Wilhelm von Noaaret.
Wilhelm von Nogaret
Rat und Grosssiegelbewahrer Philipps des Schönen
Yon Frankreich.
Von
Robert Holtzmann
Dr. phil.
Freiburg i. B.
Leipzig und Tübingen
Verlag von J. C. B. Muhr (Paul Siebeck)
1898.
Mi
904091 .
Alle Rechte vorbehalten.
C. A. Wagner's Üniversitäts-Buchdruckerei, Freiburg im Breisgau.
Meinem Vater
und
dem Andenken meiner Mutter.
v//
Pjs ist mir eine angenehme Pflicht, meinem hochverehrten Lehrer,
Herrn Professor Bkesslau, für die mannigfachen Anregungen und
Förderungen, die er dieser Arbeit zu teil werden liess, meinen besten
Dank auszusprechen. Einzelne wertvolle Hinweisungen verdanke ich
auch Herrn Professor Vakrentrapp. Herr Professor W. Michael
in Freiburg i. B. hatte die Freundlichkeit, für mich in London eine
Textvergleichung vorzunehmen. Auch soll nicht unerwähnt bleiben,
dass man mir in Paris überall und namentlich auf dem Archiv,
wo ich mehrere Wochen arbeitete, mit der grössten Zuvorkommen-
heit begegnete.
Strassburg i. E., im Dezember 1897.
Der Verfasser.
IX
Inhaltsverzeichnis.
Seite
Einleitung 1
1. Kapitel. Wilhelm von Nogaret bis zu seinem Eintritt in den Streit
zwischen Philipp dem Schönen und Bonifaz VIII. (1300) . . 8
1. Familie, Geburt 8
2. BilduDg; Professor der Rechte in Montpellier , 11
3. Oberrichter in Nimes; königlicher Rat 15
2. Kapitel. Rückblick auf die Geschichte des französischen Königtums. Der
Beginn des grossen Kirchenstreits unter Philipp dem Schönen
(— 1300) 18
1. Frankreich bis zum Regierungsantritt Philipp's des Schönen (1284). 18
2. Die Anfänge Philipp's des Schönen und der Beginn seines Streits
mit Bonifaz VIII. (1284—1297) 22
3. Die Zeit des vorübergehenden Ausgleichs (1297 — 1300) .... 26
3. Kapitel. Nogaret's Thätigkeit in den Jahren 1300—1303, seine Reise
nach Italien und der Fortgang des Kirchenstreits bis zum August
1303 30
1. Xogaret's (lesandtschaft nach Rom im Jahre 1300 30
2. Nogaret's Thätigkeit und der Fortgang des Kirchenstreits im
Jahre 1301 36
3. Das Jahr 1302. Nogaret's Stellung bei seiner Abreise nach Italien
(1303) 41
4. Nogaret's Vollmacht und Instruktion (März 1303) 45
5. Der Staatsrat vom 12, INIärz 1303 48
6. Die Ereignisse des Sommers 1303 in Frankreich 55
7. Nogaret's Reise nach Italien und die Vorgänge bis zum August
1303 60
4. Kapitel. Anagni 66
1. Quellen-Berichte über das Attentat von Anagni 66
2. Nogaret's Eindringen in Anagni am 7. September 1303; Volks-
versammlung, Erstürmung der Paläste dreier Kardinäle ... 74
3. Waffenstillstand; Fall der Paläste des Marquis und des Papstes 80
4. Szene im Zimmer des Papstes 83
5. Plünderungen 89
6. Die Ereignisse vom Abend des 7. bis zum Morgen des 9. Sep-
tembers 94
7. Der Umschlag 98
X luhaltsverzeichnis.
Seite
8. Die Befreiung des Papstes am 9. September 102
0. Die letzten Lebenstaore Bonifaz' VIIT. (f 12. Oktober 1303) . . 106
5. Kapitel. Der friedliche Sieg Philipp's des Schönen über das Papsttum
und die Zeit der Vorbereitung zum Schlag gegen die Templer,
bis zur Ernennung Nogaret's zum Grosssiegelbewahrer (Oktober
1303 bis September 1307) 111
1. Xogaret uacli seiuer Vertreibung aus Anagni bis zu seiner Rücii-
kehr nach Frankreich (Ende 1303) 111
2. Xogaret zu Beginn des Jahres 1304 in Südfranki-eich . . . . 115
3. Neue Gesandtschaft an Benedikt XI. und der Friedensschluss
zwischen Frankreich und dem Papst, von dem nur Xogaret aus-
geschlossen bleibt (März bis Mai 1304) 119
4. Rückkehr nach Frankreich, Bulle „Flagitiosum scelus" vmd Tod
Benedikt's; Xogaret's Schriften vom Herbst 1304 124
5. Die "Wahl Clemens' V., die A^'erhandlungen zu Lyon und Xogaret's
Thätigkeit in den Jahren 1305—1306 130
6. Die Templeraugelegenheit; Verhandlungen vom Frühjahr 1307 zu
Poitiers und die Ereignisse bis zum August 1307 135
7. Die Vorbereitung der Anklage gegen die Templer und die Er-
hebung X^ngarets zum Grosssiegelbewahrer 140
6. Kapitel. Nogaret's Thätigkeit als Grosssiegelbewahrer Frankreichs bis
zum Beginn des Prozesses gegen das Andenken Bonifaz' Vill.
(Oktober 1307 bis März 1310) 146
1. Beginn des Verfahrens gegen die Templer und gegen Guichard
von Troyes (Oktober 1307 bis Februar 1308) 147
2. Berufung und Tagung der ßeichsstände (März bis Mai 1308) . 151
3. Beginn neuer Verhandlungen zu Poitiers, Konsistorium vom
29. Mai 1308 155
4. Die vorläufige Verständigung zwischen König und Papst (Juni
bis August 1308) 161
5. Die Ereignisse vom September 1308 bis zum Xovember 1309 . 167
6. Anderweitige Thätigkeit Nogaret's 1309 und Anfang 1310; seine
Familie. Die Abreise nach Avignon März 1310 171
7. Kapitel. Der Prozess gegen Bonifaz VIII. und das Ende der Templer.
Nogaret's Tod. (März 1310 bis April 1313) 176
1. Die Eröft'nung des Prozesses im Konsistorium vom 16. März 1310
und die Schriften der beiden Parteien vom 20. März . . . . 176
2. Die Fortsetzung des Verfahrens bis zur Vertagung am 11. April
1310 180
8. Ostern. AVeitere grosse Vertagung des Prozesses im Konsistorium
vom 13. Mai. Die Differenzen Clemens' V. mit Philipp (Sommer
1310) 183
4. Die am 3. August 1310 von beiden Parteien eingereichten Schriften 186
5. Die Ereignisse vom August bis Oktober 1310; Philipp's neue
Gesandtschaften 190
6. Erste Verhandlungen des Bischofs von Bayeux; Fortgang des
Prozesses im November 1310 193
Inhaltsverzeichnis. XI
Seite
7. Weitere Verhandluugeu betreft's eines Vergleichs; die Ereignisse
des Dezembers 1310 und Xogarot's Abreise von Avignon . . . 196
8. Der Ausgleich zwischen Philipp und Clemens und die Absolution
Nogaret's (Januar bis 1. Mai 1311) 201
9. Nogaret's fernere Thätigkeit; das Konzil von Vienne (1311 bis
Mai 1312) 206
10. Xogaret's letztes Lebensjahr und sein Tod (April 1313). Schluss 210
Exkurse 215
I. Mit welchem Auftrag begab sich Nogaret 1303 nach Italien? . 215
11. Ueber die letzten Tage und den Tod Bouifaz' VIII 228
m. Ueber die Verhandlungen zu Poitiers im Mai 1308 240
Beilagen 246
I. Verschiedene Rezensionen der am 7. September 1304 von No-
garet vor dem Pariser Offizial zu Protokoll gegebeneu Apologie 246
II. Nogaret ermahnt den König, nicht vom Prozess gegen Bonifaz
abzustehen, und gibt ihm verschiedene Ratschläge zur Behandlung
desselben (Juni bis November 1305) 253
III. Ein die Verhandluugeu zu Poitiers 1307 betreffendes, an den
König gerichtetes Schreiben 256
IV. Eine Denkschrift betreffs der Möglichkeit eines Verzichts des
Königs auf den Prozess gegen Bonifaz (1305 — 1311; vermutlich
Mai 1307) 261
V. Aus einer au die Kardinäle gerichteten Verteidigungschrift No-
garet's (1305—1311; vermutlich 1308) 263
VI. Nogaret bittet den Papst um seine Absolution (1305 — 1311; ver-
mutlich 1308) 264
VII. Der König beauftragt Nogaret mit der Besiegelung einer Schen-
kung, die er seinem Sohne Karl gemacht hat (5. April 1308) . 265
VIII. Der König erlässt Nogaret die Zahlung von 2000 Pfund, den
noch nicht beglichenen Teil einer Schuld von 3000 Pfund, welche
derselbe gelegentlich der Heirat seiner Tochter mit Berengarius
Guillelmi, dem Sohn des gleichnamigen Seigneurs von Clermont-
de-Lodeve für diesen übernommen hatte (1. Juli 1308) .... 266
IX. Nogaret's „Protestationes super facto Bonifacii" (1308) .... 267
X. Der König beauftragt Nogaret mit der Besiegelung und Versen-
dung einiger Erlasse (19. Oktober 1309) 272
XI. Aus einer Denkschrift betreffs der Verhandlungen über den Ver-
zicht des Königs auf den Prozess gegen Bouifaz VIII. (Vermutlich
Ende 1310 oder Anfang 1311) 272
XII. Nogaret's „Cause defensionum". (Vermutlich Ende 1310 oder
Anfang 1311) 274
Verzeichnis der in den Beilagen vorkommenden Eigennamen 278
XJer gewaltige Kampf zwischen dem staufischen Kaiser-
geschlecht und der römischen Kurie hatte ausgetobt; in ihm
hatte die mittelalterliche Entwicklung ihren Höhepunkt gefunden,
das jahrhundertelange Ringen zwischen den beiden Häuptern der
Christenheit war trotz der glänzendsten Thaten und zeitweiligen
Erfolge der Staufer zu Gunsten des Papsttums ausgefallen. Man
darf nicht sagen, dass der zweite Friedrich und seine Söhne in diesen
Jahren, da das Facit der Kämpfe des Mittelalters gezogen wurde,
da die Entscheidung fiel, nicht an dem Platze gewesen seien, wo-
hin sie gehörten, wo ihr Schwert und ihr Blut am ehesten ge-
fordert wurden: gelang es, Sizilien dauernd unter dasselbe Szepter
wie das Imperium zu stellen, so mochte die Suprematie des Kaiser-
tums über das Papsttum entschieden sein. Aus guten Gründen be-
kämpfte das letztere eine solche Verbindung so lange es konnte»
und nachdem es damit durchgedrungen, war es für Jahrhunderte
vorbei mit der Kaisermacht und der Herrlichkeit des Deutschen
Reichs. Diesseits und jenseits der Alpen träumte das Volk von
der Wiederkehr des staufischen Kaisers, während überall im Im-
perium die kleinen, partikularen Mächte zum völligen Sieg kamen,
und Gewalt und Eigennutz in brutalster Weise herrschten. In Ober-
und Mittelitalien stritten sich Ghibelhnen und Guelfen allerorts in
kleinlichen Partei- und Familienzänkereien, und nur nocli die Namen
erinnerten an die grossen Zeiten und ihre welterschütternden Gegen-
sätze. Das schöne Königreich zu beiden Seiten des Faro aber lag
wie begraben unter der drückenden Schwere der anjovinischen Herr-
schaft. Auf den Ruf des Papstes war Karl von Anjou gekommen,
als sein Vasall trug er die Krone, der römische Oberpriester über-
strahlte alle Könige und Fürsten der Erde wie die Sonne den ^tond.
Wer würde es auch wagen, gegen das Papsttum ferner die Wafi'en
zu erheben, da es doch einen Kampf bestanden hatte, wie das
Mittelalter noch kaum einen gesehen!
R. Holtzmaiui, Notjaret. \
2 Einleitung.
i)a trat ein merkwürdiges Ereignis ein. Auf der Insel Sizi-
lien brach im Jahre 1282 eine Empörung aus gegen den Druck
der Fremdherrschaft und die Frechheit der Provencalen; der ara-
gonische König Peter, der eine staufische Prinzessin, eine Tochter
Manfred 's, zur Frau hatte, wurde zum König ausgerufen und mit
seiner Gemahhn in Palermo feierlich gekrönt. Vergebens versuchten
Karl I. und sein gleichnamiger Sohn und Nachfolger der Erhebung
Herr zu werden, vergebens schleuderte Martin IV. den Bannstrahl
gegen den aragonischen König und übertrug dessen Stammlande an
den Prinzen Karl von Valois; zwei Jahrzehnte kämpften die Anjous
um Sizilien: wir werden sehen, wie sie schliesslich auf das vielumstrit-
tene Eiland verzichten mussten.
Und doch zeigte sich gerade in diesen Kämpfen auch Avieder
die Macht des Papsttums: abermals, wie schon oft in der letzten
Zeit, stellte sich Frankreich gefügig ihm zu Gebote, indem
Philipp III. Aragonien wirklich mit Krieg überzog. Es waren keine
bedeutenden Persönlichkeiten, die in den letzten Jahren die Tiara
trugen. Wie aber, wenn wieder einmal ein Mann vom Schlage
Gregor's VII. oder Innocenz' III. aus dem Konklave hervorging, jetzt,
wo kein Kaiser sich mehr seinen Plänen in den Weg stellen konnte?
Seinem Wink mussten die Fürsten und Völker der Erde gehorchen I
Und er kam, dieser Mann. Bonifaz VIII., der Ende 129-4
den Stuhl Petri bestieg, fühlte sich durchaus dazu berufen, das AVerk
der grossen Päpste zu vollenden und alles Erdreich der römischen
Kirche zu unterwerfen. Er nahm nicht nur die siziHsche Ange-
legenheit von neuem in die Hand, mischte sich nicht nur in sonstige
italienische Händel, sondern auch in ungarische, polnische, dänische
Dinge und gedachte vor allem in den deutschen, französischen und
englischen Ereignissen seinem entscheidenden Wort Geltung zu ver-
schaffen.
Alle Fürsten, das war sein letztes Ziel, sollten ihr Land vom
Papst zu Lehen tragen, und wehe dem, der sich gegen seinen Ober-
lehnsherrn auflehnte! So schien sein Pontifikat an Glanz und Macht
alle früheren überstrahlen zu sollen, ein natüiliches Ergebnis der
Kämpfe der vorangegangenen Jahrhunderte. Da fiel plötzlich und
unvermutet der Schlag: am 7. September 1303 wurde der greise
Papst in seiner Vaterstadt Anagni, inmitten der Besitzungen seiner
Familie, von einem zusammengerafften Haufen italienischer Söldlinge
gefangen genommen auf Betrieb Wilhelm's von Nogaret, eines
Rats des französischen Königs. Zwar wurde Bonifaz am dritten
Tage wieder befreit, aber er war ein gebrochener Mann, der auch in
Einleitung. 3
Rom seine Freiheit nicht wieder erlangte; einen ]\Ionat nach dem
Ueberfall starb er in Verzweiflung, allein und ohne einen Schatten
jener päpstlichen Macht, die er auf den Gipfel zu erheben gedacht
hatte! Seine Nachfolger gerieten immer mehr in französische Ab-
hängigkeit; gebundener und unfreier als Clemens V., der während
seines ganzen Pontifikats nicht einmal den italienischen Boden be-
trat, war wohl kaum je ein Papst gewesen.
Oft und viel ist die Frage behandelt worden, wie es kommen
konnte, dass das Papsttum, welches eben das deutsche Kaisertum
niedergezwungen hatte und auf der Höhe seiner Macht zu stehen
schien, nur 35 Jahre, nachdem das Haupt Konradin's, des unglück-
lichen Heldenjünglings, gefallen war, in der Hand des französischen
Königs zerbrach wie ein dürres Reis. Es handelt sich dabei um
zwei Dinge. Einmal wäre zu zeigen, wie das Papsttum nach dem
grossen Kraftaufwand, den es im Kampfe gegen die Staufen hatte
einsetzen müssen, ermattete, selbst erschöpft durch den mühe- und
kostenvollen Sieg, wie ferner seine geistige Macht, der Gedanke einer
christlichen Theokratie unter der Führerschaft Roms, der ganze
Ideengehalt des Mittelalters, der noch eben nach aussen den Sieg
davongetragen, vieles von seiner Zugkraft im Gemüte der Völker
einbüssen musste, und andere, hauptsächlich nationale Kräfte mit
siegreicher Gewalt sich Bahn brachen: neue Bestrebungen forderten
ihr Recht, und für einen Kreuzzug begeisterte sich ausser Ludwig IX.
von Frankreich in der ernüchterten Zeit niemand mehr. Der zweite
Punkt, der zur Erklärung der plötzlichen Katastrophe des Papst-
tums ins Auge gefasst werden muss, ist die Entwicklung Frank-
reichs, die w'achsende Macht des französischen Königtums: von
gleichen Bedingungen aus war dasselbe schliesslich doch zu ganz
anderen Ergebnissen gelangt als die Zentralgewalt in dem östlichen
Nachbarreicb. Auch hier hat man häutig nach den Gründen
geforscht. Es kann nicht unsere Aufgabe sein, dieselben völlig
darzulegen. Während aber jener erste Punkt die Papstgeschichte
in erster Linie angeht und daher von uns, die wir es zunächst
mit französischer Geschichte zu thun haben , nicht näiier zu
behandeln ist, müssen wir diesen zweiten Punkt doch kurz be-
rühren; wir werden dabei insonderheit natürlich auch auf die
Beziehungen Frankreichs zum Papsttum achthaben und unter-
suchen, ob nicht das letztere vielleicht selbst sich im französi-
schen Königtum eine befreundete Maclit grossgezogen hatte, die
einmal erstarkt leicht zu einer gefährlichen Gegnerschaft werden
konnte.
1*
4 Einleitung.
Es ist nicht eine Geschichte des ganzen Streites PhiHpp's des
Schönen mit der Kurie, die zu schreiben ich mir vorgenommen
habe. Eine solche ist ein dringendes Bedürfnis, wird aber, wie ich
liöre, augenbhcklich von berufenerer Seite in Frankreich vorbereitet.
Eine Biographie Wilhelm 's von Nogaret, des wichtigsten und
bedeutendsten Ministers des genannten Königs, wird daneben schon
deshalb ihre Berechtigung haben, weil die Tliätigkeit der Diener der
Krone im allgemeinen nicht gebührend gewürdigt wird, indem die
Beschaffenheit unserer mittelalterhchen Quellen, die meist nur vom
König und sehr selten von dem Wirken seiner Räte sprechen, es mit
sich bringt, dass die Bedeutung der letzteren ungebührlich zurücktritt.
In diesem Charakter der Quellen freilich liegt auch die Schwierig-
keit einer solchen Biographie. Und wenn ich glaube, an mehreren
Stellen den Einfluss Nogaret's nacbgewiesen oder doch wahrscheinlich
gemacht zu haben, so bin ich mir andererseits wohl bewusst, nicht
alles vollständig erreicht zu haben, was man sonst von einer mo-
dernen Biographie verlangt. Nach dem Material, was uns vorliegt,
ist eine völlig genügende Individualisierung unseres Ministers, eine
genaue Abgrenzug des Anteils, den er an den Ereignissen hat,
stellenweise schlechterdings unmöglich.
In die späteren Jahre Nogaret's fällt in engem Zusammenhang
mit dem Prozess, den Philipp an der Kurie noch gegen den toten
Bonifaz betreiben liess, eine andere Angelegenheit, die neuerdings
viel besprochen ist und zu lebhaften Auseinandersetzungan Anlass
bot: der Untergang des Templerordens. Es handelt sich da-
bei hauptsächlich um die Frage nach der Schuld oder Unschuld
der Templer, die in verschiedener Weise beantwortet wird. Die
Untersuchung ist von selten der beiden jüngsten Verteidiger des
Ordens in Deutschland ohne Geschick geführt worden, indem der
eine es vielfach an der nötigen Selbstständigkeit und kritischen Un-
befangenheit fehlen lässt, während der andere durch eine oft ge-
hässige Polemik, die in den Vordergrund seines ganzen Werkes ge-
stellt ist, sowie durch ein überaus anspruchsvolles Auftreten von
vorneherein abstösst. Ob aber wirklich den Orden als solchen eine
Schuld trifft, und nicht vielmehr nur Vergehungen und grobe Aus-
schreitungen vieler seiner Mitglieder vorliegen, das darf gerade auch
nach den neueren Ausführungen, die von der anderen Seite gemacht,
wurden, wohl füglich bezweifelt werden. Was im übrigen uns an
der ganzen Frage vornehmlich interessiert, ob nämlich der König
und Nogaret an die Schuld des Ordens glaubten, werden wir noch
zu erörtern haben.
Litteratur. 5
Eine Biographie Nogaret's bedarf aber vielleicht der Recht-
fertigung angesichts der Lebensbeschreibung, die Ekxst Rkxan be-
reits 1877 über ihn veröffentlicht hat. Hier sei nun in erster Linie
von mir hervorgehoben, dass ich der Arbeit dieses durch Fleiss
■wie durch Geist gleich ausgezeichneten Gelehrten begreiflicher Weise
ausserordentlich viel verdanke. Namentlich das urkundliche Material
ist von Renan mit ziemlicher Vollständigkeit herangezogen werden.
Weniger eingehend gab er sich mit den Autoren ab, und quellen-
kritische Untersuchungen lagen ihm fern. Ein anderer Mangel des
Werks ist die Unkenntnis der deutschen Litteratur, von der nur
Reümont und Gregokovius zitiert werden: sogar Drümaxn's Boni-
faz VIII., die für die ganze Zeit dieses PajDstes nach wie vor
grundlegende Arbeit, wurde von Renan nicht benutzt. Es kommt
hinzu, dass in den letzten 20 Jahren sich das Material bedeutend
vermehrt hat; es sei hier nur an die Publikation der päpstlichen
Register und die eben schon erwähnte ausgedehnte Templerlitteratur
erinnert. Ich glaube daher in nicht unwesentlichen Dingen die Arbeit
Renan's ergänzen oder im einzelnen wohl auch berichtigen zu können,
zumal im Pariser Archiv vorgenommene Arbeiten gute Ergebnisse
hatten ^
Die häufiger zitierten Werke seien gleich hier angeführt; die
Titel der nur gelegenthch verwandten Bücher werden an Ort und
Stelle genannt werden.
Anselme, P, et DU Foukny: „Histoire genealogique et chro-
nologirpie de la maison royale de France, des pairs, grands officiers
de la couronne etc." 9 Bde. Paris 1726 — 33.
Baillet, A.: „Histoire des demelez du pape Boniface VIII.
avec Phihppe le Bei, roi de France." 2. ed. Paris 1718.
Baluzius, St.: „Vitae paparum Avenionensium." 2 Bde.
Paris 1693.
BouTARic, E.: „La France sous Philippe le Bei." Paris 1861.
Dkumann, W. : „Geschichte Bonifacius des Achten." 2 Teile.
Königsberg 1852.
DüCHESNE, F.: „Histoire des chanceliers et gardes des sceaux
de France." Paris 1680.
* Eins oder das andere ergäbe sicli vielleicht noch bei einem Studium der
Rechnungen; doch würde die aufgewandte Arbeit in keinem Verhältnis zum
Ertrag stehen. Die von Kkrvyn de Lkttenhovk („Etudes", [Nlem. de Taoad.
royale de Belgique XXVIII, 94 f. Anm. 4) erwähnten, die Lebensgeschichte
Nogaret's und Plasian's berührenden Urkunden aus dem Brüsseler Archiv ent-
halten wenig Interessantes und sind meist schon bekannt.
6 Eiuloituug.
[DuruY, P. :] „Histoire du differend d'entre le pape Boniface VIII.
et Philippes le Bei, roy de France." Paris 1655.
DrruY, P. : „Histoire de l'ordre militaire des templiers."
Brüssel 1751.
Fl-nkk, P.: „Papst Benedikt XI." Münster 1891.
G.MELiN, J.: „Schuld oder Unschuld des Templerordens."
Stuttgart 1893.
Hefele, C. J. : „Conciliengeschichte." VI. Bd. 2. Auflg. bes.
von A. Knüpfleu. Freiburg 1890.
HiNSCHius, P. : „Das Kirchenrecht der Katholiken und Prote-
stanten in Deutschland." Erster Teil: „System des katholischen
Kirchenrechts mit besonderer Rücksicht auf Deutschland." Berlin
1869 tr.
„Histoire generale de Languedoc", par C. Devic et
J. Vaissete. Nouv. edit. Bd. IX und X par A. Molixier. Tou-
louse 1885.
HöFLEß, C: „Rückblick auf P. Bonfacius VIII. und die Li-
teratur seiner Geschichte. Nebst einer wichtigen urkundlichen Bei-
lage aus dem vatikanischen Archiv in Rom", in den Abhandlungen
der historischen Klasse der königlich bayerischen Akademie der
AVissenschaften, Bd. III, 3. Abteilung. München 1843.
JoLLY, J.: „Philippe le Bei, ses desseins, ses actes, son in-
fluence." Paris 1869.
KiNDLEK, E.: „Benedikt XI." Posen 1891.
Lea, H. Gh.: „A history of the inquisition of the middle ages."
3 Bde. New-York 1888.
Luchaire, A.: „Manuel des institutions fran^aises, periode
des Capetiens directs." Paris 1892.
Mautin, H.: „Histoire de France." 4. Auflg. 19 Bde. (für uns
Bd. IV). Paris 1855—60.
Menaud, L.: „Histoire civile, ecclesiastique et litteraire de la
ville de Nismes." Bd. I. Paris 1750. (In der 1875 erschienenen
neuen Auflage waren mir die wichtigen „preuves" nicht zugänglich.)
Miciielet, J.: „Proces des templiers." 2 Bde. Paris 1841— 1851.
„Notices et extraits des manuscrits de la bibliotheciue im-
periale et autres bibliotheques, publ. par l'institut imperial de
France." (E. Boutaric.) Bd. XX, Teil 2. Paris 1862.
Olim (les), ou registres des arrets rendus par la cour du roi,
publ. par Beugnot. 3 Bde. Paris 1839—1848.
„ürdonnances des rois de France de la troisieme race."
21 Bde. Paris 1723—1847.
Litteratur. 7
PoTTiiAST; A.: „Kegesta pontiticum Koiuanoruni." Bd. 11.
Berlin 1875.
Pi4UTZ, H.: „Entwicklung und Untergang des Tenipelherren-
ordens.^' Berlin 1888.
Raynaldus, O.: „Annales ecclesiastici", zitiert nach der von
A. TiiEiNEit veranstalteten neuen Ausgabe des Baronius und seiner
Fortsetzer. 37 Bde. Bar-le-Duc und Paris 1864—1883 (für uns
Bd. XXIII).
„Reges tum Giemen tis papae V.", cura et studio monachorum
ordinis s. Benedicti, 9 anni, Rom 1885 — 1888; appendices ibid. 1892.
„Registres (les) de Boniface VIII", herausgeg. von Di-
GAKD, Faucon und Thomas. Paris 1884 ff. (noch nicht vollendet).
„Registre de Benoit XI.", herausgeg. von Grandjean.
Paris 1885.
Renan, E.: „Guillaume de Nogaret, legiste", in der Histoire
litteraire de la France XXYII, St. 233 — 371 (Paris 1877). (Ohne
Quellenangaben etc. auch in der Revue des Deux Mondes 1872.)
RiGAULT, A.: „Le proces de Guichard, eveque de Troyes."
(Mem. et docum. publ. par la societe de l'ecole des chartes. I.)
Paris 1896.
Schmidt, E. A.: „Geschichte von Frankreich." Bd. I. Ham-
burg 1835.
Schottmüller, K.: „Der Untergang des Templerordens."
2 Bde. Berlin 1887.
„Table chronologique des diplumes, cliartcs, titres et
actes imprimes concernant Thistoire de France", begonnen von
Bkequigny, fortgesetzt von Pardessus und Laboulaye. 8 Bde.
Paris 1769—1876.
Tesserau, A.: „Histoire chronologi(]ue de la grande chancellerie
de France." Paris 1676.
TosTi, L.: „Storia di Bonifazio VIII. e de' suoi tempi." 2 Bde.
Monte Cassino 1846. (Neue Aufl. 1886.)
Wenck, C: „Clemens V. und Heinrich VII. Die Anfänge
des französischen Papsttums." Halle 1882.
Betreffs der Quellen Schriftsteller, die zumeist in der Fort-
setzung des BouQCET'schen „Recueil des historiens des Gaules
et de la France« (Bd. XX— XXIII, Paris 1840—1876), teilweise
auch bei Baluze (siehe oben), Mluatori und in den Monumcnta
Germaniae historica gedruckt sind, verweise ich auf die Zu-
sammenstellung^, die der Schilderung des Attentats von Anagni
vorangeschickt ist.
1. Kapitel.
Wilhelm von Nogaret bis zu seinem Eintritt in den Streit
zwischen Philipp dem Schönen und Bonifaz VIII. (1300).
1.
Die Familie Wilhelm 's von Nogaret wohnte in Toulouse;
sie besass daselbst ein Wohnhaus , das spätere Haus der soeurs
d'Andoin \ und trieb vermutlich ein Gewerbe. Doch hatte sie auch
Grundbesitz: in der Nähe des 40 km südöstlich von Toulouse lie-
genden Ortes Saint-Felix de Caraman^ gehörte ihr ein kleines
Lehen, das den Namen Nogaret trug^; nach ihm nannten sich
die Mitglieder der Familie. Ein adhges Lehen war dasselbe aber
nicht, sondern eines der vielen bürgerlichen, die gleichfalls erblich
waren, an die sich aber keine Vorrechte und keine höhere Standes-
zugehörigkeit knüpften*. Wir werden sehen, wie Wilhelm von
Nogaret erst später zu einem höheren Rang erhoben wurde; er
schaft'te sich dann ein Wappen an, wozu er eben im Anklang an
das Wort „Nogaret" einen Nussbaum (noyer) in Silber wähltet
* Lafaille: „Annales de la ville de Toulouse" I (Toulouse 1687), Ann. de-
puis la reun. de la comte ä la coui'onne 284. Dass die Eltern Nogaret's wirklich
in der Stadt wohnten und also wohl ein Gewerbe trieben, ergiebt sich auch aus
dem Umstand, dass sie ihren Sohn studieren Hessen, was bei einer bäuerlichen
Familie immerhin auffallen würde.
- In der alten Grafschaft Lauragais, heute Dept. Haute-Garonne, Arr.
Villefranche, Ct. Reval, nicht (wie Martin IV, 444 Aum. 1 und Renan 234
'thun) mit dem Cantonalsort Caraman (zwischen St. Felix und Toulouse) zu ver-
wechseln.
•'' Lafaille a. a. 0. — Rexan 234 bestreitet, dass sich die Familie nach dem
Lehen Nogaret im Gevaudan genannt habe.
* Ueber die bürgerlichen Lehen: Lüchaire 155 f., 178. Dass Nogaret aus
keiner adligen Familie stammte, ergiebt sich aus allen Epitheta, die er bis 1298
erhält: vrgl. im folgenden und Hist. de Lang. X notes 55 f. (nr. II-IV).
' Möglich, dass der Name des Lehens auch wirklich etwas mit dem des
Nussbaums zu thun hatte. — Das "Wappen, zuerst 1307 nachweisbar, Dupüv,
Diff. pr. 618; Duchesne 258; Anselme-du Fourny III, 853 und VI, 299.
Wilhelm von Xogaret bis laOO. 9
Nogaret's Vater soll Walther gelieissen haben'. Interessanter
und besser beglaubigt ist, was uns die Quellen sonst von den Eltern
berichten. Gelegentlich der Schilderung des Attentats von Anagni
erzählt uns Villaxi über das Verhalten des Papstes den drohenden
Worten Nogaret's gegenüber folgendes'-: „II magnanimo papa gli
(näml. Xogaret) rispuose, ch' era contento d' essere condannato e
disposto i^er gli paterini com' era egli e '1 padre e la madre arsi
per i^aterini.'- Ueber dieselbe Sache schreibt — allerdings ohne
Nennung von Nogaret's Namen — Eberhard von Regensburg ^,
einer der Attentäter habe zu Bonifaz gesagt: „Tu vilissime here-
tice, modo tu es in potestate nostra, et de te quidquid voluerimus
faciemus", worauf der Papst geantwortet habe: „Ego non sum
hereticus, sed pater tuus fuit hereticus et sicut constat fuit
etiam pro heresi condempnatus." Des weiteren meldet wieder
direkt von Nogaret eine ürvietaner Chronik*, die wir noch als eine
der bestunterrichteten Quellen für den Ueberfall von Anagni kennen
lernen werden: „. . . praedictus GuiUielmus, cuius pater dicitur
fuisse hereticus, . . ." Diese Angaben erhalten ihre Bestätigung
einmal durch die Chronik von Asti, in welche W^ilhelm Ventura,
ein Zeitgenosse Nogaret's, bei ganz anderer Gelegenheit, nämlich
der Zerstörung des Templerordens, folgende Worte eintrug'':
„Guilielmus de Nogareto, regis Franciae cancellarius, auctor fuit
pro posse ruinae ordinis Templariorum, eo quod patrem ejus
tamquam haereticum comburi fecerunt"''. Sodann aber be-
sitzen wir eine im April 1313 von Ludwig von Nevers, dem Sohn
des Grafen von Flandern, an Papst und Kaiser gerichtete Protest-
schrift, in der über verschiedene Massnahmen des französischen
Königs und seiner ^Minister Beschwerde geführt wird; in derselben
heisst es von Nogaret": „De dicto Guillelmo de Longharet"^ noto-
* Gauthier, nach Duchesne 262.
" ed. Dragomanni II, 80. Diese Stelle wurde bisher nur in der Ueber-
setzung des Antoninus von Florenz (Raynald XXIII, 331; 1303 nr. 41) beachtet,
wo aber die "Worte „e '1 padre e la madre" durch „progenitores" wiederge-
geben sind. Demgemäss redet Felix Osius (f 1630; Batllet 363) von dem
„avus", Renan (St. 234) direkt von dem Grossvater Nogaret's, der verbraunt
worden sei.
3 Mon. Germ. SS. XVII, 599 ZI. 18—22.
* Döllinger: „Beiträge" III, 351; Himmelstern: „Chronik von Orvieto" 34.
5 Mdratori XI, 193 C.
° Das soll wohl heissen, dass die Templer bei der Denunziation beteiligt waren.
^ Limbürg-Stuium: „Codex diplomaticus Flandriae" II (Brüg<re 1889), 223.
* Diese Form des Namens lindet sich öfters; vrgl. Himmklhtern a. a. 0.
34 Anm. und Renan 233 f.
JQ 1. Kapitel.
riuiii est, ipsuiii ausii teiuerario, sacrilego et lieretico in maiestatem
et vitam sanctissimi bono memorie patris Bonifacii pape octavi ab-
sorbendas irruisse, patreiiKiue ipsius Guillelmi et quosdam
suos predecessores cai'nales, iit dicitur, dampnatos de beresi
merito igne crematos fuisse."
Man darf danach wohl als sicher annehmen, dass die Familie
Nogaret's den manichäischen Sektierern angehörte, die unter dem
Namen der Katbarer zusamraengefasst werden', und dass No-
garet's Vater und vielleicht auch seine Mutter der Inquisition zum
Opfer fielen, die nach Beendigung der furchtbaren Albigenserkriege
das einst so gesegnete Land und seine unglücklichen Bewohner mit
Folter und Holzstoss zur Kirche zurückführte. Diesen schmählichen
Tod der Eltern hat der Sohn nie verwunden; sein Hass gegen das
Papsttum dürfte hier die letzten Motive finden.
Wie alt Nogaret war, als man ihn des Vaters beraubte, wissen
wir nicht; über das Datum seiner Geburt fehlt uns überhaupt
jede Angabe; sie wird zwischen 1260 und 1270 anzusetzen sein-.
Anders steht es mit seinem Geburtsort. Als solchen giebt
Bernhardus Guidonis^ ausdrücklich das erwähnte St. Felix an,
und einen besseren Gewährsmann als ihn, der 1307 — 1323 Inquisitor
in Toulouse war"*, können wir uns nicht wünschen. Auch wider-
spricht es dieser Nachricht nicht, wenn Villani^ und eine anonyme
Chronik^ Nogaret aus der „Provence" stammen lassen; denn es
^ Toulouse war im 12. Jhdt. einer der HauptwirkuDgsplätze Heinricli's
von Cluny gewesen (Schmidt J, 453), und eben in Saint-Felix de Caraman,
dem Geburtsort Nogaret's, hatte im Mai 1167 der „Ketzerpapst" Niquinta
(Xiketas aus Konstantinopel) ein Konzil abgehalten, auf dem eine Organisation
der zahlreichen Gemeinden vorgenommen wurde (Rec. des hist. XIV, 448 — 450)'
- 1291 ist Nogaret Lehrer, 1306 heiratete seine Tochter; vrgl. im folgenden.
" In den „Flores chronicorum", gelegentlich der Erzählung des Ueber-
falls von Anagni: „. . . Guillelmus de Nogareto, de Sancto Feiice Tholosane
diocesis", Mdratori III, 672 A; Raynald XXIII, 331 (1303 nr. 41); Rec. des
hist. XXI, 714 A; Dcchesne: „Le Über pontificalis" II, 471. Ton Bernhardus
schrieben auch hier viele spätere ab, so Landulphus de Columna (Dupuy, Diff.
pr. 619), ein Fortsetzer des Martinus Polonus, den man mit Unrecht mit Diet-
rich von Niem identifizierte (Eccard, Corpus hist. med. aevi I, 1469; vrgl.
Lindner in Forschungen zur deutschen Gesch. XII), und Amalricus Augerius
(MüRATORi III 2, 439 B; vrgl. König: „Ptolomaeus von Lucca", 44). So wird
die Nachricht auch zu Nikolaus Bertrandi gekommen sein, der im 16. Jhdt. die
„gesta Tliolosauorum" schrieb; vrgl. hierüber wie über die ganze Frage nach
Nogaret's Geburtsort die Hist. de Lang. X, notes 53 f. (nr. I).
* Er starb 1331 als Bischof von Lodeve.
■'' ed. Dragomanni II, 79.
« Rec. des hist. XXI, 148 G.
Wilhelm von Nogarct l)is 1300. 11
kam im 14. Jlidt. noch vor, dass dieser Name wie einst in der
Rönierzeit auf ganz Südt'rankreich ausgedehnt ward'. Nur Lafaillk,
der zu Ende des 17. Jhdts. die Geschichte von Toulouse schrieb,
will Nogaret anderswo, nämlich in Toulouse selbst, geboren sein
lassen, obgleich er sich wohl bewusst ist, dass seiner Meinung die
Quellen entgegenstehen^. Er verweist auf das Wohnhaus der No-
garet's in Toulouse und meint, die Quellen hätten sich durch das
Familienlehen bei St. Felix zu ihrer Angabe verleiten lassen,
während Toulouse doch schon deshalb der Geburtsort sein müsste,
weil Nogaret an der dortigen Universität seine wissenschaftlichen
Grade erworben habe! Sollte nicht bei einem derartigen Raisonne-
raent vielleicht etw'as Lokalpatriotismus mitgewirkt haben, damit
der Mann der Stadt Toulouse auch seiner Geburt nach erhalten
bleibe, auf den sie mit Recht immer stolz war?^
2.
Zum erstenmale finden wir von Nogaret im Jahre 1291 be-
richtet; damals war er Lehrer der Jurisprudenz an der Uni-
versität Montpellier. Er hatte sich also dem Studium zuge-
wandt, das, wie Renan ^ mit Recht hervorhebt, damals bereits die
Theologie überflügelt hatte, da es dem erstarkenden französischen
Königtum seine Beamten heranbildete.
' Hist. de Lang. a. a. 0. 35 (nr. XV).
- Läfaillk a. a. 0. 283 f. — Die Hist. de Lang. a. a. O. 54 irrt, wenn
sie meint, nach Lafaille Hessen die meisten Quellen Nogaret in Saverdun
(am Ariege, 43 km. siidl. von Toulouse) geboren sein; Lafaille sagt dies nicht
von ihm, sondern von Benedikt XII; a. a. 0. 283: „je laisse pareülement (d.h.
rede hier auch nicht von) Jean Forneri, qui fut le pape Benoit XII, et le fameux
(xuillaume de Nogaret; parce qu'ä l'egard de celui-lä la plupart des hi-
storiens ont ecrit qu'il etoit de Saverdun . . .; et ä l'egard de Nogaret, parce-
t^ue etc."
^ Eben zur Zeit Lafaille's wurden drei grosse Galerieen im Toulouser Stadt-
haus gebaut; in der zweiten derselben stellte man die Büsten berühmter Tou-
louser Männer auf, darunter auch diejenige Nogaret's; Lafaille a. a. 0. II, 532.
Das Elogium Nogaret's lautet daselbst (ibid. pr. 103): „Guillelmus Nogaretus,
Tolosas, Bonifacium S. P. in Philippum IUI. Galliarum regem ferocientcm
armis repressit, eidem regi a sigillis legum imperium asseruit, hello et pace
iusignis." Hierauf werden als Zeugen angeführt eine anonyme Chronik,
die Catel in seiner „Hist. des comtes de Tolose" (Toulouse 1623) veröffent-
lichte, und Nikolaus Bertrandi. Mit ersterer ist nichts anderes als das Werk
des Beruhardus Guidouis gemeint; Catkl hat dasselbe zum Teil und ohne den
Autor zu kennen als „Praeclara Francorum faciuora" mit abgedruckt. Hier
(pr. 150) wie bei Bertrandi wird aber, wie wir sahen, St.-Feli.\ als Geburtsoi't
Nogaret's genannt. ' St. 235.
12 1. Kapitel.
War Xogaret aber überhaupt kein Kleriker? Dass er keine
der hölieron Weihen empfing, ist sicher; nicht nur haben wir
kein Zeugnis dafür, dass er einem der höheren Ordines angehört
habe, sondern es muss dies auch z. B. durch den Umstand, dass
er sich später verheiratete, für völlig ausgeschlossen erklärt werden.
Dagegen scheint es doch, dass er eine oder mehrere der niederen
Weihen erhalten hat. Villani^ nennt ihn einen „savio clerico",
und ebenso bezeichnet ihn König Philipp 1296 als „clericus" ^.
Und damit man über die Bedeutung dieses Wortes nicht zweifle^,
sei noch auf eine Urkunde hingewiesen, die dem ersten Jahrzehnt
des 14. Jhdts. angehört, und in welcher festgesetzt wird, dass das
Parlament jährlich zweimal zusammenzutreten habe; dasselbe, heisst
es hier*, solle sich zusammensetzen aus dem Erzbischof von Nar-
bonne, dem Bischof von Rennes, den Grafen von Dreux und Bou-
logne und ausserdem aus 13 Klerikern und eBensovielen Laien.
Unter den Klerikern, die hier in direktem Gegensatz zu Laien
stehen, wird aber an erster Stelle Wilhelm von Nogaret, der da-
malige Grosssiegelbewahrer, genannt. Danach dürfte die Frage
entschieden sein. Die niederen Weihen sind von den höheren streng
unterschieden, verpflichteten beispielsweise auch nicht zur Ehelosig-
keit und zum Gebetsdienst \ Man darf vielleicht annehmen, dass
man von kirchlicher Seite nach dem Ketzergericht über den Vater
auch des wahrscheinlich noch ziemlich jungen Sohnes gedachte und
ihn, schon um ihn vor allen etwaigen Anfechtungen zu bewahren,
zum geistlichen Stand erzog. In allen seinen Schriften verrät No-
garet eine eingehende Kenntnis der Bibel, worin wir wohl eine
Frucht seiner ersten Jugenderziehung erblicken dürfen. Doch trat
er dann in keinen der höheren Ordines ein, da sein Sinn nach
etwas anderem als der kirchlichen Laufbahn stand. Der neue
Staat brauchte rechtskundige Diener; an den Universitäten ward
neben dem kanonischen Recht auch das römische gelehrt. Dasselbe
war in Frankreich so wenig wie in Italien jemals ganz verschwunden
gewesen und gelangte nun zu neuer Bedeutung. Auch mit den
rechtsphilosophischen Anschauungen, wie sie namentlich die
Averroisten damals in Frankreich vertraten, zeigt Nogaret Bekannt-
' ed. Dragomanni II, 79. - Olim II, 408 (nr. XX).
** An sich könnte clericus (wie noch heute im Französischen „clerc") auch
lediglich einen des Schreibens kundigen Mann bedeuten.
' PASciuiER: „Les recherchcs de la France" (Paris 1617), Buch 2, Cap. 3.
St. 64; Ordonnances I, 547.
^ Vrgl. Hlnschius I, 7.
Wilhelm von Nogaret bis 1300. 13
Schaft: er liebte es später, sich auf das Naturrecht und die Ver-
nunftgesetze zu berufend
In Montpellier war es 1289 den Bemühungen Nicolaus' IV.
gehingen, die verschiedenen Sonderfakultäten (ecoles, deren jede auch
wohl für sich den Titel „Universität" geführt hatte) zu einem Institut
zu vereinigen-. Hier entfaltete Nogaret im Beginn des letzten Jahr-
zehnts des 13. Jhdts. seine Lehrthätigkeit; verschiedentlich wird er
in den Quellen Doktor und Professor der Rechte genannt.
Nähere Nachrichten über seinen Aufenthalt in Montpellier giebt uns
d'Aigkefeuille in seiner Geschichte dieser Stadt ^, indem er uns über
einige Urkunden berichtet, die er von einem Marquis von Calvisson*
erhalten. Hiernach kaufte sich Nogaret 1291 in Montpellier von
Bernhard und Bertrand Catalan ein Haus, das nahe der St. Firmins-
kirche lag; es ist daher zu vermuten, dass er erst um diese Zeit
nach Montpellier kam. Auch ein Mieter in diesem Nogaret'schen
Haus wird mehrfach erwähnt, ein gewisser Peter Roch. Dasselbe
blieb Nogaret's Eigentum bis 1310. Des weiteren kennt d'Aigke-
feuille eine Urkunde vom Jahre 1293 zwischen Gaucelin, Herrn
von Lunel, und Wilhelm von Nogaret, der hier als Vormund der
Kinder eines Bürgers von Montpellier namens Mongros auftritt.
Die Stadt, welche 1204 durch Heirat als französisches Vasallenland
an Aragonien gekommen war, gehörte damals zu dem von Jakob I.
von Argonien für seinen jüngsten Sohn gleichen Namens gebildeten
Königreich Mallorca. D'Aigkefeuille kennt eine Urkunde aus dem
Jahr 1302, die auf Ansuchen des damals schon im Dienst des
Königs von Frankreich stehenden Nogaret vom Notar des Königs
von Mallorca ausgestellt werde: „per praedictum dominum de Noga-
reto, nunc mihtem regis Francorum." Unter den Zeugen wird auch
ein Matthaeus von Nogaret genannt, woraus d'Aigkefeuille
^ Vrgl. das Nähere gelegentlich der Rede Nogaret's vom 12. März 1303.
Dass im Uebrigen Nogaret seine Studien in Toulouse gemacht, wie Lafah.le
liehauptet (vrgl. oben), ist in keiner Weise überliefert, aber nicht unwahrschein-
lich; gelehrt hat Nogaret dagegen in Toulouse wohl sicher nicht; Hist. de
Lang. X, notes 54 (nr. I).
2 Vrgl. A. Germain: „Hist. de la commune de Montpellier" (3 Bde.,
Montpellier 1851) III, Iff.; Denifle: „Die Universitäten des Mittelalters bis
1400" I (Berlin 1885), 3.52 f.
^ Charles d'Aigrefeuille (oder de Greficuillc): „Hist. de la ville de Mont-
pellier", nouv. edit. par M. DE LA ruARDikRE (4 Bde., Mdntjiellier 1876—82)
III, 534 f.
* Calvisson kam später in den Besitz Nogaret's; im dortigen Archiv haben
sich viele den Helden der Familie betreffende Urkunden erhalten.
14 1- Kapitel.
schliesst, dass niclit nur Willioliu von Nogaret sondern seine ganze
Familie in ^Montpellier gewohnt habe.
18(i2 war Nogaret aber schon lang nicht mehr in dieser Stadt.
Im Jahre 1293 hatte der Biscliof Berengar von Fredol, der in
Streitigkeiten mit dem König von Mallorca und den Häujitern der
Stadt geraten war, des ewigen Zwistes müde, Philipp dem Schönen
gegen eine Jahresrente von 500 Pfund die weltlichen Rechte über-
tragen, die er in der Stadt hattet Die Bischöfe von Maguelonne,
in deren Diözese Montpellier lag, waren Herrn eines Teiles dieser
Stadt, des .AI ontpelliöret, das ursprünglich eine selbständige Ge-
meinde gewesen war. Indem Phili])p nun hier die bischöflichen
Rechte erwarb, fasste er Fuss in Montpellier, was ihm sicher von
grosser Wichtigkeit war, da er es immer unangenehm empfinden
musste, dass die aufblühende Stadt in dem bei Gelegenheit der
Albigenserkriege für die französische Krone erworbenen Gebiet
fehlte. Die Besitzergreifung eines Teiles von Montpellier eröffnete
die Aussicht auf das Ganze, die allerdings erst über ein halbes
Jahrhundert später verwirklicht worden ist. Philipp musste bedacht
sein mit Umsicht vorzugehen: ein juristisch gebildeter Mann französi-
scher Gesinnung, der die Verhältnisse in Montpellier kannte, konnte
ihm zweifellos hier von grossem Nutzen sein. Es geschah mit Rück-
sicht auf die Montpelliersche Angelegenheit, dass man Nogaret jetzt
in den französischen Staatsdienst zog. Nicht nur sehen wir ihn
1294 an der Seite eben des Mannes, den Phili})p mit der Besitz-
ergreifung des Montpellieret beauftragte, nämlich des Seneschalls
von Beaucaire, Alfons von Rouvrai; eine nicht minder beredte Sprache
reden auch zwei Nachrichten, die sich in der Histoire de Languedoc^
finden. Nach der einen figuriert Nogaret als Zeuge in einer Urkunde
betreffs der Entschädigung des Bischofs von Maguelonne, dem die
versprochene Jahresrente in Gestalt grundherrschaftlicher Rechte
über einige Landstriche gegeben wurde; und nach der anderen wurde
er in seiner neuen Stellung in der That sogleich verwandt, als man
nun begann die Einwohner des grösseren, noch nicht dem französi-
schen König gehörenden Teils von Montpellier wieder an ihre Zu-
gehörigkeit zu Frankreich zu mahnen. Auf diese letztgenannte
Angelegenheit werden wir sogleich nochmals zurückkommen.
' Vrgl. über Pliilipp's Eindringen in das Montpellieret Germain a. a. 0. II,
06 fV. ; BotITARIC 7.
- IX, 169, 180.
Wilhelm von Nojjaret bis i:>00. 15
3.
Der Sitz der Seneschallei , die einst Simon von Montfort in
Beaucaire eingerichtet hatte, war, bald nachdem das Land köiiighch
Avurde, nach Nimes verlegt worden ^ Der Seneschall hatte die ge-
samte Rechts-, Heeres- und Finanzverwaltung in seinem Gebiet zu
leiten, wobei ihm ein Oberrichter (judex major, juge-mage) unter-
stellt war; die anderen Beamten des Seneschalls hatten eine geringere
Bedeutung. Die Stelle des Oberrichters war es nun, die Nogaret
in den Jahren 129-1: und 1295 in Nimes unter dem Seneschall Alfons
von Rouvrai bekleidete. Menard, der Geschichtsschreiber von Nimes,
kennt zwei Urkunden des Jahres 1294, in denen Nogaret als Zeuge
angeführt wird-; die zweite derselben druckt er ab'. In der einen
handelt es sich um Älisshelligkeiten zwischen Genueser Kaulieuten
in Nimes und dem Seneschall, in der anderen um die Streitigkeiten
zwischen Roger von Anduze und dem Bischof von Valence. Inter-
essanter ist das bereits erwähnte Zeugnis, welches die Histoire de
Languedoc aus dem Ende desselben Jahres kennt ^. Alfons von
Rouvrai hatte die Bewohner Montpelliers zu einer Zusanmienkunft
geladen; diese waren nicht erschienen, worüber sich der Vertreter
des Königs von Mallorca und die Konsuln der Stadt am 27. No-
vember 1294 persönlich in Nimes rechtfertigten. Gegen ihre Recht-
fertigungsschrift Hess aber der Seneschall seinen Oberrichter Nogaret
gleichfalls eine Erklärung aufsetzen , um die Gründe der Vertreter
Montpelliers zu widerlegen, und wandte sich ans Pariser Parlament.
Die Details dieser Angelegenheit sind nicht bekannt, doch ist soviel
klar, dass es sich darum handelte, die Verbindung Montj^elliers mit
Frankreich wieder zu beleben, und es ist bezeichnend, dass hiebei
eben der frühere Rechtslehrer dieser Stadt eine Rolle spielte. Den
Titel eines Professors führte Nogaret überdies damals noch, und es
ist nicht ausgeschlossen, dass er seine Stelle an der Universität von
Montpellier vorerst noch gar nicht definitiv aufgegeben hatte.
Auch 1295 ist Nogaret noch als Oberrichter in Nimes nach-
weisbar'. Doch wurde er dann, vermutlich in diesem Jahr, in den
Rat des Königs berufen. Anselmk" erzählt darüber, Nogaret
habe 1295 als Oberrichter Philipp IV. nach der Normandie begleitet
und sei dann in dessen Parlament geblieben „pour les affaires de
» Menard I, 276, 296. - ibid. 402 f. ^ ibid. pr, 123.
* Hist. de Lang. IX, 180; vrgl. Renan 235.
5 Rec. des bist. XXII, 763 E.
* Anselme-du Fourny vi, 299.
15 1. Kai^itel.
cette st'nc'chausst'e contre ceux de Narboniie". Wir wissen nicht,
worauf sich die Angabe stützt; auch gehang es mir nicht, etwas
über die Angelegenheiten zwischen Nimes und Narbonne in dieser
Zeit zu eriiiittt'hi. Doch befand sich Phihpi) immerhin 1295 in der
zweiten Hälfte des Juli und der ersten des August thatsächlich auf
einer Reise in die Normandie^, und ich möchte die Mitteilung
Ansi:lm's, der sonst gute Nachrichten hat, nicht ohne weiteres ver-
werfen.
Mit Sicherheit finden wir Nogaret 1296 im Dienst des Königs.
In der Grafschaft Bigorre^ stritten sich nach dem Aussterben des
gräflichen Mannsstammes sechs Bewerber um die Nachfolge, was
Philii)p Gelegenheit gab, das Land durch Parlamentsbeschluss seinem
Sohn Karl übertragen zu lassen (1292); schon 1293 sehen wir den
Erzbischof von Narbonne und den königlichen R.at Peter Flotte in
dieser Angelegenheit in Bigorre^, nun 1296 auch Nogaret'*. Philipp
stützte sich hier auf Ansprüche seiner Gemahlin Johanna von Na-
varra, welche als Erbtochter des Hauses Champagne mit ihrer Hand
ausser dem Königreich Navarra auch die Champagne und Brie
an Philipp gebracht hatte. Es ist für das Ansehen, das Nogaret
beim König genoss, bezeichnend, dass er auch in die beiden letzt-
genannten Länder geschickt wurde, um alles, was zu königlichem
Präjudiz in unrechtmässigem Besitz sei, dem König und der Königin
wieder zuzustellen (1296)^. Zwei seiner Räte wählte Philipp zu
diesem Geschäft: „dilectos et fideles magistrum Guillelmum de
Nogareto clericum et Stephanum de Chamlistra militem nostros" ;
und Nogaret war offenbar in erster Linie zu der wichtigen und
schwierigen Aufgabe ausersehen: es wird kaum zufälHg sein, dass
er, der einfache .,clericus", vor seinem ritterlichen Genossen ge-
nannt wird.
Doch wurde auch Nogaret nun bald in den Ritterstand er-
hoben; 1298 unterschreibt er noch als „magister" •"', seit 1299 heisst
er immer „miles"'^, „miles et legum professor" und ähnlich. Damit
war er in die Klasse der ritterlichen Legisten^ getreten.
' Rec. des bist. XXI, 434 f.-, Table cbron. VII, 412.
- Nordabhang- der Pyrenäen, Hauptstadt Tarbes.
" DüciiESNE 249. " DüPüT, Diff. pr. 615.
■' Olim U, 408—410 (nr. XX). « ibid. 423 (nr. XIIJ).
' Zuerst in einer in der Hist. de Lang. IX, 208 erwähnten Urkunde von
Ende Juli 1299 aus Montpellier, wozu Nogaret also seine Beziehungen noch
nicht abgel)rochen hatte; er besass dort ja auch noch ein Haus.
^ „Chevaliers es lois", vrgl. Boütaric 55f., 165; Jolly 335ff. ; Luchaire
Wilhelm von Noparct bis 1300. 17
Dieser Stand ersclieint eben unter IMiilipi) iV. zum ersten Mal, und
auf ihn hat sich in der Folge das erstarkende Königtum oft ge-
stützt. Seine Mitglieder waren ursprünglich bürgerliche Leute, die
aber nun zu Adel und Rittertum emporstiegen ^ und sich auf ihren
Stand als .,milites regis" etwas zu gute tliaten, dem König, der
ihnen durch die Aufnahme unter seine Ritter Ehre und Würde ver-
schafft hatte, vollkommen ergeben und dienstbereit.
Als Ritter hnden wir Nogaret 1300 abermals zur Vertretung
der könighcheu Rechte in der Champagne^. In demselben Jahr
aber tritt er uns auch zum erstenmal in dem grossen Kampf zwi-
schen dem französischen König und dem Papst entgegen, dem auch
wir uns nunmehr zuzuwenden haben.
536. Lepfisteu (cl. h. Rechtskundige) finden wir schon vor Philipp IV. am fran-
zösischen Königshof; aber neu ist jetzt die Verbindung mit dem Rittertum.
' Sehr zu Unrecht sucht Kervyn dE Lettknhove in seinen „Etudes sur
l'hist. du Xlllme siecle" (Mem. de l'acad. royale de Belgique, Bd. 28) St. 94,
Anm. 4 zu erweisen, dass diese Legisten zwar dem Ritterstand angehörten, nicht
aber adlig waren; in der von ihm abgedruckten Stelle heisst „non obstante,
quod nobilis non existat" lediglich: obwohl er nicht ritterbürtig ist, bisher
nicht adlig war; vor Philipp IV. wurden nämlich zumeist nur Adlige zu Rittern
geschlagen; vrgl. Lüchäire 179. Nogaret wird im März 1303 ausdrücklich
„nobilis vir" genannt; Dupuy, Diff". pr. 56.
- DüPUY, Diff. pr. 615. Auch bei einer anderen Gelegenheit ist Nogaret
um dieselbe Zeit als Ritter nachweisbar; H. Denifle: „Chartularium universi-
tatis Parisiensis" II (Paris 1891), 88.
R. Holtzmann, Nogaret.
18
2. Kapitel.
Rückblick auf die Geschichte des französischen Königtums.
Der Beginn des grossen Kirchenstreits unter Philipp dem Schönen
(—1300).
Der Kampf zwischen Philipp dem Schönen und Bonifaz VIII.
ist es hauptsächhch, in dem Nogaret's Namen immer genannt, werden
wird. Mannigfaltig ist die Beurteilung, die dieser Kampf, der die
Lage der Dinge, die mittelalterliche Ordnung mit einem Schlag ver-
rückte, in der Geschichte erfahren hat, und noch heute werden die
kühnen Thaten des französischen Königs und seines Ministers No-
garet hier gesegnet und dort verflucht. Es w^urde aber schon in
der Einleitung darauf hingewiesen, dass wir zu einem richtigen Ver-
ständnis dieser grossen Epoche nur durch eine Betrachtung der
Entwicklung des französischen Königtums gelangen können,
bei der insonderheit auf den Gegensatz zu der gleichzeitigen Ent-
wicklung in Deutschland, sowie auf die Beziehungen zwischen Frank-
reich und dem Papsttum hinzuweisen ist. Und so möge man es
entschuldigen, wenn ich die Geschichte der poHtischen Wirksamkeit
Nogaret's mit einigen kurzen Bemerkungen über die vier vorauf-
gegangenen Jahrhunderte beginne: die Männer, die uns hier ent-
gegentreten, haben alle an demselben Werk gearbeitet, wie unser
Legist, und wo der eine aufgehört hat, da hat der andere an-
gefangen, sodass des letzten Schaffen nicht zu verstehen ist ohne
des ersten Wirken; das Werk aber, an dem sie jahrhundertelang
arbeiteten, war die Krone Ludwig's XIV.
1.
Es ist bekannt, dass nach der endgültigen Auflösung des
Frankenreichs zu Beginn des 10. Jhdts. die Entwicklung der
Maclit der Zentralgewalt zunächst für die deutschen Könige viel
günstiger verlief als in Frankreich, wo das Lehnswesen in noch
Rückblick auf tlic Geschichte des französischen Königtums. 19
viel sclilininierer Weise alle Verliültnisse durchsetzt hatte und den
Königen kaum einen Schatten von i\Iacht heliess. In Deutschland
konnten die Ottonen die Bischofsstellen mit ihren Verwandten und
Freunden besetzen und geistliche Gewalt gegebenenfalls wider welt-
liche Gewalten ausspielen; in Frankreich war der König auch in Be-
zug auf die Besetzung der Bistümer lediglich Herr seines Herzog-
tums Francien, während er an anderen Orten nur mit Teilen des
Bistums oder mit gar nichts zu belehnen hatte. Die grossen welt-
lichen Vasallen waren so gut wie souverän und leisteten dem König
nicht einmal jene „quatres cas", die sonst der französische Vasall
seinem Lehnsherrn zu leisten verpflichtet war. Nur eins gelang
den Kapetingern: ihre Erblichkeit auf dem Thron festzuhalten,
wobei es von grösster Bedeutung war, dass beim Tod des Vaters
immer ein wenigstens einigermassen erwachsener Sohn^ den Thron
besteigen konnte: folgen doch die französischen Könige von 987 bis
1316 in direkter Descendenz! Daher blieb das französische König-
tum von den Schlägen verschont, die das deutsche dreimal und jedes-
mal furchtbarer getroffen haben, wenn ein Herrscher in der Blüte
seiner Jahre einen plötzlichen Tod gefunden. So kam es, dass
Frankreich unmerklich von einem Wahlreich ein Erbreich wurde;
die Erblichkeit der Krone steht zu Ende des 12. Jhdts. fest, zur
selben Zeit, als es in Deutschland nicht einmal einem Heinrich VI.
gelang, sie durchzusetzen. Und auch in anderer Beziehung stand
das französische Königtum besser da als das deutsche: der König
von Frankreich konnte erledigte Lehen mit seinem Donianial gut ver-
binden- und durfte nicht nur von geistlichen, sondern auch von welt-
lichen Herren Lehnsmann werden. Aber vorderhand war seine
Macht eine überaus geringe, und besonders gefährlich war es, als
der Herzog der Xormandie 10H6 England eroberte, da ein grosser
Teil Frankreichs jetzt in bedrohlicher Weise von einem fremden
Nachbarstaat abhing: seit dieser Zeit datiert die jahrhundertelange
Feindschaft zwischen den beiden westlichen flächten.
Die langsam beginnende Erstarkung des französischen
Königtums seit dem 12. Jhdt. wird bezeichnet durch die drei Namen:
Suger von St. Denis, Philipp IL August, Ludwig IX. Suger von
' Nur Philipp I. war noch keine 10 Jahre alt, als er (1060) den Thion
bestieg (geb. 1052); bei ihm und dem 1 l.jiihrigen Ludwig IX. kam es zu einer
vormundschaftlichen Regierung.
- Während sich in Deutschland der Satz ausbildete, dass sie nach .Tahr
und Tag wieder ausgegeben werden mussten; namentlich in den Kreuzzügen trug
■die französische Krone hieraus Gewinn.
20 2. Kapitel.
St. Denis (unter Ludwig VI. und Vll.) verstand es zum erstenmal,
das aufstrebende Bürgertum in den Städten, später so oft eine Stütze
der französischen Könige, in wirksamer und j)rinzipieller Weise zu
beschützen und in die Interessen der Krone zu ziehen; zugleich er-
weiterte er auch das Ansehen der königlichen Gerichte. Aber ein Jahr
nach seinem Tod (-{- 1 151) vollzog sich wiederum eines der für die Ent-
wicklung Frankreichs verhängnisvollsten Ereignisse, als Eleonore von
A(]uitanion, die geschiedene Gemahlin Ludwig's VII., mit ihrer Hand
die reichen Erblande im südlichen Frankreich (Guienne, Poitou,
Gascogne) an den jugendlichen Heinrich von Anjou brachte, der
1154 den enghschen Thron bestieg. Als 1171 auch noch die Bre-
tagne an einen Sohn des englischen Königs fiel, war mehr als die
Hälfte Frankreichs in englischen Händen, nämlich der gesamte breite
Westen, wo der König nun noch weniger Macht besass, als in seinen
östlichen Vasallenstaaten (hauptsächlich Flandern, Champagne, Bur-
gund, Toulouse)-, nur das Herzogtum Francien mit Orleans gehorchte
der Krone.
Die gegebene Politik gegen England nahm Philipp II. Au-
gust mit Kraft und Geschick auf. Mit Benutzung des Bruderzwistes
zwischen Richard Löwenherz und Johann ohne Land erwarb er
1189 Berry und Auvergne, 1193 Teile der Normandie und der
Touraine, und der ruhmreichen Kriegführung Richard's 1194 — 1198
ward der Erfolg durch die päpstliche Intervention abgeschnitten.
Dem König Johann wurden in der Folge alle Länder nördlich der
Garonne entrissen (1204 — 1205), Von grösstem Interesse ist gerade
für uns, dass das französische Königtum dieser kämpfereichen Zeit
mit dem Papsttum Hand in Hand ging. Innocenz III, betrachtete
das schwache Regiment Johann's als geeignet, seinen Einfluss in
England zu erhöhen und schloss sich deshalb an Frankreich an.
Johann ging, nachdem er 1213 sein Land vom Papst zu Lehen
hatte nehmen müssen, zur Wiedereroberung seiner französischen Be-
sitzungen eine grosse Koalition mit dem Grafen von Flandern, Kaiser
Otto IV. und Raimund VI. von Toulouse ein; die beiden letzteren
waren mit dem Fluch der Kirche beladen: auch hier fielen also die
Interessen Philipp's wieder mit denen der Kirche zusammen, durch
den Sieg bei Bouvines (1214) wurde gleicherweise dem französischen
König der Besitz seiner westlichen Lande gesichert und in Deutsch-
land dem päpstlichen Gegenkönig Friedrich II, zum Sieg verholfen.
Aber mehr als ein solclier Interessenbund bestand zwischen Frank-
reich und dem Papst nicht, und gerade unter Philipp August wurde
das Verhältnis gelegentlich auch ein recht gespanntes; dabei war die
Rückblick auf die Geschichte des französischen KüiiiMtiims. 21
Verstossung der Gemahlin Philipp's liir den Pai)st nur ein Vorwand
gewesen, da er sich erst sechs Jahre nach der Neuverniähhmg des
Königs der Verstossenen ernstlich annahm (1199), als nämlich Phi-
lipp sich in Deutschland mit der hoheiistaufischen Partei einliess.
Bezeichnend für das gegenseitige Verhältnis sind auch wieder die
Albigenserkriege. Das Königtum war an dem entsetzlichen Kampf
gegen die frommen und arbeitsamen Bewohner Südfrankreichs erst
von dem Augenblick an interessiert, wo sich ihm Aussicht auf Ge-
winn darbot. Um den König einigermassen zu erwärmen, musste
der Papst ihm erst einen Teil des Ertrags der geistlichen Güter
bewilligen, und als dann gar Amalrich, der Sohn Simon's von Mont-
fort, nach unglücklichen Feldzügen gegen Toulouse seine Rechte und
Ansprüche auf diese Grafschaft an Philipp's Nachfolger Ludwig VIII.
abtrat (1224), da nahm dieser, von plötzlichem Glaubenseifer be-
seelt, das Kreuz. Ludwig IX. beendete die Albigenserkriege 1229:
der grösste Teil der Besitzungen des Grafen Raimund VII. von
Toulouse fiel an die Krone.
Ludwig IX. ist im Gegensatz zu seinem Grossvater wie vor
allem seinem Enkel ein durchaus religiöser, tief christlicher Fürst.
Aber nie hat er über seine Andachtsübungen die weltliche Politik,
die realen Aufgaben des Tages vergessen, und was er hier leistete,
trug in reichem Masse zur Stärkung der Krone wie zur Wohlfahrt
des Reiches bei. Die Grossen des ganzen Landes wurden dem könig-
lichen Gericht (Parlament) unterworfen, der Bürgerstand überall
begünstigt, der Landfrieden mit Erfolg gewahrt; und wenn auch
die „pragmatische Sanktion" eine spätere Fälschung ist, so wusste
er doch Innocenz IV. gegenüber die Rechte der französischen Geist-
lichkeit mit Festigkeit zu wahren. Mit England schloss er 1259
Frieden: Heinrich III. behielt gegen Verzicht auf die übrigen Länder
Guienne und Gasgogne. Als Ludwig im fernen Afrika, wohin ihn
die heilige Begeisterung des Kreuzfahrers zum zweitenmal geführt
hatte, aus dem Leben schied (127U), konnte mit dem französischen
Königtum kein Staat Europas an Macht und Ansehen wetteifern.
Auch für die Regierung Philipp's IIL ist wiederum durchaus
charakteristisch der enge Bund des französischen Königtums mit der
Kirche zur Vertretung beiderseitiger Interessen ^ Wir erwähnten
schon in der Einleitung, dass Martin IV., ein Franzose, einem
Sohn des Königs Aragonien anbot (1283), damit Philipp ihm so
helfe, den kühnen Verwandten des „Otterngezüchts" der Hohen-
* Vrgl. L. Leclkre: „Les rappurts de hi papaute et de la Frauce sous
Philipp lU.", Brüssel 1889.
22 2. Kapitel.
staulen zu Boden zu schlagen und Sizilien wieder mit Neapel zu
vereinigen. Philipp fiel daraufhin wirklich in Spanien ein, aber das
Unternehnien hatte keinen Erfolg, und auf dem Rückzug starb der
König in Perpignan (1285) als Verteidiger der päpstlichen Sache,
eine Holle, die ein integrierender Bestandteil der kapetingischen Po-
litik geworden zu sein schien. Und doch war auch Philipp einmal
mit dem Papsttum nicht in Einklang gewesen, ja dieses hatte ihm
geradezu seine Pläne vereitelt, als er nämlich nach dem Tod llichard's
von Corn Wallis (-j- 1272) als Bewerber um die Kaiserkrone auf-
getreten war. Der französische Einfluss hatte durch die Anjou in
Italien bereits eine bedenkhche Höhe erreicht und Gregor X. durfte
daher den Wünschen Philipp's nicht willfahren. So verliess denn
der Papst in dieser Frage die Sache des französischen Königs; es
hatte sich plötzlich gezeigt, dass beider Interessen doch nicht immer
in einer Richtung laufen mussten, dass dem Papsttum eine zu
grosse Machterhöhung der Krone Hugo Kapet's durchaus un-
erwünscht sein konnte. Diesmal war man in einer Angelegenheit
aufeinander gestossen, wo sich Billigkeit und Recht für die Sache
des Papstes geltend machen Hessen. Wie aber, wenn sich das
Papsttum in die Rechte und inneren Angelegenheiten des französi-
schen Königtums zu mischen begann? wenn es sich gar dessen
naturgemässer Politik den Vasallen, insonderheit dem auf dem eng-
lischen Königsthron gegenüber in den Weg stellte? Musste da nicht
die alte Freundschaft ein jähes Ende nehmen? Und wie, wenn es
für das Papsttum schon zu spät geworden? wenn das Königtum
schon Herr im eigenen Hause geworden und diesmal keine Zwie-
tracht im Lager des Gegners der Kurie die mangelnden Waffen
ersetzte? In ungeahnter Weise war das Land, das direkt der fran-
zösischen Krone gehorchte, im letzten Jahrhundert angewachsen:
noch Philipp III. hatte die Provence, Poitou und den Rest der
Grafschaft Toulouse erworben. Die Antwort auf unsere Fragen
giebt die Regierung seines Sohnes.
2.
Philipp iV., der wegen seiner grossen körperlichen Vorzüge
bereits von den Zeitgenossen mit dem Beinamen „der Schöne" belegt
ward', bewegte sich vollkommen in der Richtung der Politik seiner
Vorfahren, als er Eduard I. von England mit Krieg überzog. Von
Jeher waren es auch Handelsinteressen, durch die beide Rivalen gegen
» NicOLAüsTRivETüs(tl328 70jährig) ed. Hog311: „Philippus, qui pulcher
agnominatus est ob corporis speciein excelleutein."
Rückblick auf die Ciescliichtc Jos frauzüsischcu Küuij^tunis. 23
einander geführt wurden, und diesmal entbrannte der Kampf wegen einer
Schitfsstreiterei. Die Art und Weise freilich, wie derselbe von Philipp
eingeleitet und durchgeführt wurde', zeigte bereits, dass auf den
Thron der ritterlichen und ehrenfesten Könige Frankreichs ein Mann
gekommen war, der leichten Herzens sich Wortbruch und Treu-
losigkeiten aller Art zu Schulden kommen Hess, wo es sich darum
handelte, den Glanz und die Macht seiner Krone zu erhöhen. Aber
schon erkennen wir auch das ungemeine diplomatische Geschick des
Königs, dem es gelang, die im höchsten Masse gefährliche Koalition,
welche Eduard zustande gebracht hatte, in zwei Jahren zu zer-
streuen und seinerseits durch ein Bündnis mit den Schotten dem
englischen König die Möglichkeit einer energischen Kriegführung
und persönlichen Erscheinens in Frankreich zu nehmen.
Da so Frankreich und England aufs neue im Kampf standen,
war jede Möglichkeit, die geeinte Christenheit gegen die Ungläubigen
zu führen, in weite Ferne gerückt. Und doch waren 1291 mit der
Erstürmung von Akkon die letzten Besitzungen der Christen im
heiligen Land verloren gegangen. Es war in der letzten Zeit das
unablässige Bemühen der Päpste gewesen, einen neuen Kreuzzug
zustande zu bringen; selbst der schwärmerische Einsiedler Cöle-
stin V., den die Zwietracht der Parteien 1294 auf den Stuhl Petri
erhoben hatte, und dem sonst weltliche Politik völlig fern lag, be-
mühte sich, wegen der Zustände in Palästina den Frieden im
Occident herzustellen^. Doch sah dieser Papst seine Unfähigkeit,
das Pontifikat bei den schwierigen, harten Zeitverhältnissen zu
bekleiden, bald selbst ein und dankte am 13. Dezember 1294 ab,
nachdem er nicht einmal ein halbes Jahr die Tiara getragen. Es
kann keinem Zweifel unterliegen, dass der Kardinal Benedikt Gae-
tani, der jetzt als Bonifacius VIII. den Stuhl Petri bestieg, diese
Abdankung eifrig betrieben hat^. Auf sein Geheiss wurde Cölestin
nun auf eine Burg gebracht und daselbst l)is zu seinem Tod (19. Mai
1296) gefangen gehalten, damit jede Möglichkeit eines Bekannt-
werdens der Vorgänge, die zur Abdankung des beim Volk behebten
Schwärmers geführt hatten, gehoben sei. Die Person des Cölestin
ward in der Folge von allen Gegnern des Bonifaz gegen diesen aus-
' Vrgl. Schmidt I, 643 ft".; Martin IV, 400 fl'.; Jolly 13011". AVie Jolly
später eiuseitig auf der Seite des Papstes steht, so schildert er hier die Ver-
hältnisse denn doch zu sehr vom Standpunkt Piiiiipp's aus.
- Vrgl. das Schreiben an Philipp, Potthast 23 989. — Ueber Cölestin
H. Schulze in Briegkr's Ztschrft. für Kirchengesch. XVII.
" Vrgl. Ambrogio Roviglio: „Tiu riuuncia di Celestino V", 1893.
24 2. Kapitel.
gespielt und auf das Drängeu Pliilipp's des Scliünen wurde er sogar
1313 unter die Heiligen erhoben.
Bonifaz VIII. begann seine Regierung damit, dass er die bei-
den hadernden Könige von Frankreich und England durch zwei
Kardinäle zur Beilegung ihres Zwistes auftordern Hess. Neben dem
Wunsch nach einem Kreuzzug mögen ihn auch die mannigfachen
Klagen der französischen und englischen Geistlichkeit über die zur
Führung des Kriegs von ihnen geforderten hohen Abgaben hierzu
bewogen haben. Aber der Waffenstillstand, den die päpstlichen
Gesandten verkündeten, wurde von keinem der beiden Könige be-
obachtet; diese waren nicht gesonnen, des heiligen Landes wegen
von den näher liegenden Aufgaben der nationalen Politik abzusehen.
Bonifaz gedachte jedoch nicht auf seinen Willen zu verzichten. Am
25. Februar 1296 erliess er die Bulle „Clcricis laicos"\ durch
die er sowohl die Fürsten, welche die Geistlichkeit ohne Genehmi-
gung des Papstes mit Abgaben belegten, als die Geistlichen, die
solche Abgaben zahlten, mit dem Bann bedrohte. Diese Bulle
richtete sich gleicher Weise gegen Frankreich wie gegen England
und sollte den beiden Königen die Möglichkeit verschliessen , den
Krieg weiter zu führen. Zu demselben Zweck verlängerte Bonifaz
auch am 13. April 1296 den verkündigten Waffenstillstand um zwei
Jahre-, freilich wieder ohne Erfolg: die Kämpfe nahmen ruhig
ihren Fortgang. Ueberhaupt zeigten sich weder Philipp noch Edu-
ard gewillt, sich das Eingreifen des Papstes gefallen zu lassen. Der
englische König erliess strenge Befehle , die sich direkt gegen das
päpstliche Verbot richteten. Philipp hatte sich auf den Rat seiner
Räte-' noch zu einer anderen Antwort entschlossen: am 17. August
1296 verbot er durch ein Edikt jede Ausfuhr von Gold, Silber,
Wertgegenständen, Lebensmitteln und Kriegsgeräten aus Frankreich
ohne seine Erlaubnis *. Dieses Edikt wandte sich nicht nur gegen
England und das mit diesem verbündete Flandern, sondern mehr
* Potthast, nr. 24 291; Reg. de Bou. I, 584 f. (nr. 1567). Das Datum
„VI. Kai. Mart." kauu übrigens 1296 auch den 24. Februar bedeuten. Dadurch,
dass dies Datum durch die Register festgestellt ist, ist die von Boütabic 96
entwickelte Ansiclit hinfällig.
- PoTTHA.sT, ur. 24 315; Reg. de Bon. I, 595 (nr. 1586).
^ „Praehabita super hoc consilii diligentis deliberatio"; auch Bonifaz
schreibt in dem Erlass „Inefabilis" diese Massregel ausdrücklich dem Wirken der
Räte zu.
* Ddpuv, Diff. pr. 13. Wie Baillet 27 dazu kommt, von zwei Edikten zu
reden, die Düpuy vermenge, ist unklar; auch in dem Schreiben „Inefabilis" ist
ausdrücklich nur von einer constitutio die Rede.
Rückblick auf die Geschichte des frauzüsischeu Königtums. 25
noch gegen Jen Papst, der dadurch in seinen Gehlbezügcn eni[)thi(l-
Hch getroffen wurde.
Angesichts der festen Haltung des Königs griff Bonifaz jetzt
zu einem Mittel, das die Päpste nicht selten anwandten, um einem
drohenden Kontiikt auszuweichen: er hielt die Richtigkeit seines
Standpunktes im Prinzip aufrecht, milderte aber die in der Praxis
hervortretenden Härten durch allerhand „Erläuterungen" und Zu-
sätze. Es geschah dies am 20. September 1296 durch den Erlass
„Inefabilis amor" \ welcher darauf hinweist, dass in Notfällen
der römische Stuhl nie die in der Bulle „Clericis laicos" vorge-
sehene Erlaubnis zur Besteuerung verweigert habe oder verweigern
werde. Und als Philipp dem Wunsch des Papstes betreffend einer
Aufhebung des Ausfuhrverbots nicht nachgab, entschloss sich dieser
zu einer noch weitherzigeren Auslegung seiner Bulle, indem er am
7. Februar 1297 erklärte^, dieselbe erstrecke sich weder auf wirk-
lich freiwilHge Abgaben der Kleriker, noch auf ihre Leimspflichten
oder auf Notlagen, „wenn eine augenfällige Gefahr in dem Verzug
der Anfrage an den heiligen Stuhl" liege. Dies war eine offenbare
Abschwächung der Bulle „Clericis laicos", aber doch wieder nur
in der Form einer „Erläuterung". In der Theorie nachzugeben,
ein einmal ausgesprochenes Prinzip wieder umzustossen, war Bonifaz
keineswegs gewillt, und in einem anderen Schreiben vom 7. Februar
1297 ^ warnte er den König bei Androhung kirchlicher Strafen aus-
drücklich, das Ausfuhrverbot auch auf die Kirchen auszudehnen.
So wenig wie Philipp konnte Bonifaz an einen wirklichen Rückzug
denken: der Kampf hatte begonnen zwischen den Traditionen der
Kirche, die nun drittehalb Jahrhunderte alt waren, und einem auf-
strebenden Königtum, das mit seiner Sache die des nationalen Auf-
schwungs eng verknüpft hatte und in seinen Dienst wie alle Kräfte
des Landes so auch die der Geisthchkeit zu stellen bestrebt war;
dieser Kampf musste ausgekämpft werden. Bonifaz liess seinen
Gesandten Weisung zukommen, sie möchten, wenn Phihpp oder
einer seiner Beamten die Geldsendungen nach Rom verböte , den
Bann über den Betreffenden aussprechen *. Der König andererseits
' Potthast, nr. 24 398 u. 24 404; Eeg. de. Bon. I, 614— H20 (nr. 1H53).
Ren'an 365 meint, der interessante Entwurf einer Antwort auf „Inefubihs" rühre
vielleicht von dem eben in den kgl. Rat eingetretenen Nogaret her. Das ist
aber durchaus unwahrscheinlich; der Autor ist wahrscheinlich Peter Flotte.
- „Romana inater ecclesia", Potthast, nr. 24 468.
•■' „Exiit", ibid. 24 467.
* „Fraternitati vcstrae", ibid. 24 469.
2(3 2. Kaiiitel.
erklärte den Legaten, als sie den vom Papst gebotenen "Waffen-
stillstand nach längerem Zögern verkündigten, dass die Leitung der
weltlichen Dinge ihm allein und niemandem anders zustehe ^ Der
Ausbruch oftener Feindseligkeiten schien vor der Thür zu sein.
3.
Und doch sollte sich das Gewitter noch einmal verziehen.
Der Papst befand sich in keiner angenehmen Lage: es brannte zur
Zeit im eigenen Haus. Zwei Kardinäle, die bei der Abdankung
Cölestin's noch auf der Seite des damaligen Benedikt Gaetani ge-
standen, Jakob und Peter Colonna, waren mit ihm zerfallen
und bestritten die Rechtmässigkeit seines Papsttums^. Im Mai 1297
kam es zum offenen Bruch: die beiden Kardinäle wurden von Bo-
nifaz ihrer Würde entsetzt und exkommuniziert, während sie ihrer-
seits in verschiedenen Flugschriften ihren Standpunkt zu rechtfertigen
suchten. Die mächtigen Colonna waren seit dieser Zeit die er-
bittertsten Gegner Bonifaz' VIIL Dass sie schon seit 1297 mit
Philipp in Verbindung standen, ist durch spätere Aussagen ver-
schiedener Kardinäle erwiesen ^.
In dieser Lage schien es dem Papst nicht ratsam, gegen den
französischen König vorzugehen. Er erkannte die hilfsbedürftige
Lage des Reichs an, gewährte Philipp einen Zehnten auf ein Jahr
und erliess an die Geisthchkeit verschiedene Weisungen, den König
zu unterstützen '. Es kam dazu, dass auch die sizilische Angelegen-
heit ihn immer wieder auf die Seite Frankreichs führte. Freilich
gab Bonifaz auch jetzt nirgends in seinen theoretischen Ansprüchen
nach, und als Philipp Flandern durch den Erzbischof von Rheims
und den Bischof von Senlis mit dem Interdikt belegen Hess, hob
er dasselbe wieder auf''. Dem König genügte indes zunächst die
thatsächliche Erlaubnis, die Mittel der Kirche zu gebrauchen; er
kam so wieder in ein leidliches Einvernehmen mit Rom und soll
sogar sein Ausfuhrverbot vorderhand zurückgenonmien haben ".
' DüPüY, Ditr. pr. 28.
- Vrgl. über diese Angelegenheit zu den Ausführungen bei Drumann I,
188 ff., Hefele-Knüpfler VI, 304 ft". und H. Denikle (im Archiv für Literatur-
uud Kirchengeschichte des Mittelalters V, 493 — 529) auch die Bemerkungen der
Chronik von Orvieto, ed. Döllin'ger („Beiträge" III) 348— 350, ed. Himmel-
stern 30—32. « Höfler 47 f, 5611'.
' Vrgl. die 3 Briefe vom 15. Mai 1297, Reg. de Bon. I. 688 (nr. 1822—24)
und das Schreiben „Etsi de statu" vom 22. Juli 1297, Potthast, nr. 24 549.
•'' Drumann I, 96.
° Raynald XXIII, 196 (1296, nr. 32); dass die Aufhebung, wenn überhaupt.
Rückblick auf die (ioscbichtc des friui/.ösischcii K(>iii<;tuinR. 27
Bonifaz zeigte sich seinerseits in einem anderen Punkt willfährig:
am 11. August 1297 kanonisierte er Ludwig IX., Philipp's mehr
ritterlichen als heihgen Grossvater ^; französische Gesandte, unter
ihnen der noch mehrfach zu nennende Peter Flotte, hatten mit dem
Papst in Orvieto verhandelt und kehrten zufriedengestellt und zum
grossen Aerger der C'olonna, denen ein Ausgleich zwischen Pliilip))
und dem Papst hegreitiicherweise durchaus unerwünscht war, nach
Hause zurück-; in Frankreich aher meinte man, diese Hpitze gegen
die Colonna sei für Bonifaz bei der ganzen Sache überhaupt das
ausschlaggebende Moment gewesen, und es hätte den König wohl
mehr gefreut, wenn sein Ahne von einem anderen Papst heilig ge-
sprochen worden wäre ^.
Für Philipp war das wichtigste zunächst der Krieg gegen Flan-
dern; im Sommer 1297 errang er hier grosse Erfolge*. Eduard
von England schloss darauf am 9. Oktober mit ihm einen Waffen-
stillstand, der unter Mitwirkung Karl's von Anjou, den der Papst
nach Paris gesandt hatte, am 28. Januar 1298 auf zwei Jahre ver-
längert ward""': in Flandern bheben französische Besatzungen, die
definitive Beilegung des Streits sollte Bonifaz vornehmen, aber „nicht
als flichter, sondern nur als freundschaftlicher Schlichter" '^j d. h.
nicht kraft eines ihm zustehenden Rechtes, sondern nur als Privat-
mann und aus Gefälligkeit. Immerhin durfte der Papst sich eines
Erfolgs rühmen. Sein Schiedsspruch fiel am 27. Juni 1298 und
wurde am 30. desselben Monats in feierlichem Konsistorium zu
Protokoll gegeben '^. Bonifaz betonte darin, dass er nur als Privat-
person, als Benedikt Gaetani, den Spruch fälle, und es kann keinem
Zweifel unterliegen, dass er bestrebt war, eine durchaus gerechte
erst im Jahr 1297 erfolgte, zeigt das oben erwähnte Schreiben „Exiit" vom
7. Februar 1297; man vennisst indes einen Beleg der Angabe Raynald's.
1 Potthast, nr. 24557, 24 560—62. Mit Recht weist Drumann I, 186
Anm. 36 auf den kalten Pomp der ganzen Feier hin.
- Höfler 59 f. ^ Ibid. 48.
* Kervyn de Lettenhove: „Hist. de Flandre" II (Brügge 1853), 56ff. ;
Fonck-Brentäno : „Philippe le Bei en Flandre" (Paris 1897) 237 ff.
"' Vrgl. hierüber und über den päpstlichen Schiedsspruch Schmidt I, 651 f.;
Tosti II, 18 — 23-, Drümann I, 127—132; Kervyn de Lettenhove a. a. 0.63—68;
Martin IV, 417; Boütaric 991".; Hekele-Knöpkler VI, 309—311; Funck-
Brentano a. a. 0. 270 — 295.
•* Fortsetzer des Mätthaeü.s Pari.s, cd. Riley (als Chronik Ri.shanuer's) 184
(von ihm schrieb Walsingham ab; Raynald XXIII, 216—1297 nr. 42); vrgl. die
Bulle „Dudum inter charissinifts".
^ „Dudum inter charissimos", Pottuast, nr. 24 706 und 24 713; Reg. de
Bon. II, 262 ff. (nr. 2826).
28 2- Kai)itel.
Entscheidung zu treti'en. Aber gerade die Schwierigkeit, auf die er
dabei stossen niusste, brachte es mit sich, dass alle wichtigen Punkte
auch nach seinem Schiedsspruch noch der Entscheidung harrten:
über die Land Verteilung in Guienne war vorderhand nichts Bestimm-
tes festgesetzt, und über Flandern enthielt das Friedensinstrument
überhaupt gar nichts. Dass der Streit, an dem ein Philipp der
Schöne mit seinen skrupellosen Plänen beteiligt war, durch einen sol-
chen Spruch nicht erledigt sein konnte, war vorauszusehen. Der König
nahm die Entscheidung mit Missmut auf. Es mochte ihn überhaupt
reuen, je seine Zustimmung dazu gegeben zu haben, dass Bonifaz
in seinem Streit mit England ein Urteil fälle.
In den folgenden Jahren glomm der Funken der Zwietracht
unter der Asche weiter, ohne je ganz zu verlöschen. Es ist hier
nicht der Ort, die mannigfachen Reibereien, die oft recht kleinlicher
Natur sind, im einzelnen zu verfolgen: es handelte sich im wesent-
lichen um vier Punkte:
1. Die englisch-flandrische Angelegenheit. Philipp ver-
handelte völlig selbständig mit Eduard, ohne sich um den gefallenen
und die folgenden Sprüche aus Rom zu kümmern. Die beiden
Könige schlössen im Sommer 1299 einen neuen WaÖenstillstand,
den sie später bis zum 30. November 1302 verlängerten, während
der Papst gleichzeitig auch Stillstände gebot und auf die endliche
Regelung des definitiven Friedens drang ^ Dagegen griff Philipp
nach Ablauf des 1298 geschlossenen Friedens 1300 mit aller Macht
das von England verlassene Flandern an.
2. Philipp und die französische Geistlichkeit, Der fran-
zösische König versuchte die Grafschaft Melgueil, die bisher als
Lehen des Bischofs von Maguelonne gegolten, in ein königliches
umzuwandeln; ebenso ging er bereitwilligst auf die Wünsche des
Vicorates Amalrich von Narbonne ein, der seine Besitzungen statt
vom Erzbischof von der Krone zu Lehen tragen wollte. In Lyon
war schon längere Zeit Streit zwischen den Bürgern und dem Erz-
bischof, wobei Philipp völlig auf der Seite der ersteren stand, da
der Erzbischof unter Betonung der Rechte des Deutschen Reichs
auf Burgund dem französischen König den Vasalleneid verweigerte.
Es kamen ungebührliche Anwendungen des Regalienrechts durch
Philipp bei einer Vorladung des Bischofs von Laon nach Rom und
nach dem Tod des Erzbischofs von Rheims hinzu. In verschiedenen
Schreiben an Philii^p nahm sich der Papst der Geistlichkeit an 2.
' Potthast, nr. 24 766, 24 801, 24 815 f., 24 868 f., 24 985.
" Potthast, nr. 24 772, 24 817, 24 969; Reg. de Bou. 11, 172 (nr. 2651),
Rückblick auf die (ioscliiclito dos fniii/ösisclieu K(iiii<rtuins. 29
3. Philipp und die Colonna. Xaclideiu die Coluiina aus
Palestrina, dem Mittelpunkt ihrer Besitzungen, durch falsche Zu-
sicherungen ^ herausgelockt und ihrer Güter und Aemter auch für
die Zukunft heraubt worden waren, fanden sie grossenteils in Frank-
reich bereitwillige Aufnahme, so besonders Stephan, der Bruder des
abgesetzten Kardinals Peter, einer der erbittertsten Feinde des
Papstes-; ein anderer Bruder der beiden, Jakob Sciarra, wurde
durch Philipp von Seeräubern losgekauft und dadurch diesem persön-
lich verpflichtet^.
4. Philipp und Albrecht von Oesterreich*. Da Bonifaz
den neugewählten deutschen König Albrecht trotz dessen Bemü-
hungen auch nach seinem Sieg über Adolf von Nassau nicht an-
erkennen wollte, wandte sich dieser, um der Gefahr einer gänzlichen
Isolierung in der europäischen Politik zu entgehen, an Philipp den
Schönen, der im August 1299 mit ihm ein Schutz- und Trutzbündnis
abschloss, das im Dezember d. J. auf einer Zusammenkunft der
beiden Herrscher zu Quatre-Vaux bei Vaucouleurs bestätigt ward.
Die letztgenannte Angelegenheit ist es, die uns zu Nogaret
zurückführt. Wir hnden ihn im Jahre 1300 zusammen mit Gesandten
Albrecht's an der römischen Kurie. Weder der französische noch
der deutsche König wollten also die Verhandlungen mit Bonifaz
abbrechen, und doch spitzen sich von nun an die Verhältnisse immer
mehr zu.
321—325 (nr. 2889), 393—896 (nr. 3031 f.). — Vrgl. Phillips: „Das Regalieu-
recht in Frankreich" (Halle 1873), S. 89 f.
' Das direkte Zeugnis Dante's (Inf. XXVII, 110), dass Guido von Moute-
feltro dem Papst eine „lunga promessa con Tattender corto" geraten habe, als
dieser wissen wollte, wie er sich Palestrinas bemächtigen könne, wird auch
durch die Ausführungen von Tosti II, 268 ff. nicht erschüttert.
- Chronik von ürvieto, ed. Döllinger 350, ed. Himmelstern 32-, Dru-
MANN I, 204.
* Die Annalen von Este (Muratori XV, 350 D) sagen von ihm gelegent-
lich seiner Beteiligung am IJeberfall von Anagni: „hoc fecit ad instantiam regis
Francorum et pro sua viudicta facienda, quia iste papa fugaverat eum per totum
mundum."
* Vrgl. Leroux: „Rehitions politiques de la France avec rAllemagne de
1292 ä 1378", Paris 1882, St. 97 ff. Henneberg: „Die politischen Beziehungen
zwischen Deutschland und Frankreich unter König Albrecht I.", Strassburg 1891.
3U
3. Kapitel.
Nog-aret's Thätigkeit in den Jahren 1300 — 1303, seine Reise nach
Italien und der Fortgang des Kirchenstreits bis zum August 1303.
1.
Ueber die Gi-esandtschaft Nogaret's nach Rom^ vom Jahre
1300 haben wir leider nur zwei Berichte von ihm selbst, die er zu
einer Zeit aufgesetzt hat, da es ihm sicher weniger denn je darauf
ankam, in erster Linie historisch treu zu berichten. Sie stammen
aus dem Jahre 1304 und finden sich in zwei jenei' Apologieen,
durch die Nogaret, als er nach dem Attentat von Anagni nach
Frankreich zurückgekehrt war, sich und den König rechtfertigen
wollte. Als geschichtliche Quellen sind sie mit grösster Vorsicht
aufzunehmen, zumal hier, wo sie nicht durch andere Zeugnisse kon-
trolliert werden können.
In dem Protokoll, das der Offizial des Bischofs von Paris am
7. September 1304 auf Nogaret's Ansuchen hin aufnahm, heisst
es'^: „Ferner giebt er (nämlich Nogaret) an, dass er vor ungefähr
vier Jahren im Dienst Gottes und des Glaubens in güthcher und
rechthcher Weise Bonifaz betreffs der kirchlichen Simonie und der
Bedrückungen der gallikanischen Kirche Vorstellungen nuxchte, dieser
aber gleich einer Viper Ermahnung und alle Unterweisung ver-
schmähte ^ und noch mehr als vorher in schlimmer Leidenschaft
entbrannte; und Nogaret, der den Papst erst unter vier Augen,
dann vor rechtlichen Zeugen warnte, den dieser aber nicht mehr
hören wollte, hätte sich an die Kirche gewandt, wenn er es wohl
hätte thun können, und nicht wegen des Papstes Macht und An-
' Dieselbe wird fälschlicli in der Hist. de Laug. X, notes 56 (nr. VI)
geleugnet, da sie hier nur aus Baillet 72 bekannt war, wo Dupdy falsch
zitiert ist.
- Dupuv, DitV. pr. 244 (nr. XXXI).
=• Yrgl. S. 31 Anm. 3.
Nogaret's Thätigkeit iu den Jahren 1:300—1303. 31
sehen alle kircliliche Disziplin bei diesem geruht hätte oder vielmehr
von ihm weggeworfen worden wäre."
Ausführlicher berichtet Nogaret in seinen um dieselbe Zeit ver-
fassten „Allegationes excusatoriae" ^: „. . . Hiezu muss man wissen,
dass es schon mehr als vier Jahre her sind — es war im Jahre
1300 — , dass ich als Gesandter meines Herrn und Königs in dessen
Geschäften mit anderen zu Bonifaz kam; ich sollte ihm u. a. Mit-
teilung machen von dem zum Frieden der Kirche und der beiden
Königreiche wie im Interesse des heiligen Landes neu hergestellten
Einvernehmen zwischen unserem und dem erhabenen deutschen König,
sollte ilni auch betreffs der Sache des heiligen Landes um seinen
Rat- bitten, da der König von Frankreich in dieser Angelegenheit den
Spuren seiner Vorgänger folgen wollte. In derselben Sache waren
auch Boten des deutschen Königs zum Papst gekommen. Beide
Gesandtschaften gingen zusammen vor ihn und setzten ihm die ge-
nannten Beweggründe der beiden Könige auseinander. Bonifaz aber
stopfte nach Art einer Otter seine Ohren zu '^ und zeigte keine Sorge
betreffs der Aufgaben im heiligen Land; er griff vielmehr den deut-
schen König und seine Wahl mit falschen Beschuldigungen und in
den drastischsten Ausdrücken an und schwur ihm Untergang, wenn
er nicht Tuscien, wo der Papst zur Bereicherung seiner widrigen
Verwandtschaft ein Königreich einrichten wollte, herausgäbe, wohin-
gegen er ihm für den Fall der Restitution Tusciens von selbst offen
versprach, um seinen Frieden bemüht sein zu wollen, ihm nicht mehr
die Gnade der Kirche zu verschhessen und ihn über alle bisherigen
Kaiser zu erheben. Dann vergass er auch des französischen Königs
nicht, sprach über ihn viele schreckliche Schmähungen, tadelte den
Vertrag mit dem deutschen König, schüttete über die Völker beider
Könige wie über sie selbst vielfältige Lästerungen und Beschimpf-
ungen, nicht im Tone irgend welchen Anstands, sondern in Flüchen
über den Frieden und in Wüten gegen sich selbst, wozu er keinen
anderen Grund hatte als den: Wes das Herz voll ist, des gehet
der Mund über*; sein Bemühen war die Freundschaft wieder zu
zerstören mit dem Gift und der Verdorbenheit seiner Seele; zu
diesem Zweck that er auch, was er konnte, um uns, die Gesandten
der beiden Könige, zu trennen, wobei er noch unverscliämt vom
1 Dlpuy, Difr. pr. 253 f.
- Statt „coricilium" ist „consiliuni" zu loscu (Arcli. iiat. J -l^.^'J, nr. 802).
^ Psalm n8 s.
'' „Ex abundantia oordis os loquitur", Matth. 12 ai; Luc. 0 i... Vr;;l. DüPUV,
Diff. pr. 261.
32 3. Kapitel.
französischen König die Zahlung grosser Geldsummen verlangte, wie
er sie von der Geistlichkeit eintrieb. Wir aber hielten alle dem
Sturm stand, sodass er nichts erreichen konnte. Da ich nun seine
Verworfenheit erkannte, über seine Häresie, Sodomie, Simonie, seine
Hiiubeieien, Mördereien und andere Verbrechen unterrichtet war,
den Schaden der Kirche und nicht zum mindesten die Gefahren
sah, die allen Verehrern Christi von seinen verderbten Thaten drohten,
da ich ferner den bedrängten Zustand der französischen Kirchen be-
dachte, die dieser Bonifaz verprasste: da hielt ich, der Lehre unseres
Herrn folgend ', ihm zuerst unter vier Augen vor, er solle ablassen
von der Simonie, den Erpressungen und verschiedenen anderen Be-
drückungen, die ich ihm in voller Unterwürfigkeit auseinandersetzte,
nannte die Schlechtigkeiten, die man allgemein von ihm erzählte,
und bat ihn in aller Ehrfurcht, er möge für seinen Ruf, die ge-
nannten Kirchen und das Königreich Sorge tragen. Er aber ver-
achtete solche Ermahnungen, rief Zeugen zu sich, liess die Vor-
haltungen nochmals eingehender wiederholen und wollte vor jenen
wissen, ob ich das Gesagte im Auftrag meines Herrn, der mich ge-
schickt, oder von mir selbst aus gesprochen habe. Als ich nun ant-
wortete, dass ich von mir selbst aus in Glaubenseifer und in Ansehung
der genannten Kirchen und meines Herrn, ihres Beschützers, geredet,
da schäumte er auf wie ein Rasender und schleuderte mir die hef-
tigsten Drohungen, Beleidigungen und Lästerungen entgegen, die ich
in Christo geduldig ertrug; ich verhandelte nun eifrig zusammen mit
den anderen Gesandten mehrere Tage lang mit jenem die An-
gelegenheiten, wegen welcher ich gekommen. Dann erinnerte ich
mich alles dessen, was ich über ihn schon gehört hatte, sah ihn selbst
in seinen Launen, wie er aller christlichen Liebe bar war, gegen die
kirchliche Ordnung verstiess und allen Anstand von sich warf; da
blutete mein Herz wegen der Christus angethanen Schmach und der
Gefahr seiner Kirche, und weil ich bei seiner zügellosen Tyrannei
nicht wagte weiter in der Sache vorzugehen, weinte ich über die
römische Kirche, die dieser Buhle gefangen hielt, weinte ich über
die gallikanische Kirche, die er prahlend gänzlich zu zerstören suchte,
seine tägliche Arbeit."
Es ist klar, dass derartige Darstellungen aus der Zeit des Höhe-
punkts des Kampfes nur sehr vorsichtig verwertet werden dürfen.
Es war Nogaret 1304 hauptsächlich daran gelegen, den König und
sich Bonifaz gegenüber als die wahren Vertreter von Kirche und
' Mattl). 18 15.
Nogaret's Thätigkeit in eleu Jaliion 1300—1303. 33
Glauben hinzustellen, und aus jeder Zeile beinahe tritt auch in den
angeführten Berichten diese Absicht hervor. AVas kann man aus
ihnen für die Geschichte entnehmen?
1. Die Zeit der Sendung Nogaret's und die deutschen
Gesandten. Nogaret sagt, er sei in Rom mit einer Gesandtschaft
Albrecht's von üesterreich zusammengetroffen und von dieser haJje
Bonifaz die Abtretung Toscanas verlangt. Hierüber können wir
aus anderen Quellen einiges beibringen. Die Kolmarer Annalen^
melden zum Jahr 1300, König Albrecht habe den Bischof von Basel,
Peter von Aspelt, zur Besorgung „gewisser notwendiger Geschäfte"
nach Rom geschickt. Da wir sonst von einer Gesandtschaft Albrecht's
an den Papst in diesem Jahr nichts hören, ist wohl die Annahme
gerechtfertigt, dass Nogaret in seinem Bericht eben die Gesandt-
schaft unter Peter von Aspelt meinte. Bischof Peter ist 1300 zwei-
mal längere Zeit nicht nachweisbar, nämlich vom 8. März bis zum
7. Juli und vom 29. September bis zum 6. Januar 1301^. In die
letzten drei Monate wird man Peter's Romreise schon deshalb nicht
setzen, weil der wohlunterrichtete Kolmarer Annalist dieselbe zu
1300 als erstes Ereignis nennt ^^ dazu kommt die ausdrückliche Aus-
sage Nogaret's vom Herbst 1304, es seien mehr als vier Jahre her,
seit er 1300 in Rom gewesen'*. Demnach führte Peter von Aspelt
seine Romreise in den Monaten März — Juni aus. Auch darüber,
dass Bonifaz in diesem Jahr von Albrecht die Abtretung Tos-
canas wünschte, haben wir anderweitig Kunde. Es ist ein Brief
des Papstes an den Herzog von Sachsen vom 13. Mai 1300 er-
halten^, in dem sich Bonifaz das Recht anmasst, Toscana kraft päpst-
licher Autorität dem Reich zu entziehen- der Brief scheint nicht
zur Absendung gekommen zu sein, w^ohingegen ein Formular der
1 Mon. Germ. SS. XVII, 225 ZI. 28 i.
2 Vrgl. zu den Angaben von Heidemann in den Forschungen zur deutschen
Geschichte IX und seiner Schrift „Peter von Aspelt" (Berlin 1875) Erben-Emler :
„Regesta Bohemiae et Moraviae" II, 796 u. 805.
^ Auch HEmEMANN, der Peter erst Ende des Jahres nach Rom reisen lässt,
machte sich dieses Bedenken. Die Zusammenkunft der beiden Gesandten noch
früher, d. h. Peter's Reise vor den 8. März zu setzen, geht nicht an, da Nogaret
sonst nach der in Frankreich damals übliclien .Tahreszählung das Jahr 1299
nennen müsste.
* Denn nur so ist das „et ultra" in seinem Bericht zu verstehen: „ad hoc
sciendum est, quod iam quadriennium est elapsum, anno domini scilicet millesimo
trecentesimo, et ultra, cum ego venissem nuncius domini regis ... ad Boni-
facium"; die Worte anno — trecentesimo sind im Original nachträglich ein.
geschaltet.
6 Potthast, nr. 24 953.
R. Holtzmann, Nogaret. 3
34 3. Kapitel.
gewünschten Abtretungsurkunde dem König thatsächlich zugeschickt
worden sein dürfte'. Johann von Winterthur- schhesslich berichtet,
zu diMii in Ivohnar weilenden König seien als päpstliche Gesandte
zwei Minoriten gekommen, um wegen der Abtretung der Romagna
an den Papst zu verhandeln; sie seien von Albrecht abschlägig be-
schieden worden, worauf Bonifaz sie abermals nach Deutschland ge-
schickt und ihnen einen Drohbrief mitgegeben habe, ohne damit
aber eine andere AVirkung erzielt zu haben. Hier ist zunächst ein
offenbarer Irrtum zu berichtigen, indem es sich damals nicht um
die Romagna handeln konnte, die bereits durch Rudolf von Habs-
burg bei seinen kraft- und erfolglosen Kaiserplänen dem Papst aus-
geliefert worden war, sondern eine Verwechslung derselben mit
Toscana angenommen werden muss^. Im übrigen wissen wir, dass
Albrecht am 26. März 1300 nach Kolmar kam*, und wenn wir an-
nehmen, dass es um diese Zeit war, dass die beiden Minoriten ihn
zum erstenmal trafen, so ergiebt sich der weitere Verlauf der Ver-
handlungen folgendermassen : Albrecht gab den Minoriten (nach
Johann von Winterthur) den Bescheid, er dürfe Reichsgut nicht
veräussern, schickte aber um dieselbe Zeit oder doch nicht lange
nachher, da er wegen des beginnenden Zwists mit den Kurfürsten
seine Anerkennung durch den Papst gern gesehen hätte, seinerseits
den Bischof von Basel mit einer Gesandtschaft nach Rom. Peter
mag in Kolmar" oder in der Schweiz., in die sich Albrecht im April
begab", seine Aufträge erhalten haben. Wenn nun der vom 13, Mai
datierte Brief des Papstes an den Herzog von Sachsen nicht ab-
geschickt wurde, so wird man dies wohl am natürlichsten durch die
Ankunft des Bischofs in Rom erklären. Die beiden Minoriten
hatten im April Bonifaz die Antwort des Königs überbracht und
waren sofort '' wieder zurückgeschickt worden; sie trafen den König
nach der ausdrückhchen Angabe Johann's von Winterthur wiederum
^ Ficker: „Forschungen zur Reiclis- und Rechtsgesch. Italiens" II, 462 f.
- Ed. V. Wvss 44 f.
'^ Dieselbe ist um so leichter erklärlich, wenn Ficker mit der Annahme
Recht bat, dass Albrecht sich vielleicht auf einen Austausch Tusciens gegen die
Romagna habe einlassen wollen.
* Böhmer: „Regesta imperii 1246—1313", 220.
'•" Hierfür spräche die Erwähnung seiner Mission gerade in den annales
Colmarienses.
« Böhmer a. a. 0. 221, 1. Ergänzungsheft 413.
