wäre. Findet dies nicht seine Erklänmg dadurch, dass vielleicht 
ehedem ein Flussann, etwa in der Gegend des jetzigen mit nur 65 m Abstand 
der Lagerfronte parallel dahinströmendcn Mühlbaches *), näher vorüberfloss ; 
so mag wohl die günstige Terraingestal tuug durch den obenerwähnten Ufer- 

1) Die Saalbnrg hat 32 4S7, das KasteU Victoria 49 765 Quadratmetor Flächongo- 
halt. Dagegou weisou das AltstadtkastoII bei Milieuborg nur 26 640 und dasjcuige in Gr. 
Krotzenburg nur 21 716 Quadratmeter auf. Das Kastoll Kcmol hat S.30 m Umfang. 

2) Dieser, eine Ableitung des wneserreichen MUmlingbaches und in seiuom mehr- 
fach unrogelm&ssigeu Laufe zwischen scheinbar natürlichen Ufern selbst vollkommen einem 
Bache, nicht einem Kanal gleichend, ist gleichwohl urkundlich als eine künstliche Anlage 
des angehenden 15. Jahrh. nachgewiesen. 



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174 Conrady 

rücken, welcher die Aiilape eines Wallgral)ens an dieser Seite unnötig maclite, 
mit einer auch für die Befestigung des vorderen Abschnittes der linken Flanke 
gunstigen Einbuchtung einst den Ausschlag für die Wahl des Platzes gegeben 
haben. Von der Angriffsseite rückwärts dehnt sich die gleichmässige Lager- 
fläche in kaum merkbarer Steigung gegen den Fuss der hier 125 m hohen 
Odenwaldvorberge hin, von deren Kebenabhang die Decumanseite nur 160 
Schritte entfernt ist. Das Kastell, ziemlich au der engsten Stelle zwischen 
Berg und Fluss gelegen, vermochte also seiner Zeit den Verkehr auf dem 
schmalen Ufersaum wirksamst abzusperren. Die noch nicht näher unter- 
suchte alte Heerstrasse scheint im Kücken des Lagers vorübergezogen zu 
sein; es befindet sich in dieser Richtung nicht blos oberhalb des Stadtchens 
eine darauf hindeutende alte Absteinung, sondern es sind im gleichen Zuge 
jüngst auch unterhalb bei Anlage neuer Bauten in ehemaliger Feldflur ent- 
sprechende Spuren von einstiger Strasseuübcrschotteruug angetroffen worden. 
Jedejifalls mögen aber wohl aus den beiden Principalpforten Verbindungs- 
wege nach jener Hauptstrasse geführt haben ; denn längs deren vermutlichem 
Zuge sind seit Jahren schon zahlreiche Begräbnisfnnde gemacht worden. 

Die hervorragende Wichtigkeit des Kastellcs in Obernburg, die auch 
in seinem bedeutenden Umfang und seiner mächtigen Mauerstärke Ausdruck 
gefunden hat, springt in die Augen, wenn man seine Lage einerseits gegen- 
über dem durch das tief in den Spessart eindringende Elsavatlial gebildeten 
feindlichen Ausfallthore, andererseits am Eingang des den llücken der Oden- 
waldlinie beherrschenden Mümlingsthales, sowie als Sperrfort sowohl des 
Mainthalcs als auch der von hier über die Kleestadter Markung ') und Dieburg 
nach Mainz ziehenden Heerstrassc in Ei-wägung zieht. Schon P. Jos. Fuch§ 
vindizierte in seiner „Alten Geschichte von Mainz** (1772, Bd. U S. 272 f.) 
dem Orte ein „grosses starkes Kastell", (welches freilich „auf dem Berg an 
gedachter Stadt** liegen sollte), und erwähnt als dortige römische Funde ausser 
einem 1766 ausgegrabenen „Komptigniestein der XXH Legion aus gehauenem 
Quater", die bekannten beiden Votivsteine, deren einer von L. Petronius 
Florentinus, dem Präfekten der IV. aquitanischen Reitcrcohorte, wegen Ge- 
nesung von schwerer Krankheit, der andere im Zusammenhang damit von 
M. Kubrius Zosimus, dem Arzte dieser Uohorte, gestiftet worden sein sollten. 
Das ersterc dieser Denkmale ist mit seiner wohlerhalteuen Inschrift an der 
Vorderseite des oben erwähnten Mott'scheu Hauses auf der Hauptstrasse ein- 
gemauert und könnte also leicht bei dessen Erbauung im Schutte des Prä- 
toriums angetroffen worden sein'). 

Als späterer Fund wird dann (bei Steiner, Geschichte luid Topographie 
des Maiugebietes etc. S. 200 f.), ausser römischen Münzen und (wahrschein- 
lich Grab-) Gefässen, ein in einer Scheune eingemauerter Ziegelstempel der 

1) Bei KleesUdt wurde bekanutlich ein Moilonstoiu des Maximiu goraudeu; cf. Brani» 
bach CIR Nr. XXXIX, 1963. 

2) Die beiden luscbrifteu stehen bei Brainbaob CIR No. 1747 und 1748 noch unter 
Obernburg. Die zweite ist jedoch mittlerweile in die städtische AUertttmersammlung nach 
Aschaffenburg verbracht worden. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass auch die weiteren in 
der letzteren verwahrten Schriftdenkmale (Brambacb, 1. c. Xo. 1751—1758) der römischen 
Niederlassung in Obemburg entstammen könnten. 



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^ M.^ 



Die Ausgrabung des Limes-Kastells in Obernburg a. M. 175 

IV Cohorte der Freiwilligen erwähnt, welcher indessen jetzt nicht mehr vor- 
handen ist. Als neueste Schriftraale haben sich hierzu also, von dem oben 
angetiihrten Bruchstück abgesehen, der Backsteinstempel der XXII Legion 
und die Zieglerraarke IVSTVS FECIT gesellt. — 

Gewiss darf aber erwartet werden, dass der Bedeutung des Kastelles 
entsprechend auch sein obligater Begleitbau (der ., Offiziersbau"), dessen 
Auffindung hoffentlich gelingen wird, sich als ein stattliches lunfangreiches 
Gebäude darstellen und interessante Fundstücke liefern werde. Sicherlich 
würden sich darunter nach den vorliegenden Andeutungen wenn nicht ver- 
schiedene Lapidariuschrifteu, so doch ziihlrciche Ziegelstempel ergeben, von 
welchen weitere Aufschlüsse über die einstigen Besatzungstruppeu dieser 
wichtigen Limesstation erwartet werden könnten. 

Aber nicht blos solche bedeutsame Überreste militärischer Anlagen 
birgt der Schoss der Obernburger Erde, sondern es finden sich hier, wie ich 
schon in meinem eingangs erwähnten früheren Berichte hervorhob, auch zahl- 
reiche Spuren ausgedehnter bürgerlicher Niederlassung, und zu den da- 
maligen Erhebungen über die vei-schiedenartigen, weit auseinanderliegenden 
Fundstellen sind während meiner letzten Anwesenheit noch vielfache Mit- 
teiluugeu und Xotizeu bezüglich neuer Untersuchungsobjekte hinzugekommen. 
Es eröffnet sich demnach hier noch ein unabsehbares Arbeitsfeld, wenn ein 
einigermassen ei*schöpfeudes Gesamtbild dieser Grenzstation in ihrer Bedeu- 
tung an sich und in Bezug auf den römischen Limes, sowie die Entfaltung 
römischer Macht und Kultur am Mittelmain entworfen werden soll. 

Die gegenwärtige Darstellung wollte sich darum im wesentlichen nur 
darauf beschränken, die Ergebnisse der jetzt erfolgten Ausgrabung des Kastelies 
bekannt zu machen; und wenn dabei mehrfach in ermüdendes Detail einge- 
gangen wurde, so lag dem die Meinung zu (irunde, dass in der Art und 
Weise der Gesamtanlage, sowie der technischen Ausführung der römischen 
Wehrbauten jedenfiills irgendwelche Fingerzeige für die Zeit ihrer Errichtiuig 
gegeben sein möchten, und dass deshalb, so lang die Geschichte des Limes 
und seiner einzelnen Bestandteile noch in solches Dunkel gehüllt ist, wie 
dermalen, auch der scheinbar kleinste und nebensächlichste Umstand nicht 
unbeachtet bleiben sollte, welcher zur umfassenden Kenntnis dieser Verhält- 
nisse beitragen und der praktischen Forschung Anhaltspunkte zur Vergleichung 
bieten kann. Wie schon oben angedeutet, sind aber gerade bezüglich dieser 
Fragen der Gesamtanlage und Technik bei dem Kastell in Obemburg ver- 
schiedene beachtenswerte Momente zu Tag getreten, die ihm eine eigenartige 
Stellung anzuweisen scheinen. Ohne Zweifel schien die Vennutung berechtigt 
zu sein, dass dasselbe als eine der Hauptstationen des Mainlimes mit dem 
Altstadtkastell bei Miltenberg im wesentlichen couform und ganz besondei-s 
bezüglich der Konstruktion und der Masse seines Mauerwerks einigennassen 
übereinstimmend sein werde. Wider Erwarten haben sich aber hierfür nur 
wenige Anhaltspunkte, dagegen um so mehr erhebliche Verschiedenheiten er- 
geben. Dort also bei 160 zu 170 Metern Seitenlänge naliezu quadratische 
Gestalt, aussergewöhnlich Hache Eckabrundungen mit fast 18 Metern Radius, 
die Principalthore um 15 m nach der Angriffsseite vorgeschoben, die Um- 
fassungsmauer nur 1,25 m stark und auf mörtelloser Stückung aus zwar 



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176 Conrady 

regelmässigen, aber nur mit dem Hammer abgerichteten kleinen Steinen von 
durchschnittlich 10—13 cm Dicke errichtet; hier ein Unterschied von 30 
Metern zwischen Länge und Hreite der Seiten, die Ecken mit einem Radius 
von nur lOV'j Metern abgerundet, die Flankenthore blos 10 m voi*wärts der 
Mittelachse liegend und die Wallmauer in der kolossalen Stärke von mehr 
als 2 Metern auf mörtelreichem Fundament mit horizontalen Stebilagen, aus 
geflächten Quailcru von durchschnittlich 22 cm Dicke ausgeführt. Eine immer- 
hin vielleicht nicht unwesentliche Übereinstimmung wäre dann nur in der 
ähnlichen Einrichtung der Thore, im Vorhandensein zahlreicher Zwischen- 
türme und in dem Umstände begründet, dass die Stärke der Wallmauer sich 
an den rückwärtigen Lagei-parlieen nicht vermindert (wie bei vei*8chiedeneu 
Kastellen der Mümlinglinie). 

Bei einer Vergleichung mit dem nächstliegenden Repräsentanten dieser 
letzteren, dem nur 3 Kilometer entfernten Kastelle bei Wörth *) dagegen 
dürfte ausser der eben genannten wesentlichen Verschiedenheit, sowie dem 
P'ehlen von Zwischentürmeu und einem Hausteinsockelsims, nebst der an- 
scheinend verschiedenen Thoreiin-ichtung, meines Erachteus namentlich die 
schon oben hervorgehobene so charakteristische Verschiedenheit in der Be- 
arbeitung der Mauerkopfsteine den Gedanken an Gleichzeitigkeit luid Zusam- 
mengehörigkeit der beiden Kastelle ausst^hliessen. 

Jedoch gilt es jedenfalls auch hier, bis unzweifelhafte Schlüsse gezogen 
werden können, durch fortgesetzte Ausgrabung noch mehr Material zur Ver- 
gleichung zu sammeln, und ganz besonders wird der Befund der Kastelle zu 
Niedernberg, Stockstadt und Seligenstatlt, von welchen eins oder das andere 
voraussichtlich schon im nächsten Jahre dem Schosse der Erde entrungen wer- 
den dürfte*), für die Entscheidung der Frage massgebend sein, ob etwa der 
Limesabschnitt zwischen der Mümling und Kleinkrotzenburg, wie es nach den 
Ergebnissen in Obernburg und an dem „Oftizicrsbau" in Niedernberg^) viel- 
leicht scheinen könnte, in der Ausstattung seiner Bauten besondere Eigen- 
tümlichkeiten tur sich in Anspnich nimmt. 

Nicht unerwähnt möge endlich bleiben, dass im Laufe der geschilderte» 
Ausgrabung zwei Stellen im Felde, die eine ober- die andere unterhalb Obeni- 
burg, ermittelt wurden, wo nach Angabe des Besitzers, des zur Zeit ältesten 
Einwohners, vor Jahren Mauerwerk vei*spürt worden sein soll. Die Lage 
beider Orte auf gleicher Höhe mit der Fronte «les Kastells und das zustim- 
mende Mass ihrer respektiven Entfernungen von demselben macht es nicht 
unwahrscheinlich, dass es sich hier um Wachthausreste handelt. Es musste 
indessen von der näheren Untersuchung einstweilen abgesehen werden, da 
Abhaltimgen eintraten, welche die Inangriffnahme neuer Objekte unzweck- 
mässig erscheinen Hessen. 

Die Ausgrabung hatte überdies bereits nahezu H Wochen (78 Eiuzel- 
arbeitstage) in Anspruch genommen. Die Beschränktheit der zugänglicheu 



1) Vgl. Wd. ZeitacUr. III, S. 270 ff. 

2) In der That war es mir inzwischen bereits vorgüunt (im Marx) das Kastell bei 
Stüokstadt aafxafloden nud aussugraben. Mit 167 xu 201 m Seitenlange kommt es dem 
Umfang der Saalbnrg (740 m) bis anf wenige Meter gleich. 

8) Vgl. Wd. Korr. III, Kr. 72. 



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Rt'ceusionen. 177 

Aogrififspunkte und die Notwendigkeit bestüüdiger Übei-wachuug der oft 
speziellste Unterweisung und minutiöse Genauigkeit erfordernden ünter- 
suchang gestattete fast durchweg nur die gleichzeitige Beschäftigung zweier 
Arbeiter, und es konnte in Folge dessen, zumal da häutig so bedeutende Erd- 
massen zu bewegen waren, der Fortgang der Arbeiten durchschnittlich nur 
ein sehr langsamer sein. 

Dass dabei einige zähe Ausdauer erfordert und trotz des lohnenden 
Gesamterfolges die Geduld mehrfach auf harte Proben gesetzt wurde, bedarf 
wohl keiner Versicherung, Es gereicht mir deshalb zu besonderer Genug- 
thuang, zum Schlüsse meines gegeuwäiügen Berichtes rühmend und dankend 
hervorheben zu diii*fen, dass die geschilderte Ausgrabung des Kastelles in 
Oberuburg sich durchweg eines aussergewöhnlich freundlichen Entgegen- 
kommens, liberalster Uueigenniitzigkeit und bereitwilligster Unterstützung 
nicht bloss von Seiten der zunächst Beteiligten, sondern weiter Kreise der 
Gesamtbevölkerung zu eri'reuen hatte, und dass dadurch die Durchführung 
des mühevollen Unternehmens, wie vielfach überhaupt ermöglicht, so jeden- 
falls wesentlich gefördert und erleichtert wurde. 

9^'^^Q^^> 

Recensionen. 

Der rVmische Grenzwall bei Hanau mit den Casfellen zu RUckingen 
und Markttbel. Von Dr. Georg Wolff, Gymnasialoberlehrer, 
and Otto D a h m , Major in der Artillerie. Mit 4 lithographierten 
Tafeln. Hanau, G. M. Alberti's Hofbuchhandlung. 1886. — 
Angezeigt von Dr. A. Hammeran. 

Den verdienstvollen Untersuchungen, welche der Hanauer historische 
Verein dem römischen Castell zu Gross-Krotzenburg am Main gewidmet hat, 
sind die Aufdeckungen der benachbarten, den nördlichen Zug des Limes be- 
gleitenden Befestigungs-Anlagen in den letzten Jahren gefolgt. Consequente 
ausdauernde Arbeit und vollkommene Beherrschung des archäologischen 
Apparates sowohl nach der technischen wie nach der historischen Seite 
zeichnen wiedenim diese Forschung vor vielen verwandten aus und haben ein 
Ergebnis gehabt, das wohl als das wertvollste aller bisherigen Arbeiten des 
Vereins gelten darf. Es ist diesmal ein gleichsam grundlegendes Werk, das 
unternommen wurde: die Feststellung der bisher unsicheren Lage und Ab- 
messung des Castells bei Rückingen, die Detail - Untersuchung der Limes- 
Strecke Krotzenburg - Rückingen und Aufdeckung einer ganzen Reihe dazu 
gehöriger Türme und Befestigungs - .Ajilagen, endlich die genaue Festlegimg 
des Castells Marko bei. Die ersteren beiden Arbeiten sind allem Ermessen 
nach in der Hauptsache absclüiessende zu nennen ; die letzte hatte vorwiegend 
Aufklärungs-Charakter, bot aber ebenfalls durchaus neue und schöne Ergeb- 
nisse, insoferne sie die (seither westlich von Marköbel angenommene) Po- 
sition des Castells mit Sicherheit zur Hälfte in den Ort selbst verlegt hat. 

Westd. ZeitBchr. f. Gesch. u. Kunst. IV, n. 12 



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1 78 Recensioiien. 

Diesen Untersachungen ist eiue dankenswerte Aufmerksamkeit in Form 
pekuniärer Beihälfe von Seiten des Cultusministeriums und des Provinzial- 
Schnlkollegiuros zu Teil geworden, wodurch dieselben ohne Frage auch zeit- 
lich gefördert worden sind. Eine noch wertvollere Unterstützung ward dem 
Verein durch die Mitarbeit eines kundigen Militärs, des Herrn Majors Dalim 
entgegengebracht. Seine Abhandlung muss als der lehrreichste Teil der 
Schrift bezeichnet werden, da namentlich die Frage der Besatzungsstärke der 
Limes-Castelle, einer der wichtigsten Punkte der Limes- Forschung überhaupt, 
hierin eine ganz neue licht\'olle Behandlung erfährt. Die Castelle ROckingeu 
und Marköbel, sowie die Ziegel-Brennöfen bei (Tross-Krotzenburg schildert 
G. Wolff, dessen unermüdlicher Thätigkeit die Forschung wiederum Anregung 
und grössten Erfolg verdankt. 

Es sei hier damit begonnen, die Untersuchungen Dalun's zu skizzieren, 
soweit dies ohne Hülfe der erläuternden Grundrisse und Pläne möglich ist. 
Gross-Krotzenburg ist bekanntlich der Endpunkt des Limes am Main, ein 
mit Interturrien-System besonders bewehrtes Castell, und von ilim aus zieht 
der Grenzwall in schnui*gerader Linie bis Marköbel, wo er einen westwärts 
gewandten Winkel bildet. Die ganze Strecke durchläuft ein ebenes Terrain, 
das durch zwei Sümpfe und das Überschwemmungsgebiet der Kinzig sehr 
wesentlich bezüglich des Verkehrs beeinträchtigt wird. Der Limes ist, wie 
die Untersuchung ergab, durch die Sümpfe nicht hindurchgebaut, vielmehr 
bricht er an deren Rändern jedesmal, wo Türme liegen, mit kleinen, 20 m 
langen Flankenfortsätzen im stumpfen Winkel ab und Dahm glaubt mit 
Recht, dass der Sumpf bei jener Anlage zu jeder Jahreszeit unpassierbar ge- 
wesen und darum als genügende Defcnsion betrachtet worden sei. Es han- 
delt sich dabei um grosse Abschnitte, die nördlichere Sumpfstrecke (der sog. 
Doppelbiergraben in der Bulau) ist 700 m breit. Auffallend ist immerhin, 
dass die heutige Ausdehnung der Sümpfe trotz der doch notwendig anzu- 
nehmenden Einschränkung ihres Gebietes in historischer Zeit (das südlich 
bereits Torfstich geworden ist) auf der Karte genau dieselbe ist, wie sie die 
Begrenzung der Limes -Anlage zeigt, wie sie also in römischer Zeit war. 
Höchst interessant erscheint, wie jene intermittierende Bauweise selbst, die 
von Dahm trefflich nachgewiesene Thatsache, dass eine Strasse in der Ver- 
bindungslinie der Türme mit einem Abstand von SO bis 40 m hinter dem 
Limes herlief, deren 6 m breiter Damm in den Waldungen noch gut erhalten 
und bei Einschnitten durch die Bodeubcschaffenheit (Kies und Kiesel auf 
durchweg lehmigem Terrain) dokumentiert erschien. Diese Strasse ist durch 
den Sumpf nicht unterbrochen, der moderne Weg benutzt sie an zwei 
Stellen, während ^er sonst den Limes selbst verfolgt. Ein Knüppeldamm, wie 
ihn Dahm für die römische Anlage voraussetzt, ist sehr wahrscheinlich. Zur 
Bestätigung dieser Parallel -Strasse hinter dem Wall, die ungemein wichtig für 
die gesamte Betrachtung der Limes-Verteidigung erscheint, darf ich wohl 
beifügen, dass auch unser trefflicher Frankfurter Forscher Friedrich Scharff 
eine solche im Taunus-Limes vor Jahren konstatiert hat, ohne indess durch 
eine Profil- Aufdeckung seine Entdeckung genauer zu erweisen. 

Südlich der Kinzig hat Dahm eine Überbrückung der Lache festge- 
stellt (Steinfundamente) und hier biegt die Strasse nach Westen ab. Weiter 



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Recensiojien. 179 

nördlich bis zum Castell Rückingen fehlt sie, ebenso der Limes, von wel- 
chem der Verfasser nur Grabenspuren („eine auffällig breite flache 
Mulde") gefunden zu haben erklärt. Er will eine Abschweramung durch die 
häufig übertretenden Gewässer der Einzig annehmen. Es würde wohl auch 
ein Yulliges Zuflössen des Grabens angenommen werden müssen, wenn der 
Einflnss der Überflutungen ein so mächtiger war, und es eracheint mir nicht 
ausgeschlossen, dass die Wasser -Verhältnisse in römischer Zeit an dieser 
Stelle andere waren als lieute, so dass vielleicht der Limes hier ebenfalls als 
entbehrlich oder imausführbar betrachtet wurde. Auffallend ist jedesfalls die 
Wendung der Strasse, die leider in ihrem ferneren Verlauf nicht nachge- 
wiesen ist. Es muss bemerkt werden, dass Dahm beim Castell Pfähle einer 
Brücke über die Kinzig entdeckt hat (keine Pfahlschuhe); ob sie römisch ist, 
lässt sich nach den angegebenen Indicieu keineswegs sicher entscheiden. Wenn 
sie es ist, würde sich die Richtung einer dort angelegten Strasse, nicht aber 
das Vorhandensein des Walls zwischen Kinzig und Lache daraus ableiten 
lassen — vorläufig erscheint mir die Einzeichnung der betreffenden Limes- 
Strecke auf der Karte gewagt. Setzen wir den Fall, dass das ganze Terrain 
der sog. Nachbarswiesen in konstanter Überflutung sich befand oder durch 
einen transversalen Wasserlauf gesperrt wurde, so war die Strasse einfach 
hinter die Kinzig verlegt und eine Benutzung des Walls als Strasse, wie sie 
Dahm voraussetzt, braucht nicht angenommen zu werden. Letztere Annahme 
hat doch wohl vor Allem das gegen sich, dass die praktischen Römer, wenn 
die Sache so einfach war, den Wall überall als Strasse benutzt und sich 
den mühsamen Hau einer solchen erspart hätten. Gerade der schöne Nach- 
weis Dahm^s, dass eine Kommunikation tiir sicheren Patrouillendienst, Ab- 
lösung der Wachtganiisonen und Defensivbewegungeu hinter dem Wall 
existierte, erschwert die Annahme seiner Vermutung. So lange fernerhin der 
Wall selbst an jener Stelle nicht unzweifelhaft ist, dürfen wir keine Strasse 
auf demselben supponiereu. Ich gehe noch weiter in meiner Scepsis: das bei 
Nr. 20 auf der Karte angegebene isolierte Stückchen Strasse erscheint ganz 
unverständlich, unvereinbar mit der Brücke bei Nr. 19. Auf S. 24 wird zur 
Erläuterung gesagt, es sei „eine Spur" einer Strasse hier vorhanden ; Näheres 
über den Befund (ob Kieskörper etc.) ist nicht augegeben, ausser der wich- 
tigen Notiz, dass das Strassenstück sich „auffälliger Weise" in einem Winkel 
an den Limes auf gleichem Niveau anschliesse. Ich muss gestehen, 
dass mir das den Eindiiick macht, als habe man hier einen jener Abschlies- 
sungswinkcl, jener Flankenfortsätze des Limes selbst vor sich, wie sie bereits 
erwähnt wurden, und zwar würde sich die hier ausnahmsweise vorliegende 
spitzwinklige Form desselben ganz folgerecht aus dem abgeböschten Terraiu 
ergeben, das, wie die Karte zeigt, einen nördlich gerichteten Winkel unmög- 
lich gemacht hätte. Ich mag das nur als eine tastende Vermutung aus- 
sprechen; möglich dass hier noch ein Turm zu suchen ist, die Entfernung 
trifft etwa zu. Wünschenswert wäre es jedesfalls, wenn von Dahm weiterhin 
nachgewiesen würde, welcher Beschaffenheit die supponierte Strasse ist, ob 
ihr Körper aus Kies und Kieseln besteht wie der südlichere Strassenkörper, 
oder ob die Erhebimg in ihrem Durchschnitt dem Körper des Walles gleicht. 
Ging die Strasse über den hier vorausgesetzten Wall, so muss man auf alle 

12* 



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180 Recensionen. 

Fälle nach dem Grund dieser Abweichung fragen. Da der Verfasser als 
solchen die enorme Arbeit der Anlegung eines in den tief liegenden Wiesen 
mindestens 3 ro hohen, 700 m langen Dammes ganz einleuchtend geltend 
macht, so kann nur noch eingewandt werden, ob nicht Strasse und Wall zu- 
gleich durch die unaufhörlich gegen sie eindringende Überflutung der Einzig 
aufs Äusserste gefährdet waren, eine Überflutung, die beide nach des Ver- 
fassers Ansicht mit der Zeit total vernichtet und dem Boden gleich gemacht 
hat. Endlich muss man fragen, ob die „auffällig breite flache Mulde"^ 
(sie ist 6—8 m breit!!) nicht vielleicht eine von den Römern hergestellte 
Wasserverbindung, ein Kanal zwischen Lache und Einzig war, der ebenfalls 
statt des Limes wirksam in das Defensions-System eingreifen konnte. Gewiss 
ist es aufifallend, dass nach Dahms Angabe S. 13 diese Mulde in einen toten 
Arm der Einzig „einmündet", was der Wallgraben doch wohl nicht gethau 
haben könnte. Man könnte sogar auf die Idee kommen, dass die Einzig 
selbst den IJmes hier ersetzte, da sie fast in einem Ereissegment verläuft. 
Ich will nur betonen: die Richtung des Limes ist hier nicht zweifelhaft; 
von Wert wäre aber zu ermitteln, ob nicht prinzipiell in permanenten Über- 
schwemmungsgebieten, auch an anderen Stellen des Limes, ein abweichender 
Modus befolgt und der Bau wie im Sumpfgebiet unterlassen oder modifiziert 
wurde. 

Dahm weist auf der Strecke Erotzenburg - Rückingen bis zur Bulau 
7 Türme nach, fast durchweg neue Entdeckungen. Dagegen hat auf dem 
nördlichsten Teil der Linie, vom Schenkenloch an, kein Turm gefunden wer- 
den können, was abermals nicht für das Vorhandensein eines Walles zwischen 
Lache und Einzig spricht. Dahm hält einen Turm auf dieser Strecke für 
unbedingt nötig, um „das zuverlässige Funktionieren der Signallinie zu sichern.^ 
Trotz aller Bemühungen fand sich aber nichts, so dass Dahm auch hier 
nötigenfalls die Überflutungen in Betracht gezogen wissen will. Die Wall- 
breite soll hier eine aussergewöhnliche, der Graben ein nasser gewesen sein. 
Die Türme sind in ziemlich regelmässigen Intervallen angelegt, die wechsel- 
seitige Entfernung beträgt durchschnittlich 800—1000 m und es ist jedesmal 
klar ersichtlich, aus welchen bestimmten Gründen das Intervall variirt. We- 
nigstens erscheinen mir (die Entfernung des ersten Turmes an der Hessischen 
Ludwigsbahn als Normale genommen) die grösseren Intervalle ^iwischen 
Turm A und B, sowie zwischen E und F durch die Sümpfe motiviert, wäh- 
rend die übrigen (bis auf das eine ungewöhnliche Intervall zwischen F und G) 
sich normal verhalten* ). Einige der Türme hatten je einen Erdhügel ohne 
Mauerwerk neben sich, welche Dahm ebenfalls für Barackenpositionen der 
Turmwächter hält; sie enthielten Feuerstellen. Ein Turm ergab im Innern 
Brandschutt, woraus gefolgert wird, dass nur seine Innenverkleidung von Holz 
war ; auch zeigte sich Dachziegel-Deckung. Die Türme sind von verschiedenen 



t) Die Karte aaf Tafel 2, welche sonit sehr instruktiv alle Verhältnisse dieser Linie 
wiedergiebt, scheint bezüglich der Entfernungen der Tarmo (welche letztere freilich nn sich 
relativ zu gross eingezeichnet sind) nicht ganz genau zu sein: Turm A i»t von Turm B 
auf derselben ebensoweit entfernt wie Turm F von G, während ersteres Intervall nach dem 
Text 1080 m, letzteres 1020 beträgt Auch andere Intervalle stimmen mit der Karte nicht 
flberein. 



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Hocensionen. \^\ 

Dimensionen (Turm D 5,50 m äussere Seitenlänge, Turm E 5,90 m; des be- 
deutend KTosseren halb erhaltenen Turmes C Maasse sind im Text nicht an- 
g^eben oder geschätzt) ; sie waren, ausser dem meist aus Basalt bestehenden 
Fundament, teilweise noch in Resten der Obermauer erhalten. Bei Turm F 
ergab sich eine Strassendurchbrechung des Limes, die nach dem alten Kalk- 
steinbruch Wolfgang wies ; Dahm nimmt nicht unwahrscheinlich eine römische 
Wegrerbindung mit demselben und seine Ausbeute zur Römerzeit an, worauf 
in der That auch der ältere Xame des Forstreviers „Altstrass" hinweist. 
(Die Benennungen Bulau, Pfaffendamm, Pfahltannen sind bekanntlich ebenfalls 
alt und auf den Limes zu beziehen ; auch „an der Waldstrasse^ beim Castell 
Xenwirthshaus könnte eine Wallstrasse bedeuten.) Der Durchbruch des 
Walls zeigte sich mit einer Trockenmauer ausgelegt. Bei Turm E (Druck- 
fehler für F?) will Dahm eine Art Lager von 30 — 40 m Ausdehnung gefun- 
den haben, mit Feuerstellen, Knochen, verschlackten Steinen etc., woraus er 
schliesst, dass die Soldaten, welche tagsüber im Steinbruch arbeiteten, hier 
nachts gelagert hätten. 

Ausser den Türmen liegt zwischen Krotzenburg und Rückingen ein 
kleines Castell, Neuwirthshaus genannt, das längst bekannt, auch früher 
schon fluchtig untersucht war. Es wurde im Frülyahr 1883 systematisch 
ausgegraben. Eine Erdredoute von etwa 32 und 24 m Seitenlange, ähnlich 
den mittelalterlichen, ist die Befestigung noch 2 m hoch erhalten, der erste 
Graben ist fast verfiösst, der zweite gut erhalten. In der Mitte des Castolls 
fand sich ein rechteckiger Hofraum, um welchen ringsum Reste von Mauern 
aus Basalt mit starker Brandschicht, aber auch Mörtelbrocken erhoben wurden. 
Man schloss auf Holzbaracken der Besatzung, wie etwa auf der Saalburg. 
Für die Wallböschung wird eine Pallisadicrimg angenommen, Stufen werden 
zum Wallgang führend gedacht. Selbst dem Thor des Castells liegen die 
beiden tiefen Gräben vor ; jedesfalls war der Zugang überbrückt, worauf auch 
Mauerreste hinwiesen. Einige Münzen und kleine I'^mdstücke (u. A. eine 
emaillierte Zierscheibe) fanden sich. 

Zu der Berechnung der Besatzungsstärke der Castelle übergehend^ 
bemerkt Dahm vollkommen richtig, dass zunächst alle auf SterblicJikeitspro- 
zente und Grabfelder gegründeten Schätzungen durchaus trügerisch seien, 
was er im Einzelnen darthut; er verwirft damit auch das vom Hanauer Ver- 
eines. Z. bei Gross- Krotzenburg behauptete, von mir bestrittene exorbitante 
Verhältnis zwischen Bestatteten und Besatzung. Ebenso erklärt er mit Recht 
die Kalkulation v. Cohausens ft\r irrig, die sich auf eine spezielle Schätzung 
der Aufstellungsfronten der Truppen und des gesamten Lagerraums gründet. 
Der Gesamtraum des Lagers sei jedesfalls nicht in Betracht zu ziehen, son- 
dern nur der eigentliche Soldatenwohnraum, im Wesentlichen die praetentura, 
7,83 qm der Gesamtfläche. Ausserdem wechsle der Wert der Castelle im 
Laufe der Zeit und die Herstellung des Gleichgewichts habe dann durch 
Änderung der Besatzungsstärken geschehen müssen, wesshalb die ('astellgrösse 
„unbedingt sichere Schlüsse weder auf die strategische Bedeutung, noch auf 
die Besatzimgsstärke zulasse.^ Dahm setzt dabei allerdings f&lschlich voraus, 
dass der Fall' einer Abänderung der Castellgrösse fast unerhört sei; er kennt 
nur Osterburken in dieser Hinsicht, während doch auch die Saalburg einen 



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182 ftecensioneii. 

solchen Fall darstellt. (Das ältere Saalbarg - Castell schloss am Praetoriam 
ab). Dass er aber Räumungen und Neuanlagen daraus herleitet, Inlands- 
Castelle wie Wiesbaden und Hofheim nach der Limes-Anlage als möglicher- 
weise unbesetzt erklärt (Wiesbaden hat Ziegel der 8. Legion!), könnte doch 
etwas zu weit gehen; indess verdiente diese interessante Hypothese näher 
geprüft zu werden. Die Zurückweisung der Cohausen'schen 1(K) Cohorten, 
und der 32 Voluntarier - Cohorten, deren geschlossener Aufmarsch in Ober- 
germanien berechtigtes Erstaunen hervorgermfen hat, ist allerdings auch damit 
nicht zu leisten, dass man „etwa 50 — 60 Cohorten für weniger anfechtbar^ 
erklärt Denn mehr als 20 solcher haben keinesfalls in der ruhigen Zeit des 
2. Jahrhunderts und noch später gleichzeitig bei uns gestanden, was weiter- 
hin begründet werden soll; das Militärdiplom Trajans vom Jahre 116 zählt 
deren 17 auf. Die Stärke der obergermanischen Armee ist allerdings im 
1. Jahrhundert, für welches wir glücklicher Weise vollgültige Zeugnisse in 
den Grabsteinen und Militärdiplomen besitzen, in leidlicher Progression ge- 
wachsen, aber ganz gewiss nicht im 2. und wahrscheinlich nicht bedeutend 
im 3. Jahrhundert. Dafür spricht vor allem die Herabsetzung der Armee 
von vier auf zwei Legionen. Auch lässt sich bezüglich der Cohorteu und 
Alen für die Zeit nach dem Limesbau, der das Land schützte, kein starkes 
Anwachsen vermuten, selbst abgesehen von dem notwendigen numerischen 
Verhältnis derselben zu den beiden Legionen, welchen wir für die £poche 
Trajans höchstens noch die / adjutrix hinzurechnen können. Jedesfalls war 
die Aufgabe der Verteidigung des rechten Rheinufers eher erleichtert als 
erschwert, wie das Aufblühen der Städte unter Tr^yan {urbes tram Rhenum 
in Germania reparavü, sagt Eutrop) deutlich zeigt und erst die Einbrüche 
der Barbaren gegen die Mitte des 3. Jahrhunderts wurden gefahrvoll — aber 
auch damals genügte, wie die Inschriften zeigen, die 8. und 22. Legion zur 
Verteidigung. 

Es erscheint die Erörterung dieser Verhältnisse so überaus wichtig, 
dass ein kleiner Excurs zur Ermittlung des mutmasslichen Cohortenbestandes 
hier gestattet sein möge. Dahm gründet, im Gegensatz zu seinen Vorgängern, 
die Berechnung der Castellbesatzungen zunächst auf di^ Stärke der ober- 
germanischen Armee, was unstreitig ein beachtenswerter, übrigens auch von 
Cohausen angewandter Gesichtspunkt ist; ob er entscheidend und eine voll- 
gültige Gegenrechnung sein kann, wird sich zeigen. Er unterscheidet alsdann 
zwischen kriegsmässiger und Friedens-Besatzung und berechnet, mit Rücksicht 
auf genügende Besetzung der Thore und Türme im Fall eüies Angriffs imd 
die überall gleichmässige Verteilung der Truppen auf dem Wallgang, sowie 
auf den anliegenden Limesstrecken, für je ein Zinnenfenster 1 Mann, so dass 
ein mittleres Castell von der Grösse Krotzenburgs bei 600 m Umfang eine 
Minimalstärke von etwa fiOO Mann beanspruchte; dabei ist eine Reserve von 
einem Viertel der auf dem Wall befindlichen Truppen in Rechnung gebracht. 
Als Gegen-Exempel taxiert der Verfasser die Gesamtstärke der obergermani- 
schen Armee zu 32000 Mann (während Cohausen etwa 86000, nach der 
Kopfstärke der Kaiserzeit eigentlich über 100000 Mann berechnet) und nimmt 
dabei 35 Cohorten an. Diese Zahl ist viel zu hoch, der Fehler liegt in der 
Cohortenziffer. Vor allem aber kommt hier ein anderes Moment in Frage. 



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Rccensioneu. jgg 

Wenn nämlich die Verteidigung der einzelnen Castelle knapp gerechnet auch 
nicht mehr als die von Dahm angenommene Truppenzahl erfordern sollte, 
90 hat er doch etwas sehr Wesentliches übersehen : die ausserhalb der Castelle 
liegenden, an diese anschliessenden sog. bürgerlichen Colonieen, welche 
zum grossen Teil eine Bevolkenmg beherbergten, die stets auf Kriegsfuss 
stand, nämlich Veteranen und gallische oder andere barbarische Ansiedler. Für 
deren Zahl haben wir bisher fast gar keine Schätzung, ausser etwa die Grösse 
der bürgerlichen Ansiedlungen selbst, die noch wenig erforscht sind. Ganz 
unzweideutig spricht die von Cohausen citierte wichtige Stelle des Anon. dU 
reb. beü, ap, Scriver. 2, 101 von den „ländlichen Wachen" in den Castellen, 
was durchaus keine „Kathederweisheit" ist, wie Dahm annimmt. Es ist eine 
geläufige, aber nicht haltbare Annahme, dass diese Lagervorstädte am Limes 
eine vorwiegend bürgerliche, also unkriegerische Bevölkerung gehabt hätten; 
von den Frauen muss natürlich dabei abgesehen werden. Wo es sich um 
ernstlichen Kriegsfall handelte, muss diese Bevölkerung und ihre Dienstmann- 
schaft ohne Weiteres eingetreten sein; denn umsonst wohnte sie nicht 
an so exponierten Punkten, teilweise hoch im unwirtsamen Ge- 
birg. Wir können immerhin dabei einen Prozentsatz für die Händler und 
Geschäftsleute abziehen, ihrer konnten für den Bedarf der Besatzung nicht 
allzuTiele sein und die Ackerbauer waren, wie wir wissen, die Veteranen 
selbst. Von der Bevölkerung des inneren rechtsrheinischen Landes sei eben- 
falls ganz abgesehen, da sie bei momentaner Gefährdung der ('asteile nicht 
zu beanspruchen war. Die eigentliche Besatzung war also jedenfalls sehr 
klein, kleiner als die Verteidigungs-Berechnung für die AngrifFsfront sie erfordert 
und dies ist nachzuweisen durch die thatsächliche Stärke der Armee. 
Die Frage nach der Belegungsstärke der Castelle deckt sich nicht mit der 
Frage nach der verfügbaren Armee. Der Cohorten sind keine 35, sondern 
wie bereits bemerkt, höchstens 20, wahrscheinlich nur etwa 15. Bezüglich 
der Stärke der Legionen befinden wir uns natürlich mit Dahm in Überein- 
stimmung, da nichts einfacher sein kann, als auf Grund untriiglicher inschrift- 
licher Zeugnisse für die massgebende Periode zwei Legionen mit 12000 Mann 
Gesamtstärke zu konstatieren. Im 1. Jahrhundert stellt sich die Zunahme 
der Cohorten (von den Alen, die sich von 6 auf 2 im Jahr 116 stetig ver- 
mindern, sei hier abgesehen) nach den erhaltenen obergermanischen Militär- 
diplomen wie folgt: im Jahre 74 sind es deren 12, unter Domitian (82) 9, 
unter demselben Kaiser (90) 14, unter Trajan (116) 17. Nun ist zu beachten, 
dass im Jahre 116 die Legionen vielleicht noch nicht auf zwei reduziert waren. 
Aber auch bei gewissenhafter Erwägung dessen, was uns inschriftlich über- 
liefert ist, wird sich die Zahl der Cohorten von Ti-ajan an eher vermindern 
als erhöhen. Ich habe eine Zusammenstellung der inschriftlichen Überliefe- 
rung Obergermanieus, soweit sie die Cohorten betrifft, versucht (die Diplome 
lassen uns für die Spätzeit im Stich, auch das einzige spätere aus Heddem- 
heim aus Grund seines fragmentarischen C-haraktcrs) und folgendes gefunden. 
Die Zahl derjenigen Cohorten, welche die Militärdiplome nicht enthalten 
und welche nur auf Steininschriften oder Stempeln erscheinen, ist an und 
für sich eine auffallend geringe : es sind im Ganzen nur 19 Cohorten-Numem, 
von denen noch emige zweifelhaft sind. Auszuscheiden sind von ihnen für 



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Ig4 Hecensionen. 

unseren Zweck alle fiühzeitlichen, jedesfalls die dem 1. Jahrhundert ange- 
hörigen. Es entfallen damit 9, die ziemlich alle vor Vespasian zu setzen 
sind, nämlich die Inschriften der coh. I Ituraeorum (Bramhach 1233, 1234, 
1289), c, 1 Lucensium Hispanorum (1235), c. I Pannoniorum (740, 743, 1519), 
cohars Baetarum (892, 1128, Korrhl. d. Wd. Zs. DI, Nr. 19 u. 142), coh. Baetomm 
et Vinddicorum (895, 1236), c. I SagiUariorum (738, 739), coh. Thracum (897, 
980), c. IV Thracum (1290, 1523), c. VI Thracum (990). Die „coh. Aesturerum 
et CaUaecoi-um^* (1232) rechne ich nicht mit. Alle diese Truppenteile erscheinen 
auf keinem der vier Militärdiplome und treten hier auf Steinen älteren Charak- 
ters auf, wesshalb sie vor 74 fallen werden; damit stimmt vollkommen Ab- 
fassung und Inhalt der Inschriften. Unter den 10 übrig bleibenden Cohorten 
sind stark vertreten die Voluntarier - Cohorten, von welchen die 4., 24., 26. 
und 32. bei uns auftritt. Sie alle müssen nach Trajan erst nach Oberger- 
manien versetzt sein. Von drei anderen haben wir bestimmte Jahreszahlen: 
die coh. I Hdvetiorum tritt zu Böckingen im J. 148 auf (Bramb. 1583), die 
coh. IV Äquäanorum zu Mainz 210 (1284), die coh. Sequanorum et Raura- 
corum zu Miltenberg 191 (1740) und 186 (Frankf, Mus.); von ihnen ist die 
erst- und die letztgenannte auf keinem Diplom aufgeführt, während die 
4. aquitanische vom Jahre 74 an von allen Diplome« erwähnt wird, also wohl 
von Vespasian bis in die späteste Zeit in Obergermanien stationiert war. 
Femer ist durch eine Krotzenburger Inschrift die coh. I eivium romanorftm eq. 
um das Jahr 200 bezeugt, die schon unter Trajan auftritt. Diese war nach 
Wolifs Nachweis (Krotzenb. S. 63) unter Caracalla sicher im Castell an- 
wesend. Dem 2. Jahrhundert gehören, wie es scheint, die Steine der 32. 
Voluntarier-Cohorte zu Heddemheim, der 1. praetorischen zu Mainz (1017) 
und efniger anderer an, wozu noch der ältere der coliors VII Breucorum 
zu Worms (897) genannt sei. Neuerdings soll eine coh. II Hispanorum^ die 
bei Bramhach 1759 schon einmal vermutet wird, zu Stockstadt vorgekommen 
sein, welche zu den obigen von Bramhach aufgeführten als Nummer 11 hin- 
zutreten würde. Damit hätten wir alle irgendwo im obergermanischen Gebiet 
für das 2. und 3. Jahrhundert bezeugten Cohorten beisammen. Man wird 
zugeben, dass dies eine überraschend geringfügige Zahl ist, wenn man sie auf 
zwei Jahrhunderte oder auch nur auf 150 Jahre verteilt und die von dem 
Diplom Trs^ans ei-wähnten noch teilweise hinzunimmt. liCtzteres dürfen wir 
keineswegs bei allen, denn gar nicht mehr bezeugt ist z. B. die coh, VII 
Baetorumy auch die coh. II Baetorum ist meines Krachtens nicht lange Zeit 
in DeutBchland geblieben. Ebenso ist die coh. I Ligurum et Hispanorumj 
die coh. I Äquäanorum reterana nirgends mehr erwähnt. Von den 17 Co- 
horten des Diploms von 116, unter welchen überhaupt nur 10 bezüglich der 
Lesung feststehen, bleiben also vielleicht nur 6 für die spätere Zeit gesichert. 
Unter diesen ist die 4. vindelicische (wenn sie in Trajans Diplom steht, wie 
allerdings auch ihr Vorkommen in dem vom J. 90 wahrscheinlich macht) bis 
in die späteste Zeit bezeugt. Es kann nun freilich der Zufall uns eine oder 
die andere Cohorte nicht überliefert haben ; aber man wird hierin wenig Trost 
finden können, da doch auch die Cohorten des 1. Jahrhunderts sich fast alle 
ausser den Diplomen noch überliefert haben. Erhalten wir folglich mit 
einer Zugabe von 3—4 Cohorten deren 20, so ist es klar, dass diese nicht 



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T^- 



ftecenslone«. 1 g5 

alle gleichzeitig anwesend waren und dass die jeweilige Präsenzziffer diejenige 
des Trajaniscben Diploms in keinem Falle erreicht*). 

Die Gesamtstärke des obergermanischen Heeres wird sich demnach, die 
quingenarüie in Betracht gezogen, auf 20 — 25(KX) Manu belaufen. Eine An- 
nahme, die immer wiederkehrt, muss als ganz illusorisch bezeichnet werden: 
dass nämlich Cohorten, deren Bauziegel man häufiger in den Castellen 
findet, auch ein fiir allemal die dauernde Besatzung gebildet hätten. Damit 
wird gleichsam ein Wechsel der Garnisonen ausgeschlossen. Beispielsweise 
nimmt Dahm S. 41 fi'ir Rückingen die coJwrs III Datmatamm als Garnison 
an: ich werde weiterhin zu begründen suchen, dass sie die früheste 
Garnison war und das Castell hat erbauen helfen ; für die Spätzeit kommt sie 
gar nicht in Betracht. Dass auch in späterer Zeit bei Restaurations-Bauten 
mehrere Truppenteile gleichzeitig in den Castellen auftreten, beweist der 
Fall der Villa in Miltenberg und ein gleicher von Krotzenburg (Leg. XXII 
pr, p. f. Ant. und Ck>h. IUI Vind.). Wenn Miltenberg sogar drei Truppen- 
korper gleichzeitig beherbergte, wie aus den in einem Gebäude nebeneinander 
gefundenen Ziegeln ziemlich sicher zu srhliessen ist, so kann Mommscns Frage 
nach dem kricgsmässigen Bestand der Castelle (S. 37 bei Dahm) nicht im 
Sinne des Cohorten-Castells entschieden werden. Wolflf hat zu ausserordent- 
lich künstlichen Annahmen greifen müssen, um seine einheitliche Garnison 
an jedem Punkte aufrecht zu erhalten : für Krotzenburg nimmt er (S. 8) als 
ständige Besatzung die 4. viudel. Cohorte an, welche in Miltenberg im 3. Jahr- 
hundert aushülfsweise mitgebaut oder ihre Ziegel dorthin geliefert habe, ohne 
dort gamisoniert zu haben. Abgesehen davon, dass Letzteres ein merkwürdig 
nnröraischer Betrieb wäre (man fragt sich, wesshalb der thatsächlich bauende 
Truppenteil fremde Ziegel nimmt, da er doch überall seine eigenen hat, 
wesshalb er gleichsam ein Falsifikat begeht?), braucht doch nicht notwendig 
ein speziell „Krotzenburger Stempel" der 4. Vindelizier bestanden zu 
haben, den W. auch für Niedemberg in Anspruch nimmt, wenn man Folgen- 
des im Auge behält: ein identischer Stempel der 22. Legion findet sich in 
Rückingen und Friedberg und in diesem Fall verfolgt Wolif seine Theorie 
80 weit, dass der Fabrikationsprt ganz bestimmt Friedberg sei. Ich weiss 
nicht, ob er in den Museen Vergleichungen angestellt hat, wieweit der Stempel 
noch vorkommt; er kann auch aus Wiesbaden oder Mainz stammen. Er 
kommt auf der Saalburg thatsächlich vor. (Dicffenbach, Nass Ann. 14, 
S. 297). Wird man bei den 3. Dalmatern, die nach Wolfl* permanent in Rückingen 
waren und die in der That das Castell dort haben erbauen helfen, ebenfalls voraus- 
setzendürfen, dass sie eines Gelegenheit^-Baues halber gleichzeitig eine Abteilung 

1) Der hier belaaaene Spielranm ist etwas gross, da noch etwa 8 Numeri in Be- 
tracht kommen (die verschiedenen Brittonen, die Cattharonser; Brarob. 694; 129.3, 1317, 1377, 
I491e, 1497, 1550, 2001, 1592; 991, 1237; 1892, 1394, 1732, 1745; 15C3e; 1456; 1751, 1757). Nach 
Mommsen Eph. ep. Y, B. 168 treten sie alle erst seit Mark Atirel auf (s. jedoch Bramb. 991). 
Beebnen wir sie auf 2000 Mann, so würde mit den 7000 Manu der höchstens 12 gleich- 
seitigen Cohorten und 12000 Mann Legionstruppen die Zahl 210C0 erreicht. Aber die 
8 Numeri waren ebenfalls nie gleichseitig anwesend, 80 dass die Ziffer 2000 noch zu hoch 
erscheiut. Mommsen nimmt in der lehrreichen Abhandlung über die (^ouscriptiousurdnung 
in der römischen Kaiserzeit (Hermes 19, 8. 2i8 Note 1) an, dass die einzelnen Brittonen in 
Deutschland eine einsige Truppe seien, die rerteilt war. Ihre StIIrke war sicher eine mindere. 



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i 8H kecensioneü. 

nach Wiesbaden entsandten, die ihre Ziegel mitnahm? Fast gleichzeitig ist ferner 
durch Steinschriften die Gegenwart der 4. Vindelizier in Krotzenburg und 
der Saalburg bezeugt (Dolichenus-Altar und Brambach 1424), aus den Jahren 
212 und 220; um dieselbe Zeit müssen sie in Miltenberg gebaut haben. 
Wohin führt unsjdas Alles? Eine identische Matrize wird bestanden haben, 
woraus an verschiedenen Orten gleichzeitig von Abteilungen derselben Cohorte 
Stempel gebrannt wurden. Der fruchtbarste Gedanke, der in WolfFs Aus- 
führungen liegt, ist der, dass überhaupt von auswärts fertige Ziegel geliefert 
und dass nicht alle in dem Castell, wo sie sich finden, gebrannt wurden. 
Ein bestimmter Fabrikationsort, ein Depot gleichsam für den Truppenbedarf 
wird supponiert werden dürfen; wo geeignete Thonlager sich fanden, fabrizierte 
man, an andern Orten nicht. Nicht anders ist es mit den Töpferwaren ; aber 
es besteht der Unterschied, dass die Truppe ihre Ziegel selbst brannte und 
selbst verbaute. Hier war eine (bertragung durch den streng militärischen 
Usus ausgeschlossen. Wolff konnte naturgemäss nicht überall seine Position 
schützen: in der Krotzenburger Schrift (S. 66) ist die 22. Legion mit den 
Vindeliziern dauernd im engsten Verband und beim Limesbau beteiligt — 
in Rückingen stellt sich durch die Ausgrabung heraus, dass die 3. dalm. 
Cohorte das Castell erbaut hat (S. 57). Das ist unzweifelhaft, da sie überall 
an Thoren und Türmen vorkommt, selbst im Praetorium. Nun ist nach Dahm 
in Rückingen nur für eine Cohorte Raum, Wolfi muss aber auch „eine kleine 
Abteilung der 22. Leg." aufnehmen. In „allen Teilen des Castells", besonders 
im Hypokaustbau, kommt fernerhin neben dieser die 4. vindel. Cohorte vor. 
Aber diese ist gar nicht unterzubringen. Warum wird sie hier nicht für einen 
dringenden Bau speziell abgeordnet? Antwort: sie wird zum Ziegelliefe- 
ranten in Krotzenburg gemacht! Für die Vindelizier konnte Wolff keine 
dauernde Garnison in Ilückingen brauchen, da sie in Krotzenburg dauernd 
untergebracht waren. Die Situation ist viel einfacher: die Permanenz einer 
und derselben ganzen Cohorte in einem C'astell während 1'/« — 2 Jahrhunderten 
ist ein Unding, die Dalmater bauten Rückingen und es alternierten später 
Abteilungen der Vindelizier und der 22. Legion, die gleichzeitig zugegen 
waren, auch schon früh zugegen gewesen sein können. So behält auch 
Urlichs mit dem früher von Wolff bekämpften Nebeneinander der 8. Leg. und 
der Vindelizier in Miltenberg vollkommen Recht. Vindelizier und 22. Legion 
haben häufig (auch zeitlich) zusammengestanden, so zwar dass erstere nie 
ohne letztere (nicht auch umgekehrt) vorkommen. Wenn Wolff (Gr. Krotzen- 
burg S. 66) nachweisen will, dass, wo erstere sich finden, auch die coh. I cir. 
rom. auftrete und dass auch diese beiden „dauernd im engsten Zusammen- 
hang" gestanden hätten, so ist das durchaus unrichtig. Die 4. vindel. Cohorte 
erscheint am Limes in Niederbiber, Caslell Alteburg bei Heftrich (nicht Orlen, 
wie Wolff annimmt), Saalburg, Friedberg (allerdings kein Limescastell, auch 
ein nicht ganz gesichertes, obwohl wahrscheinliches Vorkommen, s. Nass. Ann. 
14, S. 800), Rückingen, Gr. Krotzenburg, Miltenberg — soweit hat Wolff 
Recht; nur ist noch beizufügen: Castell Altelmrg bei Holzhausen, Feldberg- 
castell, Castell Angst bei Arzbach, neuerdings auch Niedernberg. „An allen 
diesen Orten, mit Ausnahme von Friedberg, Rückingen, Miltenberg findet 
»ich auch die coh. I civ. rom.,^ meint Wolft' weiter — ein seltsamer Paralle- 



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ßecensionen. 1 g^ 

UslDos, der in der Differenz besteht. Das Thatsächliche ist aber nicht ein- 
mal richtig: die Cohorte kommt auch nicht in Niederbiber, ebensowenig in 
Orlen oder Heftrich vor; von den oben hinzugcfiißten nicht zu reden, unter 
denen nur Castell Auj^t hinzutritt. Letzteres, die Saalburg und Krotzenburg 
bleiben also fiir das Nebeneinander bestehen, 3 gegen 10. Daraus lässt 
sich nichts folgern. 

Falls wir für Krotzenburg, nach Wolffs und Dahms Vorschlag, zwei 
Gehörten aimehnien, so erhebt das Vorkommen der 22. Legion in einem sicher 
beobachteten gemeinschaftlichen Bau der Spätzeit (Ziegel der drei Tnippen- 
körper) lauten Einwand gegen die Ajiwesenheit der beiden Cohorten in ihrer 
Gesamtheit. Tnd wozu bedürfte es auch dieser Voraussetzung V Konnte doch 
die 22. Legion ebenfalls nicht in einem Castell voreinigt sein und musste sie 
in sehr ausgiebiger Weise auseinand orger issen werden, um der Limesbe- 
setzung zu entsprechen; warum sollte es mit ihrer Ilülfstruppe anders sein? 
Man hätte ihr gewiss die intakte Formation gerne gelassen, ('her den ganzen 
Limes sind die 4. Vindelizier zerstreut, gewiss schon von Anfang an, und 
speziell für die erste Hälfte des 3. Jahrhunderts glaube ich ihre gleichzeitige 
Anwesenheit auf der Saalburg, in Krotzenburg, in Miltenberg nachgewiesen 
zu haben. Die Cohorte muss am Limesbau in früher Zeit beteiligt gewesen 
sein, die Diplome von 74, 90, 116 weisen sie nach, 82 fehlt sie. 

Es kann nicht genug empfohlen werden, bei den Aufdeckungen der 
Castellbautcn thunlichst genau festzustellen, in welcher Lage und welchem 
gegenseitigen Verhältnis sich die Sicmpelsteine bctinden (auch Wolff hat 
bereits, Krotzenb. S. 63 Note, darauf hingewiesen), ob an älteren oder 
jüngeren Bauten, ob in Türmen oder Hypokausten, ob der Stempel auf 
Kacheln, Platten oder Dachziegeln sich befindet, ob sein Typus auf ältere oder 
jüngere Zeit deutet (Foim der Buchstaben), ob eine Restauration an der be- 
treffenden Fundstelle wahrscheinlich ist oder der ursprüngliche Bau. Alles 
das kann von der einschneidendsten Wichtigkeit sein, häufig ist es allein 
entscheidend. Gewöhnlich erfahren wir nichts von solchen l'mstäuden und 
sorgfältige Beobachter wie (j. Dieffenbach, der Nass. Ann. 14, S. 301 gewisse 
Friedberger Stempel der coh. 1 FL Damasc. als älteres, von der 22. Legion 
benutztes Material erkennen zu können glaubte, sind gar selten. Wie 
Dieffenbach, wie in ähnlichen Fällen Jacobi, Wolff, Conrady, Wagner beobach- 
tet haben, so sollte es überall sein; dann lässt sich hoffen, dass künftig so 
viele controverse Fragen leichter zu lösen sein werden. Das Eine dürfen 
wir behaupten: den Cohorten muss eine ganz hervorragende Beteiligung bei 
den Bauten des Limes zugewiesen worden sein. Denn wenn der Ziegel, 
welcher Art er auch sei, ein Produkt eben der Bauthäiigkeit ist, so sind die 
ihrigen selbst den beiden in Frage kommenden Legionen gegenüber auf- 
fallend stark vertreten und sie sind, mit geringfügigen Ausnahmen, fast nur 
am Limes vertreten, was längst beobachtet ist. Es ist aber vielleicht auch 
nicht unwichtig festzustellen, in wie hohem (trade Obergermanien bezüg- 
lich des Vorkommens der ('ohorten eben durch den Limes vor Untergermanien 
bevorzugt ist. Gegenüber der grossen Zahl in der ei*steren Provinz weist 
die letztere ausser einigen Steinen in Holland (Bramb. 3, 6a, 6b) nur ein 
Paar ältere Steine in Cleve (lö9), Asberg (232), Bonn (478), einen der 



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188 Hecensioneti. 

ältesten in Köln (4U), sowie die etwas jüngeren (310, 312, 315, 2033, 2034) 
auf. Was aber die Ziegel betrifft, so ist es damit noch viel ärmlicher be- 
stellt : von einer in Köln auch auf einem Stein (385) im Jahre 189 vertretenen 
c. (V) germanica p. f. sind deren einige in oder bei Köln gefunden (436 g, h), 
sonst kommen von denselben noch eine Anzahl in Holland vor (4 A, d; 
4 A, a Z; 4 C, 24; 2'\). Schuermans deutet aber richtiger classis g. p, f. (s. 
Bonn. J. 71, 107.) Aus Vechtcn sind 3 Ziegel der coh. 1 Flavia (60) und 
aus Xanten ein einziger, voll ansgeschriebener, also jedesfalls sehr alter 
{„cohors Breucorum^ ohne Zahl, 223 p) bekannt. Diese Geringfügigkeit be- 
weist, dass die Cohorten , in Untergerraanien höchstens im 1. Jahrhundert 
vertreten waren, wenn auch die Museen noch Einiges verstecken. 

Major Dahm schliesst mit einigen allgemeinen Sätzen seine lehrreichen 
Ausfi'ihningen iiber den Limes. Er besteht auf dem streng militärischen 
Charakter des Werkes im Gegensatz zu Cohausen, der vorwiegend eine unmili- 
tärische Zollgrenze aus ihm machen will. Er weist dies an dem rationellen 
System der Verteidigung, den Terrainspemingen (wie in den Sümpfen der 
Bnlau, wo die Abschlusswinkel des Walles bei einer Zollgrenze keinen Sinn 
hatten), den Wachttürmen, der Militär-Strasse hinter dem Wall, dem Wall- 
graben mit Gebück (einer Verteidigimgs - Anlage) nach — Alles weise auf 
energische Defensions-Absichton für die Zeit des Krieges hin, während im 
Frieden immerhin eine Zollgrenze dabei bestehen konnte. Auch spreche die 
Geschichte deutlich genug, indem sie immer wiederholte Angriffe auf das 
Limesgebiet berichte und uns die starke Widerstandsfähigkeit dieses Boll- 
werks während zweier Jahrhunderte klar mache. 40 grosse Castelle mit 
ihrer Offensivkraft zwangen den Feind zur Aufbietung grösserer Armeen, be- 
drohten ihn bei Einfällen im Rücken, mussten erobert werden. Die Ver- 
doppelung der Linie (Mümling-Position) spreche deutlich für die Verteidigimg, 
gegen die Zoll- Idee — mit einem Wort, der Limes bilde insgesamt „eine 
permanente, fortifikatorisch gesicherte, starke Vorpostenstellung, während die 
Ilauptcastelle ausserdem die strategische Bedeutung von Grenzfestungen hatten." 
Ich habe nichts hinzuzufügen, jedes Wort muss unterschrieben werden. 

G. Wol ff schildert sodann die Aufdeckung des Castells bei Rückin- 
gen. Die ungefähre Lage desselben war stets bekannt gewesen, vorzugs- 
weise durch das 1802 gefundene und ausgegrabene sog. Römerbad neben ihm 
(das man jetzt als „Offiziers-Casino" erklärt), obwohl man eine zcitlang das 
letztere als das Praetorium des Castells betrachtete. An den Terrainver- 
hältnissen (Strasspnknie und I^age des Totenfelds) erkannte man dann die 
richtige Lage und die Ausgrabung ging von Anfang an sehr sicher und 
systematisch vor. Das Römerfeld heisst auch hier wieder bei den Land- 
leuten, die leider gar emsig Mauern ausgebrochen haben, die „alte Burg", 
was doch ein Stückchen Tradition sein mag. Die Castellmauer zeigte sich 
zutlächst sehr zerstört ; ihre Länge betrug 18(), die Breite 140 m (das Castell 
steht mithin in Grösse zwischen der Saalburg und Krotzenburg), die Maner 
war 1,8() m stark. Eine 7 m breite Wallanschüttung verbreiterte den Wehr- 
nmgang. Innen schloss die via angularis an, woran die Soldatenbaracken 
lagen. Vor der Mauer liefen zwei Spitzgräben von je 7 m Breite und nur 
l*'t m Tiefe, welch letztere Dimension etwas unverständlich ist. Die vier 



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Reoensionen. 1 89 

Thore und die Türme liessen sich leicht konHtatiercn ; von erstereu war 
ao^lender Weise die porUi principalüt dextra mit 4,3() m das breiteste, die 
äeaimana hatte d,3() m, während die praetoria wie gewohnt sich als das 
schmälste (3 m) erwies; vielleicht weil, nach Wolflfs Annahme, der Haupt- 
Terkehr nach Süden (dem „Römerbad**) gerichtet war. Kleine, mitunter auch 
grosse Unregelmässigkeiten kommen aber überall bei den Castellen vor, sie 
sind zuweilen (wie bei Trennfurt und der Capersburg) wirklich staunener- 
regend. So war auch ein Turm • der potia praetoria mehr als 1 m breiter 
als die anderen, gewiss eine Hausünde und keine .Vbsicht der Wachen- Ver- 
stärkung, wobei doch ein Mann nichts ausmacht. Sehr schön war der Ein- 
gang eines Turmes der p. priitc, dextra erhalten, wie ich ihn noch wälirend 
der Ausgrabung sah. Unter der porta praetoria und der decumana fand sich 
Estrich, an ersterer besonders viele Ziegel der coh. III Dalmatarum, was fiir 
die Erbauung wichtig ist. Via praetoria und pritwipalis, auch die qiiintana 
wurden als chaussierte Kiesschotterungen festgestellt; erstere waren 6 m 
breit. Neben der quintana fand sich in der retentura das praetorium, 
mit halbkreisförmiger nach Westen geschlossener Exedra; nördlich eine 
Uallenfortsetzung von 16 m Länge, 2,70 m. Breite, südlich eine von nur 
5 m Länge und 3,20 m Breite. Diese Mauern brachen scharf ab. Die 
Dimension ergiebt eine Anomalie, die Wolff durch die von vornherein wenig 
plausible Vermutung erklärte, der Bau sei unvollendet geblieben; der erste 
Bau konnte doch wohl nicht unvollendet sein und bei einem unvollendeten 
Restaurationsbau würden sich noch die Fundamente des früheren gefunden 
haben. Dass letzterer ein „Lehmbau mit Trockenmauem^ gewesen sein 
könnte, darf im Ernst bei dem Praetorium eines Castells nicht angenommen 
werden. Wolff hat inzwischen denselben Fall bei den Praetorien der Castelle 
Mainhard und Wörth kennen gelernt, nimmt seine Ansicht zurück und be- 
spricht die auffallende, nicht erklärbare Erscheinung ausführlich. Die Aus- 
einanderf^etzung der Einteilung, wie sie das Praetorium darbot, ist sehr lehr- 
reich und muss nachgelesen werden. Kin freier grosser Hof ist von Gebäuden, 
resp. Säulenhallen umschlossen und dient als Sammel- und Exerzierplatz 
der Truppen. Die Bezugnahme Cohausens auf die Einteilung des römischen 
Hauses beim Praetorium verwirft Wolff oder erklärt sie wenigstens für uner- 
weisbar. Für den Lagerkommandanten waren der Mittelpunkt des Praetoriums, 
die halbrunde Exedra und die übrigen gedeckten Räume jedesfalls nicht als 
Wohnung bestimmt. In der südlichen Praetentura fand sich ein Hypokaust- 
Bau, wie an derselben Stelle in Niederbiber, der Saalburg und Krotzenburg. 
Hier lagen die Platten und Kacheln der coh. IV Vindd. und der leg. XXII, 
Von den Soldatenbaracken, die natürlich nicht rund sind, fanden sich geringe 
Spuren. Wolff beobachtete bei diesen und allen leichten Bauten Schiefer- 
bedachnng, bei den Türmen und den Massivbauten Ziegel; in einem Turme 
fanden sich faustgrosse Holzkohlenstücke, wahrscheinlich vom Oberbau. Be- 
züglich der Stempel macht Wolff noch darauf aufmerksam, dass ein solcher 
der coh, III Aquitanorum nicht gefunden, auch nicht in der Bii-stein'schen 
Sammlung (jetzt in Hanau) vorhanden sei. In der ersten Schrift über Rückin- 
gen hatte Suchier ihn nach Schlereth aufgeführt und bezweifelt, in der Schrift 
über Gh*. Krotzenburg für möglich erklärt; aber nach seiner neueren Mit- 
teilung an mich ist er völlig apokryph. 



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1 90 Receiisionen. 

Kiuen bestimmten Widerspruch muss ich gegen die verfehlte Be- 
trachtung über die Formen der Dalmater- Stempel erheben. Bekanntlich 
hat Härtung, Rom. Auxiliartruppen am Rhein S. 31, erkannt, dass die 
Schreibung Dalmatae (im Gegensatz zu Ddnvatae) einer frühen Zeit angehöre, 
wenn er auch diese Zeit nicht ganz nchtig definiert hat. •) Duncker hat dies 
bezweifelt und Wolff erklärt es unbedenklich für „sicherlich unhaltbar." Dabei 
begegnen ihm zunächst verschiedene Irrtümer: im Militärdiplom Domitians 
vom J. 90 steht nicht coh. III Dcdm., sondern Ddm.\ in demjenigen von 74 
umgekehrt Dalm., nicht Ddm, ; Mommsen führt Ephcm. cp. 5, S. 183 keines- 
wegs nur die Form Ddm. an, obwohl mehrere seiner Citate irrig sind wie 
gerade die Rückinger und Wiesbadener Stempel. Das Merkwürdigste ist aber 
die Behauptung WolflTs: „da die Militärdiplome die Form Bdni. aufweisen, 
scheint sie die offiziell gebräuchliche gewesen zu sein". Die Diplome weisen 
nicht ohne weiteres diese Form auf, sondern sie difl^erieren. Die früheren 
haben Daltn., die späteren Ddm, Für die letztere Form ist gerade das neu- 
gefundene Mainzer Diplom vom Jahr 90. bis jetzt die Grenze nach oben ; das 
vom J. 74 hat Dalm. Die Diplome aus den Jahren 93, 103, 105, 116, 124 etc. 
geben Ddm. Münzen Trajans zeigen die Umschrift y^inetalli Uljnani Ddm."^ 
(Eckhel 6, 445). Da Dalmatien in der Fnihzeit den Collectivnaraen lUyricum 
trug, gebrauchen ältere Schriftsteller, wie Livius, den Xamen überhaupt 
nicht. Die älteste Form des Namens lautet Ddmatia (l'olybios, sowie die 
örtlichen Schreibungen z. B. der Name der Stadt Ddmtnium). Zwischen 
1(X) und 50 v. Chr. ändert die Schreibung: das Monumentum Aiicyranum 
(ed. Mommsen), lloraz, Ovid, Strabo, Vellejus, Plinius schreiben ohne 
Ausnahme Dahnatia in den guten Handschriften. Das geht bis zu 
Statins etwa (80—90), der auch noch Dalm. hat. (Silv. ed. Markland — 
Sillig I 2, 153 u. IV 7, 14). Von hier an wechseln die Schriftsteller aber- 
mals die Orthographie des Namens und sie befinden sich in Übereinstimmung 
mit den Militärdiplomen (von etwa 80 bis gegen 300). Demgemäss schreibt 
ganz ebenso Tacitus wie Flonis (Jahn), Appian wie Cassius Dion : Ddmatia. 
Nur Sueton macht hier eine Ausnahme, er wechselt ab und bei seineu 
archaisierenden Neigungen ist dies nicht überraschend; aber auch er hat 
häufiger Ddm. als Dalm. (Oct. 20, 21, 22; Claud. 13; vielleicht auch Otlio 9). 
Gegen 300 n. Chr. (etwa 280-90) wechselt die Form zum drittenmal. Alle 
Schriftsteller dieser Spätzeit von Solin an, die Scriptores historiae ÄiiguMae, 
die kleinen Geographen haben Dalm. Ich habe zahlreiche Belegstellen für 



1) Man vergl. Oudendorp zu ßuet. Oct. 20; Orolli zu Cic. in Verr. U, 1, 39. 8. 199; 
Mommson CIL lU, 1. S. 280. Letzterer h&It im Allgemeinen die Schreibung Dalm. far 
„älter" und D e I m. in der Kaiserzeit mehr gebräuchlich, bemerkt aber schon, dass sowohl Cicero 
wie Caesar sie haben und dass dagegen die Triumphaliuschriften aus den Jahren 155 und 
117 V. Chr. sowie andererseits Inschriften und Münzen aus der Zeit Domitians und Triyaus 
die Form De Im. aufweisen. Den anscheinenden Widerspruch habe ich oben durch deu 
Nachweis scharfer Zeitgrenzeu aufgekl&rt. Mommsen hat ferner (CIL III, 2) bei Besprechnag 
von Diplom 2r< mit Sicherheit den Beinamen peditata für die coh. III Dalm. beseitigt 
und ffir diese Lesung Rössels die auch auf den Ziegeln au Rückingon vorkommenden Cogno- 
mina pia fidelis substituiert. Wolff hfttte das beachten sollen; er hätte dann S. 60 nicht 
der Yermuthungen bedurft und hätte nicht angenommen, dass die Inschrift von Mehadia 
^sicherlich nicht auf unsere Cohorto zu beziehen sei, wenn nicht etc.'' 



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Rccensionen. 191 

dieses merkwürdige Verhältnis, die hier aufzuführen nicht der Ort ist. Un- 
xweifelhaft sind diese Varianten ein wichtiges allgemeines Zeit-C'riterium und 
fhr unsere Inschriften gleichsam eine Oegenrechnung. Man sehe die schöne 
Übereinstimmung mit den beiden alten Steinen von Mainz und Mainhard 
iBrambach 1069, 1621.) Ich möchte nun geltend machen, dass die Beobach- 
tung für den Limes sehr wichtig werden kann. Denn da nach dem Jahre 
280 an ein epigraphisches Vorkommen der Dalmater in Deutschland nicht 
gedacht werden kann, so müssen die Stempel vor dem Jahr 90 wenigstens 
in der Matrize gefertigt sein. Da es aber Holzstempel sein müssen (denn 
nirgends ist ein metallener gefunden), so können sie nicht lange, zu- 
mal sie Urkunden vorstellen, in Gebrauch gewesen sein. Sainenti sat 

Es folgt in der Schrift noch der Abschnitt über Marköbel und über 
die Brennöfen von Gr. Krotzenburg. Ich kann hierüber kurz sein. Das 
Castell Marköbel ist jetzt festgelej^t. Der Xame des Ortes gehört zu 
denen, die ich bei Vilmar, Idioticon von Kurhessen, nicht gedeutet finde, auch 
Arnold Ansiedl. S. 515 ist unsicher; aber ahd. marfÜM heisst die Grenze 
and die am Limes häufigen Composita von Scheid (Hillscheid, Scheidwald bei 
Oberbiber, der Langscheidsberg bei Arzbach, Lollschied, Lindschied, Ober- 
scheidenthat) bedeuten meines Erachtens dasselbe — eine redt>nde Überliefe- 
rung der Vorzeit. Der Limeszug Rückingen -Marköbel ist fast nicht mehr 
erhalten. Das Castell liegt östlicher als es Cohausen angiebt, noch halb im 
Ort. Zuerst suchte man es auf der sog. grossen und kleinen Burg — die 
dortigen Häuser stellten sich aber bald als der Aussen-Kolonie angehörig heraus. 
Die Castellmauer, 1,20—1,80 m dick, fand sich bald, zuerst im Norden des 
Dorfs, auch die Wallgräben und die Stelle des linken Principalthors, aber 
kein Turm. Im Graben lag ein Zinnenstein mit Dübelloch. Sehr schön con- 
jicierte dann Wolff die Südseite des Castells aus dem Umstand, dass die 
Windecker Strasse der gefundenen Mauerflucht parallel lief, weil sie der 
südlichen Castellmauer auswich. Die Westseite der sog. Mittelgasse des 
Orts ergab sich genau als die Ostfront des Castells. Westlich war die Mauer 
meist zerstört; aber ein Fusspfad führte mitten durch die porta decumana 
und hier wurde ein Thorturm aufgedeckt. (Aufnahme und Maasse fehlen). 
Das Castell zeigte sich grösser als das Rückinger, 190 m lang, 150 m breit. 
Seine Axe schneidet in der Verlängerung genau in den dort befindlichen 
stumpfen Winkel des Limes. Von Praetorium, Türmen etc. ward weiter 
nichts aufgedeckt ; nur der Hypokaustbau wie in Rückingen fand sich wieder 
in der Praetentura mit opus signinum, leider keine Stempelplatten (wie über- 
haupt nirgends). Ein aufwärts führender Kanal schien Rauchabzug zu sein. 
Im Westen des Castells fand sich ein kleines sehr zerstörtes Haus mit Hypo- 
kausten (darin ein Sandsteinfragment mit der Inschrift GENIO — eine AraV); 
dann ein 80 m grosses hallenartiges Gebäude mit anscheinend hölzernen 
Zwischenwänden (darin Stücke von „Zwergsäulen" [Tischfüsse ?] etc.). Wolff 
hält letzteres eher für ein öffentliches Gebäude, etwa Magazin. Dicht vor 
der decumana (da wo eigentlich die Castellstrasse laufen müsste) traf man 
auf einen angeblichen Brennofen, der, verschieden von den Heddernheimer, 
Heidelberger und Krotzenburger Oefen, aus Bruchstein - Fundament be- 
stand. Ich zweifle etwas an seiner Tauglichkeit zum Brennofen. Die Parallel- 



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192 



Recensionen. 



stücke, die Wolff in einer detaillirteu Vergleichung bespridit, sind zu wesent- 
lich abweichend. Die Gewölbe fehlten. Der Fussboden war mit Platten 
belegt. An den Wänden zeigte sich eine Art „Verputz**, die Steine waren 
durch Feuer verschlackt. Ein kleiner Vorraum lag 1,3 m tiefer. 

Wolft* glaubt, dass die Lagerstadt grossen Umfang habe und noch viel 
Ausbeute verspreche. Die seitherigen Arbeiten galten nur der Rekognos- 
cierung; das Castell selbst liegt leider grossenteils auf bebautem oder unzu- 
gänglichem Terrain, scheint auch sehr zerstört. WoliT hat endlich in Gr. 
Krotzenburg bei Aufijrabung der Brennöfen das Kndstftck des Limes auf- 
gefunden, wenigstens bis zum Castell. Meine früher ausgesprochene Meinung, 
dass es gewagt war, die Linie so zu ziehen, wie geschehen, ist jetzt be- 
stätigt. Sie verläuft mehr östlich, nachgewiesenermassen bis zum ('ast«ll, 
ich glaube sicher auch vor dem Castell. Der Limes muss die porta 
praetor ia decken, die jetzt gefunden ist, oder es muss der Castell graben 
bedeutend verstärkt sein. Dass jener an den äusseren Castellgraben der Nord- 
ostecke „mit einer neuen Abschwenkung*^ anschliesse, behauptet "Wolff. Vom 
Castell bis zum Main sollen Abschluss-Mauern existieren. Etwas spasshaft 
macht es sich, dass die früher behauptete Limes-Linie jetzt als „ideelle Rich- 
tung des Pfahlgiabens" auf der Karte weiter fungiert. 

Schliesslich will ich noch für die zahlreichen Interessenten der treff"- 
lichen Arbeit bemerken, dass im Juli bei Gelegenheit der in Hanau statt- 
findenden diesjährigen Jahresvei-sammlung des Vereins für hessische Ge- 
schichte, und Landeskunde ein wichtiger Nachtrag zu derselben erscheinen 
soll, worin R. Such i er die gefundenen Stempel und Münzen ausführlicher 
besprechen wird. 




Digiti: 



izedby Google 




Maseographie über das Jahr 1884. 

Redigiert von Dr. F. Hettner. 



1. Schweiz, Westdeutschland, Holland. 



' Schweiz. 

3 Biel, Museum Schwab. Zwei Guss- 
modelle aus Möringeu. [Lanz.] 

4 Luzem, hist Verein der 5 Orte. Wenig 
nennenswerte Bereicherungen: Siegel- 
stempel: S. Heinrici Des Meiger de 
Sursee. 12. Jahrh. — Ein messingenes 
Becken mit getriebener Arbeit, einst 
zu kirchlichen Zwecken dienend. — 
Steinmeissel, gefunden bei Meggen un- 
ter einer tiefen Torfschicht, wo sonst 
keine Spur von Pfahlbauten. 

[Prof. Brandstetter). 
6 ZDrich, Sammlung der Antiquarischen 
Gesellschaft, a) Publikationen. Das Neu- 
jahrsblatt für 1885: „Das Ritterhaus 
Bubikon**, von Hm. Zeller- Werdmüller, 
bildet das sechste Heft von Bd. XXI 
unserer „Mitteilungen''. Als letztes 
Heft des Bandes ist die Veröffent- 
lichung der so reichen burgundischen 
Giäberfunde von Elisried (Kt. Bern), 
durch Hm. Dr. von Fellenberg in Bern, 
tür 1885 in Aussicht genommen. — 
Vom „Anzeiger für schweizerische Alter- 
tumskunde", unter Hm. Prof. Rahn's 
Oberredaktion, erschien 1884 Jahrgang 
XVn. — Das schweizerische Idiotikon 
wird fortwährend durch einen jähr- 
lichen Beitrag von 400 Fr. unterstützt, 
b) UnterneJimungen. Der Vorstand 
suchte mit aller Anstrengung, wenn 
auch oft nur mit grosser Schwierig- 
keit und in einigen Fällen erfolglos, 
die Gelegenheit der Ausbeutung der 
Pfahlbauten bei Zürich sich zu Nutze 



zu machen, und scheute dabei keine 
Opfer, in der Erwägung, dass nun die 
letzte Möglichkeit vor der Vollendung 
der Quaibauten hiefür geboten sei. 

c) Der sehr reiche Zuwachs besteht 
namentlich in Pfahlbaufunden. 

[Nach 32. Ber. der Ges.] 

Basel, Museum (Antiquarlum). Ein 8 
paar I^egionsziegel und 2 Architektur- 
stücke von Äugst, der Schuh eines 
Brückenpfeilers von Zurzach. 

[J. J. Bernoulli.] 

JElsass-Lothrinffen und 
Luxemburff. 

Colmar, Museum. Gedmckter Be- 11 
rieht über die Zeit vom 15. Juni 1883 
bis 1884. In Ho rb u rg werden die Aus- 
grabungen, so weit es die Mittel erlau- 
ben, fortgeführt. Das röm. Castellum 
mit vier Thoren ist unzweifelhaft ge- 
funden; neulich ist man auf Funda- 
mente gestossen, welche Reste eines 
Tempels zu sein scheinen. Derselbe 
war später zu einer christlichen Kirche 
umgewandelt worden und war mit ei- 
nem bis in das 13. Jahrh. benutzten 
Friedhof umgeben ; unter dieser Schichte 
von zahlreichen Skeletten ist man auf 
alamannische und merovingische Stein- 
särge gestossen, in welchen man einen 
Ring in Gold mit einem schön gravier- 
ten Stein fand, nebst einer goldenen 
Schachtel von derselben Form, welche 
in Abb^ Cochet, Normandie souterraine, 
seconde edition, pag. 310 abgebildet 



Wettd. Zeitichr. f. Gösch, u. Kunst. IV, II. 



13 



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194 



Museographie. 



ist. Es befanden sich noch darin eine 
weibrauchartige Masse nebst zwei un- 
versehrten Gewürznelken. Vgl. auch 
Wd. Korr. ID, 58. 82. IV, 2. 44. 

Es ist mir auch gelungen, ein aus 
hiesiger Stadt stammendes Lustre, 
Männchen mit Wappen, vollkommen 
herstellen zu lassen. Auch haben wir 
einen Grabstein erhalten von 1570, 
welcher einen Schaffher der Abtei 
Pairis, der hier im Stiftshause ansässig 
war, vorstellt; er knieet vor dem 
Crucifix mit Frau und Kindern. Die 
Bildhauerai'beit ist sehr schön und er- 
haben und verhältnismässig sehr wohl- 
erhalten. [E. Fleischhauer.]. 

12 Strassburg, Sammlung des Vereins zur 
Erhaltung der bist. Monumente. Wert- 
voller Inschriftstein eines Soldaten der 
leg. II Aug., gefunden in Königshofen. 
Vgl. Wd. Korr. lU, 133 u. 147, 

15 Metz, Museum der Stadt. Zuwachs im 
J. 1884, — I. Römische Zeit. 

1) Kopf einer Statue, vgl. Korr. III, 2, 2. 

2) 4 Bruchstücke von Mosaikböden aus 
der Villa von Tetingen (vgl. Korr. I, 
3 u. 278, Wd. Ztschr. II, S. 202 b); 
erhalten sind vorwiegend nur die Bor- 
den, die mehr oder weniger zerstörten 
Felder weisen Musterungen mit Drei- 
und Vierecken, Sternen und asiati- 
schen Schilden auf. — 3) 2 Totenurnen 
von grauer geschlemmter Erde aus 
Rhein- Hettingen. — 4) 6 Silbermünzen 
(Traian, Pius, Marc Aurel, Faustina 
iun., Philippus, Valerianus). — 5) 1 
gallische Münze (behelmter Kopf n. 1., 
ft Pferd n. 1., zwischen den Beinen ^, 
darunter ^. — 11. N e u z e i t. 1) Statue, 
angeblich die des St. Livier. (Der Hei- 
lige, nur mit einem Schurz bekleidet, 
steht neben einem Block, an dem seine 
Füsse angeschmiedet und durch den 
seine Hände gesteckt sind). — 2) Bruch- 
stück einer königlichen Krone aus 
Stein. — 3) 4 Opferplatten mit den 
Wappen von Frankreich und der Stadt 
Metz. — 4) Grössere Anzahl von Gold- 
und Silbermünzen von Karl VII von 
Frankreich an bis zur zweiten Repu- 
blik (darunter 7 Lothringer und Metzer 
Münzen). — 5) Denkmünze für die Erhe- 
bung Schleswig-Holsteins vom 24. Mai 
1848. [Fritz Möller.] 

^ÄTirtezaberff. 

27 Mengen, Museum der Qesellsch. der 
Altertumsfreunde. Zuwachs : Terra-Sigü- 
lata mit Stempel MARNIVS • T 



Unternehmungen: 1) Beim Kanalbau 
wurden auf der Südseite Ennetachs 
eine 3 m breite, 1,20 m tief liegende 
Furt durch die Ablach mit Spuren 
römischer Altertümer ausgegraben, 
wahrscheinlich Übergangsstelle der Rö- 
merstrasse in der Richtung Mengen. 2) In 
der Nähe der Ennetacher Kirche, an- 
schliessend an die Staatsstrasse, fand 
sich ein 1,80 m tiefer alter Land gra- 
ben mit römischem Schutte gefüllt, so- 
mit war besagte Strasse ursprünglich 
Römerstrasse in der Richtung nach 
Scheer. Westlich an die Strasse schlies- 
sen sich eine Reihe römischer Bauten 
und Fundamente an. Die Funde, welche 
hier gemacht wurden, sind folgende: 
eine Anzahl Münzen, schwerleserliche 
Sigillata- und Ziegelstempel und figür- 
liche Thoufragmente. Leider kamen 
diese Funde nicht in unsem Besitz. — Wir 
begegnen hier also einem reichen Cul- 
turleben, einer grösseren römischen 
Niederlassung noch unbekannten Na- 
mens. [Luib.] 

Riedlingen, Altertumsverein. Über einem 28 
eratischen gegen 80 Zentner schweren 
Block (Granit), der in der Kiesgrube 
bei Neufen, Vj Stunde von hier, zum 
Vorschein kam, wurden alamannische 
Reihengräber und am Fusse dieser 
Kiesgnibe merovingische Gräber ge- 
funden. Aus beiden Gräbern besitzt 
der hiesige Altertumsverein verschie- 
dene Gegenstände. [Conrad Setz.] 

Rottenburg, Sammlung des Altertums- 31 
Vereins. Bei den im Laufe des Jahres 
von den IIH. Prof. Dr. Herzog und 
General a. D. von Kailee an hiesigem 
Orte gemachten Nachforschungen und 
Ausgrabungen sind sehr interessante 
Resultate zu Tage getreten in Betreff 
der Lage und Ausdehnung des vor- 
maligen Castrum romanum in der Nälie 
der Stadt. Dieselben sind in der 
Wd. Zs. m, S. 326 ff. näher zur Dar- 
stellung gekommen. 

[R i e s s , Dom-Kapitular.] 

Stuttgart, Kgl. Staatssammlung vater-33 
ländischer Kunst- und Altertumsdenkmale. 
Eine schätzbare Bereicherung unserer 
vorrömischen Abteilung verdanken wir 
der bewährten Liberalität des Hm. 0. 
L. G. R. Föhr, der im Spätsommer 
1883 ausgedehnte Durchsuchungen von 
Grabhügeln u. andern altgerman. Denk- 
mälern auf der Schw. Mb, und zwar 



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Museographie. 



195 



laf der Donauseite in der Gegend von 
Riedlingen u. Blaubeuren, wie auf der 
Nordseite bei Urach vornahm und sich 
daraus die Oberzeugung von einem in 
den Produkten ersichtlichen Kulturfort- 
schritt vom Süden nach dem rauheren 
and daher später bevölkerten Norden 
des Albplateaus gewann. Der Ilaupt- 
bestand seiner Funde, 20 Getässe von 
60 cm Dm. und 50 cm Höhe bis zu 
niedlichen Schälchen, rot und mit 
Graphit gebrannt, glatt und mit geo- 
metrischen Ornamenten, alle sorgfältig 
wieder zusammengesetzt, bringen uns 
dem mit altgermanischer Keramik so 
schön versehenen Karlsruhe um einen 
Schritt näher. Unter den gleichfalls 
übergebenen Metallsachen wollen wir 
nur ein eisernes wohlerhaltenes Schwert 
vom La Tfene-Typus, mit kräftigem ei- 
sernem Ortband erwähnen. 

Die Ausgrabungen bei Rotten- 
burg a. N, welche E. Herzog und E. 
Kallee in den letzten Jahren ausführ- 
ten und über deren Ergebnisse sie in 
der Wd. Zs. IH (1884), S. 326 ff. be- 
richtet haben, brachten auch mehrere 
römische Fundstücke, die dort aufge- 
führt sind; sie gehören nunmehr der 
kgl. Staatssammlung, aus deren Mitteln 
die Kosten jener Arbeiten bestritten 
wurden. — Aus der Reiheugräberperiode 
ist nicht viel erhebliches eingegangen. 
— An Zunftsachen und Kostüm- 
stücken, Silberarbeiten, Gläsern und 
Fayencen, geschmiedetem und geschnit- 
tenem Eisen hatten wir manches Gute 
zu erwerben Gelegenheit Auf der Ge- 
donschen Auktion, die im Juni in Mün- 
chen stattfand, wurde neben anderen 
wertvollen und gut bezahlten Stücken 
ein grösserer Renaissance - Gobelin, 
wahrscheinlich flandrischer Herkunft, 
mit biblischer, künstlerisch geordneter 
Darstellung und bemerkenswert schöner 
Bordüre, erstanden. Zwei weitere, zu- 
sammengehörige Wandteppiche aus der- 
selben Epoche, mit Jagdscenen und reich 
ausgefulu*ten Landschaften haben wir 
vor kurzem von der Gemeinde Alts- 
hausen in Oberschwaben erkauft. Sie 
stammen ohne Zweifel aus dem dorti- 
gen Schlosse, das den Landkomthuren 
der BaUei Elsass und Burgund zum 
Sitz diente. Beide Gobelins tragen als 
Mittelverzierung der Bordüre Wappen 
und Titel Hugo Dietrichs von Hohen- 
landsberg, welcher der Bailei 1578 — 
1600 vorstand. [L. Mayer.] 



Hellbromi, SammluiHi des hitt. Vtreint . 34 

a) Im J. 1883, 1) Aufdeckung eines 
1,50 tief im Lehm liegenden germa- 
nischen Grabes auf der Allee in der 
Stadt; in demselben wurden gefunden 
emige Skeletteile eines Weibes mit 2 
gebuckelten, bronzenen Ringen; der 
Kopf war nach Mittag gerichtet 

2) Germ. Grab bei der neuen 
Kaserne; in demselben wurden ge- 
funden eine kleine Urne von schwar- 
zem Thon, in welcher 2 Ringe von 
Glas (?) lagen; mehrere Teller und 
Schüsseln, die aufeinander lagen, teil- 
weise Knochen und Kohle enthaltend; 
1 Bronzenadel; ein gewundener Draht 
mit Edelrost überzogen; Bruchstück 
einer Nadel; 2 federnde Gelenkspan- 
gen; ein Fingerring von Bronze. (Der- 
selbe war in 2 ziemlich gleiche Teile, 
wahi*scheinlich absichtlich zerbrochen, 
als Zeichen der Trauer.) Die Innen- 
fläche des Grabes war vom Feuer rot 
gefärbt, ziegelfarben. 

3)Röm. Grab inObereisesheim, 
O.-A. Heilbronn, im Winkel der von 
Heilbronu nachWimpfen führenden u. 
der vom Neckar ms Ort heraufziehen- 
den Strasse. In demselben fanden sich 
eine 2henklige Grabume aus rotem 
Thon, dabei verkohlte Knochenstücke; 3 
kleinere Krüglein u. ein eisernes Mes- 
ser mit Spuren eines beinernen Griffes. 

4) Spuren eines römischen Ge- 
bäudes (Ziegelstücke und anderes) 
fand man beim Ackern des südlich an 
Obereisesheim gelegenen grossen Fel- 
des, östlich von der Strasse. Die Stelle 
wurde aber von den Arbeitern wieder 
zugeworfen u. eingeebnet. Ebenso fand 
man Ziegelstücke, Steinplatten u. Scher- 
ben nördl. vom Ort auf den Steinäckem. 

b) 1883/84. Ausgrabung eines in 
seinen Grundmauern noch fast vollstän- 
dig erhaltenen römischen Gebäudes 
(Wachthaus?) in der Kiesgrube auf 
dem rechten Neckarufer in der Nähe 
der Pumpstation, IVt km. nördlich von 
Heilbronn, 250 m vom Neckar entfernt. 
Länge im Lichten von Nord nach Süd 
7,7 m, von Ost nach West 6,25 m. 
Mauerbreite 1 bis 1,25 m. An der Ost- 
seite und Westseite sind lauter regel- 
mässige Sandsteine 20 — 25 cm breit 
u. 10 cm hoch in Kalk eingesetzt mit 
künstlichen Fugen. Darin randen sich 
Ziegel und Platten, Basis einer Säule 
von Sandstein (früher fand der Besitzer 
dort ein „Figtirle", eine Art „Engel", 

]8 



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196 



Museographie. 



was aber verloren gegangen ist), einige 
Amphoren, eine Lanzenspitze von Ei- 
sen, eine Münze von Bronze (nicht 
mehr erkennbar), eiserne Ketten mit 
achtförmigen Gliedern, Mengen von 
Tierknochen sowohl in dem in sich 
zusammengestürzten Hause, als auch 
daneben. — Diese Niederlassung ist 
ausser der schon früher bekannten bei 
Horkheim, die einzige im Heilbronner 
Oberamt auf dem rechten Neckar- 
ufer. Sie steht ganz im Kies und Sand. 
[Prof. Dr. Dürr.] 

Baden. 

37 Konstanz, Rosgarten-Museum. Westd. 
Zeitschr. 1, S. 255, U, S. 206 und lü, 
S. 169. 

Die Fortentwicklung dieser choro- 
graphischen Sammlung im Jahre 1884 
verbreitete sich hauptsächlich auf Ab- 
ruudung des Ganzen und nähere Ver- 
bindung ihrer Teile. 

a) Den Boden der Heimat be- 
treffend wurde die Gruppe für „Kon- 
stanzer Trinkwasser-Erschlies- 
snng'' vornehmlich erweitert Die 
Bohrungen haben den Boden nun, auf 
dem Konstanz steht, als meist alluvial 
erwiesen. Die fixen Bestandteile der 
Wasser, die Bohrproben, fanden an- 
schauliche Aufstellung. Ein Renntier- 
geweih wurde auch bei Dingeisdorf 
ausgegraben. Das Graben im Bus- 
senseeried förderte wieder ein paar 
£mi/s turfa, zwei Schädel von Bos 
hrachyceros und einen grossen eines 
CaprecHiAs zu Tage. Von „Pfahlbau- 
sachen" sind als eigentümlich hervor- 
zuheben: Ein Beilchen von Untenihl- 
dingen aus geschliffenem Pyrit (spec. 
Gew. 4, 445) im Übergang zu Limonit; 
wohl der Anfang von Metallgerät vor 
Verwendung gegossener Metalle. 
Dann ganz eigentümliche, aus Hirsch- 
horn gearbeitete, vielleicht zum Netz- 
fiechten benutzte, hohle Werkzeuge 
mit vier Zinken; zwei davon einfach, 
zwei mit entgegenstehenden Wider- 
haken (abgeb. Tai. XIII, 6 in V4 nat. 
Grösse), solche haben die Fundstätten 
Bodmann und Markelfingen geliefert 
Zwei schöne Radnadeln aus kupfer- 
reicher Bronze mit dreimal längeren 
Nadeln als v. Tröltsch sie in seiner „vor- 
römischen Metallzeif* S. 36 abbildet, 
aus dem Weiherried unweit Konstanz. 
Aus Welschingen eine schöne Fibula 
^ von Bronze (Zeit von La T6ne). 



b) Im Saale für die Baustilarten 
der Gegend habe ich durch Zusam- 
mensetzimg von Böden aus den Trüm- 
mern desZiegelparkets von „Tasgetium** 
(vgl. meinen Bericht Wd. Zs. H, S. 206) 
diese Art römischer Fliesse besser 
zur Anschauung gebracht Durch Um- 
rahmung des Reliefs vom alten Kon- 
stanz mit Nischen fanden die römischen 
Funde in Konstanz und Wollmatingen 
(Westd. Zeitschr. H, S. 206) bessere 
Aufstellung. Ebenso aufgefundene Reste 
in den Grabhügeln alter Einwoh- 
ne r s c h a ft bei Dettingen imweit Kon- 
stanz. Dort am „Ameisenberge" habe 
ich in einer Gruppe von 12 Hügeln 
6 angeschürft. Das Terrain ist aber 
weit ungünstiger als am „Gaisberg", 
südlich von Konstanz. (Wd. Zeitschr. 
III, S. 169). Eine Unterlage von Was- 
ser nicht durchlassendem Thon Hess 
mehrfach die ümenreste und Brand- 
spuren zu einem wahren Mulm zer- 
gehen. Beide Fundstellen sind der 
Hallstatter conform. Ich werde noch 
speziell darüber berichten. Aus späterer 
Zeit (Renaissance) wurden Stücke 
vom Umbau des Schlosses Hegne un- 
weit Konstanz unter Bischof Marquard 
Rudolph de Roth eingebracht 

c) Der Saal für Verwendung der 
Naturalien für Künste und Ge- 
werbe hat am meisten in dieser Periode 
gewonnen. „Bilder von Wechselarbeit 
im Haushalte der heimatlichen Natur**, 
von Insekten- und Pfianzenleben, brach- 
ten die einzelneu Gruppen mehr iu 
Verbindung, in Connex mit einer neu 
daran gereihten technischen Sammlung 
auf Konstanz bezüglicher Produkte. 
Die Sammlungen einheimischer Con- 
chylien und Käfer haben am meisten 
Zuwachs bekommen. 

d) Der den Geräten und Ver- 
kehrsmitteln gewidmete Saal hat 
nicht mindere Erweiterung erhalten; 
Münzen, alamannische Schwerter und 
Scramasaxe von Aliensbach und Ünter- 
uhldingen; eine schöne Mumie aus 
Kamak (Theben) mit Sarg und Sarg- 
deckel, zur Vergleichung mit andern 
Begräbnisarten ; ein bronzenes Götter- 
bild (Seb) bei Windisch ausgegraben. 
Dann hat hier die „Wappenrolle" der 
adeligen Geschlechter der „Katze** nun 
ihren festen Platz gefunden, die schon 
einmal verloren gewesenen 2 Tafeln 
der Wappen des Patriciats vom alten 
Konstanz. [Ludwig Leiner.] 



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Museographie; 



19*? 



8 (WliiigM, kttHiirbittor. Kabinet. Un- 
sere Sammlnng, welche bisher im Bi- 
bliothekgebäude (ehemalig. Zeughaus) 
ontergebracht war, wurde behuß bes- 
serer Placierung mit Beginn d. J. in 
ein anderes städtisches Gebäude (das 
sog. ^Steinhaus, ehemal. Absteigequar- 
tier der deutschen Kaiser) transferirt 
nnd ihr daselbst der erste und zweite 
Stock angewiesen. 

Der erste Stock besteht aus einem 
grossen, von 3 Säulen gestützten Saal. 
Hier wurde die zoologische, mineralo- 
gische, geognostische etc. Sammlung auf- 
gestellt; femer die Kollektion derPfahl- 
baugegenstände (welche durch Ankäufe 
?on Thongeschirr, Stein- u. Homarte- 
fakte etc. aus den Stationen von Bod- 
mann am See in letzter Zeit wesent- 
lich bereichert worden), desgleichen die 
Rümerfiinde; endlich alte Steindenk- 
male, Statuen, Konsolen, Mauerverzie- 
rungen, wie auch andere plastische 
Arbeiten in Stein, Holz, Eisen, Thon 
etc., überhaupt Gegenstände der Bild- 
hauerei, Bildschnitzlerei, des Kunstge- 
werbes, der Keramik etc. Aus diesem 
Saal gelangt man mittelst einer Treppe 
direkt in den zweiten Stock. 

Der zweite Stock enthält drei mit 
einander verbundene Gemächer: im 
ersten Gemach (Kirchensaal) sind die 
kirchlichen Gegenstände untergebracht, 
wie Kirchengemälde, Altarflügel, Hei- 
ligenstatuen u. Statuetten, Kruzifixe etc. 
Das zweite Gemach vertritt das häus- 
liche Leben und hat — gewissermassen 
als bürgerliches Zimmer — die profa- 
nen Möbel und Gemälde, Patrizierpor- 
träts u. Kleidungsstücke, Trachten der 
reichsstädtischen Zeit, Glas-, Porzellan-, 
Zinn- und Elfenbeingefässe , Schmuck- 
gegenstände, Uhren, Schlösser u. son- 
stige Hausgeräte etc. aufgenommen. 
Ebenso findet sich hier die Münzsamm- 
lung, Gipspasten etc. Neu aufgestellt 
sind 3 altertümliche Kachelöfen. Im 
dritten Gemach, dem Waffensaal, sind 
die kriegerischen Geräte: Waffen, Rüst- 
ungen, Uniformen, Trophäen, Fahnen, 
Wappen, Schlachtengemälde, Kaiserbil- 
der, Stammbäume etc. untergebracht; 
femer Kronleuchter aus Hirschgeweih 
(Lüsterweibchen) etc. 

[Lachmann.] 

} Donaueschingen, FOrst Fürttenberg'sche 
Sammlungen. Funde aus Heiligenberg 
und von Altheiligenberg: Ein Thon- 



teller, grün glasiert, mit gebrochenen 
Rändern ; zwei Thonscherben ohne Or- 
nament ; zwei Glasgefässe in Form von 
Kölbchen; ein Eisenhenkel und Glas- 
scherben aus den Gräbem des Schloss- 
hofes ; Thouperlen ; Bronzenadeln, 
Stecknadeln und Reste von Gewand- 
nadeln; ein Stück eines Beinkammes; 
Pfeilspitzen und Nägel aus Eisen; ein 
kleines Stück einer Schwertklüige mit 
einem Knochensplitter; Schwertgriff 
mit Korb von Eisen; Lanzenspitzen 
von Eisen ; Brakteaten von Silber ; 
1 Stück Gusskupfer. 

[A. Hopfgartner.] 

Freiburg i. B., Städtische Altertümer- 41 
Sammlung. Erwerbungen: Reste eines 
Ofens, plastisch und polychrom, ver- 
mutlich aus der Werkstätte des Hans 
Knaut in Villingen; der Totentanz in 
Basel, in Thon nachgebildet, 41 Grup- 
pen, Zizenhausener Arbeit; 3 rheinische 
Steingutkrüge ; 2 Römisch -germanische 
Terracottakrüge, einfach; eine kleine 
Sammlung von Stücken älterer Seiden- 
weberei, zum Teil s. g. klassische We- 
berei; desgl. gepresste Tapeten; eine 
Reihe reichsstädtischer Münzen 16. 
bis 19. Jahrb. [Poinsignon.J 

Karlsruhe, Grossh. Sammlung vater-42 
Iftndlscher Altertümer. Unternehmungen. 
a) Aufdeckung des röra. Kastells bei 
Schlossau und zweier 20 Min. entfernter 
röm, Wachthäuser im fürstl. Leiningen'- 
schen Parke ; im Schutt eines der letzte- 
ren wurden Sandsteinskulpturen und ein 
Inschriftstein gefunden. Vgl. Wd. Korr. 
HI, 91, abgeb. Tal. IV u. V, Flg. 1—3. 

b) Untersuchung römischer Strassen 
in der Rheinebene durch Hrn. Ingenieur 
Otto Ammon in Karlsruhe. Vgl. Wd. 
Korr. IV, 13. 

c) Aufgrabimg von Hügelgräbern bei 
Buchheim A. Freiburg, bei Gottma- 
dingen A. Singen, wo auch em ümen- 
feld, bei Hügelsheim A. Rastatt. Vgl 
Wd. Korr. IV, 22. 

Zuwachs: 180 Nutamera; darunter 
4764 Pieta' Gruppe, holzgeschnitzt, 
Rococo, aus dem Kloster Schuttera; 
4771—73 u. 4894—98 römische Gläser 
aus Mainz; 4775—78 u. 4878—85 Grab- 
hügelfunde von Buchheim ; 4780—4866 
Sammlung von Pfahlbaufunden desNeu- 
chateler Sees, von Dr. Gross in Neuve- 
ville; 4868— 71 Sandstein - Denkmale, 
römische, von Schlossau (s. o.) ; 4872 
bis 4877 römische Reliefs u. Inschrift- 



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198 



Museographie. 



steine von der Kirche von Waldmühl- 
bach, Wd. Korr. ÜI, 146; 4903—4929 
Grabhägel- u. ümenfeldfunde in Gott- 
madingen. 

Zuwachs der Bilder-Sammlung: 798 
Nummern. 

Die Antiken-Sammlung wurde durch 
Terracotten aus Tarent, einige Vasen 
und Bronzen aus italischen Fundorten, 
einige Stücke aus Marmor bereichert. 

Die ethnographische Sammlung (Zu- 
wachs 446 Nrn.) zählt 3070 Nrn. 

[E. Wagner.] 
43 Heidelberg, städi Kunst- u. AltertOmer- 
Sammlung auf dem Schloss. 

I. Neuere Zeichnungen und Ölbilder 
Heidelberg betr. 1) Grosses Ölge- 
mälde, Anfang dieses Jhs., Heidelberg 
vom Abhang des heiligen Bergs bei 
Neuenheim darstellend, von Maler 
Müller. 2) Das brennende Heidel- 
berger Schloss 1689, mit Melac im 
Vordergrund, Ölgemälde von Simon 
imd Kirner. 5) Die Teufelskanzel 
bei Heidelberg, Aquarell von Ernst 
Fries. 4) Panorama von Heidelberg, 
ungefähr aVs Meter lang, in Bleistift 
und Douhe, von Verb as, 1843. Ausser- 
dem noch mehrere andere. 

H. 14 Ölgemälde, die badischen Sa- 
gen der Trinkhalle in Baden-Baden 
darstellend ; ursprünglich Farbenskizzen 
zu diesen Fresken, aber nachträglich 
vollständig ausgemalt, jedes 57 cm h. 
und 44 cm br., von dem Heidelberger 
Maler Götzenberger. 

HI. Eine Sammlung von 180 histo- 
rischen Zeitbildern und Einblattdrucken 
aus dem 16. bis zum 19. Jh., Heidel- 
berg und die Pfalz betr., danmter 120 
zur Geschichte Kurfürst Friedrichs V 
und des SQjährigen Kriegs; in dieser 
Spezialität vielleicht die bedeutendste 
Sammlung, welche existiert. 

Der grösste Teil derselben ist einst- 
weilen noch Privateigentum des Unter- 
zeichneten. [A. May 8.] 
45 Mannheim, Vereinigte Sammlungen des 
Grotth. Antiquariums und des Altertums- 
Vereins. 

Unternehmungen, Infolge der im vor- 
jährigen Bericht erwähnten Nachgrab- 
ungen in Ladenburg wurden zwei 
Kellerbauten aufgedeckt. Ausser den 
Wd. Korr. HI, 4 besprochenen fünf 
Leugensäulen ergaben sich noch fol- 
gende Funde: 1 Silbermünze des Tre- 
bonianusGallus, 5 Erzmtinzen, Scherben 



von terra sigillata mit u. ohne Verzie- 
rung, ungestempelt, andere Thonscher- 
ben, Eberzähne und sonstige Knochen- 
reste, mehrere Architekturstücke, unter 
denen eine vollständige Thürgewandung, 
bestehend aus 4 kolossalen Sandstein- 
balken von 1,70 — 1,90 m Länge. Über 
die bauliche Anlage wurde ein Plan 
aufgenommen. 

Ausgrabung eines römischen Baues 
bei L o b e n f e l d (Amt Heidelberg). Auf 
dem Höhenzug südl. des Dorfes dicht an 
der Römerstrasse, die aus der Gegend 
von Bammenthai nach Osten (gegen 
Obrigheim am Neckar) fuhrt, wurden 
Grundmauerzüge aufgedeckt. Ein quad- 
ratischer Bau von 4,5 m Seitenlange 
(0,60 m Mauerdicke) wird von einem 
ebenfalls quadratischen Mauerzug von 
11,5 m Seitenlänge (0,60-0,80 m Mauer- 
dicke) in iiberall gleichem Abstand um- 
geben. In dem hofartigen Zwischen- 
raum wurden zahlreiche Ziegelplatten 
und Hohlziegel (ohne Stempel) gefun- 
den; dabei eine Skulptur von gelbem 
Sandstein, Unterteil einer Gewandsta- 
tuette, noch 15 cm hoch, geringe Arbeit. 
Nach der Bergseite zu lag vor der Um- 
fassungsmauer ein mit Lehm ausgeschla- 
gener Graben. Ein Plan des Grundrisses 
und Durchschnittes in der Sammlung. 

Zutcacihs: Prähistorische Gräber bei 
Heidelberg, vgl. Korr. lU, 93; abgeb. 
Tal. XII. — Fränkische Gräber in 
Schwetzingen, vgl. ebenfalls Korr. 
HI, 98. Zu letztern kamen noch hinzu : 

2 Schädel, 1 Franzisca, 2 Lanzenspitzcu, 

3 Pfeilspitzen, 1 kleiner Sax, 1 Bronze- 
zängchen, l ovale Bronzcschnalle, 1 Na- 
del von einer Bronzefibel, 1 ornamen- 
tiertes Töpfchen, 2 fragment. rohere 
Töpfe. — Römisch - fränkische Funde 
von Mau dach (Rheinbayem), Ende 
der 70er Jahre: 1 Henkelkrug, 15 cm 
h. ; 1 Ornament. Topf, 14 cm h. ; Löffel 
von Blei (Composition?) mit omament. 
Stiel, 15 cm lang; 1 eiserne Lanzen- 
spitze ; 1 lanzettförmiges Eisen. — Funde 
im Altneckarbett bei R h e i n a u , gegen- 
über Altripp: Bruchstück eines römi- 
schen Henkelkmgs, Hufeisen u. Schlüs- 
sel (römisch?), mittelalterl. Steingut- 
fragmente. — Römische Skulptur von 
rotem Sandstein aus Ladenburgr. 
Statuette der Minerva, stehend, Kopf 
und rechte Hand ab, noch 34 cm hoch, 
in langem Gewand, Aegis auf der Brost, 
zur Linken der Schild auf dem Boden 



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Museograpiiie. 



199 



stehend, zur Rechten ein kleiner Al- 
tar, worauf die Eule. Leidliche Arbeit 

Für die Pfälzer Sammlung erwor- 
ben: eine grossere Anzahl pfälzische 
Münzen, teilw. von einem Münzfund in 
Alzei, besonders aber von Garthe in 
Köln. 

Für das Antiquarium (Städtischer 
Besitz): 8 bemalte griechische Vasen 
(unteritalisch) u. 2 Stück Goldschmuck 
(a. Etrurien bezw. Tarent), femer Funde 
aus indianischen Gräbern (Steinwerk- 
zeuge, Thongeschirr) in Nordamerika. 
[K. Baumann.] 

Mittelrliein. 