' „post paucos dies"; die Randangabe von Wtss „März 1302" ist demnach
Unrichtig, gründe* sich wohl auf Böhmer, nr. 378 (S. 229), wo aber zudem Al-
brecht gar nicht in Kolmar war.
Nogaret's Thätigkeit in den Jiilireu 1300—1303. 35
in Kolmar: in der That finden wir All)reclit am 18, Mai 1300
abermals in dieser Städte Bonifaz aber hatte nach der zweiten
Entsendung der Minoriten einen entscheidenden Schritt zu thun ge-
dacht, von dem wohl auch in dem Drohbrief, den er jenen an Albrecht
mitgab, bereits die Rede war. Aus eigenem Recht wollte er Tos-
cana der Kirche, „auf deren Geheiss es bekanntlich dem römischen
Reich übertragen worden war", zurückstellen. Am 13. Mai war
der Brief, in dem der Herzog von Sachsen^ ersucht wurde dagegen
nichts einzuwenden, zur Absendung fertig: da hörte der Papst von
der Gesandtschaft aus Deutschland, und sein Schreiben blieb im
Archiv liegen. Es wurde auch nachher nicht abgesandt, vermutlich
jveil die Verhandlungen mit Peter von Aspelt doch immerhin Aus-
sicht auf eine Verständigung boten, wie sie drei Jahre später sich
verwirklichte. Sonach war es also die zweite Hälfte Mai und etwa
noch der Anfang Juni 1300, wo Wilhelm von Nogaret und Peter
von Aspelt als Vertreter ihrer Könige in Rom weilten: eine inter-
essante Erscheinung, diese beiden Gesandten, die sich da trafen,
der deutsche Bischof und der französische Kronrat, beide geschickt
zur Vertretung der Interessen der welÜichen Gewalt gegenüber der
päpstlichen.
2. Die Aufträge der Gesandten, die Verhandlungen.
Nach dem, was Nogaret berichtet, kann darüber kein Zweifel sein,
dass Peter von Aspelt in erster Linie wegen der Frage der
Anerkennung Albrecht's und der toscanischen Forderungen des
Papstes verhandelte: Bonifaz sagte die Anerkennung nur gegen die
Abtretung Toscanas zu, worauf sich der deutsche Bevollmächtigte
nicht einlassen konnte. Was dabei die Behauptung Nogaret's an-
geht, Bonifaz habe in Tuscien eine Nepotenherrschaft gründen
wollen, so liegt kein Grund vor sie zu bezweifeln-, wir werden uns
damit, wie Bonifaz seit der Bezwingung der Colonna einem seiner
Nepoten in Mittelitalien eine Herrschaft zu verschaften bemüht
war, noch zu beschäftigen haben. Weniger klar wird der Auftrag
Nogaret's. Phihpp wollte offenbar nicht mit dem Papst in offenen
Konflikt kommen und Hess ihm daher über gewisse Dinge Auf-
klärung geben, so namentlich über den mit Albrecht geschlossenen
Vertrag, als dessen Beweggründe Nogaret die Rücksicht auf den
* Böhmer, 1. Ergänzungsheft a. a. O.
- Aller Wahrscheinlichheit nach sollte überdies nicht nur er ein solches
Schreiben erhalten; Bonifaz mochte wissen, dass die deutschen Fürsten derartige
Verschleudeiuugen von Rcichsgut, wenn sie nicht ihnen selbst zu gut kamen,
denn doch reclit ungern sahen.
3*
36 3. Kapitel.
Frieden der Kirche und der beiden Königreiche sowie auf die
Sache des heiligen Landes anführte. Besonders das letztere sollte
den Papst beruhigen: es war das Mittel, das man in dieser Zeit
des erlahnitun Kreuzzugeifers häufig hervorholte, wenn es galt, den
Papst in irgend einer näher liegenden Angelegenheit bei Stimmung
zu halten, das Lieblingsthema der französischen Partei. Die beiden
Gesandtschaften wurden zusammen vorgelassen, man unterhandelte
mehrere Tage, und Nogaret berührte auch die Zustände und
Wünsche der gallikanischen Kirche, erst in privater, dann in öffent-
licher Audienz ^ Dies dürfte wohl allein von seiner langen Schil-
derung glaubwürdig sein. Die ungeheuerliche Behauptung, er habe
dem Papst seine Sünden und Laster vorgehalten, wird schon durch
die Mitteilung, dass dieser nachher noch mit ihm verhandelte,
widerlegt. Den Angaben der Colonna über die Ketzerei des Bo-
nifaz schloss man sich in Frankreich überhaupt erst seit dem Früh-
jahr 1303 offiziell an. Fallen zu lassen sind ferner auch zwei
Punkte, die deutlich nach Analogie späterer Ereignisse geformt
sind; nämlich einmal die Nachricht, der Papst habe wissen wollen,
ob Nogaret von sich aus oder im Namen des Königs gesprochen
habe, was zu deutlich an die Frage erinnert, die nach dem Attentat
von Anagni insbesondere auch die Päpste beschäftigte, ob nämlich
Philipp den Auftrag zur Gefangennahme des Papstes gegeben habe :
beide Male giebt Nogaret auch dieselbe Antwort; und sodann die
Anspielung darauf, dass der Papst sich ein Konzil zu berufen ge-
weigert habe: hier haben wir einen Niederschlag der gleichfalls erst
1303 brennend werdenden Konzilsfrage zu erkennen. Zu irgend
welchen erregten Szenen ist es bei diesen Verhandlungen in Rom
aller Wahrscheinlichkeit nach überhaupt nicht gekommen. Was
Nogaret eigentlich erreichte, wissen wir nicht; auch Hegt die Mög-
lichkeit vor, dass er uns wichtige Punkte seines Auftrags ver-
schweigt. Nach Beendigung der Verhandlungen kehrte er zu
Philipp zurück, um ihm zu berichten-.
2.
Wenn der Streit zwischen Philipp und Bonifaz nun bald mit
erhöhter Heftigkeit ausbricht, so spielte hierbei ohne Zweifel das
grosse Jubiläum des Jahres 1300^ in Rom eine massgebende
^ Die genaue Darstellung, wonach die Unterhandlung „primo secrete, secundo
coram testibus legitirais" stattfand, wird nicht ganz aus der Luft gegriffen sein.
^ DuPUY, Diff. pr. 254.
^ Vrgl. über dasselbe Tosti II, 66 ff.; Drumann II, 247 ff. (Dazu auch
Nogaret's Thätigkeit in den Jahren 1300—1303. 37
Rolle. Einmal ward hier, wo der Papst seine Praclitliebe durch
die Entfaltung grossen Glanzes befriedigen konnte, wo aus allen
Ländern der römischen Kirche Teilnehmer in die Petersstadt
strömten und sogar Fürsten als Wallfahrer sich im Lateran ein-
fanden, das Selbstbewusstsein und das Machtgefiihl des Papstes
ausserordentlich gehoben; und sodann ist nicht zu unterschätzen,
dass die päpstliche Kasse, die bisher meist leer gewesen, sich un-
gemein reichlich und rasch füllte. Dadurch wurde Bonifaz in den
Stand gesetzt, seine Pläne mit neuer Energie anzufassen, was sich
schon 1301 zeigte, als er den Bruder Philipp's des Schönen,
Karl von Valois, nach Itahen rief und ihm als Preis der Er-
oberung Siziliens, die dem König von Neapel nicht glückte, die
römische und byzantinische Kaiserkrone versprach. Dies könnte
man als ein Zeichen des Einvernehmens zwischen der päpstlichen
und der französischen Politik ansehen, aber gleichzeitig hatte sich
bereits der Ausbruch offener Feindseligkeiten vorbereitet.
Nogaret's Name wird uns im Verlauf des grossen Kirchen-
streits zunächst nicht mehr genannt^; das einzige, was wir werden
nachweisen können, ist der grosse Einfluss, den wir den Räten des
Königs überhaupt damals zuzuschreiben haben. Von Nogaret spe-
ziell hören wir hingegen nur, dass er wieder zu verschiedenen Ver-
richtungen in der inneren Verwaltung verwandt wurde. Aus dem
Jahr 1301 kennt Dupuy^ zwei Urkunden für die Ritter Wilhelm
von Nogaret und Simon von Marchais. Li der einen erhalten die
beiden den Auftrag, einen Schützer für die Abtei LuxeuiP zu
ernennen, in der anderen für die Schiffbarmachung der Seine
von Nogent aufwärts Sorge zu tragen. Das interessante letztere
Aktenstück ist unterdessen publiziert worden^. Philijjp will ver-
suchen, die nur bis Nogent schiff'bare Seine bis Troyes und weiter
nach Burgund zu für Lastschiffe befahrbar zu machen und wo-
möglich auch nach Provins^ eine schiffbare Wasserstrasse zu führen.
Bei diesem Werk sei besonders auf die Mühlen achtzugeben, welche
die Kirchen und Privatpersonen dort besässen; die Orte und Per-
sonen, die einen augenscheinlichen Vorteil von der Sache haben,
die Bemerkungen der Chronik von Orvieto, ed. Döllinqer 351, ed. Himmkl-
STERN 33.)
» Vrgl. Renan 239. - Diff. pr. 615.
^ 40 km. Dordwestl. von Beifort, heute Dopt. Haute-Saone.
* „Notices et extraits" XX 2, 138 f.
•'"' Der alten Hauptstadt der Brie, rechts von der Seine an der Voulzie
und nordwestl. von Nogent gelegen.
38 3. Kapitel.
sollten auch die Kosten tragen. Drei Beamte beauftragt Philipp
mit der Ausführung seines Plans, an der Spitze wird Nvieder Nogaret
genannt'. Die Verordnung ist am 26. Mai 13(»1 erlassen; über
ihre Ausführung wissen wir nichts. Heute ist die Seine bis zur
Mündung der Aube bei Marcilly schiti'bar, also wenig weiter hinauf
als Nogent.
lieber den AViederausbruch des lang verhaltenen Streits
zwischen Philipp und Bonifaz'^ sei hier folgendes gesagt: Zu
Beginn des Jahres 1301 erschien in Paris als päpstHcher Gesandter
Bernhard von Saisset, der Bischof von Pamiers, ein erbitterter
Feind Piiili{)p's. Die Wahl des Gesandten, der, wie es scheint,
wegen der Kreuzzugswünsche des Papstes und wegen flandrischer
Dinge unterhandeln sollte, w^ar schon an und für sich eine Heraus-
forderung, und es ist wahrscheinlich, dass der hochmütige und
leidenschaftliche Bischof jede Gelegenheit benutzte, um bei Philipp
Anstoss zu erregen. Dennoch liess ihn dieser zunächst unangefochten
zur Berichterstattung nach Eom ziehen. Nachdem er aber dann
wieder in sein Bistum zurückgekehrt war, wurden durch zwei könig-
liche Räte in Toulouse Beweise gegen ihn gesannuelt, worauf sich
Saisset am 24. Oktober 1301 vor dem Staatsrat zu Senlis zu
verantworten hatte. Der Prozess wurde geleitet durch Peter
Plotte, der Avie Nogaret ein Rechtsgelehrter und Ritter Philipp's
war, seinem König mit Leib und Seele ergeben, weshalb ihn der-
selbe auch zu seinem Grosssiegelbewahrer erhobt Man darf wohl
annehmen, dass auch Nogaret sich damals in Senlis befand. Saisset
wurde für schuldig erachtet und in Haft gehalten; Philipp schickte
eine Gesandtschaft^ nach Rom, um dem Papst Mitteilung von dem
^ „. . , dilectis et fidelibus Guillelmo de Nogareto et Simoni de Marchesio
militibus ac Guillelmo de Muisseyo panetario nostris ..."
- Vrgl. Baillet 77—106; Schmidt I, 660—664; Tosti II, 124—132; Dru-
MANN II, 3—22; Martin IV, 423—427; Bodtaric 102—106; Jolly 166—169;
Hefele-Knöpfler vi, 321—329.
•■' Vrgl. über Peter Flotte oben S. 16, 25 Anm. 1, 27. Betreffs seiner
Erhebung zum Grosssiegelbewahrer sind wir nicht gut unterriclitet. Nach
DüciiESNE 250 war er am 26. Januar 1301 noch blos „miles", am 18. April 1302
dagegen Grosssiegelbewahrer („vicecancellarius" ; auf diese Titel kommen wir
später noch zu sprechen); Nicolaus Trivetus (ed. HoG 396) sagt, er sei „regia
Francorum consiliarius praecipuus" gewesen, der Fortsetzer des Wilhelm von
Nangis nennt ihn irrtümlich „cancellarius" (eigentliche Kanzler gab es damals
gar nicht mehr), nach den „Ancienues chroniques de Flandre" (Rec. des bist.
XXII, 374 0) war er „prothonotaire de toute France".
' Eigentümlicher AVeise kennt keiner der französischen Schriftsteller bis
jetzt die Ausführungen Drumann's (II, 13 f.), nach denen Peter Flotte nicht
Xogaret's Thätigkeit iu den Jahren 1300—1303. 39
Geschehenen zu machen und ihn zu bitten, dem Bischof die geist-
hchen Vorrechte zu entziehen. Noch ehe sie ankam, erhielt Bonifaz
die Angelegenheit hinterbrachte und nun entlud sich mit einem
Mal bei ihm der ganze im Lauf der letzten Jahre gegen Philij)])
angesammelte Groll in mehreren scharfen Schreiben vom 5. De-
zember 1301-, Er forderte vom König die Freilassung des Bischofs
von Pamiers und schickte ihm mit einem Begleitschreiben die vom
Tag vorher datierte Bulle „Salvator mundi", wonach alle ihm
zugestandenen Privilegien aufgehoben waren*, ferner berief er alle
französischen Prälaten nach Rom, wo sie spätestens am 1. No-
vember 1302 „ad reformationem regni et regis correctionem" zu
einem Konzil erscheinen sollten. Der leidenschaftlichste dieser Er-
lasse ist aber die an Philipp gerichtete Bulle „Ausculta fili", in
welcher der Papst dem König ein langes Sündenregister vorhält
und ihm zu Gemüte führt, dass er, der Nachfolger Petri, von Gott
über Könige und Reiche gesetzt sei, weshalb sich Philipp nicht
einreden lassen solle, ihm nicht unterworfen zu sein. Damit hatte
Bonifaz den Krieg in mehr zorniger als geschickter Weise definitiv
erklärt. In der Folge zeigte sich immer deutlicher der Unterschied
zwischen seinem Wollen und seinem Können, eine Diskrepanz, die
seine ganze Geschichte im Grund zu einer Kette von Misserfolgen
gemacht hat: bereits sein zweiter Nachfolger Hess auf den Wunsch
desselben Philipp, gegen den Bonifaz in so volltönenden Worten
den Kampf erhob, die ganze Bulle „Salvator mundi" und alle
scharfen Stellen von „Ausculta tili" im ])äpstliclien Register aus-
radieren ! -^
In der Bulle „Ausculta fili'- interessiert uns besonders eine
Stelle, in der sich der Papst über denEinfluss der königlichen
Räte auslässt. Es heisst da: „Obgleich Dich übrigens einige be-
treffs Deiner Fehler in den genannten und ähnlichen Punkten ent-
schuldigen wollen, indem sie sie nicht so sehr Dir als Deinen
Mitglied dieser Gesandtschaft war. Kindler 6 Aum. 1 weist auf die Abschrift
eines päpstlichen Schreibens bei Dupuy, Diff. pr. 41 hin, wo Flotte als niit-
beglaubigender Zeuge genannt wird; selbst wenn die Absclirift wirklich in Koni
gemacht wurde, so kann sie doch nichts gegen die Ausführungen Druma.mn's
beweisen, da sie aus dem Jahr 1300 ist, während Flotte doch erst nach dem
Staatsrat zu Senlis nach Rom gereist sein soll. — äIartin IV, 427 scheint
Nogaret's Gesandtschaft von 1300 hier unterbringen zu wollen.
^ „Ad nostrum perveuitauditum" sagt Bonifaz von der Inliaftierung Saissets;
über die Ankunft der französischen Gesandten vrgl. Dkumann JI, 22.
' Potthast, nr. 25 096—25108.
" Vrgl. DvvvY, Diö. pr. 606—608; Ravnald XXIil, 2'J3f. (1301, ur. 30—31).
40 3. Kapitel.
scliliinmeii Ratgebern zur Last legen, erscheinst Du darin doch
unentschuldbar, dass Du solche Räte, die Deine Ehre zerstören
uiul in ihrer Falschheit und Gottlosigkeit Dich und Deinen Ruf zu
(jruiul Heilten, nimmst, behältst und ihnen, die Dich zu solchen
grossen Abscheulichkeiten verleiten, Deine königliche Zustimmung
zu Teil werden lässt. Sie sind falsche Propheten und raten Dir
Falsches und Thörichtes, weil sie von Gott keine Otfenbarung
empfangen haben. Deshalb bitten wir Dich, pflichte nicht ihren
umstürzlerischen und schädlichen Betrügereien bei, die sie unter
der Decke der Schmeichelei und des falschen Rats bewerkstelligen,
da diese Leute in feindlicher Verheerung die Bewohner Deines
Reichs verschlingen, und nicht Dir, sondern ihnen die Bienen den
Honig bereiten; denn sie sind jene geheimen Thüren, durch welche
die Diener Bels die vom König dargebrachten Opfer heimlich weg-
tragen ^, sie sind es, die unter Deinem Schatten Dein und anderer
Gut langsam rauben und unter dem Vorgeben, die Gerechtigkeit zu
wahren, die Unterthanen bedrücken, die Kirchen belästigen und
fremde Einkünfte mit Gewalt an sich reissen. Um Wittwen und
Waisen kümmern sie sich nicht, sondern werden fett von den
Thränen der Armen und der Bedrückung der Reichen; sie erregen
und pflegen Zwistigkeiten, nähren Kriege und scheuen sich nicht,
mit schlimmen Ränken dem Reich den Frieden zu entziehen."
Aehnliche Auslassungen des Papstes begegnen in seinen Er-
lassen öfters^, wieder und wieder warnt Bonifaz, der über die Ver-
hältnisse in Paris sicher gut unterrichtet war, den König vor seinen
schlechten Räten, immer wieder klingt aus seinen Aeusserungen der
Zorn gegen die gottlosen Legisten heraus. Auf sie schob er alles
Unheil, in ihnen glaubte er die eigentlichen Urheber der französi-
schen Politik sehen zu sollen. Und auch von anderer Seite werden
die Räte wohl für wichtige Massnahmen Philipp's verantwortlich
gemacht. Aegidius von Pontoise^ schiebt auf sie all die schlimmen
Zölle und Steuern, die durch König Philipp eingeführt wurden.
Was ergiebt sich hieraus? Hat sich Philipp zum Werkzeug für
die Pläne seiner Räte gebrauchen lassen? Dies wäre sicher zu viel
gesagt; denn er war es doch, der diese Räte berief, er war es vor
' Vigl. Bei zu Babel 12.
-' So in „Inefabilis" (20. Sept. 1296; Reg. de Bon. I, 615—619), „Excitat
uns" (um dieselbe Zeit; Potthast, nr. 24 405); „Verba delirautis" (Sommer 1302;
Potthast, nr.25 184), einer Rede im Konsistorium (zur selben Zeit; Dupdy, Dift'.
pr. 77) und in „Super Petri solio" (8. Sept. 1303; Potthast, nr. 25 283).
^ Uenanut „Guillelmus Scotus", Rec. des bist. XXI, 205 D.
Nogaret's Thätigkeit iu deu Jahren 1300—1303. 41
allem, der sie nie im Stich Hess: nicht einmal kam es vor, dass der
König durch das Fallenlassen einer seiner lläte sich einen hilligen
Frieden erkaufte, was ihm von der Kirche oft nahe genug gelegt
wurde. Zweifellos war es die Politik des Königs, nach welcher die
seiner Minister sich richtete. Aber damit ist nicht ausgeschlossen,
dass mancher der Schachzüge, die dieser Politik dienten, zuerst
von einem dieser Räte gedacht wurde, und dies scheint in der
That nicht minder sicher, dass wichtige und folgenschwere Gedanken
zuerst von ihnen ins Auge gefasst wurden, von einem Peter Flotte ',
einem Wilhelm von Nogaret. Die Thätigkeit dieser Leute tritt
eben bei einem Blick auf die Art, wie Philipp die päpstlichen
Schreiben vom 5. Dezember 1301 beantwortete, etwas aus dem
Dunkel heraus, in das sie für uns durch die Beschaffenheit unsrer
mittelalterhchen Quellen vielfach gerückt ist.
3.
Der Archidiakon Jakob von Normans brachte die päpstlichen
Erlasse nach Frankreich. Als er sie Anfang Februar 1302 iu Paris
überreichte, wurde der König aufs äusserste bestürzt und beriet
sich sofort wegen der zu treffenden Gegenmassregeln mit seinen
Räten. Zwar wurde Bernhard von Saisset wirklich frei gegeben,
aber er musste mit dem Archidiakon Frankreich sofort ver-
lassen. Ein Bekanntwerden der Bulle „Ausculta fili" ward mit
Erfolg verhindert, und der Grosssiegelbewahrer Peter Flotte
* Besonders auf ihn ist der ganze Zorn des Papstes gerichtet. In „Verba
delirantis" heisst es mit Beziehung darauf, dass er auf einem Auge blind war,
„Belial ille Petrus Flöte, seraividens corpore et meute totaliter excaecatus",
und in der Rede im Konsistorium warf Bonifaz die Frage auf, wer es sei,
der das Papsttum und Frankreich, die Gott zusammengefügt habe, trenne, und
antwortet darauf: „iste est Achitophel [ein Rat David's, der zu Absalom abfiel]
secundum similitudinera et secundum interpretationem. Achitophel fuit con-
siliarius Absalon contra patrem suum David, et hie uno modo interpretatur
„ruina fratris" vel „frater mens ruens" [vrgl. unten], alio modo id est acetum
et fei; iste Achitophel est quidem diabolus vel diabolieus homo, quem deus iam
in parte punivit caecutiens corpore, caecus mente, scilicet Petrus Flöte, homo
acetosus, homo fellicus, homo haereticus censendus et condomnandus ut haere-
ticus, ruina fratris, quia nunquam, postquam ipse fuit cousiliarius, fecit rex uec
regnum nisi ruere de malo in peius inter regem et regnum et ecciesiam istam."
Zu der Interpretation des Wortes „Achitophel" sei bemerkt, dass dasselbe in
"Wirklichkeit etymologisch = lat. „frater insulsitatis" ist (hebr. ach = frater
tophel = insulsitas); Bonifaz denkt — wohl im Anschluss an eine Crlosse —
an hebr. naphal = ruere, wobei das verbindende i dann als Pronomen („meus")
aufgefasst wird. (Nach Gesenius.)
42 3. Kapitel.
arbeitete eine Fälsclumg aus, die in wenigen Zeilen die pcäpstlicben
Forderungen in bedeutend brüskerer Form entbielt, als sie sieb in
„Ausculta tili'* fanden, und die sich deshalb zur Agitation besser
ei<,'nete; dies ist die angebliche Bulle „Deum time"^, deren An-
fang lautet: „Fürchte Gott und halte seine Gebote! Wir wollen
Dir zu wissen geben, dass Du uns im Geistlichen und im Weltlichen
unterworfen bist." Auf Anraten des Autors wurde dann diese
Fälschuug als echte päpstliche Bulle zugleich mit einer in dem-
seli)en Stil gehaltenen angeblichen Antwort Philipp's der Oeß'entlich-
keit bekannt gegeben, sodass man allgemein glaubte, es handle sich
um die überaus verletzende Bulle „Deum time", als Philipp am
11. Februar 1302 das Original von „Ausculta fili" in feierlicher
Versammlung den Flammen übergab^. Am 23. desselben Monats
si)rach der König gleichfalls in feierlicher Weise über seine Söhne
Fluch und Enterbung aus, wenn sie je in Frankreich einen anderen
Überherrn anerkennten als allein Gott. Dass eine Aktion gegen
Bonifaz eingeleitet wurde, entsprach durchaus der Intention des
Königs; aber auf die Art der Ausführung derselben hatten die Räte
einen grossen Einfluss. Derselbe zeigte sich auch in der Berufung
der drei Reichsstände, die am 15. Februar 1302 auf den
8. April d. J. erging. Zum erstenmal sollte auch der dritte Stand
in Angelegenheiten des Reichs gehört werden: dieser Gedanke des
Königs, sich auf die ganze Nation zu stützen, ging wieder von Leuten
wie Peter Flotte und Wilhelm von Nogaret aus, die selbst aus dem
dritten Stand hervorgegangen waren. Am 10. April traten die
Stände in der Kirche Notre-Dame in Gegenwart des Königs zu-
sammen ^; auch Nogaret wird aller Wahrscheinlichkeit nach hier
um den König gewesen sein. Flotte berichtete im Namen Philipp's
über die Forderungen und Anmassungen des Pajjstes *, worauf der
König seinerseits die Freiheit des Reichs mit Gut und Blut ver-
teidigen zu wollen versprach und dazu um die Unterstützung der
' Potthast, nr. XIV (S. 2006).
- Vrgl. gegen RocQüAiN (in der Bibl de l'ecole des chartes Bd. 44 S. 393 ff.)
meine Ausführungen in der „Deutsclieii Zeitschrift für Geschichtswissenschaft",
Neue Folge 11, Vtljshfte., S. 16-38.
•■* Drumann II, 33 — 40; Boütaric 22—24; G. PicoT : „Hist. des etats gene-
raux", 2. cdit. I (Paris 1888), 21-24.
* D. h. er verlas die Bulle „Deum time": „fecit mandata i^apalia recituri"
hcisst es vom König beim Fortsetzer des Wilhelm von Nanqis (ed. Geraüd I,
315), und dass darunter wirklich die Fälschung zu verstehen ist, ergiebt sich
mit voller Deutlichkeit aus dem, was die Barone darüber an die Kardinäle, die
Geistlichen an den Papst berichteten (Dupuv, Diff. pr. 60, 68).
Xogaret's Thätip;keit iu doii Jalircu 1300—1303. 43
Stände bat; die Barone sowie die Abgeordneten der StJidte er-
klärten sich schnell bereit, mit dem König Hand in Hand zu gehen,
zögernd folgte die Geistlichkeit, der nunmehr ausdrücklich der Be-
such des von Bonifaz angesetzten Konzils verboten wurde.
Die Nation war so auf die Seite ihres Königs getreten. Dass
das Regiment Philipp's trotz dessen Geldforderungen und Münz-
verschlechterungen in Frankreich nicht unbeliebt war, mag schon
hieraus erhellen. Und dies begreift, wer einen Blick in die ad-
ministrative Thätigkeit wirft und die vielen treft'lichen Einrich-
tungen und gesunden Neuerungen des Königs kennen lernt. Auch
jetzt, wo ihn doch andere und wichtigere Dinge beschäftigten, liess
er nicht nach in seiner Sorge für das Gedeihen der ihm anvertrauten
Länder. Dies zeigt eine Mission, die Nogaret eben damals erhielte
Am 20. Mai 1302 beauftragte ihn der König auf ein Gesuch aus
Figeac^ hin, wo veraltete und der Entwicklung des Gemeinwesens
im Weg stehende Rechtsverhältnisse herrschten, daselbst einmal nach
dem Rechten zu sehen und etwaigen Uebergrifien der Beamten ent-
gegenzutreten; zugleich aber möge er, wo es ihm zu des Königs
und Landes Nutzen und zu einem besseren Regiment in der
Stadt angebracht erscheine, derselben neue Statuten und, wenn nötig,
auch neue Rechte geben, das letztere vorbehaltlich der königlichen
Bestätigung. Nogaret kam dem Geheiss nach und arbeitete einen
Entwurf aus, der die Rechtsverhältnisse in Eigeac neu bestimmen
sollte, und der uns nebst Bemerkungen und Korrekturen von zwei
Händen erhalten ist^; über das weitere Schicksal dieser Angelegen-
heit sind wir nicht unterichtet.
Dies ist alles, was wir von Nogaret's Thätigkeit im Jahr 1302
wissen. Von Wichtigkeit sollte es aber für ihn werden, dass Peter
Flotte am 11. Juli 1302 in der Schlacht bei Courtrai, wo die schlecht
bewaffneten flandrischen Handwerker über das Ungestüm der fran-
zösischen Ritter einen glänzenden Sieg davontrugen, mit zahlreichen
anderen französischen Grossen das Leben verlor. Zum Grosssiegel-
bewahrer wurde nun der Archidiakon Stei)han von Suizy erhoben,
ohne dass derselbe je die Bedeutung gewinnen konnte, die Peter
' DupuY, Diff. pr. 615; Musee des archives nationales exiviscJs dans l'hotel
Soubise (Paris 1872) 165 f. fnr. 30H); Rknan 240.
- Guienue (heute Dopt. Lot).
^ Die Ansicht Renan's, dass der Entwurf von einem Schreiber Xogaret's
gemacht sei, während von diesem selbst nur einige Bemerkungen und Korrek-
turen stammten, ist irrig; vrgl. die Bemerkungen Boutaric's im Musee des
arch. nat.
44 3- Kapitel.
Flotte gehabt hat. Was den thatsächlichen Eintluss anlangte,
wurden dessen Nachfolger vielmehr seine Standesgenossen, die Legisten,
in erster Linie Wilhelm von Nogaret, der nun bald im Kampf gegen
Bonifaz die entscheidende Rolle übernehmen sollte.
lieber den Fortgang des Ki rohen streits bis zu diesem
Punkt braucht nur wenig gesagt zu werden. Philipp erneuerte
wieder sein Ausfuhrverbot für Geld und Wertgegenstände und
Hess die Grenzen sorgsam bewachend Der Papst eröti'nete am
30. Oktober 1302 in Rom das Konzil. Xicht ganz die Hälfte der
französischen Geistlichkeit hatte sich eingefunden^; Philipp entzog
diesen Ungehorsamen sofort ihre weltlichen Besitzungen^. Am
8. November schickte er sodann drei Gesandte nach Rom, um sich
ausdrücklich jede weitere Einmischung des ihm „verdächtigen"
Papstes in seine Angelegenheit mit England zu verbitten^. Der
Papst erliess am 18. November 1302 die bekannte Bulle „Uuam
sanctam"^, die den schärfsten Ausdruck darstellt, den das papale
System je gefunden hat; die geistliche Macht, heisst es hier, über-
rage an Würde und Adel jede irdische, jener gebühre es, diese ein-
zusetzen und zu richten, wenn sie auf Abwege gerate: dem römischen
Stuhl unterthan zu sein, gehöre zur Notwendigkeit des Heils für
jede menschliche Obrigkeit. Obgleich diese Bulle sich nicht aus-
drücklich gegen ihn wandte, war Philipp nunmehr doch entschlossen,
auch seinerseits energisch vorzugehen. Als Anfang 1303 der Kar-
dinal Johann Le Mo ine in 12 Artikeln die Forderungen des
' Bonifaz in „Super Petri solio" (Potthast, nr. 25 283)-, Cont. Güill. Xaxg.
ed. Geraud I, 3151'.; Bernhardus Guidonis, Rec. des bist. XXI, 712 J.
- Zu dem Verzeichnis bei Dopuy, Diff. pr. 86 ist zu bemerken, dass der
Bischof von Rennes darin zweimal genannt wird (Johann II. -J- 30. Okt. 1302)
und dass 5 Bischöfe als Gesandte in Rom weilten (Kervyn de Lettenhove:
„Etudes", mem. de lacad. roy. de Belg. XXVIII, 88 Anm. 2); sonach redu-
ziert sich die Zahl der Ungehorsamen auf 4 Erzbischöfe, 29 Bischöfe und
6 Aebte.
" Ordonnances I, 349 f.; Boutaric 107, Anm. 1.
* DuPüY, Diff. pr. 84 f. — Eine ähnliche Anweisung schickte er an seinen
Gesandten in Rom, den Bischof von Auxerre, Peter von Moi-nay (Notices et
extraits XX 2, 145 f.). Ueber dessen Gesandtschaft vrgl. Cont. Guill. Nang.
ed. Ger.vud I, 321 ; Lebeuf: „Hist. d'Auxerre" I, 419; Gallia christiana XII, 312.
Er hatte den Papst bewegen sollen, die Berufung des Konzils zurückzunehmen.
Die Darstellung bei Boutaric 107 ist unrichtig.
* Potthast, nr. 25189; Mirbt, „Quellen zur Geschichte des Papsttums"
88ff. (nr. 98); ein Facsimile der Bulle in den „Specimina palaeographica" (Rom
1888), Tafel 46, wodurch auch Datum und Eclitheit der Bulle endgültig fest-
gestellt sind.
Nogaret's Tliätigkeit in den .Tuhreu 1:300—1303, 45
Papstes als Friedensbedingungen iibeibiiichte ', gelang es ihm, diesen
Gesandten auf seine Seite zu ziehen^; Bonil'az wurde durch 12 aus-
weichende Antworten hingebalten. Im März 1303 ging der König
dann selbst zum Angriff über; seit dieser Zeit steht unter seinen
Räten an erster Stelle Wilhelm von Nogaret.
Welche Stellung bekleidete Nogaret damals? Die
frühere ^Meinung, er sei nach dem Tod Peter Flotte's Grosssiegel-
bewahrer geworden, wurde bereits von Vaissete beseitigt^. Dieser
war der Ansicht, Nogaret sei in der Kanzlei beschäftigt, vielleicht
Sekretär des Königs gewesen, worin ihm Renan* folgt. Nachdem
jedoch MoLiNiER darauf hingewiesen hat"', dass zu dieser Ver-
mutung kein Grund vorliege, bleibt es dabei, dass er die ein-
fache und in der damaligen Zeit doch so wichtige und mächtige
Stellung eines königlichen Rats einnahm, als er im Jahre 1303
zu jener unerhörten That über die Alpen zog.
4.
Am 7. März 1303 wurde Nogaret mit drei anderen Hofleuten
zu Paris vom König mit folgender Vollmacht versehen*^:
„Philipp von Gottes Gnaden König von Frankreich allen, die
dies Schreiben lesen, Gruss. Erfahret, dass wir den Rittern Jo-
hann Mouchet und AVilhelm von Nogaret und den Magistern
Dietrich von Hiricon und Jakob von Gesserini, unsern Ge-
liebten und Getreuen, auf deren Fleiss und Treue wir bauen, und
die wir in gewissen Geschäften nach bestimmten Ländern schicken,
sowohl allen wie jedem Einzelnen hiermit volle und freie Macht
geben für uns und in unserm Namen mit jedermann, sowohl adligen
als unadligen Geistlichen und Laien, wie hoch sie auch stehen, zu
unterhandeln über Bündnis und Freundschaft mit uns, sowie über
die gegenseitige Leistung von Unterstützung und Hülfe; desgleichen
1 Drümann II, 61—66; Hist. littcraire XXVII, 206 f.
- HüFLER 35, 48, 51, 53 f.; Deutsche Ztschrft. für Geschichtswissensch.
X. F. n, Vtljshfte., S. 36 f.
•' Hist. de Lang. X, notes 56 f. (nr. VII); auf die Frage der Kanzlerschaft
Xogaret's werden wir später zurückkommen.
* 241.
'- Hist. de Lang. a. a. 0. 57, Anm. 4. Vrgl. über die Unterfertigung „Per
dominum G. de Nogareto" Giry, Manuel de dipl. 762. — In allen Urkunden
dieser Zeit heisst Nogaret einfach „miles regia" u. dgl., und so auch bei den
Schriftstellern; den Kanzlertitel giebt ihm jetzt srhon nur Amai-ricus Auoerius
(MoRATORi HI«, 439 B), eine späte und schlechte Quelle.
« Ddpuy, Diff. pr. 175.
46 3. Kapitel.
haben sie Vollmacht eine derartige Unterhandlung zu Ende zu führen
und beliebige Sicherheit zu geben, Bündnis und Freundschaft ab-
zuschliessen, jede Unterstützung und Hülfe zu versprechen und alles
und jedes zu thun,'wie es erforderlich ist. AVas von ihnen oder
drei, zwei und einem derselben in diesen Geschäften oder einer da-
mit zusammenhängenden Angelegenheit gethan wird, wollen wir
bestätigen und gut heissen. Des zu Urkunde haben wir dies
Schreiben mit unserm Siegel versehen lassen. Gegeben zu Paris am
7. März 1302 [französischen Stils ^J" .
An erster Stelle wird in dieser Vollmacht der Ritter ^Slouchet ge-
nannt. Derselbe ist keine unbekannte Persönlichkeit-. Die Ijeiden fio-
rentinischen Brüder Musciatto und Biccio Guidi de' Franzesi,
die in französischen Quellen Mouchet und Bichet heissen, standen
bis 1306 der französischen Finanzverwaltung vor und zeichneten sich
hier durch Geschick und Gewandtheit aus. Musciatto war schon
mehrmals im Auftrag Philipp's in Italien gewesen, wobei besonders
sein Schloss Staggia in Toscana den Franzosen als Stützpunkt
gute Dienste geleistet hatte. Er war den Italienern bekannt und
steht deshalb auch in der Vollmacht an erster Stelle; denn unter
den „bestimmten Ländern", nach denen die Gesandtschaft gehen
sollte, war Italien gemeint, und dort brauchte man für alle tinan-
ziellen Angelegenheiten einen Mann wie Musciatto am nötigsten.
Der eigentliche Führer der Expedition war hingegen Nogaret, der
denn auch derjenige ist, der bei dem ganzen Unternehmen auf fran-
zösischer Seite allein hervortritt.
Seine Dienste wurden ihm vorausbezahlt. Gleichfalls im ]\Iärz
1303 erhielt er wie seine Nachkommen und Erben 300 Pfund jähr-
lichen Einkommens vom König zugewiesen^; diese Summe, heisst
es in der Urkunde, sei vom königlichen Schatz zu erheben, bis sie
durch eine entsprechende Landanweisung ersetzt würde. Bezeich-
nend ist der für die Schenkung angeführte Grund; sie geschieht ..in
Anbetracht der dankenswerten und treuen Dienste, die unser lieber
und treuer Ritter Wilhelm von Nogaret uns schon längere Zeit ge-
leistet hat und, wie wir hoffen, auch in Zukunft leisten wird".
Was waren das für Dienste, die der König von Nogaret er-
' Man begann in Frankreich das neue Jahr erst mit Ostern zu zählen. —
Auch das Siegel wird beschrieben; eine entsprechende Abbildung findet sich
in dem kleinen Büchlein von Zeller-Luchaire : „Philippe le Bei", 97.
- BouTARic 227; Renan 243; Langlois, Revue historique LX, 322 ff.
^ Livres toumois; Menard I, pr. 146 (ur. 123). Hierauf bezieht sich auch
das Dci'LV, Diff. pr. 519 (oben) gesagte.
Nogaret's Tliätiokeit iu den .Taliren 1300—1803. 47
wartete? Die Instruktion, welche die Gesandten bekamen, ist
uns nicht erhalten. Sie war eine geheime und wurde vermutlich
nach der Rückkehr Nogaret's absichtlich vernichtet, wenn sie über-
haupt je schriftlich fixiert war. Nogaret gab später an', er habe
keineswegs den Auftrag erhalten, Bonifaz gefangen zu nehmen,
sondern sei dazu nur durch den Eigensinn und die Ränke des
Papstes gezwungen worden. Aber er wollte damit nur den König
entlasten. Schon die gerade bei der Unbestimmtheit ihrer Fassung
weitgehende Rechte verleihende Vollmacht, die wir kennen lernten,
legt die Vermutung nahe, dass es sich um einen ganz anderen Auf-
trag handelte als den von ihm angegebenen, wonach nur der frühere
Frieden und die alte Eintracht zwischen Frankreich und dem Papst
wiederhergestellt werden sollten. Wir werden an anderer Stelle^ die
Gründe entwickeln, die uns zu der Annahme nötigen, dass Nogaret
sich der Person des Papstes bemächtigen und den greisen Ober-
priester nach Frankreich schaffen sollte, damit derselbe in Lyon vor
ein unter den Auspizien des französischen Königs abzuhaltendes
Konzil gestellt und von diesem abgesetzt und verurteilt werde. Es
kann keinem Zweifel unterliegen, dass Philipp damals schon den
Plan hatte, das Papsttum und die päpstliche Pohtik unter französischen
Einfluss zu bringen. Dies Unternehmen sollte durch den Gewalt"
streich Nogaret's eingeleitet werden.
Einer der wichtigsten Punkte in der Vollmacht ist die Er-
laubnis, mit jedermann über eine zu leistende Unterstützung ver-
handeln zu dürfen, Sie war den Gesandten zugleich eine Legiti-
mation für die mit Philipp in Verbindung stehenden Bankhäuser
Italiens, um hier Kredit zu erhalten. Die Art, wie der König den
unvermeidlich gewordenen Kampf mit Rom aufnehmen wollte, ist
ungemein charakteristisch. Nicht nach der AVeise der ritterlichen
deutschen Kaiser, die mit Heeresmacht nach Italien zogen, gedachte
er vorzugehen: ohne irgend Aufsehen zu erregen schickte er vier
Gesandte über die Alpen, die nichts bei sich führten als eine An-
weisung auf unbeschränkte Summen Geldes. In Italien mochten
sie dann heimlich ihre Vorbereitungen treffen, unerwartet sollte der
Schlag fallen. So hof!"te Philipp eher zum Ziel zu kommen als die
Staufer, und wenn der Streich misslang, so konnten ja seine Ge-
sandten , die allein von seinen Aufträgen wussten , öffentlich auch
die alleinige Verantwortung übernehmen; der König gal) ihnen dann
immer noch Schutz genug.
* Vrgl. den Exkurs I.
48 3. Kapitel.
Ueber die wahren Absichten Xogaret's erfaliion -svir genaueres
in einer Keile, die derselbe fünf Tage nach Empfang seiner Voll-
macht in Paris hielt.
5.
Am 12. März 13U3, einem Dienstag, versammelte der König
im Luuvre • zu Paris einen Staatsrat um sich-, an welchem von
der Geistlichkeit zwei Erzbischöfe^ und drei Bischöfe^, vom Adel
Karl von Yalois und Ludwig von Evreux, des Königs Brüder'',
ferner der Herzog Robert IL von Burgund und verschiedene andere
Grosse teilnahmen. Es handelte sich um die kirchenpolitische Frage.
Wilhelm von Nogaret hielt eine grosse Anklagerede gegen den
Papst, in welcher er die Rechtmässigkeit eines Vorgehens gegen
Bonifaz zu erweisen und die ^Notwendigkeit eines solchen darzuthun
suchte. Er legte seinen ganzen Ausführungen eine Stelle des
zweiten Petrusbriefes zu Grunde^ und redete folgendermassen:
„Das ruhmreiche Haupt der Apostel, der heilige Petrus, hat
uns im Geiste redend^ die Zukunft vorausgesagt*^, dass nämlich, wie
früher falsche Propheten waren, so auch unter uns falsche Lehrer
sein würden, die verderbliche Sekten einführen würden, durch die
der Weg der Wahrheit befleckt würde, und die aus Habsucht an
uns mit trügerischen Worten Geschäfte machten-, und hinzu fügte
er", dass diese Lehrer dem Weg Balaam's, des Sohnes Bosor's, nach-
' „In regali domo de Lupara"; vrgl. H. Geraüd: „Paris sous Philippe lo
Bei" (coli, des docum. ined., Paris 1837) 367 f.
- Das Protokoll gedruckt bei Dupuy, Diff. pr. 56 — .59; einzelne Verbesse-
rungen nach der beglaubigten Abschrift Arch. nat. J 490 ur. 749. — Solche
Versammlungen (vrgl. über sie Lüchaire 501 f.) hatten im Winter schon einige
stattgefunden ; Boutäric 25 f. Unpräzis sagt Nogaret in einer Schrift vom
Herbst 1304 (Dupuy a. a. 0. 244 nr. XXXII), er habe seine Rede Mittfasten
vor einem .lahr gehalten (Mittfasten 1303 war am 13. März).
^ Von Sens und Narbonne.
' Von Meaux, Nevers und Auxerre, alle drei Suffragane des Erz-
bischofs von Sens.
^ Der letztere war Philipp's Stiefbruder, der Sohn Philipp's III. und seiner
zweiten Gemahlin Maria von Brabant; die Mutter Philipp's IV. und Karl's von
Anjou war Isabella von Aragouien.
•^ Die ganze Rede ist geradezu gespickt mit biblischen Aussprüchen und
Citaten; die betreffenden Stellen, auf die sich Nogai-et bezieht, gebe ich im
folgenden an. Die litterarischen Widersacher der Päpste liebten es sehr, ihre
Werke mit Bibelsprüchen zu durchsetzen.
' 1. Kor. 14 2; vrgl. Apstlg. 2 4.
** 2. Petr. 2 1—3. — Lies: „sie et in nobis erant venturi . . ., per quos
via veritatis . . ."
» Ibid. 15—16.
Nogarct's Thütiokeit in ilfii .laluTii 1300— ISOS. 49
folgten, welcher den Lolin der Ungerechtigkeit liebte, über eine
Zurechtweisung seiner Uebertretung hatte, das Listbare Spanntier ^,
Avelches mit Menschenstimme redete und die Thorheit des Propheten
aufdeckte. Dies alles, wie es uns von dem grössten Bischof sel})st
verkündet wurde, sehen wir heute buchstäblich eingetroffen. Denn
es sitzt auf dem Stuhl des heiligen Petrus der Meister der Lügen
und lässt sich, obgleich er in jeder Beziehung ein Bösewicht ist,
Bonifaz nennen'-; so hat er einen falschen Namen angenommen,
und obwohl er nicht der wahre Vorsteher und Meister ist-', nennt
er sich aller jNIenschen Herrn, llichter und Meister. Anders für-
wahr als auf die gewöhnliche AVeise, welche die heiligen Väter fest-
gesetzt haben, dazu entgegen den Regeln der Vernunft^, und so
also nicht durch die Thür, sondern heimlich ist er in den Schaf-
stall des Herrn eingegangen, weshalb er kein Hirt oder iNIietling,
sondern vielmehr ein Dieb und Räuber ist''. Denn bei Lebzeiten
des wahren Gemahls der römischen Kirche'' berückte er denselben,
der einfachen Sinnes war, mit falschen Schmeicheleien und Lügen,
seine Anvertraute zu verlassen und verleitete ihn von der Wahrheit
* Nämlich den bekannten Esel Bileams (Balaameine Nebenform i'ür Bileam);
vrgl. unten.
- Wortspiel mit „maleficus" und „Bouifacius". — Statt nominari lies
uuncupa ri.
^ Lies statt nunc nee.
* Diese Berufung auf die Vernuuftgesetze ist interessant genug ; etwas der-
artiges ist im Mittelalter durchaus selten , und man darf hier wohl annehmen,
dass dies ein Einfluss der auf den französischen Universitäten gelehrten rechts-
philosophischen Anschauungen ist. Die „lex naturalis" stammt nach Thomas
von Aquino direkt von Gott, weshalb sie über alle Meusclicusatzung erhaben
ist. Die Averroisten gaben der Lehre von den natürlichen Walirlieiten eine
bestimmte Spitze und bekämpften mit ihr alle geistliche Belehrung auf welt-
lichem Gebiet, wo eine übernatürliche Wahrheit keine Geltung und keine Be-
rechtigung habe. (Reuter, Geschichte der religiösen Aufklärung im Mittelalter
II, 174.) So berührten sich damals die geistigen Kämpfe der Zeit nahe mit
der Politik Philipi^'s des Schönen und ihren materiellen Zielen. An einer
anderen Stelle (Dupuy, Difi". pr. 441, unten) redet Nogaret von den „i)raccepta
iuris naturalis, iuris divini iurisque canonici et civilis".
^ Joh. 10 1—18. — In ganz ähnlicher Weise spricht Sleidan in seiner Rede
an die Fürsten (herausgeg. v. Böhmer, 98 f.) von Bonifaz VIII. Ein Wieder-
kehren derselben Gedanken in den Streitschriften dieser Jahrhunderte hat nichts
Auttallendes (sie waren zum Teil in die Bullen Clemens' V. mit übergegangen).
Sleidan polemisiert gegen den Schlusssatz der Bulle „Uuam sanctam"; dasselbe
geschieht im „Defensor pacis" (Goldast: „Monarchia s. Rom. imp." II, 257 f.),
hier freilich nicht durch einen Angrilf auf das ganze Papsttum Bonifaz' VIII.
und ohne Uebereinstimmung mit den von Nogaret ausgesprochenen Ideen.
" Nämlich Cölestin's V.
R. Holtzmaun, Nogaret. 4
50 3. Kapitel.
ah/ufallen, die da ruft: „Was Gott zusamraengefüget hat, das soll
der Mensch nicht scheiden"*. Und schliesslich legte er sogar ge-
waltsam Hand an ihn, der fälschlich glauhte, es stamme vom heiligen
Geist, was jener Verführer sprach, und schreckte nicht zurück, sich
die heilige Kirche, die Vorsteherin aller Kirchen, unter der Be-
hauptung, ihr Gatte zu sein'^ — was er doch nicht sein konnte —
in ruchloser Umarmung zu eigen zu machen. Und doch war der
wahre römische Papst, Cölestin, mit seiner Trennung von ihr
nicht einverstanden, da er durch so viele Hinterlist irre geleitet war
und nichts einer Zustimmung so entgegengesetzt ist als der Irrtum,
wie schon die menschlichen Satzungen •' bezeugen, von Gewaltthätig-
keiten dabei ganz zu schweigen. Aber weil der Geist weht, avo er
wiin, und, wer vom Geist Gottes angetrieben wird, unter keinem
Gesetz steht '\ konnte die ganze heilige Kirche Gottes, die ja nichts
von den Ränken jenes Betrügers wusste, schwanken und sich fragen,
ob es vom heiligen Geist stamme, dass Cölestin der Herrschaft
über sie entsagt habe. Und so ertrug sie den Verführer wegen der
Sünden^' des Volkes, die ein Schisma befürchten liessen, bis man nach
der Lehre des Herrn' an seinen Früchten erkennen könne, ob
dieser Mensch vom heiligen Geist oder anderswoher zur Ober-
leitung gelangt sei. Jetzt aber liegen seine Früchte, wie unten
klärlich folgt, allen offen da; aus ihnen können alle klar erkennen,
dass er nicht von Gott, sondern anderswoher und also nicht durch
die Thür in den Schafstall eingegangen ist; denn seine Früchte sind
die allerverdprbensten und das Ende derselben ist der Tod^. Da-
her ist es notwendig, dass ein so schlechter Baum nach dem Aus-
spruch des Herrn ^ abgehauen und ins Feuer geworfen werde. Auch
kann es jenen nicht entschuldigen, was von einigen hervorgehoben
wird, dass sich auf ihn die Kardinäle nach dem Tod des Papstes
Cölestin von neuem geeinigt hätten, da er doch nicht deren Ge-
mahl sein kann, die er, wie bekannt, bei Lebzeiten ihres ersten
Gatten, da das Treuwort schon gegeben war''', durch Ehebruch
geschändet hat. Weil nun ein Vergehen gegen Gott zum Schaden
' Matth. 19 a; Marc. 10». Auf dasselbe Bibelwoit bezog sich im Jahr
vorher Bouifaz; Düpüy, DiflF. pr. 77.
- Lies: „se dicens eius coniugem."
" Leges humauae, d. h. wuhl das römische Recht (nach welchem ein Irr-
tum Rechtsgeschäfte uugültig macht).
* Job. 3 8. •' R.-im. 8 14-, Gal. 5 is.
" Lies statt precibus peccatis. ' Matth. 7 le u. 20.
" Rom. 621. ■•' Matth. 3 10, 7 19; Luc 3 9.
'" Lies: „fide data coniugii".
Nogaret's Thätiokoit iu den Jalirou 1300—1303. 51
aller ausschlagen iimsste, und weil bei einem so grossen Verbrechen
hauptsächlich wegen seiner Folgen jedernuinn als Zeuge zugelassen
wird, auch ein Weib oder ein Ehrloser', nehme ich wie jenes last-
bare Si)anntier^ durch Gottes Kraft, nicht durch eigene, die Stimme
eines zur Vollbringung eines solchen Werks befähigten Menschen an
und wehre der Tollheit des falschen Propheten Balaam, der bereit
ist, auf das Drängen des Königs Balak, d. h. des Obersten der
Teufel, dem er dient^, in Gottes Xamen das vom Herrn gesegnete
Volk zu verfluchen; und so flehe ich Euch an, den erhabensten
Fürsten und Herrn Philipp, von Gottes Gnaden König von Frank-
reich, dass, wie der Engel des Herrn dereinst dem Propheten Ba-
laam, der sich anschickte das Volk Gottes zu verfluchen, mit ent-
blösstem Schwert in den Weg trat, so jenem Verderbenbringer, der
viel schlimmer ist als Balaam, Ihr, die Ihr zur Vollstreckung der
Gerechtigkeit gesalbt seid, und eben deshalb wie der Engel Gottes
im Dienste Eurer Macht und Pflicht mit entblösstem Schwert ent-
gegentretet, auf dass er nicht, wie er will, das Unheil des Volks ^
vollenden könne."
., Erstens behaupte ich nämlich, dass der, welcher sich Bonifaz
nennt, nicht Papst ist, sondern dass er den Sitz, den er thatsäch-
lich innehält, unrechtmässig inne hat, zum grössten Schaden aller
Seelen der heiligen Kirche Gottes; und dass sein Eintritt (zum
Papat) mit Formfehlern behaftet, und er nicht durch die Thür, son-
dern anderswoher hineingekommen und daher Dieb und Päuber zu
nennen ist. Zweitens behaupte ich, dass der genannte Bonifaz ein
offenbarer Ketzer ist, der durch viele Arten von Häresie, wie seiner
Zeit und seines Ortes gezeigt werden kann, von der Gemeinschaft
der heiligen Kirche völlig geschieden ist. Drittens behaupte ich,
dass der genannte Bonifaz ein entsetzlicher Simonist ist, wie seit
Beginn der Welt keiner war, und dass dieses sein pestilenzialisches
^ Nogaret stellt hier das in Aussicht genommene Verfahren gegen Bonifaz
auf eine Stufe mit dem Ketzer- Inquisitionsprozess; vrgl. HiNSCHIUS
Vi, 483.
2 Das folgende nach 4. Mos. 22 2-35. Der Prophet Bileam sollte auf Ver-
langen des Moabiterkönigs Balak die Israeliten verHuchen, konnte aber über
dieselben, nachdem seine Eselin geredet und der Engel des Herrn ihm iu den
"Weg getreten war und ihn gemahnt hatte , nur einen dreimaligen Segen aus-
sprechen. — Zu lesen ist: „quasi subiugale iumentum."
^ Nogaret will sagen, der Balak, der den neuen Bileam Bonifaz rufe, sei
Beelzebub, der Oberste der Teufel Olatth. O34, 1284-, Marc. 322; Luc. 11 15);
denn diesem diene Bonifaz ebenso wie einst Bileam dem Balak.
* Lies: „nialum populi".
4*
52 3. Kapitel.
Verbrechen aller AW'it so bekannt ist, dass es allen, die es erkennen
wiilien, klar vor Auj;en liegt, nnd er sogar in öUentlicher Lästerung
bebaui)tete, keine Simonie begeben zu können. Viertens bebaupte
ich, dass der genannte Bonilaz oflenkundig in zahllosen ungeheueren
Verbrechen steckt und dabei so verstockt ist, dass er völlig unver-
besserlich im Abgrund der Sünden liegt, sodass es, wenn die Kirche
nicht zerstört werden soll, ferner nicht mehr geduldet werden kann.
Sein Mund fliesst über von Verwünschungen^, seine Füsse und
Schritte tragen ihn rasch zum Blutvergiessen^, die Kirchen, die er
pHegen sollte, zerfleischt er völlig, das Gut der Armen verprasst er
in Schlechtigkeit, ruchloser Menschen, die ihm Geschenke bringen^,
nimmt er sich an, Gerechte verfolgt er*, über das Volk herrscht er
statt ihm zu dienen", den Kirchen, dem Volk Gottes und den Fürsten
der Völker legt er schwere Lasten und ein unerträgliches Joch auf®,
die Niedrigen verachtet er, die Verirrten verfolgt er unter dem Volk,
sammelt nicht, wie Christus, sondern zerstreut^, führt neue und uner-
hörte verderbliche Sekten ein^, befleckt den Weg der Wahrheit und
dünkt sich durch Raub unsrem allezeit gelobten Herrn Jesus Chri-
stus gleich. Von höchster Habsucht befallen dürstet er nach Gold,
verlangt er nur nach Gold, presst er erfinderischen Geistes von
allem Volk Gold heraus, ja unter gänzlicher Hintansetzung der
Gottesverehrung macht er an uns allen mit trügerischen Worten
bald durch Schmeicheleien, bald durch Drohen, bald durch falsche
Einrichtungen'* Geschäfte, auf alle neidisch, vor Eigenliebe ^° nieman-
den liebend, Krieg säend, den Frieden seiner Völker verfolgend und
verwünschend, des Tempels wahrer Greuel, den Daniel, der Pro-
phet des Herrn, beschrieben hat" ^^
„Deshalb müssen Waffen und Gesetze und alle Elemente sich
gegen ihn erheben, der so den Stand der Kirche verdreht, wegen
dessen Sünden Gott die ganze Welt geisselt, für den es bei seiner
Unersättlichkeit nichts giebt, das ihn sättigen könnte, ausser allein
der Hölle unersättlichen Schlund und unlöschbares, stets loderndes
' Ps. 10 7; Rom. 3 14.
- Sprüche Sal. 1 le-, Jes. 59 7-, Rom. 3 15.
' Vrgl. hierzu 2. Mos. 23 8-, 5. Mos. 16 la; Ps. lös; Jes. 523.
* Vrgl. Matth. 5 10.
•' Vrgl. 1. Petr. Sa. « Matth. 23 4.
■ Matth. 12 so; Luc. 11 23.
" Hier kehrt Xogaret wieder zu der Stelle aus dem 2. Petrusbrief zurück,
von der er ausgegangen ist.
" Nogarct denkt an das Jubiläum (vrgl. Drumann II, 252 f.).
'" Lies: „propter sua". " Dan. 9 27, 11 31, 12 11.
Nogaret's Tliätigkeit in den Jahren 1800—1303. 53
Feuer. Da es nun angebracht ist, den Schändlichen, der gleiclier-
weise Gott und die Gemeinschaft verletzt, auf einem allgemeinen
Konzil durch aller Beratung und Urteil zu verdammen, bitte ich,
ersuche mit aller Inständigkeit und flehe Euch an, mein Herr und
König, dass Ihr dies den Prälaten, Doktoren und Völkern wie
auch den Fürsten, unsren Brüdern in Christo, besonders aber den
Kardinälen und allen Prälaten bekannt gebt, damit ihr alle ein all-
gemeines Konzil beruft, auf dem nach Verurteilung jenes Ruchlose-
sten für ein neues Haupt der Kirche durch die ehrwürdigen Kar-
dinäle gesorgt werde. Vor diesem Konzil erkläre ich mich bereit,
das oben Gesagte in rechtlicher Weise geltend zu machen. Und da
der genannte Mensch auf der obersten Sprosse steht, so dass kein
Höherer ihn unterdessen suspendieren kann, und er deshalb für ipso
facto suspendiert gelten muss, nachdem auf die erwähnte Weise seine
Sache vor Gericht gezogen ist: flehe und ersuche ich um Euret-
und der Kardinäle willen, bitte ich auch von mir aus jetzt sie und
die Kirche Gottes, man möge jenen Schändlichen ins Gefäng-
nis legen und für einen Stellvertreter der römischen Kirche Sorge
tragen, der das Nötige verwalten möge, bis betreffs eines Papstes
für die römische Kirche gesorgt ist, damit jede Möglichkeit zu einem
Schisma gänzlich gehoben sei und der Schändliche den besagten
Prozess nicht hindere oder verzögere. Dies aber bitte ich von
Euch, mein Herr und König, indem ich behaupte, dass Ihr dazu
aus mehreren Gründen gehalten seid. Erstlich wegen des Glau-
bens. Zweitens wegen der Königswürde, zu deren Pflicht es ge-
hört, solche ^ Verderbenbringer auszurotten. Drittens wegen des Eid-
schwures, den Ihr zur Verteidigung der Kirchen des Reichs geleistet
habt, die jener Wüterich gänzlich zerreisst. Viertens, weil Ihr
dieser Kirchen Schutzherr seid; und aus diesem Grund seid Ihr
nicht nur zu ihrer Verteidigung verpflichtet, sondern auch zur
Wiederherstellung ihrer Güter, die jener verzettelt hat. Fünftens
müsst Ihr den Fnssstapfen Eurer Ahnen folgen und unsre Mutter,
die römische Kirche, von einer so ruchlosen Verbindung befreien,
in der sie vergewaltigt gefesselt liegt."
Auf ausdrücklichen Antrag Nogaret's \vurde diese Rede zu Pro-
tokoll genommen und von den anwesenden geistlichen und weltlichen
Würdenträgern bezeugt.
Nogaret redete im Einverständnis mit Philip})^: seine Ausfüh-
rungen entsprechen dem Auftrag, den er bereits in der Tasche hatte.
* Statt omnes lies talcs. - Vrj'l. den Exkurs 1.
54 3- Kapitel.
Wozu Hess ihn der König auf diese Weise in einem grösseren Kreis ^
auftreten? Wir werden im A'erlauf unserer Darstellung noch mehr-
mals tinden, dass Philipp sich bei wichtigen Aktionen den Anschein
gab, erst auf dringende Vorstellungen seiner Käte sich zu einem
Vorgehen entschlossen zu haben. Dies schien ihm für seine Stel-
lung sicherer. Die Räte trugen dann nach aussen hin die Ver-
antwortung, was für sie bei dem thatsächlichen Einvernehmen mit
dem König nicht schwer war. So auch diesmal. Philipp hörte die
Ausfüiirungen Nogaret's an und sprach zu ihnen kurz seine Zu-
stimmung aus^; er erklärte sich dadurch mit einer Untersuchung
der gegen Bonifaz gerichteten Vorwürfe einverstanden, ohne doch
selbst als Ankläger aufzutreten '^
Nogaret stellte sich in seiner Rede vollkommen auf den Stand-
punkt der Colonna, die ja schon seit Jahren mit dem französischen
Hof in Verbindung getreten waren. Die Behauptung, Bonifaz sei
nicht Papst, da eine Abdankung Cölestin's rechtlich unmöglich ge-
wesen sei, war für ihn schon deshalb eine Notwendigkeit, da ein
Vorgehen, wie er es im Auge liatte, gegen einen Papst damals nicht
mehr möglich war^. Thatsächlich ist der Standpunkt, den er so
einnahm, natürlich unhaltbar. Wie aber steht es mit den anderen
Anklagen gegen Bonifaz? Manches im Leben des Papstes mochte
in der That anstössig sein'', aber es ist dennoch nicht zu bezwei-
feln, dass Nogaret viel zu starke Farben auftrug. Es ist ja be-
greiflich, wenn er den der französischen Politik so gelegen kommen-
den Anklagen der Colonna mehr Glauben schenkte als sie verdienten,
und man wird nicht anzunehmen haben, dass er ganz gegen Wissen
und Gewissen gesprochen hal^e. Das Motiv seines Auftretens waren
aber diese angeblichen Schlechtigkeiten des Bonifaz nicht; sie waren
nicht einmal für Philipp, auf dessen Wunsch Nogaret sprach, der
treibende Beweggrund.
' Ausser den angeführten Personen nennt das Protokoll noch drei und
„mehrere andere" als anwesend.
- Ddpuy, Diff. pr. 108 und 245 (nr. XXXIII).
•'' So behaupteten später Nogaret und Plasiau ausdrücklich, Philipp habe
sich nie selbst zum Ankläger gegen Bonifaz aufgeworfen; Düpüy, DifF. pr. 375.
* Seit dem 12. Jhdt. ist der Satz: „apostolica sedes a nemine iudicatur"
vollkommen in das Rechtsbewusstsein übergegangen-, Hinschius I, 304; Vi,
474. Jetzt ging man in Frankreich daran, die ältere Auffassung, wenn auch
nur de facto, wieder zur Geltung zu bringen.
•■• Vrgl. Drumanx II, 229—237; Hefele-Knöpfler VI, 460—463.
Nogaret's Tliätigkeit iu ck-ii .Julireu 1300—1303. 55
6.
Bald nach dem 12, März scheint Nogaret nach ItaHen auf-
gebrochen zu sein: bei den folgenden Ereignissen in Frankreich
finden wir seinen Xanien nicht mehr. Ehe wir ilim aber über die
Alpen folgen, müssen wir einen kurzen Blick auf diese Vorgänge
werfen, die im Sommer 1303 in Frankreich spielten und ihren
Einfluss auch auf das Verhalten Nogaret's geltend machten.
Bonifaz, der mit der Antwort des Königs auf die demselben
durch den Kardinal Le Moine überreichten Beschwerden äusserst
unzufrieden war^, erklärte im April 1303-, Philipp sei dem Bann
verfallen, da er der Geistlichkeit den Besuch des römischen Konzils
verboten habe. Nikolaus von Benefracta, der Kaplan Le Moine's,
sollte diesem das päpstliche Schreiben überbringen, wurde aber zu
Troyes aufgegriften und in Haft gebracht^. Der Höhepunkt des Streites
stand bevor. Ein bezeichnendes Symptom hiefür ist es, dass beide
Parteien jetzt mit ihren anderen Gegnern Frieden schlössen. Der
weite Kampf, der bisher das ganze westliche Europa mit seinen
mannigffdtigen Interessen in Anspruch genommen hatte, verstummte
vor der einen grossen Frage: Philipp oder Bonifaz. Der Papst
erkannte am 30. April Albrecht von Oesterreich als römischen König
an^; und am 21. Mai bestätigte er" den im vorhergehenden Jahr
zwischen Karl von Neapel und Friedrich von Sizihen geschlossenen
Vertrag, wonach das vielumstrittene Eiland dem aragonischen Prinzen
blieb, an dessen Person die alte Tradition der Hohenstanfen haf-
tete und ein Schimmer ihres glänzenden Namens. Philipp anderer-
seits schloss am 20. Mai mit England einen definitiven Frieden zu
' Vrgl. die Schreiben bei Potthast, nr. 25 228 und 25 229.
^ „Per Processus nostros", ibid. 25 230. Der König sei eo ipso im Bann
(„latae sententiae"). — Als Datum wird der 13. wie der 30. April angegeben.
Eine endgültige Entscheidung ist unmöglich, solange das Register Bonifaz' VIII.
noch nicht vollständig vorliegt. Eine Stelle der „Annales Osterh ovenses"
scheint für den 30. April zu sprechen, da nach ihr der Bann an demselben Tag
fiel, an dem König Albrecht von Bonifaz anerkannt wurde (Mon. Germ. SS.
XVII, 553 ZI. 26—28); an einen gleichzeitigen Vorgang denkt auch Nogaret,
wenn er mehrfach erzählt, Bonifaz habe zwischen Ostern und Pfingsten (7. April
und 26. Maij 1303, an dem Tage, wo er Albrecht als deutschen König aner-
kannte, in einem Konsistorium die Vernichtung Frankreichs angekündigt (Dupdy,
Diff. pr. 383, 440, 517).
3 Rayn-ald XXIII, 493 (1311, nr. 47); Johann v. St. Viktor, Rec. des
hist. XXI, 639 f.
' Vrgl. die Schreiben bei I'otthast, nr. 25 234 — 25 238.
* ibid. 25 245 (und 25 265).
56 3. Kapitel.
Paris, in welchem Eduard C>uiemie und (Juscogne als französische
Lehen behielt'; auch in Fhmdern unterblieben alle grösseren Ak-
tionen.
Im Juni 130. 3 hielt Philipp im Louvrc abermals eine Ver-
sammlung al), zu welche!' die geistlichen und weltlichen Grossen
in stattlicher Zahl erschienen-. Zwei Sitzungen wurden abgehalten.
In der ersten, Donnerstag den 13. Juni, klagten die Grafen
liudwig von Evreux, Guido von Saint-Paul, Johann von
Dreux und der Ritter Wiliielm von Plasian'^ den Papst an und
baten den König, als Streiter für die Sache Gottes die Kirche
zu schützen und für die Berufung eines Konzils Sorge zu tragen;
vor diesem versicherte Plasian, seine Behauptungen beweisen zu
wollen. Er war es überhaupt, der die Bolle des abwesenden Nogaret
übernommen hatte, wie dieser ein Legist und Ritter des Königs,
der ihm die Herrschaft Vezenobres^ verliehen hatte. In der am fol-
genden Tag abgehaltenen zweiten Sitzung trat Plasian mit einer
grossen Anklageschrift gegen Bonifaz auf, in welcher er in 29 Ar-
tikeln seine Beschuldigungen im einzelnen ausführte; zum Schluss
machte er sich wieder anheischig, alles auf einem Konzil beweisen
zu wollen, dessen Veranstaltung er vom König unter ausdrücklicher
Berufung auf die Rede Nogaret's dringend forderte. Philipp er-
klärte hierauf, nach dem, was jetzt Plasian und schon früher Nogaret
ausgesagt hätten, sei auch er von der Notwendigkeit eines Konzils
überzeugt und auch er appelliere an dasselbe allen Feindseligkeiten
gegenüber, die Bonifaz unternehmen werde. Sämtliche Anwesenden
schlössen sich dem Appell an das Konzil an, die Geistlichkeit er-
klärte am folgenden Tag (15. Juni) nochmals ausdrücklich, dem
* DrUMANN I, 136 f.; BOUTARIC 402 f.; JOLLY 135.
- DoPüY, Diff. pr. 101 — 109; vgl. auch Hüfler 78. Es waren anwesend
5 Erzbischöfe (worunter Gerhard von Nikosia auf Cyperu), 21 Bischöfe, 11 Aebte,
einige Ordensgrosse, königliche Ritter, Rechtsgelehrte und Vertreter der Uni-
versitäten. Dass der dritte Staud nicht vertreten war, hat Boutaric 27 f. ge-
zeigt; diesem Nachweis sei hier noch hinzugefügt, dass der Fortsetzer des AVil-
helm von Nangis die betreffende Nachricht aus mehreren Stellen der Bulle
„Rex gloriae" (27. April 1311) zusammeugestoppelt hat (vgl. Exkurs I), in den
Quellen dieser Bulle, den Apologieen Nogaret's, aber von einer Vertretung der
Städte nirgends die Rede ist. — Es sei hier bemerkt, dass der Ausdruck „par-
lamentum" in den (Quellen sowohl für die Reichsstände (Düpuy, Diff. pr. 6ö)
als für die Versammlungen des Jahres 1303 gebraucht wird; diejenige des
Juni heisst als die grössere oft „parlamentum publicum"; ,.p. generale" u. ä.;
vrgl. Di'puY, Diff. pr. 245, 296, 375, 437, 578, 594.
■' Hist. de Lang. X, notes 59 (nr. X); Renan 314 f.
' Languedoc; heute Dspt. Uard, Arr. Alais.
Nogaret's Thätigkeit iu don Jahren 1300—1303. 57
König gegen jedermann beizustehen, auch gegen Bonifaz, und wieder-
holte die Berufung auf das Konzil'.
Vergleicht man die beiden Versammlungen vom März und .luni
1303, so wird man einen gewissen Wechsel in der Politik des Königs
zunächst nicht verkennen können. Nogaret hatte verlangt, dass
Bonifaz in den Kerker geworfen werde und ein Vikar den Zu-
sammentritt eines Konzils veranlassen möge. Anders Plasian, der
doch wohl wie Nogaret im Einverständnis mit dem König sprach.
Von einer vorherigen Absetzung oder gar Gefangennahme des Papstes
ist keine Kede mehr, und aus den folgenden Massnahmen Philipp's
wird vollends klar, dass dieser nunmehr wenigstens offiziell vorgab,
den Papst das Konzil bernfen lassen zu wollen. Und erwägt man,
dass der König nun sofort eine Beistimmungserklärung seiner Geist-
lichkeit erhielt, wovon nach der Versammlung vom März nichts ver-
lautete, so wird man wohl hierin den Grund des angedeuteten Unter-
schieds der Reden Nogaret's und Plasian's suchen dürfen. Für ein
Vorgehen, wie es der König im März durch Nogaret anregen Hess,
konnte er die Einwilligung seiner Geistlichkeit nicht erhalten; nichts-
destoweniger wurde Nogaret mit einer seinen Ausführungen ent-
sprechenden Instruktion nach Italien geschickt. Philipp aber, dem
es darauf ankam, alle Stände seines Reiches auf seiner Seite zu
haben, Hess in einer zweiten Versammlung die Ansicht vertreten,
dass Bonifaz selbst, und nicht ein Vikar, dessen Einsetzung ein
grober Verstoss gegen das Kirchenrecht gewesen wäre, das Konzil
berufen solle, und nun erhielt er die Zustimmung des Klerus. Der
Umstand, dass das Protokoll der Versammlung vom Juni noch heute
neunmal im Pariser Archiv liegt ^, zeigt, wie sehr Philipp an einer
Verbreitung seines Inhalts gelegen war. Aber erst nachdem er die
Zustimmung der Geistlichkeit erhalten hatte, wandte er sich auch an
die anderen Stände. Dass thatsächlich doch die allein zum Ziel füii-
rende Politik, die der König im März gutgeheissen hatte, inne-
gehalten wurde, dafür sollte Nogaret sorgen, der aber dann alles,
was er that, nach aussen hin auf eigene Verantwortung nehmen
* DuPüY, Diff. pr. 112 f. Bezeichnender Weise fehlt von den am 14. Juni
anwesenden Prälaten diesmal der Cistercienserabt (wofür er bald daraiil' inhaftiert
wurdej, während der Bischof von B<':ziers hinzugekommen ist. Die Kundgebung
erfolgte sicher auf Wunsch Philipp's, ganz ühertriel)eu ist es aber, wenn die
Chronik von Orvieto (ed. Döllinger 350, ed. Himmelstkrn 33) berichtet, die
Geistlichkeit habe die gegen Bonifaz gerichteten Artikel l^eschwöreu müssen,
ehe sie dieselben gelesen hatte. Eine weitere Adliäsiunsurkunde der Bischöfe
von Beziers, Agde und Lodcve vom 3. Juli 1303 Arch. uat. J 4H<J nr. 3(J8.
- Arch. nat. J 479 nr. 14 i-o.
Ö8 3. Kapitel.
niusste. Pliilij)!) hatte nun auf diese Weise einen Rechtsstaiulpunkt
für sein nach wie vor geheim gehaltenes Unternehmen gefunden,
einerlei, ob derselbe für einen sich streng nach dem kanonischen
Kecht richtenden Beurteiler haltbar war oder nicht. Der König
und die Versammlung hatten den ganzen Zwist der Entscheidung
eines zu berufenden allgemeinen Konzils anheimgestellt und aus-
drücklich bemerkt, dass weitere Massnahmen des Papstes in dieser
Sache für sie nun keine Gültigkeit mehr hätten, da ja dieser Papst
nur mehr Partei war, wie der König auch, und nur das Konzil noch
den einen wie den anderen richten konnte. Die Forderung, dass das
Konzil in Lyon abgehalten werde ^, durfte Philipp natürlich nicht
oftiziell erheben; dass ihr thatsächlich stattgegeben und so von vorne-
herein ein Sieg des Königs gewiss gemacht werde, dafür sollte eben
Nogaret Sorge tragen.
Es gelang dem König, die ganze Nation um sich zu scharen.
Eine Volksversammlung schloss sich am 24. Juni unter lautem
Beifall seiner Appellation an-, und noch vor Ende September hatte
Philipl) über 700 zustimmende Erklärungen aus allen Teilen seines
Keichs in Händen-'. Damit war es jedoch noch nicht genug. Auf
ein allgemeines Konzil"^ hatte er sich berufen, er musste sich da-
her auch an andere Nationen und vor allem nach Rom wenden.
Die diesbezüglichen Schreiben Philipp's an den König von Portugal,
an die Stände Spaniens, Portugals und Navarras, an die Städte
Italiens und an die Kardinäle sind uns erhalten ■\ Aber noch mehr.
Wir sahen, welche Schwenkung die königUche Politik der Geistlich-
keit wegen wenigstens angeblich genommen hatte. Philipp musste
sich daher zum mindesten den Anschein geben, den Papst zur Be-
rufung des Konzils bewegen gewollt zu haben; denn von dem Auf-
trag, mit dem Nogaret in Italien weilte, sollte die üeffentlichkeit
' Vrgl. Exkurs I.
- Vrgl. über sie Laxglois im Eull. de la soc. de l'hist. de Paris, sept.-
oct. 1888.
" DuPDY, Dill', pr. 109—180; Hist. de Lang. IX, 247. Die grosse Serie
dieser Adliäsiousurkiuideu in fast ununterbrochener Reihe in den Arch. nat.
.T 478 nr. 1 bis J 490 nr. 707 (wobei sich vielfach gleiche Hände nachweisen
lassen). Arch. nat. J 488 nr. 596 werden 80 Aebte und 20 Prioren aufgezählt,
die sich der Appellation anschlössen. Nur 17 Abteien (worunter 6 der Cister-
cienser) sollen sich geweigert haben, ihre Zustimmung zu geben. Arch. nat.
.T 488 nr. 595 ein Verzeichnis der Franziskaner, von denen 68 der Appellation
zustimmten, 87 nicht; unter letzteren befinden sich nur „fratres", unter ersteren
zwei „magistri".
' „Generale concilium"; Dupuy, Dil!", pr. 106, 124,
" DüPDY, Diff. pr. 124—127.
Nogaret's Tliütigkoit in di'ii Jahren 1300—1303. 59
nichts erfahren. Deshalh ordnete er den Prior von Ohiesa,
Peter von Peredo, an Bonifaz ab', indem er ilini den oi'li/.iellen
Auftrag gab, den Papst von der Appellation zu benachrichtigen und
die Berufung eines allgemeinen Konzils zu verlangen; könne er nicht
zu Bonifaz gelangen, so hiess es bezeichnender Weise weiter, so
solle er die Appellation in Rom und anderen Städten Italiens an
die Kirchenthüren schlagen. Das an den Papst gerichtete Schreiben
ist uns nur in der nach dem Tod des Bonifaz nicht unwesentlich
veränderten Fassung erhalten. Wir haben aber zu der Annahme
Grund, dass der Prior auch eine geheime Instruktion erhielt, näm-
lich die, sich zuerst mit Nogaret zu verständigen, diesen von den
Ereignissen des Juni in Kenntnis zu setzen und ihn aufzufordern,
zur Rechtfertigung seines Vorgehens gegen Bonifaz vorzugeben, vom
König eben den Auftrag erhalten zu haben, mit dem Peter von
Peredo jetzt über die Alpen geschickt wurde: auch Nogaret stellte
sich von nun an offiziell in den Dienst der Pariser Beschlüsse vom
Juni 1303, und es gelang ihm, für die angewandte Gewalt allerhand
beschönigende Worte zu finden.
Im übrigen wiederholte Philipp seine gegen Rom gerichteten
Verordnungen- und traf alle Vorbereitungen, die seine Lage er-
forderte. Wenn auch in diesen Tagen vor der Entscheidung num-
cher Gewaltakt vorgekommen sein mag'^, so kann man sich doch
der BewHinderung nicht enthalten vor der Politik des französischen
Königs, der den gefassten Entschluss mit unerbittlicher Konsequenz
durchführte und alle Kräfte seines Volkes in seinen Dienst zu stellen
verstand. Nur mit Staunen kann man die vielen Aktenstücke durch-
blättern, die dem Staatsoberhaupt aus allen Ständen, von nah und
fern die Zustimmung aussprechen „ä tout ce (jue le Roy avoit re-
solu de faire eu Taftaire contre Boniface". Es kann keinem Zweifel
unterliegen, dass die Ereignisse dieser sturmvollen Zeit bei dem
französischen Adel wie der gallikanischen Kirche, bei allen Univer-
sitäten und in allen Städten des Königreichs ein Gefühl der Zu-
sanmiengehörigkeit geweckt hatten, wie es bis dahin in Frankreich
noch nicht verspürt war. Und wenn man sieht, wie dem erstarkten
und von nationaler Kraft getragenen französischen Königtum und
seiner festen Politik gegenüber der Papst die Juni- und Julitage 1303,
als Nogaret bereits in Italien war, unthätig in Aiuigni zul)rachte,
weil er in Rom dem Zwiespalt und Zank der i'arteien hatte weichen
' Vrgl. über diese Gesandtschaft den Exkurs I (Schhiss).
- DuPUY, Diff. pr. 99f., 131 f., 133.
•' Vrgl. BouTARic 111.
CO 3. Kapitel.
müssen, so kann man sagen, tlass der Ansgang des Kami)fs im vor-
aus kaum zweifelhalt war.
7.
lieber die Zeit der Abreise Nogaret's und der anderen
Gesandten fehlen uns genauere Angaben. Mitte Juni 1303 weilte
er bereits in Oberitalien ^ und es ist wohl anzunehmen, dass er nicht
allzu lang nach erhaltener Vollmacht Paris verliess, auch wenn eine
anonyme Chronik- die Abreise erst um Pfingsten (26. Mai) ansetzt.
Auch über den Weg, den die Gesandten einschlugen, haben wir
keine Kenntnis-'. In Oberitalien werden uns die Lombardei'
und die Romagna'"' als von ihnen berührt bezeichnet, ohne dass
diese Angaben, und besonders die letztere, über allen Zweifel er-
haben wären. Der erste Ort, wo wir die vier mit Sicherheit nach-
weisen können, ist Florenz. Da es sich darum handeln musste,
das zu dem Unternehmen nötige Geld zu erhalten und das Haupt-
bankhaus des französischen Königs in Italien das der Peruzzi in
Florenz*^ war, wandten sich denn auch seine vier Gesandten zu-
nächst hierhin"; einer der italienischen Spiessgesellen Xogaret's quit-
tierte im Oktober 1312 über lOOÜO Florens, die er für seine bei
Anagni geleisteten Dienste bei den Peruzzi erhoben hatte.
Nachdem sich die Gesandten in Florenz mit hinreichenden Geld-
mitteln versehen hatten, begannen sie unter den vielen Grossen und
Kleinen des Landes Anbänger zu suchen und Truppen zu werben.
Hierzu benützten sie zunächst als Stützpunkt Staggia*^, das Schloss
Musciatto's, bei Poggibonsi südlich von Florenz gelegen. Die vor-
nehmste Gefolgschaft fanden sie begreiflicherweise in denColonna. Diese
waren, wie wir wissen, in Italien des Papstes erbittertste und mächtigste
Gegner und sollten, treu ihrer alten ghibellinischen Tradition, auch
' Er sagt dies selbst mehrfach; vrgl. im Exkurs I.
- Rec. des hist. XXI, 148 F.
^ Sicher abzuweisen ist die Angabe bei Johann von Viktring (Böhmer,
Fontes I, 346), wonach die Colonna zusammen mit Nogaret zu Schill' nach der
Gegend von Aiiagui gefahren seien. Die Gesandten gingen vielmehr zu Land
(vrgl. auch Gottfried von Paris, Rec. des hist. XXIf, lOti J, Vers 1845) nach
Florenz, und erst in Italien trat Nogaret mit Sciarra in Beziehung (vrgl. unten).
* Gottfried von Paris a. a. 0. 106 K, Vers 1848.
* Johann von Noyal, Rec. des hist. XXI, 19.ö F.
" Vrgl. BouTARic 311.
^ DUPUY, Dift'. pr. 609; Villani, ed. Dragomanni II, 79. (Vilt.ani war
selbst bei dem Bankhaus der Peruzzi beteiligt; Neues Archiv XXII, 744.)
Villani a. a. 0. — Staggia liegt über dem gleichnamigen Flüsscheu
an der Strasse von Poggibonsi nach Siena, 8 km südlich von Poggibonsi, nahe
der alten Grenze zwischen Florenz und Siena, auf Florentiner Gebiet.
Nogaret's Tliätigkeit in ileu Jahren lüÜO— 1303. 61
jetzt bei dem Schlag gegen den römischen Oberpriester nicht fehlen.
In militärischer Hinsicht stand damals der schon erwähnte Sciarra
Colonna an der Spitze der Familie; mit ihm setzte sich Nogaret
daher in erster Linie in Verbindung. Sciarra übernahm die Ver-
mittlung bei den Unterhandlungen mit den (ihibellinen und sonstigen
Gegnern des Papstes, er war es, der die sjjäter gebildete Truppen-
macht einheitlich organisierte und befehligte^; daher ist es zu er-
klären, wenn besonders einige italienische Quellen ihn und die Co-
lonna allein bei dem ganzen Unternehmen nennen^. Nogaret be-
hauptete später^, nicht er habe die Verhandlungen mit Sciarra
angeknüpft, sondern dieser mit ihm; eine Angabe, auf die weiter
nichts zu geben ist: die beiden waren von vorneherein aufeinander
angewiesen.
Nehmen wir an, das Peter von Peredo mit den anderen für
Italien bestimmten Gesandten^ von Paris aufbrach, so mag er in
den letzten Tagen des Juli bei Nogaret in Staggia eingetroffen sein.
Dieser zog nun, vermuthlich mit dem Prior, nach Rom'', wo er in
der ersten Augustwoche angelangt sein wird. Es scheint, dass
Peter nun wirkhch in Anagni vorgelassen zu werden bat"; wenig-
stens erforderte dies sein Auftrag, und die päpstlichen Erlasse
vom 15. August" erklären sich am leichtesten als eine Antwort
auf die Zumutungen des französischen Königs. Bonifaz beschwerte
sich hier bitter über die im Juni zu Paris gegen ihn erhobenen An-
klagen und die „frivole" Appellation und ergriff verschiedene Mass-
regeln gegen den König und seine Anhänger. Persönlich empfangen
wurde der Prior vom Papst aller Wahrscheinlichkeit nach überhaupt
nicht; Bonifaz wusste auch so sein Anliegen, was bei der durch die
verschiedenen Gesandtschaften Philipp's in ganz Italien gegen ihn in
^ Dino Compagni, ed. Del Lüngo III, 181 ZI. 21—23; Ferreto von
Vicenza, bei Müratori IX, 1003 B.
2 So die Annalen von Parma (Mon. Germ. SS. XVIII, 729 ZI. 10—22)
u. a.; vrgl. auch E. Michael in der Zeitschr. für katliol. Theologie XVI, 367
bis 372.
^ DcPUY, Diff. pr. 518.
* An die Kardinäle waren die Ritter Wilhelm von Chatenay uud Huf,'o
von La Celle abgeordnet, an die italischen Städte die Magistren Johann Bri-
tonis und Matthäus von Courtes; Dupuy, Diff. pr. 126 f. Die Vollmacht der
Gesandten an die Kardinäle ist vom 1. .luli datiert.
=* DüPt;y, Diff. pr. 245 (nr. XXXVI), 297; Gottkried von Paris, Reo. des
bist. XXII, 106 K (Vers 1849).
'' AVoraus dann Xogaret später die Behauptuug machte, er selijst habe
beim Papst um Audienz gebeten; Dupuy a. a. O. und 246 (ur. XL), 255, 383.
^ Potthast, nr. 25276—25281.
()2 3. Kapitfl.
iSzt'ue gesetzten Agitation nicht Wunder nehmen kann. Seinem
Auftrag gemäss schlug Peter von Peredo nun die Beschlüsse vom
.luiii in Rom und an anderen Orten an die Kirchenthüren an'.
Rom mag es auch gewesen sein, von wo aus sich Nogaret mit
Karl von Neapel in \'erl)indung setzte'-. Dieser war mit Boni-
taz zerlallen ' und stellte sich gern auf die Seite seines Verwandten
auf <lem französischen Königsthron. Während heinahe zweier Jahr-
hunderte regierten die Anjou in Neapel, wohin sie die päpstliche
Gunst geführt hatte; aher nie gingen sie auch nur einen Augenblick
länger mit dem Papst Hand in Hand, als es in ihrem Interesse lag.
Von Rom aus begab sich Nogaret weiter in das latinische
(lehiet. In der Folge tritt uns von den französischen Gesandten
nur noch er entgegen. Von Peter von Peredo hören wir erst einen
Monat nach dem Ueberfall von Anagni wieder etwas, während von
den drei Mitgesandten Nogaret's überhaupt nirgends mehr die Rede
ist. Vermutlich blieben alle vier in Rom oder der Umgegend'*, damit
Nogaret in der römischen Campagna möglichst wenig Aufsehen
errege. Jedenfalls waren er und zwei seiner Diener die einzigen
Franzosen, welche Anagni betraten^.
Seit Bonifaz die Macht der Colonna zerschlagen hatte, war
er mit wachsendem Erfolg bemüht gewesen, seinem Neffen Peter
Gaetani im südlichen Latium eine grosse Nepotenmacht zu ver-
^ In einer Urkunde Philipp's, deren Verfasser Nogaret ist, schreibt dieser
von den Gesandten (Dupuy, Diff. pr. 297): „Nichilominus Romae et in aliis
locis opportunis super praemissis protestationes fecerunt sub attestatione publica,
et scripturas et cartas i-equisitionis tenorem, qua ipsum requisivissent, si facul-
tas adesset, cum insertis protestationibus continentes in plerisque civitatibus
publicarunt." Hier wie auch in einer angeblichen Bulle vom Frühjahr 1311
(ibid. 596) beruft sich Nogaret offenbar auf die Veranstaltungen Peter's von
Peredo.
- Nogaret bei Dupuy, Dift". pr. 2.55, 441. Der hier genannte „König von
Sizilien" ist Karl von Neapel, der diesen Titel weiter führen durfte, während
Friedrich sich „von Trinacria" nannte (Drumann I, 63 f.); daher kann Nogaret
den „König von Sizilien" 1310 auch „kürzlich gestorben" nennen (Karl f 1309,
Friedrich f 1337). So ist auch Gottfried von Paris (a. a. 0. 107 A — C, Vers
1858 — 68) zu verstehen; in Neapel selbst war aber Nogaret nicht.
' Vrgl. Ferreto von Vicenza a. a. 0. 1002 B— C.
' Es kann sein, dass sie erst auf die Kunde von der Vertreibung Noga-
ret's aus Anagni Rom verliessen; auch ist möglich, dass wenigstens Musciatto
in Staggia geblieben war, um den Rückzug zu decken.
■' Nogaret sagt dreimal (Dupuy, Diff". pr. 246 XLV, 257, Arch. nat. J 908,
nr. 6), es seien aus seinem Vaterland nur „duo scutiferi seu domicclli" mit in
Anagni gewesen, und er habe sonst von den Leuten seiner Partei fast niemanden
gekannt.
Nogarot's Tluitigkeit iu den .Julircii 13(j0— 13ü;3. 63
Schäften ^ Bald war der „Marquis" (marchio, IMarchese), wieder
Nepote kurz genannt wurde, in dieser Gegend bei weitem der mäch-
tigste Mann. Von den Schhichten des Monte VigHo über di(! frucht-
bare Ebene des Sacco und im Gebiet der Pontinischcn Süm})fe higen
seine Besitzungen zerstreut, und am Meer waren Astura und San
Feiice, die feste Burg auf dem circeischen Vorgebirge, die Stützen
seiner Macht. Man wird es daher nicht wunderbar linden, wenn
die Gaetani in diesen Gegenden, wo sie Emporkömmlinge waren,
überall zahlreiche Feinde hatten. Bonifaz scheint dieselben unter-
schätzt zu haben: er glaubte sich in seiner Vaterstadt Anagni,
wo er seit Mitte Mai weilte, rings von den Besitzungen seines Neffen
umgeben, allzu sicher. Aber eifrig schlössen sich die meisten der
benachbarten Stadthäupter und Scharenführer an Nogaret und Sciarra
an, als diese nun selbst das Thal des Sacco betraten ^.
Der wichtigste der Verbündeten Nogaret 's aus der Um-
gegend von Rom^ war sicher Reginald vonSupino', das Stadt-
haupt von Ferentino, der sich mit seinem Sohne Robert und
vielen Bürgern Ferentinos vollen Herzens dem Unternehmen an-
schloss: glaubte er doch die Ehre seiner Familie durch Bonifaz
angetastet"! Die übrigen Verschworenen, die uns genannt werden,
sind: Thomas von Morolo, ein Bruder Reginald' s von Supino",
Peter von Genazzano mit seinem Sohn Stephan"; Johann,
der als Sohn eines gewissen Landulf bezeichnet wird; Gottfried
von Ceccano, der Sohn des streitbaren Ghibellinen Johann von
* Vrgl. hierüber Gregoroviüs, Gesch. Roms V, 567 ii". (wozu auch Chrouik
von Orvieto, ed. Düllixger 348, ed. Himmelsterx 29).
- Treffend bemerkt Drdmann II, 122: „Man verstand sicli, obgleicli nur
von Schutz, nicht von Gewalt die Rede war."
■■' Ihre Namen finden sich in den Bullen „Flagitiosum scelus" (Potthast,
nr. 25441; Reg. de Ben. 799) und „Rex gloriae" (Reg. Clem., ann. VI, 418f.);
Fehler im Text Rayxald's gaben zu verschiedeneu Versehen bei TosTi und
Drumann Anlass. Wir führen im folgenden imr Belege au, die zu diesen beiden
Bullen noch hinzukommen.
* Supino liegt rechts über dem Sacco, Ferentino gegenüber.
•'• DuPüY, Diff. pr. 175. 344 (oben), 361 (nr. LXXXVII), 608 f.; Relation
in den Mon. Germ. SS. XXVIII, 622 ZI. 29 f.; Chrou. v. Orvieto, ed. Döl-
LiNGER 351, ed. Himmelstern 34-, Istorie Pistolesi, ed. Biscioni (1845) 424;
Cont. Tulom. Luc, Muratori XI, 1223 C; Pipin, ibid. IX, 740 B; Ferreto
von Vicenza, ibid. IX, 1002 E; ViLLANi, ed. Dragomanni II, 79.
'• DupLY, Diff. pr. 609. — Morolo rcclits vom Sacco, 4 km nonlwestl.
von Supino.
' ]Mit dem Beinamen Picalottus (R(^g. Clem., ann. VI, 428). — Genaz-
zano zwischen Palestrina und Pagliauo, nicht mit dem grösseren Geuzano (.am
See von Xemi) zu verwechseln.
♦54 3. Kapitel.
Ceccano, der damals im Gefängnis schmaclitete, weshalb ausser
seinem Sohn noch zahlreiche Bürger Ceccanos an der Verschwörung
teilgenommen zu haben scheinen'; Maximus von Trevi^, einem
Ort, den der Marcjuis erworben hatte, wie Scurgola, das gleich-
falls Verschwörer gegen den Papst entsandt zu haben scheint^;
auch Alatii soll sich an der Expedition beteiligt haben*. Aber
sogar in Anagni selbst hatte man Anhänger gefunden, vor allem
die Brüder Adenulf und Nikolaus, die Söhne eines gewissen Mat-
thaeus, dessen Macht und Ansehen in der Stadt sie geerbt hatten''-,
Südann die Ritter Orlandus und Petrus von Luparia, sowie
Giffridus Bussa, der die päpstlichen Truppen befehligte und sich
durch Geld gewinnen liess*^. Jedoch nicht nur in der Bürgerschaft
Anagnis hatte man Anhänger gefunden: noch näher war es gelungen,
an den Papst vorzudringen; auch von den in Anagni anwesenden
Kardinälen — sieben werden uns mit Namen genannt — sollen
einige von dem unglücklichen Oberpriester abgefallen sein; aus-
drücklich wird uns dies von Napoleon Orsini (dessen Schwester
Sciarra's Mutter war) und Richard von Siena berichtet^. Auch
1 DuPUY, Diff. pr. 609; Relation, Mon. Germ. a. a. 0. 622 ZI. 30 f.-, Chrou.
V. Orvieto a. a. O.; Cont. Tolom. Luc. a. a. 0. 1223 B; Dino Compagni,
ed. Del Lungo III, 181, ZI. 22 f.; Pipin a. a. 0. 740 B; Villani a. a. 0. 79. —
Ueber Johann von Ceccano Drümann I, 203. Tosti II, 236 und Drümann
II, 123 reden von zwei Söhnen Johaun's; es ist allerdings (so in der genannten
Relation) bisweilen von „den Söhnen" Johann's die Rede, mit Xamen wird aber
nur Gottfried genannt (auf den des anderen kam man wohl durch den fehler-
haften Text bei Raynald). — Ceccano liegt rechts am Sacco, 10 km südöstl.
von Suijiuo.
- Die Istorie Pistolesi a. a. 0. 424 nennen ihn Massimo da Alatro;
vielleicht hat er von Trevi (am oberen Teverone), nach dem 15 km entfernten
Alatri (10 km nordöstl. von Frosinone) weichen müssen.
* Nach Pipin a. a. 0. 740 B nahmen auch Leute „de Albano" und „de
Structula" an dem Unternehmen teil. Mit letzterem ist wohl Scurgola (472 km
nordwestl. v. Morolo) gemeint; die Nachricht betreffs Albauos ist unglaub-
würdig, da aus dieser Gegend sonst keine Verschworenen bekannt sind.
* Cont. Toi. Luc. a. a. 0. 1223 B; vrgl. oben Anm. 2.
^ Istorie Pistolesi a. a. 0. 424; Cont. Tolom. Luc. a. a. 0. 1223 C; Pipin
a. a. 0.; Ferreto v. Viceuza a. a. 0. 1004 A. In allen Bullen wird der Va-
ter der beiden Matthäus genannt; Villani a. a. 0. 79 und die von ihm
abhängigen Schriftsteller (Felix Osius, bei Baillet 363) schreiben Maffio,
M äffe US, was Drümann II, 123 Anm. 78 irrigerweise für den Nachuamen hält
in der Chronik von Orvieto a. a. 0. findet sich die Form Matthias.
•* DüPUY, Diff. pr. 609; Istorie Pistolesi a. a. 0. 424; Ferreto von Vicenza
a. a. 0. 1003 C.
' Chronik von Orvieto, ed. Döllixgek 352, ed. Himmelstern 35; Istorie
Pistolesi a. a. O. 424; Cont. Tolom. Luc. a. a. 0. 1223 C; Dino Compagni
Nogaret's Thätigkeit in den Jahren 1300—1303. 65
die Orsini, sonst die erbittertsten Gegner der Colonna, fehlten rdso
nicht; in den Tagen nach Anagni tritt ihre zweideutige Stelhmg
noch klarer hervor.
So standen Nogaret und Sciarra in der römischen Cainpagna,
in der nächsten Ntähe des Papstes, zum Angrift" bereit, ohne dass
Bonifaz eine Ahnung von der drohenden Gefahr hatte K Während
sich die Zahl derer, die zu seinen Gegnern abfielen, täglich mehrte,
bereitete er die feierliche Bannbulle gegen den französi-
schen König vor-. Die ganze alte Machtfiille des Pa^isttums ruht
noch einmal in dieser Urkunde: der Nachfolger Petri, der die Völker
der Erde mit eiserner Rute regieren und wie ein Gefäss von Thon
zerbrechen kann, schleudert gegen den in seinen Sünden verstockten
König das Anathem, entbindet die Unterthauen von ihrem Treueid
und droht allen, die ihm ferner noch gehorchen, mit der Exkom-
munikation: denn ein christlicher Fürst, der gegen Gott streitet und
seine Gebote mit Füssen tritt, kann keine Treue mehr verlangen.
Diese Bulle, durch die Phihpp zerschmettert werden sollte wie einst
Heinrich IV., wollte Bonifaz am 8. September 1303 veröffentlichen,
dem Feste von Maria Geburt, das in diesem Jahr auf einen Sonn-
tag fiel. Er sollte nicht mehr dazu kommen 5 an dem Tage, da er
den französischen König mit der Fülle der apostohschen Gewalt
vernichten wollte, sass er als armer Gefangener in seinem Palast,
bereit zu sterben.
a. a. 0. 181 ZI. 26 f.; Villani a. a. 0. 79. Philipp's Schreiben an die Kardi-
näle war also nicht wirkungslos geblieben.
* Bernhardus Guidonis, Rec. des hist. XXI, 713 K; anonyme Chronik,
ibid. XXII, 19 B; vrgl. im folgenden Kapitel (St. 75 f.).
- „Super Petri solio", Potthast, nr. 25283.
R. Holtzmann, Nogaret.
6fi
4. Kapitel.
Änagni.
„Heu! gravis alluvies, fimesta et inorbida, nostris
Nee seclis audita Ines prorumpit, et audens
Ingruit. Ell capitur residens subliiiiis in alta
Sede Petri, summa Christique vicarius urbe,
Urbe sua tectisque suis manibusque suoriun
Quaque satus, raptis congestis undique gazis.''
Jakob Stefaneschi.
Ein Ereignis wie das nun zu behandelnde hat begreiflicher
AVeise überall das grösste Aufsehen erregt, was sich uns darin
widerspiegelt, dass zahllose Quelleif über dasselbe berichten. Ebenso
begreiflich ist es aber, dass das Geschehene gar bald entstellt ward,
dass die Erzählungen, die im Volk darüber kursierten und von
den Annalisten gebucht wurden, dem wirklich Vorgefallenen gar
bald manchen Zug, manche Episode hinzufügten. Es dürfte daher
hier der gegebene Ort sein, wenigstens einen kurzen Blick auf die
hauptsächlichsten Quellen zu werfen, die uns zur Verfügung stehen.
1.
Quellen-Berichte über das Attentat von Anagni^
Von grösstem Interesse sind natürlich zunächst die Darstellungen,
die uns No garet selbst in seinen auch von uns schon erwähnten
Apologieen giebt. Die Frage ist nur, in wie weit wir ihnen
glauben dürfen. Man meinte'-, Nogaret habe schon deshalb in
allen Hauptpunkten bei der Wahrheit bleiben müssen, weil zur Zeit
der Abfassung seiner Berichte (1304 und 1310—1311) sich in Rom
^ Vrgl. hierzu Döllinger: „Anagni" [„Akademische Vorträge" III, München
1891, 223—244]. E. Michael wendet sich in einem Aufsatz : „Die Rolle Noga-
ret's bei dem Attentat auf Bonifaz VIII." (Ztschr. für kath. Theologie XVI,
367—372) gegen eine von Döllinger Irühcr (Akad. Vortr. I, 136) geäusserte
Ansicht, die derselbe aber in dem genannten Aufsatz selbst nicht mehr vertritt.
* Döllinger a. a. 0. 223.
Anagni. (i7
noch mehrere Zeugen befanden, welche die Sache mit erlebt hatten,
und ihm doch daran liegen musste, die Wirkung seiner Schutz-
schriften nicht durch Unwahrscheinlichkeiten, die man ihm hätte
nachweisen können, abzuschwächen. Es ist richtig, dass verschie-
dene Kardinäle am päpstlichen Hof waren, die beim Ueberfall von
Anagni zugegen gewesen ^ Dennoch wird man den Behauptungen
Nogaret's nur dann ohne weiteres Glauben schenken, wenn derselbe
kein Interesse hatte, die AVahrheit zu verschweigen. Die späteren
Apologieen (1310 — 1311) stammen aus der Zeit des Prozesses, der
in Avignon gegen das Andenken Bonifaz' VIII. geführt wurde; bei
derselben Gelegenheit veröffentlichten auch die Gegner Nogaret's
mehrere Schriften, die gleichfalls stellenweise die Ereiguisse von Anagni
berühren, aber natürlich mit derselben Vorsicht aufzunehmen sind.
Der wichtigste uns über das Attentat von Anagni zu Gebot
stehende Bericht stammt von einem englischen Curtisanen^, d. h.
einem am päpstlichen Hof angestellten Mann , der in einem Brief
nach seiner Heimat eine Darstellung der Ereignisse gab. Dieselbe
stellt sich uns als die eingehendste und im Detail zuverlässigste
Quelle dar und wurde nachweislich zwischen dem 21. September 1303
und dem Tod Bonifaz' VIII. (12. Oktober) von einem Augenzeugen
niedergeschrieben. Der Bericht wurde in England im Kloster
St. Albans aufbewahrt und dort von einem fälschlich mit Risiianger
identifizierten Fortsetzer des Matthaeüs Paris^ ausgiebig benutzt.
* In Anagni waren anwesend (ausser Nicolaus Bocasini, dem späteren
Benedikt XI.) die Kardinäle: Theoderich von Orvicto (f um 180(i), Peter Is-
panus (t 1311), F. Gentilis (f 1312), Richard von Siena (f 1313), Franz Claetani
(f unter Johann XXII.) und Napoleon Orsini (f 1347); Ciaconi, Hist. ponti-
ticum I, 810, 812, 810, 811, 809 (vrgl. 874), 786 (vrgl. 904).
- Gedruckt ist die Relation von Riley („Chronica monasterii S. Albani",
in Rer. Brit. medii aevi seriptores nr. 28, II S. 483—491), Kervto de Lettexhove
(Rev. des quest. hist. XI, 511 — 520) und am besten von Liebermann (Mon.
Germ. SS. XXVIII, 622 — 626). Der Verfasser sagt von sich „nos, qui sumus
curtesani", woraus in der Ausgabe Kervyn de Lettenhove's „nos, qui sumus civi-
tatis Cesane" gemacht ist; Döllinger a. a. 0. 224 hat in eigentümlicher Kou-
iundierung dieser beiden Lesarten aus dem Verf. „einen aus Cesena stammenden
Curtisauen" gemacht. Die Handschrift hat, wie mir Herr Prof. W. Michael mit-
teilt, ccesani mit einem Haken über dem ersten c; dies heisst curcesani, wie
Liebermann a. a. O. 625 Note o richtig angiebt, und die Bemerkuug Digard's
in der Rev. des quest. hist. XLIII S. 558 Anm. 1 beruht auf einem Irrtum, —
Der Ausdruck „curtesanu s", für diese Zeit am i)äpstlicheu Hof nicht häufig,
ist doch sonst genugsam nachweisbar und schon im früheren Mittelalter keines-
wegs selten; vrgl. Ducange, Glossarium II, 628; DiEZ, Etymol. Wörterbuch I, 140.
" Ausgabe (als Chronik Rishanger's; vrgl. dagegen Liebehmann in den
Mon. Germ. SS. XXVIII, 104 ZI. 6) von Riley a. a. 0. 1—230 (Anagni
68 -i- Kapitel.
Der Mitwirkung des französischen Königs wird ausdrücklich ge-
dacht; der Name Nogaret's war dem Curtisanen unbekannt, findet
sich liingegen in den Zusätzen des Fortsetzers des Matthakus Pauis.
Ein weiterer Bericht eines Augenzeugen ist neuerdings bekannt
geworden. In Grenoble betindet sich eine Vienner Abschrift
einer Relation über das Attentat von Anagni, die gleichfalls
noch vor dem Tod Honifaz' VIII. abgefasst wurdet Der Heraus-
geber derselben glaubt, dass der Autor zum päpstlichen Hof ge-
hörte, und dass die Abschrift ein Auszug aus einem Brief sei.
Demnach hätten wir es hier mit dem Brief eines französischen Cur-
tisanen nach seiner Heimat zu thun, ganz entsprechend dem Bericht
des Curtisanen, den wir eben kennen lernten. Die Vienner Relation
bietet eine kürzere Darstellung, ergänzt aber doch stellenweise die
ausführlichere englische -.
Sodann erweist sich als sehr gut unterrichtet eine Chronik
von Ürvieto'^, von der uns ein Bruchstück in einer Handschrift
des Onuphkius Panvinius erhalten ist. Der Autor war Zeitgenosse*
und hat seine Nachrichten wohl direkt von einem Augenzeugen er-
halten. Da wir wissen, dass der Kardinal Theoderich von Orvieto
während des Ueberfalls in Anagni anwesend war, ist wohl die Ver-
mutung gerechtfertigt, dass von dieser Seite, vielleicht durch die
Dienerschaft des Kardinals, der Verfasser unserer Chronik unter-
richtet wurde.
Ein merkwürdiger Bericht findet sich in den Istorie Pistolesi^.
Er ist ziemlich ausführlich und stellenweise so gut und detailliert,
dass der Verfasser gleichfalls eine der besten Quellen gehabt zu
haben scheint. Mit diesen guten Nachrichten vermischt derselbe
aber reichlich ganz schlechte und unglaubwürdige — so macht er
S. 216 — 221). Die Darstellung dieses (zweiten) Fortsetzers des Mätthaeus Paris
übernahm Walsingham (ca. 1440; ed. Riley, Rer. Brit. med. aevi ss. nr. 28, I;
DüPOY, Diff. pr. 193—196) wörtlich.
' ed. DioARD in der Rev. des quest. hist. XLIII, S. 557 — 561.
- Auf Grund dieser beiden Berichte giebt Knüpfler in den Hist.-polit.
Blättern für das kath. Deutschld. CII, S. Iff. eine Darstellung des Attentats
von Anagni.
" cd. DöLLiNGER („Beiträge zur politischen, kirchlichen und Cultur-Ge-
schichte der sechs letzten Jahrhunderte" III, AVien 1882, S. 347—353) und
HiMMKLSTERN („Eine angebliche und eine wirkliche Chronik von Orvieto" Strass-
burg 1882, S. 28—37).
* So leitet er z. B. eine (allerdings wenig glaubliche) Xachricht mit den
"Worten ein: „et dixit., qui vidit" (ed. Düllinger 347, ed. Himmelstern 29); vrgl.
über den Autor Döllinoer: „Anagni" 224 und Himmelstern a. a. 0. 37 ff.
" ed. BisciONi 1845, S. 423—426.
Anagni. 69
z. B. Nogaret zu einem „capitano in corte del papa" — , sodass
seine Angaben nur mit Vorsicht verwandt werden dürfen.
Neben diesen fünf Hauptquellen steht uns eine grosse Zahl
kürzerer Berichte zu Gebot, von denen die hauptsächlichsten hier
genannt seien.
Von italienischen Annalenwerken sind in erster Linie die
Annalen von Parma ^ zu erwähnen; sie geben gleichzeitige, wert-
volle Aufzeichnungen und stellen — wie manche italienische Quellen
— den Ueberfall lediglich als eine That der Italiener, d. h. der
C^olonna, dar. Neben ihnen sei der Annalen von Florenz'-^ und der-
jenigen von La Cava^ gedacht. Eine doppelte Aufzeichnung begegnet
in ISiena; wichtiger als die Annalen^ ist die Chronik dieser Stadt'"',
deren Verfasser, Axdreas Dei, noch 1328 lebte. Die Annalen
von Forli*' wurden ausgiebig von Riccobald von Fekkara^ be-
nutzt. Von anderen italienischen Autoren seien zunächst die Fort-
setzer des ToLOMEO VON LuccA genannt. Zu der bis 1294
reichenden Kirchengeschichte des berühmten Lucchesen haben wir
zwei Fortsetzungen-, die eine^^, welche die ungleich wichtigere ist,
findet sich in einem Paduaner Codex und wird von D. König''
auf den an der Kurie weilenden Autor der Kirchengeschichte selbst
zurückgeführt, ohne dass der Nachweis voll erbracht scheint; die
andere^'' findet sich in einer Mailänder (Ambrosianischen)
Handschrift und rührt von Paulinüs Minorita her, der dazu eine
noch zu nennende französische Quelle, die „Flores chronicorum" des
Bernhardus Guidonis stark benutzte ^\ Diese selben „Chronik-
blüten" wurden stellenweise auch von Franciscus Pipinus ^- in
seiner sonst für uns wertvollen Chronik ausgeschrieben. Sodann
kommt das vielgenannte, in italienischer Sprache geschriebene Ge-
' Mon. Germ. SS. XVIII, 729; vrgl. Weltzien: „Uutersuchung ital.
Quellen zum Römerzuge Ludwig's d. B." (1882), 26.
- Böhmer, Fontes IV, 674.
3 Mon. Germ. SS. III, 196. La Cava bei Salerno.
* Mon. Germ. SS. XIX, 231.
* MüRATORi XV, 44. " Ibid. XXII, 177.
' Ibid. IX, 254. Riccobalü um 1312; vielleicht stellt eine eingehendere
Untersuchung auch die Benutzung einer gemeinsamen Quelle fest.
8 MüRATORi XI, 1221—1223.
" Dietrich König: „Ptolomaeus von Lucca und die Flores chronicorum
des Bernhardus Guidonis" (1875), 4rt'., 19.
1» MüRATORi XI, 1203 f.
'' Vrgl. gegen Kunio (a. a. 0. 51tV., 65) Simonskeld in (^uidde's Zeit-
schrift X, 123.
12 MuRATORi IX, 740, 744.
7U '^- Kapitel.
schichtswelk des Florentiners Dixo Compagm ' für uns in Betracht;
DiNo, der erste und bedeutendste itahenische Geschichtschreiber
des Mittehdters, war Zeitgenosse der von uns zu behandelnden Er-
eignisse. Das gleiche gilt von dem Kardinal Jaküu Stkfankschi-,
dessen dichterische Behandlung des Stotis aber durchaus apologetisch
ist. Sehr ausführlich ist die Chronik des Feuri:to VON ViCENZA^
(geschrieben 1330), die aber wegen der romantischen Neigungen
des Autors, dem oft die Form über den Inhalt ging, nur vorsichtig
benutzt werden darf. Wichtig zumal wegen ihrer Wirkung auf die
Geschichtschreibung der Folgezeit ist die breite Darstellung, welche
Giovanni Villani' (-]' 1348) in seiner Florentiner Chronik giebt;
doch werden wir sehen, wie sich besonders auch bei ihm zahl-
reiche fabelhafte Ausschmückungen zu den richtigen Nachrichten
gesellen.
Von französischen Quellen erwähnten wir schon die „Flores
chronicorum" des Beknhaudus Güidonis^; die hier gegebene
Schilderung ist nicht sehr ausführlich, aber keineswegs unwichtig,
weil Berniiakdus sie nicht — wie sonst seine Nachrichten bis-
weilen — aus der Paduaner Fortsetzung des Tolomeo von Lucca
entnahm^; gleichzeitige und spätere Autoren gehen vielfach auf die
-Flores chronicorum" zurück". Wie Bernhardus ist auch Gott-
' Del LüNGO: „Dino Compagni e la sua cronica", III (Florenz 1887) 181 f.
(Buch II, Kap. 35). — Ueber die Dino-Frage vrgl. Scheffek-Boichorst in der
Ztschrft. für roman. Philologie VII und X; die Chronik ist uns nur in einer
stellenweise wenig glücklichen Ueberarbeitung erhalten, die uns interessierende
Stelle ist aber nicht verdorben. Die Sbändige Ausgabe von Del Lungo giebt
in den beiden ersten Bänden einen wichtigen, überaus ausführlichen Kommentar,
7.U zitieren ist aber nach dem im dritten Band nach der besten Handschrift wieder-
holten Text; vrgl. Bresslaü in Geiger's Vicrteljahrsschrift f. Kult. u. Litt, der
Renaissauce, I.
- MuRATORi III, 659 f.; Raynald XXIII, 332 (1303, ur. 42).
^ MuKATORi IX, 1002 ff.; vrgl. über Ferreto Max Laue (1884).
* DcPUY, Diff. pr. 187; Muratori XIII, 395 ff. ; ed. Dragomanni („Cronica
di Giovanni Villani", Bd. II, Florenz 1845) S. 79 f.
^ Dlpcv, Diff. pr. 3 f.; Muratori III, 672; Raynald XXIII, 330 f. (1303,
ur. 41); Rec. des bist. XXI, 713 f.; Düchesse: „Le Über pontificalis" II, 471.
ö Vrgl. König, a. a. 0. 37 f.
'' Ueber Paulinüs Minorita (f 1345 als Bischof von Pozzuoli, früher
Jordan genannt; Rec. des bist. XXII, 15; vrgl. Simonsfeld in den Forschg.
zur dt. Gesch. XV, 145 ff. und in Qüiddk's Ztschrift X, 120 ff'.; König a. a. 0.
51 f., 67) und Pipin vrgl. oben. Ausser ihnen erwähne ich: Amalricus Augerius
(Muratori III 2, 439 f.; vrgl. König a. a. 0. 44), die Fortsetzung der Chro-
nik von Ronen (Rec. des hist. XXIII, 347; Mon. Germ. SS. XXVI, 504),
.Ikan DK Preis (2. Hälfte des 14. Jhdts.; ed. Stan. Bormans VI, 42), Platina
Anagni. 71
FRIED VON Pauis^ ein Zeitgenosse; derselbe bietet uns in fninzösi-
schen Versen eine eingebende, aber dicbteriscb ausgescbniückte Dar-
stellung. Der erste Fortsetzer der (Mironik des Wiliikl:\i
VON NangiS" soliöpfte seine Kenntnis über das Attentat von
Anagni aus einer Bulle Clemens' V. vom Jabr 1311''. Nicbt un-
interessant sind aucb die Nacbricbten verscbiedener anonymer
Cbroniken*. Um die IVIitte des Jabrbunderts scbrieb Johann
VON St. Victor (Jobannes Parisiensis) ' ; nocb mebr als bei ibm
treten uns bei Johann von Noyal^ (zweite Hälfte des 14. Jhdts.)
überall Ausmalungen und andere Entstellungen entgegen. Aucb
die sogenannte flandriscbe Cbronik^ ist eine ziemlicb späte fran-
zösiscbe Quelle. Aus der Cbronik von St. Denis-, die bessere
Nachrichten mit vielen legendarischen Zügen vermischt, schöpfte
gegen Ende des 15. Jhdts. Nikolaus Gilles", der Gebeim-
schreiber Ludwigs XII., dessen (1492 zuerst erschienenes) Geschicbts-
werk lange Zeit eine grosse Wirkung ausübte.
Von englischen Berichten haben wir zunächst eine gleich-
zeitige Darstellung als Fortsetzung des Gervasius von Caxtek-
BURY^^, deren Verfasser sich merkwürdig gut und detailliert unter-
richtet zeigt; es scheint ihm ein nach der Inthronisation Bene-
dikts XI. (27. Okt. 1303) abgefasster Bericht eines Augenzeugen
zu Gebot gestanden zu haben. Ebenfalls gleichzeitig ist Peter von
Langtoft^^ dem bei der Abfassung seines in französischen Versen
geschriebenen Werks hier vielleicht dieselbe Relation zu Gebot
stand, deren sich später ein Fort setz er des Mattiiaeus Paris,
wie wir schon erwähnten, bediente. Auch die verschiedenen Be-
(DuPüT, Diff. pr. 4 f.) und die „Gesta archiepiscoporum Magdeburgen-
sium" (Mon. Germ. SS. XIV, 426).
1 Rec. des bist. XXII, 106—109.
2 DuPUY, Difi'. pr. 189; Rec. des hist. XX, 589; ed. Geraud: „Chronique
latine de Guillaume de Nangis avec les continuations" I, 3:}7 f.
^ Vrgl. Exkurs I. Der Fortsetz er des Gkrhahd von Frachet (Rec. des
hist. XXI, 22) schreibt wörtlich von dem des Wilhelm von Nangis ab.
* Rec. des hist. XXI, 148 f. und XXII, 19 u. 25.
s Ibid. XXI, 641. '• Ibid. XXI, 195. ' Und. XXII, 374.
8 Ibid. XX, 6741".; Uui'UY, Diff. pr. 191. Die Chronik von St. Denis ist
hier nicht mehr (wie zum Jahr 1301) eine Uebersetzung der Furtsetzung des
"Wilhelm von Nanois.
® „Annales et chroniques de France", Paris 1549, Bd. I, feuil. CXXI;
DüPUT, Diff. pr. 199. Auch ins Deutsche übersetzt.
1» Mon. Germ. SS. XXVII, 314.
" Ibid. XXVIII, 661. Laugtoft in der Grafschaft York, westl. von Brid-
lington.
72 4. Kapitel.
richte in den ^Flores historiaium" ' und in englischen Fort-
setzern des Mautin von Troppau*^ bieten interessante Nachrichten.
Nur kurze Angaben enthalten hingegen die Annalen des Nicolaus
TuiVKTL's^, eines 1328 gestorbenen Dominikanermönchs.' Gleich-
falls noch in der ersten Hälfte des Jahrhunderts schrieb Walthek
VON GuiSBOROUGii^ Seine Chronik „de gestis regum Angliae", wobei
er sich in den letzten, für uns in Betracht kommenden Partien als
gute (Quelle erweist. Es ist auft'allend, dass gerade nach England
über das Attentat von Anagni viele zuverlässige Nachrichten ge-
langten. Erst in den gegen Ende des Jahrhunderts geschriebenen
Werken eines Knigiiton'^ oder Thorne" finden wir auch hier aller-
hand erdichtete Zusätze und Fabeleien.
In Deutschland begegnen uns schon in den zahlreichen
gleichzeitigen (Quellen viele Entstellungen. Hier tritt z. B. von
vorneherein das Gerücht auf, Bonifaz sei vergiftet worden; so bei
Nikolaus Vischel in einer die Jahre 1302 — 1310 umfassenden
Heiligenkreuzer Fortsetzung der österreichischen Chro-
nik"; so auch im Monachus Fuerstenfeldensis^ einer gleich-
zeitigen oberbayrischen Quelle. Aus Niederbayern finden sich einige
Notizen in der Clironik von Osterhofen^. Verhältnismässig gut
unterrichtet ist Eberhard von Regensburo ^^, der seine Annalen
um 1305 beendigte; er zeichnet sich besonders durch die Kenntnis
einer Anzahl päiistlicher Bullen aus, die der Bischof von Regens-
burg, der sie vom Erzbischof von Salzburg hatte, ihm übermittelte.
Die Heilsbronn er Annalen^^ und Siegfried von Grossball-
hausen ^^ (-{- 1308) bringen wenig; doch werden wir den x^usfüh-
rungen des letzteren an einer Stelle beizupflichten haben. In einer
* ed. Liebermann in Mon. Germ. SS. XXVIII, 500; Lüard in Rer. Brit.
medii aevi scriptores nr. 95, Bd. III, 115 — 117 u. 313 f. Die „Flores bist."
wui-den früher einem äIatthaeus von Westminster zugeschrieben der nie
existierte.
- Mon. Germ. SS. XXIV, 256.
' „F. Nicholai Triveti annales", recensuit Thomas Hog (EngHsh historical
Society, publications VIII), London 1845, S. 399.
* Fälschlich Hemingford genannt. Mon. Germ. SS. XXVIII, 645. Guis-
borough in der Grafschaft York, 13 km siidüstHch von Middlesbrougb.
^ Twydsen: „Hist. anglic. scriptores decem" (1652), 2472.
« Ibid. 2003.
' Mon. Germ. SS. IX, 733. Heiligenkreuz in Niederösterreich.
* Böhmer, Fontes I, 24.
« Mon. Germ. SS. XVII, 553. '" Ibid. XVII, 599.
" Ibid. XXIV, 46 f. Heilsbronn in Frauken.
'-' ll)id. XX\', 716. Grossballhausen bei AVeissensee in Thüringen,
Anagni. 73
gleichfalls noch aus dem ersten Jahrzehnt des Jahrhunderts stam-
menden niederrheinischen Papst- und Kaiserciironik ' findet
sich wieder viel durchaus unglaubwürdiges. Dagegen bietet eine in
den Jahren 1319 — 1323 in Brabant geschriel)cne Fortsetzung
des Martin von Tuoppau- interessante Mitteilungen; der Ver-
fasser scheint sich für die Papstgeschichte einer bis Ende 1303
reichenden italienischen (Quelle bedient zu haben. In den „Gesta
pontiticum Leodiensium", die der Lütticher Kanonikus Johannes
HocsEMius^ um 1330 schrieb, hat sich trotz mancher Fehler (er
redet z. B. von Peter von Nogaret) eine verhältnismässig gute Ueber-
liefening erhalten. Die Lübecker Annalen^ gehen in letzter Linie
auf Bernhardus Guidonis zurück, sind aber reich an sagenhaft ent-
stellten Zusätzen. Johann von Winterthur^, der seine Chronik
zu Beginn der vierziger Jahre abfasste, ist an und für sich leiden-
schaftslos und vertrauenswürdig; doch stützte er sich offenbar auch
in den für uns in Betracht kommenden Partieen seines Werkes arg-
los auf unzuverlässige Gewährsmänner. Johann von VhvTRING''
hingegen, dessen Chronik um 1341 abgefasst, später aber noch mehr-
fach umgearbeitet ist, hat das hervorragendste unter den genannten
deutschen Geschichtswerken geschrieben; er ist in den sich auf den
Streit Philipp's mit Bonifaz beziehenden Stellen völlig selbständig''
und beruht auf mündlichen Berichten*^, die als solche manche Fa-
beleien enthielten, die aber durch keinen befangenen Parteistand-
punkt noch mehr entstellt wurden". — Was nun noch folgt, wird
immer schlimmer. Um die Mitte des Jahrhunderts schrieb der
^ Ed. Weiland in den „Nachrichten von der kgl. üesellsch. der Wissen-
schaften zu Göttingen", philol.-hist. Klasse, Jahrg. 1894, Nr. 1, S. 375 ff.
- Mon. Germ. SS. XXIV, 261; vrgl. Wkiland im Vorwort dieser Ausgabe.
■'' Chäpeavillk: „Gest. pout. Leodiensiuni" II (1613), 343; Dupuy, Diff. pr. 4.
' Mon. Germ. SS. XVI, 418; vrgl. Koppmann in: „Hansische Geschichts-
blätter", Jahrg. 1871, S. 78. Aus den Lübecker Annalen schöpfte die Det-
mar-Chronik, herausgeg. von Koppmann in den „Chroniken der deutsche
Städte" XIX (Lübeck I), 393.
^ ed. Wyss, Zürich 1856 (Abdruck aus dem Archiv für schweizer. Gesch.
XI), 45; vrgl. Lorenz, Geschichtsquellen I^ 71.
•' Böhmer, Fontes I, 346 f.; vrgl. über Johann von Viktuing (f 1347) Four-
nier: „Abt Johann von Viktring", 1875.
' Vrgl. Mahrenholtz, Forschg. zur dt. Gesch. XIII, 551 ; Fournier a. a. 0. 42 f.
** „Der Begriff mündliche Quelle kann bei Johann von Viktring nicht weit
genug gefasst werden", Folrnieh a. a. O. 58; das „fertur" in unserem Bericht
weist sicher auf eine solche mündliche Quelle.
" Ucber den Standpunkt Johann von Viktring's kircldicheu Dingen gegen-
über vrgl. Mahrenholtz a. a. O. 573 f.
74 -l- Kapitel.
schwäbische Minorit HfciUMANX eine Fortsetzung der Flores
temporum', in der er ganz schlechte Nachrichten bringt: er ver-
legt das ganze Ereignis statt nach Anagni nach Ancona, u. dgl. m.
Uer Darstellung Heinkicii's von Hkkfokd^ (j 1370) werden wir
mehrfach als eines Musterbeispiels für Entstellungen und Erfindun-
gen /u gedenken haben. Sie war die Hauptquelle für Heumaxn
KnuxKK''. der in den ersten Jahrzehnten des 15.Jhdts. seine Chronik
schrieb und in ihr eine ausführliche und später vielfach Ijenutzte
Erzählung vom Ueberfall zu Anagni und dem Tod Bonifaz' VIII gab.
2.
Wir verliessen Nogaret in der römischen Campagna, wo er in
nächster Nähe des Papstes mit den Zurüstungen zum Hauptschlag
beschäftigt war. Nach seiner eigenen Angabe^ erfuhr er am Montag
den 2. September von der erwähnten Bulle „Super Petri solio'^, die
der Papst am kommenden Sonntag veröffentlichen wollte, worauf er
uun seinerseits beschloss, ihm zuvorzukommen. Er setzte den An-
griff auf Samstag den 7. September fest, um noch eine möglichst
grosse Spanne Zeit zur Vollendung seiner Büstungen zu haben.
Ueber die Grösse der von ihm zusammengebrachten Trupp en -
macht sind wir schlecht unterrichtet^'; sie scheint sich auf etwa
' EccARD, Corpus I (1723), 1631.
- ed. Potthast („Henricus de Hervordia", Göttingeu 1859) 220 f.
^ ed. EccARD, Corpus II (1723), 962 f.; J. Schwalm („Die Chronica no-
vella des Hermann Korner", Göttingen 1895) 211 (unter Verweisung auf Hein-
rich VON Herford).
* DupDV, Diff. pr. 246 (nr. XLIV), 384. Auch an anderen Stelleu giebt
Nogaret die Bulle als den Grund seines Vorgehens an; ibid. 256, 308 (ur. XIV),
309 (nr. XVII), 444; vrgl. hierüber den Exkurs I.
' Die Vienner Relation (Rev. des quest. bist. 43, 559 Anm. 1) spricht
von 600 Rittern und 1050 Bewaffneten zu Fuss, Fkrreto von Vicexza (Mura-
TORI IX, 1003 B) von fast 300 Rittern, Villani (ed. Dragomanni, 79) von 300
Rittern und viel Fussvolk, Johann von Viktring (Böhmer, Fontes I, 346) von 500
Rittern, während Andreas Dei (Mürätori XV, 44D) von 4000 Rittern fabelt
(die noch dazu von den Anagnioten sofort in die Flucht geschlagen werden).
Einige der genannten Autoren meinen übrigens irrtümlich, Nogaret habe seine
Soldaten aus Frankreich mitgebracht. Die meisten Quellen (der Curtisaue,
Mon. Germ. SS. XXVIII, 622 ZI. 3; Dino Compagni, ed. Del Lüngo III, 181
ZI. 22; AValther von Guisboroügh, Mou. Germ. SS. XXVIII, 645 ZI. 8) reden
nur unbestimmt von einem grossen Heer, Nogaret (Dupuv, Diff. pr. 246 XLV,
442) selbst beklagt sich darüber, dass er nur ungenügend sich habe rüsten
können, und behauptet, nur verschiedene römische und campanische Edle darum
angegangen zu haben, „ut cum comiliva decenti equitum et peditum sequereu-
tur", während Nugaret's Gegner (DuPLY, Diff. pr. 396, 471) denselben be-
Anagui. 75
300 Kitter und zwei- oder dreimal so viel Fussvolk belaufen zu
haben. Xogaret will den Truppen ausdrücklich eingeschärft haben,
nichts unerlaubtes zu tluin^; wir werden auf die Frage, inwieweit
er rohe Gewalttliätigkeit anwenden wollte, noch einzugehen haben.
Als man sich zum Angritf anschickte, verlangten die Bundes-
genossen aus der Campagna, um die Verantwortung niclit allein
tragen zu müssen, das französische Banner solle bei dem Ueber-
fall entfaltet und vorangetragen werden ^. Nogaret musste ihnen
willfahren, liess aber nun seinerseits auch das päpstliche Banner
entrollen-', um dadurch anzudeuten, dass sein Unternehmen nicht
gegen die Kirche gerichtet sei, und so die angenommene Kolle
eines Verteidigers der bedrängten Kirche Christi durchzuführen.
Jedes Aufsehen sollte so lang wie möglich vermieden werden.
Ein Sturm auf Anagni wäre gleichermassen thöricht und gefährlich
gewesen. Viel sicherer wirkte in der Stille das Geld der Peruzzi.
Als man vor Anagni eintraf, waren die Thore geöffnet*: von ver-
schiedenen Seiten wird uns ausdrücklich von Bestechung gemeldet,
wobei namentlich auf Giffridus Bussa, den Befehlshaber der päpst-
lichen Truppen, hingewiesen wird''; die wenigen Soldaten, die der
Papst zu seiner Bewachung hatte, waren so durch den Verrat ihres
Führers unschädlich gemacht.
All diese letzten Massnahmen hatte man vom Montag bis zum
schuldigten, mit „einer Menge BewaÖneter" in Anagni eingebrochen zu sein.
Da Ferreto sonst mit hohen Zahlen nicht knausert, wird die A^ienner Angabe
doch wohl zu hoch gegriffen sein.
'■ DuPCY, Diff". pr. 298 (in einer von ihm verfassten Urkunde Philipp's).
- Ibid. 441 und 442; Vienner Relation a. a. 0; Istorie Pistolesi, ed.
BisciONi424; DiNO CoMPAGNi a. a. 0. 181 ZI. 23 f.; zwei anonyme Chroniken,
Rec. des hist. XXI, 148 G und XXII, 19 C; Johann von Noyal, Rec. des bist.
XXI, 195 F—G. Dante (purg. XX, 85—87) legt der Seele Hugo Capet's fol-
gende Worte in den Mund:
„Perche men paja il mal futuro e '1 fatto,
„Veggio in Alagna entrar lo fiordaliso
„E nel vicario suo Christo esser catto."
^ Beilage XII, § 9; Dopuy, Diff". pr. 384, 442; auch Dino Compagni a. a. 0.
berichtet ausdrücklich, dass Xogaret Ijeide Banner geführt habe, sein französi-
sches und die päpstlichen Schlüssel.
' Der Curtisane a.a.O. 622 ZI. 5; Chrou. v. Orvieto, ed. Düllinger
351, ed. HniMELSTERN 34 ; Tolom. Lucc. cont. Patav., Muratori XI, 1223 C;
anonyme Chronik, Rec. des hist. XXII, 19 C; Petkr von Langtoft, Mon.
Germ. SS. XXVIII, 661 ZI. 18.
^ Istorie Pistolesi a. a. 0. 424; P^krkkto v. Vincenza a. a. O. lüU3 C;
Gottfried v. Paris, Rec. des hist. XXII, 1U7 C— E (Vers 1869— SU); Hocsem
bei Chapeaville II, 343.
76 4. Kapitel.
Freitag getrofi'en; am folgenden Samstag, dem 7. Sejitember 1303',
wurde der Uebertall ausgeführt. Vor Tagesanbrucli- drang man in
Anagni ein, indem man den Schleier der Xacht benutzte, wie die
Istorie Pistolesi meinen, um einer Volkserhebung vorzubeugen, jeden-
falls um auch jetzt noch möglichst wenig Aufsehen zu erregen: als
man durch das oftene Thor zog, hatte Bonifaz noch immer keine
Kunde von dem drohenden Sturm'.
Unter lauten Rufen: .,Es lebe der König von Frankreich und
Coloniial- ' brachen die Eindringlinge jetzt in Anagni ein, um sich
direkt nach dem päpstlichen Palast zu l)egeben''\ Auf dem Weg
dahin stiess man auf die Paläste dreier Kardinäle, sowie auf den
des „Marquis" Peter Gaetani''. Dadurch war man gezwungen, die
* Das Datum wird vou den besten Quellen übereinstimmend gegeben:
Nogaret a. a. 0. 246 (nr. XLV), 256, 310 (nr. XXV), 385 (oben), 442 (unten),
518; der Curtisane a. a. 0. 622 ZI. 2; Vienner Relation a. a. 0.; Chronik v.
Orvieto a. a. 0.; Istorie Pistolesi a. a. 0. 424; Bernhardus Gdidonis, Rec. des
bist. XXI, 713 J; Tolom. Lucc. cont. Ambr., Muratori XI, 1203 E; Pipin,
MuRATORl IX, 740 B. Dem gegenüber haben einzelne abweichende Angaben
(CtOTTfried V. Paris a. a. 0. 107 B, V. 1917: der Ueberfall an einem Donnerstag;
Cont. Gerv. Cant., Mon. Germ. SS. XXVII, 314 ZI. 25: 6. Sept.; Eberhard
V. Regensburg, Mon. Germ. SS. XVII, 599 ZI. 17: um Michaelis) nichts zu
bedeuten.
^ Vienner Relation a. a. 0.: „maue ante auroram"; Chron. v. Orvieto
a. a. 0.: „noctis tempore"; Istorie Pistolesi a. a. 0. 424: „di notte"; Pipin
a. a. 0. 740 B: „paululum post mediam noctem" ; Walther v. Guisb. a. a. O. 645
ZI. 12, und Cont. Matth. Par. ed. Riley 216: „summo niane." — Nogaret
a. a. 0. 310 (nr. XXVII) u. 311 (nr. XXIX) sagt nur „mane" (hingegen seine
Gegner a. a. 0. 396 „de nocte"), der Curtisane a. a. 0. 622 ZI. 2f. „in aurora",
FeiTeto a. a. O. 1003 C „cum aurora rubesceret".
^ Der Curtisane a. a. O. 622 ZI. 3; Vienner Relation a. a. 0.; Tolom.
Lucc. cont. Patav. a. a. 0. 1223 C.
' Vienner Relation a. a. 0.: „vivat, vivat nobis rex Franciae et Columpna":
Istorie Pistolesi a, a. 0. 424: „viva lo re di Francia e viva Sciarra." Die von
ViLLANi (a. a. 0. 79: „muoia papa Bonitazio, e viva il re di Fraucia") und Hocsem
(a. a. 0. 343: „moriatur papa") berichteten Schlachtrufe decken sich inhalt-
lich mit einem, den die Vienner Relation in einem anderen Zusamiueuliaug
bringt, in den auch wir ihn stellen wollen; vrgl. unten (S. 77).
* Nogaret a. a. 0. 247 (nr. XLVI); der Curtisane a. a. 0. 622 ZI. 5 f.;
Chron. v. Orvieto a. a. 0.
« Nogaret a. a. 0. 247 (nr. XLVI); der Curtisane a. a. 0. 622 ZI. 20.
Ueber die lokalen Verhältnisse vrgl. den Stadtplan und die Anm. bei Renan
252; eine Ansicht der Stadt findet sich bei de ÄIägistris: „Ist. della citta
d' Anagni", Rom 1749. Renan meint die gleich zu behandelnde Volksversamm-
lung habe vor der Belagerung der Paläste stattgefunden. A1)er nur Nogaret war
auf der Volksversammhing anwesend, nicht etwa auch die anderen Führer seiner
Partei. Beides fand oflonbar gleichzeitig statt.
Auagni. 77
Tru})pen vorderhand zu teilen, da jeder dieser Paläste belagert wer-
den miisste. Ein Teil des Heeres unter lleginald von Supino
und Gottfried von CV^ccanno versuchte den Sturm gegen die
Hcäuser der Kardinäle \ die übrigen unter Nogaret und Sciarra
^vandten sich gegen den Mar(]uis und gegen Bonilaz. Auf die Fi'age,
wer jene drei Kardinäle gewesen seien, werden wir sogleicli /urück-
koninieu.
Unterdessen waren die Einwohner Anagnis durch denWaffen-
lärni und das Geschrei aus dem Schlaf geweckt worden, und wie
ein Lauffeuer verbreitete sich die Nachricht, dass Sciarra C.'olonna
mit französischer Hülfe gegen den Papst ziehe'-. Dass Nogaret
schon vorher auch in Anagni Anhänger erkauft hatte, wissen w^ir-
niciitsdestoweniger überrascht der allgemeine Abfall von Bonifaz,
der jetzt in der Vaterstadt des greisen Kirchenfürsten stattfand.
Offenbar war derselbe auch hier wegen seiner Nepotenpolitik un-
beliebt. Ueberall brach man in den Ruf aus: „Es lebe der König
von Frankreich und Colonna! Tod dem Papst und dem Marquis!" *
Auch viele Hofleute und Diener des Papstes scheinen sich jetzt
schon dessen Gegnern angeschlossen zu haben, sei es aus Furcht,
sei es, weil sie ihrem wenig freigebigen* Herrn überhaupt nicht ge-
wogen waren. Der Podesta liess die Gemeindeglocke läuten und die
Bürger sich auf dem Gemeindeplatz versammeln. Hier beschloss
man, einen Hauptmann (Capitaneus) mit unumschränkter Vollmacht
aufzustellen. Die Wahl fiel auf Adenulf % einen mächtigen Mann
und erbitterten Gegner des Papstes, von dem wir sahen, dass er
schon vorher mit Nogaret in Verbindung getreten war. Die An-
gesehensten der Stadt schwuren dem Erwählten Treue und Gehor-
sam. Nogaret selbst will der Versammlung seine Absichten mit-
geteilt und sie um Hülfe gebeten haben: allseitig schloss man sich
ihm an'"\ Adenulf liess die waffenfähigen Bürger zusammentreten
' Dies ist daraus zu schliesscn, dass nach dem Curtisauen a. a. 0. 622
ZI. 27—30 Reginald und die Söhne .Tohann's von Ceccano, als die Paläste der
Kardinäle erstürmt waren, mit Adenulf (auf den wir gleich zu sprechen kommen)
dem Sciarra und Nogaret zu Hülfe kamen-, sie waren damals ollenbar eben
frei geworden. — Die Paläste des Papstes und des Maniuis waren nahe bei-
einander; vrgl. im folgenden.
- Der Curtisane a. a. O. 622 ZI. 6—10.
^ Vienner Relation a. a. 0.; Vim.ani und Hocsem (vrgl. oben S. 76
Anm. 4).
^ Vrgl. Drlmann II, 216f.
* In einigen (Quellen tritt die Namensform Agiiiull' auf.
ö Vrgl. über diese Dinge Nogaret a. a. ü. 247 (nr. XLVIIl), 310 (nr. XXVI)
78 4. Kapitel.
uiul führte sie, gleichfalls unter Vorantragung des Kirchenbaiiners',
den Feinden des Papstes, und zwar der die Paläste der Kardinäle
belagernden Abteilung, zu^.
Hier hatte man unterdessen überall den Sturm begonnen. Aui
die spätere Behauptung Nogaret's^, er habe die Kardinäle vorher
seine „lauteren'^ Absichten wissen lassen, wird wohl kaum etwas zu
gel)en sein. Jedenfalls setzten diese wie der Papst und sein Xeti'e
sich hartnäckig zur Wehr, verbarrikadierten sich, schössen Pfeile
und warfen Steine auf die Anstürmenden, sodass sie einige von
ihnen verwundeten und töteten. So konnten die Paläste des Mar-
quis und des Papstes nicht genommen werden. Hingegen gelang
es, diejenigen der drei Kardinäle zu stürmen; man begann sofort
mit der Plünderung, worüber es den drei Kardinälen gelang, wenn
auch mühevoll' und in Verkleidung, zu entkommend
Wer waren diese drei Kardinäle? Nach dem Curtisanen'' Gen-
tilis, Franz Gaetani" und Peter Ispanus. Diese Angabe kann
aber nicht richtig sein, da Peter Ispanus später nachweislich beim
Papst war, und es durchaus nicht anzunehmen ist, dass er nach der
Erstürmung seines Palastes dort noch Eiidass gefunden habe. Die
Orvietaner Chronik^ berichtet uns ausdrücklich, dass die Kar-
dinäle sich teils in Schlupfwinkeln aufhielten, teils aus der Stadt
entkamen; und wie sehr es Nogaret darauf ankam, sie in Händen
zu haben, zeigt, dass er einen von ihnen, den „fetten und starken"
Franz Gaetani, dem es gelungen war, in einen Nachbarort zu ent-
kommen, dort aufspüren und bewachen Hess''. Kam aber keiner der
38.5, 44.5; den Curtisanen a. a. 0. 622 ZI. 10—18: Dass die ganze Bürgerschaft
anfangs auf der Seite Nogaret's gestanden habe, wird besonders von dem Ver-
fasser der Vienner Relation betont; vrgl. auch Düpüt, Diff. pr. 175. Capitaneus
und Podesta ist natürlich nicht dasselbe; beide werden auch von Nogaret (aa.
aa. 00., Beilage XII § 9 und Dupuy, Diff. pr. 582) immer auseinander gehalten.
' Dupuy, Diff. pr. 247 (nr. XLVllI), 256.
' Vrgl. die Anm. 1 auf der vorigen Seite.
^ Dupuy, Diff. pr. 445.
* „Cardiuales ipsi a tergo per latrinam vix evaserunt." (Curtis.)
* Vrgl. hierüber: Nogaret a. a. O. 247 (ur. XLVIf.), 443; den Curtisanen
a. a. O. 622 ZI. 18—27; Chron. v. Orvieto a. a. 0.; die Verkleidung der Kar-
dinäle: Vienner Relation.
*^ a. a. 0. 622 ZI. 20 f.
' Ein Sohn des Marquis. Dupuy, Dift'. pr. 370; Drumänn I, 4.
" A. a. 0.; vrgl. Pipin a. a. O. 740 C; über den hier erwähnten Grafen
von Fundi siehe unten (S. 82 Anm. 2).
" Dies kann man wohl aus der ganz verlogenen Meldung Nogaret's bei
Dupuy, Difi'. pr. 311 (nr. XXX) herauslesen; hier heisst es: Während die anderen
Anagiii. 79
jetzt vertriebenen zu Bonifaz, so kann Peter Ispanus niclit unter
ihnen gewesen sein, denn dass dieser zu denen gehörte, die beim l\-ii)st
in dessen bedrängter Lage und schweren Stunden aushielten, kann
nicht bestritten werden. Die Namen dieser Treuen werden sel)r
verschieden angegeben, der des Kardinals Peter Ispanus ist aber
fast immer und vor allem nach den besten Quellen dabei ^ Ziehen
wir das Facit aus den uns überkommenen Nachrichten, so werden
wir sagen: Peter Ispanus und Nicolaus Bocasini (der spätere
Papst Benedikt XI.) sind die beiden Kardinäle, die die Gefangen-
schaft Bonifaz' VIII. teilten; offenbar wohnten sie im päpstlichen
Palast und waren während der ganzen Dauer der Belagerung hier
anwesend-. Wir wissen von sieben Kardinälen, dass sie in iVnagni
zugegen waren. Wer waren die drei, die nach Einnahme ihrer
Paläste flohen? Petrus Ispanus und Nicolaus Bocasini kom-
men nicht in Betracht, da sie beim Papst waren; ebensowenig
Richard von Siena und Napoleon Orsini, von denen wir wissen
dass sie auf der Seite der Gegner des Papstes standen. Bleiben
Franz Gaetani, Gentilis und Theoderich von Orvieto'*, und
Kardinäle ruhig in ihren Häusern gebHeben [! damit sind wohl Richard V(ju
Siena und Xapoleon Orsini gemeint], sei Franz im Uebermut an einen nahe bei
Anagni gelegenen Ort geflohen; einige seiner Rivalen hätten die Gelegenheit be-
nützen und ihn töten wollen, Nogaret aber habe dies verhindert und ihn geschützt.
Wie leicht hätte Franz ohne diesen „Schutz" Hilfstruppen von aussen holen können!
^ Das Verhältnis ist folgendes: Zwei Quellen melden, es habe nur ein
Manu bei Bonifaz ausgehalten; dieser eine ist nach den Istorie Pistolesi (a. a. 0.
425) Franz Gaetani (was sicher falsch), nach dem Curtisanen (a. a. 0. 623
ZI. 34 f.) Peter Ispanus (obgleich derselbe doch gerade hier unter den Ent-
kommenen genannt war); die Chron. von Orvieto spricht nur von zwei Geistlichen,
Berhärdus Guu)Onis (a. a. 0. 714 A, vrgl. H — J) nennt Petrus Ispanus und Nicolaus
Bocasini; nach einer anonymen Chronik (Rec. des bist. XXI, 148 G) floh alles
aus der Umgebung des Papstes „excepte un cardiual d'Espaigne [d. i. eben
Petrus Ispanus; vrgl. Ciaconi, Hist. poutificum I, 812] et un homme lay", und
die Vienner Relation meldet, niemand sei bei Bonifaz geblieben als Peter Ispanus
und drei andere. Die Anwesenheit Peter's beim Papst ist danach sicher gestellt.
Und da Benedikt XL (in der Bulle „Flagitiosum scelus", Reg. de Ben. 799) und
die Anhänger Bonifaz" YHI. (Ddpuy, Diff. pr. 396, 400, 472) später selbst be-
haupteten, ersterer habe die Gefangennahme seines Vorgängers mit angesehen
(„8ub oculis suis" sei sie erfolgtj, wird es wohl bei der Nachricht des Bkkn-
HARDüs Gdidonis Sein Bewenden haben.
- Dass im päpstlichen Palast Kardinäle wohnten, ergiebt sich auch daraus,
dass der Curtisane a. a. 0. 623 ZI. 17 ihm „palacium pape et cardinalium" nennt.
In der Vienner Relation ist an einer anderen Stelle statt „domus Petri Hyspani"'
zweifellos „domini P. H." zu lesen, wie unten gezeigt werden wird (S. 91 Aum. 6).
■'' Seine Anwesenheit ist ausser durch die Vienner Relation aucii durch
PiPiN a. a. 0. 740 D bezeugt; vrgl. über iim Ciaconi, Hist. poutif. I, 810.
80 •!• Kapitel.
von eben diesen dreien berichtet in der That die Vienner Relation '
ausdrücklieh, sie seien verkleidet entkoninien. Darnach dürfte diese
P'rage erledigt sein; dem Kurtisanen ist bei dem einen Xanien ein
Intimi uiiterlauten.
3.
Durch den Fall der Paläste der drei Kardinäle waren neue
Streitkräfte zum Sturm gegen die AVohnungen des Mar(iuis und des
Papstes frei geworden. Reginald und Gottfried von Ceccano sowie
Adenulf mit den Anagnioten stiessen zu den Truppen Sciarra's und
Xogaret's, worauf der Angriff gegen die beiden genannten Paläste
mit noch stärkerer Kraft erneuert wurde. Als der Papst einsah,
dass er sich nicht mehr lange halten könne, lies er bei Sciarra einen
Waffenstillstand nachsuchen, um Unterhandlungen zu beginnen.
Es war damals 6 Uhr vorbei; die Wattenruhe wurde gewährt bis
3 Uhr nachmittags-. Wenn dem Papst so Zeit zu Unterhandlungen
gegeben wurde, so wird man dies weniger auf den wilden, rache-
durstigen Sciarra zurückführen als auf Nogaret, der so am besten
seinen Auftrag ausführen und Bonifaz nach Prankreich bringen zu
können hoffte. Wir werden auf den grossen Gegensatz zwischen
Nogaret und Sciarra, der sich hier wohl bereits zum ersten INfale
gezeigt hatte, bald näher einzugehen haben.
Der Papst nutzte die gewährte Frist aus. Er wandte sich zu-
erst an das Volk von Anagni, dessen Abfall ihm gewiss unerwartet
gekommen war; hier versprach er sich am ehesten Rettung, für
welche er reiche Belohnung verhiess. Aber das Volk wies ihn an
den Bevollmächtigten, den es sich gesetzt hatte, und von Adenulf
war für den Papst nichts zu hotten. Doch gab sich Bonifaz noch
nicht verloren. Er begann andere Verhandlungen und schickte auch
' A. a. 0. 5.59 f. Anm.
- Vrgl. über diese Dinge den Curtisanen, Mon. Germ. SS. XXVIII,
622 ZI. 28 — 38. Die Mitwirkung der Anagnioten beim Sturm auch verbürgt
durch den Cont. Guil. Nang., ed. Geraüd I, 337 f.; Villani, ed. Drago-
MANNi 79. Die Dauer des Waffenstillstands wird angegeben als von ungefähr
der ersten Stunde bis zur neunten reichend; auch Nogaret, Dupüy, Diff. pr. 310
(nr. XXVII) und 443, sagt, der Palast des Papstes sei nach der neunten Stunde
genommen worden. Schon hieraus ist klar, dass Drumann II, 127 den Waffen-
stillstand zu Unrecht als erdichtet bezeichnet; er konnte dies thun, da er die
Nachricht, von der wir wissen, dass sie von einem Augenzeugen stammt, nur
busWalsingham kannte. Ueberdies erzählt auch Nogaret a. a. 0. 247 (nr. XLIX),
er habe schon vor dem Fall des Palastes des Marquis noclimals versucht, ohne
die Gewalt der Waffen mit Bonifaz auszukommen, aber alle Verhandlungen seien
an dem Eigensinn des Papstes gescheitert.
Anao^ni. 81
direkt zu Nogaret und Sciarra Colonna': man möge ihm die Be-
schwerden angeben, da er bereit sei, über deren Abstellung mit den
Kardinälen sich zu beraten. Man antwortete ihm, unter vier Be-
dingungen solle er das Leben behalten: 1. müsse er die abgesetzten
Kardinäle Jakob und Peter Colonna in jeder Beziehung restituieren,
2. allen Colonna ihre Besitzungen wiedergeben, 3. danach das
Papsttum niederlegen, und 4. in der Gefangenschaft seiner Gegner
bleiben. Die zwei ersten dieser Bedingungen bezeichnen die For-
derungen Sciarra's, die dritte mag für ihn wie für seinen franzö-
sischen Genossen von Interesse gewesen sein, die vierte wurde in
erster Linie von Nogaret gestellt: sie sollte ihm die Ausführung
seines Auftrags ermöglichen, mit einer einfachen Renunziation war
ihm nicht gedient. Als der Papst die gestellten Forderungen ver-
nahm, brach er in die Worte aus: „Wehe mir! hart ist diese Rede!"
Aber wenn Nogaret glaubte, er werde sich in die Zumutungen als
in etwas Unvermeidliches schicken, so hatte er sich geirrt: Bonifaz
wies die Bedingungen zurück, man verhandelte noch eine Zeit lang
hin und her, bis der Waffenstillstand ohne jedes Resultat abge-
laufen war^.
Um drei Uhr trieb Sciarra seine Scharen von neuem an:
,,rasch, rasch!" soll er ausgerufen haben ^, wohl im Herzen froh,
dass die Verhandlungen zu keinem Ergebnis geführt hatten. Nun
begann ein neuer, gewaltiger Sturm auf die Paläste des Papstes und
des Marquis; die Verteidiger wehrten sich nochmals wie verzweifelt.
Da griffen die Gegner zu einem Mittel, das den Kampf entschied.
Der Palast des Papstes lehnte sich an die Marienkirche an und
stand mit ihr in Verbindung. Von dieser Seite war der Sturm noch
nicht aufgenommen worden, und doch war es von hier am leichtesten
einzudringen. Da die Thore der Kirche geschlossen waren , legte
man Feuer an sie und Hess die Flammen den heiligen Ort er-
schliessen. Viele Leute, Geistliche und Laien, und besonders zahl-
reiche Händler, die wohl am Sonntag hier bei der Kirche ihre
* Der Curtisane spricht, wie immer, nur von Sciarra. Nach der Lage
der Dinge ist es aber sicher, dass auch Nogaret sich an diesen Verhandlungen
beteiligte; auch zeigt die vierte der gestellten Bedingungen deutlich seine Mit-
wirkung.
^ Vrgl. über diese Verhandlungen den Curtisanen a. a. O. 022 ZI. 39 bis
623 ZI. 13.
^ Es ist in dem Bericht des Curtisanen nicht recht klar, ob Bunifaz
oder Sciarra das Subjekt zu „exclamavit" ist; doch passt es dem Sinn nach
und des folgenden „ipsorum" wegen [vrgl. dazu ZI. 30 f., wo von Bonifaz die
Rede ist, „in suo vulgari"] besser, wenn Sciarra der Kufer ist.
R. Holtzmaiin, Nogaret. g
82 4- Kapitel.
Waren feilbieten wollten, hatten sich in dieselbe geflüchtet. Nun
schonten die rohen Scharen auch den geweihten llauni nicht, sondern
tielen raubend und i)lündernd in die Kirche ein'.
Während man nun hier nach dem Eingang zum päpstlichen Pa-
last vordrängte und auch auf dieser Seite den Sturm begann, musste
sich der Marquis mit seinem SohnLofred, dem Herrn von Con-
ticelli, und mit dessen Sohn Benedikt ergeben. Man hatte ihnen
das Leben zugesichert und brachte sie in das Haus des Adenulf,
wo man sie „vor dem Tod schützte und treulich behütete", wie uns
Nogaret versichert. Der Papst weinte auf diese Kunde bitter. Der
Graf von Fundi, ein anderer Sohn des Marquis, war entkommen^.
So war denn die ganze verfügbare Truppenmacht zur Er-
stürmung des ohnehin schon stark erschütterten päpstlichen Palastes
frei. Sofort schritt man zum letzten Angrift'; die Behauptung No-
garet's, er habe auch jetzt noch Frieden angeboten^, ist ebensowenig
richtig wie die, welche er beinahe im selben Atem ausspricht*, er
sei bei der Erstürmung des Palastes gar nicht zugegen gewesen.
Die Fenster und Thüren wurden eingeschlagen, auf einer Seite
wurde auch jetzt wieder Feuer angelegt, mit wütendem Geschrei
fielen die Scharen in die Wohnung des Papstes ein. Es entstand
* Vrgl. über diesen neuen Sturm und die Einnahme der Marienkirche den
Curtisanen a. a. 0. 623 ZL 14 — 21; die Gegner Nogaret's bei Dopüy, Diff.
pr. 472, 486 (unten). Wenn Walter von Gdisboroüuh (Mon. Germ. SS. XXVIII,
645 ZI. 13) meint, die Palastthür sei verbraunt worden, so verwechselt er dies
mit der Kirchenthür.
^ Vrgl. über die Kapitulation des INIarquis: Nogaret a. a. 0. 311 f.
(nr. XXXIII); den Curtisanen a. a. 0. 623 ZI. 22 — 25. — Im einzelnen liegen
die Verhältnisse nicht eben sehr klar. Der Curtisane schreibt die rätselhaften
Worte: „Tandem marchio . . . reddidit se dicto Schaire et capitaneo, ita quod
vitam ipsius et filii sui et suorum salvareut. Et filius suus, unus et alter,
fugit per cameram privatam, et detrnsi fuerunt in carcere." Nogaret nennt
einen Sohn des Marquis, den Herrn von Conticelli. DieChron. von Or-
vieto nennt einmal (ed. Döllinger 351, ed. Himmelstern 34) als Laien-Nepo-
ten „Lofred und seinen Sohn Benedikt", ein andermal (ibid. 353 resp. 36)
die beiden als Sohne des Marquis. Vermutlich war demnach Benedikt ein
Enkel des Manjuis; während Lofred mit dem Herrn von Conticelli zu identifi-
zieren ist. Als entkommen nennt Pipin (Mürätori IX, 740 C) den Grafen
von Fundi, einen Xepoten; in Verbindung mit dieser Nachricht dürfen wohl
die dunkeln Worte des Curtisanen wie geschehen gedeutet werden. Dass die
Nepoteu in das Haus des Adenulf, des Sohnes des Matthäus, gebracht wurden,
berichtet die Chron. von Orvieto a. a. 0. 352 resp. 35 und Pipin a. a. 0.
740 E.
'^ Ddpüy, DüT. pr. 247 (ur. XLIX).
* Ibid. (nr. L).
Anagni. 83
ein kurzes Handgemenge, bei dem auch Blut floss. Hier wird es
gewesen sein, wo der Erzbischof von Gran, Gregor von Katu-
pani, der als eifriger Vertreter der päpstlichen ToHtik nicht in
Ungarn weilen konnte, im Getümmel seinen Tod fand>. Aber
ernster Widerstand wurde bald nicht mehr gewagt: in toller Hast
verliessen die Wachen und alle Diener ihren schutzlosen Herrn.
An diesem Tage, wo alle Bande zerrissen schienen, die die Christen-
heit bisher zusammengehalten hatten, war jeder froh, wenn er sein
Leben retten konnte'^.
4.
Den Papst fand man in seinem Zimmer auf dem Bett
liegen, über seiner Brust ein Christuskreuz haltend, von dem es
hiess, es sei aus Holz von dem Kreuze auf Golgatha verfertigt^.
So melden uns die Quellen, die am meisten Anspruch auf Glaub-
würdigkeit machen können. Dieselben wissen nichts davon, was
später besonders von Villani* berichtet wurde, nach welchem Bonifaz,
als die Angreifer nicht mehr länger abgewehrt werden konnten, um
einen würdigen Tod zu finden, den Mantel des heiligen Petrus über
^ Vrgl. über denselben die Gegner Nogaret's bei Düpuy, Diff. pr. 472, 486
(unten); „interfectus fuit Strigoniensis electus et coufirmatus." Gregor war vom
Papst in der That bestätigt, aber von der Mehrzahl der Ungarn nicht aner-
kannt, weshalb er auch meistens in Italien weilen musste; vrgl. NicOL. Schmitth:
„Ärchiepiscopi Strigonienses", 2. Aufl. 1758, Teil I S. 153 — 157; Drumann
I, 68 f.
- Vrgl. über die Erstürmung des päpstl. Palastes u. a. Nogaret a. a. 0.
247 (nr. L) ; den Curtisanen a. a. 0. 623 ZI. 25—27 und 35 f. ; Ist. Pistolesi,
ed. BisciONi 424; Pipin a. a. 0. 740 C; Annalen von Parma, Mon. Germ. SS.
XVIII, 729 ZI. 13 f.; Eberhard von Regensburg, ibid. XVII, 599 ZI. 18. Von
einem Verrat der Diener sprechen Chron. von Orvieto a. a. 0. 851 resp. 34;
Ist. Pistolesi a. a. 0. 424; Pipin a. a. 0. 740 C; Bernhardus Güidonis, Reo.
des hist. XXI, 718 K. — Ueber die Zeit der Erstürmung sagt Nogaret
zweimal (a. a. 0. 310 XXVII, 443), es sei nach 3 Uhr (der „hora uona"), ein-
mal (ibid. 885), es sei gegen Abend gewesen. Der Curtisane (a. a. O. 623
ZI. 40) nennt die „siebente Stunde" (1 Uhr nachm.), obgleich er selbst vorher
den Kampf erst bei der neunten wieder beginnen Hess; das „hora septima" in
der einzigen uns erhaltenen Handschi'ift ist wohl aus „hora decima" verschrieben
(diese Erklärung scheint mir wahrscheinlicher als die, welche Knüpfler in den
Hist.-polit. Blättern CII, 7 Anm. 3 geben will).
•■' Chron. von Orvieto, ed. Döllinger 352, ed. Himmelstern 34; Toi.
Luc. cont. Ambr., bei Mürätori XI, 1203 E; Pipin, ibid. IX, 740 C— D.
Der sich bei letzterem findende Ausdruck „crux de vero Hgno" erhält seine Er-
klärung durch Johann von Viktkino (Böhmer, Fontes I, 347) und die Aunaleu
von Lübeck (Mon. Germ. SS. XVI, 418 ZI. 19 f.).
* ViLLANi, ed. Dragomanni 80; Flandrische Chronik, Ree. des hist.
XXII, 374 F.
6*
84 4. Kapitel.
die Schultern geworfen, die Krone Konstantin's auf sein Haupt ge-
setzt, Sclilüssel und Kreuz in die Hand genommen und so auf dem
päpstlichen Tiu'on den Todesstreich erwartet habe. Schon Döl-
LiNGEii^ hat auf die Unmöglichkeit dieser Erzählung hingewiesen,
da es die hier genannten Gegenstände gar nicht gab. Wir können
die Entstehung der Geschichte noch näher verfolgen. Die Krone
und die Schlüssel scheinen Zuthaten ^'ILI.AXI's zu sein, während der
Mantel des heiligen Petrus schon von den Istorie Pistolesi- ge-
nannt wird; auch andere Quellen beschränken sich darauf, Bonifaz
sich mit dem päpstlichen Gewand schmücken und ein Kreuz in die
Hand nehmen zu lassen^. So recht das Werden einer volkstüm-
lichen Erzälilung erkennen wir aber, wenn Paulixus Minokita
schreibt', Bonifaz habe das päpstliche Gewand anlegen wollen und
das Kreuz in Händen gehalten. Die Würde des Papsttums gegen-
über den rohen Angreifern sollte durch diese Erzählungen vor
Augen treten, weshalb denn auch verschiedentlich weiter berichtet
wird, dass Sciarra und seine Leute beim Anbhck des hoheitsvollen
Greises gestutzt haben".
Xogaret, Sciarra, Reginald von Supino und verschiedene andere
betraten das Zimmer des Papstes^, Man verlangte von Bonifaz
mit drohenden AVorten'^, dass er nun auf die ihm gestellten Be-
dingungen eingehe. Nogaret versichert in seinen Schutzschriften mit
grossem Eifer, er habe Bonifaz nur seinen angeblichen Auftrag mit-
geteilt, doch habe der verstockte Papst sich geweigert, sich einem
Konzil zu stellen^. Aber wäe bei den Angaben über seinen Auf-
trag geht er auch hier von der Wahrheit ab: thatsächlich verlangte
er von Bonifaz Verzicht auf das Papsttum und Verbleiben in der
französischen Gefangenschaft; denn nun glaubte er bei ihm, einem
' Akad. "Vorträge III, 237. - ed. BisciONi 424.
^ Niederrheinische Chrouik, ed. "Weiland 381; Eberhard von
Regensburg, Mon. Germ. SS. XVII, 599 ZI. 20 f.; Hocsem, bei Chapeaville
II, 343 („ornamenta papalia"); Johann v. Viktbing a. a. 0. 347.
* Rec. des hist. XXII, 15 D und Toi. Luc. cont. Ambr. a. a. 0. 1203 E;
oder sollte „indui voluit" mit „liess sich anziehen" zu übersetzen sein? Auch
dann wäre die Geschichte noch nicht hinreichend verbürgt.
' Ist. Pistol., niederrh. Chronik, Pipin aa. aa. 00.
" Der Curtisaue nennt, wie immer, Sciarra, die Chron. v. Orvieto Nogaret
und Reginald. Nach den Berichten Nogaret's und den anderen Quellen ist es
sicher, dass Nogaret und Sciarra beim Papst waren.
' Der Curtisane a. a. 0. 623 ZI. 28; Cont. Gervas. Cantuar. , Mon.
Germ. SS. XXVII, 314 ZI. 29 f.; Hocsem a, a. 0. 343.
« Beilage IX § 3, XII § 9 ; DuPüY, Diff. pr. 248 (nr. LIV), 310 f. (nr. XXVII),
385, 443, 518, 596.
Anagni. 85
gebrochenen Greis, keinen Widerstand mehr zu finden. Der klug be-
rechnende, kalte Diener Philipp's des Schönen hatte sich jedoch in
seinem Gegner getäuscht. Bonifaz, der während der 10 Jahre seines
Pontifikates in all seinen Reden und Erlassen für das Papsttum die
höchste Macht, die demütige rnterwerfung aller Könige und Völker
unter seine göttliche Autorität gefordert hatte, der vor noch nicht
einem Jahr die Ansprüche des Hauptes der Christenheit in einer
Weise zusammengefasst hatte, wie dies noch von keinem seiner
Vorgänger g'eschehen war: er fühlte mit Recht, dass jetzt ein Nach-
geben von verhängnisvoller AVirkung für seine Nachfolger, für die
ganze Institution des Papsttums gewesen wäre. Und wie er bisher
immer, auch w^o er thatsächlich eine Niederlage erlitten hatte, von
seinen theoretischen Ansprüchen um kein Haar gewichen war, so
schlug er auch jetzt mit bewundernswertem Heldenmut sein Leben
für sie in die Schanze. „Hier mein Nacken, hier mein Haupt!",
mit diesen Worten soll der so schmählich behandelte Greis die Auf-
forderung zur Resignation abgewiesen haben; in keinem Punkt gab
er nach, bereit niedergestossen zu werdend
Nun wollte nach dem Bericht des Curtisanen^ Sciarra den Papst
töten, wurde aber daran gehindert. Nogaret schrieb sich später zu
wiederholten Malen das Verdienst zu, dem Papst das Leben gerettet
zu haben ^. Der Curtisane kannte, wie wir wissen, Nogaret's Namen
^ Der Curtisane a. a. 0. 623 ZI. 31 : „ec le col, ec le cape!" Der Aus-
spruch wird verschieden wiedergegeben; Chron v. Orvieto a. a. 0.: „Pro fide
domini nostri Jesu Christi cupio mori" ; Istorie Pistolesi a. a. 0. 424 : „Mai non
rifiutero, perocche papa sono e papamorru"; Pipin a. a. 0. 740 D: „Venite ampu-
tare mihi caput, quia martyrium pati volo"; Flandrische Chronik a. a. 0. 374 G :
„je attens la mort comme Jesu Christ"; vrgh auch Gervas. Cantuar. cont.
a. a. 0. 314 ZI. 30 f.; Thorne, bei Twysden 2003 ZI. 41 f.; Hocsem a. a. 0.
343. Ueber die Worte, die Bonifaz nach Villani und Eberhard von Regens-
burg gegen Nogaret hat fallen lassen , den er einen Ketzer, dessen Eltern als
Ketzer verbrannt seien, genannt haben soll, wurde in anderem Zusammenhang
schon geredet (S. 9) ; die Nachricht ist schwerlich historisch, vermutlich eben
im Hinblick auf das Patarenertum Nogaret's erfunden. Einen ausführlichen
Wortwechsel zwischen Nogaret und Bonifaz erdichtet Gottfried von Paris,
Rec. des bist. XXII, 108 Vers 1991—2047. Eine völlig vorkehrte Schilderung
begegnet bei Ferreto (Muratori IX, 1004 A — D), wo Bonifaz um sein Leben
fleht, dann seine Gegner wegen des angeblich nicht erstürmbareu Palastes des
Marquis nachgiebig werden, nur noch die Restitution der Coloima verlangen,
und der geängstigte Papst diese zusagt.
2 A. a. 0. 623 ZI. 32 f.
3 Beilage VI § 2, IX § 6; Dupuy, Difl". pr. 247 (ur. XLIX), 248 (ur. LIII),
257, 276, 310 f. (nr. XXVH f.), 313 (nr. XXXIX), 382 f., 3h7, 444, 4-lr,, ölS,
581, 582 f., 596; Baillet 352,
86 '^- Kapitel.
überhaupt nicht, und des letzteren Darstellung findet ihre Bestäti-
gung in der Vienner Relation', die ausdrücklich berichtet, dass dem
Papst kein Leid geschehen sei, da ihn Nogaret bewacht habe. Es kann
nach der übereinstimmenden Darstellung aller guten Quellen keinem
Zweifel unterliegen, dass Bonifaz kör])erlich nichts zu erdulden hatte ^.
Wie kam Nogaret dazu, sich in dieser Weise des Papstes an-
zunehmen? Offenbar lief eine Ermordung desselben seinem Plan
zuwider. Er wollte den Papst lebend nach Frankreich bringen,
damit er dort von dem Lyoner Konzil abgeurteilt und die Politik
der Curie dauernd in den Dienst Frankreichs gezwungen werde.
Wurde Bonifaz in Anagni getötet, so fand in Rom ein neues Kon-
klave statt, dessen Ausgang niemand wusste; war Bonifaz aber erst
in Frankreich, so konnte man eines Nachfolgers nach dem Sinn
Philipp's des Schönen gewiss sein^. Hier liegt der grosse Gegen-
satz zwischen Nogaret und seinen italienischen Bundesgenossen,
hauptsächlich Sciarra Colonna, begründet. Sciarra w^ar von per-
sönlicher Rache erfüllt; er wollte, als er in Anagni einbrach, den
Tod des Papstes, wie dies auch direkt bezeugt wird*. Nogaret
hingegen hatte mit diesen i3ersönlicheu Intentionen nichts zu thun;
er sollte und wollte den Papst möglichst ohne viel Aufsehen nach
Frankreich schaffen. Dieser Gegensatz zwischen den beiden Führern
des Unternehmens ist von grösster Wichtigkeit; wir werden ihn in
der Folge noch klarer hervortreten sehen. So kam es, dass, als
Sciarra die Hand gegen Bonifaz erhob, ihm sein Bundesgenosse
Nogaret entgegentrat, und es mag demselben in der That einige
Anstrengung gekostet haben, die wilden, rachgierigen Italiener von
der Person des Papstes zurückzuhalten.
' Revue des quest. bist. 43, .560 Anm.: „Et dominus papa nou fuit ligatus
nee in ferris positus nee de hospicio suo eiectus, sed dictus dominus G. de No-
gareto custodiebat eum cum magna societate infra cameram suam." Auch in
der Chronik von St. Denis (Reo. des hist. XX, 674 E) tritt ein französischer
Ritter (womit nur Nogaret gemeint sein kann) dem den Papst schlagen wollen-
den Sciarra entgegen. Vrgl. dazu auch Beilage XII § 10.
^ Nogaret aa. aa. 00.; der Curtisane a. a. 0. 623 ZI. 33 f.; Yienner Re-
lation a, a. 0.; Aunalen von Parma, Mon. Germ. SS. XVIII, 729 ZI. 15-,
Gottfried von Paris a. a. O. 109 A, Vers 2063—66 (sogar Amalricüs Augerius,
MüRATORi III 2, 439 B); auch die Chronik von Orvietro und vor allem die
Gegner Nogaret's (Düpuy, Diff. pr. 471, 579) wissen von keiner Misshandlung
des Papstes; das „manus mittere" an der letzten der angeführten Stellen be-
deutet wie das „manus inicere" in der Bulle „Flagitiosum scelus" (Reg. de Ben.
799) nur die gewaltsame Gefangennaluno; Drumann II, 130.
" Vrgl. im Exkurs I.
* Der Curtisane a. a. O. 622 ZI. 10; Ist. Pistolesi a. a. 0. 423; u. a. m.
Anagni. 87
Von angeblichen Misshandlungen des Papstes ist daher
auch erst in den si^äteren Quellen die Hede, und wir können noch
das allmähliche Entstehen dieser Erzählungen verfolgen. In Italien
weiss man überhaupt nichts von körperlicher Unbill, die Bonifaz
erlitten habe. Die Istorie Pistolesi^ berichten nur, er sei nach
seiner Weigerung abzudanken, verhöhnt worden. Aehnliches findet
sich bei den anderen italienischen Autoren, die teilweise ausdrücklich
bemerken, körperlich sei dem Papst kein Leid zugefügt worden'.
Auch in Frankreich wird selten von einer thätlichen Verletzung
des Papstes gesprochen, weder Bkrniiardus Guidonis noch der Fort-
setzer des Wilhelm von Nangis wissen von einer solchen und Gott-
fried vox Paris ^ leugnet sie direkt. Die flandrische Chronik'* meldet
nur, Sciarra habe dem Papst die Tiara abgesetzt. Anders die
Chronik von Saint-Denis''; sie berichtet, zweimal habe ein Colonna
Bonifaz schlagen w^ollen, sei aber jedesmal von einem französischen
Bitter abgehalten worden, bis es ihm doch gelang, dem Papst, der
sich zurückziehen wollte, ins Gesicht zu schlagen, sodass er blutete.
Gerade auch hier sieht man wieder die Entstehung der Legende:
der Chronist hatte noch die gute Nachricht, dass ein französischer
Bitter dem Ungestüm Sciarra's entgegentrat; aber damit verbindet
er die Behauptung, dass Bonifaz doch noch einen Schlag ins Ge-
sicht erhalten habe. Diese Darstellung der Chronik von Saint-Denis
übernahm später Nikolaus Gilles '^, indem er aber noch auf eigene
Verantwortung hinzufügte, Colonna habe „de la main armee du
gantelet" dem Papst ins Gesicht geschlagen. Dies ist thatsächlich
das erste Mal, dass die so bekannt gewordene Geschichte von der
Ohrfeige, die Colonna dem Papst mit seinem Panzerhandschuh ver-
setzt habe, auftritt, eine Geschichte, die sich seit Dupuy^ fast in
allen Darstellungen findet, bald mit, bald ohne Zustimmung des be-
treffenden Autors, immer aber ohne Quellenangabe. Eine andere
Entstellung findet sich in den 40er Jahren des 14. Jrhdts. bei einem
Anonymus aus Caen^, der uns meldet, Nogaret habe die Verwandten
des Papstes vor dessen Augen niedergemacht. Dass man in Eng-
1 A. a. 0. 424.
- Annalen von Parma a. a. 0. 729 ZI. L5; Pipin a. a. 0. 740 D; Ferreto
a. a. 0. 1004 A (woraus sich ergiebt, dass 1010 B „laesus" so viel wie „beleidigt",
„insultiert" bedeutet); Villani a. a. O. 80.
3 A. a. 0. 109 A, Vers 2063—66. ' A. a. 0. 374 (i.
=> Rec. des hist. XX, 674E — 675A-, der Text bei Dii'UY, DitV. pr. 191
ist entstellt.
« Ausg. 1549 I, feuil. CXXI, 2. Seite; Düpüy, DitV. pr. 199.
7 Diff. 23. " Rec. des hist. XXII, 25 C.
88 4. Kapitel.
land im allgemeinen über das Attentat von Anagni gut unterrichtet
ist, wurde schon erwiihnt. Doch findet sich bei dem Fortsetzer des
Mattiiakl's Paris ^ zuerst eine Erzählung, wonach Nogaret und die
C'olonna den Papst umgekehrt auf ein zügelloses Pferd gesetzt,
ihn bis zur Atemlosigkeit herumgehetzt und durch Hunger getötet
hätten; später, als dem Autor der Bericht des Ourtisanen zu Gebot
stand, variierte er diese Geschichte insofern, als er behauptete, man
habe Bonifaz doch nur beinahe bis zur Atemlosigkeit herumge-
hetzt und ihn fast verhungern lassen. Gegen Ende des 14. Jrhdts.
weiss WiLiiKLM TiiOKNE-, ciii Mönch zu Canterbury, uns zu berichten,
man habe den Papst in eine Eselshaut gesteckt. Die zahlreichsten
und grössten Entstellungen begegnen aber in Deutschland. Noch
in der ersten Hälfte des Jahrhunderts findet sich hier zweimal^ die
Erzählung, Bonifaz sei in seinem Zimmer mit der Thür gegen die
AVand gepresst worden; und während Johann von Viktring weiter
meldet, man habe ihn mit den Worten: „Intrasti ut vulpes, regnasti
ut leo, morieris ut canis"* angeschrien, berichtet der Minorit Her-
mann, Bonifaz sei an den erlittenen Quetschungen am dritten Tag
darauf gestorben. Noch weiter vom Schauplatz der That entfernt
lag Lübeck, und was die dortigen Annalen aufzeichnen^, klingt noch
abenteuerhcher: auf der Erde habe der Papst gelegen, die Anne
auseinandergeschlagen, und da man ihn so in seinem päpstlichen
Gewand nicht gut wegschaffen konnte, habe man ihn mit Schlägen
bearbeitet und halbtot liegen lassen. Je später die Quellen sind,
desto eingehender werden die Schilderungen der Martern, die Bo-
nifaz erhtten habe. Heinrich von Herford'' nimmt den IMund be-
sonders voll, wenn er schreibt, man habe den Papst mit Hand- und
Fusseisen schimpflich gefesselt, habe ihn wie taubes Salz, das nur
noch zum Wegwerfen gut ist, unter Hohnreden mit Füssen getreten,
und dann sein Leben, wie man einen verdorrten Feigenbaum oder
* ed. RiLEY (als Chronik Risiianger's) 146 und 219; mit Unrecht meint
DöLLiNGER (Vortr. III, 242 f.), diese Erzählung finde sich erst bei Walsinghäm.
Auch Knighton" (Twysden 2472 ZI. 43 — 46) entnahm sie von dem Cont.
Mat. Par.
- Twysden 2003 ZI. 42 f.
' Johann von Viktring a. a. 0. 347; Hermaunus minorita, bei Eccard,
Corpus I, 1631.
■• Ueber diese hier sehr ungeschickt angebrachte, aber auf Bonifaz VIII.
oft angewandte Sentenz vrgl. den Exkurs II.
' A. a. 0. 418 ZI. 18—21.
" ed. PoTTHAsT 220; die Erzählung Heinrich's von Herford schi-ieb Kor-
ner (Eccard, Corpus II, 962; ed. Schwalm 211) ab.
Anagni. 89
einen Rebstock, der keine Früchte trägt, verbrennt, durch Drangsal
und Hunger aufzehren lassen.
Doch genug von diesen sagenhaften Entstelhingen! Erwähnt
sei nur noch, dass wir namentlich in Frankreich auch von allerhand
Flüchen hören, die Bonifaz gegen Philii)p ausgestossen habe.
Johann VON NoYAL^ und die Üandrische Chronik^ lassen den Papst
den französischen König und seine Nachkommen bis ins 7. Glied
verfluchen. Schon hieraus ersehen wir, dass beide Nachrichten aus
der Zeit nach 1328 stammen: als damals drei Söhne Philipp's des
Schönen kurz nach einander in der Blüte ihrer Jahre gestorben
waren, erblickten gläubige Gemüter darin eine Strafe Gottes^. So
schrieb auch in Deutschland Johann von Viktking*, der Papst
habe gesagt: „Non sum propheta nee lilius prophete, sed regem
Francorum dico miserabiliter victuvum, breviter moriturum et semen
uteri sui de throno regni celeriter defecturum" und fügt hinzu:
„Que omnia sicut patebit suo tempore sunt impleta."
5.
Unterdessen spielte sich eine Szene der entsetzlichsten Ver-
wüstung ab: die geldgierige Soldateska forderte ihren Lohn und
fiel über den ganzen reichen Kirchenschatz her^.
Nogaret behauptete später, er sei an dieser Beraubung des
Schatzes schuldlos, ja er habe, so viel an ihm gewesen, dieselbe zu
verhindern gesucht*'; da er aber nur zwei Diener aus seinem Vater-
land bei sich gehabt und seine andren Leute ihm fast alle unbe-
' Rec. des bist. XXI, 195 G. - Ibid. XXII, 374 H.
3 Vrg]. Schmidt I, 723; Martin IV, 565; Drumaxn II, 143 f.; Boütaric
426. Und kann man den mittelalterlichen Historikern eine solche Gedanken-
verbindung verübeln, wenn in unserer Zeit Jdles Jolly (461 f.) die Gottlosig-
keiten Philipp's des Schönen für den raschen Tod der Söhne desselben und das
dadurch über Frankreich hereingebrochene Unheil verantwortlich machen will,
und TosTi (II, 241) in dem angeblich elenden Ende Philipp's die Strafe des
Himmels erkennen zu müssen glaubt?
* A. a. 0. 347.
* Vrgl. hierüber den Curtisanen, Mon. Germ. SS. XXVIII, 623 ZI. 40
bis 624 ZI. 4; Vienner Relation, Rev. d. quest. bist. 43, 560 Anm.; Chron.
v. Orvieto, ed. Döllinger 352, ed. Himmelstern" 34 f. Im folgenden worden
nur die zu diesen hinzukommenden (iuellenbelcge zitiert. — Ueber den Kirchen-
schatz MoLiNiER in der Bibl. de l'ecole des chartes 43, S. 277—310 und 626—646
(wozu auch Ehrle, Archiv f. Litt.- und Kirchengesch. I).
« Beilage VI § 2, IX § 6, XII § 10; Dupuv, Diff. pr. 247 (nr. XLIX u.
LI), 248 (nr. LH), 257, 276, 311 (ur. XXVIII f.), 313 (nr. XL), 382 f., 387,
415 (ad sept. art.), 444 (unten), 445 (unten), 518, 582 f., 588.
90 4. Kapitel.
kaunt gewesen seien \ er auch um diese Zeit im Zimmer des Papstes
liabe weilen müssen'-, sei es ihm nicht gelungen, den ganzen Schatz
zu retten; doch habe er immerhin einen grossen Teil desselben der
Kirche erhalten^, und die Plünderer seien keineswegs nur seine
Soldaten gewesen, sondern besonders auch die Einwohner Anagnis,
die Diener und sogar die Nepoten des Papstes*. In dem später
auf Betrieb Philipp's gegen den toten Bonifaz eingeleiteten Prozess
bezichtigten die Gegner Nogaret's diesen entschieden der Mitschuld
au dem grossen Rauben"; Nogaret freilich wies eben auch hier
diese Anschuldigung jedesmal energisch zurück''', und Clemens V.
hat ihm hierin Glauben geschenkt". Davon, dass Xogaret die
Plünderung ernstlich habe hindern av ollen, kann wohl keine Rede
sein^ Die Bande, die er gedungen hatte, wollte ihren Lohn, die
verheissene Beute, und stürzte sich auf die Schatzkammer, zerschlug
die Thür^ und fiel mit Heisshunger über den dort aufgespeicherten
Reichtum her. Doch hat Nogaret recht, wenn er sagt, es sei
keineswegs nur die Soldateska gewesen, die sich an der Plünderung
beteiligte; auch der Curtisane bestätigt, dass jeder, der konnte,
raubte, und die treulose Dienerschaft des Papstes wird hier nicht
zu kurz haben kommen wollen^''. Sodann ist richtig, dass sich nach
der gewaltsamen Vertreibung der Gegner des Papstes aus Anagni
ein grosser Teil des Schatzes wiederfand, zumal Bonifaz denen ver-
zeihen zu wollen erklärt hatte, die innerhalb 3 Tagen das geraubte
Gut zurückerstatteten"; Nogaret hatte hieran aber natürlich kein
Verdienst.
> DüPüY, Diflf. pr. 257; vrgl. ibid. 311 (ur. XXXI).
- Ibid. 311 (nr. XXIX).
3 Ibid. 248 (ur. LH), 445.
' Beilage XII § 10; Düpüy, Diff. pr. 247 (nr. LI), 311 (nr. XXIX), 385,
445, 582 f.
^ Düpüy, Diff. pr. 396, 472, und Nogaret selbst 579.
" Ibid. 415, 518, 583, 588. Auch Hocsem bei Chapeaville II, 343 erzählt
uns von den Colonna, sie hätten geraubt.
' Reg. Clem., an. VI, 420.
* Dagegen spricht schon, worauf Nogaret ja selbst hinweist, dass er um
diese Zeit beim Papst beschäftigt war.
» Mart. Pol. cont. Brab., Mon. Germ. SS. XXIV, 261 ZI. 46.
*" Dass jedoch auch die Nepoten sich damals mit dem Kirchengut be-
reichert hätten, ist eine grundlose Verläumdung, da sie ja teils gefangen, teils
euttlohen waren.
'• Der Curtisane a. a. 0. 625 ZI. 13—17, 21—24; Chron. v. Orvieto a. a. 0.
362 resp. 35; Pipin, Mukatori IX, 741 A: Gervas. Gant, cont., Mon. Germ.
SS. XXVII, 314 ZI. 39.
Anagni. 91
Der Curtisane berichtet, man habe „papam, cameram suam et
thesauriam suam" geplündert und lässt den Papst nachher aus-
drückhch zwischen den Räubern seines Schatzes und denen des
Kirchenschatzes unterscheidend Die Chronik von Orvieto meint,
man habe sich nur an dem Eigentum der Kirche, nicht aber an
dem Privatvermögen des Papstes vergriffen, wird jedoch hierin nicht
nur durch Bernhardus Guidonis^ und Villani^ widerlegt, welche
beide sagen, es sei der Schatz des Papstes wie der der Kirche ge-
plündert worden^, sondern auch durch Nogaret selbst'', welcher
ausdrücklich zugiebt, dass man auf die Beraubung des päpstlichen
wie des Kirchenschatzes ausgegangen sei.
Aber nicht nur was der Kirche und dem Papst gehörte, fiel
damals den kecken Eindringlingen zur Beute. Ebenso wurden die
Paläste jener drei Kardinäle, die zuerst den Angreifern in die
Hände gefallen waren, Franz Gaetani, Gentilis und Theoderich von
Orvieto, der Plünderung preisgegeben, desgleichen der des Mar(|uis;
auch was der im päpstlichen Palast wohnende Kardinal Petrus Is-
panus hatte, wurde nicht verschont*'. Ausserdem berichtet der
Curtisane, dass auch der Bankier des Papstes, Simon Gerardus,
1 A. a. 0. 625 ZI. 13—17. - Rec. des bist. XXI, 713 K.
^ ed. Dragomanni 80.
* Vrgl. auch den Gerv. Cant. coiit. a. a. 0. 314 ZI. 28 f.: „bona... tarn
in Camera quam capella . . . inventa abstulerunt." In anderen Quellen ist bald
nur vom päpstlichen Schatz [Vienner Relation; Dino Compagni, ed. Del
LrxGO III, 181 ZI. 25; Flor, bist., Mon. Germ. SS. XXVIII, 500 ZI. 25 f. und ed.
LuARD in, 313], bald nur von dem der Kirche [Eberhard von Regexsburg,
Mon. Germ. SS. XVII, 599 ZI. 24] die Rede, indem nicht genau unterschieden
wird; auch Benedict XI. spricht nur vom „thesaurus Romane ecclesie" (Reg.
de Ben. 799), da es ihm nur noch auf diesen ankam (den Räubern des Privat-
schatzes hatte Bonif'az verziehen; vrgl. unten S. 105). Ganz allgemein redet
PiPiN (a. a. ü. 744 D).
5 DrpuY, Diff. pr. 311 (ur. XXVIII).
'^ Der Ausdruck „domus Petri Hyspani" gerade in der Vienner Rela-
tion ist unsinnig. Nachdem hier erzählt wurde, dass es den Kardinälen Franz,
Gentilis, Theoderich gelungen war, zu entfliehen, heisst es in unserem Text
weiter: „et nullum hospicium fuit depredatum, nisi hospicium domini pape et
mar(]uisii et domini Francisci et fratris Gentilis et domus Petri Hyspani et
cardinalis de Urbeveteri et societatis Si^inorum et episcopi Palamaruin."
Zweifellos ist hier vor „Petri Hyspani" gleichfalls „domini" zu lesen, zumal es
sicher ist, dass gerade auch bei den Kardinälen Franz und Gentilis die Häuser
geplündert wurden, während man andererseits die folgomlen (Jenitive, besonders
„episcopi Palamarum", doch wieder von „hospicium" [eigentlich (Quartier, aber
nicht notwendigerweise ein eigenes Haus, hier — wie eben der Genitiv „epis-
copi Palamarum" zeigt — = Besitz] abhängig machen muss.
92 4. Kapitel.
völlig ausgeplündert wurde' und kaum mit dem Leben entkam; und
die Vienner Relation nennt noch als von der allgemeinen Räuberei
betrott'en die Habe der Bankgesellschaft der Spini und die des
Bischofs von Palma. AVas den letzteren angeht, so ist zu be-
merken, dass das Bistum Mallorca, dessen Residenz Palma ist, seit
1301 vakant war-; wenn dem Schreiber unseres Briefs kein Irrtum
unterlaufen ist, so meinte er vielleicht, man habe sich über die
Einkünfte gemacht, welche Bonifaz aus dieser erledigten Diözese zog^.
AVie dem auch sei, sicher ist, dass man alles fortschleppte, was
man fand*. Die zahlreichen kostbaren heihgen Gefässe '^ und die
reichen Gewänder des Kirchenschatzes, ferner alles, was an Schmuck-
sachen, was an Gold und Silber in Kisten*' aufgespeichert war, riss
man in wilder Gier an sich. Gelöst waren alle Bande der Zucht
und frommen Scheu. Verschiedentlich wird berichtet', dass man
<lamals nicht einmal die der Kirche gehörenden Gebeine der Heiligen
in Ruhe licss, sondern sie auf die Erde warf; man zerrte ofi'enbar
alles hervor, was man unter die Finger bekam, und scheint wenig
erbaut gewesen zu sein, wenn man statt Gold nur Rclicjuien er-
wischte. Mit besonderem Entsetzen erzählen die Istorie Pistolesi,
dass im allgemeinen Trubel auch ein Gefäss mit Milch der Jung-
frau Maria verschüttet worden sei. Die Gegner Nogaret's behaup-
teten später'^, es seien bei dieser Gelegenheit auch zahlreiche Privi-
legien und verbriefte Rechte, die der römischen Kirche im Laufe
der Jahrhunderte von Kaisern, Königen und Fürsten ausgestellt
' Simon gehörte vielleicht zu den Spini; vrgl. auch Toi. Luc. cont.
Patav., MüRATORi XI, 1223C: „exspoliavitque thesaurum quorumdam merca-
torum ac cardinalium papae", und Drümänn II, 242. Pipin a. a. 0. 740D nennt
namentlich die Kardinäle Petrus' Ispanus, Theoderich von Orvieto und Gentilis
sowie „die Nepoten" als beraubt.
- Villaxueva: „Viage literario a las iglesias de Espana", Bd. 21 (Madrid
1851), 1.56 ff.
•' Vrgl. über die päpstlichen Reservationen zur Zeit Bonifaz' VIII. (zu
den Bemerkungen bei Drumann II, 242 f. und 245) Möllkr: Kirchengesch.
II, 477 f.
* Vrgl. auch den Gerv. Cant. cont. a. a. 0. 314 ZI. 28 f.
" Ausser dem Curtisanen (der eine vollständige Aufzählung der geraubten
Gegenstände giebt) und der Chron. von Orvieto auch Nogaret, bei Düpuy,
Diff. pr. 311 (nr. XXIX).
" Ausser den vorigen auch Gottfried v. Paris, Rec. des hist. XXII,
107 K— 108 A (Vers 1956—1968).
' Chron. v. Orvieto-, Ist. Pistol. a. a. 0. 424; die Gegner Nogaret's, bei
DuPüY, Diff. pr. 472.
" A. a. 0.
Anagui. 93
waren, zerrissen worden, und eine anonyme Clironik^ weiss von
ähnlichem. In der That wurde damals ein liegisterband geraubt,
der erst später dem päpstlichen Archiv wieder zurückgestellt wurde ^.
Durchaus glaublich ist ferner, was Nogaret selbst erzählt-', dass
man sich auch über den Keller des Papstes hergemacht hal)e; nach-
dem man die Geldgier gesättigt hatte, ging es an den Wein, sodass
man den Tag würdig beschlossen haben mag.
„Et einsi va le nionde et pent:
L'un amasse, l'autre desi^ent",
so schliesst Gottfried von Paris* seinen Bericht über diese
grossen Räubereien, und von manchen Seiten wird der Papst be-
dauert", der einen so grossen Schatz im Laufe der Jahre ange-
sammelt hatte, und nun mit einem Schlag alles verlor, sodass er
arm wie Hiob war; als man all die Reichtümer vor seinen Augen
wegschleppte, soll er wie dieser in die AVorte ausgebrochen sein:
„Der Herr hat's gegeben, der Herr hat's genommen, der Name
des Herrn sei gelobet!" *" Der Curtisane meint, man glaube nicht,
dass alle Könige der Welt in einem Jahr so viel zusammenbringen
könnten als damals geraubt wurde, und Pipin weist darauf hin^,
dass dieser Schatz seit den Tagen Konstantin's zusammengetragen
sei. Bernhardus Guidonis sagt mit Recht ^, dass dieser Tag für
die Kirche „nicht ohne Schande und grosse Schmach" abgelaufen
sei, und doch misst gerade auch er hierbei der Habsucht und der
Herrschsucht Bonifaz' VIH. einen grossen Teil der Schuld zu in
den viel nachgeschriebenen Worten^:
„So stürzten über Bonifaz selbst, der die Könige, die Bischöfe
und die Gläubigen, den Klerus wie das Volk, furchtbar zittern und
fürchten gemacht hatte, plötzlich Furcht, Zittern und Schmerz an
' Rec. des bist. XXI, 148 H; ähnlich auch Amalricus Augerius, bei Mu-
RATORI III 2, 439 C.
- Kaltenbruxner in I\Iitteilg. des Inst, für österr. Geschichtsforsch. V,
Ü77; BressläU, Urkundenlebre I, 126.
^ DCPDY, Diff. pr. 311 (nr. XXIX).
* A. a. 0. 108 E— F (Vers 1989 f.).
* Der Curtisane-, Peter von Langtoft, Mou. Germ. SS. XXVIII, 661
Zb 24. Bonifaz soll sich selbst mit Hiob verglichen liaben : Curtis. a. a. 0.
624 ZI. 41 f.
" Der Curtisane. Dass die Plünderung vor den Augen des Papstes statt-
fand, bestätigen auch Nogaret a. a. 0. 311 (nr. XXIX) und Hocsem a. a. 0. 343.
' A. a. 0. 740 D. Vrgl. über den sogenannten Konstantinischeu Schatz
Ehrle im Archiv für Litt.- und Kirchengesch. IV, 191.
« Rcc. des bist. XXI, 713 K; ed. Duchksne 471.
» Ibid. 714 A—B; vrgl. Offenb. Job. 18 s.
94 4. Kapitel.
einem Tage gleicherweise berein; und im allzu grossen Durst nach
Gold verlor er Gold und Schatz, auf dass die hohen Geistlichen
an ihm lernen mögen nicht stolz über Klerus und Volk zu herrschen,
sondern Vorbilder der Herde zu werden ^ und Sorge für die ihnen
Unterstellten zu tragen, und mehr danach streben geliebt als ge-
fürchtet zu werden."
Und auch Gottfried von Paris sagt 2;
„Si pot on bien dire en apert:
'Car qui tout couvoite tout pert'."
Es liegt in der That ein tragisches Moment in diesem Schick-
sal des herrschgewaltigen Papstes: die Ansprüche, die er für die
päpstliche Macht erhob, hatten ihm die Feindschaft des französi-
schen Königs zugezogen, und die Versuche, sich und seine Familie
zu bereichern, hatten die Barone und Herren der römischen Cam-
pagna zu seinen Gegnern gemacht: beide verbanden sich nun gegen
ihn und entrissen ihm an einem Tage Macht und Reichtum, nur
das Leben sollte er noch kurze Zeit behalten.
6.
So blieb vom Abend des Samstag bis zum Montag Bonifaz als
ein Gefangener in seinem Palast^. Der Curtisane sagt*, man habe
sich während der Plünderung um ihn nicht mehr gekümmert als um
einen verurteilten oder sonstigen verworfenen Menschen, und es
heisse, der Papst habe eine schlechte Nacht gehabt. Nogaret be-
richtet in seinen i^pologieen, er habe „zum Schutz Christi und des
katholischen Glaubens, zum Schutz der allgemeinen Kirche Avie be-
sonders der römischen Mutterkirche, zur Verteidigung seines Vater-
lands und der Ehre und Sicherheit seines Herrn", da er nicht
1 1. Petr. 5 3.
- Rec. des hist. XXII, 107 K (Vers 1957 f.).
^ Dass die Gefangenschaft vom Samstag bis Montag währte, bezeugen
neben vielen anderen, unwichtigeren Quellen: l*fogaret bei Dupüy, DifF. pr. 248
(nr. LV); der Curtisane, Mon. Germ. SS. XXVIII, 624 ZI. 5f.; die Vienner
Relation, Rev. des quest. hist. 43, 560 Anm.; die Chronik von Orvieto,
ed. DöLLiNGER 352, ed. Himmelstern 35; die Istorie Pistolesi, ed. Bis-
ciONi 425; Annales Parmeuses, Mon. Germ. SS. XVIII, 729 ZI. 16; An-
nales Cavenses, ibid. III, 196 ZI. 36 f.; Tolom. Luc. cont. Ambr., bei
MüRATORi XI, 1203 E; Tolom. Luc. cont. Patav., ibid. XI, 1223 C; Fer-
RETO, ibid. IX, 1005 A; Villani, ed. Dragomanni 80. Nur die Heilsbronner
Annalen (Mon. Germ. SS. XXIV, 46 ZI. 46) bringen die dann wieder von
einigen anderen abgeschriebene Nachricht, der Papst sei bereits am Tag der
Gefangennehmung wieder befreit worden.
♦ A. a. 0. 623 ZI. 40 und 47 f.
Anagni. 95
anders konnte, den Papst mit militärischer INfannscliaft in ziemlicher
Weise in Gewahrsam gehalten^, ja er behauptet sogar, er habe
nicht nur Bonifjiz kein Unrecht angethan. sondern sogar für seinen
Schutz und seine Rettung gesorgt, als er ihn gefangen setztet
Jedenfalls ergiebt sich aus seinen Worten, dass er den Papst in
dessen Palast militärisch bewachen liess. Dasselbe sagt auch die
Chronik von Orvieto^, und der Curtisane meldet genauer'', dass es
Reginald von Supino war, dem man mit zahlreichen Soldaten diese
Bewachung anvertraute. Es handelte sich darum, was mit dem
Papst geschehen sollte, und dass man sich indessen seiner Person
versichert hielt, ist selbstverständlich''. Eine andere Frage ist es,
ob der Gewahrsam für Bonifaz hart und drückend war. Und hier
werden die Angaben Nogaret's durch die schon einmal erwähnte
Stelle der Vienner Relation bestätigt, wonach der Papst nicht ge-
bunden oder gefesselt, sondern in seinem Zimmer von Nogaret durch
eine Schar Bewaffneter bewacht wurde. Auf ein Zimmer scheint
Bonifaz aber freihch eingeschränkt gewesen zu sein^, auch bedurfte
es keiner körperlichen Unbilden, um ihm die Gefangenschaft (pial-
voll genug zu machen.
Nur auf einen Punkt ist noch näher einzugehen. Verschiedent-
lich tritt in den Quellen eine Nachricht auf, nach welcher l^onifaz
während seiner Gefangenschaft keine Nahrung erhielt". Dass er
' DuPUY, Diff. pr. 271: „manu, cum non posscm alias, militari custodiam
adhibui decentem et necessariam Bonifacio"; ähnlich ibid. 257; 248 (ur. LIV)
heisst es, die Gefangensetzung sei wegen Frankreichs notwendig gewesen.
- Beilage XH § 10; Düpüy, Diff. pr. 583 (oben); ähnlich ibid. 385.
3 A. a. O. 34.
' A. a. O. 623 ZI. 38; ibid. 624 ZI. 4 f. heisst es gleichfalls, der Papst
und seine Xepoten seien von einigen Soldaten und auch anderen Laien bewacht
worden [womit aber nicht gemeint ist, der Papst und die Xepoten — d. h. vor
allem der Marquis — seien zusammen inhaftiert gewesen; vrgl. ZI. 31 f.]. Die
Angabe des Ferreto a. a. 0. 1004 A, Bonifaz sei den beiden Söhnen des
Matthäus zur Ueberwachung gegeben worden, ist weniger glaubwürdig als die
des Curtisanen und beruht wohl auf einer Verwechslung mit dem Marquis, von
dem wir wissen, dass er in das Haus des Adenulf gebracht wurde.
'" Ferrkto a. a. 0. bemerkt überfliissigerweisc, der l'apst sei „ue per fugam
evaderet" gefangen gehalten worden.
* „carcer" sagt der Curtisane a. a. 0. 623 ZI. 38; hierauf bezieht sich
wohl auch die Angabe Pipin's (a. a. 0. 740 D), Bonifaz sei „in arcta custodia"
gehalten worden.
' Ist. Pistol. a. a. O. 424; Gervas. Cant. cont., Mon. Germ. SS. XXN'II,
314 ZI. 32 f.: „per duos dies continuos subtraxorunt papae inhumaniter alimeuta";
Eberhard von Regexsburg, ibid. XVII, 599 ZI. 24 : „per trcs dies sine cibo et
potu." — Was Twinger von Küniqshofen, cd. Heokl 579, berichtet, bezieht
96 4. Kapitel.
in der That nichts uder wenig ass, scheint auch aus dem Bericht
des Curtisanen hervorzugehen^, wonach er nach seiner Befreiung
am Montag zunächst das Volk um Nahrung bat, da er weder zu
essen noch zu trinken habe und noch nüchtern sei. Andererseits
versichert uns Xogaret-, es sei eine besondere Rücksichtsnahme auf
das Leben seines Gefangenen gewesen, dass er diesem Speise und
Trank nur von päpstlich gesinnten Ijeuten reichen Hess. Auch
wissen Nogaret's Gegner nichts davon, dass dem Papst die Nahrung
entzogen worden sei, und ebensowenig liegt hierfür eine innere
Wahrscheinhchkeit vor, da doch Nogaret das Leben desselben er-
halten wollte. Unter diesen Umständen dürfte Siegfried von
Grossballuausex hier das richtige getroffen haben, wenn er meldet^,
der Papst habe nichts essen wollen, obgleich ihm von seinen
besten Freunden Nahrung angeboten worden sei; „ich will nicht
essen, ich will nicht ferner leben", habe er ausgerufen. Damit ist
sowohl die Angabe Nogaret's wie die des Curtisanen zu vereinbaren;
und wenn der Papst nach seiner Befreiung erklärte, nichts genossen
zu haben, so ist es leicht begreiflich, dass auch Leute, die über die
Vorfälle in Anagni gut unterrichtet waren, glauben konnten, man
habe dem Papst die Kahrung entzogen. — Ferner erzählen die
Istorie Pistolesi^, ein altes Weib habe dem Papst vier Eier und
ein wenig Brot verschafft, sonst wäre er Hungers gestorben. Da-
mit ist offenbar in Verbindung zu bringen, was Hocsem berichtet^:
aus Furcht vor Gift habe der Papst drei Tage lang gefastet und
dann drei gekochte Eier zu sich genommen, deren unverletzte
Schalen einen Verdacht nicht zuliessen. Dass Bonifaz aus Furcht
vor einer Vergiftung nichts essen wollte, ist durchaus unwahrschein-
lich; seine vertrautesten Anhänger reichten ihm das Essen, und
wenn man ihm ans Leben wollte, so hätte man dies auf andere
Weise einfacher haben können. Die ganze angebliche Furcht vor
Gift erscheint vielmehr eine Legende, die sich aber vielleicht an den
Umstand anknüpfte, dass Bonifaz thatsächlich während seiner Ge-
sich wie die dazu von Hegel zitierte FERRETO-Stelle auf das Ende Bonifaz' VIII. ;
vrgl. im Exkurs II.
' A. a. 0. 624 ZI. 42 f.
- DuPüv, Diff. pr. 257 : „iDotum et cibum ab aliis (juam a suis non per-
misi ei aliquatenus ministrari, ut periculum persouae eius vitarem."
3 Mon. Germ. SS. XXV, 716 ZI. 12 f.
* A. a. 0. 425.
' Bei Chapeaville II, 343. [Die Worte „cui papa quasi alienatus: 'Talia',
inquit, 'prandia tibi consuevimus ministrare'" bedeuten: Zu ihm sprach der Papst
als wäre er ein anderer (nämlich einer der quidam de suis): Solche Speisen etc.]
Anagni. 97
fangenschaft einige Eier zu sich nahm^ Denn dies scheint sich
aus den beiden genannten Berichten immerhin zu ergeben. Und
dass Bonifaz während seiner Gefangenschaft wenigstens etwas genoss,
muss ja wohl angenommen werden, da er sie sonst doch kaum über-
lebt hätte. Andererseits wird es niemanden überraschen, wenn der
Papst, der verzweitlungsvoll den Tod erwartete, in diesen entsetz-
lichen Stunden im übrigen die dargebotenen Speisen nicht berührte.
Doch nun zu der wichtigeren Frage: wie kam es, dass die
Gegner des Papstes unthätig bis zum Montag verharrten und so zu
einem Umschlag Zeit gaben? was ging insonderheit den ganzen
Sonntag über vor? Während sich Nogaret hierüber in seinen
Apologieen vöUig ausschweigt, erfahren wir doch aus anderen
Quellen wenigstens so viel, dass wir uns im allgemeinen über diese
Dinge eine Meinung bilden können: es war wieder der Gegensatz
zwischen Nogaret und Sciarra, der jedes energische Handeln ver-
hinderte.
Die Quellen lassen uns hierüber in der That keinen Zweifel.
Der Curtisane berichtet direkt': „Unterdessen wurde durch Sciarra
und seine Anhänger verhandelt, wie man den Papst dem Tod über-
liefern oder ihn lebend zum König von Frankreich schaffen wolle."
Dies ist das einzige, was er uns zwischen den Vorgängen am Sams-
tag und denen am Montag mitteilt; da wir wissen, dass Sciarra den
Tod des Papstes, Nogaret seine Abführung nach Frankreich wollte,
ist klar, dass man eben hierüber den Sonntag über stritt und zu
keiner Einigung kommen konnte. Auch der Fortsetzer des Gek-
VASius VON Canterbury weist auf den grossen Gegensatz zwischen
den beiden Führern des Ueberfalls hin, wenn er sagt^: die „Diener
des Teufels", wie er die Eindringlinge nennt, seien darüber in Zwist
geraten, wer von ihnen „der grössere" in der Stadt sein solle, d. h.
wer den grösseren Einfluss haben solle. In der Yienner Relation
heisst es', man habe deshalb so lang verhandeln müssen, weil einige
Adlige aus Anagni, Verwandte der Colonna, nicht einwilligen wollten,
dass der Papst aus ihrer Stadt vertrieben würde. Um eine Ver-
* Aus dem Bericht des Curtisanen geht ja auch uur hervor, dass der Papst
ain ]\[ontag noch nüchtern war.
- A. a. 0. 624 ZI. 8 f.
^ A. a. 0. 314 ZI. 33 f.: .,orta . . . dissensione intcr dictos Satane satellites,
quis eorum deberet esse maior in civitate praedicta." Als (legnor des Papstes
waren vorher (ZI. 25 f.) genannt: „Scharra . . . cum aliis militibus Campanie,
Tolose, Anagnie, et quibusdam Francis." Aus dem Komparativ „niuior" er-
f iebt sich, dass es sich nur um zwei streitende Häupter handelte.
* A. a. 0. 560 Anm.
R. Holtzinann, Nogaret. 7
98 4. Kapitel.
treihung des Papstes aus Anagni haiKlelte es sicli natiirlicli nicht,
aber es scheint doch auch in dieser Nachricht nocli Kunde vorzu-
hegen von einer Opposition gegen den Gedanken, dass der Papst
Anagni zu verhissen gezwungen würde. Zugleich ist hier auch zum
ersten Mal von einem Gegensatz zwischen den Anagnioteu und No-
garet die Rede: jene wollen sich des Papstes in ihrer Stadt an-
nehmen. Doch davon unten.
Was sich für uns ergeben hat, ist, dass der Gegensatz
zwischen No garet und Sciarra, der schon am Tag des Ueber-
falls selbst mehrfach hervorgetreten war, am folgenden Sonntag über-
haupt jedes weitere Handeln verhinderte. Während Sciarra den Tod
des verhassten Papstes wünschte, wollte Nogaret seinen Auftrag
ausführen und Bonifaz nach Frankreich bringen. Dies konnte er
nicht, ohne durch Sciarra und seine Scharen unterstützt zu werden.
Andererseits überwachte Reginald von Supino den Papst und mochte
ohne Zustimmung des Vertreters Philipp's des Schönen, in dessen
Sold er stand ^, gegen das Leben seines Gefangenen keinen Gewalt-
streich führen lassen. So verlor man die beste Zeit in fruchtlosen
Verhandlungen, bis endlich ein Umschwung in den Verhältnissen die
Pläne beider hadernden Führer vereitelte und Bonifaz befreite.
7.
So kam es denn am Montag, dem 9. September, zur Befreiung
des Papstes durch die Einwohner von Anagni. Nogaret berichtet
hierüber sehr verschieden im Jahr 1304 und im Jahr 1310. 1310
hatten sich bei ihm die Ereignisse dieses Montags allmählich in
eigentümlicher Weise verrückt, indem er die Sache so darstellt, als
sei alles im schönsten Frieden verlaufen. Nachdem Nogaret nach
Anagni gekommen war, sich seiner angeblichen Aufträge zu seinem
grössten Bedauern nur nach einem gewaltsamen Sturm auf den
päpstlichen Palast entledigen konnte und hierauf Bonifaz zu seiner
und Frankreichs Sicherheit gefangen setzen musste, heisst es näm-
lich in seinen späteren Darstellungen^ weiter, hätten die Anagni-
oten sich am Montag an ihn gewandt und ihn gebeten, nun doch
seine Bemühungen für den Papst zu lassen, da sie selbst denselben,
sein Haus und seinen Schatz, nun treulich bewachen w^oUten; dar-
anfliin sei er denn, nachdem er sich überzeugt hatte, dass für Bo-
nifaz keine Gefahr mehr vorhanden war, l)eruhigt abgezogen. Hören
wir dagegen einmal, was Nogaret in einer Apologie sagt, die er
» Vrgl. die Urkunden bei Dupuy, Diff. pr. 174—176 und 608—611.
■ Beilage V § 2; Ddpüy, Diff. pr. 312 (nr. XXXIV), 445.
Anagiii. 99
am 7. September 1304, dem Jahrestag des Ueberfalls, in Paris zu
Protokoll gab. „Die Anagnioten", heisst es da \ „die doch zuerst
Nogaret und seine wenigen Begleiter respektvoll aufgenommen und
ihres Schutzes und ihrer Hülfe versichert hatten, vertrieben :iin
folgenden Montag eben diesen Nogaret und seine Genossen durch
gewaltsamen Angriff vom Palast des Bonifaz und aus ganz Anagni,
wobei sie mehrere von ihnen töteten und allen Schaden und grösstes
Unrecht zufügten." Das klingt doch schon erheblich anders, und
es dürfte nicht schwer sein, zwischen beiden Schilderungen zu wählen.
In einer am 17. Oktober 1303, also kurz nach dem Attentat, zu
Ferentino ausgestellten Urkunde lesen wir^, dass Nogaret dort
bestätigte, die Anagnioten hätten ihm versprochen, ihm mit Rat
und That beizustehen, hätten ihn und seine Getreuen aber ver-
raten und ihnen ans Leben gewollt und hätten das französische
Banner durch die Strassen Anagnis geschleift.
Dass die Anagnioten sich gegen ihre bisherigen Bundesgenossen
wandten, den Papst mit Gewalt befreiten und seine Gegner aus
der Stadt vertrieben, kann in der That nicht in Frage gezogen
werden: so wird der Hergang auch von unseren anderen Quellen
erzählt ^. Difterenzen finden sich erst in den Angaben über die
Gründe, welche die Anagnioten veranlassten, nunmehr für Bonifaz
einzutreten, während sie doch entschieden an dessen Gefangennahme
mitschuldig waren. Die Angaben, welche uns hierüber gemacht
werden, lassen sich in zwei Gruppen zerlegen, und es ist durchaus
wahrscheinlich, dass beide recht haben. Die einen'* weisen nämlich
> DüPDY, Diff. pr. 248 (ur. LV).
- Ibid. 175.
'' Mit Ausnahme des Gottfried von Paris (Hec. des bist. XXII, 109 B—H,
Vers 2069 ö'.), der die Sache so erzählt, als habe Xogaret eigentlich nur ein
Exempel statuieren wollen und sich jetzt freiwillig zurückgezogen, und der
Cont. Brab. Mart. Pol. (Mon. Germ. SS. XXIV, 261 ZI. 47), wonach die Gegner
des Papstes wieder weggingen, als sie saheu, dass dieser verrückt wurde. In an-
deren, besonders französischen Quellen, wird die Sache so dargestellt, als hätten
die Gegner des Papstes diesen nun selbst nach Rom geführt: Cont. Guill.
Nang., ed. Geraud I, 338; Bernhardüs Guidonis, Rec. des hist. XXI, 714B;
Nicolaus Trivetds, ed. Hog 399. Diese Auttassung ward später noch weiter
ausgesponnen, so von der Chron. V. St. Denis (Rec. des hist. XX, H75A), wo
Nogaret dem Papst dabei vorhält: „O du elender Papst, sieh und erwäge die
Güte des Königs von Frankreich, der, obgleich sein Reich so weit von Dir ent-
fernt ist, Dich doch durch mich bewacht und beschirmt." Auch dies schrieb
wieder Nikolaus Gilles alj.
^ Toi. Luc. cont. Patav., Muratohi XI, 1223C— D; Pipik, ibid. IX,
740E. Eine anonyme Chronik (Rec. des hist. XXI, 14öH — 149A) meint,
7*
100 4. Kapitel.
auf (las rolie Gebaren und die unleidlichen Gewaltthätigkeiten der
Soldateska hin, während die anderen ^ von Differenzen der Anagnioten
mit den ihnen erst jetzt klar werdenden Zielen ihrer bisherigen
Bundesgenossen reden. Nogaret und Sciarra hatten bisher den
Anagnioten ihren Endzweck nicht offen angegeben; jetzt war derselbe
nicht mehr länger zu verheimlichen. Die Anagnioten vernahmen,
worüber sich die beiden Häupter des Unternehmens stritten, und
waren mit keines von beiden Absicht einverstanden: der Curtisane
berichtet, dass sie nicht wollten, dass der Papst in ihrer Stadt ge-
tötet werde, weil sie sich so das Interdikt und den Hass der ganzen
Christenheit zuzögen-, und die Yienner Relation weist uns, wie wir
sahen, darauf hin, dass auch der Plan Nogaret's wenigstens einigen
höheren Kreisen'^ der Stadt missfiel.
Es ist nicht eben leicht, über die Haltung der Anagnioten in
diesen Tagen vollkommene Klarheit zu erlangen. Xoch ehe No-
garet in Anagni einzog, hatte er die Sympathieen, die ihm in gewissen
Kreisen dieser Stadt entgegengebracht wurden, durch Geldver-
heissungen und mit baarer Münze erheblich gestärkt. Aber die Mehr-
zahl der Bürger war völlig überrascht, als sie am Morgen des
7, Septembers vernahm, dass mehrere Hundert Bewaffnete in die
Stadt eingedrungen waren. Zunächst war es nun der antipäpstlichen
Partei gelungen, die Oberhand zu gewinnen: die ganze Bürgerschaft
schloss sich ihr an. Mancherlei mag hierbei mitgewirkt haben:
Furcht vor den die Stadt beherrschenden Scharen und wiederum
Hoffnung auf Gelderwerb; vor allem ist sicher, dass der Papst bei
den Bürgern eigentlich wenig beliebt war^. Man glaubte also den
Versicherungen Nogaret's, der behauptete, er wolle Bonifaz nur die
die Anagnioten wären deshalb umgestimmt worden, weil sie bei dem allgemeinen
Rauben zu kurz gekommen seien (ähnliche Andeutungen macht auch die Chron.
V. Orvieto, ed. Döllinger 352, ed. Himmelstern 35) und AValther von Güis-
BORODGH (Mon. Germ. SS. XXVIII, 645 ZI. 10 f., 14—16) fügt hinzu, es sei
ihnen vorher ein Teil des Raubes versprochen worden; sicher erhielten bei der
Plünderung die Soldaten den Löwenanteil.
' Der Curtisane, Mon. Germ. SS. XXVIII, 624 ZI. 9f., 14—18; Vien-
ner Relation (vgl. oben S. 97 f.). Von einer „Reue" der Anagnioten sprechen die
Ann. V. Florenz (Böhmer, Fontes IV, 674), Villani (ed. Dragomanni 80), die
Heilsbronner Annalen (Mon. Germ. SS. XXIV, 46 ZI. 461 und Johann von
ViKTRiNG (Böhmer, Fontes I, .347).
- Auch nach Walther von GnsnoRorGH (a. a. 0. 645 ZI. 15) waren es die
„Optimaten", die den Umschwung veranlassten und es als ewige Schande be-
trachteten, „si abduceretur j^apa".
' Sogar nach dem Curtisanen (a. a. 0. 624 ZI. 14) sagt das Volk noch
am Montag: „Licet papa multa mala fecörit in hac vita."
Anagni. 101
Beschwerden der Christenheit überbringen ^ und ilui zur "Rerufung
eines Konzils bewegen, und half ihm, in den piii)stlichen J\d;ist ein-
zudringen. Sein angegebener Zweck war ganz im Sinn der Anagni-
oten, und zugleich ward man auch auf diese Weise die Eindring-
linge auf die beste Art wieder los : man stand mit ihnen als Bundes-
genosse, half ihnen ihr Werk rascher zu vollbringen, und durfte
dann hoffen, dass sie von selbst wieder gingen. Aber gerade dies
kam anders: die zügellosen Banden lagen seit Samstag Abend un-
thätig in der Stadt, nachdem hauptsächlich sie sich an den kirch-
lichen Schätzen bereichert hatten, bedrückten die Einwohner und
verübten allerhand Exzesse. Die Führer aber konnten jetzt ihre
wahren Absichten nicht mehr verheimlichen, es fragte sich nur noch,
ob man dem Papst das Leben nähme oder ihn gewaltsam fortführe.