52 Hanau, Bezirksverein für hessische Ge* 
schichte und Landesitunde. Untenief^- 
mungen: a) In Grosskro tzenburg 
wurde neben den im Winter 1883/84 
aufgefundenen Zicgelöfen ein dritter 
aufgedeckt und dicht hinter demselben 
der durch seine Trümmer ausgefüllte 
Graben des Grenzwalls aufgefunden. 
Dadurch ist der früher zweifelhafte 
Anschluss des letzteren an das Kastell 
und an den Main nachgewiesen. Vgl. 
Wd. Korr. Ill, 61 und Berliner phil. 
Wochenschrift IV. Jahrg. Nr. 51 u. 52. 

b) Bei Kleinsteinheim wurde im 
Juli das im vorigen Jahre aufgefundene 
römische Totenfeld (vgl. Wd. Zs. II, 
S. 420 ff.) weiter aufgedeckt. 

c) In Marko bei wurde das dritte 
LimeskastcU aufgc fluiden und seine 
Umfassungsmauer, sowie ein Hypokaust- 
bau im Innern und eine Reihe von Ge- 
bäuden der Niederlassung aufgedeckt. 
Vorläufige Berichte brachte die Didas- 
kalia, 1884, Nr. 240 und 251, sowie 
die Berliner phil. Wochenschrift IV. 
Jahrg. Nr. 51 und 52, eine kurze Notiz 
das Wd. Korr. III, 160. Eine ausführ- 
liche Bearbeitung der Marköbeler und 
Rückinger Ausgrabungen von Dr. Wolff 
und Major Dahm ist im Druck be- 
griffen *). 

d) Bei Ilochstadt wurden 3 ger- 
manische Grabhügel einer grösseren 
Gruppe ausgegraben. Vgl. Wd. Korr. 
m, 73. [Dr. Georg Wolff.] 

Zuwaclis durch die Fundstücke aus 
den Hügeln bei Ilochstadt: abg. Taf. Yll 

1) let nnterdei' orsohienen: G. Wolff 
und O. D«hm, Der römische Grenz wall bei 
Haoaa mit den Kastellen su Bückingen und 
Marköbol. Hanau, 1SS5. 4. 86 8. mit 4 Tfln. 
Zaglaich als Miit. 9 des Han. Bezirksvereins. 
VgL oben S. 177 die Beoension dieser Schrift. 



a) 3 grosse Nadeln mit radförmigera 
Kopfe; 1 desgl. ohne Kopf (abgebro- 
chen); b) 2 Armbänder, das eine ge- 
brochen; c) 2 kleine, flache, offene 
Ringe, wahrscheinlich Fingerringe; d) 
1 kleines, schmales Schwert, Griff 
fehlt; e) 2 Spiralarmringe, 6malige 
Umdrehung; f) 1 Kopf einer Nadel, 
radförmig, 1 Stück einer grossen Na- 
del, sämtliche Stücke von Bronze; g) 
1 kupferner Kelt; li) 1 blaue Glas- 
perle; i) 1 flaches, 2raal durchbohr- 
tes Stück Bernstein: k) 5 Bernstein- 
perlen verschiedener Grösse ; 1) mehrere 
Stücke von dünnem Bronzedraht gewun- 
dener Röhrchen, nebst von ähnlichem 
Drahte flach spiralförmig zusammenge- 
rollter Endiguugen. Scherben von ver- 
schiedenen Thongefassen. 

Römisches Gräberfeld gegenüber Ha- 
nau an dem jenseitigen Ufer des Mains 
bei Kleinsteinheim: 2 grössere und 
6 kleinere Urnen ; 2 kleine Salbentöpf- 
chen; 1 Schale mit Ausguss u. 1 flache 
kl. Urne; 6 gewöhnl. Krüge u. 1 Deckel; 
1 Lämpchen u. 1 Münze von Iladrian. 
In 10 Gräbern wurden genau die bei- 
gegebenen Nägel gezählt. Es ergaben 
sich folgende Zahlen: 36, 4, 3, 2, 8, 
28, 16, 17, 2, 42; ausserdem fanden 
sich Haken von Eisen, Bruchstücke 
von Bronze etc. und 1 kleiner Bronze- 
ring, ganz ähnlich jenem in den Hügeln 
bei Hochstadt gefundenen. 

Fundstücke bei Aufsuchung des Ka- 
stells in Marköbel: 1 Schale von Si- 
gillata, verziert; 8 Scherben von Sigil- 
lata mit Töpferstempeln; 2 desgl. mit 
Sgrafitten: 1 Scherbe eines Thonkrugs 
mit Sgrafitten; 1 Glasscheibe (Bruch- 
stück); 1 Stylus oder Sonde von Bronze, 
desgl. verschiedene kleine Bruchstücke; 
l Werkzeug für Töpferei von Eisen; 
1 Spinnwirtel von Thon; 1 ähnlicher 
Gegenstand von Knochen; 1 Pfeiler- 
chen von Sandstein aus einem Hypo- 
kaustum ; 1 gebrannte Fussboden- 
platte ebendaher; 1 Inschrift GENIO 
und 1 Säulenfussbruchstück. 

Zufällige Funde : 1 Steinhammer (halb) 
gef. in dem Bulauwalde bei Hanau; 1 
Steinwerkzeug, gef. in Lehrhof bei Ha- 
nau; 1 Steinkeil, gef. bei Ramholz; 1 
halbe Gussform eines Anhängsel und 
1 röm. Pfeilspitze, gef. auf dem 'Käst- 
rich' bei Stockstadt a. M. an der mut- 
masslichen Kastellstelle; 1 eisernes 
einschneidiges Schwert (Scramasax) imd 



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200 



Museographie. 



1 Lanzenschuh, gef. in dem Braon- 
kohlenwerke bei Seligenstadt a. M. 
[Hansraann.] 
53 Frankfurt, hittor. Museum. Unterneh- 
mungen, a) Die römische Ansied- 
lung aaf der Höhe zwischen Bergen 
und Vilbel, die im Volksmund ,,auf 
dem Keller" (wegen der häufig dort 
gefundenen Mauei^imdamente) genannt 
wird, wurde durch Hr. Dr. med. Lotz 
von hier und Hr. Pfarrer v. Starck 
in Bergen, unter Beihilfe unseres Vor- 
standsmitglieds, des Hr. Baumeisters 
Thomas und des Hr. Dr. Hammeran, 
näher untersucht. Es fanden sich eine 
Anzahl Mauerzüge, deren bedeutend- 
ster, ein rechter Winkel von ausser- 
ordentlicher Länge der beiden Schen- 
kel (100 resp. 95 m), nachdrücklich auf 
eine Umschliessungsmauer hindeutete. 
Eine militärische Anlage wird dadurch 
unwahrscheinlich, dass diese Mauer eine 
sehr geringe Breitendimension (0,45 
Dicke) zeigt. Es fanden sich ausser- 
dem einige teils anschliessende, teils 
nach dem Innern des umfriedeten Rau- 
mes liegende Gebäude - Complexe von 
vorwiegend quadratischen Formen, so- 
wie ein schön gemauerter Brunnen- 
schacht, die indessen keine oder ge- 
ringfügige Funde ergaben. Alles was 
sich fand, war eine Anzahl Thongefass- 
Trümmer (daiiinter Amphorenstücke), 
einige eiserne Werkzeuge, eine eiserne 
Speerspitze, grosse gelochte Schiefer 
und einige Ziegelstempel von der 22. 
Legion, deren einige schon in früherer 
Zeit gefunden waren. Vgl. den ausfuhr- 
lichen Bericht von Lotz in „Korr.- 
Blatt des Gesamtvereins" 1884 Nr. 5. 
Die Ausgrabung hat das bedeutsame, 
wenn auch negative Ergebnis erzielt, 
nachgewiesen zu haben, eine wie ge- 
ringe Aussicht für Annahme eines Kas- 
tells oder sonstiger grösserer befestig- 
ter Anlagen diese Stelle gewährt Mit 
grösster Wahrscheinlichkeit handelt es 
sich vielmehr um ein einzeln liegendes 
Gehöfte, und die nachgewiesenen röm. 
Spuren im Osten dieser Niederlassung 
am sogen. „Eselsweg" werden kaum 
mehr Hoffnung auf befestigte Anlagen 
eröffnen, wenn auch von dortigen Fun- 
den grosser skulptierter Steindcnkmale 
aus früherer Zeit erzählt wird und 
daraus auf eine reichere Ansiedlimg 
geschlossen werden darf. Durch die 
Zuvorkommenheit des Vorstandes des 



Hanau'schen Bezirksvereins erhielten 
wir aus dem Archiv dieses Vereins die 
handschriftlichen Aufzeichnungen des 
Pfarrers Hermann über seine Aus- 
grabungen auf demselben Terrain in 
den JJ. 1802 u. 1803. Wir konnten 
daraus die westliche Begrenzungsmauer 
der ganzen Ansiedlung im Anschluss 
an unsere Mauer/üge mit ziemlicher 
Sicherheit konstruieren. Es handelt 
sich um ein 120 Fuss langes Stück 
Mauer, das sogar den stumpfen Winkel 
der Strassenlinie aufweist, welcher dicht 
östlich ein grosses Hypokaustum zur 
Seite lag. Die angegebene Länge die- 
ser Mauer erlaubte schon früher, sie 
nur als eine Umfassung zu betrachten ; 
für eine innere Quermauer, etwa Hof- 
mauer, werden wir sie nicht halten dür- 
fen, zumal auch die westliche Begren- 
zung (weil damals herausgebrochen) 
sich bei unserer Ausgrabung als nicht 
vorfindlich erwies. Nahe ihrem süd- 
lichen Ende fand sich neben der ehe- 
maligen Mauer eine Steinlage oder 
Stückung, vielleicht der Rest ihrer 
Zerstörung. 

b) Das unerschöpfliche „Heiden- 
feld" bei Heddernheim hat uns im 
verflossenen Winter hochbedeutsame 
Funde eingebracht. Vgl. über die Ein- 
zelfunde Wd. Korr. HI, Nr. 43 u. 74, 
IV, 11. Einem ausführlichen Bericht 
des Hr. Baumeisters Thomas entneh- 
men wir : Vor dem wcstl. Stadtgraben, 
am Thore der Strasse nach Praunheim, 
wurde ein Gebäude angegraben und 
seiner merkwürdigen Lage und kraf- 
tigen Mauerkonstruktion halber ganz 
ausgehoben. Vor Allem zeigt sich hier 
die bekannte Kelleranlage mit schie- 
fem Zugang, dieser aber hier — wie 
sonst nur vermutet — vom Innern des 
Hauses aus zugänglich ; das Licht und 
Luft spendende Kellerfenster aber wie 
sonst in einer der anschliessenden Aus- 
senmauern, direkt ins Freie fühi*end. 
Die Fortsetzung der äusseren Seiten- 
mauer des Kellereinganges — zugleich 
Aussenmauer des Gebäudes — führt 
bis auf 1 m an den Hauptstrassengraben, 
woselbst sie im rechten Winkel umbie- 
gend nach 2V4m stumpf gemauert en- 
digt. Hier hat man die Öfliuuig zu dem 
der Strasse zunächst gelegenen 4,00 m 
tiefen Raum — vielleicht offene Vor- 
halle — welcher nach hinten durch eine 
Querwand abgeschlossen ist. Hinter 



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Museographie. 



201 



dieser befindet sich ein 7,50 ro tiefer 
Raum, in den der schiefe Kellereingang 
herein reicht, der Fussboden war ehe- 
mals durch eine Balkenlage gebildet, 
was noch genau durch den Absatz der 
Seitenmauer kenntlich ist. Selbstver- 
ständlich bedingt diese solide Balken- 
lage einen ca. 50cm hohen, hohlen 
Unterranm, der, sich nm die beiden 
Kellerinnenmauern fortsetzend, durch 
die in diesen angebrachten Ventila- 
tionsufihnngen gegen fäulniserregendc 
feuchte Luft, und da dieselben nicht 
direkt ins Freie mündeten, im Winter 
auch gegen Kälte geschützt war. Der 
Keller selbst hatte auf gleicher Höhe 
unzweifelhaft Balkenüberlage, welche, 
sich seitlich fortsetzend, den hohlen 
Fussboden weiterer Wohnräume bildete ; 
es müssen diese als ehemals vorhanden 
angenommen werden, da sonst die Ven- 
tilationslöcher nach dem Keller keinen 
Sinn haben. Diese Räume waren jeden- 
falls auf einfache Weise mit Fachwerks- 
wänden umschlossen, welche eben keine 
Spur ihrer leichten Fundirung zurück- 
gelassen haben. So zeigt auch die hin- 
tere Anssenmauer des Kellers an jener 
Seite keine Fortsetzung resp. Bruch- 
stelle, sondern hört stumpf gemauert auf. 

lieider ist der jenseitige Teil der vor- 
deren, solid gemauerten, offenen Vorhalle 
und des dahinter liegenden Raumes aus- 
gebrochen, so dass sich Breite und An- 
zahl der Räume nicht feststellen liess. 
Es mag mm nicht zu bestreiten sein, 
dass diese bauliche Anlage aus ihrem 
besondem Zweck und Lage an der 
Hauptstrasse und Thor hervorgegangen 
Ist, es findet sich aber doch endlich 
einmal hier unzweifelhaft der Eingang 
zum Keller im bequem und fest ange- 
legten \Vohnraum. Die ehemalige äus- 
sere Terrainhöhe liess sich ziemlich 
genau aus der Kellerfensteranlage, so- 
wie aus der einhäuptigen Aussenmauer 
bestimmen. 

Schon mehrfach sind in früheren Jah- 
ren Topf er Öfen aufgefunden und ge- 
nau beschrieben worden. Dieselben sind 
meist durch ihre gute Erhalt img und 
sorgfältige Anlage recht geeignet, gros- 
ses Interesse zu beanspruchen, beson- 
ders da der ehemalige Brennprozess 
selber sich unschwer aus dieser Anlage 
ersehen lässt. Immerhin sind es nur 
lose Blätter, welche uns keinen wei- 
teren Aufschluss über das Zugehörige 



{ der alten Töpferei gewähren. Es steht 
j auch nicht zu erwarten, jemals eine 
\ vollständige Anlage vorzufinden. Dainmi 
I war es höchst erfreulich und von Wich- 
tigkeit, als im vergangenen Winter die 
I Stelle einer ehemaligen Töpferwerkstatt 
mit Öfen biosgelegt wurde, welche mit 
ihren Beigaben und kleinen Fundgegen- 
ständen auf die frühere äussere Gestal- 
tung schliesseu lässt. 

Die beiden Töpferöfen sind so ge- 
legen, dass deren Schüröfihungen im 
Winkel einander zugekehrt sind, also 
bequem von einem Arbeiter bedient 
werden konnten. Der ehemalige Fuss- 
boden liegt ca. 2 m unter dem umge- 
benden Terrain, so dass die Öfen wie- 
der in den anstehenden Lehmboden 
eingebaut sind. Sie sind in Form und 
Grösse, jedenfalls auch ihrem Zw^ecke 
nach verschieden. Der zuerst ausge- 
hobene ist kreisrund mit 1 ,40 m Durch- 
messer. Zuunterst findet sich wieder 
der, durch eine die gewölbte Decke 
tragende Zunge in 2 gleiche Teile ge- 
trennte Feuerraum, welcher durch 25 
cylindrische Öfi'nungen mit dem oberen 
eigentlichen Brennraum in Verbindung 
steht. Dieser zeigt noch an seinem 
obersten Teil den Beginn des kuppel- 
artigen Abschlusses. Zur möglichst 
gleichmässigen Einströmung der glü- 
henden Gase hat man die LCtcher an 
der Peripherie des Ofens weiter ge- 
bohrt als in der Mitte. Es muss noch 
erwähnt werden, dass diese Ofenanlage 
aus einer Mischung von Lehmbrei mit 
kurzem Stroh oder Strauchwerk frei 
modelliert ist. Die hik'hst sinnreiche 
Einführung von 14 hohlen Töpfen in 
den dicksten, d. h. gewölbartig sich an 
die Umfassungswände anschliessenden 
Teil der Decke des Feuerraumes ver- 
hindert allein ein Springen u. Reissen 
der Anlage : das Austrocknen der neuen 
Ofenanlage wird hierdurch ungemein ge- 
fördert, ebenso ein rascheres Abkühlen 
nach dem Brennverfahren. Im Gegen- 
satz hiezu ist die grosse rechteckige 
Anlage aus leichtgebrannten Lehmstei- 
nen regelrecht aufgemauert. Die Lehm- 
steine, welche eine Grösse von 20/20 
auf 10 cm haben, zeigen wieder die 
Beimischung von Pflanzenresten. Der 
Feuerraum ist abermals durch eine 
Zunge in 2 Teile getrennt, die Decke 
gewölbt und diese in gleichmässigen 
Abständen von 56 Löchern durchbohrt, 



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202 



Museographie. 



so zwar, das» die mittleren Öffnungen 
schief durch die stützende Zunge durch- 
geführt werden mussten. Auch der 
Brennraum dieses Ofens war so hoch 
erhalten, dass man den Beginn des 
gewölbten Abschlusses noch wahrneh- 
men konnte. 

Eine recht merkwürdige Thatsache 
ist es, dass beide Öfen noch mit, aller- 
dings zum grössten Teil verbrannten 
Gefässen gefüllt waren, welche ziem- 
lich späte Formen aufweisen. An 25 
Stück hiervon wurden seiner Zeit für 
das hiesige Museum erworben. Leicht 
möglich, dass während des Betriebes 
der Öfen die Vernichtung über die ganze 
Stadtanlage hereingebrochen ist, oder, 
dass die umgebenden Anlagen das Opfer 
einer Feuersbrunst geworden sind, in 
ihrem Zusammenbruch die gefundenen 
Reste bis heute begrabend. In dem um- 
gebenden Schutt, d. h. in dem tiefer 
ausgegrabenen Teile vor den Schür- 
öfihungen der Ölen fanden sich in meh- 
reren Metern Fintfernung verschiedene 
Gebrauchs - Gegenstände, welche sind: 
eine grosse Sense, ein Dengcleisen, 
ein Hohlbohrer, ein Spatel mit Bronze- 
griff, zwei Beile, ein Kimerhenkel, eine 
Lehmkratze und eine Kelle. Diese Ge- 
genstände, sowie die schutzbedürftigen 
Ofenanlagen lassen mit Sicherheit 
auf eine ausgedehnte (Überdachung 
schliessen, unter welcher seinerzeit 
landwirtschaftliche u. gewerbliche Ge- 
rätschaften, sowie die zum Trocknen 
aufgestellten fertigen Töpfenn'aaren un- 
tergebracht waren, rnwillkürlich wird 
man hiebe! an die noch hie und da 
auftretenden ländlichen Ziegeleien er- 
innert, welche mit ihren primitiven Pro- 
dukten sowohl als ihrer einfachen An- 
lage kaum einen Fortschritt seit 1*/« 
Jahrtausenden aufzuweisen haben. Die 
wenigen Reste von event. steinernen 
Untersti^tzungen der Pfosten, welche 
nur auf den gewachsenen Boden auf- 
gestellt zu sein brauchten, sind eben 
bei Wiedcrurbarmachung u. Feldbebau- 
ung längst über Seite geschafft worden. 

c) Bei Bornheim westlich der 
Günthersburg wurde gleichfalls eine 
Untersuchung gefl'ihrt. Bereits früher, 
sowohl östlich wie westlich der Gün- 
thersburg, waren römische Fundamente 
gefunden worden, worüber verschiedene 
Bericht« vorliegen. 1827 wurde am 
«rsteren Orte ein Hausfundament auf- 



gedeckt, wobei sich ein grosses Thon- 
gefäss, ein Stilus, Ziegel, Eisenwerk 
etc. 'fanden. Nach einer auf der Stadt- 
bibliothek noch befindlichen Skizze des 
Geometers Kutt Hess sich genau die 
Stelle ermitteln und auf dem Kataster- 
Plan eintragen; sie befindet sich nicht 
gar weit von der Nordostecke der Um- 
grenzungsmauer der Günthersburg, et- 
was südöstlich im Felde. Es war dies 
ein erfreuliches Ergebnis bezüglich ei- 
nes seither wenig gesicherten römischen 
Fundgebietes in unmittelbarer Nähe im- 
serer Stadt. Es zeigt, dass diese Höhen- 
lage, mit Villen oder Höfen besetzt, 
wohl die südliche Grenze römischer 
Ansiedlungen nach der Richtung des 
Mainthals darstellt, wie es früher be- 
reits angenommen wurde, und dass die 
fiiiber geäusserte Ansicht von Dr. Ham- 
meran von der Unwahrscheinlichkeit 
einer militärischen Station, eines Ka- 
stells an dieser Stelle eine Unterstütz- 
ung erhalten hat. Denn auch bei dem 
zweiten (westlichen) Fundplatz, wo 
mehrfach Einschnitte an der von Scharff 
als Kastell-Mauer und -Graben bezeich- 
neten Bodenanschwellung gemacht wur- 
den, fand sich kein Mauerrest, keine 
Spur einer ausgebrochenen Kastell- 
mauer. Dagegen hat die Angabe Römer- 
Büchners von dem Vorhandensein röm. 
Giiindmauern auf den südlicher gele- 
genen Äckern durch unsere Ausgrabung 
eine vollkommene Bestätigung gefunden. 

Zuwachs: Röm. Funde (Gruppe 
Heddernheim). AusThon: 13Töpfe 
mit Eindrücken aus dem runden Brenn- 
ofen und 4 Ringe zimi Einsetzen der 
Gefösse. 

An Eisenwerk war die diesjährige 
Ausbeute der Ausgrabungen in Hed- 
dernheim besonders reich an interes- 
santen Gebrauchsgegenständen u.Werk- 
zeugen: eine sehr grosse Sensenklinge 
mit Dengeleisen, eine Schuppe, Kelle, 
Lehmkratze, ein Spatel mit Bronzegriff, 
Chariereisen, 7 Meissel von verschie- 
dener Form, ein Hohl- und ein Spitz- 
bohrer, Hämmerchen, ein Stück Sägeu- 
klinge, 9 Messerklingen von verscliie- 
dener Form und Grösse und ein noch 
gut erhaltenes Messer mit Homgriff, 
1 Löffel, 1 Hängeschlosschen, 2 Schloss- 
riegel und mehrere Schlüssel von ver- 
schiedener Form. 

Aus Bronze: Ein Verzieiiingsblech 
mit einer Minervabüste und Adler in 



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Museographie. 



203 



iretriebener Arbeit, 43 flache knopf- 
förmige Lederbeschläge eines Pferdege- 
schirres, Fragment einer kleinen Schrift- 
tafel mit einem Soldatendiploni (vgl. 
Wd- Korr. Ill, 74), Ortband einer 
Dolchacheide, ein Kettchen, eine Fibula, 
Anh&nger und 2 Zierscheiben mit far- 
bigem Email. 5 einfache Fibeln, 4 chi- 
nirgiache Instrumente, 2 Löffelchen u, 
2 kleine Schnallen. An sonstigen Ge- 
genständen erhielten wir noch aus Hcd- 
demheim ein Glasfläschchen , Perlen, 
einen Spinnwirtel und aus einer der 
Grabeisten 20 kleine Goldperlen, eine 
Anzahl kleiner Gegenstände aus Kno- 
chen, dabei ein Kamm (ein sehr sel- 
tener Fund) und mehrere Münzen. Von 
baulichem Interesse sind mehrere Ver- 
putzstucke mit farbig. Bemalung, Lehm- 
bewurf mit eingeritzten Liniamenten 
(Aussenseite des Hauses) und solche 
mit farbigem Anstrich (Innenseite) und 
ein Marmorpl&ttchen. Auch wurden von 
den keilförmigen Lehmsteinen, aus de- 
nen der Brennofen gebaut war, einige 
in die Sammlung aufgenommen. End- 
lich sind noch die 6 Stein -(.'isten zu 
verzeichnen, welche auf dem Begräb- 
nisplatze vor der Stadtmauer rtach 
Praunheim hin gefunden wurden, sowie 
ein grosser Stein mit einer eigenartig 
geformten kleinen Fensteröffnung. 

Aus späterer Zeit: Zwei Holzfigu- 
ren (15. Jh.): der h. Christoph und die 
h. Katharina; ein Baucnitisch (17. Jh.J 
aus Oberhessen. Femer 2 grosse una 
reichverzierte Schränke, beide wahr- 
scheinlich Frankfurter Arbeit, 2 Glas- 
pokale mit geschliffenen Verzierungen, 
der eine mit dem Wappen der Bauer 
von Eiseneck, der zweite mit den klei- 
nen Porträts von Kaiser Karl VI und 
den 7 Kurfürsten, einen reichverzierten 
Herrenanzug aus der Mitte des 18. 
Jahrb. in Seide und endlich das Selbst- 
porträt von Theodor Roos. 

[Auszug aus dem 8. Jahresber. des 
Vereins f. d. h. M.] 
55 Hom^mr^f Saalbiirg-Muteum. Dasselbe 
ist bekanntlich zur Aufbewahrung der 
bei den Ausgrabungen an der Saal bürg 
gefundenen röm. Altertümer bestimmt 
und erhält je nach den daselbst vor- 
genommenen Arbeiten, die allerdings 
in den letzten Jahren nicht von Belang 
waren, einen Zuwachs. Über die im 
vergangenen Jalir beim Ausgraben röm. 
Brunnen in der bürgerlichen Nieder- 



lassang vor dem Castell Saalburg ge- 
machten Funde wurde bereits Wd. 
Korr. ni, 119 Bericht erstattet, zur 
Ergänzung desselben fugen wir eine 
Abbildung Taf. Y, Fig. 4 und 4 a eines 
Schuhes, der aus einem einzigen Stück 
Leder besteht, hier bei •). 

Weniger bekannt dürfte sein, dass 
in dem Saalburg - Museum sich eine 
Abteilung befindet, in welcher die vor- 
römischen und römischen Altertümer, 
die aus Homburg und seiner Umgebung 
stammen, aufbewahrt werden. Diese 
Abteilung, die durch zwei Collectiv- 
funde reich an vorrömischen Bronzen 
ist, erhielt durch eine im vergangenen 
Jahre am ^Steinkritz** — 20 Minuten 
südöstlich von Homburg — veranstaltete 
Ausgrabung') eine ansehnliche Bereiche- 
rung an römischen Gefassen, Eisen- 
und Broncesachen. Von besonderem 
Interesse sind die daselbst in einem 
Keller aufgefundenen eisernen Werk- 
zeuge, von welchen die bemerkens- 
werten Taf. VI, Fig. 1—6 abgebildet 
sind : Fig. 1 u. 2 eiserne Hobelgestelle, 
die bei Flg. 2 angegebene punktierte 
Linie stellt die mutmassliche Holzver- 
kleidung des Hobels dar (Herr Dr. 
Hammeran in Frankfurt a. M. besitzt 
ein ganz ähnliches eisernes Hobelge- 
stell, welches in Köln gefunden wurde). 
Rg. 3 Schrubbhobeleisen, Flg. 4 Zahn- 
hobeleisen, und Flg. 5 ein Nuthhobel- 
eisen. Auf dem Zahnhobeleisen Fig. 4, 
das wie die übrigen gut erhalten ist, 
befindet sich ein mit einem Stempel 
eingeschlagener Name (Flg. 4") SER- 
GR(f)NVSF, welcher dreimal einge- 
prägt ist. 

In demselben Keller wurde ein Vor- 
hängeschloss mit angenietetem Ketten- 
stück gefunden, welches vorzüglich er- 
halten ist und genauen Aufschluss über 
die Konstruktion der römischen Dreh- 
schlösser giebt. Flg. 6 perspektivische 
Ansicht, Flg. 6* Längenschnitt, Flg. 6b 
Querschnitt, Fig. 6« Riegel, und Flg. 6 d 
Schlüssel, aus welchem die Herstel- 
lungsweise und Mechanik des Schlosses 
zu ersehen ist, und wäre zur weiteren 
Erklärung nur noch etwa folgendes zu 

1) Taf. V, Fig 4 und 4a i ^ natflrlictaer 
Grösse, Taf. VI, Fig 1—5 « 5 nattirl. Grösse, 
Flg. 6— Gd 1 ' 2 natQrl. Grösse. 

2) N&heres Aanalen d. V. f. Na». Alter- 
tamskunde B. XV III 8. 217 „Römische Bau- 
werlce in der Nftbe von Hombnrg** von Kon- 
servator V. Cohausen u. Baumeister L. Jacobi, 



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204 



Museographie. 



bemerken : die Konstruktion des Schlos- 
ses mit Feder zeigt noch eine beson- 
dere Vorrichtung, die unser Interesse 
erregt und zur Aufklärung von einer 
auf der Saalburg häufig vorkommenden 
Schlüsselart (F'ig. 6^), die an den Rin- 
gen mit Spitzen (Fig. 6»-") versehen 
sind, dient. Es befindet sich nämlich 
eine Vexirvorrichtung Fig. 6— v ange- 
bracht, mit welcher, nachdem der Hie- 
gel vorgeschoben, festgestellt werden 
kann, und zwar wird die Feder für 
Fig. 6» mit dem beweglichen Stift mit 
Haken in den Falz des Riegels ge- 
drückt und festgehalten, wodurch es 
unmöglich wird, das Schloss mit einem 
gewöhnlichen Dietrich zu öffnen. Ähn- 
liche Vorrichtungen finden sich auch 
an unseren modernen Kassenschränken. 
[L. Jacobi.] 
56 Wietbaden, Muteum fUr AlteHUmer. 
Unternehmungen: a) Untersuchung ei- 
nes Ziegelfeldes bei Camberg. 

b) Auf dem Eichelberg bei Holz- 
haus en wurden 8 nur aus aufgewor- 
fenen Steinen bestehende Grabhügel 
untersucht und in denselben nichts, 
nicht einmal eine Kohle oder Thon- 
scherbe gefunden. 

c) l^ntersuchung zweier Höhlen, der 
grossen und kleinen Steinkammer bei 
Erdbach. Vgl. Wd. Korr. HI, 150. 
Ausführlichen Bericht bringen die Nass. 
Ann. 19 B. 

Zuwach»: a) an Praehis tori- 
schem: Interessante Schlackenstücke 
vom Wall von St Medard bei Meisen- 
heim, vgl. Anthr. (Jorr. 1884, März- 
April. — Ornamentiertes Töpfchen, gef. 
in Wiesbaden. — Steinbeile von Erd- 
bach, Steinmesser aus Andernach. 

b) Römisches: Inschrift aus Hed- 
demheim, vgl. Wd. Korr. IH, 6. — Zie- 
gel der leg. XXII aus Bergen. — Töpfe 
aus der Endstation des Pfahlgrabens 
bei Rheinbrohl. — 28 Stück Silber- 
münzen, gef. bei der Hammermühle, 
teils aus der Zeit der Republik, teils 
der Kaiser (die jüngste von Anton. 
Pius). — Bronzestatuette des Hercules, 
eiserne Fibula, angeblich aus Mainz 
und Andernach. 

c) Spätere Zeit: Interessante 
Funde aus den Schlackenfeldem der 
Umgegend, die wahrscheinlich aus der 
karoling. Zeit stammen. — Interessan- 
tes Mikroskop des vorigen Jhr. und 
mehreres andere. (Nach dem Bericht 



von v. Cohausen in Nass. Ann. 18 B. 
S. 298 ff.) 

Oberlahiitteiii, Die Sammlung des Lahn- 57 
Steiner AHertumsvereint hat sich auch in 
dem letzten Jahre um viele recht nette 
Gegenstände vermehrt, welche aller- 
dings meist lokales Interesse haben; 
dieselbe befindet sich noch in dem 
Hause der Frau Witwe Gosenbruch, 
Hochstr. 5. Zu jeder Zeit ist der Zu- 
tritt gestattet. — Fraglich ist es, ob 
das Vereinsblatt „Rhenus" noch weiter 
erscheinen wird, da sich finanzielle 
Schwierigkeiten erheben; die nächste 
Generalversammlung wird darüber ent- 
scheiden. [G. Zülch.] 

Speyer, Pfälzisches histor. Muteum. 
I. Unternehmungen, 1) Die 1882 be- 
gonnenen Ausgrabungen auf dem römi- 
schen Urnenfelde bei Mühlbach am 
Glan wurden in der Zeit vom 7. bis 
10. und vom 16. bis 18. April durch 
den Unterzeichneten wieder aufgenom- 
men und dabei 52 Thongefässe, 1 wohl- 
erhaltener Schildbuckel, eine zusam- 
mengebogene Gladiusklinge, 6 Lanzen, 
5 Beile und sonstige Eisengeräte nebst 
einer Bronzemünze von Nero zu Tage 
gefördert. Vgl. den Bericht im „Pfälzi- 
schen Museum" 1884, Nr. 6. 

2) Im Jungwald bei Aschbach 
(Wolfstein) wurden durch Hrn. Be- 
zirks-Ingenieur Göhring in Kaiserslau- 
tem am 14. und 15. Mai und 9. und 
10. Juli je 2 Grabhügel aufgedeckt. 
Dieselben ergaben ausser zahlreichen 
Umenfragmenten und einer schön erhal- 
tenen Pfeilspitze aus grauem Feuerstein 
32 verschiedene Bronzegegenstände, 
darimter einen Halsreif von 160 mm 
Dm. und 6 mm starkem Draht imd 2 
andere von 140 mm W^eite aus ge- 
windartig geschnittenem Draht von 
4 mm Stärke, 2 prachtvolle Nadeln 
von 160 mm Länge mit einem racl- 
formigen Kopf von 63 mm Dm. u. s. w. 
Eingehenden, von Karten und Plänen 
begleiteten Bericht wird das nächste 
(XIII.) Heft der „Mitteilungen des bist. 
Vereins der Pfalz" bringen. 

3) Drei weitere durch Hm. Dr. C. 
Mehlis in Dürkhcim am 11. u. 12. Au- 
gust im Kaiserslauterer Spital- 
walde aufgedeckte vorrömische Tu- 
muli enthielten keine hervorragenderen 
Fundgegenstände. 

4) Auf der Fundstätte der weiter 
unten zu erwähnenden Leimershei- 



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Museographie. 



205 



mer Bronzeiingc veranstaltete der Un- 
terzachnete am 8. und 9. September 
weitere Nachforschungen, bei welclien 
zwar nur ein einziger neuer, aber kaum 
hoch genug zu schätzender Fund ge- 
macht wurde. Es ist dies ein Torques 
Ton 145 : 157 mm Weite mit puflRpr- 
artigen Schlussknöpfen von 25 mm Dm. 
Zu beiden Seiten derselben befinden 
sich je drei durch originell geformte 
Verzierungen verbundene Rosetten aus 
weissen Korallen, deren Mitte ein 
Bronzestift mit breitem, von einem 
anfgestampften Goldplättchen bedeck- 
tem Kopfe einnimmt. Die glatte King- 
hälfte ist mit eingepunkten Kreisen 
und bandförmig verschlungenen Linien 
geschmückt. 

5) Im Anschluss an dieses Unter- 
nehmen veranstaltete der Unterzeich- 
nete Schürfungen am sog. Römer- 
bade bei Rheinzaberu, wobei ein 
römischer Ziegelofen aufgedeckt und 
namentlich im Bette des Otterbaches 
massenhafte Ziegelfragmente gefunden 
wurden. Von diesen zeigen 2 resp. 3 
den Stempel der leg, IUI Macedonka, 
3 resp. 5 sind Hohlziegel, deren Stirn- 
seite in der Form eines Akroterion 
mit einfach stilisierten Blattranken 
und einer phantastischen Tierfigur (Cap- 
ricomus) geschmückt und mit dem 
idlerdings nicht ganz deutlichem Stem- 
pel der XnL Legion versehen ist. Das 
Bruchstück eines Falzziegels endlich 
trägt den gross und deutlich geschrie- 
benen Namen PoRTS. 

6) Ein ausgedehntes fränkisches 
Gräberfeld bei Obrigheim wurde 
durch Dr. C. Mehlis in Angriff genom- 
men, der bis zum 18. November im 
ganzen 18 eine reiche Ausbeute an 
Waffen, Gefässen u. kleineren Schmuck- 
gegenständen, namentlich Thonperlen, 
enthaltende Grabstätten aufgedeckt hat 
und mit Eintritt der besseren Jahres- 
zeit die Ausgrabungen fortsetzen wird. 
Vgl. den vorläufigen Bericht in Nr. 1 
des „Pfalzischen Museums" von 1885. 

IL Museum. Durch Überlassung 
zweier neuer, grosser Säle an den 
historischen Verein der Pfalz seitens 
der Stadtverwaltung Speier war es 
möglich, eine vollständige Neuaufstel- 
lung der historischen Abteilung des 
Museums vorzunehmen, die nunmehr, 
abgesehen von dem Lapidarium, 9 
grössere und kleinere Räumlichkeiten 
umfasst. 



Für die Vermehrung der Bestände 
der Sammlungen waren ausser den 
oben erwähnten Unternehmungen meh- 
rere wertvolle Schenkungen wichtig, 
imter welchen die der Sammlung des 
Hm. Bez.-Ingenieurs Göhring den ersten 
Platz einnimmt. Dieselbe umfasst 126 
Nummern vorzugsweise praehistori- 
scher und fränkisch • alemannischer 
Fimde, nämlich Steinwerkzeuge, Bronze- 
schmucksachen, Eisenwafien, Thonge- 
räte, Tauschierarbeiten in Gold und 
Silber u. s. w. Nicht minder bedeut- 
sam war das Geschenk eines von Dr. 
C. Mehlis in den Beiträgen für Anthrop. 
und Urgeschichte Bayerns leider nicht 
ganz korrekt abgebildeten und beschrie- 
benen Halsreifes nebst 4 Arm- und 8 
Fussringen und 2 Fibeln der la T^ne- 
Zeit durch Hm. Lehrer Cammisar in 
Leimersheim, zu welchen später noch 
je 2 Arm- un«l Fussringe durch Kauf 
erworben wurden. Eine Sammlung von 
24 dem römischen Leichenfclde bei 
Speier entnommener Gegenstände, wor- 
unter schöne Terrasigillatagefässe und 
eine zusammengebogene Gladiusklinge 
schenkte Hr. Heinrich Weltz in Speier 
und 20 weitere am gleichen Orte ge- 
fundene Gegenstände die Familie des 
verlebten Posthalters Hm. Franz Sick 
daselbst. 

Von Einzelerwerbungen durch Kauf 
oder Schenkung heben wir als die 
wichtigsten her\or diejenige verschie- 
dener römischer Skulpturen (darunter 
ein Matronenstein) aus Glanmönchwei- 
1er, eines weitereu Exemplars der be- 
kannten als Neptun im Gigantenkampfe 
gedeuteten Gruppe aus Kusel, eines 
tmnkene Genien darstellenden römi- 
schen Reliefs aus der Burg Neu- Wolf- 
stein und als eine der vorzüglichsten 
Zierden unseres Lapidariums die- 
jenige eines Denksteines aus Rhein- 
zabem, den ein G. oder Gn, Gor- 
(fias dem Mercurius Cissonius geweiht 
hat, und der den Gott mit Flügelhut, 
Schlangenstab und Geldbeutel, umge- 
ben von Widder und Hahn, in vor- 
tref^cher Ausfühmng zeigt. 

Auch das Münzkabinett erhielt wie- 
der zahlreiche und wertvolle Bereiche- 
rungen, darunter als Prachtstücke ersten 
Ranges eine Bronzemedaille mit dem 
Bildnisse Friedrichs V von der Pfalz 
und seiner Gemahlin von 1641 (Heraeus 
44/25), ein ciseliertes Schaustück von 
Wolfgang WilheUn von Pfalz-Neuburg, 



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206 



Museographie. 



einen Wachenheimer Goldgulden von 
Ludwig I von Pfalz-Zweibrücken, einen 
Dickpfennig des Speierer Bischofs Mar- 
quard von Hattstein, eine noch un- 
edierte Medaille auf die Verwüstungen 
der Franzosen in der Pfalz und zalü- 
reiche andere. 

Endlich mag nach der Erwerbung 
von nahezu dritthalb Hundert dem 
Neuenburger See entstammender Pfahl- 
bautenfiinde der Bronze- und Eisenzeit 
Erwähnung gethan werden. 

[Prof. Dr. Harster.] 
67 Worms, Paulut-Muteum. I. Unterneh- 
mungen: a) Ausgrabung einer Strecke 
der von Mainz über Worms nach 
Strassburgziehendeu römischen 
Militärstrasse, im Interesse des 
Altertumsvereins vorgenommen von der 
Firma Doerr & Reinhart, vgl. Korr. 
III, 149. Ausser den dort erwähnten, 
bei dieser Geleirenheit aufgefundenen 
zwei reitenden Matronenfiguren abgeb. 
Taf. X Nr. 5 u. 6 und zahlreichen 
Spielsteinen, femer dem Korr. IV, 23 
besprochenen, Taf. X, 1 abgtb. kleinen 
Bronzelöwen (^M/ntim?) wurden folgende 
Fimde gemacht: ans Bronze etwa 
120 Münzen verschiedener Kaiser, ein 
Massstab von 21 cm Länge und zwei 
Bruchstücke von Massstäben, 14 Stück 
Fibeln verschiedener Form, 1 Pin- 
cette, mehrere Hinge, Nägel u. Knöpfe 
und eine Haarnadel mit einem Bronze- 
knopf, welcher mit Goldblech über- 
zogen ist; aus Blei verschiedene Ge- 
wichte und ein Maurersenkblei, meh- 
rere Klumpen zusammengeschmolzenen 
Bleies; aus Hörn Nadeln u. Latnm- 
culi; viele Bruchstücke verschieden 
geformter Gläser, und 2 Stücke von 
Fensterglas i viele Bruchstücke von 
Thon- und Sigillatagefassen (viele mit 
Stempel), viele Hohl- und Flacliziegel, 
alle ohne Stempel, ferner ein durch- 
bohrter Öseitiger Thürbeschwerer und 
mehrere Spindeln. Am zahlreichsten 
sind die Eisensachen vertreten: ver- 
schiedene Messer, mehrere Lanzen- 
spitzen, grosse und kleine Nägel, zwei 
Beile, mehrere Bandeisen, ein Schlüs- 
sel, ein Feuerstahl und ein wohl sel- 
ten vorkommendes Stück: ein Tret- 
eisen, unseren noch jetzt gebräuchlichen 
vollkommen ähnlich. Viele Bruchstücke 
von Mühlsteinen aus Niedermendiger 
Basalt, viele roh behauene Sandstein- 
blöcke, ornamentierte Steine, darunter 



verschiedene Säulenfragmente; eines 
derselben hat eine L. von 1,20 m nnd 
ö6 cm Dm. Alle Gegenstände wurden 
in dem längs der Westseite der Strasse 
hinziehenden Graben aufgefunden. Der 
Stiassenkörper ^ hegt durchschnittlich 
1 m tief unter der jetzigen Bodenober- 
fläche und besteht aus einer 1 — 1,50 m 
dicken Schichte fest gestampften roten 
(Donnersberger-) Kieses und einer dar- 
unter liegenden, etwa ebenso mächtigen 
Schichte gestampften blau-grauen Let- 
tens ; seine Breite beträgt 2Ö — 22 Fuss. 
Nirgends fand sich eine Stückung oder 
Einfassung mit Steinen. Der erwähnte 
Graben ist 4 Fuss breit und diente 
zum Wasserabfluss ; jenseits des Gra- 
bens fand sich auf einer grossen Strecke 
ein Banquette von ähnlichem Bau wie 
der Strassenkörper. Die Ausgrabung 
soll in diesem Sommer weiter fortge- 
setzt werden. 

b) Untersuchung einer Römer- 
strasse beiPfeddersheim. In 
unmittelbarer Nähe des Städtchens 
wurde bei Erdarbeiten an einer Stelle, 
an der früher schon römische und 
fränkische Gegenstände gefunden wor- 
den waren, eine alte Strasse aufge- 
deckt. Bei näherer Untersuchung durch 
den Verein zeigte sich, dass der Stras- 
senkörper eine Dicke von etwa 1 m 
besass. Derselbe war etwa 1 m unter 
der Bodeniläche gelegen und bestand 
in seinem unteren Teile aus gestampf- 
tem Letten (30—40 cm) und in sei- 
nem oberen aus einer etwa 60 cm 
dicken Schichte zusammengestampfter 
Bachkiesel, vermischt mit zahlreichen 
Gefäss- und Ziegelstücken. Seine Br. 
betrug ö m. Unter dem Strassenkör- 
per fanden sich praehistorische Trich- 
tergruben, die sich vielfach auf dem 
ganzen Terrain zerstreut finden. Das 
letztere ist an dieser Stelle eben und 
bildet beinahe die tiefste Stelle des 
Pfrimmthales. Obwohl diese Strasse 
weniger sorgfältig gebaut war, als die 
ersterwähnte, scheint sie doch nicht 
unwichtiger gewesen zu sein. Sie zog 
in gerader Richtung von Worms aus 
über Pfeddersheim durch das Pfrimm- 
thal, auf dem linken Bachufer hin, 
ging nördlich des Dounersberges vor- 
bei, überschritt das Alsenz- und Glan- 
thal und scheint ehemals eine direkte 
Verbindung zwischen Worms und Trier 
hergestellt zu haben. 



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Museographie. 



207 



c) Ausgrabung eines fränkischen 
Grabfeldes bei Hochbeim. Die- 
selbe Hess Hr. Geh. Commerzienrath 
Doerr im Interesse des Vereins vor- 
nehmen. Das Grabfeld befindet sich 
auf der nördlich des Dorfes gelegenen, 
sanft nach Säden zu abfallenden An- 
höhe an der von Worms nach Alzey 
führenden Römerstrasse. Bei Erdarbei- 
ten in den letzten Jahren wurden 
schon verschiedene Gräber aufgedeckt 
und zerstört. Bei dieser letzten Aus- 
grabung wurden noch 137 Gräber un- 
tersucht und es scheint damit das 
Grabfeld noch bei weitem nicht er- 
schöpft zu sein. Das untersuchte 
Terrain stellt ein längliches Viereck 
dar, das von Westen nach Osten ge- 
messen 29 m breit und von Süden 
nach Norden 38 m lang erscheint. 
Innerhalb dieses Raumes lagen dicht 
neben und übereinander die meisten 
Grabstätten, ausserhalb desselben wur- 
den bis jetzt nur 8 Gräber untersucht. 
Unter den 137 Grabstätten befanden 
sich 24 Schichtengräber, meist Dop- 
pclgräber, nur einmal kam eine terras- 
senförmige Bestattung dreier Leichen 
vor. Interessant ist die Beobachtung 
über die Zahl der unversehrten im 
Vergleich zu deijenigen der zerstörten 
Gräber, sowie die Zahl der mit Bei- 
gaben ausgestatteten zu denen ohne 
Beigaben. Unter den 137 Grabstätten 
fanden sich 50 unversehrte Gräber mit 
Beigaben, 29 unversehrte olme Bei- 
gaben und 58 ganz zerstörte Gräber. 
Aus den letzteren wurden zwar noch 
Fundstücke erhoben, manche auch 
noch wohl erhalten, die meisten jedoch 
waren zerstört und nicht mehr in ihrer 
ursprünglichen Lage. Was die Dop- 
pelgräber betrifft, so fanden sich bei 
ihnen 4mal beide Gräber (unteres und 
oberes) erhalten, s?mal beide zerstört, 
13mal das untere zerstört, das obere 
erhalten, und ömal das untere erhal- 
ten und das obere zerstört. Von den 
Einzelbestattnngen waren im Ganzen 
38 zerstört gefunden worden. Walir- 
scheinlich ist auch hier, wie auf so 
vielen fränkischen Grabfeldem, einst 
eine absichtliche wie imabsichtliche 
Zerstörung geübt worden. Was die 
die Art des Grabbaues anbelangt, so 
ÜEuiden sich nur bei wenigen Leichen 
Reste von Holz, 6mal kamen Platten- 
gräber und 3mal römische Steinsärge 



vor, doch waren letztere zu fränki- 
schen Bestattungen benutzt. Die Aus- 
grabung hat das Paulus - Museum um 
mehrere hundert Nummern bereichert. 
£s fanden sich 12 zum Teil sehr 
grosse, starke und völlig wohlerhaltene 
Scramasaxe. Einer derselben hat eine 
Länge der Klinge von 43, des Griffes 
von 22 cm, während die Breite der 
Klinge 6 cm beträgt. Die meisten 
zeigen eine schön geschweifte Spitze, 
eine Zwinge von Eisen am Anfang des 
Griffes (Imal am Ende desselben), und 
deutlich sichtbare Blutrimien. Grosse 
Messer, Saxe fanden sich 3, Lanzen 
wurden 7 erhoben, die grösste dersel- 
ben hat eine Länge von 64 cm. Fer- 
ner fanden sich 1 Spatha von 84 cm 
Länge und 6 cm Breite, ein Beil, viele 
Pfeilspitzen , Messer , Feuerstähle, 
Scheeren, Schnallen, Gürtelplatten und 
Gürtelbeschläge aus Eisen, ferner 
Schnalleu , Gürtelbeschläge , Nägel, 
Pincetten und Knöpfe aus Bronze. Ein- 
mal wurde eine ganz^ Garnitur ver- 
zierter Beschläge mit Schnalle aus 
Weissmetall und plattierter Bronze, 
ein anderes Mal eine solche aus mit 
Silber und Erz tauschiertem Eisen ge- 
funden. Ausserdem wurden noch Haar- 
nadeln, Gürtelringe, Finger- und Ohr- 
ringe, sowie Fibeln, darunter eine von 
vergoldetem Silber mit Almandinen 
und grünem Glase besetzte, gefunden. 
Perlenschnüre wurden 16 erhoben mit 
zusammen 835 Perlen, darunter schöne 
Millefiori-, Mosaik-, Amethyst- und 
Bemsteinperlen. Ferner Spindeln, dar- 
unter eine grosse in Facetten geschlif- 
fene aus Bergkristall. An Thon- 
gefässen war das Grabfeld ziem- 
lich arm. Es fanden sich nur 17 Stück, 
ferner wurden noch 2 röm. Krüg- 
lein gefunden. Ebenso wurden nur 
2 Gläser u. ein Bruchstück eines schö- 
nen blauen Glases gefunden. In einem 
Grabe ward ein kleiner Bronzekessel 
mit eiserner Handhabe von 16 cm Dm. 
und 9 cm Höhe gefunden. Der unter- 
suchte Teil des Grabfeldes scheint nach 
den Funden zu schliessen der jüngste 
Teil desselben gewesen zu sein. Die 
Ausgi'abung wird weiter fortgesetzt 
werden. 

II. Zuwadis. a) An prähist. Alter- 
tümern: 1) Steinzeit: ausGolgen- 
stein ein mächtiges, über 2 kg. wie- 
gendes durchbohrtes Steinbeil aus Kie- 



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208 



MuPCOi^raphic. 



selschicfer, gef. mit Bruchstücken eines 
gössen bauchigen, mit dem Pseudo* 
Schnurornament verzierten Gefasses, 
dabei sollen mit Tiefomamcnten und 
weisser Paste verzierte Gefässsch erben 
gefunden worden sein. Aus F 1 o m b o r n 
2 undurchbohrte Beile aus Kieselschie- 
fer, aus Wull stein ein ebensolches 
und ein kleiner Steinmeisel aus schwar- 
zem Schiefer, aus Enzheim ein schö- 
ne«, undurchbohrtes, grün marmoriert 
aussehendes Beil. 

2) Bronzezeit: aus Nieder-Olm 
2 Hohlkelte u. 1 Hohlmeisel, eine mit 
dem Zeichen III versehene lialbkreis- 
förmig gebogene Sichel mit Oese zur 
Befestigung des Stieles, wie bei Lin- 
denschmit A. u. h. V. I, 12, 2.14, femer 
2 Armringe, alles aus Bronze. Aus 
dem Rheine bei Mainz eine kleine 
zierliche Bronzelanze und eine Sichel 
aus Bronze, letztere 5-förmig gekrümmt 
und mit einem Knopf zur Befestigung 
an den Stiel. Aus der Umgegend von 
Mainz zwei 24 cm lange Haarnadeln 
mit glattem Kopf, femer zwei weitere 
Haarnadeln, die eine mit geripptem 
Kopf, die andere mit aufgerolltem Ende, 
in welchem ein Ring hängt. Aus W e i u - 
heim bei Alzey ein sehr zierliches, 
dünnwandiges, aus freier Hand gefer- 
tigtes, bauchiges Gefäss mit weiter Öff- 
nung. Ausserdem ergaben Ausgrabun- 
gen von prähistorischen Wohnstätten 
bei Pfeddersheim, Leiselheim u. 
Weinsheim zahlreiche Gefässscher- 
ben der Bronzezeit, Netzsenker, Fluss- 
muschehi, Vögel- u. Säugetierknochen, 
unter letzteren das in zwei Hälften ge- 
spaltene untere Ende eines Femur vom 
Rinde mit deutlich erhaltenen Schlag- 
marken. 

. 3) Hallstätter Periode: In die 
t Übergangszeit zwischen dieser und der 
vorhergehendenPeriode gehören schöne, 
mit Graphit bemalte Gefässscherben, 
die in einigen der vorhin erwähnten 
prähistor. Wohnstätten bei P f e d d e r s - 
heim zusammen mit 2 Kinderschädeln 
gefunden wurden. Aus Nieder-Olm 
stammen 2 ineinander hängende Ringe 
(Doppclring) mit scharfen Rändern, ähn- 
lich wie bei Lindenschmit A. u. h. V. 
II. 10. 2, ferner 2 völlig geschlossene 
Armringe mit Andeutung von Schluss- 
knöpfen und mit Strichomament ver- 
ziert aus Bronze. Aus der Umgegend 
von Mainz ein oben offener, kleiner 



Halsring mit Stnchoraamenten u. schö- 
ner Patina. 

4) La Töne-Periode: Ein Fund 
aus Sörgenloch, bestehend aus vier 
Gefasscn und einer grossen Hacke aus 
Eisen. 3 Gefasse sind von jener schö- 
nen auf der Drehscheibe gearbeiteten 
Form, damnter eins mit Wellenlinien- 
Ornament, das 4. ist ein grosser gerad- 
wandiger, roh geformter Topf. Die 
Hacke, vgl. Taf. VIII Nr. 4, zeigt eine 
von der römischen abweichende Form. 
Ans dem Rheine bei Mainz die obere 
Hälfte eines eisernen Schwertes ohne 
Scheide (Länge mit Griff 50 cm. Breite 
5,5 cm.) mit geschweifter Parirstange. 
Über die Mitte der Klinge verläuft ein 
breiter aus lauter kleinen eingestanzten 
Punkten bestehender Streifen, wie bei 
Ferd. Keller, Pfahlbauten, 1. Bericht 
Taf. IV Nr. 23. Von demselben Fund- 
orte stammen 2 Fibeln des sog. Nau- 
heim-Bibracte-Typus, die eine aus Sil- 
ber (selten) vergl. Taf. VIII Hr. 8 die 
andere aus Bronze. Eine dritte stammt 
aus Klein-Winternheim. Aus Blö- 
de s h e i m eine eingliedrige Bronzedraht- 
tibel mit zurückgebogenem Schlussstück 
und 3 schöne geperlte Armringe mit 
hohlen Schlussknöpfen. Aus der Nähe 
von Mainz 3 Armringe mit Strichoma- 
menten und massiven Schlussknöpfen. 

5) Gehört hierher eine reiche Samm- 
lung graeco-italischer Gefässe u. etru- 
rischer Bronzen, die in Italien ge- 
funden und dem Museum durch die 
Muniücenz des Hrn. Miyor Heyl über- 
wiesen wurde. Sie besteht aus 11 
griechisch-italischen Gefässen edelster 
Form, darunter eine grosse schwarze 
Vase mit roth er Bemalung, 2 kleinere 
Gefässe mit polychromer Malerei und 
ein Trinkhom in Gestalt eines Widder- 
kopfes. Zu den etrur. Altertümern ge- 
hört eine grosse Amphora (Bucchero) 
mit eingeritzten Figuren. Die Bronzen 
bestehen aus 10 grösseren u. kleineren 
Gefässen, darunter eine Schnabelkanne, 
zwei Spiegeln mit eingravierten Figu- 
ren, der eine mit dickem vollständig 
erhaltenem Elfenbeingriff, aus Gürtel- 
haken, 1 Armring, Pfeilspitzen, klei- 
nen mit seitlicher Öffnung, ornamentier- 
ten Nägeln, 1 Schöpflöffel, l Seiher, 
Haarnadeln und Verzierungen von Ge- 
fässen, ferner einer interessanten Serie 
altitalischer Fibeln. Dieselbe umfasst 
verschiedene Arten der schlangenför- 



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Museographie. 



209 



migen Fibel, eiue kahnförmige u. eine 
Bogenfibel, letztere mit einer farbigen 
Gbuiperle in der Mitte der Nadel. Dazu 
kommen noch zwei zusammengehörige 
Beschläge aus Elfenbein, 2 Schwanen- 
köpfe darstellend. 

b) An römischen Altertümern: 
Zugleich mit der oben erwähnten rei- 
chen Sammlung wurde von Hm. Major 
Heyl dem Museum auch eine wertvolle 
Kollektion römischer, in Italien ge- 
fundener Altertümer übergeben. Die- 
selbe nmfasst zunächst eine grosse An- 
zahl (72 Stück) chirurgischer Instm- 
mente ans Bronze, darunter viele Son- 
den, Spateln, Pincetten, Nadeln, Löf- 
felchen, 2 kleine Gabeln und eine Po- 
lypenzange, ferner viele Gegenstände 
aus Hom und Knochen, wie 10 Nadeln 
mit Köpfen, 3 pfriemenartige Instru- 
mente, 2 Löffelchen, 15 Haarnadeln, 
meist mit Köpfen, 3 grosse Nähnadeln, 
1 kleine Salbenbüchse oder Tintenfass 
mit peckel und 5 Würfel verschiede- 
ner Grösse, 1 kleine Schelle aus Bronze 
und ein grosses Kupferas, dann eine 
90 cm hohe Amphora aus Thon, ferner 
verschiedene Gläser, darunter ein sel- 
tenes Stück in Amphoraform und eiför- 
migem Boden, woran noch eine kleine 
massive Glaskugel sitzt, und ein klei- 
nes kolbenförmiges Salbenfläschchen 
von Emailglas. 

Als seltenes Stück heimischen Ur- 
sprungs wurde von demselben Spender 
dem Museum ein im Kheine bei Mainz 
gefundener römischer Helm überwiesen, 
der eine wertvolle Ergänzung zu dem 
in der vorigjährigen Museographie be- 
schriebenen römischen Reiterhelme 
bildet, abgeb. Taf. X Nr. 2 und 3. 
Derselbe ist viel reicher mit Bronze 
montiert als der ersterwähnte u. aus- 
serdem noch mit Verzierungen aus 
Bronze in Form von Adlern u. kleinen 
Tempeln bedeckt. Die auf dem einen 
Wangenbande befindliche Verzierung 
zeigt noch Spuren einer früheren an- 
derweitigen Verwendung; es lassen sich 
noch Teile einer geflügelten Viktoria 
auf derselben erkennen. Der Aufsatz 
auf dem Helm zeigt einen Einschnitt 
zur Befestigung der Helmzier. 

Eine weitere wertvolle Bereicherung 
bildet das Korr. IV, 6 besprochene 
Militärdiplom des Kaisers Domitianus 
aus dem J. 90. — Eine Ergänzimg zu 
dem vielleicht als Cohortenzeichen an- 



zusehenden Bronzelöwen bildet der im 
Rhein bei Mainz gefundene und von 
Hm. Major Heyl gestiftete, möglicher- 
weise ebenfalls ein Signum darstellende 
Gegenstand aus Bronze mit Spitze aus 
Eisen, abgeb. Taf. X Nr. 4. In das mit 
Klapperblechen versehene Gestell aus 
Bronzeblech , dessen beide kürzere 
Arme mit dem mittleren Arme durch 
Chamiere verbunden sind, war wahr- 
scheinlich ehemals eine Holz- oder El- 
fenbeintafel mit Inschrift eingelassen 
und das Ganze dann mit Schnüren oder 
Kettchen an die Zacken des auf eine 
Stange gesteckten Tridens aufgehängt 
gewesen. — Ein weiteres militärisches 
Emblem bildet der Griff eines Cen- 
turiostabes, der ebenfalls im Rhein bei 
Mainz gefunden wurde, abgeb. Taf. Vlll, 
Nr. 5. Derselbe ist aus Bronze ge- 
gossen und zierlich gedreht Ein Teil 
des Stockes (litis) sieht noch aus dem- 
selben hervor. Das Holz wurde mi- 
kroskopisch untersucht und als das der 
Weinrebe festgestellt. Zvrischen Holz 
und Griffende liegen zwei kleine Bach- 
kiesel, die beim Schütteln ein lautes 
Rasseln hören lassen. — Ein weiteres 
Stück der militärischen Ausrüstung bil- 
det ein Dolch von Eisen in reich verzier- 
ter Scheide, ebenfalls im Rhein bei 
Mainz gefundea. Die Scheide ist reich 
mit Bronze tauschiert in Form von Strei- 
fen und Rosetten, die Felder zwischen 
beiden sind ausserdem mit rotem Email 
belegt. — Von demselben Fundorte 
stammen femer 2 Lanzen von Eisen, 
die eine mit breitem, geripptem Blatt, 
die andere mit ganz schmalem, stark 
geripptem Blatt, abgeb. Taf. IX, Nr. 3 
und 4. — Wahrscheinlich einen Teil 
eines Pferdeschmuckes bildet die Taf. 
IX, Nr. 2 abgebildete, reich mit durch- 
brochener Arbeit verzierte Scheibe 
aus Bronze. Sie stammt ebenfalls aus 
dem Rhein bei Mainz. Sie ist mit 
concentrischen Ringen und kleinen 
eingedrehten Kreisen, sowie durch- 
brochenen Dreiecken und Kreisen ver- 
ziert. Sie gleicht der bei Lindenschmit 
A. u. h. V. H. 2. 12. abgebildeten Scheibe 
mit dem unterschiede, dass bei der 
unserigen auch das mittlere Stück er- 
halten ist. Dasselbe besteht aus einer 
frei auf der mittleren Öffiiung der gros- 
sen Scheibe liegenden kleineren Scheibe 
mit derselben Verzierungsweise. Auf 
dieser liegt wiedemm, jedoch fest mit 



Wastd. Zeitichr. f. Gesch. u. Kunst. IV, II. 



14 



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210 



Museographie. 



ihr verbunden, eine dritte, kleinere, 
durchbrochene Scheibe bo, dass sie auf 
ihr gedreht werden kann. Grosse und 
kleine Scheibe sind durch zwei Nägel 
resp. Ösen mit ihrer ehemaligen Unter- 
lage verbunden gewesen. 

Römische Gräberfunde vom 
Sporkenheimerhof bei Ingelheim 
und von Heddesheim bei Kreuznach. 
Bei ersterem wurde die Brandbestat- 
tuug in Dolien nachgewiesen. £8 fan- 
den sich ausser vielen anderen Ge- 
ßi^sen mehrere grosse Dolien von 
76 cm Höhe und 1,85 m Umfang. Un- 
ter den Gelassen ist die mit concentri- 
schen und kleinen Kreisen in roter 
Farbe bemalte Urne besonders be- 
merkenswerth, ab^eb. Tat. VIII, Nr. 1. 
Der zweite Fund besteht aus dem In- 
halt eines oder mehrerer frührömischen 
Gräber: Eisenbeschläge der Verbren- 
uungskisten , mehrere Bronzefibeln, 
eiserne Messer, mehrere Stili, 1 Schelle 
und 1 Scheere aus Eisen, 1 Schloss- 
riegel aus Bronze, Nadeln aus Bein, 
dann ein kleines Beil, 1 kleine Lanze, 
sowie mehrere Armringe, Knöpfe und 
Beschläge aus Bronze. 

An Gläsern vermehrte sich die 
Sammlung durch 12 in der Nähe von 
Alzey gefundene, darunter 1 Flasche 
mit dem Stempel Front(inu8) femer 
durch 2 in Worms an der Wieland- 
strasse gefundene, schön irisierende 
und mit aufgegossenen Glasfäden ver- 
zierte Gläser, sowie durch eine grüne, 
ungehenkelte Glasume aus K 1 e i n - W i n- 
ternheim von 24 cm Höhe und 17 cm 
Ofinungsweite. Von hervorragenden 
Gefässen sind zu erwähnen: ein schö- 
nes, schwarzes, weiss bemaltes Trink- 
gefäss mit der Aufschrift vwanrns ab- 
gebildet Tat. VIII, Nr. 2, aus der Um- 
gegend von Mainz und 1 jener oft 
genannten Wormser Gesichtskrüge ; fer- 
ner eine schöne Lampe aus Thon 
und 1 kleiner Stempel aus Thon mit 
der Aufschrift sumtno, — Von Bronze 
sind zu erwähnen: 1 Handspiegel mit 
der Darstellung des Parisurteüs, an- 
geblich in Mainz (???) gefunden, eben- 
daher eine kleine Statuette des Her- 
cules, sowie eine gut erhaltene Schnell- 
wage; aus der Umgegend von Mainz 
stammen einige besonders grosse früh- 
römische Fibeln, sowie ein herzförmi- 
ger Anhänger mit Phallen und Email 
verziert, aus der Umgegend von Alzey 



2 breite verzierte Armillen, ein Finger- 
ring und 1 Schlüssel. Aus Worms 
stammen ein mit Umwickelungeu von 
Silberdraht verzierter Halsring, ein 
scheibenförmiger , mit einem Buckel 
und vielen Knöpfen verzierter Gegen- 
stand, wahrscheinlich Pferdeschmuck, 
sowie ein Schröpfkopf, abg. Taf. VIII, 
Nr. 6. — Aus Ilom sind 4 in Worms 
gefundene Kämme, wie bei Linden- 
schmit A. u. h. V. H, 11, 4, i— s, so- 
wie das Ortband eines Schwertes oder 
Dolches, genau wie bei Lindenschmit 
A. u. h. V. II 4. 3, I zu erwähnen. — 
An Steinskulpturen erhielt das Mu- 
seum den mit bandartigen Ornamenten 
verzierten Deckel eines Sarkophages, 
der vor langer Zeit schon in Neu - 
hausen gefunden worden war. Das 
Taf. IX, Nr. 1 abgeb. Relief (Minerva. 
Mercur, Vulcan) wurde vor mehreren 
Jahren mitten in der Stadt in einem 
römischen Brunnen zusammen mit der 
Taf. VIII, Nr. 3 abgeb. Hacke gefunden. 
Beide Gegenstände befinden sich bis 
Jetzt noch im Privatbesitz. 

c) An fränkischen Altertümern : 
Aus Bechtheim ein Fund, bestehend 
in einer eisernen Rundfibel mit Erz- 
und Silbertauschierung , 2 spangea- 
förmigen Fibeln aus Bronze, 1 mit 
Bronze gefasste Bergkristallkugel, ver> 
schiedene Gürtelbeschläge, Schnallen 
und Riemenzungen. Aus Obrigheim 
aus einem zerstörten Grabe: ein be- 
sonders grosser Scramasax, 1 grosser 
Schildbuckel, der Bronzeknauf einer 
Spatha, 1 Pfeilspitze mit Widerhaken, 
1 Bronzepincette und mehrere Be- 
schläge. Aus Albisheim von einem 
solchen Funde : ein Scramasax, 2 Lan- 
zen, mehrere Eisen- und Bronzebe- 
schläge, ein gekrümmtes Messer (Hebe), 
sowie eiserne Beschläge von einem Wa- 
gen, femer 1 kleines Gefäss. Aus Pfed- 
dersheim von einem ebensolchen 
Fund 1 Scramasax. Aus der Umgegend 
von Mainz 2 in fränkischen Gräbern 
selten noch vorkommende Armringe 
aus Bronze mit eigenartiger Verzie- 
rung und leicht kolbig geformten Enden. 
Aus Worms ein noch 22 cm langes 
Bruchstück eines schönen Kammes, so- 
wie verschiedene Beschläge. Von einem 
Grabfeld bei Kreuznach ein schöner 
Ohrring aus Gold in Gestalt eines 
kleinen Fasses mit Filigran und Al- 
mandinen verziert, abgeb. Taf. VIII Nr. 7. 



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Museographie. 



211 



Die weiteren reichen Funde dieses Grab- 
feldes werden später erwähnt werden. 

Vor einii^n Tagen wurde ausge- 
geben: A.Weckerling, Die römische 
Abteilung des Paulus - Museums der 
Stadt Worms, Worms 1885. 128 S. 
und ö Tflu. [Dr. Koehl.] 

d)Zudenaurda8Mittelalteru. die 
neuere Zeit bezüglichen Abteilungen 
des Paulus-Museums ist im verflossenen 
Jahre abermals eine neue hinzugekom- 
men: Die AbtcilungWormser Drucke 
in der ehemaligen Sakristei der Paulus- 
kirche. In dieser Abteilung sind ver- 
einigt: 1) die meisten der zahlreichen, 
jetzt alle ausserordentlich selten ge- 
wordenen Druckschriften, die im 16. 
Jh. bei den hiesigen Buchdruckern Pe- 
ter Schöffer, Hans Meiel, Sebastian 
Wagner, Gregorius Uofmann (Comian- 
der) u. Ph. Köpffei gedruckt wurden, 
u. a. z. B. die 1529 hier gedruckte 
Bibel, eine hebräische Schrift des Se- 
bastian Münster aus demselben Jahre, 
die Murin von 1539, der Freidank in 
der Bearbeitung des Sebastian Brant 
von 1539, Schriften des Kaspar Scheidt, 
eine Reihe von Schulbüchern, eine Aus- 
gabe des Homer, eine lat. Grammatik, 
eine Sammlung lateinischer Gespräche, 
ein Abcdarium u. v. a. 

2) Viele auf Worms bezügliche Schrif- 
ten des 16. u. 17. Jhs., also aus der 
Zeit vor der Zerstörung der Stadt durch 
die Franzosen 1689. 

3) Ein Ölgemälde u. zahlreiche Holz- 
schnittillustrationen des im Anfang des 
16. Jhs. in Worms geborenen Malers 
Anton Wönsam, gewöhnlich genannt 
Anton von Worms. Derselbe zog mit 
seinem Vater, der gleichfalls Maler war, 
nach Köln, wo er als Xylograph für 
eine Reihe von Buchdruckern thätig 
war. Das von Hm. .Major Heyl dem 
Museum überlassene Ölgemälde ist das 
auch von Merlo beschriebene, welches 
3 Heilige, St. Anton den Eremit, die 
iil. Barbara u. die hl. Katharina neben- 
einander sitzend darstellt. 

4) Eine Anzahl seltener, in der Nach- 
barschaft von Worms, in Oppenheim 
und Mainz teils Ende des 15., teils 
Anfang des 16. Jhs. erschienener Druck- 
schriften. 

5) Eine Druckerpresse des 16. Jhs. 

6) Die Sammlung der Wormser Mün- 
zen nebst^ den Prägstöcken zu einer 
Anzahl derselben. 



7) Eine Fensterscheibe, auf die Göthe 
bei einem kurzen Aufenthalt in hie- 
siger Stadt seinen Namen u. die Jahr- 
zahl 1769 eingeritzt hat 

Sehr bedeutend ist ferner teils durch 
Geschenke, teils durch Anschaffungen 
die Bibliothek des Museums vermehrt 
worden. Auch die andern Abteilungen 
des Museums sind fast alle vielfach 
ergänzt worden, wenn auch gerade 
keine besonders hervorragende Berei- 
cherung im verflossenen Jahre hinzu- 
gekommen ist [Dr. Weckerling.] 

Mainz, Verein zur Erfortcliung rheio.^ 
Getcliiclite und Atterhraiskunde. Unter- 
nehmungen: 1) Römischer Friedhof 
im Gartenfeld bei dem neu zu 
erbauenden Kloster. Bei Aushe- 
bung des Bodens zur Legnng des Fun- 
daments der Pfeiler stiess man auf 
römische Begräbnisse teils mit Leichen- 
brand, teils mit Beisetzung in Holz- 
särgen. Leider wurde durch Unvor- 
sichtigkeit der Arbeiter einer der Holz- 
särge aus starken Bohlen bis auf einige 
Bruchteile zerstört, welche noch Zeug- 
nis von der Haltbarkeit und Stärke des 
Holzes ablegten. Die Wände waren 
durch Schwalbenschwänze mit einan- 
der verbimden und teilweise mit star- 
ken Eisennägeln befestigt. Einige Ge- 
fässe aus Brandgräbem, wie Terra- 
Sigillata - Schalen, Thonumen , Gläs- 
chen, sowie ein interessant geformter 
Thonbecher wurden ebenfalls an Ort 
und Stelle käuflich erworben. — Diese 
Funde gaben die Veranlassung zur 
Untersuchung des zu diesem Bau ge- 
hörigen weiteren Gartenstücks, welches 
uns auf Ansuchen bei der kirchlichen 
Behörde bereitwilligst zu diesem Zweck 
überlassen wurde. In einer Tiefe von 
4 — 5 Meter sti essen wir wieder auf 
Spuren von Begräbnissen, und zwar 
waren es haufenweise zusammenge- 
worfene zerbrochene Gefässe, ver- 
mischt mit Tierknochen, allem An- 
scheine nach die Reste eines Leichen- 
mahls. Hierauf folgten Brandbestat- 
tungen und zu Unterst in dem blauen 
Letten erhielten wir die Beisetzungen 
in Holzsärgen, hie und da noch unter- 
mischt mit Brandbegräbnissen. Es wa- 
ren 4 solcher Särge, welche zum Vor- 
schein kamen, wovon einer leider beim 
Aufziehen aus dem Schacht zerfiel. 
Sie haben die Länge von 1,45 m bis 
zu 2,10 m und m der Breite von 38 cm 

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212 



Museographie. 



bis zu 48 cm. Die Bestattungen ge- 
hörten Mixern, Frauen und Kindern 
an. Über die Bearbeitung dieser Särge 
ist folgendes zu bemerken: Die Ver- 
bindung der Längen- wie Schmal-Seiten 
ist durch Einschnitte im Inneren an 
den Enden der Langseiten hergestellt, 
in welche die Schmalseiten eingelassen 
waren und öfters durch Einschlagen 
starker Nägel verstärkt wurde. An den 
übrigen Särgen waren die verschiede- 
nen Teile einfach durch Vemagelung 
verbunden. — Auch einige Begräbnisse 
auf einer blosen Bretterunterlage sind 
noch anzuführen. Aus je zwei über- 
einandergestellten roh gehauenen Boh- 
len sind die Wände der Särge gefer- 
tigt, ebenso auch die Böden, die noch 
durch eine die ganze Länge der Särge 
messende Latte verstärkt werden. Ei- 
nen eigentlichen Deckel hatten die 
Särge nicht, sondern ungefähr in der 
Mitte des inneren Teils der Seiten- 
wände derselben waren auf jeder Seite 
eine Bohle auf herausstehenden Holz- 
streben ruhend angebracht und zwar 
so, dass in der Mitte der Särge ein 
Spalt sich bildete, durch welchen Luft 
in den inneren Raum eindringen konnte. 
Hierdurch wurde es auch möglich, dass 
die lehmige Erdmasse, in welcher diese 
Holzkisten standen, nach und nach 
sich in das Innere einflösste, und so 
zuletzt den ganzen Raum ausfüllen 
konnte, wobei auch zugleich alle die 
Mitgaben der Leiche zerdrückt und 
zerstört wurden. Selbst die Körper- 
reste waren hierdurch an manchen 
Begräbnissen zerstört und nur einige 
Schädel gelang es uns zu erhalten. Es 
sind zwei, der äusseren Form nach zu 
urteilen, röm. Schädel (Kurzschädel), 
während ein dritter die Mitte zwischen 
Lang- und Kurzschädel hält. — Eine 
ebensolche Zerstörung erlitten auch die 
beigesetzten Gegenstände, wie Gläser, 
Thongeschirre etc., die nur in Bruch- 
stücken zum Vorschein kamen. Ausser 
diesen Geschirren fand sich bei einer 
Frauenlciche auch ein aus Bein ver- 
fertigter Aufsteckkamm mit 4 Zinken. 
Der Oberteil desselben ist mit durch- 
brochener Arbeit verziert. In der 
Mitte sind querlaufende Speichen an- 
gebracht, die mit Lorbeerzweigen ein- 
gefasst sind. Aus den Brandgräbern, 
welche ohne weiteren Schutz in die 
Erde versenkt waren, sind einige Ur- 



nen, Salbgläschen, auch Terra-Sigillata- 
Näpfchen zu erwähnen. Doch blieb 
es eine Seltenheit, vollständige Exem- 
plare zu erhalten, da der Druck der 
Erde die meisten Gegenstände zer- 
brochen hatte. 

2) Aufdeckungder röm.Boden- 
heizung an der Stephanskirche, 
welche bereits eine ausfuhrliche Be- 
sprechung im Korr. HI, 14 gefunden 
hat Wir erlauben uns hier nur zu 
bemerken, dass die Ausführung der 
Fussbodenheizung im Vergleich zu an- 
deren früher entdeckten Bauten nicht 
von irgend bemerkenswerter Bedeu- 
tung ist, und fast alles Material nur 
aus kleinen Bruchstücken besteht. Ob 
später eine Wiederaufstellung des Fuss- 
bodens möglich sein wird^ hängt von 
einer grossen Geduld und Mühewaltung 
fordernden Ergänzung der Bruch- 
stücke ab. 

Der Zuwachs unserer Sammlung be- 
steht aus 20 Nummern Altertümern der 
vorhistorischen Zeit, 389 römischen, 
108 merovingischen Gegenständen, so- 
wie einer Anzahl mittelalterl. Waffen 
und Geräte. Von Gegenständen der 
ältesten Zeit sind ausser einigen 
Waffen und Werkzeugen aus Erz, wie 
Lanzen, Meissein, Dolchen auch ein 
grösseres Exemplar eines Morgensterns 
aus Erz, sowie ein Schildbuckel aus 
Eisen fast in der Grösse wie jene von 
Alesia zu verzeichnen. Alsdann ein 
Eisenschwert in Form des Gladius, 
jedoch ist die Klinge nicht eben, son- 
dern hat in der Mitte einen leicht 
erhabenen Grat, wie auch beim Ab- 
schluss an dem Griff die Klinge nicht 
geradlinig, sondern in einem Bogen 
gegen die Angel zu ausläuft. — Auch 
einige in einander geschlungene Ge- 
winde aus Golddraht sind erwähnens- 
wert. Sämtliche Gegenstände sind Erwer- 
bungen bei den Baggerarbeiten im Rhein. 

Aus der Umgegend wurde für das 
Museum ein Grabfund gewonnen, be- 
stehend in einem gekrümmten Eisen- 
messer, einer Eisenlanze, mehreren 
Eisenfibeln und einem Erzarmring. — 
Femer aus einem Grabhügel ein Erz- 
dreifuss in der Höhe von 20 cm. Die 
Füsse sind in Gestalt derer der Ziege 
und endigen gegen oben in Blattwerk. 
Hierzu gehört ein kleines gehenkeltes 
Erzfläschchen, sowie eine doppelhenke- 
lige Erzschüssel im Dm. von 42 cm. 



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MuseograpKie. 



2lä 



Die wertvollsten und reichsten Funde 
sind unter den römischen Erwerbun- 
gen anzuführen. So aus der Umgegend 
anter einigen Gläsern gewöhnlicher 
Form, Terra -Sigillata- und anderer 
Thongeschirre ein vollständig wohler- 
haltenes blaues gehenkeltes Glasfläsch- 
chcn von 12 cm Höhe. Mehrere dop- 
pelhenklige Glasumen in der Grösse 
von 25 — 30 cm, kleinere Salbgläschen 
nnd Phiolen, ein Krug, wie Lämpchen 
aus Erz. Teller und Näpfchen aus 
Terra-Sigillata und gewöhnlichem Thon, 
sowie eine zur Hälfte schwarz gebrannte 
Thonume. Eine goldene Haarnadel 
von der feinsten Arbeit und ein Finger- 
ring von demselben Metall. — Von 
hohem Wert sind einige Fundstücke 
aus einer röm. Niederlassung: eine 
Erztafel mit 6 Zeilen Inschrift, vgl. 
Wd. Korr. HI, 92 u. 117. Ein Gla- 
dius mit verstärkter Spitze, zum Durch« 
bohren des best geschmiedeten und 
schwersten Panzers geeignet. Arbeits- 
geräte und zwei Lanzenspitzeu aus 
Eisen von 81 — 72 cm Länge, deren 
ganz ungewöhnliche Grössenverhält- 
bis jetzt noch keine unbedingt zu- 
treffende Erklärung gefunden haben. 
Die weitere Untersuchung des Feldes 
hat sich der Verein vorbehalten. 

Durch Ausbaggening seichter Stellen 
des Rheins wurden unter anderem ge- 
wonnen die eine Hälfte eines Militär- 
diploms, dessen anderer Teil nach 
Worms verkauft wurde und in den 
Pfeilern der Römerbrücke aufgefunden 
ward. Vgl. Wd. Korr. HI, 84 u. IV, 6. 
Femer ein Brücken - Baustem der 
XJV. Legion, vgl. Wd. Korr. HI, 151. 
— Von anderen interessanten Gegen- 
ständen sind zu erwähnen ein i-öm. 
Schildbuckel aus Erz, ein Erzpfänn- 
chen, ein Barren röm. Schmiedeeisens, 
Eisenlanzen, sowie Werkzeuge aus 
Eisen und ein chirurgisches Instru- 
ment aus Erz. Bei den Grundarbeiten 
am Neuthor wie Münsteithor wurden 
durch das Baubüreau der Ludwigsbahn 
dem Vereine folgende an Ort und 
Stelle gemachte Funde zugestellt: 
Mehrere Schalen und Näpfe aus ge- 
wöhnlichem Thon und Terra-Sigillata, 
l Erzkrug, 1 Bruchstück eines weissen 
Marmorreliefs. Ferner Bruchstück ei- 
nes römischen Ziegels mit Graphitin- 
schrift, sowie Teile eines Wd. Korr. 
rV 5 u. 21 besprochenen Inschrift- 



steines. Aus den Kanalbauten erhiel- 
ten wir durch das Stadtbauamt einen 
röm. Grabstein mit roh eingehauener 
Figur, dessen Inschrift leider abge- 
schlagen war. 

Merovingische, wie spätere 
Fundstücke sind hauptsächlich durch 
die Baggerarbeiten im Bette des Rhei- 
nes zu Tage gekommen. Von den 
fränk. Funden ist erwähnenswert ausser 
einer Anzahl Schwerter, Lanzen und 
Scramasaxe, 1 silberne Spangenfibel, 
sowie ein Schwertgriff mit wohlerhal- 
tener Holzbekleidung und Teil der 
Klinge. — Dann ein Grabfund aus der 
Umgegend, bestehend in mehreren 
Thongefässen, einer Glasschale, Scrama- 
saxen, Gürtelbeschlägen, einer röm. Fi- 
bel in Radform, sowie einer Perlen- 
schnur aus 65 Stücken der verschie- 
densten Formen und Grössen. Die 
mittelalterlichen Gegenstände bestehen 
grösstenteils in Waffen: Lanzen, Dol- 
chen, Schwertern und Beilen. Die 
Schwerter sind teilweise mit aus Gold- 
draht eingelegten Inschriftenwie Schmie- 
dezeichen versehen. 

[Friedr. Lindenschmit.] 

Mainz, Rdmitch-Germanischet Central- 70 
Museum. Zuwachs von 319 facsimilier- 
ten Nachbildungen. Die Gesamtzahl 
beträgt 9080 Nummern. Sehr zahlreich 
sind die Fundstücke der ältesten Zeit 
vertreten : 80 Stück Thongefässe, deren 
Originale durch Hrn. Oberstudienrat 
Müller in Hannover uns zur Herstellung 
und Ergänzung anvertraut wiwden. — 
Werkzeuge aus Weissmetall zum Ein- 
schlagen von Ornamenten auf Erz, 
Bmchstücke eines Panzerhemdes aus 
Eisen, Erzschwert, dann Erzcelte imd 
kleine Rasiermesser von Erz, aus der 
Sammlung des Hrn. Dr. Hartmaon von 
Marne in Holstein. — Von Hm. Dr. 
Jacob in Roemhild aus seinen Ausgra- 
bungen am Gleichberge eine Anzahl 
interessanter Fibeln aus Erz, Dolche, 
Gelte, Nadeln und Armringe aus dem- 
selben Metall, Perlen aus verschieden- 
farbigem Glas, Eisenschwert, eiserne 
Pferdegebisse späterer Zeit, sowie einen 
röm. Eisencelt und Hackenpfeile der 
merovingischen Zeitperiode. — Ein sehr 
merkwürdiger german. Grabfund ^us 
der Sammlung des Hm. Dr. Fliedner 
aus Monsheim, bestehend in einer Spi- 
ralfibel, genau der Form wie die im 
Norden so häufig vertretenen, 2 Arm- 



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SU 



Museograpbie. 



bänder, je 3 Spangen, wovon 2 bei je- 
dem Band ans gewundenem Draht Ter- 
fertigt, durch Vernietung übereinander 
befestigt, sowie 2 Erznadeln mit oralem 
starkem Knopf; die Verzierung ist teil- 
weise durch cüe Verrostung unkenntlich, 
auch ist in dem Knopf der einen noch 
der Kern aus gebranntem Thon erhal- 
ten. Alles in denselben Formen, wie 
die entsprechenden Fundstücke aus den 
Pfahlbauten der Schweiz. — Aus der 
Sammlung des Altertumsvereins von 
Birkenfeld die Wd. Zs. m Tfl. K 
abgeb. Gegenstände. 

Aus der Worms er Sammlung einen 
Grabfund von Heppenheim an der Wies, 
bestehend in einem Eisenschwert und 
Scheide aus gleichem Metall, Eisen- 
lanze mit dazugehörigem Endbeschlag 
des Schaftes, Eisenscheeren, Messern, 
Pincetten von Eisen; einem Armring 
aus Erz u. einer grossen blauen Glas- 
perle mit teils aufgesetzten, teils ein- 
gelegten gelben F^en. Verschiedene 
Formen von Haarnadeln und Armrin- 
gen aus Erz. Mehrere römische Gegen- 
stände, sowie Funde des merovingisch. 
Friedhofes von Flonheim ; eine grosse 
Krystallspindel , ebensolche SchnäU- 
chen; eine spangenförmige silberne 
Gewandnadel wie Silberschnalle und ein 
silberner Armring, dessen Enden mit 
Goldblech und Almandinen verziei*t 
sind. 

Aus dem Speierer Museum: ein 
röm. Fund aus Rheinzabem, bestehend 
in einem Erzkrug mit reich verziertem 
Henkel, einer hierzu gehörigen meister- 
haft getriebenen Erzschüssel, mehreren 
Pfannen und Kasserolen, wovon eine 
mit schön graviertem Deckel eine Jagd- 
scene darstellt; grössere roh getriebene 
Gefässe der verschiedensten Formen. — 
Femer die Grabfunde von Mühlbach, 
in der Art bemerkenswert, dass hier 
zum erstenmal bei römischen Bestat- 
tungen Waffen beigegeben sind, und 
zwar Schwerter, absichtlich durch Ver- 
biegung zum ferneren Gebrauch untaug- 
lich gemacht. Die Fundstücke bestehen 
in einem Gladius, mehreren Lanzen- 
spitzen mit erhabenem Grat in der Mitte, 
femer Arbeitsgeräte wie Zangen, Beile 
etc. Ein Erzhenkel einer Kiste in Ge- 
stalt zweier Delphine mit der Büste 
der Viktoria in ihrer Mitte. 

Aus dem Frankfurter Museum ein 
aus zwei Teilen bestehender, pracht- 



voll verzierter, getriebener römischer 
Erzhelm aus Heddernheim. 

Von der Saalburg der Wd. Zs. FV 
Taf. VI abgebildete Hobel. 

Alsdann aus dem Museum zu Han- 
nover eine Reihe Gefösse aus Sachsen- 
gräbem des 4. bis 5. Jhs. mit reicher 
Omamentation, sowie ein dabei gefun- 
denes Erzgefässe, Erzscheeren, Schnal- 
len, Fibeln und Pincetten von den Grä- 
bern von Quelkhora und Wehden. — 

Aus dem Augsburger Museum 
imitierten wir eine Anzahl schön tau- 
schierter meroving. Eisenarbeiten. 

Aus dem Stuttgarter Museum 
den Phahlheimer Sporn, abgeb. Wd. 
Zs. m S. 229. 

Abgüsse zweier Figuren, Göttinnen 
darstellend, wie einer sitzendenMatroue, 
als Geschenk des Wiesbadener Museums, 
sowie den einer reitenden Matrone durch 
das Karismher Museum. 

Hr. Prof. E. Aus'm Weerth in Bonn 
übersandte aus seiner Privatsammlung 
eine grosse Anzahl Tauschierarbeiten, 
einen Scramasax mit Resten der reich 
verzierten Lederscheide, sowie eine 
Eisenlanze mit durchbrochener Arbeit. 
Gegenstände, deren Reinigung und Her- 
stellung, wie bekannt, grosse Mühe und 
Zeitopfer kosten. 

Auch aus der Vereinssammlung von 
Schwäbisch-Hall sind eine Anzahl 
interessanter Fundstücke german., rom. 
und fränk. Zeit zu erwähnen. 

[Fried. Lindenschmit.] 

Birkenfeld, Sammlung des Altertums- 76a 
Vereins. Wurde neu aufgestellt. Zwei 
Viergötteraltäre, von denen einer auf 
jeder Seite je eine Figur (damnter 
leicht erkennbar Hercules), der andere 
je zwei Figuren (damnter leicht er- 
kennbar Apollo und T)iana) enthält, 
wurden vom Hambacher Bnmnen in 
die Sammlung gebracht. Der Verein 
erhielt neue Statuten. [F. Back.] 

Rheinprovinz. 

Mettlach, keramitchet Museum. (Bron- 78 
ze-Medaille aus Brüssel 1880 und Ltit- 
tich 1881). 

Im Jahre 84—85 wurde dasselbe in 
zwei bestimmte Gmppen eingeteilt und 
zwar: a) in die Firmenabteilung von 
Villeroy & Boch, und b) antike Abtei- 
lung. In ersterer Abteilung sind die 
früher gefertigten, nicht mehr verkäuf- 
lichen > abrikate, sämtlicher ziu* Firma 



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Museofrraphie. 



215 



Itehurenden and anverwandten Fabriken 
aufgestellt. Die zweite Abteilung ist 
Tertreten durch Fabrikate beinah aller 
Erdteile und Zeiten bis zum 5. Jahrb. 
ror Christus. Die Aufstellung ist mög- 
lichst chronologisch nach Ländern und 
Material geordnet. 

Acquiriert wurden fürs Museum im 
Terflossenen Jahre: 

1) an antücen Fabrikaten: an Stein- 
zeng 1 Humpen und 2 Salzk&nncben, 
Nassau; 1 Krug, Frechen; an Fayen- 
cen 1 Krug und 1 Barbierschüssel, 
Talavera; 1 Untertasse, Marcelina; 1 
Blnmenkorb, Würzburg ; 10 Stück, alt 
Delft; 4 Kacheln (Hirschvogel); an 
S teingut 2 Stück Wedgewood, 2 Stück 
Wallermngen ; an P o r z e 1 1 a n 10 Stück 
Toumav, 1 grösseres Stück, (chinesisch. 
Hund darstellend), 9 Stück Venedig; 
3 China ; 1 Stück Japan ; 1 Stück Japan 
rot Porzellan; 

2) an modernen Fabrikaten ; an S t ei n- 
zeng 1 Krug, Paris; 1 Vase gr^s Ha- 
veland; 2 Stück aus Höhr, 7 Stück 
ans Grenzhausen ; an Porzellan 
1 Schmuckschale aus Thüringen; an 
Faien<;e 1 Terrine aus Marseille; an 
Majoliken 1 Vase und 1 Schale aus 
Turin. Aiisst; Terra cotta 4 Genre- 
figürchen ebendaher. 

Von Katalogen wurde ausgegeben: 

F. Jännicke, Mettlacher Museum I. Abt. 
Deutsches Steinzeug bis zum Ende des 
18. Jhs. 91 S. u. XI Tfln., Mainz 1884. 
(Vgl. Wd. Korr. HI, 127.) 

[Weismüller.] 
80 Trier, Provinzial-MutMim. Unterneh- 
mungen: a) Freilegung der römi- 
schen Thermen in St. Barbara. 
Vom 1. Januar bis 31. Oktober wurde 
ununterbrochen gearbeitet. Die Frei- 
legung (vgl. den Plan Wd. Zs. I Tfl. HI) 
der beiden Kreuzsäle B und C ward 
vollendet, femer wurden der westliche 
Hof 10 und der südlich von letzterem 
gelegene Teil (wo zwei kleinere Höfe 
10* und 10»» aufgefunden wurden), der 
östliche Souterraingang, soweit er um 
die Säle H, K und D läuft, der west- 
liche Souterraingang, welcher den Kreuz- 
saal C umgiebt und die östl. Räume 

G, J, L L L vollkommen vom Schutte 
befreit Auf dem vom östlichen Cal- 
darium östlich und südlich gelegenen 
Terrain wurde ein Complex kleinerer 
Gebäulichkeiten gefunden. Die neu 
aufgedeckten Räumlichkeiten sind ver- 



hältnismässig gut erhalten. Besonderes 
Interesse bieten die im Kreuzsaal C 
noch liegenden Marmortäfeluogen und 
ein in demselben Saale an der öst- 
lichen Langseite erhaltenes Bassin. 
Auch wurden viele Quader mit Stein- 
metzzeichen freigelegt. — Soweit die 
Thermen auf dem vom Museum er- 
worbenen Terrain liegen, sind die 
Ausgrabungen im wesentlichen beendet. 
Um jedoch festzustellen, ob die in 
emigen Teilen des Gebäudes zweifellos 
vorhandene Symmetrie, in allen Teilen 
durchgeführt war, müssen auf an- 
grenzenden Privätgrundstücken noch 
einige Gräben gezogen werden. — An 
Einzelfunden wurden 638 Stück ge- 
wonnen, meist Nadeln, Kämme, Instru- 
mente aus Hom, kleine Bronzegegen- 
stände, gestempelte Ziegel, Spielsteine 
u. dgl. Hervorzuheben sind der Unter- 
körper einer langgewandeten Figur aus 
weissem Marmor, jetzige H. 61 cm, 
(luv. 10858), und ein fein gearbeitetes 
Köpfchen einer Isis, gleichfalls aus 
Marmor, h. 19 cm (Inv. 10408). — 
Zur besseren Conservierung des Mauer- 
werkes wurden einige Stützmauern auf- 
geführt; femer wurden, um die Besich- 
tigung der Ruinen zu erleichtem, ei- 
nige Böschungen, Wege und Brücken 
hergestellt. Ein kleiner Gnmdrissplan 
der Ausgrabungen in handlichem For- 
mat ward lithographiert und an die 
Besucher verkauft. Zwei grössere Pläne 
des Gmndrisses und der Durchschnitte 
im Massstab von 1 : 200 wurden, nach 
nochmaliger sorgfältiger Nachprüfung 
aller Masse, in Angriff genommen und 
der Vollendung nahegebracht. 

b) Die beiMesenichanderSauer 
im J. 1883 begonnene Ausgrabung einer 
römischen Villa wurde im April be- 
endet. Es wurden noch eine Anzahl 
Säulentrommeln und Kapitale, sowie 
verschiedene Kleinaltertümer gefunden. 
Nach vollendeter Aufnahme des Mauer- 
werkes wurde dasselbe wieder zuge- 
deckt. 

c) Die im J. 1878 eingestellten Aus- 
grabungen in Neumagen an der 
Mosel wurden im April wieder aufge- 
nommen und bis Ende Juli geführt. 
Die Ausbeutung galt diesmal der Nord- 
und Westmauer der alten Burg. Das 
Resultat war, dass ans den Fundamen- 
ten dieser Mauerzüge 95 Reliefs, 67 
Architckturstücke und 10 Inschriften 



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216 



Museographi<3. 



(ohne Berücksichtigung kleiner Frag- 
mente) in einem Gewichte von 1700 
Ctr. gewonnen wurden. An Kunstfer- 
tigkeit und gegenstlUidlichem Interesse 
stehen die neuen Fundstücke denen 
des J. 1877/78 nicht nach, an Güte 
der Erhaltung übertreffen sie dieselben. 
Sämtliche Stücke gehören wieder zu 
Grabmonumenten; eine Anzahl passt 
sowohl untereinander zusammen, wie 
an Stücke der früheren Ausgrabungen, 
so dass von einigen Grabmonumenten 
wenigstens eine teilweise Rekonstruk- 
tion gelang. Eine vorläufige Notiz wurde 
in der „Köln. Ztg." vom 7. Sept. veröf- 
fentlicht Einen ausführlichen Bericht 
wird eines der nächsten Hefte der Wd. 
Zschr. bringen. Zur Aufstellung der 
Fundstücke wurde, weil die Museums- 
räumlichkeiten überfallt sind, ein Holz- 
schuppen auf dem Ruinenterrain in St. 
Barbara errichtet. Die nur aus Geld- 
mangel abgebrochenen Ausgrabungen 
werden ISSb fortgesetzt werden. 

d) Freilegung und Aushebung eines 
Mosaikbodeus, welcher am letzten 
Oktober in Trier beim Kaiserpa- 
last gefunden wurde. Vorläufige No- 
tiz in Wd. Korr. III, 153 und in der 
„Trier. Ztg.« Nr. 313 u. 322. Die No- 
tizen sind dahin zu erweitem: im mit- 
telsten Octogon steht zu oberst Monnus 
fecfä]; darunter drei fast vollkommen 
zerstörte Figuren, der mittelsten ist 
beigeschrieben Omerus, der linken In- 
genium, der rechten Cdüiope. Um diese 
Octogone sind in acht Quadraten Por- 
traitbrustbilder gestellt; von der Nord- 
ostecke beginnend zunächst ein herr- 
lich gearbeiteter bärtiger Profilkopf mit 
Beischrift Esiodus, im folgenden Qua- 
drat ist nur ein T * erhalten, was aber 
mit grosser Wahrscheinlichkeit auf Ti- 
tus Livius gedeutet werden kann ; dann 
folgt ein gut erhaltener Enfacekopf mit 
Beischrift Vergüius Maro; zu einem 
der beiden folgenden Quadrate gehört 
ein Fragment mit der Aufschrift Dio- 
[genes?] y dann folgen [Tuljlius [Cicjero, 
Men[an]d, Ennms. Um diese Portraits 
waren im Kreis 8 Octogone gestellt. 
Indes sind das der Nordostecke und das 
nördliche vollkommen verschwunden, 
von dem der Nordwestecke ist nur ein 
Fragment von zwei Köpfen, auf wel- 
chem neben dem männlichen [TJUam- 
[yjfis steht, erhalten; auf dem west- 
lichen sind die Figuren im wesentlichen 



erhalten, neben dem Manne [EptJCAR- 
(mus), neben der Muse Polymni; in dem 
der Südwestecke Aratos neben Uroma, 
im südlichen Cadmus neben C[l]io, in 
dem der Südostecke Ägnis neben Eu- 
terpe, während von dem östlichen nur 
eine Maske erhalten ist. Um diese 
acht Octogone sind in Quadraten und 
Trapezen die Monatsgöttec mit beige- 
schriebenen Monatsnamen gebildet, von 
denen freilich nur wenige noch gut er- 
halten sind; noch mehr zerstört ist der 
äusserste Rand, in dessen vier Ecken 
die vier Jahreszeiten sich befanden, wäh- 
rend zwischenliegende Trapeze wahr- 
scheinlich mit den Zeichen des Tier- 
kreises ausgefüllt waren. — Die Tech- 
nik des Bodens ist ausgezeichnet Eine 
Publikation wird baldmöglichst erfolgen. 

e) Bei Tholey (Kr. St Wendel) 
suchte das Museum die von der Ge- 
meinde in dem an römischen Alter- 
tümern reichen Yaruswald vorgenom- 
menen Arbeiten im archäologischen 
Interesse zu verwerten. Es wurden 
einige Mauern aufgedeckt und einige 
interessanteEisengegenstände gefunden. 

f) Die in der Stadt Trier vorge- 
nommene Anlage einer Wasserleitung 
gab mancherlei Aufklärungen für die 
Topographie des alten Trier (nament- 
lich auf der Johannis-, Neu- u. Brücken- 
strasse, im Gartenfeld u. auf der Süd- 
all^e^, obgleich ein durchschlagender 
Erfolg nicht erzielt werden konnte, weil 
die Sohle der Kanäle bei 1,80 nur sel- 
ten die meist erheblich tiefer liegenden 
Römerbauten berührte. Zahlreich wa- 
ren die Einzelfunde an Münzen, rom. 
Waagen, Beschlägen, Ziegelstempeln. 
Auch stiess man auf der Böhmerstrasse 
und Südall^e auf Mosaikböden, von 
deren Hebung aber zur Zeit abgesehen 
werden musste. Auch einige Steinskulp- 
turen und Grabfunde wurden gemacht. 
Die wertvolleren Stücke sind nachfol- 
gend unter dem 'Zuwachs' verzeichnet, 
bei denjenigen, deren Besitz för die 
Sammlung noch nicht gesichert ist, ist 
Wl = Wasserleitung beigeschrieben. 

In Folge dieser Ausgrabungen und 
vieler zufölliger Funde beläuft sich der 
Zuwachs auf 1694 Nrn. Ausser dem 
oben Genannten ist henorzuheben : 

a) Praehistorisches: Schönes 13 
cm langes Steinbeil aus Chalcedon, gef. 
bei Wawem (Inv. 9305). Steinkeil aus 



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Museographie. 



öl? 



Eieselscliiefer von geringen Dimensio- 
nen, 4 cm lang, 27 mm an der Schneide 
breit (9462). Meisselförmiges Werk- 
zeug aus Kieaelschiefer, Form wie Lin- 
denschmit A. u. L V. I, 2. i, k, lang 
83 mm. Breite an der Schneide 25 mm 
(9460), letztere beiden gefunden im 
Saargau. 

b) Römisches: 1) Steinmonumente. 
Viele Fragmente aus Muschelkalk, her- 
rührend von einer Pyramide, welche 
als Bekröntmg eines in der Form der 
Igeler Säule entsprechenden Grabdenk- 
males diente, gefunden an der Igel- 
Wasserbilliger Landstrasse, auf Lang- 
surer Bann, Distrikt Bungert*) (Inv. 
10859 ff.). Die Grundform der Pyra- 
mide ist ein Bechteck von 65 cm Breite 
und (wie aus der Form der Pyramide 
berechnet werden konnte) 86 cm Länge. 
An den Langseiten hatte diese Pyra- 
mide, wie die der Igeler Säule, Giebel- 
felder, die aber höchstens auf den nicht 
erhaltenen mittelsten Teilen skulpiert 
gewesen sein können. Die Pyramide 
war mit Ausnahme der Rückseite mit 
Pinienschuppen bedeckt; sie hatte, wie 
aus ihrem Schwünge berechnet werden 
konnte, im Ganzen eine Höhe von un- 
gefähr 108 cm, sie ist bekrönt mit ei- 

*) Die Fundstelle, wo aaoh riole Gr&ber 
mit Beigaben gefunden sind (vgl. Korr. II 
44 n. 90; Inv. 9518 f.) liegt in einem rechte 
(fOr den von Igel kommenden) nnmittelb&r 
neben der Landttraese befindlichen Weinberg 
des CUsen ans WaM«rbillig. Die SteUe ist 
insofern wichtig, all nach den bestimmten 
Angaben des BigentQmers gerade hier die 
direkte BOmerstrasae nach Neahaus sich ab- 
Bweigt (vgl. Bonn. Jahrb. III 8. 56 f , ebenda 
B. 76 8. 10); man stiess auf sie in den un- 
tersten Teilen des Weinborgs, 50 cm unter 
dem heutigen Boden, sie hatte die Richtung 
auf das naheliegende Wirterhaus der Eisen- 
bahn. Unmittelbar an der Strasse sollen, nach 
der Angabe des Aufflnders, in schwarscm 
Boden immer HAufchen von MQnsen, meist 
etwa SU je 10 Stück gefunden worden sein. 
Dieselben wurden nach Wasserbillig verkauft, 
wo ich sie sah und notierte: 2 Augustus, 
1 Nero, 2 Vespasian, 1 Trojan, 1 Anton. Pius, 
1 Macrinus, 4 Claudius Oothious, 6 Tetrious, 
1 Maximian, 22Con8Untini8CherZeit, 1 Valens, 
1 Gratiaa, 1 Yalentinian. Etwas weiter berg- 
«Irts als diese Mfinsfunde lagen die Stein- 
fragmente, noch weiter die Brand- und Ske- 
ietgrftber. — Dieser Stelle schrftg gegenüber, 
auf der andern Seite der Landstrasse, am 
Krensehea, wurde der Wd. Zs. II Tfl. XII, 
Pig. 1 abgebildete Gladiator gef. ; es soUeu 
ebenda die Grundrisse einer Villa, in der 
auch Bleiröhren gefunden worden seien, ge- 
legentlich sichtbar gewesen sein. 50 Schritt 
weiter auf der Chaussee nach Wasserbillig 
SU befindet sich eine gepflasterte Stelle, die 
wahrscheinlich noch von der röm. Strasse 
herrührt. 



nem 25 cm h. Kapitale, an welchem an 
drei Seiten sich je ein kleines weibliches 
Köpfchen befindet, während die Rfick- 
{ Seite unskulpiert ist ; über dem Kapital 
ruht, als Abschluss des Ganzen, ein 40 cm 
h. Pinienzapfen. — Wahrscheinlich zu 
dem Unterbau desselben Monumentes 
gehören einige andere Muschelkalk- 
Fragmente von Gewandfiguren u. dgl. 
Auf derselben Stelle wurden ferner 
einige, wie das Material ausweist, zu 
anderen Monumenten gehörige Frag- 
mente gefunden. Zwei, wohl zusam- 
mengehörige Inschriftsteile aus rotem 
Sandstein a) iSTVS b) 8ATT0 

11 
Ferner aus grauem Sandslein ein Frag- 
ment (10877) 

S '»^ ^ 

;E T; 

Statuette einer Epona (9616), gef. in 
Dahlheim, Muschelkalk, jetz. H. 21 cm. 
Die Göttin sitzt auf einem Sessel, rechts 
und links neben demselben je ein Pferd 
(oder verwandtes Tier). Sehr stark 
verstümmelt; an der Göttin fehlen der 
Kopf, die Füsse, die Hände, an den 
Tieren der Hals und die Füsse. Die 
Göttin lehnt den linken Arm gegen 
den Hals des nebenstehenden Tieres. — 
Statuette einer Muttergottheit (9873), 
Muschelkalk, gef. in Trier auf der Feld- 
strasse bei den Wasserleit.- Arbeiten. 
H. 40 cm. Die Darstellung der Figur 
ist flach gehalten, mehr in der Art 
eines Reliefs, als einer freien Skulptur. 
Die Göttin sitzt auf einem Stuhl mit 
hoher Lehne, sie ist bekleidet mit ei- 
nem auf der Brust unterbundenen Chi- 
ton und darüber geschlagenem Mantel. 
Im Schosse Blumen. — Teil von der 
Bekrönung eines araförmigen Grabmo- 
numentes (9816) aus Muschelkalk, gef. 
bei der Wasserleitung vor dem Regie- 
rungsgebäude. 74 cm breit und 1,11 cm 
tief. Es ist mit einem Medusenhaupt und 
Pinienschuppen geziert. — Säule aus 
rotem Sandstein (Inv. 9907) mit Basis 
und Kapital, h. 0,91), Umfang der Trom- 
mel 9 cm, auf der Vorderseite in Re- 
lief Bacchus, stehend, mit der erhobe- 
nen Linken sich auf einScepter stützend, 
in der gesenkten Rechten eine Traube 
haltend. Gef. in Tholey. — Kalkstein- 
chen (Inv. 10690) abgeb. Taf. XI, Fig. 8, 
h. 14 cm, br. 53 mm, tief 30 mm, gef; 
in Löwenbrücken ; auf der Vorder- iui4 



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2ld 



Möseographie. 



Rückseite je ein Minenabild, das der 
RQckseite entsetzlich roh. Minerva hält 
mit der Rechten eine Opferschale über 
einen Altar, mit der Linken einen auf 
der Schmalseite dargestellten Schild. — 
Jugendlich-männlicher Portraitkopf aus 
parischem Marmor (9815), 22 rm h., 
Nase und Kinn stark abgestossen, gef. 
in Trier. — Hälfte einer kleinen Mar- 
morbasis (Wl.), mit einer Inschrift an 
.^fibUo Grannm PhoehuSy bespr. Wd. 
Korr. III, 137. — Christliche Inschriften 
aus weissem Marmor, gefunden in St. 
Matthias 1) (Inv. 9799), h. 14 cm, br. 
26 cm. Die Schmalseiten sind teilweise 
Terstümmelt, die Inschrift selbst aber, 
welche sehr exact geschrieben ist, ist 
vollkommen erhalten: 

9AMA8IY8 NVM* 
HIC BENE QVI 

ES CET IN 'p* 

Punkte am Ende der 1. und 3. Zeile. 

num = numerarius oder numulamts. 

2) (Inv. 9828) 175 mm hoch, 215 mm 

breit. Die linke untere Ecke fehlt. 

Schrift undeutlich. 

HIC QVIESCIT INPA 
CE'QVI VIXIT ANVIii 
EMEV CVI VI N ARD V8 
PATER ET LVPERCAM 
5. TER TETOLVMPOSVE 
ru Vogel jj^ Vogel NT 

Z. 1 N u. P. ligiert, Z. 3 mit dem 
ersten E muss ein T ligiert gewesen 
sein, wovon Reste aber nicht mehr 
erhalten sind, ME = menaes ligiert, 
S in V gesetzt, Z. 4 TE in pater und 
ET ligiert, mit dem letzten ^f muss ein 
jetzt nicht mehr sichtbares A = nutter 
ligiert gewesen sein, Z. 5 MP ligiert. 
3) (Inv. 9306). Erhalten nur die 
rechte obere Ecke von 15 cm H. Die 
Inschrift ist eingefasst durch ein Ran- 
kenomament, in dessen Ecken sich je 
eine Urne und zwei nebengestellte 
Vögel befinden. Die Entzifferung der 
Inschrift ist noch nicht gelungen. 



LAC 



;^i T 

(N I 8 E T S 
w,4^T E R E T P 

aT 

>-^ 

Aus Thon: ein Spinnwirtel (9231) 
mit Aufschrift, vgl. Wd. Korr. III, 46, 
abgeb. Taf. XI, Fig. 6. ~ 17 cm h. Trink- 



becher (10116) aus rotem Thon mit der 
Aufschrift bAe- — Lampe (9478) 11 cm 
lang, worauf Amor auf Quadriga, gef. 
auf der Paulinstrasse in Trier. — 
Scherbe eines Doliums (9618) mit rück- 
läufig eingestempelter Aufschrift DE^ o 
STEN gef. in Dahlheim. — Rote Terra- 
cotta (9690) eine Venus mit neben- 
stehendem Amor darstellend. Es fehlt 
der Kopf der Göttin. Jetzt 0,19 cm 
hoch, gef. bei Tholey. 

Aus Bronze: Sog. Mithrasvotive 
(Schlange, Eidechse, 2 kammartige In- 
strumente, 2 Waagebalken (9632—86, 
10801), gef. in Trier jenseits der Mosel- 
brücke in den Lehmgruben des Hrn. 
Manderscheid. — Eiserner Waagebal- 
ken (9358) mit Bronzebeschlägen an 
einem Ende, 23 cm lang, zu welchem 
als Gewicht eine 10 cm h. Büste einer 
weibl. Göttin (Venus oder Juno?) ge- 
hört, gef. bei Tholey, abgeb. Taf. XI, 
Flg. 2. — Gefäss in Form eines Satyr- 
köpfchens (9637), h. 62 mm, gef. in 
Xeumagen beim Neubau Thomas, abgeb. 
Taf. XI, Flg. 4. — Statuette eines Se- 
cutor (10166); es fehlt das linke Bein 
vom Knie ab, im übrigen trefflich er- 
halten, gef. in Dahlheim, hoch 6 cm. 
Schiene nur am rechten Bein, das 
kurze Schwert ist nicht ganz gerad- 
linig, abgeb. Taf. XI, Fig. 7. -- Gut 
gearbeiteter Ziegenbock (9826), hoch 
65 mm, gef. in St. Barbara bei Trier, 
gegenüber den Thermen. — Ebendaher 
stammt ein Pfeil (vielleicht ein Haar- 
pfeil; 9827), oben geziert mit einem 
kauernden Schwein, jetzige L. 76 mm. 
— Kummetbeschlag (9898), laujp; 14 mm, 
mit zwei inneren Ösen zur Befestigung 
im Leder, während auf der Aussen- 
seite sich nur ein Knopf befindet, gef. 
bei den Wasserleitungsarbeiten in Trier, 
Jüdemergasse. — Viele Fibeln, zum 
Teil tauschiert und emailiert, meist 
aus Tholey und Dahlheim. 