Beides wollten die Anagnioten nicht. Ein in Anagni unter offenbarer
Mitschuld der Bürger geschehener Papstmord hätte schwere Folgen
für die Stadt gehabt, man mag in der That für aller Seelenheil
gefürchtet haben; aber auch eine Entführung des Papstes aus seiner
Residenz brachte dieser zum mindesten materiellen Schaden. So
regte sich denn aus allerhand Gründen Reue bei den Anagnioten,
die am Montag Morgen gegen den Willen des Adenulf und seiner
Anhänger^ zum Durchbruch kam. Besonders scheint es auch der
weibliche Teil der Bevölkerung gewesen zu sein, der nunmehr für
den Papst Partei ergrifft.
In verschiedenen italienischen Quellen* heisst es, der Kardinal
Lucas Fliscus (Fieschi) habe zuerst die Initiative ergriffen und das
Volk zu den Waffen gerufen. Dieser Kardinal aber wird sonst über-
haupt nicht als in Anagni anwesend genannt, und in den besten
Quellen wird auch jetzt von ihm mit keinem Wort Erwähnung ge-
than. Es scheint auch hier also wieder eine der zeitig auftretenden
Ausmalungen vorzuliegen, wobei uns wieder die Istorie Pistolesi
und die Paduanische Fortsetzung des Tolomeo von Lucca die all-
* Vrgl. auch Dupcy, Diff. pr. 175. — Der Curtisane widerspriclit seiner
ersten Angabe (a. a. 0. 622 ZI. 10), wonach die Anagnioten von vornherein
wussten, dass Sciarra den Papst töten wollte, später selbst (624 ZI. 9 f.), indem
er sagt, die Bürger hätten das erst am Montag erfahren. Vermutlich kursierten
anfangs über den Zweck des Ueberfails in der Stadt verschiedene Gerüclite.
- Der Curtisane a. a. 0. 624 ZI. 11.
^ Es ergiebt sich dies wohl aus der Sorge der Frauen um den l'apst, die
der Curtisane a. a. O. 625 ZI. 2 11". und sogar noch vor der Erzählung von der
Befreiung des Papstes der Cont. Gerv. Cant. a. a. O. 314 ZI. 35 hervorheben.
* Annalen von Parma a. a. 0. 729 ZI. 16 f.; Pipin a. a. ü. 740 E; Fkr-
RETO, bei Mlkatori IX, 1O05A.
102 4. Kapitel.
inähliclie Entstehung solcher Geschichten zeigen. Erstere nämlich
wissen nur^, dass ein Ritter aus Anagni zuerst auf einem Ross
durch die Stadt gesprengt sei und das Volk aufgerufen hahe; und
letztere berichtet^, auch einige Kardinäle hätten sich damals dem
Papst wieder zugewandt. So mag schliesslich die genannte Er-
zählung entstanden sein, wobei noch darauf hinzuweisen ist, dass
auch einem anderen Kardinal'^ einmal die Rolle des Lucas Fliscus
zugewiesen wird, und dass dieser letztere sonst keineswegs als Freund
Bonifaz' VIII. bekannt ist*, ein weiterer Grund, jenen vereinzelten
italienischen Stimmen nicht zu glauben.
8.
Am Montag früh gegen 9 Uhr versammelte sich das Volk von
Anagni ohne Wissen seines Capitaneus Adenulf, Nogaret's und Sci-
arra's an einem verborgenen Ort. Hier beschloss man die Be-
freiung des Papstes und des Marquis und schwur ihren Gegnern,
falls sie sich widersetzten, den Tod"". Sofort bewaffnete man sich
und eilte unter dem Ruf: „Es lebe der Papst, Tod den Fremden!"^
' A. a. 0. 425; und doch erzählt Pipin im übrigen die Geschichte ebenso.
^ A. a. 0. 1223 D; anders berichtet aber über diese Kardinäle die Chronik
von Orvieto a. a. 0.
•'' Nämlich dem Kai'diual Matthaeus Rubens Ursinus, in den Anualen
von La Cava, Mon. Germ. SS. III, 196 ZI. 37.
•' DCPUY, DifF. pr. 232; Funke 71. Erst später scheint derselbe zu den
Bonifazianern übergegangen zu sein (vrgl. Kapitel 7 Abschnitt 2), sodass dann
immerhin eine Geschichte wie diese von ihm erzählt werden konnte.
* Der Curtisane, Mon. Germ. SS. XXVIII, 624 ZI. 10— 23; Chronik von
Orvieto, ed. Döllinger 352, ed. Himmelstern 35 (der Text lässt hier trotz der
starken Emendationen Himmelstern's noch immer zu wünschen übrig), lieber
die Zeitangaben sei folgendes bemerkt: nach dem Curtisanen fand diese Ver-
sammlung „circa horam tertiam" (a. a. O. ZI. 12 f.), die Befreiung des Papstes
„circa horam statim post nonara" (a. a. 0. ZI. 35) statt; die Vienner Ilela-
tion (Rcv. des quest. bist. 43, 560 Anm.) sagt nur, die Erhebung des Volks
sei morgens gewesen; direkt dem Curtisanen widerspricht Xogaret (Dupuy,
Diff. pr. 248 nr. LV), der die Befreiung des Papstes auf die erste Stunde setzt;
aber jener wird durch die Chronik von Orvieto gestützt, welche meldet,
„circa horam diei tertiam" habe der Angriff des Volks auf den Palast be-
gonnen: sie wie der Curtisane (a. a. 0. ZI. 24) versichern, dass dieser Angriff
sofort nach der Versammlung und „absque maiori deliberatioue" erfolgte.
° Vienner Relation a. a. 0: „Vivat papa et moriantur forestanei";
ViLLANi, ed. Dragomanni 80: „viva il papa e sua famiglia, e muoiano i tradi-
tori"; HocsEM, bei Chapeaville II, 343: „Moriantur Columpnenses et Franci-
genae, papa vivat." In den Istorie Pistole si (ed. Biscioni 425) ruft der die
Strassen der Stadt durchreitende Ritter (vrgl. oben): „viva lo papa Bouifazio,
Santo nostro i)adre, e muoiano gli traditori."
Anagui. 103
zum Palast, wo Bonifaz gefangen sass. IMan kam in stattlicher
Zahl, die ganze waftenfähige Mannschaft beteiligte sich an dem
Unternehmen bis auf einige wenige, die auf der Seite des Adenulf
standen ^ Am Palast angekommen, stiess man auf die starke
Wache, welche unter dem Befehl lleginald's von Supino lange
energischen Widerstand leistete. Auf die Kunde von dem be-
gonnenen Kampf eilte die übrige Mannschaft Sciarra's ihren be-
drängten Genossen zu Hülfe, es kam zu einem blutigen Ringen, in
dem viele ihr Leben verloren. Endlich musste die Wache aus dem
Palast weichen, einige sollen sich dabei in der vergeblichen Hoffnung,
ihr Leben zu retten, aus dem Fenster gestürzt haben. Kurz nach
drei Uhr konnte dem Papst seine Befreiung gemeldet werden. Als
derselbe sie vernahm, „hob er Augen und Hände gen Himmel und
dankte Gott und dem Volk, dass er vom Tode befreit sei" ^. Auf
den Strassen setzte sich der Kampf fort, aber die Sache der Gegner
des Papstes war verloren. Auch die anderen Gefangenen, der Mar-
quis und seine Söhne, wurden befreit und in den Schutz der Ge-
meinde genommen, Nogaret ward verwundet, aber entkam und eilte
aus der Stadt. Auch Sciarra konnte fliehen; unter gi'ässlichen
Flüchen verliess er Anagni. Jedoch nur Trümmer des Heeres
konnten den beiden folgen; viele waren umgekommen und viele
andere, darunter Reginald von Supino und sein Sohn Robert, sowie
Adenulf, waren in die Hände der Anagnioten gefallen und gefangen
gesetzt worden. Ein französisches Banner wurde von den siegreichen
Anagnioten zerrissen und durch die Strassen Anagnis auf der Erde
geschleift ^,
^ Der Curtisane a. a. 0. 624 ZI. 24 f.; Gervas. Caut. cout., Mou. Germ.
SS. XXVII, 314 ZI. 36. AVenn aber der Curtisane meldet, man glaube, es
wären 10 000 bewaffnete Anagnioten gewesen, so ist das doch wolil stark
übertrieben!
- Nogaret a. a. O. 248 (nr. LV); der Curtisane a. a. 0. 624 ZI. 26—31, 34 f.;
Chron. von Orvieto a. a. O.; Istorie Pistolesi a. a. O. 425; Pipin, bei Mlra-
TORi IX, 740 E; Walther von Guisboroügh, Mon. Germ. SS. XXVIII, 645
ZI. 17 — 21. Die Geschichte von den Leuten, die sich aus den Fenstern stürzton,
nur in den Ist. Pist. — Zunächst scheint man dem Papst, diesmal aber zu seiner
Sicherung, wieder eine Bewachung gegeben zu haben; vrgl. den Curtisanen
a. a. 0. 625 ZI. 9.
^ Nogaret a. a. 0. 175 u. 248 (nr. LV); der Curtisane a. a. 0. 624 ZI.
31 — 34; Vienner Relation a. a. 0.; Chronik von Orvieto a. a. ().; Istorie Pistolesi
a. a. 0. 425; Fkrrkto bei Muratori IX, 1005 A; Villani a.a.O. 80; Gervas,
Cant. cont. a. a. O. 314, ZI. 37 f.; anonyni(; Chronik, Rcc. des liist. XXI, 149 A.
Die Beschimpfung der französischen Faliiie wird iiljureiiistinimeud von Nogaret
und der Chron. v. Orvieto gemeldet; später meinte man, rs sei die Fahne ge-
104 4. Kapitel.
Bei den fulgendeu Reden des Papstes an das Volk und den
Absolutionen ist mit dem Curtisanen zwischen zwei Momenten
zu unterscheiden. Zunächst Hesen die Anagnioten den Papst auf einen
grossen Platz tragen und versammelten sich hier um ihn. Bonifaz
dankte zuerst Gott und allen Heiligen sowie dem Volk von Anagni
für sein Leben; dann sprach er von den jüngsten Ereignissen und
bat die Anwesenden, da man ihm sein Hab und Gut geraubt habe,
und er nichts zu essen und zu trinken habe und noch nüchtern sei,
ihm Brot und "Wein, oder wenn dies nicht vorhanden, wenigstens
einen Schluck AVasser zu bringen, wofür er den Spendern alles Ver-
gangene verzeihen und den Segen Gottes auf ihr Haupt flehen wolle.
Die Anwesenden brachen in Jubelrufe aus, und die Frauen Auagnis
trugen Wein, Brot und Wasser in solchen Mengen in den Palast,
dass das ganze päpstliche Gemach damit angefüllt wurde, und Wein
und Wasser auf den Boden überfloss, da man nicht genug Gefässe
fand. „Und da konnten alle zum Papst gehen, Gute und Schlechte,
Geringe und Hohe; und alle konnten mit dem Papst sprechen wie
mit jedem anderen armen Menschen" ^
Von dieser, von dem Curtisanen mit unverkennbarer Wärme
geschilderten Szene ist die wichtigere folgende zu unterscheiden, in
welcher der Papst die Anagnioten absolvierte, und über welche uns
wieder mehr Quellen zur Verfügung stehen. Nach einer durchaus
glaubhchen Meldung Pipix's^ besprach sich Bonifaz gegen Abend
auf Anraten des Kardinalbischofs Nikolaus von Ostia (des späteren
Benedikt XI.) mit den Kardinälen, ob er wegen des Geschehenen
strafen oder verzeihen solle; man kam zu milden Beschlüssen. Dar-
auf wurde noch am Abend des 9. September das Volk am Palast
versammelt, der Papst erschien am Portal und setzte sich oben an
der dahin aufsteigenden Treppe nieder ^ Nachdem er die Ver-
wesen, die Nogaret auf dem päpstlichen Palast habe aufziehen lassen (so Amal-
Ricus AuGERius, bei Muratori III 2, 439B— C, E); aber von einer solchen
ist sonst nichts bekannt. Der Kardinal Jakob Stefaneschi bringt den Kampf
mit den Anagnioten in folgende Verse (Muratori III, 659 B—C; RaynaldXXIII
332, 1303 §42):
„Irruit in stolidos plebs docta furentibus armis,
Hos cerebro quosdamque manu quosdamque recisis
Naribus evertit; capitur, qui maxinius horum
Extiterat, summusque pater iam carcere Über
Protinus hunc solvit."
Mit dem Hauptthäter ist wohl an Adenulf gedacht.
' Der Curtisane a. a. 0. 624 ZI. 35 — 625 ZI. 8.
2 A. a. O. 741 A.
" Der Curtisane a. a. Ü. 625 ZI. 9; Chronik von Orvieto a. a. 0.; Ist.
- Anagni. 105
sammelten gesegnet und wiederum Gott und dem Volk für seine
Rettung gedankt hatte, verzieh er allen Bewohnern Anagnis die Be-
teihgung an seiner Gefangennahme. Darauf kam er auf die grosse
Plünderung zu sprechen und legte dar, dass er den Kirchenschatz
zu einer Wiedererwerbung des heiligen Landes gesammelt habe, aber
er wolle auch hier allen verzeihen, die vom Kirchenschatz oder von
der Habe der Kardinäle und anderem Gut geraubt hiitten, wenn
sie das Geraubte innerhalb drei Tagen wieder zurückbrächten; wer
aber sich am päpstlichen Privatbesitz bereichert habe, der könne dies
behalten, es solle ihm vergeben und vergessen sein. Alle so Be-
zeichneten wurden hierauf in feierlicher Weise absolviert; diese Ab-
solutionen wurden — wohl am folgenden Tage — in der Stadt öffent-
lich bekannt gemachte
Nachdem Bonifaz so ein zweites Mal zum Volk geredet hatte,
begab er sich wieder in den Palast und Hess sich die Gefangenen
vorführen. Diese baten jetzt, wo sie sahen, dass für sie nichts
mehr zu hoffen war, um Verzeihung, die sie unter denselben Be-
dingungen wie die Anagnioten auch erhielten. Noch am selben
Tag verliess Reginald von Supino die Stadt. Die Kardinäle, die
Pistol. a. a. 0. 425. Die Orvietaner Angabe „sedens in capite scalarum" ver-
dient entschieden den Vorzug vor der letztgenannten Quelle, nach der sich der
Papst, der jetzt endlich Mantel und Kreuz abgelegt hatte (!), am Fenster zeigte.
^ Der Curtisane a. a. 0. 625 ZI. 9 — 19; Chronik von Orvieto a. a. 0.-,
Ist. Pistol. a. a. 0. 425; PiPIM a. a. 0. 741 A. Dass Bonifaz darauf hinwies,
dass er den Kirchenschatz fürs heilige Land gesammelt habe, bei Walther von
GüisBOROUGH a. a. 0. 645 ZI. 21 — 23. — Die Behauptung, dass Bonifaz feierlich
erklärt habe, er habe die Absicht (oder habe sie gehabt) mit den Colouna
Frieden zu machen und die abgesetzten Kardinäle in ihre geistliche Würde und
ihren weltlichen Besitz wieder einzusetzen, dürfte in dieser Form gewiss unrichtig
sein; vielleicht versicherte der Papst im allgemeinen, an ihm sei es nicht gelegen,
wenn die Colonna sich nicht mit ihm vertragen könnten. — Die Absolutionen
fanden sicher in der hier nach dem Bericht des Curtisanen geschilderten Weise
statt; vrgl. Chron. von Orvieto: „cunctis delinquentibus in se pepercit" ; Ist. Pistol.:
„assoluta la cittä d' Alagua e '1 suo popolo e' liberö gli prigioni [vrgl. im folgen-
den] ed ogni altro colperole, salvochü chi avea del tesoro della chiesa, se non
lo ristituiva." Nogaret hat also unrecht, wenn er später behauptete (Beilage
IX § 6, XII § 11; Dupuv, Diff. pr. 248 nr. LVI, 273, 312 nr. XXXV, 385,
445, 583), Bonifaz habe überhaupt allen Beteiligten, also nicht nur den Bürgern
Anaguis (und den Gefangenen), sondern auch ihm verzieln3n, oder habe gar zu-
gestanden, dass Nogaret völlig recht gehandelt liabe, und die That desselben
öfifentlich gerühmt. Gebannt hat Bonifaz aber niemanden mehr. Die engl.
Fortsetzung des Martinus Polonüs (Mon. Germ. SS. XXIV, 256 ZI. 18—21)
meint, es heisse, Bonifaz habe kurz vor seinem Tod noch allen, die sich an ihm
vergangen, verziehen, ausser dem König von Frankreich und dessen Räten.
106 -1. Kapitel.
sich mit den Verschwörern eingehissen liatten, Richard von Siena
und Napoleon Orsini, hielten sich ängstlich versteckt, bis sie er-
fuhren, dass der Papst auch ihnen verziehen und volle Sicherheit
verheissen habe^
9.
An diese Schilderung der Ereignisse vom 7. — 9. Sei^tember 1303
sei anhangsweise eine Darstellung der letzten Lebenstage Boni-
faz' VIII. gereiht. Nogaret tritt vor dem Tod desselben zwar
nicht mehr hervor-, aber was sich im Monat nach dem Attentat
ereignete, war für ihn, für seine künftige Stellung in Frankreich,
von der allergrössten Bedeutung: der Misserfolg vom 9. September
wurde durch das rasche und mit dem Ueberfall von Anagni in un-
löslichem Zusammenhang stehende Ende des Papstes wieder aus-
geglichen.
Der Papst besass nach seiner Befreiung keinesw^egs wieder die-
selbe Stellung wie früher: sein Mut wie seine Macht waren dahin.
Für ersteres spricht schon zur Genüge, dass er keinen einzigen Er-
lass mehr ergehen liess. Wie hätte er früher eine Frechheit, die
sich der That Nogaret's und Sciarra's auch nur näherte, beantwortet
und aufs schärfste geahndet! Nun war seine Kraft gebrochen. Die
Schmach der Gefangenschaft, die mannigfachen Entbehrungen und
schliesslich die grössten Anstrengungen, denen er sich am dritten
Tag noch unterzogen hatte, mussten den greisen Papst nicht nur
körperlich stark mitnehmen, sondern auch seelisch schwer nieder-
beugen: hatte er doch während der ganzen Jahre seines Pontifikats
wie kein anderer vor ihm die göttliche AFacht und unantastbare
Hoheit des Papsttums betont, nun war gerade in seiner Person
dieses Papsttum auf das schmählichste behandelt worden, ohne dass
er, der sich fast nur Gegner verschaü't hatte, irgend eine Mög-
lichkeit sah, den Schimpf auch nur einigermasseu zu rächen.
Dieses Gefühl völliger Machtlosigkeit, das sich seiner bemäch-
tigen musste, wurde noch erhöht, durch die Nachrichten, die aus
der Umgebung Anagnis damals eintrafen. Hier im südlichen Latium,
wo die Besitzungen der Gaetani lagen, wo Bonifaz in den letzten
Jahren mit Erfolg eine Nepotenherrschaft für den Marquis ein-
gerichtet hatte, war seit dem Tag, wo seine Gegner in Anagni ein-
* Chronik vou Orvieto a. a. 0.; Ist. Pistol. a. a. 0. 425; Gervas. Caut.
cout. a. a. O. 314 ZI. 39—41. Die Ist. Pistol. berichteu, die Bürger Anagnis
und die (iefangeuen liätten um "Verzeihung gebeten; bezüglich der letzteren wird
dies von dem Fortsetzer des Gervasius bestätigt.
- Er befand sich in Ferentino; vrgl. Abschnitt 1 des folgenden Kapitels.
Anagni. 107
brachen, alles mit einem Schlag verändert. Die Vienner Relation be-
richtet hierüber ^, dass an dem Tag, an welchem der Papst gelangen
genommen wurde, sich alles Volk von Rom und ganz Campanien
gegen ihn erhob, und dass der grössere Teil des Landes und die
Burgen, die der Papst für den Marquis gekauft hatte, jetzt von ihm
abfielen, und der Adel, auf dessen Kosten die Nepotenherrscluift
sich erhoben hatte, nun in seinen Besitz wieder zurückkehrte. Und
der Curtisane schreibt-, der Papst habe so viele Feinde, dass er
in ganz Etrurien und Kampanien keine Stadt tinden könne, die ihn
gegen die Colonna beschütze.
Diese Nachrichten werden es erklärlich machen, dass Bonifaz
in seiner verzweifelten Lage den alten Mut und die alte Spannkraft
verloren hatte. Nichtsdestoweniger entschloss er sich, nach Rom
zu gehen. Wenn er hoffen durfte, noch irgendwo eine Stütze zu
tinden, so w^ar dies bei den Orsini, deren Partei in Rom die mäch-
tigste war. Mit Recht w^eist der Curtisane darauf hin^; aber er
muss doch auch bemerken^, dass sogar in Rom keine Sicherheit
herrsche, dass zwar das Volk im allgemeinen auf Seite der (Jrsini
stehe, dass aber auch die Colonna zahlreiche Anhänger hätten, so-
dass man nie sicher sei, ob nicht die Gegenpartei siege und über
alle Anhänger der Orsini herfalle. Die Machtstellung der Orsini
sieht man daraus, dass in den letzten Jahren fast nur Mitglieder
dieser Pamilie Senatoren waren ^"^^ aber es ist bezeichnend, dass sie
gerade in diesen Tagen wegen der täglich drohenden Gefahr ihr
Amt in die Hände des römischen Volks zurückgaben, sodass es
jetzt in der Hauptstadt keine Gerichtsbarkeit mehr gab, sondern
jeder auf sich selbst angewiesen war".
In Anagni jedenfalls, rings von seinen Feinden umgeben, fühlte
sich Bonifaz mit Recht nicht mehr sicher. So bat er denn bei den
Orsini um ein sicheres Geleite, das ihn nach Rom bringen solle.
Daraufhin erschienen die Kardinäle Matthäus Rubeus Orsini und
Jakobus (Jrsini mit vielen Bewaffneten in Anagni; unter ihrem Schutz
brach Bonifaz etwa eine Woche nach dem xlttentat" morgens in
einem Wagen nach Rom auf. Er hatte Recht daran gethan, nur
unter starkem Geleit diese Reise anzutreten. Die ganze Umgebung
' Rev. des quest. hist. 43, öüO Anni.
2 Mon Germ. SS. XXVIII, Ü2.Ö ZI. :iO f.
3 Ibid. ZI. 29—33. ' Ibid. ZI. 33-37.
** Gregokovius, Gesch. Roms V, 578 Anm. 2.
« Der Curtisane a. a. 0. 625 ZI. 39 — «26 ZI. 3.
^ Vrgl. über das Datum der Abreise im E.xkurs II.
108 •!• Kapitel.
von Rom wimmelte in diesen Tagen, wo nirgends mehr eine starke
Gewalt die Ordnung aufrecht halten konnte, von Strassenräubern,
AVegelagerern und allen Sorten schlechten Gesindels, das alles, was
ihm in die Hände liel, ausraubte und die ganze Gegend unsicher
machte. Auch musste man die Colonua fürchten, und dieselben
sollen in der That während der Reise des Papstes einen Angriff
auf ihn gewagt haben und erst nach einem blutigen Scharmützel
abgezogen sein^
Mittwoch den 18. September langte Bouifaz in Rom an, wo
ihm die Römer vor den Thoren der Stadt einen feierlichen Empfang
bereiteten. In päpstlichen Kreisen setzte man noch jetzt Hoffnung
auf ihn und glaubte, er werde der allgemeinen Unsicherheit ein
Ende bereiten^. Aber er kam zu keinem energischen Handeln mehr.
Als er abends in Rom eingetroffen war, nahm er seine Wohnung
im Lateran^. Er hoff'te, an seinen Gegnern Rache nehmen zu
können und gedachte, ein grosses Konzil nach Rom zu berufen, um
den Schimpf, der ihm und der Kirche angethan war, am König von
Frankreich und allen Mitschuldigen aufs strengste zu ahnden. Zu
diesen Mitschuldigen gehörte für ihn aber in erster Linie auch Karl
von Neapel. Wir gedachten der zweideutigen Rolle, die dieser
Fürst in dem Konflikt zwischen Frankreich und dem Papst gespielt
hat. Nun wollte der gekränkte Kirchenfürst gegen ihn, der es unter-
lassen hatte, zum Schutz der Kirche sein Schwert zu ziehen, mit
den schärfsten geisthchen Strafen vorgehen, ja er Hess sich sogar
mit Friedrich von Sizilien ein und ermutigte ihn zu einem ge-
meinsamen Vorgehen gegen Karl.
Damit aber machte sich Bonifaz die Orsini zu seinen Gegnern.
War für diese schon die päpstliche Nepotenpolitik keineswegs un-
bedenklich gewesen, sodass sie einer etwaigen Erneuerung derselben
durchaus unsympathisch gegenüberstanden, so mussten sie angesichts
der eben angedeuteten Politik vollends vor Bonifaz auf der Hut
sein. Der Anjou in Neapel war ihr alter und natürlicher Verbün-
* Die Zustände ia der Umgebung Roms werden in übereinstimmender
"Weise von dem Curtisauen (a. a. 0. 625 ZI. 37 — 39) und der Vienner Rela-
tion (a. a. 0. am Schluss) geschildert ; der Curtisane meint, nicht einmal, wenn
60 wohlbewaftnete Leute durchs Land zögen, wären sie den Räuberbanden über-
legen. Von dem Angi-ift' der Colonna berichten die Annalen von Parma, Mon.
Germ. SS. XVIII, 729 ZI. 18 f.
'■* Der Verfasser der Viennor Relation sagt, nachdem er von den Räubern
und ihrem Unwesen in der Umgegend von Rom gesprochen, zuversichtlich:
„Tarnen sunt in respectu pacis, (juia papa intravit Romam."
" Vrgl. hierüber wie über alles folgende den Exkurs IL
Anagni. 109
deter, der Staufensprössling in Palermo sein und ihr verliasster Feind.
Daher beschlossen sie, den greisen Papst, unter strengste Aufsicht
zu stellen und ihm unter dem Schein des Schutzes jede Freiheit
der Bewegung zu nehmen. Sie zwangen ihn, seinen Sitz im Lateran
zu verlassen und nach dem Vatikan überzusiedeln, wo ihre Be-
sitzungen lagen, und wo sie die Gegend durch die Engelsburg und
andere Stützpunkte beherrschten. Am 21. September, vierzehn Tage
nach seiner Gefangennahme zu Anagni, musste sich Bonifaz in den
Vatikan begeben, wo er wiederum nur ein Gefangener war. Und
aus dieser Gefangenschaft, die ihm seine eigene Partei bereitete,
wurde er nicht mehr befreit. Um sicherer zu gehen, wandten sich
die Orsini jetzt an Karl von Neapel, der auch wirklich mit seinen
Söhnen Kobert von Sizilien und Philipp von Tarent nach Rom auf-
brach, da die schwierige Lage ihm seine Anwesenheit dort wün-
schenswert zu machen schien, und um im Fall einer neuen Papst-
wahl an Ort und Stelle zu sein^ Dem gegenüber konnte es wenig
Bedeutung haben, wenn — wie behauptet wird — Friedrich von
Sizilien zum Schutz des Papstes eine Flotte nach der Höhe von
Ostia schickte; da das Land in der Gewalt der Gegner war, konnte
sie nichts ausrichten.
In diesen Tagen erschien in Rom jener andere Gesandte Phi-
lipp's, Peter von Peredo, der Prior von Chiesa. Der französi-
sche König hatte ihm den offiziellen Auftrag gegeben, die Beschlüsse
der Pariser Versammlung vom Juni des Jahres dem Papst bekannt
zu machen und die Berufung eines Konzils zu verlangen. Dieser
Auftrag war jetzt, worauf es der französischen Partei ankommen
musste, w'ohl geeignet, dem geängstigten Papst neuen Schrecken ein-
zuflössen, und man mochte den Prior daher auch von Seiten der
Orsini nicht ungern an die Erfüllung desselben gehen lassen. Am
6. Oktober betrat Peter Rom und bat im Vatikan um Audienz;
der Zustand des Papstes gestattete aber nicht mehr, dass man sie
ihm gewähre.
Man wird es nach allem Gesagten begreiflich finden, wenn der
von allen Seiten so schmählich behandelte hülflose Greis jetzt auch
mit dem letzten Rest seiner Kraft zu Ende war. Er konnte «lie
Rache, die er an aller Welt üben wollte, nicht stillen, und doch
wuchs in seinem Inneren der Zorn über die ihm angethancn Krän-
kungen nur um so stärker. Auch alte körperliche Gebrechen
scheinen sich eingestellt zu haben, ein Nierenleiden, das ihn auf
' Bei der Wahl Benedikt's XI. übte er doiiu auch einen entscheidenden
Einfluss aus; vrgl. im 1, Abschnitt des folgenden Kapitels.
110 4. Kapitel.
ein sclimerzvolles Krankenlager warf. In Yerl)itternng und Ver-
zwciriung starb er so, nachdem er die Sakramente empfangen,
am 12. Oktober 1303, genau fünf Wochen nach seiner Gefangen-
nahme in Anagni. Am folgenden Tag, einem Sonntag, wurde er in
St. Peter beigesetzt, in einer von ihm selbst erbauten Grabkapelle.
Ein heftiger Sturm verhinderte dabei die Entfaltung alles des bei
derartigen Feierlichkeiten sonst üblichen Pompes, sodass ein zorniges
Schicksal ihn noch ins Grab hinein zu verfolgen schien.
Seine Feinde erhoben lauten Jubel und spotteten in reichem
Masse über sein Pontifikat. Früh wird eine angebliche Weissagung
zitiert, die auf den einstigen Kardinal Benedikt Gaetani gemacht
worden sei: „Intrabit ut vulpes, regnabit ut leo et morietur ut
canis" ; wie ein Fuchs habe er sich denn auch durch die Beseitigung
seines Vorgängers in die pcäpstliche Würde eingeschlichen, herrsch-
süchtig und stolz wie ein Löwe habe er regiert und sei schliesslich
doch umgekommen wie ein Hund. Von seinem Tod wusste man
Schreckliches zu erzählen: in wahnsinniger Wut habe er sich selbst
zerfleischt, habe seine Hände, seine Arme und überhaupt alles, was
er mit seinen Zähnen packen konnte, mit Heisshunger verschlungen.
Es bedurfte nicht erst der Ausgrabung seiner Leiche, die man im
Jahre 1605 bei einem Bau in der Peterskirche vornahm, um derlei
Erzählungen zu widerlegen! Sodann wird auch eine Geschichte
erzählt, dass am Todestage des Papstes Schiffer, die in der Nähe
des Aetna segelten, deutlich ein unterirdisches Geschrei von Dä-
monen und Teufeln gehört hätten: „Oeffnet, öffnet! empfangt den
Papst Bonifaz zur ewigen Qual!" Blitze seien in der Todesstunde
heruntergefahren, und furchtbar habe der Donner gegrollt. Auf den
Namen des einstigen Benedikt, späteren Bonifaz, machte man den
Spottvers:
„Nomina Lina bona tibi sunt, nisi verteris illa:
„Papa Bonifacius nunc et quondam Beucdictus;
„A. te tibi nomen est: bene fac, bene die Benedicte!
„Sed haec convertens: Male fac, male die Maledicte!"
Bonifaz hatte das Unglück, die höchsten Ansprüche zu einer
Zeit zu vertreten, wo sie nicht mehr zum Sieg zu führen waren.
111
5. Kapitel.
Der friedliche Sieg- Philipp's des Schönen über das Papsttum und
die Zeit der Vorbereitung zum Schlag- gegen die Templer, bis zur
Ernennung Nogaret's zum Grosssiegelbewahrer
(Oktober 1303 bis September 1307).
Der Kampf, den der französische König mit der römischen
Kurie aufgenommen hatte, war mit dem Ueberfall von Anagni
keineswegs vollendet, da ja dieser Ueberfall seinen eigentHchen
Zweck, den Papst nach Frankreich zu schaffen, verfehlt hatte. Es
bedurfte vielmehr jetzt einer überaus geschickten Politik seitens
des Königs wie seitens Nogaret's, um nicht nur alle üblen Folgen
des misslungenen Gewaltstreichs abzuwenden, sondern um vor allem
dennoch zum Ziel, dem endgültigen Sieg über das Papsttum, zu
gelangen. Es folgt zunächst eine Zeit des unsicheren Erfolgs
während des 8^/2 monatlichen Pontifikats Benedikts XI. und der
darauffolgenden 11 monatlichen Vakanz des päpstlichen Stuhls. Im
Konklave zu Perugia^ und der ersten Zeit Clemens' V. fiel dann
die Entscheidung endgültig für Philipi).
1.
Am Nachmittag des 9. Septembers 1303 war Nogaret aus
Anagni vertrieben worden , und noch am selben Tag hatten auch
diejenigen seiner Parteigänger, die in die Hände der Anagnioten ge-
fallen waren, ihre Freiheit wiedererlangt; unter ihnen befand sich
Reginald von Supino, das Stadthaujjt von Fcrentino. Dieser
gab dem flüchtigen Nogaret in seiner Stadt Unterkunft-, da er in
seiner unsicheren Lage die französische Gunst nicht verlieren wollte.
* So auch KiNDLKR 7.
- Am 29. Okt. 1312 erklärte Reprinalfl u, a.: „. . . et post eius (nänil.
Nogaret's) exitum de Anagnia ipsum apud Ferentinuni cum commutii dvitütis
ipsius recepimus et eum fovimus"; DuPUV, DitV. pr. 609.
112 5. Kapitel.
Xogaret mochte zuniichst die x\bsicht liaben, neue Kräfte zu sammeln,
um den Papst noch einmal in seine Gewalt zu bekommen und zu-
gleich an den Anagnioten Rache zu nehmen ^ Seit der Abreise
des Papstes nach Rom hatte er hieran aber nicht mehr so viel In-
teresse. Dagegen Hess er jetzt, wie wir sahen, den anderen Ge-
sandten Philipp's, Peter von Peredo, vorgehen, um Bonifaz nicht
zur Ruhe kommen zu lassen. Als der Papst am 12. Oktober starb,
durfte sich Nogaret immerhin sagen, dass dieses für ihn unter allen
Umständen günstige Ereignis eine nachträgliche Folge seiner freilich
ursprünglich einen anderen Zweck verfolgenden Gewaltthat war.
Am 17. Oktober 1303 wurde in Ferentino eine Urkunde aus-
gestellt^, durch die Reginald von Sui)ino und seinen Freunden der
Schutz und die Unterstützung des französischen Königs gegen alle
Massnahmen der Kurie, die mit vergangenen oder künftigen Unter-
nehmungen gegen Anagni oder die Nepoten zusammen hingen, ver-
heissen ward. Dadurch war Reginald sicher gestellt. Er sollte
offenbar nun auch die Rache übernehmen, die Nogaret an den
Anagnioten zu üben hatte, ein Auftrag, dem der Ferentiner nicht
nachgekommen zu sein scheint. Eifriger war er beim Geldempfang;
am 29. Oktober 1312 quittiert er über 10000 Florene, die er bei
den Peruzzi erhoben habe^.
Von grösster Wichtigkeit war natürlich die Frage, wer der
Nachfolger Bonifaz' VIII. auf dem päpstlichen Stuhl werden würde.
Trotz grösster Gegensätze im Kardinalkollegium wurde bereits am
22. Oktober 1303 unter dem Druck Karl's von Neapel*, der mit
bewaffneter Macht in Rom erschienen war, Nicolaus Bocasini,
der Kardinalbischof von Ostia, fast einstimmig gewählt; derselbe
nahm den Namen Benedikt an. Karl hoffte von dem neuen Papst
eine Unterstützung seiner ungarischen Politik''. Von den Kardinälen
mag wohl keiner mit dem neuen Oberhaupt so recht zufrieden ge-
wesen sein. Zwar w^ar er durchaus kein Parteigänger der Fran-
zosen, aber doch fehlte ihm die Macht und die Energie, um in der
erforderlichen Weise diesen entgegenzutreten. Die Gai'tani konnten
in ihm nicht den erwünschten Rächer sehen, und auch den Orsini
' Vrgl. die Urkunde vom 17. Oktober 1303; Dupuy, Diff. pr. 175.
^ Dieselbe ist im Pariser Archiv (J 491 A nr. 782) zweimal erhalten, ein-
mal in einer Kopie des Originals und sodann in dem bei Ddpdy, Diff. pr, 174 — 176
gedruckten Vidimus.
" Dupuv, Diff. pr. 609.
' Kindler 19 f.; vrgl. über Karl den Exkurs II.
^ Kindler 20.
Bis zur Erneunuug Nogaret's zum Grosssiegelbcwahrcr (1303—1307). 113
war er nicht nach vollem Gefallen: er schlug seine Residenz wieder
im Lateran auf, den Bonifaz auf Betreiben der Orsini hatte ver-
lassen müssen.
Nogaret dachte sofort mit dem neuen Papst in Unterhand-
lungen einzutreten und näherte sich daher unter bewaffnetem Schutz
der Hauptstadt ^ Es galt nunmehr zunächst die üblen Folgen des
Attentats von Anagni abzuwenden. Nogaret stellte sich zu diesem
Zweck vollkommen auf den vom König seit der Versammlung vom
Juni 1303 eingenommenen Standpunkt, wie ihm Philip}) dies durch
Petrus von Peredo anempfohlen hatte. In diesem Sinne dachte
er mit Benedikt zu verhandeln. Der Gewaltakt von Anagni war
nötig gewesen wegen der Hartnäckigkeit, mit der Bonifaz sich
weigerte, Nogaret's Forderungen anzuhören und ein Konzil zu be-
rufen; sollte man ihm diese Auffassung glauben, so musste Nogaret
jetzt, wo ein neuer Papst da war, abermals versuchen, sich seines
angeblichen Auftrags zu entledigen. Das Konzil hatte über die
Beschuldigungen, die in Frankreich gegen Bonifaz erhoben wurden,
aburteilen sollen; wollte die französische Partei ihren Standpunkt
wahren, so musste sie jetzt auch gegen den toten Bonifaz den gegen
den lebenden in Aussicht genommenen Prozess weiter betreiben.
„Ich rückte vor Rom", so erklärt Nogaret, „um die begonnene An-
gelegenheit wegen der Berufung eines allgemeinen Konzils weiter
zu verfolgen, da Bonifaz wegen Häresie und solcher Verbrechen,
die durch den Tod nicht erlöschen, angeklagt war, und es ver-
hängnisvoll wäre, ein Verderben und Aergernis für die heilige
Kirche Gottes, wenn sein (Bonifaz') Andenken nicht mit einem ge-
bührenden Klang vergehe, wie er es im Leben und Tod verdient
hat"^ Nogaret begann also hier ein Konzil zu fordern, vor dem
ein Prozess gegen das Andenken Bonifaz' VIII. zum Austrag
kommen sollte. Es war dies ein überaus kluger Schachzug. Nicht
nur wahrte er so den theoretischen Standpunkt seines Königs,
sondern er schuf diesem zugleich ein vorzügliches Mittel, den regie-
renden Papst zu schrecken. Denn eine Verurteilung Bonifaz' VIII.
im Sinn der französischen Partei konnte von keinem Papst zuge-
' Ddpdy, Diff. pr. 249 (nr. LVIII). Nogaret sagt liier, er hal)e sich „una
cum sociis suis" Rom genähert. Entweder meinte er ihiinit die audoruu Ge-
sandten, oder Reginald begleitete ihn.
- Dass Nogaret hier seinem Vorgehen eine andere Absicht unterschöbe
als die, welche er wirklich hatte, ist nicht anzunehmen, da dasselbe sonst uner-
klärt wäre und Nogaret sich schon seit dem August in den Dienst der Be-
schlüsse vom Juni gestellt hatte (vrgl. im Exkurs I).
R. Holtzmann, Nogaret. 8
114 5. Kapitel.
lassen werden; sie wäre für das Papsttum, dessen Macht zum guten
Teil in seiner geschichtlichen Ueberlieferung lag, verhängnisvoll ge-
wesen. Das wusste man auf der Gegenseite auch wohl, und so kam
es, dass in Frankreich in der Folge jedesmal, wenn es galt, dem
Papst ein Zugeständnis abzuringen, mit dem Prozess gegen Bonifaz
gedroht ward. Der Grundgedanke zu diesem System der Erpressung
stammt von Nogaret.
Aber Benedikt konnte jetzt unmöglich mit dem Haupturheber
des Uebertalls von Anagni in Verbindung treten. Nogaret war als
ipso facto im Bann befindlich zu betrachten; denn an seine Un-
schuld, die er beteuerte, glaubte niemand, und es wäre im höchsten
Masse kompromittierend gewesen, wenn man jetzt mit ihm Verhand-
lungen angeknüpft hätte. Daher schickte Benedikt den Bischof
Peter von Toulouse, der seit dem Konzil vom November 1302
in Rom weilte, zu Nogaret, um diesen zu ersuchen, mit weiteren
Forderungen zu warten, bis er einen neuen Auftrag vom König
erhalte; der Papst selber werde sich um den Frieden mit Frank-
reich bemühen^. Diese Aufforderung kam Nogaret gelegen. Wenn
er ihr Folge leistete, konnte er seine friedlichen Absichten zeigen.
Zudem aber war es überhaupt an der Zeit, dass er sich zu Philipp
begab, um ihm Bericht zu erstatten und sich mit ihm über die weiter
zu ergreifenden Massnahmen zu beraten. An eine wirkliche Be-
rufung eines Konzils nach Frankreich war zunächst nun doch nicht
zu denken; die theoretischen Behauptungen und Forderungen Frank-
reichs in Italien weiter zu vertreten, genügte Petrus von Peredo,
der Prior von Chiesa.
Während sich Nogaret daher nach Frankreich zurück begab ^,
ging der Prior nach Born"', um sich nun endlich seines Auftrags
zu entledigen. Er überreichte dem Papst eine Denkschrift, aber
nicht dieselbe, mit der er Anfang Oktober vor Bonifaz erscheinen
wollte, sondern eine, die er der veränderten Zeitlage entsprechend
„in einigen Beziehungen abgeändert", d. h. der er thatsächlich eine
ganz neue Gestalt gegeben hatte. Seinen ursprünglichen Auftrag
fasste er am Anfang derselben kurz zusammen : er erwähnt hier die
Beschlüsse vom 14. Juni und die Appellation und erbittet aus-
drücklich die Berufung eines Konzils nach Lyon oder einem anderen
Ort, „der für den König, das Reich und die Bewohner Frankreichs
» DüPüv, Diff-. pr. 249 (nr. LIX), 314 (nr. XLV).
= Ibid. 249 (nr. LX), 314 (nr. XLV).
" Vrgl. über diese Thätigkeit des Priors seine Denkschrift bei Dupüy, Diff.
pr. 210—214.
Bis zur Ernenuimg Nogaret's zum Grosssiegelbewalirer (1303—1307). ]15
zur Verfolgung dieser Angelegenheit geschickt, sicher, unverdiichtig
und nicht zu weit entfernt ist" \ Sodann folgte, jedenfalls in dieser
Form erst nach dem Tod Bonifaz' VIII. aufgesetzt, eine lange An-
klageschrift gegen diesen Papst. Benedikt scheint auf das Schrift-
stück des bei ihm ja nicht beglaubigten Priors nicht geantwortet
zu haben'.
2.
Wann und wo Nogaret mit König Philipp wieder zusammen-
traf, wissen wir nicht. Vermutlich wird es aber in Öüdfrankreich
gewesen sein, wo der König zu Beginn des Jahres 1304 nachweis-
bar ist''. Die Gegner Nogaret's beklagten sich später darüber, dass
Philipp ihn so gut aufgenommen habe'*. Dieser Hess ihm in der
That sogleich eine Belohnung zu teil werden: zu der Leibrente von
300 Pfund, die Nogaret bereits im März 1303 erhalten hatte, kam
nun in der ersten Hälfte des Februar 1304 zu Beziers eine An-
weisung auf weitere 500 Pfund''. Diese Schenkung geschah „in
Anbetracht der treuen und nützlichen Dienste", die Nogaret „in
grossen, für den König und das Reich schwierigen Geschäften" ge-
leistet habe, und sollte — Avie jene 300 Pfund — als jährhche
Beute für ihn und seine Nachkommen aus dem königlichen Schatz
gezahlt werden, bis sie durch eine entsprechende Landanweisung
ersetzt werde. Aus dieser Gunsterweisung sehen wir, Avie Nogaret,
trotzdem seine Mission nicht zu dem ursprünglich beabsichtigten
Ziel geführt hatte, doch seiner ergebenen und geschickten Dienste
wegen bei Philipp geschätzt wurde; er ward diesem in der Folge
thatsächlich unentbehrlich.
Philipp hatte in Südfrankreich mancherlei zu ordnen. Vor
allem herrschte seit Jahren in der Bevölkerung eine grosse Er-
bitterung gegen die harten Massnahmen der französischen Inqui-
sitoren, besonders des Toulouser Inquisitors Falcon". Man niusste
sich von Seiten der Inquisitoren schliesshch an den König wenden,
aber die Ketzerrichter hatten sich getäuscht, wenn sie bei Philipp
' Hier wird also direkt die Berufung iu eine französische Stadt verlangt;
einst hatte man den Ort des Konzils erzwingen zu können gedacht, nun begann
man dasselbe nur unter der genannten Bedingung als annehmbar zu bezeichnen.
- Drumann II, 152; Funke 68.
^ Philipp war Weihuacliten 1303 bis 25. Januar 1304 in Toulouse und
reiste dann über Carcassonne nach Bi'ziers, wo er vom 7. — 12. Februar nach-
weisbar ist; Reo. des bist. XXI, 443 A—B; Hist. de Laug. IX, 255— 2(53.
•' Dupuv, Diff. pr. 487 (oben).
•■■• Men'ARD I, pr. 149 (nr. CXXVI).
•^ Vrgl. über diese Angelegenheit die Hist. de Lang. IX, 25H iV.
8*
WQ 5. Kaiiitel.
auf eine Unterstützung gegen die luiretische Bevölkerung des Südens
gerechnet hatten. Der König erschien, unterrichtete sich selbst
über die Verhältnisse und erliess am 13. Januar 130-1: ein Edikt \
wonach er alle Iniiuisitionsgefängnisse durch eine Kommission einer
genauen Besichtigung unterziehen lassen wollte. In welchem Sinne
Philipp vorzugehen beschlossen hatte, erkennt man an der Wahl
der Persönlichkeiten, die er mit dieser Untersuchung betraute. Am
12. Februar 1304 bevollmächtigte er zu Beziers seine vier Ge-
treuen Berard von Mercoeur, Peter von Belleperche, Wil-
helm von Nogaret und Wilhelm von Plasian als königliche
Gesandte^; sie erhielten die Befugnis, jedermann, der aus irgend
einem Grunde gefangen gehalten werde, wes Standes er auch sei,
die Freiheit wiederzugeben und ihn in seinen vollen früheren Besitz
wieder einzusetzen. Berard von Mercoeur war einer der mächtigeren
Ritter aus der Umgegend von Toulouse^ und steht deshalb an erster
Stelle; Peter von Belleperche ist der spätere Grosssiegelbewahrer
des Königs, der Vorgänger Xogaret's in dieser Würde; Wilhelm
von Plasian ist durch sein Auftreten im Juni 1303 zur Genüge be-
kannt, und bei Xogaret vollends braucht wohl nur daran erinnert
zu werden, dass sein Vater der Inquisition zum Opfer gefallen war.
Es darf danach wohl sicher angenommen werden, dass sich in den
nächsten Tagen die Gefängnisse der Inquisition in diesen Gegenden
bedeutend leerten und mancher Ketzerspruch seiner Wirkung be-
raubt wurde. Derartige Massnahmen mochten in der That geeignet
sein, die Stellung des Königs in der alt-albigensischen Bevölkerung
des Südens dauernd zu befestigen.
Wichtiger mag aber für den König die Frage seiner Beziehungen
zum i)äpstlichen Stuhl gewesen sein. Seit dem April 1303 musste
Philipp als exkommuniziert gelten, auch wenn der meuchlings Über-
fallene Papst Bonifaz nicht mehr seiner Absicht gemäss die feierliche
Bannbulle gegen ihn schleudern konnte. Benedikt hatte dem fran-
zösischen König daher auch seine Erhebung zum Papsttum nicht
angezeigt und überhaupt keinen schriftlichen Verkehr mit ihm an-
' Hist. de Lang. X, preuves 428 ff.
- Notices et extraits XX 2, 153 f.; wie Boütaric hier zu der Anschauung
kam, es handle sich um einen finanziellen Akt, ist unklar: ebenso unbegrün-
det ist die Ansicht Döllinger's (Akad. Vorträge III, 256), Philipp habe
Ankläger und Zeugen gegen den Templerorden auftreiben wollen. Das Da-
tum „in die cincrum" ; Renan (265 f.) übersah hier wie im folgenden das
Schaltjahr.
" Vrgl. Hist. de Lang. IX, 15.
Bis zur Ernennung Nogaret's zum Grosssiegelbcwahrer (1303 — 1307). 117
geknüpft ^ Man musste mit Umsicht vorgehen. Wir haben einen
wahrscheinlich aus der Feder des bekannten Pubhzisten Pktku Dimsois
stammenden Bericht-, in welchem dem König die Schwierigkeit der
Lage auseinandergesetzt wird; zum Schluss behauptet der Verfasser,
ein wirksames Mittel zur Lösung derselben zu wissen, scheut sich
aber es auszusprechen-, er dachte oft'enbar an Gewalt oder doch
an einen offenen Bruch. Anders No garet. Er wusste, dass Be-
nedikt eine wenig energische Natur war und hatte gleich bei dem
ersten Zusammentreffen mit dem König diesem geraten selbst die
Initiative zu Verhandlungen zu ergreifen und eine Gesandtschaft an
den neuen Papst abzuschicken -^ IMülipp scheint zuerst nur Berard
von Mercoeur, Peter von Belleperche und Wilhelm von Plasian
nach Italien haben schicken zu wollen, dieselben, die er mit Xo-
garet zur Visitation der Inquisitionsgefängnisse abgeordnet hatte.
Es giebt zwei Urkunden vom 16. Februar 1304^, die in Montpellier,
wo der König seit dem Tag vorher einen kurzen Aufenthalt ge-
nommen hatte ^, ausgestellt wurden. Die eine giebt den drei genannten
Gesandten Vollmacht mit jedermann in allen den König und das
Reich berührenden Angelegenheiten zu verhandeln; die andere er-
mächtigt sie, die von Philipp (hauptsächlich gegen den Papst) er-
lassenen Ausfuhrverbote nach Gutdünken zu erleichtern. Aber bei
den so ins Auge gefassten wichtigen Unterhandlungen wollte der
König dann doch den gewandten Xogaret nicht missen. Es war
freilich eine überaus missliche Sache, den Hauptthäter von Anagni
als Gesandten zu dem Xachfolger Bonifaz' VIII. zu schicken.
Philipp wählte schliesslich folgenden Ausweg. Am 22. Februar 1304
stellte er in Ximes zwei Urkunden aus*'. In der einen beauftragte
^ Bis zur Alisolution des Königs (25. März 1304) hat Benedikt kein ein-
ziges Schreiben an Philipp gerichtet; vrgl. unten (S. 121).
- Notices et extraits a. a. 0. 150—152-, Boutaric dachte hier, Nogaret
sei wohl der Verfasser, aber schon der Stil ist nicht derjenige unseres Legisten.
Ueber die Autorschaft des Peter Dcbois vrgl. Renan, Hist. litteraire XXVI,
500 f
3 Xogaret bei Dupuy, Diff. pr. 249 (nr. LX), 314 (nr. XLV).
* Notices et extraits a. a. O. 152; die erste dieser Urkunden scheint auch
DüPDY, Diff. pr. 615 ad an. 1303 im Auge gehal)t zu haben.
5 Vrgl. Rec. des hist. XXI, 443 C; Hist. de Laug. IX, 264.
« DuPüY, Diff. pr. 224 f. Das Datum der einen Urkunde lautet : „sabbatho
post brandones", das der anderen „sabbatho ante festum beati ^Matthiaeapostoli" ;
beide Daten ergeben, was auftallender Weise trotz der zahlreichen Deutungen
(vrgl. Dupuy a. a. 0.; Baillet 239; Dkumann II, 154; Re.s'an 266; Funke 63
und 93) noch nicht bemerkt wurde, densell^en Tag : „brandones" iat der Sonn-
ta<' Invocavit (vrgl. Grotefend, Zeitrechnung I, 18), der erste Fastensonutag,
118 5. Kapitel.
er Berard von Mc-rcoeur, Puter von lielleperche und Wilhelm von
Plasian, wenn der König „in irgend welclien vergangenen Zeiten
aus irgend welclien Gründen in irgend welche Exkommunikation
verlallen sei", in seinem Xamen „die Absolution anzunehmen". Sie
sollten also nicht um Absolution bitten, sondern sie nur entgegen-
nehmen. Mit dieser wichtigsten Angelegenheit, wo die Kurie, wenn
sie dem Willen des Reue nicht einmal heuchelnden, um Absolution
nicht einmal bittenden Königs nachgab, den Kückzug in geradezu
unerhörter Weise antrat, wurde aus begreiflichen Gründen Xogaret
nicht betraut; es war dies ja auch nicht nötig, da man es hier mit
einer klar zu fixierenden Sache zu thiin hatte. Aber anders war
es mit den weiteren Verhandlungen. Mit der Lösung des Bannes
war man so weit wie im Frühjahr 1303, aber keineswegs schon bei
einer friedlichen Beilegung des ganzen Zwistes. Die zahlreichen
Censuren, die schon vor der Exkommunikation Philipp's verhängt
waren, mussten zurückgenommen werden; die Bulle „Salvator mundi"
hatte alle dem König gewährten Privilegien aufgehoben, der dem
König zugethane Teil der Geistlichkeit war w-egen Nichtbesuchung
des römischen Konzils in Strafe verfallen, desgleichen aus anderen
Gründen zahlreiche andere Geistliche und Laien, und zwei wichtige
Städte des Reichs, Pamiers und Lyon, lagen unter dem Literdikt.
Hier bedurfte es geschickter Verhandlungen, und daher stellte Phi-
lipp noch eine zweite Vollmacht und zwar mit ganz allgemein ge-
haltenem Auftrag aus, wobei er diesmal zu den drei mehrfach ge-
nannten Xamen auch den Nogaret's fügte. Die vier, so heisst es
hier, sollten mit dem heiligen Stuhl über die mancherlei Streitpunkte
verhandeln, die zwischen Bonifaz und dem französischen König ent-
standen seien, um sie in einer der Ehre der französischen Krone
1304 der 16. Februar; der Tag des Apostels Matthias war in diesem Schaltjahr
der 25. Februar, ein Dienstag. Die Verschiedenheit des AVortlauts der Da-
tierung in den sonst ähnlich lautenden Urkunden erklärt sich wohl am einfachsten
bei einer Abfassung durch zwei verschiedene Schreiber, von denen jeder ein
von demselben Diktator herrührendes Konzept benutzte. — Funke 63 erklärt
von den beiden Urkunden diejenige, in der auch Nogaret genannt ist, für eine
Fälschung, die der König selbst ausgestellt habe, um „dem Volke Frankreichs
eine falsche Meinung über das Verhalten des Hofs beizubringen."' Dies ist schon
an und für sich nicht wahrscheinlich, und völlig hinfällig bei der Aussage No-
garet's, er sei bei jener Gesandtschaft mitgewesen (Düpuy, Ditf. pr. 249 nr. LX ;
auch aus Nogaret's Aeusserungen ibid. 387 ergiebt sich, dass er während der
Verhandlungen mit Benedikt in Italien war). — Ueber Phihpp's Aufenthalt in
Nimes vrgL Mknard I, 431 f; Rcc. des bist. XXI, 443 C—D (Samstag vor
Reminiacere 1304 ist aber der 22. Februar!); Hist. de Lang. IX, 265 f.
Bis zur Eruenuuug Nogaret's zum Grosssiegelbewahri-r (1303 — 1307). 119
und den Freiheiten der gallikanischen Kirche entsprechenden Weise
gütlich beizulegen. Dass Philipp mit diesem Auftrag den geschick-
testen und begabtesten seiner Räte betrauen wollte, kann nicht
Wunder nehmen. Auch ein Glückwunschschreiben an den neuen
Papst wurde den Gesandten mitgegeben ^ Da es feierlich über-
reicht werden sollte, Avurden mit der Ueberbringung desselben wieder
nur jene drei anderen Gesandten beauftragt, die sich mit Nogaret
nach Italien begaben. Der Verfasser des Schreibens scheint da-
gegen unser Legist zu sein-, er lobt darin Benedikt, indem er 7.u
gleicher Zeit Bonifaz auf das stärkste verunglimpft.
3.
Wohl schon am 22. Februar 1304 werden die vier Gesandten
Ximes verlassen haben; etwa am 20. März mögen sie in Rom ein-
getroffen sein-, Nogaret hielt sich zunächst zurück, die drei anderen
Gesandten übergaben dem Papst das Glückwunschschreiben und er-
klärten, zur Annahme einer Absolution Philipp's ermächtigt zu sein,
Benedikt scheint über die Zuvorkommenheit des Königs ausser-
ordentlich erfreut gewesen zu sein; wünschte ihm doch Philipp zur
Besteigung des päpstlichen Stuhls Glück ehe er, der Papst, ihm
dieselbe angezeigt hatte; schien da nicht die grosse Schwierigkeit
seiner Lage ^ sich mit einem Male auf das leichteste zu lösen? Und
er war nicht der Mann, den angebotenen Frieden zu weigern. In
feierlichem Konsistorium, in Gegenwart der drei Gesandten Philipp's,
erklärte er, diesen aus freien Stücken zu absolvieren-*. In dem vom
25. März 1304 datierten Erlass „Tunc navis Petri"'' wurde der
König und seine Familie feierlich von jedem Bann gelöst, und in
einem Schreiben an Philipp vom 2. April "^ ermahnte ihn Benedikt,
den väterlichen Mahnungen des Papstes immer ein williges Ohr zu
leihen und ein treuer Sohn der Kirche zu bleiben.
Wir müssen hier die Darstellung der Ereignisse einen Augen-
bUck unterbrechen, um eine neuerdings geäusserte Ansicht zurück-
zuweisen. Die beiden Schreiben vom 25, März und 2. April 1304
* Ddpüy, Diff. pr. 205 f. Die Autorschaft Nogarefs geht wohl daraus lier-
vorj dass verschiedene Wendungen der Rede vom 12. März 1303 hier wieder-
kehren, so der „Mietling", der Ehebruch, den Bonifaz mit der Kirche getrieben
habe, u. a. m. Eine Uebersetzung des Stückes giebt Fon'KE 64—66.
- Die Entfernung von Nimes nacli Rom beträgt wenig mehr als 800 km.
^ Treflend hat Kindlkr S. 31 dieselbe charakterisiert.
* Vrgl. das Schreiben „Quanta nos" vom 2. April.
* Reg. de Ben, 819 f. (nr. 1311).
0 „Quanta nos", Potthast nr. 25418, Reg. de Ben. 820 f. (ur. 1312).
120 5, Kapitel.
sind im püpstliclien Register nicht enthalten, und obgleich Gkand-
JEAN, der Herausgeber des Registers Benedikts XI., die in Paris
befindlichen Urkunden als echt anerkannt und daher auch im An-
hang seiner Publikation mit abgedruckt hat, wurden sie doch von
FuxKK für Fälschungen Philipp's erklärte Zunächst ist es kein
Beweis gegen die Echtheit eines päpstlichen Erlasses, dass er nicht
im Register steht ^, und auch daraus, dass die beiden die Absolu-
tion betreffenden Stücke daselbst fehlen, darf kein Schluss gezogen
werden, da sie doch vermutlich zusammen den registrierenden Be-
amten übergeben wurden oder übergeben werden sollten und so auch
zusammen vergessen wurden. In den weiteren Ausführungen Funke's
aber wird man ein schlagendes Argument erst recht nicht finden.
Dass der schwache, den Frieden suchende Papst sich den Wen-
dungen Philipp's anschliesst und sich den Anschein giebt, als wisse
auch er nur vom Hörensagen von dem über den König verhängten
Bann, darf um so weniger ins Feld geführt werden, als sich ähn-
liches auch später noch bei ihm findet^. Ein Schreiben wie das
vom 2. April aber, wo der König mit dem verlorenen Schaf ver-
glichen wird, über dessen Bekehrung man sich mehr freue als über
99 Gerechte, hätte Philipp wohl nie gefälscht. Sodann ist Funke
gänzlich im Irrthum , wenn er meint , Philipp sei thatsächlich gar
nicht im Bann gewesen. Er will dadurch erklären, dass in den Ur-
kunden vom 13. Mai 1304, die den definitiven Frieden zwischen
Rom und Paris begründeten, und auf die wir noch gleich kommen
werden, nirgends von einer Absolution des Königs die Rede ist.
Aber hierin liegt gerade das charakteristische Merkmal, wodurch
diesen Urkunden der vom 25. März gegenüber ihre volle Bedeutung
gewahrt bleibt. Am 25. März spricht der Papst nur die Absolution
des Königs aus, am 13. Mai handelt es sich um ganz andere Dinge.
» FCNKE S. 91 flf.
- Vrgl. Dexii^le im Arcliiv für Litteratui-- und Kircheugesch. 11, 58; aus dem
13. Jahrhundert sind uns mehrere Tausend nicht registrierter päpstlicher Schrei-
l)en bekannt. In den Registern Clemens' V. fehlen gleichfalls wichtigste Stücke.
* Auch in einem Erlass vom 13. Mai heisst es: „cum sicut accepimus
tarn archiepiscopi et episcopi quam alii . . . excommunicatiouum senteutiis . . .
teneautur astricti." Die AV)Solutiou PhiliiDp's geschieht mit den Worten: „. . . te
eosdemque uxorem et liberos ab omnibus excommunicatiouum sententiis, quibus
ex quacumque causa tu et ipsi forsitam astricti tenemiui, absolvimus easque peni-
tus amovemus." Auf Grund dieser "Worte fasste der Cont. Guill. Nang. (ed.
Geraid T, 342) die Absolution mit Recht als eine „ad cautelam" geschehene
auf (Philipp befand sich in der Exkummuuikatiou latae seutentiae). Achnlich
sind auch die Erlasse vom 13. Mai abgefasst; vrgl. Reg. de Bon. 790 (ur. 1263).
Bis zur Eruenuung Nog-aret's zum Grosssiegelljcwalirer (1303 — 1307). 121
Die sicherste Gewähr für die Echtheit der heiden Stücke Hegt je-
doch in folgender Betrachtung. Bis zum 25. März 130-1 sind uns
von Benedikt XI. genau 1000 Schreihen bekannt; darunter ist das
erste, welches an den König von Frankreich gerichtet wurde, eben
der fragliche Absolutionserlass vom 25. März. Es kann also gar
keinem Zweifel unterliegen, dass der Papst bis dahin den diploma-
tischen Verkehr mit dem König mied. AVie aber steht es nach dem
25. März, in der Zeit bis zum 13. Mai? Aus den zwischen diesen
beiden Daten liegenden Tagen haben wir 163 Schreiben des Papstes,
worunter allein sieben an den König von Frankreich gerichtet sind,
nämlich ausser dem strittigen vom 2. April eines vom 3. ApriP, eines
vom 6.^ und vier vom 18. dieses Monats^. Sie sind alle „carissimo
in Christo filio Philippo , regi Francorum illustri" adressiert und
zeugen in keiner Weise von einem getrübten Verhältnis zwischen
Papst und König; die vier Schreiben vom 18. April enthalten sämt-
lich Gunsterweisungen des Papstes. Also: bis Ende März kein
Verkehr zwischen Benedikt und dem zweifellos im Bann betindlichen
Philipp, seit Anfang April plötzlich eine Anzahl durchaus freund-
licher Schreiben, der diplomatische Verkehr wird nun nicht mehr
unterbrochen; am 13. Mai zudem ein grosser Friedensschluss zwi-
schen Frankreich und dem Papst mit weitgehenden Absolutionen,
aber keiner Absolution des Königs, von dessen Bann jetzt so wenig
wie im Monat vorher die Rede ist. Danach ist zu sagen, dass wir,
im Falle uns die Absolution vom 25. März nicht erhalten wäre, sie
geradezu erschliessen müssten und mit Sicherheit anzunehmen hätten,
dass sie um diese Zeit erfolgt sei.
Aber mit der Absolution des Königs war, wie schon bemerkt
wurde, der Streit zwischen Rom und Frankreich keineswegs erledigt.
Nur konnte Benedikt jetzt, ohne sich etwas zu vergeben, mit den
Gesandten Philipp's unterhandeln. Wenigstens mit den drei, von
deren Anwesenheit er bis jetzt allein wusste. Anders war es freilich
mit Xogaret, der nun bei den weiteren Unterhandlungen seinem Auf-
trag gemäss hervortrat. Mit ihm, dem Hauptschuldigen von Anagni,
sich einzulassen, wäre für den Nachfolger des vergewaltigten Boni-
faz schwer kompromittierend, für das Papsttum ausserordentlich
schädlich gewesen. Benedikt weigerte sich daher, mit Nogaret zu
verhandeln^; es musste erst eine Untersuchung gegen ihn eingeleitet
1 Reg. de Ben. 252 (ur. 856). - Ibid. 438 f. (ur. HiM).
3 Ibid. 778—784 (nr. 1251 f., 1255 f.).
■* Vrgl. hierüber und über das folgende Nogaret in der Schutzschrift vom
7. September 1304, bei Dupdy, Difl". pr. 249 f. (nr. LX); in einer Apologie vom
122 ö. Kapitel.
werden, die, wie man wohl allgemein erwartete, zu einer Bestrafung
des Frevlers geführt hätte. Zudem war man in weiten Kreisen der
Ansicht, dass alle an dem Ueberfall von Anagni Beteiligten den so-
genannten Zensuren „latae sententiae" ^ verfallen, d. h. als eo ipso in
Kirchenstrafen betindUcli zu betrachten seien. Man sah Nogaret
und seine Genossen nicht anders als exkomiuuuiziert an. Umsonst
versicherte dieser das Gegenteil und beliaujitete sogar, Bonifaz habe
noch ausdrücklich anerkannt, dass er und seine Helfer von aller
Schuld frei seien ^. Nicht nur ihn, auch alle, die den Verkehr
zwischen Frankreich und Italien gehindert hatten, hielt man für im
Bann befindlich^.
Nogaret ging nun mit Umsicht vor. Er bat um die sog.
„absolutio ad cautelam", die dann erteilt werden darf, wenn
ein Exkommunizierter die Nichtigkeit eines Bannes behauptet, oder
wenn das wirkliche Vorhandensein einer Zensur nicht feststeht'*;
aus beiden Gründen glaubte Nogaret seine Forderung erheben zu
dürfen. So liofi'te er einen Ausweg gefunden zu haben, seinen Stand-
punkt zu wahren und es doch zugleich Benedikt zu ermöglichen,
mit ihm in Unterhandlungen treten zu können. Aber der Papst ging
auch hierauf nicht ein und wollte sich mit Nogaret in keiner Weise
einlassen^. Er führte die w^eiteren Verhandlungen mit den drei
anderen Gesandten Philipp's. Doch wird man kaum fehl gehen, wenn
man annimmt, dass die drei nur im Einverständnis mit Nogaret
vorgingen, dass dieser bei den Verhandlungen französischerseits doch
die leitende Kraft war*^.
Benedikt hatte geglau])t, mit der Absolution des Königs genug
gethan zu haben und scheint zunächst zu weiteren Zugeständnissen
Jahre 1310 (ibid. 376) sind diese Ereignisse wieder nur ganz verschwommen
wiedergegeben.
' Vrgl. HiNSCHiüs V 1, 130 — 134. Nogaret suchte in der Folge zu erweisen
dass die Unrecht hätten, die behaupteten, er sei in den Kanon latae sententiae
verfallen; DuPUY, Ditf. pr. 271 und oft in den Schutzschriften.
- Vrgl. oben S. 105 Anm. 1.
^ Bonifaz hatte den Bann über sie in der That verhängt; Drumann II, 56.
Diese Motivierung wird in den Absolutionen vom 13. Mai öfters angeführt; aus
ihnen ist auch zu ersehen, dass es die öffentliche Meinung in Italien war, die
alle, die sich am Streit gegen Bonifaz beteiligt hatten, als exkommuniziert ansah.
■• HiNSCHius V 2 675 f.
•'' Dl'puv a. a. 0. 249: „qui [Benedikt] forte ignorans ipsius GuilUelmi
innocentiam . . . ipsum Guillielmum vitavit, ut sibi placuit, nee ad cautelam ab-
solutionem petentem . . . admisit."
•* Ibid. 387 sagt Nogaret, er habe den Papst durch die anderen Gesandten
gebeten, seine Unschuld ihm erweisen zu dürfen.
Bis zur Erneunuu<f Xogaret's zum Grosssiegelbewahrer (13ü3— l.'iOT). 123
wenig geneigt gewesen zu sein. Da griff Nogaret wieder zu jenem
Mittel, das er schon im Herbst 1303 gegen den Papst verwenden
wollte: Die französischen Gesandten erhoben wieder ihre Jvon/.ils-
forderung. In einem Erlass Pliilipp's vom Februar 1311, dessen
Verfasser Nogaret ist, heisst es^, die französischen Gesaiulten hätten
Benedikt um ein Vorgehen gegen Bonifaz ersuchen sollen; es ist
sehr möglich, dass Philipp die Politik Nogaret's wirklich in einer
geheimen Instruktion gut geheissen hat. Man erhob die Forderung
zunächst in einem feierhchen Konsistorium , das in St. Peter ab-
gehalten wurde-. Aber damit Hess man es nicht genug sein. Am
1. Juli 1303 hatte der König die beiden Ritter Wilhelm von Cha-
tenay und Hugo von la Celle an die Kardinäle abgeordnet, um
diesen die auf der Versammlung vom Juni d. J. erhobene Appel-
lation an ein Konzil zu überbringen^. Die beiden konnte man jetzt
vorzüglich gebrauchen; sie begannen eine lebhafte Agitation, und es
gelang ihnen, eine beträchtliche Zahl der Kardinäle für die französi-
sche Sache zu gewinnen. Schon am 8. April 1304 erklärten sich fünf
Kardinäle für die Berufung eines Konzils, während andere fünf sich
der Entscheidung des Papstes anschliessen wollten'*. Diese Wüli-
lereien waren für Benedikt ausserordenthch bedenklich. Dazu kam,
dass auch sonst seine Stellung eine ziemlich bedrohte war. Er hatte
wegen der Colonna, die er durch geringe Zugeständnisse nicht be-
sänftigen konnte, am 25. März vom Lateran nach St. Peter ziehen
müssen, nun sah er sich gar gezwungen, Rom zu verlassen, um sich
über Viterijo nach Perugia zu begeben^. Da Wilhelm von Cha-
tenay und Hugo von la Celle nicht aufhörten, mit den Kardinälen
zu unterhandeln, und auch wirklich in diesen Tagen noch zwei der-
selben für die französische Forderung gewannen, entschloss sich
Benedikt endlich, durch weitgehende Zugeständnisse den Frieden mit
Frankreich zu erkaufen, um das Schlimmste, die Erzwingung eines
Konzils in Frankreich, abzuwenden. Er erliess in Perugia am
13. Mai 1304 eine Reihe von Schreiben", welche einen Rückzug des
Papsttums beinahe auf der ganzen Linie darstellen. Nachdem schon
am 18. April in Viterbo die Massnahmen widerrufen waren, die
Bonifaz VIII. am 15. August 1303 gegen die französischen Universi-
täten und Kirchen ergriffen hatte", erklärte er jetzt alle gegen die
' DUPUY, Difi'. pr. 298. - Beilage III § 9; IV i^ 1.
■^ Vrgl. oben S. 61 Anm. 4.
* Vrgl. hierüber Drümänn II, lö7, 100; Fl'nkk (39—71.
* FüNKE 21. * Vrgl. über sie Funkk 71—85.
' „Ut eo magis", Potthast nr. 25 423, Reg. de Ben. 783 f. (ur. 1255 f.)
124 ö. Kai.itel.
Hechte des französischen Königs gerichteten Erlasse seines Vor-
gängers für ungültig', bewilligte Philip]) den Zehnten auf zwei
Jahre -, sowie die Einkünfte des ersten Jahres aller in den drei
nachten Jahren vakant werdender Kirchenstellen^; den im November
13()2 zum Konzil in Rom nicht erschienenen Geistlichen wurde ver-
ziehen"', alle Geistlichen und Laien Frankreichs, die aus irgend einem
Grund in kanonische Strafen verfallen waren, wurden absolviert^,
das Interdikt über Lyon ^ und Paniiers " wurde suspendiert und sogar
der dem kühnen Peter Flotte ins Grab nachgeschleuderte Fluch zu-
rückgenommen"*. Die drei Gesandten Philipp's, Mercoeur, Belleperche
und Plasian, hielten es für gut, sich sicher zu stellen und liessen
sich von „allen etwaigen Bannsprüchen" absolvieren^; nur der vierte
Gesandte, "Wilhelm von Nogaret, der Hauptfrevler, wurde ausdrück-
lich von allen gewährten Al)solutionen ausgeschlossen, indem sich
Benedikt die Entscheidung über ihn noch vorbehielt '°.
4.
Es war Nogaret also nicht gelungen, bei Benedikt XL für sich
persönhch etwas zu erreichen; und dies war auf den ersten Blick
um so schhmmer für ihn, als für den König und Frankreich alles
erreicht war. In den allgemeinen Friedensschluss war allein Nogaret
nicht mit einbegriffen; war da nicht zu befürchten, dass man ihn
nun einfach fallen liess? Andererseits war freilich nun die Möghch-
keit ausgesclilossen , dass der König sich durch eine Aufgabe No-
garet's einen billigen Frieden erkaufte: er hatte diesen auch so erreicht.
Die vier Gesandten brachen gleich nach dem 13. Mai 1304 nach
Frankreich auf; am 25. Juni trafen sie beim König in Paris ein ".
* „Ad statum tuum", Potthast nr. 25 426 (mit Reg. de Ben. nr. 1259
konfundiert), Reg. de Ben. 781 f. (nr. 1254.)
- „Ex multiplici", an die franz. Geistlichkeit gerichtet und vom 14. Mai
datiert; Reg. de Ben. 787 f. (nr. 1261).
^ Funke 76 Anm. 3 ; wozu Cont. Gruül. Nang. ed. Geraud I, 342.
* „Dudum Bonifacius", Dupuy, DiflF. pr. 229; Reg. de Ben. 785 (nr. 1259).
^ „Sanctae matris", Potthast nr. 25425, Reg. de Ben. 780 f. (nr. 1253).
" „Cum occasione", Reg. de Ben. 785 (nr. 1258).
' „Cum dudum", ibid. 784 f. (nr. 1257). Vrgl. hierzu Baudoin: „Lettres
inedites de Philippe Ic Bei" (Paris 1887) 144.
" „Illum ad regalem", Reg. de Ben. 786 (nr. 1260).
*' „Personam tuam", ibid. 789 f. (nr. 1263).
'" Reg. de Ben. 781, 782 : „Guillelmo de Nogareto milite, cuius absolutio-
nem nobis specialiter reservamus, dumtaxat excepto."
" Nogaret sagt es ausdrücklich, er sei an diesem Tag wieder zu Philipp
gekommen; Dupuy, Diff. pr. 272; vrgl. Rec. des bist. XXI, 443 L—M.
Bis zur Ernennuno- Nogaret's zum Grosssiegelbcwalirer (130;}— 1307). 125
Dieser liess die Absolution und andere der päjjstlichen Erlasse
am 28. Juni, einem Sonntag, in Notre-Dame verlesen'. No-
garet begann sofort nach seiner Ankunft mit der Ausarbeitung einer
grossen Rechtfertigungsschrift, mit welcher er sicii anfangs an
den König wenden wollte, die er aber dann noch mannigfach um-
arbeitete, bis er sie im September, wie wir sehen werden, dem
bischöflichen Richter zu Paris unterbreitete'^.
Benedikt hatte sich wenige Wochen nach seinem Friedensschluss
mit Philipp zu dem in Aussicht gestellten Spruch über Nogaret ent-
schlossen. Derselbe fiel zu Perugia durch die Bulle „Flagitiosum
scelus"^ vom 7. Juni 1304; in derselben erklärt der Papst in
zornigen "Worten, dass alle Teilnehmer des Gewaltstreichs von
Anagni und in erster Linie Wilhelm von Nogaret, der Exkommuni-
kation (latae sententiae) verfallen seien; dieselben werden daher alle
aufgefordert, bis zum Peter- und Paulstag (29. Juni) in Perugia zu
erscheinen, um das Urteil entgegenzunehmen. Benedikt schloss sich
also der öffentlichen Meinung an. Am 29. Juni wollte er den Bann
feierlich verkünden; die Zitation wurde in Perugia an die Kirchen-
thür geschlagen^. Die Bulle zeigt, was der Papst durch die grosse
Nachgiebigkeit vom 13. Mai erreicht hatte: er konnte offen gegen
die Vorwürfe Stellung nehmen, die von der französischen Partei
gegen Bonifaz YIII. erhoben wurden. Die Unschuldsbeteuerungen
Nogaret's, die Forderung eines Konzils zur Verdammung des toten
Bonifaz, waren vorläufig abgewiesen.
Gegen die Bulle „Flagitiosum scelus" hat Nogaret in den
folgenden Jahren, wo es ihm auf eine Absolution von der hier aus-
gesprochenen Strafe ankam, zu wiederholten Malen Stellung genom-
men. Ems hat er sicher mit Recht bemerkt: der hier geschehenen
Zitation konnte er nicht Folge leisten, da er, wie durchaus glaub-
lich ist, erst am Tage vor dem ihm gesetzten Termin von der
ganzen Bulle vernahm °. Aber auch sonst, sagt er, hätte er jetzt
nicht mehr beim Papst erscheinen können, da er auf dem Weg und
am Hof zu Perugia so viele Feinde zu fürchten hatte und zudem
» Cont. Guill. Xang., ed. Geraid I, 342.
- Beilage I, 1.
3 PoTTHAST nr. 25441; Reg. de Ben. 798—800 (nr. 1276).
* Nogaret bei Dupüy, Diff. pr. 382.
^ Beilage I, 2 § 2; Dupcv, Diff. pr. 253, 272; au anderen Stellen sagt No-
garet nur, er habe wegen der Kürze der Zeit und des weiten Wegs nicht er-
scheinen können: Beilage IX § 4; Duply, DilT. pr. 313 (nr. XLI), 382; Bail-
LET 352.
126 '). Kai)itel.
der bald daiaut* erfolgte Tod Benedikt's einer Reise nacl» Italien
ihren Zweck nahm.
Die Frage, auf die für Nogaret jetzt alles ankam, war, ob der
Jv(iiiig ihn, den Exkommunizierten, halten werde odei' nicht. Und
J*hilii)p war nicht gesonnen, seinen Diener, der seinen Befehlen nach-
gekommen und dafür mit dem Bann bestraft worden war, jetzt fallen
7,u lassen. Er mag von vorneherein dabei gedacht haben, sieb des
Gebannten noch gegen die Kirche zu bedienen , jedenfalls zauderte
er nicht einen Moment, ihn zu schützend Gerade jetzt ging er
daran, die Nogaret bewilligten Renten von 300 und 500 Pfund auf
die von vorneherein in Aussicht genommene Weise in Landscben-
kungen umzuwandeln. Er wies demselben im Juli 1304 für die
300 Pfund die Stadt Massilargues, den Ort Saint-Julien und
das zwischen Lunel und Aiguesmortes gelegene Territorium Des
Ports an, für die 500 Pfund die Stadt Calvisson mit ihrem Ge-
biet und dem umliegenden Land, der Vaunage; der Seneschall von
Beaucaire wurde vom König aufgefordert, die jährlicben Einkünfte
dieser Länder einzuschätzen , damit man wisse , ob man die Schen-
kung vergrössern oder verkleinern müsse-. So ist Nogaret seit
dieser Zeit Grundherr in der Gegend zwischen Nimes und Mont-
pellier,
Unterdessen w^ar ein Ereignis eingetreten, das für ihn und den
König von grösster Wichtigkeit sein musste: am 7. Juli 1304 war
Benedikt XI. in Perugia einer ruhrartigen Krankheit so plötz-
lich erlegen, dass man in der Folge von einer Vergiftung fabelte^.
Es war dem Papst nicht mehr möglich gewesen, seinem Vorsatz ge-
mäss gegen die Exkommunizierten vom 7. Juni, von denen keiner
am festgesetzten Termin bei ihm erschienen war, in feierlicher Weise
' Die Darstellung, die Renan S. 268 f. giebt, entbehrt jeder Grundlage.
- Vrgl. Menard I, 433 f., pr. 150 (nr. CXXVIII), 160 f.; Renan 273. Ich
gehe hier auf diese territorialen Dinge nicht näher ein, da ich höre, dass über
sie nächstens eine auf neuen Archivalien beruhende Arbeit von Thomas er-
scheinen wird.
^ FcNKE 129 ff.; Über das Datum Grandjean in den Mel. d'arch. et d'hist.
XIV, 241 — 44. Die hie und da aufgeworfene Frage, ob Xogarct den Papst
vergiftet liabe, hat Funke mit Recht verneint: in den Quellen wird sein Name
überhaupt nie genannt, auch nicht von den Flores historiarum; die Quellen
denken höchstens an Sciarra, nicht an Nogaret, der ja in Paris weilte. Erst
spätere nennen auch diesen; vrgl. Felix Osids bei Baillet 365, Nach den
Nachrichten unserer besten Quellen kann von einer Vergiftung überhaupt keine
Rede sein. Der Papst starb nach einer nur 3— 4tägigen Krankheit (Beüage IX
?5 5).
Bis zur Ernennung Xogaret's zum Grosssiegclbcwalircr (1303—1307). 127
den grossen Kirchenbann zu sdileudern'; Nogaret hatte demnach
alle Ursache, den plötzlichen Tod als ein direktes Eingreifen Gottes
hinzustellen. Er konnte zudem immerhin jetzt auch ferner wenig-
stens mit einem Schein von Hecht behaupten, thatsächlich gar nicht
im Bann zu sein, da auch Benedikt durch die Hand Gottes daran
verhindert worden sei, denselben auszusprechen.
Die Vakanz des päpstlichen Stuhls benützte Nogaret dazu,
seine Sache vor den geistlichen Gerichtshof des Bischofs von Paris
zu bringen. Mehrmals wandte er sich im September 1304 an den-
selben, vor ihm gab er seine ersten Apologieen zu Protokoll. Es
ist die Frage, was er damit bezweckte. Xogaret sagt-, er wende
sich an das bischötliche Gericht von Paris, damit dieses seine Ver-
teidigung dem päpstlichen Stuhl bekannt mache, da er selbst dies
wegen der offenen Feindschaften der Bonifazianer nicht thun könne.
Aber das kann doch nicht als der wahre, einzige Grund seiner ver-
schiedenen Schriften angesehen werden, zumal die französische Sache
ja jetzt Aussicht auf die Wahl eines ihr geneigten Papstes hatte.
Dagegen ist es sehr wahrscheinlich, dass er im Einverständnis mit
Philipp sich an den bischötlichen Richter^ von Paris wandte. Was
aber wollte der König? Vielleicht kommen wir auf das Richtige,
wenn wir bedenken, dass gleichfalls im September 1304 und auch
von Philipp schwerlich unbeeinflusst Petek Düuois, der eifrige
publizistische Vertreter der königlichen Sache, seine „Supplication
du pueuble de France au roy contre le pape Boniface le VIII."
schrieb^, worin er im Namen des französischen Volks die Ketze-
reien und Schändlichkeiten Bonifaz' VIII, aufzählt und den König
bittet, auf eine Verurteilung desselben zu dringen. Eben dies ist
auch das Leitmotiv der Schriften Nogaret's, und man darf daraus
wohl schliessen, dass Philipp zu seinem weiteren Vorgehen gegen
Bonifaz gezwungen scheinen wollte. Der Frieden mit Rom war
durch grosse Nachgiebigkeiten Benedikt's hergestellt worden, Philipp
hatte aber nicht genug an einem einfachen Frieden; eben jetzt, wo
unter den um einen neuen Papst hadernden Kardinälen eine starke
' Vrgl. hierüber Xogaret, Beilage I, 2 § 4; IX § 5; Dupuv, Diff. pr. 314
(nr. XLII). An der Geschichte, die uns Xogaret Beilage I, 2 § 3 erzählt, wird
wohl kaum etwas sein.
- Dupuv, Diff. pr. 238, 239.
^ Vrgl. über diese sogenannten „Offizialeu" Lucuairk 122 f.
' DüPüV, Diff. pr. 214—219; vrgl. dazu Hknan in der Ilist. litter. XXVI,
501 — 503. — Derselben Zeit gehören vermutlich auch die „A llegationes
illiterati Jacobi contra Bonifacium" (Arch. nat. J 491 B nr. 799) an.
128 5. Kapitel.
französische Partei gebildet war \ konnte er hotten, seine Pläne vom
Frühjahr 1303 doch noch zu erreichen und das Papsttum sich
dienstbar zu machen, um sich und seinen Nachkommen einen
dauernden Gewinn zu bereiten. Hierzu war nichts geeigneter als
die Forderung eines Konzils und die Androhung eines neuen Skandal-
prozesses; und da neue feindliche Schritte des Königs leicht als ge-
hässig ausgelegt werden konnten, sollten ihn jetzt Nogaret, auf den
diese ganze Erpressungspolitik ja zurückzuführen ist, wie Dubois
möglichst dringend zu einem solchen neuen Auftreten auffordern
und die öffentliche Meinung bearbeiten, damit es scheine, als habe
der König sich nur ungern und gezwungen zu weiteren Massnahmen
bereit finden lassen. Gab Nogaret die Anregung zu einem neuen
Vorgehen, so war das in der Tliat viel weniger auffallend, da er ja
mit seiner Forderung endlich von aller Schuld und jedem etwaigen
Bann losgesprochen zu werden zugleich in eigener Sache liandelte.
Es liegen 13 derartige Schriftstücke Nogaret's aus dem Sep-
tember 1304 vor; bezeichnet man als „Apologieen" oder „Schutz-
schriften" im engeren Sinn diejenigen derselben, in denen das Ver-
halten der französischen Partei im Streit mit Bonifaz gerechtfertigt
und also zugleich eine Darstellung der Ereignisse geboten wird, so
finden sich solche darunter zwei. Die Methode, die Nogaret bei
dieser Rechtfertigung in seinen Apologieen anwendet, w^erden wir
noch in anderem Zusammenhang beleuchten-. Im einzelnen können
wir uns hier um so kürzer fassen, als Renan ^ über die betreffenden
Stücke, soweit er sie kannte, ziemlich ausführlich referiert.
Das erste* gab Nogaret am 7. September, dem Jahrestag des
Ueberfalls von Anagni, zu Protokoll; es stellt die Ueberarbeitung
der bereits im Sommer des Jahres verfassten ersten Apologie
dar° und ist von allen Schutzschriften für die Geschichte die wich-
' Wir sahen, dass sich noch zu Lebzeiten Benedikt's bereits 7 Kardinäle der
französischen Konzilsforderung angeschlossen hatten; im übrigen vrgl. über die
Kardinäle Wenck 21 f.
- Vrgl. den Exkurs I, am Ende. ^ S. 27.5—285.
* Arch. nat. J 491 B nr. 792; Düpüy, Diff. pr. 239—251. Bei Dupüy ist
am Anfang eine Zeile übersehen; es muss heissen: „Hec sunt protestatioues,
deffensioues, que seijuuntur, et excusationes Guillelmi de Nogareto, doniini regis
Francie militis, super hiis, que sibi imponuutur ab aliquibus, ipsum Guillelmum
circa personam Bouifacii tunc Romane ecclesie presidentis et thesaurum ecclesie
circa festum nativitatis beate Marie septembris proxime lapsum in civitate
Anagnie indebite attemptasse, quas protestationes, deffensioues et excusationes
dictus Guillelmus, se presentare non valeus . . ."
' Vrgl. Beilage I.
Bis zur Ernennung Xogarct's zum Grosssicgclhowalircr (1303—1307). ]29
tigste. In 60 Punkten wird hier eine Schilderung des schändHchen
Lehens und Handehis Bonifaz' YIII. und eine Verteidigung der
Massregehi des Königs sowie des eigenen Verhaltens gegehen. Nur
die Beschlüsse der Pariser Versammlung vom .Juni 13(13 hahe
Nogaret überhringen wollen, wegen der Weigerung des Papste«, ilm
vorzulassen, habe er Gewalt anwenden müssen, und da Bouifaz
Schlhnmes gegen den König und Frankreich beabsichtigte, habe er
ihn gefangen setzen müssen; zum Schluss versichert er, alle seine
Behauptungen auf einem allgemeinen Konzil vertreten zu wollen,
wie ein solches schon die „eminentes personae" im Juni 1303 ver-
langt hätten, und dessen Berufung auch er dringend fordere.
Zwei weitere Stücke sind vom 12. September 1304. Das eine^
verrät deutlich den Zweck dieses ganzen Vorgehens: wegen der
Scheusslichkeiten Bonifaz' VIII. müsse die Christenheit zu einem
Konzil zusammentreten: „fiat justitia" ruft Nogaret aus; zugleich
appelliert er an dieses Konzil und an den zukünftigen rechtmässigen
Papst gegen jeden Bonifazianer, der etwa aus dem Konklave zu
Perugia hervorgehe, und der doch von Rechts wegen exkommuniziert
sei; einen Bonifazianer erklärt er also im voraus nicht anerkennen
zu wollen. In einem anderen, an demselben Tag vor dem geist-
lichen Gerichtshof von Paris zu Protokoll gegebenen Schriftstück -
vertritt Nogaret seine eigene Sache, indem er darauf hinweist, dass
auch der Papst ein ungerechtes Urteil fällen könne, dann seine Un-
schuld beteuert, und schliesshch den Gerichtshof um eine Absolution
„ad cautelam vel alias" bittet. Der bischöfliche Stuhl von Paris
war zur Zeit vakant; als nach einigen Monaten ein neuer Bischof
sein Amt antrat, scheint er auf Nogaret's Begehren nicht zurück-
gekommen zu sein.
Es folgen verschiedene Stücke vom Ifi. Seiitember 1304. In
dem einen ^ versichert Nogaret, nur aus Glaubenseifer und zum Wohl
der Kirche, nicht aus Hass gegen Bonifaz und seine Anhänger zu
seinem Vorgehen sich haben bestimmen zu lassen. In sieben weiteren
kurzen Urkunden* bevollmächtigte er einen gewissen Bertrand
Agasse^ damit, seine Sache beim heiligen Stuhl, zu dem er sich
1 Arch. nat. J 490 nr. 750; Dupdy, Diff. pr. 237 f.
- Arcli. nat. J 490 nr. 766 und 908 nr. 5; DuPüY, Diff. pr. 269—274.
3 Arch. nat. J 490 nr. 761; DcPüV, Difl". pr. 274 f.
* Arch. nat. J 490 nr. 760 (3 Stücke) und 762 (4 Stücke); Dlplv gicbt
das wesentliche daraus Diff. pr. 275 — 277.
'•" Damit ist wohl derselbe gemeint, der in der Ilist. de Laug. IX, 282
Anm. 1 als königlicher Kommissar genannt wird.
R. Holtzmauu, Nogaret. <)
130 5. Kapitel.
selbst nicht begeben könne, weiter zu vertreten, ihm einen sicheren
Ort zur Weiterverfolgung seines Vorgehens gegen Bonitaz zu er-
wirken, ihn gegen alle Vorwürfe zu verteidigen, ungeeignete Richter
zurückzuweisen und seine Absolution „entgegenzunehmen", Ernst
können diese Vollmachten wohl kaum genommen werden. Als hätte
Nogaret beim heiligen Stuhl um einen sicheren Ort nachgesucht, wo
er den Prozess gegen Bonifaz betreiben könne! Auch diese Ar-
tikel sind offenbar nur zur Wirkung in der Oeffentlichkeit bestimmt,
und weder Bertrand Agasse noch ein gemäss der Vollmachten von
ihm ernannter Stellvertreter wird je nach Italien gegangen sein.
Gleichfalls am 16. September gab Xogaret auch seine Rede vom
12. März 1303 vor dem Offizial zu Protokoll, da ihm dieselbe
jetzt sehr wichtig sei, er sie verschiedentlich brauche, und damit
sie nicht verloren gehen könnet
Aus derselben Zeit stammt schliesslich noch eine Schutzschrift ^,
die kein Datum trägt, Nogaret's zweite Apologie, das einzige der
genannten zehn Stücke, welches er nicht vor dem Pariser Gerichts-
hof zu Protokoll gab-, es ist eine Flugschrift^, bestimmt, direkt die
öffentliche Meinung zu beeinflussen, und trägt die Ueberschrift:
„Allegationes excusatoriae domini Guillielmi de Nogareto super facto
Bonifaciano et protestationes" ; Nogaret setzt hier in leidenschaft-
lichen Worten, und überall seinen angeblichen grossen Glaubenseifer
zur Schau tragend, die Ereignisse seit seiner römischen Gesandt-
schaft vom Jahre 1300 auseinander; er wendet sich dabei bald an
die Allgemeinheit, bald an den heiligen Stuhl, bald an jeden katho-
lischen Christen, und verfährt auch hier im übrigen in der bekannten
Weise und der bekannten Tendenz.
5.
In den langen Verhandlungen, welche zur Wahl Clemens' V.
führten, tritt Nogaret nicht erkennbar hervor. Wir sind über die-
^ Arch. uat. .T 490 nr. 749 : „. . . proposuit (seil. G. de Nogareto) se iu-
digere dicto instrumento in liiis partibus ac etiain apud scdem apostolicam et
alibi, ex eo quod materia in insti-umcuto contenta sit publica tangeus dei ec-
clesiam universam. Propter igitur periculum aniissionis instrunienti ipsius, et
quia eo indiget eodem tempore in locis diversis, ipsum instrumentum . . . publi-
cavit . . . Datum die meicurii post exaltationem sancte crucis anno domini
millesimo trecentesimo quarto." Besiegelt.
=* Arch. nat. .T 492 nr. 802; Düpuy, Diff. pr. 252—269.
•■' .Tcdenfalls wurde sie auch dem König überreicht, und hierauf bezieht
sich wohl das Beilage IX § 7 gesagte: „tarn apud dominum regem quam apud
officialem Parisiensem."
Bis zur Ernenuiiiiu- Nogaret's zum Grosssiegelbewalirer (1303—1307). i;jl
selben überhaupt rocht sclilecht unterrichtet'. Im April 1305 er-
schien in Perugia eine franzübische Gesandtschall, die aus dem Jo-
hanniter-Prior Ytherius von Nanteuil, dem bischüHichen Kanzler
von Tours und Protonotar Gottfried von Plessis und dem uns schon
bekannten Musciatto bestand. Sie lenkte die Aufmerksamkeit der
französischen Partei im Kardinalkollcgium auf Bertrand de (lot,
den Erzbischof von Bordeaux, den Philipp als schwachen, leicht zu
beherrschenden j\Iann kannte, der aber bis dahin l)ei vielen Gegnern
des französischen Königs als ihr Parteigänger angesehen Avurde'^
Am 5. Juni 1305 erfolgte seine Wahl, und wenn er anfangs die
Absicht gehabt hatte, nach Italien zu gehen, so wusste es Philipp
dahin zu bringen, dass er diesseits der Alpen blieb.
Die Krönung fand am 14. November in Lyon statt. Kurz
vorher war auch Philipp daselbst eingetroffen. Noch vor seiner
Ankunft hatte ihm Nogaret eine Denkschrift überreicht, die —
bisher unbekannt — zu dem Interessantesten gehört, was wir von
seiner Hand besitzen ^. Die Lage der Dinge war für den gebannten
Minister nicht ohne Gefahr. Philipp hoffte, jetzt in Lyon durch
Unterhandlungen mit Clemens zu einem vollstcändigen Sieg über das
Papsttum zu gelangen. Nogaret musste darauf bedacht sein, dass
auch seine Sache hierbei nicht vergessen werde. Deshalb ermahnte
er den König aufs Eindringlichste, in der Bonifazianischen Angelegen-
heit nicht nachzulassen : vor aller Welt habe Philipp dieselbe über-
nommen, er dürfe daher jetzt nicht von ihr abstehen und so schweres
Aergernis geben. Keines Menschen Bitten dürfe ihn bewegen, von
Gottes Wahrheit zu weichen. Wohl gebe es Leute, die ihm der
schwierigen Zeitverhältnisse und der noch immer nicht beendigten
Kriege* wegen anders rieten, aber er dürfe sich durch sie nicht
bestimmen lassen; denn die schlimmste Gefahr sei es, wenn ein all-
gemeines Konzil sich versammle, ehe die Ketzerei des Bonifaz er-
wiesen sei. Da man nun aber sicherer gehe, wenn man sich ver-
teidige, als wenn man anklage, so rate er (Nogaret), dass der König
ihn vor dem Papst seine Sache verteidigen lasse; denn werde der
Glaubenseifer des Königs und die Unschuld Nogaret's erwiesen, so
schliesse das zugleich wenigstens halbwegs eine Erklärung der
Ketzerei des Bonifaz ein. Auf alle Fälle aber sei es von Vorteil,
wenn Philipp dafür sorge, dass ihm ergebene französische Männer
* Vrgl. über <lic AV'alil AVknck 21 — 47.
^ Er war aucli auf dem Konzil vom November 1302 gewesen.
^ Beilage 11.
* Gemeint ist der Krieg mit Flandern.
9*
132 5- Kapitel.
ZU Kardinälen erhoben würden, damit sie bei den Verhandlungen
die Sache des Königs verträten.
Bei den Unterhandlungen, die nun im Winter 13<)5 — 1306 in
Lyon zwischen König und Papst gepflogen wurden, war auch Xogaret
in der Rhunestadt anwesend; er wohnte daselbst im Hause eines
gewissen Bartholomäus Chracon ^ Sein Rat, für die Erhebung
französischer Kardinäle zu sorgen, wurde vom König befolgt: am
15. Dezember 1305 ernannte Clemens zehn neue Kardinäle, neun
Franzosen und einen Engländer. So wurde das Kardinalskollegium
jetzt völlig unter französischen Einfluss gebracht-, und auch die
beiden abgesetzten Colonna erhielten ihre Würde wieder. Damit
w'ar die entscheidende Wendung zu Gunsten Frankreichs erfolgt.
Auch sonst gedachte Philii^p nach den Vorschlägen seines Rats vor-
zugehen: er bat den Papst, Nogaret sich vor ihm verteidigen zu
lassen^. Vielleicht hängt es hiermit auch zusammen, dass Nogaret
seine Apologie vom 7. September 1304 umarbeitete, um sie dem
Papst überreichen zu können"^. Clemens aber machte bezüglich
dieser Forderung Schwierigkeiten: er liess den gebannten Nogaret
nicht vor, die ferneren Verhandlungen scheinen durch AVilhelm von
Plasian geführt worden zu sein^. In wieweit Nogaret dennoch in
die Politik dieser Tage eingriff und auf das Verhalten des Königs
einen Einfluss ausübte, entzieht sich unserer Kenntnis, wie denn
überhaupt unsere Nachrichten über die Lyoner Verhandlungen^
vieles zu wünschen übrig lassen.
Hingegen können wir Nogaret in dieser Zeit in verschiedenen
Missionen im Dienst des Königs nachweisen. Er wird in den Rech-
nungen genannt^ und ergriff 1305 im Namen des Königs Besitz
von Figeac*^. Die letztere Nachricht ist nicht ohne Interesse. Die
Stadt Figeac, zu der Nogaret schon einmal in Beziehung getreten
war, lag in der alten Landschaft Quercy, welche zu den mancherlei
zwischen Frankreich und England auch nach dem Frieden vom
20. Mai 1303 noch bestehenden Streitpunkten^ gehört zu haben
» Menard I, pr. 223.
- „Iste papa multos cardiiiales focit tarn coguatos suos quam extraueos,
liueriles, iuvenes et illiteratos. Unde dicitur ecclesiam dei multum dehonestasse
ponendo tales personas", sagt die brabanzolische Fortsetzung des Martin von
Troppäu, Mon. Germ. SS. XXIV, 262 ZI. 24—26.
••' Beilage IX § 8; vrgl. DüPDY, Diff. pr. 298.
' Beilage I, 2. ■■ Dupuy, Ditf. pr. 378.
° Vrgl. über sie Wenck 48 if.; Schottmüller I, 49ff. ; Gmelin 306 ff.
^ Ree. des hist. XXII, 768 E. » Dupuy, Diff. pr. 615.
° Clemens wollte dieselben ausgleicben ; Wenck 43; Schottmüller I, 51.
Bis zur Erueimung Nogarot's zum Grosssiegelbewahrer (1303 — 1307). 133
scheint. Quercy war ein Teil der England iiberlassenen Guienne,
aber von Eduard I, bereits im August 1286 feierlich abgegeben'.
Philipp benutzte nun die Abwesenheit Eduard's, um sich jedenfalls
des Besitzes von Figeac, das damals zu den blüliendsten Städten
des südlichen Frankreich gehörte-, zu versichern. Nogaret erhielt
den Auftrag, hier die Herrschaft Philipp's fest zu begründen. Auch
auf die übrigen Teile Quercys scheint die Krone damals ihre Jlechte
geltend gemacht zu haben ^.
Im Jahre 1306 erhielt der Nogaret zugewiesene Grundbesitz
einen beträchtlichen Zuwachs. Da es sich gezeigt hatte, dass die
jährlichen Einkünfte der ihm bisher angewiesenen Orte und Land-
striche die Höhe von 800 Pfund nur zu etwa ^/s erreichten, beauf-
tragte Philipp am 3. Januar 1306 den Seneschall von Beaucaire,
Bertrandus Jordani de Insula, mit der Anweisung weiteren Grund-
besitzes'*. Der mit anderen Dingen beschäftigte Nogaret betraute
am 29. Januar 1306 zu Lyon seinen Geheimschreiber Wilhelm
Bonfuille mit der Regelung seiner Besitztümer. Dieser erhielt am
18. Mai 1306 vom Seneschall auf den Namen Nogaret's eine ganze
Reihe von Ortscliaften und Ländereien übertragen, von denen
Tamarlet, DesPorts^, Manduel, Redessan, Colozes, Bouil-
largues, Rodillan, Polverieres, Brene, Cayssargues, Ven-
dargues, Merignargues, Agarne-Luc, Oriargues, Pondre,
Parignargues-ya([uieres, Sauzet-Domessargues, Fesc,Sainte
Agathe und Pui-Marces die wichtigsten waren; verschiedene Ge-
rechtsame kamen hinzu". Die genannten Orte sind alle nicht be-
deutend und liegen in der Nähe der anderen Nogaret zugewiesenen
Besitzungen, die so eine immerhin nicht unerhebliche Abrundung
erfuhren.
Nogaret selbst finden wir im Jahre 1306 im Pariser Parlament
thätig. Der königliche Gerichtshof, der in der Regel jährlich zwei-
mal zusammentrat ", hielt auch in diesem Jahre seine zwei Sitzungen
' Lacoste: „Hist. generale de la province de Quercy" II, 3(58.
2 Ibid. 383.
^ Xach Lacoste war Quercy iu den nächsten Jahren französisch.
* Menard I, 438 und pr. 161-, Renan 274.
'^ 1304 scheint Xogaret nur das Territorium dieses Ortes mit einigen Ein-
schränkungen erhalten zu haben, jetzt kam der Ort selbst dazu und diu vorbe-
haltenen Punkte fielen weg.
'' Menard I, 438 f. und i)r. 162 ff.; Renan a. a. 0. Die l'ebertragungs-
urkunde ist in mancher Hinsicht interessant, doch darf ich wohl auch hier auf
das demnächst erscheinende Werk von Thomas hinweisen (vrgl. S. 126 Anm. 2).
^ BOUTARIC 193.
134 5. Kapitel.
all. und in beiden tritt uns Xugaret entgegen', indem er bald als
Berichterstatter, bald anderweitig tliätig war.
Wichtiger war die Mission, die Xogarct zwischen diesen beiden
Parlamentssitzungen erhalten hatte : es handelte sich um eine grosse
Judenverfolgung, welche vom französischen König in Verbindung
mit seiner damaligen Kirchenpolitik unternommen wurde. Wir
gedachten der Verhandlungen, welche im Anschluss an die Krönung
Clemens' V. zwischen diesem und dem König zu Lyon im Winter
1305/1306 geführt wurden. Philipp hatte hier zum ersten Male
ein Vorgehen gegen den Templerorden angeregt und zugleich als
Pressionsmittel wieder die Einleitung des Prozesses gegen Bonifaz VIII.
verlangt-; Clemens hatte dagegen die Forderung aufgestellt, der
französische König möge einen Kreuzzug unternehmen, und Philipp
zeigte sich hierin aus Politik willfährig, obgleich er im Ernst gar
nicht daran dachte, nach dem heiligen Land zu ziehen. Was er
dadurch erreichte, war, dass Clemens am 6. Juni 1306 die Gross-
meister des Johanniter- und des Templerordens zur Beratung dieser
Angelegenheit nach Frankreich lud^. So hatte der König Aussicht,
Jakob von Molay, den Grossmeister der Templer, in seine Ge-
walt zu bekommen. Um aber seinen Glaubenseifer doch einmal
auch durch die That zu zeigen, entschloss er sich jetzt zu einer
grossen Judenverfolgung. Diese Art des Kampfes gegen die Ketzer
war nicht nur bedeutend billiger und bequemer als ein Kreuzzug,
sondern brachte obendrein noch die reichen jüdischen Schätze in
die niemals vollen Kassen Philipp's des Schönen. Am 21. Juni 1306
erhielten Wilhelm von Nogaret, Johann von Saiut-Just und
der Seneschall von Toulouse eine Vollmacht, die nur die An-
weisung enthielt, dass ihnen jedermann zu folgen habe*. Der gegen
^ Im Parlament vom Frühjahr 1306: Olim Uli 175 (ur. 33), 179 (nr. 40),
184 (nr. 48), 187 (nr. 52); in dem vom Herbst ibid. 208 f. (nr. 35), 222 f. (nr. 55).
- Vrgl. Nogaret in dem Erlass Philipp's vom Februar 1311; Dupuy, Difl".
pr. 298. lieber die Templer unten.
3 Wenck 71; ScHOTTMüLLER I, 91; Lea III, 248: Phutz 138; Hefele-
Knöpfler vi, 413; Gmelin 318 f.
' Vrgl. über diese ganze Angelegenheit ausser den kurzen Notizen der
Schriftsteller [Berkhardus Guidonis, Reo. des bist. XXI, 716 G; Cont. Guill.
Nang., ed. Geraud I, 355; Anonymus Cadomensis, Reo. des hist. XXII, 25 E;
Hocsem bei Chapeaville, Gesta poutificum Leodiensium II, 345; Johann von
Winterthür, ed. Wyss 43; Johann von Viktring bei Böhmer, Fontes I, 352;
Ottokar von Steier, Mon. Germ. CG. V 2, 1190 Vers 91 557 ff. ; u. a.] die Urkunden
die neuerdings .Saige („Les juifs du Languedoc anterieurement au quatorzieme
siecle", Paris 1881) herausgab. Martin IV, 464; Boutäric 302; Renan 289 f.;
Hist. de Laug. IX, 292 f.
Bis zur Erucumiug Nogaret's zum Cirosssiegclbewalircr (1303— 13U7). 135
die Juden gerichtete Auftrag wurde gelieim gelialtcn. Am 22. Juli
erfolgte plötzlich und unerwartet der ISchlag, in dorselhen Weise,
in welcher man fünf Vierteljahre später gegen die '^rcmpicr vcrfuhi-.
Alle Juden wurden gefangen gononmien, ihr Geld und ihre Be-
sitzungen nahm man in Verwahrung; und während die Besitzer
dann des Landes verwiesen wurden, begannen Nogaret und seine
Gefährten mit der Versteigerung der Inuuobilien, ja der König
forderte sogar, dass die Schuldner der Juden ihre Verpflichtungen
nunmehr an ihn abtrügen. Am 23. November wurden Xogaret
und Saint-Just von diesem Geschäft abberufen und übergaben die
Fortfülu'ung drei Toulouser Bürgern. Die Erledigung der Ange-
legenheit währte noch lange, während Nogaret, wie wir sahen, nun
zunächst wieder seine Thätigkeit im Parlament aufnahm.
6.
Unterdessen nahmen die Vorbereitungen Philipp's zum Schlag
gegen die Templer ihren Fortgang. Es ist hier nicht der Ort,
auf die vielerörterte Frage nach der Schuld oder Unschuld dieses
Ordens einzugehen. Das einzige, was hier interessieren könnte,
wäre die Frage, ob Philipp und Nogaret an eine Schuld glaubten
oder nicht. Bei dem gänzlichen Mangel jeder intimeren Korrespon-
denz der beiden ist hier eine Beantwortung nicht leicht; immerhin
wird man folgende Erwägungen anstellen dürfen. Die Macht des
Templerordens beruhte vornehmhch auf zweierlei: einmal auf seinem
grossen Reichtum und ausgedehnten Grundbesitz, und sodann auf
der Unabhängigkeit, in der er sich vom Staat befand; im Lauf der
Zeit hatte er zahlreiche Privilegien erhalten und unterstand als
geistlicher Orden nur dem Papst. Beide Punkte waren gleichmässig
geeignet, den französischen König zu einem Vorgehen gegen die
Templer zu reizen. Und da doch davon keine Rede sein kann, dass
Philipp der Schöne sich aus purem Glaubenseifer gegen sie wandte,
erscheint das eine unter allen Umständen gewiss, dass ihm die
Selbstsucht das Unternehmen eingab'. Dass er dabei aber, gerade
wie er es im Kampf gegen Bonifaz VIII. gethan, lautere Motive
zu haben vorgab, dass er auch hier wieder sich als Verteidiger des
rechten Glaubens aufspielte, kaini nicht Wunder nehmen. Es
bleibt freilich noch die Frage: in wie weit wusste oder glaubte
Philipp, dass dieser Vorwand eine berechtigte Grundlage hatte?
' So auch Wknck 71; Trutz in (iunjOK's ZtHchrft. XI, 271. Vi^l. im
übrigen über die ganze Frage auch die Aubfuhrungeu We.sck's in den üött.
gel. Anzeigen, 158. Jahrg. (1Ö9«5) II, 532— .547.
136 5. Kapitel.
In Frankreich lebten zur Zeit mehrere tausend Ordensbrüder \ zu-
meist jüngere Leute, die eine ernste Beschäftigung überhanpt niclit
mehr hatten. Dass hier manche schwere sitthclie Fehler vorkamen,
erscheint schon an und für sich recht glaubhaft, und kann über-
haupt nicht bestritten werden. Dass das Leben der Templer viel-
fach anstössig und schlecht war, war zur Zeit Philipp's des Schönen
in weiten Kreisen l)ekannt-. Der nach einem Vorwand suchende
König ergriff diese Thatsache, die es ihm ermöglichte, wieder die
Rolle des Verteidigers der Avahren Lehre anzunehmen. Er hat da-
bei im Einzelnen zweifellos übertrieben, und auch die Möglichkeit,
dass der Orden als solcher keine Schuld hatte, ist durchaus zu-
zugeben. Aber dass Philipp wie Nogaret in der Erregung der Zeit
wenigstens im allgemeinen an die Richtigkeit ihrer Beschuldigungen
glaubten, auch wenn es ihnen eigentlich gar nicht auf diese, sondern
auf ganz andere, selbstsüchtige Zwecke ankam, wird man danach
doch annehmen dürfend Die moralische Verurteilung des liäss-
lichen Inquisitionsverfahrens, zu dem Piiilipp im Kampf mit den
Templern griff, bleibt deshalb doch unter allen Umständen bestehen.
Der erste Diener des Königs bei diesem Unternehmen war wieder
Wilhelm von Nogaret. Skrupellos folgte er hier seinem Herrn,
der sich wohl in dieser Sache am meisten als der rechte Vorläufer
eines Ludwig's XL erwies. Das Streben des Königs nach Macht
und Ruhm, der Ehrgeiz Nogaret's, beides diente nur dem einen
Zweck, die Grösse und die Gewalt des französischen Königtums zu
erhöhen. Was zwei Jahrhunderte später jener berühmte Florentiner
Staatsmann in so wirkungsvoller Weise verkündigte, dass im prak-
tischen Leben nur die Kraft und Konsequenz Erfolg habe, das war
damals schon das Dogma des französischen Königs und seines Mi-
nisters; und so wenig wie jener zauderten auch sie, dem noch an
so manchen feudalen Gebrechen krankenden Staatskörper zur
Heilung Gift zu verschreiben.
^ Die Schätzung auf 15 000 scheiut durcli die Ausfülirungeu Gmelin's uiclit
widerlegt zu werden.
^ Es geht doch nicht an, das neben „l)il)ere papaliter" spricliwürtliche
„bibere templariter" mit Gmklin (S. 247) so zu verstehen, „dass man es für natür-
lich fand, dass solch tapfere Haudegen, für welche die Templer galten, einen
scharfen Zug wohl vertragen konnten"!
^ Ein intimes Schriftstück, das Nogaret in der Angelegenheit des Prozesses
gegen Bonifaz an den König richtete, ist das von uus als Beilage II abgedruckte.
Dasselbe sieht denn doch keineswegs so aus, als ob die beiden derartige Fragen
lediglich mit Auguren-Schmunzeln behandelt hätten. Fere libeuter homincs id
quod volunt credunt.
Bis zur Ernemiung Nogaret's zum GrosssiegcUiowalircr (1:303—1307). 137
Die vom französischen König seit iNFonaten begehrte Zusaiiiincii-
kunft mit Clemens V. fand im Frühjahr i;5ü7 zu Poitiers statt'.
Der Papst kam Anfang April-, der König wenig später'' in diese
Stadt; auch Jakob von Molay, der dem Kuf des Papstes gefolgt
war, fand sich hier ein.
In diese Zeit dürfte eine Schrift Nogaret's zu setzen sein, die
kein Datum trägt und dasselbe auch nicht mit voller Bestimmtheit
verrät-*. Sie ist an den König gerichtet, und Nogaret beteuert in
ihr wieder seine Unschuld und l)ittet Philipp, ihm beim Papst, der
seine Ohren verschhesse, Gehör zu verschaffen, damit endlich seine
Angelegenheit erledigt werde. Dieses neue Drängen Nogaret's ist
allem Anschein nach wieder auf Veranlassung des Königs erfolgt,
der, wie schon so oft, den Glauben erwecken wollte, als unternehme
er seine Schritte dem Papst gegenüber nicht freiwillig, sondern nur
auf dringende Aufforderung hin. Philipp hatte Grund, die Absolu-
tion Nogaret's zu wünschen-, er gedachte sich seiner im kommenden
Kampf gegen die Templer zu bedienen und wollte andererseits doch
diesen Kampf im Bund mit dem Papst führen.
Ueber die Verhandlungen selbst geben uns zwei interessante
Denkschriften einigen Aufschluss. Sie sind beide an Philipp ge-
richtet und rühren von einem der königlichen Räte her, aber nicht
von Nogaret. Da beide in Abschrift auch dem Kardinal und ehe-
maligen Grosssiegelbewahrer des Königs, Stephan von Suizy, zu-
geschickt wurden, darf man wohl annehmen, dass durch ihn die Ver-
handlungen mit dem Papst geführt wurden. Clemens verlangte in
Poitiers vom König, er möge vom Prozess gegen Bonifaz abstehen'',
und der Verfasser der beiden genannten Stücke erörtert die Frage,
^ Dru.maxn II, 184; Wenck 69; Schottmüllkr I, 113; Lea III. 258; Prutz
139; Hefele-Knöpfler VI, 409; Gmelin 316.
- Boutaric, Revue des questions historiques X, 324.
" Philipp ist 19. April in Chätellerault, seit dem 21. April in Poitiers nach-
weisbar, wo er den Monat Mai über verweilte; Rec. des bist. XXI, 448 A — B;
XXII, Einl. XLI E.
* Arch. nat. .1 491 B nr. 797, 3; Bau.let 351—53 (actes et preuves nr. XVII).
Die S. 351 unten (nach potestatem) ausgefallenen Worte lauten: „ubi per prin-
cipem aliquem secularem ecclesiam defendi i>aratum non erat"; S. 353 (nach
pertineat): „scire super biis veritatem". — Renan 287 f. setzt diese Schrift
gleich nach die Wahl Clemens' V.; dies geht nicht wegen der Worte: „ . . . pro-
viso regimini sanctae matris ecclesiae de persona sanctissimi patris Clcmeiitis
. . . scmper clamavi volens eins sanctitatem adire ad defendenduin iiio legitime".
Dagegen scheint in dem P^ntwurf „Laetamur in te" (vrgl. unten) die Antwort
auf Nogaret's Anstrengungen enthalten zu .'»ein. Vrgl. auch Ik'ilaffo IX J^ 8.
' Vrgl. besonders Beilage III § 1'».
138 5. Kapitel.
unter woklieii Bedingungen das geschehen könne. In der einen
Denksclnit't ' ftisst er seine Forderungen in einer Urkunde zusammen,
deren Ausstclhing man von Clemens zu verhingen habe. Besonderes
Gewicht legt er auf den Eingang, in welchem der Papst feierlich
erklären sollte, dass er den Schutz des wahren Glaubens und die
Vernichtung aller Irrlehren sich zur besonderen Sorge sein lasse.
Es scheint, dass sich der Papst hierdurch zu dem Vorgehen gegen
die Templer verpflichten sollte, über welches in Poitiers gleichfalls
unterhandelt wurde, welches man aber natürlich noch nicht offen
ankündigen durfte. Darauf sollten alle gegen den König, Xogaret
und ihre Anhänger gerichteten Erlasse Bonifaz' VIIl. und Bene-
dikt's XI. widerrufen werden. So wäre in der That die von Xogaret
geforderte Absolution ausgesprochen worden"-. In der „Narratio",
heisst es dann weiter, solle geschildert werden, wie man schon von
Bonifaz die Berufung eines allgemeinen Konzils gefordert, dieser die-
selbe aberverweigert habe, und wie diese Forderung dann vor Benedikt
und Clemens verschiedentlich wiederholt worden sei. Schliesslich könne
dann ausgeführt werden, dass der König und die xVnkläger, nicht
weil sie im Unrecht seien, sondern wegen der Bitten des Papstes
und der Kardinäle und mit Rücksicht auf das Ansehen der Kirche
von einer persönlichen Weiterverfolgung dieser Angelegenheit ab-
sehen wollten. Man dachte so die Sache dem Papst anheimzustellen,
wobei man dann sich prinzipiell nichts zu vergeben brauchte^, aber
doch thatsäcblich auf eine Verurteilung verzichtete. Wegen der grossen
Wichtigkeit der Art und Weise, wie der Ausgleich im einzelnen ge-
macht werde, verlangte der Verfasser der Denkschrift, dass überall
Anhänger des Königs zugezogen würden, und dass er selbst zu-
letzt den Entwurf der Bulle zu sehen bekomme. Auf diese Art,
meinte er, gehe man ganz sicher, und wenn die gestellten Forde-
rungen erfüllt würden, so sei ja dadurch zugleich das Andenken des
Bonifaz wenigstens stillschweigend verurteilt. Die andere Denk-
schrift^ enthält ähnliche Vorschläge. Auf keinen Fall dürfe auf
irgend eine Weise zugegeben werden, dass Bonifaz nicht ketzerisch,
' Beilage III.
- Vielleicht gehört ia diese Zeit auch die Arch. uat. .T 492 ur. 804 ent-
haltene französische Denkschrift eines Unbekannten, iu der u. a. gleichfalls die
Absolution Xogaret's gefordert wird.
" Daher soll der König theoi'etisch seine Forderung beti-etVs der Verur-
teilung des Bonifaz auch aufrecht erhalten (Beilage III § 1; ebenso Düpuy,
Diff. pr. 298). Charakteristisch für die Auffassung der Königlichen betreffs ihres
Rücktritts vom Prozess ist der Schluss des § 4 der Beilage IV.
' Beilage IV.
Bis zur Enieuuuug Xogarot's zum Grosssiegclbewalircr (1303 — 1307). 139
und sein Papsttum rechtmässig gewesen sei; die am Uel)erfall von
Anagni Beteiligten müssten für völlig schuldlos erklärt, die Colonuii
völlig restituiert; d. h. auch in ihre weltlichen BesitzAmgen wieder
eingesetzt werdend
Der so in Aussicht genommene Ausgleich kam jedoch nicht zu-
stande. Clemens scheint ausser einem endgültigen Frieden zwischen
Frankreich und England-Flandern"^ allerdings nur den Verzicht des
Königs auf den Prozess gegen Bonifaz verlangt zu haben. Aber
was er dagegen bot, war zu wenig. Er entschloss sich in der That,
eine Bulle ^ zu entwerfen; es wird in derselben zunächst darauf hin-
gewiesen, dass der König auf wiederholte Bitten des Papstes diesem
den Prozess gegen Bonifaz überlassen habe, sodann werden noch-
mals alle Zensuren und Prozesse, die gegen den König, seine Unter-
thanen oder das Reich verhängt waren, aufgehoben, und diesmal
auch Nogaret und Reginald von Supino unter Auflegung einer Busse
begnadigt. Es mag zunächst scheinen, als ob damit der König ge-
nug gehübt haben müsse. Und doch war dem nicht so. Offenbar
spielte hier die nur im geheimen verhandelte Tempi er frage mit.
Einen Hinweis auf dieselbe fanden wir schon in der einen der beiden
genannten Denkschriften. So wenig aber als der Papst den hier
vorgeschlagenen Eingang für seine Bulle wählte, so wenig scheint
er damals überhaupt bereit gewesen zu sein, sich den Wünschen des
Königs bezüglich der Templer zu fügen. Daher weigerte sich denn
nun auch Philipp wieder, die WaÖe, die er in dem Drängen auf den
Prozess gegen Bonifaz besass, aus der Hand zu geben, und die
päpstliche Bulle blieb so nur ein Entwurf. Schon Ende ]\Iai ver-
liess der König Poitiers*, während Clemens seines leidenden Zu-
standes wegen in dieser Stadt und der Umgegend blieb. Auch in
der Folge hörte Philipp nicht auf, den Papst um Erfüllung seiner
Wünsche und Forderungen zu bestürmen, sodass sich Clemens end-
1 So auch Beilage III § H. Die hier erwähnten „de Monteuigro" waren
gleichfalls Anhänger des Königs; Düplv, DitV. \n: 52ö. Ein Verzeichnis der
sämtlichen den Colonna durch Bonifaz zugefügten „damna" findet sich Arcli. nut.
.T 908 ur. 7.
- Vrgl. die Urkunde Reg. Clem., au. II, 102—105.
^ „Laetamur in te", datiert vom 1. .Juni 1307. Ravx.\M) hat diese Bulle
nach dem im Vatikan befindlichen Original grüsstenteils verötVeutlicht [XX 111,
389—391; 1307 nr. 10—11]; schon daraus, dass das Original im päpstlichen
Archiv ist, sieht man, dass die Bulle nicht veröflcntlicht ward; in der Folge
ist denn auch von ihr nicht die Rede, dagegen ward sie bei den Erlassen vom
April 1311 nach Inhalt und Form benutzt.
' Rec. des bist. XXI, 448 B.
140 5. Kapitel.
lieh am 24, August zu einer regelrechten kirchlichen Untersuchung
gegen die Templer hereit erklärtet
Nogaret wurde bei diesen Verhandlungen nicht mehr verwandt.
Er hatte einen anderen, gleichfalls überaus wichtigen Auftrag er-
halten, welcher zeigt, wie Philipp, so sehr ihn auch die Templer-
angelegenheit in Anspruch nahm, doch auch sonst keine Gelegen-
heit ausser acht liess, die königliche flacht zu erhöhen. Ein Haupt-
mittel hierzu waren die Teilungsverträge, die der König mit Kirchen
abschloss-; diese erhielten dadurch den königlichen Schutz, jeuer
Anteil an den Einkünften und der Gerichtsbarkeit des kirchlichen
Besitzes, was für die Ausbreitung des königlichen Einflusses ein
sehr wichtiger Faktor war. Einen solchen Teilungsvertrag schloss
Philipp im Sommer 1307 mit der Kirche von St. Yrieix ab^; für
ihn führte Wilhelm von Nogaret, für Dekan und Kapitel der Kanoni-
kus Gerhard von Sole die Unterhandlungen. Am 4. August wurde
der Vertrag in 16 Punkten aufgezeichnet; Xogaret stipulierte für
den König, Gerhard für die Kirche.
7.
Mit dem päpstlichen Erlass vom 24. August hatte Philipp in
der Templerangelegenheit noch nicht genug erreicht. Für zweierlei
war nun zu sorgen: einmal dafür, dass der Prozess nicht hinaus-
geschoben, sondern rasch in x\ngrift" genommen werde, und sodann
dafür, dass der König und seine Organe bei der Untersuclmng mit-
beteiligt seien, damit unter keinen Umständen ein zu mildes Urteil
gefällt werde. Ein eigenmächtiges Vorgehen gegen die Templer
war aber keineswegs unbedenklich; denn wenn es dem König auch
hier wieder gelungen war, eine Anzahl Kardinäle für seine Sache zu
gewinnen*, so zauderte doch der Papst, dem zweifellos das Urteil
über den Orden zustand, noch immer. Um daher sicherer zu gehen,
musste Philipp danach trachten, schon jetzt seine Anklagen zu be-
gründen. Zu diesem Zweck griff" Nogaret zu einem überaus klugen
Mittel''*. Er sorgte zum mindesten seit dem Juni 1307'"' dafür, dass
1 Balüze II, 73—76; DuPUY, Tempi. 188 f. (ur. XLII); Prutz 24 Ü f.
(Exkurs 4).
- Vrgl. über dieselben Boltafic 9.
^ DopUY, Diff. pr. 615, 618; Ordonuances VI, 238—241; „meuse Augusti,
in die festi beati Domiuici confessoris". St. Yrieix 35 km südlich von Limoges.
' Johann von St. Victor, Reo. des hist. XXI, 649 B.
•'' Vrgl. über das folgende: Johann von St. Victor a. a. O. D — E; Chron.
von St. AI bans, Rer. Brit. medii aevi scriptores XXVIIIü, S. 492.
" Es ist nicht nötig, aus dem „diu ante" zu schUessen, dass die von
Bis zur Erueunuug Xogaret's zum Grosssicgclbcwahrcr (130;]— 1307). 141
gewesene Templer, die aus irgend einem Grund aus dem Orden aus-
getreten oder ausgeschlossen und lülglich von vorneiierein demselben
meist ungünstig gesinnt waren, die Anklagen wegen Ketzerei und
anderer Öcbändliclikeiten erhoben; und da er sich dabei oflcnbar
geschickt im Hintergrund zu halten verstand, konnte nun die Regie-
rung in der That sich den Anschein geben, zu einem Vorgehen
gegen die Templer gerufen zu sein. Ja um durchaus unparteiisch
zu erscheinen, Hess Xogaret diese früheren Ordensmitglieder in
C orbeil ins Gefängnis führen; ihre Haft mag hier unter der Auf-
sicht des Intjuisitors von Frankreich und Beichtvaters des Königs,
Wilhelm Imbert, keine allzu schwere gewesen sein. Sie verlangten
dringend ihre Freilassung, da sie ihre Anklagen beweisen könnten'.
Damit man aber den König in keiner AVeise der Voreingenommen-
heit zeihe, wurde ihnen hierin zunächst noch nicht gewillfahrt'-. Da-
gegen glaubte Philipp jetzt, wo er sich auf die erhobenen Anklagen
berufen und sich zu ihrer Untersuchung verpflichtet erklären konnte,
zu einem Gewaltstreich sich entschliessen zu dürfen; durch einen
solchen wollte er die Templer in seine Hände bringen und ein
weiteres Hinausschieben- seiner Pläne unmöglich machen.
Die entscheidenden Beschlüsse fielen im September 1307 in der
königlichen Abtei Maubuisson bei Pontoise^. Der König wandte
sich an den genannten Wilhelm Imbert, einen Dominikaner, um
mit der zu dem Templerorden so mancherseits in Gegensatz stehen-
den* dominikanischen In(]uisition zum Ziel zu kommen; ihr Glau-
benseifer sollte ihm zugleich nach aussen als Beweis seines eigenen
in diesem ganzen Verfahren dienen. Es liegt eine blutige Ironie
darin, dass der König und Xogaret sich jetzt in einer der päpst-
lichen Kurie keineswegs genehmen Angelegenheit derselben Inqui-
einstigeu Templern erhobenen Anklagen noch früher begannen, da Joh.vnn von
St. Victor nur der Verwunderung Ausdruck geben will, dass der Sclilag vom
13. Oktober so unerwartet fiel; nach Prütz 139 begann man schon Anfang Mai.
' Eine total falsche Uebersetzung der betreffenden Stelle Johann's von
St. Victor findet sich bei Schottmüller I, 242 und bei Gmelin 328; das oppo-
uere bezieht sich auf die Inhaftierung und das ad vor probandum drückt, wie
immer, den Zweck aus. „Diese widersetzten sich männlich, um zu beweisen, dass
jene (die Templer) der genannten Verbrechen sogar nach ihrem gemeinschaft-
lichen (statutarischen) Gelübde schuldig seien."
- Sie wurden erst nach den noch im Herbst 1307 erfolgenden ersten Ge-
ständuissen der Templer in Freiheit gesetzt; .Tohann von St. Victor a. a. 0. E.
" Vrgl. über das folgende besonders Üoutaric, in der Kev. des (|uest. bist.
X," 326— 331. Daneben Schott.müllkr I, 125—128; Prutz 143—145; (Jmklin
322—320.
' Mit Recht hat hierauf namentlich Lka hingewiesen.
]42 ö. Kapitel.
sition bedienten, die sonst uls eine Vertreterin rchnisclier Ansclum-
ungen und Interessen wenig nach ihrem Geschmack war. Vom
14. September ist ein Erlass Phihpp's an seine Beamten datiert
(Res amara), in welchem er diesen erklärt, auf Anrufen des In(|nisi-
tors AVilhelm Inibert zu einer Verhaftung aller Templer und einer
vorläufigen Einziehung ihrer Mobilien und Immobilien genötigt zu
sein. Die Schreiben wurden nicht sofort abgescliickt, die Einzel-
heiten — so wohl z. B. auch das für den Gewaltstreich festzusetzende
Datum — mussten erst näher beraten werden. Da scheint der König
auf unerwarteten Widerstand gestossen zu sein bei seinem Gross-
siegelbewahrer Peter von Belleperche, dem Bischof von Auxerre^
Man kann dies wenigstens daraus schliessen, dass am 22. September
gelegentlich der die Templer betreffenden Verhandlungen das könig-
liche Siegel Wilheni von Xogaret übergeben wurde.
Wir müssen hier einen Augenblick pausieren, um die Frage
nach der Kanzlerschaft Nogaret's etwas näher zu untersuchen.
Während man früher zwischen „Kanzler" und „Grosssiegelbewahrer'"
bei den Kanzleichefs Philipp's des Schönen zu unterscheiden suchte,
was bei der gänzHchen Gleichgültigkeit, mit der unsere Quellen
diese beiden Xamen behandeln, nur auf sehr gezwungene Weise ge-
schehen konnte, weiss man heute, dass mit Ausnahme einer kurzen
Unterbrechung unter Ludwig VIII. seit 1185 in Frankreich das dem
König oft gefährlich gewordene Kanzleramt übei'haupt nicht mehr
besetzt wurde ^. Der Grosssiegelbewahrer heisst „custos sigiUi'' und
' Nicht bei Gilles Aycelin, an deu Boutaric, Rev. X, 326 irrtümlich
(lenkt, und was ihm bisher allgemein nachgeschrieben wurde; auf die Thätigkeit
Aycelin's als Grosssiegelbewahrer (1310) werden wir noch zurückzukommen
haben. Uebrigens war Belleperche vielleicht auch krank; er starb bald (vrgl. unten).
- Vrgl. u. a. Boutaric 166 f.; Luchaire 522 f.; Giry: „Manuel de diplo-
matique" 755,761. Dass speziell Nogaret nicht Kanzler war, wies zuerst Renan
S. 300 nach. Nach dem früheren System (vrgl. Duchesne 259 f., 264) wäre Xo-
garet 1307 Grosssiegelbewahrer, Februar 1310 Kanzler geworden; als im Prozess
gegen Bonifaz die Anhänger dieses Papstes dem König vorwarfen (Düpüy, Diff.
pr. 487, oben), den Thäter von Anagni zu seinem Kanzler gemacht zu haben,
erwiderte Nogaret (Arch. nat. J 493 Blatt 289; vrgl. Duchesne 261 und den Aus-
zug bei DüPDV, Diff. pr. 518): „Nee ad novos honores postca me vocavit [seil,
rex], cum vacet cancellaria Francie, nee ego sum caucellarius, sed sigillum eins
custodio prout ei placet, licet insufficiens et indignus, tarnen fidelis, propter
«juod michi commisit illam custodiam." Diese Erwiderung stammt aus dem
Herbst 1310 (vrgl. Kapitel 7 Abschn. 7); auch ist klar, dass Philipp's Gegner diesem
nie vorgeworfen hätten, Nogaret zum Kauzler gemacht zu haben, wenn es neben
dem Amt des Grosssiegelbewahrcrs noch das des Kanzlers gegeben hätte, und
Nogaret nm- jenes, nicht aber dieses bekleidet hätte. Desgleichen zeigen die
Bis zur ErDcunung Nopjaret's zum Grosssiegelbewalirer (1303—1307). ]43
ühnlicli, auch wohl ..vicecancellarius", währeiul das Wort „cancel-
larius" nur missbräuchlich auf ilin angewandt wird. Auch zur Zeit
PhiHpp's des Schönen giebt es sonach keine Kanzler; doch schwang
sich unter ihm das Amt des Grosssiegelbewahrers zu erheblicli
grösserer Macht und einer bedeutend eintlussreicheren Stellung auf.
Noch Xogaret protestiert aber ausdrücklich gegen den Kanzlertitel.
Unabhängig hiervon ist die andere Frage, wann Xogaret die
Würde des Grosssiegelbewahrers erhielt. Es wurde früher vielfach
angenommen-, dies sei bereits 1302, nach dem Tode Peter Flotte's
erfolgt, eine Meinung, Avelche trotz der ausführlichen Widerlegung,
die sie schon in der „Histoire de Languedoc" erfahren'', auch neuer-
dings noch verschiedentlich vertreten wurde. Die Schuld hieran
trägt DupUY, der eine bei Pasquier^ abgedruckte, die Worte „Guil-
laume de Xaugaret, qui porte le grand seel" enthaltende Urkunde
ganz willkürlich ins Jahr 1303 setzte'. Thatsächlich folgten auf
Peter Flotte als Grosssiegelbewahrer: Stephan von Suizy 1302
bis 1305*"', Peter von Mornay 1305 bis zu seinem am 29. Mai
1306 erfolgten Tod", Peter von Belleperche, des vorigen Xach-
folger auch als Bischof von Auxerre'^. Peter von Belleperche starb
noch häufig vorkommenden Bemerkungen „vacante cancellaria" u. dgl. (vrgl.
DucHESXE 265 f.), dass es wirkliche Kanzler überhaupt nicht mehr gab.
^ LUCHAIRE .523.
- So Dtjpuy, Diff. pr. 615; Tesserau 9; Baillet 169; Drumann II, 69
(unter einer verfehlten Polemik gegen die Hist. de Lang., der sich dagegen
schou ScH>UDT I, 672 Anm. 1 angeschlossen hatte); Martin IV, 444; Jorj.Y 174;
Gregorovius: „Gesch. Roms" V, 566; Schottmüller I, 19 (sich S. 126 selbst
widersprechend); Hefele-Knöpfler VI, 355.
■■' X, notes 56 f. (nr. VII).
* Pasquier: „Les recherches de la France" (Paris 1617) Buch II, Kapitel 3
(S. 64); mit Auslassungen wieder abgedruckt in den Ordonnauces I, 547. — In
dieser Urkunde ernennt Philipp einige ständige Mitglieder des jährlich zweimal
sich versammelnden Parlaments, worunter auch Wilhelm von Nogaret. Wenn
sich Xogaret Beilage XII § 9 als „iustitiarius" des Königs bezeichnet, so dachte
er dabei wohl an seine Mitgliedschaft im Parlament.
•' Nach der Hist. de Lang. a. a. 0. machte dasselbe Verseilen auch Labbe,
Eloges historiques ou melanges, 229 (mir nicht zugänglich)-
" Rec. des hist. XXI, 716 C; Duchesne 244; Anselme-du Fourny VI, 278;
Höfler 52. Stephan wurde am 15. Dezember 1305 Kardinal.
' Nicht seit 1304. — Duchesne 252 f.; Ansklme-du Fournv 278; Gallia cliri-
stiana XII, 312 f.; Lebeuf: „Hist. eccl. et civ. d'Auxerre" (Paris 1743) 1,419—421.
** Duchesne 254 f. ; Ansklme-uu Fournv 29«; Gallia chri.stiana XII, 313; Le-
beuf a. a. 0. 424 f. — Peter von B. starb nicht, wie die Hist. de Lang. a. a. O. irr-
tümlich meiut, am 17. Jan. 1307, sondern nach unserer lieutigen Jahreszähluug
1308. Der Nachfolger in Auxerre, Peter von Grez, war nicht, wie Duchesne
144 ö. Kaiiitc'l.
am 17. Januar 1308, -war aber schon seit dem September 1307
nicht mehr Siegelbewahrer, wie uns die folgende an der Spitze eines
Kanzlei-Registers im Pariser Archiv befindliche Xotiz zeigt ^:
„Anno domini millesimo trecentesimo septimo, die veneris
post festum beati Matthei apostoli, rege existente in monasterio
regali beate Marie iuxta Pontisaram, traditum fuit sigillum do-
mino Guillelmo de Xongareto militi, ubi tunc tractatum fuit
de captione templariorum."
Sonach kann es keinem Zweifel unterliegen, dass Xogaret am
22. September 1307 während der Beratung über die Templeran-
gelegenheit zum Grosssiegelbewahrer erhoben ward. Dies bedeutete
einen Avohl unerhörten Schritt: während Philipp der Schöne an-
geblich im besten Einvernehmen mit der Kurie stand, ernannte er
ihren schlimmsten Feind zu seinem ersten Minister, ihn den einzigen
Franzosen, dem auch die nachgiebigen Nachfolger des von ihm so
schmählich behandelten Bonifaz nicht verziehen hatten, der viel-
mehr seit der Bulle „Flagitiosum scelus" mit Recht von allen Seiten
als im Bann befindlich angesehen wurde. Und der kranke, unfreie
Papst konnte es nicht wagen, auf diesen Schimpf eine Antwort zu
geben. Philipp hatte ihm gezeigt, dass er entschlossen war, an
seiner Politik unter allen Umständen festzuhalten; Clemens wusste
nun, wessen er sich von ihm zu versehen hatte.
Rasch und unerbittlich ging man seit der Zeit, da Nogaret
sich an leitender Stelle befand, gegen die Templer vor. Die Er-
lasse an die Behörden gingen jetzt ab, zugleich mit ihnen eine In-
struktion ^ für die untersuchungführenden königlichen Kommissare
und die herbeizuziehenden Beamten der Inquisition. So wollte man
dem vom Papst in Aussicht genommenen Verfahren zuvorkommen,
256 f. und Anselme-du Fourny 298 behaupten, Grosssiegelbewahrer Frankreichs,
sondern nur für Navarra, Champagne und Brie; Cont. Guill. Naug., ed. Geraud
I, 360; Lebeuf a. a. 0. 428 (mit Note a); Rigault 31 f. Anm. 9,
1 Arch. nat. JJ 44, Blatt 3; Labbe a. a. 0.; Düpuy, Diff. pr. 615; Tes-
seraü 10; Düchesne 259; Boutaric 167 Anm. 1 und Rev. des quest. hist. X,
326; Renan 290 f.; Hist. de Lang. a. a. 0.; Rec. des hist. XXI, 448 Anm. 2;
Schottmüller I, 126 Anm. 3; Peutz 144 Anm. 1. Das Datum wurde von Bottaric
irrtümlich auf den 23. September gedeutet; trotz der Bemerkung von Prütz
a. a. 0. bleibt Gmelin 323 bei diesem falschen Datum.
- DupuY, Tempi. 201 — 203 (nr. LH); Boutaric, Rev. des quest. hist. X,
330 f. Renan 365 meint, Xogaret sei vielleicht der Verfasser dieser Listruktion ;
etwas gewisses lässt sich hierüber so wenig wie über die andere dort aus-
gesprochene Vennutung sagen. Jedenfalls ist der Erlass „Res amara" nicht von
Nogaret (siehe Beilage III, Eiultg.).
Bis zur Ernennung Nogaret's zum Grosssicgelbewaliror (1303 — 1307). 145
um selbst die Uutei'suchung in die Hand nehmen zu können. Um
diese Ungesetzmässigkeit zu entschuldigen, spielte sich JMiili])])
natürlich wieder als den rechtmässigen Verteidiger des Glaubens auf;
aber mit gutem Grund ist darauf hingewiesen worden ', dass bei der
von ihm gegebenen Instruktion eine Verurteilung der Angeschuldigten
von vorneherein sicher war. In aller Stille bereitete man sich zu
dem auf den 13. Oktober 1307 festgesetzten Gewaltstreich vor.
* BouTARic a. a. 0. -, Gmelin 326 f.
R. Holtzinann, Nogaret. 10
146
6. Kapitel.
Nogaret's Thätig-keit als Grosssiegelbewahrer Frankreichs bis zum
Beginn des Prozesses g^egen das Andenken Bonifaz' VIII.
(Oktober 1307 bis März 1310.)
Die Zeit der grossen Prozesse unter Philipp dem Schönen
bricht nun an. Einen Monat nach der Uebergabe der Siegel an
"Wilhelm von Nogaret sehen wir den Prozess gegen die Templer
bereits im Gang. Im Jahre 1308 beginnt der Prozess gegen den
Bischof Guichard von Troyes, in dem gleichfalls Nogaret eine
bedeutende Rolle spielt, und der nur verstanden werden kann im
Zusammenhang mit den anderen Prozessen und der ganzen könig-
lichen Politik dieser Jahre. Gleichzeitig sehen wir Philipp und
Nogaret in derselben Weise wie bisher beständig auf einen Prozess
gegen das Andenken Bonifaz' VIII. drängen, bis das Verfahren
im Jahre 1310 wirklich in Avignon eingeleitet wurde. Diese in
wechselseitiger Beziehung stehenden drei Prozesse nehmen auch für
die Lebensgeschichte Xogaret's in diesen Jahren durchaus das erste
Interesse in Anspruch. Andere, weniger wichtigere Dinge, von
denen wir Kunde haben, gewähren uns immerhin einen Einblick in
die bunte Mannigfaltigkeit der Geschäfte des stellvertretenden
Kanzlers-, so sei gleich hier darauf hingewiesen, dass er noch im
Jahre 1307 eine Reorganisation des königlichen Archivs vornahm'.
Auf anderes werden wir gelegentlich zu sprechen kommen, im Zu-
' Vrgl. Lierübei- Boctaric 169; Renan 302. — Hier sei auch erwähnt,
dass auf den Titelblättern einiger Registerbände (Arch. nat. JJ 44, 46 und
47) noch Nogaret's Namen zu lesen ist. Zwei Register (.TJ 40 und 44) begin-
nen mit dem Eintrag: „Registrum dupplicatum littcrarum in cera viridi factum
tempore domini G. de Nogareto", ein anderes (.TJ 45) mit: „Registrum duppli-
catum per me P. Barrcrem cum scientia parte Nogarcti" (sie). Einen kleinen
Beitrag zu den Funktionen Nogaret's als Grosssiegelbewahrer bieten auch die
von uns als Beilage VII und X abgedruckten Urkunden.
Nogaret's Thätigkeit als Grosssiegelbewahrer 1307 bis ^färz 1310. 147
sammenhang mit seiner Haupttliätigkeit, die er in den genannten
Prozessen entfaltete.
1.
In der Frühe des 13. Oktobers 13(>7, eines Freitags, wurden
alle Templer den ergangenen Befehlen gemäss unter Aufbietung l)e-
waftneter Macht gefangen gesetzt und ihr gesamter Besitz in Be-
schlag genommen ^ Diese That, deren Ausführung schon Johants'
VON St. Viktor ausdrückhch Nogaret und einem Gehülfen namens
Reginald von Roye- zuschreibt, erregte überall das grösste Auf-
sehen^; allein in Paris waren 138 Angehörige des Ordens, darunter
der Grossmeister Jakob von Molay, verhaftet worden*. Philipp
traf sofort Anstalten zur Beruhigung der öffentlichen Meinung.
Jener vom 14. September datierte Erlass wurde, wie von vornherein
beabsichtigt, veröffentlicht-, in ihm wird im Tone sittlicher Entrüstung
von den schändlichen Verbrechen der Templer geredet, als da sind:
Verleumdung Christi unter Bespeiung des Kreuzes, unanständige
Küsse, die der Receptor dem neu Aufzunehmenden giebt, und
schliesslich widernatürliche Unzucht zwischen den Ordensbrüdern,
^weswegen Gottes Zorn die Söhne des Unglaubens trifft". Die
hier angeführten drei Hauptverbrechen der Templer sind aber nicht
alles, was man ihnen vorwarf. Am Tag nach der Gefangennehmung
versammelte Nogaret — offenbar geschah auch dies zur Beruhigung
der erregten Gemüter — im Kapitelsaal von Xotre-Dame die Ka-
noniker dieser Kirche, sowie die Magistren der Universität''. Hier
1 Gottfried von Paris, Rec. des bist. XXII, 122H-J (Vers 3417 ft'. „Je
ne sai ä tort ou ä droit."); anon. S. Martialis chron. ibid. XXI, 812 C;
Bern-hardus Güido.vis, ibid. XXI, 716 K — L; Aegidius von Pontoise („Guillel-
mus Scotus") ibid. XXI, 205 F; Cont. Guill. Nang., ed Gerald I, 360; .Jo-
hann von St. Viktor, Rec. des bist. XXI, 649 A — B; drei anonyme Chro-
niken, ibid. XXI, 137 A, 139 K, 149F; Toi. Luc. cont. Patav., Müratori
XI, 1228 C; Chronik von Asti, in „Miscellanea di storia italiana" IX (Turin
1870), 136. — Vrgl. über das folgende Boutaric 131; SohottmI ller I. 127 ft'.;
Lea III, 261; Prutz 145-147; Hefele-Knöpfler VI, 416—418; Gmeun 322 ft".
- Derselbe erhielt im April 1309 vom Köni<f seiner treuen Dienste wegen
für sich und seine Nachkommen eine jährliche Rente von 50 Pfund; Arch. nat.
JJ 45 nr. 110 (Blatt 74).
•■• Bernhardus Guidonis a. a. 0. 717 A— 15; .Iohann von St. Viktor a. n. 0.
649 B—C. Zur Charakterisierung des Aufsehens, das dies Ereignis erregte, vrgl.
z. B. die Annales Dervenses (Mon. (Jorm. SS. XVI, 490 ZI. 44), die von
1196 — 1316 nur 17 kurze Notizen, darunter diese, enthalten; oder die Aunnlen
von Colbatz (ibid. SS. XIX, 717 ZI. 5 f.), wo dies die erste Nachricht aus
Frankreich seit 1108 ist.
* Wenigstens wurden 138 Tomider in Paris verhört.
* .Johann von St. Viktor a. a. 0. 649 E — G.
10*
148 6- Kapitel.
waren auch der Oberricliter (prevut) von Paris und einige andere
königliche Beamten und lläte anwesend, vor allem aber Wilhelm
von Nogaret, „dem hauptsächlich diese Angelegenheit anvertraut
war". Xogaret berichtete eingehend über das Geschehene und be-
gründete die Anklage auf fünf „ungeheuerste" Punkte, nämlich ausser
den drei schon genannten^ die Anbetung eines Kopfs und das Aus-
lassen der Konsekrationsworte bei der Abendmahlsmesse. Der fol-
gende Tag, der 15. Oktober, war ein Sonntag. An ihm fiind eine
grosse Versammlung des Volks und des Klerus aller Parochialkirchen
von Paris in den königlichen Gärten des Louvre statt ^. Ebenso
hatte man es ja im Juni 1303 vor dem Kampf gegen Bonifaz ge-
halten: wie damals so sollte auch jetzt das Volk nicht nur beruhigt,
sondern zugleich für die Sache seines Königs gewonnen werden.
Hier sprachen zuerst einige Dominikanermönche, dann wieder könig-
liche Räte. Ob Xogaret selbst sich auch an das Volk wandte,
wissen wir nicht^ doch ist jedenfalls anzunehmen, dass er auf dieser
Versammlung anwesend war. Die Mitglieder des Ordens wurden
im Tempel, jeder in seinem Zimmer, streng von einander geschieden,
gefangen gehalten. Vom 19. Oktober bis zum 24. Xovember 1307
fand hier das erste grosse Inquisitionsverhör durch Wilhelm von
Imbert statt; die meisten bekannten auf der Folter die Anklagen
oder doch einen Teil derselben. Da auch Philipp seine Residenz
damals in den Tempel verlegt hatte, wurde nach Beendigung des
Verhörs eine grosse Anzahl der Gefangenen ausquartiert, einige in den
Louvre, andere an andere Orte „nach dem Befehl des Königs und
dem Willen der königlichen Minister". Jakob von Molay wurde
am 24. Oktober verhört und gestand die Verleugnung Christi bei
seiner Aufnahme zu; in einer späteren Versammlung vor der Pariser
^ AVobei es diesmal heisst, die Templer hätten in ihren nächtlichen Ue-
bungen den Gekreuzigten nicht nur bespeit, sondern ihn auch mit Füssen ge-
treten.
- Cont. Guill. Xang. a. a. 0. 361 (wo aber nicht „aula" sondern „horto"
zu ergänzen ist; vrgl. S. 336); Johann von St. Viktor a. a. 0. 649 0 — H („in
viridario regis" heisst es hier); anonyme Chrouik, Rcc. des hist. XXI, 137 D.
Irrtümlicher Weise setzte mau bisher vielfach noch eiue weitere Versammlung
auf den Sonntag, obgleich Johann von St. Viktor nirgends sagt, dass auch sie
am Sonntag gewesen sei; dieser meint offenbar dasselbe, von dem der Cont.
Guil. Nang. (362j berichtet, es sei in der folgenden AVoche geschehen, nämlich
das Creständnis Molay's in der nun beginnenden Untersuchung; fiel dieses auch
erst am 24. Oktober (Michelet II, 305), so begaun die Untersuchung selbst
doch schon in der auf den 15. Oktober folgenden Woche. Auch die weiter©
Angabe Johann's von St. Viktor, Molay habe dann noch vor der Universität
überhaupt alles zugegeben, bezieht sich auf ein späteres Ereignis.
Nogaret's Thätigkeit als Grosssiegelbewalii-er 1307 bis INIiirz l.'UO. 149
Universität legte der geängstigte CTrossnieister mit anderen Ordens-
genossen ein noch umfangreicheres Geständnis ab'. Er wurde nach-
her mit drei Grossen des Ordens nach Corbeil gebraclit, während
andere Ordensbrüder nach Moret-sur-Loing und an andere Orte
kamen -.
Clemens V. war über das eigenmächtige, die päpstlichen Rechte
missachtende Vorgehen Philipp's äusserst ungehalten. In einem
Schreiben vom 27. Oktober 1307 tadelte er den König heftig, dass
er seine Hand auf die Personen und Güter der Templer gelegt
habe, die doch nur dem Papst und der römischen Kirche „absque
medio" untergeordnet wären. Eine Untersuchung der Angelegen-
heit wäll auch Clemens, nur protestiert er dagegen, dass der König
dieselbe an sich gerissen habe. In diesem Sinn sind all seine Er-
lasse aus den letzten Monaten des Jahres 1307 zu verstehen, aus
diesem Grund suspendierte er vorläufig auch — wir wissen nicht
genau wann — die Vollmacht der Inquisitoren^.
Philipp hess sich dadurch in keiner Weise abhalten, die Ver-
höre, die nun in der Provinz gegen die Templer stattfanden, ruhig
fortzusetzend Um den Papst gefügiger zu machen, entschloss er
sich mit iS^ogaret in den Wintermonaten 1308 zu dreierlei. Das
«rste war, wie einst 1302 im Kampf gegen Bonifaz, die Berufung
der Reichsstände, das zweite die Einleitung eines Prozesses
gegen Guichard, den Bischof von Troyes, und das dritte ein
neues Hervorholen der Anklagen gegen Bonifaz VIII.
Guichard, der Bischof von Troyes, der schon in den Jahren
1300 — 1304 Gegenstand von allerhand Angritfen gewesen war, hatte
seit dem Tod seines Hauptgegners Johann von Calais (-{- 20. Mai
1304) in seiner Bischofsstadt in Ruhe gelebt '\ Er war politisch
wenig hervorgetreten, hatte z. B. das Konzil zu Rom im November
' Vrgl. die vorige Anm.
- Vrgl. über das Verhör und die weitere Behandlung der gefangenen
Templer: Cont. Guill. Naiig. a. a. 0. 362-, Johann von St. Viktor a. a. 0.
649 K— 650 B; Dupoy, Tempi. 207—212 (nr. LV); Michklet II, 275—420;
Schottmüller I, 139 — 145 (dass Nogaret dem Verhör verschiedentlich beige-
wohnt habe, kann aber nicht erwiesen werden); Lea III, 2()2 ff.; Prutz 147 — 153;
Gmell\ 329—336.
^ Vrgl. hierüber Bernhardüs Gun)0Nis a. a. U. 717 B—C; Johann vo.v St.
Viktor a. a. 0. 650 B—C; Boütaric, Revue des quest. bist. X, 332—335; Schott-
müller I, 145—159; Lea 277—279; Pultz 153—159; ümelin 351—354.
* DUPUY, Tempi. 212—217 (ur. LVlj; Hist. de Imu^. IX, 3()Uf.; 'iMELIN
336—351.
'" RlGAL-LT 21 ff.
150 Ö. Kapitel.
1302 SO wenig besucht wie die Pariser Versammlung vom Juni 1303.
.TeilentuUs gehörte er nicht zu den Phihpp genehmen Geistlichen:
im Jahr 1300 war er auf Betreiben der Königin und ihrer Mutter
aus dem königlichen Rat entfernt worden ^ Als freilich am 2. April
130.5 Johanna von Xavarra, die schöne Gemahlin Philipp's, ihrer
schon 1302 verstorbenen Mutter in jugendlichem Alter ins Grab
gefolgt war, konnte der Bischof hoffen , dass die vielen Wider-
wärtigkeiten, die ihn bisher getroffen, nun ein Ende hätten. Am
3. Juni 13ü7 erlangte er von Clemens V. ein seine Sache recht-
fertigendes Schreiben-, auf Grund dessen er glauben mochte, auch
bei Hof wieder in Gnaden aufgenommen zu werden. Aber hierin
sollte er sich bitter getäuscht haben. Etwa im Februar 1308 er-
schien in Sens ein Eremit, Rein hold von Langres, und beichtete
hier einem Priester, Guichard habe die Königin durch Zauberei ums
Leben gebracht und den Bruder und die Söhne Philipp's vergiften
wollen '^ Die Anklage Hess an Albernheit nichts zu wünschen übrig:
behauptete doch der Eremit, selbst gesehen zu haben, wie in seiner
Einsiedelei der Bischof mit Hülfe einer Zauberin und einer Hebamme
eine Wachsfigur hergestellt und sie Johanna getauft habe, wie die
Zauberin derselben dann öfters in den Kopf gestochen, Guichard
sie schliesslich zerbrochen und ins Feuer geworfen habe ; um dieselbe
Zeit aber sei die Königin Johanna gestorben*. Dass Reinhold zu
seinem Vorgehen von oben zum mindesten ermuntert w^ar, kann nicht
bestritten werden: obgleich der Offizial von Sens der von Guichard
verlangten Auslieferung des flüchtigen Eremiten keine Folge leistete^,
übergab dieser die Sache dennoch nicht der geistlichen, sondern
sofort der weltlichen Gerichtsbarkeit '^. Der König nahm sich der
Anklage an und beauftragte seinen Bailh in Sens, Wilhelm von
Hangest, mit der Untersuchung'.
Das Vorgehen gegen einen Bischof, dessen sich noch dazu der
Papst eben angenommen hatte, mochte diesen warnen. Die An-
gelegenheit Bonifaz' VIII. gedachte Philipp in einer neuen Zu-
sammenkunft mit Clemens wieder zur Sprache zu bringen. Zu
' RiGAULT 24.
- Ibid. 52, 268 f. (ar. XI); Assier: „Pieces rares ou iuedites relatives ä
riiist. de la Champagne et de la Brie", VI (Paris 1897), 53 f. (nr. 10).
" RiGAULT 55.
' Ibid. 72 ff. Derartiges war überdies iu der damaligen Zeit kein Unikum ;
iilmlich war die Anklage, auf Grund deren Euguerraud von Marigny nach Phi-
lipp's Tod verurteilt wurde; Clement: „Eng. de Mar." (1859), 103.
** RiGAULT 55 f. ö Ibid. 56.
' Ibid.
Nogaret's Thätigkeit als Grosssiegelbewahrer 1307 Ins März l.'ÜO. ]51
gleicher Zeit wurde die öffentliche Meinung von dem unerraüdHchen
Dubois in mehreren Flugscliriften bearbeitet'; dies war von um so
grösserer Wichtigkeit als eben jetzt die Generalstände zusammen-
treten sollten.
2.
Die etats generaux wurden durch ein Schreiben vom 25. März
1308 auf den 5. Mai dieses Jahres nach Tours geladen. Der be-
treffende Erlass des Königs ist von Nogaret angefertigt und Liutet
in der an den dritten Stand gerichteten Fassung':
„Philipp von Gottes Gnaden König von Frankreich allen unseren
geliebten und getreuen Mairs, Consuln, Schöffen, Gemeindemitghe-
dern^ und Gemeinden der namhaften Orte unseres Reichs, an die
dies Schreiben gelangt, Gruss und Huld.
Immer waren unsere Vorfahren, um Ketzereien und andere
Irrlehren von der Kirche Gottes und insbesondere vom Königreich
Frankreich abzuwehren, mehr als die anderen Fürsten ihrer Zeit
darum bekümmert, die köstliche Perle des katholischen Glaubens als
einen unvergleichlichen Schatz vor Dieben und Mördern^ zu ver-
teidigen. Indem wir uns also an den Felsen halten, von dem wir
nur Stücke sind, und den Spuren unserer Vorfahren folgen, erkennen
wir dafür, dass uns der Herr den Frieden gegeben hat von den
weltlichen Kriegen, mit denen er uns alle heimsuchte, als Grund die
Mahnung, dass wir jetzt unsere ganze Kraft in dem Krieg einsetzen,
der gegen den kathohschen Glauben erhoben wurde, nicht von
1 Rexän in der Hist. litteraire XXVI, 482 ff., 524 ff.; Schottmüller I,
163—173.
- Gedruckt in den „Xotices et extraits" XX 2, 163—165 [danach Bruch-
stücke bei Assier a. a. 0. 50 — 52] und nach der sclilechten Ueberlieferung in
der Chronik von St. Albans (vrgl. Exkurs III) durch Riley, Rer. Brit. medii
aevi scriptores 28 nr. 2, S. 497 — 499. — Die Autorschaft Nogaret's kann nicht
bestritten werden. Nicht nur dass wir in diesem Erlass wieder die von ihm
so geliebten Bibelzitate (vrgl. auch Exkurs III) finden, sondern vor allem zeigt
sich eine entschiedene Gleichmässigkeit des Aulbaus mit dem der Nogaret'scheu
Rede vom 12. März 1303. Beide Male erfolgt nach einer längeren Eiideitung
die Aufzählung der Anklagepunkte; am auffallendsten aber ist die Aehnlichkeit
des Schlusses, in dem die Staatsgewalt angerufen wird. Man vergleiche fnlgende
beiden Sätze :
Rede vom 12. März 1303.
Ideo contra eum arma et leges
debent insurgerc atfjue omnia
elementa.
^ „lurati", vrgl. Lochaire 410.
' AVieder nach Job. 10 8.
Erlass vom 25. :\I;irz 1308.
Contra tarn sceleratam pestem de-
bent insurgere leges et arma,
pccudes et omnia quatuor elementa.
152 6- Kapitel.
oftenen ^ sondern vielmehr von heiniliclien Feinden, die um so gefähr-
licher sind, je näher sie sich bei uns befinden und je versteckter sie
ihr schädliches AVerk treiben.
Thr wisst, dass es der katholische Glauben ist, durch den wir
das, was wir sind, in Christo sind; durch ilin leben wir und durch
ihn sind wir auf die Erde verbannten und sterblichen Leute vornehm
geworden im Herrn Jesus Christus, dass wir Gottes, des lebendigen,
ewigen Vaters wahre Söhne seien, wie Christus, und Erben des
himmlischen Reichs-. Diese herrhchste Hoffnung beseelt uns, hierin
ruht also unser ganzes "Wesen. Wenn daher einer diese Bande zu
zerreissen trachtet, so versucht er uns Katholische zu töten. Christus
ist für uns der Weg, das Leben und die Wahrheit^; wer kann also,
ohne uns verderben zu wollen, ihn verleugnen, durch den und in dem
wir bestehen? Möge jeder daran denken, dass Christus uns so sehr
liebte, dass er nicht zurückschreckte, für uns fleischliche Gestalt an-
zunehmen und im Fleisch^ den grausamsten Tod zu erdulden. Lasst
uns daher einen solchen Herrn und Erretter lieben, der uns also
geliebt hat; sind wir doch nur wie ein Körper und werden zugleich
mit ihm herrschen. Die ihm zugefügte Schmach lasst uns also zu
rächen trachten! O Schmerz! Der Templer abscheuliche, so
bittere und so bejammernswerte Verirrung ist Euch nicht unbekannt.
Nicht nur dass sie Jesum Christum in ihrem Bekenntnis verleugneten,
sie zwangen auch die in ihrem unheihgen Orden Eintretenden zur Ver-
leugnung; ebenso verleugneten sie seine Werke, die doch zu unserem
Leben nötige Heilsthaten sind, und alles, w'as Gott geschaffen hat;
über sein Kreuz, womit wir erkauft sind^% sjnickten sie und traten
es mit Füssen; dem Geschöpf Gottes zur Verachtung berührten sie
obscöne Stellen mit Küssen; an Gottes statt beten sie Idole an;
ja sie behaupteten gar, in ihrer so verworfenen Gewohnheit sei
ihnen wider die Natur erlaubt, was selbst die unvernünftigen Tiere
nicht thun.
Himmel und Erde erbeben beim Hauch eines solchen Ver-
brechens und die Elemente geraten in Verwirrung. Die genannten
Ungeheuerlichkeiten wurden in den einzelnen Teilen unseres König-
reichs erwiesenermassen begangen und liegen auch nach dem abge-
legten Bekenntnis der Höheren dieses Ordens, wenn man ihn so
nennen darf, klar zu Tage. Und so ist es bei der so hohen Zahl
derer, welche die gleichen Verbrechen begangen haben, nicht wahr-
* Wie es bislicr, bei den weltlichen Kriegen war.
- Jak. 2 5. 3 Job. 14 c.
* Vrgl. 1. .Job. 4 2. " Vrgl. Offenb. So.
Xogaret's Thätigkcit als Grosssiegelbowalirer 13U7 bis ^liirz 1310. 153
scheinlicl], dass dieselben nur in unserem Reich vorkamen; vielmehr
wird erwiesen, dass sie auch jenseits des Meeres' begangen sind,
und gleicherweise überhaupt überall, wo jene sich tinden. Gegen
eine so scheussliche Pest müssen Gesetze und AV'aiVen, alles, was
lebt, und alle vier Elemente sich erheben. Wir haben uns daher
vorgenommen, um für die Ausrottung solcher Verbrechen und so
schwerer Irrlehren, für die Sicherheit des Glaubens und die Ehre
der heiligen Mutter Kirche zu sorgen, uns nächster Zeit in Person
zum apostolischen Stuhl zu begeben, und wir wünschen, dass auch
Ihr Euch au diesem heihgen Werke beteiligt, die Ihr den christ-
lichen Glauben teilt und zu seinen treusten Eiferern gehört. Des-
halb fordern wir Euch auf, von jeder der genannten namhaften
Städte auf den dritten Sonntag nach Ostern'- zwei glaubensstarke
Vertreter nach Tours bereitwillig zu schicken, damit dieselben im
Namen Eurer Gemeinden mit uns in der genannten Frage raten
und helfen zu dem, was in dieser Angelegenheit erforderlich ist.
Erlassen zu Melun am 25. März im Jahre des Herrn 1307"
lalter Stil, = 1308 n. St.].
In Melun erledigte Nogaret in dieser Zeit auch eine Angelegen-
heit, die aus vorausgegangenen Verhandlungen mit Flandern
erwachsen war. König Philipp hatte im Juni 1305 in Athis-sur-
Orge unter günstigen Bedingungen mit Flandern einen Frieden ge-
schlossen^, in welchem ihm unter anderem eine jährliche Abgabe
von 20000 Pfund zugesagt war, die jedoch in eine entsprechende
Landabtretung umgewandelt werden sollte. Letzteres aber wurde
in Flandern schwer empfunden, und der König liess sich im Januar
1308 bei seiner Anwesenheit in Boulogne-sur-Mer, wo Nogaret und
andere Häte mit den Vertretern der flandrischen Städte verhandel-
ten*, dazu herbei, für die Hälfte der genannten Summe ein ein-
maliges Pauschquantum in der Höhe von 200 000 Pfund voller
Währung oder von 600 000 Pfund geringerer Währung annehmen
zu wollend Die Flandrer erklärten sich hiermit einverstanden,
worauf Nogaret diesem Uebereinkommen gemäss abschliessen sollte.
^ In England waren im Januar 1308 die Templer gleichfalls inhaftiert
worden.
- D. h. auf den 5. Mai.
^ Fukck-Brkntano: „Philippe le Bei eu Flandre" (Paris 1897) 4it9.
* Limburg-Stircm: „Codex diplomaticus Flandriae uu Kccucil do docu-
ments" II, 11; Fünck-Brentano a. a. 0. 51H.
"' Der ZinsfusB betrug demnach 5"/o', dasselbe ergiebt sich aus der l'rkunde
bei Men-ard I, pr. 164, col. 1 ZI. 29—31.
154 6. Kaiiitel.
Aber in der Urkunde, die er darüber ausstellte, war zum grössten
Erstaunen der Flandrer von 6UU UOO Pfund voller Währung die Rede,
also einer dreimal höheren Summe als in Boulogne ausgemacht war.
Die Erregung, die dies hervorrief, wurde beruhigt durch ein Schreiben
Nogaret's an die flandrischen Städte' und ein Schreiben des Königs
an Robert von Bethune, den Grafen von Flandern-. Beide Ur-
kunden sind von Xogaret verfasst und am 28, März 1308 in Melun
ausgestellt, Dass Nogaret absichtlich einen plumpen Versuch ge-
macht habe, die Flandrer zu übertölpeln, wird man nicht annehmen,
und die Entschuldigung, welche er den flandrischen Städten zu-
konnnen liess — es handle sich um einen bedauerlichen Irrtum eines
Schreibers — , erscheint durchaus glaublich.
Die drei Stände Frankreichs versammelten sich dem oben
wiedergegebenen Edikt gemäss Anfang Mai 1308 in Tours^. Der
König war daselbst mit seinen drei Söhnen anwesend und sorgte
für die Entfaltung grosser Pracht. Besonders stark war diesmal
der dritte Stand vertreten, während namentlich viele Mitglieder des
ersten Stands sich nur durch Bevollmächtigte beteiligten. Doch
wagte auch er, der bisher zu dem Templerorden in manchen Be-
ziehungen gestanden hatte, gegen den Willen des Königs keine
Opposition, Wir sehen dies daraus, dass allein sieben einflussreiche
Mitglieder des Adels sich durch Wilhelm von Nogaret vertreten
Hessen *, Es Avaren dies Aymar IV. von Poitiers, Graf von
Valentinois", Amalrich, Vizegraf von Xarbonne, und fünf Seig-
neurs, nämlich: Odilon von Guarin, der Herr von Corneillan;
Guarin von Chateauneuf, der Herr von Apchier; Bert-
mund, der Herr von Uzes und Aramon; Bernhard Pelet, der
Herr von Alais und Calmont; Bernhard Jourdain, der Herr
* Limburg-Stirum a. a. 0. 11 f. (nr. 196).
- Ibid. 13 f. (nr. 197). Vrgl. über die ganze Angelegenheit Fünck-Bren-
TANO a. a. 0. 536 f.
•'' Yrgl. über diese Sitzung der etats generaux: Johann vox St. Viktor,
Rec. des bist. XXI, 650 K; Boütaric 32 — 38 und iu der Revue des quest. bist.
XI, 5 — 7; PicoT, Hist. des et. gen. I-, 24 f.; Schottmüllkr I, 173 — 175; Prutz
168; Gmelin 355 f.
' DuPUY: „Traittez concernaut l'bist. de France" (Paris 1654) 97 f. und
Tempi. 234 f.; Hist. de Laug. IX, 301; Renan 294. Die Angabe in Dupuy's
.,Teiiipliers", wo auch Nogaret unter den Vollmacbtge b er n genannt wird, ist
natürlich nach dem „Traittez" zu verbessern, wonach au der betr. Stelle nur
noch einmal speziell von der Vollmacht die Rede ist, welche Aymar für Nogaret
ausstellte.
' Vrgl. auch Drpuv, Diff. pr. 616.
Nogaret's Tliätigkcit als Grosssiegelbewahrer 1307 bis März IIHO. 155
von risle'. Es sind also lauter Grosse aus Südfninkreicli, und
zwar aus der Gegend, wo auch Nogaret seine Seigiieurie er-
balten hat, die sich durch ihn vertreten lassen. Interessanter noch
ist, dass Nogaret dort auch ein Mitglied des zweiten Stands zu ver-
treten hatte, Ludwig von Poitiers, den Bischof von Viviers''^.
Dieser, ein Bruder des genannten Ayniar von Poitiers, war ein
genusssüchtiger und heftiger Mensch, dem die Klinge lieber war als
sein Brevier^; es ist daher nicht zu verwundern, dass er sich auf
die Seite der Gewalt stellte und in der Nogaret erteilten Vollmacht
diesen als einen verehrungswürdigen und mächtigen Mann und seinen
teuersten Freund bezeichnete.
Ueber die Verhandlungen, die zu Tours gepflogen wurden, sind
wir schlecht unterrichtet. Xogaret wird daselbst eine ähnliche Bolle
gespielt haben wie einst Peter Flotte auf den Generalständen des
Jahrs 1302. Er erreichte, dass die Versammlung fast einstinnuig
das Verhalten des Königs billigte und die Templer für überführt
und des Todes schuldig erklärte ^ die Vertreter des ersten und dritten
Stands fügten hinzu, dass sie bereit seien, mit ihrem Leben für die
Schuld zu bürgen^.
3.
Nun begann der König mit dem eingeschüchterten Papst neue
Verhandlungen. Er musste dies um so eher, als er Clemens neuer-
dings noch zu einer anderen Angelegenheit brauchen wollte: am
1. Mai 1308 war der deutsche König Albrecht I. ermordet worden,
und Philipp hoifte jetzt einen alten Plan verwirklichen und mit Hilfe
des Papstes seinem Bruder Karl von Valois das deutsche König-
tum und die römische Kaiserkrone verschaffen zu können. Als
Philipp die Kunde vom Tod Albrecht's erhielt, begab er sich sofort
von Tours nach Poitiers, wo Clemens weilte; am 26. ^Lii, dem
Sonntag nach Himmelfahrt, traf er hier ein^ Seine Brüder und
* Der uns bekannte Seneschall von Beaucaire.
- DOPUY, Diff. pr. 616 und „Traittez"' 98; Hi&t. de Lang, und Rk.sxs
aa. aa. 00.
» Hist. de Lanjr. IX, 289 f.
* Hierauf berief sich Plasian zu Poitiers; vrgl. unten und in der Chronik
von St. Albans (Rer. Brit. niedii aevi scriptorcs 28, nr. 2, S. 495).
•' Dieses Datum nennt mit Bestimmtheit ein englischer Bericht (Revue
des societes savantes des departements, quatrieme serie, tome VI, 416; auf die
sinnlose Angabe „VIII. kal. jul.", die auch auf der folgeudeu Seite nochmals
wiederkehrt, ist natürlich nichts zu geben), und da auch der Fortsetzer des
ToLOMEO VON Ldcca (Ml'ratori XI, 1229 A— B) sagt, es sei um THugsten
(2. Juni) gewesen, dass der König zum Papst nach Poitiers kam, dürfte in einem
156 6. Kapitel.
Söhne, seine ^Nfinistor und Räte — darunter vor allem "Wilhelm von
Nogaret und W'iliielni von JMasian — sowie zahlreiche Mitglieder
der Generalstände begleiteten ihn ^ Clemens räumte auf den 29. Mai-
ein feierliches Konsistorium an, um des Königs Wünsche zu hören
und über sie zu verlinndeln. Im königlichen Rat beschloss man
vorsichtig vorzugehen. Nur die Templerfrage sollte vorerst vor-
gebracht werden ^, und nicht der gebannte Nogaret, dessen Absolution
Philipp gleichfalls zu erreichen hoffte, sondern Plasian wurde dazu aus-
ersehen, die königliche Sache im Konsistorium zu vertreten; hingegen
ward bei der Wichtigkeit der ganzen Angelegenheit doch Nogaret,
der stellvertretende Kanzler, damit beauftragt, eine grosse Rede über
die Rechtmässigkeit und Notwendigkeit des Vorgehens gegen die
Templer auszuarbeiten, die dann Plasian dem Papst im Konsistorium
vortragen sollte.
Am 29. Mai 1308, dem Mittwoch vor Pfingsten, fand die an-
beraumte Sitzung im königlichen Palais zu Poitiers statt. Der
König und der Papst, viele Kardinäle und Mitglieder der französi-
schen Geistlichkeit, zahlreiche Räte und Grossen des Reichs nahmen
an ihr teil. Zuerst erhob sich Wilhelm von Plasian zu einer
längeren Rede, deren von Nogaret angefertigtes Konzept er in der
Hand hielt.
„Christus siegt", so begann er, „Christus herrscht, Christus ge-
bietet. So geschah es mit Christus, der zuerst seine Feinde besiegte:
nachdem sie besiegt waren, herrschte er in Herrlichkeit * und gebietet
noch in Herrlichkeit. Und so trug denn auch der König von Frank-
reich einen Sieg über die Feinde Christi davon. Dieser Sieg ist der Be-
wunderung und des Preises in dreierlei Hinsicht wert; nämlich einmal
wegen des Beginns, der schrecklich und unglaubbar war, sodann
wegen des Fortgangs, der erfreulich und unvergleichlich war, schliess-
lich wegen des Ausgangs, der klar und unbezeifelbar w^ar ". Um mit
angeblich bereits am 20. Mai in Poitiers geschriebeneu Brief Philipp's (Forsch-
ungen zur deutscheu Gesch. XVI, 362) das Datum entstellt sein, was sehr wohl sein
kann, wenn derselbe, wie es nach den vorangeschickten Adressen scheint, einer Art
Formularbuch entnommen ist; vielleicht ist auch die Datierung nicht einheitlich.
* Cent. Guill. Nang., ed. Geraud I, 365; Johann von St. Viktor, Rec.
des hist. XXI, 6.51 B. Im übrigen vrgl. über die Verhandlungen zu Poitiers
den Exkurs III.
- Dieses Datum melden übereinstimmend die Chronik von St. Albans
a. a. O. 492 und der engl. Bericht in der Rev. des soc. sav. a. a. 0.
^ Ueber die Kaiserwahl seines Bruders verhandelte Philipp nur im Geheimen.
•' „Regnavit in gloria" ist natürlich zu lesen. (Vrgl. S. 159 Anm. 6.)
■'■ D. h. zuerst konnte man das Vorgehen gegen die Templer schrecklich,
Xogarct's Thtitiykeit als Grosssicgclbewalirer 1307 bis März 131U. 157
tlem ersten Punkt anzufangen, dass nämlich der Beginn schreck-
lich und unglaubhar war, so hatte das drei Gründe. Einmal die
elende Stellung derer, die zuerst die Sache der Templer verliessen,
da der Orden ja einerseits durch Konvertiten und andere ausgetretene
^Mitglieder angeklagt wurde, indem der AV^olt immer am besten von
denen gefangen wird, die selbst ein Wolfsfell tragen, und anderer-
seits durch Ordensbrüder, die ihre Verbrechen ohne Folter einge-
standen; es wurden nämlich nur wenige gefoltert und zwar nur,
wenn bereits ein starker Verdacht vorhanden war. Der zweite Grund
war die BeschaÖenheit, die Grösse der Verbrechen; denn der König
wollte nicht glauben, dass die Templer so schlecht wären, da er sie
lieber als andere hatte, sie für besonders gute Freunde hielt und
auf sie gar fest baute; denn bei ihnen hatte er seinen Schatz auf-
bewahrt, ihnen seine Geheimnisse offenbart \ ihnen seine Söhne zur
Erziehung gegeben. Drittens schliesslich kam hinzu die Grösse und
Konsequenz des Königs, der wie gesagt zuerst, ehe die Beweise
erbracht waren, die Verbrechen nicht glauben konnte, dann aber
selbst, obgleich man ihn nur schwer hatte überzeugen können, auf
einen Tag in seinem ganzen Reich eine Untersuchung über ihre Ver-
brechen und ihre Lebensführung anordnete. Sie aber haben an
eben diesem einen Tag gleichmässig in den verschiedenen Teilen des
Reichs auf dieselbe Art dasselbe eingestanden, Dinge, die schauer-
voll zu hören sind. Denn man erfuhr durch ihr Geständnis, dass
sie, um die gehorsamen Menschen zu ermitteln -, einen , den sie in
ihren Orden aufnehmen, erst ganz allein unter Ordensmitglieder
bringen und alle, die nicht zum Orden gehören, wegschaffen, ihn
dann an einen versteckten Ort führen und sich ganz entkleiden lassen,
und dass dann einer an ihn herantritt und ihn auf den Hinteren
küsst^. Hierauf zieht derselbe ihn wieder an und umgürtet ihn mit
dem Schwertgurt ■*. Drittens wird dann ein Kreuz gebracht und dem
Betreffenden gesagt, der Gekreuzigte sei nicht Christus, sondern ein
falscher Prophet, der von den Juden seiner Verbrechen wegen zum
die AnscliulJigungeu unglaubbar halten, aber bald zeigte sich der Erfolg, uud
dass das Werk nur der Sache Gottes diene, uud schon jetzt kann das Resultat
nicht mehr zweifelhaft sein.
* Revelavit secreta sua; Arnos 3 7.
- Durch diese Worte wird die von Prutz (112 u. a. a. Orten) ausgesprochene
Vermutung über den ursprünglichen »Sinn verschiedener Missbräuche, die sich
bei den Templern hie und da eingeschlichen hatten, bestätigt.
•' Vrgl. über die verschiedenen Variationen dieses Anklagepunkts (Jmklfn 332.
•' Diese zweite Anklage bezieht sich auf den Maugel eines Noviziats bei
den Templern; Gmelin 241 f., 345.
158 ^- Kapitel.
Tod verurteilt worden sei; und dann lässt man jenen dreimal
über dieses Kreuz spucken. Hierauf wird dasselbe auf den Boden
geworfen und jener veranlasst, es mit Füssen zu treten; und dies
beobachten sie unter einander als ihre Bestimnumgen und Satzungen \
Fünftens zeigen sie sich den Kopf eines Idols und beten ihn täglich
an. Sechstens huldigen sie sodomitischen Greueln, indem sie fest-
setzen, dass sie nicht mit AVeibern, wohl aber, wenn sie wollen,
unter einander fleischlich Umgang haben können. Deshalb ging der
König als Diener des Glaubens, jedoch eingedenk des Apostelworts:
„Lege niemandem so schnell die Hände anf"^, da er über die ge-
nannten Punkte die Wahrheit wissen wollte, auf verschiedene Weise
vor, zunächst mit der Ketzerincpiisition und zwar, heiliger Vater,
mit Eurer Erlaubnis und Bewilligung^, nachher in Anbetracht der
vorder Pariser Universität abgelegten Bekenntnisse^ durch die franzö-
sische Geistlichkeit °. Und noch aus vielen anderen Gründen wird
betreffs ihrer Ungeheuerlichkeiten klar erwiesen — hier komme ich
zum zweiten Hauptteil meiner Rede — , dass der Sieg einen er-
freulichen und unvergleichlichen Fortgang hatte, und dies wegen
eines solchen Dieners wie es der König von Frankreich ist. Denn,
heiliger Vater, hier waltete allein die Vorsehung Gottes; sie wollte
durch einen solchen Mann wie den König von Frankreich zur Aus-
rottung der genannten Ketzer das Urteil sprechen. Und es ist
wirklich wunderbar, was in dieser Angelegenheit sich alles ereignete.
Erstens, dass sie im Gebiet des Königs von Frankreich vor sich
ging; denn wenn Ihr in Rom gewesen wäret, heiliger Vater, wäre
sie nie vor sich gegangen, aus vielen Gründen und wegen mannig-
facher Hindernisse, aber es war Gottes AVerk, dass Ihr, Papst und
König, gleicherweise geistig und körperlich bei einander wart zur
* Dieser Punkt ist der hei der Frage nach der Schuld oder Unschuld des
Ordens eben zu entscheidende, wobei die hier gemachte Aeusserung natürlich
nichts beweisen kann. — Im übiigen treten die Anklagen 3 und 4 sonst immer
als eine auf; von den fünf im Oktober 1307 durch Nogaret erhobeneu Beschul-
digungen fehlt diesmal die wegen der Auslassung der Konsekrationsworte, wo-
hingegen die zweite Anklage neu ist.
* I.Tim. 022: „manus cito nemini imposueris.'^
^ Hiermit ist wohl an die ersten Verhandlungen von Poitiers 1307 gedacht,
an die sich Clemens aber nachher nicht gebunden zu fühlen brauchte.
* Dieses nach Johann von St. Viktor auch von uns erwähnte Bekenntnis,
auf das Nogaret im Erlass vom 25. März 1308 wie in dieser Rede hinweist,
darf natürlich nicht, wie Schottmüller I, 136 f. thut, weggeleugnet werden.
■'' Die Untersuchung durch die französische Geistlichkeit begann nicht erst
seit dem Tage von Poitiers; vrgl. die Bulle vom S.Juli 1308 (DupüY: „Traittez"
100, nr. 3).
Nogaret's Thätigkoit als Grosssiegelbowalircr 1307 bis Mliiv. 1310. 159
Vollbringung eines solchen Gottesdienstes. Sodann zweitens: durch
den König von Frankreich geschah denkwürdigerweise dies alles;
er und seine Vorfahren sind ja ganz besonders und mehr als alle
Könige der AVeit — es sei dies ohne Präjudiz der andei;cn Könige
gesagt — bereitwillig und ergeben für den katholischen Glauben
eingetreten, und die Kirche pflegte immer in der Not diesen König
und seine Hülfe anzurufen, wie dies klar aus den hierüber gegebenen
Schriften der heiligen Canones und Dekrete hervorgeht. Ferner
glaube niemand, der König handle aus Eigennutz^; denn hier in
unsrer Gegenwart erklärt der König-, dass er von den Gütern^
jener weder je etwas besass noch zu besitzen oder zu empfangen
trachtet; sondern die Kirche möge dieselben zu einem guten Zweck,
zur Ehre Gottes und zur Erhöhung des heiligen Glaubens ver-
wenden'*; denn der katholische König^' veri)flichtet und weiht sich
und seine Söhne und all seine Habe der heiligen Kirche Gottes,
um dieses Gott selbst zugefügte Unrecht'' zu sühnen; reinen und
aufrichtigen Gewissens geht er daher vor, um eine solche Gott zu-
gefügte Schmach zu rächen." Hierauf berührte der Redner noch
eine Ketzerei der Templer, dass nämlich der Grossmeister sich das
Recht anmasse, die Ordensmitglieder im Kapitel von Strafe und
Schuld absolvieren zu können'', und kam dann zum dritten
Hauptteil, der davon handelte, dass der Ausgang dieses Sieges
Christi, d. h. das Resultat der Untersuchung, klar und unl)ezweifel-
bar sei. Hier setzte er auseinander, wie man schon jetzt sagen
könne, dass alles, was man von den Templern erzähle, erwiesen sei.
„Denn während alle Katholiken ihre Kapitel und Zusammenkünfte
des Tags, wenn es hell ist, abhalten, w'ählen diese zu ihren Kapitel-
sitzungen die Nacht, wo niemand sonst erscheint. Ferner halten
sie keine Messe und verrichten auch andere katholische Gebräuche
nicht. Auch ist durch ilir Geständnis erwiesen, dass fünf Templer
am letzten Karfreitag angesichts des Volkes das Kreuz anbeteten,
dann aber sofort, als nach Beendigung des Gottesdienstes die Tliüren
geschlossen waren, es bespuckten und mit Füssen traten : dies haben
* Dieses für nötig erachtete Dementi ist sehr be/cciclinciid!
- Nämlich durch diese Rede seines Rats.
^ Statt „donis" ist wohl „bonis" zu lesen (vrgl. Anm. ü).
■• Wir werden gleich sehen, was thatsächlich mit den Gütern geschah.
' D. i. der König von Frankreich; Dücange, Glossarium II, 243.
** Hier zeigt sich einmal deutlich, dass der englische Schreiber unseres
Berichtes (vrgl. Exkurs III) seine französische Vorlage nicht lesen konnte; statt
„immunem" muss es oftbnbar „iniuriam" hcissen.
^ Vrgl. über diesen neuen (siebenten) Anklagepunkt Gmelin 344, 350.
160 6. Kapitel.
sie sterbend auf das Glaubensbekenntnis eingestanden ^ Wer, heiliger
Vater, könnte mit solchen Leuten schonend verfahren? Dazu kommt,
dass iiire Schuld auch erwiesen ist durch die Protokolle der Notare
des heiligen Stuhls-, ferner durch die üffentliche Meinung und durch
den Bericht des katholischen Fürsten — denn gegen solche Ver-
brecher heisst es: ,Es genüge uns zum Zeugnis ein Bericht des
katholischen Fürsten' ; auch bezeugen die gallikanische Kirche und
die J^uiser Universität die Schuld, ferner die Grafen, die Barone
und die ganze französische Ritterschaft, ebenso alle Städte, und
zwar unter Verpfändung des Lebens^; und schliesslich ging ja durch
sie das heilige Land verloren, denn es heisst: ,An ihren Früchten
sollt ihr sie erkennen'^, und sie haben keine Frucht getragen."
Hierauf folgte der Schluss, in welchem Plasian um viererlei bat.
Erstens, dass geschehen möge, was Christus dem Moses befohlen^,
dass solche Leute dem Tod verfielen; und wer sich der gerichtlichen
Entscheidung entzogen", über den solle das Gericht Gottes kommen,
damit sein Samen auf immer vernichtet sei. Zweitens bat er, dass
die, welche bekannt hatten, der weltlichen Gerichtsbarkeit übergeben
würden. Drittens, dass der Orden für immer verworfen werde, dass
er zerstört werde und nicht den Namen eines katholischen Ordens
tragen dürfe. Viertens endlich, dass an den König zur Vorsorge
ein apostolisches Schreiben gerichtet werde, da er doch zu Gottes
Ehre gehandelt habe, und damit mau ihm nicht etwa in Zukunft
etwas anhaben könne, weil sein Vorgehen einen anderen Grund ge-
habt habe".
Nachdem Plasian geredet hatte, erhob sich zunächst der Erz-
bischof von Narbonne, Aegidius Aycelin von Montaigu, und
forderte im Anschluss an das Thema: „Räche die Kinder Israel an
* Sie scheinen dauach an den Folgen der Folter gestorben zu sein, wie
dies auch sonst vorkam; Gmelin 260.
- Bei den Untersuchungen waren auch päpstliche Notare zur Führung des
Protokolls zugegen.
^ Berufung auf die Versammlung der Generalstäude in Tours.
* „Ex fructibus eorum cognoscetis eos", Matth. 7 m u. 20; vrgl. S. 50 Anm. 7.
° Hiermit sind die Vorschriften des Leviticus gemeint, die Moses von Gott
erhalten haben soll; dieselben bestrafen u. a. mit dem Tode: Gotteslästerung,
Götzeudienerei und den geschlechtlichen Vei'kehr zwischen zwei Personen männ-
lichen Geschlechts; vrgl. 3. Mos. 20 1—2, 13; 24 13, le.
" Verschiedene Templer waren entkommen. Schottmüller I, 128.
^ D. h. Philipp wünschte über sein Verhalten in der Templerangelegenheit
eine ähnliche Bescheinigung, wie er sie April 1311 betreffs seiner Thätigkeit im
Streit gegen Bonifaz wirklich erhielt.
Nogaret's Thätigkeit als Grosssiegelbcwalirer 1307 bis März 1310. 161
den Midianitern'' ^ den Papst zu einem raschen Vorgehen gegen die
Templer auf, wobei er ihn noch besonders an den Papst Juhus, den
kräftigen Beschützer des Athanasius und seines wahren Ghiubens,
erinnerte. In demselben Sinn, nur kürzer, redete Aegidius
Colonna, der Erzbischof von Bourges, ein berühmter Gelehrter der
Theologie, Schüler des Thomas von A(juino und Lehrer I^hilipp's;
er stellte seinen Worten als Thema voran: „Nun aber sage ich mit
AVeinen, dass sie Feinde des Kreuzes Christi sind^." Zum Schluss
sprach der Papst; er ging aus von den AVorten: „Hasset das Böse
und liebt das Gute; bestellet das Gericht"^ und erklärte, die
Templer hätten bisher in gutem Ruf gestanden und er wolle, bevor
er den vielen Anklagen zustimmen könne, erst ein Gericht bestellen,
denn die römische Kirche pflege solche Angelegenheiten nicht zu
überstürzen; nachdem dies geschehen, wolle er nach Rücksprache mit
den Kardinälen das Urteil fällen. Clemens verlangte also zunächst
eine Untersuchung durch ein geistliches Gericht.
4.
Es ist hier nicht der Ort, auf die weiteren Verhandlungen'* ein-
zugehen; dieselben gestalteten sich vorübergehend ziemlich erregt,
führten dann aber noch im Juni 1308 zu einem Ausgleich, indem
der König in der Form nachgab, um der Sache nach seine Wünsche
zu erreichen. Die gefangenen Templer wurden formell dem Papst
und der Kirche übergeben, aber der Kardinal von Palestrina, dem
Clemens ihre Bewachung anvertraute, musste dieselbe seinerseits dem
König wieder übertragen; und auch an der Verwaltung der Güter
erhielt Philipp einen bedeutenden Anteil. Der Papst sollte die
Ordensbrüder nun einer neuen Untersuchung unterwerfen dürfen;
am 27. Juni^ wurden ihm die ersten Temjjler übergeben. Clemens,
der den Wünschen Philipp's betreffs der deutschen Königswahl
Karl's von Valois keineswegs zu entsprechen geneigt war*', hatte
1 4. Mos. 31 2. - Phil. 3 IS. ^ Arnos 5 is.
* "Wir sind über sie Eauptsächlich durch den englischen Bericht in der
Rev. des soc. sav. a. a. 0. 417 unterriclitet, mit dem sich die Angaben des
Cont. Toi. Luc. (Mcrätori XI, 1229C— D) aufs beste vereinigen; vrgl. im übri-
gen DuPLY, Tempi. 217 (nr. LVI); Hoot.\ric 136 f. und Rev. des quest. bist,
XI, 8—12.
* Rev. des soc. sav. a. a. O. 118.
* Wenn er sich auch nicht offen zu widersetzen wagte. Eben damals,
am 19. Juni 1308 erging jenes ganz allgemein gehaltene Schreiben des Papstes
an die Kurfürsten, noch im selben Monat reisten die Gesandten Philipp's, Peter
Barriere und Hugo von La Celle, nach Deutschland ab. Der letztere ist uns schon
R. Holtzmann, Nogaret. 11
162 6. Kapitel.
sich dagegen entschlossen, dem Begehren des Königs in der Templer-
angelegenheit nun, wo er seinen prinzipiellen Standpunkt hatte
wahren können, nachzugehen. Er liess sich im ganzen 72 Templer
vorführen und dieselben vom 28. Juni bis zum 2. Juh in Poitiers
einem Verhör unterwerfen, das einen ausserordentlich bedenklichen
Charakter hatte, und dem das Verfahren in den bisherigen, vom
König angeordneten Verhören an Beweiskraft inmierhin überlegen
war^
Dieses war der erste Erfolg, den Philipp in Poitiers zu erringen
wusste. Wie sehr seine feste, überall auf greifbaren Gewinn ge-
richtete Realpolitik der des Papstes überlegen war, zeigte sich auch
in einem anderen, für die grossen in Frage stehenden Aktionen
weniger wichtigen, aber uns speziell interessierenden Punkt-, Wir
erinnern uns Bernhard's von Saisset, des Bischofs von Pamiers,
der 1301 so viel zum AViederausbruch des Streites zwischen Philipp
und Bonifaz beigetragen hatte. Clemens wünschte, dass der König
sich jetzt wieder mit demselben versöhne; und Philipp war weit ent-
fernt, aus reinem Prinzip an einem alten, für ihn längst gleichgültig
gewordenen Groll festzuhalten, sondern suchte sofort auch hierbei
wieder einen Vorteil für sich und die Krone herauszuschlagen. Wir
hatten schon einmal Gelegenheit, darauf hinzuweisen, wie er bestrebt
war, durch Teilungsverträge, die er mit Kirchen abschloss, die könig-
liche Macht und den Einfluss der Krone zu erhöhen. Das Ein-
gehen eines solchen Teilungsvertrags forderte er auch jetzt von dem
Bischof von Pamiers als Preis der Versöhnung, Und da Bernhard
gegen den Grafen Gaston von Foix eines Schutzes bedurfte, war
auch er zum Abschluss des Vertrages bereit. Wilhelm von No-
garet wurde vom König mit den Verhandlungen beauftragt, die
am 29. Juni 1308 zu Poitiers zum Abschluss kamen; Nogaret
schloss den Vertrag als „Ritter, Rat mid Vizekanzler des Königs
von Frankreich" im Namen desselben, Bernhard für sich und im
Namen seiner Kirche und ihres Kapitels. So entstand im Bistum
Pamiers die königliche Vogtei Les Allemans, die zur Provinz Lan-
bekannt (S. 123); Peter Barriere war Nogaret's Sekretär (Renan 302,
vermutlich nach Stellen wie Arch. nat. JJ 45 Blatt 1, JJ 47 nr. 66 u. a.; vrgl.
oben S. 146 Anm. 1). Vrgl. über diese ganze Angelegenheit Wenck 102 — 107,
' Vrgl. über das Verhör von Poitiers Schottmüller I, 183 — 188; Lea III,
281; Protz 171—173; Hefele-Knöpfler VI, 433 f.; Gmelin 359—367.
- ^'rgl. über ihn: Hist. de Lang. IX, 309 (mit den Bemerkungen Moli-
nier's, naraentl. Anm. 5); Dupuy, Difif. pr. 615 (unten). Ueber die Streitigkeiten
des Bischofs von Pamiers mit dem Grafen von Foix finden sich verschiedene
neue Urkunden bei Baudoin: „Lettres inedites de Philippe le Bei", Paris 1887.
Nogaret's Thätigkeit als Grosssiegelbewalircr 13U7 bis März 1310. 163
guedoc gehörte und erst mit dieser in den Stünnoii der Revolution
ein Ende fand.
Die auch durch diese kleine Episode gekennzeichnete Politik
Philipp's errang in der Templerangelegenheit einen allmählichen,
aber sicheren Sieg. Nachdem der König am 5. Juli angesichts der
nun auch vor dem Papst erfolgten Geständnisse der Templer die
Verdammung des Ordens verlangt, aber vorderhand nur allerhand
ausweichende Antworten erhalten hatte ^, Hess er am folgenden Tag
durch Wilhelm von Plasian dem Papst sechs bestimmte Forderungen
stellen-, nämlich: 1. das Verbleiben des Papstes und seines Hofs in
Frankreich; 2. die Verurteilung der Templer; 3. wenn ein all-
gemeines Konzil beabsichtigt werde, die Abhaltung desselben in
Frankreich; 4. die Kanonisation Cölestin's V.; 5. die Verurteilung
Bonifaz' VIII. und Verbrennung seiner Gebeine; 6. die Absolution
Nogaret's ^. Dieser hatte wohl nicht lange vorher an die Kardinäle
ein Schreiben gerichtet, dem er seine dritte Apologie einfügte,
und in welchem er dringend bat, man möge dem Papst, der ihm
bisher den Zutritt verweigert habe, die Gründe seiner Rechtferti-
gung unterbreiten^. Die vierte und fünfte der Forderungen Pla-
sian's waren Pressionsmittel; den Prozess gegen Guichard brachte
Philipp diesmal noch nicht vor: noch war in dieser Sache kein ent-
scheidender Schritt gethan, und man konnte abwarten, ob ein solcher
nötig sei. Volle Zustimmung äusserte Clemens nur betreffs des
dritten Punktes; ein Konzil werde Frankreich geradezu geschuldet.
Bezüglich der Templer und der Kanonisation Cölestin's erklärte er
gerne bereit zu sein, diesen Fragen näher zu treten; doch erfor-
derten beide noch eingehende Beratung. Diesseits der Alpen ferner
wollte der Papst damals noch keineswegs bleiben; als Grund gab er
eine Wallfahrt nach Rom und die geringeren Einkünfte der Kurie
in Frankreich an. Ganz schroff wies er schliesslich die beiden
letzten Forderungen zurück: Bonifaz sei stets ein guter Katholik
gewesen, und des Königs Begehren sei sehr zu verwundern''; Xogaret
* Rev. des soc. sav. 419. Es tritt uns hier deutlich die Versehleppuiigs-
politik des Papstes entgegen ; bei der Unmöglichkeit einer Schuldloserkiiirung
der Templer gegen den Willen Philipi)'8 glaubte der Papst so am ehesten
Hoffnung zu haben, die Interessen der Kirche richtig zu wahren.
- Ibid. Der Fortsetzer des ToLOMEO VON Lucca (a. u. O. l22iiD) kennt
nur die drei letzten dieser Forderungen.
^ Hieran denkt Nogaret Beilage IX § 8.
* Beilage V; vrgl. Beilage IX § 8.
* Der anscheinende Widerspruch, der sich bezüglich der Beantwortung
dieser Frage in dem englischen Bericht in der Rev. des soc. sav. und dem
164 6. Kapitel.
aber habe der Kirche ein grosses Aergernis bereitet und dürfe
nicht zur Busse und Absolution zugebissen werden.
Weshalb weigerte sich Clemens diesmal bezüglich Nogaret's ein
Zugeständnis zu machen, zu dem er bereits vor einem Jahre bereit
war? Oftenbar wollte er, bevor nicht Philipp von dem Drängen
nach einem Prozess gegen Bonifaz abstand, auch den Hauptschul-
digen des Ueberfalls von Anagni nicht absolvieren. Philipp hätte erst
die Zusage wiederholen müssen, zu der er sich schon 1307 verstanden
hatte. Dazu eröffnete sich aber erst Aussicht, als das Nachgeben
des Papstes in der Templerfrage allmählich immer offenkundiger
wurde. Im Juli 1308 fand ein förmlicher „Tauschhandel" , wie
Neuere richtig bemerkten, zwischen Philipp und Clemens statt. Das
wichtigste war, dass der Papst die Suspension des Intiuisitionsrechts
gegen die Templer jetzt wieder aufhob; im ül)rigen wurden haupt-
sächlich die Vereinbarungen vom Juni sanktionierte
Am 20. Juli verhess der König Poitiers-; seine Minister bheben
bei der Kurie zurück. Clemens versuchte nach des Königs AVeg-
gang eine Politik des Hinausschiebens, indem er einmal eine vor ihm
in Poitiers zu veranstaltende Verhörung der in Corbeil in Haft ge-
haltenen Ordensoberen verlangte, und sodann erklärte, das letzte
Urteil über die Templer könne nur vor einem Konzil gefällt werden.
Das folgende ist für uns doppelt interessant, weil die königliche
Politik dem Papst gegenüber jetzt nur durch Philipp's Minister,
d. h. in erster Linie durch Wilhelm von Nogaret^, vertreten wurde,
was seine Bedeutung auch dann behält , wenn wir annehmen , dass
der König genaue Instruktionen für Nogaret zurückgelassen hatte.
Philipp's Minister brachten alle Einschüchterungsmittel gegen den
Papst in Anwendung, die ihnen zu Gebote standen. Nogaret wandte
sich in einer Schrift direkt an Clemens und bat um seine Absolu-
tion'*. Und als dies keinen Erfolg hatte, erliess er eine grosse
Cont. Toi. Luc. findet, ist in Wahrheit keiner. Clemens erklärte sich in ent-
schiedener Weise gegen die Schuld Bonifaz' VIII. und die Verbrennung seiner
Gebeine, weigerte sich aber nicht direkt, hierüber eiue gerichtliche Untersuchung
einzuleiten, sondern ersuchte nur den König, von einer solchen abzustehen.
' Balüze II, 97—102; Notices et extraits XX 2, 191—194; Boutäric 137
und in der Rev. des quest. bist. XI, 12 — 16; Schottmüllkr I, 188 — 191; Hefele-
Knüpfler VI, 431—433; Prdtz 174—177.
- Rev. des soc. sav. a. a. 0. 420; Rec. des bist. XXII, Eiul. XLIJ; ibid.
XXI, 4.50 B — C sind noch einige nach des Königs Abreise in Poitiers bezahlte
Posten erwähnt (vgl. S. 406).
^ Mit dem deswegen doch der Papst persönlich nicht zu verhandeln brauchte.
* Beilage VI; vrgl. Beilage IX § 8: „nuper hoc idem feci."
Nogaret's Thätigkeit als Grosssiegelbewahrer 1307 bis März 1:510. Ißö
Flugschrift, die er „Protestationcs super facto Bouifacii" nannte'.
Hier sucht er sein Recht und seine gute Sache in einer vierten
Apologie klarzulegen und beschwert sich dann bitter darüber, dass
ihm, obgleich er doch bereit sei, um niemandem ein Aergernis zu
geben, die Absolution und, wenn der Papst es für gut befinde, eine
Busse ad cautelam anzunehmen, dennoch von Clemens noch kein
Gehör gewährt worden sei, sodass er seine Sache jetzt der Oeflent-
lichkeit übergebe. Im übrigen aber drängten die Räte des Königs
nicht nur abermals auf den Prozess gegen Bonifaz, sondern sie
verlangten jetzt auch, Clemens möge für die Gefangensetzung
Guichard's sorgen^, dessen Angelegenheit nun schon seit dem
Februar dieses Jahres schwebte. Und da sie auch eine Gegenüber-
stellung des Papstes mit Jakob von Molay nicht für wünschenswert
hielten, stellten sie das Verlangen, Clemens möge die Ordensoberen
in Chinon verhören lassen, da man sie krankheitshalber nicht mehr
bis Poitiers bringen könne ^. Der Papst gab in allem nach, um den
definitiven Schluss der ganzen Angelegenheit bis zu einem Konzil
hinauszuschieben; denn diesem einen von ihm gestellten Verlangen
konnten die Vertreter des Königs, der selbst so oft ein Konzil ge-
fordert hatte, nicht widersprechen. Während Clemens daher ver-
sprach, in Avignon, das er von 1309 an als Sitz der Kurie be-
stimmte^, den Prozess gegen Bonifaz zu eröffnen'', gab er auch den
Befehl zur Verhaftung Guichard's ''. Zwei weitere Bullen" sind vom
12. August datiert; durch die eine, „Faciens misericordiam", wurde
für alle Länder eine Untersuchung gegen die Templer angeordnet*,
durch die andere, „Regnans in coelis", ward ein allgemeines Konzil
auf den 1. Oktober 1310 nach Vienne berufen, hauptsächlich wegen
der Templerangelegenheit. Die Ordensoberen wurden durch eine
aus drei Kardinälen bestehende Kommission in Chinon vernommen^.
* Beilage IX. ^ RigäCLT 57.
" So in Anbetracht des voa den Angeklagten von Corbeil bis Chinon zu-
rückgelegten Wegs (230 kra gegen 65 von Chinon bis Poitiers) mit Recht Schott-
Müller I, 192 ff.
* Cont. Toi. Luc, bei Murätori XI, 1230 B.
*Reginald von Supino, bei Dupüy, Diff. pr. 289; vrgl. unten (S. 168).
* Vrgl. sein Schreiben an den Erzbischof von Sens vom 9. August, Rioaült
269 f. (nr. XII); Assier a. a. 0. 52 f. (nr. 9).
^ Drucke bei Hekele-Knöpfler VI, 435 Aum. und 437 Aiim.
^ Wie Clemens eine solche schon am 5. Juli für nötig erklärt hatte; Rev.
des 800. sav. a. a. 0. 419.
<* Vrgl. den Bericht bei JUllze II, 122—123. Auf dieses Verhör, das am
17. — 20. August stattfand, beruft sich Clemens bereits in der vom 12. dieses
1(56 6. Kapitel.
Es ist bezeichnend, dass auch Xogaret und Plasian diesem Ver-
hör beiwohnten, oÖenbar um nötigenfalls hier noch einen Druck aus-
üben zu könnend Am 17. August begann die Vernehmung und
wurde bis zum 20. fortgesetzt. Das Resultat war nach dem Bericht,
den die Kardinäle noch am Abend des 20. August an Philipp ab-
schickten, ein allgemeines Geständnis, worauf diesen sämtlichen
Ordensoberen Absolution erteilt wurde. Aber angesichts der Ent-
rüstung, mit welcher Molay später von dieser angeblich von ihm am
20. August abgelegten Beichte vernahm'^, wird man den ganzen An-
gaben der Kardinäle nicht allzuviel Glauben beimessen.
Unterdessen hatte sich auch das Geschick Guichard's erfüllt.
Am 15. August war er auf Befehl des Erzbischofs von Sens ge-
fangen genommen worden. Aber dem König genügte dies noch
nicht: er liess ihn widerrechthch der geistlichen Bewachung ent-
reissen und ihn unter seine Aufsicht nach Paris bringen. Wilhelm
von Hangest setzte die Anklage in 28 Artikeln auf und reichte sie
dem geistlichen Gerichtshof in Sens ein^. Clemens lies dies alles
ruhig geschehen. Er brach noch im August von Poitiers auf und
begab sich wieder in die heimatliche Guienne. Dem König in der
Templerfrage entgegenzutreten, hatte er aufgegeben und war froh,
durch das Konzil seine Verantwortung verkleinert und vor allem
einen Aufschub erreicht zu haben: denn wer konnte wissen, wie sich
in den folgenden zwei Jahren die Verhältnisse gestalteten?
Monats datierten Bulle „Faciens misericordiam". "Während Schottmüller und
Gmelin nun an einen grossen Betrug denken (das Protokoll über das Resultat
des Verhörs sei schon vorher aufgesetzt worden), will Prutz 249 — 251 (Exkurs 6)
das Missverhältnis dadurch erklären, dass er einen Irrtum in der Datierung des
Berichts annimmt ; statt assumptio (Mariae) sei visitatio zu lesen, und das Ver-
hör habe demnach am 6. — 9. Juli stattgefunden. Es steht aber nicht nur ein-
mal, sondern zweimal ausdrücklich „assumptio" in dem Bericht; auch könnte
es bezüglich des 9. Juli nicht wohl „die Martis post visitationem" heissen (son-
dern „in üctava visitationis" o. ä. Die visitatio ist am 2. Juli). "Wahrschein-
licher ist, dass das Datum der Bulle sich auf den Beurkunduugsbefehl bezieht,
während ein Bericht aus Chinon noch vor der Ausfertigung der Reinschrift ein-
traf und so in dieser verwertet werden konnte. Dafür spricht auch , dass eine
grosse Anzahl von Schriftstücken vom 12. August datiert ist (Reg. Clem. ann.
HI, 281 — 302 und 386 — 396); dieselben können unmöglich alle an diesem Tage
konzipiert und mundiert sein.
' Balüze a. a. O. 123; die „milites G. et G." sind natürlich Nogaret und
Plasian, die „beiden Wilhelme", wie sie oft genannt werden (vrgl. im folgenden
Kapitel); einen „Guillelmus de Marigny" (Schottmüller I, 198) giebt es gar
nicht.
"" Vrgl. unten. a Riqault 59—61.
Nogaret's Thätigkeit als Grosssiegelbewaliror 1307 bis März 1310. 167
5.
Im September 1308 finden wir Nogaret in einer Angelegenheit
thätig, die uns wieder einen Einblick in das stetige AVachsen der
königlichen Macht unter Philipp dem Schönen gewährt. Hugo der
Braune, der Graf von La jMarche und Angouleme, war ohne männ-
lichen Erben gestorben, und Philipp eilte sich, die beiden Grafschaften
der königlichen Domäne einzuverleibend Aymar von Valence,
der Graf von Pembrocke, erhob auf dieselben Ansprüche. Philipp
beauftragte Nogaret, mit ihm zu unterhandeln und ihn zum Verzicht
zu bewegen. Nogaret gelangte zum Ziel: durch eine Uebereinkunft
entsagte Aymar im September seinen Ansprüchen gegen eine Ent-
schädigung. Auch in dem Vertrag, den der König mit Maria von
La Mar che, der Gräfin von Sancerre, abschloss, die gleichfalls auf
die Grafschaft La Marche Anspruch erhob, findet sich Nogaret
unter den Zeugen, wie auch Enguerrand von Marignj, ein anderer
Minister Philipp's^.
Im Oktober 1308 begann der Prozess gegen Guichard.
Am 6. dieses Monats, einem Sonntag, eröffnete Philipp das ganze
Verfahren genau wie früher das Vorgehen gegen Bonifaz und das
gegen die Templer durch eine Volksversammlung in den Gärten des
Königs^. Es folgten dann das Verhör, in welchem Guichard alle
Anschuldigungen mit Entrüstung zurückwies, und die Zeugenaus-
sagen*. In dieser ersten Phase des Prozesses ist Nogaret noch
nicht nachweisbar; doch unterliegt es wohl kaum einem Zweifel,
dass er dabei sowohl vor wie hinter den Koulissen eine bedeutende
Rolle gespielt hat. Nach Beendigung der Zeugenaussagen wurden
die weiteren Verhandlungen zunächst auf den 23. Dezember 1308
vertagt, während der weltliche Besitz des Bischofs am 18. Oktober
mit Beschlag belegt ward^ Aber die Wiederaufnahme des Pro-
zesses verzog sich bis in den Februar 1309". Der Grund hiervon
w^ar weniger ein Unwohlsein des Erzbischofs von Sens als die Vor-
bereitung neuer Anklageartikel gegen Guichard, die man schon seit
dem Herbst 1308 betrieb. Bisher hatte es sich luir um den angeb-
lich durch Zauberei des Bischofs verursachten Tod der Königin
' BOüTARIC 8.
- DOPUY, Difl". i»r. 616, 1. und 2. Absatz. — Enguerrand von Marigny
erhielt im März und August 1309 verschiedene Landanwoisungcn (Arch. uat.
J.T 41 nr. 61, 42 B nr. 104).
3 RiGAULT 65. * Ibid. 60—94.
* Ibid. 60. ** Ibid. 94.
168 6. Kapitel.
Johanna und den angeblichen Versuch einer Vergiftung Karl's von
Valois und des Thronfolgers Ludwig gehandelt. Jetzt kam hinzu
die Anklage wegen Vergiftung der Königin-Mutter Bianca, sowie
wegen verschiedener anderer Verbrechend Und hier können wir
wenigstens in einem Punkt die Tliätigkeit Nogaret's nachweisen.
Auf dem Rücken eines Entwurfs der neuen Klagepunkte findet sich
die Notiz-:
„Li article contre l'evesque de Troies.
Les noviaus articles et la commission le pape contre l'evesque
de Troies, que Ton baillera monseigneur Guillaume de
Nouguaret."
Der Entwurf, der wohl von Guichard's altem Gegner Xoffo
Dei herrührt, wurde also zunächst Nogaret zur Ansicht unterbreitet:
auch die schwierigen den Prozess gegen Guichard betreffenden Dinge
hatte Philipp in die Hand seines Grosssiegelbewahrers gelegt, und
Xogaret verstand es wohl, der weltlichen Gewalt in dem geistlichen
Gerichtshof, der über Guichard zu richten hatte, den entscheidenden
Einfluss zu verschaffen. Nachdem die neuen Klageartikel fertig
gestellt waren, wurde endlich am 13. Februar 1309 die Unter-
suchung wieder eröffnet und die folgenden Monate hindurch fort-
gesetzte
Clemens hatte in Poitiers die Kardinäle auf den Januar 1309 nach
Avignon, also auf nichtfranzösisches, aber für französischen Einiluss
immerhin sehr leicht erreichbares Gebiet, geladen und hatte hier auch
die Untersuchung gegen Bonifaz VIII. eröffnen wollen^. Doch traf
er, da er den Beginn des Prozesses möglichst hinausschieben wollte,
wohl absichtlich erst im März in Avignon ein und that auch in der
Folge zunächst nichts zu der Einleitung der Untersuchung. Peginald
von Supino, jener Genosse Nogaret's beim Ueberfall von Auagni,
den Philipp jetzt gebeten hatte, gleichfalls als Ankläger Bonifaz' VIII.
in Avignon zu erscheinen, und den er zu seinem Ritter ernannte,
konnte vorderhand nichts thun, als am 25. April 1309 zu Nimes
öffenthch eine Urkunde über einen Ueberfall ausstellen zu lassen,
den ihm auf seiner Reise von Itahen nach Avignon, keine drei
> RiGAULT 95—99. - Ibid. 95. » Ibid 105 ff.
' Vrgl. oben. In der Bulle „Rodemptor noster" (13. Sept. 1309) behauptete
Clemens, er habe ursprünglich zu Poitiers den Beginn des Prozesses bereits auf
den ersten Gerichtstag nach Mariae Reinigung (d. h. auf den 3. Februar) 1309
festgesetzt, sei dann aber am Erscheinen verhindert gewesen; dagegen erklärten
später Philipp's Gesandten in Aviguuu, hiervon nichts zu wissen; DüPUY, Diff.
pr. 379.
Nogaret's Thätigkeit als Grosssiegelbewahrer 1307 bis März 1310, 169
Stunden vor dieser Stadt, Anhänger Bonifaz' VIII. bereitet hatten,
und dem er nur durch die Gnade Gottes entkommen sei; er wollte
es so rechtfertigen, dass die Zeugen, die er mitgebracht hatte, wieder
nach Hause gereist waren. Es gelang dem Papst, seine Politik des
Hinausschiebens trotz des Drängens des Königs den ganzen Sommer
1309 fortzusetzen, während er dem gegen Philipp's Wünsche ge-
wählten deutschen König Heinrich, der eben damals die päpst-
liche Approbation nachsuchte, dieselbe ohne Zaudern erteilte. Erst
am 13. September geschah endlich in der Angelegenheit des Pro-
zesses gegen Bonifaz wieder ein neuer Schritt: die Bulle „Redemptor
noster" lud die Ankläger und Verteidiger dieses Papstes auf den
ersten Gerichtstag nach Reminiscere, d. h. auf den 16. März 1310,
nach Avignon; an diesem Tag sollte der Prozess beginnend
Wie durch diese Untersuchung in Avignon das Material ge-
sammelt werden sollte, auf Grund dessen dann das Konzil von Vienne
das Urteil zu fällen hatte, so musste auch für die Templerangelegen-
lieit, mit der sich ja dieses Konzil hauptsächlich beschäftigen sollte,
ein Material beigeschafft werden, auf das man sich von kirchlicher
Seite berufen konnte. Es wurde daher von Clemens jetzt eine
Kommission ernannt, die sich aus sieben Mitgliedern zusammen-
setzte-; an der Spitze derselben stand Aegidius Aycelin, den wir
schon in Poitiers als Anhänger des Königs kennen lernten. Diese
Kommission schritt im Xovember 1309 in Paris zu einem ersten
Verhör. Natürlich hatte Philipp wieder dafür gesorgt, dass immer
einer seiner Räte den Sitzungen beiwohnte und eventuell auch in
entscheidender Weise eingreifen konnte. Von besonderem Interesse
war es, als am 2i). Xovember der Grossmeister Jakob von Molay
vor der Kommission erschien^. Als ihm die Bulle „Faciens miseri-
cordiam" mit den darin enthaltenen angeblich von ihm zu Chinon
gemachten Geständnissen verlesen ward, bekreuzte er sich und ver-
langte in höchster Entrüstung, man möge hier wenigstens das
Recht walten lassen, das bei Sarazenen und Tartaren gelte, wo man
so verlogenen Scheusälern den Kopf abschlage oder den Bauch auf-
schlitze. Hierauf wandte sich der Grossmeister an Wilhelm von
Plasian, den Vertreter des Königs, wie um bei ihm Schutz zu
suchen gegen die päpstliche Kommission, die natürlich den Inhalt
» Vrgl. über diesen Abschuitt Baillkt 27!»— 28'J; Drumans II, 191 — l!t3;
Renan 309f.; Wenck 136—139; SchottmCller I, 221; Hekkle-KnoI'klek VI,
440 f.