Aus Blei: Rohes Figürchen (9833) 
eines stehenden Mannes, h. 47 mm, 
welcher die Linke in die Hüfte stützt, 
die Rechte erhebt, gef. in Dahlhein, 
abgeb. Taf. XI, Flg. 9. — Gewicht in 
Form eines männlichen Kopfes (10095), 
oben eine Bronzeöse, unbekannten 
Fundorts. 

Aus Silber: ein feinciseliertes Arm- 
band (9809) in Form einer zweifach 
gewundenen Schlange, deren Ende um 
beide Reifen geschlungen ist. Auf dem 



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Museographie. 



219 



Kopf der Schlange ein goldenes Plfttt- 
cheo. Dm. 6 cm, gef. bei Mainz, abgeb. 
Taf. XI, Fig. 1. 

Aus Gold: ein Fingerring (9891) 
abgeb. Taf. XI , Fig. 6, die Aufschrift 
huitet Victo(riae) oder Victo(rinius) 
Turpi(anus?) votum libenSf gef. in Me- 
dard bei Trier. — Ein Aureus des Valens. 

Geschnittene Steine. Intaglio, 
Paste von blauer Ober-, schwarzer Un- 
terlage (9308) von ovaler Form, gr. L. 
13 mm. Darauf ein Jüngling, dessen 
Chlamys im RQcken hängt, in der einen 
gesenkten Hand ein Pedum, in der an- 
deren vorgestreckten einen runden Ge- 
genstand haltend. 

Aus Knochen ein Haarpfeil (9896) 
mit einer 3 cm hohen weibl. Büste, der 
Kopf ist mit einem hohen Haarputz 
und Diadem geschmückt, gef in Lö- 
wenbrücken. 

Zwei interessante röm. Grabfunde 
wurden unmittelbar bei Trier gemacht. 
In Zurlauben Nr. 33, Grundstück von 
Peter Schwarz, kam eine Kiste aus 
Muschelkalk zum Vorschein. Sie ist 
60 cm lang und breit, und mit dem 
27 cm hohen Deckel 66 cm hoch. Der 
Verschhiss war durch eiserne, einge- 
bleite Klammem hergestellt. Das 
Innere ist zn einem Quadrat mit Apsis 
ausgehauen. Ausser den Knochen, die 
übrigens, wie mir berichtet wurde, nur 
in geringer Anzahl vorhanden waren, 
lag in der Kiste ein schöner Bronze- 
spiegel mit Griif; an der einen Seite 
des Spiegels (dessen Dm. 168 mm.) 
haften noch Gewandreste; ferner ein 
Bronzeschloss , Beschläge und Schlüs- 
sel eines Kästchens, einfacher Bronze- 
fingerring, c^ine Familienmünze u. ein 
Mittelerz der republikanischen Zeit. — 
Der andere Grabfund wurde bei der 
Anlage der Wasserleitung auf der Maxi- 
minstrasse in einem Sarkophag gemacht. 
Die Öffnung desselben geschah ohne 
Aufsicht, manche Objekte wurden an- 
fönglich verschleppt, doch gelang es 
dieselben wieder zu erhalten. Ein Be- 
cher von grünlichem gewöhnlichen Glas, 
176mm Höhe (Wl. 1). Nicht ornamen- 
tierter Bronzearmreif (Wl. 4) Dm. 63, 
einige Stücke Schwefel. Glaspaste von 
dimkelkarminroter Unterlage und hell- 
blauer Oberlage, ohne Darstellung 
(Wl. 3). Glaspaste von dunkelgrüner 
Unterlage und hellblauer oberen Lage 
(Wl. 2), darauf eingraviert, aber schlecht 



erhalten, eine nackte männl. Figur mit 
Chlamys über der linken (in Siegelab- 
druck) Schulter, welche einen runden 
Gegenstand in der vorgestreckten 
Rechten hält: also wohl Merkur mit 
dem Beutel. Dunkelkarminrote Glas- 
paste (9505) Intaglio: Bär u. Gladiator. 
Grüne Glaspaste (9507), darauf ein Tier 
(Wölfin?). Bernstein (9814) Intaglio: 
Jüngling mit Gans. — Silberne Haar- 
nadel mit einem vergoldeten weiblichen 
Köpfchen (Wl. 3»). — Objekt aus 
dunkelbraunem Glas (9506), von ovaler 
Form, 25 mm lang, 15 mm breit, die 
Unterseite ganz glatt, die Oberseite 
hat an beiden Enden Riefen, während 
das Mittelstück wie ein Weidengeflecht 
ornamentiert ist. Der Gegenstand ist 
auf den Seiten doppelt durchbohrt, um 
auf eine Schnur aufgezogen werden zu 
können. — Bronzehenkel eines Käst- 
chens und mehrere andere kleine 
Bronzeobjekte. Eiserne Scheere. 

Aus dem Nachlasse eines viele Jahre 
in Tholey stationierten Notares wurde 
eine Sammlung Altertümer, welche 
meist im Varuswalde gefunden sind, 
erworben (Inv. 9523-9615, 9640-9661, 
9673-9749, 9800); sie besteht in einer 
grossen Anzahl Sigillatagefösse von un- 
gewöhnlich weichem Brand, eisernen 
Handwerkszeugen, einem eisernen Fin- 
gerring mit einem Niccolo, auf welchem 
ein die Doppelflöte blasender Satyr gut 
eingraviert ist. Gagat- und Glasringe, 
emaillierte Fibeln u. dgl. 

c) Auch an fränkischen Alter- 
tümern wurden einige gute Erwerbun- 
gen gemacht; hervorzuheben ist na- 
mentlich eine Rundfibel (10137) von 
5 cm Dm., sie besteht aus einer blatt- 
dünnen silbernen Ober- u. einer bron- 
zenen Untorplatte, an welcher letzteren 
noch die Ösen der Nadel haften ; zur 
Ausfüllung ist eine rote Masse verwen- 
det (Käse u. Kalk? Wd. Korr. IV 24, 
Spalte 34). Auf der Silbcrplatte ist 
ausgetrieben ein mit geschlungenen Bän- 
dern verzierter, 13 mm breiter Rand. 
Der innere Kreis von 24 mm Dm. ist 
mit einem männlichen Brustbild en 
face geschmückt. Die Figur hat einen 
Kinnbart, eine, wie es scheint, bis zu 
den Augen herabgehende mützenartige 
Kopfbedeckung, von welcher neben 
beiden Seiten des Gesichts breite Bän- 
der herabhängen. Die linke Hand ruht 
auf der Brust; ein Band zieht sich 



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2^ 



Museographie. 



über den linken Unter- nnd Oberann 
und erweckt den Eindruck, als ob 
der Dargestellte gefesselt wäre. Über 
dem rechten Arm liegt eine Perlen- 
schnur. — Fingerring aus Silber, abgeb. 
Taf. XI, Flg. 3> o. ^. Das Monogramm 
ist auf der Zeichnung falsch gestellt; 
das D wird den Schluss bilden. Ein 
sehr ähnliches Monogramm wird von 
M. Deloche, Revue archeol. 1885 p. 168 
als Kndeus gedeutet. 

[F. Hettner.] 
8 1 a Coblenz, SUUHitche Lang'tche Gemälde- 
tammlung, vgl. Wd. Zcitschr. I S. 271. 
Zuwachs: 1) Eifellandschaft von Hein- 
rich Härtung für die Gallerie ange- 
kauft im Jahre 1883. 2) Das caudi- 
nische Joch, kopiert nach Gleyre von 
Gerardet in Paris, Geschenk von Wwe 
Grisar 1884. 3) Portrait des Kardinal 
Antonelli, kopiert von Wagner, Rom 
1867. 4) Johannes des Täufer, altes 
italienisches Gemälde, Maler unbe- 
kannt. 5) Christuskopf, altes Bild, 
Maler unbekannt. 6) 5 Gemälde aus 
dem Leben der Earthäuser, Maler un- 
bekannt. Nr. 3—6 Geschenk von Hrn. 
Grisar 1884. 7) Portrait des verstor- 
benen Bauinspektor de Lassaulx, früher 
hiesiger Stadt-Baumeister, gemalt von 
Simon Meisten, Geschenk von Fräu- 
lein de Lassaulx. [C. Hei sing.] 
83 Bonn, Provinzialmuteum. Bericht über 
das Etatfijahr 1883/84. Die Sammlung 
ward in das ehemals HerterVhe Haus, 
Baumschuler- Allee Nr. 34 provisorisch 
untergebracht. Neben jenem Haus soll 
ein Schuppen ftir grössere Objekte er- 
richtet werden. — Ausgrabungen konn- 
ten wegen dieser Umzugsarbeiten nicht 
vorgenommen werden. 

Zuwachs 413 Nrn. a) Praehistori- 
sches: Inhalt germanischer [?] Grab- 
hügel auf dem Hunsrück, bestehend in 22 
bronzenen Arm-, Bein- und Halsriugen, 
darunter einer jener seltenen stark ge- 
wundenen blattförmigen Halsringe, die 
aus einem kunstvoll hin und her ge- 
drehten gekreuzten Bronzeblechstreifen 
gefertigt sind; ferner 11 durch Form 
und Verzierung bemerkenswerte Thon- 
gefässe und mehrere grüne Glasperlen. 

b) Römisches: Zwei sehr wichtige 
Soldaten - Grabmonuraente aus Ander- 
nach. [Vgl. Wd. Korr. III, 142 und den 
ausführl. Bericht in Bonn. Jahrb. 77, 
S. 14 ff.] — Ciselierter Widder von 
Silber, zwei schön gearbeitete bronzene 



Seepferde, Bronzekanne mit ornamen- 
tiertem Henkel, zwei Bronzephalerae, 
prachtvolle Bronzebüste der Minerva 
auf runder Tülle, eine leider stark frag- 
mentierte bronzene Traglateme, & 
Stück Erzeugnisse einer römischen 
Tbonwaarenfabrik bei Köln (Masken, 
Figuren von Göttern, Menschen, Tie- 
ren , Spielsachen und Gefösse der 
verschiedensten Art [vgl. auch Wd. 
Korr. rv, 7]. — Glasgefass in Form 
eines Affen ; rotes Trinkgefäss mit Auf- 
schrift Bibe. — An 50 aus den Trüm- 
mern eines einzigen röm. Gebäudes 
bei Weissen thurm hervorgezogene 
Stücke verschiedener Marmorsorten. 

Fundstncke aus spätrömischen 
und fränkischen Gräbern aus 
Andernach, aus denen hervorzuheben 
sind : 5 Anhänger von Gold mit reicher 
Filigranverzierung , eine silbertau- 
schierte eiserne Gewandnadel, eine 
goldene Gewandnadelscheibe, 9 durch 
schöne Form hervorragende bronzene 
Spangenfibeln mit Steinen besetzt und 
mit Spuren starker Vergoldung, 3 
Bronzebeschlagstücke in Vogelform, 
ein Paar hübsch ornamentierter Kaset- 
tengriffe. 

[Nach dem Bericht der provinzial- 
ständischen Verwaltung S. 93.] 

Köln, Sammlung von Hm. E. Herstatt. 86 
Doppelhenkliges Gefäss mit grüner 
Glasur, vgl. Wd. Korr. HI, 93. Die 
Form desselben ist in V* der Naturgrösse 
abgeb. Taf. XII, Flg. 1. Dasselbe wurde 
vor dem hiesigen Weierthor bei einem 
grössern römischen Sarge gefunden. 
Ausserdem erhielt ich 1) eine sehr 
grosse Schale von terra sigillata, 35 cm 
Dm., niu* mit Bingen verziert, in der- 
selben lag ein schön erhaltenes Arm- 
band, 4 cm breit, von Gagat, und zwei 
Haarnadeln von Hörn mit goldenen 
Knöpfen, gef. im Ferculum am Severin. 
— 2) Grosse Spiral -Fibel, genau so 
wie m Bonn. Jahrb. 64, Nr. 24. — 3) 
Eine Minerva - Statuette von rötlich- 
braunem Thon, 16 cm hoch. — 4) Eine 
Lampe mit Gladiator mit vorgehaltenem 
Schild und Schwert zum Angriff schrei- 
tend. — 5) Ein romanischer Schlüssel 
von seltener Schönheit. — 6) Ein ge- 
schliffenes, reich verziertes römisches 
Glas. — 7) Aus einer Ausgrabung an 
der Melatener Chaussde einen Phallus 
auf Hirschkrone geschnitten, schönes 
Exemplar, 8 cm Dm. [E. Herstatt.] 



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Museographie. 



221 



87 Köln, Sammliifig des Hrn. Fr. Merkent. 
Gläser: 1) Kuppe aus leuchtendem 
orangegelbem Glase, 75 mm br. und 
70 mm h. Die Verzierungen sind in 
Hochrelief aufgesetzt aus weissem opa- 
ken Glas; sie ziehen sich allmählich 
ins Glas hinein, um unter dem Glas 
in einem vielfach verschlungenen Kno- 
ten, der aber nicht Hochrelief, sondern 
im Glase liegt, zu verschwinden. Ober- 
rheinischer Fund, bei welchem auch 
noch eine grössere Flasche, ebenfalls 
von gelbem Glase, vorkam. — 2) Hen- 
kelflasche mit einer aufgeschmolzenen 
Nuppe am Bauch, h. 27 '/t cm. — 3) 
Henkelflasche mit cylinderförmigem 
Bauch mit einer aufgeschmolzenen 
Nuppe, h. 20V« cm. — 4) Henkel- 
fläschchen in Fassform ; der Bauch sich 
von unten nach oben verjüngend, h. 
16 cm, — 5) Glasfass, stehend, mit 
aznrhellblauen Fäden umsponnen, h. 
16 cm. — 6) Glaskuppe mit aufge- 
schmolzenen Nuppen, grösste Dm. 12 cm« 
h. 9 cm. — 7) Traubenglas, ein Henkel 
abgebrochen. — 8) Doppelhenkeliges 
Kugelglas mit eingeschliffenen Linien 
und Kreisen aus weissem durchsich- 
tigem Glas, h. 13 cm, abgeb. Taf. XII, 
Fig. 5. — 9) Henkelflasche in Glas, 
h. 25 cm, abgeb. Taf. XII, Fig. 2. — 
10) Henkelflasche in Glas, der Kugel- 
bauch mit Fäden umsponnen, 125 mm. 
hoch. — 11) Flache Glasschale mit 
concentrischen Kreisen, Dm. 185 mm 
— 12) Schminkkugel, dunkelgrün mit 
weissen Streifen. — 13 u. 14) Zwei grie- 
chische Glasfläschchen, dunkelblau mit 
gelbgrünen und weissen Verzierungen, 
eines mit Henkeln ; abgeb. Taf. XII, Fig. 
3 und 4. — 15) Blaues Glas mit grün- 
lich- weissem Henkel, lOcrah., Oinochoö- 
form. — 16) Fragment einer Glasschale, 
mit bunten Arabesken bemalt, auf der 
Aussenseite ein laufender Haase in 
weiss, oben am Bande gemalte bunt- 
farbige Edelsteine. 

17) Thonhenkelkrug , schwarzer 
Grund, darauf in weisser Barbotine 
Traubcnguirlanden und die Umschrift 
da tnertim, hoch 23 cm. — 18) Bruch- 
stücke eines Ebers in weissem Thon, 
hübsch modeliert, gef. in Köln; mit ihm 
kamen sehr schön modellierte weisse 
Thonfiguren zum Vorschein. — 19) 
Cylindrischer Terrasigillatatopf mit 
Gladiatoren, Dm. 14 cm, h. 11 cm. — 
20) Terrasigillataschale mit scharf aus- 



geprägten Epheuranken, 21 cm Dm., 
hoch 85 mm. — 21) Thonlampe mit 
Triumphwagen. — 2'd) Trinkbecher aus 
Thon, rot, wie aus Terrasigillata von 
bekannter Form mit hochaufliegendem 
Traubengewinde und der Aufschrift 
vivas. — 23) Schwarzer Trinkbecher 
mit Aufschrift VIV'M*) — 24) Cy- 
lindrische Terrasigilfataschale mit Blatt- 
ranken in Hochrelief feinster Qualität, 
Dm. 13 cm, h. 11 cm. 

25) Bronzemedaillon und Pferdege- 
schirr aus Blariacum, vgl. Wd. Korr. 
III, 104. — 26) Fibula mit eingeleg- 
tem Blattwerk in Silber, schön pati- 
niert. — 27) Bronzebüchse eines Arztes. 
— 2^) Bronzebüchse, Form der Feder- 
büchse, enthaltend eine Sonde, Silber 
vergoldet oder Gold. — 29) Aureus 
des Maximinus Daza Rv. soli invicto; 
fleur de coin. -— 30) Aureus des Avitus. 
[Fr. Merkens.l 

Aachen, Suermondt-Museam. Seit der 89 
1883 erfolgten Herausgabe des be- 
schreibenden Verzeichnisses der Ge- 
mälde imd des demselben angehängten 
Nachtrages hat sich die Zahl der Bil- 
der um 50 vermehrt, von denen 40, 
welche in ihrer grossen Mehrzahl aus 
der Suermond tischen Sammlung her- 
rühren, von der Generalverwaltung der 
Königlichen Museen in Berlin hierher 
überwiesen und 10 geschenkt worden 
sind. Drei Bilder dieser letztgenannten 
sind weitere Geschenke des Herrn 
Barthold Suermondt: ein Hauptwerk 
\on Pieter Aertsen; ein geistreiches 
Werk von A. Brouwer und ein feines 
Seestück von Jan van Goyen. Eine 
Landschaft von A. Cuyp, ein Haupt- 
bild dieses Meisters, ist ein Geschenk 
des Herrn August Startz. Herr Otto 
Lamberts - Altgelt schenkte ein inter- 
essantes altdeutsches Portrait und eine 
Folge von 5 Bildern, die fünf Sinne 
darstellend, von Bemard Fabritius, 
dessen Werke selten sind. Hierüber 
wurde ausgegeben ein zweiter Nach- 
trag, 8", 27 Seiten. Aachen 1884. 

Noch nicht im Katalog aufgenommen 
sind : 1. Altdeutsches Portrait, Hol- 
beinsche Schule, 2. Pi. Brugel 1608, 
Landschaft im Winter imd Eisbahn. 

Ausserdem besteht der Zuwachs in: 
41 Kupferstichen, darunter Radierungen 
der ersten modernen Meister wie Henri 



*) Offenbar hat der Maler ein N vergessen 
und ist vinum in lesen. 



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222 



Museograpbie. 



quel Dupont, Leopold Flameng, Gail- 
lard, Jtües Jarquemart, Chauvel, Unger 
u. a. m. — Ferner : Gravierte Kupfer- 
platte mit Darstellung der Huldigung 
der Stadt Köln beim Einzug des Kaiser 
Leopold 1660. — Femer: Römische 
Ziegel mit Legionsstempeln, gefunden 
beim Umbau eines Hauses neben dem 
Münster. * [Fr. Berndt.] 

90 Neuss, Sammlimg des Altertumsvereins. 
Bei der Gartheschen Münzauktion ha- 
ben wir einige interessante Neusser 
Stadtmünzen aus dem 16. Jhr. ange- 
kauft, einen sg. Quirinusthaler und 
verschiedene Neusser Groschen und 
Albus, von denen wir in unserer Samm- 
lung auch noch die geschnittenen, teil- 
weise noch sehr gut erhaltenen Origi- 
nalstempel besitzen. Sodann ist es 
mir gelungen, die grosse Amphora, 
welche Herr Aidenkirchen in den Bonn. 
Jahrbüchern, Heft 74 S. 88 beschrieben 
hat, nebst einer zweiten der beschrie- 
benen an Grösse und Form ähnlichen, 
jedoch mit anderer Verzierung ver- 
sehenen, vorbehaltlich des Eigentums- 
rechts für die Quirinuskirche, für un- 
sere städtische Sammlung zu erhalten. 
Meiner Meinung nach stammen die- 
selben aus frühchristlicher altfrän- 
kischer Zeit und glaube ich, dass die- 
selben, sowie der daneben liegende 
Mosaikboden von einem christlichen 
Kirchenbau herrühren, der vor dem im 
9. Jhr. errichteten an dieser Stelle ge- 
standen hat. [Dr. Sels.] 

95 Xanten, Sammlung des Niederrheinisch. 
Altertumsverein. Unternehmungen: Die 
Aufdeckung der Mauerreste auf der 
„alten Burg" (vgl. Museogr. Wd. Zs. 
ni S. 190) konnte nicht fortgesetzt 
werden, da die betr. Ackerstücke, wel- 
che mit Saat bestellt waren, nicht zur 
Verfügung standen. Es wurden Nach- j 
grabungen angestellt auf einigen Acker- 
stücken derselben Flur, südl. von der 
im V. J. entdeckten Mauer. Es er- 
gab sich überall röm. Schutt, Dachzie- 
gel, Mauerbewurf, Tuffsteine, eine Säu- 
lenbasis aus Kalkstein D. 0,50, Sigil- 
latagefUsse, darunter ein Fragment mit 
Rundstempel SEX - AMIVS - FELIX. Ein 
Ziegelbruchstück mit Rundstempel: 
in der äusseren Linie 

TRAS * REN • . . . perEGRIN; 
in der unteren Linie*) 

*) Die Lesung Astnr ist kaum zu be- 
Bweifeln; dagegen ist firagUoh ob I oder II da- 
Torittht) da i^ber die erste 4er beiden Hasten 



MIL CHOiT ASTVR! 

1 Thonlampe mit 2 Dochtlöchem. 4 
Mittelerze (J. Caesar. Rv. C. Clovi. 
Praef ; Vespasian, Gallienns u. Constan- 
tinus). 2 Denare der Republik 1) Äc. 
Pallasbüste Rc. D. Silanus. Victoria 
in Biga, oben XII. 2) Äv, Sabin. Kopf 
n. r. Ec. L. Tituri: Raub der Sabine- 
rinnen. 1 Denar des Vespasian. Klei- 
nere Bronzesacheu, Fibulae, Nadeln, 
Glöckchen. Spielsteine, Glasperlen. 

Zuwachs: Durch Ankauf: ein stark 
oxydiertes eisemesHandwerkszeug, vom 
schaufeiförmig, 21 cm br., in der Mitte 
ein Stielloch, hinten spitz auslaufend, 
41 cm 1 — 6 Gemmen, 1 Bronzelöffel- 
chen, F.-O. alte Burg. Verschiedene 
röm. Münzen. Durch Geschenke: 1 
Grosserz (J. Caesar u. Augustus). 2 
Mittelerze (Domitian u. Nero). 

Beim Umbau eines Hauses mitten 
in der Stadt (Marsstrstr. 34) wurde in 
einer Tiefe von 3 m ein röm. Grab 
entdeckt, dessen Inhalt, 1 Topf von 
terra sigillata ohne Stempel, 1 Thon- 
krug u. Urne, 1 Thonlampe mit Stem- 
pel EVCARjP dem Museum überwiesen 
wurde. 1 Ölgemälde bez. Urbs Xan- 
tensis 1753, die Ansicht der Stadt von 
der N.-O.-Seite 1 üenkel von Bronze 
in Schlangenköpfe verlaufend mit schö- 
ner Patina, F.-O. Vetera castra. 

Durch die Ausgrabungen die oben 
erwähnten Gegenstände. 

[Dr. Steiner.] 

Holland. 

Nlmegen, Städtische Sammlung. Jm 97 
Jahre 1883: Zahlreiche röm. Funde 
vom Uunerberg: Hand von einem 
Apollobild aus Sandstein. Fragment ei- 
nes Grabsteines: APKVALE 
VONE 
Viele Ziegel, darunter solche, auf de- 
nen mit scharfem Instrument eingeris- 
sen die Zahl XXXXII, femer LXG, 
LGXV. LSN, LEGXV, LEGXA, 
LXVPR, viele Thongefasse. Schöne, 
grüne doppelhenklige Glasflasche mit 
spitzen aufgesetzten Tupfen am Bauch, 
h. 20 cm. Trinkhorn aus hellgrünem 
Glas, umwunden mit Spiralfaden, 42 cm 
lang. — 10 cm hohe Bronzstatuette ei- 
nes Knäbchens, hoch an den Schultern 
sind Flügel befestigt, eine Chlamys 

nicht bi« aa die Horisontmle reicht, wird sie 
nur ein groBtet InterpanktionsEeichen Bit be- 
deuten haben, wie sich ein lolcbei auch nach 
Astnr findet Fttr Germania inferior ist bis 
Jetzt keine der beiden Cohorten nachgewiesen. 



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Museographie. 



223 



flattert vom Rücken, in der vorge- 
streckten Rechten scheint er einen 
G^enstand zu halten (antik V). Ver- 
schiedene Bronzestücke, welche von 
Kleidung und Hausgerät herrühren. 
Bronzeperpendikel, auf dessen Ober- 
seite mit einer Nadel eingeritzt: 
3-C REPEROCENTI GORNELIADIVTR///// 
Am Buch des Kegels steht: 

)RVFC 
Grosse Anzahl rüm. Münzen, ebendaher. 

Im Jahre 1884 : Wiederum zahlreiche 
Funde vom Hunerberg. Germanisches 
Amulet aus grauer gebrannter Erde, 
Dm. 9 cm, mit rohen Strichverzie- 
rungen. Ebendaher eine Anzahl Ur- 
nen. Ungewöhnlich geformter Bronze- 
celt. Die bei Brambach Corp. 87 a— i 
und Nr. 1929 aufgeführten Inschrift- 
fragmente wurden auf Anraten Zange- 
meisters ins Museum gebracht — Ge- 
funden wurde auf dem Hunerberg : ein 
Ziegel L X G. ein anderer mit SVB 
mDl[o] lVLi[ano] CC. Fragment 
einer Maske. Grosse Anzahl Thonge- 
schirr. Feines Barbotingefäss, dessen 
obere Hälfte mit Eichenranken geziert 
ist, während auf der unteren zwei 
Delphine neben einem Dreizack und 
zwei Phallen dargestellt sind. Viele 
Terrasigillata - Gefässe. Gewöhnliche 
Lampen. 18 Wirtel, Glasgefässe, Per- 
len. Aus Bronze eine Mars- und Mi- 
nervastatuette, Spiegel , Armbänder, 
Instrumente u. dgl. Viele Münzen. 

(Nach gedruckten Berichten von Abe- 
leven und van Voorthuijsen.) 
98 Utrecht, Sammlung. ImJ. 1884: Teil- 
weise Neuordnung. Eröffnung eines 
neuen Saales. Die dem Museum ver- 
machte Sammlung des Hm. Bosch von 
Drakestein, welche Vechtener Alter- 
tümer enthält, ward durch Pleyte und 
Roest inventarisiert. Aus dieser ist 
hervorzuheben : mehrere Komhand- 
mühlensteine, auf einem die Inschrift 
CERERI • ALVM • OPT • MAX, was als 
Cereri cUumnae optimae maximae ge- 
deutet wird *). Grosse Anzahl Thonge- 
schirr, zum Teil mit Stempeln. Bronze- 
griff eines Casserols, mit einer Victoria 
in Relief. Lampen mit Darstellungen: 
Tänzerin, Bacchantin, Amor, Gladiato- 

1) Brambach CIBb. 58 giebt am Scbluat 
noch ein 8 (— lacrnm). Jansien B. J. IX 
S. 81 schreibt: „An der Achtheit itt nicht im 
mindeiten xn Eweifeln", doch wird das Urteil, 
r^ip. die Interpretation Zangemeisters abau- 
¥rarten sein. 



ren, Jäger mit Hund, bellender Hund, 
Hirsch, Maske, 2 Fackeln. Verschiedene 
Schlüssel, Glocken, Gewichte, Perlen, 
Fibeln, Fingerringe aus geflochtenem 
Silberdraht und aus gedrehtem Gold- 
draht, silberner Ring mit Achatstein, 
Bronzering mit Niccolopaste , einen 
Adler darstellend. 

Geschnittene Steine: Onyx, Jup- 
piter auf Thron mit Scepter und Glo- 
bus; Achat, Apollo mit Lorbeerkranz 
und Lyra ; Niccolo , Minerva eine 
Victoria haltend ; roter Achat, Minerva 
eine Victoria haltend : Niccolo, behelmte 
Büste mit Speer über der rechteu Schul- 
ter; Niccolo, Mars; Niccolo, Mars mit 
Schild und Speer; roter Jaspis, Mer- 
cur mit Lorbeerkranz [?] und Cadu- 
ceus; roter Achat, Mercur mit Beutel 
und Caduceus; brauner Niccolo, zwei 
Stück aus Achat, sämtlich mit dem 
Bilde der Abundantia; grauer Achat, 
zwei gehelmte Personen (Castor und 
Pollux); roter Achat, Hercules mit der 
r. Hand sich auf die Keule lehnend, 
in der 1. eine Kugel [wohl Apfel]; 
roter Jaspis, Centaur als Bogenschütze ; 
Niccolo-Paste, sitzende Person; dun- 
kelroter Achat, Figur mit Lorbeerkranz 
und Schwert ; Niccolo, laufende Figur 
mit Schwert und Schild; roter Achat, 
kauerndes Mädchen, Wasser schöpfend; 
Niccolo - Paste, tanzendes Mädchen ; 
roter Achat, Figur mit Speer u. Hund; 
roter Jaspis, stehende Figur mit Ge- 
fäss und Pflanzen; Niccolo, Figur neben 
Altar, mit Scepter und Tuch, auf dem 
Boden der Oberkörper einer Person; 
roter Achat, Frauenbüste mit Schleier 
auf dem Haupt ; Amethyst, eine Löwin; 
Niccolo, Stier; roter Achat, Pferd; 
Niccolo, Hippokamp ; roter Achat, ein 
Bock neben einer Pflanze; roter Jas- 
pis, ein Hund; roter Achat, Kranich; 
schwarzer Achat, 2 kämpfende Hähne ; 
roter Jaspis, Vogel auf einem Zweig ; 
Niccolo, 2 Vögel; Niccolo, 2 Fische; 
Glaspaste, zwei ineinander verschlun- 
gene Füllhörner. — Sehr zierlich ge- 
schnittenes, sechskantiges pyramidal ge- 
formtes Steinchen mit der Aufschrift 
auf den sechs Flächen : SI — VI — S 
— VI — VA — M, obenauf ein Delphin ; 
auf der unteren Fläche eine stehende 
männliche Figur mit zwei Stäben in 
den Händen. — Grosse Anzahl Spiel- 
marken aus verschiedenfarbiger Glas- 
paste. — Terracottafigur eines stehen- 



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224 



Mnseographie. 



den, in einen Mantel gchülIten^ 1e«»cnden 
Zwerge», h. 15 cm. Liegender Hund 
aoH Bronze. Gewichte. Grosse An- 
zahl Mönzen. 

[Nach einem gedruckten Venlag over 
het voorgevaUene in de gemeente ver- 
zamelingen.] 
09 lejitm, KMfl. NMedla^. Reidif- 

Erwerbungen ron auf NiedeHän- 
dwJiem Bfjden oder an den Grenjten ge- 
fundenen AÜeriümern, 1884. 

Provinz Nord - Brabant. Deurnc. 
Einige Fragmente von röm. Ringen, 
Nadeln, Stiften u. s. w. in Bronze. Eine 
Pfeilspitze von Silex und einige Stöcke 
Bernstein aus einem Gräberfelde, wo 
vor vielen Jahren eine grosse Menge 
Urnen mit Menschenknochen, auch viele 
Gegenstände in Bronze entdeckt wur- 
den, welche meistenteils ins Reichs- 
museum aufgenommen worden sind. — 
C u y k (Cerdum, Ceucum). Einige Frag- 
mente von eisernen Beschlägen, Nägeln 
und vier römische Kaisermünzen in 
Bronze, 2« Gr. aus dem 1. Jh. 

Provinz Gdderiand. Aalten. Urne 
und Fragmente von Thongefässen mit 
Menschenknochen. — Kesteren. Frag- 
mente von Thongefässen, römisch und 
einheimisch. — Nijmegen: Stein. 
Ein Beil. L. 13,9, Br. 5,5, D. 3,5 cm; 
T h o n. Bin Balsamtöpfchen mit nmdem 
Bauche, weiter Öffnung und niedrigem 
Halse; zwei Balsamflaschen, länglich 
und schmal; eine Koralle. Bronze. 
Statuette des Mercunus, mit Petasus, 
Mantel und Geldbeutet. H. 8 cm, abg. 
Taf. XIII, Fig. 1 ; Fussgestell eines Haus- 
gerätes (?). Auf einer viereckigen Basis 
mit Füssen, ein Baum mit rechts und 
links von dem Stamme sich abzweigen- 
den Ästen, eine runde, von einem 
Rande eingeschlossene Platte, ähnlich 
der eines Tisches tragend. Vor dem 
Baume und unter der Platte steht, sich 
an den Stamm anlehnend, ein schwer 
verwundeter Krieger, dessen rechter 
Arm und Hand mit Dolch nach unten 
herabhängt. Die Ausftihrung des Ganzen 
ist verdienstlich. H. 16 cm, abg. Taf. XIII, 
Flg. 2; Oberster Teil eines grossen Ge- 
fässes ; Kasserole mit Handgriffen ; Hand- 
griff einer Kasserole ; zwei Glöckchen 
von verschiedenen Formen, eines mit 
Klöppel; viele Nadeln, Stifte; eine 
Strigilis; 25 Fibeln in verschiedenen 
Formen; eine Riechdose (capaula un- 



guentarki): Schellen; Beschläge o. Ver- 
zierungen von Pferdegeschirren n. an- 
dere kleinere Gegenstande; halbkngel- 
furmiger Helm mit Nackenschfld, worauf 
mit punktierten Buchstaben, aber sehr 
undeutlich 3 SEX DXXH rcenturia 
Sexti Dumi) und T • \'Em. H. 18, 
Dm. 20 n. n cm, abg. Taf. XIII, Fig. 3; 
Grosser mnder Spiegel mit Griff, dessen 
Ende fehlt, Dm. 17,7, L. mit Griff 
26,3 cm; 126 röm. Mönzen: 8 silberne 
Denare von Familien und Kaisem, 4 
Bronze 1«' Gr., 29 2«' Gr., 5 3«' Gr.; 
die übrigen 80 kleinem von den ersten 
Kaisem bis zu den Konstantinen. 

Provinz Zmd-HoOand, Voorburg 
bei s^Gravenhage, auf dem Landgnte 
Arentsbnrg und dem alten Forum 
Hadriani (wo im J. 1827 u. folgenden 
Jahren die römischen Baureste im Auf- 
trage und für Rechnung der Regierung 
unter Leitung des Professors Reuvens 
aufgegraben sind), ein Senkblei fper- 
j)endiculum) von Bronze in der Form 
eines umgekehrten Kegels. H. 5,8 cm, 
Gew. 96 Gr., abg. Taf. Xlil, Fig. 4. 

Provinz Friesland. Hüls um. Die 
Hälfte eines Steinbeiles und Fragmente 
von Töpfen mit eingedruckten Verzie- 
rimgen, aus einem „Terp" von Feits- 
ma-State. — Hartwert. Fragmente 
von 4 Kämmen aus Bein; Mnndstöck 
einer Flöte aus einem „Terp." 

Provinz Oceryssd. Ootmarsum. Ein 
Messer und Fragmente von Pfeilspitzen 
von Silex. 

Provinz Groningen. Farmsum aus 
einem „Terp". Zwei Urnen oder Töpfe, 
eine mit eingedruckten Verziemngen; 
3 Haarkämme aus Bein, und Knochen 
eines Rindes fiir einen Schlitten; der 
bleierne Kern eines hölzemen oder 
thönemen Balles, als Spielzeug, viel- 
leicht aus späterer Zeit, da dergleichen 
mit Blei beschwerte Bälle auch jetzt 
noch bei den Landleuten in Friesland 
und Groningen in Gebrauch sind. 

Provinz Drenthe. Hooghalen. Ein 
Nucleus, oder Kern, von schwarzem 
Silex ; ein Meissel, Pfeilspitze, Scheib- 
chen, sog. Messer und Schraper, auch 
Fragmente von Töpfen mit eingedrück- 
ten Verzierungen. 

Provinz Lindmrg. B 1 e r i k. Handmuhl- 
stein von Anderaach'schem Tufstein; 
Fragmente von röm. u. germ. Töpfen. — 
Grubbenvorst. Zwei Töpfe oder 
Urnen mit Knochen, in einem derselben 



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Museographie. 



225 



ein kleines Tüpfchen; aus einem Felde 
^der Rumer** genannt. — Venray. Zwei 
Töpfe oder Urnen von der gewöhnlichen 
Form, in dem einen ein kleineres Töpf- 
chen, in dem andern ein kleines Schüs- 
selchen, zwischen diesen Menschen- 
knochen. 

Deutsche Grenzen. Xanten. Etliche 
kleinere Gegenstände von Bronze, na- 
mentlich : ein phallisches Amulet in der 
Form etwa eines Halbmondes, dessen 
Enden rechts durch eine Hand mit 
dem zwischen den zwei ersten Fingern 
gesteckten Daumen, und links durch 
einen Phallus gebildet werden; unten 
in der Mitte ein serotutn mit Über- 
resten eines Phallus; daneben rechts 
und links Ringe zum Anhängen von 
G^enständen, und oben in der Mitte 
ein grösserer Ring, um das Amulet an 
einer Kette oder sonst aufzuhängen. 
Abg. Taf. XIII, Fig. 5. Auch noch Ver- 
zierungen von Pferdegeschirr, Fibeln, 
Nadeln, ein römisches Scheibchen mit 
Silber bekleidet, vielleicht von einem 
Spinnrocken, alles in Bronze ; Korallen 
und sonstige kleinere Gegenstände von 
Glas und Glaspaste; 77 gläserne und 
3ö marmorne halbkugelfürmige, unten 
platte Scheibchen; Gemmen: eine in 
Komalin mit sitzendem Mars ; eine von 
rotem Jaspis, mit einem stehenden 
Manne, der in seiner rechten Hand ein 
Schwert und eine Scheide hält; eine in 
Komalin mit einer halbnackten, nie- 
derhockenden Frau; eine in Komalin 
mit einer nackten Figur, die einen 




grossen ovalrunden Schild hält. Auch 
noch 29 röm. Bronze - Kaisermünzen, 
und einige Bruchstücke von Ziegeln 
mit eingekratzten Linien. 

Genborn bei Monterberg: ein 
Ziegel mit EX • GE[R] INF, in einem 
Zirkel. Fragmente von Gefässen aus 
terra sigillata; Krüge, Kannen, Schüs- 
seln u. s. w. von verschiedenen Töpfer- 
waren. 

Zuletzt sind auch noch einige Fac- 
simile zu erwähnen von Originalen, die 
für andere vaterländische Sammlun- 
gen erworben waren: ein Senkblei 
(perpenäiculum) von Bronze, vrie das 
oben beschriebene, aber viel grösser 
(H. 7,9, Gew. 490 gr.), und mit In- 
schriften in punktierten Buchstaben; 
bei Nijmegen gefunden und der Ge- 
meindesammlung daselbst gehörig ; vgl. 
den Bericht über die N^megener Samm- 
lung oben S. 223. 

Eine runde Scheibe in gebackeuem 
Thon, auf der einen Fläche mit einer 
Menge eingedrückter Linien verziert, 
an dem Rande eine öffiiung zum Auf- 
hängen an einem Faden, Fundort Nij- 
megen u. jetzt in der Gemeindesamm- 
lung daselbst, vgl. oben S. 223. 

Drei phallische Amulette: eines in 
Bronce, eine runde Scheibe mit einem 
Phallus in Reliefarbeit ; ein Phallus auf 
einer Kronenscheibe eines Hirschhorns 
und ein Phallus in Bein. Alle aus Vech- 
ten (Fectio) bei Utrecht und jetzt in 
der Sammlung zu Utrecht befindlich. 
[C. Lcemans.] 






2. Die Sammlungen provinzialer Altertümer im 
Königreich Bayern. 

Von Prof. Ohlensehlager in München. 



108 München. Unter dem Titel : Die Alter- 
tumt-Saminliing des histor. Vereines von 
Oberbayern ist von Hm. Oberstlieute- 
nant Würdinger ein Verzeichnis der 
antiquarisch. Gregenstände dieser Samm- 
lung veröfifentlicht worden. 

113 Landthut. In die Sammlung des hItL 
Vereint fttr Niederbayern wurden die 
Funde aus den röm. Gebäuden bei 
Eining (Abusina) eingereiht, etwa 450 
Nummern; Waffen und Geräte von 

Wettd. ZeitBohr. f. Gesch. u. Kunst. IV, 



Eisen, Schmuck von Gold, Silber, 
Bronze und Bein, gestempelte Ziegel 
und Gefässe mit und ohne Töpfer- 
namen ; femer eine Anzahl von Gegen- 
ständen, welche seit 1874 im Bereich 
des römischen Lagers von Kimzing 
(Quintanis) ausgegraben wurden, na- 
mentlich Gefössbruchstücke, Münzen, 
Bronzeringe und Geräte von Eisen. 

Straubing, Stadtische Sammlung. Sei- 114 
teuer ovaler muldenförmig gebogener 

". 15 



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Goc^le 



r 



226 



Moseographie. 



Fassring von Bronze, bei Rain gefan-l 
den and 23 bei Salching ausgegrabene 
rohe Bronzeringe, etwa 14 cm weit, 
an den offenen Enden breit geschlagen 
und zu einer Öse umgebogen. (Tausch- 
mittel?) Gestempelte Ziegel [11. RA£T], 
Münzen und Getässbruchstücke mit 
vielen Töpfemamen vom Osterfelde bei 
Straubing und ähnliche Funde von ei- 
ner neuen Fundstelle nordwestlich 
Lerchenhaide westlich von Straubing. 

116 Auf tiHirg. Die im Maxiiiiilians-Mus^tim 
aufgestellte Sammlung des Hm. Mag- 
nus Soyter ist im Mai 1884 durch 
Hm. Antiquar Kuczinsky versteigert 
worden, der auch einen Anktionskata- 
log der Sammlung ausgab. Nur wenige 
Stücke wurden för das Maximilians- 
Maseum angekauft. 

118 Neuburg a. d. Donau. Die Sammlung 
des hiii Vereint erhielt 1 Bronzefibel, 
Urnen und Messer von einem Keller- 
bau bei Rennertshofen ; femer eine 
Spatha, 1 Scramasax und einzelne 
Gegenstände aus Bronze und Silber, 
gef. bei einem Strassenbau in der 
Nähe von Nördlingen, ausserdem eine 
Anzahl Münzen. 

122 Regentbura. Museum zu St. Ulrich. 
Die seit 18 yO der Sammlung des hist. 
Vereins zugegangenen prähistor. und 
römischen Altertümer sind besprochen 
aber nicht einzeln aufgezählt im Re- 
chenschaftsbericht im ÄXVIfl. Bande 
der Verfi. des hist. Vereins für Ober- 
pfalz und Regensburg 1884. S. XIX— 
XXUI; hervorzuheben sind: Funde aus 
der Steinzeit von Hellhofen, Reihen- 
gräberfunde von Prüfening, römische 
Funde aller Art aus Regensburg und 
dessen näherer Umgebung. 

Die letztjährigen Zugänge sind eine 
Bronzelanze von Irating, eine Bronze- 
langnadel von Riedenburg, Feuerstein- 
splitter und eine Bronzenadel aus Grab- 
hügeln bei Saalhaupt. Fundstücke aus 
dem germanisch -slavischen Reihengrä- 
berfelde bei Burglengenfeld, ein Bein- 
kamm aus Reihengräbem bei Teugen 
und verschiedene Waffen u. Schmuck- 
gegenstände aus Grabhügeln vom Busch- 
hof nördl. von Neumarkt in d. Oberpfalz. 

130 WOreburg. Die Sammlung des hitt. Ver- 
eins von Unterfranken erhielt: 1. Bmch- 
stücke von Thongefässen u. Knochen- 
überresten, ausgegraben auf dem Markt- 
platz in Würzburg (Pfahlbau); JJ. eine 
grosse Anzahl von praehistorischen Ge- 



genständen, welche in dem sog. Kloster- 
torste bei Mainsondheim in den Wald- 
parzellen Knuck, Hnnoenhügelu. Lang- 
wiese ausgegraben wurde, und 3. Beil 
und Meissel aus Dioritschiefer, gelin- 
den im Stettener Gemeindewalde. 

Nürnberg. Das Germanische Museum 133 
giebt seit Anfang 1884 einen Anzeiger 
des Germanischen National -Museums, 
8®, heraus, in welchem die Zugänge 
mitgeteilt werden; dieselben bestehen 
im letzten Jahre namentlich aus gold- 
nen und silbemen Fibeln, Ohr- und 
Fingerringen aus fränkisch-aliemanni- 
schen Gräbern und 43 bei Andernach 
gefundenen römischen Gefassen. 



Die übrigen hier nicht aufgezählten 
Sammlungen haben im letzten Jahre 
keinen oder keinen namhaften Zuwachs 
erhalten, dagegen müssen noch folgende 
kleinere Sammhmgen erwähnt werden, 
deren Bestand erst in dem letzten Jahre 
bekannt wurde. 

Oberbayern : Prien am Chiemsee. 109a 
Sammhmg des Hrn. Hauptmann a. D. Lud«- 
wig Auer. Gegenstände aus Stein und 
Hom, 2 Bronzeschwerter, Kelte, Lan- 
zen, Ringe, Fibeln und Messer von 
Bronze, Schwerter, Lanzen, Messer, 
Schlüssel u. dergl. von Eisen, meist in 
der Umgebung des Chiemsees gefunden. 
Der Besitzer hat dieselben fast alle 
beschrieben und abgebildet in seiner 
Schrift: Praehistorische Befestigungen 
und Funde des Chiemgaues, archäo- 
logisch-fortifikatorische Studie. Mün- 
chen 1884. 8»*. 

Schwaben. Kempten: Sammlung des 117a 
Herrn Stadtrat A. Leichtle. 2 Keite, 2 
Sicheln, 1 Lanzenspitze von Bronze, 
gefunden in einem Grab bei Altusried. 
Bes.-A. Kempten, dann ein römischer 
Aschenbehälter aus Stein mit Inschrift 
CIL. III, 5771 und das Bmchstück ei- 
nes röm. Meilensteins von M. Aurelius 
Antoninus (Caracalla?). Dann Geftss- 
bruchstücke, Bronze- u. Eisenstücke, 
sowie ein Bleistückchen (Anhängeeti- 
quette?) mit der Aufschrift LVClVS 
BORISI od. BORILI v. der Bleichem- 
ösch, der wahrscheinlichen Lagerstelle 
des römischen Campodunum. 

Memmingen. Stadtitdi. Museum. Per- 117b 
len, Ringe, Schnallen, Schwerter, Schild- 
buckel, Scramasaxe, Lanzenspitzen aus 
Eisen, Fibeln aus Bronze aus den Rei- 



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Museographie. 



227 



hengräbern von Illertissen; G^fässe, 
«iserne Schwerter, Lanzen und Ketten 
aus den Reihengirabern vonBellenberg; 
Bronzeringe, Knöpfe and Nftgel sowie 
bemalte und unbemalte Gefässstücke 
ana HOgelgräbem bei Volkratshofen, 



1 Bronzekelt von Eisenburg, ausserdem 
eine ziemliche Anzahl Gegenstände aus 
Mittelalter und Neuzeh, wobei ein wert- 
voller Altarschrank mit Gem&lden von 
Bernhard Striegel. 



3. Trouvailles faites en Belgique. 



Par H. SeliAenuuur. 



En 1884, les d^couvertcs d'antiquit^s 
n^ont pas 4t4 bien nombreuses en Bel- 
gique. 

1) En Janvier 1884, k Eelen (pr^s 
de Maeseyck, prov. de Limbourg), dans 
le Zangerkamp, on a däcouvert plu- 
«ieurs s^pultures romaines ; ony a trouv^ 
des umes et vases de tcrre, comme on 
en troüve commun^ment, et ne Prä- 
sentant gu^re de particularitäs que les 
Buivantes: Une grande patöre en terre 
samienne, avec un sigle qui a ätä lu 
VVADY, et qui pourrait bien se räsoudre 
en A[man]du8 (voir mes Sigles figu- 
lins, n<» 254 et suiv.). — Une coupe 
de forme hasse k rebords droits, gamie 
k Pintärieur d'un tissu de lin ; dont les 
fibres sont encore visibles. — Une ume 
en terre jaune foncä, dont l'extärieur 
€8t marquä de lignes circulaires. — 
Biffärentes monnaies, tr^s frustes, qui 
accompagnaient les depöts mortuaires, 
ont ächappä k toute dätermination. — 
M. le marquis de Wavrin a acqnis les 
objets provenant de cette trouvaille et 
a fait pratiquer de nouvelles fouilles 
qui ont amenä, entre autrcs, la däcou- 
verte d'nne iibule dont la partie su- 
pöricure sur fond rouge, est ächiquetäe 
de blanc, de bleu et d^une couleur qui 
rappeile Tonyx: c*est encore \k sans 
doute du verre travaillä eu m i 1 1 e f i o r i , 
par r^tirage de baguettes vitreuses juxta- 
posäes, puis coupä en tranches fines, 
comme on a trouvd de nombreux exem- 
plaires dans nos conträes, au point de 
considärer Pämaillerie comme un art 
particulier aux Barbares de POcäan. 
Mais Lindenschmit et v. Cohausen 
ont depuis longtemps fait justice de l'in- 
terprätation du texte de Philostrate, 
sur lequel les Francis appuient cette 
th^se. On sait du reste qu'cme fibule 
du m^me genre a ^16 däcouverte k Este, 



dans des säpultnresantä- romaines (An- 
nali deir Instituto di corr. ar- 
chfeol., 1882, pl. 9, iig. 6), et le soup- 
5on qu'il s'agit \k d*un objet introduit 
dans la säpulture postärieurement, est 
encore k äclaircir (p. 104, ibid.) 

2) La fontaine d^Angleur, dont j'ai 
eu occasion de parier präcädemment, 
m'a engagä k appeler l'attention sur 
les monuments de Pdpoque romaine, 
fabriquäs dans nos conträes, sous Pin- 

Spiration de Part de Rome, mais avec 
es types locaux. Je suis frappä, k 
ce sujet, du caract^re particulier qui 
pr^ente une töte de satyre, trou- 
väe rdcemment ä Gronsveld, entre 
Li^ge et Maestricht. Quoique cette lo- 
calitä appartienne aujourd'hui k la Hol- 
lande, eile peut Hre ätudiäe au point 
de vue de Part beige k Pdpoque ro- 
maine tor cette töte dessinöe en pleine 
grandeur (Verslagen en mededee- 
lingen der koninklijke akademie 
van Wetenschappen (Amsterdam), 
3d« Reeks, Deel Ii, pl. I de la notice 
de M. H ab e ts), est une töte de satyre, 
d'un type fort barbare, et au Heu de 
pampres eile porte dans les cheveux 
les feuilles et les baies trfes reconnais- 
sables du houblon, plante qui sert k 
la fabrication de la biöre; nous au- 
rions donc ici un sp keimen de satyre 
appliqud k Pusage de la biöre, dont 
parle d'ailleurs Tacite (Germ. 23) k 
propos des Germains: patui humor ex 
hordeo aut frumerUo, in quandam si- 
müüudmem vini corrupius, M. Habets 
publie k ce sujet (I. cit.) d'intöressants 
aper^us sur Pöpoque de introduction du 
Phoublon dans la fabrication de la biöre. 
Pour ne laisser aucun doute sur le 
caractfere romain de la töte de satyrö 
(servant de holte k onguent), trouvöe 
ä M. Gronsveld, M. Habets cite diffd- 



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t228 



Museographie. 



rents objets trouv^ en m^me temps, 
des urnes contenant des cendres, des 
lampcs, des vases en terre dite sa- 
mieime et autres avec les sigles Mar- 

tialis, Patäius, Fat , Patritia, cf 

Calci j o . . , crfy [EJornio, . . . oim, dont 
quelques unes me sont ioconnues. 
Comme il est important däsormais de 
faire dtat des produits artistiques de 
r^poque romaine. fabriqu^s dans nos 
contri^es, j'extrais de mes notes la de- 
scription suivante d'un objet de la col- 
lect ion Bodaert, vendue ä Gand ea 
1856: „Xo 75. Bronze; un Taureaud^- 
couvert ä Appels, pr^s de Termonde. 
Le travail de cette piece est tres bar- 
bare; le patine ne laisse rien ä d^sirer 
(c'est ä dire sans doute: ne laisse au- 
cun doute sur Pautheuticit^.)^ 

3) Puisque je cite des d^couvertes 
faites dans le duch^ de Limbourg« qui 
fit jadis partie des provinces beiges, 
il est utile que je compl^te la citation, 
en ajoutant que la notice de M. Habet s 
parle, apr^s la d^couverte de Grons- 
veld, de deux repr^sentations de divi- 
nit^s pajennes , trouv^es rdcemment, en 
des fouilles pour ^tablir de nouvelles 
ma^onneries ä l'^glise d'O dilienbcrg, 
presdeRuremonde: c'^taient Apol- 
lon et Minerve sur deux faces d'une 
pierre anciennement cubique, dont les 
deux autres faces avaient ^t^ d^truites 
pour les näcessit^s de la construction 
oü Ton avait employ^ la pierre. C'^- 
tait bien (^videnimeut un autel en l'hon- 
neur de quatre divin it^s, autel dont les 
d^bris ont servi k Clever la premiere 
öglise chr<?tienne de la localit^. Odi- 
lienberg a däjä dt6 signald par plu- 
sieurs d^couvertes d'antiquit^s , dont 
s^^tait notamment enrichi le cabinet 
de feu le notaire Guillon k Ruremonde. 

4) Theux doit avoir ^tö une impor- 
tante Station de IMpoque belge-romaine; 
on y a trouv^ plusieurs inscriptions dont 
deux signaläes par Beger, dans son 
spicilegium, et d^notant l'existence d^un 
Mithraeum k Theux ; d^s lors il s'agissait 
de porter une attention toute particu- 
li^re k cette localitö. 

Aussi M. de Limbourg qui habite 
Theux, n'a-t-il ndgligö aucime oc- 
casion de faire remuer le sol k la 
Saison favorable: en un cimetiäre rä- 
cemment explor^ par lui, il a trouv^ 
des fibules, des vases de terre cuite 
avec les marques de potier: lucitism, 



ürbanus, ÄgisüluSy [Cab]riüus, MoUusf,. 
des fibules dont une ^maill^e en ächi- 
quier, des fioles, et autres menus ob- 
jets comme ceux qu^on trouve com- 
mun^ment pour cette ^poque, d^ter- 
min^e par des monnaies du Haut em- 
pire. — Une reprise des fouilles a 
procura la trouvaille d^un miroir cir- 
culaire de 0«n076 de diam^tre, un fer- 
moir de ceinturon, une fiole circulaire 
et aplatie, une tablette rectangulaire 
biseaut^e en marbre (comme Celles 
dont on s^est occup(^ räcemment, ä 
titre d'accessoires des pierres d'ocu- 
liste), une cassolette en bronze emaill^, 
contenant un petit de k jouer. — En. 
f^vrier 1884, un compl^ment fui donnd 
aux recherches, mais ne mit au jour 
que de menus objets. D faut ajouter 
que le cimetiere de Juslenville porte 
des traces Evidentes de violations an- 
t<?rieure8 et qu'il n'y avait, sauf peu 
d'exceptions, d'espoir que de rencontrer 
les objets negliges par Taviditd des 
auteurs int^ress^s de ces violations. 

b) Une trouvaille tres interessante 
de l'^poque franke vient d'^tre faite 
dans la province de Namur. II s'agit 
d'un scramasax qui, le premier k moi 
connu, porte une inscription que je liß 
FIC$VSFICI(AC), les deux derni^res 
lettres r<$unies en monogramme. Je 
comprends des monnaies fabriquöes k 
Fimitation de celles des Bas empire,. 
par les barbares et oü les lettres sont 
m^lang^es d'une maniäre arbitraire; 
mais j'admets difficilement qu'alors qu'il 
ne s'agissait pas de produire une imi- 
tation, on ait songä k mettre des lettres 
k la suite Pune de Pautre, sans inten- 
tion de dire quelque chose de pr^cis. 
Mais que signifie ceFicmsficiac? Comme 
nom, voilä certes quelque chose d^assez 
incompr^hensible, meme en le d^com- 
posant Ficsus Ficiac: d'aiDeurs, je ne 
connais pour les Franks que des noms 
simples. Comme d^nomination gäogra- 
phique, en admettant que Ficsus fftt 
pour Fiscus ou Vicus, ou aurait Pab- 

latif : Fisco Ficiaco Dans cette hy^ 

pothese, il pourrait s'agir d'une loca- 
lit^ qui, d'apres Vivien Saint-Martin,- 
est peut-etre ant^rieure ä Pabbaye que 
les Franks y ätablirent au 8« si^cle: 
Figeac, pr^s de Cahors, d^nomm^ par- 
fois Figiacum, dans les anciens docu- 
ments. Je n'ose pas conclure. 

A la v^ritd, Pidde la plus simple 



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Miiseographie. 



229 



serait de consid^rer le monogramme 
(ac) comme un simple oraement, et 
I OD aarait ainsi (comme me le sugg^re 
M. Alf. B^uet): Vicsus fid^ (pour/«?i' 
moi, Vicsns, j'ai fait cette arme). 

6) La trouvaille la plns importante 
qui ait ^t^ £ute en Belgique depuis 
longtemps, est celle dont j'ai d^jä dit 
deux mots, dans mon compte rendu 
de Tan dernier. 

A Sinsin (province de Namar), une 
grotte a ^t^ r^cemment visit^e sur un 
monticole auquel ^taient rapport^es des 
Inendes et des traditions se rattachant 
ä l'ordre religieux. On y a trouv^ des 
objets qui — comme le ditM. Alf. Biquet 
(Ann. de la soc. arch. de Namur, 16® vol., 
p. 227 sq.), dans Tint^ressante notice con- 
sacr^e ä ces d^couvertes — ont ^t^peut- 
^tre ,,fabriqu^8 dans Etrurie du nord: 
depuis que M. Schuermans a montrd 
k l'ävidence Torigine ^trusque de la 
trouvaille d'Eygenbilsen, il paratt cer- 
tain que notre pays poss^dait, d^s ces 
^poques recul^es, des relations avec ces 
pays lointains." (Je reproduis avec 
complaisance le passage, non pour con- 
Taincre leg arch^ologues rh^nans qui 
savent depuis longtemps ä quoi s'en 
tenir lä-dessus, mais ä Peffet de mon- 
trer qu'en Belgique on commence enün 
k se mettre au niveau de l'Allemagne, 
en isolant de plus en plus les auteurs 
beiges qui soutiennent encore que les 
crucbes k bec en forme de proue, les 
seaux cylindriques k cötes horizontales, 
etc. sont des objets ägarös, k l'^poque 
ronudne, par des amateurs d'anti- 
quit^s.) Panni les objets d^couverts, 
figurent comme les plus marquants: 
1) Une de ces grandes ^pingles munies 
d'une large töte plate avec bouton au 
centre (cfr. v. Tröltsch, Fundstatistik der 



vorrömisch. Metallzeit im Rheigebiete, 
Nr. 74). 2) Un couteau de bronze 
(id. n" 84b). (Jette ddcouverte a 
rappelt la d^couverte d'un couteau 
semblable, Signale nagu^re k Mohiville, 
pr^s de Sinsin, par le regrettä arch^o- 
logue, le juge de paix Hauzeur (Annales 
de la soci^t^ arch^ologique de Namur, 
Vn, p. 275, pl. I, flg. 5). 3) Une char- 
mante paire de boucles d'oreiile en or, 
qui est un nouvel exemple de ddcou- 
verte d'objets de ce m^tal, se trouvant, 
comme k Eygenbilsen, en contact avec 
des objets de bronze ant^ - romains. 
4) Un de ces objets qualifiäs de rasoirs, 
de forme double, comme le no 85» de 
von Tröltsch. M. Alf. Biquet se de- 
mande si ce ne seraient pas lä des 
tranchets ayant une destination reli- 
gieuse, comme celle, peut-ötre, d'ou- 
vrir les entrailles des victimes dans 
certains sacrifices. Je me rallie tout 
au moins au doute quMl ^mct, quant 
k la destination commun^ment admise : 
ils me paraissent tr^s peu convenables 
pour raser. Une Observation interes- 
sante de M. Biquet est la suivante: 
tandis que les d^couvertes d'objets antt^- 
romains sur les bords du Rhin, sont 
souvent (au moins une centaine de 
fois, d'apr^s von Tröltsch) accompag- 
n^es d'objets d'ambre, jamais en Bel- 
gique les trouvailles semblables n'ont 
präsente ce fait: il en conclut fort 
ing^nieusement que les antiquit^s de 
Sinsin, comme celles d'Eygenbilsen, 
sont dues uniquement au mouvement 
commercial du midi vers le Nord, dont 
une ramification se serait ^tendue vers 
la Meuse, comme le propose M. von 
Tröltsch dans la carte qui figure k la 
fin de son ouvrage. 






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VMtd. Zeittcbr. f. Oetch. n. Kanst. lY, II. 



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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 

Von Wilhelm Sickel, Prof. des Rechts in Marburg. 



Die fränkische Monarchie überragt alle germanischen Staaten 
an welthistorischer Grösse, und im Vergleich mit ihr scheint jede andere 
Verfassung älterer oder neuerer Zeit unbedeutend zu sein. Von ihr 
ging eine staatsrechtliche Entwicklung der Völker des Abendlandes aus, 
welche von längerer Dauer und tiefergehender Wirksamkeit sein sollte, 
als alle sonstigen Gemeinschaften des staatlichen Rechts, welche den 
Kontinent beherrscht haben. Es waren Deutsche, welche zu einer Zeit, 
als die alte Civilisation Europas ihre schöpferische Kraft verlor und 
die Kirche mitten in der Zerstörung und dem Verfall einen Teil der 
geistigen Arbeit der Vergangenheit sammelte und bewahrte, auf dem 
Lebensgebiet, das damals an realem praktischem Wert wohl voa keinem 
anderen erreicht und sicher von keinem übertroffen wurde, die wahr- 
haft neue Ordnung des Staats erschufen, — der erste und lange Zeit 
der einzige grosse Beitrag, den sie der geistigen Kultur unseres Erd- 
teils zu geben vermocht haben. In so ruhmvoller Gestalt nahm deutsches 
Monarchenrecht zuerst seinen Platz in der Geschichte des öffentlichen 
Rechtes ein. 

Wie ist die Entstehung dieser Monarchie zu erklären? Das Er- 
eignis, eines der folgenreichsten, scheint zugleich eines der unbekann- 
testen zu sein, und vielleicht giebt es nirgends eine Umwälzung des 
politischen Daseins von solcher Tragweite, über die wir gleich schlecht 
unterrichtet sind. Das Schicksal hat nicht gewollt, dass uns über diese 
grösste Zeit der deutschen Staatsbildung Nachrichten erhalten wären, 
die uns gestatteten den Gang der Begebenheiten in die individuellen 
Erscheinungen hinein zu verfolgen und die Männer, welche den Grund 
zu diesem Bau gelegt haben, in der Mannigfaltigkeit ihrer Thätigkeit 

Westd. ZeltBchr. f. Gesch. u. Kunst. IV, ni. 17 

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232 W. Sickel 

zu beobachten, in ihren Handlangen, ihren Mitteln, ihren Zwecken. 
All die Einzelheiten sind uns verloren. Niemals wird es gelingen, ein 
konkretes Bild von der Entwicklung des Staates in diesem Zeitalter zu 
gewinnen und die Stufen nachzuweisen, welche die republikanischen 
Häuptlinge überschritten, um zu monarchischer Grewalt zu gelangen. Der 
deutsche Staat, den wir am Ende des ersten Jahrhunderts verlassen, 
erscheint uns später als Monarchie wieder; beide Zeiten sind durch 
einen vierhundertjährigen nachrichtlosen Zeitraum getrennt, während 
dessen wir ausser Stande sind, die innere Geschichte des Übergangs 
von der republikanischen zur monarchischen Verfassung Schritt für 
Schritt zu begleiten. 

Die Unerforschlichkeit des konkreten Verlaufs der grossen Beweg- 
ung darf nicht dadurch verdeckt werden, dass man eine Eeihe von 
Thatsachen oder Erörterungen vorführt, welche für einen Augenblick 
oder für immer vergessen lassen könnten, von welcher Art unser Wissen 
über den entscheidenden Vorgang ist. Man untersucht etwa, welche 
Völker zu den Franken gehört haben, und bemüht sich insbesondere zu 
ermitteln, aus welchen von ihnen der salische Stamm bestand; man 
erzählt von ihren Kämpfen, ihren Bündnissen, ihren Wanderungen und 
Eroberungen; man schildert ihr Privatleben, ihre Besitzverhältnisse, ihre 
Sitten; man bemerkt, wie solche Völker auf römischem Boden festen 
Wohnsitz erhielten, in welche Beziehungen sie zum Kaisertum traten, 
und nnterlässt endlich nicht von den Motiven zu handeln, welche Chlo* 
dowech bewogen haben möchten katholisch zu werden. Diese und ähn- 
liche Ausführungen, wie lehrreich sie auch in anderer Hinsicht sein 
mögen, gewähren uns keinen Aufschluss über die Kräfte, welche die 
innere Bechtsveränderung bewirkt haben, oder sie geben uns ihre Aus- 
kunft wenigstens nicht in dieser Gestalt. Müssen wir uns stets die 
Frage gegenwärtig halten, welche Momente in der That ein rechtsge- 
schichtliches Interesse besitzen, so haben wir vor allem vor vier Ab- 
irrungen auf der Hut zu sein ; und gegen diese Gefahren wollen wir uns 
zunächst wenden. 

Aus welchen alten Völkern sich die fränkischen Stämme bildeten, 
diese Thatsache zu wissen könnte für uns nur dann von Bedeutung 
sein, wenn wir von einer besonderen Entwicklung des öffentlichen Rechts 
innerhalb dieser Völkergruppe Kenntnis hätten. Denn in diesem Falle 
würden wir vielleicht Rechte entdecken, welche die Merovinger nicht 
sowohl dem germanischen Altertum als dieser späteren Zeit verdankt 
haben. Wir müssen darauf verzichten auf diesem Wege Resultate über 



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Die Entstehung dor fränkischen Monarchie. 233 

die RechtserwerbuDgen der Merovinger zu gewinnen. Und nicht mehr 
ist davon zu erwarten, dass die Entstehung des salischen Stammes klar- 
gel^ wird. Was können wir hier erfahren? Deutsche wohnen jenseit 
des Rheins und an den Mündungen des Flusses Jahrhunderte lang, ehe 
der Name der Salier genannt wird. In Belgien, das wohl nur eine 
unbedeutende und oberflächliche Färbung von römischer Kultur em- 
pfangen hatte, sitzen sie in geschlossener Masse, in einer fruchtbaren 
Ebene, die es ihnen erlaubt ihr bisheriges wirtschaftliches Leben, ihre 
Viehzucht und ihren Ackerbau, fast unverändert fortzuführen; in dieser 
günstigen Lage, abgeschlossen und isoliert, mögen sie sich consolidieren, 
Kelten zu Franken machen und sich vorbereiten sowohl Gallo -Römer 
als Deutsche zu unterwerfen.^) Dort in den Niederlanden liegt auch 
das älteste nachweisbare Heimatsland der Salier. Gegen Mitte des 
vierten Jahrhunderts treffen wir Deutsche dieses Namens in Batavien, 
einer Landschaft, die an Flächeninhalt kaum dem Herzogtum Anhalt 
gleichkommt. Dort also hat einst das Merovingervolk gewohnt, aber 
ist es ein altansässiges und können wir eine genetische Verbindung 
zwischen ihm und einem Volke des germanischen Altertums herstellen? 
Beide Fragen sind zu verneinen, wenn kein Grund ist, eine Mitteilung 
des Zosimus zu verwerfen. Die Salier, sagt er, bemächtigten sich, von 
Stammesfremden aus ihren Sitzen verdrängt, der batavischen Insel, aber 
auch hier im vierten Jahrhundert von Feinden beunruhigt trat ein Teil 
von ihnen — er stand unter einem König — auf römisches Gebiet 
über und Hess sich in den Reichsverband aufnehmen. ^ Ich weiss nicht, 
weshalb wir diese Angaben für unglaubwürdig halten sollten. Das nach 



*) Vgl. hierzu und zum Folgenden Lamprecht, Fränkische Ansiedlungen 
und Wanderungen im Rheinland, in dieser Zs. Bd. 1, 123 f., auch W. Arnold 
a. a. 0. S. 19 f. 

•) Zosimus 3, 6, von Schröder in v. Sybels Zeitschrift 43, 36 und in 
der Zeitschrift für Rechtsgeschichte 15, germ. Abt. S. 8 f. bekanntlich ver- 
worfen, während Waitz 2, 1, 22, 23 sich vorsichtiger äussert ; vergl. etwa noch 
Rosenstem in den Forschungen zur deutschen Geschichte 24, 389 f., 393 f., 
400 und Mommsen, röm. Geschichte V, 130 f., 149. Die vergeblichen Ver- 
suche fränkischer Völker in jener Richtung vorzudringen, von denen uns 
Panegyriker (S. 137 f., 151, 163, 211 der Ausgabe von Bährens) berichten, 
beglaubigen doch Zosimus Nachricht. Dass er nur einen Teil der Salier 
im Reiche belassen habe, schreibt Julian selbst an die Athener, opera I, 361 
üertlein ; dazu Zosimus 3, 8. Ammian 17, 8, 3 nennt die Salier primos omnium 
Francos, ob wegen ihrer geographischen Lage, wie Gantier, Renovation de 
ITiistoire des Franks 1883 S. 54 f. meint, ist schwerlich mit Sicherheit zu 
entscheiden, auch nicht gerade von Wichtigkeit. 

17* 



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234 W. Sickel 

Süden vorgeschobene Saliervolk wird als der Ausgangspunkt der histo- 
rischen Merovinger anzusehen sein. 

Was lernen wir aus einer solchen Urgeschichte des Merovinger- 
volkes? Man könnte an derartige Erlebnisse die folgenden Betrach- 
tungen knüpfen. Das Volk hatte eine Zeit der Wanderung durchlebt; 
angegriffen und angreifend, rastend und wieder aufbrechend, so war es 
vorgerückt und hatte es sich ausgebreitet, bis es die Landschaft er- 
reichte, in der es bleiben wollte und blieb. War, müssen wir fragen, 
die Wirkung dieses Lebens, dass der Freistaat sich ausbildete und ver- 
vollkommnete oder dass die H&uptlingsmacht sich verstärkte? Wem 
kam der kr&itigende Einfluss, den die Wanderzeit auf den Gemeinsinn 
üben musste, zu Gute? Ein Wandervolk bedarf ja eines festeren (Je- 
horsams als ein ruhig wohnendes Volk, eine Erfahrung, die schon 
Ariovists Gefährten gemacht hatten und die ein notwendiger Verlauf zu 
sein scheint. Wir vermuten, dass es die Führer waren, die auf den 
Zügen eine erweiterte Wirksamkeit gewannen. Wie in der Vorzeit die 
eigenwilligen M&nner in der Gefahr des Krieges besser gehorcht hatten 
als im Frieden, so musste auch jetzt in der unsicheren Lage der Sinn 
der Nation sich fester auf den Führer richten; war eine stärkere 
Leitung für alle wünschenswert und die Gemeinde gleichzeitig weniger 
ÜMg für diesen Zweck selbst zu handeln, so wurde in der Zeit fort- 
schreitender innerer Einigung ein mehr diktatorischer Wille geduldet; 
war ohne Zusammenhalten, ohne Einheit und Disziplinierung nicht zu 
siegen, war nach dem Siege nicht vorauszusehen, wie lange der Friede 
währen würde, so wurde der Häuptling mehr Gebieter als Führer und 
mehr Staatsmann als Krieger. Konnte er weitere militärische Befug- 
nisse, Bechte, den Frieden im Innern zu bewahren und äussere Politik 
zu treiben, entbehren, wenn er seine Aufgabe erfüllen sollte ? Was aber 
etwa auf solche Weise in einem längeren Zeitraum erworben wurde, 
wäre dadurch nicht wieder verloren gegangen, dass die Ursachen auf- 
hörten, dass die Menschen nicht mehr lebten, deren Erfahrungen die 
stärkere Gewalt entsprungen war, deren Bedürfhisse ein mächtigeres 
Eingreifen gefordert hatten. Um das Geschehene, nachdem man zu 
stetigen, denen der Urzeit ithnlicheren Verhältnissen zurückgekehrt war, 
rückgängig zu machen, wären neue Umstände notwendig gewesen, wie 
sie wenigstens bei den in das Beich aufgenommenen Saliern, soviel wir 
wissen, nicht eingetreten sind, hier würde wohl die Herrschaft über die 
Gesamtheit, wie sie durch die gemeinsamen Interessen ausgedehnt war, 
der Häuptlingsstellung verblieben sein. 



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I 



bie Entstehung der fränkischen Monarchie. 2ä& 

Allein zu einem wichtigen Punkte kann uns diese Erwägung nicht 
fuhren. Sie erinnert uns an eine Möglichkeit, aber sie lässt uns auf 
einem zu unsicheren Boden, als dass wir auf ihm auch nur Wahrschein- 
lichkeitsgrQnde von Wert suchen dürften. 

Demnächst richten wir uns gegen das militärische Verhältnis, in 
wdchem die Salier lange Zeit zum römischen Staate gestanden haben, 
ein Verhältnis, auf das man noch in neuester Zeit für die Einsicht in 
die Entstehung der fränkischen Monarchie das höchste Gewicht gelegt 
hat. Salier, sowohl die in Batavien als die südlichen, mussten den 
Römern mit den Waffen dienen. Insbesondere waren die letzteren auf 
Grund ihrer Dedition verpflichtet sich zu den Auxiliartruppen ausheben 
zu lassen. Die Dedition hat sich später in ein Foedus umgebildet ; als 
Foederati haben Salier Aetius gegen Attila beigestanden, noch Childirich 
hat diesen Dienst geleistet. ^) Aber was ist aus diesen Verhältnissen 
für die innere Verfassungsgeschichte zu entnehmen ? Wenn ein römischer 
Beamter Mannschaften zum Dienst einberief, um aus ihnen die salischen 
Kohorten zu formieren, so war dies eine äussere Einwirkung, der die 
Reichsangehörigen nachgeben mussten; und wenn seit dem Anfang des 
fünften Jahrhunderts, als das Salierland ausserhalb der Reichsgrenzen 
lag, ein salischer König als Foederat in römischem Dienst an der Spitze 
seiner Krieger auszog, so war es wie die Verpflichtung eines abhängigen 
Staats, die, aus welchen Gründen es auch sei, erfüllt werden sollte. 
Es war zu keiner Zeit eine volle verwaltungsmässige Vereinigung der 
Salier mit dem Kaiserreiche durchgeführt; neben den einheimischen 
Führern gab es keinen römischen Beamten, dessen Regierung die Salier 
unterworfen gewesen wären, nicht einmal ein kaiserlicher Militärbeamter 
war ihr ständiger militärischer Vorgesetzter ; ihr Häuptling war hingegen 
nicht zu einem kaiserlichen Statthalter geworden, dem Rechte des Kaisers 
über sein Volk übertragen wären, auch nicht militärische Befugnisse 
waren ihm eingeräumt. Unter diesen Verhältnissen bestand ein nur 
äosserlicher Zusammenhang, und das öffentliche Recht wurde ebenso 
wenig romanisiert als die Sitte, der Glaube, die Sprache, die Wirtschaft. 
Salisches Verfassungsrecht und salisches Verwaltungsrecht waren nicht 
aufgehoben noch ihrer Fortbildungsfähigkeit beraubt. Die Gemeinde- 
versammlung, das Verhältnis des Volks zu seinen Führern, die Bestim- 
9iung über die Person des Häuptlings, die Regierung, das Gericht sind 

*) Über Rekrutierung und Foedus vergl. Hübner in dieser Zs. Bd. 2 
405, vor allem aber Th. Mommsen im Hermes 19, 211, 219, dessen Erörte- 
rungen auch für die Salier aufklärend sind ; in der Beurteilung der Wirkung 
des Foedus stimmt er ganz mit v. Sybel, Königtum 1881 S. 397, überein. 



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236 W. Sickel 

durch jene Unterordnung nicht betroffen, sie konnten ebenso gut auf 
der germanischen Grundlage beharren als sich wesentlich verändern, 
unabhängig davon, ob die Unterwürfigkeit behauptet oder die Selbstän- 
digkeit wiedergewonnen ward. Das Verhältnis des Königs zum römischen 
Staate ist nicht dies, dass er dessen Rechte erworben hätte. Wie er 
die Abgabe, welche die Salier wegen der Dedition den Römern zahlen 
mochten, nicht für sich forterheben konnte, als der bisherige Gläubiger 
sie nicht mehr einforderte, so konnte er auch nicht andere Rechte des 
Reichs für sich ausüben, als dieses selbst deren Besitz verlor, oder weil 
das Volk sich gewöhnt hätte ein derartiges Herrschen zu dulden. Für 
sich die Soldaten vereidigen, zum Kriege aufbieten, über die Truppen 
disponieren, endlich in eigenem Interesse Krieg beginnen, ein der- 
artiger Eintritt in die Rechte des Reichs steht in schroffem Wider- 
spruch mit der Tradition des salischen Volkes. Mit welchem Stolz 
haben sich noch die späten Nachkommen erinnert, dass ihre Vorfahren 
das harte Joch der Römer abgeworfen haben ! Sie hatten nicht vergessen, 
dass es eine den Fremden geschuldete Last gewesen war, die sie zu tragen 
hatten, eine äussere Hülle, die sie gesprengt haben. Wäre der Zustand 
nicht eine Episode gewesen, welche an ihrem öffentlichen Recht vorüber- 
gegangen war ohne römische Rechte darin zu hinterlassen, hätte das 
Gefühl der Befreiung so hoch gehen können ? Wir finden in dem frän- 
kischen Militärrecht keine Spur, die auf römische Abkunft hindeutet. 
Ist es aber richtig, dass eine solche Kontinuität oder Verbindung nicht 
bestanden hat, so folgt noch nicht mit Notwendigkeit, dass das Ver- 
hältnis ohne allen Einfluss geblieben sei, nur dass der Einfluss Ent- 
wicklung und Weiterbildung des Königtums aus sich selbst betraf. Es 
wird als wahrscheinlich gelten müssen, dass dem König die Macht, die 
ihm als Foederatenführer zukam, zur Verstärkung und Erweiterung seiner 
eigenen Stellung förderlich gewesen ist, indem er leichter auch in eigenen 
Angelegenheiten Folgsamkeit fand, seit ihm die Krieger in römischem 
Dienst den Gehorsam nicht weigern durften. Aber was sich dergestalt 
gewohnheitsrechtlich innerhalb des deutschen Königtums vollziehen mochte, 
ist wesentlich verschieden von einer Einführung römischen Staatsrechts 
in den salisch-fränkischen Staat. 

Wie das Verhältnis zum weströmischen Kaisertum für das Innere 
des fränkischen Staats nicht grundlegend oder auch nur von juristischer 
Bedeutung gewesen ist, so hat auch die Beziehung, in welche Chlodo- 
wech gegen das Ende seiner Laufbahn zu Byzanz trat, in der Entwick- 
lung des Monarchenrechts rechtlich keine Stufe gebildet. Chlodowech 



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l)ie Ifintstehung der fränkischen Monarchie. 237 

hatte schon längst Syagrios besiegt, einen Fürsten, der so selbständig, 
so onabbängig von Byzanz über seine Gallo-Bomanen geherrscht hatte, 
dass er als König der Römer bezeichnet werden konnte, er hatte sein 
Land erobert und war im Kriege mit den Westgothen, die gleich- 
faUs dem Reiche nicht untergeordnet waren, begriffen, als ihm Anastasius 
den Titel Prokonsul verlieh. Er nahm ihn an. Sofort erfüllte er die 
Ehrenpflichten seines neuen Ranges, indem er nach römischer Sitte den 
feierlichen Umzug hielt und Münzen unter das Volk verteilte. Eine 
solche Auszeichnung, wie sie andere Männer vor ihm empfangen hatten, 
setzte auf keiner Seite voraus ein Recht zu geben oder zu erhalten. 
Die Absicht des Kaisers konnte nicht darauf gerichtet sein, auf diesem 
Wege den Eroberer zu seinem Statthalter zu machen, da jenes Mittel, 
das er ergriff, hierzu ganz untauglich gewesen wäre; Chlodowech, der 
bereits auf das Beste berechtigt war, konnte nicht durch eine Titulatur 
sein teils ererbtes, teils selbsterworbenes eigenes Herrscherrecht in ein 
abgeleitetes Recht verwandeln, und nirgends erscheint sein Reich in 
Abhängigkeit von Byzanz. Ein Besitz in fremdem Namen, der nicht 
Pflichten gegen den Kaiser enthalten hätte, wäre ohne rechtliche Reali- 
tät gewesen. Der Kaiser hätte vergeben, was er nicht besass, oder der 
König auf das verzichtet, was er behielt. Und dass die Zeitgenossen 
die Handlung nicht unter dem Gesichtspunkt einer Änderung der 
Rechtsgrundlage aufgefasst haben, dafür spricht der Umstand, dass 
sie fortfuhren das Reich ein Reich der Franken zu nennen, dass sie 
mithin in Abrede stellten, dass Chlodowech die römische Herrschaft 
übernommen und fortgesetzt habe. War aber durch jenen Akt keine 
juristische, nicht einmal eine formelle Verbindung zwischen beiden 
Monarchen anerkannt oder eingeführt, so kann noch weniger eine innere 
Einwirkung auf die Organisation des gallischen Länderbesitzes dadurch 
bewirkt worden sein. . Der Eroberer musste die Verhältnisse zu den 
Provinzialen Jahre lang bereits geordnet haben, und wie dies gesohehen 
war, erfahren wir später aus der Thatsache, dass sie nicht anders als 
die Germanen regiert wurden. Der ganze Vorgang, der sich in dem 
Ehrennamen ausspricht, hat für die damalige Zeit nichts auffallendes. 
Es ist eine Verbindung, die gewiss von Interesse ist, deren Interesse 
jedoch ausserhalb des Rechtsgebiets liegt, weil sie zu dem geltenden 
fränkischen Staatsrecht kein neues Moment hinzugefügt hat. ') 

") Nur als neuesten Vertreter der unrichtigen, auch von Fustel de 
Coiilanges geteilten Ansicht nenne ich Gautier, Pr^cis de Fhistoire du droit 
frangais 2« äd. 1884 S. 88: Clovis se regarda comme un d^l^guä de rautoritä 
romaine repr^sentee par les empereurs d'Orient. Die reale Rechtsfrage wird 

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i 



ä38 W. Sickel 

Der vierte und ohne Zweifel wichtigste Punkt, gegen den wir 
uns wenden, ist die Reichsgründung, ürsprungsfrage und Datumsfrage 
scheinen so eng mit einander verknüpft zu sein, dass man glauben 
möchte, die eine mit der anderen beantworten zu können. Allein auf 
diesem Wege ist es uns nicht vergönnt, den Gegenstand zu erledigen, 
weil die Datierbarkeit der meisten Königsrechte fehlt. Die rechtsge- 
schichtliche Bedeutung des Grossstaats ist daher sehr schwer zu beur- 
teilen, und wenn es uns auch gelänge, diejenigen Bestandteile auszu- 
scheiden, welche für uns deshalb nicht in Betracht kommen, weil sie 
nicht die Grundlegung, sondern die Bereicherung und Fortbildung der 
Monarchie betreffen — eine Unterscheidung, ohne welche wir unsere 
Aufgabe nicht lösen könnten — , so bleibt doch bei den inneren Kri- 
terien, an die wir uns zu halten haben, eine grosse Meinungsverschie- 
denheit möglich. Unser ganzer Aufsatz wird eine Beantwortung dieser 
Hauptfrage sein, aber einige Bemerkungen können wir nicht unterlassen 
vorauszuschicken. Der Grossstaat ist nicht mit einem Schlage entstanden, 
sondern in allmählichem, durch Grenerationen fortgesetztem Anwachsen. 
Clojo hat Cambrai genommen und sein Reich bis zur Somme ausge- 
dehnt. Childirich, dessen Vorfahren Könige gewesen waren, ist in 
römischem Dienst durch Gallien gezogen, er hat gegen Westgothen und 
Sachsen gekämpft, ist bis nach Paris ^) vorgedrungen und hat auch im 
Bunde mit einem Sachsen die Alemannen besiegt. Sein Lohn war 
schwerlich gering. Jene Verbindung mit dem Römerstaat in Gallien 
hatte nicht nur seinen Unternehmungsgeist belebt und ihm die Schwäche 
derjenigen, denen er zu Hülfe zog, gezeigt, sondern ihm auch die 
Sympathieen der Gallier, die er mit seinen Waffen verteidigt hatte, 
gewonnen, und vielleicht in Gegnern der Arianer die Hoffnung erweckt, 
dass sie, wenn es glückte einen solchen Heiden zu ihrem Glauben zu 



von diesen Schriftstellern gar nicht berücksichtigt. Von concessa per litteras 
potestate regnandi sprach schon Radolfus de Diceto, Mon. Germ., SS. 27, 271. 
— Dass die Merovinger den Titel wie ein Familiengut behandelt und ihn 
also eine Zeit hindurch fortgeführt haben, hat Sohm, Zeitschrift für Rechts- 
geschichte 14, germ. Abt. S. 8 bemerkt, und Ranke, Weltgeschichte 4, 2, 358 f. 
hat darauf hingewiesen, dass sich früh und selbst bei den Gallo-Romanen die 
Ideeen von Consulat, Patriciat und Kaisertum vermischt haben. Augustus hat 
sich ein König genannt, wie seine Münzen zeigen, Forschungen zur deut- 
schen Geschichte I, 608, 615 ; auch Procop, bell. Goth. HI, 33 ist belehrend. 
^) Über das noch unentschiedene Verhältnis zu Paris ausser v. Sybel 
a. a. 0. 296 ff. und Waitz 2, 1, 34, 40 J. Havet, Bibliothäque de Täcole des 
Chartes 43, 525. 



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bie Entstehung der fränkischen Monarchie. 239 

bekehren, über ihre Feinde triumphieren würden^). Endlich war er 
ohne Zweifel auch nicht ohne realen Vorteil aus seinem thätigen Leben 
davongegangen; aber wir wissen nicht genau, in welchem Umfang er 
die Grenzen seines Erblandes gegen Westen vorgerückt hat. Das 
nördliche und auch ein Teil des mittleren Galliens, gegen das er sie 
ausdehnen mochte, war immer noch ein Land, welches von der römischen 
Kultur mehr berührt als durchdrungen war, wo noch immer keine grossen 
Städte die Mittelpunkte des Lebens waren, sondern keltische Bauern, 
Jäger und Hirten in Dörfern oder vereinzelt lebten und auch eine regel- 
rechte römische Verwaltung nicht zur Durchführung gekommen war ^). 
Hätte ein solches Gebiet Childirich veranlasst, seinen Staat zu romanisieren? 

Chlodowech hat ihn beerbt. Diese mächtige Gestalt, die am 
Eingang des fränkischen Reiches steht, ein Fürst torrens et pulcher: 
von so gewaltiger Energie und Entschlossenheit, dass er alles nieder- 
warf, was ihm entgegenstand; ein König, der sein Kriegsvolk zu be- 
stimmen weiss über zwei Jahrzehnte hindurch für ihn zu erobern und 
sich selbst mit Beute zu begnügen ; der das Foedus abwirft und alsbald 
als eine kriegerische Grossmacht erscheint; der die neuen Landesteile, 
mochten sie national sein was sie wollten, mit seinem Erblande unter 
völliger Aufhebung der selbständigen Fortdauer desselben zu einem 
einheitlichen Staate vereinigt, in dem er alle ünterthanen sich zu 
gleichem Dienst vei-pflichtet ; der Tournai, seine Vaterstadt, verlässt, 
um zunächst wohl in Soissons und schliesslich in Paris zu residieren, 
sich so von seinem Stammvolke ablösend: diese Kraft, die so nach 
aussen wirkte, konnte auch im Inneren nicht ruhen und musste in dem 
Reiche zwischen dem Rhein und den Pyrenäen, in dem sie fest und 
kraftvoll die Herrschaft führte, vernichten und schaffen. Aber welche 
Ordnungen hat Chlodewech begründet? Weder ihn noch einen der 
früheren Könige begleiten wir in seiner staatsbildenden Thätigkeit; von 
den Königsrechten, welche die Lex Salica gelegentlich erwähnt, haben 
wir keinen Grund zu glauben, dass sie neu gewesen wären. 

Auf diesen Wegen suchen wir umsonst die Genesis der Monarchie 
chronologisch zu verfolgen. Wir sehen wohl, dass Zeit und Anlass zu 
grossem Handeln gegeben war, aber wie sie benutzt sind, steht bei 



») Vergl. Gregor von Tours 2, 23. 35. 36. 10, 31 § 7; vitae patriim 4, 1. 

•) Über diese nicht unwichtigen Zustände s. Hettner in dieser Zs. 
Bd. 2, 6; Hirschfeld, Commentationes in honorem Th. Momraseni 1877 S. 445, 
Lyon 1878 S. 4. 5 und Wiener Sitzungsberichte 103, 312. 314. 318 f. ; Momm- 
sen, rOm. Geschichte V, 92 f., 103. In lehrreicher Weise bestätigt auch Gregor 
von Tours 6, 9 die Vei-schiedenheit der Bildung. 



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040 W. sickcl 

Historikern nicbt geschrieben. Wir mOssen uns an andere Zeugen 
wenden. Die Rechtssätze sind es, die wir fragen, nnd sie erzählen 
uns mit vemdimbarer Deotlichkeit von dem Grande und dem Zwecke 
ihres Daseins; in ihrer Sprache sind in grossen und einfachen Zügen 
die Gedanken zu lesen, deren Wirksamkeit die Monarchie geschaffen 
hat. Wir erklären einen Rechtssatz oder die Yeränderong, die er 
durch eine modificierende Anwendung erlitten hat, indem wir sie auf 
ihren Zweck zurückführen; wir schliessen von dem Rechtssatz des Ge- 
wohnheitsrechts auf das Thun und von dem Thun auf das Wollen, und 
finden so den voraufgegangenen Zustand heraus. Ein Staat, der seine 
Entstehung der zufälligen Thatsache verdankt, dass er zu gross gewor- 
den war, um mit den alten Mitteln regiert zu werden, musste ein 
anderes Aussehen gewinnen als der Staat, der aus inneren Umwälzungen 
im salischen Volke hervorgegangen war oder der dadurch emporkam, 
dass er Unterthanen erwarb, die nur monarchisch leben konnten und 
die so zahlreich waren, dass er durch sie die alte Freiheit überwältigte. 
Sobald wir uns an die Institutionen wenden, verändert sich der Bestand 
des Mitteilbaren in hohem Mass. Wir betrachten nicht mehr gleich- 
gültige Begebenheiten und unbelehrende Episoden der politischen Gre- 
schichte, weil uns der Anblick solcher äusseren Vorgänge in der Er- 
kenntnis dessen, worauf es ankommt, nur stören würde, sondern richten 
unsere Aufmerksamkeit ungeteilt auf das Innere des Staats, von dem 
allein wir noch Aufschlnss hoffen können. 

Wenden wir das Gesagte auf unseren Gegenstand an. Die Auf- 
hebung des Freistaats durch die Monarchie hat sehr reale Gründe ge- 
habt. Um das Geschehene zu begreifen, besitzen wir zwei feste An- 
haltspunkte : wir haben vor uns das alte und das neue Staatsrecht. Unsere 
Untersuchung kann demnach nur darauf gerichtet sein zu sehen, ob sich 
zwischen beiden eine innere Verbindung ergiebt. Indem wir ein jedes 
für sich prüfen, suchen wir in dem einen die Anlage zu Veränderungen 
und in dem anderen die Ursachen seiner Entstehung, und indem wir 
sodann beide Ergebnisse mit einander vergleichen, halten wir für er- 
reichbar durch Vor- und Rückschlüsse den Kreis der Möglichkeiten, 
der für ihr Verhältnis an sich denkbar wäre, soweit zu verengem, dass 
wir schliesslich der Monarchie ihren festen genetischen Platz anweisen 
dürfen. Was sich vielleicht von einem abstrakten, von den realen 
Voraussetzungen absehenden Standpunkt in Zweifel oder Abrede stellen 
liesse, kann sich einer genetischen realen Auffassung als historisch zu- 
verlässig ergeben. Und um so sicherer werden wir den allgemeinen 



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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 241 

Gang der Yerändernng erkennen, je einfacher und geringer an Zahl 
die Faktoren waren, die bei der Wandelang mitzuwirken hatten. Aller- 
dings kann mit derartigen Beweismitteln der Verlauf der Entwicklung 
nur in sehr allgemeinen Umrissen gezeichnet werden; es ist verwehrt, 
das Ideal unserer Greschichtschreibung, die Erzählung, zur Anwendung 
zu bringen. Es ist in der That ein schwerer Verlust, dass uns die 
werdende Monarchie nicht mehr in ihrer konkreten Lebendigkeit sicht- 
bar wird, aber wir würden den Verlust nur vermehren, wenn wir die 
uns gebliebenen Materialien nicht vollständig ausbeuteten; benutzen wir 
das zur Verfügung stehende Recht, so dflrfen wir hoffen, uns einem voll- 
kommeneren Verständnis der umfassendsten Umbildung, die unser öffent- 
licher Rechtszustand jemals erfahren habe, zu nähern. Und ist es 
denn hier allein, dass uns das einzelne fast aberall verborgen bleibt? 
Hinge die Einsicht in die Menschenwerke von der Kenntnis des Einzel- 
lebens ab, so würde uns der grösste und nicht der wertloseste Teil der 
Greschichte, die Geschichte von Sprache, Wirtschaft, Religion, Recht 
und Volksdichtung unverständlich sein. In die konkreten Erlebnisse 
der Mithandelnden braucht unser Blick nicht zu dringen. Ein Gegner 
würde mit kaum schlechterem Rechte fordern, dass wir, um die Ent- 
wicklung der Tiere und der Pflanzen zu verstehen, der Kunde der ani- 
malischen und vegetabilischen Einzelwesen bedürfen. 

Haben wir nach Massgabe der vorigen Erörterungen aus dem 
Zustande, den uns die Nachrichten über die beiden Staaten vor Augen 
stellen, den Gang der Entwicklung zu finden, und beginnen wir damit, 
dass wir uns das politische Leben der Germanen, an dem ja auch die 
Vorfahren der Salier beteiligt waren, vergegenwärtigen, um zu erwägen, 
ob Bedingungen für eine Veränderung, wie wir sie später als vollzogen 
antreffen, vorhanden waren, so scheinen unsere Voraussetzungen sich von 
Anfang an auf einen Thatbestand von äusserst unsicherer Beschaffenheit 
stützen zu müssen. Denn jene Vergangenheit, ohne deren Kenntnis wir 
auf den rechten Einblick in die Entstehung der Monarchie verzichten 
müssen, ist niemals Gegenstand so zahlreicher, ernster und gewichtiger 
Kontroversen gewesen, wie in der Gegenwart. Da es unmöglich ist an 
dieser Stelle die Streitfragen über den altdeutschen Staat wieder auf- 
zunehmen, bleibt uns nichts übrig, als von den Ergebnissen der bis- 
herigen Untersuchungen, die uns gesichert scheinen, auszugehen ^). Wir 



•) Über das Nähere habe ich zuletzt gehandelt in dem Aufsatz: Zur 
germanischen Verfassungsgeschichte, Mitteilungen des Instituts für öster- 
reichische Geschichtsforschung, Ergänzungsband I, 7 — 50. Die Schrift von 



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ä42 ^. Sickel 

brauchen ans hierbei nicht auf sämtliche Gebiete des öffentlichen 
Lebens einzulassen, noch einen jeden G^enstand gleichmässig zu be- 
handeln, sondern es wird genügen, wenn wir aber einige flQchtig hin- 
weggehen und nur länger bei denen verweilen, weldhe fÄr die Entwick- 
lungsfähigkeit des germanischen Staats in der uns interessierenden Rich- 
tung bedeutsam sind, also vor allem bei dem Verhältnis der souveränen 
Volksgemeinde zu ihren Machthabem und bei dem Inhalt der Ftkhrung. 
Wir befinden uns bei dieser Darstellung in der Epoche um den Anfang 
unserer Zeitrechnung. 

Der germanische Staat gehört zu den Republiken. Die Volks- 
gemeinde war es, welche die Staatsgewalt besass. Das Grundinstitnt 
der Verfassung war die Regierungsversammlung der Volksleute, durch 
welche der Staat handelte. Die Volksgenossen versammelten sich, um 
ihre Gemeinschaft sichtbar zu bethätigen und Ober ihre Angelegenheiten 
zu beschliessen, ihre Machtvollkommenheit war uneinschränkbar, und 
was sie beschlossen, war für den Unterthan rechtsverbindlich. Das Recht 
der Rede stand jedem Manne zu. 

Es würde jedoch sehr irrig sein, wenn wir der Volkssouveränetat 
demokratische Gesinnungen unterlegen wollten. Wohl war der staats- 
rechtliche Verband der Volksleute auf die Prinzipien der Gleichheit und 
der Gegenseitigkeit gegründet, aber in der praktischen Bethätigung schob 
sich ein aristokratisches Element ein, ohne dessen Würdigung uns das 
politische Dasein des Germanen in einem unrichtigen Lichte erscheinen 
würde. Dieses Element ist der Adel. Je nr.ehr wir in den germa- 
nischen Staat eindringen und seines realen Wesens inne werden, um so 
bedeutender erscheint uns die politische Funktion des Volksadels. Seine 
Stellung beruht auf öffentlichem Verdienst. Wer der Nützlichste in der 
Gemeinschaft ist, ist auch der Beste, und Niemand hat in diesen Jahr- 
hunderten mehr gethan, was zum Wohle des Volkes dient, als der 
Adlige. Sein Leben gehört dem öffentlichen Wirken; nicht zum Ge- 
niessen und Gehorchen, sondern zum Handeln und Gebieten ist er ge- 
boren. Adlige kämpfen an der Spitze der Volksleute, verteilen den 
Acker, unterhandeln mit dem Ausland, sie reden vor allen in der 
grossen Versammlung und pflegen deren Entschlüsse zu bestimmen. 
Und nicht nur Angelegenheiten der Gemeinschaft fallen in ihren Bereich, 
auch mit Einzelnen beschäftigen sie sich, indem sie fehdende Ge- 



Voss, Republik und Königtum im alten Germanien, 1885 (in Wirklichkeit 
1884), erschienen nach Einsendung des vorliegenden Aufsatzes an die Re- 
daktion, giebt keinen Anlass zu einer Änderung. 



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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 243 

schlechter zur Versöhnung nötigen und unter Streitenden Recht spiechen. 
Bei allen Völkern bestanden solche Herrschergeschlechter, noch ehe <lie 
Versammlungen aus ihnen Einzelne zu Fflhrern erkoren. FQr einen 
sdchen Volksakt haben wir in der Gegenwart keine Analogie mehr, 
und es ist daher schwer denselben richtig aufzufassen. Der Häuptling 
empfing nicht seine Macht durch den Volksbeschluss, dieser Akt war 
nicbt ein Akt der Rechtsübertragung, der ihm eine staatliche Vollmacht 
gegeben hÄtte im Namen des Volkes zu handeln, sondern er bezeichnete 
den herrschenden Mann, dem als Mitglied eines der bevorzugten Ge- 
schlechter die Leitung der Gesamtheit zukam. Der Häuptling fQhi*te 
nicht die Geschäfte des Volkes, weil dieses ihn für den Ersten erklärt 
hatte und wollte, dass er es sei, sondern weil er in der That der Eiste 
war, weil er eine Stellung in der Gemeinde einnahm^ die diese weder 
geben noch nehmen konnte. Die persönlichen Eigenschaften, an welche 
die Häuptlingswürde geknüpft wurde, waren noch in historischer Zeit 
unbedeutend im Vergleich mit dem Gewicht der adligen Abkunft. 

Der Gemeinde gegenüber war allerdings die Wirksamkeit der 
Führer nur eine thatsächliche. Ihre Vorschläge an das Volk waren 
Ratschläge, deren dasselbe rechtlich nicht bedurfte; durch ihr Beispiel, 
ihr Wort, ihr Ansehen mussten sie die Volksleute bestimmen, und selbst 
der Befehlshaber des Volksheeres verdankte seine hauptsächliche Wirkung 
noch seinem eigenen Verhalten. Aber wir dürfen iXher dieser rechtlichen 
Lage nicht vergessen, dass die Völker ihre volle und sichere Handlungs- 
fähigkeit erst durch ihre Führer gewannen. Ohne uns Häuptlinge, 
sagte Segestes zu Varus, werden die Cherusker nicht wagen etwas zu 
thun. So gross war die Bedeutung dieser Männer für den Zusammen- 
halt der Menschen, die sich doch noch durch verwandtschaftliche Bande 
verknüpft fühlten, dass ihr Tod zuweilen genügt hat, die politische 
Existenz eines Volkes zu beendigen und dasselbe zur Unterwerfung unter 
ein anderes Volk und zum Aufgeben der selbständigen Fortdauer zu 
bewegen. Hätten jene Machthaber nur durch den Willen des Volkes 
ihre Stellung erhalten, so würde unerklärlich sein, wie sich die Auf- 
traggeber so stark an sie gebunden fühlten, dass ihre gewaltsam ver- 
ursachte Abwesenheit zur Unthätigkeit zwang oder ihr Fall den Fall 
des Staats bewirkte. Nicht zur Gültigkeit des Volksbeschlusses war ihre 
Thätigkeit notwendig, nicht in ihnen bestand der Staat, aber sie waren 
ein reales Bedürfnis, um einen Entschluss hervorzubringen und den Staat 
zu erhalten. Deshalb musste auch die Würde bei bestimmten Familien 
bleiben. 



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244 W. Sickel 

Die Unentbehrlichkeit der Leitiiiig zeigt sich noch auf einer andern 
Seite, die nns die natoriiche Ratlosigkeit jener Menschen vergegenwär- 
tigt nnd zugleich bestätigt, wie wenig aus der Menge des Volkes selbst 
die Initiative zu Handlungen hervorzugehen pflegte, wie Führen und 
Gefbhrtwerden uraltes und unerschQtterliches Herkommen war. Re- 
ligiöse Veranstaltungen, vorgenommen zur Vorbereitung von Volksbe- 
schlQssen, lassen uns in die Stimmung der Masse blicken, in ihre Un- 
sicherheit, ihre Unentschlossenheit und Planlosigkeit Der Priester, der 
Vermittler des Verkehrs zwischen (jott und Volk, zerschneidet einen 
Zweig in Stäbchen, ritzt in sie Runen ein und wirft sie auf ein weisses 
Gewand. £r hebt dreimal einen Stab auf und deutet seine Zeichen. 
Fallen die Auslegungen günstig aus, so zögert die Versammlung dennocli, 
sie lässt die Deutungen durch Vorzeichen beglaubigen. Vögel werden 
beobachtet; heilige Pferde werden umhergefahrt und wenn diese schnauben 
oder wiehern, so geben sie den Menschen Selbstvertrauen und verleihen 
ihnen Mut einen £ntscbluss zu wagen. Es ist nicht der Regierungsakt 
selbst, der im Namen eines Gottes vollzogen wird, aber ihn entscheidet 
der souveräne Volkswille, aber dieses souveräne Volk sucht in Qberir- 
discbeu Äusserungen Auskunft, ob es verhandeln und beschliessen solle. 
Wie gross musste die UnschlOssigkeit der Volksmassen sein, wenn sie 
sich in solchen festen Grestaltungen ausgeprägt hat! Unter diesen Um- 
ständen begreift sich leichter, dass Adlige als notwendige Lenker das 
Volk leiten und ihm durch ihre eigene Thatkraft ermöglichen mOssen 
zu handeln. 

Allein das Volk gebrauchte seine Häuptlinge nicht bloss, um die 
Fähigkeit zu gewinnen sich zu entscheiden nnd etwa seinen Beschluss 
ausführen zu lassen, sondern noch immer, obgleich es längst begonnen 
hatte durch seine Versammlung sich selbst zu regieren, ttberliess es 
ihnen eigene selbständige Handlungen vorzunehmen, die in ihrer Wirkung 
den Volkshandlungen nicht nachstanden. Es gab freie Thaten der 
Herrschenden, welche das Volk gelten liess, eigenmächtige Entschliess- 
ungen in öffentlichen Angelegenheiten. Wenn etwa ein Häuptling den 
Acker verteilte, einen Freien wehrhaft machte oder mit einem Volke 
einen Bündnisvertrag abschloss, so mochte seine Handlung nicht gerin- 
geren Erfolg haben, als wenn die Gemeinde selbst über sie beschlossen 
hätte. Die Selbstentscheidungen der Leiter waren allerdings beschränkt, 
aber die Schranke entsprang nicht ihrem Willen, sondern ihrem Können. 
Dieser Umstand ist von hoher Bedeutung. 

Von dieser Art war die Funktion des Häuptlings. Er war nicht 



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Die Eiitstehunj^ der fränkischen Monarchie. 245 

darauf beschränkt Yolksbeschlüsse zu veranlassen nnd zur Ausführnng 
2u bringen, sondern so stark war noch das angeborene Selbstvertranen, 
welches er durch den altererbten unbestrittenen Besitz der vorwaltenden 
Stellung erworben hatte, und so gross war noch die Fflgsamkeit und 
Anhänglichkeit der Yolkslente, dass er vermochte aus eigener Macht 
Yolkssachen mit voller Wirkung zu erledigen. Und diese allgemeine 
öffentliche Th&tigkeit stand jedem Häuptling zu. Der Inhalt der Häupt- 
lingsroacht, der in der Urzeit alles öffentliche Thun von Volkshäuptern 
umfasst hatte, war fast noch ungeteilt geblieben. Diese unbestimmte 
Allgemeinheit der socialen Wirksamkeit ist es, die das Wesen des 
Häuptlings charakterisiert; wir würden dasselbe verkennen, wenn wir 
es durch die Aufzählung einzelner Seiten der Thätigkeit bestimmen 
wollten. £s gab keine Kriegshäuptlinge neben Friedeoshäuptlingen, 
keine Yolksberater neben weltlichen Richtern für die Volksversammlung. 
Allerdings war eine Ausscheidung einzelner Funktionen begonnen. Die 
obrigkeitlichen Befugnisse des Priesters griffen jedoch in die Staatsregie- 
mng nicht unmittelbar ein, sondern waren auf das sacrale Gebiet be- 
schränkt; seine Strafrechtspflege, die er im Namen des Gottes übte, 
enthielt ein Recht zu gebieten und unterschied sich daher von der 
weltlichen Rechtspflege, welche mit Vermittelung von Vergleichen ange- 
fangen hatte und bei der in Folge dessen öffentliche Bussen aufgekom- 
men waren. Die Gefahr einer fortschreitenden Absonderung weiterer 
Aufgaben, welche die Häuptlinge entkräftet haben würde, wurde ver- 
mieden, wo anstatt der mehreren Führer der älteren Zeit ein einziger 
an die Spitze des Volkes trat. Derselbe Mann, der alle im Frieden 
leitete, befehligte sie jetzt auch in der Zeit des Krieges. Es war eine 
höhere Aufiiassung, dass ein einheitlicher Wille das Ganze lenkte, aber 
an sich wurde das Wesen der Stellung durch die Einsetzung nur eines 
Oberhaupts nicht verändert. Jedoch auf die Dauer wurde die Gewalt 
des Einen leichter eine andere als die Mehrerer, denn seine Macht 
war in wie ausserhalb der Volksversammlung eine weit grössere, und 
ihm, der ohne seines Gleichen dem Volke gegenüberstand, war eine 
Überlegenheit über die Volksleute gegeben, der sie sich thatsächlich 
mehr und mehr unterwerfen mochten. Kein Volksmann war für sich 
stark genug den Anforderungen des Königs zu widerstehen. Dieser 
Fortschritt der Herrschaft ist, wie schon Tacitus bemerkt, auch darin 
zu Tage getreten, dass Könige Freigelassene, die sonst eine niedrige 
Stellung einnahmen, nicht nur über Freie, sondern selbst über Adlige, 
die doch vormals das Volk mitgeleitet hatten, zu erheben vermochten. 



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246 W. Sickel 

Schon zeigt sich also die Bedeutung von Königshof und Königsdienst 
und jene dynastische Gesinnung, welche die Macht zu eigenem Vorteil 
ausbeuten will. 

Es ist ein merkwürdiger Kontrast, dieses Zusammenwirken der 
zwei artverschiedenen Faktoren, aus denen das politische Leben des 
Germanen entspringt, das rechtliche Herrschen und das faktische Folgen, 
das Regieren und Geleitetsein. Das Volk war souverän, und kein 
Souverän kann allmächtiger sein, als dieser es war; keine der Hand- 
lungen, die es vornahm, war in ihrer RechtsgOltigkeit durch einen be- 
stimmten Inhalt oder durch die Einhaltung gewisser Formen bedingt 
und keine bedurfte einer vorgangigen Begutachtung oder nachträglichen 
Genehmigung Einzelner — aber noch bestand in diesen sich selbst re- 
gierenden Völkern eine ältere Gewalt, eine Macht von socialer Natur. 
Das Walten des Häuptlings geschah aus eigener Kraft, er war 
noch nicht ein Beamter der Gemeinde geworden. Wie der Hausherr 
über die Seinen auf Grund einer Gewalt, die er nicht vom Volke ab- 
leitete, herrschte, wie der Priester ohne A^olksauftrag gebot und kraft 
göttlicher Gewalt sein Urteil vollstreckte, so besassen die Geschlechter 
eine Autorität, die ihnen kein Volksbeschluss zu entziehen vermochte. 
Wohl war der Häuptling wie jeder Volksmann der Gemeindeversamm- 
lung als dem Organ des Souveräns unterworfen, aber er erwartete 
freiwillige Folgsamkeit und war gewohnt sie zu finden. Er war in der 
That mehr als der bloss Oberredende Leiter der Gemeinde. 

Die Einheit solcher Gegensätze ist offenbar ein Übergangsstadium. 
Mit dem Antagonismus von Volksregierung und Adelsmacht ist nicht 
sowohl die Möglichkeit als vielmehr die Notwendigkeit einer Verände- 
rung dieses Zustandes gegeben. Denn jene Eintracht, die unerlässliche 
Bedingung des alten politischen Lebens, war auch ohne die Absicht die 
Regierungsform zu ändern unhaltbar, weil das Volk anderes erstreben 
musste als der Adel, und der Mangel des Bewusstseins dieser Lage bei 
den Beteiligten war hierfür völlig gleichgültig. Wer von dem geschil- 
derten Zustand in die Zukunft blickt, von diesen entwicklungsfähigen 
und entwicklungsbedürftigen Bestandteilen des volksstaatlichen Daseins, 
der erkennt leicht, dass eine Änderung der umfassendsten Art bevorsteht, 
die früher oder später eintreten mag, aber zu irgend einer Zeit ein- 
treten muss, oder das Leben wäre geschichtslos verlaufen. Die Ver- 
änderlichkeit der Verfassung ist nicht ein Zeichen der Schwäche, sondern 
der Jugendlichkeit derselben. 