2 Schottmüller I, 299 f.; Lea III, 289; PurTZ 183; C.melin 387 f.
3 MiCHELET I, 32—35.
170 6. Kapitel.
einer Bulle nicht bezweifeln lassen konnte. Plasian versicherte den
Grossnieister seiner Freundschaft, schon allein da sie ja als Ritter
Standesgenossen seien, und es gelang ihm, den peinlichen Zwischen-
fall vorderhand dadurch zu erledigen, dass er Molay überredete, sich
zwei Tage Bedenkzeit anszubitten, damit er nichts unüberlegtes
sage; dies wurde dem Grossmeister gewährt. Am 28. November
fand das zweite Verhör statt'; diesmal erschien, nachdem die Verhand-
lungen schon begonnen hatten, als Vertreter des Königs Wilhelm
von Nogaret, Es hatte seinen guten Grund, dass der erste
Minister Philipp's kam : die ganze Angelegenheit war an einem
kritischen Punkt angelangt, Molay, der in der Zwischenzeit be-
arbeitet und auf den Papst vertröstet worden war'^, erklärte, zu-
nächst nichts weiter thun, sondern eine Unterredung mit dem Papst
abwarten zu wollen; diesem werde er dann nach Kräften sagen, was
Christi und der Kirche Ehre sei. Danach lobte er eingehend das
segensreiche Wirken des Ordens, und als man ihm entgegenhielt,
dass dies allein, wenn der Glaube fehle, zum Heil nicht genüge, da
erklärte er, „dass er wohl an einen Gott glaube und an die Drei-
heit der Personen und an die anderen Punkte des katholischen
Glaubens, und dass ein Gott sei und ein Glaube und eine Taufe
und eine Kirche; und wenn sich die Seele vom Körper trenne,
dann w-erde klar werden, w^er gut und wer schlecht sei, und jeder
von uns wisse dann die Wahrheit auch über das, was hier verhandelt
werde". Als das Verhör an diesem Punkt angelangt war, ergriff
Nogaret das Wort und verwies auf eine angebliche Erzählung in
der Chronik von Saint Denis ^, wonach zur Zeit Saladin's, „des
Sultans von Babylonien", der damalige Grossmeister und andere
Grosse des Ordens Saladin den Treueid leisteten, und Saladin selbst
auf die Kunde von einem den Templern zugestossenen Unglück
öffentlich erklärte, dies sei die Strafe dafür, dass die Templer dem
Laster der Sodomie^ huldigten und von ihrem Glauben und ihrer
' MiCHELET I, 42 — 45.
^ „Audiverat in quadam littera apostolica, que sibi lecta fuerat, contineri,
quod dominus papa ipsum et quosdam alios magnos ordinis templariorum rcser-
vaverat sibi."
^ Wie Nogaret zu dieser Geschichte kam, die sich in keiner der uns er-
haltenen Quellen findet, wissen wir nicht.
* Es muss übrigens daraufhingewiesen werden, dass unter „Sodomie" nicht
etwa das vom heutigen Strafgesetzbuch so bezeichnete Delikt zu verstehen ist,
sondern der den Templern ja schon mehrfach vorgeworfene unerlaubte Umgang
untereinander; vrgl. Ddpüy, Diff. pr. 104 (nr. XV); Chron. von St. Albans, ed.
RiLEY, 493 (unten).
Nogaret's Thätigkeit als Grosssiegelbewahrer 1307 bis März 1310. 171
Ordensvorschrift abgefallen seien. Molay wusste hiervon nichts und
konnte nur versichern, dass er wenigstens in seiner Jugend innnor
nach Kampf mit dem Sultan gedürstet habe \ .Schliesslicii bat er
die Kommission und Nogaret darum, die Messe und anderen Gottes-
dienst besuchen sowie seine Kapelle und Kai)läne halten zu dürfen;
dies wurde ihm unter Belobung seiner Frömmigkeit zugesichert.
Damit war auch dieses Verhör beendigt; noch am 28. November
vertagte die Kommission ihre Sitzungen auf den Februar 1310.
Eine Unterredung mit dem Papst ist dem unglücklichen Grossmeister
nie gewährt worden. —
6.
Hat so Xogaret auch 1309 in den Hauptfragen der französi-
schen Politik eine überaus wächtige Rolle gespielt, so ist damit seine
Thätigkeit doch keineswegs erschöpft. So finden wir seinen Namen
in den Protokollen der beiden Parlamente dieses Jahrs genannt.
Aber Nogaret tritt uns hier nicht mehr wie früher als einfacher
Berichterstatter oder als untersuchungführender Rat entgegen, son-
dern er zeigt sich auch hier als den leitenden Minister, bei dem die
letzte Entscheidung liegt. In einem Fall, wo es sich um die Be-
strafung des Bischofs Raimund von Gabors und des Herrn von
Montpezat^ handelte, weil diese zwei zum Tod verurteilte Leute
trotz einer von denselben an den König gerichteten Apjjellation
hatten hinrichten lassen, sorgte er selbst für die richtige Behand-
lung der wichtigen Angelegenheit ^ Und bei einer anderen Gelegen-
heit sehen wir, dass er ein Urteil nicht veröffentlichen liess* — wir
wissen nicht aus welchem Grunde.
Um diese Zeit ergaben sich allerhand Streitigkeiten betreffs des
Nogaret'schen Grundbesitzes. Nachdem Nogaret schon bald
nach der Ueberweisung Tamarlets mit der Stadt Lunel in Zwist
geraten war"', erhob jetzt das Kloster Psalmodi gewisse Ansprüche,
durch die es in Konflikt mit Nogaret kam. Beide Parteien einigten
sich am 23. August 1309 auf Clemens von Fraxinum, den Ober-
richter der Seneschallei von Beaucaire, als Schiedsrichter, und dieser
schlichtete am 14. Januar 1310 den Streit, indem er die beider-
seitigen Rechte genau begrenzte; die von ihm getroffenen Bestim-
mungen wurden im September 1310 vom König bestätigt. Eine
» Vrgl. hierzu Gmelis 228.
* Montpezat, 22 km südl. von Cahors.
8 Olim Uli, 377 (nr. XVII). * Ibid. 402 (nr. XIV).
-' Luuel hatte seiue Ansprüche damals nicht durchsetzen k.'.uncn; Olim
Uli, 266 f. (nr. LVII).
172 6. Kapitel.
iioclimalige Vergrösseriing seines Besitzes erreichte Nogaret 1310
durch den Austausch seines Hauses, das er noch in Montpellier
besass, gegen die an seine Besitzung Massilargues stossende, bisher
den Johannitern gehörige „Terre de Liviere"^ und durch eine weitere
Landanweisung seitens des Königs, welche Wilhelm Bonfuille, der
auch diesmal wieder als Vertreter Xogaret's in dessen territorialen
Geschäften auftritt, durch Hinweis auf ein noch immer bestehendes
Manko an den Nogaret zugesicherten 800 Pfund jährlichen p]in-
kommens erlangte; mit dieser am 28. Februar 1311 durch Peter
von Broc, den Seneschall von Beaucaire, geschehenen letzten Ueber-
weisung königlichen Besitzes hat die sich über 6^/2 Jahre hinziehende
Geschichte des Entstehens und Wachsens der Xogaret'schen Grund-
herrschaft ein Ende -.
In einer wichtigen Angelegenheit finden wir Nogaret um die
Jahreswende 1309/1310 beschäftigt. In Lyon hatten die bestän-
digen Streitereien zwischen dem Erzbischof und der Bürgerschaft
schon Philipp III. Veranlassung gegeben, sich in die Angelegenheit
dieser eigentlich zum Deutschen Reich gehörigen Stadt zu mischen,
und Philipp der Schöne hatte diese Politik fortgesetzt. Der Erz-
bischof hatte sich 1307 unter den Schutz des Königs gestellt und
mit diesem einen Vertrag geschlossen. Als aber im folgenden Jahr
Peter von Savoyen auf den erzbischöfiichen Stuhl erhoben wurde,
wollte er diesen Vertrag nicht anerkennen und insonderheit den darin
vorgesehenen Fidelitätseid nicht leisten. Er hoffte, seinen Stand-
punkt in Paris durchsetzen zu können und begab sich daher Ende
1309 persönlich nach der Hauptstadt. Der König beauftragte
Nogaret mit den Verhandlungen, die dieser im Hause des Erz-
bischofs führte, welches nahe der Franziskanerkirche lag. Nogaret
erinnerte daran, dass dem König nach dem 1307 geschlossenen
Vertrag die Oberhoheit über Kirche und Stadt zustehe, weshalb
der Erzbischof den Lehnseid nicht weigern könne. Peter machte
allerhand Ausflüchte und meinte, der Vertrag enthalte verschiedene
Unklarheiten. Nogaret wollte ihm entgegenkommen, indem er ihm
über unklare Punkte Reservationen erlaubte und sich als Grosssiegel-
' Ch. d'Aiqrefeüille: „Hist. de la ville de Montpellier", nouv. edit. III, 534.
^ Vrgl. über diese territorialen Dinge: Menarü I, 457 — 459, 462 f., pr. 219
bis 226 (ur. 137—138); Renan 274 f.; 303 f. Auch hier habe ich mich im Hin-
blick auf die zu erwartende Arbeit von Thomas (vrgl. S. 126 Anm. 2) kurz
gefasst. — Erwähnt sei noch, dass Plasian am 10. und 26. Januar 1308 gleich-
falls allerhand Ländereien bei Nimes überwiesen erhielt (im Wert von 200 Pfund),
was Philipp im Mai 1308 bestätigte; Arch. nat. JJ 44 nr. 171.
Nogaret's Thätigkeit als Grosssiegelbewahrer 1307 bis :\Iiir/, 1.310. 173
bewahrer des Königs erbot, ihm über dieselben eine Urkunde aus-
zustellen; auch andere Bedenken des Erzbischofs suclite er zu zer-
streuen, wobei er besonders darauf hinwies, dass ja durchaus nichts
Neues, sondern nur ein Einhalten des geschlossenen Vertrags ver-
langt Averde. Aber Peter von Savoyen wollte sich eben auf diesen
nicht mehr einhissen und schützte daher vor, sich erst in Lyon hier-
über noclnnals beraten zu müssen, worauf er wieder dorthin ab-
reistet — Bereits 1310 brach in Lyon die offene Emi)örung gegen
Philipp aus, die dieser mit Watiengewalt niederwarf, worauf 1313
die völlige Einverleibung der Stadt in Frankreich erfolgte.
So nahte allmähhch der 16. März 1310, der von Clemens für
den Beginn des Prozesses gegen Bonifaz anberaumte Termin.
Philipp- hatte auch zu dieser Angelegenheit in erster Linie wieder
Nogaret bestimmt, der hierbei sich und sein Verhalten gegen Bo-
nifaz zugleich verteidigen konnte; sein langjähriger Kampfgenosse
Plasian, der ja gleichfalls schon 1303 Bonifaz der Ketzerei geziehen
hatte, sollte ihn auch auf diesem gefährlichen Gang begleiten. Denn
ein gefährlicher Gang war es in der That, den die beiden jetzt nach
dem ausserhalb der Grenzen Frankreichs gelegenen Avignon unter-
nahmen. "Wir erwähnten seiner Zeit, dass Nogaret 1304 öfters her-
vorgehoben hatte, dass er seiner Gegner wegen sich nicht mehr
ohne Lebensgefahr nach Italien zum Papst begeben könne; jetzt
war der Sitz der Kurie zwar näher, aber der Ueberfall Supino's
zeigte, dass die Verhältnisse darum kaum minder gefährlich waren.
So ist es denn begreiflich, wenn Nogaret im Februar 1310, vor
seiner Abreise nach Avignon, ein Testament machtet Er bat
den König, es vor ihm aufsetzen zu dürfen, und Philipp liess über
dasselbe in seinem Namen eine Urkunde ausstellen'. Dieses Testa-
^ DüPüY, Diff. pr. 616; Menestrier: „Hist. civile ou consulaire de la ville
de Lyon" (Lyon 1696) 423-425, pr. 48 f.; Hüfker: „Die Stadt Lyon und die
Westbälfte des Erzbistums" (Münster 1878) 133. Der Bericht Nogaret's über
die Verhandlungen ist vom 7. .Tauuar 1310. Ueber Lyon vrgl. die Bemerkungen
Nogaret's bei DiPuy, Diif. pr. 319 f. — Auch sonst scheint Nogaret damals mit
verschiedenen Missionen betraut gewesen zu sein: am 7. März 1310 ordnete riniiin»
an, dass die von Nogaret „pro quibusdam nostris secretis negotii» . . . per
eundem expletia" gemachten Auslagen von 6000 Pfund Pariser Währung be-
glichen würden; Arch. uat. JJ 42 A nr. 76.
- Der König selbst war, wie Clemens (binh das Schreiben „Quia solus"
vom 2. Februar 1310 ausdrücklich hervorhob, als über den Parteien stehend,
nicht unter den Geladenen mit einbegriireu; Duumann II, 194.
^ Auszugsweise gedruckt in der Hist. de Lang. X, ]>r. ril2 f. — Renan 313 f.
■' Obgleich Exkommunizierte eigentlich gar kein Testament machen konnten!
Nogaret behauptete eben, in "Wahrheit sei er gar nicht im Banu.
174 6. Kapitel.
nient ist für uns auch insofern von besonderem Interesse, als wir in
ihm zum ersten Mal aust'ülnlicher von No gar et 's Familienver-
hältnissen hören, von seiner Frau Beatrice, seinen beiden Söhnen
Kaimund und Wilhelm, seiner Tochter Wilhelma, seinen Neffen
Bertrand und Thomas, den Söhnen eines jüteren, schon verstorbenen
Bruders', und einem anderen Neffen Bertrand, dessen Vater Gil-
debert hiess; die Tochter war damals schon verheiratet, und zwar
mit Beranger von Guilhem, dem Sohn des gleichnamigen Seigneurs
von Clermont-de-Lodeve^. Nogaret bittet in seinem Testament zu-
nächst, im Fall seines Todes in der Dominikanerkirche zu Paris bei-
gesetzt zu werden, oder aber in Nimes, ,.wenn er näher bei dieser
Kirche sterben sollte", wie bezeichnend hinzugesetzt ist. Raimund,
sein ältester Sohn, soll Universalerbe sein, Wilhelm jählich 300 Pfund
erhalten, die dem Vater von Raimund von Bearn^ gezahlt wurden,
und Wilhelma die vereinbarte Mitgift^ und ausserdem eine einmalige
Zahlung von 100 Pfund. Wenn einer der Söhne ohne solche Nach-
kommen, die dem weltlichen Stand angehörten^, stürbe, so solle der
andere sein Erbteil erhalten; stürben sie beide ohne „weltliche^"
Nachkommen, so solle in erster Linie die Tochter folgen, dann
^ Derselbe hiess nach Lafaille, Annales de Toulouse 11, 383 Pons; von
ihm stammten die Herzöge von Epernon ab. Vrgl. Anselme-dü Fourny
III, 853; Hist. de Lang. X, notes 55 (nr. III).
^ Diese Ehe war von Xebenumständen begleitet, die ein gewisses Interesse
beanspruchen. Nogaret hatte seiner Tochter 3000 Pfund Mitgift versprochen,
dieselben aber nicht bar ausbezahlt, sondern statt dessen eine ebenso hohe Schuld
übernommen, die der Seigneur von Clermont-de-Lodeve (im heutigen Dept.
Herault) an den König zu entrichten hatte. In den Kämpfen der Krone mit
der Grafschaft Toulouse hatte die Stadt sich mit ihrem Herrn überwerfen;
dieser stand auf der Seite des Königs, jene auf der des Grafen von Toulouse.
Hierfür war Clermont durch den Verlust aller seiner P'reiheiten gestraft worden,
hatte es aber doch verstanden, verschiedene Rechte seinem Seigneur gegenüber
zu behaupten, bis dann dieser gegen 3000 Pfund von Philipp eine Bestätigung
des alten Spruchs erhielt. Dies war die Schuld, die nun Xogaret übernahm;
aber auch er zahlte nur 1000 Pfund, während ihm der Rest vom König am
1. Juli 1308 erlassen wurde. Beilage VIII; vrgl. Anselme - du Fourny VI, 299
(hiernach ist die Ehe 1306 eingegangen worden), Renan 304 (nach Mitteilun-
gen BouTARic's), Hist. de Lang. IX, 281 Aum. (Molinier) und für die Vor-
geschichte Arch. nat. JJ, C Blatt 37 f.
^ Wohl derselbe, von dem Hist. de Lang. IX, 356 die Rede ist. Auch
in dieser Notiz erkennen wir eine der vielen Beziehungen, die Nogaret noch zu
dem Süden hatte.
^ Vrgl. oben Aum. 2.
^ Man beachte, dass das Testament charakteristischer Weise alle etwaigen
geistlichen Mitglieder der Familie enterbt.
Nogaret's Thätigkeit als Grosssiegelbowahrcr 1307 bis INIärz i;5U). 175
deren nicht-geistlichen Söhne iinil , wenn solche nicht vorhanden
Wcären, deren nicht-geistlichen Töchter. Sollte keines der Kinder
in der vorausgesetzten Weise Nachkommen erhalten, dann sollten die
Neffen Bertrand nnd Thomas oder ihre männlichen, nicht-geistlichen
Nachkommen erben, u. s. w.; nach ihnen folgt der andere Neffe
Bertrand, der Sohn des Gildebert, im Erbanspruch. Nogaret's
Gattin Beatrice soll ihre vom Vater erhaltene Mitgift, bestehend aus
1500 Pfund, sowie standesgemässen Unterhalt erhalten.
Für die Dauer des Aufenthalts Nogaret's in Avignon niusste
für das Amt des Grosssiegelbewahrers ein Stellvertreter ernannt
werdend Am 27. Februar 1310^ übertrug der König dasselbe daher
dem Erzbischof Aegidius Aycelin von Narbonne, der uns als
Anhänger der königlichen Sache schon bekannt ist. Nogaret machte
in Avignon möglichst geringen Gebrauch von dem Titel eines Gross-
siegelbewahrers, obgleich er auch während seiner Abwesenheit aus
Frankreich der eigentliche Siegelbewahrer des Königreichs blieb und
Aegidius Aycelin nur sein Stellvertreter war^.
Als am 16. März 1310 der Prozess in Avignon eröffnet wurde,
waren die Gesandten des Königs dort bereits anwesend'^; sie mögen
also Ende Februar Paris verlassen haben. Ausser Nogaret und
Plasian gehörten noch zu dieser wichtigen Gesandtschaft Philipp's
die Ritter Peter von Gaillard und Peter von Broc''", sowie
Alanus von Lamballe, der Archidiakon von St. Brieuc*'. In
Nimes scheint man sich versammelt zu haben, um sich gemeinsam
und unter dem Schutz Bewaffneter'^ nach Avignon zu begeben.
' Vrgl. über das folgende: Hist. de Laug. X, notes 57 f. (nr. VIII).
- Arch. nat. JJ 45, Eintrag auf Blatt 8 oben; Dcchesne 264; Anselme-
Dü FoüRNY VI, 301; Gallia christiana VI, 86.
' In Avignon sagten die Bonifazianer u. a.: „eum [seil. Guillelmum de N.l
cancellarium suum fecit [seil, rex], qui ipsura caucellariae ofticiuni cxercuit et
exercet"; DupUY, Diff. pr. 487. Nogaret erwiderte, wie bereits bemerkt, dass
er zwar nicht Kanzler, aber Grosssiegelbewahrer in der That sei.
* DuPUY, Diff. pr. 368.
' Der schon einmal erwähnte Seneschall von Beaucaire, auch Peter von
Blanascum genannt; DupuY a. a. 0.; Menärd I, 463.
'^ Menard a. a. 0. Eben im heutigen Arrondissemeut St. Brieuc liegt
Lamballe.
' Cont. Quill. Xang., ed. Geraud I, 374. Die Behauptung, Nogaret sei
auch persönlich geladen worden, ist unrichtig; Dlply, Dill", pr. 372: „ego Guillel-
mus de Nogareto, licet non nominatim citatus." Vrgl. ferner über den Beginn
des Prozesses: BERNHARDr.s Guidonis, Rec. des hist. XXI, 719C — 1); Cont. Toi.
Luc, MiRATORi XI, 1232 p]; Auoii. 8. Mart. Chron., Mou, Germ. SS. XXVI,
441 ZI. 22-24; Cont. Can. S. Rudberti, ibid. IX, 820 ZI. 26— 31.
176
7. Kapitel.
Der Prozess gegen Bonifaz VIII. und das Ende der Templer.
Nogaret's Tod. (März 1310 bis April 1313.)
1.
Am 16. März 1310, dem Montag nach Reminiscere, wurde der
lang angekündigte Prozess gegen Bonifaz VIII. von Clemens V.
durch ein feierliches Konsistorium eröffnet \ Dasselbe fand im Palast
der Dominikaner^ statt, der dem Papst in Avignon als Wohnung
diente. Eine grosse Zahl geistlicher und weltlicher Personen war
anwesend, darunter befanden sich viele Kardinäle und die Gesandten
Philipp's, die, wie es scheint, mit Rücksicht auf ihre Sicherheit erst
an diesem Tage in Avignon eingetroffen waren ^. Zunächst liess
Clemens durch den Notar Johann von Veroli die Bulle „Redemptor
noster" vom 13. September 1309 verlesen, durch welche er die Par-
teien geladen hatte; hieraufbrachte Nogaret allerliand Klagen und
Einwände vor, die er demnächst auch schriftlich einzureichen ver-
sprach*. Sodann meldeten sich die Verteidiger Bonifaz' VIII., zwölf
an Zahl-, es waren lauter Italiener, nämUch ausser dem zum Wort-
führer bestimmten ]\[agister Jakob von Modena der uns von Anagni
her bekannte Kardinal Franz Gaetani, ferner Theobakl von Anagni^,
^ Das über dasselbe aufgenommene Protokoll bei Dupuy, Diff. pr. 367 — 370.
Das ganze Protokoll des Prozesses befindet sich in dem Registerband Arch. nat.
J 493 (Dupuy, DifF. pr. 367 — 521; stellenweise nur ein Auszug); ein weiteres
Protokoll des letzten Teils (November-Dezember 1310; Dupuy, Dift". pr. 502—514
und 522 f.) ibid. 492 nr. 805.
- „In palatio loci frati'um ordiuis praedicatoi-um, ubi idcm dominus papa
morabatur" ; vrgl. dazu den Bericht in der Rev. des quest. bist. XI, 24 (Wenck
173) nr. II.
» Cont. Toi. Luc, bei Muratori XI, 1232 E.
'' Vrgl. das Nähere in der am 20. März von Nogaret und Plasian über-
reichten Schrift.
'^ Gleichfalls ein Nepote Bonifaz' VIII.; vrgl. Dupuy, Diff. pr. 371, 405.
Prozess gegen Bouifaz und Enilo d. Templer. Nogaret's Tod. (1310—1313.) ] 77
Crescentius von Paliano, Blasius von Piperno, Konrad von Spo-
leto, Jakob von Sermoneta, Tlioinas von Morro, (ilotius von Ri-
mini \ der Kanonikus Baldredus Biset, Nikolaus von ^^'roli und
Ferdinand, der Kaplan des Kardinals Peter Ispanus. .Jakob von
Modena protestierte zunächst im Namen dieser zwölf Verteidiger
gegen jedes unrechtmässige Vorgehen in diesem Prozess, wie es sich
namentlich darin dokumentiere, wenn man sich mit solchen Gegnern
widerrechtlich einlasse; er dachte dabei ottenbar in erster Linie an
den gebannten Nogaret. Nachdem sich ihm Baldredus kurz an-
geschlossen hatte, forderte der Papst beide Parteien auf. ihre
AVünsche am folgenden Freitag schriftlich einzureichen, um dann
nach einer Woche, am 27. März, wieder vor ihm zu erscheinen.
Man bemerkt schon hier, wie es dem Papst um ein möglichstes
Hinausschieben der Angelegenheit zu thun war.
Nachdem Clemens dann am 19. März die Kardinäle Berengar
(Bischof von Frascati) und Stephan (Presbyter vom Titel des hei-
ligen Cyriacus) damit beauftragt hatte, am folgenden Tag die schrift-
lichen Erklärungen in seinem Namen entgegenzunehmen-, erschienen
am Freitag, dem 20. März, vor dieser Kommission zunächst die
Verteidiger des Bonifaz; Jakob von Modena überreichte im Namen
der übrigen eine kurze Schrift, in der sich dieselben nach "Wieder-
holung der Ausführungen vom 16. März als Verteidiger Bonifaz' VIII.
vorstellten. Hierauf erschienen auch die fünf Gesandten Philipp's
und überreichten drei Rollen und ausserdem ein Verzeichnis der
Kardinäle, welche als voreingenommen von der Untersuchung aus-
zuschliessen seien ^. Die beiden ersten Rollen enthielten die Reden,
die Nogaret und Plasian im März respektive Juni 1303 gegen Bo-
nifaz gehalten hatten*. Die dritte Rolle bestand allein aus elf an-
einandergehefteten Pergamentstücken und enthielt eine von Nogaret
und Plasian gemeinschafthch verfasste Note", in der die beiden
etwa folgendes ausführten: Das vom Papst am 16. März wieder ver-
lesene Zitationsedikt (die Bulle „Redemptor noster") sei in einer
' So heisst er bei Dupuy, Diff. pr. 370, 371 (ZI. 19 v. u.), 390, 399, 405,
467, 468, .502, 504, 506, 508, 509, 511, 512: ibid. 371 (ZI. 10 v. o.) ist fälsch-
lich „Luci'js" gedruckt.
- Dlply, Diff. pr. 370 f. '' Ibid. 372.
* Aus der Notiz Duplv's a. a. 0. könnte man schliessen, dass nur Noga-
garet's Rede überreicht wurde; aber dann wäre unklar, was die zweite Rolle
enthielt, und aus den Worten Xogaret's und Plasian 's ibid. 380 crjfiebt «ich,
dass man beide Reden einreichte.
•■' Ibid. 372—387; mit Recht bemerkt Renan 366, dass von solclicn gemein-
schaftlich abgefassten Stücken der Hauptanteil wolil auf Nogaret fiel.
R. Iloltzmaiin, Nogaret. 12
178 7. Kiii)itel.
"Weise gehalten, die man aus weiter unten anzuführenden Gründen
nicht annehmen könne, und es möge daher vom Papst öffenthch
wie es erlassen auch wieder zurückgenommen werden; sie, die Ge-
sandten Philipp's, legten Wert darauf, zu betonen, dass sie nicht auf
dieses Edikt hin, sondern freiwillig erschienen seien. Werde die
Bulle zurückgenommen, so seien sie nach wie vor bereit, die An-
klage zu vertreten, müssten aber privatim^ die Bitte stellen, die
Zeugen, von denen viele schon alt seien, bald zu vernehmen, und
zwar zur Vermeidung einer persönlichen Gefahr so, dass ihre Namen
nicht öft'entlich, sondern nur der Kurie bekannt würden. Einige von
den Kardinälen könne man nicht für unparteiisch gelten lassen,
weshalb man sie bei der Untersuchung nicht zulassen dürfe, zumal
Xogaret schon bei seinem Aufenthalt in Italien (1304) von ihnen
allerhand Unbilden zu erleiden hatte; die Namen solle man, wenn
möglich, nicht nennen, weshalb sie dem Papst schriftlich eingereicht
würden. Nachdem Nogaret und Plasian dann durch einen Hinweis
auf jene beiden Versamndungen vom Jahr 1303 und auf die bestän-
digen Bemühungen Philipp's bei Benedikt und Clemens gezeigt haben,
dass der jetzt eröffnete Prozess nichts Neues, sondern nur die Er-
füllung einer alten Forderung sei, legen sie die Gründe dar, weshalb
sie mit dem päpstlichen Erlass .,Redemptor noster" unzufrieden sein
müssten. Er sei formell wie inhaltlich zu beanstanden. Denn die
Form, eine derartige Vorladung, die sich auf einzelne Personen be-
ziehe, nur an die Kirche der jeweiligen päpstlichen Residenz anzu-
schlagen, sei durchaus ungenügend, und der Erlass, durch den Bo-
nifaz diese Art der Verkündigung für ausreichend erklärt habe-^
Verstösse gegen alle Gerechtigkeit und sei auch in der Folge nicht
aufrecht erhalten worden. Inhaltlich aber enthalte jene Vorladung
bald zu wenig und bald zu viel: die wichtigsten Dinge seien darin
zu vermissen — so der Vorwurf, dass Bonifaz unrechtmässig Papst
geworden sei, sowie die Anklagen wegen Häresie, Simonie und an-
derer schändlicher Verbrechen — wohingegen Bonifaz sogar gelobt
werde; andererseits sei es unrichtig, dass Plasian behauptet habe,
Bonifaz sei als Häretiker gestorben^, dass Philipp nicht nur ein
Verhör, sondern eine Verurteilung verlangt habe, u. a. m. Der
König könne daher diesen Erlass nicht annehmen. Im übrigen
müssten sie, die Gesandten, dagegen protestieren, dass die Vertei-
' rUt privatae personae"; Nogaret und Plasian unterscheiden zwischen
dem, was sie als Gesandte, und dem, was sie als Privati)ersonen sagen.
- „Rem non novam" vom 15. August 1303, Potthast nr. 25276.
^ Eine offenbare Tiftclei!
Prozess gegeu Bonifaz und Ende J. Templer. Noi,'aret's Tod. (1310 — 1313.) 1 79
<3iger des Bonifaz, deren ihnen unhekannte Namen man ihnen mit-
teilen solle, über irgend etwas gehört würden, ehe sie, ilire (iegner,
darüber vernonnnen wären. Hierauf wurden die einzelnen Anklagen
gegen Bonifaz in oft wörtlichem Anschluss an die Bede Xogaret's
vom 12. März 1303 vorgebracht; Clemens möge dieselben würdigen.
Auch protestierte Nogaret gegen die Bulle „Flagitiosum scelus":
Benedikt habe sich offenbar in voller Unkenntnis der Thatsachen
befunden. Zum Beweis dafür wirft Xogaret noch einen längeren
Bückblick auf das Geschehene, den wir als seine fünfte Apologie
zu bezeichnen haben; er habe nur l)ona fide gehandelt, habe als Va-
sall des Königs so überhaupt handeln müssen, habe sich in Anagni
weder an der Person noch dem Besitz des Papstes vergritien, und
sei von diesem selbst noch ausdrücklich absolviert worden. Daher
möge auch er, Clemens, ihm jetzt Gerechtigkeit widerfahren lassen.
— Mit der Abgabe dieser Erklärungen war die Angelegenheit für
eine Woche erledigt.
Schon diese Ausführungen Nogaret's vom 20. März zeigen, dass
es auch ihm mit einer Beschleunigung des Prozesses nicht ernst war.
Was er wollte, war nicht ein möglichst rasches Urteil, von dem er
ja gar nicht wusste, in welchem Sinn es von Clemens abgegeben
werde, sondern eine möglichst lange Untersuchung dieser dem Papst-
tum so unangenehmen Sache, damit durch eine breite Behandlung
der skandalösen Anklage möglichst viel Staub aufgewirbelt und
Clemens zum Nachgeben in anderen Dingen gegen einen Verzicht
des Königs auf die Weiterführung des Prozesses gegen Bonifi\z ge-
fügig gemacht werde. Zu diesem Zweck verlangte er die Zurück-
nahme der Bulle „Redemptor noster" und den Ausschluss einiger
Kardinäle von den Verhandlungen, zu diesem Zweck malte er
andererseits bei jeder Gelegenheit die Verbrechen Bonifaz' VIII.
aus und forderte eine möglichst rasche Vernehmung seiner Zeugen.
Die Verteidiger des Bonifaz stellten sich auf den Standpunkt, dass
man die Ankläger, insonderheit Xogaret, gar nicht hören dürfe, und
da Clemens eine möglichste Hinausziehung der Frage wünschte, um
keine Entscheidung fällen zu müssen, bediente er sich dieser P^in-
wände der beiden Parteien zur Erreichung seiner Absicht: er müsse
erst alles ordenthch überlegen, führte er innner wieder aus, und
vorderhand solle keiner Partei aus diesen Vorbereitungen ein Prä-
judiz erwachsen, da er ja zunächst erst entscheiden müsse, ob er
die bezeichneten Kardinäle, ob er Nogaret von den Vorhandlungen
ausschliessen solle oder nicht. Das ist der Sinn der „Reservationen-
des Papstes, die er am Schluss jedes Konsistoriums aussprach.
12*
180 "• Kapitel.
Ueber diese Präliniiiiaricn ist man thatsiiclilicli überhaupt nicht
hinausgekommen.
2.
Freitag den 27. März 1310 wurden die Verhandlungen, wie
Clemens bestimmt hatte, fortgesetzt'; wieder fanden sie in einem
feierlichen Konsistorium statt. Nogaret sprach diesmal in seinem
Namen und in dem des abwesenden Plasian; die drei anderen Ge-
sandten Piiilipp's waren gleichfalls zugegen. Nogaret erklärte, bei
der Anklage zu verharren, und verlangte dreierlei: die Zurücknahme
der Bulle „Redemptor noster", den Ausschluss der Verteidiger des
Bonifaz, die keinen Rechtstitel für ihr Auftreten geltend machen
könnten und deren Namen man ihm endlich nennen möge-, sowie
das baldige Befragen der Zeugen, aber ohne deren Namensnennung.
Dagegen wurden auf Wunsch Nogaret's, dem es jetzt so besser
schien, und mit Zustimmung des Papstes die Namen der von No-
garet und Plasian als parteiisch beanstandeten Kardinäle verlesen;
es waren acht an Zahl, nämlich die Kardinalbischöfe Leonardus von
Guartino, Peter Ispanus und Johann von Morro, der Kardinalpres-
byter Wilhelm und die Kardinaldiakonen Jakob und Franz Gaetani,
Rezard von Siena und Lucas Fliscus. Diese, meinte Nogaret, seien
von Bonifaz zum Kardinalat erhoben worden und könnten daher in
dieser Angelegenheit so wenig wie die Verwandten des Bonifaz ge-
hört werden. Ihm gegenüber vertrat diesmal Baldredus Biset
die Sache der Verteidiger und verlangte, dass man weder Nogaret
noch seine Zeugen zulassen oder mit ihren Anklagen hören dürfe.
Man redete noch verschiedentlich hinüber und herüber, sodann
schloss der Papst dies Konsistorium auf ganz ähnliche Weise wie
das erste: nachdem er sich nach jeder Richtung hin freie Hand ge-
wahrt hatte, setzte er den kommenden Mittwoch für beide Parteien
zum Einreichen schriftlicher Erklärungen fest. Nogaret solle ihm
da seine Zeugen nennen, von denen er wünsche, dass man sie ver-
nehme, und möge auch sonst, „was er wolle", ausführen und in-
sonderheit die Gründe angeben, weshalb man die Verteidiger in dem
Prozess nicht zulassen dürfe; und ebenso solle auch Baldred mit
seinen Genossen schriftlich niederlegen, weshalb man die Ankläger
' Das Protokoll Dupuy, Diff. pr. 387—390.
" Nogaret nahm hier eine ausserordentlich hochtrabende Sprache an; dass
er die Namen der Verteidiger thatsächlich immer noch nicht gekannt habe,
fällt doch sehr schwer zu glauben! Ueber den Rechtsgrund, ^veshalb er die
Verteidiger ausgeschlossen wissen wollte, vrgl. das am 1. April von ihm ein-
gereichte Schriftstück.
Prozess gegeu Bouil'az uutl Eiulo d. Tonipler. Nogiiret's Tod. (1310—1313.) 181
nicht hören dürfe, und was ihnen sonst anf dem Herzen läj^'e. Ein
neues Konsistorium solle erst wieder in 14 Tagen abgehalten werden!
Zur Entgegennahme der schriftlichen Erklärungen bestimmte
Clemens am 31. März wieder die beiden Kardinäle Berengar und
Stephan'. Am Mittwoch, dem 1. April, überreichten vor ihnen
zunächst Xogaret und Plasian ein auf zwei aneinandergeheftete
Pergamentblätter geschriebenes Schriftstück-. In demselben wiesen
sie darauf hin, dass die Ankläger in dem Prozess zugelassen, die
Verteidiger aber zurückgewiesen werden müssten; deim im Ketzer-
jirozess dürften ausser dem Angeklagten nur solche Zeugen ver-
nommen werden, die gegen den Beschuldigten sprächen^, und dies
Verfahren müsse natürlich auch dann eingehalten werden, wenn der
Angeklagte schon tot sei. Dies wird des längeren ausgeführt und
gezeigt, dass das Auftreten der Verteidiger ganz wider Recht sei.
Zum Schluss fordern die beiden dann wieder, dass die bejahrten
Zeugen jetzt ohne weiteren Aufschub verhört würden, und dass volle
Sicherheit gegeben werde für alle, die sich gegen Bonifaz aussprä-
chen. Hierauf überreichten namens der Verteidiger Jakob von
Modena und Nikolaus von Veroli jeder eine aus drei aneinander-
gehefteten Pergamentstücken bestehende Schrift , um zu erweisen,
dass man die Ankläger in diesem Prozess nicht zulassen dürfe ^.
Die beiden Schriftstücke'' enthalten ungefähr dasselbe. In dieser
Angelegenheit, in der überhaupt nur ein allgemeines Konzil urteilen
könne, müsse jeder Verteidiger gehört Averden , zumal Bonifaz sich
selbst nicht mehr verteidigen könne; Bonifaz sei der wahre Papst
lind immer ein gläubiger Christ gewesen, die Behauptungen Xogaret's
und Plasian's seien alle unrichtig. Dagegen dürfe man diese beiden
überhaupt gar nicht zulassen, da sie offene Feinde der Kirche
schlimmster Art seien, und Nogaret sogar von Benedikt, unter
dessen Augen die Schandthat von Anagni geschah, mit dem Bann
belegt worden sei. Es ist richtig, dass im Ketzerprozess Todfeinde
des Beklagten nicht vernommen werden sollten", und schon deshalb
gewinnt in der Folge eine besondere Bedeutung die Frage, ob das
' DuPUY, Diff". pr. 390. - Ibid. 391 (oben), 391—394.
^ "Wir wiesen seiner Zeit darauf liin, dass Xo<,'aret schon am 12. März 1303
das in Aussicht genommene Verfahren gegen Bonifaz auf eine Stufe mit dem
Ketzer-Inquisitionsprozess stellte. Im Ketzerprozess wurden im allgemeinen nur
Belastungszeugen vernommen, doch ist die Behauptung unrichtig, dass Ent-
lastungszeugen de iure ausgescldossen seien.
* DuPUV, DitV. pr. 391; vrgl. Cont. Toi. Luc, bei Mikatoki XI, 1233 A.
" DüPüY, Dirt". pr. 394—399, 399—403.
« HmscHius V 1, 483.
182 7. Kapitel.
frühere uml jetzige Vorgehen Xogaret's und Plasian's gegen Bonifaz
„bono zelo" oder, wie die Verteidiger behaujjteten, „malo zelo"^
(1. h. aus gehässigen Gründen, erfolgt sei. Der König und Xogaret
liatten immer behauptet, aus wahrem Glaubenseifer gehandelt zu
haben; behielten jetzt die Verteidiger Recht, so wäre dies zugleich
für Philipp eine schwere Niederlage gewesen. — Nachdem die Ver-
teidiger ihre beiden Schriftstücke übergeben hatten, zeigten No-
garet und Plasian noch ein anderes vor, das die Namen ihrer
Zeugen enthielt. Die Kardinäle wollten es zu Protokoll nehmen
lassen, indem sie versprachen, für die Geheimhaltung der Namen
Sorge tragen zu wollen. Da aber erklärten die beiden Ankläger^
sie könnten ihre Zeugen nur dann nennen, wenn man dieselben so-
gleich vernehmen wolle. Die Kardinäle antworteten, sie hätten hierzu
keine Vollmaclit^
Nun geschah wieder mehrere Tage lang nichts, und eben in
dieser Zeit, am 4. April 1310, verschob Clemens auch das auf
den 1. Oktober 1310 berufene Konzil um ein volles Jahr^, angeb-
lich weil die Untersuchung der Templerangelegenheit zu einem defini-
tiven Urteil noch nicht genüge. Die Politik des Hinausschiebens
schien ihm die einzige, von der er noch Erfolg erwarten konnte.
Freitag den 10. April trat das Konsistorium wieder zusammen^.
Nogaret und Plasian forderten zunächst abermals die Aufhebung
der Vorladungsbulle; dann möge man im Prozess fortfahren, um
über Schuld oder Unschuld des Bonifaz die Wahrheit ermitteln zu
können. Dabei hatten sie die Keckheit, zu versichern, dass der
König, obgleich er diesen Prozess so sehr betrieben habe, sich doch
mehr freuen würde, wenn man Bonifaz in demselben für unschuldig,
als wenn man ihn für schuldig befände. Hierauf folgten wäeder die
Forderungen betreffs der Verhörung der Zeugen und der Zurück-
weisung der Verteidiger, und zum Schluss die Erklärung, auch dies
werde man schriftlich einreichen. Als nun Baldred antworten
wollte, verschob Clemens, da es schon bald drei Uhr nachmittags
sei, die weiteren Verhandlungen auf den nächsten Tag, nachdem er
noch vorher auf das Verlangen Nogaret's und Plasian's diesen
versprochen hatte, die Namen ihrer Zeugen persönlich entgegenzu-
nehmen und für volle Sicherheit sorgen zu wollen.
Am folgenden Tag, dem 11. April, wurde also wieder ein Kou-
* DuPüY, Diff. pr. 391. — Eine Zeugenliste findet sich Arcli. uat. J 492
nr. 808.
- „Alma inater"; Reg. Clem., aun. V, 397—399 (ur. 6293).
" Dcpuv, Difi". pr. 403 f.
Prozess gegcu Bouifaz und Ende d. Templer. No<rai-et's Tod. {l'.ilO— Villi). 183
sistorium abgehalten'. Es geschah niclits neues: Baldred wieder-
holte seine Gründe, nach denen man Nogaret und Plasian in dieser
Sache gar nicht zulassen und mithin auch ihre Zeugen nicht hören
dürfe, worauf Clemens die Parteien wieder aufforderte, ihre Aus-
führungen bis Ostern, das in diesem Jahr auf den 19. April fiel,
schriftlich einzureichen und sich dann Montag den 27. April zu
einem neuen Konsistorium einzufinden.
3.
Es verlautet nichts von diesen neuen schriftlichen Eingaben.
Xogaret scheint w^ährend der Osterzeit überhaupt nicht in Avignon
gewesen zu sein. Wenigstens finden wir ihn am 26. April 1310 in
Saint-Laurent-des-Arbres, einem kleinen Ort etwa 15 km nord-
westlich von Avignon, wenig rechts des Rliune, also in französischem
Gebiet gelegen. Man benachrichtigte ihn daselbst davon, dass am
Tag zuvor Clemens das auf den 27. d. M. anberaumte Konsistorium
„aus gewissen Gründen" wieder verschoben habe, und zwar auf
Samstag, den 9. Mai^. Auch Plasian war damals nicht in Avignon;
vermutlich befand er sich bei seinem Kampfgenossen innerhalb der
Grenzen Frankreichs. Die beiden mochten sich da doch erheblich
sicherer fühlen als in der päpstlichen Residenz.
Clemens aber verschleppte den Fortgang der Angelegenheit
noch länger. Das auf den 9. Mai angesetzte Konsistorium wurde
von ihm am Tag vorher Geschäfte halber auf den 11. d. ]\r. ver-
schoben'^, und am 11. konnte es wieder nicht abgehalten werden:
der Papst hatte in der Nacht Nasenbluten gehabt, Grund genug,
die Sitzung auf den 13. zu verlegen*.
Endlich am 13. Mai, einem Mittwoch, konnte das Konsistorium
wieder zusannnentreten \ Es begann zunächst den gewohnten Ver-
lauf zu nehmen: Nogaret brachte zuerst wieder in längerer Rede
seine Gründe vor, weshalb die Ankläger zugelassen, die Verteidiger
aber von den Verhandlungen ausgeschlossen werden sollten. Als
nun aber die Verteidiger erwidern wollten, erhob sich der Papst,
da „es schon Mittag vorbei und ziemlich spät war", um die Sitzung
für heute zu schliessen. Doch wann sollte der Prozess seinen Fort-
gang nehmen ! Clemens hielt eine längere Rede, in der er zunächst
bemerkte, dass er die Meinung „einiger Doktoren", wonach ein Ge-
bannter nach einer blossen Begrüssung oder Anrede durch den Papst
' DtTUY, Diff". pr. 404—406. - Ibid. 40<n".
3 Ibid. 407 f. ' Il'id. 408 f. ' Ibid. 490—111.
184 7, Kapitel.
eo ipso als absolviert zu betrachten sei, für irrig halte, insofern
nicht erwiesen werden könne, dass es die Absicht des Papstes sei,
durch solche Begrüssung oder Anrede die Absolution zu vollziehen;
er selbst habe eine solche Absicht nicht gehabt und erkläre auch
für die Zukunft, dass, wofern er mit einem Gebannten wissentlich
oder unwissentlich verkehre, dieser Verkehr die Absolution nicht
bewirken solle. Das ging natürlich auf Xogaret, und wir sehen
daraus, dass er und seine Genossen die Thatsache, dass Clemens
sich mit ihm in Verhandlungen eingelassen hatte, zu der Behauptung
benutzten, es sei nun klar, dass Nogaret sich nicht im Bann be-
finde. Nach dieser Einleitung fuhr der Papst fort, er sei bereit,
den Prozess weiter zu führen und die Wahrheit endlich zu ergründen,
aber die Sache sei ausserordentlich schwierig, und zudem werde die
Hitze jetzt im Sommer so gross, dass ein längerer Aufschub nötig
sei. Die Parteien sollten all ihre Wünsche, ihre verschiedenen
Protestationen und Reklamationen am ersten Gerichtstag nach den
Kaienden des August (d. h. am 3. dieses Monats, einem Montag)
bei den hierzu bestimmten Kardinälen Berengar und Stephan schrift-
lich einreichen; am ersten Gerichtstag in der zweiten Woche nach
Allerheiligen ^ sollte dann wieder ein Konsistorium stattfinden. Da-
gegen versprach der Papst in der Zwischenzeit dem Wunsch Xogaret's
nachzukommen und die alten, kranken oder weit entfernten Zeugen
vernehmen zu lassen, ohne dass daraus aber ein Präjudiz für die
Verteidiger erwachsen solle. Nach diesen Worten erhob sich noch-
mals Nogaret und sagte, er sei zwar nicht der Ansicht, dass er
sich im Bann befinde, bitte aber dennoch den Papst in Ehrfurcht
um eine Absolution, damit sich niemand scheue, mit ihm zu ver-
kehren, und damit, im Fall er sich irre, seiner Seele kein Unheil
widerfahre. Der Papst möge die Absolution ad cautelam oder
anders erteilen; er, Nogaret, sei bereit, wenn man ihn in dieser
Sache gehört habe, sich den Beschlüssen des Papstes und der Kirche
willig zu fügen. Clemens antwortete, auch diese Angelegenheit sei
sehr schwierig und erfordere keine geringe Ueberlegung; er wolle
sie in Erwägung ziehen und dann entscheiden, wie es das Recht
und sein Gewissen verlange.
Man sieht, nachdem Nogaret auf die eine Art, sich nämlich
eo ipso als absolviert hinzustellen, nicht zum Ziel gekommen war,
bat er jetzt den Papst, der eben die Verhandlungen auf ein halbes
' Dienstag deu 10. November trat das Kousistorium wieder zusaiunien;
es brauchte uicht immer schon der Montag ein Gerichtstag zu sein; vrgl. Dlply,
Difl". pr. 509 (unten).
Prozess gegen Bonifaz uiul Endo d. Teiiipler. Xogaret's Tod. (i;ilO— 1313.) 185
Jahr unterbrach, direkt um seine Absolution. Diese Frage steht
in engem Zusammenhang mit dem ganzen Prozess, bei dem es ja,
wie schon hervorgehoben wurde, mit in erster Linie auf eine Ent-
scheidung darüber ankam, ob dem Vorgehen des Königs und Nt)garet's
gegen Bonifaz ein guter oder ein schhnnner Kifer zu Grunde ge-
legen habe. Behielt Nogaret darin Recht, dass er „bono zelo" ge-
handelt habe, so musste er natürlich absolviert werden.
Clemens hatte sich den Prozess den Sommer über vom Hals
geschafft, kam aber doch nicht zur Ruhe. Die Zeit war eine überaus
kritische. Am 23. Mai 1310 bat der Papst den Bruder Philipp's,
Karl von Valois, dafür Sorge zu tragen, dass der König von
dem Prozess abstehe^, aber Philipp beschwerte sich in einem
Schreiben vom 3. Juli ausdrücklich über den langsamen Fortgang
dieser Angelegenheit, worauf ihm Clemens am 23. August besänf-
tigend antwortete'-. Am 18. Juli beauftragte der Papst die Prälaten,
denen der Prozess gegen Guichard anvertraut war, den Beklagten
und die Akten der Untersuchung nach Avignon vor seinen Richter-
stuhl zu schicken^; bereits seit dem 13. Dezember 1309 war die
Untersuchung abgeschlossen, aber der Bischof und sein Besitz blieben
in den Händen des Königs, ohne dass etwas weiteres geschah^, und
aucli jetzt wurde dem Papst geantwortet, die Sache sei noch nicht
spruchreif"'. Was war diesmal der Grund des so aufs neue ge-
spannten Verhältnisses zwischen Philipp und Clemens? Die Templer-
angelegenheit wohl kaum; hier hatten sich zwar vor der päpst-
lichen Kommission, die im Februar 1310 ihre Thätigkeit wieder
aufgenommen hatte, viele Verteidiger gemeldet, aber seitdem Philipp
von Marigny*^, den der König im April 1310 auf den erzbischöf-
lichen Stuhl von Sens hatte bringen lassen, am 12. Mai 54 Templer
als rückfällig den Flammentod hatte erleiden lassen, ein Sciiicksal,
dem in der Folge noch mehr Ordensbrüder verfielen, verstummten
die den Orden rechtfertigenden Stimmen; die Kommission vertagte
sich am 30. Mai auf den 3. November 1310, und niemand wagte
mehr, den Absichten des Königs ernstlich zu widerstreben ^ Es war
etwas anderes, was Philipp mit Misstrauen gegen die in Avignon
geführte Politik erfüllte: Heinrich VII., der deutsche König,
rüstete zum Römerzug, und mannigfache Pläne wurden in Avignon
' DiPi-Y, Diff. pr. 290-292. - Ibid. 292—295.
^ RiGALLT 216. ' KiGAti.T 2141'. '' Ibid. 217.
" Ein Bruder iles Miuistcrs Eiit,'uerrfiiid von Miirit^iiy.
' Schottmüller I, 315—353; Lka 111, 291-297; Pkutz 195— 2U2; (iMKi.is
403—432.
186 7. Kapitel.
hieran geknüpft. Der Kardinal Jakob Stefaneschi war bemüht,
ein Einverständnis Heinrich's mit Robert von Anjou herzustellen,
der 1309 seinem Vater Karl II. auf den Königsthron von Neapel
gefolgt war; Hand in Hand sollte ein Bündnis Heinrich's mit der
Jvurie gehen, damit diese sich endlich dem EinHuss des französischen
Königs entreissen könne. Robert sollte von Heinrich mit dem Arelat
])elehnt werden, der mit Deutschland doch nur noch in ausserordent-
lich losem Zusammenhang stand, in der Hand der Anjou aber,
die hier ja ohnedies schon die Grafschaft Provence besassen, als
Mittelreich dem beständigen Vordringen Frankreichs einen Halt ge-
boten hätte'. Diese Pläne waren für Philipp allerdings äusserst be-
denklich. Sollte nicht der Prozess gegen Bonifaz, der ihm bei
seinen gegen die Templer gerichteten Forderungen schon so wesent-
liche Hülfe geleistet hatte, auch noch dazu dienen können, von der
Kurie einen Verzicht gegen ihre eben angedeutete Politik zu er-
kaufen? Vorerst durfte er jedenfalls auf keine Umstände fallen ge-
lassen werden.
4.
Nachdem am 13. Mai 1310 Clemens den Prozess gegen Bonifaz
auf Monate vertagt hatte, verliessen Nogaret und Plasian wieder
Avignon und begaben sich auf französisches Gebiet: schon am
21. Mai finden wir sie in dem auf dem rechten Rhuneufer gelegenen
Orte St. Andre^. Nogaret scheint sich später von hier in Ge-
schäften in die Gegend von Narbonne begeben zu haben, und auch
Plasian war im Sommer mit anderen Dingen in Frankreich beschäf-
tigt^. In St. Andre stellten die beiden eine Vollmacht für den
Archidiakon Alanus von Lamballe, sowie für die Ritter Ber-
trand Agate und Bertrand von Roccanegata aus; jeder von
diesen dreien sollte in ihrem Namen in Avignon auftreten, Schrift-
stücke einreichen, und insonderheit auch bei allen den Bann Nogaret's
betreffenden Fragen die Verteidigung übernehmen können.
Am festgesetzten Termin, dem 3. August 1310, überreichte
denn zunächst Bertrand von Roccanegata die von den An-
klägern aufgesetzten Schriftstücke, bestehend aus acht Papierrollen*,
die fünf verschiedene Schriften enthielten.
Die erste derselben^ ist eine Antwort auf die von den Ver-
* Vrgl. über diese ganze Augelegenheit Wknck 140 — 150.
- DuPüY, Diff. pr. 412 (unten). Saint-Audre im heutigen Kauton Pont
St. Esprit.
•'' Hist. de Lang. IX, 319; Renan 326.
* DtPL-y, Dift". pr. 412. « Ibid. 413—427.
Prozess o;egeu Bouifaz uud Ende d. Templer. Ni.garet's Tod. (1310—1313.) 187
teidigern des Bonifaz am l. April d. J. eingereichten beiden Schrift-
stücke. Als Verfasser nennen sich wieder Xogaret und Plasian. Die
einzelnen von den Verteidigern aufgestellten Punkte werden hier
eingehend widerlegt. Ein Konzil sei nicht nötig zur Ahurtcilung
dieses Falls, da Bonifaz ja tot und also unter keinen Umständen
mehr Papst sei — eine Aeusserung, die sich mit der auch nach
dem Tod Bonifaz' VIII. von Xogaret und Philipp so oft erhobenen
Konzilsforderung schwer in Einklang bringen lässt. Im übrigen
finden Avir hier wieder die alten Behauptungen von der Schlechtig-
keit des Bonifaz und der vr)lligen Unschuld Xogaret's, forner das
Verlangen nach sofortiger Zeugenvernehmung und die Forderung
einer Ausschliessung der Verteidiger, die keine „causa legitinia^ l'ür
sich geltend machen könnten und noch dazu offene Gönner der
Bonifazianischen Ketzerei seien. Durch eine Untersuchung der
Frage nach dieser Ketzerei des Bonifaz werde sich schliesslich am
besten zeigen, ob Xogaret und Plasian „bono zelo et juste" handelten
oder nicht.
Ein zweites Stück ^ enthält die „articuli ad probandum quondam
Bonifacium dictum papam octavum fuisse haereticum". Als Verfasser
werden wieder Xogaret und Plasian genannt. Xach einer Bemerkung
am Schluss wurden diese Artikel dem Papst übergeben, als er nnt
dem Zeugenverhör begann, aber auf Wunsch der Verfasser in die
Akten gemäss richtiger Ordnung aufgenommen; in der That schickte
sich Clemens im August zur Vernehmung der Zeugen an-, und da
gab man eine Abschrift dieser Artikel gleich jetzt zu Protokoll.
"Wir finden hier in 31 Punkten die alten Anklagen gegen Bonifaz
zu dem Zweck zusammengestelt, dass die Zeugen über die einzelnen
vernommen würden.
Es folgt' eine Schrift Xogaret's und Plasian's, in welcher die-
selben eingehend ihr Verhalten in dem ganzen Streit mit Bonifaz
rechtfertigen. Einen besonders grossen Umfang nehmen darin die
Ausführungen ein, in denen sich Xogaret verteidigt; sie stellen sich
als die sechste Apologie unseres Kitters dar. Dieselbe unter-
scheidet sich in keiner Weise von der Art und der Auffassung der
früheren Apologieen, nur dass sich jetzt, worauf wir seinerzeit hin-
wiesen, jene eigentümliche Art der Darstellung fiiulet, wonach es in
Anagni am dritten Tag so ausserordentlich friedlich herging. Alles,
was Xogaret gethan habe, sei „rite et legitime" geschehen, aus
' DuPiv, Diff. pr. 427—430. - Vrgl. im folyeiuloii Absclinitt.
3 DUPLY, Dirt. pr. 430—447.
18b 7. Kapitel.
Eifer für Gott und den Glauben und zur \'ollstreckung des Rechts,
wesludb denn auch das Vorgehen Benedikt's gegen ihn für nichtig
zu erklären sei; er bitte daher um Absolution.
In einem vierten Schriftstück' wandten sich „die beiden Wil-
helme^ abermals gegen die Verteidiger des Bonifaz. Sie wollten
oft'enbar durch die Masse ihrer Eingaben wirken. Sie stellen hier
zunächst die Behauptung auf, dass im Ketzerprozess jedermann, auch
ein Feind, gegen den Beschuldigten vernommen werden könne, und
wenden sich dann besonders deshalb gegen Bonifaz, weil derselbe
sich geweigert habe, das geforderte allgemeine Konzil zu l)erufen.
Am interessantesten ist vielleicht die letzte der von Koccane-
gata eingereichten Schriften^. Sie ist überschrieben: „Rationes, ex
quibus probatur, <]uod Bonifacius legitime ingredi non potuit Cele-
stino vivente" und nennt keinen Verfasser; sie rührt aller Wahrschein-
lichkeit nach allein von Nogaret her, der hier eine bewundernswürdige
Kenntnis der Bibel sowie der Kanones (vor allem des Kirchenrechts)
und Kirchenväter verrät. Es soll gezeigt werden, dass Bonifaz nie
rechtmässiger Papst gewesen sein könne, da er zu Lebzeiten Cöle-
stin's auf keine Weise zu dieser Würde emporsteigen konnte. Aehn-
liches hatte Nogaret ja schon am 12. März 1303 und seitdem des
öfteren ausgeführt; nun tritt er einen zusammenfassenden, eingehen-
den Beweis an. Derselbe zerfällt in zwei Teile, indem Nogaret aus-
führt: 1. dass bei Lebzeiten eines Papstes kein anderer gewählt
werden könne, und 2. dass Cölestin zur Zeit der Wahl Bonifaz' VIII.
noch Papst war. Der erste Teil wird an der Hand verschiedener
Kanones, eines Briefes des heiligen Cyprian und vieler Bibelstellen
dahin entschieden, dass es ganz unmöglich sei, dass die Kirche zwei
Häupter habe. Wichtiger und ausführlicher ist der zweite Teil, der
darauf hinausläuft, dass eine Renunziation, wie sie Cölestin aus-
führte, überhaupt rechtlich unmöglich sei, und dass Cölestin also, so
lange er lebte, als der rechtmässige Papst anzusehen war. Dieser
Hauptteil zerfällt in drei Unterabteilungen. In der ersten führt
Nogaret 27 theoretische Gründe an, weshalb ein Papst nicht renun-
zieren könne. In der zweiten beruft er sich auf eine Anzahl Autori-
täten und meint, eine etwa vor der Abdankung über sie erlassene
Konstitution sei unter allen Umständen ungültig, da sie eben
nie hätte erlassen werden dürfen. In der dritten Unterabteilung
erörtert er einige angeblich vorgekommene Präzedenzfälle; sei es
' Dii'iv, Dift'. pr. 448 (nur dem Inhalt nach mitgeteilt).
- Ibid. 448— 4Ö6.
Prozess gegen Bonifaz und Ende d. Tcmjiler. Xogaret's Tod. (1310—131.'}.) 189
schon an und für sich ])esser nach Xonnon als nacli Bcisijiclen zu
urteilen', so hätten die Bonifazianer noch dazu sehr l'nrecht, wenn
sie auf die Päpste Clemens I. und Marcellinus hinwiesen-. Clemens,
sage man, sei von Petrus seihst zu seinem Nachfolger bestimmt
worden, müsse aber doch zunächst renunziert haben, da zwischen
Petrus und ihm erst Linus und Anaklet folgten; aber sei es schon
überhaupt etwas anderes, ein Amt nicht anzunehmen als — • wie
Cülestin — ein angenommenes wieder niederzulegen, so müsse noch
dazu bemerkt werden, dass nach den Kanones Linus und Anaklet
nicht Päpste, sondern Gehülfen des Petrus gewesen seien, und
Clemens wirklich auf Petrus gefolgt sei^. Und ebensowenig habe
Marcellinus jemals renunziert, wenn man nicht das eine Renunziation
nennen wolle, dass er zur Busse für seine Verirrung^ sich zum
Tyrannen Diokletian begab, um den Tod zu erleiden und ein herr-
licher Märtyrer für den Glauben Christi zu werden. Zum Schluss
meint dann Nogaret, auch wenn man einmal das Unmögliche mög-
lich sein lassen wolle, so wäre dann doch wenigstens ein allgemeines
Konzil zu einer Renunziation nötig gewesen*, statt dessen aber
habe man Cölestin zu derselben durch List und Betrug verleitet.
Nachdem so Bertrand von Roccanegata die fünf Schriftstücke
der Ankläger überreicht hatte, meldete sich Jakob von Modena^
Er gab zunächst seine Vollmachten zu Protokoll, vier Urkunden",
die ihm am 30. und 31. Juli sechs seiner Mitverteidiger" ausgestellt
hatten. In seinem und ihrem Namen übergab er dann eine längere
Rechtfertigungsschrift ^, die gegen Nogaret und Plasian gerichtet
Avar. In ihr wird, gleichfalls unter zahlreichen Berufungen auf die
Kanones und die Bibel, Bonifaz gegen alle erhobenen Vorwürfe ver-
teidigt und gegen jede Weiterführung des Prozesses Protest erhoben;
* „Quod enim semel vel bis accidit, legislatores contemnunt."
■ Thatsächlich führten die Verteidiger noch mehr ins Feld; Düpuv, Diff.
pr. 481 f.
^ Linus und Anaklet seien nach dem Kanuu „Si Petrus" 8i „adiutores"
des Petrus gewesen und hätten die „exteriora" verwaltet; Hieronymus liahe also
Unrecht, wenn er Linus und Anaklet als den zweiten und dritten Papst nenne.
* Marcellinus soll sich während der Christenverfolgung Diokletian's zum
Abfall haben verleiten lassen, dann aber freiwillig den Märtyrertod auf sich
genommen haben.
'•> Dui'uv, Diff. pr. 412. " ll>id. 466— 46H.
^ Es fehlten Theol)al(l, Crescentius, Blasius, Jakob von Sermoueta und
Ferdinand; da sie auch Dci'uv, Diff. pr. 468 (uiit<-n) nieht genannt werden, ist
wohl anzunehmen, dass sie Avignon verlassen liuttcii.
" DupuY, Diff. pr. 468—502.
190 "• Kapitel.
die „beiden Wilhelme'' ' seien Todfeinde des Bonifaz, und Xogaret
insbesondere sei rechtmässig von Benedikt in den Bann gethan.
5.
In einem der soeben behandelten, am 3. August 1310 ein-
gereichten Schriftstücke - erwähnt Xogaret als „neulich'" geschehen
einen Vorfall, auf den hier doch noch kurz hingewiesen werden
muss-, wir sind über ihn auch noch anderweitig unterrichtet^. Die
Verteidiger des Bonifaz hatten eine Bulle ausgearbeitet, die eine
Entscheidung des Prozesses nach ihren Wünschen enthielt; sie hofften
den Papst zur Vollziehung derselben bewegen zu können. Als Ver-
fasser des Entwurfs wurde insonderheit der Kardinal Jakob Stefa-
neschi genannt. Der Inhalt dieser Bulle wuirde aber bekannt, und
zur Beruhigung der Gemüter erklärte Clemens dieselbe für falsch
und liess den ihm eingereichten Entwurf verbrennen.
In die Monate August bis Oktober 1310 dürften einige
Schriften der Ankläger gehören, die uns ohne Datierung erhalten
sind.
Die eine derselben* stammt von Xogaret und Plasian und wurde
dem Papst in ihrem Xamen durch Bertrand von Roccanegata " über-
reicht. Sie ist offenbar eine Antwort auf die Schrift, welche Jakob
von Modena am 3. August zu Protokoll gegeben hatte. Hier waren
von den Verteidigern des Bonifaz dessen Haupterlasse gegen den
König von Frankreich, so u. a. „Ausculta fili", „Salvator mundi"
und ,iPer processus nostros", wieder hervorgeholt und im Wortlaut
mitgeteilt worden", damit man sehen könne, dass Philipp im Kampf
gegen Bonifaz im Unrecht gewesen sei. Dagegen wendeten sich nun
Xogaret und Plasian, wohl nachdem sie wieder in die Nähe Avignons
zurückgekehrt waren. Es galt den „bonus zelus" zu retten, den der
König bei seinem Vorgehen gehabt habe. Die beiden suchten daher
zu zeigen, dass Bonifaz in den genannten Erlassen ganz zu Unrecht
rede. Die Schrift enthält 25 Artikel und besagt etwa folgendes: Als
ihren Oberherrn im Weltlichen hätten die französischen Könige, obwohl
sie doch immer Verteidiger der Kirche gewesen seien, nie jemanden
1 DüPUY, Diff. pr. 471, 473, 477 etc. - Ibid. 426.
3 Ibid. 510, 520; Bericht in der Revue des quest. bist. XI, 27 ("Wenck
175) nr. X; Cont. Guil. Nang. ed. Gkraud I, 378 f.
" DüPüY, Diff. pr. 317—324 (nur im Auszug).
•'' „Rupenegada" ist natürlich dasselbe wie „Roccanegata" ; vrgl. Dlpuy,
DilV. pr. 515.
« DuPL-y, Diff. pr. 499.
Prozess gegou 13ouit'az uud P^udo d. Templer. Xog-arot's Toil. (I.'JIO— liilB.) 191
anders anerkannt als allein Gott. Die Kirchen Frankreichs seien
von den Königen gegründet, beschenkt und beschützt worden, und
nie habe vor Bonifaz ihnen ein Pai)st ohne die Bewilligung des
Königs Steuern auferlegt- das Regalienrecht sei den französischen
Königen gleichfalls von jeher zu eigen gewesen. Insonderheit sei auch
die Kirche von Lyon durch den König von Frankreich gegründet
und zu einem erzbischöflichen Sitz erhoben worden; sie habe immer
in engen Beziehungen zu dem Bistum Antun gestanden, und alle
ihre Erzbischöfe hätten bis jetzt den Fidelitätseid geleistet ausser
dem jetzigen, den der König daher auch mit Waffengewalt habe
unterwerfen müssen ^ Dass ferner die Grenzen des Reichs scharf
bewacht würden, sei nichts neues gewesen und hätte dem König
zumal in Anbetracht der Kriege, die er führen musste, nicht vor-
geworfen werden dürfen. Bonifaz in seiner Feindschaft freilich habe
den König gar völlig ungerechtfertigter Weise in den Bann gethan,
aber sein Erlass sei bereits durch Benedikt wieder aufgehoben worden.
In alle weltlichen Rechte des Königs habe Bonifaz eingreifen wollen und
zu diesem Zweck eine Versammlung der Prälaten und Doktoren des
Reichs ausgeschrieben; „wir lesen bei Jesajas^: ,Ein Narr redet
von Narrheit' ; und gewiss, es war Narrheit, dass er mit seinem ver-
worfenen Vorhaben hervortrat." — Man bemerkt überall die Pole-
mik gegen die genannten Bullen Bonifaz' VIII., hauptsächlich gegen
„Ausculta tili".
Derselben Zeit scheinen mehrere gegen Bonifaz gerichtete Flug-
schriften anzugehören. Dieselben dürften von einem Verfasser her-
rühren, und da namentlich die erste Aehnlichkeiten mit der eben
besprochenen Schrift aufweist, hat Renan ^ die drei ihm bekannten
unter die Nogaret'schen Schriften aufgenommen, ohne dass freilich
Nogaret's Autorschaft mit Sicherheit zu erweisen wäre. Die erste'
zählt nach einer Lobeserhebung der französischen Könige und der
gallikanischen Kirche die Scheusslichkeiten und Ketzereien Boni-
faz' VIII. in eingehendster Weise in 28 Artikeln auf. Die zweite''
fasst die Anklagen in kürzerer und prägnanterer Weise zusammen.
* Vrgl. im vorigen Kapitel den letzten Abschnitt. Auch von Lyon handelte
„Ausculta Hü", doch sind die hier von Nogaret und l'lasian gemachten Bemer-
kungen zugleich eine Antwort auf einen Erlass Clemens' V. vom 2i. .Tuui l.'ilO;
Raynald XXIII, 461 f. (1310 nr. 34).
2 Jes. 32«. — „Secus autem credentes fatuos et dementes reputamus"
sagte Peter Flotte in Philipp's augeJjlicher Autwort auf „Deum tiine".
^ S. 363 nr. XXILI— XXV; vrgl. il.id. 320—322.
' Dui'UY, Difi. pr. 325—346. •' Ibid. 347—34!».
192 7. Kapitel.
Die dritte ^ wiederholt dieselben Behauptungen und dieselben Ge-
schichtchen, die sich schon in den l)eiden ersten tinden, noch einmal
in detaillierter "Weise: sie enthält nicht weniger als 94 Punkte. Eine
weitere, ungedruckte Schrift dieser Art^ trägt den Titel: „Isti sunt
articuli, in (|uibus dicitur Bonifacius ante cardinalatum et post, ante
pontificatum et post fuisse notorie diftamatus et errans" und be-
steht aus 17 solcher Artikel.
Als Clemens am 13. Mai 1310 die Verhandlungen vertagte,
hatte er versprochen, die von Xogaret so oft und so dringend ge-
forderte Verhörung der Zeugen vornehmen zu lassen. Am
28. Juni bestellte er in der That eine Kommission zur Verhörung
der Zeugen in Italien, die aber erst im Frühjahr 1311 ihr Werk
in Angriff nahm, als niemandem mehr an demselben etwas gelegen
war^. Hingegen fanden seit dem 17. August 1310 in der bei
Malaucene"* gelegenen Priorei Gransello, wo damals Clemens seinen
Wohnsitz aufgeschlagen hatte, durch drei vom Papst dazu beorderte
Kardinäle Verhöre statt'"'; da alle Zeugen hier Belastendes aussagten,
darf man wohl annehmen, dass es in der That die von Xogaret
genannten Zeugen waren, die vernommen wurden''.
In dieser Beziehung konnte sich Nogaret also rühmen, etwas
erreicht zu haben. Der König glaubte aber, bei der drohenden
Gefahr eines Bündnisses zwischen Heinrich VII. und Robert von
Neapel nun doch in eindringlicherer Weise bei der Kurie vorstellig
werden zu müssen. Er schickte im Herbst 1310 eine Gesandtschaft
unter dem Bischof Wilhelm von Bayeux nach Avignon, Hess No-
garet neue Instruktionen zukommen, und beauftragte zugleich auch
den uns schon bekannten Petrus von Peredo, der mittlerweile
Abt von St. Medardus geworden war, mit Verhandlungen bei Cle-
mens. Wir sind über die augenscheinlich recht verwickelten diplo-
matischen Vorgänge in einer nicht immer genügenden Weise durch
den Bericht unterrichtet, den der Bischof von Bayeux mit den
anderen Gesandten am 24. Dezember 1310 an Philipp schickte^.
' DUPUY, Diff. pr. 350—362. - Arch. iiat. J 492 nr. 809.
•'' Hefele-Knöpfler vi, 447 f., 449 f.
* 35 km nordöstl. von Avignoa.
■'■• DüPUV, Dift'. pr. 543—575 (nur unvollständig erhalten).
" Vrgl. auch die Aussage eines Zeugen (ibid. 568, oben), den Bertraud
von Roccancgata gebeten hatte, nicht vor dem Verhör wegzureisen.
^ Zuerst herausgegeben von Boutaric in der Rev. des quest. bist. XI,
23 — 39; wieder abgedruckt bei Wenck 172 — 183. Boutaric hatte den Bericht
ins .Jahr 1309 gesetzt [wohl wegen der Weigerung des Fairstes, mit Nogaret zu
verhandeln in Punkt XII; vielleicht auch wegen des „hac die Mercurii" in
Prozess gegen Bonifaz und Ende d. Tein])ler. Xogaret's Tnd. (l.'UO — l.'U.'l) 10.'}
Danach sollte die Gesandtschaft, deren Haupt der Bischof war, den
Papst über sechs Punkte zur Rede stellen ' ; der erste derselben be-
traf die Eingaben der Bonifazianer, die Philipp als seine Ehre ver-
letzend bezeichnete; er hatte hierüber jedenfalls von Xo^'aret gchflrt,
und die Vermutung liegt nahe, dass diese ganze diplomatische Aktion
wie auf Nogaret's Berichte, so überhaui)t auf Nogaret's Vorschlag
eingeleitet wurde; die anderen fünf Punkte bezogen sich auf das
Verhältnis mit Deutschland und auf die Verwaltung der Temi)ler-
güter. Einen anderen Auftrag erhielten der Abt von Medardus und
Xogaret^: sie sollten den Papst direkt über den Plan eines Bünd-
nisses zwischen Heinrich und Robert interi)ellieren und daliei mit
eintiiessen lassen, dass Philipp, wenn Clemens ihm willfährig wäre,
wohl in anderem Konzessionen machen werde; speziell der Prozess
gegen Bonifaz wurde, wie wir sehen werden, als das Tauschobjekt
hingestellt, das der König preiszugeben bereit sei, wenn der Papst
ihm in seinen neuen Forderungen nicht entgegen träte.
6.
Die Gesandtschaft, deren Haupt der Bischof von Bayeux
war, kam am 1. November 1310 in Roquemaure'' an, wurde aber
zu ihrer grössten Verwunderung vom Papst, der sich damals in
dieser Stadt aufhielt, nicht sofort empfangen, sondern auf den
8. November nach Avignon bestellt*. Hier fand dann am fest-
gesetzten Termin die Audienz statt, es fiel aber wieder sehr auf,
dass Clemens dazu nicht in seiner gewöhnlichen Wohnung, dem
Dominikanerkloster, sondern im bischöflichen Palais, das in einem
festeren, vor Angriffen sichereren Teile der Stadt lag, abgestiegen
war''. Auch in den Verhandlungen zeigte sich der Papst äusserst
kühl und zurückhaltend und scheute sich selbst nicht davor, die
Regierung Philipp's des Schönen einer Kritik zu unterziehen; be-
treffs der Templergüter meinte er, er habe wohl gewusst, dass sie
alle verschleudert würden, und dies in Poitiers richtig vorausgesehen ;
Punkt XXIV, das aber keineswegs „heute" bedeuten muss, wie ja aucli wir
„diesen Mittwoch" im Sinn von „am verflossenen Mittwoch" ge})raucheii]-, AVknck
hat nachgewiesen, dass er ins Jahr 1310 gfh<Jrt.
' Vrgl. in dem Bericht die Punkte III, IV, V, VIT, VIII, IX.
- Vrgl. den Bericht in der Rev. des <iuest. bist. XI, 28— U (Wknck 176
bis 178), nr. XII, XIV, XVI, und unten.
3 Rechts am Rhone, 10 km nördlich von AvigiiDii.
■* Bericht in der Rev. des qucst. bist. 23 f. (We.nck 172 f.). nr. I.
5 Ibid. 24 (Wenck 173), nr. II.
R. Holtzmaim, Nogaret. IJ
194 7. Kapitel.
und auch sonst verteidigte er sich und den deutschen Künig und
weigerte sich, den Forderungen Phihpp's Gehör zu schenkend
Ära 10. Xovemhcr begann dann endhch wieder die Fortsetzung
des Prozesses gegen Bonifaz-. Clemens hatte sich dazu wieder in
seine gewöhnliche Wohnung begeben'', wo sich das Konsistorium in
der gewohnten Weise versammelte; auch Nogaret und Plasian, so-
wie sechs Verteidiger des Bonifaz waren anwesend*. Aber es kam
zu keinen Verhandlungen; der Papst erklärte, nachdem er auch
jetzt wieder die üblichen Reservationen gemacht hatte, wegen Un-
pässlichkeit, und weil auch einige Kardinäle unwohl, andere noch
nicht anwesend seien, sowie endlich wegen eines ihm entstandenen
Rechtszweifels die Sitzung auf den 13. November vertagen zu
müssen.
Auch am 13. November, einem Freitag, kam man nicht viel
weiter''. Nachdem Nogaret und Plasian hervorgehoben hatten,
dass sie in keiner Weise gegen den katholischen Glauben oder die
römische Kirche je etwas sagen wollten, wies Nogaret darauf hin,
dass man hingegen von selten der Verteidiger den König von Frank-
reich angegriffen habe. Hierbei dachte er an die von Jakob von
Modena am 3. August eingereichte Schrift. Clemens erwiderte,
dass er dies allerdings nicht billigen könne, und dass er Nogaret,
falls dieser bereit wäre, hören wolle ^, obgleich er selbst krank und
die Stunde spät sei. Nogaret sagte, er müsse allerdings darauf
bestehen, vor dem Plenum den König, sowie auch sein und Plasian's
Verhalten verteidigen zu können, antwortete aber im übrigen aus-
weichend, worauf Clemens nach den üblichen Reservationen auf den
folgenden Dienstag eine neue Sitzung anberaumte.
An diesem, dem 17. November, trat also das Konsistorium
wieder zusammen". Aber die Stunde war so spät angesetzt worden.
' Rev. des quest. bist. XI, 24—27 (Wenck 173—175), ur. III- IX.
- DuPUY, Difi". pr. 502.
^ Ibid. und Beriebt in der Rev. des quest. bist. XI, 24 (Wenck 173), nr. II.
■• Von den sieben Verteidigern, die am 3. August die Verteidigungsscbrift
eingereicht batten, feblten diesmal Gotius und Tbomas, dafür finden wir jetzt
wieder Blasius-, in den Konsistorien vom 13., 20., 24., 27., 28. November ist
aucb Gotius anwesend. Von den Gesandten des Königs werden von jetzt an
nur noch Nogaret und Plasian genannt.
* DuPüY, Difl'. pr. 502 f.
* Die schriftliche Antwort auf die Schrift der Verteidiger war direkt dem
Papst überreicht, nicht ins Protokoll aufgenommen worden. Jetzt vei'langte
Nogaret, eine mündliche Antwort vor dem Konsistorium abgeben zu düi-fen.
' DuPüY, DifT. pr. 503 f.
Prozess gegeu Bouifaz und Eudo d. TeiiiiilcT. Nü^jarct's Tod. (1310 — 1313.) 190
dass Nogaret* seine Rede nicht vollontlen konnte und deshalb
iibernials um die Anberaumung eines neuen Termins zu seiner Ver-
teidigung bat; auch ihm kam es ja nicht auf eine möglichste Be-
schleunigung der Sache an, und zwar um so weniger, als um diese
Zeit, wie wir sehen werden, bereits andere Verhandlungen allmäh-
lich eine Lösung aller Schwierigkeiten in Aussicht stellten. Der
Papst beraumte die nächste Sitzung auf den Freitag an.
So kam man am 20. November wieder zusammen^. No garet
behauptete zwar, der König brauche eigentlich gar keine Verteidi-
gung, da seine Unschuld klar zu Tag liege, unternahm es dann aber
doch, die erhobenen Vorwürfe zu entkräftigen. Er wurde unter-
brochen durch einen Rechtsbeistand der Gegner, welcher bat,
man möge eine Aeusserung Xogaret's sogleich in öftentlicher Ur-
kunde aufzeichen, nämlich die jetzt von ihm ausges})rochene Bemer-
kung, dass Bonifaz seine Ketzereien nicht öffentlich in Kirchen oder
im Konsistorium, sondern nur bei sich, vor höchstens vier oder fünf
Zeugen ausgesprochen habe; dies sollte offenbar als Beweismittel
gegen die Anklage verwandt werden. Aber Clemens schlug das
Gesuch ab: er, die Kardinäle und seine Notare würden die Worte
schon behalten. Und Nogaret erwiderte, er könne seine Bemer-
kung auch noch einschränken, werde aber jedenfalls alle seine Aus-
führungen schriftlich niederlegen; überdies seien manchmal auch
dreissig oder gar fünfzig Zeugen bei den ketzerischen Aussprüchen
des Bonifaz zugegen gewesen, und er wisse nur nicht, ob dieselben
öffentlich gefallen seien; wenn aber dies auch nicht geschehen sei,
so bleibe Bonifaz doch ein vollkommener Ketzer, da er dann nur
aus Heuchelei die Oeffentlichkeit gemieden habe. Danach wollte
Nogaret noch vieles anführen, aber Clemens meinte, jetzt sei es
dazu doch zu spät, weshalb er die weiteren Verhandlungen auf den
Dienstag vertage.
An diesem, dem 24. November, versammelte sich das Konsi-
storium abermals in der gewohnten Weise-'. Nogaret fuhr in seiner
Verteidigung des Königs und seiner Sache fort. Als er aber dabei
die Bemerkung einfliessen Hess, der König könne Kirchen und Prä-
laten auch ohne deren Willen besteuern, obgleich Philipi) dies nicht
ohne die freiwillige Zustimmung der Prälaten gethan habe, erhob
sich Clemens zu einem Protest und erklärte ausdrücklich, es sei
sein Wille, zwar dem König sein Recht zu wahren, aber auch die
' Er ist der „praefatus dominus (iuillclmuH" ; vr;rl. Dll'LV, l>ilV. pr. 5()3
(ZI. 2 — 17 V. o.) und 504 (ZI. 9—7 v. u.).
- Dupuv, Dill". i»r. 504—50«. ' Ibid. 506—508.
13*
196 7, Kapitel.
kirchlichen Freiheiten nicht antasten zu lassen. No garet meinte,
er sei in dieser Frage durchaus der Meinung des Papstes, und hat
dann um eine Beschleunigung des Prozesses, um das Fortfahren im
Verhören der Zeugen und um seine eigene Absolution ad cautelam;
er sei jederzeit bereit, seine Unschuld zu beweisen, Clemens ant-
wortete auf diese Forderungen, dass die Verhältnisse in jeder Be-
ziehung schwierig seien und erst eine eingehende Prüfung aller
Gründe für und wider, insonderheit auch ein genaues Studium
der zahlreichen Schriften der Ankläger und Verteidiger erforderen.
Hierauf vertagte er die Verliandlungen auf den Freitag: man war
wieder um keinen Schritt vorwärts gekommen.
Am 27. November^ kamen die Verteidiger des Bonifaz zu
AVort;^ aber auch sie konnten nichts vorbringen als ihre alten Pro-
testationen und Reklamationen. Clemens vertagte die Sitzung auf
den folgenden Tag, und an diesem, Samstag, dem 28. Xovember-
erhoben die Parteien wieder ihre alten Klagen. Der Papst griff zu
dem bewährten ^Mittel und verlangte, beide Teile sollten ihm ihre
Anliegen schriftlich vortragen. Dadurch gewann er wieder Zeit.
Die Kardinäle Berengar und Stephan sollten die Schriftstücke
am 9. oder spätestens am 13. Dezember entgegennehmen; am 21.
oder 22. Dezember sollte dann wieder ein Konsistorium abgehalten
werden. Der Termin zur Einreichung der Schriftstücke wurde von
den Kardinälen überdies nicht eingehalten; mit der Begründung,
durch Geschäfte verhindert zu sein, verschoben sie ihn erst auf den
15., dann auf den 17. Dezember ^
7.
Ungleich wichtigere Verhandlungen spielten sich unterdessen in
einer weniger öffentlichen Weise ab. AVir wissen, mit welchem
Spezialauftrag No garet und Peter von Peredo von Philipp im
Herbst 1310 versehen waren. Sie zögerten nicht, sich desselben zu
entledigen. Aber wälirend der Abt von Clemens vorgelassen wurde,
musste Nogaret mit Vertretern des Papstes unterhandeln*. Hatte
doch Clemens noch im Mai ausdrücklich erklärt, dass die Verhand-
lungen, die er mit Nogaret im Konsistorium führte, zu keinem Schluss
' DcpUY, Dift'. pr. 508 f.
- Ibid. 509 f. Natürlich muss es „die Sabbati vigesima octava" beissen
(wie auch in dem zweiten Protokoll Arch. nat. J 492 nr. 805 steht).
■•' DüPUY, Diff. pr. 510.
' Bericht der Gesandten, in der Rev. des quest. bist. XI, 28 — 31
(Wenck 176—178), nr. XII, XIV, XVI.
Prozesa gegen Bonifaz und Ende d. Templer. Nogaret's Tod. (1310—1313.) 197
darüber berechtigten, ob Nogaret im Haun sei oder nicht, da sie
alle nur einen vorläufigen Charakter trügen, indem man eben zu-
nächst über die gegenseitigen Ausschliessungsanträge der Parteien
beraten müsse; deshalb konnte er natürlich jetzt nicht in einer an-
deren Angelegenheit sich auch auf persönliche Verhandlungen mit
Nogaret einlassen, da dieser dadurch in der That als nicht im Bann
befindlich bezeichnet worden wäre. Daher bat denn Nogaret um
einen oder zwei Bevollmächtigte, mit denen er die Verhandlungen
führen könne. Der Papst ernannte als solche den Kardinal von
Bordeaux und den Überkämmerer ^ Drei Punkte waren es, über
die Nogaret verhandeln sollte: die rasche Bestätigung Heinrich's VII.,
das Bündnisprojekt zwischen diesem und dem König Robert-, sowie
der Heiratsplan zwischen einer Tochter Heinrichs und dem Sohn
Robert's^, wobei der Arelat und andere Länder als Mitgift dienen
sollten. Die Verhandlungen fanden im Haus des Kardinals von
Bordeaux statt, und zwar wohl in der zweiten Hälfte des November.
Nogaret fragte über die genannten Punkte bei den Bevollmächtigten
an, „zu dem ihm aufgetragenen Zweck, und nicht zur Gehässigkeit
gegen die beiden genannten Könige". Er behauptete nämlich, nur
zum Wohl der Kirche zu reden, da dieser aus der eingeschlagenen
Politik leicht grosser Schaden erwachsen könne*. Was aber der
eigentliche Zweck war, ergiebt sich klar aus dem folgenden. Der
Oberkämmerer zog nämlich nun Nogaret bei Seite, erinnerte ihn au
das schon einmal^ in der Bonifazianischen Angelegenheit zwischen
Papst und König erzielte Einverständnis und fragte, ob man denn
nicht die Plagereien, mit denen Clemens in dieser Hinsicht nun
schon so lange gequält werde, endlich einmal aufhören lassen könne.
„Ich erwiderte vorsichtig", berichtet Nogaret an den König, „dass
dies nicht bei mir stehe, sondern beim Papst, der viele gute Wege
finden könne, wenn er wolle, u. s. w." Es ist deutlich, dass Nogaret
hier wieder die Möglichkeit eines Tauschhandels andeutete; als
Tauschobjekt, nicht als Selbstzweck, behandelte er den Prozess gegen
Bonifaz. Die Vertreter des Papstes berichteten diesem über die
Verhandlungen, doch verbreiteten sich betrefis derselben „falsche
* Vrgl. hierüber und über die Verhandlungen mit den Bevolhuäclitigten
den Bericht Nogaret's, der in den genanntun Bericht di'r Gesandten a. a. 0.
28 f. (Wenck 176) als Punkt XII eingeschoben ist.
- Der auch hier seinen offiziellen Titel „rex Siciüe" führt.
3 Vrgl. Wenck 148.
* Bericht der Gesandten a. a. O. 31 f. (Wkntk 17Hf.) nr. XVll.
* Nämlich auf der Zusammenkunft zu Poitiers, Mai 1307.
198 7. Kapitel.
Geriicbte" — offenbar erzählte man sich in der Oeffentlichkeit, was
auch thatsächlich seine Richtigkeit hatte, dass der König den Pro-
zess gegen Bonifaz preisgeben wolle, wenn ihm der Papst hinsicht-
lich der deutsch-italienischen Politik Konzessionen mache; Nogaret
referierte daher dem Bischof von Bayeux und den anderen Gesandten
nochmals ausfülirlieh über die Verhandlungen und das von ihm dabei
hingestellte Ziel, als welches er ja ausdrücklich das AVohl der Kirche
genannt hattet Am folgenden Tag bestellte der Papst die Gesandt-
schaft, deren Haupt der Bischof von Bayeux war, zu sich, um ihr
für Nogaret Antwort zu sagen. Ausser dem Kardinal von Bordeaux
und dem Oberkämmerer war auch der Abt von St. Medardus an-
wesend, dem der Papst, wie er sagte, zugleich antworten wollte, da
er über dieselben drei Punkte mit ihm verhandelt habe, die auch
Nogaret den beiden Bevollmächtigten vorgetragen hatte ^. Der
Bischof von Bayeux erklärte, sie hätten zwar eigentlich über diese
Dinge keinen Auftrag, wollten aber doch gerne die Antwort des
Papstes entgegennehmen. Dann berichteten der Kardinal von Bor-
deaux und der Oberkämmerer über die Verhandlungen, die sie mit
Nogaret geführt hatten ^ Hierauf folgte eine eigentümliche Szene ^.
Der Papst wandte sich an den Abt Peter, hob hervor, dass seine
Worte zwar denselben Gegenstand betroffen, aber „ein anderes Ziel"
gehabt hätten als die Nogaret's, und fragt ihn, ob er (der Papst)
das, Avas sie beide mit einander verhandelt hätten, hier auseinander-
setzen dürfe; der Abt verneinte dies mehrmals und entfernte sich
dann auf Aufforderung des Papstes. Man darf danach wohl ver-
muten, dass Peter allzu offen die Aufgabe des Prozesses gegen
Bonifaz als Preis eines Nachgebens des Papstes in der Frage eines
Bündnisses zwischen Heinrich VII. und Robert von Neapel hin-
gestellt habe, während Nogaret, wie wir sahen, als Ziel seiner Ver-
handlungen wieder lediglich das Wohl der Kirche bezeichnet hatte
und dies auch jetzt vor dem Papst durch die Gesandten wiederholen
liess^ Nachdem der Abt sich entfernt hatte, erläuterte der Papst
sein Verhalten Heinrich VII. gegenüber, das in jeder Beziehung
korrekt und unanstössig gewesen sei*^. Als dann die Gesandten auf
» Bericht der Gesandten a. a. 0. 29 (Wenck 176 f.) nr. XIII. [Auch dieser
Punkt stammt teilweise aus der Feder Nogaret's.]
- Ibid. 29 f. (Wenck 177) nr. XIV.
" Ibid. 30 f. (Wenck 177) nr. XV.
■ ' Ibid. 31 (Wenck 177 f.) nr. XVI.
* Ibid. 32 (Wenck 179) nr. XVII (Schluss).
« Ibid. 31—35 (Wenck 178—180) nr. XVII— XX.
Prozess gegen Bonifaz imcl Ende d. Templer, Xofrarct's Tod. (1310—1313.) 199
ihre eigenen Aufträge kamen, bat er sie, dieselben ihm scliriftHch
zu überreichen; er werde dann auch schrifthch antworten. Es ver-
gingen elf Tage, bis diese Antwort erfolgte; dieselbe wurde von den
Gesandten Nogaret übergeben': wieder ein Zeichen der dominieren-
den Stellung dieser Persönlichkeit, da Nogaret ja doch eigentlich
mit der päpstlichen Antwort auf die Vorstellungen des Bischofs von
Bayeux nichts zu tliun hatte.
In diese Zeit fällt nun offenbar die entscheidende Wendung.
Während der elf Tage, in denen die Gesandten auf die päpstliche
Antwort warteten, und die etwa in den Anfang Dezember zu setzen
sind, wurden sie von den französisch gesinnten Kardinälen, insonder-
heit von Peter von La Chapelle, dem Kardinal von Palestrina,
darauf hingewiesen, sie möchten doch dafür sorgen, dass der König
auf den Prozess gegen Bonifaz verzichte; er sagte dabei ganz offen,
dass es, im Falle Phihpp auf dem Prozess beharre, zu einem grossen
Konflikt kommen Averde, während der König sonst „weder die
schwarze noch die weisse Krone" zu fürchten brauche^.
In diesem Sinn unterhandelte man weiter, und dem Umstand
gegenüber, dass man immer näher an eine Verständigung kam, haben
die Schriftstücke Avenig Interesse, die am 17. Dezember 1310 von
den Anklägern und Verteidigern des Bonifaz den hierzu bestellten
Kardinälen überreicht wurden. Jakob von Modena gab hier mit
einer Vollmacht^, die ihm fünf seiner Mitverteidiger am 12. Dezember
ausgestellt hatten, eine vier Schriftstücke enthaltende üoUe zu Pro-
tokoll*; hier wurde der Standpunkt der Bonifazianer nach jeder
Hinsicht, durch rechtliche und historische Betrachtungen, verteidigt,
und zum Schluss wieder Protest erhoben gegen den ganzen Prozess
überhaupt, wie gegen die Zulassung Nogaret's und Plasian's und das
vom Papst angeordnete Zeugenverhör im besonderen. Ebenso über-
* Bericht der Gesandten a. a. 0. 3-5 (Wenck 180f.) ur. XXI.
- Ibid. 35 f. (Wexck 181) nr. XXII. „Per malam fortuuani, (jiiare nou
acceleratis vos, quod dominus rex Francie sit totaliter cxpeditus et Iil)eratus de
illo facto, in cuius tractatu tamdiu laboravimus"; hierbei denkt der Kardinal
daran, dass der König sich über die verletzenden Eingaben der Gegner be-
schwert liattc: „weshalb schaHt sich Philipp diese ganze Angelegenheit nicht
vom Hals?" Ueber den „tractatus" vrgl. die f(dgenden Punkte und AVenck 159.
Mit der schwarzen Krone ist die ("eiserne) lang(jbardi8cht', mit der weissen die
(silberne) deutsche Königskrone gemeint.
" Duprv, Diff. pr. 511. Von den am 10. November im Konsistorium an-
wesenden Verteidigern fehlte diesmal Nikolaus von Veroli, wohingegen wieder
Gotius von Rimini genannt ist.
* Ibid. 511—515.
200 7. Kapitel.
gaben Nogaret und Phisian eine Rolle % in der sie die Behaup-
tungen der Gegner zurückwiesen, und in der Nogaret, wenn auch
in Kürze, seine Apologie zum siebenten Male bringt; hier ist es,
wo er auf eitfe Behauptung, welche von seinen (Tegnern in der am
3. August übergebeuen Schrift aufgestellt war, folgendermassen ant-
wortet: „Auch bin ich nicht Kanzler, sondern ich bewahre nur das
Siegel des Königs, wie es ihm gefällt, als sein, wenn auch unzuläng-
licher und unwürdiger, so dennoch treuer Diener." Eine zweite
Rolle ^, die Nogaret allein überreichte, enthielt unter der Ueberschrift:
„Supplicatio Guillielmi de Nogareto, facta Clementi V. PP. super
excusationibus et ostensione innocentiae de prosecutione contra se
facta Perusii coram Benedicto XI, PP." abermals eine ausführliche
Apologie, die achte, die der sechsten sehr ähnlich ist, und in der
zum Schluss wieder eindringlich um eine Absolution ad cautelani
gebeten wird. Schon das Einreichen dieser beiden Apologieen zeigt,
wie sehr es Nogaret jetzt darauf ankam, auf seine Absolution zu
drängen. Und dies ist ja leicht verständlich: wenn es jetzt zu einem
Vergleich zwischen König und Papst kam, so durfte er natürlich
die Gelegenheit nicht vorübergehen lassen, dabei auch seine endliche
Freisprechung zu erwirken. Diese Frage war andererseits für den
Papst eine sehr schwierige, und dass sie mitspielte, hat es jedenfalls
nicht zum wenigsten verschuldet, dass sich der definitive Scliluss der
ganzen Angelegenheit noch vier Monate hinauszog. Was Nogaret
vom Papst forderte, werden wir bald an der Hand eines mit von
ihm herrührenden Entwurfs zu einer Bulle kennen lernen.
Am 22. Dezember, als der Prozess seinen Fortgang nehmen
sollte, liess der Papst dem schon versammelten Konsistorium er-
klären, er vertage die Verhandlungen wegen Magenleidens und Kopf-
schmerz auf den 22. März 1311 (den ersten Gerichtstag nach Sonn-
tag Laetare)^. Er konnte bereits bestimmt erwarten, dass es in-
zwischen zu einem Ausgleich kommen werde. Am selben Tage
schon verliess Nogaret Avignon, während die Gesandtschaft, deren
Haupt der Bischof von Bayeux war, mit den Kardinälen über den
zu schliessenden Vertrag weiter verhandelten; die Gesandten erwar-
teten noch eine geheime Instruktion durch Nogaret und andere
Nachrichten, weshalb man dahin übereinkam, die weiteren Beratungen
' DUPUY, Diff'. pr. 515—521.
^ Ibid. 305 — 315; vrgl. ibid. 511 uud 521 (uuteu) ; Nogaret gab diese
Supplicatio uiclit mir zu Protokoll, sondern sorgte zugleich für ihre Veröffent-
lichung.
» Ibid. 522.
Prozess gegen Bonifaz und Ende d. Templer. Nogarct's Tod. (1310—1313.) 2<»1
in den ersten Tagen des Januar fortzusetzen'. Auch am folgenden
Tag fanden noch Besprechungen statt'-. Am 24. J)ezember, einem
Donnerstag, berichteten die Gesandten sodann über die bisherigen
Verhandlungen an Philipp-, da wir einen weiteren Bericht nicht
haben, sind wir über das folgende wieder schlechter unterrichtet.
Einen Einbhck in die Forderungen, die damals von den beiden
Parteien gestellt und verhandelt wurden, gewährt uns eine Denk-
schrift^, die, wie es scheint, an den Papst gerichtet ist, und in der
fünf Fragen erörtert werden: 1. ob der Prozess gegen Bonifaz fallen
gelassen werden könne und welchen Weg man dabei einzuschlagen
habe; 2. wie man bei einem Verzicht auf die Verurteilung Boni-
faz' VIII. dem König und den Anklägern die nötige Sicherheit
schaffen könne; 3. wie man dasselbe betreffs der Thäter von Anagni
thun könne; 4. ob man andererseits es verhindern könne, dass über
die Ketzerei des Bonifaz in Zukunft aufs neue Klage erhoben werde,
und 5. ob der Papst die Handlungen desselben bestätigen könne.
Der Verfasser kommt u. a. zu dem Schluss, dass das Vorgehen der
Ankläger, wenn sie jetzt zurücktreten sollten, ausdrücklick als eine
Folge reinen Glaubenseifers anerkannt werden müsse, und dass die
Thäter von Anagni von aller Schuld und Strafe freizusprechen seien.
Bezüglich des fünften Punktes stellte die königliche Partei bestimmte
Forderungen, worauf wir gleich zurückkommen werden.
Xogaret hatte, wie wir sahen, bereits am 22, Dezember 1310
Avignon verlassen. Er mag sich auch diesmal zunächst einige Zeit
in der Xähe dieser Stadt aufgehalten haben', begab sich aber im
Januar 1311 zum König. Es ergiebt sich dies daraus, dass das
Schreiben ', in dem Philipp im folgenden ^[onat von Funtainebleau
aus sich vom Prozess gegen Bonifaz zurückzuziehen erklärte, zweifel-
los von Xogaret verfasst ist ; in demselben wird folgendes aus-
geführt: Der König habe auf die gegen Bonifaz erhobenen Anklagen
hin im Jahre 1303 das geforderte Konzil zu stände bringen wollen
und deshalb mit anderen Gesandten seinen lieben und treuen Kitter
Wilhelm von Xogaret, den er als einen Eiferer für den katholischen
Glauben und die Einheit der heiligen Mutter Kirche gekannt habe,
* Bericht der Gesandten a. a. O. 3G f. (Wknck 181 f.) ur. XXIII.
- Ibid. 37 f. (Wekck 182 f.) nr. XXIV— XXVI.
' Beilage XI; die Adresse scheint sich aus § 5 zu ergeben.
* Vrgl. Bericht der Gesandten a. a. 0. nr. XXIII (Ende).
'' Arch. nat. J 490 ur. 778; Dlplv, Diff. pr. Ü9Ü-300.
202 7. Kapitel.
zum Papst geschickt; zu dem reberfall von Anagni sei derselbe
wegen der ihm von Bonifaz drohenden Lebensgefahr gezwungen ge-
wesen ; nach dem Tod des Bonifaz habe Philipp dann mehrmals bei
Benedikt und Clemens um eine Untersuchung der Anklagen ge-
beten, diese habe sich nun lange hinausgezogen, und um sie zu be-
schleunigen, wolle er den Prozess auf die wiederholten Bitten des
Papstes hin diesem allein überlassen und für ein Zurücktreten der
Ankläger sorgen ^ Dass dieser Erlass wirklich aus der Feder
Nogaret's stammt, sieht man schon daran, dass derselbe in ihn
geschickt seine Apologie einzuflechten wusste, die uns so in den
bekannten Wort- imd Gedankengängen hier zum neunten Male
entgegentritt. Auch hieraus erkennen wir wieder, wie sehr ihm
daran gelegen war, bei dem bevorstehenden Friedensschluss die An-
erkennung seines reinen Glaubenseifers und damit zugleich seine
Absolution zu erhalten. Derselben Zeit gehört auch eine inter-
essante Flugschrift Xogaret's an, die er seine „cause defensionum"
nannte-. Er verwendete zu ihr den Schluss einer zehnten Apologie
(von der uns nur ein abgerissenes Ende erhalten ist), arbeitete den-
selben aber wesentlich um, sodass wir die „cause defensionum" zu-
gleich als seine elfte Rechtfertigungsschrift bezeichnen können. In
sieben Artikel fasst Xogaret seine Verteidigung zusammen: 1. Bonifaz
war ein völlig schlechter und ketzerischer j\[ensch, weshalb man die
Berufung eines allgemeinen Konzils verlangte, die jedoch durch ihn
verhindert wurde; 2. da Bonifaz sich so einem Gericht offenkundig
zu entziehen suchte, war er nach kanonischem Recht für geständig
und schuldig zu halten; 3. indem Bonifaz dergestalt gegen Ordnung
und Frieden der Kirche handelte, musste durch eine auswärtige,
d. h. weltliche Macht eingegriffen werden; 4. als Bonifaz hörte,
dass in Frankreich gegen ihn Klage erhoben wurde, beschloss er,
dieses Land zu vernichten, zu welchem Zweck er verschiedene Er-
lasse veröffentlichte und einen noch schlimmeren vorbereitete; 5. ^o-
garet, der Bonifaz die Konzilsforderung überbringen sollte, konnte
wegen der Xachstellungen, die seinem Leben bereitet wurden, nur
unter dem Schutz Bewaffneter Anagni betreten; 6. in Anbetracht
des drohenden Kirchenskandals und zur Verteidigung des wahren
Glaubens musste Bonifaz, obgleich Nogaret hierzu keinen Auftrag
hatte, militärisch bewacht werden, wodurch zugleich ihm das Leben
' Ludwi;,' von Evreux und Guido von St. Paul erklärten am 14. Februar
ihren Rückti-itt vom Prozess (Dupuy, Difl'. pr. 301 f.) ; bei Nogaret und Plasian,
die als königliche Gesandte aufgetreten waren, war dies nicht nötig.
- Beilage XII.
Prozess gegen Bonitaz und Ende d. Templer. Nogaret's Tml. (IIUO— i:U:i.) 203
gesichert und einer völligen Ausraubung des Kirclienscliatzes vor-
gebeugt wurde; 7. Bonifaz nannte selbst noch die Tbat Nogaret's
ein Werk Gottes und absolvierte alle, die daran beteiligt waren.
Die hier gemachten Ausführungen gingen auf Xogaret's Be-
treiben^ zum Teil in ein eigentümliches Schriftstück- über, bei dessen
Konzii)ierung er zweifellos auch sonst viel mitgewirkt hat. Es stellt
den Entwurf einer Bulle dar liiul lässt uns erkennen, aufweiche
Art Nogaret den Ausgleich mit dem Papst abgeschlossen wünschte.
Der Inhalt ist kurz folgender: zuerst wird vom Papst eingehend
über die Behauptungen der Gegner und den Standpunkt Nogaret's
im Prozess gegen Bonifaz referiert, bei welcher Gelegenheit abermals
die ganze Xo2;aret'sche Apologie (zum zwölften und letzten Male)
wiederkehrt; hierauf folgt die Erklärung, die Ankläger hätten aus
Glaubenseifer und nicht aus irgend welchen schlechten Beweggründen
gehandelt, sowohl der König und die Prälaten und Barone, die mit
ihm die Berufung des Konzils verlangten, als auch insonderheit
Nogaret und seine Genossen: alle von Bonifaz oder Benedikt gegen
den König und Nogaret gerichteten Erlasse seien daher ungültig
und aus den päpstlichen Registern zu entfernen''; obgleich nun aber
der König und die x-Vnkläger „iusto zelo" vorgegangen seien, sei
die Ketzerei des Bonifaz doch nicht voll erwiesen, und da ausser-
dem bei den vielen dringenden Aufgaben der Christenheit ein Skandal
jetzt vermieden werden müsse, habe der König dem Wunsche des
Papstes folgend den Prozess allein der Kirche anheimgestellt, und
derselbe solle nicht weiter verfolgt werden. Was Nogaret mit diesem
eigentümlichen Entwurf einer Bulle beabsichtigte, lässt sich nicht
mit Bestimmtheit sagen; vermutlich sollte ihn der Papst accei)tieren,
sodass Nogaret hier ähnlich vorging als im Sommer 1310 seine von
ihm deshalb so heftig angegritienen Gegner. Wie dem auch sei,
jedenfalls sehen wir, dass er den Prozess gegen Bonifaz fallen lassen
wollte, wenn Clemens dem König eine Art Ehrenerklärung aus-
stellte^ und das Vorgehen Benedikts XI. gegen Nogaret widerrief;
das dritte, die Yerijflichtungen des Papstes betreHs der deutsch-
' Vrgl. die einleitenden Bemerkungen zu Beilage XII.
- Arch. nat. J 908 nr. 9 (auf dein Rücken: „notiile litteraruni, (juas liabuit
dominus rex a papa pro se et suis*-); Dn-rv, DitV. pr. 577—090; vrgl. Bksas
331—836.
^ \'rgl. hierüber auch Nogaret in Jieilage XII S 3 und Diity, l>itV. pr.
606—608.
* Wie eine solche bereits am 29. INIai 1308 zu I'oitiers IMasiim gefor-
dert hatte.
204 "J". Kiipitel.
italienischen Politik, konnte natürlich in einer Bulle keine Aufnahme
finden.
Im wesentlichen erreichte Nogaret, was er wollte. Clemens
liess, um die gewünschte Ehrenerklärung ausstellen zu können, vom
14. — 24. April 1311 in Avignon ein Verhör abhalten', in welchem
eine Anzahl königlich gesinnter Kardinäle und anderer Zeugen —
darunter auch der Abt Peter von St. Medardus, der Bischof von
Bayeux und Enguerrand von Marigny — über den Hergang im
Streit Philipp's mit Bonifaz Auskunft geben sollten, und zwar mit
besonderer Rücksicht darauf, ob der König und seine Minister,
unter denen hauptsächlich wieder Xogaret und neben ihm Plasian im
Vordergrund stehen, „bono zelo" oder „malo zelo" gehandelt hätten;
wir wissen, dass diese Frage im Prozess gegen Bonifaz von besonderer
Bedeiitung geworden war. Alle Befragten gaben die offenbar auch
von Clemens gewollte- Auskunft, Philipp und seine Räte hätten
„bono zelo", aus guten Motiven, aus Glaubenseifer gehandelt. Bereits
am 27. April 1311 erliess darauf der Papst die Bulle „Rex
gloriae"^, welche die Unschuld und die löbliche Gesinnung Philipp's
ausdrücklich anerkannte, alle Strafsentenzen, die seit 1300 gegen ihn
erlassen waren, nochmals feierlich aufhob und ihre Entfernung aus
den päpstlichen Registern ankündigte und zum Schluss dem Papst
die Verfügung über die Teilnehmer am Attentat von Anagni und
am Raub des Kirchenschatzes vorbehält. Auch über diese fiel jedoch
bereits am 27. April das Urteil*. Nogaret erhielt mit Rücksicht
auf sein Seelenheil und die Bitte des Königs die gewünschte „abso-
lutio ad cautelam"; aber zugleich ward ihm auch eine „poenitentia
ad cautelam" auferlegt: zur Busse solle er sich beim nächsten Kreuz-
zug in Person mit Pferden und AVaffen nach dem heiligen Land
begeben und dort bleiben, wenn ihm nicht der Papst die Rückkehr
• Höfler 45 — 84.
- Sonst hätte er andere Zeugen vernehmen lassen.
^ Keg. Clem., ann. VI, 411—419 (nr. 7501). — Arch. nat. J 908 nr. 3
befindet sich eine Kopie der Bulle, die auf dem Rücken die Worte trägt:
„transscriptum littere pape facte pro domino G. de Nogareto."
* Vier Erlasse „Carissimo in Christo", Reg. Clem. a. a. 0. 419 f. (nr. 7502,
die Bürger von Anagui betreffend), 420 f (nr. 7503, Nogaret's Absolution), 421 f.
(nr. 7504, gegen die Räuber des Kirchenschatzes), 427 — 429 (nr. 7507, Absolu-
tion Reginald's, l'eter's und Stephau's). Ueber Nogaret's Absolution vrgl. auch
Cont. Guill. Nang., ed. Gerald I, 384 f. (unter Benutzung der Bulle; danach
Cent. Girard. Frach., Rec. des bist. XXI, 35 J — 36 A); Bernhardus Gdidonis,
Rec. des bist. XXI, 720 H—K; Cont. Toi. Luc, bei Muratori XI, 1234 D. Ueber
Reginald von Supiuo Renan 346 f.
Prozess gegen Bonifaz und Ende d. Teniidcr. Xogarct's T()<1. (l.'HO— l.'U.'J.) 905
gestatte; bis cluhiii möge er AValUalirten zu den Mariünkirclieii in
Vaiivert^, Rocamadour-, Le Piiy, Boulogne-sur-^Mer und Ohartres,
zu den Kirchen in Saint-Gilles'' und j\[ontniajour ', sowie nach
Santiago de Compostela unternehmen; werde von ihm oder seinem
Erben die vorgeschriebene Busse nicht abgeleistet, so sei die Abso-
lution nicht gültig. Trotz letzteren Zusatzes hören wir nie etwas
davon, dass Nogaret oder einer seiner Xachkommen die Wallfahrten
unternommen habe, und es ist dies auch durchaus nicht wahrschein-
lich: er hatte Zeit bis zum nächsten Kreuzzug, und da es zu einem
solchen nicht mehr gekonmien ist, haben seine Nachkommen, deren
es noch heute giebt", mit Recht auch mit der Erfüllung der anderen
Verptlichtungen gewartet*''. Gleichfalls durch Erlass vom 27. Ai)ril
1311 wurden Reginald von Supino, Peter von Genazzano
und dessen Sohn Stephan ad cautelam adsolviert und mit derseli)en
Busse belegt. Auch den Bürgern von Anagni, denen noch
Benedikt in der Bulle „Flagitiosum scelus" geflucht hatte, wurde
jetzt verziehen. Xur die Räuber des Kirchenschatzes" nahm
Clemens ausdrücklich von allen geschehenen Vergebungen und Resti-
tutionen aus, ein lediglich theoretischer Vorbehalt, da kein einziger
mit Namen genannt wird. — Wenn es in der Bulle „Rex gloriae"
von Nogaret heisst ^, er habe sich i)ersönlich im Konsistorium ver-
teidigt, so ist damit natürlich an sein Auftreten im Jahre 1310 ge-
dacht. Doch weilte er aller Wahrscheinlichkeit nach auch zur Zeit
des Ausgleichs wieder ^n Avignon: es ist dies nicht nur deshalb
anzunehmen, weil ja am 22. März eigentlich wieder der Prozess
gegen Bonifaz beginnen sollte, sondern wird auch von Bernhardus
Guidonis^ ausdrücklich bestätigt. Vermutlich hatte sich Nogaret
zusammen mit Enguerrand von Marigny, den wir unter den im
April in Avignon vernommenen Zeugen fanden, in diese Stadt
beigeben.
' Heute Cthst. im Dep. Gard, Arr. Ximes.
- Oder Roquemadour, Benediktiuerabtei der Diözese Cahors, heute Dep.
Lot, Arr. C4ourdon, Ct. Gramat.
^ Heute Cthst. im Dep, Gard, Arr. Ninies.
* Benediktiuerabtei der Diözese Arles, wenig ö.stlicli von Alles,
* Renan 357.
'• Die Ansicht Renan's 349 f, ist unrichtig, da die liier zitierten Worte des
Bernhardus Guidonis sich lediglich auf die von Clemens dem l'apst vorbchal-
tene Befugnis, den Aufenthalt Nogaret's im heiligen Land abzukürzen, beziehen,
' Von ihnen hatte sich auch Nogaret ausdrücklicli losgesagt; Beilage
XII § 12 und Dli'lv, Diff, pr. 387.
« Reg. Clem. a. a. U. 414. " Rec. des bist, XXI, 7liO J.
206 7. Kapitel.
80 luitttMi sich denn Pliilipp und ( 'leniens wieder verständigt.
Der Papst Hess in den Registern der Erlasse Bonitaz' VIII. alle
für den König unangenehmen Stellen ausradieren^ und verkinidigte,
um der Form zu geniigen, dass man alle die Person des Bonifaz
betreuenden Angaben an ihn richten solle, dem jetzt allein diese
Angelegenheit übertragen sei-. Seine wichtigste Gegenleistung folgte
schon vier Tage nach dem Erlass der Bulle „Rex gloriae" , am
1. Mai 1311, als er ausdrückhch erklärte, der Arelat dürfe vom
deutschen König niemandem übertragen werden als höchstens der
Kirche^: er verzichtete damit auf seinen Plan betreffs des Bünd-
nisses zwischen Heinrich VII. und Robert von Neapel. Die Ge-
sandten des Königs verliessen Avignon nicht ohne dem Papst die
Summe von 100 000 Florenen übergeben zu haben, zum Entgelt für
seine Mühen'. Clemens scheute sich nicht, diese Summe anzunehmen
und dadurch die Kurie in den Ruf zu bringen, sich vom französischen
König haben bestechen zu lassen"'. Er war für Geld immer empfäng-
lich; scheint doch auch sein Nachgeben in der Templerangelegenheit
nicht unwesentlich durch die Aussicht auf einen Anteil an der Beute
mitbestimmt worden zu sein". Unwürdig, wie der ganze Ausgleich
des Frühjahrs 1311 für das Papsttum w\ar, so waren auch die
Nebenumstände, die ihn begleiteten.
9.
lieber Nogaret's letzte Lebenszeit wissen wir nicht eben viel.
Er übernahm nach seiner Rückkehr aus Avignon wieder die Geschäfte
des Kanzlers, und mit Recht wies schon Dupuy ^ darauf hin, wie es
ein Zeichen seines grossen Ansehens sei, dass er in dem am 17. Mai
1311 ausgestellten Testament des Königs unter den Vollstreckern
desselben genannt wird. Auch in den Parlamentsprotokollen dieses
Jahres begegnet uns sein Name wieder*'.
^ Drümanx II, 204 f. ; Hefele-Knöpfler VI, 460.
- „Licet carissimus", Reg. dem. a. a. 0. 422 f. (nr. 7505). — Das Dupüy,
Diff. pr. 302 f. abgedruckte Vidimus befindet sich noch heute achtmal im Pariser
Archiv (Arch. nat. J 490 nr. 773); alle acht Stücke sind von der Hand des
Notars Jacobus de Virtuto, fünf vom 23. und drei vom 30. Juni 1311 datiert.
=* Wenck 162.
* Cont. Toi. Luc, bei Muratoki XI, 1234 D.
* Vrgl. Renan 343; Wenck 162.
ö Vrgl. Gmelin 354, 357 f.
' Diff". pr. 616.
" Olim II, 515 (nr. VII). Der hier genannte Erlass des Königs kann nicht
vor 1308 gesetzt werden, stammt offenbar wie das andere aus dem Jahre 1311.
Prozess gcgeu'Bouifaz uml Eude d. Teiiiplor. Xn^arot's Tod. (1310 — 11313.) 207
Scliriftstellerisch tinilen wir Xogaret noch einmal tliiltig, iiiini-
lich auf dem Konzil von Vienne'. Alle Fragen, welche in den
letzten Jahren die Kirche beschäftigt hatten, sollten auf dieser grossen
Versamndung ihre Erledigung linden. In der ersten Sitzung des
Konzils, welche am 16. Oktober 1311 stattfand, bezeichnete Clemens
selbst als die Hauptaufgaben desselben die Templerfrage, den Kreuz-
zug und allerhand kirchliche Reformen. Bezüglich der Templer
zeigte sich gar bald eine Differenz zwischen dem Papst uiul der auf
dem Konzil vertretenen Geistlichkeit. Die ^Mehrheit der Versamm-
lung hielt nämlich die Schuld des Ordens für nicht genügend er-
wiesen und verlangte die Eröffnung eines rechtlichen Verfahrens i
Clemens dagegen vertrat jetzt durchaus die dem König genehme
Meinung, der Orden sei als schuldig befunden und müsse verurteilt
werden. Ob der Papst im Frühjahr 1311 auch hierüber bindende
Versprechungen gemacht hatte, wissen w'ir nicht. Jedenfalls war
ohne eine Erledigung der Temiilerangelegenheit im Sinn Philipp's
an einen Kreuzzug nicht zu denken. Es war daher klug berechnet,
dass Xogaret eben jetzt eine Schrift- veröffentlichte, in der er
über den Kreuzzugsgedanken und die Möglichkeit seiner Ver-
wirklichung etwa folgendes ausführte:
Einige Punkte seien zunächst hervorzuheben; 1. der Orden der
Templer müsse als ein offenbares Hindernis des Unternehmens wegen
seiner Verkommenheit völlig aus der Kirche ausgeschlossen, d. h.
aufgehoben werden; 2. der König von Frankreich müsse den Kreuz-
zug starken und gläubigen Geistes in die Hand nehmen , die
Kirche ihn thatkräftig unterstützen; 3. es müsse bei der An-
sagung Zeit gelassen werden zu ausreichender Rüstung; 4. das
Unternehmen werde diesmal besonders schwierig sein: die Sarazenen
seien waffengewandt und wohlgerüstet und würden auch durch „falsche
Katholiken" unterstützt, indem diese ihnen unmündige Kinder ver-
kauften, die von jenen zu Kriegerii herangezogen und „Türken" ge-
* Vgl. über dasselbe Dlpuy, Dift'. 40 t'., Traittez concernaut l'liist. de
France 61—64, Tempi. 58—60; Baillkt 307—313; Schmikt I, 711—714; Tosti
II, 237—239; Drumann II, 205—211; Martin IV, 494—499; Boutauic 139;
JoLLY 251 f.; Renan 347 f.; Schottmiller 1,497—530; Lea III, 319—323;
Prltz 220—225; Hefele-Knöi-kler VI, 515-5.").4: Gmelin 48«— 497; Ki-
GAULT 218 f.
- Gedruckt von Boutaric in den „NotiLcs vi extraits" XX i, 199 — 205;
vrgl. M. DE Mas Latrie : „Histoire de l'ilc de Cliyi»re sous la niaison do LuHig-
nau" II (I'aris 1852), 128 f., wo die rrkundc mit Rcclit zum Konzil von Vienne
gesetzt ist, während sie Bot Taric grundlos in's Jalir 1310 verweist. Nach
Boutaric: Renan 295—298.
208 7. Kapitel.
nannt würden^; ausserdem befänden sich Syrien, Acco und Tripolis
bereits in der Gewalt der Sarazenen, und bei den Christen seien die
Ansprüche so gewachsen, dass man für das Geld, welches sonst für
200 Mann genügte, heute kaum noch 100 halten könne; daher möge
denn die Kirche und der König schon jetzt auf grosse Sparsamkeit
sehen; 5. schliesslich müsse man auch darauf bedacht sein, dass das
einmal Eroberte erhalten bleibe: „Kein geringeres Verdienst als zu
erwerben ist es das Errungene zu schützen"; hierzu sei zweierlei
nötig: die Sorge für einen beständigen Nachschub von Menschen
und abermals grosse Geldmittel. Um nun bezüglich des letzteren
Punktes zum Ziel zu gelangen, macht Xogaret ganz ungeheuerliche
Vorschläge, die alle darauf hinauslaufen, in die Kasse des Königs
Geld zu bringen, das Philipp aber natürlich nur verwalten und bis
zum grossen Kreuzzug aufheben solle. Xicht nur sollte alles Gut
der Templer vom König in Verwaltung genommen werden, sondern
ebenso auch alle Einkünfte der Johanniter und Deutschritter, so-
weit sie nicht zum Unterhalt der Ordensritter sowie ihrer Häuser
und Kirchen unbedingt nötig seien; von allen Kirchen, Klöstern und
Stiftern der gesamten katholischen Christenheit sollten beträchtliche
Steuern nach Paris fliessen, alles im Interesse des heihgen Landes;
auch die Vakantien, Annaten und anderes, worauf der König An-
spruch erhob, sollte ihm bei dieser Gelegenheit wenigstens de facto
zugesprochen werden. So dachte man am Ho-f Philipp's des Schönen
die tote Kreuzzugsidee auszunutzen, für die sich thatsächlich nur
noch der Papst seiner gesunkenen Machtstellung wegen interessierte;
an die Vewirklichung aller seiner Vorschläge hat Nogaret w^ohl selbst
nicht gedacht, sondern er wird deshalb möglichst viel gefordert
haben, um doch einiges zu erreichen. Des weiteren, meint er so-
dann, müsse man darauf sehen, auch die Tataren und andere Völker
des Ostens auf seine Seite zu ziehen. Die Macht der Mongolen
kennen zu lernen, hatte man ja im 13. Jhdt. genügende Gelegenheit
gehabt; immerhin zeigt uns gerade dieser Gedanken Xogaret's —
wir brauchen uns nur des späteren Auftretens Timur Lenk's zu er-
innern — seinen klaren, vorausschauenden Blick. Zum Schluss
führt er dann aus, auch Venedig, Genua, Pisa müssten sich an
dem Unternehmen beteihgen, und alle katholischen Fürsten sollten
ihren Einfluss an dies zu Ehren der Kirche Gottes unternommene
Werk setzen.
' Das .Tanitscharenkorps wurde ca. 1330 von Sultan Urchan errichtet; doch
sieht man aus Nogaret's Auslassung, dass schon Osman ein ähnliches Mittel zur
Hebung der Kriegstüchtigkeit seines Heeres anwandte.
Prozess gegen Bouifaz uud Ende d. Templer. Xogaret's Tod. (1310 — 131.'J.) 2U9
Mit dieser Denkschrift verfolgte Xogaret zugleicli einen i)er-
sönlichen Zweck: er hatte sich jetzt in warmen Worten des heiligen
Landes angenommen und \'orschläge zu einer Kückcroherung des-
selben genuxcht: seine Schuld war es also nicht, wenn jetzt kein Kreuz-
zug mehr zu stände kam und er seine Busse nicht ableisten konnte.
Um einen Druck auf die Vienner Versammlung auszuüben, be-
rief Philipi^ am 30. Dezember 1311 auf den kommenden 9. Fel)ruar
zum dritten ISIale die Reichsstände; sie sollten sich in Lyon ver-
sammeln'. Ueber die Vorgänge auf dieser Ständezusamuienkunft
fehlt uns jede Nachricht; sie scheint noch verschoben und erst Mitte
März 1312 abgehalten worden zu sein-. Dass Nogaret auch hier
wieder eine bedeutende ßolle spielte, darf w'ohl angenommen werden.
Bereits am 22. März 1312 finden wir den König dann selbst in
Vienne. Dasselbe Datum trägt die Bulle „Vox in excelso",
durch die Clemens den Templerorden zur Fürsorge für das Wohl
der Christenheit aufhob. Am 3. April ward dieselbe in feierlicher
Sitzung dem Konzil bekannt gegeben: zur Rechten des Papstes sass
König Philipp, und die Versammlung wagte nicht, gegen die eigen-
mächtige Entscheidung des Hauptes der Christenheit Einspruch zu
erheben^. Am 2. Mai wurden die Güter des Ordens durch die
Bulle „Ad providam" an die Johanniter übertragen, ein Danaer-
geschenk, da der französische König es in der Folge verstand, durch
allerhand Chikanen sich einen überaus reichen Gewinn zu verschallen.
Am 6. Mai 1312 fand die dritte und letzte Sitzung des Konzils statt.
Damit war das vor fünf Jahren eingeleitete Werk zu Ende : der einst
so stolze Orden hatte aufgehört zu existieren. Der rühmliche
Flammentod, den der Grossmeister Jakob von Molay sowie der
Meister der Xormandie, Gottfried von Charney, am 18. März 1314
in Paris erlitten*, war nur ein Nachspiel dieses ganzen Dramas.
* BouTARic 38 Anm. 2.
- MoLiNiER meint in der Hist. de Lang. IX, 330 Anm. 4, die Versamm-
lung habe in Vienne stattgefunden, ohne seine Vermutung zu begründen. Philipp
ist nachweisbar (Rec. des hist, XXI, 458 K— 459 A) am 29. Januar in Mon-
targis (Dep. Loiret), an unbestimmten Daten des Februar in Gien (Loiret) und
La Charite (Nievre), am 2. und 3. März in Macou, am 16. März in Lyon, am
22. März in Vienne. Völlig ausgesehlossen ist es also nicht, dass die Versamm-
lung wirklich am 9. Februar in Lyon stattfand, wahrscheinlicher aber bleil)t es,
dass sie Mitte März hier tagte, und dass der König sich von ihr direkt zum
Papst begab.
^ Clemens hatte sich dadurch sal viert, dass er den Orden nicht „de iure",
sondern „per viam provisiouis seu ordinationis npostolicae" aufhob.
* Cont. Guill. Naiig., ed. GiiR.\Lü I, 402—404; „die lunae post festum
beati Gregorii" heisst es hier ausdrücklieb.
R. Holtzinanu, Nogaret. 14
210 7. Kapitel.
Wurele zu Vienne auch über die beiden Prozesse gegen
Bonifaz VIII. und Guicbard ein letztes Wort gesprochen? Mit
Sicherheit kann darüber nichts gesagt werden, da die Protokolle
uns nur in verstümmelter AVeise erhalten sind. Doch ist es wahr-
scheinlich, dass unter allerhand Reservationen bezüglich des guten
Eifers Philipp's und seiner Minister doch die Rechtgläubigkeit des
nun schon über 8 Jahre in seiner Gruft ruhenden grossen Papstes
ausgesprochen wurde. Bezüglich Guichard's ist wenig mehr zu sagen.
An dem Prozess gegen ihn hatte niemand mehr ein weiteres Inter-
esse; der Bischof befand sich in der Folge in leichter Haft in
Avignon und scheint bald ganz freigegeben worden zu sein: nur auf
seinen alten Bischofsstuhl sollte er nicht mehr zurückkommen, wohin-
gegen er auf das ihm übertragene Bistum Diakovar (Slawonien) bald
verzichtetet
10.
In der Folge finden wir Nogaret nochmals mit den flan-
drischen Dingen beschäftigt. Am 11. Juli 1312 hatte PhiHpp mit
Robert von Bethune zu Pontoise einen Vertrag geschlossen^, über
dessen einzelne Bestimmungen Urkunden ausgefertigt wurden, die
am 1. August zu Etrepagny^ durch Nogaret und Gerhard von
F ellin g, den Bevollmächtigten der beiden Parteien, feierlich aus-
getauscht wurden; Nogaret überreichte hier namens des französischen
Königs neun Urkunden, Gerhard namens des Grafen von Flandern
deren drei*. Auch das letzte Mal, wo wir Nogaret nachweisen
können, handelte es sich nm eine flandrische Angelegenheit. Ijudwig
von Nevers, der Sohn Robert's von Bethune, war in Paris in
leichter Haft gehalten worden, aber Anfang 1312 nach Flandern
entkommen und vom französischen König auf den 25. März 1313
nach Paris geladen worden, um sich freiwillig in die Gefangenschaft
zurückzubegeben, da gegen ihn verschiedene Anklagepunkte schweb-
ten^. Als er nicht erschien, hess ihn Philipp durch einen aus Wil-
helm von Nogaret, Enguerrand von Marigny, Peter von Ysc und
anderen seiner Räte zusammengesetzten Gerichtshof zum Verlust
seiner Freiheit und seiner Güter verurteilen; Ludwig hütete sich,
in die Gewalt seines Gegners zurückzukehren und protestierte am
1 RiGADLT 218—226.
"- Funck-Brentano : „Philippe le Bei en Flaudrc", 621—626.
^ Heute Ctlist. im Dcp. Eure, Arr. Les Audelys.
'' Limbirg-Stirum : „Codex diploniaticus Flaudriae ou Recueil de docu-
monts" I, 79 f. (nr. 20); Fünck-Bhkntano a. a. O. 626.
» Funck-Bren-taxo a. a. 0. 618, 628.
Prozess gegeu Boniiaz und Eutlo d. Templer. Xogarot's Tud. (1310—1313.) 211
1-1. und 15. April in einem Appell an Papst und Kaiser Regen das
Vorgehen des französischen Königs ^
Xogaret blieb bis zu seinem Tod des Königs Grosssiegelbewahrer,
wie sich mit Gewissheit aus der Teberschrift eines im Tresor des
chartes zu Paris betindlichen Inventars ergiebt; sie lautet-:
„Ce sont les fournies des lettres faites sur la besoigne de
Flandres, especialement celles que les Flamens ont receues de la
cour de France du tenips de monsieur Guillaume de Xogaret
jusques a temps qu' apres sa mort le scel fut baille a
maistre Pierre de Latilly, a Poissy l'an de grace 1313."
Hiernach können wir zugleich über das Datum des Todes
Xogaret's etwas näheres aussagen. Betreffs der Uebertragung der
Würde des Grosssiegelbewahrers an Peter von Latilly haben wir
einen Registervermerk, der folgendes besagt^:
„Die iovis post Quasimodo circa horam vesperarum anno
domiui millesimo trecentesimo tertiodecimo tradidit dominus noster
rex apud Pissiacum existens et parlamento etiam inibi existente
- magnum sigillum suum magistro Petro de Lattiliaco, archidiacono
Cathalaunensi, quibus anno et die fuit factum istud registrum ..."
Peter von Latilly wurde danach am 26. April 1313 Gross-
siegelbewahrer, und nicht lange vorher, etwa Mitte April, niuss also
Xogaret gestorben sein. Li der Folge wird er denn auch ver-
schiedentlich in Urkunden als verstorben bezeichnet*, und es kann
nicht in Betracht kommen, wenn ihn eine schlechte Quelle noch ge-
legentlich eines Ereignisses des Jahres 1314 einmal nennte
Xogaret sagt selbst in einer seiner Verteidigungsschriften" von
sich, er sei klein von Statur. Sonst wissen wir nichts von seinem
Aeusseren. Renan bemerkt", es ergebe sich aus archivalischen
Xotizen, die er aber nicht näher bezeichnet, dass Xogaret in Paris
in der Rue de la Harpe, nahe den Thermen, gewohnt habe-, auch
> Limburg-Stirum a. a. 0. II, 217—227 (ur. 290), besonders 222 f.; Finck-
Brentano a. a. 0. 629.
- Dlchksne 260.
3 Arcli. nat. JJ 49 Blatt 1; Tksserau 10; Dichesnk 267. Hiiss I'liiii].!)
am 26. April 1313 in Poissy \sar, ergiebt sich auch aus Table chrouoluji-iiiue
VUI, 240.
* Olim II, 881; Ordonnances I, 533; Noticos et extraits XX», 235; vrgl.
DüPCY, Diff. pr. 616 f.; Renan 351—353; Hist. de Lang. X. notes 58 f. (nr. IX).
* Die „Anciennes chroniques de Flandre". llec. des hist. XXII, 400 D;
ed. Kervyn de Lettenhove („Ist. et chrou. de Flandre") I, 301 uud 508.
ö DvPLY, Ditr. pr. 263.
^ S. 289.
14*
212 "i- Kapitel.
teilt er uns ein ihm von Boutakic übermitteltes Schreiben mit^, in
welchem ein Marschall und Seigneur von Noyers seinem „teuren
Freund" Nogaret seinen Arzt Heinrich Dou-Pui empfiehlt. Ueber die
Familie Nogaret's haben wir an anderem Ort schon gesprochen-; die
Nachkonnnen behielten trotz mancher Anfechtungen die Besitzungen,
die ihr berühmter Vorfahre gewonnen hatte, und bewahrten in Süd-
Irankreich ein grosses Ansehen; namentlich treten sie uns in der
Lokalgeschichte von Toulouse entgegen.
Wie der anderen Hauptgestalten seiner Zeit bemächtigte sich
auch Nogaret's frühzeitig die Sage. Von Jakob von Molay wusste
man zu berichten, er habe auf dem Scheiterhaufen den König und
den Papst vor den Richterstuhl Gottes geladen, worauf denn auch
beide noch 1314 gestorben seien. Aehnlich erzählt uns bereits
WiLHKLM Ventura, ein Zeitgenosse, in der Chronik von Asti^ über
Nogaret folgendes: Als einst mehrere Templer zum Scheiterhaufen
geführt wurden, habe einer von ihnen dem Haupturheber ihres Unter-
gangs, Wilhelm von Nogaret, mit lauter Stimme zugerufen: „Wider
Recht und Gerechtigkeit hast Du die Vernichtung des Templer-
ordens besorgt! An den König können wir nicht appellieren, da
er gegen uns kämpft, im Einverständnis mit Papst Clemens; aber
an den wahren und höchsten Richter appellieren wir, der stärker
ist als sie: vor ihn zitieren wir Dich, binnen acht Tagen musst Du
persönlich erscheinen." Acht Tage darauf sei Nogaret denn auch
„schrecklich und ohne Busse" gestorben. Noch schlimmeres weiss
uns in der zweiten Hälfte des 14. Jhrhdts. Johann von Noyal zu
berichten"*: Nogaret sei vor seinem Tod verrückt geworden und
habe zum Entsetzen des Königs dem ganzen Hof seine Zunge her-
ausgestreckt. Auf derartige Geschichten ist natürlich nichts zu
geben; sie zeigen uns nur die Bedeutung des Mannes, dessen sich
das abergläubige Gerede des Volks in ähnlicher Weise bemächtigte
wie Philipp's des Schönen und Bonifaz' VHI.
AVir werden im Gegenteil sagen: Nogaret war glücklich, dass
er seinen königlichen Herrn nicht überlebte. Seine trotz aller
Härten und mancher Grausamkeit wirklich grosse Zeit ging mit
dem Tod Philipp's des Schönen am 29. November 1314 zu
Grabe. Plasian, der unzertrennliche Genosse Nogaret's, war
» S. 350 f. - Oben S. 174 f.
^ MuRATORi XI, 193 C— 194 A.
■• Rec. des bist. XXI, 195 G — H; vrgl. Jac. Meyer: „Coinmentarii sive
annales reruni Flandricaruni" (Autwerpeu 1561), fol. 110, 2. Seite; DuPUY, Diff.
pr. 617.
Prozess gegen Bonifaz uiul Endo d. Toinplor. Nogaret's Tod. (1310—1313.) 213
gleichfalls 1313 gestorben', und auch Clemens V. war am 20. April
1314 vom Schauplatz der Geschichte abberufen worden. Eine neue
Zeit brach an, aber die drei Söhne Philii)i)"s hatten nichts von
des Vaters Grösse und staatsmännischer Weisheit. Kleinliche
Händel und schmähliche Hofgeschichten zeichnen die 14 Jahre
ihrer Regierung aus, und unterdessen brach die feudale Reaktion
gegen das vorausgegangene Regiment ungehindert herein und schien
das Lebenswerk Philipp's des Schönen wieder vernichten zu sollen.
Am schlimmsten waren die Verhältnisse unter Philipp's erstem
Xachfolger, Ludwig X., dem Zänker, der in Genusssucht und
Schwelgerei versunken, dem Ansturm des Adels keinen Widerstand
entgegenzusetzen vermochte. Die grossen Minister und treuen Räte
Philipp's hatten die ganze Undankbarkeit von dessen kleinem und
schwachem Xachfolger zu erfahren, sodass sie diejenigen in der
That glücklich preisen mochten, die durch den Tod der Rachsucht
ihrer Gegner entzogen waren. Peter von Latilly, der Nachfolger
Nogaret's, ward von Ludwig seines Amtes entsetzt und ins Gefäng-
nis geworfen, die Siegel erhielt ein Kammerherr Karl's von Valois^;
auch Rudolf von Presle, ein hervorragender Beamter des Pa-
riser Parlaments, wurde vor Gericht gezogen und, als man ihm so-
gar durch die Folter nichts nachweisen konnte, doch des grössten
Teils seiner Habe beraubt^; und Enguerrand von Marigny,
einer der ersten Minister Philipp's des Schönen, ward unter alber-
nen Anklagen eingekerkert und büsste am 30. April 1315 am
Galgen sein Leben, das er in den Dienst einer rücksichtslosen Er-
höhung der Macht des französischen Königtums gestellt hatte"*.
Und doch war das Werk, das Philipp der Schöne mit Hülfe
seiner Minister aufgeführt hatte, stärker als der Sturm, dem es in
der Folge ausgesetzt war. Es überdauerte die zunächst herein-
brechende feudale Reaktion, es überdauerte auch den furchtbaren
Angriff, den England gegen das Nachbarreich richtete, ja es über-
wand sogar schliesslich die kirchliche Reaktion, die gerade unter
dem in mancher Hinsicht den Höhepunkt des franz()sischen König-
tums darstellenden, aber in geistiger Beziehung hinter vielen seiner
Vorgänger weit zurückstehenden Ludwig XIV, trotz der vier
Pariser Artikel vom Jahr 1682 Einlass fand: von dem Ueherfall
von Anagni und der Kirchenpolitik Philipp's des Schönen geht die
» Renan 353.
* Cont. Guill. Nang., ed. Gkraud I, 41;'), 418.
» Ibid. 418.
* Ibid. 416—418; Clk.mkst : „Enguerrand de Marigny" 93—110.
214 7. Kapitel.
Entwicklung der gallikanischen Kirche auf Napoleon I., der in
seinem Verfahren gegen Pius VII. sich nachweislich das Verhalten
Philipp's des Schönen zum Beispiel nahm \ Die Rolle Xogaret's
übernahm 1809 der General Miollis, der den Papst aus Rom
führen Hess, und zwar, wie Nogaret, angeblich auf eigene Verant-
wortung, thatsächlich aber auf Befehl des französischen Herrschers,
der in der Folge über die Kirchen Frankreichs eigenmächtig gebot,
bis der Papst am 25. Januar 1813 zu Fontainebleau ein Konkordat
unterzeichnete, in dem er sich sogar verpflichtete, seine Residenz
nach Avignon zu verlegen: auch im Einzelnen hatte es Napoleon
also dahin gebracht, wohin einst Philipp der Schöne, als der Zu-
sammenbruch seiner Herrschaft diese Pläne vereitelte.
* Schottmüller I, 6 Aum. 2. Vrgl. zum folgenden d'Haüssonville : „L'eglise
romaine et le premier empire", 3. Aufl. III, 104 ff.
215
Exkurs I.
Mit welchem Auftrag begab sich Nogaret 1303 nach Italien?
In seinen Apologieen, über die wir an Ort und Stelle ge-
handelt haben, macht Xogaret auch verschiedentlich Angaben über
den Auftrag, mit dem er im Frühjahr 1303 nach Italien gegangen
sei. Die erste dieser Apologieen wurde am 7. September 1304 vor
dem geistlichen Gerichtshof zu Paris abgegeben ; aus den 60 Punkten
des hierüber aufgenommeneu Protokolls seien hier die folgenden
angeführt ^ :
„XXXY. Item proponit (seil. Guillielmus de Xogareto), quod
dictus dominus rex certis ex causis et specialiter ad procurandum,
confortandum et conservandum cum consilio et auxilio amicorum
domini regis ipsius et ecclesiae pacem et unitatem, (juae fuit pristi-
nis teniporibus inter Romanam ecclesiam ac dictum dominum regom,
eins progenitores ac regnum Franciae, misit et destinavit nuntium
ad urbem et partes ahas dictum Guillielmum."
„XXXVI. Item proponit, quod dictus Guillielmus dicto man-
dato suscepto ad urbem et alias partes se conferens tideliter labo-
ravit ad confortationem et conservationem pacis et dictae unitatis
ecclesiae Romanae, regis et regni Franciae; sed nihil proficere valuit
cum Bonifacio su])ra dicto."
„XXXVir. Item proponit, (piod Guillielmus praedictus, hcet,
si potuisset, debuisset manum appoiiere ad liberandum ecclesiam
a notorio et instanti periculo supra- dicto, tarnen sentiens parla-
^ DuPCY, Diff. pr. 245f. Die Versammlung vom Äliirz 1303 ist schon in
den Punkten 32 — 33 behandelt, wo es heisst, No{,'aret habe daselbst diu Laster
und Verbrechen des Papstes auseinanderjfesetzt , den König gebeten, für die
Berufung eines allgemeinen Konzils zu sorgen und diesem die Entscheidung über
seine Anklagen anheimgegeben, wozu die Zustimmung des Königs und vieler
Grossen erfolgt sei.
- Nämlich in Punkt 34: „. . . ignis dicti scandali sie fuit incensus , (luod
. . . gravis et instantis niinae status ecclesiae periculum imminebat."
216 Exkurs I.
Dientuiu generale in regno Franciae pro arduis regni Franciae
negotiis faciendum, et sperans, quod super adhibendo remedio
sine scandalo in ipso parlamento deberet haberi tractatus, ex-
spectavit us(|ue post parlamentum praedictum' . , ."
„XXXIX. Item proponit, quod dictus dominus rex mandavit
dicto Guilliehno tunc in illis partibus agenti, ut processum publi-
caret praedictum in dicto parlamento habitum, et ut provocaret
convocationcm dicti concilii."
„XL. Item proponit, (juod cum idem Guillielmus vellet Pro-
cessus huiusmodi publicare ipsi Bonifacio et ipsum requirere super
convocatione dicti concilii generalis, metu iusto et propter mortis
periculum, quod dictus Bonifacius sibi parabat, non potuit Boni-
facium ipsum adire secure nee etiam cardinales venerandos."
„XLIV. Item proponit, quod dictus Guillielmus . . . distulit
praedictis scandalis ecclesiae facto occurrere usque ad diem lunae
proximura ante festum nativitatis beatae Mariae virginis . . . ; nee
fuit locus alii remedio, cum in die festi praedicti publicare suos
initjuos Processus disposuerat dictus Bonifacius in ruinam et scan-
dalum dicti regni Franciae et totius ecclesiae sanctae dei; omnisque
mora erat grave . . .", etc.
Also nach Italien, sagt Xogaret, sei er zunächst „aus gewissen
Gründen und hauptsächlich, um den Frieden und die Eintracht
früherer Zeiten zwischen der römischen Kirche und dem französi-
schen König und Reich wieder herzustellen und zu befestigen", ge-
gangen, und erst nach der Pariser Versammlung vom Juni 1303
sei ihm der Auftrag, dem Papst die Beschlüsse derselben, d. h.
vor allem die Konzilsforderung, zu überbringen nachgeschickt
worden; Bonifaz aber habe ihn nicht vorgelassen, sondern ihm ge-
fährliche Xachstellungen bereitet und ausserdem an Mariae Geburt
(dem 8. September) eine Bulle zum Aergernis Gottes und der
Kirche, zur Vernichtung des Königs und Frankreichs veröffentlichen
wollen (nämlich die Bulle „Super Petri solio"); zur Erfüllung des
Auftrags sei daher Gewalt nötig gewesen. Aehnliche Angaben
macht Xogaret in seinen s^jäteren Apologieen^. Dass der 7. Se})-
tember zum Ueberfall deshalb gewählt wurde, weil Bonifaz am Tage
darauf die Bulle „Super Petri solio" verött'enthchen wollte, wird
* Hiermit ist also die VersammluDg vom Juui gemeint, über die uuii im
folgenden näheres berichtet wird : König und Geistlichkeit hätten versprochen,
für die Berufung des Konzils zu wirken.
^ Dupuv, Diff. pr. 255 f., 308 f., 383, 441 f., 518 (hier werden die Ereignisse
nur oberflächlich und verschwommen berührt), 581. Beilage XII §§ 7 und 9.
Mit welchem Auftrag begab sich Nogaret 1303 nach Italieu? 217
man danach zugeben; eine andere Frage ist es aber doch, ob die
ganze Gefangennahme überhaupt erst in Folge der Kunde von
dieser Bannbulle und anderen Massnahmen des Papstes geplant
worden sei und also ursprünglich nicht in Nogaret's Absicht ge-
legen habe.
Fragen wir uns, wie es mit der Glaubwürdigkeit der No-
garet' sehen Angaben steht, so ist zu sagen: in dem für uns hier in
Betracht kommenden Punkt müssen sie unrichtig sein. Nach der
weitgehenden Vollmacht zu schliessen, die Xogaret am 7. März 13<)3
erhielt^, muss er bereits bei seiner Abreise einen Auftrag von
grosser Wichtigkeit erhalten haben: und doch kann er uns in dieser
Beziehung nur ganz fade Phrasen sagen. Es kommt hinzu, dass.
wenn Xogaret nur die Beschlüsse der Pariser Versammlung dem
Papst überbringen wollte, es nicht recht einzusehen ist, weshall) er
Bonifaz in Anagni drei Tage gefangen hielt und sich mit Sciarra
darüber stritt, ob man ihn töten oder nach Frankreich schallen
solle-. Sind also die Angaben Xogaret's unrichtig, so ist zweierlei
möglich: entweder der König hat zur Gefangennahme des Papstes
den Auftrag gegeben, oder Xogaret ging dabei zur Erreichung
irgend welchen Zweckes, jedoch nicht des von ihm angegebenen,
eigenmächtig, ohne Auftrag, vor.
Der König stellte sich später auf den von Xogaret vertretenen
Standpunkt, leugnete also gleichfalls, ihm den Auftrag zur Ge-
fangennahme gegeben zu haben ^; doch kann dies natürlich nicht
auffallen, zumal der betreffende Erlass von Xogaret verfjisst ist.
Hingegen dürfte uns auch hier eine Betrachtung der in Anagni
eingetretenen Ereignisse einen Fingerzeig geben. Wir gedachten be-
reits in der Darstellung der folgenden Worte desCurtisanen ', der uns
am besten und eingehendsten über die Vorfälle zu Anagni berichtet:
„Interim vero tractabatur per Schairam et suos, quomodo
vellent ipsum papara morti tradere vel ipsum vivum ad regem
Francie transmittere.'"
Der Curtisane kannte den Xamen Xogaret's nicht. Es kann
aber keinem Zweifel unterliegen, dass der Gegensatz, den er hier
» Vrgl. oben S. 4.5 ft".
- Vrgl. im folgenden.
' DCPCT, Diff. pr. 297. Hierzu sei noch bemerkt, dass Baidoin („Lettres
inedites de Philippe le Bei" 1887, S. 144) aus einer Urkunde Philipp'« vom
26. März 1303 für Pamiers gleichfalls schliessen zu dürfen glaubt, dass der
König damals bereits seinen Plan gegen Bonifaz vollkommen ausgedacht und
beschlossen hatte.
* Mon. Genn. SS. XXVlir, 024 ZI. 8f.
218 Exkurs I.
andeutet, zwischen Sciarra und Nogaret bestand, den beiden
Häuptern der in Anagni eingedrungenen Scharen: haben wir doch
von verschiedenen und zwar den am besten unterrichteten Seiten
Nachricht darüber, dass Sciarra, als er am 7, September in das
Gemach des Papstes gelangt war, diesen töten wollte, während ihn
Xogaret daran hindertet Ist dies Verhalten Nogaret's aber über-
haupt zu erklären, wenn er ohne Auftrag handelte? Wenn er sich
etwa am Papsttum für den Tod seines Vaters rächen wollte: wes-
halb widersetzte er sich dem gleichfalls seine Rache suchenden
Sciarra? Was konnte er überhaupt, wenn er auf eigene Hand vor-
ging, anders im Auge haben als den Tod des Papstes? "Wenn er
hingegen, wie aus der Mitteilung des Curtisanen ersichtlich, Bonifaz
nach Frankreich schaffen wollte, konnte er daran überhaupt denken,
ohne vom König beauftragt zu sein? Wir sehen, dass Nogaret ge-
nau das thun wollte, was er in seiner Rede am 12. März 1303 als
notwendig bezeichnet hatte. Als er diese Rede hielt, hatte er seine
Vollmacht und also auch wohl seinen Auftrag bereits in der Tasche.
Nimmt man hinzu, dass man schlechterdings nicht weiss, was No-
garet im März 1303 sonst für einen, seine weitgehende Vollmacht
erklärlich machenden Auftrag erhalten haben könnte, und betrachtet
man die wahrhaft fieberhafte Thätigkeit, die Philipp im Sommer
1303 entfaltete, um sich den kommenden Ereignissen gegenüber
sicher zu stellen, so wird man den Versicherungen des Königs be-
treffs seiner Unschuld am Attentat von Anagni keinen Glauben bei-
messen ■^.
Aber man hat geglaubt, zweierlei dafür geltend machen zu
können, dass Philipp in der That an dem Ueberfall keine Schuld
trage: 1. die Versicherungen der beiden Päpste, die auf Boni-
faz Vni. folgten, und 2. die direkten Angaben einiger Schrift-
steller. Denn dass auch Reginald von Supino, einer der italie-
nischen Spiessgesellen Nogaret's, in einer Urkunde vom 29. Oktober
1312 zugleich mit der Quittung über erhaltene französische Hülfs-
gelder eine den Nogaret'schen Ausführungen entsprechende Dar-
» Vrgl. oben S. 85 f.
- Hier sei auch auf eine Denkschrift hingewiesen, die an den König ge-
richtet ist; der Verfasser derselben verlangt zuerst, dass Clemens eine Dar-
stellung der Verweigerung des Konzils durch Bonifaz, die mit der Nogaret'schen
identisch ist, in eine Bulle aufnehme, und fügt dann unter besonderer Hervor-
hebung seiner "Worte hinzu: „Quod dixi de recusatione concilii facta per Boni-
facium posui propter causam, quam verbis expressi vobis" (Beilage III § 9).
Dies sieht nicht so aus, als sei es ihm hauptsächlich auf die Wahrheit an-
gekommen.
Mit wolc-hcin Auftrag begab sieb Nogaret l.'W3 nach Knlioii? 21 !>
Stellung macht \ kann nicht in Betracht kommen , auch davon ab-
gesehen, dass Reginald von den wirkHchen Aufträgen Xogaret's gar
nichts wusste.
Betrachten wir uns also zunächst einmal die Angaben der
Päpste. Der Bann, den Bonifaz über Philij)!) ausgesprochen hatte,
wurde bereits von seinem Xachfolger Benedikt XI. am 25. März
1304 wieder gelöst'-. Wir sahen, dass der Papst hierbei unter dem
Druck der Yerlüiltnisse handelte. Xichtsdestoweniger ist es sehr
charakteristisch, dass er eine Unschuld l'hilipp's nie und mit keinem
AVorte behauptete. Weil es Pflicht des Papstes sei, dafür zu
sorgen, dass niemand, der einmal in Petri Schiff gewesen, ausser-
halb desselben bleibe, sagt Benedikt, wolle er den über den franzö-
sischen König und seine Pamilie gesprochenen Bann lösen. Dies
ist alles, und in einem Schreiben vom 2. April desselben Jahres^
vergleicht er den König gar mit dem verirrten Schaf, das er nun
freudig auf seinen Schultern wieder zurückgetragen habe. Es scheint
demnach durchaus , dass Benedikt von Philipp's Schuld überzeugt
war und auch im Zwang keine Unwahrhaftigkeit aussprechen
wollte.
Erst Clemens V. sprach den König auch von jeder Schuld
frei. In der vom 27. A[)ril 1311 datierten Bulle „Rex gloriae" er-
klärte er „auf Grund der Aussagen Xogaret's, sowie genügender
anderweitiger Informationen", der König sei an dem Gewaltakt,
der gegen Bonifaz unternonnnen worden war, vollständig unschuldig'*.
Gehen wir zunächst einmal den Zeugnissen, auf die Clemens sich
beruft, etwas näher nach. Ueber den einen Teil derselben, die
Aussagen Xogaret's, haben wir schon gehandelt. Unter den ander-
weitigen Informationen ist das Verhör zu verstehen, dem vom 14.
bis 24. April verschiedene Kardinäle und andere Geistliche, sowie
der Ritter Enguerrand von Marigny und der Xotar Gottfried von
Plexey unterworfen wurden ^ Die Aussagen gehen sänitHch von
Leuten aus, die auf der Partei des Königs standen; alle versichern,
dass Phihpp bei seinem Vorgehen die besten Absiciiten gehabt
habe, einige sagen noch ausdrücklich, am Attentat von Anagni trage
er keine Schuld, doch habe auch seinen Gesandten Xogaret dabei
lediglich ein „bonus zelus" geleitet; etwas authentisches wusste
» DüPUV, Diff. pr. 609.
- Reg. de Ben. 819 f. (ur. l.'ill).
3 Ibid. 820 f. (nr. 1312).
•• Reg. Clem. ann. VI, 415.
' Höfler 45—84.
220 Exkurs I.
nutürlich iiieniaiul. Am l)eaclitenswertesten scheint zunächst, was der
Karilinal])resbyter ^Nikolaus von St. Eusebius sagte: ^
„De captione vero domini Bonifacii nihil scio nee dico, nisi
qiiod dominus rex de ea nihil probavit nee mandavit nee ordinavit
fieri, sed c^uando audivit primo fuit multum stupefaetus et mihi
lo(iuendo illa hora dicebat, illud factum esse mirabile et horribile,
et mihi quaerenti, quomodo hoc potuit fieri, respondit: ,certe,
frator Nicolae, nescio, nisi ([uia reddebat se omnibus odiosum, et
credo, quod sui ceperunt eum et tradiderunt (.iuillielmo militi."
Utrum vero ilhid ([uod sibi tunc placuit quam quod non-; sed
certe certo credo propter bonitatem suae conscientiae, quam novi
tarn longo tempore, quod si scivisset vel credidisset, hoc esse vel
fuisse factum suo nomine, nunquam sibi placuisset, inio multum
sibi displicuisset. Unde per sacramentum meum credo, dominum
regem super dicta captione et eorum , quae secuta sunt, esse
penitus innocentem et illa nescientem nisi ex post facto."
Höfler hat diesen Worten Glauben geschenkt^. Aber es sei
doch darauf hingewiesen, das's ihr Urheber zu der beträchthchen
Zahl der Kardinäle gehört, die noch 1305 von Clemens auf Wunsch
des französischen Königs zu dieser Würde erhoben worden waren ;
ja noch mehr: Nikolaus war Philipp's langjähriger Beichtvater^, und
wenn man auch nicht annehmen will, dass er wissentlich lügt, so
sieht doch sein Beichtkind nicht danach aus , als ob es ihn aus
Gewissensskrupel in alle Geheimnisse seines Herzens eingeweiht habe;
wie mangelhaft der Einblick war, den Nikolaus in das Innere Phi-
lipp's gethan hatte, geht, gerade wenn wir die Wahrhaftigkeit der
Behauptungen des Kardinals annehmen, daraus hervor, dass er
unter Berufung auf seine lange Bekanntschaft mit dem König dessen
reines Gewissen besonders rühmen zu können glaubt. Noch weniger
können die Angaben des Abtes Peter von St. Medardus^ be-
weisen, der „ein erklärter Gegner des Papstes und blinder Anhänger
des Königs" war. Was er uns mitteilt, ist im allgemeinen durchaus
verdächtig. Er berichtet — alles unter seinem Eid — die unglaub-
' Höfler 49 f.
- So bei Höfler; die Stelle ist ofTenbar verderbt. Der Sinn scheint aber
doch zu sein : Ich glaube mehr, dass er damals zufrieden war, als dass er es
nicht war.
" S. 34 f. Anm.
* Cl\coni, Hist. i)ontificum I, 836; vrgl. auch das über den „pater Nico-
laus, olim confessor regis" von Bonifaz in der Bulle „Per processus nostros"
(Drpuv, Diff. pr. 99) gesagte.
'• HöFLEB 68 — 74, besonders 72 f.
Mit welchem Auftrag begab sich Nogaret l'MYA uucli ItiiUeu? 221
liebsten Dinge, so zum Beispiel: der Papst habe ibn , als er einst
als französiscber Gesandter in Rom geweilt, auf die Kunde von dem
Einvernehmen Pbilipp's und der Colonna mit zornigen Worten
nach Frankreich zurückgeschickt , ihm dabei aber vorher noch die
Politik auseinandergesetzt, die er, der Papst, jetzt ergreifen werde:
„Ich", behauptet der Abt von Bonifaz damals wörtlich vernommen
zu hal»en, „mache jetzt Frieden mit Deinem König und werde
darauf die Colonna vernichten; und wenn sie vernichtet sind, werde
ich Deinen König zu Grunde richten und einen anderen König in
Frankreich einsetzen; dazu habe ich ja meinen Sohn, den König
Karl, der hier auf meiner Seite steht mit den anderen christhchen
Königen allen, die mit mir gegen Deinen König sein werden!"
Dabei ist nachzuweisen, dass Peter diese ganze Geschichte den
Redereien der Colonna entnommen hatte: in demselben Verhör
wird uns dies angebliche Wort des Papstes auch durch den Kar-
dinal Peter Colonna , aber in einem anderen Zusammenhang , be-
richtet ^ Man sieht, was auf solche Aussagen des Abtes zu geben
ist. Und doch ist es gerade auch wieder ein derartiges schon an
und für sich wenig glaubhaftes Zitat eines Ausspruchs Pbilipp's, auf
Grund dessen die Unschuld des Königs erwiesen werden soll. Auf
die Mission Peter's vom Sommer 1303, von der er gleichfalls
spricht, werden wir noch zurückkommen. Die Erklärung des Kar-
dinalbischofs Berengar- zeichnet sich offenbar durch Ehrlichkeit
aus; er erzählt nur, was er weiss, nämlich dass im königlichen Rat
nie von der Gefangennahme gesprochen wurde, und man auch sonst
von ihr nichts hörte. Damit mag er vollkommen Recht haben;
denn dass Philipp in seinem Rat, wo immer eine stattliche Zahl
von Klerikern war, niclit von seinem Vorhaben sprach und dieses
überhaupt vollkommen geheim zu halten verstand, erscheint durchaus
wahrscheinlich. Auch die Aussagen des Bischofs Wilhelm von
Bayeux% der gleichfalls zu den bekanntesten Anhängern des
Königs gehört*, sind für uns belanglos, da er selbst versichert, über
die That von Anagni nichts genaues zu wissen und sich im übrigen
auf den Abt von St. Medardus, dessen Erzählung er mit kleinen
Veränderungen wiederholt, und auf Nogaret beruft. — Wir sind bei
diesen Mittheilungen etwas länger verweilt, da auf sie sich Clemens
in der Bulle „Rex gloriae" berief. Es ist ja bekannt und auch von
uns hervorgehoben, dass Clemens noch erheblich mehr als llenedikt
• HöKLER 59. - ll'iJ- 74—77.
ä Ibid. 77—80.
* Wir gedachten seiner Thätigkeit im Herbst 1310 als Gesandter rhiüiip's.
222 Exkurs I.
unter französischem Einfluss stand. Es kommt dazu, dass die Lage
der Dinge eine solche war, wonach es ihm sehr erwünscht sein
nuisste. Aussagen Ghiuben schenken zu dürfen, welche den König
freisprachen. Denn dass Clemens bei der Auswahl der zu ver-
nehmenden Zeugen parteiisch verfahr, dürfte nicht bezweifelt werden:
dieselben erklärten sicli sämtlich für die Unschuld des Königs, w^äh-
rend wir wissen, dass es damals in Avignon eine grosse Partei von
Anhängern des Bonifaz gab, welche die Schuld des Königs in Wort
und Schrift zu erweisen suchten ^ Das absichtlich auf durchaus ein-
seitigen Informationen beruhende Zeugnis Clemens' V. darf also
nicht gegen die oben entwickelte Ansicht ins Feld geführt w^erden.
Wie steht es aber mit den Schriftstellern dieser Zeit? Ich
komme auf sie zuletzt, da man ihnen an und für sich keine allzu-
grosse Bedeutung in dieser Frage beilegen wird; denn was wussten
sie im Grund über Nogaret's geheimen Auftrag-. Immerhin jedoch
wird man sie als Repräsentanten der öffentlichen Meinung nicht ganz
ausser acht lassen dürfen. Und da ist zu sagen: von allen Schrift-
stellern sprechen sich nur der Fortsetzer des Wilhelm von
Nangis und der des Gerhard von Frachet für Philipp's Un-
schuld aus; der letztere •' aber schrieb von ersterem wörtlich ab, und
der Fortsetzer des Xangis kann für uns deshalb nicht in Betracht
kommen, w'eil er seine ganzen unbeholfenen Ausführungen aus der
Bulle „Rex gloriae" zusammengestoppelt hat, mit der wir uns schon
oben auseinandersetzten. Zum Beweis diene die folgende Zusammen-
stellung:
^ Vrgl. die Darstellung- des Prozesses gegen Bonifaz. Düpuy, Diß". pr. 396,
471, 473, 476 f. und namentlich 485 f.
- Gottfried von Paris sagt selbst ganz oflfen (Rec. des bist. XXII, 107 H — K,
Vers 1895—1904):
„Si fu deceu par cuidauce,
Quant il fu pris du roy de France,
Je di mal, nies de sou sergeut.
Le roy ne savoit pas tel gent
Qu'il deussent tel chose enprendre;
Si n'en doit-on le roy repreudre.
Mes d'autre part j'ai oui dire
Que le roy pas bien escondire
De ceste chose puls se pout.
Je n'en sai riens, mes Diex set tout."
^ Rec. des bist. XXI, 22.
^lit welchem AuftniL;- licgab sicli Xo.jiiril 13(i;; lüicb It:
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Qg des Wilhelm von Nangis
I, 335 f.; Rec. des bist. XX. 588.
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elatis, barouiljus, capitulis,
IS, commuuitatibus et uni-
is villarum regni sui necnoii
n theologia et professori)>us
scjue aliisque sapientibus et
ersonis diversarum partium
m jiraesentibus, importuuis
rum clamoribus atque fre-
pulsatus instautiis, praecipue
Ibroicensis, Guidonis Sancti-
ohanuis Drocensis com i tum.
tis ad saucta Dei evangelia
ta corporaliter iuramentis,
praedicta se credere esse
legitime posse probari, re-
11 quam praec-ipuum christianae
Sorem instautissime require-
ro deliberatioue super praemissis
nerale couvocari coucilium
rocuraret: cum urgente couscieutia ul-
e r i u s d i s s i m u 1 a r e n 0 u j) 0 s s e t , ad c 0 n -
ilium generale per sedem apostolicam pro-
lovendum, quod in isto casu summo prae-
st pontifici, . . . appellavit . . . ac postmo-
um papae Bouifacio per Guillormum de
ogareto, militem leguunpie professorcm,
egiis pateutibus litteris intimari', petcns
b eodcin couvoeatiouem concilii . . .
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224 Exkurs I.
Auch (las folgende ist demnach ledigHch eine Wiederholung der
Darstellung, welche Clemens gab, wie man auch hier noch an wört-
lichen Anklängen erkennen kann^
Die Ausführungen des Fortsetzers des Wilhelm von Xangis
fallen also für unsere Betrachtung einfach fort, und es ist dann
doch von Interesse, zu sehen, dass alle wirklich originalen Berichte,
so weit sie sich überhaupt auf diesen Punkt einlassen, dem König
die Schuld an dem Gewaltakt zuschreiben. Ich nenne nur die fol-
genden Autoren: aus Frankreich Johann von St. Viktor^, Jo-
hann VON NoYAL^, die flandrische Chronik'; aus Italien die Istorie
Pistolesi^, DiNO Comi'aoni^, Fkrri-:to von Vicenza^, die Annalen
von Forli^, Este® und Florenz^*^, Yillani^^; aus England die Flores
historiarum '- und eine Fortsetzung des Martin von Troppau^^; aus
Deutschland eine niederrheinische Papst- und Kaiserchronik ^*, die
Heilsbronner Annalen^", die Chronik von Osterhofen ^'', Johann von
WiNTERTHUR^^, die Annalen von Lübeck ^*^ und Heinrich von Her-
ford ^^.
' Cont. Guill. Xang. ed. Geraud I, 337 f.; das „ut dicitur", die Ausdrücke
„per suas litteras valvis ecclesiarum adfixas" und „domus, quam inhabitabat
Anagniae" sowie anderes sind aus der genannten Bulle entnommen; Reg. Clem.
ann. VI, 414 col. 2 — 415 col. 1.
- Rec. des bist. XXI, 641 D — E : „Rex Francorum Philippus cum aliquibus
de Columpna et quibusdam Lombardis aliis misit . . . plures electos armatos cum
quodam professore legum, qui dicebatur Guillielmus de Noguareto ut quoquo
modo, per guerram vel aliter, regem et regnum de papae malignitate vindi-
carent et iniuriis iam illatis."
3 Rec. des bist. XXI, 195E— F.
* Ibid. XXII, 874 D ; ed. Kervyn de Lettenhove I, 226.
ä ed. BisciONi (1845) 423.
*^ ed. Del Lüngo III, 181 VA. 21—30; „Sciarra dalla Colonna . . . entrö
in Alagna . . . : e tennesi fusse congiura fatta col re di Francia ..."
' MuRATORi IX, 1002 D. * Ibid. XXII, 177 B.
« Ibid. XV, 350 D. '» Böhmer, Fontes IV, 674.
" ed. Dragomanni II, 78 — 80; vrgl. besonders den Satz : „intra gli altri lo
scherni messer Guiglielmo di Lunghereto, che per lo re di Francia avea menato
il trattato, donde era preso . . ."
>- Mou. Germ. SS. XXVIII, 500 ZI. 21 f.
'••' Ibid. XXIV, 256 ZI. 10.
" Nachr. der kgl. Ges. der Wissensch. zu Göttingen, i)hil.-hist. Kl., 1894,
Nr. 1, 375 ff.
" Mou. Germ. SS. XXIV, 46 ZI. 44 f. Andreas von Regensburg schreibt
dies nach.
'« Ibid. XVII, 553 ZI. 33. '" ed. Wyss 45.
'» Mon. Germ. SS. XVI, 418 ZI. 15—17.
'" ed. PoTTHAST 220.
Mit welchem Auftrajr begab sich Nuguret 13Ü3 uach ItahcnV 225
Davon, dass Nogaret nur die Berufung eines Konzils fordern
sollte, kann also keine Rede sein. Aber hat seine Sendung mit
einem Konzil überhaupt nichts zu thun? Es wird doch schon in
Nogaret's Rede vom März 1303 in auffidliger Weise von einem
solchen gesi^rochen! Wir haben zu der Annahme Grund, dass No-
garet durch diese Rede Stimmung für seinen Auftrag machen wollte;
vergegenwärtigen wir uns also nochmals, was er damals ausführte.
AVafieu und Gesetze, so sprach er, müssen sich gegen den Schänd-
lichen erheben, ins Gefängnis muss er geworfen werden, damit er
den Zusammentritt eines allgemeinen Konzils nicht stören könne,
das in seiner Angelegenheit berufen werden und über ihn aburteilen
solle. Hier redete der angebliche Friedensapostel also allerdings
von einem allgemeinen Konzil, aber nicht als ob Bonifaz es berufen
und freiwillig seinen Streit mit Frankreich ihm anheimstellen solle;
vielmehr wird ausdrücklich gesagt, dass Bonifaz es nicht berufen
solle, sondern dass man gegen ihn schon vorher mit Waffen vor-
gehen und ihn ins Gefängnis werfen möge, damit er die zu treffen-
den Veranstaltungen nicht zu stören imstande sei.
Und so glaube ich denn nach allem Gesagten in begründeter
Weise die Behauptung vertreten zu dürfen, dass Nogaret den Auf-
trag erhielt, sich der Person des Papstes zu bemächtigen, damit
dieser vor ein unter französischem Einfluss stehendes Konzil gestellt
werde, das für ihn ein Tribunal gewesen wäre, wo seine schlimmsten
Feinde über ihn zu Gericht gesessen hätten wegen seiner Kühnheit,
sich ihren Ansprüchen mit ähnlichen in den Weg gestellt zu haben;
als Ort dieses Konzils war Lyon in Aussicht genommen ^
Man kann fragen, weshalb wählte Nogaret die Versammlung
vom Juni 1303 als diejenige, deren Beschlüsse er zu überbringen
gehabt habe; hätte er nicht eine grosse Un Wahrscheinlichkeit in
seinen Angaben vermieden, wenn er die vom März wählte? Es
wurde seiner Zeit auf die Bedeutung hingewiesen, welche die Ver-
sammlung vom Juni für den König hatte: derselbe gewann auf ihr
durch eine angebliche ^Modifikation seines Vorhabens die Geistlichkeit
und nahm von nun an eine wenigstens nach seinem Vorgeben recht-
lich haltbare Position ein. Es ist wohl nicht zufällig, dass Nogaret
sein ganzes Vorgehen nun ebenfalls auf den Boden der Beschlüsse
dieser Versammlung stellte, und in.ui wird annehmen dürfen, dass
Pliihpp hierauf nicht ohne Eintliiss gcblic'l)en war. Nun wissen wir
von einer zweiten Gesandtschaft des Königs an den Papst: Peter
* Peter von Pcredo, bei Dlpuv, Diff. \n: 211; Toi. Luc. cout. l'atuv.,
bei Mlratori XI, 1223 B; Villani cd. Draqomanm II, 80.
R. Holtzinanu, Nogaret. 15
226 Exkurs I.
von Peredo, der Al)t von St. ]\Iedartlus, gab in jenem ol^en er-
wähnten Verhör vom Aj)ril 1311 an', er sei, als er noch Prior von
Chiesa war, von Plnlii)p dem lange nichts von sich vernehmen las-
senden Nogaret nachgeschickt worden, nnd zwar mit demselben Auf-
trag, welchen dieser hatte, niunlich der Ueberbringung der Beschlüsse
der Pariser Versammlung vom Juni 1303. Am 6. Oktober betrat
der Prior in der That als Gesandter Philipp's Rom^. Er wollte
sich damals vor Boniüiz seines Auftrags entledigen, was er aber erst
einige Zeit später vor Benedikt thun konnte. Obgleich er die Denk-
schrift, die er dem neuen Papst überreichte, der veränderten Zeit-
lage entsprechend umgearbeitet hatte, lässt sich aus ihr doch noch
erkennen, dass er über seinen Auftrag 1311 richtige Angaben machte:
er sollte dem Papst die Provokationen und Appellationen des Juni
1303 überl)ringen, um ein allgemeines Konzil bitten, und im Falle
er keinen Zutiitt zu Bonifaz erhalten könne, seine Forderungen in
Rom und anderen italienischen Städten an die Kirchenthüren an-
schlagen lassen. Man wird danach annehmen dürfen, dass er bald
nach der Versammlung vom Juni abgeschickt wurde, und dass seine
Sendung zu den vielen Ende Juni zur Verbreitung der dort ge-
fassten Beschlüsse abgeordneten gehörte. Philipp hatte seinem
Klerus zugestanden, den Papst das Konzil berufen lassen zu wollen;
war es ihm damit auch nicht ernst — thatsächlich sehen wir ]Sogaret
nach seinem Auftrag vom März handeln — , so musste er nun doch
an Bonifaz einen Gesandten schicken. Mit dieser Mission wurde
Peter betraut, indem ihm bemerkt wurde, dass es eventuell auch
genüge, die Appellation in Rom und anderen Städten Italiens an
die Kirchenthüren schlagen zu lassen: hatte der Prior dies getlian,
so konnte Philipp behaupten, er habe dem Papst die Konzilsforderung
zukommen lassen; nahm dann Nogaret den Gewaltstreich auf eigene
Verantwortung, so war ihm, dem König, nichts anzuhaben. In einer
des öfteren erwähnten Urkunde Philipp's vom Februar 1311, deren
Verfasser Xogaret ist, heisst es von dem Aufenthalt der Gesandt-
schaft in Italien (vor dem Attentat von Anagni)^:
„Xichilominus Romae et in aliis locis opportunis super prae-
missis protestationes fecerunt sub attestatione publica, et scripturas
et cartas requisitionis tenorem, qua ipsum requisivissent, si facultas
adesset, cum insertis protestationibus continentes in plerisque civi-
tatibus publicarunt."
1 Höfler 72 f.
- Vrgl. die Denkschrift bei Dupuy, Diff. pr. 210—214.
•■' Ibid. 297.
Mit \Yelchem Auftrag bogal) sich Nogarot 13().'{ iiacli Tiiillcn? 227
Aelinlicli äussert sich Nogaret auch noch an einer anderen
Stelle ^ Vergleicht man hiermit den Auftrag des Priors, so wird
man in der Angabe Nogaret's einen Hinweis darauf sehen, dass
Peter wirklich die ihm gebotene Veröffentlichung vornahm, und dass
Xogaret und er damals beisammen waren, wie dies ja auch an sich
durchaus wahrscheinlich ist. Durch den Prior erfuhr Xogaret die
Beschlüsse des Parlaments vom .luni l.')(>3, und man darf dann
wohl vermuten, dass der König ihm durch jenen auch bereits den
Wunsch aussprechen Hess, auch er möge sein ganzes Vorgehen gegen
Bonifaz in den Dienst der Beschlüsse vom Juni stellen, d. h. auch
seinerseits den Auftrag erhalten /ai haben vorgeben, mit dem jetzt
Peter von Peredo über die Alpen geschickt war. — So hatte sich
Philipp jetzt dazu entschlossen, vor der Oeffentlichkeit zu behaupten,
er habe durch die Sendungen Nogaret's und Peredo's lediglich den
Papst um die Berufung eines Konzils bitten wollen. Das andere
musste Nogaret auf seine eigene Verantwortung nehmen. In den
folgenden Jahren zeigte es sich, wie gut es war, dass man einen
solchen Standpunkt eingenommen hatte: der König und Nogaret
erschienen im Recht, sobald man nur den entstellten Darstellungen
des letzteren glaubte-, denn diese Entstellungen verfolgten alle den
einen Zweck, alles Geschehene als notwendige Folge der Beschlüsse
vom Juni 1303 hinzustellen.
' DuPUY, Diff. pr. 596.
15^
228
Exkurs II.
üeber die letzten Tage und den Tod Bonifaz' VIII.
Ueber die Ereignisse nach der Befreiung Bonifaz' VIII. zu
Anagni bis zu seinem Tod ist es bei dem Bestand unserer Quellen
oft sehr schwer, ein klares Urteil zu gewinnen, und manchmal ist es
nicht möglich, über einen gewissen Grad von Wahrscheinlichkeit
hinauszukommen. Ich will im folgenden versuchen, die im Text ge-
gebene Darstellung zu rechtfertigen.
Die Chronik von Orvieto^ und die Istorie Pistolesi- erzählen
in übereinstimmender Weise, dass die Römer auf die Kunde von
der Befreiung des Papstes eine Gesandtschaft zu ihm geschickt
und ihn um seine Rückkehr gebeten hätten; Bonifaz habe sie zuge-
sagt und sei unter dem Schutz dieser Gesandtschaft nach Rom zu-
rückgekehrt. Dass er in der That unter starker Bedeckung die
Reise unternahm, wird auch anderweitig bestätigt^; doch erscheint
es wahrscheinlicher, dass die Initiative zur Reise von dem in
Anagni rings von seinen Feinden umgebenen, einen neuen üeberfall
gewärtigenden Papst ausging'*. Dass unter der Gesandtschaft der
Römer, von der die Istorie Pistolesi noch dazu angeben, es seien
' ed. DöLLiNGER 352 f., ed. Himmelstern 35 f.
- ed. BisciONi 425.
3 Der Curtisane, Mon. Germ. SS. XXVin, 625 ZI. 26; Jakob Stefa-
neschi, MuRATORi III, 659 C (Vers 165 f.); Gottfried von Paris, Rec. des bist.
XXII, 109 E—G (Vers 2136—2147); Walther von Guisborough, Mon. Germ.
SS. XXVIir, 645 ZI. 24.
' So Walther von Guisborough a. a. 0. 645 ZI. 23; die Annalen von
Osterhofen, Mon. Germ. SS. XVII, 553 ZI. 35; Mart. Pol. cont. Brab.,
ibid. XXIV, 261 ZI. 48. (Die Ansicht, dass die Anagnioten den Papst nach
Rom geführt hätten, ist irrig.) Wäre die Initiative von den Orsini ausgegangen,
80 wäre wohl anzunehmen, dass sie von vorneherein die Absicht hatten, den
Papst in ihre Gewalt zu bekommen; dann aber hätten sie ilm nicht erst im
Lateran Wolmung nehmen hissen, sondern gleich in den Vatikan gebracht.
Ueber die letzten Tage uiul eleu Tod Bonifaz' VUI. 229
adelige Leute bei ihr gewesen, nur die Orsini und ihr Anl)ang
verstanden werden können, ist cigentlicli selhstvcrstündlich; eine
anonyme Chronik^ meldet, ein „grosser Mann aus Rom" sei zur
Hülfe des Papstes mit 400 Rowaftneten in Anagni cingetrofien, die
Paduanische Fortsetzung des Tulomeo von Lulca'' sagt ausdrücklich,
der Papst sei unter dem Schutz einiger Kardinäle und besonders
des Matthaeus Rubens Orsini nach Rom gebracht worden, und
auch Johann von ViktkinOx^ nennt „den mächtigsten der Römer, den
Herrn Orsini", der Bonifaz nach der Stadt gebracht habe. Die An-
gabe Ferreto's^, wonach Matthaeus und Jacobus Orsini mit vielen
anderen dem Papst nur entgegengezogen seien und ihn vor den
Thoren Roms empfangen haben, ist unrichtig-, dass die Römer aber
dem Papst einen festlichen Empfang bereiteten, ist auch ander-
weitig bezeugt"', und hieraus der Irrtum des Ferrkto zu verstehen.
Grosse Schwierigkeit bereitet die Frage nach der Datierung
der Reise. Zwar meldet der Curtisane" ausdrücklich, Freitag
den 13. September morgens sei der Papst in Anagni aufgebrochen
und „continuatis dietis suis" den folgenden Mittwoch in Rom ein-
getroffen; aber es ist bei der geringen Entfernung zwischen Anagni
und Rom (60 km) doch sehr unwahrscheinlich, dass er 6 Tage ge-
braucht habe, auch wenn er auf der Reise von den Colonna be-
lästigt wurde". Glaubhafter klingt dagegen, was Ferreto*^ berichtet,
der Papst sei am 8. Tage nach seiner Befreiung aus Anagni ab-
gereist und habe den Weg nach Rom zu Wagen in drei Tagen
zurückgelegt. Wenn wir dieser Angabe folgen, so haben wir für
Scharmützel auf dem Weg reichliche Zeit und können die eine der
Angaben des Curtisanen beibehalten: am 16. September (Montag)
verliess danach der Papst Anagni, am folgenden ]\Iitt\voch kam er
nach Rom. Andere Angaben'* kommen nicht in Betracht.
1 Rec. des bist. XXI, 149 A. - Muratori XI, 1223 D.
3 BöHJffiR, Fontes I, 347. •• Miratori IX, 1005 B.
'•" Istorie Pistolesi a. a. 0. 425 (unten)-, Jakob Stefankschi a. a. O. 659 ('
{Vers 168).
8 A. a. 0. 625 ZI. 25—27.
^ Knöpfler (Hist.-polit. Blätter CII, 10 Anm. 1) meint, der Papst habe
■der Colonna \ve\feu walirscliciiilich in Praeneste und Tusouluni l8n<,'eren Halt
macben müssen; aber Bonifaz kann bücbstens nacb einer dieser Städte >fe-
kommen sein, wenn er nämlich v<in der alten Via Labicana entweder bei Val-
monte nach Palestrina ausbog oder auf die alte über Frascati fiihrende Via
Latina überging. Der Ausdruck „continuatis dietis suis" spricht jedenfalls über-
haupt nicht für einen lungeren Aufenthalt.
» Ml-RATORI IX, 1005 A.
" Nach derVienner Relation (Rev. des (piest. hist. 43, 560 Anm.) traf
230 Exkurs II.
Der Curtisane^ schreibt, Bonifaz liabe nach seiner Ankunft in
Rom im Lateran übernachtet, sei dann hier zwei Tage geblieben
und hierauf am dritten Tag (dem 21. September) nach St. Peter,
d. h. dem Vatikan, übergesiedelt. Die meisten Quellen^ reden
nur davon, dass der Papst in Rom seine Wohnung bei St. Peter
bezogen habe; aber die Nachricht des Curtisanen wird durch Jakob
Stefaneschi ^ und die Paduaner Fortsetzung des Tolomeo von
LuccA* bestätigt. Und ein besonderes Interesse gewinnt dieser
Wohnungswechsel, wenn wir ihn in Verbindung mit dem setzen, was
uns Fekketo in seiner eingehenden Schilderung vom Lebens-
ende Bonifaz' VIII. erzählt. Hier lesen wir'': Schon bei dem
festlichen Empfang in Rom habe der Papst während einer Rede den
Matthaeus Orsini „acie torva" angesehen; dieser, ein „vir versutus
et prudens"", habe für die Orsini gefürchtet und den Papst, der
seine Wohnung zunächst bei der Kirche „Santi Apostoli" genommen
habe, bewachen und beobachten lassen. Nach drei Tagen habe
dann Bonifaz nach dem Lateran übersiedeln wollen, angeblich wegen
der brennenden Sonne, in Wahrheit, um aus der Gewalt der Orsini
zu kommen, die gleichfalls in der Nähe der Apostelkirche wohnten;
Matthaeus und Xapoleon Orsini hätten ihm sein Vorhaben aber ver-
wiesen und seine Wohnung bewachen lassen. Als am nächsten Tag
Bonifaz den Umzug doch vollziehen wollte, seien Jacobus und Xa-
poleon Orsini auf Anstiften des Matthaeus mit vielen Truppen in
den Palast gedrungen und haben dem Papst die Ausführung seines
Vorhabens untersagt, indem sie vorgaben, die Franzosen seien heim-
lich vor die Stadt gerückt, um ihn zu töten; Bonifaz habe dies nicht
glauben wollen, aber die Orsini wären nun doch auf ihrer Forderung
der Papst am 12. Sept. in Rom ein, nach dem Port setze r des Gervasius
VON Canterbury (Mon. Germ. SS. XXVII, 314 ZI. 42) kam er am 20. Sep-
tember nach St. Peter (woraus man aber nicht schliessen darf, dass der Umzug
vom Lateran in den Vatikau an diesem Tage stattfand).
' A. a. 0. 625 ZI. 28 f.
- So die Chronik von Orvieto, ed. Döllinger 353, ed. Himmelstern
36; Istorie Pistolesi a. a. 0. 425 (unten); Villani, ed. Dragomanni II, 80; Gervas.
Cant. cont. a. a. 0. 314 ZI. 42; Mat. Par. cont., ed. Riley (als Chronik Ris-
hanger's) 221; Mart. Pol. Cont. Brab. a. a. 0. 261 ZI. 48 — 262 ZI. 1. Nico-
laus Trfvetus, ed. Hog 399, neuut die Engelsburg als Wohnung des Papstes.
3 A. a. 0. 660 A (Vers 170 f.).
* A. a. 0. 1223D.
" A. a. 0. 1005 C — 1007 C.
** Vrgl. über ihn auch das Beilage III § 5 gesagte; wenn er aus selbst-
süchtigen Motiven Bonifaz beherrschen wollte, so brauchte er deshalb natürlich
noch lange kein Parteigänger der Franzosen zu sein.
Ucbor die letzten Ta^e und den Tod Jiouilaz' \'Iir. 231
beliarrt, ja Jacobus habe ihm die Worte entgegt'ngc'schh.'U(lert:
„Captivum profecto te scias, ut fiimuleris nunc, (^ui toties imperasti;
et nou tuo sed prorsus nostro parebis arbitrio." So habe man auch
ferner den Pahist bewacht, bis Bonifaz in Vcrzweilhmg liieriiber sich
selbst das Leben genonnuen habe.
Hierzu ist zunächst zu bemerken, dass mit „Santi Apostoli"
nicht die im Zentrum der Stadt, beim si)äteren Palast der Colonna
gelegene Kirche gemeint ist, sondern der Vatikan (St. Peter), da
es später heisst, Bonifaz habe von hier „trans Tyberim" nach dem
Lateran umsiedeln wollend Dass im übrigen die Einzelheiten der
dramatischen Schilderungen Fekketo's nicht immer zutreffen, haben
auch wir schon bemerken müssen. Etwas anderes ist es aber, ob
der Kern seiner ganzen Erzählung, dass nämlich Bonifaz voll-
kommen in die Hände der Orsini gekommen sei, gleichfalls zu
verwerfen ist. Und dies scheint keineswegs geschehen zu dürfen.
Wir linden bei Fehreto oft, dass der phantasiereiche Autor ^ einzelne
gute Xachrichten hatte, diese zu einer lebendigen Schilderung um-
arbeitete und dabei dann wohl die Einzelheiten verrückte. So wusste
er von dem festlichen Empfang des Papstes in Kom; aber in seiner
farbigen Darstellung passierte es ihm, dass er auch die Häupter der
Orsini erst hier mit Bonifaz zusammentreffen liess. Seine chrono-
logischen Angaben haben, wie wir sahen, eine grosse AV^ihrschein-
lichkeit für sich. Auch von einem Umzug des Papstes nach drei
Tagen und in Verbindung damit vom Lateran und vom Vatikan
hatte er etwas gehört, nur machte er wieder ganz falsche Kom-
binationen, indem er nämlich die beiden Paläste verwechselte und
aus dem erzwungenen einen verhinderten Wohnungswechsel machte.
Aehnlich dürfte es auch mit zwei anderen Dingen stehen, nämlich
mit dem, was er von der Politik der Orsini und im Zusammenhang
damit von der Bedeutung der Lage, welche die Paläste des Papstes
und der Orsini zu einander hatten, berichtet. Der Kern seiner
Darstellung gewinnt nämlich bereits an innerer Wahrscheinlichkeit
dadurch, dass auch der Kardinal Napoleon Orsini unter den her-
vorragendsten Gegnern des Bonifaz genannt wird; wir wissen, dass
sich Napoleon schon vor dem Ueberfall von Anagni mit der Gegen-
partei eingelassen hat. Sodann bestätigen die Annaleu von Parma
uns direkt, dass der Papst in Rom nicht sein eigener Herr war;
' A. a. 0. 1005 D—E.
* Vrgl. seine Cliarakteristik bei L.\UE: „Ferreto von Viceuza" (Halle 1884),
S. 8—11, 19.
232 Exkurs II.
sie schreiben', er sei zwar aiil' der Reise den Xaclistellungen der
Colonna entkommen, habe aber dann doch keine Macht mehr ge-
habt, sich frei zu bewegen. Die Uebersiedehing des Papstes vom
Lateran nach dem Vatikan spricht ein deuthches Wort; denn wäh-
rend sich der Lateran fern von den Burgen der Orsini befindet,
liegt der Vatikan inmitten ihrer Besitzungen^. Auch hier lag also
der Mitteilung des Fkkkkto ein riclitiger Gedanken zu Grunde, der
uns nur in einer freihch stark entstellten Form entgegentritt. Dass
Bonifaz im Vatikan thatsächlich jeder Freiheit beraubt war, zeigt
sich auch darin, dass er in den noch folgenden drei Wochen seines
Pontifikats keinen Erlass, kein Schreiben mehr ausgehen liess. Dass
die Orsini den Papst unter dem Schein des Schutzes gefangen
hielten, ist selbstverständlich und wird ja auch von Ferreto gesagt-,
so konnte denn auch der Curtisane schreiben^: „T^rsini tenent cum
papa totaliter." Was Ferreto von den französischen Truppen
berichtet, wird mit Recht von ihm selbst nur als ein eitler Vorwand
der Orsini dargestellt; Nogaret sagt ausdrücklich*, dass er sich erst
nach dem Tode des Bonifaz Rom näherte.
Lieber die Gründe, die die Orsini zu ihrem Vorgehen ver-
anlassten, sei auf die Darstellung verwiesen. Im Einzelnen ist hier
folgendes zu bemerken. Von dem Konzil, das Bonifaz in Rom
abzuhalten gedachte, spricht Villani^ in der angegebenen Weise.
Ueber Karl von Neapel und Friedrich von Sizilien berichtet
wieder Ferreto •5. Schon am 14. Juni 1303 hatte Wilhelm von
Plasian dem Papst vorgeworfen, dass er mit Friedrich gegen Karl
verhandle^; was damals nur Gerüchte waren, betrieb Bonifaz jetzt
ernsthch. Betreffs der Ankunft des Peter von Peredo in Rom
ist auf seine Denkschrift*^ zu verweisen, die derselbe aber nach der
Wahl Benedikts XI. den Umständen entsprechend abgeändert hat.
Fast alle Quellen nennen als Ursache des Todes des Papstes
Traurigkeit, Verzweiflung, Wahnsinn und ähnliches; nur verhältnis-
mässig wenige reden auch von körperlichen Leiden.
' Mon. Germ. SS. XVIII, 729 ZI. 20 f.: „tarnen dictum fuit, quod licet
evaderet de persona, non habebat bayliam aliquam eundi sicut volebat."
- Gregorovius, Gesch. RomsV, 639. » A. a. 0. 625 ZI. 33.
* Dupuv, Diff. pr. 249 (nr. LVIII). * A. a. 0. 80. Chr. v. Siena (S. 233 Anra. 1).
" A. a. 0. 1010 B — C. Die Behauptung, Karl sei von Bonifaz nach Rom
zitiert worden, ist wohl nur eine Ausmalung des Ferreto. Drumann (II, 139
u. 142) meint, die Orsini hätten die Zitation unterschlagen, aber auch dann
wäre Karl ja nicht „auf Bonifaz' Ruf" gekommen.
' DrPDV, Diff. pr. 104 f. (nr. XXII).
* Arch. nat. J 490 nr. 757; Dcpuv, Diff. pr. 210—214.
Ueber die letzten Ta-re uiul (l(>ii Tod Bonifa/.' VIII. 233
Was zunächst die zahlreichen Angahen über den seelischen
Zustand des Papstes angeht, so ist auch hier wieder deutlich zu
erkennen, wie gar bald Uebertreibungen und Fabeleien, die ans Un-
glaubliche reichen, entstanden. In den ältesten und besten (Quellen'
wird auf zweierlei hingewiesen, nämlich darauf, dass Konifaz nieder-
geschlagenen Mutes und voll Seelenschnierz gewesen sei, und darauf,
dass er wegen des erlittenen Ungemachs ergrimmt und auf seine
Feinde zornig gewesen *sei. Man kann hieraus wohl entnehmen, dass
er sich rächen wollte, dazu aber die Macht nicht hatte, und dass
dies Gefühl seiner Ohnmacht — begreiflich genug bei einem Manne
wie Bonifaz! — eine schwere seelische Erregung zur Folge hatte.
Einige Quellen gehen dann in ihren Schilderungen erheblich weiter.
So schon Paulinus von Venedig in der ambrosianischen Fortsetzung
des TolomeovonLucca^, wo dem Papst bestimmte Wahnvorstellungen
zugeschrieben werden. Später hören wir dann direkt von Raserei
und Wahnsinn, w^orein er verfallen sei^. Fehheto* schliesst seine
* Der Curtisane a. a. O. 625 ZI. 29 — 31 („modo stat valde tristis, eo quod,
ut videtur, non potest se ipsum salvare in alico loco nisi in urbe Roniaua;
tot euira habet inimicos, quod vix iuveuietur aliqua civitas in tota Tussia vel
Campania, que possit ipsuni defendere contra Columpuenses"); Chronik von Or-
vieto a. a. O. („ex tristitia et senectute, infirmitate gravatus"); Istorie Pistolesi
a. a. 0. 426; Pipin, Muratori IX, 744 D—E; Annalen von Parma a. a. 0. 729
ZI. 22; Annalen von Florenz, Böhmer, Fontes IV, 674. Aehnlich schreiben die
Chronik von Siena, Muratori XV, 44 E; Villani a. a. 0. 80; Bkrnhardls Gii-
DONis, Itec. des bist. XXI, 714 C; der Fortsetzer des Wilhelm von Nangls, ed.
Gerald I, 338; Johann von Noyal, Rec. des bist. XXI, 195G; die Handrische
Chronik, ibid. XXII, 374 H (ed. Kervyn de Lettenhove 226); Johann von Vik-
TRiNG a. a. 0. 347; eine brabanzolische (a. a, 0. 262 ZI. 1) und eine englische
Fortsetzung des Martin von Troppaü (Mon. Germ. SS. XXIV, 256 ZI. 14 f.); die
Fortsetzung der „Flores historiarum", a. a. 0. 500 ZI. 30 f. (ed. Liard III,
313 f.); Walther von Güisborough a. a. O. 645 ZI. 25; Mat. Par. cont. a. a. ü.
221 ; Thorne. ed. Twysden 2003 ZI. 44.
2 Muratori XI, 1203E — 1204A: „extra mentem cordis positus, et ab omni
superveniente putabat capi et ideo in eorum oculos et facies videro cupiebat";
hieraus macht Martinus Fuldensis (Eccard, Corpus I, 1720): „extra mentem
cordis positus, factus rabidus et furibundus, ita quod ab omni superveniente se
putabat capi et ideo in eorum oculos et facies inicero sputa cupiebat." Von
einer gewissen Furcht, die der Papst gehabt habe, sprechen auch Johann von
St.Victor, Rec. des hist. XXI, 641 E, und Nicolals Trivetls, ed. Hoo 399.
•' Annalen von Este, Muratori XV, 350 C—D („obiit non bono modo, sed
rabiosus et desperatus de deo"): Gottfried von Paris (a. a. 0. 109 J, Vors 2156)
und ein Anonymus aus Caen (Rec. des hist. XXII, 25 C) gerüchtweise; die Heiis-
bronner Annalen, Mon. Germ. SS. XXIV, 47 ZI. 1; Hocsem, bei Chapeaville II,
343. Nogaret redet nur von „iusaniens", d. li. wütnid: vrgl. unten.
' A. a. O. 1007 D — 1008 C.
234 Exkurs II.
tlnimatisclie Sclnlderung mit einem nicht weniger dramatischen
iSchluss: Bonifaz hahe nichts mehr gegessen und nicht mehr ge-
schlafen, hahe sich schliesslich allein in sein Zimmer eingeschlossen,
sei liier an Gott verzweifelnd umhergetobt, habe sich den Kopf an
der AVand blutig gestossen und sich endlich, weil er keinen Strick
hatte, in seinem Bett zwischen der Streu und den Kissen, das Ge-
sicht nach oben, erstickt. Weiter verbreitete sich die Erzählung
von einer Selbstzertleischung des Papstes. Sie tritt zuerst als Ge-
rücht bei PiPiN^ und Gottfried von Pakis^ auf und wird ohne
Vorbehalt von Villani^ und der Chronik von St. Denis* berichtet;
der Papst habe sich wie ein Rasender selbst zernagt °. Auch in
Deutschland finden wir dieselbe Geschichte '^, besonders detailliert
wieder bei Heinrich von Herford^: alles, was er mit den Zähnen
überhaupt packen konnte, habe der bald von Frost und bald von
Fieber geschüttelte Bonifaz schliesslich aufgeknappert.
Davon, dass der Papst in wirklicher Geistesumnachtung ge-
storben sei, kann nach dem, was die besseren Quellen wissen, keine
Rede sein. Um so eher werden wir auch danach fragen, was uns
von körperlichen Leiden berichtet wird. Der Fortsetzer des
Wilhelm von Nangis^ giebt als Todesursache neben dem grossen
Seelenschmerz ausdrücklich auch eine „corporis aegritudo" an, und
von anderer Seite erhalten wir genauere Angaben. Der Fortsetzer
des Gervasiüs von Canterbury^ spricht von einem alten Stein-
* A. a. 0. 741 B — C. Bonifaz habe seine Arme zernagt.
^ A. a. 0. 109J (Vers 2158). Er habe seine Hände verschlungen.
^ A. a. 0. 80 (unten): „che tutto si rodea come rabbioso."
* Reo. des hist. XX, 675 B (Dupuy, Diff. pr. 191); dies schrieb wieder
Nikolaus Gilles ab („Annales", 1.549, Bd. I, feuil. CXXI, S. 2; Duptjy, Dift".
pr. 199).
'' Eine andere Version tritt uns bei Dupuy, Dift". pr. 5 f. in einem angeb-
lich aus Rom geschriebenen, aber thatsächlich in Paris verfertigten Brief (über
den Ren'äx in der Hist. litteraire XXVII, 377 handelt) entgegen; danach hätte
der Papst beinahe ein Kind Jakob's von Pisa aufgegessen: „hätte mau es nicht
schnell weggebracht, so hätte er ihm die Nase mit den Zähnen ausgerissen!"
^ So bei Johann von Winterthur (ed. Wyss 49), nach dem die Colouua
den Papst in einen Turm sperrten, wo er aus Hunger seine eigenen Hände ver-
schlingen musste. Aehnlich auch Twinger von Königshofen, ed. Hegel 579.
Wie Gregoroviüs a. a. 0. 580 Anm. 2 zu dem Satze kommt: „Die deutschen
Chronisten schweigen vom Wahnsinn", bleibt unklar.
^ ed. PoTTHAST 220 f. Von ihm schrieb Hermann Korner (Eccard, Corpus
II, 962 f.; ed. Schwalm 211) ab.
8 A. a. 0. 338.
" A. a. O. 314 ZI. 43: „incepit graviter affligi solita infirmitate, videlicet
culculi iiassione."
Ueber die letzten Tage imd den Tod Jidiiilaz' \'1II. 235
leiden, zwei weitere Quellen^ saften, der Papst lialie an Dinchl'all
gelitten, und wieder andere- reden von Atemnot. Darf man hieraus
einen Schluss ziehen, so wird man anzuneiinu-n luiben, dass Nieren-
steine die Ursache einer schweren Xierenerkrankung wurden''.
Der Kardinal Jakob Stefaxkscjii schildert in seinem lionifaz
verherrlichenden Gedicht dessen Tod folgendermassen ^:
„Pauco nam tempore fluxo
Decursoque die lecto prostratus anhelus
Procubnit, fassiisque fidem veranique professus
Romanae ecclesiae Christo tuuc redditur ahnus
Spiritus et saevi iam nescit iiidicis irani,
Sed mitem placidamque patris, ceu credere fas est."
Ganz anders ist die Schilderung, die Gegner des Papstes von
dessen Ende machten. Sie warfen ihm vor^, er habe die Sterbe-
sakramente nicht nur nicht begehrt, sondern sogar, als man sie
ihm darreichte, verschmäht, Gott und die Jungfrau Maria gelästert;
und Xogaret erzählt*', er sei als verstockter Sünder wütend und
Gott schmähend gestorben. Diesen Ausfällen werden wir keinen
Glauben schenken dürfen. Auch nach den Annalen von Oster-
hofen" hat Bonifaz die Kirchensakramente empfangen. Allzu fried-
^ Mart. Pol. cont. Aagl. a. a. 0. 256 ZI. 15; Chronik von St. Denis
a. a. 0. 675A.
- Jakob Stefaxeschi („anhelus", vrgl. die folgende Anni.): Berxhardus
GuiDONis a. a. 0. 714 C; .Tohanx vox St. Viktor a. a. 0. 641 E; die Flores histo-
riarum a. a. 0. 500 ZI. 31.
^ AuchPieber, von dem uns gleichfalls berichtet wird (Anonyme Chronik,
Reo. des hist. XXI, 149 A; Hedcrich vox Herford, vrgl. oben), ja sogar die schon
einmal erwähnten Angstgefühle, die der Papst gehabt haben soll, Hessen sich hier-
aus erklären. — Selbstverständlich giebt es auch Quellen, die von einer "Ver-
giftung reden. So die niederrheiuische Kaiserchronik, od. "Weh.axh 881; der
Monachus Fuerstenfeldensis bei Böhmer, Fontes I, 21; die Fortsetzung des Her-
mann vox Altaich, Mon. Germ. SS. XXIV, 57 ZI. 48; Nikolal-.s Vischel in der
Heiligenkreuzer Fortsetzung der österreichischen Annalen, ibid. IX, 733 ZI. ö f.
Auf derartige Nachrichten, die sich noch dazu meines Wissens nur in Deutsch-
land finden, ist natürlich gar nichts zu geben. Ebenso ist es falsch, wenn in
einigen Quellen (Dixo Compagni, ed. Del Llxgo III, 181 ZI. 35 f.; Chronik von
Flandern a.a.O. 374H) von Verwundungen geredet wird, <la Bonifaz weder
in Anagni noch in Rom solche erhielt.
* A. a. 0. 660A (Vers 175—180).
^ Beilage I, Eiuleitg. LVII; DiPi v, i'ili. i'r. .Jtil (,nr. XCIV).
« Dlply, DitV. pr. 249 (nr. LVII), 307 (nr. VII), 446; „iusaniens" bedeutet
nicht verrückt, da die Vorwürfe, die Nogaret gegen Bonifaz erhebt, sonst ohne
Bedeutung wären.
' Mon. üerm. SS. XVII, 553 ZI. 36.
236 Exkurs II.
lieh wird aber sein Ende kaum gewesen sein, als ihm in Verzweif-
lung über seine Ohnmacht das Herz brach.
Potthast ^ meint fälschlich, die Lübecker Annalen Hessen den
Papst in Perugia sterben; in Wahrheit berichten dieselben^ dies
von Benedikt XI.
Als Datum des Todes gab man bisher den 11. Oktober an.
Diesen Tag nennen die Chronik von Orvieto^ und Beknhahdus
GuiDONis*. Aber mehr Quellen, und darunter gleichfalls gute,
nennen den 12. Oktober, so vor allem der Fortsetzer des Gervasiüs
VON Canterbury^, ferner die englische Fortsetzung des Martin von
Troppau*^, Johann Hocse.m", Villani^ und andere ^ Da nun
Bonifciz bereits am Tag nach seinem Tod begraben ward^", der-
artige Feierlichkeiten aber, wenn irgend angängig, auf einen Sonntag
(oder einen hohen Festtag) verlegt wurden, und der 13. Oktober
1303 ein Sonntag war, wird man den Quellen folgen, welche den
Tod auf den 12. Oktober ansetzen. Andere Angaben sind nicht
von Belang".
» Regest, pont. II, 2023.
2 Mon. Germ. SS. XVI, 418 ZI. 37.
3 A. a. 0.
* A. a. 0. 714 B — C. Hier scheint das Datum aber berechnet zu sein ;
Berxhardus schreibt : „Bonifaz starb am 35. Tag nach seiner Gefangennahme,
am 11. Oktober"; als 35. Tag nach der Gefangennahme kann jedoch ausser dem
11. auch der 12. Oktober gelten. Paulinus von Venedig übernahm aus Bern-
HARDUS in die ambrosianische Fortsetzung des Tolomeo von Lucca (a. a. 0.
1203 E) nur den „35. Tag nach der Gefangennahme", dagegen wurde auch das
genaue Datum vielfach abgeschrieben, so von PiPix (a. a. 0. 741 A — B), Amal-
Ricus AuGERius (MuRATORi III 2, 440 C) , dem Magn. Chronic. Belg. (Dcpüy,
Diff. pr. 193) und zahlreichen anderen.
5 A. a. 0. 314 ZI. 44.
« A. a. 0. 256 ZI. 17.
' A. a. 0. 343.
« A. a. O. 81.
® Der angebliche Brief bei Düpuy, Diff. pr. 6; eine Handschrift der „Flores
historiarum", Mon. Germ. SS. XXVIII, .500 ZI. 39; Thorne a. a. O. 2003 ZI. 44 f.
'" Bernhardüs GuroONis a. a. 0. 714 C; die Flores historiarum a. a. 0. 500
ZI. 27 f. (ed. LuARD III, 117).
" Die Annaleu vou La Cava (Mon. Germ. SS. III, 196 ZI. 38) nennen den
29. September, Andreas Dei (Chronik von Siena, a. a. 0. 44 E) und die Flores
historiarum (a. a. O.; die Zahl steht hier auf Rasur) den 8. Oktober, Ferreto
(a. a. 0. 1009 B) den 10. Oktober, Walther von Güisborough (a. a. 0. 645
ZI. 25) den 13., die Annalen von Osterhofen (a. a. O. 553 Zh 36) den 15., der
Fortsetzer des Hermann von Altaich (a. a. 0. 57 ZI. 48) etwa den 21. Oktober,
die Annalen von Siena (Mon. Germ. SS. XIX, 231 ZI. 47) und Johann von
St. Viktor (a. a. O. 641 F) den 5. November.
TJeber die letzten Tage und den Tod JJunifaz' Vlll. 237
Dass die Beisetzung in St. Peter stattfand, wird von vielen
Quellen ausdrücklich bezeugte Der Orvietaner weist dabei darauf
hin, wie Bonifaz immer für diese Kirche gesorgt habe, indem er
24 Kleriker dort mit dem Gesang beauftragte, die Zahl der Kano-
niker vermehrte, eine Kapelle, in welcher durch drei Priester be-
ständig Messe gelesen wurde, in ihr erbaute, und überhau[)t der
Kirche viele Geschenke und Privilegien verschaffte; namentlich wird
ein Kelch aus lauterem Gold im Wert von 3000 Florenen erwähnt.
Die genannte Kapelle hatte er selbst zu seiner Grabkapelle bestimmt,
und er wurde nun auch hier bestattete Die Gegner des Papstes
warfen ihm vor, er habe sie an der Stelle des Grabes des heiligen
Bonifazius (womit Papst Bonifaz I. gemeint ist) errichtet und
dessen Gebeine deshalb nach einem anderen Ort schaffen lassen^,
ein nicht weiter kontrollierbarer Vorwurf. Die Istorie Pisto-
lesi schreiben*, Bonifaz sei, wie es ihm zukam, mit grossen
Ehren bestattet worden. Dies scheint aber eine der belanglosen
Phrasen zu sein, die sich in dieser Quelle auch sonst finden, ohne
dass der Verfasser hierüber eine wirkliche Nachricht gehabt hätte.
In der paduanischen Fortsetzung des Tolomeo von Lucca lesen
wir vielmehr^, die Leiche sei wegen eines starken Sturmes mit
weniger Achtung begraben worden als sie der päpstlichen Würde
angemessen sei.
Schon Xogaret erwähnt in seiner Schutzschrift vom 7. Sep-
* Chronik von Orvieto a. a. 0.; Istorie Pistolesi a. a. 0. 426; Annalen
von Forli, Muratori XXII, 177 C (dies schrieb Kiccobald von Ferrara, ibid.
IX, 254 D, ab); Bernhardus Guidoxis a. a. 0. 714 C; Johann von Viktring
a. a. 0. 347; Fortsetzung des Martin von Troppaü aus Brabant (a. a. ü. 262
ZI. 2) und England (a. a. 0. 256 ZI. 18); Flores historiarum a. a. 0. 500 ZI. 28
(ed. LuARD a. a. 0.).
^ Bernhardus Guidonis, die Annaleu von Forii , die Flures historiarum,
die brabanzolische Fortsetzung des Martin von Troppal und Johann von Viktring
aa. aa. 00. Bernhardus schreibt : „fuit in tumulo, quam sibi vivens praeparari
fecerat, tumulatus"; auffallenderweise stimmen die Flores bist, und der Fort-
setzer des Martinus mit ihm in dem Wort „praeparari" und zugleich unter
einander in dem Partizip „adhuc vivens" überein, ohne dass ein Zusammenhang
zwischen diesen Quellen vorläge. Die Kostbarkeit des Grabes wird überein-
stimmend gerühmt. Im Jahre 1605 wurde es geölVuet uud sodann nach den
vatikanischen Grotten gebracht, wo es noch heute ist [Ravnald XX 111, 333
(1303 nr. 44); Dcchesne: „Le liber pontificalis" II, 471 Anm.].
" Beilage III § 12.
* A. a. 0. 426.
^ A. a. O. 1223 D: „niii)orii|ue revercntia sepelitur i|iiam iJoiitilicaJis status
requireret. Q,uod quidem accidit propter nimiam a<Tis tempestatem."
238 Exkurs TL
teinber 1304', man habe von Bonilaz gesagt: „intravit iit vulpes,
regnavit ut leo, morietur ut canis." Die Istorie Pistolesi"^
erwjibnen dies als eine Weissagung, die nun erfüllt worden sei:
„Intrabit ut vulpis, regnabit ut leo et morieter ut canis." Diese
Worte waren weit verbreitet und werden mit kleinen Varianten
von den verschiedensten Schriftstellern wiederholt-'. — Die Ge-
schichte von den Schiffern am Aetna schrieb der schwäbische
Minorit Hkrmaxx in die Fortsetzung der Flores temporura^. Dass
Bonifaz unter Donner und Blitz gestorben sei, erzählt die engli-
sche Fortsetzung des Martin von Tkoppau^ und die Chronik von
St. Denis '^; eine andere französische Quelle^ bericiitet, schon in
den letzten Tagen des Papstes hätten unter heftigem Donner schreck-
liche Stürme gewütet, und eine Schar schwarzer Vögel hätte so
furchtbar geschrieen, dass alles Volk die Gnade Christi angefleht
habe-, am Todestag des Papstes hätten sich all die schrecklichen
Zeichen wiederholt, ja gluthauchende Drachen seien in der Luft
erschienen, sodass alles geglaubt habe, die Stadt versinke in der
Hölle. — Der Vers auf den Xamen Bonifaz' VIII., des früheren
Benedikt, findet sich in der angegebenen Form bei Pipin^, mit
wenigen Veränderungen bei Eijerhard von Regensbürg^.
' DuPUY, Diff. 131'. 249 (nr. LVII); der Papst sei wütend uud in seinen
Sünden gestorben, „ut vulgariter proverbium irapleretur, quod dicebatur de eo,
scilicet: Intravit ..." - A. a. 0. 426.
^ Ich nenne: Pipin (a. a. 0. 741 B; Cölestin habe seinem Nachfolger ge-
sagt: „in papatum ut vulpes subiisti, regnabis ut leo, morieris ut canis"); Gott-
fried VON Paris (a. a. O. 109 K, Vers 2161—2164; wie die Prophezeiung in
Erfüllung gegangen sei, wird in den Versen 2165 ff", dann ausgeführt); Mat. Par.
cont. (a. a. 0. 221; auch hier weissagt Cölestin); Herjunnus Minorita in der
Fortsetzung der Flores temporum (Eccard, Corpus I, 1631; auch hier kann mit
dem „quidam sanctus" nur Cölestin gemeint sein); Johaxx vox Viktrixg
(a. a. 0. 347; vrgl. oben S. 88); Heinrich von Herford (a. a. 0. 221); Twinger
VON KöNiGSHOFEN (a. a. 0. 579). Auch in Versen wird uns der Spruch berichtet,
so von den Flores historiarum, a. a. 0. .500 ZI. 33 f. (ed. Luard III, 314):
„Ingreditur vulpes, regnat leo, sed canis exit;
Re tandem vera si sie fuit, ecce Chiniera!"
oder von Thorne a. a. 0. 2003 ZI. 49 f.:
„Vulpes intravit, tanquam leo pontificavit,
Exiit utque canis, de divite factus inanis."
Letztere Version setzte Parker gleichfalls in die Flores historiarum ein; vrgl.
in den Mon. Germ. SS. XXVIII, 500 ZI. 45 f.
' A. a. O. 1631. •' A. a. 0. 2.56 ZI. 15. « A. a. 0. 675 B.
^ Der oben erwähnte augebliche Brief aus Rom; Dlpiy, Dift". pr. 5 f.
* A. a. 0. 741 C; der cont. Mat. Par. a. a. O. 221 bezieht die beiden letzten
Zeilen auf Benedikt XI. » Mon. Germ. SS. XVII, 599 ZI. 28—31.
Ueber die letzten Tage uiul den T.mI l{nnit:i/.' VI 11. 239
Wurde Boiiilaz viellach gescluuüht und veihrdint, so erkannten
doch auch zu seiner Zeit schon die Einsichtsvolleren seine Grösse.
Bernhaudus Guidonis' sagt von ihm bei der Schilderung seines
unglücklichen Endes ausdrücklich: „cum esset corde magnaninuis" ;
und Dante-, der Ghibelline, uennt ihn in demselben Zusammenhang,
Avo er von ihm, dem „priucipe de' nuovi Farisei", die „lunga pro-
messa con 1' attender corto-' erzählt, d. h. den Wortbruch, dessen
er sich gegen die Colonua schuldig machte, dennoch den „Gran
Prete", den grossen Priester, dem er die Anerkennung, die ihm
gebührt, nicht versagen will\
1 A. a. 0. 714 C.
2 Inferu. XXVII, 70, 85, 110.
^ Andere Stellen geben Dru.maxn II, 143 und Potthast II, 2023 (unten) an.
240
Exkurs III.
üeber die Verhandlung-en zu Poitiers im Mai 1308.
Gelegentlich der Untersuchung über die den U eberfall von
Anagni schildernden Quellen wiesen wir auf den in einer Handschrift
des englischen Klosters St. AI bans erhaltenen Bericht eines Curti-
sanen hin, der für uns seiner eingehenden und zuverlässigen Nach-
richten wegen von besonderem Wert war. In derselben Handschrift
folgt auf diesen Bericht zunächst ein „De Templariis" über-
schriebener Abschnitt ^ dann unter der Ueberschrift „Edictum regis
Franciae contra Templarios" der die Reichsstände nach Tours be-
rufende Erlass Philipp's^ und schliesshch Clemens' V. Bulle „Regnans
in coelis" vom 12. August 1308^. Der Wortlaut aller drei Stücke
ist vielfach ein fehlerhafter und entstellter, was aber nicht Wunder
nehmen kann, wenn wir es hier wie bei jener Relation über Anagni
mit der Abschrift eines vielleicht noch durch verschiedene Zwischen-
stadien hindurchgegangenen, nach England gesandten Berichtes zu
thun haben. Schon die Authentizität des königlichen Erlasses und
der päpstlichen Bulle legt die Vermutung nahe, dass auch das beiden
vorangehende Stück uns wirklich authentische Nachrichten biete;
eine nähere Untersuchung desselben bestätigt uns dies.
* Gedruckt von Riley in den „Chronica monasterü S. Albani", Rer. Brit.
med. aevi SS. XXVIII 2 (London 1865), S. 492—497. — Auf meine Bitte
hatte Herr Prof. W. Michael die Güte, den Text in London (Brit. IMus. MS.
Bibl. Reg. 14. C. I. fol. 146 flf.) nochmals zu vergleichen. Die Handschrift ist
anfänglich schlecht, wird aber später (von „nonnisi", ed. Riley 493 ZI. 3 an)
etwas besser. Der Druck Rilky's ist im allgemeinen richtig; von Fehlern er-
wähne ich: S. 492 ZI. 3 streiche et vor etiam; S. 493 ZI. 14 lies quia (statt
qui); ZI. 6 v. u. lies concalcari (statt conculcari); S. 495 ZI. 4 lies procedit
(statt procedat), ZI. 11 concilia (statt consilia); S. 496 ZI. 1 lies tradantur (statt
reddantur); grössere Entstellungen scheinen dem Schreiber der Handschrift,
der sich — wie wir sehen werden — eines französischen Berichtes bediente,
zur Last zu legen zu sein.
- Ibid. 497— 499. » Vrgl. ibid. 499 Anm. 1.
Ueber die Ycrliauilhinireii zu ruitiers im ]\Iai 1308. 241
Unter der Ueberschrift „De Teiiii)l;iriis" berichtet uns die
Chronik von St. Albans über vier Reden, die „am Mittwocli vor
Pfingsten im königUchen Palast zu Poitiers" gehalten worden seien.
Zuerst spricht ein „Dominus AVillelmus de Wilers" im Namen des
Königs; seine Rede wird grösstenteils wörtlicli wiedergegeben.
Dann werden nur kurz berührt Reden der Erzbischöfe von Narbonne
und Bourges; schliesslich antwortet der Papst. Da sich die ganze
Sache um die Templer dreht, über welche der König bereits eine
zu vielfachen Geständnissen führende Untersuchung hat eröHnen
lassen, da ferner der König selbst vom Papst angeredet wird und
also gleichfalls anwesend ist, kann nur an die Zusammenkunft Phi-
lipp's mit Clemens vom Jahre 1308 gedacht sein^ Es fragt sich
zunächst: wie verhalten sich die hier gebotenen Nachrichten zu dem,
was wir sonst über die zweite Zusammenkunft zu Poitiers wissen?
Der Fortsetzer des Tolomeo von Lucca- berichtet uns
über dieselbe, dass bei ihrem Beginn, den er um Pfingsten ansetzt,
der König seine Forderungen durch Wilhelm von Plasian stellen
liess, dass dieser dieselben dem Papst vortrug, und dass Clemens
auf sie antwortete. Der hier gegebene Inhalt der Auseinandersetzung
Plasian's und der Antwort des Papstes stimmt nicht nur im all-
gemeinen, sondern auch in verschiedenen Einzelheiten völlig mit den
Reden des „Dominus Willelmus de Wilers" und des Papstes in
der Chronik von St. Albans überein. Dass Plasian im Namen des
Königs gesprochen habe, dass er auseinandergesetzt habe, die Templer
seien der Schuld überführt, dass er das Inquisitionsverfahren ge-
rechtfertigt und schhesslich um eine Bestrafung der Ketzer gebeten
' Auch Wexck (77 Anm. 1), der einzige, der diese Quelle wirklich kannte,
bezieht sie hierauf. Allerdings ist eigentlich nicht von einer Gefangennahme,
sondern von einem Geständnis die Rede, das au einem Tage gleichmässig er-
folgt sei; doch ist damit thatsächlich an das Ereignis vom 13. Oktober 1307
gedacht.
- Mlratori XI, 1229 B— C: „Sequenti autcm die petitiones suas per niili-
tem de Plasiano porrexit [scü. rex] super facto Templarioruni , exponens ipsos
inventos fuisse haereticos, petens dictus miles in persona regis, ut dicti Teni-
plarii sicut haeretici puniantur. In qua petitione Septem fueruut arrengaiitcs
ex parte regis et regni, hoc idem repetentes, quod primus, et amplius aggra-
vantes. In quo facto papa Clemens dicitur respondisse, quod super hoc satis
audierat querelam gravem; sed mirabatur, quod tale negotium sine eius consul-
tatione sie fuerat inchoatum ac ibi ventilatum; habcret tarnen cousilium cum
suis fratribus et super praedictis provideret, prout meHus posset. Et quamvis
dictus miles regem excusaret, quod per inquisitores haereticae pravitatis id fe-
cisset, non tarnen hoc acceptavit summus pontifex, (]uod sim' cousultatinin' dio
tae sedis tantum negotium assumsisset."