Die Neuerung selbst kann den einen wie den andern Faktor be- 



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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 247 

treffen, sowohl das Volk als der Führer kann der veränderliche Teil 
sein, aber es ist ein innerer Zwiespalt, den der dargelegte Zustand 
enthält: eine Versammlung, welche die gegebene Gegnerin des Häupt- 
lingtums, und der Häuptling, welcher der geborene Widersacher des 
Cremeinderechts ist; jene Versammlung, die eine rechtliche Vereinigung 
mit ihren Häuptern sucht, und diese Häupter, denen der Trieb sich ihr 
gegenüber rechtlich selbständig zu machen eingeboren ist, sie müssen 
zu einer Auseinandersetzung gelangen, in der sie einen vollendeteren 
Ausdruck für ihr gegenseitiges Verhältnis gewinnen. Diesem Streit sind 
die Teilnehmer ohne ihre Wahl, durch ihre Greburt zugeteilt: die zwei 
Kräfte unterliegen ihrer Natur nach verschiedenen Tendenzen. Der 
Volkswille, fortgesetzt gebraucht, muss an Stelle des socialen Bandes, 
das ihn mit seinem Führer verbindet, ein rechtliches setzen, denn er 
müsste seine Natur verleugnen, wenn er ertragen könnte, dass ein ge- 
borener Herrscher die Menschen leitet, der mehr Volksherr als Volks- 
diener ist, der zeitlich unbestimmt und inhaltlich schrankenlos waltet, 
der allen neuen Aufgaben gewachsen ist und bereit ist aXig zu über- 
nehmen. Der Volkswille muss danach verlangen, dass seine Vorsteher 
ihre Befugnisse üben auf Grund der Erteilung einer Vollmacht und im 
Namen der Gemeinde, dass die Dauer ihrer Thätigkeit begrenzt und 
der Umfang ihrer Geschäftsführung eingeschränkt wird, indem die ver- 
schiedenen Aufgaben unter mehrere Bevollmächtigte verteilt werden, und 
schliesslich muss er ihr Handeln kontrollieren wollen. Auf der andern 
Seite hat der Führer die Neigung, die allgemeine Leitung des Volkes 
aus einer socialen zu einer rechtlichen umzubilden. Sein Regiment, 
das seine Vorfahren besessen haben und dessen Dasein noch unentbehr- 
lich ist, um den politischen Verhältnissen Stetigkeit zu verbürgen, besitzt 
noch einen Umfang und eine Beständigkeit, dass es nur einer günstigen 
Zeit zu harren scheint, um zur rechtmässigen Herrschaft zu werden. Noch 
mag der Häuptling sicher sein, dass das Volk ihm folgt, wohin er es führt; 
seine allgemeine Wirksamkeit befähigt ihn eine steigende Geschäftigkeit 
zu entfalten, die sich jedem neuen Bedürfnis anpasst, jede neue Auf- 
gabe erfüllt, und die Freiheit der Bewegung, die ihm das Lieben ge- 
stattet, macht es ihm möglich durch eigenmächtiges Handeln Ordnungen 
hervorgehen zu lassen, die für ihn eine Rechtssphäre neben der des 
Volkes begründen. Fügen sich die Volksleute in das Geschehene, so 
kann durch die reale Geltung solcher Machtäusserungen das Selbstbe- 
stimmungsrecht der Gemeinde eingeschränkt und durch Gewöhnung ein 
gewisses Verhalten rechtliche Pflicht werden, und um so mehr wird 

Westd. Zeitsohr. f. Gesch. u. Kaust. IV, UL 18 



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248 W. Sickel 

durch das Machtgebiet der Gremeindevorsteher die Selbstth&tigkeit der 
Gemeinde geschmälert werden, je seltener eine Regierangsversammlung 
gehalten wird. Wie viel Hessen eine oder zwei Versammlungen in jedem 
Jahre zu thun übrig ! Die Entwicklung dieses Faktors wird Minderung, 
Verwandlung oder Aufhebung des Gemeinderechts sein. 

So hatten einst Häuptlinge die Vorfahren derjenigen geleitet, von 
denen die Herrschaft der Merovinger ihren Ausgang nahm, auch sie 
hatten in einem Staate gelebt, der jene zwei Kräfte in sich geborgen 
hatte. Aber war dies Gemeingut unseres Altertums der äusserste Höhe- 
punkt, bis zu dem sie gelangt sind, oder gab es noch einen späteren? 
Haben sie sich noch eine Zeit lang in der Bahn der republikanischen 
Freiheit weiterbewegt, ehe sie die Richtung auf das Königsrecht ein- 
schlugen? Und mit welchem Erbteil zweigte sich das ürvolk der Me- 
rovinger von seinem Stamm volk ab? Wir müssen anerkennen, dass die 
Entscheidung ungewiss ist. Es sind wohl nur drei Notizen, an die ^ir 
uns hier halten könnten, Notizen, die zwar gute germanische Züge 
wiedergebep, die jedoch grade auf die Punkte, auf die es uns hier am 
meisten ankommen muss, nur ein geringes und überdies etwas unsicheres 
Licht werfen. Wir erfahren, dass die alten Salier während der Wan- 
derzeit noch unter Vielherrschern standen, dass sie dann jenseit des 
Rheins sich in Königreiche teilten, in denen alle Fürsten einem und 
demselben Adelsgeschlecht angehörten. Spricht die Dauer der Vielherr- 
schaft nicht für eine frühe und beträchtliche Weiterbildung der Volks- 
verfassung, so fällt hierfür auch die Einführung des Königtums nicht 
ins Gewicht, weil ihr die Volkseinheit, soviel wir sehen, nicht im Inte- 
resse allein des Volkes, sondern eher des Adelsgeschlechts, geopfert 
wurde. Zwar erkoren die Völker noch ihre Könige, aber was bedeu- 
tete dieser Akt? Und war die Wahl ein Teil des Rechts den Staat 
zu regieren oder hatten sich Wahlrecht und Regierungsrecht geschieden 
und behauptete sich etwa noch jenes, während dieses erloschen war?^) 
Wir wissen es nicht. Es liegt eine unübersehbar lange Reihe staat- 
licher Entwicklungen zwischen dem Freistaat, den Tacitns schildert, 
und der ältesten erkennbaren Ordnung des Merovingerstaats. Wir 
finden hier sofort, bei dem ersten Auftreten in der Geschichte, das 
Wesentliche fertig vor, der Kampf der Faktoren ist beendigt und mit 



') Gregor 2, 9 und Gesta Francorum Kap. 4, vergl. unten. Eine 
ribuarische Vielherrschaft, die mein angeführter Aufsatz S. 28 erwähnt, er- 
kennt auch an Howorth, The Journal of the anthropological Institute XIII, 
1884, S. 225. 



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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 249 

sicherer Ruhe geht das Königtam seinen Weg inmitten der gährenden 
Gesellschaft. Der Urzustand dieses Staats, über den unsere historischen 
Quellen nicht hinaufreichen, der Zustand des fünften und sechsten Jahr- 
hunderts ist es, den wir dem altdeutschen Staate gegenüberstellen. 

Die Staatsverfassung ist monarchisch geworden. In dem I^ben, 
das die Zeitgenossen umgiebt, kehrt in vielen und grossen Rechtswir- 
kungen der König als das alleinherrschende Element wieder. Wir 
tinden dasselbe im Heer, im Rechtsschutz, in der Friedensbewahrung, 
wir entdecken es im Auswärtigen und in den Regierungsämtern. Und 
diese Rechte sind das eigene erbliche Recht eines Einzelnen, der wegen 
des Gebrauchs, den er von ihnen macht, von Niemandem zur Rechen- 
schaft gezogen werden kann. Das ist Monarchie. 

Das Recht auf den Besitz dieses Herrscherrechts gehört dem 
merovingischen Geschlecht, das Volk ist nicht befugt die Verbindung zu 
lösen. Das Monarchenrecht, das der Regent inne hat, ist ein völlig 
anderes, als in der Gegenwart. Der Merovinger hat sein öffentliches 
Individualrecht als ein subjektives Eigentum. Dieser folgenschwere 
Rechtssatz tritt uns mit unverkennbarer Deutlichkeit entgegen in der 
Thronfolge, die eine wirkliche Erbfolge ' ist, und in der freien Disposition 
des Monarchen über seine Befugnisse. Der Staat ist ein durch Erb- 
recht teilbares Gut wie ein anderes Besitztum, und die Berechtigungen 
sind dem individuellen Willen des Regierenden unterworfen wie ein 
anderes Besitztum. Die Rechtssätze, welche über die Wiederbesetzung 
des Thrones entscheiden, stehen mit denen, welche die Ausübung des 
Inhalts des Monarchenrecbts bestimmen, in innerem, genetischem wie 
positivem, Zusammenhang, sie sind die grössten Konsequenzen einer und 
derselben rechtlichen Auffassung. Bringen wir uns hier die freie Ver- 
wendbarkeit der Rechte näher zum Bewusstsein. Aus dem Satz, dass 
die zu Recht bestehenden Befugnisse gemäss ihrer subjektiven Natur 
subjektiv willkürlicher Ausübung überlassen sind, folgt unter Anderem, 
dass das Verfassungsrecht einen weiteren Faktor für die Bildung des 
Staatswillens als den König nicht kennt. Denn wenn der Souverän 
nicht rechtlich allein handeln dürfte, würde er nicht mehr das Recht 
haben seinen Willen frei zu fassen und frei zu äussern. Es ist eine 
andere Seite dieser Eigenschaft des Königsrechts, dass eine Sonderung 
in der Königsgewalt nach Gesetzgebung, Rechtsprechung und Regierung, 
welche etwas anderes wäre als eine thatsächliche oder eine verwaltungs- 
mässige Differenzierung, nicht durchgeftlhrt ist. Das Verordnungsrecht 
des Königs ist eine Äusserung seiner Regierungsgewalt und steht daher 

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250 W. Sickel 

nicht unter besonderen Rechtssätzen. Wohl kann es ein Verwaltongs- 
recht geben, aber dasselbe vermag nur Behörden and Unterthanen, nicht 
den Monarchen za binden; wohl giebt es Gesetze über staatliche An- 
gelegenheiten, aber sie treffen nicht den König mit verpflichtender Kraft, 
eine Gesetzgebong aber die Königsgewalt giebt es nicht. So ist, da 
die Verfassung keine Bechtssätze enthält, welche die Behörden bestim- 
men, durch welche der König verwaltet, sondern lediglich der Satz gilt, 
dass der König verwaltet, die ganze Verwaltung ein freies Mittel des 
Königs, dem die volle Befugnis verbleibt, seine Geschäfte selbst zu fohren 
wie Ämter einseitig zu bilden, abzuändern und aufzuheben. Die ganze 
Idee einer Verfassungsgesetzgebung wäre diesen Menschen fremd und 
unfassbar gewesen. 

Ein merkwürdiger persönlicher Staat! Aber entspricht dem Ab- 
solutismus in der Regierung ein Absolutismus in der Verfassung? Durfte 
der Monarch das Bereich seiner Herrschaft selbst bestimmen, so wtkrde 
ihm mit dieser Kompetenz über seine Kompetenz die vollkommene Des- 
potie gegeben sein. Hier ist der entscheidende Punkt, welcher die 
Monarchie zu einer verfassungsmässigen macht. Der Merovinger waltet 
nicht nach seinem Willen über das ganze I^bensgebiet, sondern der 
Umfang seiner Gewalt ist ein gemessener, nur innerhalb der Grenzen 
seiner Macht herrscht er frei, nur innerhalb seiner Zuständigkeit ver- 
pflichtet sein rechtlicher WiUe den Unterthan. Mit dieser Abgrenzung 
der Staatsgewalt hat es das Verfassnngsrecht allein zu thun. Wer 
könnte jedoch das, was der König auf Grund der von ihm besessenen 
Rechte thun, was er gebieten, verbieten, anordnen darf, positiv be- 
stimmen? Es ist ein unerschöpfliches Gebiet, das sich zwar andeuten 
lässt, dessen Begrenzung aber nur durch Aufsuchung der Seiten des 
Lebens gefunden werden kann, von denen der König ausgeschlossen ist. 
Vor allem sind es zwei Rechte, die am meisten dem Missbrauch aus- 
gesetzt sind, welche seine Herrschaft nicht enthält, absolute Gtesetz- 
gebnngsgewalt und Besteuemngsgewalt. Hätte der König das Recht 
nach seinem WUlen das Recht zu bestimmen, so würde er ja ein un- 
umschränkter Monarch sein. Diese oberste, mächtigste Gewalt, die der 
Staat haben kann, ist ihm versagt. Die Rechtsbildnng im Allgemeinen 
ist nicht Aufgabe der Staatsgewalt. Der Individualwille des Königs 
kann kein Recht setzen, durch welches das Privatrecht einschliesslich 
der Privatklagen und des Privatstrafrechts normiert würde. Er kann 
nicht befehlen, dass Ehegatten in Gütergemeinschaft leben, das Weib 
gleich dem Manne erben, die Privatstrafen aufhören sollen. Wohl 



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Die Entstehimg der fränkischen Monarchie. 251 

kann er eine Redaktion veranlassen and zu diesem Zweck die Rechts- 
kundigen aaswählen, welche das Recht weisen sollen, damit es fftr alles 
Volk anfgezeichnet werde, aber hier liegen nicht Rechtssätze vor, welche 
deshalb gelten, weil der König sie will. Femer ist die Gewalt des 
Staats, welche die gefährlichste von allen ist, die Bestenerungsgewalt, 
nicht vorhanden, weil sie keine Bedingung für die Erhaltung eines 
Staates ist, der die Unterthanen persönlich das leisten lässt, was er 
bedarf, ohne ihnen fär die Leistung eine Entschädigung zu gewähren. 
Der König kann also keine Auflagen nach seinem Wunsche machen, er 
darf nicht das Privatvermögen nach seinem Ermessen fQr sich in An- 
spruch nehmen, indem er verordnet, dass ihm der Gutsbesitzer einen 
Teil seines Gewinns oder der Kaufmann einen Teil seines Erwerbes zahle. ^) 

Dies waren die grössten Schranken der königlichen Gewalt. Was 
garantiert ihre Einhaltung? Die Notwehr des öffentlichen Rechts. Es 
besteht kein anderes rechtliches Mittel, um die Staatsgewalt in ihren 
Schranken zu halten, als das Recht des eigenmächtigen Widerstandes. 
Fordert der König einen andern als den verfassungsmässigen Gehorsam, 
so braucht ihn der Unterthan nicht zu leisten, und wendet der König zur 
Durchführung seines widerrechtlichen Willens Gewalt an, so kann der 
Unterthan Gewalt mit Gewalt beantworten, und auch die thun nicht 
Unrecht, die ihn in der Verteidigung seiner Rechte unterstützen. Diese 
Gewähr der Verfassung war wirksam, so lange der Herrscher kein 
stehendes Heer besass. 

In diesem Staate hat der Gedanke des Volkskönigtums keinen 
Raum, kein rechtlich wirksames Dasein mehr. Die Idee ist so völlig 
erloschen, dass sie auch in den Königreichen, deren Unterthanen zu- 
föUig ein Volk ausmachten, nicht zurückkehrt, nur in dem Volksher- 
zogtum kann der Volksgedanke noch versuchen sich zur Geltung zu 
bringen. Das Königreich ist ein persönlich bedingter Staat, dessen 
Dauer rechtlich auf der des Geschlechts und dessen Einheit auf dem 
Dasein nur eines Erben beruht. Es ist die Person des Königs, dieser 
einzelne Mann, dem die Unterthanen angehören, dem sie huldigen und 
dienen, dem sich Besiegte unterwerfen und durch dessen Willen ein 
Freigelassener Staatsgenosse wird; er ist es, der die Individuen zur 



") Von den schlechthin unterwürfigen Worten, die Gregor 2, 27 den 
Kriegern, quorum erat mens sanior, in den Mund legt, sagt Monod zu Jung- 
hans 1879 S. 128: sorU mm deute une invention malheureuse du gallo-romain 
Grigoire. Wie dem auch sei, für eine absolute Staatsgewalt geben sie keinen 
Beweisgrund ab. 



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252 W. Sickcl 

staatlichen Gemeinschaft verbindet. Er beherrscht sie unmittelbar. Fflr 
ihn sind Volk und Geschlecht, Dorf und Mark nicht vorhanden, er be- 
dient sich solcher Verbände für die Zwecke seiner Verwaltung nicht, 
sondern zieht die Unterthanen direkt mittels seiner eigenen Werkzeuge 
zur Verwirklichung seiner Aufgaben heran, und die persönlichen I^is- 
tungen, die er von ihnen fordert, machen es ihm leicht, sie me eine 
Summe gleichartiger Wesen zu behandeln, so lange die Leistungen nicht 
besondere Eigenschaften voraussetzen. Er ist ihr Herr. Er ist der 
Herr schlechthin, denn er herrscht Ober den grössten und allgemeinsten 
Verein, und Jedermann weiss, wer gemeint ist, wenn man von Gesetzen, 
Aufträgen, Kriegsleuten oder Besitzungen des Herrn spricht. *) 

Die Gegenstände, auf welche sich die Herrschaft erstreckte, waren 
zahlreich und bedeutend. Eines der wichtigsten Reclite war das auf 
militärischen Dienst; wie hoch das militärische Interesse noch immer 
geschätzt wurde, lehrt uns der Rechtssatz, dass der Unten han als 
solcher wehrpflichtig war. Das Militärrecht ist Königsrecht. Auf 
Grund desselben bestimmt daher der König die auszuhebende Mann- 
schaft, er beruft sie ein, setzt ihre Formation fest, wofür er natürlich 
seine eigenen Verwaltungsbezirke verwendet, und bestellt die Anführer; 
übernimmt er selbst den Oberbefehl, so ist es seine freiwillige Hand- 
lung. Nicht minder steht seine Kechtsprechung in unbestrittener Gel- 
tung. Auch sie ist ganz Königsrecht. Er richtet also Alle, das 
salische Gesetz sieht sich nur genötigt der falschen Anklage bei ihm 
mit einer Strafbestimmung entgegenzutreten, aber er richtet als König. 
Sein Richten ist mithin nicht ein Richten im Sinne der Gerichtsver- 
fassung, sondern eine Rechtspflege im Sinne der Regierung, und als 
Regent fungiert er auch hier ohne eine Garantie der Gerechtigkeit. Er 
fällt demnach seinen Machtspruch gültig zu jeder Zeit, an jedem Orte, 
in jeglicher Rechtssache; er ist selbst und allein Urteiler, und wenn er 
beliebige Personen um ihre Meinung fragt, so ist er an ihren Rat nicht 
gebunden; da ihm bewiesen wird, er sich von der Rechtmässigkeit 

•) Ein Wort wie dominus form. Andec. 37 und Gregor 2, 42 ; 3, 22 ; 
7, 38 oder dominium das. 2, 27 ist natürlich auch von anderen Personen 
und Verh^tnissen gebraucht als von dem König und dem Königreich, aber 
dort setzt es eine nähere Beziehung voraus. Dominicus ist nach römischem 
Vorgang seit dem salischen Gesetz für regius gebraucht, das ist instruktiver, 
weil deutlicher; dass es lex Alamann. 32 oder Indic. Amon. S. 17, Breves 
Notitiae S. 33 (Keinz) für herzoglich steht, ist der in Sybels Zeitschrift 52, 
407—490 dargelegten königsartigen Natur des Volksherzogs gemäss. 



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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 253 

des Anspruchs flberzeugen will, so steht ihm frei die Mittel zu be- 
stimmen, die ihn hierfür geeignet danken, der Prozess vor ihm wird 
ohne den Formalismus, den das Volksrecht fordert, verhandelt, der 
Eönigsprozess kennt keinen Formfehler, wohl aber ein Fragen und 
Untersuchen seitens des Königs; endlich darf er nach Billigkeit ent- 
scheiden, weil kein Rechtssatz über ihm steht, der ihn verpflichtete 
den Rechtssatz zu suchen, den er zur Anwendung zu bringen hätte. 
Auf diese Weise befreit sich hier der Prozess von der Th&tigkeit der 
Parteien und wird in höherem Masse als früher zum öffentlichen Recht. 
So wichtig war diese Th&tigkeit des Königs, dass für ihre geschäftliche 
Behandlung, insbesondere auch für die Beurkundung des Urteils in der 
Kanzlei, in dem Pfalzgrafenamt eine besondere Behörde errichtet wurde. 
In der Verwaltung des Innern nimmt die Friedensbewahrung die her- 
vorragendste Stelle ein; der König realisiert seinen Schutz abwehrend 
und vorbeugend, aufhebend und strafend. Im Auswärtigen sind die 
staatlichen Akte Akte des Königs. Er sendet und empfängt Gesandte, 
schliesst Verträge*), beginnt und beendigt den Krieg, und die Erobe- 
rungen, die er macht, sind nach seinem Willen Erweiterungen seines 
Landes. Kein Geschlecht, kein Einzelner darf mehr einen friedlichen 
oder feindlichen Verkehr mit dem Auslande unterhalten, der in diese 
Machtsphäre des Königs eingriffe. Auf dem Gebiete des Vermögens- 
rechts kann es den Rechtsbegriff des Fiskus nicht geben, und Staatsgut 
und Privatgut müssen eine Einheit bilden, nicht weil die Scheidung 
beider Vermögensmassen zu schwierig gewesen wäre, sondern weil so 
die Konsequenz des Monarchenrechts war; es hiess nur den Begriff 
dieses Königtums in das Finanzwesen einführen, wenn der König als 
Herr und als Individuum nicht unterschieden wurde, denn der König 
war nicht Organ, sondern Eigentümer der öffentlichen Gewalt. Er ver- 
wendet deshalb die pekuniären Erträge seiner Herrseberrechte ebenso 
für Privatzwecke, wie er die Einkünfte aus seinem Privatgut für den 
öffentlichen Aufwand verbraucht. Der Umstand, dass alles Gut zu 
seiner beliebigen Verfügung steht, bestätigt nur die Freiheit seines 
übrigen Handelns, die hier zuerst zu Veräusserungen öffentlicher Rechte 
vorgeschritten sein mag. Es war eine glänzende finanzielle Lage, in 
der sich die alten Merovinger befanden. Ihr Grundbesitz war der 
grösste im Lande ; die Einnahmen, die sie aus den Strafgeldern bezogen, 
müssen sehr beträchtlich gewesen sein, da sie zu deren Erhebung meh- 



•) Schon Childirich, Gregor 2, 19. 

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264 W. Sickel 

rere Diener bei jeder Yolksgerichtsstätte za bestellen liegten ; Gebühren, 
iSOUe, Landabgaben und Geschenke standen ihnen zu Gebote ; sie hatten 
das Recht auf ihren Reisen unentgeltlich bewirtet zu werden, and diese 
allgemeine Pflicht zu Naturalleistungen ist auch Von ihren Dienern in 
Anspruch genommen. Nur eine Erwerbsart fehlte, aber es war gerade 
die, welche die spezifisch staatliche ist, die allgemeine Steuer, weil die 
Staatstbätigkeit damals ohne Zwangsbeiträge auszufahren war. Unge- 
achtet dieser gflnstigen Verhältnisse, der grossen Einnahmen und der 
geringen notwendigen Ausgaben, hat die freie königliche Wirtschaft, 
welche nach Belieben und zu persönlichen Zwecken ausgiebt, binnen 
kurzer Zeit dahin geführt, dass ein Merovinger den Fiskus für verarmt 
erklären konnte, — die natürliche Folge der verfassungsmässigen Finanz- 
wirtschaft jener Zeit. 

Diese seine Rechte vermochte der König nicht wahrzunehmen, 
ohne Gehülfen zu benutzen, aber die Einrichtungen, die er zu diesem 
Zweck getroffen hat, sind von grösserer Einfachheit, als man bei der 
Fülle der Befugnisse erwarten sollte. Der Staat in seiner obersten 
Aktion stellt sich am Hofe dar. Hier leben zahlreiche Männer im 
Dienste des Königs, dem das Streben nach Besitz, Grenuss und Stand, 
das sich der Menschen bemächtigt hatte, leicht gemacht hat, viele an 
sich zu fesseln. Der Hof war ein Feld des Ehrgeizes, denn wer 
jetzt eine grosse Laufbahn machen wollte, war an den König gewiesen, 
der Ehren, Ämter und Reichtümer verteilte. Dort wurden Söhne der 
ersten Familien erzogen, um befördert zu werden; dort waren die 
Freuden der Geselligkeit, der Tafel, der Pracht. Freie und Unfreie, 
Germanen und Romanen, ohne Rücksicht auf Geburt und Nation, 
sammeln sich dort und stehen dem Herrn ganz zu Gebote. Als alter- 
tümlichsten Bestandteil in diesem Kreise bemerken wir das Gefolge: 
Männer, die dem Könige geschworen haben treu und dienstfertig zu 
sein, die er schützt, unterhält und belohnt, Diener, die fast ohne Staat 
nur für den Herrn leben. Alle diese Hofleute sind für den König nur 
ein Mittel zu regieren ; er beruft sie, damit sie ihm raten, er verwendet 
sie als Boten und als Vertreter, er benutzt sie im Hause und im Staat. 
Die Solbstregierung läuft Gefahr zu einer Palastregierung zu werden, 
gegen welche die Beteiligung der Provinzialbeamten an der Leitung der 
Geschäfte vieUeicht ein Gegongewicht bilden wird. Von diesem Centrum 
des Staats sieht sich der Unterthan als solcher ausgeschlossen. 

Verlässt der Unterthan den Königshof, so bleibt ihm doch die 
Thätigkeit des Königs gegenwärtig, da die umfassende Wirksamkeit 



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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 255 

demselben nicht mehr gestattet, jede Angelegenheit persönlich zu ent- 
scheiden. Während er am Hofe grosse und kleine Sachen selbst zu er- 
ledigen gewohnt blieb und sich damit begnügte, sich faktischer Gehülfen 
von Fall zu Fall zu bedienen, konnte er die vielseitige und stetige Ar- 
beit in den Provinzen nicht ohne ständige Beauftragung und rechtlichen 
Beistand bewältigen. Da er jedoch nur durch das physische Nicht- 
können gezwungen worden ist, Beamte im I.Ande anzustellen, so hat er 
sich nicht der rechtlichen Möglichkeit begeben, ein anderes Mittel zur 
Reali^rung der übertragenen Aufgabe zu gebrauchen. Wie ein jeder 
Gegenstand, der zum Inhalt der königlichen Herrschaft gehört, mög- 
licher Inhalt eines Amtes ist, so ist auch ein jeder, der gewöhnlich von 
Beamten besorgt wird, möglicher Gegenstand persönlicher königlicher 
Vornahme oder besonderer kommissarischer Erledigung. Alle diese Be- 
amten führen den Befehl des Königs aus. Er stellt sie an, instruiert, 
beaufsichtigt sie, nur ihm schulden sie Dienst und sind sie verantwort- 
lich; die Anstdlung ist widerruflich und das Entlassungsrocht unbe- 
schränkt; es sind keine rechtlichen Eigenschaften vorgeschrieben, die 
derjenige besitzen musste, dem der König einen Teil seiner Arbeit über- 
lassen wollte: um zum königlichen Beamten ernannt zu werden, musste 
man weder ein Freier noch ein Franke sein. Aus der Verbindung mit 
der Hofregierung sind die Provinzialbeamten nicht völlig abgelöst; der 
König pflegte solche zu sich zu berufen, um gleich den Ilofleuten thätig 
zu werden, Versammlungen, die, weil sie den Willen des Königs be- 
stimmen, den Schein hervorrufen können, als ob dieser Wille rechtlich 
nicht frei herrsche. Und doch kann über den beratenden Charakter 
der Beamtenversammlungen ebenso wenig ein Zweifel sein, als über den 
einer Versammlung von Hofleuten. Die Beamten üben ihre Funktion 
weder als Individuen noch als eine Klasse des Volkes, keiner wird Mit- 
glied des Königsrats durch Abkunft oder Reichtum, sondern sie sind 
thätig als Diener des Königs, deren Machtstellung lediglich von dem 
Herrn abhängt und daher mit dessen, nicht mit Interessen der Gemeinde 
verknüpft ist. Die Berufenen sind infolge davon auch in kein beson- 
deres Verhältnis zu den Volksversammlungen getreten. Sie haben die 
Pflicht, Rat zu erteilen; sie bilden weder eine selbständige Verwal- 
tungsbehörde, noch einen Gerichtshof, aber sie dienen dazu, die Einheit 
der Reichsverwaltung zu verstärken. 

Die Provinzialverwaltung war einfach wie die Verfassung und 
einheitlich wie sie. Da die später erworbenen Länder dadurch, dass 
ihnen die im alten Staate geltende Unterthanenpflicht auferlegt wurde. 



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256 W. Sickel 

in die politische Gemeinschaft aufgenommeD waren, war kein Grand, 
ihnen eigene Einrichtungen zu belassen oder zu erteilen. Das haupt- 
sächliche Mittel der königlichen Regierung war die Grafschaft. Das 
ganze Königreich zerfiel seit vorhistorischer Zeit in Statthaltereien, 
welchen ein Einzelbeamter vorgesetzt war, den der Dienstherr mit 
einer beträchtlichen Anzahl seiner Regierungsrechte ausgestattet hatte. 
Er sollte die Truppen seines Bezirks anfahren, für Frieden sorgen, pri- 
vate Rechtsansprflche durch Pfändung des Schuldners befriedigen, die 
Polizei handhaben und fiskalische Einnahmen erheben. So war er ein 
vielbeschäftigter Mann, dem der Unterthan oft begegnete und bei dessen 
Verwaltung er nicht unbemerkt lassen konnte, dass es sich lediglich um 
Rechte des Königs handle, wo ohne Grafschaftsversammlnng und unab- 
hängig vom Volke für den König und auf dessen Befehl verwaltet 
wurde. Neben diesem mächtigen Regierungsbeamten sah das sechste 
Jahrhundert noch zwei Beamte des Königs, welche ihre EinfQhrung 
fiskalischen Interessen verdankten. Der eine, der Sacebaro, repräsen- 
tierte die königliche Gewalt an einer Stelle, wo sie sonst ganz unver- 
treten gewesen sein würde, im Volksgericht. Er hatte den Auftrag 
dort anwesend zu sein, um von den Personen Kenntnis zu nehmen, 
welche dem König ein Strafgeld schuldig wurden, und diese Bussen 
hatte er zu erheben. Allerdings durfte das Geld auch gültig an den 
Grafen gezahlt werden, und man würde daraus schliessen mögen, dass 
er dessen Beamter war, wenn wir nicht wüssten, dass er ursprünglich 
ein unmittelbarer Königsbeamter war und dass er die Stellung eines 
Unterbeamten der Grafschaftsverwaltung erst später eingenommen hat. 
Das andere Amt ist das des Domesticus, unter welchem ein Komplex 
des zerstreuten Domänenbesitzes vereinigt war. Der Zweck des Amts 
war nicht das Bedürfnis, den Gegensatz der öffentlichen Verwaltung und 
der privaten Gut»verwaltung zum Ausdruck zu bringen, sondern die 
Trennung von der Grafschaft war im praktischen Wirtschaftsinteresse 
erfolgt, um dem Krongut mit seinen Leuten einen von den Ansprüchen 
der Provinzialregierung ungestörten Wirtschaftsbetrieb zu sichern. Der 
Domesticus hatte keine militärische Aufgabe, damit seine Thätigkeit 
nicht durch den Krieg unterbrochen würde; er übte eine Gerichtsbar- 
keit über die Hintersassen und erhob öffentliche Einkünfte. Für die 
Sicherheitspolizei bildete jedoch die Domäne, wie ein Polizeigesetz im 
sechsten Jahrhundert ausdrücklich festgestellt hat, keinen eximierten ge- 
schlossenen Bezirk. 

Inmitten der einförmigen königlichen Landesverwaltung bestand 



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Die Entstehung der fi'änkischen Monarchie. 257 

eine merkwürdige Anomalie. Während das öffentliche Dasein von dem 
Königtum durchdrangen war, nahmen die Gerichte eine von ihm un- 
abhängige Stellung ein. Die Zeugnisse, welche vorliegen, lassen keinen 
Zweifel über die Thatsache, dass zwischen Yolksgericht und König kein 
Zusammenhang war, eine lliatsache, die dadurch erklärlicher wird, dass 
der Kreis der Gerichtsgeschäfte auf Privatrechte beschränkt und ein 
Gemeinsinn von staatlicher Bedeutung hier nicht zu äussern war. Grund- 
lage für die Gerichtsverfassung war die alte Hundertschaft. Der Vor- 
sitzende war ihr Beamter und die ^achinburgen, welche das Gemeinde- 
urteil vorzubereiten hatten, ihre Vertrauensmänner; beide Klassen von 
Genchtspersonen sind auf unbekannte Art und für unbekannte Zeit zu 
ihrer Stellung berufen, aber so viel ist wohl sicher, dass die Regierang 
hierbei nicht mitzuwirken hatte. War von den Hundertschaftsmännern 
das Urteil gefällt, so war ihre Thätigkeit beendigt und die des Staats 
konnte beginnen, — das Recht der Vollstreckung stand nicht dem Ge- 
richt, sondern dem König zu. 

Aber vor unseren Augen vollzieht sich eine Umgestaltung des 
Gerichts. Die Veränderang verdient, obgleich sie nicht als Voraus- 
setzung für die Entstehung der Monarchie angesehen werden kann, Er- 
wähnung, weil sie ein lehrreiches Beispiel für die Rückwirkung bietet, 
welche die neuen Provinzen auf das alte Recht geübt haben. Sobald 
die Merovinger ihre Herrschaft auf Länder ohne Volksgericht ausge- 
dehnt hatten, sahen sie sich plötzlich im Besitz der Gerichtsgewalt. Hier 
war ihr Regierungsbeamter der Richter, hier nahm das Gericht wieder an 
der Entwicklung des Staates Teil. Wohl nötigten mehrere Gründe, die 
Gerichtseingesessenen zu Gerichtsdiensten heranzuziehen, und es entstanden 
Einrichtungen, welche mehr oder weniger den salischen ähnlich waren, 
aber anstatt dass das salische Gericht es war, das in Neustrien itnd in 
Burgund eingeführt wurde, war es vielmehr dieses neue Gericht, das 
nach dem salischen Lande vordrang und dadurch, dass es den staat- 
lichen Richter auch hier durchsetzte, eine Veränderang in dem Gerichte 
hervorbrachte, die gross genug war, um beide Entwicklungen wieder zu 
vereinigen und ihnen im Schöffengericht den Abschluss zu geben ^). 

Wenden wir uns wieder zu dem alten Monarchenrecht, so haben 
wir noch eine Erscheinung ins Auge zu fassen, die sich zu dem Wesen 



•) Das Nähere in meiner Abhandhing über die Entstehung des Schuifen- 
gerichts, Zeitsclirift für Rechtsgeschichte Band 19. Für das gräfliche Unter- 
beamtentum habe ich einen analogen Entwicklungsgang in den Mitteilungen 
des österreichischen Instituts 4, 028-630 nachzuweisen versucht. 



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258 W. Sickel 

seiner Rechtsmacht, dieser einseitigen, materidl zwar gebundenen, aber 
formell freien Herrschaft etwa so verhält, wie das Klagerecht zum 
Privatrecht. Dem Königsrecht zu befehlen entspricht das Königsrecht 
das Befohlene zn erzwingen; der Zwang ist ein rechtsnotwendiger Teil 
der Gewalt, Recht und Zwang sind gleich alt. Wohl macht der Zwang 
vielleicht erst eine Berechtigung als solche bemerklich, aber neu ist die 
Befugnis zu zwingen auch hier nicht; wohl kann der Zwang als Mittel 
dienen, eine Berechtigung herzustellen, aber hier li^ ein wesentlich 
anderer Zwang vor als der, welcher uns beschäftigt, ein thatsächliches 
Zwingen, das für die Bildung des Gewohnheiterechts wirksam ist, aber 
nicht ein Zwang, der einen rechtausQbenden Willen dadurch zur Aus- 
führung bringt, dass er das rechtswidrige Handeln so gut, als es mög- 
lich ist, aufhebt ; wohl kann der König im Bereich seiner Gesetzgebungs- 
gewalt neue Rechtssätze schaffen und gleichzeitig die Rechtsfolgen zu 
Gunsten des neuen Rechtssatzes so bestimmen, dass der äussere ma- 
terielle Erfolg der Wirkung des Zwanges im Sinne eines Distriktions- 
mittels gleich wird, aber auch in diesem Falle ist ein Bann von an- 
derer Art vorhanden, der mit dem Bann, der uns hier interessiert, 
nicht unter einen Begriff fldlt. Der Bann in der Bedeutung, die wir 
verfolgen, ist dem Königsrecht immanent; er steht nicht neben den 
übrigen Gewalten wie eine besondere Gewalt, sondern er ist eine Thätig- 
keitsform eines jeden Königsrechts, bei dem überhaupt eine derartige 
Gefährdung und Durchsetzung denkbar ist. Er gleicht altdeutschem 
Privatrecht. Wie der Eigentümer berechtigt war, seine Habe gegen 
jeden unbefugten Eingriff zu verteidigen, so war der König berechtigt, 
seine Ansprüche, seinen gültigen Befehl zu schützen, aufrecht zu er- 
halten und zwangsweise zu realisieren. Dieses Recht ist ihm mit dem 
Rechte, verbindliche Anordnungen zu erlassen, gegeben. Demnach kann 
für die Gültigkeit dieses seines Bannes keine weitere Voraussetzung ver- 
langt werden, als dass der Inhalt der Forderung ein materiell berech- 
tigter sei; soweit die Rechtmässigkeit des Anspruchs reichte, war der 
König wieder der Selbstordner seiner Rechtsmacht ; eine andere Schranke 
hatte dieses Bannrecht nicht. Zur Begründung seines Bannes genügte, 
dass er befohlen hatte, eine Handlung solle geschehen, dass er ein 
Recht auf diese Handlung hatte ^) und dass dieselbe rechtswidrig unter- 
blieben war. Die Zwangsmittel selbst konnten bei der Verschiedenheit 



*) Mehr sagt auch nicht lex Ribuaria 65, 1. Zeumer, Göttingische gel. 
Anzeigen 1885, S 106 f. unterscheidet nicht genug. 



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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 259 

der Pflichten, deren ErftkUong sie schätzen sollen, nicht von einer ein- 
zigen Art sein. War die Leistung selbst unmöglich geworden, etwa 
der Kriegszag beendigt, zu dem der aufgebotene Unterthan nicht ge- 
kommen war, so hatte der Pflichtige nur dafQr einzustehen, dass er ein 
Surrogat leistete, eine Strafe erduldete, in der allein diese und ähn- 
liche Pflichtverletzungen ihre passende Lösung fanden. Immer aber 
war eine solche Bannbusse die secundäre Leistung, welche an Stelle 
der primär gewollten Leistung trat, und der Zweckgedanke in diesen 
Strafen war die Antreibung zur Leistung. 

Wenn nun der König, wie es nicht ausbleiben konnte, seine 
Zwangsmittel regelte, also bestimmte, wie er seinen gültigen Befehl 
durch seine eigene Macht sichern werde, und etwa die Geldstrafe, das 
Mittel, das er von seinem praktischen Standpunkt aus als das brauch- 
barste erkannt hatte, nach Thatbeständen abstufte, so waren dies doch 
stets nur Normen, welche die Unterthanen oder die Beamten verpflich- 
teten, aber ihn selbst nicht banden. Er durfte ein gebotswidriges Ver- 
halten als ein strafbares behandeln, auch wenn er ein Rechtsgebot ohne 
Strafklausel erlassen hatte, er durfte anders strafen, als er in Aussicht 
gestellt hatte und andere Schutzmittel ftkr seine Berechtigung in An- 
wendung bringen. Er konnte hart und grausam sein, aber Unrecht 
thun konnte er hierbei ursprünglich nicht. 

Zum Schluss erinnern wir an ein uraltes Recht der Volksver- 
sammlung, das wir jetzt in den Händen des Königs wiederfinden. 
Um die Gebote der Staatsgewalt durchzusetzen, war derselbe im Besitz 
eines furchtbaren Rechts: er durfte friedlos machen. Mit dieser Er- 
klärung traf er den Menschen in seiner rechtlichen Totalität, in seinem 
gesamten Rechtszustande, ohne zwischen seiner privaten und öffentlichen 
Persönlichkeit zu unterscheiden. Der Mensch wurde rechtlos. Das 
Gesetzbuch erwähnt einen Fall, in dem von dieser Befugnis Crebrauch 
gemacht werden soll, nämlich wenn eine Partei umsonst an den Hof 
geladen ist. Aber dieser Fall, der Privatrechte schützen will, war nicht 
der einzige. Die Strafe entsteht jetzt durch den Willen des Königs, 
nur ausnahmsweise ist sie volksrechtliche Selbstfolge eines Verbrechens. 
Wenn der König das Vermögen einziehen und erlauben darf, dass jeder 
den Friedlosen ungestraft erschlage, so kann er auch einzelne Bestand- 
teile aus dieser primitiven Macht herausnehmen und so unter Anschluss 
an die Urzeit monarchisches Strafrecht entwickeln. In dieser Berech- 
tigung gelangte zum deutlichen Ausdruck, dass der König über die Volks- 
leute herrsche: wem er seinen Schutz nahm, der verlor allen Schutz. 



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260 W- Wickel 

So war der Zustand des öffentlichen Rechts in der alten Monarchie 
der Merovinger. Massen wir uns mit der Konstatiemng seines Daseins 
begnügen, vermögen wir nur den jaristischen Inhalt der einzelnen In- 
stitutionen und ihr rechtliches Verhältnis unter einander kennen zu 
lernen, ohne imstande zu sein, sie auf ihre Ursachen zurflckzufOhre^? 
Wir würden in diesem Falle kein volles Verständnis der grossen Ver- 
änderungen in unserem Staatswesen gewinnen. Zum Verständnis bedarf 
es des Nachweises der historis<*hen Bedingungen, unter denen sie sich 
vollzogen, der socialen öffentlichen Kräfte, die älter sind als das Recht, 
und aus deren Bethätigung die Ordnungen des Gemeinlebens hervorge- 
gangen sind. So lange wir nicht bis zu dieser Stelle vorgedrungen 
sind, kann die Aufgabe, die Entstehung der fränkischen Monarchie zu 
erklären, nicht als gelöst angesehen werden. Erst wenn wir aufgefunden 
haben, was die damalige Gesellschaft mit jener Rechtsänderung bezweckte, 
werden wir die Ereignisse begreifen. Wohl sind es die Erfahrungen, 
Erlebnisse, Bedürfnisse von Individuen, die zu der Gesamtleistung des 
Staatsvolks führen, und daher können wir nie die Gründe der Umbil- 
dung in aller ihrer persönlichen Gebundenheit und Verwicklung sehen; 
wir beurteilen auch kaum das Mass der Macht eines jeden Grundes 
mit einer an Zuverlässigkeit grenzenden Wahrscheinlichkeit ; die wechsel- 
seitige Verstärkung der Einflüsse durch ihr zeitliches oder persönliches 
Zusammentreffen entzieht sich einer sicheren Berechnung, und vielleicht 
entgeht uns endlich der eine oder andere Beweggrund ganz. Aber so 
gewiss als sich die Veränderungen des Staats nicht von denen der Ge- 
sellschaft trennen lassen, werden wir in den socialen Umwälzungen in 
allgemeinen und grossen Zügen die Zwecke lesen können, welche für 
die Entstehung der fränkischen Monarchie die Faktoren sind. 

Indem wir es unternehmen die Ursprungsstätte der Rechte zu 
suchen, haben wir uns der Beantwortung von zwei Fragen zuzuwenden. 
Wir haben uns zuerst mit den Motiven zu beschäftigen, welche die 
Unterthanen veranlasst haben eine so gebieterische Herrschaft über sich 
entstehen zu lassen und zu ertragen, während sie doch die Kriegsmacht 
des Königs nicht zu fürchten hatten. Sodann müssen wir uns fragen, 
durch welche Mittel es so kam, welche Materialien es sind, die bei 
dem Aufbau der neuen Monarchie Verwendung fanden. Bei der socialen 
Frage, auf die wir zuvörderst stossen, liegt eine doppelte Schwierigkeit 
vor. Die Quellen, aus denen wir uns das Zusammenleben zu veran- 
schaulichen und im Einzelnen zu vergegenwärtigen haben, reichen nicht 
bis in die Zeit hinauf, in der die Neuerungen begannen, vielleicht auch 



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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 261 

nicht einmal in die, wo sie ihre entscheidende Richtung empfingen. 
Welch eine Veränderung seit dem ersten Jahrhundert stellt uns mit 
einem Schlage das salische Gesetz im ftlnften Jahrhundert vor Augen! 
Und wie viel mehr lässt es ahnen ! £s wai* das erste Mal, dass Deutsche 
den Entschlnss fassten ihr Recht aufzuzeichnen, und was auch der 
nächste äussere Anlass , gewesen sein mag — wäre es selbst das Be- 
dürfnis die Bussen ftlr Franken und Romanen auf einheitlicher Grund- 
lage zu regeln — so ist doch das Werk ein Symptom von lebhaft 
empfundenen inneren Bewegungen. Und nur ft^r Salier ist es bestimmt ! 
Weder die Rücksicht auf die Römer, die nur wenige nebensächliche 
Artikel betreffen, noch das Königsrecht brachte die Nötigung, sondern 
das Privatrecht der Salier, dem die meisten Sätze gewidmet sind. Die 
Völker salischen Stammes, für die es galt, erweisen sich als die ersten, 
die vorgeschrittensten unter den Deutschen. Wer möchte bezweifeln, 
dass die Umbildung des germanischen Volkszustandes hier im Westen 
sich in einem langsamen und allmählichen Fortgang entwickelt hat? 
Uns aber werden diese Veränderungen erst aus Zeuguissen bekannt, 
deren Alter jünger ist als die Umwandlung der germanischen Uäupt- 
lingsmacht im Hause der Merovinger. Zu dieser chronologischen Un- 
sicherheit kommt zweitens die geographische. Die Landschaft, auf die 
sich manche Überlieferungen beziehen, ist undeutlich, wir wissen nicht 
immer, ob wir salische oder gallo-romanische Gesellschaft vor uns haben. 
Die letztere, altmonarchisch, durch die Merovinger zunächst mehr ad- 
ministrativ als social verändert und erst infolge der neuen Ziele der 
neuen Pflichten und der neuen Freiheit sich verjüngend, kann uns die 
Interessen, denen das neue Staatswesen seine Aufgaben und seine Be- 
rechtigung entnahm, nur in dem Fall kennen lehren, wenn wir die 
Entstehung desselben in die Zeit nach den grossen Eroberungen zu 
verlegen hätten; wir würden hingegen die Lebenszwecke, welche die 
Provinzialen der neuen Monarchie günstig stimmten, für uns nicht ver- 
werten dürfen, wenn diese schon früher, also unabhängig von ihnen, 
zur Entstehung gekommen wäre und nur ein fertiger Staat von dort 
her Kraft zu weiteren Handlungen empfangen hätte. Allein wie sehr 
auch durch solche Bedenken die Benutzung der Quellen schwieriger und 
unser Material lückenhafter werden mag, ohne Aussicht auf Resultate 
wird die Untersuchung nicht sein, wenn sie von einer richtigen Frage- 
stellung ausgeht. Unsere Aufgabe muss nun nach dem Gesagten sein 
zu erkennen, wie die Salfranken lebten, um zu ermitteln, was sie für 
ihr Leben bedurften. Finden wir, dass es für das Dasein eines Monarchen 



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262 W. Sickel 

spricht, so wird die weitere Frage sein, ob diese Möglichkeit als Wirklichkeit 
anzuDehmen ist. Sollte unser Ergebnis sein, dass die Salfranken monarchisch 
regiert wurden, ehe Eroberungen den Merovingerstaat umbilden konnten, 
so wird die Provinzialbevölkerung ausser Betracht zu bleiben haben. 

Grosse Wirkungen sind ohne Zweifel von dem Wirtschaftsleben 
der Salier, der Güterverteilung und der Gttterproduktion ausgegangen. 
Fassen wir diese VerhJdtnisse zuerst ins Auge. 

Auf das heroische Zeitalter war eine friedlichere, arbeitende Zeit 
gefolgt. Der Germane hatte sorglos dahingelebt. Von Zeit zu Zeit 
hatte er sich am öffentlichen Leben beteiligt, an einer Volksversamm- 
lung, einem Gericht, Krieg und Fehde hatten ihn zum Manne ge- 
bildet, aber Arbeit hatte er wenig gehabt. Der Ackerbau wurde nach- 
lässig betrieben, da er nur einen geringen Teil des Unterhalts zu liefern 
hatte, und ein rechter Mann flberliess ihn der Frau, den Kindern, den 
Sklaven. Der Nachkomme f^nd ungeachtet der extensiven Wirtschaft 
noch Land übrig, das er roden konnte. Keine abgesonderten Wiesen, 
keine Obstpflanzungen, keine Gärten sah der Römer in Germanien. Die 
Heerden, der einzige und liebste Reichtum, fanden auf den Wiesen nnd 
in den Wäldern ihre Nahrung und forderten kaum wirkliche Arbeit. 
Die Jagd hatte Lebensmittel, der Krieg Beute geliefert. So wuchs der 
Germane auf in dem Gedanken, dass es für ihn rühmlicher sei, statt 
durch Arbeit mit den Waffen zu erwerben, und da sich sein inneres 
Leben in einem sehr beschränkten Kreise bewegte und ohne Zwiespalt 
und ohne den Wunsch eines anderen und höheren Genusses war, so 
hatte er Unlust zu jeder fortschreitenden mühevollen Veränderung gehabt. 

Seit die Vorfahren der Salier ein solches Leben geführt hatten, 
waren grosse Veränderungen vor sich gegangen. Die Salier, welche von 
Batavien aus nach Süden vorgedrungen waren, hatten ein bevölkertes 
Land occupiert, in dem Sondereigen, Sonderwirtschaft und besserer 
Landbau bestanden und Grossgrundbesitzer neben Bebauem von Staats- 
ländereien sassen. Hier, wo sie zu bleibender Sesshaftigkeit gelangten, 
die Unstetigkeit und den Wandertrieb einbüssten und sich verhältnis- 
mässiger Ruhe erfreuten, ging ihnen die Müsse des Altertums verloren. 
Sie mussten jetzt durch friedliche Thätigkeit erwerben, um ihr ma- 
terielles Dasein zu erhalten, und aus Sorge um die Nahrung Arbeiten 
verrichten, die das Kriegervolk mit Recht verachtet hatte. Man er- 
blickte jetzt den wehrhaften Mann auf dem Acker, weil er nicht mehr 
den wehrlosen Leuten diese Quelle des Unterhalts allein überlassen 
konnte. Er hörte noch nicht auf Krieger zu sein, aber er fing an 



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Die Entstehung der frankischen Monarchie. 263 

Bauer za werden. Auf dem Acker hat er arbeiten gelernt, tmd so 
schwer drflckte ihn bei seinen schlechten Werkzeugen diese Thätigkeit, 
dass er die Feldarbeit schlechthin als Arbeit bezeichnet hat, wie auch 
sein Gesetzbuch labor und ktborare in diesem engen Sinne gebraucht. 
Die Welt der Arbeit hat sich verändert. Der Salier hat sich Gärten 
angelegt, er zieht sich Obstbäume, er hält Geflügel, und obschon er 
noch Heerden auf den gemeinen Weiden hat und Jagd und Fischfang 
manches materielle Bedürfnis befriedigen, so nimmt doch in der Wirt- 
schaft das Feld immer mehr die erste Stelle ein. Jetzt war der 
Acker der liebste Besitz und jede Arbeit auf ihm wird ängstlich ge- 
schützt. Man fühlt in den zahllosen wirtschaftlichen Notizen des Ge- 
setzbuchs, welches Interesse der Salier an diesen Besitztümern nahm. 
Die Anstrengung, der Fleiss, die Sparsamkeit gewinnen jetzt Vermögen 
and Bedeutung, die Yergleichung der äusseren Lage spornt zu Wetteifer, 
zu Verbesserungen an. Man lässt den Acker nicht m6hr so lange wie 
früher unbestellt, man nutzt ihn voUständigei* aus. Je mehr man die 
Erfahrung machte, dass die landwirtschaftliche Arbeit, wie es die Natur 
des Ackerbaues ist, immer ergiebiger werde und immer besser lohne, 
gewannen jetzt bei der Mehrzahl der Menschen Neigungen die Ober- 
hand, welche diejenigen nicht hatten erwerben können, welche als 
Hirten, Jäger oder Krieger ihr I^ben hinzubringen gewohnt waren. 
Wie geringen Vorteil hatten Jäger und Hirt von ihrei: vermehrten 
Tbätigkeit gehabt, wie unsicher war der Erfolg und wie erregt ging 
das Leben des Jägers, des Kriegers dahin! Das Volk, das jetzt ein 
landwirtschaftlich beschäftigtes Volk geworden war, das durch die 
Schwierigkeit des Lebens, die sich nicht ohne Mühe erleichtem liess, 
gezwungen aus seiner Trägheit, seiner Unlust zu wirklicher Arbeit her- 
ausgerissen ward, verfolgte Zwecke und nahm Gesinnungen an, welche dem 
anders erwerbenden Grermanen gefehlt hatten. Der Salier wurde ein ruhigerer 
Grundbesitzer. Wohl wusste er noch die Waffen zu führen, er bewahrte noch 
die alten Eigenschaften der Tapferkeit und Kühnheit, aber den Krieg selbst 
musste er bald mit anderen Augen ansehen, seit derselbe aus einem Volks- 
kriege zu einem Kriege wurde, den die Könige für ihr Interesse führten. 
Seit sie den Wert des Bodens kennen gelernt hatten, neigten 
die Ackerbauer zu immer grösserer Exclusivität *). Das Land, welches 



•) Die Schrift vou Deuman W. Ross, The early lüstory of land-holdiug 
amouy the Germans, London, 1883, habe ich nicht sehen können. Lamprecht, 
Deutsches Wirtschaftsleben I, 3 — 60 kann nur noch nachträglich angeführt, 
aber nicht mehr verwertet werden. 

Westd. Zeitschr. f. Gösch, n. Kunst. IV, III 19 



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264 W. Sickel 

das Volk bewohnte, stand nicht mehr im Eigentum des Volkes, dessen 
ökonomischer Zusammenhang war längst gelöst, das Volksland hatte 
Vereinigungen von Grundbesitzern den Platz geräumt So selbständig 
hatten sich die Einwanderer auf dem römischen Boden eingerichtet. 
Der Verband, der keine anderen Interessen als landwirtschaftliche zur 
Grundlage hat und daher auch nicht in Verbindung mit der Hundert- 
schaft oder der Staatsverwaltung tritt, zeigt durch sein blosses Dasein, 
wie gross die Bedeutung dieser Wirtschaft war. Mit höchstem Eifer 
hält der Verein darauf, dass kein Fremder sich in seiner Mitte an- 
siedelt. Alle Markgenossen mflssen ausdrücklich oder durch eii^ähriges 
Dulden — dies wirkte wohl wegen der ehemaligen jährlichen Landan- 
weisung als Aufnahme — ihre Einwilligung zu seiner Niederlassung geben, 
und wenn auch nur einer von ihnen Widerspruch erhob, so berechtigte 
ihn die Zustimmung der übrigen nicht zur Aufnahme. Es galt diese 
Bestimmung wohl auch in dem Fall, dass der Zuwanderer nur einen alten 
Hof erwerben woUte, obwohl hier eine unmittelbare Geföhrdung der 
Interessen durch eine Vermehrung der Anteilbaber gar nidit vorhanden 
zu sein brauchte, sondern nur etwa das Heimfallsrecht geschmälert 
werden mochte. 

Wie die Markgenossenschaft sich das anbaufähige Land möglichst 
vorbehielt, weil der Acker eine Quelle socialer Stdlung weiteren Er- 
werbes und neuer Genüsse geworden war, so rückte auch in ihr selber 
die Ausschliesslichkeit des Besitzes stetig vor. Die Sonderberechtigung 
des Märkers enthielt nicht mehr den Anspruch auf einen ideellen Anteil 
am Gemeindeland bei wechselnder Neuverteilung, sondern der Markmann 
besass feste Felder in den Gewannen, die ihm so dauernd verblieben, dass 
es sich lohnte sie nicht nur einzuzäunen, sondern auch Bäume darin zu 
pflanzen. Das Land gehörte ihm nicht mehr bloss auf Lebenszeit, er 
vererbte es bereits im fünften Jahrhundert auf Verwandte. Allerdings 
war der Kreis der Landerben noch sehr beschränkt, nur Nachkommen 
wurden zugelassen und auch von ihnen nur der Mannsstamm — in 
dessen Ermangelung fielen die Hufen dem Verbände heim — und femer 
war das Recht am Acker nicht so weit individualisiert, dass sich der 
Gläubiger aus dem Landgut des Schuldners befriedigen konnte, aber 
der einmal begonnene privatwirtschaftliche Sinn stand hierbei nicht lange 
still. Schon unter König Chilperich I. wurde die Einschränkung, welche 
das salische Gesetz zu Gunsten der Markgenossen aufrecht erhalten 
hatte, dahin vermindert, dass ihnen das Grundstück nicht mehr ledig 
werden sollte, wenn der Märker auch nur weibliche Descendenten oder 



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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 265 

Geschwister hinterliesse. Indem man den Heimfall von Markgenossen- 
land in dieser Weise seiner praktischen Bedeutung beraubte, wurden 
ohne Zweifel die Wünsche der Mehrheit der Salier erfOUt. Mit der 
Zulassung der Weiber war die Zerstörung des alten Verbandes offen 
erklärt. Das Privatrecht sollte den Acker occupieren, die Idee des 
Sonderrechts die Grundlage der I^and Wirtschaft werden, und die wenigen 
Felder, die durch das Heimfallsrecht verfQgbar wurden, konnten das 
frtthere Gemeininteresse nicht bewahren. Ein jeder wollte lieber fOr 
sich und seine Erhaltung selbst sorgen, wie er schon längst gewohnt 
gewesen war f&r sich selbst zu wirtschaften, den Acker zu bestellen 
und zu ernten, weil er glaubte auf diesem Wege seine Bedürfnisse 
besser zu befriedigen. Diese ganze wirtschaftliche Bewegung verrät 
nicht, dass es die Erwerbung römischen Gebietes war, welche den Zu- 
stand in dieser Hinsicht verändert hat. 

Allein die Neuerungen, die im Besitz eingetreten waren, waren 
noch viel beträchtlicher. Neben den Gütern, die in Feldgemeinschaft 
standen, gab es andere, die aus allem agrarischen Verbände ausgeson- 
dert waren. Der Umstand, dass dieselben auch Wiesen umfassten und 
sogar auf Waldungen ausgedehnt waren, zeigt uns wohl, dass es nicht der 
grössere Arbeitsaufwand war, der ihnen die Exemption verschafft hatte. 
Ausser den romanischen Gutshöfen, die bestehen blieben, waren es, wie 
es scheint, bei den Saliern zuerst die merovingischen Besitzungen, welche 
sich von der Landgemeinschaft befreit hatten, aber viele dieser Güter 
waren mit ihrem Recht in die Hände königlicher Leute übergegangen. 
Solche Ländereien müssen sehr zahlreich gewesen sein. Denn Chilpe- 
richs Verordnung klassifiziert den Grundbesitz nach Massgabe seines 
Verhältnisses zur Markgenossenschaft und aus eben diesem Gegensatz 
ergiebt sich, dass viele markfreie, Güter im alten Salierlande lagen, da 
Marken von dieser Verbreitung nicht in Gallien zu suchen sind. Der 
König nahm Anlass diese Güter zu berühren, um zu bemerken, dass 
für sie die neue Erbfolge nicht Geltung haben solle, sondern sie dem 
Könige nach wie vor ledig würden, wenn der Mannsstamm fehlte. 

Jetzt war die alte Einfachheit und Gleichmässigkeit des Besitzes 
vorüber. Mit dem Privatland war die Gleichartigkeit verloren, durch 
den Erbgang war die Ungleichheit vermehrt. Nachdem die Eroberungen 
für die Volksleute geschlossen waren, fanden sie selten noch Raum 
neue Dörfer anzulegen und neue Äcker anzubauen. Das Erbrecht 
mochte jetzt bald viele Grundstücke in einer Hand vereinigen, bald 
alle Miterben arm machen. Ohne Zweifel gab es noch lange nicht 

19* 

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266 W. Sickel 

bloss zahlreiche kleine, sondern auch viele mittlere Besitzer unter den 
Markgenossen, Bauern, die frei von aller privatherrschaftlichen Ab- 
hängigkeit waren, aber die grossen Güter, die sich neben den kleinen, 
far den Unterhalt weniger genügenden Ackerwirtschaften aasdehnten, 
brachten eine immer zunehmende Änderung hervor. Das Gresetzbuch 
der Salier lässt uns in einen solchen Grutshof blicken. £s ist eine aus- 
gedehnte Wirtschaft, in der wir Leibeigene als Hausdiener, Handwerker 
und landwirtschaftliche Arbeiter sehen. Bei der geringen Technik und 
der Handarbeit bedurfte eine grössere Wirtschaft mehr Arbeitskräfte 
nur um ihre Leute zu nähren und zu kleiden, als heute eine kleine 
Stadt gebraucht. Unter den Handwerkern bemerken wir sogar Grold- 
schmiede. Das Handwerk ist noch hofhörig, und obgleich wir vielleicht 
Moller antreffen, die das Mahlen als Gewerbe treiben, so kann sich doch 
ein selbständiger Handwerkerstand noch nicht entwickeln ; auf diese Weise 
ist die ErwerbsfälHgheit dem landlosen Manne verschlossen. Bei dieser 
wirtschaftlichen Lage, in der die auf flrwerb gerichtete Thätigkeit not- 
wendiger und mannigfaltiger geworden war, sollten wir erwarten, dass 
die Arbeit Gregenstand von Verträgen geworden sei, aber umsonst 
scheinen wir nach Bestimmungen dieser Art im salischen Gesetz selbst 
zu suchen und erst aus späterer Zeit Aufschluss darüber zu erhalten, 
dass die Neubildung der Verhältnisse Salier genötigt hat Land zu leihen, 
in Dienst zu treten und Schutz zu erwerben. Zunächst giebt uns eine 
andere QueUe Auskunft. Das ribuarische Gresetz hat uns eine Mitteilung 
hinterlassen, welche der persönlichen Herrschaft eines Unterthans Ober 
einen andern gedenkt. Was nun bei dem nächstverwandten Stamme, 
der nicht unter ungünstigeren Verhältnissen lebte, nicht nur bereits im 
Anfang des sechsten Jahrhunderts vorkam, sondern auch schon die Auf- 
merksamkeit des Gesetzbuchs auf sich gezogen hatte, kann den Saliern 
nicht unbekannt gewesen sein. Ein freier Mann, so verordnet das 
ribuarische Gesetz, der im Obsequium eines Anderen steht, wird von 
seinem Herrn prozessualisch gleich einem Sklaven vertreten. Welche 
bitteren Erfahrungen waren vorausgegangen, ehe dieser Rechtssatz zur 
Entstehung kam ! Was auch der Rechtszweck der Unterworfenheit sein 
mag und wie beliebig die Beweggründe sein können, aus denen ein 
solcher Vertrag geschlossen wird, mag es ein Schuldner sein oder ein 
armer Mann, der einen Ernährer, oder ein Schutzloser, der einen Herrn 
sucht, es ist uns hier ein Einblick in innere Vorgänge vergönnt, der 
weiter reicht als bis zur Konstatierung des Gewaltrechts selbst. 

Wir würden um so mehr berechtigt sein, einen entsprechenden 



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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 267 

ZustaDd für die Salier des fünften Jahrhunderts anzunehmen, wenn wir 
imstande wären zu ermittebi, dass sie zur Zeit der Abfassung ihres 
Gesetzbuches eine dingliche Abhängigkeit von Freien gekannt haben. 
Titel 46 beschränkt das Verfttgungsrecht des Märkers zu Gunsten 
seines Verbandes, indem er eine Disposition desselben an die EinwiUigung 
der Gemeinde bindet, von welcher Art jedoch die ihm nicht freistehende 
Handlung ist, wird sich mit einer jeden Zweifel ausschliessenden Sicher- 
heit kaum entscheiden lassen. Entweder ist es die Erwerbung des 
vollen Markreehts, die ohne (Genehmigung der Genossenschaft untersagt 
wird, oder den Märkern ist die rechtliche Fähigkeit entzogen, von ihrem 
Lande nach Belieben an Ausmärker zu leihen*). Der Ausdruck super 
oHerum migrare kann wohl beides bedeuten; er fordert nicht, dass der 
alter aufhört Märker zu sein und der Einwanderer an seine Stelle 
tritt; die Worte sprechen vielleicht eher dafür, dass der Märker in der 
Genossenschaft verbleibt, aber einem Fremden gestattet, sich auf seinem 
Boden als Ackerbauer niederzulassen, so dass dieser das geliehene Land 
als Zinsgut besass und Märker minderen Rechtes war. Wir hätten ein 
Rechtsverhältnis vor uns, das mehr an das des römischen Colonen, der 
als Bmnanus tributarius unter den Saliern lebte, als an das des Liten 
erinnerte, ohne doch einem von ihnen nachgebildet oder aus beiden zu- 
sammengesetzt zu sein. Ein altes, salische Verhältnisse ordnendes 
Kapitular scheint nun dazu zu nötigen, der zweiten Erklärung unseres 
Titels den Vorzug zu geben. Es kennt zwei Arten von Markge- 
nossen, bessere und geringere Geschlechter, eine Klassification , die 
wohl nur auf die beiden agrarischen Besitzformen des Freiguts und des 
Zinsguts gegründet war. In den Zinsgutsbesitzern dieses Denkmals 
glauben wir die landlosen, Land suchenden und erwerbenden Salier, die 
das Gesetzbuch ihres offenbar häufigen Vorkommens wegen eingehend 
behandelt hat, wiederfinden zu müssen, und wenn dies richtig ist, so 
sehen wir, wie alt die materielle Notlage war, aus der eine Klasse von 
Freien entstand, deren rechtliche Zurücksetzung der Benachteiligung im 
Besitz auf dem Fusse gefolgt ist. 



') Schröder, der in der Zeitschrift für Rechtsgeschichte 15, germ. Abt. 
S. 55 ff. unseren Titel 45 am besten erörtert hat, übergeht die zweite Deu- 
tung, auf die doch auch v. Inama-Stemegg, Wirtschaftsgeschichte 1, 95 hinwies, 
und ist infolge davon abgehalten, S. 53 f., die salischen Minofiidi den spä- 
teren alemaimischen gleichzustellen. Für die im Text geäusserten Ansichten 
vgl. Hermann in Gierkes Untersuchungen 17, 107 f. ; anders Cosack, Eidhelfer 
1886 S. 32; vgl. noch Lamprecht a. a. 0. I, 46. Zum obsequium Heuster, 
Privatrecht I, 121, 126 und Brunner, Mithio 1885 S. 13—15. 



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268 W. Sickd 

Die Isolierung der Wirtschaften, wie sie bei den Germanen be- 
stand, war im Abnehmen begriffen. Die einzelne Wirtschaft produzierte 
nicht mehr alles, was der Einzelne für seine BedOrfoisse forderte; ein 
Gflterverkehr kam auf, der die Produkte der Arbeit verteilen sollte. 
Zwar sind es noch immer wenige Yertragsformen, mit denen man sich 
behilft, aber die zwei, welche das Gesetz erwähnt, Barleistung und 
formelles Versprechen, behandelt es nicht ohne Wichtigkeit. Jedoch 
war die Verbindung, welche durch derartige wirtschaftliche Thätigkeiten 
unter den Teilnehmern geknüpft wurde, nicht eine Annäherung, die 
dem Freistaat zu Gute gekommen wäre, sondern die neue Gemeinschaft 
musste dem wirtschaftlichen Leben, welches zur Bildung von Reichtum 
fahrte, Kraft verleihen und so Bestrebungen erwecken und fördern, 
welche die Lebensbedingungen der altfreien Gesellschaft untergruben. 

Der Gegensatz von reich und arm, noch fortwährend wachsend, 
hatte bereits eine Bedeutung angenommen, welche der Vorzeit unbe- 
kannt gewesen war und der Gegenwart in dieser Art fremd ist. Die 
Lage eines grossen Teils der Bevölkerung verschlechterte sich stetig. 
Die grossen Güter schmälerten mehr und mehr die Bedingungen, auf 
denen der Wohlstand der Freien beruht hatte. Die verhältnismässige 
Gleichheit der Kraft, auf welche die Freiheit gegründet war, war gefährdet. 
Die unentgetltlichen Zwangsdienste, die dem Unterthan oblagen, trafen 
ihn jetzt in immer steigender Ungleichmässigkeit, weil die Mittel die 
Dienste zu leisten immer ungleicher wurden, ohne dass die Unge- 
rechtigkeit genügt hätte darauf hinzuwirken, dass man eine Ausgleichung 
zwischen Besitz und staatlichen Leistungen versuchte, so lange die An- 
forderungen an die Qualität der Leistung nicht ihr gebieterisches Wort 
sprachen. In der Lex Salica tritt uns Reichtum und Armut als Gegen- 
satz noch nicht entgegen, nur gelegentlich wird er einmal bei den Ro- 
manen angeführt, aber bald erscheint er in einer solchen Ausdehnung, 
dass wir ihm ein weit höheres Alter zuschreiben müssen, und wenn er 
auch bei den Provinzialen von Alters her in weit höherem Masse ent- 
wickelt ist, so ist er doch auch unter den Saliern vorhanden gewesen. 
Er war wenig schädlich, so lange er nur auf die Lebensweise und die 
Achtung wirkte. Wohl hatte auch der wohlhabende Germane noch mehr 
als der unbemittelte sein Leben genossen, ^) ein Gleichheitstrieb war 
hier ihm fremd geblieben, aber in der Urzeit hatte über Allen wie ein 
Naturgesetz eine Gemeinschaft von Wille und Neigung, von Geist und 

') torpor procenim, das grössere Nichtsthun, das Tacitus Germania 
Kap. 46 erwähnt, bezieht sich zwar auch auf Germanen, weicht aber von der 
allgemeinen germanischen Sitte ab. 



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Die Entstehung der fr&nkischen Monarchie. 269 

Empfindung gelegen, ans welcher kein Einzelner in der Heimat sich 
befreien konnte. Jetzt bot das Vermögen diesen lebensfrohen und ge- 
nossfähigen Menschen neue Vorteile dar, es stellte dem Besitzer andere 
Aufgaben als dem geringen Freisassen, gab ihm neue Interessen und 
begann seine Bildung von der der Ackerleute zu scheiden. Der Reiche 
fahrte nicht selbst den Pflug. Die individuelle Verschiedenheit wuchs 
infolge der grösseren Mannigfaltigkeit der Lebensverhältnisse, und die Ro- 
manen, die unter den Saliern wohnten, mussten auch dann noch fort- 
fahren sie zu steigern, als sie nicht mehr lateinisch redeten. Der Un- 
terschied zwischen bäurisch und gesittet, der ihnen vertraut war, wurde 
auch fOr die Salier zu naturgemäss, als dass er nicht, obschon in seinem 
Inhalt verändert, auch bei ihnen hätte Geltung gewinnen sollen. Das 
Vermögen war in der That ein nicht unwichtiger Klassifikationsfaktor 
geworden. Schon damals hätte die Frage aufgeworfen werden dürfen, 
ob ein Mann gesellschaftliche Achtung beanspruchen könne, der ohne 
Vermögen sei. Es war ebenso germanisch als gallo-romanisch den 
Reichtum hoch zu schätzen. Der Reiche war nach der Sprache des 
sechsten Jahrhunderts ein guter, der Arme ein schlechter Mann. Allein 
diese Vorgänge waren nicht die wichtigsten, die reale Tragweite des Unter- 
schiedes lag vielmehr in der socialen Gefährdung der Besitzlosen durch die 
Besitzenden. Der Reiche ist ein vielvermögender Mann, ein Potens, der 
Arme ein Schwacher, ein Debilior, welcher die Macht des Starken kennt 
und fürchtet. Der Reiche missbraucht seine Kraft, er will sie ausnutzen, 
um den Geringen sich zu unterwerfen ; ihm ist jede Not willkommen, die 
ihn in der Ausbeutung seiner wirtschaftlichen Überlegenheit begünstigt : der 
Krieg, der den Landmann von der Arbeit ruft, die Hungersnot, die den 
Armen zu seinem Schuldner macht, die Unsicherheit, die ihn ängstigt und 
vielleicht in seine Schutzherrschaft treibt. Die Gesetze hören nicht auf 
gegen die Unfolgsamkeiten, die von den Potentes zu besorgen, die Ver- 
gewaltigungen, die von ihnen zu erwarten sind, anzukämpfen^). Offen- 

•) nistioiores Gregor 5, 34 vgl. 10, 25 sind Romanen, mala ancilla 
Gregor 9, 39 S. 393, malus homo Boretius, Capit. 1, 10 c. 8. 10, meliores 
Behrends Lex Salica S. 91 c. 9. Begüterte Franken Gregor 3, 15, Vornehme 
das. 4, 22. 8, 16. 31. Ven. Fortunatus 2, 8, 21 ff., 27 S. 37 : Launebodis — 
vir barbarica prole — coniuge cum propria Berethrude, cui genus egregium 
fulget de stirpe potentum; 4, 26, 13 f. S. 95 Vilithuta: sanguine nobilium 
generata Parisius urbe Romana studio, barbara prole fuit. Debitier, Boretius 
das. 1, 17, 8; potentes a. a. 0. 1, 6 c. 12. 21 c. 3. 22 f. c. 14 f. 19 f., deren 
einer Kirchengut bedroht Gregor 9, 42 S. 402, können zugleich auch Beamte 
sein. Dies war im Rumerreich nicht anders gewesen, s. v. Sybel, Königtum 
S. 438 ff., ist aber doch nicht eine Eigentümlichkeit der Provinzialen. 



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270 W. Sickel 

bar haben die Neigungen zu Verbrechen g^en die Person und das 
Eigentum so grosse und ge&hrlicbe Dimensionen angenommen, dass 
ihnen nicht mehr mit germanischer SelbsthOlfe und Freiheit, sondern 
nur durch eine gemeinsame Macht, deren höherem Willen sich der 
Einzelne beugt, mit Erfolg zu widerstehen ist. 

Während das neue Wirtschaftsleben so grossen und nachhaltigen 
Einfluss auf die Interessen und den Charakter der Bevölkerung flbte, 
trat' ein Ereignis ein, das die im vorigen dargestellten Entwicklungen 
in ihrer politischen Wirkung verdoppeln masste. Der germanische Ge- 
schlechterverband hatte sich unfähig gezeigt, der neuen Bewegung zu 
folgen. Er hat keine neuen Zwecke aufgenommen, ja nicht einmal die 
alten festgehalten. Seine wirtschaftliche Bedeutung hatte er bei den 
Saliern längst eingebüsst, er besass weder rechtlich das Feld, noch 
vereinigte er seine Mitglieder zu gemeinsamer wirtschaftlicher Thätig- 
keit; er bildete keine Heerhaufen mehr*); er hatte keine politische 
Funktion, er war also dem Staate gegenüber, der ja nicht eine Ver- 
einigung der (Geschlechter, sondern der Volksleute gewesen war, nicht 
weiter entwickelt, und der König hatte keine Verbindung mit ihm ge- 
sucht, da er ihm keine seiner Befugnisse Qberliess, noch ihn als solchen 
seiner Aufsicht unterwarf. Das wesentliche aber war, dass die Selbst- 
hülfe, welche die Urzeit im (Jeschlecht genossenschaftlich organisiert 
hatte, an Inhalt und Festigkeit verloren hatte. Das Geschlecht hatte 
aufgehört das Hauptinstitut für den persönlichen Schutz zu sein, dieses 
Hemmnis für die Ausbildung einer starken staatlichen Hülfe war be- 
seitigt. Nicht das Geschlecht nötigte den Schuldner durch Pfändung 
zur Erfüllung seiner Pflicht, sondern der König. Der Verletzte und 
sein Geschlecht besassen nicht mehr das Recht, sich an dem Übelthäter 
und seiner Verwandtschaft persönlich zu rächen, das Fehderecht hatte 
schon zu der Zeit, als die Salier ihr Recht aufzeichneten, seinen Unter- 
gang gefunden. Das Recht auf Privatstrafe hatte es verdrängt, der- 
artige Forderungen waren nötigenfalls wie andere Schulden durch eine 
gerichtliche Privatklage geltend zu machen. So ausnahmslos war dieser 
Satz bereits durchgeführt, dass auch bei Totschlag der Anspruch der 
Verwandten auf nichts als eine Geldsumme und nur zuletzt auf Si^huld- 
knechtschaft des Friedensbrechers ging. Wie weit war auch hier das 
salisch-fränkische Recht dem Recht der Friesen und der Sachsen voraus, 
wo noch Jahrhunderte später der Verletzte zwischen Fehdegang und 



') Mauricius Strateg. 10, 4 kann es wohl nicht beweisen, da er Tacitus 
Germania Kap. 7 nachschreibt. 



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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 271 

Rechtsgang wählen durfte ! Racheakte hatten freilich auch hei dem vor- 
geschrittensten Volke nicht aufgehört. Im Salierlande kam es vor^ dass 
der in Fehde YerstOmmelte ohne Hände und FOsse auf einen Kreuzweg 
gelegt wurde, wodurch seine Feinde erklärten, dass sie ehrlich an ihm 
gehandelt hätten, aber auch eine so begangene That war jetzt strafbar ^). 
Was alles mnssten die Menschen seit den Tagen des Tacitus 
erlebt haben, ehe sie solche Rechtssätze schaffen konnten! Was aber 
war die Ursache des Nachlassens der Fehden und seiner Folge, des 
Yerschwindens des Fehderechts? Kann es eine andere sein, als dass der 
Abkauf der Rache längst aufgehört hatte Ausnahme und unehrenhaft zu 
sein, dass die Beteiligten ihn vorgezogen hatten, weil sie das Geld mehr 
liebten als die Ehre, den Frieden mehr als den Kriegszustand, in dem 
sie freilich jetzt mehr Besitztümer zu verlieren hatten, als ihre fehdebe- 
reiten Vorfahren? Die Nützlichkeit der Sühne war so einleuchtend ge- 
worden, sie war überdies, da der König mit dem Kompositionsanspruch 
sein eigenes Friedensgeld schützte, so sicher zu ei'langen, dass hier die 
Selbstsucht des Einzelnen dem Interesse des Gemeinwesens, das die 
Verhütung schädlicher Gewaltthat und Unparteilichkeit forderte, wie den 
Wünschen des Königs entgegenkam. Aber noch mehr ! Der Zusammen- 
halt der Verwandten hatte so abgenommen, dass sie Schwierigkeiten 
machten, zu dem Strafgeld beizutragen: von den entfernteren war keine 
Unterstützung mehr zu erwarten. Es wurde erlaubt, dass ein insolventer 
Totschläger durch einen juristischen Akt sich so von seiner Familie 
trennte, dass die Wergeidgläubiger sich schliesslich, wenn auch die 
nächsten Magen zahlungsunfähig waren, nur an seine Person halten 
konnten. Es hatte jetzt auch keinen Sinn mehr, die Verwandtschaft 
allgemein auf die Bussen zu berechtigen. Die aktive und passive Be- 
teiligung an der Komposition wurde zerstört, als die Fehdepflicht unter- 
ging, aus der sie entstanden war. 



*) Indem das salische Gesetz 41, 8 verfugt, dass, wer einen solchen 
Menschen tötet, sein halbes Wergeid zahle, setzt es eine weitere Zahlungspflicht 
der Verletzenden voi-aus, bei der die Haftung der Verwandtschaft eine be- 
schränkte ist, Titel 58, die aber auch so nicht blieb, Boretius, Capit. I, 16, 5. 
Dass bei den Saliern das Fehderecht aufgehört hatte, scheint mir auch aus 
Lex Salica 14 Zusatz 5. 55, 2. 56. 58 vergl. Capit. I, 5, 3 entnommen werden 
zu müssen ; so auch Bethraann-HoHweg, Civilprocess 4, 464 ff. und Sohm, Ge- 
richtsverfassung I, 61. 104. Dagegen haben sich für ein eingeschränktes 
Fehderecht neuerdings ausgesprochen Thonissen, Lei Salique 1882 S. 155 ff. ; 
Brunner bei Holtzendorff I*, 203, in der Zeitschrift für Rechtsgeschichte 16, 
germ. Abt. S. 37. 43 und Mithio S. 10; Lamprecht a. a. 0. I, 23. 26 f 



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272 W. SickeL 

So gross war der Abstaad von dem Zeitalter des Freistaats, das 
Tacitns beschreibt. Tbatsächliche Yoranssetzangen des alten Staats 
waren im Verschwinden oder bedroht. Er war von der Selbständigkeit 
des Untertbans ausgegangen. Der Freie, der durch seine Gebart un- 
abhängige Mann, hatte sich, die Seinen und das Seine selbst geschützt, 
und nur wer sein Recht selbst zu erhalten im Stande war, war nach 
germanischer Vorstellung ein selbstberechtigter Mann. Damals war Frei- 
heit das Principale gewesen, der subjektive Wille führte die Herrschaft 
und konnte unter den gegebenen Verhältnissen herrschen. Es genügte, 
wenn die Selbsthülfe durch die Thätigkeit des Geschlechts ergänzt wurde, 
nur äussersten Falls trat der Staat ein. Für dieses starke Leben waren 
die Nachkommen zu schwach. Aus der Verwandtschaft wich das Ge- 
meingefühl, diese uralte Organisation der Unabhängigkeit starb ab. 
Während es einst um so besser gewesen war, je zahlreicher die Bluts- 
verwandtschaft war, wurde jetzt die rechtlich wirksame Verwandtschaft 
beschränkt und der Einzelne war nicht mehr auf ihren Schutz und ihre 
Hülfe angewiesen. Die öffentliche Gewalt war selbst in die Familie einge- 
drungen und ihr Wille konnte den des privaten Mundwalds ersetzen ^). Der 
auf Gegenseitigkeit gegründete Verband war schon lange in rückläufiger 
Bewegung, weil die Erfahrung von seiner unzureichenden Kraft belehrt, 
ein besser informierter Egoismus den Gemeinsinn erweitert hatte. Die zu- 
nehmende Ungleichheit der Machtverhältnisse der Geschlechter mochte 
dazu beigetragen haben, Gegenmassregeln wie die Aufhebung des Fehde- 
rechts, den Zwang vor Gericht zu erscheinen, die obrigkeitliche Pfändung 
hervorzurufen, welche die Ungleichheit ausgleichen sollten. Wie der 
Verfall der Verwandtschaftskreise das Gefühl der Vereinzelung vermehrt 
hatte, so hatte auch das fortschreitende Sondereigen, das jenem Vorgang 
förderlich war, ein Gefühl grösserer Selbständigkeit gebracht, ohne doch 
die Unabhängigkeit zurückzugeben. Der Sinn für das individuelle Dasein 
nahm überall im Rechte zu. Er äusserte sich in dem ausschliesslichen 
Ackerbesitz, im Erbrecht, in der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, in 
Schutzverhältnissen, welche das Individuum von seinem Geschlecht be- 
freiten. Eine Einzelperson stand jetzt neben der andern, ohne einem 
Gesamtrecht, einem Gesamtwillen der Genossen unterworfen zu sein. 
Die Zeit des Individuums schien gekommen. 

(Schluss folgt im nächsten Hefte). 

>) Vergl. neuster a. a. 0. I, 109 ff. über die auf volksrechtlichem 
Boden entstandene Mundialgewalt des Königs. 



*^>^&^o^O- 



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-•rj:^*^^ 




Eine alte Zeichnung des Aachener Persephone- 
sarkophags. 

Von Prof. C. Robert ia Berlin. 

(Hierzu T»f XIV.) 

Das älteste unzweideutige litterarische Zeugnis, welches von der 
Existenz des Persephonesarkophags im Aachener Münster und von der 
ihn mit dem Grabmal KarPs des Grossen in Verbindung setzenden 
Legende etwas weiss, hat Fritz Berndt in seiner sorgfältigen Abhand- 
lung ,Der Sarg KarPs des Grossen" (Ztschr. d. Aachener Geschichts- 
vereins 1881) aus Beeck's Geschiclite der Stadt Aachen vom Jahre 1620 
beigebracht. Ein wahrscheinlich um mehrere Jahrzehnte älteres bild- 
liches Zeugnis haben mich meine Vorarbeiten für die Gesamtpublikation 
der römischen Sarkophage kennen lehren. Unter den als Codex 
Coburgensis berühmten Handzeichnungen nach Antiken, die sich gegen- 
wärtig im Besitz des Herzogs von Coburg-Gotha befinden, und die ich, 
dank der ausserordentlichen Liberalität des fürstlichen Besitzers, während 
einer Reihe von Monaten auf dem Kupferstichkabinet des hiesigen 
Museums benutzen durfte, befindet sich auch die auf Taf. XIV im 
Lichtdruck wiedergegebene Zeichnung, deren Veröffentlichung in dieser 
Zeitschrift nach einer für den Sarkophagapparat angefertigten Photo- 
graphie die hohe Central-Direktion des kaiserlich deutschen archäologischen 
Instituts mit freundlichster Bereitwilligkeit gestattet hat. Dass die 
Zeichnung den Aachener Sarkophag darstellt, lehrt eigentlich schon der 
erste Blick; zum Ueberfluss mag noch ausdrücklich darauf hingewiesen 
werden, dass die geringfügigen Verletzungen, welche der Sarkophag 
erlitten hat, genau übereinstimmend auf der Zeichnung angegeben sind; 
so die Verstümmlung des rechten Hinterbeins des vordersten Pferdes 



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Goot 



274 C. Robert 

und der Brach des Zftgels am Gespann des Pinto; die w^^gebrochene 
linke Hand nnd das gebrochene obere Ende der Fackel des Eros Ober 
diesem Gespann; endlich die verstümmelte rechte Hand der Persephone 
in der linken Eckscene. 

Fr. Matz, dem das Verdienst gebohrt, die Cobnrger Handzeich- 
unngen zuerst genau beschrieben, in ihrem wissenschaftlichen Wert 
erkannt nnd insbesondere als die Originale fftr einen grossen Teil der 
im Codex Pighianus enthaltenen Zeichnungen nachgewiesen zu haben 
(Monatsber. d. köoigl. prenss. Akad. d. Wissensch. zu Berlin 1871 
S. 446 f.), hat diese Zeichnung noch nicht gekannt, da sie mit einer 
Anzahl anderer Blatter erst später von demselben römischen Kunst- 
händler, wie die fibrigen Blätter des Coburgensis in Rom erworben worden 
ist \ Diese neu hinzugekommenen Blatter enthalten folgende Zeichnungen : 
fol. 126 (bis) a) Sarkophag mit Circusreitem aus Cattaio = Pigk. 
fol. 365 (vgl. 0. Jahn Ber. d. sächs. Ges. d. Wissensch. 1868 
8. 227 No. 225), abgeb. bei Spon Mise. p. 309, Monfaucon Ant. 
expl. lU 163, vgl. Cavedoni Indic. 46. Eine vom Coburg, unab- 
hängige Zeichnung findet sich in einem Sammelband des Berliner 
Kupferstichkabinets fol. 3, den Th. Schreiber (bei Conze, in den histo- 
rischen und philologischen Aufsätzen für E. Curtius S. 161) grössten- 
teils dem Girolamo Ferrari aus Genua zuschreibt; nach einer dieser 
Zeichnung beigeschriebenen Notiz befand sich der Sarkophag damals 
in rasa di Ms, Baolo Antonio Soder ini nel Mausoleo d* August o; 
ebendort sah und beschrieb ihn auch schon U. Aldroandi Statue p. 199. 
b) der Aachener Sarkophag, 
fol. 213 der Atlas Farnese = Pigh. fol. 221a (0. Jahn a a. 0. 

8. 174 No. 7). 
fol 214. 215 sind nicht vorhanden. 

fol. 216 a) die rechte Ecke des capitolinischen Sarkophagdeckels mit 
der Schmiede des Hephaest (abgeb. Mus. Cap. IV p. 77, Mori 
Mus. Cap. II. 22, vgl. Nuove descrip. d. Mus. Gap. p. 319. No. 30) 
— Pigh. fol. 262 (0. Jahn a. a. 0. S. 213 No. 160 c). Der 
übrige Teil des Deckels ist auf fol. 18 (No. 153 bei Matz) ge- 
zeichnet. Beide Zeichnungen schliessen unmittelbar an einander 
an. Im Pighius enthält fol. 262 oben die Copie von Oob. fol. 18, 
darunter die von Cob, fol. 216; Beger bell. Troi. p. 22 hat nur 
erstere publiziert (b u. c bei Jahn). 

») Ich verdanke diese Notiz Herrn Dr. A. Trendelenburg, der zur Zeit 
des Ankaufs dieser Blätter in Rom anwesend war. 



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£iiie alte Zeichnung des Aachener Persephonesarkophags. • 275 

b) Copie der Zeichnung von fol. 186 (No. 165 bei Matz), 
Erotensarkophag in den Uffizien (DQtschke III, 336, abgab, bei 
Gerhard Ant. Bildw. 89); die Copie ist auf Watman-Papier (Wasser- 
zeichen erhalten) in den letzten Jahrzehnten des vorigen Jahr- 
hunderts ausgeführt. 

c) die Ära des T. Albanins Principianos, vgl. CIL VI 830. 
fol. 217--219 der Globus des AUas Farnese = Pigh. fol. 221 r. 222. 

223 (No. 7 bei Jahn). 

Äusserlich sehen diese hinzugekommenen Blätter den früher er- 
worbenen vollständig gleich ; auch hier sind die alten Zeichnungen knapp 
beschnitten auf grossen Bogen von derselben Papiersorte und demselben 
Format, wie jene, aufgeklebt. Aus dem in einigen dieser Bogen sicht- 
baren Wasserzeichen mit der Jahreszahl 1806 hat Matz die unabweis- 
liche Folgerung gezogen, dass diese Procedur erst in unserem Jahr- 
hundert stattgefunden hat. Eine der neuen Zeichnungen bildet die un- 
mittelbare Fortsetzung einer der früher bekannt gewordenen; mit Aus- 
nahme der Ära des Pricipianus, des Eroten- und Persephonesarkophags 
sind sämtliche Zeichnungen für Pighius kopiert worden; mit Ausnahme 
der beiden zuletzt genannten Zeichnungen rühren alle übrigen, auch die 
der Ära, von demselben Zeichner her, der die überwiegend grössere 
Anzahl der Coburger Zeichnungen gefertigt hat und, wie Matz nach- 
gewiesen hat, auch bei der Herstellung des Cod. 'üghianus beteiligt 
war. Yon allen diesen Zeichnungen darf also als ausgemacht gelten, 
dass sie gleichzeitig mit dem übrigen Bestand des Cob, und im Auftrag 
desselben römischen Altertumsfreundes — Matz nennt vermutungs- 
weise den Cardinal da Carpi — angefertigt sind. Eine Ausnahme macht 
nur die Zeichnung des Erotensarkophags, die nach einer Originalzeich- 
nung der Sammlung copiert und aus unerfindlichen und für unsre Be- 
trachtung gleichgültigen Gründen gleichfalls der Sammlung eingereiht 
wurde. Nur bei der Zeichnung des Aachener Sarkophags, die von 
einer sonst weder im Coburgensis noch im Pighianus nachweisbaren 
Hand herrührt und überdies auch auf eine Papiersorte gezeichnet ist, 
die sich sonst im Coburgensis nirgends verwandt findet, können über 
die ursprüngliche Zugehörigkeit Zweifel aufkommen. Zunächst steht 
nur so viel fest, dass sie zu der Zeit, als die Zeichnungen beschnitten 
und auf grössere Bogen aufgezogen wurden, also zu Anfang dieses 
Jahrhunderts, schon zur Sammlung gehört haben muss. Weiter aber 
macht es der zerknitterte und beschmutzte Zustand, den die Zeichnung 
mit vielen andern des Cob. gemein hat, wahrscheinlich, dass sie das 



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276 • C. Robert 

Schicksal der Sammlung schon vorher geraume Zeit getdlt hatte. 
Andererseits ist dieselbe, wenn nicht genau zu der gleichen 2^it, so 
doch nicht viel später hergestellt worden, als die Zeichnungen des Cobur- 
gettsis. Den Zeitpunkt der Anfertigung der letzteren hat Matz zwischen 
1550 und 1555 fixiert. Die Zeichnung des Aachener Sarkophags kann 
nach dem sachkundigen Urteil der Herren Direktor Fr. Lippmann 
und Direktor W. Bode nicht vor der Mitte und nicht nach dem Ende 
des 16. Jahrhunderts gefertigt sein; wahrscheinlich ist aber, dass sie 
mehr gegen das Ende des genannten Zeitraums f^t. Welcher Schule 
der Zeichner angehöre, lässt sich nach dem Urteil derselben Kenner 
nicht bestimmen; es könne ebensowohl ein Italiener als ein Deutscher 
oder Holländer gewesen sein. Erwägt man femer, dass die Zeichnung 
zwar in anderem Stil, aber genau in derselben Technik angefertigt ist 
wie die Qbrigen Co6eir^en5t^-Zeichnungen und auch das Format dasselbe 
ist, welches bei jenen mit einer gewissen Rigorisität selbst auf Kosten 
der einheitlichen Wiedergabe der Monumente durchgeführt ist, so ge- 
winnt die Annahme ihrer ursprünglichen Zugehörigkeit zu der Sammlung 
bedeutend an Wahrscheinlichkeit. 

Der singulare Charakter dieses Blattes erklärt sich daraus, dass 
das ausserhalb Rom 's befindliche Monument nicht von den gewöhnlichen 
Zeichnern jenes römischen Kunstfreundes aufgenommen werden konnte. 
Denn dass der SaVkophag sich damals bereits in Aachen befand, die 
Zeichnung also dort gefertigt sein muss, stellen die Worte Beeck's ausser 
Zweifel. Wäre der Sarkophag später als 1550 nach Aachen gekommen, 
so könnte ein so ungewöhnliches Ereignis nicht schon nach siebenzig 
Jahren so völlig in Vergessenheit geraten sein, dass sich die Legende 
bilden konnte celatam hatte antiquüatem raram artem praeferentem ex 
manuhiis omando Atigmti Caesaris sepukhro apposUam fuisse. 

Die Zeichnung eines in Deutschland befindlichen Sarkophags in der 
sonst prinzipiell auf stadtrömische Monumente beschränkten Sammlung 
eines römischen Altertumsfreundes bleibt immerhin eine merkwürdige 
Erscheinung; sie erklärt sich aber hinlänglich durch die Stellung und 
Persönlichkeit des Pighius. Dass dieser dem ursprünglichen Besitzer 
des Cöburgensis sehr nahe gestanden haben muss, ist allgemein aner- 
kannt. Ob sich aus seinen Briefen ergiebt, dass er in Aachen war und 
dort den Sarkophag gesehen hat, kann ich augenblicklich nicht fest- 
stellen; aber es würde verwunderlich sein, wenn es anders wäre. Was 
ist nun natürlicher, als dass Pighius seinem römischen Freunde von 
jenem vereinzelten römischen Sarkophag in seiner Heimat, den die 



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Eine alte Zeichnung des Aachener PersephQnesarkophags. 277 

liegende noch mit einem besonderen Nimbus umgab, einzahlte und fflr 
ihn diese Zeichnung anfertigen liess, wobei noch besonders darauf ge- 
halten wurde, dass sie in Technik und Format mit den übrigen Blättern 
der Sammlung abereinstimmte. £s kann dies ebensowohl nach seinem 
ersten römischen Aufenthalt, als er in Brüssel als Sekretärs Granvella's 
lebte (1555 — 1574), wie nach seinem zweiten, als er Domherr in 
Xanten war (1575 — 1604), geschehen sein. 

Für die Erklärung des Sarkophags giebt die Zeichnung kein 
neues Moment ab; sie zeigt ihn wesentlich in demselben Zustand, in 
dem er sich noch heute befindet. Auch bedarf es dessen nicht, da die 
vortreffliche Erhaltung über keinen Punkt einen Zweifel lässt Der 
Platz, den das Monument in der langen Reihe der Persephonedarstellungen 
einnimmt, ist im Wesentlichen schon von Overbeck, Kunstmythologie III, 
S. 620; R. Förster, Raub der PersephoneS. 173 undPffilologus IV. Supp.- 
B. S. 691 festgestellt worden. Auch über die Trennung und Deutung 
der einzelnen Scenen kann ein ernsthafter Zweifel nicht bestehen; nur 
für einzelne Nebenfiguren ist eine befriedigende Benennung noch nicht 
gefunden. Die Erscheinung wiederholt sich auch bei andern Sarkophag- 
darstellungen aus dem Kreis der Götter- und Heldensage und ist zum 
Teil in der Entwickelung der Sarkophagcompositionen begründet. Während 
nämlich die Sarkophage des zweiten Jahrhunderts, meist mit Anlehnung 
an gute malerische Vorbilder, sich auf wenige, bei der Handlung wesent- 
lich beteiligte Figuren beschränken und die Scene möglichst charakte- 
ristisch gestalten, wird auf den Sarkophagen des dritten und vierten 
Jahrhunderts die Darstellung in demselben Masse mit nebensächlichen 
Figuren überladen, als sie an Charakteristik verliert. Man würde fehl- 
geben, wollte man dies Beiwerk auf bildliche, denselben Stoff behan- 
delnde Vorlagen oder auf eine litterarische Neugestaltung des Mythus 
zurückführen; diese Füüfiguren sind Gemeingut aller Künstler oder 
Handwerker und werden von ihnen in die Darstellung jedes beliebigen 
Mythus mit mehr oder minder geschickter Auswahl eingefügt. Ent- 
nommen sind sie der poetischen oder richtiger rhetorischen An- 
schauungsweise jener Periode. Es sind vorzugsweise Naturgötter 
und Naturpersonifikationen, Okeanos und Tellns, Uranos und die Winde, 
Helios und Selene, die vier Jahreszeiten u. a., aber auch Personi- 
fikationen abstrakter Begriffe, wie Honos und Virtus. In diesen Kreis 
gehören von den Figuren des Aachener Sarkophags — abgesehen von der 
kleinen geflügelten Wagenlenkerin der Demeter, deren richtige Benen- 
nung nur im Zusammenhang einer ausführlichen, die Grenzen dieser 



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278 • C. Robert 

MitteihiDg weit fiberschreitenden Untersachnng gegeben werden könnte — 
namentlich die unter dem Ge^»ann des Pinto angebrachten Gestalten, 
links die gelagerte Tellns, rechts ein bis znr Bmst ans der Erde anf- 
tauchender, die Arme aosbreitoider bärtiger Mann, neben welchem die 
Köpfe des Cerbems sichtbar werden. Die besten Po^ephonesarkophage, 
der Petersborger (abgeb. Stephani Parerga arch. XXVI im Ball. d. 
TAcad. d. scienc. d. St. P^tersb. 1868), der Pariser (Clarac 214, 33, 
Overbeck, Knnstmytbologie, Atlas XVIL 6) and der ans Ostia (Ann. d. 
Inst. 1866 tav. S ). lassen, hierin gewiss das malerische Vorbild getren 
wiedergebend, das (respann des Pluto in die Erde versinken, so dass 
darunter in der Regel kein Platz f&r eine weitere Fignr mehr bleibt. 
Nor anf dem dieser Gruppe nahestehenden vatikanischen Bruchstftck 
(abgeb. Pistolesi V, 31, Overbeck a a. 0. XXVII, 2) wird unter dem 
Gespann die aas*dem Boden aufsteigende, die Arme wie zum Empfang 
ausbreitende Tellus bis zur Brust sichtbar, ein Motiv, das auch auf 
einem Sarkophag in Villa Giustiniani (abgeb Gall. Giustin II, 106, 
Matz-Duhn 3072) und einem unedierten Fragment in Florenz wieder- 
kehrt. Als man, ohne Zweifel von dem Bestreben geleitet eine grössere 
Obereinstimmung mit der Demetergruppe herzustellen, das Gespann 
des Pluto nicht mehr versinkend, sondern einfach nach rechts galop- 
fiierend darzustellen begann, wurde unter demselben zur RaumfOllung 
regelmässig Tellus oder, namentlich in Fällen, wo diese Göttin schon 
för den Platz unter dem Gespann der Demeter verwandt war, Okeanos *) 
angebracht Noch weitere Figuren wurden im dritten Jahrhundert hin- 
zugefügt: der Cerbems, der schon auf Sarkophagen des zweiten Jahr- 
hunderts zuweilen vor dem Gespann des Pluto sitzend dargestellt wird 
(z. B. auf dem vatikanischen Sarkoph., Visconti Pio Cl. V, 5, Overbeck 
a. a. 0. XVII, 20 und auf dem Sarkophag in Pal. Ricasoli-Ridolfi in 
Florenz, Overbeck a. a. XVÜ, 21), erhält nun seinen Platz unterhalb 



») So haben schon Zoega und Gerhard die Figur vollkommen richtig 
benannt. Die von R. Förster, Raub d. Perseph. 161 vorgeschlagene Deutung 
auf den See Pergus hängt mit seiner Auffassung der gleich zu besprechenden 
Figur als Fnkelados und der dadurch bedingten Anschauung, dass die Sarko- 
phagarbeiter sicli den Vorgang in Sicilien denken, zusammen und lallt mit 
dieser. Eine Gestalt wie der Pergus liegt überdies weit über den Vorstellungs- 
kreis der Sarkophagarbeiter hinaus imd die Benennung würde nur dami zu- 
lässig sein, wenn sich nachweisen Hesse, dass die Figur schon auf der Origi- 
nalcomposition vorhanden war, was, wie ihr Fehlen auf den ältesten und 
besten Sarkophagen beweist, sicher nicht der Fall gewesen ist. Auch das 
Ruder, das die Figur wiederholt in der Hand trägt, hätte vor der Deutung 
auf den Gott eines Landsee's warnen sollen. 



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Eine alte Zeichnung des Aachener Persephonesarkophajfs. 279 

de» Gespannes, und zwar so, da^s nur seine drei Köpfe aus dem Boden 
hervorragen. Bald erscheint er allein unmittelbar neben Okeanos, so 
auf dem Saikopbag Mattei (Matz-Duhn 3070, abgeb. Mon. Mattb. III, 5) 
nod Cavaceppi (Matz-Duhn 3068, abgeb. Overbeck a. a. 0. XVII, 8), 
bald wird neben ihm ein bärtiger !Mann sichtbai*, der gleichfalls aus 
der Erde aufzutauchen scheint; so, ausser auf dem Aachener, auch 
auf den Sarkophagen in Wien (Braun, Ant. Marmorbilder n, 4, Over- 
beck a. a. 0. XVII, 22) und in Gerona (beschr. von R. Föi*ster im 
Philologus IV. Suppl.-B. S. 693 f.). Letztere Figur erscheint aber auch 
zuweilen allein ohne den Cerberus, so auf den Sarkophagen in Messina 
(Overbeck S. 627 No. 21, Förster S. 179 No. 2) und in Villa Medici 
(Matz-Duhn 3058), einmal, auf dem capitoliuischen Sarkophag (Mus. 
Cap. IV, 55, Overbeck a. a. 0. XVII, 9), der indessen überhaupt eine 
ganz singulare Stellung einnimmt, ist sie von Cerberus durch andere 
Figuren getrennt. Auf allen diesen Monumenten, mit alleiniger Aus- 
nahme des Aachener Sarkophags, bäumen sich neben den Haften dieses 
Mannes, gerade an der Stelle, wo die Terrainandeutung seinen Unter- 
körper den Blicken entzieht, zwei kleine Schlangen gegen das Gespann 
des Pluto empor. Es lag in der That nahe, diese Schlangen mit dem 
Körper des Mannes in organische Verbindung zu biingen und sich den- 
selben schlangenfttssig, also als Giganten vorzustellen. Das hat auch 
R. Förster, Raub der Persephone S. 16 J, gethan und, indem er sich 
erinnert, dass man seit Kallimachos sich den Giganten Enkelados unter 
SiciUen liegen dachte, diesen in der auftauchenden Figur erkennen wollen, 
eine Deutung, die bei Overbeck a. a. 0. S. 623 Zustimmung, bei 
Wieseler, Denkm. d. a. Kunst II ^ S. 134 Widei-spruch gefunden hat. 
In der That stehen ihr nicht geringe Bedenken entgegen. Denkt man 
sich diese kleinen Schlangen an den mächtigen Oberköri)er statt der 
Beine angesetzt, so kommt eine ganz unerträgliche Missbildung heraus, 
die von den sonst vorhandenen Gigantenbildungen auf römischen Bild- 
werken — von den pergamenischen ganz zu schweigen — aufs Grellste 
absticht. Dass ferner hier der unter der Last des Aetna stöhnend 
nihende Gigant sich frei emporheben und gewissermasseu als Repräsen- 
tant des Aetna aufgefasst sein sollte'), das ist doch eine keineswegs 



>) Ganz anders und der mythologischen Vorstelhnig entsprecJiend wird 
der Eindi-uck, den der Raub der Köre auf Enkelados macht, in der von 
Förster citirten Stelle des Claudian II, 156 geschildert. Ihn drückt die durch 
das Gespann des Pluto überlastete Insel und vergebens sucht er sich zu be- 
wegen, um durch Veränderung seiner Lage etwas Erleichterung zu gewinnen. 

WeBtd. Zeitschr. f. Geach. u. Kunst. IV, m. 20 



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280 C:« Robert 

leicht verständliche Umbildung der mythologischen Vorstellung — oder soll 
ich sagen Freiheit der künstlerischen Gestaltung — und eine eingehende, 
wo möglich durch Analogieen gestützte Begiündung dieser Auffassung 
wird man ungern vermissen. Mag man aber dergleichen immerhin der 
späteren Kunstperiode, der diese Sarkophage angehören, zu Gute halten, 
den Ausschlag giebt, dass auf keiner der Iraglichen Darstellungen die 
organische Verbindung der Schlangen mit dem Körper des Mannes 
wirklich dargestellt oder auch nur denkbar ist. Sowohl auf den Origi- 
nalen, soweit ich dieselben zu untersuchen Gelegenheit hatte, als auf 
den mir vorliegenden Zeichnungen und Photographieen ist es ganz deut- 
lich, dass sich der Mann aus einer Oeflfnung in der Erde emporhebt 
und dass neben ihm die beiden Schlangen sich emporbäumen; manch- 
mal sieht es aus als ob ihn die Schlangen umwinden. Gegen Enkelados 
spricht endlich die Bewegung der Figur; sie streckt keineswegs, wie 
Förster sagt, beide Arme zur Abwehr gegen die Rosshufen und Wagen- 
räder aus: vielmehr ist es auf allen Sarkophagen, namentlich auch auf 
dem Aachener, deutlich, dass sie die Arme ausbreitet, um Pluto zu 
empfangen, gerade wie auf dem vatikanischen Fragment die Tellus. 
Zoega hatte, wie immer, das Gefühl des Richtigen, wenn er in ihr einen 
ünterweltsgott erkannte. Nur in dem Namen Tartaros vergriff er sich. 
Die Figur, die hier aus dem von Schlangen bewachten Eingang der 
Unterwelt, neben sich den Cerberus, auftaucht, um ihren Herrn und 
die von ihm geraubte Braut zu empfangen, ist kein anderer, als der 
Wächter der Unterweltsthüre und Hüter des Cerberus, der ianitor Orci. 
Ueber diese Figur ist in letzter Zeit mehrfach gehandelt worden, 
und täglich mehren sich die litterarischen und monumentalen Belege 
für ihre Popularität in der Kaiserzeit. Inschriftlich bezeugt ist die 
Figur zum ersten Mal auf einem in Ostia gefundenen, jetzt im Lateran 
befindlichen Grabgemälde bekannt geworden (abgeb. Mon. d. Inst. VHI, 
28, vgl. Benndorf und Schoene, Lateran S. 401 No. 599); sie ei-scheint 
dort als unbärtiger Jüngling, den Cerberus am Strick haltend. Dass 
die Vorstellung auch in Athen im 5. Jahrh. geläufig war und die in 
unsein Handschriften als Aiakos bezeichnete Person in Aristophanes 
Fröschen nach der Absicht des Dichtei's kein anderer als dieser Thür- 
hüter der Hölle ist, haben Hiller in Hermes VIH, 453 und A. Kiessliug 
Anal. CatuU. (Ind. lect. aest. Gryph.) p. 9 gezeigt. Ob auch bei Horaz 
Od. ni, 11, 13 diese Figui* gemeint ist, wie Wilamowitz bei Kiessling 
vermutet, hängt von dem Urteil über die Aechtheit der folgenden, 
vielfach verdächtigten SU'ophe ab. Ebenso muss ich es unentschieden 



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Eiue alte Zeichnung des Aachener Persephonesarkophags. 281 

lasiieo, ob Kiessling mit Recht deu Begleiter des Protesilaos auf dem 
.Neapler Sarkophag von St. Chiara (Mon. d. Inst. III, 40 A) als den 
ianitor bezeichnet hat oder ob dieselbe nicht doch richtiger als Charon 
zu deuten ist Eine unzweideutige Erwähnung des ianitor hat indessen 
Fr. Spiro ik Euripidis Plioetmsis (diss. htati^ur, Berol. 1884) p. 55 
n, 82 bei Stat. Tlieb. VI. 498 nachgewiesen. Mit derselben Zuversicht 
darf auf dem Ileraklessarkophag des Brittischen Museums (abgeb. Ann. 
d. Inst. 1868 tav. F) in der kleinen Figur, die sich ängstlich versteckt, 
während Hei*akles den Cerberos entführt, der ianitor erkannt werden, 
der hier wie auf dem Grabgemälde aus Ostia in jugendlicher Bildung 
erscheint. 

Dagegen mochte ich davor warnen, auch die linke Ecktigui* des 
vatikanischen Alkestissarkophags (abgeb. Gerb. Ant. Bildw. XXYIII) als 
Miiitor zu bezeichnen. Dass sie den Thanatos des euripideischen Drama's 
vertritt und eben in das Haus des Admet hineingeht, während Apollo 
es verlässt, haben Viele schon bemerkt. Allein die Attribute, der ge- 
schulterte Si>eer und der an der Leine geführte Hund, kommen dem 
ianitor schlechterdings nicht zu, finden sich aber in bewerkenswerter 
Weise auch bei der Mittelfigur des Deckels des Hochzeitssarkophag in 
S. Lorenzo (Matz-Duhn 3090), die gewöhnlich Pluto genannt wird und 
in der That ein Untei*weltsgott sein muss. Da auf dem Alkestissarko- 
phag an der rechten Ecke Pluto in der gewöhnlichen Bildung erscheint, 
kann dieser Name für die linke Eckfigur nicht gebraucht werden. Xui* 
so viel scheint klar, dass ein italischer Gott, dessen Benennung ich den 
Kennern italischer Religion überlasse, hier an die Stelle des Thanatos, 
dort an die des Pluto getreten ist. 

Das Amt des ianitor^ den Cetberus an der Kette zu halten, versieht 
auf dem Neapler Promethenssarkophag (Gerhard A. Bildw. 61) eine 
nach Körperbildung, Haaitracht und Gewandung entschieden weibliche 
Figur, deren Costüm, kurzer Chiton und Jagdstiefel, an das der Eri- 
nyen erinnert. Für die Benennung dieser Figui* fehlt es bis jetzt an 
jedem Anhalt; doch ist es ohne Zweifel dieselbe, die auf dem Perse- 
phonesarkophag in Barcellona (abgeb. Laborde Voyage pitt. de TEsp. 
1, 11, vgl. Förster, Philol. IV. Suppl.-B. S. 701) an Stelle des ianitor 
neben dem Cerberos aus dem von Schlangen bewachten Höllenthor auf- 
steigt und von Gerhard, Welcker und Förster für Skylla gehalten wird. 
Dieselbe Figur scheint auf dem Sarkophag von Gerona neben dem 
ianitor dargestellt zu sein, s. Förster a. a. 0. S. 698. Ob die vom 
ianitor abgewandte, gleichfalls nur mit dem Oberkörper aus dem Boden 

20* 



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Goode 



282 C. Robert. 

hervorragende weiblicbe Figor des capitolinischen Sarkophmgs, die die 
linke Hand an die Lippen legt, aach in diesen Zusammenhang gehört, 
mnss ich anentschieden lasstm. Dr. Ed. Reuter hat in einer seiner 
Dissertation de dialedo Thessalica (BerL 1885) angehängten These fQr 
diese Figur mit Berufung auf Plut. de Ei apud Velphoa p. 394 A die 
Benennung Siope vorgeschlagen. Ich wdrde die Deutung auf St\*x 
vorziehen. 