R. Holtziiiuuu, Nogaret. IQ
242 Exkurs III.
habe: all das ist in der Tliat in den Ausführungen des „Willehnus
de Wilers" enthalten. Und ebenso ist es mit der Rede des Papstes:
auch nach der Chronik von St. Albans sagt Clemens, er wolle erst
nach Rat und Bestimmung der Kardinäle ein Urteil fällen, so gut
als Gott es ihm eingäbe'.
Aber nicht minder fallen zunächst einige Differenzen auf. So
besonders im Namen des Vertreters der königlichen Forderungen.
Der Fortsetzer des Tolomeo nennt den bekannten Wilhelm von
Plasian, die Chronik von St. Albans einen „Willelmus de
Wilers". Dass erstere Angabe richtig ist, kann nicht bestritten
werden, da Plasian im Prozess gegen Bonifaz später selbst aussagte-,
in Poitiers mit dem König dessen Sache dem Papst gegenüber ver-
treten zu haben. Bezüghch des Textes der Chronik von St. Albans
wurde schon darauf aufmerksam gemacht, dass er vielfach korrum-
piert ist; bei Eigennamen werden Entstellungen am wenigsten
Wunder nehmen. Es kommt hinzu, dass ein in Frankreich ge-
schriebenes P in England leicht als W gelesen werden konnte^; und
da eine Verwechslung von r und s auch nichts unbegreifliches ist,
braucht man nur anzunehmen, dass der Xame Plasian's in dem
ursprünghchen Bericht etwa in Pless.'^ abgekürzt war und daraus in
England AVIers gelesen wurde, um die IMöglichkeit , dass wir auch
in dem Namen „Wilers" nur eine der zahlreichen Entstellungen des
St. Albans-Textes vor uns haben, noch mehr vor Augen treten zu
lassen. Fügen wir hinzu, dass auch nach der Chronik von St. Al-
bans der in Frage stehende Redner Wilhelm hiess und ausdrücklich
„miles et legum doctor" genannt wird, dass diese Bezeichnung auf
Plasian passt, während keiner der uns bekannten ritterlichen Legisten
zur Zeit Philipp's des Schönen den Namen Wilhelm von Wilers
führte , so wird man sich nicht länger bei demselben aufzuhalten
brauchen. — Andere Differenzen sind von geringerer Bedeutung.
So dass nach dem Fortsetzer des Tolomeo der Köni^ seine Forde-
' Auch die Bemerkung, wonach der Papst gesagt habe, er habe nun sehr
viel über die Templerangelegeuheit gehört, stimmt zu seiner Rede in der Chronik
von St. Albans.
* DüPUV, Diff. pr. 378. Auch in dem noch unten weiter zu behandelnden
Bericht in der Rev. des soc. sav. vom Jahre 1867 heisst der Redner „Willehnus
de Pelliano", womit natürlich Plasian gemeint ist.
^ Die angelsächsische Schrift, deren AV dem P sehr ähnlich ist (Wattkn-
bach: „Anleitung zur lat. Palaeographie", 4. Aufl. S. 63 f.) war in England noch
im späteren IMittelalter keineswegs ausser Gebrauch.
' So heisst Plasian auch in der Urkunde bei Dlpüv, Diff. pr. 101 f. Guillel-
mus de Plesaeiano.
Ueber die Verhandliiiiifon zu Poiliors im Mai 1308. 243
rung durch sieben Redner begründen Hess', wülirend es nach der
Chronik von St, Albans nur drei waren. Ferner ist nach ersterer
Quelle die Antwort des Papstes entschieden fester, als nach letzterer;
aber ganz fehlt der tadelnde Ton doch ancli in dieser nicht-, und
auch hier hebt der Papst hervor, dass er und die Kirche die An-
gelegenheit zunächst prüfen wollen. Dass der Fortsetzer des Tolomeo
auf päpstlicher Seite steht und die Dinge gern in einer für das
Papsttum günstigen AVeise schildert, ist auch sonst bekannt''.
Auch was w'ir aus anderen (Quellen wissen , stininit aufs beste
zu den uns in der Chronik von St. All)ans entgegentretenden Nach-
richten. Nach Johann von St. Viktor' wurde die Tenii)ler-
angelegenheit zu Poitiers im Beisein vieler Kardinäle, Geistlichen
und anderen Anwesenden eingehend erörtert, und noch wichtiger ist
für uns ein ausführlicher Bericht, der sich gleichfalls auf die Ver-
handlungen von Poitiers im Jahre 1308 bezieht, und der in der
Revue des societes savantes des departements'' publiziert
wurde. Hier lesen wir ausdrücklich, dass am Mittwoch*"' nach dem
Einzug Philipp's in Poitiers, d. h. eben, da dieser Einzug nach der-
selben Quelle am Sonntag nach Himmelfahrt stattfand, am Mittwoch
vor Pfingsten, der Papst im königlichen Palast ein Konsistorium
abhielt, dass hier der königliche Rat „Willelmus de Pelliano" im
Namen des Königs über dessen Verfahren gegen die Templer be-
richtete, diese Feinde Christi und des katholischen (xlaubens nannte,
auf das freiwillige Bekenntnis der Templer vor der Pariser Univer-
sität hinwies und den Papst bat, der Vernichtung des Ordens bei-
zustimmen, dass ferner Clemens in seiner Erwiderung den König,
der ihn bei der Sache noch gar nicht um Rat gefragt habe, tadelte
und den Bescheid gab, er müsse sich erst mit den Kardinälen beraten.
All dies stimmt vorzüglich zu den Angaben des Berichts aus
St. Albans. Die Authentizität desselben und zugleich seine grosse
AVichtigkeit für uns ergiebt sich aber noch mehr, wenn wir die von
1 Mit Recht wendet sich Prltz (169 und 236) gegen die Uchersetzung
Schottmüller's.
2 „Nam isla facta Romana ecciesia nou consuevit praecipitare" etc.
3 ScHOTTMÜLLER I, 177 Anm. 1, 675. Sollte übrigens der König scUtst bei
der Abfassung des nach England gesandten Berichts die Hand im Spiel gehabt
haben (vrgl. unten), so wäre es auch nicht ausgeschlossen, dass bei der Rede
des Papstes das Protokoll willkürlich geändert wurde.
* Rec. des bist. XXI, 6.51 C. Dass aber zuerst von Seiten des Papstes geredet
wurde, ist unrichtig, da dem ja auch der Fortsetzer des ToMiMKO widerstreitet.
■'• (^uatrieme scrie , Tome VI; Anm-o 1867, 2* seniestre (Paris 1868),
S. 416—420. '* Irrtümlich nennt Pritz 170 den Donnerstag.
16*
244 Exkurs III.
Plasian gehaltene Rede nach ihrer Form einmal näher betrachten;
dieselbe ist nämlich, wie mir scheint, nicht von Plasian, sondern von
Nogaret verfertigt. Wir sind in der Lage, den Stil Nogaret's von
dem Plasian's unterscheiden zu können, indem wir die Rede, welche
Nogaret am 12. März 1303 hielt, mit derjenigen Plasian's vom Juni
dieses Jahres, die dasselbe Thema behandelt, vergleichen. Es zeigt
sich, dass Nogaret seinem Genossen Plasian in zwei Dingen über-
legen ist, nämlich in Bibelkunde und der Fähigkeit, den Stoff scharf
zu gliedern. Wir zeigten seiner Zeit, wie die Rede vom 12. März
mit Zitaten aus der Bibel durchsetzt ist; Plasian dagegen bringt in
seiner im Druck 5^/2 Folioseiten ^ einnehmenden Rede nicht ein
Bibelzitat-. In der jetzt in Frage stehenden Rede finden sich da-
gegen ausser zahlreichen biblischen Wendungen eine Berufung auf
das alte Testament und zwei wörtliche Zitate aus dem neuen, dar-
unter wieder das schon in der Rede vom 12. ]März 1303 angeführte:
„Ex fructibus eorum cognoscetis eos." Und wohl noch schlagender
ist der zweite Punkt. Nogaret disponiert in seiner 1303 gehaltenen
Rede genau: nach einer Einleitung, in der er auf die Erfüllung eines
AVorts des zweiten Petrusbriefs hinweist, stellt er die Anklage in
vier scharf geschiedenen, charakteristischen Punkten auf; dann fordert
er von der Staatsgewalt ein Vorgehen gegen Bonifaz und zählt zum
Schluss dem König fünf Gründe vor (mit erstens, zweitens u. s. w.),
weshalb derselbe dazu gehalten sei. Ganz anders die Rede Plasian's,
in der sich keine Spur irgend einer derartigen festen Disposition
findet; nicht einmal die 29 Anklageartikel, die er gegen Bonifaz
vorbringt, zeigen irgend eine Einteilung, sondern sind ganz prinzip-
los aneinander gereiht^. Dagegen ist die Rede der Chronik von
St. Albans nach einer überaus scharfen Disposition gearbeitet; sie
zerfällt, wie immer ausdrücklich bemerkt wird, in drei Hauptteile;
der erste derselben besteht aus einer dreifachen Begründung und
den sechs Anklagepunkten; gelegentlich der Behandlung des zweiten
Hauptteils wird das Walten der Vorsehung in zwei Unterabteilungen
demonstriert; und bezeichnend ist auch wieder der Schluss: wie 1303
* Mehr als das doppelte der Nogaret'schen Rede.
- Nur am Anfang wird einmal von Plasian zusammen mit Ludwig von
Evreux, Guido von St. Paul und Johium von Dreux, jenen drei anderen An-
klägern des Bonifaz, ofienbar in einer von den vieren eingereichten Petition
ganz allgemein von dem „Schafstall des HeiTn" gesprochen, was aber nur eine
Reminiscenz aus der Rede Nogaret's ist.
'^ AVill man nach sachlichen Kategorieen rubrizieren, so muss man von der
Reihenfolge völlig absehen.
Ueber die Yorliamllunirtni zu Poitiors im ^Iiii 1.108. 245
dem König fünf Gründe vorgezählt werden, so liier dem Papst vier
Bitten; beide lledcn schliessen in einer fast pedantischen, aber ganz
gleichmässigen und charakteristischen Art. Plasian, der für strenge Dis-
position gar keinen Sinn besass, hätte diese Templer-Rede nie gemacht.
Das so gewonnene Resultat ist ja auch kein allzu überraschen-
des. Dass sich Philipp seines Siegelbewahrers, der die Geschäfte
des Kanzlers führte, in dieser wichtigen Sache bedienen wollte, auch
wenn er denselben nicht direkt mit dem Papst unterhandeln lassen
konnte \ ist sehr begreitlich. Man wird sich die Verteilung der
Rollen Nogaret's und Plasian's dann naturgemäss als im königlichen
Rat beschlossen zu denken haben. Bei seiner Rede im Juni 1.303
hatte Plasian das Konzept in der Hand'-; ebenso war es jedenfalls
auch diesmal. Der Wortlaut dieses Konzeptes wurde dann zu Pro-
tokoll genommen, wie auch die anderen an diesem Tag noch ge-
haltenen Reden. Ein Beamter der Kanzlei, der vermuthlich zu
England Beziehungen hatte, ähnlich wie jener Curtisane, der so ein-
gehend dorthin über Anagni schrieb, schickte dann, wohl im Herbst
1.308, einen Bericht nach England, der ausser den genannten Reden
auch jenen Erlass Philipp's und die Bulle „Regnans in coelis" ent-
hielt; dass man sich dort, wo man ja vor derselben Frage stand,
für die in Frankreich geschehenen Ereignisse lebhaft interessierte,
braucht nicht näher ausgeführt zu werden. Vielleicht standen in
dem Bericht ursprünglich auch noch andere Stücke, die nicht mit
in die Chronik von St. Albans übergingen^. Doch sei nur noch
eine Vermutung hier aufgestellt: da wir wissen, dass Philipp sehr
darum bemüht war, dass man auch in England auf dieselbe Weise
wie in Frankreich gegen die Templer verfahre"*, ist es nicht aus-
geschlossen, dass er selbst die Abfassung dieses Berichtes angeregt
hat. Etwas sicheres lässt sich hierüber aber natürlich nicht sagen,
und für eine Biographie Xogaret's ist dieser Punkt auch belanglos.
* Dies ergiebt sich ausser aus der Schilderung des Fortsetzers des Tolomeo
aus einer Apologie, die Nogaret und Plasian zusanimeu abgaben, und iu der
nur letzterer mit dem Papst in Poiticrs verhandelt zu haben angicbt (DtPirv,
Diff. pr. 378), sowie auch aus dem Umstand, dass Nogaret später, als sich der
Papst mit ihm in Anagni in Verhandlungen einlassen musste, sich rühmte, durch
dieses Faktum jetzt eo ipso als absolviert betrachtet werden zu müssen (S. 184).
- Dlpuv, Diff. pr. 102.
^ Dass vieles in dem Bericht bis zur Buchung in der St. Albans-Haudschrifl
anders und schlechter wurde, scheint sich nicht nur aus dem schlechten Zustand
des Textes zu ergeben, sondern auch daraus, dass das „Edictum regis Frauciae"
ursprünglich doch wohl vor dem Abschnitt „De Temi)larii8" gestanden haben wird.
* Vrgl. ScHOTTMi LLKK 1, .'368—372; Gmems 4.'>3 f.
246
Beilacieii.
Vorbemerkung.
Bei den folgenden Beilagen ist im allgemeinen die gebräuchliche Ortho-
graphie gewählt worden ohne Rücksicht auf die Eigenheiten der einzelnen
Manuskripte. Nogaret selbst, von dessen Hand wir verschiedene Konzepte
haben, schreibt u. a. immer: eguo, Xoguareto, congreguare, purguare etc.; pecare,
acusare, suplicare etc.; defenssus, denfencio etc.; magestas, legittimus, set. Die
Schreiber der Reinschriften haben hingegen meist eine korrektere Schreibart.
In den Noten werden nur die wichtigeren Abweichungen der Urkunden [d]
aufgeführt. — Zur Erleichterung des Zitierens wurden alle Beilagen durch
kleine Zift'ern in Paragraphen eingeteilt.
Verschiedene Rezensionen der am 7. September 1304 von Nogaret
vor dem Pariser Offizial zu Protokoll gegebenen Apologie.
Die bei Dupuy, Diff. pr. 239 — 251, gedruckte erste Apologie
Nogaret's, welche am 7. September 1304 vor dem Pariser Offizial
zu Protokoll gegeben wurde, war schon einige Monate vorher vor-
bereitet und wurde auch nach dem genannten Datum von ilirem Ver-
fasser noch weiter umgearbeitet. Wir werden darüber durch drei
Stücke belehrt, die sich im Tresor des chartes befinden (Archives
nationales J 908 nr. 18, 19, 23). Dieselben bieten den gleichen Text
und sind von der Hand desselben Schreibers geschrieben, das eine
(nr. 19) wurde aber dann durch Nogaret selbst stark umgearbeitet.
Der Text beginnt mit dem von DuPUY (a. a. 0. 248) als Punkt 55
bezeichneten Passus der genannten ersten Apologie, stimmt zunächst
im allgemeinen mit dem Text DuPUV's überein und bildet offenbar
das Ende einer Verteidigungsschrift Nogaret's ; das eine der 3 Stücke
(nr. 19) hat oben noch den Faden, mit dem es an ein anderes
Pergamentblatt angeheftet war. V^ir bezeichnen im folgenden den
gemeinsamen Text der drei Stücke mit A, den Text Di'puv's mit B,
den des corrigierten Blattes nr. 19 mit C. Den Punkt 60 des
Dupuv'schen Textes dürfen wir nur bis zum Schluss der Seite (249)
rechnen, d. li. bis zu den Worten „contra ipsum Guillielmum", hinter
I. VerschiedeDe Rezensioueu der Apologie vom 7. Septenibor 1304. 247
denen DrPUV einen Absatz hätte niaclien müssen; das folf^^ende, von
„Ex praemissis igitur eoneludit dictus Guillielnuis" an (S. 2^yi) oben),
wollen wir als den Schluss der Vcrtt'idi^ain^'sschrift bezeiclinen.
A, B und C weisen in den Punkten 50— (jü nur wenige Ab-
weichungen auf; die folgenden seien hervorgehoben:
L VI. Die Worte .,sine custodia, in sua libertate existens" und
der letzte Satz („et adhuc" bis „parati") fehlen in A.
L VII. Statt des einfachen „niortuus fuit" hat C „heretice mortuus
fuit, non susceptis sed recusatis ecclesiasticis sacramentis*-. — Das
Sprichwort beginnt in A: „intravit ut für".
LVIII. Beginnt in A folgendermassen : „Item proponit, quod
post mortem dicti Bonifacii sanctissimo patre domino summe pontifice,
qui nunc est, ad ipsum pontificatum assumpto." — Der letzte Relativ-
satz fehlt in A.
LIX. C: ..... reverendus pater P. dominus tunc episcopus Tho-
lose nunc cardinalis . . .'•
LX. Das Ende dieses Punktes, von „et semper apud dominum
summum pontificem" an, ist in C durch folgendes ersetzt: „ex quibus
Omnibus precedentibus patet luce clarius ipsius Guillelmi zelus bonus,
propositus et voluntas."
Aus Punkt 58 ergiebt sich, dass Nogaret bei der Abfassung von
A noch nichts vom Tod Benedikt's XI. wusste; im Schluss von A (1 § 2)
wird von den Pariser Beschlüssen des Juni 1303 als „im vergangenen
Jahr" gefasst geredet. Aus Punkt 59 ergiebt sich, dass C nach der
Ernennung des Bischofs Peter von Toulouse zum Kardinal (15. Dezem-
ber 1305) seine jetzige Fassung erhielt. Es ist klar, dass auch B
eine Umarbeitung von A ist.
Auf den Punkt 60 folgt in A wie in B der Schluss, während
C noch eine Reihe weiterer Punkte bringt, die wir unten, in der
DuPUY'schen Numerierung fortfahrend, abdrucken ; dann beginnt auch
in C der Schluss. Derselbe ist in allen drei Rezensionen bis zu den
Worten „et culpam" (Dupuy a. a. 0. 250, ZI. 19 v. o.) ziemlich der
gleiche (in A fehlt der Passus „agonizando pro iustitia'" bis „fuerat
diffamatus"), während das folgende in B erheblich umgearbeitet, in
C vollkommen anders ist. Der Zweck der Ausführungen Xogaret's
ist immer der, von der Kirche eine Absolution ad cautehun oder sonst
eine Erklärung seiner Unschuld zu erhalten. Al)er während er sich
in B an den Offizial von Paris wendet, den er mit „vestra reverentia"
anredet, sollte A an den König gerichtet werden, und C offenbar an
den Papst, von dem hier für den Fall, dass ihm die von Xogaret ge-
machten Ausführungen niclit genügen sollten, eine rasche Vernchnuing
der anderen Zeugen gefordert wird, und dem Nogaret einen Protest
gegen die Verwendung einiger Kardinäle und anderer Bonifazianer in
seiner Angelegenheit unterbreitet.
Auf dem Blatt nr. 19 finden sich aber nicht nur die Hezt-nsionen
A und C, sondern noch verschiedene Zwischenstuft-n. Zunächst wurde
einiges ausradiert, so namcntlicli die StcHrn, in di-nen der König an-
geredet ward; sie wurden durch .Anreden wie „vestra reven-ntia",
die sich auf den Dflizial von Paris beziehen, ersetzt. Wir nennen
248 Beilagen.
dieses Stadium a und geben die Abweichungen desselben von A in
den Noten zu dieser ersten Rezension. Nogaret wollte sich also zuerst
an den König wenden, entschloss sich dann aber dazu, vor den Of-
lizial des Bistums Paris zu gehen. Dabei dachte er zuerst mit
Kadieren auszukommen (a), benutzte dann aber das Blatt nr. 19 als
Konzept für eine Neuausfertigung, die in B vorliegt, aber nicht direkt
aus dem durch Hinzufügungen und Streichungen umgearbeiteten a,
das wir mit b zeichnen wollen, abgeschrieben wurde, sondern wieder
etwas abgeändert woixlen sein muss. Später bediente sich Nogaret
dann nochmals des Blattes nr. 19 zu noch weiteren Umänderungen;
ob die Rezension C, das Schlussresultat aller dieser Aenderungen, dem
Papst in Reinschrift eingereicht worden sei, wissen wir nicht; über
eine Möglichkeit ihrer Verwendung vrgl. oben S. 132. — Wir er-
halten das folgende Schema:
B C
Am Schluss des Blattes nr. 19 finden sich, später wieder aus-
gestrichen, folgende Notizen:
„Acta sunt hec Parisiis in domo episcopatus coram dicto domino
rege ac pluribus de suo consilio laicis et clericis presentibus die
martis post festum beatorum apostolorum Petri et Pauli anno domini
millesimo trecentesimo quarto."
„Acta sunt in vigilia nativitatis virginis gloriose."
Die letztere dieser beiden gleichfalls aus der Hand Nogaret's
stammenden Notizen trägt das Datum von B. Die erstere dürfte sich
auf a beziehen, und man hätte sich dann den Verlauf der Sache etwa
folgendermassen zu denken. Nachdem Nogaret am 25. Juni 1304 von
seiner italienischen Gesandtschaft nach Paris zurückgekehrt war, entwarf
er sogleich eine Apologie, die er dem König zu überreichen gedachte;
er entschloss sich dann aber anders und wollte sie am 30. Juni 1304
(dem Dienstag nach Peter und Paul) in Gegenwart des Königs vor
dem Pariser Offizial zu Protokoll geben; doch ward auch hieraus
nichts, da Nogaret noch weiter ändern wollte, und erst am 7. Sei)tember
wurde die in der angedeuteten Art umgestaltete Apologie durch den
Oflizial protokolliert.
Ausdrücklich gegen die Bulle „Flagitiosum scelus" wendet
sich Nogaret, der von ihr am 28. Juni 1304 vernahm, erst in C. Sie
scheint also für die zwischen A und B liegenden Aenderungen nicht
von Einfluss gewesen zu sein.
I. Verschiedene Rezensionen der Apologie vom 7. September 1304. 249
1. Der Schluss einer Verteidigungsschrift Nogaret's
aus dem Juni 1304.
[Rezension A. Die in B sich im wesentlichen wiederfindenden Stellen sind
kleiner und ohne Durchschuss gedruckt.]
Ex premissis igitur concludit dictus Guillelmus . . . [wie DiiMV,
Diff. pr. 250; vgl. oben] ... et culpam.
1. Cum ergo idem Guillelmus esset crudelis, si negligeret fa-
mam suam ^, eiusque intersit innocentiam suam ostendere ac etiam
declarari, probationesque, quas nunc habet, possent sibi in futurum
deficere, tempore quo forte sibi vel suis successoribus moveretur
questio de premissis, premissa coram regia maiestate*) proponit
supplicans, postulans et requirens, ut maiestas regia defensiones et
excusationes suas super premissa admittat, prout ad regiam celsi-
tudinem, ipsius Guillelmi dominum et iudicem temporalem, pertinere
potest et debet, ac ipsius Guillelmi probationes recipiat, quatenus
ipsi Guillelmo sufficiant, seu recipi faciat, per (|uas innocentiam suam
intendit idem Guillelmus ostendere, ipsumque Guillelmum incul-
pabilem de premissis declaret.
2. Preterea quia idem Guillelmus timet, coram sede apostolica de
premissis sibi vel suis successoribus'') questionem fieri vel moveri,
eiusque intersit, ne apud dictam sedem vel alibi pro ligato vel ex-
communicato idem Guillelmus habeatur pro premissis vel vexetur
alias, ubi idem Guillelmus non ligatus esse intendit, ideoque apud
ipsum generale concilium idem Guillelmus defensiones ac excusationes
suas super premissis proponere intendat et oflferat et se ostendere
innocentem paratus sit et, si forte in aliquo esset culpabilis, correctionem
subire ad Cognitionen! ecclesie in generali futuro concilio congre-
gande, ad'=) cuius convocationem eminentes persone, que coram vobis*^)
domino rege predicto, vestris*) prelatis reverendis et baronibus dictum
Bonifacium tunc viventem in parlamento publico in festo nativitatis
beati Johannis Baptiste anni preteriti Parisiis legitinie detulerunt super
heresi et aliis pluribus criminibus et defectibus supradietis'), requisi-
verunt, ut ipsi convocationi daret maiestas regia opem et operam
efficacem, premissaque, quatenus ipsum Guillelmum tangere possunt,
sint accessoria iudicio ac negotio principali predicto maiori, de quo
in dicto concilio generali i)er ecclesiam debet cognosci, nee per nii-
a) regia maiestate] vobis viris reverendis prefatis a. — b) vel suis succ.]
ad sugestiouem inimicorum suorum a. — c) in a ausradiert, da nach con-
vocationem petierunt eingeschaltet. — d) dri. a. - e) suis a. — 1) et def. sup.]
defectibusque predictis a.
' Vrgl. den Beginn der „Allegationes excusatoriae", Di;m;y, DitT. pr. 2'}^,
und Beilage II § 2, IX § 2.
250 Beilagen.
noreiu questionem maiori preiiuliciuin iudicio ]ivincij)ali fieri debeat
vel per accessoriuin principali: adlierens ideiu Guillelmus provocationi,
quam dicte eminentes persona in dicto parlamento fecerunt, et")
reqiiisitioni ac petitioni generalis concilii, quam ipsi fecerunt, cuius
concilii iudicium idem Cxuillelmus super premissis subire intendit,
vestre regie niaiestati'') supplicat idem Guillelmus, ut convocationi
generalis concilii detis openi et operam efticacem, ut alias vos pro
defensione tidei et sancte matris ecclesie liberaliter obtulistis.
Cumque dicti Guillelmi negotium super premissis ex dicto prin-
cipali dei)endeat et ei accedat, Cognitionen! iudicii dicti concilii dictus
Guillelmus invocat et iniplorat et sedi apostolice supplicat ad dictum
concilium provocando, ne adversus ipsum Guillelmum super eis in
quoquam insuper premissis procedat, et si forte processit, id revocet
et annullet.
■^. Interim tarnen petit humiliter, supplicat et re([uirit absolu-
tionem ad cautelam vel eo modo, quo melius idem Guillelmus ab-
solvendus sit sine preiudicio veritatis defensionum suarum, supplicans
per dictam sedem'=) saluti sue anime provideri, super quibus petit
et supplicat sibi fieri iustitie complementum.
4. Verum si forte dicta sedes cognosceret, ipsum Guillelmum super
premissis coram ipsa sede se teneri defendere non exspectato iudicio
principali concilii generalis, offert idem Guillelmus nunc, ut ex tunc,
se paratum cognitionem dicte sancte sedis subire sufficienti securitate
ipso Guillelmo parata, et si forte culpabilis per quernquam*^) repertus
fuerit, eins correctionem humiliter recipere et eins obedire mandatis.
Et hoc offert idem Guillelmus vestre maiestati regie®), promittit et
iuratO pro dicta sede recipienti et premissa omnia apud vestram
maiestatem^) publicat, ut per vos nota fiant sancte sedi predicte ex
eo, quod idem Guillelmus propter manifestas et graves inimicitias,
quas habet apud dictam sedem et in itinere, scilicet aliquorum po-
tentium, qui manifeste ex premissis inimicantur ipsi Guillelmo et
ipsum oflfendere temptaverunt '') et impediunt cognitionem et perqui-
sitionem premissorum, et familiarium et amicorum ipsorum potentium
sine persone sue periculo sedemipsam adire non potest.
Super quibus omnibus vestre regie celsitudini pro defensione
fidei et sancte matris ecclesie et anime sue salute consilium et
auxilium dictus Guillelmus instanter implorat ac etiam consilium et
auxilium totius ecclesie Gallicane ^
a; del. a. — b) reg. mal.] reverentie a. — c) per dictam sedem äel. a. —
d) per cjuemquam] in quoquam a. — e) mai. reg.] reverentie ac a. — f) et
iurat del. a. — g) vestram mai.] vos o. — h) nituntur a.
* Dieser letzte Satz ist im Blatt nr. 19 nicht durch Rasur geändert, sondern
gestrichen; es scheint daher, dass Nogaret hier den Entschluss fasste, weiter-
gehende AenderuDgen vorzunehmen.
I. Vorschiedeue Rezeusioueu der Apologie vom 7. Sopteiubcr 1304. 251
2. T3ie letzten Punkte und der Schluss einer Verteidigungs-
schrift Xogaret's. (Dezember 1305 — A[)ril 1311.)
[Rezension C]
1. LXI. Item proponit, quod premissis non obstantibus, cum
idem Guillehnus ad dominum regem i)refatum Parisius revertisset,
dictus dominus papa Benedictus, eodem Guillelmo suisi^ue sociis pre-
dictis penitus non vocatis, per fautores dicti Bonifacii et eins errorum
deceptus inciviliter, perperam et ini(|ue contra deum et iustitiam et
omni iuris ordine pretermisso, salva sedis apostolice reverentia, occa-
sione premissorum processum per formam edicti ad eternam memo-
riam apud Perusium publicavit, in (]uo dictum Guillelmum plurcsque
nobiles de Campania, Roma vicinisque per Tiberim locis") per eum
nominatos notavit ex premissis, que flagitia appellavit, lese maiesta-
tis, perduellionis''), sacrilegii, parricidii, legis Cornelie de sicariis,
legis lulie de vi publica, iniuriarum aliorum(|ue diversorum criminum
reos, eosque necnon omnes, qui eis opem, consilium, auxilium vel
favorem dederant ad premissa, nuntiavit in canonem late sententie
incidisse; eos omnes insuper citavit ad diem festi beatorum aposto-
lorum Petri et Pauli, quod tunc per tres septimanas solum distabat,
ut coram eo Perusii comparerent sententiam audituri^
2. [Item proponit, (piod idem Guillelmus processum huiusmodi
penitus ignoravit, nee mirum, us(pie ad vigiliam'^) dicti festi, quo
iussus fuerat comparere; qua vigilia Parisius existens prinio de liiis
rumorem audivit et cum ad se defendendum de premissis pararet^.]
3. LXll. Item proponit, quod dicta die festi apostolorum in
palatio, quo causas dictus dominus Benedictus faciebat audiri Perusii,
quidam miles fidelis ad excusandum causas absentie et ignorantiam
ipssiu Guillelmi processus predicti se legitime presentavit. (^jui non
fuit admissus, sed contra deum et iustitiam fuit repulsus.
4. LXIII. Item proponit, ({uod dicto festo lai)so post paucos
dies dictus dominus Benedictus decessit, (piod dominus ad bonum
anime sue et ecclesie dei fecisse videtur, ne iunucentes de bono
opere cederent. Et cum ad dictum Guillelmum dicti processus no-
titia pervenisset, propter vacationem sedis se non potuit defendere
in premissis.
a) deest d. — b) perduelifonis d. — c) vigilia d.
' Vr<;l. mit diesem Absatz den Wortlaut der Bulle- „Flngitiosum st-elus".
* Hier ist oiVeubar an die Rezension A gedacht. — Diu eingeklammerte
Stelle wurde von Xogaret wieder gestrichen.
252 Beilagen.
:.. LXIV. Item proponit, quod, post(iuam de domino iiostro
summo pontitice, (jui nunc est, fuit ecclesie dei provisum, idem
Guillelmus, «piia non poterat commode per se, semper per dominum
regem predictum, fidei catliolice sancteque matris ecclesie defensorem,
pro posse suo institit et procura vit, liabere aditum ad suas defen-
siones predictas })roi)onendas, probandas, necnon ad principale ne-
gotium fidei predictum legitime prosequendum, nee fuit in culpa
difterendi hoc negligentia sive mora\
Ex premissis igitur concludit dictus Guillelmus . . . [wie Dupuy,
Diff. pr. 250; vrgl. oben] ... et culpam.
6. Quare petit, supplicat et re(]uirit se super predictis Omnibus
et singulis sibi impositis per dictum dominum Benedictum papam
innocentem coguosci et pronuntiari et dictum processum dicti domini
Benedicti ijape contra ipsura Guillelmum et socios suos et adherentes
habitum nulluni et irritum nuntiari et carere omni robore firmitatis.
7. Premissa autem omnia") et singula jjrotestatur, proponit et
petit et oftert pro se et omnibus suis adherentibus et specialiter
baronibus, nobilibus et aliis omnibus et singulis, qui eura secuti
fuerunt apud Anagniam et alibi pro negotio Christi predicto, quos
interest sua defendere, cum ad eius instantiam et requisitionem eum
secuti fuerunt ad i)remissa.
8. Licet autem premissa, quatenus ad suam intentionem suffi-
ciant, sint notoria et manifesta, si tamen sedi apostolice videatur
ad finem supra jiropositum alias probationes necessarias esse*"), petit
idem Guillelmus testes suos, qui in futurum possunt non esse, cele-
riter recipi et ad perpetuam rei memoriam legitime publicari ad
securitatem negotii supradicti. 9. Preterea cum periculosum esset
eidem Guillelmo suisque adherentibus, si inimici sui, immo j^otius
Christi et eius negotii, quod idem Guillelmus prosequitur et defen-
dit, assisterent domino nostro summo pontifici seu sedi apostolice
ad tractandum negotium predictum vel aliquid agendum in eo, recusat
nedum tan(iuam suspectos, sed adversarios principalos cardinales ali-
quos et alios quoscunque Bonifacianos et partem facientes pro eo
utpote eius errorum fautores et cum eius memoria simul damnandos,
qui ex eius operibus manifeste cernuntur, quare eos ad presens non
nomino, nominaturus, si necesse sit, loco et tempore opportunis, qui
tamen fautores notorie incurrisse noscuntur impediendo totis viribus,
ne sujier heresi Bonifacii et aliis eius erroribus veritas inciuiratur,
a) deest d. — b) dcest d.
II. Ratschläge Xogaret's betr. des Prozesses gegen Bimifaz. (l.'iOö.) 253
adiurans in deo vivo, doniino Jesu Christo vi tide, (|ua teuetur
Romane ecclesie, dominum nostruni summuni poiitilicem, ne in ali-
quo actu negotia predicta tangente ([uidquam eis communicet, sed
potius contra eos sicut contra Bonifacium [)redictuni procedat").
II.
Nogaret ermahnt den König, nicht vom Prozess gegen Bonifaz
abzustehen, und giebt ihm verschiedene Ratschläge zur Behandlung
desselben. (Juni — November 1305.)
Arch. nat. J 491 B nr. 797 ^'''^; Konzept von der Hand Xogaret's.
Der Rat, dafür zu sorgen, dass französische Kardinäle ins Kollegium
kommen (§ 11), weist daraufhin, dass das Stück vor den 15. Dezember
1305 zu setzen ist. Die Worte „in principio vestri adventus" (^ 10)
deuten auf bevorstehende persönliche Verhandlungen zwischen König
und Papst; solche fanden zu Lyon statt, wohin Philipp Anfang
November 1305 -kam [Rec. des bist. XXI, 4-10 C]. Aus dem Satz
„quia non habemus ad hoc papani voluntarimn" (i^ 9) dürfte zu ent-
nehmen sein, dass es einen Papst immerhin gab, während der Schluss
des § 9 darauf hindeutet, dass er noch nicht lange gewählt war, da
man über seine Stellung noch nicht klar ist. Danach rechtfertigt sich
die obige Zeitbegrenzung.
1. Serenissimo principi supplicat Guillelmus de Nogareto miles
eins, ut maiestas regia dignetur advertere super hiis, (|ue sequuntur.
Primo quod Christus estveritas^ et quicunque veritatem negat,
Christum negat, et qui recedit a veritate, recedit a Christo, et qui
recedit a Christo vel a veritate, fidelis non est, profanus est, non
tenet viam dei, maxime qui ex proposito veritatem ipsam immutat.
Hoc deus et omnes sancti scribunt et dicunt.
2. Secundo quod, qui negligit famam suam, crudelis est^ Licet
enim conscientia sua quemlibet innocentem excuset ad dominum, non
tarnen sufficit ad proximum^ Et t[m vitiosus scandalum ex falsa
opinione vel infamia procedens negligit, peccat mortaliter, si, dum
potest, non vitat scandalum •*, cum id possit sine peccato vitare.
Augustinus, apostolus.
3. Tertio quod, qui ponit manum ad aratrnni, hoc est ad
Christi negotium, non est aptus regno dei, si sponte retro reverti-
tur^. Christus.
a) procedant cl.
Job. 14 6. ' Vrgl. o1)en S. i.U9 Auni. 1.
Vrgl. 2. Kor. 8 21. ' Vrgl. Beilage IX § 2.
Luc. 9 62.
254 Beilajren.
■1. (^Uiirto (lUüd, t|ui liiigit rcligioncin et ck'i zeluni, ubi iion
est, deum deridet, ipocrita est, prevaricator est, et oportet, (juod
talis a dominonecessarioconfundatur'. Christus, profete et omnessancti.
f.. Quinto (|uod plus ab eo exigitur, cui plus coinmissum est»)^,
sie lo4uitur dominus per profetas et in lil)r() sapientie. Et idco
cum regibus et maioribus personis aliis, quibus phis deus commisit,
l)lus exigitur, et durius est seu fit cum eis iudicium, si peccent,
maxime in premissis, que eis precipua committuntur.
G. Sexto quod, ubi Christi negotium propter adversa tempora
commode compleri non potest jier aliquem, saltim non debet impe-
diri, quominus statim per aliuni vel per principalem promotorem,
cum commode poterit, compleatur. Tolerabilius est enim diiferri
Christi negotium (]uani prorsus tolli.
7. Septimo advertat regia celsitudo, ([uod deus in veteri testa-
mento et novo multos reges et principes propter premissa peccata
destruxit, sie principes Juda, sie reges gentiles, sie imperatores
Romanos, sie quendam regem Francorum Ludovieum, sie impera-
torem Fredericum''), et de suis sedibus exulavit.
8. Vobiscum ergo est iudicium, o domine rex, coram deo et
hominibus. Xon habetis iudicem temporalem, habetis deum, (|ui
adest et falli non potest nee pleeti muneribus'^ nee teneri, nisi per
veritatem simplicem sine duplicitate. Fahim et publice Christi, fidei
catholiee et defensionis ecclesie contra Bonifacium, ut dicebatis,
negotium assumpsistis: caveatis, ne contra veritatem facialis nee deo
veritatem'') reddatis vel veritas vos condemnet. Coram hominibus
negotium assumpsistis, rex estis et tarnen eavete, ne famam vestram
et honorem negligatis nee seandalizetis homines vituperiose negotium
dimittendo, vel erudelis essetis et coram hominibus pcecaretis,
scandalum generaretis, peeearetis mortaliter et perseverando semper
remaneretis in peecato nee a])tus essetis regno dei. Freces presi-
dentis cuius(iuam vel ij^uevis adversitas vel aliipiis tribulatio vos ex-
cusare non possunt, ut a veritate domini recedatis; scripture naraque
mentiri non possunt.
9. Sed dicent vobis, qui negotiantur de vobis ' vel hominibus
placere volunt vel vestrum non advertunt honorem, quod negotium
a) comm. est] exijritur d. — 1)) Fredelicuin d. — c) vos vcritdatem d.
' Vr^l. u. a. .Tes. 41 n; .Ter. 17 i3.
- Luc. 12 IS. Mit Unrecl)t beruft sicli Nogaret hier auf die Propheten und
die Weisheit Sahimonis.
^ Vr^l. S. 52 Aum. 3. ' 2. Petr. 2 3; vrgl. S. 48.
n. Ratscliläge Nogarot's betr. des Prozesses gegen Boiiifax. (1*305.) 255
est iinmo impossibile, tarn (|iiia in se aiduuni, tain <nüa non l)al>e-
inns ad hoc papain voluntarium, tani (juia vos tenipus ]>io})tL'r gueiras,
que iioiulum tinem habeiit, non liabotis parat um ad prosecutionem
negotii nieniorati. Resjjondeo, (juod ex causis preniissis negotium
est difticile ad proseipiendum, scd non impossibile; non })ro])ter hoc
a veritate recedendum est. Licet sit adhuc gravior difficultas, si
ante oninia fieret concilium generale, quia regna aha emulantur regno
Francie, et si esset congregatum concilium generale ante(iuam hercsis
Bonifacii plene posset ostendi, plures prelatos aliorum regnorum
istius haberenius contra nos quam pro nobis, niaxime si papa ex
altere latere dependeret, (juod esset niagnum [)criculuni.
10. Esset ergo consilium, cum via defensionis sit levior (juam
aceusationis et minus i^ericulosa, quod") G. de Nogareto in jjrincipio
vestri adventus ante omnia se defensioni offerat, et, quia publice
diffamatus est'') per processum publicatum contra se et super tanto
negotio, de quo loquitur totus mundus, petat audientiam publicam
ante omnes tractatus, et cpiod ad sui defensionem proponat negotium;
in continenti magnam partem veritatis negotii ostendet et probabit,
que ad minus exonerabit et apud homines excusabit regiam excellen-
tiam, et bonuni zelum regium et ipsius Guillelmi innocentiam et ad
minus saltim semiplenam heresim Bonifacii et offeret se ad proban-
dum plenius, petet auditores non suspectos in negotio, recusabit
suspectus cardinales ex iustis causis et manifestis, et sie regi non
poterunt nocere in negotiis. Si autem papa velit aliam viam teuere
necessario, ipse Guillelmus dabit vias post propositionem negotii,
per quam sine dei oti'ensione et salvo honore regio negotium alio
immo procedet. Sed oportet negotium teneri in alto, maxime ab
initio.
11. Itera (j[uamcunque viam rex teneat, expedit, (piod, ut citius
poterit, creari cardinales de regno et sibi fideles procuret, anteipuim
tractatus subeat ad hoc, ut sint in ipsis tractatibus et regi et regno
possint prodesse in agendis hoc tempore.
12. Ante omnia, in omnibus et per omnia, doniine, semper
teneatis in mente et memorie reducatis, (piod, qui dui)lici corde
graditur aliud tenens in ore aliud in corde, abominabilis est deo.
Scriptum est enim ', quod Spiritus sanctus discii>line elVugiet tictuni.
a) fuJfjt rhirc.hsl riehen ci/o. — b) deest d.
' Weisheit 1 :..
25 Ü Beilagen.
III.
Ein die Verhandlungen zu Poitiers 1307 betreffendes,
an den König gerichtetes Schreiben. (Mai 1307.)
Arch. iiat. J 491 B. nr. 791 1. Das Stück ist nicht von der
Hand Nogaret's, scheint aber die dem König eingereichte Ausfertigung
zu sein. Nicht Nogaret, dessen Stil auch ein anderer ist, sondern
ein anderer Rat des Königs ist der Verfasser, und zwar derselbe,
von dem auch der Erlass „Res amara'- vom 14. September 1307
herrührt [vrgl. § 7: „in supreme dignitatis specula, etc.'" mit Rev. des
quest. hist. X, 330: „nos, qui ad defensionem fidei ecclesiastice liber-
tatis sumus a domino super regalis eminencie specula constituti"].
Der Adressat ergiebt sich aus § 6; wenn auf dem Rücken sich die
Notiz findet: „domino et patri suo domino Stephano cardinali. Avi-
samenta quedam", so ist das wie bei Beilage IV zu verstehen, wo
wir noch die beiden Ausfertigungen, die für den König und die für
den Kardinal Stephan, haben. Mit dem letzteren ist der frühere Gross-
siegelbewahrer des Königs, Stephan von Suizy (seit 15. Dezember
1305 Kardinal) gemeint. Aus dem Schluss des § 9 ergiebt sich, dass
es sich um Verhandlungen zu Poitiers handelt, wobei an diejenigen
von 1307 zu denken ist, schon weil nur von einmaligen die Rede ist
(vrgl. DuPUY, Diff. pr. 298: „bis Pictavis", und Beilage IX § 8). Der
Kardinal Matthaeus Rubeus Orsini (§ 5) Avar 1306 gestorben (GiACONl:
„Hist. pontificum" II, 164 E).
1. Pratica eorum, qua aguntur, secura, decens et competens
est ista.
In primis fiat propositio et petitio cum instantia damnationis
memorie impetiti de heresi et oblatio probationum sufficientium et
legitimarum super articulo proi)osito heresis, et hec cum instantia
et repetita instantia et per publica instrumenta. Et quanto magis
publice et magis solenniter fiant supradicta, tutius et favorabilius est.
2. Post hec dominus papa casset, annullet et revocet ac irritet
de plenitudine potestatis omnia dicta, facta et actus Bonifacii gene-
ralissime, per ipsiim vel alios de suo niandato, sua vel quavis auc-
toritate, verbis vel litteris, in scriptis et sine scriptis qualitercunque,
quomodocunque, ubicunque, quandocunque et ex quibuscun(|ue causis,
et omnem effectum ipsorum et subsecutorum quomodolibet ex ipsis.
Et inserat, quod hoc facit ex certis causis et rationibus, que per
papara ipsum, ad honorem ecclesie respectum habentem, tacentur
ad i)resens, et de plenitudine potestatis.
3. Fiat hoc generalissime, et quia multum hoc iacebit in penna
et scribendi modo, vocentur in confectione note devoti domini regis
et vulnerati veneno illius, quos opportune experientia docuit compe-
tentia autidota ac remedia ad eins mortifera repellenda venena.
III. Eiu die VorluiiKlluiigen zu Poitiers 1307 bctrclVendes Schrcibeu. 257
4. Et restituantur plenissime et ^^encnilissinie in intt'gnun omnes
devoti domini regis lesi, gravtiti, inlaniati talso vi ilamnitieati i)er
ipsiim Bonifacium.
5. Et ([uia serpens ille flatu adurens nil aliml dcsideravit nisi
verbo et facto infamare, deprimere et, (juatenuä in se fuit, annibilare
honorem, famam, gloriam, libertatem, dignitatem et potentiam cbristia-
nissimi domini nostri, domini regis Francie, et devotissimi et cbristia-
nissimi regni sui, continue laxando abominabilem linguam siiam in
stultiloquia et falsilo(iuia et in verba abominationis et Idasfemie mul-
tifarie multisque modis, nunc dicendo, nunc scribendo, nunc consti-
tuendo, nunc declarando, nunc decernentlo, nunc interpretando')
diversis temporibus et etiam secrete multa agendo circa mortem per
manus domini Matthei*") Rubel quondam cardinalis qui et ipse ac-
tibus illius et venenis communicans ad supradicta nefarie et impiis-
sime anelabat: fiat annullatio specialissima et generalissima et cas-
satio omnium quomodolibet verbo vel facto, in scriptis et sine scriptis,
publice vel occulte, directe vel indirecte, in vita vel in morte, per
se vel alium seu alios quoscunque, quavis auctoritate, ex (piibuscun-
que causis vel occasionibus, titulis vel quasi, quomodocunque, quau-
docunque, ubicuiKjue, (ßialitercunque prolatorum, editorum, declara-
torum, interpretatorum, constitutorum seu decretorum contra statum,
honorem, gloriam, famam, libertatem, dignitatem ac integritatem
domini nostri regis et liberorum suorum, fratrum, baronum, princi-
pum, prelatorum, cleri et populi ac regni sui totius. Et fiant hec
generalissime et plenissime, quanto plenius poterit, et in confectione
notarum et litterarum forte expedit, quod non excludantur devoti
domini regis, quia virtus magna in verbis litterarum consistit.
6. Item domino nostro regi placeat, quia notabiliter et toti
mundo notorie crudelitate inaudita atque ferali lesi fuerunt devoti
sui Columpnenses et per processus varios, diversos et inauditos,
etiam secretos, quos omnes fere imjjossibile esset specificari et om-
nino expedit sub generalitate compreliendi, scilicet") tarn dominus
Jacobus et Petrus de Columpna cardinales quam relicjui alii clerici
et laici Columpnenses ac de Montenigro, tam sj)iritualiter <juam
temporaliter restituantur generaliter in integrum, i)lenissime, ad om-
nia eorum bona et iura spiritualia et temporalia, titulos, loca, gra-
dus, ecclesias, boneficia, pensiones, indulta, privilegia, rescripta, com-
missiones atque conmiendas, civitates, castra, casalia, domos, vineas
et iura <juecun(|ue et nomina et ad oninia alia, (pie ante processus
eiusdem Bonifacii obtinebant in urbe vel extra, ubicuncjue locorum.
a) iuterpetrando d. — bi Mathei d. — c) silicet d.
R. Holtzmann, Nogaret. 17
258 Beilagen.
Et hec restitutio plenissinie tiat, tani pro ipsis Columpneusibus et
de Monteiiigro, (luaiii pro omnibus consanguineis, amicis et se(|ua-
cibus ipsorum, (piam aliis quibuscunque eoruni occasione vel causa
quoniodolibet daraiium passis. Et similiter in confectione huiusmodi
notarum vocentur, «luos causa contingit, devoti domini regis, quia
frequeiiter ununi verbum positum vel omissuni plurima operatur et
pro et contra.
7. Ultimo tiat una nota; et quia i)0udus totum in ipsa est,
premittatur prefatio huiusmodi: „In supreme dignitatis specula super
donium domini divina providente dementia constituti, attendentes
nobis incumbere iustum ab iniusto, equura ab iniquo discernere,
corrigenda corrigere, deformata in melius reformare et quoscunipie
errores ac devia iuxta traditam nobis desuper potestatem et gratiam
ad viam reducere veritatis, curis continuis angimur et sedulis vigiliis
excitamur, quomodo honor dei, integritas fidei, cultus veritatis et
iustitie, equitatis debitum, reformatio ecclesie, errorum, iniquitatum
et zizaniarum expulsio ac tran(juillitas fidelium subsecjuantur, a domo
domini cunctis erroribus, iniquitatibus et iniustitiis procul pulsis. Ex
certis igitur iustis, veris et legitimis ac rationabilibus causis, quas
ex certa scientia, ad honorem ecclesie respectum habentes, non ex-
primimus sed sub silentio preterimus", etc. Attendatis verba
prohemii et quid important, quia ex certa scientia huius-
modi prohemium posui et utiliter, nisi fallor^
8. Et tunc tiat prosecutio, quomodo ipse cassat, annullat et
irritat omnes per quoscuuque, quovis tenqjore, verbo vel litteris, etc.
factos, declaratos, editos, pronuntiatos et denuntiatos processus contra
Guillelmum de Nogareto'') militem, etc. Exprimantur specialiter
nomina omnium, contra quos processit Benedictus XI., et subiciatur
clausula generalis quoad alios adiutores, fautores, mandatores et
ratum habentes, etc., etiam si regali, imperiali, cardinalatus, archi-
episcopali vel episcopali vel alia quavis dignitate ecclesiastica vel
seculari prefulgeant; et de plenitudine potestatis pronuntiet ac de-
claret ipsos et ipsorum quemlibet nulla omnino sententia, nota vel
niacula, multa''), pena vel facti seu iuris infamia canonis vel hominis
fore ligatos.
9. Et incipiat in litteris narratio, quomodo opjjortune et impor-
tune accusatores et denuntiatores ipsius Bonifacii impetiti de heresi
diversis temporibus nmltifarie multisque niodis instantia repetita ac
a) Nugareto d. — 1)) inultta d.
* Die gesperrt gedruckten Worte sind im Original unterstrichen.
III. Ein die Verliamllungou /u Poitiors 1307 Itt-trenemles Sclireibou. 259
contiuuata institerunt ]iro damnatione inipetiti de lieresi, offerentes
se eius heresiiu canonice et legitime probatiiros, et fre(|uenter ad
liuiusmodi damnationem fiendam iuste, legitime et canonice generale
concilium est potitum: tam ab ipso Bonifacio impetito de lieresi,
(pii non solum facere et celebrare concilium recusavit, ubi ea ageret,
ad que de iure tenebatur ac Status sancta ecclesie requirebat, sed
contra omnes consentientes et operam dantes petito concilio sub
certis modis et formis tarn verbo ([uam litteris processit, congrega-
tionem petiti concilii declinaus omnino, abhorrens, vitans atijue re-
cusans: (juam etiam postea solenniter a domino Benedicto XI. in
l^alatio basilice princii)is apostolorum de urbe in consistorio domi-
norum cardinalium solenniter fuit et cum instantia niulta et multi-
l)lici repetitum: quam etiam postea a domino demente in Lugduno
in consistorio solenniter etiam jier ipsum dominum regem assistentem
personaliter cum instantia multa repetitum. Et quomodo tandem
in Pictavis presentialiter cum instantia multa repetitur et exbiberi
super obiecto lieresis crimine iustitiam postulatur. Quod dixi de
recusatione concilii facta per Bonifacium posui propter
causam, quam verbis expressi vobis^
10. Concludatur in litteris, quomodo per dominum paj)am de
consilio cardinalium cum instantibus precibus dominus noster rex
omnino obnixe rogatur, quod pro honore ecclesie a dicta petitione
damnationis memorie per accusatores et denuntiatores supersedeatur
ad presens, cum et inseratur in litteris, quomodo notorium sit, nulli
calumnie, prevaricationi, defectui, note vel macule facti vel iuris
quomodolibet subiacere eos, qui non ob defectum iustitie seu veri-
tatis propositorum seu etiam verarum et legitimarum probationum
accusationis proposite et denuntiationis et articulorum ii)sorum super-
sederunt, sed parati prosequi et iustitiam cum instantia super obiec-
tibus et cum repetita instantia humiliter postulantes propter honorem
ecclesie ad preces et rogatus repetitos ac magne instantie Romani
pontificis ac sacri coUegii dominorum cardinalium inviti et quodam-
modo renitentes ac devicti precibus sui)ersedent presentialiter pro-
se(iui negotium, cuius prosecutioni continue cum magnis instantiis
et multis ac'multifarie repetitis, ut audirentur et examinarentnr per
ipsos proposita et singuli articuli eorundem ac linem iustitie legitimum
et canonicum obtinerent, sollicitis et continuatis studiis insistebant.
11. Summa omnium est, quod secundum supt'riorem substan-
tiam littere plene conficiantur. Et i»laceat, (piod videam luitas.
' Auch dieser Satz ist im Orijrinul uuterstrichen.
260 Beilagen.
que super liiis tierent, ([uia sicut (jui tangor, et in honore domini
nostri regis et regni et in me ipso et in raeis fideliter dicam,
(piod dominus mihi revelabit pro securitate et utilitate negotio-
rum. Xani eadem substantia potest defective et bene et corape-
tenter dici.
iL'. L'ltinio propter honorem dei et beati Bonifacii martiris
gloriosi fiat ommino, quod ossa beati Bonifacii martiris, que ille
sceleratus hereticus exhumari fecit et transportari in aUum locum
et ipse sepulchrum suum in loco excelso constituit et in petra ex-
cidit super sepulchrum illius gloriosi martiris, reportentur in locum
suum, et ossa illius scelerati portentur in locum illum, ubi ipse fecit
sepeliri ossa martiris illius. Et hoc debet ad sunimam gratiam ei
reputari, et satis esset impius et infidelis, qui tale factum inipe-
diret. Et stabit sie negotium, donec dominus provideat, quod
iuxta vaticinium leremie prophete iuxta merita verius demerita sua:
sepultura asini sepeliatur, putrefactus et proiectus extra portas
Jerusalem ^
13. Hec via est omnino secura, ut mihi videtur, et honorifica tarn
pro domino nostro rege et regno et successoribus suis quam pro accu-
santibus et denuntiantibus ipsum Bonifacium quam etiam pro devotis
domini regis. Per hanc etiam viam, ut plenius vobis verbo dixi,
sanantur vulnera sancte ecclesie tam ex illegitimo ingressu Boni-
facii tjuam ex ipsius heresi. Per hanc etiam viam secure et plene
statui captorum Bonifacii providetur, ut ex supradictis api^aret.
Per hanc viam, si diligenter attendatur, tacite damnatur memoria
eins-, nee vili pendatur, quod dicitur de ossibus beati Bonifacii,
quia ex hoc placetur deo et multum accrescit favori eorum, (jue
aguntur.
14. Expedit etiam, quod propter statuni devotorum domini regis,
precipue Campanorum, quod dominus rex non intermittat cessionem
sibi factam Perusii de bonis Gaitanorum per manus magistri Giffredi
de Pleseyo et magistri Hospitalis, quia per hanc viam tenebit inde-
votos ipsos Gaitanos sub timore, per quem salubriter providere po-
terit secundum honorem suum, statui et indemnitati devotorum su-
orum. 15. Omnipotens dominus negotia dirigat in bonum ad honorem
suum et domini nostri regis et rectificationem ecclesie et quietem
et salutem devotorum suorura. Amen, amen, amen.
' Jer. 22 i9.
IV. Eiuo Deuksi'hrift, betreffs des Prozesses gegen Boiiifaz. (l.'JOT.) 2()1
IV.
Eine Denkschrift betreffs der Möglichkeit eines Verzichts des
Königs auf den Prozess gegen Bonifaz. (1305 — 1311; vermutlich
Mai 1307.)
Arcli. nat. J 908 nv. 14 und 22. Zwei Exemplare; auf dem
Rücken des einen (nr. 14): .,danda domino regi Francie", auf dem
des anderen (nr. 22): „domino et patri suo domino Stephano cardinali".
Der letzte Absatz (^ 5) nur in dem für den König bestimmten Exemplar.
Bezüglich des Verfassers gilt dasselbe wie für die vorige Urkunde.
Aus dem Schluss der Schrift, der inhaltlichen Aehnlichkeit mit der
vorigen und dem Umstand, dass auch diesmal der Kardinal Stephan
als zweiter Adressat erscheint, darf man wohl schliessen, dass das Stück
derselben Zeit Avie das vorige angehört.
1. Via dei, veritatis, iustitie, directionis ecclesie, extirpationis er-
rorum et ini(|uitatum illius pestiferi tyranni*), via conservandi honoris
et glorie vestre ac vestri regni, quod semper manu tenuistis fidem
et veritatem et honorem et statum ecclesie, via securitatis non so-
lum nunc sed et in posterum est via perducendi ad finem optatum
et felicem laudabiliter iam incepta, solemniter proposita, solemnius
approbata, firmata et iurata et super liiis omnibus concilium generale
petitum, solemnibus protestationibus et appellationibus super hiis le-
gitime et ex causis veris et legitimis interiectis non solum per sere-
nitatem regiam sed universaliter per prelatos regni vestri. Ex (juibus
ad captionem toti mundo notoriam impetiti de heresi est processum,
et iam sub duobus Romanis pontificibus, Benedicto XI. scilicet et
domino nostro Clemente, in consistoriis damnatio memoria solemniter
est petita. 2. Quomodo igitur locum habeat desistentia sine otlcnsa
dei, sine destructione ecclesie, sine enervatione veritatis, sine con-
fusione perpetua etformidando in posterum periculo regni vestri, vestro
et successorum vestrorum non occurrerit, deus novit, et libenter in-
venirem viam et modum, quibus supradictis salvis, si deberet Heri,
tute posset negotium palliar!.
3. In omni autoni via, (jue tangeretur ut media, omnino jn-eca-
venduni et, ne ex ali(iuo verbo vel actu directo vel indirecte detur
vel recognoscatur, ipsum fuisse verum et cathubcum pontiticem et
fernere seu falso vel contra iustitiani de heresi impetituin vel captuin,
quia hoc infamissimum et periculosissimum esset omnino. \'itandum
est etiam omne verbum vel actus, (jikhI sonaret desisteiitiani a pro-
secutione negotii finalem tarn in parte •luem in iudice, »piia etiam
a) tyraiiipui (/.
262 Beila<jen.
hoc ipsiim periculosissimiim esset. Attentlendum est etiani, quod
iam declaratuiu est solemniter, captores cepisse papam et incidisse
in penas gravissimas, ipsos' et fautores eorum, et excoraniunicatos,
sacrilegos, maleticos, criminis lese maiestatis et perduellionis et di-
versorum criminum reos et hostes ecclesie, lidei et rei i)ublice, ut
hec omnia in Benedicti pape processibus plenius continentur. Quare
constat, (piod nullus locus alicui palliationi est, nisi Hat expressima
declaratio in contrarium illius declarationis, annuUata et nulla nun-
tiata declaratione predicta. i. Sed liabita predicta declaratione in
debita et necessaria forma et restitutis devotis vestris Columpnensibus,
clericis et laicis, non soluni verbo sed quoad facti etiam possessionem,
sicut de facto spoliati fuerunt, ad omnia eorum iura et omnem pri-
stini cardinalatus statum, gradum, locum et titulos et ad civitates
et castra, possessiones et iura quecunque personalia et realia, privi-
legia, indulta et alia plenissime, ut expedit, pro se ipsis et omnibus
amicis, fautoribus et sequacibus eorum, eorum occassione vel causa
quomodolibet per Bonifacium vel eius mandato et auctoritate lesis:
posset sub quodam taciturnitatis silentio tacite subsisti, donec aliud
videretur, a prosecutione predicta.
5. Item considerare hoc regia celsitudo, quod omnes devoti vestri
de Campania male tractati sunt et tractantur et expulsi sunt de
domibus propriis et damnificati in bonis, precipue in civitate Anagnie,
quod precipue factum est propter favorem eis omnimode impensum
per officiales ecclesie tam Benedicti quondam quam etiam aliorum"),
qui etiam castra ecclesie tenenda dederunt Gaietanis, ut ex eis guerra*")
et mala fierent adversariis ipsorum Gaietanorum''), regie serenitati de-
votis. In hoc etiam expedit apponi bonum consilium, ut satisfiat
eis per inferentes iniurias eisdem, et reducantur in bona patria et
domos et terras, unde exulant. Ad supradictorum autem competens
et debitum coraplementum expedit, ut tam in urbe Eoma quam in
Campania habeatis senatorem et rectorem, qui sint vestri omnino,
et qui velint et possint predicta perducere ad effectum secundum
honorem dei et vestre celsitudinis et satisfactionem devotorum ve-
strorum. Et hec omnia, si ad hec intendat dominatio vestra, fir-
mentur et solidentur secrete inter vos et papam ante discessum
vestrum omnino, quia omnino expedit.
a) etiam aliorum auf Rasur. — b) guerrora d. — c) Gayctanorum d.
V. Aus einer Yorteitliguuysschrift Non-arct's an die Kanliiiäle. (1308.) 263
Aus einer an die Kardinäle gerichteten Verteidigungsschrift
Nogaret's. (1305—1311; vermutlich 1308.)
Arch. nat. J 908 nr. G ; ein Konzept von der Hand Nogaret's,
flüclitig geschrieben und sehr schlecht crlialftMi. ITcbov die Zeit vrgl.
BeiUige IX § 8 und oben S. 163.
1. Ad informandas conscientias patruni reverendoiuni ac (loiiiino-
rum suoruni tnictatorum super negotiis tangentibus statuni nieniurie
Bonifacii, eins accusatorum et eorum, qui dicuntur contra dictum
Bonifacium apud Anagniam fuisse, et eis adherentiuni G. de Noga-
reto, domini regis Francie miles, ad presens semiplene eosdeni do-
minus tractatores inforraare intendit, cum plene non possit, quia
sibi audientia denegatur, super hiis, que sequuntur, causis suis, rati-
onibus et defensionibus negotia principalia infra scripta tangentibus,
propositurus et*) prosecuturus legitime plenius loco et tempore op-
portunis, cum dominus'') dabit sibi aditum, quem nunc habere non
potest nee per eum stat, deus seit.
Hierauf folgt in 21 Punkten das bekannte Schuldregister Boni-
faz' Vin. und die Verteidigung Nogaret's. Die Apologie, die nichts
neues bietet, ähnelt mehr denen des Jahrs 1310 als denen von 1304;
es sei hervorgehoben ^ :
2. Item quod tertia die post ingressum Anagnie dicti Guillelmi
populus Anagninus voluit habere persone dicti Bonifacii et thesauri
ecclesie custodiam, propter quod oportuit dictum Guillelmum dicto
populo cedere in premissis, et sie ipse Guillelmiis et qui cum eo
venerant nudi rebus dimissis omnibus de Anagnia recesserunt.
Der Schluss lautet:
3. Quare idem Guillelmus suo et omnium premissorum nomine,
([uos sua interest ex causis premissis defendere, concludit^) dictum
processum^ nulluni et, (^uatenus processit, ad irritum revocari de-
bere et nullum penitus nuntiari et, si forsan, <iu(i(l absit"*), teneret,
tanquam inicpium et iniustum legitime revocari et sc per conse-
(juens admitti ad prosecutionem damnationis niemorie dicti Boni-
facii secjuentiumque suorum videlicet eins errorum et malitiarum
et eorum fautorum, (pii una cum dicto Bonifacio sunt damnandi.
a) et legitime d. — b) deus d. — c) concludit idein (Juillelnius d. —
d) abssit d.
' Vrgl. S. 98 f., 187.
- Nämlich der Benedikt's XI. ( Flagitiosum scelus.)
264 Beilagen.
SeJ ad petitionem et supplicationem huiusinodi proponendam adi-
tum adhuc liabere non potuit coram domino nostro summo ponti-
tice, qui nunc est, cpiod est iniuste et graviter, sibi iniuriosissime
et suis adlierentibus, salva sanctitatis doniini nostri pape reve-
rentia, cum tanien inde non deberent nasci iniurie, unde iura na-
scuntnr^ Quare supplicat vestre reverentie, hec omnia per vos,
(pii ad partem soUicitudinis estis a deo vocati, nota fiant domino
nostro summo pontifici in periculuni animarum vestrarum [propjter
honorem dei et ecclesie sue sancte, oöerens idem Guillelmus
promptam probationem premissorum, quatenus in facto consistunt
et sue intentioni sufficiunt"), licet ecclesie dei sint notaria, si per
[dominum] nostrum summum pontificem aditus sibi pandatur.
VI.
Nogaret bittet den Papst um seine Absolution.
(1305—1311; vermutlich 1308.)
Arch. nat. J. 908 nr. 4. Reinschrift, nicht von der Hand No-
garet's. Ueber die Zeit vrgl. Beilage IX § 8 und oben S. 1G4.
1. Sanctitati vestre reverendissime desiderium meum expono ego
Guillelmus de Nogareto, domini regis Francie miles, salutem anime
mee querens et aHorum, qui propter ignorantiam iustitie cause mee
scaudalizantes peccant in me. Zelo namque fidei catholice casu tarn
necessario, ubi non erat locus alii remedio pro veritate domini, pro
corporis eins ecclesie saucte videlicet unitate, pro patrie mee scili-
cet regni dominique mei prefati regis Francorum defensione honorem
ecclesie Romane tuendo certavi legitimeque jirocessi contra Boui-
facium olim Romane ecclesie presidentem de facto. 2. Cum adiu-
torio hdelium (juorundam nobilium subiectorum et devotorum ecclesie
memorate manu militari super hiis processi, cum aliter propter
eius crudelitatem et resistentiam negotium Christi compleri non
posset; personam ipsius Bonifacii non tetigi nee tangi permisi,
quin potius eum et suos a morte defendi, thesaurum eius nequis-
sime congregatum nihilominus a dispersione totis viribus meis
ecclesie salvum feci; si quid dispersum est, hoc sine culpa mea
factum est, qui dabam operam nedum licite rei sed necessarie
supradicte. 3. Ceterum felicis recordationis dominus Benedictus,
predecessor vester, falsis suggestionibus et ignorantia facti decep-
a) sufficiat d.
' Vrgl. Dlpuv, DifT. pr. 270 (obeu).
YT. Xogaret bittot deu Tapst um Absuliition. (1308.) 2^)5
tus mihi uobilibiisque predictis per cum nomin:itis imposuit ex
premissis, ut iiitellexi, nos in Bonifacii pret'ati persoiuim per iniuriam
notorie quamplura commisisse flagitia necnon thesaiiruiii ecclesie
nequiter dispersisse horumque ratione nos in late sententie canonem
incidisse, nosqiie") per formam edicti citavit'") ad comi)arendum
coram eo certa die per eum expressa, qua nullatenus c()mj,)arere
potui iustis impedimentis detentus nee jjostea propter mortem eius,
(|ue suiiervenit, et ex causis iustis aliis, de <piibus i)resto suiii tacere
plenam tidem et innocentiam'') meam claram ostendere super pre-
missis mihi impositis per prefatum dominum Benedictum. (^uod si
forte defensionibus meis auditis probationibusque receptis sanctitas
vestra me super eis defecisse cognosceret, disciplinam vestram humi-
liter reeipere paratus sum"^) vestris obtemperando mandatis. i. Humi-
liter igitur reverentie vestre suppHco mihi per vos prestari debitam
audientiam ad premissa meas(|ue probationes, (pie possent in futurum
non esse, recipi et ad perpetuam memoriam legitime pubheari, me
insuper iustitia mediante de premissis absolvi. Sane hcet, quod ex
premissis ligatus non sim — conscientia sit mihi testis ad dominum I — ,
quia tamen bonarum mentium est ibi timere culpam, ubi culpa non
est^ maxime propter eos, qui scandalizantur in me, ne hoc negli-
gendo secundum apostohcum^ eorum occidam animas, humiliter
supplico per clementiam vestram interim mihi beneticium aljsolutio-
nis ad cauteiam impendi.
VII.
Der König beauftragt Nogaret mit der Besiegelung
einer Schenkung, die er seinem Sohne Karl gemacht hat.
(Poissy, den 5. April 1308.)
Arch. nat. JJ 44 nr. 92 (Blatt b7); aus den Reinstem Philipp's.
Das Schreiben nimmt Bezug auf das vorhergehende (nr. 91), in wel-
chem Philipp seinem Sohn Karl eine jährliche Rente von 12 000 l'fund
(livres tournois) vermacht, die in Grundbesitz umgewandelt werden
soll. Diese Schenkung trägt die Datierung: „Actum apud Pissiacum
anno domini 1307 mense aprilis" ; hiermit ist nach unserer Jahres-
zählung das Jahr 1308 gemeint. [Rec. des hist. XXI, 449 F.]
Philippus dei gratia Francorum rex dilecto militi nostro (t. de
Nogareto salutem et dilectionem. Sciatis nos providisse karissimo
a) nos qui d. — b) citaudo d. — c) iimosceutiain d. — dl ipanitus huiii
deest d.
> Vrgl. Beilage IX § 7.
2 Vr<'l. 1. Kor. 8 lo-ia und Beilag«? IX § 2.
2G() Bi.-ila-,am.
tilio nostro Karolo de XII inilia librarum terre ad tenipus assisis
per coiisuetiidinem priorein iibi voluerimus fortalitiis et domibus non
appretiatis et salvo eidem filio nostro iure, ([uod habet in heredi-
tate niaterna. Uude kartani, (juani tradet vobis Egidius, clericus
noster, super illa i)rovisione sigilletis et reddatis sigillatara dilecte
consanguinee mee M.', Attrebatensi comitisse. Datum Pissiaci die
(juinta aprilis.
VIII.
Der König- erlässt Nogaret die Zahlung von 2000 Pfund, den noch
nicht beglichenen Teil einer Schuld von 3000 Pfund, welche der-
selbe gelegentlich der Heirat seiner Tochter mit Berengarius
Guillelmi, dem Sohn des gleichnamigen Seigneurs von Clermont-de-
Lodeve, für diesen übernommen hatte. (Poitiers, den 1. Juli 1308.)
Arch. nat. JJ 44 nr. 151 (Blatt 94); aus den Registern Philipp's.
Zu dieser Urkunde ist eine andere zu vergleichen (Arch. nat. JJ, C
Blatt 37 f.), welche vom Pariser Prevost am 16. Juli 1306 besiegelt
wurde, und in welcher sich Berengarius Guillelmi, der Seigneur
von Clermont-de-Lodeve, aus den auch in unsrem Erlass (§1) berührten
Gründen dem König zur Zahlung von 3000 Pfund verpflichtet. —
Nicolaus von Lusarches (§ 1) war im Januar 1307 Bischof von Avran-
ches geworden.
1. Philippus dei gratia Francorum rex. Notum facimus uni-
versis, quod, cum Berengarius Guillelmi miles, dominus Clarimontis
dyocesis Lodovensis, nobiscum tinaverit et tria milia li])rarum turo-
nensium parvorum fortis nionete nobis se daturum obtulerit et ad
solvendum obligaverit, ut nos sibi concederemus, ne iinquam futuris
temporibus, hominibus Clarimontis, qui nunc sunt vel erunt pro
tempore futuris temporibus, consules, rectores seu ius quodlibet
universitatis vel beneficium nos vel suecessores nostri concedamus,
nee ipsi homines a nobis vel nostris successoribus ullo unquam
tempore ius seu beneficium huiusmodi valeant impetrare nee ali-
quam gratiam obtinere contra finautiam dileetorum et fidelium ma-
gistrorum Nicholay de Lusarches, prepositi de Anverso tune, nunc
vero episeopi Abrincensis, et Johannis de Anxeyo, cantoris Aure-
lianensis, clericorum nostrorum, commissariorum nostrorum tunc tem-
poris a nobis ad partes Senonenses, Carcassonenses et Biterrenses
pro reformatione patrie destinatorum, qua dicti homines dietis rec-
' Hiermit ist Mathilde [Mahaut] gemeint, das einzige überlebende Kind
Robert's II. von Artois (f 1802 iu der Schlacht von Courtrai). Robert's IL
Vater, Robert I., ^var ein Bruder König Ludwig's IX.
Vlir. Der Küuio- crlässt Xi>garet eiue ScliuKl von 2000 rfuml. (1308.) 267
toribus et omni iure iiniversit;itis benefitio priviiti fucrunt inter
ceteros articulos ipsius seuteutie, i[ue senteutiii postiiiodum iudicio curie
nostre extitit contirmata, ut in litteris nostris contirmationis ipsius plenius
continetur: 2. cum insuper dilectus et lidelis Guillebnus de Mogareto,
miles noster, ex causa dotis tilie sue, coniugis Berengarii Guillehni,
iilii dicti domini Clariniontis, deberet eidem domino ( 'lariniontis tria
milia librarum turonensium similiter fortis nionete, jjio ipiibus se
obligavit prefato domino Clarimontis ad solvenduui pro eo nobis vel
nostris receptoribus seu gentil)us eadem tria milia librarum et ad
liberandum ipsum dominum Clarimontis ab obligatione predicta, idem-
que Guillelmus niille libras tantum ex dictis tribus milibus solvisset
pro dicto domino Clarimontis ad se exonerandum ex causa supra-
dicta receptoribus nostris: Carcassoni petebat dictus dominus Clari-
montis a dicto Guillelmo, ut eum liberaret a duobus milibus libra-
rum residuis de debito supradicto. .i. Xos igitur attendentes grata
obsequia per dictum Guillelmum, militem nostrum, exbibita dicta
duo milia librarum turonensium nobis per dictum dominum Clari-
montis ex dicta causa promissa dicto Guillelmo. militi nostro, libera-
liter concedimus et donamus. Qui Guillelmus compensando duo
milia librarum ipsa cum hiis, que ipse ex causa dicte dotis debebat
dicto domino Clarimontis, liberavit ipsum dominum ab obligatione,
qua nobis tenebatur ex finantia supradicta, et nos eum similiter de
ipsis liberamus. In quorum testimonium sigillum nostrum fecinius
hiis apponi. Actum Pictavis die prima iulii anno domini millesimo
trecentesimo octavo.
IX.
Nogaret's „Protestati ones super facto Bonifacii". (1308.)
Arch. nat. J 908 nr. IH und 17. In zwei Ext-iiiplart-n erhalten;
das eine (nr. 13), von uns mit A bezeichnet, ist ein Konzept von der
Hand Xogaret's, das andere (nr. 17), B, ist die Reinschrift, von einem
Schreiber geschrieben. Einige nachträgliche Verbesserungen in B,
die alle von Nogaret selbst gemacht wurden, bezeichnen wir mit C.
— Die Zeit ergiebt sich aus § 8.
1. Hec, que sequuntur, sunt protestationes Guillelmi de Xogareto,
domini regis Francorum militis, (pias facit ad cautelam l'uturorum
et sui securitatem, honore ecclesie in omnibus et per omnia sem-
per salvo.
2. Tradunt sancti patres crudelem esse, (|ui negligit tamam
suam^ Iterum ait veritas, (piod licet sit necesse, ut scandala veni-
' Vrgl. oben S. 24!i Auin. 1.
268 Beilajreu.
ant, ve tarnen liomini Uli, per ([uem veniunt^ Unde tiadit apo-
stolus^, se non comosturuni, carnes in eternum, si frater eins propter
esum eins carnium scandalnm patiatur; cur enim, ait^, occidani Ira-
trem meum"), ])ro quo T'hristus mortuus? ü res niiranda scandali!
Licet enini'') sine i)eccato agam, licet utar iure licito, si tanien videam
iVatreni nieuni in lue scandalizari propter factum meuni, (juoad me
vere bonum et licituni, quod') ille frater mens ignorans'^j putat et indicat
illicitum et turbatum, peccat frater mens falso et teniere iudicando,
sed ego, qui tanien prebeo, eius occido animam. Quod si vitare
possem, reus sim mortis eins"); gratis enim fratrem meum occidi
iuxta predicta. Licet igitur, ubi nil mihi conscius sum, conscientia
mea') mihi sufficiat quoad me, non tarnen proximo sufticit, qui tur-
batur, nee mihi (juoad eum, cum, ut ait apostolus, eum occidam.
3. Hoc igitur intuens ac in tabulis cordis mei revolvens ego
G. de Xogareto, domini regis Francorum miles, uror et estuor in
immensum etenim pro^ fidei catholice defensione, pro sancte matris
ecclesie unitate servanda scismatisque vitando periculo, quod erat in
ianuis et paratum, nihilominus pro defensione^) domini mei regis ac
patrie, regni Francorum. Apud^ Anagniam'') cum comitiva gentis
armornm, quia sine mortis periculo non ijoteram aliter, adiens
Bonifacium tunc de facto presidentem ecclesie Romane, iam prius
de heresi, illegitimatione ceterisque gravibus criminibus, in admini-
culum premissorum jDropositis contra eum, accusatura seu delatum,
publice generali petito concilio congregari pro prosecutione huius
per jiersonas legitimas, missus a domino meo rege Francorum, ad
intimandum eidem Bonifacio, petendum etiani et requirendum ab eo
congregationem dicti concilii fideliter'* laboravi, non ad iniuriam eius
"vel alterius cuiuscunc^ue processi, sed fui solum iustitiara executus.
4. Hinc crucior, me namque dominus Benedictus sancte memorie
papa proxime defunctus') apud Perusium consortesque meos, qui
a) illuin A. — b) deest A, B. — c) so C auf Basur; quem A [B). —
d) ignorans veritatem A, B. — e) mortis eius deest A, B. — f) mea secura
A, B. — g) nihilom. pro def.j i)ro def. iiihilom. A. — h) Ananiam A. —
i) jjapa prox. def.j Bonilacii predicti successor A, B.
* Matth. 18;; Luc. 17 i.
- 1. Kor. 813; vrgl. Beilage II § 2 uud YI § 4.
'■^ 1. Kor. 811.
■• Ueber pro stehen iu A wie iu BC die Buchstaben a und c, über dem
folgenden Apud 1), über fideliter d. Dauacli könnte man aber nur ordnen, wenn
man den ganzen Satz von uror bis regni Francorum vor fideliter ein-
schöbe.
IX. Nogaret's „Protestationcs super facto Bmiifacii". (l.'K)H.) 209
mihi in pvemissis fuere pix'sidio, per scrii)tur:ini publicum in loco
publico positam notavit, Büiiiracium antedictum cepisse, lilasfemiis
et iiiiuriis ofiendisse ac tliesauriim ecclesie nihilomiims dispursisse,
sacrilegium, parricidium, lese maiestatis nobis et") alia gravia cri-
mina ex factis Imiusmodi nobis per eum inipositis imjjingendo, nos-
que citavit ad andiendam sententiam absentcs, ignorantes et penitus
inauditos, certuni terminum nobis ad comparendum impossibilom
assignando, quo lapso statim nos innocentcs, inauditos et indeiensos,
iustas et evidentes causas defensionis hal)entes, si fuissonnis auditi,
condemnare voluit, locum ad sermonem paiavit. 5. Sed deus, (jui
respieit humiles et alta de longe cognoseit, tantam iniustitiam noluit
ad complementum venire, sed sine hominis manu dictum dominum
Benedictum paulo ante orationem sermonis infirmitatis virga**) per-
cussit suo iudicio, sie quod infra dies tres vel quattuor expiravit.
Paveant igitur omnes termini terre, presidentes ut subditi, deuni
ceU et terre. Xam temporibus pristinis Anastasium ^ Romano solio
Presidenten!, ac modernis temporibus Benedictum ex eadem vel simili
causa percussit. Durum est enim contra stimulum calcitrare. c. Cernat
enim quis(jue fidelis dicti domini Benedicti processus, ipsius iniusti-
tiam, cum sine preiudicio posito, quod dictus Bonifacius fuisset
catholicus, nosque de premissis culpabiles fuissemus, idem tamen
Bonifacius nos omnes cum omnibus nostris fautoribus, assentientibus
et adiutoribus absolverat ab omni sententia canonis et hominis ac
etiam ab omni pena quacumque. Quod fecerat predictus Bonifacius
ex post facto palam et publice, propter ({uod in nulluni casum con-
tra nos procedere debuerat dictus dominus Benedictus, maxime cum
dictum Bonifacium non ceperim nee alias tractaverim iniuriose, sed
ipsum a morte et ab aliis iniuriis pro posse defendi nee thesaurum
ecclesie dispersi, sed ipsum pro posse ecclesie salvum feci.
7. Verum ex dicto domini Benedicti processu licet iniusto nec-
non ex iusto, ut puto, processu seu facto tarn pio, tarn sancto,
ecclesie dei tam necessario in persona Bonifacii apud Anagniam habito
uror, dilaceror ■=), apud plures in terris diversis iudicor et*") scandalum
patior per ignaros. Prob dolor I singulos adire non valeo nieam eis
in dicto negotio iustitiam ostensurus, video, quod pcccant et scan-
a) ac A. — b) iuf. virga decst A, B. — c) dolaceror Jl (('). — .1) iiidicjr
et deest A, B.
> Hiermit ist wolil Papst Anastasius IL gemeiut, der durch seine Versuche,
das Schisma mit der griechischeu Kirelie beizule|,'e», wobei er dieser selir weit
entgegenkam, in Rom grossen Anstoss erregte und 998 nach nur zweijiilirigem
Pontitikat starb.
270 Beilagen.
dalizantur in nie, succurrere vero non i)ossum; preterea nescio, ut
scriptum est, an ira vel odio dignus sim, tinieo([ue, si forsan») ex
meis aliis peccatis hanc tribulationem '') iuste patiar, licet quoad
causam expressam iniuste, nam me alias peccatorem cognosco; nescio
insuper, an in diclo facto Bonifacii forte') (juain culpani contraxi.
(piani vidoant alii et non ego, scriptuinque reperio, (juod bonaruni
nientiuni est ibi culpam timere, ubi culpa non est ^, et ideo statim
Parisius intellecto processu dicti doniini Benedicti tani apud dominum
regem (juam apud officialem Parisiensem iudicio ecclesie me exponens
gestis intervenientibus publicis me quantum potui excusavi, defensiones
meas legitimas exposui, paratns eas prosequi legitime loco et tempore
opportunis apud sedem apostolicam. Sed per mortem impeditus pre-
fati domini Benedicti non potui ins meum prosequi, ut mibi expedivisset
et aliis, ad scandalum predictum tollendum. s. Ac tandem patre nostro
sanctissimo domino demente V*° divina Providentia subsequenter"^)
ad apicem surami pontificis assumpto veni Lugdunum, per dominum
regem instanter et pluries sibi significans et supplicans, ut me") super
iuris mei defensione audiret. Idem feci Pictavis tam preterito anno
quam isto , pluries et instanter clamans. Clamavi apud dominum
regem, apud reverendos patres cardinales, nunc singulariter, nunc
apud plures simul congregatos, per dominum insuper G. de Plasiano,
dicti domini regis militem, apud ipsum dominum summum pontifi-
cem, nuper boc idem feci, nunquam tamen sanctissimi"^) patris ipsius
potui videre faciem nee eius sanctam adire presentiam, quod est
mihi nimirum pena durissima: exprobationes exprobantium venerunt
super me lacrime mee frequenter, immo quodammodo incessanter
cooperuerunt faciem meam. 9. Quid ergo faciam, nescio, nisi (juod
ad instar filii prodigi, de quo in evangelio legitur-, elegi mihi con-
silium, ut, licet innocens de joredictis mihi impositis i)er dictum do-
minum Benedictum esse intendam, peccatorem tamen ex causis aliis
me cognoscens, multiplicatis supplicationibus ii)sura pulso patrem
sanctissimum, ut, etsi non sim dignus filius nominari ^), saltim me'")
penitentem computet inter servos penitentiam agentes de commissis,
ut sie refrigerer, priusquam abeam. Et cum in predictis in i)ersona
dicti Bonifacii factis et gestis et aliis, que circiter acciderunt, me
non cognoscam nee sciam culpabilem, immo puto super eis me iuste,
a) si forsan] quod A, B. — 1)) trib. forte A, B. — c) forsan J., B. —
d) deest A, B. — c) deest A, B. — f) domini mei Ä, B. — g) Mer folgt in
A und B ut me osculetur osculo oris sui, — h) me ut A, ut me B.
' Vrgl. Beilage VI § 4. - Luc. 15 n-
EX. Nogaret's „rrntcstatiuucs super facto limiifacii.'- (13o8.) 271
salubriter et pie egisse, iudicium ecclesie subire puratus, \\)&e taineii,
qui pater est et consiliuiu capit in liberis, mihi consulat, i)rüsj)iciat
et provideat nedum fame mee, sed aiiiine niee saliiti ac Kcandalo
aliorum. lo. Sique videat, mihi") penit(Mitiam iniuiij^ciidam, vel iam
imposuerit vel in futurum iniponat, ego ad cautolain, si forsan ex
dictis causis indigeam , ([uod non puto, vel, si eo'') non iudigeani.
cum sciam mihi fore meritoiiuni a|)ud deum ac in redemptionem
utile peccatorum aliorum meorum, pctens'") absolutionem vel da-
tam recipiens'') omnis sententie excommunicationis canonis vel ho-
minis, si forsan, quod ignoro, ex causa aliqua sim ligatus, humi-
liter et reverenter penitentiam ipsam ad cautelara") recii)ere sum
paratus et devote deo prestante conq^lere , ac ex nunc eandem,
sive sit imposita vel imponenda""), accepto et reciino de presenti,
non intendens per hoc super dictis defensionibus meis, loco et
tempore Opportunist) legitime prosequendis, vel super aliis ([ui-
buslibet iuri meo renuntiari tacite vel expresse, sed (|uod ins nieum
in premissis et ahis quibuscunque sit per omnia mihi salvum. Pa-
ratus sum etenim meas defensiones legitimas'') proponere ac osten-
dere loco et tempore opportunis, tam coram domino summo pontifice,
(piani coram domino rege predicto, meo domino temporali, meam
innocentiam et aliorum, qui me ad predicta secuti sunt, et mihi
adherentium') legitime purgaturus ac etiam ostensurus, non inten-
dens per absolutionem cuiuscuncjue sententie vel penitentie sus-
ceptionem me ligatum ali(|ua sententia confiteri, maxime ex causis
premissis; sed eam absolutionem, penitentiam et remissionem plenam-
postulavi, postulo ac suscipio ad cautelam, iudicio ac misericordie
patris sanctissimi domini summi pontificis ac ecclesie, si forsan in
predictis vel aliis sim culpabilis, humiliter ac cum omni reverentia
me supponens, omnem inobedientiam, contumaciam et pertinaciam
a me prorsus abiciens et repellens. n. Et quia ])resentiani sancti-
tatis dicti domini summi pontificis inq)etrare non possura, jjremissa
omnia et singula, (juatenus pro me faciunt, protestor palam et pu-
blice'') in attestationem legitimamque deduco, cupiens, postulans et
requirens'), hec omnia sanctitati domini summi pontiticis et oumi-
bus, quorum interest vel Interesse potest, fieri manifesta.
a) vid. mihi] mihi vid. B (C). — b) deeat A, B. — c) ad cautelam peteus
C. — d) recipiens ad cautelam C. — c) ad caut. deesl A, B. — f) sive sit
imp. vel imp. deest A, B. — g) raeis loco et temp. opp. deesl A, B, — h) deest
A, B. — i) et aliorum, qui me ad pr. sec. suut, et mihi udli. deest A. B. —
k) palam ei ])ubl. dccf^t A, Jl. — 1) post. et re<iii. dn'sl A, B.
272 Beilagen.
Der König- beauftragt Nogaret mit der Besieg^elung und Versendung
einiger Erlasse. (St. Jean-aux-Bois, den 19. Oktober 1309.)
Arch. nat. JJ 42 A, nr. 120 (Blatt 115); aus den Registern
Pliilipi)'s.
Pliilippus dci gratia Francoruni rex dilecto et fideli G, de No-
gareto, militi nostro, salutem et dilectionem. Ex certa scientia et
ex causa litteras, (|ue vobis tradentur per latorem presentium, fieri
fecimus et eas volumus sigillari, ac illas, (jue ballivo Senonensi diri-
guntur; ei per vos per tertium nuntium celeriter destinari. Alias vero
ballivo Arvernie directas Petro de Malomonte militi vel eins genti-
bus tradi volumus sigillatas. Eidem adiornamentum pro adiornando
ad proximum parlamentum Guillelmo de Malomonte militi contra
dictum Petrum sub forma, quam congruam videritis, concedentes.
Datum in abbatia sancti Johannis in Bosco, XIX. die octobris.
XI.
Aus einer Denkschrift betreffs der Verhandlungen über den Ver-
zicht des Königs auf den Prozess gegen Bonifaz VIII. (Vermutlich
Ende 1310 oder Anfang 1311.)
Arch. nat. J 492 nr. 803, Vrgl. über dieses ziemlich lange,
nicht gut erhaltene Schriftstück unsere Darstellung S. 201.
1. In nomine domini nostri Jesu Christi amen. Rex Francorum
instat, quod in causa accusationis proposite contra Bonifacium, dum
vivebat, super eo, quod esset vero papa legitimus, super heresi
necnon super aliis nefandis criminibus ad damnationem eins me-
morie vel absolutionem procedatur. Ecclesia videt pericula et scan-
dala plurima, que ex prosecutione dicti negotii sequi possunt, raaxime
propter ea, que gesta sunt circa cardinalium, episcoporum pro-
visiones, dispensationes et alios actus interpositos per Bonifacium
memoratum. In iure et extra ins rogat ergo regem , ut superse-
deat et accusatores supersedere procuret a dicto negotio. 2. Cum
autem periculum imminere videatur accusatoribus , si desistant,
regi etiam et prelatis Francie ac ceteris eis adherentibus, qui con-
vocationi generalis concilii consenserunt et eam fieri petierunt, ut
sciretur veritas de premissis inanis, et periculum videtur imminere
illis, qui dicuntur Bonifacium predictum cepisse apud Anagniam et
ecclesie thcsaurum nequiter asportatum per eos seu ex facto eorum,
XI. Verzicht des Königs auf den Prozess gegen Boiüfuz. (1310 od. 1311.) - 273
quare et, nisi de comi)etenti et iusta securitate eis provideretur in
dicto negotio, supersedere nou possunt, praeterea si provideatur eis
de securitate huiusmodi. Simili petitnr per Bonifacianos, (juod pro-
videatur securitati memorie dicti Bonifacii, quod insuper per eccle-
siam Roraanam omnia eins opera approbontur, ne") in futurum conti-
geret eandem repeti contra menioriam dicti Bonifacii (luestiunem,
heresimque et illegitimum ingressum probari. Plura ergo ex f . . .
predicto queruntur. 3. Primo, cum causa cei)ta contra ]ionifaciuni
sit fidei, et (jue via sit p . . . licite, jjossit i)rovideri, ne procedatur
in ea. Secundo (piomodo provideatur accusatoribus, regi et aliis,
qui contra Bonifaciuni generale concilium petierunt, si non proce-
datur in taleni. Tertio quomodo provideatur eis, qui dicuntur
cepisse dictum Bonifacium, memoria Bonifacii non danniata. Quarto
an possit provideri, quod in futurum de beresi dicti Bonifacii ad
finem damnationis eins memorie vel de eins ingressu illegitime (jueri
non possit. Quinto an summus pontifex possit licite approbare et
confirmare facta Bonifacii supradicti.
Diese 5 Punkte (..questiones principales") werden nun einzeln
in langen Erörterungen abgehandelt. Für uns sind von besonderem
Interesse der zweite und dritte Punkt; folgender Satz sei den Aus-
führungen hierüber entnommen:
4. In superioribus post Solutionen! prime questionis principalis,
utrum et qua via possit sui^ersederi a prosecutione damnationis
memorie Bonifacii, dictum est'') ad solutionem secunde et tertie
questionis, qua via et quomodo provideatur de securitate accusa-
toribus et liiis, qui convocationi dicti concilii consenserunt contra
Bonifacium memoratum, quod diffinitive pronuntientur iuste zelo-
que fidei ad hoc processisse, et quod captores pronuntientur de
Omnibus impositis ") penitus innocentes , et quod non sit aliqua
pena vel penitentia iniungenda eisdem.
Der Schluss des Stücks lautet:
5. Cum igitur omne consilium bonum a deo sit, et scriptum
est^: cor regis in manu dei est et, ubicun<jue voluerit, inclinabit
illud, rogemus dominum Jesum Christum, dominum nostrum, ut
sufficiant ei tribulationes precedentes et dignetur dominum i)apam
nostrum ad cor dei dirigere ecclesieque salutem et ad salutcm anime
domini pape ipsius, eiusc^ue fratres et consiliarios dirigat, ut se
a) etiam si d. — h) dictum est] quod dictum fuerat d. — c) omo.
imp.] 8 impoitois {mit Abkürzungsstrichen) d. {summa imjwsitiuiiis'/)
' Spr. Sal. 21 I.
R. Holtzmanii, Nogaret. 18
274 Beilagen.
non occupent ad cogitanda consilia, que stabiliri non possunt —
dominus enim prope est, qui talia consilia intirniabit, — nee in
luporum laudibus glorientur dominus papa et eius fratres memo-
res eius, quod scriptum est: (jui hominibus placent, confundentur,
quia deus sprevit eos, et alibi: qui hominibus placent, deo pla-
cere non possunt, item apostolus: si hominibus placuissem, servus
Christi non ossem ', quod sie, ut tractum est, dominum nostrum
papam sanctissimum eiusque fratres reverendos sie pie eomplere
dominum(|ue regem Francorum dirigere et faeere ad dei bene-
placitum adherere et in eo firmiter perseverare, prestare et con-
cedere dignetur, (|ui iuvit et regnat in seeula seculorum. Amen,
amen, amen.
XII.
Nogaret's „Cause defensionum". (Vermutlich Ende 1310 oder
Anfang 1311.)
Arch. nat. J 908 nr. 15, Reinschrift, mit einigen Nachträgen
von der Hand Nogaret's. Als Konzept diente das Stück J 908 nr. 12,
ein abgerissenes Ende einer sonst nicht erhaltenen Nogaret'schen
Apologie, die wohl anderweitig von dem Verfasser nicht benutzt
wurde; sie schloss mit den „cause defensionum", einer Zusammen-
fassung, die dann für sich allein ausgefertigt wurde. Nogaret selbst
korrigierte das Konzept. — Die Zeit und eine interessante Verwendung
der ,, cause defensionum" ergiebt sich aus dem Stück J 908 nr. 16.
Dasselbe ist auf dem Rücken benannt: ,,Quedam avisamenta cavenda
in confectione litterarum" und beginnt mit den Worten: „In dictamine
litterarum advertendum est, quod sunt cause defensionum G. de No-
gareto sociorumque suorum plenius inscribende", worauf eine Um-
arbeitung derselben folgt. Da sie dann wirklich bei der Ausarbeitung
des oben S. 203 erwähnten Entwurfs einer Bulle benutzt wurden
(vrgl. den Wortlaut der cause mit Dupuy, Diff. pr. 581 — 585), so
dürften sie in dieselbe Zeit wie dieser gehören.
1. Cause defensionum Gr. de Nogareto sociorumque suorum, qui
seeum fuerunt apud Anagniam, et eis adherentium iuste et clare et
eeclesie manifeste, de quibus statim potest eonstare, [sunt due prin-
cipales. Prima, quod Bonifacius non intravit per ostium, sed aliunde,
quod per evangelium Christi ex eius operibus clare probatur.
Öeeunda, quod fuit et erat hereticus, quod tarn operibus quam ex
hiis, que sequuntur infra, (|uam etiam ultra per festes, si esset
neeesse, probatur plene. Alie vero cause defensionum, que etiam
^ Gal. 1 10. Die beiden anderen angeblichen Citate finden sich in der Bibel
nicht; vielleicht Erinnerungen an Stellen wie Hiob 822; Ps. 92 10; Matth. 624;
Jac. 4 *.
Xn. Xogaret's „Cause dcfensionum". (Eude 1310 od. Anfang 1311.) 275
sole per se sufficiunt,] * omissa et penitus sequestrata veritate heresis
dicti Bonifacii sunt, (|ue se(iiiuntur.
2. Primo quod dictus Bonifacius erat diversis criniinibus gruvi-
bus et enoruiitatibus deditus inveteratus syinoniacus(|ue manifestus
et monitus ac super criniinibus incorrigibilis. Erat iusuper de heresi
graviter infamatus, de premissis omuibus accusatus et ad iudicium
generalis concilii legitime provocatus. s. Sciens et certioratus con-
vocationem dicti concilii renuit, (luain ultro debuisset oflferre,
plus etiam, quia luinas graves intulit omnibus, (|ui contra eum con-
senserant convocationi predicte, et quantuni potuit ad actum pro-
cessit et sie impedivit, quominus posset iudicium contra eum de
premissis liaberi; et hoc constat nedum per testes hie paratos sed
per constitutionem ^ ab eo editam super istis, quam expressis verbis
nunc revocari oportet et de registris ecclesie removeri.
4. Secundo quod dictus Bonifacius ex premissis fuit clare iudicii
subterfugus et contumax manifestus et de iure canonum habitus pro
confesso, si alius homo fuisset, et in heresi pro damnato, quia se
non purgabat.
6. Tertio dictus Bonifacius in premissis agebat contra discipli-
nam ecclesie pacemque eins turbabat, quare occurrendum erat per
exteram potestatem iuxta regulas patrum sanctorum.
6. Quarto, quia dictus Bonifacius motus ex eo, quod') in regno
Francie de statu suo questionem sibi moveri videbat, nedum
iudicium super premissis impedire volebat, sed ex odio sine cause
cognitione palam et publice predicabat, quod volebat destruere
regnum Francie tarn venerabilem partem ecclesie sancte dei, etiam
si sciret prostrare se ipsum cum tota ecclesia sancta dei, dicendo,
sibi non esse eure de scismate, quod sequi poterat, dicendo, quod
sicut Gallicos volebat conterere capita llomanorum et alioruni
fidelium. Et ad hec peragenda ex odio procedebat ad actum provo-
cando et invocando reges terrarum et principes ad destructionem
predictam et processus iniquos facere ceperat et graviores complere
volebat et publicare, ex quibus nedum regni predicti concussio, sed
totius dei ecclesie grave et irreparabile periculum et scandalum
protinus sequebantur, nisi fuisset occursum, ad modum litargici in
a) quod se d.
' Die eingeklammerten Worte sind erst naclitrüglich von Nogaret ein-
gefügt und fehlen natürlich auch in dem Konzept; sie stellen ein nicht eben
geschicktes Einschiebsel dar.
* Xuper ad audientiam; vrgl. hierzu Dli-lv, DilT. pr. 6(»7 und Nogaret
ibid. 255.
18*
276 Beilagen.
hiis gelans et quiescens et ad iiiodum frenetici seviens in se et eccle-
siam dei totam.
7. Quinto videns dictus Guillelmiis, quod, ([ui litargicuni excitat
et furiosum seu freneticum ligat, licet ambobiis sit infestus, erga
tarnen utrunKiue karitateni exercet, niissus ad partes illas ad denun-
tiandum dicto Bonitacio, quod super heresi ceterisque criminibus
esset ad generale concilium legitime provocatus, et ipsum requiren-
dura, ut convocaret ipsum concilium, habebat necesse venire Anagniam
ad ipsum Bonifacium pro hiis, ut erat sibi mandatum, quod facere
non poterat propter mortis insidias sibi Guillelmo paratas, nisi cum
potentia armatorum.
8. Sexto dictus Bonifacius erat in actu tunc scandalizandi modo
predicto totam dei ecclesiam et turbandi eins pacem, quare occurrendum
erat per exteram potestatem, cum humilitas ecclesie non prevaleret
adversus eum propter eins austeritatem et potentiam effrenatam ;
oportuit ex karitate dei ad salutem eins anime occurri, ne seviret
ut freneticus in se ipsum et dei ecclesiam. Et quia nullus principum
ad hoc erat paratus, qui ecclesiam dei defenderet et eins pacem et
unitatem, quam ille Bonifacius taliter depravabat, oportuit in tanto
necessitatis articulo per aliquem catholicum subveniri ad liberandum
ecclesiam, cum quilibet catholicus in utriusque potestatis ecclesiastice
et secularis periculo, si vivit in corpore ecclesie, ad eins defensionem
assurgere teneatur. 9. Quare dictus Guillelmus, qui miles est et
iustitiarius christianissimi principum, licet mandatum super hoc nulluni
haberet, zelo dei et fidei catholice et sancte matris ecclesie ardens,
convocatis et adhibitis fidelibus et devotis vasallis ecclesie, adhibitis
etiam capitaneo et potestate civitatis Anagnie administrationem
publicam habentibus, qui omnes ad hoc tenebantur, ut idem Guillel-
mus proposito ante se vexillo ecclesie Romane, quia negotium eins
gerebant, ingressi sunt Anagniam cum armis et turba, quia aliter non
poterant, et ipsum Bonifacium adiverunt; idem qui Guillelmus iuxta
mandatum sibi factum dicto Bonifacio denuntiavit provocationes et Pro-
cessus predictos habitos contra eum et nihilominus, licet, ut dictum
est, alicuius hominis dominive sui mandatum aliud non haberet, dei
legis et fidei fretus auctoritate restitit in facie dicto Bonifacio pro veri-
tate et unitate dei ecclesie et pro ipsius ecclesie defensione, ne scan-
dala predicta, que preparaverat et instabant, perficeret. lo. Et ad hec
ex necessitate adhibere ipsum Guillelmum oportuit custodiam mili-
tarem et maxime, ne dictus Bonifacius occideretur in turba vel in-
iuriam pateretur ab aliis, qui ex eins meritis ipsius sanguinem
sitiebant, et ne thesaurus, qui per familiäres dicti Bonifacii dispergi
XII. Xogaret's „Cause defensionum". (Ende 1310 od. Anfang LHl.) 277
et asportari anteceperat, aniplius posset disi)ergi. Et sie ex facto
ipsius Guilleliiii et eorum, (|ui euiu seciiti sunt, ecclesia tlei libcrata
est a scandalis et eins pax vere detensa, thesaurusijue eius residuus
eoi'um facto ecclesie reservatus, quare pax ecclesie perditorum mesti-
tiam consolatur, ut canonica scriptura testatur atque divina '.
11. Septime quod dictus Bonifacius per taleiu dei visitationem
vexatus intellexit ad se reversus et publice predicavit: factum dicti
Guillelmi et eorum, qui in premissis secum fuerant, opus dei fuerat
non hominum, et si qua forsan culpa in eis vel eis assentientihus,
opem, consilium vel favorem prestantibus fuerat in predictis, oninem
culpam et penam quamcunqiie etiam irregularitatis remisit et ab
excommunicationis sententia, si quam ex premissis incurrerant, ab-
solvit eosdem.
12. Concludit igitur dictus Guillelmus ex premissis, (j[ue sunt
ecclesie manifesta — et si in aliquo ipsorum ecclesia dubitet, idem
Guillelmus est paratus ecclesie facere promptam fidem eorum — se
zelo dei et fidei ac pro defensione ecclesie legitime processisse,
nobiles Campanos et omnes, qui eum secuti sunt ad premissa, zelo
dei et ecclesie processisse et iuste, et si, quod absit, aliquis eorum,
qui ipsum Guillelmum ad Christi negotium sunt secuti, factor vel
consentiens fuerat alicuius dirreptionis vel dispersionis dicti tbesauri,
quem idem Guillelmus tali casu nullatenus excusaret sed potius
accusaret.
^ Vrgl. Apstlg. 9 31.
278
Verzeichnis
der in den Beilagen vorkommenden Eigennamen.
Abrincensis episcopus VIII § 1.
Aegidius vid. Egidius.
Anagnia I, 2 § 7 ; IV § o; V §§ 1-2; IX §§ 3, 7; XI § 2; XII §§ 1, 7, 9.
Anastasius [papa 11.] IX § 5.
Anversum VIII § 1.
Anxeyo, de viel. Johannes,
Arvernia X.
Attrebatensis comitissa VH.
Aurelianensis cantor VIII § 1.
Benedictus papa XI. I, 2 §§ 1, 3—4, 6; III §§ 8—9; IV §§ 1, 3, 5; VI § 3;
IX §§ 4-7, 9.
Berengarius Guillelmi, dominus Clarimontis VIII § 1.
— filius domini Clarimontis VIII § 2.
Biterrenses partes VIII § 1.
Bonifaciani I, 2 § 9; XI § 2.
Bouifacius martyr [papa I.] III §§ 12 — 13.
Bonifacius [papa VIII.] I, Einl. (LVni): I, 1 § 2; I, 2 §§ 1, 9; II §§ 8—10;
III §§ 2, 4, 6, 9, 13; IV § 4; V §§ 1-3; VI §§ 1-3; IX §§ 3-4,
§§ 6-7, 9; XI §§ 1-4; XH §§ 1-2, 4-11.
Campani, Campania I, 2 § 1; in § 14; IV § 5; XU § 12.
Carcasbo, Carcassonenses partes VIII §§ 1 — 2.
Carolas vid. Karolus.
Christus I, 2 §§ 7, 9; II §§ 1, 3-4, 6, 8; VI § 2; IX § 2; XI §§ 1, 5; XH
§§1.12.
Clarimons, dioc. Lodovens. VIII §§ 1 — 3.
Clemens papa V. III § 9 ; IV § 1 ; IX § 8.
Columpnenses III § 6 ; IV § 4.
Cornelia lex I, 2 § 1.
Egidius clericus VII.
Franci, Francia II §§ 7, 9 ; III § 5 ; V § 1 ; VI § 1 ; VII ; VIII § 1 ; IX §§ 1, 3 ;
X; XI §§ 1-2, 5; XII § 6.
Fredericus imperator [II.] 11 § 7.
Gaitani III § 14; IV § 5.
Gallicana ecclesia I, 1 § 4.
Gallici XII § 6.
Giifredus de Pleseyo magister III § 14.
Verzeichnis der in deu Beilagen vorknnnueudeu Eigonimmen. 279
Guillelmi vid. Berengarius Guillelmi.
Guillelmus de Malomonte miles X.
Guillelmus de Nogareto miles I, Eiul. (LX) ; I, 1 ijS; 1—4; I, 2 J^ij 1—6, 8—9;
II §§ 1, 10; III § 8; V §§ 1-3; VI § "l ; VII; V 11 1 ' §§ 2-3; IX
§§ 1, 3; X; XII, Einl, §§ 1, 7, 9-12.
G[uillelmus] de Plasiano miles IX § 8.
Hospitalis magister III § 14.
Jacobus de Columpna cardinalis III § (i.
Jeremias propheta III § 12.
Jerusalem III § 12.
Jesus Christus I, 2 § 9; XI §§ 1, 5; rid. Christus.
Johannes de Anxej'o VIII § 1.
Johannis in Bosco abbatia X.
Juda [regnum] II § 7.
Julia lex I, 2 § 1.
Karolus, filius Philippi regis VII.
Lodovensis diocesis VIII § 1.
Ludovicus rex Francorum [I., imperator] II § 7.
Lugdunum III § 9; IX § 8.
Lusarches, de vid. Nicholaus.
Malomonte, de vid. Guillelmus et Petrus.
M[athildis] comitissa VII.
Mattheus Rubeus [Ursusj cardinalis III § 5.
Montenigro [domini] de III § 6.
Nicholaus de Lusarches magister VIII § 1.
Nogareto, de vid. Guillelmus.
Parisii, Parisiensis, Parisius I, 1 § 2 ; I 2 §§ 1 — 2; IX § 7.
Perusium I, 2 §§ 1, 3; III § 14; IX § 4.
Petrus de Columpna cardinalis III § 6.
Petrus de Malomonte miles X.
P[etrus] episcopus postea cardinalis I, Einl. (LIX).
Philippus rex [IV.] VII; VIII § 1; X.
Pictavi III § 9; VIII § 3; IX § 8.
Pissiacum VII.
Plasiano, de vid. Guillelmus.
Pleseyo [vel Plexeyo], de vid. Giffredus.
Roma, Romanus I, 2 § 1; H § 7 ; III § 10; IV §§ 1, 5; IX § 5; XII § 6. Ro-
mana ecclesia I, 2 § 9; VI § 1; IX i; 3; XI § 2; XII § 9.
Rubeus vid. Mattheus.
Senonenses partes VIII § 1. Senonensis ballivus X.
Stephanus cardinalis III, Einl. ; IV, Einl.
Tholosa I, Einl. (LIX).
Tiberis I, 2 § 1.
Ursus vid. Mattheus,
ö
nc lloltzinann, Robert
g^ Wilhelm von llogaret
N6H6
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