£ine ähnliche Bewandtnis, wie mit dem bisher verkannten ianitor 
Orci^ hat es mit den drei Knabentiguren der rechten Schmalseite. Ausser 
dem Lichtdruck in dem III. Band der Zeitschrift des .Vachener Geschichts- 
vereins li(^ mir von diesem Teil des Monuments eine sorgfältige Zeich- 
nung von E. Eichler. der seit mehr als zehn Jahren mit der Herstellung 
der Zeichnungen fQr die Sarkophagpublikation betraut ist, vor. Auf 
beiden Sat ganz kUir, dass die mittlere Figur in dem Bausch ihrer 
Chlamys nicht Kömer, sondern Blumen trägt, dass die linke Nebenligur, 
wie auch Förster richtig gesehen hat, in der Hand eine Sichel hält 
und im Haar einen Kranz — und zwar von Kornähren — trägt, und 
dass die rechte Nebenfigur, wie gleichfalls Förster zutreffend bemerkt, 
in der linken Hand einen Thyrsosstab trägt. Förster's Deutung der 
Mittelfigur auf Triptolemos, die er durch eine mehr als oberflächliche 
Aehnlichkeit mit dem Triptolemos des Sarkophags von Wiltonhouse zu 
stotzen sucht, beruht auf der irrigen Annahme, dass die in dem Bausch 
enthaltenen Gegenstände Saatkörner seien, und fällt mit dieser; ebenso 
die dadurch bedingte, auch nur mit grosser Reserve vorgebrachte Deu- 
tung der rechten Nebenfigur auf Ikarios. Die drei Knaben sind die 
Repräsentanten von Jahreszeiten, der mit den BlQten der Frtlhling, der 
mit Sichel und Aehrenkranz der Sommer, der mit dem Thyrsos, den 
auch die freilich beharrlich verkannte Herbsthore auf dem Veroneser 
Phaethonsarkophag (abgeb. Mus. Veron. LXXI, 1) trägt, der Herbst. 
Der Winter fehlt; denn nur die drei Jahreszeiten, während deren 
Persephone auf der Oberwelt weilt, sollten dargestellt werden; und 
diesem Gedanken entsprechend senkt der Herbst, in dessen Periode der 
Abschied der Persephone fldlt, traurig den Kopf und legt die Hand 
klagend an die Wange. 



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283 

Das römische Urnenfeld bei MUhlbach am Glan. 

Von Prof. W. Harster in Speier. 

(Hier«« Taf. XV— XVIII.) 

Die Bedeutung de^ in den Jahren 1882 und 1884 durch den 
historischen Verein der Pfalz ausgegrabenen römischen Urnenfeldes bei 
Mühlbach am Glan beruht nicht sowohl auf der immerhin nicht unbe- 
deutenden Zahl und noch weniger auf dem materiellen Wert der Fund- 
Gegenstände als auf der Thatsache, dass hier zum ersten Male, so viel 
bekannt, in römischen Gräbern Waffen als Leichenbeigaben in 
einem Umfange sich vorgefunden haben, wie man sie sonst nur in 
Gräbern des fränkisch-alamannischen Zeitraumes anzutreffen gewohnt ist. 

Zwar sagt Marquardt in seinem „Privatleben der Römer" S. 354 ff., 
dass, weil das Grab nach der übereinstimmenden Ansicht des Altertums 
eine Wohnung war, in welche der Verstorbene einzog, und welche somit 
auch einer bestimmten häuslichen Einrichtung bedurfte, dem Toten 
Kleider, Geld, Schmuck, ein Ameublement, Lebensmittel und Ess- und 
Trinkgeschirre mitgegeben wurden, dem Krieger seine Waffen, dem 
Handwerker oder Künstler sein Handwerkszeug, der Frau ihre Toiletten- 
gegenstände sowie Toilettenkästchen, dem Kinde sein Spielzeug u. s. w. 
Aber wenn Marquardt zur Illustrierung von Waffenfunden in römischen 
Gräbern nach Dennis*) auf die Gräber von Bomarzo, Tarquinii, Vulci 
und Perugia hinweist, so wird durch diese etruskischen Grabfunde 
offenbar nichts für eine nationale Sitte der Römer, die zu allen Zeiten 
und an allen Orten, speziell auch während der Kaiserzeit und diesseits 
der Alpen von ihnen geübt worden wäre, bewiesen. 

Zu einem gleich negativen Resultate bezüglich der Frage von 
Waffenfunden in wirklich römischen Gräbern führt eine Prüfung der 
ebenfalls von Marquardt angezogenen Stelle bei Raoul-Rochette *). Der- 
selbe sagt zwar zu Anfang S. 608, dass die meisten antiken Waffen 
unserer Museen aus griechischen und römischen Gräbern entnommen 
seien. Die spezielle Aufzählung der Fundstätten aber erwähnt nur 
Panticapaeum, Aegina etc. und eine Reihe von Orten von Gross-Griechen- 
land, um mit den Funden in den etruskischen Nekropolen von Corneto, 
Vulci etc. zu schliessen. S. 621 sagt er dann, man habe la prewr 

•) The cities and cementeries of Etmria. 

*) Trofsi^me memoire sur les antiquit^s chrc^tiennes des C'atacombes in 
Mto. de TAcad. des Inscr. Vol. XIII. (1838) p. 529—788, speziell p. 606—621. 



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284 ^V. Ilareter 

incrmiestfü/U qtu^ rhe^ leg peuples leg plus eclairrs de J*anti- 
qnite,, 1e mobil ier funrrairr de h fftmbr se cotnp<isad ^ pfmr Jes 
guerrier», den armeH qui arviienf He /> Imr uMuie etc. F'Qr die Römer 
jedoch beweu4 aarh diese allgemeioe Bemerkaog nichts. 

Xoch an einer andern Stelle seines Boches, S. 368 f., erwähnt 
Marquardt d^r ^fitgabe von Waffen in das Grab, lieziefanngswelse aof 
d^n Scheiterhaufen, indem er saj?t. da.vs dem Verstorbenen, was er im 
I>*ben ^braucht oder lieb gehabt hatte. Kleider, Schmock. Geschirre, 
Waffen und Jagdgerätschaften, Pferde, Hunde und Vögel auf den Rogus 
mitgegelien wurden. Zum Beweis für das Mit verbrennen von Waffen 
wird hier ein Testament (Wilmanns n. 315) angeftihrt^ worin ein leiden- 
schaftlicher Freund der Jagd und des Vogelfanges bestimmt, dass <las 
ganze namentlich aufgezählte Geräte, das ihm zur Betreibung dieses 
Sportes gedient hatte, darunter auch Lanzen. Schwerter und Messer, 
mit ihm verbrannt werden sollten. Aber erstlich handelt es sich hier 
um einen Jäger und Vogelsteller, nicht um einen Krieger, und zweitens 
um die I^aune eines Sonderlings, nicht um einen allgemein geübten 
Gebrauch, da der Verstorbene sonst nicht nötig gehabt hätte, das 
Mitverbrennen seiner Waffen und Geräte mit allen Einzelheiten testa- 
mentarisch anzuordnen. 

L. Lindenschmit seinerseits erwähnt in seinem Handbuch der deutschen 
Altertumskunde I, S. 196 die Auffindung von zwei Äxten kleinster Gat- 
tung, welche er für Kinderwaffeu erklärt, auf den Totenfeldem römischer 
Zeit bei Kastei und Ingelheim und zieht daraus im Zusammenhalt mit 
den bei der Aufdeckung des fränkischen Friedhofs von Samson in 
Belgien gemachten Wahrnehmungen, wo aus offenbaren Kindergräbern 
Beilchen von nur 7 — 8 cm Länge erhoben wurden, den Schluss, dass 
die Sitte der Mitgabe von Waffen selbst in Kindergräbern bei der 
rheinischen Bevölkerung schon in die Zeit der römischen 
Herrschaft und deshalb gewiss in noch weitere Frülizeit hinauf- 
reicht. Aber er hat dabei nur die germanische, an den vaterländischen 
Überlieferungen und Gebräuchen festhaltende, nicht die römische oder 
romanisierte Bevölkerung des Rheinlandes im Auge und betont überall 
den heidnisch-germanischen Charakter des Mitgebens von Waffen in das 
Grab, einer Sitte, die nur sehr allmählich durch den wachsenden Fiin- 
flass des Christentums verdrängt wurde, bei einzelnen Stämmen aber, 
namentlich den Alamannen und Bayern bis in die ersten (neuntes bis 
elftes) Jahrhunderte <les Mittelalters sich erhielt. Deshalb stellt er auch 
unter der P^üUe der mannigfaltigen Gegenstände, welche die Ausstattung 



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t>as römische ümenfeld bei Mühlbach am Glan. 285 

der Toten in raerovingischer Zeit bilden, die Waffen voran, vorzugs- 
weise weil sie die wichtigsten, nirgends fehlenden Beigaben der Männer- 
gräber sind nnd nach ihrer Zahl und Form ein leicht erkennbares 
Unterscheidungsmerkmal von den GrabaltertOmem früherer und späterer 
Zeit gewähren '), und sagt an einer anderen Stelle ^, dass die Menge 
der Waffenbeigaben sofort schon die Verweisung dieser Gräber in die 
Zeit der römisiihen Herrschaft oder gar in eine noch frühere Periode 
beseitigen müsse. 

Auch der Konservator des römisch-germanischen Centralmuseums 
in Mainz, Herr Fr. Lindenschmit. bestätigte durch gütige Zuschrift dem 
Verfasser auf seine Anfrage, dass Werkzeuge und Waffen bis jetzt sehr 
selten, fast könnte man sagen nie, bei römischen Begiübnisstätten auf- 
getaucht seien, abgesehen von einem Beile, das in einem römischen 
Grabe des Friedhofes an der Anlage bei Mainz sich vorfand, und von 
Waffen in dem Friedhofe von Andernach, bei welchen es aber wegen 
der Form der mitgefundenen Gefässe sehr zweifelhaft sei, ob die Be- 
erdigten nicht Germanen und nur nach römischem Brauche bestattet 
waren. 

Es gilt nun zu beweisen, dass wir es bei dem Mtthlbacher Urnen* 
felde thatsächlich mit einer römischen Begräbnisstätte zu thun haben, 
und dieser Nachweis scheint sich uns zu ergeben einmal aus der topo- 
graphischen Zugehöngkeit des Fundgebietes im weiteren Sinne, femer 
aus der Anlage des Begräbnisplatzes und der Beschaffenheit der einzelnen 
Gräber, hauptsächlich aber aus dem Charakter der aufgefundenen Waffen 
und Geräte selbst. 

Werfen wir zunächst einen Blick auf die archäologische Karte 
der Rheinpfalz und der Nachbargebiete*), so sehen wir, dass in dem 
durch die Orte Glan-Münchweiler, Lichtenberg, St. Julian und Kollweiler 
gebildeten Vierecke, also etwa zwischen 25^ und 25** 15' östlicher 
Länge und zwischen 49^ 28' und 49® 36' nördlicher Breite bei einer ver- 
hältnismässig geringen Anzahl prähistorischer und nahezu vollständigem 
Mangel fränkisch-alamannischer Fundstätten^) eine für dieses in römischer 



•) A. a. O. S. 146. 

») Ehcndaselbst S. 7ö. 

^) Bearbeitet von Dr. ('. Mchlis im XII. lieft (1884) der Mitteilungen 
des historischen Vereines der Pfalz. 

*) Nur bei Bosenbach werden römisch-fränkische Denkmäler an der 
Wolfskirche und hei Forkenberg ein Burgwall aus römisch-fränkischer Zeit 
auf dem Kremelherg erwähnt. 



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286 ^'- Harster 

Zeit schwerlich besonders einladende Bergland ungewöhnlich grosse Zahl 
von römischen Niederlassungen und Fundplätzen verzeichnet ist. Zwischen 
den grossen römischen Strassenzügen gelegen, welche, durch ein viel- 
verschlungenes Netz von Querstrassen mit einander verbunden, von Metz 
und Trier nach Worms, Mainz und Bingen zum Rheine führten, war 
die Gegend um den Potzberg und den Remigiusberg dicht besetzt mit 
römischen Ansiedelungen, unter welchen wir hervorheben: Horschbach, 
Ilermannsberg, Essweiler, liichtonberg, das von MOhlbach nur durch den 
Glan getrennte Altenglan und Glan-Münchweiler, ferner die römischen 
Urnenfelder bei Kollweiler, Theisbergstegen und Haschbach, St. Julian 
als Fundort der schönsten in der Pfalz überhaupt zum Vorschein ge- 
kommenen Steindenkmäler*), Aschbach, Wolfstein, Rossbach, Rutsweiler, 
Elzweiler, Bosenbach, Neunkirchen, Quimbach, Rehweiler und Kusel, 
wo gleichfalls ein oder mehrere römische Denkmäler gefunden wurden, 
endlich das Römerkastei bei Gimbsbadi am Südabhango des Potzberges 
und die beiden gleichfalls als Kastelle bezeichneten „Heidenburgen^^ l>ei 
Kreimbach und bei Oberstaufenbach. 

Namentlich die letztere, an der Ostseite des Potzberges auf einer 
steilen Anhöhe gelegen, die seit einem Äfenschenalter als Älelaphyrbruch 
ausgebeutet und gegenwärtig bereits zur Hälfte abgetragen ist, hat so- 
wohl schon früher römische Denksteine geliefert, von denen zwei in der 
Sammlung des historischen Vereines der Pfalz sich befinden, abgesehen 
von den bei der Auffindung aus Mutwillen zerstörten oder den in 
Häusern der Umgegend eingemauerten, als auch in allerletzter Zeit ein 
Seitenstück zu den aufsehenerregenden Funden auf der Heideisburg bei 
Waldfischbach*) geboten durch die gleichzeitige Aufdeckung von acht 
grossen, bis auf einen mit figürlichem Schmucke versehenen Denksteinen, 
welche, ganz wie dort, mit Architekturstücken zusammen in die Mauern 
einer spätrömischen oder frühmittelalterlichen Burg vermauert waren 
und auch im Charakter den Waldfischbacher Steinen sehr ähnlich sind. 

Wir sehen: das später so genannte Remigsland um Kusel und 
Altenglan, welche beide der mächtige Frankenkönig Chlodwig dem 
hl. Remigius, der ihn in Rheims getauft, zum Geschenke machte, ist 
klassischer Boden und die Vermutung spricht von vornherein dafür, 
dass ein hier zum Vorschein kommendes Urnenfeld kein anderes als 
eben ein römisches sein kann. 



») Mitteihmgen des historischen Vereines der Pfalz, Heft IX (188()). 
*) Mehlis in den Jahrbüchern des Vereines von Altertumsfreunden im 
Rheinlande Bd. 77, S. 61—87. 



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Das Wimische Umenfeld bei Miihlbarh am Glan. 287 

Hier nun an dem das Glanthal b^ierrschenden, ziemlich steil ab- 
fallenden Nordwestabhange des 1738' hohen Potxberges, des höchsten 
Berges der Westpfalz, nnge&br 120' über der Tbalsohle war es, wo 
merst im FrOhjahre 1882 Strassenarbeiter beim Kiesgraben anf Urnen 
fttiessen, dieselben aber aach sofort zerschlagen. • Als dann die Funde 
sieh mehrten und namentlich auch eiserne Waffen und Werkzeuge zum 
Vorscheine kamen, begannen die gebildeten Kreise der Gegend sich fQr 
die Sache zu interessieren und erstatteten dem historischen Vereine der 
Pfalz Anzeige. Dieser ordnete die Fortsetzung der Ausgrabungen an, 
sah sich aber nach einem glQckverheissenden Anfange durch ein Gebot 
der Gemeinde Mühlbach, der jener Platz gehörte, zur Einstellung der 
Arbeiten genötigt, ohne dass jedoch von der Gemeinde selbst etwas 
weiteres in der Sache geschah. Nach Verlauf von zwei Jahren traf 
eine vom Verfasser dieses gegebene Anregung auf eine günstigere Stim- 
mung seitens der Gemeindevertretung von Müblbacb, und so war es 
demselben vergönnt, Ostern vorigen Jahres durch eine siebentägige Aus- 
grabungsthätigkeit den Bestand der bisherigen Metallfhnde zu vei*dop- 
peln, denjenigen an Thongefässen aber zu verdreifachen*). 

Die Art der Beisetzung, wie sie namentlich bei diesen spateren 
Ausgrabungen beobachtet wurde, ist eine von der in fränkisch-alaman- 
nischen Keihengräbem durchgängig angewandten sehr verschiedene und 
eher an die in prähistorischen Grabhügeln übliche erinnernde. Hinsicht- 
lich der früheren Ausgrabungen freilich sind wir, was diesen Punkt be- 
trifft, auf mündliche Mitteilungen angewiesen, denen zufolge die auf- 
gefundenen Urnen r^elmässig von je vier unbearbeiteten Steinen um- 
stellt waren, eine Bedeckung aber nicht wahrgenommen wurde; die 
Tiefe, in welcher damals die Gegenstände angetroffen wurden, war meist 
eine sehr beträchtliche, wie denn ein vorzüglich erhaltenes, keine Spur 
von Rostansatz zeigendes Beil in einer Tiefe von 2,10 m ausgegraben 
wurde. Genaueres jedoch über die Zahl der aufgedeckten Gräber und 
die Art, wie die gefundenen Gegenstände auf die einzelnen Gräber sich 
verteilten, war aus Mangel an schriftlichen Aufzeichnungen nicht mehr 
zu erkunden. 

Bei der Fortsetzung der Ausgrabungsarbeiten im Jahr 1884 so- 
dann wurden auf einem Baume von 136 Quadratmetern im ganzen 11 
deutlich begrenzte Grabstätten angetroffen, darunter 6 mit Eisenbeigahen, 
eines jedoch ohne .jede Beigabe, nur aus 4 im Viereck über einer wag- 



*) Vgl. den vorläntigen Fundberirht in Nr. 6 des I. Jahrganges (1884) 
des Pfälzischen Museums. 



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288 W. Ihntet. 

reehten Platte aofgestellten Steinen bestehend, zwischen die eine Menge 
verbrannter Knochen fjeschüttet war; der eine der senkrechten Steine 
ragte mit einer Ecite noch über die Oberfläche hervor. Ebenfalls dicht 
unter dem Rasen befand sich eine andere ans fflnf ca. 50 cm breiten 
und 35 cm hohen Platten gebildete Steinkiste, deren 40 cm hinger 
spitzzulanfender Deckstein dazwischen gcstörzt war und eine grosse, 
ganz mit Knochen ohne Beimischung von Asche oder Erde gefällte 
Urne und drei kleinere Gefilsse vollständig zerdrückt hatte; in der 
dicken russahnlichen Aschenschicht, auf der die Tmen standen, fanden 
sich zwei Stückchen blauen Glases, wie solches von weisser und grün- 
licher Färbung noch an zwei anderen Stellen des Gräberfeldes vorkamen, 
und \m dem Wegräumen des Schuttes eine jedenfalls auch zu diesem 
Grabe gehörige Mittelbronzemünze von Nero. Eine andere, gleichfalh; 
der julisch-claudischen Dynastie angehörige Bronzemünze mit dem Namen 
CAESAR im Felde war bereits 1882 gefunden worden. Eine einzelne 
Aschenume stand auf einer wagrecht liegenden Platte ohne Seitenplatte, 
in einem andern Falle waren die besonders zahlreichen Thongefässe 
(von 10 wurden 7 gerettet) zwischen vier grosse ins Viereck gerichtete 
Platten ohne Boden- und Deckstein gestellt, eine Axt und eine Lanze 
seitwärts obenauf, wie in anderen Fällen daneben oder darunter gelegt. 
Die beiden am reichsten ausgestatteten Gräber, von denen das eine an 
Metallbeigaben ein wohlerhaltenes Schwert, eine Lanze und den eisernen 
Henkel eines Bronzegefässes mit noch anhaftenden dicken Bronzeklumpen, 
«las andere ausser 9 verschiedenen Thongefässen einen Schildbuckel, eine 
Lanze, ein Messer und verschiedene Beschläge und Scharniere nebst 
einem Schlüssel enthielt, befanden sich in brunnenähnlich in das dichte 
Gestein gegrabenen Vertiefungen, 1,8 resp. 1,5 m unter der Oberfläche 
auf gewachsenem Felsboden. In andern Fällen dagegen sassen die Urnen 
«0 dicht unter der Oberfläche, dass der Rasen in dieselben hineinge- 
wachsen war, und zwar diese, wie auch einige tiefer beigesetzte ohne 
jeden Schutz darumgestellter Steine. Ausserdem fanden sich Thon- 
scherben, Nägel, verbrannte Knochen, Holzkohlen und Hohsasche (letztere 
einmal in einer 27 cm dicken kompakten Masse ziemlich nahe der 
Oberfläche) in allen Tiefen, besonders aber dicht unter dem Rasen 
allenthalben auf diesem Gebiete, auch ohne dass ein Grab in der Nähe 
war; auch eine Handvoll in der Mitte gespaltener und verkohlter Eicheln 
kam in dieser Weise ohne unmittelbaren Zusammenhang mit einem 
Grabe vor. 

Auffallend ist bei dieser Bestattungsart besonders die geringe 



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Das römische Umcnfeld bei Mühlhach am ftlan. 289 

Sorgfalt, womit die in der Tiefe zosammengehäoften Urnen und sonstigen 
GefjEtsse nach oben zu geschützt wurden, indem, wie wir gesehen, nur 
in einem einzelnen Falle die Umfassung eines Grabes einen Deckstein 
hatte, wenn derselbe tlberhaupt ein solcher war, da er als zu kurz 
thatsäcblich seinen Zweck nicht erfüllte, während sonst anscheinend 
ganz achtlos Erde und Steine auf die Gef^isse geworfen und infolge 
dessen viele vermutUch schon bei der Beisetzung zerstört wurden. Dieser 
Mangel an Sorgfalt und andererseit>s die Willkür, mit der bald ein wie 
mit blosser Hand aufgewühltes seichtes Loch zur Aufnahme einer Toti»n- 
ome genügend befunden wurde, bald mit grösster Anstrengung ein 2 m 
tiefer S(*hacht in die aus zentnerschweren Steinen gefügten nat-ürlichen 
Felsmauem gegraben wurde, erinnern an die Unacht.samkeit und Plan- 
losigkeit, mit der in sogenannten Hünengräbern oft die Beigaben zwischen 
den Steinen verstreut und Urnen, auch abgesehen von der geringen 
Widerstandsfähigkeit prähistorischer Thongebilde, gewöhnlich schon durch 
das Gewicht der auf ihnen lastenden Steine zerdrückt sind. Es lässt 
sich in dieser Beziehung kein grösserer Gegensatz denken, als der 
zwischen der Regellosigkeit der geschilderten Begräbnisse und der 
strengen Regelmässigkeit fränkisch-alamannischer Reihengräber, welche, 
wie dies noch bei unseren Friedhöfen der Fall ist, in gleichen Abstän- 
den unter sich reihenweise hintereinander angelegt sind, und in welchen 
sozusagen die Stelle jeder einzelnen Beigabe durch Gewohnheit festge- 
stellt ist. 

Diese Ähnlichkeit mit prähistorischer Bestattungsweise im Gegen- 
satz zu spät- oder nachrömischer wird aber auch durch die Beschaffenheit 
der aufgefundenen Gefässe bestätigt. Dieselben sind nämlich fast aus- 
nahmslos nur äusserst schwach gebrannt, ja zum Teil, wie es scheint, 
nur in der Sonne getrocknet, so dass sie bei der Aufdeckung mit Feuch- 
tigkeit förmlich getränkt waren und das helle Wasser aus jeder Bruch- 
stelle floss, weshalb denn auch oft noch eine erhalten gebliebene Schüssel 
oder ein Teller beim vorsichtigsten Niedei'setzen auf den Boden in 
Trümmer ging. Das Material ist teils hellgelber, teils blaugrauer, in 
einem einzelnen Fall bei einer zierlichen Schale glänzend schwarz ge- 
erbter, bei den primitivsten und am schlechtesten gebrannten Gefössen 
dagegen ein stark mit Sand gemischter, schmutzig grauer oder ol»er- 
flächlich mit Russ geschwärater Thon. Die besseren, aus hellgelbem oder 
blaugrauem Thon gefertigten Gefösse sind von einer ausserordentlichen 
I^ichtigkeit, die in Form und Material roheren dagegen zugleich sehr 
dickwandig. Bringt man Geftsse der ersten Art in das Wasser, so 



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290 W. llmtet 

entweicht die Lioft zischend aus ihren Poren, die einem Schwämme 
gleich das Wasser einsangen; beim Reinigen lösen ^\ch leicht kleinere 
nnd grössere Stacke der Oberfläche ab, oder dieselbe verwischt sich 
wie bei eben erst in der Formung befindlichem Thon, nnd das Wasser, 
in dem eines der hellgelben Gefässe gewaschen worden, nimmt eine 
intensiv gelbrote Farbnng an. Giesst man dann in eines derselben, 
nachdem es gut ausgetrocknet ist, Wasser, so schlägt dasselbe sofort 
durch die Wämle des Gefösses durch, das dann einen starken Erdge- 
ruch verbreitet und längei-er Zeit bedarf, um wieder völlig tnx'ken 
zu werden. 

Alle diese Umstände führen auf die Vermutung, dass sämtliche 
Gewisse, nicht bloss die wirklichen Aschennmen, sondern auch die ab 
Beigaben dienenden E**s- und Trinkgeschirre wie Teller, Näpfe, Becher 
und dergleichen fQr den besonderen Zweck der Mitgabe in das Grab, 
nicht für den täglichen Gebi-auch gearbeitet und deshalb so leicht oder 
gar nicht gebrannt waren. Aber wenn sie so an die Zerbrechlichkeit 
der Erzeugnisse vorgeschichtlicher Töpferei gemahnen, so braucht man 
doch nur die Hauptformen unter den mehr als 70 geretteten Thonge- 
fössen von Mühlbach, welche die folgenden Tafeln XVI — XVIII im 
Masstab von 1:4,2 uns vorführen, zu betrachten, um daraus sofort 
den acht römischen Charakter zu erkennen. Denn wenn dieselben auch 
von den landläufigen Formen der in den Rheingegenden so massenhaft 
sich findenden römischen Grabumen und Aschenkrüge teilweise nicht un- 
wesentlich abweichen, so zeigen sie doch andererseits eine so grosse 
Verwandtschaft in der meist edle und gefällige Linien gebrauchenden 
Formengebung und in der Einfachheit der ausschliesslich aus parallelen 
Kreisen, senkrechten und rautenförmig sich schneidenden Strichen und 
leichten Schrafilerungen bestehenden Omamentierong'), dass wiederum 
der l'nterschied sowohl zwischen pi^ähistorischer als zwischen fränkisch- 
alamannischer Töpferei deutlich in die Augen springt. Dabei ist, nament- 
lich angesichts der geringen Sorgfalt, womit diese Gefässe gebrannt sind, 
die Erfindungsgabe ihrer unbekannten Verfertiger zu bewundern, inso- 
fern von sämtlichen Stücken kaum zwei in Gestalt und Grösse einan- 
der vollständig gleich sind und ebenso unter den zu Grunde gegangenen 
der Verlust mancher originellen Form zu beklagen ist. 

Wir sehen, um nicht zu ermüden, von einer Beschreibung der 
einzelnen Gefässe ab nnd geben zum Vergleiche nur die Masse der 

•) Eine solche findet sich ührij?ens ausschliesslich bei Gefässen von 
blaugrauer oder grünlicher Farbe. 



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Das römische Urnenfeld bei Miihlhach am Glan. 29 t 

beiden grössteu der abgebildeten GefAssse: das eine (Taf. XVI, 5) ist 
ein weitbanchiger Krug aus gelbem Thon mit kurzem lials und breitem 
Henkel und bat bei einer Höhe von 36,5 cm einen Umfang von 102 cm, 
das andere (l'al'. XVIII, 7) eine ovale Urne aus besonders feinem, bell- 
rotem Thon, 32 cm hoch und 72 cm im Umfange messend; dagegen 
bat das kleinste der von uns wiedergegebenen üefässe (Taf. XVIII, 10), 
ein wulstförmiges Schüsselchen aus blangrauem Thon, bei nur 4,6 cm 
Höhe einen Umfang von 24,5 cm. 

Noch deutlicher jedoch beweisen den römischen Charakter der uns 
beschäftigenden Grabfunde die Gegenstände aus MetalK deren Inventai* 
wir im folgenden geben (vgl Taf. XV): ein Schildbuckel, zwei Gladius- 
küngen, das Bruchstück eines Pilums, nenn andere Lanzen, dreizehn Beile, 
drei Messer oder messeraitige Werkzeuge, eine Schmiedezange, eine Schaf- 
scbeere, ein eiserner Schlüssel, ein grosser eiserner, wohl um einen 
Bronzekessel gelegter Reif, zwei eiserne Henkel von Bronzegefässen, der 
gedrehte Boden eines Bronzekruges gleich dem in Kheinzabern ge- 
fundenen *), Teile von wenigstens zwei mit Stielen versehenen, bronzeneu 
Seihgef^sen gleich den aus Kheinzabern stammenden *), vier Fibeln, wovon 
zwei versilbert, nebst der zu einer der grössten Art gehörigen Nadel, eine 
Bronzeschnalle nebst zwei kleinen Ringen, ferner Scharniere, Beschläge, 
Nägel und kleinere Fragmente aus Eisen und Bronze in grosser Zahl. 

Unter den angeführten Gegenständen erregen besonders die beidep 
Gladiusklingen unsere Aufmerksamkeit: die eine derselben (Taf. XV, 7 u. 8) 
ist einmal zusammengebogen und an der Biegungsstelle durchgebrochen, das 
obere Stück 27 cm lang, wovon 7,5 cm auf die am Ende abgebrochene Angel 
entfallen ; die rechtwinklig ausspringende Klinge, welche am oberen Ende 
4,5 cm breit ist, trägt an dieser Stelle starke Spuren des einstigen Bronze- 
beschläges ; das untere Stück ist 35 cm lang, in der Nähe der Bruchstelle 
3,5 cm, weiter unten dagegen, ehe es in die sehr lange und scharfe, 
in der Mitte gewölbte Spitze ausläuft, 3,9 cm breit. Der zweite Gladius 
(Taf. XV, 1) ist doppelt und zwar bis auf einen Zwischenraum von 
3 cm zwischen dem ersten und dritten Stücke (Ansatz der Klinge und 
Beginn der Spitze) zusammengedrückt; die Klinge ist 65 cm lang und 
durchschnittlich 4 cm breit, der hier vollständig erhaltene, oben etwas 
umgebogene Klingendom 14 cm lang und zwischen 1 und 2 cm breit 

Zur Vergleichung möge ein drittes, angeblich aus dem römischen 
Leichenfelde bei Speier stammendes und gleichfalls in der Sammlung 



•) Wd. Zs. I Taf. VII, Seite 487—93. 
«) Ebendaselbst S. 484 f. 



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292 W. Rarster 

des historischen Vereines der Pfalz betindliches Exemplar dienen, das 
spiralförmig zusammengewunden, dabei aber sehr gut erhalten ist, auch 
das Bronzebescbläg noch besitzt. Seine ganze Länge beträgt 71 cm, 
wovon 14 cm auf den am Ende nicht ganz unbeschädigten Griff kommen« 
die foeite der Klinge am oberen Ende 6,4 cm, in der Mitte 4,6 cm 
und so auch noch vor dem Auslaufen in die Spitze. Dsls Beschlag ist 
6,5 cm lang und zwischen 1,5 und 2 cm breit und besteht aus einem 
Bronzeblech, dessen Ränder überall 0.5 cm hoch umgebogen sind, und 
das in der Mitte einen 2,3 cm langen Schlitz zum Dui'chstecken der 
Augel hat. 

Der Schildbuckel (Taf. XV, 9) hat im Innern einen Durchmesse!' 
von 18 cm. die konvexe Wölbung einen solchen von 16,5— 17,5 cm, 
der Rand eine Breite von 3 cm ; befestigt war dei^selbe mit 4 rundköpfigen 
Nägeln, wovon 3 noch an Ort und Stelle sich befinden; bei dem 
vierten, über die Obei-fläche des Randes empoiragenden ist auf der 
Innenseite noch das unterlegte viereckige Eisenplättchen erhalten. 

Von den Lanzen ist die schönste und am besten erhaltene (Taf. XV, 2) 
28,7 cm lang, wovon 8,2 cm auf die Tülle treffen; das in der Mitte von 
einer starken Rippe durchzogene Blatt ist 5,4 cm breit, die Erhaltung des 
blau-schwarz schimmernden Eisens eine verhältnismässig vorzügliche. Da- 
gegen ist die folgende (Taf. XV, 6) 3,6 cm br. und 28 cm 1. Lauze stark 
veiTostet und sehr brüchig. Von den beiden anderen auf Taf. XV, 3 u. 4 
abgebildeten blattförmigen Lanzenspitzen misst die eine 19,5 cm bei einer 
grössten Breite des Blattes von 3,7 cm, die andere ca. 17 cm in der 
Länge und 3,1 cm in der Breite; bei -letzterer ist das Blatt in der 
Mitte gewölbt, bei ei-sterer am Rande der Tülle noch der durchgehende 
Nagel (elavus hastae) vorhanden, womit die Spitze auf dem Schafte be- 
festigt war. Die Taf. XV, 5 abgebildete kleinste der aufgefundenen 
Lanzen misst in der Länge nur 12,7 cm, während die grösste Breite 
der Spitze gegenwärtig 2,3 cm, ursprünglich vermutlich etwas mehr 
betrug. Das erwähnte Bruchstück eines Pilums ist 21 cm lang, die 
Tülle im Innern 6,5 cm tief, der vom Rost angefressene Stab 3,1 cm stark. 

Die zierlich geformte (Taf. XV, 17), mit Bronzerost überzogene Zange 
(Schmiedezange, wie sie Vulcan auf seinen Abbildungen führt) ist 24 cm 
lang ; bei der Auffindung war eine Si>eerspitze fest dazwischen geklemmt. 

Die Schafscheere misst 25 cm, die Schneide 13,8 cm in der 
Länge und 3 cm in der Breite; der eine Arm ist an der Spitze abge- 
brochen, der andere mit einem durch zwei Nägel befestigten eisernen 
Streifen geflickt. 



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Das römische Urnenfeld bei Mühlbach am Glan. 293 

Von den Beilen ist das grösste (Tat*. XV, 14) 18 cm laug, an der 
Schneide 6 cm, am Stiel 4 cm br., mit nicht ganz i*nndem, sondern etwa« 
elliptischem Stielloch. Bei einem zweiten (Tat'. XV, 11) 14 cm 1. und 
zwischen 3 und 5.5 cm br. Beile ist die herzförmige Stielöffnung 3,4 X 
3,8 cm weit. Ein weiteres (Taf. XV, 16) zwischen 2 und 5,8 cm br. Beil 
ist charakteristisch durch seine schräg abfallende Schneide, indem die Länge 
zwischen dem oberen Ende der Spitze und dem Axthelme 11,7 cm, unten 
gemessen dagegen nur 10,4 cm beträgt. Das bereits erwähnte am tiefsten 
gefundene und zugleich am besten erhaltene Beil (Taf. XV, 15) hat eine 
Länge von 15,8 cm, eine Breite von 2 X 5,7 cm und ist, wie ausser- 
dem noch drei andere mit einem Zapfen zu beiden Seiten der Stielöff- 
nung, oben sowohl als unten, versehen, jedenfalls um dem Stiele noch 
grösseren Halt zu verleihen. Lindeuschmit bezeichnet in seinem Hand- 
buch I. 195 diese an der Öse nach oben und unten vorstehenden 
Kappen ausdrücklich als Kennzeichen römischer Äxte und Werkzeuge 
und knüpft daran die Bemerkung, dass einige namentlich der grössei-en 
Beile der fränkischen Gräber entweder wirklich von römischer Arbeit 
oder römischen Mustern genau nachgebildet sind. Das kleinste, gleich- 
falls mit Kappen versehene Beilchen (Taf. XV, 12) ist nur 9,7 cm lang 
und zwischen 2,1 cm und 4,5 cm breit, die Schneide schräg nach ein- 
wäils abfallend. Bei einem anderen hier nicht abgebildeten Beile ist 
die Schneide zwar ebenfalls eingezogen, so dass die untere Länge 8,5, die 
obere ca. 11,2 cm beträgt, dabei aher nicht gerade abfallend, sondern 
abgerundet bei einer grössten Länge von 12 cm in der Mitte. 

Zu diesen Beilen gewöhnlicherer Art gesellen sich zwei Werkzeuge 
von seltenerer Form; das eine (Taf. XV, 13) ähnelt dem von den Schiffs- 
zimmerleuten gebrauchten Täxel, könnte aber füglicherweise auch als Hacke 
bezeichnet werden. Dasselbe ist 17 cm lang, bis zum Stielansatz, der zu- 
gleich als Hammer gebi-aucht werden konnte, 13 cm; die 7,7 cm breite 
Schneide ist scharf und bis auf 4,5 cm vom Roste nicht angegriffen; in 
dem ziemlich viei'eckig gebildeten Stielloche stak ein jetzt abgebrochener 
eiserner Schaft, was nach dem von Lindeuschmit a. a. 0. S. 190 f. 
Ober angebliche Äxte mit Eiseuschäften Gesagten wohl als eine Selten- 
heit zu betrachten ist. Am interessantesten aber ist (Taf. XV, 10) eine 
Verbindung von Beil und Spitzhammer oder Meissel, womit man die 
von Lindeuschmit S. 197 abgebildeten und in Bezug auf ihre iirtüm- 
liche Bezeichnung als Doppeläxte oder bipennes besprochenen Werkzeuge 
vergleiche, von denen er sagt, dass sie, obwohl unzweifelhaft auch als 
Waffen benützt und deshalb ihren fränkischen oder alamannischen 6e* 



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294 ^ • Hamter 

ftitzern in dai> Grab gelegt, doch ihre teils genau ftbereiostimmenden, 
teib nur in den Mabsverhältnis^jen nnwesentlich abweichenden Vorbilder 
unter den römischen Werkzeugen der Zimmerleote, Steinhaner und Stein- 
brecher haben. Die ganze I..änge des Instmmenteä beträgt 18.3 cm. 
diejenige des Beiles einschliesslich des Stielloches 11,6 cnt, des Spitz- 
hammers oder Meisseis 6J cm, die Breite des letzteren 1,4 X 2,3 cm. 
des Beiles 2,4 X 5,8 cm. 

Von den Messern ist «las grösste 22 cm lang und 4 cm breit, 
ein zweites, einem Rasiermesser ähnliches mit abgebrochener Spitze hat 
eine J^änge de?» Erhaltenen von 1H,4 cm bei einer Breite von 2,2 cm. 
das dritte endlich, eine Art Rebmesserklinge, vorne mit einem Knöpf- 
chen versehen und ebenfalls abgebroi'ben, mi:^st im jetzigen Znstande 
8,5 cm 'in der I^nge und zwischen 0,6 und 2 cm in der Breite und 
diente vielleicht als chirurgisches Instrument. 

Von den Fibeln sind zwei 5,2 cm lauge, völlig gleichartige von 
zierlicher Bildung versilbert, die beiden andern gehören zu der Gattung 
der von Lindenschmit in seinen „Altertümern unserer heidnischen Vor- 
zeit« B. II. H. XU. T. 3 abgebildeten. 

Auch der 6,5 cm lange eiserne Schlüssel mit seinen drei (ein 
vierter ist wahrscheinlich abgebrochen) in einen Viertelkreis gestellten 
Zacken hat die gewöhnliche römische Form, und das Gleiche gilt, nur 
noch in höherem Grade, von den oben erwähnten Küchengeräten aus 
Bronze. 

Ziehen wir nunmehr die allgemeinen Schlüsse aus dem Gesagten, 
so scheint nach der grossen Zahl römischer Funde der Glangegend bei 
nahezu absolutem Mangel von solchen aus fränkisch-alamannischer Zeit, 
nach der von nachrömiscber Sitte abweichenden Ait der Gräberanlage, 
endlich nach dem mit der römischen Fonnengebung und Ornamentiening 
übereinstimmenden Stile der ThongetUsse, namentlich aber nach dem 
Charakter der mitgefundenen Metallgegenstände, der Geräte sowolü 
(KüchengeschiiTe aus Bronze, römische Beilformen, Zange und Scheei-e) 
als der Waffen (unter diesen besonders die beiden Gladiusklingen) und 
der Schmuckgegenstände (Bionzelibeln) der römische Ursprung dieser 
Gräber ausser Frage zu stehen. 

Fraglich dagegen bleibt die Zeit, welcher wir dieselben zuzuweisen 
haben. Wii* besitzen hiefür als Anhaltspunkte zunächst nur die beiden 
Bronzemünzen aus dem Beginne der Kaiserzeit und etwa noch die 
beiden bandartigen Fibeln, über welche Lindenschmit im allgemeinen 



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Das römische Urueufeld bei Mühlbach ain Glau. 295 

bemerkt:^) ^Über die Altersstellong der vorliegenden Form ist noch 
wenig Gewissheit erlangt; so viel ist immerhin zu beachten, dass die 
barbarische (jestaltnng der Löwenfignr bei Nr. 3 wie die verhältnis- 
mässige Rohheit der Töpferwaren, welche hei Nr. 4 gefanden wurden, 
auf eine späte Zeit hinweisen, für welche auch der Umstand eine be- 
stätigende Andeutung gewährt, dass in fränkischen Gräbern noch ein- 
zelne wohlei'haltene Exemplare dieser Gattung der römischen Fibula 
gefunden werden (das germanische Totenlager bei Selzen p. 19).^ 
Zwingende Kraft hat, wie man sieht, diese Annahme nicht, und andere 
Umstände deuten viehnehr auf eine ziemlich frOhe Entstehungszeit dieser 
Gräber hin, nämlich auf den Übergang unsei'er Gegenden aus der vor- 
römischen in die römische Periode, mit anderen Worten: in die Zeit 
der Organisierung der römischen Herrschaft am Rhein. 

Dafür spricht ausser demjenigen, was oben im allgemeinen über die 
^Ähnlichkeit urgeschichtlicher Bestattungsweise mit der von uns bei den 
Mühlbacher Gräbern beobachteten besonders erwähnt ist, das Vorkommen 
zweier zusammengewandener Schweitklingen, wie sie sich in Gräbeiii der 
La-Töne-Zeit in Nauenheim und anderen Oiten fanden, und wie deren auch 
das Speierer Museum zwei besitzt, das eine aus einem Grabhügel des 
Stumpfwaldes bei Eisenberg, das andere, ganz ähnlich unserem zweiten 
wiederholt und enge zusammengedrückt, aus Alzey stammend. Zwai' 
erwähnt auch Lindenschmit ^ einer zusammengebogenen Schwertklinge, 
die in dem Massengrabe von Schwetzingen zusammen mit anderen 
Schwertern, Speeren, Schilden, gläsernen und irdenen Gefässen, einer 
Erzvase und einigen Römermünzen gefunden wurde, aber er bezeichnet 
dies auch als die einzige ungewöhnliche Eischeinung unter diesen Ver- 
hältnissen und in dieser Umgebung, während die sonstigen Fundstücke 
vollkommen mit denen der übrigen Friedhöfe aus merovingischer Zeit 
übereinstimmen. Dazu kommt die Beschaffenheit der Thongef^tsse, die, 
wie sie einerseits fast ausnahmslos an die schwachgebrannten Erzeug- 
nisse prähistorischer Töpferei erinnern, so andererseits durch die Man- 
nigfaltigkeit der Formen und die grösstenteils sehr edlen Umrisse 
schöpferische Kraft und feines Formgefühl bekunden, wie sie schwerlich 
die spätere Kaiserzeit, deren Signatur auf allen Gebieten der Kunst und 
des Handwerkes Mangel an Erfindungsgabe und Plumpheit der Formen 



•) Altertümer unserer heidnischen Vorzeit zu Tafel 3 des XII. Heftes 
des n. Bandes. 

«) Handbuch I. 88 f. 

Weitd. Zeitoobr. t Geioh. a. Konit. IV, HL 21 



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296 W. Barster 

ist, noch dazu in der mit so offenbarer Sorglosigkeit gebandhabten Yer- 
arbeitimg geringen Materiales zn bethätigen vermochte. Unter den von 
Lindenschmit ^) abgebildeten gleichen denselben am meisten die aof 
Tafel 4 des VI. Heftes des III. Bandes, weniger die auf Tafel 6 (tes 
VI. Heftes des I. Bandes dargestellten, von denen jene als romano- 
germaniscbe Thongefösse, diese als Gefässe der rheinischen Bevölkemng 
römischer Zeit bezeichnet sind. Anch das Speierer Musenm besitzt 
zahlreiche Exemplare der einen wie der anderen Gattung, aber alle 
von einer Härte, dass die Bodenfeuchtigkeit allein ihrer Erhaltung nicht 
den geringsten Eintrag gethan hat. 

Einigermassen auffallen könnte der Umstand, dass von den bei den 
Römern so beliebten samischen Gefässen in diesen Gräbern, die doch, 
wie die ziemlich zahlreichen Reste von Bronzegefässen zeigen, keiner 
ganz armen Bevölkerung angehört haben können, nicht die geringste 
Spur zu Tage gekommen ist. Aber es kann dieser Umstand dem üb- 
rigen Beweismaterial gegenüber nicht als Grund gegen den römischen 
Ursprung dieser Gräber geltend gemacht werden, sondern beweist nur, 
dass die ausgedehnten Lager feinen Thones in der Gregend von E^n- 
berg und Rheinzabem damals noch nicht erschlossen und jene zahl- 
reichen Töpfereien namentlich an dem letzteren der genannten Orte noch 
nicht eingerichtet waren, welche späterhin einen grossen Teil der Rhein- 
lande, wie wir annehmen dürfen, mit der spezifisch römischen roten 
Töpferware versorgten. 

Dass das Mühlbacher Umenfeld in eine verhältnismässig frühe 
Zeit zu versetzen sei, dafür dürfte schliesslich auch die allgemeine Ei-- 
wägung sprechen, dass es doch wohl nur in der Übergangszeit aus dei* 
kelto-germanischen in die römische Epoche erklärlich war, wie gegen- 
über dem allgemeinen römischen Gebrauch eine hinsichtlich des Stiles 
ihrer Waffen, Geräte und Schmuckgegenstände schon vollständig roma- 
nisierte oder für den Bezug derselben von den Römern abhängig ge- 
wordene Bevölkerung ihren Toten nach altgermanischer Sitte ihre Waffen 
mit in das Grab gab. Denn dass wir es nicht etwa nur mit einzelnen 
nach heimischer Art zwischen Römern bestatteten germanischen Kriegern, 
sondern mit einer gleichmässig diese Sitte teilenden Bevölkerung zu thun 
haben, beweist die Menge der Waffen und Geräte bei einer verhältnis- 
mässig geringen Zahl aufgedeckter Gräber. 

Beachtenswert ist auch, dass, von den Fibeln abgesehen, welche 



*) Altertümer unserer heidnischeu Vorzeit. 

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Das nimische Unienfeld bei Mühlbach am Glan. 297 

ebensogut von Männern wie von Frauen getragen werden konnten, keinerlei 
spezifischer Frauenschmuck in diesen Gräbern gefunden wurde, so dass 
auch diese Thatsache im Zusammenhalt mit unseren sonstigen Beobach- 
tungen zu der Annahme hinleitet, dass das Geschlecht, das hier am 
Westabhange des die Gegend beherrschenden Potzberges seine Toten 
begrub, die germanische Besatzung eines Römerkastelles gewesen sei, 
welche von den römischen Handwerkern und Kaufleuten ihre teilweise 
luxuriösen Geschirre und täglichen Grebranchsgegenstände bezog und 
wenigstens die Thongefässe wohl auch nachbilden lernte, im übrigen 
aber der überlieferten Sitte gemäss verstorbenen Kriegskameraden vor- 
zugsweise ihre Waft'en mit in das Grab legte. 

Was die in besonders grosser Anzahl zum Vorschein gekommenen 
Beile betrifft, so ist kaum zu bezweifeln, dass dieselben, wie nachher 
bei den Franken, auch schon in römischer Zeit der keltisch-germani- 
schen Bevölkerung des linken Kheinufers zugleich als Werkzeug und 
als Waffe dienten; für die Vorliebe aber, welche die einheimische Be- 
völkerung unserer Gegenden zur Römerzeit für dieses Geräte hegte, 
sind ein Beweis die bereits erwähnten gallisch-römischen Steindenkmäler 
von der Heideisburg bei Waldtischbach, auf denen zwei von den drei 
in Laudestracht dargestellten Männern — vom dritten ist nur der Kopf 
erhalten — Beilstäbe führen. Die Form dieser Beile ist mit der der 
Mühlbacher ganz übereinstimmend, und zwar beträgt auf dem vollständig 
erhaltenen Denkmal bei einer Grösse des Mannes von etwas über 1,20 m 
die Länge des an einem 26 cm langen Stiele befestigten Beiles 6 cm, 
die Breite 4 cm, auf dem nur zur Hälfte erhaltenen Denkmal dagegen 
bei einer Länge des männlichen Oberkörpers von 52 cm die Länge des 
mit einem hammerartigen Fortsatze versehenen Beiles, oben gemessen 
11, unten 9 cm, die Breite der Schneide aber 4,5 cm. ^) 

Wir erwähnen bei dieser Gelegenheit auch der Darstellung zweier 
Äxte auf dem einen der beiden älteren von der Heidenburg bei Ober- 
staufenbach stammenden und im Speierer Museum befindlichen Inschrift- 
steine, einer Darstellung, die wie bekannt, besonders auf gallischen und 



») Nach dem kiu-zeii >>tiele sind diese Beile, Mehlis (Bonner Jahrbücher 
Bd. 77 S. 74) zufolge, als Wurfbeile aufeufassen, uud wäre derselbe geneigt, 
sie bei ihrem häutigen Vorkommen auf Denkmäleru der Mediomatriker und 
Äduer als Xatioualwaffe anzusehen, als die mataris, von welcher die Medio- 
matriker den Namen führen. Dagegen glaubt Lindenschmit (Handbuch etc. I, 
207), dass Iloltzmanu das richtige getroffen habe, wenn er in der mataris 
oder matara das Wurfiiiesser wiederünde. 

21* 



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298 W. Haretcr. 

vorzagsweise wiedaram auf Lyoner Denkmälern mit der vielgedeuteten 
Formel: sab ascia dedkavU (S. A. D.) oder einer ähnlichen^) ab- 
wechselnd sich findet. Das eine Beil ist 16 cm hing, an der Schneide 
12 cm breit mit einem 3,5 X 4,5 cm breiten Axtheim nnd einem 
50 cm langen Stiele, der 7 cm Ober das Stielloch nach oben hervor- 
ragt; das andere ist ein dem oben von nns beschriebenen ganz ähnlicher 
Täxel mit 35 cm langem gleichfalls über die Öse hervorragenden Stiele ; 
die Länge des hackenförmigen Teiles beträgt 14 cm, seine Breite 6 cm, 
die Länge des wagrechten Teiles 13,5 cm, wovon 6 cm anf den 
zwischen 2 and 3 cm breiten hammerförmigen Fortsatz fallen. 

Wären daher nur die 13 Beile zusammen mit Zange, Scheere 
u. dgl. in den Gräbern von Mohlbach gefunden worden, so stände der 
Annahme nichts im Wege, dass wir es mit einer ortseinheimischen 
CivilbevOlkerung, nicht mit einer schwerlich dauernd hier stationierten 
militärischen zu thun haben. Aber dagegen streitet eben das Vor- 
handensein des Schildbuckels, der beiden Gladiusklingen, des Pilums 
und der 9 übrigen Lanzen, namentlich aber das gemeinsame Auftreten 
von Lanzen und anderen Waffen mit Äxten, wodurch der Charakter 
derselben als Waffen ausser Frage gestellt zu werden scheint. Diesem 
Überwiegen von Waffenfunden aber in doch sonst offenbar römischen 
Gräbern wissen wir keine bessere Erklärung abzugewinnen, als die durch 
die obige Annahme einer wahrscheinlich aus germanischen Hilfstruppen 
bestehenden Besatzung eines Römerkastelles versuchte. 

Auffallen mag auf den ersten Blick allerdings ein so weit hinter 
der römischen Verteidigungslinie am Rhein in einer einsamen Bergland- 
schaft gelegenen und von römischen Truppen besetzten Kastelies, ohne 
welche wir diese Gegend gar nicht mehr zur römischen Militärgrenze, 
den beiden Germanien, sondern zu dem gleich dem (kbrigen Gallien schon 
im Laufe des ersten Jahrhunderts unserer Zeitrechnung vollständig romani- 
sierten und von Truppen entblössten belgischen Gallien zu rechnen geneigt 
wären. Aber auch dieser Umstand zwingt uns, die Entstehung der Mühl- 
bacher Gräber in eine möglichst frtlhe Periode der römischen Herrschaft 
auf dem linken Rheinnfer zu verlegen, wo es zum Schutze der rück- 
wärtigen Verbindungen der römischen Standlager am Rhein noch nicht 
überflüssig erscheinen mochte, einzelne Punkte des von den römischen 
Heerstrassen durchzogenen Berglandes durch Anlage kleinerer Befestigungen 
zu sichern. 



') S. Forcellini s. v. ascia. 



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299 

Zur Geschichte des Geheimmittelwesens. 

Ein Brief aus dem 15. Jahrhundert. 

Die Handschrift Nr. 45 der Stadtbibliothek Kolmar stammt ans 
dem Benediktinerkloster Murbach im Elsass. Der Abt des Klosters 
Bartholomäus von Andlau in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts 
sammelte Schriftstücke, die ihm in der einen oder andern Beziehung 
wichtig erschienen — besonders wenn sie die Tagesgeschichte beleuch- 
teten — und vereinigte sie in jenem Sammelband, der jetzt in Kolmar 
ist. Der Aufbewahrung würdig wurde auch ein Brief (oder vielleicht 
eine Erzählung in Briefform) eines Benediktiners Sigmund über einen 
von ihm selbsterlebten mysteriösen Vorfall befunden. Wer ist dieser 
Mönch Sigmund? Vergleicht man die Handschrift mit derjenigen in 
Cod. Monac. lat. Nr. 472 f. 94» und 270, so ist gar kein Zweifel, 
dass wir Sigmund Meisterlin vor uns haben. Es ist dies der bekannte 
Chronist von Nürnberg (Chronik der Reichsstadt Nürnberg, herausg. in 
Chroniken der deutschen Städte 3) und von Augsburg, ein Humanist von 
untergeordneter Bedeutung, anstellig und vielgereist, ein nicht ungewandter 
Erzähler, schreibkundig und mit seiner Gelehrsamkeit gerne prunkend. 

Dem Kloster Murbach, für dessen Abt er die unten folgende 
Aufzeichnung verfasste, hat Meisterlin eine Zeit lang angehört. Er ist 
identisch mit jenem Bruder Sigismund, welcher die kürzlich von Th. 
V. Liebenau im Anzeiger für schweizerische Geschichte 14, 167 — 176 
herausgegebenen Annalen verfasst, und der eine Beschreibung des die 
Geschichte der Abtei Murbach illustrierenden Teppichs (vgl. a. a. 0. 
167 und 170 nt. 1) geliefert hat. Über Meisterlins Persönlichkeit, 
Lebensgeschichte und schriftstellerische Bedeutung findet man eine Keihe 
von Nachrichten zusammengestellt in der Einleitung zu der Ausgabe seiner 
Chronik der Reichsstadt Nürnberg (Chron. d. D. Städte 3, 1 f. ; vgl. 4, 
201) und in Forschungen zur Deutschen Geschichte 12, 659 f. 

Die Sprache unseres gelehrten Mönchs ist nicht selten recht ge- 
sucht schwulstig und dunkel, seine Handschrift nachlässig. So kommt 
es, dass auch im vorliegenden Stück manches mehr erraten werden musste, 
als gelesen werden konnte; der Sinn wird, wie wir hoffen, meist ge- 
troffen sein; einiges blieb unverständlich. 

Reverendo ac eximio patri dominoque Bartliolomeo abfoati Morba> 
censi * etc. frater Sigiatnundua monacellas yestre pcUemitatia capellanus cum 
omni subjeccione sc ipsum commendatum. postquam a vestra paternitate 



») 1447—1477; vgl Lünig Beichsarch, 19, 945 und Mossmann, Mwr- 
hoch et Chuebweüer 69—74. 



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300 ^ur Geschichte des Ocheiraraittelwesens. 

recedens me ad diversarum provinciamm climata transtull, noticiam comitis 
Udalrici de Ottingen * adeptus familiaris eciam tandem factus ac secretarius 
varia percipiens relacione digna, qne yestre ^atemüaii insinuare ciincta diffu- 
sum opus faceret, unam tarnen historiam recitaho stilo quo potero celeriori, 
in qua fidem mihi adhiberi a plerisque diffido, nee forsitan sine causa: nam 
et vix relacione consimili lectoris animus lunquam oblectatus est. me tarnen nil 
finxisse certe scio. venere littere nuper eidem domino meo generoso in 

hunc modiun: ^Generoso ac strennuo domino Udalrico de Ottingen comiti suo 
domino gracioso Anthonius Mutileno arcium phisiceque doctor sacre theologie 
baccalaureus fotmatus. generöse etc. inclinatus magno affectu ad vestro 
persone ac rerum dominiique utilitatem aput me pro incremento eanindem 
hahens quedam secrcta calamo minirae tradenda, ex quibus magna resultabunt. 
mittere igitur velitis mox unum ex doctis vestris capcllanis aut secrctariis 
fidis vobis, cui ea tradam perferenda. isque nullo modo faciat mencionem ^d 
bis scriptis, nee litteras aput se habeat ex quibus aliquid percipi possit, si 
(ut liac terra et tempestate üt) in latrones inciderit. sitque proximo festo 
nativitatis alme virginis [8ept, &] in Werthaim in domo hospitis Mfiller dicti. 
nee de me interroget sed prestoletur etc. datum ibidem die decollacionis 
Johannis etc. 69 [1469 At^g, 59]". quas litteras mihi mox dominus mens 

tradidit. quibus perlectis, Augustam mox in aliis mihi commissis causis adii. 
reversus, jussit, ut juxta litterarum tenorem ad Werthaim rae transferrem. ad 
quod ego: „viam nescio, nee Mutilenum nosco, nee causas scio ego." inquit 
dominus tantum, et quod sit mero unum est^ ^o Sigismunde! nosti, quod 
medicus cubile subintrat, et nunc magnus conventns procenim in Haydelperg 
fuit, multosque emulos habeam. quid! si iste aliqua percepit^! vade ergo et 
imum famulnm tibi a^jungito, qui equos provideat". „novi", inquam ego, 
„quam inikia gens Franconim viatoribusque infesta. plus timet sanctum 
Valentinum quam deum. unde ^us sanctuarium seile appendam solusque ibo". 
et feci ut institueram. hospicium intravi. nemo verbum loquebatur. tandem 
summo manc die sabati [ßept 9] famulus advenit dicax et totus Davus * , 
me ut sensit aliquem expectare, eduxit per vicos occnltos tandemque in 
domum vetule venimus oflFendimusque solitariam. ibi, eo recedente, mansi. 
cram autem lassus et fame confectus, quia per duos dies cibum aptum non 
inveneram propter vigiliam et feriam sextam ^, pecii, ut pulmentum regium 
ferculum conficeret. et fecit anus immundissima ita ut cdere non valerem. 
post horarum spacia famulus reversus me rursus eduxit, ac hincinde per 
compages vianim de industria ducens tandem domum magnam intramus, in 
qua funiculi canopeii hincinde extensi viam prohibebant. in quibus pendebant 
carte bis verbis inscripte: ;,benedicta sit eterna trinitas in sua gloriosa 

*) Graf Ullrich von Oettingefi stirbt 1477, vgl. v. Löffelholz Oettingana 
im Stammbaum, 

«) Unverständliche Stelle: tantum — - est. 

3) D. h, wenn er sich bestechen und sxi einem Angriff auf mich ge- 
winnen liess. 

*) Bekannte Figur aus der Bosnischen Komödie. 

») Der 7. und der 8. September. 



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Zur Geschichte des Geheimmittelwesens. 



mijestate^. incurvatus tandem cubiculum intravi. vidi hominem macrum parve 
stature senem stantem nigris vestibus et talaribus indutum. habebat in manu 
litteras missivas. stabant juxta eum famulus unus gladiiun deauratum tenens, 
alter peram cum cultro eque deaurato maguus admodum, ipse auro redimitus. 
illud mihi mox occurrebat Yergilii „omnia auro plena^. conversus ad me 
inquit „sitis beneventus" ! colloquio inito cur quare venissem, nil a me andire 
potuit nisi: familiärem comitis cujusdam in Swevia esse, si quis mihi loqui 
aliquid vellet etc. tandem in hec verba prorupit: „dominus vester vir est 
prudens et litteris imbutus mirifice; hoc, cum prius audierim, nunc verum 
esse sencio, cum talem habeat capellanum. cum aliis vestris virtutibus eciam 
obedienciam habete hancque cartam dictionibus sillabis grecis latinis bar> 
baris etc. ut vultis repletam, prandio sumpto, ad me deferatis". cgo stoma- 
chando intra me ad hospicium vetule rediens, ne negligens aput comitem 
iudicarer simulque laborem tanti itineris perderem, feci que jussus eram. 
accersitus post mcridiem a famulo audivi: „videbitis nunc virum talem cui in 
scienciis mundus non habet similem''. at ego inquam: „puto eciam me vidisse 
doctos tam in Germania quam Ytalia". „nee tamen huic vidistis" famulus 
dicebat „similem". „videbo ergo", introductus me secretum duxit in locum. 
et ecce indutus erat albo longo pallio cruceque signatus nigro. stabat, et circa 
eum tres pulcherrime juvencule, ut post comperi, omnes ejus concubine. 
detestatus hominem in me vera esse illa vulgaris poete metra dixi: „in vita 
lusca barbati sub cmce fusca hostes sunt veri" *. ignorabam enim eum in 
sacris. jussit exire animalla illa bipedalia mecum sermonem incepit et ora- 
cionem clegantissimo stilo per duas continuas horas habuit persuasit vehemen- 
tissime ornate et graviter. tota vis oracionis in eo consistebat, ut probarct, 
phisicam non vacasse, quasi maximo studio eciam de remediis conseiTativis et 
preser^ativis similiter confortativis memorie hominis provideret, intellectumque 
hominis iniinitum. allegavit nedum auctoritates sed semivoliunina pro se 
recitabat exempla et Femandi et Ludwici de Roma Luce Mediolanensis pro- 
bans iterum ex Tullio et suo Awiceima Ypocrate Galieno Mesue etc. „tandem 
ut", inquit, „fiat experiencia! detis cedulam per vos scriptam." dedi cartam 
centum et quadraginta sillabis diccionibus incognitis incoherentibus etc. occu- 
patam. quam inspiciens cxtrinsecus non aperiens mox mihi cedulam parvam 
dedit complicatam, dixitque: „cum ergo vestram apperuero, vos illam meam 
inspicite et quam velociter in ea scripta tenaci memorie committite". et feci. 
sex enim tantum mihi verba scripserat. apperuit meam, inspexit tantum nee 
legit nee ultra spacium angelicc salutacionis in manu retinuit moxque mihi 
reddidit. deinde per mediam horam fabulatus est. dixit tantem: „ne putaretis, 
me tunc cum vidissem scire vestra scripta, nunc dicam". recitavit totum, 
omnes lineas retrograde, omnes sillabas eodem modo, tandem litteras omniuni 
sillabanim, nee in uno titubavit. „tandem", inquit, „eamus! auditori enim 
eollaeio debetur de liquore Bachi". ita factum est. jussit afferri musicalia 
instrumenta decem. in omuibus lusit. cantavit, pinxit, et fabrieavit ex erc 
subtilissime aurifabrieaturam exereuit. „eundum est" ego inquam horripilaeionc 
quadam repletus. domum abii stupidus de vita ejus seereto perscrutando. 




*) Die Stelle können irir nicht nachweisen. 



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302 H. Haupt 

quam spurcissimam reperi. altero die evocatus ad prandium po8t duas con- 
cubinas mihi locum dedit. eo finito advenit quidam peritissimus honestus vir 
Johannes Keller dictns licenciatus et canonicus * oppidi Werthairo. michi in 
roanud volumeu Tullii ^de ofificiia" dedit, alten decretales; ipse bibliam accepit. 
jussit no8 duos alta voce legere, ut et ubi placeret. legi primam lineam 
deinde tcrciam post quintam semper saltum feciens. alter similiter nunc 
textum deinde apparatum alterius decretalinm. ipse simm leccionem continua- 
Vit. post „hospiti", inquit „debet* primus honor". recitavit per me lecta, 
obmisit obmissa; deinde alteri sua post que ipse legerat. et fateor, pater 
reverendissime, sompnum a me reeessisse et vix post aliquot menses aliqua- 
nter recuperasse vel ex presencia alicujus Spiritus vel re inconeueta. ut finem 
faciaml relacionem comiti feci, quid promitteret, et qualiter vellet mihi et 
eidem eandem memoriam facere etc., quid postularet etc. comes novitate rei 
percussus simul spe inductus vana qnod eum a podagra qim vehementer afflig^- 
batur relevaret et pulveres appellatas „conservatorium vite** traderet, que 
Sanum incolumem in omnibus membris in placidam usque mortem conser- 
varent* me quinque viribus ad Werthaim misit cum maxima summa tun. 
recepi ungwenta etc. nil profeci. nam, in convencione supcrsticiosa natureque 
contraria ne fierent, specificaveram. ex me fatuo pene insanum fccerat, ipse 
post aliquot menses captus a gubematoribus ordinis Spire et fame interfectus 
ut dicitur ob alchimie practicam. nam quadringentos üorenos ex taJi auro 
confererat, dum ego ultra non afferrem peccunias. vesti-e patemitati de ingenio 
illa scribere statui, quod meum excedit quantum distat celum a terra, valeat 
^estra dominacio felix! 

Aus Kolmar Stad&nbl Fonds de Murbach cod. msc. no. 45 f. 180'* 183 <" 
Chart, coev.; Sammelband von 317 Blättern ^ der Stücke der verschieden- 
sten Art, als historische Aufzeichnungen^ Zeitungen^ Urkunden und 
Akten, kirchenpolitische Streitschriften j zumeist aus deti Jahren 1450 
bis 1470 enthält. — Benutzt wurde er in Alsatia 1873—74 S. 321 und 
von Menzel, JOiether von Xsenburg 63 nt. 31. 

Ein zeitgenössischer Bericlit über den Reicliskrieg 

gegen Ludwig den Reiclien von Baiern im Jahre 

1461—1462. 

Mitgeteilt von Dr. H. Haupt in Wi'irzburg. 
Die Handschrift No. 45 der Colraarer StÄdtbibliotliek * (chart. 
saec. XV. in 4^), eine äusserst reichhaltige Sammlung von Briefen. 

■) Laut gefälliger Mitteilung des Herrn Archivrats Kaufmann in Wert- 
heim ist für das J. 1480 ein Joh. Keller Vikar z. hl Geist in Wertheim und 
für 1489 ein Joh. Berchtold Keller Chorherr und Schclastihis daselbst urkund- 
lich nachzuweisen, 

«) Oder ist detur zu lesen. 

^) Vorl. add. traderet. 

*) Herr Oberbibliothekar Dr. Kerler hatte die Freundlichkeit, mich auf 



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Ein zeitgenössischer Bericht nher den Reichskrieg i. J. 1461 — 1462. 303 

Akten und chronikalischen Notizen, welche von Sigmund Meisterlin für 
das Benediktinerkloster zu Murhach zusammengestellt wurde, enthält 
ausser anderen intwessanten ungedruckten Stöcken auf fol. J.12** — 115* 
die Abschrift eines Briefes, welchen der Angsburger Patrizier Sigmund 
Gossenbrot am 20. Mai 1462 an Meisterlin geschrieben bat. Wie uns 
der Eingang des Briefes zeigt, unterhielten Gossenbrot und Meisterlin 
um jene Zeit einen ständigen Briefwechsel, was angesichts der seit 
Jahren zwischen beiden bestehenden engen persönlichen Beziehungen 
nicht zu verwundem ist: auf den Wunsch Gossenbrots hatte Meisterlin 
im Jahre 1456 seine „Chronographia Augustensium" verfasst und sie 
seinem Freunde, der damals die BürgermeisterwQrde in Augsburg be- 
kleidete, dediciert; abermals auf die Anregung Gossenbrot 's hin wurde 
dann diese Chronographia von Meisterlin im Jahre 1457 ^zu einem 
gemeinen nutz^ ins Deutsche übersetzt und neu bearbeitet ^, in welcher 
Gestalt sie dann im Jahre 1522 gedruckt worden ist. Unser 
Brief beweist, dass Gossenbrot die historischen Studien seines Freundes 
auch nach dessen Abschied von Augsburg mit Interesse verfolgt und 
dieselben zu fördern gesucht hat. Nachdem er mit wenigen Worten 
der Schicksalsschläge, von denen er jüngst betroflfeh worden, Erwähnung 
gethan, bemerkt er, dass Meisterlin als Historiker vermutlich über die 
neuen Ereignisse in Deutschland unterrichtet zu sein wünsche und knüpft 
hieran eine DarsteUung der Hauptmomente des Krieges, der seit dem 
13. Juli 1461 zwischen Kaiser Friedrich HI, Markgraf Albrecht Achilles 
von Brandenburg, Graf Ulrich von Württemberg, den schwäbischen 
Reichsstädten und anderen Bundesgenossen einerseits und dem Herzog 
Ludwig dem Reichen von Baiern, Pfalzgraf Friedrich dem Siegreichen, 
Herzog Albrecht von Oesterreich und ihren Verbündeten andererseits 
entbrannt war. Es ist natürlich nicht zu erwarten, dass unsere Kennt- 
nis von den Hauptthatsachen dieses Krieges, über die uns sehr umfang- 
reiche Quellen, vor allem die Berichte der beiden Augsburger Burkhard 
Zink und Johannes Frank vorliegen, durch Gossenbrot's Brief erheblich 
erweitert würde; der hauptsäcliliche Wert der in ihm enthaltenen An- 
gaben liegt vielmehr darin, dass in ihnen die Empfindungen das Schrei- 



Gossenbrot's Brief anfmerksatn zu machen. Dank der Güte des Herrn Biblio- 
thekars Waltz in folmar konnte ich die Handschrift hier längere Zeit be- 
nutzen. Vgl. oben S. 299. 

') Vgl. Kerler'ö Einleitung zu Htüdtechroniken Bd. III (Nürnberg Bd. III) 
S. 6 und Frensdorifs Einleitung zu Städtechroniken Bd. IV (Augsburg Bd. I) 

s. xxxvni. 



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304 H. Hsrapt 

bers, der, wie es scheint, bei der Abfassung seiner £{Hstel mehr als 
einmal durch kriegerischen Tumult unterbrochen wurde, sich getreu wider- 
spiegeln. das.s er zuweilen sich in ausführlicheren Detailschilderungen er- 
geht, an einigen wenigen Stellen die Iftckenhaften Berichte der Augs- 
burger Annalisten ergänzt oder dieselben gegenüber anderen wider- 
sprechenden Versionen bestätigt. Das Letztere gilt besonders von den 
Angaben über das Gefecht bei Gundelfingen am 24. März 1462, das, 
obwohl zweifelsohne siegreich für die Kaiserlichen verlaufen, von Herzog 
Ludwig zu einem Siege der Baiem gestempelt wurde. Interessant sind 
daneben Gossenbrot's Mitteilungen aber den Übertritt der Grafen von 
Öttingen auf die Seite Ludwigs des Reichen, aber die ausgezeichnet^^ 
Manneszucht und KriegstQchtigkeit der schweizerischen Söldner und aber 
den Vandalismus der österreichischen Brüderrotten ; da diese österreichi- 
schen „Brüder" nach Gossenbrot noch schlimmer als die böhmischen 
Söldner in Kirchen und an anderen ^ heiligen Orten hausten, so wird 
man gut tbun, die den Böhmen zur I>ast gelegte Zerstörungswut, die 
sich besonders gegen den Besitz der Kirche richtete, nicht ausschliess- 
lich auf religiöse Motive zurückzuführend Bei der ungünstigen Wen- 
dung, welche der Krieg mit dem Aufgeben der Belagerung Gundelfingens 
für die kaiserliche Partei genommen und die namentlich für die Augs- 
burger verhängnisvoll wurde — rings um ihre Stadt mussten sie ihre 
Dörfer und Landhäuser, unter ihnen auch das Gossenbrots, in Asche 
sinken sehen — , ist es erklärlich, dass sich Gossenbrots eine äusserst 
ernste, ja düstere Gemütsstimmung bemächtigte: in Erkenntnis der Un- 
beständigkeit jedes irdischen Glücks richtet er alle seine Hoffnungen 
auf das Jenseits, das ihn für die schweren Prüfungen, die er bestanden, 
wie er hofft, entschädigen soll. Wenn Gossenbrot gleichwohl noch auf 
einen für Augsburg günstigen Ausgang des Krieges rechnete, so veran- 
lasste ihn hiezu vor Allem das Vertrauen auf die imponierende Persön- 
lichkeit des Markgrafen Albrecht Achilles, der, wie in den meisten 
zeitgenössischen Quellen, so auch in Gossenbrot's Bericht in äusserst 
günstigem Lichte erscheint. Wie hätte freilich auch der Augsburger 
Patrizier ahnen können, dass wenige Wochen nach dem Abgang seines 
Briefes Albrecht Achilles, der gefürchteteste Heerführer seines Jahrhun- 
derts, bei Giengen vollständig aufs Haupt geschlagen, seine Wagenburg 
erstürmt, sein Heer in wilde Flucht zersprengt werden würde? 

») (her die „ketzerischen" bömisehen Söldner der Bischöfe Johann II. 
und Johann III. von Würzburg vgl, Fries, Historie der Bischoffen zu Wirtzburg 
in Ludewig's fteschichtsrhrciber von dem Bischofthnm Wirtzburg S. 753. 
754 828. H'M. 



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Ein zeitgenössischer Bericht über den Reichskrieg i, J. 146 t — 1462. 305 

Beilage. 

Prestanti ac perito viro, domino Sigisraundo ^leysterlin, religioso or- 
(tinis sancti Bcnedicti, in opido Sancti Galli' moranti in cenobio ibidem, sno 
tamquam fratri colendo Sigismundns Gossenprot civis Augustensis scUutan 
^urimam dicü. aliquot elapais nuper diebus misivulara avide expecta- 

tam abs te acrepi, amiconim probatissime, in qua te incohimem et cum Sancto 
Gallo vitam felicitcr edoctus sum. gaudeo tuam semper adoptans fortunam, 
cottidiana sub spe • modo usus dego, ut e patria ad Rheni fines me recipiam •. 
sed adversa fortuna, que ubique terrariun potenter dominatur, neque mc 
preterit sed rigidius velis nolis me amplexatur; tiliam nam meam karissimam 
Ui*3ulam e vita migravit in cena domini, quam et ciyus aniraam tibi fidcliori 
quam possum conatu commendo. perplexus uudique a mari Üuctuum tem- 
pestato concucior desiderans faustum videre diem, qua e patria pro dei amorc 
discedam etc. rcrum novanim, quia historiographus es, avidum te scio, undc 
aliqua tibi hie pandam et paucis multa perstringam; longa enim scries esset 
enumerare, que a festo natalium Christi in Baioaria Sweviaque gesta simt. 
credo te audivisse bellum, primo gcstum inter ducem liudowicum Baioarie 
marchionemque Albertum Brandenbiurgensem , ubi sepenimiero atrocissime 
cedes, horribilissima incendia in summa frigoris tempestate commissa sunt, 
prcterca dux ipse circa Michahelis preteritum festum* potencia sua et liga, 
quam cum rege Bohemie ducequc Alberto Austrie et duce Sigismundo Atesis 
conspiraverat, confisus bellum imperatori ex parte fratris indixit, qua ex re 
neque immer ito imperator iracnndia conmotus a marchioneque exactissime 
pulsus omnes civitates imperio subiectas ad suscipiendum bellum adversus 
ducem compellere litteris primo petitoriis ccpit, postmodum preceptoriis, 
tandem minatoriis sevissimisque penis et mandatis tociens multiplicatis, ut 
tanquam subditi et obedientes e vestigio omni mora seclusa lese imperiali 
corone, ut utique sine contradiccione tenerentur, annuerent*. qui tandem 
imperator pluribus evasionibus racionabilibus mitigatus a civitatibus pro- 
positis, per quas dilacio absquc dampno civitatum et suspensio . . ., 

*) In St, Gallen war Meisterlin zeiUceüig Navüenineister, Vgl. Ker- 
ler^s Biographie Meisterlin' s in SUidtechrmtiken Bd. III (Nürnberg III) S. /5, 
Anm. 6, 

«) Es. se. 

') Auf einen späteren Aufenthalt Gossenbro^s im Elsass scheint der 
Eintrag im Nekrologium des Dominikanerinnenklosters von Unterlinden zu 
Cohnar (cod. Cölmar. Nr. 570 f. 31 unier dem 3. September) hinzuweisen: 
Anniversarium domini Sigjszmundi Gosszenbrot iunioris eiusque legittimc 
oonthoralis Anne ac Ursule Gosszenbrotin eonindem lilie, parentum, fratrum, 
sororum, amicorum, benefactoris racione cuius conventus recepit IV (• florenos 
aureos et multa alia beneticia. 

♦) Das Datum : um 29. S^t. 1461, ist unrichtig. Die Kriegserklärung 
mtr schon am 13. Juli erfolgt. KluckJtohn, Ludwig der Beiche S. 189. 

*) Über die Haltung der Städte im Kriege gegen Herzog Ludfrig im 
JaJire 1461 vgl Kluckhohn a. a. O. S. 372. Städtecitroniken Bd. X. (Nüm- 
lierg IV) S. 395 ff. 



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306 H. Hmnpt 

dietam * aid respondendtnn civiüUibiis opus habebant dare marehio et impenuor. 
tandem cinii nulle excnaaciones ciTitattini InvareoU honorem pocins quam res aot 
rorpora se senare decrevemnt, liti imperator» adherere et litem dnci tneque 
partif adintoribns trifnnta dne ciritates indixemnt. marchlo itaque Albertos 
ab imperatore generalis capitanetts mm vexillo imperii creatos exercitnm a 
cititatibns periit, Atifoutenses raille pedites viros eleetos egregieqoe armatos 
dncentos4|ae eqoites splendidissimos ei misernnt: ita et singnle alle ciritate« 
feremnt, nerdnm Svitenses advenerant. qua re audita dox ipse tanto terrore 
percalaos est, qnod non in campL<, sed pociiu civitatibos suis vivere malebat. 
nondnm advenerant Bohemi alieque gentes ex diversis loci» coadonate, qnas 
fratres wlfi^o vodtant:* postea dnx in propria persona in territorinm eomm 
»e recipiendo eot addnxit. ' qui inarmati homines panperrimi cmdeliores 
Bohemis in rlenim et ccclesias erant, ita qnod in bis non sit aliqua fides ant 
pietas nee aliqua religio, non enim contentantur, ceden committere nepbandas 
atque direprione». sed cciam ccclesias locaque sacra diruere fünditusque 
evertere nituntur. vidc, quis renim hoc tempore cventus esse debeat, cum 
dux ipse non christiamis, sed pocius paganus appcllandus in hniusmodi here- 
ti<:is »pem siiam collocet victoriamque cum eis se reportaturum credat. marchio 
itaqne congregato in Werdea maximo exercit« versus opidum Monheim iter 
suum habuit ibique ordinata obsidione castra metatus est tantiun cum suo et 
Angustensium cxercitu illicoque in expiignacione oppidi cottidie bombardis 
atque machinis bellicis res agebatur. craut Bohemi in opido, qui strennui in 
muris in propellendo* hostes audaces dcgebant. tandem ob impetum bom- 
bardanim murus ruinam dedit, expungnacio, wigaviter stunn, ibidem peracta 
est, oppidani nullam salutem sperantes sc tradiderunt, misericordiam postn- 
lanint, quam obtinuerunt, relictis ibidem rebus abienint. marchio vero capto 
oppido menia eins divellere iussit atque caBtellum^ ex alia parte comes 
de Wirtcmperg cum aliis civitatibus superioribus, videlicet Ulmensibus, Mem- 
mingen, Kempten, Gmünd et aliis, Haydenhaim oppidum in obsidione cepit 
una cum castcllo Holenstain.* ex altera et prius tacta parte marchio opi- 
dum Graspach capiendo dicioni sue adiunxit. ' postquam ita predicta oppida 

•) Hs. dietim. Nach dem vorausgehenden suspensio scheint ein Verbum, 
vielleicht exeusabatur, ausgefallen. 

») Über diese „Brüderrotten*" vgl. Kluckhohn a. a. 0. S. 311. S^. 
Frank, Chronica (1531) fol. 209, J. Frank, Augsburger Ännalen, in Steichele's 
Archiv für d. Gesell, des Bistums Augsburg II S. 111 ff. Über die besonders 
gegen den kirchlichen Besitz sich hehrende Zerstörungslust der böhmischen 
Söldner Ludwigs vgl Zink, Chronik, in Städtechroniken Bd. V (Augsburg 
Bd. II) S. 2U. 

•) Vgl Zink a. a. 0. 261, 1-3. Kluckhohn a. a. O, S. 201 Anm. 

*) Hs. propello. 

*) Weniger ausführlich berichtet über die Eroberung Monheims Zink 
a. a. (). S. 257 f. Vgl Städtechroniken IV (Augsburg I) S. 241. 

•) Vgl Zink a. n. 0. S. 258 und Städtechroniken IV (Augsburg I) 
S. 241. 

») Vgl Zink a. a. 0. S. 259 und Städtechroniken IV (Augsburg I) 
S. 241. 



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Ein zeitgeuössisi'her Bericht über Jeu Reirhskrieg i. J. 1461—1462. 307 



m 



capta snnt, ambo cxcrcitus tarn comitis quam marchiouis civitatem versus 
GTuidelimgen iter arripiuut eamquc per mensem obsederuut et profecto capta 
tiiisset, ut aiuut hi qui presentcs fuere, si copia magnanim bombardarum 
affnitfset, quibus homnibus urbanis terror incutitur. cum hec agerentur, iu 
medio mensis • poteucia ducis ad oppidum Laugingen venit, coutiguum alteri 
obsesso, scilicet Guudelfingen, iu quo satis eciam maguura, priusquam obside- 
retur, belligeratorum locaverat numerum. cum itaque dux in Laugiugen cum 
sua potencia esset, Guudellingen melius munire cepit non solura armigeris, 
sed eciam bellicis iustrumentis. dux autem senciens marcbionem in obsidione 
persevcrare viam excogitavit, qua exercitum marchiouis aliqua calamitate 
afficeret, disposuitque cum suis in oppido seu ci vi täte Laugingen, ut omnes 
parati esscnt et illi de Gundelfingen cum potencia erumpei*ent atquc custodes 
bombardarum magnarum profligarent, et dum agenda forent, vexillum in apice 
turris cuiusdam in Gundellingcn volare sincrent et subito ipse dux cum excr- 
citu et potencia sua permagna ex Laugiugen eis obviando adiutorium 
prestaret, quod et ita factum est. cum bombarde maiores semper prope urbem 
expugnandam vicinius quam* poterit, locantur multumque ut distent ab 
exercitu oportet et magnam requirant custodiam, puta treccntos ferme viros, 
et ibi ferme quingentos propter fordtudinem obsessorum, qui sub tuguriorum 
machinis et clippeis latitaut, ne a meniis detrimentum accipiant, isti igitur 
ex Gundellingen cum magna potencia subito enimpunt, custodes bombardarum 
invadiuit, alii bombardas rapiendo auferre conantur, dux^ue ex alia parte ex 
civitate Laugingen cum copia exercitus castra marchiouis, wlgariter die wagen- 
purg, infringere et tentoria cum toto exercitu marchionis spargere, fugare, 
occidere tentat'. custodes itaque prius bombardarum cum alteris de Gundel- 
fingen manum conserunt fortique animo se defendunt coniidentes subsidia se 
babituros ex castris tocius exercitus, quemadmodum ex strepitu castroriun, 
armorum clangoreque tubarum habuerunt, et cum illi ex civitate Gundelfingen 
ex resistencia territi pene de adiutorio principis desperati tempestive conaren- 
tur reverti, abstulerunt tantum unam bombardam, quam tameu nullomodo im- 
portare urbem poterant, ad fos^am civitatis in fuga proiecerunt et uostri eos 
insequentes ducentos occiderunt, circa quinquaginta tmptivavenmt. cum haue 
profligacionem cruentam dux sensit, cum suo exercitu sub silencio abscessit 



») Mars 1462. Vgl v. Hassdholdt - Stockheim , Herzog Albrecht IV. 
Bd, I S. 238. 

*) Hs, quo aus quam corrigiert, 

») Nach der Speierischen Chronik (Quellensammlung zur badischeti 
Landesgeschichte Bd, 1 S, 469) und 2Sink a. a. 0. S. 26 t haben zwei Aus" 
faUsgef echte vor Gundelfingen, das eine zwischen dem 14.— 20. März, das 
andere am 24. März, stattgefunden, die von Gossenbrot zusammengeworfen 
werden. Dass das Gefecht vom 24, März ein für die Baiern ungünstiges 
gewesen, berichtet ausser Zink und Gossenbrot auch Frank a. a. 0. 110 und 
der Marschall von Pappenheim in einem Berichte an Kaiser Friedrich III 
(Hasselhdldt'Stockheim S. 239), Kluckhohn (a. a, 0. S. 212) hat daher woM 
mit Unrecht das zweite Gefecht als einen entscheidenden Erfolg Ludwig*s be- 
zeichnet Vgl. auch Gemeiner, Begensburgische Chronik Bd. IU, S, 356, 



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308 H. Haupt 

uec ca^tra obsideDcium ultra invadere tcmptavit. inter hec veniuut Switeuses ^ 
coudncti Augnstani) qui omnem obtinent laudem. sunt humiles in ecciesüs, 
maiixaeti in plateis et humaui et strenuissimi in campo doctissimique. Baioarii 
ita visis eis terruntur', ut putent sc spiritus infernales contra se venientes 
videre. humani sunt in confabulacionibus, uon iuraut, uou blaspkemant, nou 
bilingwes, non dolos!, ita ut videar mihi per^uadere, n'i primo congressu litis 
eo8 liabuissemus, oppidnm Fridperg trans Licum ex opposito civitatis facillinie 
captum fuisset. ad propositum rcdeo. marchio paulo post ciun toto exerciUi 
ab obsidione recessit, duplicem, ut aiunt, propter causam; primo comes de 
Wirtemperg cum suis nuilomodo manere voluit et ita cxercitus equestrium 
ad obsidionem nimis debilis fuisset; sui nam omnes iu vindemiis suas possi- 
dent substancias, quas modo tempus ent crigere et plantare. 2» causa: uec 
stramen nee fenum poterat haberi pro equis, quouiam modo denique nulle 
floruerunt pratc et oranes circum quamque vastate et combuste sunt ville'. 
Augustam itaque marchio provectus ab obsidione, ubi, ne penitus ocio tor- 
pescerct, magna cum poteucia civium, tam pedestrium, quam equestrium, 
Switensibus stipendariis ^ Baioariam ingressus est, ubi villas heu plus quam 
bissenas' wlc^ino tradidit predam ingenteni reporturunt, ut et sepius solum 
antea a civibus actum est. ebdomadam demum sacram et festa ])ascalia marchio 
Auguste quievif, ubi civitatum convcntum comitumque de Wirtemperg exer- 
citum expectabat et cum venisseut, nichil egerunt. sed cum marcliio festa 
pascalia cum suis letissime peregisset, supervenerunt ecce nova, quod dux, 
cum cum maxima poteucia Rheciam ingrederetur, et quia eam patriam ingredi 
vix datur facultas, nisi per loca angusta, marchio ei reversionem prohibere 
volens Werdeam veniens propcrando media uocte ab Augusta discedens cum 
toto exercitu festinavit et vestigia ducis Ludwici sequi statuit. sed dux ipso 
vix Rheciam inspexei-at caputque intulerat, comitem Ludwicum etc. concor- 
dantes pro seciuitate Rhecie pro millc quingentis floreuis habuit*^, ut videli- 
cet exercitum reducerc possit, ipse denique coniitatus nil de cetero cum lite 
se implicaret excepto oppido Wemdiugen, quod obedire imperatori wlt et 
comes üdalricus cum eodem oppido. bis ita actis dux oppidum Wertungen iuvasit, 
quod se ante, quam nobis innotuit, ad graciam dedit. reccssit iiide aliquibus 
captis rebusque ablatis. postea villam Naw, que Wlmensibus attinet, wlcano dedit ^ ; 

*) Über die schweizerisclien Söldner Augsburgs vgl. B. Zink a. a. O, 
S. 258 Anm. 6, Frank a. a. 0. S. HO, über den Schrecken^ den die Schweizer 
den Baiern einjagten vgl, Zink a. a. O, S. 267, 1 f. 

«) Hs, Sic. 

') Andere Motive des Abzugs der Wüi'ttemberger werden angegeben 
bei Zink S. 364, Frank S. 110. Vgl Stalin, WirtetnbergiscJie Geschichte 
S. 534 und von Hasselholdt- Stockheim S. 240. 

*) Hs. Sic. 

*) Vgl Zink a. a. 0. S. 266 und Frank a. a. 0. S. 112, deren An- 
gaben unter sich und von denen Gossenbrots differieren. 

•) Von der Zahlung einer solchen Kriegsentschädigung wissen unsere übiigen 
Quellen nichts; doch ist die Notiz wohl nicht ahne weiteres von der Hand zu 
weisen. Vgl Zink a. a. 0. S. 272 Anm. 1, v. Hasseiholdt^ Stockheim S. 240. 

') Die Eroberung von Wertingen und Langenau fällt vor Ludwigs Zug in 
das Ries. Vgl Zink S. 267, Frank S. 111. Speierische Chronik a. a. O. S. 470. 



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Ein zeitgenössischer Bericht über den Reichskrieg i. J. 1461—1462. 309 

decus ville rusticis semper magna latna fuit. uecnon et alie multe ville cremate 
sunt, presertim nostre civitati attinentes, et proch dolor liabitacio nostra acha^ 
demica, in qua nostrum desudavit quam sepe Ingenium, dura tedium uos afKceret 
urbis, igne absumptum * est '. nostri eciam ab oppido Rain usque ad ter- 
ritoriiun superiorum ducum Monaci omnia cremavenmt predaque honusti 
redierunt. unde hodie, dum hec scribo, die Urne, sancte cnicis invencionc, ' 
qningenti equestres et tria milia pedestrium viginti villas una die wlcano tra- 
dideront.^ hec sufticiant; quid liac futurum estate aut aput (juos tandem 
Victoria remaneat, providere nullus mortalium potest^ presertim, ut Cicero 
noster inquit, incertus est beUonim exitus. sed de marchioue ipso Branden* 
burgensi, cuius promptitndinem in rebus bellicis cum aniraadverterem, nullo- 
modo poteram dicere illud poete : minuit presencia famam ; imo auxit, semper 
enim in acie versatur bonique imperatoris strenuique militis officium exequitur. 
quid dicam de eins in re militari virtute et in administranda hac nostra pro- 
vincia magnanimitate et in omni genere prudencia, quam explicare ego non 
valeo, sed eam relinquo peritissimo aliquando historiographo, qui et ingenio 
et dicendi copia ut tu polleat. dominus cardiualis episcopus noster et suum 
capitulum adhuc se neutraliter tenent, quamvis ex raptu incendioque multa 
paciantur dampna^ comitem Oswaldum nomine de Dieratain stipendiatum 
hie habemus cum triginta equis, item alios quam plures nobiles, niter quos 
Wilhelmus de Rechperg, HUpoldus Knoringer, Wilhelmus de Walleufels, Sdgis- 
mundus Marschalck, Ilainricus Trucksess et Andreas Trucksess, quorum qui- 
Übet cum sex aut septem equis conductus est. ^ de sedicione contra decanum 
ecclesie cathedralis per Aiidream Trucksess et spoliacioue domus eins et re- 
stitucione bonorum per c^nsules procurata,^ credo, te iuformatum habeo, inl 
quibus te defatigo legendo, me dictando. sed tui ob amorem et benivolenciam 
recordatus quam plurimorum- graviorum laborum, quos sepius ob mei amorem 
tulisti, hec utiquc tibi accepta sciipsi. interea que ad honorem tuum et 
favorem pertinent diligeuter curabo. te eciam rogo ut memoriam mei, quam 
litterulis signiticas, conserves. imum adicio: omnia aput nos commestibilia 
sunt in optimo foro. de rebus bellicis non plura ! clare tamen nobis ostenditur 
mutabilium remm raiserias conflictacionesque, seculi nostris ex demeritis 
uecessario debere pati, ut corum consideracione ad regnum Christi quietum 
tendamus. sed honim nichil attendimus^, qui mundo cadenti tamquam 

») Hs. Sic. 

*) Über die Verwüstung der Augsburgischen Besitzungen vgl Kluck- 
höhn S. 220, 

«) d, t. am 3. Mai 1462. 

*) Anders berichtet Frank S. 114. Die Angaben Zinks sind leider 
durch den Ausfall dUer Nachrichten vorn 1. Mai—ü, August verloren gegangen. 

») Über die FriedettsoermiUelungen des Cardinais und Bischofs Peter 
von Augsburg vgl. Zink S. 281. 

•) Über die adeligen Söldner Augsburgs vgl. Zittk S. 249 Anm. 1, 
S. 253 Anm. A>, S. 262 Anm. 3, S. 263 Anm. 2. 

') Zink S. 268 f und Städtechroniken Bd. IV (Augsburg Bd. 1) S. 329 
wo irrigerweise die Schweizer unter den Einbrechern genannt werden, 

•) Hs. attendius. 



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i 



310 ^-V. Schmitz 

stabil! iuheremus ; cadimus itaque cum cadeute, labiinur cum labeute, volvimui" 
cum rotante, postrcmo perimus cum pereunte. civitas autem Christi fundata 
super tirmam petram malis et tempestatibus non concutitur, sed ftrma per- 
mauct, quam nobis tamquam eiiisdem civitatis membns concedat is, qui solum 
polnm asti*a cunctaque regit, vale et denuo vale, Sigismunde su^vissime. ad 
Jovis 20 Maji 62 «. 

•-»•»Ö^o« 

Der Bauernkrieg und die mit demselben zusammen- 
hangenden stadtkölnischen Unruhen. 

Gleichzeitiger Bericht, mitgeteilt von Gymuasialdirektor Dr. W. Scbwitz in Köln. 

Das aof die Jahre 1500 — 1565 beztlgliche Dekanatsbueh der 
Artistenfakultät der ehemaligen Kölner Universität, aus welcbem ich in 
meinen "Beiträgen zur lateinischen Sprach- und Litteraturkunde' S. 321 
die für des Justus Lipsius Kölnische Studienzeit nicht unwichtigen Mit- 
teilungen veröffentlicht habe, enthält auf fol. 160"" and 16V aus dem 
Jahre 1525 einen Bericht des Dekans Wilelmus de Zons über den 
Bauernkrieg. Wenn man auch Ober Charakter und Ausbreitung 
jener grossen Bewegung, soviel ich sehe, wesentlich Neues nicht ert'ährt, 
so verdient die Aufzeichnung doch als frisch und lebendig geschriebener 
gleichzeitiger Stimmungsbericht und als Zeugnis für die mit 
dem Kriege in Verbindung stehenden stadtkölnisohen Un- 
ruhen m. E. eine Veröffentlichung. Den Versuch einer Mitteilung hat 
freilich schon Bianco im I. Bande seiner Geschichte . der Universität 
Köln S. 406 ff. gemacht: aber dieser Versuch ist nach Form und In- 
halt nicht genügend, hauptsächlich allerdings, und dieser Umstand ge- 
reicht Bianco zm* Entschuldigung, infolge der sehr schwer zu lesenden 
Handschrift des Dekans; auch mir sind einzelne, für den Sinn jedoch 
unwesentliche Wörter nicht deutlich geworden. Der Text lautet: 

[Fol. 160":] Capiat poRteritas, quod post brumam anui preeedentis 24 
incepit in presentem dlem meuse augusto perseveran« horribilis ac lamenta- 
bilis in Almauia superiori seditio torrensque tumultuarius, scmentum * habens 
fomentumque trahens, virus inextingwile , ut timeo, 6ugen8 ex Lutherana 
heresi pessima, quam hie Martinus Lutherus edidit in lingwa latina et ver- 
nacula quasi collectaneum omnium heresium et errorum et precipue contra 
potestatem ecclesiasticam ecclesieque monarchiam et<^. 

Nam layci, villani scilicet et opidani, in magna caterva et multitudine 
per varias diversasque turbas catervatim', vicatim opidatimque, coniuratione 

*) Es. 62 in 63 von gleichzeitiger CO Sand corrigiert. 
') gUich semen. 
') Us, contervatim. 



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Der Bauernkrieg. 311 

sub specie veritatis evangelice conglobati insurrexerunt hautnon* arraa 
sumpserunt contra superiores suos utriusque Status, tarn ecclesiasticos prin- 
cipes quam secularcs, volentes prorsus vivere in libertate iuris naturalis 
salvo modico rensu annuo prestaudo superiori pro competeutia iuxta gradum 
et quantitatem dignitatis cius aut Status sui. volebant etiam libere frui aerc, 
aqua et terra, venatu, aucupio et piscatu, eque i)ro sua sponte cum prin- 

cipibus suis prohibitione censendi [?] aut acione gaudere. item telonia. 

pedagia, vectigalia, ceterum id genus prorsus auferri. similiter senitutem 
toUi, Silvas ceduas aut saltus, lucos non commimes etc., multa alia, quae 
longnm est narrare, pollicentes, sibi inviolatam libertatem ex evangelica doctrina 
Christi, et non hominibus, sed soli Deo serviendnm fore, ymmo nominantes sc 
iinos evangelicos, estimantes nos ethnicos et hereticos seu publicanos. 

[Fol. 161':] Item impugnainint omnem iurisdictionem ecclesiasticam, 
excommunicationem sprevenint, pontificem Romunum antichristum appellanmt, 
omnem ritum ecclcsie et ceremonias, decreta patrum cunctasque ecclesie chato- 
lice sanciones fedas invenciones et bumanas üctiones appellarunt. dei templa 
destruxerunt , eorum vasa ornamenta distraxenint et dissipanint cunctaque 
Sacra prophanarunt, ouncta praedia ecclesiarum ecclesiasticonimque bona in 
suum usnm converterunt, decimas non admiserunt, dare recusarunt; ecclesiasti- 
cas personas utriusque sexus, tarn seculares quam religiosas, non volentes 
continent^r vivere, nubere et matrimoniiun contrahere iussenmt, aut quan- 
doque cogerunt. ' monacbi et moniales monasteria egredientes matrimonium 
inter se aut cum aliis contraxemnt, cuncti fremebant libidine, ymmo et ipse 
Lutberus cum moniali conti*axit. ingressura religionis • prohibuenmt. imagines 
sanctorum combusserunt, nullum honorem cultumque sanctis aut eorum yma- 
ginibus exhibendum censuerunt, ut iam verificatum illud Baptiste Mantuani: 
religio contempta iacet spretusque deorum cultus' etc. altaria in templis confre- 
gerunt, soliun unuin statuentes, quo dumtaxat dominicis diebus, aliis festis spretis 
sanctorum, missam in vulgari lingwa legerunt hautnon cecinerunt. qua finita 
dioebat sacerdos functus officio altaris: *qui vult, accedat ad communionem et 
fractioncm panis', premissis confessione generali et pnvata deo et non homini factis. 
et credo, quod panis erat fermentatus. habuerunt corruptos pseudoapostolos et 
presbiteros, qui in suis concionibus ad sensum Lutheri, scripture sacre adver- 
sum, populum simplicem a vero sensu veraque fide averterunt etc. 

Diffuse serpsit hec pestifera tabes et dilatavit se in fines ten*arum, 
inprimis ab Hercinia silva et Helvecia usque ad fines Schitie, sc. Russiam^, 
liivoniam, Prussiam aut Prutenam, Rigam atque Revaliam. licet apud 
Brabantinos Hollandosque in abscondito sub clamidc erat , nemo tamen 
metu pene a principe edicte in publicum audebat quid attemptare. 
fuenmt enim in Brabantia tres religiosi flamma et flumiue morte puniti*. 

*) gleich necnon. 

«) Hs. sie. 

=») D. h. 'Eintritt in den Mönchsstand*. 

*) Von jüngerer Hand darüber geschrieben: Reutheniam. 

^) Ohne Zweifel dieselben, über die Luthers Schrift: *Der Actus vnnd hend- 
lung der Degradation vnd verprennung . . d« Christliche dreyen Ritter vnd 
Merterer, Augustiner ordes geschehen zu Brüssel Anno 1523 prima lulij* handdt 

Weatd, Zeitarhr. f. Oesch. u. Kunst IV, m. 22 



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312 W. Schmitz. 

ciinctis interdicta fait hec prantas sab pena mortis et publicäcionis omDium 
bonorum etc. 

Principes multi utriusque Status in Almania superiori ad hanc insaniam 
stupefacti perterritique, concilium ineuntes, armaturam equestrem, pedestri 
non confidentes, movcmnt adversus* hos catervarios rusticos, ita ut ceteris 
narrantibus accepi fere ducenta milia rusticorum diversis locis et temporibus 
fuisse cesos. autores primores huius cedis fuerunt Palatinus * et dux Lotrin- 
gie ' cum ceteris arma auxiliumque suppeditantibus •..•[?]* descendam ad 
periculum partis nostre. 

Ad exemplum horum cives nostri Colonienses iniquo spiritu seviebant 
contra universitatem et^ clerum per turbas, sodalicia et, ut aiunt, gaffieas 
suas, auferentes ab eis omnem libertatem, qua huc usque gavisi fuerunt. abstu- 
lerunt molendina^ de emunitatibus ecclesiarum et monasteriorum hautnon 
de et ex singulis collegiis seu, ut aiunt, bursis, per quorum ablationem con .... 
abant [?] et compellebant universos et singnlos, exceptis nobilibus et illustribus 
sexus utriusque, exsolvere quaeque onera et gravaraina; que accysara appel- 
lant, de omnibus esculentis et poculentis et quae usui humano conveniunt, et 
sie privilegiorum decor in confusionem utriusque corporis ablatus eat^. 
qui vincit omnem maliciam, disponat pro bonitate sua omnia suaviter. 



■) Ha. aduersos. 

») Kurfürst Ludwig v. ä. 'Pfalz, 

^) Herzog Anton v. Lothringen, 

*) Igitur Bianco, 

^) Hinter et ist contra in der Hs, durchgestrichen, 

•) Über diese 'Mühlen' vgl. Bianco a. a. O. S, 472, 

•) Zur Seite der auf diese stad^dlnischen Unruhen bezüglichen Steile 
befindet sich von späterer Hand die Randbemerkung: In autores seditionis 
Coloniensis postea in sequenti quadragesima animadversum est gladio. quorum 
unus apprehensus Antwerpie ibi iudicatus, tres Colonie truncati: lacobus 
Bestia, Senator urbis Col., alter Crukenlapper, Senator, et quidam alius ple- 
bejus. Über Jakob von Biest, Ludioig von der Strassen gen. Kruchenlepper 
und den "Pkb^er Tihnann Waidmesser vgl Ennen, Gesch. der Stadt Köln, 
Bd. 4, S. 221—2S:>. Der in Antwerpen Ergriffene war Wilhelm Kirspdl 
gen, Krieger. De»- Kölner Bat ersuchte die Antwerpener Behörden, den 
Gefangenen zu verhören. Als von Anttoerpen darauf die Aufzeiclinung der 
Bekenntnisse des Angeschuldigten eingeschickt umrde, sandte der Kölner Bat 
*die besiegelte Kundsdiaff an Greven und Schöffen behufs weiteren Vei-- 
fahrens. Vgl, Copienbuch des hiesigen Archivs No. 54 fol. 74% 11. Aug., und 
fcH. SP, 28. Aug. 152.^}. Wenn nun Enf^en, dessen Citate und In/taUsangaben 
a. a. 0, nicJU genau sind, sagt: * Wir erfahren nur, dass Krieger m Ant- 
werpen verhört, nicht aber, ob bezügUcJi zu welcher Strafe er verurteilt worden\ 
so geht doch aus den obigen Worten animadversum est gladio und ibi indi- 
catus deutlich genug hervor, dass auch KirspeU, gen, Krieger, mit dem Schwerte 
hingerichtet worden ist. 



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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 

Von Wilhelm Siekel, Prof. des Rechts in Marburg. 

(Scbluts). 



Aber wie sollten die Menschen leben? Sie mussten arbeiten, um 
sich zu ernähren, und der Arbeiter kann sich nicht gleichzeitig ver- 
teidigen. Er will Sicherheit seines Daseins, seiner Thätigkeit, seines 
Erwerbes. Sein Besitz, seine Gerätschaften sind wertvoller, sein Haus 
nicht so leicht gebaut als vormals. Was sind ihm seine Rechte, wenn 
er nicht ihrer Verwertung sicher ist und weiss, dass ihm das zugute 
kommen wird, was er sich durch seinen Fleiss erworben und durch 
seine Sparsamkeit angesammelt hat? Aber die Unsicherheit ist gestiegen, 
Räuberscharen ziehen durch das Land. Armut und Schutzlosigkeit 
haben sich Hand in Hand vermehrt. Der zunehmende Wohlstand auf 
der einen, die wachsende Armut auf der anderen Seite haben Übel 
erzeugt, von denen die Germanen im Zustande des einfachen Naturvolks 
befreit gewesen waren. Während für die arbeitende Bevölkerung das 
Bedürfnis nach Sicherung, war für die wohlhabende die Neigung zu 
Verbrechen im Wachsen. Der Klassenkampf hatte begonnen. Und 
welch ein Gemälde hat der Historiker des sechsten Jahrhunderts von 
seinen Zeitgenossen entworfen. Alle Leidenschaften scheinen in ihnen 
entfesselt zu sein. Menschen von ungebändigtem wildem Mut, sinnlich, 
grausam, gewaltthätig, treulos; ein Geschlecht, erfüllt von individuellem 
Egoismus, — Männer und Frauen, Könige und Unterthanen, Priester 
und Laien, Germanen und Romanen ! Wohl mögen romanische Züge das 
Bild noch düsterer machen, aber die Salier haben ihre Anlage zu gleichen 
Thaten früh entwickelt und Chlodowechs Eigenschaften müssen, wenn 
auch in geringerer Grösse, um so mehr salische gewesen sein, als die 
Volkstradition an ihnen keinen Anstoss nahm. Wo ist in dieser selbst- 

Westd. Zeitechr. t Gesch. u. Kunst. IV, IV. 23 



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314 W. Sickel 

süchtigen und bösen Welt noch Gemeingefübl und Pflichtbewusstsein ? 
Hat sich hier nicht die germanische Freiheit überlebt? 

Eine derartige Umgestaltung in den Verhältnissen der Salier ist 
weit älter als das Reich und weit grösser, als die Aufzählung der Ver- 
änderungen wahrnehmen lässt. Alle diese Neuerungen dürfen wir nicht 
für sich allein denken, wir müssen ihre Gesamtheit in ihrer Verkettung 
und wechselseitigen Triebkraft anschauen, in dem Zusammenhang, in 
dem sie den Menschen verändert haben. So verschieden als ein alter 
Salier von dem Germanen war, der unter Armin gefochteu hatte, mochte 
auch der Merovinger von den Häuptlingen sein, die mit Varus verkehrt 
hatten. Denn es ist gewiss, dass die soziale Umwälzung staatliche Con- 
sequenzen nach sich zog und dass sie ihren Einfluss auf das politische 
Leben noch vor der Zeit zu üben begann, welche anfing, einzelne Punkte 
zu regeln. Obgleich unsere dürftigen Nachrichten nicht so weit zurück- 
reichen, um die Zeit zu berechnen, seit der sie wirkte, und den Grad, 
in dem sie mächtig wurde, so darf ungeachtet einer solchen Unbe- 
stimmtheit an ihrer Wirksamkeit überhaupt nicht gezweifelt werden. 
Hätte die salische Gesellschaft den germanischen Bestand behauptet, so 
würde mit dem alten Grunde der Beherrschung auch der Inhalt und 
die Art der Herrschaft unabänderlich und eine starke und dauernde 
Monarchie unmöglich gewesen sein. Aber bei der Wechselwirkung, in 
der Volksleben und Staat stehen, haben die wachsenden Schwierigkeiten 
mit zwingender Notwendigkeit zu Veränderungen in den Rechten des 
Staats gedrängt. 

Als das Individuum zu einer freieren Entwicklung gelangte, konnte 
es nicht anders sein, als dass es diesen Gewinn mit einer Unterordnung 
unter eine öffentliche Gewalt bezahlte, die ihm das Verlorene in zeit- 
gemässerer oder vollkommenerer Gestalt ersetzte. Die fortschreitende 
Individualisierung setzte eine umgekehrt fortschreitende Concentration 
voraus. Der Abnahme des Vertrauens auf die eigene Kraft und dem 
Schwinden des Sicherheitsgefühls entsprach die Zunahme des Abhängig- 
keitsgefühls. Das Recht wollte Sicherung, und wo es sie nicht mehr 
durch Selbstbehauptung fand, hatte sich der Einzelne in eine andere 
Stellung zur Gesamtheit zu fügen und ihr die Mittel zu gewähren, welche 
erforderlich waren, um seinen Zweck, die Verwirklichung des Rechts, 
zu erreichen. Was das Geschlecht nicht vermocht hatte, die Herstel- 
lung einer Verschiedenheit der Leistungen, indem der Eine dient und 
der Andere schützt, war im Staate zu gewinnen. Waren die Menschen 
nicht mehr im Besitz der Eigenschaften, welche der Freistaat voraus- 



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Die Eutstehung der fränkischen Monarchie. 3 15 

gesetzt hatte, so wareu sie doch fähig, einen Staat zu bilden, in welchem 
die Folgen der sozialen Umformung zur Geltung kamen. Indem sich 
die Gesellschaft einer weitergehenden Beheri^schung zuneigte, also von 
der Gesamtheit neue Leistungen forderte, war auch der Einzelne, der 
sich in immer höherem blasse auf die Gemeinschaft angewiesen sab, 
genötigt, ihr selbst neue Leistungen zu machen und sich in den Bahnen, 
in denen er si(;h frei bewegen durfte, zu beschränken. Die Frage 
war nicht mehr, ob der Staat verändert, sondern wie er verändert 
werden solle. 

Es geschah, ohne dass die Freiheit aufhörte die Grundlage zu 
sein. Die Unterschiede in den Verhältnissen der Unterthanen waren 
am Privatrecht wirkungslos vorübergegangen, im Strafrecht fand die 
soziale Stellung nur selten Beachtung und selbst der Königsdienst ver- 
mochte nicht die rechtliche Einheit der Freien zu zerstören. Noch 
unterlag die Freiheit nicht, aber ehe sie unterlag, schuf sie die 
Monarchie. 

Die vorigen Ausführungen hatten den Zweck, die Ursachen zur 
Anschauung zu bringen, die mit unauHialtsamer Macht zu grossen staat- 
lichen Neuerungen drängten, um die folgende Erörterung, welche sich 
den Faktoren selbst zuwendet, vorzubereiten. Rückwirkungen der sozialen 
Umgestaltungen auf den Staat waren unausbleiblich, aber von welcher 
Art sollten sie sein V Das vorhandene Staatsleben wies ihnen ihre Rich- 
tung an ; durch das, was im Bereich der unmittelbaren Möglichkeit lag, 
war bestimmt, wie die neue Ordnung sicher und fest zu begründen sei. 
Oder hätten sich jene dunkel treibenden Zwecke und die in dem Volke 
gährenden Elemente an Kräfte wenden können, die das bestehende 
öffentliche Leben nicht bot? Aber wieder hat uns kein Schriftsteller 
von diesem Stadium des Volkes erzählt, die Resultate müssen unsere 
Quellen sein, deren Äusserungen über die Realisierung der gemeinsamen 
Aufgaben jedoch von unangreifbarer Zuverlässigkeit sind. Es kommt 
nur darauf an, ihre Sprache zu verstehen und richtig auszulegen. 

Hatten die gesellschaftlichen Umwälzungen den Staat in einer 
Zeit getroffen, wo er durch die Versammlung der Volksleute thätig zu 
werden pflegte, so ist denkbar, dass die Gemeinde eine umfassende Reform 
mit Energie und Consequenz durchzuführen unternahm. Die Aufgabe, 
den gesamten Volksleuten gestellt, war schwer zu lösen. Wollten sie 
mit den Veränderungen des Volkes Schritt halten und die Leistungen, 
welche die neue Zeit von dem Staate begehrte, erfüllen, so genügte es 
nicht, dass die Unterthanen in ihrer Mehrheit bereitwilliger waren, sich 

23* 



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316 W. Sickel 

den Anforderungen, die das Ganze an sie erhob, zu unterwerfen, sondern 
es kam auf eine lange, praktische, organisatorische Arbeit der Volks- 
versammlungen an. Um die innere und äussere Sicherheit soweit her- 
zustellen, als es Bedtlrfhis war, hatten sie Gresetze zu geben, Institutionen 
zu errichten, den Schutz nach Innen durch Gericht, Polizei und Exe- 
kution auszubilden, die Selbsthülfe, durch die nach altem Recht das 
Einzelrecht zu wahren und zu verfolgen war, und die freie Selbstbe- 
stimmung einzuschränken, Zwangsmittel zu vermehren und zu regeln. 
Die Idee der schützenden Staatsherrschaft, obwohl dem germanischen 
Altertum nicht fremd, hatten sie erst jetzt wahrhaft fruchtbar zu machen. 
Sie konnten beschliessen, befehlen, ermächtigen, aber nicht die einzelnen 
Akte der Verwaltung ausführen, denn solches Handeln ist an Einzelne 
gebunden. Sie hätten also Beamte anstellen müssen, die sie natürlich 
auch unter Aufsicht zu halten hatten. Hier hätte sich ihre Thätigkeit 
zunächst gegen ihre Häuptlinge richten müssen. Waren aber die 
Menschen, die in der freien Urzeit so wenig fähig waren, ohne geborene 
Führer zu handeln, jetzt, während des beunruhigenden sozialen Um- 
schwungs, imstande mit grösserer Sicherheit die Initiative zu ergreifen 
und für sich durch sich selbst thätig zu werden, vollends diese Salier, 
denen überdies ihre Massnahmen durch die alleinherrschende Familie 
erschwert waren? Liess sich von ihnen die Ausführung einer gemein- 
samen stetigen Arbeit, von der Schwierigkeit, wie die Erweiterung und 
Organisation der Staatshülfe ist, erwarten <^ 

Die Geschichte lehrt, dass der Gemeindeversammlung der Mero- 
vinger die Schöpferkraft versagt gewesen ist. Ja in historischer Zeit 
ist die Regierungsversammlung der Volksgenossen, dieses Grundinstitut 
der Volksverfassung, gar nicht mehr vorhanden^) und der Staat stellt 
sich damit sofort als ein wesentlich neuer dar. Jene Versammlung ist 
verschwunden. Zu welcher Zeit? Auf welche Weise? Unsere Quellen 
sagen es nicht, aber über einen weit wichtigeren Punkt verweigern sie 
uns die Auskunft nicht: die Volksversammlung hat nichts gethan für 
den neuen Staat. Es giebt keinen Rechtssatz, kein Institut, das wir 
ihr zuweisen müssen. Das Volksgericht, obgleich wir es wegen seiner 
ausseimonarchischen Stellung für vormonarchisch zu halten haben, ver- 
rät wohl durch keinen Zug, dass es durch die Staatsgewalt gestaltet 
sei, vielleicht ist der Tunginus nie von der Landesversammlung erkoren, 



') Ich gehe hier über diesen Gegenstand, so wichtig er ist, rasch hin- 
weg, da ich ihn in den Mitteilungen des Instituts für österreichische Ge- 
schichtsforschung 1886 behandle. 



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Die Entstellung der fränkischen Monarchie. 31 7 

sondern die Institution ganz der Ausbildung in den untersten Kreisen 
überlassen geblieben. In dem Monarchenrecht suchen wir umsonst nach 
Bestimmungen, die auf Yolksbeschlttsse zurückzuführen wären. Die 
Thronfolge, bei der sich das Volk vielleicht noch äusserte, nachdem es 
schon nicht mehr das Recht besass, den Staat zu regieren oder das 
Recht, sich an der Regierung des Monarchen zu beteiligen, ist durch 
die Volksakte dem Eigenrecht des merovingischen Hauses nicht ent- 
zogen, und die bis in seine letzte Consequenz, die Teilbarkeit, durch- 
geführte Ausbildung des Erbrechts widerspricht einer lange dauernden 
bedeutenden Volkshandlung. Die rechtliche Grenze, in welche der 
Inhalt der Königsgewalt eingeschlossen ist, ist offenbar nicht durch 
Volksbeschlüsse gezogen und ebenso steht die neue Aristokratie, welche 
der Ausübung der Herrschaft eine thatsächliche Schranke setzte, mit 
der Regierungsversammlung in keiner genetischen Verbindung. Das 
königliche Beamtentum, obwohl neu, tief in das Leben eingreifend und 
ein Mittel, die Königsmacht zu steigern, wie es kein zweites gab, zeigt 
nirgends die ordnende Hand der Gemeinde. Unser Ergebnis ist dem- 
nach das folgende. Wenn wir keinen Rechtssatz zu entdecken ver- 
mögen, der aus der Thätigkeit der Regierungsversammlung entsprungen 
ist, so ist die Annahme verboten, dass die Versammlung bis an die 
Grenze der historischen Zeit gedauert habe und dass sie etwa erst dem 
Reiche zum Opfer fiel. Eine so lange Wirksamkeit ihr zuschreiben, 
hiesse eine lebendige und doch tote Kraft, einen nicht regierenden Re- 
genten behaupten. Wir gewinnen freilich kein festes chronologisches 
Datum, wann das älteste Organ der Regierungsgewalt bei den Germanen 
in den Staaten der Merovinger zu Grunde ging, aber die Meinung, 
dass erst Chlodowechs Grossstaat es aufgehoben habe, setzt sich mit 
dem Inhalt des öffentlichen Rechts, mit den Rechtsgrundlagen der frän- 
kischen Monarchie in Widerspruch. 

Es gab eine Bedingung, unter der eine Entwicklung jener Ver- 
sammlung, die so naturgemäss und notwendig erscheinen mag, unter- 
bleiben konnte. Die Gemeinde würde auf ihre Thätigkeit nicht in dem 
Masse haben verzichten können, wenn nicht ein Regent vorhanden ge- 
wesen wäre, der besser war als sie, weil er leichter und sicherer die 
Voraussetzungen herstellte, unter denen die Gemeinde zu bestehen ver- 
mochte. Dieser Faktor der erweiterten öffentlichen Thätigkeit ist der 
Häuptling. Nur durch eine sehr alte Ausdehnung seiner Macht ist das 
frühzeitige und spurlose Eingehen der regierenden Versammlung zu er- 
klären. Erlitten die Salier einen - wirklichen Verlust? Was bedeutete 



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318 W. Sickel 

für diese realistisch gesinnten Franken der Umstand, dass sie eine Ver- 
fassung verloren, wenn sie dafQr eine Verwaltung erhielten, welche das 
Recht zu verwirklichen den Willen und die Kraft halte? Der Zweck 
des Staats war ihnen ja nicht die Konservierung der Verfassung, sondern 
die Herstellung einer Verfassung, welche iliren konkreten Lebensverhält- 
nissen entsprach. Ein dauernder und erfolgreicher Widerstand gegen 
den Mann, der ihnen die eigene Thätigkeit abnahm, hätte bessere Gründe 
haben müssen. Dem Mann, der seinen Willen als Willen des Gemein- 
wesens zu behandeln gewohnt war, dessen Funktion sich auf alle Staats- 
genossen erstreckte und von jeher eine gemeinnützige war, waren jene 
sozialen Verhältnisse weit günstiger als der Gemeinde, und so war er 
es, der an die Spitze der Staatsbildung trat und den Schwerpunkt der- 
selben aus der Versammlung an den Hof verlegte. 

Man ist darüber einverstanden, dass das Geschlecht der Mero- 
vinger ein Adelsgeschlecht von echt germanischem Gepräge gewesen ist. 
Der altsalische Mytlius von dem Ursprung der Familie, der uns als 
Ahnherrn derselben einen Gott zeigt, welcher als Tier dem Wasser ent- 
stiegen war, ist in seiner Bedeutung kaum zu verkennen *). Femer 
bestärkt uns in der Überzeugung, dass die Dynastie ein uraltes Adels- 
geschlecht war, die Thatsache, dass der Merovinger sich durch lange 
auf den Rücken herabfallende Haare von den freien Franken unter- 
schied. Die Mitteilung Gregors, dass die Salier aus diesem Geschlecht 
ihre Fürsten entnahmen, hat daher mehr als sagenhafte Gewähr, da 
wir wissen, dass Adelsgeschlecht und Häuptlingsgeschlecht ui*sprünglich 
identisch waren. Da endlich die von Gregor erzählte Verwandtschaft 
salischer Könige, die noch in historischer Zeit ihr gegenseitiges Thron- 
erbrecht begründete, ohne Zweifel richtig ist, so muss es eine Zeit ge- 
geben haben, wo die Merovinger allein über ein Volk regierten, dem 
sie auch dann noch die Fürsten gaben, als es sich teilte. Nicht die 
Erinnerungen an Siege und Eroberungen haben jenem Geschlecht die 
herrschende Stellung verliehen, sondern seit unvordenklicher Zeit war 
dasselbe, dem an Würde, Ehre und Macht kein anderes im Volke 
gleichkam, so sehr im Besitz der gebietenden Führung gewesen, dass 
aus ihm allein die Volkshäupter entstammten. Dort haben nicht mehrere 
Geschlechter um die Obergewalt gekämi)ft. Ohne Zweifel ein beileutender 
Vorteil, mochte er nun auf Zufall oder überwältigendem Verdienst be- 



*) Zu bist. epit. c. 9^ Bouquet 2, 396, sind Mülleiihoifs gewichtige Worte 
in der Zeitschrift für deutsches Altertum 6, 434 f. zu vergleichen. 



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i)ie Entstehung der fränkischen Monarchie. 319 

ruhen. Denn damit fehlten im Lande der Merovinger die Männer, die 
durch ihre Geburt berufen und befähigt gewesen wären, die Ausbreitung 
der Merovingermacht zu hemmen und zu beschränken, indem sie ihr 
mit ihrer Autorität und ihren Anhängern widerstrebten. 

Mit der Erkenntnis der politischen Wirksamkeit des Adels ist 
Einsicht in die Bildungsstätte der neuen Monarchie gewonnen und das 
Zwischengliod gefunden, das beide Epochen unseres Staatswesens ver- 
knüpft. Die Anlage zu einer wesentlichen Umbildung, die der Adel in 
der Zeit des Volksstaats in sich trug, war hier nach Massgabe der ge- 
gebenen Verhältnisse dahin entwickelt, dass die Kraft der Merovinger 
durch ein Generationen fortgesetztes Herrschen, ein eigenmächtiges Ge- 
bieten auf der Basis des Adels durch einen Zustand der Thatsäclüich- 
keit und Gewaltsamkeit hindurch sich eigene Rechte begründete und die 
Verwandlung ihres Wesens so lange fortsetzte, bis sie das Monarchen- 
recht für sich erwarb. Damit hatte der Adel seine Bahn vollendet. 
Wenn wir aber in dieser sozialen Machtstellung und realen Überlegenheit 
der Merovinger die Grundlage ihres Schaffens und die faktischen Mittel 
um Herrscherrechte sich anzueignen zu erblicken und in diesem bei der 
Errichtung der Monarchie thätigen Element den Anschluss an die Urzeit 
herzustellen haben, so müssen wir uns das Verhältnis von Adel und 
Volk noch näher vergegenwärtigen. Wir werden gern den Vorwurf auf 
uns nehmen, mit ermüdender Ausführlichkeit von dem Adel zu reden, 
wenn es uns gelingt, die Aufmerksamkeit auf einen Punkt zu lenken, 
von dem uns das Verständnis des grossen Ereignisses bedingt erscheint. 

Indem wir den Entwicklungsgang der Monarchie von dieser Seite 
aus ins Auge fassen, betrachten wir den machtbildenden Faktor vereinst 
für sich, ohne auf die Mittel Rücksicht zu nehmen, deren er sich bei 
der Ausführung seiner Staatsgründung bedient hat. Erst nach dieser 
Erörterung wird es unsere Aufgabe sein, zu untersuchen, ob sich die 
Merovinger mit ihrer altererbten populären Maclit einen Staat nach 
ihrem eigenen Sinne geschaffen haben, oder ob sie von ihrer Gewalt 
den Gebrauch machten, dass sie nach ausländischen Vorbildern ge- 
stalteten oder umbildeten und sich Einrichtungen aus der Fremde holten. 

In den Nachrichten von dem altnationalen Adel der Merovinger 
haben wir einen siclieren Anhalt, um ihre ursprüngliche Stellung zu er- 
kennen. Die Dauer des Geschlechts giebt einen Beweisgrund dafür, 
dass seine Herrschaft sich allmählich von innen heraus zu grösserer Stärke 
entwickelt hat. Denn da ein Stillstand am wenigsten bei den Völkern 
des Westens glaublich ist, ein Fortgang in der populären Richtung aber, 



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320 W. Sickel 

wie wir sahen, niemals in bedeutenderer Ansdehnung stattgefunden hat, 
so kann nur die Aristokratie im Zunehmen gewesen sein. Hatte die 
Gemeinde ihr Selbstbestimmnngsrecht nicht dahin ausgenutzt, dass 
sie die Adelszeit durch eine Volksbeamtenschaft überwand, indem 
sie den Vorstehern, die sie regierten, eine Amtsvollmacht erteilte, so 
hatten ihre adligen Führer ihrerseits eine Stellung erwerben müssen, 
welche an Festigkeit und Inhalt die des alten Häuptlingtums weit über- 
traf und sich lange vor den grossen Eroberungen mehr oder weniger 
ausgeprägt haben musste. Jene kleinen Eepubliken an der Waal und 
an der Scheide wurden auf Grund des überlieferten Machtbestandes des 
Adels mehr und mehr zu Fürstentümern, welche den Freistaat, nach- 
dem sie ihn entwertet hatten, schüesslich vernichten und den Inhaber 
der höchsten Gewalt, der noch immer ohne Volksvertretung, Zwischen- 
gewalt oder Nebenamt herrschte, als Monarchen anerkennen mussten. 
Der Adel selbst setzte sich mit den Grundlagen seines Daseins nicht 
in Widerspruch, wenn er seine Herrschaft vermehrte und verwandelte. 
Aus der Thatsache, dass sie von Adel waren, entnehmen wir das 
Älteste Wirken der Merovinger. Denn wenn sie mit dem germanischen 
Volksadel in Verbindung stehen, so haben sie auch vormals dessen 
Eigenschaften besessen, und was wir so für ihre sonst unbekannte Vor- 
zeit voraussetzen dürfen, haben wir auch für dieselbe zu verwenden. 
Sie haben bei ihrem Volke einst denselben bedeutsamen Platz einge- 
nommen, wie der Adel im altgermanischen Leben überhaupt, es waren 
die nämlichen Anschauungen, mit denen sie einst betrachtet worden 
sind. Das Wesentliche ist: so wenig als ihre Vorgänger sind sie ohne 
eigene Kraft im staatlichen Leben gewesen. Auch sie besassen jenes 
Kraftgefübl, das denen angeboren war, die, gestützt auf eine lange mit 
der politischen Geschichte des Volkes verknüpfte Vergangenheit, gewohnt 
waren zu herrschen; auch sie waren zu grosser Thätigkeit geboren, 
voraus bestimmt zu Volksherrschern, und richteten daher ihre Kraft auf 
bessere Gegenstände als die Erwerbung von Schätzen und den Genuss 
des Lebens ; auch sie vereinigten Fortschritt mit Stetigkeit, die Energie 
des Strebens mit der Achtung vor dem unvordenklichen Altertum. Und 
yie Herrscherkraft und Regierungsfähigkeit auch ihr Erbteil geworden 
war, so haben auch sie die staatserhaltende und staatsbildende Fähig- 
keit des Adels auf das glänzendste bewährt. Sie waren im Besitz der 
Eigenschaften, um mit Festigkeit und Sicherheit diesen Weg zu ver- 
folgen; halb gebietend, halb leitend, allgemein herrschend, erfüllt von 
dem lebenslangen Gefühl der völligen Überlegenheit und von volkstüm- 



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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 321 

lieber Kraft, waren sie realistisch der Welt und ihren nächsten Auf- 
gaben zugewendet. Sie kannten und teilten den Charakter des von 
ihnen geführten Volkes; sie besassen dessen Regsamkeit und Neigung 
zum Fortschritt. Der realistische Sinn, den die alten Franken tragen, 
verkörperte sich in ihnen. Sie wussten so gut die vorhandenen Inter- 
essen für sich und für das Volk zu benutzen und ihren Familienruhm 
und Vorteil mit der Förderung des Gesamtwohls zu vereinigen. Mit 
dem realistischen Verständnis der Dinge und der nüchternen Auffassung 
der Verhältnisse verbanden sie eine rücksichtslose Kühnheit in der Wahl 
ihrer Mittel, kriegerische Begabung, Grefühl für Grösse und für Macht- 
entfaltung, wie sie den Adel der Urzeit ausgezeichnet hatten. Könnte 
der politische Blick und Verstand, den die ersten uns bekannten Glieder 
der Dynastie zeigen, ihren Ahnen gefehlt haben, haben nicht vielmehr 
diese sie den Nachkommen hinterlassen? Endlich kam ihnen zugute, 
dass ihr Staat ohne Priester war. 

Die Natur ihrer Stellung machte ein allmähliches Übergreifen mög- 
licJi. Wie alle sozialen Machthaber hatten sie die Neigung, ihre Wirk- 
samkeit über den ursprünglichen Kreis auszudehnen. Wir können es 
nicht mehr in den anfänglichen Handlungen beobachten, wie sie sich je 
nach den Ereignissen in neuer Thätigkeit zeigten, ohne gleichwohl ihre 
Natur zu wechseln, wie sie einen Zwang gegen Widersetzliche übten, 
ohne dass ihre Anordnungen, obschon sie über das altgewohnte Gebiet 
hinausgingen, von dem Volke als nichtig behandelt wären. Denn es 
war an sich keine missbräuchliche Anwendung der Macht, sondern es 
entsprach dem allgemeinen Vertrauen so zu wirken. Die Notwendigkeit 
zu weiterem Vorgehen wird nicht einleuchtender begründet werden 
können, als wenn man sich die Mittel vergegenwärtigt, welche dem 
Staate zu Gebote standen, um thätig zu werden. Ein Feind bedrohte 
das Land, der König bot die Leute zum Kriege auf, setzte Zeit und 
Ort der Versammlung fest und sie kamen. Er befahl ihnen, Räuber zu 
verfolgen und unschädlich zu machen. Er hatte kein Recht auf den 
Dienst, aber er schlug den Feind und tötete den Räuber. Die Leute 
billigen seine Handlung, sie tadeln die Unterlassung, sie begehren sie, 
unter gleichen Umständen fühlen und wünschen sie das gleiche. Sie 
unterstützen ihn unabsichtlich, ohne Verabredung, sie handeln so unwill- 
kürlich, damit der Zweck verwirklicht werden soll, und je mehr sie in die 
Lage kommen können, dass sie seine Hülfe bedürfen, um so mehr 
unterstützen sie seine Bestrebungen. Hier, wo das Gefühl der eigenen 
Ohnmacht ein stärkeres Gemeingefühl entwickelte, als dasjenige war, das 



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3ää ^. Sickel 

sich vormals bei geringeren Interessen und grösserer eigener Kraft ausge- 
bildet hatte, und das durch den Umstand nicht in entsprechendem Masse 
gesteigert war, dass an ihm eine lebendigere Sympathie Anteil hatte, be- 
gegnete den Hülfsbedürftigen als der natürliche Vereinigungspunkt ein 
Machthaber, der gewohnt und gewillt war, ihre Interessen wie seine eigenen 
zu behandeln. Allerdings waltet hier persönliche Thatkraft, aber die 
starken Männer, welche in der ersten liistorisdien Zeit «lie widerstreben- 
den Willen sich unterwerfen und durch Furcht und Schrecken Wider- 
setzliche bändigen, wir dUi-fen sie nicht mit unseren schwachen morali- 
schen Augen ansehen, sondern müssen wie die Zeitgenossen ihre Stärke 
bewundern. Und eine Thätigkeit dieser Art, die von dem Häuptling 
gefordert wurde, je mehr sich die Volkszustände veränderten, die Ent- 
faltung einer reicheren und gebieterischen Gewalt im Innern erwuchs 
aus dem Grunde des Adels von selbst. 

Eine Adelsherrschaft von dieser Art, Jahrhunderte hindurch vor- 
geschoben, während die Volksversammlung sich zurückzog, war, da sie 
von der Führung ausging, wohl längere Zeit unbestimmt, wie diese, 
aber in langsamen Übergängen, in leisem aber unablässigem Verändern 
und Abweichen musste sie sich schliesslich selbst verwandeln. Die gleichen 
beständigen Akte sucliten ihre Formen, die persönliche Macht Institutionen, 
und so gewann der begrenzt« dauernde Hen-schaftsinhalt schliesslich auch 
Gestalt. Wenn der Mero\inger die für staatliche Aufgaben thätige 
Macht für bestimmte Zwecke verwendete und stark genug war, seinen 
Willen durchzusetzen, wenn sein Nachfolger die brauchbaren Regierungs- 
handlungen wiederholte und die neuen, die er hinzufügte, ebenfalls Nach- 
ahmung fanden, sie aber niemals aufhörten, Grenzen zu beobachten und 
Rechte anzuerkennen, sei es, weil ihr eigenes Interesse nicht weiter 
reichte, sei es, weil sie Widerstand besorgten, so musste eine Zeit 
kommen, welche den festen Bestand der Königsmacht von den vergäng- 
lichen persönlichen Willkürhandlungen des Einzelnen untei'schied und von 
jenem die Ansicht gewann, dass er Recht des Königs sei. Das stetige und 
zusammenhängende Wirken nach einem Ziele, die Festigkeit einer Macht, 
dei*en Anfänge den Zeitgenossen nicht mehr sichtbar waren und die 
über die uns beglaubigte Zeit weit hinaufreichen, konnte nicht ohne 
rechtliche Folge bleiben. Hatten die Einen gehorcht, weil sie es so 
für zweckmässig hielten, Andere, weil sie dem Beispiel jener folgten, 
Dritte vielleicht aus Furcht oder schlechteren Motiven, so mussten die 
Nachkommen gehorchen, weil ihre Vorfahren gehorcht hatten, und die, 
welche der Häuptling früher durch sein Beispiel gelenkt hatte, lenkte 



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Die Entstehuuf? der fränkischen Monarchie. $^23 

er liier jetzt durch seinen Willen. Denn was immerwährend befohlen 
und geleistet war, musste schliesslich aufhören Ansuchen einer freiwilligen 
Leistung zu sein, und was der König fortgesetzt ausgeübt hatte, musste 
sein Recht werden. Jene Gesamtstimmung zum Gehorsam, Ober die 
man nicht weiter reflektierte, bedurfte sie einer besseren Rechtfertigung, 
als dass es so sei, weil es so sei oder weil es so recht sei? Und Be- 
fehlen und Gehorchen wurde da erleichtert, wo der Befehlshaber nicht 
mehr selbst mit den Befohlenen am Werke thätig war, sondern in neuer 
Weise ihnen gegenüberstand, wenn er etwa nicht mehr selbst sich am 
Kampfe beteiligte, sondern das Volksheer durch seinen Feldherrn an- 
führen Hess ^). 

Eine solche Macht war der Zeit als Rechtsmacht denkbar. Das 
freie Gebot, die Gewalt in persönlicher Thfttigkeit, es ist die niedrigste 
Stufe des eigenberechtigten Herrschens. Mit der Erwerbung von Rechten 
war das Streben der Könige ein anderes geworden. Ihre Politik hatte 
nicht bloss umfassendere, sondern auch neue Ziele, ihre Energie wurde 
durch den in Aussicht stehenden Gewinn gesteigert und immer neue 
Aufgaben kamen der zunehmenden Machtfülle entgegen. Der Macht- 
aufschwung hat die Könige zu weiteren Entwicklungen geführt. 

Was veranlasste die Beteiligten, die tha'sächlich geübte Königs- 
macht anzuerkennen? Wie vermochte der Eine den Gehorsam von 
Tausenden tapferer Männer zu gewinnen? Dadurch, dass er seine 
Macht in den Dienst ihrer Interessen stellte, dass er sie auf die Ge- 
genstände richtete, die dem damaligen Gemeinwesen die nützlichsten 
waren, dass sein Gebieten und Zwingen mit der Wirkung allge- 
meiner Vorteile geschah. Wie sehr auch die Leichtigkeit des Ge- 
bietens durch die Gewohnheit des Folgens erhöht sein mag, der Gewalt- 
akt fand eine Rechtfertigung doch nur in der Nützlichkeit, die Unter- 
ordnung darin, dass sie die Erhaltung der Ordnung bedingte, und das 
Pflichtbewusst.sein in der praktischen Notwendigkeit. Aus Führern und 
Geführten sind Herrscher, und Beherrschte geworden, weil die Geleiteten 
sich die Befehle ihres Vorstehers gefallen Hessen, um ihm die Mittel 
zu gewähren, ihre Interessen zu pflegen und zu schützen. Hatte die 
Volksgemeinde verzichtet, eine dahin gehende Änderung des öffentlichen 
Rechts zu bewirken, so war überhaupt in den damaligen Verhältnissen 
kein Gegengewicht gegen das herrschende Thun des Mannes zu finden, 



*) Das älteste bekannte Beispiel giebt freiHch erst Gregor 2, 37 S. 101, 
die näclisten sind das. 3, .^ 21. 



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324 W. Sickel 

der im Besitz von Autorität und weitreichendstem Einfluss war. Weil 
dieser Mann die Bedürfnisse eines beträchtlichen Teils der Bevölkerung 
befriedigte, war er stark genug, seinen Willen gegen einzelne Wider- 
strebende durchzusetzen, und weil sein Handeln gewollt wurde, wurde 
sein Zwang rechtlich. Aber seinem erzwingbaren Gehorsam ist ein frei- 
williger vorausgegangen und nur soweit, als es ihm gehorchte, hat sich 
das Volk ihm verpflichtet, nur soweit hat er in der Folge aus eigener 
Macht den Willen seiner Unterthanen bestimmt. 

Diese neue Entwicklung der Gewalt konnte die Zeitgenossen nicht 
mit Abneigung und Besorgnis erftülen, da sie von den Truppen, die 
dem Könige zu Gebote standen, nichts zu fürchten hatten und der 
Herrscher nicht im Stande war ihnen Lasten aufzuerlegen, von denen 
sie nicht glaubten, dass sie ihrem eigenen Interesse zugute kommen 
würden. Und was forderte er von ihnen? Forderte er viel mehr als 
der Freistaat? Er verlangte das Opfer des Lebens in der Kriegspflicht, 
weil sie notwendig, überdies altherkömmlich, ehrenvoll und einst ge- 
winnbringend war; er begehrte Polizeidienste, Achtung seines Rechts- 
schutzes und jeden rechtmässigen Gebots und freie Beherbergung, aber 
er forderte kein Geld, er Hess individuelle Freiheit und das private 
Recht und schrieb nicht vor, was der Unterthan glauben, denken und 
in seinem Privatleben thun solle. Wo die Unterthanen die Empfindung 
hatten, dass das, was ihr Machthaber wollte, in keinem Zusammenhang 
und Verhältnis stand mit dem, was sie wünschten und bedurften, wie 
sollte er sie zwingen ? Ohne ihre Thätigkeit konnte er ja nicht regieren. 
Wäre es nicht der Gesichtspunkt des Zweckmässigen, Nützlichen gewesen, 
der sie so fügsam machte, sondern der eines überwältigenden königlichen 
Zwingens, die Furcht und eine Armee aus Provinzialen, die Rechtssätze, 
die so in das Leben gerufen wären, würden es uns sagen, auch wenn 
kein Historiker die einzelnen Begebenheiten aufgezeichnet hätte. Die 
Rechtssätze aber antworten, dass sie den Lebenszwecken der Salier ent- 
sprungen sind. In der That war die Bedrohung seitens der Regierung 
von so geringer Gefährlichkeit und Ausdehnung, dass das Volk keine 
besonderen Schutzmittel gegen dieselbe suchte und vertraut mit der 
Eigenmächtigkeit und freien Bewegung des Führers sich an der Be- 
grenzung der Staatsherrschaft und seinem Recht des Widerstandes ge- 
nügen Hess. Wohl half der König nicht immer und nicht jede Mass- 
regel mochte geeignet sein, aber die Willkür eines Gebieters, wenn auch 
gemissbraucht, war nicht imstande so grosse Übel hervorzubringen, als 
die Gemeinschaft^genossen gegenseitig sich zugefügt haben würden, wenn 



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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 325 

jetzt nicht eine mächtige und harte Hand auf ihnen gelastet hätte. 
Der Leiter förderte die Interessen der Geleiteten mehr, als eine Miss- 
regierung sie jemals zu schädigen vermochte, und die Herrschaft, die 
er sich als der Mächtigste angeeignet hatte, schuf in jenen Zeiten mehr 
Gutes als Böses. 

Sind wir berechtigt das geschilderte* Verhalten mit dem Adel in 
Zusammenhang zu bringen, so haben wir damit auch die ursprüngliche 
Allgemeinheit der Herrschaft erschlossen. Wie der Häuptling seinem 
Berufe nach die Angelegenheiten des Volkes im Allgemeinen zu leiten 
hatte, so umfasste auch der Wirkungskreis des Merovingers ungeteilt 
die Gresamtheit in ihren öffentlichen Beziehungen, und wie die Führung 
nicht von einzelnen Akten sich allmählich zur Allgemeinheit entwickelt 
hatte, so ging auch die sich in Recht verwandelnde Merovingergewalt 
nicht in dem Sinn von einer einzelnen Berechtigung aus, dass ihr von 
dort her ein weiteres Vordringen gelang. Vielmehr kam jedes einzelne 
Recht aus der universellen Stellung hervor, es gründete sich auf eine 
allgemeinere Ansicht und war mithin nicht Ursprung, sondeni Vorläufer 
der nahenden allgemeinen Veränderung im öffentlichen Recht. Es ist 
daher auch nicht von entscheidender, das Verständnis bedingender Wich- 
tigkeit zu wissen, wo die neue Auffassung zuerst zum Durchbruch ge- 
langt ist, ob das Heeresaufgebot des Königs den Unterthan früher ver- 
pflichtete, als ihn seine Vereinbaiung mit dem Ausland band, oder ob 
sein Rechtsspruch zuerst Geltung erhielt. Alles dies chronologische 
Verhältnis ist uns verborgen, ohne dass wir dadurch einen grossen Ver- 
lust erlitten hätten. Weil aber dergestalt die Befugnisse des Monarchen 
nicht auf besonderen Rechtsgründen beruhten, erscheinen sie auch nicht 
als eine Summe, sondern als die Seiten einer Königsgewalt, die eine 
ihrem Wesen nach einheitliche Rechtsmacht ist, und deshalb unterliegen 
sie als Bestandteile derselben einer rechtlich gleichen Behandlung. Das 
Staatsbewusstsein, das Bewusstsein einer herrschenden und damit einigen- 
den Macht, hatte sich jetzt im Königtum konzentriert. 

Unter den Thätigkeiten des Königs muss eine unsere besondere 
Aufmerksamkeit auf sich ziehen, nämlich diejenige, welche mit den so- 
zialen Veränderungen in dem engsten Zusammenhang steht und welche 
als der Avichtigste Schauplatz der staatlichen Neuerungen anzusehen ist, 
auf dem der Umschwung der Anschauungen vom öffentlichen Recht 
erfolgte. Es ist der Schutz. Wie altertümliche Elemente auch der 
Königsschutz enthalten mag, in seiner fränkischen Entwicklung wird 
er ein Werk der Merovinger sein. Indem sie ihrer Herrschaft 



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326 W. Sickel 

socialistische Bestandteile hiazuffigten und gleichsam za Königen der 
ärmeren und am meisten hülfsbedttrftigen Leute wurden, gewannen sie 
die Stimmung des Volkes für ihre weitere neuer nde Thätigkeit. Es ist 
die Masse und ihre Anhänglichkeit, auf der ihr Herrscherrecht ruhte, 
von ihren Zwecken cmptingen sie die Richtung für ihr Uaudclu, und 
was das Bedürfnis dieser Gemeinschaft war, wurde Inhalt ihrer Staats- 
gewalt. Je mehr die Volksleute, die Unzulänglichkeit der eigenen Kraft 
empfindend, die Befriedigung ihrer Interessen in der Verbindung suchten, 
umsomehr waren sie bereit, dem Fürsten die Gegenleistungen zu machen, 
welche für das zu Ejreichende erforderlich waren, und zu gehorchen, 
wo sie fühlten, dass es zur Herstellung des Friedens notwendig sei. 
Auch hier wurde mit dem grösseren Inhalt, der reicheren Thätigkeit 
des Königs die ersehnte Sicherheit de^ Daseins noch nicht gewonnen, 
wenn nicht eine Berechtigung hinzugekommen wäre, da ohne dieselbe 
ein gleichmässiges Wirken nicht zu ermöglichen und eine Kraft nicht 
herzustellen war, die allen anderen an Stärke überlegen war. Der 
Rechtsgrund dieser Befugnis konnte aber unter den gegebeneu Verhält- 
nissen nicht Amt, sondern musste Herrschaft sein. 

In einer Rede, welche Gregor Chlodowcch in den Mund legt, 
fordert der König die Rheinfranken auf, zu seinen Gunsten ihre po- 
litische Selbständigkeit zu opfern. „Wendet euch zu mir", sagt er, 
j^auf dass ihr unter meinem Schutze seid." Er erinnert sie an das- 
jenige Element seiner Herrschaft, das nach allgemeiner Ansicht das 
wohlthätigste ist und ihm im eigenen Lande die Zuneigung sichert. 
Die Angeredeten folgen und bestätigen ihm hierdurch die Zweckmässig- 
keit seines Handelns. Die späteren Könige hören nicht auf, diese 
Staatsidee zu wiederholen, die Idee, dass ihre innere Herrschaft auf 
den Rechtsschutz gerichtet sei, dass das die rechte Stätte ihrer Wirk- 
samkeit bleibe, und ein Dichter preist den König mit den Worten: 
pro poptili requle fe pia cum temt oder edomites sacvos, tuearis amore 
fideles. *) Rechtsschutz war in der That das grösste Gut, das der Staat 
damals den Unterthanen leistet und leisten kann, und wäre kein Un- 
friede unter den Menschen, so hätte man im Mittelalter glauben mögen, 
dass die Existenz des Staats überflüssig sei. So unbedeutend waren im 
Vergleich mit der Wahrung des Friedens die übrigen Staatszwecke. 
Der Staat blieb wegen der Freiheit und Selbst thätigkeit eine schützende, 
nicht eine fördernde Ordnung, welche jederzeit populär war, wo sie Un- 
recht hinderte, überwältigte oder aufhob. 



') Ven. Fortunatus 6, 1, 26. 9, 1, 143; S. 130. 205 Leo. 

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Die Eutstehung der fränkischen Monarchie. 327 

Erst die Erfahrung konnte zeigen, welcher Anwendung diese 
Funktion fähig sei. Schon vor der Gründung des Reiches sind die 
Könige in unzweifelhaft selbständigen Schöpfungen produktiv gewesen in 
der Entwicklung der Hülfe. Die Lex Salica zeigt uns mit einem 
Male eine reiche Entfaltung und sie schliesst weitere Ordnungen 
auf diesem Gebiete nicht aus. Sie beginnt mit der Bestimmung, da^s 
der König das Erscheinen vor Gericht auf Ladung der Partei geboten 
habe und demnach ein unentschuldbares Ausbleiben strafbar sein solle. 
Femer erscheint der königliche Rechtsschutz in dem Gesetzbuch in den 
Anordnungen über obrigkeitliche zwangsweise Rechtsverwirklichung. Das 
Hundertschaftsgericht gewährte seinen Ausspruch über das Dasein des 
behaupteten Re«hts, aber seine Hülfe ei*streckte sich nicht auf die 
Durchsetzung des Urteils. Wie wenig war aber dem geringen Manne 
gegen den mächtigen geholfen, wenn die Leistung seiner Forderung 
nicht erzwungen wurde! Es war ein unermesslicher Fortschritt in der 
Idee der Gerechtigkeit, dass nicht mehr ein Recht wegen eines ver- 
letzten Recht43 verletzbar werde, sondern statt Rache das Fehdegeld zu 
fordern sei, aber wie unvollkommen war er ausgeführt ! Erst eine Macht, 
welche den Willen und die Fähigkeit hatte zum Fehdegeld zu verhelfen, 
machte dem Rachereeht ein praktisches Ende und gab dem Recht die 
Alleinherrschaft, die es beansprucht hatte. Der König war es, der seine 
Macht zur Verfügung stellte, indem er seinen Grafen gebot, auf Be- 
gehren der Partei die Exekution auf Höhe des angegebenen Schuld- 
betrages voraunehmen. So gross war der Wert, den er auf pflichttreue 
Ausführung dieses Befehls legte, dass er seine Beamten bei schwerer 
Strafe, Leben oder Wergeid, anwies, ihren Beistand bei der Auspfän- 
dung eines säumigen Schuldners zu leisten. Es verdient hervorgehoben 
zu werden, dass dieses Einschreiten nach seinem Willen auch in dem 
Fall stattlinden sollte, wenn ein fiskalischem Interesse nicht vorhanden, 
der Fredus zum Beispiel bereite entrichtet sei. Hier hatte er sich zu 
der Auffassung erhoben, dass er das Recht als solches schützen müsse. 
Aber noch hatte er die gräfliche Vollstreckung davon abhängig gemacht, 
dass der Schuldner ein formelles Erfüllungsgelöbnis abgelegt hatte. Diese 
Lücke ergänzte er dadurch, dass er sich bereit erklärte, den Verklagten, 
der auf Verlangen des Klägers nicht zum Volksgericht gekommen war 
oder das ihm durch Urteil auferlegte Schuldversprechea nicht abgegeben 
hatte, an seinem Hofe zu richten und denselben 'friedlos zu machen, 
falls er ausbleiben sollte. Die Römer hatten natürlich eine Zwangs- 
vollstreckung, aber wie urwüchsig ist doch diese altsaiisciie, wie un- 



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i 



328 W. Sickel 

denkbar ist eine Entlehnung der Idee! Aber es giebt noch einen 
wichtigen Satz in dem salischen Volksrecht, der uns den König zwar 
nur als Privatmann, als Muntherrn, kennen lehrt, aber zugleich, indem 
er die Wirksamkeit seiner Privatherrschaft ausdrflcklich feststellt, einen 
Weg zeigt, auf dem der Freie den besten Gewalthaber . gewinnen kann. 
Es ist ein einzelner Anwendungsfall, welcher die EntfQhrung eines unter 
Königsmunt stehenden freien Weibes betrifft, merkwürdig auch dadurch, 
dass die Strafe noch die des Volksrechts ist. 

Mit wie viel mehr Interessen war jetzt das Königtum verflochten ! 
Die verschiedensten Bedürfnisse, die des Schutzsuchenden, des Gläubigers, 
des Besitzers trafen in ihm zusammen. Das Ackerbauvolk hatte eine 
grössere Sicherheit seines Eigentums und seiner Person gewonnen. Her- 
ausgetreten aus der Enge selbstgenttgsamer Einfachheit, nach Besitz, 
Beruf, Gesittung sich scheidend, mit neuer socialer Not und Bedrängnis 
kämpfend, war den Franken der Wunsch nach einer schützenden Herr- 
schaft entstanden. Diese Gesinnung, das Erzeugnis eines geschichtlichen 
Lebens der Individuen, ihrer Erfahrungen, Anschauungen und Zwecke, 
zuerst in Einzelnen aufsteigend, dann sich in den Nachkommen wieder- 
holend und immer weiterer Kreise sich bemächtigend, hatte sich an den 
König gewendet und den Unterthan aus socialer Notwendigkeit zu dem 
Mächtigsten, der seinen Schutz unentgeltlich gewährte, in neue Beziehung 
gesetzt. Das Königtum hatte sich zu der Vorstellung erhoben, dass es 
das Recht zu erzwingen habe, und das Volk war zu der Einsicht ge- 
langt, dass seine Interessen durch einen derartigen Zwang gefördert 
würden. Recht und Staat waren in eine neue, nicht wieder aufzu- 
hebende Verbindung getreten. In der Gemeinsamkeit des Friedensbe- 
dürfnisses der Schwachen hatte die Monarchie ihren Ursprung. 

So haben die Merovinger gehandelt nach einer durch die Ver- 
hältnisse bestimmten klaren, einfachen und festen Politik. Sie sind, 
soviel wir sehen, ohne eine wahrhaft individuelle Thätigkeit, ihre ein- 
zelnen Thaten verschwinden unter dem Typischen und die Handlungen 
der Individuen gehen in das Allgemeine auf. 

Was aber wollen sie? Wozu kämpfen, arbeiten, sorgen sie? Haben 
sie es für Niemanden gethan als für sich und ihr Geschlecht? Wohl 
mochte erst spät jene Sympathie, die einst den Adel mit den Volks- 
freien verknüpft hatte, in ihnen ganz erlöschen und nur die Selbstsucht 
übrig bleiben. Der innere Drang zu handeln und zu herrschen, die 
Kraft, die sie bethätigen, der Besitz, den sie mehren, das Ansehen und 
die Ehre, die sie geniessen, mochten sie treiben, aber es gab wohl noch 



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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 329 

einen Zweck, welcher über allen anderen stand und die reale und un- 
vergängliche Grundlage enthielt: die Selbsterhaltung. Von ihrem In- 
teresse gingen die Ilerrschaftsbestrebungen der Merovinger aus. Um sich 
in ihrer Stellung zu behaupten, mussten sie sich als die Mächtigsten im 
Lande erweisen, sie durften nicht dulden, dass Andere über Leute des 
Volkes, dessen Vorsteher sie waren, unrechtmässig schalteten, wenn sie 
die Anhänglichkeit derselben sich bewahren wollten. „Ein schwacher 
Grott, der den Seinen nicht hilft." Diese Worte, welche die kirchliche* 
Tradition Chlodewech beilegt, charakterisieren die Auffassung der Re- 
gierung. Die Fürsten würden nicht als die gegebenen rechtmässigen 
Beschützer jedes einzelnen Volksmanns gehandelt haben, wenn dessen 
Vorteil nicht auch ihr Vorteil gewesen wäre. Jede Gewaltthat erschüt- 
terte ihre Autorität, aber sie konnten sie nur dadurch beseitigen, dass 
sie deren Abwendung an Stelle der Einzelnen übernahmen. Äussere 
Sicherung durch Krieg, innere durch Rechtspflege waren die Mittel, die 
Herrschaft zu erwerben und zu behaupten. Wie das Verhältnis des 
Führers zu den Geführten in der Urzeit zu gegenseitigem Vorteil ge- 
wesen war, so hatte jetzt das neue Verhältnis beiden mit seinem rei- 
cheren Inhalt grösseren Gewinn gebracht. So fand sich in jenem Zu- 
stande der Gesellschaft, als sich alte Verhältnisse lockerten und lösten 
und der Schwache dem Mächtigen preisgegeben sein würde, wenn es 
nicht eine Herrschaft gegeben hätte, die durch Festigkeit und Ordnung 
ihrer Macht stärker war als die Einzelnen, mit den Gefahren auch das 
Mittel, dieselben zu vermindern, weil das Interesse eines Mannes be- 
teiligt war, der Hülfe leisten konnte. 

Was für ein Staat musste aus dieser Entwicklung hervorgehen? 
War es möglich, diese Gewalt, die im Dienste dauernder Zwecke der 
Gemeinschaft entstanden war, zu einer juristischen Person, deren Organ 
der Monarch wäre, zu objektivieren? Liess sich der Staat dem Könige 
gegenüber als ein berechtigtes Ganzes ansehen, das für sich unabhängig 
sein Dasein habe, dessen Willensföhigkeit durch den Willen des Königs 
nur vermittelt wurde? Mit dieser Frage sind wir bei einem Punkte 
angelangt, wo wir eine der charakteristischen Wirkungen des Adels- 
regiments zu erkennen glauben. Wir finden ein Wesen der königlichen 
Gewalt, das wir nur aus dem Adel zu erklären vermögen. Erinnern 
wir uns, dass die Volksgemeinde nicht Männer bestellt hatte mit der 
rechtlichen Verpflichtung, ihre Interessen wahrzunehmen, dass die Macht- 
haber, welche das Vertrauen erkor, durch ihre Anlage verhindert waren, 
sich selbst aus eigenem Antriebe zu den ersten Dienern des Volkes um- 

Weitd. Zeitaohr. f. GMoh. n. Konit. IV, IV. 24 



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330 W. Sickel 

zabilden, und dass das Volk der Merovinger keine Yeranstaltang getroffen 
hatte, welche geeignet gewesen wäre, eine solche Verwandlang zu be- 
wirken, so müssen wir folgern, dass hier, als die Führer aus der Macht, 
die sie als eigene besassen, sich Rechte schufen und schliesslich das 
Monarchenrecht erwarben, ein höchstpersönlicher Staat zur Entstehung 
gelangte, in dem eine Rechtsschranke nur in dem Inhalt der Rechts- 
macht selber liegen konnte. Wohl war diese Monarchie nicht der be- 
wusste vorbedachte Zweck gewesen, sondern das unbewusste Resultat 
langer Bestrebungen, die aus faktischem Herrschen Gewalten, und aus 
diesen Hoheitsrechte gemacht hatten; als die oberste Herrschaft einer 
Volksversammlung keinem mehr erkennbar war, war der Gegensatz von 
Unterthan und Obrigkeit auf das Verhältnis zwischen Volksmann und 
König übergegangen, da hier ein Herrscher vorhanden war, der thätig, 
der anerkannt war, dessen Herrschen also eine Pflicht entsprach; aber 
dieser unbewusste Verlauf konnte eine volle Ausprägung des Wesens 
der schaffenden Kraft in dem neuen Staate nicht schmälern. 

Entwicklungsgeschichtlich war die Möglichkeit ausgeschlossen, dass 
die Zwecke und Interessen der Personengesamtheit sich zu Rechten einer 
Anstalt objektivierten, welche unabhängig von dem Willen ihres Schöp- 
fers bestand, es war vielmehr notwendig, dass diese Rechtsordnung und 
ihre Erhaltung ganz in dem Eigentümer des Monarchenrechts steckten. 
Der Führer, der, ohne Vollmacht von der Gemeinde zu besitzen, Rechte 
erworben hatte, hatte ja, da er nicht juristisch im Namen des Volks 
gehandelt hatte, die Rechte sich und nicht dem Volke erworben. Wie 
seine Machtübung, welche die Rechte einführte, auf seinen subjektiven 
Willen zurückging, so galten auch die dergestalt ohne Regierungsauftrag 
entwickelten Rechte als seine Rechte. Für sich wollte er die Herr- 
schaft, von sich und seinen Ahnen, die er beerbt hatte, von Niemand 
anders leitete er seine Befugnisse ab. Die Monarchie war das unmit- 
telbare Erzeugnis einer freien königlichen Thätigkeit, und wie das Volk 
den Volksstaat schuf, so der König das Königreich. Denn wenn der 
Träger der reformierenden Rechtsgedanken nur da gesucht werden kann, 
wo die neue Berechtigung zu finden ist, so hatte hier die Macht des 
Überlegenen, welche die Gemeinzwecke förderte, den Staat gesetzt, in 
dem sie nur für sich Rechte begründet hatte. 

Wohl hatten die Volksleute, da sie als Glieder des Ganzen han- 
delten, durch ihre Unterwerfung eine Pflicht für das Ganze begründet, 
aber die Herrschaft, die sie so aus einem ihren Staatsbedürfnissen ent- 
sprechenden Verhalten entstehen Hessen, hatte der Herrscher doch nicht 



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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 331 

durch einen Willen des Volkes, der mit dem Rechtswillen der Volks- 
versammlung vergleichbar wäre. Willkürlich oder ohne Absicht, dann 
durch Gewohnheit geleitet hatte die Masse so gehandelt, aber nicht als 
Kechtssubjekt hatte sie sich beteiligt, es war nicht das Volk als Ge- 
samtheit, das sich durch Einzelne geäussert hatte. Die Monarchie war 
also nicht eine Schöpfung des Staatswillens, der Staatsgewalt. Unter 
diesen Umständen konnte die monarchische Staatsgewalt nur ein subjek- 
tives Recht des Inhabers sein in der Art, dass es ein von ihm verschie- 
denes Subjekt des Gemeinwesens nicht gab. Die Gewalt des Königs 
war die Staatsgewalt, der staatliche Wille der Wille dieses individuellen 
Mannes. So gemeinnützig auch dieser Staat in seinen Ursachen und 
seinen Wirkungen war, die Volksgenossen hatten doch keinen Anteil 
an ihm erworben, sie bildeten nicht eine Vereinigung, welche als selb- 
ständiges Gemeinwesen die Dynastie tiberdauert hätte. 

Nur darin, dass dieses Herrscherrecht direkt die Staatsgewalt, 
nicht die Organschaft eines anstaltlichen Gemeinwesens traf, kann das 
Recht den entsprechenden Ausdruck für eine Reihe von Erscheinungen 
finden. Wir wollen nicht dabei verweilen, dass die Kriege des Königs 
nur als seine Kriege, die Einkünfte als seine Einkünfte*), die Beamten 
als seine Diener galten, nicht als die des Staats, und dass, weil die 
Eroberungen jetzt ihre Eroberungen waren, die Merovinger lange vor 
Chlodowech ihr Land zu vergrössern strebten, während der Freistaat 
solche Ziele nicht gekannt hatte, aber zwei Merkmale, die wir schon 
S. 249 berührt haben, müssen wir hier eingehender verfolgen. Dass 
der die Gesamtheit beherrschende Mann eigenberechtigter Inhaber seiner 
Rechte war, erkennen wir deutlich aus seiner Verfügungsgewalt. Die 
Menschen erfahren es dadurch, dass er die ihm gehörigen Befugnisse 
für seine Interessen ausübt, und der freie Gebrauch, den er von ihnen 
macht, muss diese Rechtsansicht immer neu befestigen. Es würde ein 
innerer Widerspruch sein, das Dasein von Rechten anzunehmen, die einer 
ideellen Gesamtheit zustehen, die aber nicht als objektives Recht ausser- 
halb der Willkür des Königs gestellt sind. Ein König, der nicht Eigner, 
sondern blosser Inhaber des Rechts des Staats gewesen wäre, konnte 
nicht befugt sein, zu Gunsten beliebiger Personen auf die Geltendmachung 
gewisser Rechte zu verzichten oder ihnen die Wahrnehmung derselben 



*) Hcusler, Institutionen des deutschen Privatrechts 1, 308 if. Dass der 
König allein in die Einnahmen der früheren Herrscher auf römischem Boden 
succedierte, ohne dass sein Volk Anteil daran hatte, ist ein nicht unerheb- 
licher Beweisgrund für das Alter der merovingischen Monarchie. 

24* 



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332 



W, Sickel 




zu eigenem Nutzen zu übertragen, aber einem König, der Recbtssabjekt 
war und der seine Gewalt zu eigenem Recbt besass, war die Verwen- 
dungsart ebensowenig vorgeschrieben, wie dem freien Eigentümer die 
Benutzung seines Grundstücks. Einer solchen Rechtsansicht war es ganz 
gemäss, dass bei der Ausübung der öffentlichen Rechte der finanzielle 
Gesichtspunkt betont wurde, wie bei der Veräusserung eines Feldes der 
Ertrag geschätzt werden wird, nach dem sich ja die Möglichkeit be- 
misst, durch denselben andere Genüsse zu gewinnen. Eine Regierungs- 
pflicht als Rechtspflicht gab es daher im Merovingerstaate nicht. 

Die entsprechende rechtliche AuiFassung des Königtums verkündet 
sich auch in der Thronfolge. Wir haben hier das Seitenstück zu der 
vorigen Äusserung desselben Gedankens : er gilt unter Lebenden wie von " 
Todeswegen. Die Ausbildung des Verfügungsrechts wurde durch das 
Thronfolgerecht begünstigt und begünstigte wiederum dessen Entwicklung, 
indem sie beide immer gegenwärtig hielten, dass die Herrscherrechte 
merovingisches Eigentum seien. 

Sobald das Dunkel, das uns die älteren Merovingerstaaten ver- 
deckt, sich allmählich aufhellt, erblicken wir das Thronfolgerecht fertig 
abgeschlossen '). Es bestehen Königreiche, in denen das Erbrecht die 
ünterthanen vereinigt. Es giebt nur einen rechtlichen Erwerbsgrund 
der Herrschaft und dieser ist das Erbrecht, eine andere Meinung kann 
man von Gregors Vorstellung nicht gewinnen. Childirich " hinterliess 
sein Reich seinem Sohn und dieser tötete regierende Verwandte, um sie 
zu beerben. Wer ein Recht Monarch zu werden behaupten wollte, 
musste daher seine Verwandtschaft mit der Dynastie behaupten und auf 
Grund derselben ein Erbrecht für sich in Anspruch nehmen. Da diese 
Staaten ein Einheitsinteresse, das sich für sich Geltung verschaffte, 
nicht durchdringt, das Dasein eines objektiven Staates dieser Zeit un- 
bekannt ist, so folgt, dass der Staat nur so lange besteht, als es Erben 
unter den Merovingem giebt, und dass seine Existenz rechtlich mit dem 
königlichen Hause erlöschen muss. Mit welchem Gefühl war eine Be- 
völkerung an die Dynastie geknüpft, von deren Erhaltung ihre staat- 
liche Ordnung abhängig war! 

*) Den eigentlichen Streitpunkt der zwei merovingischen Brüder um 
die Mitte des fünften Jahrhunderts sehen wir nicht, nur soviel erhellt, dass 
der Gegenstand das Reich des verstorbenen Vaters ist, Priscus c. 8, S. 152, 
Niebuhr=I)indorf, historici Graeci 1, 329. Zuletzt hat Fahlbeck, royautd 1883 
S. 15 diese Brüder für Clojos Söhne erklärt. — Regnum eorum sagt Gregor 
2, 41 von Vater und Sohn, ungenau zwar, aber beachtenswert, und Childirichs 
Vertreibung stellt er 2, 12 als Gewaltakt dar. Die Teilung ist eine freiwillige 
Handlung der Erben, die sie unterlassen können, 2, 42. 



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Die Entstehung der fr&nkischen Monarchie. 33ä 

Bei dieser Staatsgewalt, die nicht subjektlos fortbestehen konnte, 
war die Thronsuccession wie ii^ Gebiete des Privatrechts an den Todes- 
fall gebunden. In dem Moment, wo das eine Subjekt wegfiel, trat das 
andere ein, es gab keine Zeit des Interregnums, die das Volk in die 
Notwendigkeit hätte versetzen können, sich selbst zu helfen. Der Platz 
des Monarchen wurde nicht erledigt, so lange ein Erbe vorhanden war, 
mochte er auch für die Regierung zu jung, zu alt, körperlich oder 
geistig zu schwach sein. Noch besser äussert sich jedoch das subjektive 
Recht in einem Rechtssatz, der keiner anderen Deutung fähig ist. Das 
Erbreich unterlag einer unbeschränkten Teilbarkeit unter gleich nahen 
Erben; die Teile waren gleich, zu gleichem Recht und selbständig. 
Kein Merovinger hat je gedacht die Unteilbarkeit festzustellen. Es wäre 
nicht ohne Wichtigkeit zu wissen, ob die Teilbarkeit kraft Erbrechts 
erst nach der Reichsgründung zur Geltung gelangt ist, aber, so lange 
wir vergeblich auf neue Quellen warten, vermögen wir nicht, es zu er- 
mitteln. Wir können nur sagen, dass die Teilung im Jahre 511 der 
erste nachweisbare, aber nicht nachweisbar der erste Fall ist. Es war 
so wenig die Vernichtung einer Lebensaufgabe, als dieses grosse Reich 
nach Chlodowechs Tode in vier Staaten zerfiel, als der Lebenszweck des 
Mannes, dem der Zufall vergönnt hat, Reichtümer zu erwerben, zer- 
stört sein würde, wenn seine Kinder den Nachlass unter sich teilen. 

Mit der Teilung ist die rechtliche Verbindung unter den Erben 
inbetreff der Königreiche aufgehoben, nur verwandtschaftliche Rechte 
und Pflichten bestanden unter ihnen fort. Wohl sprach man von einem 
Reiche der Franken, aber treffender war die seltene Bezeichnung Reich 
der Merovinger. Wollen wir den wirklichen Rechtssinn erkennen, so 
haben wir uns nicht an Worte, sondera an Rechtssätze und Rechts- 
handlungen zu halten, und der Rechtssatz von der absoluten Teilbarkeit 
widerlegt jede reale Bedeutung eines Frankenreichs. In diesem Staate 
konnte das Volk kein Recht auf die Dauer der Staatseinheit oder auf 
das Bestehen einer rechtlichen Verbindung unter den aus einem Staate 
hervorgegangenen Staaten geltend machen. Auch für dieses Thronerb- 
recht hatte der Adel die brauchbare Grundlage gegeben. 

So war der neue Staat entstanden, eine Rechtsordnung, passend für die 
verschiedensten Nationen, worin die beiden grundlegenden Fragen, was der 
König als solcher wollen und wie er seinen Willen äussern dürfe, in Zusam- 
menhang mit einander gelöst waren. Dieser Staat, der nur durch den Herrscher 
und nur im Herrscher vorhanden war, hatte einen beschränkten Inhalt der 
Gewalt, aber nicht eine beschränkte Ausübung derselben erhalten können. 



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334 W. Sickel 

Ist es uns gelungen, die Zwecke, welche den neuen Staat hervor- 
trieben, aufzufinden und den Faktor, der ihn gründete, richtig zu er- 
kennen, so bleibt uns zur Erreichung der rechtsgeschichtlicheii Einsicht 
noch übrig, die Mittel zu bestimmen, welche der König für Befriedigung 
der neuen Bedürfnisse zur Anwendung gebracht hat. Hier ist die 
Frage, welche Bedeutung die römische Welt für die Grundlegung der 
Monarchie besessen hat. War in der That hier eine Einwirkung vor- 
handen oder von welcher Art war die Einwirkung? Wir werden gut 
thun, diese Beziehungen zunächst in ihre verschiedenen Seiten zu zer- 
legen, um eine klare Fragestellung zu erzielen. 

Der Eintritt in die Kulturwelt des Altertums, der für die Deutschen 
der Ausgangspunkt eines neuen Lebens werden sollte, ist das Werk 
vieler Jahrhunderte gewesen. Es hat fremde Einflüsse gegeben, welche 
Germanen noch in der Zeit des Freistaats auf eine höhere Stufe der 
Entwicklung erhoben haben, und unter den Deutschen haben die Istä- 
vonen, die nachmaligen Franken, diese Einwirkungen am frühesten und 
meisten erfahren, weil sie durch ihre Lage denselben am stärksten aus- 
gesetzt gewesen sind. Während die Völker des Nordens und Ostens 
längere Zeit auf der gemeingermanischen Kulturstufe stehen blieben, 
lernten die des Westens von den Kelten, und die Römer haben ihre 
weitere Bildung fortgesetzt. Nicht mit einem Schlage sind sie in die 
fremde Welt hineingeworfen, sondern langsam aber anhaltend wirkte 
das Ausland, das sie im Vordiingen gehemmt hatte, auf sie ein. Der 
Soldat, der Kaufmann, der Beamte, das Standlager, die Stadt haben 
bei diesen Völkern lange Zeit römische Gesittung verbreitet. Bis tief 
in das Innere Deutschlands erstreckte sich dieser Einfluss, unter Augustus 
hatte Roms Macht bis zur Elbe gereicht. Der geistige Einfluss des 
Überlegenen, die Erweiterung der Weltkenntnis, alltägliche Beobachtungen 
und Erfahrungen, die zu machen waren, neue Interessen, eine gesteigerte 
Regsamkeit des Menschen beeinflussten Generationen hindurch die Ge- 
staltung des äusseren und inneren Lebens. Die KulturfUhigkeit dieser 
Völker hatte bereits Cäsar bei den Ubiern beobachtet, und spätere 
Schriftsteller wie Tacitus und Cassius Dio haben ihre Empfänglichkeit 
für Fremdes und die Begabung zu lernen in weiterem Umfang bemerkt. 
In langem Verkehr, kriegerischem wie friedlichem, drangen fremde Kultur- 
elemente in unzähligen und unmessbaren Wirkungen ein. Subordination im 
Heere, materielle Verbesserungen, technische Fortschritte, Beseitigung der 
Menschenopfer und der Priester können wir etwa konstatieren, aber die 
tieferen Vorgänge im Geiste der rheinischen Völker, welche dieselben zu den 



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J)ie Entstellung der fränkischen Monarchie. 335 

. vorgeschrittensten unter den Deutschen gemacht hahen, entziehen sich einer 
unmittelbaren Beobachtung, sie lassen sich nnr aus den Folgen erraten. 
Auch die Salier, mochten sie Rom bekämpfen oder ihm dienen, 
im Kriege wie im Frieden haben sie von ihm gelernt. Wie viele von 
ihnen waren in ihrer langen Dienstzeit unter den Auxiliartrnppen im 
Reiche weit umhergekommen! Wenn sie nach der Entlassung in ihre 
Heimat zurückkehrten, was hatten sie alles von den Wundern zu er- 
zählen, die sie gesehen hatten, von dieser Pracht, diesem Handel und 
Gewerbe, dieser Ordnung in der Verwaltung und der militärischen Kunst ! 
Und als sie als Sieger in Gallien einzogen, fuhren sie noch lange fort 
von den Besiegten zu lernen; ohne erbitterten Völkerkampf, ohne Hass 
gegen die Romanen, hatten sie sich zu Herren gemacht, und da sie 
nicht zerstören wollten, so übte die vor ihren Augen sich ausbreitende 
Civilisation noch ferner ihre stille Macht. Hätte es sich jedoch nur 
darum gehandelt, unter fremder Führung den Naturzustand zu verlassen 
und sich eine Bildung anzueignen, die sie nicht so rasch, so leicht oder 
überhaupt nicht aus sich selbst gewonnen haben würden, und hätten 
darauf diese Fortschritte, die sie halb unfreiwillig gemacht hatten, die 
materiellen wie die geistigen, sie auch getrieben staatlich fortzuschreiten, 
so würden wir denselben eine grundlegende Bedeutung bei der Entstehung 
der fränkischen Monarchie nicht zusprechen können. Es wäre eine 
Wirkung auf die Staatsbildung, welche etwa mit dem späteren Einfluss 
der Kirche oder mit dem des Westens auf Russland verglichen werden 
könnte, eine indirekte Einwirkung, die auf die Nationalität oder das 
Privatrecht und Privatleben nicht weniger gewirkt hätte als auf das 
öffentliche Recht. Wie fest war das fränkische Volkstum gegründet 
trotz der geographischen Lage, der Jahrhunderte währenden Beziehungen 
zum Kaiserreich! Aus seinem Gesetzbuch spricht der Stamm zu uns: 
sein Privatrecht, seine Gerichtsverfassung, sein Prozess, seine Strafen 
sind sein eigenes selbsterworbenes Recht, frei von fremden Bestandteilen, 
und doch stehen sie ohne Zweifel auf einer höheren Stufe als das gleich- 
zeitige Recht der Friesen und Sachsen, — aus keinem anderen Grunde 
als in Folge jener Erlebnisse. Die Franken der Lex Salica sind längst 
nicht mehr die Germanen des Tacitus. 

Hatte sich nun die Entwicklung des Staats von dem allgemeinen 
in der Naction vollzogenen Fortschritt entfernt und, während das Staats* 
Volk ein deutsches blieb, einen besonderen Gang genommen? Wir können 
Einwirkungen auf den Staat denken, welche von keiner andern Art sind 
als die, welche die allgemeine fränkische Kultur trafen. Der Germane 



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336 W. Sickel 

hatte nicht aufgehört das Kaiserreich mit Ehrfurcht zu betrachten. Ein 
anderes Staatswesen als in der Heimat stand hier vor seinen Augen. 
Das Bild eines absoluten Herrschers, einer berechneten Regierungskunst 
und alles, was dort ein Wille vermochte, musste am stärksten auf den 
Sinn derjenigen unter den Deutschen wirken, welche ihre Völker zu 
führen hatten. Der republikanische Häuptling, mochte er bewusst oder 
unbewusst seine Stellung mit einer römischen vergleichen, empfand jetzt 
wohl lebhafter die Kraft des eigenen Willens, die Fähigkeit zu regieren, 
die Grewalt und die Kunst zu befehlen. Der Einfluss solcher An- 
schauungen hatte schon Marobod den Antrieb gegeben, sein Königtum 
mächtiger zu entfalten, und auch andere, auch salische Häuptlinge werden 
von neuem Kraftgefühl und zunehmendem Bewusstsein der eigenen Herr- 
schaft erfüllt worden sein. Aber ist das eine Romanisierung des Staats ? 
Wenn auf jene Weise der Herrschersinn mächtiger wurde in den Adligen 
und ein fügsameres Geschlecht unter ihnen heranwuchs, so war doch 
hier nichts anderes vorhanden, als eine indirekte Vermehrung oder 
Änderung der politischen Gesittung, und der Staat wurde nicht mehr 
entnationalisiert, als die Umbildung im Fehderecht eine Romanisierung 
bedeuten würde. Ein solcher Zusammenhang zwischen Kultur und 
Recht, Leben und Rechtsbildung, jene Anregungen, die das politische 
Fühlen und Wollen empfing, die Impulse, welche die Merovinger vom 
römischen Staate erhielten, diese unausbleiblichen Folgen der Verhältnisse 
sind, wie hoch wir auch ihr thatsächliches Walten anschlagen mögen, 
juristisch unfassbar, sie stehen ausserhalb der Rechtsgeschichte, da sie 
wohl den Menschen bilden helfen, aber nur mittelbar den Staat. 

Anders wäre es, wenn die Merovinger fremde Rechte bei der 
Gründung ihrer Monarchie in der Weise benutzt hätten, dass sie ihre 
Macht in einer bestimmten Richtung ausübten, weil sie dergestalt Rechte 
im römischen Staate in Geltung sahen. Hier hätte dieser in der That 
den Merovingerstaat während seiner Entstehung und in einer Art er- 
reicht, dass wir anerkennen müssten, dass der adlige Fürst bei seinem 
Bau fremde Materialien verwendet hätte. Nicht dass die Monarchie 
kam, sondern dass sie so gestaltet wurde, wäre das Fremde. Ganz ver- 
schieden würde es sein , wenn derartige Machtäusserungen nicht zur 
Entstehung der Monarchie beigetragen, sondern neue Bestandteile bei 
der Fortführung der bestehenden Monarchie eingefügt hätllen. Allein 
wir müssen bei der Annahme von Nachahmungen und Entlehnungen auf 
der Hut sein. Wir glauben wohl eine Romanisierung wahrzunehmen, 
wenn wir staatliche Einrichtungen im fränkischen Reiche antreffen, die 



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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 33? 

der germanische Staat nicht besass, die sich aber im römischen ähnlich 
vorfinden. Ein Beispiel bieten die Ämter. Der germanische König 
kannte sie nicht, der römische wie der merovingische Monarch hatten sie. 
Ist es aber eine romanisierende Staatsanffassung, dass die Merovinger 
sich entschlossen Vertreter zu bestellen, ist es nicht ein ganz allgemeiner 
Vorgang, wo ein Berechtigter nicht alle ^ seine Rechte persönlich ausüben 
will und kann? Wohl war das erste Bild eines Beamtenstaats für den 
Germanen Rom, aber da, wo amtliche Hülfsthätigkeit ein unabweisbares 
Bedürfnis geworden ist, können wir aus dem blossen Dasein der Stell- 
vertretung eine Reception nicht entnehmen; wir würden nur in dem 
Fall berechtigt sein, die Selbständigkeit der merovingischen Schöpfung 
in Abrede zu stellen, wenn ihre Ämter römische Eigenschaften besitzen. 
Ebenso wenig kann in der Monarchie an sich ein Entscheidungsgrund 
gesucht werden, wo Vorgänge in der salfränkischen Bevölkerung zu ihr 
führen mochten, oder in der qualitativ gleichen Behandlung der Vergehen 
gegen den Monarchen, welche nur ein Ausdruck der Rechtsstellung war. 
Bei Rechten von solcher allgemeiner Art genügt nicht ihr Dasein im 
römischen und fränkischen Staat, ihr Fehlen im germanischen, um ab- 
zunehmen, das altdeutsche Königtum sei hier so verändert vermittelst 
des römischen Staats. Was Rom früher als der Franke besass, ist 
deshalb bei diesem noch nicht römisch. 

Die Schwierigkeiten, welche sich der konkreten Vergleichung rö- 
mischer und salischer Rechte entgegenstellen, sind sehr gross, und mit 
dem Beweismaterial, das uns zu Gebole steht, werden sie nicht voll= 
ständig gehoben werden können. Wir kennen weder das spätrömische 
noch das altfränkische Staatsrecht genau genug, um die Beziehung zwi- 
schen ihnen in allen ihren Einzelheiten erledigen zu können. Nur die 
vielseitigste und eindringendste Detailforschung vermag eine abschlies- 
sende Auskunft zu geben. Ist nun aber bei der Unausführbarkeit einer 
vollständigen Vergleichung die Erörterung überhaupt wissenschaftlich zu- 
lässig? Sie wird ohne Zweifel unvollkommen ausfallen, aber wir werden 
ungeachtet dessen, was für jetzt, vielleicht auch für immer unentschieden 
bleibt, ein Gesamtergebnis gewinnen können. Wir dürfen schon gegen- 
wärtig ein Urteil fällen, wenn das Übrige, wie es auch beschaffen sei, 
das erreichbare Resultat nicht wesentlich zu ändern vermag. Denn 
offenbar ist auch hier das Erwiesene und das Unerwiesene nicht zu 
zählen, sondern in seinem Wertverhältnis abzuwägen. Wenn die Be- 
standteile, die noch nicht eingerechnet werden können, und die Punkte, 
über deren Richtigkeit gestritten werden mag, in Abzug gebracht sind, 



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338 W. Sickel 

so kann immer noch ein Ergebnis flbrig bleiben, bei dem das Unent- 
schiedene nicht geeignet ist, ein allgemeines Urteil zu verbieten. Ein 
Teil der Fragen wird anlösbar sein, weil wir die Heimat der betreffen- 
den Rechte, ein anderer, weil wir deren Zeit nicht kennen, und nur 
zufällig wird die eine Frage mit der anderen beantwortet sein. WQssten 
wir etwa, dass die fränkische Domanialverwaltung bereits im alten Salier- 
lande entwickelt war, so dürften wir sie trotz äusserer ÄhnHchkeit«n 
noch nicht auf die kaiserliche Gutsverwaltung zurflckfübren , weil sie, 
soviel wir bis jetzt sehen, kein öffentliches Recht enthält, was nicht 
aus Interessen und Befugnissen des Merovingers abzuleiten wäre *). Liesse 
sich hingegen erweisen, dass sie erst nach der Einverleibung römischer 
Gebietsteile und der Erwerbung dortiger Domänen aufgekommen sei, 
so möchte das vielleicht genügen, um darzuthun, dass hier eine Herüber- 
nahme vorliege ; dass darauf, nachdem sie der merovingischen Königsge- 
walt assimiliert war, aus ihr eine ganz neue unrömische Entwicklung 
hervorging, würde für uns von sekundärer Bedeutung sein. Solche Ein- 
richtungen aber, mögen sie nun einheimisch oder fremd sein, können, für 
«ich betrachtet, sowohl Verwaltungsmassregeln sein, welche die Monarchie 
voraussetzen, als Akte, die das Monarchenrecht mit zur Entstehung bringen. 

Wir sind der Ansicht, dass die Rechte, die wir mit Erfolg auf ihre 
Herkunft prüfen können, hinreichen, um ein Resultat darüber zu ermög- 
lichen, woher die grundlegenden Gewalten der Monarchie entstammen. 

Vergleichen wir zuvörderst den spätrömischen und den fränkischen 
Staat in ihrem allgemeinen Wesen, so finden wir sie darin in Überein- 
stimmung, dass die Regenten die alleinigen Besitzer der monarchischen 
Machtfülle sind, dass beide Monarchen frei herrschen und über alle 
Unterthanen die nämliche Gewalt haben. Ist jedoch der Blick des 
Franken bei der Erwerbung der Monarchie auf den römischen Staat 
gerichtet gewesen, hat er diese Idee von dorther entlehnt? Wir treffen 
auf Verschiedenheiten in beiden Staaten, die über ihr Verhältnis in 
dieser Hinsicht keinen Zweifel aufkommen lassen. Der römische Staat 
ist eine abstrakte, ideelle Einheit, er ist ein Rechtssubjekt für sich, so 

') Es giebt noch andere Gründe fiir die römische Abkunft als die, 
welche v. Sybcl, Königtum 1881 S. 489 f., dafür geltend macht, aber ein 
Urteil kann ich in dieser Frage jetzt noch nicht abgeben. Die Schwierigkeit 
der Sache liegt sowohl im römischen Recht, das zuletzt Kariowa, römische 
Rechtsgeschichte 1, 1885, S. 843—845 dargelegt hat, als darin, dass die Rechte 
des Königs über die freien Fiscaliuen, die er als Regent hat, von denen, die 
er als Privatherr besitzt, schwer zu sondern sind. Ich komme hierauf dem- 
nächst an einem anderen Orte zurück. 



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Die £lnt8tehiing der fränkischen Monarchie. 3^3 

dass der Monarch dessen Organ ist, der fränkische ist eine persönliche 
Herrschaft. Wohl hat das Verfügungsrecht des Merovingers äussere 
Ähnlichkeit mit dem des Römers, aber wenn wir ITironfolge und Dis- 
positionsbefugnis des fränkischen Königs als Ausflüsse einer und der- 
selben Rechtsauffassung ansehen müssen, so hat diese ihre historische 
Wurzel nicht im römischen Staat, weil die Erblichkeit eine Entwicklung 
aus germanischem Grunde ist. Das Erbrecht der Dynastie war dadurch 
entstanden, dass Verwandte aufeinander gefolgt waren, weil sie Verwandte 
waren, das Eigenrecht dadurch, dass die Fürsten nach einander einen 
Herrschaftsinhalt, der als rechtmässig galt, für sich ausgeübt hatten. 
In beiden Richtungen waren die Konsequenzen des Eigenrechts gezogen 
und es gab keinen von den Personen unabhängigen Staatszweck, der 
die Nachfolge zur Individualsuccession , die Regierungsrechte zur Selb- 
ständigkeit hätte führen können. Die persönliche Berechtigung wurde 
bei den Saliern disponibel, vererblich und teilbar, ohne dass der römi- 
sche Staat als Vorbild gedient hätte. Wir übergehen die Verschieden- 
heit, dass der Kaiser als Stellvertreter Gottes, das Kaisertum als gött- 
liche Institution galt, wogegen der König ein irdischer Herr war, der, 
wenn er auch seine Abkunft auf einen Gott zurückführte, sich doch nicht 
ausserhalb des rein menschlichen Handelns stellte und seine Herrschaft 
nicht von einer höheren Macht ableitete, um bei einem Gegensatz zu 
verweilen, der beide Monarchien als wesentlich ungleichartige erscheinen 
lässt. Der römische Staat ist eine unumschränkte Herrschaft, welche 
also auch über dem Gesetze steht, das Königtum ist eine begrenzte 
Machtfülle. Dem Römer ist die Staatsordnung die Gesamtheit des 
Rechts, dem Franken ist sie ein Teil des Rechts. Die fränkische Mo- 
narchie belässt dem Einzelnen seine selbständige Rechtssphäre, sie stellt 
die Rechte des Freien ebenbürtig neben ihre eigenen, so dass Staats- 
recht dem Privatrecht nicht vorgeht. Hier gilt der Rechtssatz, dass 
die verpflichtende Wirkung eines königlichen Befehls an die Voraus- 
setzung eines Inhalts gebunden ist, der innerhalb der materiellen 
Befugnis liegt, ohne dass in der königlichen Gewalt eine gesetz- 
gebende Gewalt im römischen Sinn vorhanden ist. Das Königtum setzt 
ein freies Volk voraus, e^ ist nicht die Gesamtheit, nicht der Staat, 
der das subjektive Recht und die Freiheit des Einzellebens gewährt. 
Eine besondere Äusserung dieser Freiheit ist es, dass der Freie seine 
Freiheit durch seinen Willen verlieren kann. Diese selbständige Berech- 
tigung der im Staate vereinigten Menschen, die der antiken Idee von 
dem Verhältnis des öffentlichen Willens zum Privatwillen auf das tiefste 



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34Ö W. Sickel 

widerstreitet ^), kann bei den DeatscheD nur ein £rbteil der gemuuiischen 
Freiheit sein, and dieses germanische Wesen, das den Einzelnen nicht 
dem Ganzen opferte und dem Umüang des Monarchenrechts Schranken 
zog, hat zu einer politischen Entwicklang geführt, die von den Bahne» 
des alten enropäischen Staatsrechts immer weiter abgewichen ist. 

Die Selbständigkeit, welche die Merovinger den ihnen nnterthänigen 
Provinzialen gegenüber behauptet haben, zeigt sich anch darin, dass sie 
durch dieselben nicht bestimmt worden sind, das Yolkswohl allgemein 
zum Gegenstand ihrer Thätigkeit zu machen. Diese Ausschliessung der 
Fürsorge für die Kulturinteresseu haben die Deutscheu verursacht, hier 
ist die Staatsthätigkeit nicht verschieden wegen verschiedener Kulturen, 
sondern wegen verschiedener politischer Ideeen. Die Idee, welche die 
Merovinger verfolgen, die Schutzherrschaft, ist keine römische, die Haupt- 
aufgabe ihres wie des republikanischen Staats ist äussere Sicherung durch 
das Heer und innere durch den Rechtsschutz geblieben. 

Richten wir unseren Blick von der Art und dem Inhalt der Staats- 
gewalt auf das Verhältnis des Monarchen zu den Unterthanen, so treffen 
wir auf einen Begriff, der ohne Zweifel ein einheimisches Erzeugnis ist, 
auf die Treue. Diese Vorstellung ist, mag auch eine Meinungsverschie- 
denheit über ihre Bedeutung bestehen, den Römern vollkommen fremd, 
aber sie ist so mächtig in der Anschauungsweise der Salier, dass sie 
die entgegenstehende römische Ansicht überwältigt. Auch hier wurde 
der Romane staatlich fränkisch, nicht der Franke staatlich romanisch. 
Treue und Treupflicht sind früher gewesen als der Treueid. IMe Un- 
terthänigkeit des Franken war aus einer freiwilligen Befolgung der An- 
forderungen hervorgegangen, und die ihr zu Grunde liegende Gesinnung 
hatte ihren rechtlichen Wert nicht dadurch verloren, dass die Freiwil- 
ligkeit aufgehört hatte. Die Könige hielten daran fest, dass der Unter- 
than die Gesinnung haben solle, nach bestem Wissen und Können ihnen 
seine Schuldigkeit zu leisten, und in der That kam in einem Staat, der 
auf persönliche Dienste gegründet war, die Gesinnung in weit höherem 
Masse in Betracht als in einem Staat, der, wie der römische, zumeist 
von Steuern lebte. Ein Dienst, ungern geleistet, ist ein schlechterer 
Dienst; eine Steuer, gern oder ungern gezahlt, wirkt immer gleich. 
Nur in einem Punkte Hesse sich denken, dass die Eroberung eine 



'; In Gallien galt jedoch nach römischem Vulgarrecht Freiheitsverlust 
durch Vertrag, vergl. Mommsen und Brunner, Juristische Abhandlungen, Fest- 
gabe für Beseler, 1885. S. 266 f. 



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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 341 

Neuerung mit sich geführt hat, nämlich in der Abnahme eines aus- 
drücklichen Versprechens, treu zu sein. Wohl ist es möglich, dass ein 
alter salischer König bei dem Akte der formellen Mitwirkung des Volkes 
bei dem Antritt der Regieiiing an die Leute die Frage richtete, ob sie 
ihm treu sein wollten wie seinem Vorganger, eine Zustimmung, die nicht 
verweigert wurde und nach einigen Wiederholungen nicht mehr verwei- 
gert werden durfte, und dass sich aus solchen Vorgängen die eidliche 
Zusicherung entwickelte. Später mochte der Regent, wie es von dem 
Prätendenten Munderich erzählt wird, durch das Land ziehen um sich 
huldigen zu lassen, bevor er seine Beamten anwies, für ihn die Ver- 
eidigung vorzunehmen. Es ist aber auch denkbar, dass der Schwur 
früher von Einverleibten als von Einheimischen gefordert wurde, weil 
dort ein dringender Anlass vorlag, und dass er sich erst so auf die 
Gesamtheit verbreitete. Eine Entscheidung ist nicht möglich, aber 
auch nicht sehr wichtig. 

Die Unterthanenpflicht beruht auf Rechtssatz, die rechtliche Not- 
wendigkeit verpflichtet den Einzelnen auch zum persönlichen Geloben 
der Treue. Es ist ein einseitiges Versprechen, das sich auf das Ge- 
waltverhältnis gründet und dessen Zweck nicht darin besteht, eine ju- 
ristische Verbindlichkeit mehr zu schaffen, sondern vielmehr dem Dasein 
der Herrschaft rechtlichen Ausdruck zu verleihen. Ein treues Handeln- 
wollen, ein solches Inneres wird bei dem Einzelnen als vorhanden an- 
genommen, auch wo es vielleicht in Wirklichkeit nicht vorhanden ist, 
weil es von Rechtswegen vorhanden sein soll, und bei dem Provinzialen 
konnte es ursprünglich gar nicht vorhanden sein. Wäre aber der Treueid 
etwas anderes gewesen als eine Gewähr für die unterthänige Anhäng- 
lichkeit, so wäre unerklärlich, weshalb die Merovinger zuweilen nur 
einen Teil der Unterthanen vereidigt hätten. So wenig, als es dem 
Unterthan frei stand zu schwören oder den Eid zu verweigern, stand 
es ihm frei zu dienen oder nicht. 

Der grosse Gegensatz zwischen dem römischen und dem fränkischen 
Staat kommt zu deutlichem Ausdruck in der Unterthanenpflicht. Auch 
der monarchische Staat der Franken befriedigt wie vor ihm der republi- 
kanische seine Bedürfnisse durch die persönlichen Leistungen seiner 
Unterthanen, die er ohne Entgelt in Anspruch nimmt, und noch immer 
hat er die Gleichheit der Unterthanen zur Grundlage, ohne eine der 
Verschiedenheiten anzuerkennen, welche das Römertum ausgebildet hatte. 
Der grösste Satz der Ileerverfassung, die allgemeine Wehrpflicht, ist 
nicht römisch, er ist auch nicht fränkisch, sondern er ist germanisch; 



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342 W. Sickel 

der Merovingerstaat hat ihu bewahrt. Die persönliche Pflicht des Freien 
znm Kriegsdienst begann in jungen Jahren ^) — für den Salier mit 
Vollendong des zwölften Lebensjahres — und dauerte das Leben. Der 
Dienst war wie in der Urzeit zu leisten ohne Sold und Geschenk, ohne 
Ausrüstung und Unterhalt, und der König behandelte um so lieber jeden 
Unterthan als Pflichtigen, als kein finanzielles Opfer für ihn damit ver- 
bunden war. Der Franke hatte aufgehört für das Gemeinwesen zu 
kämpfen, er war ein Werkzeug in der Hand des Königs geworden. 
Weil der König gewohnt und berechtigt war, solchen Dienst im alten 
Laude für sich zu for/dern, nur deshalb konnte er die Absicht fassen 
und zur Ausführung bringen, die gallo-römische Bevölkerung sich wehr- 
pflichtig zu machen. 

Es war eine der folgenreichsten und tiefgreifendsten Umwälzungen 
im Zustande der Provinzialen, als an die Stelle des Berufsheers das 
Unterthanenheer trat. Die, welche die Waffen nicht mehr führten, 
wurden wieder zu Kriegern, und durch den neuen, den kriegerischen 
Geist, erfüllte sich ihnen der Staat, der ihnen ein lästiger Steuerforderer 
gewesen war, wieder mit persönlichen Beziehungen. 

Die Heerverwaltung hatten die Merovinger selbständig durchge- 
führt. Mit Übergehung der Hundertschaft hatten sie die Truppen nach 
ihren Regierungsbezirken organisiert, sie bestimmten allein ihre An- 
führer und ordneten die Disziplin*-^. Dass alle diese ihre Rechte 
älter sind, als deren erstes Auftreten in unseren Quellen, ist eine un- 
abweisbare Annahme, und es wird nicht bezweifelt werden können, dass 
die militärische Stellung des Königs aus der eigenen salisch-fränkischen 
Entwicklung hervorgegangen ist. Allerdings ist das Recht, ohne den 
Beschluss der Gemeinde aufzubieten, ebenso ungermanisch, als das davon 
verschiedene Recht, ohne Volksbeschluss über den Krieg zu entscheiden, 
germanisch ist nur die Feldherrngewalt des Königs, aber aus der per- 
sönlichen Führung des Volksheers hat sich das Recht entwickelt, weitere 
Anführer zu ernennen, die Mannschaft zu gliedern, allein aufzubieten 



*) Erstes Beispiel sind Clojo's Krieger, von denen ApoUinaris Si- 
donius, Carm. 7, 249 f. S. 526 Baret sagt: puerilibus annis est belli maturus 
amor. Das sind weder junge Grundbesitzer noch lauter Freiwillige. — Dass 
ein Aufgebot nicht stets an Alle erging, die in dem in Anspruch genommenen 
Landesteil kriegspflichtig waren, zeigen quellenmässig Hervorhebungen Gre- 
gors 5, 26. 6, 31 S. 270. 7, 42 und Fredcgars Kap. 74. Vergl. Boretius, Kap. I, 
165, 3. 5. 32Ö, 3. 330, 1. 

*) in pace nostra, Boretius, Kap. I S. 2. 



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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 343 

und frei zu verwenden, und im Zusammenbang mit den übrigen Ver- 
änderungen war die Wehrpflicht eine Pflicht geworden, die nicht mehr 
dem Volke, sondern dem Könige zu leisten war. Die Treue war es, 
welche auch diese ünterthanenpflicht enthielt. 

Es war ein weites Gebiet, auf dem so der Merovinger ohne Auf- 
nahme römischer Elemente die Herrschaft gewann, und einmal in dieser 
Richtung begriffen, hat er später Polizeidienst und Gerichtsdienst allen 
seinen Unterthanen aufzuerlegen vermocht. 

Der Gegensatz der beiden Staaten tritt uns in noch schärferem 
Lichte entgegen, wenn wir uns vergegenwärtigen, wie die Merovinger 
die bedeutendste Pflicht der Provinzialen behandelt haben. Die Eroberer 
hatten Länder erworben, in denen Grundsteuer und Kopfsteuer bestan- 
den, und es hätte nicht der Wichtigkeit, welche die finanzielle Macht 
für die politische hatte, bedurft, um sie zu bewegen, diese Einkünfte 
möglichst aufrecht zu erhalten *). Sie hatten wohl den Willen, sie fort- 
dauernd zu erheben und auch von dem Rechte, sie willkürlich zu er- 
höhen, Gebrauch zu machen, aber unter ihren Händen verwandelte sich 
diese Befugnis in eine Forderung einzelner Abgaben. Hier zeigte es 
sich, dass es unüberschreitbare Grenzen der Entwicklungsfähigkeit für 
die Deutschen gab und dass es unausführbar war, die staatsbürgerliche 
Natur der Steuer zu erhalten, wo die antike Idee bei den Germanen 
unaufnehmbar und bei den Romanen im Erlöschen war. Wohl ver- 
standen die Merovinger, dass ein Grundbasitzer verpflichtet sein könne, 
dem Könige Geld zu zahlen, aber den Zusammenhang dieser Pflicht mit 
einer grossen Gemeinwirtschaft vermochten sie sich nicht anzueignen 
und daher konnten sie die Besteuerungsgewalt auch nicht im römischen 
Sinne foitführen. Die Provinzialen selbst sahen im Gefühl einer neuen 
Zeit die Steuerpflicht als unhaltbar an und die Ungleichheit, dass sie 
steuerten und dienten, während der Salier nur dienstpflichtig war*), 
mochte in ihnen die Empfindung, dass dem Staate, dem sie jetzt ange- 
hörten, eine Steuer fremd sei, verstärken^). Auch hier bewährte sich 

•) Die beste Erörterung ist noch immer die Roths, Benefizialwesen 
S. 85 ff. ; dazu etwa Loning, Kirchenrecht 2, 161 ff. und Tardif, jfctudes 1881 
S. 215 ff. Kurze wie immer verständige Bemerkungen macht Zeumer, Göt- 
tingische gel. Anzeigen 1885 S. 105 f. 

*) Die Steuerfreiheit der Salier geht auch aus der sagenhaften Mit- 
teilung hervor, dass Childirich die Steuer, welche Aegidius auferlegt hatte, 
nicht forterhoben habe. Ilist. epit. c. 11, Bouquet 2, 396. Gregor 5, 28. 34 
ergiebt nicht eine Steuerpflicht der Salier als solcher. 

») Wie die öffentliche Meinung die Steuer auffasste, hat Gregor 5, 34 
dramatisch dargestellt 




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344 W. Sickel 

im Reiche der Merovinger die Assimilationskraft deutscher Auffassung, 
und das übernommene römische Recht verlief bedeutungslos für die 
Rechtsgeschichte des Staats. Und ebenso sind andere finanzielle Rechte, 
die ihm zugekommen waren, wie Zoll und Münze, entartet. 

Von nicht geringerer Selbständigkeit ist die Entwicklung, welche 
sich im merovingischen Königsdienst vollzogen hat. Auch er stellt sich 
als eine Fortbildung auf Grundlagen dar, welche das germanische Alter- 
tum gelegt hatte. Die Hofhaltung hat unleugbar an germanische Tra- 
ditionen angeknüpft, sie zeigt weder die Pracht des römischen Palastes, 
noch jene Compliziertheit und Centralisation der Greschäfte. Sie ist von 
einer Einfachheit, in der nur dringendes Bedürfnis einzelne festere Ge- 
staltungen hervorruft. Das Gefolge verbindet friedlichen Dienst mit 
kriegerischen Geschäften. Der Haushalt wird von Ämtern geleitet, wie 
sie auch bei Privatleuten bestehen mögen, die Vorsteher der Hausämter 
werden nicht dadurch in römische Würdenträger verwandelt, dass auf 
sie römische Namen angewendet werden. Wir bemerken sehr wenige 
mit bestimmten Staatsgeschäften betraute Personen, aber nur eine Klasse 
ist unter ihnen, welche entlehnt ist, die Klasse der Schreiber. Bei dem 
Kanzleipersonal dauern, da die offizielle Schriftsprache die römische 
ist, römische Gebräuche fort, allein der Vorsteher dieser Abteilung der 
königlichen Hof Verwaltung, der Referendar, wird nicht blos bei dem 
Beurkundungsgeschäft verwendet, sondern in den allgemeinen Dienst 
hineingezogen. Seine Dienstpflicht ist eine weit umfassendere, er hat 
dem Könige zu raten und kann auch mit dem Oberbefehl über ein Heer 
betraut werden. Der grösste Teil der Hofleute stand ohne amtliche Stel- 
lung dem König zur Disposition, um in den verschiedensten Angelegen- 
heiten gebraucht zu werden. Ihr Dienstherr konnte sie gebrauchen am 
Hofe in Ämtern und im Rat, in den Gauen als Vertreter und als Boten, 
er konnte ihnen befehlen ein Heer anzuführen oder eine Gesandtschaft 
zu übernehmen. 

Das Handeln des Königs am Hofe ist gleichfalls von Erinnerungen 
sowohl an den Kaiser als an die Officia der Beamten frei. Der Kaiser 
hatte die Rechtssachen, in denen er angerufen werden durfte, sehr be- 
schränkt und die, welche er erledigte, bearbeitete er mit Hülfe eines 
festen Kollegiums, des Konsistoriums. Das Richten des Merovingers, 
das wir S. 252 f. dargestellt haben, ist ein durchaus verschiedenes; 
es ist von germanischer Herkunft, freilich nicht mehr eine Rechtspflege, 
wie sie der Häuptling übte, aber die Veränderungen sind doch nicht 
beträchtlicher, als es die Folge der allgemeinen Wandlung der Verhält- 



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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 345 

nisse war. Die Triebkraft dieses einheimischea Rechts sollte erst jetzt 
sich in der Entwicklung eigenartiger fränkischer Institute bekunden. 

Diesen Hof müssen wir uns gegenwärtig halten, wenn wir au das 
Beamtenrecht herantreten. Als sich die Hofregierung zum Mittelpunkt 
des Staatslebens erhob, behielt der König noch die Männer bei, welche 
ihm einst in den Kampf gefolgt waren, weil er in ihnen die beste 
Beihülfe besass, um seine neuen Aufgaben zu erfüllen. In seinen An- 
trustionen hatte er Diener, denen er jede Dienstleistung befehlen durfte, 
die ehrbar war. Es war nicht die Übernahme eines Auftrags, welche 
für den Ausgewählten die Pflicht begründete, den Willen des Auftrag- 
gebers auszuführen und für denselben zu handeln, sondern er empfing den 
Befehl einen Dienst zu thun, ohne dass es einer Annahme bedurfte. *) 
Auch ein Amt war eine Verwendungsart nach dem Willen des Dienst- 
herm, die Übernahme des Amts war für den Antrustio Pflicht. Dass 
jedoch der König Antrustionen angestellt hat, ist ebenso zweifellos als 
für uns gleichgtütig. Es fragt sich nur, ob das Amtsdienstrecht 
Rechtssätze aus dem Dienstrecht des Gefolges aufgenommen hat, 
weil wir, wenn wir das bejahen müssten, auch hier eine eigenartige 
Entwicklung des Königsrechts konstatieren würden, eine Entwicklung, 
welche nicht nur unabhängig vom römischen Recht, sondern auch unab- 
hängig vom Volksrecht vollzogen wäre. Wir glauben nun in der ältesten 
Dienststellung sowohl der Hofbeamten als der Provinzialbeamten, unge- 
achtet der vorgeschrittenen Ausbildung, noch einzelne Züge wahrzuneh- 
men, welche eine Abstammung vom Gefolgschaftsrecht verraten. Gleiche 
Rechtssätze, welche wir für beide in Geltung finden, werden nicht bei- 
derseits ursprüngliche sein, sondern die späteren im Amt die früheren 
bei dem Institut des Gefolges zur geschichtlichen Voraussetzung haben. 
Die Gründe dieser Annahme sind die folgenden. 

Erstens und vor allem steht der Beamte in einem allgemeinen 
Dienst, seine Dienstpflicht erschöpft sich nicht mit dem Inhalt des von 
ihm auszuübenden Amts, sondern sie verpflichtet ihn in einem Umfang, 
der eine andere Grundlage als ursprüngliche voraussetzt. Wäre das 
Amtsverhältnis als ein neues für sich bestehendes Verhältnis, auf Grund 
dessen der Beauftragte diese zählbaren Dienste schuldete, anzusehen, 
so würde die Übernahme anderweitigen Dienstes eine freiwillige sein 
und die Aufforderung dazu nicht in der Form des Dienstbefehls, son- 

>) Der Antrustio ist daher oft unterwegs, Septem cauaae 8, 7 S. 131. 
Behrend. 

Wettd. Zeltschr. t Gesch. u. Kunst. IV, rv. 25 

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346 W. Sickel 

dem des Antrags ergehen. Statthalter hatten als Gesandte, Ratgeber, 
Feldhenen zu dienen, Hofbeamte als Heerführer oder in der Steuerver- 
waltung thätig zu werden. ^) Offenbar erschöpft sich das Dienstver- 
hältnis nicht in dem concreten Amt; wem Hausdienst obliegt, liegt auch 
Staatsdienst ob, und wer in der Provinz ein Amt versieht, hat auch 
in anderen königlichen Geschäften zu fungieren. Der Beamte ist weit 
über den Umfang seiner besonderen Thätigkeit verpflichtet, und seine 
verschiedenartigen dienstlichen Handlungen stellen sich uns als Äusser- 
ungen einer Dienstpflicht dar. Es scheint notwendig, diesen bedeuten- 
den Satz des königlichen Dienstrechts aus dem Gefolgschaftsrecht abzu- 
leiten. Denn aus diesem ergab sich leicht, dass ein Mann, mit dem 
der König nicht einen Vertrag schloss, durch den er sich ihn verpflichtete 
ein Amt zu übernehmen, sondern dem er als-einem ihm bereits zu Dienst 
verpflichteten den Befehl erteilte, amtsweise thätig zu sein, auch neue 
Arbeiten übernehmen und thun musste, was die königliche Anweisung 
hinzufügte. Einmal dergestalt begründet, nahm dann das Beamtenrecht 
seinen besonderen Weg. 

Diesem Ausgangspunkt würde es ferner entsprechen, dass Beamte 
ohne ihr Verschulden und wider ihren Willen nicht nur des Dienstes 
enthoben, sondern auch versetzt und mit einem anderen Amte betraut 
werden dürfen. Denn ihre Dienstleistungen gründen sich auf den kö- 
niglichen Auftrag und verändern sich mit ihm. Aus dem Provinzial- 
dienst entlassen, mögen sie wieder an den Hof berufen werden, um hier 
in anderer Weise ihren Dienst fortzusetzen. *) 

Sodann erscheint es auffallend, dass eine besondere Verleihungs- 
form für die Ämter lange Zeit nicht erwähnt wird. Das Schweigen ist 
freilich kein Läugnen, aber es treten Umstände hinzu, welche einen 
solennen Anstellungsakt ausschllessen dürften. Wenn nämlich bei den 
Statthaltern statt auf einen Amtseid auf den Unterthaneneid Bezug ge- 
nommen wird, *) so dürfen wir wohl folgern, dass man einen für sich 

•) Ausser Heiligenleben und Königsurkunden bieten die Geschiclit- 
sclireiber zahlreiche Beispiele. Gregor 4, 40. 50. 5, 28. 7, 10. 14. 9, 18. 30. 
10, 9. 28; de virtutibus S. Martini 4, 7. Fredegar Kap. 6. 25. 30. 38. 40. 
78. Über den Ilofdienst der Statthalter s. Mitteilungen des Instituts für 
Österreich. Geschichtsforschung, Ergänzungsband 1, 229. 

») Z. B. Gregor 4, 24. 7, 13. 9, 7. 10, 19; auf Zeit 4, 42, anders 5, 
36 und Vitae patrum 7, 1 die Regel. Ein Domesticus erhält Befehl (itissU) 
vom König, unter die Tischgenossen einzutreten, Ven. Fortunatus VII, 16, 
41. S. 171 Leo. 

*) Varocus, Gregor 5, 26, der 5, 16 als Statthalter angesehen ist, sa- 
cramentum se cotustritixity qiiod fiddis regi Chilperico esse deheret. 6, 11. 7, 38. 



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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 347- 

bestebenden Amtseid, wie ihn die Römer besassen, nicht kannte, und 
wir wüssten eine so merkwürdige Lücke nur daraus zu erkKraren, dass 
von Männern, welche ein königliches Amt bekleideten, ein Eid nicht 
gefordert wurde, weil sie ursprünglich denselben als Gefolgsleute ge- 
schworen hatten. Dieses historisch vorausgehende und rechtlich, wie wir 
glauben, dem Amte zuerst zu Grunde liegende Verhältnis hätte eine be- 
sondere Vereidigung kaum gestattet und sicher entbehrlich gemacht. 

Endlich wollen wir nicht unterlassen, auf einen Punkt hinzuweisen, 
der freilich unsere Ansicht nicht erheblich unterstützen wird, auf die 
gleiche Behandlung des Gefolges und des Beamtentums im Wergeid. 
Königsdienst aller Art, Gefolgschaftsdienst, Hofdienst, Beamtendienst 
verdreifacht das Wergeid; mag der Diener das Leben im Dienst oder 
ausser Dienst verlieren, jene persönliche Eigenschaft übt ihre Wirkung 
überall, und eine derartig bevorrechtete Stellung musste auf die Zeit- 
genossen einen Eindruck hervorbringen, dessen Stärke wir uns nicht 
leicht vergegenwärtigen können. Dass die ersten, denen das Vorrecht 
zu Teil wurde, die Gefolgsleute waren, leidet wohl keinen Zweifel, bei 
ihnen entsprang eine solche Steigerung naturgemäss aus dem Herren- 
schutz, wii- würden jedoch überrascht sein, eine solche Bestimmung bei 
dem Grafen zu finden, wenn wir nicht wüssten, dass sie schon früher in 
Gebrauch gekommen war. Die übereinstimmende Stellung scheint leichter 
genetisch als praktisch erklärbar zu sein, aber einen sicheren Schluss 
wollen wir aus ihr nicht ziehen. 

Zuletzt mag noch ein allgemeiner Unterschied der römischen und 
der merovingischen Beamten erwähnt werden. Während jene eine feste 
Besoldung hatten, dienten diese ohne Fixum auf Gnade, und auch die 
Quote der Gerichtsgelder, die der Graf später bezog, kann ihm nicht 
ursprünglich zugekommen sein, da er ja nicht der ordentliche Erhebungs- 
beamte derselben war. Diese Unbestimmtheit der Vergütung erinnert 
uns nochmals an das Gefolge. Wie der Dienstmann ausser dem 
Unterhalt für guten Dienst besonderen Lohn durch gelegentliche Ge- 
schenke empfing, so bestand der Gehalt des Beamten in analogen 
Dotationen, die ihm jetzt natürlich oft in Grundstücken gegeben 

8, 3. 6, wo das Vergehen unter den Gesichtspunkt der Unterthanenuntreue fällt. 
Auch Marculf 1, 8 hat nur fidem ivHibata cmtodias (ebenso bei dem Bischof 
Zeumer, Formulae 1, 109 vgl. Gregor 8, 7) und fordert für die Anstellung 
bewährte fides. Schriftliche Bestallungen, wie sie hier die Formel uns vor- 
führt, erwähnt schon von Gregor 8, 18, sind vielleicht nach Vorgang der 
Urkunden für Bistumsbesetzungen (Gregor 6, 7. 8, 20. 22) m Gebrauch ge- 
kommen. 

25* 

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348 W. Sickel 

wurden *). Jedermann weiss , wie verhängnisvoll dieses System ge- 
worden ist. 

Wir haben nns bisher damit beschäftigt, Thatsachen kennen zu 
lernen, von denen die Frage nach der Herkunft des Beamtenrechts ab- 
hängig ist. Wir müssen jetzt die Ämter selbst aufsuchen. Denn der 
im Vorigen aufgestellte Zusammenhang zwischen Rechtssätzen der Ge- 
folgschaft und des Amtes würde die Möglichkeit nicht ausschliessen, 
dass der Kieis der Geschäfte, welche amtsweise verwaltet werden sollten, 
nach Massgabe römischer Ämter begrenzt worden wäre. Hier war offen- 
bar ein Gebiet, bei dem ältere deutsche Gewohnheiten nicht wirken 
konnten, auf dem eine völlige Neuschöpfung ausgeführt werden musste 
und daher erwartet werden könnte, dass bekannte römische Einrichtungen 
zum Vorbild genommen wären. Eine Stellvertretung des Führers war 
der republikanischen Ordnung fremd gewesen und war in der That mit 
seinem Wesen unvereinbar, aber als die Natur des Merovingers eine 
andere geworden, als er in Besitz von Rechten gelangt war und seine 
Thätigkeit immer umfangreicher, beständiger und unerlässlicher wurde, 
sah er sich genötigt, Werkzeuge zu schaffen, die für ihn seinen Willen 
realisierten. Da dies nun erst zu einer Zeit, als ihm römische Ämter 
bekannt waren, geschah, ist es höchst belehrend zu beobachten, ob er 
zu römischen Formen griff. Betrachten wir seine ältesten Ämter. Der 
Sacebaro ist ein eigentümlich merovingischer Beamter, welcher in dem 
römischen Staat keinen verwandten Beamten haben kann. Der Graf 
stellt sich dadurch zu den römischen Statthaltern in Gegensatz, dass 
er von der Ununterschiedenheit der Civilverwaltung und der militärischen 
ausgeht. Die römischen Provinzialbehörden zerfielen in bürgerliche und 
militärische, die Trennung beider Verwaltungen war durch alle Instanzen 
durchgeführt; der Graf ist von Hause aus eine bürgerliche und mili- 
tärische Behörde, wir können nicht die eine oder die andere Thätigkeit 
als die ursprünglich einzige annehmen, die Grafschaft ist eine Gebiets- 
teilung des Landes für Zwecke des Heeres, des Friedens, der Exekution, 
der Finanzen. Der Oberstatthalter, der Amtsherzog, ist noch nicht ein- 
geführt, aber auch er sollte keine Sclieiduug der Funktionen bringen. 
Eine Ausnahme macht vielleicht der Domesticus, jedoch höchstens inso- 
fern, dass die Exemtion der königlichen Güter, die seiner Stellung 

*) Älteste Aiiwendungsfälle, die wir kennen, bei Gregor 4, 44. 8, 21. 
9, 38. imd Marculf I, 14. 17. 31. Pertz, Dipl. 1 S. 57. 100; ein Domesticus hat 
Kleider und ein Wehrgehänge vom König zum Geschenk erhalten Gregor 7, 15. 
Auch einem Cubicularius und einem Nutritor sind Grundstücke verliehen 
das. 7, 22. 8, 22, vgl. 5, 3. 



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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 349 

zugrunde lag, auf römische Verhältnisse zurückging, es bedarf aber 
keiner Bemerkung, dass dieses Amt für die Entwicklungsgeschichte des 
Königtums bis zur Monarchie keine hervorragende Bedeutung haben 
konnte, wenn es überhaupt jener Zeit noch angehört. So decken sich die 
wenigen salischen Ämter ihrem Inhalt nach nicht mit römischen Ämtern- 
und ihre Koordination steht im Gegensatz zu der römischen Hierarchie. 
Und wohin der merovingische Staat vordringt, verschwinden aus der 
Staatsverwaltung alle römischen Ämter, die Stadtgemeinden mit ihren 
Magistraten hören auf für den Monarchen zu funktionieren und jene 
einfache aber entwicklungsfähige Landesverwaltung, welche in der belgi- 
schen Heimat entstanden sein mochte, greift Platz. Wenn aber die 
Könige, denen wir doch Kenntnis des römischen Staats werden zu- 
schreiben müssen, Beamte einsetzten, ohne sich an das fremde Ver- 
waltungsrecht anzulehnen, so dürfen wir daraus abnehmen, wie wenig 
sie für ihr Schaffen der Führung und des Vorbildes bedurft haben. Sie 
haben wohl bei ihrem Vorgehen gar nicht an den römischen Staat gedacht. 

Wir schliessen unsere Beweisführung mit dem Hinweis auf das 
Verhältnis zwischen Staat und Kirche. Die Neuerungen auf diesem 
Gebiet kommen für uns nur deshalb in Betracht, weil auch sie die 
selbständige Haltung der Könige zeigen; von dem fränkischen Kirchen- 
recht hat ein neuerer Schriftsteller geurteilt, dass es besser als das 
römische sei '). Wir begnügen uns jedoch auf dieses Gebiet nur auf- 
merksam zu machen, weil die dortigen Rechte und Rechtsausübungen 
nicht beigetragen haben, die Monarchie zu schaffen. 

Wir wenden unseren Blick auf die geschilderte Entwicklung zurück. 
Wir haben gesehen, dass die Monarchie entstand, weil infolge der sozialen 
Veränderung die Notwendigkeit eingetreten war, eine neue staatliche 
Thätigkeit ins Leben zu rufen und diese Interessen eine Verfassung vor- 
gefunden hatten, welche nicht geeignet war, die gestellten Aufgaben in 
zureichendem Masse zu erfüllen. So waren jene Aufgaben Aufgaben des 
Mannes geworden, dessen Geschlecht seit unvordenklicher Zeit das Volk 
leitete und dessen Zwecke sich mit denen der Bevölkerung hinlänglich 
deckten. Während er herrschen wollte, wollte sie beherrscht sein. Das 
Schutzbedürfnis des schwächeren Teiles der Unterthanen gestattete und 
forderte die Hülfe eines Anderen, der, indem er zur Ausführung brachte, 
was alle bedurften, aber nicht anders gewannen, ihr Herr werden 



') Vergl. Lüning a. a. 0. 2, 16—41. 157 f. Ilauck, die Bischofswahlen 
unter den Merovingern 1883 S. 1 f. 53, 



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350 W. Sickel 

musste. Wo der Inhalt seiner Herrschaftsübung mit dem Bedürfnis der 
meisten Volksleute zusammentraf, war es unausbleiblich, dass die Staats- 
genossen sich seinen Anordnungen unterwarfen, und die von Geschlecht 
zu Geschlecht angesammelten Rechte wurden sein eigen. Die Umwand- 
lung dauerte vielleicht lange, aber der Ausgang war nicht zweifelhaft. 

So war die Monarchie im Entstehen oder bereits entstanden, als 
ein Ereignis eintrat, welches über ihr Wesen entscheiden sollte. Alle 
jene Vorgänge, der Umschwung der sozialen Zustände, die unermüdliche, 
bedeutende und gemeinnützige Thätigkeit der Herrscher, die Erwerbung 
persönlicher Rechte, die vorteilhafte Thronfolge hätten zwar hingereicht, 
aus dem republikanischen Königtum ein monarchisches zu schaffen, 
allerdings nicht so, dass sie dasselbe juristisch fortbildeten, sondern 
indem sie es aufhoben und ersetzten, aber sie würden nicht genügt 
haben, eine Monarchie dieser Art hervorzubringen, wenn nicht noch 
eine Veränderung erfolgt wäre. Dieses Ereignis betraf die Volksver- 
sammlung. Sie hat nicht blos. aufgehört zu regieren, sondern sie hörte 
auch auf den Monarchen in seiner Regierung zu beschränken. So wurde 
der König zum Monarchen, der Monarch zu einem freien Alleinherrscher, 
dessen Recht als privater Besitz der willkürlichen Verfügung und einer 
wirklichen Beerbung unterlag. 

Wir haben eine Reihe von Momenten kennen gelernt, welche auf 
ein höheres Alter des neuen Königtums hinweisen, als Chlodowechs Zeit. 
Wäre die Monarchie erst inmitten der grossen Eroberungen durch die 
überwältigende faktische Macht neuer Provinzen ins Dasein gerufen, 
ohne wenigstens soweit in dem führenden salischen' Staate vorbereitet 
zu sein, dass nur die letzte äussere Hülle der Volksversammlung noch 
abzuwerfen war, um sie zu vollenden, so müssten ihre Einrichtungen es 
uns sagen. Eine Monarchie, dadurch entstanden, dass ein republikani- 
scher Häuptling sie von dem Besitz römischer Befugnisse aus, in den 
er eingetreten war, begründete, mithin eine thatsächliche Machtfolge 
und von dem Standpunkt des Saliers aus ein blosser Zufall, könnte 
keinen anderen als einen romanisierenden Typus tragen. Man könnte 
zugeben, dass erst die Eroberung die Macht erteilt habe die Volksver- 
sammlung zu vernichten, und doch läugnen, dass das Wesen des neuen 
Staats dadurch aufhörte, salisch zu sein. Die Eroberung gab ohne 
Zweifel neue Macht, aber nicht notwendig eine Macht, welche nur be- 
fähigte, zu recipieren und zu romanisieren, sondern auch eine Macht, 
vermittelst deren die bestehenden Rechte weiterzubilden und auszu- 
führen waren. Eine wirkliche Mischung aus beiden Bestandteilen, aus 



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Die EJntstehung der fränkischen Monarchie. 351 

römischen und salischen, denen eines hochentwickelten reflektierten Staats 
und denen eines primitiven und unbewussten, konnte unmöglich einen 
Staat wie den fränkischen ergeben, dessen Wesen ein einheitliches ist. 
Was sich der Merovinger von römischen Rechten aneignete, wie Steuer, 
Zoll und Münze, unterlag der Attraktionskraft seines Staats ; solche aus 
ihrem ehemaligen Zusammenhang gelösten Stücke waren unproduktiv im 
römischen Sinn, sie verloren ihre römische Natur. Das Reich wurde 
ein Reich salisch-fränkischen Rechts. * Das römische Amtsgericht machte 
einem halb populären Gerichte Platz, der Berufssoldat wurde durch 
den Unterthan ersetzt, und dasselbe Schauspiel wiederholt sich in dem 
Amt des Sacebaro und dem Amt des Grafen. So unrömisch war der 
Staat, dass er die römische Gesellschaft vernichtete und die mittel- 
alterliche entstehen Hess. 

Die Eroberung hat den Fortgang der monarchischen Verwaltung 
geändert und ihren Umfang vermehrt, ohne sie gleichwohl zu romani- 
sieren, aber die Monarchie hat sie in Wirklichkeit nicht geschaffen, 
noch ihre Verwaltung begründet. Alle die kleinen Rechte von un- 
zweifelhaft römischer Abkunft, die der Merovinger seit dem fünften 
Jahrhundert durch die Ausdehnung seines Gebietes erwarb, der Zoll, 
das Recht Märkte zu bewilligen, Münzen zu prägen, Gefangnisse zu 
halten, Steuern zu erheben, gehören nicht zu den elementaren Grund- 
lagen der neuen Monarchie, wir könnten sie uns hinwegdenken, ohne 
dass uns dieselbe wesentlich anders erscheinen würde, und wir wissen 
von keinem derselben, dass es zur Grundlegung der Monarchie ge- 
dient hätte. 

Es ist ein vergebliches Bemühen, die neuen Rechte im einzelnen 
allgemein aus den alten zu erklären, wohl aber lässt sich die Entstehung 
des neuen Zustandes aus dem älteren verständlich machen. Wir haben 
eine doppelte Art von deutschen Rechten zu unterscheiden. Die einen 
stammen aus dem Freistaat. Sie sind von zweifacher Natur. Entweder 
gehen sie wie das Volksgericht unberührt durch das Königtum in die 
neue Zeit über, oder sie gehören zwar ihrem Inhalt nach wie die Wehr- 
pflicht derselben Epoche an,* erleiden aber einen Wechsel des Subjekts. 
Die zweite Art ist von den Fürsten ganz neu hervorgebracht, und wie 
weit auch einzelne Befugnisse derselben, wie Rechtspflege und auswärtige 
Vertretung, in die Zeit des Freistaats zurückreichen mögen, so sind sie 
hier nur Vorboten der Änderung, welche den König zum Allein- 
herrscher machen sollte. 

So sind wir berechtigt dem Staate der Merovinger eine nationale 



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352 

Bezeichnung zu geben. Er ist germanisch-fränkisch, germanisch in seinen 
letzten Grundlagen, fränkisch in deren Ausgestaltung und Weiterbildung 
und in dem eigenen Erwerb. Denken wir uns etwa Slaven oder Magyaren 
genau unter denselben Verhältnissen, nach dem Rheindelta verschlagen, 
nach Süden vordringend und weiter erobernd, würden sie dieselbe soziale 
Kraftverteilung und politische Denkweise, diese Thronfolge, diesen Inhalt 
des Verhältnisses des Königs zum Unterthan und eine solche Verwaltungs- 
ordnung erworben haben? Wir stehen hier überall in einer Sphäre der 
nationalen politischen Gesittung. 

Der Untergang des Freistaats war so wenig eine zufällige Ka- 
tastrophe, als die Entstehung der Monarchie eine willkürliche That. Die 
Zwecke eines deutschen Volkes waren die Kraft, welche zerstört und 
geschaffen hat. Volksführem aus dem Adelsgeschlecht der Merovinger 
war es gelungen, die politische Macht, die ihnen das staatliche Leben 
des Freistaats gewährte, zu einer monarchischen Gewalt, deren alleiniger 
und formell unbescliränkter Eigentümer der König war, zu entwickeln, 
weil die Freien bei ihnen ihre Erhaltung suchten. Die erste grosse 
Organisation der neuen Gesellschaft war die Monarchie, die zweite war 
die Grundherrschaft. 




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Das Römerbad in Rückingen bei Hanau. 

Ein Reconstructions versuch. 
Von Architekt 0. von Rössler in Nienburg a. d. Weser. 

(Hierzu Taf XIX ) 

Die von A. Hammeran in seiner interessanten Abhandlung „Die 
Badeanlagen der römischen Castelle" (Westd. Korrbl. IUI, Nr. 111) 
zusammengestellten Inschriften werden sich erst dann mit Sicherheit 
auf die fraglichen Bauten beziehen lassen, wenn auch die technischen 
Verhältnisse der letzteren sich mit dem angenommenen Zweck in Über- 
einstimmung erweisen. 

Aus diesem Grunde dürfte eine vom Unterzeichneten im März 
1883 dem Verein für Geschichte in Hanau vorgelegte Deutung des 
sogenannten Römerbades in Rückingen bei Hanau, welche aus technischen 
Gründen zu dem Resultat kommt, dass das Gebäude Thermen gewesen 
seien, zur Klarstellung der SacV.e umsomehr beizutragen geeignet sein, 
als die bei Hammeran mit „gar niciit übel" bezeichnete Deutung von 
Schlereth ^), weil ohne Verständnis für die architektonischen Eigentümlich- 
keiten des Bauwerks unternommen, unhaltbar ist und deshalb verwirrend 
wirkt. Nach Schlereth *) hatten die einzelnen Räume folgende Bestim- 
mung: Fig. 1. a. Eingang, b. vestibtiJum, c. apodt/teriuni, d. sphaeris- 
ierhim oder xifshis, o. umtuarium auch canisterhwi, f. fepidariuni, 
g. und h. praefurnmm und Aufenthaltsort für den Heizer, i. entweder 
caldariam oder Jaconicunty in letzterem ein labrum, n. frigidarmm, 
0. Ankleidezimmer, p. durch den Kanal q. gespeister grosser Wasser- 
behälter, z. Schwimmbad oder Raum zur Aufbewahrung der Badegeschirre. 



') Die Römer und deren Denkmäler im Kinzijrthale, in Arndts Zeitschr. 
für die Provinz Hanau I S. 197 ff. — Vgl. auch Duncker, das Römercastell 
und das Totenfeld hei Rückingen, S. ItS. 



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354 G. V. Rössler 

Hierbei ist Qberseben, dass nur ein Teil der in dem erhaltenen 
Sockelgeschoss vorhandenen Innenmanern als Scheidemauern anzusehen 
sind, ein anderer Teil diente nur zur Begrenzung der Hypokaustraume 
(Fig. 2). Letztere müssen weggelassen werden, um den Grundriss vom 
Hauptgeschoss (Fig. 3), zu erhalten. 

Hiemach reduzieren sich die von Schlereth angenommenen 13 Rftume, 
zu deren Benennung sogar die Palaestra teilweise das Material geliefert 
hat, auf 4 Haupt- und 3 Nebenraume. 

Die Haupträume lassen sich benennen: I. caldarium, ü. tepi- 
dariumy HI. fn^idarium, IV. apodyterium, I., H. und IV. entsprechen 
ihren Dimensionen und ihren augenscheinlich für Überwölbung berech- 
neten Grundrissformen nach im wesentlichen den gleichen Räumen der 
Thermen von Pompeji. Das kalte Bad dagegen tritt nicht wie dort 
als ein dem apodißterium angebauter Kuppelsaal auf, sondern bildet 
einen mit Tonnengewölben und anschliessenden Halbkuppeln überdeckten 
zwischen apodj/termm und tepidarhtm eingeschalteten Raum. Sachlich 
steht dem nichts entgegen, da die Reihenfolge der Gemächer von ihren 
Temperaturen abhängt und Kaltbad und Ankleidezimmer die gleiche 
Temperatur haben mussten. Hier waren also Variationen möglich. 
Die im „Römerbad'' auftretende Anordnung dürfte die normale sein, 
die in Pompeji eine Concession an den beschränkten städtischen Bau- 
platz, eine dritte Variation zeigen die Frauenabteilungen der pompejani- 
schen Thermen, dort dient ein mit einem Badebecken versehener Raum 
als apodifterium und frigidarium zugleich. 

Der Eingang des Gebäudes war nach einem Weg gerichtet, welcher 
an seiner Ostseite vorbei nach dem südlichen Principalthor des Castells 
führte (Wolff-Dahm, römischer Grenzwall bei Hanau, Tafel III); man 
gelangte durch einen zum Schutz gegen Zug und als Aufenthalt des 
Badewärters dienenden Vorraum IV in das apodyterium. 

Wie in Pompeji findet sich an das caldarmm ein Raum für die 
Kessel zum Erwärmen des Badewassers angebaut. Die ihm anschliessen- 
den starken Fundamentkörper deuten auf gemauerte Wasserreservoire. 

Man kann sich über dem in der Mitte gelegenen Feuerheerd den 
Kessel für heisses, rechts und links von diesem zwei Kessel für laues 
und über den Fundamentkörpern 2 Reservoire für kaltes Wasser an- 
gebracht denken (Vitruv V, X, 1.) Die Reservoire waren vielleicht wie 
ein in Saintes in Frankreich gefundenes bei Caumont, Abecedaire (^re 
gallo-roraaine S. 167) beschriebenes Reservoir unterpfeilert und mit 



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Das Kömerbad in Hückiagen bei Hanau. 355 

kleinen Feuerungen zum Vorwärmen und namentlich um die Behälter im 
Winter vor dem Einfrieren zu schützen, versehen. 

Mehr als in Pompeji sind dem deutschen Klima entsprechend die 
Heizanlagen entwickelt. Das caUarium empfing seine warme Luft von 
der Kesselfeuerung aus, welche von einem zwischen den Reservoiren 
belegenen praefurnium (p.) aus geheizt wurde. Ein zweites auch 
bei der Ausgrabung als solches erkanntes praefurnium (p. 1) diente 
zum Heizen des tepidarium und frigidarium. Von einem dritten prae- 
fumium (p. 2) aus wurde die Feuerung des apodi/t^rium bedient. 

Besonders merkwürdig ist der Anbau am tepidarium (VH). Die 
Tepidarien der pompejanischen Thermen zeigen nichts dergleichen, da- 
gegen giebt vielleicht die Stelle des Vitruv V, X, 5, wo von der 
Anlage der Schwitzbäder die Rede ist, über seine einstige Bestimmung 
Auskunft. Nach Vitruv müssen die Schwitzbäder mit dem lauen Bad 
in Verbindung stehen, sie sollen so breit sein, als sie in der Höhe bis 
zum Scheitel der halbkreisförmigen Wölbung messen. In der Mitte 
dieser Wölbung befinde sich eine Lichtöflfnung, von welcher an Metall- 
ketten eine metallene Scheibe herabhängt, durch deren Zurückziehen und 
Herablassen der Hitzegrad des Schwitzbades bestimmt werden kann. 

Der Raum VII hat die geforderte Verbindung mit dem tepidarium^ 
auch seine Lage unmittelbar über dem Ofen spricht für den ver- 
muteten Zweck. 

In der halbrunden Nische des cdldarium wird man sich wie in 
Pompeji das labrum, in dem Anbau gegenüber in den Boden vertieft 
und mit Sitzstufen ringsum versehen das warme Bad denken müssen; 
in gleicher Einrichtung in den Nischen des tepidarium' und frigidarium 
die lauen und kalten Bäder. 

Zur Versorgung der Bäder mit kaltem Wasser führte ein bei der 
Ausgrabung des Gebäudes aufgefundener Kanal q bis unter den nicht 
unterpfeilerten Teil des Auskleidezimmers. Von hier aus wird das 
Wasser durch bleierne oder thönerne Verteilungsröhren nach den Bädern 
geleitet worden sein. 

Wie bereits bemerkt, ist die Form der Säle augenscheinlich für 
gewölbte Decken berechnet. Die halbrunden Nischen waren mit Halb- 
kuppeln, die anschliessenden Räume mit halbkreisförmigen Tonnen so 
überdeckt, wie es die Thermen in Pompeji veranschaulichen. Nimmt 
man letztgenannte Anlage zum Vorbild, so lässt sich das Gewölbesystem 
des Bauwerks mit Sicherheit reconstruieren, da alle hierzu nötigen 
Masse aus dem Grundriss hervorgehen. 



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,356 ^- V. Rössler 

Für die übrigen Teile des Aufbaues sind die Gewölbe bestimmend ; 
man kann also ein wenigstens der Hauptsache nach richtiges Bild der 
Gesamtanlage wiedergewinnen. In einem für die Gesamterscheinung 
allerdings sehr wesentlichen Punkt wird man von dem pompejanischen 
Vorbild abgehen müssen. 

Die pompejanischen Thermen, wenigstens die sogenannten älteren 
Thermen, haben nämlich keine Dächer, sondern ihre Gewölbe sind in 
der Weise der Gewölbebauten des Orients übermauert, so dass eine 
begehbare Plattform entsteht, aus der nur die Kuppel des frigidarium 
etwas hervorragt. Da die Römer zunächst italische Baugewohnheiteji 
nach dem Norden übertrugen, ist eine ähnliche Anordnung keineswegs 
ausgeschlossen und es zeigen in der That einzelne der unserer Anlage 
verwandten Grundrisse eine auffallend geringe Rücksichtnahme auf 
bequem herstellbare Dachformen, (namentlich die Anlage auf der Saal- 
burg, siehe v. Cohausen, d. röm. Grenzwall, Taf. VII). Die Schwierigkeit, 
derartig flach abgedeckte Gewölbe im Winter auf die Dauer wasserdicht 
zu halten, musste notwendig dahin führen, sie durch Dächer wirksam 
zu schützen. Der Grundriss der Anlage bei Rückingen ist so disponiert, 
dass sich einfache Dachformen ergeben, auch weisen zahlreiche Bruch- 
stücke von Platt- und Uohlziegeln, die zwischen den Trümmern des 
Bauwerks liegen, direkt auf das Dach und seine Eindeckung hin. 

Aus der verschiedenen Höhenlage der Gewölbescheitel ergiebt sich 
von selbst eine Gruppierung des Aufbaues in der Weise, dass die Dächer 
der grossen Halbrunde mit dem Dach des Hauptkörpers in gleicher 
Höhe liegen, während die kleineren und darum niedrigeren Anbauten 
mit ihren Dächern an die Wand des Mittelbaues anlehnen. 

Nach den entwickelten Gesichtspunkten sind die Ansichten und 
Durchschnitte Fig. 4 bis 10 entworfen. Die Beleuchtung der grossen 
Säle ist wie in Pompeji durch hochgelegene Fenster bewirkt. Von daher 
ist auch die Construktion der Gewölbe Widerlager der grossen Säle ent- 
nommen, welche aus den Durchschnitten Fig. 4 und 8 ersichtlich ist. 
Auf starken Steinplatten sind niedrige, durch einen Architrav verbundene 
Pfeiler, deren Stirnen in Pompeji mit Atlanten dekoriert sind, zur Auf- 
nahme des Gewölbes ausgekragt. Nach Overbeck, Pompeji 3. Aufl. 
S. 183 dienten die entstehenden Nischen um die Kleider der Badenden 
aufzubewahren. Die eigentliche Bedeutung der Anordnung scheint in 
konstruktiven Rücksichten zu suchen zu sein. Durch ein Auskragen der 
Widerlager wird zunäclist die Spannweite des Gewölbes etwas verringert-, 
namentlich aber, und das ist wichtiger, wurde bewirkt, dass die Linie, 



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^^fjff: 



Das Kömerbad in Rückingen bei Hanau. 357 

nach welcher sich der Druck im Gewölbe fortpflanzt, die sogenannte 
Drucklinie innerhalb vom Widerlagskörper bleibt und damit eine Haupt- 
bedingung für die Stabilität des Gewölbes erfüllt. Über den Scheide- 
mauem, wo der Druck der Gewölbe von beiden Seiten wirkt und sich 
aufhebt, wurde durch die Auskragung eine breite Sohle für die Gewölbe- 
hintermauerung (abg. Fig. 8) gewonnen und dadurch einer dem Ge- 
wölbe schädlichen Keilwirkung dieses Mauerteils vorgebeugt. 

Mit Hülfe solcher Construktionen konnte man schwere Steingewölbe 
zwischen verhältnismässig schwache Widerlager spannen. Das Gewölbe 
über IV hat 7,4 m Spannweite und 1,1 m, also etwa V? dieser Spann- 
weite zur Mauerstärke. Die pompejanischen Thermen zeigen ähnliche 
Verhältnisse. 

— — O-o-^ßi^-o « 

Inschriften von Waldfischbach. 

Von Prof. K. Zan^emeister in Heidelberg. 

Auf der Heideisburg bei Waldfischbach (nördl. von Pirmasenz)^) 
hat Mehlis i. J. 1883 eine Anzahl römischer Grabdenkmäler entdeckt 
und sich dadurch gewiss ein dankbarlichst anzuerkennendes Verdienst 
erworben. Die Inschriften erheben über allen Zweifel, dass an der 
Fundstelle oder, falls die Steine verschleppt sein sollten, in der Nähe 
derselben sich eine augenscheinlich nicht ganz unbedeutende römische 
Ansiedelung befand, von deren £xistenz man bis dahin keine Kunde 
gehabt hatte. Und darin beruht der Hauptwert dieser Denkmäler, we- 
niger in dem Inhalte der Inschriften, da dieselben wesentlich nur aus 
Namen bestehen. Ich würde daher die von Mehlis wiederholt ^), wenn 
auch nicht korrekt, veröffentlichten Texte nicht jetzt noch einmal ab- 
drucken, wenn ich nicht von der Redaktion dieser Zeitschrift darum 
gebeten worden wäre und nicht Mehlis selbst in den Bonner Jahr- 
büchern 76 S. 229 (= Corr.-B. Ges.-Ver. S. 82 = Mitteil. XH S. 69 
= Anthropol. C.-B. S. 29)^), 77 S. 63 u. 80 in einer Weise meiner 



*) Ungefähr 4 geogr. Meilen von dem westlichen Rande des Rhein- 
thals entfernt. 

•) Z. B. Strassburger Post 13. Oktober 1883, II; Corresp.-Blatt des 
Ges.- Vereins 1883 S. 81 f.; Pfalz. Museum 1884, 1 u. 2; Bonner Jahrb. 76 
(1883) S. 227 ff. und 77 (1884) S. 61 ff. mit Taf. V— VII; Anthropol. Corresp.- 
Blatt 1884, S. 27 ; Mitteilungen des bist. Vereins der Pfak XII (1884) S. 65 ff. 

*) Mehlis sagt : „Mit Hilfe von Prof. Zangemeister zu Heidelberg lesen 
wir : Marini Jamiarü et Vctidonnetae filiis Tertia Scäi filta natis vwa posuif^* 



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358 K. Zangeraeister 

Hilfe gedacbl hätte, dass ich für seine fehlerhaften Lesungen and 
Erirfärnngen mit verantwortlich gemacht werden kann. Meine persön- 
liche^ „Hilfe" hierbei hat indes, um dies hier gleich auszusprechen, 
lediglich daiin bestanden, dass ich ihm für den Schluss der Inschrift 
Marini lanuari u. s. w. die für jeden Epigraphiker auf der Hand 
liegende Erklärung viva p(osuit) angab, während er die Buchstaben VA 
hatte v(ixit) a(nnos) auflösen wollen. Ausdrücklich habe ich noch 
betont, dass ich weitere Vermutungen auf Grund seiner Abschriften 
nicht wagte und mindestens erst Papierabklatsche zur Verfügung haben 
müsste ; die Einsendung derselben ist aber nicht örfolgt. Übrigens macht 
die Entzifferung und Deutung der Inschriften allerdings hier und da 
Schwierigkeit, und es ist daher leicht erklärlich, wenn Mehlis .nicht 
immer das Richtige getroffen hat. 

Die Inschriften sind von mir in dem Museum zu Speier, welchem 
sie einverleibt sind, untersucht worden und lauten nach meinen Ab- 
schriften also: 

1. M ,1^ R I N I • I A N V 

ARIELVETIDO 

NNETIFILIS- 

TERTI A • SCITI 

FILNATISVI 
VA P 
Das 2., 3. u. 4. a haben die eigentümliche Form tJ^» welche im 
Texte nicht wiedergegeben werden konnte; die beiden a zu Anfang von 
Z. 1 und in Z. 5 sind oben, bezw. unten beschädigt und können des- 
halb die gleiche Form gehabt haben. — Die n sind schlecht geformt: 
bei dem 1., 4. und 5. ist der dritte Strich, bei den zwei übrigen so- 
wohl der erste als auch der dritte Strich nicht senkrecht, sondern oben 
nach rechts geneigt. — Der Horizontalstrich der t ist sehr kurz. — 
In der 6. Zeile ist die Mitte des P durch ein Loch zerstört, dieser 
Buchstabe ist indessen völlig sicher. 

Zu erklären wird sein : Mariniy Ianuari({), (H)elveti(i) — JDonneti 
fili(i)s — Tertia Sciti ßl(ia) natis viva p(osuit). Die Namen der drei 
Verstorbenen Marinus, lanuarius und Helvetius, der Söhne des Donnetus, 
welchen ihre Mutter Tertia, Tochter des Scitus, dieses Denkmal gesetzt 
hat, sollten dem ßUis entsprechend im Dativ stehen oder es hätte 
filiorum statt filiis gesetzt werden müssen. Derartige Redaktionsfehler 
gehören aber in Grabinschriften keineswegs zu den Seltenheiten. Ein 
bei dem Genetiv vorschwebender Dativ wie dis Manibus, inemoria^ 
oder dgl. konnte leicht zu dem Dativ in dem appositiven filiis verführen. 



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i 



Inschriften von Waldfischbach. 359 

Der Name Domtelus scheint sonst nicht vorzukommen; auch 
A. Holder, welcher sich eine Sammlung gallischer und germanischer 
Eigennamen angelegt und mir aus derselben einige der nachstehenden 
Nachweisungen gütigst mitgeteilt hat, kennt kein anderes Beispiel. Ver- 
glichen werden können : Donmts Corp. III und V, Donnliis u. Donncius 
(oder Donneus) Herzog, Gallia Narb. n. 359 = Corp. XII n. 647, 
Donnedo Corp. V und JDonnaiictts Corp. VIT. — Der Name Scitus 
findet sich z. B. im Corp. V mehrere Male. 

2. SIINNAIIINDY 

d. h. Sennae Indu — Das im Texte nicht genau wiederge- 
gebene a hat im Original einen gelösten Mittelstrich, welcher dem 
Aufstrich parallel läuft. Die untere Hälfte desselben ist beschädigt. 

— Eine Interpunktion ist hinter Sennae nicht vorhanden. Von der 
2. Z. sind nur zwei Fragmente übrig : erstens zu Anfang die Spitze einer 
Hasta (denn es scheint dies keine zufällige Vertiefung zu sein und es 
würde also der 1. Buchstabe kein T gewesen sein können); zweitens 
unter dem e (II) der oberste Teil eines oder Q. 

Der männliche Name Senna findet sich z. B. Corp. V 5928 und 
Bramb. 825, HI Z. 10. 

3. C^TONIOCA 
TVLLINO MF 

ET VXSORI////// 
•H- -P-///////// 

Catonio CatuUino M. [f.] et iixsori [eiicsfj h(eres) p(osuit) — oder 
h(eres) pfanendum) fc(uravit)J, 

Die beiden a wie in Inschrift 2 ; die Querstriche der l sind nicht 
horizontal, sondern nach unten geneigt — Zu Ende der 2. Z. ist der untere 
Horizontalstrich des F unsicher. Die Nennung des Vaters hinter dem 
Cognomen ist unrömisch, aber in Provinzialinschriften nicht unerhört. 

— Z. 3 hinter itxsorl existiert eine Vertiefung wie der oberste Teil 
eines E oder S, sie kann aber auch zufällig sein. Wenn hier über- 
haupt etwas gestanden hat (was an sich nicht nötig ist anzunehmen), 
so lässt sich an Edus denken. — Ob die 3. Z. mit -P* schloss oder 
noch ein *C* folgte, lässt sich nicht entscheiden. 



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360 K. Zangemeister 

I 

4. A M M N 

DR A rro^_ 

Ammoni Drapponis f[il(io)] 

Z. 1 ist der Schlussstrich des N uicht, wie es bei einer solchen 
Ligatur in der Regel geschieht, nach oben verlängert, sondern der Stein- 
metz hat ein kleines I abgesondert darüber gesetzt. — Z. 3 zu Ende 
steht nicht der Rest eines A, vielmehr ist nach fil zu vermuten : IV 
oder LV. 

Der Name Ammon findet sich im Corp. II und III. Drappo ist 
nicht nachzuweisen , aber Drapon ' kommt auf einem Luxemburger 
Töpferstempel vor (Fröhner 1013 = Schürmans 2020); vgl. Drappus 
(ebendaselbst 1015 fg. = 2021 fg.) und Drappes bei Hirtius b. Gall. 
VIII 30 ff. 1). 

5. o^O V^xl V 

niiiTpvs 
Tri- DSP 

Couruni et Pustri d(e) s(uo) p(osHit) oder p(osuerunt). 

Die Zeilen stehen je auf einer vorgezogenen Linie. Die Striche 
der Buchstaben sind, wie auch sonst bei späten Inschriften, nicht keil- 
förmig, sondern parallel vertieft. Die Buchstaben der 1. Zeile sind 
grösser als die der übrigen. Die t haben sehr kurze Querstriche. 

Beide Namen, deren Lesung übrigens unzweifelhaft ist, kommen, 
wie es scheint, sonst nicht vor. 

Courunus und Puster oder Piistrus (denn so werden die Nominative 
wohl gelautet haben) sind vielleicht als die Verstorbenen anzunehmen 
und die Genetive als abhängig z. B. von einem memoriae zu denken. 
Die Inschrift begann etwa mit der Nennung der Person oder der Per- 
sonen, welche das Grabdenkmal gesetzt haben. Es bedarf kaum einer 
Erwähnung, dass die Formel de suo posuit sich auch sonst in Grab- 
inschriften findet, z. B. Brarab. 951 und 1079. 

6. jH L il^TiTTri lX^ 

FILIA FILIEORVMFEC eV; 
Die Buchstaben der ersten Zeile sind höher als die der zweiten. 



*) Bei Orosius VI, 11 § 20 ist der Name dieses Mannes in Draptes 
▼erderbt. 



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Inschriften von Waldftschbach. 361 

Die Horizontallinie der l ist sehr kurz; in dem a zweigt sich von 
dem Anfang des Querstriches ein senkrechter Strich nach unten ab ; vgl. 
oben Nr. 1. 

Z. 1 nach DA kann sowohl C als G gestanden haben ; da weder 
Dacillus noch Bagillus sonst vorkommt, so ist keine Entscheidung mög- 
lich. — Der letzte Buchstabe der 1. Z. scheint eher N als M gewesen 
zu sein. — Zu Anfang der 2. Zeile steht sicherlich nicht filiaej sondern 
film; so lautete meine Abschrift, und von Herrn Dr. Harster wird mir 
auf Befragen diese Lesung noch ausdrücklich bestätigt. 

films Dafcjillus — oder JDafgJilltcs — Se filia. 

FUi(i) eorum fecerfuntj. 

Eine sichere Erklärung des Fragmentes ist nicht wohl möglich. 
Vermutlich stand in der über fiUus fehlenden Zeile der Vor- und 
Gentilname (oder nur der Gentilname) des Dacillus oder Dagillus und 

darauf der Name seines Vaters; dann folgte der Name der Se 

und derjenige ihres Vaters. Die (nicht genannten) Kinder dieser Beiden 
haben das Denkmal .gesetzt. 

7. riA^TTsrVQfOTTTNI 

. . . clannus (die ersten 2 Buchstaben können auch g, bezw. l 
gewesen sein) Co.,, ni, vielleicht Coflljini, in welchem Falle die Quer- 
striche der l sehr kurz gewesen sein würden. 

Dies Fragment ist nicht mit dem Nr. 6 zu verbinden; die Zu- 
sammengehörigkeit beider Stücke ist mindestens sehr zweifelhaft. 

8. ^^ ^^cXi I k rrl^ ÖTl v1gi 

rii I V s H D r R V 

( UJIIÜIULUJIUJJIU 

Dieses Bruchstück eines Grabdenkmales ist als Baustein zuge- 
hauen worden und infolge davon ist die Inschrift von eingepickten 
Löchern und senkrechten Linien durchzogen, so dass kein Buchstabe 
unversehrt geblieben ist. In der 1. Zeile ist noch coniugi (das kleine i 
steht innerhalb des g) und zu Anfang der 2. Z. vielleicht filius (mit 
kursivem / = Corp. IV tab. I Col. IV 4) zu erkennen ; die Lesung des 
Übrigen bleibt völlig unsicher. — Die obere Fläche des Quaders ist 
ziemlich regelmässig behauen, dies ist aber offenbar erst geschehen bei 
der späteren Verwendung desselben; defekt ist diese Seite ebenso wie 
die untere. Auf dem Rande links und rechts sind noch Spuren von 
Verzierungen vorhanden. 



Wostd. Zeitachr. t Geach. u. Kunst. IV, rV. 26 



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362 K. Zängemeister 

Sämtliche Denkmale bestehen aus rotem Sandstein. Schon dieser 
Umstand macht es wahrscheinlich, dass dieselben einer späteren Zeit 
angehören, denn ich habe beobachtet, dass man in dem Gebiete des 
Buntsandsteines in den ersten beiden Jahrhunderten zwar nicht ausschliess- 
lich, aber doch vorwiegend den besseren gelben oder grauen Sandstein 
verwendet hat. Auch die Schrift weist etwa auf das 3. Jahrhundert hin. 

Die einzige Person mit Grentilicium und Cognomen ist Catmims 
(htullinus M. f. Die übrigen führen nach peregriner Sitte nur einen 
Namen, welchem sie den des Vaters beifügen. Dieses aus einem Cog- 
nomen abgeleitete Gentilicium weist ebenfalls auf spätere Zeit hin. Das 
einzige bei Brambach vorkommende Beispiel desselben (Nr. 231) ge- 
hört, wie es scheint, in das Jahr 230. 

Eine von Metz (dem oppidum Divodurum, Vorort der civitas 
Mediamatricorum) nach Speier {Noniomagus, Vorort der dvUas Nemetum), 
gezogene gerade Linie lässt die Fundstelle nur sehr wenig nördlich; 
wir dürfen vielleicht vermuten, dass hier eine Strasse von Metz nach 
Speier vorbeizog, welche übrigens weder in den Itinerarien vorkommt, 
noch bis jetzt aus Resten nachgewiesen ist*). 

Die Grenze zwischen der Belgica und Germania superior, welche 
das Gebiet der Treveri und Mediomatrici von dem der Vangiones und 
Nemetes schied, lief vermutlich durch diese Gegend, die Wasserscheide 
zwischen Rhein und Mosel, von Norden nach Süden. Ob aber diese 
römische Ansiedelung dem Gebiete der Nemetes, Mediomatrici oder 
Treveri angehörte, lässt sich gerade deshalb nicht entscheiden, weil 
die Grenze zwischen diesen drei civüates wahrscheinlich nicht sehr weit 
von dieser Fundstätte lief, aber nicht genau bestimmbar ist. Schwer- 
lich kann hierbei übrigens noch die civitas Tribocorum konkurrieren. 
Ihre Nordgrenze kennen wir zwar nicht, aber andererseits ist auch 
kein nördlicherer Punkt von derselben bekannt als Niederbronn 2) und 



*) Ob die von Aug. Heintz in seinem verdienstlichen Buche „Die 
Bayerische Pfalz unter den Römern" 1865 S. 80, 88 und auf der Karte hier 
angegebenen Strassen römisch sind, ist keineswegs sicher. Heintz (welchem 
die arch. Karte von Mehlis v. J. 1884 folgt) nimmt dies nur aus dem Grunde 
an, weil diese (nicht modernen) Strassen die Namen „Hauptstrasse" oder 
„Hundsstrasse", bezw. „Gauwes"- oder „Gaustrasse" führen. 

') Die Inschrift der Wasenburg bei Niederbronn (Brambach Nr. 1842) 
habe ich neuerdings selbst untersucht. In der 4. Z. steht deutlich C • T, wie 
schon der erste Herausgeber Speckle las, nicht C • F. Zu erklären sind diese 
Buchstaben, wie ich bereits in den Bonn. Jahrb. 76 (1883) S. 227 bemerkt 
habe, ävis Tribocus, und schon die Abkürzung spricht dafür, dass die In- 
schrift innerhalb des Territoriums der Triboci gewidmet wurde. 



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Inschriften von Waldfischbacli. 



363 



Kanflfenheim (südlich bei Selz) *), und bis zur Entdeckung eines ent- 
gegenstehenden Zeugnisses ist vorläufig als die wahrscheinlichste An- 
nahme die zu betrachten, dass der Selzbach*), die alte Grenze des 
Speier- und Hagenauer Gaues, auch einst die Triboci von den Ne- 
metes schied. 



Nachtrag. 

Im vergangenen Sommer habe ich mit den Herren Dr. Harster 
aus Speier und Direktor Dr. Hettner die Heideisburg besucht. Von 
Resten einer mittelalterlichen Burg, zu deren Bau diese Inschriften- 
steine verwendet worden wären, haben wir nichts finden können. Auch 
ist es nicht wahrscheinlich, dass sie von dem tiefem Thale herauf ver- 
schleppt worden sind, da selbst jetzt noch dort oben an Steinen kein 
Mangel ist. Andererseits lässt sich durch blosse Betrachtung der Fund- 
stätte nicht feststellen, ob sie an ihrer ursprünglichen Stelle lagen oder 
(was allerdings vorläufig das Wahrscheinlichere ist) hierher aus der 
Nähe zusammengetragen worden sind, etwa zu Verteidigungszwecken. 
Auch noch andere und für die Altertumsforschung recht wichtige Fragen 
stellt dieses interessante Plateau mit seinen gewaltigen Mauern, welche 
dasselbe an allen nicht schon durch schroffen Fels genügend gedeckten 
Stellen umziehen, seinen beiden Eingängen und der grossen Cisteme. 
War es ein befestigter Vicus oder nur ein Refugium für die Zeit der 
Gefahr? Aus welcher Zeit stammt die ursprüngliche Anlage? Schon 
aus vorrömischer Zeit oder etwa erst aus den Stürmen der Völker- 
wanderung? Die Lösung dieser principiell wichtigen und anderer, auf 
Einzelheiten bezüglicher Fragen ist aber ohne eingehendere Nachgra- 
bungen nicht möglich; denn die von Mehlis vorgenommene Ausgrabung 
hat sich, abgesehen von einer üntei-suchung des westlichen Walles, 
auf das (immerhin ja dankenswerte) Herausholen der ziemlich offen 
daliegenden Denksteine beschränkt. Der historische Verein der Pfalz in 
Speier würde sich daher ein grosses Verdienst erwerben, wenn er sich 
dieser dankbaren Aufgabe widmete und das Terrain sowohl des 
Plateaus als auch, behufs Auffindung der Strasse, der nächsten Um- 
gebung genau durchforschte. Es würde dies in unserer Gegend die 
erste derartige uralte Befestigung sein, deren Anlage näher bekannt 



») Der Meilenstem Bramb. 1953; vgl. Morlet, Bull. Als. IV, 1 p. 83. 
») Vgl. die sehr dankenswerte Arbeit von A. Schricker, älteste Grenzen 
und Gaue im Blsass. (Strassburger Studien II 4, 1884). 

26* 



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364 K. Zangemeister 

Würde, und um so mehr würde sich der Pfidzer Verein den Dank der 
wissenschaftlichen Welt verdienen. 

[Den im Wd. Korr. DI, 141 über die Heideisburg und ihre Denk- 
mäler von mir vorgetragenen Bemerkungen möchte ich, nachdem ich im ver 
gangenen August Fundstätte und Fundstücke besichtigt habe, bei dieser Ge- 
legenheit Einiges hinzufügen. Das Westthor, welches wegen seiner verhältnis- 
mässig noch guten Erhaltung den interessantesten Teil der Anlage bildet, 
verdient sorgfältig aufgenommen imd sorgfältig erhalten zu werden. Die 
Angabe von Mehlis (Bonn. Jahrb. 77, S. 65, es bestehe aus 'gestossenen, nicht 
behauenen Sandsteinquadem', ist irrtümlich, was berichtigt werden muss, weil 
diese Angabe gegen den röm. Ursprung dieses Bauwerkes Zweifel eiregen könnte. 
Die Zweispitzhiebe sind noch heute vollkommen deutlich. — Auch die Reste 
am östlichen Eingang, welche an der rechten Felswand in vier runden, an 
der linken in zwei viereckigen und zwei dazwischen liegenden runden Löcheni 
mit kanalartigen, zum Einschieben der Yerschliessstangcn bestimmten Öff- 
nungen bestehen, verdienen eine Aufnahme. Bezüglich der im Norden am 
Schutthügel vorgenommenen Ausgrabungen sollte Mehlis einen ganz detail- 
lierten, von Zeichnungen begleiteten Bericht nachliefern, welcher Aufschluss 
darüber giebt, in welcher Lage die am Nordrande des Turmes entdeckten 
Monumente sich befanden, worin die Beweise für das hier angenommene Thor 
und die Brücke liegen, ob die vielen aufgefundenen Mörtelreste als Reste 
des aufgehenden Mauerwerkes ■ anzusehen sind und ob vermutet wird, dass die 
Quaderverkleidung einst rings um den Schuttkegel führte. Aus dem mitge- 
teilten Material vermag ich nicht einen befriedigenden Schluss zu ziehen. 
Wenn, wie ich mit Mehlis glaube, hier ein Turm lag, fiir welchen die 
römischen Monumente den Panzer bildeten, so ist das an der Nordseite be- 
findliche Thor schwer erklärlich, weil, wie schon der Schuttkegel beweist, 
der Thurm in seinem unteren Teile nicht hohl war und überhaupt die Lage 
eines Thores an dieser Stelle sehr auffällig wäre. — Mehlis betrachtet selbst 
(S. 66) seine Ausgrabungen als nicht beendet; möge die Ausschachtung der 
Cistenie und die Nachsuchung nach Gebäulichkeiteu vom historischen Verein 
der Pfalz ja nicht unterlassen werden ; gerade der Umstand, dass die Heidels- 
burg in ihrer praehistorischen Anlage zu den kleineren Befestigungen dieser 
Art gehört, erleichtert die Auffindung der praehistorischen Wohnstätten und 
Fundstücke. 

Bezüglich der Sculpturen ist im Allgemeinen zu bemerken, dass sich 
die Vermutung, die am Halse der Männer befindlichen Wulste seien nicht 
Torques, sondern breite Säume der Gewänder, bestätigt hat. Der Wulst an der 
Figur VI, 5 ist nicht so gross und bei dieser Figur wie bei Taf. VI, 3 nicht 
so gleichmässig gewunden (was an gallische Goldringe erinnerte), wie die 
Zeichnungen es darstellen. Bei der Figur VII, 6 befindet sich der Wulst 
am Untergewand. — Im Einzelnen geben die Zeichnungen manches falsch 
wieder, was übrigens nicht Schuld des Hrn. Professor Schubart ist, sondern 
des archäologischen Herausgebers, der, nicht unterstützt durch Kenntnis ähn- 
licher Monumente, eine Erklärung für die undeutlichen und verschwommenen 
Linien der Waldfischbacher Sculpturen nicht fand. Taf. VI, 1 ist Deckel 



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Inschriften von Waldfischbach. 365 

emer Aschenkiste. — Auf Taf. VI, 2 u. 3 trägt der Mann keine Chlamys 
über der rechten Schulter, sondern ist ganz in das Sagum eingehüllt, dessen 
charakteristische Ärmel beide erhalten sind. Das Beil hat nicht die geringste 
Ähnlichkeit mit einer Francisca. Von der rechten Hand sind noch deutliche 
Spuren erhalten. Die Frau trägt eine Perrücke aus zwei Reihen Löckchen, 
eine gegürtete lange Tunica und hierüber einen Überwurf (Sagum?), in der 
rechten Hand hält sie einen langgestreckten Gegenstand, in der linken ein 
Henkelkörbchen. Die beiden Schmalseiten, wie die Rückseite des Monumentes 
sind nicht sculpiert, sondern rauh behauen. — Taf. VI, 4. Die Frau trägt 
gewelltes Haar, darüber eme Haube, deren zwei Bänder auf die Schultern 
herabfallen. — Taf. VU, 5 u. 6. Das Beil des Mannes ist kürzer und gerad- 
linig. Die Frau trägt eine Haube mit breiten auf die Schultern herabfallen- 
den Bändern, ausserdem liegt eine kurze Locke rechts neben dem Hals, 
während eine lange neben der linken Haubenschleife sichtbar wird. Voll- 
kommen missverstanden ist das Jüngelchen im Cucullus, welches sich auf einer 
der Schmalseiten des eben besprochenen Monumentes befindet und Taf VII, 1 
abgebildet ist. Der Kopf ist weit mehr nach der linken Schulter geneigt 
^ und ruht auf der erhobenen linken Hand. Auf Taf. VH, 3 ist das Altärchen 
weniger breit. Das auf S. 76 auf den Kopf gestellte Clichd stellt den Ab- 
schluss einer Nische dar. — Das angeblich turmartige Bauwerk auf S. 77 
ist ein Haus mit schrägem Dach; die linke Seitenwand desselben Steines zeigt 
nicht vier, sondern fünf Gegenstände : einen Eimer, eine einhenklige Flasche, 
einen kleinen kugelförmigen zerstörten Gegenstand, einen bauchigen einhenk- 
ligen Krug und eine ovale Schale mit verzierten Enden. — Hettner], 

«o^SI€^« 



Juppitersäulen. 

Von Museumsdirector P. Hettner in Trier. 

In dem wegen seines vorzüglichen Sandsteins weit bekannten 
Dörfchen Udelfangen bei Trier wurde in den ersten Monaten dieses 
Jahres ein altes Kapellchen abgerissen, welches am Abhänge eines 
Höhenzuges etwas höher als die Häuser des Dorfes lag. Ende Februar 
stiess man inmitten des Mauerwerkes des Altars auf eine römische 
Viergötterara ^). 

Die Höhe derselben beträgt im Ganzen 105 cm. Von diesen fallen 
95 cm auf den im Grundriss quadratischen Teil, bestehend aus der 
Basis, den Bildflächen und dem Gesims, während die übrigen 10 cm 
die Höhe eines über dem Gesims liegenden achteckigen Sockels bilden. 



*) Sie liegt noch heute, Wetter und Kinderhänden ausgesetzt, neben 
der unterdess neu erbauten Kapelle. Eine Erwerbung für das Museum 
scheiterte bis jetzt an dem geforderten Preis von 500 Mark. 



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F. Hettner 

Die Breite der Ära beträgt an der Basis 75 cm, an der Bildfläche 
51 cm, am Gesims 60 cm, am grössten Dorchmesser des achteckigen 
Sockels 49 cm. Auf der Unterseite der Basis befindet sich ein Zapfen- 
loch, während ein solches auf der Oberseite des Sockels fehlt. Mörtel- 
reste sind hier erhalten, scheinen aber nicht römischen Ursprungs zu sein. 

Basis und Gesims sind mit einem schlechten Akanthus, der 
Sockel mit einer Inschrift, die vier Bildflächen mit Götterfiguren in 
Relief versehen. Zählt man die Götter in der Reihenfolge auf, die der 
Lauf der Inschrift bezeichnet, so sind es Minerva, Ceres, Mercur und 
Hercules. 

Minerva steht etwas nach rechts gewendet, mit gegürtetem 
Chiton und einem Umschlagetuch bekleidet; letzteres bedeckt den Unter- 
körper, das Ende ist über den linken Oberarm geschlagen und hängt 
längs der linken Seite des Körpers herab. Auf dem Kopf der Helm. 
Mit der erhobenen Linken hält sie den Speer, mit der gesenkten Rechten . 
den auf dem Boden aufgestellten Schild. 

Ceres ist etwas nach links gewendet. Ihr Kopf ist mit einem 
Tuch bedeckt, dessen Enden auf beide Schultern herabfallen. Sie ist 
gleichfalls mit einem gegürteten Chiton und einem in gleicher Weise 
umgelegten Mantel bekleidet. Die erhobene Linke hält das Scepter, die 
Rechte eine Fackel. Neben ihrem rechten Fuss steht ein Thymiaterion, 
auf welchem ein Feuer flackert; neben ihrem linken Fuss sitzt ein 
Vogel, der am meisten einer Krähe oder einem Raben gleicht, vielleicht 
aber auch eine Taube darstellen soll. 

Mercur ist etwas nach links gewendet. Um den linken Arm 
ist die Chlamys geschlungen, der Arm selbst wird grösstenteils durch 
den Caduceus bedeckt, welchen die Hand gefasst hält. Auf der vorge- 
streckten rechten Hand trägt er den Beutel. Neben seinem rechten 
Fuss der Hahn, neben seinem linken ein vierfüssiges Tier, dessen Vorder- 
körper zerstört ist: der Widder oder Bock. 

Hercules steht etwas nach rechts. Wie bei Mercur die Chlamys, 
ist bei ihm um den linken Arm das Löwenfell geschlungen. Mit der 
gesenkten rechten Hand hält er die Keule, die auf eine Kugel auf- 
gestützt ist. 

Die Reliefs von Minerva und Mercur bieten nichts Auffälliges. 
Bei Hercules ist die am Boden liegende Kugel ungewöhnlich. Bei Ceres 
ist der Vogel nicht häufig. Auf den Viergötteraltären sind lediglich aus 
Symmetrie zum Adler des Juppiter, zum Pfau der Juno, zur Eule der 



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Juppitersäulen. 367 

Minerva, zum Hahn des Mercur auch manchen Göttern Vögel beigegeben, 
denen ein derartiges Attribut sonst in bildlichen Darstellungen zu fehlen 
pflegt. So finden wir mehrfach den Raben bei Apollo *) und einen noch 
nicht sicher gedeuteten Vogel bei Hercules ^), je einmal einen Adler bei 
Mars^), und einen nur halb erhaltenen Vogel bei Diana*). 

Ein Vogel bei Ceres findet sich ausser auf diesem Altar auch 
auf einem Altar aus Dunzweiler im Speyerer Museum Nr. 65 und auf 
den bei Wiltheim, Luciliburgensia Nr. 178 und 364 abgebildeten Reliefs; 
auf den beiden letzten ist die Göttin eilend — Kora suchend — mit 
der Fackel und der Schlange in den Händen dargestellt. Wiltheim 
benennt p. 287 den Vogel Taube, indem er an die der Demeter Melaina 
von Phigalia beigegebene Taube erinnert. Ob er Recht hat, möchte ich 
bei dem schlechten Zustande der Reliefs, resp. der Zeichnungen und 
dem Mangel anderweitiger Nachrichten der antiken Schriftsteller unbe- 
antwortet lassen. Für Proserpina ist die Taube bezeugt (Preller, Griech. 
Myth. l^ S. 662, Matz-Duhn, antike Bildwerke Roms Nr. 3090 S. 322). 

Wohl keine andere Gottheit ist auf den Viergötteraltären in so 
mannigfachen Variationen dargestellt worden als Ceres. — Mit Scepter 
und Fackel wie der Udelfanger Altar zeigen sie eine von der Ahr 



•) a) auf einem Altar des Karismher Lapidarium, auf welchem ausser- 
dem Hercules mit der Amazone, Minerva und Juno dargestellt 
sind. Roter Sandstein, H. 1,22 m. 

b) auf einem Altar in Mannheim aus Godramstein. Hang hat in 
seinem Kataloge der römischen Denksteine in Mannheim unter 
Nr. 77 die betreffende Figur irrtümlich für einen Mercur erklärt, 
in dem im dortigen Museum ausliegenden Exemplar aber den 
Fehler bereits berichtigt. 

c) auf einem Altar in Speyer. Apollo stützt sich mit dem linken 
Arm auf die auf ein Postament aufgestellte Leyer; auf einem 
links neben ihm stehenden hohen Sockel der Rabe; an den 
anderen Seiten Juno, Miner\a, Hercules. 

«) a) Wiltheim, Luciliburg. Nr. 179, bespr. p. 192. 

b) Wiltheim, Lucil, Nr. 472, Viergütteraltar in der Kirche zu Ethe, 
besprochen p. 320. 

c) Altar im Trierer Museum G. 37 unbekannten Fundortes. 

An dem Trierer Altar lässt sich die Gattung des Vogels nicht be- 
stimmen. Wiltheim nennt ihn, gestützt auf die Erwähnungen bei Athenaeus 
IX, 392 d und X, 411 f bald Wachtel, bald Moeve. 

•) Auf einem Altar aus Iggelheim, Nr. 40 des Mannheimer Altertums- 
vereins. Jäger im 1. Jahrb. des bist. Vereins der Pfalz S. 44 hielt den Vogel 
für einen Specht. 

*) Wiltheim Nr. 145 und p. 183. 



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368 F- Hettner 

stammende Ära des Trierer Museums (CIRh. 810) und eine aus Lorenz- 
weiler (Wiltheim Nr. 399 und p. 301); auf beiden ist der Kopf ver- 
schleiert und auf der ersten sicher, auf der zweiten wahrscheinlich mit 
einer Stephane geziert. — Fackel und Schlange hält die Göttin, ausser 
auf den schon erwähnten Altären Wiltheim 's 178 u. 364, auch auf einem 
ebenda als Nr. 156 veröffentlichten und auf einem in der Luxemburger 
Sammlung befindlichen Altar aus Amberloup (Publ. de la soc de 
Luxembourg I Taf. 1; bespr. p. 26). Eine eilend dargestellte Ceres 
auf einem Speyerer Altar 69 aus Eisenberg, deren linker Arm zerstört 
ist, hält mit der rechten Hand zwei gewundene Schlangen ; freilich sind 
deren Köpfe so auffallend breit, dass man an der Erklärung zweifeln 
kann. Auch die von mir (Wd. Z. III. Tfl. 1) als Hygia gedeutete 
Göttin des Theleyer Altars, welche in der rechten Hand eine im Zickzack, 
aber gerade aufschiessende Schlange hält, wird vielmehr eine Ceres sein. 
Eine Schale in der gesenkten Rechten, ein mit einer Schlange umwun- 
denes oder schlangenförmig gebildetes Scepter in der Linken hält die 
Göttin auf den zwei Speyerer Altären Nr. 65 und 168; und bei im 
übrigen gleichartiger Bildung trägt sie einen Stab, der sich oben dolden- 
artig erweitert und vermutlich als nicht brennende Fackel anzusehen ist, 
auf dem Speyerer Altar 148 aus Niederwurzbach. — Zwei derartige 
Fackeln, auf den Boden aufgestellt, von denen die eine mit einer Schlange 
umwunden ist, hält eine verschleierte und matronal gebildete Ceres des 
Mainzer Altars, Becker 21^) in den Händen. 

Während diese Figuren wohl mit ziemlicher Sicherheit auf Ceres 
bezogen werden können, scheinen die folgenden als Proserpina bezeich- 
net werden zu müssen: eine Göttin jugendlichen Aussehens mit Fackel 
in der Rechten und Scepter in der Linken auf einem Welschbilliger 
Altar des Trierer Museums ; femer die im allgemeinen ähnlich gebildete 
Figur des schönen Altars der vicani Mogontmcenses (Keller, im Nach- 
trag zu Becker 22a), welche durchaus jugendlichen Aussehens auf dem 
Kopf einen kleinen Kalathos trägt und bei anmutiger Faltung des Himations 



*) Becker hat diese Figur niclit benannt. Die von ihm als Fortuna mit 
Füllhorn gedeutete Figur derselben Ära ist eine den Schild haltende Victoria. 
Auf dem Schild stehen zweifellos einige Buchstaben ; bei sehr ungünstiger Be- 
leuchtung glaubte ich VIc | AYg \ zu erkennen. — Die von mir für Ceres 
gehaltene Figur ist so entschieden matronal, dass trotz der zwei Fackeln, 
die sich sonst hei Ceres nicht finden (Overheck, Demeter S 514 u. Friedrichs- 
Wolters, Bausteine Nr. 1182 S. 372), eine Deutun«? auf Proserp ina nicht ge- 
stattet scheint. 



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JuppitersÄulen. 369 

in der Linken eine lange, scepterartige Fackel, in der Rechten eine kurze 
Fackel hält. Auch auf dem Brötzinger Altar des Karlsruher Museums 
(Froehner 23) wird neben Vulcan, Sol (nicht Mercur), Leda auf 
der vierten Seite in der jugendlichen, mit Kalathos versehenen Göttin, 
welche in der gesenkten Linken eine Schale hält, Proserpina zu er- 
kennen sein. — Ein und dieselbe Seite eines bei Wiltheim als 
Nr. 146 abgebildeten Altares zeigte vermutlich Ceres und Proserpina 
neben einander stehend; die ganz erhaltene Figur mit den zwei kleinen 
Schlangen war wohl Proserpina. 



Auf dem achteckigen Sockel des Udelfanger Altars befindet sich, 
wie schon bemerkt, eine Inschrift. Dieselbe ist auf sieben Seiten 
folgendermassen verteilt : 

CVM I COI//; I VM/// I IUI in I ÄRA | POS | VIT | 
Die achte Seite ist frei. Der Anfang, welcher den Namen des Gottes und 
des Stifters, sowie den Hauptgegenstand der Widmung enthalten hat, war 
an dem einst auf die Ära gestellten Stück angebracht. Der erhaltene 
Teil giebt zunächst der Erwägung Raum, ob es ctwi columnis et ara 
oder cum columna gehiessen habe. Die Ergänzung des Plural ist schon 
wegen der äusserlichen Beobachtung wenig wahrscheinlich, dass auf 
allen übrigen Seiten des Sockels nur drei Buchstaben stehen ; man würde 
die vier Buchstaben IS • ET vermutlich unter Benutzung der achten Seite 
auf zwei Seiten verteilt haben. Der Plural ist nur bei Stiftung eines 
Tempels oder einer Aedicula denkbar, aber bei einer solchen würde es 
aram heissen müssen. Da sich mm sowohl auf coJumnllJ wie auf ara 
bezieht, gehören die Säule und die Ara zu einem und demselben 
dritten Gegenstand; dies führt auf fsipmmj cum coJumnfa ejt ara^ 
auf die Dedication eines Götterbildes, welches auf eine Säule gestellt 
war, die einen Viergötteraltar zur Basis hatte. 

Dass die Viergötteraltäre Basen für Götterbilder gewesen seien, 
ist eine sehr glückliche Vermutung Haug's (vgl. Westd. Korr. III, 26). 
Die Begründung steht freilich noch aus, sie wird in der von Hang vor- 
bereiteten ausführlichen Besprechung der Viergötteraltäre gegeben werden. 
Schon Klein (Zeitschr. des Mainzer Altertumsvereins I S. 491) sprach 
aus, dass wohl oft Juppiterstatuen auf diesen Altären stehen mochten. 
Dieser Ausspruch muss verallgemeinert werden. Auf allen Vier-, re^p. 
Dreigötteraltäreii, welche nach der Inschrift Juppiter gewidmet sind, 
sowie auf denjenigen, welche den Gott an der Basis nicht darstellen, 
standen Juppiterstatuen. Mit Ausnahme der Juno Regina, die vielleicht 



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370 F. Hettner 

gelegentlich dem Juppiter beigesellt war, waren andere Götter von der 
Aufstellung auf diesen Altären ausgeschlossen. Den Beweis im einzelnen 
trete ich nicht an, weil ihn Hang vermutlich schon vorbereitet hat. 

Auch der Udelfanger Altar, auf dem Juppiter nicht dargestellt ist, 
muss Juppiter dediciert gewesen sein; laut der Inschrift stand aber das 
Götterbild nicht unmittelbar auf dem Altar, sondern auf einer Säule. 

Derartig aufgebaute Monumente waren im Altertum in unseren 
Gegenden nicht selten. Zu dem in Udelfangen gefundenen, welches 
ich als Nr. 1 zähle, treten folgende hinzu: 

2) Monument aus Kalkstein, bestehend aus Altar, Säule und 
Juppiterstatue, gefunden 1880 in Mainz auf der Stadthausstrasse in den 
Trümmern eines grossen römisclien Gebäudes. Besprochen von J. Keller 
in den Bonn. Jahrb. 70 S. 1 ff. (abgebildet daselbst Taf. I) und im 
Nachtrag zum Becker 'sehen Katalog 4 a. Jetzt im Museum. Der Altar 
hat bei einer Höhe von 50 cm eine Breite und Tiefe von 31V2 cm; 
auf der Vorderseite die Inschrift I(ovi) o(pthno) m(aximo) M. F. P. 
V, s. J. l m. Unmittelbar auf dem Altar kann die Statue nicht ge- 
standen haben, wie schon das Massverhältnis beider zu einander und 
fenier ein grosser Eisenzapfen lehrt, welcher unmöglich mit Keller als 
zur Befestigung eines Adlers bestimmt angesehen werden kann. Zwischen 
Altar und Statue ist die gleichzeitig aufgefundene Säule — und ver- 
mutlich unter dieselbe noch ein SockeP) — einzuschieben. Die Säule, 
die mehrfach gebrochen und nicht ganz erhalten ist, hatte einschliess- 
lich der Basis bei einem oberen Durchmesser von 18 cm etwa eine 
Höhe von 1,40 m; sie ist mit Schuppen und auf der Vorderseite mit 
den drei übereinander gestellten Bildern der Juno, der Minerva und des 
Mercur geziert. Darüber gehört ein 20 cm hohes, mit Akanthus ge- 
ziertes Kapital, dessen quadratische Platte 19^2 cm Seite hat. Die 
Oberfläche des Kapitals, wie die Unterseite der Säulenbasis (letztere hat 
einen Dm. von 29 Vs cm) haben Zapfenlöcher, mit denen einerseits das 
Bild, andererseits die Säule auf den Sockel, resp. auf die Ära befestigt 
war. Das Götterbild hat eine hintere Sesselbreite von 20 cm, was 
zur Dimension des Kapitals passt, während die nicht mehr erhaltene 



') Auch bei dem Udelfanger Monument wird zwischen Altar und Säule 
über dem niedrigen luschriftsockel noch ein höherer Sockel vorhanden ge- 
wesen sein. Die Säule kann schwerlich auf ihrer Unterlage ohne Zapfenloch 
befestigt worden sein, ein solches fehlt aber auf der Oberseite der Ära. 
Anderseits ist der vorhandene Sockel viel niedriger als bei allen andern 
Monumenten dieser Art. 



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Juppitersäulen. 371 

Seitenausdehnung der Figur vermutlich über das Kapital hervorstand; 
auf diese Weise wurden auch die Füsse des Gottes und der Adler 
sichtbar. 

3) Altar von Niederstotzingen , bespr. von Hang im Königr. 
Württemberg S. 146 Nr. 9. Nach Haugs freundlicher Mitteilung wurde 
derselbe in der Kirchhofsmauer eingemauert gefunden. Jetzt in Ulm. 
Auf der Vorderseite die Inschrift : [i] o fmj et lunonfi reg] aram T, Fl. 
Cu[riof] et Bufr[ia] Nonnullu e . , , qui et columnfamj j)(osuerunt) 
l(ibentes) l(aeti) m(erUo), Auf dem Altar muss die in der Inschrift 
erwähnte Säule gestanden haben. Zapfenlöcher derselben können nicht 
konstatiert werden, da die Oberseite des jetzt einen Meter hohen Altares 
verstümmelt ist, wie mir Herr Landesgerichtsrat Baziiig mitteilt. I)ie 
drei übrigen Seiten des Altars waren nicht verziert. 

4) Mit Pinienblättern gezierte Säulentrommel (Dm. 37 cm) mit 
Basis und einem unter derselben befindlichen würfelförmigen, 46 cm 
hohen Sockel. Jetzt im Lapidarium zu Karlsruhe (Froehner 43), 
stammt aus Gengenbach, wo sie Schoepflin noch auf dem Kastelberg 
sah und Alsatia illustr. I Taf. VII, 4 abbildete. Die seitdem ver- 
stümmelte Inschrift (ClRh. 1681) las Schoepflin, im einzelnen wohl 
fehlerhaft : /. o, m. Baibkis Bahiique ßlii suL 

5) Zu Niederbronn sah Schoepflin das Fragment einer Säule mit 
Basis und würfelförmigem Sockel. Auf letzterem las er die Inschrift 
J. 0. m, August ürsiilu T AVC. Abgebildet Alsatia illustr. I Taf. VII, 8, 
vgl. ClRh 1844. 

6) „In monte Dononis dedicata olim lovi epigraphe fuit votiva, 
quam Theodoricus Ruinartus adhuc vidit, ego frustra quaesivi. In frag- 
mento columnae ibi tum legebatur: L o. m. C. Ltmdlns [sie] Lepidimis 
V. s. l w," Schoepflin Als. illustr. I, p. 473. 

7) Säule im Metzer Museum, gefunden 1868 vor der Citadelle. 
Besprochen bei Lorrain, catalogue de la gal. archöol. nr. 90, und 
Robert, ^pigr. de la Moselle I p. 39, abgeb. ebenda Taf. II, 2. — 
Die Säule, welche aus Kalkstein besteht, hat eine Gesamthöhe von 
1,59 cm, der Schaft ist in der Mitte durch ein Band geteilt (Umfang 
an dieser Stelle 76 cm), die obere Hälfte ist mit fallenden, die untere 
mit steigenden Pinienblättem geziert. Das Kapital ist auffallend niedrig 
und hat eine Abacusseite von 30 cm. Am Sockel der Basis steht auf 
zwei sich gegenüberliegenden Seiten J. o. m. Auf der Oberfläche des 
Kapitals ein Zapfenloch, 'ün autre trou visible sous la base semblerait 
prouvcr que le petit monolithe etait scelle ä un socle'. 



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I 


• M 


ET 


IVNO 


NI 


RE6I 



372 F, Hettner 

8) Säulchen aus graugelbem Sandstein, im Museum zu Mainz, 
unbekannten Fundortes und wie es scheint, noch nicht besprochen. Es 
hat eine Gesamthölie von 83 cm, von denen 54 cm auf den Schaft, 
12 cm auf das flach gehaltene Kapital, der Rest auf die Basis fallen. 
Der Schaft ladet in seiner unteren Hälfte weit aus, so dass das Ganze 
einem Kegel gleicht. Auf der Vorderseite ist die untere Hälfte des 
Schaftes zu einer oberhalb rechteckigen, nach unten in einen Halbkreis 
auslaufenden Fläche geglättet, auf welcher in später und kleiner Schrift 
folgende Inschrift steht: 

Da alle Hasten starke Querstriche haben, ist in Z. 5 
nicht sicher zu entscheiden, ob der 2. Buchstabe ein F 
oder E ist ; ersteres scheint aber wahrscheinlicher. M • C * F 
N A E • M ' ^^ ^^^ Anfangsbuchstaben der drei Namen. I weist auf 
Q . p . j 'die gerade bei diesen Monumenten häufige Formel in suo^ 
wogegen das folgende S zu der Formel s(tia) p(eciinia) 
p(osuit) zu gehören scheint ; vermutlich ist ein S ausge- 
fallen. — Zapfenlöcher an beiden Enden der Seite be- 
weisen, dass dieselbe tragend und getragen war. 

9) ^) Säulchen aus Sandstein, gefunden auf der Saalburg. Jetzt im 
Museum in Homburg. Besprochen von Hamraeran, die Inschriften der 
Saalburg, in diesem Hefte Nr. XH. Abgebildet in dem demnächst er- 
scheinenden Werke über die Saalburg Taf. XXIV, 2. Das Säulchen 
mit kleinem Kapital und Basis versehen, hat eine Höhe von 61 cm; 
es steht auf einem aus dem gleichen Stück gearbeiteten, 8 cm hohen 
viereckigen Sockel. Auf der Oberseite des oben gewölbten Kapitälchens, 
wie an der Unterseite des Sockels befinden sich — nach Jacobi's 
freundlicher Mitteilung — Zapfenlöcher. Etwa in der Mitte der Vorder- 
seite des Schaftes ist gleichsam angeheftet eine Tafel mit einer Juppiter- 
dedication. Die Wölbung des KapitiXlchens zeigt, dass die Statuette, 




*) Nach Pighius gab es zu Xanten eine dem Juppiter geweihte Säule, 
vgl. CIRh. 213. Möglicherweise sind nur die drei letzten Zeilen gefälscht, 
und liat doch die Süule mit der Aufschrift I • • M bestanden, da Pighius 
vermutlich die Verbindung zwischen Juppiter und Säulen nicht gekannt hat. 
— Eine gleichfalls nicht gesicherte Inschiift aus llarmesbach (Baden) im 
CIKh. 1682 kommt liier nur insoweit in Betracht, als sie angeblich auf 
einem hohen unbehauenen Sandstein in Form einer Säule angebracht, für die 
Vorliebe für die Säule im Juppiterkult Zeugnis ablegen würde; mit der zu 
behandelnden Monumentengattung kann die rohe Säule in keinem Bezug ge- 
standen haben. 



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Juppitersauleü. 373 

welche schwerlich gefehlt hat, auf einem besonderen, auf dem Kapitälchen 
befestigten Sockel gestanden hat. 

Bei Nr. 4, 5 u. 7 befinden sich die Inschriften am S&ulensockel ; 
um sie lesbar zu machen, musste die Säule auf eine hohe Basis gestellt 
sein. Bei Nr. 8 u. 9 sind die Inschriften etwas höher, am Schaft, ange- 
bracht, aber dass auch diese Säulen auf einen Unterbau gestellt waren, 
beweisen die Zapfenlöcher. Auf den Säulen standen selbstverständlich 
Juppiterbilder ; erhalten ist keines derselben. Dagegen tritt ergänzend 
hier ein 

10) die Statue eines sitzend gebildeten Juppiters, welcher im Jahre 
1878 bei Igstadt gefunden, von Albert Duncker in den Nassauer Annalen 
B. 15 eingehend behandelt worden ist. Diese Figur ist zweifellos für 
eine hohe Aufstellung berechnet. Nur bei einer solchen finden der viel 
zu lange Oberkörper und der grosse Kopf ihre Erklärung ; ausserdem 
ist gleichzeitig mit der Statue, ausser andern vermutlich zum Tempel 
gehörigen Säulenfragmenten, ein Kapital zum Vorschein gekommen, welches 
schon Duncker als Träger der Statue angesprochen hat. 

Das Material zur Erkenntnis der Monumentenklasse des lovis 
Signum cum columna et ara würde hiermit, soweit ich dasselbe über- 
sehe, erschöpft sein, wenn uns nicht ein Heddernheimer Fund jüngsten 
Datums gelehrt hätte, dass die in unsern Gregenden vielfach vorkommende 
Gruppe eines Reiters mit einem Giganten ein Juppiter wäre. Diese 
Thatsache ermöglicht eine weitere Umschau. 

Der betreffenden Gruppe ist bekanntlich von E. Wagner im 
1. Bande dieser Zeitschrift S. 36 — 49 eine eingehende Besprechung zu 
Teil geworden. Wagner hat das gi-osse Verdienst, durch Zusammen- 
stellung der ihm bekannten Exemplare ^) die Häufigkeit der Gruppe und 



*) Das Wagner'sche Verzeichnis ist nicht vollständig, was dei\jenigen 
nicht Wunder nehmen wird, der den gänzlichen Mangel an guten Museums- 
katalogen, die Zersplitterung der Litteratur und das geringe Interesse, welches 
den Steinmonumenten in unseren Gegenden entgegengebracht wird, kennt. 
Ich notiere im folgenden die Exeinplare, die mir ausser den von Wagner 
aufgeführten gelegentlich in der Litteratur und in den von mir kürzlich aufs 
Neue besuchten Museen von Mannheim, Karlsnihe, Speyer und Mainz auf- 
gestossen sind, unter welchen die Mainzer Gruppe mit den zwei Giganten und 
die stehenden Figuren in Mannheim, Mainz und Rottweil ein ganz besonderes 
Interesse bieten. Ein vollständiges Verzeichnis dieser zweifellos sehr ver- 
breiteten Gruppe wird nur durch allseitige Unterstützung zu erreichen sein. 

1) Gefunden in Cannstatt auf dem Steigkirchhof, Fragment einer 
Reiterfigur, welches wahrscheinlich wie das Rottenburger Exemplar zu er- 
gänzen ist. Haug, im Königr. Württemberg S. 157 Nr. 13. 



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374 F. Hettner 

ihre vorwiegende Verbreitung über Südwestdeutschland und Nordwest- 
frankreich gezeigt, sie der historischen Deutung, an der Stark (Bonn. 



2) Gefunden in Weil im Scliönbuch, Statue eines Reiters, der über ein 
weibliches Ungetüm hinsprengt. Haug, im Königr. Württemberg S. 158 Nr. 8. 

3) Die jüngst in Heddernheim gefundene Gruppe, bespr. von Hammeran, 
Westd. Korr. IUI Nr. 3, vgl. oben S. 378. 

4) Wieder verloren gegangene Gruppe aus Heddernheim; bei Fuchs, 
Geschichte von Mainz II, Taf. VII, 3 abgebildet, in ihrer Bedeutung zuerst 
von Hammeran, Wd. Korr. IIH, Nr. 3 Sp. 4 erkannt. Obgleich Fuchs im 
Text S. 70 ausdrücklich sagt, der Kopf des Reiters fehle, so ist er auf der 
Abbildung vorhanden und mit einer eigenartigen Mütze bedeckt. Der Heraus- 
geber der erst nachträglich ausgegebenen Tafeln notiert hierzu: „Obschou 
P. Fuchs behauptet, dass die Figur ohne Kopf gefunden worden sei, glaubte 
man sie doch auf die nämliche Art zeichnen zu müssen, wie man sie gegen- 
wärtig sieht, besonders da man keine Spuren der Ansetzung dieses seltsamen 
Hauptschmucks bemerkt und P. Fuchs sich daher geirrt zu haben scheint". 
So befremdlich diese Angabe ist, so muss man doch im Hiublick auf die 
übrigen erhaltenen Köpfe die Authenticität dieses Kopfes bezweifeln. 

5 — 9) Fünf Exemplare des Mainzer Museums, welche schon seit Jahren 
Jakob Keller im Mainzer Museum ermittelt und zum Gegenstand einer bis 
jetzt leider nicht veröffentlichten Abhandlung gemacht hat. 

ö) Gruppe mit 2 Giganten aus weichem Kalkstein. Nach gütiger Mit- 
teilung Kellers, zur Heppscheu Sammlung, welche nur Pfälzer Altertümer ent- 
hält, gehörig. Schlechte Arbeit und sehr schlechte Erhaltung. Es fehlen 
der Kopf und die Arme des Reiters und der Kopf des Pferdes. Das Gesicht 
des rechten (vom Reiter aus gerechnet) Giganten ist bis zur Unkenntlichkeit 
abgerieben, das des linken vollständig verstümmelt; bei letzterem fehlt der 
linke Arm. Jetzige grösste H. 60 cm, die grösste L. beträgt 80 cm. Beide 
Giganten liegen, mit dem Oberkörper sich erhebend, unter den Vorderfussen 
des springenden Pferdes unmittelbar neben einander, Schulter an Schulter; 
die Köpfe und Körper sind beide etwas nach auswärts gedreht, der rechte 
Arm des rechten Giganten ist zur Unterstützung des Pferdehufes erhoben. Das 
Geschlecht der Giganten bleibt zweifelhaft. 

6) Gruppe. Sandstein. Es fehlt der Kopf und der r. Arm des Reiters 
und der Kopf des Pferdes. Grösste L. 80 cm, jetzige H. 90 cm. Der Reiter 
ist mit einem Gewand, das einer gegürteten Ärmeltunica gleicht, bekleidet. 
Der rechte Arm des Reiters war nach rückwärts erhoben, die linke Hand, 
welche am Pferdehals anliegt, hielt den Zügel. Der Gigant hält in der rechten 
Hand eine nur noch teilweise erhaltene Keule, auf welcher vermutlich ein 
Huf, wie bei den Pforzheimer Exemplaren, geruht haben wird, der linke Unter- 
arm ist dagegen nach oben gebogen; die nicht mehr vorhandene Hand wird den 
linken Huf gehalten haben. Das Gesicht des Giganten ist männlich und 
bärtig, aber ohne jeden Ausdruck. Der Schwanz ringelt sich unter dem 
ganzen Leib des Pferdes hin. Die Arbeit des Ganzen ist roh. 

7) Kleine Gruppe von verhältnismässig guter Arbeit Nach Kellers 



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Juppitersäulen. 375 

Jahrb. 44 S. 27 ff.) und Prost (Revue arch. ß. 37 \). 1 ff) festhielten, 
entrückt und in den Kreis der Mythologie eingestellt zu haben. Er bezog 



Angabe in Heidesheim zwischen Mainz und Bingen gefunden, Es fehlt der 
Oberkörper des Reitei*s und der Kopf des Pferdes. Grösste L. 38 cm, 
grosste IL 32 cm. Der Reiter trägt ein ähnliches Gewand wie der auf Nr. 6. 
Der Gigant liegt, wie üblich, unter dem Pferde; seine Schlangenbeine, an 
denen die Köpfe besonders deutlich erhalten sind, ringeln sich vorwärts nach 
seinem Oberkörper. Beide Arme sind gesenkt, die rechte Hand hält einen 
kurzen, schwer deutbaren Gegenstand, die linke greift, um sich zu stützen, 
auf die Platte über. Der Gigant ist zweifellos männlich, hat lange Haare 
und einen schmalen Backenbart. Das Pferd legt ihm beide Beine über die 
SchuJteni. 

8) Kleines Fragment einer Gruppe aus Sandstein. Erhalten nur der 
Hinterteil eines Pferdes und die Beine des Reiters mit den Stiefeln. 

9) Fragment einer Gruppe, zu gross in den Dimensionen, um zu 
Nr. 8 gehören zu können. Sandstein. Grösste H. 22 cm. Erhalten nur der 
vorwärts gebeugte Oberkörper des Giganten, auf dessen linker Schulter der 
Pferdehuf und neben dessen rechter Schulter die Keule sichtbar werden. 
Beide Arme waren gesenkt. Das Gesicht ist breit, die Haare lang herab- 
hängend, der Kinnbart voll, Stülpnase und Stirnbildung wie die eines Satyrs. 
Durch Erhaltung wie Arbeit zeichnet sich dieses Stück vor den übrigen aus. 

10 u. 11) Zwei im Museum in Speyer befindliche Gruppen (Inventar 
131» und 131b) aus rotem Sandstein, welche, nach gütiger Mitteilung Harsters, 
1857 in der Gemarkung von Neunkirchen bei Kusel zugleich mit Inv. 130 a 
'angeblich Teile eines antiken Säulenaltars aus rotem Sandstein' gefimden wurden. 

10) (Inv. 13 la). Nur der Vorderteil des Pferdes und der Oberkörper 
des Giganten sind erhalten. Das Pferd hat die Vorderbeine über die Schul- 
tern des Giganten gelegt, welcher die Hufen auf beiden Händen trägt. 

11) (Inv. 131^). Grösste L. 44 cm, grösste H. 42 cm. Es fehlt der 
Oberkörper des Reiters, im übrigen ist die Gruppe gut erhalten. Das Pferd 
legt die Vorderbeine auf die Schultern des Giganten. Letzterer liegt lang 
gestreckt auf dem Bauch, während der Oberkörper scharf in die Höhe ge- 
richtet ist; in der rechten gesenkten Hand hält er eine Keule, während er 
mit der erhobenen linken den Huf des Pferdes unterstützt. Die Schlangen- 
köpfe, in welche die Beine endigen, liegen in der Weichengegend des Pferdes. 
Der Gigant ist weiblich, die Brüste sind gross, lange zurückgestrichene Haare 
fallen auf die Schultern herab, die Gesichtsbildung und der Ausdruck gleicht 
der einer Mänade. Der Kopf der Gigantin ist nach rechts und nach oben 
gewendet und blickt freundlich den Reiter an. 

12) Arg verstümmelte Gruppe im Trierer Museum. Inv. G. 36. Schon 
lange aufgefunden, unbekannten Fundortes, Muschelkalk. Grösste L. 33 cm, 
erhalten sind nur der Oberkörper des Giganten, die Beine des Reiters und 
das Pferd. Das letztere setzt seinen linken Vorderfuss auf die Keule des 
Giganten, alles übrige ist nicht erkennbar. 



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376 F. Hettner 

die Gruppe auf Neptun im Gigantenkampf. Die Beweise erschienen 
einleuchtend, obwohl sie, sämtlich griechischen Monumenten entlehnt, 



13, 14) Zwei Exemplare in Zabern, im dortigen Katalog (1872) p. 10 
nnzulänglich beschrieben ; 15) ein Exemplar in Val^risthal bei Saarburg i. E., 
erwähnt im Zabemer Katalog p. 11 ; 16) ein Exemplar von Oberbronn, ,17) ein 
Exemplar in Domach, aus Brumath stammend; von Prost, Rev. arch. B. 37 
p. 68 und p. 69 Anm. erwähnt (deshalb von Wagner nicht eingehend aufgeführt). 

Das von Prost p. 69 Anm. erwähnte Terracottarelief mit derselben 
Darstellung im Museum von Domach lasse ich bis zur Autopsie bei Seite, 
da die Vermutung, es sei eine Rheinzaberner Fälschung, nahe liegt. 

Die Anzahl der bis jetzt bekannten deutschen Exemplare stellt sich 
somit auf 30 Stück, wozu noch die von Prost aufgeführten französischen 
Exemplare zuzuzählen sind. 

Hieran möchte ich die Besprechung von vier Monumenten reihen, 
welche einen Gott neben einem schlangenfüssigen Wesen stehend zeigen. 

a) Reliefbild eines Yiergötteraltars des Mannheimer Museums, unbe- 
kannten Fundorts. Der Altar ist bei Hang, d. rum. Denksteine des Anti- 
quariums 58 erwähnt, die betreffende Seite aber, welche erst bei der Neuauf- 
stellung des Museums sichtbar wurde, von ihm irrtümlich als Mercur mit 
einem Knaben erklärt worden. Eine vollkommen nackte männliche Figur 
steht mit beiden Füssen fest auf, an den Füssen trägt sie Schuhe, wie solche 
dem reitenden Juppiter eigen sind. Auch weist das vom Haupte herab wal- 
lende Haar auf diesen Gott. Der rechte Arm ist seitwärts gehoben und 
im Ellenbogen nach oben gebeugt ; in der Hand ist ein kurzer Stiel sichtbar. 
Der linke Arm hängt herab, die Hand liegt auf dem Kopfe einer daneben 
kauernden schlangenfüssigen Figur. Die Scblangenbeine derselben sind zu- 
nächst nach innen geschlimgen, während die Enden, an denen Köpfe nicht 
sichtbar sind, nach auswärts genchtet sind. Die Arme hängen an der Seite 
des Körpers herab. Der Gegenstand, welchen der Gott in der Rechten trag» 
ist nicht mehr zu. bestimmen. Der Stein ist, wie sämtliche Stücke des alten 
Mannheimer Bestandes, stark überarbeitet. 

b) Im Museum von Mainz liegt im Saal III neben der Inschrift 180 
ein Statuenfragment, jetzt unetikettiert, aber zweifellos das von Becker als 
Nr. 331 — freilich sehr ungenügend beschriebene Stück. Es ist der Torso 
eines Mannes in der Blüte der Jahre aus rotem Sandstein, dem der Kopf, das 
ganze rechte Bein und das linke von etwas unter dem Knie ab fehlt. Jetzige 
Höhe 43 cm. Der rechte Arm ist in Scliulterhöhe seitwärts gebogen und der 
Unterarm in gleicher Linie vorwärtsgebeugt; die Hand fehlt, muss aber eine 
Lanze oder ein ähnliches Attribut gehalten haben. Eine Chlamys, welche auf 
der rechten Schulter zusammengeknöpft ist, bedeckte den Rücken sowie die 
linke Brast und hängt über den linken gesenkten Arm herab, während die Hand 
auf dem Kopf einer kleinen daneben befindlichen Figur ruht. Von letzterer 
ist nur der Oberkörper erhalten; beide Arme hängen ähnlich wie bei dem 
eben unter a beschriebenen Schlangenmenschen am Körper herab. Man er- 



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Juppitersäulen. 377 

die Frage aufdrängten,, wie diese Gruppe des den Giganten bekämpfen- 
den Poseidon gerade im Norden und zwar auf einem so bestimmt ab- 



kennt au der Haltung des Oberkörpers, dass der Unterkörper zurückgebeugt 
war und da für eine menschliche Bildung keiu genügender Raum vorhanden 
ist, wird man sich denselben als in Schlangenbeine endigend zu denken haben. 

c) Das Museum in Mannheim bewahrt unter den Ladenburger Funden 
ein von Stark, Bonn. Jahrb. 44 Taf. II*> Fig. 3 publiciertes und S. 43 be- 
sprochenes Fragment eines linken Beines ; neben demselben befindet sich eine 
kleine männliche Figur, auf deren lockiges Haupt die grosse Figur ihre Hand 
legt. Stark hielt das Bein für weiblich und dachte an Venus mit einer 
Priapusfigur oder eine weiche Bacchusgestalt mit Silen. Aber das Bein zeigt 
noch die Reste eines Stiefels, wie er dem Juppiter eigen ; das männliche und, 
wie Baumann mitteilt, bärtige Gesicht gleicht, wenigstens nach der Abbildung, 
dem Gigantentypus. Der bandartige Streifen, welcher sich über den Ober- 
schenkel der kleinen Figur legt, wurde von Stark für den Rest von Beklei- 
dung gehalten, ich vermute in ihm einen Schlangenschwanz. Derselbe würde 
freilich, wie Baumann auf meine Anfrage bemerkt, nicht in Schlangenköpfe ge- 
endigt haben können ; aber die Köpfe waren auch bei dem Schlangenmenschen 
des unter a erwähnten Altares nicht vorhanden. Da an der Hauptfigur unten 
nur die Höhe eines Fusses fehlt, ist die Darstellung von menschlich gebildeten 
Unterschenkeln und Füssen bei der kleinen Figur vollständig ausgeschlossen, 
bei Annahme einer Schlangenbildung, die erst von den Beinen abwärts be- 
ginnt, lässt sich dagegen eine Reconstniction der Gruppe gewinnen. 

d) Haug's Güte verdanke ich folgende Mitteilung: In Rottweil befindet 
sich eine Statue, 112 cm hoch, von grobem Keupersandstein. Auf einem 
Fussgestell eine mit dem 1. Fuss ausschreitende männliche Gestalt, ganz nackt. 
Die erhobene rechte Hand hielt ohne Zweifel einen Speer, da sie durch- 
löchert ist; die 1. Hand ist abgeschlagen, auch Gesicht und Hinterkopf ver- 
stümmelt. Den 1. Schenkel umfasst mit beiden Händen eine nackte männ- 
liche Gestalt ohne Hals, menschlich bis zu den Knieen, dann mit Fischschwanz 
endigend. So meine Notiz vom Jahr 1878, welche freilich unklar lässt, ob 
ein Fischschwanz oder zwei anzunehmen sind. Jaumann (Nachtrag II, 22) 
schreibt: „eine Statue mit erhobener R., Hand ist abgebrochen, wahrschein- 
lich mit einer Keule bewaffnet, während die linke ein Ungeheuer mit einem 
gekrümmten Schweif festhält, etwa ein Hercules mit der Lernäischen Hydra". 
Für den Fischschwanz kann ich nicht unbedingt einstehen, es könnte auch 
ein Schlangenleib sein. Jedenfalls hat die Darstellung grosse Ähnlichkeit mit 
der auf dem hiesigen Altar Nr. 58 (oben a). 

Die Darstellung des Gottes auf dem Altar a würde eine Deutung auf 
Juppiter zulassen, hingegen weist die Chlamys und die jugendliche Körper- 
bildung der Statue b und das angeblich weibliche — wohl jugendliche — Bern 
aus Ladenburg mehr auf Mercur. Man wird von Feme an den Mercur mit 
dem (aber nicht sohlangenfüssigen) Knaben auf dem Meniraltar von Kemuz- 
en-Pont TAbb^ (abgeb. Rev. arch. 37, pl. HI) erinnert. Es muss mehr imd 
besser erhaltenes Material, welches vermutlich unsere Museen noch bergen, 

Wörtti. ^«itBchr. f. Üoach. u. Kuust. IV, IV. 27 



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378 



F. Hettner 



gegrenzten Bezirke eine solche Verbreitung gewinnen konnte. Anch 
sprach der Kopf des von Wagner auf Taf. I, 1 publizierten Pforz- 
heimer Exemplars mehr far Juppiter als Neptun. 

Die jüngst in Heddernheim aufgefundene Säule hat die Frage 
nach der Benennung entschieden. Der reitende Gott ist Juppiter, wie 
Hammeran Wd. Korr. IIII, 3 sofort richtig aus der am Monumente 
angebrachten Inschrift folgerte. Das Heddernheimer Monument ist fol- 
gendermassen gegliedert: zu unterst ein Altar, an dessen Vorderseite 
eine dem Juppiter und der Juno Regina gewidmete Inschrift angebracht 
ist, während die drei andern Seiten mit Reliefbildern der Juno, Minerva 
und des Hercules geziert sind; darüber ein sechsseitiger, mit kleinen 
Götterbildern dekorierter Sockel; es folgt die Säule, die mit einem mit 
vier Köpfen geschmücktem Kapital abgeschlossen wird; auf demselben 
steht die Gruppe. Da an dem Monumente sonst Juppiter nicht darge- 
stellt ist, kann der in der Inschrift erwähnte Gott nur in dem Reiter 
gefunden werden. 

Durch die Inschrift ist die Richtung für die Deutung gegeben, 
nicht die Lösung; eine Erklärung für diese ungewöhnliche Darstellung 
des Gottes ist zur Zeit noch nicht gefunden. 

Hammeran denkt an Sabazios. Die Beweise soll erst eine spätere 
Abhandlung bringen. Ob sie zu erbringen sind? Ein Sabazios ohne 
jede Andeutung asiatischer Kleidung, nicht mit dem Hammer, sondern 
wie deutlich das Diedenkopfer Exemplar ^) (bei Wagner Nr. 7) zeigt, mit 
der Lanze bewaffnet! Wie sollte man die starke Verbreitung dieses 
Gottes im nordwestlichen Frankreich und Westdeutschland und zwar in 



gesammelt werden, bis ein Urteil gewagt werden kann, ob es sich bei diesen 
stehenden und reitenden, von Giganten begleiteten Göttern nur um ähnliche 
VorstelÄingen handelt oder ob etwa dieselbe mythologische Vorstellung eines 
einheimischen Volkes von den Römern bald durch Juppiter, bald durch Mercur 
zur Darstellung gebracht worden ist. An einen Giganten der griechisch-rö- 
mischen Mythologie kann jedenfalls bei dem an den Gott sich anschmiegenden 
Schlangenmännchen nicht gedacht werden. 

») Starks Angabe (Bonn. Jahrb. 44 S. 27), bei dem Ladenburger Exem- 
plar sei in der rechten Hand noch ein Stück Speer erhalten, ist irrtümlich. 
Dies zeigen schon die den Stark'schen Aufsatz begleitenden Abbildungen. 
Ausserdem schreibt mir Baumann: „Von einem Speer ist nichts zu sehen, 
da der rechte Arm überhaupt fehlt ; am Hals des Pferdes sind nur die Zügel 
angegeben, eine Bruchfläche, die auf einen ursprünglich vorhandenen Speer- 
ansatz schliessen lassen könnte, ist nicht bemerkbar. Unter den kleinen 
Fragmenten in unserer Sammlung ist nichts entsprechendes zu finden." 



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Juppitersäuleu. 379 

einer typischen Bildung, die sonst nirgends jnehr vorkommt, erklären, 
während sich die Mediomatricer und Treverer sonst von der Verehrung 
der ausländischen, namentlich asiatischen Kulte so fern gehalten hahen, 
wie wenig andere Stämme? Auch würde bei dem orientalischen Gotte 
der Beiname Sabazios auf den Inschriften nicht fehlen können. 

Eine neue Deutupg soll hier nicht gewagt, sondern nur auf emige 
Punkte hingewiesen werden, die für eine solche als nicht ganz unwichtig 
erscheinen. 

Der Gigant ist nicht immer männlich. Das weibliche Greschlecht 
ist ganz zweifellos an dem in der Anmerkung als No. 1 1 beschriebenen 
Neunkirchener Exemplar; auch erschien es mir, wie einst schon Jä^er, 
klar angedeutet auf der schon vielfach besprochenen Altriper Gruppe 
des Speyerer Museums (bei Wagner Nr. 8). Für die Rottenburger 
(bei Wagner Nr. 3) und die Weiler (S. 374 Anm. 2) wird 'das gleiche 
Geschlecht von Haug hervorgehoben. 

Der Gigant befindet sich nicht im Kampfe mit dem Reiter; dies 
lehrt am deutlichsten ein Vergleich mit den von Stark (Bonner Jahrb. 
44 S. 29) nicht glücklich angezogenen Grabreliefs des einen Barbaren 
vom Pferde herab bekämpfenden römischen Soldaten. Beim Kampf 
wird der Reiter nicht über, sondern neben dem zu Bekämpfenden reiten, 
der Bekämpfte sich gegen Ross und Reiter wehren. Bei unserer Gruppe 
aber liegt der Gigant behaglich und ruhig unter dem Pferd, und trägt 
fröhlichen Gesichtes seine Last. Auf der Mannheimer Gruppe (Wagner 
S. 38 No. 1) kauert der Gigant behaglich unter dem Pferde, indem 
er seine Schlangenbeine nach vorn ineinandergeschlungen hat, wie ein 
Ausruhender die Arme ineinanderlegt. Bei den anderen Exemplaren liegt 
der Unterkörper der Länge nach unter dem Pferde, aber weder umwinden 
die Schlangenbeine feindlich Ross und Reiter, noch zeigt der Oberkörper 
eine verschränkte Lage, wie sie einem sich Entwindenden eigen ist 
und die bekämpften Barbaren der römischen Grabmonumente zeigen. 
Der Gigant stützt sich entweder mit beiden Händen auf die Platte auf, 
um die Last des Pferdes, welches ihm beide Vorderbeine auf die Schultern 
gelegt hat, leichter tragen zu können (Altrip bei Wagner 8; Seltz bei 
Wagner S. 42; Hepp'sche Gruppe oben S. 374 Anm. No. 7); oder er 
trägt die beiden Hufe der ihm über die Schultern gelegten Pferdebeine 
auf seinen Händen, wobei niemals die Absicht, sich dieser Hufe zu 
entledigen, zum Ausdruck gebracht ist (2. Pforzheiraer Exempl. bei Wagner 
S. 38 ; Rheinzabemer bei Wagner Nr. 5 ; Diedenkopfer bei Wagner Nr. 7 ; 
Neunkirchener oben S. 375 Anm. No. 10); oder der Gigant trägt in beiden 

21* 



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380 F. Hettner 

Händen Keulen und auf die Spitzen derselben sind die Hufe des Pferdes 
— gewiss ein Zeichen friedlichen Übereinkommens — gesetzt (1. Pforz- 
heimer Exempl. bei Wagner S. 37), oder der Gigant hält mit der Hand 
eine Keule, ohne sie zu benutzen (Ladenburger Expl. bei Wagner No. 2 ; 
Neunkirchener oben S. 375 Anm. 11)*). Hierzu kommt der fröhliche 
Gesichtsausdruck des Giganten auf dem einen Pforzheimer (Wagner S. 37) 
und dem einen Neunkirchener Exemplar (oben S. 375 Anm. 11.) Und 
der Reiter sitzt weder vorgebeugt, noch hält er seine Waffe nach unten ; 
die Lanze befindet sich auf dem Diedenkopfer Exemplar deutlich in 
wagerechter Lage. 

Dieser friedliche Gesamtausdruck der Darstellungen ist auch von 
Anderen nicht verkannt worden. Wagner schreibt S. 43: „Die an- 
scheinende Ruhe des Giganten und der Mangel an Gegenwehr von seiner 
Seite könnte fast glauben machen, beide Gestalten seien verbündet und 
die eine helfe der anderen etwa bei einem Angriff gegen einen gemein- 
schaftlichen Feind." Aber Wagner glaubt diesem unmittelbaren Ein- 
druck nicht Rechnung tragen zu dürfen. Ein beiden gemeinsamer Feind 
sei nicht vorhanden, was solle das Ungetüm dem Reiter helfen? So 
schiebt Wagner den friedlichen Eindruck dem Ungeschick des Künstlers zu. 

Aber warum muss der Feind dargestellt gewesen sein? Der auf 
seinem Ross dahin brausende Gott macht alles nieder, was sich ihm 
widersetzt. Warum soll der Gigant dem Reiter nicht helfen können? 
Haben sich nicht die Götter der deutschen Mythologie erfolgreich der 
Riesen und Eiben bedient? 

Bewahrheitet es sich auch bei noch genauerer Durchforschung 
des Denkmälervorrates, dass die Reitergruppe fast ausschliesslich in 
Südwestdeutschland und Nordwestfrankreich verbreitet war, dann muss zu 
deren Bildung eine lokale Anschauung den Anlass geboten haben und 
wird ihre Erklärung nur aus germanischem oder vielleicht celtischem 
Mythenkreise zu gewinnen sein. Ein Hauptgott der hier wohnenden 
Völkerschaften ist in römischer Kunstsprache als Juppiter zum Ausdruck 
gebracht, ein ihm unterthäniger, ihm getreuer Riese oder Elbe hat im 
wesensgleichen Giganten seine Darstellung gefunden. Die inschriftliche 
Benennung des Gottes als Juppiter lässt zunächst an Donar denken. 



*) Auffällig ist der auf den Kopf des Giganten aufgestellte Pferdehuf 
bei dem Mertener Exemplar (Prost p. 15) ; aber im Hinblick auf die übrigen 
Darstellungen vermag ich auch diese — freilich unsanfte — Berührung nicht 
als Beweis des Kampfes anzusehen. 



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-V 



Juppiteraäalen. 381 

aber Donar ist seinem ganzen Wesen nach ein fahrender, mit Stein- 
keolen bewaffneter Gott ; der reitend gedachte Gott, welcher auf weissem 
Ross dahinstürmend die Winterstürme bekämpft, ist Wodan. Ihm sind 
auch der Speer nnd der Mantel eigen und in seinem Dienste scheinen 
die Zwerge (Pfannenschmid in Pfeifer's Germania X S. 15, Grimm Myth. 
S. 384) gestanden zu haben. — Ob es aber möglich ist, an Wodan 
zu denken, wenn die Inschriften nicht von Mercur reden, müssen Andere 
entscheiden. 

Das Interesse, welches dem Reiter und Giganten seit Jahren ent* 
gegengebracht wn-d und durch den Heddernheimer Fund neu belebt ist, 
wird diese Abschweifung rechtfertigen. Für unsere Untersuchung über 
die Juppitersäulen genügt die Thatsache, dass der Reiter inschriftlich 
Juppiter genannt wird. 

Die Gruppe muss stets auf einem hohen und nicht breiten Posta- 
ment aufgestellt gewesen sein, sonst würde der Gigant nicht zur An- 
schauung kommen. Diese Erwägung liegt so nahe und ist so zwingend, 
dass man bei der Auffindung der Gruppe von Portieux^) sofort vermu- 
tete, man müsse noch eine Säule finden. Und man fand sie — eine 
sechs Meter hohe Säule, die im Museumsgarten von Epinal reconstruiert 
aufgestellt ist. Manche ähnliche Funde bestätigen im vollen Masse die 
Aufstellung der Gruppe auf einer Säule und zeigen zum Glück teilweise 
noch die architektonische Gliederung derselben. Zählen wir die Säule 
von Portieux als No. 11 der Beweisstücke für die Juppitersäulen, so 
ergeben sich femer noch folgende Nummern: 

12) Die Mertener Säule (vgl. besonders Kraus, Bonn. Jahrb. 64 
S. 94 fg. und Prost, Revnie archöol. B. 37 p. 1), stark fragmentiert, 
weist ausser der Gruppe, ein mit vier Köpfen geziertes Kapital, den 
Säulenschaft, einen achtseitigen Sockel mit kleinen Figuren und zu 
unterst einen Viergötteraltar auf. 

13) Das besterhaltene Stück ist das schon oben (S. 378) be- 
schriebene Monument von Heddernheim, welches wiederum das vierköpfige 
Kapital, den sechseckigen Sockel und darunter den Viergötteraltar zeigt. 

14) Die Gruppe von La Jonchöre (Puy de Dome) zugleich mit 
einer Säulentrommel von 45 cm Dm. gefunden; vgl. Prost p. 71. 

14) Die Gruppe von Seltz bei Lauterburg, zugleich mit einem mit 
vier Köpfchen verziertem Kapital und dem anschliessenden Oberteil einer 



*) Vgl. Voulut, cataloguo des coUections du musde d^partemental des 
Vosges. Epinal 18.S0 p. 59. 



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382 F. Hettner 

geschuppten Säule gefunden (Prost, bull, de la soc. des antiq. 1879 
S. 82 mit Abbildg.). 

16) Eine zweite Gruppe von LAUterburg, mit dem Unterteil und 
der Basis einer Schuppensäule gefunden. Abgeb. im 1. Bericht des 
bist. Ver. der Pfalz Taf. UI, 4^). 

Die Zusammenstellung dieser 16 Monumente beweist, wie häufig 
in unseren Gegenden Juppiterdedicationen in Form eines Signum ctm 
columna et ara dargebracht wurden. Gleichgültig, ob eine sitzende, 
stehende oder reitende Figur des Gottes gestiftet wurde, war die Form 
der Säule im wesentlichen gleich. Wie das mit einer sitzenden Statue 
geschmückte Mainzer Monument (2) aus Ara, vermutlich Sockel, Säule 
und Kapital besteht, so zeigen die Mertener und Heddernheimer Säule, 
welche als Postamente eines reitenden Juppiters dienten, dieselbe Gliede- 
rung. Man wird demnach beim Fehlen des Götterbildes aus den übrigen 
Teilen des Monumenten nur selten schliessen können, ob dasselbe mit 
einem sitzenden oder reitenden Gott abgeschlossen war. Nur e i n Schluss 
scheint gestattet : hat die Säule einen Durchmesser von nur etwa 18 cm, 
das Kapital eine Breite von nur etwa 20 — 25 cm, so scheint eine 
Reitergruppe nicht darauf gestanden haben zu können, da selbst die 
kleinste der bis jetzt aufgefundenen (siehe S. 374 Anm. 7) eine Platten- 
breite von 32 auf 38 cm aufweist. Dagegen müssen nicht alle grösseren 
Kapitale durchweg Reitergruppen getragen haben; enthalten ja unsere 
Museen eine ganze Reihe grösserer Statuen sitzender Juppiterfiguren. 
Für Säulen wie die oben S. 371 als Xo. 4 u. Xo. 7 erwähnten (von 5 
und 6 sind die Durchm. nicht bekannt) kann man demnach die Art 
der bekrönenden Statue nicht angeben, Xo. 8 und 9 dagegen werden 
als Träger für sitzende oder stehende Figuren in Anspruch genommen 
werden dürfen. 

Einzelne Glieder dieser Juppitersäulen scheinen noch in 
grosser Anzahl in unsem Museen vorhanden zu sein. Die mir be- 



*) Auch das Monument von Altrip (1. Jahrb. des histor. Vereins der 
Pfalz S. 41, 42, 54, abgeb. Taf. III 2») wurde mit einer geschuppten Säule 
und einem mächtigen Kapital zusammen gefunden, da aber die Altriper 
Monumente m den Fundamenten eines spätrömischen Baues als Baumate- 
rial verwandt gefunden worden sind, so kann man aus dem Fundort nicht 
ohne Weiteres auf ehemalige Zusammengehörigkeit der zugleich aufgefundenen 
Stücke schliessen. — Die vielgenannte Säule von Cussy gleicht in ihrem Aufbau 
vollkommen den Juppitersäulen, da sie aber als solche weder durcli eine In- 
schrift, noch durch eine Statue gesichert ist, musste sie aus der obigen Zu- 
sammenstellung ausgeschlossen bleiben. 



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Juppitersäulen. 383 

kannten stelle ich im folgenden zusammen. Freilich ist ja für ver- 
schiedene Stacke eine mehrfache Verwendung denkbar und ein fester 
Anhalt, ob diese einst zu Juppitersäulen gehört haben, nur selten zu 
gewinnen. Technische Beobachtungen und genaues Studium der Fund- 
notizen werden indes doch einige Aufschiasse geben. Die Fachgenossen 
werden deshalb gebeten, nach diesen Richtungen die nachfolgenden Auf- 
stellungen zu prüfen und das beigebrachte Material thunlichst zu er- 
weitem. 

Der untere Teil des Säulenmonumentes besteht aus der bald mit 
Götterbildern (1. 12. 13), bald nur mit Inschrift (2. 3) versehenen Ära 
und dem darüber befindlichen achteckigen (1. 12), sechseckigen (13) 
oder viereckigen (4. 5) Sockel. 

Es ist anzunehmen, dass eine grosse Anzahl der in unsern Museen 
befindlichen würfelförmigen Sockel, wie z. B. : 

a) der Mannheimer (Hang, Katalog 1) mit Juppiterinschrift und 
Reliefen von Sol und Luna; 

b) der mit Juppiter- und Junodedication sowie Darstellung der 
sieben Wochengötter von Godramstein (CIRh. 1811) in Speyer; 

c) ein ähnlicher, mit den Wochengötterbildern gezierter, gleichfalls 
aus Godramstein (1. Bericht der Pfalz Taf. II 3 a— c), in 
Speyer; 

d) der in Iggelheim gefundene Sockel mit Dedication an Juppiter 
und Juno und der Darstellung zweier Victorien, vgl. 1. Jah- 
resber. der Pfalz S. 19 und S. 43, Taf. V, 3a u. b ; auch 
CIRh. 1795 1); 

e) der Trierer, mit der vom Vicus Voclannionum an Juppiter 
gerichteten Inschrift (CIRh. 794), auf dessen linker Schmal- 
seite ein Adler im Kampfe mit zwei Schlangen dargestellt ist ; 

f) vermutlich auch eine Anzahl der sechsseitigen und runden 
Wochengötteraltäre 



') Dieser Sockel gehört vielleicht auf den schönen Viergötteraltar des 
Mannheimer Museums (Altertumsverein 40) mit der Darstellung der Juno, 
des Mars mit dem Adler, des Vulcan und der Victoria — welcher zusammen 
mit dem Sockel auf einem Felde in der Nähe von Iggelheim in einer brimnen- 
ähnlichen Vertiefung gefunden wurde. — Gleichzeitig mit diesem Viergütter- 
altar kamen zwei Säulentrommeln, die untere von 52 cm Dm., in das Mann- 
heimer Museum, welche aus gleichem Material wie der Altar bestehen; die- 
selben ehemals auf den Sockel gestellt zu denken, erschwert der Umstand, dass 
dieser Säulen im Pfalzer Jahresbericht nicht Erwähnung geschieht. 



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384 F. Hettner 

auf Juppiter gewidmeten Altären gestanden haben, wie mehrfach solche 
würfelförmige, polygone oder runde Sockel vorhanden sind, welche aus 
einem Stück mit Juppiteraltären gearbeitet sind, so 

g) der Mannheimer Altar des Mansuetus (Haug 83); 
h) der Mainzer Altar mit Dedication an Juppiter und den Reliefen 
dreier Götter und darüber befindlichem rundem, nicht verzier- 
tem Sockel (Becker No. 6, Lehne Taf. 14, 36); 
i) der Mainzer Altar mit Dedication und Reliefen dreier Götter und 
achteckigem Sockel, welcher auf einer Seite die Namen des 
Juppiter und der Juno enthält, während er auf den übrigen 
nur ornamentiert ist (Becker No. 22, Lehne Taf. III, 6); 
k) der Mainzer Altar mit Dedication an Juppiter und Juno, darauf 
ein viereckiger Würfel und über diesem ein achteckiger Sockel, 
beide unverziert (Becker No. 9); 
1) der Mainzer Altar mit Dedication an Juppiter und Juno und 
den Reliefen dreier Götter und darüber befindlichem achtseitigen 
Sockel (Becker 20, Lehne Taf. 14, 37); 
m) in der Vorhalle des Mainzer Museums aufgestellter, 82 cm 
hoher Viergötteraltar, mit den Bildern von Juno, Mercur, 
Hercules und Mars, welcher oben mit einem achtseitigen, nur 
ornamentierten Sockel versehen ist. (Bei Becker nicht auf- 
geführt) '). 

Die Sockel sind oft glatt bearbeitet, oft einfach ornamentiert. 
Unter den reliefierten zeigt der Mannheimer Würfel (a) Sol und Luna. 
Wie hier der Wechsel von Tag und Nacht zur Darstellung gekommen 
ist, so scheint eine besonders beliebte Decoration dieses Baugliedes die 
demselben Ideenkreise entnommene Darstellung der sieben Wochen- 
götter zu sein. Freilich lässt sich dies bis jetzt nur vermuten. Denn 
als Beweisstücke stehen nur zur Verfügung der Würfel von Godram- 
stein (b ; vermutlich auch c) und die sehr wahrscheinliche Deutung, welche 
Prost dem Sockel der Mertener Säule gegeben hat. Prost glaubt, dass die 
an sieben Seiten erhaltenen Füsschen auf die Wochengötter, die an der 
achten Seite erhalteneu Spuren einer Kugel auf Fortuna hinweisen. — 
Der Metier Siebengötteraltar (Robert, cpigr. I. Tfl. II, 2) ist zu gross, 



*) Die mit Sockel versehenen Mainzer Altäre beweisen, dass die Römer 
nicht, wie wir es thun würden, jedem mit polygoncm oder nmdem Aufbau 
versehenen Altar eine quadratische Grundform gaben, denn h hat 30 cm 
Breife auf 2o cm Tiefe, i 39 auf 34, k 3S auf 33, 1 20 auf 24. 



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Juppitersäulen. 385 

um als Sockel ^) betrachtet werden zu können, aber die an ihm wie an 
dem Siebengötteraltar von Agnin (Isäre, vgl. de Witte, gaz. arch. III 
p. 78) erhaltene Dedication zeigen den Bezug dieser Darstellungen auf 
den höchsten Gott. Auch die Form des Mainzer Altares (bei Becker 
90, Lehne Tfl. I, 2). welcher unten eine glatt bearbeitete Ära, darüber 
einen achteckigen Wtlrfel mit der Dedicationsformel In h, d, d, und 
die Siebenwochengötter enthält, gleicht so durchaus den Mainzer Jup- 
piteraltären, dass er als eine Widmung an diesen Gott wird angesehen 
werden dürfen, — Betreffe der anderen Siebengötteraltäre vermag ich 
zur Zeit nur zu sagen, dass sie selbständige Aren nicht gewesen 
sein können und sich gut als Sockel auf Aren eignen würden. 

Ob aber diese Arae mit dem daraufgestellten Sockel immer eine 
Säule getragen haben, oder in der Regel unmittelbar über dem Sockel 
die Statue, das ist eine sich mit Gewalt aufdrängende Frage, für deren 
Entscheidung es zur Zeit nur wenige Anhaltspunkte giebt. Das Vor- 
handensein oder Nichtvorhandensein eines Zapfenloches auf der Ober- 
seite des Sockels wird hier eine wichtige Rolle spielen. Wo ein solches 
fehlt, wie z. B. bei den Mainzer Altären (i und k), darf an eine 
daraufgestellte Säule wohl nicht gedacht werden ; w^o dasselbe vorhanden 
ist, wie bei den oben als h, 1 und m erwähnten Mainzer Altären, 
ist sie möglich. Bei h spricht auch schon die runde Form und der 
geringe Durchmesser des Sockels sehr entschieden für eine Säule. 

Ein weiterer Anhaltspunkt ist aus den Fundnotizen zu gewinnen ; so 
spricht für das Vorhandensein von Säulenmonument^n : bei einem der Rotten- 
burger Viergötteraltäre die gleichzeitige Auffindung eines Siebengötter- 
altares und einer Gruppe des reitenden Juppiter (Hang im Königr. Württem- 
berg S. 151) ; bei den Kreuznacher Altären die gleichzeitige Auffindung von 
Schuppensäulen, Kapitalen und einer Figur eines sitzenden Juppiter. 

Ebensowenig als bei dem Unterbau lässt sich für die Glieder des 
Mittelbaues der Säulenmonumente eine allgemeine Regel aufstellen, welche 
der in unseren Museen befindlichen Säulenschäfte und Kapitale zu den 
Juppitermonumenten gehört haben müssen. Es waren ebensowenig alle 
Schuppensäulen Teile von Juppitermonumenten, als alle Juppitersäulen 
geschuppt waren. Für die Säulen grösserer Dimension scheint nur die 
gleichzeitige Auffindung anderer zu den Juppitermonumenten gehöriger 



•) Vermutlich war bei dem Monumente, zu dem der Metzer Altar ge- 
hörte, das Verhältnis umgekehrt; der Siebengütteraltar bildete die Ära, ein 
Viorgütteraltar den Sockel; dieses Arrangement kann öfter beliebt worden 
sein, wie die vielen kleinen Viergütteraltäre nahe legen. ^ 



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386 F. Hettner 

Stücke entscheiden zn können. Bei kleineren Säulen von geringem 
Darclimesser und einer Höhe von nicht über iVi m, wie sich solche 
vielfach in den Museen finden (drei Stück aus Rbeinzabern in Speyer; 
einige in Kreuznach, vgl. Engelmann, das Castell bei Kreuznach Taf. 4. 
5. 8; mehrere im Mainzer Museum beim Ausgang vom II. in den III. 
Saal aufgestellte Stücke, darunter eines von einem Durchmesser von 
18 cm), wird, da eine architektonische Verwendung ausgeschlossen 
scheint, die Aufstellung von Götterstatuen ^) immer in Erwägung ge- 
zogen werden müssen. Ferner scheinen nach Massgabe des eingangs 
beschriebenen Monumentes Nr 2 diejenigen Säulen, an denen übereinander- 
stehende Götterfiguren dargestellt sind — und zwar sind es gerade 
die auch an den Viergötteraltären häufig erscheinenden Götter — viel- 
fach als Juppitersäulen gedient zu haben, so das Kreuznacher Säolen- 
fragment mit Minerva (Engelmann Taf. 6, 3), das Speyerer Stück 
(Inv. 96, abgeb. 2. Jahrb. der Pfalz Taf. II, 3, Dm. 28 cm, weisser 
Kalkstein), und die Mainzer Säule, welche von Becker unter Nr. 28 
ungenügend beschrieben ist. Von der Mainzer aus Muschelkalk bestehen- 
den Schuppensäule, die einen Dm. von 23 cm hat, ist nur der unterste 
40 cm hohe Teil mit einem Relief der Minerva erhalten; unter der 
Säule befindet sich ein gleich breiter 40 cm hoher viereckiger Sockel 
mit den Darstellungen des Mercur, Apollo, Herculös und der Fortuna 
— also ein kleiner Viergötteraltar; ein auf dessen Unterseite befind- 
liches Zapfenloch zeigt, dass die Säule noch einen Unterbau hatte ^. 

Das Kapital ist bei der Mertener (12), Heddemheimer (13) 
und Seltzer (15) Säule mit vier Köpfchen geziert. An dem Mertener 
Kapital sind freilich nur noch 2 Köpfchen erhalten: ein bekränzter, 
männlicher, bartloser, aber nicht jugendlicher Kopf und an der daneben 
befindlichen Seite der einer ältlichen Frau, welche ein Tuch über den 
Kopf gezogen hat. Bei dem Heddemheimer Exemplar bezeichnet 
Hammeran die Köpfe als den eines Jünglings, eines Mannes, einer 
älteren Frau und einer alten verschleierten Frau. Das Kapital einer 
1828 in Rbeinzabern ausgegrabenen Säule, Nr. 113 des Speyerer 



') Wenn auch nicht so häufig wie dem Juppiter, so wurden doch auch 
anderen Göttern Statuen auf Säulen geweiht, so z. B. dem Genius vici CIBh. 
1891, dem Mars Bonn. Jahrb. 71 Taf. VI, der Victoria (Ära von Lyon). 

•) Die kleine Mainzer Säule Becker 314 gehört nicht hierher. Die drei 
Figuren (es waren niemals vier Figuren) stellen zwei Tänzerinnen und einen 
Jungling mit Fruchtkorb und Weintraube dar. Das Säulchen gehört zu einem 
bacchischen oder Grabmonument. 



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Juppitersäulen. 387 

Museums scheint dieselben Köpfe, wie das Heddernheimer Kapit&l zu 
enthalten, aber in anderer Reihenfolge : dem Jünglingsköpfchen folgt das 
weibliche, dann das des Mannes und der verschleierten Frau ; es könnte 
also das Mertener Kapital mit dem Rheinzaberner übereingestimmt 
haben. Hammeran und Kraus vermuten in den Köpfchen die Vier- 
jahreszeiten, wobei Bedenken erregt, dass die Römer sonst die Jahres- 
zeiten als Amoretten oder Hören darsteUten. Im allgemeinen ähnliche 
Kapitale giebt es noch viele, z. B. in Mainz, Karlsruhe (Wd. Zs. I, 
S. 42 Anm.), Speyer; aber schablonenhaft gearbeitet, gleichen sich 
oft, wenn nicht alle vier, so wenigstens je zwei Köpfchen. — Auch 
diese Kapitale können nicht ohne anderweitigen Beweis als zu Juppiter- 
säulen gehörig angesehen werden; gleiche Bildungen, wenn auch, so 
weit ich sehe, mit quadratischer Grundform, kommen auch an Grab- 
monumenten vor. Ebensowenig haben die Juppitersäulen ausschliesslich 
dieses Kapital, wie die Mainzer (2) und Igstadter (10) Säule zeigen. 

Die Juppitersäulen scheinen vielfach inschriftlos gewesen zu sein. 
Vielfach waren sie nur mit den Buchstaben I • • M versehen ; denn 
wo sich diese Formel, welche nur Anfang, nicht Mitte oder Ende der 
Inschrift gewesen sein kann, an der Leiste des Viergötteraltares befindet, 
kann sie eine Fortsetzung nicht gehabt haben. Waren aber diese 
Monumente teilweise Hausaltäre (vgl. Klein, Mainzer Ztschr. I S. 488 if. 
und Hang, Mannheimer Katalog S. 44 Anm.), wie aus dem in suo posuif 
der Säulen 8 und 13 und den oben erwähnten Mainzer Altären folgt, 
so war eine Nennung des Dedicanten nicht nötig. Die Abkürzung der 
Namen auf den Monumenten 2 und 8 findet hierdurch ebenfalls ihre 
Erklärung. — Andere Monumente scheinen an öffentlichen Orten auf- 
gestellt gewesen zu sein, wie auf Bergeshöhen, so in Niederungen in 
der Nähe von Brunnen. 

Datiert ist unter den gesicherten Juppitersäulen nur die Heddern- 
heimer (12), welche aus dem Jahre 240 stammt; von den vermutungs- 
weise als Basen von Juppitersäulen angesehenen Altären des Mainzer 
Museums, sind h und 1 in den Jahren 242 und 225 errichtet'). Unge- 
fähr auf dieselbe Zeit weist der Ductus der Inschriften 8 und 9 und 
die Arbeit der üdelfanger Ära (1). Dass die Exemplare der Gruppe 
des reitenden Gottes dem 3. Jahrhundert zuzuweisen sind, ist schon 



') Von den oben erwähnten Sockelaltären, welche, wenn sie nicht zu 
Juppitersäulen gehörten, jedenfalls mit dieser Gattuujr nahe verwandt sind, 
stammt i aus dem J. 2-16. 



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388 A. Hammdran 

von Prost p. 79^) und Wagaer S. 46 hervorgehoben worden. Ver- 
mutungsweise darf man also das 3. Jahrhundert als die Zeit, wo haupt- 
sachlich die Juppitersäulen emchtet wurden, ansehen. 

Der Verbreitungsbezirk der Viergötteraltäre, der Gruppe des reiten- 
den Juppiter, der Juppitersäulen, im wesentlichen auch der Wochen- 
götteraltäre scheint sich zu decken. 

Doch bevor man auf diese Beobachtungen weitere Schlüsse baut, 
müssen diese selbst erst mehr gesichert sein; zunächst bleibt Haug's 
Abhandlung abzuwarten. 



-•-o^GfC-«^- 



Die Inschriften der Saalburg bei Homburg. 

Von A. UamiReran. 

n.*) 

VII. Im Schlosshof zu Homburg befindet sich, am sog. weissen Turme 
auf Befehl des Landgrafen Friedrich Jacob eingemauert, die 11-zeilige im 
Jahre 1723 in den Fundamenten der Saalbm*g gefundene datierte Inschrift aus 
Basalt (Bramb. 1424), welche seither der 4. vindelizischen Cohorte zugeeignet 
wurde. Da die Stelle der Inschrift (8. und 9. Zeile), worin der Truppe Er- 
wähnung geschieht, zum besten Teil, deren Name und Zahl, abgesprengt und 
verloren, der Beiname Antoniniana aber noch erhalten ist, so lag die höchste 
Wahrscheinlichkeit vor, dass die genannte Cohorte zu ergänzen sei; sie ist 
im Castell reichlich vertreten und jener Beiname ist für sie durch anderwärtige 
inschriftliche Zeugnisse ziemlich ausser Zweifel gestellt. Ich selbst habe 
aus diesem Grunde die schon von Xeuhof (in der Ausgabe von 1780) ange- 
nommene Ergänzung kaum in Zweifel gezogen und im ersten Abschnitt dieser 
Zusammenstellung Bezug darauf genommen ; Lehne, Steiner, Becker u. A., denen 
die Bezeugung des Cognomens für die 4. Vindelizier noch nicht so ausgiebig 
vorlag, waren derselben Meinimg. Gleichwohl erschien es mir, als ich im 
Laufe des August d. J. die genauere Aufnahme des Steines in Angriff nahm, 
durchaus erforderlich, denselben einer vorgängigen Reinigung zu unten^'erfen, 
da mir namentlich die drei unteren Zeilen infolge von Mörtelaufguss bei der 
Vermauerung oder einer späteren Erneuerung derselben nicht intakt geblieben 
zu sem schienen. Ich nahm mit einigem Erstaimen wahr, dass alle früheren 
Revisionen, auch diejenige Beckers und spätere, sich bei der scheinbaren 
Integrität des sichtbaren Zustandes beruhigt hatten. Herr Baumeister Jacobi 
hatte die Freundlichkeit, die fraglichen Stellen des Steins mittels Salzsäure 
von den Kalkhüllen befreien zu lassen und es zeigten sich alsbald auf den- 



*) Prost's Hypothese, die Reitergruppe beziehe sich auf einen Sieg des 
Probus, widerlegt das Errichtungsjahr der lleddernheimer Säule. 

♦) Nr. T siehe Korrbl. der Wd. Zs. IV, 8 und 9 Nr. 112. t»'>n deu rtchluM der Ab- 
haudlung ungeteilt briiiKeu zu köuueu, empfahl sieh desseu Auraahme in die Zeitschrift. Bed.] 



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Die Inschriften der Saalburg bei Homburg. 



389 



selben einzelne Buchstabeu-Uestc, die gerade für die nähere Feststellung der 
Truppe von grösstcr Wichtigkeit sind. Es ergab sich, dass die Vindelizier 
nicht die Dedikanten sein können. Ich lasse zunächst den jetzt festgestellten 
Wortlaut der Inschrift, in genauer Wiedergabe des gesaraten Zustandes der- 
selben, hier folgen: 



NT 



NTl 



AE 
INO- 
C/^VG • P O 
X-ßRlTAN'M 
THICO-M 
BVNIC-PO'IE 



'R. 



^ATIS'XV'COS- 
?'P'P>\OCOS-COI 
ANTO 
V O Ä-NVt 



K- 



J 



Die seitherigen Ergänzungen der sechs oberen Zeilen unterliegen keinem 
Zweifel und es kann sich höchstens darum handeln, festzustellen, wieviel 
Buchstaben je an den beiden Seiten des Steines fehlen mögen. Er ist leider, 
wie bereits bemerkt, in die äussere Turmtreppe eingemauert und seine Tiefe 
(Dicke) Hess sich bei der jetzt geschehenen Herstellung nur bis auf 30 cm 
verfolgen, dabei kamen aber seine beiden Seitenflächen zur Wahrnehmung. 
Mit Bestimmtheit konnte ich, unter Beihülfe des Herrn Baumeisters Jacohi, 
feststellen, dass auf der linken Seite an allen Punkten, wo die Bruchfläche 
am meisten nach aussen ausgreift und ziemlich vertical verläuft, also Zeile 
2 — 7, kein Buchstabe fehlt und nur bezügliche Teile des ersten Buchstabens 
zu ergänzen sind, sowie dass auf der rechten Seite höchstens ein Buchstabe 
in derselben äussersten Senkrechten weggefallen ist, also in Zeile 4 — 8. Wir 
vermochten dies, da wir die Seitenflächen des Steins mit Bleistift und Lineal 
abreissen konnten, an der erlaubten Kaumbemessung für die fehlenden Buch- 
staben ausser Zweifel zu stellen. Es ergab sich hieraus zunächst die wich- 



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390 A. Hammeran 

tige Folgerung, dass die Ergänzung der oberen Zeilen nicht links, sondern 
rechts stÄttzufinden hat, dass demnach z. B. abzuteilen isti PIO-FE | UCI, 
nicht etwa PIO | FELICI oder POTES | TATIS, nicht POTE | STATIS. Hier- 
nach lässt sich nun die (übrigens auch an und für sich wahrscheinliche) Er- 
gänzung der Consulats - Ziffer in Zeile 7 mit Lehne und Brambach als III, 
nicht als Uli, wie Neuhof wollte, herstellen und damit das Jahr 212 gewinnen. 
Es ist dies darum von Wichtigkeit, weil selbst in neuerer Zeit noch 
der Versuch gemacht worden ist, die Dedikatiou des Steines mit dem Feldzug 
Caracallas im Jahre 213 in Verbindung zu bringen und einen Aufenthalt dieses 
Kaisers auf der Saalburg daraus abzuleiten, so dass die Dedikation etwa als 
eine Folge des Feldzugs anzusehen wäre. Hierfiir liegt nicht nur kein Grund 
vor, sondern die Annahme ergiebt sich bestimmt als eine irrige. Von der 
Ziffer ist erhalten : II, der zweite Strich steht dicht am Rande und ist schwach, 
aber noch vollkommen erhalten; den Zahlstrich über den beiden Zeichen 
habe ich erst nach der Reinigung entdeckt, er war bisher nicht zu sehen 
gewesen und ist nirgends verzeichnet. Raum ist nur für einen weiteren 
Strich vorhanden. (Die Wiedergabe der Stelle bei Brambach ist durchaus 
ungenau). In der nächsten Zeile beginnen die Schwierigkeiten. Zwar ist das 
halbierte erste P von VCatri) Viatriae) einfach zu retouchieren, wie auch 
das R von proco(n)8(uli), obwohl im Bruch des Steins verloren gegangen, 
sich von selbst liest; aber der Schluss der Zeile erfordert Aufmerksamkeit. 
Hier hat man bisher, seitdem Neuhof und Lehne die coh. IV Vindelicorum 
ergänzt haben, die ganze Zahl gesucht, wie es z. B. Rössel, Die Rom. Grenz- 
wehr im Taunus S. 18, zum Ausdruck brachte. Dass dies nicht möglich ist, 
ergab die Abmessung; es bleibt, wie in der vorausgehenden Zeile, höchstens 
noch für einen Strich Platz. Von H ist der erste Vertical strich mit einem 
Teile des Horizontal Strichs erhalten, für ein weiteres Zeichen als den an- 
hängenden zweiten Verticalstrich ist kein Platz vorhanden. Die Zahl kann 
also nicht an dieser Stelle stehen, sondern muss in der nächsten Zeile ge- 
sucht werden. Dass aber in letzterer „///I • Fiwd." gestanden haben könnte, 
ist nach genauer Abmessung des verfügbaren Raumes nicht möglich. Zu dem 
gleichen Ergebnis führt die Betrachtung der nächstfolgenden Zeile. Nach dem 
Beinamen ATUoninia(na) folgt nämlich in Zeile 10 die von den neueren Her- 
ausgebern festgehaltene Lücke, die in meiner Herstellung durch das gefundene 
Bruchstück zum Teil ausgefüllt ist. Es ist bemerkenswert, dass die alten 
Herausgeber diese Stelle wie auch die Überbleibsel der 11. Zeile wiedergeben, 
einfach weil sie ihnen vorlag und noch nicht durch den Mörtel verdeckt war, 
und dass Niemand Wert darauf gelegt hat; im Gegenteil hielt man ihre 
Lesung für einen Irrtum. Brambach erklärte sogar die Wiedergabe des 
Wortes EFVS bei Neuhof für eine Vermutung, da, wie er sagt, der Stein 
wegen seiner Einmauerung kaum soviel verlieren konnte. Er kam nicht auf 
den Gedanken, dass die Zeile verkleistert sein könne, obwohl er den Stein 
selbst sah und abschrieb. Das Bruchstück der 10. Zeile war aber sogar bei 
der späteren Restauration oberhalb seines ursprünglichen Platzes quer einge- 
kittet und völlig mit Mörtel überkleidet worden. Schon die erste Ausgabe 
von Elias Neuhofs „Nachricht von den Alterthümem in der Gegend und auf 
dem Gebürge bey Homburg vor der Höhe", welche 1777 erschien, giebt die 



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Die Inschriften der Saalburg bei Homburg. 391 

Stelle ziemlich genau, wenn auch ohne die richtigen Abstände, wieder. R li 
steht vor VOTA. NVM. und in Zeile 11 EIVS. U. Selbst das letzte rätselhafte 
Zeichen ist, allerdings etwas weniger gerundet, auf dem Stein vorhanden und 
Neuhof hat nur den Fehler begangen, in der zweiten Ausgabe seiner Schrift 
(1780) dem R der 10. Zeile die auf dem Stein vollkommen erhaltene Schleife 
wieder zu nehmen, indem er den Buchstaben offenbar als ein D zu deoota 
ziehen wollte. Die Lücke und der Punkt nach R erlaubt das nicht. Auf- 
fallender Weise hatte indes Neuhof in einer längst vor 1777 von ihm heraus- 
gegebenen Schrift „Abgefasste Briefe von unterschiedlichen Materien, 1. Stück", 
Homburg 1747 (also volle 30 Jahre zuvor) jene Fragmente ganz weggelassen. 
Brambach kennt diese Schrift nicht (auch die erste Ausgabe der anderen 
ist ihm fremd geblieben), es ist ein einziges Exemplar derselben bekannt und 
auf der Homburger Stadtbibliothek befindlich. Aus der Weglassung jener 
Stellen könnte gefolgert werden, dass die Buchstaben damals nicht vorhanden 
gewesen und etwa erst später beigebracht sein möchten, wenn nicht eine 
gleichzeitige Publication des Steines sie aufwiese. Der von J. H. Dielhelm 
herausgegebene „Wetterauische Geographus", Frankf. a. M. 1747, giebt unter 
Homburg S. 203 unsere Inschrift. Ich halte dies für die edäio princeps^ da 
sie selbständig ist. Sie hat u. a., richtiger als Neuhof, Zeile 3 LIC, wo jener 
CIC hat; femer hat sie Z. 8 PROCOS, Neuhof PIOCOS. Zeile 10 giebt sie: 
RE. VOTA und Zeile 11: L. C. Während demnach Dielhelm die Inschrift 
nicht aus Neuhof abgeschrieben haben kann, kann andererseits dieser den 
ersteren noch nicht vor sich gehabt haben, da er sich sonst verbessert hätte. 
Es ist entweder eine gleichzeitige Herausgabe beider aus dem Jahre 1747 
datierten Publikationen anzunehmen oder Neuhof war eine Kleinigkeit später; 
wenigstens ist die Vorrede Dielhelms aus dem März datiert, diejenige Neuhofs 
aus dem Juni. In der Schrift von 1777 hat Letzterer die Herausgabe des 
Ersteren als „ganz unrichtig" bezeichnet, was sich aber wohl nur auf die 
Angabe des Fundorts (Altkönig) bezieht. (Auch sagt Dielhelm, der Stein 
sei „vor ca. 8 Jahren", 1739, gefunden). Obwohl auch Dielhelm bei Bram- 
bach nicht erwähnt wird, ist er doch wegen seines Zeugnisses für die frag- 
liche Stelle ebenso wichtig wie Neuhof und es ist mit Sicherheit anzunehmen, 
dass die Stelle im J. 1747 lesbar war. Aber selbst das Wort EIVS scheint 
damals nicht besser überliefert gewesen zu sein, als heute, wie Dielhelms 
Abschrift bezeugt, und Neuhof mag 1777 vielleicht von einem gelehrten 
Freunde ») die Deutung der Trümmer nach der Analogie anderer Kaiserinschriften 
übernommen haben ; im übrigen bewegt er sich noch in argen Phantasieen und 
will z. B. Zeile 8 einen j^proconsiil colonia&^ mit dem verlorenen Namen der 
Saalburg herauslesen. 

Das R der 10. Zeile ist ein neuer Faktor für die Kritik der Inschrift, 
Der hier festgestellte Platz dieses Bruchstücks ist unzweifelhaft, da dasselbe 
genau in das untere Randstück mit einer Ecke sich einsetzt. Wenn das 
nach R folgende Zeichen nichts anderes als der untere Winkel von D sein 
kann, das zu devota erfordert wird (das fehlende E passt genau in die Lücke), 



1) P. W. Oerokeo, Beisen daroh Sohwaben, Bayern etc. IV S. 259, berichtet i. J. 1788 
tlber die Inschrift. £r erklärt, sie selbst so gelesen zu haben» wie sie bei Neahof iteh«. 



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392 ^ ^- Hammeran 

80 stört dagegen das unablehubare R die Cirkel der seitherigen und jeder 
ähnlichen Deutung. Von zwei Seiten wird die Möglichkeit der Vindelizier- 
Hypothese angegriffen : in der vorausgehenden ZeDe reicht der Raum für den 
Namen nicht aus und hier erscheint ein neuer unerklärbarer Beiname*). Es 
ist wenig Auswahl unter den Cohorten der. Saalburg. Wenn wir von den 
Yindeliziern absehen müssen — die coh. I dv. rotiuxnorum^ in einem jetzt 
verlorenen Stempel gefunden, kommt gar nicht in Frage — bleiben nur die 
coh. I Flavia Damaacenorum und die coh. II Raetorum übrig. Die erstere 
kommt nur auf einer einzigen Stempel- Varietät in einigen Exemplaren vor, 
die Cognomina würden nicht auf sie passen und, selbst wenn wir die mög- 
lichste Kürzung der Schreibung annehmen (etwa „I * FL • DAM • ")» so wäre 
auch für sie der Raum nicht ausreichend. Es bleiben somit nur die Ra et er 
übrig und damit stimmt völlig das R als zu dem für sie in dieser Zeit zu 
beanspruchenden Beinamen (civium) R(omanorum) gehörig überein. In der 
That wüsste ich diesem Buchstaben an dieser Stelle keine andere Deutung 
zu geben. Dem Raum nach kann vor demselben nur ein Buchstabe, also C 
gestanden haben. Oben stand in der Lücke II • RAET • , wobei A und E 
oder E und T ligiert zu denken sind, um den Raumverhältnissen zu genügen. 
In der untersten Zeile stand EIVS, von dessen E noch zwei Striche erhalten 
sind; davor vielleicht NI als Schluss von Numini, dessen erstes I mit M 
ligiert ist, was verschiedene frühere Herausgeber, selbst Brambach, übersehen 
haben. Nach EIVS scheint ein S zu folgen, dessen unterer Teil in sehr un- 
sicherer Form (vielleicht Steinverletzung) sichtbar ist. Was aus dem letzten 
Zeichen zu machen ist, wage ich nicht zu entscheiden: es stellt ein Kreis- 
segment dar, das bestimmt nicht als der Rest eines (wie es Neubof dar- 
stellt) zu deuten ist, da der vorhandene Raum rechts noch die fernere kreis- 
förmige Rundung eines solchen aufweisen müsste, sondeni vielmehr C gelesen 
werden muss. Innerhalb desselben steht ein rätselhafter Buchstabe, halb A 
halb E oder L, am wahrscheinlichsten beide ligiert. Das Ganze erscheint 
durchaus nicht als Verletzung des Steins, sondern macht (auch nach des Hm. 
Baumeisters Jacobi Urteil) den Eindruck sorgfältig gehauener Schrift. Ich 
habe an eine Zeitbestimmung gedacht, etwa CXL(endis .,..), was Bramb. 
1551 ebenfalls am Schlüsse einer Dedikations - Insclirift steht. Dann wäre S 
als sacrat zu deuten. Bemerken muss ich dagegen, dass am Schlüsse von 
Zeile 4 ein nach M folgender Querstrich ein Spnmg des Steins, kein Buch- 
stabe ist, wie Neuhof annahm. • 

Der Stein ergiebt nunmehr folgende Lesung: [im]p(enUon) caes(an) 
m(arco) \aur{elio)'] antonino pio [fe]lic[i] aug(ii8to) })ontif[ict] inax(inu)) brUan- 
(nico) m[ax(imo)] parthico m\ax(inio) t]ribumc(iae) pote[s]tatis XV co(n)s(idi) 



1) Unerklärbar ueune ich ihn für die Viudelizier, weil er ihnen bisher nirgends 
zukummt, zuversichtlich nicht auf den einzig beweiskräftigen sp&tzeitUcheu Stempeln vun 
Miltenberg und Qr. Krotzenburg. (S. Conradj, Nass. Ann. 14 S. 381 und Taf. 8, a^^wie 
Suchier, ROmorcastell Gr. Krotzenburg, dessen Münzen, Stempel etc. S. 22). Mhu kann in 
der 4. und 5. Zeile dieser noch nicht sicher gelesenen schlechtgeschnitten on Stempel sehr 
Verschiedenes heraus buchstabieren, nur kein G. R. Das allein beweist lohon, data die 
Cohorte auf unserem Stein nicht genannt sein kann; denn die Stempel sind sicherlich nicht 
früher aU da« 3. Jahrhundert, wahrscheinlich erst aus dessen zweitem Drittel. 



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Die Inschriften deF Saalbufg bei Homburg. 393 

Il[I] p(aM) p(atriae) p[r}Dco(n)8(uli) coh(or8) [II raet(omm)] antoninia[(na) 
c(iüium)] r(omanorum) [de]oota ntmi[ni] ei[u]s . . . c. Die Truppe erscheint 
hier zum erstenmale mit dem Beinamen Antonmiana. Sie tritt in aufiallend 
später Zeit hier auf, wofür bisher keine Anzeichen vorhanden wai'^n, da ihre 
Stempel einen älteren Charakter tragen. Die Höhe der Buchstaben ist in 
der ganzen Inschrift nahezu die gleiche, 5— 5Va cm. 

VIU. Zwei Bruchstücke, Sandstein, von hellgrauer Färbung. 





Die beiden Fragmente, 1877 gefunden, gehören zu einer Inschrift, 
der ursprüngliche Rand des Steins ist nirgends erhalten, auch nicht auf der 
rechten Seite von Fragm. 2. Die Schrift ist nachlässig; namentlich sind die 
Buchstaben von Fragm. 2 in Zeile 2 nicht exakt und von ungleicher Grösse. 
Mit Fragm. 1 ist nicht viel anzufangen, wenn man in dem OH nicht etwa 
eine Cohors suchen will, was sich aufdrängt, aber wenig Wert hat. Das 
AVG in Fragm. 2 giebt das Recht, die Inschrift als Eaiserinschrlft anzu- 
sehen, umsomehr, da in der dritten Zeile ziemlich sicher BRYT(tanmcus) zu 
lesen ist, wie Herr Baumeister Jacobi mit geübtem Blick erkannt hat. Die 
Zeit ist damit freilich wenig bestimmt, der Kaiser kann ebensowohl Commodus 
wie Septimius Severus oder ein späterer sein. Die schlechte Schrift rät aber 
dazu, das dritte Jahrhundert, vielleicht Severus oder Cai*acalla anzunehmen. 

IX. Als Kaiser-Inschrift ist schliesslich eine länglich schmale profilierte 
Basis aus rotem Sandstein zu betrachten, die nur die letzte Zeile einer 
grösseren Inschrift zeigt. Dieselbe ist bereits im vorigen Jahrhundert gefunden. 

EIVS-VSLLM 

Die volle Votivformel, die auf eine Ära hinzuweisen scheint, kommt 
ebensowohl, wenn auch selten, auf Dedikationen vor (z. B. CIL 7, 875: 
numini moQestatique ßjm v. 8. l. l. m.) und das vorausgehende ^us legt einen 
ähnlichen Ausdruck nahe. Ohne Bedenken möchte ich daher die Inschrift 
im allgemeinen ebenso als Kaiserinschrift bezeichnen wie Nr. VI, die, wenn 
auch nicht als einfache Dedikation, doch im weiteren Sinne als solche gelten 
darf und sich nur bestimmter als Votiv-Inschrift charakterisiert. Ich glaube 
aus diesem Grunde 8 Dedikationen annehmen zu dürfen. Zwei derselben sind, 
wie im ersten Abschnitte bereits bemerkt, nicht unbedingt erweislich, aber 
höchst wahrscheinlich. 

Die Maasse der vorbesprochenen Steine, in der Reihenfolge der Dimen- 
sionen Höhe, Breite, Tiefe (Dicke) sind die folgenden: I cm 12, 55, 52. 
U 84, 41, 15. m a (links oben) 51, 40, 40; b (rechts oben) 40, 31, 36; 

Westd. ZeiUchr. f. Gesch. u. Kunat IV, IV. 28 



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394 A. Hammeran 

c (links unten) 41, 41, 41. IV a (rechts oben) 80, 12, 12 Vt; b (rechts unten) 
13, 8, 6; c (links) 12, 8, 9. V a 9, 13, 7; b 12, 20. 9; c 16, 21, 5; d 25, 
20, 20; e 21, 34, 16; f 16, 17, 5; g 9, lOVt, 9 Vi. VI 24, 30, 21. VU 106, 
74, (30-?). VIII a 14, 15, 6; b 20, 17, 8. IX 13, 53, 7. An unregelmässig 
gebrochenen Steinen ist überall die grösste Linie der betreffenden Dimension 
gemessen. 

Votiv-Insctariften. 

So auffällig und bedauernswert es ist, dass die Saalburg, wie ich es 
für alle Limes-Castelle nachgewiesen habe, keine Grabsteine besitzt, so sehr 
wird dieser Mangel durch eine mannichfaltige und relativ bedeutende Hinter- 
lassenschaft von Votiv - Steinen aufgewogen, die namentlich wieder auf die 
Pflege orientalischer Culte, wie des Dolichenus hinweisen. Von letzterem 
sind zwei gut erhaltene Inschriften vorhanden, ein oder zwei Bruchstücke 
sind mit Wahrscheinlichkeit darauf zu beziehen. Auch die Fortuna hat, wie 
es an so schwieriger Vorposten-Stellung sehr natürlich sich ergab, hier ihre 
Verehrer, in erster Linie den Cohorten - Präfekten selbst, der vielleicht vor 
einem ernsten Feldzug ins germanische Gebiet der Göttin bedurfte; einen 
zweiten glaube ich wahrscheinlich machen zu können. Dagegen habe ich die 
Angabe der Saalburg - Schrift (S. 23, I. Ausg.), dass „die gefundenen Stein- 
bildwerke alle den genms loci darstellen** und dass aus einigen Bruchstücken 
„die Widmung an den genius loci erraten werden könne", nicht zutreffend 
gefunden, wie die nachfolgende Bearbeitung zeigen wird. Nur ein sicheres 
Denkmal, das dem genius loci neben einer anderen Gottheit (s. oben Nr. VI) 
gewidmet ist, Hess sich auffinden, während die mit dem Füllhorn begabten 
opfernden Genien, deren mehrere in der Skulptur vollkommen erhalten sind, 
nach Massgabe von mindestens vier daran vorkommenden Inschriften auf den 
gemus cetUuriae, vielleicht auch auf noch andere Genien zu beziehen sein 
werden. Einmal kommt selbst Mercurius auf einem Altare vor, einmal 
Juppiter. Wenn ich bemerkte, dass die Zahl der Aren eine relativ bedeutende 
sei, so ist es selbstverständlich, dass sie hinter derjenigen Heddemheims, 
einer Stadtgemeinde, zurücksteht ; aber sobald man die Limes-Castelle durch- 
mustert, so ist die Zahl von etwa 20 erhaltenen Votivsteinen (wenn man 
selbst die verlorenen nicht beachtet) weitaus die bedeutendste ; man vergleiche 
nur wieder Niederbiber, Miltenberg, Oehringen, Krotzenburg, wo überall nur 
ein paar Steine dieser Gattung vorliegen. 

Aus den seitherigen Veröffentlichungen der Saalburg - Inschriften ist 
allerdings die Zahl und Mannichfaltigkeit derselben nicht zu entnehmen. Bram- 
bach giebt nur 3 erkennbare Votivsteine, die Saalburg-Schrift giebt deren 6. 
Der Grund dieser kargen Darbietungen liegt weniger darin, dass neue Funde 
seither hinzukamen (deren sind etwa nur ein halbes Dutzend Aren), als darin, 
dass man nicht nur die Bruchstücke, soweit sie sicher als zu Votivsteinen 
gehörig betrachtet werden dürfen, sondern selbst schwer lesbare längst ge- 
fundene unzerstörte Inschriften (wie Nr. XIII) unbeachtet gelassen hat. Auch 
blieb mangelnde Erklärung oder mangelndes Erkennen (wie bei Brambach 
1429, 1, der in der Saalburg-Schrift fehlt) ein Hindernis. 



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Die Inschrifteu der Saalburg bei Homburg. 395 

X. Der schönste und fast unversehrt erhaltene Votivstein der Saal- 
burg ist der eines Präfekten der 2. raetischcn Cohorte, der früher lange Zeit 
an dem Gräberhaus beim Castell eingemauert war, jetzt aber sehr zu seinem 
Besten im Museum untergebracht ist. Er ist 103 cm hoch, 50 breit, 25 tief ; 
Sandstein. Gefunden ist er Aug. 1854, als Bedeckung eines Kanals. Die 
Schrift ist sorgfältig und schön, 6V« cm hoch; sie zeigt etwa auf Beginn oder 
Mitte des 2. Jahrhunderts. Beide Seitenflächen sind erhalten, die Schrift 
tritt dicht an die Ränder und an dem Wortlaut der Inschrift fehlt nicht das 
Mindeste. Auf der Oberfläclie zeigt sich die Opferschale und an der oberen 
Kante ein Teil der walzenförmigen Voluten mit einer Rosette in der Front 
und geschuppter Oberfläche. Seltsam ist es, dass auch hier, bei voller Les- 
barkeit der Schrift, jeder Herausgeber den Namen falsch gegeben hat. Der 
Dedikant heisst nicht C, MogüUmus Priscianus, sondern Priscanus, 

FORTVNAE 
C - M G I L L 
N I V S - P R I S C 
A N V S • P R A 
E F • CoH • II • R A ^ 
CRV-8LLÜ- 

Der Inhalt der Widmung ist so einfach und klar, dass nur auf das 
Cognomen der Truppe aufmerksam zu machen ist; es gewährt keine aus- 
schlaggebende Zeitbestimmung, da die in Obergermanien liegenden 2. Raeter 
nach Domitians Diplom im Jahre 90 dasselbe noch nicht, dagegen bereits im 
Jahre 116 fuhrten und der Altar ohnehin kaum vor Trsgan gesetzt sein kann. 
Was den Namen des Präfekten betrifft, so hat Brambach wohl auch gesehen, 
dass kein I am Schlüsse von Zeile 3 zu erkennen war; er giebt jedoch, nach 
dem Vorgange der Lesungen von Rössel (Nass. Ann. 5, 1, S. 46; auch noch 
Rum. Grenzwehr im Taun. S. 19) und Becker den Buchstaben wieder, aber 
als Fragment angedeutet und fügt hinzu: er sei „sehr unsicher**. Ich kann 
versichern, dass keine Spur eines I sichtbar ist, dass auch nie ein solches 
dastand und dass der Raum dafür gar nicht vorhanden ist. So dicht 
nämlich überall die Schrift an die Ränder tritt (wie Zeile 2 und 5), so ist sie 
doch nirgends derart angeschlossen, wie es beim Vorhandensein eines 
I hier der Fall sein müsste und fernerhin erscheint in sämmtlichen Zeilen 
die Schärfe und Tiefe der Buchstaben vo» züglich ausgebildet, so dass beim 
Mangel jeder äusseren Verletzung dieser Stelle ein ehemals hier gestandener 
Buchstabe nicht völlig verschwunden sein könnte. Der Name heisst demnach 
PriscamiSy eine Form des Cognomens, die mir neben dem gallischen Gentil- 
namen durchaus am Platze zu sein scheint. 

XI. Ein zweiter Altar, wie ich glaube der Fortuna gewidmet, ist um 
das Jahr 1 355 von Babel gefunden und bei Brambach 1429, 1 ziemlich genau 
wiedergegeben. Das erhaltene ist leider gar fragmentarisch ; das Material ist 
Sandstein, die Dimensionen 38, 39, 29 cm. Der Rand ist nirgends erhalten. 
Das Ganze hat folgendes Aussehen: 

28* 

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396 A. Hammeran 




Ich halte dafür, dass in der obertiten Zeile, welche ursprünglich nicht 
die oberste gewesen sein mag, das Wort Fortuna^ stand, dass darunter als 
Dedicant etwa ein Sextim (als Gentile) folgt, dessen amtliche oder militärische 
Würde in der dritten Zeile zu suchen ist. Ob vielleicht ex exado cons^ zu 
ergänzen ist, kann nicht erraten werden. Nur möchte ich einen Bezug 
auf einen Truppenteil vermtfien und in Zeile 4 (coh. II) Ba(etorum) lesen. 
Alles das bleibt mehr oder weniger unsicher. Bestimmt ist Zeile 3 das letzte 
Zeichen gewesen, nicht C, wie es bei Bramb. erscheinen könnte. Ebenso 
ist die von diesem gegebene Ligatur von N mit I in Zeile 1 nicht vorhanden, 
das benachbarte V ist kleiner als die übrigen Buchstaben. Selten ist das 
Vorkommen einer Liniierung der Zeilenreihen wie auf christlichen Inschriften 
der Frankenzeit am Rhein und in Gallien. 

XII. Eine kleine Säule aus Sandstein, von 16 cm Durchmesser und 
69 cm Höhe, deren Fuss 8 cm hoch, 28 cm breit, 22 cm dick ist, zeigt auf 
der unteren Ilälfte ihres Umfangs eine viereckige Inschrift-Tafel (Dimens. 12, 
15, 2) mit ö Zeilen, deren Buchstaben in der obersten und untersten Zeile 
je 1,5 cm, in den übrigen 1,3 cm hoch sind. Sie wurde aufrecht stehend in 
einem Grabe gefunden. Die Schrift ist von geringer Sorgfalt und spätzeitlich. 

I • ///// M ' 
C N D L L I 
V 8 • M A R //// 
VS'VS L L 
M 

Die Saalburg-Schrift und Becker, Nass. Ann. 13 S. 233 haben I • O • M, 
aber steht nicht auf dem Stein, sondern ist durch Verletzung weggefallen. 
Das Cognomen möchte ich nicht ohne weiteres mit Becker als einen gallischen 
Mar(c)us lesen; nach R folgt allerdings anscheinend die Lücke eines Buch- 
stabens infolge von Verletzung des Steins, aber der Name kann auch anders 
gelautet haben. Spät ist der seltene und zierliche Stein auch deshalb, weil 
ein Praenomen fehlt. 

Xin. Im Jahre 1874 fand sich in der Praetentura des Castells der 
rechte Teil eines Altars aus grauem Sandstein mit Profilen (Dim. 67, 10, 
34 cm). Auf der Seite des Steins ist ein Opfermesser eingehauen, darüber 



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ttie Inschriften der Saalburg bei Homburg. 



S9? 



eine radförmige Figur (Kreis mit eingezeichnetem liegendem Kreuz.) Das 
Bruchstück hat folgendes Aussehen: 

Es lässt sich ans diesen vereinzelten Buchstaben nichts 
Zusammenhängendes gewinnen« Als mögliche, aber keineswegs 
sichere Combination möchte ich Zeile 1 und 2 vorschlagen: 

[i ' ' m ' d] 

[liehe] H 

[0 . . . .] 
Hierbei ist wenigstens die Buchstaben - Zahl der beiden Zeilen 
gewahrt. Der Name des Widmenden ist nicht zu erraten. Am 
Schlüsse deutet die Ziffer auf ein Consulat, wie schon Becker 
sah. Er hat, Nass. Ann. 13 S. 350, in Z. 1 Mercurio vormutet. 



XIV. Ein gesicherter Dolichenus- Altar ist der beim Bau der üsinger 
Landstrasse bereits i. J. 1816 am Castell gefimdene Stein (Sandst.), welchen 
sowohl Becker wie Brambach geben. (Dim. 67, 43, 41 ; Buchstaben nach der 
Zeilenfolge 4, 3*/2, 37t, 3 cm gross). 



I o ' ^/i 

DOLiCI-EN 

;CLTIBfIUi 
sfCANDlDVf 



Es ist zu bemerken, dass zu diesem Stein im Jahre 1884 die fehlende 
rechte Hälfte der Bekrönung gefunden wurde und zwar ziemlich an derselben 
Stelle (unmittelbar an der üsinger Strasse, vor dem Castell), wo der Stein 
selbst entdeckt ward. Durch dieses nach rechts weiter ausgreifende Stück 
ist die ehemalige Breite des Steins festzustellen und es erhellt leicht, dass 
rechts der Raum eines oder zweier Buchstaben an der Inschrift fehlt, so dass 
für Zeile 2 sich noch das fehlende 0, für Z. 3 VS ergiebt. Auf der linken 
Seite fehlt in Zeile 3 und 4 ebenfalls nicht viel. Der nahezu erhaltene Name 
des Dedikanten kann nicht einfach Tiberius Claudius Candiäm gelautet haben, 
wie in der Saalburg - Schrift zu lesen ist, da vor Candidus in der 4. Zeile 
noch etwas stand. Fäius ist ausgeschriebeil. Zeile 5 ist das auch von Bram- 
bach angenommene M nicht ausser allem Zweifel. 

XV. Pem vorbeschriebenen Steine verwandt ist ein dritter Dolichenus- 
Altar, der besterhaltcne nächst dem Mogillonius - Stein. Sein Material ist 
Sandstein, die Fundzeit der 2. August 1884; Dimensionen 62, 41, 37 cm. 



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398 



A. Uammeran 



Der FuDdort ist ein Brunnen, etwa 100 m östlich vom Caslell. Etwas über 
ein Drittel, die rechte Seite der Inschrift fehlt; die ursprüngliche Breite der 
Inschrift-Tafel ist indessen nach der Bekrünung leicht zu berechnen, letztere 
zeigt die Opferschale auf ihrer Oberfläche. 

VeröfFentlicht ist die Inschrift bereits 
Korrbl. der Wd. Zs. III 9 No. 119. Dort ist 
in Zeile 4 als letztes Zeichen E gegeben, der 
Buchstabe ist jedoch mit Sicherheit I zu lesen. 
Wir gewinnen hierdurch keinen Namen (der 
an dieser Stelle überhaupt nicht zu suchen ist), 
sondern die Charge: einen cormculariusj sei es 
nun den Adjutanten des Kommandierenden oder 
wessen sonst. Er könnte T. Flarius Süvinus 
oder Süvanus geheissen haben; ein kürzerer 
Name ist immerhin wahrscheinlicher, da der 
obige ausgeschrieben keinen Platz fände. Dolkh- 
[eno] und cornifad.] ist gut dem Uaume nach 
zu ergänzen, M in der 1. Zeile. In dem frag- 
mentierten Raum unter Zeile 4 wird wohl noch 
eine Zeile gestanden haben, worin der Comi- 
cularius näher charakterisiert, resp. seine Truppe 
bezeichnet war; sicher und notwendig ist dies 
nicht, obwohl die Formel r(otnm) s(usceptum) 
sfölmt) . . . sonst unerlaubt weit vom übrigen Text getrennt stünde. Die 
Schrift des Steines ist sorgfältig und schön. Die Inschrifttafel misst 32, 29, 
23 cm. 

XVI. Kaum zu bezweifeln als Dolichenus - Inschrift ist endlich ein 
Fragment, obere linke Ecke mit den 5 cm hohen Buchstaben: 



I 
DOklC 

T'Fk'5I 
CORN 



V'5'5- 



Das Bruchstück ist zu gleicher Zeit wie der vorige Stein, in der Nähe des 
genannten Brunnens gefunden und ebenfalls 1. c. veröflfentlicht. 

XVII. Ein dritter Stein, von derselben Stelle, enthält am linken oberen 
Rand einer Ära nur den Buchstaben D 

XVIII. Dem Mercurius gilt eine Ära, die, zwischen Begräbnisplatz 
und ('astell, in der Nahe der Strasse nach Heddernheim 1872 gefunden, in 
der Saalburg - Schrift wiedergegeben ist. (Sandstein; Dimensionen: 46, 30, 
26 cm; oberste Zeile 3'/i cm Buchst.-Höhe, die übrigen 3.) 



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bie tnschriften der Saalburg bei Homburg. 



399 



^MEROÄIO 
foNI 



D vP * P 



Die Schrift ist nachlässig, spät, die sind fast zugespitzt, aram in der 
2. Zeile ist leicht zu ergänzen. Warum aber, wie Becker Nass. Ann. 13 und 
die Saalburgschrift will, der Name des Weihenden Antonius heissen soll, sehe 
ich nicht ein. Die Auswahl von Namen, die auf -onius enden, ist doch allzu 
gross und in der 4. Zeile scheint ein Cognomen zu folgen, das mit rius oder 
pms endigt. (Das erste Zeichen fehlt in der Saalburgschrift und bei Becker). 
Vor Mercurio stand dem Räume nach das Wort Deo. 

XIX. Es folgen die Widmungen an den Genius der Centurie. Auf 
der Basis einer Sandstein-Sculptur, die nur noch den untersten Teil der Figur 
(Fuss) zeigt und die in den Jahren 18ö4— 57 bei Habeis Ausgrabungen ge- 
funden wurde, steht eine äusserst schlecht geschriebene zweizeilig^ Inschrift. 
Die Basis misst 16, 23, II cm; die Buchstaben sind nur 1,8 — 2 cm gross. 
Der linke Rand der Inschriftfläche ist erhalten, der rechte abgebrochen. 
Mehrere dicke Kiesel sind im Stein eingebacken und sitzen mitten zwischen 
den Buchstaben. £s ist etwa folgendes erkennbar: 

U E N I d il - I A f: 

lv<•p^'«AV8s Lin/f/i 

Die Widmung „genio centuriae*' ist nicht zu bezweifeln. Der Name kann etwa 
Titus Adius Pausa heissen, wenn der Strich über A, wie es den Anschein 
hat, nicht zum Buchstaben gehört Am Schlüsse der 2. Zeile fehlt wohl nur L M. 

XX. Ein ganz kleines, schmales Altärchen (Dim.UO, 4, 5), Teil einer 
grösseren Skulptur, deren seitlichen Altar mit Opferschale es bildete (der 
Armteil des opfernden Genius ist erhalten), Sandstein,' fand sich 1874 im 
Castell. Die Buchstaben sind nur 1 cm gross. Die Schrift ist nachlässig 
hingeworfen und lautet : 




Becker hat, wie es scheint, den Stein für unten abgeschlossen gehalten und 
„Genio Centuriae Silvini Atti^ gelesen. Dies ist aber nicht erlaubt, da der 
Stein abgebrochen ist und der Name also auch Attianus, AUiciiSj AJttülus, 
Atticinus oder wie sonst geheissen haben kann. 



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400 A. Hammeräö 

XXI*. Ein um dieselbe Zeit in der Praetentura des Castells gefundenes 
kleineres Bruchstück einer Sandstein-Ara (Dini. 30, 16, 33) gewährt nur die 
obere linke Ecke: G E 

Q 
Auch hier ist wohl Gmio zu ergänzen, ohne dass etwas Specielleres hinzu- 
gefügt werden könnte. 

XXn. Dem Genius Centuriae gehört eine vielversuchte rescribierte 
Basis aus Sandstein an, die noch die beiden Fasse der darauf befindlich ge- 
wesenen Figur aufweist. Sie ist von Habel um das Jahr 1855 gefunden. 
Maasse : 21, 36, 25. Die zweite Inschrift ist kaum einem Zweifel unterworfen : 

IN-HD'DGENIO 

C • S CVPITI - 
PRIMIV8- AVSO 

•OPTIO • P08IT- 

Die erste Schrift befindet sich* nur imter Zeile 2 und 3, so dass es allerdings 
den Anschein hat, als habe der zweite Schreiber Zeile 1 und 4 stehen lassen 
und wenigstens die erste für sich benutzt. Von der ersten Schrift, die Bram- 
bach genauer giebt als Becker, ist sicher zu lesen das Wort [cjettturiae (mit 
Ligatur von N und T). Den Namen SaUmms vermag ich nicht sicherzu- 
stellen, .attonius steht vielleicht da, doch ist selbst die Ligatur von T 
und unsicher. Das folgende ist weder A-A AS wie Brambach, noch 
AN • AS wie Becker will ; ich erkenne : AN///AS. Vor N aber scheint die 
Lücke eines Buchstabens zu sein. Es folgt das Centurionenzeichen und PO. 
— Die Schrifthöhe von Zeile 1 betrat 2,8 cm, der zweiten Zeile 2,8, der 
dritten 3, der vierten 2. 

XXni*. In Bezug auf Schwierigkeit der Lesung nimmt unter allen 
Saalburg-Inschriften die erste Stelle eine im Jahr 1882 gefundene Ära aus 
Sandstein ein, die im Freien gegen die Wetterseite gestanden haben muss 
und deren Schriftseite dadurch bedauerlich abgescheuert ist, so dass die 
Buchstaben teilweise mehr erraten als gesehen werden können. Die Skulptur 
des opfernden Genius ist gut erhalten ; derselbe ist 50 cm hoch. Die Schrift- 
tafel der Basis hat folgende Dimensionen: 12 Vt, 37'/«, 15 cm. Auf dem neben 
dem Genius befindlichen kleinen Altarchen steht: 

n I 


3 

Es folgen alsdann auf der Basis vier Zeilen, die noch Niemand völlig cnt- 
ziflfert hat. Unzweideutig ist in der ersten Zeile: 

IN H D D 6bMu 3 
also : in lumorem donttw diHnae gento centuriae. In der 2. steht der Name des 
('enturienführers, der etwa Attiavi lautet, dann folgt ein A, worauf: ATTENP 
oder ähnlich. In Zeile 3 habe ich festgestellt: IN SVO POSVö^; . . . LX. 
Zeile 4: IMP D N ANT" /!.... Wir haben also hier die Zeitbestimmung: 
tmp. d(om.) n. Änt(on.) i . ,, einen der Antoninc, oder etwa Caracalla. Die 
Schrift ist nachlässig, ohne irgend eine sichtbare Interpunktion. 



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Die Inschriften der Baalburg bei Homburg. 401 

XXIV. Ein ganz unbestimmbares Bruchstück ist 1854 gefunden (Sand- 
stein; Maasse: 18, 18, 21) und bereits von Brambach 1429, 5 mitgeteilt. Es 
hat folgendes Aussehen: 

• 11 /- 
• Q-Ä 

ib R 

▼ 

Der Stein hat nirgends den ursprünglichen Rand. Brambachs Wiedergabe 
der Buchstaben ist nicht genau. Es wird aber nichts helfen, bei so frag- 
mentarischen Resten eine Restitution zu versuchen, etwa Zeile 3 den (Kaiser?) - 
Namen (Alexa)ndr(o) herzustellen, solange andere Möglichkeiten vorliegen. 

XXV*. Zwei Sandstein-Bruchstücke, die anscheinend zu demselben 
Stein gehören, sind ebenso unbrauchbar, a hat folgende Maasse : 17, 25, 10 ; 
b 10, 27, 12. Die Buchstaben sind bei Beiden 6*/t cm gross. 

a) L I A L b) \H K 

Bei a könnte man allenfalls an Iu(h'a) B[omna) denken. Die Stücke sind 
1877 gefunden. 

• XXVL Es erübrigen einige Bruchstücke, die nur geringfügige Buch- 
stabenreste bieten. Ein dicker Basalt (Dini. 24, 15, 19), 1873 in der Prae- 
tentura des Castells gefunden, hat nichts als: 

C 

XXVII. Ein Sandstein (von gleichem Fundort und gleicher Fundzeit; 
Dim. 21, 18, 12) gewährt einige Striche, die jedoch derart unsicher geformt 
und nicht einmal unbedingt als Schriftzeichen erscheinen, dass ich sie nur 
der Vollständigkeit halber unter Vorbehalt geben kann: 

L L I 
B I 

XXVIII. Sandstein. Maasse: 22, 27, 9, mit 4«/« cm grosser Schrift. 

\ 
C 

XXIX. Obere linke Ecke einer Sandstein- Ära (Maasse: 20, 24, 12) mit 
Bekrönung, 1877 gef. ; der linke Rand ist erhalten: 

XXX. Zum Schlüsse sei die auf einer Ziegelplatte befindliche, 1882 
gefundene Inschrift in griechischer Schrift erwähnt, deren Abbildung bereits 
Korrbl. d. Wd. Zs. II 1, Nr. 4 gegeben ist. Eine gesicherte Lesung derselben 
liegt noch nicht vor. Aus dem Fundverhältnis glaubt Herr Baumeister Jacobi 
auf einen sehr frühzeitigen Ursprung der Schrift schliessen zu dürfen. 

Es hat vielleicht einigen Werth, bezüglich des Truppen- Verhält- 
nisses auf der Saalburg die Thatsache hervorzuheben, dass keine der Stein- 
Inschriften von einem Legions - Soldaten herrührt. Weder die ilberall am 
Limes und auch hier (nach ihren Ziegeln) gegenwärtige 22. Legion, noch die 
8. hat Anteil an den Votivsteinen und, wenn auch hierbei der Zufall mit- 
spielen mag, so ist doch das Zahlenverhältnis der Cohorten-Steine ein so auf- 
fälliges, dass nothwendig an ein quantitatives Vorwiegen der Hülfstruppen- 
Abteilungen im 2. und 3. Jahrhundert gedacht werden mnss. Unter diesen 



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402 ^ H&mmeraA 

wiederum zeigen uns die Steine eine Ausschliesslichkeit der 2. Raeter- 
Cohorte, die in Erstaunen setzt. Die Yindelizier finden sich, wenn man 
ihnen nicht Nr. V zuerteilen will, in sicherer Weise nirgends als Dedikanten. 
Für die Raeter hatte man bisher einen * einzigen erklärten Stein, den des 
Praefekten Mogillonius Priscanus. Ich glaube durch die obigen Untersuchun- 
gen deren vier (II, III, VII, X) erwiesen, einen weiteren (XI) wahrschein- 
lich gemacht zu haben und vielleicht infoige der Herstellung des Caracalla- 
Steins jetzt auch Nr. V als solchen ansprechen zu dürfen. Zwei Jahres- 
zahlen haben sich für die Raeter feststellen lassen : durch die Emendation 
der grossen Kaiser-Inschrift (III) haben wir, statt des bisher angenommenen 
Jahres 119, das Jahr 139 gewonnen, durch den (/aracalla-Stein (VII), der 
seither den Vindeliziem gehörte, das Jabr 212. Da ausserdem ein wegen 
der Schönheit und Grösse seiner Schriftzuge als alt anzusprechender 
Stein (II) in Begleitung zahlreicher alter Ziegelstempel jener Truppe vorliegt, 
so ist es nunmehr "gestattet anzunehmen, dass dieselbe vielleicht von der Er- 
bauung des Castells bis in späteste Zeit, mindestens bis in das erste Drittel 
des dritten Jahrhunderts, einen Bestandteil der Garnison bildete. Wichtig 
ist hierbei der Umstand, dass die 2. Raeter-Cohorte, die in der Spätzeit An- 
tmiiniana heisst, ausser in Wiesbaden rechts des Rheins nirgends mehr auftritt, 
was ebenfalls für die Permanenz ihrer Garnison spricht — ein Fall, der 
sicher zu den aussergewöhnlichen gehört, vielleicht ganz vereinzelt steht, 
wenn man die Zersplitterung, ja Allgegenwart anderer Cohorten am deutschen 
Limes in Betracht zieht. Zwei hohe militärische Chargen, ein Cohorten-Prä- 
fekt und ein Comicular finden sich auf den Inschriften des Castells vertreten, 
der letztere ist neu gewonnen und nach meinem Dafürhalten nicht zweifelhaft 
Es könnte scheinen, dass bezüglich der Raeter ein zeitlicher Wider- 
spruch mit einem anderweitigen Vorkommen auf zwei rätischen Diplomen 
(Dipl. 24, ^S^ Weissenburg imd Regensburg) vorliege. Auf beiden erscheint 
(aus den Jahren 107 und 166) eine Cohors II Baetorum in Raetien. Ohlen- 
schlager hat, Rom. Truppen im rechtsrhein. Bayern S. 56, dieselbe für identisch 
mit der in Obergermanien stationierten erklärt. Dass dies unstatthaft ist, 
kann ich leicht nachweisen. Der Mangel des Cognomens cwium ronMnorum 
auf den beiden rätischen Diplomen ist kein Zufall. Denn da die oberger- 
manische Cohorte im Jahre 116 (auf dem Wiesbadener Diplom) dasselbe be- 
reits führt, auch im Jahre 212, wie wir sahen, noch bewahrt, so kann sie im 
J. 166 auf einem Diplom nicht gut ohne solches aufgeführt sein. Ohlen- 
schlager meint: „den Beinamen erwirkte sie sich wahrscheinlich durch [?] 
das Diplom des Domitian vom J. 82.^ Aber das inzwischen gefundene Main- 
zer Diplom (Domitian) vom J. 90 widerlegt dies. Damals hat sie ebenfalls 
noch keinen Beinamen. Der Laubenheimer Stein (CIR 935), sowie einer der 
Wiesbadener (1521) fallen eben vor das Jahr 116, während 1520 und 1522, die 
das Cognomen aufweisen, bestimmt nach 90 zu setzen sind ; die obergerma- 
nischen Steine widersprechen sich also nicht. Der viermalige Wechsel der 
Garnison zwischen Obergermanien und Raetien, wie ihn , Ohlenschlager an- 
nimmt, wäre jedoch für so engumschriebeoe Zeit eine seltsame Erscheinung 
und Mommsen hat richtig gesehen, als er (Hermes 19, S. 215^Note)Isich da- 
für aussprach, dass der Annahme der Verschiedenheit der Cohorten'^das allein 



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Die Inschriften der Saalburg bei Homburg. 40ä 

in Obergermanien bezeugte Vorkommen des Beinamens günstig sei. Er hätte 
positiver sagen dürfen : die Annahme sei durch das Fehlen des Beinamens in 
Raeiien in später Zeit unabweislich ; denn wenn auch die Truppe im J. 107 
noch nicht den Beinamen zu führen brauchte, so kann ein offizielles Akten- 
stück des Jahres 166 denselben nicht vermissen lassen. Militärdiplome und 
Steininschriften sind in dieser Hinsicht genau; mit den Ziegelstempelu ist es 
etwas anderes, sie lassen gelegentlich die Beinamen weg. Auch müsste, nach 
Massgabe unseres Caracalla-Steins von der Saalburg, ein fünfmaliger Orts- 
wechsel stattgefunden haben. Die 2. Cohorte der Raeter in Obergermanien 
und die gleichnamige in Raetien sind demnach zwei verschiedene Truppen- 
körper, und die Saalburg-Cohorte hat, soweit sich erkennen lässt, ihre Garnison 
nicht gewechselt*). 



-O-o^ef^o-C 



Nachtrag zu Seite 274. 

Von Prof. C. Robert in Berlin. 

Eine erneute Vergleichung des Cohurgensis mit der Beschreibung von 
Matz hat ergeben, dass zu den neu hinzugekommenen Blättern noch drei 
weitere gehören; dieselben rühren von demselben Zeichner her, wie die 
meisten Cohurgenm'B\9.ii^v und sind sämtlich im Pighiarms copiert: 

fol. |XX} (sie!) der vatikanische Rundaltar mit Charou (Visconti Pio-Clem. 

IV 35) = Pigh. fol. 329 (0. Jahn Nr. 307). 
fol. 100 (bis) a) Dreifussbasis mit Eroten =-- Pigh. fol. 39 (0. Jahn Nr. 100). 
b) Cippus des Q. Caecilius Ferox = Pigh. fol. 41 b (0. Jahn 
Nr. 83). 
fol. 214 ♦) Nackte Knabenfigur in Vorder- und Rückansicht = Pigh. fol 369 
(0. Jahn Nr. 8). 
Bei derselben Gelegenheit konnte ich konstatieren, dass auf einem der 
schmalen Papierstreifen, welche die Zeichnungen mit dem umrahmenden Bogen 
verbinden, und zwar auf der Rückseite von fol. 188 deutliche Reste deutscher 
Drucklettem vorhanden sind. Die Annahme von Matz, dass sich die Samm- 
lung schon früher einmal in Deutschland befunden und hier ihr gegenwärtiges 
Aussehen bekommen habe, gewinnt dadurch eine neue Bestätigung. Nach dem 
sehr modernen Aussehen der Typen zu urteilen, muss übrigens das Aufkleben 
eher in der Mitte als im Anfang unseres Jahrhunderts stattgefunden haben. 



1) Es sei hior noch bemerkt, dass Clichö II zn Nr. III (1. Abschnitt, Korresp.>BI. IV 
B. 132) einer kleinen Berichtigung bedarf. In der 5. Zeile hat das letzte Zeichen nach dem 
Worte AE[L] • einen Punkt, keinen Strich Torzustellen. 

*) Früher von mir irrtümlich als fehlend beKeichnet. 



Digiti: 



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4Ö4 

Recensionen. 

Weitere ritmische MUnzen und Stempel aus der Nähe von Hanau, 

verzeichnet von Reinhard Snchier. (Festgabe zu der in Hanau 
am 29. Juli 188ö stattgehabten Jahresversammlung des Vereins fflr 
hessische Geschichte und Landeskunde). Mitteilungen des Hanauer 
Bezirksvereins No. 10. [Mit 4 Tafeln]. Hanau 1885. — Ange- 
zeigt von Dr. A. Hammeran. 

Eine willkommene Ergänzung zu den von Wolff und Dahm bekannt 
gegebenen neuesten Limesforschungen bei Hanau, welche in Heft 2 des 
laufenden Jahrgangs dieser Zeitschrift besprochen wurden, verdanken wir 
dem unermüdlichen Fleisse Reinh. Suchiers, der seit Jahren zahlreiche und 
wertvolle Arbeiten zur ältesten Geschichte jener Gegend geliefert hat. Die 
Nachlese umfasst ein Quartheft von 40 Seiten und ist durch 4 sauber aus- 
geführte Tafeln erläutert, worauf die besprochenen Stempel und Graffitte 
dargestellt sind. Die letztere Zugabe ist namentlich bezuglich der Legions- 
und Cohorten-Stempel erfreulich ; gerade auf diesem Gebiete war man seither 
allzusehr den Wortbeschreibungen überlassen, während bei den Untersuch- 
ungen über identisches Vorkommen oft die kleinsten Varianten von Wichtig- 
keit sind. Erst in neuerer Zeit wird dies erkannt, leider vielfach zu spät; 
für den Untersuchenden sind mit wenigen Ausnahmen (dazu gehören die alten 
Veröffentlichungen Hansselmanns und Habeis) die früheren Funde, die zum 
Teil gerade die wichtigsten sind, so gut wie verloren, da man sie oft unbe- 
achtet Hess oder gänzlich ungenügend edierte. Speziell die Limesforschimg 
ist in der Lage, über die notwendig einmal vorzimehmende Chronologie der 
Militär-Stempel und damit vieler Verhältnisse des römischen Truppenbestandes 
in Germanien Aufschlüsse zu geben, da es immer klarer wird, wie bevorzugt 
sich das Limesgebiet hinsichtlich dieser primären, urkundlichen Zeugnisse 
erweist. Die Anwesenheit der einzelnen Truppenkörper, welche die Stempel 
bekunden, an den Fundorten kann und darf nicht bezweifelt werden, wenn 
wir nicht alle Verhältnisse auf den Kopf stellen wollen, und es erscheint als 
eine verhängnisvolle Verkennung der natürlichen Voraussetzungen römischer 
Militärbauten, sich die Ziegel und Backsteine von anderen Werkleuten als 
den darauf bezeichneten verbaut zu denken. Ich bin erstaunt zu sehen, dass 
selbst Cohausen in einer Notiz des „Korresp.-BIattes des Gesamtvereins der 
deutschen Altertumsvereinc" die bezügliche Aufstellung Wolfts annimmt; er 
hält sie für eine gleichsam bereits erwiesene, freilich unerfreuliche Thatsache. 
Sie wäre, wenn sie erwiesen würde, geradezu eine Vernichtung des histo- 
rischen Zeugnisses, ja teilweise des epigraphischen Wertes der Stempel. In 
ähnlicher Weise beinahe könnten Mir uns die Votivsteine von Abwesenden 
gesetzt denken und wir müssten fragen, weshalb überhaupt der Stempel die 
Truppe bezeichnete. Die grosse Varietät, das auffallende Einzelvorkommen 
bestimmter Gattungen an nur wenigen Orten wäre nicht zu erklären. Wenn 
so massenhafte fabrikmässige Herstellung an Centralpunkten für alle Stempel 
— die Theorie ist für einzelne Fälle annehmbar — und Verwendung durch 
beliebige Truppenteile stattfand, warum haben gewisse Cohorten, wie 1. Aqui- 
taner und 3. Dalmater, nur in je zwei oder drei Castellen diese Zeugnisse 



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Kecensionen. 405 

hinterlassen, die 2. Kaeter gar nur in einem, warum sind diese wieder in 
diesen wenigen unter sich verschieden? Derartige Fragen lassen sich eine 
ganze Reihe aufweifen. Vor Allem: woher überhaupt die grosse Zahl der 
Varianten und das so sehr verschiedene Material der Stempelsteine, wenn 
etwa Mainz oder Wiesbaden der Lieferant war? Zahlreiche grössere Fabri- 
kationsstätten im Innenlande anzunehmen, ist nicht wohl mOglich, da dies 
jeder militärischen Organisation widerspräche. Wir mtissten uns doch vor 
Allem im Hauptquartier Mainz eine Fabrikationsstätte und grössere Magazin- 
bestände denken, wo Truppen wie Vindelicier, Raeter, Dalmater Stempel- 
steme formten, die am Truppenorte selbst gar nicht vorkommen. 

Mit Genugthuung darf man es begrüssen, dass in dieser kapitalen 
Frage Suchier der Aufstellung WolfFs nicht beitritt Er polemisiert nicht 
gegen dieselbe , ausser S. 21 , wo er das Verschicken fertiger Steine 
summarisch leugnet; aber er lässt sie ganz ausser Betracht. Die künstliche 
Combination der Wolff'schen Schrift über Castell Rückingen wirft er um, 
indem er auf Grund der dortigen Dalmater-Stempel S. 27 die Cohorte aus 
Wiesbaden oder Oberscheidenthal hierher kommen lässt, einige Jahre nach- 
dem die Vindelicier das Castcll erbaut hatten. Diese Ansicht ist mit Dem, 
was ich in der Besprechung der Hauptschrift bezüglich der Dalmater aus- 
führte, nicht ganz vereinbar, aber man sieht, wie schroff sie derjenigen Wolffs 
gegenübersteht, der den Vindelicier-Stempeln in Rückingen eine so seltsame 
Rolle zuweist. Nach des Letzteren Theorie brauchen wir überhaupt keinem 
Stempel mehr Glauben zu schenken ; wenn er die Vindelicier noch in Krotzen- 
burg auf Grund ihrer Stempel festhalten will, was hindert uns, ihn beim 
Wort zu nehmen und auch dies für einen Irrtum zu erklären? 

Suchier hält sich nicht viel mit Hypothesen auf. Die Stärke seiner 
Schrift ist die Sorgfalt für das Einzelne und die praecise Behandlung des 
Thatsächlichen. Nur hie und da versucht er eine Erklärung wie S. 22. Er 
giebt zunächst die neuen Erwerbungen und Funde aus der ganzen Umgegend 
von Hanau, nicht nur vom Limes. In dem älteren Bestand findet sich ein 
isolierter Stempel der 8. Legion; der Verfasser hält ihn für zufällig von der 
Saalburg hergebracht. Von Stempeln der 22. Legion fanden sich noch meh- 
rere, meist schon bekannte und zwei neue in Gr. Krotzenburg; eine grössere 
Zahl in Rückingen, von denen 27 nicht in Krotzenburg vorkamen. Es sind 
darunter viele sehr alte, besonders Rimdstempel wie sie schon Habel beschrieb, 
einige ornamentierte und auch 4 Namensstempel. Bei den letzteren, deren 
namhaftes Alter sich ebenfalls wahrscheinlich machen lässt, hätte Suchier 
vielleicht gut gethan, die analogen Funde wenigstens in den Rheinlanden an- 
zuführen, da diese Gattung so überaus selten und sparsam auftritt. Es genügt 
nicht, zu wissen, dass em^B.me Primus bei Schuermans alsTüpfemame vorkommt, 
was ganz indifferent erscheint ; dass aber der Namenstempel der 22. Legion lulius 
Primus nicht weniger als sechsmal am Mittelrhein vorkommt (Mainz, Heddern- 
heim, Saalburg, Nied, Bierstadt, Rückingen), dass der Kreuzstempol Sempro- 
nius Frontinus sogar siebenmal (Mainz, Bingen, Rückingeu, Saalburg, Arns- 
burg, Hof heim, Mosbach) zu constatieren und der häufigste unter der Zahl 
der Namenstempel ist, das ist doch von Interesse und zum Teil selbst aus 
Brambach zu ersehen. Der Stempel Br&jiia ... ist am Mittelrhein bisher 
nur noch auf der Saalburg gefunden, QVT. . . . (Fragment) gehört nur Rückingen 



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406 Recensionen. 

an. Die häufige Bezüguahme Suchiers auf Nameu der Töpferstempel ist mir 
hierbei unverständlich, da diese doch naturgcmäss meist der letzten Zeit der 
römischen Occupatiou, also dem 3. Jahrhundert angehören, die Namensstempel 
aher grossenteils aus der Zeit der Erbauung des Gastells stammen werden. 
Dass QVI ... als QtUrinus gelesen werden könne, dazu bedürfen wir nicht 
eines Töpferstempels bei Schuermans; er kann auch QuietuSy Quintas, Quin- 
tinius u. dgl. gelesen werden. Wollte man gar in Erwägung ziehen, ob nicht 
auf Stempeln und Thongefässen ein und dieselbe Person steht, (wie es Suchier 
S. 16 Note vei-sucht), so ist gar kein Halt; denn was kann es bedeuten, so 
geläufige Namen wie die angeführten Crratus, Sabdlus, Saturmnm (nicht Sa- 
Uimus) mit den gleichen auf Thongefässen als Mutmassung der Identität zu- 
sammenzuhalten ? Eine genauere Untersuchung der Namenstempel kann einen 
sehr wichtigen Beitrag zur Fabrikationsfrage abgeben. Wie mir scheint, ist 
ihr weites Verbreitungsgebiet ganz besonders beweiskräftig für die Thatsache 
grosser Central- Werkstätten und eines Armee-Magazins der Ziegelfabrikation. 
Man muss wohl unterscheiden: für diesen Betrieb sprechen verschiedene 
Grimde, für den daneben bestandenen gesonderten Betrieb in den Castellen 
andere nicht minder deutliche. Damit wird die Hauptsache, die Anwesenheit 
der auf den Stempeln genannten Truppe am Fundort, nicht beseitigt. Den 
Centralbetrieb erweist schon die bei Besprechung der Frage meist nicht be- 
achtete Existenz der magistri figtdorum. In Geldern hat uns die merkwürdige, 
von Janssen erforschte Niederlassung auf Holledoorn, ein ofi'enbares Fabn- 
kations-Centrum des Niederrheins, nicht nur einen solchen magister (Bramb. 
lOö), sondern auch die Grifi'el - Schriften der daselbst angefertigten Ziegel 
(110—114) überliefert mit den Registraturen der einzelnen Setzreihen {straturae 
CIR. 1397) grosser und kleiner Platten. Ein solcher magister bestand sicher- 
lich nicht in den kleinen Castellen als besonderes Amt; dort war ein ein- 
facher centurio Aufseher der Arbeiter. Und wenn der Ziegel mit dem Namen 
des Stempelschneiders, den dieser in eine Holz form einschnitt, einen so 
ausgedehnten Verbreitungsbezirk gewinnt, so bleibt keine andere Erklärung, 
als dass der Genannte in einer Central - Werkstätte arbeitete und dass die 
dort gebrannten Ziegel nach allen Seiten versandt wurden, es müsste denn 
die Form andernfalls auf irgend eine Weise vervielfältigt worden sein. Der 
letztere Modus ist immerhin denkbar, daraus ergäbe sich die Erklärung für 
das häufig vorkommende verkehrte Bild, das Negativ der Matrize. 

Die Namenstempel fanden sich in Rückingen nur im „Römerbad^ und 
im Hypokaust-Bau, also in den alten Gebäuden; ebenso die einzeiligen 
Stempel, welche Suchier für älter hält als die zweizeiligen. Im Ganzen er- 
hob man im Castell 35 Varianten von Legions-Stempeln, in 90 Exemplaren. 
Von Marko bei war nur ein einziges kleines Stempel-Fragment zu erlangen, 
das indessen Suchier glücklich auf die 22. Legion deutet: es ist ein Rund- 
stempel (vielleicht derjenige mit dem Capricorn) mit 2 P, so dass wenigstens 
dieser Teil der Besatzung feststeht. Auch die Stempel der 22. Legion, 
welche in Bergen gefunden sind (mindestens 4 Varianten) bespricht der Ver- 
fasser beiläufig. — Die Vindelicier-Stempel, die in der Krotzenburger Schrift 
behandelt sind, fanden sich teilweise auch in Rückingen, ausserdem 6 neue 
Varianten. Diese zeigen vorwiegend gute alte Schrift, besonders ein drei- 
zeiliger Rundstempel und ein zweizeiliger Längsstempel. Die Schrift des 

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Keceusionen. 407 

letzteren spricht sehr gegen Suchicr's Meinung, dass die zweizeiligen jünger 
seien; sie haben die vollere Form VINDELI. Es erscheint wesentlich, her- 
vorzuheben, dass an den Thortürmen des Castells sowohl die ältesten Vinde- 
licier- wie die Dalmater-Stempel vorkamen, dass also beide Truppenteile am 
CasteU gebaut haben; die 22. Legion fand man dort, wenn die Angaben 
Suchiers vollständig sind, fast gar nicht. Die Behauptung Wolffs von der 
Constanten Zusammengehörigkeit der Yindelicier mit Coh. I civ. rom. nennt 
Suchier „wohlberechtigt" ; er hat sie offenbar nicht im Einzelnen geprüft. 
Dass sie unbegründet ist, habe ich bereits nachgewiesen. (Westd. Zeitschr. IV 
S. 186). — Auch zu den Stempeln der Coh. I civ, romanorum in Krotzenburg 
kamen noch einige hinzu. Die grösste und wertvollste Ausbeute ergaben 
aber die Ausgrabungen in Rückingen für die Dalmater-Cohorte. Unter 
den Fundamenten des Praetoriums» demnach sicher nicht aus einer späteren 
Zeit des Castells, traf man auf das Bruchstück einer grossen Steininschrift 
mit dem Namen der Cohorte; an den Thoren war sie überall auf Stempeln 
zugegen. Ich gehe nicht mehr auf Suchiers Zeitstellung der Dalmater ein, 
nachdem ich meine Ansicht darüber bereits ausgesprochen habe. Er glaubt 
sie „einige Jahre" nach den Vindeliciem hierher verlegt. Nicht weniger als 
70 Stempel mit 8 Varianten von ausgezeichnet sorgfältiger Schrift sind ge- 
funden, ein kostbares Ergebnis gegenüber der früheren geringfügigen Kenntnis. 
— Das ehedem behauptete Vorkommen der Coh. III Aquüanorum in Rückingen 
glaubt der Verfasser auf einen Irrtum Schlereth's zurückführen zu können. 

Die gefundenen Münzen und Töpferstempel, sowie die Grafitte 
sind in besonderen Abschnitten sorgfältig behandelt. Es kann natürlich hier 
nicht in das Detail eingegangen werden. Bezüglich eines von Steiner er- 
wähnten spätzeitlichen Münzfundes in Bergen bestreitet Suchier die Glaub- 
würdigkeit. Eine Namensverwechslung (Heiuemann — Hermann) zugegeben, 
ist aber die Verwerfung eine zu positive : dass der Pfarrer die Münzen „ver- 
mutlich von Speyer mitbrachte", beruht nur auf dem „vermutlich" und ist 
eine „Wahrscheinlichkeitsrechnung" (eigene Bezeichnung), aber es giebt dies 
kein Recht zu sagen: „diese Münzen sind der fragliche Fund" und S. 27 
„falscher Münzfund". Die Angabe der „Periodischen Blätter" ist vielleicht 
eine irrige, aber auch Suchiers Erklärung ist nur eine Vermutung und 
jene sind nicht widerlegt. Ein bedeutender Irrtum ist die These (S. 7), dass 
bereits unter Maximin um 237 „das Grenzgebiet", also die Limes - Castelle 
geräumt worden sei, weil die späteste Münze der zusammenhängenden Fund- 
reihe von 235 datiert. Wenn im Castell Altenstadt am Limes eine Stein- 
in Schrift (CIR 1410) im Jahre 242 gesetzt wird, kann doch wohl von 
Räumung keine Rede sein. Dass sich Münzen aus der Zeit nach Severus 
Alexander spärlich finden, beweist nur, dass das Geld auch in den Händen 
der Römer nicht immer neugemünztes war (wie abgegriffen zeigt es sich oft !) 
und gerade sowohl ein Jahrzehnt und mehr kursierte wie bei uns. Das 
Fehlen derselben Klasse von Münzen bis zum Ende des Jahrhunderts und 
einem Teil des folgenden im inneren Germanien erklärt der Verfasser sehr 
gut aus dem Aufhören der Handelsbeziehungen. 

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Archiv. 



1) Beschreibung der Rheingaaer Gemeinde- und PfarrarcUve. 

Von F. W. E. Roth in Frankfurt a. M. 

Die Rheingauer Gemeinde- und Pfarrarchive bieten des historischen 
Materials genug, um einer Besprechung gewürdigt zu werden. Ich habe solche 
im Herbste 1879 sämtlich besucht und seitdem fiir meine Rheingauer Ge- 
schichte eingehend benutzt. Leider ist der Zutritt schwierig, die Benutzung 
noch schwieriger, obgleich mir die Akten und Bücher stets anvertraut wurden. 
Es wäre zu wünschen, duss das Staatsarchiv zu Wiesbaden mit den einzelnen 
Gemeinden Verhandlungen wegen Aufbewahrung der Gemeindearchive ein- 
ginge, um die für den Rheingau keineswegs reichen Bestände des Staats- 
archivs zu vermehren und so allgemeiner zugänglich zu machen. Eine Auf- 
zeichnung wie die gegenwärtige hat zudem einen Wert darin, dass sie die 
Sachen vor Verschleppung zu bewahren geeignet ist. Näheres über einzelne 
Akten bin ich gerne bereit den Interessenten mitzuteilen. Ich beginne die 
Beschreibung mit Eltvil und gehe so den Rhein abwärts. 

durch schleunige Flucht der verdienten 
Strafe. 

Pfarrarchiv. Unbedeutend. Unter 
dem geistl. Rat Schütz stark vermin- 
dert besitzt dasselbe einen von Stadt- 
kaplan H. Kausse im vorigen Jh. an- 
gelegten dünnen Abschriftenband der 
Stadtkaplaneiurkunden, meist in Roth, 
Fontes 1, 2 gedruckt, ein Mspt. über 
statistische Verhältnisse des Erzstifts 
Mainz, teilweise in Pick, Monatsschrift 
1877, 326 gedruckt, einige Packe Akten 
über geistliche Verhältnisse, Klosterper- 
sonen, Stipendien von Gross und Bacher, 
Sachen über die Nonne Rosalia Bacher 
I und den Landdechanten Elias Gross. 
! Pfarrbibliothek. Jetzt unbedeu- 
I tend, ehedem reich an älterer histor.- 
I theologischer Litteratur und Kirchen- 
! Vätern, setzte sich aus den Bibliotheken 
des Stadtpfarrers Euler und des Kaplans 
Weil zusammen, kam aber in den 50er 
Jahren nach Limburg an das Seminar, 
, darunter mehrere Eltviller Druckwerke. 



1. Eltvil. Stadtarchiv. Die Stadt- 
gemeinde Eltvil gab in den 185üer 
Jahren beim Umzüge aus dem alten in 
das jetzige Rathaus ihre Pergament- 
und älteren Papierurkunden an das 
Staatsarchiv Idstein, jetzt Wiesbaden, 
ab, wo solche noch sind, meist Sachen 
des 15. und 16. Jhs., kirchliche Ver- 
hältnisse , Schuldverschreibuntren an 
Kirche und Hospital betreffend. Das 
meiste im Auszuge in Roth, Fontes, 1, 1. 
gedruckt. 

Derzeit besitzt das Stadtarchiv das 
Mitte des 16. Jhs. angelegte Oberamts- 
buch, Papier, gross folio mit Einträgen 
bis ins IH. Jh. und grösstenteils in 
Roth, Fontes 1, 3 gedruckt. Ferner 
sind vorhanden ein Protokollbuch folio 
seit 1689 bis ins 18 Jh. reichend, so- 
wie mehrere weitere Protokollbücher. 
Die wertvollen älteren Flurbücher und 
Akten verkaufte in den 50er Jahren 
ein Ungetreuer an die Eltviller Metzger 
als Wurstpapier und entzog sich nur 



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Archiv. 



409 



2. Rauenthal. Gerne Lud carchiv, 
sehr reich, aber aller Orig.-Ürk. ent- 
behrend. Vorhanden: Gerichtsproto- 
kolle von 1586 an, folio, desgleichen 
solche 1630—1658 folio, ein Band mit 
Schröterordnungen, die für den Wein- 
handel von hoher Bedeutung sind 
(saec. 15/16.) gr. folio, Gemarkungs- 
bücher und Gemeinderechnungen, so- 
wie als ein Kleinod der Rheingauer 
Geschichte ein Copialbuch, enthal- 
tend die Briefschaften zwischen Kur- 
mainz, den Franzosen contra Khein- 
gau während der Kriegsepoche 1689 
bis 1698, mehrere hundert Briefe, 
meist aus dem Französischen übersetzt. 
Dieses Buch ist ein offizielles Exem- 
plar der Kurmainzer Ret^istratur und 
ward jedenfalls durch Verschleppung 
nach R. gebracht. Leider defekt. Ich 
besitze Abschrift davon, der Inhalt 
bildet den besten Teil meiner dem- 
nächst der Presse zugehenden Schrift : 
Beiträge zur polit. Geschichte des Erz- 
stiffcs Mainz. 

Pfarrarchiv. Unbedeutend, einige 
Orig.-Ürkk. saec. 17 und 18. 

Pfarrbibliothek. Sehr reich, na- 
mentlich an älteren Drucken. Unge- 
ordnet. 

B Erbach. Gemeindearchiv. Reich, 
aber ohne Originalurkunden. Proto- 
kollbücher seit 1563 bis ins 18. Jh., 
reich au älteren Urkundenabschriften, 
von wesentlicher Bedeutung für die 
Geschichte Eberbachs im 16. u. 17. Jh., 
für die Geschichte des 3Qjähr. Kriegs 
im Rheingau ; die Zeitperiode von 
1689—1694 ist durch ein Päckchen 
Originalreskripte , wie solche jeder 
Rheingauort von Mainz oder dem Ober- 
amt Eltvil erhielt, vertreten, meist 
Kriegsbefehle über Lieferungen und 
Stellung von Schanzarbeitern nach 
Mainz an die Franzosen. Sodann sind 
vertreten die für den 30jährigen Krieg 
höchst wertvollen Schaizungsregister, 
Bände mit gerichtlichen Verlegungen, 
wichtig zur Geschichte des in Erbach 
ansässigen Adels: v. Diez, Ardeck, 
Molzberger, Horradam, Ried, Birken- 
stock, Allendorf, Reifenberg. Es ist 
anzunehmen, dass die Gerichtsproto- 
kolle von 1563 an complet sind, da 
das Rathaus, das die Akten jetzt birgt, 
bereits im 16. Jh. im Gebrauche war, 
und kein Umzug stattfand. Alle Ge- 

Westd. Zeitschr. f. Qeach. u. Kunat. IV, 



meindeu mit alten Rathäusern sind 
nämlich im Rheingau noch im Besitz 
üirer älteren Sachen, wo aber Umzüge, 
wie in Eltvil stattfanden, wurden solche 
bei dieser Gelegenheit verschleppt. 

Pfarrarchiv. Unzugänglich, der 
jetzige Pfarrer hat keinen Sinn dafür. 
Soll chronikalische Aufzeichnungen von 
Pfarrer Neubigs Hand enthalten. 

i. Hattenheim. Gemeindearchiv. 
Sehr reich und gut erhalten. An Orig.- 
Urkk. nur wenige des 16. Jhs. vorhan- 
den. Seelbuch der Gemeinde saec. 15. 
4". Papier (gedruckt Roth, Fontes 4), 
ein weiteres saec. 17 der Leonards- 
bruderschaft und ein drittes der Lieb- 
frauenbruderschaft, für Adelsgeschichte 
interessant. Das älteste Buch ist das 
Rechnungsbuch der Bürgermeister, um 
1470 begonnen und bis ins 16. Jh. fort- 
gesetzt, enthält ein Verzeichnis der 
Bürgermeister, Glöckner, Ohmer etc., 
nebst deren Rechnungsablage, nebst- 
dem etliche ältere Urkk. Eine Menge 
Protokollbücher vom 16.— 18. Jh., fast 
lückenlos erhalten und auf Kosten der 
Gemeinde neu gebunden, reich an his- 
torischen Details über die Verfassung 
des Rheingaus; Gieflftbuch mit den 
Eiden der Beamten, Aufzeichnung der 
Abgaben seitens des Ortes; Band mit 
gerichtlichen Testamenten, ein anderer 
mit Versteigerungssachen, für Güter- 
geschichte des ansässigen Adels von 
Ingelheim , Schönbom , Greifenclau, 
Cronberg, Scharfenstein , Langwerth, 
Fackenhofen etc. wichtig (saec. 16/17); 
fast lückenlos erhalten sind die Ge- 
meinderechnungen und Schatzungsre- 
gister seit 16(K)— 180); Schulsachen, 
Pfarreiakten, ein Prozess mit dem Leh- 
rer Weber, Streitigkeiten mit Eber- 
bach wegen der Schülzengerechtigkeit 
mit Abschriften bis 1346 zurück, Akten 
über Bergbau, Kriegsbefehle aus den 

I Jahren 1689— 16i^5 und 1792-1803. 
Eine Merkwürdigkeit bieten mehrere 

I von dem Ratschreiber Vincenz Birken- 
stock im 17. Jh. angelegte Bände, wo- 
rin derselbe auch fremde Aktenstücke 
eintrug, um an ihnen den Canzleistil 
zu lernen, es haben sich dadurch Kur- 
mainzer Korrespondenzen mit Sachsen 
und Fritzlar erhalten, manche Akten- 
stücke entbehren leider des Datums. 
Erhalten sind ferner noch Sachen über 
die Beziehungen Bleidenstatts zu Hat- 
tenheim während des 3Qjährigen Kriegs, 



IV. 



29 



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410 



Archiv, 



das Original eines erst 18*^0 abgelösten 
Weistums zwischen Eberbach und 
Hattenheim, Akten über Auen, Wald- 
teilung, Gebück, Landgraben 1521 bis 
1810, Kirchenrechnungen, Inventare. 

Pfarrarchiv. Nur eine Orig.-Urk. 
von 1316 bietend, nebstdem das Seel- 
buch der Nikolaus- oder Schiflferbruder- 
schaft saec. 15, Pergament, und ein 
PfaiTbuch saec. 17 in 4®. 

5. Hallgarten. Gemeindearchiv. 
Arm. Nur Protokolle und Gemeinde- 
rechnungen saec. 17—18, von Orig.- 
Urkk. nichts. 

Pfarrarchiv. Arm. Eine ürk. des 
17. Jhs. die Pfarrei betreffend, nebst 
etwas Kirchenrechnungen. 

6. Ostrich. Gemeindearchiv. Reich, 
aber für ältere Zeiten nichts an Orig.- 
Urkk. bietend. Dagegen sind ca. 30 
bis 40 Perg.-Orig.-Ürkk. aus den Jahren 
1600—1750 von dem daselbst ansässig 
gewesenen Adel vorhanden, an Büchern : 
Folioband , kurfürstliche Protokolle 
1671—82; gerichtliche Verlegungen 
1626 fF. ; in einem Folianten die Ver- 
handlungen des Landtags zu Östrich 
am 25. Nov. 1694 (wichtig für kur- 
mainzer Geschichte) und andere Lan- 
desangelegenheiten ; Gemarkungsbuch 
von 1739; ein Foliant mit der Schützen- 
ordnung, Eichereid, Hebammeneid etc. ; 
Fragment eines Protokollbuchs saec. 
16/17. mit Urkk. von Gottesthal, von 
1505 au ; Akten der Mittelamtversamm- 
lung (Mittelheim 20. Juni 1758); Kir- 
ch euinventarien der St. Martinskirche 
zu Östrich; Heberegister und Rech- 
nungen in Halbfolio; Gemarkungsbü- 
cher in Menge, Hypothekenbücher bis 
in dieses Jh., einige Urkk. von Eber- 
bach, darunter ein Orig. von 1738, 
30. April, und ein 17(M abgelöstes 
Weistum über eine Gerechtsame zu 
Reichartshausen und Neuhof-Eberbach. 

7. Mittelheim. Gemeindearchiv. 
Im besten Zustande und reich. Etliche 
Perg.-Urkk. saec. 17. Gottesthal be- 
treffend. Sodann das für die Rhein- 
gauer Geschichte wichtige Protokoll- 
buch, im 15 Jh. begonnen, mit dem 
Weistum des Orts, die Mittelheimer 
Chronik enthaltend (gedruckt, Roth, 
Fontes, 1, 3). Vorhanden sind mehrere 
Stössc Akten, die fi'ir den Übergang 
Gottesthals an den Staat von Bedeu- 
tung sind, desgleichen solche über Güter 
und Zinsen des Mainzer Clerus in 



Mittelheim und deren Ablösung. In 
einem Gemarkungsbuch kommt ver- 
schiedene Male General Jean v. Werth 
als Gutsbesitzer vor, er erhielt die Gü- 
ter jedenfalls als kaiserliches Geschenk. 
Für Geschichte des ansässigen Adels 
sind belangreiche Materialien vorhan- 
den, die Schatzungsregister und Ge- 
meinderechnungen bieten Interessantes 
für Gottesthal, die Lieferungen und 
Drangsale der Gemeinde selbst. Reich 
an gedruckten Kurmaiuzer Verordnun- 
gen, ebenso an Akten über die Nassauer 
Truppen von 1806 — 1828 und die 
Rheingauer Kriegsschulden und deren 
Ablösung. 

8 Gelsenheim. Stadtarchiv. Sehr 
reich und trefflich erhalten. Perg- 
Original-Urkunden von 1399 an bis ins 
18. Jh., in Roth, Fontes 1, im Auszuge 
gedruckt, aber meist des ganzen Drucks 
würdig, namentlich eine Menge des 
15 Jhs., meist gut erhalten. Eine 
Menge Protokollbücher, Rechnungen, 
Gemarkungsbücher, Inventarien, Frag- 
ment eines Copiars saec. 15, Huldig- 
ungsakten und Akten die 13 herfahrt der 
navarrischen Kriegs Völker bei Nieder- 
walluf 1572 betreffend, Rechnungen dar- 
über, Beschwerden der Gemeinden, na- 
mentlich Rauenthals,Schulsachen, Rech- 
nungen des 1612 bereits vom Spital 
getrennten Armenhauses, über den 
Orgelbau 1615, Glockenguss 1642, den 
Brand des Kirchturmes 1634, Plünde- 
rung der Hessen im gleichen Jahre, 
Geisenheimer Jahrmärkte, Einfuhrung 
des Pfortenzehntens am 31. Aug. 1676, 
ein Band : Privilegien des Landes Rhin- 
jraw, alter Vertrag bei der Huldigung. 
Erlass Erzb. Sebastians, die Pallieu- 
gelder im Rheingau betreffend, dessen 
Erlass die Privilegien des Rheingaus 
betreffend, Revers der Landschaft über 
den Vertrag mit Albrecht (1546), Rhein- 
gauer Artikel aus dem Bauernkriege 
(gedr. Nass. Annal. 12, 76), Akten über 
ansässigen Adel, Kl. Eberbach, die 
Eberbacher Kapelle in Geisenheim, 
Hospital, Schulwesen, 2 Abschriften 
über Marienthal, Rheinauen, Akten 
über die Schweden 1634, die Jahre 
1689—1694, die Franzoseiyahre 1790 
bis 1815, Bergbauakten, Sachen über 
den Geisenheimer Pfefferzoll, teilweise 
ältere Abschriften. Ein Geschichts- 
schreiber der Stadt Geisenheim wäre 
wahrlich nicht um Material verlegen. 



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Archiv. 



411 



Pfarrarchiv, au älteren Sachen 
unbedeutend, besitzt Teile des Severus'- 
schen Nachlasses in einer grünen Mappe, 
betreffend das ganze Erzstift Mainz, 
namentlich aber die Gegend von Wall- 
dürn und Niederfranken. 

9. Lorch. Stadtarchiv. Sehr be- 
deutend. Die Sachen lagen bis vor 
einem Jahrzehnt in einem Haume neben 
der Orgelbühne, wo solche Hr. Rentier 
A. Keuchen auffand und ins Rathaus 
verbringen Hess. Vorhanden sind ca. 
62 Perg.-Urkk. 15.— 17. Jhs. teilweise 
mit Siegeln, im Auszuge bei Roth, 
Fontes 1, 1 gedruckt, aber teilweise des 
vollständigen Abdrucks wert. Der beste 
Teil des Archivs ist ein Copialbuch, 
folio Papier, Holzband, 113 nicht 
chronologisch geordnete Urkk. 1352 bis 
1506 enthaltend, die für die kirch- 
lichen Verhältnisse Lorchs von Bedeu- 
timg und fast alle im Orig verloren 
sind. Der Schrift nach gehört das 
Buch ins Ende des 15.. Jhs. und ent- 
hält eine Menge des schätzbarsten 
Materials für Adel, Schultheissen, be- 
nachbarte Bürger, Zunftverhältnisse etc. 
— Stadtbuch, Papier, folio saec. 15. 
exeunt., auf der Decke mit 1536 be- 
zeichnet, mit Aufzeichnungen bis ins 
17. JIl Inhalt: Aufzeichnungen über 
das Haingericht, Schöffenwahlen, Ge- 
meindeämter, Beamteneide, Huldigung, 
Kleiderordnungen,Hochzeitsordnungen, 
Bedemeister, Thorwart, Gebück, Land- 
graben, Türkensteuer, Zahl der Be- 
hausungen des Rheingaues, eine her- 
vorragende Quelle für Rheingauer Ver- 
fassungskundo. Zwei Gerichtsbücher 
von 1621 — 39 (537 Blatt folio) und 
1660—1682 (am Schluss defekt, ohne 
Rückdeckel). In einem Folianten von 
ca. 600 Blatt : Begang und Vermessung 
der Lorcher Mark am 24. April 1652 ; 
Foliant von ca. 400 Blatt: Beschrei- 
bung der bürgerlichen Güter in und 
bei Lorch 1660. Ein Band in kl. folio, 
Papier, dessen 10 erste Blätter fehlen, 
enthält : Schatzungsregister saec. 15 ex., 
sodann lokale Aufzeichnungen 1614 
bis 30, Haingerichts- und Gemeinde- 
ämtersachen. Ratsprotokolle 1662 bis 
1822, nur die wichtigeren Ratssitzun- 
gen (Foliant). Band mit Akten aus 
der Franzosenzeit 1793 — 1811 (folio). 
Folioband mit Sachen über Gemeinde- 
ämter 1686-^1735. Codicillbuch des 
Lorcher Gerichts 1640 — 1759, folio. 



306 pag., enthaltend Abschriften von 
Testamenten, Protokolle über Verkäufe 
1563—1596 Gerichtsprotokolle 1682 
bis 1718 (folio). Versteigerungsproto- 
kolle 1748—55. Gerich tsverordnungen 
1764—66. Gerichtsakten 1600—1750 
(Erbschaften, Concurse, Inventarien, 
Abrechnungen etc.) Gemeinderech- 
nungen 1556—1768, bis 1661 in Halb- 
folio, dann in Folio, nicht mehr lücken- 
los erhalten. Kriegskostenrechnungen 
1562—1801, sowie 1792-^-95. Quittun- 
gen 1568 — 1750, ein Packet Schuld- 
briefe 1474—1575. Weiter sind vor- 
handen : Bedebücher , Contributions- 
register, Friedenssteuerregister 1569 bis 
1743, Sachen über den Personenstand 
Lorchs und Lorchhausens von 1718, 
30, 41, 45, 1807, über Geld- und Wein- 
gefälle an das Mainzer Hospital, die 
Edlen von Schönbom , Greifenclau, 
Walderdorf Hospital und Orgel in 
Lorch, die Klöster Jakobsberg bei 
Mainz, Schönau, Eberbach, Aulhausen, 
Gronau, Engelthal 1550—1784. Cataster 
der freien Teilgüter zu Lorch 1811, 
Akten über Zehnten und Zehntabtei- 
lung 1728 — 1740. Grenzbestimmung 
und Waldteilung zwischen Lorch und 
Lorchhausen 1773, zwischen Lorch und 
Presberg 1785. Akten über den Brand 
zu Lorch 1612. Verzeichnis der Häu- 
ser in Lorch, die von altersher die 
Feuergerechtigkeit besitzen, 1701. Ak- 
ten betreffend die Herstellung des Sal- 
hofs (jetzt rhein. Hof) 1764; über 
Zinswein, Zoll von Weinen 1731 bis 
46, Taxordnungen für Müller, Bäcker, 
Weinschröter, Taglöhner, Fuhrleute, 
Wingertsleute 1641—1709, nebst Zunft- 
sachen, Akten über die Herstellung 
des Leinpfads am Rhein und an der Wir- 
belley, nebst Karte 1755 — 86, Über 
HolzÜösserei auf der Wisper und das 
dasige Mühlenwehr 1731 — 37, über 
Landwirtschaft, Zugvieh, Dungausfuhr, 
1740 — 76, über Jahrmärkte in Lorch 
1688—1718, darunter zwei kurfüi-st- 
liche Originaldekrete über Juden in 
Lorch 1668—1769, Akten über rück- 
ständige Bede und Schätzung in Nie- 
derheimbach, Caub, Bacharach 1585 
bis 1701, wichtig für Geschichte des 
dreissigjährigen Kriegs , Pfarreiakten 
über Lorch, Lorchhausen, Presberg, 
Ransel, Espenschied 1576 — 1813. Visi- 
tationsberichte des 17. Jhs., Inven- 
tarien der Kirche 1562— 1575. Repara- 



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412 



Archiv. 



tur der Kirche und Orgel 1732 — 43, i 
p]rbauung des Tabernakels 1729, des I 
Messglockeniürmchens 1732, über' 
Schul- und Organistendienst 1649—93, 
Kirchen- und Ilospitalrechnungcn 1524 
bis 1736, Sachen über Schuljunker- 
schaft 1629—1755, Heingerichtsproto- 
kolle 1649—1718. Generalhaingericht 
des Rheingaus 1684—1794, Particular- 
haiugericht zu Lorch 1569—1749, Ak- 
ten über den Kammerforst 1662—1809. 
An Briefschaften : eine Copie 17 saec. 
des Rheingauer Landesweistums, Brief 
Erzb. Albrechts von Mainz aus der 
Zeit des Bauernkriegs, Gerichtsordnung 
saec. 16, Sachen über das Hüttenwerk 
zu Löhnberg 1641, Briefe des Land- 
grafs von Hessen 1687, Georgs von 
Nassau 1628, Greifenclau 1620, 1725, 
von Ingelheim 1685, Wolf Heinrich 
von Breitbach 1618, J. E. v. Schön- 



born 1689, M. A. Mühl von rimen, 
Äbtissm auf Rupertsberg 1714, Got- 
fried v. Stein 1663. Sachen über die 
Hilgen von Lorch 1506 — 1620, Ab- 
schrift des Waldecker Burgfriedens 
(1422) saec. 17. Sachen über Waldeck 
1663 mit älteren Copieen, Absteinung 
des Patvester Hofs 1626—1723, öi) 
Aktenstücke über die Zolle zu Frohn- 
born, Essrod, Ransel und Diebach 
1453—1732, über Besitzungen des Kl. 
Aulhausen 1448 — 1808, über den Ani- 
steiner Hof zu Lorch 1692—1802, Be- 
sitz des Kl. Schönau zu Lorch 1689 
bis 1692, rrkundenabschriften über 
Lorchhauscn 1408—1753, 9 Urkk. über 
Presherg 1561—1748, eben^oviele über 
Ransel 1643—1753, über Niederheim- 
bach 1575—1650, über Burg Sancck 
1702, über die Heimburg 1681 — 82. 



2) Kreuznacher Archiv. 



Eine jüngst durch das bereitwillige 
Entgegenkommen des Herrn Bürger- 
meisters Scheibner ermöglichte und 
unter freundlicher ^>itwirkung des 
Herrn Oberlehrers Dr. Kohl vorgenom- 
mene Durchmusterung der Archivalieu 
der Stadt Kreuznach hat leider er- 
geben, dass drei der in Bd I der Wd. Zs. 
(S. 425 Nr. 160) erwähnten, seiner Zeit 
durch Beyer verzeichneten Urkunden 
vorläufig nicht wieder aufzufinden sind. 
Ebensowenig konnten die an der ge- 
dachten Stelle im einzelnen angeführ- 
ten archivalischen Hss. und Akten, ja 
nicht einmal das von Beyer angelegte 
Repertorium ermittelt werden. Es ist 
aber, wie von zuständiger Seite ver- 
sichert wird, bestimmt zu erwarten, dass 
diese Bestände, welche wegen Mangels 
an Raum wahrscheinlich an unzugäng- 
licher Stelle untergebracht worden sind, 
wieder zum Vorschein kommen werden. 
Bei der demnächst erfolgenden Erwei- 
terung der der städtischen Verwaltung 
dienenden Räumlichkeiten soll auch für 
zweckmässige Unterbringung der Ar- 
chivalien Sorge getragen werden. Er- 



freulich war die Auffindung von zwei- 
hundert Pergamenturkunden und eini- 
gen die Fischerinnung betreifenden Ak- 
ten in einem mit Papierabfällen ge- 
füllten Korbe. Von diesen Urkunden 
gehören 11 dem 15., 100 dem 16., 87 
dem 17. und nur 3 dem 18. Jahrhun- 
dert an. Meist sind es Kauf-, Renten- 
und Pfandbriefe, alle von Bedeutung 
für die Topographie der Stadt, die Fa- 
miliengeschichte u. s. w., ausgestellt 
durch das Kreuznacher Schöffengericht. 
Die von Beyer repertorisierten wie die 
neu aufgefundeneu Urkunden sind nun- 
mehr in Pappkästen geborgen und einst- 
w ilen im Arbeitszimmer des Herrn 
Bürgermeisters untergebracht. Die Pro- 
tokoll- und Urteilsbücher des Kreuz- 
nacher Gerichts, aus deneu so vieles 
abschriftlich in den Protokollen des 
Ingelheimer Oberhofs, bei welchem jenes 
zu Haupt ging, erhalten ist, scheinen 
völlig vernichtet zu sein, wahrscheinlich 
sind sie untergegangen bei dem Brande, 
der in den fünfziger Jahren das alte 
Rathaus am Eiermarkt zerstörte. 
Bonn. (Loersch). 



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Archit. 



m 



S) KVluische Urkunden in der Nationalbibliotliek zn Paris. 

Mitgeteilt von Leonard Korth in Köln. 

Im Oktober 1882 entnahm Hen* Dr. S. Löwenfeld einem von Leopold 
Delisle verfassten handschriftlichen „Inventaire de chartes", welches in der 
Pariser Nationalbibliothek dem Pablikum zur Benutzung offen liegt, das unten 
abgedruckte Vei-zeichnis kölnischer Urkunden und stellte dasselbe mit dankens- 
werter Freundlichkeit unserm Stadtarchive zur Verfügung. Bei der gegen- 
wärtigen Veröffentlichung habe ich mir eine Abändenmg der Löwenfeld'schen 
Niederschrift insofern gestattet, als ich gelegentlich gekürzt, die Stücke 
datiert, innerhalb der einzelnen Gruppen nacli der Zeitfolge geordnet und ihnen 
hie und da knappe Erläuterungen beigegeben habe. Die mit * bezeichneten 
Papsturkunden ( — 1304) sind bei Jaff^ und Potthast nicht aufgeführt. 



1. MS. lat. 9270 (^74.) Stadt und 
Diöcese Köln. 

* (1.)— 9.__1152 Jan. R Segni. --P. 

Eugen III. für Kloster Kamp. 
(6 id ian., ind. 15. a. d. Hol 
p. a. 7.) [Kamp, Cistercienser- 
kloster, Kr. Mors.] — Vgl. An- 
nalen d. h. Ver. 20 S. 272. 

(2.) —1. _c. 1200. Hrz. Heinrich [lU.] 
v. Limburg nimmt die neue Abtei 
S. Agatha in seinen Schutz. 

(3.)— 10. —1213 Nov. 8. Lateran. — 
P. Innocenzin. für Kloster Kamp. 
(6. id. nov., ind. 2. a. d. 1213, 
p. a. 16.) [Unvollständig gedr.: 
Lacomblet 2. n. 45; — Potthast 
4846.] 

(4) -2. —1216 — Bischof Hugo v. 
Lüttich beurkundet eine Schen- 
kung Hrz. Heinrichs [III] v. Lim- 
burg für Abt Wido v. S. Agatha. 
iGedr. : Ernst, bist, du Limbourg 
M. 6 S. 187.] 

* (5.) -11. — 1232 Sept. 25. Anagni. 

— P. Gregor IX. fordert den 
Abt V. Kamp zu einer Visitations- 
reise auf. (7. kal. oct., p. a. &.) 

* (6.) —5. — 1237 Juli 28. Viterbo. — 

P. Gregor IX. für Kloster Epping- 
hoven (Aula s. Mariae.) (5. kal. 
aug. 1231., p. a. 11). — [Epping- 
hoven, Cistercienserkloster, Kr. 
Neuss.] 

* (7.)— 6— 1249 Febr. 11. Lyon. — 

P. Innocenz IV. für Kloster Bür- 
venich (3. id. febr., p. a 6.) — 
[Bürvenich, Cistercienserkloster. 
Kr. Düren.] 

(8.) —12. — 1262. ürk. Erzb. Ar- 
nolds [Hl v. Trier. 

(9 ) —7. — 1324 Nov. Avignon. —Ab- 
lassbrief für Kloster Bürvenich 
(mense novbr., p. d. Johannis p. 
XXIL a. 9.) 



MS. lat. 9271. 

*(10.) -20. — 1159 Mai 23. — P. Had- 
rian IV. für Kloster Königsdorf 
[Königsdorf, Ldkr. Köln.] 

*(11.)— 28. — 1256 Juli 7 Anagni. — 
P. Alexander IV. für Kloster 
Marienborn (de Fönte s. Mariae.) 
(non. iul., ind. 14 , a. d. I2ö6 
p. a. 2.) — [Föns s. Mariae, 
Marienborn, Kr. Siegen.] 

*(12.)— 2L — 1295 Sept. 19. Anagni. 

— P. Bopifaz VHI. über die Feier 
der Apostel-, Evangelisten- u. 
Kirchenlehrerfeste. (In einem , 
Transsumpt des Minoritengene- 
rals Johann d. d. 1296 Juli 1.) 

*(13.)~20»— 1301 April 10. Lateran. 

— P. Bonifaz VIII. für Kloster 
Königsdorf. (4. id. april., p. a. 7.) 

(14.)_27. — 1333. Ablassbrief für die 
S. Dionysius-Kirche in Burtbeye 
[? Borbeck, Kr. Essen.] 

(15.)— 24. — 1338 Juni 15. Avignon. 

— P. Benedikt XII. für die Kreuz- 
brüder zu Köln. (17. kal. iul., p.a.4). 

(16.)— 26. — 1351 Jan. 28. P. Cle- 
mens VI. für'? (5. kal. febr. p. 
a. 9 ) 

(17.) -L25. — 1449. — Ablassbrief des 
Kardinallegatcn Johann für die 
Krenzbrüder in Köln. 

MS. lat. 9272. 
*(!«.) —32. — 1263 Febr. 7. Orvieto. — 
P. Urban IV. für St. Maria im 
Kapitol (7. id. febr., p. a. 2.) 
(19.) -34. — 1514. Ablassbricf für die 
Marienkapelle in Marsdorf [bei 
Frechen, Ldkr. Köln.] 
MS. lat. 9273. 
(20.) —39. — 1323 Dec. 20. — Ablass- 
brief für S. Mauritius in Köln. 
MS. lat. 9274. 
(21.) —46. — 1251 Dec. 23. — Kardi- 



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414 



Archiv. 



nallegat Hugo für das Marien- 
gartenkloster in Köln. (9. kal. 
dec, p. [d. Innocentii p. IV.] a. 9). 
*(22.) —58. — 1303 Nov. 13 Lateran. - 
P. Benedikt XI. für Mei8ter[in] 
u. Konvent des Prämonstraten- 
scrinnenklosters Fiissenich (das 
Verzeichnis hat: Wsinch). (id. 
nov. p. a. 1.) — [P'nssenich, Kr. 
Düren.] 

;?. MS. laf. 0:278. — S. A})osteln. 

*(23.) —2. — 1255 Sept. 7. Anagni. — 
P. Alexander IV. (7. id. sept., 
p. a. 1.) 
(24.)— 1. — 1316 Okt. 11. Avignon. 

— P. Johann XXII. an den Dekan 
V. S. Gereon für S. Aposteln. 
(5. id. oct. p. a. 1.) 

(25.)— 3. — 1316 Nov. 24. Avignon. 

— P. Johann XX IL (8. kal. dec, 
p. a. 1.) 

3. MS. lat. 9279. — S. CaeciUa. 

*(26.) —1. — 1224 April 9. Lateran. — 

P. Honorius III. für Äbtissin u. 

Konvent. (5. id. april. p. a. 8.) 
*(27.)— 2. — 1258 Okt. i. Viterbo. — 

P. Alexander IV. (kal. oct., p. 

a. 4.) 
♦(28.) -3. — 1-290 Okt. 17. Orvieto. — 

P. Nikolaus IV. (16. kal. nov., 

p. a. 3.) 

4. MS. lat. 9280. — S. Clara. 

«(29.)— 6. — 1296 Juni 9. Anagni. — 
P. Bonifaz VIII. (5. id. iun. p. 
a. 2.) 

<-(ao.)— 1. — 13C4 März 9. — P. Bene- 
dikt XL (7. id. mart. p. a. 1.) 
(31.)— 2. — 1304 Juni 4. Perugia. — 
P. Benedikt XL (2. non. iun. p. 
a. 1.) — [Gedr.: Wadding, An- 
nales minorum tom. VI. p. 447 
n. 14. — Potthast n. 25439.] 
(32.)— 8. —1317 April 13. Avignon. 

— P. Johann XXIL. (id. april. 
p. a. 1.) 

(33.) —5. — 1323 Nov. 20. Ablassbrief. 
(34.)_7. — 1330 März 5. Avignon. 

— P. Johann XXII. (3. non. mart., 
p. a. 15.) 

(35.)— 4. — 1343 Sept. 19. Avignon. 

— P. Clemens VI. (13. kal. oct. 
p. a. 2.) 

36.)— 3. —1442. Kaiser Friedrich IIL 



5 3IS. lat. 9281. — S. Gertrud. 

♦(37.) —8. — 1257 Nov. 13. Viterbo. — 

P. Alexander IV. (id. nov., p. a. 3 ) 

*(3:Ji.)— 4. _ 1257 Nov. 27. Viterbo. — 

P. Alexander IV. (5. kal. dec, 

p. a. 3.) 

*(39.) —9. — 1263 Sept. 17. Onieto. — 

P ürban IV. (15. kal. oct., p. a. 3.) 

♦(40.) —7. - 1265 Aug. 1. Perugia. — 

P. Clemens IV. (kal. aug., p. a. 1.) 

*(41.)— 10. — 1272 März L Lyon. — 

P. Giegor X. (kal. mart., p. a. 3.) 

♦(42.) —3. — 1297 Juli 18. Orvieto. — 

P. Bonifaz VIIL (15. kal. aug., 

p. a. 3.) 

(43.) — 5. — 13(K). Ablassbrief mit 11 

Siegeln. 
(44.)— 11. —1307 Okt. 11. Poitou. — 
P. ("lemens V. (.5. id. oct , p. a. 2.) 
(45.) —1. — (1362—70.) — P. Urban V. 
(46)— 2. — (1417— 31.)— P.Martin V. 
(47.)— 6. — 1468. P. Paul IL 

0. MS. lat. 9282 — S. Maria ad 
ffradus. 

*(48.) —4. — 12.55 Mai 14. Neapel. — 

P. Alexander IV. (2. id. maii, 

p. a. 1.) 

*(49.) —2. — 1255 Mai 15. Neapel. — 

P. Alexander IV. (id. maii, p. a. 1.) 

(50.)— 6. — (1370 — 78.) — P. Gre^ 
gor XL 

(öl.)— 3. —(1394-1417.^ — P. Bene- 
dikt XIII. 

(52.) —9. — 1420 Dec. 5. - P. Martin V. 
(non. dec ) 

(53.)— 5. — 1480. Ablassbrief. 

(5L)— 7. — (1534—49.) — P. Paul III. 

(55.)— 8. — (1605—21.) — P. Paul V. 

(56.)— 1. — (1623 — 44.) — P. ür- 
ban Vllf. 

r. MS. lat. 9283. - S. Maj-imin. 

♦(57.)— 1.-1288 Juli 18. Rieti. — 
P. Nikolaus IV. (15. kal. aug., 
p. a. 1.) 

(58.)— 2. — 1300. Ablassbrief mit 9 
Siegeln. 

(59.)- 3. — 1316. dto. mit 11 Siegeln. 

(60.)— 4. — 1467 — P. Paul IL 

6'. MS. lat. 9284 .— S. Fantaleon. 

(61.)— 1. — 1117. —Erzb. Friedrich L 

V. Köln. 
(62.)— 2. — 1118. — Bischof Otbert 

V. Lüttich. 



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Archiv. 



415 



*(63.) —3. —1215 Okt. 22. -- P. Inno- 
cenz III. bestätigt den Besitz des 
Klosters. (11. kal. nov., p. a. 18.) 

*(64.)— 7. — 1246 Juli 28. Lyon. — 
P. Inuocenz IV. (5. kal. aug., 
p. a. 4.) 

(65.)— 8. — 1248 Okt. 9. Lyon. — P. 
Innocenz IV. (7. id. oct. p. a. 6.) 
— [Gedr.: Binterim u, Mooren, 
Erzdiözese Köln Bd, 3 n. 117. — 
Potthast n. 13044».] 

(66.)— 6.— 1321. Ablassbrief des Pa- 
triarchen Isenard v. Antiochien 
ra. Transfix Erzb. Heinrichs von 
Köln. 

(67.)— 10. — 1328 Juli 21. Avignon. 
P. Johann XXII. (12 kal. aug., 
p. a. 12.) 

(6S.)-9. — 1463. — P. Pius II. 
(69.)— 4. — 1470. — P. Paul III. 
(70.)— 5. —1503 Sept. 30. — Kardi- 
nalpriester Raimund. 



9. MS. lat d'J85. — S. llmda. 
*(71 .) —2. — (914 -936.) — P. Johann X 

oder XI. 
♦(72.)— 7. — 1159 Mai 23. — P. Had- 

rian IV. (10. kal. iun). Alte 

Kopie. 
(73.)— 5. — 1174. — Erzb. Philipp v. 

Köln bestätigt Verfügungen der 

Aebtissinnen Gepa u. dementia. 
(74.) —3. — 1215. — Urk. der Aebtissia 

Gerbergis v. S. Maria im Kapitol. 

(S. Mariac in Malzebuchele.) 
(75.)— 4. — 122^ Mai 5. Viterbo. — 

P. Honorius III. (3. non. maii, 

p. a. 4.) 
(76.)— 6. — 1236. Urk. der Aebtissin 

Christine von Marienbom (Föns 

(77.)— 1.— 1327 Mai 12. Avignon. — 

P. Johann XXII. (4. id. raaii, 

p. a. 11.) 

(78. 79.) — 8. 9. nicht näher bezeichnet. 

Den Inhalt von 9270—74 hat Delisle 

nicht vollständig angegeben. 




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